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GEA Group AG Annual Report 2020

May 20, 2021

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Annual Report

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Publication

GEA Group Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Zusammengefasster Konzernlagebericht und Konzernabschluss

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Zusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der Lagedarstellung

Die GEA Group Aktiengesellschaft beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften insbesondere Serviceleistungen des Global Corporate Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung.

Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 5 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Der gesamte Abschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2020 (1. Januar bis 31. Dezember 2020).

Der Lagebericht enthält neben der nichtfinanziellen Erklärung auch die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung. Darüber hinaus veröffentlicht GEA einen separaten Nachhaltigkeitsbericht. Die nichtfinanzielle Berichterstattung von GEA erfolgt in Übereinstimmung mit den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI).

Organisation und Struktur

Der Konzern

Der GEA Konzern ist ein international tätiges Technologieunternehmen und fokussiert sich auf Maschinen und Anlagen sowie auf Prozesstechnik und Komponenten. Hier bietet GEA Lösungen für anspruchsvolle Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten an und hält ein umfassendes Serviceportfolio bereit. Damit hilft GEA seinen Kunden die Produktionsprozesse immer nachhaltiger und effizienter zu gestalten. GEA ist einer der größten Systemanbieter für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie sowie für ein breites Spektrum von Prozessindustrien, wie zum Beispiel die Chemieindustrie.

Der Konzern ist auf die jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nimmt in vielen Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert GEA eine ausgeprägte Innovationskultur, um ihren Technologievorsprung auch in Zukunft zu sichern. Weitere Details finden Sie im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt „Forschung und Entwicklung".

Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen globalen Megatrends:

1. Stetiges Wachstum der Weltbevölkerung
2. Deutliche Zunahme der Mittelschicht
3. Steigendes Verlangen nach gesunder, funktionaler und sicherer Ernährung
4. Hohe Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren

Konzernstruktur

Der GEA Konzern ist seit dem 1. Januar 2020 in fünf Divisionen mit jeweils bis zu sechs Business Units organisiert. Diese basieren auf ähnlichen Technologien und verfügen jeweils über führende Marktpositionen. Jede Division wird von einer dreiköpfigen Geschäftsführung - bestehend aus Divisions-CEO, Divisions-CFO und Divisions-CSO (Chief Service Officer) - geleitet. Die Einführung der CSO-Funktion für jede Division unterstreicht die Bedeutung des margenstarken und wachsenden Servicegeschäfts für GEA.

Fünf Divisionen

Separation & Flow Technologies

Separation & Flow Technologies umfasst verfahrenstechnische Komponenten und Maschinen, die das Herzstück zahlreicher Produktionsprozesse bilden: Separatoren, Dekanter, Homogenisatoren, Ventile und Pumpen.

Liquid & Powder Technologies

Liquid & Powder Technologies bietet Prozesslösungen u.a. für die Milchwirtschaft, die Getränke- und Lebensmittelindustrie sowie die Chemiebranche. Das Portfolio umfasst die Verarbeitung und Abfüllung von Flüssigkeiten ebenso wie Konzentration, Reinigung, Trocknung, Pulververarbeitung und -abfüllung sowie Systeme zur Emissionskontrolle.

Food & Healthcare Technologies

Food & Healthcare Technologies bietet Lösungen für die Nahrungsmittelverarbeitung. Dazu gehören das Vorbereiten, Marinieren und Weiterverarbeiten von Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchten und veganen Produkten ebenso wie die Teig- und Süßwarenherstellung, das Backen, Schneiden, Verpacken sowie die Verarbeitung von Tiefkühlkost. Für die pharmazeutische Industrie umfasst die Angebotspalette u.a. Granulierungsanlagen und Tablettenpressen.

Farm Technologies

Farm Technologies bietet integrierte Kundenlösungen für eine effiziente und rentable Milchproduktion und Nutztierhaltung. Dazu zählen automatische Melk- und Fütterungssysteme, konventionelle Melklösungen sowie Güllemanagement-Lösungen und digitale Herdenmanagement-Tools.

Refrigeration Technologies

Refrigeration Technologies bietet als Spezialist für industrielle Kühltechnik und Temperaturregelung nachhaltige Energielösungen für verschiedene Branchen wie die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Milchwirtschaft sowie die Öl- und Gasindustrie.

Beschaffung, Produktion und Logistik

Mit dem 1. Januar 2020 wurde mit dem COO (Chief Operating Officer) ein eigenes Vorstandsressort geschaffen, in dem die Beschaffung-, Produktions- und Logistik- (Supply Chain) Aktivitäten der GEA gebündelt werden. Im Bereich Einkauf lag der Fokus auf der Schaffung einer globalen Einkaufsorganisation mit eindeutiger Verantwortung und klaren Schnittstellen sowie der Generierung von Kosteneinsparungen. Im Bereich Produktion stand die Optimierung des Fabriknetzwerkes sowie die Steigerung der operativen Produktivität in den einzelnen Fertigungsbetrieben im Vordergrund.

Länderorganisationen

Der kundennahe Vertrieb sowie die lokalen Serviceaktivitäten sind jeweils unter dem Dach einer Landesorganisation vereint. Die Länder arbeiten in einer Matrix mit den Divisionen zusammen und gehören zu entsprechend zugeschnittenen Regionen. Für die Kunden in einem Land steht diese Landesorganisation als zentraler Ansprechpartner bereit, die ein umfangreiches Portfolio sowie alle Serviceleistungen abdeckt und lokal anbietet.

Global Corporate Center

Zentrale Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen sowie standardisierte Verwaltungsvorgänge sind in einem Global Corporate Center (GCC) gebündelt. Das Global Corporate Center nimmt die wesentlichen Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. GEA nutzt teilweise in den Bereichen IT, Finanzen und Personal die Dienstleistungen eines Shared Service Centers.

Abgrenzung nicht fortgeführter Geschäftsbereiche

Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten, zum Beispiel aus der 2014 veräußerten Wärmetauschersparte (GEA Heat Exchangers), einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtsstreitigkeiten.

Wesentliche Veränderungen

Aufsichtsrat

Frau Professor Dr. Annette G. Köhler wurde vom Amtsgericht Düsseldorf mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft bestellt. Die anerkannte Expertin für nationale und internationale Rechnungslegung und Abschlussprüfung lehrt seit 2005 Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Duisburg-Essen. Sie folgt auf Hartmut Eberlein, der sein Mandat zum 30. September 2020 niedergelegt hat. Am 26. November 2020 hat sich Frau Professor Köhler auf der Hauptversammlung den Aktionären zur Wahl gestellt. Sie wurde von der Hauptversammlung bestätigt und übernimmt im Aufsichtsrat zugleich die Position der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Am 17. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft die Weichen für einen geordneten personellen Übergang im Aufsichtsrat gestellt. Nach über 15 Jahren im Aufsichtsrat von GEA und davon nahezu 5 Jahre als Vorsitzender wird sich Dr. Helmut Perlet nach Ablauf seines Mandats Ende April 2021 nicht mehr zur Wahl stellen. Die Nachfolge von Dr. Helmut Perlet als Aufsichtsratsvorsitzender soll Klaus Helmrich, derzeit Konzernvorstand der Siemens AG, antreten. Ein entsprechender Empfehlungsbeschluss wurde vom Aufsichtsrat in der Sitzung am 17. Dezember 2020 getroffen, der zur Abstimmung auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2021 stehen wird.

Vorstand

Am 20. Januar 2020 trat Johannes Giloth in den Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft ein. Herr Giloth kam vom Telekommunikationskonzern Nokia, wo er zuletzt mehrere Jahre als Chief Procurement and Chief Supply Chain Officer tätig war und unter anderem die Digitalisierung der Einkaufsorganisation sowie der Lieferketten des Unternehmens erfolgreich umgesetzt hat.

Am 12. Februar 2020 haben sich der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft und Steffen Bersch, Mitglied des GEA Vorstands, einvernehmlich auf die vorzeitige Beendigung des bis zum 31. Dezember 2021 laufenden Vertrages verständigt. Damit kam das Gremium dem Wunsch von Steffen Bersch nach, der um Beendigung seines Vertrages gebeten hatte, um sich neuen Aufgaben außerhalb des GEA Konzerns zu widmen.

Mit dieser Entscheidung wurde der GEA Vorstand auf drei Personen verkleinert. Ihm gehören seit dem 1. März 2020 der Vorstandsvorsitzende Stefan Klebert, Finanzvorstand Marcus. A. Ketter und Chief Operating Officer Johannes Giloth an.

Investitionstätigkeit

GEA entwickelt und produziert überwiegend auftragsbezogen Spezialkomponenten, konstruiert Prozesslösungen und ist im Projektgeschäft für ein breites Spektrum an Kundenindustrien tätig. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel-, Getränke und Pharmaindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sollen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung sorgen.

Das Investitionsvolumen ist von 137,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 97,6 Mio. EUR im Berichtsjahr zurückgegangen. Dies ist unter anderem auf einen Rückgang der Investitionen in ERP-Systeme zurückzuführen, da einige IT-Projekte in das Geschäftsjahr 2019 vorgezogen werden konnten. Mit Ausnahme der Division Food & Healthcare Technologies, wo F&E Investitionen gestiegen sind, lagen die Investitionen in allen übrigen Divisionen unter den jeweiligen Vorjahreswerten. Bei Separation & Flow Technologies sanken die Ausgaben für Investitionen von 29,7 Mio. EUR auf 23,2 Mio. EUR. Bei Farm Technologies betrug der Rückgang 8,0 Mio. EUR auf jetzt 15,0 Mio. EUR. Bei Liquid & Powder Technologies beliefen sich die Investitionsausgaben auf 16,7 Mio. EUR (-5,5 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr), während der entsprechende Wert bei Refrigeration Technologies auf 5,6 Mio. EUR (-4,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr) zurückgegangen ist.

Der größte Teil der Investitionsausgaben floss in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie in neue Produkte (zusammen 38 Prozent) und in Ersatzinvestitionen (rund 37 Prozent). Der Anteil der auf ERP-Systeme entfallenden Investitionen betrug 11 Prozent.

Steuerungssystem

Informationsgrundlagen

Die Konzernberichterstattung stützt sich auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse von GEA angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt. Die Unternehmensplanung umfasst neben dem Budget für das Geschäftsjahr 2021 noch zwei weitere Planjahre.

Die regelmäßige Berichterstattung wurde im Geschäftsjahr 2020 durch Gremiensitzungen der Konzernführung ergänzt, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleistet haben. Dazu fand jeden Monat eine Sitzung des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt. Darüber hinaus tagte zur Entscheidungsvorbereitung für den Vorstand das erweiterte Führungsgremium Global Executive Committee (GEC), dem neben den Vorstandsmitgliedern auch die Leiter der Divisionen und Vertriebsregionen sowie der Leiter des Bereichs Human Resources angehören. Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrierten sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während wesentliche Themen, die die Divisionen und Regionen unmittelbar berührten, im Rahmen der Sitzungen des GEC erörtert wurden. Außerdem gab es regelmäßige Sitzungen der einzelnen Divisionen, an denen das Management der Divisionen sowie ein erweiterter Führungskreis der Divisionen teilnahmen. Bei diesen Sitzungen wurden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung der jeweiligen Division detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die Planung für die Folgejahre wurden je Division in Sondersitzungen behandelt.

Wesentliche Kennzahlen

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren im Steuerungssystem 2020

GEA verfolgt das vorrangige Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die Entwicklung der wesentlichen Werttreiber ist dabei ein bestimmender Faktor für den nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Die für GEA im Geschäftsjahr 2020 bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die folgenden:

Umsatz
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand
Return on Capital Employed (ROCE)

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand

Als Ergebniskennzahl nutzt GEA das absolute Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (EBITDA). Das EBITDA wird dabei adjustiert um Effekte aus Restrukturierungsaufwendungen. Die hierunter fallenden Restrukturierungsmaßnahmen werden nach Inhalt, Umfang und Definition beschrieben, vom Vorstandsvorsitzenden dem Aufsichtsratsvorsitzenden dargelegt und mit diesem gemeinsam festgelegt. Es sollen nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die 2 Mio. EUR überschreiten. Diese Kennzahl wird entsprechend als EBITDA vor Restrukturierungsaufwand bezeichnet. Falls der entsprechende Vorgang darüber hinaus ein gemäß Geschäftsordnung des Vorstandes zustimmungspflichtiges Geschäft ist, ist dieser außerdem vom Aufsichtsrat zu genehmigen.

Return on Capital Employed (ROCE)

Die Steuerungsgrößen Umsatz und EBITDA vor Restrukturierungsaufwand werden durch die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed) ROCE ergänzt. Der ROCE berechnet sich als Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Restrukturierungsaufwendungen (EBIT vor Restrukturierungsaufwand) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed).

Das Capital Employed umfasst (jeweils zum Durchschnitt der letzten vier Quartale) das Anlagevermögen ohne zinstragende Anlagen und das Working Capital zuzüglich sonstiger nicht zinstragender Vermögenswerte, Schulden und Rückstellungen ohne Aktiva und Passiva im Zusammenhang mit Ertragsteuem. In der Berechnung des Capital Employed werden die Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahr 1999 sowie weitere Effekte aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen nicht berücksichtigt.

Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, wird das EBIT vor Restrukturierungsaufwand als ROCE-treibende Größe laufend ausgewertet. Gleiches gilt für das Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz, das ein wesentlicher Treiber des Capital Employed ist.

Als strategischer Indikator misst der ROCE die Kapitalrentabilität, welche mit den Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital - WACC) verglichen werden kann. Übersteigt der ROCE die Kapitalkosten, ist dies ein Indikator für einen Beitrag zur Unternehmenswertsteigerung, da die Erwartungen des Kapitalmarkts übertroffen wurden.

Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz („WACC") ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC werden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten sowie den Fremdkapitalkostensatz verwendet.

Die Kennzahlen EBITDA vor Restrukturierungsaufwand und ROCE sind darüber hinaus Bestandteil des Vorstandsvergütungsmodells. Weitere Details finden Sie im Kapitel „Vergütungsbericht".

Weitere Kennzahlen im Steuerungssystem 2020

Darüber hinaus erhebt GEA regelmäßig verschiedene andere Kennzahlen, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten.

Als Frühindikator für den Umsatz wertet das Unternehmen zum Beispiel den Auftragseingang aus.

Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, gaben die Divisionen zudem regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr ab, die die bedeutsamsten Leistungsindikatoren Umsatz, EBITDA vor Restrukturierungsaufwand und ROCE umfassten. Darüber hinaus ermittelt GEA in solchen Meldungen auch Einschätzungen für weitere Kennzahlen, wie zum Beispiel für den Auftragseingang.

Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed)

Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet.

Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet. Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt.

Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capital beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen.

Projekt- und maßnahmenbezogene Steuerung

Neben der generellen Steuerung mithilfe der beschriebenen Kennzahlen hat GEA zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert. Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Bruttomarge und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das technische, kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Divisions- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis.

Forschung und Entwicklung

2,5 Prozent des Umsatzes für F&E aufgewendet (F&E-Quote gesamt: 2,8 Prozent)
35 neue Produkte eingeführt
53 neue Patentfamilien angemeldet
557 Mitarbeiter im Bereich F&E tätig

Innovation

Innovation ist seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil der DNA von GEA, mit dem Ziel kontinuierlich branchenführende Technologien bereitstellen zu können. Im Wesentlichen konzentriert sich die Innovationstätigkeit auf zwei Bereiche: erhaltende Innovationen und trendgetriebene Innovationen. Um seine Führungspositionen zu sichern, investiert GEA dabei vor allem in erhaltende Innovationen. Diese adressieren die sich ständig weiterentwickelnden Kundenbedürfnisse und stützen sich auf GEAs umfassende, langjährige Technologie- und Anwendungskompetenz. Fachexperten an den zahlreichen GEA Technologiestandorten treiben Innovationen in diesem Bereich lokal voran. Trendgetriebene Innovationen hingegen sind längerfristig ausgelegt, zielen auf neue Märkte und Anwendungen ab und werden von aufkommenden Trends, Technologien und sich wandelnden Vorlieben der Endverbraucher geleitet. Zu den wichtigsten Megatrends gehören aktuell Nachhaltigkeit, Digitalisierung und als „New Food" bekannte neuartige Nahrungsmittel. Trendgetriebene Innovationen werden von einem zentralen GEA Team entwickelt und gesteuert, das seinerseits mit den F&E-Teams vor Ort zusammenarbeitet.

Nachhaltigkeit

Als zentraler Megatrend ist Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil der Unternehmensverantwortung von GEA und stellt sowohl für die internen Prozesse des Unternehmens als auch für seine Produkte ein wichtiges Ziel dar. Nachhaltigkeit wird letztlich von den Verbrauchern gefordert, und steht deshalb in der Konsumgüterbranche, beispielsweise im Nahrungsmittel- und Getränkesektor, besonders im Fokus. GEA setzt alles daran, die Nachhaltigkeit seiner Technologien zu verbessern, und sieht darin die Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz des Unternehmens. Neben traditionellen Merkmalen wie Funktionalität und Kosteneffizienz ist Nachhaltigkeit heutzutage die wichtigste Eigenschaft, die von Kunden erwartet wird. GEA stellt an die Nachhaltigkeit der Technologien für seine Kunden sehr hohe Ansprüche und setzt sich ambitionierte Ziele für die Reduktion des Energie- und Wasserverbrauchs, der Abfallströme und des Einsatzes von Kunststoffen. Aktuell beinhaltet ein Viertel aller Innovationsinitiativen klare Ziele für mehr Nachhaltigkeit der eingesetzten Technologien. Eine Entwicklung, die voraussichtlich noch an Dynamik gewinnen wird.

Digitalisierung

Neben Nachhaltigkeit sind digitale Produkte und Dienstleistungen ein Schwerpunkt für GEA und seine Kunden. Das Unternehmen konzentriert sich in diesem Zusammenhang auf Entwicklungen in vier Bereichen: Vernetzung der Mitarbeiter, Automatisierung von Prozessen, Advanced Analytics sowie Modellierung und Simulationen. Durch die Vernetzung der eigenen Mitarbeiter mit denen der Kunden will GEA sicherstellen, dass den Kunden alle relevanten Informationen zum richtigen Zeitpunkt schnell und unkompliziert zugänglich sind. Mit der Automatisierung von Prozessen unterstützt GEA seine Kunden mithilfe selbstoptimierender Systeme beim effizienten Management ihrer Produktionsstandorte. Dabei kommt eine Kombination aus künstlicher Intelligenz und umfassendem Prozessverständnis zum Tragen. Die Bereiche Advanced Analytics sowie Modellierung und Simulationen liefern datengestützte Erkenntnisse und ermöglichen in den tagtäglichen Entwicklungsprozessen zielführende Entscheidungen für die Kunden und für GEA selbst.

Zu den neuen digitalen Produkten und Dienstleistungen gehören beispielsweise GEA Remote Services, GEA Virtual Process Testing, GEA InsightPartner für Brauereien und Condition Monitoring Service Level Agreements (SLAs, wie GEA PerformancePlus). Mit GEA Remote Services bietet GEA ein umfassendes Portfolio digitaler Lösungen, die den Kunden interaktive Kommunikation und Virtual-Reality-Erfahrungen ermöglichen. Hierzu zählen Fernunterstützung durch einen Servicetechniker von GEA, der über Remote Support die Wartung und Reparatur der Systeme vor Ort begleitet, ebenso wie virtuelle Werksabnahmen, die mittlerweile Realität sind und nicht nur Zeiteinsparungen bringen, sondern auch die Notwendigkeit von Reisen minimieren.

Mit GEA PerformancePlus hat GEA erfolgreich begonnen, von zeit- und materialbasierten Serviceverträgen auf SLA-basierte Serviceverträge umzustellen, die die tatsächliche Nutzung der Anlagen berücksichtigen. Mithilfe von Zustandsüberwachungen hat GEA die betreffenden Systeme aus der Ferne im Blick und kann Wartungsarbeiten zum richtigen Zeitpunkt durchführen.

GEA OptiPartner ist nicht mehr nur für die Milchindustrie, sondern in der Version GEA InsightPartner nun auch für die Brauereiwirtschaft verfügbar und wird den Kunden auf der Grundlage einer Abonnementvereinbarung angeboten. Sie profitieren damit von einem datenbasierten Service, mit dem die Produktion genau überwacht werden kann und sich Schwankungen in der Bierqualität reduzieren lassen. So können die Kunden die Produktionsleistung steigern und gleichzeitig die Produktionskosten pro Einheit senken.

Mit Virtual Process Testing stellt GEA seinen Kunden Prozess-Know-how virtuell zur Verfügung. Das bedeutet, dass die Kunden die Leistung eines Prozesses jetzt simulieren und virtuell testen können, bevor sie in eine physische Anlage investieren. Dies hat gleich mehrere Vorteile, denn es minimiert sowohl die Risiken als auch den Zeit- und Kostenaufwand. So können Kunden die Auswirkungen eines Umbaus oder von veränderten Einstellungen an Produktionslinien schnell und einfach abschätzen. Und all das, ohne den laufenden Betrieb der Fertigungslinien zu beeinträchtigen.

New Food

Die Erwartungen der Verbraucher an ihre Ernährung haben sich in den letzten Jahren verändert. Umweltauswirkungen und Tierwohl rücken immer mehr in den Fokus und der Trend zu gesundheitsfördernden, sicheren und individualisierten Nahrungsmitteln setzt sich weiter fort. In den Entwicklungsländern wächst die Nachfrage nach hochwertigen und proteinreichen Lebensmitteln noch schneller als die Bevölkerung. Der Klimawandel zeigt jedoch, dass der Anteil an landwirtschaftlich genutzten Flächen zugunsten von naturbelassenen Gebieten verringert werden sollte. Auch die enormen Umweltauswirkungen der konventionellen Fleischproduktion hinsichtlich Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt und Treibhausgasemissionen untermauern dieses Ziel.

GEA treibt die Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden und ethisch verantwortungsvollen Produktion, die zur Entstehung von neuartigen, als „New Food" bekannten Nahrungsmitteln geführt hat, voran. Die eingesetzten Technologien nutzen neue, nachhaltigere Quellen, insbesondere für hochwertige Proteine. Zu den neuartigen Nahrungsmitteln zählen pflanzenbasierte Milch- und Fleischalternativen ebenso wie Insektenprotein, präzisionsfermentierte Proteine und In-vitro-Fleisch. GEA stellt bereits seit einigen Jahren Produktionslinien für jeden Schritt der pflanzenbasierten Nahrungsmittelproduktion bereit. Dazu gehören beispielsweise die für die Herstellung von pflanzenbasierten Milchanaloga notwendige enzymatische Behandlung, die Isolierung von Pflanzenprotein und die darauf folgenden Verarbeitungsschritte zur Erzeugung von gefrorenen Bratlingen auf Pflanzenbasis. Die Nachfrage nach pflanzenbasierten Fleischalternativen ist in den letzten Jahren rapide gestiegen. Auch weil Start-ups erfolgreich Möglichkeiten gefunden haben, um die Textur von Fleisch - beispielsweise durch die Extrusion von pflanzenbasiertem Protein - und auch dessen Geschmack nachzuempfinden, etwa durch den Zusatz von präzisionsfermentiertem, veganem Häm. Bei der Herstellung pflanzenbasierter Milchanaloga laufen Inhaltstoffe aus neuartigen Quellen wie Kernen, Hülsenfrüchten, Getreide und Nüssen Soja mittlerweile den Rang ab und ersetzen - neben Milch - teilweise auch Joghurt, Rahmprodukte und Käse.

Präzisionsfermentierte Proteine werden von genetisch veränderten Pilzen oder Bakterien erzeugt, die als „Zellfabriken" arbeiten. Auf diese Weise kann nahezu jede Art von Protein sehr gezielt hergestellt werden - beispielsweise Molkenprotein als funktioneller Inhaltsstoff zur Verbesserung der sensorischen Eigenschaften von veganem Speiseeis. Als einer der führenden Anbieter von Anlagen zur Enzymproduktion verfügt GEA über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Präzisionsfermentation. Die Kompetenzen umfassen sowohl die vorgelagerte Vorbereitung der Nährlösung und die Fermentation als auch die nachgelagerte Separation sowie die Weiterverarbeitung. In-vitro-Fleisch - auch Clean Meat, kultiviertes Fleisch oder zellbasiertes Fleisch genannt - wird aus den Zellen einzelner Tiere außerhalb des Tieres in einem Bioreaktor gezüchtet. Produktivität und Betriebskosten dieser Technologie haben sich zuletzt deutlich verbessert, doch werden bis zu einer kostengünstigen Massenproduktion voraussichtlich noch einige Jahre vergehen. GEA bietet eine Reihe verschiedener Bioreaktoren an - etwa für die Herstellung von monoklonalen Antikörpern durch die Vermehrung tierischer Zellen - und ist in diesem Bereich somit sehr gut aufgestellt. Das breit gefächerte Produktportfolio von GEA für die Verarbeitung von Fleisch und Fleischersatz deckt die vielfältigen nachgelagerten Prozesse der In-vitro-Fleisch-Branche optimal ab.

Kollaborative Innovation

Die meisten Produkte von GEA müssen auf die spezifischen Anwendungen des einzelnen Kunden abgestimmt werden, wobei die Unterschiede oftmals beträchtlich sind. Eine enge Zusammenarbeit zwischen GEA und den Kunden erleichtert die Auswahl und Anpassung bestehender Technologien. Die Kollaboration mit Kunden, Lieferanten, Wissenschaftlern, Forschungspartnern und Start-ups ergänzt dabei die unternehmensinterne Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Durch kollaborative Innovation entsteht ein Netzwerk, das eine Zusammenarbeit mit den jeweils optimalen Partnern ermöglicht. Auf diese Weise wird sowohl die Geschwindigkeit als auch die Qualität des Innovationsprozesses verbessert.

Handelt es sich bei dem Innovationspartner um ein Start-up, bietet GEA Beratung hinsichtlich bewährter Vorgehensweisen, Branchenstandards sowie der zu erwartenden Anlagen- und Betriebskosten. Dieses Engagement steht im Einklang mit GEAs Grundsätzen sozialer Verantwortung sowie mit dem allgemeinen Bestreben des Unternehmens, von Start-ups zu lernen. 2020 hat GEA die Zusammenarbeit mit fünf neuen Start-ups aufgenommen.

Ein typisches Beispiel für kollaborative Innovation mit Kunden und Branchenpartnern stellt das kürzlich eröffnete Pet Food Experience Center (PEX) im italienischen Galliera Veneta dar. In dem neuen, 1.000 Quadratmeter großen Zentrum für Haustierfutter arbeiten 30 GEA Mitarbeiter, darunter Verfahrenstechniker und -analytiker sowie Mechaniker, die nun Zugriff auf eine neue Versuchsanlage einschließlich Labor haben. Die Kunden können hier neue Rezepte testen, mit der Rezeptur und der Form von Produkten experimentieren, die Eigenschaften und Qualität ihrer Endprodukte überprüfen und in Praxisschulungen mehr über eine effiziente Verarbeitung und optimale Vorgehensweise erfahren.

Neue Produkte: Beispiele

Die folgenden fünf Beispiele von im Jahr 2020 neu eingeführten Produkten veranschaulichen die Vielfalt der Innovationsfelder bei GEA und die umfassenden Vorteile für die Kunden. Hierbei handelt es sich um eine Auswahl aus den 35 Produkten, die 2020 neu auf den Markt gebracht wurden.

Der GEA Blu-Red Fusion vereint die erfolgreichen GEA Blu Chiller zum Kühlen und die GEA Red Wärmepumpen zum Heizen in einem einzigen modularen Produkt. Die Lösung ermöglicht große Temperaturhübe von einer Kühlseite mit -15 °C bis +15 °C auf eine Heizseite mit +70 °C bis +80 °C.

Vorteile: Die besonders schlanke und kompakte Bauweise macht einen Zwischenflüssigkeitskreislauf überflüssig, wodurch sich sowohl die Investitionskosten als auch die Stellfläche erheblich verringern. Da keine Energie für Glykol- oder Wasserpumpen benötigt wird, steigt zudem die Energieeffizienz um etwa 10 Prozent. Das Design ist hinsichtlich Konfiguration und Betrieb flexibel und kommt mit wenig Ammoniak aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kältemitteln trägt Ammoniak weder zur Erderwärmung noch zum Abbau der Ozonschicht bei.

Die vertikale Verpackungsmaschine GEA SmartPacker CX400 D-Zip kann alle gängigen Beuteltypen herstellen und darin eine Vielzahl an Nahrungsmitteln wie Süßwaren, Nüsse, Tiefkühlobst oder geriebenen Käse verpacken.

Vorteile: Der vertikale SmartPacker überzeugt durch seine Leistung von bis zu 100 D-Zip-Beuteln pro Minute, mehr Flexibilität beim wieder verschließbaren Beuteltyp, eine höhere Maschinenverfügbarkeit, schnelle Umrüstzeiten ohne den Einsatz von Spezialwerkzeugen, eine Ausgabe der Beutel über die Vorderseite, einen einfachen Wartungszugang sowie eine nochmals verringerte Stellfläche. Die neue integrierte Kantensiegeleinheit verringert die für den Reißverschluss erforderliche Kunststoffmenge um ca. 15 Prozent, da Reißverschlussmaterial in der Querdichtung wegfällt. Weiter gesenkt wird der Kunststoffeinsatz durch die Herstellung des Reißverschlusses ohne Stanzung.

GEA bietet seinen Kunden zwei Lösungen für die visuelle und verbale Support-Kommunikation. Zum einen GEA Remote Eye Wear, eine Brille mit integrierter, hochauflösender Kamera, Mikrofon und integriertem Bildschirm, die freihändiges Arbeiten an der Anlage während der Kommunikation mit dem GEA Experten ermöglicht. Zum anderen eine vereinfachte Lösung namens GEA Remote Support, die mit jedem gängigen Smartphone oder Tablet genutzt werden kann und ohne separate Anwendung über eine gesicherte Datenverbindung initiiert wird. Dieses Tool kann einem breiten Kundensegment schnell und einfach zugänglich gemacht werden.

Vorteile: Durch die Echtzeit-Videokommunikation mit GEA Experten können Reparaturen, Prozessoptimierungen oder Inspektionen vom Kunden selbst durchgeführt werden. Zu den weiteren Optionen zählen eine Chat-Funktion für laute Umgebungen und das Dokumentieren von Problemen zur Weitergabe an den Second-Level-Support von GEA. Dieser schnelle und umfassende Service soll die Verbindung zwischen GEA und seinen Kunden während der Covid-19-Pandemie und darüber hinaus stärken.

GEA hat außerdem sein GEA ConsiGma® Produktportfolio aktualisiert. Hierbei handelt es sich um Mehrzweck-Produktionssysteme, die in einer einzigen Verarbeitungslinie aus pharmazeutischem Pulver beschichtete Tabletten herstellen. Die flexible Lösung für die kontinuierliche Verarbeitung vereinfacht das Scale-up von der Entwicklung zur Produktion.

Vorteile: Die Plattform ConsiGma® 4.0 kann jetzt als eigenständige oder modulare Anlage installiert und sowohl in neuen als auch in bestehenden Anlagen mit Maschinen von Drittanbietern kombiniert werden. Ihre Fähigkeit, Daten zu kritischen Qualitätsmerkmalen prozessbegleitend und in Echtzeit zu sammeln und zu analysieren, führt zu schnelleren und effizienteren sowie qualitativ hochwertigen Fertigungsprozessen.

Der GEA SANICIP® II Schlauchfilter ist seit Mitte 2020 auf dem Markt und wird zum Auffangen des Pulverproduktes nach dem Sprühtrocknungsprozess eingesetzt, typischerweise im Bereich Nahrungsmittel und Milchprodukte.

Vorteile: GEA SANICIP® II ist das Ergebnis einer umfangreichen Designoptimierung durch numerische Strömungsmechanik (Computational fluid dynamics). Das zum Patent angemeldete Einlass- und Entstaubungssystem mit kürzeren Filterbeuteln und gleichmäßigerer Durchströmung sorgt für eine höhere Lebensdauer der Beutel, vereinfachte Wartung, längere Betriebszeit zwischen den Reinigungsphasen und höhere Zuverlässigkeit. Die Emissionswerte entsprechen den strengsten europäischen Normen. Der SANICIP® II lässt sich zudem einfach in Sprühtrocknungsanlagen integrieren, wodurch sich der Platzbedarf der Anlage insgesamt verringert. Nicht zuletzt eignet sich das Design des SANICIP® II für neue, innovative Anlagen ebenso wie für die Modernisierung bestehender Anlagen.

Patente

Als Ergebnis seiner intensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeit hat GEA im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 53 (Vorjahr 73) neue Patentfamilien angemeldet. Insgesamt hält GEA ca. 1.000 Patentfamilien bestehend aus etwa 5.100 Einzelpatenten. Sie decken alle Schlüsseltechnologien und -prozesse von GEA ab, einschließlich Trenntechnik, Trocknung, Homogenisierung, Kristallisation, Granulation, Reinigung, Kühlung, Gefrieren, Milchproduktion, Abfüllung und Verpackung.

F&E Kennzahlen

Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) für eigene Zwecke der GEA auf 115,0 Mio. EUR, nach 111,1 Mio. EUR im Vorjahr. Hierin enthalten sind Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 16,8 Mio. EUR (Vorjahr 20,3 Mio. EUR), welche in den Herstellungskosten ausgewiesen werden. Zudem sind im Berichtsjahr Aufwendungen für F&E im Auftrag von Dritten in Höhe von 14,0 Mio. EUR angefallen (Vorjahr 16,8 Mio. EUR), welche ebenfalls in den Herstellungskosten enthalten sind. Die F&E-Quote für eigene Zwecke des Konzerns lag mit 2,5 Prozent leicht über Vorjahresniveau (2,3 Prozent). Auch die F&E-Quote unter Berücksichtigung der im Auftrag Dritter angefallenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen lag mit 2,8 Prozent leicht über dem Vorjahreswert (2,6 Prozent).

Die aktivierten Entwicklungskosten beliefen sich im Berichtsjahr auf 30,2 Mio. EUR, nach 32,5 Mio. EUR im Vorjahr. Saldiert mit den Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten ergeben sich F&E Ausgaben in Höhe von 128,4 Mio. EUR (Vorjahr 123,2 Mio. EUR). Auch bei dieser Kennzahl zeigt sich, bezogen auf den Umsatz, ein leichter Anstieg von 2,5 Prozent im Vorjahr auf 2,8 Prozent im Geschäftsjahr 2020.

Forschung und Entwicklung (F&E) für eigene Zwecke der GEA (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten (Herstellungskosten) 16,8 20,3 -17,5
Forschungs- und Entwicklungskosten 98,3 90,7 8,3
F&E-Aufwand für eigene Zwecke der GEA 115,0 111,1 3,6
F&E-Quote (in % vom Umsatz) 2,5 2,3 -
Aktivierte Entwicklungskosten 30,2 32,5 -7,1
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten -16,8 -20,3 -17,5
F&E Ausgaben 128,4 123,2 4,2
F&E-Ausgabenquote (in % vom Umsatz) 2,8 2,5 -
Forschung und Entwicklung (F&E) - gesamt (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
F&E-Aufwand für eigene Zwecke der GEA 115,0 111,1 3,6
F&E-Aufwand im Auftrag von Dritten (Herstellungskosten) 14,0 16,8 -16,8
F&E-Aufwand - gesamt 129,0 127,9 0,9
F&E-Quote - gesamt (in % vom Umsatz) 2,8 2,6 -

Wirtschaftsbericht

GEA im Geschäftsjahr 2020

Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 basierte auf konstanten Wechselkursen und insbesondere auf der Annahme, dass die Nachfrage auf den Absatzmärkten von GEA aufgrund eines angespannten konjunkturellen Umfelds stagnieren oder sich sogar leicht abschwächen wird. Im Ausblick wurden mögliche Akquisitionen und Desinvestitionen des Jahres 2020 nicht berücksichtigt.

In der Ad-hoc-Meldung am 30. Juli 2020 hat GEA den Ausblick für den Umsatz bestätigt und das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand von 430 bis 480 Mio. EUR auf „mindestens einen Wert am oberen Ende der bisherigen Spanne von 430 bis 480 Mio. EUR" angehoben. Auch die Erwartung für den ROCE wurde angehoben von 9,0 bis 11,0 Prozent auf 12,0 bis 14,0 Prozent. Mit der Quartalsmitteilung zum dritten Quartal wurde der Ausblick für den Umsatz wieder bestätigt, während die Prognosen für das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand sowie für den ROCE präzisiert wurden. Der aktualisierte Ausblick für 2020 lautete somit:

Umsatz leicht rückläufig (Vorjahr 4.880 Mio. EUR),
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand von mehr als 500 Mio. EUR (Vorjahr 479 Mio. EUR)
ROCE von 15,0 bis 17,0 Prozent (Vorjahr: 10,6%).

Die Erwartung eines leicht rückläufigen Umsatzes hat sich mit minus 2,6 Prozent (zu konstanten Wechselkursen) bestätigt. Sowohl beim EBITDA vor Restrukturierungsaufwand (542 Mio. EUR) als auch beim ROCE (17,1 Prozent), jeweils zu konstanten Wechselkursen, wurden der zuletzt aktualisierte Ausblick und damit auch die im Geschäftsbericht 2019 prognostizierten Werte übertroffen.

Weitere Informationen zur Geschäftsentwicklung der GEA enthält der Abschnitt „Geschäftsverlauf" in diesem Kapitel.

Ausblick Geschäftsjahr 2020 Erwartung für 2020 (gem. Geschäftsbericht 2019) Neue Prognose (Ad-hoc 30.07.2020 bzw. für Divisionen im Q2 Finanzbericht) Neue Prognose (in der Q3 Mitteilung) 2020 berichtet 2020 zu konstanten Wechselkursen
Umsatzentwicklung * leicht rückläufig leicht rückläufig leicht rückläufig -5,0% -2,6%
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 430-480 Mio. EUR mindestens oberes Ende der Bandbreite mehr als 500 Mio. EUR 532 Mio. EUR 542 Mio. EUR
ROCE 9,0-11,0 % 12,0 - 14,0 % 15,0-17,0 % 17,1 % 17,1 %

*) Beim Umsatz entspricht „leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 5 %, während Veränderungen ab +/- 5 % als „deutlich" bezeichnet werden.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen den Ausblick für die einzelnen Divisionen sowie die jeweilige Zielerreichung:

Umsatzentwicklung * Erwartung für 2020 (gem. Geschäftsbericht 2019) Neue Prognose (Ad-hoc 30.07.2020 bzw. für Divisionen im Q2 Finanzbericht) Neue Prognose (in der Q3 Mitteilung) 2020 berichtet 2020 zu konstanten Wechselkursen
Separation & Flow Technologies leicht rückläufig leicht rückläufig n.a. -3,7% -1,4%
Liquid & Powder Technologies leicht rückläufig leicht rückläufig n.a. -3,7% -1,7%
Food & Healthcare Technologies leicht rückläufig deutlich rückläufig n.a. -7,0% -6,5%
Farm Technologies leicht rückläufig deutlich rückläufig n.a. -4,8% -0,1%
Refrigeration Technologies leicht rückläufig deutlich rückläufig n.a. -6,0% -3,2%
Konsolidierung - - -

*) Beim Umsatz entspricht „leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 5 %, während Veränderungen ab +/- 5 % als „deutlich" bezeichnet werden.

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand * Erwartung für 2020 (gem. Geschäftsbericht 2019) Neue Prognose (Ad-hoc 30.07.2020 bzw. für Divisionen im Q2 Finanzbericht) Neue Prognose (in der Q3 Mitteilung) 2020 berichtet 2020 zu konstanten Wechselkursen
Separation & Flow Technologies leicht rückläufig leicht steigend n.a. +3,3% +4,4%
Liquid & Powder Technologies deutlich steigend deutlich steigend n.a. +37,8% +39,8%
Food & Healthcare Technologies leicht rückläufig deutlich steigend n.a. +18,3% +18,5%
Farm Technologies leicht rückläufig leicht steigend n.a. +11,0% +17,2%
Refrigeration Technologies leicht rückläufig leicht rückläufig n.a. +0,8% +3,2%
Sonstige deutlich rückläufig deutlich rückläufig n.a. -21,4% -21,5%-
Konsolidierung - - - - -

*) Bei Ergebnisgrößen entspricht „leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 10 %, ab +/- 10 % werden Veränderungen als „deutlich" angesehen.

ROCE * Erwartung für 2020 (gem. Geschäftsbericht 2019) Neue Prognose (Ad-hoc 30.07.2020 bzw. für Divisionen im Q2 Finanzbericht) Neue Prognose (in der Q3 Mitteilung) 2020 berichtet 2020 zu konstanten Wechselkursen
Separation & Flow Technologies leicht rückläufig leicht steigend n.a. +2,5% p. +2,5% p.
Liquid & Powder Technologies deutlich steigend deutlich steigend n.a. +156,8% p. +162,7% p.
Food & Healthcare Technologies leicht steigend deutlich steigend n.a. +4,2% p. +4,2% p.
Farm Technologies leicht rückläufig leicht steigend n.a. +4,1% p. +4,7% p.
Refrigeration Technologies leicht rückläufig leicht steigend n.a. +5,0% p. +4,8% p.

*) Veränderungen beim ROCE definiert GEA als „leicht" bis +/- 3 %p. und als „deutlich" ab +/- 3 %p..

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

GEA als weltweit aktiver Technologiekonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung.

Im Geschäftsjahr 2020 erlebte die Weltwirtschaft infolge der Covid-19-Pandemie eine spürbare Rezession. Der IWF rechnet mit einem deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung um rund 3,5 Prozent für das Jahr 2020 (World Economic Outlook Update, Januar 2021). Den jüngsten Schätzungen zufolge werden die Industrieländer ein Minus von 4,9 Prozent verzeichnen, trotz umfangreicher Konjunkturhilfen und geldpolitischer Maßnahmen. Für die USA rechnet der IWF mit einem Rückgang von 3,4 Prozent und für Deutschland mit einer Kontraktion von 5,4 Prozent. Für Frankreich, Italien und Spanien - die allesamt stärker von der Pandemie betroffen waren - werden ausgeprägtere Minuszeichen erwartet. Lediglich für China sieht der IWF ein Wachstum von 2,3 Prozent voraus. Die Entwicklung in den Schwellenländern (exklusive China) sowie in den Entwicklungsländern war 2020 spürbar von den negativen Auswirkungen der Covid- 19-Pandemie geprägt: große Volkswirtschaften wie Indien (-8,0%), Brasilien (-4,5%) und Mexiko (-8,5%) verzeichneten laut IWF allesamt deutliche Rückgänge.

Die Situation in der deutschen Maschinen- und Anlagenbaubranche reflektieren die Zahlen des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA). Der Auftragseingang im deutschen Maschinen- und Anlagenbau verzeichnete 2020 einen Rückgang der Aufträge gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent. Zu diesem Rückgang trugen insbesondere schwächere Auslandsbestellungen bei, wenngleich die Inlandsbestellungen auch rückläufig waren. Laut VDMA belasteten neben den Folgen der Covid-19-Pandemie der weiterhin vorhandene Protektionismus im internationalen Handel sowie der tiefgreifende Strukturwandel in der Automobilindustrie, die zu Unsicherheiten und Investitionszurückhaltung führten.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf wird im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die fünf Divisionen von GEA erläutert. Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen, die keiner prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen, sowie dem Halbjahresbericht, welcher einer prüferischen Durchsicht durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterlag. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben.

Veräußerungen

GEA verkaufte im Rahmen seiner weiteren Fokussierung auf die strategischen Kemmärkte Nahrungsmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie den Kompressorenhersteller Bock der Division Refrigeration Technologies an die NORD Holding. Der Kaufvertrag wurde am 21. September 2020 unterzeichnet. Der Abschluss des Verkaufs erfolgte am 26. Februar 2021.

Des Weiteren trennte sich GEA von zwei Unternehmen, die bisher zur Division Farm Technologies gehören. Es handelt sich dabei um das französische Unternehmen GEA Farm Technologies Japy SAS, das in Dijon Milchkühltanks produziert, sowie Royal De Boer Stalinrichtingen B.V., einen führenden europäischen Anbieter für Stalltechnik mit Sitz in Leeuwarden in den Niederlanden. Der Kaufvertrag mit Mutares SE & Co. KGaA, einer börsennotierten Beteiligungsgesellschaft, wurde am 4. November unterzeichnet. Der Abschluss des Verkaufs erfolgte am 31. Dezember 2020.

Restrukturierung

Im Geschäftsjahr 2020 sind im EBITDA Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 54,2 Mio. EUR angefallen (Vorjahr 104,9 Mio. EUR). Von diesen Restrukturierungsaufwendungen sind 49,2 Mio. EUR zahlungswirksam, davon 38,2 Mio. EUR im Berichtsjahr. Die Restrukturierungsaufwendungen sind im Wesentlichen für die Optimierung sowohl der Produktionslandschaft als auch der Einkaufsorganisation, für die Implementierung der neuen Konzernstruktur sowie für die geplanten Portfoliomaßnahmen angefallen.

Lage

Ertragslage

Auftragseingang

Im Gesamtjahr 2020 lag der Auftragseingang im Konzern mit 4.703,0 Mio. EUR pandemiebedingt um 4,6 Prozent unter dem Vorjahresniveau (4.931,1 Mio. EUR). Diese rückläufige Entwicklung zeichnete sich seit dem zweiten Quartal ab. Nur die Division Farm Technologies konnte den Auftragseingang im Berichtsjahr steigern. Besonders deutlich war der Rückgang des Auftragseingangs mit minus 11,6 Prozent in der Division Refrigeration Technologies. Adjustiert um Effekte aus der Veränderung von Währungskursen (-2,5 Prozent) betrug die bereinigte Veränderung des Auftragseingangs des Konzerns minus 2,2 Prozent. Der Auftragseingang ist in allen Größenklassen, mit Ausnahme der Projekte zwischen 1 und 5 Mio. EUR Auftragsvolumen, gesunken.

Auftragseingang (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in % Bereinigtes Wachstum in %
Separation & Flow Technologies 1.211,6 1.271,8 -4,7 -2,4
Liquid & Powder Technologies 1.665,3 1.828,5 -8,9 -7,0
Food & Healthcare Technologies 854,2 914,4 -6,6 -6,0
Farm Technologies 677,0 641,8 5,5 10,7
Refrigeration Technologies 625,3 707,0 -11,6 -8,8
Konsolidierung -330,3 -432,4 23,6 -
GEA 4.703,0 4.931,1 -4,6 -2,2

Rückläufig war die Entwicklung des Auftragseingangs insbesondere bei den Kundenindustrien Food und Beverage. Erfreulich war hingen die Entwicklung in den Kundenindustrien Pharma, Chemical, Dairy Processing und Dairy Farming.

Mit Blick auf die regionale Verteilung war der Rückgang des Auftragseingangs besonders deutlich in der Region Lateinamerika. Ein Wachstum des Auftragseingangs konnte lediglich in der Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika realisiert werden.

GEA gewann im Berichtsjahr 11 Großaufträge (Volumen über 15 Mio. EUR) mit einem Gesamtwert von über 270 Mio. EUR. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Aufträge aus dem Molkerei- und Getränkebereich. Außerdem wurden ein Pharmaprojekt sowie ein großer Auftrag für die chemische Industrie gebucht. Der regionale Schwerpunkt dieser Projekte lag in den Regionen Asien Pazifik, Nordamerika und Europa. Im Vorjahr schloss GEA 17 Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von über 350 Mio. EUR ab.

Auftragsbestand

Der Auftragsbestand hatte, bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2020, eine rechnerische Reichweite von 5,9 Monaten (Vorjahr ebenfalls 5,9 Monate). Entsprechend den unterschiedlichen Geschäftsarten lag die rechnerische Reichweite zwischen 2,7 Monaten bei der Division Farm Technologies und 6,8 Monaten bzw. 8,5 Monaten bei den Divisionen Food & Healthcare Technologies bzw. Liquid & Powder Technologies.

Auftragsbestand (in Mio. EUR) 31.12.2020 31.12.2019 Veränderung in % Veränderung absolut
Separation & Flow Technologies 373,7 396,8 -5,8 -23,1
Liquid & Powder Technologies 1.177,4 1.254,1 -6,1 -76,7
Food & Healthcare Technologies 481,5 554,7 -13,2 -73,2
Farm Technologies 150,7 123,0 22,5 27,7
Refrigeration Technologies 235,8 283,8 -16,9 -48,1
Konsolidierung -120,7 -200,1 39,7 79,4
GEA 2.298,5 2.412,4 -4,7 -113,9

Umsatz

Auch der Umsatz lag im Berichtsjahr unter dem Vorjahreswert. Beim Umsatz war diese Entwicklung ebenfalls seit dem zweiten Quartal zu beobachten. Der Umsatzrückgang für das gesamte Geschäftsjahr betrug 5,0 Prozent auf 4.635,1 Mio. EUR, nach 4.879,7 Mio. EUR im Jahr 2019. Alle Divisionen waren von dieser Entwicklung betroffen, wobei die Divisionen Food & Healthcare Technologies mit 7,0 Prozent sowie Refrigeration Technologies mit 6,0 Prozent die stärksten Reduzierungen zu verzeichnen hatten. Bereinigt um Wechselkursänderungen (-2,4 Prozent) ist der Umsatz im Geschäftsjahr 2020 um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Das Servicegeschäft ist bereinigt um Wechselkursänderungen mit 1,9 Prozent sogar leicht gewachsen. Sein Umsatzanteil stieg von 32,3 Prozent im Vorjahr auf nunmehr 33,6 Prozent.

Die Book-to-Bill-Ratio, welche das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz widerspiegelt, lag im Jahr 2020 mit 1,01 weiterhin über eins, und somit auf Vorjahresniveau.

Umsatz (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in % Bereinigtes Wachstum in %
Separation & Flow Technologies 1.192,1 1.238,3 -3,7 -1,4
Liquid & Powder Technologies 1.665,7 1.729,0 -3,7 -1,6
Food & Healthcare Technologies 895,1 963,0 -7,0 -6,4
Farm Technologies 624,8 656,3 -4,8 -0,2
Refrigeration Technologies 662,8 704,9 -6,0 -3,1
Konsolidierung -405,4 -411,8 1,5 -
GEA 4.635,1 4.879,7 -5,0 -2,6

Der Umsatz war in nahezu allen Kundenindustrien rückläufig bis auf die Kundenindustrien Beverage und Chemical, die ein Umsatzwachstum realisiert haben.

Ein Umsatzwachstum konnte lediglich in der Region Deutschland, Österreich, Schweiz & Osteuropa realisiert werden. Rückläufig war die Entwicklung hauptsächlich in den Regionen Lateinamerika sowie Nord- und Mitteleuropa.

Ergebnis

Im Geschäftsjahr 2020 lag das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand mit 532,5 Mio. EUR trotz des geringeren Umsatzvolumens um etwa 11 Prozent über dem Vorjahreswert in Höhe von 479,2 Mio. EUR. Die entsprechende Marge bewegte sich mit 11,5 Prozent um fast 170 Basispunkte über dem Vorjahreswert. Insbesondere in den ersten beiden Quartalen konnte ein EBITDA vor Restrukturierungsaufwand deutlich über den Werten der vergleichbaren Vorjahrsquartale realisiert werden.

Die Herstellungskosten sind im Geschäftsjahr 2020 überproportional um 259,5 Mio. EUR auf 3.219,0 Mio. EUR gesunken. Somit wurde die Bruttomarge deutlich um über 180 Basispunkte auf 30,6 Prozent verbessert. Auch die Vertriebskosten sind im Geschäftsjahr 2020 überproportional zum Umsatz um 68,7 Mio. EUR auf 546,6 Mio. EUR gesunken. Bezogen auf den Umsatz entspricht dies 11,8 Prozent, nach 12,6 Prozent im Vorjahr. Zur Verbesserung der Bruttomarge trugen hauptsächlich die Divisionen Liquid & Powder Technologies und Refrigeration Technologies bei. Deutliche Einsparungen bei den Vertriebskosten wurden bei Liquid & Powder Technologies sowie Farm Technologies realisiert. Auch zur Reduzierung des Personalaufwands um 100,0 Mio. EUR auf nunmehr 1.417,5 Mio. EUR haben diese beiden Divisionen maßgeblich beigetragen.

Das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand pro Division ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand/EBITDA-Marge vor Restrukturierungsaufwand (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
Separation & Flow Technologies 255,3 247,1 3,3
Liquid & Powder Technologies 120,2 87,2 37,8
Food & Healthcare Technologies 79,0 66,8 18,3
Farm Technologies 66,9 60,3 11,0
Refrigeration Technologies 58,8 58,3 0,8
Sonstige -47,3 -39,0 -21,4
Konsolidierung -0,4 -1,5 74,4
GEA 532,5 479,2 11,1
in % vom Umsatz 11,5 9,8 -

Die folgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA vor Restrukturierungsaufwand über das EBIT vor Restrukturierungsaufwand hin zum EBIT dar:

Überleitung EBITDA vor Restrukturierungsaufwand über EBIT vor Restrukturierungsaufwand zum EBIT (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 532,5 479,2 11,1
Abschreibungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte -195,5 -202,3 -
Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill -5,6 -5,4 -
Übrige Wertaufholungen und -minderungen -0,0 -0,1 -
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 331,4 271,4 22,1
Restrukturierungsaufwand -110,2 -380,5 -
EBIT 221,2 -109,1 -

Die untenstehende Tabelle beinhaltet die wesentlichen Kennzahlen zur Ertragslage von GEA:

Kennzahlen zur Ertragslage (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
Umsatz 4.635,1 4.879,7 -5,0
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 532,5 479,2 11,1
EBITDA 478,3 374,4 27,8
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 331,4 271,4 22,1
EBIT 221,2 -109,1 -
Zinsergebnis -24,1 -16,4 -46,5
EBT 197,1 -125,5 -
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 89,1 61,0 46,0
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 108,0 -186,6 -
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen -11,2 15,9 -
Konzernergebnis 96,8 -170,7 -

Im Geschäftsjahr 2020 konnte GEA wieder ein positives EBIT (221,2 Mio. EUR) erwirtschaften. Im Vorjahr musste aufgrund der Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes der Tochtergesellschaft Pavan S.p.A. (247,6 Mio. EUR) ein negatives EBIT von 109,1 Mio. EUR ausgewiesen werden. Weitere Ursachen für die deutliche Ergebnissteigerung waren geringere Restrukturierungsaufwendungen sowie die operativen Ergebnisverbesserungen im Geschäftsjahr 2020. Die EBIT-Marge betrug im Berichtsjahr 4,8 Prozent, nach minus 2,2 Prozent im Vorjahr. Die um Restrukturierungsaufwendungen bereinigte EBIT-Marge lag im Berichtsjahr bei 7,1 Prozent und somit um ca. 160 Basispunkte über dem Wert des Vorjahres.

Im Vorjahr wurde das Zinsergebnis durch einen Sondereffekt aus der Anpassung der Zinsermittlungsmethode bei der Bemessung von Rückstellungen aus Umweltschutz und Bergbau (11,5 Mio. EUR) verbessert. Daher ergibt sich im Berichtsjahr mit minus 24,1 Mio. EUR eine deutlich höhere Belastung aus dem Zinsergebnis als im Vorjahr (-16,4 Mio. EUR). Verbessert - im Vergleich zum Vorjahr - wurde das Zinsergebnis hingegen durch einen geringeren zugrunde zulegenden Zinssatz für die Aufzinsung von Pensionsrückstellungen.

Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 89,1 Mio. EUR (Vorjahr 61,0 Mio. EUR) setzte sich aus laufendem Steueraufwand von 72,3 Mio. EUR (Vorjahr 82,3 Mio. EUR) und einem Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 16,8 Mio. EUR (Vorjahr 21,3 Mio. EUR latenter Steuerertrag) zusammen. Die Steuerquote betrug im Berichtsjahr 45,2 Prozent (Vorjahr -48,6 Prozent; bzw. bereinigt um den nicht steuermindernden Effekt im Zusammenhang mit der Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes von Pavan 50,0 Prozent). Die Abweichung von einer erwarteten Steuerquote von 30,0 Prozent resultierte im Wesentlichen aus steuerlich nicht abziehbaren Aufwendungen, Veränderungen der Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern sowie Quellen- und sonstigen ausländischen Steuern.

Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche wiesen im Berichtsjahr, primär bedingt durch die Bewertung von Ewigkeitslasten aus den ehemaligen Bergbauaktivitäten, einen Verlust in Höhe von 11,2 Mio. EUR aus. Das deutlich positive Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche im Vorjahr (15,9 Mio. EUR) war geprägt von der Anpassung der Zinsermittlungsmethode (21,2 Mio. EUR vor Ertragsteuern), einem dem gegenüberstehenden Steuereffekt in Höhe von 4,7 Mio. EUR, der Auflösung einer Steuerrückstellung sowie einer Rückerstattung aus dem Konkursverfahren der Dörries Scharmann AG.

Im Geschäftsjahr belief sich das Konzernergebnis auf plus 96,8 Mio. EUR (Vorjahr -170,7 Mio. EUR), welches auch im Jahr 2020 nahezu vollständig auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfiel. Bezogen auf die gegenüber dem Vorjahr unveränderte durchschnittliche Anzahl von Aktien (180.528.462 Stück), entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von 0,54 EUR (Vorjahr -0,95 EUR). Bereinigt um Restrukturierungsaufwand beträgt das Ergebnis je Aktie 1,03 EUR (Vorjahr 0,98 EUR).

Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Nähere Erläuterungen zur Ertragslage werden in diesem Kapitel im Abschnitt „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft" dargestellt.

Finanzlage

Die Steuerung von Liquidität und zentraler Finanzierung bleiben unter anderem wegen des volatilen Marktumfeldes auch weiterhin von hoher Bedeutung.

Barkreditlinien von GEA und deren Beanspruchung setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

GEA Barkreditlinien inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) Fälligkeit 31.12.2020 zugesagt 31.12.2020 beansprucht
Schuldscheindarlehen (2023) Februar 2023 128 128
Schuldscheindarlehen (2025) Februar 2025 122 122
Europäische Investitionsbank (2025) Dezember 2025 50 50
Europäische Investitionsbank (2027) März 2027 100 100
Bilaterale Barkreditlinien bis auf Weiteres 81 17
Syndizierte Kreditlinie („Club Deal") August 2022 650 -
Syndizierte Kreditlinie II August 2021 200 -
Europäische Investitionsbank III Juli 2021 100 -
Summe 1.431 417

Grundsätze und Ziele

Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement von GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen.

Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat GEA weiterhin in 17 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüberhinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden.

Liquidität

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoliquidität sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen:

Die Nettoliquidität einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche lag zum 31. Dezember 2020 bei 402,3 Mio. EUR, nach 28,4 Mio. EUR zum Ende des Vorjahres. Dieser deutliche Aufbau der Liquidität resultierte neben dem realisierten EBITDA aus dem starken Abbau des Net Working Capital. Die größten Liquiditätsabflüsse sind auf die gezahlte Dividende sowie auf Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände mit 153,4 Mio. EUR bzw. 97,6 Mio. EUR zurückzuführen.

Übersicht Nettoliquidität inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 821,9 354,6
Kreditverbindlichkeiten 419,6 326,1
Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 402,3 28,4
Gearing in % -20,9 -1,4

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf 821,9 Mio. EUR und lagen damit um 467,3 Mio. EUR deutlich über dem Wert zum Ende des Vorjahres. Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken betrugen zum Jahresultimo 419,6 Mio. EUR, nach 326,1 Mio. EUR zum Ende des Vorjahres. Der Anstieg der Bankverbindlichkeiten ist auf die Inanspruchnahme des Darlehens bei der Europäische Investitionsbank (EIB) im Saldo von 100,0 Mio. EUR zurückzuführen.

GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.131,3 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 1.316,4 Mio. EUR) zur Verfügung, von denen 421,1 Mio. EUR (31. Dezember 2019: 425,7 Mio. EUR) genutzt wurden.

Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt GEA Forderungsverkaufsprogramme. Zum 31. Dezember 2020 belief sich das genutzte Volumen auf 47,1 Mio. EUR, gegenüber 51,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019.

Das Bestellobligo beläuft sich zum Jahresende auf 125,6 Mio. EUR und entfällt im Wesentlichen auf Vorräte (Vorjahr 159,5 Mio. EUR).

Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen nicht enthalten.

(in Mio. EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Buchwert vor Wertminderungen 806,2 968,8
Wertminderungen 80,7 70,0
Buchwert 725,5 898,8
davon zum Abschlussstichtag nicht überfällig 579,1 616,8
davon zum Abschlussstichtag in den folgenden Zeitbändern überfällig 146,4 282,0
weniger als 30 Tage 80,0 133,7
zwischen 31 und 60 Tagen 26,6 49,6
zwischen 61 und 90 Tagen 13,0 26,8
zwischen 91 und 180 Tagen 15,5 32,0
zwischen 181 und 360 Tagen 7,5 21,0
mehr als 360 Tage 3,8 18,9

Die GEA Group Aktiengesellschaft schüttete im Geschäftsjahr 2020 eine im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende pro Aktie in Höhe von 0,85 EUR aus. Das Volumen der Dividendenzahlung (153,4 Mio. EUR) blieb ebenfalls unverändert.

Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden:

Übersicht Kapitalflussrechnung (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung absolut
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 717,8 483,2 234,6
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -92,2 -141,0 48,8
Free Cash-Flow 625,6 342,2 283,4
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -138,6 -226,0 87,5
Cash-Flow sonstige nicht fortgeführte Geschäftsbereiche -1,7 -11,9 10,2
Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel 467,7 106,7 361,0

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 717,8 Mio. EUR und lag damit nochmals deutlich über dem Vorjahreswert in Höhe von 483,2 Mio. EUR. Hierzu trugen das höhere EBITDA und vor allem der weitere Abbau des Net Working Capital wesentlich bei.

Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche lag im Berichtsjahr bei minus 92,2 Mio. EUR (Vorjahreswert -141,0 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2020 sind in dieser Position insbesondere Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 97,6 Mio. EUR (Vorjahr 137,0 Mio. EUR) sowie 1,9 Mio. EUR Auszahlungen für Unternehmensverkäufe enthalten (Vorjahr 12,6 Mio. EUR).

Im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche spiegelten sich neben der Dividendenzahlung von erneut 153,4 Mio. EUR hauptsächlich die Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 62,4 Mio. EUR sowie die Inanspruchnahme des Darlehens bei der Europäische Investitionsbank im Saldo von 100,0 Mio. EUR wider. Im Vorjahr beinhaltete diese Position ebenfalls die Dividendenzahlung in gleicher Höhe sowie die Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten (63,5 Mio. EUR). Die Aufnahme und Tilgung von Finanzkrediten saldierten sich im Vorjahr auf einen Liquiditätszufluss von 5,9 Mio. EUR.

Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrug im Berichtsjahr lediglich minus 1,7 Mio. EUR, nach minus 11,9 Mio. EUR im Vorjahr.

Vermögenslage

Kurzfassung Bilanz (in Mio. EUR) 31.12.2020 in % der Bilanzsumme 31.12.2019 in % der Bilanzsumme Veränderung in %
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte 2.899,7 51,0 3.066,6 53,7 -5,4
davon Goodwill 1.502,1 26,4 1.512,2 26,5 -0,7
davon latente Steuern 333,8 5,9 351,6 6,2 -5,0
Kurzfristige Vermögenswerte 2.787,2 49,0 2.643,9 46,3 5,4
davon flüssige Mittel 821,9 14,5 354,6 6,2 > 100
davon zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 44,5 0,8 0,2 0,0 > 100
Summe Aktiva 5.686,9 100,0 5.710,6 100,0 -0,4
Passiva
Eigenkapital 1.921,4 33,8 2.090,1 36,6 -8,1
Langfristige Schulden 1.639,7 28,8 1.540,8 27,0 6,4
davon latente Steuern 98,6 1,7 104,3 1,8 -5,5
Kurzfristige Schulden 2.125,8 37,4 2.079,7 36,4 2,2
davon zur Veräußerung gehaltene Schulden 27,4 0,5 - - -
Summe Passiva 5.686,9 100,0 5.710,6 100,0 -0,4

Die Bilanz ist gegenüber dem 31. Dezember 2020 nur unwesentlich um 23,7 Mio. EUR bzw. 0,4 Prozent verkürzt worden. Angestiegen sind insbesondere die liquiden Mittel. Deutlich reduziert wurden hingegen die Vorräte sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen aus Fertigungsaufträgen. Bei den langfristigen Vermögenswerten wurden die Sachanlagen und die immateriellen Vermögenswerte deutlich verringert. Von der Reduzierung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte (inkl. Goodwill) entfallen 39,4 Mio. EUR auf Aktiva des Kompressorenherstellers Bock.

Das Eigenkapital wurde um 168,6 Mio. EUR verringert. Verbessert wurde diese Bilanzposition durch das Konzernergebnis in Höhe von 96,8 Mio. EUR, während die Dividendenzahlung (153,4 Mio. EUR), geringere Zinssätze bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen (32,3 Mio. EUR) sowie Effekte aus der Währungsumrechnung (81,4 Mio. EUR) das Eigenkapital reduzierten. Entsprechend sank die Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahres auf 33,8 Prozent, nach 36,6 Prozent zum 31. Dezember 2019.

Innerhalb der langfristigen Schulden sind die Bankverbindlichkeiten durch die Inanspruchnahme des Darlehens bei der EIB im Saldo von 100,0 Mio. EUR deutlich angestiegen, wohingegen Leasingverbindlichkeiten planmäßig reduziert wurden. Bei den kurzfristigen Schulden wurden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen deutlich reduziert. Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen und aus sonstigen Steuern sowie die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind hingegen angestiegen.

Return on Capital Employed (ROCE)

Return on Capital Employed (ROCE) (Durchschnitt der letzten 4 Quartale) 31.12.2020 31.12.2019
EBIT vor Restrukturierungsaufwand (in Mio. EUR) 331,4 271,4
Capital Employed (in Mio. EUR) * 1.942,9 2.566,4
Return on Capital Employed (in %) 17,1 10,6

*) Capital Employed ohne Goodwill aus dem Erwerb der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahr 1999 (Durchschnitt der letzten 4 Quartale); gilt auch für den ROCE der Divisionen.

Der starke Anstieg des ROCE von 10,6 Prozent auf jetzt 17,1 Prozent ist sowohl auf die gute Ergebnisentwicklung als auch auf das deutlich geringere eingesetzte Kapital (Capital Employed) zurückzuführen. Der Rückgang im Capital Employed ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen. Zum einen auf ein um 266,1 Mio. EUR reduziertes Net Working Capital (auch durch den Abbau von überfälligen Forderungen) und zum anderen auf die im Dezember 2019 erfolgte Wertminderung des Geschäfts- und Firmenwertes der italienischen Tochtergesellschaft Pavan S.p.A. (247,6 Mio. EUR). Diese Wertminderung reduzierte damit den Wert des Capital Employed zum 31.12.2019 in einem von vier Quartalen, jedoch den Wert zum 31.12.2020 in allen vier Quartalen. Alle Positionen des Capital Employed werden als Durchschnitt der letzten vier Quartale berechnet.

Alle Divisionen konnten im Berichtsjahr den ROCE gegenüber dem Vorjahreswert teilweise erheblich steigern.

Divisionen von GEA im Geschäftsjahr

Separation & Flow Technologies

Separation & Flow Technologies (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
Auftragseingang 1.211,6 1.271,8 -4,7
Umsatz 1.192,1 1.238,3 -3,7
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 255,3 247,1 3,3
in % vom Umsatz 21,4 20,0 -
EBITDA 241,1 230,8 4,5
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 210,9 206,8 2,0
EBIT 193,6 189,8 2,0
ROCE in % 23,0 20,5 -

Im Berichtsjahr lag der Auftragseingang insbesondere bedingt durch Covid-19 um 4,7 Prozent unter dem Vorjahreswert. Bereinigt um Effekte aus der Entwicklung von Wechselkursen betrug der Rückgang 2,4 Prozent. Mit Ausnahme von DACH & Osteuropa sowie Westeuropa, Naher Osten & Afrika verzeichneten alle Regionen einen rückläufigen Auftragseingang. Im Vorjahr wurde ein Großauftrag über 17,4 Mio. EUR gebucht.

Der Umsatz ging in 2020 trotz Covid-19 gegenüber dem Vorjahr nur um 3,7 Prozent zurück. Bereinigt um Effekte aus der Entwicklung von Wechselkursen lag der Umsatz mit minus 1,4 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Mit Ausnahme von DACH & Osteuropa war der Umsatz in allen Regionen rückläufig. Der Anteil des Serviceumsatzes am Gesamtumsatz lag trotz des leicht rückläufigen Servicevolumens weiterhin auf hohem Niveau bei 42,4 Prozent (Vorjahr 41,2 Prozent).

Das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand ist trotz des geringeren Umsatzes von 247,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 255,3 Mio. EUR im Berichtsjahr gestiegen. Der Ergebnisrückgang aus dem geringeren Umsatzvolumen konnte durch bereits im Vorjahr eingeleitete Kostensenkungsmaßnahmen mehr als abgefedert werden. Darüber hinaus entfielen Ergebnisbelastungen infolge der Beilegung eines Verfahrens im Vorjahr (13,9 Mio. EUR). Die entsprechende Marge betrug 21,4 Prozent, nach 20,0 Prozent im Vorjahr.

Liquid & Powder Technologies

Liquid & Powder Technologies (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
Auftragseingang 1.665,3 1.828,5 -8,9
Umsatz 1.665,7 1.729,0 -3,7
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 120,2 87,2 37,8
in % vom Umsatz 7,2 5,0 -
EBITDA 124,1 55,3 > 100
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 80,4 43,0 86,9
EBIT 77,4 3,5 > 100
ROCE in % 173,8 17,0 -

Der Auftragseingang ist in 2020 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 8,9 Prozent gesunken. Bereinigt um Effekte aus der Entwicklung von Wechselkursen betrug der Rückgang 7,0 Prozent, was primär durch von Kunden verschobene Projekte (Covid-19) verursacht wurde. Im Berichtsjahr wurden zehn Großaufträge über insgesamt 255 Mio. EUR gebucht (Vorjahr 13 Großaufträge mit zusammen 282 Mio. EUR).

In 2020 lag der Umsatz trotz Covid-19 nur um 3,7 Prozent unter Vorjahresniveau bzw. bereinigt um Effekte aus der Entwicklung von Wechselkursen um minus 1,6 Prozent. Hintergrund waren dabei insbesondere pandemiebedingte Restriktionen beim Zugang zu Kundenstandorten, wovon auch das Servicegeschäft betroffen war. Ein Umsatzrückgang war primär in Nord- und Mitteleuropa, Asien Pazifik und Lateinamerika zu verzeichnen. Dagegen konnten in Nordamerika und in der Region DACH & Osteuropa teilweise zweistellige Wachstumsraten realisiert werden. Der Anteil des Serviceumsatzes ist trotz eines absoluten Rückgangs des Servicevolumens gestiegen: von 22,2 Prozent im Vorjahr auf 22,6 Prozent in 2020.

Die Division Liquid & Powder Technologies konnte trotz des geringeren Umsatzes ihr EBITDA vor Restrukturierungsaufwand von 87,2 Mio. EUR im Vorjahr deutlich auf 120,2 Mio. EUR im Berichtsjahr steigern. Dies wurde zum einen möglich durch den Wegfall von Ergebnisbelastungen insbesondere im Zusammenhang mit der Risikovorsorge bei Milchverarbeitungsprojekten (24,5 Mio. EUR), zum anderen durch eine Verbesserung der Margenqualität bei Projekten, einem höheren Anteil des margenträchtigen Servicegeschäfts, geringere Personalaufwendungen aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen sowie durch weitere Einsparungen als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie. Die entsprechende Marge wurde um etwa 220 Basispunkte auf 7,2 Prozent deutlich verbessert (Vorjahr 5,0 Prozent).

Food & Healthcare Technologies

Food & Healthcare Technologies (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
Auftragseingang 854,2 914,4 -6,6
Umsatz 895,1 963,0 -7,0
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 79,0 66,8 18,3
in % vom Umsatz 8,8 6,9 -
EBITDA 74,3 56,8 30,8
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 27,6 14,4 91,6
EBIT 12,3 -253,3 -
ROCE in % 6,3 2,1 -

Im Berichtsjahr lag der Auftragseingang bedingt durch Auftragsverschiebungen wegen Covid-19 um 6,6 Prozent unter dem Vorjahreswert. Bereinigt um Effekte aus Entwicklung von Wechselkursen betrug der Rückgang 6,0 Prozent. In 2020 konnte ein Großauftrag mit einem Auftragswert in Höhe von 18,3 Mio. EUR gewonnen werden (Vorjahr drei Großaufträge über zusammen 53 Mio. EUR). Somit ist über die Hälfte des Rückgangs im Auftragseingang auf Großaufträge zurückzuführen.

