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GEA Group AG — Annual Report 2016
May 19, 2017
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Annual Report
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GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Konzernabschluss
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr 2016 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr. Er hat sich dabei regelmäßig mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit allen wesentlichen Sonderthemen befasst und den Vorstand bei Fragen der Unternehmensleitung fortlaufend beraten. Als Grundlage zur Ausübung seiner Aufgaben dienten dem Aufsichtsrat zum einen die Beratungen in seinen Sitzungen und Ausschüssen. Zum anderen hat der Vorstand - im Rahmen seiner Informationsverpflichtungen - den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und/oder mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen, über den Gang der Geschäfte, die Planung, die Strategie und die Lage des Konzerns unterrichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und stand dem Vorstand beratend zur Seite. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse und wesentlichen Diskussionsbeiträge der Ausschusssitzungen wurden von den Vorsitzenden des Präsidiums und des Prüfungsausschusses auf der jeweils nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet und flossen so in die Meinungsbildung des Plenums ein. Auf diese Weise trug die vorbereitende und vertiefende Tätigkeit der Ausschüsse wesentlich zur Effektivität der Aufsichtsratsarbeit insgesamt bei. Darüber hinaus standen die beiden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrats- und der Vorstandsvorsitzende berieten zwischen den Sitzungen regelmäßig Fragen der Strategie, den Stand der Umsetzung des Programms "Fit for 2020" und Akquisitionsvorhaben sowie Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Hierbei wurde der Aufsichtsratsvorsitzende auch laufend und unverzüglich über die Perspektiven des Konzerns und seiner operativen Einheiten sowie über weitere wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichtet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand außerhalb der Sitzungen mit Mitgliedern des Vorstands, insbesondere dem Finanzvorstand im Kontakt, um sich über aktuelle Entwicklungen, die für die Arbeit des Prüfungsausschusses relevant sind, zu informieren und ggf. darüber zu beraten. Die Arbeitnehmervertreter haben regelmäßig in Vorgesprächen mit dem Vorstand vor den Sitzungen des Plenums die wesentlichen Themen der Tagesordnung beraten. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig insbesondere über die Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Geschäftsbereiche unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen anhand von Unterlagen erläutert. Vor und zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand schriftlich über wesentliche Ereignisse an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Zukunftsperspektiven und die strategische Ausrichtung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche sowie die Unternehmensplanung wurden - nach vorangegangener Behandlung in den Ausschüssen - ausführlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat gab nach umfassender Prüfung und Erörterung bzw. Vorbehandlung durch die Ausschüsse sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich oder zweckmäßig war. In begründeten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit, wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
Im Berichtsjahr 2016 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Geschäfts- und Finanzlage, die Aktienkursentwicklung sowie der Stand der Umsetzung des Konzernumbaus im Rahmen des Programms "Fit for 2020". Daneben wurden die nachfolgend beschriebenen Schwerpunktthemen behandelt.
In der Aufsichtsratssitzung am 3. Februar 2016, die als Telefonkonferenz durchgeführt wurde, war die frühzeitige Kapitalmarktinformation der zentrale Tagesordnungspunkt.
Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 3. März 2016 waren die Feststellung und Verabschiedung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich der Ergebnisverwendung. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Stephan Petri, der Mandats- und Vertragsverlängerung mit Herrn Jürg Oleas, der abschließenden Festlegung und Gewichtung der persönlichen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016, der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung in 2016. Des Weiteren wurde intensiv über das Thema der beruflichen Förderung von Frauen bei GEA diskutiert.
Die Aufsichtsratssitzung am 20. April 2016 diente in erster Linie der Vorbereitung der unmittelbar anschließend stattfindenden Hauptversammlung. Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die neuen Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt wurden, fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt.
Schwerpunktthemen der Sitzung am 23. Juni 2016 bildeten die Berichterstattung zu laufenden M&A-Projekten, gewonnene Erkenntnisse aus der Effizienzprüfung für die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und die Neuerungen im deutschen Kapitalmarktrecht durch die Marktmissbrauchsverordnung.
Am 20. September 2016 tagte der Aufsichtsrat am GEA Standort der Imaforni S.p.A. in Italien. Im Vorfeld zur eigentlichen Aufsichtsratssitzung informierte sich der Aufsichtsrat über die Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika. Dazu fand ein reger Austausch mit den Regional- und Länderchefs sowie weiteren Managern von GEA statt. In seiner Sitzung hat der Aufsichtsrat über den generellen Prozess für die Nachfolgeplanung und Besetzung im Vorstand beraten. Weitere Schwerpunktthemen stellten Innovation, die Digitalisierungsstrategie, das globale Fertigungsnetzwerk, das Projekt "One Engineering" und der Implementierungstand im Bereich Shared Services dar. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit der Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns beschäftigt.
In der Sitzung am 16. Dezember 2016 wurden das Budget, die Mittelfristplanung sowie die Börsenkursentwicklung und Kapitalmarkterwartungen behandelt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung 2016 zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Weitere Themen waren die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2016 sowie die Vorstandsziele für das Jahr 2017.
Arbeit der Ausschüsse
Das Präsidium wurde im Berichtsjahr von vier auf sechs Mitglieder erweitert. Der Ausschuss trat im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu vier Sitzungen zusammen und beschäftigte sich insbesondere mit der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen.
Der Prüfungsausschuss kam zu fünf Sitzungen zusammen. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands schwerpunktmäßig mit den Quartalsabschlüssen 2016 und dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2015. Schwerpunkte der Tätigkeit waren ferner die Befassung mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss ließ sich regelmäßig über die Chancen und Risiken des Unternehmens berichten. Die Abschlussprüfer erläuterten umfassend ihre Prüfungstätigkeit und den Prüfungsablauf. Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag hinsichtlich des Abschlussprüfers und befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungsablaufs einschließlich des Honorars sowie der erforderlichen Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers.
Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss wurden im Berichtsjahr nicht einberufen.
Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Aufsichtsratssitzung.
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat beobachtet die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend. In seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 hat er sich mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Am Ende der Beratungen in dieser Sitzung haben Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind im Corporate-Governance-Bericht (vgl. Seite 50 ff.) aufgeführt.
Jahresabschluss und Konzernabschluss 2016
Der Jahresabschluss 2016 der GEA Group Aktiengesellschaft, der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.# Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Konzernabschluss und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 1. März 2017 und in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 7. März 2017 in Gegenwart der Abschlussprüfer umfassend behandelt.
Die Abschlussprüfer berichteten über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie standen auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 7. März 2017 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2016, den Jahresabschluss 2016 der GEA Group Aktiengesellschaft sowie den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen.
Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Am 20. April 2016 hat die Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft 2016 die Vertreter der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat der Gesellschaft neu gewählt. Die Herren Ahmad Bastaki, Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Hartmut Eberlein und Dr. Helmut Perlet sowie Frau Jean E. Spence wurden für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren wiedergewählt. Darüber hinaus wurde Frau Dr. Molly P. Zhang als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt. Herr Dr. Jürgen Heraeus, der den Aufsichtsrat des Konzerns seit dem 3. Juni 2003 als Vorsitzender führte, hatte sich nicht mehr zur Wahl gestellt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Während der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 20. April 2016 wurde Herr Dr. Helmut Perlet zum neuen Vorsitzenden und Herr Reinhold Siegers erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Die Vertreter der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der Gesellschaft sind durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4. April 2016 gerichtlich bestellt worden. Am 27. und 28. September 2016 fanden in den deutschen Gesellschaften von GEA die Wahlen der sechs Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft statt. Die Herren Rainer Gröbel, Michael Kämpfert und Kurt-Jürgen Löw sowie Frau Brigitte Krönchen und Frau Eva-Maria Kerkemeier wurden für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren wiedergewählt. Herr Reinhold Siegers hatte sich aufgrund seines bevorstehenden Ruhestands nicht mehr zur Wahl gestellt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Neu im Kontrollgremium ist Frau Michaela Hubert. Herr Kurt-Jürgen Löw wurde am 18. Oktober 2016 zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Er folgt auf Herrn Reinhold Siegers, der diese Position seit 1998 innehatte. Die personellen Veränderungen wirken sich auch auf die Besetzung des Präsidiums, des Prüfungsausschusses, des Vermittlungsausschusses sowie des Nominierungsausschuss aus.
Herr Dr. Stephan Petri ist im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 30. Juni 2016 aus dem Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeschieden. Die Vorstandsposition von Herrn Dr. Petri entfiel ersatzlos im Zuge der operativen Neuausrichtung des Konzerns. Herr Jürg Oleas hat ab dem 1. Juli 2016 die Bereiche Recht & Compliance, Revision und Personal, einschließlich der Funktion des Arbeitsdirektors, übernommen. Die Bestellung von Herrn Jürg Oleas zum Vorsitzenden des Vorstands und Arbeitsdirektor wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für drei Jahre bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlängert.
Der Aufsichtsrat spricht den Geschäftsleitungen, Arbeitnehmervertretungen und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GEA Konzerns Dank und Anerkennung für ihren persönlichen Einsatz und die in einem Geschäftsjahr mit besonderen Herausforderungen geleistete Arbeit aus. Der Aufsichtsrat dankt zudem dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Jürgen Heraeus und dem früheren stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Reinhold Siegers für ihr großes Engagement und die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat.
Düsseldorf, 7. März 2017
Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Zusammengefasster Konzernlagebericht
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell des Konzerns
Zusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der Lagedarstellung
Die GEA Group Aktiengesellschaft beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften insbesondere Serviceleistungen des Global Corporate Center und des Shared Service Center im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst.
Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Der gesamte Abschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2016 (1. Januar bis zum 31. Dezember 2016). Innerhalb dieses Geschäftsberichts 2016 berichtet GEA auch über nichtfinanzielle Erfolgsfaktoren. Der Nachhaltigkeitsbericht orientiert sich erstmalig an den internationalen Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und wurde für den GRI Materiality Disclosures Service eingereicht. GRI hat die Richtigkeit der Position der G4 Materiality Disclosures bestätigt. Der GRI-Inhaltsindex findet sich am Ende des Geschäftsberichts (vgl. Seite 225 ff.). GEA berichtet fortan jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts über Nachhaltigkeit.
Organisation und Struktur
Global Corporate Center
Das Global Corporate Center nimmt die wesentlichen Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, das zentrale Finanzmanagement, die interne Revision sowie Marketing und Kommunikation.
Der Konzern GEA konzentriert sich als international agierender Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für anspruchsvolle und effiziente Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten. GEA ist einer der größten Systemanbieter für die Nahrungsmittel verarbeitende Industrie sowie für ein breites Spektrum von Prozessindustrien. Der Konzern ist auf die jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nimmt in vielen Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert GEA eine ausgeprägte Innovationskultur und erhält so immer wieder den Technologievorsprung. Das Unternehmen setzt Profitabilität vor Volumen und steht für konsequentes Portfolio- sowie Kostenmanagement. Ein aktives Risikomanagement, Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte sind bindende Vorgaben für jede Geschäftseinheit von GEA.
Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends:
- Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung
- Zunehmende Mittelschicht
- Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken
- Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren
Konzernstruktur
GEA bündelt die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen sowie Services in den zwei Business Areas (BA) Equipment und Solutions als Geschäftssegmente. Die Business Area Equipment wurde im Berichtsjahr auf Vorstandsebene von Steffen Bersch geführt, die Business Area Solutions von Niels Erik Olsen verantwortet. Die Bündelung in zwei etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch Standardisierung von Prozessen.
Geschäftssegmente
Business Area Equipment
In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik.
Business Area Solutions
Unter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch-, Bäckerei- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie.
Sonstige Gesellschaften
Der Bereich "Sonstige Gesellschaften" umfasst neben der GEA Group Aktiengesellschaft die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies sind u. a.# zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke sowie Pensionsverpflichtungen. Auf diesen Bereich wird im Lagebericht nur punktuell eingegangen.
Organisatorische Einheiten
Länderorganisationen
Der kundennahe Vertrieb sowie die Serviceaktivitäten sind unter dem Dach einer einheitlichen Landesorganisation vereint. Die Länder gehören zu entsprechend zugeschnittenen Regionen, nach denen auch die Berichterstattung von GEA erfolgt. Für die Kunden in einem Land steht diese Landesorganisation als zentraler Ansprechpartner bereit, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Serviceleistungen umfassend abdeckt und lokal anbietet.
Verwaltungsorganisation
Ein Global Corporate Center führt zentral alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen. Ein Shared Service Center mit zwei Standorten übernimmt die Durchführung standardisierter Verwaltungsvorgänge und entlastet somit die operativen Einheiten. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center und das Shared Service Center werden - soweit zuordenbar - auf die Business Areas allokiert.
Abgrenzung nicht fortgeführter Geschäftsbereiche
Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der veräußerten Wärmetauschersparte (GEA Heat Exchangers) und dem veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten.
Investitionstätigkeit
GEA entwickelt und produziert überwiegend auftragsbezogen Spezialkomponenten und konstruiert Prozesslösungen für ein breites Spektrum an Kundenindustrien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sorgen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung.
Der mit Abstand größte Teil der Investitionen in Höhe von insgesamt 91,0 Mio. EUR (Vorjahr 90,7 Mio. EUR) wurde unverändert für Forschung und Entwicklung sowie für neue Produkte verwendet (45,8 Prozent). In 2016 konnte so die Markteinführung sowohl einer neuen Generation des Melkroboters als auch des vollautomatischen Melkkarussells DairyProQ sichergestellt werden. Für beide Systeme wird aktuell an der Zulassung für den amerikanischen Markt gearbeitet. Für Ersatzinvestitionen wurden 28,9 Prozent der Gesamtinvestitionen eingesetzt, gefolgt von Rationalisierungsprojekten mit einem Anteil von 13,3 Prozent. Von den Investitionen entfallen 59,1 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 24,9 Mio. EUR auf die Business Area Solutions.
Investitionstätigkeit nach Arten (in %)
Investitionstätigkeit nach Regionen (in %)
Regional lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit insbesondere durch die hohen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen für die Produktgruppe Milking, Dairy, Farming in DACH & Osteuropa (56,7 Prozent).
Steuerungssystem
Informationsgrundlagen
Die Konzernberichterstattung erfolgt gestützt auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse von GEA angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt.
Die Unternehmensplanung umfasst neben mehreren Prognosen für das laufende Jahr und dem Budget noch zwei weitere Planjahre. Die regelmäßige Berichterstattung wird ergänzt durch Gremiensitzungen der Konzernführung, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleisten. Dazu findet jeden Monat eine Sitzung des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt sowie eine Sitzung des erweiterten Führungsgremiums (Global Leadership Team), dem neben den Vorstandsmitgliedern auch das Top-Management der beiden Business Areas, die Leiter der sechs Vertriebsregionen und Vertreter des Global Corporate Center (GCC) der Bereiche Finance und Human Resources angehören.
Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrieren sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während Entscheidungen, die die Business Areas und Regionen unmittelbar berühren, im Rahmen der Sitzungen des Global Leadership Teams (GLT) vorbereitet und danach vom Konzernvorstand getroffen werden. Außerdem finden regelmäßige Sitzungen mit den einzelnen Business Areas statt, an denen neben dem operativ zuständigen Vorstandsmitglied die Führungskräfte der jeweiligen Business Areas sowie Business Partner des GCC Finance teilnehmen. Bei diesen Sitzungen werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung der jeweiligen Business Area detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die Planung für die Folgejahre werden je Business Area in Sondersitzungen behandelt.
Wesentliche Kennzahlen
Vorrangiges Ziel von GEA ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Im Mittelpunkt der operativen Steuerung stehen die entsprechenden Treiber, die unmittelbaren Einfluss auf die Wertschaffung haben. Der Fokus (vgl. Seite 90 f.) richtet sich dabei auf Wachstum, operative Effizienz und Liquiditätsmanagement. Deshalb sind die bedeutsamsten Leistungsindikatoren von GEA der Umsatz, das operative Ergebnis und die operative Cash-Flow-Treiber-Marge. Nach dem Bilanzstichtag getätigte Akquisitionen werden in der Prognose nicht berücksichtigt. Hinsichtlich des Ergebnisses betrachtet GEA das operative EBITDA. Operativ wird von GEA definiert als bereinigt um Effekte, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie um Aufwendungen für Strategieprojekte (vgl. Seite 206).
Die operative Cash-Flow-Treiber-Marge ist definiert als Saldo aus dem operativen EBITDA, der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals und dem Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Das Investitionsvolumen wird ab dem Geschäftsjahr 2017 zudem um Investitionen in strategische Projekte bereinigt. Darüber hinaus werden regelmäßig auch verschiedene andere Kennzahlen erhoben, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten.
Der Umsatz wird monatlich in seiner Verteilung nach Regionen und Kundenindustrien analysiert, um Markttrends möglichst frühzeitig aufzuspüren. Als Frühindikatoren werden in diesem Zusammenhang auch der GEA Demand Index (GDI - vgl. Seite 77) sowie der Auftragseingang ausgewertet. Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, werden von den Business Areas auch regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr bezogen auf die wichtigen Leistungsindikatoren Umsatz und operatives EBITDA gemeldet. Darüber hinaus werden aber auch Prognosen für weitere Kennzahlen, wie zum Beispiel für den Auftragseingang, in diesen Meldungen abgefragt.
Um den notwendigen finanziellen Spielraum für die Realisierung strategischen Wachstums zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, wurde 2012 als wesentliche Steuerungskennzahl die Cash-Flow-Treiber-Marge eingeführt und auch im Bonussystem für die oberen Führungskräfte verankert. Seit 2014 wird dieses System auch bei einem größeren Kreis an Mitarbeitern angewendet.
Eine weitere Kennzahl, die zur Abbildung der operativen Wertschöpfung des Konzerns erhoben wird, ist der "ROCE" (Return on Capital Employed), berechnet als EBIT in Bezug auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed). Sie spiegelt sich sowohl in der regelmäßigen Berichterstattung als auch in der Bemessung der variablen Vergütung im Konzern wider. Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, werden die den ROCE treibenden Größen EBIT bzw. EBIT-Marge sowie das als wesentlicher Treiber des Capital Employed anzusehende Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz laufend überwacht. In der Berechnung des Capital Employed werden Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 nicht berücksichtigt.
Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz ("WACC") ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC fließen erstens Eigenkapitalkosten, basierend auf der Rendite einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich einer Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, sowie zweitens die tatsächlichen Fremdkapitalkosten und der bei der Abzinsung der Pensionsverbindlichkeiten verwendete Zinssatz ein.
Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed)
Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet. Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet.
Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt. Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capital beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen.
Projekt- und maßnahmenbezogene Steuerung
Neben der generellen Steuerung mithilfe der beschriebenen Kennzahlen wurde zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert.# Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Gross Margin und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Business Area- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis.
Einbeziehung des Vergütungssystems in die Steuerung
Die Entwicklung der wesentlichen Werttreiber spiegelt sich auch in der Vergütung der außertariflich bezahlten Mitarbeiter wider. Die Cash-Flow-Treiber-Marge und der ROCE bilden die Bemessungsgrundlage für die variablen auf den Unternehmenserfolg bezogenen Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus wird eine leistungsbezogene Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung persönlicher Ziele, von denen mindestens eines finanziell messbar sein soll, gezahlt. Eine weitere Vergütungskomponente bezieht sich auf die Kursentwicklung der GEA Aktie im Verhältnis zum Vergleichsindex STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE).
Beschaffung
Das Beschaffungsvolumen für die fortgeführten Geschäftsbereiche von GEA betrug im Jahr 2016 rund 2,2 Mrd. EUR. Es ist der größte Einzelposten unter den Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Fokus in der Rohmaterialbeschaffung lag auf Edelstahl. Der direkte Zukauf war im Verhältnis zum Gesamtbedarf allerdings relativ gering, da GEA Edelstahl zum größten Teil in Form von verarbeiteten Produkten am Markt oder im Rahmen von Montageleistungen beschafft. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für nahezu alle industriellen Halbzeuge und Fertigartikel, die von GEA gekauft werden, durchschnittlich moderat gefallen. GEA konnte 2016 von der Preisentwicklung für Edelstahl profitieren. Für Informationen über das gesamte Einkaufsvolumen nutzt GEA eine eigene Materialgruppenklassifizierung. Das System gibt einen detaillierten Überblick über Lieferanten und die regionale Verteilung des Einkaufsvolumens. Es dient als Basis für die Festlegung der Strategien für die Hauptwarengruppen und steht jedem GEA Einkäufer zur Verfügung.
Die Lieferkette von GEA sieht in der Regel wie folgt aus:
Die Produkte der Business Area Equipment wurden 2016 weltweit an 37 Fertigungsstandorten hergestellt. Hier kauft GEA Rohstoffe, Halbzeuge sowie Vorprodukte und insbesondere Komponenten, die nicht auf eigenen Kerntechnologien beruhen, von Lieferanten zu. Die Business Area Solutions entwickelt, konstruiert und liefert Prozesslösungen für unterschiedlichste Applikationen. Im Rahmen der Projekte werden auch Anlagenteile, die nicht von GEA selbst stammen, zugekauft sowie insbesondere Baustellen- und Montageleistungen an Subunternehmer vergeben. Sofern es sich um Stahlbau handelt, ist Stahl regelmäßig in den Subunternehmerleistungen enthalten.
Die Beschaffung erfolgt einerseits lokal nach dem Grundsatz "local for local", soweit dies möglich ist. Neben kurzen Reaktionszeiten sind insbesondere die geringere ökonomische und ökologische Belastung durch eingesparte Transporte sowie die Förderung der lokalen Wirtschaft an den Produktions- und Projektstandorten von Vorteil. Die lokale Beschaffungspolitik, mehr noch aber die frühere dezentrale Unternehmensstruktur von GEA, haben dazu geführt, dass derzeit die Anzahl der Lieferanten noch relativ hoch ist. Die größten hundert Lieferanten stehen für rund ein Viertel des Beschaffungsvolumens, 35,5 Prozent des Beschaffungsvolumens verteilen sich auf circa 200 Lieferanten (Betrachtung bis zum dritten Quartal 2016). Damit gibt es keine Abhängigkeiten von Zulieferern. Andererseits bietet die OneGEA Organisation beispielsweise die Möglichkeit, Materialspezifikationen stärker zu standardisieren oder vermehrt auf strategische Lieferanten zu setzen. GEA hat sich zum Ziel gesetzt, sowohl den Anteil zentral beschaffter Waren und Dienstleistungen (Q3 2016 zwölf Prozent) als auch den Anteil bevorzugter Lieferanten am Einkaufsvolumen (25 Prozent im Q3 2016) bis 2020 signifikant zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Grundsatz lokaler Beschaffung wegen der Vorteile für Effizienz, Umwelt und lokale Gemeinschaften weiter gelten und teilweise sogar stärker angewandt werden. Dass GEA den beiden Zielen Bündelung und lokale Beschaffung, die nicht immer in Deckung gebracht werden können, dennoch stetig näherkommt, wird durch interne und externe Entwicklungen begünstigt. Die eigene Fertigungslandschaft wird sich weiter verändern. Derzeit gibt es sechs Produktionsstandorte in China, Deutschland, Indien und in den USA, die mehrere Produktlinien herstellen können - mit entsprechenden Anforderungen an die Lieferkette und Chancen für die jeweils lokalen Zulieferer. Die dynamische Geschäftsentwicklung in den wachstumsstarken Volkswirtschaften und Schwellenländern wird dort eine zunehmend lokale Beschaffung erforderlich machen.
| Region | Anteil lokale Beschaffung an Gesamtvolumen Q4 2015 - Q3 2016 (in %)* |
|---|---|
| Europa/Naher Osten/Afrika | 95 |
| Asien Pazifik | 80 |
| Nord- und Lateinamerika | 89 |
*) ohne konzerninterne Beschaffung.
Generell nutzt GEA seine jeweils lokale Einkaufsorganisation. Die Region des Lieferanten wird anhand des Vertriebsstandorts des Lieferanten ermittelt. Eine Aussage zur Produktherkunft kann deshalb nicht immer eindeutig getroffen werden, zumal einige Produkte teilweise nur in einer Region hergestellt, aber weltweit vertrieben werden.
Für Transport und Logistik wird wegen des Grundsatzes "local for local" nur ein geringer Teil des Beschaffungsvolumens aufgewendet. Dennoch sind diese Aktivitäten, bedingt durch die frühere Organisation, noch unzureichend gebündelt. Ziel ist eine zentral gesteuerte Logistik, um Effizienz- und ökologische Vorteile zu realisieren.
Für das Management der Einkaufsorganisation ist das GEA Procurement Council (GPC) verantwortlich, das alle funktionalen Bereiche und alle Regionen abdeckt. Es setzt sich aus Führungskräften der Business Area Equipment, der Business Area Solutions sowie aus den Länderorganisationen zusammen und wird von einem Mitglied des Global Leadership Teams geleitet. Das GPC verfügt über eine angegliederte Koordinationsstelle für den weltweiten Einkauf (Procurement Coordination Unit). Das GPC hat auch 2016 intensiv an der Zusammenführung der strategischen Beschaffungsaktivitäten des Konzerns gearbeitet. Schwerpunkte liegen weiterhin in der Standardisierung der Materialspezifikationen und der Bündelung von Beschaffungsvolumina bei bevorzugten Lieferanten.
Forschung und Entwicklung
Im weltweiten Wettbewerb sind Technologieunternehmen wie GEA vor allem durch die permanente Weiterentwicklung der eigenen Technologien und Prozesse langfristig erfolgreich. Daher ist die Innovationskultur in hohem Maße Schlüssel für zukünftigen Geschäftserfolg. Neben intensiver eigener Forschung und Entwicklung (F&E; vgl. Seite 108 f.) fördert das Unternehmen auch gemeinsame Forschungsprojekte mit seinen Kunden und Zulieferern. Die Ausrichtung von GEA auf das Thema Produktführerschaft wird dadurch gestützt, dass das Unternehmen rund 40 Prozent seiner Mitarbeiter in Ingenieurs- und ingenieursnahen Tätigkeiten beschäftigt. Davon können mehr als 800 Beschäftigte der Produktentwicklung zugeordnet werden. Als Ergebnis ihrer Arbeit hat GEA im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 105 (Vorjahr 114) neue Patentfamilien angemeldet.
GEA hat in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit eine Reihe von Kernthemen definiert, die sich mit dem Beitrag der Verfahrenstechnik an Wertschöpfungsprozessen befassen. Auf diese Weise setzt sich GEA mit den makroökonomischen Megatrends - wachsende Weltbevölkerung, Urbanisierung und steigende Energiekosten - auseinander. Die Konsequenzen sind in der Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie besonders deutlich: Die Anforderungen, die Konsumenten in puncto Sicherheit, Qualität und Haltbarkeit an ihre Nahrungsmittel und Medikamente stellen, können nur mit industrieller Verfahrenstechnik umgesetzt werden.
Ein F&E-Schwerpunkt widmet sich zusätzlicher Wertschöpfung aus Nebenprodukten der Agrar- sowie der fisch- und fleischverarbeitenden Industrie. Ziel ist es, die bisher oft als Abfall entsorgten Produkte beispielsweise durch mechanische und thermische Trenntechnologien hygienisch aufzubereiten und als hochwertige Wertstoffe wieder in den Nahrungs- und Futtermittelkreislauf zurückzuführen. Bei Aquakulturen von Lachsen beispielsweise wird nur die Hälfte des Schlachtgewichts als Nahrungsmittel verwendet. Dabei stecken auch in den nicht verarbeiteten Teilen des Fisches wertvolle tierische Proteine - eine Rohstoffquelle, die GEA Kunden zunehmend erschließen wollen. So installierte GEA im Berichtsjahr beispielsweise eine Anlage für hochwertiges Fischprotein in Irland.
Im Jahr 2016 startete im Zusammenhang mit der besseren Verwertung von Abfallprodukten auch das EU-Projekt SABANA (Sustainable Algae Biorefinery for Agriculture and Aquaculture) unter der Leitung der Universität von Almeria, Spanien. Als Industriepartner bringt GEA sein Prozess-Know-how in die Kooperation ein und liefert Separatoren und weitere Anlagen für die Testinstallation. Bei diesem Bioraffineriekonzept forschen Universitäten sowie Firmen aus Biotechnologie und Maschinenbau daran, Nährstoffe wie kohlenstoff-, stickstoff- und phosphorhaltige Verbindungen aus kommunalen und viehwirtschaftlichen Abwässern in Algenbiomasse zu binden.
Als einer der führenden Anbieter von Prozesstechnik für die Milchwirtschaft verbessert GEA seine Technologien im Bereich der Automatisierung und Sensorik für die Milchproduktion.Sie sollen die Kunden dabei unterstützen, Tiergesundheit, Produktqualität, Produktivität und Wirtschaftlichkeit zu steigern. Im Berichtsjahr war GEA mit dem Produkt "CowView" Technologiepartner in dem EU-Projekt PLF (Precision Lifestock Farming). Hier arbeiteten Landwirtschaft, Industrie und Forschung an Monitoringtools für die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung, die die Tiergesundheit in den Mittelpunkt stellt. GEA CowView wertet Bewegungsmuster von Rindern im Stall sekundengenau aus. Verhält sich ein Tier ungewöhnlich, wird der Landwirt sofort informiert und kann rechtzeitig eingreifen, um eine Erkrankung zu verhindern und gegebenenfalls eine Behandlung mit Antibiotika zu vermeiden. Forscher und Landwirte in Testbetrieben haben die Zuverlässigkeit und Auswertungsqualität der Technologie bestätigt. Neben der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie ist GEA mit seinen Lösungen im äußerst anspruchsvollen Pharmasektor erfolgreich aktiv und verzeichnet dort einen wesentlichen Geschäftsanteil. Dieser ist in besonderem Maße von technologischem Fortschritt gekennzeichnet und setzt damit ausgesprochene Innovationsfähigkeit voraus. GEA treibt als einer der Innovatoren für Produktionsverfahren in der Pharmaindustrie OSD-Technologien (Oral Solid Dose) weiter voran. Dazu gehört die von GEA entwickelte, flexible kontinuierliche Tablettenfertigung ConsiGma™, die im Berichtsjahr international ausgezeichnet wurde. Für den Prototyp, eine PCMM-Anlage (Portable, Continuous, Miniature, Modular), die nun beim Kunden Pfizer in Groton/Connecticut, USA, in Betrieb ist, verlieh die International Society for Pharmaceutical Engineering im März 2016 die Auszeichnung "Facility of the Year Award" an Pfizer. Das Pharmaunternehmen kombiniert dort die kontinuierliche Fertigungstechnik von GEA mit transportablen Reinraumcontainern. Bei der PCMM-Technik handelt es sich um ein komplett eigenständiges und mobiles System zur kontinuierlichen Fertigung, das überall dorthin transportiert werden kann, wo es benötigt wird. Im Oktober 2016 erhielt GEA für die ConsiGma™ zusätzlich den Preis "Excellence in Pharma: Manufacturing Technology and Equipment" auf der Leitmesse CPhI Worldwide in Barcelona, Spanien. Im Geschäftsjahr 2016 beliefen sich die bereinigten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 87,8 Mio. EUR. In diesen Zahlen sind zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 23,6 Mio. EUR enthalten, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Die F&E-Quote lag damit bei 2,0 Prozent vom Umsatz, nach 1,7 Prozent im Vorjahr. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte betrugen im Berichtsjahr 19,0 Mio. EUR (Vorjahr 10,2 Mio. EUR). Die aktivierten Entwicklungsausgaben beliefen sich auf 29,7 Mio. EUR nach 34,3 Mio. EUR im Vorjahr. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung summieren sich auf 98,5 Mio. EUR, nach 100,6 Mio. EUR im Vorjahr.
Forschung und Entwicklung (F&E)
(in Mio. EUR)
| 2016 | 2015 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|
| Zurückerstattete Aufwendungen ("Contract Costs") | 23,6 | 10,8 | > 100 |
| Nicht erstattete Aufwendungen nach Bereinigungen | 64,2 | 65,8 | -2,4 |
| F&E-Aufwand gesamt nach Bereinigungen | 87,8 | 76,5 | 14,7 |
| F&E-Quote (in % vom Umsatz) | 2,0 | 1,7 | - |
| F&E-Ausgaben gesamt | 98,5 | 100,6 | -2,1 |
| F&E-Ausgabenquote (in % vom Umsatz) | 2,2 | 2,2 | - |
Wirtschaftsbericht GEA im Geschäftsjahr 2016
In der Prognose für das Geschäftsjahr 2016 wurde davon ausgegangen, dass die Nachfrage auf den Absatzmärkten von GEA moderat über dem Niveau von 2015 liegen wird. Der Währungsfonds (IWF) musste im Laufe der ersten Jahreshälfte seine Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft im Rahmen des "World Economic Outlook" bzw. der Updates dieser Prognose zweimal leicht nach unten korrigieren (vgl. Seite 24 f.). Diese Reduzierung der Prognose resultierte insbesondere aus der geänderten Erwartung für die Industrieländer und hier hauptsächlich für die USA, dem wichtigsten Markt von GEA. In geringerem Umfang musste auch die Vorhersage für die Schwellenländer gesenkt werden. China entwickelte sich etwas besser als zu Jahresbeginn erwartet, wohingegen das Wirtschaftswachstum in Indien deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb. Am 19. Oktober 2016 hat GEA den im Geschäftsbericht 2015 veröffentlichen Ausblick für das Geschäftsjahr 2016 angepasst. Das Wachstumsziel in Bezug auf den Umsatz wurde von moderatem Wachstum auf moderaten Umsatzrückgang geändert. Der Ausblick für das operative EBITDA wurde von 645 bis 715 Mio. EUR auf die Größenordnung von rund 570 Mio. EUR - einschließlich der Akquisition Imaforni (rund 10 Mio. EUR) - ebenfalls gesenkt. Für die operative Cash-Flow-Treiber-Marge wurde der Ausblick von 10,0 bis 11,0 Prozent auf die Größenordnung von rund 10,0 Prozent gesenkt. Die Anpassungen beim Umsatzwachstum waren erforderlich aufgrund von größtenteils kundenseitig bedingten Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten, hauptsächlich im Bereich Milchverarbeitung, und aufgrund eines Rückgangs bei Cooling Solutions für die Öl- und Gasindustrie (Business Area Solutions). Bei der Business Area Equipment beruht das begrenzte Umsatzwachstum auf dem organischen Rückgang im Bereich Milchproduktion. Die geringere Kapazitätsauslastung sowie Kostenüberschreitungen bei einigen wenigen Großprojekten waren die wesentlichen Ursachen des reduzierten Ausblicks für das operative EBITDA sowie für die operative Cash-Flow-Treiber-Marge. Der ursprüngliche Ausblick aus dem Geschäftsbericht 2015 enthielt nicht die in 2016 getätigte Übernahme Imaforni. Bereinigt um diese Akquisition betrug der Umsatzrückgang 3,8 Prozent. Das so bereinigte operative EBITDA belief sich auf 553,0 Mio. EUR und die entsprechende operative Cash-Flow-Treiber-Marge lag bei 9,4 Prozent. Somit konnte der ursprüngliche Ausblick nicht realisiert werden. Der im Oktober angepasste Ausblick wurde hingegen für alle Kennzahlen erfüllt.
| Wachstumsprognose | Ausblick 2016¹ | Angepasster Ausblick² (19. Oktober 2016) | Ist 2016 |
|---|---|---|---|
| Umsatz | moderates Wachstum | moderater Rückgang | -2,3 % |
| Operatives EBITDA | 645 - 715 Mio. EUR | Größenordnung von 570 Mio. EUR | 566,3 Mio. EUR |
| Operative Cash-Flow-Treiber-Marge | 10,0 % - 11,0 % vom Umsatz | Größenordnung von 10,0 % vom Umsatz | 9,5 % |
1) unter der Annahme, dass es zu keiner weiteren Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums und keinen wesentlichen Währungskursveränderungen kommt, sowie ohne Berücksichtigung von im Jahr 2016 getätigter Akquisition.
2) unter der Annahme, dass es zu keiner weiteren Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums und keinen wesentlichen Währungskursveränderungen kommt, sowie einschließlich von etwa 10 Mio. EUR aus der Akquisition Imaforni beim operativen EBITDA.
Die Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 20. April 2016 dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2015 eine von 0,70 Euro auf 0,80 Euro je Aktie erhöhte Dividende auszuschütten. Damit lag die Ausschüttung an die Aktionäre im angestrebten Zielkorridor von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses.
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
GEA als weltweit aktiver Technologiekonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. Gross Domestic Product (GDP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung. Darüber hinaus liefern die Prognosen der Weltbank sowie der Vereinten Nationen (UN) zentrale Indikatoren für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
World Economic Outlook IWF
Laut IWF täuscht die unveränderte durchschnittliche weltweite Wachstumsrate über divergierende Entwicklungen in verschiedenen Ländergruppen hinweg. So hat der IWF im Einzelnen für die Industrieländer eine geringere Wachstumsrate als noch im Vorjahr ermittelt. Besonders deutlich habe sich innerhalb eines Jahres das Wachstum in den USA reduziert. Das Wirtschaftswachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern wird hingegen laut IWF in 2016 voraussichtlich ähnlich wie im Vorjahr bei 4,1 Prozent verbleiben.
World Economics Situation and Prospects UN
Die Vereinten Nationen diagnostizieren in ihrem Weltwirtschaftsbericht für das Jahr 2016 die langsamste Wachstumsrate seit der Rezession von 2009. Die stockende weltweite ökonomische Entwicklung werde zudem durch das schwache Investitionstempo, das schwindende Wachstum des Welthandels, die stagnierende Produktivität und einen hohen Schuldenstand untermauert. Laut UN haben die niedrigen Rohstoffpreise die Situation in vielen rohstoffexportierenden Ländern in den vergangenen zwei Jahren noch verschärft, während gleichzeitig Konflikte und geopolitische Spannungen die Konjunkturaussichten in zahlreichen Regionen zusätzlich belasten.
Global Economic Prospects Weltbank
Ähnliche Entwicklungen wie die UN sieht auch die Weltbank in ihrem Wirtschaftsausblick. Den Schätzungen der Weltbank zufolge verlangsamt sich das globale Wachstum als Ergebnis eines ins Stocken geratenen Welthandels, von verzögerten Investitionen und einer zunehmend unsicheren politischen Lage auf ein "Nachkrisentief".
