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GEA Group AG — Annual Report 2018
May 21, 2019
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Annual Report
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GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf
Konzernabschluss und Jahresabschluss zum 31.12.2018
Konzernabschluss
An unsere Aktionäre
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr. Er hat sich dabei regelmäßig mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit allen wesentlichen Sonderthemen befasst und den Vorstand bei Fragen der Unternehmensleitung fortlaufend beraten. Als Grundlage zur Ausübung seiner Aufgaben dienten dem Aufsichtsrat zum einen die Beratungen in seinen Sitzungen und Ausschüssen. Zum anderen hat der Vorstand - im Rahmen seiner Informationsverpflichtungen - den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und/oder mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen, über den Gang der Geschäfte, die Planung, die Strategie und die Lage des Konzerns unterrichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und stand dem Vorstand beratend zur Seite. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse und wesentlichen Diskussionsbeiträge der Ausschusssitzungen wurden von den Vorsitzenden des Präsidiums und des Prüfungsausschusses auf der jeweils nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet und flossen so in die Meinungsbildung des Plenums ein. Auf diese Weise trug die vorbereitende und vertiefende Tätigkeit der Ausschüsse wesentlich zur Effektivität der Aufsichtsratsarbeit insgesamt bei. Darüber hinaus standen die beiden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrats- und der Vorstandsvorsitzende berieten zwischen den Sitzungen regelmäßig Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand außerhalb der Sitzungen mit Mitgliedern des Vorstands, insbesondere dem Finanzvorstand im Kontakt, um sich über aktuelle Entwicklungen, die für die Arbeit des Prüfungsausschusses relevant sind, zu informieren und ggf. darüber zu beraten. Die Arbeitnehmervertreter haben regelmäßig in Vorgesprächen mit dem Vorstand vor den Sitzungen des Plenums die wesentlichen Themen der Tagesordnung beraten. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig insbesondere über die Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Geschäftsbereiche unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen anhand von Unterlagen erläutert. Vor und zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand schriftlich über wesentliche Ereignisse an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Zukunftsperspektiven und die strategische Ausrichtung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche sowie die Unternehmensplanung wurden - nach vorangegangener Behandlung in den Ausschüssen - ausführlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat gab nach umfassender Prüfung und Erörterung bzw. Vorbehandlung durch die Ausschüsse sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich oder zweckmäßig war. In begründeten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit, wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Im Berichtsjahr 2018 fanden acht Aufsichtsratssitzungen statt. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Geschäfts- und Finanzlage sowie die Aktienkursentwicklung. Daneben wurden die nachfolgend beschriebenen Schwerpunktthemen behandelt.
In der Aufsichtsratssitzung am 15. Februar 2018 waren das Budget 2018, die aktuellen Entwicklungen im Projekt Value sowie die Bonuserreichung 2017 des Vorstands die zentralen Tagesordnungspunkte.
Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 8. März 2018 waren die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der Ergebnisverwendung. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der abschließenden Festlegung und Gewichtung der persönlichen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018, den Wiederbestellungen zweier Mitglieder des Vorstands, den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2018 sowie dem Kapitalmarkttag und dem Projekt "OneGEA Finance". Des Weiteren berichtete der Chief Compliance Officer ausführlich zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2017.
In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2018, die als Telefonkonferenz durchgeführt wurde, wurde über das vorzeitige Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden sowie das weitere Vorgehen zur Regelung der Nachfolge im Amt des CEO beraten.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 18. April 2018 waren Vorstandsangelegenheiten einschließlich der Vorstandsnachfolge sowie die Vorbereitung der am darauffolgenden Tag stattfindenden Hauptversammlung. Darüber hinaus haben sich der Aufsichtsrat und Dr. Helmut Schmale, Finanzvorstand der Gesellschaft, einvernehmlich darauf verständigt, dass Dr. Helmut Schmale vor Ablauf seiner zu Ende März 2021 auslaufenden Bestellung aus dem Vorstand ausscheiden wird.
Schwerpunktthemen der Sitzung am 21. Juni 2018 bildeten die Berichterstattung zum Stand der Nachfolgeplanung im Vorstand, das neue System der Vorstandsvergütung, die Performance des Shared Service Center, das Thema Digitalisierungsstrategie und -zielbild sowie die Portfolioanalyse. Außerdem hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung Beschlüsse zur Einziehung eigener Aktien, zur Anpassung der betrieblichen Altersversorgung ehemaliger Mitglieder des Vorstands und zur Durchführung der Effizienzprüfung mit Unterstützung eines externen Beraters gefasst.
Am 18. September 2018 tagte der Aufsichtsrat in Venedig, Italien. Neben der regulären Sitzung des Aufsichtsrats stand die Besichtigung des Hauptstandorts der kürzlich erworbenen Pavan S.p.A. nahe Venedig auf dem Programm. Dem Aufsichtsrat wurden im Rahmen des Besuchs bei Pavan verschiedene von GEA entwickelte digitale Lösungen und Anwendungen in Form eines sog. Digital Market Place präsentiert. In seiner Sitzung hat der Aufsichtsrat seine Beratungen über den aktuellen Stand des neuen Vorstandsvergütungssystems sowie zur Nachfolgeplanung für den Vorstand fortgesetzt. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über den aktuellen Stand der Erreichung der Vorstandsziele 2018 informiert. Des Weiteren wurde über die Nachfolge im Aufsichtsrat beraten. Schließlich beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit Performance Initiativen und Portfolio Themen.
In seiner außerordentlichen Sitzung am 19. September 2018, bestellte der Aufsichtsrat Stefan Klebert zunächst zum ordentlichen Mitglied und mit Wirkung ab dem 18. Februar 2019 zum Vorsitzenden des GEA Vorstandes. Außerdem verständigte sich der Aufsichtsrat auf einen Kandidaten für die mögliche Besetzung eines voraussichtlich freiwerdenden Mandats auf Seiten der Anteilseigner.
In der Sitzung am 19. Dezember 2018 hat sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung im Bereich Milchverarbeitung, dem Bericht zur Integration der Pavan-Gruppe, der Zielerreichung der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2018 und den Vorschlägen zu den Vorstandszielen für das Jahr 2019 befasst. Desweiteren wurde der Abschlussbericht zur Effizienzprüfung 2018 vorgestellt und diskutiert. Zudem wurde das Thema "neues System der Vorstandsvergütung" weiter vertieft und über den Nachfolgeprozess für den Vorstand informiert. Das neue System der Vorstandsvergütung wurde verabschiedet, wobei Hinweise und Anmerkungen von Investoren berücksichtigt wurden, denen das neue Vorstandsvergütungssystem im Rahmen einer Roadshow im Herbst 2018 vorgestellt worden war. Zudem bestellte der Aufsichtsrat Marcus A. Ketter zum neuen Finanzvorstand und stimmte der Aufhebungsvereinbarung mit Jürg Oleas zu. Colin Hall wurde als neues Mitglied in das Präsidium und Dr. Molly Zhang als neues Mitglied in den Vermittlungsausschuss gewählt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung 2018 zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
Arbeit der Ausschüsse
Das Präsidium trat im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu acht Sitzungen zusammen. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit bildeten die Nachfolgeprozesse für die Positionen des CEO und des CFO sowie das neue Vergütungssystem für den Vorstand. Daneben war das Präsidium insbesondere mit Themen der Corporate Governance und zustimmungspflichtigen Geschäften befasst. In die Zuständigkeit des Präsidiums fällt außerdem die Behandlung der Strategie des Unternehmens, der Investitionen und Finanzierungen gemeinsam mit dem Vorstand.
Der Prüfungsausschuss kam zu fünf Sitzungen zusammen. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2017 und den Quartalsmitteilungen sowie dem Halbjahresfinanzbericht 2018. Schwerpunkte der Tätigkeit waren ferner die Befassung mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss ließ sich regelmäßig über die Chancen und Risiken des Unternehmens berichten. Die Abschlussprüfer erläuterten umfassend ihre Prüfungstätigkeit und den Prüfungsablauf.# Corporate Governance
Aufsichtsrat und seine Ausschüsse
Der Prüfungsausschuss unterbreitete dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag hinsichtlich des Abschlussprüfers und befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungsablaufs und der Prüfungsschwerpunkte einschließlich des Honorars, mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers sowie der von diesem erbrachten zulässigen Nichtprüfungsleistungen. Der Nominierungsausschuss tagte im abgelaufenen Wirtschaftsjahr einmal und befasste sich mit der Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmandats. Der Vermittlungsausschuss wurde im Berichtsjahr nicht einberufen. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung ab dem 1. Mai 2019 einen Technologieausschuss gebildet, dem Dr. Molly Zhang, Jean E. Spence, Michaela Hubert und Brigitte Krönchen angehören.
Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme
| Aufsichtsratsmitglied | Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen Teilnahme | Anwesenheit |
|---|---|---|
| Dr. Helmut Perlet (Vorsitzender) | 21 | 21 (100 %) |
| Kurt-Jürgen Löw (stellv. Vorsitzender) | 16 | 16 (100 %) |
| Ahmad Bastaki | 16 | 12 (75 %) |
| Prof. Dr. Werner Bauer (Mitglied bis 12. November 2018) | 13 | 13 (100 %) |
| Hartmut Eberlein | 14 | 14 (100 %) |
| Rainer Gröbel | 16 | 16 (100 %) |
| Colin Hall (Mitglied seit 13. November 2018) | 3 | 3 (100 %) |
| Michaela Hubert | 16 | 16 (100 %) |
| Eva-Maria Kerkemeier | 8 | 7 (88 %) |
| Michael Kämpfert | 13 | 13 (100 %) |
| Brigitte Krönchen | 13 | 13 (100 %) |
| Jean Spence | 8 | 8 (100 %) |
| Dr. Molly Zhang | 8 | 7 (88 %) |
Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse teilnehmen konnten, waren diese entschuldigt und haben ihre Stimme in der Regel, insbesondere im Rahmen der getroffenen Personalentscheidungen, schriftlich abgegeben.
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat beobachtet die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend. In seiner Sitzung am 19. Dezember 2018 hat er sich mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Stand vom 7. Februar 2017 sowie mit Struktur und Inhalten des Anfang November 2018 vorgelegten Entwurfs des grundlegend überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt, der 2019 in Kraft treten soll. Am Ende der Beratungen in dieser Sitzung haben Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind im Corporate-Governance-Bericht (vgl. Seite 59 ff.) aufgeführt.
Jahresabschluss und Konzernabschluss 2018
Der Jahresabschluss 2018 der GEA Group Aktiengesellschaft, der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, ist seit dem Geschäftsjahr 2011 Abschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft und des Konzerns. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Michael Jessen.
Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Konzernabschluss und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 7. März 2019 und in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 13. März 2019 in Gegenwart der Abschlussprüfer umfassend behandelt. Die Abschlussprüfer berichteten über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie standen auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 13. März 2019 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2018, den Jahresabschluss 2018 der GEA Group Aktiengesellschaft sowie den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen.
Die Prüfung des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 1 AktG der nichtfinanziellen Konzernerklärung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurde durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit ("Limited Assurance Engagement") der KPMG unterstützt. Dazu hat KPMG die seitens GEA vorgenommene Risikoeinschätzung zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung geprüft sowie eine Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Menschenrechten, Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten vorgenommen. Der Prüfungsausschuss hat sich darüber hinaus unter Zuhilfenahme der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers durch eigene Prüfungshandlungen von der Übereinstimmung der gemachten Angaben mit den gesetzlichen Anforderungen überzeugt; der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat darüber im Aufsichtsrat berichtet.
Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Die am 31. Dezember 2018 auslaufenden Bestellungen von Steffen Bersch und Niels Erik Olsen als ordentliche Mitglieder des Vorstands wurden jeweils um weitere drei Jahre bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 verlängert. Jürg Oleas ist am 17. Februar 2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Dr. Helmut Schmale wird am 17. Mai 2019 aus dem Vorstand ausscheiden. Der Aufsichtsrat dankt Jürg Oleas und Dr. Helmut Schmale für ihre langjährige engagierte Tätigkeit für GEA und die allzeit gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünscht ihnen für die Zukunft alles Gute. Stefan Klebert wurde mit Wirkung zum 15. November 2018 und bis zum 31. Dezember 2021 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt. Am 18. Februar 2019 übernahm er das Amt des Vorstandsvorsitzenden von Jürg Oleas. Marcus A. Ketter wird am 20. Mai 2019 das Amt des Finanzvorstands übernehmen. Er wurde für drei Jahre bestellt.
Prof. Werner Bauer hat mit Wirkung zum Ablauf des 12. November 2018 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft niedergelegt. Colin Hall wurde vom Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 13. November 2018 zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. In Nachfolge von Prof. Bauer wurden am 19. Dezember 2018 Dr. Molly Zhang zum neuen Mitglied des Vermittlungsausschusses und Colin Hall zum neuen Mitglied des Präsidiums gewählt.
Der Aufsichtsrat spricht den Geschäftsleitungen, Arbeitnehmervertretungen und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GEA Konzerns Dank und Anerkennung für ihren persönlichen Einsatz und die in einem Geschäftsjahr mit besonderen Herausforderungen geleistete Arbeit aus.
Düsseldorf, 13. März 2019
Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Zusammengefasster Konzernlagebericht
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell des Konzerns
Zusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der Lagedarstellung
Die GEA Group Aktiengesellschaft beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften insbesondere Serviceleistungen des Global Corporate Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 5 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst.
Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Der gesamte Abschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2018 (1. Januar bis zum 31. Dezember 2018).
Innerhalb dieses Geschäftsberichts 2018 berichtet GEA auch über nichtfinanzielle Erfolgsfaktoren. Der Nachhaltigkeitsbericht folgt den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der GRI-Inhaltsindex findet sich am Ende des Geschäftsberichts (vgl. Seite 248 ff.). GEA berichtet seit dem Geschäftsbericht 2016 jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts über Nachhaltigkeit. Darüber hinaus enthält der Lagebericht auch die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung.
Organisation und Struktur
Der Konzern
Das international tätige Technologieunternehmen konzentriert sich auf Maschinen und Anlagen sowie auf Prozesstechnik und Komponenten. Darüber hinaus bietet GEA nachhaltige Lösungen für anspruchsvolle Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten und hält ein umfassendes Serviceportfolio bereit. GEA ist einer der größten Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie sowie für ein breites Spektrum von Prozessindustrien. Der Konzern ist auf die jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nimmt in vielen Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert GEA eine ausgeprägte Innovationskultur und erhält so immer wieder einen Technologievorsprung. Ein aktives Risikomanagement, Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte sind bindende Vorgaben für jede Geschäftseinheit von GEA. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends:
- kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung
- zunehmende Mittelschicht# Konzernstruktur
GEA bündelt die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen sowie Services in den zwei Business Areas (BA) Equipment und Solutions, die als Geschäftssegmente fungieren. Die Business Area Equipment wurde im Berichtsjahr auf Vorstandsebene von Steffen Bersch geführt, die Business Area Solutions von Niels Erik Olsen. Die Bündelung in zwei etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch Standardisierung von Prozessen. Die Regionen- und Länderorganisationen des Unternehmens unterstehen dem Vorstandsmitglied Martine Snels.
Geschäftssegmente
Business Area Equipment
In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Technologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung wie beispielsweise Extrusions- und Mahltechnologie. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik sowie das gesamte Serviceportfolio.
Business Area Solutions
Die Business Area Solutions deckt alle Konzernaktivitäten ab, die vorwiegend aus kundenspezifischen Produkten und Projekten, After-Sales-Angeboten sowie weiteren Serviceleistungen bestehen. Diese reichen von kleinen Projekten bis hin zu kompletten Anlagen, die auf spezielle Anwendungen und Kundenanforderungen zugeschnitten sind. Teil des Angebotes sind das verfahrenstechnische Design, die Konstruktion und Lieferung kundenspezifischer Prozesslösungen für den Milch-, Nahrungsmittel- und Getränkebereich sowie für die Pharma- und Chemieindustrie. Die Business Area Solutions hält darüber hinaus effiziente Lösungen zur industriellen Kühlung und nachhaltigen Energieversorgung für alle Bereiche von GEA bereit.
Sonstige Gesellschaften
Der Bereich "Sonstige Gesellschaften" besteht neben der GEA Group Aktiengesellschaft aus Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Auf diesen Bereich wird im Lagebericht nur punktuell eingegangen.
Organisatorische Einheiten
Länderorganisationen
Der kundennahe Vertrieb sowie die lokalen Serviceaktivitäten sind jeweils unter dem Dach einer Landesorganisation vereint. Die Länder gehören zu entsprechend zugeschnittenen Regionen. Für die Kunden in einem Land steht diese Landesorganisation als zentraler Ansprechpartner bereit, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Serviceleistungen umfassend abdeckt und lokal anbietet.
Verwaltungsorganisation
Ein Global Corporate Center führt zentral alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen und nimmt die Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, die zentrale Finanzorganisation, die interne Revision, Marketing und Kommunikation sowie IT. Seit 1. November 2018 sind sämtliche Funktionen, die zuvor unter dem eigenständigen Shared Service Center (SSC) zusammengefasst waren, in das Global Corporate Center integriert. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center werden - soweit zuordenbar - auf die Business Areas allokiert.
Abgrenzung nicht fortgeführter Geschäftsbereiche
Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten, zum Beispiel aus der veräußerten Wärmetauschersparte (GEA Heat Exchangers), einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtsstreitigkeiten.
Investitionstätigkeit
GEA entwickelt und produziert überwiegend auftragsbezogen Spezialkomponenten und konstruiert Prozesslösungen für ein breites Spektrum an Kundenindustrien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sorgen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung.
Von den Investitionen in Höhe von insgesamt 135,9 Mio. EUR entfielen 27,9 Mio. EUR auf strategische Projekte (vgl. Seite 220 f.), davon 18,6 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 1,5 Mio. EUR auf die Business Area Solutions. Somit lag das Investitionsvolumen vor strategischen Projekten mit 108,0 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres (90,6 Mio. EUR ohne strategische Projekte). Dieser Anstieg ist primär auf Investitionen in neue Produkte sowie in Forschung und Entwicklung (F&E) zurückzuführen. Ebenfalls angestiegen sind die Ausgaben für Rationalisierungs- sowie Ersatzinvestitionen. Der größte Teil der gesamten Investitionsausgaben floss in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie in neue Produkte (zusammen ca. 52 Prozent) und in Ersatzinvestitionen (rund 32 Prozent).
Die F&E-Investitionen bezogen sich dabei hauptsächlich auf die Produktgruppen Milking & Dairy Farming sowie Food Processing & Packaging der Business Area Equipment. So baute GEA das Angebot digitaler Lösungen für Landwirte im Rahmen des 365FarmNet weiter aus und ergänzte das vollautomatische Melkkarussell DairyProQ um zusätzliche Funktionalitäten. Außerdem erweiterte GEA den Melkroboter (Dairy Robot) um eine Multibox-Konfiguration. Innerhalb der Produktgruppe Food Processing & Packaging optimierte GEA Produktzuführung sowie Technik und Prozessabläufe bei Schneidemaschinen. Die Business Area Solutions verbesserte das automatische Abfüllsystem (Aseptic Blow Fill, ABF) und harmonisierte ihre Softwaretechnologien.
Von den Investitionen (ohne strategische Projekte) entfielen 75,6 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 30,2 Mio. EUR auf die Business Area Solutions.
| Investitionstätigkeit nach Arten (ohne strategische Projekte) | (in %) |
|---|---|
| Investitionstätigkeit nach Regionen (ohne strategische Projekte) | (in %) |
|---|---|
Steuerungssystem
Informationsgrundlagen
Die Konzernberichterstattung stützt sich auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse von GEA angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt.
Die Unternehmensplanung umfasst neben dem Budget für das jeweils kommende Geschäftsjahr noch zwei weitere Planjahre. Die regelmäßige Berichterstattung wird ergänzt durch Gremiensitzungen der Konzernführung, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleisten. Dazu findet jeden Monat eine Sitzung des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt sowie eine Sitzung des erweiterten Führungsgremiums (Global Leadership Team), dem neben den Vorstandsmitgliedern auch das Management der beiden Business Areas, die Leiter der Vertriebsregionen und Vertreter des Global Corporate Center (GCC) der Bereiche Finance und Human Resources angehören. Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrieren sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während Entscheidungen, die die Business Areas und Regionen unmittelbar berühren, im Rahmen der Sitzungen des Global Leadership Teams (GLT) vorbereitet und danach vom Konzernvorstand getroffen werden. Außerdem finden regelmäßige Sitzungen der einzelnen Business Areas statt, an denen neben dem operativ zuständigen Vorstandsmitglied die Führungskräfte der jeweiligen Business Areas sowie Business Partner des GCC Finance teilnehmen. Bei diesen Sitzungen werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung der jeweiligen Business Area detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die Planung für die Folgejahre werden je Business Area in Sondersitzungen behandelt.
Wesentliche Kennzahlen
Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren im Steuerungssystem 2018
GEA verfolgt das vorrangige Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die Entwicklung der wesentlichen Werttreiber ist dabei ein bestimmender Faktor für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die für GEA im Geschäftsjahr 2018 bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren waren die folgenden:
- Umsatz
- Operative EBITDA-Marge
- Operative Cash-Flow-Treiber-Marge
Hinsichtlich des Ergebnisses betrachtete GEA die operative EBITDA-Marge. "Operativ" definierte GEA im Geschäftsjahr 2018 als bereinigt um Effekte, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie um Aufwendungen für Strategieprojekte (vgl. Seite 220 f.). Die operative Cash-Flow-Treiber-Marge ergibt sich aus dem Saldo des operativen EBITDA, der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals und dem Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Das Investitionsvolumen wurde zudem um Investitionen in strategische Projekte bereinigt. Im Geschäftsjahr 2018 berichtete GEA die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse, operative EBITDA-Marge und operative Cash-Flow-Treiber-Marge zusätzlich zu konstanten Wechselkursen im Vergleich zum Vorjahr, um für operative Steuerungszwecke Effekte aus Währungsumrechnung zu neutralisieren.
Weitere Kennzahlen im Steuerungssystem 2018
Darüber hinaus erhebt GEA regelmäßig verschiedene andere Kennzahlen, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten.# Der Umsatz wird monatlich in seiner Verteilung nach Regionen, Produktgruppen und Applikationen analysiert, um Markttrends möglichst schnell aufzuspüren. Als Frühindikatoren wertet das Unternehmen auch die "GEA Business Climate Analyse" (GBC - vgl. Seite 117) sowie den Auftragseingang aus. Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, geben die Business Areas zudem regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr ab, die die bedeutsamsten Leistungsindikatoren Umsatz und operatives EBITDA umfassen. Darüber hinaus ermittelt GEA in diesen Meldungen auch Einschätzungen für weitere Kennzahlen wie zum Beispiel für den Auftragseingang. Eine weitere Kennzahl, die zur Abbildung der operativen Wertschöpfung des Konzerns erhoben wird, ist der "ROCE" (Return on Capital Employed), berechnet als EBIT in Bezug auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed). Sie spiegelt sich in der regelmäßigen Berichterstattung als ein Baustein in der Bemessung der variablen Vergütung im Konzern wider. Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, werden die den ROCE treibenden Größen EBIT bzw. EBIT-Marge sowie das als wesentlicher Treiber des Capital Employed anzusehende Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz laufend ermittelt. In der Berechnung des Capital Employed werden Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahr 1999 nicht berücksichtigt. Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital - "WACC") ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC fließen zum einen Eigenkapitalkosten ein, die auf der Rendite einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich Marktrisikoprämie und Betafaktor basieren. Zum anderen finden die tatsächlichen Fremdkapitalkosten und der Zinssatz Beachtung, der bei der Abzinsung der Pensionsverbindlichkeiten verwendet wurde.
Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren im Steuerungssystem 2019
Für das Geschäftsjahr 2019 hat GEA das Steuerungssystem überarbeitet, um unternehmenswertorientierte Steuerungsgrößen zu vereinfachen und marktübliche Leistungsindikatoren zu verwenden. Damit stellt GEA die Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit sicher. Ab 2019 berichtet GEA außerdem die bedeutsamsten Leistungsindikatoren nicht mehr zusätzlich zu konstanten Wechselkursen, was insbesondere weitere Komplexität verringert. Ab dem Geschäftsjahr 2019 gelten die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für GEA:
- Umsatz
- EBITDA vor Restrukturierungsaufwand
- Return on Capital Employed (ROCE)
EBITDA vor Restrukturierungsaufwand
Als Ergebniskennzahl nutzt GEA ab dem Geschäftsjahr 2019 das absolute Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (EBITDA). Das EBITDA wird dabei adjustiert um Effekte aus Restrukturierungsaufwendungen. Die hierunter fallenden Restrukturierungsmaßnahmen werden nach Inhalt, Umfang und Definition beschrieben, vom Vorstandsvorsitzenden dem Aufsichtsratsvorsitzenden dargelegt sowie, falls von der Geschäftsordnung des Vorstandes vorgesehen, auch vom Aufsichtsrat entsprechend genehmigt und insoweit festgelegt. Es sollen nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die 2 Mio. EUR überschreiten. Diese Kennzahl wird entsprechend als EBITDA vor Restrukturierungsaufwand bezeichnet. Sonstige Bereinigungen von Aufwendungen für andere strategische Projekte außer Restrukturierungen werden nun nicht mehr vorgenommen.
Return on Capital Employed (ROCE)
Die Steuerungsgrößen Umsatz und EBITDA vor Restrukturierungsaufwand werden durch die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed) ROCE ergänzt. Der ROCE berechnet sich als Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Restrukturierungsaufwendungen (EBIT vor Restrukturierungsaufwand) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed). Das Capital Employed umfasst (jeweils zum Durchschnitt der letzten vier Quartale) das Anlagevermögen ohne zinstragende Anlagen und das Working Capital zuzüglich sonstiger nicht zinstragender Vermögensgegenstände, Schulden und Rückstellungen ohne Aktiva und Passiva im Zusammenhang mit Ertragsteuern. In der Berechnung des Capital Employed werden die Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahr 1999 sowie weitere Effekte aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen nicht berücksichtigt. Als strategischer Indikator misst der ROCE die Kapitalrentabilität, welche mit den Kapitalkosten (WACC) verglichen werden kann. Übersteigt der ROCE die Kapitalkosten, ist dies ein Indikator für einen Beitrag zur Unternehmenswertsteigerung, da die Erwartungen des Kapitalmarkts übertroffen wurden. Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, wird das EBIT vor Restrukturierungsaufwand als ROCE-treibende Größe laufend ausgewertet. Gleiches gilt für das Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz, das ein wesentlicher Treiber des Capital Employed ist. Die Kennzahlen EBITDA vor Restrukturierungsaufwand und ROCE sind darüber hinaus Bestandteil des neuen Vorstandsvergütungsmodells (vgl. Seite 79 ff.). Darüber hinaus wird GEA auch im Geschäftsjahr 2019 regelmäßig verschiedene andere Kennzahlen erheben, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten. Hierzu wird auf den obigen Abschnitt "Weitere Kennzahlen im Steuerungssystem 2018" verwiesen. Mit Ausnahme des ROCE, welcher im Steuerungssystem 2019 nunmehr als einer der bedeutendsten finanziellen Leistungsindikatoren geführt wird, haben diese im Geschäftsjahr 2019 weiterhin Gültigkeit.
Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed)
Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet. Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet. Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt. Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capitals beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen.
Projekt- und maßnahmenbezogene Steuerung
Neben der generellen Steuerung mithilfe der beschriebenen Kennzahlen hat GEA zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert. Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Gross Margin und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das technische, kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Business Area- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis.
Supply-Chain-Management
Der Materialaufwand der fortgeführten Geschäftsbereiche von GEA betrug im Jahr 2018 rund 2,4 Mrd. EUR (Vorjahr 2,2 Mrd. EUR). Es ist der größte Einzelposten unter den Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Fokus in der Rohmaterialbeschaffung lag auf Edelstahl. Der direkte Zukauf war im Verhältnis zum Gesamtbedarf allerdings relativ gering, da GEA Edelstahl zum größten Teil in Form von verarbeiteten Produkten am Markt oder im Rahmen von Montageleistungen beschafft. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für nahezu alle industriellen Halbzeuge und Fertigartikel, die von GEA gekauft wurden, durchschnittlich gestiegen, ebenso die Rohstoffpreise. Bei Edelstahl erhöhten sich die Preise insbesondere infolge von Legierungszuschlägen. Für Informationen über das gesamte Einkaufsvolumen nutzt GEA eine eigene Materialgruppenklassifizierung. Das System gibt einen detaillierten Überblick über Lieferanten und die regionale Verteilung des Einkaufsvolumens. Es dient als Basis für die Festlegung der Einkaufsstrategien für die Hauptwarengruppen und steht jedem GEA Einkäufer zur Verfügung. Das "GEA Procurement Council" (GPC) ist verantwortlich für die Einkaufsorganisation, die sämtliche funktionalen Bereiche in allen Regionen abdeckt. Es setzt sich aus Führungskräften der Business Area Equipment, der Business Area Solutions sowie aus den Länderorganisationen zusammen und wird von einem Mitglied des Global Leadership Teams geleitet. Das GPC verfügt über eine angegliederte Koordinationsstelle für den weltweiten Einkauf (Procurement Coordination Unit). Mit dem "Supply Chain Excellence Project" hat die Einkaufsorganisation bereits im Vorjahr ein über mehrere Phasen bis 2020 angelegtes Projekt ins Leben gerufen, um strukturiert Optimierungs- und Einsparungspotenziale zu heben. Darüber hinaus wurden zusätzliche Kostenoptimierungsprojekte im Rahmen des Tagesgeschäfts durchgeführt. Die GEA Organisation bietet die Möglichkeit, Materialspezifikationen stärker zu standardisieren und vermehrt auf strategische Lieferanten zu setzen.Im Vorjahr wurde eine strategische Richtlinie ("Qualified and Preferred Suppliers Policy") für das konzernweite Beschaffungsmanagement in Kraft gesetzt. Ziel ist es, eine strategische Auswahl der Lieferanten mit einem optimalen Mix aus Risiko- und Kostenprofil zu erreichen, strukturierte Beziehungen zu ausgewählten Lieferanten aufzubauen und die Lieferantenbasis bis 2020 deutlich zu reduzieren. Durch Volumenkonzentration und verbesserte Kooperation mit Lieferanten können Handling-, Verwaltungs- und unvorhergesehene Kosten verringert und eine durchgängige Plattform für andere Initiativen, Compliance und Innovation etabliert werden. Ein im Berichtsjahr gestartetes Projekt hat zum Ziel, bevorzugte Lieferanten für häufig benötigte Standard-Komponenten insbesondere in Großprojekten zu identifizieren und so Bündelungsvorteile im Einkauf zu erreichen.
Die Lieferkette von GEA sieht in der Regel wie folgt aus: Die Produkte der Business Area Equipment wurden 2018 weltweit an 38 Fertigungsstandorten hergestellt. Hier kauft GEA Rohstoffe, Halbzeuge sowie Vorprodukte und insbesondere Komponenten, die nicht auf eigenen Kerntechnologien beruhen, von Lieferanten zu. Die Business Area Solutions mit 26 Produktionsstandorten entwickelt, konstruiert und liefert Prozesslösungen für unterschiedlichste Applikationen. Im Rahmen der Projekte werden auch Anlagenteile zugekauft sowie insbesondere Baustellen- und Montageleistungen an Subunternehmer vergeben. Sofern es sich um Stahlbau handelt, ist Stahl regelmäßig in den Subunternehmerleistungen enthalten. Derzeit gibt es neun Produktionsstandorte in China, Deutschland, Indien, Italien und in den USA, die mehrere Produktlinien herstellen können (Multi-Purpose-Sites), mit entsprechenden Anforderungen an die Lieferkette und Chancen für die jeweils lokalen Zulieferer. Außerdem wird die dynamische Geschäftsentwicklung in den wachstumsstarken Volkswirtschaften und Schwellenländern eine zunehmend lokale Beschaffung erforderlich machen. Es gilt der Grundsatz "local for local", soweit dies möglich ist. Neben kurzen Reaktionszeiten sind insbesondere die geringere ökonomische und ökologische Belastung durch eingesparte Transporte sowie die Förderung der lokalen Wirtschaft an den Produktions- und Projektstandorten von Vorteil. Generell nutzt GEA seine jeweiligen lokalen Einkaufsorganisationen. Die Region des Lieferanten wird anhand seines Vertriebsstandorts ermittelt. Eine Aussage zur Produktherkunft kann deshalb nicht immer eindeutig getroffen werden, zumal einige Produkte zwar nur in einer Region hergestellt, aber weltweit vertrieben werden.
| Region | Anteil lokale Beschaffung an Gesamtvolumen (in %)* 2018 | Anteil lokale Beschaffung an Gesamtvolumen (in %)* 2017 |
|---|---|---|
| Europa/Naher Osten/Afrika | 89 | 95 |
| Asien Pazifik | 72 | 82 |
| Nord- und Südamerika | 86 | 90 |
*) Ohne konzerninterne Beschaffung.
Für Transport und Logistik wird entsprechend dem "Local for local"-Prinzip nur ein geringer Teil des Beschaffungsvolumens aufgewendet. GEA hat im Berichtsjahr das Ziel weiterverfolgt, eine zentral gesteuerte Logistik aufzubauen, um Effizienz- und ökologische Vorteile zu realisieren. Im Jahr 2018 gab es dazu globale Projekte sowohl für Luft- als auch für Seefracht. Insbesondere bei der Luftfracht lag der Schwerpunkt auf der Stabilisierung und Neuverhandlung der Luftfrachtraten aufgrund von Kapazitätsengpässen im Markt. Im Jahr 2018 startete GEA eine weitere Initiative, um die Lagerhaltung von Ersatzteilen näher an die Kunden zu verlagern, was zu einem geringeren Transportaufwand führen wird. Diese Initiative wird 2019 fortgesetzt. Sie wird dazu beitragen, den CO2-Fußabdruck von GEA zu reduzieren. Darüber hinaus arbeitet GEA mit Spediteuren zusammen, die das Unternehmen bei der Reduktion der Transportemissionen unterstützen.
Aufgrund der Vielzahl von Lieferanten gibt es bei GEA keine Abhängigkeiten. Die größten hundert Zulieferer stehen für rund ein Viertel des Beschaffungsvolumens (26,7 Prozent), mehr als ein Drittel des Beschaffungsvolumens verteilen sich auf circa 200 Lieferanten (36,0 Prozent). Zum Thema Verantwortung in der Lieferkette vgl. die Ausführungen im Nachhaltigkeitsbericht (vgl. Seite 107 f.).
Forschung und Entwicklung
Für den Technologiekonzern GEA ist es oberstes Ziel, spezifische Kundenlösungen mit herausragender Produkt- und Prozesseffizienz anzubieten, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Effizienz bezieht sich auf einen möglichst geringen Energieeinsatz, einen schonenden Umgang mit Rohstoffen und eine hohe Wiederverwertbarkeit jeweils in Relation zu einer optimierten Leistung. Daher ist GEAs Innovationskraft in hohem Maße Schlüssel für den künftigen Geschäftserfolg. Neben eigener Forschung und Entwicklung (F&E) vernetzt sich das Unternehmen in Projekten mit Kunden und Zulieferern ebenso wie mit Forschungspartnern, der öffentlichen Hand und mit ausgewählten Start-ups.
GEA fasst seine F&E-Arbeit unter dem zentralen Leistungsversprechen "Engineering for a better world" zusammen, wie es im Unternehmensclaim heißt. Durch immer effizientere Produkte und Prozesslösungen trägt GEA seinen Anteil daran, Wertschöpfungsprozesse verantwortungsbewusst auszugestalten, nachhaltig zu wirtschaften und natürliche Lebensgrundlagen zu schützen. Eine Reihe von F&E-Kernthemen befasst sich deshalb mit dem Beitrag effizienter Verfahrenstechnik an Wertschöpfungsprozessen.
GEA setzt sich auf diese Weise mit makroökonomischen Trends - wachsende Weltbevölkerung, Urbanisierung und steigende Energiekosten - auseinander. Denn die Konsequenzen sind in der von GEA bedienten Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie besonders deutlich: Konsumenten stellen höchste Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Haltbarkeit ihrer Produkte, was nur mit industrieller Verfahrenstechnik erfüllbar ist.
Ein weiterer Trend ist die industrielle Digitalisierung, die das Prozessdesign und die Arbeitswelt der Zukunft prägt. Als Technologieunternehmen möchte GEA langfristig die Chancen aus der digitalen Transformation nutzen: Sie ist deshalb fester Bestandteil des Innovationsprozesses von GEA. Ziel ist es, Anlagen und Prozesse zu entwickeln, die mittels Digitalisierung flexibel an sich ändernde Marktbedingungen anpassbar sind. Integrierte Geschäftsprozesse, vernetzte Produktionsdaten, intelligente Datenanalyse-Tools und virtuelle Simulationen sollen Anlagensicherheit, -leistung und -lebensdauer erhöhen, während gleichzeitig Ausfallzeiten und Kapazitätsengpässe minimiert werden.
GEA erweitert sein digitales Produktportfolio kontinuierlich. Zur Qualitätssicherung gefriergetrockneter Pharmaprodukte führte der Konzern 2018 GEA LYOSENSE ein. Das System ermöglicht eine 100-prozentige kontinuierliche Qualitätskontrolle in Echtzeit. In Verbindung mit LYODATA sind die Produkte lückenlos rückverfolgbar. Zudem erweitert GEA das Servicegeschäft mit digitalen Lösungen. Ebenfalls seit 2018 nutzt GEA die Prozesssteuerung OptiPartner, um operative Schwankungen, zum Beispiel der Rohstoffqualität oder der Umgebungsbedingungen, zu bewältigen und gleichzeitig die Prozessleistung zu steigern.
Ein F&E-Schwerpunkt widmet sich der zusätzlichen Wertschöpfung aus Nebenprodukten - etwa aus der Agrarindustrie. Ziel ist es, bisher zumeist entsorgte Produkte hygienisch aufzubereiten und als hochwertige Wertstoffe wieder in den Nahrungs- und Futtermittelkreislauf zurückzuführen. GEA beteiligt sich dazu seit 2016 am EU-Projekt SABANA (Sustainable Algae Biorefinery for Agriculture and Aquaculture). Die Partner bereiten eine Mikroalgen-Kultivierungsanlage auf einem Hektar Fläche vor, die im Jahr 2019 in Almería, Spanien, den Betrieb aufnehmen soll. In der Algenfarm werden aus Abwässern Biodünger und Biostimulanzien für die Landwirtschaft und Futtermittelkomponenten für Fisch- und andere Aquafarmen hergestellt. Im Sommer 2018 ging nun das Erstprojekt, eine kleinere Forschungs- und Entwicklungsanlage des IFAPA-Instituts für Agrar- und Fischereiwirtschaft der Universität Almería, in die kontinuierliche Produktion. GEA lieferte den Tellerseparator zur Ernte der Mikroalgen, den Hochdruckhomogenisator für den Zellaufschluss und den Sprühtrockner zum Trocknen der Biomasse.
Den gleichen Schwerpunkt hat das EU-Entwicklungsprojekt "Pro-Enrich", in dem GEA und Nahrungsmittelhersteller daran arbeiten, funktionale Proteine und Bioaktivstoffe für Ernährung, Kosmetik und Futtermittelanwendungen zu gewinnen. Dazu verwerten sie Nebenprodukte aus der Olivenöl-, Rapsöl-, Tomaten- sowie Zitrusindustrie. Ziel ist es, einen geschlossenen bioökonomischen Kreislauf aufzubauen. Neue Verarbeitungsprozesse für die anfallenden Nebenprodukte, in denen Trennverfahren Schlüsseltechnologie sein werden, sollen ressourcenschonender und marktreif gemacht werden. Das Projekt unter der Führung des "Danish Technological Institute" (DTI) begann 2018 mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Ebenfalls unter DTI-Leitung - diesmal durch das dazugehörige "Danish Meat Research Institute" (DMRI) - steht das Entwicklungsprojekt "ProChick", gefördert vom dänischen Staat. Darin beschäftigen sich GEA, ein dänischer Geflügelfleischproduzent, die Universität Kopenhagen und weitere Unternehmen mit Nebenprodukten aus der Geflügelfleischindustrie, die für den menschlichen Verzehr zugelassen sind. Sie wollen hochwertige, proteinreiche Produkte für die Nahrungsmittelindustrie gewinnen, um die Wertschöpfung zu erhöhen.
Als Forschungsschwerpunkt zu alternativen Rohstoffen in der Ernährungsindustrie setzte GEA das Projekt "Insekten für Proteine" fort. Hier widmet sich GEA der Herausforderung, alternative Proteinquellen zur Ernährung von Mensch und Tier zu erschließen. Die Umweltauswirkungen der konventionellen Eiweißproduktion in Form von Land- und Fischwirtschaft sind bereits heute erkennbar, sie werden durch das Bevölkerungswachstum weiterhin zunehmen.# Insekten und deren Larven könnten als neuer Eiweiß- und Fettlieferant eine Lösung sein, die in mehrfacher Hinsicht nachhaltig ist: Gerechnet auf den Proteingehalt sind ihre Zucht und Hege vergleichsweise ressourcenarm, sodass mehr Agrarflächen für die Versorgung von Menschen statt für Futtermittel zur Verfügung stehen. Als Fischmehlersatz mindern sie zudem die Überfischung der Meere. GEA bietet Basistechnologien an, die entlang nahezu aller Wertschöpfungsstufen auf diesen neuen Markt übertragen werden können. Ein wichtiger Schritt erfolgte im November 2018, als GEA in Südafrika erstmals eine industrielle Anlage für den weltgrößten Fliegenlarvenhersteller in Betrieb nehmen konnte. Sie gewinnt Protein und Fett aus den Larven der Soldatenfliege, um Fischfutter anzureichern. GEA lieferte Dekanter, Separatoren, Pumpen, Wärmetauscher und Ventile ebenso wie die Reinigungseinheit und die Anlagenautomatisierung und wird auch weiterhin die Prozesse vor Ort optimieren. Ein Forschungsprojekt begann Ende 2018 mit einem australischen Futtermittel-Start-up.
Im Berichtsjahr schlossen GEA und weitere Partner das EU-Projekt DRIVE4EU erfolgreich ab, das kaukasischen Löwenzahn als Alternative zu tropischen Kautschukbäumen für die Gummiproduktion untersuchte. GEA half dabei, einen Bioraffinerieprozess zu entwickeln, bei dem sowohl Kautschuk als auch Inulin im Pilotmaßstab durch GEA Dekanter extrahiert, in Produkten getestet und analysiert werden konnten. Es gelang den Partnern im Laufe des Jahres, Prototypen von Fahrrad- und Autoreifen herzustellen. Die Eigenschaften überzeugten: Die Alterung verlief ähnlich wie beim konventionellen Kautschuk, die Griffigkeit war sogar besser und die Verarbeitung insgesamt wesentlich einfacher. Damit rückt eine industrielle Nutzung in greifbare Nähe.
GEA bemüht sich ebenfalls um nachhaltige Lösungen in der Verpackungsindustrie: Dafür erprobt GEA Naturmaterialien in verschiedenen Anwendungen, bei denen thermoplastische Kunststoffe verwendet werden. Insbesondere bei Filter- und Trocknungsprozessen können die Rückstände Partikel aus diesen Thermoplasten enthalten, was in vielen Lebensmittelanwendungen nicht akzeptabel ist. Zurzeit müssen diese Rückstände noch aufwendig entfernt und als Produkte geringer Qualität entsorgt werden. Durch neuartige Filtermaterialien auf Naturfaserbasis ließen sich auch die Rückstände wiederverwenden und Abfallströme minimieren. Haupteinsatzgebiete sind derzeit die Trocknungsprozesse von Molkereiprodukten. Um solche Entwicklungen in einer frühen Phase zu beschleunigen, vernetzt sich GEA mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie, wie zum Beispiel im Business-Accelerator-Programm "MassChallenge" in der Schweiz. Seit 2016 ist GEA einer der Gründungssponsoren und aktiver Teil dieser Start-up-Community, die sich vor allem mit den Themen Ernährung, Gesundheit und Energie beschäftigt. Im Berichtsjahr verlängerte GEA sein Sponsoring um weitere drei Jahre.
Dem Schutz der Weltmeere widmet sich GEA auch mit Lösungen für Marineanwendungen, wie sie beispielsweise auf der Weltmarinemesse SMM 2018 in Hamburg vorgestellt wurden: Dort präsentierte GEA den neuen "GEA BilgeMaster", einen Separator zur Reinigung des Bilgewassers. Dieses entsteht auf Schiffen durch eindringendes Salzwasser und Leckagen von Kühlwasser, Treiböl und Schmieröl, aber auch durch die Entwässerung von Setz- und Schlammtanks, durch verschiedene Reinigungsprozesse sowie durch Ruß- und Schmutzpartikel. Die "International Maritime Organization" schreibt vor, dass Bilgewasser nur dann ins Meer abgelassen werden darf, wenn der Restölgehalt unter 15 ppm (parts per million, Anteile je Million) liegt. Schon jetzt ist absehbar, dass die Anforderungen an die Entsorgung steigen werden, vor allem wegen der strengeren nationalen Gewässerschutzvorschriften für die sensiblen Bereiche des Ozeans. Bereits heute fordern viele Reedereien eine Garantie von weniger als 5 ppm Restölgehalt im aufbereiteten Bilgewasser, die GEA mit dem BilgeMaster erfüllt. GEA bietet sowohl modulare Einheiten zur Aufbereitung auf den Schiffen als auch an Land in Häfen an. Ein weiterer wirtschaftlicher wie umwelttechnischer Vorteil ist die Rückgewinnung von wertvollen Energieressourcen: Das recycelte Öl kann als Brennstoff wiederverwendet werden.
Als einer der führenden Anbieter für Prozesstechnik in der Milchwirtschaft entwickelt GEA kontinuierlich seine Technologien weiter, um Kunden bei den Themen Tiergesundheit, Produktqualität, Produktivität und Wirtschaftlichkeit zu unterstützen. So brachte GEA auf der Euro-Tier-Messe 2018 den Zellzahlsensor "GEA DairyMilk M6850" auf den Markt, der dort den Publikumspreis als Neuheit des Jahres gewann und auch in Dänemark eine 3-Sterne-Auszeichnung auf der Agromek erhielt. Das System dient der Früherkennung von Mastitis, denn die Zellzahlkonzentration in der Milch ist Indikator für ein entzündetes Euter. Es ist das erste somatische Zellzählsystem der Welt, das sich während des gesamten Melkvorgangs auf jedes Euterviertel einzeln konzentriert. Es hilft, die Behandlungszeit zu minimieren, den Heilungsprozess zu sichern und die Produktivität der gesunden Herde zu gewährleisten. Zudem kommt GEA DairyMilk M6850 ohne Verbrauchsmaterial aus, was bis dato einmalig auf dem Markt ist.
Im Berichtsjahr erhielt GEA zahlreiche weitere Auszeichnungen, mit denen GEA seine Innovationsfähigkeit unter Beweis stellt: So setzt sich GEA für die Nutzung von Wärmepumpen in den Kühlprozessen des Nahrungsmittelund Milchsektors ein. GEAs neueste Generation arbeitet mit Ammoniak, einem natürlichen Kältemittel, das durch den besseren Wirkungsgrad höhere Heiztemperaturen erzielt. Statt wie gewöhnlich Heizkessel zum Erwärmen von Nahrungsmitteln zu benutzen, die später wieder unter hohem Energieeinsatz gekühlt werden müssen, können GEA Kunden durch eine Wärmepumpe die Temperatur der Abwärme erhöhen und sie wieder in das System einspeisen. Für Moy Park, einen der größten Geflügelfleischproduzenten Europas, modifizierte GEA deshalb in Großbritannien eine große Kälteanlage auf Ammoniakbasis, um beträchtliche Mengen des Reinigungswassers zu erwärmen. Anstelle der konventionellen Heizkessel setzte GEA einen 1,5-Megawatt-Kompressor ein, der das Abgas als Booster-Wärmepumpe rekomprimiert. Damit gelingt es, die Wassertemperatur auf 67 Grad Celsius zu erhöhen. Der Kunde versorgt nun alle Warmwasser- und Heizungsanlagen des Standorts über eine Wärmepumpe aus der Abwärme der Kühlanlage. Moy Park emittiert dadurch weniger C02in einer Größenordnung, die etwa 250 Haushalte in Großbritannien im Jahr ausstoßen würden. Für diese Modifikation wurde GEA mit dem "RAC Cooling Industry Award" des britischen "Refrigeration & Air Conditioning Magazin" (RAC) in der Kategorie "Building Energy Project" ausgezeichnet. Der Preis würdigt Unternehmen, die sich in besonderem Maße für umweltfreundliche und innovative Lösungen in der Kälte- und Klimabranche einsetzen. Einen Fachzeitschriftenpreis erhielt GEA für ein neu entwickeltes System zur Aufbereitung und Zugabe von temperiertem Prozesswasser für die Nahrungsmittelindustrie, das bereits erfolgreich bei einer Käserei in Betrieb genommen wurde. Temperiertes Wasser spielt bei vielen Prozessen der Nahrungsmittelindustrie eine entscheidende Rolle. Als Waschwasser beeinflusst es die Qualität des Käses, als Spülwasser reduziert es das Phagenrisiko in automatisierten Anlagen. Das neue System überzeugte die Jury durch die hohe Produktsicherheit und die niedrigen Betriebskosten. Der "Molkereitechnik-Preis" ging 2018 zum wiederholten Mal an GEA. Die Leser des "Accelerate Europe Magazins" wählten "GEA BluQ", den weltweit ersten Ammoniak-Kaltwassersatz mit einem halbhermetischen Kompakt-Schraubenverdichter, zur Innovation des Jahres. Durch die Nutzung natürlicher Kältemittel lassen sich große Klimasysteme in Geschäfts- und öffentlichen Gebäuden umweltfreundlich betreiben.
GEAs Ausrichtung auf Technologieführerschaft wird dadurch gestützt, dass das Unternehmen zirka 40 Prozent seiner Mitarbeiter in Ingenieurs- und ingenieursnahen Tätigkeiten beschäftigt. Davon können 2018 ungefähr 600 Beschäftigte dem Bereich Forschung und Entwicklung zugeordnet werden. Als Ergebnis ihrer Arbeit hat GEA im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 69 (Vorjahr 58) neue Patentfamilien angemeldet. Insgesamt führt GEA circa 1.000 Patentfamilien bestehend aus rund 4.700 Einzelpatenten in den Schlüsseldisziplinen Trenntechnik, Trocknungsverfahren und Pulververarbeitung, Kälte- und Gefrieranlagentechnik, Energieversorgung, Flüssigkeits- und Nahrungsmittelverarbeitung, Abfüllen und Verpacken, Homogenisieren, Landtechnik sowie Fördertechnik wie Pumpen und Ventile.
Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 113,5 Mio. EUR (vor Bereinigung: 119,9 Mio. EUR). Hierin enthalten sind von Dritten zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 18,2 Mio. EUR, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Die F&E-Quote lag mit 2,4 Prozent deutlich über Vorjahresniveau. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte betrugen im Berichtsjahr 28,9 Mio. EUR (Vorjahr 19,5 Mio. EUR). Die aktivierten Entwicklungsausgaben beliefen sich auf 37,6 Mio. EUR nach 32,1 Mio. EUR im Vorjahr. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung summieren sich auf 128,7 Mio. EUR, nach 102,9 Mio. EUR im Vorjahr.
scroll Forschung und Entwicklung (F&E) (in Mio. EUR)
| 2018 | 2017 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|
| Von Dritten zurückerstattete Aufwendungen | 18,2 | 25,1 | -27,7 |
| Nicht erstattete Aufwendungen nach Bereinigungen | 95,3 | 65,3 | 46,0 |
| F&E-Aufwand gesamt nach Bereinigungen | 113,5 | 90,3 | 25,6 |
| F&E-Quote (in % vom Umsatz) | 2,4 | 2,0 | - |
| F&E-Ausgaben gesamt | 128,7 | 102,9 | 25,1 |
| F&E-Ausgabenquote (in % vom Umsatz) | 2,7 | 2,2 | - |
Wirtschaftsbericht GEA im Geschäftsjahr 2018
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2018 basierte auf konstanten Wechselkursen zum Jahr 2017 und stand unter der Annahme, dass es zu keiner Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums kommt.# In der Berechnung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren waren die Akquisitionen der Pavan-Gruppe und von VIPOLL bereits berücksichtigt, nicht jedoch mögliche weitere Akquisitionen des Jahres 2018. Ferner wurde vorausgesetzt, dass es keine deutliche Verringerung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie bzw. Verschiebungen zwischen den Kundenindustrien gibt, die einen negativen Margeneinfluss haben. Im Laufe des Berichtsjahres hat GEA den Ausblick mehrmals angepasst auf zuletzt: ― Umsatzwachstum von etwa 7,5 Prozent, ― operative EBITDA-Marge von etwa 11,1 Prozent und ― operative Cash-Flow-Treiber-Marge zwischen 6,5 und 7,0 Prozent. GEA hat den ursprünglichen Ausblick aus dem Geschäftsbericht 2017 sowie den zuletzt angepassten Ausblick bezüglich der Umsatzentwicklung deutlich übertroffen, die jeweils angestrebte operative EBITDA-Marge sowie die operative Cash-Flow-Treiber-Marge jedoch nicht erreicht. Wesentliche Gründe für das Verfehlen der Prognose waren ein unerwarteter Preisdruck und Margenverfall sowie eine nicht erfüllte Ergebniserwartung im Applikationszentrum (APC) Dairy. Die operative EBITDA-Marge (zu konstanten Wechselkursen) von GEA und beiden Business Areas sank jeweils um rund 170 Basispunkte. Weitere Informationen zur Geschäftsentwicklung der GEA enthält das Kapitel "Geschäftsverlauf".
Geschäftsjahr 2018
Umsatzwachstum
Operative EBITDA-Marge
Operative Cash-Flow-Treiber-Marge
| Ausblick 2018 zu konstanten Wechselkursen (2017) | Letzte Aktualisierung | Ist 2018 zu konstanten Wechselkursen (2017) |
|---|---|---|
| 5,0 % - 6,0 % | etwa 7,5 % | 7,9 % |
| 12,0 % - 13,0 % | etwa 11,1 % | 10,6 % |
| 8,7 % - 9,7 % | 6,5 % - 7,0 % | 6,0 % |
Die wesentlichen Kennzahlen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt:
| 2018 berichtet | 2018 zu konstanten Wechselkursen (2017) | |
|---|---|---|
| Umsatz (in Mio. EUR) | 4.828,2 | 4.969,2 |
| Umsatzwachstum (in %) | 4,9 | 7,9 |
| Operatives EBITDA (in Mio. EUR) | 518,2 | 524,6 |
| Operative EBITDA-Marge (in %) | 10,7 | 10,6 |
| Operative Cash-Flow-Treiber-Marge*(in %) | 6,8 | 6,0 |
* bezogen auf die letzten 12 Monate
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
GEA als weltweit aktiver Technologiekonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. Gross Domestic Product (GDP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung. Darüber hinaus liefern die Prognosen der Vereinten Nationen sowie der Weltbank-Gruppe zentrale Indikatoren für diese gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Laut IWF hat sich die weltwirtschaftliche Aktivität weiter abgeschwächt (World Economic Outlook, Januar 2019). Seinen jüngsten Schätzungen zufolge betrug das Wachstum der Weltwirtschaft im Berichtsjahr 3,7 Prozent. Zwar expandiere die Weltwirtschaft weiter, jedoch habe nach IWF-Angaben vor allem das Wachstum im dritten Quartal 2018 enttäuscht. Die Situation an den Finanzmärkten hätte sich weiter eingetrübt, hinzu kämen handelspolitische Unwägbarkeiten, die Sorge um die wirtschaftlichen Aussichten Chinas und volatile Rohölpreise. Das Wachstum des Welthandels habe sich deutlich abgeschwächt und liege unter dem Durchschnittswert von 2017. Die finanziellen Bedingungen in den Industrieländern sowie in den Entwicklungs- und Schwellenländern hätten sich seit dem Herbst 2018 verschärft, so die Wirtschaftsexperten. Insgesamt habe die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums im zweiten Halbjahr 2018 zu Abwärtskorrekturen für mehrere Volkswirtschaften geführt. So betrage das Wirtschaftswachstum der Industrieländer im Berichtsjahr 2,3 Prozent, das der Schwellen- und Entwicklungsländer 4,6 Prozent. Der IWF geht zudem davon aus, dass sich die Schwäche in der zweiten Jahreshälfte 2018 auch auf die kommenden Quartale auswirken werde. Die Vereinten Nationen (UN) und die Weltbank-Gruppe konstatieren in ihren jüngsten Wirtschaftsberichten für das Jahr 2018 eine globale Steigerungsrate von 3,1 bzw. 3,0 Prozent. Während die Weltwirtschaft laut Weltbank-Gruppe Anfang 2018 noch auf Hochtouren lief, verlor sie im Laufe des Jahres immer mehr an Fahrt. Nach Ansicht der Vereinten Nationen wirkten sich 2018 vor allem die zunehmenden Spannungen im Welthandel negativ aus. Für die Industrieländer kommen die UN und die Weltbank-Gruppe jeweils auf 2,2 Prozent Wachstum im Jahr 2018. Für die Schwellenländer korrigierten beide Institute die Schätzungen nach unten auf eine Steigerungsrate von 4,4 Prozent (UN) bzw. 4,2 Prozent (Weltbank-Gruppe).
Wesentliche Veränderungen
Akquisitionen
Am 3. Januar 2018 hat GEA die im November 2017 vertraglich vereinbarte Übernahme von VIPOLL mit Sitz in Križevci pri Ljutomeru, Slowenien, vollzogen (vgl. Seite 172 ff.). Mit VIPOLL hat der Konzern einen Anbieter von Abfülltechnologien für Softgetränke, Bier und Milchprodukte in Glasflaschen und Getränkedosen sowie PET-Flaschen erworben. So stärkt GEA seine Position als einer der weltweit führenden Anbieter von Komplettlösungen für die Getränkeindustrie.
Veräußerungen
GEA hat am 1. Oktober 2018 den Verkauf der GEA Westfalia Separator Production France SAS an den französischen Industriekonzern Altifort abgeschlossen. Dabei handelte es sich um einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Optimierung des weltweiten Produktionsnetzwerks von GEA. Die Transaktion umfasste die Veräußerung des Geschäfts zur Herstellung von Standard-Separatoren am Standort und die entsprechende Liegenschaft in Château-Thierry, Region Hauts-de-France.
Management
Der langjährige Vorstandsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft, Jürg Oleas, hat das Unternehmen am 17. Februar 2019 vorzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen verlassen. Der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 19. September 2018 Stefan Klebert mit Wirkung zum 15. November 2018 in den Vorstand der Gesellschaft berufen. Am 18. Februar 2019 trat er die Nachfolge von Jürg Oleas als Vorstandsvorsitzender an. Am 17. Mai 2019 wird auch Dr. Helmut Schmale nach zehn Jahren als Finanzvorstand der GEA Group Aktiengesellschaft vorzeitig und einvernehmlich aus dem Unternehmen ausscheiden. Seine Nachfolge als Finanzvorstand tritt Marcus A. Ketter am 20. Mai 2019 an. Damit wurde GEA zum Ende des Geschäftsjahres 2018 von einem sechsköpfigen Vorstandsteam geführt (vgl. Seite 12 f.).
Aktienrückkaufprogramm und Einzug eigener Aktien
Am 6. Februar 2018 hat GEA das Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 450 Mio. EUR innerhalb des geplanten Zeitraums abgeschlossen. Das Unternehmen hat die eigenen Aktien am 21. Juni 2018 nach Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen. Dabei handelte es sich um 12.003.304 Aktien. Die Gesamtanzahl der nach der Einziehung ausstehenden Aktien der Gesellschaft beläuft sich damit auf 180.492.172 Aktien, was einer Reduzierung um rund 6,24 Prozent entspricht. GEA hält keine weiteren eigenen Aktien mehr. Die zurückgekauften und eingezogenen Aktien waren im Geschäftsjahr 2018 nicht dividendenberechtigt.
Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf wird im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die zwei Business Areas von GEA erläutert. Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen, die keiner prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben.
Auftragseingang
Im Gesamtjahr 2018 lag der Auftragseingang im Konzern mit 4.917,7 Mio. EUR um 3,5 Prozent über dem Vorjahresniveau und stellt einen neuen Höchstwert für GEA dar. Dieser Anstieg war vor allem auf Akquisitionen zurückzuführen. Adjustiert um Effekte aus der Veränderung von Währungskursen (minus 2,9 Prozent) sowie aus Akquisitionen (4,2 Prozent) betrug das bereinigte Wachstum 2,2 Prozent. Der Anstieg resultierte vor allem aus Aufträgen bis 5 Mio. EUR.
| Auftragseingang (in Mio. EUR) | 2018 | 2017 | Veränderung in % | Bereinigtes Wachstum in % |
|---|---|---|---|---|
| BA Equipment | 2.662,4 | 2.491,5 | 6,9 | 3,2 |
| BA Solutions | 2.499,1 | 2.484,0 | 0,6 | 1,9 |
| Summe | 5.161,5 | 4.975,5 | 3,7 | 2,5 |
| Konsolidierung | -243,7 | -224,7 | -8,5 | - |
| GEA | 4.917,7 | 4.750,8 | 3,5 | 2,2 |
Rückläufig war die Entwicklung des Auftragseingangs insbesondere bei den Applikationszentren Chemical und Food, während der Getränkebereich zweistellig wuchs.
Auftragseingang der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)
GEA gewann im Berichtsjahr 13 Großaufträge (Volumen über 15 Mio. EUR) mit einem Gesamtwert von knapp 330 Mio. EUR. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Aufträge aus dem Molkerei- und Getränkebereich. Außerdem wurde jeweils ein großes Pharma-, Lithium-, Käse- sowie ein Kaffeeprojekt gebucht. Der regionale Schwerpunkt dieser Projekte lag in Asien Pazifik. Im Vorjahr schloss GEA 12 Großaufträge in einem Gesamtvolumen von knapp 300 Mio. EUR ab.
| Auftragseingang¹ GEA | Veränderung 2018 zu 2017 | Anteil² am Auftragseingang in % |
|---|---|---|
| PGs Food Processing & Packaging; Pasta, Extrusion & Milling | ↑ | 10 |
| PGs Separation, Homogenizers, Flow Components, Compression | → | 25 |
| PG Milking Dairy Farming | \ | 15 |
| Business Area Equipment | ↑ | 50 |
| APC Dairy | \ | 10 |
| APC Beverage | ↑ | 10 |
| APC Food | ↓ | 10 |
| APC Utilities | \ | 10 |
| APC Pharma | ↑ | 5 |
| APC Chemical | ↓ | 5 |
| Business Area Solutions | → | 50 |
| GEA gesamt | 100 |
¹) nur externes Geschäft; PG = Produktgruppe, APC = Applikationszentren
²) Anteil auf 5 %-Werte gerundet
Zum Wachstum des Auftragseingangs trugen fast alle Regionen bei. Besonders erfreulich entwickelte sich der Auftragseingang in Nord- und Mitteleuropa mit einem bereinigten Wachstum von über 18 Prozent.
Auftragsbestand
Der Auftragsbestand hatte, bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2018, eine rechnerische Reichweite von 5,9 Monaten (Vorjahr 5,9 Monate). Entsprechend der unterschiedlichen Geschäftsarten betrug die rechnerische Reichweite in der Business Area Equipment drei bis vier Monate und in der Business Area Solutions etwa acht Monate.
| Auftragsbestand (in Mio. |# EUR) 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung in % Veränderung absolut BA Equipment 793,5 757,6 4,7 35,9 BA Solutions 1.687,2 1.654,9 1,9 32,2 Summe 2.480,7 2.412,6 2,8 68,1 Konsolidierung -64,4 -61,9 -4,1 -2,5 GEA 2.416,3 2.350,7 2,8 65,6
Umsatz
Auch der Umsatz stellt einen neuen Rekordwert für GEA dar. Er stieg um 4,9 Prozent auf 4.828,2 Mio. EUR. Bereinigt um Wechselkursänderungen (minus 3,1 Prozent) sowie um Akquisitionen (4,1 Prozent) ist der Umsatz im Geschäftsjahr 2018 um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Der Umsatzanteil des Servicegeschäfts lag mit 30,9 Prozent exakt auf Vorjahresniveau. Das bereinigte Wachstum dieses Bereichs betrug im Berichtsjahr erneut erfreuliche 6,4 Prozent. Die Book-to-Bill-Ratio, welche das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz (vor Bereinigungen) widerspiegelt, lag im Jahr 2018 bei 1,02 und damit leicht unter dem Vorjahreswert (1,03).
| Umsatz (in Mio. EUR) | 2018 | 2017 | Veränderung in % | Bereinigtes Wachstum in % |
|---|---|---|---|---|
| BA Equipment | 2.627,6 | 2.371,0 | 10,8 | 7,4 |
| BA Solutions | 2.441,1 | 2.441,6 | -0,0 | 1,3 |
| Summe | 5.068,6 | 4.812,6 | 5,3 | 4,3 |
| Konsolidierung | -240,4 | -208,1 | -15,5 | - |
| GEA | 4.828,2 | 4.604,5 | 4,9 | 3,8 |
Der Umsatz stieg in nahezu allen Produktgruppen und Applikationszentren an, mit Ausnahme des APC Dairy. Zweistellige Wachstumsraten erreichten die Produktgruppen Homogenizers sowie Food Processing & Packaging.
| Umsatz¹ | GEA | Veränderung 2018 zu 2017 | Anteil² am Umsatz in % |
|---|---|---|---|
| PGs Food Processing & Packaging; Pasta, Extrusion & Milling | ↑ 10 | ||
| PGs Separation, Homogenizers, Flow Components, Compression | / 25 | ||
| PG Milking Dairy Farming | / 15 | ||
| Business Area Equipment | ↑ 50 | ||
| APC Dairy | ↓ 15 | ||
| APC Beverage | ↑ 10 | ||
| APC Food | / 10 | ||
| APC Utilities | → 10 | ||
| APC Pharma | ↑ 5 | ||
| APC Chemical | ↑ 5 | ||
| Business Area Solutions | → 50 | ||
| GEA gesamt | / 100 |
↑ > 5 Prozentpunkte / 1 bis 5 Prozentpunkte → 1 bis -1 Prozentpunkte \ -1 bis -5 Prozentpunkte ↓ < -5 Prozentpunkte
1) nur externes Geschäft; PG = Produktgruppe, APC = Applikationszentren
2) Anteil auf 5 %-Werte gerundet
Der Umsatz wuchs über nahezu alle Regionen hinweg. In Lateinamerika verzeichnete GEA sogar eine zweistellige, in Nord- und Mitteleuropa eine hohe einstellige bereinigte Steigerung.
| Umsatz nach Regionen | GEA | Veränderung 2018 zu 2017 | Anteil am Umsatz in % |
|---|---|---|---|
| Asien Pazifik | ↑ 22 | ||
| DACH & Osteuropa | ↑ 22 | ||
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | \ 18 | ||
| Nord- und Mitteleuropa | ↑ 13 | ||
| Lateinamerika | ↑ 7 | ||
| Nordamerika | / 18 | ||
| GEA | / 100 |
↑ > 5 Prozentpunkte / 1 bis 5 Prozentpunkte → 1 bis -1 Prozentpunkte \ -1 bis -5 Prozentpunkte ↓ < -5 Prozentpunkte
Business Area Equipment
Der Umsatz der Business Area Equipment erreichte mit 2.627,6 Mio. EUR einen weiteren Rekordwert und wuchs damit deutlich um 7,4 Prozent auf Basis unveränderter Wechselkurse und vor Effekten aus Akquisitionen. Der berichtete Umsatzanstieg resultierte vor allem aus der neuen Produktgruppe Pasta, Extrusion & Milling sowie Food Processing & Packaging und Separation. Die Business Area Equipment steigerte ihren Umsatz in allen Regionen; in Nord- und Mitteleuropa, Lateinamerika sowie in Westeuropa, Naher Osten & Afrika mit zweistelligen adjustierten Wachstumsraten. Die bedeutsamsten Absatzregionen waren nach wie vor Deutschland, Österreich, Schweiz (DACH) & Osteuropa sowie Nordamerika mit Umsatzanteilen jeweils über 20 Prozent. Der Servicebereich wuchs im Berichtsjahr währungs- und akquisitionsbereinigt um 6,4 Prozent. Da die Business Area Equipment vor allem ihr Neumaschinengeschäft deutlich steigerte (bereinigt plus 8,1 Prozent), ging dementsprechend der Anteil des Servicegeschäfts leicht zurück auf 37,0 Prozent vom Gesamtumsatz (Vorjahr 39,0 Prozent).
| Umsatz nach Regionen | Business Area Equipment | Veränderung 2018 zu 2017 | Anteil am Umsatz in % |
|---|---|---|---|
| Asien Pazifik | / 18 | ||
| DACH & Osteuropa | ↑ 23 | ||
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | ↑ 18 | ||
| Nord- und Mitteleuropa | ↑ 13 | ||
| Lateinamerika | ↑ 7 | ||
| Nordamerika | / 21 | ||
| Business Area Equipment | ↑ 100 |
↑ > 5 Prozentpunkte / 1 bis 5 Prozentpunkte → 1 bis -1 Prozentpunkte \ -1 bis -5 Prozentpunkte ↓ < -5 Prozentpunkte
Business Area Solutions
Der Umsatz der Business Area Solutions lag (bereinigt um Wechselkurs- und Akquisitionseffekte) um 1,3 Prozent über dem Vorjahreswert. Mit Ausnahme von Dairy verzeichneten alle Applikationszentren ein Umsatzwachstum. Rückläufig war die Umsatzentwicklung lediglich in der Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika, bedingt durch umfangreiche Projekte in Afrika, die bereits in 2017 abgeschlossen wurden. In allen anderen Regionen steigerte die Business Area Solutions ihre Umsätze, in Lateinamerika und Asien Pazifik sogar mit zweistelligen bereinigten Wachstumsraten. Die umsatzstärksten Regionen der Business Area Solutions waren Asien Pazifik sowie DACH & Osteuropa. Sie erreichten Umsatzanteile von über bzw. exakt 20 Prozent. Das Volumen des Servicegeschäfts lag währungs- und akquisitionsbereinigt um 6,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil am Gesamtumsatz der Business Area belief sich auf 23,3 Prozent (Vorjahr 22,4 Prozent).
| Umsatz nach Regionen | Business Area Solutions | Veränderung 2018 zu 2017 | Anteil am Umsatz in % |
|---|---|---|---|
| Asien Pazifik | ↑ 26 | ||
| DACH & Osteuropa | ↑ 20 | ||
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | ↓ 18 | ||
| Nord- und Mitteleuropa | ↑ 15 | ||
| Lateinamerika | ↑ 8 | ||
| Nordamerika | / 14 | ||
| Business Area Solutions | → 100 |
↑ > 5 Prozentpunkte / 1 bis 5 Prozentpunkte → 1 bis -1 Prozentpunkte \ -1 bis -5 Prozentpunkte ↓ < -5 Prozentpunkte
Lage
Ertragslage
Die Definition der vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebniskennzahlen wurde vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen schon seit längerem wie folgt präzisiert und im abgelaufenen Geschäftsjahr für 2018 erweitert. Demnach nutzte das Management von GEA im Geschäftsjahr 2018 entsprechend dem internen Steuerungssystem die operative EBITDA-Marge (operatives EBITDA im Verhältnis zum Umsatz) als operative Ergebniskennzahl für Steuerungszwecke. Zusätzlich berichtete GEA im Jahr 2018 die Kennzahlen Umsatzerlöse, operative EBITDA-Marge und operative Cash-Flow-Treiber-Marge zu konstanten Wechselkursen im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Ermittlung des operativen EBITDA sowie des operativen EBIT wurden unverändert Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von GEA widerspiegelten. Dies bezog sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen erfolgte eine Bereinigung um Aufwendungen für Strategieprojekte. Diese umfassten Restrukturierungsaufwendungen, Aufwendungen für externe Beratung, Akquisitionskosten für geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe sowie weitere, den Projekten direkt zuordenbare Sachkosten. In der Berichtsperiode bestanden neben M&A-Aktivitäten folgende strategische Projekte:
- "Restructuring/Footprint" betrifft Maßnahmen zur Optimierung des Fertigungsnetzwerks sowie nachlaufende Aufwendungen für das Programm "Fit for 2020"
- "IT Transformation" zur Standardisierung und Auslagerung der IT-Plattform als Grundlage für die digitale Transformation sowie das Ausrollen eines einheitlichen ERP-Systems
- "Steering Systems" zur konsequenten Ausrichtung der Informations- und Steuerungssysteme auf die neue funktionale OneGEA Organisation
Das operative EBIT des Jahres 2018 wurde dementsprechend um insgesamt 88,9 Mio. EUR bereinigt (vgl. Seite 220 f.). Im Geschäftsjahr 2018 lag das operative EBITDA mit 518,2 Mio. EUR um etwa 8 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Das entspricht einer operativen EBITDA Marge von 10,7 Prozent. Die Herstellungskosten vom Umsatz sind im Geschäftsjahr 2018 um 250,3 Mio. EUR auf 3.421,7 Mio. EUR angestiegen. Verglichen zu dem Umsatzanstieg in Höhe von 223,7 Mio. EUR entspricht dies einem leicht überproportionalen Anstieg. Bedingt durch den Umsatzanstieg haben sich die Vertriebskosten im Geschäftsjahr 2018 um 37,9 Mio. EUR auf 556,6 Mio. EUR erhöht.
Business Area Equipment
Die Business Area Equipment steigerte im Geschäftsjahr 2018 durch die Akquisition der Pavan-Gruppe das gute operative EBITDA des Vorjahres nochmals und erreichte mit 393,1 Mio. EUR wieder einen neuen Höchstwert. Allerdings machte sich insbesondere bei den Produktgruppen Separation und Flow Components ein erheblicher Preisdruck bemerkbar. Der geringere Anteil des margenstarken Serviceumsatzes hat sich zusätzlich belastend ausgewirkt. Infolgedessen sank die operative EBITDA-Marge der Business Area Equipment um etwa 145 Basispunkte auf 15,0 Prozent.
Business Area Solutions
Das operative EBITDA der Business Area Solutions ging um 38,6 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr auf 122,6 Mio. EUR zurück. Hintergrund hierfür war insbesondere ein deutlicher Margenverfall bei Milchverarbeitungsprojekten. Entsprechend sank die operative EBITDA-Marge um ca. 160 Basispunkte auf 5,0 Prozent.
Sonstiges
In der Zeile Konsolidierung/Sonstiges wird im Berichtsjahr wie im Vorjahr ein positives Ergebnis ausgewiesen. So führten im Geschäftsjahr 2018 neuere Erkenntnisse, die sich auf Erwartungen geringerer künftiger Zahlungsmittelabflüsse für Verpflichtungen aus Umweltschutz und Bergbau bezogen, zu einem Ergebnisbeitrag in Höhe von 24,0 Mio. EUR. Im Vorjahr realisierte GEA Erträge aus den Verkäufen nicht mehr benötigter Immobilien (14,8 Mio. EUR). Trotz des Ergebnisbeitrages aus Verpflichtungen aus Umweltschutz und Bergbau, sank das Ergebnis in der Zeile Konsolidierung/Sonstiges um 10,5 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR (Vorjahr 13,0 Mio. EUR). Dies reflektiert im Wesentlichen höhere IT Infrastrukturkosten von 10,0 Mio. EUR sowie sonstige Aufwendungen unter anderem durch Personalberatung und Abfindungen im Zusammenhang mit dem Personalwechsel im Vorstand.
Die unten stehende Tabelle zeigt das operative EBITDA und die entsprechende operative EBITDA-Marge pro Business Area:
| Operatives EBITDA/operative EBITDA-Marge*(in Mio. |
|---|
BA Equipment 393,1 389,3 1,0
in % vom Umsatz 15,0 16,4 -
BA Solutions 122,6 161,3 -24,0
in % vom Umsatz 5,0 6,6 -
Konsolidierung/Sonstiges 2,5 13,0 -81,0
GEA 518,2 563,5 -8,0
in % vom Umsatz 10,7 12,2 -
*) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 220 f.)
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA vor Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (operatives EBITDA) über das EBITDA und EBIT hin zum EBIT vor Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (operatives EBIT) dar:
| Überleitung operatives EBITDA über EBIT zum operativen EBIT (in Mio. EUR) | 2018 | 20171 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Operatives EBITDA2 | 518,2 | 563,5 | -8,0 |
| Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte | -4,6 | -2,1 | - |
| Bereinigungen | -82,4 | -62,9 | - |
| EBITDA | 431,2 | 498,5 | -13,5 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterieller Vermögenswerte und Goodwill laut Anlagenspiegel | -170,6 | -118,3 | - |
| Übrige Wertaufholungen und -minderungen | -0,8 | - | - |
| EBIT | 259,8 | 380,2 | -31,7 |
| Abschreibungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen | 47,5 | 31,2 | - |
| Wertminderungen und Wertaufholungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen | 16,8 | 0,8 | - |
| Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte | 4,6 | 2,1 | - |
| Bereinigungen | 88,9 | 63,4 | - |
| Operatives EBIT2 | 417,6 | 477,8 | -12,6 |
1) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
2) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 220 f.)
Das operative EBIT sowie die entsprechende operative EBIT-Marge pro Business Area sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
| Operatives EBIT/operative EBIT-Marge*(in Mio. EUR) | 2018 | 2017 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| BA Equipment | 328,6 | 330,8 | -0,7 |
| in % vom Umsatz | 12,5 | 14,0 | - |
| BA Solutions | 95,8 | 141,3 | -32,2 |
| in % vom Umsatz | 3,9 | 5,8 | - |
| Konsolidierung/Sonstiges | -6,8 | 5,7 | - |
| GEA | 417,6 | 477,8 | -12,6 |
| in % vom Umsatz | 8,6 | 10,4 | - |
*) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 220 f.)
Die untenstehende Tabelle beinhaltet die wesentlichen Kennzahlen zur Ertragslage von GEA:
| Kennzahlen zur Ertragslage (in Mio. EUR) | 2018 | 20171 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 4.828,2 | 4.604,5 | 4,9 |
| Operatives EBITDA2 | 518,2 | 563,5 | -8,0 |
| EBITDA | 431,2 | 498,5 | -13,5 |
| Operatives EBIT2 | 417,6 | 477,8 | -12,6 |
| EBIT | 259,8 | 380,2 | -31,7 |
| Zinsen | 29,1 | 22,2 | 30,9 |
| EBT | 230,7 | 358,0 | -35,6 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 115,5 | 130,4 | -11,4 |
| Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 115,2 | 227,6 | -49,4 |
| Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | -1,6 | 15,2 | - |
| Konzernergebnis | 113,5 | 242,8 | -53,2 |
1) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
2) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 220 f.)
Im Gesamtjahr 2018 lag das EBT um 127,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Hintergründe hierfür waren, neben dem operativen Ergebnisrückgang, höhere Aufwendungen durch strategische Projekte sowie gestiegene Abschreibungen, unter anderem bedingt durch Wertminderungen auf markt- und kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte. Die EBT-Marge sank um etwa 300 Basispunkte auf 4,8 Prozent. Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 115,5 Mio. EUR (Vorjahr 130,4 Mio. EUR) setzte sich aus laufendem Steueraufwand von 64,2 Mio. EUR (Vorjahr 64,3 Mio. EUR) und latenten Steuern von 51,3 Mio. EUR (Vorjahr 66,1 Mio. EUR) zusammen. Die Steuerquote betrug im Berichtsjahr 50,1 Prozent (Vorjahr 36,4 Prozent). Der deutliche Anstieg der Steuerquote ist vor allem auf die Bewertung latenter Steuern aufgrund der geänderten Unternehmensplanung zurückzuführen. Dadurch ergab sich ein Steueraufwand von 46,2 Mio. EUR aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden bei den deutschen und US-amerikanischen Tochterunternehmen von GEA. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche war im Berichtsjahr annähernd ausgeglichen. Hier trugen reduzierte bzw. entfallene Risiken und Verpflichtungen aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers positiv zum Ergebnis bei. Dies resultierte unter anderem aus einem Rechtsstreit, der zugunsten von GEA entschiedenen wurde. Dem standen Belastungen aus Zinseffekten bei der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen für die ehemaligen Bergbauaktivitäten entgegen (vgl. Seite 188 f.). Im Geschäftsjahr belief sich das Konzernergebnis auf 113,5 Mio. EUR (Vorjahr 242,8 Mio. EUR), welches auch im Jahr 2018 nahezu vollständig auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfiel. Durch das im März 2017 begonnene Aktienrückkaufprogramm hat sich die durchschnittliche Anzahl an Aktien zum 31. Dezember 2018 auf 180.528.462 Stück reduziert (Vorjahr 186.337.459). Das Ergebnis je Aktie betrug somit 0,63 EUR (Vorjahr 1,30 EUR). Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Wesentliche Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 15 haben sich mit Blick auf die Ertrags- und Vermögenslage nicht ergeben. Nähere Erläuterungen zur Ertragslage werden im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft (vgl. Seite 51 ff.) dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine mit 0,85 EUR je Aktie im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende zu zahlen. Damit wird der seit 2014 gültige Zielkorridor von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses deutlich überschritten.