Der Umsatz ging in 2020 entsprechend zum Auftragseingang um 7,0 Prozent zurück, vorwiegend verursacht durch Reisebeschränkungen und sonstige Verzögerungen bei der Installation und Inbetriebnahme von Anlagen bedingt durch Covid-19. Bereinigt um Effekte aus der Entwicklung von Wechselkursen betrug die Umsatzentwicklung minus 6,4 Prozent. Der Umsatzrückgang betraf nahezu alle Regionen, mit Ausnahme von Asien Pazifik (14,9 Prozent) sowie DACH & Osteuropa (0,2 Prozent). Der Serviceumsatz konnte gesteigert werden, wodurch sein Anteil am Gesamtumsatz deutlich von 24,5 Prozent im Vorjahr auf 26,7 Prozent im Berichtsjahr wuchs.

Trotz des Umsatzrückgangs wurde das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand von 66,8 Mio. EUR im Vorjahr auf jetzt 79,0 Mio. EUR deutlich gesteigert. Dies ist auf Einsparungen wegen Covid-19, eine erfolgreiche Abwicklung von Projekten, sowie den Wegfall von Risikovorsorgen für Rechtsstreitigkeiten (5,5 Mio. EUR) zurückzuführen. Die entsprechende Marge betrug 8,8 Prozent, nach 6,9 Prozent im Vorjahr.

Dies entspricht einer Verbesserung von 190 Basispunkten.

Farm Technologies

Farm Technologies (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
Auftragseingang 677,0 641,8 5,5
Umsatz 624,8 656,3 -4,8
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 66,9 60,3 11,0
in % vom Umsatz 10,7 9,2 -
EBITDA 61,7 45,3 36,2
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 39,6 32,6 21,6
EBIT 12,7 14,2 -10,4
ROCE in % 14,3 10,2 -

Der Auftragseingang wuchs in 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent. Bereinigt um Effekte aus der Entwicklung von Wechselkursen betrug das Wachstum sogar 10,7 Prozent. Ein deutliches Wachstum war bei Melkrobotern zu verzeichnen, wohingegen die Entwicklung des Auftragseingangs für das konventionelle Melken leicht rückläufig war. Besonders positiv war das Wachstum in den Region Asien Pazifik sowie DACH & Osteuropa mit jeweils zweistelligen Steigerungsraten.

In 2020 lag der Umsatz um 4,8 Prozent unter Vorjahresniveau bzw. bereinigt um Effekte aus der Entwicklung von Wechselkursen auf Vorjahresniveau (-0,2 Prozent). Besonders deutlich fiel der Umsatzrückgang in der von Covid-19 stark betroffenen Region Nordamerika aus. Der Anteil des Serviceumsatzes ist von 43,4 Prozent im Vorjahr auf 45,7 Prozent in 2020 gestiegen und befindet sich somit auf einem hohen Niveau.

Auch die Division Farm Technologies konnte trotz des geringeren Umsatzes ihr EBITDA vor Restrukturierungsaufwand steigern: von 60,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 66,9 Mio. EUR im Berichtsjahr. Dies wurde auch durch Einsparmaßnahmen wegen Covid-19 unter anderem bei Reisekosten realisiert. Die entsprechende Marge wurde um 153 Basispunkte auf 10,7 Prozent deutlich verbessert (Vorjahr 9,2 Prozent).

Refrigeration Technologies

Refrigeration Technologies (in Mio. EUR) 2020 2019 Veränderung in %
Auftragseingang 625,3 707,0 -11,6
Umsatz 662,8 704,9 -6,0
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 58,8 58,3 0,8
in % vom Umsatz 8,9 8,3 -
EBITDA 60,0 53,1 13,1
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 38,5 35,8 7,4
EBIT 26,2 24,6 6,5
ROCE in % 18,4 13,4 -

Im Berichtsjahr lag der Auftragseingang aufgrund von zurückgehaltenen Investitionsentscheidungen und Auftragsverschiebungen wegen Covid-19 deutlich um 11,6 Prozent unter dem Vorjahreswert. Bereinigt um Effekte aus Entwicklung von Wechselkursen betrug der Rückgang 8,8 Prozent. Alle Regionen waren vom Rückgang beim Auftragseingang betroffen.

Der Umsatz ging in 2020 ebenfalls zurück: um 6,0 Prozent bzw. bereinigt um Effekte aus Entwicklung von Wechselkursen um 3,1 Prozent. Hauptreiber war dabei die Region Asien Pazifik. In Deutschland, Österreich, Schweiz & Osteuropa sowie Nord- und Mitteleuropa konnte hingegen ein Umsatzwachstum realisiert werden. Der Anteil des Serviceumsatzes am Gesamtumsatz erhöhte sich trotz eines rückläufigen Servicevolumens leicht: von 35,5 Prozent im Vorjahr auf 36,2 Prozent im Berichtsjahr.

Trotz des deutlichen Umsatzrückgangs konnte das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand um 0,5 Mio. EUR auf 58,8 Mio. EUR verbessert werden. Auch bei dieser Division wurden negative Effekte aus dem Umsatzrückgang durch Einsparungen wegen Covid-19 - hier insbesondere bei den Vertriebskosten - mehr als kompensiert. Die entsprechende Marge wurde durch den Fokus auf hochmargige Produkte auf 8,9 Prozent verbessert, nach 8,3 Prozent im Vorjahr.

Mitarbeiter

Im Vergleich zum 31. Dezember 2019 sank die Zahl der Mitarbeiter in den fortgeführten Geschäftsbereichen zum Stichtag um 258 auf 18.232 Vollzeitäquivalente. Einschließlich der Leiharbeitnehmer und der selbstständigen Vertragspartner betrug der Rückgang 807 Vollzeitäquivalente. Bei den Abgängen der Mitarbeiter ist der Verkauf der Farm Technologies Gesellschaften Japy SAS, Frankreich und Royal de Boer Stalinrichtigen B.V, in den Niederlanden und dem damit verbundenen Abgang von 210 Vollzeitäquivalenten zu berücksichtigen.

Der Rückgang der Mitarbeiterzahl erfolgte primär in den Divisionen Liquid & Powder Technologies und Refrigeration Technologies.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen pro Region:

Mitarbeiter * nach Regionen 31.12.2020 31.12.2019
DACH & Osteuropa 6.883 37,8% 6.861 37,1%
Nord- und Mitteleuropa 3.040 16,7% 3.072 16,6%
Asien Pazifik 3.005 16,5% 3.092 16,7%
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.132 17,2% 3.278 17,7%
Nordamerika 1.618 8,9% 1.675 9,1%
Lateinamerika 553 3,0% 512 2,8%
Gesamt 18.232 100,0% 18.490 100,0%

*) Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft

Ergänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Dieser wird hier in Kurzfassung dargestellt.

Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die zentrale Leitungsfunktion des Konzerns inne. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Diese umfassen insbesondere Leistungen des Global Corporate Centers, der globalen Exzellenz Funktionen (Beschaffung, Produktion und Logistik), der globalen IT, des Bereichs Personal sowie Business Process Outsourcing (BPO) Finance. Mit wesentlichen inländischen Tochterunternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Dementsprechend ist die wirtschaftliche Lage der GEA Group Aktiengesellschaft von der Entwicklung der Tochterunternehmen abhängig und entspricht damit grundsätzlich der des GEA Konzerns, die in diesem Kapitel im Abschnitt „Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung" erläutert wird.

Vermögenslage der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 31.12.2020 in % der Bilanzsumme 31.12.2019 in % der Bilanzsumme
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 28,9 0,8 24,1 0,6
Sachanlagen 1,4 - 1,5 0,1
Finanzanlagen 2.319,2 60,1 2.337,4 63,4
Anlagevermögen 2.349,5 60,9 2.363,0 64,1
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 924,0 24,0 1.160,0 31,4
davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen 901,9 23,4 1.135,7 30,8
davon sonstige Vermögensgegenstände 22,1 0,6 24,3 0,6
Flüssige Mittel 565,3 14,7 154,1 4,2
Umlaufvermögen 1.489,3 38,7 1.314,1 35,6
Rechnungsabgrenzungsposten 17,2 0,4 10,6 0,3
Summe 3.856,0 100,0 3.687,7 100,0
Passiva
Gezeichnetes Kapital 520,4 13,5 520,4 14,1
Kapitalrücklage 250,8 6,5 250,8 6,8
Gewinnrücklagen 436,7 11,3 479,7 13,0
Bilanzgewinn 153,7 4,0 154,2 4,2
Eigenkapital 1.361,6 35,3 1.405,1 38,1
Rückstellungen 287,5 7,5 290,0 7,9
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 400,0 10,4 300,0 8,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25,5 0,7 29,0 0,8
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.774,7 45,9 1.653,8 44,8
Sonstige Verbindlichkeiten 6,7 0,2 9,8 0,3
Verbindlichkeiten 2.206,9 57,2 1.992,6 54,0
Summe 3.856,0 100,0 3.687,7 100,0

Die Bilanzsumme der GEA Group Aktiengesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr um 168,3 Mio. EUR gestiegen. Ursache hierfür ist der Anstieg der Flüssigen Mittel um 411,2 Mio. EUR bedingt durch das zentrale Liquiditätsmanagement der GEA Group Aktiengesellschaft für die GEA Group. Im Rahmen des Liquiditätsmanagements reduzierten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 210,8 Mio. EUR und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich um 120,9 Mio. EUR. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen reduzierten sich um weitere 23,0 Mio. EUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Wertberichtigung gegenüber einem verbundenen Unternehmen.

Darüber hinaus wurde ein neues Bankdarlehen in Höhe von 100 Mio. EUR zur langfristigen Sicherung der Konzernfinanzierung abgeschlossen.

Der Rückgang der Finanzanlagen resultiert im Wesentlichen aus Rückzahlungen oder Refinanzierung von langfristigen Ausleihungen durch kurzfristige Darlehensgewährung in Höhe von 15,4 Mio. EUR sowie aus Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 2,8 Mio. EUR.

Das Eigenkapital verringerte sich insgesamt um 43,5 Mio. EUR. Der Rückgang resultierte aus dem Jahresüberschuss von 109,9 Mio. EUR abzüglich der gezahlten Dividende in Höhe von 153,4 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist um etwa 2,8 Prozentpunkte auf 35,3 Prozent gesunken. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 43,0 Mio. EUR vorgenommen.

Die übrigen Bilanzposten haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert.

Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 01.01. - 31.12.2020 01.01. - 31.12.2019
Umsatzerlöse 182,4 167,9
Sonstige betriebliche Erträge 236,0 157,4
Aufwendungen für bezogene Leistungen -95,6 -91,1
Personalaufwand -55,3 -62,4
Abschreibungen -28,2 -75,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen -274,5 -223,5
Beteiligungsergebnis 144,0 443,7
Zinsergebnis 7,9 -21,1
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -2,8 -7,0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3,6 -3,4
Ergebnis nach Steuern 110,3 284,9
Sonstige Steuern -0,4 -0,4
Jahresüberschuss 109,9 284,5
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,8 0,7
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 43,0 -
Einstellung in andere Gewinnrücklagen - -131,0
Bilanzgewinn 153,7 154,2

Die Umsatzerlöse der GEA Group Aktiengesellschaft beinhalten im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2020 an Tochterunternehmen berechneten Umlagen in Höhe von 163,2 Mio. EUR (Vorjahr 145,2 Mio. EUR) sowie Erlöse aus der Trademark-Fee in Höhe von 18,9 Mio. EUR (Vorjahr 22,5 Mio. EUR). Hierfür wurden von Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen zunächst an die GEA Group Aktiengesellschaft belastet und anschließend im Rahmen der Konzernumlagen an Tochterunternehmen weiterberechnet.

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den Währungskursgewinnen in Höhe von 146,0 Mio. EUR (Vorjahr 117,1 Mio. EUR) und Währungskursverlusten in Höhe von 142,4 Mio. EUR (Vorjahr 100,4 Mio. EUR) ergibt einen Nettoertrag von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr 16,7 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen neben den Währungskursgewinnen vor allem Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 60,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR), Erträge aus Weiterbelastungen an Konzerngesellschaften für verauslagte Projektkosten aus Vorjahren in Höhe von 12,9 Mio. EUR (Vorjahr 22,2 Mio. EUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 11,6 Mio. EUR (Vorjahr 11,8 Mio. EUR).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen insbesondere Aufwendungen von anderen Konzernunternehmen in Höhe von 51,4 Mio. EUR (Vorjahr 53,4 Mio. EUR), die für die Ausübung der Funktionen des Global Corporate Centers, der globalen Exzellenz Funktionen (Beschaffung, Produktion und Logistik), der globalen IT, des Bereichs Personal sowie für das Business Process Outsourcing (BPO) Finance notwendig waren. Hinzu kommen Aufwendungen von externen Dienstleistern in Höhe von 44,0 Mio. EUR (Vorjahr 37,3 Mio. EUR).

Der Personalaufwand sinkt gegenüber dem Vorjahr um 7,1 Mio. EUR. Der Personalaufwand des Vorjahres enthielt Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen für Abfindungsleistungen im Rahmen der Reorganisation in Höhe von 7,5 Mio. EUR.

Die Abschreibungen beinhalten neben den planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 5,2 Mio. EUR (Vorjahr 7,7 Mio. EUR) auch Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 23,0 Mio. EUR (Vorjahr 67,9 Mio. EUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachter- und Beratungsaufwendungen, Aufwendungen für EDV und Lizenzen, Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus sowie sonstige Fremdleistungen. Insbesondere in den Aufwendungen für EDV und Lizenzen sind laufende Aufwendungen aus der Einführung eines einheitlichen globalen ERP Systems enthalten. Die Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultieren im Wesentlichen aus der Umstellung der Ermittlung der erwarteten Kostensteigerung. Diese wird beginnend mit dem 31. Dezember 2020 aus der langjährigen Entwicklung eines öffentlich verfügbaren langjährigen Preisindizes abgeleitet (im Vorjahr wurde die Kostensteigerungsrate aus internen Planungswerten abgeleitet).

Das Beteiligungsergebnis resultiert aus Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 215,9 Mio. EUR (Vorjahr 479,7 Mio. EUR), Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 79,9 Mio. EUR (Vorjahr 40,5 Mio. EUR) und Erträgen aus Beteiligungen in Höhe von 8,0 Mio. EUR (Vorjahr 4,5 Mio. EUR). Das Beteiligungsergebnis ist bedingt durch den Ertrag aus der Einbringung einer Beteiligung zu über dem Buchwert liegendem Zeitwert sowie einem gegenläufigen Effekt aus einer Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen, was im Vorjahr zu einem Anstieg der Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 331,3 Mio. EUR geführt hat, nur eingeschränkt vergleichbar.

In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind insbesondere die abgeführten Gewinne der GEA Group Holding GmbH, der GEA Brewery Systems GmbH, der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA Bischoff GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen umfassen im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Refrigeration Technologies GmbH, GEA Farm Technologies GmbH, der GEA TDS GmbH, der GEA Wiegand GmbH sowie der LL Plant Engineering GmbH.

Das Zinsergebnis stieg um 29,0 Mio. EUR auf 7,9 Mio. EUR (Vorjahr -21,1 Mio. EUR). Dies resultiert im Wesentlichen aus der Umstellung der Bewertung von langfristigen Rückstellungen, diese werden, beginnend mit dem 31. Dezember 2020 mit einem alternativen Zinssatz in Höhe von 2,96 Prozent abgezinst, insoweit Zahlungsmittelabflüsse in mehr als 50 Jahren erwartet werden. Der Zinssatz wird aus der von der "European Insurance and Occupational Pensions Authority" veröffentlichten sogenannten „ultimate forward rate" abgeleitet. Die geänderte Vorgehensweise führt zu einer zutreffenderen Darstellung der Vermögens- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft. Hieraus resultierte ein Zinsertrag aus der Zinssatzänderung von Rückstellungen in Höhe von 11,6 Mio. EUR (Vorjahr Zinsaufwand 12,7 Mio. EUR), ohne eine Bewertungsänderung wäre es zu einem Zinsaufwand in Höhe von 36,1 Mio. EUR gekommen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 7,0 Mio. EUR) sowie Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR).

Cash-Flow der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 2020 2019
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 473,6 283,5
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -9,0 -24,5
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -53,4 -153,4
Flüssige Mittel 565,3 154,1

Im Berichtsjahr beträgt der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 473,6 Mio. EUR und ist damit um 190,1 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Mittelzuflüsse in Höhe von 354,8 Mio. EUR von verbundenen Unternehmen im Rahmen des Cash Poolings zurückzuführen. Gegenläufig wirkt sich der Rückgang des Jahresüberschusses um 174,6 Mio. EUR aus.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit reduzierte sich von 24,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 9,0 Mio. EUR. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit für das Geschäftsjahr 2020 beinhaltet ausschließlich Auszahlungen für Investitionen und Einzahlungen aus Desinvestitionen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen (Vorjahr 18,7 Mio. EUR).

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit des Geschäftsjahres enthält die für das Vorjahr gezahlte Dividende in Höhe von 153,4 Mio. EUR (Vorjahr 153,4 Mio. EUR) und die Einzahlung aus dem neuen Bankdarlehen in Höhe von 100 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR).

Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft ist den gleichen Risiken und Chancen wie denen des GEA Konzerns ausgesetzt. Sie werden im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht" dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können außerdem Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) resultieren.

Das Ergebnis der GEA Group Aktiengesellschaft ist maßgeblich von der Entwicklung der Beteiligungsergebnisse ihrer Tochtergesellschaften beeinflusst und bildet die Grundlage für den Bilanzgewinn sowie die damit verbundene Dividendenausschüttung. Aufgrund dessen wird der handelsrechtliche Bilanzgewinn für die GEA Group Aktiengesellschaft als bedeutsamster Leistungsindikator gesehen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2020 einen Bilanzgewinn, unter Berücksichtigung von bestehenden Gewinnrücklagen, auf dem Niveau des Vorjahres prognostiziert. Mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 153,7 Mio. EUR wurde die Prognose erreicht. Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet die GEA Group Aktiengesellschaft einen Bilanzgewinn, unter Berücksichtigung von bestehenden Gewinnrücklagen, auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres.

Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 und § 315a S. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von Rechten

Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 180.492.172 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Daraus können auch Beschränkungen des Stimmrechts resultieren. Zum Beispiel steht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu.

Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Vertragliche Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, ergeben sich aus dem aktienbasierten Vergütungsprogramm (Share Ownership Guidelines) des aktuellen Vergütungssystems, nach dem im abgelaufenen Geschäftsjahr alle Vorstandsmitglieder vergütet wurden. Die Vorstandsmitglieder haben sich insoweit verpflichtet, einen gewissen Bestand von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu erwerben und diese bis zur Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit weder zu verpfänden noch zu veräußern.

Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Die Massachusetts Financial Services Company, Boston, Massachusetts, USA, ist laut Mitteilung im Geschäftsjahr 2018 an der GEA Group Aktiengesellschaft mit mehr als 10 Prozent der Stimmrechte beteiligt.

Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Satzungsänderungen

Der Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen.

Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.

Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. April 2018 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 18. April 2023. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats dürfen sie insbesondere auch (i) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn dies zu einem Preis geschieht, der den Preis der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, (ii) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zu dem Zweck Unternehmen-, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben, an Dritte übertragen werden, (iii) zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, (iv) zur Durchführung einer Aktiendividende (scrip dividend) verwendet oder (v) eingezogen werden. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. April 2018 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 12. März 2018, nachzulesen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bezogen auf die syndizierten Kreditlinien in Höhe von insgesamt 850 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden.

Bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 250 Mio. EUR sind die Darlehensgeber im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, mit Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehensforderung einschließlich Zinsen bis zum Stichtag der vorzeitigen Rückzahlung zu verlangen.

Bei dem Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 250 Mio. EUR, derzeit in Anspruch genommen mit 150 Mio. EUR, ist die Bank im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag zu streichen und das ausgezahlte Darlehen zu kündigen. Weiterhin ist die Darlehensgeberin berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen. Die Darlehensnehmerin ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag zu dem von der Bank bezeichneten Datum zurückzuzahlen, welches nicht früher als 20 Tage nach dem Rückzahlungsverlangen liegen darf.

Bei einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von 250 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden die Kreditverträge mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Avalverpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Avalverpflichtungen vorzunehmen und Kreditinanspruchnahmen sind auszugleichen.

In Bezug auf eine Cash-Management Kreditlinie in Höhe von 50 Mio. EUR wird dem Kreditgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht bei anstehendem Kontrollwechsel eingeräumt, sofern die Vertragsparteien keine rechtzeitige Einigung über die Fortsetzung zu gegebenenfalls veränderten Konditionen erzielen können.

Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern

Das aktuelle Vergütungssystem, das für alle Vorstandsmitglieder gilt, sieht keine Kündigungs- oder sonstige Rechte für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelungen) vor. Weitere Details sind im Kapitel „Vergütungsbericht" dargestellt.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Risiko- und Chancenbericht", Abschnitte „Risiko- und Chancenmanagementsystem" sowie „Internes Kontrollsystem".

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

GEA ist sehr gut durch das anspruchsvolle Jahr 2020 gekommen. Trotz der globalen Pandemie hat das Unternehmen die bereits ursprünglich anspruchsvollen Erwartungen für das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand und den ROCE deutlich übertroffen. Darüber hinaus hat GEA wesentliche Finanzkennzahlen wie das Net Working Capital, den Free Cash-Flow und auch die Liquidität nachhaltig verbessert.

Der Auftragseingang verzeichnete einen leichten Rückgang von 4,6 Prozent auf 4.703 Mio. EUR. Von dieser pandemiebedingten Entwicklung konnte sich nur die Division Farm Technologies abheben, die ihren Auftragseingang um 5,5 Prozent erhöht hat. Während der Auftragseingang von GEA im ersten Quartal noch um 16,0 Prozent gestiegen ist, wiesen die nachfolgenden Quartale Rückgänge auf, wobei der Auftragseingang im 4. Quartal mit minus 7,9 Prozent bereits weniger rückläufig war als in den beiden Quartalen zuvor.

Beim Umsatz verzeichnete GEA ebenfalls einen leichten Rückgang von 5,0 Prozent (bzw. -2.6 Prozent basierend auf konstanten Wechselkursen) auf 4.635 Mio. EUR und lag damit im Rahmen der Prognose. Hiervon waren alle fünf Divisionen betroffen. Ebenso wie beim Auftragseingang erzielte das Unternehmen im 1. Quartal auch beim Umsatz noch ein Plus von 3,5 Prozent, während die nachfolgenden Quartale pandemiebedingt Rückgänge aufwiesen. Das Servicegeschäft hat sich in 2020 mit einem Rückgang von 0,9 Prozent besser als der Gesamtkonzern entwickelt und verzeichnete währungsbereinigt sogar einen Anstieg von 1,9 Prozent.

Das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand stieg um 11,1 Prozent auf 532,5 Mio. EUR. Dabei wirkte sich die weitere Umsetzung der Maßnahmen zur Effizienzsteigerung positiv aus. Die EBITDA-Marge vor Restrukturierungsaufwand erhöhte sich dadurch signifikant von 9,8 Prozent im Vorjahr auf 11,5 Prozent in 2020. Zu dieser positiven Ergebnis- und Margenentwicklung haben alle fünf Divisionen beigetragen.

Das Konzernergebnis lag mit 97 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020 bedingt durch die gute operative Entwicklung deutlich über dem Vorjahreswert von -171 Mio. EUR.

Aufgrund der operativen Stärke und hohen Liquidität des Unternehmens schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende in Höhe von 0,85 EUR je Aktie vor. Der grundsätzlich angestrebte Zielkorridor für die Dividendenzahlung - eine Ausschüttung zwischen 40 und 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre - bleibt unverändert bestehen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich GEA im Geschäftsjahr 2020 trotz der pandemiebedingten negativen Auswirkungen sehr gut entwickelt hat, insbesondere bei den Ergebniskennzahlen. So ist es dem Unternehmen bereits im Berichtsjahr gelungen, mit einer EBITDA-Marge vor Restrukturierungsaufwand von 11,5 Prozent, das untere Ende der auf dem Capital Markets Day im September 2019 für das Jahr 2022 angekündigten Bandbreite von 11,5 bis 13,5 Prozent zu erreichen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Gem. § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung zu machenden Angaben nach §§ 289f Abs. 2 und 5, 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob sie gemacht wurden.

Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle haben bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richtet der Konzern sein Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzt die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020) weitestgehend um.

Entsprechenserklärung

Die GEA Group Aktiengesellschaft hat den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 19. Dezember 2019 bis zum 31. Dezember 2019 mit Ausnahme der nachfolgend erläuterten Abweichungen entsprochen:

Seit dem 1. Januar 2019 kommt bei GEA das aktuelle System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Anwendung ("Neues Vergütungssystem"). Drei der damals amtierenden vier Vorstandsmitglieder wurden bei Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 19. Dezember 2019 bereits nach dem Neuen Vergütungssystem vergütet. Dem Vorstandsvertrag von Martine Snels, die GEA zum Ende des Geschäftsjahres 2019 verlassen hat, lag dagegen noch das in der Hauptversammlung vom April 2012 gebilligte System der Vorstandsvergütung ("Altes Vergütungssystem") zugrunde, bzgl. dessen bis einschließlich 31. Dezember 2019 folgenden Empfehlungen des DCGK 2017 nicht entsprochen wurde:

Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 DCGK 2017, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll.
Die mehrjährige variable Vergütung nach dem Alten Vergütungssystem bestand aus zwei Komponenten, die im Rahmen der gesamten variablen Vergütung mit 20 bzw. 40 Prozent gewichtet waren. Die Bemessungsgrundlage der mit 40 Prozent gewichteten mehrjährigen variablen Vergütungskomponente umfasste das aktuelle sowie die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre ("Mehrjahreskomponente") und war damit nicht zukunftsbezogen. Die Bemessungsgrundlagen der mehrjährigen variablen Vergütung im Rahmen des Alten Vergütungssystems waren daher insgesamt betrachtet nicht im Wesentlichen zukunftsbezogen.
Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK 2017, wonach eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll.
Im ersten Quartal 2019 hatte der Aufsichtsrat die im Rahmen des Neuen Vergütungssystems für 2019 geltenden finanziellen Erfolgsziele auf Basis des Budgets für dieses Geschäftsjahr festgelegt. Die ebenfalls erforderliche Anpassung der finanziellen Leistungskennzahlen der für Martine Snels weiterhin geltenden Mehrjahreskomponente an die Planung für das Geschäftsjahr 2019 unterblieb dabei versehentlich; sie wurde vom Aufsichtsrat im Dezember 2019 mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2019 nachgeholt.

In der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 19. März 2020 hat die GEA Group Aktiengesellschaft den Empfehlungen des DCGK 2017 vollumfänglich entsprochen.

Die GEA Group Aktiengesellschaft entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") - soweit diese bereits zu berücksichtigen sind - mit Ausnahme der nachfolgend erläuterten Abweichungen und hat ihnen auch seit der durch das Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 erfolgten Bekanntmachung des DCGK 2020 mit diesen Ausnahmen entsprochen:

Empfehlung C.10 Satz 1 DCGK 2020, wonach der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein sollen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Helmut Perlet, der auch den Vorsitz des unter anderem mit Fragen der Vorstandsvergütung befassten Aufsichtsratspräsidiums innehat, ist gemäß der Empfehlung C.7 Absatz 2 DCGK 2020 aufgrund seiner mehr als zwölfjährigen Aufsichtsratszugehörigkeit nicht als unabhängig von der Gesellschaft anzusehen.
Empfehlung D. 1 DCGK 2020, wonach sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen soll.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats war bisher nicht auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.

Für die Zukunft erklärt die GEA Group Aktiengesellschaft, den Empfehlungen des DCGK 2020 - soweit diese bereits zu berücksichtigen sind - bis einschließlich 30. April 2021 mit folgender Ausnahme und ab dem 1. Mai 2021 dann vollständig entsprechen zu wollen:

Bis zur Beendigung der aktuellen Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2021 wird die GEA Group Aktiengesellschaft der Empfehlung C.10. Satz 1 DCGK 2020 auch weiterhin nicht entsprechen. Die Hauptversammlung am 30. April 2021 wird sämtliche Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat neu wählen. Da der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Helmut Perlet für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht, wird die GEA Group Aktiengesellschaft der Empfehlung C.10 Satz 1 DCGK 2020 voraussichtlich ab dem 1. Mai 2021 entsprechen.

Düsseldorf, 17. Dezember 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Helmut Perlet

Für den Vorstand

Stefan Klebert

Marcus A. Ketter

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex der GEA Group Aktiengesellschaft („Code of Conduct") schreibt für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vor. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe von GEA. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere zu den Themen Bekämpfung von Korruption, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Geldwäsche sowie Interessenkonflikte. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch einen Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer („Code of Conduct for Suppliers and Subcontractors"), der diese Gruppen zur Einhaltung wesentlicher Grundsätze hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt und den Personen, die an der Herstellung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind, verpflichtet. Schließlich gibt es gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat vereinbarte Grundsätze unternehmerischer Verantwortung („Code of Corporate Responsibility"). Darin sind ethische, soziale und rechtliche Standards fest gelegt, welche für alle Mitarbeiter von GEA bindend sind. Für den Bereich Unternehmensverantwortung & Qualität, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Corporate Responsibility & Quality, Health, Safety & Environment - „CR & QHSE") besteht eine weltweit gültige, einheitliche Qualitäts-, Gesundheits, Arbeitssicherheits- und Umweltpolitik („QHSE Policy"). Die vorstehend genannten Dokumente sind auf der Internetseite gea.com unter Unternehmen/Corporate Responsibility veröffentlicht. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Kapitel „Nichtfinanzielle Erklärung".

Compliance

Compliance als Gesamtheit der Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei GEA eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Der Fokus der konzernweiten Aktivitäten der Compliance Organisation liegt in den Bereichen Korruptions- und Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte, Kartellrecht und Datenschutz. Der Chief Compliance Officer koordiniert und betreibt die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen insbesondere in diesen Bereichen. Er berichtet in dieser Funktion sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Zudem ist die Compliance-Organisation bei der Bearbeitung von sämtlichen Compliance-Vorfällen mit straf- oder bußgeldrechtlichen Risiken involviert. Der Chief Compliance Officer wird durch die weitere rechtliche Compliance-Organisation unterstützt und steht in regelmäßigem Austausch mit der internen Revision. Zentrale rechtliche Compliance-Aktivitäten sind in der Abteilung „Compliance & Principle Legal Matters" innerhalb der konzernweiten Rechtsabteilung gebündelt. Daneben unterstützen die Divisionen die Compliance-Aktivitäten im operativen Geschäft. Für jede Division ist ein Compliance Executive und für jede operative Gesellschaft ist ein Compliance Manager benannt. Divisionen und Gesellschaften werden zudem durch divisionale Compliance Officer beraten und unterstützt. Schließlich werden bei Bedarf weitere Funktionen eingebunden, welche den Chief Compliance Officer beraten und unterstützen. Das Compliance Management System von GEA wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Hinblick auf Angemessenheit und Implementierung der Teilbereiche Anti-Korruption und Kartellrecht nach dem Standard IDW PS 980 geprüft. Die Prüfung wurde im Januar 2019 ohne Beanstandung abgeschlossen.

Neben der vorstehend beschriebenen Compliance-Organisation besteht bei GEA eine weltweite operative Exportkontroll-Organisation. Wesentliche Exportkontroll-Aktivitäten sind dabei in dem Bereich Tax, Customs & Foreign Trade gebündelt. Daneben ist für jede operative Gesellschaft ein lokaler Export Control Manager benannt. Schließlich besteht eine Organisation im Bereich Quality, Health, Safety & Environmental (QHSE) mit dem Ziel, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen.

Für GEA ist das Thema Steuern (einschließlich Steuer-Compliance) ein Schlüsselelement verantwortlicher Unternehmensführung, mit dem Organisationen einen Beitrag zu den Volkswirtschaften der Länder leisten, in denen sie tätig sind. GEA verfolgt eine klare und transparente Steuerstrategie, wonach Gewinne in den Ländern versteuert werden, in denen sie anfallen. Sie werden nicht in Länder transferiert, in denen sie nur niedrigeren Steuersätzen oder gar keiner Besteuerung unterliegen. Dies ist in der aktuellen Konzernsteuerrichtlinie festgelegt. Die Implementierung von Strukturen, die diesem Grundsatz widersprechen, liegt nicht im Interesse von GEA. Bei der Errichtung des Tax Compliance Management Systems hat sich GEA an den sieben Grundelementen des IDW PS 980 sowie den dazu veröffentlichten IDW-Praxishinweisen orientiert. Die Steuerquote oder andere steuerliche Sachverhalte werden nicht zur Steuerung des Konzerns herangezogen.

Die Mitglieder der Compliance-Organisation beraten regelmäßig über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance-Programms von GEA. Seit dem 1. Dezember 2014 verfügt GEA über das sogenannte Integrity System, das weltweit implementiert wurde. Das Integrity System gibt den Mitarbeitern von GEA und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, über ein internetbasiertes System mögliche Compliance-Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - zu melden. Soweit im Einzelfall rechtlich zulässig, können die Meldenden bei Abgabe der Meldung anonym bleiben. Die Anonymität ist durch die technische Implementierung des Integrity Systems sichergestellt. Die Compliance-Organisation geht allen Verdachtsfällen konsequent nach, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Konzernrevision. Ebenfalls regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen für die Compliance-relevanten Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance-Richtlinien von GEA enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance-Organisation mit lokalen Führungskräften zur Evaluierung von Best Practices im Konzern, eine enge Zusammenarbeit der Compliance-Organisation mit der Konzernrevision sowie Compliance-Risikoprüfungen runden das Compliance-Programm von GEA ab. Das Compliance Management System wird ergänzt durch verschiedene IT-Tools, zum Beispiel für Compliance-Genehmigungen, Compliance-Meldungen, Compliance-Risikoprüfungen oder Drittparteienprüfungen.

Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken

Nachhaltiges Wachstum lässt sich nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei GEA. Weitere Details hierzu finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht".

Transparenz in Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und der Halbjahresfinanzbericht der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung) und der Compliance. Dabei wird auch unter Berücksichtigung der EU-Abschlussprüferreform sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahresfinanzberichte und die Quartalsmitteilungen vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert.

Ausführliche Berichterstattung

Die GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte sowie die Quartalsmitteilungen, Pressemitteilungen und sonstige Mitteilungen nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Die Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf der Internetseite gea.com unter „Investoren" abrufbar.

Managers' Transactions und Aktienbesitz von Organmitgliedern

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 20.000 EUR im Geschäftsjahr 2020 erreichen oder überschreiten. Das der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gemeldete Geschäft wurde ordnungsgemäß veröffentlicht und ist auf der Intemetseite des Unternehmens unter gea.com abrufbar. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und Aufsichtsrat

Die GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind, bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.

Vorstand

Der Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich, per Telefon oder E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie im Kapitel „GEA Vorstand" sowie im Kapitel „Organe der Gesellschaft und ihre Mandate", Abschnitt „Vorstand".

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnimmt.

Der Aufsichtsrat nimmt regelmäßig Beurteilungen der Wirksamkeit seiner Tätigkeit sowie der Tätigkeit der Aufsichtsratsausschüsse vor. Dabei werden sowohl Evaluierungen, die mithilfe unabhängiger Berater erfolgen, als auch Selbstbeurteilungen des Aufsichtsrats durchgeführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat eine Selbstbeurteilung seiner sowie der Tätigkeit seiner Ausschüsse anhand ausführlicher Frage- und Evaluationsbögen vorgenommen. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dieser Selbstbeurteilung wurden ausführlich im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung besprochen.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium, den Prüfungsausschuss und den Technologieausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss.

Der Prüfungsausschuss, der Technologieausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen aus jeweils vier Mitgliedern, dem Präsidium gehören sechs Mitglieder an; die genannten Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die gemäß Empfehlung D.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind.

Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten im Regelfall zu jeweils vier bzw. fünf Sitzungen im Geschäftsjahr zusammen. Der Technologieausschuss tagt in der Regel zweimal im Jahr. Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss treten nur bei Bedarf zusammen.

Beschlüsse von Präsidium, Prüfungsausschuss und Technologieausschuss werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der oder die jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme.

Das Präsidium legt einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Vorstandsangelegenheiten inklusive Nachfolge- und Vergütungsthemen, wobei Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten sind. Außerdem befasst sich das Präsidium mit Fragen der Corporate Governance und bestimmten zustimmungspflichtigen Geschäften. Hierzu zählt unter anderem die Zustimmung zu wesentlichen Geschäften zwischen dem Unternehmen einerseits und den Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen andererseits. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es solche Geschäfte mit nahestehenden Personen nicht. In die Zuständigkeit des Präsidiums fallen auch - jeweils gemeinsam mit dem Vorstand - die Behandlung der Strategie des Unternehmens sowie der Investitionen und Finanzierungen. Mitglieder des Präsidiums sind Dr. Helmut Perlet (Vorsitzender), Ahmad M.A. Bastaki, Rainer Gröbel, Colin Hall, Michaela Hubert und Kurt-Jürgen Löw.

Der Prüfungsausschuss, dessen ehemaliger Vorsitzender bzw. dessen Vorsitzende jeweils über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen, befasst sich vornehmlich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Prof. Dr. Annette G. Köhler (seit dem 1. Oktober 2020; Vorsitzende), Michael Kämpfert, Brigitte Krönchen und Dr. Helmut Perlet. Bis zum 30. September 2020 war Hartmut Eberlein Mitglied des Prüfungsausschusses sowie dessen Vorsitzender.

Die Arbeit des Technologieausschusses fokussiert sich auf die Beurteilung der mittel- bis langfristigen Technologiestrategie des Konzerns vor dem Hintergrund der Bestrebungen von GEA, neue und innovative Produkte, Prozesse, Märkte und Geschäftsmodelle zu entwickeln bzw. zu erschließen. Dies umfasst auch die Digitalisierung auf Grundlage der Unternehmensstrategie sowie die Beratung des Vorstands und des Managements hinsichtlich der vorstehend genannten Themen. Mitglieder des Technologieausschusses sind Dr. Molly P. Zhang (Vorsitzende), Michaela Hubert, Brigitte Krönchen und Jean E. Spence.

Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27,31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Ihm gehören folgende Mitglieder an: Dr. Helmut Perlet (Vorsitzender), Dr. Molly P. Zhang, Eva-Maria Kerkemeier und Kurt-Jürgen Löw. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Dr. Helmut Perlet (Vorsitzender), Ahmad M.A. Bastaki und Jean E. Spence.

Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie im Kapitel „Organe der Gesellschaft und ihre Mandate", Abschnitt „Aufsichtsrat" sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter gea.com. Das Kapitel „Bericht des Aufsichtsrats" informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2020. Er enthält zudem eine individualisierte Übersicht zur Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur jeweiligen Mandatsdauer der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Einhaltung der Mindestanteile gem. § 96 Abs. 2 AktG und Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes

GEA treibt bereits seit vielen Jahren die Förderung von Vielfalt (Diversity) im Konzern voran. Die Diversity-Strategie wird im separaten Nachhaltigkeitsbericht von GEA dargestellt. Im Rahmen der Diversity-Strategie verfolgt GEA unter anderem auch das Ziel, mehr Frauen für GEA zu gewinnen und weibliche Talente zu fördern. Langfristig wird die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Führungsebenen angestrebt. Diesen Prozess wird GEA weiterhin mit strategischen Maßnahmen unterstützen.

Für GEA besteht die gesetzliche Pflicht, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der GEA Group Aktiengesellschaft gilt eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent, die bei der Neubesetzung freiwerdender Aufsichtsratsmandate berücksichtigt werden muss. Seit den 2016 durchgeführten Aufsichtsratswahlen gehörten dem Aufsichtsrat zunächst fünf weibliche Mitglieder, und seit dem Ausscheiden von Hartmut Eberlein und der gerichtlichen Bestellung von Prof. Dr. Annette G. Köhler zum Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 1. Oktober 2020, gehören ihm nunmehr sechs weibliche Mitglieder an. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft liegt somit aktuell bei 50 Prozent.

In seiner Sitzung am 22. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft die bis zum 31. Dezember 2021 geltende neue Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand auf 20 Prozent festgesetzt.

Für die beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstandsebene wurde vom Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft im Juni 2017 ein Anteil von 25 Prozent Frauen in der ersten und von 30 Prozent Frauen in der zweiten Führungsebene als bis zum 31. Dezember 2021 zu erreichende Zielgröße beschlossen.

Auch für die weiteren betroffenen Gesellschaften des GEA Konzerns sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bzw. der Geschäftsführung und den beiden obersten Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung ebenso wie die Fristen zur Umsetzung dieser Zielgrößen fristgerecht festgelegt worden.

GEA trifft entsprechende Maßnahmen (siehe separater GEA Nachhaltigkeitsbericht), um die festgelegten Ziele zu erreichen.

Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Zusammen mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat mit Unterstützung des Präsidiums für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Das Auswahlverfahren für die Besetzung einer Vorstandsposition folgt einem strukturierten Prozess. Zunächst erarbeitet das Präsidium unter Berücksichtigung der an die jeweilige Position gestellten persönlichen und fachlichen Qualifikationskriterien sowie der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein konkretes Anforderungsprofil für eine Vorstandsposition. Die Top-Führungskräfte des Konzerns werden im Hinblick auf die Erfüllung dieser Anforderungsprofile und die Eignung zur Übernahme eines Vorstandsmandats regelmäßig beurteilt. Bei der Suche und Auswahl von geeigneten Kandidaten gemäß den Anforderungsprofilen wird das Präsidium bei der konkreten Nachbesetzungen von Vorstandspositionen in der Regel aber auch von externen Beratern unterstützt. Anhand schriftlicher Kandidatenprofile trifft das Präsidium eine Vorauswahl derjenigen Kandidaten, die zu persönlichen Gesprächen eingeladen werden. Damit sich alle Mitglieder des Aufsichtsrats ein eigenes Bild über potentielle neue Vorstandsmitglieder machen können, werden die vom Präsidium in die engere Auswahl gezogenen Kandidaten im letzten Schritt dem gesamten Aufsichtsrat vorgestellt, der über die Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds dann beschließt. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation grundsätzlich auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Da GEA ein internationaler Technologiekonzern und Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie und verschiedene andere Branchen ist, sollten bei der Besetzung des Vorstands insbesondere auch folgende Kriterien beachtet werden: Internationale Besetzung, Mitglieder, die mindestens zwei verschiedenen Nationalitäten angehören und in ihrer Gesamtheit multilingual sind, ein Frauenanteil von mindestens 20 Prozent sowie eine insgesamt ausgeglichene Altersstruktur. Außerdem sollte mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder langjährige Erfahrung in der Nahrungsmittelindustrie aufweisen können und mindestens zwei Vorstandsmitglieder sollten aus technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen kommen. Die Mitglieder des Vorstands sollen im Regelfall nicht länger amtieren als bis zur Vollendung ihres 62. Lebensjahres. Da bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern letztlich aber vor allem Kriterien wie die fachliche und persönliche Eignung, aber auch Aspekte wie die Verfügbarkeit von Kandidaten eine wesentliche Rolle spielen, behält sich der Aufsichtsrat vor, im Einzelfall von den Vorgaben dieses Diversitätskonzepts abzuweichen. Das Diversitätskonzept kommt momentan wegen der 2018 begonnenen und zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 abgeschlossenen Neubesetzung sowie der damit einhergehenden Verkleinerung des Vorstands von fünf auf drei Mitglieder derzeit nicht voll zum Tragen. Im Hinblick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren für das sogenannte Zweite Führungspositionen-Gesetz (Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) zur Einführung einer verpflichtenden Geschlechterquote für den Vorstand börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen wurde die Neufassung des Diversitätskonzepts für die Zusammensetzung des Vorstands aber zurückgestellt.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 die Ziele für seine Zusammensetzung neu gefasst und um ein Kompetenzprofil erweitert. Danach sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat achtet neben der Integrität und Leistungsbereitschaft seiner Mitglieder, die über ausreichende zeitliche Kapazitäten für die Wahrnehmung ihres Mandats verfügen müssen, deshalb auf ein ausgewogenes Kompetenzprofil seiner Mitglieder, insbesondere ausreichend für die GEA Group Aktiengesellschaft relevante vorhandene Branchen- und Sektor-Kenntnis, sowie auf eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder, internationale Erfahrung und Vielfalt (Diversität). Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung stets die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin unter Berücksichtigung der Kompetenzen der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sein.

Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die folgende Elemente berücksichtigt: Der Aufsichtsrat soll im Hinblick auf Herkunft, den beruflichen und kulturellen Hintergrund sowie Alter und Geschlecht seiner Mitglieder vielfältig zusammengesetzt sein. Mindestens ein Viertel der Mitglieder des Aufsichtsrats soll über einen internationalen Hintergrund, idealerweise aus verschiedenen Regionen oder Kulturräumen verfügen. Jedes Geschlecht soll im Aufsichtsrat mit mindestens einem Drittel der Mitglieder vertreten sein. Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat ist - auch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur - deshalb bestrebt, dass mindestens zwei Drittel der Vertreter der Anteilseigner unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Aktuell sind vier von sechs Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Helmut Perlet, sowie Ahmad M.A. Bastaki sind aufgrund ihrer jeweils mehr als zwölfjährigen Aufsichtsratszugehörigkeit nicht unabhängig. Colin Hall, Prof. Dr. Annette G. Köhler, Jean. E. Spence und Dr. Molly P. Zhang sind dagegen unabhängig.

Die fortlaufende Zugehörigkeit eines Mitglieds zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Wahlperioden bzw. einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten. Bei Wahlvorschlägen sollen in der Regel nur Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Wahlvorschlag entscheidet, dass 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personen, bei denen absehbar ist, dass sie im Falle ihrer Wahl in den Aufsichtsrat dauerhaft oder wiederholt einem Interessenkonflikt unterliegen würden, kommen als Kandidaten für den Aufsichtsrat nicht in Betracht. Zum Umgang mit nach einer Bestellung auftretenden Interessenkonflikten sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Übrigen detaillierte Regelungen vor. Danach ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.

Das vom Aufsichtsrat angestrebte Kompetenzprofil für das Gesamtgremium lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Darüber hinaus soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren haben. Im Aufsichtsrat sollen Mitglieder mit kaufmännischem oder betriebswirtschaftlichem Hintergrund, aus Ingenieursberufen sowie mit Erfahrung in einer oder mehreren Kundenindustrien der Gesellschaft vertreten sein. Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen über Managementerfahrung im operativen Geschäft verfügen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Lage sein, die Besonderheiten des Geschäfts der Gesellschaft und die daraus resultierenden Chancen und Risiken zu verstehen und zu beurteilen. Sie sollen mit den Grundzügen der Bilanzierung und des Risikomanagements vertraut sein.

In seiner momentanen Zusammensetzung erfüllt der Aufsichtsrat die Kriterien zur Zielzusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Details finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt „Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats".

Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gemäß den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches sowie der anwendbaren deutschen und internationalen Rechnungslegungsstandards.

Allgemeines zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 hat der Aufsichtsrat das derzeit geltende Vergütungssystem in Kraft gesetzt, nach dem im Berichtszeitraum alle Vorstandsmitglieder vergütet wurden. Details finden Sie im folgenden Abschnitt „Aktuelles Vergütungssystem". Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 waren dagegen einzelne Vorstandsmitglieder noch nach dem älteren, seit dem Geschäftsjahr 2012 geltenden Vergütungssystem vergütet worden. Details finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt „Bisheriges Vergütungssystem".

Aktuelles Vergütungssystem

Der Aufsichtsrat hatte mit Unterstützung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten das seit Anfang 2012 geltende Vorstandsvergütungssystem im Geschäftsjahr 2018 umfassend überarbeitet, um geänderten regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen und auch Investorenerwartungen in höherem Maße als zuvor in die Vergütung der Vorstandsmitglieder einfließen zu lassen. Deshalb ist das aktuelle Vergütungssystem, das der Vergütung aller amtierenden Vorstandsmitglieder zugrunde liegt, stark an der Aktienkursperformance ausgerichtet. Außerdem stärkt es durch Malus- und Clawback-Regelungen die Position des Aufsichtsrats im Falle grober Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern.

Das aktuelle Vergütungssystem wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2019 mit einer Mehrheit von 93,85 Prozent gebilligt. Es ist geprägt von folgenden Grundsätzen:

Vereinfachung und bessere Verständlichkeit durch Reduzierung der Anzahl der Vergütungskomponenten und Erfolgsziele.
Klare Aktienorientierung durch noch stärkere Ausrichtung der Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung an der langfristigen (Aktien-)Performance von GEA sowie durch Einführung zusätzlicher Aktienkauf- und -halteverpflichtungen (sog. Share Ownership Guidelines).
Performance-Fokus durch Erfolgsziele, die noch stärker an finanzieller und nachhaltiger Performance ausgerichtet sind.
Transparenz durch Vorab-Veröffentlichung der für das laufende Geschäftsjahr geltenden Zielkorridore und Kalibrierungen der Erfolgsziele im aktuellen Vergütungsbericht (vgl. Abschnitt „Kalibrierung finanzielle Erfolgsziele und Modifier-Kriterien im Rahmen der Tantieme 2021 ") für die im Geschäftsjahr 2021 geltenden Erfolgsziele.
Sanktionierung wissentlicher und grober Pflichtverstöße von Vorstandsmitgliedern durch Malus- und Clawback-Regelungen, indem dem Aufsichtsrat erstmals die Möglichkeit eingeräumt wird, variable Vergütungskomponenten für das Geschäftsjahr, in dem der jeweilige Verstoß stattgefunden hat, ggf. bis auf null zu reduzieren.
Verzicht auf vertragliche Regelungen für Change-of-Control-Fälle und zur Gewährung von Sondertantiemen.

Während der letzten Monate wurde das aktuelle Vergütungssystem erneut überarbeitet. Dies geschah in erster Linie, um dessen regulatorische Konformität im Hinblick auf den am 20. März 2020 in Kraft getretenen Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 sowie die gesetzlichen Änderungen zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie sicherzustellen. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 das geänderte Vergütungssystem, das ab dem 1. Januar 2022, d.h. ab dem Beginn der zweiten Amtsperiode des Vorstandsvorsitzenden Stefan Klebert, einheitlich für alle Vorstandsmitglieder zur Anwendung kommt, zur Zustimmung vorlegen.

Aktuelles Vergütungssystem - Struktur und Bestandteile

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht im aktuellen Vergütungssystem aus einer Fixvergütung und zwei variablen Bestandteilen (sog. Direktvergütung) sowie Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Außerdem werden den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen gewährt.

Fixvergütung und Nebenleistungen

Die Fixvergütung bildet den wesentlichen Teil der erfolgsunabhängigen Vergütung der Vorstandsmitglieder und besteht in einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich ausgezahlt wird.

Im Berichtszeitraum betrug das vertragliche feste Jahresgehalt für Stefan Klebert 1.200 T EUR, für Marcus A. Ketter 680 T EUR und für Steffen Bersch und Johannes Giloth jeweils 600 T EUR. Als Beitrag zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verzichteten die Mitglieder des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr für einen Zeitraum von 6 Monaten jeweils auf 10 Prozent ihres Festgehaltes, sodass die tatsächlichen festen Jahresgehälter im Berichtszeitraum für Stefan Klebert 1.140 T EUR, für Marcus A. Ketter 646 T EUR und für Johannes Giloth 570 T EUR betrugen.

Steffen Bersch und Johannes Giloth wurden ihre festen Jahresgehälter für 2020 jeweils zeitanteilig gewährt. Steffen Bersch schied mit Ablauf des 29. Februar 2020 aus dem Konzern aus, während Johannes Giloth sein Vorstandsamt zum 20. Januar 2020 antrat.

Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - im Einzelfall - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs-, Umzugs- und Verpflegungskosten sowie Steuerberatungsleistungen und Rechtsberatungskosten.

Altersversorgung

Als weitere erfolgsunabhängige Vergütungskomponente sieht das aktuelle Vergütungssystem eine betriebliche Altersversorgung in Form beitragsorientierter Leistungszusagen vor. Eine ausführliche Erläuterung dieser Versorgungszusagen finden Sie im Abschnitt „Versorgungszusagen".

Tantieme (jährliche variable Vergütung)

Erfolgsziele

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand

ROCE

Gewichtung

Jeweils 50 Prozent

Modifier

Multiplikativ verknüpft

Spanne von 0,8 bis 1,2

Auszahlung

0 Prozent bis 200 Prozent des Zielwerts

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine jährliche erfolgsabhängige variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung zweier finanzieller Erfolgsziele sowie nach einem vom Aufsichtsrat festzulegenden Modifier richtet. Die Tantieme ist mit einem Anteil von 40 Prozent an der variablen Zielvergütung bzw. von 24 Prozent an der Gesamtzielvergütung der gegenüber dem Performance Share Plan schwächer gewichtete Teil der variablen Vergütung.

Maßgeblich und mit je 50 Prozent gewichtet sind dabei das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen (EBITDA) und der Return on Capital Employed (ROCE), jeweils bereinigt um Restrukturierungsaufwendungen. Die vergütungsrelevanten kurzfristigen Erfolgsziele sind zugleich bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren und daher Bestandteil des aktuellen Steuerungssystems. Weitere Erläuterungen zur Definition der einzelnen Bestandteile finden Sie im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt „Steuerungssysteme". Abweichend von der Definition der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden die Kennzahlen für Vergütungszwecke jeweils zusätzlich um Effekte aus Transaktionen adjustiert, bei denen es sich um solche Unternehmenserwerbe und Desinvestitionen handelt, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen. Diese Adjustierung erfolgt einmalig im Jahr einer entsprechenden Transaktion, sofern diese bereits im Budget des folgenden Geschäftsjahres enthalten ist. Anderenfalls sind die Effekte aus der entsprechenden Transaktion auch in den Kennzahlen des nächsten Geschäftsjahres zu adjustieren.

Beide Kernsteuerungsgrößen unterstützen als Kombination aus Ergebnis- und Renditekennzahl die Unternehmensstrategie eines profitablen Wachstums. Die Zielsetzungen werden vom Aufsichtsrat jeweils zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt. Innerhalb des von 0 bis 200 Prozent reichenden Zielerreichungskorridors wird die Zielerreichung linear gemessen.

Ein zusätzlicher Modifier erlaubt es dem Aufsichtsrat, neben der finanziellen Zielerreichung auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder sowie die kollektive Leistung des Gesamtgremiums zu berücksichtigen. Die Beurteilung basiert dabei auf vorab definierten Kriterien, die insbesondere folgende Aspekte umfassen können:

Persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds (z. B. wichtige strategische Leistungen im Verantwortungsbereich, individuelle Beiträge zu bedeutenden bereichsübergreifenden Projekten, relevante finanzielle Leistungen im Verantwortungsbereich, Realisierung von Schlüsselprojekten)
Kollektive Leistung des Vorstands (z. B. Erreichung wichtiger strategischer Unternehmensziele einschließlich Mergers & Acquisitions, Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat, nachhaltige strategische, technische oder strukturelle Unternehmensentwicklung) und
Stakeholder-Belange und Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Compliance, Produktionsbedingungen, Energie und Umwelt, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterbelange, Unternehmenskultur)

Der Modifier bewegt sich in einer Spanne von 0,8 bis 1,2 und kann damit die Tantieme der Vorstandsmitglieder sowohl nach oben als auch nach unten anpassen (Bonus-/Malus-System).

Die Gesamtzielerreichung der Tantieme errechnet sich als gewichtete Summe der Zielerreichungen des EBITDA vor Restrukturierungsaufwand und des ROCE multipliziert mit dem Modifier. Der so ermittelte Betrag kann 0 Prozent bis maximal 200 Prozent des Zielbetrags (Cap) betragen.

Die Zieltantieme beträgt für Stefan Klebert 720 T EUR, für Marcus A. Ketter 408 T EUR sowie für Steffen Bersch und Johannes Giloth jeweils 360 T EUR. Auch diese Vergütungskomponente wurde Steffen Bersch sowie Johannes Giloth aufgrund ihres unterjährigen Aus- bzw. Eintritts zum 29. Februar 2020 bzw. zum 20. Januar 2020 jeweils zeitanteilig gewährt.

Die diskretionären Eingriffsmöglichkeiten des Aufsichtsrats in die Tantieme sind durch die begrenzte Spannbreite des Modifiers stark eingeschränkt. Der Kriterienkatalog für den Modifier gewährleistet einen stringenten Performance-Bezug und ermöglicht die transparente Nachvollziehbarkeit einer möglichen Anpassung.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB entfällt die Tantieme. In allen anderen Fällen des Austritts eines Vorstandsmitglieds während der Planlaufzeit besteht ein Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens zeitanteilig erdiente Tantieme.

Zielerreichung und Modifier-Multiplikator Tantieme 2020

Das um Akquisitionseffekte bereinigte EBITDA vor Restrukturierungsaufwand betrug im Geschäftsjahr 2020 534,7 Mio. EUR, was einer Zielerreichung von 165,7 Prozent (Vorjahr 114,0 Prozent) entspricht. Der (ebenfalls um Restrukturierungsaufwendungen und Akquisitionseffekte bereinigte) ROCE betrug im Geschäftsjahr 2020 17,3 Prozent (Vorjahr 10,6 Prozent), was einer Zielerreichung von 200 Prozent (Vorjahr 153,2 Prozent) entspricht. Für die Tantieme 2020 ergibt sich daraus insgesamt eine Zielerreichung von 182,8 Prozent (Vorjahr 133,6 Prozent).

Der Aufsichtsrat hat den Modifier für die Tantieme 2020 für Stefan Klebert auf einen Multiplikator von 1,14 (Vorjahr 1,18), für Marcus A. Ketter auf einen Multiplikator von 1,14 (Vorjahr 1,18) und für Johannes Giloth auf einen Multiplikator von 1,14 festgesetzt. Diese Multiplikatoren entsprechen jeweils dem Durchschnitt der Einzelbewertungen der für die Vorstandsmitglieder vorab festgelegten Modifier-Kriterien durch den Aufsichtsrat. Dem Modifier für die Tantieme 2020 lagen folgende Ziele und Beurteilungskriterien zugrunde:

Modifier-Ziele und Beurteilungskriterien Tantieme 2020 (Spanne: 0,8-1,2) S. Klebert M. A. Ketter J. Giloth
Individuelle Leistung Nachfolgeplanung
Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat u.a. unter Berücksichtigung von Kriterien zur Förderung der Diversität in Führungspositionen
Globale Produktionsstrategie
Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat
Risikomanagement-System
Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat u. a. unter Berücksichtigung des Stands der Implementierung und der Leistungsfähigkeit gegenüber aktuellem System und aktuellen Prozessen
Kollektive Leistung des Vorstands Stabilisierung der CREATE Organisation
Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat
Stakeholder- und Nachhaltigkeitsaspekte Kundenzufriedenheit
Weitestgehend diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat
Mitarbeiterzufriedenheit
Beurteilung durch den Grad der Verbesserung ggf. Verschlechterung

Mit Steffen Bersch wurden im Hinblick auf sein Ausscheiden am 29. Februar 2020 abweichende Regelungen getroffen. Weitere Details finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt „Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder".

Kalibrierung der finanziellen Erfolgsziele und Modifier-Kriterien im Rahmen der Tantieme 2021 *

Für die Tantieme 2021 hat der Aufsichtsrat die finanziellen Erfolgsziele wie folgt kalibriert:

Für die Kennzahl EBITDA vor Restrukturierungsaufwand ist eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn das EBITDA vor Restrukturierungsaufwand im Geschäftsjahr 2021 555 Mio. EUR beträgt. Der Zielerreichungskorridor reicht insgesamt von 455 Mio. EUR, was einer Zielerreichung von 0 Prozent entspräche, bis zu 655 Mio. EUR, was einer Zielerreichung von 200 Prozent entspräche. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.

Eine Zielerreichung von 100 Prozent soll bei der Kennzahl ROCE im Geschäftsjahr 2021 gegeben sein, wenn der ROCE 18,0 Prozent beträgt. Hier umfasst der Zielerreichungskorridor einen Bereich von 13,0 Prozent (die Zielerreichung entspräche 0 Prozent) bis 23,0 Prozent (die Zielerreichung entspräche 200 Prozent). Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.

Folgende Modifier-Ziele und Beurteilungskriterien hat der Aufsichtsrat für die Tantieme 2021 definiert:

Modifier-Ziele und Beurteilungskriterien Tantieme 2021 (Spanne: 0,8-1,2) S. Klebert M.A. Ketter J. Giloth
Individuelle Leistung Diversitätskonzept
Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung bestimmter vom Aufsichtsrat vorab festgelegter Eckpunkte und Meilensteine
Inventory Management Program
Weitestgehend diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung bestimmter vom Aufsichtsrat vorab festgelegter Eckpunkte und Meilensteine
Information Security Program
Weitestgehend diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung bestimmter vom Aufsichtsrat vorab festgelegter Eckpunkte und Meilensteine
Kollektive Leistung des Vorstands ESG-Zielkonzept
Weitestgehend diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung bestimmter vom Aufsichtsrat vorab festgelegter Eckpunkte und Meilensteine
Stakeholder- und Nachhaltigkeitsaspekt Mitarbeiterzufriedenheit
Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung bestimmter vom Aufsichtsrat vorab festgelegter Parameter
Kundenzufriedenheit
Diskretionäre Beurteilung durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung bestimmter vom Aufsichtsrat vorab festgelegter Parameter

*) Dieser Abschnitt ist nicht Teil der Abschlussprüfung durch den unabhängigen Abschlussprüfer.

Performance Share Plan (langfristige variable Vergütung)

Erfolgsziele

Wachstum Eamings per Share (EPS):

Relativer Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering:

25. Perzentil = 0 Prozent

50. Perzentil = 100 Prozent

75. Perzentil = 200 Prozent

Ex-post Veröffentlichung der tatsächlichen Zielerreichung im Vergütungsbericht

Gewichtung

Jeweils 50 Prozent

Performanceperiode

3 Jahre

Auszahlung

0 Prozent bis 200 Prozent des Zielwerts

Die zweite Komponente der variablen Vergütung ist ein Performance Share Plan, der einen dreijährigen zukunftsorientierten Zeitraum abbildet. Die Performanceperiode der im Geschäftsjahr 2020 gewährten zweiten Tranche des Performance Share Plans umfasst die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Der Performance Share Plan rückt die Entwicklung der Aktienrendite stark in den Fokus. Somit wird die Vergütung klar auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensperformance und an den Interessen der Aktionäre von GEA ausgerichtet. Der Performance Share Plan ist mit einem Anteil von 60 Prozent an der variablen Zielvergütung bzw. von 36 Prozent an der Gesamtzielvergütung der gegenüber der Tantieme stärker gewichtete Teil der variablen Vergütung.

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird den Vorstandsmitgliedern eine bestimmte Anzahl an virtuellen Performance Shares vorläufig gewährt. Die Anzahl ermittelt sich, indem der vertragliche Zielwert der langfristigen variablen Vergütung durch den beizulegenden Zeitwert der Performance Shares (Fair Value) zum Gewährungszeitpunkt dividiert wird, wobei auf die nächste ganze Zahl gerundet wird. Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird am Ende der dreijährigen Performanceperiode bestimmt und hängt von der Zielerreichung der gleich gewichteten Erfolgsziele EPS-Wachstum und Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering ab.

Der vertraglich definierte Zielwert für den Performance Share Plan beträgt für Stefan Klebert 1.080 T EUR, für Marcus A. Ketter 612 T EUR und für Steffen Bersch und Johannes Giloth jeweils 540 T EUR. Auch diese Vergütungskomponente wurde Steffen Bersch sowie Johannes Giloth aufgrund ihres unterjährigen Aus- bzw. Eintritts zum 29. Februar 2020 bzw. zum 20. Januar 2020 jeweils zeitanteilig gewährt.

Das EPS-Wachstum wird als annualisierte Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate) über die dreijährige Performanceperiode bestimmt. Das EPS wird wie EBITDA und ROCE sowohl um den im maßgeblichen Geschäftsjahr angefallenen Restrukturierungsaufwand als auch um Effekte aus Transaktionen bereinigt, bei denen es sich um solche Unternehmenserwerbe und Desinvestitionen handelt, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen. Details finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt „Tantieme (jährliche variable Vergütung)". Innerhalb des von 0 bis 200 Prozent reichenden Zielerreichungskorridors wird die Zielerreichung linear interpoliert.

Der Total Shareholder Retum (TSR) bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während der Performanceperiode. Der TSR drückt somit aus, welche Rendite für die Aktionäre von GEA innerhalb des definierten Zeitraums erwirtschaftet wurde. Zur Ermittlung der Zielerreichung wird die TSR-Performance der GEA Aktie der TSR-Performance der Unternehmen des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering jeweils gemessen auf Basis von 3-Monats-Durchschnitten gegenübergestellt. Durch die Durchschnittsbildung werden stichtagsbezogene Schwankungen des Aktienkurses geglättet. Die ermittelte TSR-Performance aller Vergleichsunternehmen wird in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung von GEA anhand der erreichten Platzierung in dieser Rangreihe bestimmt. Ist GEA am Median (50. Perzentil) positioniert, entspricht dies einer 100 Prozent-Zielerreichung. Liegt die Positionierung von GEA am 25. Perzentil oder unterhalb, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent. Ist GEA am 75. Perzentil oder oberhalb positioniert, beträgt die Zielerreichung 200 Prozent. Die Zielerreichung für dazwischenliegende Platzierungen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird bestimmt, indem die Gesamtzielerreichung aus EPS-Wachstum unter Berücksichtigung von in der Performanceperiode erfolgten Kapitalmaßnahmen und relativem TSR mit der vorläufig gewährten Anzahl an virtuellen Performance Shares multipliziert wird. Der finale Auszahlungsbetrag wird schließlich ermittelt, indem die finale Anzahl an Performance Shares mit dem Durchschnitt der Aktienkurse der letzten drei Monate vor Ende der Performanceperiode unter Berücksichtigung der Dividenden multipliziert wird. Dieser Auszahlungsbetrag ist auf 200 Prozent des Zielwerts begrenzt.

Zur weiteren Erhöhung der Transparenz werden die finalen Zielerreichungen für das EPS-Wachstum und den relativen TSR sowie der Zielkorridor für das EPS-Wachstum nach Ende der jeweiligen Performanceperiode im Vergütungsbericht veröffentlicht. Für die im Geschäftsjahr 2020 gewährte Tranche des Performance Share Plan werden die entsprechenden Angaben demnach im Geschäftsbericht 2022 erfolgen.

Bei der für das Berichtsjahr gewährten Tranche 2020 des Performance Share Plans erfolgte noch keine Auszahlung, da sie zukunftsgerichtet über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird; eine Auszahlung erfolgt erst im Geschäftsjahr 2023. Basierend auf dem Kenntnisstand zum 31. Dezember 2020 wird für die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Tranchen des Performance Share Plans (Tranche 2019 und Tranche 2020) jeweils mit einer Übererfüllung bezüglich der Zielerreichung gerechnet.

Gewährungen und Kalibrierung des EPS-Wachstums im Rahmen der Tranche 2021 *

Im Rahmen der für das laufende Geschäftsjahr gewährten dritten Tranche des Performance Share Plans (Tranche 2021) wurden den Mitgliedern des Vorstands auf Basis eines Fair Value pro Performance Share zum Gewährungszeitpunkt 1. Januar 2021 von 21,32 EUR jeweils die folgende Anzahl Performance Shares gewährt:

Teilnehmer Tranche 2021 Vertraglicher Zielwert (in EUR) Stückzahl gewährter Performance Shares
Stefan Klebert 1.080.000 50.664
Marcus A. Ketter 612.000 28.710
Johannes Giloth 540.000 25.332
Summe 2.232.000 104.706

Der Tranche 2021 des Performance Share Plans liegt folgende vom Aufsichtsrat beschlossene Kalibrierung des finanziellen Erfolgsziels EPS-Wachstum zugrunde: Eine Zielerreichung von 100 Prozent ist gegeben, wenn die annualisierte Wachstumsrate des EPS in der Performance Periode, die die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 umfasst, bei 13,0 Prozent liegt. Der Zielerreichungskorridor für das EPS reicht von einem CAGR von 8,0 Prozent während der Performanceperiode, was einer Zielerreichung von 0 Prozent entspräche, bis hin zu einem CAGR von 18,0 Prozent für den Zeitraum 2021 bis 2023, was einer Zielerreichung von 200 Prozent entspräche. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert.

*) Dieser Abschnitt ist nicht Teil der Abschlussprüfung durch den unabhängigen Abschlussprüfer.

Malus & Clawback

Im aktuellen Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die variable Vergütung aufgrund eines nachweislich wissentlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder gegen wesentliche interne Richtlinien nach billigem Ermessen zu reduzieren. Zum einen können die Zieltantieme und/oder die Performance Shares für das Geschäftsjahr, in dem der grobe Verstoß stattgefunden hat, vor Ende der Performanceperiode ggf. bis auf null reduziert werden (Malus-Regelung). Zum anderen kann der zum Zeitpunkt einer Reduzierungsentscheidung des Aufsichtsrats bereits ausgezahlte Betrag aus der Tantieme und/oder dem Performance Share Plan des betreffenden Geschäftsjahres zurückgefordert werden, wobei sich die Rückzahlungspflicht des Vorstandsmitglieds auf den ausgezahlten Nettobetrag beschränkt (Clawback-Regelung). Kriterien für eine Reduzierung der variablen Vergütung sind beispielsweise die Schwere des Verstoßes, dessen Folgen für die Gesellschaft und der Grad des Verschuldens des Vorstandsmitglieds.

Share Ownership Guidelines

Die Vorstandsmitglieder sind im Rahmen des aktuellen Vergütungssystems dazu verpflichtet, GEA Aktien zu erwerben und diese bis zum Ende ihrer Dienstzeit zu halten. Durch diese sogenannten Share Ownership Guidelines (SOG) soll sichergestellt werden, dass sowohl die Aktienkultur von GEA weiter gestärkt wird als auch die Mitglieder des Vorstands zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts im Sinne der Aktionäre incentiviert werden. Hierdurch wird eine direkte Beteiligung der Mitglieder des Vorstands an der Wertentwicklung erreicht. Darüber hinaus wird das Vertrauen des Vorstands in die strategische Ausrichtung und den nachhaltigen Erfolg von GEA gegenüber den Mitarbeitern, den Aktionären sowie den weiteren Stakeholdern betont.

Für den Vorstandsvorsitzenden Stefan Klebert beträgt die Höhe der Aktienhalteverpflichtung 150 Prozent des festen Brutto-Jahresgehalts, für Marcus A. Ketter und für Johannes Giloth beträgt sie 100 Prozent des jeweiligen festen Brutto-Jahresgehalts. Bis zur vollständigen Erfüllung des SOG-Ziels sind von den Vorstandsmitgliedern jährlich 25 Prozent der Netto-Auszahlung aus der variablen Vergütung (Tantieme und Performance Share Plan) in Aktien zu investieren, sofern die jeweilige Halteverpflichtung noch nicht erreicht ist. Der Aktienerwerb im Rahmen der Share Ownership Guidelines sollte erstmals mit der Auszahlung der Tantieme 2019 im März 2020 erfolgen. Er wurde jedoch aus kapitalmarktrechtlichen Gründen nicht durchgeführt.

Vergütungsstruktur und -höhen

Seit Einführung des aktuellen Vergütungssystems zum Geschäftsjahr 2019 belaufen sich die Zieldirektvergütungen, d. h. die Summe aus Grundvergütung, Zieltantieme und Zielwert der langfristigen variablen Vergütung, auf folgende Beträge: Vorstandsvorsitzender 3,0 Mio. EUR p. a., Finanzvorstand 1,7 Mio. EUR p. a. und ordentliche Vorstandsmitglieder 1,5 Mio. EUR p. a. Die Festlegung der jeweiligen Höhe der Zieldirektvergütungen erfolgte auf Basis eines Ende 2017 durchgeführten Marktvergleichs, für den sowohl die Unternehmen des MDAX als auch eine Branchen-Vergleichsgruppe bestehend aus Engineering-Unternehmen (Airbus, Aurubis, BMW, Continental, Daimler, Dürr, Hella, Jungheinrich, KION, Krones, Leoni, MTU Aero Engines, Norma, Rheinmetall, Salzgitter, Schaeffler, Siemens, thyssenkrupp, Volkswagen) herangezogen wurden. Neben dem horizontalen Vergleich hat der Aufsichtsrat den Empfehlungen des DCGK folgend auch einen vertikalen Vergleich der Vergütung des Vorstands mit der Entwicklung der Vergütung des Oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt berücksichtigt.