Wesentliche Veränderungen
Programm "Fit for 2020"
GEA hat die Umsetzung der neuen Konzernstruktur, die im Rahmen des Programms "Fit for 2020" beschlossen und Mitte 2015 implementiert wurde, inklusive des Transfers bestimmter administrativer Aufgaben in Shared Service Center-Standorte gemäß Zeitplan vollzogen. Damit verfügt der Konzern nach einem grundlegenden Organisationsumbau über wesentlich flachere Hierarchien und ist durch die einheitlichen Länderorganisationen auch deutlich näher am Kunden. In der neuen Struktur wurden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei Business Areas Equipment und Solutions gebündelt (vgl. Seite 14 f.). GEA verspricht sich daraus mehr Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch die Standardisierung von Prozessen.# Lagebericht
Für die Kunden von GEA gibt es jetzt pro Land nur noch eine Landesorganisation als zentralen Ansprechpartner, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Services umfassend abdeckt und lokal anbietet. Mit dieser neuen Struktur will GEA substanzielle Einsparungen realisieren sowie weiteres Wachstum fördern. Um das Programm abzuschließen, wurde die Umsetzung einer großen Anzahl an definierten Maßnahmen in 2016 konsequent fortgeführt. Dank dieser Maßnahmen entwickeln sich die Einsparungen im Rahmen des Programms planmäßig. Mit 23 Mio. EUR in 2015 konnten Ende 2016 die geplanten Einsparungen von insgesamt rund 80 Mio. EUR erreicht werden. Der mit der Umstrukturierung verbundene Abbau von weltweit rund 1.450 Mitarbeiterkapazitäten netto wurde im Berichtszeitraum ebenfalls vollzogen bzw. fest vereinbart. Während die neue Organisation sich stetig weiterentwickelt, ist das Programm "Fit for 2020" für den Konzern damit abgeschlossen.
Akquisitionen
GEA hat am 2. Februar 2016 die Übernahme von Imaforni S.p.A., einem führenden Anbieter anspruchsvoller Produktionsanlagen und Lösungen für Feingebäck, vereinbart. Das im italienischen Verona ansässige Unternehmen mit etwa 200 Mitarbeitern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 rund 85 Mio. EUR Umsatz. Die Übernahme von Imaforni stärkt GEAs "Application Center Bakery" mit komplexen Produktionslinien, insbesondere für Kekse und Cracker. Der Vollzug der Übernahme erfolgte am 1. April 2016 (vgl. Seite 155 ff.).
Management
Dr. Stephan Petri, bisheriges Vorstandsmitglied, hat das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat zum 30. Juni 2016 verlassen, um sich neuen Herausforderungen außerhalb von GEA zu widmen. Seine Aufgaben, einschließlich der Funktion des Arbeitsdirektors, wurden ab dem 1. Juli 2016 größtenteils von Jürg Oleas, Vorstandsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft, übernommen. Die verbleibenden Aufgaben wurden auf die anderen Vorstände verteilt. Damit wird GEA nun von einem vierköpfigen Vorstandsteam geleitet (vgl. Seite 222).
Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf wird im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die zwei Business Areas von GEA erläutert. Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen bzw. -mitteilungen, die keiner prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben.
Auftragseingang
Im Gesamtjahr 2016 stieg der Auftragseingang im Konzern auf 4.673,6 Mio. EUR. Bereinigt um Effekte aus der Veränderung von Umrechnungskursen (minus 1,7 Prozent) sowie um Effekte aus Akquisitionen (2,0 Prozent), bedeutet dies ein Wachstum von 1,4 Prozent. Diese Steigerung betraf insbesondere Aufträge mit einem Volumen zwischen 5 und 30 Mio. EUR, wobei auch die Aufträge zwischen 1 und 5 Mio. EUR zulegen konnten.
| Auftragseingang (in Mio. EUR) | 2016 | 2015 | Veränderung in % | Bereinigtes Wachstum in % |
|---|---|---|---|---|
| BA Equipment | 2.346,8 | 2.293,0 | 2,3 | 3,3 |
| BA Solutions | 2.534,6 | 2.495,6 | 1,6 | -0,1 |
| Summe | 4.881,4 | 4.788,6 | 1,9 | 1,5 |
| Konsolidierung/Sonstiges | -207,8 | -198,5 | -4,7 | - |
| GEA | 4.673,6 | 4.590,1 | 1,8 | 1,4 |
Eine Investitionszurückhaltung war in den Kundenindustrien Getränke und Milchproduktion sowie in den Bereichen Pharma, Marine sowie Öl und Gas zu verzeichnen. Diese konnte insbesondere durch das deutlich zweistellige Wachstum bei der Kundenindustrie Nahrungsmittel sowie im Bereich Chemie mehr als kompensiert werden. Regional war das Wachstum in Latein- und Nordamerika mit jeweils zweistelligen Wachstumsraten besonders erfreulich. Herausragende Wachstumsraten, jeweils über 90 Prozent, konnten in Mexiko, Neuseeland und Indien realisiert werden. In den Schwellenländern wurde mit 8,7 Prozent ein überdurchschnittliches organisches Wachstum erzielt.
Auftragseingang der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)
Auftragseingang nach Applikationen GEA
Als größte Einzelaufträge mit einem Auftragsvolumen von über 30 Mio. EUR konnten von der Business Area Solutions zwei Molkereiaufträge für Kunden in Osteuropa und in Neuseeland im Wert von zusammen knapp 120 Mio. EUR gewonnen werden. Im Vorjahr konnten fünf Großaufträge mit einem Volumen von annähernd 260 Mio. EUR abgeschlossen werden.
Auftragsbestand
Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2016 repräsentiert, bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahres, eine rechnerische Reichweite von 5,8 Monaten (Vorjahr 5,4 Monate). Entsprechend der unterschiedlichen Art der Geschäfte beträgt die Reichweite in der Business Area Equipment ca. drei Monate und in der Business Area Solutions etwa acht Monate.
| Auftragsbestand (in Mio. EUR) | 31.12.2016 | 31.12.2015 | Veränderung in % | Veränderung absolut |
|---|---|---|---|---|
| BA Equipment | 567,4 | 501,9 | 13,0 | 65,5 |
| BA Solutions | 1.742,5 | 1.585,4 | 9,9 | 157,1 |
| Summe | 2.309,9 | 2.087,3 | 10,7 | 222,6 |
| Konsolidierung/Sonstiges | -45,8 | -33,5 | -36,6 | -12,3 |
| GEA | 2.264,0 | 2.053,7 | 10,2 | 210,3 |
Umsatz
Generell gelten für den Umsatz die gleichen regionalen und branchenmäßigen Trends wie beim Auftragseingang, allerdings mit unterschiedlichen zeitlichen Verzögerungen. Der Umsatz erweist sich als weniger volatil als der Auftragseingang. Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2016, adjustiert um Wechselkursänderungen (minus 1,6 Prozent) sowie um Akquisitionen (2,4 Prozent), um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Umsatzanteil des Servicegeschäfts ist von 29,4 Prozent auf 30,9 Prozent angestiegen. Das bereinigte Wachstum dieses Bereichs betrug im Berichtsjahr erfreuliche 3,6 Prozent.
| Umsatz (in Mio. EUR) | 2016 | 2015 | Veränderung in % | Bereinigtes Wachstum in % |
|---|---|---|---|---|
| BA Equipment | 2.262,2 | 2.323,7 | -2,6 | -1,8 |
| BA Solutions | 2.425,7 | 2.475,2 | -2,0 | -4,4 |
| Summe | 4.687,9 | 4.798,9 | -2,3 | -3,2 |
| Konsolidierung/Sonstiges | -196,0 | -199,6 | 1,8 | - |
| GEA | 4.491,9 | 4.599,3 | -2,3 | -3,1 |
Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)
Die Book-to-Bill-Ratio, welche das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz widerspiegelt, lag im Jahr 2016 bei 1,04 (Vorjahr 1,0). Vom Umsatzrückgang waren insbesondere der Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke und die Bereiche Öl und Gas sowie Marine betroffen. Deutlich positiv hat sich hingegen die Kundenindustrie Pharma/Chemie entwickelt. Regional verteilt sich der Umsatzrückgang auf nahezu allen Regionen, allerdings in unterschiedlicher Ausprägung. Lediglich in der Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika konnte ein Umsatzwachstum realisiert werden.
Umsatz nach Applikationen GEA
Umsatz nach Regionen GEA
Business Area Equipment
Der Umsatz der Business Area Equipment sank auf Basis unveränderter Wechselkurse und vor Akquisitionseffekten um 1,8 Prozent, was insbesondere auf die Kundenindustrien Milchproduktion und Milchverarbeitung sowie auf den Bereich Marine zurückzuführen war. Demgegenüber entwickelte sich der Bereich Pharma sehr positiv. Vom Umsatzrückgang waren die Regionen Latein- und Nordamerika besonders betroffen. Die bedeutendsten Absatzregionen sind nach wie vor Nordamerika, DACH & Osteuropa sowie Asien Pazifik mit Umsatzanteilen von jeweils über 20 Prozent. Der Servicebereich ist im Berichtsjahr währungs- und akquisitionsbereinigt um 1,7 Prozent gewachsen und hatte einen Anteil am Gesamtumsatz von 39,1 Prozent (Vorjahr 37,9 Prozent).
Umsatz nach Applikationen Business Area Equipment
Umsatz nach Regionen Business Area Equipment
Business Area Solutions
Das Umsatzvolumen der Business Area Solutions ist im Berichtsjahr, bereinigt um Wechselkurs- und Akquisitionseffekte, um 4,4 Prozent gesunken. Zurückzuführen ist diese Entwicklung hauptsächlich auf Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten im Bereich Milchverarbeitung und auf einen Rückgang bei Projekten für die Öl- und Gasindustrie. Diese konnte nicht vollständig durch das Umsatzwachstum bei der Kundenindustrie Nahrungsmittel sowie im Bereich Chemie kompensiert werden. Regional betrachtet betraf der Umsatzrückgang insbesondere Asien Pazifik. Erfreulich entwickelte sich hingegen die Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika. Die bedeutendste Region dieser Business Area ist weiterhin Asien Pazifik mit einem Umsatzanteil von über 25 Prozent. Im Servicegeschäft wurde ein sehr gutes währungs- und akquisitionsbereinigtes Wachstum von 6,8 Prozent erzielt. Der Anteil am Gesamtumsatz der Business Area wurde von 20,4 Prozent auf 22,3 Prozent gesteigert.
Umsatz nach Applikationen Business Area Solutions
Umsatz nach Regionen Business Area Solutions
Ertragslage
GEA hält an einer bewussten Auftragsselektion hinsichtlich Preisqualität und Vertragskonditionen fest, die sich in einem gestaffelten Genehmigungsprozess für größere Kundenprojekte widerspiegelt. Die Definition des vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebnisses wurde in 2016 vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen präzisiert. Bei der Ermittlung der operativen Ergebniskennzahlen werden unverändert Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von GEA widerspiegeln. Dies bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte (vgl. Seite 206 f.). Das operative EBIT des Jahres 2016 wurde dementsprechend um insgesamt 68,3 Mio. EUR bereinigt. Im Geschäftsjahr 2016 konnte das EBITDA, insbesondere bedingt durch die im Vorjahr hohen Aufwendungen für Strategieprojekte und Restrukturierungsmaßnahmen, um 70,8 Mio. EUR gegenüber der vergleichbaren Vorjahresperiode verbessert werden. Bereinigt um die dargestellten Aufwendungen für Strategieprojekte sowie um Effekte aus Kaufpreisallokationen, lag das operative EBITDA mit realisierten 566,3 Mio. EUR um 54,7 Mio. EUR unter Vorjahresniveau.# Hintergrund dieser Entwicklung war im Wesentlichen der Ergebnisrückgang bei der Business Area Solutions, welcher nicht vollständig kompensiert werden konnte.
Die operative EBITDA-Marge sank dadurch um knapp 90 Basispunkte auf 12,6 Prozent vom Umsatz.
Operative EBITDA-Marge zu Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR)
Die Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2016 an die neue Konzernstruktur angepasst. Des Weiteren hat ein aktualisierter Fremdvergleich zu dem Ergebnis geführt, dass die von der GEA Group Aktiengesellschaft an wesentliche Produktionsgesellschaften berechnete konzerninterne Trademark-Fee anzuheben war. Durch diese Anpassung der internen Verrechnungen ergab sich eine Änderung des Ergebnisausweises von den Business Areas zu den Gesellschaften außerhalb der Business Areas. Diese Ausweisänderung war der primäre Grund für das im Vergleich zum Vorjahr verbesserte Ergebnis der Sonstigen Gesellschaften.
Business Area Equipment
Die Business Area Equipment konnte im Geschäftsjahr 2016 mit realisierten 383,5 Mio. EUR das operative EBITDA des Vorjahres trotz geringerer Auslastung in den Bereichen Milking, Dairy Farming und Compression leicht verbessern. Dies wurde insbesondere durch den höheren Anteil des Servicegeschäfts, durch die weitere Margenverbesserung bei Food Processing & Packaging und Homogenizers sowie aufgrund der Einsparungen im Rahmen des Programms "Fit for 2020" realisiert. Hierzu beigetragen hat auch die vorzeitige Beendigung eines nachteiligen Leasingverhältnisses. Insgesamt konnte die operative EBITDA-Marge um über 50 Basispunkte auf 17,0 Prozent verbessert werden. Das operative EBITDA und die operative EBITDA-Marge stellen neue Rekordwerte für die Business Area Equipment dar.
Business Area Solutions
Die Business Area Solutions musste aufgrund von Kostensteigerungen und zeitlichen Verzögerungen bei einigen Großprojekten sowie wegen des rückläufigen Öl- und Gasgeschäfts im Bereich Cooling Solutions im Berichtsjahr einen Rückgang des operativen EBITDA um 71,8 Mio. EUR ausweisen. Entsprechend sank die operative EBITDA-Marge um 275 Basispunkte.
Die folgende Tabelle zeigt das operative EBITDA und die entsprechende operative EBITDA-Marge pro Business Area:
| Operatives EBITDA/operative EBITDA-Marge* (in Mio. EUR) | 2016 | 2015 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| BA Equipment | 383,5 | 381,8 | 0,4 |
| in % vom Umsatz | 17,0 | 16,4 | - |
| BA Solutions | 183,5 | 255,3 | -28,1 |
| in % vom Umsatz | 7,6 | 10,3 | - |
| Summe | 567,0 | 637,1 | -11,0 |
| in % vom Umsatz | 12,1 | 13,3 | - |
| Konsolidierung/Sonstiges | -0,7 | -16,2 | 95,4 |
| GEA | 566,3 | 621,0 | -8,8 |
| in % vom Umsatz | 12,6 | 13,5 | - |
*) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.)
Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom EBITDA vor Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (operatives EBITDA) über das EBITDA und EBIT hin zum EBIT vor Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (operatives EBIT):
| Überleitung Operatives EBITDA über EBIT zum Operativen EBIT (in Mio. EUR) | 2016 | 2015 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Operatives EBITDA* | 566,3 | 621,0 | -8,8 |
| Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte | -0,6 | -1,2 | - |
| Bereinigungen | -65,1 | -190,0 | - |
| EBITDA | 500,6 | 429,8 | 16,5 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterieller Vermögenswerte und Goodwill laut Anlagenspiegel | -113,4 | -119,4 | - |
| Übrige Wertaufholungen und -minderungen | -0,1 | -1,0 | - |
| EBIT | 387,0 | 309,4 | 25,1 |
| Abschreibungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen | 33,3 | 26,9 | - |
| Wertminderungen und Wertaufholungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen | -4,3 | 3,9 | - |
| Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte | 0,6 | 1,2 | - |
| Bereinigungen | 68,3 | 197,4 | - |
| Operatives EBIT* | 485,0 | 538,8 | -10,0 |
*) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.).
Die folgende Tabelle zeigt das operative EBIT sowie die entsprechende operative EBIT-Marge pro Business Area:
| Operatives EBIT/operative EBIT-Marge* (in Mio. EUR) | 2016 | 2015 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| BA Equipment | 326,0 | 326,8 | -0,2 |
| in % vom Umsatz | 14,4 | 14,1 | - |
| BA Solutions | 164,3 | 234,8 | -30,0 |
| in % vom Umsatz | 6,8 | 9,5 | - |
| Summe | 490,3 | 561,7 | -12,7 |
| in % vom Umsatz | 10,5 | 11,7 | - |
| Konsolidierung/Sonstiges | -5,3 | -22,8 | 76,8 |
| GEA | 485,0 | 538,8 | -10,0 |
| in % vom Umsatz | 10,8 | 11,7 | - |
*) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.)
Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Kennzahlen zur Ertragslage von GEA:
| Kennzahlen zur Ertragslage (in Mio. EUR) | 2016 | 2015 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 4.491,9 | 4.599,3 | -2,3 |
| Operatives EBITDA* | 566,3 | 621,0 | -8,8 |
| EBITDA | 500,6 | 429,8 | 16,5 |
| Operatives EBIT* | 485,0 | 538,8 | -10,0 |
| EBIT | 387,0 | 309,4 | 25,1 |
| Zinsen | 36,8 | 39,4 | -6,6 |
| EBT | 350,2 | 270,0 | 29,7 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 81,6 | 5,8 | > 100 |
| Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 268,6 | 264,2 | 1,6 |
| Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | 16,0 | 97,6 | -83,6 |
| Konzernergebnis | 284,6 | 361,9 | -21,4 |
*) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.).
Das Zinsergebnis wurde im Gesamtjahr gegenüber dem Vorjahreswert leicht um 2,6 Mio. EUR verbessert, was primär auf den geringeren Aufwand für Bankzinsen, bedingt durch die vorzeitige Tilgung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank im ersten Quartal 2015 sowie durch die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe im zweiten Quartal 2016, zurückzuführen war. Dem gegenüber hat sich der Zinsaufwand aus der Abzinsung für sonstige Rückstellung leicht erhöht. Im Gesamtjahr 2016 lag das EBT mit 350,2 Mio. EUR, primär bedingt durch die im Vorjahr hohen Aufwendungen für Strategieprojekte, um 80,2 Mio. EUR über dem Vergleichswert. Die EBT-Marge wurde entsprechend auf 7,8 Prozent verbessert. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 16,0 Mio. EUR ist vor allem auf reduzierte bzw. entfallende Risiken und Verpflichtungen aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers und der ehemaligen Chemiesparte zurückzuführen. Aus entfallenen Risiken und aus einem geschlossenen Vergleich bei Lentjes resultierten weitere positive Ergebnisbeiträge. Im Vorjahr umfasste das hohe Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche insbesondere die Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs. Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2016 von 81,6 Mio. EUR (Vorjahr 5,8 Mio. EUR) setzte sich aus laufendem Steueraufwand von 57,8 Mio. EUR (Vorjahr 61,4 Mio. EUR) und latenten Steuern von 23,8 Mio. EUR (Vorjahr 55,7 Mio. EUR latenter Steuerertrag) zusammen. Die Steuerquote betrug im Berichtsjahr 23,3 Prozent (Vorjahr 2,1 Prozent). Im Geschäftsjahr belief sich das Konzernergebnis auf 284,6 Mio. EUR (Vorjahr 361,9 Mio. EUR), welches auch in 2016 fast vollständig auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfiel. Bezogen auf die gegenüber dem Vorjahr unveränderte durchschnittliche Anzahl an Aktien (192.495.476 Stück), entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von 1,48 EUR (Vorjahr 1,88 EUR). Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Nähere Erläuterungen dazu werden im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft (vgl. Seite 42 ff.) dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine mit 0,80 EUR je Aktie im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende zu zahlen. Damit wird der in 2014 kommunizierte Zielkorridor von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses leicht überschritten.
Finanzlage
Die Finanzlage von GEA ist unverändert sehr gut. Steuerung von Liquidität und zentrale Finanzierung bleiben unter anderem wegen des volatilen Marktumfeldes auch weiterhin von hoher Bedeutung.
Barkreditlinien von GEA und deren Beanspruchung setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| GEA Barkreditlinien inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) | Fälligkeit | 31.12.2016 zugesagt | 31.12.2016 beansprucht |
|---|---|---|---|
| Europäische Investitionsbank | Juli 2017 | 50 | 50 |
| Schuldscheindarlehen | September 2017 | 90 | 90 |
| Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") | August 2021 | 650 | - |
| Sonstige (bilaterale) Barkreditlinien inklusive Zinsabgrenzung | maximal 1 Jahr bzw. "bis auf Weiteres" | 66 | 7 |
| Summe | 856 | 146 |
Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement von GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat GEA in 16 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden. Die Nettoliquidität einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche lag zum 31.# Finanzbericht 2016
Dezember 2016, insbesondere bedingt durch die getätigten Akquisitionen und durch Auszahlung der in 2015 gebuchten Aufwendungen für Strategieprojekte, um 199,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert.
Übersicht
Nettoliquidität inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR)
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 929,1 | 1.174,2 |
| Festgelder mit Restlaufzeit ≤ 1 Jahr | - | 200,0 |
| Wertpapiere | 37,0 | - |
| Kreditverbindlichkeiten | 146,5 | 146,5 |
| Anleihen | 282,7 | - |
| Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) | 782,6 | 982,0 |
| Gearing in % | -26,1 | -34,5 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sanken zum 31. Dezember 2016 auf 929,1 Mio. EUR, gegenüber 1.174,2 Mio. EUR zum Ende des Vorjahrs. Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken (55,8 Mio. EUR) sowie aus den Schuldscheindarlehen (90,7 Mio. EUR, einschließlich aufgelaufener Zinsen) betrugen, bedingt durch die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe im zweiten Quartal, am 31. Dezember 2016 lediglich noch 146,5 Mio. EUR (Vorjahr 429,1 EUR). Detaillierte Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Fremdfinanzierung finden sich im Anhang (vgl. Seite 148 ff. und 184 ff.). GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.265,5 Mio. EUR (31. Dezember 2015: 1.463,4 Mio. EUR) zur Verfügung, von denen 475,2 Mio. EUR (31. Dezember 2015: 481,4 Mio. EUR) genutzt waren. Neben dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögen nutzt GEA auch nicht im wirtschaftlichen Eigentum befindliche Vermögenswerte. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um geleaste, gepachtete oder gemietete Güter (Operating Lease). Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt GEA Forderungsverkaufsprogramme. Die aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen resultierenden Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 8.2 (vgl. Seite 203) erläutert.
Working Capital Entwicklung (fortgeführte Geschäftsbereiche) (in Mio. EUR)
Der Anstieg des Working Capital der fortgeführten Geschäftsbereiche gegenüber dem Vorjahreswert um 203,1 Mio. EUR ist zu etwa gleichen Teilen auf die Business Area Equipment und die Business Area Solutions zurückzuführen. Angestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vorräte. Reduziert wurde das Working Capital dagegen durch den Anstieg der erhaltenen Anzahlungen. Im Verhältnis zum Umsatz ist das durchschnittliche Working Capital von 13,1 Prozent auf 14,5 Prozent angestiegen.
Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoliquidität sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen:
Veränderung der Nettoliquidität (in Mio. EUR)
*) darin enthalten Festgelder mit Restlaufzeit ≤ 1 Jahr in Höhe von 200 Mio. EUR
Die Dividendenzahlung der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2016 erreichte mit 154,0 Mio. EUR einen neuen Höchststand. Die Steigerung um über 14 Prozent beruhte, bei einer unveränderten Anzahl der Aktien, auf der von 0,70 EUR auf 0,80 EUR erhöhten Dividende pro Aktie.
Dividendenzahlungen1 der letzten Jahre und Dividendenvorschlag (in Mio. EUR)
1) Dividendenzahlungen jeweils für das vorhergehende Geschäftsjahr
2) auf Basis Dividendenvorschlag und ausgegebenen Aktien am 31. Dezember 2016 (vorbehaltlich Änderungen durch das beschlossene Aktienrückkaufprogramm)
Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden:
Übersicht Kapitalflussrechnung (in Mio. EUR)
| 2016 | 2015 | Veränderung absolut | |
|---|---|---|---|
| Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 161,2 | 324,7 | -163,6 |
| Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | 56,3 | -196,1 | 252,4 |
| Free Cash-Flow | 217,5 | 128,6 | 88,9 |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -459,8 | -270,3 | -189,5 |
| Cash-Flow Veräußerungsgruppe GEA Heat Exchangers | -0,7 | -3,8 | 3,1 |
| Cash-Flow sonstige nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | -3,7 | 124,2 | -127,9 |
| Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel | -244,8 | -21,7 | -223,1 |
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 161,2 Mio. EUR und lag damit um 163,5 Mio. EUR unter dem Vorjahr (324,7 Mio. EUR). Das EBITDA konnte zwar um 70,8 Mio. EUR verbessert werden, dem standen aber Auszahlungen für Strategieprojekte sowie der höhere Liquiditätsabfluss aus dem Anstieg des Working Capitals (minus 83,8 Mio. EUR) gegenüber. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr plus 56,3 Mio. EUR (Vorjahr minus 196,1 Mio. EUR). Darin enthalten sind in 2016 Auszahlungen für Unternehmenserwerbe in Höhe von 107,0 Mio. EUR sowie 91,0 Mio. EUR für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Vorjahr 119,7 Mio. EUR bzw. 90,7 Mio. EUR). Dem standen Einzahlungen aus fälligen Festgeldanlagen in Höhe von 200,0 Mio. EUR sowie aus dem Verkauf einer EONIA-Anleihe (37,0 Mio. EUR) gegenüber. Im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche spiegelte sich neben der Dividendenzahlung (154,0 Mio. EUR) insbesondere die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe (274,7 Mio. EUR) im zweiten Quartal wider. Im Vorjahr beinhaltete diese Position ebenfalls die Dividendenzahlung sowie die vorzeitige Tilgung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 100,0 Mio. EUR. Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen war mit minus 4,4 Mio. EUR nahezu ausgeglichen. Im Vorjahr war diese Kennzahl wesentlich geprägt durch Mittelzuflüsse aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs.
Cash-Flow-Treiber
Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Unternehmensziel von GEA. Um den notwendigen finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, ist die Cash-Flow-Treiber-Marge eine wesentliche Steuerungskennzahl des Konzerns, die auch im Bonussystem verankert ist. Bei der operativen Cash-Flow-Treiber-Marge handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Größe (operatives EBITDA abzüglich Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) sowie der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals) im Verhältnis zum Umsatz.
Operativer Cash-Flow-Treiber/operative Cash-Flow-Treiber-Marge (in Mio. EUR)
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|
| Operatives EBITDA der letzten 12 Monate | 566,3 | 621,0 | -8,8 |
| Investitionen der letzten 12 Monate | -91,0 | -90,7 | 0,4 |
| Veränderung Working Capital (auf Basis des Durchschnitts der letzten 12 Monate) | -48,2 | -54,5 | -11,4 |
| Operativer Cash-Flow-Treiber (Operatives EBITDA - Capex -/+ Veränderung Working Capital) | 427,0 | 475,8 | -10,3 |
| in % vom Umsatz (der letzten 12 Monate) | 9,5 | 10,3 | - |
Das im Vergleich zu 2015 um 54,7 Mio. EUR geringere operative EBITDA war bei leicht gegenläufige, Effekt aus dem geringeren Anstieg des durchschnittlichen Working Capitals die wesentliche Ursache für die geringere operativen Cash-Flow-Treiber-Marge.
Vermögenslage
Kurzfassung Bilanz (in Mio. EUR)
| 31.12.2016 | in % der Bilanzsumme | 31.12.2015 | in % der Bilanzsumme | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | 2.979,8 | 48,8 | 2.873,9 | 46,9 | 3,7 |
| davon Goodwill | 1.505,6 | 24,7 | 1.431,5 | 23,4 | 5,2 |
| davon latente Steuern | 502,1 | 8,2 | 491,1 | 8,0 | 2,2 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 3.128,1 | 51,2 | 3.247,3 | 53,1 | -3,7 |
| davon flüssige Mittel | 929,1 | 15,2 | 1.174,2 | 19,2 | -20,9 |
| davon zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 5,4 | 0,1 | 8,1 | 0,1 | -33,5 |
| Summe Aktiva | 6.107,9 | 100,0 | 6.121,2 | 100,0 | -0,2 |
| Passiva | |||||
| Eigenkapital | 2.995,6 | 49,0 | 2.844,2 | 46,5 | 5,3 |
| Langfristige Schulden | 1.149,8 | 18,8 | 1.272,6 | 20,8 | -9,7 |
| davon Finanzverbindlichkeiten | 10,2 | 0,2 | 177,0 | 2,9 | -94,2 |
| davon latente Steuern | 144,9 | 2,4 | 111,2 | 1,8 | 30,4 |
| Kurzfristige Schulden | 1.962,6 | 32,1 | 2.004,4 | 32,7 | -2,1 |
| davon Finanzverbindlichkeiten | 165,7 | 2,7 | 300,7 | 4,9 | -44,9 |
| Summe Passiva | 6.107,9 | 100,0 | 6.121,2 | 100,0 | -0,2 |
Die geringfügige Bilanzverkürzung um 13,3 Mio. EUR ist insbesondere auf geringere liquide Mittel, auf fällige Festgeldanlagen sowie auf den Verkauf einer EONIA-Anleihe zurückzuführen. Angestiegen sind hingegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vorräte. Aufgrund der Akquisition Imaforni waren auch die immateriellen Vermögensgegenständen höher auszuweisen. Das Verhältnis von lang- zu kurzfristigen Vermögensgegenständen hat sich weiter zu Gunsten der langfristigen Aktiva verschoben. Das Eigenkapital wurde deutlich um 151,4 Mio. EUR erhöht. Verbessert wurde diese Bilanzposition durch das Konzernergebnis von 284,6 Mio. EUR sowie durch Effekte aus der Währungsumrechnung (45,4 Mio. EUR). Dem standen die Dividendenausschüttung in Höhe von 154,0 Mio. EUR sowie Effekte aus der Zinssatzänderung bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen (25,3 Mio. EUR) eigenkapital-reduzierend gegenüber. Die Eigenkapitalquote wurde im Vergleich zum 31. Dezember 2015 um 2,5 Prozentpunkte auf 49,0 Prozent verbessert. Die langfristigen Schulden wurden insbesondere durch die laufzeitbedingte Umgliederung des Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie des Schuldscheindarlehens deutlich reduziert. Innerhalb der kurzfristigen Schulden wirkten sich die erwähnten laufzeitbedingten Umgliederungen sowie die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe (274,7 Mio. EUR) im zweiten Quartal 2016 bilanzverkürzend aus. Bilanzverlängernd wirkte hingegen der Anstieg der erhaltenen Anzahlungen.
Vergleich Vermögenslage 2016 zu 2015 (in Mio. EUR)
Entwicklung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche
Übrige Gesellschaften
Die übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche hatten auch im Geschäftsjahr 2016 keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis. Im Bereich der ehemaligen Bergbauaktivitäten der mg technologies ag waren die Rückstellungen aufgrund von Zinsänderungen bei der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen zu erhöhen.Dem gegenüber reduzierten sich die Risiken aus der Veräußerung der Lentjes weiter, sodass diesbezügliche Rückstellungen aufgelöst werden konnten. Des Weiteren wirkte sich ein geschlossener Vergleich bei Lentjes positiv auf das Ergebnis aus.
Mitarbeiter
Mit dem Programm "Fit for 2020" hat GEA die organisatorischen Voraussetzungen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit, mehr Kundennähe sowie die Umsetzung der Wachstumsziele in einem immer herausfordernderen Marktumfeld geschaffen. Flachere Hierarchien und insbesondere deutlich gestraffte Verwaltungsfunktionen durch die Abkehr von der bisherigen dezentralen Struktur haben auch Personalabbau zur Folge gehabt, der jedoch sozialverträglich erfolgen konnte.
Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2016 bei 16.937 Beschäftigten. Im Vergleich zum 31. Dezember 2015 (17.533 Mitarbeiter) sank die Zahl der Beschäftigten um 597 Mitarbeiter. Akquisitionen und sonstige Veränderungen im Konsolidierungskreis haben die Mitarbeiterzahl um 269 erhöht. Der um diese Effekte bereinigte Mitarbeiterrückgang betrug somit 866 Vollzeitäquivalente, wovon ein Großteil auf das Programm "Fit for 2020" entfällt. Der um Akquisitionen und sonstige Veränderungen im Konsolidierungskreis bereinigte Mitarbeiterabbau hat mit Ausnahme von Lateinamerika in allen Regionen stattgefunden. Der höchste Abbau war in den Regionen DACH & Osteuropa sowie Nord- und Mitteleuropa zu verzeichnen. Die Mitarbeiterverteilung über die Regionen hat sich nicht wesentlich verändert.
| Mitarbeiter*nach Regionen | 31.12.2016 in % | 31.12.2015 in % | |
|---|---|---|---|
| DACH & Osteuropa | 6.301 | 37,2 | 6.667 |
| Nord- und Mitteleuropa | 2.924 | 17,3 | 3.118 |
| Asien Pazifik | 2.867 | 16,9 | 2.901 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 2.727 | 16,1 | 2.664 |
| Nordamerika | 1.709 | 10,1 | 1.829 |
| Lateinamerika | 409 | 2,4 | 355 |
| Gesamt | 16.937 | 100,0 | 17.533 |
*) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse.
| Mitarbeiter nach Regionen und Geschlecht* | 31.12.2016 (in %) | davon Männer | davon Frauen |
|---|---|---|---|
| DACH & Osteuropa | 82,0 | 18,0 | |
| Nord- und Mitteleuropa | 83,8 | 16,2 | |
| Asien Pazifik | 85,0 | 15,0 | |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 83,4 | 16,6 | |
| Nordamerika | 86,6 | 13,4 | |
| Lateinamerika | 79,2 | 20,8 | |
| Gesamt | 16,6 | 83,4 | 16,6 |
*) Datenbasis: 15.343 Mitarbeiter
Aufgrund der veränderten Softwareinfrastruktur durch OneGEA liegen die Personaldatensätze noch nicht in allen Bereichen vollständig vor (2016 91 Prozent). 2017 wird dies ein neues Personalmanagementsystem beheben. Dann können ebenfalls verlässliche Aussagen über die Aufteilung der aktiven Belegschaft nach Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigung sowie Altersgruppen getroffen werden.
Tiefergehende Informationen zu Mitarbeiterthemen wie z. B. Ausbildung, Führungskräfteentwicklung und Diversity sowie Lernen und Weiterbildung werden im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt (vgl. Seite 98 ff.).
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft
Ergänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er wird hier in Kurzfassung dargestellt.
| Vermögenslage der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) | 31.12.2016 in % der Bilanzsumme | 31.12.2015 in % der Bilanzsumme | |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5,3 | 0,1 | 3,8 |
| Sachanlagen | 1,7 | - | 1,6 |
| Finanzanlagen | 2.394,6 | 57,4 | 2.600,5 |
| Anlagevermögen | 2.401,6 | 57,5 | 2.605,9 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.122,8 | 26,9 | 910,4 |
| davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.102,1 | 26,4 | 882,6 |
| davon Sonstige Vermögensgegenstände | 20,7 | 0,5 | 27,8 |
| Wertpapiere | - | - | 37,0 |
| Flüssige Mittel | 648,2 | 15,5 | 1.100,5 |
| Umlaufvermögen | 1.771,0 | 42,4 | 2.047,9 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 2,6 | 0,1 | 3,1 |
| Summe | 4.175,2 | 100,0 | 4.656,9 |
| Passiva | |||
| Gezeichnetes Kapital | 520,4 | 12,5 | 520,4 |
| Kapitalrücklage | 250,8 | 6,0 | 250,8 |
| Gewinnrücklage | 836,7 | 20,0 | 731,7 |
| Bilanzgewinn | 155,1 | 3,7 | 154,4 |
| Eigenkapital | 1.763,0 | 42,2 | 1.657,3 |
| Rückstellungen | 284,5 | 6,8 | 295,9 |
| Anleihen | - | - | 274,7 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 140,0 | 3,4 | 140,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.981,5 | 47,5 | 2.272,3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6,1 | 0,1 | 16,0 |
| Verbindlichkeiten | 2.127,6 | 51,0 | 2.703,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,1 | - | 0,7 |
| Summe | 4.175,2 | 100,0 | 4.656,9 |
Die Verringerung der Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um 481,7 Mio. EUR resultiert überwiegend aus dem Rückgang von langfristigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 205,9 Mio. EUR sowie eine, im Wesentlichen auf die Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 274,7 Mio. EUR zurückzuführende, Reduzierung der liquiden Mittel von 452,3 Mio. EUR. Gegenläufig wirkte sich die Entwicklung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus, die um 219,5 Mio. EUR auf 1.102,1 Mio. EUR angestiegen sind. Darüber hinaus sind im Rahmen der Konzernfinanzierung die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 290,8 Mio. EUR auf 1.981,5 Mio. EUR gesunken.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 259,6 Mio. EUR abzüglich der im Geschäftsjahr 2016 gezahlten Dividende in Höhe von 153,9 Mio. EUR führte zur Erhöhung des Eigenkapitals um 105,7 Mio. EUR auf 1.763,0 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist um 6,6 Prozentpunkte auf 42,2 Prozent gestiegen. Die übrigen Bilanzpositionen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert.
| Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) | 31.12.2016 in % | 31.12.2015 in % | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 136,4 | 52,5 | - |
| Sonstige betriebliche Erträge | 157,9 | 60,8 | 435,1 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -91,4 | -35,2 | - |
| Personalaufwand | -40,1 | -15,4 | -38,7 |
| Abschreibungen | -1,4 | -0,5 | -0,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -183,7 | -70,8 | -308,2 |
| Beteiligungsergebnis | 291,4 | 112,2 | 66,2 |
| Zinsergebnis | -5,8 | -2,2 | 5,8 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -3,7 | -1,4 | -16,2 |
| Ergebnis nach Steuern | 259,6 | 100,0 | 143,2 |
| sonstige Steuern | 0,0 | - | -0,6 |
| Jahresüberschuss | 259,6 | 100,0 | 142,6 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 0,5 | 0,2 | 1,8 |
| Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | - | - | 10,0 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -105,0 | -40,4 | - |
| Bilanzgewinn | 155,1 | 59,7 | 154,4 |
Gemäß den Gesetzesänderungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft erstmalig bestimmte Erträge als Umsatzerlöse ausgewiesen. In diesen enthalten sind im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2016 an Tochterunternehmen berechnete Umlage für Dienstleistungen des Global Corporate Centers und der Shared Service Center Funktionen in Höhe von 109,8 Mio. EUR sowie Erlöse aus der Trademark-Fee in Höhe von 24,1 Mio. EUR. Im Vorjahr wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vergleichbare Erträge in Höhe von insgesamt 31,5 Mio. EUR ausgewiesen. Der Anstieg dieser Erlöse in 2016 ist im Wesentlichen auf eine Anpassung des Systems zur Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen an die neue Konzernstruktur zurückzuführen. In diesem geänderten System werden von Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen überwiegend zunächst an die GEA Group Aktiengesellschaft belastet und anschließend im Rahmen der Konzernumlagen an Tochterunternehmen weiterberechnet. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2016 auf Basis eines aktualisierten Fremdvergleichs der Berechnungssatz für die Trademark-Fee angehoben.