Finanzlage
Die Finanzlage von GEA ist unverändert sehr gut. Die Steuerung von Liquidität und zentraler Finanzierung bleiben unter anderem wegen des volatilen Marktumfeldes auch weiterhin von hoher Bedeutung. Barkreditlinien von GEA und deren Beanspruchung setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| GEA Barkreditlinien inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) | Fälligkeit | 31.12.2018 zugesagt | 31.12.2018 beansprucht |
|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen (2023) | Februar 2023 | 128 | 128 |
| Schuldscheindarlehen (2025) | Februar 2025 | 122 | 122 |
| Europäische Investitionsbank | Dezember 2025 | 150 | 50 |
| Bilaterale Barkreditlinien inklusive Zinsabgrenzung | bis auf Weiteres | 74 | 18 |
| Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") | August 2022 | 650 | - |
| Summe | 1.124 | 318 |
Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement von GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat GEA weiterhin in 17 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden. Die Nettoverschuldung einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche lag zum 31. Dezember 2018 bei 72,2 Mio. EUR, nach 5,6 Mio. EUR Nettoliquidität zum Ende des Vorjahres. Diese Reduzierung der Liquidität ist neben der Dividendenzahlung insbesondere auf Ausgaben für strategischen Projekte und Investitionen sowie auf den Aufbau des Working Capitals zurückzuführen.
| Übersicht Nettoliquidität inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 247,9 | 250,5 |
| Kreditverbindlichkeiten | 320,1 | 244,9 |
| Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) | -72,2 | 5,6 |
| Gearing in % | 2,9 | -0,2 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 247,9 Mio. EUR, was nahezu dem Wert zum Ende des Vorjahrs entspricht. Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2017 um 75,2 Mio. EUR auf 320,1 Mio. EUR. Detaillierte Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Fremdfinanzierung finden sich im Anhang (vgl. Seite 164 ff.). GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.321,0 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 1.361,2 Mio. EUR) zur Verfügung, von denen 536,1 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 524,2 Mio. EUR) genutzt waren. Neben dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögen nutzt GEA auch Vermögenswerte, die sich nicht im wirtschaftlichen Eigentum befinden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um geleaste, gepachtete oder gemietete Güter (Operating Lease). Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt GEA Forderungsverkaufsprogramme. Die aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen resultierenden Verpflichtungen sowie deren künftig geänderte Bilanzierung beim Leasinggeber (IFRS 16 "Leasingverhältnisse") sind im Anhang unter Ziffer 1.3 (vgl. Seite 142 ff.) erläutert.
Working Capital Entwicklung (fortgeführte Geschäftsbereiche)1 (in Mio.# EUR) 1) Aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ergeben sich Änderungen im Bilanzausweis ab der Berichtsperiode 2018. Dies führt zu einer überarbeiteten Darstellung der im Working Capital enthaltenen Bilanzpositionen. 2) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 finalisiert. Dies führt zu rückwirkenden Anpassungen der gemeldeten Vergleichszahlen zum 31.12.2017 sowie der quartärlichen Zahlen für 2018. 3) vormals unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen 4) vormals als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen 5) vormals innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Abzug gebracht
Das Working Capital der fortgeführten Geschäftsbereiche stieg gegenüber dem Vorjahreswert um 72,7 Mio. EUR an, was primär auf höhere Vorräte bei der Business Area Equipment zurückzuführen war. Im Verhältnis zum Umsatz erhöhte sich das durchschnittliche Working Capital von 15,9 Prozent auf 16,9 Prozent.
Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen nicht enthalten.
scroll (in T EUR)
| 31.12.2018 | 31.12.2017* | |
|---|---|---|
| Buchwert vor Wertminderungen | 962.196 | 963.294 |
| Wertminderungen | 64.776 | 59.654 |
| Buchwert | 897.420 | 903.640 |
| davon zum Abschlussstichtag nicht überfällig | 619.225 | 586.090 |
| davon zum Abschlussstichtag in den folgenden Zeitbändern überfällig | 278.195 | 317.550 |
| weniger als 30 Tage | 126.222 | 115.573 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 53.277 | 45.567 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 27.186 | 24.888 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 27.048 | 49.045 |
| zwischen 181 und 360 Tagen | 20.422 | 46.207 |
| mehr als 360 Tage | 24.040 | 36.270 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoliquidität sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen:
Veränderung der Nettoposition (in Mio. EUR)
Die GEA Group Aktiengesellschaft schüttete im Geschäftsjahr 2018 eine auf 0,85 EUR erhöhte Dividende pro Aktie aus. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms hat GEA bereits ab März 2017 eigene Aktien erworben. Dadurch stieg die Dividendenzahlung nur leicht an von 152,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 153,4 Mio. EUR in 2018.
Dividendenzahlungen1der letzten 5 Jahre und Dividendenvorschlag (in Mio. EUR)
1) Dividendenzahlungen jeweils für das vorhergehende Geschäftsjahr
2) auf Basis Dividendenvorschlag
Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden:
scroll Übersicht Kapitalflussrechnung (in Mio. EUR)
| 2018 | 2017* | Veränderung absolut | |
|---|---|---|---|
| Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 268,0 | 269,5 | -1,5 |
| Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -146,4 | -319,5 | 173,1 |
| Free Cash-Flow | 121,6 | -50,0 | 171,6 |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -112,9 | -598,2 | 485,3 |
| Cash-Flow Veräußerungsgruppe GEA Heat Exchangers | -1,1 | -11,2 | 10,1 |
| Cash-Flow sonstige nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | -4,9 | -5,6 | 0,7 |
| Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel | -2,0 | -678,5 | 676,5 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 268,0 Mio. EUR und lag damit auf Vorjahresniveau. Hier konnten die Effekte aus einem geringeren EBITDA sowie aus dem Aufbau des Working Capitals durch die Entwicklung bei den sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva fast vollständig kompensiert werden.
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr minus 146,4 Mio. EUR (Vorjahr minus 319,5 Mio. EUR). Darin enthalten sind im Berichtsjahr Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 132,1 Mio. EUR sowie 17,4 Mio. EUR für Unternehmenserwerbe (Vorjahr 118,5 Mio. EUR bzw. 234,4 Mio. EUR.
Im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche spiegelte sich neben der Dividendenzahlung (153,4 Mio. EUR) insbesondere die Aufnahme neuer Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. EUR sowie eines Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 50 Mio. EUR wider. Durch diese Darlehen reduzierte GEA die Nutzung kurzfristiger, bilaterale Bankverbindlichkeiten. Im Vorjahr beinhaltete diese Position ebenfalls die Dividendenzahlung. Hinzu kamen Ausgaben für den Rückkauf eigener Aktien (429,0 Mio. EUR). Außerdem wurden Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank, ein Schuldscheindarlehen sowie weiterer Finanzkredite getilgt.
Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrug im Berichtsjahr minus 6,0 Mio. EUR, nach minus 16,8 Mio. EUR im Vorjahr.
Cash-Flow-Treiber
Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Unternehmensziel von GEA. Bei der operativen Cash-Flow-Treiber-Marge handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Größe (operatives EBITDA abzüglich Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) sowie der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals) im Verhältnis zum Umsatz. Investitionen in strategische Projekte werden in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt.
scroll Operativer Cash-Flow-Treiber/operative Cash-Flow-Treiber-Marge (in Mio. EUR)
| 31.12.2018 | 31.12.2017* | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|
| Operatives EBITDA der letzten 12 Monate | 518,2 | 563,5 | -8,0 |
| Investitionen der letzten 12 Monate | -135,9 | -118,5 | -14,7 |
| Bereinigung Investitionen in strategische Projekte der letzten 12 Monate | 27,9 | 27,9 | -0,2 |
| Veränderung Working Capital (auf Basis des Durchschnitts der letzten 12 Monate) | -83,8 | -84,4 | 0,7 |
| Operativer Cash-Flow-Treiber | 326,4 | 388,5 | -16,0 |
| in % vom Umsatz (der letzten 12 Monate) | 6,8 | 8,4 | - |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Das im Vergleich zu 2017 um 45,3 Mio. EUR gesunkene operative EBITDA war die wesentliche Ursache für die geringere operative Cash-Flow-Treiber-Marge. Die höheren Ausgaben für Investitionen haben die operative Cash-Flow-Treiber-Marge ebenfalls belastet.
Vermögenslage
scroll Kurzfassung Bilanz (in Mio. EUR)
| 31.12.2018 | in % der Bilanzsumme | 31.12.2017* | in % der Bilanzsumme | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | 3.115,3 | 54,5 | 3.234,3 | 56,3 | -3,7 |
| davon Goodwill | 1.755,3 | 30,7 | 1.734,4 | 30,2 | 1,2 |
| davon latente Steuern | 306,1 | 5,4 | 411,3 | 7,2 | -25,6 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.603,8 | 45,5 | 2.514,0 | 43,7 | 3,6 |
| davon flüssige Mittel | 247,9 | 4,3 | 250,5 | 4,4 | -1,0 |
| davon zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 3,7 | 0,1 | - | - | - |
| Summe Aktiva | 5.719,1 | 100,0 | 5.748,3 | 100,0 | -0,5 |
| Passiva | |||||
| Eigenkapital | 2.449,4 | 42,8 | 2.503,1 | 43,5 | -2,1 |
| Langfristige Schulden | 1.380,9 | 24,1 | 1.158,8 | 20,2 | 19,2 |
| davon Finanzverbindlichkeiten | 305,2 | 5,3 | 6,0 | 0,1 | > 100 |
| davon latente Steuern | 103,0 | 1,8 | 168,7 | 2,9 | -38,9 |
| Kurzfristige Schulden | 1.888,8 | 33,0 | 2.086,3 | 36,3 | -9,5 |
| davon Finanzverbindlichkeiten | 28,5 | 0,5 | 256,8 | 4,5 | -88,9 |
| Summe Passiva | 5.719,1 | 100,0 | 5.748,3 | 100,0 | -0,5 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Die Bilanz wurde geringfügig verkürzt. Dabei stiegen die Werte für Vorräte sowie Firmenwerte an, wohingegen latente Steueransprüche sowie immaterielle Vermögenswerte vor allem aufgrund von Wertminderungen geringer auszuweisen waren.
Das Eigenkapital wurde um 53,6 Mio. EUR verringert. Verbessert wurde diese Bilanzposition durch das Konzernergebnis in Höhe von 113,5 Mio. EUR sowie durch Effekte aus der Währungsumrechnung (23,9 Mio. EUR), während die Dividendenzahlung (153,4 Mio. EUR) und der Erwerb eigener Aktien (21,0 Mio. EUR) das Eigenkapital reduzierten. Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Geschäftsjahres bei 42,8 Prozent, nach 43,5 Prozent zum 31. Dezember 2017.
Durch die Aufnahme neuer Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. EUR sowie eines Darlehens über 50 Mio. EUR bei der EIB hat GEA die langfristigen Schulden erhöht. Dem stand ein reduzierter Ausweis der latenten Steuerverpflichtungen innerhalb der langfristigen Schulden gegenüber. Durch die im Berichtsjahr aufgenommenen langfristigen Darlehen konnte die Nutzung kurzfristiger, bilateraler Bankverbindlichkeiten reduziert werden.
Vergleich Vermögenslage 2018 zu 2017 (in Mio. EUR)
Aktiva
Passiva
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Entwicklung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche
Übrige Gesellschaften
Die übrigen Gesellschaften der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche hatten auch im Geschäftsjahr 2018 keine nennenswerte Auswirkung auf das Konzernergebnis. Hinsichtlich der ehemaligen Bergbauaktivitäten sind Rückstellungen durch Zinseffekte bei der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gestiegen. Demgegenüber wurden in geringerem Umfang Rückstellungen reduziert, welche aus dem Wegfall der Risiken und Verpflichtungen im Zuge der Veräußerung des Segments GEA Heat Exchangers resultierten.
Mitarbeiter
Im Vergleich zum 31. Dezember 2017 stieg die Zahl der Beschäftigten um 779 auf 18.642 Mitarbeiter an. Bereinigt um die Effekte aus Akquisitionen (157 Mitarbeiter) sowie aus dem Verkauf der Separatorenproduktion in Frankreich (minus 98 Mitarbeiter), erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten im Berichtsjahr um 720. Gründe hierfür waren unter anderem ein volumenbedingter Personalaufbau sowie eine Reduktion von Leiharbeitskräften zugunsten von Festanstellungen.scroll Mitarbeiter*nach Regionen
31.12.2018 in % | 31.12.2017 in %
---|---|---
DACH & Osteuropa | 6.765 | 36,3 | 6.398 | 35,8
Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 3.434 | 18,4 | 3.401 | 19,0
Nord- & Mitteleuropa | 3.056 | 16,4 | 2.927 | 16,4
Asien Pazifik | 3.049 | 16,4 | 2.904 | 16,3
Nordamerika | 1.821 | 9,8 | 1.763 | 9,9
Lateinamerika | 518 | 2,8 | 471 | 2,6
Gesamt | 18.642 | 100,0 | 17.863 | 100,0
*) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse
scroll 31.12.2018 Mitarbeiter* Mitarbeiter gesamt davon unbefristet davon befristet nach Vertragsart und Geschlecht
Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | in %
---|---|---|---|---|---|---
Männlich | 15.565 | 83,5 | 14.775 | 94,9 | 790 | 5,1
Weiblich | 3.077 | 16,5 | 2.870 | 93,3 | 207 | 6,7
Gesamt | 18.642 | 100,0 | 17.645 | 94,6 | 998 | 5,4
*) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse
scroll 31.12.2018 Mitarbeiter* Mitarbeiter gesamt davon unbefristet davon befristet nach Vertragsart und Region
Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | in %
---|---|---|---|---|---|---
DACH & Osteuropa | 6.765 | 36,3 | 6.582 | 97,3 | 183 | 2,7
Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 3.434 | 18,4 | 3.396 | 98,9 | 38 | 1,1
Nord- und Mitteleuropa | 3.056 | 16,4 | 2.983 | 97,6 | 73 | 2,4
Asien Pazifik | 3.049 | 16,4 | 2.344 | 76,9 | 704 | 23,1
Nordamerika | 1.821 | 9,8 | 1.821 | 100,0 | 0 | 0,0
Lateinamerika | 518 | 2,8 | 518 | 100,0 | 0 | 0,0
Gesamt | 18.642 | 100,0 | 17.645 | 94,6 | 998 | 5,4
*) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse
scroll 31.12.2018 Mitarbeiter Mitarbeiter gesamt davon Männer davon Frauen nach Beschäftigungsarten und Geschlecht
Anzahl | in % | Anzahl | in % | Anzahl | in %
---|---|---|---|---|---|---
Vollzeit | 17.777 | 95,4 | 15.285 | 86,0 | 2.492 | 14,0
Teilzeit | 866 | 4,6 | 280 | 32,3 | 586 | 67,7
Gesamt | 18.642 | 100,0 | 15.565 | 83,5 | 3.077 | 16,5
*) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse
scroll Gesamtbelegschaft*
31.12.2018 | in %
---|---|
GEA Mitarbeiter | 18.642 | 90,4
Externe Mitarbeiter | 1.972 | 9,6
davon AÜG Kräfte/Leiharbeitnehmer | 1.824 | 92,5
davon Selbstständige Vertragsnehmer | 149 | 7,5
Gesamt | 20.615 | 100,0
*) Angaben basierend auf Mitarbeiteräquivalenten
Detaillierte Informationen zu Mitarbeiterthemen, wie z. B. Ausbildung, Führungskräfteentwicklung, Diversity sowie Lernen und Weiterbildung, werden im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt (vgl. Seite 91 ff.).
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft
Ergänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er wird hier in Kurzfassung dargestellt. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die zentrale Leitungsfunktion des Konzerns inne. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften insbesondere Serviceleistungen des Global Corporate Centers und des ehemaligen Shared Service Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Mit wesentlichen inländischen Tochterunternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Dementsprechend ist die wirtschaftliche Lage der GEA Group Aktiengesellschaft von der Entwicklung der Tochterunternehmen abhängig und entspricht damit grundsätzlich der des GEA Konzerns, die im Abschnitt "Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung" auf Seite 58 erläutert wird.
scroll Vermögenslage der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR)
31.12.2018 | in % der Bilanzsumme | 31.12.2017 | in % der Bilanzsumme
---|---|---|---|---
Aktiva | | | |
Immaterielle Vermögensgegenstände | | 12,8 | | 0,3 | | 8,4 | | 0,2
Sachanlagen | | 1,7 | | 0,1 | | 2,1 | | 0,1
Finanzanlagen | 2.354,7 | 59,0 | 2.337,2 | 57,7
Anlagevermögen | 2.369,2 | 59,4 | 2.347,7 | 58,0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.561,2 | 39,2 | 1.652,4 | 40,8
davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.527,6 | 38,3 | 1.636,2 | 40,4
davon sonstige Vermögensgegenstände | 33,6 | 0,9 | 16,2 | 0,4
Flüssige Mittel | 48,5 | 1,2 | 47,2 | 1,1
Umlaufvermögen | 1.609,7 | 40,4 | 1.699,6 | 41,9
Rechnungsabgrenzungsposten | 9,4 | 0,2 | 2,4 | 0,1
Summe | 3.988,3 | 100,0 | 4.049,7 | 100,0
Passiva | | | |
Gezeichnetes Kapital | 520,4 | 13,0 | 520,4 | 12,9
Eigene Anteile | - | - | -30,9 | -0,8
Kapitalrücklage | 250,8 | 6,3 | 250,8 | 6,2
Gewinnrücklagen | 348,7 | 8,7 | 523,1 | 12,9
Bilanzgewinn | 154,2 | 3,9 | 154,5 | 3,8
Eigenkapital | 1.274,0 | 31,9 | 1.417,9 | 35,0
Rückstellungen | 254,9 | 6,4 | 236,3 | 5,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 300,0 | 7,5 | 225,0 | 5,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5,8 | 0,2 | 3,8 | 0,1
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.148,1 | 53,9 | 2.161,0 | 53,4
Sonstige Verbindlichkeiten | 5,5 | 0,1 | 5,7 | 0,1
Verbindlichkeiten | 2.459,4 | 61,7 | 2.395,5 | 59,2
Summe | 3.988,3 | 100,0 | 4.049,7 | 100,0
Die Bilanzsumme der GEA Group Aktiengesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um 61,4 Mio. EUR verringert. Hintergrund hierfür war vor allem eine Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 108,6 Mio. EUR. Gegenläufig wirkten sich die Erhöhung der Finanzanlagen um 17,5 Mio. EUR sowie der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände um 17,4 Mio. EUR aus. Die Erhöhung der Finanzanlagen ergab sich im Wesentlichen aus dem konzerninternen Erwerb von Beteiligungen in Höhe von 45,7 Mio. EUR abzüglich erhaltener Rückzahlungen langfristiger Ausleihungen in Höhe von 18,5 Mio. EUR sowie den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 6,9 Mio. EUR. Das Eigenkapital verringerte sich insgesamt um 143,9 Mio. EUR. Verbessert wurde diese Bilanzposition um den Jahresüberschuss in Höhe von 32,0 Mio. EUR. Die gezahlte Dividende in Höhe von 153,4 Mio. EUR sowie der Erwerb von eigenen Aktien über 22,5 Mio. EUR haben das Eigenkapital reduziert. Die Eigenkapitalquote ist um etwa 3 Prozentpunkte auf 31,9 Prozent gesunken. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 75,0 Mio. EUR resultierte aus der Aufnahme langfristiger Schuldscheindarlehen in Höhe von 250,0 Mio. EUR sowie eines langfristigen Darlehens der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 50,0 Mio. EUR. Diese wurden genutzt, um kurzfristige Kredite in Höhe von 225,0 Mio. EUR zurückzuführen. Ursachen für den Anstieg der Rückstellungen sind primär die um 12,9 Mio. EUR gestiegenen Pensionsrückstellungen sowie die um 6,8 Mio. EUR erhöhten sonstigen Rückstellungen. Die übrigen Bilanzpositionen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert.
scroll Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR)
| 2018 | 2017
---|---|---|---
Umsatzerlöse | 151,4 | 130,3
Sonstige betriebliche Erträge | 162,7 | 223,8
Aufwendungen für bezogene Leistungen | -88,2 | -88,3
Personalaufwand | -55,5 | -37,6
Abschreibungen | -9,0 | -2,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -243,4 | -245,7
Beteiligungsergebnis | 138,7 | 277,1
Zinsergebnis | -6,4 | -2,0
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -10,0 | -2,8
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -7,8 | -17,9
Ergebnis nach Steuern | 32,5 | 234,7
Sonstige Steuern | -0,5 | 0,5
Jahresüberschuss | 32,0 | 235,2
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1,1 | 2,3
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 121,0 | -
Einstellung in andere Gewinnrücklagen | - | -83,0
Bilanzgewinn | 154,2 | 154,5
Die Umsatzerlöse der GEA Group Aktiengesellschaft beinhalteten im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2018 an Tochterunternehmen berechneten Umlagen in Höhe von 130,0 Mio. EUR (Vorjahr 113,9 Mio. EUR) sowie Erlöse aus der Trademarkfee in Höhe von 21,2 Mio. EUR (Vorjahr 16,2 Mio. EUR). Hierfür wurden von Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen zunächst an die GEA Group Aktiengesellschaft belastet und anschließend im Rahmen der Konzernumlagen an Tochterunternehmen weiterberechnet. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen wurden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den Währungskursgewinnen in Höhe von 145,0 Mio. EUR (Vorjahr 161,5 Mio. EUR) und Währungskursverlusten in Höhe von 135,2 Mio. EUR (Vorjahr 158,4 Mio. EUR) ergab einen Nettoertrag aus Kursgewinnen von 9,8 Mio. EUR (Vorjahr 3,1 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthielten neben den Währungskursgewinnen vor allem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 12,5 Mio. EUR (Vorjahr 37,5 Mio. EUR) sowie Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (inkl. Verschmelzungsgewinne) in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 12,7 Mio. EUR). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassten insbesondere Aufwendungen von anderen Konzernunternehmen in Höhe von 53,1 Mio. EUR (Vorjahr 69,2 Mio. EUR), die für die Ausübung der Funktionen des Global Corporate Centers und des ehemaligen Shared Service Centers notwendig waren. Hinzu kamen Aufwendungen von externen Dienstleistern in Höhe von 35,1 Mio. EUR (Vorjahr 18,9 Mio. EUR). Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 17,9 Mio. EUR gestiegen. Dies beruhte im Wesentlichen auf der um 12,3 Mio. EUR höheren Zuführung zu Rückstellungen. Hiervon resultierten 5,7 Mio. EUR aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassten neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachter- und Beratungsaufwendungen, Aufwendungen für EDV sowie Fremdleistungen. Das aufgrund der schwächeren Entwicklung von Tochterunternehmen gesunkene Beteiligungsergebnis resultierte aus Erträgen aus Ergebnisabführungserträgen in Höhe von 190,3 Mio. EUR (Vorjahr 289,8 Mio. EUR), Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 64,7 Mio. EUR (Vorjahr 12,7 Mio. EUR) und Erträgen aus Beteiligungen in Höhe von 13,1 Mio. EUR (Vorjahr 0 Mio. EUR). In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen waren insbesondere die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA Farm Technologies GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen umfassten die übernommenen Verluste der GEA Refrigeration Technologies GmbH, der GEA TDS GmbH, der ZiAG Plant Engineering GmbH sowie der mg Altersversorgung GmbH. Das Zinsergebnis sank um 4,4 Mio. EUR auf minus 6,4 Mio. EUR (Vorjahr minus 2,0 Mio. EUR). Dies resultierte überwiegend aus höheren Zinsaufwendungen für die Aufzinsung von langfristigen sonstigen Rückstellungen sowie aus geringen Zinserträgen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen.Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthielten außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an zwei Gesellschaften in Höhe von insgesamt 6,9 Mio. EUR (Vorjahr 2,8 Mio. EUR) sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 3,1 Mio. EUR.
Cash-Flow der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR)
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 149,7 | -92,3 |
| Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -47,5 | -13,4 |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -100,9 | -495,3 |
| Flüssige Mittel | 48,5 | 47,2 |
Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit des Vorjahres war beeinflusst durch den Erwerb eigener Aktien in Höhe von 427,5 Mio. EUR. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit des Geschäftsjahres enthielt neben der Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien in Höhe von 22,5 Mio. EUR (Vorjahr 427,5 Mio. EUR) die für das Vorjahr gezahlte Dividende in Höhe von 153,4 Mio. EUR (Vorjahr 152,8 Mio. EUR) sowie Einzahlungen aus der Veränderung der Fremdfinanzierung um 75,0 Mio. EUR (Vorjahr 85,0 Mio. EUR).
Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt insbesondere den gleichen Risiken und Chancen wie die des GEA Konzerns. Sie werden im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können außerdem Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) resultieren. Das Ergebnis der GEA Group Aktiengesellschaft ist maßgeblich von der Entwicklung der Beteiligungsergebnisse ihrer Tochtergesellschaften beeinflusst und bildet die Grundlage für den Bilanzgewinn sowie die damit verbundene Dividendenausschüttung. Aufgrund dessen wird der handelsrechtliche Bilanzgewinn für die GEA Group Aktiengesellschaft als bedeutsamster Leistungsindikator gesehen. Die GEA Group Aktiengesellschaft erwartet, unter Berücksichtigung von bestehenden Gewinnrücklagen, für das Geschäftsjahr 2019 einem Bilanzgewinn auf dem Niveau für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 32,0 Mio. EUR aus. Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Betrag in Höhe von 121,0 Mio. EUR aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 154,2 Mio. EUR eine Dividende von 0,85 EUR je dividendenberechtigter Aktie (180.492.172; Vorjahr ebenfalls 180.492.172 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 0,8 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 289a Abs. 1, § 315 Abs. Abs. 4 und § 315a Abs. 1 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von Rechten
Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 180.492.172 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Daraus können sich auch Beschränkungen des Stimmrechts ergeben. Zum Beispiel steht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu. Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Vertragliche Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, ergeben sich aus dem aktienbasierten Vergütungsprogramm (Share Ownership Guidelines) des neuen Vergütungssystems, das außer für Dr. Helmut Schmale und Martine Snels ab dem 1. Januar 2019 für alle Vorstandsmitglieder gilt. Die Vorstandsmitglieder, für die das neue Vergütungssystem gilt, haben sich insoweit verpflichtet, einen gewissen Bestand von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zu erwerben und diese bis zur Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit weder zu verpfänden noch zu veräußern. Die Teilnahme am GEA Performance Share Program (Incentivierungsprogramm für Führungskräfte) erfordert ein Eigeninvestment der Teilnehmer in GEA Aktien, die einer Haltepflicht von drei Jahren unterliegen. Bei Verstoß gegen diese Bedingung erlischt die Teilnahmeberechtigung.
Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten
Im Geschäftsjahr 2018 hat die Massachusetts Financial Services Company, Boston, Massachusets, USA, gemäß §§ 33, 34 WpHG eine Beteiligung an der GEA Group Aktiengesellschaft gemeldet, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet.
Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Satzungsänderungen
Der Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG.
Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen.# H1
Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. April 2018 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 18. April 2023. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats dürfen sie insbesondere auch (i) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn dies zu einem Preis geschieht, der den Preis der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, (ii) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zu dem Zweck Unternehmen-, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben, an Dritte übertragen werden, (iii) zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, (iv) zur Durchführung einer Aktiendividende (scrip dividend) verwendet oder (v) eingezogen werden. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. April 2018 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 12. März 2018, nachzulesen.
H2 Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Bezogen auf die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") in Höhe von 650 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden. Bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 250 Mio. EUR sind die Darlehensgeber im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, mit Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehensforderung einschließlich Zinsen bis zum Stichtag der vorzeitigen Rückzahlung zu verlangen. Bei dem Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 150 Mio. EUR, derzeit in Anspruch genommen mit 50 Mio. EUR, ist die Bank im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag zu streichen und das ausgezahlte Darlehen zu kündigen. Weiterhin ist die Darlehensgeberin berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen. Die Darlehensnehmerin ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag zu dem von der Bank bezeichneten Datum zurückzuzahlen, welches nicht früher als 20 Tage nach dem Rückzahlungsverlangen liegen darf. Bei einer Cash-Management-Kreditlinie und einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden die Kreditverträge mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Avalverpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Avalverpflichtungen vorzunehmen und Kreditinanspruchnahmen sind auszugleichen. Kommt es zu einem Wechsel in der Unternehmenskontrolle, so verfallen alle Performance Shares aus dem GEA Performance Share Program (Incentivierungsprogramm für Führungskräfte).Für die verfallenen Performance Shares erhalten die Führungskräfte, die an dem Programm teilgenommen haben, eine Entschädigungszahlung. Diese entspricht dem jeweils zugeteilten Zielwert. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Verträge und des GEA Performance Share Plans liegt insbesondere dann vor, wenn die Mehrheit der Stimmrechte oder der Kapitalanteile auf eine Person oder Personengruppe übergegangen ist.
H3 Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
Im Falle eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen eine Regelung zur Berechnung der Tantieme enthalten. Das neue Vergütungssystem, das außer für Dr. Helmut Schmale und Martine Snels ab dem 1. Januar 2019 für alle Vorstandsmitglieder gilt, sieht keine Kündigungs- oder sonstige Rechte für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelungen) vor. Einzelheiten dazu sind im Vergütungsbericht ab Seite 66 dargestellt. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern bestehen in Bezug auf Performance Shares aus dem Incentivierungsprogramm für Führungskräfte, dem GEA Performance Share Program.
H2 Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Siehe dazu im Lagebericht unter "Risikomanagementsystem" und "Internes Kontrollsystem" auf den Seiten 116 ff.
H2 Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung
GEA bewegte sich 2018 insgesamt in einem Marktumfeld, das im Verlauf des Jahres zunehmend schwieriger wurde. Auf Jahressicht entwickelten sich Auftragseingang und Umsatz zwar gut, das Ergebnis enttäuschte allerdings. Der Auftragseingang erreichte mit rund 4,9 Mrd. EUR einen neuen Höchstwert, was im Wesentlichen auf Akquisitionen beruhte. Außerdem resultierte dieser vor allem aus dem sehr guten Auftragseingang im zweiten und dritten Quartal, der gegen Ende des Jahres jedoch an Fahrt verlor. Beim Umsatz verzeichnete GEA mit 4,8 Mrd. EUR einen Anstieg vor Bereinigungen um 5 Prozent. Dabei erhöhten sich die Umsätze in nahezu allen Produktgruppen und Applikationszentren. Im APC Dairy war der Umsatz hingegen rückläufig. Die Gross-Marge stand im Geschäftsjahr 2018 besonders unter Druck: Das operative EBITDA lag mit ca. 518 Mio. EUR um 8 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die entsprechende Marge betrug 10,7 Prozent. Trotz zügig eingeleiteter Preisinitiativen, griffen diese nicht in dem erwarteten Umfang.Besonders hoch war der Preisdruck bei den Produktgruppen Separation und Flow Components. Auch der Bereich Milchverarbeitung erfüllte die Ergebniserwartungen nicht. Das gesunkene operative Ergebnis sowie höhere Investitionen belasteten die Cash-Flow-Treiber-Marge. Infolgedessen lag die operative Cash-Flow-Treiber-Marge 2018 bei rund 6,8 Prozent. Infolge der Reduzierung der Ergebniserwartungen für die Zukunft wurden immaterielle Vermögensgegenstände zusätzlich abgewertet. Daneben sind die vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge in ihrer zukünftigen Nutzbarkeit verringert. Das führte zu Wertberichtigungen auf latente Steuern von 46,2 Mio. EUR im Jahr 2018. Entsprechend reduzierte sich das Ergebnis je Aktie auf nur noch 0,63 EUR. Bei der Dividende liegt der grundsätzlich angestrebte Zielkorridor zwischen 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses. Dennoch werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2018 eine im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende in Höhe von 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Das Überschreiten des Zielkorridors reflektiert das weiterhin bestehende Vertrauen in die operative Stärke von GEA. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Ausblick auf die Geschäftsentwicklung 2018 aus dem Geschäftsbericht 2017 für den Umsatz übertroffen wurde. Das operative EBITDA sowie die operative Cash-Flow-Treiber-Marge erreichten hingegen die Erwartungen nicht.
Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung
Die im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung zu machenden Angaben nach §§ 289f Abs. 2 und 5, 315d HGB sind nach § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle haben bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richten wir unser Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzen die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017) weitestgehend um.
Entsprechenserklärung
Die GEA Group Aktiengesellschaft entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgenden, sämtlich auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder bezogenen Abweichungen und wird ihnen auch nach dieser Erklärungsabgabe zukünftig mit diesen Ausnahmen entsprechen. Die Erklärungsabgabe bezieht sich auf den 15. November 2018. Die Gesellschaft hat ihr System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2018 umfassend überarbeitet. Mit Wirkung ab dem 15. November 2018 hat die Gesellschaft mit Herrn Klebert als neu bestelltem Vorstandsmitglied einen Vorstandsvertrag abgeschlossen, der bereits dem geänderten System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder (das "Neue Vergütungssystem") entspricht. Auch die mit Wirkung ab 1. Januar 2019 verlängerten Vorstandsverträge der wiederbestellten Vorstandsmitglieder Steffen Bersch und Niels Erik Olsen werden auf das Neue Vergütungssystem umgestellt. Den übrigen Vorstandsverträgen liegt noch das in der Hauptversammlung vom April 2012 gebilligte System der Vorstandsvergütung (das "Alte Vergütungssystem") zugrunde. Die im Rahmen zukünftiger Neu- und Wiederbestellungen abzuschließenden Vorstandverträge werden das neue Vergütungssystem umsetzen.
Hinsichtlich des alten Vergütungssystems wird die folgende Abweichung vom DCGK erklärt:
― Der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 DCGK, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll, wird nicht entsprochen. Die mehrjährige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder nach dem alten Vergütungssystem besteht aus zwei Komponenten, die im Rahmen der gesamten variablen Vergütung mit 20 bzw. 40 Prozent gewichtet werden. Die Bemessungsgrundlage der mit 40 Prozent gewichteten mehrjährigen variablen Vergütungskomponente umfasst das aktuelle sowie die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre und ist damit nicht zukunftsbezogen. Die Bemessungsgrundlagen der mehrjährigen variablen Vergütung sind daher insgesamt betrachtet nicht im Wesentlichen zukunftsbezogen.
Zudem wird die folgende Abweichung vom DCGK erklärt:
― Für den Zeitraum vom 15. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 wird der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 DCGK, wonach die monetären Vergütungsteile fixe und variable Bestandteile umfassen sollen, hinsichtlich des Vorstandsvertrags mit Herrn Klebert nicht entsprochen. Herr Klebert ist mit Wirkung ab dem 15. November 2018 zum Mitglied des Vorstands der Gesellschaft bestellt worden. Die Erfolgsziele für die entsprechend dem neuen Vergütungssystem in dem Vorstandsvertrag mit Herrn Klebert vorgesehenen variablen Vergütungsbestandteile gelten erst ab dem Geschäftsjahr 2019. Für den Übergangszeitraum vom 15. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 wird eine Zielerreichung von 100 Prozent unterstellt, was für den entsprechenden Zeitraum einer ausschließlich fixen Vergütung gleichkommt. Eine Zielvereinbarung für diesen kurzen Zeitraum nach Erstbestellung ist aus Sicht des Aufsichtsrats nicht sinnvoll gewesen.
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 15. Dezember 2017 bis zum 15. November 2018 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit der vorstehend erläuterten Ausnahme in Bezug auf die Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 DCGK.
Düsseldorf, 19. Dezember 2018
Für den Aufsichtsrat
Dr. Helmut Perlet
Jürg Oleas
Für den Vorstand
Dr. Helmut Schmale
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex der GEA Group Aktiengesellschaft schreibt für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vor. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe von GEA. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere zu den Themen Bekämpfung von Korruption, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Interessenkonflikte. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch einen Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer, der diese Gruppen zur Einhaltung wesentlicher Regelungen und Standards verpflichtet. Schließlich gibt es gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat vereinbarte Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct"), die ethische, soziale und rechtliche Standards festlegen, welche für alle Mitarbeiter von GEA bindend sind. Auf Basis des Verhaltenskodex und der "Codes of Conduct" existiert für die Bereiche Qualität, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Quality, Health, Safety & Environment - "QHSE") eine weltweit gültige, einheitliche Politik. Der Verhaltenskodex, die QHSE-Politik und weitere Informationen sind auf der Internetseite von GEA unter Investoren/Corporate Governance veröffentlicht. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Seite 109 dieses Geschäftsberichts.
Compliance
Compliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei GEA eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Der Fokus der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen Korruptions- und Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte, Kartellrecht und Datenschutz. Der Chief Compliance Officer koordiniert und betreibt die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen insbesondere in diesen Bereichen. Er berichtet in dieser Funktion sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Zudem ist die Compliance-Organisation bei der Bearbeitung von sämtlichen Compliance Vorfällen mit straf- oder bußgeldrechtlichen Risiken involviert. Der Chief Compliance Officer wird durch die weitere rechtliche Compliance Organisation und die interne Revision unterstützt. Zentrale rechtliche Compliance-Aktivitäten sind in der Abteilung "Compliance & Principle Legal Matters" innerhalb der konzernweiten Rechtsabteilung gebündelt. Daneben unterstützen die Business Area Compliance Officer, die ebenfalls der zentralen Rechtsabteilung angehören, die Compliance-Aktivitäten im operativen Geschäft. Für jede operative Gesellschaft ist ein lokaler Compliance Manager benannt. Zudem werden bei Bedarf weitere Funktionen eingebunden, welche den Chief Compliance Officer beraten und unterstützen. Das Compliance Management System von GEA wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Hinblick auf Angemessenheit und Implementierung der Teilbereiche Anti-Korruption und Kartellrecht nach dem IDW PS 980 Standard geprüft. Die Prüfung wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen. Neben der vorstehend beschriebenen Compliance Organisation besteht bei GEA eine weltweite operative Exportkontrollorganisation. Wesentliche Exportkontrollaktivitäten sind dabei bei den Business Area Export Control Managern gebündelt. Daneben ist für jede operative Gesellschaft ein lokaler Export Control Manager benannt. Schließlich besteht eine Organisation im Bereich Quality, Health, Safety & Environmental (HSE) mit dem Ziel, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen. Die Mitglieder der Compliance-Organisation treffen sich regelmäßig, um über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance-Programms von GEA zu beraten. Seit dem 1. Dezember 2014 verfügt GEA über das sogenannte Integrity System, das weltweit implementiert wurde. Das Integrity System gibt den Mitarbeitern von GEA und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, über ein internetbasiertes System mögliche Compliance-Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - zu melden.# Soweit im Einzelfall rechtlich zulässig, können die Meldenden bei Abgabe der Meldung anonym bleiben.
Die Anonymität ist durch die technische Implementierung des Integrity Systems sichergestellt. Die Compliance-Organisation geht allen Verdachtsfällen konsequent nach, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Konzernrevision. Ebenfalls regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen für die Compliance relevanten Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance Richtlinien von GEA enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance-Organisation mit lokalen Führungskräften zur Evaluierung von Best-Practices im Konzern sowie eine enge Zusammenarbeit der Compliance-Organisation mit der Konzernrevision runden das Compliance-Programm von GEA ab.
Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken
Nachhaltiges Wachstum lässt sich nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei GEA. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten 115 ff. dieses Geschäftsberichts.
Transparenz in Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und der Halbjahresfinanzbericht der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung) und der Compliance. Dabei wird auch unter Berücksichtigung der EU-Abschlussprüferreform sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahresfinanzberichte und die Quartalsmitteilungen vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert.
Ausführliche Berichterstattung
Die GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte sowie die Quartalsmitteilungen, Pressemitteilungen und sonstige Mitteilungen nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Die Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter "Investoren" abrufbar.
Managers' Transactions und Aktienbesitz von Organmitgliedern
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 5.000 EUR erreichen oder überschreiten. Die drei der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
Wertpapierorientiertes Vergütungsprogramm für leitende Mitarbeiter der Gesellschaft
Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft für bestimmte Führungskräfte unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges, am Aktienkurs orientiertes Vergütungsprogramm aufgelegt. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 196 ff.) des Anhangs zum Konzernabschluss.
Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und Aufsichtsrat
Die GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind, bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.
Vorstand
Der Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich (auch telefonisch), durch Telefax oder sonstige gebräuchliche Kommunikationsmittel wie E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 12 f. sowie 245 f. dieses Geschäftsberichts.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr 6 Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts anderes bestimmt. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnimmt.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium und den Prüfungsausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss. Der Prüfungsausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen aus jeweils 4 Mitgliedern, dem Präsidium gehören 6 Mitglieder an; die genannten Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind. Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten jeweils im Regelfall zu 4 bzw. 5 Sitzungen im Kalenderjahr zusammen. Beschlüsse von Präsidium und Prüfungsausschuss werden in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme.# Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss treten nur bei Bedarf zusammen.
Das Präsidium legt einen Schwerpunkt auf Vorstandsangelegenheiten inklusive Nachfolge- und Vergütungsthemen, Corporate Governance und bestimmte zustimmungspflichtige Geschäfte. Auch fallen in die Zuständigkeit des Präsidiums die Behandlung der Strategie des Unternehmens, der Investitionen und Finanzierungen gemeinsam mit dem Vorstand. Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung sind dabei dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten.
Der Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt, befasst sich vornehmlich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung.
Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter gea.com sowie auf den Seiten 245 und 246 dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Aufsichtsrats ab Seite 16 dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2018 sowie im Geschäftsjahr 2019 wirksam werdende Änderungen der Ausschussstruktur. Er enthält zudem eine individualisierte Übersicht zur Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben im abgelaufenen Geschäftsjahr an deutlich mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen.
Einhaltung der Mindestanteile gem. § 96 Abs. 2 AktG und Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes
GEA treibt bereits seit 2011 die Förderung von Vielfalt (Diversity) im Konzern voran. Die Diversity-Strategie wird im Kapitel Nachhaltigkeit bei GEA (vgl. Seite 96 f.) dargestellt. Im Rahmen der Diversity-Strategie verfolgt GEA unter anderem auch das Ziel, mehr Frauen für GEA zu gewinnen und weibliche Talente zu fördern. Langfristig wird die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Führungsebenen angestrebt. Diesen Prozess wird GEA weiterhin mit strategischen Maßnahmen unterstützen.
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom April 2015 verpflichtet bestimmte Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der GEA Group Aktiengesellschaft gilt seit dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent, die bei der Neubesetzung freiwerdender Aufsichtsratsmandate berücksichtigt werden muss. Seit den 2016 durchgeführten Aufsichtsratswahlen gehörten dem Aufsichtsrat 5 weibliche Mitglieder an (davor 4). Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft liegt somit aktuell bei 42 Prozent.
In seiner Sitzung am 22. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft die bis zum 31. Dezember 2021 geltende neue Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand auf 20 Prozent festgesetzt. Für die beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstandsebene wurde vom Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft im Juni 2017 ein Anteil von 25 Prozent Frauen in der ersten und von 30 Prozent Frauen in der zweiten Führungsebene als bis zum 31. Dezember 2021 zu erreichende Zielgröße vom Vorstand beschlossen.
Auch für die weiteren betroffenen Gesellschaften des GEA Konzerns sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bzw. der Geschäftsführung und den beiden obersten Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung ebenso wie die Fristen zur Umsetzung dieser Zielgrößen fristgerecht festgelegt worden. GEA trifft entsprechende Maßnahmen (vgl. Seite 97 f.), um die festgelegten Ziele zu erreichen.
Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Zusammen mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Das Auswahlverfahren für die Besetzung einer Vorstandsposition folgt einem strukturierten Prozess. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Da GEA ein internationaler Technologiekonzern und Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie und verschiedene andere Branchen ist, sollen bei der Besetzung des Vorstands insbesondere auch folgende Kriterien beachtet werden:
- Der Vorstand soll international besetzt sein.
- Seine Mitglieder sollen mindestens 2 verschiedenen Nationalitäten angehören und in ihrer Gesamtheit multilingual sein.
- Der Anteil an Frauen im Vorstand soll bei mindestens 20 Prozent liegen.
- Der Vorstand soll insgesamt eine ausgeglichene Altersstruktur aufweisen.
- Die Mitglieder des Vorstands sollen im Regelfall nicht länger amtieren als bis zur Vollendung ihres 65. Lebensjahres.
- Außerdem wird angestrebt, dass mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder langjährige Erfahrung in der Nahrungsmittelindustrie aufweisen kann und mindestens 2 Vorstandsmitglieder aus technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen kommen.
In seiner momentanen Zusammensetzung erfüllt der Vorstand diese Kriterien.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 die Ziele für seine Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neu gefasst und um ein Kompetenzprofil erweitert. Danach sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Der Aufsichtsrat achtet neben der Integrität und Leistungsbereitschaft seiner Mitglieder, die über ausreichende zeitliche Kapazitäten für die Wahrnehmung ihres Mandats verfügen müssen, deshalb auf ein ausgewogenes Kompetenzprofil seiner Mitglieder, insbesondere ausreichend für die GEA Group Aktiengesellschaft relevante vorhandene Branchen- und Sektorkenntnis, sowie auf eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder, internationale Erfahrung und Vielfalt (Diversität).
Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung stets die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin unter Berücksichtigung der Kompetenzen der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sein. Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die folgende Elemente berücksichtigt:
- Der Aufsichtsrat soll im Hinblick auf Herkunft, den beruflichen und kulturellen Hintergrund sowie Alter und Geschlecht seiner Mitglieder vielfältig zusammengesetzt sein.
- Mindestens ein Viertel der Mitglieder des Aufsichtsrats soll über einen internationalen Hintergrund, idealerweise aus verschiedenen Regionen oder Kulturräumen verfügen.
- Jedes Geschlecht soll im Aufsichtsrat mit mindestens einem Drittel der Mitglieder vertreten sein.
- Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören.
- Der Aufsichtsrat ist - auch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur - deshalb bestrebt, dass mindestens zwei Drittel der Vertreter der Anteilseigner unabhängig im Sinne der Definition in Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Aktuell sind sämtliche Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex.
- Die fortlaufende Zugehörigkeit eines Mitglieds zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Wahlperioden bzw. einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.
- Bei Wahlvorschlägen sollen in der Regel nur Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Wahlvorschlag entscheidet, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Personen, bei denen absehbar ist, dass sie im Falle ihrer Wahl in den Aufsichtsrat dauerhaft oder wiederholt einem Interessenkonflikt unterliegen würden, kommen als Kandidaten für den Aufsichtsrat nicht in Betracht. Zum Umgang mit nach einer Bestellung auftretenden Interessenkonflikten sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Übrigen detaillierte Regelungen vor. Danach ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.
Das vom Aufsichtsrat angestrebte Kompetenzprofil für das Gesamtgremium lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
- Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.
- Darüber hinaus soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren haben.# Im Aufsichtsrat sollen Mitglieder mit kaufmännischem oder betriebswirtschaftlichem Hintergrund, aus Ingenieursberufen sowie mit Erfahrung in einer oder mehreren Kundenindustrien der Gesellschaft vertreten sein. Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen über Managementerfahrung im operativen Geschäft verfügen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Lage sein, die Besonderheiten des Geschäfts der Gesellschaft und die daraus resultierenden Chancen und Risiken zu verstehen und zu beurteilen. Sie sollen mit den Grundzügen der Bilanzierung und des Risikomanagements vertraut sein. In seiner momentanen Zusammensetzung erfüllt der Aufsichtsrat die Kriterien zur Zielzusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Da GEA den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) folgt, enthält der Vergütungsbericht außerdem auch die Mustertabellen zur Vorstandsvergütung gem. DCGK (vgl. Seite 76 ff.).
Änderung des Vorstandsvergütungssystems
Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.
Im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat - wie angekündigt - das bisherige Vergütungssystem mit Blick auf regulatorische Anforderungen und Investorenerwartungen überprüft und es mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 geändert. Das neue Vergütungssystem gilt für alle neu bestellten Vorstandsmitglieder sowie für die Vorstandsmitglieder, die mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 wiederbestellt wurden. Für die übrigen Vorstandsmitglieder galt bzw. gilt bis zu ihrem Ausscheiden bzw. bis zum Auslaufen ihres laufenden Dienstvertrags weiterhin das bisherige Vergütungssystem. Das neue Vergütungssystem wird der Hauptversammlung am 26. April 2019 zur Billigung vorgelegt und wird im Kapitel "Überblick Vergütungssystem 2019" detailliert beschrieben (vgl. Seite 79 ff.).
Bisheriges Vergütungssystem
Bestandteile der Vergütung
Im Geschäftsjahr 2018 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen:
Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen
Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR, bei Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Martine Snels jeweils 600 T EUR. Aufgrund seines Eintritts zum 15. November 2018 wurde Stefan Klebert sein festes Jahresgehalt in Höhe von 1.200 T EUR für 2018 zeitanteilig gewährt.
Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - im Einzelfall - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs-, Umzugs- und Verpflegungskosten sowie Steuerberatungsleistungen und Rechtsberatungskosten.
Variable Bestandteile der Vergütung
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung (ggf. bis auf null).
Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Hinblick auf seinen Eintritt zum 15. November 2018 wurde auf die Gewährung einer variablen Vergütung für Stefan Klebert, für den das neue Vergütungssystem gilt, für das Geschäftsjahr 2018 verzichtet. Stattdessen erhielt er für den Zeitraum von seinem Eintritt bis zum 31. Dezember 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 375 T EUR, da Zielvereinbarungen für einen derart kurzen Zeitraum nach der Erstbestellung aus Sicht des Aufsichtsrats nicht sinnvoll erschienen. Diese Einmalzahlung umfasste neben dem zeitanteiligen Festgehalt (150 T EUR) auch die zeitanteilige variable Zielvergütung (225 T EUR) für den genannten Zeitraum. In vollem Umfang, d.h. einschließlich aller variabler Komponenten, findet das neue Vergütungssystem für Stefan Klebert ab dem 1. Januar 2019 Anwendung.
Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)
Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und 1) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente sind auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 106,0 Prozent (Vorjahr 79,2 Prozent) festgestellt.1
1) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)
Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückblickend für die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Bemessungszeitraum umfasst das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davorliegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und "Return on Capital Employed" (ROCE) an. Bei der Zielgröße CFTM handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2018 ist unverändert zum Vorjahr eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 8 Prozent beträgt. Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 4,5 Prozent eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 13,25 Prozent eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist.
Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor von +/- 5 Prozentpunkten. Für das Jahr 2018 ist unverändert zum Vorjahr eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 19 Prozent beträgt.Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert darüber oder darunter, aber innerhalb des Korridors von +/- 5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 50 Prozentpunkte erhöht bzw. vermindert. Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgten, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 6,2 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2016, von 6,4 Prozent im Geschäftsjahr 2017 und von 4,1 Prozent im Geschäftsjahr 2018 ergibt. In 2018 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 47,2 Prozent (Vorjahr 68,4 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 15,5 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2016, von 16,6 Prozent im Geschäftsjahr 2017 und von 11,2 Prozent im Geschäftsjahr 2018 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2018 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 64,7 Prozent (Vorjahr 78,2 Prozent). Für die im Geschäftsjahr 2018 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 30,6 Prozent (Vorjahr 53,5 Prozent).
2) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)
Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performanceperiode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärtsgerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performanceperiode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch den Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX(r)Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performanceperiode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performanceperiode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performanceperiode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE-Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Im zuletzt genannten Fall stehen die Entscheidungen über das Ob und die Höhe einer Auszahlung im Ermessen des Aufsichtsrats.
Bei der für das Berichtsjahr gewährten langfristigen Aktienkurskomponente 2018 erfolgte noch keine Auszahlung, da sie zukunftsgerichtet über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird; eine Auszahlung erfolgt erst im Geschäftsjahr 2021. Stattdessen wird im März 2019 die Tranche 2016 der langfristigen Aktienkurskomponente zusammen mit der individuellen Komponente und der Mehrjahreskomponente für das Jahr 2018 ausgezahlt. Die Zielerreichung der Tranche 2016 beträgt 22,9 Prozent. Im Berichtsjahr selbst erfolgte die Auszahlung der Tranche 2015 in Höhe von 318 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 63,7 Prozent. Zudem erfolgte im Berichtsjahr die Auszahlung der Tranchen 2014, 2015 und 2016 für das im Geschäftsjahr 2016 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephan Petri in Höhe von insgesamt 316 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 133,2 Prozent für die Tranche 2014 sowie einem bei Ausscheiden vertraglich vereinbarten Zielerreichungsgrad von 100 Prozent für die Tranchen 2015 und 2016. Am 31. Dezember 2018 betrugen die Zielerreichungsgrade der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Tranchen der langfristigen Aktienkurskomponente 34,5 Prozent für die Tranche 2018 (Performanceperiode 2018 bis 2020), 30,2 Prozent (Vorjahr 61,0 Prozent) für die Tranche 2017 (Performanceperiode 2017 bis 2019) und 22,9 Prozent (Vorjahr 60,3 Prozent) für die Tranche 2016 (Performanceperiode 2016 bis 2018).
3) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten
Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle:
| Variable Vergütungskomponente | Bemessungszeitraum | Zielgröße | Gewichtung | Cap1 | Gesamtcap1 |
|---|---|---|---|---|---|
| Individuelle Komponente | Persönliche Ziele | 40 % | 200 % | ||
| Mehrjahreskomponente | Rückwärts gerichtet (3 Jahre) | Kombination aus Cash-Flow-Treiber-Marge und ROCE | 40 % | 250 % | 240 % |
| Langfristige Aktienkurskomponente | Vorwärts gerichtet (3 Jahre) | Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE | 20 % | 300 % |
1) In Prozent des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils ("Cap") bzw. der Zieltantieme ("Gesamtcap")
| Variable Vergütungskomponente | Bemessungszeitraum | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Individuelle Komponente | Einjährig | |||||
| Mehrjahreskomponente | Rückwärts gerichtet (3 Jahre) | |||||
| Langfristige Aktienkurskomponente | Vorwärts gerichtet (3 Jahre) |
In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat im bisherigen Vergütungssystem außerdem die Möglichkeit, allen Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche und bisher noch nie gewährte Sondertantieme ist in sämtlichen Vorstandsverträgen, die auf dem bisherigen Vergütungssystem basieren durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt.
Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung
Jürg Oleas
Das nach 18 Dienstjahren voll erdiente dienstvertragliche Ruhegeld des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p. a. Die Pensionszusage wäre im April 2019 voll erdient gewesen. Jürg Oleas vollendet im Dezember 2019 das 62. Lebensjahr und sein Dienstvertrag wäre ursprünglich ebenfalls bis Ende Dezember 2019 gelaufen. Vor diesem Hintergrund wurde mit Jürg Oleas im Zuge seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens mit Ablauf des 17. Februar 2019 vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2020 Anspruch auf ein Ruhegeld von 360 T EUR p.a. hat (näher hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Jürg Oleas", Seite 73). Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und Kindergeld vor. Die im Dienstvertrag von Jürg Oleas vorgesehene Witwenrente beträgt 20 Prozent seines Ruhegelds. Das Kindergeld beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Voll- oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Kindergelder dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen.
Dr. Helmut Schmale
Das dienstvertragliche Ruhegeld des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Der Ruhegeldanspruch wurde vollständig erdient, da Dr. Helmut Schmale im November 2018 das 62. Lebensjahr vollendet hat. Nach seinem Ausscheiden aus dem GEA Konzern hat Dr. Helmut Schmale daher sofort Anspruch auf Zahlung eines entsprechenden Ruhegeldes. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung.Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag am Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind, wobei das Witwengeld für die Ehefrau von Dr. Helmut Schmale 60 Prozent seines Ruhegelds beträgt.
Steffen Bersch
Das dienstvertragliche Ruhegeld des Vorstandsmitglieds Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus dem feststehenden Betrag derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt der Betrag der für die Zeit seit seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied bis zu seinem Ausscheiden erworbenen Ruhegeldanwartschaften. Das anteilige jährliche Ruhegeld beträgt insgesamt höchstens 200 T EUR p. a. und ist nach einer zehnjährigen Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient. Sofern Steffen Bersch vor Ablauf von 10 Jahren seit seiner Bestellung aus dem Vorstand ausscheidet, werden die aufgrund seiner Vorstandstätigkeit erworbenen Ruhegeldanwartschaften ratierlich gekürzt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Steffen Bersch hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag am Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind, wobei das Witwengeld für die Ehefrau von Steffen Bersch 60 Prozent seines Ruhegelds beträgt.
Niels Erik Olsen
Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR brutto. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach 10 Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei.
Martine Snels
Martine Snels erhält für Zwecke der Altersvorsorge einen monatlichen Betrag von 27.754 EUR brutto. Der Betrag wird in einen Fonds einbezahlt und orientiert sich in seiner Höhe an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach 10 Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres steht das angesammelte Kapital zur Verfügung. Dieses kann entweder als Einmalkapital oder in 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 Prozent p. a. weiter verzinst werden. Die Zusage ist sofort vertraglich unverfallbar.
Stefan Klebert
Stefan Klebert erhält für Zwecke der Altersvorsorge im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage einen monatlichen Betrag von 33.333 EUR brutto. Der Betrag wird in einen Fonds einbezahlt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres steht das angesammelte Kapital zur Verfügung. Dieses kann entweder als Einmalkapital oder in 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 Prozent p. a. weiter verzinst werden. Die Zusage ist sofort vertraglich unverfallbar.
Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht
Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Jede Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Da Niels Erik Olsen nicht über eine dienstvertragliche Pensionszusage verfügt, entfällt bei ihm auch das Kapitalisierungswahlrecht. Bei Niels Erik Olsen, Martine Snels und Stefan Klebert besteht derzeit keine Rückdeckungsversicherung.
Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. IFRS für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2018 einzeln aufgeführt. Die entsprechenden Beträge setzen sich aus Dienstzeitaufwendungen ("Service Cost") und Zinsaufwendungen ("Interest Cost") zusammen.
| Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2018; Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) | Zum 31.12.2018 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. | Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2018 | Barwert der Pensionszusagen 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Jürg Oleas | 360.000 | 353.333 | 645.200 |
| Dr. Helmut Schmale | 200.000 | 200.000 | 280.172 |
| Steffen Bersch1) | 223.428 | 92.378 | 496.682 |
| Martine Snels2) | 166.524 | 20.816 | 416.3103) |
| Stefan Klebert2) | 172.500 | 2.500 | 50.000 |
| Summe | 1.122.452 | 669.027 | 1.888.364 |
1) Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR per annum unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR per annum (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren).
2) Die Ansprüche ergeben sich aus der Summe der Beiträge zum jeweiligen Zeitpunkt aufgeteilt auf maximal 20 Jahresraten, exkl. Anlagerendite.
3) Die Zuführung setzt sich zusammen aus einem Betrag i.H.v. 83.262 EUR, der Martine Snels im Geschäftsjahr 2017 gewährt wurde, sowie dem im Geschäftsjahr 2018 gewährten Betrag i.H.v. 333.048 EUR.
Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung
Der Vertrag von Jürg Oleas sah ein Eigenkündigungsrecht durch ihn für den Fall vor, dass der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen hätte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand hätte ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zugestanden. Jürg Oleas ist mit Ablauf des 17. Februar 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Einzelheiten zu den in diesem Zusammenhang getroffenen Regelungen finden sich im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Jürg Oleas" (vgl. Seite 73). Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In den vorstehend genannten Fällen der vorzeitigen Beendigung seiner Bestellung erhält ein Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performanceperiode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird nach Ablauf der dreijährigen Performanceperiode und entsprechender Performancemessung ausbezahlt.# Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag zeitanteilig (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performanceperiode und entsprechender Performancemessung ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge einer Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, oder wenn eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu.
Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Jürg Oleas
Jürg Oleas ist mit Ablauf des 17. Februar 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl seine Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet. Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Jürg Oleas weiterhin sein monatliches Festgehalt, das für den Monat Februar 2019 zeitanteilig gewährt wurde. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2018 wird ebenso wie die Langfristige Aktienkurskomponente 2017 und die Langfristige Aktienkomponente 2016 gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt. Die anteilige Tantieme für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 17. Februar 2019 wurde einheitlich auf Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent für alle Tantiemekomponenten berechnet und kam im Februar 2019 zur Auszahlung. Als Ausgleich für sein einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Jürg Oleas eine Abfindung von insgesamt 2.030.842,88 EUR gewährt, die ebenfalls im Februar 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2019 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Jürg Oleas am 31. Dezember 2019 zusammen. Die Abfindung orientiert sich in Zusammensetzung und Höhe an den im Kapitel "Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (vgl. Seite 72 f.) beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Tantiemeanspruch für den oben genannten Zeitraum wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent berechnet. Über den Betrag der Abfindung hinaus, wurden an Jürg Oleas aus Anlass seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet. Bezüglich seiner Alters- und Hinterbliebenenversorgung wurde Jürg Oleas so gestellt, als hätte er seinen Dienstvertrag erfüllt. Seine dienstvertragliche Pensionszusage wäre Ende April 2019 voll erdient gewesen. Somit erhält Jürg Oleas, da er im Dezember 2019 sein 62. Lebensjahr vollendet, ab dem 1. Januar 2020 ein jährliches Ruhegeld von 360 T EUR brutto (vgl. "Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung", Seite 70 ff.).
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Gesamtbezüge 2018 und 2017
Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 7.234.079 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 4.149.014 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 2.846.200 EUR auf die variable Tantieme. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2018) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 201.500 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 112.840 EUR, bei Steffen Bersch 96.720 EUR, bei Niels Erik Olsen 96.720 EUR und bei Martine Snels 96.720 EUR, insgesamt also 604.500 EUR.
Im Geschäftsjahr 2017 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 6.569.224 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 4.014.776 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 2.372.977 EUR auf die variable Tantieme. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2017) und betrug im Geschäftsjahr 2017 bei Jürg Oleas 244.000 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 136.640 EUR, bei Steffen Bersch 111.264 EUR, bei Niels Erik Olsen 111.264 EUR und bei Martine Snels 55.632 EUR, insgesamt also 658.800 EUR.
Als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber erhielt Martine Snels im Geschäftsjahr 2017 einen einmaligen Sonderbonus in Höhe von 450.000 EUR brutto.
Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
scroll (in EUR)
| | Fixum | Variable Komponenten | Sachbezüge | Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | Individuelle Komponente | Mehrjahreskomponente | Langfristige Aktienkurskomponente1 |
|---------------|-------------|----------------------|------------|---------------------------------|-------------------------|----------------------|-----------------------------------|
| Jürg Oleas | 1.250.000 | 475.500 | 153.000 | | 201.500 | 33.541 | - |
| Vorjahr | 1.250.000 | 396.500 | 267.500 | | 244.000 | 33.172 | - |
| Dr. Helmut Schmale | 700.000 | 269.080 | 85.680 | | 112.840 | 39.776 | 7.254 |
| Vorjahr | 700.000 | 212.800 | 149.800 | | 136.640 | 39.418 | 7.125 |
| Steffen Bersch | 600.000 | 279.600 | 73.440 | | 96.720 | 17.547 | 7.254 |
| Vorjahr | 570.000 | 211.128 | 121.980 | | 111.264 | 36.879 | 7.125 |
| Niels Erik Olsen | 849.0142 | 249.600 | 73.440 | | 96.720 | 54.834 | - |
| Vorjahr | 819.0142 | 156.864 | 121.980 | | 111.264 | 50.236 | - |
| Martine Snels | 600.000 | 283.920 | 73.440 | | 96.720 | 42.355 | - |
| Vorjahr | 675.7623 | 45.130 | 30.495 | | 55.632 | 7.516 | - |
| Stefan Klebert | 150.000 | 225.0004 | - | | - | 36.304 | - |
| Vorjahr | - | - | - | | - | - | - |
| Summe | 4.149.014 | 1.782.700 | 459.000| | 604.500 | 224.357 | 14.508 |
| Vorjahr | 4.014.776 | 1.022.422 | 691.755 | | 658.800 | 167.221 | 14.250 |
scroll (in EUR)
| | Summe |
|---------------|-------------|
| Jürg Oleas | 2.113.541 |
| Vorjahr | 2.191.172 |
| Dr. Helmut Schmale | 1.214.630 |
| Vorjahr | 1.245.783 |
| Steffen Bersch | 1.074.561 |
| Vorjahr | 1.058.376 |
| Niels Erik Olsen | 1.323.608 |
| Vorjahr | 1.259.358 |
| Martine Snels | 1.096.435 |
| Vorjahr | 814.535 |
| Stefan Klebert | 411.304 |
| Vorjahr | - |
| Summe | 7.234.079 |
| Vorjahr | 6.569.224 |
1) Bei der für 2018 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2018 bis 2020 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2018).
2) Der Betrag von 849.014 EUR bzw. 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 600.000 EUR bzw. 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.
3) Der Betrag von 675.762 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR, das Martine Snels im Geschäftsjahr 2017 zeitanteilig gewährt wurde, sowie einem einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von 450.000 EUR, der Martine Snels als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde. Darüber hinaus erhielt Martine Snels im Geschäftsjahr 2017 anstelle der üblichen Pensionszusage für Zwecke der Altersvorsorge einen Betrag in Höhe von 83.262 EUR. Dieser Betrag wurde in 2018 zu einer Pensionszusage umqualifiziert.
4) Bei dem Betrag von 225.000 EUR handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Stefan Klebert für den Zeitraum von seinem Eintritt am 15. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gewährt wurde und die die zeitanteilige variable Zielvergütung (225.000 EUR) für den genannten Zeitraum repräsentiert.
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2016 bis 2018
In den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
scroll
| Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) | Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2018 | Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2017 |
|---------------------------------------------|-----------------------------------------------|-----------------------------------------------|
| Jürg Oleas | 65.475 | 382.325 |
| Dr. Helmut Schmale | 36.666 | 210.917 |
| Steffen Bersch | 30.049 | 101.722 |
| Niels Erik Olsen | 30.049 | 101.722 |
| Martine Snels | 3.883 | 58.516 |
| Markus Hüllmann1 | - | 70.070 |
| Dr. | | |The im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2018 für Jürg Oleas -158 T EUR (Vorjahr 39 T EUR), für Dr. Helmut Schmale -88 T EUR (Vorjahr 23 T EUR), für Markus Hüllmann 0 T EUR (Vorjahr -18 T EUR), für Steffen Bersch -72 T EUR (Vorjahr 36 T EUR), für Niels Erik Olsen -72 T EUR (Vorjahr 36 T EUR) und für Martine Snels -55 T EUR (Vorjahr 59 T EUR). Der Rückgang des beizulegenden Zeitwertes zum 31. Dezember 2018 ist auf die im Vergleich zur Entwicklung des Benchmark-Index STOXX Europe TMI Industrial Engineering schlechtere Entwicklung des GEA Aktienkurses zurückzuführen. Weitergehende Angaben zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 196 ff.) enthalten.
Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen
Im Geschäftsjahr 2018 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 10.937.985 EUR (Vorjahr 7.523.304 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen), im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung sowie Aufwendungen für Abfindungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2018 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 7.156.267 EUR (Vorjahr 9.005.614 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. Auch der zum Ausgleich für den Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber an Martine Snels ausgezahlte Sonderbonus, war im Geschäftsjahr 2017 in diesen Auszahlungsbeträgen enthalten.
| (in EUR) | Erfasste Aufwendungen | Erfolgte Auszahlungen |
|---|---|---|
| Jürg Oleas | 4.430.484 | 2.106.791 |
| Vorjahr | 2.616.369 | 2.474.240 |
| Dr. Helmut Schmale | 2.126.654 | 1.198.014 |
| Vorjahr | 1.441.170 | 1.406.880 |
| Steffen Bersch | 1.402.850 | 957.909 |
| Vorjahr | 1.481.561 | 1.005.252 |
| Niels Erik Olsen | 1.155.301 | 1.182.692 |
| Vorjahr | 1.184.528 | 1.260.498 |
| Martine Snels | 1.361.392 | 717.980 |
| Vorjahr | 817.419 | 600.016 |
| Stefan Klebert | 461.304 | 411.304 |
| Vorjahr | - | - |
| Markus Hüllmann¹ | - | 70.070 |
| Vorjahr | -17.743 | 146.550 |
| Dr. Stephan Petri² | - | 511.507 |
| Vorjahr | - | 2.112.178³ |
| Summe | 10.937.985 | 7.156.267 |
| Vorjahr | 7.523.304 | 9.005.614 |
1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015.
2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016.
3) Im Januar 2017 wurde an Dr. Stephan Petri als Ausgleich für die aufgrund seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens zum 30. Juni 2016 entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen ein Betrag von 2.112.177,80 EUR gezahlt.
Vorstandsvergütung gem. den Mustertabellen des DCGK
Mustertabelle 1 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK "Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr"
Jürg Oleas
| 2017 | 2018 | Min. (2018)² | Max. (2018)² | |
|---|---|---|---|---|
| Vorsitzender des Vorstands | ||||
| Festvergütung | 1.250.000 | 1.250.000 | 1.250.000 | 1.250.000 |
| Nebenleistungen | 33.172 | 33.541 | 33.541 | 33.541 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 1.283.172 | 1.283.541 | 1.283.541 | 1.283.541 |
| Einjährige variable Vergütung | 500.000 | 500.000 | 0 | 1.000.000 |
| Individuelle Komponente | 500.000 | 500.000 | 0 | 1.000.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 744.000 | 701.500 | 0 | 2.000.000 |
| Mehrjahreskomponente | 500.000 | 500.000 | 0 | 1.250.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)¹ | 244.000 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2018)¹ | 0 | 201.500 | 0 | 750.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 1.244.000 | 1.201.500 | 0 | 3.000.000 |
| Versorgungsaufwand | 495.375 | 500.468 | 500.468 | 500.468 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 3.022.547 | 2.985.509 | 1.784.009 | 4.784.009 |
Dr. Helmut Schmale
| 2017 | 2018 | Min. (2018)² | Max. (2018)² | |
|---|---|---|---|---|
| Finanzvorstand | ||||
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 39.418 | 39.776 | 39.776 | 39.776 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 7.125 | 7.254 | 7.254 | 7.254 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 746.543 | 747.030 | 747.030 | 747.030 |
| Einjährige variable Vergütung | 280.000 | 280.000 | 0 | 560.000 |
| Individuelle Komponente | 280.000 | 280.000 | 0 | 560.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 416.640 | 392.840 | 0 | 1.120.000 |
| Mehrjahreskomponente | 280.000 | 280.000 | 0 | 700.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)¹ | 136.640 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2018)¹ | 0 | 112.840 | 0 | 420.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 696.640 | 672.840 | 0 | 1.680.000 |
| Versorgungsaufwand | 218.511 | 184.331 | 184.331 | 184.331 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.661.694 | 1.604.201 | 931.361 | 2.611.361 |
1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2017 war der 01.01.2017 und für die Tranche 2018 der 01.01.2018.
2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme.
Steffen Bersch
| 2017 | 2018 | Min. (2018)² | Max. (2018)² | |
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| Festvergütung | 570.000 | 600.000 | 600.000 | 600.000 |
| Nebenleistungen | 36.879 | 17.547 | 17.547 | 17.547 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 7.125 | 7.254 | 7.254 | 7.254 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 614.004 | 624.801 | 624.801 | 624.801 |
| Einjährige variable Vergütung | 228.000 | 240.000 | 0 | 480.000 |
| Individuelle Komponente | 228.000 | 240.000 | 0 | 480.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 339.264 | 336.720 | 0 | 960.000 |
| Mehrjahreskomponente | 228.000 | 240.000 | 0 | 600.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)¹ | 111.264 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2018)¹ | 0 | 96.720 | 0 | 360.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 567.264 | 576.720 | 0 | 1.440.000 |
| Versorgungsaufwand | 474.620 | 465.326 | 465.326 | 465.326 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.655.888 | 1.666.847 | 1.090.127 | 2.530.127 |
Niels Erik Olsen
| 2017 | 2018 | Min. (2018)² | Max. (2018)² | |
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| Festvergütung | 819.014 | 849.014³ | 849.014³ | 849.014³ |
| Nebenleistungen | 50.236 | 54.834 | 54.834 | 54.834 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 869.250 | 903.848 | 903.848 | 903.848 |
| Einjährige variable Vergütung | 228.000 | 240.000 | 0 | 480.000 |
| Individuelle Komponente | 228.000 | 240.000 | 0 | 480.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 339.264 | 336.720 | 0 | 960.000 |
| Mehrjahreskomponente | 228.000 | 240.000 | 0 | 600.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)¹ | 111.264 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2018)¹ | 0 | 96.720 | 0 | 360.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 567.264 | 576.720 | 0 | 1.440.000 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.436.514 | 1.480.568 | 903.848 | 2.343.848 |
1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2017 war der 01.01.2017 und für die Tranche 2018 der 01.01.2018.
2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme.
3) Der Betrag von 849.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 600.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.
Martine Snels
| 2017 | 2018 | Min. 2018 | Max. (2018)² | |
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| Ab 01.10.2017 | ||||
| Festvergütung | 142.500 | 600.000 | 600.000 | 600.000 |
| Nebenleistungen | 457.516³ | 42.355 | 42.355 | 42.355 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 600.016 | 642.355 | 642.355 | 642.355 |
| Einjährige variable Vergütung | 57.000 | 240.000 | 0 | 480.000 |
| Individuelle Komponente | 57.000 | 240.000 | 0 | 480.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 112.632 | 336.720 | 0 | 960.000 |
| Mehrjahreskomponente | 57.000 | 240.000 | 0 | 600.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)¹ | 55.632 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2018)¹ | 0 | 96.720 | 0 | 360.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 169.632 | 576.720 | 0 | 1.440.000 |
| Versorgungsaufwand | 83.262 | 333.048 | 333.048 | 333.048 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 852.910 | 1.552.123 | 975.403 | 2.415.403 |
Stefan Klebert
| 2017 | 2018 | Min. 2018 | Max. (2018)² | |
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| Ab 15.11.2018 | ||||
| Festvergütung | 0 | 150.000 | 150.000 | 150.000 |
| Nebenleistungen | 0 | 36.304 | 36.304 | 36.304 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 0 | 186.304 | 186.304 | 186.304 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 225.000 | 225.000 | 225.000 |
| Individuelle Komponente | 0 | 225.000⁴ | 225.000⁴ | 225.000⁴ |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjahreskomponente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)¹ | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2018)¹ | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 0 | 225.000 | 225.000 | 225.000 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 50.000 | 50.000 | 50.000 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 0 | 461.304 | 461.304 | 461.304 |
1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2017 war der 01.01.2017 und für die Tranche 2018 der 01.01.2018.
2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme.
3) Der Betrag von 457.516 EUR beinhaltet einen einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von 450.000 EUR, der Martine Snels als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde.
4) Bei dem Betrag von 225.000 EUR handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Stefan Klebert für den Zeitraum von seinem Eintritt am 15. November 2018 bis zum 31.## Vergütung des Vorstands
Mustertabelle 2 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (2. Spiegelstrich) DCGK "Zufluss für das Berichtsjahr"
| Jürg Oleas (Vorsitzender des Vorstands) | Dr. Helmut Schmale (Finanzvorstand) | |||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 |
| Festvergütung | 1.250.000 | 1.250.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 33.172 | 33.541 | 39.418 | 39.776 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 7.125 | 7.254 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 1.283.172 | 1.283.541 | 746.542 | 747.030 |
| Einjährige variable Vergütung | 396.500 | 475.500 | 212.800 | 269.080 |
| Individuelle Komponente | 396.500 | 475.500 | 212.800 | 269.080 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 600.568 | 312.250 | 329.657 | 174.064 |
| Mehrjahreskomponente | 267.500 | 153.000 | 149.800 | 85.680 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015) | 0 | 159.250 | 0 | 88.384 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2014) | 333.068 | 0 | 179.857 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 997.068 | 787.750 | 542.457 | 443.144 |
| Versorgungsaufwand | 495.375 | 500.468 | 218.511 | 184.331 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 2.775.615 | 2.571.759 | 1.507.510 | 1.374.505 |
| Steffen Bersch (Mitglied des Vorstands) | Niels Erik Olsen (Mitglied des Vorstands) | |||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 |
| Festvergütung | 570.000 | 600.000 | 819.014 | 849.014* |
| Nebenleistungen | 36.879 | 17.547 | 50.236 | 54.834 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 7.125 | 7.254 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 614.004 | 624.801 | 869.250 | 903.848 |
| Einjährige variable Vergütung | 211.128 | 279.600 | 156.864 | 249.600 |
| Individuelle Komponente | 211.128 | 279.600 | 156.864 | 249.600 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 121.980 | 73.440 | 121.980 | 73.440 |
| Mehrjahreskomponente | 121.980 | 73.440 | 121.980 | 73.440 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2014) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 333.108 | 353.040 | 278.844 | 323.040 |
| Versorgungsaufwand | 474.620 | 465.326 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.421.732 | 1.443.167 | 1.148.094 | 1.226.888 |
*) Der Betrag von 849.014 EUR setzt sich zusammen aus dem eigentlichen jährlichen Fixum von 600.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.
| Martine Snels (Mitglied des Vorstands) | Stefan Klebert (Mitglied des Vorstands) | |||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss | Ab 01.10.2017 | Ab 15.11.2018 | ||
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
| Festvergütung | 142.500 | 600.000 | 0 | 150.000 |
| Nebenleistungen | 457.5161 | 42.355 | 0 | 36.304 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 600.016 | 642.355 | 0 | 186.304 |
| Einjährige variable Vergütung | 45.130 | 283.920 | 0 | 225.000 |
| Individuelle Komponente | 45.130 | 283.920 | 0 | 225.0002 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 30.495 | 73.440 | 0 | 0 |
| Mehrjahreskomponente | 30.495 | 73.440 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2014) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 75.625 | 357.360 | 0 | 225.000 |
| Versorgungsaufwand | 83.262 | 333.048 | 0 | 50.000 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 758.903 | 1.332.763 | 0 | 461.304 |
1) Der Betrag von 457.516 EUR beinhaltet einen einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von 450.000 EUR, der Martine Snels als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde.
2) Bei dem Betrag von 225.000 EUR handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Stefan Klebert für den Zeitraum von seinem Eintritt am 15. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gewährt wurde und die die zeitanteilige variable Zielvergütung (225.000 EUR) für den genannten Zeitraum repräsentiert.
| Dr. Stephan Petri (Mitglied des Vorstands) | Markus Hüllmann (Mitglied des Vorstands) | |||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss | Bis 30.06.2016 | Bis 31.12.2015 | ||
| 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
| Festvergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nebenleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Individuelle Komponente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 315.883 | 146.550 | 70.070 |
| Mehrjahreskomponente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016) | 0 | 57.000* | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015) | 0 | 112.333* | 0 | 70.070 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2014) | 0 | 146.550* | 146.550 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 0 | 315.883 | 146.550 | 70.070 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 0 | 315.883 | 146.550 | 70.070 |
*) Wie vereinbart wurden die bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erdienten variablen Vergütungskomponenten einheitlich zum 31. März 2018 an das zum 30.06.2016 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephan Petri ausbezahlt. Hinsichtlich der Langfristigen Aktienkurskomponente betrifft dies die Tranchen 2014, 2015 sowie 2016. Während die Tranche 2014 bereits im Geschäftsjahr 2017 regulär zur Auszahlung gekommen wäre, würde die Tranche 2016 regulär erst im Geschäftsjahr 2019 zur Auszahlung kommen.
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen
Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Konzern im Geschäftsjahr 2018 Bezüge in Höhe von 4.623 T EUR (Vorjahr 4.552 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden im GEA Konzern zum 31. Dezember 2018 Pensionsrückstellungen (Bruttowert) von 82.945 T EUR (Vorjahr 78.601 T EUR) gebildet.
Überblick Vergütungssystem 2019
Um den seit Einführung des bisherigen Vergütungssystems geänderten regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen und Investorenerwartungen noch stärker zu berücksichtigen, hat der Aufsichtsrat das bestehende Vergütungssystem mit Unterstützung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten im Berichtsjahr überprüft und umfassend überarbeitet. Das seit dem 1. Januar 2019 geltende neue Vergütungssystem ist im Vergleich zum bisherigen Vergütungssystem deutlich stärker an der Aktienkursperformance ausgerichtet und durch die Reduzierung auf zwei variable Vergütungskomponenten auch einfacher strukturiert. Zudem stärkt es durch Einführung von Malus- und Clawback-Regelungen die Position des Aufsichtsrats.
Das neue Vergütungssystem wurde verschiedenen institutionellen Investoren vorgestellt, die auch um eine Einschätzung und Beurteilung des Systems gebeten wurden. Die seitens der Investoren geäußerten Anregungen wurden vom Aufsichtsrat analysiert und zum Teil aufgegriffen. So führten Rückmeldungen von Investoren dazu, dass die ursprünglich auch im neuen Vergütungssystem vorgesehene Kennzahl "Cash-Flow-Treiber Marge" (CFTM) durch die Kennzahl "Return on Capital Employed" (ROCE) ersetzt wurde. Vielfach wurde auch der Wunsch geäußert, zukünftig bereits vorab bzw. zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres über die Kalibrierung der Erfolgsziele informiert zu werden. Daher werden ab dem kommenden Jahr, d.h. erstmals im Geschäftsbericht 2019, die Zielsetzungen und die Ober- und Untergrenzen der Zielkorridore der finanziellen Erfolgsziele sowie die im Rahmen des Modifiers maßgeblichen Ziele und Beurteilungskriterien für das laufende Geschäftsjahr im Vergütungsbericht veröffentlicht werden.