Aus der folgenden Grafik können die Zieldirektvergütungen sowie die maximalen Direktvergütungen für die Vorstandsmitglieder entnommen werden:

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vorstandsvergütung. Zuletzt erfolgte eine solche Überprüfung anlässlich der neuerlichen Überarbeitung des aktuellen Vergütungssystems im Dezember 2020. Die hierfür herangezogenen Vergleichsgruppen waren der MDAX sowie eine aus folgenden Engineering-Unternehmen bestehende Branchen-Vergleichsgruppe: Airbus, Aurubis, BMW, Continental, Daimler, Dürr, Hella, Jungheinrich, KION, Krones, Leoni, MTU Aero Engines, Norma, Rheinmetall, Salzgitter, Schaeffler, Siemens, thyssenkrupp, Volkswagen. Daneben hat der Aufsichtsrat auch erneut einen Vertikalvergleich der Vorstandsvergütung durchgeführt.

Bisheriges Vergütungssystem

Das überwiegend bereits zum Ende des Geschäftsjahres 2018 und endgültig zum Ende des Geschäftsjahres 2019 abgelöste bisherige Vergütungssystem wurde im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie in den vorangegangenen Geschäftsberichten jeweils ausführlich erläutert. Da es für die derzeit noch ausstehenden Tranchen der langfristigen Aktienkurskomponente weiterhin relevant ist, und es sich auch in den Vorjahresvergleichswerten dieses Vergütungsberichts widerspiegelt, werden nachfolgend die Komponenten des bisherigen Vergütungssystems überblicksartig dargestellt.

Jahresfixvergütung, die als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausbezahlt wurde.

Nebenleistungen, die mit den im Rahmen des aktuellen Vergütungssystems gewährten Nebenleistungen vergleichbar sind.

Jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtete, und die bei einer Zielerreichung von 100 Prozent der Höhe der jährlichen Fixvergütung entsprach. Diese Tantieme unterteilte sich in drei Elemente, die sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen aufwiesen:

Auf Basis von drei bis fünf persönlichen, an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung orientierten Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt wurden, wurde die Individuelle Komponente der Tantieme ermittelt, die eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung hatte.
Eine ebenfalls mit 40 Prozent gewichtete Mehrjahreskomponente, für die die Leistungsmessung über die letzten drei Geschäftsjahre erfolgte. Der Bemessungszeitraum umfasste das abgelaufene Geschäftsjahr, für das die Mehrjahreskomponente gewährt wurde, sowie die beiden davorliegenden Geschäftsjahre. Maßgebliche Kennzahlen für die Mehrjahreskomponente waren die sogenannte „Cash Flow-Treiber-Marge" (CFTM) und der „Return on Capital Employed" (ROCE), deren Zielerreichungsgrade zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads multipliziert wurden.
Bei der langfristigen Aktienkurskomponente des bisherigen Vergütungssystems, die eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung hatte, erfolgte die Leistungsmessung ebenfalls über einen dreijährigen Bemessungszeitraum, allerdings vorwärtsgerichtet. Die Performanceperiode umfasste das Geschäftsjahr, für das die langfristige Aktienkurskomponente gewährt wurde, sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre. Die Leistungsbemessung der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte durch den Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über die dreijährige Performanceperiode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung war der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performanceperiode.

Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten des Bisherigen Vergütungssystems zeigt nachfolgende Tabelle:

Variable Vergütungskomponente Zielgröße Gewichtung Cap * Gesamtcap * Bemessungszeitraum
2017 2018 2019 2020 2021
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Individuelle Komponente Persönliche Ziele 40 % 200 % 240 % Einjährig
Mehrjahreskomponente Kombination aus Cash-Flow-Treiber-Marge und ROCE 40 % 250 % Rückwärts gerichtet (3 Jahre)
Langfristige Aktienkurskomponente Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE 20 % 300 % Vorwärts gerichtet (3 Jahre)

*) In Prozent des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils („Cap") bzw. der Zieltantieme („Gesamtcap")

Im März 2021 wird die Tranche 2018 der langfristigen Aktienkurskomponente ausgezahlt werden. Die Zielerreichung der Tranche 2018 beträgt -5,1 Prozent. Im Berichtsjahr selbst erfolgte die Auszahlung der Tranche 2017 in Höhe von 15 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 2,3 Prozent. Am 31. Dezember 2020 betrugen die Zielerreichungsgrade der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Tranchen der langfristigen Aktienkurskomponente 86,4 Prozent (Vorjahr 88,2 Prozent) für die Tranche 2019 (Performanceperiode 2019 bis 2021) und -5,1 Prozent (Vorjahr 3,1 Prozent) für die Tranche 2018 (Performanceperiode 2018 bis 2020).

Mit dem Settlement der Tranche 2019 der langfristigen Aktienkurskomponente im Frühjahr 2022 werden keine variablen Vergütungsbestandteile des bisherigen Vergütungssystems mehr offen sein.

Versorgungszusagen

Stefan Klebert, Marcus. A. Ketter und Johannes Giloth

Als übliche Form der betrieblichen Altersversorgung sieht das aktuelle Vergütungssystem eine beitragsorientierte Leistungszusage vor. Die Versorgungszusage ist sofort unverfallbar und umfasst als Versorgungsleistungen Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistung. Im Rahmen der Altersleistung steht den Vorstandsmitgliedern das Versorgungskapital ab Vollendung des 62. Lebensjahres zur Verfügung. Scheidet ein Vorstandsmitglied infolge Invalidität aus den Diensten der Gesellschaft aus, besteht Anspruch auf Invalidenleistung. Verstirbt ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 62. Lebensjahres, haben seine Hinterbliebenen, d. h. der hinterlassene Ehegatte oder Lebenspartner oder die hinterlassenen Kinder, Anspruch auf Hinterbliebenenleistung. Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung belaufen sich auf die Höhe des vorhandenen Versorgungskapitals. Verstirbt ein Vorstandsmitglied nach Eintritt eines Versorgungsfalls, haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf das verbleibende Restkapital.

Zur Umsetzung der Versorgungszusage richtet die Gesellschaft für jedes Vorstandsmitglied ein Versorgungskonto ein, auf das monatlich die vertraglich festgelegten Versorgungsbeiträge eingezahlt werden. Die monatlichen Versorgungsbeiträge werden für jeden Monat der Laufzeit des Vorstandsvertrags gewährt. Der monatliche Versorgungsbeitrag beträgt 33.333,00 EUR brutto für Stefan Klebert, 25.000,00 EUR brutto für Marcus A. Ketter und 16.666,67 EUR brutto für Johannes Giloth. Daneben besteht für die Vorstandsmitglieder zusätzlich die Möglichkeit der Entgeltumwandlung bis zu einem Höchstbetrag von 100 T EUR pro Jahr.

Das im Versorgungsfall zur Verfügung stehende Versorgungskapital und damit die Höhe der Versorgungsleistung ergibt sich aus den bis zum Eintritt des Versorgungsfalles auf das Versorgungskonto eingezahlten Versorgungsbeiträgen einschließlich der in der Anlagephase erzielten Wertentwicklung des Versorgungskontos. Die Gesellschaft gewährt eine nominale Beitragsgarantie, d. h. dass mindestens die Summe aus den von der Gesellschaft finanzierten Versorgungsbeiträgen und den erfolgten Entgeltumwandlungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Versorgungskapitals zur Verfügung steht. Das Versorgungskapital kann entweder als Einmalkapital oder in bis zu 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 Prozent p. a. weiter verzinst werden.

Versorgungszusagen nach diesem Modell bestehen für Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Johannes Giloth. Die Steffen Bersch im Rahmen des bisherigen Vergütungssystems gewährte Versorgungszusage besteht trotz der zum 1. Januar 2019 erfolgten Umstellung der Vergütung von Steffen Bersch auf das aktuelle Vergütungssystem unverändert fort.

Steffen Bersch

Das dienstvertragliche Ruhegeld von Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Da der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch mit seinem Ausscheiden zum 29. Februar 2020 und damit vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle endete, hat Steffen Bersch einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld in Höhe von 90.791,06 EUR, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus einem Betrag von 12.784,68 EUR derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt ein Betrag von 78.006,38 EUR, der den während der 4 Jahre und 2 Monate seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied erworbenen Ruhegeldanwartschaften von Steffen Bersch entspricht. Um den Höchstbetrag des anteiligen jährlichen Ruhegeldes von 200 T EUR p. a. zu erdienen, hätte sich die Dienstzeit von Steffen Bersch als Vorstandsmitglied auf 10 Jahre belaufen müssen. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a.

Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwen- und Kindergeld vor. Die vorgesehene Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds von Steffen Bersch. Das Kindergeld beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Voll- oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Kindergelder dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen.

Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht

Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder im Rahmen des bisherigen Vergütungssystems nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewandten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Jede Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Bei den gemäß dem aktuellen Vergütungssystem vergüteten Vorstandsmitgliedern besteht keine Rückdeckungsversicherung.

Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen

Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. IFRS für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2020 einzeln aufgeführt. Die entsprechenden Beträge setzen sich aus Dienstzeitaufwendungen („Service Cost") und Zinsaufwendungen („Interest Cost") zusammen.

(in EUR) Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2020; Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) Zum 31.12.2020 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2020 Barwert der Pensionszusagen 31.12.2020
Stefan Klebert 1 172.500 42.500 400.000 2.810.624
Marcus A. Ketter 1 164.234 24.234 300.000 2.584.411
Johannes Giloth 1 127.823 9.489 189.785 2.231.450
Steffen Bersch 2 114.219 114.2193 171.484 2.982.553
Summe 578.776 190.442 1.061.269 10.609.038

1) Die Ansprüche ergeben sich aus der Summe der Beiträge zum jeweiligen Zeitpunkt aufgeteilt auf maximal 20 Jahresraten, exkl. Anlagerendite.

2) Steffen Bersch ist am 29. Februar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden, er hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR per annum (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren).

3) Zum Zeitpunkt des Ausscheidens von Steffen Bersch, d.h. zum 29. Februar 2020, erdiente Pensionszusage.

Vorzeitige Beendigung der Bestellung, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung

Für den Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds wegen eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG gilt, dass der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB endet. Bei Widerruf der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG beträgt die Kündigungsfrist acht Monate zum Monatsende.

In den vorstehend genannten Fällen der vorzeitigen Beendigung seiner Bestellung erhält ein Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente variable Vergütung. Ebenso erhält das ausscheidende Vorstandsmitglied als Ausgleich für sein vorzeitiges Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung, höchstens jedoch zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap). Diese Leistungen entfallen, wenn der Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied ein zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB berechtigender wichtiger Grund zugrunde liegt.

Für die Berechnung des Abfindungsanspruchs wird ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente variable Vergütungen des laufenden und gegebenenfalls weiterer Geschäftsjahre zugrunde gelegt.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder sehen keine Kündigungs- oder sonstige Rechte für den Change-of-Control-Fall und daran anknüpfende Leistungen vor.

Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens ehemaliger Vorstandsmitglieder

Steffen Bersch

Steffen Bersch ist mit Ablauf des 29. Februar 2020 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurde sowohl seine Bestellung zum Vorstandsmitglied der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet.

Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Steffen Bersch weiterhin sein monatliches Festgehalt sowie den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2019 und die noch im Rahmen des bisherigen Vergütungssystems gewährte langfristige Aktienkurskomponente für das Geschäftsjahr 2017 wurden gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und kamen im März 2020 zur Auszahlung. Die langfristige Aktienkurskomponente für das Geschäftsjahr 2018 wird im März 2021 ausbezahlt. Die Steffen Bersch gewährte Tranche 2019 des Performance Share Plans wird gemäß den dienstvertraglichen Bestimmungen berechnet und im März 2022 ausgezahlt werden.

Für das Geschäftsjahr 2020 erhielt Steffen Bersch eine anteilige, einheitlich auf Basis einer Zielerreichung von 100 Prozent berechnete Tantieme i. H. v. 60 T EUR für die Monate Januar und Februar. Die anteilige Tantieme wurde mit Ausscheiden zum 29. Februar 2020 fällig und ausbezahlt. Die Tranche 2020 des Performance Share Plans wurde Steffen Bersch gewährt und wird gemäß den dienstvertraglichen Bestimmungen berechnet und zeitanteilig gekürzt im März 2023 ausgezahlt werden.

Im Zusammenhang mit seinem einvernehmlichen vorzeitigen Ausscheiden wurden Steffen Bersch keinerlei Abfindungen gezahlt oder sonstige Leistungen mit abgeltendem Charakter gewährt.

Das anteilige jährliche Ruhegeld bei Eintritt eines Pensionsfalls beträgt für Steffen Bersch 90.791,06 EUR. Daneben hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Führungskräfteversorgung von GEA vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428,00 EUR. Details finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt „Versorgungszusagen". Steffen Bersch hat erklärt, dass die zur teilweisen Absicherung seiner Ansprüche bzw. Anwartschaften auf Ruhegeldzahlungen abgeschlossene Rückdeckungsversicherung nicht mehr fortgeführt werden muss, sofern Übersicherung vorliegt.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Gesamtbezüge 2020 und 2019

Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 7.812.468 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 2.425.355 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 5.289.699 EUR auf die variable Vergütung. Die auf den Performance Share Plan entfallenden Beträge basieren auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2020) und betrugen im Berichtsjahr bei Stefan Klebert 1.080.000 EUR, bei Marcus A. Ketter 612.000 EUR, bei Johannes Giloth 511.890 EUR und bei Steffen Bersch 87.288 EUR, insgesamt also 2.291.178 EUR. Da die Steffen Bersch und Johannes Giloth gewährte Tranche 2020 des Performance Share Plans aufgrund des Ausscheidens von Steffen Bersch zum 29. Februar 2020 bzw. des Eintritts von Johannes Giloth am 20. Januar 2020 zeitanteilig gekürzt zur Auszahlung kommen wird, wurde der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung für die Berechnung der Bezüge entsprechend gekürzt.

Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 8.851.636 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 3.463.589 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 5.101.557 EUR auf die variable Vergütung. Die auf den Performance Share Plan und die langfristige Aktienkurskomponente entfallenden Beträge basierten auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2019) und betrugen im Geschäftsjahr 2019 bei Stefan Klebert 1.080.000 EUR, bei Marcus A. Ketter 378.937 EUR, bei Steffen Bersch 540.000 EUR und bei Martine Snels 111.972 EUR, insgesamt also 2.110.909 EUR. Jürg Oleas, Niels Erik Olsen und Dr. Helmut Schmale, die jeweils im ersten bzw. zweiten Quartal 2019 ausgeschieden sind, wurden jeweils keine Performance Shares bzw. langfristige Aktienkurskomponenten gewährt.

Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

(in EUR) Fixum 1 Variable Komponenten
Tantieme (aktuelles Vergütungssystem) Performance Share Plan 2 (aktuelles Vergütungssystem) Individuelle Komponente (bisheriges Vergütungssystem) Mehrjahreskomponente (bisheriges Vergütungssystem)
--- --- --- --- --- ---
Stefan Klebert 1.140.000 1.440.000 1.080.000 - -
Vorjahr 1.200.000 1.132.661 1.080.000 - -
Marcus A. Ketter 646.000 816.000 612.000 - -
Vorjahr 418.602 398.933 378.937 - -
Johannes Giloth 4 539.355 682.521 511.890 12 - -
Vorjahr - - - - -
Steffen Bersch 5 100.000 60.000 10 87.288 13 - -
Vorjahr 600.000 542.234 540.000 - -
Martine Snels 6 - - - - -
Vorjahr 600.000 - - 277.920 46.080
Niels Erik Olsen 7 - - - - -
Vorjahr 212.253 225.000 11 - - -
Jürg Oleas 8 - - - - -
Vorjahr 167.411 - - 142.299 11 -
Dr. Helmut Schmale 9 - - - - -
Vorjahr 265.323 - - 225.521 11 -
Summe 2.425.355 2.998.521 2.291.178 - -
Vorjahr 3.463.589 2.298.828 1.998.937 645.740 46.080
(in EUR) Variable Komponenten Sachbezüge Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen Summe
Langfristige Aktienkurskomponente 3 (bisheriges Vergütungssystem)
--- --- --- --- ---
Stefan Klebert - 10.958 - 3.670.958
Vorjahr - 18.328 - 3.430.989
Marcus A. Ketter - 19.516 - 2.093.516
Vorjahr - 41.454 - 1.237.926
Johannes Giloth 4 - 30.533 - 1.764.299
Vorjahr - - - -
Steffen Bersch 5 - 2.959 1.246 251.493
Vorjahr - 109.098 7.477 1.798.809
Martine Snels 6 - 9.224 14 - 9.224
Vorjahr 111.972 34.725 1.070.697
Niels Erik Olsen 7 - 22.978 14 - 22.978
Vorjahr - 50.278 - 487.531
Jürg Oleas 8 - - - -
Vorjahr - 5.779 - 315.489
Dr. Helmut Schmale 9 - - - -
Vorjahr - 16.517 2.834 510.195
Summe - 96.168 1.246 7.812.468
Vorjahr 111.972 276.179 10.311 8.851.636

1) Als Beitrag zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verzichteten Stefan Klebert, Marcus A. Ketter und Johannes Giloth im Geschäftsjahr 2020 für einen Zeitraum von 6 Monaten jeweils auf 10 Prozent ihres Festgehaltes.

2) Bei der für 2020 gewährten Tranche des Performance Share Plan erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2020 bis 2022 gemessen wird. Die auf den Performance Share Plan entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2020).

3) Bei der für 2019 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2019).

4) Johannes Giloth hat sein Vorstandsamt am 20. Januar 2020 angetreten.

5) Steffen Bersch ist am 29. Februar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden.

6) Martine Snels ist am 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

7) Niels Erik Olsen ist am 31. März 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

8) Jürg Oleas ist am 17. Februar 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

9) Dr. Helmut Schmale ist am 17. Mai 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden.

10) Steffen Bersch erhielt für das Geschäftsjahr 2020 eine anteilige, auf Basis einer Zielerreichung von 100 Prozent berechnete Tantieme für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zu seinem Ausscheiden am 29. Februar 2020.

11) Die Beträge repräsentieren jeweils den auf Basis einer Zielerreichung von 85 Prozent für Jürg Oleas und Dr. Helmut Schmale bzw. 100 Prozent für Niels Erik Olsen berechneten Anspruch für alle Tantiemekomponenten für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum jeweiligen Zeitpunkt des Ausscheidens.

12) Aufgrund des Eintritts von Johannes Giloth am 20. Januar 2020 und der daraus resultierenden Kürzung der Auszahlung der Tranche 2020 des Performance Share Plans wurde der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung auf gerundet 23,79 EUR je Performance Share gekürzt.

13) Aufgrund des Ausscheidens von Steffen Bersch zum 29. Februar 2020 und der daraus resultierenden Kürzung der Auszahlung der Tranche 2020 des Performance Share Plans wurde der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung auf gerundet 4,06 EUR je Performance Share gekürzt.

14) Die Sachbezüge wurden jeweils für Zeiträume gewährt, in denen Martine Snels bzw. Niels Erik Olsen noch in einem aktiven Dienstverhältnis standen.

Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2018 bis 2020

In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wurden im Rahmen des aktuellen Vergütungssystems aktienbasierte Vergütungen für den Vorstand in Form jährlicher Tranchen des Performance Share Plans gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus dieser Vergütungskomponente können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Performance Shares Zum Erdienungsbeginn gewährte Performance Shares (in Stück) Beizulegender Zeitwert (in EUR) zum Stichtag 31.12.2020 Beizulegender Zeitwert (in EUR) zum Stichtag 31.12.2019
Stefan Klebert
Tranche 2019 50.358 1.837.161 2.116.496
Tranche 2020 43.028 1.491.437 -
Marcus A. Ketter
Tranche 2019 17.669 644.600 742.610
Tranche 2020 24.383 845.164 -
Johannes Giloth
Tranche 2019 - - -
Tranche 2020 21.514 1 706.900 2 -
Steffen Bersch
Tranche 2019 25.179 918.580 1.058.248
Tranche 2020 21.514 3 120.541 4 -
Summe Tranche 2019 93.206 3.400.341 3.917.354
Summe Tranche 2020 110.439 3.164.042 -

1) Zeitanteilig gekürzte Auszahlung im März 2023 aufgrund Eintritts zum 20. Januar 2020.

2) Basierend auf einem auf gerundet 32,86 EUR je Performance Share gekürzten beizulegenden Zeitwert zum 31.12.2020.

3) Zeitanteilig gekürzte Auszahlung im März 2023 aufgrund Ausscheidens mit Ablauf des 29. Februar 2020.

4) Basierend auf einem auf gerundet 5,60 EUR je Performance Share gekürzten beizulegenden Zeitwert zum 31.12.2020.

In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 wurde im Rahmen des bisherigen Vergütungssystems jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus dieser Vergütungskomponente können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2020 Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2019
Jürg Oleas 1 0 8.225
Dr. Helmut Schmale 2 0 4.606
Steffen Bersch 3 0 3.754
Niels Erik Olsen 4 0 3.754
Martine Snels 5 103.704 121.245
Summe 103.704 141.584

1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Februar 2019.

2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Mai 2019.

3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Februar 2020.

4) Beendigung des Vorstandsvertrags im März 2019.

5) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2019.

Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung aus beiden Vergütungssystemen insgesamt (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2020 für Stefan Klebert 1.212 T EUR (Vorjahr 2.116 T EUR); für Marcus A. Ketter 747 T EUR (Vorjahr 743 T EUR), für Johannes Giloth 707 T EUR (keine Gewährung im Vorjahr), für Steffen Bersch -19 T EUR (Tranchen 2019 und 2020 des Performance Share Plans und ausstehende langfristige Aktienkomponenten; Vorjahr 1.058 T EUR), für Martine Snels -17 T EUR (Vorjahr 117 T EUR), für Jürg Oleas 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und für Niels Erik Olsen 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Weitergehende Angaben zum Performance Share Plan und zur langfristigen Aktienkurskomponente finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.3.3.

Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen

Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Konzern im Geschäftsjahr 2020 Bezüge in Höhe von 4.977 T EUR (Vorjahr 11.377 T EUR), davon sind 4.977 T EUR Rentenzahlungen (Vorjahr 4.708 T EUR) und 0 T EUR Abfindungszahlungen (Vorjahr 6.669 T EUR) für im Geschäftsjahr 2019 und 2020 ausgeschiedene Vorstände, die in dem Vergütungsbericht näher erläutert werden. Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind im GEA Konzern zum 31. Dezember 2020 Pensionsrückstellungen (Bruttowert) von 95.145 T EUR (Vorjahr 100.697 T EUR) gebildet worden, inkl. der im Geschäftsjahr 2020 ausgeschiedenen Vorstände. Jürg Oleas hat im Berichtszeitraum von seinem Kapitalisierungswahlrecht bezüglich des gesamten ihm ab 1. Januar 2020 zustehenden Ruhegeldanspruchs Gebrauch gemacht. Der Kapitalisierungsbetrag von 8.575.416,00 EUR wurde im Januar 2020 ausgezahlt.

Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen.

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.403 T EUR (Vorjahr 1.389 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Gemäß § 15 Abs. 2 erhalten die Mitglieder des Technologieausschusses zusätzlich jeweils 25 T EUR. Der bzw. die Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Gemäß § 15 Abs. 5 steht den Mitgliedern des Technologieausschusses die Vergütung in der sich aus der neuen Fassung von Abs. 2 ergebenden Höhe ab dem Geschäftsjahr 2019 zu. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial-, Prüfungs- oder Technologieausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2020 fanden acht Sitzungen des Aufsichtsrats, vier Sitzungen des Präsidialausschusses, neun Sitzungen des Prüfungsausschusses und zwei Sitzungen des Technologieausschusses statt.

Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial-, Prüfungs- und Technologieausschuss für 2020 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

(in EUR) Vergütung Aufsichtsrat Vergütung Präsidium Vergütung Prüfungsausschuss Vergütung Technologieausschuss Sitzungsgeld Summen
Dr. Perlet 125.000 70.000 35.000 - 21.000 251.000
Vorjahr 125.000 70.000 35.000 - 18.000 248.000
Löw * 75.000 35.000 - - 12.000 122.000
Vorjahr 75.000 35.000 - - 13.000 123.000
Bastaki 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Eberlein 37.432 - 52.404 - 15.000 104.836
Vorjahr 50.000 - 70.000 - 12.000 132.000
Gröbel * 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 13.000 98.000
Hall 50.000 35.000 - - 11.000 96.000
Vorjahr 50.000 35.000 - - 12.000 97.000
Hubert * 50.000 35.000 - 25.000 11.000 121.000
Vorjahr 50.000 35.000 - 25.000 15.000 125.000
Kämpfert 50.000 - 35.000 - 16.000 101.000
Vorjahr 50.000 - 35.000 - 12.000 97.000
Kerkemeier * 50.000 - - - 8.000 58.000
Vorjahr 50.000 - - - 6.000 56.000
Prof. Dr. Köhler 12.568 - 16.257 - 2.000 30.825
Vorjahr - - - - - -
Krönchen * 50.000 - 35.000 25.000 19.000 129.000
Vorjahr 50.000 - 35.000 25.000 14.000 124.000
Spence 50.000 - - 25.000 10.000 85.000
Vorjahr 50.000 - - 25.000 8.000 83.000
Dr. Zhang 50.000 - - 50.000 10.000 110.000
Vorjahr 50.000 - - 50.000 9.000 109.000
Summe 700.000 245.000 173.661 125.000 159.000 1.402.661
Vorjahr 700.000 245.000 175.000 125.000 144.000 1.389.000

*) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Über die nichtfinanzielle Berichterstattung

Seit dem Geschäftsjahr 2016 ermittelt GEA jährlich die Themen, die für das Verständnis der ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Unternehmens wesentlich sind. Neben der internen Sicht fließen auch die Erwartungen und Interessen der wichtigsten Anspruchsgruppen (Stakeholder) ein: Investoren, Beschäftigte, Kunden, Lieferanten, Zivilgesellschaft, Regulatoren. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von GEA folgt auch für das Geschäftsjahr 2020 wieder den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der vollständige Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 wird erstmals als eigenständiger Bericht, zusätzlich zu diesem Geschäftsbericht, veröffentlicht und wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards „Option Kern" erstellt.

Diese „nichtfinanzielle Konzernerklärung" ist gemäß § 315b (3) Satz 1 HGB Bestandteil dieses Lageberichts. Um die in der nichtfinanziellen Erklärung zu berichtenden Themen zu ermitteln, hat GEA gemäß §§ 315c i. V. m. 289c (3) HGB zusätzlich berücksichtigt, inwieweit ein Thema zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von GEA erforderlich ist. Außerdem sind Angaben zum Thema für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens auf die nichtfinanziellen Belange zu machen. Folgende Themen erfüllen diese Anforderungen:

Nachhaltiges Engineering
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Treibhausgasemissionen
Compliance, insbesondere Korruptionsbekämpfung
Schutz personenbezogener Daten
Menschenrechte

Das Geschäftsmodell von GEA wird gemäß §§ 315c (1) i. V. m. 289c (1) HGB im gleichnamigen Abschnitt des Konzernlageberichts, Kapitel „Grundlagen des Konzerns", beschrieben. Diese Darstellung ist ebenfalls Teil der nichtfinanziellen Erklärung von GEA.

Nach §§ 315c i. V. m. 289c (3) Nr. 3 und 4 HGB ist GEA verpflichtet, über alle bekannten wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen sowie den Produkten und Dienstleistungen zu berichten, sofern diese sehr wahrscheinlich mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte eintreten. Es wurden keine derartigen Risiken festgestellt.

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2020 wurde im Auftrag des Aufsichtsrats von GEA durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" und zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) geprüft.

Für die Inhalte der nichtfinanziellen Konzernerklärung wurden die Managementsysteme ausgewertet und die Daten von den operativen Einheiten und zuständigen Abteilungen im Global Corporate Center bereitgestellt. Der GRI-Inhaltsindex sowie Aussagen über GEAs Beitrag zu den SDGs (Sustainable Development Goals) der UN, der TCFD-Index (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) sowie der SASB-Index (Sustainability Accounting Standards Board) finden sich im separaten Nachhaltigkeitsbericht von GEA, veröffentlicht auf der Internetseite des Konzerns gea.com.

Diese nichtfinanzielle Erklärung umfasst folgende Kapitel:

Management von Nachhaltigkeit bei GEA
Nachhaltiges Engineering
Gesundheit und Arbeitssicherheit
Umwelt
Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Lieferkette

Management von Nachhaltigkeit bei GEA

Mit dem Statement „Nachhaltige Wertschöpfung bei GEA" hat der Vorstand den Anspruch des Konzerns in Sachen Nachhaltigkeit formuliert und in den Wertekanon von GEA eingeordnet. Damit existiert ein weltweit gültiges strategisches Leitbild. Es ist auf der Internetseite des Konzerns gea.com veröffentlicht.

Grundsätze

Der „GEA Verhaltenskodex" (Code of Conduct, vgl. auch Abschnitt „Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Lieferkette", Unterabschnitt „Compliance-Management") beschreibt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen, die das unternehmerische Verhalten bei GEA lenken. Der Verhaltenskodex hat zum Ziel, unternehmensweit die Einhaltung von Normen sicherzustellen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das sich durch Integrität, Respekt und ein faires und verantwortungsvolles Verhalten auszeichnet. Er gilt weltweit für alle Beschäftigten und Organe von GEA.

Die „Grundsätze unternehmerischer Verantwortung" (Code of Corporate Responsibility) enthalten sowohl ethische als auch rechtliche Standards, die für alle Beschäftigten im gesamten Konzern bindend sind. Als weltweit erfolgreicher industrieller Technologiekonzern mit mehr als 18.000 Mitarbeitern und operativen Gesellschaften in mehr als 50 Ländern bekennt sich GEA zu einem fairen Welthandel als entscheidende Voraussetzung für globales Wirtschaftswachstum. GEA erkennt den „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung" (ISO 26000) vollumfänglich an und richtet das gesamte Handeln an den Grundsätzen gesellschaftlicher Verantwortung sowie an den Kernthemen aus.

Der „Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer" (Code of Conduct for Suppliers and Subcontractors, vgl. Abschnitt „Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Lieferkette", Unterabschnitt „Menschenrechte in der Lieferkette") definiert die Grundsätze und Anforderungen von GEA für alle Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, für ihre Unterlieferanten sowie für die Konzernunternehmen der Zulieferer und Unterauftragnehmer hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt und den Personen, die an der Herstellung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind.

Organisation

Seit 2019 liegt die Verantwortung für Nachhaltigkeit in der Organisation beim Vorstand und ist dem Bereich Corporate Responsibility & Quality, Health, Safety & Environment (CR & QHSE) zugeordnet. Der Bereich berichtet direkt an den Vorstand (Chief Operating Officer) der GEA Group Aktiengesellschaft. Nachhaltigkeitsziele sind fester Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft, vgl. Kapitel „Vergütungsbericht".

Organisatorisch ist der Bereich CR & QHSE wie folgt aufgebaut:

Der Bereich besteht aus den Fachabteilungen Corporate Responsibility, Quality Management, Occupational Health & Safety, Environment & Energy, Certifications & Audits, Travel Security & Health sowie QHSE Data Analyst & Projects
Die GEA Divisionen bzw. teils auch große Geschäftseinheiten (Business Units) innerhalb einer Division haben eigene QHSE-Organisationen
Darüber hinaus existiert jeweils eine eigene QHSE-Funktion in den GEA Regionen sowie an den Multi-Purpose-Sites (Produktionsstandorte, die mehrere Produktlinien herstellen können)
Für den fachübergreifenden Austausch und zur Festlegung übergeordneter strategischer Ziele und Richtlinien wird ein „Corporate Responsibility Council" neu eingerichtet, dem neben CR & QHSE Vertreter der relevanten Bereiche des Global Corporate Center angehören
Im Geschäftsjahr 2021 wird GEA die organisatorische Anbindung des Nachhaltigkeitsbereichs im Zuge der Strategieschärfung prüfen und weiter optimieren

Integrierter Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt

Zuletzt im August 2019 wurde die „Quality, Health, Safety & Environment (QHSE) Policy" angepasst und erneuert. Damit hat sich GEA auf die Fortsetzung einer klaren Qualitäts-, Gesundheits-, Arbeitssicherheits- und Umweltpolitik festgelegt. Sie gilt konzernweit und umfasst im Wesentlichen diese Eckpunkte:

Identifizierung, Analyse und wirksame Beherrschung aller Chancen und Risiken im Rahmen der Geschäftsaktivitäten
Einhaltung aller gesetzlichen sowie branchenspezifischen Anforderungen, geltenden Vorschriften und nationalen Normen
Weiterentwicklung von sicheren, qualitativ hochwertigen und umweltverträglichen Produkten und Dienstleistungen, um die Marktpräsenz und Kundenzufriedenheit zu sichern und kontinuierlich zu verbessern
Weiterentwicklung von sicheren, effizienten und umweltverträglichen Technologien, Werkzeugen und Verfahren
Schaffung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten, Geschäftspartner und Dritte zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und -erkrankungen
Definition und aktive Verfolgung von Maßnahmen, um Störfälle zu verhindern und Notfälle, Vorfälle und Auswirkungen angemessen zu handhaben
Vermeidung von Umweltunfällen und Umweltverschmutzung
Reduktion von CO2-Emissionen, Abwasser und Abfall
Förderung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffung einschließlich der Vermeidung des Bezugs von Konfliktmaterialien

Als integrierter Managementansatz deckt die QHSE-Policy alle Wertschöpfungsstufen ab: die Lieferkette, die eigene Geschäftsausübung einschließlich der Fertigung sowie die Produkte in der Nutzungsphase bis zum Ende des Lebenszyklus.

GEA teilt diese Unternehmensstandards allen Personen mit, die für oder im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, und bezieht sie aktiv in die Anwendung ein. Sie wird an allen Standorten bekannt gegeben und steht der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens gea.com zur Verfügung. Die Leitung CR & QHSE (vgl. Unterabschnitt „Organisation") berichtet regelmäßig zu allen Themen im Konzernbetriebsrat sowie im Europäischen Betriebsrat und stimmt sich dort mit den Arbeitnehmervertretern ab.

Daneben existiert eine ganze Reihe weiterer fachspezifischer Richtlinien („Policies"), über die jeweils im Rahmen der wesentlichen Themen berichtet wird.

Zertifizierung der Managementsysteme

Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Energiemanagement werden innerhalb von GEA an internationalen Standards ausgerichtet sowie durch GEA spezifische Standards und Regularien wie GEA Safety Core Rules, GEA Environmental Core Rules oder aber global gültige Prozessbeschreibungen ergänzt (zur QHSE-Policy vgl. Unterabschnitt „Integrierter Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt"). Dieses gemeinsam mit QHSE-Experten auf Divisions- und Länderebene erarbeitete Regelwerk ist in allen GEA Gesellschaften gültig. Die Umsetzung erfolgt mit Unterstützung der globalen QHSE-Organisationen, unabhängig von einer Zertifizierung. Insgesamt hält GEA 180 Zertifikate der unterschiedlichen ISO-Managementsysteme.

Die Zertifizierung der Managementsysteme ist für Produktionsstandorte verpflichtend. 2016 hatte GEA damit begonnen, seine Standorte mit integrierten Managementsystemen unter dem Dach eines GEA einheitlichen Zertifikates zusammenzufassen. Die GEA Group Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf ist nach ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 zertifiziert und steht damit an der Spitze des Verbunds. Die Zertifizierung gemäß ISO 50001:2018 erfolgt auf Ebene der Standorte. Energetische Maßnahmen und Energieprojekte sowie die Erhebung der Verbräuche werden unabhängig von einer Zertifizierung gesammelt und in Abstimmung mit CR & QHSE umgesetzt. Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz wurden wie geplant durchgeführt und Maßnahmen aus den Audits nachverfolgt.

Im Berichtsjahr wurde das externe Überwachungsaudit des Dachzertifikats - nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 - durchgeführt. Dabei wurden gemäß Stichprobenvorgabe insgesamt 18 Standorte erfolgreich auditiert. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit Covid-19 wurden zahlreiche Audits als sogenannte Remote Audits durchgeführt.

Weitere GEA Unternehmen werden planmäßig in das Dachzertifikat integriert. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit den Divisionen und Geschäftseinheiten ein Zertifizierungsplan für die Produktionsstandorte abgestimmt. Ziel ist die vollständige Abdeckung der Produktionsstandorte bis 2025 mit den drei Managementsystemen ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001.

Im Berichtsjahr wurden erstmalig die GEA Food Solutions Bakel BV gemäß ISO 14001 und ISO 45001 sowie die GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. nach ISO 9001 zertifiziert. Der Status quo der Zertifizierungen im Konzern stellte sich 2020 wie folgt dar:

Management System Anzahl der Zertifikate 2020 Anzahl der Zertifikate 2019 Anzahl der Zertifikate 2018
DIN EN ISO 9001:2015 92 89 105
DIN EN ISO 14001:2015 39 38 30
DIN EN ISO 45001:2018 35 30 25
DIN EN ISO 50001:2011/1SO 50001:2018 14 16 17
Anzahl der Zertifikate insgesamt 180 173 177

ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen.

Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 definiert die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und ist Teil der Normenfamilie im Umweltmanagement.

Die ISO 45001 ist eine durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) im März 2018 veröffentlichte Norm und beschreibt Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) sowie eine Anleitung zur Umsetzung.

ISO 50001 regelt den Aufbau eines betrieblichen Energiemanagementsystems zum Zwecke der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz.

ESG-Ratings

Unter dem Begriff ESG werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) berücksichtigt.

Regelmäßig nimmt GEA am jährlichen EcoVadis-CSR-PerformanceMonitoring teil. Nach Angaben von EcoVadis verlassen sich heute die Beschaffungs- und CSR-Experten von mehr als 450 weltweit führenden multinationalen Unternehmen auf die CSR-Ratings dieser Plattform. Das aktuelle EcoVadis-CSR-Rating 2019 gilt noch bis 2021 und liegt mit 60 Punkten auf Silber-Niveau.

Im Berichtsjahr hielt GEA das Ergebnis im Nachhaltigkeitsranking von CDP (ehemals Carbon Disclosure Project) auf A- (Leadership). Mit der Gesamtnote gehört GEA zur Spitzengruppe im Sektor- und Regionalvergleich. Das Level „Leadership" kennzeichnet Unternehmen, die sich durch Faktoren wie die Vollständigkeit und Transparenz ihrer Berichterstattung hervorheben. Zum ersten Mal ließ sich GEA 2020 in der Kategorie „Wassermanagement" („Water Security") bewerten und erreichte mit der Note „A" auf Anhieb das Leadership-Rating-Level für seinen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser.

Nachhaltiges Engineering

„engineering for a better world" steht für das zentrale Leistungsversprechen des Konzerns. Neben der verantwortlichen Ausgestaltung der eigenen Wertschöpfungsprozesse trägt das Unternehmen insbesondere bei seinen Kunden mit effizienten Produkten und Prozesslösungen zum nachhaltigen Wirtschaften und zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen bei. Die Reduktion des Wasser- und Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen werden beim Kunden in ambitionierten Zielen aufgegriffen, um beispielsweise Klimaneutralität zu erreichen oder den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Kunden erwarten jedoch nicht nur, dass GEA Produkte zur Erreichung der eigenen Nachhaltigkeitsziele beitragen, sondern auch, dass die Kosten über den gesamten Lebenszyklus eine wirtschaftliche Produktion ermöglichen.

Die Nachhaltigkeitsleistung von GEA und der Produkte hat im Lieferantenauswahlprozess hohe Relevanz - neben Qualität und Produktsicherheit. Für die Sicherheit der Produkte sind GEA interne Product Safety Committees in den Divisionen eingerichtet.

Organisation

In der neuen Organisationsstruktur verfügt GEA seit dem Geschäftsjahr 2020 über die Einheit „Global Technology", die sich der Technologiestrategie von GEA widmet. Global Technology wird vom neuen Chief Technology Officer (CTO) geleitet, der direkt an den Vorstand berichtet. Die Einheit soll sicherstellen, dass das Technologieportfolio von GEA auch künftig Markttrends und Kundenanforderungen entspricht. Global Technology wird in vier Schwerpunktbereiche unterteilt: Innovation, Engineering Excellence, Digitalisierung und Rechte an geistigem Eigentum.

GEA steuert den Themenkomplex Nachhaltiges Engineering über die Produktentwicklung und Innovation, die der Technologiestrategie untergeordnet sind.

Produktentwicklungsprozess

Für den gesamten Konzern gilt ein einheitlicher und detaillierter Produktentwicklungsprozess, der sich an den Innovationsprozess anschließt. GEA sieht Nachhaltigkeit neben der Produktfunktionalität und der Wirtschaftlichkeit als zentralen Aspekt in der Produkt- und Prozessentwicklung, da die Entscheidungen in der Entwicklungsphase langfristig über die Unternehmensgrenzen hinweg wirken und somit einer kritischen Überprüfung hinsichtlich Nachhaltigkeitskriterien standhalten müssen. Dabei hat GEA den Anspruch, über die funktionale Produktentwicklung hinauszugehen und Verantwortung für einen ganzheitlich ausgerichteten Innovationsansatz zu übernehmen. Daher werden (ökologische) Auswirkungen wie Wasser- und Energieverbrauch, Abfallströme, Kreislaufwirtschaft und die Vermeidung von Kunststoffen bereits in der Anforderungs- und Konzeptphase des Entwicklungsprozesses berücksichtigt. Neben der Ressourceneffizienz sind auch die Gesundheit und die Sicherheit der Anwender im gesamten Lebenszyklus ein festes Designkriterium. Im Prozess werden ebenso regionale oder industriespezifische Richtlinien und Normen, Zulassungen und Prüfsiegel berücksichtigt. Im Entwicklungsprozess von GEA werden die zu erzielenden Nachhaltigkeitseffekte und deren technische Parameter über ein Kennzahlensystem abgesichert, das sich an Meilensteinen orientiert. Dieser integrative Entwicklungsprozess stellt sicher, dass der Produktlebenszyklus mit seinen peripheren Wechselwirkungen - vor allem durch den Transport und eine ressourcenschonende Wartung - betrachtet wird. Auslegung und Konstruktion von Prototypen werden vor der Markteinführung validiert. Im Innovationsprozess wird der Produktentwicklungsprozess zu Beginn um ein sogenanntes Front-End ergänzt. Der gesamte Prozess sieht wie folgt aus:

GEA Innovationsprozess

GEA bietet eine Vielzahl von Komponenten, Systemen und Prozessanlagen an und verbessert diese kontinuierlich hinsichtlich Ressourceneffizienz, Flexibilität, Qualität und Betriebskosten. GEA hat etwa 200 Kerntechnologien definiert, die in Kombination auch mit weiteren Technologien unzählige Optimierungsmöglichkeiten ergeben.

Das GEA Innovationsmanagement besteht aus dem Innovationsprozess, dem IT-System „InnoVate" zur Ideengenerierung und -reifung sowie aus definierten Rollen und Verantwortlichkeiten für die Weiterentwicklung der Innovationsideen. Das Front-End des Innovationsmanagements, also die systematische Ideengenerierung und Machbarkeitsprüfung, umfasst beispielsweise Werkzeuge zur Problemlösung sowie zur Verbesserung von Anzahl und Qualität der eingereichten Ideen, die systematische Analyse markt- und technologiegetriebener Trends und Kundenbedürfnisse sowie eine zeitgemäße Ideenplattform.

Kennzahlen aus dem Innovationsprozess

Um den Erfolg der eingesetzten Mittel im Innovationsbereich unternehmensübergreifend zu messen, verwendet GEA Kennzahlen entlang des Innovationsprozesses. Ende 2020 gab es 337 (2019: 324) aktive Ideen oder Projekte in der Front-End- und Grundlagenphase und 148 (2019: 159) künftige Produktinnovationen in Entwicklung und Markteintritt. Die aktuellen Kennzahlen stehen den Entwicklungsleitern und Führungsgremien laufend zur Verfügung.

Technologiestrategie und Klimafußabdruck

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) leiten GEA in den unternehmerischen Entscheidungen ebenso wie die Kundenindustrien. Nachhaltige Industrialisierung und Unterstützung von Innovationen sowie nachhaltige Produktionsweisen sind damit Maßstab für eine technologische Entwicklung, die der Erwartungshaltung zukünftiger Generationen hinsichtlich Umweltverträglichkeit und Ressourcenverbrauch gerecht werden muss. Insbesondere in der Nahrungsmittelindustrie gewinnt nachhaltiges Produzieren der Waren zunehmend an Bedeutung für den Konsumenten. Dies ist einer der Gründe, warum GEAs Kunden strikte Nachhaltigkeitsstrategien verfolgen, die in die Lieferkette wirken und damit auch auf GEA treffen.

Wenn GEA also nachhaltige Produkte und Prozesse in seiner Technologiestrategie definiert, finden sich dort nicht nur die Kundenanforderungen an Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit wieder. Technologieentscheidungen von GEA berücksichtigen zumindest indirekt auch die Konsumentenperspektive. GEA möchte dabei die zentralen Kriterien wie Wasser- und Energieverbrauch, Abfallströme bzw. Kreislaufwirtschaft und die Vermeidung von Kunststoffen durch Kennzahlen erfassen.

GEA bewertet technische Trends oder neue Technologien auf einem „Trend-Radar" hinsichtlich ihres Beitrags zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung und ihrer Bedeutung für das (künftige) Produktportfolio. Ebenso gleicht GEA Ideen und Produkte im Entwicklungsprozess mit den SDGs ab.

Bedingt durch den Klimawandel und die Endlichkeit von Ressourcen ergeben sich für GEA beträchtliche Chancen für den Absatz effizienter verfahrenstechnischer Komponenten und Anlagen. Ein globaler und konkreter Nachweis des Klimafußabdrucks in der Nutzungsphase über das gesamte Produkt- und Leistungsportfolio ist jedoch wegen der Vielzahl der Komponenten und Verfahren und vor allem wegen der Notwendigkeit, dafür außerhalb des eigenen Einflussbereichs flächendeckend Betriebsdaten zu erheben, nicht möglich. GEA arbeitete daher auch 2020 an Erweiterungen der Klimaberichterstattung und führt aktuell interne Projekte zur Quantifizierung der Treibhausgasemissionen in der gesamten Wertschöpfungskette (Upstream/Downstream) durch. In einem Teilprojekt geht es um die Berechnung bzw. Simulation des Klimafußabdrucks der Nutzungsphase der GEA Produkte. Ergebnisse werden im Geschäftsjahr 2021 erwartet.

Nachhaltige Produkte und Projekte 2020

Für GEA ist es vorrangiges Ziel, Lösungen mit herausragender Produkt- und Prozesseffizienz zu realisieren.

„engineering for a better world" steht für möglichst geringen Energieeinsatz, einen schonenden Umgang mit Rohstoffen und eine hohe Wiederverwertbarkeit (zu konkreten Beispielen vgl. Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt „Forschung und Entwicklung", sowie separater Nachhaltigkeitsbericht 2020).

Gesundheit und Arbeitssicherheit

Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sind ein anerkanntes Menschenrecht und unter anderem eine Vorgabe der Ziele für nachhaltige Entwicklung („Gesundes Leben für alle"). Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für GEA höchste Priorität. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sieht sich GEA in der Pflicht, die eigenen Beschäftigten und Menschen, deren Arbeitsplatz von GEA kontrolliert wird oder die im Auftrag von GEA arbeiten, sowie - sofern beeinflussbar - die Mitarbeiter der Kunden und Lieferanten zu schützen. Die QHSE-Organisation von GEA (vgl. Abschnitt „ Management von Nachhaltigkeit bei GEA") sorgt dafür, dass Verträge mit Kunden und Lieferanten/Unterauftragnehmen im Einklang mit den GEA Standards stehen und entsprechende Passagen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie zugehörige Verfahrensweisen enthalten. Dies wird mit Standardprozessen sichergestellt.

Management der Covid-19-Pandemie

Bereits Anfang Januar 2020 hatte GEA die ersten Hinweise des Reisesicherheitsdienstleisters auf die Corona-Situation in Wuhan/China erhalten und umgehend den Reisenden mit Zielen rund um Wuhan und den lokalen Beschäftigten alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt. Es folgte eine zunächst nur in China sehr dynamische Situation, für die GEA ein lokales Krisenteam bildete, um zeitnah und angemessen auf Veränderungen zu reagieren und GEA Beschäftigte bestmöglich zu schützen. Im Anschluss an zahlreiche lokale Maßnahmen und Reisehinweise für China wurde im Februar durch die rasante Verbreitung in Norditalien deutlich, dass das Corona-Virus eine globale Pandemie ausgelöst hatte.

Zeitnah wurde mit Unterstützung des Vorstands ein globales Krisenteam einberufen und eine Taskforce gebildet, um lokale Krisenteams an GEA Standorten mit Prozessen und Vorlagen zu unterstützen. Gemeinsam mit der Risikoberatung „Control Risks" wurden Entwürfe für Pandemie-Response-Pläne erarbeitet, die den lokalen Krisenteams zur einheitlichen globalen Umsetzung zur Verfügung gestellt wurden. Alle GEA Standorte sowie Länderorganisationen haben lokale Krisenteams einberufen und ihre Pandemie-Response-Pläne entsprechend individualisiert und umgesetzt.

Darüber hinaus wurde ein konzernweites Dashboard realisiert, mit dem das globale Krisenteam einen Überblick über alle aktuellen Entwicklungen bei GEA hat. Informationen wie aktuelle Fallzahlen, Projektverzögerungen oder der Bestand an Hygienemitteln können im Dashboard jederzeit abgefragt werden. So kann das globale Krisenteam von GEA effektiv und zielgerichtet auf alle neuen Entwicklungen reagieren.

Auch in der zweiten Jahreshälfte arbeiteten die lokalen Krisenteams unermüdlich nicht nur daran, lokale Gesetze und Schutzstandards zu erfüllen, sondern auch und in erster Linie dafür, die Beschäftigten zu schützen und ihnen einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten. Dies dient in letzter Konsequenz dem Schutz des Unternehmens als Ganzes. GEA hat darüber hinaus im Laufe der Pandemie auch immer wieder auf lokaler Ebene mit Spenden in Form von Schutzmasken, beispielsweise in Italien, Deutschland oder Spanien, unterstützt.

Zur Sicherheit der Belegschaft wurden Kantinen frühzeitig geschlossen, so auch am größten Standort von GEA in Oelde mit rund 1.900 Beschäftigten. Um die Umstände und Sicherheitsmaßnahmen bei einer möglichen Wiedereröffnung zu prüfen, ließ GEA den kompletten Kantinenbetrieb durch den Softwarepartner Dassault Systèmes simulieren. Anhand eines digitalen Zwillings der Kantine zeigte sich, wie die Luftströme verlaufen und welchen Einfluss die Lüftungsanlage auf den Transport potenziell kontaminierter Aerosole hat. Die Simulationsergebnisse helfen, das Hygienekonzept maßzuschneidern, indem beispielsweise das Ein- und Ausgangskonzept überarbeitet, die Sitzordnung angepasst und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen im Küchenbereich ergriffen werden.

Ziele

Abgeleitet aus der QHSE-Policy (vgl. Abschnitt „Management von Nachhaltigkeit bei GEA", Unterabschnitt „Integrierter Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt") wurden im und für das Geschäftsjahr 2020 wieder aktuelle Ziele sowie darüber hinaus auch Mittelfristziele (bis 2025) definiert und die Zielerreichung im Vergleich zum Vorjahr dargestellt (vgl. Internetseite des Unternehmens gea.com), unter anderem:

Lost Day Frequency Rate ≤ 5,6; bis 2025: ≤ 5,0
Lost Day Severity Rate ≤ 120; bis 2025: ≤ 110
Proactive Injury Rate (PAIR) ≥ 100; bis 2025: ≥ 200

Das langfristige Ziel bleibt immer null Unfälle. Zur Zielerreichung vgl. Unterabschnitt „Managementansatz und Kennzahlen" sowie separater Nachhaltigkeitsbericht.

Managementansatz und Kennzahlen

GEA verfolgt eine klare Null-Unfälle-Strategie. GEA hält Unfälle und Gesundheitsgefahren für die Belegschaft sowie infolgedessen Fehlzeiten, Imageschäden und mögliche Strafen oder Schadenersatzzahlungen für nicht tolerierbar. Das Konzept zur Handhabung der Risiken gilt für alle GEA Standorte weltweit und beinhaltet die regelmäßige systematische Identifizierung und Bewertung der Gefahren anhand festgelegter Verfahren. So ist beispielsweise jedes GEA Unternehmen verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Der jeweilige Arbeitssicherheitsexperte in den Gesellschaften berät und informiert die Geschäftsführungen zum Status des Arbeitsschutzes, zu Verbesserungen, zur Arbeitsschutzorganisation, zur Unfallstatistik sowie zur erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung. GEA steuert seine Risiken auch über die Zertifizierung der Standorte nach ISO 45001 (vgl. Übersicht und Anzahl der Zertifizierungen im Abschnitt „Management von Nachhaltigkeit bei GEA", Unterabschnitt „Zertifizierung der Managementsysteme"), klare Vorgaben in der QHSE-Policy sowie eine kontinuierliche Verbesserung in den regionalen QHSE-Organisationen. Arbeitsmedizinische Dienste sind an den GEA Standorten für Beschäftigte sowie dort tätige Externe verfügbar; die Vertraulichkeit der medizinischen Daten ist gewährleistet. Eine Überprüfung erfolgt in internen HSE-Audits, durch Gefährdungsbeurteilungen sowie durch die psychischen Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen des Gesundheitsmanagements.

Um gezielter an Ursachen arbeiten zu können, werden seit 2019 auch die bei Unfällen betroffenen Körperteile, Hauptursachen, Art der Verletzungen und weitere detaillierte Informationen erfasst. Diese Analyse unterstützt das globale QHSE-Team dabei, Unfälle zu vermeiden und weiter zu reduzieren.

Personalschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfolgen beispielsweise in Deutschland in erster Linie in den gesetzlich vorgeschriebenen, jährlichen UVV-Schulungen. UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften und diese regelt die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Weltweit gelten die „GEA Safety Core Rules", die in 14 Sprachen verfügbar sind, als Mindeststandard für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie sind in Form von Online-Trainings und -Videos im GEA Learning Center verfügbar. Darüber hinaus existieren Briefings und Checklisten für bestimmte risikobehaftete Tätigkeiten oder Hilfsmittel, beispielsweise die Nutzung von Gabelstaplern. Länderspezifische Schulungen nach den jeweiligen Vorschriften liegen lokal in der Verantwortung der Geschäftsführung und Standortleitung.

Im Vergleich zum Vorjahr ging die Anzahl der Unfälle spürbar zurück (-4,8 Prozent). Bei etwa gleicher Zahl eingebrachter Arbeitsstunden verzeichnete GEA 2020 eine geringere Lost Day Frequency Rate mit 5,39 (Vorjahr: 5,63) Unfällen pro eine Million geleisteter Arbeitsstunden. Im Berichtsjahr wurden 219 Unfälle (Vorjahr: 230) gemeldet, wobei 248 Standorte - 73 Prozent der 340 erfassten GEA Standorte - keine Unfälle mit Ausfallzeit verzeichneten (Vorjahr: 76 Prozent). Im Jahr 2020 ereignete sich ein Arbeitsunfall mit Todesfolge in Singapur (Vorjahr: keiner). Die Unfallschwere (Lost Day Severity Rate) ging insgesamt zurück und lag bei 115,32 Ausfalltagen nach Unfällen je eine Million geleisteter Arbeitsstunden (Vorjahr: 126,63). Das heißt, die Unfälle zogen in der Gesamtbetrachtung weniger Ausfallzeiten nach sich. Die Arbeitssicherheitsziele 2020 für Lost Day Frequency Rate (< 5,6) und Lost Day Severity Rate (< 120) wurden wie dargestellt erreicht. Coronabedingt wurden weniger Beinahe-Unfälle gemeldet; das Ziel für die Proactive Injury Rate von > 100 wurde daher verfehlt.

Der Vorsorgeansatz im Arbeitsschutz wird weiter konsequent umgesetzt: So erfasst und analysiert GEA seit 2017 weltweit die Beinahe-Unfälle, um Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Wie die faktischen Unfälle unterzieht GEA auch die Beinahe-Unfälle einer Analyse und einem gezielten Folgeprozess mit festen Zuständigkeiten und einem definierten Maßnahmenpaket. Dieses Vorgehen hilft, das Null-Unfälle-Ziel zu erreichen.

Zu Arbeitssicherheit in der Lieferkette vgl. Abschnitt „Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Lieferkette", Unterabschnitt „Quantifizierung von Auswirkungen in der Lieferkette".

Kennzahlen Arbeitssicherheit 2020 2019 1 2018
Anzahl Arbeitsunfälle mit Ausfallzeit 219 230 243
Anzahl Arbeitsunfälle mit Todesfolge 1 0 0
Anzahl Ausfalltage 2 4.684 5.169 4.786
Lost Day Frequency Rate 3 5,39 5,63 5,97
Lost Day Severity Rate 4 115,32 126,63 117,58
Beinahe-Unfälle (Proactive Injury Rate, PAIR) 5 92,08 128,96 145,76
Gesamt-Verletzungsrate (Total Injury Rate, TIR) 6 32,18 33,39 37,88
Standorte ohne Arbeitsunfälle mit Ausfallzeit, in Prozent aller Standorte 73 76 60

1) Die Zahlen für 2019 wurden angepasst, da zwei Unfälle schließlich nicht als Arbeitsunfälle eingestuft wurden

2) Ausfalltage (in ganzen Kalendertagen, ohne Unfalltag), GEA zählt seit 2018 Ausfallzeiten bis zu 182 Tage gemäß Europäischer Statistik für Arbeitsunfälle (ESAW), zuvor galten 365 Tage

3) Unfallhäufigkeit: Unfälle mit Ausfallzeit je eine Million geleisteter Arbeitsstunden

4) Unfallschwere: Ausfalltage nach Unfällen je eine Million geleisteter Arbeitsstunden

5) Beinahe-Unfälle je eine Million geleisteter Arbeitsstunden, PAIR enthält die Gesamtzahl der sonstigen Vorfälle (Beispiele, unsichere Bedingungen, unsichere Handlungen, Beinahe-Unfälle, Umweltvorfälle, Feuer ohne Verletzungen usw.)

6) Arbeitsunfälle mit und ohne Ausfallzeit je eine Million geleisteter Arbeitsstunden

Umgang mit schwerwiegenden Vorfällen, Lernprozess

Mithilfe des „Serious Events Reporting System" werden schwerwiegende Ereignisse wie tödliche und schwere Unfälle, Feuer und Explosionen sowie Umwelt- und Sicherheitsvorfälle an die entsprechenden Mitarbeiter in der Organisation gemeldet. Hier werden auch Unfälle solcher Beschäftigten erfasst, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz aber von GEA kontrolliert werden. Dadurch kann GEA schnellstmöglich auf solche Ereignisse reagieren, die Auswirkungen minimieren und die Untersuchung dieser Vorfälle zeitnah initiieren. Anschließend wird ein verbindlich definierter Lernprozess gestartet, dessen Untersuchungsergebnisse auch proaktiv genutzt werden, um Risiken vorzubeugen, Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren und in die Organisation zu kommunizieren. In diesem Reportingsystem sind auch alle Vorfälle enthalten, die im Zusammenhang mit GEA Produkten und Anlagen stehen. Solche Vorfälle werden erfasst und untersucht, unabhängig davon, ob ein GEA Produkt oder eine GEA Anlage ursächlich für den Vorfall war. Hierzu steht konzernweit eine Meldeplattform zur Verfügung, die sicherstellt, dass die definierten Meldewege eingehalten werden.

Umwelt

Umweltmanagement

GEA achtet bei den eigenen Geschäftsaktivitäten darauf, negative Umweltauswirkungen zu reduzieren (vgl. Abschnitt „Management von Nachhaltigkeit bei GEA", Unterabschnitt „Integrierter Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt"). Abgeleitet aus der QHSE-Policy wurden im und für das Geschäftsjahr 2020 wieder aktuelle Ziele sowie darüber hinaus auch Mittelfristziele (bis 2025) und Langfristziele (bis 2050) definiert und die Zielerreichung im Vergleich zum Vorjahr dargestellt (vgl. Internetseite des Konzerns gea.com), unter anderem:

Reduzierung des Wasserverbrauchs je 1 Mio. Euro Umsatz jährlich um 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr; 13,8 Prozent bis 2025 und 49,3 Prozent bis 2050 (Basisjahr 2018)
Reduzierung der Abfallmengen je 1 Mio. Euro Umsatz jährlich um 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr; 13,8 Prozent bis 2025 und 49,3 Prozent bis 2050 (Basisjahr 2018)
Reduktion der Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2 marktbasiert) im Verhältnis zum Umsatz jährlich um 2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr; 19,1 Prozent bis 2025 und 52,4 Prozent bis 2050 im Vergleich zum Basisjahr 2015

Zur Zielerreichung vgl. Unterabschnitt „Treibhausgasemissionen". Zu Umweltverantwortung in der Lieferkette vgl. Abschnitt „Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Lieferkette", Unterabschnitt „Quantifizierung von Auswirkungen in der Lieferkette".

GEA gibt dafür - in 14 Sprachen - fünf einfache Umwelt-Kernregeln („Core Rules") vor, die praxisgerecht erläutert und mit Umsetzungshilfen versehen sind:

Unnötigen Energieverbrauch vermeiden
Unnötigen Wasserverbrauch vermeiden
Abfall minimieren
Emissionen vermeiden oder reduzieren
Angemessen und schnell auf Umweltbeeinträchtigungen reagieren

Die Nachhaltigkeits-Kennzahlen werden zur kontinuierlichen Messung und Überprüfung in der weltweit verfügbaren Corporate-Sustainability-Software von den definierten Standorten (vornehmlich Service- und Produktionsstandorte) gesammelt und konsolidiert. Hier dienen vorkonfigurierte Dashboards dazu, den aktuellen Status zu visualisieren und so einfacher Abweichungen und Unregelmäßigkeiten zu entdecken. Dies ermöglicht den lokalen Verantwortlichen zeitnah einzugreifen, um gegebenenfalls entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.

Treibhausgasemissionen

Seit 2017 zeigt GEA die durch KPMG nach ISAE 3000 geprüften Daten des jeweiligen Berichtsjahres. Verfügbar sind diese Daten ab dem Basisjahr 2015. Ab dem Jahr 2018 hat GEA zudem die Darstellung der CO2-Äquivalente über alle drei Scopes auf Regionen umgestellt, wie es auch vom CDP gefordert wird. Die Datenreihe umfasst die Jahre 2018 bis 2020. GEA ermittelte 2020 den Treibhausgasausstoß der 83 größten Standorte, die Produktion, Service und Verwaltung einschließen.

Seit dem Berichtsjahr 2019 berichtet GEA für solche Länder, in denen die Energieversorgungsunternehmen zuverlässige Angaben über den Energieträgermix liefern können, die auf dieser Grundlage ermittelten marktbasierten CO2-Äquivalente (im Rahmen von Scope 2). Die marktbasierte Berechnung konnte im Berichtsjahr für 31 Standorte in sieben Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Neuseeland, Österreich und Spanien) erfolgen.

Weltweit werden die Kennzahlen des Energieverbrauchs über ein einheitliches System gesammelt und wie folgt berichtet:

Scope 1 - Direkte Treibhausemissionen: Hierunter subsumiert GEA die Verbräuche von Treibstoffen wie Öle, verschiedene Gase, Diesel und Benzin
Scope 2 - Indirekte Treibhausemissionen: GEA berichtet über Strom, Wärme, Dampf und Kühlung (standortbezogen nach IEA-Umrechnungsfaktoren bzw. marktbasiert)
Scope 3 - Erweiterte Treibhausemissionen: Diese Kennzahl beinhaltet aktuell nur die Berichterstattung der Geschäftsreisen; vgl. dazu auch Unterabschnitt „Ausblick: Erweiterung der Klimaberichterstattung"
Intensität - Verhältnis von Treibhausgasemissionen zu GEA Umsatz

Weitere Informationen zur Berechnungsmethode der Treibhausgasemissionen 2020 finden sich auf der Internetseite des Konzerns gea.com als „Begleitende Erläuterungen zur Umweltberichterstattung". Der Darstellung liegen, sofern nicht marktbasiert ermittelt, die Umrechnungsfaktoren des GHG Protocol/IEA Ver. 14 (11/2020) - IEA 2020 zugrunde.

Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2020 2019 * 2018
Asien Pazifik (ohne China) 573,0 547,5 562
China 481,7 491,8 472
DACH & Osteuropa 16.611,5 19.151,8 18.737
Lateinamerika 7,4 6,9 5
Nordamerika 5.268,4 6.284,5 8.150
Nord- und Mitteleuropa 1.542,4 1.673,4 1.402
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 5.910,0 6.049,6 7.799
GEA gesamt 30.394 34.205 37.127

*) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen sowie Zu- und Abgängen von Gesellschaften wurde für 2019 die Basis der meldenden Standorte berichtigt.

Indirekte energiebezogene Treibhausgasemissionen (Scope 2), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2020 2019 1 2018
standortbezogen marktbasiert 2 standortbezogen marktbasiert 3 standortbezogen
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Asien Pazifik (ohne China) 1.313,5 1.262,3 1.569,3 1.466,5 1.463
China 4.679,8 4.679,8 5.701,6 5.701,6 4.779
DACH & Osteuropa 16.822,8 11.281,9 17.843,7 13.617,1 18.661
Lateinamerika 78,6 78,6 101,1 101,1 97
Nordamerika 5.058,0 5.058,0 5.846,4 5.846,4 6.107
Nord- und Mitteleuropa 2.456,6 2.276,1 2.620,3 2.620,3 2.459
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.876,2 3.850,9 4.201,5 4.201,5 1.995
GEA gesamt 34.286 28.488 37.884 33.555 35.561

1) Aufgrund von Zuordnung- und Berechnungsveränderungen sowie Zu- und Abgängen von Gesellschaften wurde für 2019 die Basis der meldenden Standorte berichtigt.

2) Marktbasiert 31 Standorte in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Neuseeland, Österreich und Spanien

3) Marktbasiert 22 Standorte in Deutschland und Neuseeland

Erweiterte Treibhausgasemissionen (Scope 3), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2020 2019 2018
GEA gesamt 3.602 18.412 21.021
Gesamt-Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2, 3), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2020 2019 1 2018
standortbezogen marktbasiert 2 standortbezogen marktbasiert 3 standortbezogen
--- --- --- --- --- ---
GEA gesamt 68.282 62.484 90.501 86.172 93.709

1) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen sowie Zu- und Abgängen von Gesellschaften wurde für 2019 die Basis der meldenden Standorte berichtigt.

2) Marktbasiert 31 Standorte in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Neuseeland, Österreich und Spanien

3) Marktbasiert 22 Standorte in Deutschland und Neuseeland

Gesamt-Treibhausgasemissionen (nur Scope 1 und 2), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2020 2019 1 2018
standortbezogen marktbasiert 2 standortbezogen marktbasiert 3 standortbezogen
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GEA gesamt 64.680 58.882 72.089 67.760 72.688
Ratio CO2-Äquivalente zum GEA Umsatz (t/1 Mio. Euro) 13,95 12,70 14,77 13,89 15,05

1) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen sowie Zu- und Abgängen von Gesellschaften wurde für 2019 die Basis der meldenden Standorte berichtigt.

2) Marktbasiert 31 Standorte in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Neuseeland, Österreich und Spanien

3) Marktbasiert 22 Standorte in Deutschland und Neuseeland

Im Vergleich zu 2019 emittierte GEA durch seine Geschäftstätigkeiten bei unter dem Vorjahreswert liegendem Umsatz weniger Treibhausgase. Die Covid-19-Situation und GEAs Initiativen zur Optimierung der Energieeffizienz an den Standorten wirkten sich günstig aus und minderten den Ausstoß an CO2-Äquivalenten in allen Scopes. In Summe konnte GEA 2020 seine Treibhausgasemissionen sowohl in absoluten Werten als auch in Relation zum Umsatz senken. Damit übererfüllte GEA im Berichtsjahr die mit dem Vorstand abgestimmte Zielvorgabe einer Reduktion von 2,1 Prozent der CO2-Emissionen im Verhältnis zum Umsatz für Scope 1 und 2 (bei marktbasierter Berechnung): Dieser Rückgang betrug bei marktbasierter Berechnung 8,5 Prozent.

Im Vergleich zum Basisjahr 2015 lag der marktbasierte Rückgang bei 29,3 Prozent - damit ist das GEA Ziel für 2025 (Reduktion von 19,1 Prozent) bereits heute übertroffen.

Absolut gingen die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2 marktbasiert) im Vergleich zum Vorjahr um 13,1 Prozent zurück.

Rating Carbon Disclosure Project

Wie schon in den vergangenen Jahren hat sich GEA auch 2020 am Nachhaltigkeitsranking von CDP (ehemals „Carbon Disclosure Project") beteiligt - und das ausgezeichnete Ergebnis des Vorjahres bestätigt. Das CDP ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, in der zurzeit mehr als 500 institutionelle Investoren organisiert sind. Sie erhebt jedes Jahr Informationen über die Strategien der großen börsennotierten Unternehmen zur Bekämpfung des Klimawandels sowie deren unternehmensspezifische Treibhausgasemissionen. Die Ergebnisse werden anschließend aktuellen und potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt. In der Umfrage gibt GEA regelmäßig über die Organisation, die globalen Ziele, Vorgaben und Programme sowie über Risiken und Chancen des Klimawandels und über Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes Auskunft. Diese Informationen sind auch GEA Kunden vollumfänglich zugänglich. Im Berichtsjahr hielt GEA das Ergebnis der CDP-Abfrage auf A- (Leadership). Mit der bestätigten Gesamtnote A- gehört GEA zur Spitzengruppe im Sektor- und Regionalvergleich. Das Level „Leadership" kennzeichnet Unternehmen, die sich durch Faktoren wie die Vollständigkeit und Transparenz ihrer Berichterstattung hervorheben.

Ausblick: Erweiterung der Klimaberichterstattung

GEA arbeitete auch 2020 an Erweiterungen der Klimaberichterstattung und führt aktuell interne Projekte zur Quantifizierung der Treibhausgasemissionen in der gesamten Wertschöpfungskette (Upstream/Downstream) durch. Zu den Treibhausgasemissionen in der Lieferkette vgl. Abschnitt „Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Lieferkette", Unterabschnitt „Quantifizierung von Auswirkungen in der Lieferkette". In einem noch nicht abgeschlossenen Projekt geht es um die Berechnung des Klimafußabdrucks der Logistik und der Nutzungsphase der GEA Produkte. Ergebnisse werden im Geschäftsjahr 2021 erwartet.

Umfassende Informationen zum Thema Umwelt finden sich im separaten Nachhaltigkeitsbericht.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Lieferkette

Alle Anspruchsgruppen erwarten von GEA sichere Arbeitsplätze, effiziente und innovative Produkte, einen angemessenen Unternehmenswert („Shareholder Value") und sichere Investitionen, Wertschöpfung auch außerhalb des Unternehmens sowie gesellschaftliches Engagement.

Untrennbar damit verbunden ist korrektes Verhalten. Beim Streben nach nachhaltiger Wertschöpfung ist Corporate Governance ein wesentliches Element, das jeden Bereich des täglichen Handelns im Konzern durchdringt.

Compliance-Management

Compliance gilt als konzernweites Prinzip zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien. Alle Beschäftigten von GEA sind gehalten, dafür zu sorgen, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Compliance-Verstöße begangen werden. Die ausführliche Darstellung des GEA Compliance-Management-Systems findet sich im Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung" sowie auf der Internetseite des Konzerns gea.com.

Um die schwerwiegenden Auswirkungen möglicher Compliance-Verstöße zu vermeiden, begegnet GEA diesen Risiken mit einem im Berichtsjahr aktualisierten Compliance-Management-System zur Analyse, Information und Aufklärung, Kontrolle, Prozessdefinition und Überwachung. Die Angemessenheit und Implementierung des Compliance-Management-Systems für die Teilbereiche Antikorruption und Kartellrecht wurde zum Stichtag 31. Dezember 2018 nach IDW PS 980 geprüft und am 29. Januar 2019 testiert. Außerdem gibt es ein zertifiziertes Meldesystem („Business Keeper Monitoring System", BKMS). Überprüft wird der Managementansatz durch interne und externe Audits der Konzernrevision bzw. der Wirtschaftsprüfer.