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den entsprechenden Erträgen in Höhe von 131,0 Mio. EUR (Vorjahr 229,8 Mio. EUR) und Aufwendungen von 122,5 Mio. EUR (Vorjahr 223,7 Mio. EUR) ergibt einen Nettoertrag aus Kursgewinnen von 8,5 Mio. EUR (Vorjahr Nettoertrag 6,1 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den Währungskursgewinnen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen die für die Ausübung der Global Corporate Center- und Shared Service Center-Funktionen von anderen Konzernunternehmen in Höhe von 73,1 Mio. EUR sowie von externen Dienstleistern in Höhe von 18,0 Mio. EUR erbrachten Leistungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachten- und Beratungsaufwendungen sowie Fremdleistungen.
Das Beteiligungsergebnis resultiert aus Erträgen und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind hauptsächlich die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Wiegand GmbH, der GEA TDS GmbH sowie der GEA Refrigeration Germany GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten insbesondere die übernommenen Verluste der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA Real Estate GmbH, der mg Altersversorgung GmbH, der GEA Refrigeration Technologies GmbH sowie der ZiAG Plant Engineering GmbH.
Das Zinsergebnis ist um 11,6 Mio. EUR auf minus 5,8 Mio. EUR (Vorjahr 5,8 Mio. EUR) gesunken. Dies resultiert überwiegend aus dem um 15,5 Mio. EUR geringeren Zinserträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem aufgrund von planmäßigen Rückzahlungen verringerten Volumen sowie aus der Herausgabe von neuen Darlehen mit deutlich niedrigeren Zinssätzen.
| Cash-Flow der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -57,5 | 168,0 |
| Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | 33,9 | -0,1 |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -428,7 | -234,7 |
| Flüssige Mittel | 648,2 | 1.100,5 |
Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des GEA Konzerns.# Gewinnverwendungsvorschlag
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 259,6 Mio. EUR aus. Im Geschäftsjahr 2016 wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 58 Abs. 2 AktG ein Betrag in Höhe von 105,0 Mio. EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 155,1 Mio. EUR eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende von 0,80 EUR je Aktie für die insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 1,1 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gesamtbetrag der Ausschüttung kann sich aufgrund des im März 2017 gestarteten Aktienrückkaufprogramms durch bis zum Ausschüttungszeitpunkt erworbene eigene Aktien leicht vermindern. Die Ausschüttung je Aktie wird sich dadurch nicht verändern.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von Rechten
Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 192.495.476 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Die Teilnahme am GEA Performance Share Programm erfordert ein Eigeninvestment der Teilnehmer in GEA Aktien, die einer Haltepflicht von drei Jahren unterliegen. Bei Verstoß gegen diese Bedingung erlischt die Teilnahmeberechtigung.
Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten
Zum 31. Dezember 2016 bestand keine Beteiligung an der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet.
Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Satzungsänderungen
Der Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG bestellt und abberufen. Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG.
Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015).# Die bedingte Kapitalerhöhung
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Eigene Aktien
Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. April 2020.
Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats dürfen sie insbesondere auch (i) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn dies zu einem Preis geschieht, der den Preis der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, (ii) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zu dem Zweck Unternehmen-, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben, an Dritte übertragen werden, (iii) zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, (iv) zur Durchführung einer Aktiendividende (scrip dividend) verwendet oder (v) eingezogen werden.
Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 9. März 2015, nachzulesen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal")
Bezogen auf die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") in Höhe von 650 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden.
Schuldscheindarlehen
Bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 90 Mio. EUR sind die Darlehensgeber im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehensforderung einschließlich Zinsen bis zum Stichtag der vorzeitigen Rückzahlung zu verlangen. Der Stichtag wird durch die Darlehensnehmerin festgelegt. Er darf nicht weniger als 60 und nicht mehr als 90 Tage nach dem Zeitpunkt liegen, an dem die Darlehensnehmerin Kenntnis von dem Kontrollwechsel erlangt und dies den Darlehensgebern über die Zahlstelle mitgeteilt hat.
Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank
Bei dem Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 50 Mio. EUR ist die Bank im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, das Darlehen zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen. Die Darlehensnehmerin ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag zu dem von der Bank bezeichneten Datum zurückzuzahlen, welches nicht früher als 30 Tage nach dem Rückzahlungsverlangen liegen darf.
Cash-Management-Kreditlinie und Kreditrahmenvertrag
Bei einer Cash-Management-Kreditlinie und einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden die Kreditverträge mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Avalverpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Avalverpflichtungen vorzunehmen und Kreditinanspruchnahmen sind auszugleichen.
GEA Performance Share Plan
Kommt es zu einem Wechsel in der Unternehmenskontrolle, so verfallen alle Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Für die verfallenen Performance Shares erhalten die Führungskräfte, die an dem Programm teilgenommen haben, eine Entschädigungszahlung. Diese entspricht dem jeweils zugeteilten Zielwert. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Verträge und des GEA Performance Share Plans liegt insbesondere dann vor, wenn die Mehrheit der Stimmrechte oder der Kapitalanteile auf eine Person oder Personengruppe übergegangen ist.
Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
Im Falle eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen eine Regelung zur Berechnung der Tantieme enthalten. Einzelheiten dazu sind im Vergütungsbericht ab Seite 57 dargestellt. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern bestehen in Bezug auf Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Siehe dazu im Lagebericht unter "Risikomanagementsystem" und "Internes Kontrollsystem" auf den Seiten 76 ff.
Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung
Das Geschäftsjahr 2016 stellte GEA vor verschiedene Herausforderungen. Einerseits war es von einem anspruchsvollen Umfeld in den Kundenindustrien Getränke und Milchproduktion geprägt, Verzögerungen bei der Vergabe von Projekten vor allem im Bereich Milchverarbeitung wirkten sich zusätzlich negativ aus. Auch die Aufträge aus der Pharma-, Marine- sowie Öl- und Gasindustrie gingen zurück.
Andererseits haben sich viele Kundenindustrien anhaltend positiv entwickelt. Insbesondere durch ein deutlich zweistelliges Nachfragewachstum der Kundenindustrie Nahrungsmittel sowie im Bereich Chemie konnten die rückläufigen anderen Märkte überkompensiert werden. Überproportional positiv hat sich der Auftragseingang in den Schwellenländern entwickelt.
Im Oktober 2016 hat GEA den im Geschäftsbericht 2015 veröffentlichen Ausblick für 2016 angepasst, da die Ziele nicht mehr erreicht werden konnten. Am Ende des Jahres betrug der Umsatz 4,5 Mrd. EUR. Insbesondere bedingt durch das rückläufige Volumen und Kostenüberschreitungen bei einigen wenigen Großprojekten lag das operative Ergebnis bei 566 Mio. EUR und erzielte damit die im Oktober 2016 prognostizierte Größenordnung. Die operative EBITDA-Marge erreichte 12,6 Prozent vom Umsatz. Hinsichtlich des operativen Cash-Flow-Treibers wurden 9,5 Prozent im Verhältnis zum Umsatz erzielt. Somit zeigt sich GEA mit diesen Werten weiterhin in einer wirtschaftlich robusten Verfassung.
Bezüglich der Dividende liegt der angestrebte Zielkorridor zwischen 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses. Gleichzeitig will das Unternehmen aber auch nicht ohne bedeutsame Gründe hinter dem bestehenden Dividendenniveau zurückfallen. Deshalb werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2016 erneut eine Dividende von 0,80 EUR je Aktie zu zahlen, obwohl die Ausschüttung damit leicht über dem Zielkorridor läge. Damit entspräche die Zahlung erneut etwa dem Höchststand des Vorjahres.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der im Oktober angepasste Ausblick erfüllt wurde. Obwohl wesentliche Kennzahlen zum Teil hinter den Rekordwerten des Vorjahres zurückblieben, ist die Geschäftsentwicklung von GEA im Jahr 2016, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr volatilen geopolitischen Rahmenbedingungen, als durchaus stabil zu bezeichnen.
Nachtragsbericht
Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 6. Februar 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der am 16. April 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen, dass die Gesellschaft im Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 eigene Aktien in einem Gesamtwert von bis zu 450 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse erwerben soll. Auf Grundlage des damaligen Aktienkurses (38,16 EUR; Xetra-Schlusskurs vom 3. Februar 2017) entspräche dies bis zu 11.792.452 Aktien oder 6,13 Prozent des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft.
Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung
Die nach § 289a HGB abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.
Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle hat bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richten wir unser Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzen die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015) weitestgehend um.
Entsprechenserklärung
Die GEA Group Aktiengesellschaft entspricht aktuell und bis zum Ablauf des 31.Dezember 2016 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK, wonach die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich aller variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Ab dem 1. Januar 2017 wird die GEA Group Aktiengesellschaft sämtlichen Empfehlungen des DCGK entsprechen.
Erläuterung: Wenn die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt, kann der Aufsichtsrat gemäß den Vorstandsverträgen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens eine Sondertantieme gewähren. Auf diese Sondertantieme besteht kein Anspruch der Vorstandsmitglieder. Die entsprechende Regelung in den Vorstandsverträgen dient allein als Ermächtigungsgrundlage für den Aufsichtsrat, um in außergewöhnlichen Situationen eine angemessene Ermessensentscheidung gemäß Gesetz und innerhalb der Grenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung treffen zu können. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme wurde seit der Einführung der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK sukzessive im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern in den Vorstandsverträgen ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Da ab dem 1. Januar 2017 die mögliche Sondertantieme in allen Vorstandsverträgen begrenzt ist, entfällt die bisherige Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK ab diesem Zeitpunkt.
Seit der Entsprechenserklärung vom 17. Dezember 2015 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit der vorstehend erläuterten Ausnahme in Bezug auf Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK.
Düsseldorf, 16. Dezember 2016
Für den Aufsichtsrat
Dr. Helmut Perlet
Für den Vorstand
Jürg Oleas
Dr. Helmut Schmale
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex der GEA Group Aktiengesellschaft schreibt für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vor. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe von GEA. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere durch die Antikorruptionsrichtlinie. Schließlich wurden gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct") vereinbart, die ethische, soziale und rechtliche Standards festlegen, welche für alle Mitarbeiter von GEA bindend sind. Auf Basis des Verhaltenskodex und der "Codes of Conduct" existiert für die Bereiche Qualität, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Quality, Health, Safety & Environment - "QHSE") eine weltweit gültige, einheitliche Politik. Der Verhaltenskodex, die Antikorruptionsrichtlinie, die QHSE-Politik und weitere Informationen sind auf der Internetseite der GEA Group Aktiengesellschaft unter Investoren/Corporate Governance veröffentlicht.
Compliance
Compliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei GEA eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Dazu wurde bereits vor Jahren eine Compliance-Organisation aufgebaut. Der Fokus der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen Korruptionsprävention, Kartellrecht, Exportkontrolle und Datenschutz. Der Chief Compliance Officer koordiniert und betreibt die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen insbesondere in diesen Bereichen. Er berichtet in dieser Funktion sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Chief Compliance Officer wird durch die weitere rechtliche Compliance- und operative Exportkontrollorganisation unterstützt. Diese wurde im Zusammenhang mit dem Programm "Fit for 2020" und der damit einhergehenden neuen GEA Organisation angepasst. Zentrale rechtliche Compliance-Aktivitäten sind in der Abteilung "Compliance & Principle Legal Matters" innerhalb der konzernweiten Rechtsabteilung gebündelt. Daneben unterstützen die Business Area Compliance Officer, die ebenfalls der zentralen Rechtsabteilung angehören, die Compliance-Aktivitäten im operativen Geschäft. Unverändert ist für jede operative Gesellschaft ein lokaler Compliance Manager benannt. Zudem wird bei Bedarf ein Compliance-Komitee einberufen, welches den Chief Compliance Officer berät. Parallel hierzu besteht bei GEA eine weltweite operative Exportkontrollorganisation. Wesentliche Exportkontrollaktivitäten sind dabei bei den Business Area Export Managern gebündelt. Unverändert ist für jede operative Gesellschaft ein lokaler Export Manager benannt. Die Mitglieder der Compliance-Organisation treffen sich regelmäßig, um über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance-Programms von GEA zu beraten. Seit dem 1. Dezember 2014 verfügt GEA über das sogenannte Integrity System, das weltweit implementiert wurde. Das Integrity System gibt den Mitarbeitern von GEA und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, über ein internetbasiertes System mögliche Compliance-Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - zu melden. Ebenfalls regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen der für Compliance zuständigen Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance Richtlinien von GEA enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance-Organisation mit lokalen Führungskräften zur Evaluierung von Best-Practices im Konzern sowie eine enge Zusammenarbeit der Compliance-Organisation mit der Konzernrevision runden das Compliance-Programm von GEA ab. Schließlich wurde eine Organisation im Bereich QHSE mit dem Ziel aufgebaut, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen.
Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken
Nachhaltiges Wachstum lässt sich nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei GEA. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten 76 ff. dieses Geschäftsberichts.
Transparenz in Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und der Halbjahresfinanzbericht der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung und der Compliance, stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab und beschließt über die Honorarvereinbarung. Dabei wird auch unter Berücksichtigung der EU-Abschlussprüferreform sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahresfinanzberichte- und die Quartalsmitteilungen vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert.
Ausführliche Berichterstattung
Die GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte sowie die Quartalsmitteilungen, Pressemitteilungen, Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Sämtliche Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter "Investoren" abrufbar.
Managers' Transactions und Aktienbesitz von Organmitgliedern
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 5.000 EUR erreichen oder überschreiten. Das der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 (noch gemäß § 15a WpHG) gemeldete Geschäft wurde ordnungsgemäß veröffentlicht und ist auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
Wertpapierorientiertes Vergütungsprogramm für leitende Mitarbeiter der Gesellschaft
Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft für bestimmte Führungskräfte unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges, am Aktienkurs orientiertes Vergütungsprogramm aufgelegt.# Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und Aufsichtsrat
Die GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind, bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.
Vorstand
Der Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich (auch telefonisch), durch Telefax oder sonstige gebräuchliche Kommunikationsmittel wie E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 12 und 222 dieses Geschäftsberichts.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr 6 Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts Anderes bestimmt. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnimmt.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 Ziele für seine Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen: Danach sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats - unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation - insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. In diesem Zusammenhang achtet der Aufsichtsrat auch auf Branchenkenntnis, eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern, internationale Erfahrung sowie Vielfalt. Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten stets die fachliche und persönliche Eignung der Kandidatin bzw. des Kandidaten sein. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 1 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex strebt der Aufsichtsrat für die laufende Wahlperiode eine Zusammensetzung an, die folgende Elemente berücksichtigt:
- Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern mit internationalem Hintergrund soll mindestens im bisherigen Umfang beibehalten werden.
- Der Aufsichtsrat soll im Hinblick auf Herkunft, den beruflichen und kulturellen Hintergrund sowie Alter und Geschlecht seiner Mitglieder vielfältig zusammengesetzt sein.
- Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören (§ 2 Abs. 3 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats).
- Der Aufsichtsrat ist bestrebt, dass mindestens 2/3 der Vertreter der Anteilseigner unabhängig im Sinne der Definition in Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind.
- Die fortlaufende Zugehörigkeit eines Mitglieds zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Wahlperioden bzw. einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten.
- Bei Wahlvorschlägen sollen in der Regel nur Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Wahlvorschlag entscheidet, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 2 Abs. 1 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats).
Der Aufsichtsrat setzt diese Ziele in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung um. Als Ergebnis der im Berichtszeitraum durchgeführten Wahlen sowohl der Anteilseigner- als auch der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist die Zahl der weiblichen Mitglieder des Aufsichtsrats von drei auf fünf gestiegen. Somit liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat mit rund 42 Prozent über der gesetzlich verpflichtenden Quote für das im Aufsichtsrat unterrepräsentierte Geschlecht von mindestens 30 Prozent.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium und den Prüfungsausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss. Der Prüfungsausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen aus jeweils 4 Mitgliedern, dem Präsidium gehören 6 Mitglieder an; die genannten Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind. Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten jeweils im Regelfall zu 4 bzw. 5 Sitzungen im Kalenderjahr zusammen. Beschlüsse von Präsidium und Prüfungsausschuss werden in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme. Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss treten nur bei Bedarf zusammen.
Aufgabe des Präsidiums, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzender angehört, ist unter anderem die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist das Präsidium insbesondere zuständig für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie die Nachfolgeplanung für den Vorstand. Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung sind dabei dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten. Der Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt, befasst sich vornehmlich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter gea.com sowie auf den Seiten 222 f. dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 7 ff. dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2016.
Einhaltung der Mindestanteile gem. § 96 Abs. 2 AktG und Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes
GEA treibt bereits seit 2011 die Förderung von Vielfalt (Diversity) im Konzern voran. Die Diversity-Strategie wird im Kapitel Nachhaltigkeit bei GEA (vgl. Seite 99 f.) dargestellt.# Im Rahmen der Diversity-Strategie verfolgt GEA unter anderem auch das Ziel, mehr Frauen für GEA zu gewinnen und weibliche Talente zu fördern. Langfristig wird die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Führungsebenen angestrebt. Diesen Prozess wird GEA weiterhin mit strategischen Maßnahmen unterstützen. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom April 2015 verpflichtet bestimmte Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Dabei darf die erste von der Gesellschaft festzulegende Umsetzungsfrist nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern. Für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der GEA Group Aktiengesellschaft gilt seit dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent, die bei der Neubesetzung frei werdender Aufsichtsratsmandate berücksichtigt werden muss. Als Ergebnis der im Berichtszeitraum durchgeführten Wahlen sowohl der Anteilseigner- als auch der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist die Zahl der weiblichen Mitglieder des Aufsichtsrats von drei auf fünf gestiegen. Somit liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft aktuell bei rund 42 Prozent, sodass der gesetzlich verpflichtende Mindestanteil für das im Aufsichtsrat unterrepräsentierte Geschlecht von mindestens 30 Prozent eingehalten wurde. Im Hinblick auf die sehr kurz bemessene gesetzliche Höchstfrist bis zum 30. Juni 2017 zur erstmaligen Umsetzung der relevanten Zielgröße und die gegenwärtige Besetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft in der Aufsichtsratssitzung vom 23. September 2015 für den Frauenanteil im Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft eine Zielgröße von 0 Prozent mit der oben genannten gesetzlichen ersten Umsetzungsfrist festgelegt. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 7. September 2015 für den Frauenanteil in der ersten bzw. zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft jeweils eine Zielgröße mit der gesetzlichen Höchstfrist zur erstmaligen Umsetzung beschlossen. Die beiden definierten Zielgrößen von 18,1 Prozent bzw. 23,5 Prozent entsprechen - mit Blick auf die kurze erste gesetzliche Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 - dem Status Quo zum Zeitpunkt der Festlegungen, was eine Steigerung des Frauenanteils auf diesen beiden Führungsebenen nicht ausschließt. Auch für die weiteren betroffenen Gesellschaften des GEA Konzerns sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bzw. der Geschäftsführung und den beiden obersten Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung ebenso wie die Fristen zur Umsetzung dieser Zielgrößen fristgerecht festgelegt worden.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Da GEA den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) folgt, enthält der Vergütungsbericht außerdem auch die Mustertabellen zur Vorstandsvergütung gem. DCGK (vgl. Seite 69 ff.).
Vorstandsvergütung
Allgemeines
Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts.
Bestandteile der Vergütung
Im Geschäftsjahr 2016 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen:
Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen
Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR sowie bei Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Dr. Stephan Petri jeweils 570 T EUR. Aufgrund seines Ausscheidens zum 30. Juni 2016, wurde Dr. Petri das feste Jahresgehalt für 2016 zeitanteilig gewährt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Niels Erik Olsen - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten und Steuerberatungsleistungen. Steffen Bersch erhält für seine Zweitwohnung einen Mietkostenzuschuss.
Variable Bestandteile der Vergütung
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.
Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)
Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 80,0 Prozent (Vorjahr 106,0 Prozent) festgestellt.*
* Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt es sich um einen gerundeten Wert.
Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)
Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre.# Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an.
― Bei der Zielgröße CFTM geht es um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2016 ist unverändert zum Vorjahr eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 8 Prozent beträgt. Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 4,5 Prozent eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 13,25 Prozent eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist.
― Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor von +/- 5 Prozentpunkten. Für das Jahr 2016 ist unverändert zum Vorjahr eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 19 Prozent beträgt. Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert darüber oder darunter, aber innerhalb des Korridors von +/- 5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 50 Prozentpunkte erhöht bzw. vermindert. Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 7,8 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 9,0 Prozent im Geschäftsjahr 2014, von 6,3 Prozent im Geschäftsjahr 2015 und von 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2016 ergibt. In 2016 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 93,2 Prozent (Vorjahr 108,5 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 18,8 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 22,6 Prozent im Geschäftsjahr 2014, von 15,2 Prozent im Geschäftsjahr 2015 und von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2016 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2016 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 98,3 Prozent (Vorjahr 110,0 Prozent). Für die im Geschäftsjahr 2016 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 91,6 Prozent (Vorjahr 119,3 Prozent).
* Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)
Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Diese Entscheidung und die Höhe der Auszahlung stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie (zukunftsgerichtet) über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2016 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2016 bis 2018 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2019. Im Berichtsjahr erfolgte die Auszahlung der Tranche 2013 in Höhe von 1.225 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 199,0 Prozent. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2016 für die Tranche 2016 125,4 Prozent, für die Tranche 2015 102,6 Prozent (Vorjahr 88,3 Prozent) und für die Tranche 2014 133,2 Prozent (Vorjahr 116,6 Prozent).
- *) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten
Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle:
| Variable Vergütungskomponente | Bemessungszeitraum | Zielgröße | Gewichtung | Cap | Gesamtcap |
|---|---|---|---|---|---|
| Individuelle Komponente | Persönliche Ziele | 40 % | 200 % | ||
| Mehrjahreskomponente | Rückwärts gerichtet (3 Jahre) | Kombination aus Cash-Flow-Treiber-Marge und ROCE | 40 % | 250 % | 240 % |
| Langfristige Aktienkurskomponente | Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE | 20 % | 300 % | ||
| Variable Vergütungskomponente | Bemessungszeitraum | 2014 | 2015 | ||
| Individuelle Komponente | Einjährig | ||||
| Mehrjahreskomponente | Rückwärts gerichtet (3 Jahre) | ||||
| Langfristige Aktienkurskomponente | Vorwärts gerichtet (3 Jahre) | ||||
| 2016 | 2017 | 2018 | |||
| Individuelle Komponente | Einjährig | ||||
| Mehrjahreskomponente | Rückwärts gerichtet (3 Jahre) | ||||
| Langfristige Aktienkurskomponente | Vorwärts gerichtet (3 Jahre) |
In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in allen derzeit gültigen Vorstandsverträgen durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt.
Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung
Jürg Oleas
Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p. a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle und vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p. a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet.# 11. Compensation of Management and Employees
11.1. Compensation of Management Board Members
The compensation of the Management Board members is determined by the Supervisory Board, taking into account the company's performance, the individual's responsibilities, and the market conditions. The compensation structure includes fixed and variable components, as well as long-term incentive plans.
Jürg Oleas
The contractual pension commitment for Jürg Oleas amounts to a maximum of EUR 360,000 per annum. The maximum retirement pension is paid if the management contract ends upon or after reaching the age of 62 or in case of permanent disability. If the management contract ends before the aforementioned pension events occur, he is entitled to an accrued, vested annual retirement pension, payable from the age of 62. This is calculated based on the ratio of his actual years of service in the GEA Group to the maximum possible period of service until the age of 62. The current retirement pension is adjusted annually according to the consumer price index. The survivor's pension in Jürg Oleas's employment contract essentially provides for a lifelong widow's pension and a child's pension. The lifelong widow's pension amounts to 60 percent of the retirement pension. The child's pension is a certain percentage of the retirement pension, depending on the number of children and whether they are full orphans or half-orphans. The entitlement to a child's pension generally expires upon reaching the age of majority, but at the latest – if the child is still in school or vocational training – upon reaching the age of 25. Widow's and child's pensions together may not exceed the amount of the retirement pension.
Dr. Helmut Schmale
The contractual pension commitment for the Chief Financial Officer, Dr. Helmut Schmale, amounts to a maximum of EUR 200,000 per annum. The maximum retirement pension is paid if the management contract ends upon or after reaching the age of 62 or in case of permanent disability. If Dr. Helmut Schmale's management contract ends before the aforementioned pension events occur, he has a vested entitlement to a pro-rata annual retirement pension, payable from the age of 62. This is calculated based on the ratio of his actual years of service in the GEA Group to the period of maximum possible service until reaching the age of 62. The current retirement pension is adjusted annually according to the consumer price index. The company bears the employer's share for Dr. Helmut Schmale's voluntary insurance in the statutory pension insurance, should statutory insurance become mandatory. Dr. Helmut Schmale also has the right to participate in the deferred compensation system for management board members with a personal contribution per fiscal year. No company subsidy is paid. The survivor's benefits in Dr. Helmut Schmale's employment contract correspond to the regulations described above for Jürg Oleas.
Steffen Bersch
The contractual pension commitment for Management Board member Steffen Bersch amounts to a maximum of EUR 200,000 per annum. The maximum retirement pension is paid if the management contract ends upon or after reaching the age of 62 or in case of permanent disability. If Steffen Bersch's management contract ends before the aforementioned pension events occur, he has a vested entitlement to a pro-rata annual retirement pension, payable from the age of 62. The pro-rata annual retirement pension consists of two components: firstly, the fixed amount of those vested entitlements that Steffen Bersch is entitled to based on his work for companies of the GEA Group prior to his appointment as a Management Board member and which were not acquired through salary conversion. In addition, there is the amount of retirement pension entitlements acquired during the period from his appointment as a Management Board member until his departure. The pro-rata annual retirement pension amounts to a maximum of EUR 200,000 per annum in total and is fully vested after ten years of service as a Management Board member. If Steffen Bersch leaves the Management Board before the expiry of ten years from his appointment, the retirement pension entitlements acquired due to his Management Board activity will be reduced pro rata. The current retirement pension is adjusted annually according to the consumer price index. The company bears the employer's share for Steffen Bersch's voluntary insurance in the statutory pension insurance, should statutory insurance become mandatory. Steffen Bersch also has the right to participate in the deferred compensation system for management board members with a personal contribution per fiscal year. No company subsidy is paid. Furthermore, Steffen Bersch has vested entitlements from personal contributions related to participation in the GEA executive pension plan prior to his appointment to the Management Board, amounting to EUR 23,428 per annum. The survivor's benefits in Steffen Bersch's employment contract correspond to the regulations described above for Jürg Oleas.
Niels Erik Olsen
Instead of a pension commitment, Niels Erik Olsen receives, in addition to his remuneration, a monthly compensation amount for private old-age and survivors' provision. This monthly compensation amount amounts to EUR 20,751.15. Its amount is based on the customary pension commitment for ordinary management board members, i.e., a retirement pension of EUR 200,000 per annum payable from the age of 62, which is fully vested after ten years of service as a management board member. Niels Erik Olsen is free to use the monthly compensation amount.
Dr. Stephan Petri
The contractual pension commitment for Management Board member Dr. Stephan Petri amounts to a maximum of EUR 200,000 per annum. The maximum retirement pension is paid if the management contract ends upon or after reaching the age of 62 or in case of permanent disability. If Dr. Stephan Petri's management contract ends before the aforementioned pension events occur, he has a vested entitlement to an annual retirement pension of a maximum of EUR 200,000, reduced pro rata according to the ratio of his actual years of service in the GEA Group until the termination of the management contract to the years of service required for full vesting of the retirement pension, payable from the age of 62. In accordance with these contractual regulations, Dr. Stephan Petri, who left GEA on June 30, 2016, is entitled to a pro-rata annual retirement pension of EUR 153,170.73 from the age of 62. The current retirement pension is adjusted annually according to the consumer price index. The company bears the employer's share for Dr. Stephan Petri's voluntary insurance in the statutory pension insurance or a professional pension scheme, should statutory insurance become mandatory. Dr. Stephan Petri has participated in the deferred compensation system for management board members with personal contributions; he has vested entitlements from this amounting to EUR 33,500 per annum. Furthermore, Dr. Petri has vested entitlements from personal contributions related to participation in the GEA executive pension plan prior to his appointment to the Management Board, amounting to EUR 33,854.87 per annum. The corresponding pensions from these retirement benefit components will also be paid to Dr. Petri from the age of 62. The survivor's benefits in Dr. Stephan Petri's employment contract correspond to the regulations described above for Jürg Oleas.
Retroactive Insurance and Capitalization Option
As the contractual pension commitments for the management board members were only partially secured against insolvency so far, namely to the extent covered by the Pension Security Association (PSV), the Supervisory Board resolved in 2014 to take out retroactive insurance policies for the benefit of the individual management board members to cover the portion of the pension commitments not covered by PSV. At the same time, the management board members were granted a capitalization option. The amount of the capitalization payment corresponds to the pension liability determined using the accounting principles applied in the consolidated financial statements. The capitalization option can be exercised after the pension event occurs, but at the earliest upon reaching the age of 62. Partial and multiple exercises are possible. Exercising the capitalization option will result in a corresponding reduction of the entitlement to the contractually guaranteed survivor's benefits. As Niels Erik Olsen does not have a contractual pension commitment, the capitalization option is not applicable to him.
Pension Expense and Provisions Related to Pension Obligations
The company has established pension provisions for the future entitlements of the management board members. The contributions to the pension provisions according to IFRS for the active management board members are listed individually in the table below as of the end of the 2016 fiscal year. The corresponding amounts consist of "Service Cost" and "Interest Cost."
| Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2016, Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) | Zum 31.12.2016 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. | Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2016 | Barwert der Pensionszusagen 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Zum 31.12.2016 amtierende Vorstandsmitglieder | |||
| Jürg Oleas | 313,333 | 588,019 | 9,016,146 |
| Dr. Helmut Schmale | 185,761 | 304,310 | 5,719,904 |
| Steffen Bersch¹ | 54,935 | 459,241 | 5,118,221 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | |||
| Dr. Stephan Petri² | 220,526 | 788,039 | 4,699,593 |
| Summe | 774,555 | 2,139,609 | 24,553,864 |
1) In addition to his pension commitment as a board member of EUR 200,000 per annum, Steffen Bersch has vested entitlements from personal contributions related to participation in the GEA executive pension plan prior to his appointment to the Management Board, amounting to EUR 23,428 per annum (calculated based on a retirement age of 62).
2) Dr. Stephan Petri resigned from the Management Board effective June 30, 2016. In addition to his pension commitment as a board member of EUR 153,171 per annum, Dr. Stephan Petri has vested entitlements from personal contributions related to participation in the GEA executive pension plan prior to his appointment to the Management Board, amounting to EUR 33,855 per annum.sowie aufgrund seiner Teilnahme am Deferred Compensation-Modell für Mitglieder des Vorstands in Höhe von 33.500 EUR erworben (beide Beträge jeweils berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren). In der Zuführung zu der Pensionsrückstellung sind 595.063 EUR enthalten, die auf Pensionszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit von Dr. Stephan Petri entfallen.
Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung
Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu.
Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird.
Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt.
Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt.
Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft.
Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht.
Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird.
Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu.
Für die vorzeitige einvernehmliche Aufhebung seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied sowie die vorzeitige einvernehmliche Beendigung seines Dienstvertrags jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 wurde Dr. Stephan Petri ein Ausgleichsbetrag gewährt, der sich in Zusammensetzung und Höhe an den vorstehend beschriebenen Regelungen für die Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund orientiert. Weitergehende Angaben hierzu werden im Abschnitt "Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen - Ausscheiden Dr. Petri" gemacht.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Gesamtbezüge 2016 und 2015
Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 6.664.764 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.624.014 EUR eine variable Tantieme von 2.863.417 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 202.525 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 113.414 EUR, bei Dr. Stephan Petri zeitanteilig 46.176 EUR, bei Steffen Bersch 92.351 EUR und bei Niels Erik Olsen 92.351 EUR insgesamt also 546.817 EUR. Da Dr. Stephan Petri Ende Juni 2016 ausgeschieden ist, wurde ihm sein festes Jahresgehalt für 2016 zeitanteilig ausgezahlt. Die zeitanteiligen Tantiemen von Dr. Stephan Petri für das Geschäftsjahr 2016 kommen zusammen mit den Dr. Petri aus den Tranchen 2014 und 2015 der Aktienkurskomponente zustehenden Beträgen erst im Jahr 2018 zur Auszahlung. Weitergehende Angaben hierzu werden im Abschnitt "Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen - Ausscheiden Dr. Petri" gemacht.
Im Geschäftsjahr 2015 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 6.374.980 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.055.417 EUR eine variable Tantieme von 3.188.415 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2015) und betrug im Geschäftsjahr 2015 bei Jürg Oleas 179.700 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 97.038 EUR, bei Markus Hüllmann 79.068 EUR und bei Dr. Stephan Petri 79.068 EUR, insgesamt also 434.874 EUR.
Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| Fixum | Variable Komponenten | Sachbezüge | Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | Individuelle Komponente | Mehrjahreskomponente | Langfristige Aktienkurskomponente¹ | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jürg Oleas | 1.250.000 | 400.000 | 458.000 | 202.525 | 43.180 | - | |
| - Vorjahr | 1.250.000 | 530.000 | 596.500 | 179.700 | 24.092 | - | |
| Dr. Helmut Schmale | 700.000 | 224.000 | 256.480 | 113.414 | 39.418 | 6.788 | |
| Vorjahr | 693.750 | 294.150 | 331.057 | 97.038 | 44.052 | 6.788 | |
| Dr. Stephan Petri² | 285.000 | 91.200 | 104.424 | 46.176 | 13.348 | 3.394 | |
| Vorjahr | 561.667 | 238.147 | 268.027 | 79.068 | 26.173 | 6.788 | |
| Markus Hüllmann³ | - | - | - | - | - | - | |
| Vorjahr | 550.000 | 233.200 | 262.460 | 79.068 | 23.255 | - | |
| Steffen Bersch⁴ | 570.000 | 182.400 | 208.848 | 92.351 | 34.658 | 6.956 | |
| Vorjahr | - | - | - | - | - | - | |
| Niels Erik Olsen⁴ | 819.014⁵ | 182.400 | 208.848 | 92.351 | 29.591 | - | |
| Vorjahr | - | - | - | - | - | - | |
| Summe | 3.624.014 | 1.080.000 | 1.236.600 | 546.817 | 160.195 | 17.138 | |
| Vorjahr | 3.055.417 | 1.295.497 | 1.458.044 | 434.874 | 117.572 | 13.576 |
| scroll (in EUR) | Summe |
|---|---|
| Jürg Oleas | 2.353.705 |
| Vorjahr | 2.580.292 |
| Dr. Helmut Schmale | 1.340.100 |
| Vorjahr | 1.466.835 |
| Dr. Stephan Petri² | 543.542 |
| Vorjahr | 1.179.870 |
| Markus Hüllmann³ | - |
| Vorjahr | 1.147.983 |
| Steffen Bersch⁴ | 1.095.213 |
| Vorjahr | - |
| Niels Erik Olsen⁴ | 1.332.204 |
| Vorjahr | - |
| Summe | 6.664.764 |
| Vorjahr | 6.374.980 |
1) Bei der für 2016 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2016 bis 2018 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016).
2) Dr Stephan Petri ist am 30. Juni 2016 als Vorstandsmitglied ausgeschieden.
3) Markus Hüllmann ist am 31. Dezember 2015 als Vorstandsmitglied ausgeschieden.
4) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt.
5) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.## Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2014 bis 2016
In den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) | Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2016 | Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Jürg Oleas | 676.025 | 979.300 |
| Dr. Helmut Schmale | 367.921 | 528.822 |
| Niels Graugaard1 | - | 75.370 |
| Markus Hüllmann2 | 234.366 | 376.164 |
| Dr. Stephan Petri3 | 355.102 | 430.892 |
| Steffen Bersch | 65.379 | - |
| Niels Erik Olsen | 65.379 | - |
| Summe | 1.764.172 | 2.390.548 |
1) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013
2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015
3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2011
In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme").
Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2011 entnommen werden. Die langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2011 und damit der letzte noch ausstehende Vergütungsteil des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems wurden im Geschäftsjahr 2015 ausgezahlt.
| Virtuelle Aktien | Gewährte Aktien (in Stück) 2011 | Gewährte Aktien (in Stück) 2015 | Gewährte Aktien (in Stück) 2014 | Beizulegender Zeitwert (in EUR) 2011 | Beizulegender Zeitwert (in EUR) 2015 | Beizulegender Zeitwert (in EUR) 2014 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jürg Oleas | ||||||
| Tranche 2011 (Anzahl virtuelle Aktien in 2011) | 40.997 | - | - | 1.570.185 | - | - |
| Dr. Helmut Schmale | ||||||
| Tranche 2011 (Anzahl virtuelle Aktien in 2011) | 20.498 | - | - | 785.073 | - | - |
| Summe | 61.495 | - | - | 2.355.258 | - | - |
Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2016 für Jürg Oleas 194 T EUR (Vorjahr 236 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 108 T EUR (Vorjahr 127 T EUR), für Dr. Stephan Petri 143 T EUR (Vorjahr 93 T EUR), für Markus Hüllmann 22 T EUR (Vorjahr 93 T EUR) für Steffen Bersch 65 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und für Niels Erik Olsen 65 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Weitergehende Angaben zu den gewährten virtuellen Aktien sowie zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 181 ff.) enthalten.
Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen
Im Geschäftsjahr 2016 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8.861.109 EUR (Vorjahr 8.374.578 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2016 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 7.779.540 EUR (Vorjahr 9.257.826 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten.
| (in EUR) | Erfasste Aufwendungen 2016 | Erfasste Aufwendungen Vorjahr | Erfolgte Auszahlungen 2016 | Erfolgte Auszahlungen Vorjahr |
|---|---|---|---|---|
| Jürg Oleas | 2.933.449 | 3.212.912 | 2.917.205 | 4.409.717 |
| Dr. Helmut Schmale | 1.638.759 | 1.795.339 | 1.640.077 | 2.370.586 |
| Dr. Stephan Petri1 | 1.428.526 | 1.496.279 | 1.026.827 | 1.204.714 |
| Niels Graugaard2 | - | -307 | 75.370 | 172.434 |
| Markus Hüllmann3 | 22.385 | 1.870.355 | 659.843 | 1.100.375 |
| Steffen Bersch4 | 1.527.482 | - | 611.614 | - |
| Niels Erik Olsen4 | 1.310.508 | - | 848.605 | - |
| Summe | 8.861.109 | 8.374.578 | 7.779.540 | 9.257.826 |
1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016
2) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013
3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015
4) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt.
Vorstandsvergütung gem. den Mustertabellen des DCGK
Mustertabelle 1 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK "Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr"
Jürg Oleas
| Gewährte Zuwendungen (in EUR) | 2015 | 2016 | Min. (2016) | Max. (2016)2 |
|---|---|---|---|---|
| Vorsitzender des Vorstands | ||||
| Festvergütung | 1.250.000 | 1.250.000 | 1.250.000 | 1.250.000 |
| Nebenleistungen | 24.092 | 43.180 | 43.180 | 43.180 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 1.274.092 | 1.293.180 | 1.293.180 | 1.293.180 |
| Einjährige variable Vergütung | 500.000 | 500.000 | 0 | 1.000.000 |
| Individuelle Komponente | 500.000 | 500.000 | 0 | 1.000.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 679.700 | 702.525 | 0 | 2.000.000 |
| Mehrjahreskomponente | 500.000 | 500.000 | 0 | 1.250.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 | 179.700 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 | 0 | 202.525 | 0 | 750.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 1.179.700 | 1.202.525 | 0 | 3.000.000 |
| Versorgungsaufwand | 451.059 | 454.378 | 454.378 | 454.378 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 2.904.851 | 2.950.083 | 1.747.558 | 4.747.558 |
Dr. Helmut Schmale
| Gewährte Zuwendungen (in EUR) | 2015 | 2016 | Min. (2016) | Max. (2016)2 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzvorstand | ||||
| Festvergütung | 693.750 | 700.000 | 700.000 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 44.052 | 39.418 | 39.418 | 39.418 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 6.788 | 6.788 | 6.788 | 6.788 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 744.590 | 746.206 | 746.206 | 746.206 |
| Einjährige variable Vergütung | 277.500 | 280.000 | 0 | 560.000 |
| Individuelle Komponente | 277.500 | 280.000 | 0 | 560.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 374.538 | 393.414 | 0 | 1.120.000 |
| Mehrjahreskomponente | 277.500 | 280.000 | 0 | 700.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 | 97.038 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 | 0 | 113.414 | 0 | 420.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 652.038 | 673.414 | 0 | 1.680.000 |
| Versorgungsaufwand | 208.255 | 209.727 | 209.727 | 209.727 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.604.883 | 1.629.347 | 955.933 | 2.635.933 |
Steffen Bersch
| Gewährte Zuwendungen (in EUR) | 2015 | 2016 | Min. (2016) | Max. (2016)2 |
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands Ab 01.01.2016 | ||||
| Festvergütung | 0 | 570.000 | 570.000 | 570.000 |
| Nebenleistungen | 0 | 34.658 | 34.658 | 34.658 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 6.956 | 6.956 | 6.956 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 0 | 611.614 | 611.614 | 611.614 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 228.000 | 0 | 456.000 |
| Individuelle Komponente | 0 | 228.000 | 0 | 456.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 320.351 | 0 | 912.000 |
| Mehrjahreskomponente | 0 | 228.000 | 0 | 570.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 | 0 | 92.351 | 0 | 342.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 0 | 548.351 | 0 | 1.368.000 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 454.329 | 454.329 | 454.329 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 0 | 1.614.294 | 1.065.943 | 2.433.943 |
Niels Erik Olsen
| Gewährte Zuwendungen (in EUR) | 2015 | 2016 | Min. (2016) | Max. (2016)2 |
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands Ab 01.01.2016 | ||||
| Festvergütung | 0 | 819.0143 | 819.0143 | 819.0143 |
| Nebenleistungen | 0 | 29.591 | 29.591 | 29.591 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 0 | 848.605 | 848.605 | 848.605 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 228.000 | 0 | 456.000 |
| Individuelle Komponente | 0 | 228.000 | 0 | 456.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 320.351 | 0 | 912.000 |
| Mehrjahreskomponente | 0 | 228.000 | 0 | 570.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 | 0 | 92.351 | 0 | 342.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 0 | 548.351 | 0 | 1.368.001 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 5.276 | 5.276 | 5.276 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 0 | 1.402.232 | 853.881 | 2.221.881 |
1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2015 war der 01.01.2015 und für die Tranche 2016 der 01.01.2016.
2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme.
3) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.
Dr. Stephan Petri
| Gewährte Zuwendungen (in EUR) | 2015 | 2016 | Min. (2016) | Max. (2016) |
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands Bis 30.06.2016 | ||||
| Festvergütung | ||||
| Nebenleistungen | ||||
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | ||||
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | ||||
| Einjährige variable Vergütung | ||||
| Individuelle Komponente | ||||
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Mehrjahreskomponente | ||||
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 | ||||
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 | ||||
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | ||||
| Versorgungsaufwand | ||||
| Gesamtvergütung (DCGK) |
Vergütungen und Aufwendungen
Tabelle 1 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK
| (in EUR) | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 |
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 561.667 | 285.000 | 285.000 | 285.000 |
| Nebenleistungen | 26.173 | 13.348 | 13.348 | 13.348 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 6.788 | 3.394 | 3.394 | 3.394 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 594.628 | 301.742 | 301.742 | 301.742 |
| Einjährige variable Vergütung | 224.667 | 114.000 | 0 | 228.000 |
| Individuelle Komponente | 224.667 | 114.000 | 0 | 228.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 303.735 | 160.176 | 0 | 160.176 |
| Mehrjahreskomponente | 224.667 | 114.000 | 0 | 285.000 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)¹ | 79.068 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)¹ | 0 | 46.176 | 0 | 171.000 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 528.402 | 274.176 | 0 | 684.000 |
| Versorgungsaufwand | 237.355 | 713.645 | 713.645 | 713.645 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.360.385 | 1.289.563 | 1.015.387 | 1.699.387 |
1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2015 war der 01.01.2015 und für die Tranche 2016 der 01.01.2016.
2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme.
Mustertabelle 2 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (2. Spiegelstrich) DCGK "Zufluss für das Berichtsjahr"
Jürg Oleas
| Zufluss (in EUR) | Vorsitzender des Vorstands | |||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |
| Festvergütung | 1.250.000 | 1.250.000 | 693.750 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 24.092 | 43.180 | 44.052 | 39.418 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 6.788 | 6.788 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 1.274.092 | 1.293.180 | 744.590 | 746.206 |
| Einjährige variable Vergütung | 530.000 | 400.000 | 294.150 | 224.000 |
| Individuelle Komponente | 530.000 | 400.000 | 294.150 | 224.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 2.534.125 | 955.525 | 1.310.133 | 525.144 |
| Mehrjahreskomponente | 596.500 | 458.000 | 331.057 | 256.480 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) | 0 | 497.525 | 0 | 268.664 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) | 342.100 | 0 | 181.313 | 0 |
| Virtuelle Aktien (Tranche 2011) | 1.595.525 | 0 | 797.763 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 3.064.125 | 1.355.525 | 1.604.283 | 749.144 |
| Versorgungsaufwand | 451.059 | 454.378 | 208.255 | 209.727 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 4.789.277 | 3.103.083 | 2.557.128 | 1.705.076 |
Dr. Helmut Schmale
| Zufluss (in EUR) | Finanzvorstand | |||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |
| Festvergütung | 1.250.000 | 1.250.000 | 693.750 | 700.000 |
| Nebenleistungen | 24.092 | 43.180 | 44.052 | 39.418 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 6.788 | 6.788 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 1.274.092 | 1.293.180 | 744.590 | 746.206 |
| Einjährige variable Vergütung | 530.000 | 400.000 | 294.150 | 224.000 |
| Individuelle Komponente | 530.000 | 400.000 | 294.150 | 224.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 2.534.125 | 955.525 | 1.310.133 | 525.144 |
| Mehrjahreskomponente | 596.500 | 458.000 | 331.057 | 256.480 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) | 0 | 497.525 | 0 | 268.664 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) | 342.100 | 0 | 181.313 | 0 |
| Virtuelle Aktien (Tranche 2011) | 1.595.525 | 0 | 797.763 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 3.064.125 | 1.355.525 | 1.604.283 | 749.144 |
| Versorgungsaufwand | 451.059 | 454.378 | 208.255 | 209.727 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 4.789.277 | 3.103.083 | 2.557.128 | 1.705.076 |
Steffen Bersch
| Zufluss (in EUR) | Mitglied des Vorstands (Ab 01.01.2016) | Mitglied des Vorstands (Ab 01.01.2016) | ||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |
| Festvergütung | 0 | 570.000 | 0 | 819.014² |
| Nebenleistungen | 0 | 34.658 | 0 | 29.591 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 6.956 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 0 | 611.614 | 0 | 848.605 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 182.400 | 0 | 182.400 |
| Individuelle Komponente | 0 | 182.400 | 0 | 182.400 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 208.848 | 0 | 208.848 |
| Mehrjahreskomponente | 0 | 208.848 | 0 | 208.848 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Virtuelle Aktien (Tranche 2011) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 0 | 391.248 | 0 | 391.248 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 454.329 | 0 | 5.276 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 0 | 1.457.191 | 0 | 1.245.129 |
Niels Erik Olsen
| Zufluss (in EUR) | Mitglied des Vorstands (Ab 01.01.2016) | Mitglied des Vorstands (Ab 01.01.2016) | ||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |
| Festvergütung | 0 | 570.000 | 0 | 819.014² |
| Nebenleistungen | 0 | 34.658 | 0 | 29.591 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 6.956 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 0 | 611.614 | 0 | 848.605 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 182.400 | 0 | 182.400 |
| Individuelle Komponente | 0 | 182.400 | 0 | 182.400 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 208.848 | 0 | 208.848 |
| Mehrjahreskomponente | 0 | 208.848 | 0 | 208.848 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Virtuelle Aktien (Tranche 2011) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 0 | 391.248 | 0 | 391.248 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 454.329 | 0 | 5.276 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 0 | 1.457.191 | 0 | 1.245.129 |
1) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt.
2) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus dem eigentlichen jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.
Dr. Stephan Petri
| Zufluss (in EUR) | Mitglied des Vorstands (Bis 30.06.2016) | Mitglied des Vorstands (Bis 31.12.2015) | ||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |
| Festvergütung | 561.667 | 285.000 | 550.000 | 0 |
| Nebenleistungen | 26.173 | 13.348 | 23.255 | 352 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 6.788 | 3.394 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 594.628 | 301.742 | 573.255 | 352 |
| Einjährige variable Vergütung | 238.147 | 91.200 | 233.200 | 0 |
| Individuelle Komponente | 238.147 | 91.200 | 233.200 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 355.833 | 323.335 | 262.460 | 164.183 |
| Mehrjahreskomponente | 268.027 | 104.424 | 262.460 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) | 87.806 | 218.911 | 0 | 164.183 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Virtuelle Aktien (Tranche 2011) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 593.980 | 414.535 | 495.660 | 164.183 |
| Versorgungsaufwand | 237.355 | 713.645 | 651.870 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.425.962 | 1.429.922 | 1.720.785 | 164.535 |
Markus Hüllmann
| Zufluss (in EUR) | Mitglied des Vorstands (Bis 31.12.2015) | |||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |
| Festvergütung | 550.000 | 0 | 561.667 | 285.000 |
| Nebenleistungen | 23.255 | 352 | 26.173 | 13.348 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 6.788 | 3.394 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 573.255 | 352 | 594.628 | 301.742 |
| Einjährige variable Vergütung | 233.200 | 0 | 224.667 | 114.000 |
| Individuelle Komponente | 233.200 | 0 | 224.667 | 114.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 262.460 | 164.183 | 303.735 | 160.176 |
| Mehrjahreskomponente | 262.460 | 0 | 224.667 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) | 0 | 164.183 | 79.068 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Virtuelle Aktien (Tranche 2011) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 495.660 | 164.183 | 528.402 | 274.176 |
| Versorgungsaufwand | 651.870 | 0 | 237.355 | 713.645 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 1.720.785 | 164.535 | 1.425.962 | 1.429.922 |
Niels Graugaard
| Zufluss (in EUR) | Mitglied des Vorstands (Bis 18.04.2013) | |||
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | |
| Festvergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nebenleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsunabhängige Komponenten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Individuelle Komponente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 172.434 | 75.370 | 172.434 | 75.370 |
| Mehrjahreskomponente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) | 172.434 | 75.370 | 172.434 | 75.370 |
| Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Virtuelle Aktien (Tranche 2011)* | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe erfolgsbezogene Komponenten | 172.434 | 75.370 | 172.434 | 75.370 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung (DCGK) | 172.434 | 75.370 | 172.434 | 75.370 |
*) Aufgrund der Beendigung des Vorstandsvertrags von Niels Graugaard im April 2013 verkürzte sich die Haltefrist für die virtuellen Aktien der langfristigen Tantieme 2011 gemäß den vertraglichen Bestimmungen auf ein Jahr ab dem Beendigungszeitpunkt. Daher erfolgte eine Auszahlung derselben bereits in 2014.
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen
Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Konzern im Geschäftsjahr 2016 Bezüge in Höhe von 6.892 T EUR (Vorjahr 4.992 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden im GEA Konzern zum 31. Dezember 2016 Pensionsrückstellungen von 69.547 T EUR (Vorjahr 62.458 T EUR) gebildet.
Ausscheiden Dr. Petri
Für die vorzeitige einvernehmliche Aufhebung seiner ursprünglich bis zum 31. Mai 2018 erfolgten Bestellung zum Vorstandsmitglied sowie die vorzeitige einvernehmliche Beendigung seines Dienstvertrags jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 wurde Dr. Stephan Petri ein Ausgleichsbetrag gewährt. Dieser Ausgleichsbetrag besteht aus entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen für den Zeitraum von 23 Monaten ab dem 30. Juni 2016 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Dr. Petri am 31. Mai 2018. Der Ausgleichsbetrag von insgesamt 2.112.177,80 EUR wurde im Januar 2017 ausgezahlt und orientiert sich in Zusammensetzung und Höhe an den im Abschnitt "Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" beschriebenen Regelungen für die Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Über den Ausgleichsbetrag hinaus wurden an Dr. Petri aus Anlass seines vorzeitigen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet. Für die Auszahlung der bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erdienten variablen Vergütungskomponenten wurde ein modifizierter einheitlicher Auszahlungstermin zum 31. März 2018 vereinbart. Für die Auszahlung der Tranche 2015 und 2016 (zeitanteilig) der langfristigen Aktienkomponente wird dabei ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent angenommen.
Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.217 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR).
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR.
Im Geschäftsjahr 2016 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats, vier Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2016 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| (in EUR) | Vergütung Aufsichtsrat | Vergütung Präsidium | Vergütung Prüfungsausschuss | Sitzungsgeld | Summen |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Heraeus (bis 20. April 2016) | 37.910 | 21.230 | 10.615 | 4.000 | 73.755 |
| Vorjahr | 125.000 | 70.000 | 35.000 | 17.000 | 247.000 |
| Siegers* (bis 29. September 2016) | 55.943 | 26.107 | - | 8.000 | 90.050 |
| Vorjahr | 75.000 | 35.000 | - | 9.000 | 119.000 |
| Bastaki | 50.000 | 24.385 | - | 10.000 | 84.385 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Prof. Dr. Bauer | 50.000 | 24.385 | - | 10.000 | 84.385 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 6.000 | 56.000 |
| Eberlein | 50.000 | - | 70.000 | 12.000 | 132.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 70.000 | 12.000 | 132.000 |
| Gröbel* | 50.000 | 35.000 | - | 11.000 | 96.000 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 13.000 | 98.000 |
| Hubert* (seit 30. | ```markdown | ||||
| ### August 2017) | |||||
| :---------- | :---------- | :---------- | :---------- | :---------- | |
| 12.705 | 7.077 | - | 2.000 | 21.782 | |
| Vorjahr | - | - | - | - | |
| Kämpfert | 50.000 | 7.077 | - | 8.000 | 65.077 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 6.000 | 56.000 |
| Kerkemeier* | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 6.000 | 56.000 |
| Krönchen* | 50.000 | - | 35.000 | 12.000 | 97.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 35.000 | 12.000 | 97.000 |
| Löw* | 55.055 | 24.385 | 26.107 | 14.000 | 119.547 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 35.000 | 12.000 | 97.000 |
| Dr. Perlet | 102.254 | 59.385 | 24.385 | 14.000 | 200.024 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 11.000 | 96.000 |
| Spence | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Dr. Zhang | 34.836 | - | - | 4.000 | 38.836 |
| (seit 21. | |||||
| April 2016) | |||||
| Vorjahr | - | - | - | - | - |
| Summe | 698.703 | 229.031 | 166.107 | 123.000 | 1.216.841 |
| Vorjahr | 700.000 | 175.000 | 175.000 | 118.000 | 1.168.000 |
*) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab.
Risiko- und Chancenbericht
Zielsetzung des Risiko- und Chancenmanagements
Die Ausschöpfung von Wachstums- und Ergebnispotenzialen ist davon abhängig, dass GEA die sich bietenden Chancen nutzt, was jedoch grundsätzlich mit unternehmerischen Risiken verbunden ist. Das Eingehen von kalkulierten Risiken gehört damit zur Konzernstrategie von GEA. Die Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts erfordert, dass nach Möglichkeit nur solche Risiken eingegangen werden, die kalkulierbar sind und denen höhere Chancen gegenüberstehen. Dies bedingt ein aktives Risiko- und Chancenmanagement, das unangemessene Risiken vermeidet, eingegangene Risiken überwacht und steuert sowie sicherstellt, dass Chancen rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Strategische Planung und Mittelfristplanung von GEA sind wesentliche Bestandteile der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieser Prozesse werden Entscheidungen über Kerntechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte. Gleichzeitig können Entwicklungen, die den Fortbestand von GEA gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. über die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Fachbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und damit aktiv gesteuert.
Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im Jahresvergleich
Die identifizierten Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden Ergebnisbelastungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Wie in den Vorjahren bietet die Struktur von GEA mit ihrer regionalen und branchenmäßigen Diversifizierung einen weitgehenden Schutz vor einer Bündelung einzelner Risiken zu einem bestandsgefährdenden Einzelrisiko. Darüber hinaus liegt weder auf Lieferanten- noch auf Kundenseite eine Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern vor. In Bezug auf die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche konnten die Risiken durch weiteren Fortschritt in der Fertigstellung der Projekte der Lentjes reduziert werden. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Insgesamt wurden keine Risiken für GEA und die GEA Group Aktiengesellschaft identifiziert, die alleine oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.
Risiko- und Chancenmanagementsystem
Risikomanagementsystem
In das Risikomanagementsystem von GEA sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Quartalsweise Risikomeldungen und in Abhängigkeit von Größenkriterien ad-hoc erfolgende Risikomeldungen sollen gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auf allen Ebenen zeitnah über wesentliche existierende Risiken und mögliche Risiken der künftigen Entwicklung informiert werden. Die Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sind in einer konzernweit gültigen Risikorichtlinie dokumentiert. In diesen Richtlinien sind auch verbindliche Vorgaben zur Risikoerfassung und -steuerung dokumentiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die interne Revision überprüft. Risikomanagement-Instrumente wie die "Risk Assessment and Advisory Committees (RAAC)", werden durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Global Leadership Teams (bestehend aus den Mitgliedern des Vorstands und den Hauptverantwortlichen aus den Business Areas, aus den Regionen und dem Global Corporate Center) ergänzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren.
Risikomanagementorganisation
Das Risikomanagement von GEA orientiert sich an der Managementhierarchie. Risiken werden, unter Berücksichtigung von vordefinierten Schwellenwerten, an die jeweils nächsthöhere Managementebene berichtet. Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch sogenannte "Risk-Boards" auf Business Area- und Konzernleitungsebene Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen-/Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen-/Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt. Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage einer Business Area oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten. Zur Beurteilung, ob Risiken mit bestandsgefährdendem Charakter vorliegen, zieht GEA alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit heran. Dabei erfolgt eine Bruttobetrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Fristigkeit (unter und über einem Jahr) einzeln betrachtet.
Bei der Einordnung der Wesentlichkeit gelten folgende Kriterien:
| Chancen und Risiken | Moderat | Erheblich |
|---|---|---|
| Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage | zwischen EUR 10 - 50 m | > EUR 50 m |
Diese Einordnung erlaubt es, sowohl Risiken als auch Chancen in ihrer Auswirkung auf GEA zu klassifizieren. Dabei werden kurzfristig relevante Themen mit der Einschätzung Hoch ("H") im Hinblick auf Wesentlichkeit und Wahrscheinlichkeit zunächst als erhebliches Risiko bzw. erhebliche Chance eingeordnet. Mit Hilfe des GEA Demand Index (kurz: GDI) werden die Einschätzungen von Marktexperten aus dem GEA Konzern zur erwarteten kurz- bis mittelfristigen Marktentwicklung erhoben. Der Index ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Marktentwicklungen in den für GEA relevanten Industrien und Regionen. Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem (IKS) von GEA - basierend auf dem Rahmenwerk COSO - umfasst das Risikomanagementsystem (RMS) sowie weitere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die interne Revision. Das RMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden. Bei GEA werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe. In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Folgende wichtige Grundsätze des IKS von GEA sind in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen, um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen. Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Zur Fehlervermeidung werden in allen wesentlichen Gesellschaften in der Rechnungslegung, im Controlling und im Finanzbereich von GEA standardisierte IT-Systeme eingesetzt.
```# Alle Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision von GEA systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern. Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können.
Rechtliche Risiken
Da die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in laufenden Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken abgesehen.
Konkursverfahren Dörries Scharmann AG
Vor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen.
Allgemeines
Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen oder der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Ansprüche gestellt oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird.
Leistungswirtschaftliche Risiken
Die im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten. Mit Hilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystems sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich werden mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie ausgewogene Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert.
Die Absatzmärkte von GEA zeichnen sich durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur aus. Durch diese Differenzierung wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtnachfrage aus. Der Schwerpunkt besteht jedoch in der Nahrungsmittelindustrie. Ein wesentlicher Rückgang bei der Nachfrage von Lebensmitteln und Getränken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA. Die Wahrscheinlichkeit eines globalen Nachfragerückgangs schätzt GEA als gering ein. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet.
Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens von GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden von GEA abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Ein globaler Eintritt solcher Risiken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als gering eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der differenzierten Aufstellung von GEA wird dieses Risiko insgesamt als mittleres Risiko eingestuft.
Länderspezifische Konfliktsituationen, aus denen sich Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet. Darüber hinaus können bevorstehende sowie kürzlich stattgefundene Wahlen in wichtigen Absatzmärkten zukünftige politische Rahmenbedingungen wesentlich beeinflussen und damit negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Geschäft von GEA nach sich ziehen. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet.
Auf der Absatzseite wird die Entwicklung des Preisniveaus stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Sollte sich der Auslastungsgrad in der Branche verringern, so könnte dies tendenziell auch zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Preisniveau und infolgedessen die Finanz- und Ertragslage von GEA führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung wird die Wahrscheinlichkeit für ein solches Risiko als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet.
GEA nutzt eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Edelstahl, insbesondere als Teil von verarbeiteten Produkten. Die Einkaufspreise für diese Metalle können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der Beschaffungspreise, die den Auftragskalkulationen zugrunde liegen, werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Auf der Beschaffungsseite wird derzeit nicht mit einem signifikanten Anstieg der Preise bei den wesentlichen Materialien gerechnet. Insgesamt wird das Risiko als mittleres Risiko eingestuft.
Langfristige Aufträge im Bereich des Anlagenbaus bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts von GEA. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Aus dem hohen Anteil innovativer Produkte ergeben sich hierbei auch technologische Risiken. Dies gilt insbesondere für die komplexen Lösungen und Anlagen der Business Area Solutions, die aufgrund ihrer Größe sowie der speziell für bestimmte Kunden bzw. Produkte ausgelegten Konstruktion im Vorfeld nicht in ihrer Gesamtheit getestet werden können. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Ebene der Konzernleitung und der Business Areas, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbare Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit werden diese Sachverhalte als mittleres Risiko betrachtet.
Die Geschäftsprozesse von GEA hängen in hohem Maße von der Informationstechnologie ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen können Risiken entstehen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit sowie Integrität betreffen, und wichtige Geschäftsprozesse können beeinträchtigt werden. GEA schützt ihre Informationstechnologie, soweit wirtschaftlich sinnvoll, gegen unbefugten Zugriff. Die entsprechenden Sicherheitssysteme werden ständig aktualisiert. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft.
Weiterhin werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung sowie der Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wird die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzuordnendes Risikos als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft.
Nach dem Verkauf der ehemaligen Division Lentjes sind gemäß vertraglicher Vereinbarung definierte Risiken im Zusammenhang mit ausgewählten Aufträgen im Konzern verblieben. Die verbleibenden Risiken werden insgesamt gering eingeschätzt.
Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren aus kaufvertraglichen Gewährleistungen und Freistellungen sowie aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für GEA ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet GEA mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern (vgl. Seite 98 ff.). Die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzustufendes Risiko wird als gering eingestuft.# Management Report
Risk Report
Operational Risks
Acquisition and Integration Risks
Acquisitions and internal restructuring of companies carry risks associated with the integration of employees, processes, technologies, and products. It cannot be ruled out that the objectives pursued by the respective measures will not be realized or will not be realized within the intended timeframe. Furthermore, such transactions can incur considerable administrative and other costs. Portfolio measures can also lead to an additional need for financing and negatively impact the financing needs and structure. These risks are counteracted by a structured integration concept and intensive support from internal experts, as well as targeted training. Overall, this matter is considered a medium risk.
Environmental Protection Risks
With regard to some properties in our portfolio, there are risks of soil contamination and mining damage, mainly from past business activities. These risks are addressed through appropriate measures and support from internal and external specialists. Adequate provisions were also made for these measures in 2016. This can result in both risks and opportunities for the financial and earnings situation, with a medium or moderate risk being assumed in terms of probability and materiality.
Financial Risks
Principles of Financial Risk Management
In order to monitor financial risks across the Group and largely limit or hedge them, the Executive Board has implemented an effective regulatory framework in the form of guidelines. These clearly define the objectives for asset protection, the elimination of security vulnerabilities, increasing efficiency in risk detection and analysis, and the corresponding organizational structures, responsibilities, and competencies. The principles of system security, segregation of duties, traceability, and immediate documentation are adhered to.
As a globally active Group, GEA is continuously exposed to currency risks, interest rate risks, commodity price risks, credit risks, and liquidity risks in the course of its ordinary business activities. The objective of financial risk management is to reduce these risks through the appropriate use of derivative and non-derivative hedging instruments. A quantification of the Group's financial risks can be found in Section 3 (page 148 ff.) of the Group Financial Statements. The financial risks listed below are, in their extent and probability, generally to be classified as significant for GEA in a gross consideration. Consequently, these risks are classified as high overall.
Currency Risks
The internationality of GEA's business activities results in a multitude of payment flows in other currencies, particularly in US dollars, in addition to payment flows in euros. A distinction must be made between transaction and translation risk within the resulting currency risk. Transaction risk arises from possible changes in the value of future foreign currency payments due to exchange rate fluctuations. Hedging these resulting exchange rate risks is an essential part of risk management. GEA partially reduces transaction risks from its operational business by producing its products in the countries where it sells them. GEA actively manages remaining transaction risks from its operational business through its Corporate Treasury. In order to fix prices based on hedging rates, according to the Group-wide guideline for centrally managed foreign exchange management within GEA, there is generally a hedging obligation for all Group companies to hedge foreign currency positions at the time they arise. The hedging of currency risks is carried out for recognized underlying transactions, off-balance-sheet firm commitments, as well as for expected and planned transactions whose probability of occurrence is considered high. The hedging periods are generally based on the term of the underlying transaction and are usually up to 12 months, but in exceptional cases can also extend significantly beyond that. Despite the hedging possibilities described, changes in currency exchange rates can affect GEA's sales opportunities outside the euro zone.
Group companies affiliated with GEA and located in the European Monetary Union are generally obliged to offer all open foreign currency positions arising from delivery and performance transactions to GEA's central Treasury & Corporate Finance department. These positions are forwarded to banks in a term-matching manner, largely in direct assignment, depending on the hedging purpose of the derivatives and the associated type of accounting treatment. However, they can also be hedged within the framework of a portfolio hedge approach. The hedging of transactions or financial transactions of subsidiaries outside the European Monetary Union is also carried out in close coordination with the central Treasury & Corporate Finance department.
Translation risk arises from the balance sheet date assessment and the necessary conversion of accounting positions in the balance sheet or profit and loss statement of the local separate financial statements into the Group currency. In contrast to transaction risk, translation risk does not necessarily affect future cash flows. The Group's equity reflects exchange rate-related changes in book values. Translation risks are only hedged in exceptional cases.
Interest Rate Risks
Due to GEA's global business activities, liquidity procurement and investment are carried out on international money and capital markets in various currencies – predominantly in euros – and with different maturities. The resulting financial liabilities and money investments are generally exposed to interest rate change risk, which is to be assessed and managed by the central interest rate management. Derivative financial instruments may be used from time to time to hedge interest rate risk in order to reduce interest rate volatility and financing costs of the corresponding underlying transactions. According to existing guidelines, such interest hedging instruments may only be concluded by the central Treasury & Corporate Finance department.
Credit Risks
In the course of its business activities with third parties, GEA is generally exposed to a global credit or default risk, which can arise from operational business as well as from financial investments due to the possible non-fulfillment by a contracting party. The creditworthiness of potential customers is checked as part of an internal Risk Board procedure before each order is accepted. In addition, active receivables management is used, including genuine factoring, genuine forfaiting, and credit insurance. In export business, confirmed and unconfirmed letters of credit, as well as guarantees, warranties, and coverage commitments, including those from export credit agencies such as Euler Hermes, are also used. In addition to local monitoring by the respective subsidiary, GEA also monitors the most important default risks at the Group management level in order to identify any accumulation of risks at an early stage and to manage them appropriately. Since receivables from deliveries and services are owed by a large number of customers from different industries and regions, there is no concentration of risks. Specific default risks are accounted for by potential value adjustments.
Default risks also arise from financial investments, for example, from investing money in bank or securities balances and the positive market values of derivatives. The objective of the counterparty limit system used in GEA's central Treasury & Corporate Finance department is to continuously assess and manage counterparty default risk. To reduce and diversify default risk, an upper limit is set per counterparty. This is mainly derived from the credit rating of recognized rating agencies and Credit Default Swaps (CDS) prices. In addition, recommendations and assessments from financial regulators and central banks are included. In the event of exceeding individual limits, appropriate measures are taken. To reduce default risks in the context of money investments and direct write-offs in derivative trading, these transactions are only concluded with reputable financial institutions whose creditworthiness has been classified as secure by the counterparty limit system described above and is continuously monitored. The maximum default risk of financial assets is limited to their book value.
Liquidity Risks
Liquidity risks arise for GEA if payment obligations cannot be met due to insufficient available liquid funds. The management of liquidity risk is the responsibility of the central Treasury & Corporate Finance department. Based on multi-year financial planning and rolling monthly liquidity planning, liquid funds are managed and credit lines are controlled. Subsequently, Group management makes these funds available to individual companies. With the objective of optimizing the use of liquid funds and the procurement of loans within GEA, cash pools have been established in an increasing number of countries with GEA subsidiaries.# Risikomanagementbericht
Liquiditätsrisiken
Um Liquiditätsrisiken zu verringern, setzt GEA auch in der Zukunft unterschiedliche Finanzierungsinstrumente ein, sodass eine Diversifikation der Finanzierungsquellen erreicht und das Fälligkeitenprofil entzerrt wird. Darüber hinaus werden die Auswirkungen möglicher Risikoszenarien auf die Liquiditätsentwicklung simuliert. Hierbei werden alle Informationen des internen Risikomanagements sowie interne und externe Informationen zu möglichen Markt- und sonstigen externen Risiken berücksichtigt. Darauf basierend hat der Vorstand mit dem Aufsichtsrat bindend vereinbart, in welchem Ausmaß liquide Mittel und langfristige Kreditlinien zur Deckung möglicher Liquiditätsrisiken vorzuhalten sind.
Steuerliche Risiken
Die jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA haben. Der Eintritt wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet.
Chancen
Gesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im Jahresvergleich
Die Endmärkte von GEA bieten vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung sowohl interner als auch externer Informationen, um die Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (vgl. Seite 76), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagementsystems. Dahin gehend werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die es GEA ermöglichen, die Chancen in konkrete wirtschaftliche Erfolge umzuwandeln. Die identifizierten Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden zusätzlichen Ergebnispotenziale haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA ergeben.
Leistungswirtschaftliche Chancen
GEA geht unverändert mit einem hohen Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2017. Weiteres Wachstum wird mittelfristig in den stärker wachsenden Märkten in Asien erwartet. GEA wird die Präsenz in diesen Regionen weiter ausbauen und entsprechend an dem Wachstum dieser Märkte partizipieren. Soweit sich das erwartete moderate Wachstum der Weltwirtschaft realisiert, wird GEA durch seine weitere Fokussierung insbesondere auf den Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke überproportional - insbesondere in Wachstumsmärkten - profitieren. Im Bereich der Nahrungsmittelprozesstechnik werden neben dem Trend zu qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der insbesondere durch das weitere Wachstum der Mittelschicht getrieben ist, die zu erwartende Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards sowie innovative Prozessverbesserungen und Produktneuentwicklungen das Wachstum von GEA weiter fördern. Seit Mitte 2015 hat GEA die neue Struktur eingenommen. Damit hat der Konzern jetzt wesentlich flachere Hierarchien und ist durch die einheitlichen Länderorganisationen auch deutlich näher am lokalen Kunden. Diese stärkere Positionierung des gesamten Portfolios sowie ein intensiviertes Servicegeschäft werden weiteres profitables Wachstum, aber auch die Kundenbindung fördern. Das wird die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit bis ins Jahr 2020 und darüber hinaus weiter stärken und ausbauen.
Aufgrund der bisher relativ dezentralen Organisation des Konzerns in technologisch gegliederten Segmenten war auch die Beschaffungsorganisation entsprechend individuell aufgestellt. Durch die neue Struktur, in der die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei Business Areas Equipment und Solutions gebündelt werden, ergibt sich zukünftig ein Optimierungspotenzial. Das Unternehmen sieht Chancen insbesondere durch die Harmonisierung von Materialklassen, das Clustern von Lieferanten sowie die Ausweitung der zentral koordinierten Einkäufe.
Weiteres Potenzial sieht GEA in der Aufstellung des heutigen weltweiten Fertigungsnetzwerks. Durch die neue organisatorische Struktur des Konzerns ist eine stärkere zentrale Steuerung, eine Optimierung der Produktionskapazitäten sowie die Überprüfung geplanter Investitionen möglich. Dadurch könnten zusätzliche signifikante Einsparungen generiert werden.
Als wesentliche Grundsäule des Erfolgs von GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse der Kunden gesehen. Zunehmende Knappheit erfordert immer effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energien. Die steigenden Ansprüche der Endverbraucher erfordern höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen. Eine stärkere Sensibilität im Umgang mit der Umwelt erfordert höhere Standards u. a. im Hinblick auf den CO2 -Ausstoß. Hieraus ergeben sich für GEA zunehmend Chancen, indem durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit in umweltschonende Technologien und Produktionsprozesse spezifische Lösungen angeboten werden können.
Mit der Übernahme von Imaforni (vgl. Seite 26) hat GEA das "Application Center Bakery" gestärkt und unterstreicht den erhöhten Fokus auf den Bereich der Bäckereiindustrie. Durch weitere Akquisitionen könnte GEA sein Kompetenzportfolio so wie in diesem Fall weiter ausbauen und eine marktführende Stellung in neuen Tätigkeitsfeldern erringen. Da die Akquisitionsstrategie des Konzerns klar auf anspruchsvolle Prozesstechnik für die Nahrungsmittelindustrie ausgerichtet ist, könnten die Zukäufe die Profitabilität des Konzerns weiter steigern.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit wesentliche positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von GEA insgesamt als mittel eingeschätzt.