Wegen des sich weiter verändernden regulatorischen Umfelds - insbesondere der Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht sowie der Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex - wird der Aufsichtsrat das neue Vergütungssystem erneut prüfen und ggf. auch Anpassungen vornehmen.
Grundsätze des neuen Vergütungssystems
Die Überarbeitung des Vergütungssystems wurde von den folgenden Grundsätzen geleitet:
- Vereinfachung: Das neue Vergütungssystem zeichnet sich durch eine vereinfachte und verständlichere Vergütungsstruktur aus, da die Anzahl der Vergütungskomponenten und Erfolgsziele reduziert ist.
- Aktienorientierung: Die Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung wird noch stärker als bisher an der langfristigen (Aktien-)Performance von GEA ausgerichtet. Durch die zusätzliche Einführung von Aktienkauf- und -halteverpflichtungen (sog. Share Ownership Guidelines) wird die Aktienorientierung zusätzlich betont und die Vergütung unseres Vorstands unmittelbar mit den Interessen unserer Aktionäre in Einklang gebracht.
- Performance-Fokus: Die Erfolgsziele werden noch stärker an finanzieller und nachhaltiger Performance ausgerichtet.
- Transparenz: Die Zielkorridore der Erfolgsziele sowie deren Zielerreichung werden zukünftig, d.h. erstmals im Rahmen des Geschäftsberichts 2019, nicht nur ex-post, sondern was die Kalibrierung der Erfolgsziele angeht, auch ex-ante durch Veröffentlichung im Vergütungsbericht transparent kommuniziert.
- Regulatorische Konformität: Durch die Umstellung auf eine rein zukunftsorientierte Vergütungskomponente in der mehrjährigen variablen Vergütung wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 zur Bemessung der Erfolgsziele nunmehr entsprochen.
- Sanktionierung von Pflichtverstößen durch Malus- und Clawback-Regelungen: Im Falle wissentlicher grober Verstöße eines Vorstandsmitglieds gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder gegen wesentliche Handlungsgrundsätze interner Richtlinien, kann der Aufsichtsrat die variablen Vergütungskomponenten, die für das Geschäftsjahr gewährt werden, in dem der Verstoß stattgefunden hat, ggf. bis auf null reduzieren. Sofern die entsprechenden variablen Vergütungskomponenten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Aufsichtsrats bereits ausgezahlt wurden, muss das Vorstandsmitglied den erhaltenen Nettobetrag entsprechend der Reduzierungsentscheidung des Aufsichtsrats zurückzahlen.
- Verzicht auf Change-of-Control-Regelungen: Kündigungs- oder sonstige Rechte für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelungen) sieht das neue Vergütungssystem nicht vor.
- Verzicht auf Möglichkeit einer Sondertantieme: Die Dienstverträge sehen keine Möglichkeit mehr vor, außerhalb der variablen Vergütung eine Sondertantieme im Ermessen des Aufsichtsrats zu gewähren.
Überblick über die neue Vergütungsstruktur und -bestandteile
Das neue Vergütungssystem besteht weiterhin aus fixen und variablen Bestandteilen.# Vergütung des Vorstands
Die feste Jahresvergütung, die Nebenleistungen sowie die Altersversorgung bestehen in ihrer Systematik wie bisher fort. Bei Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern werden nur noch Zusagen auf betriebliche Altersversorgung gewährt, die während der Dienstzeit monatlich zahlbare feste Beiträge in einen Fonds vorsehen. Die Höhe der Pensionsleistungen hängt von der Entwicklung der Fonds ab, wobei eine Nominalwertgarantie gilt und die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag besteht. Dieses Modell wird bereits heute für Stefan Klebert und Martine Snels genutzt.
Die variable Vergütung wurde überarbeitet und besteht künftig nur noch aus 2 statt zuvor 3 Komponenten: Tantieme und Performance Share Plan. Durch die Reduzierung auf 2 variable Vergütungskomponenten wird das Vergütungssystem vereinfacht und somit verständlicher. Darüber hinaus wird die Ausrichtung des Vergütungssystems auf die zukunftsgerichteten, nachhaltigen Interessen unserer Aktionäre geschärft. Die variablen Bestandteile des Vergütungssystems werden im Folgenden näher erläutert.
Vergütungsbestandteile und Gewichtung im Vergleich (in %)
| Vergütungsbestandteil | Erfolgsziele | Beginnend mit dem Geschäftsbericht 2019 | Gewichtung | Modifier | Spanne von 0,8 bis 1,2 | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tantieme (jährliche variable Vergütung) | EBITDA vor Restrukturierungsaufwand | Vorab-Veröffentlichung der Zielsetzungen sowie der Ober- und Untergrenzen der Zielkorridore für das laufende Geschäftsjahr im Vergütungsbericht [für das vorangegangene Geschäftsjahr]; nachträgliche Veröffentlichung der tatsächlichen Zielerreichung im Vergütungsbericht | Jeweils 50 Prozent | Multiplikativ verknüpft | 0 Prozent bis 200 Prozent des Zielwerts | |
| ROCE | Vorab-Veröffentlichung der Ziele und Beurteilungskriterien für das laufende Geschäftsjahr im Vergütungsbericht [für das vorangegangene Geschäftsjahr] | |||||
| Performance Share Plan (langfristige variable Vergütung) | Wachstum Earnings per Share (EPS) | Beginnend mit dem Geschäftsbericht 2019 Vorab-Veröffentlichung der Zielsetzungen sowie der Ober- und Untergrenzen der Zielkorridore für das laufende Geschäftsjahr im Vergütungsbericht [für das vorangegangene Geschäftsjahr]; nachträgliche Veröffentlichung der tatsächlichen Zielerreichung im Vergütungsbericht | Jeweils 50 Prozent | Performanceperiode 3 Jahre | 0 Prozent bis 200 Prozent des Zielwerts | |
| Relativer Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX(r)Europe TMI Industrial Engineering: 25. Perzentil = 0 Prozent 50. Perzentil = 100 Prozent 75. Perzentil = 200 Prozent | Ex-post Veröffentlichung der tatsächlichen Zielerreichung im Vergütungsbericht |
Tantieme (jährliche variable Vergütung)
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung zweier finanzieller Erfolgsziele für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie nach einem vom Aufsichtsrat festzulegenden Modifier richtet. Maßgeblich und mit je 50 Prozent gewichtet sind dabei das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen (EBITDA) und der Return on Capital Employed (ROCE), jeweils bereinigt um Restrukturierungsaufwendungen.
Die vergütungsrelevanten kurzfristigen Erfolgsziele sind zugleich bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren und daher Bestandteil des für das Geschäftsjahr 2019 relevanten Steuerungssystems. Es wird auf die entsprechenden Erläuterungen zur Definition der einzelnen Bestandteile auf den Abschnitt "Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren im Steuerungssystem 2019" (Seite 28 ff.) verwiesen.
Abweichend von der Definition der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren werden die Kennzahlen für Vergütungszwecke jeweils zusätzlich um Effekte aus Transaktionen adjustiert, bei denen es sich um solche Unternehmenserwerbe und Desinvestitionen handelt, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder seiner Ausschüsse bedürfen. Diese Adjustierung würde nur einmalig im Jahr der Transaktion erfolgen.
Beide Kernsteuerungsgrößen unterstützen als Kombination aus Ergebnis- und Renditekennzahl unsere Unternehmensstrategie eines strategischen und profitablen Wachstums. Die Zielsetzungen werden vom Aufsichtsrat jeweils zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs festgelegt. Innerhalb des von 0 bis 200 Prozent reichenden Zielerreichungskorridors wird die Zielerreichung linear gemessen.
Ein zusätzlicher Modifier erlaubt es dem Aufsichtsrat, neben der finanziellen Zielerreichung auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder sowie die kollektive Leistung des Gesamtgremiums zu berücksichtigen. Die Beurteilung basiert dabei auf vorab definierten Kriterien, die folgende Aspekte umfassen können:
* Persönliche Leistung des Vorstandsmitglieds (z. B. wichtige strategische Leistungen im Verantwortungsbereich, individuelle Beiträge zu bedeutenden bereichsübergreifenden Projekten, relevante finanzielle Leistungen im Verantwortungsbereich, Realisierung von Schlüsselprojekten)
* Kollektive Leistung des Vorstands (z. B. Erreichung wichtiger strategischer Unternehmensziele einschließlich Mergers & Acquisitions, Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat, nachhaltige strategische, technische oder strukturelle Unternehmensentwicklung) und
* Stakeholder-Belange und Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheit, Compliance, Produktionsbedingungen, Energie und Umwelt, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterbelange, Unternehmenskultur)
Der Modifier bewegt sich in einer Spanne von 0,8 bis 1,2 und kann damit die Tantieme der Vorstandsmitglieder sowohl nach oben als auch nach unten anpassen (Bonus-/Malus-System). Die Gesamtzielerreichung der Tantieme errechnet sich als gewichtete Summe der Zielerreichungen des EBITDA und des ROCE multipliziert mit dem Modifier. Der so ermittelte Betrag kann 0 Prozent bis maximal 200 Prozent des Zielbetrags (Cap) betragen.
Funktionsweise Tantieme
Die diskretionären Eingriffsmöglichkeiten des Aufsichtsrats in die Tantieme sind durch die Spannbreite des Modifiers stark eingeschränkt. Der Kriterienkatalog für den Modifier gewährleistet einen stringenten Performance-Bezug und ermöglicht die transparente Nachvollziehbarkeit einer möglichen Anpassung. Die bisher vertraglich vorgesehene Möglichkeit des Aufsichtsrats in Ausnahmesituationen eine Sondertantieme zu gewähren, besteht im neuen Vergütungssystem nicht mehr.
Zur Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden die Zielerreichungen der einzelnen finanziellen Erfolgsziele sowie der vom Aufsichtsrat für die Anwendung des Modifiers festgelegte Multiplikator und die im Rahmen des Modifiers definierten Kriterien ex-post im Vergütungsbericht veröffentlicht. Ab 2020, d.h. erstmals im Geschäftsbericht 2019, werden außerdem die Zielsetzungen sowie die Ober- und Untergrenzen der Zielkorridore der finanziellen Erfolgsziele EBITDA und ROCE für das laufende Geschäftsjahr und die für die Anwendung des Modifiers im laufenden Geschäftsjahr festgelegten Ziele und Beurteilungskriterien vorab im Vergütungsbericht veröffentlicht und erläutert.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB entfällt die Tantieme. In allen anderen Fällen des Austritts eines Vorstandsmitglieds während der Planlaufzeit besteht ein Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens zeitanteilig erdiente Tantieme.
Performance Share Plan (langfristige variable Vergütung)
Die zweite Komponente der variablen Vergütung ist ein Performance Share Plan, der einen dreijährigen zukunftsorientierten Zeitraum abbildet. Damit wird die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 erfüllt, nach der die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vergütung im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Der Performance Share Plan rückt die Entwicklung der Aktienrendite stärker in den Fokus. Somit wird die Vergütung noch stärker auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensperformance und an den Interessen unserer Aktionäre ausgerichtet.
Zu Beginn jeden Geschäftsjahres wird den Vorstandsmitgliedern eine bestimmte Anzahl an virtuellen Performance Shares vorläufig gewährt. Die Anzahl ermittelt sich, indem der vertragliche Zielwert der langfristigen variablen Vergütung durch den beizulegenden Zeitwert der Performance Shares (Fair Value) zum Gewährungszeitpunkt dividiert wird, wobei auf die nächste ganze Zahl gerundet wird. Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird am Ende der dreijährigen Performanceperiode bestimmt und hängt von der Zielerreichung der gleichgewichteten Erfolgsziele EPS-Wachstum und Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zu den Unternehmen des STOXX(r)Europe TMI Industrial Engineering ab.
Funktionsweise Performance Share Plan
Das EPS-Wachstum wird als annualisierte Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate) über die dreijährige Performanceperiode bestimmt. Das EPS wird wie EBITDA und ROCE um den im maßgeblichen Geschäftsjahr angefallenen Restrukturierungsaufwand bereinigt. Innerhalb des von 0 bis 200 Prozent reichenden Zielerreichungskorridors wird die Zielerreichung linear gemessen.
Der Total Shareholder Return (TSR) bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden während der Performanceperiode. Der TSR drückt somit aus, welche Rendite für unsere Aktionäre innerhalb eines Zeitraums erwirtschaftet wurde. Zur Ermittlung der Zielerreichung wird die TSR-Performance der GEA Aktie mit der TSR-Performance der Unternehmen des STOXX(r)Europe TMI Industrial Engineering jeweils gemessen auf Basis von 3-Monats-Durchschnitten gegenübergestellt. Durch die Durchschnittsbildung werden stichtagsbezogene Schwankungen des Aktienkurses geglättet. Die ermittelte TSR-Performance aller Vergleichsunternehmen wird in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung von GEA anhand der erreichten Platzierung in dieser Rangreihe bestimmt. Ist GEA am Median (50. Perzentil) positioniert, entspricht dies einer 100 Prozent-Zielerreichung. Liegt die Positionierung von GEA am 25.Perzentil oder unterhalb, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent. Ist GEA am 75. Perzentil oder oberhalb positioniert, beträgt die Zielerreichung 200 Prozent. Die Zielerreichung für dazwischenliegende Platzierungen wird durch lineare Interpolation ermittelt. Zielerreichungskurve relativer Total Shareholder Return Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird bestimmt, indem die Gesamtzielerreichung aus EPS-Wachstum unter Berücksichtigung von in der Performanceperiode erfolgten Kapitalmaßnahmen und relativem TSR mit der vorläufig gewährten Anzahl an virtuellen Performance Shares multipliziert wird. Der finale Auszahlungsbetrag wird schließlich ermittelt, indem die finale Anzahl an Performance Shares mit dem Durchschnitt der Aktienkurse der letzten drei Monate vor Ende der Performanceperiode unter Berücksichtigung der Dividenden multipliziert wird. Dieser Auszahlungsbetrag ist auf 200 Prozent des Zielwerts begrenzt. Zur weiteren Erhöhung der Transparenz werden die finalen Zielerreichungen für das EPS-Wachstum und den relativen TSR sowie der Zielkorridor für das EPS-Wachstum im Vergütungsbericht nach Ende der jeweiligen Performanceperiode im Vergütungsbericht veröffentlicht. Ab 2020, d.h. erstmals im Geschäftsbericht 2019, werden außerdem die Zielsetzung sowie die Ober- und Untergrenze des Zielkorridors für das finanzielle Erfolgsziel EPS-Wachstum für das laufende Geschäftsjahr vorab im Vergütungsbericht veröffentlicht und erläutert. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB oder bei Beendigung des Vorstandsvertrags infolge eines wirksamen Widerrufs der Bestellung aus einem wichtigen Grund, der seitens der Gesellschaft auch den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt hätte, vor Ablauf der Performanceperiode entfallen die vorläufig gewährten Performance Shares ersatzlos. In allen anderen Fällen des Austritts eines Vorstandsmitglieds während der Laufzeit einer Tranche besteht ein Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens zeitanteilig erdienten Performance Shares, die grundsätzlich erst nach Ablauf der Performanceperiode ausbezahlt werden.
Malus & Clawback
Im neuen Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die variable Vergütung aufgrund eines nachweislich wissentlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder gegen wesentliche interne Richtlinien nach billigem Ermessen zu reduzieren. Zum einen können die Zieltantieme und/oder die Performance Shares für das Geschäftsjahr, in dem der grobe Verstoß stattgefunden hat, vor Ende der Performanceperiode ggf. bis auf null reduziert werden (Malus-Regelung). Zum anderen kann der zum Zeitpunkt einer Reduzierungsentscheidung des Aufsichtsrats bereits ausgezahlte Betrag aus der Tantieme und/oder dem Performance Share Plan des betreffenden Geschäftsjahres zurückgefordert werden, wobei sich die Rückzahlungspflicht des Vorstandsmitglieds auf den ausgezahlten Nettobetrag beschränkt (Claw-back-Regelung). Kriterien für eine Reduzierung der variablen Vergütung sind beispielsweise die Schwere des Verstoßes, dessen Folgen für die Gesellschaft und der Grad des Verschuldens des Vorstandsmitglieds.
Share Ownership Guidelines
Die Vorstandsmitglieder sind im neuen Vergütungssystem dazu verpflichtet, GEA Aktien zu erwerben und diese bis zum Ende ihrer Dienstzeit zu halten. Durch diese sogenannten Share Ownership Guidelines (SOG) soll sichergestellt werden, dass sowohl die Aktienkultur von GEA weiter gestärkt wird als auch die Mitglieder des Vorstands zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts im Sinne unserer Aktionäre incentiviert werden. Hierdurch wird eine direkte Beteiligung der Mitglieder des Vorstands an der Wertentwicklung erreicht. Darüber hinaus wird das Vertrauen unseres Vorstands in die strategische Ausrichtung und den nachhaltigen Erfolg von GEA gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Aktionären sowie unseren weiteren Stakeholdern betont. Für den neuen Vorstandsvorsitzenden beträgt die Höhe der Aktienhalteverpflichtung 150 Prozent des festen Brutto-Jahresgehalts und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 100 Prozent des festen Brutto-Jahresgehalts. Bis zur vollständigen Erfüllung des SOG-Ziels sind, beginnend mit der erstmaligen Auszahlung der Tantieme des neuen Vergütungssystems im Jahr 2020, jährlich 25 Prozent der Netto-Auszahlung aus der variablen Vergütung (Tantieme und Performance Share Plan) in Aktien zu investieren.
Neue Vergütungsstruktur und -höhen
Um einen stärkeren Fokus auf die variable Vergütung zu legen und eine marktübliche Vergütungsstruktur zu erzielen, wird die variable Vergütung zukünftig stärker gewichtet und insgesamt noch langfristiger ausgerichtet. Hierzu wird die Gewichtung von variabler zu fester Vergütung von bisher 50 Prozent zu 50 Prozent auf zukünftig 60 Prozent zu 40 Prozent erhöht. Im Zuge der Umstellung des neuen Vergütungssystems wurden die Zieldirektvergütungen, d.h. die Summe aus Grundvergütung, Zieltantieme und Zielwert der langfristigen variablen Vergütung, auf folgende Beträge angehoben: Vorstandsvorsitzender EUR 3 Mio. p.a., Finanzvorstand EUR 1,7 Mio. p.a. und ordentliche Vorstandsmitglieder EUR 1,5 Mio. p.a. Mit dieser Anhebung der Zieldirektvergütungen wurden die zuvor zum Teil unterhalb des Marktüblichen liegenden Vergütungen der Vorstandsmitglieder an die entsprechenden Vergütungshöhen in für GEA relevanten Vergleichsmärkten herangeführt. Für den Marktvergleich wurden sowohl die Unternehmen des MDAX als auch eine Branchen-Vergleichsgruppe bestehend aus Engineering-Unternehmen berücksichtigt. Neben dem horizontalen Vergleich hat der Aufsichtsrat den Empfehlungen des DCGK folgend auch einen vertikalen Vergleich der Vergütung des Vorstands mit der Entwicklung der Vergütung des Oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt berücksichtigt. Die vorgenommenen Erhöhungen spiegeln zudem die steigende Komplexität der Tätigkeit sowie die strategischen Herausforderungen in einem schwierigen Marktumfeld wider und berücksichtigen das aufgrund der höheren Variabilität und Ambitioniertheit geänderte Chancen-/Risiko-Profil des neuen Vergütungssystems. Aus der folgenden Grafik können die Zieldirektvergütungen sowie die maximale Direktvergütungen für die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2019 entnommen werden:
| Ziel-Direktvergütung (in T EUR) | Maximal-Direktvergütung (in T EUR) | |
|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | 3.000 | 6.000 |
| Finanzvorstand | 1.700 | 3.400 |
| Ordentliche Vorstandsmitglieder | 1.500 | 3.000 |
Altersversorgung
Als übliche Form der betrieblichen Altersversorgung sieht das neue Vergütungssystem eine beitragsorientierte Leistungszusage vor. Die Gesellschaft richtet ein Versorgungskonto ein, auf das die Versorgungsbeiträge eingezahlt werden. Daneben besteht für die Vorstandsmitglieder zusätzlich die Möglichkeit der Entgeltumwandlung in begrenztem Umfang. Das zur Verfügung stehende Versorgungskapital und damit die Höhe der Versorgungsleistung ergibt sich aus den bis zum Eintritt des Versorgungsfalles auf das Versorgungskonto eingezahlten Versorgungsbeiträgen einschließlich der in der Anlagephase erzielten Wertentwicklung des Versorgungskontos. Die Gesellschaft gewährt eine nominale Beitragsgarantie, d.h. dass mindestens die Summe aus den von der Gesellschaft finanzierten Versorgungsbeiträgen und den erfolgten Entgeltumwandlungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Versorgungskapitals zur Verfügung steht. Das Versorgungskapital steht den Vorstandsmitgliedern ab Vollendung des 62. Lebensjahres zur Verfügung. Es kann entweder als Einmalkapital oder in 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 % p. a. weiter verzinst werden. Abweichende Regelungen, z.B. zur Fortführung oder Übernahme bestehender Versorgungszusagen, können getroffen werden.
Vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied und Auswirkungen auf die Vergütung
Die im neuen Vergütungssystem vorgesehenen Regelungen für Fälle der vorzeitigen Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied und die daran anknüpfenden Auswirkungen auf die Vergütung lehnen sich systematisch eng an die entsprechenden Regelungen des bisherigen Vergütungssystems an (vgl. den Abschnitt "Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung", vgl. Seite 72 f.). In einigen Punkten weicht das neue Vergütungssystem allerdings von den Regelungen des bisherigen Vergütungssystems ab: Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds wie bisher grds. mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. Bei Widerruf der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG beträgt die Kündigungsfrist allerdings 8 Monate zum Monatsende. In den vorstehend genannten Fällen der vorzeitigen Beendigung seiner Bestellung erhält ein Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 100 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, für die seit dem 1. Januar 2019 das neue Vergütungssystem gilt, sehen keine Kündigungs- oder sonstigen Rechte für den Change-of-Control-Fall und daran anknüpfende Leistungen vor.
Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.276 T EUR (Vorjahr 1.260 T EUR). Gemäß § 15 Abs.# Aufsichtsratsvergütung und Nachhaltigkeitsbericht
Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2018 fanden acht Sitzungen des Aufsichtsrats, acht Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2018 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| Vergütung Aufsichtsrat (in EUR) | Vergütung Präsidium (in EUR) | Vergütung Prüfungsausschuss (in EUR) | Sitzungsgeld (in EUR) | Summen (in EUR) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Perlet | 125.000 | 70.000 | 35.000 | 21.000 | 251.000 |
| Vorjahr | 125.000 | 70.000 | 35.000 | 18.000 | 248.000 |
| Löw* | 75.000 | 35.000 | - | 16.000 | 126.000 |
| Vorjahr | 75.000 | 35.000 | - | 13.000 | 123.000 |
| Bastaki | 50.000 | 35.000 | - | 12.000 | 97.000 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 12.000 | 97.000 |
| Prof. Dr. Bauer (bis 12. November 2018) | 43.288 | 30.301 | - | 13.000 | 86.589 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 12.000 | 97.000 |
| Eberlein | 50.000 | - | 70.000 | 14.000 | 134.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 70.000 | 13.000 | 133.000 |
| Gröbel* | 50.000 | 35.000 | - | 16.000 | 101.000 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 13.000 | 98.000 |
| Hall (seit 13. November 2018) | 6.712 | 1.247 | - | 3.000 | 10.959 |
| Vorjahr | - | - | - | - | - |
| Hubert* | 50.000 | 35.000 | - | 16.000 | 101.000 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 12.000 | 97.000 |
| Kämpfert | 50.000 | - | 35.000 | 13.000 | 98.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 35.000 | 13.000 | 98.000 |
| Kerkemeier* | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 5.000 | 55.000 |
| Krönchen* | 50.000 | - | 35.000 | 13.000 | 98.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 35.000 | 13.000 | 98.000 |
| Spence | 50.000 | - | - | 8.000 | 58.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 8.000 | 58.000 |
| Dr. Zhang | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 8.000 | 58.000 |
| Summe | 700.000 | 241.548 | 175.000 | 159.000 | 1.275.548 |
| Vorjahr | 700.000 | 245.000 | 175.000 | 140.000 | 1.260.000 |
*) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab.
Nachhaltigkeit bei GEA
Über die nichtfinanzielle Berichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von GEA folgt auch für das Geschäftsjahr 2018 wieder den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards "Option Core" erstellt. Im Jahr 2018 hat GEA die wesentlichen Themen überprüft und neu geordnet, um sie sichtbarer und verständlicher zu machen und um den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (§§ 315b-c i. V. m. 289b-e HGB) zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen zu entsprechen. Die zusammengefasste "nichtfinanzielle Konzernerklärung" ist Teil dieses Nachhaltigkeitsberichts. Ihre Inhalte sind durch eine Linie am Rand als "NFE" (nichtfinanzielle Erklärung) gekennzeichnet.
Um die in der nichtfinanziellen Erklärung zu berichtenden Themen zu ermitteln, hat GEA den Wesentlichkeitsansatz angepasst. So ist zusätzlich zu berücksichtigen, ob ein Thema zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von GEA (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) erforderlich ist. Außerdem müssen Angaben zum Thema für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens gemacht werden. Folgende Themen erfüllen diese Anforderungen:
* Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
* Treibhausgasemissionen
* Produktqualität und -sicherheit
* Nachhaltiges Produktdesign und Innovation
* Compliance-Management
* Schutz personenbezogener Daten
Nicht wesentlich im Sinne der HGB-Kriterien ist das Thema Menschenrechte; allerdings ist die Achtung der Menschenrechte für GEA Grundlage der Geschäftstätigkeit und unverzichtbarer Teil des Selbstverständnisses. Über die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen wird nach den GRI-Standards berichtet. Die Details sind in der Wesentlichkeitsanalyse auf Seite 90 sowie im Berichtsprofil auf den Seiten 111 ff. dargestellt. Das Geschäftsmodell von GEA wird im gleichnamigen Abschnitt des Konzernlageberichts, Kapitel "Grundlagen des Konzerns", auf den Seiten 24 ff. beschrieben. Dies ist ebenfalls Teil der nichtfinanziellen Erklärung von GEA.
GEA ist verpflichtet, über alle bekannten wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und den Produkten und Dienstleistungen zu berichten, wenn diese sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte haben oder haben werden. Es wurden keine derartigen Risiken festgestellt.
Nicht alle Themen, die GEA im Sinne der GRI-Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich erachtet, erfüllen auch die Wesentlichkeitskriterien des HGB. Diese Themen bespricht GEA ebenfalls innerhalb der nichtfinanziellen Berichterstattung, jedoch außerhalb der nichtfinanziellen Erklärung, ohne besondere Markierung.
Soweit nicht anders gekennzeichnet, umfasst die nichtfinanzielle Berichterstattung die weltweiten Aktivitäten von GEA. Für die Inhalte wurden die Managementsysteme ausgewertet und die Daten von den operativen Einheiten und zuständigen Abteilungen im Global Corporate Center bereitgestellt. Der GRI-Inhaltsindex findet sich am Ende des Geschäftsberichts (vgl. Seite 248 ff.). Die nichtfinanzielle Berichterstattung umfasst folgende Kapitel:
* Soziale Verantwortung
* Verantwortung für die Umwelt
* Produktverantwortung
* Verantwortliche Wertschöpfung
* Berichtsprofil
* Wesentlichkeitsanalyse 2018
*) vgl. auch Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung
Soziale Verantwortung
Der Erfolg des Konzerns ist das Ergebnis der Leistung von mehr als 18.000 Mitarbeitern. Der Beitrag eines jeden Einzelnen ist für das Gesamtergebnis wichtig, denn Mitarbeiter sind die Basis für die zukünftige Wertsteigerung des Unternehmens. Detaillierte Mitarbeiterzahlen befinden sich im Wirtschaftsbericht (vgl. Seite 50 f.).
Gemeinsamer Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt
Der GEA Vorstand hat sich mit der im Juli 2018 neu gefassten "Quality, Health, Safety & Environment (QHSE) Policy" auf die Fortsetzung einer klaren Qualitäts-, Gesundheits-, Arbeitssicherheits- und Umweltpolitik festgelegt. Sie umfasst im Wesentlichen:
* Identifizierung, Analyse und wirksame Beherrschung aller Qualitäts-, Gesundheits-, Arbeitssicherheits- und Umweltrisiken im Rahmen der Geschäftsaktivitäten
* Schaffung unfall- und vorfallfreier Arbeitsbedingungen zur Verhinderung von Berufskrankheiten für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Dritte zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und -erkrankungen
* Umweltschutz und Verringerung des Energieverbrauchs, des Abfallaufkommens und der Emissionen
* Bereitstellung und Pflege von angemessenen Technologien, Werkzeugen und Verfahren, die die Erreichung der Ziele unterstützen
* Integration von QHSE in die Geschäftsstrategie und die täglichen Prozesse
* Weiterentwicklung von sicheren, qualitativ hochwertigen und umweltverträglichen Produkten und Dienstleistungen, um die Marktpräsenz und Kundenzufriedenheit zu sichern und zu verbessern
* Weiterentwicklung und Ausbau des Gesundheitsmanagements und weiterer Programme zur Vorbeugung von Berufskrankheiten
* Förderung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffung einschließlich der Vermeidung des Bezugs von Konfliktmaterialien aus Konfliktregionen
GEA teilt diese Unternehmensstandards allen Personen mit, die für oder im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, und bezieht sie aktiv in die Anwendung dieser Politik ein. Sie wird an allen Standorten bekannt gegeben und steht der Öffentlichkeit auf der Unternehmenswebsite gea.com zur Verfügung.
Ergänzend zur QHSE-Policy wurden im und für das Geschäftsjahr 2018 wieder konkrete Ziele definiert und die Zielerreichung im Vergleich zum Vorjahr eingeschätzt (vgl. gea.com):
* Integration von 14 Unternehmen in das GEA Dachzertifikat
* Erstzertifizierung von zwei Gesellschaften
* Keine Unfälle
* Lost Day Frequency Rate ≤ 6,0
* Lost Day Severity Rate ≤ 130
* Proactive Injury Rate (PAIR) ≥ 65
* Kontinuierliche Senkung der CO2-Emissionen um 1,5 Prozent.
Zur Zielerreichung vgl. im Bericht Seiten 92 f., 99 ff., 103.
Im Berichtsjahr 2018 hat GEA die QHSE-Organisation vor allem durch eine gewachsene regionale Präsenz weiter gestärkt. Organisatorisch ist Quality & HSE (QHSE) in allen Bereichen im Unternehmen verankert und besteht aus drei Verantwortungsebenen.
* Die zentrale Governance-Funktion berichtet direkt an den Vorstand von GEA. Das QHSE-Governance-Team erarbeitet die globale QHSE-Strategie sowie Ziele und stellt allgemeine Richtlinien und Berichte zur Verfügung. Es definiert das Managementsystem, etabliert und unterstützt die Implementierung sowie die Erfüllung der gesetzlichen und individuellen Anforderungen von Investoren, Kunden, internen und externen Stakeholdern.
* Die "Excellence-Ebene" teilt sich funktional auf in Produktion, Projektausführung und Service. Diese Teams unterstützen die Organisation fachlich sowie in Form von funktionalen Richtlinien und Schulungen.
* Die Regionen und Länder auf der dritten Verantwortungsebene setzen Richtlinien und Programme vor Ort um.# QHSE-Bericht
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Aufgrund beispielsweise rechtlicher oder kultureller Unterschiede zwischen den Standorten ist es wichtig, in jeder Region einen zentralen QHSE-Ansprechpartner zu haben, um Know-how auszutauschen, Feedback zu geben und rechtzeitig auf lokale Anforderungen reagieren zu können. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für GEA höchste Priorität. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sieht sich GEA in der Pflicht, die eigenen Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter des Kunden zu schützen. Die Kunden haben in aller Regel selbst strenge Regularien, denen GEA Mitarbeiter durch gute Aus- und Weiterbildung sowie regelmäßige interne Fachschulungen entsprechen. In der QHSE-Organisation von GEA sorgt die Excellence-Ebene dafür, dass Verträge mit Kunden und Lieferanten/Unterauftragnehmern im Einklang mit den GEA Standards stehen; die Governance-Funktion stellt dies mit Standardprozessen sicher. GEA hält Unfälle und Gesundheitsgefahren für die Belegschaft sowie infolgedessen Fehlzeiten, Imageschäden und mögliche Strafen oder Schadenersatzzahlungen für nicht tolerabel. Deshalb gibt es eine klare Null-Unfälle-Strategie. Das Konzept zur Handhabung der Risiken beinhaltet die Zertifizierung der Standorte nach OHSAS 18001 (vgl. Übersicht und Anzahl der Zertifizierungen unter Produktverantwortung, Seite 103; wird 2019 auf die neue ISO 45001 umgestellt), klare Vorgaben in der QHSE-Policy sowie die kontinuierliche Verbesserung der regionalen QHSE-Organisation. Eine Überprüfung erfolgt in internen "HSE Legal Compliance Audits" sowie durch die künftigen psychologischen Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen des Gesundheitsmanagements (vgl. Seite 93 f.). Die QHSE-Ziele 2018 sahen als Maßnahmen u. a. die Reduktion der Unfälle und das Pilotprojekt zum konzernweiten Ausbau des Gesundheitsmanagements vor (vgl. gea.com).
Im Zuge des Ausbaus der weltweiten QHSE-Organisation hat GEA im Berichtsjahr Verantwortlichkeiten weiter geschärft. Auf diesem Weg wurden das Kennzahlensystem ausdifferenziert und die Datenqualität verbessert. So ließen sich in diesem Jahr erstmals die Arbeitsunfälle und die Ausfallzeiten auch nach dem Unfallort zentral unterscheiden: in der Produktion bei GEA, bei Servicetätigkeiten oder Projekten beim Kunden oder im Büro. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Anzahl der Unfälle konstant. Durch die größere Zahl eingebrachter Arbeitsstunden verzeichnete GEA jedoch eine wesentlich geringere "Lost Day Frequency Rate" 2018 mit 5,97 (Vorjahr 6,18) Unfällen pro eine Million geleisteter Arbeitsstunden. Im Berichtsjahr wurden 243 Unfälle (Vorjahr 242) gemeldet, wobei 93 Gesellschaften - zwei Drittel aller GEA Gesellschaften - unfallfrei blieben (Vorjahr 53 Prozent). Tödliche Arbeitsunfälle gab es auch 2018 nicht. Die Unfallschwere ("Lost Day Severity Rate") nahm ebenfalls deutlich ab und lag bei 117,58 Ausfalltagen nach Unfällen je einer Million geleisteter Arbeitsstunden (Vorjahr 172,18). Das heißt, die Unfälle zogen geringere Ausfallzeiten nach sich. Dies liegt an der konsequenten Umsetzung des Vorsorgeansatzes im Arbeitsschutz: So erfasst und analysiert GEA seit 2017 weltweit die Beinahe-Unfälle, um Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Wie die faktischen Unfälle unterzieht GEA auch die Beinahe-Unfälle einer Analyse und einem gezielten Folgeprozess mit festen Zuständigkeiten und einem definierten Maßnahmenpaket. Dieses Vorgehen zahlt in das Null-Unfälle-Ziel ein: GEA konnte die Arbeitssicherheitsziele für 2018 erfüllen. Darüber hinaus sind bereits seit 2017 die wichtigsten Sicherheitsregeln, die "GEA Safety Core Rules", definiert und in 14 Sprachen übersetzt, um Mitarbeiter entsprechend zu schulen und die Sicherheitskultur bei GEA weiter zu stärken.
Kennzahlen Arbeitssicherheit
| 2018√ | 2017√ | 2016√ | |
|---|---|---|---|
| Anzahl Arbeitsunfälle | 243 | 242 | 264 |
| BA Equipment | 151 | ||
| BA Solutions | 92 | ||
| Anzahl Ausfalltage | 4.786 | 6.716 | 6.338 |
| BA Equipment | 2.984 | ||
| BA Solutions | 1.802 | ||
| Lost Day Frequency Rate¹ | 5,97 | 6,18 | 6,69 |
| BA Equipment | 7,09 | 8,90 | 8,44 |
| BA Solutions | 4,86 | 3,37 | 5,18 |
| Lost Day Severity Rate² | 117,58 | 172,18 | 159,82 |
| BA Equipment | 140,15 | 229,37 | 195,30 |
| BA Solutions | 95,11 | 113,89 | 130,99 |
| Beinahe-Unfälle (Proactive Injury Rate, PAIR)³ | 145,76 | 97,1 | |
| BA Equipment | 243,14 | ||
| BA Solutions | 39,90 | ||
| Gesamt-Verletzungsrate (Total Injury Rate, TIR)³ | 37,88 | 45,2 | |
| BA Equipment | 58,52 | ||
| BA Solutions | 15,62 | ||
| Unfallfreie Gesellschaften (in Prozent aller Standorte)⁴ | 59,62 | 53,0 |
√ geprüft von KPMG
¹) Unfallhäufigkeit: Unfälle mit Ausfallzeit je eine Million geleisteter Arbeitsstunden, GEA zählt seit 2018 Ausfallzeiten bis zu 182 Tage gemäß Europäischer Statistik für Arbeitsunfälle (ESAW), zuvor galten 365 Tage
²) Unfallschwere: Ausfalltage nach Unfällen je eine Million geleisteter Arbeitsstunden, GEA zählt seit 2018 Ausfallzeiten bis zu 182 Tage gemäß ESAW, zuvor galten 365 Tage
³) je eine Million geleisteter Arbeitsstunden
⁴) von 156 Gesellschaften
- Arbeitsunfälle nach Tätigkeitsort (in %)
- Ausfalltage nach Tätigkeitsort (in %)
Gesundheitsmanagement
GEA baut das Gesundheitsmanagementsystem GEA Care weiter aus. Im Rahmen eines konzernweiten Programms plant GEA zum Beispiel Angebote zur Stressbewältigung und Achtsamkeit für Mitarbeiter, die unter einer besonderen Belastung stehen. Ein externer Dienstleister, den GEA für diese Aufgaben beauftragt hat, wurde im Berichtsjahr bewertet. Ein Pilotprojekt startete im Dezember 2018.
Umgang mit schwerwiegenden Vorfällen, Lernprozess
Mit Hilfe des "Serious Events Reporting System" werden schwerwiegende Ereignisse wie tödliche und schwere Unfälle, Feuer und Explosionen sowie Umwelt- und Sicherheitsvorfälle an die entsprechenden Mitarbeiter in der Organisation gemeldet. Dadurch kann GEA schnellstmöglich auf solche Ereignisse reagieren, die Auswirkungen minimieren und die Untersuchung dieser Vorfälle zeitnah initiieren. Anschließend wird ein verbindlich definierter Lernprozess gestartet, dessen Untersuchungsergebnisse auch proaktiv genutzt werden, um Risiken vorzubeugen, Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren und in die Organisation zu kommunizieren (vgl. auch Seite 106).
Sicherheitsmanagement
GEA kommt der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter auch durch ein umfassendes Sicherheitsmanagement nach. Beispielsweise beschreibt das "Major Incident Management Manual", wie bei risikobehafteten Vorfällen vorzugehen ist, die sich potenziell auf die Sicherheit, den Betrieb oder den Ruf von GEA oder die Sicherheit, Gesundheit und das Leben von Mitarbeitern oder anderen Interessengruppen auswirken können. Das GEA Security Management bietet schon im Vorfeld einer Dienstreise einen umfangreichen Service, auf den sich Mitarbeiter, die für GEA weltweit unterwegs sind, verlassen können. Für alle Regionen der Erde stehen ihnen detaillierte Reise- und Sicherheitsinformationen zur Verfügung. Gerät ein Mitarbeiter auf Reisen dennoch in eine Notsituation, kann er die "GEA Security and Support Hotline" rund um die Uhr erreichen: Bei medizinischen Fragen hilft die "Medical Support Service Hotline" und sorgt im Krankheitsfall für eine angemessene medizinische Versorgung oder für den Transport nach Hause. Mit einer freiwilligen "Security App" können GEA Mitarbeiter auch jederzeit und mobil aktuelle medizinische und sicherheitsrelevante Informationen über einen Standort abrufen oder sich direkt mit der 24-Stunden-Hotline des "GEA Security Centers" verbinden lassen. Sofern der Mitarbeiter eine Dienstreise über das "GEA Travel Center" gebucht hat, kann er über den sogenannten "Travel Tracker" weltweit lokalisiert werden. In Krisenfällen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen kann das GEA Sicherheitsmanagement schnell eingreifen. 2018 erfasste GEA auf diese Weise 20.415 Reisende bei 52.979 Reisen. Bei 25 Zwischenfällen ist das Security-Management aktiv geworden, in weiteren 16 Fällen waren Auskunft und Beratung zu sicherheitsrelevanten Fragen ausreichend.
Interne HSE-Audits
Die Einhaltung der lokal geltenden gesetzlichen Vorschriften für Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz wird regelmäßig durch Audits eines vom Vorstand beauftragten externen Dienstleisters überprüft. Dies ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von GEA. Die Berichte werden einheitlich nach 25 Kriterien dokumentiert und alle Hinweise und Empfehlungen werden in eine konzernweit verfügbare Software übertragen. Auf diese Weise werden notwendige Verbesserungspotenziale aufgedeckt und die lokalen Verantwortlichen können ihre Korrekturmaßnahmen direkt im System dokumentieren. Die betreffende Organisation verpflichtet sich, diese Korrekturmaßnahmen nachhaltig umzusetzen. Der gesamte Prozess wird durch die QHSE-Verantwortlichen der Länder- und der Excellence-Funktion verfolgt und validiert. Der Verbesserungsprozess gilt erst als abgeschlossen, sobald die QHSE-Governance-Funktion dies final genehmigt hat. Im Jahr 2018 fanden 13 neue Audits in sieben Ländern (Vorjahr 0) statt. 2018 wurden außerdem insgesamt weitere 307 Einzelhinweise aus vorangegangenen Audits der Jahre 2013 bis 2016 abschließend geklärt.
Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis und Mitbestimmung
Das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis bei GEA ist geprägt durch einen langjährigen, wertschätzenden Dialog und Umgang mit Arbeitnehmervertretern sowie durch die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat des Unternehmens. Der Aufsichtsrat besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Kapitaleigner und der Arbeitnehmer. Da die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von der gesamten deutschen Belegschaft gewählt werden, werden die Interessen aller deutschen Beschäftigten - Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte - in Form der Mitbestimmung auf Unternehmensebene vertreten. Neben den zahlreichen lokalen Betriebsräten und Gemeinschaftsbetriebsräten existiert bei GEA auch ein Konzernbetriebsrat nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz. Auf betrieblicher Ebene werden lokale Fragen in Form von Betriebsvereinbarungen geregelt.# Der Europäische Betriebsrat (EBR) von GEA
Der Europäische Betriebsrat (EBR) von GEA hat das verbindliche Recht auf Information und Anhörung durch die Unternehmensleitung. Er steht im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und dem Personalbereich. Seine Arbeit fokussiert der Europäische Betriebsrat auf grenzüberschreitende Auswirkungen von Entscheidungen und Entwicklungen auf die Arbeitnehmer in den EU-Mitgliedsstaaten, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in der Schweiz. Aktuell werden gemeinschaftlich vom EBR und dem GEA Vorstand unter Beteiligung der globalen Gewerkschaftsföderation IndustriALL die Grundlagen der EBR-Arbeit in einem neuem EBR-Vertrag weiterentwickelt und angepasst.
Die "Grundsätze sozialer Verantwortung" gelten weltweit (vgl. unten, Abschnitt Menschenrechte). Ein professionelles, zertifiziertes Hinweisgebersystem, um mögliche Verstöße gegen die Grundsätze sozialer Verantwortung zu melden, ist weltweit verfügbar (vgl. unten, "Integrity System").
Angabe 102-41 Für etwa 48 Prozent der Mitarbeiter weltweit gelten Tarifvereinbarungen. Diese Angabe basiert nunmehr auf Daten aus dem neuen Personalmanagementsystem "Workday".
Menschenrechte
Die Grundsätze der sozialer Verantwortung wurden bereits im Jahr 2007 vom Vorstand und dem Europäischen Betriebsrat der GEA Group Aktiengesellschaft sowie vom Europäischen und vom Internationalen Metallgewerkschaftsbund entwickelt und gelten seither weltweit für jeden Beschäftigten des Konzerns. Darin bekennt sich GEA unter anderem zu den Menschenrechten, zu Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot, zur Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie zu fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen. Im Geschäftsjahr 2019 ist vorgesehen, diesen Kodex zu modernisieren und zu erweitern. In den "Grundsätzen unternehmerischer Verantwortung" ("Code of Corporate Responsibility") wird sich GEA über die oben genannten Prinzipien hinaus zu fairem Welthandel bekennen. Der Entwurf beinhaltet die Achtung der Grundsätze der Rechenschaftspflicht und der Transparenz, der Interessen der Anspruchsgruppen, der Rechtsstaatlichkeit, der Einhaltung internationaler Standards, der Menschenrechte sowie ethischen Verhaltens. Zusätzlich wird GEA den "Code of Corporate Responsibility" nach den Grundsätzen und Kernthemen des "Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung" (ISO 26000) ausrichten. Der neue Kodex wird weltweit für alle Beschäftigten gelten.
Integrity System (Hinweisgebersystem)
Ein professionelles Hinweisgebersystem ist ein effektives Instrument zur Sicherstellung und Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze unternehmerischer Verantwortung und der Compliance-Regeln. Seit 2014 bietet GEA mit dem zertifizierten "Business Keeper Monitoring System" (BKMS) seinen Mitarbeitern und auch Außenstehenden ein gesichertes Portal an, das für die Meldung von derartigen Verstößen verwendet werden kann. Das "Integrity System" ist keine allgemeine Beschwerdeplattform. Es enthält ausgewählte Meldekategorien, die ein besonderes Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und alle sonstigen Interessensgruppen darstellen. Hierzu zählen Korruption, Betrug und Untreue, Geldwäsche, Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, gegen Exportkontrollvorschriften, sowie gegen Datenschutz und Bilanzierungsvorschriften. Verstöße gegen die Grundsätze sozialer Verantwortung bilden eine eigene Meldekategorie, die dabei auch Meldungen zu möglichen Menschenrechtsverletzungen umfasst. Das "Integrity System" steht weltweit rund um die Uhr in neun Sprachen zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen PC zugänglich. Die eingesetzte Informationstechnologie des externen Anbieters garantiert Sicherheit und Vertraulichkeit für die Hinweisgeber. Zugriff auf die Meldungen hat - entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit - nur ein sehr eingeschränkter Kreis von GEA Mitarbeitern aus den Bereichen Compliance, Konzernrevision und Personalwesen. Eingegangene Meldungen werden zum Schutz von Hinweisgebern und Beschuldigten vertraulich behandelt. Wenn der Hinweisgeber dies wünscht, besteht auch die Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben, soweit das in dem entsprechenden Land erlaubt ist. Alle Schritte bei der Bearbeitung und Lösung der gemeldeten Fälle werden im System nachvollziehbar dokumentiert. Erfolgt eine Meldung, wird diese dem passenden Fachbereich zugeordnet (z. B. Personal) und der zugehörige Sachverhalt ermittelt, um eine Entscheidung herbeizuführen. Ist eine finale Klärung des Sachverhalts ohne Informationen nicht möglich, die eventuell die gewünschte Anonymität des Hinweisgebers gefährden, wird der Hinweisgeber von einem der oben genannten Fachbereiche kontaktiert, ob eine weitere Untersuchung gewünscht ist. Die zuständigen Fachabteilungen klären konkrete Einzelfälle und prüfen, ob beispielsweise Verbesserungen in der Kommunikation oder in der Mitarbeiterführung, Prozessänderungen oder etwa eine bestimmte Software beitragen können, künftige Fälle zu vermeiden. Im Berichtsjahr gingen fünf Meldungen im BKMS ein, die in die Zuständigkeit des Personalbereichs fielen. Diese betreffen vier Mitarbeiter. Adressiert wurden Themen wie Compliance, Führungsverhalten, Kommunikationsstil, Transparenz oder auch ein möglicher Schulungsbedarf von Führungskräften.
Vielfalt und Chancengleichheit
GEA agiert in einem anspruchsvollen internationalen Marktumfeld mit einer Vielzahl von Akteuren, die auf verschiedenste Weise auf das Unternehmen einwirken - von den Kunden und Wettbewerbern über die Mitarbeiter bis hin zu Staat und Gesellschaft. Den vielfältigen Herausforderungen dieses kulturell sehr unterschiedlich geprägten Umfelds begegnet GEA mit dem Prinzip der Vielfalt (Diversity). GEA betrachtet Vielfalt als strategischen Erfolgsfaktor. Diversity bedeutet dabei die Zusammensetzung der Belegschaft in Hinblick auf die Kriterien Herkunft, Geschlecht, Alter und Qualifikation. Insgesamt beschäftigt GEA Menschen aus etwa 70 Nationen. Die Altersstruktur der GEA Mitarbeiter gliedert sich wie folgt: 9,9 Prozent sind jünger als 30 Jahre, 57,7 Prozent sind 30 bis 50 Jahre alt und 32,4 Prozent sind älter als 50 Jahre. Um Vielfalt möglichst auf allen Ebenen zu fördern und dadurch eine attraktive Arbeitswelt zu schaffen, berücksichtigt GEA auch Aspekte moderner Arbeitsflexibilisierung und fördert die Mobilität innerhalb des Konzerns. Zur Verankerung und zum Management von Vielfalt im Unternehmen existiert die "Diversity Management Policy", zusammen mit einer entsprechenden Richtlinie für Führungskräfte: Die Policy beschreibt die übergeordnete Absicht und den implementierten Zustand von Diversity-Management bei GEA. Die Richtlinie stellt das Führungsinstrument für die Umsetzung von Diversity-Management auf allen Ebenen des Konzerns dar. Sie definiert Vielfalt anhand von vier personenbezogenen Kriterien - Herkunft, Geschlecht, Alter und Qualifikation - und zwei organisatorischen Kriterien - Mobilität und flexibles Arbeiten. Letzteres bezieht sich sowohl auf die Arbeitszeit als auch auf den Arbeitsort. GEA hat einen Mix von Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt implementiert. Beispielsweise liegt bei Personalbesetzungen ein Augenmerk darauf, Diversity-Kriterien standardmäßig einzubeziehen. Eines der Ziele ist es, trotz der branchenspezifisch schwierigen Ausgangslage mehr Frauen für GEA zu gewinnen und mehr weibliche Talente in den internen Förderprogrammen zu berücksichtigen. Das Diversity-Management schafft darüber hinaus Voraussetzungen für eine zuverlässige Identifizierung von Potenzialträgern und Talenten.
scroll Organmitglieder und Mitarbeiter nach Geschlecht 31.12.2018 (in %)
| davon Männer | davon Frauen | |
|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 58,3 | 41,7 |
| Vorstand | 80,0 | 20,0 |
| Führungskräfte* | 89,6 | 10,4 |
| Mitarbeiter insgesamt | 83,5 | 16,5 |
*) Anzahl der Mitarbeiter in Führungspositionen, ohne ruhende Arbeitsverhältnisse. GEA definiert die ersten drei Führungsebenen unter dem Vorstand als Führungskräfte.
Die Berücksichtigung von Vielfalt und Chancengleichheit wird seit einigen Jahren besonders in die Personalprozesse integriert. Generell achtet GEA darauf, dass bei der Besetzung von Führungspositionen aller Ebenen ein Mindestanteil weiblicher Kandidaten im Auswahlverfahren gewahrt wird. Seit 2017 bietet GEA das "Women Career Programm" für weibliche Nachwuchs- und Führungskräfte an, um Frauen gezielt für Führungspositionen zu entwickeln. 2018 nahmen 15 Mitarbeiterinnen an dem Programm teil. Ziele des Programms sind die persönliche Standortbestimmung, Persönlichkeitsentwicklung sowie eine konkrete Planung nächster Karriereschritte. Die Teilnehmerinnen werden durch weibliche Führungskräfte unterstützt. Gleichzeitig stellt GEA sicher, dass Frauen zu mindestens 25 Prozent in den weiteren Talent-Programmen vertreten sind. Angaben zum Diversity-Konzept von GEA finden sich außerdem im Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung auf Seite 64 f.
Arbeitsbedingungen
Talentmanagement und Führungskräfteentwicklung
Um den aktuellen und künftigen Bedarf an Führungskräften zu sichern, identifiziert GEA Leistungs- und Potenzialtragende in einem globalen, funktionsübergreifenden und vernetzten Talentprozess. Ziel dieses Prozesses ist es, Talente gezielt zu entwickeln, an das Unternehmen zu binden und bestmöglich im Unternehmen zu platzieren. Zur Entwicklung von Nachwuchs- und Führungskräften führte GEA auch 2018 verschiedene Talentprogramme durch. Zur Zielgruppe des "First Professional Program" gehören Mitarbeiter mit Führungspotenzial, während sich "Professionals on Stage" an Führungskräfte mit mehrjähriger Erfahrung richtet. Außerdem nimmt GEA zusammen mit weiteren fünf renommierten internationalen Unternehmen am "Global Business Consortium" der London Business School teil. Das Programm richtet sich an Top-Führungskräfte, um deren strategische Kompetenzen auszubauen. Insgesamt haben 2018 mehr als 90 Potenzialträger unterschiedlicher Nationalitäten, Funktionen und Business Units an den verschiedenen Programmen teilgenommen. Davon waren 25,8 Prozent weiblich.# Darüber hinaus bietet GEA Trainings für Führungskräfte an. Dazu gehören "Leading Others", "Leading Leaders", "Engaging Employees" und "Leading Virtual Teams", die sich mit der Erweiterung von Fähigkeiten zur Führung von Mitarbeitern beschäftigen.
In diesem Jahr wurde zudem erstmals mit Senior Managern das "GEA Strategic Leadership Programm" mit dem Fokus auf Strategie, Führung, Innovation, Kundenorientierung und Digitalisierung durchgeführt.
Allen Nachwuchs- und Führungskräften steht zudem seit 2018 die "GEA Leadership Toolbox", eine ständig wachsende Sammlung von Best-Practice und bewährten Management- und Führungsinstrumenten, zur Verfügung. Ein breites Spektrum an E-Learnings, die 2018 auf den aktuellen Bedarf der GEA abgestimmt und modernisiert wurden, rundet das Lernangebot ab.
Seit 2018 bietet GEA ein neues internationales Graduate-Programm an. In diesem Programm lernen junge Nachwuchsführungskräfte und -experten verschiedene Facetten von GEA bereichsübergreifend kennen und bilden sich im Rahmen zielgerichteter, individueller Entwicklungsmaßnahmen weiter.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
GEA unterstützt ausdrücklich eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert Mitarbeiter durch eine Vielzahl von Maßnahmen. So gibt es beispielsweise an verschiedenen Standorten erfahrene Ansprechpartner für werdende Mütter und Väter, oder auch flexible Arbeitszeitmodelle. Alternierende Telearbeit, Teilzeit und Vertrauensarbeitszeit werden von vielen Mitarbeitern genutzt.
Im Berichtsjahr haben 3,2 Prozent der Mitarbeiter in Deutschland Elternzeit in Anspruch genommen, darunter 67,2 Prozent Väter und 32,8 Prozent Mütter. Darüber hinaus kooperiert GEA mit einem internationalen externen Dienstleister, um Mitarbeiter bei der Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Das Angebot umfasst zudem eine kostenlose Sozialberatung.
Lernen und Weiterbildung
Das GEA Learning Center ist seit 2015 der zentrale Lern- und Weiterbildungsanbieter für alle Mitarbeiter weltweit. Dies umfasst Führungs-, Vertriebs- und Projektmanagementtrainings sowie GEA Produkt- und Anwendungstrainings und wurde 2018 um weitere Angebote ergänzt. Zusätzlich sind E-Learning-Programme zu fachlichen und betriebswirtschaftlichen sowie produktbezogenen Themen verfügbar. Diese Programme sind allen GEA Beschäftigten zugänglich und können ortsunabhängig absolviert werden. Ziel ist es, die Mitarbeiter individuell und beruflich weiterzuentwickeln.
Im Berichtsjahr haben 10.001 Mitarbeiter, entsprechend 53,7 Prozent der Belegschaft, das Lern- und Trainingsangebot genutzt. GEA zählte 3.853 Teilnehmer an Präsenzschulungen, 920 an integrierten Schulungsinitiativen und 1.802 Teilnehmer an trainergeführten Webinaren. Insgesamt wurden 20.160 E-Learning-Seminare absolviert, wovon ein Großteil auf mehrere Compliance- und Datenschutz-Trainingsinitiativen entfiel. Für Präsenzschulungen investierten die Teilnehmer durchschnittlich je 1,4 Lerntage.
Ausbildung in Deutschland
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Auszubildende | 358 | 358 |
| Ausbildungsquote (in %) | 5,8 | 6,0 |
Im Berichtsjahr hat GEA in Deutschland an 13 Standorten 358 junge Menschen in zehn kaufmännischen und gewerblich/technischen Berufen ausgebildet, die sich je nach Produktportfolio der GEA Standorte noch in unterschiedliche Fachrichtungen unterteilen. Der Standort Oelde ist dabei das Zentrum der technischen Ausbildung und koordiniert diese in Deutschland. Des Weiteren wurden 16 duale Studiengänge in Kooperation mit Fachhochschulen und Universitäten realisiert. Diese Ausbildungen führen in sechs Semestern zu Bachelorabschlüssen in verschiedenen Fachbereichen. Für dual Studierende hat GEA die Praxisphasen mit Projekten in ausländischen GEA Gesellschaften internationaler ausgerichtet.
Alterssicherung
GEA gewährt seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen im Rahmen von beitrags- oder leistungsorientierten Pensionssystemen. Abhängig von den Standorten und Betriebsvereinbarungen können Mitarbeiter ihre Alterssicherung gemeinsam mit GEA gestalten. Für GEA bietet die betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, auf den demografischen Wandel zu reagieren und qualifizierte Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. GEA ist bestrebt, die bestehenden Administrationsprozesse sowie die weltweiten Dienstleistungsstrukturen der Altersvorsorge ständig zu optimieren, um auf diesem Weg sowohl die Transparenz als auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgungssysteme zu erhöhen. Dabei wird stets gewährleistet, dass die Pensionssysteme den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen in vollem Umfang genügen.
Mobilität der Mitarbeiter
Das Know-how und die Erfahrung der GEA Mitarbeiter müssen zunehmend weltweit verfügbar sein, um die Anforderungen des Marktes zu erfüllen und um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Daher hat GEA bereits 2014 ein zentrales Kompetenzzentrum für internationale Mitarbeitermobilität eingerichtet. So wird nicht nur Professionalität in der rechtlich einwandfreien Implementierung von globalen Vertragsstandards sichergestellt, sondern es wird auch die Effizienz der operativen Umsetzung von internationalen Arbeitseinsätzen erhöht. Die Arbeit des Kompetenzzentrums ermöglicht die Gleichbehandlung aller international mobilen Mitarbeiter.
GEA Aid Commission
GEA unterstützt Mitarbeiter, die Hilfe benötigen, auf vielfältige Weise. Beispielsweise hat sich das Unternehmen durch eine Konzernbetriebsvereinbarung verpflichtet, in individuellen Notsituationen wie Unfällen oder plötzlichen, schweren Krankheiten schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe zu gewähren. Betroffene Mitarbeiter, aber auch deren Familien, können sich in solchen Fällen an die "GEA Aid Commission" wenden.
Mitarbeiterbefragung
Im Berichtsjahr hat GEA in einem Pilotprojekt einen neuen Ansatz zur Ermittlung der Mitarbeiterzufriedenheit implementiert. Hierzu wurden GEA Mitarbeiter aus Abteilungen mit Optimierungspotenzial ausgewählt und im Juni sowie November zu ihrer Zufriedenheit mit der direkten Führungskraft, zu persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten, dem Vertrauen in die Unternehmensführung, einem positiven Arbeitsumfeld und zu strukturellen Themen im Konzern befragt. Die Teilnahmequote der ersten Befragung im Juni 2018 betrug 70 Prozent. Bei der zweiten Befragung im November wurde eine Teilnahmequote von ebenfalls knapp 70 Prozent erreicht.
Aus den Ergebnissen der ersten Befragung ergab sich Handlungsbedarf in verschiedenen Themenfeldern. Das Verhältnis zwischen Mitarbeitern und der direkten Führungskraft wurde dabei als strukturell gut bewertet, an teamübergreifenden Themen, wie beispielsweise dem Austausch zwischen verschiedenen Unternehmensbereichen, sollte gearbeitet werden.
Nach der ersten Befragung wurden die Ergebnisse analysiert und Maßnahmen auf Teamebene und Feedback für globale Maßnahmen definiert. Hierzu erhielt jede involvierte Führungskraft einen eigenen Ergebnisbericht. Insgesamt wurden daraufhin über 200 Workshops durchgeführt und Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit vereinbart. GEA plant als Ergebnis der Reihenbefragung vor allem Verbesserungen im IT-Support, in der Kommunikation der GEA Strategie und in der Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Die vereinbarten Maßnahmen sollen im Jahr 2019 weiter umgesetzt werden. Durch den neuen Prozess zur Verbesserung der Arbeitszufriedenheitsmessung kann GEA nun schneller auf Rückmeldungen der Mitarbeiter reagieren und ihre aktive und kontinuierliche Beteiligung an der Entwicklung des Unternehmens sicherstellen. Zusätzlich wird die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen besser validiert.
Gesellschaftliches Engagement
Mit dem Statement "Nachhaltige Wertschöpfung bei GEA" hat der Vorstand Anspruch und Ziele des Konzerns in Sachen Nachhaltigkeit formuliert und in die GEA Werte eingeordnet. Damit existiert ein strategisches Leitbild, das weltweit gültig ist. Das Dokument ist auf der Internetseite gea.com veröffentlicht.
Als weltweit tätiges Unternehmen beteiligt sich GEA an einer Vielzahl regionaler und lokaler Initiativen und Projekte und tauscht sich in mehr als 200 Fach- und Branchenverbänden zu Fach- und Marktthemen aus. So ist GEA Mitglied im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), in dessen 2017 gegründetem Arbeitskreis "Corporate Responsibility" GEA auch aktiv mitwirkt. Eine Aufstellung der wesentlichen Mitgliedschaften von GEA findet sich auf gea.com. Sie werden in der Regel dezentral an den Standorten eigenverantwortlich gesteuert.
GEA ist Gründungsmitglied von MassChallenge in der Schweiz. MassChallenge ist eine Nicht-Regierungsorganisation, die Start-up-Unternehmen Zugang zu einem globalen Mentorennetzwerk und Venture-Capital-Investoren ermöglicht, ohne selbst Anteile an Start-ups zu erwerben. Mentorengespräche, Praxistests und Workshops helfen auch GEAs Jungunternehmern, ihre Geschäftsideen auszuarbeiten.
In Deutschland existiert darüber hinaus eine Vielzahl von GEA Kooperationen mit Schulen und Hochschulen. Die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen und Unternehmen fördert den Übergang in die Arbeitswelt und die Berufs- und Studienorientierung von Schülern, um künftig genügend Nachwuchs insbesondere in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen zu finden. Über einige Initiativen informiert GEA auf der Webseite gea.com.
Verantwortung für die Umwelt
Umweltmanagement
GEA unterstützt mit seinen Produkten und Dienstleistungen die Kunden dabei, ihre Geschäftsprozesse effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Darüber hinaus achtet GEA auch bei den eigenen Geschäftsaktivitäten darauf, Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die einzelnen Ziele und Programme werden individuell von den Standorten und ausgerichtet an den globalen QHSE-Zielen von GEA definiert. Zum Management der Auswirkungen auf die Umwelt vgl. "Gemeinsamer Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt", Seite 91 f.# Treibhausgasemissionen
Wie schon in den vergangenen Jahren hat sich GEA auch 2018 an der Umfrage des "Carbon Disclosure Project" (CDP) beteiligt. Das CDP ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, in der zurzeit mehr als 800 institutionelle Investoren organisiert sind. Sie erhebt jedes Jahr Informationen über die Strategien der großen börsennotierten Unternehmen zur Bekämpfung des Klimawandels sowie deren unternehmensspezifische Treibhausgasemissionen. Die Ergebnisse werden anschließend aktuellen und potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmerkreis repräsentiert inzwischen 50 Prozent der Marktkapitalisierung weltweit. In der Umfrage gibt GEA regelmäßig auch über Risiken und Chancen aus dem Klimawandel sowie über Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes Auskunft. Im Berichtsjahr steigerte GEA das Ergebnis der CDP-Abfrage signifikant auf B- (Management-Level). Seit 2017 zeigt GEA die durch KPMG nach ISAE 3000 geprüften Daten des jeweiligen Berichtsjahres. Im Jahr 2018 stellt GEA zudem die Darstellung der CO2-Äquivalente über alle drei Scopes auf Regionen um, wie es auch CDP verlangt. Die Datenreihe umfasst die Jahre 2017 (angepasst) und 2018. GEA maß 2018 den CO2-Ausstoß der 74 größten Standorte, die Produktion, Service und Verwaltung einschließen. Weltweit werden die Kennzahlen des Energieverbrauchs über ein einheitliches System gesammelt und wie folgt berichtet:
- Scope 1 - Direkte Treibhausgasemissionen: Hierunter fasst GEA die Verbräuche der Treibstoffe wie Öle, verschiedene Gase, Kohle sowie Diesel und Benzin zusammen.
- Scope 2 - Indirekte Treibhausgasemissionen: GEA berichtet über Strom, Wärme, Dampf und Kühlung.
- Scope 3 - Erweiterte Treibhausgasemissionen: Diese Kennzahl beinhaltet aktuell nur die Berichterstattung der Geschäftsreisen.
Weitere Informationen zur Berechnungsmethode der CO2-Emissionen 2018 finden sich auf der Website gea.com als "begleitende Erläuterungen zur Umweltberichterstattung". Der Darstellung liegen die Umrechnungsfaktoren des GHG Protocol/IEA (05/2018) - IEA 2017 zugrunde.
Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1 in Tonnen von CO2-Äquivalenten)
| 2018√ | 2017*√ | |
|---|---|---|
| Asien Pazifik (ohne China) | 618 | 529 |
| China | 503 | 373 |
| DACH & Osteuropa | 19.598 | 23.772 |
| Lateinamerika | 5 | 9 |
| Nordamerika | 9.615 | 7.199 |
| Nord- und Mitteleuropa | 1.402 | 1.356 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 8.242 | 8.595 |
| GEA gesamt | 39.983 | 41.833 |
Indirekte energiebezogene Treibhausgasemissionen (Scope 2 in Tonnen von CO2-Äquivalenten)
| 2018√ | 2017*√ | |
|---|---|---|
| Asien Pazifik (ohne China) | 1.561 | 1.340 |
| China | 4.921 | 4.614 |
| DACH & Osteuropa | 18.326 | 19.628 |
| Lateinamerika | 112 | 109 |
| Nordamerika | 6.458 | 5.513 |
| Nord- und Mitteleuropa | 2.550 | 3.472 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 2.141 | 2.248 |
| GEA gesamt | 36.068 | 36.925 |
Erweiterte Treibhausgasemissionen (Scope 3 in Tonnen von CO2-Äquivalenten)
| 2018√ | 2017*√ | |
|---|---|---|
| GEA gesamt | 17.267 | 15.958 |
Gesamt-Treibhausgasemissionen (Scope 1,2,3 in Tonnen von CO2-Äquivalenten)
| 2018√ | 2017*√ | |
|---|---|---|
| GEA gesamt | 93.319 | 94.716 |
Ratio Tonnen von CO2-Äquivalenten zum GEA Umsatz 19,32 20,59
√ geprüft von KPMG
*) aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen wurde 2017 die Basis der meldenden Standorte berichtigt
Im Vergleich zum Vorjahr emittierte GEA durch seine Geschäftstätigkeiten trotz des höheren Umsatzes weniger Treibhausgase (Scope 1). Die moderaten Temperaturen in Europa sowie GEAs Initiativen zur Optimierung der Energieeffizienz an den Standorten wirkten sich günstig aus und minderten den Ausstoß an CO2-Äquivalenten im Scope 1. Hingegen verursachte die gute Auftragslage ein höheres Reisepensum und führte dementsprechend zu mehr Emissionen im Scope 3. In Summe konnte GEA 2018 seine Treibhausgasemissionen sowohl in absoluten Werten als auch in Relation zum Umsatz senken. GEA erreichte die mit dem Vorstand abgestimmte Zielvorgabe -1,5 Prozent Reduktion der CO2-Emissionen 2018. 2018 hat GEA die Methoden, Systeme, Prozesse und internen Kontrollen für die Datenermittlung ausgebaut und weiter automatisiert, beispielsweise durch eine systemgestützte Abweichungskontrolle. Zusätzliches Personal sowie eine neue Software-Generation stellen sicher, dass GEA seiner Verantwortung für dieses vitale Thema effektiv gerecht wird.
Wasserverbrauch und Abfall
GEA ist kein wasserintensives Unternehmen, und es fallen sehr wenig gefährliche Abfälle an - entsprechend sind Wasser, Abwasser und Wasserrisiken sowie Abfall keine wesentlichen Themen. Aber sowohl von Kunden als auch von Investoren, hauptsächlich über Audits und Environment-Social-Governance-(ESG)-Analysen, wird eine möglichst umfangreiche Umweltberichterstattung gewünscht. GEA hat deshalb im dritten Quartal 2017 mit der weltweiten Erfassung von Wasserverbrauch und Abfällen begonnen, um ein konzernweites Berichtswesen für diese Themen zu etablieren und die Bemühungen um Ressourcenschonung auch in diesem Bereich zu forcieren. GEA erfasste 2018 den Wasserverbrauch der 70 größten Standorte, die Produktion, Service und Verwaltung einschließen. Mit einem Bedarf von 313.900 Kubikmeter Wasser zeigt sich, dass GEA kein wasserintensives Unternehmen ist. Das Wasser stammte nicht aus Gebieten mit Wasserknappheit.
Wasser 2018
| Bedarf (in Tsd. Kubikmeter) | 313,9 |
| Kommunal- und Leitungswasser (in Tsd. Kubikmeter) | 284,8 |
| Brunnen- und Grundwasser (in Tsd. Kubikmeter) | 29,1 |
| Verbrauch davon Industrie- und Prozesswasser (in Tsd. Kubikmeter) | 151,6 |
| Abwasser (in Tsd. Kubikmeter) | 261,6 |
| Anteil Prozesswasser an Wasserverbrauch gesamt (in %) | 48 |
| Anteil Abwasser an Wasserverbrauch gesamt (in %) | 83 |
| Wasserverbrauch meldende Standorte | 70 |
Parallel zum Wasserverbrauch erfasste GEA 2018 zum ersten Mal die Zusammensetzung des Abfalls. Künftig will GEA das Berichtswesen für dieses Thema weiter ausbauen. Von den 24.132 Tonnen Abfall im Jahr 2018 waren 82 Prozent Metalle, die dem Recycling zugeführt werden. Gefährliche wässrige Substanzen machten 0,7 Prozent der Abfälle (163 Tonnen) aus. Im Einzelnen:
Abfall 2018 (in Tonnen)
| Wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Substanzen enthalten | 163 |
| Bearbeitungsemulsionen und -lösungen, die keine Halogene enthalten | 427 |
| Verpackungsmaterial: Papier, Karton | 509 |
| Verpackungsmaterial: Plastik | 98 |
| Verpackungsmaterial: Holz | 1.718 |
| Papier und Karton | 276 |
| Hausmüll | 1.157 |
| Metalle Recycling | 19.784 |
| Gesamt | 24.132 |
| Abfall meldende Standorte | 58 |
GEA verarbeitet größtenteils Metalle. Daher legt GEA das Hauptaugenmerk auf die Wiederverwertung der Metallabfälle. GEA arbeitet eng mit Lieferanten und Kunden zusammen, um umweltfreundliche Verpackungen und die Entsorgung beziehungsweise das Recycling der Maschinen zum Ende des Anlagenlebenszyklus zu realisieren. Im Jahr 2019 wird GEA weiterhin die Qualität der Daten für die Umwelt-Kennzahlen verbessern, ein Schwerpunkt werden dabei die Entsorgungsverfahren sein.
Besonderen Anforderungen unterliegende Produkte
Im GEA Portfolio existieren zwei relevante Produktgruppen bzw. für den Betrieb der Produkte benötigte Substanzen, die besonders reguliert sind: Chemieprodukte für die Landwirtschaft und Kältemittel für kältetechnische Anlagen. Weltweit verarbeiten elf GEA Betriebe unverdünnte Chemikalien für Agraranwendungen, beispielsweise Dippmittel für die Melkhygiene. Bei den Kältemitteln für kältetechnische Anlagen von GEA hat sich in weiten Teilen das natürliche und klimaneutrale Kältemittel Ammoniak durchgesetzt. Alle GEA Produkte entsprechen den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen der Märkte, verfügen über notwendige Zulassungen bzw. erfüllen die fachspezifischen Richtlinien und weitergehenden Ansprüche der Kunden.
Produktverantwortung
"Engineering for a better world": Der GEA Claim steht für das zentrale Leistungsversprechen des Konzerns. Neben der verantwortlichen Ausgestaltung der eigenen Wertschöpfungsprozesse trägt das Unternehmen insbesondere bei seinen Kunden mit effizienten Produkten und Prozesslösungen zum nachhaltigen Wirtschaften und zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen bei. Die dort eingesetzten Technologien und Verfahren sind in der Regel energie- und wasserintensiv, sodass die Energie- und Wassereinsparung sowie die Verringerung von Emissionen oder auch Abfallmengen bei Investitionsentscheidungen der Kunden immer wichtiger werden. GEAs Anspruch ist es, deshalb immer bessere technische Lösungen zu entwickeln. Geringerer Ressourcen- und Platzverbrauch, umfassende Energierückgewinnung, leichtere Bedienbarkeit - das sind die zeitgemäßen Kriterien für die Kaufentscheidung von Kunden, die dann wiederum direkten und positiven Einfluss auf klimarelevante Emissionen und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen hat. Ökonomische und ökologische Kriterien sind bei Investitionsentscheidungen in GEA Kundenindustrien typischerweise deckungsgleich, weil geringere Emissionen durch höhere Effizienz auch geringere Kosten mit sich bringen. Der Geschäftserfolg von GEA beruht unter anderem auf Produkten und Lösungen, die im Vergleich zu den Vorgängergenerationen leistungsfähiger sind und dadurch die ökologischen Auswirkungen verringern. Differenzierung und höheren Kundennutzen erreicht ein Investitionsgüterhersteller nur über Technologieführerschaft. Technologisch führt, wer innovativ ist. Insofern besteht ein Zusammenhang zwischen der Innovationskraft von GEA und positiven Auswirkungen der Produkte, Lösungen und Dienstleistungen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.
Managementansatz für Produktqualität und -sicherheit, nachhaltiges Produktdesign und Innovation
Obwohl die von GEA durchgeführten Kundenbefragungen eine hohe Zufriedenheit hinsichtlich Produktqualität und -leistung nachweisen, wären die Auswirkungen möglicher Bruttorisiken in diesem Bereich schwerwiegend (zum Verständnis vgl. Chancen- und Risikobericht, Seite 117). Qualitäts- und Sicherheitsprobleme können zu Unfällen und Produktionsausfällen beim Kunden führen, mit Konsequenzen für Gesundheitsschutz, Reputation und Ertrag. GEA begegnet solchen Risiken, die die Grundlagen des Geschäftsberühren, auf allen Ebenen.# GEA Group Aktiengesellschaft
3. Management Report
3.3. Risk Report
3.3.1. Risk Management
Für den gesamten Konzern gilt ein einheitlicher und detaillierter Produktentwicklungsprozess, der sich an den Innovationsprozess anschließt. Darin sind beispielsweise Ressourceneffizienz oder die Berücksichtigung von Gesundheit und Sicherheit im gesamten Lebenszyklus feste Designkriterien. Auch die Berücksichtigung von regionalen oder industriespezifischen Richtlinien und Normen, notwendigen Zulassungen und Prüfsiegeln ist Bestandteil des Produktentwicklungsprozesses. Auslegung und Konstruktion von Prototypen werden vor der Markteinführung engmaschig validiert. Im Innovationsprozess wird der Produktentwicklungsprozess zu Beginn um ein sogenanntes "Front-End" ergänzt. Der gesamte Prozess sieht wie folgt aus: So werden beispielsweise bereits im "Front-End" bei den Ideengebern Nachhaltigkeitsaspekte abgefragt: Emissionen, Wasserverbrauch oder der Einsatz von Chemikalien und Filtermedien müssen dokumentiert werden. Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Energiemanagement werden mittels Zertifizierungen überprüft und in ihrer Leistungsfähigkeit abgesichert. Für die Sicherheit der Produkte ist ein GEA internes "Product Safety Committee" eingerichtet. Der Bereich GEA Service stellt die Verfügbarkeit der Produkte und Prozessanlagen während des gesamten Lebenszyklus sicher und kann auf Wunsch der Kunden auch die Lebensdauer durch (Teil-)Modernisierungen verlängern. Eignung und Erfolg der Managementkonzepte werden regelmäßig durch Kennzahlen gemessen, beispielsweise in Form von Qualitätskosten, Reklamationen, Kundenzufriedenheit oder Abdeckung der zertifizierten Standorte. Produktqualität und -sicherheit sowie nachhaltiges Produktdesign in der Lieferkette werden im Rahmen des "Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer" sichergestellt (vgl. Verantwortung in der Lieferkette, Seite 107 f.).
Zertifizierung der Managementsysteme
Bereits 2016 hatte GEA damit begonnen, seine Standorte mit integrierten Managementsystemen unter dem Dach eines GEA einheitlichen Zertifikats zusammenzufassen. Seit Juni 2016 ist die GEA Group Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf nach ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, BS OHSAS 18001:2007 sowie ISO 50001:2011 zertifiziert und steht damit an der Spitze des Verbunds. Alle GEA Unternehmen, die eines der genannten Managementsysteme unterhalten, werden schrittweise in das Dachzertifikat integriert. Die Priorität für die Integration wird durch das Ablaufdatum der vorhandenen Zertifikate festgelegt. Im Berichtsjahr wurden zwei weitere deutsche Standorte erstzertifiziert. GEA erreichte seine Vorgabe, 14 Standorte in das Dachzertifikat einzugliedern. Die Gesellschaften haben ihren Sitz in Deutschland, Dänemark, China, Neuseeland, Indien, Irland, Italien und den USA. In Folge der Umsetzung der OneGEA Organisation geht die Anzahl der Zertifikate momentan noch zurück, beispielsweise weil Standorte zusammengelegt wurden und nicht alle Standorte alle Zertifikate wie zuvor weiterführen müssen. Der Status quo der Zertifizierungen im Konzern stellte sich 2018 wie folgt dar:
| Managementsystem | Anzahl der Zertifikate 2018*√ | Anzahl der Zertifikate 2017* | Anzahl der Zertifikate unter Dachzertifikat 2018 | Abdeckung durch Dachzertifikat 2018 (in %) |
|---|---|---|---|---|
| DIN EN ISO 9001:2015 | 105 | 120 | 86 | 81,9 |
| DIN EN ISO 14001:2015 | 30 | 29 | 17 | 56,7 |
| BS OHSAS 18001:2007 | 25 | 24 | 12 | 48 |
| DIN EN ISO 50001:2011 | 17 | 20 | 5 | 29,4 |
√ geprüft von KPMG
*) umfasst Produktionsstandorte, Service- und Vertriebsbüros
ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen. Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 definiert die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und ist Teil der Normenfamilie im Umweltmanagement. BS OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) ist eine international anerkannte Grundlage für Managementsysteme zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie wird 2019 auf die neue Norm ISO 45001 umgestellt. DIN EN ISO 50001 regelt den Aufbau eines betrieblichen Energiemanagementsystems zum Zwecke der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz.
Qualität und Prozesse
Die "Process Description and Procedure Platform", kurz PPP, fasst zentral Geschäftsprozesse und Verfahrensanweisungen zur Arbeitsweise von GEA zusammen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich und konsistent den geltenden Normen, Spezifikationen und Kundenanforderungen entsprechen. Die Online-Plattform mit ihren verlinkten Dokumenten steht allen GEA Mitarbeitern zur Verfügung und wird konzernweit von den zuständigen Organisationseinheiten mit Prozessen und Vorlagen gefüllt. Rollen und Verantwortlichkeiten, wie z. B. interne Freigabeprozesse, werden dort klar definiert und umgesetzt.
GEA Innovationsprozess
GEA bietet eine Vielzahl von Komponenten, Systemen und Prozessanlagen an und verbessert diese kontinuierlich hinsichtlich Ressourceneffizienz, Flexibilität, Qualität und Kosten. GEA hat etwa 200 Kerntechnologien definiert, die in Kombination auch mit weiteren Technologien unzählige Optimierungsmöglichkeiten ergeben. Im Zuge der Neuausrichtung der Konzernstruktur hatte GEA den Innovationsprozess und das Kennzahlensystem angepasst. Die ersten Schritte ("Front-End") des Innovationsmanagements, also die systematische Ideengenerierung und Machbarkeitsprüfung, umfassen beispielsweise Werkzeuge zur Problemlösung sowie zur Verbesserung von Anzahl und Qualität der eingereichten Ideen, die systematische Analyse markt- und technologiegetriebener Trends und Kundenbedürfnisse sowie eine zeitgemäße Ideenplattform. Im Jahr 2018 hat GEA das neue Innovationsmanagement weiter ausgerollt, das aus dem Innovationsprozess, dem modernen IT-System "InnoVate" zur Ideengenerierung und -reifung sowie definierten Rollen und Verantwortlichkeiten für die Weiterentwicklung der Innovationsideen besteht. Ausgewählte Kennzahlen aus dem Innovationsprozess (Prozesseffizienz und Markteinführungszeit) sind Bestandteil der Vorstandsvergütung bei GEA.