Compliance-Handbuch

Innerhalb des Konzerns gelten ein Verhaltenskodex („Code of Conduct") sowie darauf basierende Compliance-Richtlinien, bestehend aus Integritätsrichtlinie, Drittparteienrichtlinie und Wettbewerbsrichtlinie (insgesamt „Compliance-Handbuch"). Diese Richtlinien regeln die Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, Interessenkonflikte sowie das Kartell- und Wettbewerbsrecht bei GEA. Sie sind für alle Mitarbeiter weltweit in 18 Sprachen verfügbar. Weitere Details finden sich im Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung".

Präventive Prozesse

Im Compliance-Management von GEA spielen Prozesse zur Prävention von Compliance-Verstößen eine wesentliche Rolle. So müssen beispielsweise kundennah tätige Personen wie Vertriebsberater und Handelsvertreter sich zum Zwecke der Korruptionsprävention schon vor Vertragsabschluss einer strengen Prüfung auf risikobehaftete Sachverhalte unterziehen. Jeder Vertrag mit einem solchen Vertriebsberater bedarf der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsabteilung. Für zahlreiche weitere Sachverhalte, etwa Verträge mit Kartellrechtsrisiken, Einladungen und Geschenke, Interessenkonflikte, Sponsoring und Spenden gelten strenge interne Genehmigungs- und Mitteilungsvorschriften. Zur Umsetzung der Genehmigungs- und Mitteilungspflichten hat GEA verschiedene IT-Tools eingeführt, die entsprechende Sachverhalte revisionssicher dokumentieren.

Im Jahr 2020 hat GEA ein strukturiertes System zur Bestimmung von abstrakten Compliance-Risiken (Compliance Risk Assessment) installiert. Im Rahmen dieses Systems werden kontinuierlich Compliance-Risiken analysiert und in betroffenen Gesellschaften bei Bedarf weitere Maßnahmen zur Minimierung der Risiken initiiert.

Schulungen und Beratung

GEA hat mehr als 4.000 Beschäftigte identifiziert, die besonderen Compliance-Risiken ausgesetzt sind. Im Kontext der Themen Antikorruption und Kartellrecht sind darunter alle Führungskräfte, alle Mitarbeiter mit Vertriebs- oder Einkaufsaufgaben sowie sonstige Beschäftigte mit Entscheidungskompetenz und mit direktem Kontakt zu Kunden oder Zulieferern. Diese Personen sollen mindestens alle zwei Jahre zu den Themen Antikorruption und Kartellrecht im Rahmen eines Präsenztrainings geschult werden. Präsenztraining bedeutet, dass Schulender und Geschulte zeitgleich ein Training durchführen; dies kann Unterricht mit physischer Anwesenheit oder mittels Online-Medien sein.

Auch im Berichtsjahr wurden wieder kontinuierlich Schulungen zu Compliance-Themen durchgeführt:

Compliance-Trainings sind umfassende Gruppenschulungen, unter anderem zu den Themen Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, Kartellrecht und Interessenkonflikte; im Jahr 2020 wurde die Trainingsinitiative 2018/2019 mit 1.968 E-Learning-Trainingseinheiten und 27 Präsenzkurseinheiten abgeschlossen
Im Rahmen der Trainingsinitiative 2020/2021 für Compliance-E-Learnings mit den Themenschwerpunkten Antikorruption, Kartellrecht, Geldwäsche sowie Datenschutz wurden bereits 4.585 Trainingseinheiten abgeschlossen

Innerhalb jeder Division ist ein Compliance Executive für die Umsetzung der GEA Compliance-Anforderungen verantwortlich. Compliance Manager werden für alle Gesellschaften (juristischen Personen) bestellt, deren Einheiten eigenes Geschäft betreiben, also Umsatz generieren und/oder Mitarbeiter haben. Diese Compliance-Beauftragten werden regelmäßig unter anderem in der Korruptions-, Geldwäsche- und Kartellprävention geschult. Sie fungieren als Ansprechpartner für Compliance-Fragen vor Ort und unterstützen die Compliance-Fachabteilung bei ihren Aufgaben. Bei Bedarf werden die Compliance Executives und Compliance Manager von divisionalen Compliance Officers beraten und unterstützt, die Teil der globalen GEA Rechts- und Compliance-Abteilung sind.

Prüfung

Die Konzernrevision prüft im Rahmen ihrer Standard- und Sonderprüfungen auch Compliance-Aspekte. Im Berichtsjahr wurden 20 Prüfungen bei GEA Gesellschaften weltweit durchgeführt. Die Prüfungen wurden coronabedingt teilweise als sogenannte Remote Audits oder durch sachverständige Dritte vor Ort ausgeführt. Die Aufgaben der Konzernrevision umfassen Vermögenssicherung, Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozesse sowie Vollständigkeit der Unterlagen. Hierzu zählen auch Compliance-Prüfungen hinsichtlich Antikorruption und Exportkontrolle. Im Berichtsjahr realisierte die Revision zusätzlich Prüfungen zum Risikomanagementsystem im GEA Konzern.

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich

Verstoßen Beschäftigte gegen Compliance-Regeln, wird der Verstoß nach dem Grad der Vorwerfbarkeit und der Schwere sanktioniert. Die Sanktionen reichen von Ermahnung über Abmahnung bis zur Kündigung. In besonders schweren Fällen behält sich GEA vor, den Betroffenen auf Schadenersatz zu verklagen bzw. den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

GEA erwartet von allen Mitarbeitern die Meldung von Anzeichen für Compliance-Verstöße. Die Führungskräfte haben sicherzustellen, dass schwerwiegendes Fehlverhalten, insbesondere im Bereich Korruption, Wettbewerbsrecht und Datenschutz, dem Global Corporate Center Legal & Compliance gemeldet wird.

Gegen GEA sind im Berichtsjahr 2020 keine erheblichen Bußgelder aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich verhängt worden.

Meldesystem und alternative Meldewege

Das Meldesystem von GEA ist ein Instrument, das die Einhaltung des Code of Conduct sicherstellen soll. Es steht der Belegschaft und Externen in neun Sprachen zur Verfügung, um mögliche Verstöße gegen Gesetze und Regeln zur Verhinderung von Korruption und Wettbewerbsbeschränkungen IT-basiert zu melden. In den Ländern, in denen es erlaubt ist, können Hinweise anonym bleiben. Zugriff auf die Meldungen zu Korruption und Wettbewerbsbeschränkungen haben ausschließlich ausgewählte Mitarbeiter der Abteilung „Compliance and Principle Legal Matters" sowie Mitarbeiter der Konzernrevision. Über das GEA Integrity System können auch Hinweise auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen (Kategorie: Verletzung der Prinzipien sozialer Verantwortung) eingereicht werden (vgl. Unterabschnitt „Menschenrechte/ Beschwerdemechanismus").

Beschäftigte und Externe können auch auf anderen Wegen vermeintliche Verstöße melden. So gehen Meldungen zum Beispiel über E-Mails oder Briefe an den Vorstand, an Mitglieder der Compliance-Organisation oder den Leiter der Konzernrevision bei GEA ein. Es ist üblich und in einer Richtlinie festgelegt, dass der Empfänger diese Meldungen unverzüglich an ausgewählte Mitglieder der Compliance-Organisation weiterleitet.

Steuer-Compliance

GEA erkennt an, dass das Thema Steuern ein Schlüsselelement verantwortlicher Unternehmensführung ist, mit dem Organisationen einen Beitrag zu den Volkswirtschaften der Länder leisten, in denen sie tätig sind. GEA verfolgt eine klare und transparente Steuerstrategie, wonach Gewinne in den Ländern versteuert werden, in denen sie anfallen; vgl. Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung".

Schutz personenbezogener Daten

Für ein innovatives und weltweit tätiges Unternehmen wie GEA sind Informationen und ihre Nutzung zur Verwirklichung der Unternehmensziele von herausragender Bedeutung. GEA schützt die Persönlichkeitsrechte eines jeden, dessen personenbezogene Daten es verarbeitet. Dies schließt Belegschaft, Kunden, Lieferanten, sonstige Vertragspartner sowie Bewerber ein und gilt für alle GEA Unternehmen und Fachbereiche, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Datenschutzverstöße können zu erheblichen Bußgeldern und in einigen Ländern sogar zu Geld- und Freiheitsstrafen führen. So sieht die seit dem 25. Mai 2018 einzuhaltende Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor, dass Verstöße mit Bußgeldern in Höhe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes geahndet werden können. Überdies können sie den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben. Schließlich können Datenschutzverstöße die Reputation von GEA nachhaltig beschädigen. GEA besteht deshalb auf der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben und behält sich Maßnahmen gegenüber jedem vor, der das Datenschutzrecht missachtet. Hierunter fallen beispielsweise disziplinarische Maßnahmen, aber auch die Geltendmachung von Schadenersatz.

Mit einer Richtlinie zum Datenschutz, die im Jahr 2019 eingeführt wurde, werden allen Beschäftigten Leitlinien und Verhaltensempfehlungen an die Hand gegeben, um Datenschutzvorfälle oder Datenschutzverstöße zu vermeiden. Sie ist Teil der weltweiten Compliance-Grundsätze von GEA und wird durch Präsenztrainings für Mitarbeiter in sensiblen Bereichen sowie E-Learning-Maßnahmen für alle Mitarbeiter mit einem Benutzerkonto ergänzt. Ebenfalls 2019 eingeführt wurde das zugehörige Datenschutz-Management-System. Es deckt alle organisatorischen Aspekte, das heißt die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, ab. Dies ist unabhängig von der Art der betroffenen Personen (einschließlich Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Aktionäre usw.) oder den technischen Mitteln der Verarbeitung. Es sieht außerdem zusätzliche Meldewege für Gefährdungen und Verstöße vor; die gesetzlich geforderten kurzen Reaktionszeiten sind bei GEA bereits sichergestellt.

Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben und der geltenden Datenschutzgesetze wird regelmäßig überprüft. Die Durchführung obliegt den jeweiligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und weiteren mit Auditrechten ausgestatteten Unternehmensbereichen oder beauftragten externen Prüfern. Die Prüfung von Drittanbietern erfolgt über Lieferanten-Selbsterklärungen, Audits sowie Zertifikate. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden über 3.000 Beziehungen mit Lieferanten und Subunternehmern hinsichtlich der Datenschutz-Compliance überprüft. Bei 552 Lieferanten und Subunternehmern wurden die Verträge ergänzt, um DS-GVO-Konformität sicherzustellen. Im Zeitraum 2020/21 läuft eine Angemessenheitsprüfung des Datenschutz-Management-Systems nach IDW PS 980 durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer; sie wird Prozesse, Kennzahlen und Zielerreichung umfassen.

GEA hat zudem einen Konzerndatenschutzbeauftragten, der konzernweite Datenschutzinitiativen koordiniert und unterstützt. Der Konzerndatenschutzbeauftragte berichtet auch direkt an den Vorstand.

Menschenrechte

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 2013 zu den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte bekannt und zu diesem Zweck 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Damit einhergehend ist die Erwartung an alle Unternehmen formuliert worden, die Verantwortung für Menschenrechte in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchzusetzen. Die konkrete Forderung zur Einführung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht wird seit 2018 bei 50 Prozent aller Unternehmen mit über 500 Beschäftigten jährlich überprüft. Die Sorgfaltspflicht umfasst folgende Elemente:

Managementansatz/Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Im Jahr 2019 hat GEA im ersten Schritt die Grundsätze unternehmerischer Verantwortung (vgl. Abschnitt „Management von Nachhaltigkeit bei GEA", Unterabschnitt „Grundsätze") als weltweit verbindlich geltende Konzernregelung im immer komplexer werdenden geschäftlichen Umfeld in Kraft gesetzt. Dieser Code of Corporate Responsibility konkretisiert in Anlehnung an ISO 26000 die Wertvorstellungen von GEA und enthält grundlegende Regeln zur Umsetzung. GEA verpflichtet sich darin kompromisslos zur Achtung der Menschenrechte: „GEA achtet die allgemeinen Menschenrechte und unterstützt ihre Einhaltung im Rahmen seiner regionalen Einwirkungsmöglichkeiten sowie gegenüber seinen Geschäftspartnern."

Um diese Haltung bezüglich der Menschenrechte weiter zu stärken, hat der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft im Berichtsjahr eine Richtlinie für Menschenrechte in Kraft gesetzt. Darin bekennt sich GEA kompromisslos zur Achtung der Menschenrechte sowie zu fairen, nachhaltigen und umweltbewussten Geschäftspraktiken. Die Vorgaben beziehen sich sowohl auf die eigene Belegschaft als auch auf den Umgang von GEA mit Lieferanten und Subunternehmern in der Wertschöpfungskette. Mit der Richtlinie stützt sich GEA auf die Internationale Menschenrechtscharta, bestehend aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die Prinzipien des Global Compact sowie die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Leitsätze für multinationale Unternehmen der OECD.

Darüber hinaus verpflichten das konzernweite Compliance-Management-System sowie die GEA Unternehmenswerte alle Beschäftigten zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz, gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern und Nachbarn. Damit sind die Menschenrechte ein fester Bestandteil der verantwortungsvollen Unternehmensführung.

GEA lehnt jede Art von Zwangsarbeit ab und untersagt Kinderarbeit. Zu Kinderarbeit werden regelmäßig Abfragen im Personalmanagementsystem „Workday" zu Beschäftigten unter 18 Jahren durchgeführt. Zum Jahresende waren 53 Mitarbeiter jünger als 18 Jahre. Dies sind in aller Regel Auszubildende in Deutschland. Kein Mitarbeiter bei GEA ist jünger als 16 Jahre. Ferner wird in den Grundsätzen unternehmerischer Verantwortung das Recht auf eine faire, existenzsichernde Entlohnung/Vergütung anerkannt. Zudem bekämpft GEA jede Form von Gewalt.

Der Code of Corporate Responsibility wird allen Beschäftigten konzernweit ausgehändigt bzw. elektronisch zur Verfügung gestellt. Alle haben das Recht, Themen und Probleme sowie Verstöße im Zusammenhang mit den vereinbarten Grundsätzen anzusprechen und zu beanstanden, ohne Nachteile oder Sanktionen befürchten zu müssen. Mitarbeiter, aber auch Außenstehende können das Hinweisgebersystem oder wahlweise Meldewege über die Unterzeichner - Vorstand, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat - nutzen.

Online-Trainings zu Geschäftsethik sowie zu verantwortlichem und diskriminierungsfreiem Verhalten sind für alle Beschäftigten weltweit im GEA Learning Center verfügbar.

Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

Zur Sicherstellung und Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze unternehmerischer Verantwortung und der Compliance-Regeln hat GEA im Berichtsjahr den Prozess zur Risikoanalyse neu aufgesetzt und integriert ihn derzeit in das bestehende Compliance Risk Assessment. Damit wurde ein Standardprozess definiert, in dem die Anzahl der detailliert zu prüfenden GEA Standorte (Standort-Audit) jährlich festgelegt wird. Ziel ist es, jährlich mehr als 30 Standorte vertieft zu überprüfen. Aktuell gerade nicht geprüfte Standorte haben jährlich in einer entsprechenden Selbstauskunft den Status zum Thema Menschenrechte darzulegen. Die Risikoanalyse wird auf Basis eines Tools systematisch durchgeführt und ausgewertet; die Vollständigkeit wird geprüft.

Um dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen aktiv zu begegnen, hat GEA im Berichtsjahr einen Schulungskatalog zum Thema Menschenrechte und ethische Grundsätze zusammengestellt, der seit Jahresende als Online-Training zur Verfügung steht. Die Teilnahme ist für die definierten Gruppen verpflichtend.

Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung dieser Maßnahmen

Um potenziell negative Auswirkungen zu vermeiden, wird GEA konzernweit sowie in der Lieferkette Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Risikoanalyse der Standorte durchführen. So werden zukünftig von einem Team aus den Bereichen Corporate Responsibility & QHSE sowie dem Bereich Legal & Compliance die Ergebnisse aus den durchgeführten Audits sowie den erhaltenen Fragebögen analysiert und eventuell festgestellte Risiken gesammelt. Gemeinsam mit den lokalen Verantwortlichen am Standort werden dann entsprechende Maßnahmen definiert, die zur Vermeidung der negativen Auswirkungen führen. Die Umsetzung wird seitens Corporate Responsibility & QHSE überwacht und innerhalb der nächsten regulären Risikoanalyse überprüft. Der Prozess ist intern definiert, entsprechend dokumentiert und wird 2021 erstmalig durchgeführt.

Berichterstattung

Über die Ergebnisse der Due-Diligence-Überprüfung wird künftig sowohl im Geschäfts-/Nachhaltigkeitsbericht als auch auf der Internetseite des Unternehmens gea.com transparent berichtet, sobald die Ergebnisse der erweiterten Risikoanalyse 2021 vorliegen. Intern wird das Thema Menschenrechte in das Reporting des Bereichs Corporate Responsibility & QHSE aufgenommen und der Belegschaft über das Intranet zur Verfügung gestellt. Eine aktive Kommunikation erfolgt darüber hinaus über die Einführung der neuen Richtlinie für Menschenrechte sowohl über die CR & QHSE-Organisation als auch über die intern genutzten Kommunikationskanäle an die Belegschaft.

Beschwerdemechanismus

Seit 2014 bietet GEA mit dem zertifizierten „Business Keeper Monitoring System" (BKMS) seinen Beschäftigten - und auch Außenstehenden - ein gesichertes Portal an, das für die Meldung von Verstößen verwendet werden kann (vgl. Unterabschnitt „Compliance-Management").

Dieses sogenannte Integrity System enthält ausgewählte Meldekategorien, die ein besonderes Risiko für das Unternehmen, seine Belegschaft und alle sonstigen Interessengruppen darstellen. Hierzu zählen Korruption, Betrug und Untreue, Geldwäsche, Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, gegen Exportkontrollvorschriften sowie gegen Datenschutz- und Bilanzierungsvorschriften. Verstöße gegen die Grundsätze sozialer Verantwortung bilden eine eigene Meldekategorie, die dabei auch Meldungen zu möglichen Menschenrechtsverletzungen umfasst.

Das Integrity System steht weltweit rund um die Uhr in neun Sprachen zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen PC zugänglich. Die eingesetzte Informationstechnologie des externen Anbieters garantiert Sicherheit und Vertraulichkeit für die Hinweisgeber. Zugriff auf die Meldungen hat - entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit - nur ein sehr eingeschränkter Kreis von GEA Mitarbeitern aus den Bereichen Compliance, Konzernrevision und Personalwesen. Eingegangene Meldungen werden zum Schutz von Hinweisgebern und Beschuldigten vertraulich behandelt. Wenn der Hinweisgeber dies wünscht, besteht auch die Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben, soweit das in dem entsprechenden Land erlaubt ist.

Alle Schritte bei der Bearbeitung und Lösung der gemeldeten Fälle werden im System nachvollziehbar dokumentiert. Erfolgt im Integrity System eine Meldung, wird diese dem passenden Fachbereich zugeordnet (z. B. Personal) und der zugehörige Sachverhalt ermittelt, um eine Entscheidung herbeizuführen. Ist eine finale Klärung des Sachverhalts ohne Informationen nicht möglich, die eventuell die gewünschte Anonymität des Hinweisgebers gefährden, wird der Hinweisgeber von einem der oben genannten Fachbereiche kontaktiert, ob eine weitere Untersuchung gewünscht ist. Die zuständigen Fachabteilungen klären konkrete Einzelfälle und prüfen, ob beispielsweise Verbesserungen in der Kommunikation, in der Personalführung oder Prozessänderungen dazu beitragen können, künftige Fälle zu vermeiden.

Im Berichtsjahr gingen drei Meldungen im BKMS ein, die in die Zuständigkeit des Personalbereichs fielen. Angesprochen wurden Themen wie Führungsverhalten, Kommunikationsstil und Mitarbeiterverhalten untereinander.

SMETA (Sedex Members' Ethical Trade Audits)

GEA arbeitet eng mit ausgewählten Kunden zusammen, um Standorte für ein SMETA-Audit zu definieren. Im Berichtsjahr kam es bedingt durch die Covid-19-Pandemie zu Verschiebungen; es wurden über die bereits vorliegenden sechs Audits hinaus keine neuen externen SMETA-Audits an GEA Standorten durchgeführt. SMETA, das Sedex Members' Ethical Trade Audit, beschreibt ein Auditverfahren nach dem Best-Practice-Prinzip auf dem Gebiet der Corporate Social Responsibility. Es umfasst die Beachtung der Menschenrechte, die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz, ökologische Nachhaltigkeit sowie geschäftliche Integrität. Zugleich gibt SMETA ein einheitliches Berichtsformat vor, um die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Informationen sicherzustellen. Der Prüfbericht wird in die Datenbank Sedex (Supplier Ethical Data Exchange) eingestellt. Diese internationale Plattform hat nach eigenen Angaben über 60.000 Mitglieder aus 180 Ländern und 35 Branchen, die beim Lieferantenmanagement und der Reduktion von Risiken unterstützt werden sollen.

Menschenrechte in der Lieferkette

GEA fordert von Geschäftspartnern ausdrücklich, die in dem Code of Corporate Responsibility konkretisierten Wertvorstellungen und Regelungen im Wesentlichen anzuwenden. Zur Sicherstellung ihrer Einhaltung entlang der gesamten Wertschöpfungskette hat GEA einen eigenen Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer. GEA praktiziert eine Null-Toleranz-Politik im Hinblick auf unethisches Verhalten im Geschäftsleben, insbesondere bei Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Kinder- und Zwangsarbeit. Der Registrierungsprozess für Lieferanten beinhaltet die Verpflichtung auf den eigenen „Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer" („Code of Conduct for Suppliers and Subcontractors"), den GEA 2018 veröffentlicht und in Kraft gesetzt hat. Der GEA Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen für alle Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, für ihre Unterlieferanten sowie für die Konzernunternehmen der Zulieferer und Unterauftragnehmer hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt und den Personen, die an der Herstellung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind. Die Pflichten umfassen die Anerkennung der Grundsätze sozialer Verantwortung aus ISO 26000, die Beachtung internationaler Standards, die Achtung der Menschenrechte einschließlich des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit sowie von Diskriminierung, faire Löhne und Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Des Weiteren schreibt der Verhaltenskodex die Verpflichtung zu umweltgerechtem Wirtschaften, fairem Wettbewerb, Datenschutz und Schutz geistigen Eigentums ebenso fest wie die Einhaltung der Außenhandelsgesetze und das Verbot von Korruption, Bestechung und Geldwäsche. Wenn GEA Fälle von Verstößen gegen den Verhaltenskodex feststellt oder vermutet und GEA den Lieferanten hierüber informiert, erwartet GEA, dass der Lieferant die Probleme der Nichteinhaltung so bald wie möglich innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens untersucht und korrigiert. Ist der Lieferant nicht bereit, diese Probleme zu beheben, behält sich GEA vor, rechtliche Schritte einzuleiten, von der Förderung, Verfolgung und Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen bis hin zur vollständigen Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Im Berichtsjahr fanden insgesamt 269 Überprüfungen (Vorjahr 426) bei Lieferanten statt; die geringere Anzahl resultiert aus den coronabedingten Reiserestriktionen. Darunter wurden 73 neue Lieferanten überprüft (Vorjahr: 38). Im Hinblick auf negative soziale Auswirkungen (und Umweltkriterien) wurden 127 Lieferanten überprüft (Vorjahr: 160). GEA evaluiert dies durch Besuche beim Zulieferer, Audits und Selbstauskünfte, die das Category Management der Beschaffungsorganisation, die Länderorganisationen, die Divisionen sowie der Bereich CR & QHSE realisieren.

Sämtliche Einkäufe (direkte und indirekte Ausgaben) sind vom Verhaltenskodex abgedeckt. Er muss vom Lieferanten zwingend akzeptiert werden, um den Kauf abzuschließen, wenn folgende Wertgrenzen der Drittparteienrichtlinie überschritten werden: 2.500 Euro für Einzelaufträge, 10.000 Euro bei länger laufenden Verträgen. Die Annahme des Lieferanten wird von GEA genehmigt, wenn der Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer integraler Bestandteil einer Lieferantenvereinbarung ist. Es liegt in der ständigen Verantwortung der Einkaufsorganisation, alle GEA Unternehmen und alle Einkaufsmanager in allen Regionen und Divisionen über ihre Verantwortung bei der Umsetzung des Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer im Rahmen des festgelegten Verfahrens zu informieren. Jede Annahme des Verhaltenskodex durch einen Lieferanten oder Subunternehmer ist dokumentationspflichtig. Verweigert der Lieferant die Annahme des Verhaltenskodex, so hat der Lieferant unverzüglich eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der er seine Grundsätze/Verpflichtung im Einzelnen darlegt. Diese muss vom lokalen GEA Legal/Compliance Officer akzeptiert werden. In regelmäßigen Lieferantenaudits überprüft GEA, ob der Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer eingehalten wird.

Lieferanten in Ländern mit Menschenrechtsrisiken

Der Prozess zur Risikoanalyse, um Menschenrechtsgefährdungen entgegenzuwirken (vgl. Unterabschnitt „Menschenrechte/Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte"), beinhaltet auch ein Verfahren für Lieferanten und Auftragnehmer.

Während GEA im Allgemeinen bestrebt ist, die Abdeckung durch den Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer vollständig umzusetzen, erfordert die Menschenrechtssituation in manchen Ländern besondere Aufmerksamkeit. GEA hat derzeit 27 Länder mit bestehendem Einkaufsvolumen mittels eines Multi-Index-Ansatzes als kritisch bewertet. Dafür werden die Einschätzungen vier bekannter Indizes kombiniert:

„Freedom in the World", herausgegeben von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation Freedom House
„Index of Economic Freedom", herausgegeben von der Heritage Foundation und dem Wall Street Journal
„Press Freedom Index", herausgegeben von Reporter ohne Grenzen
„Democracy Index", herausgegeben von der Economist Intelligence Unit (EIU), einem Privatunternehmen mit Sitz in Großbritannien

GEA hat bei der Bewertung zusätzlich die OECD-Mitgliedschaft solcher Länder mit in Erwägung gezogen, die in mindestens einem der vier Indizes die schlechteste Bewertung aufweisen. Aus den Ländern mit Menschenrechtsrisiken bezieht GEA wertmäßig rund neun Prozent seines gesamten Einkaufsvolumens. Alle Lieferanten und Subunternehmer, die dieses kritische Volumen repräsentieren, haben den Verhaltenskodex akzeptiert. Anschließend sind regelmäßige Audits mit besonderem Fokus auf Einhaltung der Menschenrechte in diesen Ländern geplant.

Konfliktmineralien

Die GEA Group Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften verpflichten sich im Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer, Komponenten und Materialien nur von solchen Unternehmen zu beziehen, die die GEA Werte in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, Integrität und Umweltverantwortung teilen. Darüber hinaus verpflichtet sich GEA zur Einhaltung des „OECD-Leitfadens für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten". Dieser zielt darauf ab, die Verwendung von Mineralien zu verhindern, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen in Konflikt- und Hochrisikogebieten finanzieren oder begünstigen („Konfliktmineralien"). Konfliktminerale beziehen sich auf Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (als 3TG bezeichnet), unabhängig davon, wo sie beschafft, verarbeitet oder verkauft werden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 hat GEA eine eigene „Conflict Minerals Policy", die weltweit für den gesamten Konzern sowie für alle Lieferanten und Subunternehmer gilt, in Kraft gesetzt.

GEA strebt vollständige Transparenz hinsichtlich der Herkunft von 3TG innerhalb seiner Lieferketten an. Erreicht werden soll, dass 3TG in Produkten, die an GEA geliefert werden, nur aus konfliktfreien Lieferquellen stammen. Hierzu werden eine kontinuierliche und unternehmensweite Sorgfaltsprüfung sowie ein Risikomanagementprozess durchgeführt, um so die Verarbeitung, Quelle und Herkunft von 3TG zu ermitteln. In diesem Prozess arbeitet GEA eng mit seinen Lieferanten und anderen relevanten Akteuren in der Lieferkette zusammen.

"Konfliktfrei" bedeutet, dass der Transport, der Abbau und der Handel von 3TG, die Bestandteil eines an GEA gelieferten Artikels sind, keines der in Anhang II der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten aufgeführten Prinzipien verletzen.

Jegliche ethische Bedenken oder Richtlinienverstöße können über das GEA Hinweisgeberportal gemeldet werden (vgl. Unterabschnitt „Compliance-Management").

Quantifizierung von Auswirkungen in der Lieferkette

GEA hat erstmals 2020 eine Analyse zu Nachhaltigkeitsauswirkungen entlang der kompletten Lieferkette des Konzerns durchgeführt. Sie umfasst auch die von GEA Lieferanten und Vorlieferanten verursachten Treibhausgasemissionen, Luftverschmutzungen, Wasserverbräuche und Abfälle sowie die Häufigkeit durch Arbeitsunfälle verursachter Arbeitsunfähigkeit.

Auf dieser Grundlage ist GEA in der Lage, die „Hotspots" ausgewählter Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette aufzuspüren und in Zusammenarbeit mit den Lieferanten zu minimieren oder abzustellen. Die durch GEA indirekt induzierten Auswirkungen wurden mithilfe eines etablierten makroökonomischen Modells (PwC ESCHER) auf Basis der GEA Einkaufsvolumina differenziert nach Einkaufssektoren und Regionen berechnet. Der Bezugszeitraum für die Erhebung der Daten war das Geschäftsjahr 2019.

Die Quantifizierung der Treibhausgasemissionen aus dem Einkauf von Waren, Dienstleistungen und Kapitalgütern sowie deren Transport ergibt, dass diese die Treibhausgasemissionen aus der eigenen Geschäftstätigkeit (Referenz) um mehr als das Sechsfache übersteigen. Ein Großteil der Lieferkettenemissionen entsteht dabei auf der Ebene der Vorlieferanten. Einen besonderen Emissionsschwerpunkt bildet die Vorkette der Energieerzeuger, welche GEA mit Elektrizität beliefern.

Eine ähnliche Verteilung der Nachhaltigkeitsauswirkungen zeigt sich in der Analyse der Wasserverbräuche und Abfallvorkommen entlang der Wertschöpfungskette. Auch hier übersteigen die identifizierten Auswirkungen der Lieferkette die aus der eigenen Geschäftstätigkeit resultierenden Auswirkungen (Referenz). Die größten Treiber der induzierten Abfallvorkommen und Wasserverbräuche in der Lieferkette sind die Gewinnung fossiler Rohstoffe für die Stromerzeugung sowie die Herstellung von Maschinen und Zubehör für die GEA Produktion.

Die Analyse der Arbeitsunfälle zeigt, dass die durch das Makromodell ermittelten Arbeitsunfälle mit anschließender temporärer Arbeitsunfähigkeit bei Lieferanten auf ähnlichem Niveau liegen wie die Arbeitsunfälle in der eigenen Geschäftstätigkeit (Referenz).

Risiko- und Chancenbericht

Zielsetzung Risiko- und Chancenmanagement

Als international tätiges Unternehmen sieht sich GEA mit wachsenden regulatorischen Anforderungen, erhöhten Stakeholder-Erwartungen sowie einem volatileren Marktumfeld konfrontiert, das sich in kürzeren Innovations- und Produktionszyklen mit einer gesteigerten Wettbewerbsintensität äußert. Begleitet wird dieser Prozess durch die steigenden regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene durch Gesetzgeber und Fachgremien zur Corporate Governance, vor allem zur Qualität der Unternehmensführung und -überwachung und zur Regulierung der Finanzmärkte.

In diesem Zusammenhang stellt die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung der Chancen und Risiken für die GEA eine kontinuierliche Aufgabe dar und ist integraler Bestandteil der jeweiligen Arbeitsabläufe des Konzerns. Ferner müssen die identifizierten Chancen und Risiken systematisch und unternehmensweit einheitlich bewertet, gesteuert und überwacht werden.

Ziel des konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystems der GEA ist es, die relevanten Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen Chancen wahrzunehmen sowie die Auswirkungen der Risiken zu begrenzen. Für die GEA ist das konzernweite Chancen- und Risikomanagementsystem integraler Bestandteil einer wertorientierten Unternehmensführung, um die langfristige Sicherung des Konzerns und dessen erfolgreiche Weiterentwicklung in der Zukunft zu unterstützen. GEA definiert Chancen als positive und Risiken als negative Abweichung von geplanten kurzfristigen operativen und langfristigen strategischen Zielen.

Maßgebliche Bestimmungsgrößen für die Bewertung von Chancen und Risiken sind die Erfolgs- bzw. Schadenshöhe sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Eintrittswahrscheinlichkeit bezeichnet die geschätzte Wahrscheinlichkeit oder den statistischen Erwartungswert für das Eintreten eines bestimmten Ereignisses in einem bestimmten Zeitraum in der Zukunft. Durch Multiplikation der beiden Größen wird der Erfolgs- bzw. Schadenserwartungswert ermittelt, der sowohl für Brutto- als auch für Nettowerte berechnet wird.

Der Bruttowert beschreibt den maximalen Erfolg/Schaden, der sich ergibt, wenn im Fall des Eintritts einer Chance/eines Risikos die Steuerungsmaßnahmen nicht greifen, da sie entweder nicht vorhanden sind oder nicht planmäßig funktionieren.

Der Nettowert einer Chance/eines Risikos beschreibt das Erfolgs-/Schadenspotenzial, das sich ergibt, wenn im Fall des Eintritts einer Chance/eines Risikos vorhandene Steuerungsmaßnahmen greifen. Es ergibt sich rechnerisch aus der Subtraktion (bei Risiken) bzw. Addition (bei Chancen) der bewerteten Steuerungsmaßnahme vom bzw. zum Bruttowert unter Berücksichtigung der Kosten für die jeweiligen Steuerungsmaßnahmen.

Die Mittelfristplanung von GEA ist wesentlicher Bestandteil der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieses Prozesses werden Entscheidungen über Kemtechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte zu erzielen. Gleichzeitig sollen Entwicklungen, die den Fortbestand von GEA gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden.

Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. durch die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen und in allen funktionalen Einheiten in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Funktionsbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und aktiv gesteuert.

Durch die Integration der Chancen- und Risikoinformationen in die implementierten Planungs- und Steuerungsprozesse, wird GEA in die Lage versetzt, Chancen- und Risikopotenziale auf aggregiertem Niveau frühzeitig zu erkennen und die Planungssicherheit der künftigen Entwicklung zu erhöhen.

Mit der regelmäßigen systematischen Analyse und Steuerung von Chancen und Risiken kommt GEA nicht nur den deutschen regulatorischen Verpflichtungen gemäß Aktiengesetz nach, sondern stellt vielmehr ein umfassendes, auf die Erhaltung und Steigerung des Unternehmenswertes fokussiertes Führungsinstrument im Konzern bereit. Der Chancen- und Risikomanagementprozess wird durch eine revisionssichere IT-Lösung unterstützt, die die Grundlage für das Management-Reporting auf den unterschiedlichen Konzernhierarchien bildet.

Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im Jahresvergleich

Die identifizierten Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden Ergebnisbelastungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich erhöht. Den Risiken stehen jedoch Chancen aus den von GEA in 2019 und 2020 initiierten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz gegenüber.

Die Struktur von GEA mit ihrer regionalen Diversifizierung und der Vielfalt der Abnehmerbranchen bietet nach wie vor einen weitgehenden Schutz vor einer Bündelung einzelner Risiken zu einem bestandsgefährdenden Risiko. Darüber hinaus liegt weder auf Lieferanten- noch auf Kundenseite eine wesentliche Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern vor.

Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen innerhalb der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber.

Insgesamt wurden keine Risiken für den GEA Konzern und die GEA Group Aktiengesellschaft identifiziert, die alleine oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Bei GEA betreiben die Divisionen das operative Geschäft mit globaler Umsatz- und Ergebnisverantwortung. Diese fünf Divisionen sind in bis zu sechs Business Units organisiert. Das Global Corporate Center unterstützt die Divisionen/Business Units mit finanziellen, rechtlichen, technischen und anderen Dienstleistungen. Komplementär zu dieser globalen Ausrichtung der Divisionen und des Global Corporate Center stellen die Landesorganisationen mit ihren Gesellschaften die erforderliche Marktnähe sowie die notwendige organisatorische Infrastruktur sicher.

Ziel des konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystems der GEA ist es, die wesentlichen Chancen und Risiken in diesen operativen und zentralen Geschäftsbereichen frühzeitig zu erkennen, ihre wesentlichen Einflussfaktoren zu analysieren, die Auswirkungen adäquat zu beurteilen, Maßnahmen zur Chancennutzung und Risikominimierung zu identifizieren und an die zuständigen Entscheidungsträger zu kommunizieren.

Die Grundsätze, Rahmenbedingungen, Organisation und Verantwortlichkeiten für das GEA Chancen- und Risikomanagementsystem sind eindeutig geregelt und orientieren sich am internationalen COSO II Modell.

Die wesentlichen Merkmale setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Organisation und Verantwortlichkeiten

Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, d. h. die grundsätzliche Kontrolle der Funktionstüchtigkeit und Wirksamkeit der Corporate Governance Anforderungen im Konzern. Dabei befasst sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.
Dem Vorstand der GEA obliegt die Gesamtverantwortung für die Organisation und konzernweite Ausgestaltung des korrespondierenden Corporate Governance-Systems. Im Vorstand der GEA ist der Finanzvorstand für die Ausgestaltung des Chancen- und Risikomanagementsystems (insb. Chancen- und Risikostrategie/Chancen- und Risikopolitik/Rahmenkonzept) unter der Beachtung der aktuellen regulatorischen Anforderungen zuständig.
Der Zentralbereich Group Finance bzw. die Abteilung Financial Planning & Risk Management unterstützt den Finanzvorstand bei der Entwicklung von Rahmenvorgaben für das konzernweite Chancen- und Risikomanagement, stellt den Informationsaustausch im GEA Konzern auf Ebene der operativen und zentralen Geschäftsbereichen sicher, koordiniert die regelmäßige Management-Berichterstattung und ist verantwortlich für die Erstellung, Verbreitung und Weiterentwicklung konzerneinheitlicher Methoden, Instrumente und Verfahren für die Erfassung, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung relevanter Chancen und Risiken.
Die Verantwortung für kontinuierliche Identifikation, Bewertung und Steuerung von Chancen und Risiken sowie deren Kommunikation an die verantwortlichen Stellen liegt bei den operativen Geschäftsbereichen und Konzerngesellschaften sowie den Prozess- und Projektverantwortlichen.
Der Internen Revision (Internal Audit) obliegt die regelmäßige Prüfung des vom Vorstand nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz eingerichteten Risikomanagementsystems.
Der externe Abschlussprüfer beurteilt nach § 317 Abs. 4 HGB, ob der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung eines Überwachungssystems getroffen hat und ob das Risikofrüherkennungssystem die gestellten Aufgaben auch erfüllen kann.

Instrumente

Bei GEA ist das Chancen- und Risikomanagementsystem ein integraler Bestandteil des konzernweiten Systems der Unternehmensführung und basiert auf den folgenden Elementen:

Eine konzernweit gültige Richtlinie, die Enterprise Risk Management Policy, bildet die Grundsätze, die Rahmenbedingungen, die Organisation und die Verantwortlichkeiten für das GEA Chancen- und Risikomanagementsystem ab und wird durch weiterführende Arbeitsanweisungen konkretisiert.
Ein Katalog mit Chancen- und Risikokategorien dient einer möglichst vollständigen Identifikation aller relevanten Chancen und Risiken.
Für die Identifikation und Bewertung von Chancen und Risiken werden standardisierte Bewertungs- und Berichtsmethoden genutzt. Chancen und Risiken können auf Ebene der Business Units, Divisionen und des Konzerns aggregiert werden, um gruppenweite Risiken und Trends frühzeitig zu erkennen.

In der Regel erfolgt die Bewertung von Chancen und Risiken auf Basis eines Zeitraums von einem Jahr. Dieser Zeitraum entspricht auch dem Prognosezeitraum.
Für die Identifikation von Chancen und Risiken sind Meldegrenzen auf Ebene der unterschiedlichen Konzernhierarchien definiert, bei deren Überschreitung die Chancen und Risiken in der periodischen Berichterstattung zu inkludieren sind. Als Meldeuntergrenze für Chancen und Risiken gilt eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. EBIT von 0,25 Mio. EUR ohne Berücksichtigung einer Mindesteintrittswahrscheinlichkeit und eventuell risikomindernder Maßnahmen. Durch diese niedrige Meldeuntergrenze ist sichergestellt, dass eine umfassende Erhebung der Chancen und Risiken erfolgt. Eine Beschränkung auf wesentliche oder sogar bestandsgefährdende Risiken unterbleibt somit.
Als Wesentlichkeitsgrenze für interne Risiko-Ad-hoc-Meldungen gilt eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. EBIT von ≥ 1,0 Mio. EUR ohne Berücksichtigung einer Mindesteintrittswahrscheinlichkeit. Wird bei der Bewertung von Risiken diese Wesentlichkeitsgrenze überschritten, sind auch außerhalb des turnusmäßigen Berichtsintervalls die verantwortlichen Stellen im Konzern unverzüglich zu informieren.
Der Chancen- und Risikomanagementprozess ist als Regelkreislauf konzerneinheitlich definiert, ist integraler Bestandteil einer wertorientierten Unternehmensführung, und besteht aus den folgenden Schritten:
Identifikation: Kontinuierliche Überwachung der Chancen-/Risikosituation im Hinblick auf bereits erfasste sowie noch nicht identifizierte Chancen und Risiken;
Bewertung: Ermittlung der prognostizierten Erfolgs- bzw. Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit nach der Brutto- und Nettomethode sowie Analyse möglicher Veränderungen der Chancen-/Risikosituation im Zeitverlauf;
Steuerung: Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen bzw. Überarbeitung laufender Maßnahmen zur Chancennutzung bzw. Risikosteuerung unter betriebswirtschaftlichen Aspekten;
Überwachung: Analyse der Chancen-/Risikosituation im Hinblick auf Werthaltigkeit und Aktualität der Maßnahmenpläne und Möglichkeiten zur Optimierung des implementierten Chancen- und Risikomanagementprozesses;
Reporting: Regelmäßige Kommunikation relevanter Chancen- und Risikoinformationen in den Führungsgremien der operativen und zentralen Geschäftsbereiche.

Für die zielorientierte Information der Führungsgremien auf Ebene der unterschiedlichen Konzernhierarchien sind „Risk Assessment and Advisory Committees" (RAAC) etabliert worden. Diese interdisziplinären Gremien stellen einerseits einen Multiplikator für die Etablierung einer nachhaltigen Chancen- und Risikokultur in den operativen und zentralen Geschäftsbereichen und andererseits die Harmonisierung und Optimierung der Vollständigkeit und Aktualität der periodischen Berichterstattung dar. Der Konzern-Vorstand wird durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Global Executive Committees ergänzt, um die unterschiedlichen Chancen und Risiken vollständig zu identifizieren und zu analysieren.
Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch sogenannte „Risk Boards" auf Ebene der operativen Geschäftsbereiche und Konzernführungsgesellschaft Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden.
Das Chancen- und Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen- bzw. Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen- bzw. Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt.
Die Identifikation, Analyse, Bewertung von Chancen und Risiken, die Definition von konkreten Maßnahmen zur Chancennutzung bzw. Risikosteuerung sowie deren fortlaufende Überwachung wird durch eine revisionssichere webbasierte IT-Anwendung systemseitig unterstützt.
Für alle Organisationseinheiten im GEA Konzern sind auf Basis ihres durchschnittlichen Ergebnisbeitrags (EBIT) der letzten vier Jahre die finanziellen Auswirkungen in vier Klassen unterteilt worden. Für den GEA Konzern gelten die folgenden Eckwerte, die erstmalig für die Berichterstattung im Geschäftsbericht 2019 genutzt wurden.

Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen.

Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Die Bewertung erfolgt auf Basis der implementierten Gegensteuerungsmaßnahmen zur Risikominimierung (Nettowert) in der Risiko- und Chancenmatrix des GEA Konzerns. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen.

Internes Kontrollsystem

Die GEA verfügt über ein internes Kontroll- (IKS) und Risikomanagementsystem im Konzernrechnungslegungsprozess. Es basiert auf einem umfassenden System von Richtlinien, Anweisungen, aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen, Geschäftsprozessen (inklusive Verantwortlichkeitszuordnungen und Kontrollen) zur nachvollziehbaren Umsetzung bzw. Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und internen Regelungen, dessen Elemente prozessuale und organisatorische Risiken in der Rechnungslegung sowie in den damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäftsprozessen unterbinden sollen.

Verschiedene prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen tragen im Rechnungslegungsprozess dazu bei, dass implementierte Kontrollen trotz möglicher Risiken einen regelungskonformen Konzernabschluss ermöglichen. Bei GEA werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe. In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.

Um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen, sind die folgenden wichtigen Grundsätze des IKS von GEA in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: Klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten ab einer bestimmten Größenordnung vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen.

Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Konzernübergreifend agiert der Chief Information Security Officer (CISO), um die Implementierung geeigneter IT-Richtlinien im Rahmen regulatorischer und sachlicher Vorgaben sicherzustellen.

Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision von GEA systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Gesellschaften sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern.

Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und auf Compliance bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maße beeinflussen können.

Risiken

Rechtliche Risiken

Da die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in laufenden Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken in Einzelfällen zumeist abgesehen.

Steuben Foods Inc.

Vor dem U.S. District Court of the Western District of New York ist eine Patentverletzungsklage der Steuben Foods Inc. („Steuben") gegen die GEA Process Engineering, Inc. („GPNA") und GEA Procomac SpA („Procomac") anhängig. Steuben macht mit seiner Klage eine angebliche Verletzung seiner Patente durch GPNA und Procomac durch den Verkauf von acht Abfüllanlagen an Kunden in den USA geltend und beansprucht Schadensersatz in unbestimmter Höhe. GPNA und Procomac werden sich mit allen Mitteln gegen die Klage verteidigen. Sie sind der Auffassung, dass die geltend gemachten Patente nicht rechtsbeständig und nicht verletzt sind.

Farm Technologies Händler für Südkorea

Die GEA Farm Technologies GmbH wurde von ihrem ehemaligen Händler für Südkorea (Sesame W.S. Trading Corporation) und deren Inhaber Do Ki Yang vor dem Seoul District Court wegen angeblicher unberechtigter Kündigung des Händlervertrages auf Zahlung von zunächst umgerechnet ca. 2,3 Mio. EUR, zuletzt auf umgerechnet ca. 28 Mio. EUR Schadenersatz nebst Zinsen in Anspruch genommen.

Der Seoul High Court (Berufungsgericht) hatte dazu entschieden, dass der dem Händler entstandene Schaden jedoch nur umgerechnet ca. 670 T EUR nebst Zinsen betrage. Der Rechtsstreit befindet sich derzeit vor dem Seoul Supreme Court (Revisionsgericht). GEA Farm Technologies GmbH geht davon aus, dass das Revisionsgericht das Urteil des Berufungsgerichts bestätigen wird. Parallel zu diesem ersten Verfahren hat der Händler wegen desselben Sachverhalts, aber für einen anderen Zeitraum, eine weitere Schadensersatzklage erhoben, die er sukzessive auf zuletzt in Summe ca. 19 Mio. EUR nebst Zinsen erhöht hat. Dieses zweite Verfahren ist derzeit ruhend gestellt.

Allgemeines

Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen oder der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Ansprüche gestellt oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden bzw. könnten eingeleitet werden.

Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene bilanzielle Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird.

Übersicht über alle wesentlichen Risiken der GEA (ohne rechtliche Risiken)

Wesentliche Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit Finanzielle Auswirkungen (netto)
Leistungswirtschaftliche Risiken
Risiken aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wahrscheinlich moderat
Coronavirus (Covid-19) möglich moderat
Handelsstreit zwischen China, den USA und der EU unwahrscheinlich gering
Brexit möglich gering
Schwankungen bei Materialpreisen unwahrscheinlich gering
Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden für Projekte unwahrscheinlich gering
Margenrisiko bei langfristigen Aufträgen möglich moderat
Innovationskraft möglich moderat
Digitalisierung unwahrscheinlich moderat
Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter finden und halten möglich moderat
IT-Infrastruktur unwahrscheinlich moderat
Informationstechnologie möglich moderat
Akquisitions-, Desinvestitions- und Integrationsrisiken
Akquisitionen und Desinvestments wahrscheinlich gering
Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers in 2014 möglich moderat
Umweltschutzrisiken
Altlasten- und Bergschadenrisiken möglich moderat
Finanzwirtschaftliche Risiken
Währungsrisiken, Zinsrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken unwahrscheinlich gering
Steuerliche Risiken
Nutzbarkeit von Verlustvorträgen unwahrscheinlich erheblich

Leistungswirtschaftliche Risiken

Die im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten. Mit Hilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystems sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich sollen mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie einer ausgewogenen Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert werden.

Es werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs sowie der Verkaufspreise unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur sowie durch die Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtentwicklung der GEA aus. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf Produkten für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie. Insgesamt wird die Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko als wahrscheinlich eingeschätzt, die finanziellen Auswirkungen jedoch als moderat eingestuft.

Das Coronavirus (Covid-19) kann die gesamtwirtschaftliche Entwicklung weiterhin beeinträchtigen. Wenngleich GEA aufgrund eines frühzeitig aktivierten und konsequenten Krisenmanagements mit nur wenigen Produktionsausfällen infolge von behördlich angeordneten zeitweisen Standortschließungen sowie einem moderaten Rückgang des Auftragseingangs und Umsatzes betroffen ist, so werden negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der GEA über die bereits in der Planung berücksichtigten Effekte hinaus als möglich eingeschätzt. Zusätzliche Ergebnisbelastungen wären die Konsequenz. Die daraus entstehenden finanziellen Auswirkungen werden als moderat bewertet.

Die anhaltenden Handelsdiskussionen zwischen China, den USA und der Europäischen Union betreffen die wichtigsten Märkte für europäische Lieferanten. GEA ist mit nur wenigen Warengruppen von den jeweiligen Zusatzzöllen betroffen, daher haben Strafzölle den gegenseitigen Handel bislang wenig beeinträchtigt. Auch im Falle einer weiteren Ausweitung der Zölle, was - aufgrund des geschlossenen Teilabkommens zwischen China und den USA zu Jahresbeginn 2020 und der Amtseinführung von Joe Biden als US-Präsident zu Jahresbeginn 2021 - als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, wären mögliche finanzielle Auswirkungen eher gering.

Mit Inkrafttreten des neuen chinesischen Exportkontrollrechts zum 01. Dezember 2020 können sich zukünftig finanzielle Auswirkungen für GEA-Unternehmen, die auf dem chinesischen Markt tätig sind, sowie deren Mitarbeiter ergeben. Aufgrund zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe und bislang fehlender Sanktionslisteneinträge lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt hingegen noch keine verlässlichen Risikopotenziale abschätzen.

Bei einer globalen Eskalation der Handelskonflikte, bei der GEA die Vorteile seiner weltweiten Produktionsstandorte nur noch in geringerem Umfang nutzen kann, um höhere Zölle zu vermeiden, wären die finanziellen Auswirkungen deutlich höher. Dies ist jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand - auch im Hinblick auf den Ausgang der US-Präsidentenwahl 2020 sowie die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) zu Jahresende 2020 - eher unwahrscheinlich.

Im Hinblick auf den Brexit ist aus operativer Sicht das Verhalten der britischen Kunden ungewiss, insbesondere, wie hoch ein Rückgang des Umsatzvolumens in Großbritannien ausfallen könnte und in welcher Höhe zusätzliche Kosten für Exporte an britische Kunden anfallen. Derzeit ist die vom Brexit betroffene Geschäftstätigkeit des Konzerns zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU von untergeordneter Bedeutung. Die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt negativer Auswirkungen für GEA aufgrund des zum 31. Januar 2020 erfolgten Brexits ist mit möglich einzuschätzen. Potenzielle finanzielle Auswirkungen schätzt GEA als gering ein.

GEA nutzt eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Aluminium, Kupfer, Nickel, Zink oder Edelstahl; Edelstahl insbesondere als Teil von verarbeiteten Produkten. Die Einkaufspreise für diese Materialien können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der Beschaffungspreise, die den Auftragskalkulationen zugrunde liegen, werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das Risiko von höheren Materialpreisen wird als unwahrscheinlich erachtet. Die finanziellen Auswirkungen können durch langfristige Lieferverträge sowie durch die Anpassung von Verkaufspreisen als gering eingestuft werden.

Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens von GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als unwahrscheinlich eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der diversifizierten Aufstellung von GEA werden die finanziellen Auswirkungen dieses Risikos als gering eingestuft.

Langfristige Aufträge für kundenspezifische Projekte bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts von GEA. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Aus dem hohen Anteil innovativer Produkte ergeben sich hierbei auch technologische Risiken. Dies gilt insbesondere für die komplexen Lösungen und Anlagen der Division Liquid and Powder Technologies, die aufgrund ihrer Größe sowie der speziell für bestimmte Kunden bzw. Produkte ausgelegten Konstruktion im Vorfeld nicht in ihrer Gesamtheit getestet werden können. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Ebene der Konzernführungsgesellschaft und den operativen Geschäftsbereichen (Divisionen), das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbaren Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Risiken wird als möglich eingeschätzt. Insbesondere aufgrund des mehrstufigen Genehmigungsprozesses vor der Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die finanziellen Auswirkungen dieses Risiko als moderat eingestuft.

Der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg der GEA als Technologiekonzern hängt stark davon ab, dass den Kunden spezifische Lösungen für herausragende Produkt- und Prozesseffizienz angeboten werden können. Daher ist es notwendig, die Innovationskraft zu erhalten und kontinuierlich auszubauen. Trotz intensiver Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung sowie bei der Weiterentwicklung von vorhandenen Technologien besteht dennoch ein mögliches Risiko, dass in manchen Bereichen von bekannten wie von neuen Wettbewerbern Produkte mit verbesserten Leistungsparametern schneller zur Marktreife gebracht werden können. Dieses Risiko wird als möglich mit moderaten finanziellen Auswirkungen für GEA eingeschätzt.

Digitalisierung ist bei GEA fester Bestandteil des Innovationsprozesses zur Entwicklung von Anlagen und Prozessen, die flexibel an sich ändernde Marktbedingungen angepasst werden können. Daneben ist auch die weitere Digitalisierung von internen Prozessen bei GEA erforderlich, um schnell und zuverlässig Informationen für die Steuerung sowohl von Produktions- als auch Verwaltungsabläufen zu erhalten. GEA sieht in diesem Bereich sowohl Risiken als auch Chancen für die Optimierung interner Prozesse. Sollten die internen Prozesse nicht schnell genug bzw. umfassend genug digitalisiert werden, kann daraus (zeitweilig) ein Wettbewerbsnachteil für GEA erwachsen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos wird mit unwahrscheinlich und die möglichen finanziellen Auswirkungen als moderat eingeschätzt.

Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für GEA ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet GEA mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem separaten Nachhaltigkeitsbericht. Die Wahrscheinlichkeit, dass offene Positionen nicht adäquat und dauerhaft besetzt werden können, wird als möglich mit moderaten finanziellen Auswirkungen eingestuft.

Die Geschäftsprozesse von GEA hängen in hohem Maße von der IT-Infrastruktur ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen, verursacht durch externe oder interne Umstände, können Risiken entstehen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit sowie Integrität betreffen. Hierdurch können wichtige Geschäftsprozesse beeinträchtigt werden. Zur Minimierung von operativen Betriebsrisiken konnten bereits umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen, wie die Standardisierung und Modernisierung von IT-Endgeräten, die Cloud-Migration sowie die Erneuerung der veralteten Netzwerktechnologie vorangebracht werden. Gleichzeitig wurden damit die Weichen für eine langfristig skalierbare Plattform zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen gestellt. Dieses Risiko wird als unwahrscheinlich mit moderaten finanziellen Auswirkungen für GEA eingeschätzt.

Mit einem globalen Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001 schützt GEA die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Informationen und Informationswerte ihrer Geschäftspartner sowie ihre eigenen. Nichtdestrotz kann die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Sicherheitsrisiken aufgrund der sich kontinuierlich verändernden potenziellen Bedrohungslage nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Potenzielle finanzielle Auswirkungen sind moderat mit einer möglichen Eintrittswahrscheinlichkeit.

Akquisitions-, Desinvestitions- und Integrationsrisiken

Akquisitionen und Desinvestitionen bringen Risiken aus der Integration/Auslagerung von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht vollumfänglich oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden.

Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und damit den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegengewirkt. Risiken aus Akquisitionen und Desinvestments werden als wahrscheinlich eingeschätzt und mit geringen finanziellen Auswirkungen bewertet.

Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren im Wesentlichen aus einer Risikoteilung für ein noch laufendes Großprojekt. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als Risiko mit moderaten finanziellen Auswirkungen sowie einer möglichen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Umweltschutzrisiken

In Bezug auf einige Grundstücke von GEA bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschadenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben, wobei im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit von einem möglichen und in Bezug auf finanzielle Auswirkungen von einem moderaten Risiko ausgegangen wird.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fortlaufend finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen finanzwirtschaftlichen Risiken zählen Währungsrisiken, Zinsrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren.

Um diese finanziellen Risiken konzernweit zu überwachen und weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien implementiert.

Darin sind die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken, die Effizienzsteigerung bei der Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert. Hierbei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation Folge geleistet.

Die finanzwirtschaftlichen Risiken sind durch geeignete Gegenmaßnahmen weitgehend begrenzt oder abgesichert, sodass diese für GEA in der Nettobetrachtung grundsätzlich in ihren möglichen finanziellen Auswirkungen als gering und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich einzustufen sind.

Währungsrisiken

Die Internationalität der Geschäftstätigkeit von GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements.

Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen.

Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften sowie Finanzierungsgeschäfte in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance von GEA anzudienen. Dieser ist verpflichtet, die wesentlichen Positionen laufzeitkongruent durch geeignete Derivate, welche mit externen Banken abgeschlossen werden, zu sichern. Darüber hinaus werden konzerninterne Finanzierungen in Fremdwährung, welche über den Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgewickelt werden, überwiegend in direkter Zuordnung abgesichert.

Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen, die in Ländern ansässig sind, in denen Devisenverkehrsbeschränkungen bestehen, erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance.

Die Gesellschaften der GEA sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus.

Zinsrisiken

Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten von GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in Euro - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzrisikomanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden.

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie im Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit (einschließlich Bankeinlagen, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten) Ausfallrisiken ausgesetzt.

Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk-Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommen ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt.

Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben.

Ziel des bei GEA im Finanzrisikomanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt.

Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Durch diese Maßnahmen wird eine Konzentration von Risiken verhindert.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt, die zum Stichtag mit Ratings von BB- bis AA- bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) bewertet werden. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert der Finanzinstrumente sowie der Vertragsvermögenswerte beschränkt.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe des Zentralbereichs Treasury & Corporate Finance. Die Mittel werden den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle.

Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA zu optimieren, sind in 17 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüberhinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt.

Steuerliche Risiken

Die zentrale Steuerabteilung der GEA hat entsprechende Richtlinien erlassen, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Überprüfung und Bewertung der Risiken erfolgt regelmäßig und systematisch.

Die jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet.

Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund des vorhandenen Reformdrucks sowie einer erkennbar erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung.

Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA haben. Der Eintritt weiterer wesentlicher Belastungen wird als unwahrscheinlich erachtet.

Chancen

Gesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im Jahresvergleich

Die Endmärkte von GEA bieten unverändert vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung sowohl interner als auch externer Informationen, um Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (vgl. in diesem Kapitel, Abschnitt „Zielsetzung des Risiko- und Chancenmanagements"), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagementsystems. Davon ausgehend erarbeitet GEA konkrete Maßnahmen, die eine Umwandlung der Chancen in reale wirtschaftliche Erfolge ermöglichen sollen.

Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA ergeben.

Chancen durch in 2019 und 2020 initiierte Maßnahmen

Bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat GEA nicht nur von seinem frühzeitig aktivierten und konsequenten Krisenmanagement im abgelaufenen Geschäftsjahr profitiert. Auch die in 2019 beschlossenen und eingeleiteten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung setzt GEA planmäßig um. Hierzu zählen im Wesentlichen der Ende 2020 umgesetzte Stellenabbau von mehr als 800 Vollzeitkräften einschließlich Zeitmitarbeiter im Vergleich zum Stand 30. Juni 2019, die Optimierung der Einkaufsprozesse oder auch die konzernweite Vereinheitlichung der ERP-Systeme. Darüber hinaus hat GEA trotz der Krise wichtige Projekte umgesetzt, die das Vertrauen des Kapitalmarktes in das Unternehmen weiter festigen sollen. So wurde die Optimierung des Produktionsnetzwerks kommuniziert und eingeleitet sowie die strategische Fokussierung mit dem Verkauf von GEA Bock, GEA Farm Technologies Japy SAS sowie Royal De Boer Stalinrichtungen B.V. umgesetzt.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen (außer M&A Aktivitäten) hat GEA bereits in der Prognose für das Geschäftsjahr 2021 bzw. in den am 26. September 2019 veröffentlichten Mittelfristzielen bis 2022 für den Konzern berücksichtigt. Dennoch ergeben sich aus der Umsetzung der Maßnahmen, wie zum Beispiel aus einer schnelleren und effizienteren Realisierung der Projekte, Chancen, die zusätzliche Potenziale für den Konzern generieren können. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten Chancen aus den in 2019 und 2020 eingeleiteten Maßnahmen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von GEA insgesamt als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Leistungswirtschaftliche Chancen

GEA geht mit einem guten Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2021. Das Unternehmen erwartet ein steigendes Wachstum in den Schwellenmärkten, insbesondere in Indien. Um entsprechend an dem Marktpotenzial zu partizipieren, wird das Unternehmen seine Präsenz in diesen Ländern weiter festigen.

Im Bereich der Prozesstechnik für Nahrungsmittel und Getränke ist weiterhin von einem Trend zu qualitativ hochwertigen Endprodukten auszugehen, der insbesondere durch das weitere Wachstum der Mittelschicht getrieben ist. Außerdem ist eine Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards absehbar, die zusammen mit innovativen Prozessverbesserungen und Neuentwicklungen das Wachstum von GEA weiter fördern sollte.

Zudem erwartet GEA, dass durch den Trend zu weniger, aber größeren Milchviehbetrieben der Automatisierungsgrad der Betriebe steigen wird. Dies sollte zu einer höheren Nachfrage nach automatisierten Melksystemen führen. In der Getränkeindustrie wird zusätzliches Wachstumspotenzial bei nicht-alkoholischen und gesundheitsorientierten Getränken erwartet. Dies gilt hauptsächlich für die Regionen Asien Pazifik sowie Nord- und Mitteleuropa. Im Pharmabereich rechnet GEA mit einem Marktwachstum vor allem in den USA und in China.

Im Servicebereich erwartet GEA ein überproportionales Wachstum im Vergleich zum Neumaschinengeschäft und verbindet damit die Aussicht, eine noch bessere Marktabdeckung in entwickelten Märkten zu erzielen. Die Bedeutung des Servicegeschäfts wird auch in der neuen divisionalen Struktur deutlich, mit einem CSO (Chief Service Officer) im Managementteam jeder Division.

Mit der Erweiterung des harmonisierten „Customer Relationship Management" (CRM) um den Bereich Service („Service Enabler") wird eine noch bessere Betreuung der Kunden und eine optimierte konzernweite Transparenz im Vertriebsprozess ermöglicht. Diese stärkere Positionierung des gesamten Portfolios sollte ein größeres Wachstum und die Kundenbindung fördern. So will GEA seine Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken und ausbauen.

Die Informationstechnologie ist integraler Bestandteil in der Wertschöpfungskette und unterstützt die operativen Geschäftsbereiche mit standardisierten Prozessen. Dabei verfolgt die GEA das Ziel eine einheitliche und integrierte Systemlandschaft im Konzern zu etablieren und die Integrität, die Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten und Informationen sowie einen störungsfreien Betrieb der Systeme zu gewährleisten. GEA investiert weltweit in den Ausbau und die Modernisierung der IT-Infrastruktur, um einerseits die Absicherung des IT-Betriebs und die Steigerung des Sicherheitsniveaus und um andererseits auch Chancen für die Digitalisierung von GEA Produkten, Services und Geschäftsprozessen sowie den Ausbau von Bestands- und Neukundengeschäft zu ermöglichen.

Die fortschreitende Digitalisierung ist ein Megatrend in allen Industriezweigen und ermöglicht die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle. Daraus resultierende neue Produktideen sollten zu Wettbewerbsvorteilen und Wachstumspotenzialen für GEA führen: Mit dem cloudbasiertem „Machine Learning" will GEA beispielsweise die technischen Anforderungen der Kunden erfüllen, um eine höhere Effizienz und Wettbewerbsvorteile im Servicegeschäft zu realisieren.

Zugleich ist die Informationssicherheit eine wichtige Voraussetzung und Chance für die Digitalisierung der GEA Produkte und der internen Prozesse sowie für die Generierung neuer Kundenaufträge. GEAs aktuelle und neue Kunden und Geschäftspartner profitieren von einem robusten ISMS und können sich auf den Schutz ihrer Informationen und auf die Versorgungssicherheit verlassen.

Als wesentliche Grundlage des Erfolgs von GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse der Kunden gesehen. Die steigenden Ansprüche der Endverbraucher bringen höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen mit sich. Ein weiter steigendes Umweltbewusstsein erfordert höhere Standards u. a. im Hinblick auf den CO2-Ausstoß und die Nachhaltigkeit. Hieraus ergeben sich für GEA zunehmend Chancen: Durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit bezüglich umweltschonender Technologien und Produktionsprozesse können entsprechende spezifische Lösungen angeboten werden. Weitere Details finden Sie im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt „Forschung und Entwicklung". Aus diesem Grund legt GEA verstärkt den Fokus darauf, ganzheitliche, energieeffiziente Prozesslösungen zu entwickeln. So trägt GEA dem effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energieträgern Rechnung.

Die weitere Harmonisierung von GEAs Engineering-Plattform, beispielsweise im Bereich des digitalen Designs, wird eine noch effizientere interne Zusammenarbeit zwischen einzelnen GEA Bereichen ermöglichen. Auch die fortschreitende Standardisierung bei GEA, zum Beispiel mit neuen Lösungen für Standardkomponenten, hält für die Zukunft ein erhebliches Potenzial bereit, um technische Projekte noch effizienter zu realisieren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von GEA insgesamt als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Prognosebericht

Der Prognosebericht von GEA berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2021

Wie im Kapitel „Wirtschaftsbericht" unter dem Abschnitt „Gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen" beschrieben, sieht GEA als global agierender industrieller Technologiekonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) und die entsprechenden Prognosen des IWF als wesentliche Indikatoren für die eigene Entwicklung an.

World Economic Outlook Prognose (prozentuale Änderung)
IWF (Januar 2021) 2021 2020
--- --- ---
Weltweit 5,5 % -3,5 %
Industrieländer 4,3 % -4,9 %
Schwellen- und Entwicklungsländer 6,3 % -2,4 %

Der IWF rechnet in seinem Januar-Update des „World Economic Outlook" nach einem Covid-19 bedingten deutlichen Rückgang von 3,5 Prozent in 2020 mit einer starken Erholung des Weltwirtschaftswachstums um etwa 5,5 Prozent im Jahr 2021. Dabei wird eine graduelle Verbesserung während des Jahresverlaufs erwartet, da sich zumindest der Jahresbeginn durch weiter andauernde Lockdown-Maßnahmen auszeichnen wird. Zudem laufen die Impfungen gegen das Covid-19 Virus erst langsam an.

Während der IWF bei den Industrieländern nach einem Rückgang des Wachstums in 2020 von etwa 4,9 Prozent mit einem Anstieg von etwa 4,3 Prozent im Jahr 2021 rechnet, liegen die Erwartungen für die Schwellen- und Entwicklungsländer nach einer Abschwächung von etwa 2,4 Prozent in 2020 bei einer Verbesserung von etwa 6,3 Prozent im Jahr 2021.

Der im Vergleich zu den Industrieländern geringere Rückgang in 2020 und stärkere Anstieg in 2021 bei den Schwellen- und Entwicklungsländern ist insbesondere auf China zurückzuführen, das sich bisher deutlich schneller von den Covid-19-Auswirkungen erholt hat als viele andere Länder.

Bei den Industrieländern wird für die USA nach einem Wachstumsrückgang von etwa 3,4 Prozent in 2020 mit einer Erholung von etwa 5,1 Prozent in 2021 gerechnet, während die Annahmen für die Eurozone von einem Wachstum in 2021 von etwa 4,2 Prozent ausgehen, nach etwa -7,2 Prozent in 2020.

Laut IWF sind die Unsicherheiten im Hinblick auf die diesjährigen Wachstumsprognosen beträchtlich, wie zum Beispiel das Auftreten von mutierten Covid-19-Viren in Großbritannien und Südafrika gezeigt hat.

Darüber hinaus ist auch in 2021 neben handelsrechtlichen Spannungen, wie etwa zwischen den USA und China sowie Europa auch weiterhin mit geopolitischen Herausforderungen zu rechnen, insbesondere zwischen den USA und dem Iran.

Rahmenbedingungen für GEA

Für das laufende Geschäftsjahr 2021 geht GEA bei unverändert positiven weltweiten Megatrends davon aus, dass sich die Nachfrage auf den Absatzmärkten infolge der weltweiten Erholung wieder verbessern wird. Während eine weiterwachsende Weltbevölkerung mit zunehmender Mittelschicht die weltweite Nachfrage nach Nahrungsmitteln verstärkt, steigen gleichzeitig die Anforderungen an die angebotenen Produkte. Zum einen ein zunehmendes Verlangen nach gesunder, funktionaler und sicherer Ernährung, zum anderen eine hohe Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren.

Mittel- bis langfristig gesehen rechnen die Vereinten Nationen damit, dass die Weltbevölkerung von derzeit rund 7,8 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Im Vergleich zu 2007 hat sich die Weltbevölkerung bereits um mehr als 1 Mrd. und im Vergleich zu 1995 um etwa 2 Mrd. Menschen erhöht (United Nations, World Population Prospects 2019). In Zukunft erwarten die Vereinten Nationen ein weiteres Anwachsen - wenngleich weniger dynamisch - auf voraussichtlich rund 8,4 bis 8,7 Mrd. im Jahr 2030, respektive 8,9 bis 10,6 Mrd. Menschen bis zum Jahr 2050. Mit einem prognostizierten Zuwachs von 1,2 Mrd. bis 2.6 Mrd. Menschen bis 2050 tragen die Regionen Afrika und Asien fast ausschließlich dazu bei.

Zudem wird der Anteil der Bevölkerung, der mindestens der Mittelschicht angehört, weiter zunehmen. Den größten Zuwachs wird dabei der Asiatisch-Pazifische Raum aufweisen. Gehörten hier 2020 noch rund 2 Mrd. Menschen der Mittelschicht an, wird bis zum Jahr 2030 mit einem Anstieg auf 3,5 Mrd. Menschen gerechnet (Brookings Institution, 2017). Moderate Zuwächse werden für Afrika sowie Zentral- und Südamerika erwartet, wohingegen das Niveau der Mittelschichten in Europa und Nordamerika robust vorhergesagt wird.

Insgesamt wird das Wachstum der Mittelschicht dazu führen, dass sich die Anzahl der Menschen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können, weiter steigt. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken.

Gleichzeitig führen weltweit stetig wachsende Bevölkerungszahlen zu einer steigenden Nachfrage von Produkten und den damit verbundenen Ressourcen. Während unsere Gesellschaft schon heute mehr natürliche Ressourcen konsumiert als die Erde zur Verfügung stellen und erneuern kann, müssen zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden. GEA geht daher davon aus, dass die heutigen Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden müssen, wofür innovative und ressourcenschonende Produktionsverfahren erforderlich sind.

Entwicklung der Kundenindustrien

Auf Basis externer Berichte und Analysen von Institutionen und Industrieverbänden sowie eigener aktueller Einschätzungen sind folgende Entwicklungen für die wichtigsten Kundenindustrien von GEA zu erwarten:

Milchproduktion

Die globale Milchproduktion ist im Jahr 2020 trotz der Covid-19-Pandemie weitergewachsen und das globale Milchproduktionswachstum blieb insgesamt relativ konstant und lag leicht über dem langjährigen Durchschnitt.

Kurzfristige Herausforderungen insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2021 können die gestiegenen Futterkosten sein, die zu einer schwächeren Milchproduktion führen könnten. Im weiteren Jahresverlauf ist jedoch ebenfalls von einem weiteren Aufwärtstrend der globalen Milchpreise aufgrund der wirtschaftlichen Erholung und einem entsprechenden Anstieg der Nachfrage auszugehen. Letzteres sollte einen positiven Einfluss auf die Milchproduktion haben.