Prognosebericht
Der Prognosebericht von GEA berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2017
Wie unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht beschrieben (vgl. Seite 24 f.), sieht GEA als global agierender Technologiekonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (GDP) und die entsprechenden Prognosen des IWF sowie der Vereinten Nationen und der Weltbank als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung an.
scroll World Economic Outlook IWF (Januar 2017)
| | Prognose 2016 | Prognose 2017 |
|---------------|---------------|---------------|
| Weltweit | 3,1 % | 3,4 % |
| Industrieländer | 1,6 % | 1,9 % |
| Schwellen- und Entwicklungsländer | 4,2 % | 4,5 % |
Der IWF hält unverändert an seiner Einschätzung vom Oktober 2016 fest. Allerdings herrsche noch große Unsicherheit über den politischen Kurs der neuen US-Regierung und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft.
scroll World Economics Situation and Prospects UN (Januar 2017)
| | Prognose 2016 | Prognose 2017 |
|---------------|---------------|---------------|
| Weltweit | 2,2 % | 2,7 % |
| Industrieländer | 1,5 % | 1,7 % |
| Entwicklungsländer | 3,6 % | 4,4 % |
Die Vereinten Nationen prognostizieren in ihrem Weltwirtschaftsbericht eine geringfügige Erholung, welche die UN-Wirtschaftsexperten allerdings eher als ein Indiz wirtschaftlicher Stabilisierung werten als ein Signal für eine robuste und nachhaltige Belebung der weltweiten Nachfrage.
scroll Global Economic Prospects Weltbank (Januar 2017)
| | Prognose 2016 | Prognose 2017 |
|---------------|---------------|---------------|
| Weltweit | 2,3 % | 2,7 % |
| Industrieländer | 1,6 % | 1,8 % |
| Schwellen- und Entwicklungsländer | 3,4 % | 4,2 % |
Von einer moderaten Erholung im Jahr 2017 geht die Weltbank aus, was vor allem auf Verbesserungen in den Schwellen- und Entwicklungsländern zurückzuführen sei. Fiskalpolitische Maßnahmen in den großen Volkswirtschaften - vor allem in den Vereinigten Staaten - könnten zwar zu einem stärker als erwarteten globalen Wachstum führen. Allerdings dominieren laut Weltbank nach wie vor Abwärtsrisiken die weltwirtschaftlichen Perspektiven - und zwar verbunden mit einer erhöhten politischen Unsicherheit, protektionistischen Tendenzen und einem Risiko von Turbulenzen auf den Finanzmärkten.
Rahmenbedingungen für GEA
Für das laufende Geschäftsjahr 2017 gehen die Planungen von GEA davon aus, dass die Nachfrage auf ihren Absatzmärkten moderat über dem Niveau von 2016 liegen wird. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends:
- Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung
- Zunehmende Mittelschicht
- Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken
- Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren
Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass die Weltbevölkerung von derzeit über 7,3 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren jährlich um rund 80 Mio. Menschen ansteigen wird (vgl. The World's Cities in 2016; World Population Prospects: The 2015 Revision; World Urbanization Prospects, 2014). Bis 2023 soll die Anzahl der Menschen weiter auf 8 Mrd. steigen.Das bedeutet, dass zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden müssen. Deshalb müssen die Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden, wofür innovative Prozesstechnik notwendig ist. Verbunden mit dieser Entwicklung ist auch eine immer weiter zunehmende Urbanisierung. So ist die Anzahl der Menschen, die in Städten leben, von 746 Mio. im Jahr 1950 auf über 4,0 Mrd. in 2016 gestiegen. Damit leben bereits heute mehr als die Hälfte aller Menschen in Ballungsgebieten. Bis 2050 sollen weitere 2,5 Mrd. Menschen - insbesondere in Asien sowie in Afrika - hinzukommen. Um die notwendige Versorgung von Ballungszentren sicherzustellen bzw. den globalen Handel aufrechtzuerhalten, müssen auch immer mehr Nahrungsmittel haltbar und einfach transportierbar gemacht werden. Auch hierfür bieten nur modernste Technologien die notwendigen Kapazitäten, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Als weiterer Faktor wird mit einer wachsenden Mittelschicht die Anzahl der Menschen ansteigen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken. GEA erwartet vor dem Hintergrund der in diesem Kapitel dargestellten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Auswirkung der verschiedenen Megatrends auf ihre unmittelbaren Absatzmärkte einen steigenden Bedarf an hochwertigen Nahrungsmitteln und verbunden damit eine unverändert hohe Investitionstätigkeit der Nahrungsmittelindustrie. Des Weiteren wird von einem anhaltenden Interesse der Kunden an Prozessoptimierung hinsichtlich Effizienz, Produktivität, Energieeinsatz und Anlagenverfügbarkeit ausgegangen, die mit Technologien von GEA gewährleistet werden können. In Bezug auf Rohstoffpreise erwartet die Weltbank (vgl. Commodity Markets Outlook, Januar 2017), dass die Preise der meisten industriellen Güter im laufenden Jahr weiter steigen werden. Hierbei zeigt sich jedoch ein großer Unterschied zwischen der Entwicklung deutlich zunehmender Energiepreise (Zuwachs 26 Prozent) und den restlichen Gütern (Zuwachs 3 Prozent), die sich teilweise sogar rückläufig entwickeln können. GEA geht nicht davon aus, dass die Projektfinanzierungen seiner Kunden durch Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten wesentlich beeinträchtigt werden. Der Anteil der Nahrungsmittelindustrie an der Absatzverteilung nach Abnehmerbranchen wird in 2017 voraussichtlich weiter auf dem derzeit hohen Niveau liegen. Auch regional erwartet GEA, dass sich die derzeitige Umsatzverteilung in 2017 nicht signifikant zum abgelaufenen Geschäftsjahr verändern wird.
Entwicklung der Kundenindustrien
Für die wesentlichen Applikationen von GEA werden auf Basis externer Studien und eigener Einschätzungen die folgenden Entwicklungen erwartet:
Nahrungsmittel
Der Konsum verpackter Nahrungsmittel wird voraussichtlich unverändert moderat wachsen. Getrieben wird diese Entwicklung vor allem durch Verbrauchszuwächse in der Region Asien Pazifik sowie im Nahen Osten und Afrika. Überproportional zulegen soll dabei insbesondere der globale Konsum von Backwaren sowie von verarbeiteten Fleisch- und Fischprodukten.
Milchproduktion
Trotz der seit Mitte 2016 zurückgehenden Milchproduktion haben sich die Preise auf globalem Niveau noch nicht vollständig wieder erholt. Derzeit wird erwartet, dass es im ersten Halbjahr 2017 zu einer spürbaren Entschärfung der Milchpreiskrise kommen wird. In den für GEA besonders relevanten Märkten der Nordhalbkugel (USA/EU) ist somit vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 mit einer Zunahme der Investitionsbereitschaft zu rechnen. Mittel- bis langfristig ist von einer Verbesserung der Situation auf dem weltweiten Milchmarkt auszugehen, getrieben durch den weiter ansteigenden Konsum von Milchprodukten.
Milchverarbeitung
Der weltweite Milchkonsum wird in den nächsten Jahren weiter leicht zulegen. Überproportionales Konsumwachstum wird dabei insbesondere für Käse, Babynahrung sowie den Bereich Joghurt, Kefir und Quark erwartet. Da der Milchkonsum in den Industrieländern unterproportional zu den restlichen Märkten wächst, wird erwartet, dass sich die Investitionen für zusätzliche Produktionskapazitäten vermehrt in die Regionen Lateinamerika und Asien verschieben. In den Industrieländern wird vermutlich vor allem in Projekte zur Produktivitätssteigerung investiert werden. Nach der hohen Anzahl von Großprojekten in den letzten Jahren wird auch aufgrund von verschiedenen politischen, ökonomischen sowie regulatorischen Herausforderungen kurzfristig eher mit einer Konzentration der Kunden auf mittlere Investments gerechnet.
Getränke
Der weltweite Getränkekonsum wird in den nächsten Jahren stärker zunehmen als noch in den vergangenen Jahren. Der globale Konsum von Erfrischungsgetränken wird dabei deutlicher zulegen als der Verbrauch von alkoholischen Getränken. Der für GEA relevantere Konsum von Säften und von aseptisch abgefüllten Erfrischungsgetränken wird sich in Zukunft ebenfalls weiter erhöhen. Während das Wachstum sowohl bei Erfrischungsgetränken als auch alkoholischen Getränken in Asien nicht mehr auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahren liegen wird, ist insbesondere in Europa sowie Lateinamerika von einer zunehmenden Getränkenachfrage innerhalb der nächsten Jahre auszugehen.
Pharma
Die globalen Ausgaben für Arzneimittel sowie die weltweiten Forschungs- und Entwicklungsausgaben werden weiterhin steigen und die Wachstumsraten in diesem Markt nochmals insbesondere in den sogenannten "Pharmerging Markets" (wie z. B. China, Brasilien, Russland, Türkei und Indien) sowie in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien zulegen. Insgesamt ist daher weiter von wachsenden Investitionsausgaben im Pharmabereich auszugehen, vor allem im Bereich der flüssigen Medikamente ("Liquid Pharma").
Chemie
Die Herstellung insbesondere petrochemischer Produkte wird in den nächsten Jahren weiter steigen, sodass erneut mit einer Zunahme der Investitionstätigkeit zu rechnen ist. Dieser Aufwärtstrend ist speziell auf Produktionszuwächse in Asien, in den Golfstaaten sowie in Nordamerika zurückzuführen.
Ausblick auf die Geschäftsentwicklung
Dieser Ausblick steht unter den Annahmen, dass es zu keiner Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums und keinen wesentlichen negativen Währungseinflüssen kommt. In der Berechnung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind im Jahr 2017 getätigte Akquisitionen nicht enthalten. Ferner basiert der Ausblick auf der Annahme, dass es keine deutliche Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie bzw. Verschiebungen zwischen unseren Kundenindustrien gibt, die einen negativen Margeneinfluss haben.
Umsatz
Für 2017 strebt GEA ein moderates Umsatzwachstum an.
Ergebnis
Beim operativen EBITDA erwartet der Konzern für das laufende Geschäftsjahr 620 bis 670 Mio. EUR.
Cash-Flow-Treiber-Marge
Hinsichtlich der operativen Cash-Flow-Treiber, also dem Saldo aus operativem EBITDA, Veränderung des Working Capitals und Investitionsvolumen, wird im Verhältnis zum Umsatz ein Wert zwischen 8,5 und 9,5 Prozent in 2017 angestrebt. Investitionen in strategische Projekte werden in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt.
Weitergehende Erwartungen
Akquisitionen
Die Strategie, Unternehmen zu erwerben, die für GEA neue Märkte erschließen oder in bekannten Märkten die Angebotspalette von GEA gezielt ergänzen, bleibt unverändert gültig. Damit soll den Kunden ein immer breiteres Leistungsspektrum aus einer Hand angeboten werden.
Dividende
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für 2016 eine zum Vorjahr unveränderte Dividende von 0,80 EUR je Aktie zu zahlen. Damit würde das Dividendenvolumen auf Basis der am 31. Dezember 2016 ausgegebenen Aktien wieder 154,0 Mio. EUR betragen. Diese Dividendenzahlung würde über dem Ziel liegen, 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuschütten.
Zusammenfassung
Insgesamt erwartet GEA unter der Voraussetzung einer sich nicht weiter abschwächenden Weltwirtschaft ein moderates Wachstum des Gesamtkonzerns. Die wieder steigende Profitabilität, verbunden mit der unveränderten Fokussierung auf die Generierung von Liquidität, soll dabei helfen, den notwendigen finanziellen Spielraum für die Umsetzung der strategischen Wachstumsziele zu schaffen. In Bezug auf die Ausschüttungsquote bleibt es das Ziel, unverändert 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuzahlen.
Düsseldorf, 1. März 2017
Jürg Oleas
Dr. Helmut Schmale
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Konzernabschluss zum 31.12.2016
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016
Aktiv
(in T EUR)
| Anhang Nr. | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Sachanlagen | 5.1 | 485.046 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 5.2 | 3.662 |
| Goodwill | 5.3 | 1.505.629 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 5.4 | 428.801 |
| Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen | 5.5 | 15.929 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.6 | 38.654 |
| Latente Steuern | 7.8 | 502.117 |
| Langfristige Vermögenswerte | 2.979.838 | |
| Vorräte | 5.7 | 611.405 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.8 | 1.390.397 |
| Ertragsteuerforderungen | 5.9 | 25.832 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.6 | 165.942 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.10 | 929.120 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 5.11 | 5.403 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 3.128.099 | |
| Summe Aktiva | 6.107.937 |
Passiva
(in T EUR)
| Anhang Nr. | | |
| :---------- | :-------- | :-------- |# Konzernbilanz
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 520.376 | 520.376 |
| Kapitalrücklage | 1.217.861 | 1.217.861 |
| Gewinnrücklagen und Konzernergebnis | 1.067.812 | 962.515 |
| Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis | 188.977 | 142.877 |
| Anteil nicht beherrschender Gesellschafter | 578 | 570 |
| Eigenkapital | 2.995.604 | 2.844.199 |
| Langfristige Rückstellungen | 138.751 | 145.160 |
| Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 807.652 | 775.594 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10.238 | 177.009 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 48.181 | 63.708 |
| Latente Steuern | 144.930 | 111.170 |
| Langfristige Schulden | 1.149.752 | 1.272.641 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 144.465 | 130.607 |
| Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 181.424 | 244.235 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 165.719 | 300.735 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 624.817 | 610.315 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 33.317 | 40.743 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 812.839 | 677.757 |
| Kurzfristige Schulden | 1.962.581 | 2.004.392 |
| Summe Passiva | 6.107.937 | 6.121.232 |
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
1. Januar - 31. Dezember 2016
(in T EUR)
| Anhang Nr. | 01.01.2016-31.12.2016 exklusive Restrukturierung | Restrukturierungsaufwendungen | Summe |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.491.894 | - | 4.491.894 |
| Herstellungskosten | 3.103.739 | -1.234 | 3.102.505 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.388.155 | 1.234 | 1.389.389 |
| Vertriebskosten | 498.172 | 1.460 | 499.632 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 57.846 | -455 | 57.391 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 480.839 | -1.354 | 479.485 |
| Sonstige Erträge | 383.276 | - | 383.276 |
| Sonstige Aufwendungen | 348.852 | 3.560 | 352.412 |
| Ergebnis von at-equity bilanzierten Unternehmen | 3.070 | - | 3.070 |
| Sonstige Finanzerträge | 503 | - | 503 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | 271 | - | 271 |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 389.024 | -1.977 | 387.047 |
| Zinserträge | 7.857 | ||
| Zinsaufwendungen | 44.676 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 350.228 | ||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 81.628 | ||
| davon laufende Steuern | 57.792 | ||
| davon latente Steuern | 23.836 | ||
| Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 268.600 | ||
| Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | 15.975 | ||
| Konzernergebnis | 284.575 | ||
| davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft | 284.555 | ||
| davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter | 20 |
1. Januar - 31. Dezember 2015
(in T EUR)
| Anhang Nr. | 01.01.2015-31.12.2015 exklusive Restrukturierung | Restrukturierungsaufwendungen | Summe | Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.599.269 | - | 4.599.269 | -2,3 |
| Herstellungskosten | 3.118.718 | 51.763 | 3.170.481 | -2,1 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 1.480.551 | -51.763 | 1.428.788 | -2,8 |
| Vertriebskosten | 499.532 | 23.472 | 523.004 | -4,5 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 66.377 | 5.802 | 72.179 | -20,5 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 492.555 | 43.333 | 535.888 | -10,5 |
| Sonstige Erträge | 392.141 | - | 392.141 | -2,3 |
| Sonstige Aufwendungen | 382.357 | 1.263 | 383.620 | -8,1 |
| Ergebnis von at-equity bilanzierten Unternehmen | 2.569 | - | 2.569 | 19,5 |
| Sonstige Finanzerträge | 2.499 | - | 2.499 | -79,9 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | 1.861 | - | 1.861 | -85,4 |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 435.078 | -125.633 | 309.445 | 25,1 |
| Zinserträge | 11.475 | -31,5 | ||
| Zinsaufwendungen | 50.913 | -12,3 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 270.007 | 29,7 | ||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 5.758 | > 100 | ||
| davon laufende Steuern | 61.428 | -5,9 | ||
| davon latente Steuern | -55.670 | |||
| Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 264.249 | 1,6 | ||
| Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | 97.617 | -83,6 | ||
| Konzernergebnis | 361.866 | -21,4 | ||
| davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft | 361.857 | -21,4 | ||
| davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter | 9 | > 100 |
Ergebnis je Aktie
(in EUR)
| Anhang Nr. | 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 1,40 | 1,37 |
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | 0,08 | 0,51 |
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie | 1,48 | 1,88 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogenen Stammaktien (in Mio. Stück) | 192,5 | 192,5 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
1. Januar - 31. Dezember 2016
(in T EUR)
| Anhang Nr. | 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 284.575 | 361.866 |
| Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen | -25.262 | -1.689 |
| davon Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste | -37.192 | -1.463 |
| davon Steuereffekt | 11.930 | -226 |
| Posten, die zukünftig in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind | ||
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 45.435 | 87.212 |
| davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste | 45.435 | 87.212 |
| Ergebnis aus der Marktbewertung von finanziellen Vermögenswerten | -233 | 763 |
| davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste | -331 | 1.089 |
| davon Steuereffekt | 98 | -326 |
| Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges | 898 | 3.586 |
| davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste | 1.283 | 946 |
| davon realisierte Gewinne und Verluste | - | 4.485 |
| davon Steuereffekt | -385 | -1.845 |
| Sonstiges Konzernergebnis | 20.838 | 89.872 |
| Konzerngesamtergebnis | 305.413 | 451.738 |
| davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft | 305.393 | 451.729 |
| davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter | 20 | 9 |
Konzern-Kapitalflussrechnung
1. Januar - 31. Dezember 2016
(in T EUR)
| Anhang Nr. | 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 284.575 | 361.866 |
| zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 81.628 | 5.758 |
| abzüglich Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | -15.975 | -97.617 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 350.228 | 270.007 |
| Zinsergebnis | 36.819 | 39.438 |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 387.047 | 309.445 |
| Abschreibungen/Zuschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 113.568 | 120.342 |
| Weitere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | 3.548 | -8.021 |
| Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Pensionsplänen | -41.036 | -40.015 |
| Veränderung der Rückstellungen einschl. sonstiger Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern | -65.969 | 59.928 |
| Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Gegenständen des Anlagevermögens | -4.321 | -722 |
| Veränderung der Vorräte inklusive noch nicht fakturierter Fertigungsaufträge* | -72.130 | 5.634 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -118.859 | -53.997 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -5.882 | -64.693 |
| Veränderung der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva | 31.869 | 82.305 |
| Gezahlte Steuern | -66.678 | -85.524 |
| Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche | 161.157 | 324.682 |
| Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche | 1.229 | -22.559 |
| Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 162.386 | 302.123 |
| Einzahlungen aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte | 6.405 | 3.424 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -91.007 | -90.679 |
| Auszahlungen für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | - | -200.000 |
| Einzahlungen aus kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte | 237.000 | 200.000 |
| Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte | -640 | - |
| Einzahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerte | 4.098 | - |
| Zinseinzahlungen | 4.993 | 6.816 |
| Dividendeneinzahlungen | 2.454 | 4.107 |
| Auszahlungen aus Unternehmenserwerben | -106.995 | -119.723 |
| Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche | 56.308 | -196.055 |
| Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche | -5.600 | 142.911 |
| Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | 50.708 | -53.144 |
| Dividendenzahlungen | -153.996 | -134.747 |
| Auszahlungen aus dem Finanzierungsleasing | -3.853 | -4.153 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | - | 2.762 |
| Auszahlungen aus dem Rückkauf einer Anleihe | -274.739 | - |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | -4.064 | -107.508 |
| Zinszahlungen | -23.117 | -26.650 |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche | -459.769 | -270.296 |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche | -35 | 40 |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -459.804 | -270.256 |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestandes | 1.936 | -382 |
| Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel | -244.774 | -21.659 |
| Frei verfügbare flüssige Mittel zum Jahresanfang | 1.172.778 | 1.194.437 |
| Frei verfügbare flüssige Mittel zum Bilanzstichtag | 928.004 | 1.172.778 |
| Nicht frei verfügbare flüssige Mittel | 1.116 | 1.372 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesamt | 929.120 | 1.174.150 |
) einschließlich erhaltener Anzahlungen
Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2016
(in T EUR)
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen und Konzernergebnis | Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis | Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | Ergebnis aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte | Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2015 (Aktien in Stück 192.495.476) | 520.376 | 1.217.861 | 737.094 | 57.315 | -997 | -5.002 | |
| Konzernergebnis | - | - | 361.857 | - | - | - | - |
| Sonstiges Konzernergebnis | - | - | -1.689 | 87.212 | 763 | 3.586 | |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | 360.168 | 87.212 | 763 | 3.586 | |
| Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft | - | - | -134.747 | - | - | - | - |
| Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital | - | - | - | - | - | - | - |
| Stand am 31.12.2015 (Aktien in Stück 192.495.476) | 520.376 | 1.217.861 | 962.515 | 144.527 | -234 | -1.416 | |
| Konzernergebnis | - | - | 284.555 | - | - | - | - |
| Sonstiges Konzernergebnis | - | - | -25.262 | 45.435 | -233 | 898 | |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | 259.293 | 45.435 | -233 | 898 | |
| Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft | - | - | -153.996 | - | - | - | - |
| Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital | - | - | - | - | - | - | - |
| Stand am 31.12.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) | 520.376 | 1.217.861 | 1.067.812 | 189.962 | -467 | -518 |
(in T EUR)
| Anteil der Aktionäre der GEA Group | |
|---|---|
| Stand am 01.01.2015 (Aktien in Stück 192.495.476) | 578 |
| Konzernergebnis | 361.857 |
| Sonstiges Konzernergebnis | - |
| Konzerngesamtergebnis | 361.857 |
| Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft | -134.747 |
| Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital | - |
| Stand am 31.12.2015 (Aktien in Stück 192.495.476) | 570 |
| Konzernergebnis | 284.555 |
| Sonstiges Konzernergebnis | - |
| Konzerngesamtergebnis | 284.555 |
| Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft | -153.996 |
| Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital | - |
| Stand am 31.12.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) | 578 |
1. Grundlagen der Berichterstattung
1.1 Grundlagen der Darstellung
Gegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf/Deutschland, und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group, kurz "GEA", bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315 a HGB beachtet.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen - mit Ausnahme der Segmentberichterstattung - werden in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T EUR ergeben.
Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash-Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt.
Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 1. März 2017 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
1.2 Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Die nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden bei GEA im Berichtsjahr erstmals angewendet:
-
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" - Angabeninitiative - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2014
Die Änderungen gehen auf eine Initiative des IASB zur Verbesserung von Ausweis- und Angabevorschriften in bestehenden Standards zurück. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben generell nur dann erforderlich sind, wenn ihr Inhalt nicht unwesentlich ist. Ferner wird klargestellt, wie Anteile am sonstigen Ergebnis von at-equity bewerteten Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Zudem werden die Regelungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung erweitert. Schließlich werden starre Vorgaben zur Struktur des Anhangs gelockert, sodass dieser verstärkt unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Relevanz von Angaben strukturiert werden kann. -
Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Arbeitnehmerbeiträge - veröffentlicht vom IASB im November 2013
Die Änderungen betreffen die Bestimmungen in Bezug auf Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, und stellen entsprechende Vorschriften zur Zuordnung solcher Beiträge zu den Dienstleistungsperioden klar. Zudem werden Erleichterungen für die Bilanzierung entsprechender Beiträge geschaffen, die von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. -
IFRS 14 "Regulatorische Abgrenzungsposten" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2014
Da IFRS 14 lediglich für IFRS-Erstanwender anwendungspflichtig ist, waren die Neuregelungen im Abschluss von GEA nicht zu berücksichtigen. -
Sammelstandard 2010 bis 2012 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2013
Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt sieben Standards. -
Sammelstandard 2012 bis 2014 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im September 2014
Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er beinhaltet kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards.
Aus der erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.
1.3 Noch nicht umgesetzte Rechnungslegungsvorschriften
Für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. GEA prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung festlegen.
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IFRS 9 "Finanzinstrumente" - veröffentlicht vom IASB im Juli 2014
Im November 2009 veröffentlichte das IASB den IFRS 9 "Finanzinstrumente" und schloss damit den ersten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ablösung von IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ab. Mit dem neuen Standard wurden zunächst einheitliche Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten eingeführt. Im Oktober 2010 wurde IFRS 9 erneut herausgegeben, wobei die ursprüngliche Version um Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten ergänzt wurde. Die Regelungen für die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten und für die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wurden größtenteils unverändert aus IAS 39 übernommen. Durch die im Dezember 2011 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wurden Vorschriften zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 sowie Erleichterungen in Bezug auf die Anpassung früherer Perioden und die entsprechenden Angaben nach IFRS 7 herausgegeben. Der im November 2013 publizierte IFRS 9 beinhaltete schwerpunktmäßig die Aufnahme eines neuen allgemeinen Modells zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Im Juli 2014 veröffentlichte das IASB die vierte und endgültige Fassung des IFRS 9, welcher nunmehr auch die neuen Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen und die begrenzten Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte enthält. Mit der finalen Fassung werden alle vorherigen Fassungen von IFRS 9 ersetzt.Nachfolgend werden die wesentlichen Neuregelungen des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erläutert:
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Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: "zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "zum Fair Value". Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte "zu fortgeführten Anschaffungskosten" besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten dieser Vermögenswerte und die Vereinnahmung der mit ihnen verbundenen vertraglichen Zahlungsströme ist. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe "zum Fair Value". Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie bei Zugang wie bisher eine Designation zur Kategorie zum Fair Value ("Fair Value Option") vorgenommen werden. Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zum Fair Value" sind, abhängig von dem Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente kann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu berücksichtigen. -
Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten
In Bezug auf die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten betrifft die bedeutendste Änderung den Ausweis von Wertänderungen von zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Diese sind zukünftig aufzuteilen: Der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu berücksichtigen. -
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Durch die Einführung eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen soll eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen erreicht werden. Das neue Modell eröffnet weitergehende Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: So sind nun insbesondere Gruppen von Grundgeschäften, soweit sich die Grundgeschäfte einzeln für eine Designation qualifizieren, sowie Nettopositionen und Nettonullpositionen designierbar.# Anhang (Continued)
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Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen
IFRS 9 Finanzinstrumente
Der neue Standard IFRS 9 legt neue Regelungen für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten fest und führt ein neues Modell zur Wertminderung ein.
Klassifizierung und Bewertung
Als Sicherungsinstrument ist grundsätzlich jedes Finanzinstrument geeignet, welches zum Fair Value bilanziert wird. In Bezug auf die Effektivität von Sicherungsbeziehungen werden neue Regelungen eingeführt, wobei auf eine Vorgabe von Bandbreiten für die Effektivitätsmessung verzichtet wird, sodass kein retrospektiver Effektivitätstest mehr durchzuführen ist. Der prospektive Effektivitätstest ist wie auch die Erfassung jeglicher Ineffektivität weiterhin erforderlich. Die Beendigung einer Sicherungsbeziehung ist nur möglich, wenn die hierfür definierten Voraussetzungen erfüllt sind; dies bedeutet, dass bei unveränderter Risikomanagementzielsetzung die Sicherungsbeziehungen zwingend fortzuführen sind. Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie, der Auswirkungen des Risikomanagements auf künftige Zahlungsströme sowie der Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf den Abschluss sind erweiterte Anhangangaben zu machen. Sicherungsbeziehungen sind aufgrund des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9 nicht zu beenden, sofern die Voraussetzungen und qualitativen Merkmale weiterhin erfüllt sind. Die bestehenden Regelungen nach IAS 39 sind wahlweise auch unter IFRS 9 weiterhin anwendbar.
Neues Wertminderungsmodell
Mit der Einführung eines neuen Modells zur Ermittlung von Wertminderungen sollen nicht nur eingetretene, sondern auch in der Zukunft erwartete Verluste berücksichtigt werden. In Zukunft erwartete Verluste müssen entweder in Höhe des "erwarteten 12-Monats-Verlusts", dem Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, oder in Höhe des gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlusts erfasst werden. Die Verlusterfassung des gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verlusts muss für Instrumente vorgenommen werden, deren Ausfallrisiko sich seit Zugang signifikant erhöht hat.
Übergangsregelungen
IFRS 9 ist für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. GEA wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 erstmalig nach IFRS 9 bilanzieren. IFRS 9 sieht die Möglichkeit vor, auf die Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der Erstanwendung zu verzichten. Bei Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften sind zusätzliche Anhangangaben nach IFRS 7 erforderlich, welche die Beurteilung der Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 9 ermöglichen sollen.
Projektstatus
Im vergangenen Geschäftsjahr hat GEA die Analyse der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 9 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage fortgesetzt. Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen erwartet GEA, dass sich durch die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells und den sich hieraus ergebenden Anforderungen zur Nutzung von Kreditinformationen über Kunden Auswirkungen auf interne Verfahren und Prozesse ergeben werden. Der Konzern identifiziert zurzeit, welche Anpassungen notwendig sind, um künftig die nach IFRS 9 erforderlichen, zukunftsbezogenen Kundeninformationen zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste systemseitig abzubilden. Diese Beurteilung basiert auf den vorläufigen Erkenntnissen und orientiert sich am aktuellen Stand der Analyse. Im Geschäftsjahr 2017 wird GEA diese fortsetzen und insbesondere ermitteln, ob sich Auswirkungen aus der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells ergeben werden.
IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2014
Der neue Standard fasst die bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und überführt diese in ein einheitliches Modell der Umsatzrealisierung. IFRS 15 gilt für die Bilanzierung von Verträgen mit Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Verkauf von Gütern und umfasst damit auch die bisher in IAS 11 geregelte Bilanzierung von Fertigungsaufträgen. Das neue einheitliche Modell zur Umsatzrealisierung sieht fünf Schritte vor, auf Basis derer die Höhe der Umsatzerlöse und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden:
- Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden,
- Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen,
- Bestimmung der gesamten Gegenleistung,
- Verteilung der Gegenleistung auf die separaten Leistungsverpflichtungen,
- Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung.
Darüber hinaus werden durch IFRS 15 umfangreiche Anhangangaben zur Umsatzrealisierung eingeführt. IFRS 15 wurde im September 2016 (inkl. der Ergänzung zum Erstanwendungszeitpunkt) in EU-Recht übernommen und ist somit für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung der Regelungen ist zulässig. Die Erstanwendung hat grundsätzlich rückwirkend zu erfolgen, wobei IFRS 15 verschiedene Erleichterungen gewährt. Das IASB hat im April 2016 Klarstellungen zu IFRS 15 ("Clarifications to IFRS 15 - Revenue from Contracts with Customers") veröffentlicht. Diese ergänzen die Regelungen des IFRS 15 im Hinblick auf die Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, die Abgrenzung, ob ein Unternehmen ggü. Kunden als Prinzipal oder Agent tätig ist, sowie die Separierung von Lizenzen. Darüber hinaus enthalten die Klarstellungen zusätzliche Erleichterungen für die erstmalige Anwendung von IFRS 15.
GEA wird IFRS 15 sowie - vorbehaltlich einer entsprechenden Übernahme in EU-Recht - die Klarstellungen zu IFRS 15 beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 anwenden. GEA geht davon aus, die Erstanwendung modifiziert retrospektiv durchzuführen, d. h. die Berichtsperiode wird in Übereinstimmung mit IFRS 15, die Vergleichsperiode anhand der für diese maßgeblichen Standards in Übereinstimmung mit IAS 11 bzw. IAS 18 dargestellt. Der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wird zum Zeitpunkt der Erstanwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen erfasst. Alternativ käme eine vollständig retrospektive Anwendung in Frage, d.h. die Darstellung der Vergleichsperiode in Übereinstimmung mit IFRS 15; die erfolgsneutrale Erfassung des Umstellungseffektes erfolgt dann bereits zu Beginn der Vergleichsperiode. Die Auswirkungen der Neuregelungen werden derzeit von GEA im Rahmen eines konzernweiten Projektes analysiert. Das Projekt umfasst hierbei zwei Phasen:
In der ersten Phase erfolgt eine detaillierte Analyse der Auswirkungen von IFRS 15 auf Ebene der beiden Business Areas Solutions und Equipment. Die Ergebnisse der Analyse werden in den einzelnen Geschäftsbereichen verifiziert und anschließend im Hinblick auf die Erstanwendung von IFRS 15 dokumentiert. Zum Geschäftsjahresende 2016 war die detaillierte Analyse noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach Abschluss der Analyse und in Abhängigkeit der hieraus gewonnenen Erkenntnisse wird GEA über die Ausübung von Erleichterungen im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 15 entscheiden.
In der zweiten Phase werden ggf. notwendige Anpassungen an bestehenden Rechnungslegungsprozessen und IT-Systemen umgesetzt, sowie die Finanzorganisation im Hinblick auf die (Erst-)Anwendung geschult, um eine einheitliche Anwendung von IFRS 15 zu gewährleisten.
Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen, geht GEA nicht davon aus, dass die neuen Regelungen des IFRS 15 insgesamt erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden. Gleichwohl können sich vereinzelt und in begrenztem Umfang im Vergleich zur aktuellen Bilanzierung Abweichungen ergeben. GEA hat basierend auf den Analysen des konzernweiten Projektes bisher die folgenden möglichen Auswirkungen identifiziert:
- Die nach IFRS 15 geforderte Separierung von Leistungsverpflichtungen und die Allokation des Transaktionspreises zu diesen kann in Einzelfällen und in geringerem Umfang zu einer späteren Umsatzrealisation führen.
- In Bezug auf die Umsatzrealisierung für Verträge über die Lieferung von Ersatzteilen wird zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass GEA keine Bereitschaftsverpflichtung ("stand-ready obligation") hat, sondern die Leistungsverpflichtung in der Bereitstellung der einzelnen Komponenten besteht.
- Aus den Anforderungen des IFRS 15 zur Bestimmung der gesamten Gegenleistung (Transaktionspreis) für die aus einem Kundenvertrag zu erfassenden Umsatzerlöse werden derzeit nur in sehr begrenztem Umfang Auswirkungen erwartet: Nach IFRS 15 führen Vergütungsbestandteile, wie beispielsweise Leistungsprämien aber auch Preisnachlässe, Mengenrabatte oder Pönale, dazu, dass eine variable Vergütung vorliegt, welche bereits bei Vertragsabschluss zu schätzen ist. IFRS 15 sieht zudem eine Begrenzung in Bezug auf die Umsatzrealisierung für variable Vergütungsbestandteile vor. Derzeit geht GEA davon aus, dass die Anwendung dieser Begrenzungsvorschrift in wenigen Fällen dazu führen wird, dass der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung für variable Vergütungsbestandteile sich zeitlich nach hinten verlagert. Der Konzern setzt seine Beurteilung individueller Verträge in den nächsten Monaten fort, um die Auswirkungen aus diesen Regelungen zu bestimmen.
- Nach IFRS 15 ist der Übergang der Kontrolle das maßgebliche Kriterium für die Umsatzrealisierung. Dabei wird zwischen einem Übergang der Kontrolle zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum unterschieden. GEA erwartet diesbezüglich aktuell keine wesentlichen Abweichungen zur bisherigen Bilanzierung:
- Business Area Solutions: Basierend auf den bisherigen Analysen ist zu erwarten, dass die Umsatzerlöse für in hohem Maße kundenspezifische Projektverträge weiterhin zeitraumbezogen und nicht zeitpunktbezogen zu erfassen sind, da regelmäßig ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten aufweist, und GEA einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat.
- Business Area Equipment: GEA erzielt in diesem Geschäftsbereich überwiegend Umsatzerlöse aus dem Verkauf von standardisierten und modularisierten Equipment-Angeboten.# IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“
Der Konzern rechnet basierend auf den vorläufigen Analysen nicht mit Auswirkungen hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs der Umsatzrealisation. Diese wird im Allgemeinen - wie bisher - zeitpunktbezogen bei Lieferung der Güter erfolgen. Daneben erbringt GEA in beiden Business Areas Dienstleistungen, wie beispielsweise Wartungsleistungen. Der Konzern ist vorläufig zu der Einschätzung gelangt, dass die Dienstleistungen bilanziell - wie bisher - als zeitraumbezogene Erbringung einzustufen sind, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung zufließt, während die Leistung erbracht wird und der Kunde diese gleichzeitig nutzt. Gemäß IFRS 15 ist für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisation eine geeignete Methode zur Messung des Leistungsfortschrittes zu bestimmen. Aktuell wird in diesem Zusammenhang diskutiert, welche Auswirkungen es auf die Fortschrittsmessung hat, wenn die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisation erst nach Vertragsbeginn erfüllt werden. In der fachlichen Diskussion hierzu werden derzeit unterschiedliche Sichtweisen vertreten; eine Klarstellung durch den Standardsetzer ist bisher nicht erfolgt. GEA verfolgt den Fortgang der Diskussion und überprüft im Rahmen des aktuellen Projektes, ob sich hieraus wesentliche Auswirkungen auf den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisation ergeben werden. Die Darstellungs- und Angabevorschriften des IFRS 15 gehen über die Bestimmungen der aktuellen Standards hinaus. IFRS 15 erfordert erweiterte qualitative und quantitative Angaben zur Untergliederung der Umsatzerlöse, zu Leistungsverpflichtungen und Vertragssalden sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen. GEA untersucht derzeit im Rahmen des konzernweiten Projektes, inwieweit basierend auf diesen Informationsanforderungen interne Verfahren, Rechnungslegungsprozesse und IT-Systeme angepasst werden müssen, um die erforderlichen Informationen zu erfassen.
IFRS 16 "Leases" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016
Mit dem neuen Standard zur Leasingbilanzierung wird ein einheitliches Modell für die Bilanzierung beim Leasingnehmer eingeführt, durch welches generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst werden. Als Konsequenz entfällt die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen beim Leasingnehmer. Für jede Leasingvereinbarung ist vom Leasingnehmer eine Verbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen anzusetzen und ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten zu aktivieren. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese Index-basiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und ggf. der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird dagegen planmäßig abgeschrieben, was verglichen mit den bisherigen Regelungen grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. Auf Seiten des Leasinggebers ähneln die Regelungen des neuen Standards dagegen denen des bisherigen Standards IAS 17. Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, alle anderen Leasingverträge als Operating Leases. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Die Verlautbarung ersetzt die heute geltenden Bestimmungen von IAS 17 "Leases" und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 "Determining whether an Arrangement contains a Lease", SIC 15 "Operating Leases - Incentives" und SIC 27 "Evaluating the Substance of Transactions Involving the Legal Form of a Lease". GEA analysiert derzeit die Auswirkungen der Neuregelungen und geht aktuell davon aus, dass die neuen Vorschriften zu einer Bilanzverlängerung sowie zu einer Erhöhung des EBITDA führen werden. Die neuen Regelungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird.
Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen - veröffentlicht vom IASB im Juni 2016
Bei den Änderungen an IFRS 2 handelt es sich um Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. Die Klarstellungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen bei der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich sowie die Klassifizierung bzw. die Bilanzierung einer Änderung der Klassifizierung bestimmter anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. GEA erwartet keine Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 2. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten von einem Investor an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen -veröffentlicht vom IASB im September 2014
Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer entsprechenden Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28. Das IASB hat im Dezember 2015 beschlossen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt des Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass das IASB sich im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Equity-Methode nochmals mit entsprechenden Transaktionen beschäftigen möchte. Ungeachtet der Verschiebung wird eine vorzeitige Anwendung der Änderungen nach ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht zulässig sein.
Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016
Im Rahmen seiner Angaben-Initiative hat das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" veröffentlicht. Hiernach hat ein Unternehmen Angaben über Änderungen solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte sind ebenfalls in die Angaben einzubeziehen (z. B. Vermögenswerte aus Absicherungsgeschäften). Anzugeben sind insbesondere zahlungswirksame Veränderungen, Änderungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen, währungskursbedingte Änderungen sowie Änderungen der beizulegenden Zeitwerte. Als Format für die entsprechenden Angaben wird eine Überleitungsrechnung vom Anfangsbestand in der Bilanz hin zum Endbestand vorgeschlagen. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 7. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Im Jahr der Erstanwendung brauchen Vorjahresvergleichsangaben nicht gemacht zu werden.
Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" - Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016
Die Änderungen an IAS 12 dienen der Klarstellung, dass Abwertungen auf einen niedrigeren Marktwert von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, welche aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultieren, zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass der Verlust nicht realisiert wird und sich in Zukunft, bei Halten bis zur Endfälligkeit, umkehren wird, da das Schuldinstrument zum Nominalwert getilgt wird. Dies ist unabhängig davon, ob der Halter erwartet, das Schuldinstrument bis zur Endfälligkeit zu halten und somit den Nominalwert in voller Höhe zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird außerdem klargestellt, dass grundsätzlich für alle abziehbaren temporären Differenzen zusammen zu beurteilen ist, ob voraussichtlich künftig ausreichendes zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, um diese nutzen und damit ansetzen zu können. Nur sofern und soweit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Arten von steuerbaren Gewinnen unterscheidet, ist eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen. Darüber hinaus wird IAS 12 um Regeln und Beispiele zur Ermittlung des künftig zu versteuernden Einkommens für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern ergänzt. GEA erwartet keine Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 12. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.# Januar 2017 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Änderungen kann darauf verzichtet werden, die einzelnen von der Änderung betroffenen Komponenten des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz der frühesten dargestellten Periode anzupassen. Bei Inanspruchnahme dieser Erleichterung kann stattdessen die gesamte Änderung des Eigenkapitals in den Gewinnrücklagen erfasst werden.
Änderungen an IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" - Klassifizierung noch nicht fertiggestellter Immobilien - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016
Die Änderung an IAS 40 dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation einer sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilie als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" beginnt oder endet. Die Klassifikation von sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilien war bislang aufgrund der abschließenden Aufzählung des Standards hinsichtlich der Fälle, in denen eine Nutzungsänderung einer Immobilie vorliegt, nicht klar geregelt. Diese Aufzählung gilt nun explizit nicht länger als abschließend, sodass zukünftig auch noch nicht fertiggestellte Immobilien unter die entsprechende Regelung zur Klassifizierung fallen können. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 40. Die Änderung ist - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Sammelstandard 2014 bis 2016 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016
Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt drei Standards (IFRS 1, IFRS 12 sowie IAS 28). Die Übernahme der Regelungen des Sammelstandards, aus denen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet werden, in EU-Recht steht noch aus. Vorbehaltlich dieser Übernahme sind die aus dem Sammelstandard resultierenden Änderungen von IFRS 12 für am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Die Änderungen bezüglich IFRS 1 und IAS 28 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist jeweils zulässig.
IFRIC 22 "Währungsumrechnung bei Anzahlungen" - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016
IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen". Die Interpretation stellt klar, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen, die den Erhalt oder die Leistung von Anzahlungen in fremder Währung beinhalten, zu ermitteln ist. Demnach ist für die Ermittlung des Umrechnungskurses der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der aus der Anzahlung resultierende Vermögenswert bzw. die Schuld erstmals erfasst wird. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRIC 22. Die Interpretation ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
2. Grundsätze der Rechnungslegung
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss von GEA werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, die durch die GEA Group Aktiengesellschaft entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen, unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Tatbestand der Beherrschung ist erfüllt, wenn GEA dergestalt an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, dass das Unternehmen einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem es die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der gegenüber den Verkäufern eingegangenen Verbindlichkeiten sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Transaktionszeitpunkt. Die mit dem Unternehmenserwerb übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden nicht beherrschenden Gesellschaftern. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.
Der Teil der Anschaffungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Goodwill bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs auch nach einer erneuten Überprüfung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Nettovermögens geringer als dieses, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Zahlungsströme und Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Sofern die konsolidierten Tochterunternehmen einen von dem Mutterunternehmen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen, erfolgt die Einbeziehung auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 31. Dezember 2016.
Im Geschäftsjahr 2016 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert:
| Anzahl Gesellschaften | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Konsolidierungskreis 01.01. | 222 | 216 | |
| inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) | 36 | 35 | |
| ausländische Gesellschaften | 186 | 181 | |
| Erstkonsolidierung | 7 | 11 | |
| Verschmelzung | -7 | -3 | |
| Liquidation | 0 | -1 | |
| Endkonsolidierung | -3 | -1 | |
| Konsolidierungskreis 31.12. | 219 | 222 | |
| inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) | 36 | 36 | |
| ausländische Gesellschaften | 183 | 186 |
Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 47 Tochterunternehmen (Vorjahr 46), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamtkonzerns insgesamt 0,1 Prozent (Vorjahr 0,3 Prozent), ihr Ergebnis 0,4 Prozent (Vorjahr -0,2 Prozent) des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamtkonzerns und ihr Eigenkapital 0,5 Prozent (Vorjahr 0,8 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt. Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen befindet sich im Abschnitt 12.4.
Änderungen in der Beteiligungshöhe
Änderungen der Beteiligungsquote von GEA an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erlangen oder Verlust der Beherrschung führen, sind Eigenkapitaltransaktionen. Die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern von GEA zuzuordnen.
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Als assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen GEA unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält. Joint Ventures sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung von GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
Assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Der Konzernanteil am Gewinn oder Verlust at-equity bewerteter Beteiligungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gesondert dargestellt. Der Konzernanteil direkt im Eigenkapital erfasster Aufwendungen und Erträge wird unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures den Buchwert der Nettoinvestition in dasselbe, werden keine weiteren Verluste erfasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen und Joint Ventures werden - sofern notwendig - angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag eine Beteiligung (Vorjahr 2) an assoziierten Unternehmen und 5 Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 6) at-equity bewertet.
Gemeinschaftliche Tätigkeiten
Gemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden derselben haben.# GEA Group Aktiengesellschaft
Consolidated Financial Statements
Accounting Policies
Joint Control
Joint control exists when decisions about the relevant activities of the joint arrangement require the unanimous consent of GEA and the other parties involved in joint control. Assets, liabilities, income, and expenses of joint activities are recognized with GEA's share thereof in accordance with the relevant IFRS.
Currency Translation
The Group companies prepare their financial statements based on their respective functional currency. Foreign currency transactions of the consolidated companies are translated into the functional currency at the exchange rate at the transaction date. Monetary assets and liabilities are adjusted at each balance sheet date to the prevailing exchange rate. Any resulting currency gains and losses from these items are generally recognized in profit or loss under other income or expenses, respectively.
All financial statements of companies whose functional currency differs from the reporting currency are translated into the reporting currency of GEA's consolidated financial statements. Assets and liabilities of the consolidated companies are translated at the mid-market rates on the balance sheet date. The translation of the profit and loss statements of these companies is performed at the average rates of the reporting period. If these average rates do not represent a meaningful approximation of the actual transaction rates, translation is performed at the respective transaction rates. Resulting translation differences are recognized in other comprehensive income and carried forward in equity. Goodwill from the acquisition of foreign subsidiaries is translated at the reporting date rate as an asset of these companies.
Property, Plant and Equipment
Assets of property, plant and equipment are recognized at acquisition or production cost less accumulated depreciation and impairment losses, plus value recoveries. Expenses for regular major maintenance are depreciated over the remaining useful life of the affected asset or over the period until the next maintenance. The carrying amount of property, plant and equipment is reviewed if it is likely to be impaired due to events or changed circumstances. The recoverability is assessed by comparing the carrying amount of the asset with its recoverable amount ("impairment" test). The recoverable amount is defined as the higher of the value in use or the fair value less costs to sell (net realizable value). The primary basis for determining the fair value is the current local market for used machinery or commercial real estate, respectively. If the carrying amount exceeds the recoverable amount, an impairment is recognized. For the assessment of impairment, assets are grouped at the lowest level for which cash flows can be separately identified. If the reason for an impairment subsequently ceases to exist, a value recovery is made up to a maximum of the accumulated historical acquisition or production costs.
Leases
Lease transactions are defined as agreements that grant the right to use an asset for payment for a fixed period. Lease agreements are accounted for as finance leases if all significant risks and rewards of ownership of the leased asset and thus economic ownership are attributable to the lessee. Accordingly, GEA companies that, as lessees, bear all significant risks and rewards associated with the leased item recognize the leased item at the lower of its fair value and the present value of minimum lease payments and depreciate the leased item in subsequent periods over the contract term or the shorter estimated useful life. Correspondingly, a liability is recognized, which is subsequently carried forward using the effective interest method. The payment to the lessor is split into an interest and a principal repayment component, with the interest component recognized as a constant return on the lease liability in profit or loss over the term of the lease. All other lease agreements where GEA acts as lessee are treated as operating leases. In these cases, lease payments are recognized as an expense on a straight-line basis.
Lease transactions where GEA companies are the lessor and all significant risks and rewards associated with the leased item are transferred to the lessee are accounted for as sales and financing transactions. A receivable is recognized to the extent of the net investment in the lease. Subsequently arising interest income is recognized in profit or loss. All other lease transactions where the Group is the lessor are treated as operating leases. In this case, the leased item remains on the balance sheet and is depreciated systematically. Lease payments are recognized as income on a straight-line basis over the term of the lease.
Several of the consolidated companies have sold and leased back property, plant and equipment in the past ("Sale-and-lease-back"). Depending on the risk allocation, the "Sale-and-lease-back" transactions resulted in a finance or operating lease. In the case of an operating lease, the entire profit was recognized immediately if the sale of the asset was transacted at fair value. In the case of a sale above fair value, the difference between the sale price and the fair value was deferred and recognized over the contract term.
Investment Property
Properties held to generate rental income or for capital appreciation are disclosed as investment properties. For properties that are partly held to generate rental income and partly for the manufacture or supply of goods or services or for administrative purposes, the entire property is classified as investment property if the proportion of owner-occupation is insignificant. This is assumed to be the case for a proportion of less than 10 percent. The acquisition or production costs are depreciated linearly over 10 to 50 years. Valuation is carried out analogously to the procedure for property, plant and equipment.
Goodwill
Goodwill arising from business combinations is recognized as an intangible asset. The recoverability of goodwill is tested at least annually at the end of the financial year and whenever there are indications of reduced recoverability at the level of the cash-generating units to which goodwill is attributable. The business segments in the form of Business Areas were identified as the goodwill-generating cash-generating units. For the recoverability test, the recoverable amount of a Business Area is compared with its carrying amount, including goodwill. The recoverable amount corresponds to the value in use or the higher fair value less costs to sell. For business units classified as "held for sale," the fair value less costs to sell is the benchmark for recoverability. If the carrying amount of the assets of a Business Area exceeds the recoverable amount, an impairment exists to the extent of the difference, which is to be recognized in profit or loss. An impairment amount first reduces the carrying amount of goodwill. Any amount exceeding goodwill is allocated proportionally to the carrying amounts of the non-financial long-term assets. The value in use of the business units belonging to the continuing operations is determined annually at the end of the financial year using the "discounted cash flow" method. The estimation of a selling price is only required for the business units belonging to the continuing operations if the value in use is below the carrying amount.
Other Intangible Assets
Other intangible assets include both internally generated and acquired assets. Internally generated intangible assets include capitalized development costs. Acquired intangible assets include, in addition to contract-based rights, mainly technologies, brand names, and customer relationships. Technologies, brand names, and customer relationships are regularly acquired in connection with business combinations. Internally generated and acquired intangible assets are capitalized at their acquisition or production costs. If the useful life of an intangible asset can be determined, it is depreciated linearly over its useful life. Intangible assets whose useful life cannot be determined are recognized at their acquisition cost. The carrying amount of an intangible asset is reviewed if it is likely to be impaired due to events or changed circumstances. Intangible assets with an indefinite useful life are tested for recoverability at least annually. For this purpose, the recoverable amount of the assets is determined. The recoverable amount corresponds to the value in use or the higher fair value less costs to sell. If the carrying amount is higher than the recoverable amount, the carrying amount is impaired to the recoverable amount. If the reasons for impairment cease to exist, previously recognized impairments are reversed.# Immaterielle Vermögenswerte
Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente. Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen werden der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, da die Anteile an diesen Kapitalgesellschaften nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist bedingt durch die erhebliche Schwankungsbreite der Bemessungen des beizulegenden Zeitwertes, ohne dass die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwertes innerhalb der Schwankungsbreite zuverlässig bestimmt werden können. Ein zuverlässiger beizulegender Zeitwert kann nur im Rahmen von Veräußerungsverhandlungen ermittelt werden. Eine Veräußerungsabsicht für diese finanziellen Vermögenswerte besteht nicht.
Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel, bei denen die Absicht besteht, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten, werden der Bewertungskategorie "bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen" zugeordnet und dementsprechend unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle übrigen Wertpapiere werden zum Zeitwert bewertet, wobei Wertschwankungen erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Die finanziellen Forderungen werden der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst. Sind die derivativen Finanzinstrumente in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen ("Cash-Flow-Hedge") eingebunden, werden die Zeitwertschwankungen im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eingebettete Finanzderivate werden bei Vorliegen qualifizierender Bedingungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung von den jeweiligen Basisverträgen getrennt.
Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald GEA Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung.
Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechen-baren Transaktionskosten. Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintreten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme negativ verändert haben. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder der Ausfall von Zahlungen sein.
Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (z. B. nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente), entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Finanzinstruments und dem Barwert der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Zahlungsströme. Mit Ausnahme der Eigenkapitalinstrumente werden finanzielle Vermögenswerte bei Wegfall der Wertminderungsgründe bis zur Höhe der sich ohne Wertminderung ergebenden fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben.
Bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting")
Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihres Abschlusses entweder als Absicherung von beizulegenden Zeitwertschwankungen von Vermögenswerten, Schulden oder von bindenden Vereinbarungen ("Fair-Value-Hedges") oder als Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden ("Cash-Flow-Hedges") designiert. Bei einer effektiven Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird nicht nur die Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Derivates, sondern auch die des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Bei einer perfekten Sicherung gleichen sich die Zeitwertschwankungen aus. Die Vorschriften zur Sicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts durch einen "Fair-Value-Hedge" finden derzeit bei GEA keine Anwendung.
Werden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt, wird der effektive Bestandteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Derivate erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Bestandteil der Wertänderung wird als Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Der im sonstigen Konzernergebnis erfasste Posten aus dem effektiven Bestandteil der Wertänderung wird gleichzeitig mit der Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgswirksam. Führt die Erfüllung des Grundgeschäfts zu dem Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes, so werden die zuvor im sonstigen Konzernergebnis abgegrenzten Wertänderungen mit den Anschaffungskosten des nicht-finanziellen Vermögenswertes verrechnet. Wird das Grundgeschäft abweichend von vorherigen Annahmen nicht durchgeführt, werden die zuvor erfolgsneutral erfassten Wertänderungen direkt erfolgswirksam aufgelöst.
Um Risiken aus Zinsänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend "Cash-Flow-Hedges" an. Darüber hinaus führt GEA vor allem für Fremdwährungsrisiken Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen der Risikorichtlinie durch, welche ökonomisch entsprechende Risiken kompensieren, jedoch die strengen Anforderungen des IAS 39 an die Abbildung als bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Vermögenswerten und Schulden abgeschlossen werden, werden nicht zu einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zusammengeführt. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen werden durch die ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Devisentermingeschäfte weitgehend kompensiert.
Latente Steuern
Für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist. Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.
Vorräte
Die Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der "First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen angesetzt.# Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden.
Fertigungsaufträge
Forderungen und Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst ("Percentage-of-Completion-Method"). Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Soweit die erhaltenen Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und erfassten Verluste am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den "sonstigen Verbindlichkeiten". Erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden passivisch unter dem selben Posten ausgewiesen. Sofern das Auftragsergebnis nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn das Auftragsergebnis zuverlässig geschätzt werden kann. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden in die Auftragserlöse einbezogen, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte Geschäftsbereiche
Der Ansatz langfristiger Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die im Sinne des IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, erfolgt zum Buchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Die entsprechenden Vermögenswerte sowie die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Schulden werden in der Bilanz gesondert als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen.
Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Danach erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet. Da der Buchwert von zur Veräußerung gehaltenen abnutzbaren Vermögenswerten überwiegend durch den Verkauf und nicht durch die Nutzung derselben realisiert wird, endet die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umklassifizierung.
Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert diese als nicht fortgeführter Geschäftsbereich. Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat als "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorjahreswerte so angepasst, dass die Ergebnisse dieser Geschäftsbereiche auch gleichfalls im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen; auch hier wird der Ausweis des Vorjahres entsprechend angepasst. Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden.
Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf GEA einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamtkonzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet.
Gezeichnetes Kapital
Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen.
Verpflichtungen aus Pensionsplänen
Die Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde.
Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb von GEA gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag).
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst.
Sonstige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
Unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen.
Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert. Ebenfalls unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden Verbindlichkeiten für Abfindungen bzw. aus Sozialplänen ausgewiesen, die unter anderem aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen resultieren.
Rückstellungen
Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt.
Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts.# 2.1 Wesentliche Rechnungslegungsmethoden
Die Darstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung des § 315a HGB. Die Anwendung der IFRS ist für GEA ab dem Geschäftsjahr 2010 verpflichtend. Die Darstellung der Erträge und Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie der Finanzlage entspricht dem Darstellungsgebot des IFRS. Die Darstellung der im Lagebericht dargestellten Informationen erfolgt nach den Grundsätzen des HGB.
Rückstellungen
Die Rückstellungsbildung erfolgt nach IAS 37. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird.
Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann.
Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch die zur Vertragserfüllung notwendigen Gemeinkosten ein.
Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten umfassen Anleihen, Bankverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Zugangsbewertung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen.
Sonstige Verbindlichkeiten
Der Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt mit Ausnahme der Anzahlungen sowie des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Die Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag.
Ertragsrealisierung
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden.
Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse.
Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der "Percentage-of-Completion"-Methode realisiert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Erstreckt sich die Abwicklung eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum und erfolgt die Finanzierung des Auftrags weitgehend durch GEA, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Umgekehrt werden Erträge aus der Anlage von erhaltenen Anzahlungen auftragskostenmindernd berücksichtigt, wenn diese einen wesentlichen Einfluss auf das Auftragsergebnis haben. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Entsprechend der "Percentage-of-Completion"-Methode werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug der Teilabrechnungen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen.
Zinserträge werden unter Beachtung des Effektivzinssatzes und der Höhe der Restforderung proportional über die Restlaufzeit in den Zinserträgen erfasst. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. Erlöse aus Nutzungsentgelten werden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Verträge periodengerecht erfasst.
Aktienbasierte Vergütung
GEA verfügt über ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählten Führungskräften sogenannte "Performance Shares" gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet.
Ein weiteres aktienbasiertes Vergütungsprogramm stellt die im Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder verankerte langfristige Aktienkurskomponente dar. Die Auszahlung aus dieser Vergütungskomponente ist von der Performance der GEA Aktie relativ zu einem Vergleichsindex abhängig. Der Anspruch aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (siehe Abschnitt 6.3.3).
Forschung und Entwicklung
Aufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst.
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert.
Öffentliche Zuwendungen
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt.
2.2 Einschätzungen und Ermessensentscheidungen
Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Ermessensentscheidungen durch den Vorstand getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Faktoren, die eine negative Abweichung von getroffenen Einschätzungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, eine deutliche Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie, bzw. Verschiebungen zwischen Kundenindustrien mit einem negativen Margeneinfluss, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen.
Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen.
Konsolidierungskreis
Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises (siehe Abschnitt 2.1) wurde insbesondere bei der Beurteilung, welche Tochtergesellschaften aus Wesentlichkeitsgründen nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, Ermessen ausgeübt.
Unternehmenserwerbe
Als Folge von Unternehmenserwerben (siehe Abschnitt 4) werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet.# Anhang
2. Rechnungslegungsmethoden
Immaterielle Vermögenswerte und Goodwill
Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung.
Goodwill
Der Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Die zu diesem Zweck für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftssegmente ermittelten erzielbaren Beträge werden auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Den Berechnungen der Nutzungswerte liegen Annahmen des Managements zugrunde (siehe Abschnitt 5.3).
Steuern
GEA ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken.
Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivischen latenten Steuern aus. Die aktivischen latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (siehe Abschnitt 7.8).
Restrukturierungsrückstellungen
Der Ansatz von Restrukturierungsrückstellungen erfolgt, sobald eine faktische Verpflichtung des Unternehmens zur Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen durch Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans gegenüber den Betroffenen entstanden ist. In die Beurteilung, ob die Ansatzkriterien erfüllt sind, fließen Annahmen des Managements dazu ein, ob bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung hervorgerufen wurde, dass das Unternehmen die Restrukturierung durchführen wird und ob bedeutende Änderungen des Restrukturierungsplans zu erwarten sind. Für die Bestimmung der Höhe von Restrukturierungsrückstellungen ist insbesondere eine Schätzung der Höhe der erwarteten Abfindungszahlungen erforderlich. Hierfür müssen vom Management Annahmen zur Gehaltsstruktur und zur Dauer der Betriebszugehörigkeit der vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmer sowie zur Art und Weise der Umsetzung des Stellenabbaus (z. B. Freiwilligenprogramme, Altersteilzeit, Sozialplan) getroffen werden.
Bewertung zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden sowie Klassifizierung von Geschäftsbereichen als nicht fortgeführt
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. In die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten fließen dabei auch Annahmen des Managements ein. Zudem sind bei der Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" sowie der Einstufung von Aktivitäten als den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörig Einschätzungen des Managements erforderlich. Diese betreffen insbesondere die Fragen, ob der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind.
Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Änderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung oder eines wirtschaftlichen Ressourcenabflusses können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (siehe Abschnitt 6.2). Dies gilt insbesondere auch für Verpflichtungen im Umweltbereich.
Verpflichtungen aus Pensionsplänen
Der Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese Annahmen umfassen Diskontierungszinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungsrate und Sterblichkeitsraten. Sie können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken. Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (siehe Abschnitt 6.3.1).
Fertigungsaufträge
Die Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach der "Percentage-of-Completion"-Methode liegen Schätzungen des Managements bezüglich der im Zusammenhang mit den Fertigungsaufträgen anfallenden Auftragskosten zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an.
Rechtsstreitigkeiten
Unternehmen von GEA sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen von GEA bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (siehe Abschnitt 8.3).
3. Finanzrisikomanagement
Um die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Risikomanagementsystem im Lagebericht verwiesen.
Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren.
Währungsrisiken
Die Internationalität der Geschäftstätigkeit von GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance von GEA anzudienen.# Risikomanagement
Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance.
Zinsrisiken
Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten von GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden. Alle Zinsderivate sind einzelnen Kreditaufnahmen zugeordnet. Die Sicherungsbeziehungen sind dokumentiert und werden als "Cash-Flow-Hedge" bilanziert. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Zinsaufwand aus den Kreditaufnahmen sowie aus den zugeordneten Derivaten spiegelt in Summe den fixierten Zinssatz der Sicherungsbeziehung wider.
Zins-/Währungsswaps wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmenserwerben in Kanada und Großbritannien eingesetzt. Ihre Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sie stehen aber in keiner dokumentierten Sicherungsbeziehung zu den konzerninternen Grundgeschäften. Die Ergebniseffekte aus der Veränderung der Währungsparitäten seit Beginn der Laufzeit sowie die Ergebniseffekte aus den in diesem Zusammenhang bestehenden konzerninternen Forderungen stehen sich aufgrund unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen (Terminkurs zu Kassakurs) nicht in gleicher Höhe gegenüber. Im Geschäftsjahr 2016 belief sich der im Jahresergebnis erfasste Bewertungsunterschied zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft auf 264 T EUR (Vorjahr -6.449 T EUR).
Warenpreisrisiken
GEA benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen.
Kreditrisiken
Finanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des bei GEA im Finanzmanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe von GEA. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb von GEA zu optimieren, sind in 16 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert:
Zahlungsströme (in T EUR)
| Buchwert | < 1 Jahr | 1-2 Jahre | 2-3 Jahre | 3-4 Jahre | 4-5 Jahre | >5 Jahre | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2016 | |||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 624.817 | 623.882 | 935 | - | - | - | - |
| Schuldscheindarlehen | 90.651 | 92.453 | - | - | - | - | - |
| Anleihen | - | - | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 55.845 | 52.587 | 2.062 | 1.372 | 5 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 9.982 | 3.752 | 4.517 | 967 | 607 | 1.356 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 130 | 130 | - | - | - | - | - |
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 15.603 | 884.049 | 12.177 | 667 | - | - | - |
| Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 2.704 | 23.035 | - | - | - | - | - |
| Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" | 1.042 | 1.041 | - | - | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 141.913 | 96.803 | 39.323 | 11.488 | 7.881 | - | - |
| 2015 | |||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 610.315 | 609.487 | 828 | - | - | - | - |
| Schuldscheindarlehen | 90.595 | 2.453 | 92.453 | - | - | - | - |
| Anleihen | 282.666 | 286.415 | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 55.869 | 5.870 | 50.171 | 101 | 32 | 5 | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 33.809 | 3.930 | 3.906 | 4.023 | 3.906 | 3.906 | 48.057 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 202 | 202 | - | - | - | - | - |
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 8.357 | 284.541 | 10.268 | 1.194 | - | - | - |
| Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 3.950 | 7.864 | 25.959 | 4.042 | - | - | - |
| Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" | 2.296 | 1.256 | 1.042 | - | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 139.221 | 82.045 | 45.798 | 15.838 | 7.372 | 5.811 | - |
In die vorstehende Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2016 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der erwarteten vertraglichen Zahlungsströme einbezogen. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können, wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden.
Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 920.969 T EUR (Vorjahr 336.165 T EUR) stehen Einzahlungen aus diesen Instrumenten in Höhe von 901.654 T EUR (Vorjahr 320.373 T EUR) gegenüber.
Zum 31. Dezember 2016 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 855.664 T EUR (Vorjahr 1.199.350 T EUR), die in Höhe von 146.496 T EUR (Vorjahr 429.130 T EUR) ausgenutzt sind. Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen:
(in T EUR)
| Fälligkeit 31.12.2016 zugesagt | 31.12.2016 beansprucht | 31.12.2015 zugesagt | 31.12.2015 beansprucht | |
|---|---|---|---|---|
| GEA Anleihe April 2016 | - | - | 274.739 | 274.739 |
| Europäische Investitionsbank Juli 2017 | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 50.000 |
| Schuldscheindarlehen September 2017 | 90.000 | 90.000 | 90.000 | 90.000 |
| Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") August 2021 | 650.000 | - | 650.000 | - |
| Sonstige (bilaterale) Barkreditlinien inklusive Zinsabgrenzung maximal 1 Jahr bzw. "bis auf Weiteres" | 65.664 | 6.496 | 134.611 | 14.391 |
| Summe | 855.664 | 146.496 | 1.199.350 | 429.130 |
Am 21. April 2016 hat GEA den noch ausstehenden Betrag der am 14. April 2011 begebenen Anleihe in Höhe von 274.739 T EUR zurückgezahlt. Zur Sicherung der langfristigen Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit der ersten Verlängerungsoption den Club Deal bis August 2021 prolongiert. Der Kredit beinhaltet eine weitere Verlängerungsoption von einem Jahr, sodass eine Laufzeit bis maximal 2022 möglich ist.
Zum 31. Dezember 2016 stehen dem Gesamtkonzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.265.468 T EUR (Vorjahr 1.463.367 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 475.220 T EUR (Vorjahr 481.442 T EUR) genutzt werden. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, traten auch bei der GEA Group Aktiengesellschaft in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen auf. Zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Segments GEA Heat Exchangers (HX) sind zum 31.Dezember 2016 Bankavale in Höhe von 20.149 T EUR (Vorjahr 26.275 T EUR) aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls wurden seitens des Käufers des Segments GEA HX Bankavale in Höhe von 6.055 T EUR (Vorjahr 14.865 T EUR) zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft ausgestellt. Zusätzlich wurden Konzernavale in Höhe von 50.759 T EUR (Vorjahr 63.646 T EUR) durch die GEA Group Aktiengesellschaft zur Besicherung vertraglicher Verpflichtungen des Segments GEA HX herausgelegt. Zur Absicherung eventueller Risiken für den Fall, dass solche Avale in Anspruch genommen werden, hat die GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale vom Käufer des Segments GEA HX zur Rückbesicherung in Höhe von 15.329 T EUR (Vorjahr 19.094 T EUR) erhalten. Zum Jahresende sind 84 T EUR (Vorjahr 84 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 102.631 T EUR (Vorjahr 99.369 T EUR) Konzernavale für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt. Zur Abdeckung des Haftungsvolumens der GEA Group Aktiengesellschaft aus den gewährten Bankavalen wurden seitens der Käufer der Lurgi-Gruppe Bankavale als Rückbesicherung herausgelegt. Die im Vorjahr für die Lentjes GmbH aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegten Bankavale im Betrag von 2.830 T EUR konnten im Jahr 2016 vollständig ausgebucht werden. Konzernavale, die zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lentjes GmbH an deren Kunden ausgegeben wurden, sind bereits im Jahr 2015 vollständig ausgebucht worden. Die zukünftigen Auszahlungen aus den operativen Leasingverhältnissen werden separat unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen (siehe Abschnitt 8.2).
Fremdwährungssensitivitätsanalyse
Die Gesellschaften von GEA sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus. Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften:
- aus Währungsderivaten als Sicherung für bislang noch bilanzunwirksame Grundgeschäfte, d. h. für vertraglich vereinbarte sowie für erwartete Transaktionen: Erfolgt eine ökonomische Sicherung, ohne eine dokumentierte bilanzielle Sicherungsbeziehung, so wirkt sich ein entsprechendes Kursänderungsrisiko unmittelbar im Ergebnis aus. Sind die Währungsderivate in Sicherungsbeziehungen in Form von "Cash-Flow-Hedges" eingebunden, dann unterliegen sie einem eigenkapitalwirksamen Kursänderungsrisiko. Zum Stichtag 31.12.2016 waren keine Währungsderivate als "Cash-Flow-Hedges" designiert.
- aus Zins-/Währungsswaps: Den Swaps stehen zwar konzerninterne Forderungen als Grundgeschäft gegenüber, sie stehen aber nicht in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung. Während die Forderungen mit dem Kassakurs bewertet werden, liegen der Bewertung der Währungskomponenten der Swaps die Terminkurse zugrunde. In Abhängigkeit von der Zinsdifferenz zwischen den beiden Währungen können beide Kurse signifikant voneinander abweichen.
- aus ungesicherten Fremdwährungsgeschäften: Die Umrechnung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs wirkt sich unmittelbar im Ergebnis aus.
Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des EUR von 10 Prozent aus Konzernsicht:
scroll (in T EUR)
| Basiswährung | Fremdwährung | Nominalvolumen | Jahresergebnis +10% | Jahresergebnis -10% |
|---|---|---|---|---|
| 2016 | ||||
| EUR | USD | 571.170 | 2.724 | -3.329 |
| EUR | GBP | 115.516 | -1.123 | 1.372 |
| EUR | ZAR | 44.402 | 2.540 | -3.104 |
| EUR | CNY | 43.853 | -729 | 891 |
| EUR | CAD | 29.723 | 2.065 | -2.524 |
| EUR | PLN | 29.383 | -1.118 | 1.367 |
| 2015 | ||||
| EUR | USD | 597.664 | 5.209 | -6.366 |
| EUR | GBP | 94.278 | -1.280 | 1.565 |
| EUR | NZD | 59.984 | -1.079 | 1.319 |
| EUR | CNY | 40.622 | 384 | -470 |
| EUR | ZAR | 27.681 | 2.155 | -2.634 |
| EUR | CAD | 23.887 | 2.240 | -2.738 |
Bei dem Nominalvolumen handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme zum Bilanzstichtag umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Die potenziellen Schwankungen des Jahresergebnisses resultieren primär aus Derivaten, die nicht in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, aber im Rahmen der allgemeinen Sicherungsstrategie zur Vermeidung von Währungsrisiken eingesetzt werden.
Zinssensitivitätsanalyse
Die Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
- Originäre Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen nur dann einem bilanziellen Zinsänderungsrisiko, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei GEA werden derartige Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
- Originäre Finanzinstrumente mit variabler Verzinsung, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko.
- Zinsderivate, die in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen in Höhe des effektiven Teils der Sicherungsbeziehung einem eigenkapitalwirksamen Zinsänderungsrisiko.
- Zinsderivate, die nicht in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko.
- Währungsderivate unterliegen keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken und haben daher keinen Einfluss auf die Zinssensitivitäten.
Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -100 Basispunkte zum Bilanzstichtag. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| +100 Basispunkte | -100 Basispunkte | |
| Eigenkapitalwirksame Zinsrisiken | 251 | -254 |
| Ergebniswirksame Zinsrisiken | 130 | -133 |
| +100 Basispunkte | -100 Basispunkte | |
| Eigenkapitalwirksame Zinsrisiken | 766 | -78 |
| Ergebniswirksame Zinsrisiken | 824 | -83 |
Der Berechnung liegt ein Nettovolumen von 78.263 T EUR (Vorjahr 121.469 T EUR) zugrunde.
Kapitalmanagement
Das wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet. Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand von GEA sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert. Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist das in der GEA Group Aktiengesellschaft beheimatete zentrale Finanzmanagement von GEA dafür zuständig, Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf der Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing). Die Nettoverschuldung für den Gesamtkonzern wird dabei wie folgt ermittelt:
scroll (in T EUR)
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -55.845 | -55.869 |
| Schuldscheindarlehen | -90.651 | -90.595 |
| Anleihen | - | -282.666 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 929.120 | 1.174.150 |
| Kurzfristige Wertpapiere | - | 37.000 |
| Festgelder mit Restlaufzeit ≤ 1 Jahr | - | 200.000 |
| Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) | 782.624 | 982.020 |
| Eigenkapital | 2.995.604 | 2.844.199 |
| Eigenkapitalquote | 49,0% | 46,5% |
| Gearing | -26,1% | -34,5% |
Die Nettoliquidität ist im Laufe des Geschäftsjahres um 199.396 T EUR gesunken, sodass diese zum 31. Dezember 2016 782.624 T EUR betrug. Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.Die Bewertungen für GEA lauten wie folgt:
| Agentur | Rating | Ausblick | Rating | Ausblick |
|---|---|---|---|---|
| Moody's | Baa2 | stabil | Baa2 | stabil |
| Fitch | BBB | stabil | BBB | stabil |
Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des "BBB" Bereichs ergeben sich für die Finanzierung von GEA gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit von GEA und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher.
4. Unternehmenserwerbe
4.1 Erworbene Unternehmen
Im Geschäftsjahr 2016 hat GEA folgendes Unternehmen im Wege des Anteilserwerbs übernommen:
| Unternehmen | Sitz | Erwerbszeitpunkt | Stimmrechtsanteil (in %) | Übertragene Gegenleistung (in T EUR) |
|---|---|---|---|---|
| Imaforni S.p.A. | Colognola ai Colli, Verona (Italien) | 1. April 2016 | 100,0 | 153.478 |
Am 1. April 2016 hat GEA den Anteilserwerb der italienischen Unternehmensgruppe Imaforni vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile an der Holdinggesellschaft der Imaforni Gruppe, Imaforni S.p.A., übernommen. Imaforni gehört zu den führenden Anbietern anspruchsvoller Produktionsanlagen und Lösungen für Feingebäck und wird der Business Area Solutions zugeordnet.
Die Übernahme von Imaforni stärkt GEA's "Application Center Bakery" mit komplexen Produktionslinien, insbesondere für Kekse und Cracker. Die Übernahme ist ein weiterer Schritt des Konzerns im Rahmen seiner Applikationsstrategie sowie der Absicht, seine führende Stellung im Bereich anspruchsvoller Prozesstechnik für die Nahrungsmittelindustrie weiter auszubauen.
Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 1.326 T EUR, von denen 62 T EUR im Vorjahr angefallen sind. Der Ausweis der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehenden Transaktionskosten erfolgt unter den sonstigen Aufwendungen.
Darüber hinaus hat GEA gegen Ende des Geschäftsjahres im Wege des vollständigen Erwerbs eine weitere, einzeln betrachtet unwesentliche Akquisition getätigt. Dadurch wird die Wettbewerbsposition der Business Area Equipment in ihren bestehenden Geschäftsfeldern weiter gestärkt.