Zentrales Instrument, um Ideen auf ein strategisches Ziel hin auszurichten, sind die sogenannten Ideenkampagnen. Steht ein Kampagnenthema - zum Beispiel nachhaltige industrielle Wärmeerzeugung - fest, findet dazu an einem ausgewählten GEA Standort ein Workshop oder ein "Innovation Day" statt. Dort wird das Thema vorgestellt und gemeinsam weiterentwickelt. Anschließend wird das Kampagnenthema mit den Ideen aus dem ersten Workshop auf der browserbasierten Innovationsplattform veröffentlicht. Dies erlaubt den beteiligten Experten, es in übergreifender Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Im Jahr 2018 hat GEA acht Innovationstage durchgeführt, von denen fünf Ideenworkshops, Kampagnenauftaktveranstaltungen und allgemeine Informationen über den Rahmen des Innovationsmanagements beinhalteten. Bei drei Kompakttagen stand Informationsvermittlung ohne eine konkrete Ideenkampagne im Fokus. In China, Indien, Lateinamerika und Nordamerika wurden 2018 sechs Ideenkampagnen veranstaltet, die sich an den wichtigsten Bedürfnissen der jeweiligen Geschäftseinheiten orientieren.
Im Sinne eines agilen Innovationsmanagements vernetzt sich GEA aktiv mit Akteuren aus Forschung und Wissenschaft. Um Ideen und Entwicklungen in einer frühen Phase zu beschleunigen, engagiert sich GEA zum Beispiel im Business-Accelerator-Programm MassChallenge Schweiz. Seit 2016 ist GEA einer der Gründungssponsoren und aktiver Teil der Start-up-Community, die sich vor allem mit den Themen Ernährung, Gesundheit und Energie beschäftigt. Diese Art der Zusammenarbeit fördert die Produktentwicklung mit einer ganzheitlichen Denkweise und erreicht Experten innerhalb und außerhalb des GEA Netzwerks. Im Berichtsjahr verlängerte GEA sein Engagement um weitere drei Jahre. In diesem Jahr schickte GEA wieder ein eigenes Team zur MassChallenge in die Schweiz, um sich mit anderen Start-ups zu messen und die Produktidee mithilfe erfahrener Mentoren zu schärfen. Die Nachwuchskräfte arbeiteten an einem Schlauchfilter aus reinem Naturmaterial anstelle der üblichen Polyesterbeutel, die derzeit in Trocknergehäuse gespannt werden. Getestet in Milchsprühtrocknungsprozessen, sind Naturschlauchfilter jedoch ebenso für viele weitere Anwendungen denkbar. Damit ließe sich der Herstellungsprozess bei Kunden nachhaltiger gestalten und der Abfall reduzieren.
Integraler Bestandteil des Innovationsprozesses von GEA ist die Digitalisierung, die durch das Innovationsmanagement aktiv gesteuert wird. Digitale Werkzeuge verändern die Art der Ideenfindung und -qualifizierung und beschleunigen die Produktentwicklung an sich. Dadurch erreicht GEA eine Agilität, die hilft, schneller zu funktionsfähigen Produkten zu gelangen. Zudem führen diese Tools zu disruptiven Geschäftsideen, die Anwendungswissen von GEA in ein bisher unerschlossenes Marktsegment übertragen und eine neue Art von Nachfrage generieren können. Digitalisierung kann den Weg zur Innovation ebnen und gleichzeitig die Lösung charakterisieren. Um die digitale Herausforderung zu meistern, vernetzt sich GEA mit starken Partnern: mit Lieferanten und Kunden genauso wie mit Marktteilnehmern und Wissenschaft. Der so genannte kooperative Wettbewerb zielt darauf ab, einen Mehrwert für alle Beteiligten zu schaffen: Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit MachIQ, einem Start-up der MassChallenge. So entstand ein offenes und unabhängiges Instandhaltungsmanagement-Tool für digitale Dienstleistungen, einschließlich Fernwartung, Ersatzteilhandel im Internet sowie Datenanalyse für von GEA gewartete Technologien. Darüber hinaus ist das Portal in die meisten ERP-Systeme integrierbar und ermöglicht so eine lückenlose Digitalisierung vom Kunden bis zum Lieferanten.# Forschung und Entwicklung
Um den Erfolg der eingesetzten Mittel im Innovationsbereich unternehmensübergreifend zu messen, verwendet GEA Kennzahlen entlang des Innovationsprozesses. Ende 2018 gab es circa 400 (Vorjahr 300) aktive Ideen oder Projekte in der "Front-End"- und Grundlagenphase und circa 230 (Vorjahr 240) künftige Produktinnovationen in Entwicklung und Markteintritt. Im Jahr 2018 verzeichnete das "InnoVate-Portal" rund 280 neue Ideeneinreichungen, davon stammten rund 150 aus den themenbezogenen Ideenkampagnen. Während circa 130 Ideen und Projekte zurückgestellt oder gestoppt wurden, konnte GEA 60 konkrete Vorhaben starten. Diese verließen den Innovationsprozess zumeist als neue, marktfähige Produkte. Hier wird erkennbar, dass GEA die Ideen im "Front-End" deutlich stärker selektiert. Neu ist, dass Ideen, die nicht gleich weiterverfolgt werden, als "inaktiv" gespeichert und nicht mehr mitgezählt werden. So will GEA sicherstellen, dass vielversprechende Ideen zügiger und zielgerichteter verfolgt und weiterentwickelt werden. Die Kennzahlen werden regelmäßig an die Entwicklungsleiter, Führungsgremien sowie an den Konzernbetriebsrat und Konzern-IT-Ausschuss berichtet. Über seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten informiert GEA detailliert unter Forschung und Entwicklung (vgl. Seite 32 ff.).
Produktlebenszyklus
Um nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen bei der Entwicklung und Projektierung, bei Einkauf und Transport, Produktion, Lieferung, Betrieb und Entsorgung von Produkten (und ggf. auch von Verfahrenslösungen) zu vermeiden oder zu mindern, hat GEA begonnen, jede Phase des Produktlebenszyklus zu erfassen. Die sogenannte Lebenszyklusperspektive wurde im Berichtsjahr am größten deutschen GEA Standort Oelde für die dort hergestellten Produkte detailliert erfasst. GEA verfolgt damit das Ziel, mögliche Umweltauswirkungen in jedem Abschnitt des Lebenszyklus eines Produkts transparent und verfolgbar zu machen. Standorte mit einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001:2015 müssen entsprechende Bewertungen vorweisen. Auf mittlere Sicht sollen alle Produktgruppen und Anwendungen die Lebenszyklusbetrachtung einführen.
Schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit GEA Produkten und Anlagen
Mit Hilfe des "Serious Events Reporting System" (vgl. Seite 94) werden schwerwiegende Ereignisse wie tödliche und schwere Unfälle, Feuer und Explosionen sowie Umwelt- und Sicherheitsvorfälle gemeldet. Darin sind auch alle Vorfälle enthalten, die im Zusammenhang mit GEA Produkten und Anlagen stehen. Solche Vorfälle werden erfasst und untersucht, unabhängig davon, ob ein GEA Produkt oder eine GEA Anlage ursächlich für den Vorfall war. Hierzu steht konzernweit eine Meldeplattform zur Verfügung, die sicherstellt, dass die definierten Meldewege eingehalten werden.
Qualität, Innovation und Service in Kundenbefragungen
Die höchsten Werte bei der Kundenzufriedenheit erreicht GEA für Qualität und Leistung seiner Maschinen sowie für technologische Innovationen. Dies war eines der wichtigen Ergebnisse der zweiten globalen Kundenbefragung, die GEA Ende 2016 initiiert hatte. Insgesamt nahmen circa 3.500 Kunden aus 41 Staaten teil. Erstmals wurden auch Nichtkunden in ausgewählten Ländern und Kundenindustrien in die Studie einbezogen. Die Ergebnisse beider Erhebungen sind seither Grundlage für Verbesserungsprozesse. 2017 wurde in elf Ländern, in denen die Kunden mit dem Service und dem Beschwerdemanagement weniger zufrieden waren, eine auf diese Themen fokussierte Nachbefragung mit knapp 600 Online-Interviews durchgeführt. Insgesamt zeigte sich bereits eine leichte Verbesserung, außerdem konnten hilfreiche Erkenntnisse für weitere Maßnahmen gewonnen werden. Service, Service-Zufriedenheit und Beschwerdemanagement waren die Fokusthemen einer Kundenbefragung im Sommer 2018. Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die aktuellen Initiativen und Verbesserungsprojekte der Serviceorganisation ein.
GEA Service
Der betriebswirtschaftliche Erfolg der Kunden hängt neben der Leistungsfähigkeit in der Produktion insbesondere von der Verfügbarkeit der Technologien ab. Moderne Produktionsanlagen sind hochautomatisiert, schon geringe Ausfallzeiten können sich spürbar auf die Produktivität der Kunden auswirken. Mit einer jährlichen Wachstumsrate von rund fünf Prozent und der erfolgreichen Einführung mehrerer neuer Service-Produkte und -Initiativen hat sich das globale Servicegeschäft von GEA seit der Einführung der OneGEA Organisation gut entwickelt. GEA will als weltweit führender industrieller Anbieter von Life-Cycle-Service-Konzepten anerkannt werden. Aufgabe ist es, die Leistung der Kunden über den gesamten Lebenszyklus der Anlage oder des Betriebs hinweg aufzubauen, zu erhalten und zu verbessern. Hinsichtlich der Erfüllung der Kundenerwartungen sieht die Organisation noch Verbesserungspotenzial. Die aktuellen strategischen Initiativen und Maßnahmen orientieren sich an den Ergebnissen der Kundenbefragungen 2016 und 2017, der ereignisbasierten Kundeninterviews im Berichtsjahr sowie an zwei internen Befragungen in der eigenen Serviceorganisation. Mit dem 2018 gestarteten Projekt "Deliver" will die globale Serviceorganisation ihre eigene Umsetzungsstärke weiter verbessern, um die Kundenzufriedenheit nachhaltig zu steigern. Dabei stehen insbesondere verbesserte Arbeitsabläufe im Vordergrund. Das Managementsystem, das individuelle Fähigkeiten und Expertise auf Organisations-, Team- und Individualebene strukturiert und verwaltet, wurde im Berichtsjahr weiter verfeinert. Dieses "Skill-Management-System" unterstützt die Bereitstellung passender Schulungs- und Lernaktivitäten und hilft bei der Identifizierung des richtigen Servicemitarbeiters für bestimmte Serviceaufgaben. Seit 2018 gibt es Aufschluss darüber, wie sich die Fähigkeiten in der Serviceorganisation in jedem Land oder jeder Region entwickelt haben, jeweils aufgeschlüsselt nach Produkten und Applikationen. In nahezu allen Ländern, die GEAs Servicebereich abdeckt, wurden sogenannte Training Officers eingesetzt. Sie werten die Ergebnisse des Skill-Management-Systems aus und leiten daraus Trainings- und Entwicklungsmaßnahmen ab, die dann im GEA Learning Center (vgl. auch Seite 97 f.) verfügbar sind. Dazu gibt es nun für alle Mitarbeiter im GEA Service festgelegte Lernpfade für die persönliche Entwicklung. Mit dem Life-Cycle-Ansatz begleitet GEA die Kunden als Wertschöpfungspartner über den gesamten Lebenszyklus: Dimensionierung der Anlage, Inbetriebnahme, Ersatzteilversorgung mit kurzen Reaktionszeiten, Service Level Agreements, Reparatur nach Ausfall sowie präventive und vorausschauende Wartung. Dabei spielen auch digitale Dienste wie Zustandsüberwachung in Echtzeit eine zunehmende Rolle. Bei der Produktgruppe Milking & Dairy Farming beispielsweise sind über 1.800 Melkroboter mit dem FarmView- und Herdenmanagementsystem verbunden. Zudem baut GEA das Servicegeschäft mit digitalen Lösungen weiter aus, denn die Auswertung kontinuierlich gemessener Prozessparameter durch eine detaillierte Datenanalyse erlaubt es, die Anlagen und Prozesse stabiler zu steuern. Zum Beispiel setzt GEA OptiPartner dort an, wo herkömmliche Maßnahmen zur Prozessteuerung an ihre Grenzen stoßen: bei Schwankungen und Störungen der Rohstoffqualität oder der Umgebungsbedingungen. GEA OptiPartner bietet eine hochmoderne Autopilot-Steuerung, um Produktionslinien stabiler und damit leistungsfähiger zu machen. Dieses digitale Produkt deckt den gesamten Lebenszyklus der Prozessanlagen ab - von Remote-Services in puncto Tuning über Software-Updates bis hin zur Leistungsüberwachung für eine kontinuierliche Prozessoptimierung. Der Anteil des Servicegeschäfts am GEA Umsatz lag im Berichtsjahr bei über 30 Prozent.
CSR-Rating
Für höchstmögliche Transparenz in den Märkten nimmt GEA - unter anderem - am jährlichen EcoVadis-CSR-PerformanceMonitoring teil. EcoVadis ist die technische Plattform für das Auditprogramm der TfS-Initiative ("Together for Sustainability"), die im Jahr 2011 von sechs multinationalen Chemieunternehmen ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, ein globales Auditprogramm bestehend aus Audits und Assessments zu entwickeln und umzusetzen, um die Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette zu bewerten und zu verbessern. Nach eigenen Angaben von EcoVadis verlassen sich heute über 50.000 Unternehmen, darunter die Einkaufsorganisationen in mehr als 300 weltweit führenden multinationalen Unternehmen, auf die CSR-Ratings dieser Plattform. GEA verbesserte das EcoVadis-CSR-Rating 2018 erneut und liegt mit 59 Punkten weiterhin auf Silber-Niveau (Vorjahr "Silber" mit 52 Punkten).
Verantwortung in der Lieferkette
Qualität, Effizienz und Sicherheit sowie korrektes Verhalten im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit sind den GEA Kunden nicht nur in Hinblick auf GEA Produkte und Dienstleistungen, sondern entlang der gesamten Lieferkette wichtig. Nur die Einhaltung grundlegender Compliance-Standards sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz auch in der Liefer- und Wertschöpfungskette stellen das notwendige Vertrauen für eine langfristige Geschäftsbeziehung sicher und genießen daher höchste Aufmerksamkeit. GEA praktiziert eine Null-Toleranz-Politik im Hinblick auf unethisches Verhalten im Geschäftsleben, insbesondere bei Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Kinder- und Zwangsarbeit. GEA erwartet von allen Lieferanten die Einhaltung vergleichbarer Standards und ein ethisch korrektes Verhalten bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit. Als Technologiekonzern mit hoher Werkstoffkompetenz bezieht GEA weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen lediglich bei Lieferanten, die GEA qualifiziert hat. Mit der neuen Konzernstruktur wurde auch eine optimierte Beschaffungsorganisation etabliert. Im Zuge dessen wurde ein neues Beschaffungsportal auf der GEA Internetseite gea.com bereitgestellt.# Der Registrierungsprozess für Lieferanten
Der Registrierungsprozess für Lieferanten beinhaltet die Verpflichtung auf den eigenen "Verhaltenskodex für Lieferanten und Subunternehmer" ("Code of Conduct for Suppliers and Subcontractors"), den GEA im Berichtsjahr veröffentlicht und in Kraft gesetzt hat. Er löst den zuvor geltenden "Code of Conduct" des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ab. Der GEA Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen für alle Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, für ihre Unterlieferanten sowie für die Konzernunternehmen der Zulieferer und Unterauftragnehmer hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt und den Personen, die an der Herstellung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind. Die Pflichten umfassen die Anerkennung der Grundsätze sozialer Verantwortung aus ISO 26000, die Beachtung internationaler Standards, Achtung der Menschenrechte einschließlich des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Diskriminierung, faire Löhne und Arbeitszeiten, Vereinigungsfreiheit sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Des Weiteren schreibt der Verhaltenskodex die Verpflichtung zu umweltgerechtem Wirtschaften, zum Verzicht auf Konfliktrohstoffe, zu fairem Wettbewerb, Datenschutz und Schutz geistigen Eigentums ebenso fest wie die Einhaltung der Außenhandelsgesetze und das Verbot von Korruption, Bestechung und Geldwäsche. Wenn GEA Fälle von Verstößen gegen den Verhaltenskodex feststellt oder vermutet und GEA den Lieferanten hierüber informiert, erwartet GEA, dass der Lieferant die Probleme der Nichteinhaltung so bald wie möglich und innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens untersucht und korrigiert. Wenn der Lieferant nicht bereit ist, diese Probleme zu beheben, behält sich GEA das Recht vor, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten, darunter Maßnahmen zur vollständigen Beendigung der Geschäftsbeziehung oder zur Förderung, Verfolgung und Durchsetzung von Korrekturmaßnahmen. Wesentliche Lieferanten werden jährlich besucht. Im Berichtsjahr fanden 492 Überprüfungen (Vorjahr 453) bei Lieferanten statt. GEA evaluiert durch Besuche beim Zulieferer, Audits und Selbstauskünfte, die die Länderorganisationen ebenso wie beide Business Areas realisieren. Im Lauf des Geschäftsjahres 2019 wird das System der Lieferantenaudits durch die Fachbereiche Einkauf und QHSE überarbeitet.
Verantwortliche Wertschöpfung
Alle Interessensgruppen erwarten von GEA wirtschaftliche Stärke. Sie gewährleistet sichere Arbeitsplätze, effiziente und innovative Produkte, einen angemessenen Unternehmenswert ("Shareholder Value") und sichere Investitionen, Wertschöpfung auch außerhalb des Unternehmens sowie gesellschaftliches Engagement. Als börsennotiertes Unternehmen ist GEA seinen Investoren in besonderer Weise verpflichtet. Der Fokus richtet sich auf Wachstum, operative Effizienz und Liquiditätsmanagement. Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Ziel von GEA. Um den Konzern auf die Cash-Flow-Generierung auszurichten, war die Cash-Flow-Treiber-Marge (vgl. Seite 49) im Berichtsjahr eine Kennzahl des Konzerns, die auch bei der Incentivierung berücksichtigt wurde. Deshalb berichtet GEA diese Kennzahl als Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Untrennbar damit verbunden ist korrektes Verhalten. Beim Streben nach nachhaltiger Wertschöpfung ist Corporate Governance ein wesentliches Element der Unternehmensführung, das jeden Bereich des täglichen Handelns im Konzern durchdringt. Über das Thema Lieferkette informiert GEA im Kapitel Supply-Chain-Management (vgl. Seite 30), über Compliance in der Lieferkette im Kapitel Produktverantwortung (vgl. Seite 107 f.).
Compliance-Management
Compliance gilt als konzernweites Prinzip zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien. Alle Mitarbeiter von GEA sind gehalten, dafür zu sorgen, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Compliance-Verstöße begangen werden. Die ausführliche Darstellung des GEA Compliance-Management-Systems findet sich im Corporate-Governance-Bericht (vgl. Seite 60 f.) sowie auf gea.com. Um die schwerwiegenden Auswirkungen möglicher Compliance-Verstöße zu vermeiden, begegnet GEA diesen Risiken mit einem im Berichtsjahr aktualisierten Compliance-Management-System zur Analyse, Information und Aufklärung, Kontrolle, Prozessdefinition und Überwachung. Das neue System wurde in den Teilbereichen Anti-Korruption und Kartellrecht zum Stichtag 1. Januar 2019 nach IDW PS 980 geprüft, der Abschluss der Prüfung wurde am 29. Januar 2019 testiert. Außerdem gibt es ein zertifiziertes Meldesystem ("Business Keeper Monitoring System", BKMS). Überprüft wird der Managementansatz durch interne und externe Audits der Konzernrevision bzw. der Wirtschaftsprüfer.
Neuer Verhaltenskodex
Im Juli 2018 hat der GEA Vorstand den neuen Verhaltenskodex ("Code of Conduct") sowie darauf basierende Compliance-Richtlinien - bestehend aus Integritätsrichtlinie, Drittparteienrichtlinie und Wettbewerbsrichtlinie - beschlossen. Der Verhaltenskodex löst die bisherige "Business Conduct Policy" ab. Die Regelungen sind konzernweit am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die genannten Richtlinien regeln die Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, Interessenkonflikte sowie das Kartell- und Wettbewerbsrecht bei GEA. Sie sind für alle Mitarbeiter weltweit in 17 Sprachen verfügbar. Weitere Details finden sich im Corporate-Governance-Bericht (vgl. Seite 60).
Meldesystem und alternative Meldewege
Das BKMS-Meldesystem von GEA ist ein Instrument, das die Einhaltung des "Code of Conduct" sicherstellen soll. Es steht Mitarbeitern und Externen in neun Sprachen zur Verfügung, um mögliche Verstöße gegen Gesetze und Regeln zur Verhinderung von Korruption und Wettbewerbsbeschränkungen IT-basiert zu melden. In den Ländern, in denen es erlaubt ist, können Hinweise anonym bleiben. Zugriff auf die Meldungen zu Korruption und Wettbewerbsbeschränkungen haben ausschließlich zwei ausgewählte Mitarbeiter der Abteilung "Compliance and Principle Legal Matters" sowie ein Mitarbeiter der Konzernrevision. Über das GEA Integrity System können auch potenzielle Menschenrechtsverletzungen eingereicht werden (vgl. Seite 95 f.). Mitarbeiter und Externe können auch auf anderen Wegen vermeintliche Verstöße angeben. So gehen Meldungen zum Beispiel über E-Mails oder Briefe an den Vorstand, an Mitglieder der Compliance-Organisation oder den Leiter der Konzernrevision bei GEA ein. Es ist üblich und festgelegt, dass der Empfänger solche Meldungen unverzüglich an ausgewählte Mitglieder der Compliance-Organisation weiterleitet.
Präventive Prozesse
Im Compliance-Management von GEA spielen Prozesse zur Prävention von Compliance-Verstößen eine wesentliche Rolle. So müssen beispielsweise kundennah tätige Personen wie Vertriebsagenten und Handelsvertreter sich zum Zwecke der Korruptionsprävention schon vor Vertragsabschluss einer strengen Prüfung auf risikobehaftete Sachverhalte unterziehen. Jeder Vertrag bedarf der vorherigen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsabteilung. Für Sponsoring und Spenden gelten strenge interne Genehmigungsvorschriften.
Schulungen und Beratung
GEA hat rund 4.300 Mitarbeiter identifiziert, die besonderen Compliance-Risiken ausgesetzt sind. Im Kontext der Themen Anti-Korruption und Kartellrecht sind darunter alle Führungskräfte, alle Mitarbeiter mit Vertriebs- oder Einkaufsaufgaben sowie sonstige Mitarbeiter mit Entscheidungskompetenz und mit direktem Kontakt zu Kunden oder Zulieferern zu verstehen. Diese Mitarbeiter sollen mindestens alle zwei Jahre zu den Themen Anti-Korruption und Kartellrecht im Rahmen eines Präsenztrainings geschult werden. Auch im Berichtsjahr wurden wieder kontinuierlich Schulungen zu Compliance-Themen durchgeführt:
- Compliance-Trainings sind umfassende Gruppenschulungen unter anderem zu den Themen Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, Kartellrecht und Interessenskonflikte; im Jahr 2018 wurde eine weltweite Schulungsrunde zu den letztgenannten Themen für mehr als 4.300 Mitarbeiter initiiert, von denen ein großer Teil bereits bis zum Jahresende geschult wurde.
- 2018 wurden zudem weitere Compliance-E-Learnings durchgeführt. Themenschwerpunkte waren Anti-Korruption, Kartellrecht, Geldwäsche sowie Datenschutz. Hier wurden alle Mitarbeiter aus den Risikozielgruppen einbezogen. Der Teilnehmerkreis bestand aus circa 6.863 eingeladenen Teilnehmern für das Thema Anti-Korruption, circa 6.360 für das Thema Kartellrecht, 6.158 für das Thema Geldwäsche und 15.239 für das Thema Datenschutz.
Um korrektes Verhalten im operativen Alltag sicherzustellen und jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner anbieten zu können, gibt es neben dem zuständigen Compliance Officer an den größeren Standorten auch sogenannte "Local Compliance Manager", die regelmäßig intensiv in der Betrugs-, Korruptions-, Geldwäsche- und Kartellprävention geschult werden. Sie dienen als Ansprechpartner für Compliance-Fragen vor Ort und unterstützen die Compliance-Fachabteilung bei ihren Aufgaben.
Prüfung
Die Konzernrevision prüft im Rahmen ihrer Standard- und Sonderprüfungen auch Compliance-Aspekte. Im Berichtsjahr wurden 21 Prüfungen an GEA Standorten weltweit durchgeführt. Die Aufgaben der Konzernrevision umfassen Vermögenssicherung, Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozesse sowie der Vollständigkeit der Unterlagen. Hierzu zählen auch Compliance-Prüfungen hinsichtlich Antikorruption und Exportkontrolle. Im Berichtjahr realisierte die Revision zusätzlich fünf Prüfungen zu Reisekosten des Vorstands und drei zum Risikomanagementsystem beider Business Areas sowie des Global Corporate Centers und der Shared Service Centers.
Schutz personenbezogener Daten
Für ein innovatives und weltweit tätiges Unternehmen wie GEA sind Informationen und ihre Nutzung zur Verwirklichung der Unternehmensziele von herausragender Bedeutung.# GEA schützt die Persönlichkeitsrechte eines jeden, dessen personenbezogene Daten es verarbeitet.
Dies schließt Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, sonstige Vertragspartner sowie Bewerber ein und gilt für alle GEA Unternehmen und Fachbereiche, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Datenschutzverstöße können zu erheblichen Bußgeldern und in einigen Ländern sogar zu Geld- und Freiheitsstrafen führen. So sieht die seit dem 25. Mai 2018 einzuhaltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor, dass Verstöße mit Bußgeldern in Höhe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes geahndet werden können. Überdies können sie den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben. Schließlich können Datenschutzverstöße die Reputation von GEA nachhaltig beschädigen. GEA besteht deshalb auf der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben und behält sich Maßnahmen gegenüber jedem vor, der das Datenschutzrecht missachtet. Hierunter fallen beispielsweise disziplinarische Maßnahmen aber auch die Geltendmachung von Schadensersatz.
Mit einer neu gefassten Richtlinie zum Datenschutz, die im Jahr 2019 - vorbehaltlich einzelner arbeitsrechtlicher und mitbestimmungsrechtlicher Anforderungen auf Länderebene - eingeführt werden soll, werden allen Mitarbeitern Leitlinien und Verhaltensempfehlungen an die Hand gegeben, um Datenschutzvorfälle oder Datenschutzverstöße zu vermeiden. Sie ist Teil der weltweiten Compliance-Grundsätze von GEA und wird durch Präsenztrainings für Mitarbeiter in sensiblen Bereichen - zirka 400 Beschäftigte wurden im Jahr 2018 geschult - sowie E-Learning-Maßnahmen für alle Mitarbeiter mit einem Benutzerkonto ergänzt. Ebenfalls 2019 eingeführt werden soll das zugehörige Datenschutz-Management-System. Es deckt alle organisatorischen Aspekte, d. h. die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, ab. Dies ist unabhängig von der Art der betroffenen Personen (einschließlich Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Aktionäre) oder den technischen Mitteln der Verarbeitung. Es sieht außerdem zusätzliche Meldewege für Gefährdungen und Verstöße vor; die gesetzlich geforderten kurzen Reaktionszeiten sind bei GEA bereits sichergestellt.
Die Einhaltung der Datenschutzvorgaben und der geltenden Datenschutzgesetze wird regelmäßig überprüft. Die Durchführung obliegt den jeweiligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und weiteren mit Auditrechten ausgestatteten Unternehmensbereichen oder beauftragten externen Prüfern. Die Prüfung von Drittanbietern erfolgt über Lieferanten-Selbsterklärungen, Audits sowie Zertifikate.
Informationssicherheit und Schutz geistigen Eigentums
Informationssicherheit umfasst die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen, welche die Organisation speichert und verarbeitet - unabhängig davon, ob dies in technischen oder nichttechnischen Systemen geschieht. Informationssicherheit schließt den Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, die Vermeidung von Schäden und die Minimierung von Risiken ein. GEA schützt eigene und anvertraute Informationen organisatorisch und technisch gegen unbefugten Zugriff. Neben dem gesamten Instrumentarium der Fachabteilungen für Informationstechnologie und IT-Sicherheit werden auch alle geeigneten rechtlichen Instrumente im Rahmen der Corporate Governance und bei Verträgen ausgeschöpft. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist außerdem in einer GEA Richtlinie zur Informationssicherheit ("Information Security Policy") geregelt. Im Zuge der Digitalisierung wird die Übertragung von Produktions- und Prozessdaten des Kunden an GEA bedeutsamer, um beispielsweise vorausschauende Wartung und Instandhaltung zu realisieren oder Fernwartung durchzuführen. Der Schutz der Daten und Übertragungswege wird in der Regel in enger Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und GEA sichergestellt und vertraglich fixiert. Im Berichtsjahr gingen keine begründeten Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten bei GEA ein.
Geistiges Eigentum umfasst im Wesentlichen Know-how, Ideen, Erfindungen, Entwicklungen, Zeichnungen, Pläne, Ergebnisse und Daten. Diese vertraulichen Informationen, das Know-how, Patente und andere geistige Eigentumsrechte sind ein Eckpfeiler der GEA Technologieführerschaft bei Systemen und Verfahren. Patent-, Marken- und Urheberrechte werden daher konsequent gesichert und verteidigt. GEA Know-how wird erst nach Absicherung durch schriftliche Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen offengelegt. Über Patente berichtet GEA unter Forschung und Entwicklung (vgl. Seite 34 f.).
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich
Verstoßen Mitarbeiter gegen Compliance-Regeln, wird der Verstoß nach dem Grad der Vorwerfbarkeit und der Schwere sanktioniert. Die Sanktionen reichen von Ermahnung über Abmahnung bis zur Kündigung. In besonders schweren Fällen behält sich GEA vor, den Betroffenen auf Schadensersatz zu verklagen bzw. den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. GEA erwartet von allen Mitarbeitern die Meldung von Anzeichen für Compliance-Verstöße. Die Führungskräfte haben sicherzustellen, dass schwerwiegendes Fehlverhalten, insbesondere im Bereich Korruption, Wettbewerbsrecht und Datenschutz, dem Global Corporate Center Legal & Compliance gemeldet wird. Gegen GEA sind im Berichtsjahr 2018 keine Bußgelder verhängt worden.
Berichtsprofil
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von GEA folgt auch für das Geschäftsjahr 2018 wieder den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards "Option Core" erstellt. Die für GEA zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2018 wurde im Auftrag des Aufsichtsrats von GEA durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezüglich der gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB gesetzlich geforderten Angaben zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) geprüft. Beachtet wurde hierbei der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information".
Angabe 102-45
Soweit nicht anders kenntlich gemacht, umfassen die Angaben grundsätzlich die weltweiten Aktivitäten des Gesamtkonzerns, also der GEA Group Aktiengesellschaft mit allen Gesellschaften, an denen GEA einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Die Auflistung der Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie der Gemeinschaftsunternehmen, die dieser Definition entsprechen, findet sich in der Beteiligungsliste im Konzernanhang unter Ziffer 12.4.
Angabe 102-48
Neudarstellungen erfolgten nicht; allerdings wurden die wesentlichen Themen überarbeitet und neu abgegrenzt, vgl. Angabe 102-49.
Angabe 102-46
Im Jahr 2018 hat GEA die wesentlichen Themen eingehend überprüft und neu geordnet, um sie sichtbarer und verständlicher zu machen. Dazu wurde die Liste aller möglichen Themen aus dem Jahr 2016 anhand praktischer Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele unter Federführung des Global Corporate Center redigiert und noch einmal vollständig zur Diskussion gestellt. Die aus den Vorjahren bekannten Einschätzungen der Stakeholder wurden zuvor zugeordnet und eingearbeitet. Die interne Wesentlichkeitsanalyse erfolgte in einem ganztägigen Workshop mit dem Finanzvorstand sowie Experten aus den Fachbereichen Recht und Compliance, Personal, Vertrieb, Einkauf/Supply Chain, Controlling, Risikoreporting, Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt, Strategie, Kommunikation und Marketing, Forschung und Entwicklung sowie Innovationsmanagement. Für die Beurteilung griffen die Experten auf ihre Erfahrungen aus dem Austausch mit den ihnen nahestehenden Interessensgruppen und auf ihre persönlichen Branchen- und Wettbewerbskenntnisse zurück. Im Business-to-Business-Geschäftsmodell von GEA sind die Fachbereiche tägliche Ansprechpartner ihrer jeweiligen Anspruchsgruppe und insoweit wie eine Primärquelle zu bewerten. Das Ergebnis wurde abschließend mit allen betroffenen Fachbereichen sowie dem gesamten GEA Vorstand abgestimmt und verabschiedet. Um die im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung zu berichtenden Themen zu identifizieren, wurde gemäß §§ 315c i. V. m. 289c (3) HGB als zusätzliche Voraussetzung geprüft, ob ein Thema zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage von GEA (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) erforderlich ist. Für diese Themen wurden potenzielle Risiken bestimmt, verortet und bewertet.
Angabe 102-42
Die internen Experten waren die wichtigste Quelle zur Bestimmung und Einbindung der externen Anspruchsgruppen.
Angabe 102-40
Als börsennotiertes Unternehmen mit einer von institutionellen Investoren geprägten Aktionärsstruktur - ohne dominanten Großaktionär - hat GEA die klassische Anspruchsgruppe "Eigentümer" nun als "Investoren" definiert. Sie umfasst neben (potenziellen) Investoren auch Aktionäre, Analysten und Wertpapierhäuser sowie Ratingagenturen. Insgesamt wurden folgende Anspruchsgruppen von GEA identifiziert, die außerdem 2018 neu geordnet wurden:
| Bisherige Bezeichnung | Aktualisierte Bezeichnung |
|---|---|
| Kapitalmarkt | Investoren |
| Kunden | Kunden |
| Lieferanten/Auftragnehmer | Industrie/Peer Group |
| Wettbewerber | Industrie/Peer Group |
| Lokale Gemeinschaften | NGOs/Zivilgesellschaft |
| NGOs/Zivilgesellschaft | Schulen/Hochschulen |
| Nachhaltigkeitsexperten (Wissenschaft, Beratung) | Regulatoren/Behörden |
| Behörden/Politik | Mitarbeiter |
| Mitarbeiter | Mitarbeiter |
Angabe 102-43
Zur Absicherung der aktualisierten Wesentlichkeitsanalyse wurden wieder zahlreiche Quellen ausgewertet, darunter die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen 2018, Kundeninterviews und interne Befragungen zum Thema Service aus dem Berichtsjahr.# Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das Feedback des Kapitalmarkts (insbesondere Ratings und ESG-Analysten) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde auch 2018 wieder gemeinsam mit den QHSE-Experten eingehend analysiert. Aus deren Anforderungen folgte beispielsweise die Entscheidung, erstmals und nur mit Basisdaten über Wasserverbrauch und Abfall zu berichten, obwohl diese Themen in der Gesamtbetrachtung nicht wesentlich sind. GEA nimmt jährlich am Climate Change Information Request des Carbon Disclosure Project (CDP) teil. Auch diese Unterlagen wurden berücksichtigt. Gegenstand vergleichender Analyse waren auch die Nachhaltigkeitsberichte wichtiger Kunden und Wettbewerber. Die "CSR-Richtlinie" 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 sowie das entsprechende deutsche Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten ("CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz") wurden beachtet.
Angabe 102-47 Die Berichterstattung behandelt 2018 diese wesentlichen Themen:
* Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
* Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis und Mitbestimmung
* Menschenrechte
* Arbeitsbedingungen (einschl. Aus- und Weiterbildung)
* Emissionen
* Produktqualität und -sicherheit
* Nachhaltiges Produktdesign und Innovation
* Produktlebenszyklus/Kreislaufwirtschaft
* Kundeninformation und -support
* Verantwortung in der Lieferkette
* Wertschöpfung
* Compliance
* Datenschutz
* Informationssicherheit
* Schutz geistigen Eigentums
Die als wesentlich ermittelten Themen sind grundsätzlich konzernweit relevant. GEA berichtet darüber hinaus über Vielfalt und Chancengleichheit - in Ergänzung der Angaben zum Diversitätskonzept im Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung.
Angabe 102-49 Folgende Themen haben sich geändert bzw. wurden neu abgegrenzt:
| Thema 2017 | Thema 2018 | Erklärung zur Änderung |
|---|---|---|
| Wirtschaftliche Leistung | Wertschöpfung | Nur redaktionell |
| Beschaffungspraktiken; Umweltbewertung/soziale Bewertung der Lieferanten | Verantwortung in der Lieferkette | Redaktionelle Zusammenfassung; Anteil lokaler Beschaffung wird unverändert im Kapitel Supply-Chain-Management berichtet |
| Sozioökonomische Compliance; Korruptionsbekämpfung | Compliance | Redaktionelle Zusammenfassung |
| – | Datenschutz; Informationssicherheit; Schutz geistigen Eigentums | Neu als wesentlich bewertet wegen signifikant höherer Risiken durch EU-Datenschutz-Grundverordnung, zunehmender Digitalisierung der Geschäftsprozesse sowie der Produkte und Verfahren und wegen der zunehmenden Bedeutung geistigen Eigentums als Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb |
| Aus- und Weiterbildung | Arbeitsbedingungen (einschl. Aus- und Weiterbildung) | Redaktionelle Zusammenfassung mehrerer Arbeitnehmer-Themen, die bereits berichtet wurden, unter neuem Oberbegriff |
| Einfluss des Klimawandels | Produktqualität und -sicherheit; Nachhaltiges Produktdesign und Innovation; Produktlebenszyklus/Kreislaufwirtschaft; Kundeninformation und -support | Der Nachweis verbesserter Effizienz gegenüber dem Kunden ist regelmäßig entscheidendes Kaufkriterium. Ein globaler Nachweis über das gesamte Produkt- und Leistungsportfolio zur Abschätzung der Folgen des Klimawandels ist wegen der Vielzahl der Komponenten und Verfahren und vor allem wegen der Notwendigkeit, dafür außerhalb des eigenen Einflussbereichs flächendeckend Betriebsdaten zu erheben, nicht möglich. Daher wurden die Berichtsinhalte zur Produktverantwortung neu geordnet und erweitert. # Risikomanagementsystem und Internes Kontrollsystem |
Vor dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen- bzw. Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen- bzw. Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt. Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage einer Business Area oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten.
Zur Beurteilung, ob Risiken mit bestandsgefährdendem Charakter vorliegen, zieht GEA alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit heran. Dabei erfolgt eine Bruttobetrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Fristigkeit (unter und über einem Jahr) einzeln betrachtet. Für die Beurteilung der Risiken wurde ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Dieser Zeitraum entspricht auch dem Prognosezeitraum. Bei der Einordnung der Wesentlichkeit gelten folgende Kriterien:
Risiken
Diese Einordnung erlaubt es, Risiken in ihrer Auswirkung auf GEA zu klassifizieren. Dabei werden kurzfristig relevante Themen mit der Einschätzung Hoch ("H") im Hinblick auf Wesentlichkeit und Wahrscheinlichkeit zunächst als erhebliches Risiko eingeordnet. Eine Quantifizierung der Chancen erfolgt nicht. Mit Hilfe des "GEA Business Climate" (kurz: GBC) werden die Einschätzungen von Marktexperten aus dem GEA Konzern zur aktuellen und kurzfristigen Marktentwicklung erhoben. Die Befragung ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Tendenzen im Marktumfeld in den für GEA relevanten Industrien und Regionen.
Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem (IKS) von GEA - basierend auf dem Rahmenwerk COSO - umfasst das Risikomanagementsystem (RMS) sowie weitere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die interne Revision.
Das RMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden. Bei GEA werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe.
In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Folgende wichtige Grundsätze des IKS von GEA sind in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen, um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen.
Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Konzernübergreifend agiert der IT-Security-Officer, um geeignete IT-Richtlinien im Rahmen regulatorischer und sachlicher Vorgaben zu implementierten.
Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision von GEA systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern. Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können.
Rechtliche Risiken
Da die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in laufenden Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken abgesehen.
Konkursverfahren Dörries Scharmann AG
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist in zweiter Instanz eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich in erster Instanz auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen beliefen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage des Insolvenzverwalters vollumfänglich abgewiesen. Der Konkursverwalter hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet.
Allgemeines
Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen oder der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Ansprüche gestellt oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene bilanzielle Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird.
Leistungswirtschaftliche Risiken
Die im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten. Mit Hilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystems sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich werden mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie einer ausgewogenen Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert.
Die Absatzmärkte von GEA zeichnen sich durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur aus. Durch diese Differenzierung wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtnachfrage aus. Der Schwerpunkt besteht jedoch in der Nahrungsmittelindustrie. Ein wesentlicher Rückgang bei der Nachfrage von Lebensmitteln und Getränken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA. Die Wahrscheinlichkeit eines globalen Nachfragerückgangs schätzt GEA als gering ein. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet.
Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens von GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden von GEA abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Ein globaler Eintritt solcher Risiken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als gering eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der differenzierten Aufstellung von GEA wird dieses Risiko insgesamt als mittleres Risiko eingestuft.
Länderspezifische Konfliktsituationen, aus denen sich Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet. Darüber hinaus können Wahlen in wichtigen Absatzmärkten zukünftige politische Rahmenbedingungen wesentlich beeinflussen und damit negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Geschäft von GEA nach sich ziehen.# Risiken und Chancen
Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Auf der Absatzseite wird die Entwicklung des Preisniveaus stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Sollte sich der Auslastungsgrad in der Branche verringern, so könnte dies tendenziell auch zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Preisniveau und infolgedessen die Finanz- und Ertragslage von GEA führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung wird die Wahrscheinlichkeit für ein solches Risiko als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. GEA nutzt eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Edelstahl, insbesondere als Teil von verarbeiteten Produkten. Die Einkaufspreise für diese Metalle können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der Beschaffungspreise, die den Auftragskalkulationen zugrunde liegen, werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Auf der Beschaffungsseite wird derzeit nicht mit einem signifikanten Anstieg der Preise bei den wesentlichen Materialien gerechnet. Insgesamt wird das Risiko als mittleres Risiko eingestuft. Langfristige Aufträge im Bereich des Anlagenbaus bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts von GEA. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Aus dem hohen Anteil innovativer Produkte ergeben sich hierbei auch technologische Risiken. Dies gilt insbesondere für die komplexen Lösungen und Anlagen der Business Area Solutions, die aufgrund ihrer Größe sowie der speziell für bestimmte Kunden bzw. Produkte ausgelegten Konstruktion im Vorfeld nicht in ihrer Gesamtheit getestet werden können. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Ebene der Konzernleitung und der Business Areas, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbare Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit werden diese Sachverhalte als mittleres Risiko betrachtet. Die Geschäftsprozesse von GEA hängen in hohem Maße von der Informationstechnologie ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen können Risiken entstehen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit sowie Integrität betreffen, und wichtige Geschäftsprozesse können beeinträchtigt werden. GEA schützt ihre Informationstechnologie, soweit wirtschaftlich sinnvoll, gegen unbefugten Zugriff. Die entsprechenden Sicherheitssysteme werden ständig aktualisiert. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Am 29. März 2017 berief sich die britische Regierung auf Artikel 50 des Vertrags von Lissabon und teilte dem Europäischen Rat mit, dass sie beabsichtigt, die Europäische Union (EU) zu verlassen. Im Falle eines Austrittsabkommens gilt für das Vereinigte Königreich und die EU ein Übergangszeitraum von zwei Jahren, um eine Einigung über den Austritt und die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zu erzielen. Dieser Zeitraum kann verlängert werden. Momentan besteht eine erhebliche Unsicherheit über den Austrittsprozess, seinen Zeitrahmen und das Ergebnis der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Infolgedessen besteht ebenfalls erhebliche Unsicherheit darüber, für welchen Zeitraum die bestehenden EU-Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten weiterhin für das Vereinigte Königreich gelten und welche Gesetze für das Vereinigte Königreich nach einem Ausstieg gelten werden. Nach den Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU kann sich der Steuerstatus des Vereinigten Königreichs ändern, was sich auf GEA auswirken kann. Derzeit ist es jedoch nicht möglich festzustellen, ob, wie und wann sich dieser Steuerstatus ändern wird. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keine spezifische wesentliche Erhöhung der Steuern durch den Austrittsprozess, da bestehende bilaterale Steuerabkommen (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen) bestehen bleiben sollten und keine Änderungen in der Steuerpraxis des Vereinigten Königreichs stattgefunden haben. Der Austritt könnte jedoch zu wesentlichen Änderungen in den Formalitäten führen. In Abhängigkeit von der Ausgestaltung des Brexits können sich zwar entsprechende Risiken auch für GEA ergeben. GEA arbeitet jedoch an den notwendigen Maßnahmen. So werden etwa zur Vermeidung von Lieferverzögerungen aufgrund von Zollprozessen Lagerbestände erhöht und die IT-Systeme an die neuen Anforderungen angepasst. Aus operativer Sicht ist das Verhalten der britischen Kunden ungewiss, insbesondere wie hoch ein Rückgang des Umsatzvolumens in Großbritannien ausfallen könnte und in welcher Höhe zusätzliche Kosten für die Durchführung von Exporten an britische Kunden anfallen. Derzeit ist die für den Brexit relevante Geschäftstätigkeit des Konzerns zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU von untergeordneter Bedeutung. Der anhaltende Handelsstreit zwischen China, den USA und der Europäischen Union betrifft die wichtigsten Märkte für europäische Lieferanten. GEA ist mit wenigen Warengruppen von den jeweiligen Zusatzzöllen betroffen, daher haben die finanziellen Auswirkungen durch zusätzliche Zölle den gegenseitigen Handel bislang nicht beeinträchtigt. Eskaliert der Handelsstreit weiter, kann dies auch finanzielle Auswirkungen auf die europäische Industrie sowie die chinesischen Produktionsstandorte haben. Weiterhin werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung sowie der Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wird die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzuordnendes Risikos als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren aus kaufvertraglichen Gewährleistungen und Freistellungen sowie aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für GEA ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet GEA mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern (vgl. Seite 91 ff.). Die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzustufendes Risiko wird als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Akquisitions- und Integrationsrisiken Akquisitionen und konzerninterne Umwandlungen von Gesellschaften bringen Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegengewirkt. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Umweltschutzrisiken In Bezug auf einige Grundstücke von GEA bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschadenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Für die Maßnahmen wurden auch in 2018 angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben, wobei im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit als auch Wesentlichkeit von einem mittleren bzw. moderaten Risiko ausgegangen wird. Finanzwirtschaftliche Risiken Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fortlaufend finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Um diese finanziellen Risiken konzernweit zu überwachen und diese dabei weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien implementiert. Darin sind die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken, die Effizienzsteigerung bei der Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert. Hierbei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation Folge geleistet. Zu den wesentlichen finanzwirtschaftlichen Risiken zählen Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken.# Risikomanagement und Chancen
Risikomanagement
Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. Eine Quantifizierung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns findet sich im Abschnitt 3 (vgl. Seite 164 ff.) des Konzernanhangs. Die dort aufgeführten finanzwirtschaftlichen Risiken sind in der Bruttobetrachtung für GEA grundsätzlich in ihrem Ausmaß und ihrer Wahrscheinlichkeit als erheblich einzustufen. Infolgedessen werden diese Risiken insgesamt als hoch klassifiziert.
Steuerliche Risiken
Der Bereich Tax der GEA hat entsprechende Richtlinien erlassen, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Überprüfung und Bewertung der Risiken erfolgt regelmäßig und systematisch. Die jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA haben. Der Eintritt weiterer wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet.
Chancen
Gesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im Jahresvergleich
Die Endmärkte von GEA bieten vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung sowohl interner als auch externer Informationen, um die Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (vgl. Seite 116 f.), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagementsystems. Dahin gehend erarbeitet GEA konkrete Maßnahmen, die eine Umwandlung der Chancen in konkrete wirtschaftliche Erfolge ermöglichen. Die identifizierten Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden zusätzlichen Ergebnispotenziale haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA ergeben.
Leistungswirtschaftliche Chancen
GEA geht mit einem guten Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2019. Das Unternehmen erwartet ein steigendes Wachstum in den Schwellenmärkten, insbesondere in Brasilien, Mexiko, Indien und Südostasien. Um entsprechend an dem Marktpotenzial zu partizipieren, wird das Unternehmen seine Präsenz in diesen Ländern weiter ausbauen. Im Bereich der Prozesstechnik für Nahrungsmittel und Getränke ist weiterhin von einem Trend zu qualitativ hochwertigen Endprodukten auszugehen, der insbesondere durch das weitere Wachstum der Mittelschicht getrieben ist. Außerdem ist eine Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards absehbar, die zusammen mit innovativen Prozessverbesserungen und -neuentwicklungen das Wachstum von GEA weiter fördern wird. In den Bereichen Milchverarbeitung, Nahrungsmittel und Getränke liegt dabei der Fokus auf dem sogenannten "Upgrade-Geschäft". So ermöglicht GEA seinen Kunden, Anlagen fortlaufend an die aktuellen Produktionserfordernisse anzupassen und deren optimale und effizienteste Leistung zu jeder Zeit sicherzustellen. Zudem ist von einer erhöhten Nachfrage nach Reformkost zu rechnen, die mit einem gesteigerten Verbraucherbedürfnis nach nachhaltiger Ernährung einhergeht. Darüber hinaus ergeben sich weitere Chancen durch die Diversifikation in der Getränkeindustrie, den wachsenden Konsum von Geflügelprodukten sowie das Interesse für neue Proteine. GEA sieht daher Chancen, die sich aus neuen Investitionen für die Geflügelverarbeitung ergeben. Chancen aus Investitionen für die Herstellung alternativer, gesundheitsorientierter Getränke und spezialisierter Proteine werden sich insbesondere in Nordamerika ergeben. Im Pharmabereich rechnet GEA vor allem mit einem Marktwachstum bei Liquid- und Bio-Pharma. Im Servicebereich erwartet GEA, in entwickelten Märkten einen höheren Serviceanteil und eine noch bessere Marktabdeckung erzielen zu können. Das proaktive Angebot von Serviceleistungen für Großprojekte in Form von umfassenden, maßgeschneiderten Lösungen gemäß des "One Project One Service Offer"-Ansatzes (OPOSO) soll künftig positive Impulse für das Servicegeschäft setzen. Die Akquisition der Pavan-Gruppe eröffnet Chancen durch zusätzliches Geschäft im Servicebereich - etwa im Ersatzteilverkauf oder dem Kundensupport. Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle. Mit cloudbasiertem "Machine Learning" will GEA die technischen Anforderungen der Kunden erfüllen, um eine höhere Effizienz und Wettbewerbsvorteile im Servicegeschäft zu realisieren. Durch die OneGEA Struktur hat der Konzern wesentlich flachere Hierarchien und ist durch die einheitlichen Länderorganisationen inzwischen deutlich näher am Kunden. Die Implementierung eines harmonisierten "Customer Relationship Management" (CRM) ermöglicht eine noch bessere Betreuung der Kunden und eine optimierte konzernweite Transparenz im Vertriebsprozess. Diese stärkere Positionierung des gesamten Portfolios wird größeres Wachstum und die Kundenbindung fördern. So wird GEA die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken und ausbauen. Als wesentliche Grundsäule des Erfolgs von GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse der Kunden gesehen. Zunehmende Knappheit erfordert immer effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energien. Die steigenden Ansprüche der Endverbraucher bringen höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen mit sich. Ein gesteigertes Umweltbewusstsein erfordert höhere Standards u. a. im Hinblick auf den CO2-Ausstoß und Nachhaltigkeit. Hieraus ergeben sich für GEA zunehmend Chancen: Durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit bezüglich umweltschonender Technologien und Produktionsprozesse können entsprechende spezifische Lösungen angeboten werden. Aus diesem Grund legt GEA verstärkt den Fokus darauf, ganzheitliche, energieeffiziente Prozesslösungen zu konzipieren. Die Harmonisierung unserer Engineering-Plattform, beispielsweise im Bereich von Softwarelösungen und der Systemlandschaft, wird bei Projekten eine noch effizientere interne Zusammenarbeit zwischen einzelnen GEA Bereichen ermöglichen. Die Standardisierung von GEA weit einheitlich genutzten Engineering-Formaten hält ebenfalls für die Zukunft ein erhebliches Potenzial bereit, um technische Projekte noch effizienter durchzuführen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit wesentliche positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von GEA insgesamt als gering eingeschätzt.
Prognosebericht
Der Prognosebericht von GEA berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2019
Wie unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht beschrieben (vgl. Seite 37), sieht GEA als global agierender Technologiekonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (GDP) und die entsprechenden Prognosen des IWF sowie der Weltbank-Gruppe und der Vereinten Nationen als Indikatoren für die eigene Entwicklung an.
scroll World Economic Outlook Prognose (prozentuale Änderung)
| IWF (Januar 2018) | 2019 | 2018 |
| :-------------------------------- | :--- | :--- |
| Weltweit | 3,5 %| 3,7 %|
| Industrieländer | 2,0 %| 2,3 %|
| Schwellen- und Entwicklungsländer | 4,5 %| 4,6 %|
Der IWF rechnet in seinem Januar-Update des "World Economic Outlook" mit einer sich abschwächenden weltweiten Expansion. Zwar schätzen die Wirtschaftsexperten das globale Wachstum für 2018 unverändert auf 3,7 Prozent - allerdings hätten sich einige Volkswirtschaften schwächer entwickelt, insbesondere in Europa und Asien. Für das aktuelle und kommende Jahr korrigierte der Währungsfonds seine Prognosen nach unten: Die Weltwirtschaft soll demnach 2019 um 3,5 Prozent und 2020 um 3,6 Prozent wachsen, und damit 0,2 bzw. 0,1 Prozentpunkte weniger, als noch im Oktober 2018 prognostiziert. Dabei war die globale Wachstumsprognose für 2019 und 2020 bereits im letzten Jahr reduziert worden. Die Weltwirtschaft stünde durch Handelskonflikte und schwächelnde Wachstumsraten einiger Länder weiter unter Druck. Zudem hätten sich finanzielle Rahmenbedingungen in den letzten Monaten verschärft. Zwar könne noch nicht von einer globalen Rezession ausgegangen werden, doch sei das Risiko eines starken weltweiten Wachstumsrückgangs deutlich gestiegen. Nach Einschätzung der Vereinten Nationen habe das globale Wirtschaftswachstum inzwischen seinen Höhepunkt erreicht (World Economic Situation and Prospects, Januar 2019). Die Weltwirtschaft werde in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils rund 3 Prozent zwar weiter wachsen. Mit Sorge blicken die UN-Wirtschaftsexperten aber auf eine Kombination entwicklungspolitischer Herausforderungen, die das Wachstum weiter hemmen könne.Zunehmende finanzielle, soziale und ökologische Herausforderungen könnten sich negativ auf die Nachhaltigkeit des globalen Wirtschaftswachstums ausüben. In den USA werde sich das Wirtschaftswachstum voraussichtlich weiter verlangsamen, da der Impuls von den Konjunkturprogrammen im Jahr 2018 nachlasse. Auch in China wachse die Wirtschaft zukünftig immer langsamer. Für die Europäische Union prognostizieren die Vereinten Nationen zwar ein kontinuierliches Wachstum von 2,0 Prozent – allerdings mit dem Risiko eines Abwärtstrends, einschließlich möglicher Nachwehen durch einen Brexit. Zusätzliche globale Wirtschaftsrisiken stellen vor allem die gesunkene Bereitschaft zu multilateralen Ansätzen, die Eskalation handelspolitischer Streitigkeiten, finanzielle Instabilitäten durch einen erhöhten Verschuldungsgrad sowie der stetige Klimawandel dar. Die Weltbank-Gruppe geht in ihrer jüngsten Veröffentlichung "Global Economic Prospects" davon aus, dass sich das globale Wirtschaftswachstum voraussichtlich von 3,0 Prozent im Jahr 2018 auf 2,9 Prozent im Jahr 2019 abschwächen wird. Dabei seien die Abwärtsrisiken für den Ausblick weiter gestiegen – entsprechend trägt der aktuelle Wirtschaftsbericht vom Januar 2019 auch den Untertitel "Darkening Skies". Der internationale Handel und die Produktionsaktivitäten hätten sich abgeschwächt, die Handelsspannungen blieben hoch und in einigen große Schwellenländern stünden die Finanzmärkte erheblich unter Druck. Das Wachstum der Industrieländer werde 2019 daher voraussichtlich auf 2,0 Prozent sinken. Die Auslandsnachfrage, steigende Kreditkosten und anhaltende politische Unsicherheiten würden den Ausblick für die Schwellen- und Entwicklungsländer belasten. Deren Wachstum fiele daher 2019 mit 4,2 Prozent schwächer als erwartet aus. Dabei verstärke sich der wirtschaftliche und finanzielle Gegenwind für Schwellen- und Entwicklungsländer sogar noch.
Rahmenbedingungen für GEA
Für das laufende Geschäftsjahr 2019 geht GEA trotz der unverändert positiven weltweiten Megatrends davon aus, dass sich die Nachfrage auf ihren Absatzmärkten aufgrund des sich eintrübenden konjunkturellen Umfelds moderat abschwächen wird. Die Vereinten Nationen rechnen damit, dass die Weltbevölkerung von derzeit rund 7,6 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren jährlich um mehr als 80 Mio. Menschen ansteigen wird (vgl. World Population Prospects: The 2017 Revision). Seit 2005 hat sich damit die Weltbevölkerung um rund 1 Mrd. Menschen erhöht, im Vergleich zu 1993 um etwa 2 Mrd. Bis 2030 soll die Anzahl der Menschen weiter auf 8,4 bis 8,7 Mrd. steigen. Das bedeutet, dass zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden müssen. Deshalb müssen die Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden, wofür innovative Prozesstechnik notwendig ist. Zugleich schreitet auch die Urbanisierung stetig fort. Während 1950 nur 30 Prozent der Weltbevölkerung in urbanen Gebieten lebte, waren es im Jahr 2018 bereits 55 Prozent (vgl. 2018 Revision of World Urbanization Prospects). Die Anzahl der Menschen, die in Städten mit mehr als einer Million Einwohnern leben, ist von 746 Mio. im Jahr 1950 auf 4,0 Mrd. in 2016 gestiegen (vgl. The World's Cities in 2016). Damit leben bereits heute mehr als die Hälfte aller Menschen in Ballungsgebieten. Bis 2050 sollen weitere 2,5 Mrd. Menschen – insbesondere in Asien sowie in Afrika – hinzukommen. Um die notwendige Versorgung von Ballungszentren sicherzustellen bzw. den globalen Handel aufrechtzuerhalten, müssen auch immer mehr Nahrungsmittel haltbar und einfach transportierbar gemacht werden. Auch hierfür bieten nur modernste Technologien die notwendigen Kapazitäten, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Zudem wird mit einer wachsenden Mittelschicht die Anzahl der Menschen ansteigen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken.
GEA erwartet vor dem Hintergrund der in diesem Kapitel dargestellten mittel- bis langfristigen Entwicklung der Weltwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Auswirkung der verschiedenen Megatrends auf ihre unmittelbaren Absatzmärkte einen steigenden Bedarf an hochwertigen Nahrungsmitteln und verbunden damit eine stabile Investitionstätigkeit der Nahrungsmittelindustrie. Des Weiteren wird von einem anhaltenden Interesse der Kunden an Prozessoptimierung hinsichtlich Effizienz, Produktivität, Energieeinsatz und Anlagenverfügbarkeit ausgegangen, die mit Technologien der GEA gewährleistet werden können. Kurzfristig hingegen erwartet GEA ein Nachlassen der Investitionsbereitschaft seiner Kunden im Jahr 2019, da sich das globale Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr eher schwächer entwickelt. In Bezug auf Rohstoffpreise erwartet die Weltbank (vgl. Commodity Markets Outlook, Oktober 2018), dass sich die Energiepreise im Jahr 2019 stabilisieren, nachdem diese 2018 voraussichtlich durchschnittlich um rund 33 Prozent gestiegen sind. Die Preise für die restlichen Güter, die 2018 weniger als 2 Prozent zugelegt haben, sollen das aktuelle Niveau ebenfalls halten. Die Aussichten für die Rohstoffpreisentwicklung ist gemäß Weltbank aber insbesondere kurzfristig anfällig für politische Risiken. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die Wirkung etwaiger zusätzlicher Zölle oder Sanktionen mittelfristig nachlassen wird, da Erzeuger und Verbraucher neue Vertriebskanäle und Exportmärkte erschließen.
Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends:
1. kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung
2. zunehmende Mittelschicht
3. wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken
4. steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren
Der Anteil der Nahrungsmittelindustrie an der Absatzverteilung nach Abnehmerbranchen wird im Jahr 2019 voraussichtlich weiter auf dem derzeit hohen Niveau liegen. Auch regional erwartet GEA, dass sich die Umsatzverteilung 2019 nicht signifikant zum abgelaufenen Geschäftsjahr verändern wird.
Entwicklung der Kundenindustrien
Auf Basis externer Berichte und Analysen von Institutionen und Industrieverbänden sowie eigener aktueller Einschätzungen sind für die wichtigsten Kundenindustrien von GEA folgende Entwicklungen zu erwarten:
Milchproduktion
Die globalen Milchpreise legten in der ersten Jahreshälfte 2018 infolge eines starken Wachstumsrückgangs in der Milchproduktion kräftig zu – vor allem getrieben durch eine durchwachsene Saison in Neuseeland. Da sich das Produktionswachstum schließlich wieder stabilisierte, gaben die globalen Milchpreise in der zweiten Jahreshälfte wieder nach. Jedoch bewegt sich das Wachstumsniveau der Milchproduktion inzwischen unterhalb des Konsumwachstums, weshalb von einer leichten Erholung der Milchpreise in der ersten Jahreshälfte 2019 ausgegangen werden kann. Die langanhaltende Dürre und Hitze im Jahr 2018 führte nicht nur zu einer reduzierten Milchleistung der Kühe. Sie hatte auch eine gesunkene Futterernte und -verfügbarkeit zu Folge, was wiederum die Futterkosten steigen ließ. Auch wenn staatliche Finanzhilfen für die Landwirtschaft einen Teil der Einbußen ausgleichen und eine Erholung der Milchpreise zu erwarten ist, könnte die kurzfristige Investitionsbereitschaft der Landwirte insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2019 dennoch zurückhaltend sein. Mittel- bis langfristig rechnet GEA weiterhin mit einer stabilen Situation auf dem globalen Milchmarkt. Es wird allgemein erwartet, dass der Konsum von Milchprodukten durch das Wachstum der weltweiten Mittelklasse langfristig ansteigen wird. Dennoch können regionale Einflüsse (beispielsweise durch wetterbedingt schlechte Ernten) weltweit immer wieder zu starken Volatilitäten führen, insbesondere hinsichtlich der Milchpreise und damit auch bezüglich der kurzfristigen Investitionsbereitschaft der Betriebe.
Milchverarbeitung
Die weltweite Nachfrage nach Milchprodukten wird in den nächsten Jahren weiter steigen, getrieben vor allem durch die Märkte in Asien, Osteuropa sowie im Nahen Osten und Afrika. Dies wird sich in einem entsprechenden Anstieg der Exporte vor allem nach Asien niederschlagen. Der Konsum von Milchprodukten in Nordamerika und Westeuropa wird dagegen stabil bleiben. Molkereien konzentrieren sich vermehrt auf höher margige Milchprodukte wie beispielsweise Joghurt und Quark, Butter, Käse, Babynahrung sowie entsprechende Produktinnovationen, um die volatilen Milchpreise besser ausgleichen zu können. Es ist daher mit einem weiterhin stärkeren Fokus insbesondere auf kleinere und mittlere Investitionen zu rechnen.
Nahrungsmittel
Der globale Konsum verpackter Lebensmittel wird weiter zunehmen. Hintergrund hierfür ist insbesondere eine wachsende Nachfrage aus den Schwellenländern, die wiederum durch den Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauches und der Bevölkerung bedingt ist. Überproportional zulegen soll dabei der weltweite Verbrauch vor allem von Pasta, Backwaren und Speiseölen. Zusätzliche Wachstumstreiber insbesondere in den entwickelten Märkten sind veränderte Verbraucherpräferenzen. Diese werden vor allem die Nachfrage nach gesundheitsfördernden und regionalen Produkten steigen lassen.
Getränke
Das Wachstum des weltweiten Getränkekonsums wird in den nächsten Jahren voraussichtlich stärker als in den letzten Jahren zulegen. Die Nachfragesteigerung wird hier vor allem durch einen erhöhten Konsum von nicht-alkoholischen Getränken dominiert; der Verbrauch von alkoholischen Getränken wird hingegen mit vergleichsweise geringerem Tempo wachsen. Regional betrachtet, steigt die Getränkenachfrage in den Schwellenländern, während der Konsum in den entwickelten Märkten insgesamt dagegen stabil bleibt.# Wesentliche Wachstumstreiber und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung
Wesentliche Wachstumstreiber
Wesentliche Wachstumstreiber sind die wachsende globale Mittelschicht sowie Produktinnovationen, die einen stärkeren Fokus auf gesundheitsfördernde und funktionale Getränke legen (zum Beispiel Sportgetränke, alkoholfreies Bier sowie trinkfertige Kaffee- und Teeprodukte). Es ist daher mit einem stärkeren Fokus insbesondere auf kleinere und mittlere Investitionen zu rechnen.
Pharma
Das Wachstum der weltweiten Mitteklasse sowie die Alterung der Bevölkerung insbesondere in den entwickelten Ländern werden zu einem weiteren Nachfrageanstieg bei Medikamenten führen. Der kontinuierliche Anstieg der Anzahl von Medikamenten in den verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsphasen wird entsprechend neue patentierte Produkte nach sich ziehen. Dabei werden insbesondere der Bereich sogenannter biologischer Arzneimittel sowie der Arzneimittelbereich für seltene Krankheiten überdurchschnittlich wachsen. Außerdem ist in Zukunft mit einer erhöhten Produktion von Generika durch den endenden Arzneimittel-Patentschutz zu rechnen. Alles in allem ist mittelfristig ein weiterhin stabiles Wachstum der Investitionsausgaben im Pharmabereich absehbar, getrieben vor allem durch entsprechende Zunahme in den sogenannten "Pharmerging Markets" wie beispielsweise China, Indien, Indonesien, Südkorea und Türkei.
Chemie
Durch das weltweite Bevölkerungswachstum, den unveränderten Anstieg der Urbanisierung sowie die Abnahme von Agrarflächen wird die Nachfrage insbesondere nach Spezialchemikalien wie zum Beispiel Düngemitteln weiter ansteigen. Zusätzliches Wachstum ist durch die zunehmende Nachfrage nach Lithiumprodukten sowie nach biologisch abbaubaren Polymeren zu erwarten. Es ist daher mit einem weiteren Anstieg der Investitionen auszugehen. Das Wachstum wird dabei weniger von den global agierenden Konzernen, sondern insbesondere von regionalen und mittelgroßen Chemieunternehmen getrieben. Asien, das mittlerweile für rund die Hälfte der globalen Chemieumsätze steht, wird dabei weiterhin das stärkste Wachstum ausweisen.
Ausblick auf die Geschäftsentwicklung
Dieser Ausblick basiert auf den vorgenannten Annahmen und berücksichtigt unter anderem die Annahme, dass es zu keiner deutlichen Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums kommt. In der Berechnung werden mögliche Akquisitionen und Desinvestitionen des Jahres 2019 nicht berücksichtigt. Die Definition der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren ist dem Kapitel "Steuerungssystem" zu entnehmen (vgl. Seite 28 ff.).
Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet GEA:
* einen Umsatz moderat unter dem Wert des Vorjahres (4.828 Mio. EUR),
* ein EBITDA vor Restrukturierungsaufwand zwischen 450 und 490 Mio. EUR (Vorjahr Proformazahl inkl. IFRS 16-Effekte aus 2019: ca. 535 Mio. EUR),
* einen ROCE von 8,5 bis 10,5 Prozent (Vorjahr Proformazahl inkl. IFRS 16-Effekte aus 2019: ca. 11,5 Prozent).
Der Rückgang des EBITDA vor Restrukturierungsaufwand im Vergleich zur Vorjahres-Proformazahl inkl. IFRS 16-Effekte entfällt insbesondere auf die Business Area Solutions und das Global Corporate Center.
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung vom operativen EBITDA entsprechend der Ad-hoc-Meldung vom 6. Februar 2019 zum EBITDA vor Restrukturierungsaufwand entsprechend der vorliegenden Prognose dar:
| 2019 Ausblick | 2018 | |
|---|---|---|
| operatives EBITDA (Ad-hoc-Meldung vom 06.02.2019) | 440 - 480 | 518 |
| zuzüglich Effekte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) | +59 | +59 |
| abzüglich bisher nicht berücksichtigter strategischer Projekte (ohne Restrukturierungsprojekte) | -49 | -42 |
| EBITDA vor Restrukturierungsaufwand | 450 - 490 | 535 |
Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wird ca. in Höhe von 186 Mio. EUR zu einer deutlichen Erhöhung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed) führen. Dabei werden in der Schätzung über die zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverhältnisse hinaus auch diejenigen Leasingverhältnisse berücksichtigt, deren Beginn im Geschäftsjahr 2019 bereits zum jetzigen Zeitpunkt feststehen. Das EBIT wird sich im Verhältnis lediglich leicht um ca. 3 Mio. EUR erhöhen. Für die Kennzahl ROCE ist isoliert betrachtet daher ein rückläufiger Effekt aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 zu erwarten. Weitergehende Erläuterungen zu IFRS 16 finden sich im Anhang (vgl. Seite 142 ff.).
Weitergehende Erwartungen
Portfolio
Die Strategie, Unternehmen zu erwerben, die für GEA neue Märkte erschließen oder in bekannten Märkten die Angebotspalette der GEA gezielt ergänzen, bleibt unverändert gültig. Damit soll den Kunden ein immer breiteres Leistungsspektrum aus einer Hand angeboten werden. Darüber hinaus überprüfen wir regelmäßig unser vorhandenes Produkt- und Leistungsportfolio. Im Jahr 2019 wird GEA keine nennenswerten Akquisitionen tätigen.
Dividende
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für 2018 eine zum Vorjahr unveränderte Dividende von 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Damit würde das Dividendenvolumen auf Basis der am 12. März 2019 dividendenberechtigten Aktien wieder 153,4 Mio. EUR betragen. Diese Dividendenzahlung läge damit über dem Ziel, 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuschütten.
Zusammenfassung
Insgesamt erwartet GEA vor dem Hintergrund einer sich eintrübenden gesamtwirtschaftlichen Lage einen Rückgang des Konzernumsatzes. Die nicht wiederkehrenden sonstigen betrieblichen Erträge werden sich gegenüber 2018 deutlich verringern. Gleichzeitig werden die Personal- und IT-Infrastrukturkosten steigen. Ein herausforderndes Marktumfeld wird eine Durchsetzung von Preissteigerungen zunehmend erschweren. All diese Entwicklungen werden in Verbindung mit dem Volumeneffekt im laufenden Geschäftsjahr zu einem rückläufigen Ergebnis führen. Entsprechend wird auch die Kapitalrendite niedriger ausfallen. Bei der Ausschüttungsquote ist es weiterhin das Ziel, unverändert 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuzahlen.
Düsseldorf, 12. März 2019
Stefan Klebert
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Dr. Helmut Schmale
Martine Snels
Konzernabschluss zum 31.12.2018
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018
Aktiva
| Anhang Nr. | 31.12.2018 | 31.12.2017¹ | |
|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 5.1 | 518.706 | 504.873 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 5.2 | 2.354 | 2.415 |
| Goodwill | 5.3 | 1.755.290 | 1.734.406 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 5.4 | 482.672 | 528.152 |
| Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen | 5.5 | 11.883 | 14.414 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.6 | 38.283 | 38.723 |
| Latente Steuern | 7.7 | 306.082 | 411.290 |
| Langfristige Vermögenswerte | 3.115.270 | 3.234.273 | |
| Vorräte | 5.7 | 741.344 | 661.364 |
| Vertragsvermögenswerte² | 5.9 | 462.787 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.8 | 923.884 | 1.390.747 |
| Ertragsteuerforderungen | 5.10 | 40.214 | 30.738 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.6 | 183.968 | 180.642 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.11 | 247.900 | 250.507 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 5.12 | 3.700 | - |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.603.797 | 2.513.998 | |
| Summe Aktiva | 5.719.067 | 5.748.271 |
(in T EUR)
Passiva
| Anhang Nr. | 31.12.2018 | 31.12.2017¹ | |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital² | 520.376 | 489.372 | |
| Kapitalrücklage | 1.217.861 | 1.217.861 | |
| Gewinnrücklagen und Konzernergebnis | 647.950 | 756.412 | |
| Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis | 62.681 | 38.247 | |
| Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft | 2.448.868 | 2.501.892 | |
| Anteil nicht beherrschender Gesellschafter | 568 | 1.191 | |
| Eigenkapital | 6.1 | 2.449.436 | 2.503.083 |
| Langfristige Rückstellungen | 6.2 | 157.235 | 153.132 |
| Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 6.3 | 791.262 | 794.716 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 6.4 | 305.246 | 6.008 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten³ | 6.6 | 364 | - |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 6.8 | 23.744 | 36.301 |
| Latente Steuern | 7.7 | 103.008 | 168.689 |
| Langfristige Schulden | 1.380.859 | 1.158.846 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | 6.2 | 160.770 | 127.920 |
| Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 6.3 | 164.245 | 147.071 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 6.4 | 28.472 | 256.809 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.5 | 723.334 | 736.906 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten³ | 6.6 | 622.948 | - |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 6.7 | 31.152 | 28.489 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 6.8 | 157.851 | 789.147 |
| Kurzfristige Schulden | 1.888.772 | 2.086.342 | |
| Summe Passiva | 5.719.067 | 5.748.271 |
(in T EUR)
¹ Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
² GEA hat IFRS 15 erstmalig zum 1. Januar 2018 angewendet. Siehe hierzu die erläuternden Angaben im Kapitel "Grundlagen der Berichterstattung" im Konzernanhang des Geschäftsberichts 2018.
³ zum 31.12.2017 ausgegebenes Kapital
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar - 31. Dezember 2018
(in T EUR)
| Anhang Nr. | |
|---|---|
| Vom 1. Januar - 31. Dezember 2018 |
scroll (in T EUR)
Anhang Nr. | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017*
---|---|---
Umsatzerlöse | 7.1 4.828.210 | 4.604.514
Herstellungskosten | 3.421.713 | 3.171.367
Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.406.497 | 1.433.147
Vertriebskosten | 556.636 | 518.786
Forschungs- und Entwicklungskosten | 79.914 | 65.259
Allgemeine Verwaltungskosten | 497.641 | 503.359
Sonstige Erträge | 7.2 336.395 | 379.618
Sonstige Aufwendungen | 7.3 332.742 | 346.557
Ergebnis aus Wertminderung und Wertaufholung von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten | 2 | -17.235 | -
Ergebnis von at-equity bilanzierten Unternehmen | 1.744 | 1.765
Sonstige Finanzerträge | 7.5 1.860 | 803
Sonstige Finanzaufwendungen | 7.6 2.547 | 1.176
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 259.781 | 380.196
Zinserträge | 7.5 4.658 | 7.897
Zinsaufwendungen | 7.6 33.747 | 30.127
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 230.692 | 357.966
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 7.7 115.541 | 130.409
davon laufende Steuern | 64.203 | 64.347
davon latente Steuern | 51.338 | 66.062
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 115.151 | 227.557
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | 7.8 -1.618 | 15.246
Konzernergebnis | 113.533 | 242.803
davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft | 113.435 | 242.763
davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter | 98 | 40
1) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
2) Erstmalig gesondert ausgewiesen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9
Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie
scroll (in EUR)
| | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017* |
|---|---|---|
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 0,64 | 1,22 |
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | -0,01 | 0,08 |
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie | 7.9 0,63 | 1,30 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von, für die Berechnung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogenen, Stammaktien (in Mio. Stück) | 180,5 | 186,3 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Vom 1. Januar - 31. Dezember 2018
scroll (in T EUR)
Anhang Nr. | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017*
---|---|---
Konzernergebnis | 113.533 | 242.803
Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden: | |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen | 6.3.1 -13.045 | -4.257
davon Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste | -17.001 | 955
davon Steuereffekt | 3.956 | -5.212
Posten, die zukünftig in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: | |
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 23.932 | -151.213
davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste | 23.932 | -151.213
Ergebnis aus der Marktbewertung von finanziellen Vermögenswerten | 6.9 - | -35
davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste | - | -53
davon Steuereffekt | - | 18
Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges | - | 518
davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste | - | 740
davon Steuereffekt | - | -222
Sonstiges Konzernergebnis | 10.887 | -154.987
Konzerngesamtergebnis | 124.420 | 87.816
davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft | 124.322 | 87.776
davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter | 98 | 40
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Konzern-Kapitalflussrechnung
Vom 1. Januar - 31. Dezember 2018
scroll (in T EUR)
Anhang Nr. | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.20171
---|---|---
Konzernergebnis | 113.533 | 242.803
zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 115.541 | 130.409
zu-/abzüglich Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | 1.618 | -15.246
Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 230.692 | 357.966
Zinsergebnis | 29.089 | 22.230
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 259.781 | 380.196
Abschreibungen/Zuschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 171.416 | 118.141
Weitere, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | 28.277 | 11.114
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Pensionsplänen | -41.472 | -41.294
Veränderung der Rückstellungen einschl. sonstiger Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern | 1.320 | -44.046
Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Gegenständen des Anlagevermögens | -4.010 | -16.776
Veränderung der Vorräte inklusive noch nicht fakturierter Fertigungsaufträge2 | -79.463 | -47.715
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -9.148 | -24.616
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 65 | 113.303
Veränderung der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva | 12.866 | -106.934
Gezahlte Steuern | -71.643 | -71.841
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche | 267.989 | 269.532
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche | -5.333 | -7.535
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 262.656 | 261.997
Einzahlungen aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte | 9.575 | 24.373
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -132.067 | -118.537
Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte | -271 | -86
Zinseinzahlungen | 2.958 | 5.226
Dividendeneinzahlungen | 6.020 | 2.969
Auszahlungen aus Unternehmenserwerben | -17.401 | -234.401
Aus-/Einzahlungen aus Unternehmensverkäufen | 4.0 | -15.165 | 941
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche | -146.351 | -319.515
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche | -536 | -9.196
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -146.887 | -328.711
Dividendenzahlungen | -153.418 | -152.812
Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien | -24.022 | -429.048
Auszahlungen aus dem Finanzierungsleasing | -4.277 | -3.992
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 319.126 | 245.683
Einzahlungen aus der Aufnahme eines Schuldscheindarlehens | 6.4 249.500 | -
Auszahlungen aus der Tilgung eines Schuldscheindarlehens | 6.4 | - | -90.000
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten | -492.015 | -152.840
Zinszahlungen | -7.775 | -15.188
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche | -112.881 | -598.197
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche | -109 | -76
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -112.990 | -598.273
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestandes | -4.797 | -13.524
Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel | -2.018 | -678.511
Frei verfügbare flüssige Mittel zum Jahresanfang | 249.493 | 928.004
Frei verfügbare flüssige Mittel zum Bilanzstichtag | 5.11 247.475 | 249.493
Nicht frei verfügbare flüssige Mittel | 5.11 425 | 1.014
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesamt | 247.900 | 250.507
1) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
2) einschließlich erhaltener Anzahlungen
Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2018
scroll (in T EUR)
| | Ausgegebenes Kapital1 | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen und Konzernergebnis2 |
|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2017 (Aktien in Stück 192.495.476) | 520.376 | 1.217.861 | 1.067.812 |
| Konzernergebnis | - | - | 242.763 |
| Sonstiges Konzernergebnis | - | - | -4.257 |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | 238.506 |
| Erwerb eigener Aktien | -31.004 | - | -400.193 |
| Einziehung eigener Aktien | - | - | - |
| Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft | - | - | -152.812 |
| Konsolidierungskreisänderungen | - | - | 3.099 |
| Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital | - | - | - |
| Stand am 31.12.2017 (Aktien in Stück 181.026.744) | 489.372 | 1.217.861 | 756.412 |
| Anpassung IFRS 9 | - | - | -1.032 |
| Anpassung IFRS 15 | - | - | -2.842 |
| Anpassung Hochinflation3 | - | - | 77 |
| Angepasster Stand am 01.01. | 489.372 | 1.217.861 | 752.615 |
| Konzernergebnis | - | - | 113.435 |
| Sonstiges Konzernergebnis | - | - | -13.045 |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | 100.390 |
| Erwerb eigener Aktien | -1.445 | - | -19.508 |
| Einziehung eigener Aktien | 32.449 | - | -32.449 |
| Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft | - | - | -153.418 |
| Anpassung Hochinflation3 | - | - | 320 |
| Konsolidierungskreisänderungen | - | - | - |
| Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital | - | - | - |
| Stand am 31.12.2018 (Aktien in Stück 180.492.172) | 520.376 | 1.217.861 | 647.950 |
scroll
Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis (in T EUR)
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | Ergebnis aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte | Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges | |
|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2017 (Aktien in Stück 192.495.476) | 189.962 | -467 | -518 |
| Konzernergebnis | - | - | - |
| Sonstiges Konzernergebnis | -151.213 | -35 | 518 |
| Konzerngesamtergebnis | -151.213 | -35 | 518 |
| Erwerb eigener Aktien | - | - | - |
| Einziehung eigener Aktien | - | - | - |
| Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft | - | - | - |
| Konsolidierungskreisänderungen | - | - | - |
| Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital | - | - | - |
| Stand am 31.12.2017 (Aktien in Stück 181.026.744) | 38.749 | -502 | - |
| Anpassung IFRS 9 | - | 502 | - |
| Anpassung IFRS 15 | - | - | - |
| Anpassung Hochinflation3 | - | - | - |
| Angepasster Stand am 01.01. |
1. Grundlagen der Berichterstattung
1.1 Grundlagen der Darstellung
Gegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf/Deutschland (Amtsgericht Düsseldorf, Handelsregister-Nummer HRB 65691), und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group, kurz "GEA", bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft.
Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Die Angaben gemäß § 315e HGB sind im Konzernanhang enthalten.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen - mit Ausnahme der Segmentberichterstattung - werden in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T EUR ergeben.
Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash-Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt.
Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 12. März 2019 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
1.2 Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden bei GEA im Berichtsjahr erstmals angewendet:
IFRS 9 "Finanzinstrumente" - veröffentlicht vom IASB im Juli 2014
Im Juli 2014 verabschiedete das IASB die vierte und endgültige Fassung des Standards IFRS 9 "Finanzinstrumente". IFRS 9 wird erstmalig ab 1. Januar 2018 angewendet und legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden fest. IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" wird im Wesentlichen mit Wirkung des Erstanwendungszeitpunkts durch IFRS 9 ersetzt. Die Neuregelungen des IFRS 9 betreffen für GEA im Wesentlichen die neuen Vorschriften zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, die in einigen Fällen zu Ausweisänderungen führen sowie die neuen Vorschriften zur Wertminderung auf Basis künftig erwarteter Verluste. Die Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen werden in Kapitel 2.1 erläutert.
Infolge der Einführung von IFRS 9 hat GEA Folgeänderungen zu IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" umgesetzt, wonach das Ergebnis aus Wertminderung und Wertaufholung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten in einem separaten Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen ist. Zuvor hat GEA solche Wertminderungen in den sonstigen Aufwendungen erfasst. Wertaufholungen wurden in den sonstigen Erträgen erfasst. Wertminderungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte werden aus Gründen der Wesentlichkeit, identisch zur Darstellung nach IAS 39, nicht separat in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Finanzergebnis ausgewiesen.
In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften nach IFRS 9 hat GEA unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode auf die Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Differenzen zwischen den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Schulden aufgrund der Anwendung von IFRS 9 werden in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2018 erfasst. Die Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz der Gewinnrücklagen und auf das kumulierte sonstige Konzernergebnis stellen sich zum 1. Januar 2018 wie folgt dar:
| (in T EUR) | Gewinnrücklagen und Konzernergebnis | Kumuliertes Sonstiges Ergebnis / Ergebnis aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte |
|---|---|---|
| Erhöhung der Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten | -561 | - |
| Erhöhung der Wertminderung von Vertragsvermögenswerten | -148 | - |
| Umgliederung von Finanzinstrumenten aus "zur Veräußerung verfügbar" in "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | -722 | 722 |
| Latente Steuern | 399 | -220 |
| Anpassung IFRS 9 zum 1. Januar 2018 | -1.032 | 502 |
Darüber hinaus hat GEA Folgeänderungen zu IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" auf die Anhangangaben für das Geschäftsjahr 2018 angewendet.
Klassifizierung und Bewertung
IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sowie erfolgswirksam zum beizulegendem Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung erfolgt anhand des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Zahlungsströme. Hybride Verträge, bei denen der Basisvertrag ein finanzieller Vermögenswert ist, welcher im Anwendungsbereich von IFRS 9 liegt, sind nicht mehr trennungspflichtig. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt.
IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten weitgehend bei und hat somit auch keine wesentlichen Auswirkungen auf die entsprechenden Rechnungslegungsmethoden. Für derivative Finanzinstrumente ergeben sich aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen.
Zum 1. Januar 2018 hat GEA analysiert, welche Geschäftsmodelle für die von GEA gehaltenen finanziellen Vermögenswerte gelten, und hat diese den entsprechenden Bewertungsklassen im Sinne des IFRS 9 zugeordnet. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Finanzinstrumente nach den ursprünglichen Bewertungskategorien gemäß IAS 39 und den neuen Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 sowie die entsprechenden Buchwerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.
| (in T EUR) | Bewertungskategorien nach IAS 39 | Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Buchwert nach IAS 39 zum 31.12.2017 | Buchwert nach IFRS 9 zum 01.01.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 833.697 | 833.210 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Kredite und Forderungen | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 91.807 | 91.733 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 250.507 | 250.507 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Kredite und Forderungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 93.783 | 93.783 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 295 | 295 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 8.525 | 8.525 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 3.952 | 3.952 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte | 1.282.566 | 1.282.005 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 736.906 | 736.906 |
| Finanzverbindlichkeiten | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 245.149 | 245.149 |
| Finanzverbindlichkeiten | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | Erfolgswirksam zum | beizulegenden Zeitwert bewertet | 11.107 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten* | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 111.646 | 111.646 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 594 | 594 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 1.105.402 | 1.105.402 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren. Zum Erstanwendungszeitpunkt wurden vor dem Hintergrund bestehender Factoring Vereinbarungen bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" klassifiziert. Unter IAS 39 wurden solche Vermögenswerte als "Kredite und Forderungen" klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Eine im Finanzanlagevermögen von GEA befindliche Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG war aufgrund der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Zahlungsströme als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zu klassifizieren. Unter IAS 39 wurde dieser finanzielle Vermögenswert als "zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die im kumulierten sonstigen Konzernergebnis erfassten Verluste wurden zum 1. Januar 2018 in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hat GEA einheitlich die Möglichkeit gewählt, die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Solche Finanzinstrumente wurden unter IAS 39 als "zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert.
Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 9.
| scroll (in T EUR) | Buchwert nach IAS 39 zum 31.12.2017 | Umgliederung | Neubewertung | Buchwert nach IFRS 9 zum 01.01.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente | ||||
| Kredite und Forderungen (IAS 39)* | 1.269.794 | -91.807 | -487 | 1.177.500 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* | 925.504 | -91.807 | -487 | 833.210 |
| davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 250.507 | - | - | 250.507 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 93.783 | - | - | 93.783 |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (IAS 39) | 295 | -295 | - | - |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 295 | -295 | - | - |
| Summe zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente | 1.270.089 | -92.102 | -487 | 1.177.500 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | ||||
| Kredite und Forderungen (IAS 39) | - | 91.807 | -74 | 91.733 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 91.807 | -74 | 91.733 |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (IAS 39) | 8.525 | -8.230 | - | 295 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 8.525 | -8.230 | - | 295 |
| Summe erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | 8.525 | 83.577 | -74 | 92.028 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | ||||
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente (IAS 39) | - | 8.525 | - | 8.525 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | 8.525 | - | 8.525 |
| Erfolgswirksam zum beizulgenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (IAS 39) | 3.952 | - | - | 3.952 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 3.952 | - | - | 3.952 |
| Summe erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | 3.952 | 8.525 | - | 12.477 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Die Neubewertung der finanziellen Vermögenswerte ist auf die Anwendung des nach IFRS 9 neu eingeführten Wertminderungsmodells zurückzuführen.
Neues Wertminderungsmodell
Mit der Einführung des neuen Modells zur Ermittlung von Wertminderungen sollen nicht nur eingetretene, sondern auch in der Zukunft erwartete Verluste berücksichtigt werden. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, auf Vertragsvermögenswerte und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente anzuwenden. Als Finanzanlage gehaltene Eigenkapitalinvestments unterliegen nicht dem Wertminderungsmodell nach IFRS 9.
Die folgende Tabelle leitet die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2017 auf den Eröffnungsbilanzwert der Wertminderungen nach IFRS 9 zum 1. Januar 2018 über.
| scroll (in T EUR) | Wertminderungen nach IAS 39 zum 31.12.2017 | Rückwirkend über den Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen angepasste Beträge | Wertminderungen nach IFRS 9 zum 01.01.2018 |
|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten* | 54.366 | 487 | 54.853 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet | 8.514 | 74 | 8.588 |
| Vertragsvermögenswerte | - | 148 | 148 |
| Summe | 62.880 | 709 | 63.589 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Die aus der erstmaligen Anwendung des neuen Wertminderungsmodells resultierenden Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen sind im oberen Textabschnitt dargestellt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte, die nicht als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert sind, unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Der im Rahmen der Erstanwendung identifizierte Wertminderungsbedarf ist jedoch als unwesentlich einzustufen. Zusätzliche Informationen über die Ermittlung der Wertberichtigung sind Kapitel 3 zu entnehmen.
IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2014
GEA hat IFRS 15 sowie die Klarstellungen zu IFRS 15 erstmalig zum 1. Januar 2018 angewendet. Der neue Standard fasst die bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung nach IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" zusammen und überführt diese in ein einheitliches Modell, welches auf sämtliche Verträge mit Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Verkauf von Gütern anzuwenden ist. Auf dessen Basis wird die Höhe der Umsatzerlöse nach Maßgabe der übertragenen Gegenleistung bestimmt und die der Leistung zuzurechnenden Erlöse zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf den Kunden realisiert. Die Einführung des Standards erfolgt auf Basis der modifiziert retrospektiven Methode, wonach die kumulierten Anpassungsbeträge aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 in Höhe von 2.842 T EUR (nach Steuern) als Minderung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen erfasst werden. GEA nutzte in diesem Zusammenhang die hierbei möglichen praktischen Erleichterungen und wendete IFRS 15 nur auf Verträge an, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt waren. In Übereinstimmung mit der angewendeten Umstellungsmethode sind die berichteten Werte der Vergleichsperiode nicht angepasst, d.h. diese werden nach den vorangegangenen Regelungen gemäß IAS 18, IAS 11 und entsprechender Interpretationen dargestellt.
Neben dem zuvor beschriebenen Effekt aus der Erstanwendung des IFRS 15 ergeben sich für GEA die folgenden Auswirkungen aus der Anwendung des neuen Standards:
- Nach IFRS 15 ist der Übergang der Kontrolle das maßgebliche Kriterium für die Umsatzrealisierung. Dabei wird zwischen einem Übergang der Kontrolle zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum unterschieden:
- Business Area Solutions: GEA erzielt in diesem Geschäftsbereich überwiegend Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen mit nur einer Leistungsverpflichtung. Die Umsatzerlöse für diese in hohem Maße kundenspezifischen Projektverträge sind weiterhin zeitraumbezogen und nicht zeitpunktbezogen zu erfassen, da regelmäßig ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten aufweist, und GEA einen Rechtsanspruch auf Vergütung inklusive einer Marge für bereits erbrachte Leistungen hat. Bei den insgesamt nicht wesentlichen kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, für die eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 nicht mehr zulässig ist, erfolgt eine zeitlich nachgelagerte Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Änderung hat zum 1. Januar 2018 unter Berücksichtigung von latenten Steuern zu einer Minderung der Gewinnrücklagen in Höhe von 397 T EUR unter Berücksichtigung von latenten Steuern geführt. Aufgrund der Anpassung ergibt sich zum 1. Januar 2018 eine Minderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zugunsten des Vorratsvermögens. Für die Business Area Solutions hat die Anwendung von IFRS 15 im Vergleich zu IAS 11 im Konzernabschluss einen Anstieg der Umsatzerlöse in 2018 in Höhe von 2.202 T EUR zur Folge.
- Business Area Equipment: GEA erzielt in diesem Geschäftsbereich überwiegend Umsatzerlöse aus dem Verkauf von standardisierten und modularisierten Maschinen sowie Zubehör. Die Umsatzrealisation erfolgt im Allgemeinen - wie bisher - zeitpunktbezogen bei Lieferung der Güter. Neben dem Verkauf von standardisierten und modularisierten Maschinen sowie Zubehör werden in diesem Geschäftsbereich in geringerem Umfang auch Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen mit nur einer Leistungsverpflichtung erzielt. Die Umsatzerlöse für diese Kundenverträge sind weiterhin zeitraumbezogen und nicht zeitpunktbezogen zu erfassen, wenn ein Vermögenswert erstellt wird, der keiner alternativen Nutzung zugeführt werden kann, und GEA einen Rechtsanspruch auf Vergütung inklusive einer Marge für bereits erbrachte Leistungen hat. Die Änderung hat zum 1. Januar 2018 zu einer Minderung der Gewinnrücklagen in Höhe von 2.376 T EUR unter Berücksichtigung von latenten Steuern geführt. Aufgrund der Anpassung ergibt sich zum 1.# Anhang
Wesentliche Rechnungslegungsmethoden
IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden"
Seit dem 1. Januar 2018 wendet GEA den neuen Standard IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" an. IFRS 15 ersetzt IAS 11 "Fertigungsverträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse" sowie die dazugehörigen Interpretationen. Bei der Anwendung des Standards wurde die modifiziert retrospektive Methode gewählt. Der Vergleich mit den Vorjahreswerten basiert auf einer fortgeführten Anwendung von IAS 11 und IAS 18.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 hat im Wesentlichen die folgenden Auswirkungen auf die Darstellung im Konzernabschluss:
― In der Business Area Equipment hat die Anwendung von IFRS 15 im Vergleich zu IAS 11 im Konzernabschluss einen Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 15.342 T EUR zur Folge. ― Unter IFRS 15 ist für die Umsatzrealisierung nicht mehr ausschließlich der Zeitpunkt des Übergangs der wesentlichen Chancen und Risiken auf den Kunden maßgeblich, sondern der Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf denselben. Abhängig von den vertraglichen Lieferbedingungen erfolgt der Kontrollübergang zum Teil erst dem Übergang der wesentlichen Chancen und Risiken zeitlich nachgelagert. Für den Konzernabschluss ergibt sich aufgrund einer zeitlich nachgelagerten Umsatzrealisierung eine Verringerung der Umsatzerlöse in Höhe von 611 T EUR. ― Nach IFRS 15 sind Kosten der Erlangung von kundenspezifischen Projektverträgen gesondert zu aktivieren und über die Vertragslaufzeit planmäßig abzuschreiben. In der Bemessung des Auftragsfortschritts bleiben zu aktivierende Auftragserlangungskosten daher unberücksichtigt. Der Ausweis erfolgt im Vorratsvermögen. Insgesamt hat die Änderung keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. ― Gemäß den Regelungen des IFRS 15 zur Darstellung in der Bilanz sind in die Ermittlung des auf Einzelvertragsbasis zu ermittelnden Vertragssaldos auch erhaltene Anzahlungen mit einzubeziehen. Nach IAS 11 und IAS 18 wurden erhaltene Anzahlungen in der Bilanz separat ausgewiesen. Für GEA ergeben sich hieraus im Konzernabschluss insbesondere Auswirkungen durch die Einbeziehung von Anzahlungen für Fertigungsaufträge in Höhe von 119.070 T EUR, die gemäß IAS 11 nicht in die Ermittlung der Salden aus Fertigungsaufträgen einbezogen wurden. ― IFRS 15 fordert explizit die bilanzielle Berücksichtigung von fälligen, aber noch nicht von Kunden in Form von Zahlungsmitteln geleisteten Anzahlungen, wodurch es insgesamt zu einer Bilanzverlängerung kommt. Insgesamt hat die Änderung jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögenslage. ― Drohende Verluste, die auf Kundenverträge zurückgehen für die eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung vorgenommen wird, sind gesondert von Vertragsvermögenswerten als Rückstellungen gemäß den Vorschriften des IAS 37 zu passivieren (Brutto-Darstellung). Bislang wurden drohende Verluste im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen gemäß IAS 11 unmittelbar aufwandswirksam mit dem aktivischen Saldo gegenüber Kunden verrechnet (Netto-Darstellung innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Aufgrund dessen ergibt sich eine Ausweisänderung, die zum 1. Januar 2018 zu einer Erhöhung der Vertragsvermögenswerte sowie der Rückstellungen in Höhe von jeweils 26.901 T EUR führt. Für den Konzernabschluss hat die Anwendung von IFRS 15 eine Bilanzverlängerung in Höhe von 35.044 T EUR gegenüber den vorangegangenen Regelungen aus IAS 11 zur Folge. ― Die Vertragssalden aus Fertigungsaufträgen wurden bislang als Bestandteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Durch die Anwendung von IFRS 15 kommt es zu einer Ausweisänderung der Vertragssalden, die nunmehr als Bestandteil der Vertragsvermögenswerte bzw. der Vertragsverbindlichkeiten auszuweisen sind. Auch erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden nicht länger als sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, sondern als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Aufgrund dessen ergibt sich eine Ausweisänderung, die zum 1. Januar 2018 zu einer Erhöhung der Vertragsvermögenswerte in Höhe von 465.243 T EUR sowie zu einer Erhöhung der Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 641.469 T EUR führt. Im Konzernabschluss führt die Ausweisänderung zu einer Erhöhung der Vertragsvermögenswerte in Höhe von 546.813 T EUR und zu einer Erhöhung der Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 623.312 T EUR. GEA nimmt die folgenden von IFRS 15 gewährten Bilanzierungswahlrechte in Anspruch: ― Kosten der Vertragserlangung, deren Abschreibungsperiode ein Jahr oder weniger betragen würden, werden sofort als Aufwand erfasst. ― Signifikante Finanzierungskomponenten werden bei der Bestimmung der Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse nicht berücksichtigt, sofern bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Periode zwischen der Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung und die Bezahlung dieses Gutes oder dieser Dienstleistung durch den Kunden nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Anpassungsbeträge aus der Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode auf die Posten der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 dar. In der nachfolgenden Tabelle sind ausschließlich die von Anpassungen betroffenen Bilanzposten enthalten.
scroll
| Aktiva (in TEUR) | 31.12.2017 Vor Bilanzierungsänderung (IAS 11/IAS 18) | Ausweisänderungen | Änderung des Realisationszeitpunkts | 01.01.2018 Nach Bilanzierungsänderung (IFRS 15) |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| Vorräte | 661.364 | 460 | 17.094 | 678.918 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.390.747 | -465.353 | -20.880 | 904.514 |
| Vertragsvermögenswerte | - | 492.144 | - | 492.144 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.513.998 | 27.251 | -3.786 | 2.537.463 |
scroll
| Passiva (in T EUR) | 31.12.2017 Vor Bilanzierungsänderung (IAS 11/IAS 18) | Ausweisänderungen | Änderung des Realisationszeitpunkts | 01.01.2018 Nach Bilanzierungsänderung (IFRS 15) |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| Gewinnrücklagen und Konzernergebnis | 756.412 | -17 | -2.825 | 753.570 |
| Eigenkapital | 2.503.083 | -17 | -2.825 | 2.500.241 |
| Latente Steuern | 168.689 | -6 | -961 | 167.722 |
| Langfristige Schulden | 1.158.846 | -6 | -961 | 1.157.879 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 127.920 | 27.274 | - | 155.194 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | - | 641.469 | - | 641.469 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 789.147 | -641.469 | - | 147.678 |
| Kurzfristige Schulden | 2.086.342 | 27.274 | - | 2.113.616 |
Aus den beiden nachfolgenden Tabellen werden die Auswirkungen auf die Konzernbilanz sowie Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2018 ersichtlich, die sich im Vergleich zu einer fortgeführten Anwendung von IAS 11 und IAS 18 durch die Anwendung von IFRS 15 ergeben. In den beiden nachfolgenden Tabellen sind ausschließlich die von Anpassungen betroffenen Abschlussposten enthalten.
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| Aktiva (in TEUR) | 31.12.2018 Vor Bilanzierungsänderung (IAS 11/IAS 18) | Ausweisänderungen | Änderung des Realisationszeitpunkts | 31.12.2018 Nach Bilanzierungsänderung (IFRS 15) |
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| Vorräte | 737.134 | 247 | 3.963 | 741.344 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.476.421 | -547.046 | -5.492 | 923.884 |
| Vertragsvermögenswerte | - | 462.787 | - | 462.787 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.689.338 | -84.012 | -1.529 | 2.603.797 |
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| Passiva (in T EUR) | 31.12.2018 Vor Bilanzierungsänderung (IAS 11/IAS 18) | Ausweisänderungen | Änderung des Realisationszeitpunkts | 31.12.2018 Nach Bilanzierungsänderung (IFRS 15) |
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| Gewinnrücklagen und Konzernergebnis | 648.706 | 7 | -763 | 647.950 |
| Eigenkapital | 2.450.192 | 7 | -763 | 2.449.436 |
| Langfristige Rückstellungen | 156.848 | 387 | - | 157.235 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten | - | -364 | - | -364 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 24.108 | -364 | - | 23.744 |
| Langfristige Schulden | 1.380.472 | 387 | - | 1.380.859 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 126.113 | 34.657 | - | 160.770 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | - | 622.948 | - | 622.948 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 900.628 | -742.011 | -766 | 157.851 |
| Kurzfristige Schulden | 1.973.944 | -84.406 | -766 | 1.888.772 |
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| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 Vor Bilanzierungsänderung (IAS 11/IAS 18) | Änderung | 01.01.2018 - 31.12.2018 Nach Bilanzierungsänderung (IFRS 15) |
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| Umsatzerlöse | 4.811.047 | 17.163 | 4.828.210 |
| Herstellungskosten | 3.407.165 | 14.548 | 3.421.713 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.403.882 | 2.615 | 1.406.497 |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 257.166 | 2.615 | 259.781 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 228.077 | 2.615 | 230.692 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 114.231 | 1.310 | 115.541 |
| Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 113.846 | 1.305 | 115.151 |
| Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | -1.618 | - | -1.618 |
| Konzernergebnis | 112.228 | 1.305 | 113.533 |
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie | 0,62 | 0,01 | 0,63 |
Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen - veröffentlicht vom IASB im Juni 2016
Bei den Änderungen an IFRS 2 handelt es sich um Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. Die Klarstellungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen bei der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich sowie die Klassifizierung bzw. die Bilanzierung einer Änderung der Klassifizierung bestimmter anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. Aus der erstmaligen Anwendung haben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
Änderungen an IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" - Klassifizierung noch nicht fertiggestellter Immobilien - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016
Die Änderung an IAS 40 dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation einer sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilie als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" beginnt oder endet. Die Klassifikation von sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilien war bislang aufgrund der abschließenden Aufzählung des Standards hinsichtlich der Fälle, in denen eine Nutzungsänderung einer Immobilie vorliegt, nicht klar geregelt. Diese Aufzählung gilt nun explizit nicht länger als abschließend, sodass zukünftig auch noch nicht fertiggestellte Immobilien unter die entsprechende Regelung zur Klassifizierung fallen können. Die erstmalige Anwendung der Änderungen des IAS 40 führte zu keinen wesentlichen Auswirkungen.
IFRIC 22 "Währungsumrechnung bei Anzahlungen" - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016
IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen".# 1.3 Noch nicht umgesetzte Rechnungslegungsvorschriften
Für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. Neue Standards und Interpretationen wendet GEA nicht vorzeitig an. GEA prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung festlegen.
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016
Mit dem neuen Standard zur Leasingbilanzierung wird ein einheitliches Modell für die Bilanzierung beim Leasingnehmer eingeführt, durch welches generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst werden. Als Konsequenz entfällt die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen beim Leasingnehmer. Für jede Leasingvereinbarung ist vom Leasingnehmer eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen anzusetzen und ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten zu aktivieren. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese Index-basiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und ggf. der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird dagegen planmäßig abgeschrieben, was verglichen mit den bisherigen Regelungen grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. Auf Seiten des Leasinggebers ähneln die Regelungen des neuen Standards dagegen denen des bisherigen Standards IAS 17. Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, alle anderen Leasingverträge als Operating Leasingverhältnisse. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. IFRS 16 ersetzt die bestehenden Bestimmungen von IAS 17 "Leasingverhältnisse" und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC 15 "Operating-Leasingverhältnisse - Anreize" und SIC 27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
Übergangsmethodik und Ausübung von Wahlrechten
GEA wird den neuen IFRS 16 erstmalig mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 anwenden. Die Erstanwendung erfolgt unter der modifiziert retrospektiven Methode, sodass GEA - im Einklang mit IFRS 16 - auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet. Von einer freiwilligen Anwendung des IFRS 16 auf ausgewählte immaterielle Vermögenswerte sieht GEA ab. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (Vertragslaufzeit nicht länger als 12 Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Die Anwendungserleichterung, Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten zum Erstanwendungszeitpunkt als kurzfristige Leasingverhältnisse einzustufen, findet keine Anwendung.
Projektstatus und absehbare Auswirkungen der Erstanwendung auf den Konzernabschluss
GEA hat im Berichtszeitraum das konzernweite Projekt zur Umsetzung von IFRS 16 fortgesetzt. Basierend auf verschiedenen Ansätzen zur Betroffenheitsanalyse wurde eine geeignete Softwarelösung ("Lease-Engine") implementiert, welche konzernweit für die Erfassung, Klassifizierung und Bewertung der Leasingverhältnisse genutzt wird. GEA hat Maßnahmen zur Umsetzung notwendiger Anpassungen an bestehenden Rechnungslegungsprozessen und IT-Systemen identifiziert und umgesetzt, sowie eine einheitliche fachliche Richtlinie erarbeitet, die im weiteren Projektverlauf im Rahmen von Trainingsmaßnahmen innerhalb des Konzerns ausgerollt wurde. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2018 wurden insbesondere die betroffenen Vertragsverhältnisse auf Ebene der Konzerngesellschaften identifiziert und deren bewertungsrelevante Daten in die vorgesehene Lease-Engine übertragen. Ausgehend von den derzeitigen Erkenntnissen geht GEA davon aus, dass auf Basis der bestehenden Leasingverhältnisse aus der Anwendung des neuen IFRS 16 im Wesentlichen folgende Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des GEA Konzerns zu erwarten sind:
- Aus der Anwendung von IFRS 16 und der damit verbundenen Erfassung von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten erwartet GEA zum 1. Januar 2019 jeweils einen Anstieg der Finanzverbindlichkeiten und des Sachanlagevermögens voraussichtlich zwischen 173,0 und 183,0 Mio. EUR. Dabei liegen wesentliche Leasingverhältnisse insbesondere in den Bereichen Immobilien und Fahrzeuge vor.
- Für Leasingverhältnisse, die bisher gemäß IAS 17 als Operating Leasing eingestuft waren, wird zum 1. Januar 2019 ein Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt. Die Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Barwert der restlichen Leasingzahlungen angesetzt, in welche sowohl Leasing- als auch Non-Leasing-Komponenten einbezogen werden.
- Bisher gemäß IAS 17 als Finanzierungsleasing klassifizierte Leasingverhältnisse werden mit ihrem Buchwert als Nutzungsrecht übernommen.
- Gegenüber der bisherigen Leasingbilanzierung nach IAS 17 ergibt sich durch den Wegfall der operativen Leasingaufwendungen ein entsprechend höheres EBITDA. Auf Basis der zum 1. Januar 2019 bereits bestehenden Leasingverhältnisse wird sich das Konzern-EBITDA voraussichtlich zwischen 54,0 und 64,0 Mio. EUR erhöhen.
- Der Effekt auf das EBIT fällt aufgrund der durch den IFRS 16 neu hinzukommenden Abschreibung auf Nutzungsrechte geringer aus. Für das Konzern-EBIT wird durch die Erstanwendung des IFRS 16 ein Anstieg zwischen 2,8 und 3,6 Mio. EUR erwartet.
- Werden zusätzlich die nach IFRS 16 für die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten zu erfassenden Zinsaufwendungen berücksichtigt, ergibt sich durch die Erstanwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16 voraussichtlich ein negativer Effekt auf das EBT zwischen 0,8 und 1,2 Mio. EUR.
- Aus dem geänderten Ausweis der Leasingaufwendungen für Operating- Leasingverhältnisse erwartet GEA zudem einen zwischen 54,0 und 64,0 Mio. EUR erhöhten Cash-Flow aus operativer Geschäftstätigkeit, während sich der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit korrespondierend verringern wird.
Mögliche Anpassungen in Bezug auf die oben dargestellten Erwartungen an die mit der Erstanwendung von IFRS 16 verbundenen quantitativen Auswirkungen können sich durch das zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses noch laufende Implementierungsprojekt oder mögliche Änderungen im Hinblick auf die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten ergeben. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 16 auf die Finanz- und Ertragslage des gesamten Geschäftsjahres 2019 können durch neu hinzukommende, die Verlängerung bestehender oder unplanmäßig wegfallender Leasingverhältnisse von den erwarteten Effekten abweichen.
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten von einem Investor an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - veröffentlicht vom IASB im September 2014
Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer entsprechenden Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig.# GEA
I. Management's Discussion and Analysis of Financial Condition and Results of Operations
New and Amended Accounting Standards
GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28. Das IASB hat im Dezember 2015 beschlossen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt des Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass das IASB sich im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Equity-Methode nochmals mit entsprechenden Transaktionen beschäftigen möchte. Ungeachtet der Verschiebung wird eine vorzeitige Anwendung der Änderungen nach ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht zulässig sein.
IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" - veröffentlicht vom IASB im Juni 2017
Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 "Ertragsteuern" hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRIC 23. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente" - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2017
Das IASB hat die Änderungen an IFRS 9 herausgegeben, um Bedenken in Bezug auf die Klassifizierung bestimmter finanzieller Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 zu adressieren. Durch die Neuregelung werden die bestehenden Vorschriften in IFRS 9 zu Kündigungsrechten dahingehend geändert, um auch bei negativen Ausgleichszahlungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (bzw. in Abhängigkeit des Geschäftsmodells erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert) zu ermöglichen. Darüber hinaus stellt die Änderung einen Aspekt der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten infolge einer Modifikation klar: Demnach soll im Falle der Restrukturierung einer finanziellen Verbindlichkeit, die nicht zu deren Ausbuchung führt bzw. geführt hat, deren Buchwert unmittelbar erfolgswirksam angepasst werden. Somit kann eine rückwirkende Änderung der Bilanzierung notwendig werden, wenn im Falle einer Modifikation bisher nicht die fortgeführten Anschaffungskosten, sondern der Effektivzinssatz angepasst wurde. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen an IFRS 9. Die Änderungen an IFRS 9 sind retrospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Bei erstmaliger Anwendung sind zusätzliche Übergangsvorschriften und korrespondierende Angabepflichten zu beachten.
Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" -Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2017
Die Änderung an IAS 28 enthält eine Klarstellung, wonach IFRS 9 auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Anwendung findet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. GEA erwartet keine Auswirkungen aus den Änderungen an IAS 28. Die Änderungen sind rückwirkend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Übergangserleichterungen gestatten zudem eine Umsetzung der Änderungen nach der Erstanwendung von IFRS 9. Außerdem gibt es Erleichterungen in Bezug auf die Darstellung von früheren Perioden für Unternehmen, die die Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 nach IFRS 4 in Anspruch nehmen. Eine vollständige rückwirkende Anwendung ist gestattet, wenn dies ohne Verwendung späterer Erkenntnisse möglich ist.
Sammelstandard 2015 bis 2017 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2017
Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards (IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 sowie IAS 23). Die Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 enthalten Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, für den Fall des Erreichens gemeinsamer Kontrolle, nachdem bereits zuvor Anteile daran gehalten wurden. Mit den Änderungen an IAS 12 wird klargestellt, dass alle ertragsteuerlichen Auswirkungen, die aus Dividendenzahlungen resultieren, erfolgswirksam zu erfassen sind. Die Änderungen an IAS 23 stellen klar, dass wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, alle noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich für diesen Vermögenswert aufgenommen wurden, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals behandelt werden. Diese Fremdkapitalkosten stehen somit als allg. Fremdmittel wieder für die Ermittlung der für einen - anderen - qualifizierten Vermögenswert zu aktivierenden Fremdkapitalkosten auf Basis des gewogenen Durchschnitts aller Fremdkapitalkosten zur Verfügung. Die Übernahme der Regelungen des Sammelstandards, aus denen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet werden, in EU-Recht steht noch aus. Vorbehaltlich dieser Übernahme sind die aus dem Sammelstandard resultierenden Änderungen für am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen - veröffentlicht vom IASB im Februar 2018
Die Änderungen betreffen die Regelungen zu Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen. Nach IAS 19 ist in solchen Fällen eine Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Pensionsplänen auf Basis aktueller versicherungsmathematischer Annahmen vorzunehmen. Die vorliegenden Änderungen stellen klar, dass nach einem solchen Ereignis auch der Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen für den Rest der Periode unter Verwendung der aktualisierten Annahmen zu ermitteln sind. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 19. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards - veröffentlicht vom IASB im März 2018
Das IASB hat das überarbeitete Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung sowie entsprechendes Begleitmaterial veröffentlicht. Das Rahmenkonzept soll das IASB bei der Entwicklung von Standards, die Abschlussersteller bei der Entwicklung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden und andere Parteien beim Verständnis und bei der Interpretation der Standards unterstützen. Das überarbeitete Rahmenkonzept enthält mehrere neue Abschnitte, sodass es nun aus acht vollständigen Abschnitten besteht. Ergänzt wurden jeweils ein Abschnitt zur Bewertung, zu Darstellung und Angaben sowie zum Abgang von Vermögenswerten oder Schulden. Zudem wurde der Abschnitt zur Definition der Begriffe "Vermögenswert" und "Schuld" sowie der Abschnitt zur Erfassung von Vermögenswerten und Schulden in Abschlüssen überarbeitet. Darüber hinaus wurden klarstellende Änderungen hinsichtlich der Begriffe "Vorsicht", "Verantwortlichkeit des Managements", "Bewertungsunsicherheit" sowie "Wirtschaftliche Betrachtungsweise" vorgenommen. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung des überarbeiteten Rahmenkonzepts. Das überarbeitete Rahmenkonzept tritt für Abschlussersteller ab dem 1. Januar 2020 in Kraft, vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht. Sofern sämtliche aktualisierte Querverweise gleichzeitig angewendet werden, ist eine frühere Anwendung zulässig.
Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2018
Die Änderungen an IFRS 3 betreffen die Definition eines Geschäftsbetriebs und adressieren Unklarheiten bei der Abgrenzung, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss oder als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ist. Mit den Änderungen wird im Wesentlichen klargestellt, dass für das Vorliegen eines Unternehmens mindestens eine Eingabe (Inputfaktor) und ein substanzieller Prozess vorhanden sein müssen, die gemeinsam maßgeblich zur Fähigkeit zur Generierung von Ergebnissen (Output) beitragen. Die Definitionen eines Geschäftsbetriebs und von Ergebnissen werden geschärft, indem sie sich auf Waren und Dienstleistungen konzentrieren, die für Kunden erbracht werden, und indem der Bezug auf die Fähigkeit, Kosten zu senken, gestrichen wird. Die Bedingung zu prüfen, ob fehlende Inputs und Prozesse durch Marktteilnehmer ersetzt werden können und in der Lage sind, weiterhin Ergebnisse zu produzieren, entfällt. Es wird eine optionale Konzentrierungsprüfung hinzugefügt, die eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob ein erworbener Satz von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 3. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt, sowie auf Erwerbe von Vermögenswerten, die an oder nach dem Beginn dieser Periode stattfinden. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.# Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler" in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2018
Die Änderungen dienen insbesondere einer schärferen Definition von "wesentlich" und sollen die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst vereinheitlichen. Den Abschlusserstellern soll die Beurteilung von Wesentlichkeit erleichtert werden, ohne dass die bisherigen Regelungen substanziell geändert werden. Die aktuell gültige Definition von Wesentlichkeit stellt auf die Frage ab, unter welchen Voraussetzungen Auslassungen und fehlerhafte Darstellungen als wesentlich anzusehen sein könnten, wohingegen sich die überarbeitete Definition auf die Wesentlichkeit von Informationen bezieht. Damit erfolgt eine Verschiebung des Wesentlichkeitsbezugs weg von Auslassungen und fehlerhaften Darstellungen hin zu den Informationen. Die vorgenommenen Änderungen sollen demzufolge klarstellen, dass eine Verschleierung von wesentlichen Informationen durch unwesentliche Informationen vergleichbare Auswirkungen haben kann wie das Auslassen dieser Informationen, wobei der Aspekt der Verschleierung einen neuen Bestandteil der Wesentlichkeitsdefinition darstellt. Zudem wurde verdeutlicht, dass es sich um wesentliche Informationen handelt, wenn vernünftigerweise eine Auswirkung erwartet werden könnte. Des Weiteren wurde der Adressatenkreis auf die primären Abschlussadressaten eingegrenzt, die für benötigte Finanzinformationen mehrheitlich auf die in den Abschlüssen gegebenen Informationen zurückgreifen müssen.
GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 1 und IAS 8. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
2. Grundsätze der Rechnungslegung
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss der GEA werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, die durch die GEA Group Aktiengesellschaft entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen, unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Tatbestand der Beherrschung ist erfüllt, wenn GEA dergestalt an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, dass sie einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem es die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der gegenüber den Verkäufern eingegangenen Verbindlichkeiten sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Transaktionszeitpunkt. Die mit dem Unternehmenserwerb übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden nicht beherrschenden Gesellschaftern. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Der Teil der Anschaffungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Goodwill bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs auch nach einer erneuten Überprüfung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Nettovermögens geringer als dieses, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anteile an Tochterunternehmen, konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Sofern die konsolidierten Tochterunternehmen einen von dem Mutterunternehmen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen, erfolgt die Einbeziehung auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 31. Dezember 2018.
Im Geschäftsjahr 2018 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert:
| Konsolidierungskreis | Anzahl Gesellschaften | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Konsolidierungskreis 01.01. | 215 | 219 | |
| inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) | 32 | 36 | |
| ausländische Gesellschaften | 183 | 183 | |
| Erstkonsolidierung | 4 | 9 | |
| Verschmelzung | -10 | -9 | |
| Liquidation | -1 | -2 | |
| Verkauf | -1 | 0 | |
| Endkonsolidierung | -1 | -2 | |
| Konsolidierungskreis 31.12. | 206 | 215 | |
| inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) | 29 | 32 | |
| ausländische Gesellschaften | 177 | 183 |
Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 50 Tochterunternehmen (Vorjahr 48), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamt-Konzerns insgesamt 0,1 Prozent (Vorjahr 0,1 Prozent), ihr Ergebnis 0,4 Prozent (Vorjahr 0,3 Prozent) des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamt-Konzerns und ihr Eigenkapital 0,6 Prozent (Vorjahr 0,8 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt. Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen befindet sich im Abschnitt 12.4.
Änderungen in der Beteiligungsquote
Änderungen der Beteiligungsquote der GEA an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erlangen oder Verlust der Beherrschung führen, sind Eigenkapitaltransaktionen. Die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern der GEA zuzuordnen.
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Als assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen GEA unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält. Joint Ventures sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
Assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Der Konzernanteil am Gewinn oder Verlust at-equity bewerteter Beteiligungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des EBIT erfasst und gesondert dargestellt. Der Konzernanteil direkt im Eigenkapital erfasster Aufwendungen und Erträge wird unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures den Buchwert der Nettoinvestition in dasselbe, werden keine weiteren Verluste erfasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen und Joint Ventures werden - sofern notwendig - angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag eine Beteiligung (Vorjahr 1) an assoziierten Unternehmen und 4 Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 5) at-equity bewertet.
Gemeinschaftliche Tätigkeiten
Gemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden derselben haben. Gemeinschaftliche Führung ist gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung der GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen gemeinschaftlicher Tätigkeiten werden mit dem Anteil der GEA an denselben, in Übereinstimmung mit den maßgeblichen IFRS, bilanziert. Im Konzernabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 lagen keine gemeinschaftlichen Tätigkeiten vor.
Währungsumrechnung
Die Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf. Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses der GEA umgerechnet.# Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umrechnung von Fremdwährungen
Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Unternehmen erfolgt mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode. Sofern diese Durchschnittskurse keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellen, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Konzernergebnis erfasst und im Eigenkapital fortgeführt. Goodwills aus dem Erwerb ausländischer Tochtergesellschaften werden als Vermögenswerte dieser Unternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet.
Sachanlagen
Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt. Aufwendungen für regelmäßige größere Wartungen werden über die Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögenswertes bzw. über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben. Der Wertansatz von Sachanlagevermögen wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt ("Impairment"-Test). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus dem internen Nutzungswert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Nettoveräußerungswert). Primäre Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweils aktuelle örtliche Markt für Gebrauchtmaschinen bzw. Gewerbeimmobilien. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, erfolgt eine Abwertung. Zur Beurteilung der Wertminderung werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Stufe gruppiert, für die sich Zahlungsströme separat identifizieren lassen. Entfällt in der Folgezeit der Grund für eine Wertminderung, wird eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeschriebenen historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.
Leasing
Als Leasingtransaktionen gelten Vereinbarungen, die das Recht zur entgeltlichen Nutzung eines Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum einräumen. Leasingverträge werden als Finanzierungsleasingverträge bilanziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstands und damit das wirtschaftliche Eigentum dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Dementsprechend aktivieren die Unternehmen der GEA, die als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken tragen, die mit dem Gegenstand verbunden sind, das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreiben das Leasingobjekt in den Folgeperioden über die Vertragslaufzeit oder die kürzere geschätzte Nutzungsdauer ab. Korrespondierend wird eine Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Die Zahlung an den Leasinggeber wird dabei in eine Zins- und Tilgungskomponente aufgeteilt, wobei die Zinskomponente als konstante Verzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen GEA als Leasingnehmer auftritt, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Unternehmen der GEA Leasinggeber sind und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt. Die in der Folgezeit anfallenden Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesem Fall verbleibt der zur Nutzung überlassene Gegenstand in der Bilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Verschiedene der einbezogenen Unternehmen haben in der Vergangenheit Sachanlagen veräußert und zurückgemietet ("Sale-and-lease-back"). In Abhängigkeit der Risikoverteilung führten die "Sale-and-lease-back"-Transaktionen zu einem Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnis. Im Fall eines Mietleasingverhältnisses erfolgte eine unmittelbare Realisierung des gesamten Gewinns, sofern der Verkauf des Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abgewickelt wurde. Bei einem Verkauf über dem beizulegenden Zeitwert wurde die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem beizulegenden Zeitwert abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit realisiert.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Bei Immobilien, die teilweise zur Erzielung von Mieteinnahmen und teilweise zum Zweck der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, wird die gesamte Immobilie als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft, wenn der Anteil der Eigennutzung unwesentlich ist. Dies wird bei einem Anteil von unter 10 Prozent angenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden linear zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt analog zu der Vorgehensweise beim Sachanlagevermögen.
Goodwill
Der Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird mindestens einmal jährlich zum Geschäftsjahresende sowie bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit auf Ebene der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten wurden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas identifiziert. Für die Überprüfung der Werthaltigkeit wird der erzielbare Betrag einer Business Area ihrem Buchwert einschließlich des Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für als "zur Veräußerung gehalten" klassifizierte Geschäftseinheiten ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Maßstab für die Werthaltigkeit. Übersteigt der Buchwert der Vermögenswerte einer Business Area den erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Differenz eine Wertminderung vor, die ergebniswirksam zu erfassen ist. Ein Wertminderungsbetrag mindert zuerst den Buchwert des Goodwills. Ein den Goodwill übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerte zu verteilen. Der Nutzungswert der zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten wird jährlich zum Ende des Geschäftsjahres nach dem "Discounted-Cash-Flow"-Verfahren ermittelt. Die Schätzung eines Verkaufspreises ist für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbst erstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen aktivierte Entwicklungsaufwendungen sowie selbsterstellte Software. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben vertragsbasierten Rechten vor allem Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen. Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen erworben. Die selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes bestimmbar ist, wird dieser linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Der Wertansatz eines immateriellen Vermögenswertes wird überprüft, sofern dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, ist der Buchwert auf den erzielbaren Betrag abzuwerten. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe werden zuvor erfasste Wertminderungen zurückgenommen. Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2018
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald GEA Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird.Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten. Sonstige Beteiligungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, sind der Bewertungskategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" (FVOCI) zugeordnet. In einigen Fällen können die Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts sein. Dies kann der Fall sein, wenn nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen oder wenn es eine große Bandbreite von möglichen Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts gibt und die Anschaffungskosten der besten Schätzung des beizulegenden Zeitwerts innerhalb dieser Bandbreite entsprechen. Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind auf Grundlage des Geschäftsmodells zur Steuerung dieser Vermögenswerte und der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Zahlungsströme zu klassifizieren und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Wertschwankungen im Rahmen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegendem Zeitwert bewertet" (FVTPL) zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst.
Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2018
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente. Sonstige Beteiligungen werden der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, da die Anteile an diesen Kapitalgesellschaften nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist bedingt durch die erhebliche Schwankungsbreite der Bemessungen des beizulegenden Zeitwertes, ohne dass die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwertes innerhalb der Schwankungsbreite zuverlässig bestimmt werden können. Ein zuverlässiger beizulegender Zeitwert kann nur im Rahmen von Veräußerungsverhandlungen ermittelt werden. Eine Veräußerungsabsicht für diese finanziellen Vermögenswerte besteht nicht. Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel, bei denen die Absicht besteht, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten, werden der Bewertungskategorie "bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen" zugeordnet und dementsprechend unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle übrigen Wertpapiere werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Wertschwankungen erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Die finanziellen Forderungen werden der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst. Sind die derivativen Finanzinstrumente in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen ("Cash-Flow-Hedge") eingebunden, werden die Zeitwertschwankungen im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eingebettete Finanzderivate werden bei Vorliegen qualifizierender Bedingungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung von den jeweiligen Basisverträgen getrennt.
Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald GEA Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten. Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintreten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme negativ verändert haben. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder der Ausfall von Zahlungen sein. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (z. B. nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente), entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Finanzinstruments und dem Barwert der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Zahlungsströme. Mit Ausnahme der Eigenkapitalinstrumente werden finanzielle Vermögenswerte bei Wegfall der Wertminderungsgründe bis zur Höhe der sich ohne Wertminderung ergebenden fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben.
Bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting")
Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihres Abschlusses entweder als Absicherung von beizulegenden Zeitwertschwankungen von Vermögenswerten, Schulden oder von bindenden Vereinbarungen ("Fair-Value-Hedges") oder als Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden ("Cash-Flow-Hedges") designiert. Bei einer effektiven Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird nicht nur die Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Derivates, sondern auch die des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Bei einer perfekten Sicherung gleichen sich die Zeitwertschwankungen aus. Die Vorschriften zur Sicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts durch einen "Fair-Value-Hedge" finden derzeit bei GEA keine Anwendung. Werden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt, wird der effektive Bestandteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Derivate erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Bestandteil der Wertänderung wird als Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Der im sonstigen Konzernergebnis erfasste Posten aus dem effektiven Bestandteil der Wertänderung wird gleichzeitig mit der Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgswirksam. Führt die Erfüllung des Grundgeschäfts zu dem Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes, so werden die zuvor im sonstigen Konzernergebnis abgegrenzten Wertänderungen mit den Anschaffungskosten des nicht-finanziellen Vermögenswertes verrechnet.# Wird das Grundgeschäft abweichend von vorherigen Annahmen nicht durchgeführt, werden die zuvor erfolgsneutral erfassten Wertänderungen direkt erfolgswirksam aufgelöst. Um Risiken aus Zinsänderungen abzusichern, wendet GEA bei Bedarf "Cash-Flow-Hedges" an. Darüber hinaus führt GEA vor allem für Fremdwährungsrisiken Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen der Risikorichtlinie durch, welche ökonomisch entsprechende Risiken kompensieren, jedoch die strengen Anforderungen des IFRS 9 an die Abbildung als bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Vermögenswerten und Schulden abgeschlossen werden, werden nicht zu einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zusammengeführt. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen werden durch die ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Devisentermingeschäfte weitgehend kompensiert.
Latente Steuern
Für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist. Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.
Vorräte
Die Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der "First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertminderungen angesetzt. Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden. Die Klassifizierung und Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterliegt denselben Kriterien, welche für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte herangezogen werden. Bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vor dem Hintergrund bestehender Factoring-Vereinbarungen als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVOCI) klassifiziert. Einzelheiten zur Wertberichtigung auf Lieferungen und Leistungen werden in Kapitel 3 des Konzernanhangs dargestellt.
Fertigungsaufträge
Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2018
Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen werden nach IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst, da Kunden diese nach ihren Spezifikationen über die Auftragsdauer steuern und GEA bei Kündigung des Vertrags durch den Kunden Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten, einschließlich einer angemessenen Marge, hat. Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Für erwartete Verluste werden Rückstellungen gebildet. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne die Teilabrechnungen und erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten "Vertragsvermögenswert". Soweit die erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne abzüglich der Teilabrechnungen am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den "Vertragsverbindlichkeiten". Sofern während der Erfüllung der Leistungsverpflichtung die angefallenen Auftragskosten nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung stehen, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn den entstandenen Auftragskosten ein entsprechender Fortschritt in der Leistungserbringung gegenübersteht. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden als variable Komponente in die Auftragserlöse einbezogen. Deren Höhe wird zu Vertragsbeginn vorsichtig nach der Erwartungswertmethode oder der Methode des wahrscheinlichsten Betrags ermittelt, je nachdem, welche der Methoden zur Schätzung der Erlöse am verlässlichsten geeignet ist ("Constraint").
Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2018
Forderungen und Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst ("Percentage-of-Completion-Method"). Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Soweit die erhaltenen Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und erfassten Verluste am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den "sonstigen Verbindlichkeiten". Erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden passivisch unter dem selben Posten ausgewiesen. Sofern das Auftragsergebnis nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn das Auftragsergebnis zuverlässig geschätzt werden kann. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden in die Auftragserlöse einbezogen, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2018
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Je nach Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung dieser Vermögenswerte und der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Zahlungsströme werden Zahlungsmitteläquivalente, unter Anwendung der Effektivzinsmethode, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Wertschwankungen im Rahmen einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2018
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte Geschäftsbereiche
Der Ansatz langfristiger Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die im Sinne des IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, erfolgt zum Buchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Die entsprechenden Vermögenswerte sowie die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Schulden werden in der Bilanz gesondert als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Danach erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet.# H1: Anhang
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Abnutzbare Vermögenswerte
Da der Buchwert von zur Veräußerung gehaltenen abnutzbaren Vermögenswerten überwiegend durch den Verkauf und nicht durch die Nutzung derselben realisiert wird, endet die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umklassifizierung. Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert diese als nicht fortgeführter Geschäftsbereich.
Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat als "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorjahreswerte so angepasst, dass die Ergebnisse dieser Geschäftsbereiche auch gleichfalls im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen; auch hier wird der Ausweis des Vorjahres entsprechend angepasst.
Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf GEA einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamt-Konzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet.
Gezeichnetes Kapital
Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen.
Verpflichtungen aus Pensionsplänen
Die Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein.
Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb der GEA gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag).
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst.
Sonstige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
Unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit Erbringung der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen.
Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegender Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert. Ebenfalls unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden Verbindlichkeiten für Abfindungen bzw. aus Sozialplänen ausgewiesen, die unter anderem aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen resultieren.
Rückstellungen
Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt.
Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann.
Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch den Teil der Gemeinkosten ein, der zur Vertragserfüllung zusätzlich notwendig ist.
Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten umfassen Anleihen, Bankverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. In den Finanzverbindlichkeiten sind ebenfalls derivative Finanzinstrumente enthalten, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Sonstige Verbindlichkeiten
Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2018
Der Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Anzahlungen auf Bestellungen sowie der passivische Saldo aus Fertigungsaufträgen werden nunmehr unter dem Posten "Vertragsverbindlichkeiten" ausgewiesen.
Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2018
Der Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt mit Ausnahme der Anzahlungen sowie des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Die Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen.
Vertragsverbindlichkeiten
Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2018
In den Vertragsverbindlichkeiten werden Anzahlungen auf Bestellungen sowie der passivische Saldo aus Fertigungsaufträgen ausgewiesen. Die Anzahlungen auf Bestellungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag.
Ertragsrealisierung
Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2018
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn es durch Übertragung dieser auf einen Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen kommt. Leistungsverpflichtungen gelten als erfüllt, sobald der Kunde die Verfügungsgewalt über die verkauften Güter erlangt, d.h. wenn er seine Nutzung bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus ihm ziehen kann.# Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads realisiert. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Zusätzlich sind Schätzungsbegrenzungen zu beachten. Entsprechend werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Vertragsvermögenswerten unter Abzug der Teilabrechnungen und erhaltenen bzw. fälligen Anzahlungen. Sofern während der Erfüllung der Leistungsverpflichtung die angefallenen Auftragskosten nicht im Verhältnis zum Fortschritt der Leistungserbringung stehen, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust als drohender Verlust nach IAS 37 passiviert.
Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2018
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der "Percentage-of-Completion"-Methode realisiert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Erstreckt sich die Abwicklung eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum und erfolgt die Finanzierung des Auftrags weitgehend durch GEA, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Umgekehrt werden Erträge aus der Anlage von erhaltenen Anzahlungen auftragskostenmindernd berücksichtigt, wenn diese einen wesentlichen Einfluss auf das Auftragsergebnis haben. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Entsprechend der "Percentage-of-Completion"-Methode werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug der Teilabrechnungen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen.
Aktienbasierte Vergütung
GEA verfügt über ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählten Führungskräften sogenannte "Performance Shares" gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Ein weiteres aktienbasiertes Vergütungsprogramm stellt die im Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder verankerte langfristige Aktienkurskomponente dar. Die Auszahlung aus dieser Vergütungskomponente ist von der Performance der GEA Aktie relativ zu einem Vergleichsindex abhängig. Der Anspruch aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (siehe Abschnitt 6.3.3).
Forschung und Entwicklung
Aufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert.
Öffentliche Zuwendungen
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt.
Rechnungslegung in Hochinflationsländern
Anpassungen von Abschlüssen werden auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen, wonach Posten der Bilanz, die noch nicht in einer monetären Einheit geführt werden, an einen allgemeinen Preisindex anzupassen sind. Gleiches gilt für Aufwendungen und Erträge. Monetäre Vermögenswerte und Schulden brauchen nicht angepasst zu werden, wenn sie durch vertragliche Vereinbarungen an Preisänderungen gebunden sind oder zu Tageswerten geführt werden.
2.2 Einschätzungen und Ermessensentscheidungen
Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Ermessensentscheidungen durch den Vorstand getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Faktoren, die eine negative Abweichung von getroffenen Einschätzungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, eine deutliche Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie, bzw. Verschiebungen zwischen Kundenindustrien mit einem negativen Margeneinfluss, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen. Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen.
Unternehmenserwerbe
Als Folge von Unternehmenserwerben (siehe Abschnitt 4) werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet. Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung.# Anhang
Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswerte
Der Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Die zu diesem Zweck für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftssegmente ermittelten erzielbaren Beträge werden auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Den Berechnungen der Nutzungswerte liegen Annahmen des Managements zugrunde (siehe Abschnitt 5.3). Annahmen des Managements liegen ferner der Bilanzierung und Bewertung sonstiger immaterieller Vermögenswerte zugrunde.
Steuern
GEA ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken.
Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivischen latenten Steuern aus. Die aktivischen latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (siehe Abschnitt 7.7).
Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Änderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung oder eines wirtschaftlichen Ressourcenabflusses können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (siehe Abschnitt 6.2). Dies gilt insbesondere auch für Verpflichtungen im Umweltbereich.
Verpflichtungen aus Pensionsplänen
Der Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese Annahmen umfassen Diskontierungszinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungsrate und Sterblichkeitsraten. Sie können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken.
Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (siehe Abschnitt 6.3.1).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung einzelner Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Eine Wertminderung wird in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Weitere Angaben zu Kreditrisiken im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Kapitel 3 gemacht.
Fertigungsaufträge
Aufgrund der Regelungen des IFRS 15 besteht Ermessen hinsichtlich der Beurteilung, ob Umsätze zeitraumbezogen zu realisieren sind. GEA ist zu dem Schluss gekommen, dass Erlöse aus Fertigungsaufträgen zeitraumbezogen zu erfassen sind, da Kunden regelmäßig über die Auftragsdauer Verfügungsgewalt über die verkauften Anlagen erlangen, wenn Kunden die Leistungen nach ihren Spezifikationen über die Auftragsdauer steuern und GEA bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten, einschließlich einer angemessenen Marge, hat.
GEA hat festgestellt, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist, um den Leistungsfortschritt zu bestimmen, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Fertigungsaufwand und dem Transfer der Leistung auf den Kunden besteht. GEA erfasst Erlöse auf der Basis der angefallenen Auftragskosten im Verhältnis zu den gesamten erwarteten Auftragskosten für die Fertigstellung des Auftrags ("Cost-to-Cost"-Methode).
Der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen liegen ferner Schätzungen des Managements bezüglich der im Zusammenhang mit den Fertigungsaufträgen anfallenden Auftragskosten zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an.
Rechtsstreitigkeiten
Unternehmen der GEA sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen der GEA bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (siehe Abschnitt 8.3).
3. Finanzrisikomanagement
Um die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Risikomanagementsystem im Lagebericht verwiesen.
Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren.
Währungsrisiken
Die Internationalität der Geschäftstätigkeit der GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen.
Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance der GEA anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Darüber hinaus werden konzerninterne Finanzierungen in Fremdwährung, welche über den Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgewickelt werden, überwiegend in direkter Zuordnung abgesichert. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen die in Ländern ansässig sind, in denen Devisenverkehrsbeschränkungen bestehen, erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance.
Zinsrisiken
Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten der GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten.# Risk Management
Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden.
Warenpreisrisiken
GEA benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen.
Kreditrisiken
Das Kreditrisiko bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie im Rahmen seiner Finanzierungstätigkeit (einschließlich Bankeinlagen, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten) Ausfallrisiken ausgesetzt. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert der Finanzinstrumente sowie der Vertragsvermögenswerte beschränkt. Wertminderungen auf Finanzinstrumente welche erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet sind, betragen zum Stichtag 8.364 T EUR.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wendet GEA den sog. "Simplified Approach" an und erfasst bereits bei Zugang die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste. GEA ermittelt die erwarteten Kreditausfälle im Rahmen des "Simplified Approach" gegliedert nach Risikogruppen unter Berücksichtigung von historischen Ausfallraten. Die Zuordnung zu den jeweiligen Risikogruppen erfolgt auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale. Dies sind für GEA die geografische Lage des Kunden sowie die Überfälligkeiten der Vermögenswerte. Um zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen wurden die historischen Ausfallraten anhand von Skalierungsfaktoren angepasst. Diese basieren auf Vorhersagen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der entsprechenden Regionen. Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. GEA hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die erwarteten Verlustraten für nicht überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustraten für Vertragsvermögenswerte darstellen. Eine Wertberichtigung auf individueller Basis erfolgt, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich u.a. um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden direkt ausgebucht, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist u.a. der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird.
Die folgende Tabelle stellt die erwarteten Kreditausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten zum 31. Dezember 2018 dar, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist:
| Buchwert vor Wertminderungen | Ausfallgewichtete durchschnittliche Verlustrate | Bandbreite der Verlustraten | Wertminderung |
|---|---|---|---|
| Nicht überfällig 1.066.227 | 0,06% | 0,02% - 0,13% | 658 |
| davon Vertragsvermögenswerte 461.278 | 0,03% | 0,02% - 0,13% | 139 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 604.949 | 0,09% | 0,02% - 0,13% | 519 |
| Überfällig (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) 247.270 | 0,30% | 0,05% - 0,34% | 751 |
| Summe 1.313.497 | 1.409 |
Die folgende Tabelle leitet die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 1. Januar auf die Wertminderungen zum 31. Dezember über:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Wertminderungen zum 1. Januar nach IAS 39 | 59.654 | 49.371 |
| Anpassung aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 | 709 | - |
| Wertminderungen zum 1. Januar nach IFRS 9 | 60.363 | - |
| Ausbuchung | -11.369 | -4.308 |
| Erträge aus der Neubewertung der Wertminderung (Auflösung) | -1.844 | -2.309 |
| Aufwendungen aus der Neubewertung der Wertminderung (Zuführung) | 19.079 | 15.745 |
| Wechselkurseffekte | -523 | -1.559 |
| Sonstige Änderungen* | 718 | 2.714 |
| Wertminderungen zum 31. Dezember* | 66.424 | 59.654 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren. Die Vorjahreswerte zeigen die Wertminderungen nach IAS 39. Bei den sonstigen Änderungen handelt es sich um Effekte aus Erstkonsolidierungen. Die Veränderung der Wertminderungen ist im Wesentlichen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität zurückzuführen. In der Region Nordamerika haben sich die Wertminderungen um 3.514 T EUR erhöht. In den restlichen Regionen haben sich die Wertminderungen um 2.547 T EUR erhöht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Vertragswert in Höhe von 3.734 T EUR, die in 2018 abgeschrieben worden sind, unterliegen noch Vollstreckungsmaßnahmen. Etwaige Sicherheiten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte hatten keine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der ermittelten Wertminderungen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Ziel des bei GEA im Finanzmanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Durch diese Maßnahmen wird eine Konzentration von Risiken verhindert. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt, die zum Stichtag mit Ratings von BB- bis AA- bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) bewertet werden. Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet. GEA nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings und der kurzen Restlaufzeiten ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine wesentlichen Wertminderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ermittelt.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
GEA ermittelt die erwarteten Kreditausfälle für sonstige finanzielle Vermögenswerte gegliedert nach Risikogruppen unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Kreditratings und Credit Default Swaps. Die Zuordnung zu den Risikogruppen erfolgt anhand der geografischen Lage des Kontrahenten. Bei Zugang wird die geschätzte Wertberichtigung auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten ermittelt. Bei einer Verschlechterung des Kreditrisikos um zwei Ratingstufen innerhalb eines Geschäftsjahres geht GEA von einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos aus. In einem solchen Fall werden die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Die Vorgehensweisen zur Wertberichtigung auf individueller Basis sowie zur Ausbuchung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind vergleichbar zu den Vorgehensweisen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2018 beträgt die Summe der Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte insgesamt 1.881 T EUR (Vorjahr 3.226 T EUR). Der Rückgang der Wertberichtigung in Höhe von 1.345 T EUR ist im Wesentlichen auf die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität zurückzuführen. Im Vorjahr hat sich die Wertberichtigung um 1.213 T EUR erhöht.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe der GEA. Die Mittel werden den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb der GEA zu optimieren, sind in 17 Ländern Cash-Pools eingerichtet.# Notes to the Consolidated Financial Statements
Financial Liabilities and Derivatives
Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert:
| Zahlungsströme (in T EUR) | Buchwert | < 1 Jahr | 1-2 Jahre | 2-3 Jahre | 3-4 Jahre | 4-5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 723.334 | 722.702 | 632 | - | - | - |
| Schuldscheindarlehen | 251.712 | 2.700 | 2.700 | 2.700 | 2.700 | 130.629 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 68.391 | 18.730 | 983 | 301 | 47 | 47 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 6.395 | 2.413 | 1.346 | 2.166 | 887 | 122 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 426 | 226 | 200 | - | - | - |
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 6.794 | 560.099 | 7.182 | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 97.139 | 73.675 | 19.648 | 126 | 128 | 131 |
| 2017 | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 736.906 | 736.312 | 594 | - | - | - |
| Schuldscheindarlehen | - | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 244.922 | 243.170 | 1.584 | 1.331 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 6.561 | 3.906 | 1.157 | 729 | 1.356 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 227 | 227 | - | - | - | - |
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 11.107 | 656.431 | 6.263 | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten* | 112.240 | 77.693 | 30.851 | 8.966 | 120 | 120 |
| Zahlungsströme (in T EUR) | >5 Jahre |
|---|---|
| 2018 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - |
| Schuldscheindarlehen | 125.086 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 50.093 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | - |
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 6.307 |
| 2017 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - |
| Schuldscheindarlehen | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | - |
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten* | 5.197 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren. In der vorstehenden Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2018 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der erwarteten vertraglichen Zahlungsströme mit einbezogen. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden. Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 567.281 T EUR (Vorjahr 662.694 T EUR) stehen Einzahlungen aus diesen Instrumenten in Höhe von 563.764 T EUR (Vorjahr 654.059 T EUR) gegenüber.
Zum 31. Dezember 2018 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 1.123.694 T EUR (Vorjahr 949.155 T EUR), die in Höhe von 318.207 T EUR (Vorjahr 244.922 T EUR) ausgenutzt sind.
Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen:
| Fälligkeit | 31.12.2018 zugesagt | 31.12.2018 beansprucht | 31.12.2017 zugesagt | 31.12.2017 beansprucht | |
|---|---|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen (2023) | Februar 2023 | 128.000 | 128.000 | - | - |
| Schuldscheindarlehen (2025) | Februar 2025 | 122.000 | 122.000 | - | - |
| Europäische Investitionsbank | Dezember 2025 | 150.000 | 50.000 | - | - |
| Sonstige bilaterale Barkreditlinien | bis auf Weiteres | 73.694 | 18.207 | 299.155 | 244.922 |
| Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") | August 2022 | 650.000 | - | 650.000 | - |
| Summe | 1.123.694 | 318.207 | 949.155 | 244.922 |
In Abschnitt 6.4 werden weitere Angaben zu den Finanzverbindlichkeiten von GEA gemacht.
Zum 31. Dezember 2018 stehen dem Gesamt-Konzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.321.007 T EUR (Vorjahr 1.361.235 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 536.053 T EUR (Vorjahr 524.185 T EUR) genutzt werden. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, traten auch bei der GEA Group Aktiengesellschaft in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen auf. Zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Segments GEA Heat Exchangers (HX) sind zum 31. Dezember 2018 Bankavale in Höhe von 11.211 T EUR (Vorjahr 16.054 T EUR) aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls wurden seitens des Käufers des Segments GEA HX Bankavale in Höhe von 3.363 T EUR (Vorjahr 4.816 T EUR) zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft ausgestellt. Zusätzlich wurden Konzernavale in Höhe von 46.235 T EUR (Vorjahr 49.082 T EUR) durch die GEA Group Aktiengesellschaft zur Besicherung vertraglicher Verpflichtungen des Segments GEA HX herausgelegt. Zur Absicherung eventueller Risiken für den Fall, dass solche Avale in Anspruch genommen werden, erhielt die GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale vom Käufer des Segments GEA HX zur Rückbesicherung in Höhe von 14.189 T EUR (Vorjahr 15.001 T EUR). Zum Jahresende sind 0 T EUR (Vorjahr 84 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 94.483 T EUR (Vorjahr 90.205 T EUR) Konzernavale für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt. Die zukünftigen Auszahlungen aus den operativen Leasingverhältnissen werden separat unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen (siehe Abschnitt 8.2).
Fremdwährungssensitivitätsanalyse
Die Gesellschaften der GEA sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus. Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften:
- aus Währungsderivaten als Sicherung für bislang noch bilanzunwirksame Grundgeschäfte, d. h. für vertraglich vereinbarte sowie für erwartete Transaktionen: Erfolgt eine ökonomische Sicherung, ohne eine dokumentierte bilanzielle Sicherungsbeziehung, so wirkt sich ein entsprechendes Kursänderungsrisiko unmittelbar im Ergebnis aus. Sind die Währungsderivate in Sicherungsbeziehungen in Form von "Cash-Flow-Hedges" eingebunden, dann unterliegen sie einem eigenkapitalwirksamen Kursänderungsrisiko. Zum 31. Dezember 2018 waren keine Währungsderivate als "Cash-Flow-Hedges" designiert.
- aus ungesicherten Fremdwährungsgeschäften: Die Umrechnung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs wirkt sich unmittelbar im Ergebnis aus.
Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des EUR von 10 Prozent aus Konzernsicht:
| Nettorisiko Jahresergebnis | Basiswährung | Fremdwährung | 2018 + 10 % | 2018 - 10 % |
|---|---|---|---|---|
| EUR | USD | -67.147 | 6.692 | |
| EUR | DKK | -72.870 | 6.637 | |
| EUR | CNY | 49.977 | -4.519 | |
| EUR | GBP | 39.260 | -3.548 | |
| EUR | HKD | -24.591 | 2.237 | |
| EUR | INR | 14.765 | -1.343 |
| Nettorisiko Jahresergebnis | Basiswährung | Fremdwährung | 2017 + 10% | 2017 - 10% |
|---|---|---|---|---|
| EUR | USD | 10.945 | -999 | |
| EUR | SGD | 17.271 | -1.557 | |
| EUR | GBP | 22.909 | -2.080 | |
| EUR | INR | 18.248 | -1.659 | |
| EUR | ZAR | -20.020 | 1.820 | |
| EUR | ARS | 8.377 | -760 |
Im Vergleich zur Angabe im Geschäftsbericht 2017 wird anstatt des Nominalvolumens aus Fremdwährungstransaktionen die entsprechende Netto-Risikoposition angegeben. Bei dem Nettorisiko handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme, zusammengefasst zu einer Nettoposition, umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Nettopositionen mit einem positiven Vorzeichen stellen zukünftige Zahlungsmitteleingänge in Fremdwährung dar. Nettopositionen mit einem negativen Vorzeichen stellen zukünftige Zahlungsmittelabflüsse dar.
Zinssensitivitätsanalyse
Die Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
- Originäre Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen nur dann einem bilanziellen Zinsänderungsrisiko, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei GEA werden derartige Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
- Originäre Finanzinstrumente mit variabler Verzinsung, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko.
- Zinsderivate, die in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen in Höhe des effektiven Teils der Sicherungsbeziehung einem eigenkapitalwirksamen Zinsänderungsrisiko.
- Zinsderivate, die nicht in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko.
- Währungsderivate unterliegen keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken und haben daher keinen Einfluss auf die Zinssensitivitäten.# Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -100 Basispunkte zum Bilanzstichtag. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte:
| \multicolumn{2}{c | }{31.12.2018} | \multicolumn{2}{c | }{31.12.2017} | |
|---|---|---|---|---|
| + 100 Basispunkte | - 100 Basispunkte | + 100 Basispunkte | - 100 Basispunkte | |
| Ergebniswirksame Zinsrisiken | -952 | 117 | -45 | 45 |
Der Berechnung liegt ein Nettovolumen von 106.999 T EUR (Vorjahr 7.020 T EUR) zugrunde.
Kapitalmanagement
Das wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet.
Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand der GEA sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert.
Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist das in der GEA Group Aktiengesellschaft beheimatete zentrale Finanzmanagement dafür zuständig, Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten.
Die Finanzierungsstrategie der GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing).
Die Nettoverschuldung für den Gesamt-Konzern wird dabei wie folgt ermittelt:
| \multicolumn{2}{c | }{(in T EUR)} | |
|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -68.391 | -244.922 |
| Schuldscheindarlehen | -251.712 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 247.900 | 250.507 |
| Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) | -72.203 | 5.585 |
| Eigenkapital | 2.449.436 | 2.503.083 |
| Eigenkapitalquote | 42,8% | 43,5% |
| Gearing | 2,9% | -0,2% |
Die Nettoverschuldung ist im Laufe des Geschäftsjahres um 77.788 T EUR gesunken, sodass diese zum 31. Dezember 2018 -72.203 T EUR betrug. Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bewertungen für GEA lauten wie folgt:
| \multicolumn{2}{c | }{2018} | \multicolumn{2}{c | }{2017} | |
|---|---|---|---|---|
| Agentur | Rating | Ausblick | Rating | Ausblick |
| Moody's | Baa2 | stabil | Baa2 | stabil |
| Fitch | BBB | negativ | BBB | stabil |
Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des "BBB" Bereichs ergeben sich für die Finanzierung der GEA gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit der GEA und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher.
4. Unternehmenserwerbe
4.1 Erworbene Unternehmen
Im Geschäftsjahr 2018 hat GEA folgendes Unternehmen im Wege des Anteilserwerbs übernommen:
| Unternehmen | Sitz | Erwerbszeitpunkt | Stimmrechtsanteil (in %) | Übertragene Gegenleistung (in T EUR) |
|---|---|---|---|---|
| VIPOLL d.o.o. | Križevci pri Ljutomeru (Slowenien) | 3. Januar 2018 | 100,0 | 14.932 |
Am 3. Januar 2018 hat GEA den Anteilserwerb der slowenischen Unternehmensgruppe VIPOLL vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile an der Muttergesellschaft der VIPOLL-Gruppe, VIPOLL d.o.o., übernommen. VIPOLL hat sich auf die Herstellung und Lieferung von Abfüllanlagen für kohlensäurehaltige Softgetränke, Bier und Milchprodukte spezialisiert und wird der Business Area Solutions zugeordnet. Die Übernahme von VIPOLL stärkt GEAs "Application Center Beverage". Mit der Übernahme stärkt GEA seine Marktposition als Komplettanbieter für die Getränkeindustrie und erweitert sein Portfolio im Bereich der Abfüllung von Glasflaschen und Getränkedosen sowie von PET-Flaschen für nicht-empfindliche Produkte. Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 271 T EUR. Der Ausweis der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehenden Transaktionskosten erfolgt unter den sonstigen Aufwendungen.
Darüber hinaus hat GEA im Januar 2018 im Wege des vollständigen Erwerbs eine weitere, einzeln betrachtet unwesentliche Akquisition getätigt. Dadurch wird die Wettbewerbsposition der Business Area Equipment in ihren bestehenden Geschäftsfeldern weiter gestärkt.
4.2 Übertragene Gegenleistung
Die übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen:
| Unternehmen | (in T EUR) | Zahlungsmittel | Bedingte Kaufpreiszahlung | Summe |
|---|---|---|---|---|
| VIPOLL d.o.o. | 14.932 | - | 14.932 |
Auf Basis einer Kaufpreisanpassungsklausel hat sich im Zuge des Erwerbs von VIPOLL gegenüber der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 angegebenen übertragenen Gegenleistung in Höhe von 19.924 T EUR eine Verringerung um 4.992 T EUR ergeben.
4.3 Erworbene Vermögenswerte und Schulden
Die Kaufpreisallokation für VIPOLL wurde im vierten Quartal unter leichten Anpassungen finalisiert. Die Änderungen waren gemäß IFRS 3 rückwirkend auf den Erwerbsstichtag 3. Februar 2018 abzubilden und führten zu einer Erhöhung des Goodwills für VIPOLL um 819 T EUR auf nunmehr 15.197 T EUR. Zum Erwerbszeitpunkt wurden folgende Vermögenswerte identifiziert und Schulden übernommen:
| Beizulegender Zeitwert (in T EUR) | |
|---|---|
| VIPOLL d.o.o. | |
| Sachanlagen | 2.114 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.260 |
| Latente Steuern | 969 |
| Langfristige Vermögenswerte | 8.343 |
| Vorräte | 1.105 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.041 |
| Vertragsvermögenswerte | 808 |
| Ertragsteuerforderungen | 172 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.636 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 51 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 6.813 |
| Summe Vermögenswerte | 15.156 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 776 |
| Latente Steuern | 1.002 |
| Langfristige Schulden | 1.778 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 575 |
| Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 811 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 2.974 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.922 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 4.351 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | - |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.010 |
| Kurzfristige Schulden | 13.643 |
| Erworbenes Nettovermögen | -265 |
| davon Anteil der GEA Group Aktiengesellschaft | -265 |
| davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter | - |
| Anschaffungskosten | 14.932 |
| Goodwill der GEA Group Aktiengesellschaft | 15.197 |
Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen stellen sich wie folgt dar:
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in T EUR) | Bruttobetrag | Voraussichtlich uneinbringliche vertragliche Cashflows | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|
| VIPOLL d.o.o. | 3.041 | - | 3.041 |
Der bei dem Unternehmenserwerb entstandene Goodwill in Höhe von 15.197 T EUR ist auf die Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsposition von GEA, Vorteile aus erwarteten Synergien und künftigen Marktentwicklungen sowie das Know-how der Belegschaft zurückzuführen. Dieser wurde entsprechend der Business Area Solutions zugeordnet. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Goodwills für Steuerzwecke abzugsfähig ist.
4.4 Auswirkung auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis
Seit ihrem Erwerbszeitpunkt hat die Unternehmensgruppe VIPOLL folgenden Beitrag zu den Konzernumsatzerlösen und zum Konzernergebnis nach Steuern beigetragen:
| | \multicolumn{2}{c|}{(in T EUR)} |
| :---------- | :------------------------------ |
| | Umsatzerlöse | Ergebnis nach Steuern |
| VIPOLL d.o.o. | 29.327 | 2.182 |
| Summe | 29.327 | 2.182 |
Der angegebene Beitrag zu den Konzernumsatzerlösen und zum Konzernergebnis nach Steuern gleicht dem Beitrag wie er sich bei einem theoretischen Erwerbszeitpunkt der Unternehmensgruppe zum 1. Januar 2018 ergeben hätte.
4.5 Zahlungsmittelabfluss
Der Erwerb der Unternehmensgruppe VIPOLL hat in 2018 zu folgenden Zahlungsmittelabflüssen geführt:
| (in T EUR) | |
|---|---|
| 2018 | |
| Übertragene Gegenleistung | 14.932 |
| abzüglich bedingte Kaufpreiszahlung | - |
| Kaufpreiszahlungen | 14.932 |
| abzüglich erworbene Zahlungsmittel | -51 |
| Zahlungsmittelabfluss aus den Unternehmenserwerben | 14.881 |
In der Kapitalflussrechnung werden für das Geschäftsjahr 2018 Mittelabflüsse aus Unternehmenserwerben in Höhe von 17.401 T EUR ausgewiesen.
4.6 Unternehmenserwerbe des Vorjahres
Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert. Die Änderungen waren gemäß IFRS 3 rückwirkend auf den Erwerbsstichtag 30. November 2017 abzubilden und stellen sich für die übernommenen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar:
Die endgültige Bewertung der immateriellen Vermögenswerte hatte eine Verringerung des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 11.310 T EUR zur Folge. Der beizulegende Zeitwert der Vorräte erhöhte sich um 2.118 T EUR.# 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva
5.1 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:
| Grundstücke und Gebäude (selbst genutzt) | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | |||||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 525.064 | 442.452 | 353.075 | 39.602 | 1.360.193 |
| Kumulierte Abschreibungen | -255.834 | -338.608 | -277.095 | -3.610 | -875.147 |
| Nettobuchwert | 269.230 | 103.844 | 75.980 | 35.992 | 485.046 |
| Veränderungen in 2017 | |||||
| Zugänge | 5.957 | 16.896 | 16.548 | 21.535 | 60.936 |
| Abgänge | -5.847 | -996 | -1.593 | -2.378 | -10.814 |
| Abschreibungen* | -15.526 | -21.084 | -20.103 | -80 | -56.793 |
| Wertminderungen | -452 | -235 | -159 | - | -846 |
| Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" | - | - | - | - | - |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse* | 26.694 | 16.179 | 605 | - | 43.478 |
| Währungsumrechnung | -5.450 | -3.129 | -1.416 | -296 | -10.291 |
| Sonstige Änderungen | 4.731 | 10.977 | 1.055 | -22.606 | -5.843 |
| Nettobuchwert 31.12.2017* | 279.337 | 122.452 | 70.917 | 32.167 | 504.873 |
| 01.01.2018 | |||||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 553.908 | 499.138 | 343.215 | 35.858 | 1.432.119 |
| Kumulierte Abschreibungen | -274.571 | -376.686 | -272.298 | -3.691 | -927.246 |
| Nettobuchwert | 279.337 | 122.452 | 70.917 | 32.167 | 504.873 |
| Veränderungen in 2018 | |||||
| Zugänge | 5.586 | 21.921 | 28.322 | 35.254 | 91.083 |
| Abgänge | -5.273 | -2.850 | -1.516 | -299 | -9.938 |
| Abschreibungen | -15.657 | -23.460 | -21.845 | -45 | -61.007 |
| Wertminderungen | -101 | -162 | -34 | - | -297 |
| Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" | - | - | - | - | - |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 1.381 | 408 | 916 | 1 | 2.706 |
| Währungsumrechnung | -499 | -81 | -425 | -360 | -1.365 |
| Sonstige Änderungen | 4.729 | 7.615 | 835 | -20.528 | -7.349 |
| Nettobuchwert 31.12.2018 | 269.503 | 125.843 | 77.170 | 46.190 | 518.706 |
| 31.12.2018 | |||||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 551.382 | 506.920 | 355.740 | 47.826 | 1.461.868 |
| Kumulierte Abschreibungen | -281.879 | -381.077 | -278.570 | -1.636 | -943.162 |
| Nettobuchwert | 269.503 | 125.843 | 77.170 | 46.190 | 518.706 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren (siehe Abschnitt 4.6).
Das Sachanlagevermögen wird wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben:
| Nutzungsdauer in Jahren |
|---|
| Gebäude und Gebäudebestandteile |
| Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und, sofern notwendig, angepasst.
Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten - aktivierte Leasingobjekte aus Finanzierungsleasing | 26.291 | 22.147 |
| Kumulierte Abschreibungen | -15.847 | -11.752 |
| Nettobuchwert | 10.444 | 10.395 |
Von dem Nettobuchwert der gemieteten Sachanlagen betreffen 6.830 T EUR (Vorjahr 10.159 T EUR) Gebäude. Die Leasingverträge über die Gebäude reichen über das Jahr 2020 hinaus. In den Verträgen ist z.T. eine Mietverlängerungsoption, eine Mietpreissteigerungsklausel sowie die Möglichkeit des Erwerbs vorgesehen. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten sind unter den Finanzverbindlichkeiten erläutert (siehe Abschnitt 6.4).