Mittel- bis langfristig ist weiterhin eine stabile Situation auf dem globalen Milchmarkt zu erwarten. Dennoch können regionale Faktoren wie z.B. ungünstige Witterungsbedingungen oder politische Entwicklungen immer wieder zu starken Volatilitäten auf regionaler und globaler Ebene führen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Milchpreise und hat damit auch einen Einfluss auf die kurzfristige Investitionsbereitschaft der Betriebe.

Milchverarbeitung

Die Covid-19-Pandemie mit ihren entsprechenden Restriktionen hatte bislang nur relativ geringe Auswirkungen auf die Nachfrage nach Milchprodukten. Zwar brach die Nachfrage nach Milchprodukten im Bereich der Gastronomie deutlich ein, im Gegenzug stieg jedoch die Nachfrage nach Milchprodukten im Lebensmitteleinzelhandel merklich an. Insbesondere Produkte mit längerer Haltbarkeitsdauer wie z.B. UHT-Milch, Butter und Joghurts wurden dabei nachfragt und führten zu entsprechenden Produktionsanpassungen bei Molkereien.

Nach vorne blickend wird der weltweite Konsum von Milchprodukten infolge wachsender Bevölkerungszahlen, steigenden Pro-Kopf-Einkommen und entsprechenden Ernährungsumstellungen weiter steigen. Die Nachfrage nach Milchprodukten wird dabei in den Schwellenländern deutlich stärker zunehmen als in den entwickelten Märkten. Insbesondere in Nordamerika und Westeuropa wird - aufgrund des bereits sehr hohen Pro-Kopf-Verbrauchs von Milchprodukten und einer ansteigenden Nachfrage nach pflanzlich basierten Lebensmitteln - der Konsumanstieg von Milchprodukten verhaltener ausfallen.

Molkereien konzentrieren sich demzufolge vermehrt auf die Herstellung von hochwertigen und funktionellen Milchprodukten wie beispielsweise Joghurt und Butter, Käse, Babynahrung sowie entsprechenden Produktinnovationen. Es ist daher mit einem weiterhin starken Fokus auf kleinere und mittlere Investitionen, insbesondere für innovative Produktionstechnologien, zu rechnen.

Nahrungsmittel

Die verschiedenen Restriktionen infolge der Covid-19-Pandemie führen zu gegenläufigen Auswirkungen auf die Nahrungsmittelindustrie. Einerseits geht die Nachfrage nach Lebensmitteln infolge geschlossener Gastronomie und nicht stattfindender Veranstaltungen signifikant zurück; gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Nahrungsmitteln im Lebensmitteleinzelhandel deutlich an. Insbesondere die Nachfrage nach Produkten mit längerer Haltbarkeit wie z.B. Nudeln und Tiefkühl- bzw. Fertiggerichte stieg deutlich an, während die Nachfrage nach verarbeitenden Fleischprodukten zurückging.

Mittelfristig wird der globale Konsum verpackter Lebensmittel weiter zunehmen. Hintergrund hierfür ist insbesondere eine wachsende Nachfrage aus den Schwellenländern, die wiederum durch den Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauches und der Bevölkerung bedingt ist.

Zusätzliche Wachstumstreiber - insbesondere in den entwickelten Märkten - sind veränderte Verbraucherpräferenzen. Speziell das Bewusstsein der Verbraucher für gesündere Lebensmittel und der entsprechende Trend zu immer neuen und innovativen Lebensmitteln sowie die steigende Nachfrage nach alternativen Proteinen wird zu höheren Ausgaben der Lebensmittelhersteller insbesondere für Produktinnovationen führen, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Getränke

Die Nachfrage nach alkoholischen Getränken wird sich nach dem Rückgang in 2020 - der unter anderem auf eine deutlich geringere Zahl von Festivals und Konzerten zurückzuführen ist - aufgrund der anhaltenden Pandemie in 2021 voraussichtlich nur langsam erholen. Der Konsum von nicht-alkoholischen Getränken, der vergleichsweise weniger stark durch die Pandemie getroffen worden ist, wird voraussichtlich bereits in diesem Jahr wieder das Niveau von 2019 erreichen bzw. übertreffen und in den Folgejahren mit höheren Steigerungsraten als vor der Pandemie wachsen.

Insgesamt wird der Getränkekonsum in den Schwellenländern dabei stärker zunehmen als in den entwickelten Märkten, in denen lediglich ein moderates Wachstum zu erwarten ist. Wesentliche Wachstumstreiber sind hierbei ein weiterer Anstieg der Mittelschicht vor allem in Schwellenländern, eine steigende Nachfrage nach Getränken auf pflanzlicher Basis sowie Produktinnovationen, die einen stärkeren Fokus auf funktionale und gesundheitsfördernde Getränke legen (z. B. Sportgetränke, alkoholfreies Bier). Im alkoholischen Getränkebereich ist davon auszugehen, dass der Konsum von innovativen „Ready to Drink"-Getränken (RTD), wie zum Beispiel „Hard Seltzers" hohe Wachstumsraten aufweisen werden, wenn auch von einem vergleichsweise geringen Niveau aus.

Pharma

Die Covid-19-Pandemie hat verschiedene Auswirkungen auf die pharmazeutische Industrie. Einerseits führt ein zu beobachtender Rückgang von Arzt- und Krankenhausbesuchen zu einem Nachfragerückgang nach verschreibungspflichtigen Medikamenten, auf der anderen Seite werden enorme Anstrengungen bei der Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen zur Behandlung von Covid-19 vorgenommen. Insofern dürfte vor allem der sogenannte Biopharma-Bereich von der Impfstoffentwicklung und -produktion entsprechend profitieren.

Generell werden das Wachstum der weltweiten Mittelschicht sowie die Alterung der Bevölkerung vornehmlich in den entwickelten Ländern insgesamt zu einem weiteren Nachfrageanstieg bei Medikamenten führen. Dabei werden insbesondere der Bereich sogenannter biologischer Arzneimittel, der auch Impfstoffe umfasst, sowie der Arzneimittelbereich für seltene Krankheiten überdurchschnittlich wachsen. Der zu beobachtende Anstieg der Anzahl von Medikamenten in den verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsphasen wird entsprechend neue patentierte Produkte nach sich ziehen sowie zu einer zukünftig erhöhten Produktion von Generika nach Ablauf des Arzneimittel-Patentschutzes führen. Insgesamt ist daher mittelfristig von einem weiterhin stabilen Wachstum der Investitionsausgaben im Pharmabereich auszugehen.

Chemie

Die chemische Industrie wurde durch die Covid-19-Pandemie weniger stark beeinträchtigt als die Industrieproduktion insgesamt, u.a. getrieben durch einen Nachfrageanstieg nach Vorprodukten für hygienische Produkte und Verpackungsmaterialen sowie durch die Bau- und Elektronikindustrie. Auch wenn in 2021 ein guter Teil von verschobenen Investitionen sowohl in Sachanlagen als auch in Forschung und Entwicklung nachgeholt werden sollte, benötigt die Erholung zum Vorkrisenniveau noch Zeit, insbesondere in Europa.

Mittelfristig dürfte durch das weltweite Bevölkerungswachstum, den unveränderten Anstieg der Urbanisierung sowie die Abnahme von Agrarflächen die Nachfrage insbesondere nach Petrochemikalien und Spezialchemikalien weiter anwachsen. Zusätzliches Wachstum ist weiterhin durch die zunehmende Nachfrage nach Lithiumprodukten sowie nach erneuerbaren Produkten wie z. B. biologisch abbaubaren Polymeren zu erwarten. Es ist daher von einem weiteren Anstieg der Investitionen vor allem in Asien auszugehen, das mittlerweile für rund die Hälfte der globalen Chemieumsätze steht, und auch im Nahen Osten.

Ausblick auf die Geschäftsentwicklung

Dem Ausblick liegen die in den „Wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2021" erläuterten Marktprognosen und sonstigen Annahmen zugrunde. Für die Weltwirtschaft wird nach einem Rückgang von etwa 3,5 Prozent in 2020 für das Jahr 2021 ein Wachstum von etwa 5,5 Prozent erwartet. Dabei geht GEA aufgrund der langsam anlaufenden Impfungen gegen Covid-19 von einer graduellen Verbesserung während des Jahres aus.

Dementsprechend berücksichtigt die nachstehende Prognose keine wieder deutlich steigenden Infektionszahlen oder weitere Virus-Mutationen, die zu einem erneuten spürbaren Lockdown („3. Welle") mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die weltweite Wirtschaftsentwicklung führen könnten.

Zum 1. Januar 2021 hat GEA die divisionale Struktur in geringem Umfang dahingehend angepasst, einzelne Gesellschaften, deren Aktivitäten zwar zwei oder mehr Divisionen betroffen haben, die aber nur einer Division zugeordnet waren, nun entsprechend ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeiten aufzuspalten. Dadurch schafft GEA eine höhere divisionsspezifische Trennschärfe und klarere Struktur.

Diese Anpassungen, die sich auf Konzernebene wieder ausgleichen, sind in den nachfolgenden Tabellen in der Spalte 2020 (pro-forma) aufgeführt. Auf dieser Basis setzen die Erwartungen für 2021 auf. Unter „organisch" versteht GEA eine währungs- und portfoliobereinigte Veränderung.

Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet GEA für den Gesamtkonzern:

Ausblick * Geschäftsjahr 2021 Erwartung für 2021 2020 (pro-forma) 2020
Umsatzentwicklung (organisch) 0 bis 5% (leicht steigend) 4.635 Mio. EUR 4.635 Mio. EUR
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand (zu konstanten Wechselkursen) 530 bis 580 Mio. EUR 532 Mio. EUR 532 Mio. EUR
ROCE (zu konstanten Wechselkursen) 16,0 bis 20,0 % 17,1 % 17,1 %

*) Beim Umsatz entspricht „leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 5 %, während Veränderungen ab +/- 5 % als „deutlich" bezeichnet werden.

Für die einzelnen Divisionen erwartet GEA die folgenden Entwicklungen:

Umsatzentwicklung (organisch) * (in Mio. EUR) Erwartung für 2021 2020 (pro-forma) 2020
Separation & Flow Technologies leicht rückläufig 1.182 1.192
Liquid & Powder Technologies leicht steigend 1.532 1.666
Food & Healthcare Technologies leicht steigend 961 895
Farm Technologies leicht steigend 595 625
Refrigeration Technologies leicht rückläufig 665 663
Konsolidierung - -299 -405

*) Beim Umsatz entspricht „leicht "einer Veränderung von bis zu-r/- 5%, während Veränderungen ab +/- 5 % als „deutlich" bezeichnet werden.

EBITDA vor Restrukturierungsaufwand (zu konstanten Wechselkursen) * (in Mio. EUR) Erwartung für 2021 2020 (pro-forma) 2020
Separation & Flow Technologies leicht steigend 259 255
Liquid & Powder Technologies deutlich steigend 110 120
Food & Healthcare Technologies deutlich steigend 88 79
Farm Technologies leicht steigend 64 67
Refrigeration Technologies leicht steigend 60 59
Sonstige deutlich rückläufig -47 -47
Konsolidierung - 0 0

*) Bei Ergebnisgrößen entspricht „leicht" einer Veränderung von bis zu +/- 10 %, ab +/- 10 % werden Veränderungen als „deutlich" angesehen.

ROCE (3rd Party; zu konstanten Wechselkursen) * (in %) Erwartung für 2021 2020 (pro-forma) 2020
Separation & Flow Technologies leicht steigend 23,4 23,5
Liquid & Powder Technologies deutlich rückläufig 220,4 95,6
Food & Healthcare Technologies deutlich steigend 7,3 6,3
Farm Technologies leicht steigend 13,5 13,9
Refrigeration Technologies leicht rückläufig 15,9 15,5

*) Veränderungen beim ROCE definiert GEA als „leicht" bis +/- 3 %p. und als „deutlich" ab +/- 3 %p. Für das Segment „Sonstige" wird kein ROCE ermittelt.

Weitergehende Erwartungen

Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2020 eine zum Vorjahr unveränderte Dividende in Höhe von 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Damit würde das Dividendenvolumen auf Basis der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2020 wieder 153,4 Mio. EUR betragen.

Mittelfristige Finanzziele bis 2022 präzisiert

Im Herbst 2019 hat GEA neue mittelfristige Finanzziele vorgestellt, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 angestrebt werden. Demnach soll der Konzernumsatz bis dahin jährlich um durchschnittlich 2,0 bis 3,0 Prozent wachsen. Die EBITDA-Marge vor Restrukturierungsaufwand soll auf 12,5 bis 13,5 Prozent (bisher: 11,5 bis 13,5 Prozent) steigen. Darüber hinaus plant GEA im Jahr 2021 leicht erhöhte Investitionsausgaben (Capex) in Höhe von etwa 4 Prozent des Umsatzes, unter anderem aufgrund der Optimierung des Produktionsnetzwerks und der Implementierung eines einheitlichen ERP-Systems. Für das Jahr 2022 werden dann wieder Investitionsausgaben im ursprünglichen Korridor von 2,5 bis 3,5 Prozent des Umsatzes erwartet. Das Verhältnis von Net Working Capital zu Umsatz soll Ende 2022 zwischen 8,0 und 10,0 Prozent liegen (bisher: 12,0 bis 14,0 Prozent).

Zusammenfassung

GEA erwartet für das Geschäftsjahr 2021 vor dem Hintergrund einer wachsenden Weltwirtschaft ein leichtes organisches Umsatzwachstum und ein EBITDA vor Restrukturierungsaufwand in einer Bandbreite von 530 bis 580 Mio. EUR (zu konstanten Wechselkursen). Bei der Kapitalrendite (ROCE) geht das Unternehmen von einem Wert zwischen 16,0 und 20,0 Prozent (zu konstanten Wechselkursen) aus.

Trotz der aktuell immer noch bestehenden Herausforderungen aufgrund des Coronavirus ist das Unternehmen im Hinblick auf die künftigen Wachstumsaussichten basierend auf weiterhin attraktiven Endmärkten sowie der eingeleiteten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung nach wie vor sehr zuversichtlich.

Düsseldorf, 2. März 2021

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Marcus A. Ketter

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

(in T EUR)

Anhang Nr. 31.12.2020 31.12.2019
Sachanlagen * 5.1 627.791 720.725
Goodwill 5.2 1.502.073 1.512.181
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.3 381.845 429.322
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte * 5.4 51.601 50.339
Sonstige langfristige Vermögenswerte * 5.5 2.599 2.518
Latente Steuern 7.7 333.830 351.555
Langfristige Vermögenswerte 2.899.739 3.066.640
Vorräte 5.6 623.813 741.200
Vertragsvermögenswerte 7.1 348.335 413.038
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.7 744.091 915.078
Ertragsteuerforderungen 30.119 32.779
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte * 5.4 60.624 82.838
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte * 5.5 113.878 104.285
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.8 821.852 354.559
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5.9 44.455 158
Kurzfristige Vermögenswerte 2.787.167 2.643.935
Summe Aktiva 5.686.906 5.710.575

* Der Ausweis wurde im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 angepasst

Passiva

(in T EUR)

Anhang Nr. 31.12.2020 31.12.2019
Gezeichnetes Kapital 520.376 520.376
Kapitalrücklage 1.217.861 1.217.861
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis 177.152 265.176
Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis 5.642 86.260
Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft 1.921.031 2.089.673
Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 418 421
Eigenkapital 6.1 1.921.449 2.090.094
Langfristige Rückstellungen 6.2 132.762 124.656
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.3 888.560 866.200
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten * 6.4 518.824 444.123
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 7.1 86 272
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten * 6.6 875 1.290
Latente Steuern 7.7 98.573 104.282
Langfristige Schulden 1.639.680 1.540.823
Kurzfristige Rückstellungen 6.2 207.671 177.884
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.3 220.308 235.214
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten * 6.4 193.809 189.533
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.5 666.794 741.956
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 7.1 682.265 639.435
Ertragsteuerverbindlichkeiten 43.852 34.005
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten * 6.6 83.695 61.631
Zur Veräußerung gehaltene Schulden 5.9 27.383 -
Kurzfristige Schulden 2.125.777 2.079.658
Summe Passiva 5.686.906 5.710.575

* Der Ausweis wurde im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 angepasst

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar - 31. Dezember 2020

(in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Umsatzerlöse 7.1 4.635.054 4.879.702
Herstellungskosten vom Umsatz 3.218.967 3.478.497
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.416.087 1.401.205
Vertriebskosten 546.620 615.324
Forschungs- und Entwicklungskosten 98.268 90.733
Allgemeine Verwaltungskosten 499.045 516.036
Sonstige Erträge 7.2 453.640 338.829
Sonstige Aufwendungen 7.3 465.022 608.747
Ergebnis aus Wertminderung und Wertaufholung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten -37.706 -17.813
Sonstige Finanzerträge * 75 3.497 3.025
Sonstige Finanzaufwendungen * 7.6 5.379 3.491
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 221.184 -109.085
Zinserträge 7.5 4.562 15.333
Zinsaufwendungen 7.6 28.638 31.770
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 197.108 -125.522
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.7 89.108 61.032
davon laufende Steuern 72.300 82.332
davon latente Steuern 16.808 -21.300
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 108.000 -186.554
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 7.8 -11.175 15.883
Konzernergebnis 96.825 -170.671
davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft 96.829 -170.575
davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter -4 -96

* Der Ausweis für das Ergebnis von at-equity bilanzierten Unternehmen wurde im Vergleich zum Geschäftsbericht 2019 angepasst

(in EUR) 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0,60 -1,03
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen -0,06 0,09
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie 7.9 0,54 -0,95
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von, für die Berechnung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogenen, Stammaktien (in Mio. Stück) 180,5 180,5

Konzern-Gesamtergebnisrechnung 1. Januar - 31. Dezember 2020

(in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Konzernergebnis 96.825 -170.671
Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen 6.3.1 -32.300 -58.523
davon Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste -42.267 -83.547
davon Steuereffekt 9.967 25.024
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend umgegliedert werden können
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung -81.425 23.579
davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste -81.067 23.305
davon realisierte Gewinne und Verluste -358 274
Ergebnis aus der Marktbewertung von finanziellen Vermögenswerten -8.379 687
davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste -11.464 982
davon Steuereffekt 3.085 -295
Umgliederung in den Gewinn oder Verlust aus der Marktbewertung von finanziellen Vermögenswerten 8.379 -687
davon Ergebnis aus Wertminderung und Wertaufholung von finanziellen Vermögenswerten 11.464 -982
davon Steuereffekt -3.085 295
Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges 101 -
davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste 3.4 145 -
davon Steuereffekt -44 -
Sonstiges Konzernergebnis -113.624 -34.944
Konzerngesamtergebnis -16.799 -205.615
davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft -16.795 -205.519
davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter -4 -96

Konzern-Kapitalflussrechnung 1. Januar - 31. Dezember 2020

(in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Konzernergebnis 96.825 -170.671
zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 89.108 61.032
zu-/abzüglich Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 11.175 -15.883
Ergebnis vor Ertragsteuem aus fortgeführten Geschäftsbereichen 197.108 -125.522
Zinsergebnis 24.076 16.437
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 221.184 -109.085
Abschreibungen/Zuschreibungen auf langfristige Vermögenswerte 257.150 483.458
Weitere, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 41.861 30.070
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Pensionsplänen -46.522 -40.740
Veränderung der Rückstellungen einschl. sonstiger Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern 41.397 119.163
Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Gegenständen des Anlagevermögens -337 -3.542
Veränderung der Vorräte inklusive noch nicht fakturierter Fertigungsaufträge * 177.052 30.787
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106.086 19.537
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -41.571 8.730
Veränderung der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva 21.323 14.222
Gezahlte Steuern -59.780 -69.371
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche 717.843 483.229
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -2.625 -5.230
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 715.218 477.999
Einzahlungen aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte 3.847 8.163
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -97.584 -136.962
Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte -37 -4.471
Zinseinzahlungen 2.127 1.967
Dividendeneinzahlungen 1.325 2.931
Auszahlungen aus Unternehmensverkäufen 4.2 -1.878 -12.630
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche -92.200 -141.002
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche 1.000 -6.600
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -91.200 -147.602
Dividendenzahlungen -153.418 -153.418
Auszahlungen aus Leasingverbindlichkeiten -62.362 -63.483
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 143.164 258.978
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten -50.000 -253.100
Zinszahlungen -15.968 -15.015
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche -138.584 -226.038
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -55 -66
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -138.639 -226.104
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestandes -17.714 2.411
Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel 467.665 106.704
Frei verfügbare flüssige Mittel zum Jahresanfang 354.179 247.475
Frei verfügbare flüssige Mittel zum Bilanzstichtag 821.844 354.179
Nicht frei verfügbare flüssige Mittel 5.8 114 380
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesamt 821.958 354.559
abzüglich als "zur Veräußerung gehalten" ausgewiesene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -106 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz 5.8 821.852 354.559

*) Einschließlich erhaltener Anzahlungen.

Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2020

(in T EUR) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen und Konzernergebnis
--- --- --- ---
Stand am 01.01.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 520.376 1.217.861 647.950
Konzernergebnis - - -170.575
Sonstiges Konzernergebnis - - -58.523
Konzerngesamtergebnis - - -229.098
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -153.418
Anpassung Hochinflation * - - 1.890
Konsolidierungskreisänderungen - - -2.148
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - -
Stand am 31.12.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 520.376 1.217.861 265.176
Konzernergebnis - - 96.829
Sonstiges Konzernergebnis - - -32.300
Konzerngesamtergebnis - - 64.529
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -153.418
Anpassung Hochinflation* - - 614
Konsolidierungskreisänderungen - - 251
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - -
Stand am 31.12.2020 (Aktien in Stück 180.492.172) 520.376 1.217.861 177.152
Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis
(in T EUR) Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Ergebnis aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges
--- --- --- ---
Stand am 01.01.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 62.681 - -
Konzernergebnis - - -
Sonstiges Konzernergebnis 23.579 - -
Konzerngesamtergebnis 23.579 - -
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -
Anpassung Hochinflation * - - -
Konsolidierungskreisänderungen - - -
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - -
Stand am 31.12.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 86.260 - -
Konzernergebnis - - -
Sonstiges Konzernergebnis -81.425 - 101
Konzerngesamtergebnis -81.425 - 101
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -
Anpassung Hochinflation* 706 - -
Konsolidierungskreisänderungen - - -
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - -
Stand am 31.12.2020 (Aktien in Stück 180.492.172) 5.541 - 101
(in T EUR) Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft Anteil nicht beherrschender Gesellschafter Gesamt
--- --- --- ---
Stand am 01.01.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 2.448.868 568 2.449.436
Konzernergebnis -170.575 -96 -170.671
Sonstiges Konzernergebnis -34.944 - -34.944
Konzerngesamtergebnis -205.519 -96 -205.615
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft -153.418 - -153.418
Anpassung Hochinflation * 1.890 - 1.890
Konsolidierungskreisänderungen -2.148 - -2.148
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - -51 -51
Stand am 31.12.2019 (Aktien in Stück 180.492.172) 2.089.673 421 2.090.094
Konzernergebnis 96.829 -4 96.825
Sonstiges Konzernergebnis -113.624 - -113.624
Konzerngesamtergebnis -16.795 -4 -16.799
Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft -153.418 - -153.418
Anpassung Hochinflation* 1.320 - 1.320
Konsolidierungskreisänderungen 251 - 251
Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - 1 1
Stand am 31.12.2020 (Aktien in Stück 180.492.172) 1.921.031 418 1.921.449

*) Anwendung Hochinflationsbilanzierung in Argentinien.

Konzernanhang

1. Grundlagen der Berichterstattung

1.1 Grundlagen der Darstellung

Gegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Peter-Müller-Straße 12, 40468 Düsseldorf/Deutschland (Amtsgericht Düsseldorf, Handelsregister-Nummer HRB 65691), und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group, kurz „GEA", bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Die Angaben gemäß § 315e HGB sind im Konzernanhang enthalten.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen werden, sofern nicht anders vermerkt, in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von ein T EUR ergeben.

Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt.

Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 2. März 2021 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

1.2 Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden bei GEA im Berichtsjahr erstmals angewendet:

Standard/Interpretation Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem ... beginnen
Rahmenkonzept Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards (veröffentlicht vom IASB im März 2018) 1. Januar 2020
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" (veröffentlicht vom IASB im Oktober 2018) 1. Januar 2020
IAS 1 und IAS 8 Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit (veröffentlicht vom IASB im Oktober 2018) 1. Januar 2020
IFRS 16 Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse" - Auf Covid-19 bezogene Mietkonzessionen (veröffentlicht vom IASB im Mai 2020) 1. Juni 2020 (rückwirkende Anwendung zum 1. Januar 2020)
IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform - Phase 1 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) (veröffentlicht vom IASB im September 2019) 1. Januar 2020

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Rechnungslegungsstandards resultierten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

1.3 Noch nicht umgesetzte Rechnungslegungsvorschriften

Für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden.

Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. Neue Standards und Interpretationen wendet GEA nicht vorzeitig an.

Standard/Interpretation Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem ... beginnen
IFRS 10 und IAS 28 Änderungen an IFRS und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten von einem Investor an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen (veröffentlicht vom IASB im September 2014) Erstanwendungszeitpunkt durch IASB auf unbestimmte Zeit verschoben
IAS 1 Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses" (veröffentlicht vom IASB im Januar 2020, Juli 2020 und Februar 2021) 1. Januar 2023 (vorbehaltlich Übernahme in EU-Recht)
IFRS 3 Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" (veröffentlicht vom IASB im Mai 2020) 1. Januar 2022 (vorbehaltlich Übernahme in EU-Recht)
IAS 16 Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen" - Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung (veröffentlicht vom IASB im Mai 2020) 1. Januar 2022 (vorbehaltlich Übernahme in EU-Recht)
IAS 37 Änderungen an IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" - Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung (veröffentlicht vom IASB im Mai 2020) 1. Januar 2022 (vorbehaltlich Übernahme in EU-Recht)
IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 Sammelstandard 2018-2020 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB (veröffentlicht vom IASB im Mai 2020) 1. Januar 2022 (vorbehaltlich Übernahme in EU-Recht)
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) (veröffentlicht vom IASB im August 2020) 1. Januar 2021
IAS 8 Änderungen an IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" - Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (veröffentlicht vom IASB im Februar 2021) 1. Januar 2023 (vorbehaltlich Übernahme in EU-Recht)

GEA prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss. Aus der erstmaligen Anwendung erwartet GEA gegenwärtig keine wesentlichen Auswirkungen.

2. Rechnungslegungsmethoden sowie Einschätzungen und Ermessensentscheidungen

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der GEA werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, die durch die GEA Group Aktiengesellschaft entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen, unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Tatbestand der Beherrschung ist erfüllt, wenn GEA derart an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, dass sie einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem sie die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung, bedingte Gegenleistungen sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Ausgenommen hiervon sind Anpassungen vorläufiger Werte, die während des Bewertungszeitraums erfolgen.

Die Differenz zwischen übertragener Gegenleistung und erworbenem Anteil am zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert:

Anzahl Gesellschaften 2020 2019
Konsolidierungskreis 01.01. 197 206
inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) 29 29
ausländische Gesellschaften 168 177
Erstkonsolidierung * 2 1
Verschmelzung -2 -2
Liquidation -4 -3
Verkauf -2 -3
Entkonsolidierung -3 -2
Konsolidierungskreis 31.12. 188 197
inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) 28 29
ausländische Gesellschaften 160 168

*) Betrifft die Erstkonsolidierung der GEA Internal Services GmbH und der GEA Peruana SAC

Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 47 Tochterunternehmen (Vorjahr 44), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamt-Konzerns insgesamt 0,1 Prozent (Vorjahr 0,1 Prozent), ihr Ergebnis 0,0 Prozent (Vorjahr -1,0 Prozent) des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamt-Konzerns und ihr Eigenkapital 1,2 Prozent (Vorjahr 1,1 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt.

Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen finden Sie im Konzernanhang Nr. 12.4.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen GEA unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält.

Joint Ventures sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst.

Der Anteil von GEA am Ergebnis at-equity bewerteter Beteiligungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der sonstigen Finanzerträge und der sonstigen Finanzaufwendungen erfasst. Der Anteil erfolgsneutraler Veränderungen wird im sonstigen Konzernergebnis erfasst.

Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie Joint Ventures werden in der Bilanz unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag eine Beteiligung (Vorjahr 1) an assoziierten Unternehmen und vier Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 4) at-equity bewertet.

Unternehmenserwerbe

Als Folge von Unternehmenserwerben werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet. Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung.

Währungsumrechnung

Die Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf.

Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses der GEA umgerechnet. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Unternehmen erfolgt mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode. Sofern diese Durchschnittskurse keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellen, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Im Falle von Hochinflationsländern erfolgt die Umrechnung stets mit dem Stichtagskurs. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Konzernergebnis erfasst und im Eigenkapital fort geführt.

Sachanlagen

Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben:

Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude und Gebäudebestandteile 2 bis 50
Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen 2 bis 25
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 40

Aufwendungen für regelmäßige größere Wartungen werden über die Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögenswertes bzw. über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben.

Hinsichtlich der Wertminderungen auf Sachanlagen wird auf die Ausführungen zu den „Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" verwiesen.

Leasing

GEA beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder nicht.

GEA als Leasingnehmer erfasst zum Bereitstellungszeitpunkt die Anschaffungskosten der Nutzungsrechte in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten. Das Nutzungsrecht wird planmäßig über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben und, sofern notwendig, um Wertminderungsaufwendungen sowie Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Sofern das Eigentum am Ende der Laufzeit z. B. infolge der Ausübung einer Kaufoption auf die GEA übergeht erfolgt die Abschreibung planmäßig über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes.

Zum Bereitstellungsdatum ist für jede Leasingvereinbarung eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen anzusetzen. GEA verzichtet darauf, Leasing- und Nichtleasingkomponenten zu trennen, sondern bilanziert jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente.

GEA wendet als Leasingnehmer bei der Diskontierung der künftigen Leasingzahlungen grundsätzlich den Grenzfremdkapitalzinssatz an, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben.

Der Konzern hat einige Leasingverträge insbesondere im Bereich Immobilien abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Bereich Fahrzeuge liegen in Einzelfällen Kaufoptionen vor. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern größtmögliche betriebliche Flexibilität. GEA zieht bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit bezüglich der Ausübung oder Nicht-Ausübung der genannten Optionen vorliegt, sämtliche Tatsachen und Umstände in Betracht, die aus wirtschaftlicher Perspektive relevant sind.

Es erfolgt eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten sofern sich die Einschätzung von Kauf-, Verlängerungs-, oder Kündigungsoptionen ändert oder Anpassungen an Leasingzahlungen erfolgen.

Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (Vertragslaufzeit nicht länger als 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht, so dass für diese Leasingverträge Leasingaufwendungen erfasst werden.

Von einer freiwilligen Anwendung des IFRS 16 auf immaterielle Vermögenswerte sieht GEA ab.

GEA weist Nutzungsrechte innerhalb des Sachanlagevermögens in demselben Bilanzposten aus wie die zugrunde liegenden Vermögenswerte, wenn diese sich im Eigentum der GEA befänden. Leasingverbindlichkeiten zeigt GEA als Teil der Finanzverbindlichkeiten.

Wesentliche Leasingverhältnisse liegen insbesondere in den Bereichen Immobilien und Fahrzeuge vor. Die Restlaufzeiten der Leasingverhältnisse für Immobilien betragen durchschnittlich etwa 2 Jahre. Bei Fahrzeugen betragen die Restlaufzeiten etwa 2 Jahre.

Auf Seiten des Leasinggebers werden Leasingverträge entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt. Die in der Folgezeit anfallenden Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Operating-Leasingverhältnisse behandelt. In diesem Fall verbleibt der zur Nutzung überlassene Gegenstand in der Bilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst.

Hinsichtlich der Wertminderungen auf Nutzungsrechte wird auf die Ausführungen zu den „Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" verwiesen.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Bei Immobilien, die teilweise zur Erzielung von Mieteinnahmen und teilweise zum Zweck der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, wird die gesamte Immobilie als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft, wenn der Anteil der Eigennutzung unwesentlich ist. Dies wird bei einem Anteil von unter 10 Prozent angenommen.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden linear zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Hinsichtlich der Wertminderungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien wird auf die Ausführungen zu den „Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" verwiesen.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden in der Bilanz unter den Sachanlagen ausgewiesen.

Goodwill

Ein Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt.

Der auf die vormaligen Geschäftssegmente in Form der Business Area Equipment sowie der Business Area Solutions entfallende Goodwill wurde aufgrund der im Geschäftsjahr 2020 geänderten Steuerung auf Basis der relativen Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Umstrukturierung zum 1. Januar 2020 den neuen Geschäftssegmenten in Form der Divisionen zugeordnet.

Hinsichtlich der Wertminderungen auf Goodwill wird auf die Ausführungen zu den „Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" verwiesen.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbst erstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen aktivierte Entwicklungsaufwendungen sowie selbsterstellte Software. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben vertragsbasierten Rechten vor allem Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen. Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen erworben. Die selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.

Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben:

Nutzungsdauer in Jahren
Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte 2 bis 20
Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte 2 bis 15
Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte 2 bis 20
Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte 2 bis 25
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 2 bis 10

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen.

Hinsichtlich der Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte wird auf die Ausführungen zu den „Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte" verwiesen.

Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Der Wertansatz von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Goodwill zugeordnet ist, wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Zudem werden immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Goodwill tragende Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft.

Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt (,,Impairment"-Test). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus dem internen Nutzungswert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Nettoveräußerungswert). Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist hierbei nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Differenz eine Wertminderung vor. In diesem Fall wird bei Goodwill tragenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im ersten Schritt der Goodwill abgeschrieben. Ein den Goodwill übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die nichtfinanziellen langfristigen Vermögenswerte zu verteilen. Für als „zur Veräußerung gehalten" klassifizierte Geschäftseinheiten ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten grundsätzlich der Maßstab für die Beurteilung der Werthaltigkeit.

Der Bilanzierung und Bewertung sonstiger immaterieller Vermögenswerte liegen Annahmen des Managements zugrunde, da deren Bewertung teilweise unter Verwendung des „Discounted-Cash-Flow"-Verfahrens für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, in welcher der Vermögenswert bilanziell abgebildet ist, erfolgt.

Bei Wegfall der Wertminderungsgründe werden zuvor erfasste Wertminderungen zurückgenommen, sofern es sich nicht um Goodwill handelt. Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald GEA Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung.

Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten.

Sonstige Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, sind der Bewertungskategorie „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" (FVOCI) zugeordnet. In einigen Fällen können die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts sein. Dies kann der Fall sein, wenn nicht genügend neue Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen oder wenn es eine große Bandbreite von möglichen Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts gibt und die Anschaffungskosten der besten Schätzung des beizulegenden Zeitwerts innerhalb dieser Bandbreite entsprechen.

Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind auf Grundlage des Geschäftsmodells zur Steuerung dieser Vermögenswerte und der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Zahlungsströme zu klassifizieren und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Wertschwankungen im Rahmen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt. Sie werden stets zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVTPL)zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst.

Sonstige Vermögenswerte

Der Ansatz der sonstigen Vermögenswerte erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Steuern

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf steuerliche Verlustvorträge gebildet.

Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivischen latenten Steuern aus. Die aktivischen latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 7.7).

Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange das Unternehmen die Auflösung der temporären Differenzen steuern kann und eine Umkehrung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.

GEA ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken.

Vorräte

Die Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der „First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Kosten der Erlangung kundenspezifischer Projektverträge, die gemäß IFRS 15 zu aktivieren sind, werden in den Vorräten ausgewiesen und über die Vertragslaufzeit planmäßig abgeschrieben. In Fällen, in denen die Abschreibungsperiode ein Jahr oder weniger betragen würde, werden diese Vertragserlangungskosten sofort als Aufwand erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertminderungen angesetzt.

Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden.

Die Klassifizierung und Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegt denselben Kriterien, welche für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte herangezogen werden. Bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vor dem Hintergrund bestehender Factoring-Vereinbarungen als „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVOCI) klassifiziert.

Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung einzelner Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überprüft. Die Einschätzung der Wertminderungsrisiken ist mit Unsicherheit behaftet und wird teilweise durch Ermessensentscheidungen des Managements beeinflusst. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Eine Wertminderung wird in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Weitere Angaben zu Kreditrisiken im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden Sie im Konzernanhang Nr. 3.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Je nach Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung dieser Vermögenswerte und der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Zahlungsströme werden Zahlungsmitteläquivalente, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wertschwankungen im Rahmen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte Geschäftsbereiche

Die Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz gesondert als „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" bzw. „zur Veräußerung gehaltene Schulden". Bei erstmaliger Einstufung als „zur Veräußerung gehalten" werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS bewertet. Im Anschluss erfolgt die Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet. Die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte endet zum Zeitpunkt der Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten".

Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert sich diese als „nicht fortgeführter Geschäftsbereich", deren Ergebnisse sowie Cash-Flows in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. in der Kapitalflussrechnung separat ausgewiesen werden. Der Ausweis der Vorjahreswerte wird ebenfalls angepasst. Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen.

Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf die GEA einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamt-Konzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet.

Gezeichnetes Kapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. In Geschäftsjahren, in denen eigene Anteile gehalten werden, werden diese von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen.

Verpflichtungen aus Pensionsplänen

Die Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen hängt zudem von weiteren versicherungsmathematischen Annahmen in Form des Diskontierungszinssatzes und der Sterblichkeitsraten ab. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein. Die versicherungsmathematischen Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde.

Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb der GEA gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag). Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen.

Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.3.1).

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst.

Sonstige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern

Unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit Erbringung der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen. Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert.

Ebenfalls unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden Verbindlichkeiten für Abfindungen bzw. aus Sozialplänen ausgewiesen, die unter anderem aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen resultieren.

Restrukturierungsrückstellungen

Der Ansatz von Restrukturierungsrückstellungen erfolgt, sobald eine faktische Verpflichtung des Unternehmens zur Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen durch Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans gegenüber den Betroffenen entstanden ist. In die Beurteilung, ob die Ansatzkriterien erfüllt sind, fließen Annahmen des Managements dazu ein, ob bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung hervorgerufen wurde, dass das Unternehmen die Restrukturierung durchführen wird und ob bedeutende Änderungen des Restrukturierungsplans zu erwarten sind.

Für die Bestimmung der Höhe der Restrukturierungsrückstellungen ist insbesondere eine Schätzung der Höhe der erwarteten Abfindungszahlungen erforderlich. Hierfür müssen vom Management Annahmen zur Gehaltsstruktur und zur Dauer der Betriebszugehörigkeit der vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmer sowie zur Art und Weise der Umsetzung des Stellenabbaus getroffen werden. In diesem Zusammenhang erfasste Abfindungsverpflichtungen werden unter den Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ausgewiesen.

Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt.

Änderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung, des wirtschaftlichen Ressourcenabflusses sowie des anzuwendenden Zinssatzes können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.2). Insbesondere im Bereich Umweltschutz und Bergbau hat der anzuwendende Zinssatz einen wesentlichen Einfluss auf die Rückstellungsbeträge. In einigen Fällen liegt die Dauer der erwarteten Verpflichtungen weit über dem Zeitraum, für den Zinssätze mit entsprechenden Restlaufzeiten direkt am Markt ablesbar sind. Daher leitet GEA den anzuwendenden laufzeitadäquaten Zinssatz auf der Grundlage verlässlicher und zuletzt verfügbarer historischer Marktdaten über einen erweiterten Betrachtungszeitraum ab.

Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann.

Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch den Teil der Gemeinkosten ein, der zur Vertragserfüllung zusätzlich notwendig ist.

Unternehmen der GEA sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen der GEA bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 8.1).

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Schuldscheindarlehen, Bankverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung von Leasingverbindlichkeiten erfolgt in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen. In den finanziellen Verbindlichkeiten sind ebenfalls derivative Finanzinstrumente enthalten, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Sonstige Verbindlichkeiten

Der Ansatz der sonstigen Verbindlichkeiten, die ausschließlich aus nicht-finanziellen Verbindlichkeiten bestehen, erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Vertragsvermögenswerte werden aktiviert, sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne die Teilabrechnungen und erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen übersteigen. In den Vertragsverbindlichkeiten werden Anzahlungen auf Bestellungen sowie der passivische Saldo aus Fertigungsaufträgen ausgewiesen. Die Anzahlungen auf Bestellungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Soweit die erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne abzüglich der Teilabrechnungen am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag.

GEA nimmt an einem Supply Chain Finance-Programm (SCF) teil. Im Rahmen dieses Programmes können die Lieferanten von GEA ihre Forderungen an eine Bank verkaufen, um eine frühere Bezahlung zu erhalten. Die beteiligte Bank stimmt zu, von GEA geschuldete Rechnungsbeträge an die teilnehmenden Lieferanten zu bezahlen und später einen Ausgleich von GEA zu erhalten. Ziel dieses Programmes ist die Ermöglichung effizienter Zahlungsprozesse.

Verbindlichkeiten, welche dieser Vereinbarung unterliegen, sind im Rahmen dieser weder wesentlich verändert worden noch wurde eine rechtliche Befreiung erlangt. Dementsprechend wurden diese Verbindlichkeiten nicht ausgebucht. Aus Sicht von GEA werden die Zahlungsfristen durch die Vereinbarung nicht wesentlich gegenüber den marktüblichen Fristen verlängert. Es fallen für GEA keine zusätzlichen Zinsen für die Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten an die Bank an. Die von den Lieferanten im Factoring befindlichen Beträge werden daher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, da Wesen und Funktion der finanziellen Verbindlichkeit den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse bei GEA teilen sich auf die drei Umsatzarten Fertigungsaufträge, Komponentengeschäft und Serviceleistungen auf:

Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen werden gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum entsprechend des Fertigstellungsgrads realisiert („Percentage-of-Completion-Method"), da Kunden diese nach ihren Spezifikationen über die Auftragsdauer steuern und GEA bei Kündigung des Vertrags durch den Kunden Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten, einschließlich einer angemessenen Marge hat. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten („Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Zusätzlich sind Schätzungsbegrenzungen zu beachten. Entsprechend werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Der Ausweis erfolgt in den Vertragsvermögenswerten unter Abzug der Teilabrechnungen und erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen. Sofern während der Erfüllung der Leistungsverpflichtung die angefallenen Auftragskosten nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung stehen, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst („Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn den entstandenen Auftragskosten ein entsprechender Fortschritt in der Leistungserbringung gegenübersteht. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust als drohender Verlust nach IAS 37 passiviert.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Komponenten werden erfasst, wenn es durch Übertragung dieser auf einen Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen kommt. Leistungsverpflichtungen gelten als erfüllt, sobald der Kunde die Verfügungsgewalt über die verkauften Güter erlangt, d.h. wenn er ihre Nutzung bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus ihnen ziehen kann.
Umsatzerlöse aus Serviceleistungen werden über den Zeitraum der Leistungserbringung erfasst.

Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen („Claims") sowie Prämien werden als variable Komponente in die Auftragserlöse einbezogen. Deren Höhe wird zu Vertragsbeginn regelmäßig nach der Erwartungswertmethode, wenn mehrere mögliche Beträge realistisch sind, oder der Methode des wahrscheinlichsten Betrags, wenn es sich lediglich um zwei mögliche Beträge handelt, ermittelt.

Signifikante Finanzierungskomponenten werden bei der Bestimmung der Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse nicht berücksichtigt, sofern bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Periode zwischen der Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung und der Bezahlung dieses Gutes oder dieser Dienstleistung durch den Kunden nicht mehr als ein Jahr betragen wird. Sowohl hinsichtlich der Beurteilung, ob Umsätze zeitraumbezogen zu realisieren sind, als auch hinsichtlich der Allokation des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtung besteht Ermessensspielraum. Sofern Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, werden diese geschätzt.

Aktienbasierte Vergütung

Aktienbasierte Vergütungsprogramme für Vorstand und ausgewählte Führungskräfte sind bei GEA als Programme mit Barausgleich ausgestaltet und werden über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam erfasst. Die Ansprüche aus den Programmen werden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.3.3).

Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, sofern die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllt sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft.

Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert.

Öffentliche Zuwendungen

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse, zum Beispiel im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld oder ähnlichen Maßnahmen, werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt.

Rechnungslegung in Hochinflationsländern

Anpassungen von Abschlüssen werden auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen, wonach Posten der Bilanz, die noch nicht in einer monetären Einheit geführt werden, an einen allgemeinen Preisindex anzupassen sind. Gleiches gilt für Aufwendungen und Erträge. Monetäre Vermögenswerte und Schulden brauchen nicht angepasst zu werden, wenn sie durch vertragliche Vereinbarungen an Preisänderungen gebunden sind oder zu Tageswerten geführt werden.

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Einschätzungen und Ermessensentscheidungen:

Wesentliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen
Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswerte * • Bewertung auf Basis von Annahmen des Managements unter Verwendung des „Discounted-Cash-Flow"-Verfahrens

• Ermittlung des Diskontierungszinssatzes unter der Verwendung von Kapitalmarktparametern

• Ermittlung zukünftiger Zahlungsströme
Steuern • Einschätzung der Realisierbarkeit aktivischer latenter Steuern durch das Management unter Beachtung der zeitlichen Umkehr passiver latenter Steuern sowie des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens im Betrachtungszeitraum.
Restrukturierungsrückstellungen • Einschätzung des Managements zum Hervorrufen einer gerechtfertigten Erwartung zur Durchführung der Restrukturierung bei den Betroffenen sowie zur Erwartung bedeutender Änderungen des Restrukturierungsplans

• Schätzung der Höhe der erwarteten Abfindungszahlungen unter Berücksichtigung der Annahmen des Managements zur Gehaltsstruktur, Dauer der Betriebszugehörigkeit der vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmer sowie zur Art und Weise der Umsetzung des Stellenabbaus
Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten • Bei der Entscheidung des Managements über die Notwendigkeit einer Rückstellung Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und der Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen

• Passivierung von bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufter Sachverhalte als Rückstellung bzw. Änderung von Rückstellungsbeträgen aufgrund von Änderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung und des wirtschaftlichen Ressourcenabflusses

• Ableitung des anzuwendenden laufzeitadäquaten Zinssatzes auf Grundlage verlässlicher und zuletzt verfügbarer historischer Marktdaten über einen erweiterten Betrachtungszeitraum bei Rückstellungen, bei denen die Dauer der erwarteten Verpflichtung weit über dem Zeitraum liegt, für den Zinssätze mit entsprechenden Restlaufzeiten direkt am Markt ablesbar sind
Verpflichtungen aus Pensionsplänen • Ermittlung des Barwerts unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen

• Ermittlung des Diskontierungszinssatzes des Nettobilanzbetrags auf Basis des Zinssatzes von Industrieanleihen hoher Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen
Klassifizierung und Bewertung nach IFRS 5 • Berücksichtigung sämtlicher Ereignisse und Umstände, die bei der Beurteilung des Zeitpunkts einer Klassifizierung eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe als „zur Veräußerung gehalten" relevant sind

• Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen * • Ermittlung von Wertminderungen in der Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle
Umsatzrealisierung • Ermittlung des Fertigstellungsgrads aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten („Cost-to-Cost"-Methode) bei zeitraumbezogener Erfassung von Erlösen

• Ermittlung der Erlöse aus variablen Komponenten auf Basis der Erwartungswertmethode oder der Methode des wahrscheinlichsten Betrags

* Beeinflusst von „Covid-19" Die Auswirkungen auf Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden in den jeweiligen Kapiteln dargestellt.

3. Risikomanagement und Finanzinstrumente

3.1 Finanzrisikomanagement

Grundsätzliche Angaben zum Finanzrisikomanagement werden im Lagebeicht innerhalb des Kapitels „Risiko- und Chancenbericht" gemacht - Abschnitt „Finanzwirtschaftliche Risiken".

Kreditrisiken

Wertminderungen auf Finanzinstrumente, welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sind, betragen zum Stichtag 18.939 T EUR (Vorjahr 7.281 T EUR).

Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert der Finanzinstrumente sowie der Vertragsvermögenswerte beschränkt.

Weitere Angaben zu Kreditrisiken im Allgemeinen werden im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht" gemacht - Abschnitt „Finanzwirtschaftliche Risiken".

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wendet GEA den sogenannten „Simplified Approach" an und erfasst bereits bei Zugang die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste. GEA ermittelt die erwarteten Kreditausfälle im Rahmen des Simplified Approach gegliedert nach Risikogruppen unter Berücksichtigung von historischen Verlustraten. Die Zuordnung zu den jeweiligen Risikogruppen erfolgt auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale. Dies sind für GEA die geografische Lage des Kunden sowie die Altersstruktur der Vermögenswerte. Um zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen wurden die historischen Verlustraten anhand von Skalierungsfaktoren angepasst. Diese basieren auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der entsprechenden Regionen. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der gewichtete durchschnittliche Skalierungsfaktor, unter Berücksichtigung der geänderten Verlustraten, 1,3. Zum 31. Dezember 2019 betrug dieser 1,1.

Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. GEA hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustraten für nicht überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustraten für Vertragsvermögenswerte darstellen.

Eine Wertminderung auf individueller Basis erfolgt, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich u.a. um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden direkt ausgebucht, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist u.a. der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird.

Die folgende Tabelle stellt die erwarteten Kreditausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zum 31. Dezember 2020 dar, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist:

(in T EUR) Buchwert vor Wertminderungen Ausfallgewichtete durchschnittliche Verlustrate Bandbreite der Verlustraten Wertminderungen
Nicht überfällig 923.993 1,04% 0,20% - 4,40% 9.571
davon Vertragsvermögenswerte 351.709 0,96% 0,20% - 4,40% 3.374
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 572.284 1,08% 0,20% - 4,40% 6.197
Überfällig (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) 140.802 5,58% 0,70% - 75,00% 7.863
davon weniger als 181 Tage 130.223 3,45% 0,70% - 14,20% 4.494
davon zwischen 181 und 360 Tagen 5.928 15,69% 3,90% - 36,90% 930
davon zwischen 361 und 720 Tagen 2.965 39,60% 8,30% - 61,40% 1.174
davon mehr als 720 Tage 1.686 75,00% 75,00% 1.265
Summe 1.064.795 17.434

Die folgende Tabelle stellt die erwarteten Kreditausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zum 31. Dezember 2019 dar, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist:

(in T EUR) Buchwert vor Wertminderungen Ausfallgewichtete durchschnittliche Verlustrate Bandbreite der Verlustraten Wertminderungen
Nicht überfällig 1.011.975 0,07% 0,02% - 0,16% 694
davon Vertragsvermögenswerte 407.928 0,03% 0,02% - 0,16% 130
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 604.047 0,09% 0,02% - 0,16% 564
Überfällig (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) 257.289 0,27% 0,07% - 0,46% 692
Summe 1.269.264 1.386

Im zweiten Halbjahr 2020 hat GEA ihre im Rahmen des Simplified Approach angewendeten Verlustraten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist, angepasst. Diese Schätzungsänderung ist auf eine Änderung der bewertungsrelevanten Inputparameter zur Herleitung der historischen Verlustraten zurückzuführen.

Aus dieser Schätzungsänderung ergibt sich im Geschäftsjahr 2020 - im Vergleich zur Anwendung der bisherigen Schätzungsparameter - eine Erhöhung der Wertminderungen in Höhe von 9.046 T EUR.

Die folgende Tabelle leitet die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 1. Januar auf die Wertminderungen zum 31. Dezember über:

2020 2019
Wertminderungen zum 1. Januar 75.246 66.424
Ausbuchung -18.600 -9.593
Erträge aus der Neubewertung der Wertminderungen (Auflösung) -5.865 -12.303
Aufwendungen aus der Neubewertung der Wertminderungen (Zuführung) 43.571 30.116
Wechselkurseffekte -4.803 361
Sonstige Änderungen -192 241
Wertminderungen zum 31. Dezember 89.357 75.246

Bei den sonstigen Änderungen handelt es sich um Effekte aus der Veränderung des Konsolidierungskreises sowie aus der Umklassifizierung der zugehörigen Vermögenswerte als „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte".

Im Geschäftsjahr 2020 ist die Veränderung der Wertminderungen im Wesentlichen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist, zurückzuführen. Hintergrund hierfür ist die beschriebene Schätzungsänderung. Mit 5.290 T EUR entfiel die stärkste Erhöhung der Wertminderungen auf die Region Nordamerika. Weitere signifikante Erhöhungen entfielen in Höhe von 3.208 T EUR auf die Region DACH und Osteuropa sowie in Höhe von 3.449 T EUR auf die Region Westeuropa, Naher Osten und Afrika. In den restlichen Regionen haben sich die Wertminderungen um 2.164 T EUR erhöht.

Im Geschäftsjahr 2019 war die Veränderung der Wertminderungen im Wesentlichen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität zurückzuführen. In der Region Asien Pazifik haben sich die Wertminderungen um 5.545 T EUR erhöht, in den restlichen Regionen haben sich die Wertminderungen um 3.277 T EUR erhöht.

Im Geschäftsjahr 2020 abgeschriebene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Vertragswert in Höhe von 240 T EUR (Vorjahr 274 T EUR) unterliegen noch Vollstreckungsmaßnahmen.

Etwaige Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der ermittelten Wertminderungen.

Weitere Angaben zu Kreditrisiken im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten werden im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht" gemacht - Abschnitt „Finanzwirtschaftliche Risiken".

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die geschätzte Wertminderung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet. GEA nimmt an, dass ihre Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings und der kurzen Restlaufzeiten ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine wesentlichen Wertminderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ermittelt.

Weitere Angaben zu Kreditrisiken im Zusammenhang mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht" gemacht - Abschnitt „Finanzwirtschaftliche Risiken".

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

GEA ermittelt die erwarteten Kreditausfälle für sonstige finanzielle Vermögenswerte gegliedert nach Risikogruppen unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Kreditratings und Credit Default Swaps. Die Zuordnung zu den Risikogruppen erfolgt anhand der geografischen Lage des Kontrahenten. Bei Zugang wird die geschätzte Wertminderung auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten ermittelt. Bei einer Verschlechterung des Kreditrisikos um zwei Ratingstufen innerhalb eines Geschäftsjahres geht GEA von einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos aus. In einem solchen Fall werden die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst.

Die Vorgehensweisen zur Wertminderung auf individueller Basis sowie zur Ausbuchung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind vergleichbar zu den Vorgehensweisen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten.

Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen.

Zum 31. Dezember 2020 beträgt die Summe der Wertminderungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte insgesamt 4.335 T EUR. Die Erhöhung von 355 T EUR ist auf eine Zuführung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität zurückzuführen.

Zum 31. Dezember 2019 betrug die Summe der Wertminderungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte insgesamt 3.980 T EUR. Die Erhöhung im Vorjahr in Höhe von 2.099 T EUR ist im Wesentlichen auf eine Zuführung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität zurückzuführen.

Liquiditätsrisiken

Die nachfolgenden Tabellen zeigen, die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten, Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert:

Zahlungsströme
(in T EUR) Buchwert < 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre > 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- --- ---
2020
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 666.794 666.794 - - - - -
Schuldscheindarlehen 251.882 2.700 2.700 130.629 1.579 123.507 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 167.701 18.643 26 61 544 50.000 100.000
Leasingverbindlichkeiten 156.945 57.857 40.068 25.504 17.853 13.452 16.463
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 6.687 421.376 2.942 - - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 129.418 104.484 14.302 2.653 2.768 129 6.219
2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 741.956 740.086 1.870 - - - -
Schuldscheindarlehen 251.796 2.702 2.702 2.702 130.631 1.580 123.507
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 74.343 23.624 71 493 282 - 50.000
Leasingverbindlichkeiten 182.154 59.988 46.858 28.701 17.744 14.419 26.867
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 5.513 474.966 11.414 428 - - -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 119.850 104.948 12.740 1.865 1.947 131 6.307

In der vorstehenden Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2020 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der erwarteten vertraglichen Zahlungsströme mit einbezogen. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können, wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden.

Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen mit einem Buchwert von 1.892 T EUR (Vorjahr 209 T EUR) sind unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Im Vorjahr wurden diese separat ausgewiesen. Darüber hinaus werden finanzielle Verbindlichkeiten, die bisher mit einem Buchwert von 20.447 T EUR (Vorjahr 22.297 T EUR) in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden, ab dem Berichtsjahr in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten abgebildet. Im Wesentlichen handelt es sich hier um Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern.

Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 424.318 T EUR (Vorjahr 486.808 T EUR) stehen Einzahlungen aus diesen Instrumenten in Höhe von 418.282 T EUR (Vorjahr 481.826 T EUR) gegenüber.

Zum 31. Dezember 2020 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 1.430.967 T EUR (Vorjahr 1.133.689 T EUR), die in Höhe von 417.174 T EUR (Vorjahr 324.269 T EUR) ausgenutzt sind. Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) Fälligkeit 31.12.2020 zugesagt 31.12.2020 beansprucht 31.12.2019 zugesagt 31.12.2019 beansprucht
Schuldscheindarlehen (2023) Februar 2023 128.000 128.000 128.000 128.000
Schuldscheindarlehen (2025) Februar 2025 122.000 122.000 122.000 122.000
Europäische Investitionsbank (2025) Dezember 2025 50.000 50.000 50.000 50.000
Europäische Investitionsbank (2027) März 2027 100.000 100.000 100.000 -
Bilaterale Barkreditlinien bis auf Weiteres 80.967 17.174 83.689 24.269
Syndizierte Kreditlinie („Club Deal") August 2022 650.000 - 650.000 -
Syndizierte Kreditlinie II August 2021 200.000 - - -
Europäische Investitionsbank III Juli 2021 100.000 - - -
Summe 1.430.967 417.174 1.133.689 324.269

Weitere Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten von GEA finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.4.

Zum 31. Dezember 2020 stehen dem Gesamt-Konzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.131.314 T EUR (Vorjahr 1.316.415 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 421.072 T EUR (Vorjahr 425.688 T EUR) genutzt werden. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, traten auch bei der GEA Group Aktiengesellschaft in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen auf.

Zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Segments GEA Heat Exchangers (HX) sind zum 31. Dezember 2020 Bankavale in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 4.731 T EUR) aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls wurden seitens des Käufers des Segments GEA HX Bankavale in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 1.523 T EUR) zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft ausgestellt.

Zusätzlich wurden Konzernavale in Höhe von 41.111 T EUR (Vorjahr 41.215 T EUR) durch die GEA Group Aktiengesellschaft zur Besicherung vertraglicher Verpflichtungen des Segments GEA HX herausgelegt. Zur Absicherung eventueller Risiken für den Fall, dass solche Avale in Anspruch genommen werden, erhielt die GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale vom Käufer des Segments GEA HX zur Rückbesicherung in Höhe von 12.347 T EUR (Vorjahr 12.292 T EUR).

Zum Jahresende sind 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 88.162 T EUR (Vorjahr 96.300 T EUR) Konzernavale für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt.

Weitere Angaben zu Liquiditätsrisiken werden im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht" gemacht - Abschnitt „Finanzwirtschaftliche Risiken".

Währungsrisiken und Fremdwährungssensitivitätsanalyse

Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften:

Aus bilanziellen Fremdwährungsgeschäften:
Die Umrechnung von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs wirkt sich unmittelbar im Ergebnis aus.
Aus Währungsderivaten:
Erfolgt eine ökonomische Sicherung, ohne eine dokumentierte bilanzielle Sicherungsbeziehung, so wirkt sich ein entsprechendes Kursänderungsrisiko unmittelbar im Ergebnis aus. Sind die Währungsderivate in dokumentierte Sicherungsbeziehungen in Form von „Cash-Flow-Hedges" eingebunden, unterliegen sie einem eigenkapitalwirksamen Kursänderungsrisiko.

Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des EUR von 10 Prozent aus Konzernsicht:

(in T EUR) 2020
Basiswährung Fremdwährung Nettorisiko Jahresergebnis Eigenkapital
--- --- --- --- --- --- ---
+ 10 % -10% + 10 % -10%
EUR USD -117.818 10.082 -12.324 557 -680
EUR GBP 29.833 -2.711 3.313 - -
EUR PLN -18.848 1.718 -2.100 - -
EUR CNY 11.774 -920 1.125 131 -160
EUR ZAR 11.619 -1.063 1.299 - -
EUR NZD -11.250 1.028 -1.257 - -
(in T EUR) 2019
Basiswährung Fremdwährung Nettorisiko Jahresergebnis Eigenkapital
--- --- --- --- --- --- ---
+ 10% - 10% + 10% - 10%
EUR USD -59.757 5.400 -6.600 - -
EUR GBP 52.312 -4.763 5.822 - -
EUR CNY 44.143 -3.998 4.887 - -
EUR INR 16.497 -1.500 1.833 - -
EUR CHF -16.248 1.479 -1.807 - -
EUR HKD -14.765 1.371 -1.676 - -

Bei dem Nettorisiko handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme, zusammengefasst zu einer Nettoposition, umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Nettopositionen mit einem positiven Vorzeichen stellen zukünftige Zahlungsmitteleingänge in Fremdwährung dar. Nettopositionen mit einem negativen Vorzeichen stellen zukünftige Zahlungsmittelabflüsse dar.

Weitere Angaben zu Währungsrisiken werden im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht" gemacht - Abschnitt „Finanzwirtschaftliche Risiken".

Zinsrisiken und Zinssensitivitätsanalyse

Die Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und - Aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Originäre Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen nur dann einem bilanziellen Zinsänderungsrisiko, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei GEA werden derartige Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Originäre Finanzinstrumente mit variabler Verzinsung, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte in eine als „Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko.
Zinsderivate, die in eine als „Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen in Höhe des effektiven Teils der Sicherungsbeziehung einem eigenkapitalwirksamen Zinsänderungsrisiko.
Zinsderivate, die nicht in eine als „Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko.
Währungsderivate unterliegen keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken und haben daher keinen Einfluss auf die Zinssensitivitäten.

Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -100 Basispunkte zum Bilanzstichtag. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte:

31.12.2020 31.12.2019
(in T EUR) + 100 Basispunkte - 100 Basispunkte + 100 Basispunkte - 100 Basispunkte
--- --- --- --- ---
Ergebniswirksame Zinsrisiken -1.633 57 -969 22

Der Berechnung liegt ein Nominalvolumen von 205.798 T EUR (Vorjahr 122.647 T EUR) zugrunde.

Weitere Angaben zu Zinsrisiken werden im Kapitel „Risiko- und Chancenbericht" gemacht - Abschnitt „Finanzwirtschaftliche Risiken".

3.2 Finanzinstrumente: Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Für Finanzinstrumente, bei denen der Buchwert einen angemessenen Näherungswert des beizulegenden Zeitwerts darstellt, wird dieser nicht gesondert angegeben.

Buchwert
(in T EUR) Summe 31.12.2020 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
--- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 744.091 572.974 - 171.117
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 821.852 821.852 - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 112.225 60.871 13.386 389
davon Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen 32.384 - - -
davon Beteiligung an at-equity bewerteten Unternehmen 5.195 - - -
davon sonstige Beteiligungen 244 - - 244
davon sonstige Wertpapiere 8.351 - 8.351 -
davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen 145 - - 145
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 5.035 - 5.035 -
davon übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 60.871 60.871 - -
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 666.794 666.794 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 712.633 548.465 7.223 -
davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 251.882 251.882 - -
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 167.701 167.701 - -
davon Leasingverbindlichkeiten 156.945 - - -
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 6.687 - 6.687 -
davon bedingte Kaufpreiszahlungen 536 - 536 -
davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten 128.882 128.882 - -
Buchwert Beizulegender Zeitwert
(in T EUR) Bewertung nach anderen IFRS Summe 31.12.2020 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 171.117 - 171.117 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - - - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 37.579 13.775 - 5.180 8.595
davon Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen 32.384 - - - -
davon Beteiligung an at-equity bewerteten Unternehmen 5.195 - - - -
davon sonstige Beteiligungen - 244 - - 244
davon sonstige Wertpapiere - 8.351 - - 8.351
davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen - 145 - 145 -
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen - 5.035 - 5.035 -
davon übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte - - - - -
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 156.945 464.813 - 445.563 19.250
davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 260.167 - 260.167 -
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 170.844 - 170.844 -
davon Leasingverbindlichkeiten 156.945 - - - -
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen - 6.687 - 6.687 -
davon bedingte Kaufpreiszahlungen - 536 - - 536
davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten - 26.579 - 7.865 18.714
Buchwert
(in T EUR) Summe 31.12.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral
--- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 915.078 802.612 - 112.466
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 354.559 354.559 - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 133.177 83.218 12.819 244
davon Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen 31.224 - - -
davon Beteiligung an at-equity bewerteten Unternehmen 5.672 - - -
davon sonstige Beteiligungen 244 - - 244
davon sonstige Wertpapiere 8.963 - 8.963 -
davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen - - - -
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 3.856 - 3.856 -
davon übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 83.218 83.218 - -
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 741.956 741.956 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 633.656 445.555 5.947 -
davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 251.796 251.796 - -
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 74.343 74.343 - -
davon Leasingverbindlichkeiten 182.154 - - -
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 5.513 - 5.513 -
davon bedingte Kaufpreiszahlungen 434 - 434 -
davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten 119.416 119.416 - -
Buchwert Beizulegender Zeitwert
(in T EUR) Bewertung nach anderen IFRS Summe 31.12.2019 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 112.466 - 112.466 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - - - - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 36.896 13.063 - 3.856 9.207
davon Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen 31.224 - - - -
davon Beteiligung an at-equity bewerteten Unternehmen 5.672 - - - -
davon sonstige Beteiligungen - 244 - - 244
davon sonstige Wertpapiere - 8.963 - - 8.963
davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen - - - - -
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen - 3.856 - 3.856 -
davon übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte - - - - -
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 182.154 374.494 - 353.472 21.022
davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 259.229 - 259.229 -
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 75.159 - 75.159 -
davon Leasingverbindlichkeiten 182.154 - - - -
davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen - 5.513 - 5.513 -
davon bedingte Kaufpreiszahlungen - 434 - - 434
davon übrige finanzielle Verbindlichkeiten - 34.159 - 13.571 20.588

Zum 31. Dezember 2020 hat GEA den Ausweis der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie der finanziellen Verbindlichkeiten angepasst. Weitere Erläuterungen hinsichtlich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte finden Sie im Konzernanhang Nr. 5.4. Im Konzernanhang Nr. 6.4 finden Sie weitere Erläuterungen zu den finanziellen Verbindlichkeiten.

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die beschriebene Fair-Value Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten:

Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden.

Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen.

Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.

Während des Geschäftsjahres 2020 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie.

Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Festgeldanlagen sowie sonstige finanzielle Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist.

Für bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche vor dem Hintergrund bestehender Factoring-Vereinbarungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Bemessung des Zeitwertes auf Basis am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Es erfolgt eine Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.

Bei den Derivaten handelt es sich ausschließlich um Währungsderivate. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf der Basis von notierten Devisenkursen unter Berücksichtigung von am Markt beobachtbaren Terminaufschlägen- und abschlägen. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.

Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wurde eine vormals wertberichtigte Forderung, die als sonstiges Wertpapier klassifiziert wurde, aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird. Da es sich bei dem Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung der Forderung werden im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2020:

(in T EUR)
Zeitwert zum 01.01.2020 8.963
Tilgung -560
Zinsertrag 535
Währungsumrechnung -587
Zeitwert zum 31.12.2020 8.351

Die wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren der beschriebenen Forderung setzen sich zum 31. Dezember 2020 aus erwarteten jährlichen Zahlungsmittelzuflüssen in Höhe von 826 T EUR bis 2.330 T EUR und einem durchschnittlichen risikoadjustierte Abzinsungssatz in Höhe von 3,3 Prozent zusammen.

Für den beizulegenden Zeitwert der Forderung hätte eine für möglich gehaltene Änderung bei einem der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren, unter Beibehaltung der anderen Inputfaktoren, die folgenden Auswirkungen:

31.12.2020
Gewinn und Verlust
--- --- ---
(in T EUR) Erhöhung Minderung
--- --- ---
Erwartete Zahlungsströme (Veränderung um 10%) 835 -835
Risikoadjustierter Abzinsungssatz (Veränderung um 100 Basispunkte) -192 200

Ebenfalls der Stufe 3 werden die sonstigen Beteiligungen von GEA zugeordnet, welche beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, designiert wurden. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt anhand von Eingangsdaten, welche nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten erfolgt mittels Barwertberechnungen, in die unter Berücksichtigung der jeweiligen Kaufpreisklauseln verschiedene nicht am Markt beobachtbare Inputdaten, insbesondere aus der Unternehmensplanung, einfließen.

Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.

Der Posten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthält eine im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene vertragliche Verpflichtung. Der beizulegende Zeitwert dieses Fremdkapitalinstruments wird, ausgehend von den vertraglich fixierten Zahlungsströmen, abweichend zum Vorjahr, unter Anwendung der von der "European Insurance and Occupational Pensions Authority" veröffentlichten sog. „ultimate-forward rate", ermittelt. Wie im Vorjahr erfolgt eine Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.

Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse ermittelt wird.

3.3 Finanzinstrumente: Aufwendungen und Erträge

Die Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 dar:

31.12.2020 31.12.2019
(in T EUR) Nettoergebnis davon aus Zinsen davon aus Wertminderung/- aufholung Nettoergebnis davon aus Zinsen davon aus Wertminderung/- aufholung
--- --- --- --- --- --- ---
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 22.729 2.418 -22.045 21.851 2.538 -14.954
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte -11.466 - -11.464 993 - 982
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente 24 - - 17 - -
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte / finanzielle Verbindlichkeiten -16.731 - - 24.452 - -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten -51.338 -13.169 - -43.224 -10.903 -
Summe -56.782 -10.751 -33.509 4.089 -8.365 -13.972

3.4 Derivative Finanzinstrumente und Nettingvereinbarungen

Derivative Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet:

31.12.2020 31.12.2019
(in T EUR) Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- ---
Aktiva
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 292.324 5.035 424.452 3.856
Währungsderivate eingebunden in „Cash-Flow-Hedge" 7.613 145 - -
Summe 299.937 5.180 424.452 3.856
Passiva
Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 420.001 6.687 486.577 5.513
Währungsderivate eingebunden in „Cash-Flow-Hedge" - - - -
Summe 420.001 6.687 486.577 5.513

Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung

Hier werden Derivate ausgewiesen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und nicht in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung eingebunden sind. Somit werden hier derivative Finanzinstrumente erfasst, die im Rahmen des Finanzrisikomanagements zur Absicherung von Währungsrisiken dienen, für die jedoch die Erfüllung der Hedge Accounting Anforderungen gemäß IFRS 9 nicht dokumentiert ist (ökonomische Hedges). Die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts wird ergebniswirksam erfasst.

Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller Sicherungsbeziehung

Zum 31. Dezember 2020 sind im Konzern Währungsderivate mit einem Volumen von 7.631 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) als „Cash-Flow-Hedges" designiert. Bei den zugehörigen Grundgeschäften handelt es sich um zukünftige Zahlungseingänge in Fremdwährung aus Absatzgeschäften.

Die Rücklagen für die Absicherung von Zahlungsströmen sowie für die Kosten der Absicherung betragen zum 31. Dezember 2020 in Summe 145 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Im Geschäftsjahr 2020 wurden Veränderungen im beizulegenden Zeitwert der Sicherungsinstrumente in Höhe von 145 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) im kumuliertem sonstigen Konzernergebnis erfasst.

Im aktuellen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Beträge, aus den Rücklagen für die Absicherung von Zahlungsströmen sowie für die Kosten der Absicherung, in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Das gleiche gilt auch für Umbuchungen in die Anschaffungskosten von Vorräten.

Zum 31. Dezember 2020 wurden keine Derivate als „Fair-Value-Hedges" designiert. Dies gilt auch für das Vorjahr.

Nettingvereinbarungen

Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Im Falle eines Kreditereignisses - beispielsweise Verzug - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und eine Abrechnung auf saldierter Basis erstellt.

In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamt-Konzerns Nettingvereinbarungen bestehen:

(in T EUR) Bruttobetrag der erfassten finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Zugehörige Beträge in der Bilanz, die nicht saldiert werden Nettobeträge
31.12.2020
Forderungen aus Derivaten 4.857 4.857 3.155 1.702
Verbindlichkeiten aus Derivaten 6.316 6.316 3.155 3.161
31.12.2019
Forderungen aus Derivaten 3.734 3.734 3.470 264
Verbindlichkeiten aus Derivaten 5.433 5.433 3.470 1.963

Der Ausweis der dargestellten Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. unter den finanziellen Verbindlichkeiten.