4.2 Übertragene Gegenleistung
Die übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen:
| Unternehmen (in T EUR) | Zahlungsmittel | Bedingte Kaufpreiszahlung | Summe |
|---|---|---|---|
| Imaforni S.p.A. | 153.478 | - | 153.478 |
4.3 Erworbene Vermögenswerte und Schulden
Mit dem Erwerb von Imaforni wurden die folgenden Vermögenswerte und Schulden übernommen:
| Beizulegender Zeitwert (in T EUR) | |
|---|---|
| Imaforni S.p.A. | |
| Sachanlagen | 1.604 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 57.436 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 2 |
| Langfristige Vermögenswerte | 59.042 |
| Vorräte | 4.720 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 24.956 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.272 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 52.464 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 84.412 |
| Summe Vermögenswerte | 143.454 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 2.907 |
| Latente Steuern | 16.092 |
| Langfristige Schulden | 18.999 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 14.614 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 2.696 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 23.952 |
| Kurzfristige Schulden | 41.262 |
| Summe Schulden | 60.261 |
| Erworbenes Nettovermögen | 83.193 |
| davon Anteil der GEA Group Aktiengesellschaft | 83.193 |
| Anschaffungskosten | 153.478 |
| Goodwill der GEA Group Aktiengesellschaft | 70.285 |
Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen ergeben sich wie folgt:
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in T EUR) | Bruttobetrag | Voraussichtlich uneinbringliche vertragliche Cashflows | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Imaforni S.p.A. | 25.292 | -336 | 24.956 |
Der bei dem Unternehmenserwerb entstandene Goodwill in Höhe von 70.285 T EUR ist auf die Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsposition von GEA, Vorteile aus erwarteten Synergien und künftigen Marktentwicklungen sowie das Know-how der Belegschaft zurückzuführen.
4.4 Auswirkung auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis
Seit ihrem Erwerbszeitpunkt hat die Unternehmensgruppe Imaforni folgenden Beitrag zu den Konzernumsatzerlösen und zum Konzernergebnis nach Steuern beigetragen:
| Umsatzerlöse | Ergebnis nach Steuern | |
|---|---|---|
| Imaforni S.p.A. | 66.402 | 3.909 |
| Summe | 66.402 | 3.909 |
Bei einem theoretischen Erwerbszeitpunkt der Unternehmensgruppe zum 1. Januar 2016 hätten die Konzernumsatzerlöse in der Berichtsperiode 4.512.341 T EUR und das entsprechende Konzernergebnis nach Steuern 284.820 T EUR betragen.
4.5 Zahlungsmittelabfluss
Der Erwerb der Unternehmensgruppe Imaforni hat in 2016 zu folgenden Zahlungsmittelabflüssen geführt:
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 153.478 | 152.156 |
| abzüglich bedingte Kaufpreiszahlung | - | -4.600 |
| Kaufpreiszahlungen | 153.478 | 147.556 |
| abzüglich erworbene Zahlungsmittel | -52.464 | -33.377 |
| Zahlungsmittelabfluss aus den Unternehmenserwerben | 101.014 | 114.179 |
In der Kapitalflussrechnung werden für das Geschäftsjahr 2016 Mittelabflüsse aus Unternehmenserwerben in Höhe von 106.995 T EUR ausgewiesen. Die Kaufpreisallokation für Imaforni wurde im vierten Quartal 2016 finalisiert. Dabei ergaben sich gegenüber den im Rahmen des Halbjahresfinanzbericht 2016 gemachten Angaben keine Änderungen.
4.6 Unternehmenserwerbe des Vorjahres
Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Comas wurde im zweiten Quartal 2016 ohne weitere Änderungen finalisiert. Zudem wurde im zweiten Quartal 2016 die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene CMT unter leichten Anpassungen finalisiert. Hieraus resultierte eine Verringerung des Goodwills für CMT um 1.600 T EUR auf nunmehr 10.761 T EUR.
5. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva
5.1 Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:
| 01.01.2015 | Veränderungen in 2015 | Nettobuchwert 31.12.2015 | 01.01.2016 | Veränderungen in 2016 | Nettobuchwert 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
| Grundstücke und Gebäude (selbst genutzt) | 520.733 | 282.408 | 545.260 | 269.230 | ||
| Technische Anlagen und Maschinen | 409.148 | 110.564 | 435.386 | 103.844 | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 328.812 | 81.478 | 344.771 | 75.980 | ||
| Anlagen im Bau | 27.339 | 24.308 | 26.688 | 35.992 | ||
| Summe | 1.286.032 | 498.758 | 1.352.105 | 485.046 | ||
| Kumulierte Abschreibungen | -787.274 | -247.334 | -844.033 | -277.095 | ||
| Nettobuchwert | 251.480 | 208.051 |
| 01.01.2015 | Veränderungen in 2015 | 31.12.2015 | 01.01.2016 | Veränderungen in 2016 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Anschaffungs-/Herstellungskosten | Anschaffungs-/Herstellungskosten | Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
| Grundstücke und Gebäude (selbst genutzt) | 520.733 | 545.260 | 545.260 | 525.064 | ||
| Technische Anlagen und Maschinen | 409.148 | 435.386 | 435.386 | 442.452 | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 328.812 | 344.771 | 344.771 | 353.075 | ||
| Anlagen im Bau | 27.339 | 26.688 | 26.688 | 39.602 | ||
| Summe | 1.286.032 | 1.352.105 | 1.352.105 | 1.360.193 | ||
| Kumulierte Abschreibungen | -787.274 | -844.033 | -844.033 | -875.147 | ||
| Nettobuchwert | 498.758 | 508.072 | 508.072 | 485.046 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwert | |
|---|---|---|---|
| 01.01.2015 | 1.286.032 | -787.274 | 498.758 |
| Veränderungen in 2015 | |||
| Zugänge | 52.277 | ||
| Abgänge | -2.349 | ||
| Abschreibungen | -59.332 | ||
| Wertminderungen | -2.698 | ||
| Wertaufholung | 40 | ||
| Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" | -1.367 | ||
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 22.766 | ||
| Währungsumrechnung | 6.837 | ||
| Sonstige Änderungen | -6.860 | ||
| 31.12.2015 | 1.352.105 | -844.033 | 508.072 |
| 01.01.2016 | 1.352.105 | -844.033 | 508.072 |
| Veränderungen in 2016 | |||
| Zugänge | 60.952 | ||
| Abgänge | -22.098 | ||
| Abschreibungen | -57.553 | ||
| Wertminderungen | -780 | ||
| Wertaufholung | - | - | |
| Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" | - | - | |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 1.763 | ||
| Währungsumrechnung | 882 | ||
| Sonstige Änderungen | -6.192 | ||
| 31.12.2016 | 1.360.193 | -875.147 | 485.046 |
| 31.12.2016 | Anschaffungs-/Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Nettobuchwert | |
|---|---|---|---|---|
| Grundstücke und Gebäude (selbst genutzt) | 269.230 | 525.064 | -255.834 | 269.230 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 103.844 | 442.452 | -338.608 | 103.844 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 75.980 | 353.075 | -277.095 | 75.980 |
| Anlagen im Bau | 35.992 | 39.602 | -3.610 | 35.992 |
| Summe | 485.046 | 1.360.193 | -875.147 | 485.046 |
Die sonstigen Änderungen betreffen überwiegend Umgliederungen aus dem Posten Anlagen im Bau in andere Positionen des Sachanlagevermögens.
Das Sachanlagevermögen wird wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude und Gebäudebestandteile | 2 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen | 2 bis 25 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 40 |
Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und, sofern notwendig, angepasst.
Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung:
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten - aktivierte Leasingobjekte aus Finanzierungsleasing | 23.116 | 43.893 |
| Kumulierte Abschreibungen | -8.804 | -11.639 |
| Nettobuchwert | 14.312 | 32.254 |
Von dem Nettobuchwert der gemieteten Sachanlagen betreffen 13.667 T EUR (Vorjahr 27.150 T EUR) Gebäude. Die Leasingverträge über die Gebäude reichen über das Jahr 2020 hinaus. Eine Mietverlängerungsoption, eine Mietpreissteigerungsklausel sowie die Möglichkeit des Erwerbs sind in keinem Vertrag vorgesehen. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten sind unter den Finanzverbindlichkeiten erläutert (siehe Abschnitt 6.4).
Der Buchwert von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die zur Sicherung von Kreditlinien dienen, beträgt zum Stichtag 535 T EUR (Vorjahr 4.355 T EUR). Bei den Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Grundstücke und Gebäude.# 5.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dar:
| (in T EUR) | Grundstücke | Gebäude | Summe |
|---|---|---|---|
| 01.01.2015 Anschaffungs-/Herstellungskosten | 15.037 | 9.834 | 24.871 |
| Kumulierte Abschreibungen | -6.793 | -5.595 | -12.388 |
| Nettobuchwert | 8.244 | 4.239 | 12.483 |
| Veränderungen in 2015 | |||
| Abgänge | -1.006 | -192 | -1.198 |
| Abschreibungen | - | -582 | -582 |
| Wertaufholungen | - | - | - |
| Währungsumrechnung | -4 | -25 | -29 |
| Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" | -541 | -2.397 | -2.938 |
| Nettobuchwert 31.12.2015 | 6.693 | 1.043 | 7.736 |
| 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten | 13.080 | 6.707 | 19.787 |
| Kumulierte Abschreibungen | -6.387 | -5.664 | -12.051 |
| Nettobuchwert | 6.693 | 1.043 | 7.736 |
| Veränderungen in 2016 | |||
| Abgänge | -535 | - | -535 |
| Abschreibungen | - | -74 | -74 |
| Wertaufholungen | 1.940 | - | 1.940 |
| Währungsumrechnung | -2 | - | -2 |
| Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" | -5.403 | - | -5.403 |
| Nettobuchwert 31.12.2016 | 2.693 | 969 | 3.662 |
| 31.12.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten | 6.672 | 6.707 | 13.379 |
| Kumulierte Abschreibungen | -3.979 | -5.738 | -9.717 |
| Nettobuchwert | 2.693 | 969 | 3.662 |
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 11.250 T EUR (Vorjahr 21.325 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen.
Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
| (in T EUR) | 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 |
|---|---|---|
| Mieterträge | 1.836 | 2.304 |
| Betriebliche Aufwendungen | 950 | 1.731 |
| davon für Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden | 950 | 1.731 |
| Summe | 886 | 573 |
5.3 Goodwill
Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Business Areas, welche die Geschäftssegmente des Konzerns darstellen sowie dessen Entwicklung:
| (in T EUR) | GEA Farm Technologies | GEA Mechanical Equipment | GEA Process Engineering | GEA Refrigeration Technologies | BA Equipment | BA Solutions | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31.12.2014 | 187.768 | 570.849 | 387.587 | 183.768 | - | - | 1.329.972 |
| Zugänge | - | - | 6.409 | 815 | 11.697 | 70.943 | 89.864 |
| Währungsumrechnung | 6.793 | 3.239 | 1.747 | 3.387 | -1.724 | -1.763 | 11.679 |
| Umgliederung | -194.561 | -574.088 | -395.743 | -187.970 | 869.086 | 483.276 | - |
| Buchwert zum 31.12.2015 | - | - | - | - | 879.059 | 552.456 | 1.431.515 |
| Zugänge | - | - | - | - | 1.609 | 70.285 | 71.894 |
| Abgänge | - | - | - | - | - | -1.600 | -1.600 |
| Währungsumrechnung | - | - | - | - | 2.957 | 863 | 3.820 |
| Buchwert zum 31.12.2016 | - | - | - | - | 883.625 | 622.004 | 1.505.629 |
Werthaltigkeitstest
Die Werthaltigkeit des Goodwills wurde zum Geschäftsjahresende 2016 überprüft. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests zum Jahresende werden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert. Dementsprechend werden die erzielbaren Beträge der Business Areas ihren Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag eines Geschäftssegments wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe der "Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der vom Vorstand aufgestellten, konsolidierten Mittelfristplanung ein. Diese umfasst neben dem Budget für das Jahr 2017 noch zwei weitere Planjahre. Die entsprechenden Planwerte wurden auf Basis eines "Top-down"-Ansatzes entwickelt. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,5 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen die Geschäftssegmente tätig sind. Der Planung liegt die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zugrunde. Die Annahme basiert auf der Erwartung eines steigenden Bedarfs an veredelten Nahrungsmitteln. Auch für die übrigen Kundenindustrien wird ein Wachstum unterstellt. Von diesen unterstellten Entwicklungen profitieren beide Business Areas der GEA. Bei dem für die einzelnen Business Areas geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt. Hinsichtlich der Rohstoffpreise wird unterstellt, dass etwaige Steigerungen durch höhere Absatzpreise kompensiert werden können. Zukünftige Unternehmensakquisitionen werden in der Planung nicht berücksichtigt. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 1,00 Prozent (Vorjahr 1,50 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 7,00 Prozent (Vorjahr 6,75 Prozent). Darüber hinaus werden für die Segmente individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden segmentspezifische Steuersätze angesetzt. Die Zahlungsströme der einzelnen Segmente werden mit den folgenden Nach-Steuer-Zinssätzen diskontiert:
| Diskontierungszinssatz (in %) | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| BA Equipment | 7,50 | 7,76 |
| BA Solutions | 6,58 | 7,09 |
Die für den Goodwill durchgeführten Werthaltigkeitstests bestätigten dessen Werthaltigkeit.
5.4 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt:
| (in T EUR) | Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte | Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte | Vertrags-basierte immaterielle Vermögenswerte | Technologie- basierte immaterielle Vermögenswerte | Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2015 Anschaffungs-/Herstellungskosten | 64.679 | 169.925 | 97.647 | 136.849 | 115.671 | 584.771 |
| Kumulierte Abschreibungen | -12.744 | -74.706 | -65.203 | -69.150 | -37.411 | -259.214 |
| Nettobuchwert | 51.935 | 95.219 | 32.444 | 67.699 | 78.260 | 325.557 |
| Veränderungen in 2015 | ||||||
| Zugänge | 7 | - | 6.967 | 4.605 | 29.689 | 41.268 |
| Abgänge | -1 | - | -90 | -178 | -125 | -394 |
| Abschreibungen | -276 | -18.928 | -8.946 | -9.457 | -10.170 | -47.777 |
| Wertminderungen | -3.892 | - | -3.089 | -6 | -2.031 | -9.018 |
| Wertaufholungen | - | - | - | - | - | - |
| Erwerbe durch Unternehmens- zusammenschlüsse | 40.221 | 11.134 | 364 | 12.635 | 1 | 64.355 |
| Währungsumrechnung | 479 | 173 | 34 | 1.152 | 103 | 1.941 |
| Sonstige Änderungen | 112 | 11 | 1.079 | -271 | 5.497 | 6.428 |
| Nettobuchwert 31.12.2015 | 88.585 | 87.609 | 28.762 | 76.179 | 101.224 | 382.359 |
| 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten | 107.487 | 181.803 | 108.713 | 155.008 | 144.959 | 697.970 |
| Kumulierte Abschreibungen | -18.902 | -94.194 | -79.951 | -78.829 | -43.735 | -315.611 |
| Nettobuchwert | 88.585 | 87.609 | 28.762 | 76.179 | 101.224 | 382.359 |
| Veränderungen in 2016 | ||||||
| Zugänge | 16 | 193 | 5.708 | 6.794 | 24.306 | 37.017 |
| Abgänge | -12 | -202 | -88 | -89 | -19 | -410 |
| Abschreibungen | -257 | -24.105 | -7.614 | -10.221 | -16.559 | -58.756 |
| Wertminderungen | -28 | -133 | - | - | -2.449 | -2.610 |
| Wertaufholungen | 4.413 | - | - | - | - | 4.413 |
| Erwerbe durch Unternehmen- szusammenschlüsse | 11.809 | 40.403 | - | 6.649 | 19 | 58.880 |
| Währungsumrechnung | 755 | 425 | 243 | 257 | 102 | 1.782 |
| Sonstige Änderungen | - | - | 310 | 2.148 | 3.668 | 6.126 |
| Nettobuchwert 31.12.2016 | 105.281 | 104.190 | 27.321 | 81.717 | 110.292 | 428.801 |
| 31.12.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten | 120.194 | 223.133 | 111.900 | 170.431 | 179.387 | 805.045 |
| Kumulierte Abschreibungen | -14.913 | -118.943 | -84.579 | -88.714 | -69.095 | -376.244 |
| Nettobuchwert | 105.281 | 104.190 | 27.321 | 81.717 | 110.292 | 428.801 |
Die Zugänge bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten entfallen überwiegend auf die Business Area Equipment, wo insbesondere Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens aktiviert wurden. Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben:
| Nutzungsdauer in Jahren |
|---|
| Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte |
| Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte |
| Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte |
| Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte |
Die Abschreibungen des Gesamtkonzerns auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 58.756 T EUR (Vorjahr 47.777 T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen.
Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 102.886 T EUR (Vorjahr 86.015 T EUR) werden wegen Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach dem Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt.
Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilt sich wie folgt auf:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
|---|---|---|---|
| Segment | Buchwert (T EUR) | Anteil am Gesamtbuchwert (in %) | |
| BA Equipment | 42.163 | 41,0 | |
| BA Solutions | 60.723 | 59,0 | |
| Summe | 102.886 | 100,0 |
Diese Marken werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für diesen Zweck wird zunächst der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten mithilfe des Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die GEA aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Mittelfristplanung ab. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Die unterstellten Lizenzraten entsprechen im Allgemeinen denen der Erstbewertung. Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit einem markenspezifischen Diskontierungszinssatz nach Steuern (Vorjahr vor Steuern) abgezinst.5.5 Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen
Die Angabe der Kennzahlen von at-equity bewerteten Unternehmen basiert auf den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen. Die jeweiligen Buchwerte sowie das jeweilige Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind im Verhältnis zur Konzern-Bilanzsumme und zum Konzernergebnis unwesentlich.
Assoziierte Unternehmen
Zum 31. Dezember 2016 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen mit einem Buchwert von 6 T EUR (Vorjahr 2.026 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 82 | 145 |
| Gesamtergebnis | 82 | 145 |
Joint Ventures
Zum 31. Dezember 2016 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten Joint Ventures mit einem Buchwert von 15.923 T EUR (Vorjahr 14.605 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures setzt sich wie folgt zusammen:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 2.988 | 2.404 |
| Gesamtergebnis | 2.988 | 2.404 |
5.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen | 22.568 | 21.746 |
| Sonstige Wertpapiere | 9.098 | 9.311 |
| Derivative Finanzinstrumente | 99 | 152 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 6.889 | 5.245 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 38.654 | 36.454 |
| Sonstige Wertpapiere | - | 37.000 |
| Derivative Finanzinstrumente | 3.317 | 7.424 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 162.625 | 327.865 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 165.942 | 372.289 |
| Summe | 204.596 | 408.743 |
Derivative Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen zu Abschnitt 6.8 dargestellt.
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Zum Abschlussstichtag bestehen übrige finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 169.514 T EUR (Vorjahr 333.110 T EUR). Die Aufteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte gestaltet sich wie folgt:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 34 | 67 |
| Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen | 429 | 790 |
| Forderungen gegen Finanzbehörden | 456 | 448 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 5.970 | 3.940 |
| Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.889 | 5.245 |
| Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 6.883 | 3.520 |
| Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen | 15.753 | 12.188 |
| Sonstige Forderungen gegen Finanzbehörden | 60.668 | 45.013 |
| Festgeldanlagen | - | 200.000 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 79.321 | 67.144 |
| Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 162.625 | 327.865 |
| Summe | 169.514 | 333.110 |
Die Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten überwiegend Umsatzsteuerforderungen. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 25.913 T EUR (Vorjahr 24.033 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzt sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Buchwert vor Wertminderungen | 87.304 | 73.223 |
| Wertminderungen | 2.013 | 2.139 |
| Buchwert | 85.291 | 71.084 |
| davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 83.503 | 70.773 |
| davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig | 1.788 | 311 |
| weniger als 30 Tage | 758 | 191 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 337 | 42 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 152 | 18 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 90 | 18 |
| zwischen 181 und 360 Tagen | 131 | 11 |
| mehr als 360 Tage | 320 | 31 |
5.7 Vorräte
Die Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 129.293 | 133.370 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 107.811 | 94.778 |
| Anlagen für Dritte im Bau | 23.194 | 17.911 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 291.165 | 273.572 |
| Geleistete Anzahlungen | 59.942 | 28.992 |
| Summe | 611.405 | 548.623 |
Der Betrag der Vorräte, die im Geschäftsjahr 2016 als Aufwand erfasst wurden, beträgt 2.763 Mio. EUR (Vorjahr 2.839 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 15.783 T EUR (Vorjahr 11.694 T EUR). Aufgrund gestiegener Marktpreise am Absatzmarkt wurden in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 2.305 T EUR (Vorjahr 2.432 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst.
5.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 929.388 | 781.209 |
| davon gegen Dritte | 913.587 | 766.856 |
| davon gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen | 15.801 | 14.353 |
| Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden | 461.009 | 336.872 |
| Summe | 1.390.397 | 1.118.081 |
Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 7.244 T EUR (Vorjahr 4.636 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Summe der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 49.371 T EUR (Vorjahr 49.031 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - mit Ausnahme gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen - setzt sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Buchwert vor Wertminderungen | 962.958 | 815.887 |
| Wertminderungen | 49.371 | 49.031 |
| Buchwert | 913.587 | 766.856 |
| davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 618.555 | 549.262 |
| davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig | 295.032 | 217.594 |
| weniger als 30 Tage | 108.555 | 95.825 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 52.563 | 38.756 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 22.582 | 21.411 |
| zwischen 91 und 180 Tagen | 44.216 | 28.928 |
| zwischen 181 und 360 Tagen | 38.084 | 18.145 |
| mehr als 360 Tage | 29.032 | 14.529 |
Fertigungsaufträge
Die Fertigungsaufträge mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Aktivierte Herstellungskosten aus Fertigungsaufträgen | 2.875.083 | 2.630.119 |
| zuzüglich Ergebnis aus Fertigungsaufträgen | 549.758 | 475.814 |
| abzüglich antizipierte Verluste | 20.379 | 8.740 |
| abzüglich Teilabrechnungen | 3.301.326 | 3.085.790 |
| Summe | 103.136 | 11.403 |
| Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (enthalten in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) | 461.009 | 336.872 |
| Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden (enthalten in sonstigen Verbindlichkeiten) | -357.873 | -325.469 |
| Summe | 103.136 | 11.403 |
Die erhaltenen Anzahlungen auf Fertigungsaufträge belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf 62.425 T EUR (Vorjahr 32.758 T EUR). Die Sicherheitseinbehalte von Kunden betragen 12.124 T EUR (Vorjahr 9.680 T EUR). Es wurden im Berichtsjahr 2.212.385 T EUR (Vorjahr 2.160.765 T EUR) Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen erzielt.
5.9 Ertragsteuerforderungen
Die Ertragsteuerforderungen betragen zum Stichtag 25.832 T EUR (Vorjahr 26.082 T EUR). Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
5.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Frei verfügbare Mittel | 928.004 | 1.172.778 |
| Beschränkt verfügbare Mittel | 1.116 | 1.372 |
| Summe | 929.120 | 1.174.150 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um hinterlegte Bankguthaben. Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum zwischen marktüblichen 0,0 und 0,4 Prozent (Vorjahr zwischen 0,0 und 0,6 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende liegt bei 0,1 Prozent (Vorjahr 0,2 Prozent).
5.11 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Zum 31. Dezember 2016 werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 5.403 T EUR (Vorjahr 8.121 T EUR) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um ein nicht betriebsnotwendiges Grundstück in Frankfurt. Da für diesen Vermögenswert keine weitere Verwendungsmöglichkeit besteht, soll er veräußert werden.
- Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva
6.1 Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2016 unverändert zum Vorjahr 520.376 T EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 192.495.476 nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie.# Genehmigtes Kapital
| Beschluss der Hauptversammlung | Laufzeit bis | Betrag in TEUR |
|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital I | 23. April 2017 | 77.000 |
| Genehmigtes Kapital II | 15. April 2020 | 130.000 |
| Genehmigtes Kapital III | 15. April 2020 | 52.000 |
| Summe | 259.000 |
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bei dem Genehmigten Kapital III ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bedingtes Kapital
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlung 16. April 2015 | 51.904 | 51.904 |
| Summe | 51.904 | 51.904 |
Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigten Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 1.217.861 T EUR.
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis
Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten. Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgebend.
Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis
Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden finanziellen Vermögenswerten, der effektive Teil der Wertänderung der als "Cash-Flow-Hedge" designierten Derivate sowie Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Es bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften von GEA in Höhe von 578 T EUR (Vorjahr 570 T EUR).## 6.2 Rückstellungen
Die Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2016 sind in unten stehender Tabelle abgebildet:
| (in T EUR) | Garantien, Gewährleistungen | Finanzgarantien | Prozessrisiken | Nachlaufende Kosten | Umweltschutz, Bergbau | Sonstige Rückstellungen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bestand am 01.01.2016 | 66.740 | 11.299 | 16.837 | 24.840 | 71.688 | 84.363 | 275.767 |
| davon langfristig | 11.149 | 10.190 | 6.644 | 3.425 | 71.609 | 42.143 | 145.160 |
| davon kurzfristig | 55.591 | 1.109 | 10.193 | 21.415 | 79 | 42.220 | 130.607 |
| Zuführung | 45.234 | 88 | 1.294 | 27.011 | 813 | 33.858 | 108.298 |
| Verbrauch | -27.410 | -195 | -5.499 | -11.623 | -1.991 | -25.744 | -72.462 |
| Auflösung | -17.590 | -7.928 | -225 | -4.280 | -353 | -20.011 | -50.387 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 777 | - | - | 12 | - | 1.418 | 2.207 |
| Aufzinsung und Zinssatzänderung | - | - | - | - | 18.822 | 132 | 18.954 |
| Währungsdifferenzen | 425 | 1 | 181 | 114 | 4 | 114 | 839 |
| Bestand am 31.12.2016 | 68.176 | 3.265 | 12.588 | 36.074 | 88.983 | 74.130 | 283.216 |
| davon langfristig | 9.595 | - | 6.666 | 3.434 | 88.901 | 30.155 | 138.751 |
| davon kurzfristig | 58.581 | 3.265 | 5.922 | 32.640 | 82 | 43.975 | 144.465 |
Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen
Die Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde. Zum 31. Dezember 2016 sind Erstattungsansprüche gegenüber außenstehenden Dritten in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 385 T EUR) aktiviert. GEA erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen im kommenden Jahr zu begleichen.
Rückstellungen für Finanzgarantien
Die Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2016 sind im Wesentlichen durch die Auflösung von Unsicherheiten in Bezug auf Risiken aus der Veräußerung des Großanlagenbaus bedingt. Für das Geschäftsjahr 2017 wird mit dem Abfluss von sämtlichen Rückstellungen für Finanzgarantien gerechnet.
Prozessrisiken
Es werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften von GEA gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückstellungen aus Prozessrisiken kann regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden.
Nachlaufende Kosten
Unter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres.
Umweltschutz, Bergbau
Unter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten sowie für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen ausgewiesen. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2035 hinaus.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. Etwa 60 Prozent der sonstigen Rückstellungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2016 beglichen.
6.3 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
Die Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen:
| (in T EUR) | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen | 772.796 | 744.914 |
| davon leistungsorientierte Pensionspläne | 755.496 | 726.349 |
| davon Krankenrestkostenversicherungen | 16.061 | 15.403 |
| davon beitragsorientierte Pensionspläne | 1.239 | 3.162 |
| Sonstige pensionsähnliche Verpflichtungen | 4.020 | 3.573 |
| Altersteilzeit | 13.187 | 10.265 |
| Jubiläumszuwendungen | 8.949 | 9.172 |
| Sozialplan und Abfindungen | 2.531 | 2.602 |
| Übrige Personalverpflichtungen | 6.169 | 5.068 |
| Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 807.652 | 775.594 |
| Sozialplan und Abfindungen | 33.716 | 88.700 |
| Rückständiger Urlaub und Guthaben Gleitzeit/Überstunden | 59.315 | 56.436 |
| Gratifikationen und Tantiemen | 72.864 | 78.596 |
| Übrige Personalverpflichtungen | 15.529 | 20.503 |
| Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 181.424 | 244.235 |
| Summe Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 989.076 | 1.019.829 |
Der Rückgang der kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ist im Wesentlichen auf Auszahlungen für Abfindungsleistungen im Rahmen des Programms "Fit for 2020" zurückzuführen (vgl. Abschnitt 7.4). Zum 31. Dezember 2016 belaufen sich die entsprechenden Abfindungs- und Sozialplanverpflichtungen auf 33.925 T EUR (Vorjahr 85.347 T EUR).
6.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen
Im Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert. Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 durch Aktuare bewertet.
Leistungsorientierte Pensionspläne
GEA bietet für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen an, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. GEA sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und, soweit geeignet, an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. GEA beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind. Nach der Einschätzung von GEA resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen.
Pensionszusagen in Deutschland
In Deutschland gewährt GEA einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen. In der allgemeinen Versorgung besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Bei dieser Zusage werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst. Im Rahmen der neuen Führungskräfteversorgung werden Leistungen aus einer vermögensgedeckten Zusage in Form eines leistungsorientierten Plans gewährt. Das gebildete Planvermögen wird unter Nutzung einer Vermögenstreuhand (Contractual Trust Arrangement, CTA) verwaltet und in Mischfonds angelegt. Die vom Arbeitgeber zu leistenden Einzahlungen in das Planvermögen sind vom Fixgehalt der Anspruchsberechtigten abhängig. Darüber hinaus können die Versorgungsberechtigten optional im Wege der Gehaltsumwandlung Eigenbeiträge leisten. Die Versorgungsberechtigten haben Anspruch auf die aus dem Planvermögen erwirtschafteten Erträge. Zudem besteht eine nominale Beitragsgarantie. Neben den aktuell offenen Zusagen bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Zudem bestehen Zusagen aus der alten Führungskräfteversorgung, die seit Ende des Geschäftsjahres 2014 für Neu-Eintritte geschlossen ist. Die aus der alten Führungskräfteversorgung stammenden Leistungen nach Pensionierung werden mit 1 Prozent jährlich angepasst. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert.
Pensionszusagen im Ausland
Die Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. In den USA bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient.Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Plans erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das "Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz ("MAP-21") geändert.
In Großbritannien bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Plans wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt.
Krankenrestkostenversicherungen
Neben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. In Deutschland werden keine neuen Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen hier im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht GEA in diesen Zusagen kein besonderes Risiko. Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen betreffen überwiegend Deutschland.
Rückstellungen und Finanzierungsstatus
Der Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| 31.12.2016 (in T EUR) Deutschland | 31.12.2016 (in T EUR) Ausland | 31.12.2015 (in T EUR) Deutschland | 31.12.2015 (in T EUR) Ausland | |
|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Geschäftsjahres | 715.252 | 174.318 | 724.943 | 181.633 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 11.770 | 3.180 | 13.926 | 3.349 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen | 13.957 | 5.563 | 14.113 | 5.305 |
| Arbeitnehmerbeiträge | - | 531 | - | 842 |
| Neubewertungen des Anwartschaftsbarwertes | 31.627 | 8.241 | -7.284 | 1.626 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der demografischen Annahmen | - | -1.330 | - | -1.038 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen | 32.547 | 9.744 | -6.095 | 71 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Erfahrungsanpassungen | -920 | -173 | -1.189 | 2.593 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -634 | -753 | -4.568 | -10.886 |
| Gewinne und Verluste aus Abgeltungen | - | 1.509 | - | -411 |
| Gemeinsam eingetretener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen | 595 | - | - | - |
| Auszahlungen ohne Abgeltungen | -31.391 | -8.658 | -31.121 | -9.900 |
| Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen | - | -11.618 | - | -12.398 |
| Vermögensübertragungen | -668 | - | -1.470 | - |
| Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen | - | 2.907 | 6.972 | 1.600 |
| Andere Konsolidierungskreisänderungen | - | 213 | -259 | - |
| Währungsdifferenzen | - | -789 | - | 13.558 |
| Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres | 740.509 | 174.644 | 715.252 | 174.318 |
| Planvermögen zum Zeitwert zu Beginn des Geschäftsjahres | 22.807 | 125.808 | 20.222 | 128.585 |
| Zinserträge auf Planvermögen | 450 | 3.491 | 417 | 3.812 |
| Arbeitgeberbeiträge | 5.197 | 4.074 | 3.236 | 5.695 |
| Arbeitnehmerbeiträge | - | 531 | - | 842 |
| Neubewertung: den Zinsertrag unterschreitender bzw. übersteigender Ertrag aus Planvermögen | 19 | 3.362 | -109 | -1.762 |
| Auszahlungen ohne Abgeltungen | -873 | -7.413 | -959 | -8.978 |
| Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen | - | -11.618 | - | -12.398 |
| Vermögensübertragungen | -521 | - | - | - |
| Währungsdifferenzen | - | -1.481 | - | 10.012 |
| Planvermögen zum Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres | 27.080 | 116.754 | 22.807 | 125.808 |
| Nettobilanzbetrag (Saldo) | 713.429 | 57.890 | 692.445 | 48.510 |
| davon Nettovermögenswert | - | 238 | - | 797 |
| davon Nettoschuld | 713.429 | 58.128 | 692.445 | 49.307 |
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand des Geschäftsjahres 2015 enthält einen im Zusammenhang mit einer Standortschließung entstandenen Ertrag aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 9,9 Mio. EUR. Bei der Ermittlung des operativen EBIT für die Segmentberichterstattung wurde dieser bereinigt, da er nach Auffassung des Managements in folgenden Geschäftsjahren in Höhe dieses Betrags nicht mehr anfallen wird ("Einmaleffekt", siehe Abschnitt 9.1). Im Geschäftsjahr 2015 sind in diesem Zusammenhang Auszahlungen für Abgeltungen i. H. v. 11,2 Mio. Euro angefallen.
Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 wie folgt dar:
| 31.12.2016 (in T EUR) Deutschland | 31.12.2016 (in T EUR) Ausland | 31.12.2015 (in T EUR) Deutschland | 31.12.2015 (in T EUR) Ausland | |
|---|---|---|---|---|
| Nettobilanzbetrag (Saldo) zu Beginn des Geschäftsjahres | 692.445 | 48.510 | 704.721 | 53.048 |
| Veränderungen über Gewinn oder Verlust | 25.238 | 6.008 | 23.054 | -6.455 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 11.770 | 3.180 | 13.926 | 3.349 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | -634 | -753 | -4.568 | -10.886 |
| Gewinne und Verluste aus Abgeltungen | - | 1.509 | - | -411 |
| Gemeinsam eingetretener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen | 595 | - | - | - |
| Nettozinsen auf den Nettobilanzbetrag | 13.507 | 2.072 | 13.696 | 1.493 |
| Veränderung über OCI | 31.608 | 4.879 | -7.175 | 3.388 |
| Den Zinsertrag übersteigender Ertrag aus Planvermögen | -19 | -3.362 | 109 | 1.762 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der demografischen Annahmen | - | -1.330 | - | -1.038 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen | 32.547 | 9.744 | -6.095 | 71 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Erfahrungsanpassungen | -920 | -173 | -1.189 | 2.593 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | -35.715 | -5.319 | -33.398 | -6.617 |
| Arbeitgeberbeiträge | -5.197 | -4.074 | -3.236 | -5.695 |
| Auszahlungen ohne Abgeltungen | -30.518 | -1.245 | -30.162 | -922 |
| Sonstige Veränderungen | -147 | 3.812 | 5.243 | 5.146 |
| Vermögensübertragungen | -147 | - | -1.470 | - |
| Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/-verkäufen | - | 2.907 | 6.972 | 1.600 |
| Andere Konsolidierungskreisänderungen | - | 213 | -259 | - |
| Währungsdifferenzen | - | 692 | - | 3.546 |
| Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) | 713.429 | 57.890 | 692.445 | 48.510 |
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen:
| 31.12.2016 (in T EUR) Deutschland | 31.12.2016 (in T EUR) Ausland | 31.12.2015 (in T EUR) Deutschland | 31.12.2015 (in T EUR) Ausland | |
|---|---|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen | 193.507 | 158.351 | 179.854 | 160.318 |
| Planvermögen zum Zeitwert | 27.080 | 116.754 | 22.807 | 125.808 |
| Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) der fondsfinanzierten Verpflichtungen | 166.427 | 41.597 | 157.047 | 34.510 |
| Anwartschaftsbarwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | 547.002 | 16.293 | 535.398 | 14.000 |
| Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | 547.002 | 16.293 | 535.398 | 14.000 |
| Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) | 713.429 | 57.890 | 692.445 | 48.510 |
Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen. Erstattungsansprüche i. S. d. IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger:
| 31.12.2016 (in T EUR) Deutschland | 31.12.2016 (in T EUR) Ausland | 31.12.2015 (in T EUR) Deutschland | 31.12.2015 (in T EUR) Ausland | |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitarbeiter | 226.077 | 72.025 | 220.907 | 77.099 |
| Ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft | 117.135 | 42.775 | 99.496 | 39.449 |
| Leistungsempfänger | 397.297 | 59.844 | 394.849 | 57.770 |
| Gesamtverpflichtung | 740.509 | 174.644 | 715.252 | 174.318 |
Planvermögen
Das Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 (in Prozent) Deutschland | 31.12.2016 (in Prozent) Ausland | 31.12.2015 (in Prozent) Deutschland | 31.12.2015 (in Prozent) Ausland | |
|---|---|---|---|---|
| Marktpreisnotierung in aktiven Märkten | 17,6 | 66,1 | 8,3 | 62,6 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,8 | 25,8 | 0,9 | 24,4 |
| Schuldinstrumente | 2,2 | 35,7 | 2,8 | 34,4 |
| Immobilien | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstiges | 14,6 | 4,5 | 4,6 | 3,8 |
| Keine Marktpreisnotierung in aktiven Märkten | 82,4 | 33,9 | 91,7 | 37,4 |
| Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,8 | 0,0 | 0,7 |
| Schuldinstrumente | 0,0 | 0,6 | 0,0 | 0,4 |
| Immobilien | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 |
| Versicherungen | 82,4 | 32,5 | 91,6 | 36,1 |
| Sonstiges | 0,0 | 0,0 | 0,1 | 0,0 |
| Summe Planvermögen | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0 |
GEA hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt.# 6.3.1 Leistungsbezogene Pensionspläne
Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA und Großbritannien ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies die vorherrschende Anlageform für Planvermögen. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können. Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt. Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. GEA beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2017 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 5.053 T EUR und an die ausländischen Pläne von 4.480 T EUR erwartet. Im Berichtsjahr 2016 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens 7.322 T EUR (Vorjahr 2.358 T EUR).