Der Buchwert von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die zur Sicherung von Kreditlinien dienen, beträgt zum Stichtag 0 T EUR (Vorjahr 509 T EUR).
5.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dar:
| Grundstücke | Gebäude | Summe | |
|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 6.672 | 6.707 | 13.379 |
| Kumulierte Abschreibungen | -3.979 | -5.738 | -9.717 |
| Nettobuchwert | 2.693 | 969 | 3.662 |
| Veränderungen in 2017 | |||
| Zugänge | 141 | - | 141 |
| Abgänge | -815 | -502 | -1.317 |
| Abschreibungen | - | -72 | -72 |
| Währungsumrechnung | 1 | - | 1 |
| Sonstige Änderungen | - | - | - |
| Nettobuchwert 31.12.2017 | 2.020 | 395 | 2.415 |
| 01.01.2018 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 5.708 | 6.028 | 11.736 |
| Kumulierte Abschreibungen | -3.688 | -5.633 | -9.321 |
| Nettobuchwert | 2.020 | 395 | 2.415 |
| Veränderungen in 2018 | |||
| Zugänge | - | - | - |
| Abgänge | - | - | - |
| Abschreibungen | - | -54 | -54 |
| Währungsumrechnung | - | - | - |
| Sonstige Änderungen | -7 | - | -7 |
| Nettobuchwert 31.12.2018 | 2.013 | 341 | 2.354 |
| 31.12.2018 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 5.701 | 6.028 | 11.729 |
| Kumulierte Abschreibungen | -3.688 | -5.687 | -9.375 |
| Nettobuchwert | 2.013 | 341 | 2.354 |
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 4.700 T EUR (Vorjahr 4.500 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen.
Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Mieterträge | 733 | 765 |
| Betriebliche Aufwendungen | 260 | 257 |
| davon für Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden | 260 | 257 |
| Summe | 473 | 508 |
5.3 Goodwill
Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Business Areas, welche die Geschäftssegmente des Konzerns darstellen sowie dessen Entwicklung:
| BA Equipment | BA Solutions | Summe | |
|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31.12.2016 | 883.625 | 622.004 | 1.505.629 |
| Zugänge* | 247.936 | - | 247.936 |
| Abgänge | - | -657 | -657 |
| Währungsumrechnung | -11.473 | -7.029 | -18.502 |
| Umgliederung | - | - | - |
| Buchwert zum 31.12.2017* | 1.120.088 | 614.318 | 1.734.406 |
| Zugänge | 2.637 | 15.197 | 17.834 |
| Abgänge | -534 | - | -534 |
| Währungsumrechnung | 3.248 | 336 | 3.584 |
| Umgliederung | 1.244 | -1.244 | - |
| Buchwert zum 31.12.2018 | 1.126.683 | 628.607 | 1.755.290 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren. Der Zugang im Geschäftsjahr 2018 entfällt im Wesentlichen auf die Akquisition der slowenischen Unternehmensgruppe Vipoll in der Business Area Solutions.
Werthaltigkeitstest
Die Werthaltigkeit des Goodwills wurde zum Geschäftsjahresende 2018 überprüft. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests zum Jahresende werden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert. Dementsprechend werden die erzielbaren Beträge der Business Areas ihren Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt.
Der erzielbare Betrag eines Geschäftssegments wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe der "Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der vom Vorstand aufgestellten, konsolidierten Mittelfristplanung ein. Diese umfasst neben dem Budget für das Jahr 2019 noch zwei weitere Planjahre. Die entsprechenden Planwerte wurden auf Basis eines "Top-down"-Ansatzes entwickelt. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,5 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen die Geschäftssegmente tätig sind.
Der Planung liegt mittel- bis langfristig die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zugrunde. Die Annahme basiert auf der Erwartung eines steigenden Bedarfs an veredelten Nahrungsmitteln. Von dieser unterstellten Entwicklung profitieren beide Business Areas der GEA. Auch für die übrigen Kundenindustrien wird ein Wachstum unterstellt. Diese Entwicklungen betreffen ebenfalls beide Business Areas. Bei dem für die einzelnen Business Areas geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt. Hinsichtlich der Rohstoffpreise wird mittel- bis langfristig unterstellt, dass etwaige Steigerungen durch höhere Absatzpreise kompensiert werden können. Zukünftige Unternehmensakquisitionen sowie Restrukturierungsmaßnahmen werden in der Planung nicht berücksichtigt. Insgesamt wird mittel- bis langfristig eine moderat steigende Ergebnisentwicklung unterstellt.
Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 1,00 Prozent (Vorjahr 1,25 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 6,75 Prozent (Vorjahr 6,50 Prozent). Darüber hinaus werden für die Segmente individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden segmentspezifische Steuersätze angesetzt.# 5.4 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt:
scroll
| (in T EUR) | Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte | Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte | Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 120.194 | 223.133 | 111.900 |
| Kumulierte Abschreibungen | -14.913 | -118.943 | -84.579 |
| Nettobuchwert | 105.281 | 104.190 | 27.321 |
| Veränderungen in 2017 | |||
| Zugänge | - | - | 15.648 |
| Abgänge | - | - | -174 |
| Abschreibungen* | -324 | -21.801 | -9.254 |
| Wertminderungen | -370 | - | -9 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse* | 8.827 | 76.419 | 125 |
| Währungsumrechnung | -1.960 | -693 | -321 |
| Sonstige Änderungen | 25 | 5 | 542 |
| Nettobuchwert 31.12.2017* | 111.479 | 158.120 | 33.878 |
| 01.01.2018 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 126.842 | 296.632 | 123.566 |
| Kumulierte Abschreibungen | -15.363 | -138.512 | -89.688 |
| Nettobuchwert | 111.479 | 158.120 | 33.878 |
| Veränderungen in 2018 | |||
| Zugänge | - | - | 5.391 |
| Abgänge | - | - | -13 |
| Abschreibungen | -946 | -35.961 | -11.017 |
| Wertminderungen | -5.674 | -8.977 | -4.485 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 1.701 | 3.750 | 66 |
| Währungsumrechnung | 105 | -72 | 7 |
| Sonstige Änderungen | - | - | 753 |
| Nettobuchwert 31.12.2018 | 106.665 | 116.860 | 24.580 |
| 31.12.2018 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 128.691 | 299.897 | 124.500 |
| Kumulierte Abschreibungen | -22.026 | -183.037 | -99.920 |
| Nettobuchwert | 106.665 | 116.860 | 24.580 |
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| (in T EUR) | Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte | Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | Summe |
|---|---|---|---|
| 01.01.2017 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 170.431 | 179.387 | 805.045 |
| Kumulierte Abschreibungen | -88.714 | -69.095 | -376.244 |
| Nettobuchwert | 81.717 | 110.292 | 428.801 |
| Veränderungen in 2017 | |||
| Zugänge | 2.144 | 43.922 | 61.714 |
| Abgänge | -7 | -773 | -954 |
| Abschreibungen* | -8.792 | -19.532 | -59.703 |
| Wertminderungen | -476 | - | -855 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse* | 12.848 | - | 98.219 |
| Währungsumrechnung | -1.505 | -386 | -4.865 |
| Sonstige Änderungen | -4.426 | 9.649 | 5.795 |
| Nettobuchwert 31.12.2017* | 81.503 | 143.172 | 528.152 |
| 01.01.2018 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 162.590 | 240.949 | 950.579 |
| Kumulierte Abschreibungen | -81.087 | -97.777 | -422.427 |
| Nettobuchwert | 81.503 | 143.172 | 528.152 |
| Veränderungen in 2018 | |||
| Zugänge | 3.252 | 41.156 | 49.799 |
| Abgänge | -129 | -489 | -631 |
| Abschreibungen | -10.869 | -25.859 | -84.652 |
| Wertminderungen | -2.367 | -3.058 | -24.561 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 1.361 | - | 6.878 |
| Währungsumrechnung | 194 | 37 | 271 |
| Sonstige Änderungen | 583 | 6.080 | 7.416 |
| Nettobuchwert 31.12.2018 | 73.528 | 161.039 | 482.672 |
| 31.12.2018 | |||
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | 166.760 | 286.902 | 1.006.750 |
| Kumulierte Abschreibungen | -93.232 | -125.863 | -524.078 |
| Nettobuchwert | 73.528 | 161.039 | 482.672 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren (siehe Abschnitt 4.6).
Die Zugänge bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten entfallen überwiegend auf die Business Area Equipment sowie das Global Corporate Center. In der Business Area Equipment sind insbesondere Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens sowie Entwicklungen im Bereich von Slicern aktiviert worden. Im Global Corporate Center resultieren die Zugänge im Wesentlichen aus dem seit Mitte 2017 neu eingeführten Customer Relationship Management System (OneGEA CRM) sowie aus aktivierten Kosten im Zusammenhang mit dem "One ERP"-Projekt.
Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 119.889 T EUR. In diesen Zahlen sind zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 18.151 T EUR enthalten, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Für weitere Informationen wird auf den Abschnitt "Forschung und Entwicklung" im Konzernlagebericht verwiesen.
Die Wertminderung der marktbezogenen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 5.674 T EUR entfällt vollständig auf Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer und wird weiter unten in diesem Kapitel erläutert. Die Wertminderungen der kundenbezogenen immateriellen Vermögenswerte resultieren aus außerplanmäßigen Abschreibungen des Kundenstamms. Die Wertminderung der vertragsbasierten Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus der vollständigen Abschreibung der Lizenz an einer Technologie, mit der aufgrund einer strategischen Entscheidung keine Umsätze mehr realisiert werden sollen.
Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben:
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| Nutzungsdauer in Jahren | Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte | Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte | Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte | Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|---|---|---|
| 2 bis 20 | 2 bis 15 | 2 bis 20 | 2 bis 25 |
Die Abschreibungen des Gesamt-Konzerns auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 84.652 T EUR (Vorjahr 59.703*T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.
Für marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 95.244 T EUR (Vorjahr 109.405 T EUR) wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer ausgegangen. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach dem Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt, weshalb keine Hinweise hinsichtlich einer begrenzten Nutzungsdauer vorliegen.
Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilt sich wie folgt auf:
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|
| Segment | Buchwert (T EUR) | Anteil am Gesamtbuchwert (in %) | Buchwert (T EUR) |
| BA Equipment | 39.259 | 41,2 | 49.982 |
| BA Solutions | 55.985 | 58,8 | 59.423 |
| Summe | 95.244 | 100,0 | 109.405 |
Im Vorjahr war in dem Wert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (109.405 T EUR) noch die Marke Pavan mit 8.776 T EUR enthalten, deren Kaufpreisallokation zwischenzeitlich finalisiert werden konnte. Da die Marke infolgedessen nunmehr planmäßig abgeschrieben wird, ist sie in dem Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer i.H.v. 95.244 T EUR nicht enthalten.
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Diese Marken werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für diesen Zweck wird zunächst der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten mithilfe des Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die GEA aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Mittelfristplanung ab. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung für 2019 zur Kenntnis genommen. Die unterstellten Lizenzraten entsprechen im Allgemeinen denen der Erstbewertung. Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit einem markenspezifischen Diskontierungszinssatz nach Steuern abgezinst. Der Wertermittlung liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 6,48 - 8,30 | 6,55 - 7,87 |
| Lizenzraten | 0,50 - 3,00 | 0,50 - 3,00 |
Sofern der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer Marke unter ihrem Buchwert liegt, wird die Werthaltigkeit der Marke auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft, zu der sie gehört. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch die Ermittlung des Nutzungswertes bestimmt. Hinsichtlich der Vorgehensweise und der wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des Nutzungswertes wird auf die Annahmen zum Goodwill Werthaltigkeitstest (vgl. Abschnitt 5.3) verwiesen.
Der zum Jahresende durchgeführte Werthaltigkeitstest hat zu einer Abwertung in Höhe von 5.674 T EUR (Vorjahr 370 T EUR) geführt, welche mit 2.280 T EUR auf die Business Area Equipment und mit 3.394 T EUR auf die Business Area Solutions entfällt (Vorjahr ausschließlich Business Area Solutions).
5.5 Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen
Die Angabe der Kennzahlen von at-equity bewerteten Unternehmen basiert auf den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen. Die jeweiligen Buchwerte sowie das jeweilige Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind im Verhältnis zur Konzern-Bilanzsumme und zum Konzernergebnis unwesentlich.
Assoziierte Unternehmen
Zum 31. Dezember 2018 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen mit einem Buchwert von 70 T EUR (Vorjahr 67 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
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| 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 16 | 56 |
| Gesamtergebnis | 16 | 56 |
Joint Ventures
Zum 31. Dezember 2018 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten Joint Ventures mit einem Buchwert von 11.813 T EUR (Vorjahr 14.347 T EUR) ausgewiesen.Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures setzt sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 1.675 | 2.042 |
| Gesamtergebnis | 1.675 | 2.042 |
5.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen | 20.618 | 21.175 |
| Sonstige Wertpapiere | 8.146 | 8.525 |
| Derivative Finanzinstrumente | 46 | 37 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 9.473 | 8.986 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 38.283 | 38.723 |
| Derivative Finanzinstrumente | 4.456 | 3.915 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 179.512 | 176.727 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 183.968 | 180.642 |
| Summe | 222.251 | 219.365 |
Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.9 dargestellt.
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Zum Abschlussstichtag bestehen übrige finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 188.985 T EUR (Vorjahr 185.713 T EUR). Die Aufteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte gestaltet sich wie folgt:
| (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen | - | 200 |
| Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen | 700 | 729 |
| Forderungen gegen Finanzbehörden | 424 | 883 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 8.349 | 7.174 |
| Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 9.473 | 8.986 |
| Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 4.838 | 4.263 |
| Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen | 8.110 | 8.407 |
| Sonstige Forderungen gegen Finanzbehörden | 61.903 | 58.312 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 104.661 | 105.745 |
| Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 179.512 | 176.727 |
| Summe | 188.985 | 185.713 |
Die sonstigen Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten überwiegend Umsatzsteuerforderungen. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 31.191 T EUR (Vorjahr 32.735 T EUR).
Die Fälligkeitsstruktur der übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte aus dem Vorjahr setzt sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2017 |
|---|---|
| Buchwert vor Wertminderungen | 116.145 |
| Wertminderungen | 3.226 |
| Buchwert | 112.919 |
| davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 111.482 |
| davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig | 1.437 |
| weniger als 30 Tage | 1.262 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 16 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 26 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | - |
| zwischen 181 und 360 Tagen | - |
| mehr als 360 Tage | 133 |
Weitere Angaben zu Kreditrisiken hinsichtlich der übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden in Kapitel 3 gemacht.
5.7 Vorräte
Die Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017¹ |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 172.861 | 145.872 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 168.631 | 124.098 |
| Anlagen für Dritte im Bau | 14.799 | 18.914 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 312.022 | 294.384 |
| Geleistete Anzahlungen | 72.383 | 78.096 |
| Vertragserlangungskosten² | 648 | - |
| Summe | 741.344 | 661.364 |
¹ Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
² Aufgrund der Anwendung von IFRS 15 ergaben sich Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr. Siehe hierzu die erläuternden Angaben in Kapitel 1.2 "Grundlagen der Berichterstattung" des Konzernanhangs.
Der Betrag der Vorräte, der im Geschäftsjahr 2018 als Aufwand erfasst wurde, beträgt 3.089 Mio. EUR (Vorjahr 2.816 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 17.822 T EUR (Vorjahr 20.262 T EUR). Vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte wurden in der laufenden Berichtsperiode in Höhe von 3.496 T EUR (Vorjahr 3.879 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. Der Betrag der Vertragserlangungskosten, der in den Herstellungskosten enthalten ist, beträgt im Berichtsjahr 216 T EUR.
5.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017¹ |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 923.884 | 925.504 |
| davon gegen Dritte | 897.420 | 903.640 |
| davon gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 26.464 | 21.864 |
| Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden² | - | 465.243 |
| Summe | 923.884 | 1.390.747 |
¹ Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
² Aufgrund der Anwendung von IFRS 15 ergaben sich Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr. Siehe hierzu die erläuternden Angaben in Kapitel 1.2 "Grundlagen der Berichterstattung" des Konzernanhangs.
Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 15.579 T EUR (Vorjahr 6.519 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Summe der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 64.776 T EUR (Vorjahr 59.654 T EUR).
Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Vorjahr - mit Ausnahme gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen - setzt sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2017* |
|---|---|
| Buchwert vor Wertminderungen | 963.294 |
| Wertminderungen | 59.654 |
| Buchwert | 903.640 |
| davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 586.090 |
| davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig | 317.550 |
| weniger als 30 Tage | 115.573 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 45.567 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 24.888 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 49.045 |
| zwischen 181 und 360 Tagen | 46.207 |
| mehr als 360 Tage | 36.270 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Die Angabe der Fälligkeitsstruktur für Finanzinstrumente ist ab dem Geschäftsjahr 2018 gemäß IFRS 7 nicht mehr vorgesehen. Nähere Angaben zur Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich nunmehr im Wirtschaftsbericht, Abschnitt Finanzlage (vgl. Seite 47). Weitere Angaben zu Kreditrisiken hinsichtlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Kapitel 3 gemacht.
5.9 Vertragsvermögenswerte
Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2018 |
|---|---|
| Aktivierte Herstellungskosten aus Fertigungsaufträgen | 3.046.108 |
| zuzüglich Ergebnis aus Fertigungsaufträgen | 547.497 |
| zuzüglich aktivierte Fremdkapitalkosten auf langfristige Aufträge | 620 |
| abzüglich Teilabrechnungen | 3.417.588 |
| abzüglich erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Fertigungsaufträge | 119.070 |
| abzüglich Wertberichtigung | 1.648 |
| Umbuchung passivischer Saldo | 406.868 |
| Summe Vertragsvermögenswerte | 462.787 |
Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.537 T EUR erfasst. Vorgenommene Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte wurden in der laufenden Berichtsperiode in Höhe von 13 T EUR aufgeholt. Eine weitergehende Beschreibung zu den Vertragsvermögenswerten enthält der Abschnitt 7.1.
Fertigungsaufträge
Im Vorjahr setzten sich die Fertigungsaufträge mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber Kunden wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2017 |
|---|---|
| Aktivierte Herstellungskosten aus Fertigungsaufträgen | 3.200.714 |
| zuzüglich Ergebnis aus Fertigungsaufträgen | 538.854 |
| abzüglich antizipierte Verluste | 26.901 |
| abzüglich Teilabrechnungen | 3.617.473 |
| Summe | 95.194 |
| Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (enthalten in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) | 465.243 |
| Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden (enthalten in sonstigen Verbindlichkeiten) | -370.049 |
| Summe | 95.194 |
5.10 Ertragsteuerforderungen
Die Ertragsteuerforderungen betragen zum Stichtag 40.214 T EUR (Vorjahr 30.738 T EUR). Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
5.11 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt:
| (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Frei verfügbare Mittel | 247.475 | 249.493 |
| Beschränkt verfügbare Mittel | 425 | 1.014 |
| Summe | 247.900 | 250.507 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um hinterlegte Bankguthaben. Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum bei marktüblichen 0,0 Prozent (Vorjahr zwischen 0,0 und 0,1 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende liegt, wie im Vorjahr, bei 0,0 Prozent.
5.12 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Zum 31. Dezember 2018 werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 3.700 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um das assoziierte Unternehmen Merton Wohnprojekt GmbH sowie um eine Immobilie in Kanada, die dem Global Corporate Center zugehörig sind. GEA geht davon aus, diese innerhalb des Geschäftsjahres 2019 zu veräußern.
6. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva
6.1 Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2018 520.376 T EUR. Im Vorjahr wurde das gezeichnete Kapital gemindert um die eigenen Anteile ausgewiesen als ausgegebenes Kapital in Höhe von 489.372 T EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 180.492.172 (Vorjahr 192.495.476) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt gerundet 2,88 EUR (Vorjahr 2,70 EUR). Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte.Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt.
Eigene Aktien
Die GEA Group Aktiengesellschaft hat am 21. Juni 2018 sämtliche eigene Aktien, die das Unternehmen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben hatte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen. Dabei handelt es sich um 12.003.304 Aktien. Das entspricht einer Reduzierung um rund 6,24 Prozent. Die Gesamtzahl der emittierten GEA Aktien beläuft sich nun auf 180.492.172 Aktien. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält keine weiteren eigenen Aktien mehr.
Genehmigtes Kapital
| Beschluss der Hauptversammlung | Laufzeit bis | Betrag in TEUR |
|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital I | 19. April 2022 | 77.000 |
| Genehmigtes Kapital II | 15. April 2020 | 130.000 |
| Genehmigtes Kapital III | 15. April 2020 | 52.000 |
| Summe | 259.000 |
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bei dem Genehmigten Kapital III ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bedingtes Kapital
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlung 16. April 2015 | 51.904 | 51.904 |
| Summe | 51.904 | 51.904 |
Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigten Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 1.217.861 T EUR.
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis
Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen.In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten. Zudem reduzieren sich die Gewinnrücklagen aus der Verrechnung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile. Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgebend.
Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis
Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden finanziellen Vermögenswerten, der effektive Teil der Wertänderung der als "Cash-Flow-Hedge" designierten Derivate sowie Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Es bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften der GEA in Höhe von 568 T EUR (Vorjahr 1.191 T EUR). Die Veränderung entfällt in Höhe von 593 T EUR auf die Entwicklung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Pavan.
6.2 Rückstellungen
Die Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2018 sind in der untenstehenden Tabelle abgebildet:
| scroll (in T EUR) | Garantien, Gewährleistungen | Finanzgarantien | Prozessrisiken | Nach laufende Kosten | Umweltschutz, Bergbau | Drohverluste |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestand am 01.01.20181) 2) | 61.772 | 2.917 | 11.036 | 17.826 | 110.193 | 36.638 |
| davon langfristig | 7.137 | - | 7.086 | 3.199 | 110.121 | 27 |
| davon kurzfristig | 54.635 | 2.917 | 3.950 | 14.627 | 72 | 36.611 |
| Zuführung | 60.416 | - | 5.698 | 23.009 | 900 | 9.579 |
| Verbrauch | -41.606 | -119 | -4.611 | -9.191 | -2.184 | -845 |
| Auflösung | -21.831 | - | -1 | -4.318 | -23.959 | -9.692 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 351 | - | - | - | - | - |
| Aufzinsung und Zinssatzänderung | - | - | 1.026 | - | 24.597 | - |
| Währungsdifferenzen | -75 | - | -96 | 65 | 2 | -32 |
| Bestand am 31.12.2018 | 59.027 | 2.798 | 13.052 | 27.391 | 109.549 | 35.648 |
| davon langfristig | 6.329 | - | 8.495 | 3.354 | 109.483 | 398 |
| davon kurzfristig | 52.698 | 2.798 | 4.557 | 24.037 | 66 | 35.250 |
| scroll (in T EUR) | Sonstige Rückstellungen | Rückstellungen |
|---|---|---|
| Bestand am 01.01.20181) 2) | 67.571 | 307.953 |
| davon langfristig | 25.581 | 153.151 |
| davon kurzfristig | 41.990 | 154.802 |
| Zuführung | 43.478 | 143.080 |
| Verbrauch | -31.034 | -89.590 |
| Auflösung | -9.162 | -68.963 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 226 | 577 |
| Aufzinsung und Zinssatzänderung | 9 | 25.632 |
| Währungsdifferenzen | -548 | -684 |
| Bestand am 31.12.2018 | 70.540 | 318.005 |
| davon langfristig | 29.176 | 157.235 |
| davon kurzfristig | 41.364 | 160.770 |
1) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren (siehe Abschnitt 4.6).
2) GEA hat IFRS 15 erstmalig zum 1. Januar 2018 angewendet. Siehe hierzu die erläuternden Angaben im Kapitel "Grundlagen der Berichterstattung" im Konzernanhang des Geschäftsberichts 2018.
Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen
Die Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde. GEA erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen im kommenden Jahr zu begleichen.
Rückstellungen für Finanzgarantien
Die Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2018 sind durch Verbrauch bedingt. Für das Geschäftsjahr 2019 wird mit dem Abfluss von sämtlichen Rückstellungen für Finanzgarantien gerechnet.
Prozessrisiken
Es werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften der GEA gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückstellungen aus Prozessrisiken kann regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden.
Nachlaufende Kosten
Unter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres.
Umweltschutz, Bergbau
Unter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten sowie für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen ausgewiesen. Aufgrund besserer Erkenntnisse, die sich im Geschäftsjahr 2018 ergeben haben, hat GEA seine Erwartungen hinsichtlich künftiger Zahlungsmittelabflüsse für Verpflichtungen aus Umweltschutz und Bergbau angepasst. Dies führte zu einer ergebniswirksamen Auflösung der Rückstellungen in Höhe von 23.959 T EUR zum 31. Dezember 2018. Gegenläufig zu der Auflösung erhöhten sich die Rückstellungen entsprechend aufgrund von Zinssatzänderungen um 24.597 T EUR mit einer korrespondierenden Belastung des Zinsergebnisses. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist juristisch noch nicht geklärt. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2035 hinaus.
Rückstellungen für Drohverluste
Diese Position enthält im Wesentlichen drohende Verluste, die auf Kundenverträge zurückgehen, für welche eine, zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15 vorgenommen wird. Sobald ein drohender Verlust bekannt wird, wird dieser sofort in seiner erwarteten Höhe angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. Etwa 59 Prozent der sonstigen Rückstellungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2019 beglichen.
6.3 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
Die Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen:
| scroll (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen | 766.213 | 762.415 |
| davon leistungsorientierte Pensionspläne | 751.824 | 746.245 |
| davon Krankenrestkostenversicherungen | 14.320 | 16.089 |
| davon beitragsorientierte Pensionspläne | 69 | 81 |
| Sonstige pensionsähnliche Verpflichtungen | 3.056 | 3.806 |
| Altersteilzeit | 10.345 | 13.569 |
| Jubiläumszuwendungen | 9.360 | 9.033 |
| Sozialplan und Abfindungen | 607 | 866 |
| Übrige Personalverpflichtungen | 1.681 | 5.027 |
| Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 791.262 | 794.716 |
| Sozialplan und Abfindungen | 8.985 | 14.501 |
| Rückständiger Urlaub und Guthaben Gleitzeit/Überstunden | 60.549 | 58.224 |
| Gratifikationen und Tantiemen | 77.284 | 58.594 |
| Übrige Personalverpflichtungen | 17.427 | 15.752 |
| Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 164.245 | 147.071 |
| Summe Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 955.507 | 941.787 |
Der Anstieg der kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ist im Wesentlichen auf Gratifikationen und Tantiemen zurückzuführen.
6.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen
Im Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert. Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 durch Aktuare bewertet.
Leistungsorientierte Pensionspläne
GEA bietet für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen an, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. GEA sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und, soweit geeignet, an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. GEA beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind. Nach der Einschätzung der GEA resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen.
Pensionszusagen in Deutschland
In Deutschland gewährt GEA einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen.# In der allgemeinen Versorgung
besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Bei dieser Zusage werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst.
Im Rahmen der neuen Führungskräfteversorgung
werden Leistungen aus einer vermögensgedeckten Zusage in Form eines leistungsorientierten Plans gewährt. Das gebildete Planvermögen wird unter Nutzung einer Vermögenstreuhand (Contractual Trust Arrangement, CTA) verwaltet und in Mischfonds angelegt. Die vom Arbeitgeber zu leistenden Einzahlungen in das Planvermögen sind vom Fixgehalt der Anspruchsberechtigten abhängig. Darüber hinaus können die Versorgungsberechtigten optional im Wege der Gehaltsumwandlung Eigenbeiträge leisten. Die Versorgungsberechtigten haben Anspruch auf die aus dem Planvermögen erwirtschafteten Erträge. Zudem besteht eine nominale Beitragsgarantie.
Neben den aktuell offenen Zusagen
bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Zudem bestehen Zusagen aus der alten Führungskräfteversorgung, die seit Ende des Geschäftsjahres 2014 für Neu-Eintritte geschlossen ist. Die aus der alten Führungskräfteversorgung stammenden Leistungen nach Pensionierung werden mit 1 Prozent jährlich angepasst. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert.
Pensionszusagen im Ausland
Die Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA und Großbritannien.
In den USA
bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient. Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Plans erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das "Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz ("MAP-21") geändert.
In Großbritannien
bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Plans wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt.
Krankenrestkostenversicherungen
Neben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. In Deutschland werden keine neuen Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen hier im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht GEA in diesen Zusagen kein besonderes Risiko. Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen betreffen überwiegend Deutschland.
Rückstellungen und Finanzierungsstatus
Der Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | Deutschland | Ausland |
| Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Geschäftsjahres | 732.799 | 155.673 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 10.965 | 2.888 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen | 12.064 | 3.978 |
| Arbeitnehmerbeiträge | - | 407 |
| Neubewertungen des Anwartschaftsbarwertes | 20.203 | -6.656 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Änderung der demografischen Annahmen | 5.271 | -1.226 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen | 6.728 | -6.028 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Erfahrungsanpassungen | 8.204 | 598 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | - | 562 |
| Gewinne und Verluste aus Abgeltungen | - | - |
| Auszahlungen ohne Abgeltungen | -31.179 | -9.875 |
| Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen | - | - |
| Vermögensübertragungen | - | - |
| Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen | - | -970 |
| Andere Konsolidierungskreisänderungen | - | 502 |
| Währungsdifferenzen | - | 3.008 |
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 744.852 | 149.517 |
| Planvermögen zum Zeitwert zu Beginn des Geschäftsjahres | 31.258 | 96.113 |
| Zinserträge auf Planvermögen | 416 | 2.506 |
| Arbeitgeberbeiträge | 5.077 | 4.617 |
| Arbeitnehmerbeiträge | - | 407 |
| Neubewertung: Den Zinsertrag unterschreitender bzw. übersteigender Ertrag aus Planvermögen | 176 | -3.730 |
| Auszahlungen ohne Abgeltungen | -874 | -8.403 |
| Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen | - | - |
| Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen | - | - |
| Andere Konsolidierungskreisänderungen | - | - |
| Währungsdifferenzen | - | 1.969 |
| Planvermögen zum Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres | 36.053 | 93.479 |
| Nettobilanzbetrag (Saldo) | 708.799 | 56.038 |
| davon Nettovermögenswert | - | 1.314 |
| davon Nettoschuld | 708.799 | 57.352 |
Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 wie folgt dar:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | Deutschland | Ausland |
| Nettobilanzbetrag (Saldo) zu Beginn des Geschäftsjahres | 701.541 | 59.560 |
| Veränderungen über Gewinn oder Verlust | 22.613 | 4.922 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 10.965 | 2.888 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | - | 562 |
| Gewinne und Verluste aus Abgeltungen | - | - |
| Nettozinsen auf den Nettobilanzbetrag | 11.648 | 1.472 |
| Veränderung über OCI | 20.027 | -2.926 |
| Den Zinsertrag übersteigender Ertrag aus Planvermögen | -176 | 3.730 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Änderung der demografischen Annahmen | 5.271 | -1.226 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen | 6.728 | -6.028 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus Erfahrungsanpassungen | 8.204 | 598 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | -35.382 | -6.089 |
| Arbeitgeberbeiträge | -5.077 | -4.617 |
| Auszahlungen ohne Abgeltungen | -30.305 | -1.472 |
| Sonstige Veränderungen | - | 571 |
| Vermögensübertragungen | - | - |
| Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen | - | -970 |
| Andere Konsolidierungskreisänderungen | - | 502 |
| Währungsdifferenzen | - | 1.039 |
| Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) | 708.799 | 56.038 |
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | Deutschland | Ausland |
| Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen | 180.873 | 131.701 |
| Planvermögen zum Zeitwert | 36.053 | 93.479 |
| Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) der fondsfinanzierten Verpflichtungen | 144.820 | 38.222 |
| Anwartschaftsbarwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | 563.979 | 17.816 |
| Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | 563.979 | 17.816 |
| Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) | 708.799 | 56.038 |
Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahrnicht zu berücksichtigen. Erstattungsansprüche i. S. d. IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger:
| 31.12.2018 Deutschland | 31.12.2018 Ausland | 31.12.2017 Deutschland | 31.12.2017 Ausland | |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitarbeiter | 232.205 | 66.977 | 227.596 | 70.090 |
| Ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft | 119.730 | 29.061 | 115.559 | 32.761 |
| Leistungsempfänger | 392.917 | 53.479 | 389.644 | 52.822 |
| Gesamtverpflichtung | 744.852 | 149.517 | 732.799 | 155.673 |
Planvermögen
Das Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| 31.12.2018 Deutschland | 31.12.2018 Ausland | 31.12.2017 Deutschland | 31.12.2017 Ausland | |
|---|---|---|---|---|
| Marktpreisnotierung in aktiven Märkten | 28,3 | 75,8 | 26,0 | 76,7 |
| Eigenkapitalinstrumente | - | 27,9 | 0,7 | 30,8 |
| Schuldinstrumente | 28,3 | 41,6 | 1,5 | 39,7 |
| Immobilien | - | - | - | 0,1 |
| Sonstiges | - | 6,3 | 23,8 | 6,1 |
| Keine Marktpreisnotierung in aktiven Märkten | 71,7 | 24,2 | 74,0 | 23,3 |
| Eigenkapitalinstrumente | - | 0,9 | - | 1,0 |
| Schuldinstrumente | 1,3 | 0,7 | - | 0,7 |
| Immobilien | - | 0,1 | - | - |
| Versicherungen | 68,3 | 22,4 | 73,9 | 21,5 |
| Sonstiges | 2,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
| Summe Planvermögen | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 |
GEA hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA und Großbritannien ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies die vorherrschende Anlageform für Planvermögen. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können. Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt. Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. GEA beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2019 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 5.075 T EUR und an die ausländischen Pläne von 4.420 T EUR erwartet. Im Berichtsjahr 2018 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens -631 T EUR (Vorjahr 5.540 T EUR).
Versicherungsmathematische Parameter
Zum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet.
| 31.12.2018 Deutschland | 31.12.2018 Ausland | 31.12.2017 Deutschland | 31.12.2017 Ausland | |
|---|---|---|---|---|
| Abzinsungsfaktor | 1,70 | 2,93 | 1,70 | 2,43 |
| Inflation | 1,80 | 1,26 | 1,70 | 1,19 |
| davon abgeleitet: Lohn- und Gehaltssteigerungsrate | 2,80 | 1,33 | 2,70 | 1,31 |
| davon abgeleitet: Rentensteigerungsrate | 1,33 | 0,31 | 1,40 | 0,39 |
| davon abgeleitet: Steigerungsrate der Gesundheitsvorsorgeleistungen | 3,55 | 7,12 | 3,45 | - |
Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von GEA in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und GEA bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzierungsstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen. Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen der GEA. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet. Im Jahr 2018 wurde das zur Ermittlung der Rechnungszinssätze verwendete Verfahren verfeinert. Aus der Anpassung des Zinsermittlungsverfahrens resultiert ein einmaliger Effekt auf die Höhe des Anwartschaftsbarwertes. Ohne die vorgenommene Anpassung wäre der zum Ende des Geschäftsjahres ausgewiesene Anwartschaftsbarwert um ca. 11.100 T EUR geringer und das sonstige Ergebnis höher gewesen. Am 4. Oktober 2018 hat die Heubeck AG neue Richttafeln (Heubeck Richttafeln 2018G) veröffentlicht. Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2018 werden als Rechengrundlage diese Richttafeln verwendet, da sie bessere Schätzwerte darstellen als die bislang verwendeten Richttafeln 2005G. Der einmalige Effekt (versicherungsmathematischer Verlust) aus der Anwendung der neuen Richttafeln wird erfolgsneutral im OCI erfasst und beträgt 5.271 T EUR. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/einer 65-jährigen Altersrentnerin beträgt zum 31. Dezember 2018 auf Basis dieser Rechengrundlage 20,22 Jahre/23,73 Jahre. Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2017 wurden als Rechengrundlage die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/einer 65-jährigen Altersrentnerin betrug zum 31. Dezember 2017 auf Basis dieser Rechengrundlage 19,44 Jahre/23,49 Jahre. Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet. Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen der GEA identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein.
| 31.12.2018 (in T EUR) | |
|---|---|
| Anstieg (+)/Verringerung (-) der DBO | |
| Deutschland | |
| Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte | -53.096 |
| Verringerung der Inflation um 25 Basispunkte | -16.085 |
Eine Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr führt durchschnittlich zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um rund 4,35 Prozent.
Künftige Zahlungsströme
Für die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 - 2028 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutsche Pläne | 33.249 | 32.975 | 33.159 | 33.004 | 32.666 | 165.493 |
| Ausländische Pläne | 8.761 | 7.741 | 8.126 | 8.250 | 7.629 | 38.980 |
Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Krankenrestkostenversicherungen beträgt:
| 31.12.2018 (in Jahren) | 31.12.2017 (in Jahren) | |
|---|---|---|
| Deutschland | Ausland | |
| Duration | 15,0 | 13,3 |
6.3.2 Beitragsorientierte Pensionspläne
Verschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sog. "Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei GEA, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Beiträge in Höhe von insgesamt 15.450 T EUR (Vorjahr 13.638 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von 59.382 T EUR (Vorjahr 45.597 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst. Zwei landesweite, gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die Verpflichtung der Arbeitgeber aufgrund der Planbedingungen ausschließlich auf die Zahlung von Beiträgen beschränkt ist.# Die Arbeitgeber haften weder für eine Unterdeckung noch partizipieren sie an einer etwaigen Überdeckung der Pläne. Die Planbedingungen beider Pläne schreiben einen Mindestdeckungsgrad vor. Wird dieser Mindestdeckungsgrad unterschritten, muss der niederländischen Zentralbank ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrades können jedoch die Pensionsleistungen gekürzt oder die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden. Der erste gemeinschaftliche Pensionsplan hat rund 600.000 Anspruchsberechtigte, von denen etwa 400 zur GEA gehören. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 Beiträge in Höhe von 2.329 T EUR (Vorjahr 2.294 T EUR) geleistet worden. In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,2 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 500 zur GEA gehören. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 sind an diesen Pensionsplan Beiträge in Höhe von 3.217 T EUR (Vorjahr 3.292 T EUR) geleistet worden.
6.3.3 Aktienbasierte Vergütungspläne
Der Ertrag aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2018 für den Gesamt-Konzern beträgt insgesamt 484 T EUR (Vorjahr 2.469 T EUR). Der Buchwert der Schulden des Gesamt-Konzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 166 T EUR (Vorjahr 1.280 T EUR).
Performance Share Program
Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft erstmals für die Führungskräfte der ersten und zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Program" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Seit der am 1. Juli 2008 aufgelegten dritten Tranche des Programms können auch die Führungskräfte der dritten Managementebene teilnehmen. Ziel des "GEA Performance Share Program" ist es, die Vergütung der Führungskräfte mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens zu verbinden und ihre Interessen auf die Interessen der Aktionäre auszurichten. Gemäß dem Programm erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zusage auf eine definierte Anzahl an "Performance Shares". Die Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" ist abhängig von der jeweiligen Vertragsstufe der Teilnehmer. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten "Performance Shares". Dieses Eigeninvestment muss anschließend für drei Jahre (Performance-Zeitraum) gehalten werden. Während des dreijährigen Performance-Zeitraums wird anhand des "Total Shareholder Return" (TSR) die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen eines Vergleichsindex gemessen. Für die seit 2014 ausgegebenen Tranchen wird als Vergleichsindex der STOXX(r)Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) zugrunde gelegt. Durch den Wechsel des Vergleichsindex erfolgte eine Angleichung an die aktienbasierte Vorstandsvergütung.
Der TSR ist ein geeigneter Indikator, um die Leistung und Attraktivität verschiedener Unternehmen für Anleger vergleichen zu können. Der TSR misst in Prozent, welchen Ertrag ein Anleger mit einer Aktie über einen bestimmten Zeitraum insgesamt erzielt. Bei der Berechnung des TSR werden neben der Entwicklung des Aktienkurses auch Dividenden und Anpassungen wie zum Beispiel Aktiensplits berücksichtigt. Durch den Vergleich werden Kursentwicklungen aufgrund allgemeiner Marktschwankungen eliminiert und Effekte verschiedener Thesaurierungsstrategien vergleichbar gemacht.
Die relative Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft bestimmt die Anzahl der endgültigen "Performance Shares" (0 - 300 Prozent). Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt die Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex, wie viele "Performance Shares" zugeteilt werden: Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 50 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des 3. Quartils 100 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 300 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert. Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums können die Teilnehmer wieder frei über ihr geleistetes Eigeninvestment in Form von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft verfügen.
Am 30. Juni 2018 lief die Tranche 2015 aus. Der TSR-Vergleich über den dreijährigen Performance-Zeitraum ergab eine Auszahlungsquote von 0 Prozent (Vorjahr Tranche 2014 0 Prozent), sodass sich im Berichtsjahr eine Auszahlung in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) ergab.
Die Anzahl der "Performance Shares" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt:
| Tranche | 31.12.2017 | Zugänge | Verfallen | Ausbezahlt | Konsolidierungskreisänderungen | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tranche 2015 | 82.952 | - | 82.952 | - | - | - |
| Tranche 2016 | 95.147 | - | 5.654 | - | - | 89.493 |
| Summe | 178.099 | - | 88.606 | - | - | 89.493 |
Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2018 von 0 EUR (Vorjahr 0,85 EUR) für die Tranche 2016 sowie von 0 EUR (Vorjahr 0,01 EUR) für die Tranche 2015 (Vorjahr Tranche 2014) zum Auszahlungszeitpunkt ergibt sich insgesamt ein Ertrag für den Gesamt-Konzern im Geschäftsjahr 2018 von 41 T EUR (Vorjahr 2.644 T EUR).
Der beizulegende Zeitwert der "Performance Shares" wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Tranche 2016 | ||
| Aktienkurs (in EUR) | 23,55 | 41,62 |
| Dividendenrendite (in %) | 4,00 | 2,12 |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,800 | -0,742 |
| Volatilität GEA Aktie (in %) | 34,71 | 21,94 |
| Tranche 2015 | ||
| Aktienkurs (in EUR) | 50,85 | |
| Dividendenrendite (in %) | 2,12 | |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,686 | |
| Volatilität GEA Aktie (in %) | 21,94 |
Da die Auszahlungsquote von der Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX bzw. TMI IE abhängt, werden zusätzlich die Volatilitäten aller im MDAX bzw. TMI IE zusammengefassten Aktien sowie deren Korrelationen mit der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelationen basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt.
Langfristige Aktienkurskomponente
Die langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören. Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX(r)Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).
Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 2.015 T EUR (Vorjahr 2.012 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 166 T EUR (Vorjahr 1.239 T EUR). Im Berichtsjahr 2018 erfolgte eine Auszahlung in Höhe von 670 T EUR (Vorjahr 659 T EUR). Hierin enthalten sind neben den Auszahlungen der Tranche 2015 auch die Auszahlungen der Tranchen 2014 und 2016 für das im Geschäftsjahr 2016 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephan Petri, welche zum 31. März 2018 vereinbart wurden.
Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Tranche 2018 | ||
| Aktienkurs (arithmetisches Mittel) (in EUR) | 32,32 | |
| STOXX TMI IE (arithmetisches Mittel) (in Indexpunkten) | 494,17 | |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,652 | |
| Volatilität GEA Aktie (in %) | 34,71 | |
| Volatilität STOXX TMI IE (in %) | 20,94 | |
| Korrelation GEA Aktie mit STOXX TMI IE (in %) | 58,94 | |
| Tranche 2017 | ||
| Aktienkurs (arithmetisches Mittel) (in EUR) | 36,00 | 39,01 |
| STOXX TMI IE (arithmetisches Mittel) (in Indexpunkten) | 489,57 | 484,96 |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,698 | -0,639 |
| Volatilität GEA Aktie (in %) | 34,71 | 21,94 |
| Volatilität STOXX TMI IE (in %) | 20,94 | 12,06 |
| Korrelation GEA Aktie mit STOXX TMI IE (in %) | 58,94 | 48,35 |
| Tranche 2016 | ||
| Aktienkurs (arithmetisches Mittel) (in EUR) | 40,99 | |
| STOXX TMI IE (arithmetisches Mittel) (in Indexpunkten) | 429,34 | |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,717 | |
| Volatilität GEA Aktie (in %) | 21,94 | |
| Volatilität STOXX TMI IE (in %) | 12,06 | |
| Korrelation GEA Aktie mit STOXX TMI IE (in %) | 48,35 |
Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt.
6.4 Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten zum 31.## 6.4 Finanzverbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2018 setzen sich die Finanzverbindlichkeiten aus folgenden Posten zusammen:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 249.569 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 51.094 | 2.908 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 4.160 | 2.990 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 223 | 110 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 200 | - |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 305.246 | 6.008 |
| Schuldscheindarlehen | 2.143 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 17.297 | 242.014 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 2.235 | 3.571 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 6.571 | 10.997 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 226 | 227 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 28.472 | 256.809 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 333.718 | 262.817 |
Zum 31. Dezember 2018 setzt sich die Finanzierung von GEA im Wesentlichen wie folgt zusammen:
| Buchwert 31.12.2018 | Buchwert 31.12.2017 | Nominalwert 31.12.2018 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2018 | Zinsbasis | Fälligkeit | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen - Tranche I | 100.661 | - | 100.000 | 98.682 | fix | 26. Februar 2023 |
| Schuldscheindarlehen - Tranche II | 101.036 | - | 100.000 | 97.588 | fix | 26. Februar 2025 |
| Schuldscheindarlehen - Tranche III | 28.003 | - | 28.000 | 28.553 | variabel | 26. Februar 2023 |
| Schuldscheindarlehen - Tranche IV | 22.012 | - | 22.000 | 22.772 | variabel | 26. Februar 2025 |
| Europäische Investitionsbank | 50.000 | - | 50.000 | 50.691 | variabel | 17. Dezember 2025 |
| Sonstige bilaterale Barkreditlinien | 18.391 | 244.922 | 18.207 | 18.391 | fix / variabel | bis auf Weiteres |
Schuldscheindarlehen
Im Februar 2018 hat die GEA Group Aktiengesellschaft ein Schuldscheindarlehen im Volumen über nominal 250.000 T EUR begeben. Das Schuldscheindarlehen besteht aus vier Tranchen mit Laufzeiten von fünf und sieben Jahren, jeweils unterteilt in einen fixen und variabel verzinsten Teil. Platziert wurde das Schuldscheindarlehen bei institutionellen Anlegern im In- und Ausland.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| < 1 Jahr | 17.297 | 242.014 |
| 1 - 2 Jahre | 888 | 1.578 |
| 2 - 3 Jahre | 206 | 1.330 |
| 3 - 4 Jahre | - | - |
| 4 - 5 Jahre | - | - |
| > 5 Jahre | 50.000 | - |
| Summe | 68.391 | 244.922 |
Der wesentliche Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt i. H. v. 50.000 T EUR auf das Darlehen der Europäischen Investitionsbank, das im Dezember 2018 aufgenommen wurde. Das Darlehen soll planmäßig im Jahr 2025 zurückgeführt werden. Die Transaktionskosten für die zum Jahresende nicht genutzte syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") werden linear über die Laufzeit verteilt. In den Kreditverträgen hat sich GEA zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2018 war die Kennzahl erfüllt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind insgesamt in Höhe von 1.415 T EUR (Vorjahr 2.825 T EUR) besichert.
Barkredit- und Avalkreditlinien
Zum 31. Dezember 2018 verfügt der Gesamt-Konzern einschließlich der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien in Höhe von 1.123.694 T EUR (Vorjahr 949.155 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 805.487 T EUR (Vorjahr 704.233 T EUR) (siehe Abschnitt 3). Darüber hinaus stehen im Gesamt-Konzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.321.007 T EUR (Vorjahr 1.361.235 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 784.954 T EUR (Vorjahr 837.050 T EUR) ungenutzt sind.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Die zeitliche Verteilung künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen ist folgender Tabelle zu entnehmen:
| Mindestleasingzahlungen | Zinsen | Barwert der Mindestleasingzahlungen | |
|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | 31.12.2018 | |
| Bis zu einem Jahr | 2.413 | 3.906 | 178 |
| Zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 4.521 | 3.242 | 361 |
| Summe künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasing | 6.934 | 7.148 | 539 |
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betreffen Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude sowie Autos. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2018 aus Leasingverträgen über Grundstücke und Gebäude beträgt 2.874 T EUR (Vorjahr 6.445 T EUR) sowie 3.521 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) über Autos. Da den Leasingverhältnissen konstante Zinssätze zugrunde liegen, können die beizulegenden Zeitwerte der Leasingverpflichtungen zinsbedingten Risiken unterliegen. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind effektiv besichert, da die Rechte am Leasingobjekt bei Vertragsverletzungen auf den Leasinggeber zurückfallen.
Derivative Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.9 dargestellt.
6.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 723.334 | 736.906 |
| davon gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen | 2.064 | 6.194 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 722.702 T EUR (Vorjahr 736.312 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 632 T EUR (Vorjahr 594 T EUR) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 12.134 T EUR (Vorjahr 16.837 T EUR) besichert.
6.6 Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden setzen sich zum 31.12.2018 wie folgt zusammen:
| 31.12.2018 | |
|---|---|
| Erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Bestellungen | 364 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten | 364 |
| Erhaltene und angeforderte Anzahlungen auf Bestellungen | 216.080 |
| Passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen | 406.868 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 622.948 |
| Summe Vertragsverbindlichkeiten | 623.312 |
Eine weitergehende Beschreibung zu den Vertragsverbindlichkeiten enthält der Abschnitt 7.1.
6.7 Ertragsteuerverbindlichkeiten
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 31.152 T EUR (Vorjahr 28.489 T EUR).
6.8 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen:
| 31.12.2018 | 31.12.20171 | |
|---|---|---|
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 23.744 | 36.301 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Fertigungsaufträge2 | - | 271.420 |
| Passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen2 | - | 370.049 |
| Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 29.218 | 23.623 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 43.832 | 37.016 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 84.801 | 87.039 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 15.760 | 16.291 |
| davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 18.471 | 14.503 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 157.851 | 789.147 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 181.595 | 825.448 |
1) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
2) Aufgrund der Anwendung von IFRS 15 ergaben sich Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr. Siehe hierzu die erläuternden Angaben in Kapitel 1.2 "Grundlagen der Berichterstattung" des Konzernanhangs.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 10.642 T EUR (Vorjahr 20.259 T EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 3.191 T EUR (Vorjahr 3.939 T EUR) besichert.
6.9 Finanzinstrumente
Die Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2018 nach Klassen im Sinne des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet:
Bewertung nach IFRS 9 (in T EUR)
| Buchwert 31.12.2018 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral | Bewertung nach anderen IFRS | Zeitwert 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 923.884 | 827.050 | - | 96.834 | - | 923.884 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 247.900 | 247.900 | - | - | - | 247.900 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 222.251 | 95.000 | 13.115 | 245 | 113.891 | 222.251 |
| Nach Bewertungskategorien des IFRS 9 | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 1.169.950 | 1.169.950 | - | - | - | 1.169.950 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 827.050 | 827.050 | - | - | - | 827.050 |
| davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 247.900 | 247.900 | - | - | - | 247.900 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 95.000 | 95.000 | - | - | - | 95.000 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 97.079 | - | - | 97.079 | - | 97.079 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 96.834 | - | - | 96.834 | - | 96.834 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 245 | - | - | 245 | - | 245 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 13.115 | - | 13.115 | - | - | 13.115 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 8.613 | - | 8.613 | - | - | 8.613 |
| davon Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 4.502 | - | 4.502 | - | - | 4.502 |
| Passiva | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 723.334 | 723.334 | - | - | - | 723.334 |
| Finanzverbindlichkeiten | 333.718 | 320.529 | 6.794 | - | 6.395 | 330.292 |
| davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 6.395 | - | - | - | 6.395 | 6.395 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 181.595 | 96.545 | 594 | - | 84.456 | 187.108 |
| Nach Bewertungskategorien des IFRS 9 | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 1.140.408 | 1.140.408 | - | - | - | 1.142.495 |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 723.334 | 723.334 | - | - | - | 723.334 |
| davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 251.712 | 251.712 | - | - | - | 247.595 |
| davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 68.391 | 68.391 | - | - | - | 69.082 |
| davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen | 426 | 426 | - | - | - | 426 |
| davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 29.218 | 29.218 | - | - | - | 29.218 |
| davon sonstige Verbindlichkeiten | 67.327 | 67.327 | - | - | - | 72.840 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle |
| Buchwert 31.12.2017 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral | Bewertung nach anderen IFRS | Zeitwert 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* | 1.390.747 | 925.504 | - | - | 465.243 |
| davon Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 465.243 | - | - | - | 465.243 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 250.507 | 250.507 | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 219.365 | 114.958 | 3.952 | 8.525 | 91.930 |
| nach Bewertungskategorien des IAS 39 | |||||
| Kredite und Forderungen | 1.269.794 | 1.269.794 | - | - | - |
| davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 250.507 | 250.507 | - | - | - |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* | 925.504 | 925.504 | - | - | - |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 93.783 | 93.783 | - | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen | 29.700 | 21.175 | - | 8.525 | - |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehungen) | 3.952 | - | 3.952 | - | - |
| Passiva | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 736.906 | 736.906 | - | - | - |
| Finanzverbindlichkeiten | 262.817 | 245.149 | 11.107 | - | 6.561 |
| davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 6.561 | - | - | - | 6.561 |
| Sonstige Verbindlichkeiten* | 825.448 | 111.646 | 594 | - | 713.208 |
| nach Bewertungskategorien des IAS 39 | |||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten | 1.093.701 | 1.093.701 | - | - | - |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 736.906 | 736.906 | - | - | - |
| davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 244.922 | 244.922 | - | - | - |
| davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen | 227 | 227 | - | - | - |
| davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 23.623 | 23.623 | - | - | - |
| davon sonstige Verbindlichkeiten* | 88.023 | 88.023 | - | - | - |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) | 11.701 | - | 11.701 | - | - |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten:
- Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden.
- Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen.
- Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die dreistufige Fair-Value Hierarchie:
Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2018
| Fair Value (in T EUR) | Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva zum Zeitwert bewertet | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 96.834 | 96.834 | - | - | |
| Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 4.502 | - | 4.502 | - | |
| Sonstige Wertpapiere | 8.146 | - | - | 8.146 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 712 | - | - | 712 | |
| Passiva zum Zeitwert bewertet | |||||
| Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 6.794 | - | 6.794 | - | |
| Bedingte Kaufpreiszahlungen | 594 | - | - | 594 | |
| Passiva nicht zum Zeitwert bewertet | |||||
| Schuldscheindarlehen | 251.712 | - | 247.595 | - | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 68.391 | - | 69.082 | - | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 28.685 | - | 11.331 | 22.867 |
Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2017
| Fair Value (in T EUR) | Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva zum Zeitwert bewertet | |||||
| Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 3.952 | 3.952 | - | - | |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert | 8.525 | - | - | 8.525 | |
| Passiva zum Zeitwert bewertet | |||||
| Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 11.107 | 11.107 | - | - | |
| Bedingte Kaufpreiszahlungen | 594 | - | - | 594 | |
| Passiva nicht zum Zeitwert bewertet | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 244.922 | 244.922 | - | - | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 39.736 | - | 10.016 | 33.995 |
Während des Geschäftsjahres 2018 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie.
Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Festgeldanlagen sowie sonstige finanzielle Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist.
Für bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche vor dem Hintergrund bestehender Factoring-Vereinbarungen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Bemessung des Zeitwertes auf Basis am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Es erfolgt eine Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate erfolgte auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wurde eine vormals wertberichtigte Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird. Da es sich bei dem Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Gewinne und Verluste aus der Folgebewertung der Forderung werden im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2018:
| (in T EUR) | |
|---|---|
| Zeitwert zum 31.12.2017 | 8.525 |
| Tilgung | -1.119 |
| Zinsertrag | 589 |
| Währungsumrechnung | -306 |
| Neubewertung | 457 |
| Zeitwert zum 31.12.2018 | 8.146 |
Zum Stichtag betragen die für dieses Finanzinstrument im sonstigen Ergebnis erfassten unrealisierten Verluste 0 T EUR (Vorjahr -722 T EUR).
Ebenfalls der Stufe 3 werden die sonstigen Beteiligungen von GEA sowie bestimmte sonstige finanzielle Vermögenswerte zugeordnet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt anhand von Eingangsdaten, welche nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten erfolgt mittels Barwertberechnungen, in die unter Berücksichtigung der jeweiligen Kaufpreisklauseln verschiedene nicht am Markt beobachtbare Inputdaten, insbesondere aus der Unternehmensplanung, einfließen.
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.
Der Posten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthält eine im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene vertragliche Verpflichtung. Der beizulegende Zeitwert dieses Fremdkapitalinstruments wird ausgehend von den vertraglich fixierten Zahlungsströmen auf Grundlage der Zinsstrukturkurve und unter Berücksichtigung von Credit Spreads ermittelt. Dementsprechend erfolgte eine Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse ermittelt wird.
Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Im Falle eines Kreditereignisses - beispielsweise Verzug - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist lediglich ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.
In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamt-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:
(in T EUR)
| Bruttobetrag der erfassten finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten | Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden | Zugehörige Beträge in der Bilanz, die nicht saldiert werden | Nettobeträge | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | ||||
| Forderungen aus Derivaten | 4.324 | 4.324 | 3.345 | 979 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 6.283 | 6.283 | 3.345 | 2.938 |
| 31.12.2017 | ||||
| Forderungen aus Derivaten | 3.769 | 3.769 | 2.518 | 1.251 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 10.755 | 10.755 | 2.518 | 8.237 |
Originäre finanzielle Vermögenswerte
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die den Bewertungsvorschriften des IFRS 9 unterliegen, entspricht der Buchwert im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.# Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den Bewertungsvorschriften des IFRS 9 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei langfristigen Verbindlichkeiten ergibt sich der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze.
Derivative Finanzinstrumente
Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag errechnet sich auf Basis des Devisenkassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen entsprechend der jeweiligen Restlaufzeiten. Die Terminauf- und -abschläge werden aus den beobachtbaren Zinsdifferenzkurven zum Bilanzstichtag abgeleitet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Devisenoptionen beruht auf anerkannten Bewertungsmodellen. Der beizulegende Zeitwert wird durch die Restlaufzeit, den aktuellen Wechselkurs, die Volatilität des Wechselkurses sowie durch die zugrunde liegenden Zinskurven beeinflusst. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps und Zinsoptionen werden auf Basis abgezinster, künftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Bei Zins-/Währungsswaps werden zusätzlich die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme erfolgen, einbezogen.
GEA setzt derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken für bestehende oder geplante Grundgeschäfte. Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Nominalvolumen | Beizulegender Zeitwert | |
| Aktiva | ||
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 535.672 | 4.502 |
| Summe | 535.672 | 4.502 |
| Passiva | ||
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 570.005 | 6.794 |
| Summe | 570.005 | 6.794 |
Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Zum 31. Dezember 2018 sind im Gesamt-Konzern keine Derivate als "Cash-Flow-Hedges" oder "Fair-Value-Hedges" designiert. Dies gilt auch für das Vorjahr.
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung nicht vor, wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge
Die Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 dar:
| 31.12.2018 (in T EUR) | |||
|---|---|---|---|
| Nettoergebnis | davon aus Zinsen | davon aus Wertminderung/-aufholung | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 39.906 | 2.524 | -14.315 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | -1.388 | - | -1.396 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente | 17 | - | - |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte/finanzielle Verbindlichkeiten | 22.207 | - | - |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | -37.634 | -7.644 | - |
| Summe | 23.108 | -5.120 | -15.711 |
Die Vorjahreswerte nach IAS 39 werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
| 31.12.2017 (in T EUR) | |||
|---|---|---|---|
| Nettoergebnis | davon aus Zinsen | davon aus Wertminderung/-aufholung | |
| Kredite und Forderungen | 95.223 | 6.665 | -6.134 |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen | 10 | - | - |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen/finanzielle Verbindlichkeiten | -46.685 | 928 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten | -54.899 | -7.820 | - |
| Summe | -6.351 | -227 | -6.134 |
7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
7.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | (in T EUR) | |
| Aus Fertigungsaufträgen | 2.040.228 | 2.252.316 |
| Aus dem Verkauf von Komponenten | 1.297.616 | 929.331 |
| Aus Serviceleistungen | 1.490.366 | 1.422.867 |
| Summe | 4.828.210 | 4.604.514 |
Aufgliederung der Umsatzerlöse
GEA nimmt eine Aufgliederung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach Erlösarten sowie geografischen Regionen vor. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse folgt der Darstellung innerhalb der Segmentberichterstattung (siehe Abschnitt 9.1).
Erstmalige Anwendung von IFRS 15
Die Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 15 auf die Umsatzerlöse von GEA sind im Abschnitt 1.2 beschrieben. Aufgrund der von GEA in Übereinstimmung mit dem Standard angewendeten Übergangsmethode wurden die Vergleichsinformationen nicht an die neuen Vorschriften angepasst. Nachfolgende Tabellen gelten für das Berichtsjahr der erstmaligen Anwendung von IFRS 15, sodass die Tabellen keine Vergleichsangaben enthalten.
Vertragssalden
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.
| 31.12.2018 | 01.01.2018 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | (in T EUR) | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 923.884 | 904.514 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte enthalten sind | - | 3 |
| Vertragsvermögenswerte | 462.787 | 492.144 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 623.312 | 641.469 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche des Konzerns für abgeschlossene und in Rechnung gestellte Leistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen. Die Vertragsvermögenswerte betreffen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Fertigungsaufträgen. Die als Vertragsvermögenswerte erfassten Beträge werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, sobald der Konzern einen unabdingbaren Zahlungsanspruch besitzt. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau kundenspezifischer Anlagen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden.
In der Berichtsperiode waren folgende Änderungen in den Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten wesentlich:
| 01.01. - 31.12.2018 (in T EUR) | |
|---|---|
| Vertragsvermögenswerte | |
| Realisierte Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten erfasst waren | - |
| Umgliederungen von zu Beginn der Periode im Saldo erfasster Vertragsvermögenswerte in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -394.228 |
| Bedingt durch Unternehmenserwerbe | 808 |
| Bedingt durch Wertminderungen | -1.537 |
Im Geschäftsjahr 2018 betragen die Umsatzerlöse aus in früheren Perioden erfüllten oder teilweise erfüllten Leistungsverpflichtungen 8.493 T EUR. Dies ist im Wesentlichen auf Änderungen in der Schätzung des Fertigstellungsgrads von Anlagen sowie auf Vertragsänderungen zurückzuführen. Die Vertragsvermögenswerte enthalten Leistungen in Höhe von 1.318 T EUR, deren vertragsgemäße Abrechnung zum Stichtag 31. Dezember 2018 verzögert ist.
An bestehende Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden, die zum 31. Dezember 2018 unbearbeitet sind oder eine anteilige Verarbeitung aufweisen, sind folgende Umsatzerwartungen für die Folgeperioden geknüpft:
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | |
|---|---|
| (in T EUR) | |
| Umsatzrealisation < 1 Jahr | 2.208.195 |
| Umsatzrealisation > 1 Jahr | 185.137 |
| Summe | 2.393.332 |
Leistungsverpflichtungen
Die Umsatzerlöse des Konzerns gehen auf die nachfolgend zusammenfassend beschriebenen Leistungsverpflichtungen zurück:
Fertigungsaufträge
Der Konzern fertigt für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie als auch für ein breites Spektrum weiterer Prozessindustrien nach kundenspezifischen Entwürfen und auf Kundengeländen schlüsselfertige Produktionslinien und verfahrenstechnische Komponenten für die Einbindung in anspruchsvolle Produktionsprozesse. Leistungsverpflichtungen aus Fertigungsaufträgen werden über die Auftragsdauer gemäß des Fortschrittsgrads erfüllt und die ihnen zugrunde liegenden Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert. In der Regel wird ein Auftrag nach Erhalt einer ersten Anzahlung durch einen Kunden begonnen. Anschließende Teilabrechnungen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gestellt und sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Erhaltene Anzahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen, wenn diesen keine Leistung gegenübersteht. Nicht in Rechnung gestellte Leistungen werden als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Wenn ein Vertrag vom Kunden gekündigt wird, hat der Konzern Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten einschließlich einer angemessenen Marge. Die Auftragsdauer hängt von der Anlagengröße und der Komplexität des Designs ab. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Anwendungsbereiche in den Industrien beträgt die Dauer wenige Monate, regelmäßig jedoch nicht mehr als zwölf Monate. Im Projektgeschäft, das die Entwicklung und Konstruktion von Prozesslösungen umfasst, beträgt die Dauer bis zur Fertigstellung der Anlagen typischerweise mehr als zwölf Monate. Verpflichtungen aus Garantien und Gewährleistungszusagen sind in den Rückstellungen abgebildet und stellen regelmäßig keine abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen dar (siehe dazu Abschnitt 6.2).
Komponentengeschäft
Das Komponentengeschäft des Konzerns umfasst den Verkauf von standardisierten und modularisierten Equipment-Angeboten für eine Vielzahl von Prozessindustrien.# 7.2 Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus Wechselkursveränderungen | 195.236 | 263.147 |
| Erträge aus der Bewertung von Währungsderivaten | 82.027 | 48.320 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 26.272 | 5.878 |
| Miet- und Pachterlöse | 1.114 | 3.314 |
| Erträge aus Zahlungseingängen auf wertberichtigte Forderungen* | - | 3.812 |
| Erträge aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten | 5.466 | 18.716 |
| Erträge aus Schadenersatz und Kostenerstattungen | 1.904 | 1.623 |
| Übrige Erträge | 24.376 | 34.808 |
| Summe | 336.395 | 379.618 |
*) Geänderter Ausweis aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 seit 2018
7.3 Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verluste aus Wechselkursveränderungen | 217.912 | 215.690 |
| Verluste aus der Bewertung von Währungsderivaten | 59.697 | 95.933 |
| Verluste aus dem Abgang konsolidierter Unternehmen | 21.150 | - |
| Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* | - | 9.946 |
| Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen | 1.054 | 46 |
| Kosten des Geld- und Zahlungsverkehrs | 1.066 | 1.025 |
| Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte | 1.422 | 1.033 |
| Übrige Aufwendungen | 30.441 | 22.884 |
| Summe | 332.742 | 346.557 |
*) Geänderter Ausweis aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 seit 2018
Im Berichtsjahr erfasste Verluste aus dem Abgang konsolidierter Unternehmen gehen auf die zum 1. Oktober 2018 verkaufte GEA Westfalia Separator Production France SAS zurück.
7.4 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach Kostenarten
Materialaufwand
Der Materialaufwand, der in den Herstellungskosten erfasst wird, ist im Berichtsjahr um 153.734 T EUR gestiegen und belief sich auf 2.400.015 T EUR (Vorjahr 2.246.281* T EUR). Die Materialaufwandsquote betrug 49,2 Prozent der Gesamtleistung und lag damit über dem Vorjahrswert von 48,7 Prozent.
Personalaufwand
Der Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2018 um 84.436 T EUR auf 1.379.963 T EUR (Vorjahr 1.295.527 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 1.125.061 T EUR (Vorjahr 1.058.663 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 254.902 T EUR (Vorjahr 236.869 T EUR) enthalten. Die Personalaufwandsquote hat sich damit auf 28,3 Prozent der Gesamtleistung erhöht (Vorjahr 28,1 Prozent).
Abschreibungen und Wertminderungen
Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 170.571 T EUR (Vorjahr 118.269* T EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten enthalten.
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 845 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Hiervon entfielen 845 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Vorräte wurden um 17.822 T EUR (Vorjahr 20.262 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst.
7.5 Finanz- und Zinserträge
Finanzerträge
Die Finanzerträge setzen sich aus den Erträgen aus Gewinnabführungen sowie dem Beteiligungsergebnis der übrigen Beteiligungen zusammen:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 249 | - |
| Erträge aus Beteiligungen | 1.611 | 803 |
| davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 1.594 | 786 |
| Summe | 1.860 | 803 |
Zinserträge
Die Zinsen und ähnlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Forderungen, Geldanlagen und Wertpapieren | 2.524 | 6.603 |
| davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 155 | 153 |
| Sonstige Zinserträge | 2.134 | 1.294 |
| Summe | 4.658 | 7.897 |
Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 |
|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 2.524 |
| Nach anderen Vorschriften als IFRS 9 bewertete finanzielle Vermögenswerte | 2.134 |
| Summe | 4.658 |
Die folgende Tabelle zeigt die Vorjahreswerte für Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39:
| (in T EUR) | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|
| Kredite und Forderungen | 6.665 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen | 1.224 |
| Nach anderen Vorschriften als IAS 39 bewertete finanzielle Vermögenswerte | 8 |
| Summe | 7.897 |
7.6 Finanz- und Zinsaufwendungen
Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Wertminderungen auf Beteiligungen nicht konsolidierter Unternehmen | 845 | - |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | 1.415 | 1.176 |
| Übrige sonstige Finanzaufwendungen | 287 | - |
| Summe | 2.547 | 1.176 |
Zinsaufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten | 5.007 | 4.029 |
| Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen | 12.954 | 13.235 |
| Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 12.209 | 8.179 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 3.577 | 4.684 |
| davon gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 14 | 3 |
| Summe Zinsaufwendungen | 33.747 | 30.127 |
Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IFRS 9 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten | 7.644 | 7.820 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | - | 296 |
| Nach anderen Vorschriften als IFRS 9 bewertete Verbindlichkeiten | 26.103 | 22.011 |
| Summe | 33.747 | 30.127 |
Die Vorjahreswerte zeigen die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39. Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion der GEA der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2018 beläuft sich dieser auf 0,8 Prozent (Vorjahr 2,8 Prozent). Herstellungskostenmindernd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2018 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 1.066 T EUR (Vorjahr 1.025 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden.
7.7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017* |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | 64.203 | 64.347 |
| Deutschland | 9.105 | 20.518 |
| Ausland | 55.098 | 43.829 |
| Latente Steuern | 51.338 | 66.062 |
| davon aus temporären Differenzen | -6.059 | 5.156 |
| Summe | 115.541 | 130.409 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,17 Prozent (Vorjahr 14,17 Prozent).# Die nachfolgende Überleitung leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von 50,08 Prozent (Vorjahr 36,43 Prozent) über:
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017* | |||
|---|---|---|---|---|
| in T EUR | in % | in T EUR | in % | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 230.692 | 357.966 | ||
| Erwarteter Steueraufwand | 30,00 | 30,00 | ||
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 4,81 | 1,88 | ||
| Steuerfreie Erträge | -0,46 | -0,79 | ||
| Veränderung der Wertberichtigungen | 20,04 | -5,66 | ||
| Steuersatzänderungen | -0,50 | 12,43 | ||
| Besteuerungsunterschiede Ausland | -4,56 | -2,50 | ||
| Sonstige | 0,75 | 1,07 | ||
| Ertragsteuern und Effektivsteuersatz | 115.541 | 50,08 | 130.409 | 36,43 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
In den steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen in Höhe von 11.104 T EUR ist unter anderem ein Effekt in Höhe von 5.270 T EUR aus einem nicht abzugsfähigen Veräußerungsverlust enthalten. Dies ist eine wesentliche Ursache für die Erhöhung der Position gegenüber dem Vorjahr.
Aufgrund des verhaltenen vorläufigen Ausblicks der Geschäftsentwicklung geht GEA in einzelnen Steuerjurisdiktionen von einer geringeren Nutzbarkeit von steuerlichen Verlustvorträgen aus. Daraus resultieren Aufwendungen aus der Veränderung von Wertberichtigungen in Höhe von 46.236 T EUR (Vorjahr -20.269 T EUR). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in den USA und in Deutschland.
Die Besteuerungsunterschiede im Ausland ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 30,00 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 0,00 Prozent (VAE) und 34,00 Prozent (Brasilien).
Im Vorjahr führten die ergebniswirksamen Veränderungen der latenten Steuern, die maßgeblich durch die im Dezember 2017 in den USA verabschiedeten Änderungen des Unternehmenssteuerrechts beeinflusst waren ("Tax Cuts and Jobs Act"), zu einem erhöhten Aufwand aus Steuersatzänderungen. Zum 1. Januar 2018 sank in den USA der Unternehmenssteuersatz von 35,00 Prozent auf 21,00 Prozent. Insbesondere diese Steuersatzsenkung führte im Vorjahr zu einem Aufwand von 44.724 T EUR aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden bei den US-amerikanischen Tochterunternehmen der GEA.
Die sonstigen Überleitungseffekte beinhalten im Wesentlichen einen Ertrag aus periodenfremden Steuern in Höhe von 7.038 T EUR sowie einen gegenläufigen Aufwand aus Quellen- und sonstigen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 7.660 T EUR.
Die aktiven und passiven latenten Steuern teilen sich zum Bilanzstichtag in ihrer Fristigkeit wie folgt auf:
| 31.12.2018 | 31.12.2017* | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Kurzfristige aktive latente Steuern | 69.035 | 59.846 |
| Langfristige aktive latente Steuern | 237.047 | 351.444 |
| Summe aktive latente Steuern | 306.082 | 411.290 |
| Kurzfristige passive latente Steuern | 37.080 | 52.361 |
| Langfristige passive latente Steuern | 65.928 | 116.328 |
| Summe passive latente Steuern | 103.008 | 168.689 |
| Nettobetrag aktive latente Steuern | 203.074 | 242.601 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Zum 31. Dezember 2018 und 2017 setzen sich aktive und passive latente Steuern wie folgt zusammen:
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
|---|---|---|---|---|
| (in T EUR) | 2018 | 2017* | 2018 | 2017* |
| Sachanlagen | 5.207 | 4.640 | 23.186 | 24.470 |
| Goodwill | 4.628 | 5.071 | 31.733 | 32.622 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 211 | 251 | 102.891 | 118.263 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.890 | 821 | 3.889 | 5.692 |
| Langfristige Vermögenswerte | 11.936 | 10.783 | 161.699 | 181.047 |
| Vorräte | 31.849 | 25.597 | 6.218 | 3.120 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15.355 | 5.055 | 67.168 | 54.275 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 14.253 | 4.278 | 14.897 | 10.795 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 97 | - | 1 | 34 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 61.554 | 34.930 | 88.284 | 68.224 |
| Summe Aktiva | 73.490 | 45.713 | 249.983 | 249.271 |
| Langfristige Rückstellungen | 27.461 | 27.439 | 754 | - |
| Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 115.217 | 122.519 | 592 | 776 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 157 | 1.345 | 133 | 2.371 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 485 | 284 | 1.200 | 1.439 |
| Langfristige Schulden | 143.320 | 151.587 | 2.679 | 4.586 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 23.930 | 21.164 | 3.366 | 2.200 |
| Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 9.303 | 6.635 | 92 | 409 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.009 | 7.823 | 117 | 847 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15.974 | 5.424 | 7.427 | 519 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 5.494 | 8.542 | 6.576 | 1.694 |
| Kurzfristige Schulden | 55.710 | 49.588 | 17.578 | 5.669 |
| Summe Passiva | 199.030 | 201.175 | 20.257 | 10.255 |
| Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen | -1.711 | -1.621 | - | - |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | 270.809 | 245.267 | 270.240 | 259.526 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 712.435 | 731.335 | - | - |
| Wertberichtigungen auf steuerliche Verlustvorträge | -509.930 | -474.475 | - | - |
| Saldierung von latenten Steuern | -167.232 | -90.837 | -167.232 | -90.837 |
| Angesetzte latente Steuern | 306.082 | 411.290 | 103.008 | 168.689 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Die Vergleichszahlen der passiven latenten Steuern wurden aufgrund der Finalisierung der Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan um -2.481 T EUR angepasst.
Die Bestandsveränderungen der latenten Steuern resultierten im Berichtsjahr neben ergebniswirksamen Veränderungen in Höhe von -51.338 T EUR (Vorjahr -66.062 T EUR) im Wesentlichen aus im sonstigen Konzernergebnis erfassten Veränderungen in Höhe von 9.159 T EUR (Vorjahr -24.703 T EUR) inklusive des Unterschiedsbetrags aus der Währungsumrechnung. Des Weiteren wurden 4.642 T EUR im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasst. Im Berichtsjahr ergaben sich durch Erst- und Endkonsolidierungen darüber hinaus Veränderungen in den latenten Steuern in Höhe von -875 T EUR (Vorjahr -28.879 T EUR), die ergebnisneutral erfasst wurden.
Aus der Erstanwendung des IFRS 9 sowie des IFRS 15 resultierte zum 1. Januar 2018 eine erfolgsneutrale Veränderung der latenten Steuern in Höhe von 1.366 T EUR.
Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2018 passive latente Steuern in Höhe von 1.696 T EUR (Vorjahr 1.398 T EUR) angesetzt. Darüber hinaus wurden hierauf zum 31. Dezember 2018 passive latente Steuern in Höhe von 1.510 T EUR (Vorjahr 964 T EUR) für voraussichtlich anfallende Quellensteuern bilanziert.
Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 497.216 T EUR (Vorjahr 437.244 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2018 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden.
Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Zum 31. Dezember 2018 hat GEA aktive latente Steuern in Höhe von 202.505 T EUR (Vorjahr 256.860 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Aktive latente Steuern auf inländische Verlustvorträge: | ||
| Körperschaftssteuer | 54.955 | 57.837 |
| Gewerbesteuer | 61.248 | 82.000 |
| Aktive latente Steuer auf ausländische Verlustvorträge | 86.302 | 117.023 |
| Summe | 202.505 | 256.860 |
Der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfällt im Wesentlichen auf die steuerlichen Organschaften in Deutschland sowie in den USA.
Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.305.094 T EUR (Vorjahr 1.293.289 T EUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe 888.821 T EUR (Vorjahr 788.905 T EUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung nicht hinreichend sicher ist.
Bei den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen wurde im Berichtsjahr ein differenzierter Ausweis der vororganschaftlichen Verlustvorträge im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen. Dadurch ergibt sich eine Reduzierung in Höhe von 85.657 T EUR. Die übrige Differenz betrifft die Entwicklung im laufenden Jahr.
Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029.
7.8 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der in 2014 veräußerten Wärmetauschersparte GEA Heat Exchangers sowie dem in Vorjahren veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten.
Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche des Geschäftsjahres beinhaltet Erlöse in Höhe von 13,8 Mio. EUR (Vorjahr 32,2 Mio. EUR), wovon ca. 8,1 Mio. EUR auf die Auflösung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zurückzuführen ist und Aufwendungen in Höhe von 20,0 Mio. EUR (22,0 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beläuft sich damit auf -6,3 Mio. EUR (Vorjahr 10,2 Mio. EUR). Es geht im Wesentlichen auf die Entwicklung von im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsaktivitäten bei GEA verbliebenen Risiken zurück.# 7. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt:
| (in T EUR) | 01.01.2018 - 31.12.2018 | 01.01.2017 - 31.12.2017* |
|---|---|---|
| Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft am Konzernergebnis | 113.435 | 242.763 |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 115.053 | 227.517 |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | -1.618 | 15.246 |
| Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (in T Stück) | 180.528 | 186.337 |
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | ||
| aus Konzernergebnis | 0,63 | 1,30 |
| davon entfallen auf fortgeführte Geschäftsbereiche | 0,64 | 1,22 |
| davon entfallen auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | -0,01 | 0,08 |
*) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
7.10 Ergebnisverwendung
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 32.035 T EUR (Vorjahr 235.259 T EUR) aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Betrag in Höhe von 121.000 T EUR (Vorjahr Einstellung 83.000 T EUR) aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 1.135 T EUR (Vorjahr 2.293 T EUR) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 154.170 T EUR (Vorjahr 154.553 T EUR). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| Verwendung (in T EUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Dividendenzahlung an die Aktionäre | 153.418 | 153.418 |
| Gewinnvortrag | 752 | 1.135 |
| Summe | 154.170 | 154.553 |
Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 0,85 Euro je Aktie bei insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 180.492.172 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 18.01.2016, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
8. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten
8.1 Eventualverpflichtungen
GEA hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamt-Konzerns ist.
| Bankavale (in T EUR) | Konzernavale (in T EUR) | |
|---|---|---|
| 2018 | 2017 | |
| Anzahlungsgarantien | 5.539 | 9.680 |
| Gewährleistungsgarantien | 309 | 1.516 |
| Vertragserfüllungsgarantien | 11.314 | 15.969 |
| Sonstige Haftungserklärungen | 2.671 | 2.309 |
| Summe | 19.834 | 29.474 |
| davon auf GEA Heat Exchangers entfallend | 11.211 | 16.054 |
| davon auf Lurgi entfallend | - | 84 |
Ein wesentlicher Teil der Bankavale sowie der überwiegende Teil der Konzernavale entfallen auf den zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereich GEA Heat Exchangers sowie auf die in Vorjahren veräußerte Geschäftsaktivität Lurgi (siehe Abschnitt 3). Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein. In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 7.391 T EUR (Vorjahr 7.882 T EUR) enthalten; eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht. Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners. Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten (siehe Abschnitt 8.3), die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können.