4. Unternehmensverkäufe

4.1 Veräußerte Unternehmen

Im Geschäftsjahr 2020 hat GEA folgende Unternehmen im Wege des Anteilsverkaufs veräußert:

Unternehmen Sitz Verkaufszeitpunkt Stimmrechtsanteil (in %)
Royal De Boer Stalinrichtingen B.V. Leeuwarden (Niederlande) 31. Dezember 2020 100,0
Japy Tech SAS (vormals GEA Farm Technologies Japy SAS) Saint-Apollinaire (Frankreich) 31. Dezember 2020 100,0

Am 31. Dezember 2020 hat GEA den Anteilsverkauf des niederländischen Unternehmens Royal de Boer Stalinrichtingen B.V., Leeuwarden, Niederlande, sowie des französischen Unternehmens GEA Farm Technologies Japy SAS, Saint-Apollinaire, Frankreich, vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile der beiden Unternehmen veräußert.

Beide Gesellschaften waren der Division Farm Technologies zugeordnet. Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. hat sich auf die Herstellung von Stalleinrichtungen, und die GEA Farm Technologies Japy SAS auf die Herstellung von Aggregaten, welche zur Lagerung und Kühlung von flüssigen Molkereiprodukten verwendet werden, spezialisiert. Durch die Veräußerung der beiden Gesellschaften konzentriert sich GEA im Bereich Farm Technologies nunmehr auf die Automatisierung und Digitalisierung von Melkanlagen und -prozessen.

Da durch den Verkauf beider Einheiten die Voraussetzungen des IFRS 10.B97 erfüllt sind und damit eine wirtschaftliche Gesamtwirkung erzielt wird, wurden beide Veräußerungsvorgänge als ein einziger Geschäftsvorfall bilanziert, und beide Gesellschaften zum 31.Oktober 2020 als eine Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 als „zur Veräußerung gehalten" klassifiziert. Der Kaufvertrag wurde am 4. November 2020 unterschrieben. Durch den Verkauf sind bei der GEA ein Entkonsolidierungsverlust von 6.057 T EUR sowie zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 11.374 T EUR entstanden. Die zusätzlichen Aufwendungen beinhalten neben Wertminderungen im Wesentlichen Transaktionskosten für Beratung und Anwälte, die in den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen werden. Bei dem Entkonsolidierungsverlust handelt es sich um eine vorläufige Größe, die auf Grundlage der bisher tatsächlich geflossenen Zahlungen ermittelt wurde, der endgültige Kaufpreis ist noch nicht final verhandelt. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Verkauf der Business Unit „Barn" Aufwendungen in Höhe von 17.431 T EUR als Restrukturierungsmaßnahmen erfasst (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 7.3).

4.2 Veräußerte Vermögenswerte und Schulden

Zum Verkaufszeitpunkt wurden folgende Vermögenswerte und Schulden veräußert:

(in T EUR) 2020
Sachanlagen -859
Sonstige immaterielle Vermögenswerte -203
Latente Steuern -34
Vorräte -9.022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -1.861
Ertragsteuerforderungen -430
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -937
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -1.015
Summe Aktiva -14.495
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 531
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 382
Latente Steuern 487
Kurzfristige Rückstellungen 445
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 1.323
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 185
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.678
Ertragsteuerverbindlichkeiten 74
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.196
Summe Passiva 9.301
Netto-Vermögenswerte und -Schulden -5.194
In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt -863
Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -1.015
Netto-Abflüsse an Zahlungsmitteln -1.878

5. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva

5.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:

(in T EUR) Grundstücke und Gebäude 1 Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe
01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 696.777 507.857 398.352 47.826 1.650.812
Kumulierte Abschreibungen -291.254 -381.077 -278.570 -1.636 -952.537
Nettobuchwert 405.523 126.780 119.782 46.190 698.275
Veränderungen in 2019
Zugänge 52.376 17.755 48.663 35.654 154.448
Abgänge -2.721 -563 -1.017 -1.508 -5.809
Abschreibungen -52.808 -26.054 -46.601 -167 -125.630
Wertminderungen -366 -781 -121 -167 -1.435
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 8 74 277 - 359
Währungsumrechnung 1.876 583 360 582 3.401
Sonstige Änderungen 9.677 12.444 2.296 -27.301 -2.884
Nettobuchwert 31.12.2019 413.565 130.238 123.639 53.283 720.725
01.01.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 739.838 527.976 433.394 55.170 1.756.378
Kumulierte Abschreibungen -326.273 -397.738 -309.755 -1.887 -1.035.653
Nettobuchwert 413.565 130.238 123.639 53.283 720.725
Veränderungen in 2020
Zugänge 26.935 13.294 47.877 18.414 106.520
Abgänge -1.624 -1.203 -253 -1.916 -4.996
Abschreibungen -52.511 -25.681 -48.231 -1.274 -127.697
Wertminderungen - - - -7.058 -7.058
Umgliederung in „zur Veräußerung gehalten" -11.936 -6.265 -5.446 -437 -24.084
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 34 -38 -1 27 22
Währungsumrechnung -10.560 -2.960 -2.412 -979 -16.911
Sonstige Änderungen 2 6.591 3.490 2.902 -31.713 -18.730
Nettobuchwert 31.12.2020 370.494 110.875 118.075 28.347 627.791
31.12.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 710.799 493.649 424.329 31.850 1.660.627
Kumulierte Abschreibungen -340.305 -382.774 -306.254 -3.503 -1.032.836
Nettobuchwert 370.494 110.875 118.075 28.347 627.791

1) Anpassung der Vorjahreswerte. Die Anpassung ist darauf zurückzuführen, dass die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nicht mehr gesondert ausgewiesen werden.

2) In den Anlagen im Bau hat eine Umgliederung in Höhe von 16.399 T EUR in die vertragsbasierten immateriellen Vermögenswerte stattgefunden.

Leasing

Nachfolgend werden die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und deren Veränderungen während der Berichtsperiode dargestellt.

(in T EUR) Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Fahrzeuge
01.01.2020
Nettobuchwert 136.584 1.156 1.870 39.829
Veränderungen in 2020
Zugänge 21.269 143 1.167 17.827
Abgänge -1.530 - -3 -282
Abschreibungen -37.332 -469 -1.214 -20.875
Umgliederung in „zur Veräußerung gehalten" -838 -44 -336 -
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse - - -4 -13
Währungsumrechnung -5.503 -14 -64 -1.330
Sonstige Änderungen 120 - 245 -377
Nettobuchwert 31.12.2020 112.770 772 1.661 34.779
(in T EUR) Computer Hardware Sonstige IT Ausstattung Summe
01.01.2020
Nettobuchwert 80 4.301 183.820
Veränderungen in 2020
Zugänge 265 6.741 47.412
Abgänge - - -1.815
Abschreibungen -98 -2.961 -62.949
Umgliederung in „zur Veräußerung gehalten" - - -1.218
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse - - -17
Währungsumrechnung - - -6.911
Sonstige Änderungen - - -12
Nettobuchwert 31.12.2020 247 8.081 158.310

In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

(in T EUR) 01.01.2020 - 31.12.2020
Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten 4.086
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 2.917
Aufwand für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte 3.182
Aufwand aus variablen Leasingzahlungen 2.836

In der Kapitalflussrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 75.383

Die nachfolgende Tabelle zeigt zukünftig mögliche Leasingzahlungen, welche nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag berücksichtigt sind, für den Fall, dass

Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen werden, für welche die Inanspruchnahme zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als "nicht hinreichend sicher" beurteilt wird.
Kündigungsoptionen nicht in Anspruch genommen werden, für welche die Inanspruchnahme zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als "hinreichend sicher" beurteilt wird.
(in T EUR)
2021 2022 2023 2024 2025
--- --- --- --- --- ---
Mögliche zusätzliche Zahlungen durch die Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen 1.695 2.471 4.905 4.521 6.202
Mögliche zusätzliche Zahlungen durch nicht genutzte Kündigungsoptionen * 2.224 1.925 1.236 1.166 896

*) Im Falle von unbefristeten, sich automatisch verlängernden Verträgen wird bei Annahme der Nicht-Inanspruchnahme einer Kündigungsoption eine Verlängerung der Laufzeit von einem Jahr angenommen.

Für Zeiträume nach dem 31.12.2025 wären zusätzlich Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 32,1 Mio. EUR möglich, sofern zukünftig sämtliche Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen werden würden, welche zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als nicht hinreichend sicher beurteilt werden. Aus der Nichtinanspruchnahme von zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als hinreichend sicher beurteilten Kündigungsoptionen könnten sich für diesen Zeitraum zusätzliche Leasingzahlungen in Höhe von ca. 2,6 Mio. EUR ergeben.

Im Zusammenhang mit Covid-19 entstandene Mietkonzessionen, die nicht als Modifikation des Leasingverhältnisses dargestellt werden, betreffen Leasingverhältnisse für Immobilien und Fahrzeuge. Die hieraus resultierenden Effekte werden als negative variable Leasingzahlungen erfasst und betragen ca. 305 T EUR.

Als Leasinggeber vermietet GEA Immobilien. Die zugrundeliegenden Leasingverhältnisse wurden als operative Leasingverhältnisse eingestuft (vgl. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien).

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt zum Stichtag 2.173 T EUR (Vorjahr 2.201 T EUR). Davon entfallen 1.879 T EUR (Vorjahr 1.879 T EUR) auf Grundstücke und 294 T EUR (Vorjahr 322 T EUR) auf Gebäude.

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 6.280 T EUR (Vorjahr 5.000 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen.

Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

(in T EUR) 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Mieterträge 835 816
Abschreibungen -23 -76
Betriebliche Aufwendungen -210 -219
davon für Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden -210 -219
Summe 602 521

5.2 Goodwill

Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Goodwill tragenden Divisionen:

(in T EUR) BA Equipment (ohne Pavan) BA Solutions Pavan Separation & Flow Technologies Liquid & Powder Technologies
Buchwert zum 31.12.2018 1.126.683 628.607 - - -
Reallokation -247.589 - 247.589 - -
Wertminderungen - - -247.589 - -
Währungsumrechnung 2.733 1.747 - - -
Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" - - - - -
Buchwert zum 31.12.2019 881.827 630.354 - - -
Reallokation -881.827 -630.354 - 834.652 212.132
Wertminderungen - - - - -
Währungsumrechnung - - - - -
Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" - - - - -
Buchwert zum 31.12.2020 - - - 834.652 212.132
(in T EUR) Food & Healthcare Technologies Farm Technologies Refrigeration Technologies Summe
Buchwert zum 31.12.2018 - - - 1.755.290
Reallokation - - - -
Wertminderungen - - - -247.589
Währungsumrechnung - - - 4.480
Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" - - - -
Buchwert zum 31.12.2019 - - - 1.512.181
Reallokation 170.095 120.704 174.598 -
Wertminderungen - - - -
Währungsumrechnung - - - -
Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" - - -10.108 -10.108
Buchwert zum 31.12.2020 170.095 120.704 164.490 1.502.073

Werthaltigkeitstest

Infolge der im Geschäftsjahr 2020 geänderten Steuerung wurde unmittelbar vor der Reallokation des Goodwills die Werthaltigkeit der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Business Area Equipment (ohne Pavan) und Business Area Solutions zum 1. Januar 2020 überprüft. Der Werthaltigkeitstest hat dabei keinen Hinweis auf einen Wertminderungsbedarf des Goodwills gegeben. Im Anschluss wurde die Werthaltigkeit des Goodwills im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests zum 31. Oktober 2020 auf Divisionsebene überprüft, da die fünf Divisionen nach der Reallokation Goodwill tragende Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten darstellen. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests wurden die erzielbaren Beträge der Goodwill tragenden Divisionen jeweils ihren

Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt.

Der erzielbare Betrag dieser Einheiten wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe der „Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der vom Vorstand aufgestellten, konsolidierten Budget- und Mittelfristplanung ein. Diese umfasst neben den Monaten November und Dezember des Geschäftsjahres 2020 noch das Budget für das Jahr 2021 sowie zwei weitere Planjahre. Die entsprechenden Planwerte wurden auf Basis eines „Bottom-up"-Ansatzes entwickelt. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,0 Prozent (Vorjahr 1,0 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen GEA tätig ist.

Der Planung liegt die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zugrunde. Die Planungsprämissen berücksichtigen insbesondere Erwartungen bezüglich der Umsatzentwicklung und EBITDA vor Restrukturierungsaufwand sowie der zukünftigen Absatzmärkte. Bei dem für die einzelnen Bereiche geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt. Zukünftige Unternehmensakquisitionen werden in der Planung nicht berücksichtigt. Über den Planungszeitraum wird ein je nach Division leicht bis deutlich steigendes EBITDA vor Restrukturierungsaufwand unterstellt. Im Rahmen der Bewertung wurden zudem Effekte aus den Folgen der Corona-Pandemie (Covid-19) berücksichtigt.

Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von -0,10 Prozent (Vorjahr 0,00 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 7,50 Prozent (Vorjahr 8,00 Prozent). Darüber hinaus werden für die Bewertungsobjekte individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden den Goodwill tragenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechend spezifische Steuersätze, Länderrisikoprämien sowie Inflationsdifferentiale zugeordnet.

Die Zahlungsströme der einzelnen Divisionen werden mit den folgenden Zinssätzen diskontiert:

31.10.2020 31.10.2019
(%) Diskontierungszinssatz (nach Steuern) Diskontierungszinssatz (vor Steuern) Diskontierungszinssatz (nach Steuern) Diskontierungszinssatz (vor Steuern)
--- --- --- --- ---
Separation & Flow Technologies 8,44 11,29
Liquid & Powder Technologies 8,64 11,46
Food & Healthcare Technologies 7,73 10,41
Farm Technologies 7,77 10,31
Refrigeration Technologies 8,12 10,21
BA Equipment (ohne Pavan) 8,01 10,81
BA Solutions 7,29 9,21
Pavan 9,00 10,69

Die für den Goodwill durchgeführten Werthaltigkeitstests bestätigten dessen Werthaltigkeit. Auch bei einer für möglich erachteten Änderung der genannten Parameter würde es bei keiner der aufgeführten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu einer Wertminderung kommen. Demnach konnte die Werthaltigkeit des Goodwills auch mit zum 31. Dezember 2020 aktualisierten Kapitalmarktparametern bestätigt werden.

5.3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt:

(in T EUR) Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte
01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 128.691 299.897 124.500
Kumulierte Abschreibungen -22.026 -183.037 -99.920
Nettobuchwert 106.665 116.860 24.580
Veränderungen in 2019
Zugänge - - 6.086
Abgänge - - -13
Abschreibungen -944 -21.315 -10.503
Wertminderungen -8.304 -334 -20
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse - - -
Währungsumrechnung 863 204 96
Sonstige Änderungen - - 272
Nettobuchwert 31.12.2019 98.280 95.415 20.498
01.01.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 120.729 288.080 128.857
Kumulierte Abschreibungen -22.449 -192.665 -108.359
Nettobuchwert 98.280 95.415 20.498
Veränderungen in 2020
Zugänge - - 11.417
Abgänge -24 - -22
Abschreibungen -956 -19.983 -8.642
Wertminderungen -4.638 -1.867 -728
Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" -9.259 - -
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse - - 120
Währungsumrechnung -386 -137 -1.306
Sonstige Änderungen * - - 16.769
Nettobuchwert 31.12.2020 83.017 73.428 38.106
31.12.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 107.692 278.812 151.793
Kumulierte Abschreibungen -24.675 -205.384 -113.687
Nettobuchwert 83.017 73.428 38.106
(in T EUR) Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Summe
01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 166.760 286.902 1.006.750
Kumulierte Abschreibungen -93.232 -125.863 -524.078
Nettobuchwert 73.528 161.039 482.672
Veränderungen in 2019
Zugänge 5.567 39.294 50.947
Abgänge -34 -208 -255
Abschreibungen -10.710 -33.155 -76.627
Wertminderungen -3.744 -19.630 -32.032
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 6 - 6
Währungsumrechnung 418 75 1.656
Sonstige Änderungen 1.120 1.563 2.955
Nettobuchwert 31.12.2019 66.151 148.978 429.322
01.01.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 168.724 321.092 1.027.482
Kumulierte Abschreibungen -102.573 -172.114 -598.160
Nettobuchwert 66.151 148.978 429.322
Veränderungen in 2020
Zugänge 3.576 30.789 45.782
Abgänge -38 -207 -291
Abschreibungen -8.848 -30.783 -69.212
Wertminderungen -484 -21.129 -28.846
Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" -474 -2.653 -12.386
Änderungen im Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse 6 - 126
Währungsumrechnung 97 367 -1.365
Sonstige Änderungen * -1.011 2.957 18.715
Nettobuchwert 31.12.2020 58.975 128.319 381.845
31.12.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 157.196 344.480 1.039.973
Kumulierte Abschreibungen -98.221 -216.161 -658.128
Nettobuchwert 58.975 128.319 381.845

*) In den vertragsbasierten immateriellen Vermögenswerten hat eine Umgliederung aus den Anlagen im Bau in Höhe von 16.399 T EUR stattgefunden.

Die Zugänge bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten entfallen überwiegend auf die Divisionen Farm Technologies sowie Food & Healthcare Technologies. In der Division Farm Technologies sind insbesondere Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens und automatisierten Fütterns aktiviert worden. In der Division Food & Healthcare Technologies resultieren die Zugänge im Wesentlichen aus Entwicklungen im Bereich von Thermoforming sowie von Slicern.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Umgliederung aus den Sachanlagen (Anlagen im Bau) in die vertragsbasierten immateriellen Vermögenswerte, im Zusammenhang mit dem „Global SAP"-Projekt, in Höhe von 16.399 T EUR vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 129.004 T EUR (Vorjahr 127.854 T EUR). In diesen Zahlen sind zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 13.974 T EUR (Vorjahr 16.794 T EUR) enthalten, die in den Herstellungskosten ausgewiesen werden. Weitere Details finden Sie im Konzernlagebericht im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt „Forschung und Entwicklung".

Die Wertminderung der marktbezogenen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 4.638 T EUR entfällt vollständig auf Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer und wird weiter unten in diesem Kapitel erläutert.

Die Wertminderung der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte resultiert aus der Abschreibung selbsterstellter Technologien sowie selbsterstellter Software im Zusammenhang mit einer zentralen ERP-Lösung.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 69.212 T EUR (Vorjahr 76.627 T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.

Für ausschließlich marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 73.376 T EUR (Vorjahr 87.646 T EUR) wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt, weshalb keine Hinweise hinsichtlich einer begrenzten Nutzungsdauer vorliegen. Folglich werden diese Marken mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Für diesen Zweck wird wie im Vorjahr zunächst der Nutzungswert auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft, zu der die Marke gehört. Im Rahmen des Marken-Werthaltigkeitstests stellt die erworbene Gesellschaft die zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Hinsichtlich der wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des Nutzungswertes wird auf die Ausführungen zum Goodwill Werthaltigkeitstest (vgl. Abschnitt 5.2) verwiesen.

Die Aufteilung der Buchwerte der erworbenen Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie die im Werthaltigkeitstest verwendeten Diskontierungssätze werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Den sonstigen Marken zugeordnete Gesellschafts- oder Produktnamen beliefen sich jeweils auf weniger als 10 Prozent des Gesamtwerts aller immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.

31.10.2020
Marke Buchwert Diskontierungszinssatz (nach Steuern) Diskontierungszinssatz (vor Steuern)
--- --- --- ---
in T EUR in % in %
--- --- --- ---
Comas (Food & Healthcare Technologies) 15.598 9,32 12,93
Imaforni (Food & Healthcare Technologies) 11.350 9,32 12,93
Hilge (Separation & Flow Technologies) 10.035 7,89 11,27
Aseptomag (Separation & Flow Technologies) 9.047 6,15 7,79
Procomac (Liquid & Powder Technologies) 8.059 9,61 13,33
Sonstige 19.287 5,31-9,61 6,81-13,33
Summe 73.376
31.10.2019
Marke Buchwert Diskontierungszinssatz (nach Steuern) Diskontierungszinssatz (vor Steuern)
--- --- --- ---
in T EUR in % in %
--- --- --- ---
Comas (Food & Healthcare Technologies) 15.598 8,44 11,11
Imaforni (Food & Healthcare Technologies) 11.350 8,44 11,11
Hilge (Separation & Flow Technologies) 10.035 7,58 10,83
Aseptomag (Separation & Flow Technologies) 9.004 6,27 8,00
Procomac (Liquid & Powder Technologies) 8.059 8,44 11,11
Sonstige 33.600 6,08-8,45 7,79-11,74
Summe 87.646

Sofern der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert liegt, wird die Werthaltigkeit der Marke auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung (Fair Value Hierarchie Level 3) mithilfe eines Lizenzpreisanalogierverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die GEA aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Budget- und Mittelfristplanung ab, die vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen wurde. Die unterstellten Lizenzraten werden aus verfügbaren Informationen abgeleitet und beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,0 Prozent bis 1,0 Prozent (Vorjahr 0,2 Prozent bis 1,0 Prozent). Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit dem markenspezifischen Diskontierungszinssatz nach Steuern abgezinst.

Der zum Jahresende durchgeführte Werthaltigkeitstest hat zu einer Abwertung der sonstigen Marken in Höhe von 4.638 T EUR (Vorjahr 2.862 T EUR) geführt, welche im Wesentlichen auf eine Marke (4.238 T EUR) entfällt, die der Division Food & Healthcare Technologies zuzuordnen ist. Diese wurde in voller Höhe wertgemindert. Dementsprechend lag der erzielbare Betrag, welcher den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten darstellt, bei 0 T EUR.

5.4 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen 32.384 31.224
Beteiligung an at-equity bewerteten Unternehmen 5.195 5.672
Sonstige Beteiligungen 244 244
Sonstige Wertpapiere 8.351 8.963
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen 9 409
Derivative Finanzinstrumente 343 156
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.075 3.671
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 51.601 50.339
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen 11.189 8.452
Derivative Finanzinstrumente 4.837 3.700
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 44.598 70.686
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 60.624 82.838
Summe 112.225 133.177

Zum 31. Dezember 2020 weist GEA die Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten aus. Im Vorjahr wurden diese in der Bilanz noch gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus erfolgt der Ausweis von sonstigen Forderungen gegen Finanzbehörden sowie Rechnungsabgrenzungsposten zum 31. Dezember 2020 nicht mehr unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Diese werden gesondert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen, welche im Konzernanhang Nr. 5.5 dargestellt sind. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

Bei den at-equity bewerteten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Joint Ventures.

Angaben zu Kreditrisiken hinsichtlich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie weitere Informationen zu den derivativen Finanzinstrumenten finden Sie im Konzernanhang Nr. 3.

5.5 Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Rechnungsabgrenzungsposten 2.390 2.309
Sonstige Forderungen gegen Finanzbehörden 209 209
Sonstige langfristige Vermögenswerte 2.599 2.518
Rechnungsabgrenzungsposten 41.428 32.829
Sonstige Forderungen gegen Finanzbehörden 72.443 71.456
Übrige sonstige Vermögenswerte 7 -
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 113.878 104.285
Summe 116.477 106.803

Zum 31. Dezember 2020 weist GEA die sonstigen Vermögenswerte gesondert aus. Im Vorjahr wurden diese unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten dargestellt. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

5.6 Vorräte

Die Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 128.358 148.567
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 154.701 170.242
Anlagen für Dritte im Bau 13.347 17.494
Fertige Erzeugnisse und Waren 261.803 320.865
Geleistete Anzahlungen 65.591 83.945
Vertragserlangungskosten 13 87
Summe 623.813 741.200

Der Betrag der Vorräte, der im Geschäftsjahr 2020 als Aufwand erfasst wurde, beträgt 2.906 Mio. EUR (Vorjahr 3.135 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 10.239 T EUR (Vorjahr 21.696 T EUR). Vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte wurden in der laufenden Berichtsperiode aufgrund verringerter Bruttobestände und nach einer Änderung von Einschätzungen in Höhe von 13.255 T EUR (Vorjahr 982 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. Der Betrag der Vertragserlangungskosten, der in den Herstellungskosten enthalten ist, beträgt im Berichtsjahr 70 T EUR (Vorjahr 160 T EUR).

5.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 725.508 898.782
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen 18.583 16.296
Summe 744.091 915.078

Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 3.370 T EUR (Vorjahr 13.790 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden.

Die Summe der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 80.744 T EUR (Vorjahr 70.006 T EUR). Weitere Angaben zu Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden Sie unter den Erläuterungen im Konzernanhang Nr. 3.

5.8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Frei verfügbare Mittel 821.738 354.179
Beschränkt verfügbare Mittel 114 380
Summe 821.852 354.559

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um hinterlegte Bankguthaben.

Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum bei marktüblichen 0,0 Prozent (Vorjahr 0,0 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende liegt bei -0,2 Prozent (Vorjahr 0,0 Prozent).

5.9 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden

Zum 31. Dezember 2020 werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 44.455 T EUR (Vorjahr 158 T EUR) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den im Folgenden beschriebenen Verkauf der Bock-Gruppe.

Verkauf der Bock-Gruppe

Am 21. September 2020 hat GEA mit der NORD Holding einen Kaufvertrag über die Unternehmensgruppe Bock geschlossen. Zu der Bock-Gruppe gehören 100% der Anteile der GEA Bock GmbH, Frickenhausen, Deutschland, GEA Bock Czech s.r.o., Stribro, Tschechien, und GEA Refrigeration India Pvt. Ltd.; Vadodara, Indien, welche allesamt im Rahmen des Anteilsverkaufs übertragen werden. Ebenfalls gehen, zur Bock-Gruppe gehörende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd., Suzhou, China, als Asset Deal an die Käuferin über. Die Bock-Gruppe ist der Division Refrigeration Technologies zugeordnet und fertigt Kompressoren für stationäre und transportbezogene Kühlanwendungen. Alle zugehörigen Vermögenswerte in Höhe von 44.309 T EUR und Schulden in Höhe von 27.383 T EUR bilden eine Veräußerungsgruppe und wurden in die Kategorie „zur Veräußerung gehalten" klassifiziert. In diesem Zusammenhang wurden außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von 13.536 T EUR (inkl. allokiertem Goodwill in Höhe von 10.108 T EUR) erfasst.

Der Veräußerungsgruppe sind im sonstigen Ergebnis kumulative Aufwendungen in Höhe von 8.096 T EUR zugeordnet. Der Abschluss des Verkaufs erfolgte am 26. Februar 2021.

Die folgenden Vermögenswerte und Schulden wurden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert:

(in T EUR) 31.12.2020
Sachanlagen 15.630
Goodwill 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 10.267
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 56
Latente Steuern 207
Langfristige Vermögenswerte 26.160
Vorräte 15.762
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 789
Ertragsteuerforderungen 449
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1.043
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 106
Kurzfristige Vermögenswerte 18.149
Summe Aktiva * 44.309
(in T EUR) 31.12.2020
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 18.513
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 517
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 27
Latente Steuern 17
Langfristige Schulden 19.074
Kurzfristige Rückstellungen 1.099
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 1.623
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.128
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.227
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 243
Ertragsteuerverbindlichkeiten 306
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 683
Kurzfristige Schulden 8.309
Summe Schulden * 27.383

* Die Positionen beinhalten keine Vermögenswerte und Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen

6. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva

6.1 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 520.376 T EUR (Vorjahr 520.376 T EUR). Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 180.492.172 (Vorjahr 180.492.172) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt.

Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt gerundet 2,88 EUR (Vorjahr 2,88 EUR).

Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt.

Genehmigtes Kapital

(in T EUR) Beschluss der Hauptversammlung Laufzeit bis Betrag in T EUR
Genehmigtes Kapital I 20. April 2017 19. April 2022 77.000
Summe 77.000

Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Bedingtes Kapital

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlung 16. April 2015 51.904 51.904
Summe 51.904 51.904

Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 1.217.861 T EUR.

Gewinnrücklagen und Konzernergebnis

Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten.

Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgeblich.

Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis

Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen sowie der effektive Teil der Wertänderung der als „Cash-Flow-Hedge" designierten Derivate.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Es bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften der GEA in Höhe von 418 T EUR (Vorjahr 421 T EUR).

Kapitalmanagement

Das wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit.

Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet.

Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand der GEA sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert.

Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist das in der GEA Group Aktiengesellschaft beheimatete zentrale Finanzmanagement dafür zuständig, Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie der GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund.

Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing). Die Nettoverschuldung für den Gesamt-Konzern wird dabei wie folgt ermittelt:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -167.701 -74.343
Schuldscheindarlehen -251.882 -251.796
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 821.852 354.559
Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 402.269 28.420
Eigenkapital 1.921.449 2.090.094
Eigenkapitalquote 33,8% 36,6%
Gearing -20,9% -1,4%

Die Nettoliquidität ist im Laufe des Geschäftsjahres um 373.849 T EUR gestiegen, sodass diese zum 31. Dezember 2020 402.269 T EUR betrug.

Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bewertungen für GEA lauten wie folgt:

2020 2019
Agentur Rating Ausblick Rating Ausblick
--- --- --- --- ---
Moody's Baa2 negativ Baa2 negativ
Fitch BBB- stabil BBB negativ

Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des „BBB" Bereichs ergeben sich für die Finanzierung der GEA gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit der GEA und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher.

6.2 Rückstellungen

Die Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2020 sind in der untenstehenden Tabelle abgebildet:

(in T EUR) Garantien, Gewährleist ungen Finanzgara ntien Prozessrisiken Nachlaufen de Kosten
Bestand am 01.01.2020 68.381 2.623 11.474 45.868
davon langfristig 7.519 - 5.518 2.043
davon kurzfristig 60.862 2.623 5.956 43.825
Zuführung 33.639 - 8.007 34.615
Verbrauch -18.016 -209 -2.223 -23.292
Auflösung -5.250 - -6.650 -6.564
Konsolidierungskreisänderungen - - - -
Aufzinsung und Zinssatzänderung - - - -
Währungsdifferenzen -2.225 -1 -437 -704
Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" -443 - -258 -
Bestand am 31.12.2020 76.086 2.413 9.913 49.923
davon langfristig 9.165 - 1.701 1.031
davon kurzfristig 66.921 2.413 8.212 48.892
(in T EUR) Umweltsch utz, Bergbau Drohverluste Sonstige Rückstellungen Rückstellungen
Bestand am 01.01.2020 83.822 9.072 81.300 302.540
davon langfristig 83.754 1.610 24.212 124.656
davon kurzfristig 68 7.462 57.088 177.884
Zuführung 13.383 1.249 59.388 150.281
Verbrauch -1.853 -6.428 -34.489 -86.510
Auflösung -384 -586 -6.086 -25.520
Konsolidierungskreisänderungen - - -114 -114
Aufzinsung und Zinssatzänderung 8.387 - 301 8.688
Währungsdifferenzen -4 -306 -2.218 -5.895
Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" - - -2.336 -3.037
Bestand am 31.12.2020 103.351 3.001 95.746 340.433
davon langfristig 101.151 31 19.683 132.762
davon kurzfristig 2.200 2.970 76.063 207.671

Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen

Die Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde.

GEA erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen regelmäßig im kommenden Jahr zu begleichen.

Rückstellungen für Finanzgarantien

Die Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2020 sind durch Verbrauch bedingt.

Prozessrisiken

Es werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften der GEA gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse beruht auf der besten Einschätzung von Rechtsexperten.

Nachlaufende Kosten

Unter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres.

Umweltschutz, Bergbau

Unter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten sowie für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen ausgewiesen. Aufgrund besserer Erkenntnisse, die sich im Geschäftsjahr 2020 ergeben haben, hat GEA seine Erwartungen hinsichtlich künftiger Zahlungsmittelabflüsse für Verpflichtungen aus Umweltschutz und Bergbau angepasst. Dies ist der wesentliche Grund für die Zuführung der Rückstellungen in Höhe von 13.383 T EUR, welche in Höhe von 2.600 T EUR das Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen belastet hat. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist juristisch noch nicht geklärt. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2050 hinaus.

Rückstellungen für Drohverluste

Diese Position enthält im Wesentlichen drohende Verluste, die auf Kundenverträge zurückgehen, für welche eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15 vorgenommen wird. Sobald ein drohender Verlust bekannt wird, wird dieser sofort in seiner erwarteten Höhe angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. In den sonstigen Rückstellungen sind zum 31. Dezember 2020 Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne des IAS 37 in Höhe von 1,7 Mio. EUR (Vorjahr 4,1 Mio. EUR) enthalten.

6.3 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern

Die Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2020 31.12.2019
Verpflichtungen aus Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen 842.346 837.295
davon leistungsorientierte Pensionspläne 6.3.1 828.715 822.574
davon Krankenrestkostenversicherungen 6.3.1 13.499 14.578
davon beitragsorientierte Pensionspläne 6.3.2 132 143
Sonstige pensionsähnliche Verpflichtungen 2.475 2.380
Altersteilzeit 10.194 9.439
Jubiläumszuwendungen 10.565 10.414
Sozialplan und Abfindungen 14.981 505
Übrige Personalverpflichtungen 7.999 6.167
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 888.560 866.200
Sozialplan und Abfindungen 21.956 48.315
Rückständiger Urlaub und Guthaben Gleitzeit/Überstunden 59.926 63.778
Gratifikationen und Tantiemen 115.730 105.899
Übrige Personalverpflichtungen 22.696 17.222
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 220.308 235.214
Summe Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 1.108.868 1.101.414

Der Rückgang der kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ist im Wesentlichen auf die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne des IAS 37 zurückzuführen. Auch der Anstieg der langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern steht in direktem Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne des IAS 37. Zum 31.12.2020 belaufen sich die für mit diesen Restrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang stehenden Abfindungsverpflichtungen gebildeten Rückstellungen auf 32.640 T EUR (Vorjahr 44.283 T EUR), von denen 17.743 T EUR (Vorjahr 44.023 T EUR) unter den kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ausgewiesen werden.

6.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen

Im Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert.

Des Weiteren werden die Daten inklusive „zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden" dargestellt. Sofern eine Überleitung zu Posten des Abschlusses erforderlich ist, wird diese in einer separaten Zeile als Umgliederung als „zur Veräußerung gehalten" gezeigt.

Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 durch Aktuare bewertet.

Leistungsorientierte Pensionspläne

GEA bietet für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen an, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne.

Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen.

GEA sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und, soweit geeignet, an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. GEA beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind.

Nach Einschätzung der GEA resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen.

Pensionszusagen in Deutschland

In Deutschland gewährt GEA einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen.

In der allgemeinen Versorgung besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Bei dieser Zusage werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst.

Im Rahmen der neuen Führungskräfteversorgung werden Leistungen aus einer vermögensgedeckten Zusage in Form eines leistungsorientierten Plans gewährt. Das gebildete Planvermögen wird unter Nutzung einer Vermögenstreuhand (Contractual Trust Arrangement, CTA) verwaltet und in Mischfonds angelegt.

Die vom Arbeitgeber zu leistenden Einzahlungen in das Planvermögen sind vom Fixgehalt der Anspruchsberechtigten abhängig. Darüber hinaus können die Versorgungsberechtigten optional im Wege der Gehaltsumwandlung Eigenbeiträge leisten. Die Versorgungsberechtigten haben Anspruch auf die aus dem Planvermögen erwirtschafteten Erträge. Zudem besteht eine nominale Beitragsgarantie.

Neben den aktuell offenen Zusagen bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Zudem bestehen Zusagen aus der alten Führungskräfteversorgung, die seit Ende des Geschäftsjahres 2014 für Neu-Eintritte geschlossen ist. Die aus der alten Führungskräfteversorgung stammenden Leistungen nach Pensionierung werden mit 1 Prozent jährlich angepasst.

Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert.

Pensionszusagen im Ausland

Die Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA und Großbritannien.

In den USA bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient. Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Plans erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das „Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz („MAP-21") geändert.

In Großbritannien bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Plans wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt.

Krankenrestkostenversicherungen

Neben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. In Deutschland werden keine neuen Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen hier im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht GEA in diesen Zusagen kein besonderes Risiko.

Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen betreffen überwiegend Deutschland.

Rückstellungen und Finanzierungsstatus

Der Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

31.12.2020 31.12.2019
(in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Geschäftsjahres 815.790 153.943 744.852 149.517
Laufender Dienstzeitaufwand 14.604 2.881 11.865 2.550
Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen 7.991 3.166 12.380 4.191
Arbeitnehmerbeiträge - 402 - 418
Neubewertungen des Anwartschaftsbarwertes 42.091 5.818 77.304 14.674
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Änderung der demografischen Annahmen - -730 - -662
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen 39.899 8.815 77.531 15.071
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Erfahrungsanpassungen 2.192 -2.267 -227 265
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - 1.223 - -73
Gewinne und Verluste aus Abgeltungen -930 - -28 -1.389
Auszahlungen ohne Abgeltungen -31.757 -10.116 -30.428 -9.338
Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen -8.621 - -155 -10.663
Vermögensübertragungen 7.333 1.125 - -
Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen - -1.228 - -
Andere Konsolidierungskreisänderungen 44 - - 808
Währungsdifferenzen - -8.361 - 3.248
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 846.545 148.853 815.790 153.943
Planvermögen zum Zeitwert zu Beginn des Geschäftsjahres 42.423 91.754 36.053 93.479
Zinserträge auf Planvermögen 439 2.009 644 2.614
Arbeitgeberbeiträge 4.613 6.347 5.223 4.375
Arbeitnehmerbeiträge - 402 - 418
Neubewertung: Den Zinsertrag unterschreitender bzw. übersteigender Ertrag aus Planvermögen 1.003 4.634 1.495 6.938
Auszahlungen ohne Abgeltungen -452 -7.923 -837 -7.787
Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen -6.556 - -155 -10.663
Vermögensübertragungen 3.302 319 - -
Währungsdifferenzen - -5.539 - 2.380
Planvermögen zum Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres 44.772 92.003 42.423 91.754
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) 801.773 56.850 773.367 62.189
Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" -18.513 - - -
Nettobilanzbetrag (Saldo) 783.260 56.850 773.367 62.189
davon Nettovermögenswert - 2.113 - 1.603
davon Nettoschuld 783.260 58.963 773.367 63.792

Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
(in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Nettobilanzbetrag (Saldo) zu Beginn des Geschäftsjahres 773.367 62.189 708.799 56.038
Veränderungen über Gewinn oder Verlust 21.226 5.261 23.573 2.665
Laufender Dienstzeitaufwand 14.604 2.881 11.865 2.550
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - 1.223 - -73
Gewinne und Verluste aus Abgeltungen -930 - -28 -1.389
Nettozinsen auf den Nettobilanzbetrag 7.552 1.157 11.736 1.577
Veränderung über OCI 41.088 1.184 75.809 7.736
Den Zinsertrag übersteigender Ertrag aus Planvermögen -1.003 -4.634 -1.495 -6.938
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Änderung der demografischen Annahmen - -730 - -662
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen 39.899 8.815 77.531 15.071
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Erfahrungsanpassungen 2.192 -2.267 -227 265
Zahlungswirksame Veränderungen -37.983 -8.540 -34.814 -5.926
Arbeitgeberbeiträge -4.613 -6.347 -5.223 -4.375
Auszahlungen ohne Abgeltungen -31.305 -2.193 -29.591 -1.551
Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen -2.065 - - -
Sonstige Veränderungen 4.075 -3.245 - 1.676
Vermögensübertragungen 4.031 806 - -
Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen - -1.228 - -
Andere Konsolidierungskreisänderungen 44 - - 808
Währungsdifferenzen - -2.823 - 868
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) 801.773 56.850 773.367 62.189
Umgliederung als „zur Veräußerung gehalten" -18.513 - - -
Nettobilanzbetrag (Saldo) 783.260 56.850 773.367 62.189

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen:

31.12.2020 31.12.2019
(in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 241.580 129.176 204.063 131.990
Planvermögen zum Zeitwert 44.772 92.003 42.423 91.754
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) der fondsfinanzierten Verpflichtungen 196.808 37.173 161.640 40.236
Anwartschaftsbarwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 604.965 19.677 611.727 21.953
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 604.965 19.677 611.727 21.953
Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) 801.773 56.850 773.367 62.189
Umgliederung als "zur Veräußerung gehalten" -18.513 - - -
Nettobilanzbetrag (Saldo) 783.260 56.850 773.367 62.189

Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen.

Erstattungsansprüche im Sinn des IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger:

31.12.2020 31.12.2019
(in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Aktive Mitarbeiter 287.878 61.631 273.825 65.219
Ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft 139.989 27.190 137.228 30.070
Leistungsempfänger 418.678 60.032 404.737 58.654
Gesamtverpflichtung 846.545 148.853 815.790 153.943

Planvermögen

Das Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2020 31.12.2019
(in Prozent) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Marktpreisnotierung in aktiven Märkten 53,7 86,1 38,1 86,1
Eigenkapitalinstrumente - 35,2 - 35,0
Schuldinstrumente 53,7 45,5 38,1 44,9
Sonstiges - 5,4 - 6,2
Keine Marktpreisnotierung in aktiven Märkten 46,3 13,9 61,9 13,9
Eigenkapitalinstrumente - 1,1 - 1,1
Schuldinstrumente - 0,6 - 0,8
Immobilien - 0,1 - 0,1
Versicherungen 45,2 11,9 60,3 11,8
Sonstiges 1,1 0,2 1,6 0,1
Summe Planvermögen 100,0 100,0 100,0 100,0

GEA hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt.

Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA und Großbritannien ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies eine der vorherrschenden Anlageformen für Planvermögen. Darüber hinaus wird in Deutschland ein Großteil des Planvermögens in Mischfonds angelegt, wobei die Verwaltung dieses Vermögens unter Nutzung einer externen Vermögenstreuhand erfolgt. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können.

Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt.

Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. GEA beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2021 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 4.700 T EUR und an die ausländischen Pläne von 5.572 T EUR erwartet.

Im Berichtsjahr 2020 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens 8.085 T EUR (Vorjahr 11.691 T EUR).

Versicherungsmathematische Parameter

Zum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet.

31.12.2020 31.12.2019
(in Prozent) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Abzinsungsfaktor 0,70 1,59 1,00 2,11
Inflation 1,70 1,09 1,70 1,19
davon abgeleitet: Lohn- und Gehaltssteigerungsrate 2,70 1,31 2,70 1,30
davon abgeleitet: Rentensteigerungsrate 1,48 0,25 1,46 0,28
davon abgeleitet: Steigerungsrate der Gesundheitsvorsorgeleistungen 3,45 6,61 3,45 6,92

Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von GEA in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und GEA bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzierungsstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen.

Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen der GEA. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet.

Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2020 wurden als Rechengrundlage die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners / einer 65-jährigen Altersrentnerin zum Bilanzstichtag auf Basis dieser Rechengrundlage beträgt 20,51 Jahre / 23,96 Jahre (Vorjahr 20,37 Jahre / 23,85 Jahre). Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet.

In der Berichtsperiode wurde das zur Ermittlung der Rechnungszinssätze verwendete Verfahren verfeinert: Aufgrund einer Umstellung bei Bloomberg wird nicht mehr das Bloomberg Industry Classification System, sondern das BCLASS-System als Basis für die Bestimmung des für die Zinsfestlegung maßgeblichen Portfolios hochwertiger Unternehmensanleihen herangezogen. Aus dieser Schätzungsänderung ergibt sich eine verfeinerte Bondsauswahl, welche zum 31. Dezember 2020 zu einer um etwa 57.000 T EUR geringeren Defined Benefit Obligation und entsprechend niedrigeren versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen führt.

Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen der GEA identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein.

(in T EUR) 31.12.2020
Anstieg (+)/ Verringerung (-) der DBO Deutschland Ausland
--- --- ---
Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte -64.440 -8.840
Verringerung der Inflation um 25 Basispunkte -18.324 -1.425

Eine Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr führt durchschnittlich zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um rund 4,35 Prozent.

Künftige Zahlungsströme

Für die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet:

(in T EUR) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 - 2030
Deutsche Pläne 34.680 33.851 32.994 33.634 35.552 168.462
Ausländische Pläne 9.350 7.586 7.190 7.501 8.091 39.975

Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Krankenrestkostenversicherungen beträgt:

31.12.2020 31.12.2019
(in Jahren) Deutschland Ausland Deutschland Ausland
--- --- --- --- ---
Duration 16,1 12,5 16,0 12,8

6.3.2 Beitragsorientierte Pensionspläne

Verschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sogenannte „Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei GEA, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Beiträge in Höhe von insgesamt 18.074 T EUR (Vorjahr 22.984 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von 69.108 T EUR (Vorjahr 74.789 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst.

Zwei landesweite, gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die Verpflichtung der Arbeitgeber aufgrund der Planbedingungen ausschließlich auf die Zahlung von Beiträgen beschränkt ist. Die Arbeitgeber haften weder für eine Unterdeckung noch partizipieren sie an einer etwaigen Überdeckung der Pläne.

Die Planbedingungen beider Pläne schreiben einen Mindestdeckungsgrad vor. Wird dieser Mindestdeckungsgrad unterschritten, muss der niederländischen Zentralbank ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrades können jedoch die Pensionsleistungen gekürzt oder die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden.

Der erste gemeinschaftliche Pensionsplan hat rund 600.000 Anspruchsberechtigte, von denen etwa 500 zur GEA gehören. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 Beiträge in Höhe von 3.121 T EUR (Vorjahr 2.025 T EUR) geleistet worden.

In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,4 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 500 zur GEA gehören. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 sind an diesen Pensionsplan Beiträge in Höhe von 3.802 T EUR (Vorjahr 3.508 T EUR) geleistet worden.

6.3.3 Aktienbasierte Vergütungspläne

Der Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2020 für den Gesamt-Konzern beträgt insgesamt 2.864 T EUR (Vorjahr 4.034 T EUR). Der Buchwert der Schulden des Gesamt-Konzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 6.909 T EUR (Vorjahr 4.059 T EUR).

Langfristige Aktienkurskomponente

Die langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Die letzte Tranche des Programms wurde im Geschäftsjahr 2019 aufgelegt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören.

Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).

Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 870 T EUR (Vorjahr 1.517 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 104 T EUR (Vorjahr 142 T EUR). Im Berichtsjahr 2020 erfolgte eine Auszahlung in Höhe von 15 T EUR (Vorjahr 141 T EUR). Hierbei handelt es sich um die Auszahlungen der Tranche 2017.

Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt:

2020 2019
Tranche 2019 Tranche 2019 Tranche 2018
--- --- --- ---
Aktienkurs (arithmetisches Mittel) (in EUR) 27,10 25,39 29,22
STOXX TMI IE (arithmetisches Mittel) (in Indexpunkten) 514,29 485,28 489,92
Risikoloser Zinssatz (in %) -0,727 -0,626 -0,686
Volatilität GEA-Aktie (in %) 42,55 35,96 35,96
Volatilität STOXX TMI IE (in %) 27,22 18,97 18,97
Korrelation GEA-Aktie mit STOXX TMI IE (in %) 73,60 52,55 52,55

Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt.

Performance Share Plan

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde im Rahmen des neuen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder, die diesem System zugestimmt haben, erstmalig eine Tranche unter dem Namen „Performance Share Plan" aufgelegt. Es handelt sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich. Hierbei wird den Vorstandsmitgliedern eine bestimmte Anzahl an virtuellen Performance Shares vorläufig gewährt.

Nach Ablauf eines dreijährigen Performance-Zeitraums werden die „Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt der Total Shareholder Return (TSR) der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex (STOXX® Europe TMI Industrial Engineering), sowie das EPS-Wachstum (Earnings per Share), adjustiert um Effekte aus Restrukturierungsaufwendungen und Transaktionen, wie viele virtuelle „Performance Shares" final zugeteilt werden:

Die TSR-Performance aller Vergleichsunternehmen wird in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich bestimmt. Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 100 Prozent der „Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des unteren Quartils oder unterhalb, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 200 Prozent der „Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert.

Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten „Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums.

Zum Gewährungsbeginn wurden für die Tranche 2019 93.206 und für die Tranche 2020 110.439 „Performance Shares" vorläufig gewährt. Diese Anzahl bleibt bis zur finalen Zuteilung über den Performance-Zeitraum konstant. Zum Teil erfolgt für die gewährten „Performance Shares" eine zeitanteilig gekürzte Auszahlung (siehe dazu im Lagebericht unter „Vergütungsbericht").

Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2020 von 6.564 T EUR (Vorjahr 3.917 T EUR) für die Tranche 2019 und die Tranche 2020, der mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt wird, ergibt sich insgesamt ein Aufwand für den Gesamt-Konzern in Höhe von 2.647 T EUR im Geschäftsjahr 2020.

Global Incentive Plan

Für Mitglieder des „Global Executive Committees", dem die Leiter der Divisionen und Vertriebsregionen sowie der Leiter des Bereichs Human Resources angehören, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 unter dem Namen „Global Incentive Programm" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Dieses Programm gilt ausschließlich für die Jahre 2020 bis 2022.

Gemäß dem Programm erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zuteilung von „Performance Share Units" im Werte eines virtuellen Ausgangsbetrags. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft. Die Anzahl der über den Performance-Zeitraum von drei Jahren zu haltenden Stammaktien der GEA Group Aktiengesellschaft ergibt sich aus der Höhe des zu leistenden Eigeninvestments dividiert durch den durchschnittlichen täglichen Schlusskurs der Stammaktien der GEA Group Aktiengesellschaft im ersten Quartal des jeweiligen Gewährungsjahres.

Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die „Performance Share Units" ausgezahlt. Die Auszahlung ergibt sich als virtueller Ausgangsbetrag multipliziert mit dem Performance Faktor, der sich als Quotient aus dem jeweiligen durchschnittlichen täglichen Schlusskurs der Stammaktien der GEA Group Aktiengesellschaft im letzten Quartal des letzten Kalenderjahres des jeweiligen Performance-Zeitraums („Endpreis") und dem ersten Quartal des ersten Kalenderjahres des jeweiligen Performance-Zeitraums („Startpreis") ergibt. Der Auszahlungsbetrag ist auf 300 % des virtuellen Ausgangsbetrags begrenzt. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn der Endpreis über dem Startpreis liegt.

Die Anzahl der „Performance Share Units" betrug zum Gewährungsbeginn 35.986.

Der Erdienungszeitraum des „Global Incentive Programms" erstreckt sich über den dreijährigen Performance-Zeitraum. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt unter Anwendung einer Monte-Carlo-Simulation. Der Zeitwert der Ansprüche aus dem „Global Incentive Programm" beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 241 T EUR. In gleicher Höhe ergibt sich ein Aufwand für den Gesamt-Konzern im Geschäftsjahr 2020.

6.4 Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 setzen sich zusammen aus:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Schuldscheindarlehen 249.738 249.653
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 150.601 50.719
Leasingverbindlichkeiten 100.765 123.266
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen - 200
Verbindlichkeiten aus Derivaten 28 137
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 17.692 20.148
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 518.824 444.123
Schuldscheindarlehen 2.144 2.143
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.100 23.624
Leasingverbindlichkeiten 56.180 58.888
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 30.833 31.204
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 20.092 20.397
Verbindlichkeiten aus Derivaten 6.659 5.376
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 60.801 47.901
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 193.809 189.533
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 712.633 633.656

Zum 31. Dezember 2019 hat GEA das Schuldscheindarlehen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Derivaten sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen in den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten wurden zum 31. Dezember 2019 unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Zum 31. Dezember 2020 setzt sich die Finanzierung von GEA im Wesentlichen wie folgt zusammen:

(in T EUR) Buchwert 31.12.2020 Buchwert 31.12.2019 Nominalwert 31.12.2020 Beizulegender Zeitwert 31.12.2020 Zinsbasis Fälligkeit
Schuldscheindarlehen - Tranche I 100.741 100.701 100.000 102.724 fix 26. Februar 2023
Schuldscheindarlehen - Tranche II 101.092 101.063 100.000 106.443 fix 26. Februar 2025
Schuldscheindarlehen - Tranche III 28.025 28.014 28.000 28.352 variabel 26. Februar 2023
Schuldscheindarlehen - Tranche IV 22.024 22.018 22.000 22.648 variabel 26. Februar 2025
Europäische Investitionsbank - Tranche I 50.000 50.000 50.000 50.702 variabel 17. Dezember 2025
Europäische Investitionsbank - Tranche II 100.000 - 100.000 102.441 variabel 31. März 2027
Bilaterale Barkreditlinien 17.701 24.343 17.174 17.701 fix / variabel bis auf weiteres

Schuldscheindarlehen

Im Februar 2018 hat die GEA Group Aktiengesellschaft ein Schuldscheindarlehen im Volumen über nominal 250.000 T EUR begeben. Das Schuldscheindarlehen besteht aus vier Tranchen mit Laufzeiten von fünf und sieben Jahren, jeweils unterteilt in einen fixen und variabel verzinsten Teil. Platziert wurde das Schuldscheindarlehen bei institutionellen Anlegern im In- und Ausland.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der wesentliche Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt in Höhe von 150.000 T EUR auf das Darlehen der Europäischen Investitionsbank. Die erste Tranche in Höhe von 50.000 T EUR wurde im Dezember 2018 aufgenommen und soll planmäßig im Jahr 2025 zurückgeführt werden. Zur Sicherung weiterer Liquiditätsreserven im Rahmen von Covid-19 hat GEA im April 2020 eine zweite Tranche in Höhe von 100.000 T EUR aufgenommen. Diese soll planmäßig im Jahr 2027 zurückgeführt werden.

Die Transaktionskosten, für die zum Jahresende nicht genutzten Kreditlinien, werden linear über die Laufzeit verteilt.

In den Kreditverträgen hat sich GEA zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2020 war die Kennzahl erfüllt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum 31. Dezember 2020 insgesamt in Höhe von 827 T EUR (Vorjahr 1.353 T EUR) besichert.

Barkredit- und Avalkreditlinien

Zum 31. Dezember 2020 verfügt der Gesamt-Konzern einschließlich der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien in Höhe von 1.430.967 T EUR (Vorjahr 1.133.689 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 1.013.793 T EUR (Vorjahr 809.420 T EUR) (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 3). Darüber hinaus stehen im Gesamt-Konzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.131.314 T EUR (Vorjahr 1.316.415 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 710.242 T EUR (Vorjahr 890.727 T EUR) ungenutzt sind.

Derivative Finanzinstrumente

Die derivativen Finanzinstrumente finden Sie unter den Erläuterungen im Konzernanhang Nr. 3.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sind in Höhe von 1.025 T EUR(Vorjahr 3.746 T EUR) besichert.

6.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 662.544 741.267
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen 4.250 689
Summe 666.794 741.956

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 666.794 T EUR (Vorjahr 740.086 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr 1.870 T EUR).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 12.030 T EUR (Vorjahr 11.808 T EUR) besichert.

6.6 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 875 1.290
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 62.235 39.663
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 15.748 17.854
Rechnungsabgrenzungsposten 5.712 4.114
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 83.695 61.631
Summe sonstige Verbindlichkeiten 84.570 62.921

Zum 31. Dezember 2020 weist GEA sämtliche sonstige finanzielle Verbindlichkeiten nicht mehr unter den sonstigen Verbindlichkeiten aus. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.4.

7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

7.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Aus Fertigungsaufträgen 1.819.767 1.972.845
Aus dem Verkauf von Komponenten 1.255.763 1.332.880
Aus Serviceleistungen 1.559.524 1.573.977
Summe 4.635.054 4.879.702

Aufgliederung der Umsatzerlöse

GEA nimmt eine Aufgliederung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach Erlösarten sowie geografischen Regionen vor. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse folgt der Darstellung innerhalb der Segmentberichterstattung (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 9.1).

Vertragssalden

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 744.091 915.078
Vertragsvermögenswerte 348.335 413.038
Vertragsverbindlichkeiten 682.351 639.707

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche des Konzerns für abgeschlossene und in Rechnung gestellte Leistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen.

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Aktivierte Herstellungskosten aus Fertigungsaufträgen 2.980.705 2.909.027
zuzüglich Ergebnis aus Fertigungsaufträgen 560.494 520.710
abzüglich Teilabrechnungen -3.527.153 -3.313.700
abzüglich erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Fertigungsaufträge -135.559 -110.342
abzüglich Wertberichtigung -8.613 -5.240
Umbuchung passivischer Saldo 478.461 412.583
Summe Vertragsvermögenswerte 348.335 413.038

Die Vertragsvermögenswerte betreffen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Fertigungsaufträgen. Die als Vertragsvermögenswerte erfassten Beträge werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, sobald der Konzern einen unabdingbaren Zahlungsanspruch besitzt.

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Bestellungen 86 272
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 86 272
Erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Bestellungen 203.804 226.852
Passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen 478.461 412.583
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 682.265 639.435
Summe Vertragsverbindlichkeiten 682.351 639.707

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau kundenspezifischer Anlagen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 13.681 T EUR (Vorjahr 8.675 T EUR) besichert.

In der Berichtsperiode waren folgende Änderungen in den Vertragsvermögenswerten wesentlich:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Umgliederungen von zu Beginn der Periode im Saldo erfasster Vertragsvermögenswerte in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -340.416 -437.698
Bedingt durch Änderungen des Leistungsfortschritts -667 3.769
Bedingt durch Vertragsmodifikationen 470 -
Bedingt durch Entkonsolidierung von Tochterunternehmen - -3.417
Bedingt durch Wertminderungen -3.373 -3.827

Vorgenommene Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte wurden in der laufenden Berichtsperiode in Höhe von 539 T EUR (Vorjahr 12 T EUR) aufgeholt.

Die folgenden Änderungen hatten im Berichtsjahr eine wesentliche Auswirkung auf die Vertragsverbindlichkeiten:

(in T EUR) 01.01.-31.12.2020 01.01. - 31.12.2019
Realisierte Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten erfasst waren -534.414 -561.989

Im Geschäftsjahr 2020 betragen die Umsatzerlöse aus in früheren Perioden erfüllten oder teilweise erfüllten Leistungsverpflichtungen 4.410 T EUR (Vorjahr 5.575 T EUR). Dies ist im Wesentlichen auf Vertragsänderungen zurückzuführen.

Die Vertragsvermögenswerte enthalten Leistungen in Höhe von 22.239 T EUR (Vorjahr 5.712 T EUR), deren vertragsgemäße Abrechnung zum Stichtag 31. Dezember 2020 verzögert ist.

An bestehende Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, die zum 31. Dezember 2020 unbearbeitet sind oder eine anteilige Verarbeitung aufweisen, sind folgende Umsatzerwartungen für die Folgeperioden geknüpft:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Umsatzrealisation < 1 Jahr 2.145.343 2.212.078
Umsatzrealisation > 1 Jahr 153.113 200.275
Summe 2.298.456 2.412.353

Leistungsverpflichtungen

Die Umsatzerlöse des Konzerns gehen auf die nachfolgend zusammenfassend beschriebenen Leistungsverpflichtungen zurück:

Fertigungsaufträge

Der Konzern fertigt für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie als auch für ein breites Spektrum weiterer Prozessindustrien nach kundenspezifischen Entwürfen und auf Kundengeländen schlüsselfertige Produktionslinien und verfahrenstechnische Komponenten für die Einbindung in Produktionsprozesse. Leistungsverpflichtungen aus Fertigungsaufträgen werden über die Auftragsdauer gemäß des Fortschrittsgrads erfüllt und die ihnen zugrunde liegenden Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert.

In der Regel wird ein Auftrag nach Erhalt einer ersten Anzahlung durch einen Kunden begonnen. Anschließende Teilabrechnungen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gestellt und sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Erhaltene Anzahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen, wenn diesen keine Leistung gegenübersteht. Nicht in Rechnung gestellte Leistungen werden als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Wenn ein Vertrag vom Kunden gekündigt wird, hat der Konzern Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Marge.

Die Auftragsdauer hängt von der Anlagengröße und der Komplexität des Designs ab. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Anwendungsbereiche in den Industrien beträgt die Dauer wenige Monate, regelmäßig jedoch nicht mehr als zwölf Monate. Im Projektgeschäft, das die Entwicklung und Konstruktion von Prozesslösungen umfasst, beträgt die Dauer bis zur Fertigstellung der Anlagen typischerweise mehr als zwölf Monate.

Verpflichtungen aus Garantien und Gewährleistungszusagen sind in den Rückstellungen abgebildet und stellen regelmäßig keine abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen dar (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.2).

Komponentengeschäft

Das Komponentengeschäft des Konzerns umfasst den Verkauf von standardisierten und modularisierten Equipment-Angeboten für eine Vielzahl von Prozessindustrien. Abhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen erlangen Kunden die Verfügungsgewalt über die Einzelmaschinen und Komponenten regelmäßig bei Anlieferung am Bestimmungsort und nach Abnahme durch den Kunden oder zu einem früheren Zeitpunkt, z. B. bei Übergabe an den Spediteur.

Zu diesem Zeitpunkt werden die Rechnungen erstellt und Umsatzerlöse realisiert. Die Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Im Komponentengeschäft werden Rabatte gewährt, die von der Gegenleistung in Abzug gebracht werden.

Verpflichtungen aus Garantien und Gewährleistungszusagen sind in den Rückstellungen abgebildet und stellen regelmäßig keine abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen dar (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.2).

Serviceleistungen

Das Serviceportfolio des Konzerns enthält Leistungen rund um den gesamten Lebenszyklus von Kundenanlagen. Leistungsverpflichtungen, wie Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Anlagenmodernisierung werden über den Zeitraum der Leistungserbringung erfüllt.

Die Rechnung wird in der Regel bei Abschluss des Service und Abnahme durch den Kunden gestellt und die Zahlung nach 30 Tagen fällig. Im Servicegeschäft werden Rabatte gewährt, die von der Gegenleistung in Abzug gebracht werden.

Verpflichtungen aus Garantien und Gewährleistungszusagen sind in den Rückstellungen abgebildet und stellen regelmäßig keine abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen dar (weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.2).

7.2 Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Erträge aus Wechselkursveränderungen 341.846 239.516
Erträge aus der Bewertung von Währungsderivaten 69.095 65.127
Miet- und Pachterlöse 1.978 1.144
Erträge aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 1.528 4.879
Erträge aus Schadenersatz und Kostenerstattungen 1.527 1.641
Übrige Erträge 37.666 26.522
Summe 453.640 338.829

7.3 Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Verluste aus Wechselkursveränderungen 324.598 248.463
Verluste aus der Bewertung von Währungsderivaten 85.813 41.809
Wertminderung Goodwill 10.108 247.589
Aufwendungen aus dem Abgang konsolidierter Unternehmen 6.227 16.634
Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte 1.191 1.337
Kosten des Geld- und Zahlungsverkehrs 1.084 1.063
Übrige Aufwendungen * 36.001 51.852
Summe 465.022 608.747

*) Enthalten Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten.

Im Berichtsjahr erfasste Aufwendungen aus dem Abgang konsolidierter Unternehmen gehen auf die zum 31. Dezember 2020 verkauften Gesellschaften Royal De Boer Stalinrichtingen B.V. und Japy Tech SAS (vormals GEA Farm Technologies Japy SAS) zurück. In diesem Zusammenhang sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 17.431 T EUR (Vorjahr 16.104 T EUR) entstanden, wovon der wesentliche Anteil in den Herstellungskosten vom Umsatz enthalten ist und 6.227 T EUR (Vorjahr 16.634 T EUR) in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen wird. Darin enthalten ist ein Entkonsolidierungsverlust in Höhe von 6.057 T EUR (Vorjahr 14.387 T EUR).

Die Wertminderungen Goodwill betreffen den auf die Bock-Gruppe allokierten Goodwill-Anteil der Division Refrigeration Technologies.

7.4 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach Kostenarten

Materialaufwand

Der Materialaufwand verringerte sich im Berichtsjahr um 213.760 T EUR und belief sich auf 2.140.555 T EUR (Vorjahr 2.354.315 T EUR). Die Materialaufwandsquote betrug 46,1 Prozent der Gesamtleistung und lag damit unter dem Vorjahrswert von 47,9 Prozent.

Personalaufwand

Der Personalaufwand verringerte sich im Jahr 2020 um 99.985 T EUR auf 1.417.543 T EUR (Vorjahr 1.517.528 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 1.160.504 T EUR (Vorjahr 1.251.235 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 261.730 T EUR (Vorjahr 266.308 T EUR) enthalten. Personalaufwandsmindernd wirkten im Geschäftsjahr 2020 im Zusammenhang mit der Entwicklung der für Restrukturierungsmaßnahmen im Sinne des IAS 37 zurückgestellten Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern erfasste Beträge in Höhe von 13.305 T EUR sowie gewährte Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von 4.691 T EUR (Vorjahr 15 T EUR). Die Personalaufwandsquote hat sich damit auf 30,5 Prozent der Gesamtleistung verringert (Vorjahr 30,9 Prozent).

Abschreibungen und Wertminderungen

Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte, inkl. Goodwill, in Höhe von 232.813 T EUR (Vorjahr 483.313 T EUR) vorgenommen. Hinzu kommen Wertminderungen von 22.635 T EUR (Vorjahr 0 T EUR), die im Zusammenhang mit der Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten" vorgenommen wurden. Davon entfallen 9.099 T EUR auf die beiden veräußerten Gesellschaften Royal De Boer Stalinrichtingen B.V. sowie Japy Tech SAS und 13.536 T EUR auf die Bock-Gruppe. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten bzw. für den Goodwill in den sonstigen Aufwendungen enthalten.

Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 1.700 T EUR (Vorjahr 333 T EUR). Hiervon entfielen 1.700 T EUR (Vorjahr 333 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Wertaufholungen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte wurden im laufenden Berichtsjahr in Höhe von 1.700 T EUR (Vorjahr 171 T EUR) erfasst.

Vorräte wurden um 10.239 T EUR (Vorjahr 21.696 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst.

7.5 Finanz- und Zinserträge

Sonstige Finanzerträge

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Erträge aus Wertaufholungen auf finanzielle Vermögenswerte 1.700 171
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen - 186
Erträge aus at-equity bewerteten Unternhemen 1.113 1.075
Erträge aus Beteiligungen 684 1.593
davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen 660 1.576
Summe 3.497 3.025

Zum 31.Dezember 2020 weist GEA seine Erträge aus at-equity bewerteten Unternehmen unter den sonstigen Finanzerträgen aus. Im Vorjahr wurden diese in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung noch gesondert und zusammen mit den Aufwendungen aus at-equity bewerteten Unternehmen als Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

Bei den Erträgen aus at-equity bewerteten Unternehmen handelt es sich um Erträge aus Joint Ventures.

Angaben zu den Aufwendungen aus at-equity bewerteten Unternehmen finden Sie im Konzernanhang Nr. 7.6.

Zinserträge

Die Zinsen und ähnlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Zinserträge aus Forderungen, Geldanlagen und Wertpapieren 2.418 2.538
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 278 571
Zinserträge aus Zinssatzänderungen von sonstigen Rückstellungen 815 11.533
Sonstige Zinserträge 1.329 1.262
Summe 4.562 15.333

Die im Vorjahr gezeigten Zinserträge aus der Zinssatzänderung von sonstigen Rückstellungen sind auf eine Anpassung der Zinsermittlungsmethode bei der Bemessung von Rückstellungen aus Umweltschutz und Bergbau zurück zu führen.

Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 2.418 2.538
Nach anderen Vorschriften als IFRS 9 bewertete finanzielle Vermögenswerte 2.144 12.795
Summe 4.562 15.333

7.6 Finanz- und Zinsaufwendungen

Sonstige Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Wertminderungen auf Beteiligungen nicht konsolidierter Tochterunternehmen 1.700 188
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 145
Aufwendungen aus Verlustübernahme 2.852 1.087
Aufwendungen aus at-equity bewerteten Unternehmen - 380
Verlust aus der Nettoposition von monetären Posten (Hochinflation) 827 1.691
Summe 5.379 3.491

Zum 31.Dezember 2020 weist GEA seine Aufwendungen aus at-equity bewerteten Unternehmen unter den sonstigen Finanzaufwendungen aus. Im Vorjahr wurden diese in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung noch gesondert und zusammen mit den Erträgen aus at-equity bewerteten Unternehmen als Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

Bei den Aufwendungen aus at-equity bewerteten Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen aus Joint Ventures.

Angaben zu den Erträgen aus at-equity bewerteten Unternehmen finden Sie im Konzernanhang Nr. 7.5.

Zinsaufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten 5.138 5.850
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 4.086 4.997
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen 8.721 12.628
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 829 2.803
Zinsaufwendungen aus der Zinssatzänderung von sonstigen Rückstellungen 1.163 -
Sonstige Zinsaufwendungen 8.701 5.492
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 54 18
Summe 28.638 31.770

Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden:

(in T EUR) 01.01.2020-31.12.2020 01.01.2019-31.12.2019
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 13.169 10.903
Nach anderen Vorschriften als IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten 15.469 20.867
Summe 28.638 31.770

Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion der GEA der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2020 beläuft sich dieser auf 1,3 Prozent (Vorjahr 1,2 Prozent). Herstellungskostenmindemd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2020 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden 1.084 T EUR (Vorjahr 1.063 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden.

Aufgrund von Hochinflation werden die Aktivitäten in Argentinien nicht mehr auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert, sondern bereinigt um die Einflüsse der Inflation dargestellt. Hierfür wurde der Verbraucherpreisindex IPC (Índice de precios al consumidor) verwendet. Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Indexes betrug 1.317,6 (1. Januar 2020: 967,8). Im Vorjahr betrug der angewandte Wert des Indexes zum Abschlussstichtag 967,8 (1. Januar 2019: 629,1).

7.7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Laufende Steuern 72.300 82.332
Latente Steuern 16.808 -21.300
Summe 89.108 61.032

Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,17 Prozent (Vorjahr 14,17 Prozent). Die nachfolgende Übersicht leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von 45,21 Prozent (Vorjahr -48,62 Prozent) über:

01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
in T EUR in % in T EUR in %
--- --- --- --- ---
Ergebnis vor Ertragsteuern 197.108 -125.522
Erwarteter Steueraufwand 59.132 30,00 -37.657 30,00
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 19.516 9,90 76.920 -61,28
Steuerfreie Erträge -6.108 -3,10 -3.191 2,54
Veränderung der Wertberichtigungen 14.951 7,59 -3.703 2,95
Steuersatzänderungen 1.627 0,83 2.461 -1,96
Besteuerungsunterschiede Ausland -11.416 -5,79 9.998 -7,97
Periodenfremde Steuern 1.650 0,84 8.574 -6,83
Sonstige 9.756 4,94 7.630 -6,07
Ertragsteuern und Effektivsteuersatz 89.108 45,21 61.032 -48,62

Der Steuereffekt der steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen in Höhe von 19.516 T EUR beinhaltet unter anderem Aufwendungen in Höhe von 3.032 T EUR aufgrund einer Wertminderung des zur Bock-Gruppe allokierten Goodwill im Zusammenhang mit deren Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten".

Im Vorjahr waren im Wesentlichen nicht abzugsfähige Aufwendungen aus der Abschreibung des Goodwills der Pavan S.p.A. in Höhe von 59.424 T EUR enthalten.

Die Veränderung der Wertberichtigungen in Höhe von 14.951 T EUR (Vorjahr -3.703 T EUR) basiert im Wesentlichen auf einer Neueinschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.

Der Effekt aus der Steuersatzänderung in Höhe von 1.627 T EUR basiert im Wesentlichen auf der Herabsetzung der Steuersätze in Indien.

Die Besteuerungsunterschiede im Ausland in Höhe von -11.416 T EUR ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 30,00 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 0,00 Prozent (VAE) und 34,00 Prozent (Brasilien). Wesentliche Steuererträge entfallen auf Russland, Dänemark, China und die USA. Im Vorjahr war ein Sondereffekt aus der Abschreibung des Goodwills der Pavan S.p.A. in Höhe von 15.417 T EUR enthalten, aufgrund dessen sich insgesamt ein Aufwand ergab.

Die periodenfremden Steuern in Höhe von 1.650 T EUR setzen sich aus tatsächlichen Steuern für Vorjahre in Höhe von 4.086 T EUR und latenten Steuern für Vorjahre in Höhe von -2.434 T EUR zusammen.

Die sonstigen Überleitungseffekte (9.756 T EUR) beinhalten im Wesentlichen einen Aufwand aus Quellen- und sonstigen ausländischen Steuern in Höhe von 11.121 T EUR.

Zum 31. Dezember 2020 haben sich die latenten Steuern wie folgt entwickelt:

01.01.2020 Netto Erfolgswirksame Effekte Erfolgsneutrale Effekte (OCI) Sonstiges *
(in T EUR)
--- --- --- --- ---
Sachanlagen -56.965 8.066 - 1.416
Goodwill -28.551 -1.614 - 1.576
Sonstige immaterielle Vermögenswerte -85.604 5.043 - 3.209
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte -2.849 -477 - -
Sonstige langfristige Vermögenswerte -65 12 - -
Langfristige Vermögenswerte -174.034 11.030 - 6.201
Vorräte 117.893 39.306 - -1.851
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte -70.191 -607 - -1.312
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2.722 -722 44 185
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 79 311 - 55
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 577 1.062 - -
Kurzfristige Vermögenswerte 51.080 39.350 44 -2.923
Summe Aktiva -122.954 50.380 44 3.278
Langfristige Rückstellungen 19.017 -463 - 4.101
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 129.278 -164 9.967 -4.216
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 21.645 -3.249 - -570
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten -1.295 303 - -24
Langfristige Schulden 168.645 -3.573 9.967 -709
Kurzfristige Rückstellungen 5.835 -6.549 - -942
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 15.794 -37 - -756
Kurzfristige finanziellen Verbindlichkeiten 10.045 747 - -150
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.331 28.668 - -1.003
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten -48.767 -62.047 - 219
Kurzfristige Schulden 8.238 -39.218 - -2.632
Summe Passiva 176.883 -42.791 9.967 -3.341
Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen -2.732 -25 - 642
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen 51.197 7.564 10.011 579
Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigung 196.077 -24.372 - -5.799
Saldierung von latenten Steuern - - - -
Summe angesetzter latenter Steuern 247.274 -16.808 10.011 -5.220
31.12.2020 Netto Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
(in T EUR)
--- --- --- ---
Sachanlagen -47.483 4.982 52.465
Goodwill -28.589 3.443 32.032
Sonstige immaterielle Vermögenswerte -77.352 133 77.485
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte -3.326 477 3.803
Sonstige langfristige Vermögenswerte -53 - 53
Langfristige Vermögenswerte -156.803 9.035 165.838
Vorräte 155.348 159.765 4.417
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte -72.110 30.127 102.237
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 2.229 14.840 12.611
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 445 518 73
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.639 1.646 7
Kurzfristige Vermögenswerte 87.551 206.896 119.345
Summe Aktiva -69.252 215.931 285.183
Langfristige Rückstellungen 22.655 22.953 298
Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 134.865 134.976 111
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 17.826 20.470 2.644
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten -1.016 285 1.301
Langfristige Schulden 174.330 178.684 4.354
Kurzfristige Rückstellungen -1.656 29.970 31.626
Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 15.001 15.080 79
Kurzfristige finanziellen Verbindlichkeiten 10.642 13.427 2.785
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 52.996 83.586 30.590
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten -110.595 14.518 125.113
Kurzfristige Schulden -33.612 156.581 190.193
Summe Passiva 140.718 335.265 194.547
Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen -2.115 -2.115 -
Summe latente Steuern auf temporäre Differenzen 69.351 549.081 479.730
Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigung 165.906 165.906 -
Saldierung von latenten Steuern - -381.157 -381.157
Summe angesetzter latenter Steuern 235.257 333.830 98.573

* Veränderung latenter Steuern nach IFRS 5, Währungsumrechnung und Entkonsolidierung

Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2020 passive latente Steuern in Höhe von 1.880 T EUR (Vorjahr 1.328 T EUR) angesetzt. Darüber hinaus wurden hierauf zum 31. Dezember 2020 passive latente Steuern in Höhe von 3.355 T EUR (Vorjahr 1.786 T EUR) für voraussichtlich anfallende Quellensteuem bilanziert.

Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 124.086 T EUR (Vorjahr 321.213 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2020 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden.

Die latenten Steueransprüche beinhalten einen Betrag von 132.058 T EUR, der bei Gesellschaften der ertragsteuerlichen Organschaft der GEA Group Aktiengesellschaft angesetzt wurde. Von diesem Betrag entfallen 58.000 T EUR auf die Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Des Weiteren wurden latente Steueransprüche in Höhe von 4.455 T EUR bei einem japanischen Tochterunternehmen bilanziert, wovon 2.022 T EUR die Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge betreffen. In beiden Fällen geht GEA trotz der im Geschäftsjahr 2020 erzielten steuerlichen Verluste, die in Deutschland im Wesentlichen auf Sachkosten im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung der GEA beruhen, von einer positiven Geschäftsentwicklung in der Zukunft aus, so dass die zum 31. Dezember 2020 bilanzierten Steueransprüche unter Verwendung des geschätzten zukünftigen zu versteuernden Einkommens realisierbar sind.

Zum 31. Dezember 2020 hat GEA aktive latente Steuern in Höhe von 165.906 T EUR (Vorjahr 196.077 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt:

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Aktive latente Steuern auf inländische Verlustvorträge:
Körperschaftssteuer 52.000 67.000
Gewerbesteuer 45.000 57.000
Aktive latente Steuer auf ausländische Verlustvorträge 68.906 72.077
Summe 165.906 196.077

Der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfällt im Wesentlichen auf Deutschland sowie die USA.

Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.199.423 T EUR (Vorjahr 1.245.966 T EUR), gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 985.505 T EUR (Vorjahr 876.558 T EUR) sowie Verlustvorträge im Zusammenhang mit den US-amerikanischen State Taxes in Höhe von 1.930.680 T EUR (Vorjahr 1.872.370 T EUR) wurden die aktiven latenten Steuern vollständig wertberichtigt, da deren Nutzbarkeit nicht hinreichend sicher ist.

Zudem werden auf körperschaftsteuerliche (86.364 T EUR; Vorjahr 86.364 T EUR) und gewerbesteuerliche (33.656 T EUR; Vorjahr 33.656 T EUR) Verlustvorträge aus vororganschaftlicher Zeit in Deutschland grundsätzlich keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Im Ausland fallen steuerliche Verlustvorträge von 13.244 T EUR (Vorjahr 20.460 T EUR) unter den Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern.

Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029.

7.8 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen

Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen insbesondere die aus der in 2014 veräußerten Wärmetauschersparte GEA Heat Exchangers sowie dem in Vorjahren veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten.

Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche des Geschäftsjahres beinhaltet Erlöse in Höhe von 2,9 Mio. EUR (Vorjahr 19,2 Mio. EUR) und Aufwendungen in Höhe von 20,2 Mio. EUR (Vorjahr 4,8 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beläuft sich damit auf -17,3 Mio. EUR (Vorjahr 14,3 Mio. EUR). Ursächlich sind im Wesentlichen bessere Erkenntnisse, die sich im Geschäftsjahr 2020 ergeben haben, aufgrund derer GEA seine Erwartungen hinsichtlich künftiger Zahlungsmittelabflüsse für Verpflichtungen aus Umweltschutz und Bergbau angepasst hat.

Insgesamt haben die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von -11,2 Mio. EUR (Vorjahr 15,9 Mio. EUR) zum Konzernergebnis beigetragen. Dieses Ergebnis entfällt in voller Höhe auf Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft. Der auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallende Steuerertrag beläuft sich auf 6,1 Mio. EUR (Vorjahr 1,5 Mio. EUR).

7.9 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt:

(in T EUR) 01.01.2020 - 31.12.2020 01.01.2019 - 31.12.2019
Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft am Konzernergebnis 96.829 -170.575
davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen 108.004 -186.458
davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen -11.175 15.883
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (in T Stück) 180.492 180.492
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)
aus Konzernergebnis 0,54 -0,95
davon entfallen auf fortgeführte Geschäftsbereiche 0,60 -1,03
davon entfallen auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche -0,06 0,09

7.10 Ergebnisverwendung

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 109.942 T EUR (Vorjahr 284.481 T EUR) aus. Zusätzlich wurde ein Betrag in Höhe von 43.000 T EUR (Vorjahr Einstellung 131.000 T EUR) aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 815 T EUR (Vorjahr 752 T EUR) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 153.757 T EUR (Vorjahr 154.233 T EUR).

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Verwendung (in T EUR) 2020 2019
Dividendenzahlung an die Aktionäre 153.418 153.418
Gewinnvortrag 339 815
Summe 153.757 154.233

Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 0,85 Euro je Aktie bei insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 180.492.172 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 18.01.2016, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.

8. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten

8.1 Eventualverpflichtungen

GEA hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamt-Konzerns ist.

Bankavale Konzernavale
(in T EUR) 2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
Anzahlungsgarantien 3.005 3.134 - -
Gewährleistungsgarantien 6 11 340 775
Vertragserfüllungsgarantien 3.647 7.008 128.321 136.423
Sonstige Haftungserklärungen 11 1.088 6.581 14.233
Summe 6.669 11.241 135.242 151.431
davon auf GEA Heat Exchangers entfallend - 4.731 41.111 41.215
davon auf Lurgi entfallend - - 88.162 96.300

Der überwiegende Teil der Konzernavale entfällt auf den zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereich GEA Heat Exchangers sowie auf die in Vorjahren veräußerte Geschäftsaktivität Lurgi (Weitere Details finden Sie im Konzernanhang Nr. 3).

Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein.

In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 5.945 T EUR (Vorjahr 6.466 T EUR) enthalten; eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.

Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners.

Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten, die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können. Weitere Details hierzu finden Sie im Kapitel „Rechtliche Risiken" des Lageberichts.

8.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamt-Konzerns zum 31. Dezember 2020 bestehen mit 125.616 T EUR (Vorjahr 159.541 T EUR) aus dem Bestellobligo. Von dem Bestellobligo entfallen 114.531 T EUR (Vorjahr 151.585 T EUR) auf Vorräte.

Der Konzern hat verschiedene Leasingverträge abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2020 noch nicht begonnen haben. Die künftigen Leasingzahlungen für diese unkündbaren Leasingverträge belaufen sich auf 230 T EUR für das nächste Jahr, 1.733 T EUR für die Jahre zwei bis fünf und 2.199 T EUR für den Zeitraum danach.

9. Segmentberichterstattung

9.1 Beschreibung der Geschäftssegmente

Wie bereits im Geschäftsbericht 2019 dargelegt, ist am 1. Januar 2020 die neue Konzernstruktur der GEA in Kraft getreten. In dieser neuen Struktur wird der Konzern in fünf Divisionen mit jeweils bis zu sechs Geschäftseinheiten organisiert, die entlang ähnlicher Technologien aufgebaut sind.

Die Geschäftssegmente des Konzerns wurden entsprechend der geänderten Konzernstruktur in der Berichtsperiode neu abgegrenzt. Die Aufteilung in die Segmente stimmt dabei mit der internen Steuerung sowie der Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat überein. Die Vorjahresangaben wurden an die geänderte Berichtsstruktur angepasst.

Die Geschäftsaktivitäten von GEA gliedern sich wie folgt in fünf Divisionen:

Segment Aktivitäten
Separation & Flow Technologies Herstellung von verfahrenstechnischen Komponenten und Maschinen, insbesondere Separatoren, Dekanter, Homogenisatoren, Ventile und Pumpen
Liquid & Powder Technologies Prozesslösungen u.a. für die Milchwirtschaft, die Getränke- und Lebensmittelindustrie sowie die Chemiebranche; Portfolio umfasst die Verarbeitung und Abfüllung von Flüssigkeiten, Konzentration, Reinigung, Trocknung, Pulververarbeitung und -abfüllung sowie Systeme zur Emissionskontrolle
Food & Healthcare Technologies Lösungen für die Nahrungsmittelverarbeitung und die pharmazeutische Industrie, z.B. Vorbereiten, Marinieren und Weiterverarbeiten von Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchten und veganen Produkten, die Teig- und Süßwarenherstellung, das Backen, Schneiden, Verpacken und die Verarbeitung von Tiefkühlkost sowie; Granulierungsanlagen und Tablettenpressen für die pharmazeutische Industrie
Farm Technologies Integrierte Kundenlösungen für effiziente und rentable Milchproduktion und Nutztierhaltung, z. B. automatische Melk- und Fütterungssysteme, konventionelle Melklösungen sowie Güllemanagement-Lösungen und digitale Herdenmanagement-Tools
Refrigeration Technologies Nachhaltige Energielösungen im Bereich industrieller Kühltechnik und Temperaturregelung für verschiedene Branchen wie die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Milchwirtschaft sowie die Öl- und Gasindustrie

Ein Global Corporate Center bündelt unverändert alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen und nimmt die Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Die im Global Corporate Center gebündelten Funktionen bilden keine eigenständigen Geschäftssegmente. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center werden - soweit zuordenbar - auf die Divisionen allokiert.

Nicht innerhalb der Divisionen ausgewiesen werden Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies umfasst unter anderem zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen.

(in Mio. EUR) Separation & Flow Technologies Liquid & Powder Technologies Food & Healthcare Technologies Farm Technologies Refrigeration Technologies
01.01.2020 - 31.12.2020
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Auftragsbestand 1 373,7 1.177,4 481,5 150,7 235,8
Auftragseingang 1 1.211,6 1.665,3 854,2 677,0 625,3
Außenumsatz 1.031,9 1.577,1 772,4 619,1 634,5
Innenumsatz 160,2 88,5 122,7 5,7 28,3
Gesamtumsatz 1.192,1 1.665,7 895,1 624,8 662,8
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 255,3 120,2 79,0 66,9 58,8
in % vom Umsatz 21,4 7,2 8,8 10,7 8,9
EBITDA 241,1 124,1 74,3 61,7 60,0
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 210,9 80,4 27,6 39,6 38,5
in % vom Umsatz 17,7 4,8 3,1 6,3 5,8
EBIT 193,6 77,4 12,3 12,7 26,2
in % vom Umsatz 16,2 4,6 1,4 2,0 4,0
ROCE in % 2 23,0 173,8 6,3 14,3 18,4
Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - - - - -
Capital Employed 846,6 -55,3 373,3 250,4 179,5
Net Working Capital (Stichtag) 3 269,8 -104,4 69,5 115,6 47,6
Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 36,7 23,4 29,0 20,0 10,9
Planmäßige Abschreibungen 45,8 39,3 51,4 27,4 19,8
Wertminderungen 4 1,7 7,5 10,6 21,7 14,0
(in Mio. EUR) Summe Segmente Sonstige Konsolidierung GEA
01.01.2020 - 31.12.2020
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Auftragsbestand 1 2.419,2 - -120,7 2.298,5
Auftragseingang 1 5.033,4 - -330,3 4.703,0
Außenumsatz 4.635,1 - - 4.635,1
Innenumsatz 405,4 - -405,4 -
Gesamtumsatz 5.040,5 - -405,4 4.635,1
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 580,2 -47,3 -0,4 532,5
in % vom Umsatz 11,5 - - 11,5
EBITDA 561,3 -82,6 -0,4 478,3
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 397,1 -65,5 -0,2 331,4
in % vom Umsatz 7,9 - - 7,1
EBIT 322,2 -100,7 -0,2 221,2
in % vom Umsatz 6,4 - - 4,8
ROCE in % 2 - - - 17,1
Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - -11,2 0,0 -11,2
Capital Employed 1.594,5 57,5 -9,9 1.642,0
Net Working Capital (Stichtag) 3 398,0 -22,9 -8,3 366,8
Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 120,1 23,4 - 143,4
Planmäßige Abschreibungen 183,7 13,3 -0,1 196,9
Wertminderungen 4 55,4 4,8 - 60,2
(in Mio. EUR) Separation & Flow Technologies Liquid & Powder Technologies Food & Healthcare Technologies Farm Technologies Refrigeration Technologies
01.01.2019 - 31.12.2019
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Auftragsbestand 1 396,8 1.254,1 554,7 123,0 283,8
Auftragseingang 1 1.271,8 1.828,5 914,4 641,8 707,0
Außenumsatz 1.072,7 1.655,6 839,3 651,0 661,2
Innenumsatz 165,6 73,4 123,7 5,3 43,7
Gesamtumsatz 1.238,3 1.729,0 963,0 656,3 704,9
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 247,1 87,2 66,8 60,3 58,3
in % vom Umsatz 20,0 5,0 6,9 9,2 8,3
EBITDA 230,8 55,3 56,8 45,3 53,1
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 206,8 43,0 14,4 32,6 35,8
in % vom Umsatz 16,7 2,5 1,5 5,0 5,1
EBIT 189,8 3,5 -253,3 14,2 24,6
in % vom Umsatz 15,3 0,2 -26,3 2,2 3,5
ROCE in % 2 20,5 17,0 2,1 10,2 13,4
Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - - - - -
Capital Employed 985,9 158,7 468,1 293,4 252,2
Net Working Capital (Stichtag) 3 368,5 -2,3 113,3 130,9 98,3
Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 74,6 90,3 48,8 52,9 59,2
Planmäßige Abschreibungen 41,0 44,0 52,4 27,8 22,5
Wertminderungen 4 - 7,9 257,7 3,4 6,0
(in Mio. EUR) Summe Segmente Sonstige Konsolidierung GEA
01.01.2019 - 31.12.2019
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Auftragsbestand 1 2.612,5 - -200,1 2.412,4
Auftragseingang 1 5.363,5 - -432,4 4.931,1
Außenumsatz 4.879,7 - - 4.879,7
Innenumsatz 411,8 - -411,8 -
Gesamtumsatz 5.291,5 - -411,8 4.879,7
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand 519,7 -39,0 -1,5 479,2
in % vom Umsatz 9,8 - - 9,8
EBITDA 441,3 -65,5 -1,5 374,4
EBIT vor Restrukturierungsaufwand 332,7 -59,9 -1,3 271,4
in % vom Umsatz 6,3 - - 5,6
EBIT -21,3 -86,4 -1,3 -109,1
in % vom Umsatz -0,4 - - -2,2
ROCE in % 2 - - - 10,6
Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - 15,9 - 15,9
Capital Employed 2.158,2 -4,1 -13,0 2.141,1
Net Working Capital (Stichtag) 3 708,7 -15,8 -10,9 682,0
Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 325,7 55,0 - 380,7
Planmäßige Abschreibungen 187,7 14,7 -0,1 202,3
Wertminderungen 4 275,0 6,3 - 281,2

1) Ungeprüfte Zusatzinformation.

2) ROCE = EBIT vor Restrukturierungsaufwand/Capital Employed, EBIT vor Restrukturierungsaufwand und Capital Employed jeweils zum Durchschnitt der letzten 4 Quartale und vor Effekten aus dem Goodwill aus dem Erwerb der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft in 1999, Capital Employed = Anlagevermögen ohne zinstragende Anlagen + Working Capital + sonstige nicht zinstragende Vermögenswerte, Schulden und Rückstellungen ohne Aktiva und Passiva im Zusammenhang mit Ertragsteuern.

3) Net Working Capital = Vorräte + Forderungen LuL + Vertragsvermögenswerte - Verbindlichkeiten LuL - Vertragsverbindlichkeiten - Rückstellungen für antizipierte Verluste (POC).

4) Enthalten sind Wertminderungen im Zusammenhang mit der Klassifizierung als „zur Veräußerung gehalten", weitere Informationen hierzu finden Sie im Konzernanhang Nr. 7.4.

Die obigen Tabellen wurden retrospektiv an die Berichterstattung an das Management angepasst.

Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der Anteile an Tochterunternehmen, konzerninterner Forderungen, Schulden, Umsätze sowie Aufwendungen bzw. Erträge. Die Umsätze zwischen den Geschäftssegmenten basieren auf marktüblichen Preisen.

Die Überleitung des EBIT der GEA auf das Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen zeigt die folgende Tabelle:

Überleitung EBIT GEA zum Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 2020 2019
(in Mio. EUR)
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EBIT GEA 221,2 -109,1
Zinserträge 4,6 15,3
Zinsaufwendungen -28,6 -31,8
Ergebnis vor Ertragsteuem aus fortgeführten Geschäftsbereichen 197,1 -125,5

Eine detaillierte Erläuterung zur Entwicklung der Zinserträge und Zinsaufwendungen finden Sie im Konzernanhang Nr. 7.5 und 7.6.

Bei der Darstellung der Informationen nach geografischen Regionen erfolgt die Zuordnung der Umsätze nach dem Verbringungsort der Leistung bzw. nach dem Sitz des Kunden.

(in Mio. EUR) Separation & Flow Technologies Liquid & Powder Technologies Food & Healthcare Technologies Farm Technologies
01.01.2020 - 31.12.2020
Umsatzerlöse nach Erlösarten
Aus Fertigungsaufträgen 119,4 1.171,4 408,5 -
Aus dem Verkauf von Komponenten 567,1 117,7 247,9 339,3
Aus Serviceleistungen 505,6 376,5 238,7 285,5
Summe 1.192,1 1.665,7 895,1 624,8
(in Mio. EUR) Refrigeration Technologies Konsolidierung GEA
01.01.2020 - 31.12.2020
Umsatzerlöse nach Erlösarten
Aus Fertigungsaufträgen 256,9 -136,4 1.819,8
Aus dem Verkauf von Komponenten 166,1 -182,3 1.255,8
Aus Serviceleistungen 239,8 -86,7 1.559,5
Summe 662,8 -405,4 4.635,1
(in Mio. EUR) Separation & Flow Technologies Liquid & Powder Technologies Food & Healthcare Technologies Farm Technologies
01.01.2019-31.12.2019
Umsatzerlöse nach Erlösarten
Aus Fertigungsaufträgen 131,5 1.207,6 499,3 1,5
Aus dem Verkauf von Komponenten 596,5 137,8 227,4 369,7
Aus Serviceleistungen 510,3 383,6 236,3 285,1
Summe 1.238,3 1.729,0 963,0 656,3
(in Mio. EUR) Refrigeration Technologies Konsolidierung GEA
01.01.2019-31.12.2019
Umsatzerlöse nach Erlösarten
Aus Fertigungsaufträgen 281,5 -148,7 1.972,8
Aus dem Verkauf von Komponenten 172,8 -171,3 1.332,9
Aus Serviceleistungen 250,6 -91,8 1.574,0
Summe 704,9 -411,8 4.879,7
Außenumsatz 2020 2019 Veränderung in %
(in Mio. EUR)
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Asien Pazifik 1.058,2 1.126,1 -6,0
DACH & Osteuropa 1.022,1 999,7 2,2
davon Deutschland 424,5 424,6 -0,0
Lateinamerika 304,6 365,3 -16,6
Nordamerika 864,7 890,0 -2,8
Nord- und Mitteleuropa 604,3 684,4 -11,7
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 781,1 814,2 -4,1
GEA 4.635,1 4.879,7 -5,0

Im Berichtsjahr entfielen 730,1 Mio. EUR (Vorjahr 768,3 Mio. EUR) der Umsatzerlöse auf die Vereinigten Staaten von Amerika und 457,8 Mio. EUR (Vorjahr 439,9 Mio. EUR) auf die Volksrepublik China. Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist.

Seit dem Geschäftsjahr 2019 nutzt das Management der GEA entsprechend dem internen Steuerungssystem neben der Steuerungsgröße Umsatz das absolute Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) vor Restrukturierungsaufwand als Ergebniskennzahl für Steuerungszwecke. Bei der Ermittlung des EBITDA vor Restrukturierungsaufwand werden Ergebniseffekte bereinigt, die auf Restrukturierungsmaßnahmen entfallen, welche nach Inhalt, Umfang und Definition vom Vorstandsvorsitzenden beschrieben, dem Aufsichtsratsvorsitzenden dargelegt und mit diesem gemeinsam festgelegt werden. Es sollen nur Maßnahmen berücksichtig werden, die 2 Mio. EUR überschreiten. Falls der entsprechende Vorgang darüber hinaus ein gemäß Geschäftsordnung des Vorstandes zustimmungspflichtiges Geschäft ist, ist dieser außerdem vom Aufsichtsrat zu genehmigen.

Entsprechend der obigen Definition wurden im Geschäftsjahr 2020 110,2 Mio. EUR (Vorjahr 380,5 Mio. EUR) als Restrukturierungsaufwand bereinigt, wovon 54,2 Mio. EUR (Vorjahr 104,9 Mio. EUR) auf das EBITDA entfallen. Von diesen Restrukturierungsaufwendungen sind 49,2 Mio. EUR zahlungswirksam, davon 38,2 Mio. EUR im Berichtjahr. Der Begriff des Restrukturierungsaufwands enthält in diesem Zusammenhang Aufwendungen, die unmittelbar mit den Restrukturierungsmaßnahmen in Verbindung stehen (z. B. Abfindungsleistungen) und daher auch nach IAS 37 als Restrukturierungsaufwendungen qualifizieren. Darüber hinaus umfassen die vom Vorstand definierten Restrukturierungsmaßnahmen auch Wertminderungen auf Vermögenswerte sowie weitere Aufwendungen, die mittelbar durch die Restrukturierungsmaßnahmen veranlasst sind.

Die im Geschäftsjahr 2020 angefallenen Restrukturierungsaufwendungen verteilen sich auf die Geschäftssegmente wie folgt:

(in Mio. EUR) Separation & Flow Technologies Liquid & Powder Technologies Food & Healthcare Technologies Farm Technologies Refrigeration Technologies Sonstige GEA
Restrukturierung i.S.d. IAS 37 10,1 -6,2 2,5 -3,8 -0,6 1,9 3,9
Wertminderungen und -aufholungen 1,4 7,1 11,3 21,4 12,6 - 53,7
Veräußerungsgewinne und -verluste aus dem Abgang ausgewählter Unternehmensbereiche - - - 6,1 - - 6,1
Sonstiges 5,8 2,2 1,5 3,3 0,3 33,4 46,5
Summe 17,3 3,1 15,3 27,0 12,3 35,3 110,2

Bei den 33,4 Mio. EUR im Bereich Sonstige handelt es sich im Wesentlichen um Sachkosten, die im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung des Konzerns angefallen sind.

9.2 Informationen nach geografischen Regionen

Die Zuordnung der langfristigen Vermögenswerte (Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill) wird nach dem jeweiligen Standort vorgenommen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Gesamt-Konzern.

(in Mio. EUR) Asien Pazifik DACH & Osteuropa davon Deutschland Lateinamerika
01.01.2020 - 31.12.2020
Langfristige Vermögenswerte 98,9 462,2 414,8 5,5
01.01.2019 - 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte * 117,1 509,8 454,2 5,9
(in Mio. EUR) Nordamerika Nord- und Mitteleuropa Westeuropa, Naher Osten & Afrika Summe
01.01.2020 - 31.12.2020
Langfristige Vermögenswerte 57,3 148,4 237,5 1.009,6
01.01.2019 - 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte * 73,0 186,6 257,7 1.150,0

* Die Vorjahreszahlen wurden angepasst. Der Goodwill wurde exkludiert.

Am Abschlussstichtag beliefen sich die Buchwerte des langfristigen Vermögens in den Niederlanden auf 73,2 Mio. EUR (Vorjahr 96,8 Mio. EUR) und in Italien auf 213,9 Mio. EUR (Vorjahr 226,7 Mio. EUR). Hierbei handelt es sich um die beiden Länder mit dem größten Bestand an langfristigen Vermögenswerten.

10. Sonstige Erläuterungen

10.1 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche enthält Zahlungsströme im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsbereichen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:

(in T EUR) Bestand 01.01.2020 Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Konsolidierungskreisänderungen Währungsdifferenzen
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 249.653 - - -
Finanzkredite 50.919 99.888 - 6
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 123.266 - 192 1.806
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 423.838 99.888 192 1.812
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 2.143 - - -
Finanzkredite 23.633 -6.725 - 60
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 58.888 -62.362 386 4.487
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 84.664 -69.087 386 4.547
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - - - -
Summe 508.502 30.801 578 6.359
(in T EUR) Veränderungen beizulegender Zeitwert Übrige Veränderungen Bestand 31.12.2020
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 85 249.738
Finanzkredite - -212 150.601
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - -24.499 100.765
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten - -24.626 501.104
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 1 2.144
Finanzkredite - 2.024 18.992
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - 54.781 56.180
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - 56.806 77.316
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - - -
Summe - 32.180 578.420
(in T EUR) Bestand 01.01.2019 Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Konsolidierungskreisänderungen Währungsdifferenzen
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 249.569 - - -
Finanzkredite 51.294 -362 - -13
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 4.160 - -1.022 661
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 305.023 -362 -1.022 648
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 2.143 - - -
Finanzkredite 17.523 6.240 -359 350
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 2.235 -63.483 -290 192
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 21.901 -57.243 -649 542
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - - - -
Summe 326.924 -57.605 -1.671 1.190
(in T EUR) Veränderungen beizulegender Zeitwert Übrige Veränderungen Bestand 31.12.2019
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - 84 249.653
Finanzkredite - - 50.919
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - 119.467 123.266
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten - 119.551 423.838
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - - 2.143
Finanzkredite - -121 23.633
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - 120.234 58.888
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - 120.113 84.664
Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - - -
Summe - 239.664 508.502

In der dargestellten Tabelle sind finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 134.213 T EUR (Vorjahr 125.154 T EUR) nicht enthalten, da die hieraus resultierenden Zahlungsströme nicht dem Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.

Bei den angesprochenen finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 28.941 T EUR (Vorjahr 31.195 T EUR), Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiten in Höhe von 20.092 T EUR (Vorjahr 20.397 T EUR), Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 6.687 T EUR (Vorjahr 5.513 T EUR), sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 78.493 T EUR (Vorjahr 68.049 T EUR).

Erläuterungen zur Anpassung des Ausweises von finanziellen Verbindlichkeiten, im Vergleich zum Vorjahr, finden Sie im Konzernanhang Nr. 6.4.

10.2 Zuschüsse der öffentlichen Hand

Im Berichtsjahr 2020 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 10.374 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR) vereinnahmt. Es wurden Zuwendungen für Vermögenswerte in Höhe von 150 T EUR (Vorjahr 243 T EUR) von den Buchwerten der entsprechenden Vermögenswerte abgesetzt. Zudem sind Aufwendungen in Höhe von 82 T EUR (Vorjahr 290 T EUR) für die mögliche Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen angefallen.

In der Berichtsperiode hat GEA in einigen Ländern außerhalb Deutschlands öffentliche Aufwandszuschüsse im Rahmen der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld sowie ähnlichen Maßnahmen und in diesem Zusammenhang Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen bezogen. Eine Forderung gegenüber der verantwortlichen Arbeitsagentur oder Regierung wird dann angesetzt, wenn die Erstattung für das ausgezahlte Kurzarbeitergeld hinreichend sicher ist. Es wurden Zuschüsse für gezahltes Kurzarbeitergeld an Arbeitnehmer im Ausland in Höhe von 2.455 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) gewährt. Diese wurden erfolgsneutral erfasst. Die Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld beliefen sich auf 3.224 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und wurden aufwandsmindernd in den Personalaufwendungen erfasst.

10.3 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

10.3.1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Geschäftsvorfälle zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Umsätze und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den fortgeführten und den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen wurden dann nicht eliminiert, wenn sie nach dem Abgang des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden.

Bei den Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Joint Ventures handelt es sich überwiegend um reguläre Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen des Gesamt-Konzerns mit diesen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

(in T EUR) Umsätze Sonstige Erträge Sonstige Aufwendungen
01.01.2020 - 31.12.2020
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 29.538 1.155 6.874
Joint Ventures 17.216 - -
Summe 46.754 1.155 6.874
01.01.2019-31.12.2019
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 33.116 1.457 11.978
Joint Ventures 11.089 - -
Summe 44.205 1.457 11.978

Zum 31. Dezember 2020 bestanden im Gesamt-Konzern folgende offene Posten aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen:

(in T EUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2020
Nicht konsolidierte Unternehmen 9.221 1.382 8.906 30.256
Joint Ventures 3.974 20 1 -
Summe 13.195 1.402 8.907 30.256
davon kurzfristig 13.099 1.402 8.898 30.256
31.12.2019
Nicht konsolidierte Unternehmen 13.890 689 8.861 31.404
Joint Ventures 2.378 - - -
Summe 16.268 689 8.861 31.404
davon kurzfristig 16.268 689 8.452 31.204

Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Wertminderungen auf sonstige Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen in Höhe von 355 T EUR (Vorjahr 2.646 T EUR) erfasst.

Die Außenstände werden mit Banküberweisung beglichen und sind nicht besichert.

10.3.2 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben im Geschäftsjahr 2020 insgesamt eine Vergütung in Höhe von 10.567 T EUR (Vorjahr 18.436 T EUR) erhalten. Diese setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

(in T EUR) 2020 2019
Kurzfristig fällige Leistungen 6.892 8.880
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1.028 1.717
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 3.805
Anteilsbasierte Vergütung 2.647 4.034
Summe 10.567 18.436

Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von GEA eine Vergütung in Höhe von 4.977 T EUR (Vorjahr 11.377 T EUR). Hiervon entfallen 4.977 T EUR (Vorjahr 4.708 T EUR) auf Rentenzahlungen und 0 T EUR (Vorjahr 6.669 T EUR) auf Abfindungszahlungen für im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Zudem hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied im Berichtszeitraum von seinem Kapitalisierungswahlrecht bezüglich des gesamten ihm ab 1. Januar 2020 zustehenden Ruhegeldanspruchs Gebrauch gemacht. Der Kapitalisierungsbetrag in Höhe von 8.575 T EUR wurde im Januar 2020 ausgezahlt. Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen (Bruttowert) nach IFRS von 95.145 T EUR (Vorjahr 100.697 T EUR) gebildet. Davon entfallen 2.983 T EUR (Vorjahr 17.033 T EUR) auf im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstände.

Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2020 1.403 T EUR (Vorjahr 1.389 T EUR).

Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen.

Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahestehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor.

11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zum 1. Januar 2021 hat GEA die divisionale Struktur in geringem Umfang dahingehend angepasst, einzelne Gesellschaften, deren Aktivitäten zwar zwei oder mehr Divisionen betroffen haben, die aber nur einer Division zugeordnet waren, ab 2021 entsprechend ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeiten aufzuspalten. Dadurch schafft GEA eine höhere divisionsspezifische Trennschärfe und eine klarere Struktur.

Diese Anpassung zur optimierten Steuerung wirkt sich auf die Zusammensetzung der Gruppen von Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aus, sodass der Goodwill teilweise umverteilt wurde. Die unmittelbar vor der Umverteilung am 1. Januar 2021 durchgeführten Werthaltigkeitstests auf Ebene der fünf Goodwill tragenden Divisionen ergaben keine Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf des Goodwills.

Die beim Kapitalmarkttag im September 2019 angekündigte Veräußerung ausgewählter Aktivitäten der Division Refrigeration Technologies führte am 21. September 2020 zum Verkauf des Kompressorenherstellers GEA Bock. Der Abschluss der Transaktion am 26. Februar 2021 geht mit der Entkonsolidierung dreier Konzerngesellschaften der GEA Group Aktiengesellschaft sowie dem Abgang von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des Bock-Geschäfts einher. Der Veräußerungsverlust auf Basis des vorläufigen Kaufpreises beträgt rund 8.900 T EUR. Der endgültige Kaufpreis wird noch verhandelt.

12. Zusätzliche Angaben gemäß § 315e HGB

12.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 17. Dezember 2020 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

12.2 Anzahl der Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar:

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt * 2020 2019
DACH & Osteuropa 6.823 6.871
Nord- & Mitteleuropa 3.087 3.116
Asien Pazifik 3.031 3.068
Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.207 3.404
Nordamerika 1.618 1.758
Lateinamerika 527 513
Fortgeführte Geschäftsbereiche 18.293 18.730
DACH & Osteuropa 1 1
Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 1 1
Summe 18.294 18.731

* Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse

12.3 Prüfungs- und Beratungshonorare

Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2020 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf:

(in T EUR) 2020 2019
Abschlussprüfung 5.476 5.445
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2.618 2.377
Andere Bestätigungsleistungen 335 186
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 274 186
Steuerberatungsleistungen 96 211
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - -
Sonstige Leistungen 193 94
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 192 90
Summe 6.100 5.936
davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 3.084 2.653

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen u.a. gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, wie EMIR-Prüfungen nach§ 20 WpHG und Covenants Bescheinigungen sowie die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und die Prüfung des Compliance Management Systems.

Die sonstigen Leistungen betreffen u.a. die Unterstützung im Rahmen einer Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Optimierung der Berichterstattung.

12.4 Beteiligungsliste

Die folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen GEA weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.

Sitz Anteilsbesitz (in %)
Tochterunternehmen
Angola
GEA Angola Sales & Services, Lda. Luanda 100,00
Argentinien
GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. Buenos Aires 100,00
GEA Process Engineering S.A. Buenos Aires 100,00
GEA Westfalia Separator Argentina S.A. Buenos Aires 100,00
Australien
Dairy Technology Services Pty. Ltd. Kyabram 100,00
GEA Australia Pty. Ltd. Melbourne 100,00
GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. Melbourne 100,00
GEA Nu-Con Pty. Ltd. Sutherland 100,00
GEA Process Engineering Pty. Ltd. Blackburn 100,00
GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. Melbourne 100,00
Österreich
GEA Austria GmbH Plainfeld 100,00
GEA CEE GmbH Wien 100,00
Belgien
GEA Farm Technologies Belgium N.V. Kontich 100,00
GEA Process Engineering N.V. Halle 100,00
GEA Westfalia Separator Belgium N.V. Kontich 100,00
Brasilien
GEA Equipamentos e Soluções Ltda. Jaguariüna 100,00
Bulgarien
GEA EEC Bulgaria EOOD Sofia 100,00
Kanada
GEA Farm Technologies Canada Inc. Drummondville 100,00
GEA Canada Inc. Saint John 100,00
GEA Refrigeration Canada Inc. Richmond 100,00
Chile
GEA Farm Technologies Chile SpA Osorno 100,00
GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. Santiago de Chile 100,00
GEA Process Engineering Chile S.A. Santiago de Chile 100,00
GEA Westfalia Separator Chile S.A. Santiago de Chile 100,00
Tecno-Leche S.A. Osorno 100,00
China
Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. Peking 90,00
BOS (Shanghai) Flow Equipment Co., Ltd. Shanghai 100,00
Gbs Grain Machinery Manufacturing (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00
GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. Shanghai 100,00
GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00
GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. Hongkong 100,00
GEA Hong Kong Trading Ltd. Hongkong 100,00
GEA Lyophil (Beijing) Ltd. Peking 100,00
GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. Wuqing 100,00
GEA Process Engineering China Limited Shanghai 100,00
GEA Process Engineering China Ltd. Shanghai 100,00
GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. Shanghai 100,00
GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. Hongkong 100,00
GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou 100,00
GEA Westfalia Separator (China) Ltd. Hongkong 100,00
GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin 100,00
Shijiazhuang GEA Farm Technologies Co., Ltd. Shijiazhuang 100,00
Kolumbien
GEA Andina S.A.S. Bogotá 100,00
Kroatien
GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. Zagreb 100,00
Tschechische Republik
GEA Bock Czech s.r.o. Stribro 100,00
GEA Czech Republic s.r.o. Prag 100,00
GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. Prag 100,00
Dänemark
GEA Farm Technologies Mullerup A/S Ullerslev 100,00
GEA Food Solutions Denmark A/S Slagelse 100,00
GEA Food Solutions International A/S Slagelse 100,00
GEA Food Solutions Nordic A/S Slagelse 100,00
GEA Process Engineering A/S Soeborg 100,00
GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S Skanderborg 100,00
GEA Scan-Vibro A/S Svendborg 100,00
GEA Westfalia Separator DK A/S Skanderborg 100,00
Finnland
GEA Finland Oy Helsinki 100,00
Frankreich
GEA Farm Technologies France SAS Chäteau-Thierry 100,00
GEA Food Solutions France SAS Beaucouze 100,00
GEA Group Holding France SAS Montigny le Bretonneux 100,00
GEA Process Engineering SAS Saint-Quentin en Yvelines Cedex 100,00
GEA Refrigeration France SAS Les Sorinieres 100,00
GEA Tuchenhagen France SARL Hoenheim 100,00
GEA Westfalia Separator France SAS Château-Thierry 100,00
Deutschland
"SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH i.L. Düsseldorf 100,00
Brückenbau Plauen GmbH Frankfurt am Main 100,00
GEA AWP GmbH *) Prenzlau 100,00
GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH Düsseldorf 100,00
GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH Düsseldorf 100,00
GEA Bischoff GmbH *) Essen 100,00
GEA Bock GmbH Frickenhausen 100,00
GEA Brewery Systems GmbH *) Kitzingen 100,00
GEA Diessel GmbH *) Hildesheim 100,00
GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG *) Düsseldorf 100,00
GEA Farm Technologies GmbH *) Bönen 100,00
GEA Food Solutions Germany GmbH *) Biedenkopf-Wallau 100,00
GEA Germany GmbH *) Oelde 100,00
GEA Group Holding GmbH *) Düsseldorf 100,00
GEA Internal Services GmbH *) Düsseldorf 100,00
GEA Lyophil GmbH *) Hürth 100,00
GEA Mechanical Equipment GmbH *) Oelde 100,00
GEA Messo GmbH *) Duisburg 100,00
GEA Real Estate GmbH *) Frankfurt am Main 100,00
GEA Refrigeration Germany GmbH *) Berlin 100,00
GEA Refrigeration Technologies GmbH *) Berlin 100,00
GEA Segment Management Holding GmbH Düsseldorf 100,00
GEA TDS GmbH *) Sarstedt 100,00
GEA Tuchenhagen GmbH *) Büchen 100,00
GEA Verwaltungs AG Düsseldorf 100,00
GEA Westfalia Separator Group GmbH *) Oelde 100,00
GEA Wiegand GmbH *) Ettlingen 100,00
Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH i.L. Lennestadt 100,00
LL Plant Engineering AG *) Lennestadt 100,00
mg Altersversorgung GmbH *) Düsseldorf 100,00
mg capital gmbh *) Düsseldorf 100,00
MG Stahlhandel GmbH Düsseldorf 100,00
Paul Pollrich GmbH *) Düsseldorf 100,00
Ruhr-Zink GmbH Frankfurt am Main 100,00
Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Lennestadt 100,00
Trennschmelz Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00
Twiste Copper GmbH Lennestadt 100,00
VDM-Hilfe GmbH Frankfurt am Main 100,00
Großbritannien
Breconcherry Ltd. Bromyard 100,00
Dixie-Union (UK) Ltd. Milton Keynes 100,00
GEA Barr-Rosin Ltd. Maidenhead 100,00
GEA Eurotek Ltd. London 100,00
GEA Farm Technologies (UK) Ltd. Warminster 100,00
GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. Milton Keynes 100,00
GEA Grenco Ltd. Sittingbourne 100,00
GEA Group Holdings (UK) Ltd. Eastleigh 100,00
GEA Mechanical Equipment UK Ltd. Milton Keynes 100,00
GEA Pharma Systems Ltd. Eastleigh 100,00
GEA Process Engineering Ltd. Warrington 100,00
GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. Ross-on-Wye 100,00
GEA Refrigeration UK Ltd. London 100,00
Milfos UK Ltd. Halesowen 100,00
Wolfking Ltd. Milton Keynes 100,00
Griechenland
GEA Westfalia Separator Hellas A.E. Athen 100,00
Ungarn
GEA Process Engineering CEE Kft Budaörs 100,00
Island
GEA Iceland ehf. Köpavogur 100,00
Indien
GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. Vadodara 100,00
GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00
GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00
LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. Mumbai Maharashtra 100,00
Indonesien
GEA Westfalia Separator Indonesia, PT Jakarta 100,00
PT. GEA Refrigeration Indonesia Jakarta 100,00
Irland
GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. Ballincollig 100,00
GEA Ireland Ltd. Kildare 100,00
GEA Process Technologies Ireland Ltd. Kildare 100,00
GEA Refrigeration Ireland Ltd. Cavan 100,00
GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. Ballincollig 100,00
Italien
CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A Peveragno 100,00
GEA COMAS S.p.A. Torrebelvicino 100,00
GEA Food Solutions Italy S.r.l. Osio Sopra 100,00
GEA Imaforni S.p.A Colognola ai Colli 100,00
GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. Parma 100,00
GEA Process Engineering S.p.A. Osio Sopra 100,00
GEA Procomac S.p.A. Sala Baganza 100,00
GEA Refrigeration Italy S.p.A. Castel Maggiore 100,00
Golfetto Sangati S.r.l. Galliera Veneta 100,00
Pavan S.p.A. Galliera Veneta 100,00
Pelacci S.R.L. i.L. Sala Baganza 67,00
Veneta Alimenti Innovativi S.r.l. Pieve D'Alpago 100,00
Japan
GEA Japan Ltd. Tokio 100,00
Litauen
GEA Baltics UAB Vilnius 100,00
Malaysia
GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00
GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. Shah Alam 100,00
Mexiko
Convenience Food Systems S.A. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00
GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00
GEA Process Engineering S.A. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00
GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. Cuernavaca 100,00
Niederlande
BOS Homogenisers B.V. Hilversum 100,00
GEA Dutch Holding B.V. s-Hertogenbosch 100,00
GEA Farm Technologies Nederland B.V. Leeuwarden 100,00
GEA Food Solutions B.V. Bakel 100,00
GEA Food Solutions Bakel B.V. Bakel 100,00
GEA Food Solutions International B.V. Bakel 100,00
GEA Food Solutions Weert B.V. Weert 100,00
GEA Niro PT B.V. s-Hertogenbosch 100,00
GEA Process Engineering Nederland B.V. Deventer 100,00
GEA Refrigeration Netherlands N.V. s-Hertogenbosch 100,00
GEA Westfalia Separator Nederland B.V. Cuijk 100,00
GEA Westfalia Separator Nederland Service B.V. Cuijk 100,00
KET Marine International B.V. Zevenbergen 100,00
PMJ Products B.V. Raamsdonksveer 100,00
Tullp B.V. Raamsdonksveer 100,00
Neuseeland
Farmers Industries Ltd. Tauranga 100,00
GEA Avapac Ltd. Hamilton 100,00
GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. Hamilton 100,00
GEA Milfos International Ltd. Hamilton 100,00
GEA New Zealand Ltd. Auckland 100,00
GEA Process Engineering Ltd. Hamilton 100,00
Nigeria
GEA West Africa Ltd. Lagos 100,00
Norwegen
GEA Norway AS Oslo 100,00
Panama
GEA Central America S.A. Panama 100,00
Peru
GEA Peruana SAC Lima 100,00
Philippinen
GEA Pilipinas Inc. Muntinlupa City 100,00
GEA Process Engineering (Philippines) Inc. Muntinlupa City 100,00
GEA Westfalia Separator Phils. Inc. Muntinlupa City 100,00
Polen
GEA Farm Technologies Sp. z o.o. Bydgoszcz 100,00
GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. Warschau 100,00
GEA Process Engineering Sp. z o.o. Warschau 100,00
GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. Gdynia 100,00
GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. Koszalin 100,00
GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. Warschau 100,00
Rumänien
GEA Farm Technologies Romänia S.R.L. Alba lulia 100,00
GEA Refrigeration Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00
GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00
Russische Föderation
000 GEA Farm Technologies Rus Moskau 100,00
000 GEA Refrigeration RUS Moskau 100,00
Wilarus 000 Kolomna 100,00
Saudi-Arabien
GEA Arabia Ltd. Riyadh 100,00
Serbien
GEA EEC Serbia d.o.o. Beograd (Zemun) Belgrad 100,00
Singapur
GEA Process Engineering Pte. Ltd. Singapur 100,00
GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. i.L. Singapur 100,00
GEA Westfalia Separator (S.E.A.) PTE. LTD. Singapur 100,00
KET Marine Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00
Slowakei
GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. Piestany 100,00
Slowenien
GEA Vipoll, Oprema za industrijo tekočin d.o.o. Križevci pri Ljutomeru 100,00
Südafrika
GEA Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00
Südkorea
GEA Korea Ltd. Seoul 100,00
Spanien
GEA Farm Technologies Iberica S.L. Alcobendas 100,00
GEA Process Engineering S.A. Alcobendas 100,00
GEA Refrigeration Iberica S.A. Alcobendas 100,00
GEA Westfalia Separator Iberica, S.A. Alcobendas 100,00
Schweden
GEA Sweden AB Mölndal 100,00
Schweiz
GEA Aseptomag AG Kirchberg 100,00
GEA Aseptomag Holding AG Kirchberg 100,00
GEA Food Solutions Switzerland AG Kirchberg 100,00
GEA mts flowtec AG Kirchberg 100,00
GEA Suisse AG Kirchberg 100,00
GEA Systems Suisse AG Liestal 100,00
Taiwan
GEA Process Engineering Taiwan Ltd. Taipeh 100,00
Thailand
CFS Asia Ltd. i.L. Bangkok 99,9998
GEA (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 99,9994
GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 100,00
Türkei
GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. i.L. Izmir 100,00
GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. ST. Izmir 100,00
GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. Izmir 100,00
Ukraine
DE GEA Westfalia Separator Ukraine Kiew 100,00
GEA Food Solutions Ukraine LLC i.L. Kiew 100,00
GEA Grasso TOV Kiew 100,00
TOV GEA Ukraine Bila Zerkva 100,00
Vereinigte Arabische Emirate
GEA Middle East FZE Dubai 100,00
PPME Middle East FZE i.L. Dubai 100,00
Uruguay
Balterin S.A. Montevideo 100,00
Crismil S.A. Montevideo 100,00
USA
GEA Farm Technologies, Inc. Naperville 100,00
GEA Food Solutions North America, Inc. Frisco 100,00
GEA Mechanical Equipment US, Inc. Northvale 100,00
GEA North America, Inc. Wilmington 100,00
GEA Systems North America LLC Columbia 100,00
Niro Sterner, Inc. Columbia 100,00
Pavan U.S.A., Inc. Emigsville 100,00
Vietnam
GEA Vietnam Co., Ltd. Ho-Chi-Minh-Stadt 100,00
Assoziierte Unternehmen
Argentinien
IMAI S.A. Buenos Aires 20,00
Gemeinschaftsunternehmen
Deutschland
Merton Wohnprojekt GmbH Frankfurt am Main 50,00
Japan
GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. Nagano 49,00
Vereinigte Arabische Emirate
GRADE Grasso Adearest Ltd. Dubai 50,00
GRADE Refrigeration LLC Sharjah 49,00
Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Brasilien
EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. Sao Paulo 47,50
Deutschland
Bauverein Oelde GmbH Oelde 35,50
Indien
Indo Technofrigo Ltd. i.L. Rajkot 49,00

*) Diese konsolidierten Tochtergesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften befreit

Düsseldorf, 2. März 2021

Der Vorstand

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Marcus A. Ketter

ESEF-Unterlagen der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020

Die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts („ESEF-Unterlagen") mit dem Dateinamen „GEA_AG_KA+KLB_ESEF-2020-12-31 .zip" (SHA256-Hashwert: c4a83c24445b17165dfab 6b055d1efaa9649ce98c01b259f210bf71d9672766e) stehen im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten zum Download bereit.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GEA Group Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Der Werthaltigkeit der Goodwills der Divisionen Farm Technologies (FT) und Food & Healthcare Solutions (FHT)

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf die Konzernanhangangabe Ziffer 2. Angaben zur Höhe der Goodwills finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 5.2.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Goodwill beträgt zum 31. Dezember 2020 insgesamt EUR 1.502,1 Mio, davon entfallen EUR 170 Mio auf das Segment FHT sowie EUR 121 Mio auf das Segment FT. Insgesamt hat der Bilanzposten Goodwill mit 26 % der Bilanzsumme eine erhebliche Bedeutung für die Vermögenslage.

Die Werthaltigkeit des Goodwills wird jährlich anlassunabhängig auf Ebene der Geschäftssegmente (bei GEA: Divisionen) überprüft. Ergeben sich unterjährig Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit, wird zudem unterjährig eine anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills durchgeführt. Für die Durchführung der Werthaltigkeitsüberprüfung wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der Segmente verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Wertminderungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert der Segmente. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Risikoeinschätzung als möglich erachteten geringen Differenz zwischen Buchwert und dem erzielbaren Betrag für die Segmente FT und FHT beschränkt sich die nachfolgende Berichterstattung auf die Werthaltigkeit der Goodwills eben dieser Segmente. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Oktober 2020. Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Zum 1. Januar 2020 hat die Gesellschaft ihr internes Steuerungssystem angepasst. In den Vorjahren erfolgte die Steuerung nach zuletzt zwei Business Areas sowie der Pavan-Gruppe. Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Steuerung nach den fünf Divisionen Separation & Flow Technologies (SFT), Liquid & Powder Technologies (LPT), Food & Healthcare Technologies (FHT), Farm Technologies (FT) und Refrigeration Technologies (RT). Diese Änderungen erfordern eine Re-Allokation nach relativen Werten der Divisionen, die bisher auf Ebene der Business Areas getestet wurden. Vor Re-Allokation des Goodwills auf die Divisionen erfolgte eine letztmalige Werthaltigkeitsüberprüfung in der alten Zuordnungsstruktur zum 31. Dezember 2019.

Die Werthaltigkeitsprüfung der den Divisionen zugeordneten Goodwills ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Divisionen FHT und FT für die nächsten drei Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht angemessen oder nicht vollständig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

In der Prüfung haben wir uns ein detailliertes Verständnis über den Prozess der Unternehmensplanung verschafft. Die GEA hat Kontrollen zur Sicherstellung der Angemessenheit der Unternehmensplanung implementiert. Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit ausgewählter Kontrollen beurteilt. Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir sowohl die Neuaufteilung der Goodwills auf die Divisionen sowie die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und die Berechnungsmethode der Gesellschaft für die Werthaltigkeitsüberprüfung der Goodwills der Divisionen FHT und FT beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert und validiert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die den Kapitalkosten zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie, die Länderrisikoprämie und den Betafaktor, jeweils für die goodwilltragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten FHT und FT mit eigenen Schätzungen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen. Ferner haben wir uns davon überzeugt, dass zwischen dem Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung und dem Abschlussstichtag keine Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bestanden.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Goodwills vollständig und angemessen sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Neuzuordnung der Goodwills auf die Divisionen ist sachgerecht. Die der Werthaltigkeitsprüfung der Goodwills zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen.

Die entsprechenden Anhangangaben sind vollständig und angemessen.

Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu den Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen sowie zu den Fertigungsaufträgen mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber den Kunden finden sich unter Konzernanhangangabe 7.1.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 1.819,8 Mio erzielt. Die Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (Vertragsvermögenswerte) betragen zum Stichtag 31. Dezember 2020 EUR 348,3 Mio und die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo (Vertragsverbindlichkeiten) EUR 682,4 Mio.

Die Umsatzerlöse und die Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen, welche nach IFRS 15.35 zeitraumbezogen zu realisieren sind, werden nach der „Percentage-of-Completion-Methode" nach IFRS 15.B18 entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten bestimmt (Cost to Cost-Methode). Sofern aus dem Auftrag insgesamt ein Verlust erwartet wird, ist dieser Verlust nach den Regelungen des IAS 37 als Drohverlustrückstellung zu erfassen.

Die Ermittlung realisierbarer Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen ist komplex und basiert auf Schätzungen insbesondere hinsichtlich der insgesamt zu schätzenden Auftragskosten sowie bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades. Das Risiko für den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Umsatzerlöse und die realisierten Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen den Geschäftsjahren unzutreffend zugeordnet werden und drohende Verluste aus Fertigungsaufträgen nicht rechtzeitig erfasst werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben das Schätzverfahren der Auftragskosten, das Verfahren zur Ermittlung der jeweiligen Fertigstellungsgrade sowie die Ausgestaltung und Einrichtung der Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Planung der gesamten Auftragskosten beurteilt.

Für risikoorientiert bewusst ausgewählte Fertigungsaufträge haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

Befragung der mit dem Projekt befassten Mitarbeitern der GEA u. a. zu Schätzungen der gesamten Auftragskosten, bestehender Risiken und Status der Projekte
Abstimmung der den Aufträgen zugeordneten Ist-Kosten mit internen Kostenaufstellungen sowie externen Belegen
Kritisches Hinterfragen der Annahmen zur Schätzung der gesamten Auftragskosten u. a. durch Analyse des bisherigen Projektverlaufs sowie etwaiger Planabweichungen
Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit der Ermittlung des Fertigstellungsgrades sowie etwaiger antizipierter Verluste und der sachgerechten bilanziellen Abbildung der Fertigungsaufträge und etwaiger Drohverlustrückstellungen nach IAS 37.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Vorgehensweise der GEA zur Bilanzierung von Fertigungsaufträgen und korrespondierenden Drohverlustrückstellungen ist sachgerecht. Die der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen zugrunde liegenden Annahmen sind insgesamt angemessen.

Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich unter Konzernanhangangabe 5.7.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte in Höhe von EUR 725,5 Mio ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte, die überfällig, jedoch nicht wertgemindert sind, belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 146,4 Mio, wovon EUR 3,8 Mio über 360 Tage überfällig sind.

Die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zum einen auf Basis einzelner Debitoren individuell, zum anderen auf Basis gleichartiger Debitoren kollektiv eingeschätzt.

Wenn Überfälligkeiten, finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten des Kunden oder eingetretene und erwartete Zahlungsausfälle bestehen, erfolgt die Einschätzung erwarteter Kreditverluste auf Basis des einzelnen Debitors. Bei der Einschätzung von erwarteten Kreditverlusten einzelner Debitoren werden alle kreditrisikorelevanten Informationen individuell bewertet und führen zu einer entsprechenden Wertberichtigung. Wenn mit einer Einbringlichkeit der Forderung gänzlich nicht mehr zu rechnen ist werden die Forderungen und Wertberichtigungen ausgebucht.

Bei der kollektiven Schätzung erwarteter Kreditverluste für Portfolien gleichartiger Risiken werden sowohl vergangene Erfahrungen mit diesen Portfolien als auch absehbare zukünftige Entwicklungen berücksichtigt. In der Berichtsperiode hat GEA die kollektive Schätzung erwarteter Kreditverluste angepasst. Die Anpassung wird prospektiv im Sinne von IAS 8.36 bilanziert und führte in der Berichtsperiode zu um EUR 9,0 Mio höheren Wertberichtigungen.

Die Einschätzung zur Gleichartigkeit von Debitoren, die Interpretation der Indikatoren zur zukünftigen Entwicklung sowie die Einschätzungen zur Höhe des Ausfalls einzelner Debitoren ist ermessensbehaftet und unterliegt einer Reihe von Annahmen über die Zahlungsfähigkeit von Kunden.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte zu spät oder nicht in hinreichender Höhe erfasst werden. Zudem besteht das Risiko, dass die Anpassung bei der kollektiven Schätzung erwarteter Kreditverluste nicht sachgerecht ist und damit Wertberichtigungen in unzutreffender Höhe bilanziert werden. Daneben besteht das Risiko, dass die Angaben zur Anpassung des Verfahrens nicht vollständig und sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben den Prozess zur Überwachung von überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Angemessenheit implementierter Kontrollen zur Sicherstellung sachgerechter Wertminderungen beurteilt. Hierzu haben wir uns beispielsweise davon überzeugt, dass Kontrollen bestehen, durch die überfällige Forderungen regelmäßig durch die Gesellschaften des Konzerns identifiziert und laufend überwacht werden.

Wir haben die Werthaltigkeit für eine risikoorientierte und größenabhängige Auswahl überfälliger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kritisch hinterfragt. Hierzu haben wir die Entwicklung der Überfälligkeiten und Wertberichtigungen im Jahresverlauf analysiert, Vergleiche zu historischen Erfahrungswerten mit den entsprechenden Debitoren vorgenommen, die verantwortlichen Mitarbeiter der GEA hinsichtlich der Werthaltigkeit befragt und interne sowie externe Dokumente, beispielsweise Schriftverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, beurteilt.

Die vorgenommenen Anpassungen zur kollektiven Schätzung erwarteter Kreditverluste haben wir auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und Übereinstimmung mit IFRS 9 gewürdigt. Des Weiteren haben wir beurteilt, ob die Schätzungsänderung sachgerecht umgesetzt wurde und die diesbezüglichen Angaben im Anhang vollständig und sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Annahmen und Einschätzungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind insgesamt angemessen. Das angepasste Verfahren zur kollektiven Schätzung erwarteter Kreditverluste ist sachgerecht und wurde zutreffend umgesetzt. Die diesbezüglichen Angaben im Anhang sind vollständig und sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die nichtfinanzielle Konzernerklärung,
die Erklärung zur Unternehmensführung und
die im zusammengefassten Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften zusammengefassten Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 2. März 2021 hin.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei „GEA_AG_KA+KLB_ESEF-2020-12-31 .zip" (SHA256-Hashwert: c4a83c 24445b17165dfab6b055d1efaa9649ce98c01b259f210bf71d9672766e), die im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF- Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Konzernlageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. November 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Jessen.

Düsseldorf, den 2. März 2021

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lurweg, Wirtschaftsprüfer

Jessen, Wirtschaftsprüfer

Organe der Gesellschaft und ihre Mandate

Vorstand

Stefan Klebert, Düsseldorf, CEO - Vorstandsvorsitzender

a) • GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 30. Januar 2020)

• GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 27. Februar 2020)
b) • Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Gesellschafterausschusses

• Hoberg & Driesch GmbH & Co. KG Röhrengroßhandel/Hoberg und Driesch Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Mitglied der Beiräte

• Chiron Group SE, Tuttlingen, Verwaltungsratsmitglied

• Chiron-Werke GmbH & Co. KG (bis 27. November 2020) / Chiron-Werke Beteiligungsgesellschaft mbH (bis 11. Dezember 2020) Tuttlingen, Mitglied der Beiräte

Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands (bis 29. Februar 2020)

a) • Thyssen'sche Handelsgesellschaft m.b.H., Mülheim, Mitglied des Aufsichtsrats

Johannes Giloth, Neubiberg, Mitglied des Vorstands und COO (seit 20. Januar 2020)

Marcus A. Ketter, Düsseldorf, CFO - Finanzvorstand

Aufsichtsrat

Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft

Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft (bis 9. November 2020)

a) • GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Ahmad M. A. Bastaki, Safat/Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management der Kuwait Investment Authority

Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses der GEA Group Aktiengesellschaft (bis 30. September 2020)

Prof. Dr. Annette G. Köhler, Düsseldorf, (seit 1. Oktober 2020)

Vorsitzende des Prüfungsausschusses der GEA Group Aktiengesellschaft

Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Duisburg-Essen

a) • DMG Mori AG, Bielefeld, Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Finanz- und Prüfungsausschusses

• HVB UniCredit Bank AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats, des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses
b) • DKSH Holding AG, Zürich, Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Audit Committee

• HVB UniCredit Bank AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats, des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses

Der Abschnitt „Organe der Gesellschaft und Ihre Mandate" ist Bestandteil des Anhanges

a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Geschäftsführer der ACADEMY of LABOUR gGmbH, Frankfurt am Main

a) • Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Colin Hall, London/UK, Head of Investments der Groupe Bruxelles Lambert, Belgien, und Vizepräsident des Verwaltungsrates der Sienna Capital S.a.r.l.

b) • Imerys S.A., Frankreich, Mitglied des Board of Directors

• Ergon Capital Partners S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors

• Ergon Capital Partners II SA., Belgien, Mitglied des Board of Directors

• LafargeHolcim, Switzerland, Mitglied des Board of Directors

• Marnix French ParentCo (Webhelp group), Frankreich, Mitglied des Aufsichtsrats

• Avanti Acquisition Corp., Cayman Islands, Mitglied des Board of Directors (seit 24. Juli 2020)

• Globality Inc., California/USA, Mitglied des Board of Directors (seit 7. Januar 2021)

Michaela Hubert, Prichsenstadt, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der GEA Brewery Systems GmbH

Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President Business HR der GEA Group Aktiengesellschaft

Eva-Maria Kerkemeier, Herne, Mitglied des Aufsichtsrats der GEA Group AG

Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft

a) • GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats

Jean E. Spence, Marco Island/FL/USA, Management Consultant, President, JES Consulting LLC

b) • TreeHouse Foods, Inc., Oak Brook/IL/USA, Mitglied des Board of Directors

• Agri-Food Tech Fund of Praesidium Private Investments, Praesidium SGR S.p.A, Mailand, Italien, Mitglied des Beirats (seit 1. Februar 2021)

Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO/USA

b) • Cooper Standard Holdings Inc., Novi/MI/USA, Mitglied des Board of Directors (bis 21. Mai 2020)

• XG Sciences, Inc., Lansing/MI/USA, Mitglied des Board of Directors (bis 31. Dezember 2020)

• Enerkem, Montreal/Kanada, Mitglied des Board of Directors und Beraterin

• Gates Industrial Corporation Plc., Denver, Colorado, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 1. Juli 2020)

Der Abschnitt „Organe der Gesellschaft und Ihre Mandate" ist Bestandteil des Anhanges

a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft

(Stand 31.12.2020)

Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Dr. Molly P. Zhang

Eva-Maria Kerkemeier

Kurt-Jürgen Löw

Präsidialausschuss (Präsidium)

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Ahmad M. A. Bastaki

Rainer Gröbel

Colin Hall

Michaela Hubert

Kurt-Jürgen Löw

Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Annette G. Köhler, Vorsitzende (Finanzexpertin im Sinne des §100 Abs. 5 AktG)

Michael Kämpfert

Brigitte Krönchen

Dr. Helmut Perlet

Technologieausschuss

Dr. Molly P. Zhang, Vorsitzende

Michaela Hubert

Brigitte Krönchen

Jean E. Spence

Nominierungsausschuss

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender

Ahmad M. A. Bastaki

Jean E. Spence

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

(in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2020 31.12.2019
Immaterielle Vermögensgegenstände 28.924 24.159
Sachanlagen 1.409 1.470
Finanzanlagen 2.319.207 2.337.377
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.192.490 2.194.493
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 126.717 142.884
Anlagevermögen 1 2.349.540 2.363.006
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2 924.002 1.160.010
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 901.895 1.135.733
Sonstige Vermögensgegenstände 22.107 24.277
Guthaben bei Kreditinstituten 3 565.337 154.075
Umlaufvermögen 1.489.339 1.314.085
Rechnungsabgrenzungsposten 4 17.179 10.642
Summe Aktiva 3.856.058 3.687.733

Passiva

(in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2020 31.12.2019
Gezeichnetes Kapital (bedingtes Kapital 51.904 T EUR, Vorjahr: 51.904 T EUR) 520.376 520.376
Kapitalrücklage 250.779 250.779
Gewinnrücklagen 436.699 479.699
Bilanzgewinn 153.757 154.233
Eigenkapital 5 1.361.611 1.405.087
Rückstellungen 6 287.483 290.037
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 400.000 300.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.537 29.021
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.774.746 1.653.830
Sonstige Verbindlichkeiten 6.681 9.758
Verbindlichkeiten 7 2.206.964 1.992.609
Summe Passiva 3.856.058 3.687.733

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020

(in T EUR) Anhang Nr. 2020 2019
Umsatzerlöse 11 182.419 167.921
Sonstige betriebliche Erträge 12 236.097 157.413
Aufwendungen für bezogene Leistungen 13 -95.588 -91.067
Personalaufwand 14 -55.339 -62.439
Abschreibungen 15 -28.190 -75.639
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16 -274.495 -223.501
Beteiligungsergebnis 17 144.011 443.676
Zinsergebnis 18 7.892 -21.116
Abschreibungen auf Finanzanlagen 19 -2.822 -7.009
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 -3.630 -3.398
Ergebnis nach Steuern 110.355 284.841
Sonstige Steuern -413 -360
Jahresüberschuss 109.942 284.481
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 815 752
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 43.000 -
Einstellung in andere Gewinnrücklagen - -131.000
Bilanzgewinn 153.757 154.233

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten
(in T EUR) Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 45.519 10.460 -1.221 54.758
Summe 45.519 10.460 -1.221 54.758
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.152 0 -2.903 6.249
Technische Anlagen und Maschinen 2.302 0 0 2.302
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.476 647 -199 5.924
Summe 16.930 647 -3.102 14.475
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.347.196 31.786 -116.345 2.262.637
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 147.830 0 -17.346 130.484
Summe 2.495.026 31.786 -133.691 2.393.121
Anlagevermögen 2.557.475 42.893 -138.014 2.462.354
Abschreibungen
(in T EUR) Stand 01.01.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 21.360 4.474 0 25.834
Summe 21.360 4.474 0 25.834
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 8.793 55 -2.878 5.970
Technische Anlagen und Maschinen 1.985 58 0 2.043
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.682 562 -191 5.053
Summe 15.460 675 -3.069 13.066
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 152.703 2.028 -84.584 70.147
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.946 794 -1.973 3.767
Summe 157.649 2.822 -86.557 73.914
Anlagevermögen 194.469 7.971 -89.626 112.814
(in T EUR) Restbuchwert 31.12.2020 Restbuchwert 31.12.2019
--- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 28.924 24.159
Summe 28.924 24.159
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 279 359
Technische Anlagen und Maschinen 259 317
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 871 794
Summe 1.409 1.470
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.192.490 2.194.493
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 126.717 142.884
Summe 2.319.207 2.337.377
Anlagevermögen 2.349.540 2.363.006

Der Anlagenspiegel ist Bestandteil des Anhanges

Anhang

Grundsätzliche Ausführungen zum Jahresabschluss

Die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf (HRB 65691), hat die zentrale Leitungsfunktion des GEA Konzerns. Sie stellt ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Dies umfasst die Leistungen des Global Corporate Centers, der globalen Exzellenz Funktionen (Beschaffung, Produktion und Logistik), der globalen IT, des Bereichs Personal sowie des Business Process Outsourcing (BPO) Finance. Daneben verfügt die GEA Group Aktiengesellschaft über ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 298 Abs. 2 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG).

Durch Veränderungen in der mittelbaren Beteiligungsstruktur im Vorjahr, bedingt durch die Einbringung einer Beteiligung zum Zeitwert, ist das Beteiligungsergebnis nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar (weitere Details finden Sie im Anhang Nr. 17).

Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die betriebsindividuell geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der planmäßigen linearen Abschreibung liegt bei Lizenzen und ähnlichen Rechten in der Regel eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und zehn Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250 EUR bis zu 800 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert angesetzt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis eines laufzeit- und risikoadäquaten Zinssatzes.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet.

Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen, Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgt wie im Vorjahr unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Dezember 2020 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 2,30 Prozent (Vorjahr 2,71 Prozent) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Ferner werden wie im Vorjahr eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,7 Prozent sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 1,7 Prozent zugrunde gelegt. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit zwischen einem und 50 Jahren werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum 31. Dezember 2020 betragen die Zinssätze je nach Restlaufzeit 0,44 bis 1,80 Prozent (Vorjahr 0,58 bis 2,19 Prozent).

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 50 Jahren werden beginnend mit dem 31. Dezember 2020 mit einem alternativen Zinssatz in Höhe von 2,96 Prozent abgezinst, insoweit Zahlungsmittelabflüsse in mehr als 50 Jahren erwartet werden. Im Vorjahr wurden für diese Zeiträume vereinfachend die relevanten Bundesbankzinssätze auf Basis der 50-jährigen Laufzeit zugrunde gelegt. Die GEA Group Aktiengesellschaft leitet den alternativen Zinssatz anhand der von der "European Insurance and Occupational Pensions Authority" veröffentlichten sog. „ultimate forward rate" ab.

Die geänderte Vorgehensweise führt zu einer zutreffenderen Darstellung der Vermögens- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft. Eine Fortführung der bisherigen Bewertungsmethode hätte ceteris paribus zum 31. Dezember 2020 zu einer um 47.736 T EUR höheren Rückstellung geführt.

Rückstellungen für Verpflichtungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre des jeweiligen Währungsraums abgezinst.

Innerhalb der sonstigen Rückstellungen werden Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus ausgewiesen, welche im Wesentlichen auf die Rückstellung für die Grubenwasserreinigung entfallen. Bei der Bewertung der Rückstellung für Grubenwasserreinigung wird eine Kostensteigerung von 1,36 Prozent p.a. (Vorjahr 1,0 Prozent p.a.) berücksichtigt. Die erwartete Kostensteigerung wird beginnend mit dem 31. Dezember 2020 aus der langjährigen Entwicklung eines öffentlich verfügbaren Preisindizes abgeleitet (im Vorjahr wurde die Kostensteigerungsrate aus internen Planungswerten abgeleitet). Unter Fortführung der bisherigen Bewertungsmethode wäre die Rückstellung um 13.343 T EUR geringer.

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Ermittlung des Aufwands aus der Aufzinsung wird unterstellt, dass Änderungen des Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der Restlaufzeit zum Ende des Geschäftsjahres eintreten.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht.

Bildung von Bewertungseinheiten

Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sofern Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt keine Bilanzierung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und entsprechenden Sicherungsgeschäfts (sog. "Einfrierungsmethode").

Fremdwährungsumrechnung

Für nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wird eine Fremdwährungsbewertung wie folgt vorgenommen:

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstages oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstages oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Abschnitt „Anlagenspiegel" ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen.

Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten überwiegend Softwarelizenzen für die Einführung eines einheitlichen globalen ERP Systems. Dieses ist auf Grund der noch andauernden kundenspezifischen Anpassungen und der bevorstehenden Systemintegration noch nicht betriebsbereit. Die Zugänge in Höhe von 10.460 T EUR resultieren im Wesentlichen aus Anschaffungskosten für die notwendigen kundenspezifischen Anpassungen.