8.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamt-Konzerns zum 31. Dezember 2018 setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Miet-, Pacht- und Leasingverpflichtungen | 188.251 | 180.478 |
| Bestellobligo | 154.401 | 173.687 |
| Summe | 342.652 | 354.165 |
Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse
Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen des Gesamt-Konzerns belaufen sich auf 188.251 T EUR (Vorjahr 180.478 T EUR) und betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude, zu einem geringen Anteil Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie technische Anlagen und Maschinen. Die Mietverträge laufen maximal bis in das Jahr 2032 (Vorjahr 2031). Die Auszahlungen verteilen sich dabei wie folgt auf die künftigen Geschäftsjahre:
| (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 57.424 | 57.938 |
| Zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 100.962 | 99.300 |
| Länger als fünf Jahre | 29.865 | 23.240 |
| Summe Auszahlungen | 188.251 | 180.478 |
Die Miet-, Pacht- und Leasingverpflichtungen enthalten im Gegensatz zu den Vorjahren im Wesentlichen sämtliche Verpflichtungen inklusive Transaktionen von wirtschaftlich geringerer Bedeutung. Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Aufwendungen des Gesamt-Konzerns aus den Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen auf 66.941 T EUR (Vorjahr 57.255 T EUR). Hiervon entfielen 5.858 T EUR (Vorjahr 9.591 T EUR) auf variable Mieten, die im Wesentlichen auf Basis von Verbraucherpreisindizes angepasst werden. In den Verträgen sind zum Teil auch Mietverlängerungs-, Kündigungs- und Kaufoptionen vorgesehen. Aus "Sale-and-lease-back"-Transaktionen von Gebäuden resultieren für den Gesamt-Konzern zum Bilanzstichtag künftige Auszahlungen in Höhe von 16.661 T EUR (Vorjahr 23.335 T EUR).
Bestellobligo
Von dem Bestellobligo entfallen 140.426 T EUR (Vorjahr 162.950 T EUR) auf Vorräte.
8.3 Rechtsstreitigkeiten
Konkursverfahren der Dörries Scharmann AG
Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist in zweiter Instanz eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich in erster Instanz auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen beliefen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage des Insolvenzverwalters vollumfänglich abgewiesen. Der Konkursverwalter hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Entwicklungen mit Blick auf das Berufungsverfahren ergeben. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet.
Allgemeines
Darüber hinaus sind gegen Unternehmen der GEA aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene bilanzielle Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird.
9. Segmentberichterstattung
9.1 Beschreibung der Geschäftssegmente
Die Geschäftsaktivitäten der GEA gliedern sich wie folgt in zwei Business Areas:
Business Area Equipment
In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Technologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung wie beispielsweise Extrusions- und Mahltechnologie. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik sowie das gesamte Serviceportfolio.
Business Area Solutions
Die Business Area Solutions deckt alle Konzernaktivitäten ab, die vorwiegend aus kundenspezifischen Produkten und Projekten, After-Sales-Angeboten sowie weiteren Serviceleistungen bestehen. Diese reichen von kleinen Projekten bis hin zu kompletten Anlagen, die auf spezielle Anwendungen und Kundenanforderungen zugeschnitten sind. Teil des Angebotes sind das verfahrenstechnische Design, die Konstruktion und Lieferung kundenspezifischer Prozesslösungen für den Milch-, Nahrungsmittel- und Getränkebereich sowie für die Pharma- und Chemieindustrie.Die Business Area Solutions hält darüber hinaus effiziente Lösungen zur industriellen Kühlung und nachhaltigen Energieversorgung für alle Bereiche von GEA bereit. Ein Global Corporate Center führt zentral alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen und nimmt die Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, die zentrale Finanzorganisation, die interne Revision, Marketing und Kommunikation sowie IT. Seit 1. November 2018 sind sämtliche Funktionen, die zuvor unter dem eigenständigen Shared Service Center (SSC) zusammengefasst waren, in das Global Corporate Center integriert. Die im Global Corporate Center gebündelten Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen bilden keine eigenständigen Geschäftssegmente. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center werden - soweit zuordenbar - auf die Business Areas allokiert. Nicht innerhalb der Business Areas ausgewiesen werden Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies umfasst unter anderem zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke, Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen.
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| (in Mio. EUR) | BA-E | BA-S | Sonstige | Konsolidierung | GEA |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | |||||
| Auftragseingang¹ | 2.662,4 | 2.499,1 | - | -243,7 | 4.917,7 |
| Außenumsatz | 2.442,0 | 2.386,2 | - | - | 4.828,2 |
| Innenumsatz | 185,6 | 54,8 | - | -240,4 | - |
| Gesamtumsatz | 2.627,6 | 2.441,1 | - | -240,4 | 4.828,2 |
| Ergebnis aus der Equity-Bewertung | 1,3 | 0,4 | - | - | 1,7 |
| Operatives EBITDA² | 393,1 | 122,6 | 10,2 | -7,8 | 518,2 |
| in % vom Umsatz | 15,0 | 5,0 | - | - | 10,7 |
| EBITDA | 360,8 | 119,0 | -40,9 | -7,8 | 431,2 |
| Operatives EBIT² | 328,6 | 95,8 | 0,9 | -7,7 | 417,6 |
| in % vom Umsatz | 12,5 | 3,9 | - | - | 8,6 |
| EBIT | 242,3 | 75,3 | -50,2 | -7,6 | 259,8 |
| in % vom Umsatz | 9,2 | 3,1 | - | - | 5,4 |
| ROCE in %³ | 12,4 | 9,4 | - | - | 9,2 |
| Zinserträge | 4,8 | 6,6 | 16,0 | -22,8 | 4,7 |
| Zinsaufwendungen | 21,2 | 9,2 | 26,2 | -22,8 | 33,7 |
| Ertragsteuern | 18,7 | 26,2 | 65,9 | 4,7 | 115,5 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | - | -1,6 | - | -1,6 |
| Segmentvermögen | 4.221,7 | 2.959,1 | 3.169,0 | -4.630,8 | 5.719,1 |
| Segmentschulden | 1.954,7 | 1.695,5 | 2.394,7 | -2.775,2 | 3.269,6 |
| Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 9,3 | 2,6 | - | - | 11,9 |
| Working Capital (Stichtag)⁴ | 620,7 | 111,1 | 22,8 | -7,6 | 747,0 |
| Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 99,9 | 57,9 | 10,6 | -0,0 | 168,3 |
| Planmäßige Abschreibungen | 101,5 | 35,0 | 9,3 | -0,1 | 145,7 |
| Wertminderungen | 17,0 | 8,7 | - | - | 25,7 |
| Rückstellungszuführungen | 113,9 | 167,8 | 57,4 | -15,6 | 323,4 |
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| (in Mio. EUR) | BA-E | BA-S | Sonstige | Konsolidierung | GEA |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 - 31.12.2017⁶ | |||||
| Auftragseingang¹ | 2.491,5 | 2.484,0 | - | -224,7 | 4.750,8 |
| Außenumsatz | 2.196,6 | 2.408,0 | - | - | 4.604,5 |
| Innenumsatz | 174,5 | 33,6 | - | -208,1 | - |
| Gesamtumsatz | 2.371,0 | 2.441,6 | - | -208,1 | 4.604,5 |
| Ergebnis aus der Equity-Bewertung | 1,2 | 0,4 | 0,2 | - | 1,8 |
| Operatives EBITDA² | 389,3 | 161,3 | 12,5 | 0,5 | 563,5 |
| in % vom Umsatz | 16,4 | 6,6 | - | - | 12,2 |
| EBITDA | 369,3 | 151,7 | -23,0 | 0,5 | 498,5 |
| Operatives EBIT² | 330,8 | 141,3 | 5,2 | 0,5 | 477,8 |
| in % vom Umsatz | 14,0 | 5,8 | - | - | 10,4 |
| EBIT | 289,8 | 120,2 | -30,4 | 0,6 | 380,2 |
| in % vom Umsatz | 12,2 | 4,9 | - | - | 8,3 |
| ROCE in %³ | 17,8 | 16,3 | - | - | 15,6 |
| Zinserträge | 3,3 | 7,8 | 16,5 | -19,7 | 7,9 |
| Zinsaufwendungen | 19,2 | 8,1 | 22,5 | -19,7 | 30,1 |
| Ertragsteuern | 52,7 | 19,2 | 59,7 | -1,3 | 130,4 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | - | 15,2 | - | 15,2 |
| Segmentvermögen | 4.176,8 | 2.901,2 | 3.312,2 | -4.641,8 | 5.748,3 |
| Segmentschulden | 1.989,7 | 1.677,0 | 2.361,2 | -2.782,8 | 3.245,2 |
| Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 7,3 | 2,7 | 4,4 | - | 14,4 |
| Working Capital (Stichtag)⁵ | 559,4 | 112,4 | 10,6 | -8,1 | 674,3 |
| Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 453,6 | 31,7 | 27,2 | -0,2 | 512,4 |
| Planmäßige Abschreibungen | 79,3 | 29,7 | 7,4 | 0,2 | 116,6 |
| Wertminderungen | - | 1,7 | - | - | 1,7 |
| Rückstellungszuführungen | 139,1 | 122,8 | 47,0 | 3,0 | 311,9 |
1) ungeprüfte Zusatzinformation
2) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 220 f.)
3) ROCE = EBIT / Capital Employed; EBIT und Capital Employed jeweils zum Durchschnitt der letzten 12 Monate und vor Effekten aus dem Goodwill aus dem Erwerb der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft in 1999; Capital Employed = Anlagevermögen + Working Capital
4) Working Capital = Vorräte + Forderungen LuL + Vertragsvermögenswerte - Verbindlichkeiten LuL - Vertragsverbindlichkeiten - Rückstellungen für antizipierte Verluste (PoC)
5) Working Capital = Vorräte + Forderungen LuL - Verbindlichkeiten LuL - erhaltene Anzahlungen
6) Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Pavan wurde im vierten Quartal 2018 unter Änderungen finalisiert, sodass die Vergleichszahlen zum 31.12.2017 anzupassen waren.
Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der Anteile an Tochterunternehmen, konzerninterner Forderungen, Schulden, Umsätze sowie Aufwendungen bzw. Erträgen. Die Umsätze zwischen den Geschäftssegmenten basieren auf marktüblichen Preisen. Bei der Darstellung der Informationen nach geografischen Regionen erfolgt die Zuordnung der Umsatze nach dem Verbringungsort der Leistung bzw. nach dem Sitz des Kunden.
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| (in Mio. EUR) | BA Equipment | BA Solutions | Konsolidierung | GEA |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | ||||
| Umsatzerlöse nach Erlösarten | ||||
| Aus Fertigungsaufträgen | 324,8 | 1.767,7 | -52,3 | 2.040,2 |
| Aus dem Verkauf von Komponenten | 1.330,5 | 104,1 | -136,9 | 1.297,6 |
| Aus Serviceleistungen | 972,3 | 569,3 | -51,2 | 1.490,4 |
| Summe | 2.627,6 | 2.441,1 | -240,4 | 4.828,2 |
| Umsatzerlöse nach geografischen Regionen | ||||
| Deutschland | 305,5 | 159,9 | -27,9 | 437,6 |
| Asien Pazifik | 479,4 | 638,9 | -37,5 | 1.080,8 |
| ACH & Osteuropa | 300,5 | 330,1 | -29,4 | 601,2 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 468,0 | 427,6 | -43,1 | 852,5 |
| Nord- und Mitteleuropa | 354,3 | 356,5 | -67,7 | 643,2 |
| Lateinamerika | 173,0 | 187,9 | -14,3 | 346,6 |
| Nordamerika | 546,8 | 340,0 | -20,5 | 866,4 |
| Summe | 2.627,6 | 2.441,1 | -240,4 | 4.828,2 |
Im Berichtsjahr entfielen 734,7 Mio. EUR (Vorjahr 739,8 Mio. EUR) der Umsatzerlöse auf die Vereinigten Staaten von Amerika und 379,7 Mio. EUR (Vorjahr 315,3 Mio. EUR) auf die Volksrepublik China. Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist.
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| (in Mio. EUR) | BA Equipment | BA Solutions | Konsolidierung | GEA |
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 - 31.12.2017 | ||||
| Umsatzerlöse nach Erlösarten | ||||
| Aus Fertigungsaufträgen | 433,6 | 1.841,9 | -23,1 | 2.252,3 |
| Aus dem Verkauf von Komponenten | 1.012,4 | 52,4 | -135,4 | 929,3 |
| Aus Serviceleistungen | 925,1 | 547,3 | -49,5 | 1.422,9 |
| Summe | 2.371,0 | 2.441,6 | -208,1 | 4.604,5 |
| Umsatzerlöse nach geografischen Regionen | ||||
| Deutschland | 294,5 | 156,2 | -28,1 | 422,5 |
| Asien Pazifik | 468,6 | 598,9 | -40,6 | 1.026,9 |
| ACH & Osteuropa | 248,8 | 297,3 | -24,4 | 521,6 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 378,7 | 547,9 | -37,8 | 888,9 |
| Nord- und Mitteleuropa | 293,8 | 338,1 | -49,3 | 582,6 |
| Lateinamerika | 161,1 | 168,7 | -13,4 | 316,5 |
| Nordamerika | 525,5 | 334,5 | -14,5 | 845,5 |
| Summe | 2.371,0 | 2.441,6 | -208,1 | 4.604,5 |
Die Definition der vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebniskennzahlen wurde im Geschäftsjahr 2016 vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen wie folgt präzisiert: Bei der Ermittlung des operativen EBITDA sowie des operativen EBIT werden unverändert Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg der GEA widerspiegeln. Dies bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte. Diese umfassen Restrukturierungsaufwendungen, Aufwendungen für externe Beratung, Akquisitionskosten für geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe sowie weitere, den Projekten direkt zuordenbare Sachkosten. In der Berichtsperiode bestanden folgende strategische Projekte: ― "Restructuring/Footprint" betrifft Maßnahmen zur Optimierung des Fertigungsnetzwerks sowie nachlaufende Aufwendungen für das Programm "Fit for 2020" ― "IT Transformation" zur Standardisierung und Auslagerung der IT-Plattform als Grundlage für die digitale Transformation sowie das Ausrollen eines einheitlichen ERP-Systems ― "Steering Systems" zur konsequenten Ausrichtung der Informations- und Steuerungssysteme auf die neue funktionale OneGEA Organisation Entsprechend dieser Definition wurde das operative EBIT des Geschäftsjahres um Aufwendungen für Strategieprojekte in Höhe von insgesamt 88,9 Mio. EUR (Vorjahr 63,4 Mio. EUR) bereinigt. Davon entfielen 47,0 Mio. EUR auf "Restructuring/Footprint" (Vorjahr 24,8 Mio. EUR einschließlich nachlaufende Aufwendungen für "Fit for 2020"). Für "IT Transformation" sowie "Steering Systems" wurden in der Berichtsperiode 8,3 Mio. EUR bzw. 28,1 Mio. EUR aufgewendet (Vorjahr 11,5 Mio. EUR bzw. 15,8 Mio. EUR). Die weiteren Aufwendungen für Strategieprojekte in Höhe von 5,5 Mio. EUR umfassen sonstige Projekte sowie Kosten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben (Vorjahr 11,2 Mio. EUR). Entsprechend dem internen Steuerungssystem werden als Maße für die Ertragskraft der beiden Business Areas auch das "Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen" (EBITDA) sowie das "Ergebnis vor Zinsen und Steuern" (EBIT) betrachtet. Diese Größen entsprechen den in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Werten. Die Wertminderungen beinhalten alle Wertminderungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.
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Überleitung operatives EBITDA über operatives EBIT zum EBIT (in Mio.# 9.2 Informationen nach geografischen Regionen
Die Zuordnung der Vermögenswerte wird nach dem jeweiligen Standort vorgenommen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Gesamt-Konzern.
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| (in Mio. EUR) | Deutschland | Asien Pazifik | ACH & Osteuropa | Westeuropa, Naher Osten & Afrika | Nord- und Mitteleuropa | Lateinamerika |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 - 31.12.2018 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) | 960,5 | 134,2 | 69,1 | 693,1 | 720,3 | 4,1 |
| 01.01.2017 - 31.12.2017 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) | 961,6 | 124,2 | 43,8 | 725,6 | 737,5 | 4,3 |
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| (in Mio. EUR) | Nordamerika | Summe |
|---|---|---|
| 01.01.2018 - 31.12.2018 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) | 177,7 | 2.759,0 |
| 01.01.2017 - 31.12.2017 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) | 172,8 | 2.769,8 |
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die Buchwerte des langfristigen Vermögens (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in den Niederlanden auf 382,9 Mio. EUR (Vorjahr 402,8 Mio. EUR) und in Italien auf 665,5 Mio. EUR (Vorjahr 693,9 Mio. EUR).
10. Sonstige Erläuterungen
10.1 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Für das Geschäftsjahr 2018 sind im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Auszahlungen der sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 5.333 T EUR (Vorjahr 7.535 T EUR) enthalten. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche enthält Zahlungsströme im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsbereichen. In der Veränderung der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva sind Währungseffekte in Höhe von 32.120 T EUR (Vorjahr -57.937 T EUR) aus der Finanzierung des Cash-Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit von ausländischen Tochterunternehmen enthalten.
Die Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, haben sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt entwickelt:
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| (in T EUR) | Bestand 01.01.2018 | Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit | Konsolidierungskreisänderungen |
|---|---|---|---|
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | 249.500 | - |
| Finanzkredite | 2.908 | 48.791 | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 2.990 | -2.912 | - |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 5.898 | 295.379 | - |
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 242.241 | -221.680 | 121 |
| Finanzkredite | 3.571 | -1.365 | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 245.812 | -223.045 | 121 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | - | - | - |
| Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten | - | - | - |
| Passiva | 251.710 | 72.334 | 121 |
| Summe |
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| (in T EUR) | Währungsdifferenzen | Veränderungen beizulegender Zeitwert | Übrige Veränderungen |
|---|---|---|---|
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | - | 69 |
| Finanzkredite | -605 | - | 200 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 45 | - | 4.037 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | -560 | - | 4.306 |
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 2.143 | - | -651 |
| Finanzkredite | -825 | - | -2.334 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 29 | - | - |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | -796 | - | -191 |
| Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten | - | - | - |
| Passiva | - | - | - |
| Summe | -1.356 | -4.115 |
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| (in T EUR) | Bestand 31.12.2018 |
|---|---|
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 249.569 |
| Finanzkredite | 51.294 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 4.160 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 305.023 |
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 2.143 |
| Finanzkredite | 17.523 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 2.235 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 21.901 |
| Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten | - |
| Passiva | |
| Summe | 326.924 |
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| (in T EUR) | Bestand 01.01.2017 | Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit | Konsolidierungskreisänderungen |
|---|---|---|---|
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | - | - |
| Finanzkredite | 3.439 | -445 | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 6.542 | -4.124 | - |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 9.981 | -4.569 | - |
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 90.651 | -90.000 | - |
| Finanzkredite | 52.536 | 93.288 | 102.840 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 3.440 | 132 | - |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 146.627 | 3.420 | 102.840 |
| Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten | 1.042 | - | - |
| Passiva | |||
| Summe | 157.650 | -1.149 | 102.840 |
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| (in T EUR) | Währungsdifferenzen | Veränderungen beizulegender Zeitwert | Übrige Veränderungen |
|---|---|---|---|
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | - | - |
| Finanzkredite | -86 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | -25 | - | 597 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | -111 | - | 597 |
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - | - | -651 |
| Finanzkredite | -417 | - | -6.006 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | -1 | - | - |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | -418 | - | -6.657 |
| Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten | - | -1.042 | - |
| Passiva | |||
| Summe | -529 | -1.042 | -6.060 |
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| (in T EUR) | Bestand 31.12.2017 |
|---|---|
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - |
| Finanzkredite | 2.908 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 2.990 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 5.898 |
| Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | - |
| Finanzkredite | 242.241 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 3.571 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 245.812 |
| Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten | - |
| Passiva | |
| Summe | 251.710 |
In der dargestellten Tabelle sind als Finanzverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 6.793 T EUR (im Vorjahr 11.107 T EUR) nicht enthalten, da die hieraus resultierenden Zahlungsströme dem Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet sind.
10.2 Zuschüsse der öffentlichen Hand
Im Berichtsjahr 2018 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 1.370 T EUR (Vorjahr 931 T EUR) vereinnahmt. Es wurden Zuwendungen für Vermögenswerte in Höhe von 586 T EUR (Vorjahr 263 T EUR) von den Buchwerten der entsprechenden Vermögenswerte abgesetzt. Im Geschäftsjahr 2018 sind Aufwendungen in Höhe von 405 T EUR (Vorjahr 405 T EUR) für die mögliche Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen angefallen.
10.3 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
10.3.1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Geschäftsvorfälle zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Umsätze und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den fortgeführten und den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen wurden dann nicht eliminiert, wenn sie nach dem Abgang des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Bei den Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Joint Ventures handelt es sich überwiegend um reguläre Liefer- und Leistungsbeziehungen.## Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen des Gesamt-Konzerns mit diesen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | Umsätze | Sonstige Erträge | Sonstige Aufwendungen |
|---|---|---|---|
| 01.01.2018 - 31.12.2018 | |||
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 43.152 | 1.489 | 8.090 |
| Joint Ventures | 17.354 | - | - |
| Summe | 60.506 | 1.489 | 8.090 |
| 01.01.2017 - 31.12.2017 | |||
| Nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 37.360 | 2.058 | 7.875 |
| Joint Ventures | 13.733 | - | - |
| Summe | 51.093 | 2.058 | 7.875 |
Zum 31. Dezember 2018 bestanden im Gesamt-Konzern folgende offene Posten aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen:
| (in T EUR) | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Sonstige Forderungen | Sonstige Verbindlichkeiten |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | ||||
| Nicht konsolidierte Unternehmen | 20.925 | 2.064 | 13.639 | 29.644 |
| Joint Ventures | 5.539 | - | - | - |
| Summe | 26.464 | 2.064 | 13.639 | 29.644 |
| davon kurzfristig | 26.464 | 2.064 | 12.939 | 29.444 |
| 31.12.2017 | ||||
| Nicht konsolidierte Unternehmen | 17.778 | 6.184 | 10.583 | 23.208 |
| Joint Ventures | 4.086 | 10 | - | 415 |
| Summe | 21.864 | 6.194 | 10.583 | 23.623 |
| davon kurzfristig | 21.864 | 6.194 | 9.683 | 23.623 |
Die Außenstände werden mit Banküberweisung beglichen und sind nicht besichert.
10.3.2 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben im Geschäftsjahr 2018 insgesamt eine Vergütung in Höhe von 11.940 T EUR (Vorjahr 8.800 T EUR) erhalten. Diese setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
| (in T EUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 7.906 | 7.156 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 1.615 | 1.451 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 2.864 | - |
| Anteilsbasierte Vergütung | -445 | 193 |
| Summe | 11.940 | 8.800 |
Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von GEA eine Vergütung in Höhe von 4.623 T EUR (Vorjahr 4.552 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen (Bruttowert) nach IFRS von 82.945 T EUR (Vorjahr 78.601 T EUR) gebildet. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2018 1.276 T EUR (Vorjahr 1.260 T EUR). Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahestehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor.
11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 12. Februar 2019 hat GEA mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft Marcus A. Ketter (50) mit Wirkung zum 20. Mai 2019 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt hat. Er übernimmt die Nachfolge des langjährigen Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale (62), der mit Ablauf des 17. Mai 2019 aus dem Unternehmen ausscheidet. Marcus A. Ketter kommt vom Stahl- und Metalldistributor Klöckner & Co SE, wo er in den vergangenen sechs Jahren als CFO das Performance-Management des Unternehmens maßgeblich mitgestaltete.
12. Zusätzliche Angaben gemäß § 315e HGB
12.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 19. Dezember 2018 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
12.2 Anzahl der Mitarbeiter
Die Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar:
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt* | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| DACH & Osteuropa | 6.646 | 6.352 |
| Nord- & Mitteleuropa | 3.009 | 2.936 |
| Asien Pazifik | 2.987 | 2.906 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 3.442 | 2.917 |
| Nordamerika | 1.801 | 1.746 |
| Lateinamerika | 500 | 432 |
| Fortgeführte Geschäftsbereiche | 18.385 | 17.289 |
| DACH & Osteuropa | 1 | 1 |
| Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | 1 | 1 |
| Summe | 18.386 | 17.290 |
* Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse
Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgende Mitarbeiteranzahl:
| Mitarbeiter zum Stichtag* | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| DACH & Osteuropa | 6.765 | 6.398 |
| Nord- & Mitteleuropa | 3.056 | 2.927 |
| Asien Pazifik | 3.049 | 2.904 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 3.434 | 3.401 |
| Nordamerika | 1.821 | 1.763 |
| Lateinamerika | 518 | 471 |
| Fortgeführte Geschäftsbereiche | 18.642 | 17.863 |
| DACH & Osteuropa | 1 | 1 |
| Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | 1 | 1 |
| Summe | 18.643 | 17.864 |
* Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse
12.3 Prüfungs- und Beratungshonorare
Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2018 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf:
| (in T EUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 6.491 | 5.441 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 3.309 | 2.543 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 37 | 179 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 37 | 170 |
| Steuerberatungsleistungen | 790 | 830 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 144 | - |
| Sonstige Leistungen | 50 | 382 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 50 | 188 |
| Summe | 7.368 | 6.832 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 3.540 | 2.901 |
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen und mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte, soweit sie Gegenstände der Abschlussprüfung betreffen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen u.a. gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, wie EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG und Covenants Bescheinigungen. Die sonstigen Leistungen betreffen einen Konzeptreview der Grundsätze und Maßnahmen zur Exportkontrolle sowie die Prüfung der gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung der GEA Group Aktiengesellschaft.
12.4 Beteiligungsliste
Die folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen GEA weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.
| Sitz | Anteilsbesitz (in %) |
|---|---|
| Tochterunternehmen | |
| Argentinien | |
| GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. | Buenos Aires |
| GEA Process Engineering S.A. | Buenos Aires |
| GEA Westfalia Separator Argentina S.A. | Buenos Aires |
| Australien | |
| Bock Australia Pty. Ltd. | Banksmeadow |
| Dairy Technology Services Pty. Ltd. | Kyabram |
| GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. | Tullamarine |
| GEA Nu-Con Pty. Ltd. | Sutherland |
| GEA Process Engineering Pty. Ltd. | Blackburn |
| GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. | Thomastown |
| Belgien | |
| GEA Farm Technologies Belgium N.V. | Kontich |
| GEA Process Engineering N.V. | Halle |
| GEA Westfalia Separator Belgium N.V. | Kontich |
| Brasilien | |
| GEA Equipamentos e Soluções Ltda. | Jaguariúna |
| Bulgarien | |
| GEA EEC Bulgaria EOOD | Sofia |
| Chile | |
| GEA Farm Technologies Chile SpA | Osorno |
| GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. | Santiago de Chile |
| GEA Process Engineering Chile S.A. | Santiago de Chile |
| GEA Westfalia Separator Chile S.A. | Santiago de Chile |
| Tecno-Leche S.A. | Osorno |
| China | |
| Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. | Peking |
| BOS (Shanghai) Flow Equipment Co., Ltd. | Shanghai |
| Gbs Grain Machinery Manufacturing (Beijing) Co., Ltd. | Peking |
| GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. | Shanghai |
| GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. | Peking |
| GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. | Hongkong |
| GEA Hong Kong Trading Ltd. | Hongkong |
| GEA Lyophil (Beijing) Ltd. | Peking |
| GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. | Wuqing |
| GEA Process Engineering China Limited | Shanghai |
| GEA Process Engineering China Ltd. | Shanghai |
| GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. | Shanghai |
| GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. | Hongkong |
| GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. | Suzhou |
| GEA Westfalia Separator (China) Ltd. | Hongkong |
| GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. | Tianjin |
| Nu-Con (Shanghai) Trading Co., Ltd. | Shanghai |
| Shijiazhuang GEA Farm Technologies Co., Ltd. | Shijiazhuang |
| Dänemark | |
| GEA Farm Technologies Mullerup A/S | Ullerslev |
| GEA Food Solutions Denmark A/S | Slagelse |
| GEA Food Solutions International A/S | Slagelse |
| GEA Food Solutions Nordic A/S | Slagelse |
| GEA Process Engineering A/S | Soeborg |
| GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S | Skanderborg |
| GEA Scan-Vibro A/S | Svendborg |
| GEA Westfalia Separator DK A/S | Skanderborg |
| Deutschland | |
| "SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH | Düsseldorf |
| Brückenbau Plauen GmbH | Frankfurt am Main |
| GEA AWP GmbH | Prenzlau |
| GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH | Düsseldorf |
| GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH | Düsseldorf |
| GEA Bischoff GmbH | Essen |
| GEA Bock GmbH | Frickenhausen |
| GEA Brewery Systems GmbH | Kitzingen |
| GEA Diessel GmbH | Hildesheim |
| GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG | Düsseldorf |
| GEA Farm Technologies GmbH | Bönen |
| GEA Food Solutions Germany GmbH | Biedenkopf-Wallau |
| GEA Germany GmbH | Oelde |
| GEA Group Holding GmbH | Düsseldorf |
| GEA Lyophil GmbH | Hürth |
| GEA Mechanical Equipment GmbH | Oelde |
| GEA Messo GmbH | Duisburg |
| GEA Real Estate GmbH | Frankfurt am Main |
| GEA Refrigeration Germany GmbH | Berlin |
| GEA Refrigeration Technologies GmbH | Düsseldorf |
| GEA Segment Management Holding GmbH | Düsseldorf |
| GEA TDS GmbH | Sarstedt |
| GEA Tuchenhagen GmbH | Büchen |
| GEA Verwaltungs AG | Düsseldorf |
| GEA Westfalia Separator Group GmbH | Oelde |
| GEA Wiegand GmbH | Ettlingen |
| Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH i.L. | |
| * GEA | |
| LLC Lennestadt | |
| 100,00 | |
| * GEA | |
| LLC Lennestadt | |
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| Lennestadt 103 und § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften befreit: GEA AWP GmbH, Prenzlau GEA Bischoff GmbH, Essen GEA Bock GmbH, Frickenhausen GEA Brewery Systems GmbH, Kitzingen GEA Diessel GmbH, Hildesheim GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Düsseldorf GEA Farm Technologies GmbH, Bönen GEA Food Solutions Germany GmbH, Biedenkopf-Wallau GEA Germany GmbH, Oelde GEA Group Holding GmbH, Düsseldorf GEA Lyophil GmbH, Hürth GEA Mechanical Equipment GmbH, Oelde GEA Messo GmbH, Duisburg GEA Real Estate GmbH, Frankfurt am Main GEA Refrigeration Germany GmbH, Berlin GEA Refrigeration Technologies GmbH, Düsseldorf GEA TDS GmbH, Sarstedt GEA Tuchenhagen GmbH, Büchen GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde GEA Wiegand GmbH, Ettlingen LL Plant Engineering AG, Lennestadt mg Altersversorgung GmbH, Düsseldorf mg capital gmbh, Düsseldorf Paul Pollrich GmbH, Düsseldorf ZiAG Plant Engineering GmbH, Frankfurt am Main Düsseldorf, 12. März 2019 Der Vorstand Stefan Klebert Steffen Bersch Niels Erik Olsen Dr. Helmut Schmale Martine Snels Weitere Informationen Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die GEA Group Aktiengesellschaft Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Den Abschnitt "Nachhaltigkeit bei GEA", indem die nichtfinanzielle Erklärung enthalten ist, und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung im zusammengefassten Konzernlagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des oben genannten Abschnitts "Nachhaltigkeit bei GEA", indem die nichtfinanzielle Erklärung enthalten ist, und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu den Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen finden sich unter Konzernanhangangabe 7.1. Angaben zu den Fertigungsaufträgen mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber den Kunden finden sich unter Konzernanhangangabe 5.9 sowie 6.6. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Geschäftsjahr 2018 wurden Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 2.040,2 Mio erzielt. Die Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (Vertragsvermögenswerte) betragen zum Stichtag 31. Dezember 2018 EUR 462,8 Mio und die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo (Vertragsverbindlichkeiten) EUR 623,3 Mio. Die Umsatzerlöse und die Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen, welche nach IFRS 15.35 zeitraumbezogen zu realisieren sind, werden nach der "Percentage-of-Completion-Methode" nach IFRS 15.B18 entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten bestimmt (Cost to Cost-Methode). Sofern aus dem Auftrag insgesamt ein Verlust erwartet wird, ist dieser Verlust nach den Regelungen des IAS 37 als Drohverlustrückstellung zu erfassen. Die Ermittlung realisierbarer Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen ist komplex und basiert auf Schätzungen insbesondere hinsichtlich der insgesamt zu schätzenden Auftragskosten sowie bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades. Das Risiko für den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Umsatzerlöse und die realisierten Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen den Geschäftsjahren unzutreffend zugeordnet werden und drohende Verluste aus Fertigungsaufträgen nicht rechtzeitig erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Wir haben das Schätzverfahren der Auftragskosten, das Verfahren zur Ermittlung der jeweiligen Fertigstellungsgrade sowie die Ausgestaltung und Einrichtung der Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Planung der gesamten Auftragskosten beurteilt. Für risikoorientiert bewusst ausgewählte Fertigungsaufträge haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: ― Befragung der mit dem Projekt befassten Mitarbeitern der GEA u. a. zu Schätzungen der gesamten Auftragskosten, bestehender Risiken und Status der Projekte ― Abstimmung der den Aufträgen zugeordneten Ist-Kosten mit internen Kostenaufstellungen sowie externen Belegen ― Kritisches Hinterfragen der Annahmen zur Schätzung der gesamten Auftragskosten u. a. durch Analyse des bisherigen Projektverlaufs sowie etwaiger Planabweichungen ― Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit der Ermittlung des Fertigstellungsgrades sowie etwaiger antizipierter Verluste und der sachgerechten bilanziellen Abbildung der Fertigungsaufträge und etwaiger Drohverlustrückstellungen nach IAS 37. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Vorgehensweise der GEA zur Bilanzierung von Fertigungsaufträgen und korrespondierenden Drohverlustrückstellungen ist im Wesentlichen sachgerecht. Die der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen zugrunde liegenden Annahmen sind insgesamt angemessen. Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich unter Konzernanhangangabe 5.8. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte in Höhe von EUR 897,4 Mio ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte, die überfällig, jedoch nicht wertgemindert sind, belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 278,2 Mio, wovon EUR 24,0 Mio über 360 Tage überfällig sind. Die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zum einen auf Basis gleichartiger Debitoren kollektiv, zum anderen auf Basis einzelner Debitoren individuell eingeschätzt. |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die GEA Group Aktiengesellschaft
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Den Abschnitt "Nachhaltigkeit bei GEA", indem die nichtfinanzielle Erklärung enthalten ist, und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung im zusammengefassten Konzernlagebericht haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des oben genannten Abschnitts "Nachhaltigkeit bei GEA", indem die nichtfinanzielle Erklärung enthalten ist, und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu den Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen finden sich unter Konzernanhangangabe 7.1. Angaben zu den Fertigungsaufträgen mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber den Kunden finden sich unter Konzernanhangangabe 5.9 sowie 6.6.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 2.040,2 Mio erzielt. Die Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (Vertragsvermögenswerte) betragen zum Stichtag 31. Dezember 2018 EUR 462,8 Mio und die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo (Vertragsverbindlichkeiten) EUR 623,3 Mio. Die Umsatzerlöse und die Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen, welche nach IFRS 15.35 zeitraumbezogen zu realisieren sind, werden nach der "Percentage-of-Completion-Methode" nach IFRS 15.B18 entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten bestimmt (Cost to Cost-Methode). Sofern aus dem Auftrag insgesamt ein Verlust erwartet wird, ist dieser Verlust nach den Regelungen des IAS 37 als Drohverlustrückstellung zu erfassen.
Die Ermittlung realisierbarer Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen ist komplex und basiert auf Schätzungen insbesondere hinsichtlich der insgesamt zu schätzenden Auftragskosten sowie bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades. Das Risiko für den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Umsatzerlöse und die realisierten Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen den Geschäftsjahren unzutreffend zugeordnet werden und drohende Verluste aus Fertigungsaufträgen nicht rechtzeitig erfasst werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Wir haben das Schätzverfahren der Auftragskosten, das Verfahren zur Ermittlung der jeweiligen Fertigstellungsgrade sowie die Ausgestaltung und Einrichtung der Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Planung der gesamten Auftragskosten beurteilt. Für risikoorientiert bewusst ausgewählte Fertigungsaufträge haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
- Befragung der mit dem Projekt befassten Mitarbeitern der GEA u. a. zu Schätzungen der gesamten Auftragskosten, bestehender Risiken und Status der Projekte
- Abstimmung der den Aufträgen zugeordneten Ist-Kosten mit internen Kostenaufstellungen sowie externen Belegen
- Kritisches Hinterfragen der Annahmen zur Schätzung der gesamten Auftragskosten u. a. durch Analyse des bisherigen Projektverlaufs sowie etwaiger Planabweichungen
- Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit der Ermittlung des Fertigstellungsgrades sowie etwaiger antizipierter Verluste und der sachgerechten bilanziellen Abbildung der Fertigungsaufträge und etwaiger Drohverlustrückstellungen nach IAS 37.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Vorgehensweise der GEA zur Bilanzierung von Fertigungsaufträgen und korrespondierenden Drohverlustrückstellungen ist im Wesentlichen sachgerecht. Die der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen zugrunde liegenden Annahmen sind insgesamt angemessen.
Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich unter Konzernanhangangabe 5.8.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte in Höhe von EUR 897,4 Mio ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte, die überfällig, jedoch nicht wertgemindert sind, belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 278,2 Mio, wovon EUR 24,0 Mio über 360 Tage überfällig sind. Die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zum einen auf Basis gleichartiger Debitoren kollektiv, zum anderen auf Basis einzelner Debitoren individuell eingeschätzt.# Bei der kollektiven Abschätzung erwarteter Verluste für Portfolien gleichartiger Risiken werden sowohl vergangene Erfahrungen mit diesem Portfolio, als auch absehbare zukünftige Entwicklungen berücksichtigt. Wenn Überfälligkeiten, finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten des Kunden oder eingetretene und erwartete Zahlungsausfälle bestehen, erfolgt die Einschätzung erwarteter Verluste auf Basis des einzelnen Debitors. Bei der Einschätzung von erwarteten Verlusten einzelner Debitoren werden alle kreditrisikorelevanten Informationen individuell bewertet und führen zu einer entsprechenden Wertberichtigung. Wenn mit einer Einbringlichkeit der Forderung gänzlich nicht mehr zu rechnen ist werden die Forderungen und Wertberichtigungen ausgebucht. Die Einschätzung zur Gleichartigkeit von Debitoren, die Interpretation der Indikatoren zur zukünftigen Entwicklung sowie die Einschätzungen zur Höhe des Ausfalls einzelner Debitoren ist ermessensbehaftet und unterliegt einer Reihe von Annahmen über die Zahlungsfähigkeit von Kunden. Das Risiko für den Konzernabschluss der GEA Group besteht darin, dass Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte zu spät oder nicht in hinreichender Höhe erfasst werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Wir haben den Prozess zur Überwachung von überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Angemessenheit implementierter Kontrollen zur Sicherstellung sachgerechter Wertminderungen beurteilt. Hierzu haben wir uns beispielsweise davon überzeugt, dass Kontrollen bestehen, durch die überfällige Forderungen regelmäßig durch die Gesellschaften des Konzerns identifiziert und laufend überwacht werden. Wir haben die Werthaltigkeit für eine risiko- und größenabhängige Auswahl überfälliger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kritisch hinterfragt. Hierzu haben wir die Entwicklung der Überfälligkeiten und Wertberichtigungen im Jahresverlauf analysiert, Vergleiche zu historischen Erfahrungswerten mit den entsprechenden Debitoren vorgenommen, die verantwortlichen Mitarbeiter der GEA hinsichtlich der Werthaltigkeit befragt und interne sowie externe Dokumente, beispielsweise Schriftverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, beurteilt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Annahmen und Einschätzungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind insgesamt angemessen.
Die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu latenten Steueransprüchen und -schulden finden sich unter Konzernanhangangabe 7.7.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von EUR 202,5 Mio ausgewiesen. Für die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge hat der Vorstand einzuschätzen, inwieweit die bestehenden latenten Steueransprüche in den folgenden Berichtsperioden genutzt werden können. Die Realisation dieser Ansprüche setzt voraus, dass in Zukunft in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet wird. Bestehen hingegen begründete Zweifel an der künftigen Nutzbarkeit der ermittelten latenten Steueransprüche, werden aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen nicht angesetzt bzw. bereits gebildete aktive latente Steuern gegebenenfalls wertberichtigt. Die Bewertung der latenten Steuern ist in hohem Maße von den Annahmen des Vorstands in Bezug auf die operative Entwicklung der Landeseinheiten und der Steuerplanung des Konzerns abhängig und daher insbesondere angesichts des typischerweise mehrjährigen Planungshorizonts mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Des Weiteren ist die Realisation vom jeweiligen steuergesetzlichen Umfeld abhängig. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass aktive latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert werden, die in Zukunft mangels ausreichendem steuerlichen Einkommen nicht werthaltig sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zur Beurteilung der Steuersachverhalte haben wir unsere eigenen Steuerspezialisten in die Prüfung mit einbezogen. Zunächst haben wir die Verlustvorträge zu den Steuerbescheiden und den Steuerberechnungen für das aktuelle Geschäftsjahr abgestimmt. Daneben haben wir insbesondere die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge auf Basis der durch die Gesellschaft aufgestellten unternehmensinternen Prognosen der zukünftigen steuerlichen Einkommenssituation beurteilt und die zugrunde gelegten Annahmen unter Berücksichtigung der erwarteten Marktentwicklung kritisch gewürdigt. Dabei haben wir insbesondere die Planung des zukünftigen steuerlichen Einkommens zu der vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Kenntnis genommenen (IFRS-) Planung abgestimmt und steuerliche Anpassungen kritisch gewürdigt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die der Bewertung der aktiven latenten Steuern zugrunde liegenden Annahmen des Vorstands sind insgesamt angemessen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
― das Kapitel "Nachhaltigkeit bei GEA" inklusive der nichtfinanziellen Erklärung und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung und
― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 12. März 2019 hin.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts.# Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
- holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
- beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Jessen.
Düsseldorf, den 12. März 2019
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Lurweg, Wirtschaftsprüfer
gez. Jessen, Wirtschaftsprüfer
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung
An den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf
Wir haben die für GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (im Folgenden "GEA"), und den Konzern zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung (im Folgenden "nichtfinanzielle Erklärung") nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter von GEA sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung
Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1).# Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
* Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen von GEA zu erlangen
* eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von GEA in der Berichtsperiode
* Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten
* Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind
* Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente
* Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden
* Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an den Standorten York und Northvale (beide USA)
* Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben.
Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung von GEA für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB aufgestellt worden ist.
Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel
Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung. Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
München, den 12. März 2019
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hell
ppa. Dietrich
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 12. März 2019
Stefan Klebert
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Dr. Helmut Schmale
Martine Snels
Organe der Gesellschaft und ihre Mandate
Vorstand
- Stefan Klebert, Düsseldorf, CEO - Vorstandsvorsitzender (seit 18. Februar 2019)
- b) ― Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Gesellschafterausschusses
- ― Hoberg & Driesch GmbH & Co. KG Röhrengroßhandel/Hoberg und Driesch Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Mitglied der Beiräte
- ― Chiron Group SE, Tuttlingen, Verwaltungsratsmitglied
- ― Chiron-Werke GmbH & Co. KG/Chiron-Werke Beteiligungsgesellschaft mbH, Tuttlingen, Mitglied der Beiräte
- Jürg Oleas, Meerbusch, Deutschland/Eich, Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender (bis 17. Februar 2019)
- a) ― LL Plant Engineering AG, Lennestadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- b) ― RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
- ― Lafarge Holcim Ltd., Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
- Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands
- a) ― Thyssen'sche Handelsgesellschaft m.b.H., Mülheim, Mitglied des Aufsichtsrats
- Niels Erik Olsen, Hilleroed, Dänemark, Mitglied des Vorstands
- b) ― GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- ― Grundfos Holding A/S, Bjerringbro, Dänemark, Mitglied des Board of Directors
- Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand
- a) ― LL Plant Engineering AG, Lennestadt, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Martine Snels, Kalmthout, Belgien, Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
- Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- a) ― Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 8. Mai 2018)
- Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft
- a) ― GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Ahmad M. A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management der Kuwait Investment Authority
- Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestle Deutschland AG (bis 12. November 2018)
- a) ― Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz
- b) ― Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
- ― Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Stellvertretender Verwaltungsratspräsident
- ― SIG Combibloc Group SA, Neuhausen am Rheinfall, Schweiz, Mitglied des Board of Directors (seit 27. September 2018)
- Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses der GEA Group Aktiengesellschaft
- Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand
- a) ― Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Colin Hall, London, UK, Head of Investments der Groupe Bruxelles Lambert, Belgien, und CEO der Sienna Capital S.a.r.l (seit 13. November 2018)
- b) ― Imerys S.A., Frankreich, Mitglied des Board of Directors
- ― Parques Reunidos Centrales S.A., Spanien, Mitglied des Board of Directors
- ― Umicore S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors
- ― Kartesia Management S.A., Luxemburg, Mitglied des Board of Directors
- ― Ergon Capital Partners S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors
- ― Ergon Capital Partners II SA., Belgien, Mitglied des Board of Directors
- Michaela Hubert, Prichsenstadt, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der GEA Brewery Systems GmbH
- Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE der GEA Group Aktiengesellschaft
- Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne
- Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft
- a) ― GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats
- Jean E. Spence, Marco Island/FL, USA, Management Consultant, President, JES Consulting LLC
- b) ― TreeHouse Foods, Inc., Oak Brook/IL, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 4. September 2018)
- Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO, USA
- b) ― Cooper Standard Holdings Inc., Novi, Michigan, USA, Mitglied des Board of Directors
- ― XG Sciences, Inc., Lansing, Michigan, USA, Mitglied des Board of Directors
- ― Newmont Mining Corporation, Greenwood Village, Colorado, USA, Mitglied des Board of Directors
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2018)
Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)
- Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
- Dr. Molly P. Zhang (seit 19. Dezember 2018)
- Eva-Maria Kerkemeier
- Kurt-Jürgen Löw
Präsidialausschuss (Präsidium)
- Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
- Ahmad M. A. Bastaki
- Rainer Gröbel
- Colin Hall (seit 19. Dezember 2018)
- Michaela Hubert
- Kurt-Jürgen Löw
Prüfungsausschuss
- Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG)
- Michael Kämpfert
- Brigitte Krönchen
- Dr. Helmut Perlet
Nominierungsausschuss
- Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
- Ahmad M. A. Bastaki
- Jean E.# Spence
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Jahresabschluss zum 31.12.2018
Der zusammengefasste Lagebericht ist im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten, der im Geschäftsbericht 2018 auf den Seiten 23 - 128 abgedruckt ist. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Organe der Gesellschaft und ihre Mandate
Vorstand
Stefan Klebert, Düsseldorf, CEO - Vorstandsvorsitzender (seit 18. Februar 2019)
b) ― Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Gesellschafterausschusses
― Hoberg & Driesch GmbH & Co. KG Röhrengroßhandel/Hoberg und Driesch Beteiligungs GmbH, Düsseldorf, Mitglied der Beiräte
― Chiron Group SE, Tuttlingen, Verwaltungsratsmitglied
― Chiron-Werke GmbH & Co. KG/Chiron-Werke Beteiligungsgesellschaft mbH, Tuttlingen, Mitglied der Beiräte
Jürg Oleas, Meerbusch, Deutschland/Eich, Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender (bis 17. Februar 2019)
a) ― LL Plant Engineering AG, Lennestadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats
b) ― RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
― Lafarge Holcim Ltd., Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands
a) ― Thyssen'sche Handelsgesellschaft m.b.H., Mülheim, Mitglied des Aufsichtsrats
Niels Erik Olsen, Hilleroed, Dänemark, Mitglied des Vorstands
b) ― GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats
― Grundfos Holding A/S, Bjerringbro, Dänemark, Mitglied des Board of Directors
Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand
a) ― LL Plant Engineering AG, Lennestadt, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Martine Snels, Kalmthout, Belgien, Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
a) ― Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 8. Mai 2018)
Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft
a) ― GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ahmad M. A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management der Kuwait Investment Authority
Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestle Deutschland AG (bis 12. November 2018)
a) ― Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz
b) ― Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
― Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Stellvertretender Verwaltungsratspräsident
― SIG Combibloc Group SA, Neuhausen am Rheinfall, Schweiz, Mitglied des Board of Directors (seit 27. September 2018)
Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses der GEA Group Aktiengesellschaft
Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand
a) ― Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Colin Hall, London, UK, Head of Investments der Groupe Bruxelles Lambert, Belgien, und CEO der Sienna Capital S.a.r.l (seit 13. November 2018)
b) ― Imerys S.A., Frankreich, Mitglied des Board of Directors
― Parques Reunidos Centrales S.A., Spanien, Mitglied des Board of Directors
― Umicore S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors
― Kartesia Management S.A., Luxemburg, Mitglied des Board of Directors
― Ergon Capital Partners S.A., Belgien, Mitglied des Board of Directors
― Ergon Capital Partners II SA., Belgien, Mitglied des Board of Directors
Michaela Hubert, Prichsenstadt, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der GEA Brewery Systems GmbH
Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE der GEA Group Aktiengesellschaft
Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne
Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft
a) ― GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats
Jean E. Spence, Marco Island/FL, USA, Management Consultant, President, JES Consulting LLC
b) ― TreeHouse Foods, Inc., Oak Brook/IL, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 4. September 2018)
Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO, USA
b) ― Cooper Standard Holdings Inc., Novi, Michigan, USA, Mitglied des Board of Directors
― XG Sciences, Inc., Lansing, Michigan, USA, Mitglied des Board of Directors
― Newmont Mining Corporation, Greenwood Village, Colorado, USA, Mitglied des Board of Directors
Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2018)
Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)
Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
Dr. Molly P. Zhang (seit 19. Dezember 2018)
Eva-Maria Kerkemeier
Kurt-Jürgen Löw
Präsidialausschuss (Präsidium)
Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
Ahmad M. A. Bastaki
Rainer Gröbel
Colin Hall (seit 19. Dezember 2018)
Michaela Hubert
Kurt-Jürgen Löw
Prüfungsausschuss
Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG)
Michael Kämpfert
Brigitte Krönchen
Dr. Helmut Perlet
Nominierungsausschuss
Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
Ahmad M. A. Bastaki
Jean E. Spence
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Bilanz zum 31. Dezember 2018
Aktiva (in T EUR)
| Anhang Nr. | Titel | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 12.774 | 8.402 | |
| Sachanlagen | 1.720 | 2.062 | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.201.676 | 2.164.995 | |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 152.968 | 172.201 | |
| Finanzanlagen | 2.354.644 | 2.337.196 | |
| 1 | Anlagevermögen | 2.369.138 | 2.347.660 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.527.594 | 1.636.246 | |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 33.629 | 16.203 | |
| 2 | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.561.223 | 1.652.449 |
| 3 | Guthaben bei Kreditinstituten | 48.520 | 47.158 |
| Umlaufvermögen | 1.609.743 | 1.699.607 | |
| 4 | Rechnungsabgrenzungsposten | 9.391 | 2.443 |
| Summe Aktiva | 3.988.272 | 4.049.710 |
Passiva (in T EUR)
| Anhang Nr. | Titel | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital (bedingtes Kapital 51.904 T EUR, Vorjahr 51.904 T EUR) | 520.376 | 520.376 | |
| Eigene Anteile | - | -30.900 | |
| Kapitalrücklage | 250.779 | 250.779 | |
| Gewinnrücklagen | 348.699 | 523.073 | |
| Bilanzgewinn | 154.170 | 154.553 | |
| 5 | Eigenkapital | 1.274.024 | 1.417.881 |
| 6 | Rückstellungen | 254.904 | 236.287 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 300.000 | 225.000 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.798 | 3.830 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.148.033 | 2.160.971 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.513 | 5.741 | |
| 7 | Verbindlichkeiten | 2.459.344 | 2.395.542 |
| Summe Passiva | 3.988.272 | 4.049.710 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 (in T EUR)
| Anhang Nr. | Titel | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| 11 | Umsatzerlöse | 151.468 | 130.289 |
| 12 | Sonstige betriebliche Erträge | 162.682 | 223.810 |
| 13 | Aufwendungen für bezogene Leistungen | -88.169 | -88.267 |
| 14 | Personalaufwand | -55.517 | -37.642 |
| 15 | Abschreibungen | -8.975 | -2.244 |
| 16 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -243.471 | -245.735 |
| 17 | Beteiligungsergebnis | 138.743 | 277.097 |
| 18 | Zinsergebnis | -6.436 | -1.941 |
| 19 | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -10.029 | -2.765 |
| 20 | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -7.757 | -17.858 |
| Ergebnis nach Steuern | 32.539 | 234.744 | |
| Sonstige Steuern | -504 | 515 | |
| Jahresüberschuss | 32.035 | 235.259 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.135 | 2.294 | |
| Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 121.000 | - | |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | - | -83.000 | |
| Bilanzgewinn | 154.170 | 154.553 |
Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten
| (in T EUR) | Stand 31.12.2017 | Zugänge aus Verschmelzungen | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 14.884 | 9.716 | 2.420 | -1 | 27.019 |
| Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände | 802 | - | - | -802 | - |
| Summe | 15.686 | 9.716 | 2.420 | -803 | 27.019 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 9.628 | 5 | - | -428 | 9.205 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2.296 | - | 9 | -3 | 2.302 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.927 | 306 | 285 | -285 | 5.233 |
| Summe | 16.851 | 311 | 294 | -716 | 16.740 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.323.163 | - | 45.653 | -2.102 | 2.366.714 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 186.593 | - | 2.400 | -18.474 | 170.519 |
| Summe | 2.509.756 | - | 48.053 | -20.576 | 2.537.233 |
| Anlagevermögen | 2.542.293 | 10.027 | 50.767 | -22.095 | 2.580.992 |
Abschreibungen (in T EUR)
| (in T EUR) | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2018 | Restbuchwert 31.12.2018 | Restbuchwert 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.962 | -1 | 14.245 | 12.774 | 7.600 |
| Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände | - | - | - | - | 802 |
| Summe | 6.962 | -1 | 14.245 | 12.774 | 8.402 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | - | -391 | 8.844 | 361 | 393 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 57 | -3 | 1.928 | 374 | 422 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 782 | -214 | 4.248 | 985 | 1.247 |
| Summe | 839 | -608 | 15.020 | 1.720 | 2.062 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.870 | - | 165.038 | 2.201.676 | 2.164.995 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.159 | - | 17.551 | 152.968 | 172.201 |
| Summe | 10.029 | - | 182.589 | 2.354.644 | 2.337.196 |
| Anlagevermögen | 17.830 | -609 | 211.854 | 2.369.138 | 2.347.660 |
*) Der Anlagenspiegel ist Bestandteil des Anhangs
Anhang
Grundsätzliche Ausführungen zum Jahresabschluss
Die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf (HRB 65691), hat die zentrale Leitungsfunktion des GEA Konzerns inne. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge.# Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft
Sie stellt ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen des Global Corporate Centers und des ehemaligen Shared Service Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Daneben verfügt die GEA Group Aktiengesellschaft über ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst.
Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 wurden die GEA IT Services GmbH sowie die GEA Insurance Broker GmbH auf die GEA Group Aktiengesellschaft verschmolzen. Die Übernahme der Vermögenswerte im Rahmen der Verschmelzungen erfolgte jeweils zu Buchwerten. Die wesentlichen Auswirkungen der Verschmelzung der GEA IT Services GmbH auf den Jahresabschluss werden in den jeweiligen Bilanzpositionen erläutert. Der Einfluss der Verschmelzung der GEA Insurance Broker GmbH auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist von untergeordneter Bedeutung. Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die betriebsindividuell geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der planmäßigen linearen Abschreibung liegt bei Lizenzen und ähnlichen Rechten in der Regel eine Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß §248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert angesetzt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis eines laufzeit- und risikoadäquaten Zinssatzes. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. In Einzelfällen werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet.
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Rückstellungen, Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sowie pensionsähnliche unmittelbare Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach K. Heubeck (Vorjahr Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck). Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Oktober 2018 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 3,21 Prozent (Vorjahr 3,68 Prozent) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Ferner werden eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,8 Prozent (Vorjahr 2,7 Prozent) sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 1,8 Prozent zugrunde gelegt. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Innerhalb der Rückstellung für Folgelasten des Bergbaus wird bei der Bewertung der Rückstellungen für die Grubenwasserreinigung unverändert zum Vorjahr eine Kostensteigerung von 0,7 Prozent p. a. berücksichtigt. Die Bewertung dieser Ewigkeitslast erfolgt auf Basis der geplanten Zahlungsmittelabflüsse unter Berücksichtigung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze.
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betragen die Zinssätze im Jahr 2018 je nach Restlaufzeit 0,82 bis 2,51 Prozent (Vorjahr 1,26 bis 2,95 Prozent). Rückstellungen für Verpflichtungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre des jeweiligen Währungsraums abgezinst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Ermittlung des Aufzinsungsaufwands wird unterstellt, dass Änderungen des Abzinsungssatzes, des Verpflichtungsumfangs und der Restlaufzeit zum Ende des Geschäftsjahres eintreten.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht.
Bildung von Bewertungseinheiten
Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sofern Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt keine Bilanzierung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und entsprechenden Sicherungsgeschäfts (sog. "Einfrierungsmethode").
Fremdwährungsumrechnung
Für nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wird eine Fremdwährungsbewertung wie folgt vorgenommen: Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (vgl. Seite 7) ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen. Die Zugänge aus Verschmelzungen beinhalten das zum 1. Januar 2018 zu Buchwerten übernommene Anlagevermögen der GEA IT Services GmbH in Höhe von 10.024 T EUR sowie der GEA Insurance Broker GmbH in Höhe von 3 T EUR. Von den Zugängen aus der Verschmelzung der GEA IT Services GmbH entfallen 9.716 T EUR auf Lizenzen und ähnliche Rechte. Die Zugänge in Höhe von 45.653 T EUR resultieren aus konzerninternen Erwerben von Anteilen an GEA Gesellschaften in Russland.# Anhang
Die Reduzierung der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.102 T EUR resultiert ausschließlich aus den Verschmelzungen der GEA IT Services GmbH und der GEA Insurance Broker GmbH. Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sie dienen der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen. Die Zugänge resultieren überwiegend aus der Herausgabe neuer Darlehen. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Darlehensrückzahlungen.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(in T EUR)
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.527.594 | 1.636.246 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | - | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 32.670 | 42.474 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 33.629 | 16.203 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 8.430 | 9.263 |
| Summe | 1.561.223 | 1.652.449 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 8.430 | 9.263 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus den Umsatzerlösen aus Konzernumlagen des Geschäftsjahres 2018. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalteten per 31. Dezember 2017 Forderungen gegenüber der GEA IT Services GmbH in Höhe von 9.899 T EUR. Diese Forderungen sind im Rahmen der Verschmelzung mit entsprechenden Verbindlichkeiten der GEA IT Services GmbH durch Konfusion erloschen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten hauptsächlich Forderungen gegen Finanzbehörden (22.571 T EUR, Vorjahr 6.229 T EUR) und Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada (8.430 T EUR, Vorjahr 9.263 T EUR). Die Forderungen gegen Finanzbehörden resultieren aus Vorsteuerforderungen sowie aus einer Rückforderung für im Geschäftsjahr geleistete Vorauszahlungen für Ertragssteuern. Die Forderung gegen die Minengesellschaft in Kanada resultiert aus einer Darlehensforderung. Die Rückzahlung des Darlehens orientiert sich an dem generierten Cash-Flow aus den Rohstoffverkäufen der Mine. Die Forderung ist mit dem Barwert angesetzt. Im Geschäftsjahr 2018 sind Zahlungseingänge in Höhe von 1.120 T EUR erfolgt.
3. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 48.520 T EUR (Vorjahr 47.158 T EUR) beinhalten wie im Vorjahr Termingelder mit einer Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten.
4. Rechnungsabgrenzungsposten
Die GEA Group Aktiengesellschaft hat im Rahmen der Verschmelzung der GEA IT Services GmbH zum 1. Januar 2018 vorausbezahlte Kosten in Höhe von 5.846 T EUR übernommen. Davon wurden im Verlauf des Geschäftsjahres 3.357 T EUR aufwandswirksam aufgelöst. Der verbleibende Betrag in Höhe von 2.489 T EUR sowie die Abgrenzung für neue Lizenzverträge der GEA Group Aktiengesellschaft führten im Wesentlichen zum Anstieg des Rechnungsabgrenzungsposten für sonstige betriebliche Aufwendungen auf 7.820 T EUR (Vorjahr 1.116 T EUR). Darüber hinaus enthält der Rechnungsabgrenzungsposten an Kreditinstitute geleistete Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung und der Bereitstellung von Barkreditlinien in Höhe von 1.559 T EUR (Vorjahr 1.314 T EUR).
5. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2018 unverändert zum Vorjahr 520.375.766 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 180.492.172 (Vorjahr 192.495.476) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt gerundet 2,88 EUR (Vorjahr 2,70 EUR). Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt.
Eigene Aktien
Auf Basis der Ermächtigung durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, eigene Aktien bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen, hat die GEA Group Aktiengesellschaft am 6. Februar 2017 ein Aktienrückkaufprogramm bis längstens 28. Februar 2018 angekündigt, das am 6. Februar 2018 abgeschlossen wurde. Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms 572.856 Stückaktien (insgesamt 12.003.304 Stückaktien abzgl. der bereits im Geschäftsjahr 2017 erworbenen 11.430.448 Stückaktien) mit einem auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1.548.610 EUR und in einem Gesamtwert von rund 22.473.806 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zum Zwecke des Einzugs zurückgekauft. Die im Geschäftsjahr 2018 erworbenen eigenen Aktien entsprechen einem Anteil von rund 0,3 Prozent am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs. Am 21. Juni 2018 hat die GEA Group Aktiengesellschaft sämtliche eigenen Aktien, die das Unternehmen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben hatte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen. Das entsprach einer Reduzierung um rund 6,24 Prozent. Die Gesamtanzahl der emittierten GEA Aktien beläuft sich nun auf 180.492.172 Aktien. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält keine eigenen Aktien mehr.
Genehmigtes Kapital
| Beschluss der Hauptversammlung | Laufzeit bis | Betrag EUR |
|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital I | 19. April 2022 | 77.000.000 |
| Genehmigtes Kapital II | 15. April 2020 | 130.000.000 |
| Genehmigtes Kapital III | 15. April 2020 | 52.000.000 |
| Summe | 259.000.000 |
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde.
Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bei dem Genehmigten Kapital III ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen.# Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bedingtes Kapital
| scroll (in EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 16. April 2015 | 51.903.634 | 51.903.634 |
| Summe | 51.903.634 | 51.903.634 |
Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandeloder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR. In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten.
Gewinnrücklagen
| scroll (in T EUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz 01.01. | 523.073 | 836.699 |
| Zur Einziehung erworbene eigene Anteile | -22.474 | -396.626 |
| Verrechnung aufgrund der Einziehung von eigenen Anteilen | -30.900 | - |
| Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | -121.000 | - |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | - | 83.000 |
| Schlussbilanz 31.12. | 348.699 | 523.073 |
| davon gemäß § 58 Abs. 2a AktG | 104.252 | 104.252 |
Die Reduzierung der anderen Gewinnrücklagen von 523.073 T EUR auf 348.699 T EUR resultiert im Wesentlichen aus der Entnahme in Höhe von 121.000 T EUR. Aufgrund des Erwerbs und der anschließenden Einziehung sämtlicher eigener Aktien - ohne Kapitalherabsetzung - reduzierten sich die anderen Gewinnrücklagen darüber hinaus um den Gegenwert der im Geschäftsjahr zur Einziehung erworbenen eigenen Aktien (572.856 Stückaktien) in Höhe von 22.474 T EUR sowie um den rechnerischen Anteil am Grundkapital der bereits im Geschäftsjahr 2017 erworbenen eigenen Aktien (11.430.448 Stückaktien) in Höhe von 30.900 T EUR. Eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht zu bilden, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet. Aus dem Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (siehe Abschnitt 6) resultiert ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 16.064 T EUR (Vorjahr 14.049 T EUR).
Bilanzgewinn
Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 154.553 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. April 2018 ein Betrag von 153.418 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 1.135 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
6. Rückstellungen
| scroll (in T EUR) | 31.12.2018 | 01.01.2018 angepasst | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 103.811 | 95.858 | 90.933 |
| Steuerrückstellungen | 1.092 | 2.175 | 2.175 |
| Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus | 57.618 | 49.971 | 49.971 |
| Gewährleistungen und Garantien | 23.826 | 34.567 | 34.567 |
| Ausstehende Lieferantenrechnungen | 17.931 | 18.580 | 18.575 |
| Rückstellungen für Personalaufwendungen | 15.111 | 9.311 | 8.935 |
| Rechtsberatungs- und Prozesskosten | 8.214 | 6.382 | 6.382 |
| Übrige Rückstellungen | 27.301 | 26.655 | 24.749 |
| Sonstige Rückstellungen | 150.001 | 145.466 | 143.179 |
| Summe | 254.904 | 243.499 | 236.287 |
Die Rückstellungstabelle wurde um die Spalte "01.01.2018 angepasst" ergänzt. Diese Spalte enthält die Rückstellungsbeträge der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31.12.2017 sowie die Rückstellungsbeträge aus den mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 durchgeführten Verschmelzungen der GEA IT Services GmbH und der GEA Insurance Broker GmbH auf die GEA Group Aktiengesellschaft als übernehmenden Rechtsträger. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G nach K. Heubeck (Vorjahr Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck). Die Umstellung der Bewertung auf die neuen Richttafeln (2018 G nach K Heubeck) führte zu einer Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 646 T EUR. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Oktober 2018 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 3,21 Prozent (Vorjahr 3,68 Prozent) verwendet. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung (Differenz resultiert aus der Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 bzw. 7 Jahre) beträgt 16.064 T EUR (Vorjahr 14.049 T EUR). Der Erfüllungsbetrag für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 129.055 T EUR (Vorjahr 112.424 T EUR) wird zum 31. Dezember 2018 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 25.244 T EUR (Vorjahr 21.491 T EUR) mit zum Zeitwert bewertetem Deckungsvermögen saldiert. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht wie im Vorjahr den Anschaffungskosten. Die Steuerrückstellungen enthalten ausschließlich Ertragsteuern für Vorjahre. Der Anstieg der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultiert in Höhe von 7.570 T EUR (Vorjahr 5.942 T EUR) aus der Zinssatzänderung im Rahmen der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien enthalten zum überwiegenden Teil Rückstellungen für finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte resultieren. In Bezug auf Ansprüche des Käufers hat die GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2014 verbundene Unternehmen im Innenverhältnis freigestellt und entsprechende Rückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr wurden diese Rückstellungen aufgrund von Inanspruchnahmen und eines verringerten Risikos, dass die GEA Group Aktiengesellschaft aus bestimmten kaufvertraglichen Risiken in Anspruch genommen wird, reduziert. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation eines verbundenen Unternehmens in der Türkei droht die Inanspruchnahme aus einer durch die GEA Group Aktiengesellschaft gegenüber Banken herausgelegten Konzernbürgschaft. Daher wurde eine Rückstellung für Gewährleistungen und Garantien in Höhe von 826 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) gebildet. Die in den Rückstellungen für Personalaufwendungen enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 1.045 T EUR (Vorjahr 817 T EUR) wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 1.032 T EUR (Vorjahr 785 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 1.016 T EUR (Vorjahr 776 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 2.061 T EUR (Vorjahr 1.593 T EUR).
7.## 8. Außerbilanzielle Geschäfte
Zur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 1.110,0 Mio. EUR (Vorjahr 935,0 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 18,3 Mio. EUR (Vorjahr 15,4 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden. Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen. Die vereinbarten, nicht an Konzerngesellschaften übertragenen Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
| (in T EUR) | Insgesamt | Inanspruchnahme | Ungenutzt |
|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 250.000 | 250.000 | - |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 250.000 | 250.000 | - |
| Syndizierte Kreditlinie | 650.000 | - | 650.000 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 650.000 | - | 650.000 |
| Bilaterale Kreditlinien | 210.000 | 50.000 | 160.000 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 150.000 | 50.000 | 100.000 |
| Summe | 1.110.000 | 300.000 | 810.000 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 1.050.000 | 300.000 | 750.000 |
Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen zukünftige Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko. Neben den Barkreditlinien bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.065,8 Mio. EUR (Vorjahr 1.126,1 Mio. EUR), die in Höhe von 835,8 Mio. EUR (Vorjahr 880,7 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 444,4 Mio. EUR (Vorjahr 454,5 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 440,8 Mio. EUR (Vorjahr 440,7 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften. Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, sodass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet. Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale sowie Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
9. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.036,3 Mio. EUR (Vorjahr 1.064,4 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. Von diesem Betrag entfallen 314,7 Mio. EUR (Vorjahr 349,3 Mio. EUR) auf Konzernavale für Gesellschaften des im Geschäftsjahr 2014 veräußerten Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Für eventuell daraus resultierende Haftungsansprüche hat der Erwerber des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers teilweise Bankavale zur Rückbesicherung herausgelegt. In den Konzernavalen sind ferner Kreditbesicherungen gegenüber Banken in Höhe von 147,5 Mio. EUR (Vorjahr 157,2 Mio. EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Etwaige Risiken aus der Inanspruchnahme von Konzernavalen wurden auf Ebene der GEA Group Aktiengesellschaft bewertet. Aufgrund der Risikoeinschätzungen wurde bei der GEA Group Aktiengesellschaft eine entsprechende Rückstellung für Gewährleistungen und Garantien in Höhe von 0,8 Mio. EUR gebildet, darüber hinaus lag zum 31. Dezember 2018 für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit weiterer bevorstehender Inanspruchnahmen vor. Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zum 31. Dezember 2018 lag für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 40,3 Mio. EUR (Vorjahr 40,4 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2018 ausreichend mit Mitteln ausgestattet war, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor. Zum 31. Dezember 2018 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Merkposten für eine nicht bezifferbare Verbindlichkeit aus gesamtschuldnerischer Haftung mit verbundenen Unternehmen für vertragliche Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die verbundenen Unternehmen im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt. Etwaige hieraus resultierende Risiken oder Ansprüche von Dritten wurden auf Ebene der GEA Group Aktiengesellschaft bewertet und entsprechende Rückstellungen gebildet. Daher besteht keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer zusätzlichen Inanspruchnahme aus der Freistellung von verbundenen Unternehmen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| (in T EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Miet- und Leasingverträge | 7.619 | 10.375 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.795 | 9.537 |
| Dienstleistungsverträge und Übrige | 45.149 | 35.624 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | - | 98 |
| Summe | 52.768 | 45.999 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Derivative Finanzinstrumente
Im Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken für Währungsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte, Optionen, Zinssicherungsgeschäfte und Zins- / Währungssicherungsgeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen.Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Für die Fremdwährungsgeschäfte werden in Einzelfällen Bewertungseinheiten gebildet. Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro Hedges erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die prospektive und bisherige Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung übereinstimmen (sog. "Critical-Terms-Match-Methode").
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Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2018
Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2017
(in T EUR)
| Nominalwerte 31.12.2018 (Bruttovolumen) | positive Marktwerte | negative Marktwerte | Nominalwerte 31.12.2017 (Bruttovolumen) | positive Marktwerte | negative Marktwerte |
|---|---|---|---|---|---|
| Währungsbezogene Geschäfte | | | | | |
| Devisen-Termingeschäfte | 1.408.775 | 9.663 | 8.582 | 1.388.721 | 5.537 | 13.923 |
| davon Geschäfte mit Banken | 1.036.411 | 4.324 | 6.283 | 1.067.888 | 3.769 | 10.755 |
| davon Geschäfte mit Konzerngesellschaften | 372.364 | 5.339 | 2.299 | 320.833 | 1.768 | 3.168 |
| Gesamt | 1.408.775 | 9.663 | 8.582 | 1.388.721 | 5.537 | 13.923 |
Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 104 T EUR (Vorjahr 166 T EUR) gebildet.
Währungsbezogene Geschäfte
Die beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren. Durch die Bildung von Bewertungseinheiten werden Zahlungsstromrisiken aus Währungsrisiken für Vermögensgegenstände im Volumen von 53.306 T EUR (Vorjahr 95.341 T EUR) und Schulden im Volumen von 387.737 T EUR (Vorjahr 467.144 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte beträgt zum Bilanzstichtag das abgesicherte Risiko auf die beizulegenden Zeitwerte 158 T EUR (Vorjahr minus 8.162 T EUR). Dies entspricht den sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften.
11. Umsatzerlöse
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(in T EUR)
| | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Konzernumlage | 129.997 | 113.929 |
| Trademarkfee | 21.188 | 16.158 |
| Sonstige Verkaufserlöse | 283 | 202 |
| Summe | 151.468 | 130.289 |
Die Umsatzerlöse aus Konzernumlagen resultieren im Wesentlichen aus der Umlage von Leistungen des Global Corporate Center sowie der ehemaligen Shared Service Center-Funktionen. Hierbei werden eigene Leistungen und auch bezogene Leistungen von Konzernunternehmen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen an Tochterunternehmen berechnet. Der Anstieg der Umsatzerlöse aus der Trademarkfee gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Rückerstattungen für das Geschäftsjahr 2016. Diese hatten die Erlöse des Geschäftsjahres 2017 negativ beeinflusst.
12. Sonstige betriebliche Erträge
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(in T EUR)
| | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Währungskursgewinne | 145.026 | 161.484 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 12.517 | 37.464 |
| Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften | 3.758 | 11.259 |
| Erträge aus Verschmelzungen | 531 | 5.103 |
| Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 235 | 7.608 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 615 | 892 |
| Summe | 162.682 | 223.810 |
Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungskursdifferenzen aus eigenen Sicherungsgeschäften der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungskursdifferenzen werden brutto als Kursgewinn bzw. Kursverlust ausgewiesen (siehe auch Abschnitt 16). In den Währungskursgewinnen sind in Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 49 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren zum größten Teil aus der Auflösung von Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien. Die Erträge aus Weiterbelastungen resultieren aus den Belastungen von verauslagten Aufwendungen an Konzernunternehmen. Die Erträge aus Verschmelzungen enthalten den Gewinn aus der mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018 zu Buchwerten durchgeführten Verschmelzung der GEA IT Services GmbH auf die GEA Group Aktiengesellschaft. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Rückvergütungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 13.283 T EUR (Vorjahr 50.175 T EUR) enthalten. Davon resultieren 12.517 T EUR (Vorjahr 37.464 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie 766 T EUR (Vorjahr 12.711 T EUR) aus dem Abgang von Anlagevermögen (inklusive Beteiligungen).
13. Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen des Global Corporate Centers sowie der ehemaligen Shared Service Center-Funktionen. Hierfür wurden von Konzernunternehmen Leistungen in Höhe von 53.101 T EUR (Vojahr 69.184 T EUR) sowie Fremdleistungen in Höhe von 34.886 T EUR (Vorjahr 18.895 T EUR) in Rechnung gestellt. Weitere Aufwendungen in Höhe von 182 T EUR (Vorjahr 188 T EUR) sind im Zusammenhang mit den sonstigen Verkaufserlösen angefallen. Durch die Verschmelzung der GEA IT Services GmbH werden seit dem 1. Januar 2018 der GEA Group Aktiengesellschaft Fremdleistungen direkt in Rechnung gestellt, die im Vorjahr an die GEA IT Services GmbH berechnet und anschließend an die GEA Group Aktiengesellschaft weiterberechnet wurden. Dies führte im Wesentlichen zur Reduzierung der von Konzernunternehmen bezogenen Leistungen und zur Erhöhung der Fremdleistungen.
14. Personalaufwand
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(in T EUR)
| | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Gehälter | 39.967 | 28.227 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 15.550 | 9.415 |
| davon für Altersversorgung | 12.117 | 6.452 |
| Summe | 55.517 | 37.642 |
Ursache für den erhöhten Gehaltsaufwand sind im Wesentlichen die gegenüber dem Vorjahr gestiegene Zuführung zu sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von 1.952 T EUR, die Zuführung zu Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 4.631 T EUR sowie die durch den Personalaufbau um etwa 3.500 T EUR gestiegenen laufenden Gehaltszahlungen des Geschäftsjahrs 2018. Der Anstieg der Zuführung zu Pensionsrückstellungen um 5.665 T EUR führte zur Erhöhung des Aufwands für Altersversorgung.
15. Abschreibungen
Die Abschreibungen in Höhe von 8.975 T EUR (Vorjahr 2.244 T EUR) enthalten neben den planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 7.801 T EUR (Vorjahr 2.244 T EUR) außerplanmäßige Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 978 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) sowie auf sonstige Forderungen in Höhe von 196 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Von den außerplanmäßigen Abschreibungen entfallen 1.174 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) auf das Umlaufvermögen.
16. Sonstige betriebliche Aufwendungen
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(in T EUR)
| | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Währungskursverluste | 135.223 | 158.356 |
| Gutachten- und Beratungsaufwand | 53.240 | 38.157 |
| EDV-Aufwendungen | 12.013 | 13.924 |
| Fremdlieferungen und -leistungen | 7.635 | 6.875 |
| Aufwendungen aus konzerninternen Kostenumlagen | 7.360 | 1.366 |
| Reisekosten, sonstiger Personalaufwand | 5.066 | 3.452 |
| Versicherungsaufwand | 4.831 | 5.989 |
| Mieten, Pachten, Leasing | 3.332 | 3.429 |
| Übrige sonstige Aufwendungen | 14.771 | 14.187 |
| Summe | 243.471 | 245.735 |
Zu den Währungskursverlusten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge (siehe Abschnitt 12). In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 3.051 T EUR (Vorjahr 2.757 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Gutachten- und Beratungsaufwendungen beinhalten wie im Vorjahr überwiegend Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategieprojekten sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Akquisitionen. Der Anstieg resultiert aus Aufwendungen für neue Strategieprojekte sowie aus gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Aufwendungen für laufenden Strategieprojekte. Die Aufwendungen aus konzerninternen Kostenumlagen resultieren überwiegend aus der Weiterbelastung von verbundenen Unternehmen für Leistungen im Rahmen des Operational Cost Charging sowie aus Weiterbelastungen im Rahmen des Global Corporate Centers und der ehemaligen Shared Service Center-Funktionen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Weiterbelastungen im Rahmen des Operational Cost Charging. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem Aufwendungen aus der Zuführung zu den Rückstellungen für Prüfungskosten für den Konzern- und Jahresabschluss, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 20 T EUR (Vorjahr 86 T EUR) enthalten. Diese resultieren im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 20 T EUR aus dem Abgang von Anlagevermögen (Vorjahr 1 T EUR).
17.# Beteiligungsergebnis
(in T EUR)
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 190.283 | 289.777 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -64.661 | -12.680 |
| Erträge aus Beteiligungen | 13.121 | - |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 13.121 | - |
| Summe | 138.743 | 277.097 |
In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA Farm Technologies GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Refrigeration Technologies GmbH, der GEA TDS GmbH, der ZiAG Plant Engineering sowie der mg Altersversorgung GmbH. Die Erträge aus Beteiligungen enthalten Ausschüttungen von Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland. Die im Vorjahr innerhalb des Beteiligungsergebnisses ausgewiesenen Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere werden als Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung (Abschnitt 19) gesondert ausgewiesen.
Zinsergebnis
(in T EUR)
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 3.901 | 5.222 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 3.901 | 5.222 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 20.007 | 16.646 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 19.165 | 15.819 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -30.344 | -23.809 |
| davon an verbundene Unternehmen | -11.006 | -6.955 |
| davon Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen | -3.813 | -3.800 |
| davon Aufzinsung langfristiger sonstiger Rückstellungen | -9.831 | -6.221 |
| Summe | -6.436 | -1.941 |
Die Erträge aus den Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind durch die Rückzahlung langfristiger Darlehen mit hohen Zinssätzen und des damit verbundenen Rückgangs der Ausleihungen des Finanzanlagevermögens gesunken. Die Zinserträge mit verbundenen Unternehmen aus kurzfristigen Forderungen erhöhten sich um 3.346 T EUR auf 19.165 T EUR. Die Zinsaufwendungen aus kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um 4.051 T EUR auf 11.006 T EUR. Im Saldo führte die Veränderung der Zinserträge von verbundenen Unternehmen und Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Rahmen der kurzfristigen Finanzierung des Konzerns zu einem Rückgang des Zinsergebnisses um 705 T EUR. Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 338 T EUR (Vorjahr 308 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 4.151 T EUR (Vorjahr 4.108 T EUR) verrechnet. Außerdem sind die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger sonstiger Rückstellungen - hauptsächlich der um 2.675 T EUR höheren Aufzinsung der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus - um 3.610 T EUR angestiegen. Dies führte im Wesentlichen zur Veränderung des Zinsergebnisses der GEA Group Aktiengesellschaft um -4.495 T EUR.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 10.029 T EUR resultieren in Höhe von 6.870 T EUR (Vorjahr 2.759 T EUR) aus den Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und in Höhe von 3.159 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) aus den Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen betreffen Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte von zwei Tochterunternehmen, da diese durch entsprechende Ertragswerte nicht mehr gedeckt werden. Die Abschreibung auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von 2.400 T EUR Forderungen gegenüber einem verbundenen Unternehmen mit Sitz im Argentinien. Die Forderungen wurden durch die wirtschaftliche Situation in voller Höhe wertberichtigt. Die weiteren Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 759 T EUR resultieren aus wechselkursbedingten Wertminderungen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 7.757 T EUR (Vorjahr 17.858 T EUR) betreffen vor allem den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Anpassung von Forderungen bzw. Rückstellungen für Vorjahre. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Passive latente Steuern | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 859 | 878 | -1.673 | -1.687 |
| Sachanlagen | 899 | 967 | -56 | -72 |
| Finanzanlagen | 6 | - | -3.827 | -4.153 |
| Anlagevermögen | 1.764 | 1.845 | -5.556 | -5.912 |
| Vorräte | 5.927 | 5.891 | - | - |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 182 | 230 | -90 | -22 |
| Wertpapiere | - | 37 | - | - |
| Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks | - | - | - | - |
| Umlaufvermögen | 6.109 | 6.158 | -90 | -22 |
| Aktiva | 7.873 | 8.003 | -5.646 | -5.934 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 70.882 | 56.361 | -71 | - |
| Steuerrückstellungen | - | - | - | - |
| Sonstige Rückstellungen | 20.947 | 23.054 | - | - |
| Rückstellungen | 91.829 | 79.415 | -71 | - |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen | - | - | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 179 | 162 | -108 | -860 |
| Verbindlichkeiten | 179 | 162 | -108 | -860 |
| Passiva | 92.008 | 79.577 | -179 | -860 |
| Gesamt | 99.881 | 87.580 | -5.825 | -6.794 |
Bei der Bewertung der Verlustvorträge werden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 110 Mio. EUR (Vorjahr ca. 134 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert.