Die Zugänge bei den Anschaffungskosten für Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von 31.761 T EUR aus der Verschmelzung einer direkten Beteiligung der GEA Group Aktiengesellschaft zu Buchwerten, welcher entsprechende Abgänge von Anschaffungskosten und Abschreibungen der verschmolzenen Gesellschaft in gleicher Höhe gegenüberstehen. Im Rahmen der Verschmelzungen wurde eine Abschreibung des Beteiligungsbuchwertes in Höhe von 2.028 T EUR auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sie dienen der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Darlehensrückzahlungen oder aus der Refinanzierung durch kurzfristige Darlehensgewährungen.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 901.895 1.135.733
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - -
davon aus Lieferungen und Leistungen 18.056 30.569
Sonstige Vermögensgegenstände 22.107 24.277
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 8.633 9.269
Summe 924.002 1.160.010
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 8.633 9.269

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings und aus kurzfristigen Darlehensgewährungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen resultieren überwiegend aus den Umsatzerlösen aus Konzernumlagen der Geschäftsjahre 2020 und 2019. Im Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt 23.040 T EUR vorgenommen, davon entfallen 6.492 T EUR auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten hauptsächlich Forderungen gegen Finanzbehörden in Höhe von 12.819 T EUR (Vorjahr 14.558 T EUR) und Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada in Höhe von 8.633 T EUR (Vorjahr 9.269 T EUR). Der Rückgang der Forderungen gegen Finanzbehörden resultiert aus rückläufigen Umsatzsteuerforderungen. Die Forderung gegen die Minengesellschaft in Kanada resultiert aus einer Darlehensforderung, die zum Barwert angesetzt wird. Die Rückzahlung des Darlehens orientiert sich an dem generierten Cash-Flow aus den Rohstoffverkäufen der Mine. Im Geschäftsjahr 2020 gab es Zahlungseingänge in Höhe von 560 T EUR (Vorjahr 0 T EUR).

3. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 565.337 T EUR (Vorjahr 154.075 T EUR) beinhalten wie im Vorjahr Guthaben bei Kreditinstituten und Termingelder mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 16.167 T EUR (Vorjahr 9.556 T EUR) sowie Abgrenzungen für an Kreditinstitute geleistete Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung und der Bereitstellung von Barkreditlinien in Höhe von 1.012 T EUR (Vorjahr 1.086 T EUR). Die Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen resultieren vorwiegend aus Vorauszahlungen für IT-Dienstleistungen.

5. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert zum Vorjahr 520.375.766 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 180.492.172 (Vorjahr 180.492.172) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt.

Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt gerundet 2,88 EUR (Vorjahr 2,88 EUR).

Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt.

Genehmigtes Kapital

Beschluss der Hauptversammlung Laufzeit bis Betrag EUR
Genehmigtes Kapital I 20. April 2017 19. April 2022 77.000.000
Summe 77.000.000

Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.

Bei dem Genehmigten Kapital II war der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das Genehmigte Kapital II ist erloschen.

Bei dem Genehmigten Kapital III war gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das Genehmigte Kapital III ist erloschen.

Bedingtes Kapital

(in EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 16. April 2015 51.903.634 51.903.634
Summe 51.903.634 51.903.634

Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie auf Grund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR.

In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten.

Gewinnrücklagen

(in T EUR) 2020 2019
Eröffnungsbilanz 01.01. 479.699 348.699
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen -43.000 -
Einstellung in andere Gewinnrücklagen - 131.000
Schlussbilanz 31.12. 436.699 479.699
davon gemäß § 58 Abs. 2a AktG 104.252 104.252

Die Gewinnrücklagen betreffen zum 31. Dezember 2020 ausschließlich andere Gewinnrücklagen.

Eine Einstellung in die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht notwendig, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet.

Aus dem Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (siehe Abschnitt 6) sowie aus der Bewertung des Deckungsvermögens resultiert ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 20.987 T EUR (Vorjahr 20.512 T EUR).

Bilanzgewinn

Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 154.233 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26. November 2020, unter Berücksichtigung der im Mai 2020 gezahlten Abschlagszahlung in Höhe von 75.806 T EUR, eine weitere Dividende in Höhe von 77.612 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 815 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

6. Rückstellungen

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 109.038 102.855
Steuerrückstellungen - 911
Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus 84.489 81.519
Rückstellungen für Personalaufwendungen 33.817 33.061
Ausstehende Lieferantenrechnungen 19.997 24.783
Gewährleistungen und Garantien 17.941 20.589
Übrige Rückstellungen 22.201 26.319
Sonstige Rückstellungen 178.445 186.271
Summe 287.483 290.037

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Dezember 2020 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 2,30 Prozent (Vorjahr 2,71 Prozent) verwendet. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung beträgt 13.754 T EUR (Vorjahr 14.287 T EUR). Die Differenz resultiert aus der Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 bzw. 7 Jahre. Der Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 136.256 T EUR (Vorjahr 132.172 T EUR) wird zum 31. Dezember 2020 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 27.218 T EUR (Vorjahr 29.317 T EUR) mit zum Zeitwert bewertetem Deckungsvermögen saldiert. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen 19.985 T EUR (Vorjahr 23.091 T EUR). Der die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens übersteigende Betrag in Höhe von 7.233 T EUR (Vorjahr 6.225 T EUR) ist gemäß § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt.

Für das Geschäftsjahr mussten auf Grund des steuerpflichtigen Einkommens keine Steuerrückstellungen gebildet werden.

Der Anstieg der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus um 2.970 T EUR ist im Wesentlichen auf zwei gegenläufige Effekte zurückzuführen. Der Anstieg der Kostensteigerungsrate von 1,0 Prozent p.a. auf 1,36 Prozent p.a. führte zu einer um 13.343 T EUR höheren Rückstellung, während die Anpassung des Abzinsungssatzes für Zahlungsmittelabflüsse mit Restlaufzeiten von mehr als 50 Jahren zu einer um 11.553 T EUR niedrigeren Rückstellung führte (weitere Details finden Sie im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Unterabschnitt „Rückstellungen, Verbindlichkeiten").

Die Rückstellungen für Personalaufwendungen enthalten neben den Rückstellungen für Gratifikationen und Bonus, Urlaub, Jubiläum, Altersteilzeit, Restrukturierung und Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen auch Rückstellungen für unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand (entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien).

Die Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 551 T EUR (Vorjahr 766 T EUR) wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 523 T EUR (Vorjahr 811 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 511 T EUR (Vorjahr 796 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 1.062 T EUR (Vorjahr 1.562 T EUR).

Die Rückstellung für ausstehende Lieferantenrechnungen umfasst Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategieprojekten sowie Beratungsleistungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung eines einheitlichen globalen ERP Systems und Aufwendungen für allgemeine Verwaltungsaufwendungen der Gesellschaft, für die bis zum Bilanzstichtag noch keine Rechnungen vorlagen.

Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien enthalten zum überwiegenden Teil Rückstellungen für finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen, einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte, resultieren. In Bezug auf Ansprüche des Käufers hat die GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2014 verbundene Unternehmen im Innenverhältnis freigestellt und entsprechende Rückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr wurden diese Rückstellungen auf Grund eines verringerten Risikos, dass die GEA Group Aktiengesellschaft aus bestimmten kaufvertraglichen Regelungen in Anspruch genommen wird, reduziert.

7. Verbindlichkeiten

Restlaufzeit Restlaufzeit
(in T EUR) 31.12.2020 Gesamt davon < 1 Jahr davon 1-5 Jahre davon > 5 Jahre 31.12.2019 Gesamt davon < 1 Jahr davon 1-5 Jahre davon > 5 Jahre
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 400.000 - 300.000 100.000 300.000 - 128.000 172.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.537 25.537 - 29.021 29.021 - -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.774.746 1.774.746 - - 1.653.830 1.653.830 - -
davon aus Lieferungen und Leistungen 9.326 9.326 - - 534 534 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 6.681 6.681 - - 9.758 9.758 - -
davon aus Steuern 1.034 1.034 - - 1.198 1.198 - -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 22 22 - - 27 27 - -
Summe 2.206.964 1.806.964 300.000 100.000 1.992.609 1.692.609 128.000 172.000

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 400.000 T EUR (Vorjahr 300.000 T EUR) beinhalten ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 250.000 T EUR (Vorjahr 250.000 T EUR) sowie einen Kredit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 150.000 T EUR (Vorjahr 50.000 T EUR). Die vier Tranchen des Schuldscheindarlehens mit Laufzeiten bis 2023 (128.000 T EUR) und 2025 (122.000 T EUR) sind jeweils unterteilt in einen fixen und einen variabel verzinsten Teil. Der Kredit der Europäischen Investitionsbank (EIB) unterteilt sich in 2 Tranchen mit Laufzeiten bis 2025 (50.000 T EUR) und 2027 (100.000 T EUR).

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem Konzern-Cash-Pooling enthalten. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus höheren kurzfristigen Geldanlagen von verbundenen Unternehmen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 2.671 T EUR (Vorjahr 2.217 T EUR) enthalten.

8. Außerbilanzielle Geschäfte

Zur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 1.410,0 Mio. EUR (Vorjahr 1.110,0 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 18,1 Mio. EUR (Vorjahr 17,8 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden.

Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen.

Die vereinbarten - nicht an Konzerngesellschaften übertragenen - Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

(in T EUR) Insgesamt Inanspruchnahme ungenutzt
Schuldscheindarlehen 250.000 250.000 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 250.000 250.000 0
Syndizierte Kreditlinie 850.000 0 850.000
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 650.000 0 650.000
Bilaterale Kreditlinien 291.900 150.000 141.900
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 150.000 150.000 0
Summe 1.391.900 400.000 991.900
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 1.050.000 400.000 650.000

Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen zukünftige Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko.

Neben den Barkreditlinien bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.025,8 Mio. EUR (Vorjahr 1.082,0 Mio. EUR), die in Höhe von 391,7 Mio. EUR (Vorjahr 825,5 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 379,0 Mio. EUR (Vorjahr 367,2 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 108,0 Mio. EUR (Vorjahr 322,5 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften. In Folge der Zentralisierung des Avalmanagements werden Avale seit Dezember 2019 über die GEA Group Aktiengesellschaft gesteuert, sodass die Inanspruchnahme der Avalkreditlinien durch Konzerngesellschaften sukzessive abgenommen hat.

Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, so dass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet.

Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale sowie Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

9. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.115,4 Mio. EUR (Vorjahr 1.216,9 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. Von diesem Betrag entfallen 285,3 Mio. EUR (Vorjahr 322,9 Mio. EUR) auf Konzernavale für Gesellschaften des im Geschäftsjahr 2014 veräußerten Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus der Stichtagsbewertung der Nominalbeträge von Avalen in Fremdwährung. Für eventuell daraus resultierende Haftungsansprüche hat der Erwerber des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers teilweise Bankavale zur Rückbesicherung herausgelegt. In den Konzernavalen sind ferner Kreditbesicherungen gegenüber Banken in Höhe von 319,6 Mio. EUR (Vorjahr 284,6 Mio. EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Etwaige Risiken aus der Inanspruchnahme von Konzernavalen wurden auf Ebene der GEA Group Aktiengesellschaft bewertet. Auf Grund der Risikoeinschätzungen wurde bei der GEA Group Aktiengesellschaft keine Rückstellung hierfür gebildet da zum 31. Dezember 2020 für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Inanspruchnahme vorlag.

Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zum 31. Dezember 2020 lag für diese Verpflichtungen auf Grund der Planungswerte dieser Gesellschaften keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor.

Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 37,3 Mio. EUR (Vorjahr 38,4 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2020 ausreichend mit Mitteln ausgestattet war, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor.

Zum 31. Dezember 2020 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Merkposten für eine nicht bezifferbare Verbindlichkeit aus gesamtschuldnerischer Haftung mit verbundenen Unternehmen für vertragliche Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die verbundenen Unternehmen im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt. Etwaige hieraus resultierende Risiken oder Ansprüche von Dritten wurden auf Ebene der GEA Group Aktiengesellschaft bewertet und entsprechende Rückstellungen gebildet. Daher besteht keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Inanspruchnahme aus der Freistellung von verbundenen Unternehmen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

(in T EUR) 31.12.2020 31.12.2019
Miet- und Leasingverträge 12.488 10.920
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 6.634 6.552
Dienstleistungsverträge und Übrige 105.402 136.062
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
Summe 117.890 146.982

Der Rückgang der sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung langfristiger Wartungs- und Lizenzverträge für Software und Cloud-Dienstleistungen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung wird auf den frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt abgestellt.

10. Derivative Finanzinstrumente

Im Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken für Währungsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Für derartige Geschäfte bildet die Gesellschaft Bewertungseinheiten. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen.

Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Risiken des eigenen operativen Geschäfts abschließt, bildet sie in der Regel handelsrechtliche Bewertungseinheiten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro Hedges erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die prospektive und bisherige Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung übereinstimmen (sogenannte "critical-terms-match Methode").

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende währungsbezogene Geschäfte:

Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2020 Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2019
(in T EUR) Nominalwerte 31.12.2020 (Bruttovolumen) positive Marktwerte negative Marktwerte Nominalwerte 31.12.2019 (Bruttovolumen) positive Marktwerte negative Marktwerte
--- --- --- --- --- --- ---
Währungsbezogene Geschäfte
Devisen-Termingeschäfte 1.025.303 6.857 10.663 1.216.931 6.092 8.667
davon Geschäfte mit Banken 699.380 4.856 6.316 866.881 3.735 5.433
davon Geschäfte mit Konzerngesellschaften 325.923 2.001 4.347 350.050 2.357 3.234
Gesamt 1.025.303 6.857 10.663 1.216.931 6.092 8.667

Die beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Durch die Bildung von Bewertungseinheiten werden Zahlungsstromrisiken aus Währungsrisiken für Vermögensgegenstände im Volumen von 46.535 T EUR (Vorjahr 65.373 T EUR) und Schulden im Volumen von 159.982 T EUR (Vorjahr 33.143 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte beträgt zum Bilanzstichtag das abgesicherte Risiko auf die beizulegenden Zeitwerte -3.903 T EUR (Vorjahr -820 T EUR). Für die Bewertungseinheiten wurden keine Drohverlustrückstellungen bilanziert, da sich Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften vollständig ausgeglichen haben.

Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 568 T EUR (Vorjahr 1.846 T EUR) gebildet.

11. Umsatzerlöse

(in T EUR) 2020 2019
Konzernumlage 163.248 145.196
Trademark-Fee 18.920 22.467
sonstige Verkaufserlöse 251 258
Summe 182.419 167.921

Die Umsatzerlöse aus Konzernumlagen resultieren im Wesentlichen aus der Umlage von Leistungen des Global Corporate Centers, der globalen Exzellenz Funktionen, der globalen IT, des Bereichs Personal sowie des Business Process Outsourcing (BPO) Finance. Hierbei werden neben den bezogenen Fremdleistungen auch eigene Leistungen sowiebezogene Leistungen von Konzernunternehmen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen an Tochterunternehmen in Rechnung gestellt. Der Anstieg der Konzernumlage resultiert im Wesentlichen aus den hierfür gestiegenen und in die Umlage einbezogenen Eigen- und Fremdleistungen.

Der Rückgang der Trademark-Fee resultiert im Wesentlichen aus rückläufigen Umsätzen der zu belastenden Konzerngesellschaften.

12. Sonstige betriebliche Erträge

(in T EUR) 2020 2019
Währungskursgewinne 146.032 117.100
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 60.182 -
Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften 16.512 25.689
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 11.554 11.775
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.817 2.849
Summe 236.097 157.413

Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungskursdifferenzen aus eigenen Sicherungsgeschäften der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungskursdifferenzen werden brutto als Kursgewinn bzw. Kursverlust ausgewiesen (siehe auch Abschnitt 16). Darüber hinaus sind in den Währungskursgewinnen unter Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 32 T EUR (Vorjahr 350 T EUR) aus der Währungsumrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag enthalten.

Die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen betreffen die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 60.182 T EUR (Vorjahr 0 T EUR).

Davon resultieren 50.328 T EUR aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber zwei verbundenen Unternehmen im Ausland. Die Wertberichtigungen konnten auf Grund der Rückzahlung der wertberichtigten Forderungen, nach Rekapitalisierung dieser Gesellschaften, aufgelöst werden.

Weitere Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 7.389 T EUR konnten auf Grund der Rückzahlung im Rahmen eines Unternehmensverkaufs im Geschäftsjahr aufgelöst werden.

In den Erträgen aus Weiterbelastungen sind neben Belastungen an Konzerngesellschaften in Höhe von 12.932 T EUR (Vorjahr 22.224 T EUR) für Projektkosten aus dem Jahr 2019 noch weitere verauslagte Aufwendungen an Konzernunternehmen enthalten. Aufwendungen für Projekte wurden weiterbelastet, sofern diese Projekte und die damit verbundenen Kosten einer Vielzahl von Konzerngesellschaften zugutekommen und keine vollständig von der GEA Group Aktiengesellschaft zu tragenden Kosten darstellen.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, für Gewährleistungen und Garantien, für Personalrückstellungen sowie für übrige sonstige Rückstellungen.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Rückvergütungen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 86.054 T EUR (Vorjahr 36.179 T EUR) enthalten. Davon resultieren 60.182 T EUR ( Vorjahr 0 T EUR) aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, 12.932 T EUR (Vorjahr 24.404 T EUR) aus Kostenerstattung sowie 11.554 T EUR (Vorjahr 11.775 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen.

13. Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen des Global Corporate Centers, der globalen Exzellenz Funktionen, der globalen IT, des Bereichs Personal sowie des Business Prozess Outsourcing (BPO) Finance. Hierfür wurden von Konzernunternehmen Leistungen in Höhe von 51.344 T EUR (Vorjahr 53.414 T EUR) sowie Fremdleistungen in Höhe von 44.029 T EUR (Vorjahr 37.339 T EUR) in Rechnung gestellt. Weitere Aufwendungen in Höhe von 215 T EUR (Vorjahr 314 T EUR) sind im Zusammenhang mit den sonstigen Verkaufserlösen angefallen.

14. Personalaufwand

(in T EUR) 2020 2019
Gehälter 47.633 56.045
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.706 6.394
davon für Altersversorgung 3.231 2.405
Summe 55.339 62.439

Der Rückgang der Gehälter um 8.412 T EUR resultiert im Wesentlichen aus den gegenüber dem Vorjahr um 7.471 T EUR niedrigeren Abfindungsleistungen im Rahmen der Reorganisation der Gesellschaft. Darüber hinaus sind die Aufwendungen für laufende Gehaltszahlungen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.039 T EUR gesunken.

Der Personalaufwand enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.080 T EUR. Die periodenfremden Aufwendungen resultieren aus Bonuszahlungen für das Vorjahr.

15. Abschreibungen

Die Abschreibungen in Höhe von 28.190 T EUR (Vorjahr 75.639 T EUR) enthalten neben den planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen in Höhe von 5.149 T EUR (Vorjahr 7.692 T EUR) auch Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 23.040 T EUR (Vorjahr 67.947 T EUR), diese entfallen im Wesentlichen auf ein verbundenes Unternehmen Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen werden separat ausgewiesen.

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

(in T EUR) 2020 2019
Währungskursverluste 142.404 100.429
Gutachten- und Beratungsaufwand 55.134 52.141
EDV-Aufwendungen und Lizenzgebühren 26.702 17.842
Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus 14.339 11.983
Fremdlieferungen und -leistungen 5.959 8.260
Versicherungsaufwand 4.777 4.834
Gebühren für Telekommunikation und Datenübermittlung 4.442 2.704
Aufwendungen aus konzerninternen Kostenumlagen 3.867 7.258
Mieten, Pachten, Leasing 3.614 3.655
Reisekosten, sonstiger Personalaufwand 2.853 4.341
Übrige sonstige Aufwendungen 10.404 10.054
Summe 274.495 223.501

Zu den Währungskursverlusten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge (siehe Abschnitt 12). In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 873 T EUR Vorjahr 1.997 T EUR) aus der Währungsumrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag enthalten.

Die Gutachten- und Beratungsaufwendungen beinhalten, wie im Vorjahr, überwiegend Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategie- und Restrukturierungsprojekten sowie Beratungsleistungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung eines einheitlichen globalen ERP Systems.

Die Kosten für EDV-Aufwendungen und Lizenzgebühren stiegen im Wesentlichen auf Grund des im Geschäftsjahr 2020 begonnen Projektes zur Einführung eines einheitlichen globalen ERP Systems im Konzern. Diese Aufwendungen umfassen im Wesentlichen jährliche Miet- und Leasinggebühren für Software sowie Wartungsgebühren für erworbene Lizenzen.

Der Anstieg der Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultiert im Wesentlichen aus der Umstellung der Ermittlung der Kostensteigerungsrate. Für weitere Informationen siehe Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Unterabschnitt „Rückstellungen, Verbindlichkeiten". Die Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultieren in Höhe von 13.343 T EUR (Vorjahr 10.934 T EUR) aus der Erhöhung der Kostensteigerungsrate. Die weiteren Aufwendungen resultieren aus der Zuführung für Maßnahmen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen.

Die Telekommunikations- und Datenübermittlungsgebühren sind auf Grund der verstärkten Nutzung des Homeoffice, bedingt durch Covid-19, gestiegen. Gegenläufig entwickelten sich die Reisekosten und der sonstige Personalaufwand auf Grund der gesunkenen Anzahl von Geschäftsreisen.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Zuführung zu den Rückstellungen für Prüfungskosten für den Konzern- und Jahresabschluss, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten.

17. Beteiligungsergebnis

(in T EUR) 2020 2019
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 215.852 479.712
Aufwendungen aus Verlustübernahmen -79.847 -40.541
Erträge aus Beteiligungen 8.006 4.505
davon aus verbundenen Unternehmen 8.006 4.505
Summe 144.011 443.676

In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Group Holding GmbH, der GEA Brewery Systems GmbH, der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA Bischoff GmbH enthalten. In Bezug auf die Gewinnabführung der GEA Mechanical Equipment GmbH führte im Vorjahr eine Einbringung von Anteilen an verbundenen Unternehmen zum Zeitwert sowie ein gegenläufiger Effekt aus einer Abschreibung auf Anteilen an verbundenen Unternehmen zu einem Anstieg der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 331,3 Mio. EUR. Hierdurch ist das Beteiligungsergebnis nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Refrigeration Technologies GmbH, der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA TDS GmbH, der GEA Wiegand GmbH sowie der LL Plant Engineering GmbH.

Die Erträge aus Beteiligungen enthalten Ausschüttungen von Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland.

18. Zinsergebnis

(in T EUR) 2020 2019
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.198 3.624
davon aus verbundenen Unternehmen 2.198 3.624
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.127 19.576
davon aus verbundenen Unternehmen 14.982 19.057
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -21.433 -44.316
davon an verbundene Unternehmen -2.058 -12.555
davon Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen -9.637 -10.888
davon Zinsanteil aus der Zuführung zu langfristigen sonstigen Rückstellungen -3.705 -14.487
Summe 7.892 -21.116

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten in Höhe von 11.553 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) Zinserträge aus der Zinssatzänderung von Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus. Die Zinserträge resultieren aus der Anpassung des Zinssatzes auf einen alternativen Zinssatz in Höhe von 2,96 Prozent insoweit Zahlungsmittelabflüsse in mehr als 50 Jahren erwartet werden. Der Zinssatz wurde anhand der von der „European Insurance and Occupational Pensions Authority" veröffentlichten sog. „ultimate forward rate" abgeleitet (weitere Details finden Sie im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Unterabschnitt „Rückstellungen, Verbindlichkeiten").

Der Zinsaufwand für den Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen resultiert in Höhe von 2.610 T EUR (Vorjahr 2.553 T EUR) aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und in Höhe von 7.027 T EUR (Vorjahr 8.335 T EUR) aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen auf Grund der Zinssatzänderungen für Altersvorsorgeaufwendungen.

Bei dem Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 768 T EUR (Vorjahr 1.281 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 3.378 T EUR (Vorjahr 3.834 T EUR) verrechnet und führen zu einem Nettoaufwand von 2.610 T EUR (Vorjahr 2.553 T EUR).

Der Zinsaufwand für den Zinsanteil aus der Zuführung zu langfristigen sonstigen Rückstellungen resultiert in Höhe von 3.098 T EUR (Vorjahr 1.771 T EUR) aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen und in Höhe von 607 T EUR (Vorjahr 12.716 T EUR) aus der Zuführung zu Rückstellungen auf Grund gesunkener Abzinsungszinssätze (weitere Details finden Sie im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Unterabschnitt „Rückstellungen, Verbindlichkeiten").

19. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 2.822 T EUR (Vorjahr 7.009 T EUR) resultieren in Höhe von 2.028 (Vorjahr 7.009) aus Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und in Höhe von 794 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) aus Abschreibungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen auf Grund der Fremdwährungsbewertung zum Bilanzstichtag.

Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Abschreibungen eines Beteiligungsbuchwertes, da dieser durch den entsprechenden Liquidationswert nicht mehr gedeckt wird.

20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 3.630 T EUR (Vorjahr 3.398 T EUR) betreffen den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Anpassung von Forderungen bzw. Rückstellungen für Vorjahre.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen.

Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden:

Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
(In T EUR) 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 859 796 - -
Sachanlagen 2.704 852 -56 -
Finanzanlagen - - -13.322 -14.183
Anlagevermögen 3.563 1.648 -13.378 -14.183
Vorräte 4.904 5.679 - -
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 684 30 -8 -123
Wertpapiere - - - -
Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks - - - -
Umlaufvermögen 5.588 5.709 -8 -123
Aktiva 9.151 7.357 -13.386 -14.306
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 82.837 73.590 - -
Steuerrückstellungen - - - -
Sonstige Rückstellungen 25.712 25.511 - -
Rückstellungen 108.549 99.101 - -
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - -21 -
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten 130 165 -71 -79
Verbindlichkeiten 130 165 -92 -79
Passiva 108.679 99.266 -92 -79
Gesamt 117.830 106.623 -13.478 -14.385

Bei der Bewertung der Verlustvorträge werden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 45 Mio. EUR (Vorjahr ca. 70 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert.

Sonstige Angaben

Zahl der Mitarbeiter

Jahresdurchschnitt 2020 2019
Angestellte 273 264
Stichtag 31.12.2020 31.12.2019
Angestellte 280 263

Die GEA Group Aktiengesellschaft hat nur Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt.

Honorare des Abschlussprüfers

Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird auf Grund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen u.a. gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, wie EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG und Covenants Bescheinigungen sowie die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und die Prüfung des Compliance Management Systems.

Die sonstigen Leistungen betreffen u.a. die Unterstützung im Rahmen einer Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) und die Optimierung der Berichterstattung.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind, liegen nicht vor.

Konzernabschluss

Die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, stellt als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss, der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, welcher mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2020 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Unternehmenswebsite gea.com unter „Investoren" zugänglich sein.

Aktionärsstruktur

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der GEA Group Aktiengesellschaft mitgeteilt worden sind. Die folgende Tabelle führt zum Bilanzstichtag und darüber hinaus bis zum 28. Januar 2021 die meldepflichtigen Beteiligungen an der GEA Group Aktiengesellschaft auf, die der GEA Group Aktiengesellschaft jeweils schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Angaben wurden jeweils der zeitlich letzten Mitteilung eines Meldepflichtigen an die GEA Group Aktiengesellschaft entnommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu der Beteiligung in Prozent und in Stimmrechten zwischenzeitlich überholt sein können.

Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Stimmrechtsbestand Zurechnung der
Meldepflichtiger Datum der Mitteilung Datum der Schwellenberührung Schwelle in % absolut Stimmrechte von 3% oder mehr
--- --- --- --- --- --- ---
Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA 12.07.2018 21.06.2018 10% 10,49 18.934.500 MFS International Value Fund
Massachusetts International Intrinsic Fund, Boston, Massachusetts, USA 18.12.2020 16.12.2020 3% 2,98 5.373.361
Gerald Frere, geboren 17.05.1951 11.01.2021 06.01.2021 5% 8,51 15.357.460 Oliver Capital S.à.r.l.
Segolene Gallienne, geboren 07.06.1977 11.01.2021 06.01.2021 5% 8,51 15.357.460 Oliver Capital S.à.r.l.
The Desmarais Family Residuary Trust, Montreal, Kanada 16.07.2020 14.07.2020 5% 8,51 15.357.460 Oliver Capital S.à.r.l.
State of Kuwait, Kuwait, Kuwait 19.04.2016 26.11.2015 5% 8,36 16.092.940 -
0,54 1.036.430
(§25 § 38 Abs. 1 Nr. 1 a.F. / bs. 1 Nr. 1 WpHG)
8,90 17.129.370
SUN Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Kanada 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Sun Life Assurance Company of Canada - U. S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5% 5,13 9.869.927 -
Paul E. Singer, geboren 22.08.1944 13.12.2018 07.12.2018 3% 0,14 250.000
4,81 8.684.274
(38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
4,95 8.934.274
BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, USA 01.12.2020 26.11.2020 3% 4,83 8.720.468 -
0,01 11.273
(§ 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
0,11 192.945
(§ 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG)
4,95 8.924.686
Schroders, plc, London, Großbritanien 21.12.2020 18.12.2020 3% 4,46 8.050.922 -
0,02 29.009
(38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG)
4,48 8.079.931

Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 18. Dezember 2020 die im zusammengefassten Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt.

Bezüge des Vorstands

Die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des Lageberichts ist, detailliert und individualisiert im Kapitel „Vergütungsbericht" im Abschnitt „Vergütung der Mitglieder des Vorstands" im Geschäftsbericht dargestellt. Die Gesamtbezüge des Vorstandes betragen 7.812.468 Euro (Vorjahr 8.851.636 Euro). Die Barwerte der zum 31. Dezember 2020 bilanzierten Pensionszusagen betragen nach HGB 7.783.751 Euro (Vorjahr 19.477.364 Euro), davon entfallen 2.040.900 Euro auf im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstände.

Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen

Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2020 Bezüge in Höhe von 2.887 T EUR (Vorjahr von 9.314 T EUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen nach HGB von 62.323 T EUR (Vorjahr 65.576 T EUR) gebildet.

Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats beträgt 1.402.661 EUR (Vorjahr 1.389.000 EUR). Eine individualisierte und detaillierte Aufstellung ist im Kapitel „Vergütungsbericht", Abschnitt „Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats" im Geschäftsbericht dargestellt.

Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,85 Cent je dividendenberechtigter Aktie für die insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 180.492.172 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 153.757.089,78 Euro wie folgt zu verwenden:

1. Dividendenzahlung an die Aktionäre 153.418.346,20 Euro
2. Gewinnvortrag 338.743,58 Euro

Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.

Düsseldorf, 2. März 2021

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Markus Ketter

Anteilsbesitzliste

Gesellschaft Sitz Kapitalanteil (%) * Währung Eigenkapital in TW Ergebnis n. St. vor EAV in TW
GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf EUR 1.361.611 110.355
Tochterunternehmen
Angola
GEA Angola Sales & Services, Lda. Luanda 100,00 AOA 1 -
Argentinien
GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. Buenos Aires 100,00 ARS -337.642 196.841
GEA Process Engineering S.A. Buenos Aires 100,00 USD 4.900 1737
GEA Westfalia Separator Argentina S.A. Buenos Aires 100,00 ARS 252.006 -19.906
Australien
Dairy Technology Services Pty. Ltd. Kyabram 100,00 AUD 500 97
GEA Australia Pty. Ltd. Melbourne 100,00 AUD 1 -
GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. Melbourne 100,00 AUD 10.780 -153
GEA Nu-Con Pty. Ltd. Sutherland 100,00 AUD 4.995 -430
GEA Process Engineering Pty. Ltd. Blackburn 100,00 AUD 20.020 -997
GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. Melbourne 100,00 AUD 9.955 289
Belgien
GEA Farm Technologies Belgium N.V. Kontich 100,00 EUR 3.218 -723
GEA Process Engineering N.V. Halle 100,00 EUR 20.505 -666
GEA Westfalia Separator Belgium N.V. Kontich 100,00 EUR 5.245 827
Brasilien
GEA Equipamentos e Solucöes Ltda. Jaguariüna 100,00 BRL 151.946 23.862
Bulgarien
GEA EEC Bulgaria EOOD Sofia 100,00 BGN -1.681 -77
Chile
GEA Farm Technologies Chile SpA Osomo 100,00 CLP 1.860.973 -4.113
GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. Santiago de Chile 100,00 CLP 1.595.322 214.158
GEA Process Engineering Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 CLP 69.577 -331.927
GEA Westfalia Separator Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 CLP 2.166.426 335.724
Tecno-Leche S.A. Osomo 100,00 CLP 41.313 -108.412
China
Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. Peking 90,00 CNY 1 -
BOS (Shanghai) Flow Equipment Co., Ltd. Shanghai 100,00 CNY -215 320
Gbs Grain Machinery Manufacturing (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00 CNY 36.775 20.000
GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. Shanghai 100,00 CNY 37.623 15.382
GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00 CNY -10.025 3.556
GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. Hongkong 100,00 CNY 75.743 3.087
GEA Hong Kong Trading Ltd. Hongkong 100,00 HKD 446.867 313.664
GEA Lyophil (Beijing) Ltd. Peking 100,00 CNY -1.494 -6.318
GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. Wuqing 100,00 CNY 87.321 19.459
GEA Process Engineering China Limited Shanghai 100,00 CNY 236.016 75.891
GEA Process Engineering China Ltd. Shanghai 100,00 CNY -1.864 206
GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. Shanghai 100,00 CNY 11.219 1
GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. Hongkong 100,00 HKD 6.943 -383
GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou 100,00 CNY 122.962 10.510
GEA Westfalia Separator (China) Ltd. Hongkong 100,00 EUR 964 1.514
GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin 100,00 CNY 32.560 298
Shijiazhuang GEA Farm Technologies Co., Ltd. Shijiazhuang 100,00 CNY 18.510 148
Dänemark
GEA Farm Technologies Mullerup A/S Ullerslev 100,00 DKK -22.516 4.833
GEA Food Solutions Denmark A/S Slagelse 100,00 DKK 17.378 -2.346
GEA Food Solutions International A/S Slagelse 100,00 DKK 238.742 -1.673
GEA Food Solutions Nordic A/S Slagelse 100,00 DKK -28.772 368
GEA Process Engineering A/S Soeborg 100,00 DKK 610.982 144.811
GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S Skanderborg 100,00 EUR 3.159 465
GEA Scan-Vibro A/S Svendborg 100,00 DKK 19.927 1.463
GEA Westfalia Separator DK A/S Skanderborg 100,00 DKK 45.568 14.447
Deutschland
"SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH i.L. Düsseldorf 100,00 EUR 102 1
Brückenbau Plauen GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR -61.938 -474
GEA AWP GmbH Prenzlau 100,00 EUR 1.332 EAV
GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH Düsseldorf 100,00 EUR 33 1
GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH Düsseldorf 100,00 EUR -4.896 -49
GEA Bischoff GmbH Essen 100,00 EUR 2.557 EAV
GEA Bock GmbH Frickenhausen 100,00 EUR 11.784 -440
GEA Brewery Systems GmbH Kitzingen 100,00 EUR 6.646 EAV
GEA Diessel GmbH Hildesheim 100,00 EUR 4.001 EAV
GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG Düsseldorf 100,00 EUR 10.116 14
GEA Farm Technologies GmbH Bönen 100,00 EUR 29.663 EAV
GEA Food Solutions Germany GmbH Biedenkopf-Wallau 100,00 EUR 19.155 EAV
GEA Germany GmbH Oelde 100,00 EUR 2.362 EAV
GEA Group Holding GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 390.405 EAV
GEA Internal Services GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 25 EAV
GEA Lyophil GmbH Hürth 100,00 EUR 553 EAV
GEA Mechanical Equipment GmbH Oelde 100,00 EUR 835.125 EAV
GEA Messo GmbH Duisburg 100,00 EUR 1.026 EAV
GEA Real Estate GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 77.034 EAV
GEA Refrigeration Germany GmbH Berlin 100,00 EUR 25.322 EAV
GEA Refrigeration Technologies GmbH Berlin 100,00 EUR 25 EAV
GEA Segment Management Holding GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 492 EAV
GEA TDS GmbH Sarstedt 100,00 EUR 6.092 EAV
GEA Tuchenhagen GmbH Büchen 100,00 EUR 16.017 EAV
GEA Verwaltungs AG Düsseldorf 100,00 EUR 45 -1
GEA Westfalia Separator Group GmbH Oelde 100,00 EUR 42.739 EAV
GEA Wiegand GmbH Ettlingen 100,00 EUR 3.835 EAV
Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH i.L. Lennestadt 100,00 EUR 1 -
LL Plant Engineering AG Lennestadt 100,00 EUR 101.443 EAV
mg Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 180 EAV
mg capital gmbh Düsseldorf 100,00 EUR 372 EAV
MG Stahlhandel GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 10.252 EAV
Paul Pollrich GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 1.764 EAV
Ruhr-Zink GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 69.837 27.608
Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Lennestadt 100,00 EUR 141 EAV
Trennschmelz Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 807 EAV
Twiste Copper GmbH Lennestadt 100,00 EUR 25 EAV
VDM-Hilfe GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 27 -9
Finnland
GEA Finland Oy Helsinki 100,00 EUR 1.597 384
Frankreich
GEA Farm Technologies France SAS Chäteau-Thierry 100,00 EUR 4.469 -9.936
GEA Food Solutions France SAS Beaucouze 100,00 EUR 945 -169
GEA Group Holding France SAS Montigny le Bretonneux 100,00 EUR 37.826 -9.067
GEA Process Engineering SAS Saint-Quentin en Yvelines Cedex 100,00 EUR 15.505 1.892
GEA Refrigeration France SAS Les Sorinieres 100,00 EUR 22.680 1.676
GEA Tuchenhagen France SARL Hoenheim 100,00 EUR 171 -226
GEA Westfalia Separator France SAS Chäteau-Thierry 100,00 EUR 16.394 1.359
Griechenland
GEA Westfalia Separator Hellas A.E. Athen 100,00 EUR -1.096 2
Großbritannien
Breconcherry Ltd. Bromyard 100,00 GBP 1 -
Dixie-Union (UK) Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 1 -
GEA Barr-Rosin Ltd. Maidenhead 100,00 GBP 1 -
GEA Eurotek Ltd. London 100,00 GBP -7.643 -33
GEA Farm Technologies (UK) Ltd. Warminster 100,00 GBP 2.041 -3.276
GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 393 716
GEA Grenco Ltd. Sittingbourne 100,00 GBP 20.875 2.514
GEA Group Holdings (UK) Ltd. Eastleigh 100,00 GBP 25.500 -
GEA Mechanical Equipment UK Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 8.540 264
GEA Pharma Systems Ltd. Eastleigh 100,00 GBP 603 -238
GEA Process Engineering Ltd. Warrington 100,00 GBP 12.405 2
GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. Ross-on-Wye 100,00 GBP 9.212 821
GEA Refrigeration UK Ltd. London 100,00 GBP 1 -
Milfos UK Ltd. Halesowen 100,00 GBP 8 -
Wolfking Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 104 -
Indien
GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 413.392 -572.501
GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR -204.223 -297.606
GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 1.129.697 -47.431
LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. Mumbai Maharashtra 100,00 INR 1.000 -
Indonesien
GEA Westfalia Separator Indonesia, PT Jakarta 100,00 IDR 114.322.240 56.168.714
PT. GEA Refrigeration Indonesia Jakarta 100,00 IDR 22.163.614 276.544
Irland
GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. Ballincollig 100,00 EUR -2.961 -384
GEA Ireland Ltd. Naas 100,00 EUR -24 -92
GEA Process Technologies Ireland Ltd. Naas 100,00 EUR 23.220 2.084
GEA Refrigeration Ireland Ltd. Cavan 100,00 EUR 4.814 1.596
GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. Ballincollig 100,00 EUR 1.524 450
Island
GEA Iceland ehf. Köpavogur 100,00 ISK 87.637 23.914
Italien
CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A Peveragno 100,00 EUR -132 -1.950
GEA COMAS S.p.A. Torrebelvicino 100,00 EUR 2.188 1.299
GEA Food Solutions Italy S.r.l. Osio Sopra 100,00 EUR 764 117
GEA Imaforni S.p.A. Colognola ai Colli 100,00 EUR 17.911 11.543
GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. Parma 100,00 EUR 161.644 171.467
GEA Process Engineering S.p.A. Osio Sopra 100,00 EUR 2.851 563
GEA Procomac S.p.A. Sala Baganza 100,00 EUR 27.283 576
GEA Refrigeration Italy S.p.A. Castel Maggiore 100,00 EUR 12.487 -671
Golfetto Sangati S.r.l. Galliera Veneta 100,00 EUR 16.275 678
Pavan S.p.A. Galliera Veneta 100,00 EUR 5.699 -115.259
Pelacci S.R.L. i.L. Sala Baganza 67,00 EUR 1.572 -24
Veneta Alimenti Innovativi S.r.l. Pieve D'Alpago 100,00 EUR 12.303 1.747
Japan
GEA Japan Ltd. Tokio 100,00 JPY 774.647 -413.584
Kanada
GEA Farm Technologies Canada Inc. Drummondville 100,00 CAD 110.518 8.481
GEA Canada Inc. Saint John 100,00 CAD -5.022 -3.754
GEA Refrigeration Canada Inc. Richmond 100,00 CAD -10.207 -8.581
Kolumbien
GEA Andina S.A.S. Bogotá 100,00 COP 8.461.316 2.969.006
Kroatien
GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. Zagreb 100,00 HRK -46 360
Litauen
GEA Baltics UAB Vilnius 100,00 EUR 1.848 993
Malaysia
GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 MYR 207 -9
GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. Shah Alam 100,00 MYR 11.851 2.431
Mexiko
Convenience Food Systems S.A. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00 MXN 1 -
GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00 MXN -6.077 -524
GEA Process Engineering S.A. de C.V. Mexiko-Stadt 100,00 USD 7.821 727
GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. Cuernavaca 100,00 MXN 196.362 34.621
Neuseeland
Farmers Industries Ltd. Tauranga 100,00 NZD 18.923 1.748
GEA Avapac Ltd. Hamilton 100,00 NZD 13.758 446
GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. Hamilton 100,00 NZD -11.197 794
GEA Milfos International Ltd. Hamilton 100,00 NZD -14.678 -2.449
GEA New Zealand Ltd. Auckland 100,00 NZD 54.697 1.724
GEA Process Engineering Ltd. Hamilton 100,00 NZD 1 -
Niederlande
BOS Homogenisers B.V. Hilversum 100,00 EUR 7.845 156
GEA Dutch Holding B.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 315.655 -1.321
GEA Farm Technologies Nederland B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 97 -1.273
GEA Food Solutions B.V. Bakel 100,00 EUR 512 6.465
GEA Food Solutions Bakel B.V. Bakel 100,00 EUR 124.603 9.803
GEA Food Solutions International B.V. Bakel 100,00 EUR -111.161 -589
GEA Food Solutions Weert B.V. Weert 100,00 EUR 79.941 1.823
GEA Niro PT B.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 3.840 -246
GEA Process Engineering Nederland B.V. Deventer 100,00 EUR 12.795 -1.791
GEA Refrigeration Netherlands N.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 82539 -1606
GEA Westfalia Separator Nederland B.V. Cuijk 100,00 EUR 15.183 1.382
GEA Westfalia Separator Nederland Service B.V. Cuijk 100,00 EUR -53 -
KET Marine International B.V. Zevenbergen 100,00 EUR 25.596 3.520
PMJ Products B.V. Raamsdonksveer 100,00 EUR -490 -373
Tullp B.V. Raamsdonksveer 100,00 EUR 5.498 695
Nigeria
GEA West Africa Ltd. Lagos 100,00 NGN -19.584 -15.297
Norwegen
GEA Norway AS Oslo 100,00 NOK 21.856 -555
Österreich
GEA Austria GmbH Plainfeld 100,00 EUR 7.280 3.377
GEA CEE GmbH Wien 100,00 EUR 5.379 1.734
Panama
GEA Central America S.A. Panama 100,00 USD 2.443 666
Peru
GEA Peruana SAC Lima 100,00 PEN 1.860 764
Philippinen
GEA Pilipinas Inc. Muntinlupa City 100,00 PHP 1.417 1.583
GEA Process Engineering (Philippines) Inc. Muntinlupa City 100,00 PHP 1.484 71
GEA Westfalia Separator Phils. Inc. Muntinlupa City 100,00 PHP 22.979 4.826
Polen
GEA Farm Technologies Sp. z o.o. Bydgoszcz 100,00 PLN 16.640 2.271
GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN -15.270 1.039
GEA Process Engineering Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN -3.529 -6.505
GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. Gdynia 100,00 PLN 29.333 10.147
GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. Koszalin 100,00 PLN 28.165 2.116
GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN 10.325 629
Rumänien
GEA Farm Technologies Romänia S.R.L. Alba lulia 100,00 RON -7.470 -167
GEA Refrigeration Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00 RON 7.052 6.596
GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00 RON 2.138 -108
Russische Föderation
000 GEA Farm Technologies Rus Moskau 100,00 RUB 822.921 517.035
000 GEA Refrigeration RUS Moskau 100,00 RUB 2.723.711 1.365.139
Wilarus 000 Kolomna 100,00 RUB 79.136 11.365
Saudi-Arabien
GEA Arabia Ltd. Riyadh 100,00 SAR 2.000 -
Schweden
GEA Sweden AB Mölndal 100,00 SEK 7.101 4.705
Schweiz
GEA Aseptomag AG Kirchberg 100,00 CHF 10.592 4.466
GEA Aseptomag Holding AG Kirchberg 100,00 CHF 40.999 3.914
GEA Food Solutions Switzerland AG Kirchberg 100,00 CHF 967 -27
GEA mts flowtec AG Kirchberg 100,00 CHF 812 249
GEA Suisse AG Kirchberg 100,00 CHF 1.356 -74
GEA Systems Suisse AG Liestal 100,00 CHF 13.872 119
Serbien
GEA EEC Serbia d.o.o. Beograd (Zemun) Belgrad 100,00 RSD 31.936 26.954
Singapur
GEA Process Engineering Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 5.452 -8.590
GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. i.L. Singapur 100,00 SGD 500 -
GEA Westfalia Separator (S.E.A.) PTE. LTD. Singapur 100,00 SGD 30.129 7.654
KET Marine Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 893 270
Slowakei
GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. Piestany 100,00 EUR 86 67
Slowenien
GEA Vipoll, Oprema za industrijo tekočin d.o.o. Križevci pri Ljutomeru 100,00 EUR 3.665 677
Spanien
GEA Farm Technologies Iberica S.L. Alcobendas 100,00 EUR 6.560 1.273
GEA Process Engineering S.A. Alcobendas 100,00 EUR 30.996 5.208
GEA Refrigeration Ibérica S.A. Alcobendas 100,00 EUR 2.605 -295
GEA Westfalia Separator Iberica, S.A. Alcobendas 100,00 EUR 32.209 1.441
Südafrika
GEA Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00 ZAR -144.704 -76.186
Südkorea
GEA Korea Ltd. Seoul 100,00 KRW 4.791.625 170.685
Taiwan
GEA Process Engineering Taiwan Ltd. Taipeh 100,00 TWD 13.249 4.640
Thailand
CFS Asia Ltd. i.L. Bangkok 99,9998 THB 50.210 -
GEA (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 99,9994 THB 223.311 86.593
GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 100,00 THB 3.088 -2.182
Tschechische Republik
GEA Bock Czech s.r.o. Stribro 100,00 CZK 162.093 27.095
GEA Czech Republic s.r.o. Prag 100,00 CZK 144.387 28.458
GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. Prag 100,00 CZK 44.349 17.595
Türkei
GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Izmir 100,00 TRY -7.727 -6.869
Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. i.L.
GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. Izmir 100,00 TRY 2.867 1.368
GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. Izmir 100,00 TRY 20.205 6.474
Ukraine
DE GEA Westfalia Separator Ukraine Kiew 100,00 UAH 66.257 29.147
GEA Food Solutions Ukraine LLC i.L. Kiew 100,00 EUR 108 -38
GEA Grasso TOV Kiew 100,00 UAH 59791 9015
TOV GEA Ukraine Bila Zerkva 100,00 UAH 102.813 30.736
Ungarn
GEA Process Engineering CEE Kft. Budaörs 100,00 HUF 80.802 5.983
Uruguay
Balterin S.A. Montevideo 100,00 UYU 15.766 7.671
Crismil S.A. Montevideo 100,00 USD 5.796 136
USA
GEA Farm Technologies, Inc. Naperville 100,00 USD 56.858 4.749
GEA Food Solutions North America, Inc. Frisco 100,00 USD 15.424 1.283
GEA Mechanical Equipment US, Inc. Northvale 100,00 USD 158.705 25.708
GEA North America, Inc. Wilmington 100,00 USD 402.759 1.573
GEA Systems North America LLC Columbia 100,00 USD 119.084 -17.925
Niro Sterner, Inc. Columbia 100,00 USD 1 -
Pavan U.S.A., Inc. Emigsville 100,00 USD 1.722 212
Vereinigte Arabische Emirate
GEA Middle East FZE Dubai 100,00 AED 38.667 14.478
PPME Middle East FZE i.L. Dubai 100,00 AED - -
Vietnam
GEA Vietnam Co., Ltd. Ho-Chi-Minh-Stadt 100,00 VND 68.532.837 7.802.320
Assoziierte Unternehmen
Argentinien
IMAI S.A. Buenos Aires 20,00 ARS 106.768 10.332
Gemeinschaftsunternehmen
Deutschland
Merton Wohnprojekt GmbH Frankfurt am Main 50,00 EUR 1.043 -18
Japan
GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. Nagano 49,00 JPY 868.222 163.072
Vereinigte Arabische Emirate
GRADE Grasso Adearest Ltd. Dubai 50,00 AED 12.860 2.997
GRADE Refrigeration LLC Sharjah 49,00 AED - -
Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Brasilien
EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. Sao Paulo 47,50 BRL 1.321 -18
Deutschland
Bauverein Oelde GmbH Oelde 35,50 EUR 8.504 468
Indien
Indo Technofrigo Ltd. i.L. Rajkot 49,00 INR - -

*) Unmittelbare und mittelbare Anteile der GEA Group Aktiengesellschaft bei ensprechender Berücksichtigung von § 16 Abs. 2 und 4 AktG; Anteile, die nicht unmittelbar von der GEA Group Aktiengesellschaft, sondern von einem abhängigen Unternehmen im Sinne des § 16 Abs. 4 AktG gehalten werden, gehen stets in Höhe des direkt gehaltenen Anteils in die Berechnung ein.

ESEF-Unterlagen der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020

Die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlagebericht („ESEF-Unterlagen") mit dem Dateinamen „GEA_AG_JA+LB_ESEF-2020-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: a9465ef51413b5e1e4f4d de6fb487cd97231397c9f06adcd830172e15c020f7a) stehen im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten zum Download bereit.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs. Die Entwicklung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. Ausführungen zur Marktentwicklung befinden sich im Prognosebericht des zusammengefassten Konzernlageberichts.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.192,5 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf 57 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft mit Unterstützung eines externen Sachverständigen auf Basis des Discounted-Cashflow-Verfahrens.

Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme basieren auf der vom Aufsichtsrat genehmigten bzw. ihm zur Kenntnis gebrachten Unternehmensplanung der GEA Group Aktiengesellschaft, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Übersteigt der beizulegende Wert den Buchwert, so erfolgt - im Fall einer vorausgegangenen Abschreibung - eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, soweit die Gründe für die Abschreibung entfallen sind.

In die Ermittlung des beizulegenden Werts fließen verschiedene bewertungsrelevante Daten und Annahmen ein, die - insbesondere angesichts des mehrjährigen Planungshorizonts - mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen behaftet sind. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung, ob die Gründe für eine vorherige Abschreibung entfallen sind.

Eines der verbundenen Unternehmen der GEA Group Aktiengesellschaft ist die GEA Farm Technologies GmbH, deren Ergebnissituation wesentlich von den Preisen auf dem globalen Milchmarkt abhängig ist. Da auf den relevanten Märkten weiterhin Unsicherheit herrscht und sich die Ergebnissituation der GEA Farm Technologies noch nicht nachhaltig verbessert hat, sind aus Sicht der Gesellschaft die Gründe für die in der Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen noch nicht entfallen. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 den zum 31. Dezember 2018 ermittelten, niedrigeren beizulegenden Wert beibehalten. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, dass von den Anteilen an verbundenen Unternehmen die Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH nicht angemessen bewertet sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zu Beginn der Prüfung haben wir uns ein detailliertes Verständnis darüber verschafft, wie der Prozess der Beteiligungsbewertung bei der GEA Group Aktiengesellschaft im Allgemeinen ausgestaltet ist. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat Kontrollen zur Sicherstellung der Angemessenheit der Beteiligungsbewertung implementiert. Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung ausgewählter Kontrollen beurteilt.

Anschließend haben wir uns davon überzeugt, dass die der Bewertung der Beteiligung an der GEA Farm Technologies GmbH zugrunde gelegte Planung im Einklang mit der Unternehmensstrategie und der externen Markterwartung steht. Erläuterungen des Unternehmens zu diesen Werten wurden auf Nachvollziehbarkeit und Konsistenz mit den Planungsannahmen beurteilt.

Zur Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Unternehmensbewertung und zur Überprüfung der mathematischen Richtigkeit haben wir unsere Bewertungsspezialisten eingebunden. Wir haben Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des von der GEA Group Aktiengesellschaft zur Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH beauftragten externen Sachverständigen beurteilt sowie uns ein Verständnis von dessen Tätigkeit verschafft. Wir haben zudem anhand von Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen beurteilt, ob die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Parameter und Annahmen in einer angemessenen Bandbreite liegen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehensweise der GEA Group Aktiengesellschaft ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH zugrunde liegenden Parameter und Annahmen sind sachgerecht.

Die Bewertung der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und deren Änderungen in der Berichtsperiode verweisen wir auf den Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs. Angaben zu den Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus und den Auswirkungen auf das laufende Ergebnis finden sich zudem in den Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung unter der Überschrift „6. Rückstellungen", „16. Sonstige betriebliche Aufwendungen" und „18. Zinsergebnis".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 werden Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus in Höhe von EUR 84,5 Mio unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Diese resultieren aus der bergbaulichen Tätigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft und deren Rechtsvorgängerinnen und betreffen insbesondere die Wasserwirtschaft in stillgelegten Grubenanlagen und haben insoweit eine Laufzeit von mehr als 50 Jahren.

Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt mit dem Barwert des in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Ansatz einer Preis- und Kostensteigerungsrate.

Als Rechnungszins für den Detailplanungszeitraum wird, wie im Vorjahr, der laufzeitadäquate, von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet. Für darüber hinaus gehende Restlaufzeiten und somit für die Abzinsung der ewigen Rente am Ende des Detailplanungszeitraumes gibt es keine von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze im Sinne des § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. In der Vergangenheit hat die Gesellschaft daher vereinfachend den dort verfügbaren Zinssatz mit der längsten Laufzeit (50 Jahre) genutzt. Nach Auffassung der Gesellschaft führt diese Vereinfachung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 zu einer nicht mehr zutreffenden Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft hiervon abweichend zum 31. Dezember 2020 erstmalig für die Abzinsung der ewigen Rente einen, aus der von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (European Insurance and Occupational Pensions Authority, kurz „EIOPA") bereitgestellten Ultimate Forward Rate (UFR), abgeleiteten Zinssatz gewählt.

Die erwartete Preis- und Kostensteigerungsrate hat die Gesellschaft in der Vergangenheit auf Basis interner Planungswerte ermittelt. Zur Erlangung einer weiteren Objektivierung hat die Gesellschaft hiervon abweichend erstmalig zum 31. Dezember 2020 die erwartete Kostenentwicklung aus der langfristigen Entwicklung öffentlich verfügbarer Preisindizes abgeleitet. Sie beträgt nunmehr 1,36 % (i. Vj. 1,0 %).

Die weitere Entwicklung der Kapitalmarktzinsen und damit des Diskontierungszinssatzes für die erwarteten zukünftigen Ausgaben für Folgelasten des Bergbaus hat eine erhebliche Auswirkung auf die Bewertung dieser Rückstellungen. Die von der Gesellschaft gewählte Vorgehensweise zur Herleitung eines alternativen Zinssatzes mangels Verfügbarkeit von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Zinssätze für Laufzeiten über 50 Jahre ist ermessensbehaftet. Die Preis- und Kostensteigerungsrate basiert aufgrund der Langfristigkeit der Rückstellung in hohem Maße auf Schätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kostenentwicklungen und technologischer Neuerungen.

Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus mit einer Laufzeit von mehr als 50 Jahren unzutreffend bewertet sind. Außerdem besteht das Risiko, dass die mit den Bewertungsänderungen zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht und vollständig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

In Bezug auf die von der Gesellschaft vorgenommenen Bewertungsänderungen haben wir gewürdigt, ob diese in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Regelungen erfolgt sind.

Bezüglich der von der Gesellschaft angenommenen Preis- und Kostensteigerungsrate haben wir diese mit öffentlich verfügbaren Informationen des statistischen Bundesamtes verglichen und die rechnerische Richtigkeit der Berechnung nachvollzogen. Zudem haben wir die so abgeleitete Erwartung über die Preis- und Kostensteigerungen mit den tatsächlichen Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre verglichen.

In Bezug auf die verwendete, von der EIOPA bereitgestellte, UFR haben wir die konzeptionelle Eignung als Diskontierungsfaktor für die Abzinsung der ewigen Rente am Ende des Detailplanungszeitraumes gewürdigt. Die dem Zinssatz zugrunde liegenden Annahmen, insbesondere den bei der Berechnung der UFR genutzten Basiszinssatz, haben wir mit öffentlich verfügbaren Informationen der EIOPA verglichen und die Ableitung des von der Gesellschaft verwendeten Zinssatz nachvollzogen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Rückstellungsberechnungen der Gesellschaft nachvollzogen.

Des Weiteren haben wir beurteilt, ob die aufgrund der Bewertungsänderung notwendigen Angaben im Anhang vollständig und sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Annahmen und Einschätzungen zur Bewertung der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus sind insgesamt angemessen. Die geänderten Verfahren zur Schätzung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen sowie zur Ableitung des für die Abzinsung der ewigen Rente verwendeten Zinssatzes sind sachgerecht und wurden zutreffend umgesetzt. Die diesbezüglichen Angaben im Anhang sind vollständig und sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die nichtfinanzielle Konzernerklärung
die Erklärung zur Unternehmensführung und
die im zusammengefassten Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften zusammengefassten Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften zusammengefassten Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei „GEA_AG_JA+LB_ESEF-2020-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: a9465ef51413b5e1e4f4dde6fb487cd97231397c9f06adcd830172e15c020f7a), die im geschützten Mandanten-Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF- Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Konzernlageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. November 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Abschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Jessen.

Düsseldorf, den 2. März 2021

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Lurweg, Wirtschaftsprüfer

Jessen, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr 2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr. Er hat sich dabei regelmäßig mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit allen wesentlichen Sonderthemen befasst und den Vorstand bei Fragen der Unternehmensleitung fortlaufend beraten.

Als Grundlage zur Ausübung seiner Aufgaben dienten dem Aufsichtsrat zum einen die Beratungen in seinen Sitzungen und Ausschüssen. Zum anderen hat der Vorstand - im Rahmen seiner Informationsverpflichtungen - den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und/oder mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen, über den Geschäftsverlauf, die Planung, die Strategie und die Lage des Konzerns unterrichtet.

Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden und stand dem Vorstand beratend zur Seite. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Zu den Ergebnissen und wesentlichen Diskussionsbeiträgen der Ausschusssitzungen wurde von den Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse jeweils in der nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet; die Diskussionen in den Ausschüssen fanden so vielfach auch Eingang in die Meinungsbildung des Plenums.

Auf diese Weise trug die vorbereitende und vertiefende Tätigkeit der Ausschüsse wesentlich zur Effektivität der Aufsichtsratsarbeit insgesamt bei.

Darüber hinaus standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und des Präsidiums, die beiden während des abgelaufenen Geschäftsjahres amtierenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie die Vorsitzende des Technologieausschusses in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrats- und der Vorstandsvorsitzende berieten sich zwischen den Sitzungen regelmäßig zu Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der ehemalige Vorsitzende sowie die aktuelle Vorsitzende des Prüfungsausschusses standen außerhalb der Sitzungen mit Mitgliedern des Vorstands - insbesondere mit dem Finanzvorstand - in regelmäßigem Kontakt, um sich über aktuelle Entwicklungen, die für die Arbeit des Prüfungsausschusses relevant sind, zu informieren und gegebenenfalls darüber zu beraten. Die Arbeitnehmervertreter haben regelmäßig in Vorgesprächen mit dem Vorstand vor den Sitzungen des Plenums die wesentlichen Themen der Tagesordnung beraten.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig insbesondere über die Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Divisionen sowie über die aktuellen Entwicklungen der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Konzern und seine Geschäftstätigkeit unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen anhand von Unterlagen erläutert. Vor und zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand schriftlich über wesentliche Ereignisse an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Zukunftsperspektiven und die strategische Ausrichtung des Unternehmens und seiner Divisionen sowie die Unternehmensplanung wurden - nach vorangegangener Behandlung in den Ausschüssen - ausführlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.

Der Aufsichtsrat gab nach umfassender Prüfung und Erörterung bzw. Vorbehandlung durch die Ausschüsse sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich oder zweckmäßig war. In begründeten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit, wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr 2020 fanden insgesamt acht Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Geschäfts- und Finanzlage, Informationen zu den Initiativen aus den Bereichen Einkauf und Fertigung sowie die Aktienkursentwicklung. Daneben wurden die nachfolgend beschriebenen Schwerpunktthemen behandelt:

In der Sitzung am 12. Februar 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit den vorläufigen Kennzahlen 2019 sowie der Zielerreichung im Rahmen der Vorstandsvergütung 2019. Außerdem legte der Aufsichtsrat die Modifier-Ziele 2020 für den Vorstand im Detail fest und beschloss diese. Die Darstellung zu den Hintergründen der Ad-hoc-Mitteilung vom 27. Januar 2020 sowie die Reaktionen des Kapitalmarktes auf diese Ad-hoc-Mitteilung wurden ebenfalls erörtert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung auf das vorzeitige einvernehmliche Ausscheiden von Steffen Bersch aus dem Vorstand verständigt und sich mit der daraus resultierenden neuen Aufgabenverteilung im Vorstand beschäftigt.

Vor dem Hintergrund des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie war eines der Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 12. März 2020 die Festlegung der Prognose für 2020. Die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich der Ergebnisverwendung und die Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 erfolgten ebenfalls in dieser Sitzung. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Chief Compliance Officer zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 und der Festlegung der Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der ordentlichen, damals noch für den 30. April 2020 geplanten Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2019. Des Weiteren informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung 2019.

In der Sitzung am 29. April 2020 ließen sich die Mitglieder des Aufsichtsrats unter anderem über die aktuelle Situation der GEA aufgrund der Covid-19-Pandemie informieren. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit dem Stand des Projekts zur Implementierung eines einheitlichen konzernweiten ERP-Systems befasst und dem Budget sowie wichtigen Meilensteinen im Rahmen dieses Projekts zugestimmt.

In der Aufsichtsratssitzung am 24. Juni 2020 stellte der Vorstand seine Überlegungen zur Beschleunigung des Prozesses des Jahresabschlusses 2020 sowie zur Erstellung und Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2020 vor. Darüber hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Initiativen aus dem Bereich Einkauf, der Nachhaltigkeit bei GEA sowie mit der Personalstrategie und der Führungskräfteentwicklung. Außerdem fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss zur Anpassung der betrieblichen Altersversorgung ehemaliger Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020. Überdies informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über den Status des Verkaufs des Kompressorenherstellers Bock.

Am 25. Juni 2020 fand die jährliche Strategiesitzung des Aufsichtsrats statt, in der sich der Aufsichtsrat nach einer Vorstellung der Konzernstrategie durch den Vorstandsvorsitzenden mit der Profitabilität des Neuanlagengeschäfts sowie - als Schwerpunktthema - der Produktionsstrategie befasste. Darüber hinaus wurden dem Aufsichtsrat die Strategien der Divisionen Separation & Flow Technologies sowie Farm Technologies von den Division CEOs vorgestellt und anschließend mit diesen diskutiert. Abschließend machte sich der Aufsichtsrat ein Bild über das Krisenmanagement des Vorstands im Hinblick auf die weiter andauernde Covid-19-Pandemie.

Gegenstand der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 18. August 2020 war die globale Fertigungsstrategie und der damit im Zusammenhang stehende Aufbau eines Kompetenzzentrums für Pumpen und spanende Bearbeitung am polnischen Standort Koszalin.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2020 mit den Besonderheiten der auf den 26. November 2020 verschobenen und als virtuelle Veranstaltung durchgeführten Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2019 befasst. Zudem hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung verabschiedet. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses haben die Mitglieder des Aufsichtsrats außerdem einen Empfehlungsbeschluss an die Hauptversammlung 2021 zur Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenberichts des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2021 gefasst. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit dem globalen Portfoliomanagement sowie den Strategien der Divisionen Liquid and Powder Technologies und Refrigeration Technologies. Ferner wurde das neue dezentrale Risikomanagement-Konzept präsentiert.

In der Sitzung am 17. Dezember 2020 hat sich der Aufsichtsrat mit der Mittelfristplanung 2021 bis 2023 befasst und dem Budget 2021 zugestimmt. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Angemessenheitsprüfung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung sowie mit den Vorschlägen zur Änderung des Vorstandsvergütungssystems. Die Themen Nachfolgeplanung für den Vorstand und Führungskräfteentwicklung waren ebenfalls Bestandteil der Dezembersitzung. Überdies fasste der Aufsichtsrat einen Empfehlungsbeschluss an die Hauptversammlung 2021 zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds und beschloss Änderungen in den Geschäftsordnungen für das Präsidium und den Aufsichtsrat.

Arbeit der Ausschüsse

Das Präsidium trat im abgelaufenen Geschäftsjahr zu vier Sitzungen zusammen und hat sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Strategie, Vorstandsangelegenheiten, insbesondere der Vorstandsvergütung, und Corporate Governance-Themen beschäftigt.

Der Prüfungsausschuss kam im Wirtschaftsjahr zu neun Sitzungen zusammen. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands im Wesentlichen mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2019 und den Quartalsmitteilungen sowie dem Halbjahresfinanzbericht 2020. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren ferner Themen wie die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems, die Abschlussprüfung sowie die Compliance. Der Prüfungsausschuss befasste sich außerdem mit dem Rechnungslegungsprozess und ließ sich regelmäßig über die Chancen und Risiken des Unternehmens berichten. Die Abschlussprüfer erläuterten dem Prüfungsausschuss umfassend ihre Prüfungstätigkeit und den Prüfungsablauf.

Darüber hinaus führte der Prüfungsausschuss mit Unterstützung einer hierfür eingerichteten Projektgruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Abschlussprüferauswahlverfahren gemäß den Vorgaben der EU-Abschlussprüferverordnung im Hinblick auf die Auswahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 durch. Der Prüfungsausschuss und insbesondere sein ehemaliger Vorsitzender Hartmut Eberlein waren im Rahmen ihrer Prozessverantwortung eng in alle Abläufe und wesentlichen Entscheidungen eingebunden und wurden fortlaufend über die Arbeit der Projektgruppe und den Stand des Auswahlverfahrens informiert. Mit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13. Mai 2020 hat GEA die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 neu ausgeschrieben. Als Ergebnis des Auswahlverfahrens unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat mit Beschluss vom 25. August 2020 eine Empfehlung zum Vorschlag eines Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 an die Hauptversammlung gemäß den Bestimmungen der EU-Abschlussprüferverordnung, mit der sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. September 2020 befasste. Die Ausschreibung für die Abschlussprüferauswahl hätte entsprechend den Übergangsvorschriften der EU- Abschlussprüferverordnung spätestens im Geschäftsjahr 2021 erfolgen müssen. Der Vorstand stellte dem Prüfungsausschuss ausreichend Ressourcen zur Unterstützung des Auswahlverfahrens zur Verfügung.

Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag hinsichtlich des Abschlussprüfers für das abgelaufene Geschäftsjahr und befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung von Prüfungsablauf und Prüfungsschwerpunkten einschließlich des Honorars, mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers sowie den von diesem erbrachten zulässigen Nichtprüfungsleistungen für das Wirtschaftsjahr 2020.

Der Nominierungsausschuss tagte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr viermal und befasste sich mit der Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat.

Der Technologieausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 zweimal getagt. Er befasste sich mit Struktur und Aufgaben der globalen Technologieorganisation innerhalb des Konzerns, deren geplanten Projekten sowie Fragen im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer konzernweiten Innovations- und Digitalisierungsstrategie. Der Technologieausschuss beschäftigte sich überdies mit globalen Megatrends und disruptiven Technologien in der Lebensmittelherstellung sowie deren möglichen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Innovationsstrategie von GEA. Der Technologieausschuss besprach mit dem Chief Technology Officer und den Vorstandsmitgliedern auch die für Forschung & Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen sowie deren Allokation.

Der Vermittlungsausschuss wurde im Berichtsjahr nicht einberufen.

Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Aufsichtsratssitzung.

Dauer der Aufsichtsratszugehörigkeit und individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

Aufsichtsratsmitglied Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat Ende der aktuellen Amtszeit Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen 2020 Teilnahme Anwesend
Dr. Helmut Perlet

(Vorsitzender)
15 Jahre 2021 25 25 100 %
Kurt-Jürgen Löw

(stellv. Vorsitzender)
14 Jahre 2021 12 12 100 %
Ahmad Bastaki 17 Jahre 2021 16 16 100 %
Hartmut Eberlein 1 11 Jahre 2021 15 15 100 %
Rainer Gröbel 20 Jahre 2021 12 12 100 %
Colin Hall 2 Jahre 2021 12 11 92 %
Michaela Hubert 4 Jahre 2021 14 11 79 %
Michael Kämpfert 14 Jahre 2021 17 16 94 %
Eva-Maria Kerkemeier 9 Jahre 2021 8 8 100 %
Prof. Dr. Annette G. Köhler 2 0,5 Jahre 2021 2 2 100 %
Brigitte Krönchen 6 Jahre 2021 19 19 100 %
Jean Spence 9 Jahre 2021 14 14 100 %
Dr. Molly Zhang 4 Jahre 2021 10 10 100 %

1) ausgeschieden zum 30. September 2020

2) seit dem 1. Oktober 2020

Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse teilnehmen konnten, waren diese entschuldigt und haben ihre Stimme in der Regel schriftlich abgegeben.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat beobachtet die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend. Die Grundlage der aktuellen Entsprechenserklärung bilden der DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019, der seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 20. März 2020 in Kraft ist, sowie der bis dahin gültige DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017. Die aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat am 17. Dezember 2020 abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft unter gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance finden Sie im Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung".

Jahresabschluss und Konzernabschluss 2020

Der Jahresabschluss 2020 der GEA Group Aktiengesellschaft, der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, ist seit dem Geschäftsjahr 2011 Abschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft und des Konzerns. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Michael Jessen.

Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Konzernabschluss und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 2. März 2021 und in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 3. März 2021 in Gegenwart der Abschlussprüfer umfassend behandelt. Die Abschlussprüfer berichteten über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie standen auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 3. März 2021 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2020, den Jahresabschluss 2020 der GEA Group Aktiengesellschaft sowie den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen.

Die Prüfung des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 1 AktG der nichtfinanziellen Konzernerklärung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 wurde durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („Limited Assurance Engagement") der KPMG unterstützt. Dazu hat KPMG die seitens GEA vorgenommene Risikoeinschätzung zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung geprüft sowie eine Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Menschenrechten, Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten vorgenommen. Der Prüfungsausschuss hat sich darüber hinaus unter Zuhilfenahme der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers durch eigene Prüfungshandlungen von der Übereinstimmung der gemachten Angaben mit den gesetzlichen Anforderungen überzeugt; die Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat darüber im Aufsichtsrat berichtet.

Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Johannes Giloth ist seit dem 20. Januar 2020 Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer. Er verantwortet das neu geschaffene Ressort Beschaffung, Produktion und Logistik. Johannes Giloth wurde für drei Jahre bestellt.

Steffen Bersch ist am 29. Februar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Hartmut Eberlein hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum 30. September 2020 niedergelegt. Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und von der Hauptversammlung am 26. November 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Der Aufsichtsrat spricht den Geschäftsleitungen, Arbeitnehmervertretungen und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GEA Konzerns Dank und Anerkennung für ihren persönlichen Einsatz und die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.

Düsseldorf, 3. März 2021

Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, 2. März 2021

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Marcus A. Ketter

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind.

Düsseldorf, 2. März 2021

Stefan Klebert

Johannes Giloth

Marcus A. Ketter