Sonstige Angaben
Zahl der Mitarbeiter
| Jahresdurchschnitt 2018 | Jahresdurchschnitt 2017 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 227,0 | 199,2 |
| Stichtag 31.12.2018 | Stichtag 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Angestellte | 252,3 | 210,7 |
Die GEA Group Aktiengesellschaft beschäftigt ausschließlich Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt.
Honorare des Abschlussprüfers
Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen und mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte, soweit sie Gegenstände der Abschlussprüfung betreffen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen u.a. gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, wie EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG a. F. und Covenants Bescheinigungen. Die sonstigen Leistungen betreffen einen Konzeptreview der Grundsätze und Maßnahmen zur Exportkontrolle sowie die Prüfung der gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung der GEA Group Aktiengesellschaft.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Am 12. Februar 2019 hat GEA mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft Marcus A. Ketter (50) mit Wirkung zum 20. Mai 2019 in den Vorstand der Gesellschaft bestellt hat. Er übernimmt die Nachfolge des langjährigen Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale (62), der mit Ablauf des 17. Mai 2019 aus dem Unternehmen ausscheidet. Marcus A. Ketter kommt vom Stahl- und Metalldistributor Klöckner & Co SE, wo er in den vergangenen sechs Jahren als CFO das Performance-Management des Unternehmens maßgeblich mitgestaltete.
Konzernabschluss
Die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, stellt als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss, der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, welcher mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2018 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Unternehmenswebsite gea.com unter "Investoren" zugänglich sein.
Aktionärsstruktur
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 (bzw. bis zum 31. Dezember 2017 § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a) Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) der GEA Group Aktiengesellschaft mitgeteilt worden sind. Die folgende Tabelle führt zum Bilanzstichtag und darüber hinaus bis zum 1. März 2019 die meldepflichtigen Beteiligungen an der GEA Group Aktiengesellschaft auf, die der GEA Group Aktiengesellschaft jeweils schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Angaben wurden jeweils der zeitlich letzten Mitteilung eines Meldepflichtigen an die GEA Group Aktiengesellschaft entnommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu der Beteiligung in Prozent und in Stimmrechten zwischenzeitlich überholt sein können. Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr.## 8 AktG
| Stimmrechtsbestand Meldepflichtiger | Datum der Mitteilung | Datum der Schwellenberührung | Schwelle in % | absolut | Zurechnung der Stimmrechte von 3% oder mehr |
|---|---|---|---|---|---|
| Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA | 12.07.2018 | 21.06.2018 | 10% | 10,49 | 18.934.500 |
| MFS International Value Fund | Gérald Frère, geboren 17.05.1951 | 07.12.2018 | 03.12.2018 | 5% | 8,509 |
| Oliver Capital S.à.r.l. | Ségolène Gallienne, geboren 07.06.1977 | 07.12.2018 | 03.12.2018 | 5% | 8,509 |
| Oliver Capital S.à.r.l. | The Desmarais Family Residuary Trust, Montreal, Kanada | 28.03.2018 | 23.03.2018 | 5% | 5,15 |
| Oliver Capital S.à.r.l. | State of Kuwait, Kuwait, Kuwait | 19.04.2016 | 26.11.2015 | 5% | 8,360165 |
| - 0,538418 | 1.036.430 (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 a.F. / § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) | ||||
| 8,898583 | 17.129.370 | ||||
| BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA | 14.01.2019 | 09.01.2019 | 5% | 4,54 | 8.198.565 |
| - 0,41 | 742.397 (38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) | ||||
| 0,01 | 25.559 (§ 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG) | ||||
| 4,97 | 8.966.521 | ||||
| SUN Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Kanada | 02.11.2015 | 29.10.2015 | 5% | 5,13 | 9.869.927 |
| - | Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA | 02.11.2015 | 29.10.2015 | 5% | 5,13 |
| - | Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA | 02.11.2015 | 29.10.2015 | 5% | 5,13 |
| - | Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA | 02.11.2015 | 29.10.2015 | 5% | 5,13 |
| - | Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA | 02.11.2015 | 29.10.2015 | 5% | 5,13 |
| Paul E. Singer, geboren 22.08.1944 | 13.12.2018 | 07.12.2018 | 5% | 0,14 | 250.000 |
| 4,81 | 8.684.274 (38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) | ||||
| 4,95 | 8.934.274 | ||||
| Schroders, plc, London, Großbrittanien | 24.12.2018 | 21.12.2018 | 3% | 3,01 | 5.426.613 |
| - |
Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 19. Dezember 2018 die im zusammengefassten Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Die Angaben zur Vorstandsvergütung gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im zusammengefassten Konzernlagebericht von GEA enthalten.
Änderung des Vorstandsvergütungssystems
Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat - wie angekündigt - das bisherige Vergütungssystem mit Blick auf regulatorische Anforderungen und Investorenerwartungen überprüft und es mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 geändert. Das neue Vergütungssystem gilt für alle neu bestellten Vorstandsmitglieder sowie für die Vorstandsmitglieder, die mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 wiederbestellt wurden. Für die übrigen Vorstandsmitglieder galt bzw. gilt bis zu ihrem Ausscheiden bzw. bis zum Auslaufen ihres laufenden Dienstvertrags weiterhin das bisherige Vergütungssystem. Das neue Vergütungssystem wird der Hauptversammlung am 26. April 2019 zur Billigung vorgelegt und wird im Kapitel "Überblick Vergütungssystem 2019" detailliert beschrieben (vgl. Seite 35 ff.).
Bisheriges Vergütungssystem
Bestandteile der Vergütung
Im Geschäftsjahr 2018 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen:
Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen
Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR, bei Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Martine Snels jeweils 600 T EUR. Aufgrund seines Eintritts zum 15. November 2018 wurde Stefan Klebert sein festes Jahresgehalt in Höhe von 1.200 T EUR für 2018 zeitanteilig gewährt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - im Einzelfall - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs-, Umzugs- und Verpflegungskosten sowie Steuerberatungsleistungen und Rechtsberatungskosten.
Variable Bestandteile der Vergütung
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung (ggf. bis auf null). Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Hinblick auf seinen Eintritt zum 15. November 2018 wurde auf die Gewährung einer variablen Vergütung für Stefan Klebert, für den das neue Vergütungssystem gilt, für das Geschäftsjahr 2018 verzichtet. Stattdessen erhielt er für den Zeitraum von seinem Eintritt bis zum 31. Dezember 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 375 T EUR, da Zielvereinbarungen für einen derart kurzen Zeitraum nach der Erstbestellung aus Sicht des Aufsichtsrats nicht sinnvoll erschienen. Diese Einmalzahlung umfasste neben dem zeitanteiligen Festgehalt (150 T EUR) auch die zeitanteilige variable Zielvergütung (225 T EUR) für den genannten Zeitraum. In vollem Umfang, d.h. einschließlich aller variabler Komponenten, findet das neue Vergütungssystem für Stefan Klebert ab dem 1. Januar 2019 Anwendung.
Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)
Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente sind auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 106,0 Prozent (Vorjahr 79,2 Prozent) festgestellt.
Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)
Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückblickend für die letzten 3 Geschäftsjahre. Der Bemessungszeitraum umfasst das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davorliegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und "Return on Capital Employed" (ROCE) an. Bei der Zielgröße CFTM handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor.# Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)
Für das Geschäftsjahr 2018 ist unverändert zum Vorjahr eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 8 Prozent beträgt. Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 4,5 Prozent eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 13,25 Prozent eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist.
Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor von +/- 5 Prozentpunkten.
Für das Jahr 2018 ist unverändert zum Vorjahr eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 19 Prozent beträgt. Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert darüber oder darunter, aber innerhalb des Korridors von +/- 5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 50 Prozentpunkte erhöht bzw. vermindert.
1) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgten, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen.
Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).
Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 6,2 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2016, von 6,4 Prozent im Geschäftsjahr 2017 und von 4,1 Prozent im Geschäftsjahr 2018 ergibt. In 2018 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 47,2 Prozent (Vorjahr 68,4 Prozent).
Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 15,5 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2016, von 16,6 Prozent im Geschäftsjahr 2017 und von 11,2 Prozent im Geschäftsjahr 2018 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2018 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 64,7 Prozent (Vorjahr 78,2 Prozent).
Für die im Geschäftsjahr 2018 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 30,6 Prozent (Vorjahr 53,5 Prozent).
2) Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)
Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performanceperiode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärtsgerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performanceperiode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen.
Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).
Die Leistungsbemessung erfolgt durch den Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX(r)Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performanceperiode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performanceperiode.
Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performanceperiode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE-Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Im zuletzt genannten Fall stehen die Entscheidungen über das Ob und die Höhe einer Auszahlung im Ermessen des Aufsichtsrats.
Bei der für das Berichtsjahr gewährten langfristigen Aktienkurskomponente 2018 erfolgte noch keine Auszahlung, da sie zukunftsgerichtet über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird; eine Auszahlung erfolgt erst im Geschäftsjahr 2021. Stattdessen wird im März 2019 die Tranche 2016 der langfristigen Aktienkurskomponente zusammen mit der individuellen Komponente und der Mehrjahreskomponente für das Jahr 2018 ausgezahlt. Die Zielerreichung der Tranche 2016 beträgt 22,9 Prozent. Im Berichtsjahr selbst erfolgte die Auszahlung der Tranche 2015 in Höhe von 318 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 63,7 Prozent. Zudem erfolgte im Berichtsjahr die Auszahlung der Tranchen 2014, 2015 und 2016 für das im Geschäftsjahr 2016 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephan Petri in Höhe von insgesamt 316 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 133,2 Prozent für die Tranche 2014 sowie einem bei Ausscheiden vertraglich vereinbarten Zielerreichungsgrad von 100 Prozent für die Tranchen 2015 und 2016.
Am 31. Dezember 2018 betrugen die Zielerreichungsgrade der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Tranchen der langfristigen Aktienkurskomponente 34,5 Prozent für die Tranche 2018 (Performanceperiode 2018 bis 2020), 30,2 Prozent (Vorjahr 61,0 Prozent) für die Tranche 2017 (Performanceperiode 2017 bis 2019) und 22,9 Prozent (Vorjahr 60,3 Prozent) für die Tranche 2016 (Performanceperiode 2016 bis 2018).
3) 2) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
3) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten
Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle:
| Variable Vergütungskomponente | Zielgröße | Gewichtung | Cap1 | Gesamtcap1 | Bemessungszeitraum |
|---|---|---|---|---|---|
| Individuelle Komponente | Persönliche Ziele | 40 % | 200 % | 2016 | |
| Mehrjahreskomponente | CFTM und ROCE | 40 % | 250 % | 240 % | Rückwärts gerichtet (3 Jahre) |
| Langfristige Aktienkurskomponente | Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE | 20 % | 300 % | 2017 |
| Variable Vergütungskomponente | Bemessungszeitraum |
|---|---|
| Individuelle Komponente | Einjährig |
| Mehrjahreskomponente | Rückwärts gerichtet (3 Jahre) |
| Langfristige Aktienkurskomponente | Vorwärts gerichtet (3 Jahre) |
1) In Prozent des jeweiligen variablen Vergütungsbestandteils ("Cap") bzw. der Zieltantieme ("Gesamtcap")
In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat im bisherigen Vergütungssystem außerdem die Möglichkeit, allen Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche und bisher noch nie gewährte Sondertantieme ist in sämtlichen Vorstandsverträgen, die auf dem bisherigen Vergütungssystem basieren durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt.
Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung
Jürg Oleas
Das nach 18 Dienstjahren voll erdiente dienstvertragliche Ruhegeld des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p. a. Die Pensionszusage wäre im April 2019 voll erdient gewesen. Jürg Oleas vollendet im Dezember 2019 das 62. Lebensjahr und sein Dienstvertrag wäre ursprünglich ebenfalls bis Ende Dezember 2019 gelaufen. Vor diesem Hintergrund wurde mit Jürg Oleas im Zuge seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens mit Ablauf des 17. Februar 2019 vereinbart, dass er ab dem 1. Januar 2020 Anspruch auf ein Ruhegeld von 360 T EUR p.a. hat (näher hierzu im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Jürg Oleas", Seite 32). Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.# Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und Kindergeld vor.
Die im Dienstvertrag von Jürg Oleas vorgesehene Witwenrente beträgt 20 Prozent seines Ruhegelds. Das Kindergeld beläuft sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Voll- oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Kindergelder dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen.
Dr. Helmut Schmale
Das dienstvertragliche Ruhegeld des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Der Ruhegeldanspruch wurde vollständig erdient, da Dr. Helmut Schmale im November 2018 das 62. Lebensjahr vollendet hat. Nach seinem Ausscheiden aus dem GEA Konzern hat Dr. Helmut Schmale daher sofort Anspruch auf Zahlung eines entsprechenden Ruhegeldes. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag am Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind, wobei das Witwengeld für die Ehefrau von Dr. Helmut Schmale 60 Prozent seines Ruhegelds beträgt.
Steffen Bersch
Das dienstvertragliche Ruhegeld des Vorstandsmitglieds Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus dem feststehenden Betrag derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt der Betrag der für die Zeit seit seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied bis zu seinem Ausscheiden erworbenen Ruhegeldanwartschaften. Das anteilige jährliche Ruhegeld beträgt insgesamt höchstens 200 T EUR p. a. und ist nach einer zehnjährigen Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient. Sofern Steffen Bersch vor Ablauf von 10 Jahren seit seiner Bestellung aus dem Vorstand ausscheidet, werden die aufgrund seiner Vorstandstätigkeit erworbenen Ruhegeldanwartschaften ratierlich gekürzt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Steffen Bersch hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag am Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind, wobei das Witwengeld für die Ehefrau von Steffen Bersch 60 Prozent seines Ruhegelds beträgt.
Niels Erik Olsen
Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR brutto. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach 10 Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei.
Martine Snels
Martine Snels erhält für Zwecke der Altersvorsorge einen monatlichen Betrag von 27.754 EUR brutto. Der Betrag wird in einen Fonds einbezahlt und orientiert sich in seiner Höhe an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach 10 Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres steht das angesammelte Kapital zur Verfügung. Dieses kann entweder als Einmalkapital oder in 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 Prozent p. a. weiter verzinst werden. Die Zusage ist sofort vertraglich unverfallbar.
Stefan Klebert
Stefan Klebert erhält für Zwecke der Altersvorsorge im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage einen monatlichen Betrag von 33.333 EUR brutto. Der Betrag wird in einen Fonds einbezahlt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres steht das angesammelte Kapital zur Verfügung. Dieses kann entweder als Einmalkapital oder in 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 Prozent p. a. weiter verzinst werden. Die Zusage ist sofort vertraglich unverfallbar.
Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht
Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Jede Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Da Niels Erik Olsen nicht über eine dienstvertragliche Pensionszusage verfügt, entfällt bei ihm auch das Kapitalisierungswahlrecht. Bei Niels Erik Olsen, Martine Snels und Stefan Klebert besteht derzeit keine Rückdeckungsversicherung.
Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Pensionsrückstellungen gem. HGB für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2018 einzeln aufgeführt.
| scroll (in EUR) | Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2018, Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) | Zum 31.12.2018 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. | Barwert der Pensionszusagen 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Jürg Oleas | 360.000 | 353.333 | 7.146.859 |
| Dr. Helmut Schmale | 200.000 | 200.000 | 4.791.456 |
| Steffen Bersch¹ | 223.428 | 92.378 | 3.652.347 |
| Martine Snels² | 166.524 | 20.816 | 1.662.685 |
| Stefan Klebert² | 172.500 | 2.500 | 1.774.346 |
| Summe | 1.122.452 | 669.027 | 19.027.693 |
¹ Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR per annum unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR per annum (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren).
² Die Ansprüche ergeben sich aus der Summe der Beiträge zum jeweiligen Zeitpunkt aufgeteilt auf maximal 20 Jahresraten, exkl. Anlagerendite.
³ Handelsrechtliche Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2018 betragen für Stefan Klebert 50.782 EUR, für Jürg Oleas 154.083 EUR, für Dr. Helmut Schmale 231.610 EUR, für Steffen Bersch 282.126 EUR und für Martine Snels 385.440 EUR.
Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung
Der Vertrag von Jürg Oleas sah ein Eigenkündigungsrecht durch ihn für den Fall vor, dass der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen hätte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand hätte ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zugestanden. Jürg Oleas ist mit Ablauf des 17. Februar 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Einzelheiten zu den in diesem Zusammenhang getroffenen Regelungen finden sich im Kapitel "Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Jürg Oleas" (vgl. Seite 32). Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs.# AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In den vorstehend genannten Fällen der vorzeitigen Beendigung seiner Bestellung erhält ein Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performanceperiode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird nach Ablauf der dreijährigen Performanceperiode und entsprechender Performancemessung ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag zeitanteilig (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performanceperiode und entsprechender Performancemessung ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge einer Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, oder wenn eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu.
Vereinbarungen im Rahmen des Ausscheidens von Jürg Oleas
Jürg Oleas ist mit Ablauf des 17. Februar 2019 einvernehmlich aus dem GEA Konzern ausgeschieden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung wurden sowohl seine Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden der GEA Group Aktiengesellschaft als auch sein Dienstvertrag zu diesem Zeitpunkt beendet. Bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erhielt Jürg Oleas weiterhin sein monatliches Festgehalt, das für den Monat Februar 2019 zeitanteilig gewährt wurde. Seine Tantieme für das Geschäftsjahr 2018 wird ebenso wie die Langfristige Aktienkurskomponente 2017 und die Langfristige Aktienkomponente 2016 gemäß den Bestimmungen des Dienstvertrages berechnet und ausbezahlt. Die anteilige Tantieme für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 17. Februar 2019 wurde einheitlich auf Grundlage einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent für alle Tantiemekomponenten berechnet und kam im Februar 2019 zur Auszahlung. Als Ausgleich für sein einvernehmliches vorzeitiges Ausscheiden wurde Jürg Oleas eine Abfindung von insgesamt 2.030.842,88 EUR gewährt, die ebenfalls im Februar 2019 zur Auszahlung kam. Die Abfindung setzt sich aus entgangener Vergütung sowie entgangenen Nebenleistungen für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2019 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Jürg Oleas am 31. Dezember 2019 zusammen. Die Abfindung orientiert sich in Zusammensetzung und Höhe an den im Kapitel "Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" (vgl. Seite 31 f.) beschriebenen Regelungen für die berechtigte Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Der Tantiemeanspruch für den oben genannten Zeitraum wurde daher auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 85 Prozent berechnet. Über den Betrag der Abfindung hinaus, wurden an Jürg Oleas aus Anlass seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet. Bezüglich seiner Alters- und Hinterbliebenenversorgung wurde Jürg Oleas so gestellt, als hätte er seinen Dienstvertrag erfüllt. Seine dienstvertragliche Pensionszusage wäre Ende April 2019 voll erdient gewesen. Somit erhält Jürg Oleas, da er im Dezember 2019 sein 62. Lebensjahr vollendet, ab dem 1. Januar 2020 ein jährliches Ruhegeld von 360 T EUR brutto (vgl. "Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung", Seite 29 ff.).
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Gesamtbezüge 2018 und 2017
Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 7.234.079 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 4.149.014 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 2.846.200 EUR auf die variable Tantieme. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2018) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 201.500 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 112.840 EUR, bei Steffen Bersch 96.720 EUR, bei Niels Erik Olsen 96.720 EUR und bei Martine Snels 96.720 EUR, insgesamt also 604.500 EUR.
Im Geschäftsjahr 2017 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 6.569.224 EUR. Davon entfiel ein Betrag von 4.014.776 EUR auf die Festgehälter und ein Betrag von 2.372.977 EUR auf die variable Tantieme. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2017) und betrug im Geschäftsjahr 2017 bei Jürg Oleas 244.000 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 136.640 EUR, bei Steffen Bersch 111.264 EUR, bei Niels Erik Olsen 111.264 EUR und bei Martine Snels 55.632 EUR, insgesamt also 658.800 EUR. Als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber erhielt Martine Snels im Geschäftsjahr 2017 einen einmaligen Sonderbonus in Höhe von 450.000 EUR brutto.
Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| scroll (in EUR) | Fixum | Variable Komponenten | Sachbezüge | Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | Individuelle Komponente | Mehrjahreskomponente | Langfristige Aktienkurskomponente1 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jürg Oleas | 1.250.000 | 475.500 | 153.000 | 201.500 | 33.541 | - | - |
| Vorjahr | 1.250.000 | 396.500 | 267.500 | 244.000 | 33.172 | - | - |
| Dr. Helmut Schmale | 700.000 | 269.080 | 85.680 | 112.840 | 39.776 | 7.254 | - |
| Vorjahr | 700.000 | 212.800 | 149.800 | 136.640 | 39.418 | 7.125 | - |
| Steffen Bersch | 600.000 | 279.600 | 73.440 | 96.720 | 17.547 | 7.254 | - |
| Vorjahr | 570.000 | 211.128 | 121.980 | 111.264 | 36.879 | 7.125 | - |
| Niels Erik Olsen | 849.0142 | 249.600 | 73.440 | 96.720 | 54.834 | - | - |
| Vorjahr | 819.0142 | 156.864 | 121.980 | 111.264 | 50.236 | - | - |
| Martine Snels | 600.000 | 283.920 | 73.440 | 96.720 | 42.355 | - | - |
| Vorjahr | 675.7623 | 45.130 | 30.495 | 55.632 | 7.516 | - | - |
| Stefan Klebert | 150.000 | 225.0004 | - | - | 36.304 | - | - |
| Vorjahr | - | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 4.149.014 | 1.782.700 | 459.000 | 604.500 | 224.357 | 14.508 | - |
| Vorjahr | 4.014.776 | 1.022.422 | 691.755 | 658.800 | 167.221 | 14.250 | - |
| scroll (in EUR) | Summe |
|---|---|
| Jürg Oleas | 2.113.541 |
| Vorjahr | 2.191.172 |
| Dr. Helmut Schmale | 1.214.630 |
| Vorjahr | 1.245.783 |
| Steffen Bersch | 1.074.561 |
| Vorjahr | 1.058.376 |
| Niels Erik Olsen | 1.323.608 |
| Vorjahr | 1.259.358 |
| Martine Snels | 1.096.435 |
| Vorjahr | 814.535 |
| Stefan Klebert | 411.304 |
| Vorjahr | - |
| Summe | 7.234.079 |
| Vorjahr | 6.569.224 |
1) Bei der für 2018 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2018 bis 2020 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2018).
2) Der Betrag von 849.014 EUR bzw. 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 600.000 EUR bzw. 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.3) Der Betrag von 675.762 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR, das Martine Snels im Geschäftsjahr 2017 zeitanteilig gewährt wurde, sowie einem einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von 450.000 EUR, der Martine Snels als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde. Darüber hinaus erhielt Martine Snels im Geschäftsjahr 2017 anstelle der üblichen Pensionszusage für Zwecke der Altersvorsorge einen Betrag in Höhe von 83.262 EUR. Dieser Betrag wurde in 2018 zu einer Pensionszusage umqualifiziert.
4) Bei dem Betrag von 225.000 EUR handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Stefan Klebert für den Zeitraum von seinem Eintritt am 15. November 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gewährt wurde und die die zeitanteilige variable Zielvergütung (225.000 EUR) für den genannten Zeitraum repräsentiert.
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2016 bis 2018
In den Geschäftsjahren 2016 bis 2018 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) | Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2018 | Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Jürg Oleas | 65.475 | 382.325 |
| Dr. Helmut Schmale | 36.666 | 210.917 |
| Steffen Bersch | 30.049 | 101.722 |
| Niels Erik Olsen | 30.049 | 101.722 |
| Martine Snels | 3.883 | 58.516 |
| Markus Hüllmann1 | - | 70.070 |
| Dr. Stephan Petri2 | - | 208.549 |
| Summe | 166.122 | 1.133.821 |
1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015
2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016
Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2018 für Jürg Oleas -158 T EUR (Vorjahr 39 T EUR), für Dr. Helmut Schmale -88 T EUR (Vorjahr 23 T EUR), für Markus Hüllmann 0 T EUR (Vorjahr -18 T EUR), für Steffen Bersch -72 T EUR (Vorjahr 36 T EUR), für Niels Erik Olsen -72 T EUR (Vorjahr 36 T EUR) und für Martine Snels -55 T EUR (Vorjahr 59 T EUR). Der Rückgang des beizulegenden Zeitwertes zum 31. Dezember 2018 ist auf die im Vergleich zur Entwicklung des Benchmark-Index STOXX Europe TMI Industrial Engineering schlechtere Entwicklung des GEA Aktienkurses zurückzuführen.
Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen
Im Geschäftsjahr 2018 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 10.114.575 EUR (Vorjahr 6.794.169 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen), im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung sowie Aufwendungen für Abfindungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2018 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 7.156.267 EUR (Vorjahr 9.005.614 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten.
| Erfasste Aufwendungen | Erfolgte Auszahlungen | |
|---|---|---|
| Jürg Oleas | 4.170.847 | 2.106.791 |
| Vorjahr | 2.309.488 | 2.474.240 |
| Dr. Helmut Schmale | 2.228.812 | 1.198.014 |
| Vorjahr | 1.276.704 | 1.406.880 |
| Steffen Bersch | 1.229.179 | 957.909 |
| Vorjahr | 1.223.864 | 1.005.252 |
| Niels Erik Olsen | 1.155.215 | 1.182.692 |
| Vorjahr | 1.184.437 | 1.260.498 |
| Martine Snels | 1.330.522 | 717.980 |
| Vorjahr | 817.419 | 600.016 |
| Stefan Klebert | 462.086 | 411.304 |
| Vorjahr | - | - |
| Markus Hüllmann1 | - | 70.070 |
| Vorjahr | -17.743 | 146.550 |
| Dr. Stephan Petri2 | - | 511.507 |
| Vorjahr | - | 2.112.1783 |
| Summe | 10.114.575 | 7.156.267 |
| Vorjahr | 6.794.169 | 9.005.614 |
1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015.
2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016.
3) Im Januar 2017 wurde an Dr. Stephan Petri als Ausgleich für die aufgrund seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens zum 30. Juni 2016 entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen ein Betrag von 2.112.177,80 EUR gezahlt.
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen
Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2018 Bezüge in Höhe von 2.591 T EUR (Vorjahr 2.511 T EUR) und im GEA Group Konzern in Höhe von 4.623 T EUR (Vorjahr 4.552 T EUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen (Bruttowert) nach HGB von 53.663 T EUR (Vorjahr 46.126 T EUR) und im GEA Group Konzern von 70.735 T EUR (Vorjahr 62.888 T EUR) gebildet.
Überblick Vergütungssystem 2019
Um den seit Einführung des bisherigen Vergütungssystems geänderten regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen und Investorenerwartungen noch stärker zu berücksichtigen, hat der Aufsichtsrat das bestehende Vergütungssystem mit Unterstützung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten im Berichtsjahr überprüft und umfassend überarbeitet. Das seit dem 1. Januar 2019 geltende neue Vergütungssystem ist im Vergleich zum bisherigen Vergütungssystem deutlich stärker an der Aktienkursperformance ausgerichtet und durch die Reduzierung auf zwei variable Vergütungskomponenten auch einfacher strukturiert. Zudem stärkt es durch Einführung von Malus- und Clawback-Regelungen die Position des Aufsichtsrats. Das neue Vergütungssystem wurde verschiedenen institutionellen Investoren vorgestellt, die auch um eine Einschätzung und Beurteilung des Systems gebeten wurden. Die seitens der Investoren geäußerten Anregungen wurden vom Aufsichtsrat analysiert und zum Teil aufgegriffen. So führten Rückmeldungen von Investoren dazu, dass die ursprünglich auch im neuen Vergütungssystem vorgesehene Kennzahl "Cash-Flow-Treiber Marge" (CFTM) durch die Kennzahl "Return on Capital Employed" (ROCE) ersetzt wurde. Vielfach wurde auch der Wunsch geäußert, zukünftig bereits vorab bzw. zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres über die Kalibrierung der Erfolgsziele informiert zu werden. Daher werden ab dem kommenden Jahr, d. h. erstmals im Geschäftsbericht 2019, die Zielsetzungen und die Ober- und Untergrenzen der Zielkorridore der finanziellen Erfolgsziele sowie die im Rahmen des Modifiers maßgeblichen Ziele und Beurteilungskriterien für das laufende Geschäftsjahr im Vergütungsbericht veröffentlicht. Wegen des sich weiter verändernden regulatorischen Umfelds - insbesondere der Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht sowie der Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex - wird der Aufsichtsrat das neue Vergütungssystem erneut prüfen und ggf. auch Anpassungen vornehmen.
Grundsätze des neuen Vergütungssystems
Die Überarbeitung des Vergütungssystems wurde von den folgenden Grundsätzen geleitet:
- Vereinfachung: Das neue Vergütungssystem zeichnet sich durch eine vereinfachte und verständlichere Vergütungsstruktur aus, da die Anzahl der Vergütungskomponenten und Erfolgsziele reduziert ist.
- Aktienorientierung: Die Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung wird noch stärker als bisher an der langfristigen (Aktien-)Performance von GEA ausgerichtet. Durch die zusätzliche Einführung von Aktienkauf- und -halteverpflichtungen (sog. Share Ownership Guidelines) wird die Aktienorientierung zusätzlich betont und die Vergütung unseres Vorstands unmittelbar mit den Interessen unserer Aktionäre in Einklang gebracht.
- Performance-Fokus: Die Erfolgsziele werden noch stärker an finanzieller und nachhaltiger Performance ausgerichtet.
- Transparenz: Die Zielkorridore der Erfolgsziele sowie deren Zielerreichung werden zukünftig, d.h. erstmals im Rahmen des Geschäftsberichts 2019, nicht nur ex-post, sondern was die Kalibrierung der Erfolgsziele angeht, auch ex-ante durch Veröffentlichung im Vergütungsbericht transparent kommuniziert.
- Regulatorische Konformität: Durch die Umstellung auf eine rein zukunftsorientierte Vergütungskomponente in der mehrjährigen variablen Vergütung wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 zur Bemessung der Erfolgsziele nunmehr entsprochen.
- Sanktionierung von Pflichtverstößen durch Malus- und Clawback-Regelungen: Im Falle wissentlicher grober Verstöße eines Vorstandsmitglieds gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder gegen wesentliche Handlungsgrundsätze interner Richtlinien, kann der Aufsichtsrat die variablen Vergütungskomponenten, die für das Geschäftsjahr gewährt werden, in dem der Verstoß stattgefunden hat, ggf. bis auf null reduzieren. Sofern die entsprechenden variablen Vergütungskomponenten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Aufsichtsrats bereits ausgezahlt wurden, muss das Vorstandsmitglied den erhaltenen Nettobetrag entsprechend der Reduzierungsentscheidung des Aufsichtsrats zurückzahlen.
- Verzicht auf Change-of-Control-Regelungen: Kündigungs- oder sonstige Rechte für den Fall eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelungen) sieht das neue Vergütungssystem nicht vor.
- Verzicht auf Möglichkeit einer Sondertantieme: Die Dienstverträge sehen keine Möglichkeit mehr vor, außerhalb der variablen Vergütung eine Sondertantieme im Ermessen des Aufsichtsrats zu gewähren.
Überblick über die neue Vergütungsstruktur und -bestandteile
Das neue Vergütungssystem besteht weiterhin aus fixen und variablen Bestandteilen. Die feste Jahresvergütung, die Nebenleistungen sowie die Altersversorgung bestehen in ihrer Systematik wie bisher fort.# Bei Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern werden nur noch Zusagen auf betriebliche Altersversorgung gewährt, die während der Dienstzeit monatlich zahlbare feste Beiträge in einen Fonds vorsehen. Die Höhe der Pensionsleistungen hängt von der Entwicklung der Fonds ab, wobei eine Nominalwertgarantie gilt und die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag besteht. Dieses Modell wird bereits heute für Stefan Klebert und Martine Snels genutzt.
Die variable Vergütung wurde überarbeitet und besteht künftig nur noch aus 2 statt zuvor 3 Komponenten: Tantieme und Performance Share Plan. Durch die Reduzierung auf 2 variable Vergütungskomponenten wird das Vergütungssystem vereinfacht und somit verständlicher. Darüber hinaus wird die Ausrichtung des Vergütungssystems auf die zukunftsgerichteten, nachhaltigen Interessen unserer Aktionäre geschärft.
Die variablen Bestandteile des Vergütungssystems werden im Folgenden näher erläutert.
Vergütungsbestandteile und Gewichtung im Vergleich (in %)
| | Tantieme (jährliche variable Vergütung) | Performance Share Plan (langfristige variable Vergütung) Perzentil oder oberhalb positioniert, beträgt die Zielerreichung 200 Prozent. Die Zielerreichung für dazwischenliegende Platzierungen wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Zielerreichungskurve relativer Total Shareholder Return
Die finale Anzahl an virtuellen Performance Shares wird bestimmt, indem die Gesamtzielerreichung aus EPS-Wachstum unter Berücksichtigung von in der Performanceperiode erfolgten Kapitalmaßnahmen und relativem TSR mit der vorläufig gewährten Anzahl an virtuellen Performance Shares multipliziert wird. Der finale Auszahlungsbetrag wird schließlich ermittelt, indem die finale Anzahl an Performance Shares mit dem Durchschnitt der Aktienkurse der letzten drei Monate vor Ende der Performanceperiode unter Berücksichtigung der Dividenden multipliziert wird. Dieser Auszahlungsbetrag ist auf 200 Prozent des Zielwerts begrenzt. Zur weiteren Erhöhung der Transparenz werden die finalen Zielerreichungen für das EPS-Wachstum und den relativen TSR sowie der Zielkorridor für das EPS-Wachstum im Vergütungsbericht nach Ende der jeweiligen Performanceperiode im Vergütungsbericht veröffentlicht. Ab 2020, d.h. erstmals im Geschäftsbericht 2019, werden außerdem die Zielsetzung sowie die Ober- und Untergrenze des Zielkorridors für das finanzielle Erfolgsziel EPS-Wachstum für das laufende Geschäftsjahr vorab im Vergütungsbericht veröffentlicht und erläutert.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB oder bei Beendigung des Vorstandsvertrags infolge eines wirksamen Widerrufs der Bestellung aus einem wichtigen Grund, der seitens der Gesellschaft auch den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt hätte, vor Ablauf der Performanceperiode entfallen die vorläufig gewährten Performance Shares ersatzlos. In allen anderen Fällen des Austritts eines Vorstandsmitglieds während der Laufzeit einer Tranche besteht ein Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens zeitanteilig erdienten Performance Shares, die grundsätzlich erst nach Ablauf der Performanceperiode ausbezahlt werden.
Malus & Clawback
Im neuen Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, die variable Vergütung aufgrund eines nachweislich wissentlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder gegen wesentliche interne Richtlinien nach billigem Ermessen zu reduzieren. Zum einen können die Zieltantieme und/oder die Performance Shares für das Geschäftsjahr, in dem der grobe Verstoß stattgefunden hat, vor Ende der Performanceperiode ggf. bis auf null reduziert werden (Malus-Regelung). Zum anderen kann der zum Zeitpunkt einer Reduzierungsentscheidung des Aufsichtsrats bereits ausgezahlte Betrag aus der Tantieme und/oder dem Performance Share Plan des betreffenden Geschäftsjahres zurückgefordert werden, wobei sich die Rückzahlungspflicht des Vorstandsmitglieds auf den ausgezahlten Nettobetrag beschränkt (Claw-back-Regelung). Kriterien für eine Reduzierung der variablen Vergütung sind beispielsweise die Schwere des Verstoßes, dessen Folgen für die Gesellschaft und der Grad des Verschuldens des Vorstandsmitglieds.
Share Ownership Guidelines
Die Vorstandsmitglieder sind im neuen Vergütungssystem dazu verpflichtet, GEA Aktien zu erwerben und diese bis zum Ende ihrer Dienstzeit zu halten. Durch diese sogenannten Share Ownership Guidelines (SOG) soll sichergestellt werden, dass sowohl die Aktienkultur von GEA weiter gestärkt wird als auch die Mitglieder des Vorstands zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts im Sinne unserer Aktionäre incentiviert werden. Hierdurch wird eine direkte Beteiligung der Mitglieder des Vorstands an der Wertentwicklung erreicht. Darüber hinaus wird das Vertrauen unseres Vorstands in die strategische Ausrichtung und den nachhaltigen Erfolg von GEA gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Aktionären sowie unseren weiteren Stakeholdern betont. Für den neuen Vorstandsvorsitzenden beträgt die Höhe der Aktienhalteverpflichtung 150 Prozent des festen Brutto-Jahresgehalts und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 100 Prozent des festen Brutto-Jahresgehalts. Bis zur vollständigen Erfüllung des SOG-Ziels sind, beginnend mit der erstmaligen Auszahlung der Tantieme des neuen Vergütungssystems im Jahr 2020, jährlich 25 Prozent der Netto-Auszahlung aus der variablen Vergütung (Tantieme und Performance Share Plan) in Aktien zu investieren.
Neue Vergütungsstruktur und -höhen
Um einen stärkeren Fokus auf die variable Vergütung zu legen und eine marktübliche Vergütungsstruktur zu erzielen, wird die variable Vergütung zukünftig stärker gewichtet und insgesamt noch langfristiger ausgerichtet. Hierzu wird die Gewichtung von variabler zu fester Vergütung von bisher 50 Prozent zu 50 Prozent auf zukünftig 60 Prozent zu 40 Prozent erhöht. Im Zuge der Umstellung des neuen Vergütungssystems wurden die Zieldirektvergütungen, d.h. die Summe aus Grundvergütung, Zieltantieme und Zielwert der langfristigen variablen Vergütung, auf folgende Beträge angehoben: Vorstandsvorsitzender EUR 3 Mio. p.a., Finanzvorstand EUR 1,7 Mio. p.a. und ordentliche Vorstandsmitglieder EUR 1,5 Mio. p.a. Mit dieser Anhebung der Zieldirektvergütungen wurden die zuvor zum Teil unterhalb des Marktüblichen liegenden Vergütungen der Vorstandsmitglieder an die entsprechenden Vergütungshöhen in für GEA relevanten Vergleichsmärkten herangeführt. Für den Marktvergleich wurden sowohl die Unternehmen des MDAX als auch eine Branchen-Vergleichsgruppe bestehend aus Engineering-Unternehmen berücksichtigt. Neben dem horizontalen Vergleich hat der Aufsichtsrat den Empfehlungen des DCGK folgend auch einen vertikalen Vergleich der Vergütung des Vorstands mit der Entwicklung der Vergütung des Oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt berücksichtigt. Die vorgenommenen Erhöhungen spiegeln zudem die steigende Komplexität der Tätigkeit sowie die strategischen Herausforderungen in einem schwierigen Marktumfeld wider und berücksichtigen das aufgrund der höheren Variabilität und Ambitioniertheit geänderte Chancen-/Risiko-Profil des neuen Vergütungssystems.
Aus der folgenden Grafik können die Zieldirektvergütungen sowie die maximale Direktvergütungen für die Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2019 entnommen werden:
Ziel- und maximale Direktvergütungen (in T EUR)
| Vorstandsvorsitzender | Finanzvorstand | Ordentliche Vorstandsmitglieder | |
|---|---|---|---|
| Ziel-Direktvergütung | 3.000 | 1.700 | 1.500 |
| Maximal-Direktvergütung | 6.000 | 3.400 | 3.000 |
Altersversorgung
Als übliche Form der betrieblichen Altersversorgung sieht das neue Vergütungssystem eine beitragsorientierte Leistungszusage vor. Die Gesellschaft richtet ein Versorgungskonto ein, auf das die Versorgungsbeiträge eingezahlt werden. Daneben besteht für die Vorstandsmitglieder zusätzlich die Möglichkeit der Entgeltumwandlung in begrenztem Umfang. Das zur Verfügung stehende Versorgungskapital und damit die Höhe der Versorgungsleistung ergibt sich aus den bis zum Eintritt des Versorgungsfalles auf das Versorgungskonto eingezahlten Versorgungsbeiträgen einschließlich der in der Anlagephase erzielten Wertentwicklung des Versorgungskontos. Die Gesellschaft gewährt eine nominale Beitragsgarantie, d.h. dass mindestens die Summe aus den von der Gesellschaft finanzierten Versorgungsbeiträgen und den erfolgten Entgeltumwandlungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Versorgungskapitals zur Verfügung steht. Das Versorgungskapital steht den Vorstandsmitgliedern ab Vollendung des 62. Lebensjahres zur Verfügung. Es kann entweder als Einmalkapital oder in 20 Jahresraten ausbezahlt werden, wobei ausstehende Raten mit 1 % p. a. weiter verzinst werden. Abweichende Regelungen, z.B. zur Fortführung oder Übernahme bestehender Versorgungszusagen, können getroffen werden.
Vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied und Auswirkungen auf die Vergütung
Die im neuen Vergütungssystem vorgesehenen Regelungen für Fälle der vorzeitigen Beendigung der Bestellung zum Vorstandsmitglied und die daran anknüpfenden Auswirkungen auf die Vergütung lehnen sich systematisch eng an die entsprechenden Regelungen des bisherigen Vergütungssystems an (vgl. den Abschnitt "Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung", vgl. Seite 31 f.). In einigen Punkten weicht das neue Vergütungssystem allerdings von den Regelungen des bisherigen Vergütungssystems ab: Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds wie bisher grds. mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. Bei Widerruf der Bestellung wegen Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG beträgt die Kündigungsfrist allerdings 8 Monate zum Monatsende. In den vorstehend genannten Fällen der vorzeitigen Beendigung seiner Bestellung erhält ein Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 100 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder, für die seit dem 1. Januar 2019 das neue Vergütungssystem gilt, sehen keine Kündigungs- oder sonstigen Rechte für den Change-of-Control-Fall und daran anknüpfende Leistungen vor.
Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.276 T EUR (Vorjahr 1.260 T EUR). Gemäß § 15 Abs.# Aufsichtsratsvergütung
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2018 fanden acht Sitzungen des Aufsichtsrats, acht Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2018 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| Vergütung Aufsichtsrat | Vergütung Präsidium | Vergütung Prüfungsausschuss | Sitzungsgeld | Summen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Perlet | 125.000 | 70.000 | 35.000 | 21.000 | 251.000 |
| Vorjahr | 125.000 | 70.000 | 35.000 | 18.000 | 248.000 |
| Löw* | 75.000 | 35.000 | - | 16.000 | 126.000 |
| Vorjahr | 75.000 | 35.000 | - | 13.000 | 123.000 |
| Bastaki | 50.000 | 35.000 | - | 12.000 | 97.000 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 12.000 | 97.000 |
| Prof. Dr. Bauer (bis 12. November 2018) | 43.288 | 30.301 | - | 13.000 | 86.589 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 12.000 | 97.000 |
| Eberlein | 50.000 | - | 70.000 | 14.000 | 134.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 70.000 | 13.000 | 133.000 |
| Gröbel* | 50.000 | 35.000 | - | 16.000 | 101.000 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 13.000 | 98.000 |
| Hall (seit 13. November 2018) | 6.712 | 1.247 | - | 3.000 | 10.959 |
| Vorjahr | - | - | - | - | - |
| Hubert* | 50.000 | 35.000 | - | 16.000 | 101.000 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 12.000 | 97.000 |
| Kämpfert | 50.000 | - | 35.000 | 13.000 | 98.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 35.000 | 13.000 | 98.000 |
| Kerkemeier* | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 5.000 | 55.000 |
| Krönchen* | 50.000 | - | 35.000 | 13.000 | 98.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 35.000 | 13.000 | 98.000 |
| Spence | 50.000 | - | - | 8.000 | 58.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 8.000 | 58.000 |
| Dr. Zhang | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 8.000 | 58.000 |
| Summe | 700.000 | 241.548 | 175.000 | 159.000 | 1.275.548 |
| Vorjahr | 700.000 | 245.000 | 175.000 | 140.000 | 1.260.000 |
*) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab.
Gewinnverwendungsvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,85 Cent je dividendenberechtigter Aktie für die insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 180.492.172 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 154.170.767,50 Euro wie folgt zu verwenden:
- Dividendenzahlung an die Aktionäre: 153.418.346,20 Euro
- Gewinnvortrag: 752.421,30 Euro
Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
Düsseldorf, 12. März 2019
Stefan Klebert
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Dr. Helmut Schmale
Martine Snels
Anteilsbesitzliste
| Gesellschaft | Sitz | Kapitalanteil (%) | Währung | Eigenkapital in T | Ergebnis n. St. vor EAV in T |
|---|---|---|---|---|---|
| GEA Group Aktiengesellschaft | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 1.274.024 | 32.539 |
| Tochterunternehmen | |||||
| Argentinien | |||||
| GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. | Buenos Aires | 100,00 | ARS | -173.436 | -35.089 |
| GEA Process Engineering S.A. | Buenos Aires | 100,00 | USD | 1.627 | -2.742 |
| GEA Westfalia Separator Argentina S.A. | Buenos Aires | 100,00 | ARS | -104.576 | -112.522 |
| Australien | |||||
| Bock Australia Pty. Ltd. | Banksmeadow | 100,00 | AUD | 1.443 | -2 |
| Dairy Technology Services Pty. Ltd. | Kyabram | 100,00 | AUD | 500 | 13 |
| GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. | Tullamarine | 100,00 | AUD | 9.792 | -189 |
| GEA Nu-Con Pty. Ltd. | Sutherland | 100,00 | AUD | 400 | - |
| GEA Process Engineering Pty. Ltd. | Blackburn | 100,00 | AUD | 24.861 | 4.247 |
| GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. | Thomastown | 100,00 | AUD | 5.713 | 843 |
| Belgien | |||||
| GEA Farm Technologies Belgium N.V. | Kontich | 100,00 | EUR | 1.025 | -1.876 |
| GEA Process Engineering N.V. | Halle | 100,00 | EUR | 16.403 | 352 |
| GEA Westfalia Separator Belgium N.V. | Kontich | 100,00 | EUR | 4.734 | 721 |
| Brasilien | |||||
| GEA Equipamentos e Soluções Ltda. | Jaguariúna | 100,00 | BRL | 43.875 | 1.460 |
| Bulgarien | |||||
| GEA EEC Bulgaria EOOD | Sofia | 100,00 | BGN | -2.266 | -135 |
| Chile | |||||
| GEA Farm Technologies Chile SpA | Osorno | 100,00 | CLP | 1.851.482 | 30.255 |
| GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. | Santiago de Chile | 100,00 | CLP | 1.083.106 | 105.398 |
| GEA Process Engineering Chile S.A. | Santiago de Chile | 100,00 | CLP | 983.177 | 99.471 |
| GEA Westfalia Separator Chile S.A. | Santiago de Chile | 100,00 | CLP | 2.300.626 | 19.513 |
| Tecno-Leche S.A. | Osorno | 100,00 | CLP | 368.606 | 93.377 |
| China | |||||
| Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. | Peking | 90,00 | CNY | 1 | - |
| BOS (Shanghai) Flow Equipment Co., Ltd. | Shanghai | 100,00 | CNY | 374 | -156 |
| Gbs Grain Machinery Manufacturing (Beijing) Co., Ltd. | Peking | 100,00 | CNY | 22.388 | 1.023 |
| GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. | Shanghai | 100,00 | CNY | 486 | -684 |
| GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. | Peking | 100,00 | CNY | -5.575 | -9.330 |
| GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. | Hongkong | 100,00 | CNY | 72.066 | 1.690 |
| GEA Hong Kong Trading Ltd. | Hongkong | 100,00 | HKD | 406.991 | 345.162 |
| GEA Lyophil (Beijing) Ltd. | Peking | 100,00 | CNY | 22.273 | 1.036 |
| GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. | Wuqing | 100,00 | CNY | 80.072 | -10.991 |
| GEA Process Engineering China Limited | Shanghai | 100,00 | CNY | 611.803 | -24.197 |
| GEA Process Engineering China Ltd. | Shanghai | 100,00 | CNY | 1.997 | 315 |
| GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. | Shanghai | 100,00 | CNY | 45.329 | -5.647 |
| GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. | Hongkong | 100,00 | HKD | 27.752 | 4.278 |
| GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. | Suzhou | 100,00 | CNY | 157.420 | 6.334 |
| GEA Westfalia Separator (China) Ltd. | Hongkong | 100,00 | EUR | 9.811 | 1.062 |
| GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. | Tianjin | 100,00 | CNY | 30.376 | 1.513 |
| Nu-Con (Shanghai) Trading Co., Ltd. | Shanghai | 100,00 | CNY | 1.363 | - |
| Shijiazhuang GEA Farm Technologies Co., Ltd. | Shijiazhuang | 100,00 | CNY | 20.394 | -289 |
| Dänemark | |||||
| GEA Farm Technologies Mullerup A/S | Ullerslev | 100,00 | DKK | -23.666 | 930 |
| GEA Food Solutions Denmark A/S | Slagelse | 100,00 | DKK | -215.704 | -1.538 |
| GEA Food Solutions International A/S | Slagelse | 100,00 | DKK | -146.764 | -1.662 |
| GEA Food Solutions Nordic A/S | Slagelse | 100,00 | DKK | 10.637 | 3.564 |
| GEA Process Engineering A/S | Soeborg | 100,00 | DKK | 826.268 | 255.974 |
| GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S | Skanderborg | 100,00 | EUR | 2.788 | 595 |
| GEA Scan-Vibro A/S | Svendborg | 100,00 | DKK | 16.716 | 3.288 |
| GEA Westfalia Separator DK A/S | Skanderborg | 100,00 | DKK | 41.506 | 8.540 |
| Deutschland | |||||
| "SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 105 | - |
| Brückenbau Plauen GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | -61.103 | -35 |
| GEA AWP GmbH | Prenzlau | 100,00 | EUR | 1.332 | EAV |
| GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 32 | - |
| GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | -4.797 | -48 |
| GEA Bischoff GmbH | Essen | 100,00 | EUR | 2.557 | EAV |
| GEA Bock GmbH | Frickenhausen | 100,00 | EUR | 12.224 | EAV |
| GEA Brewery Systems GmbH | Kitzingen | 100,00 | EUR | 6.646 | EAV |
| GEA Diessel GmbH | Hildesheim | 100,00 | EUR | 4.001 | EAV |
| GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 10.053 | -59 |
| GEA Farm Technologies GmbH | Bönen | 100,00 | EUR | 29.663 | EAV |
| GEA Food Solutions Germany GmbH | Biedenkopf-Wallau | 100,00 | EUR | 19.155 | EAV |
| GEA Germany GmbH | Oelde | 100,00 | EUR | 2.362 | EAV |
| GEA Group Holding GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 390.405 | EAV |
| GEA Lyophil GmbH | Hürth | 100,00 | EUR | 553 | EAV |
| GEA Mechanical Equipment GmbH | Oelde | 100,00 | EUR | 835.125 | EAV |
| GEA Messo GmbH | Duisburg | 100,00 | EUR | 1.026 | EAV |
| GEA Real Estate GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 77.034 | EAV |
| GEA Refrigeration Germany GmbH | Berlin | 100,00 | EUR | 25.322 | EAV |
| GEA Refrigeration Technologies GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 25 | EAV |
| GEA Segment Management Holding GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 492 | EAV |
| GEA TDS GmbH | Sarstedt | 100,00 | EUR | 6.092 | EAV |
| GEA Tuchenhagen GmbH | Büchen | 100,00 | EUR | 16.017 | EAV |
| GEA Verwaltungs AG | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 46 | -4 |
| GEA Westfalia Separator Group GmbH | Oelde | 100,00 | EUR | 42.739 | EAV |
| GEA Wiegand GmbH | Ettlingen | 100,00 | EUR | 3.835 | EAV |
| Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH i.L. | Lennestadt | 100,00 | EUR | 85 | -1 |
| LL Plant Engineering AG | Lennestadt | 100,00 | EUR | 62.981 | EAV |
| mg Altersversorgung GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 180 | EAV |
| mg capital gmbh | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 372 | EAV |
| MG Stahlhandel GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 10.252 | EAV |
| Paul Pollrich GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 1.765 | EAV |
| Ruhr-Zink GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 1.633 | -177 |
| Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Lennestadt | 100,00 | EUR | 141 | EAV |
| Trennschmelz Altersversorgung GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 807 | EAV |
| Twiste Copper GmbH | Lennestadt | 100,00 | EUR | 25 | EAV |
| VDM-Hilfe GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 44 | -25 |
| Vipoll Deutschland GmbH | Kitzingen | 100,00 | EUR | 1 | - |
| ZiAG Plant Engineering GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 38.462 | EAV |
| Finnland | |||||
| GEA Finland Oy | Helsinki | 100,00 | EUR | -1.308 | -117 |
| Frankreich | |||||
| GEA Farm Technologies France SAS | Château-Thierry | 100,00 | EUR | 17.688 | -1.566 |
| GEA Farm Technologies Japy SAS | Saint-Apollinaire | 100,00 | EUR | 2.149 | -1.049 |
| GEA Food Solutions France SAS | Beaucouzé | 100,00 | EUR | 3.103 | 692 |
| GEA Group Holding France SAS | Montigny le Bretonneux | 100,00 | EUR | 53.821 | -14.118 |
| GEA Process Engineering SAS | Saint-Quentin en Yvelines Cedex | 100,00 | EUR | 16.189 | -4.455 |
| GEA Refrigeration France | |||||
| kapital | |||||
| (in Tausend) | Eigenkapital | ||||
| (in Tausend) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Frankreich | GEA Tuchenhagen France (SAS) | Hoenheim | 100,00 EUR | 570 | 126 |
| Frankreich | GEA Westfalia Separator France (SAS) | Château-Thierry | 100,00 EUR | 13.777 | 990 |
| Griechenland | GEA Westfalia Separator Hellas A.E. | Athen | 100,00 EUR | -1.138 | 22 |
| Großbritannien | Breconcherry Ltd. | Bromyard | 100,00 GBP | 1 | - |
| Großbritannien | Dixie-Union (UK) Ltd. | Milton Keynes | 100,00 GBP | 1 | - |
| Großbritannien | GEA Barr-Rosin Ltd. | Maidenhead | 100,00 GBP | 1 | - |
| Großbritannien | GEA Eurotek Ltd. | Aylsham | 100,00 GBP | -7.395 | -220 |
| Großbritannien | GEA Farm Technologies (UK) Ltd. | Warminster | 100,00 GBP | 3.387 | -1.329 |
| Großbritannien | GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. | Milton Keynes | 100,00 GBP | -1.416 | -735 |
| Großbritannien | GEA Grenco Ltd. | Sittingbourne | 100,00 GBP | 18.758 | 2.516 |
| Großbritannien | GEA Group Holdings (UK) Ltd. | Eastleigh, Hampshire | 100,00 GBP | 2.777 | -129 |
| Großbritannien | GEA Mechanical Equipment UK Ltd. | Milton Keynes | 100,00 GBP | 8.432 | 935 |
| Großbritannien | GEA Pharma Systems Ltd. | Eastleigh Hampshire | 100,00 GBP | 2.494 | -500 |
| Großbritannien | GEA Process Engineering Ltd. | Birchwood,Cheshire | 100,00 GBP | 12.434 | 399 |
| Großbritannien | GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. | Ross-on-Wye | 100,00 GBP | 8.193 | 314 |
| Großbritannien | GEA Refrigeration UK Ltd. | London | 100,00 GBP | 1 | - |
| Großbritannien | Milfos UK Ltd. | Droitwich | 100,00 GBP | 8 | - |
| Großbritannien | Wolfking Ltd. | Milton Keynes | 100,00 GBP | 104 | - |
| Indien | GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. | Vadodara | 100,00 INR | 864.028 | 63.054 |
| Indien | GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. | Vadodara | 100,00 INR | 114.158 | -29.390 |
| Indien | GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. | Vadodara | 100,00 INR | 1.144.290 | -10.521 |
| Indien | LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. | Mumbai Maharashtra | 100,00 INR | -75.052 | -4.520 |
| Indonesien | GEA Westfalia Separator Indonesia, PT | Jakarta | 100,00 IDR | 52.993.698 | 37.632.827 |
| Indonesien | PT. GEA Refrigeration Indonesia | Jakarta | 100,00 IDR | 28.654.548 | 2.700.194 |
| Irland | GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. | Carrigtwohill | 100,00 EUR | -2.173 | -268 |
| Irland | GEA Ireland Ltd. | Kildare | 100,00 EUR | -24 | -92 |
| Irland | GEA Process Technologies Ireland Ltd. | Kildare | 100,00 EUR | 17.463 | 1.943 |
| Irland | GEA Refrigeration Ireland Ltd. | Cavan | 100,00 EUR | 4.857 | 1.232 |
| Irland | GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. | Ballincollig, Cork | 100,00 EUR | 2.531 | 447 |
| Island | GEA Iceland ehf. | Reykjavik | 100,00 ISK | 95.471 | 55.645 |
| Italien | CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A | Peveragno | 100,00 EUR | 7.383 | 2.160 |
| Italien | Duecento S.r.l. i.L. | Galliera Veneta | 100,00 EUR | 1 | - |
| Italien | GEA COMAS S.p.A. | Torrebelvicino | 100,00 EUR | 3.583 | -1.382 |
| Italien | GEA Food Solutions Italy S.r.l. | Grumello Del Monte | 100,00 EUR | 162 | 334 |
| Italien | GEA Imaforni S.p.A | Colognola ai Colli | 100,00 EUR | 18.750 | 7.776 |
| Italien | GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. | Parma | 100,00 EUR | 181.942 | -5.567 |
| Italien | GEA Process Engineering S.p.A. | Segrate | 100,00 EUR | -4.207 | 405 |
| Italien | GEA Procomac S.p.A. | Sala Baganza | 100,00 EUR | 3.588 | 1.055 |
| Italien | GEA Refrigeration Italy S.p.A. | Castel Maggiore | 100,00 EUR | 14.977 | 126 |
| Italien | Golfetto Sangati S.r.l. | Galliera Veneta | 100,00 EUR | 13.809 | 1.952 |
| Italien | Pavan S.p.A. | Galliera Veneta | 100,00 EUR | 128.078 | -5.903 |
| Italien | Pelacci S.R.L. i.L. | Sala Baganza | 67,00 EUR | 1.609 | -17 |
| Italien | Veneta Alimenti Innovativi S.r.l. | Pieve D'Alpago | 100,00 EUR | 8.936 | 1.600 |
| Japan | GEA Food Solutions Japan K.K. i.L. | Tokio | 100,00 JPY | 305.622 | -6.950 |
| Japan | GEA Process Engineering Japan Ltd. | Tokio | 100,00 JPY | 721.645 | 114.048 |
| Japan | GEA Westfalia Separator Japan K.K. | Tokio | 100,00 JPY | 461.203 | -56.128 |
| Kanada | GEA Farm Technologies Canada Inc. | Drummondville | 100,00 CAD | 92.399 | 8.931 |
| Kanada | GEA Canada Inc. | Saint John | 100,00 CAD | 242 | 3.511 |
| Kanada | GEA Refrigeration Canada Inc. | Richmond | 100,00 CAD | -1.846 | -4.350 |
| Kolumbien | GEA Andina S.A.S. | Medellin | 100,00 COP | 7.294.813 | 709.887 |
| Kroatien | GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. | Zagreb | 100,00 HRK | -1.510 | -336 |
| Litauen | GEA Baltics UAB | Vilnius | 100,00 EUR | 1.465 | 505 |
| Malaysia | GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. | Petaling Jaya | 100,00 MYR | 1.285 | -115 |
| Malaysia | GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. | Petaling Jaya | 100,00 MYR | 11.627 | 3.218 |
| Malaysia | Nu-Con Systems Sdn. Bhd. | Shah Alam | 100,00 MYR | - | 59 |
| Mexiko | Convenience Food Systems S.A. de C.V. | Mexiko-Stadt | 100,00 MXN | 1 | - |
| Mexiko | GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. | Naucalpan de Juárez | 100,00 MXN | 4.920 | 712 |
| Mexiko | GEA Process Engineering S.A. de C.V. | Mexiko-Stadt | 100,00 USD | 8.299 | -187 |
| Mexiko | GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. | Cuernavaca | 100,00 MXN | 131.542 | 44.222 |
| Neuseeland | Farmers Industries Ltd. | Mt. Maunganui South | 100,00 NZD | 15.309 | 2.256 |
| Neuseeland | GEA Avapac Ltd. | Hamilton | 100,00 NZD | 17.969 | 596 |
| Neuseeland | GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. | Hamilton | 100,00 NZD | -11.411 | 1.209 |
| Neuseeland | GEA Milfos International Ltd. | Hamilton | 100,00 NZD | -9.556 | -4.941 |
| Neuseeland | GEA New Zealand Ltd. | Auckland | 100,00 NZD | 57.011 | 1.453 |
| Neuseeland | GEA Process Engineering Ltd. | Hamilton | 100,00 NZD | 1 | - |
| Niederlande | BOS Homogenisers B.V. | Hilversum | 100,00 EUR | 4.096 | 308 |
| Niederlande | Brouwers Equipment B.V. | Leeuwarden | 100,00 EUR | 942 | 1 |
| Niederlande | GEA De Klokslag Automatisering B.V. | Bolsward | 100,00 EUR | 478 | 68 |
| Niederlande | GEA De Klokslag Engineering B.V. | Bolsward | 100,00 EUR | 7.315 | 2.451 |
| Niederlande | GEA De Klokslag Machinefabriek B.V. | Bolsward | 100,00 EUR | 3.158 | -487 |
| Niederlande | GEA Dutch Holding B.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 EUR | 366.050 | -1.302 |
| Niederlande | GEA Farm Technologies Nederland B.V. | Leeuwarden | 100,00 EUR | 4.406 | -191 |
| Niederlande | GEA Food Solutions B.V. | Bakel | 100,00 EUR | -13.383 | 3.004 |
| Niederlande | GEA Food Solutions Bakel B.V. | Bakel | 100,00 EUR | 104.894 | 4.559 |
| Niederlande | GEA Food Solutions International B.V. | Bakel | 100,00 EUR | -110.157 | -230 |
| Niederlande | GEA Food Solutions Weert B.V. | Weert | 100,00 EUR | 74.987 | 3.416 |
| Niederlande | GEA Niro PT B.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 EUR | 4.159 | 642 |
| Niederlande | GEA Process Engineering Nederland B.V. | Deventer | 100,00 EUR | 6.997 | 1.719 |
| Niederlande | GEA Refrigeration Netherlands N.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 EUR | 75.943 | 658 |
| Niederlande | GEA Westfalia Separator Nederland B.V. | Cuijk | 100,00 EUR | 11.283 | 1.214 |
| Niederlande | GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. | Cuijk | 100,00 EUR | -53 | - |
| Niederlande | KET Marine International B.V. | Zevenbergen | 100,00 EUR | 17.225 | 2.991 |
| Niederlande | PMJ Products B.V. | Raamsdonksveer | 100,00 EUR | 1 | - |
| Niederlande | Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. | Leeuwarden | 100,00 EUR | 4.569 | -265 |
| Niederlande | Tullp B.V. | Raamsdonksveer | 100,00 EUR | 459 | 565 |
| Nigeria | GEA West Africa Ltd. | Lagos | 100,00 NGN | -19.584 | -15.297 |
| Norwegen | GEA Norway AS | Oslo | 100,00 NOK | 17.523 | -7.135 |
| Österreich | GEA Austria GmbH | Plainfeld | 100,00 EUR | 5.317 | 3.420 |
| Österreich | GEA CEE GmbH | Wien | 100,00 EUR | 4.134 | 1.261 |
| Panama | GEA Central America S.A. | Panama | 100,00 USD | 1.774 | 210 |
| Peru | GEA Peruana SAC | Lima | 100,00 PEN | 1.568 | 387 |
| Philippinen | GEA Pilipinas Inc. | Muntinlupa City | 100,00 PHP | -7.072 | - |
| Philippinen | GEA Process Engineering (Philippines) Inc. | Manila | 100,00 PHP | 21.367 | 8.581 |
| Philippinen | GEA Westfalia Separator Phils. Inc. | Manila | 100,00 PHP | 23.385 | 5.662 |
| Polen | GEA Farm Technologies Sp. z o.o. | Bydgoszcz | 100,00 PLN | 14.435 | -1.757 |
| Polen | GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 PLN | -16.885 | 52 |
| Polen | GEA Process Engineering Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 PLN | 12.522 | -10.402 |
| Polen | GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. | Gdynia | 100,00 PLN | 27.618 | 1.940 |
| Polen | GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. | Koszalin | 100,00 PLN | 29.272 | 4.478 |
| Polen | GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 PLN | 7.753 | 1.553 |
| Rumänien | GEA Farm Technologies România S.R.L. | Alba Iulia | 100,00 RON | -6.791 | -53 |
| Rumänien | GEA Refrigeration Romania S.R.L. | Cluj-Napoca | 100,00 RON | 2.461 | 3.898 |
| Rumänien | GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. | Cluj-Napoca | 100,00 RON | 3.233 | 44 |
| Russische Föderation | GEA Food Solutions RUS ZAO | Moskau | 100,00 EUR | -2.502 | 344 |
| Russische Föderation | GEA Process Engineering OOO | Moskau | 100,00 EUR | 2.189 | 68 |
| Russische Föderation | GEA Services and Components OOO i.L. | Moskau | 100,00 RUB | 2.951 | 668 |
| Russische Föderation | GEA Westfalia Separator CIS Ltd. | Moskau | 100,00 RUB | 145.077 | 26.499 |
| Russische Föderation | OOO GEA Farm Technologies Rus | Moskau | 100,00 RUB | 1.028.066 | 414.695 |
| Russische Föderation | OOO GEA Refrigeration RUS | Moskau | 100,00 RUB | 673.107 | -7.307 |
| Wilarus | OOO | Kolomna | 100,00 RUB | 106.098 | -3.830 |
| Saudi-Arabien | GEA Arabia Ltd. | Riyadh | 100,00 SAR | 2.000 | - |
| Schweden | GEA Exergy AB | Göteborg | 100,00 SEK | -39.541 | -1.160 |
| Schweden | GEA Sweden AB | Mölndal | 100,00 SEK | 1.896 | -1.457 |
| Schweiz | GEA Aseptomag AG | Kirchberg | 100,00 CHF | 10.912 | 3.868 |
| Schweiz | GEA Aseptomag Holding AG | Kirchberg | 100,00 CHF | 27.088 | 4.560 |
| Schweiz | GEA Food Solutions Switzerland AG | Rothrist | 100,00 CHF | 739 | -111 |
| Schweiz | GEA mts flowtec AG | Kirchberg | 100,00 CHF | 1.053 | 210 |
| Schweiz | GEA Suisse AG | Kirchberg | 100,00 CHF | 853 | 81 |
| Schweiz | GEA Systems Suisse AG | Liestal | 100,00 CHF | 13.923 | 281 |
| Schweiz | GEA Venture Suisse AG | Kirchberg | 100,00 CHF | 100 | 19 |
| Serbien | GEA EEC Serbia d.o.o. | Beograd (Zemun) Beograd | 100,00 RSD | 6.689 | 1.113 |
| Singapur | GEA Process Engineering Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 SGD | 12.153 | -2.779 |
| Singapur | GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 SGD | 2.988 | 155 |
| Singapur | GEA Westfalia Separator (S.E.A.) PTE. LTD. | Singapur | 100,00 SGD | 15.244 | 5.051 |
| Singapur | KET Marine Asia Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 SGD | 300 | 122 |
| Slowakei | GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. | Piestany | 100,00 EUR | -15 | 17 |
| Slowenien | GEA Vipoll, Oprema za industrijo tekočin d.o.o. | Križevci pri Ljutomeru | 100,00 EUR | 3.845 | 2.092 |
| Slowenien | GEA VIPOLL 2, razvoj in raziskave d.o.o. | Križevci pri Ljutomeru | 100,00 EUR | 8 | - |
| Spanien | GEA Farm Technologies Ibérica S.L. | Alcobendas | 100,00 EUR | 6.158 | 872 |
| Spanien | GEA Process Engineering S.A. | Alcobendas | 100,00 EUR | 21.244 | 5.437 |
| Spanien | GEA Refrigeration Ibérica S.A. | Alcobendas | 100,00 EUR | 2.967 | 488 |
| Spanien | GEA Westfalia Separator Ibérica, S.A. | Alcobendas | 100,00 EUR | 31.988 | 1.326 |
| Südafrika | GEA Africa (Pty) Ltd. | Midrand | 100,00 ZAR | 33.447 | -19.611 |
| Südkorea | GEA Food Solutions Korea Co., Ltd. | Seoul | 100,00 KRW | -2.922.645 | -164.631 |
| Südkorea | GEA Korea Ltd. | Seoul | 100,00 KRW | 4.297.712 | 2.113.842 |
| Taiwan | GEA Process Engineering Taiwan Ltd. | Taipeh | 100,00 TWD | 13.249 | 4.640 |
| Thailand | CFS Asia Ltd. i.L. | Bangkok | 99,9998 THB | 51.090 | 4.939 |
| Thailand | GEA (Thailand) Co., Ltd. | Bangkok | 99,9994 THB | 259.423 | 91.671 |
| Thailand | GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. | Bangkok | 100,00 THB | 4.818 | -896 |
| Thailand | GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. | Bangkok | 97,30 THB | 37.846 | 18.909 |
| Tschechische Republik | GEA Bock Czech s.r.o. | Stribro | 100,00 CZK | 141.432 | 20.192 |
| Tschechische Republik | GEA Czech Republic s.r.o. | Prag | 100,00 CZK | 79.210 | 21.214 |
| Tschechische Republik | GEA Farm Technologies CZ, spol. s.r.o. | Napajedla | 100,00 CZK | 2.619 | -1.432 |
| Tschechische Republik | GEA Food Solutions Czech s.r.o. | Prag | 100,00 EUR | 66 | 39 |
| Tschechische Republik | GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. | Prag | 100,00 CZK | 28.652 | 10.231 |
| Türkei | GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. | Izmir | 100,00 TRY | -5.410 | -1.284 |
| Türkei | GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. | Izmir | 100,00 TRY | 1.219 | -2.474 |
| Türkei | GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. | Izmir | 100,00 TRY | 12.167 | 563 |
| Ukraine | DE GEA Westfalia Separator Ukraine | Kiev | 100,00 UAH | 35.551 | 24.613 |
| Ukraine | GEA Food Solutions Ukraine LLC i.L. | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | |
| Ukraine | GEA Grasso TOV | Kiev | 100,00 | 2.113 | |
| GEA Ukraine TOV | Bila Zerkva | 100,00 | 34.740 | ||
| 100,00 | 81.887 | ||||
| Ungarn | GEA Process Engineering CEE Kft. | Budaörs | 100,00 | 73.394 | |
| Uruguay | Balterin S.A. | Montevideo | 100,00 | -301 | |
| USA | GEA Farm Technologies, Inc. | Wilmington | 100,00 | 135.992 | |
| GEA Food Solutions North America, Inc. | Frisco | 100,00 | 10.788 | ||
| GEA Mechanical Equipment US, Inc. | Wilmington | 100,00 | 159.746 | ||
| GEA North America, Inc. | Wilmington | 100,00 | 609.644 | ||
| GEA Systems North America LLC | Columbia | 100,00 | 101.211 | ||
| Niro Sterner, Inc. | Columbia | 100,00 | 225 | ||
| Pavan U.S.A., Inc. | Emigsville | 100,00 | 1.115 | ||
| Vereinigte Arabische Emirate | GEA Middle East FZE | Dubai | 100,00 | 31.237 | |
| PPME Middle East FZE i.L. | Dubai | 100,00 | 1.051 | ||
| Vietnam | GEA Vietnam Co., Ltd. | Ho-Chi-Minh-Stadt | 100,00 | 43.860 | |
| Assoziierte Unternehmen | |||||
| Argentinien | IMAI S.A. | Buenos Aires | 20,00 | 32.727 | |
| Gemeinschaftsunternehmen | |||||
| Deutschland | Merton Wohnprojekt GmbH2 | Frankfurt am Main | 50,00 | 1.703 | |
| Japan | GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. | Nagano | 49,00 | 815.219 | |
| Uruguay | Crismil S.A. | Montevideo | 49,00 | 5.350 | |
| Vereinigte Arabische Emirate | GRADE Grasso Adearest Ltd. | Dubai | 50,00 | 21.361 | |
| GRADE Refrigeration LLC | Sharjah | 49,00 | - | ||
| Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB | |||||
| Brasilien | EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. | Sao Paulo | 47,50 | 1.321 | |
| Deutschland | Bauverein Oelde GmbH | Oelde | 35,50 | 7.666 | |
| Indien | Indo Technofrigo Ltd. i.L. | Rajkot | 49,00 | - |
1) Unmittelbare und mittelbare Anteile der GEA Group Aktiengesellschaft bei ensprechender Berücksichtigung von § 16 Abs. 2 und 4 AktG; Anteile, die nicht unmittelbar von der GEA Group Aktiengesellschaft, sondern von einem abhängigen Unternehmen im Sinne des § 16 Abs. 4 AktG gehalten werden, gehen stets in Höhe des direkt gehaltenen Anteils in die Berechnung ein.
2) Zum 31. Dezember 2018 ausgewiesen unter zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, 12. März 2019
Der Vorstand
Stefan Klebert
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Dr. Helmut Schmale
Martine Snels
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Den Abschnitt "Nachhaltigkeit bei GEA", in dem die nichtfinanzielle Erklärung enthalten ist, und den Corporate-Governance-Bericht inklusive der Erklärung zur Unternehmensführung, die beide im zusammengefassten Konzernlagebericht enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
- vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.
In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des oben genannten Abschnitts "Nachhaltigkeit bei GEA", indem die nichtfinanziellen Erklärung enthalten ist, und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Werthaltigkeit der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs. Die Entwicklung der Finanzanlagen ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. Ausführungen zur Marktentwicklung befinden sich im Prognosebericht des zusammengefassten Konzernlageberichts.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.202 Mio ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder auch bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Ermittlung des beizulegenden Werts basiert auf der vom Aufsichtsrat genehmigten bzw. ihm zur Kenntnis gebrachten Unternehmensplanung der GEA Group Aktiengesellschaft. Darauf aufbauend wird mit Unterstützung eines externen Sachverständigen in einem Bewertungsmodell der beizulegende Wert berechnet. In die Ermittlung des beizulegenden Werts fließen verschiedene bewertungsrelevante Daten und Annahmen ein, die – insbesondere angesichts des mehrjährigen Planungshorizonts – mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen behaftet sind. Neben den Planwerten stellen die unterstellten langfristigen Wachstumsraten sowie die unternehmensspezifisch ermittelten Kapitalisierungszinssätze wertrelevante Annahmen dar.
In einer Ad-hoc Mitteilung im Februar 2019 hat GEA den Ausblick auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren angepasst und die im März 2018 kommunizierten Mittelfristziele zurückgenommen. Auf Basis der entsprechend angepassten Planung für Zwecke der Beteiligungsbewertung hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt EUR 6,9 Mio vorgenommen. Eines der verbundenen Unternehmen der GEA Group Aktiengesellschaft ist die GEA Farm Technologies GmbH. Wegen in der Vergangenheit beobachtbarer und zukünftig erwarteter stark volatiler Preise auf dem globalen Milchmarkt und der hohen Abhängigkeit der Ergebnissituation der GEA Farm Technologies GmbH von diesen, besteht das Risiko für den Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, dass von den Anteilen an verbundenen Unternehmen die Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH nicht werthaltig sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zu Beginn der Prüfung haben wir uns ein detailliertes Verständnis darüber verschafft, wie der Prozess der Beteiligungsbewertung bei der GEA Group Aktiengesellschaft im Allgemeinen ausgestaltet ist. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat Kontrollen zur Sicherstellung der Angemessenheit der Beteiligungsbewertung implementiert.# UNSERE PRÜFUNG DES ZUSTIMMUNGSKONTROLLVERFAHRENS ZUM BUDGET 2019 FÜR DIE GEA GROUP AKTIENGESELLSCHAFT UND DEREN KONZERN
Prüfungsurteil zum Zustimmungsverfahren zum Budget 2019
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung der Kontrolle der Zustimmung zum Budget 2019 durch den Aufsichtsrat beurteilt. Wir haben uns davon überzeugt, dass die der Bewertung der Beteiligung an der GEA Farm Technologies GmbH zugrunde gelegte Planung im Einklang mit der Unternehmensstrategie und der externen Markterwartung steht. Erläuterungen des Unternehmens zu diesen Werten wurden auf Nachvollziehbarkeit und Konsistenz mit den Planungsannahmen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte überzeugt, indem wir Planungen der GEA Farm Technologies GmbH früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Zur Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Unternehmensbewertung und zur Überprüfung der mathematischen Richtigkeit haben wir unsere Bewertungsspezialisten eingebunden. Wir haben Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des von der GEA Group Aktiengesellschaft zur Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH beauftragten externen Sachverständigen beurteilt sowie uns ein Verständnis von dessen Tätigkeit verschafft. Wir haben zudem anhand von Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen beurteilt, ob die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Daten und Annahmen in einer angemessenen Bandbreite liegen.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Das von der GEA Group Aktiengesellschaft angewendete Bewertungsmodell ist sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH zugrunde liegenden Daten und Annahmen sind angemessen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen das Kapitel "Nachhaltigkeit bei GEA", in dem die nichtfinanzielle Erklärung enthalten ist, und den Corporate-Governance-Bericht inklusive der Erklärung zur Unternehmensführung, die beide im zusammengefassten Konzernlagebericht enthalten sind. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 12. März 2019 hin.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.# Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft
Prüfungsurteil
Wir haben den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 nach den Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere nach HGB und den ergänzenden Bestimmungen des Dritthandelsgesetzbuches, geprüft. In unserer Eigenschaft als Abschlussprüfer haben wir die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Einklang mit deutschem Recht und den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Im Einklang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir auch den zusammengefassten Konzernlagebericht geprüft, seine Gesetzestreue und die von ihm vermittelten Einblicke in die Lage des Unternehmens beurteilt.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung gemäß den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung gemäß diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts“ unserer Stellungnahme weiter aufgeführt.
Wir sind von den Aktionären am 19. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt worden. Wir sind am 25. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts beauftragt worden.
Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2011 ununterbrochen als Abschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig.
Wir sind unabhängig von der Gesellschaft gemäß den Anforderungen des deutschen Rechts und den deutschen berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere anderen beruflichen Verpflichtungen gemäß diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortung des Vorstands und der für die Überwachung Verantwortlichen für den zusammengefassten Konzernlagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang steht, und dafür, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des Unternehmens und der Entwicklung des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Vorkehrungen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Unternehmens für den zusammengefassten Konzernlagebericht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts
Unsere Ziele sind es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der zusammengefasste Konzernlagebericht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt ist und ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des Unternehmens und der Entwicklung des Konzerns vermittelt, und in einem Bestätigungsvermerk ein Urteil abzugeben.
Wir führen eine Prüfung nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch. Diese Grundsätze verlangen von uns, dass wir die Berufspflichten einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob die wesentlichen falschen Darstellungen im zusammengefassten Konzernlagebericht, falls vorhanden, ausgeschlossen werden.
Die Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen für die im zusammengefassten Konzernlagebericht gemachten Angaben und die Darstellung der Lage des Unternehmens. Die ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von der Beurteilung des Prüfers ab, einschließlich der Einschätzung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im zusammengefassten Konzernlagebericht, sei es aufgrund von Betrug oder Irrtum. Bei der Einschätzung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, das für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevant ist, und die zur Beurteilung der Angemessenheit der Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen erforderlich sind, um ein Prüfungsurteil abzugeben.
Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der wesentlichen Ermessensentscheidungen, die vom Vorstand getroffen wurden, sowie der Darstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts durch den Vorstand.
Wir glauben, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir führen Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Abschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Jessen.
Düsseldorf, den 12. März 2019
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Lurweg, Wirtschaftsprüfer
gez. Jessen, Wirtschaftsprüfer
Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 26. April 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 154.170.767,50 wie folgt zu verwenden:
| Verwendungszweck | Betrag (EUR) |
|---|---|
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie | 153.418.346,20 |
| Gewinnvortrag | 752.421,30 |
| Gesamt | 154.170.767,50 |
April 2019
GEA Group Aktiengesellschaft
Der Vorstand