Versicherungsmathematische Parameter
Zum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet.
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |||
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Ausland | Deutschland | Ausland | |
| Abzinsungsfaktor | 1,70 | 2,71 | 2,00 | 3,04 |
| Inflation | 1,70 | 1,12 | 1,70 | 0,88 |
| davon abgeleitet: | ||||
| Lohn- und Gehaltssteigerungsrate | 2,70 | 1,29 | 2,70 | 1,00 |
| davon abgeleitet: | ||||
| Rentensteigerungsrate | 1,39 | 0,48 | 1,43 | 0,23 |
| davon abgeleitet: | ||||
| Steigerungsrate der Gesundheitsvorsorgeleistungen | 3,45 | - | 3,45 | - |
Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von GEA in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und GEA bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen. Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen von GEA.
Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet.
Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2016 werden wie im Vorjahr als Rechengrundlage die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/einer 65-jährigen Altersrentnerin zum Bilanzstichtag auf Basis dieser Rechengrundlage beträgt 19,30 Jahre/23,36 Jahre (Vorjahr 19,17 Jahre/23,23 Jahre). Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet.
Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen von GEA identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein.
| (in T EUR) | 2016 |
|---|---|
| Anstieg (+)/Verringerung (-) der DBO | |
| Deutschland | |
| Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte | -54.772 |
| Verringerung der Inflation um 25 Basispunkte | -16.137 |
Eine Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr führt durchschnittlich zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um rund 4 Prozent.
Künftige Zahlungsströme
Für die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet:
| (in T EUR) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 - 2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutsche Pläne | 32.196 | 32.073 | 32.176 | 32.008 | 31.846 | 154.130 |
| Ausländische Pläne | 9.147 | 7.348 | 7.860 | 9.021 | 8.632 | 42.694 |
Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Kranken-restkostenversicherungen beträgt:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |||
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Ausland | Deutschland | Ausland | |
| Duration | 15,8 | 13,6 | 15,3 | 11,3 |
6.3.2 Beitragsorientierte Pensionspläne
Verschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sog. "Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei GEA, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Beiträge in Höhe von insgesamt 17.550 T EUR (Vorjahr 17.084 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von 44.427 T EUR (Vorjahr 45.174 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst.
Zwei gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die jeweiligen Verwalter der Pläne den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung und des Planvermögens zur Verfügung stellen, um diese als leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des ersten Plans hat keine Auswirkungen auf die Höhe der künftigen Beitragszahlungen. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 Beiträge in Höhe von 2.383 T EUR (Vorjahr 2.484 T EUR) geleistet worden. Im Vergleich zum Vorjahr werden für das Geschäftsjahr 2017 reduzierte Beiträge erwartet.
In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,2 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 500 zur GEA gehören. Das Vermögens-/Schuldenverhältnis dieses Plans muss mindestens 105 Prozent betragen. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des Plans führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrads können aber die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden. An den gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 Beiträge in Höhe von 3.178 T EUR (Vorjahr 3.427 T EUR) geleistet worden. Im Vergleich zum Vorjahr werden für das Geschäftsjahr 2017 reduzierte Beiträge erwartet.
6.3.3 Aktienbasierte Vergütungspläne
Der Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2016 für den Gesamtkonzern beträgt insgesamt 3.895 T EUR (Vorjahr 2.356 T EUR). Der Buchwert der Schulden des Gesamtkonzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 4.407 T EUR (Vorjahr 5.158 T EUR).
Performance Share Plan
Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft erstmals für die Führungskräfte der ersten und zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Seit der am 1. Juli 2008 aufgelegten dritten Tranche des Programms können auch die Führungskräfte der dritten Managementebene teilnehmen. Am 21. Juli ist die elfte Tranche aufgelegt worden, deren Zeichnungsfrist am 31. Oktober 2016 endete. Ziel des "GEA Performance Share Plan" ist es, die Vergütung der Führungskräfte mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens zu verbinden und ihre Interessen auf die Interessen der Aktionäre auszurichten. Gemäß dem Plan erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zusage auf eine definierte Anzahl an "Performance Shares".# 6.3 Aktienbasierte Vergütung / "Performance Shares"
Die Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" ist abhängig von der jeweiligen Vertragsstufe der Teilnehmer. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten "Performance Shares". Dieses Eigeninvestment muss anschließend für drei Jahre (Performance-Zeitraum) gehalten werden. Der Erdienungszeitraum für die elfte Tranche beträgt 35 Monate ab dem Zeitpunkt der Gewährung. Während des dreijährigen Performance-Zeitraums wird anhand des "Total Shareholder Return" (TSR) die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen eines Vergleichsindex gemessen. Für die in den Jahren bis einschließlich 2013 aufgelegten Tranchen wird als Vergleichsindex der MDAX® herangezogen. Für die seit 2014 ausgegebenen Tranchen wird als Vergleichsindex der STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) zugrunde gelegt. Durch den Wechsel des Vergleichsindex erfolgte eine Angleichung an die aktienbasierte Vorstandsvergütung.
Der TSR ist ein geeigneter Indikator, um die Leistung und Attraktivität verschiedener Unternehmen für Anleger vergleichen zu können. Der TSR misst in Prozent, welchen Ertrag ein Anleger mit einer Aktie über einen bestimmten Zeitraum insgesamt erzielt. Bei der Berechnung des TSR werden neben der Entwicklung des Aktienkurses auch Dividenden und Anpassungen wie zum Beispiel Aktiensplits berücksichtigt. Durch den Vergleich werden Kursentwicklungen aufgrund allgemeiner Marktschwankungen eliminiert und Effekte verschiedener Thesaurierungsstrategien vergleichbar gemacht.
Die relative Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft bestimmt die Anzahl der endgültigen "Performance Shares" (0 - 300 Prozent). Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt die Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex, wie viele "Performance Shares" zugeteilt werden: Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 50 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des 3. Quartils 100 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 300 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert. Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums können die Teilnehmer wieder frei über ihr geleistetes Eigeninvestment in Form von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft verfügen.
Am 30. Juni 2016 lief die Tranche 2013 aus. Der TSR-Vergleich über den dreijährigen Performance-Zeitraum ergab eine Auszahlungsquote von 64,96 Prozent. Im Vorjahr ergab sich für die Tranche 2012 eine Auszahlungsquote von 74,2 Prozent. Im Berichtsjahr 2016 ergab sich eine Auszahlung in Höhe von 3.437 T EUR (Vorjahr 4.424 T EUR).
Die Anzahl der "Performance Shares" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt:
| 31.12.2015 | Zugänge | Verfallen | Ausbezahlt | Konsolidierungskreisänderungen | 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tranche 2013 | 149.744 | - | 22.595 | 127.149 | - | - |
| Tranche 2014 | 115.201 | - | 8.250 | - | -4.708 | 102.243 |
| Tranche 2015 | 12.397 | 86.987 | 1.150 | - | -8.961 | 89.273 |
| Tranche 2016 | - | 99.130 | - | - | - | 99.130 |
| Summe | 277.342 | 186.117 | 31.995 | 127.149 | -13.669 | 290.646 |
Der Anstieg um 86.987 Performance Shares aus der Tranche 2015 resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Zeichnungsfrist dieser Tranche bis zum 31.01.2016 andauerte.
Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2016 von 22,25 EUR (Vorjahr 34,13 EUR) für die Tranche 2014, 14,65 EUR (Vorjahr 15,70 EUR) für die Tranche 2015 und 15,15 EUR für die Tranche 2016 sowie von 27,03 EUR (Vorjahr 32,28 EUR) für die Tranche 2013 (Vorjahr Tranche 2012) zum Auszahlungszeitpunkt ergibt sich insgesamt ein Aufwand für den Gesamtkonzern im Geschäftsjahr 2016 von 3.338 T EUR (Vorjahr 1.808 T EUR).
Der beizulegende Zeitwert der "Performance Shares" wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt:
| 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tranche 2014 | Tranche 2015 | Tranche 2013 | Tranche 2012 | |||
| Aktienkurs (in EUR) | 39,57 | 38,95 | 38,23 | 38,71 | 37,99 | 37,40 |
| Dividendenrendite (in %) | 2,22 | 2,22 | 2,22 | 1,99 | 1,99 | 1,99 |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,892 | -0,814 | -0,788 | -0,396 | -0,376 | -0,308 |
| Volatilität GEA-Aktie (in %) | 34,98 | 34,98 | 34,98 | 23,64 | 23,64 | 23,64 |
Da die Auszahlungsquote von der Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX bzw. TMI IE abhängt, werden zusätzlich die Volatilitäten aller im MDAX bzw. TMI IE zusammengefassten Aktien sowie deren Korrelationen mit der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelationen basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt.
Langfristige Aktienkurskomponente
Die langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören.
Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht.
Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).
Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 1.885 T EUR (Vorjahr 1.825 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 1.722 T EUR (Vorjahr 2.391 T EUR). Im Berichtsjahr 2016 erfolgte die Auszahlung der Tranche 2013 in Höhe von 1.224 T EUR (Vorjahr 784 T EUR).
Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt:
| 2016 | 2015 | 2015 | 2014 | |
|---|---|---|---|---|
| Tranche 2016 | Tranche 2015 | Tranche 2015 | Tranche 2014 | |
| Aktienkurs (arithmetisches Mittel) (in EUR) | 42,25 | 41,41 | 39,89 | 37,65 |
| STOXX TMI IE (arithmetisches Mittel) (in Indexpunkten) | 374,78 | 374,33 | 373,88 | 360,21 |
| Risikoloser Zinssatz (in %) | -0,804 | -0,839 | -0,350 | -0,390 |
| Volatilität GEA-Aktie (in %) | 34,98 | 34,98 | 23,53 | 23,53 |
| Volatilität STOXX TMI IE (in %) | 18,14 | 18,14 | 21,06 | 21,06 |
| Korrelation GEA-Aktie mit STOXX TMI IE (in %) | 41,63 | 41,63 | 86,50 | 86,50 |
Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt.
6.4 Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 setzen sich zusammen aus:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | - | 89.898 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.439 | 50.308 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 6.542 | 30.342 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 257 | 6.461 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10.238 | 177.009 |
| Schuldscheindarlehen | 90.651 | 697 |
| Anleihen | - | 282.666 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 52.406 | 5.561 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 3.440 | 3.467 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 19.092 | 8.142 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 130 | 202 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 165.719 | 300.735 |
| Summe Finanzverbindlichkeiten | 175.957 | 477.744 |
Zum 31. Dezember 2016 setzt sich die Finanzierung von GEA im Wesentlichen wie folgt zusammen:
| Buchwert 31.12.2016 | Buchwert 31.12.2015 | Nominalwert 31.12.2016 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2016 | Fälligkeit | |
|---|---|---|---|---|---|
| GEA Anleihe | - | 282.666 | - | - | 21. April 2016 |
| Europäische Investitionsbank | 50.181 | 50.209 | 50.000 | 50.285 | Tilgung eines Teilbetrags i.H.v. 100.000 T EUR am 14. Januar 2015; Restbetrag am 14. Juli 2017 |
| Schuldscheindarlehen | 90.651 | 90.595 | 90.000 | 92.456 | 19. September 2017 |
Anleihe
Am 21. April 2016 hat die GEA Group Aktiengesellschaft den noch ausstehenden Betrag der am 14 April 2011 begebenen Anleihe in Höhe von 274.739 T EUR zurückgezahlt. Die Schuldverschreibung hatte eine Laufzeit von fünf Jahren und war mit einem fixen Kupon von 4,25 Prozent ausgestattet.
Schuldscheindarlehen
Die GEA Group Aktiengesellschaft hat in 2012 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 90.000 T EUR mit einer Laufzeit bis zum September 2017 aufgesetzt, welches mit einem fixen Zinssatz von 2,725 Prozent ausgestattet ist.## Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| < 1 Jahr | 52.406 | 5.561 |
| 1 - 2 Jahre | 2.062 | 50.170 |
| 2 - 3 Jahre | 1.372 | 101 |
| 3 - 4 Jahre | 5 | 32 |
| 4 - 5 Jahre | - | 5 |
| Summe | 55.845 | 55.869 |
Der wesentliche Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt i. H. v. 50.000 T EUR auf das Darlehen der Europäischen Investitionsbank, das planmäßig in 2017 zurückgeführt werden soll. Eine vorzeitige Teilrückführung i. H. v. 100.000 T EUR fand im Geschäftsjahr 2015 statt. Die gewogene Durchschnittsverzinsung für diesen Teilbetrag wurde mit zwei Zinsswaps über die gesamte Kreditlaufzeit auf 3,29 Prozent fixiert. In den Kreditverträgen hat sich GEA zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2016 war die Kennzahl erfüllt. Die Transaktionskosten für die zum Jahresende nicht genutzte syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") werden linear über die Laufzeit verteilt. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Euroraum in Abhängigkeit von Fristigkeit und Finanzierungszweck mit Zinssätzen zwischen 0,5 Prozent und 1,0 Prozent (Vorjahr zwischen 0,5 Prozent und 2,0 Prozent) verzinst. Darüber hinaus bestehen Fremdwährungsverbindlichkeiten in indischen Rupien, die ebenfalls marktüblich mit rund 9,0 Prozent (Vorjahr 10,0 Prozent) verzinst werden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind insgesamt in Höhe von 4.131 T EUR (Vorjahr 934 T EUR) besichert.
Barkredit- und Avalkreditlinien
Zum 31. Dezember 2016 verfügt der Gesamtkonzern einschließlich der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien in Höhe von 855.664 T EUR (Vorjahr 1.199.350 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 709.168 T EUR (Vorjahr 770.220 T EUR) (siehe Abschnitt 3). Darüber hinaus stehen im Gesamtkonzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.265.468 T EUR (Vorjahr 1.463.367 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 790.248 T EUR (Vorjahr 981.925 T EUR) ungenutzt sind.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Die zeitliche Verteilung künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen ist folgender Tabelle zu entnehmen:
| Mindestleasingzahlungen | Zinsen | Barwert der Mindestleasingzahlungen | |
|---|---|---|---|
| (in T EUR) | (in T EUR) | ||
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | 31.12.2016 | |
| Bis zu einem Jahr | 3.752 | 3.930 | 312 |
| Zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 7.447 | 15.740 | 905 |
| Länger als fünf Jahre | - | 48.057 | - |
| Summe künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasing | 11.199 | 67.727 | 1.217 |
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betreffen überwiegend Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2016 aus Leasingverträgen über Grundstücke und Gebäude beträgt 9.729 T EUR (Vorjahr 33.689 T EUR). Die Veränderung zum Vorjahr geht im Wesentlichen auf die vorzeitige Beendigung eines Leasingverhältnisses im Geschäftsjahr 2016 zurück. Da den Leasingverhältnissen konstante Zinssätze zugrunde liegen, können die beizulegenden Zeitwerte der Leasingverpflichtungen zinsbedingten Risiken unterliegen. Alle Leasingverhältnisse beinhalten vertraglich fest vereinbarte Raten. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind effektiv besichert, da die Rechte am Leasingobjekt bei Vertragsverletzungen auf den Leasinggeber zurückfallen.
Derivative Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.8 dargestellt.
6.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 624.817 | 610.315 |
| davon gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen | 6.252 | 6.790 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 623.882 T EUR (Vorjahr 609.487 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 935 T EUR (Vorjahr 828 T EUR) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 19.628 T EUR (Vorjahr 33.633 T EUR) besichert.
6.6 Ertragsteuerverbindlichkeiten
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 33.317 T EUR (Vorjahr 40.743 T EUR).
6.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 48.181 | 63.708 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Fertigungsaufträge | 269.581 | 184.470 |
| Passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen | 357.873 | 325.469 |
| Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 26.582 | 25.959 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 60.189 | 52.822 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 98.614 | 89.037 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 13.254 | 15.164 |
| davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 12.073 | 13.702 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 812.839 | 677.757 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 861.020 | 741.465 |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 43.732 T EUR (Vorjahr 39.217 T EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 9.589 T EUR (Vorjahr 9.300 T EUR) besichert. Der passivische Saldo der Fertigungsaufträge ergibt sich aus der Summe der Aufträge, bei denen die Teilabrechnungen die aktivierten Herstellungskosten zuzüglich der erfassten Auftragsgewinne bzw. -verluste übersteigen.
6.8 Finanzinstrumente
Die Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2016 nach Klassen im Sinne des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet. Sie enthalten auch finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie in bilanzielle Sicherungsbeziehungen eingebundene Derivate, die keiner der Bewertungskategorien nach IAS 39 angehören.
Bewertung nach IAS 39 (in T EUR)
| Buchwert 31.12.2016 | Fortgeführte Anschaffungkosten | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral | Bewertung nach anderen IFRS | Zeitwert 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.390.397 | 929.388 | - | - | 461.009 | 1.390.397 |
| davon Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 461.009 | - | - | - | 461.009 | 461.009 |
| Ertragsteuerforderungen | 25.832 | - | - | - | 25.832 | 25.832 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 929.120 | 929.120 | - | - | - | 929.120 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 204.596 | 105.045 | 3.416 | 9.098 | 87.037 | 204.596 |
| Nach Bewertungskategorien des IAS 39 | ||||||
| Kredite und Forderungen | 1.940.985 | 1.940.985 | - | - | - | 1.940.985 |
| davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 929.120 | 929.120 | - | - | - | 929.120 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 929.388 | 929.388 | - | - | - | 929.388 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 82.477 | 82.477 | - | - | - | 82.477 |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen | 31.666 | 22.568 | - | 9.098 | - | 31.666 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehungen) | 3.416 | - | 3.416 | - | - | 3.416 |
| Passiva | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 624.817 | 624.817 | - | - | - | 624.817 |
| Finanzverbindlichkeiten | 175.957 | 146.626 | 18.307 | 1.042 | 9.982 | 177.866 |
| davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 9.982 | - | - | - | 9.982 | 9.982 |
| davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 1.042 | - | - | 1.042 | - | 1.042 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 33.317 | - | - | - | 33.317 | 33.317 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 861.020 | 141.913 | 641 | - | 718.466 | 860.558 |
| Nach Bewertungskategorien des IAS 39 | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten | 913.062 | 913.062 | - | - | - | 914.803 |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 624.817 | 624.817 | - | - | - | 624.817 |
| davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten | 90.651 | 90.651 | - | - | - | 92.456 |
| davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 55.845 | 55.845 | - | - | - | 55.949 |
| davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen | 130 | 130 | - | - | - | 130 |
| davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 26.582 | 26.582 | - | - | - | 26.582 |
| davon sonstige Verbindlichkeiten | 115.037 | 115.037 | - | - | - | 114.869 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) | 18.948 | - | 18.948 | - | - | 18.948 |
Bewertung nach IAS 39 (in T EUR)
| Buchwert 31.12.2015 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral | Bewertung nach anderen IFRS | Zeitwert 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.118.081 | 781.209 | - | - | 336.872 | 1.118.081 |
| davon Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 336.872 | - | - | - | 336.872 | 336.872 |
| Ertragsteuerforderungen | 26.082 | - | - | - | 26.082 | 26.082 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 1.174.150 | 1.174.150 | - | - | - | 1.174.150 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 408.743 | 285.362 | 7.576 | 46.311 | 69.494 | 408.743 |
| Nach Bewertungskategorien des IAS 39 | ||||||
| Kredite und Forderungen | 2.218.975 | 2.218.975 | - | - | - | 2.218.975 |
| davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.174.150 | 1.174.150 | - | - | - | 1.174.150 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 781.209 | 781.209 | - | - | - | 781.209 |
| davon sonstige finanzielle Vermögenswerte | 263.616 | 263.616 | - | - | - | 263.616 |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen | 68.057 | 21.746 | - | 46.311 | - | 68.057 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehungen) | 7.576 | - | 7.576 | - | - | 7.576 |
| Passiva | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 610.315 | 610.315 | - | - | - | 610.315 |
| Finanzverbindlichkeiten | 477.744 | 429.332 | 12.307 | 2.296 | 33.809 | 485.453 |
| davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 33.809 | - | - | - | 33.809 | 33.809 |
| davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 2.296 | - | - | 2.296 | - | 2.296 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 40.743 | - | - | - | 40.743 | 40.743 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 741.465 | 139.221 | 6.097 | - | 596.147 | |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 610.315 610.315 - - - 610.315 | ||||||
| davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 373.261 373.261 - - - 380.437 | ||||||
| davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.869 55.869 - - - 56.402 | ||||||
| davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen 202 202 - - - 202 | ||||||
| davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 25.959 25.959 - - - 25.959 | ||||||
| davon sonstige Verbindlichkeiten 113.262 113.262 - - - 111.997 | ||||||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) 18.404 - 18.404 - - 18.404 |
Die beizulegenden Zeitwerte für die unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesenen Finanzinstrumente werden nicht separat angegeben, da ihre Buchwerte angemessene Näherungswerte für die beizulegenden Zeitwerte darstellen.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten:
Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden.
Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen.
Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die dreistufige Fair-Value Hierarchie:
Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2016
| Fair Value (in T EUR) | Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva zum Zeitwert bewertet | |||||
| Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 3.416 | - | 3.416 | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert | 9.098 | - | - | 9.098 | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | - | - | - | - |
| Passiva zum Zeitwert bewertet | |||||
| Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 1.042 | - | 1.042 | - | - |
| Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 18.307 | - | 18.307 | - | - |
| Bedingte Kaufpreiszahlungen | 641 | - | - | 641 | - |
| Passiva nicht zum Zeitwert bewertet | |||||
| Anleihen | - | - | - | - | - |
| Schuldscheindarlehen | 90.651 | - | 92.456 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 55.845 | - | 55.949 | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 76.106 | - | 6.091 | 69.847 | - |
Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2015
| Fair Value (in T EUR) | Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva zum Zeitwert bewertet | |||||
| Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 7.576 | - | 7.576 | - | - |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert | 9.311 | - | - | 9.311 | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 37.000 | 37.000 | - | - | - |
| Passiva zum Zeitwert bewertet | |||||
| Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 2.296 | - | 2.296 | - | - |
| Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen | 12.307 | - | 12.307 | - | - |
| Bedingte Kaufpreiszahlungen | 6.097 | - | - | 6.097 | - |
| Passiva nicht zum Zeitwert bewertet | |||||
| Anleihen | 282.666 | 286.043 | - | - | - |
| Schuldscheindarlehen | 90.595 | - | 94.394 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 55.869 | - | 56.402 | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 76.208 | - | - | 74.943 | - |
Während des Geschäftsjahres 2016 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie.
Der beizulegende Zeitwert der Anleihe und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte aus dem Vorjahr wurde auf Basis notierter Geldkurse an einem aktiven Markt ermittelt und daher der Stufe 1 zugeordnet. Der Zeitwert enthält die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen.
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate erfolgt auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten.
Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Festgeldanlagen sowie sonstige finanzielle Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist.
Der Posten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthält im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene Kommanditanteile, die gem. IFRS als Fremdkapital qualifizieren. Der beizulegende Zeitwert dieses Fremdkapitalinstruments wird ausgehend von den vertraglich fixierten Zahlungsströmen auf Grundlage der Zinsstrukturkurve und unter Berücksichtigung von Credit Spreads ermittelt. Dementsprechend erfolgte eine Zuordnung zu Stufe 2 der Bewertungshierarchie.
Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse ermittelt wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten erfolgt mittels Barwertberechnungen, in die unter Berücksichtigung der jeweiligen Kaufpreisklauseln verschiedene nicht am Markt beobachtbare Inputdaten, insbesondere aus der Unternehmensplanung, einfließen.
Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wird zudem eine vormals wertberichtigte Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2016:
| (in T EUR) | |
|---|---|
| Zeitwert zum 31.12.2015 | 9.311 |
| Tilgung | -606 |
| Zinsertrag | 166 |
| Währungsumrechnung | 558 |
| Neubewertung | -331 |
| Zeitwert zum 31.12.2016 | 9.098 |
Da es sich beim Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Zum Stichtag betragen die für dieses Finanzinstrument im Eigenkapital erfassten unrealisierten Verluste -669 T EUR (Vorjahr -338 T EUR).
Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Im Falle eines Kreditereignisses - beispielsweise Verzug - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist lediglich ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamtkonzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:
31.12.2016
| (in T EUR) | Bruttobetrag der erfassten finanziellen Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten | Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden | Zugehörige Beträge in der Bilanz, die nicht saldiert werden | Nettobeträge | |
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Derivaten | 3.186 | 3.186 | 3.158 | 28 | |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 14.595 | 14.595 | 3.158 | 11.437 |
31.12.2015
| (in T EUR) | Bruttobetrag der erfassten finanziellen Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten | Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden | Zugehörige Beträge in der Bilanz, die nicht saldiert werden | Nettobeträge | |
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Derivaten | 6.951 | 6.951 | 5.969 | 982 | |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 13.534 | 13.534 | 5.969 | 7.565 |
Originäre finanzielle Vermögenswerte
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Die der Bewertungskategorie "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordneten Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es handelt sich dabei um Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen, deren beizulegende Zeitwerte nicht verlässlich bestimmt werden können.
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Derivative Finanzinstrumente
Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag errechnet sich auf Basis des Devisenkassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen entsprechend den jeweiligen Restlaufzeiten. Die Terminauf- und -abschläge werden aus den beobachtbaren Zinsdifferenzkurven zum Bilanzstichtag abgeleitet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Devisenoptionen beruht auf anerkannten Bewertungsmodellen.# Der beizulegende Zeitwert wird durch die Restlaufzeit, den aktuellen Wechselkurs, die Volatilität des Wechselkurses sowie durch die zugrunde liegenden Zinskurven beeinflusst. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps und Zinsoptionen werden auf Basis abgezinster, künftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Bei Zins-/Währungsswaps werden zusätzlich die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme erfolgen, einbezogen. GEA setzt derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Zins-/ Währungsswaps. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken für bestehende oder geplante Grundgeschäfte. Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet.
31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR)
| Nominalvolumen | Beizulegender Zeitwert | Nominalvolumen | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 209.064 | 3.373 | 701.136 | 7.576 |
| Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 6.424 | 43 | - | - |
| Summe | 215.488 | 3.416 | 701.136 | 7.576 |
| Passiva | ||||
| Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 889.525 | 15.603 | 293.436 | 8.357 |
| Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 21.744 | 2.704 | 33.535 | 3.950 |
| Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" | 50.000 | 1.042 | 50.000 | 2.296 |
| Summe | 961.269 | 19.349 | 376.971 | 14.603 |
Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller Sicherungsbeziehung
Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente dienen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ausschließlich der Absicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen ("Cash-Flow-Hedges"). Im Vorjahr wurden unterjährig auch Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften in Cash-Flow-Hedges eingebunden. Für die Absicherung von Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten, Schulden oder von festen Verpflichtungen werden bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Fair-Value-Hedges") gebildet. Wie im Vorjahr bestehen zum 31. Dezember 2016 keine als "Fair-Value-Hedge" bilanzierten Sicherungsbeziehungen.
Die Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in einen effektiven und in einen nicht-effektiven Teil zerfällt. Der effektive Teil bzw. dessen Veränderung wird bis zur Bilanzwirksamkeit des gesicherten Grundgeschäfts direkt im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Teil wird erfolgswirksam behandelt. Zum Zeitpunkt, zu dem das gesicherte Grundgeschäft bilanzwirksam wird, wird der im Eigenkapital erfasste Effekt realisiert und die bilanzielle Sicherungsbeziehung aufgelöst. Bei einem Absatzgeschäft erfolgt die Realisierung des effektiven Teils gegen die Umsatzerlöse, bei einem Beschaffungsgeschäft werden die Anschaffungskosten entsprechend angepasst. In Bezug auf die Zinsderivate werden die im Eigenkapital erfassten Effekte gegen das Zinsergebnis aufgelöst.
Zum 31. Dezember 2016 sind im Gesamtkonzern aus Währungs- und Zinsderivaten Gewinne in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und Verluste in Höhe von 740 T EUR (Vorjahr 2.023 T EUR) im Eigenkapital erfasst. Im Geschäftsjahr 2015 wurden aus Währungsderivaten aufgrund der eingetretenen Bilanzwirksamkeit der Grundgeschäfte -4.614 T EUR ertragswirksam realisiert und 8.753 T EUR mit den Anschaffungskosten für Vermögenswerte verrechnet. Die erfolgswirksam realisierten Beträge führten zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von 1.742 T EUR. Darüber hinaus wurden Gewinne in Höhe von 7.744 T EUR und Verluste in Höhe von -14.099 T EUR im Währungsergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Währungsderivate in bilanzielle Sicherungsbeziehungen designiert. Aus Zinsderivaten wurden 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) im Zinsergebnis realisiert. Aus den Hedge-Beziehungen ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Ineffektivitäten. Im Folgejahr werden voraussichtlich 100 Prozent (Vorjahr 55 Prozent) der abgesicherten Zahlungsströme aus den zum Bilanzstichtag designierten Grundgeschäften fällig. Im Vorjahr wurden die übrigen 45 Prozent bis zum Jahr 2017 fällig.
Sofern finanzielle Vermögenswerte abgesichert werden, werden die derivativen Finanzinstrumente in dem Zeitpunkt erfolgswirksam, in dem die Grundgeschäfte erfolgs- bzw. bilanzwirksam werden. Werden finanzielle Schulden aus Beschaffungsgeschäften abgesichert, werden die derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam, wenn die beschafften Leistungen erfolgswirksam werden.
Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung
Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung nicht vor, wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst.
Aufwendungen und Erträge
Die Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 dar:
31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR)
| Nettoergebnis | davon aus Zinsen | davon aus Wertminderung / -aufholung | Nettoergebnis | davon aus Zinsen | davon aus Wertminderung / -aufholung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kredite und Forderungen | 31.301 | 6.195 | -4.067 | -39.406 | 8.484 | -7.139 |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen | 1.769 | 89 | -149 | -1.315 | 75 | -1.011 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen/finanzielle Verbindlichkeiten | 22.320 | -437 | - | 41.442 | 301 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten | -56.607 | -15.998 | - | -34.003 | -27.169 | - |
| Summe | -1.217 | -10.151 | -4.216 | -33.282 | -18.309 | -8.150 |
7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
7.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 (in T EUR)
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Aus Fertigungsaufträgen | 2.212.385 | 2.160.765 |
| Aus dem Verkauf von Komponenten | 892.905 | 1.087.586 |
| Aus Serviceleistungen | 1.386.604 | 1.350.918 |
| Summe | 4.491.894 | 4.599.269 |
7.2 Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 (in T EUR)
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Wechselkursveränderungen | 247.214 | 197.610 |
| Erträge aus der Bewertung von Währungsderivaten | 68.996 | 133.511 |
| Miet- und Pachterlöse | 2.655 | 3.392 |
| Erträge aus Zahlungseingängen auf wertberichtigte Forderungen | 3.011 | 2.424 |
| Erträge aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten | 9.771 | 1.487 |
| Erträge aus Schadenersatz und Kostenerstattungen | 2.635 | 2.110 |
| Übrige Erträge | 48.994 | 51.607 |
| Summe | 383.276 | 392.141 |
7.3 Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 (in T EUR)
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Verluste aus Wechselkursveränderungen | 263.836 | 247.618 |
| Verluste aus der Bewertung von Währungsderivaten | 46.239 | 92.370 |
| Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.078 | 9.563 |
| Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen | 3.560 | 1.263 |
| Kosten des Geld- und Zahlungsverkehrs | 1.091 | 1.404 |
| Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte | 1.157 | 696 |
| Übrige Aufwendungen | 29.451 | 30.706 |
| Summe | 352.412 | 383.620 |
7.4 Restrukturierungsaufwendungen aus dem Programm "Fit for 2020"
Das Programm "Fit for 2020" ist Bestandteil der strategischen Neuausrichtung von GEA und soll durch eine optimierte Organisation substanzielle Einsparungen ermöglichen und weiteres Wachstum fördern. So werden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei neuen Business Areas Equipment und Solutions gebündelt. Diese neue Bündelung in etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht mehr operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch die Standardisierung von Prozessen. Für die Kunden von GEA gibt es jetzt pro Land nur noch eine Landesorganisation als zentralen Ansprechpartner, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Services umfassend abdeckt und lokal anbietet. Die neue Struktur wurde im Juni 2015 umgesetzt.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden für das Programm "Fit for 2020" Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 125,6 Mio. EUR) erfasst. Die Restrukturierungsaufwendungen entfallen in Höhe von -1,5 Mio. EUR (Vorjahr 109,9 Mio. EUR) auf Aufwendungen für kontrahierte und erwartete Abfindungsleistungen und in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr 7,4 Mio. EUR) auf außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Restrukturierungsrückstellungen werden insoweit angesetzt, als die entsprechenden Voraussetzungen für die einzelnen Länder bzw. Standorte erfüllt sind. Dies war zum Ende des Jahres 2016 für im Rahmen des Programms "Fit for 2020" geplante Restrukturierungsmaßnahmen der Fall. Die Höhe der zum Stichtag 31. Dezember 2016 bilanzierten Restrukturierungsrückstellungen beträgt 34,9 Mio. EUR (Vorjahr 90,2 Mio. EUR), von denen 33,9 Mio. EUR (Vorjahr 85,3 Mio. EUR) auf Verpflichtungen aus kontrahierten und erwarteten Abfindungsleistungen entfallen (vgl. Abschnitt 6.3).
7.5 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach Kostenarten
Materialaufwand
Der Materialaufwand, der in den Herstellungskosten erfasst wird, ist im Berichtsjahr um 2.714 T EUR gestiegen und belief sich auf 2.196.296 T EUR (Vorjahr 2.193.582 T EUR). Die Materialaufwandsquote betrug 48,5 Prozent der Gesamtleistung und lag damit über dem Vorjahrswert von 47,7 Prozent.
Personalaufwand
Der Personalaufwand verringerte sich im Jahr 2016 um 116.958 T EUR auf 1.275.008 T EUR (Vorjahr 1.391.966 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen.# Personalaufwand
Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 1.044.818 T EUR (Vorjahr 1.175.641 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 230.190 T EUR (Vorjahr 216.325 T EUR) enthalten. Die Personalaufwandsquote hat sich damit auf 28,2 Prozent der Gesamtleistung verringert (Vorjahr 30,3 Prozent). Dieser Rückgang ist überwiegend auf im Vorjahr angefallene zusätzliche Personalaufwendungen für Abfindungsleistungen aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.
Abschreibungen und Wertminderungen
Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 119.640 T EUR (Vorjahr 119.407 T EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten enthalten. Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 149 T EUR (Vorjahr 1.011 T EUR). Hiervon entfielen 149 T EUR (Vorjahr 1.011 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Vorräte wurden um 15.783 T EUR (Vorjahr 11.694 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst.
7.6 Finanz- und Zinserträge
Finanzerträge
Die Finanzerträge setzen sich aus den Erträgen aus Gewinnabführungen sowie dem Beteiligungsergebnis der übrigen Beteiligungen zusammen:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 388 | - |
| Erträge aus Beteiligungen | 115 | 2.499 |
| davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen | - | 2.413 |
| Summe | 503 | 2.499 |
Zinserträge
Die Zinsen und ähnlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Zinserträge aus Forderungen, Geldanlagen und Wertpapieren | 6.885 | 10.038 |
| davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 350 | 306 |
| Sonstige Zinserträge | 972 | 1.437 |
| Summe | 7.857 | 11.475 |
Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Kredite und Forderungen | 6.195 | 8.484 |
| Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen | 89 | 75 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen | 1.542 | 2.916 |
| Nach anderen Vorschriften als IAS 39 bewertete finanzielle Vermögenswerte | 31 | - |
| Summe | 7.857 | 11.475 |
7.7 Finanz- und Zinsaufwendungen
Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 271 T EUR (Vorjahr 1.861 T EUR) beinhalten Wertminderungen auf Beteiligungen nicht konsolidierter Unternehmen von 149 T EUR (Vorjahr 1.011 T EUR) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 122 T EUR (Vorjahr 850 T EUR).
Zinsaufwendungen
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten | 9.264 | 18.664 |
| Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen | 15.373 | 14.952 |
| Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 8.417 | 3.143 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 11.622 | 14.154 |
| davon gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 17 | 232 |
| Summe Zinsaufwendungen | 44.676 | 50.913 |
Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten | 15.998 | 27.169 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 1.979 | 2.615 |
| Nach anderen Vorschriften als IAS 39 bewertete Verbindlichkeiten | 26.699 | 21.129 |
| Summe | 44.676 | 50.913 |
Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion von GEA der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2016 beläuft sich dieser auf 4,6 Prozent (Vorjahr 4,4 Prozent). Herstellungskostenmindernd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2016 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 1.091 T EUR (Vorjahr 1.404 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden.
7.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Laufende Steuern | 57.792 | 61.428 |
| Deutschland | 15.297 | 1.694 |
| Ausland | 42.495 | 59.734 |
| Latente Steuern | 23.836 | -55.670 |
| davon aus temporären Differenzen | 18.145 | -6.242 |
| Summe | 81.628 | 5.758 |
Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,17 Prozent (Vorjahr 14,17 Prozent). Die nachfolgende Überleitung leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von 23,31 Prozent (Vorjahr 2,13 Prozent) über:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| in T EUR | in % | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 350.228 | - |
| Erwarteter Steueraufwand | 105.068 | 30,00 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 9.280 | 2,65 |
| Steuerfreie Erträge | -2.833 | -0,81 |
| Veränderung der Wertberichtigungen | -28.995 | -8,28 |
| Steuersatzänderungen | -447 | -0,12 |
| Besteuerungsunterschiede Ausland | -2.233 | -0,64 |
| Sonstige | 1.788 | 0,51 |
| Ertragsteuern und Effektivsteuersatz | 81.628 | 23,31 |
Die Veränderung der Wertberichtigungen in Höhe von -28.995 T EUR (Vorjahr -71.648 T EUR) basiert im Wesentlichen auf einer Neueinschätzung der Werthaltigkeit der auf steuerliche Verlustvorträge in den USA und Deutschland aktivierten latenten Steuern. Im Vorjahr konnten in Deutschland aufgrund eines Sondereffekts in den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zusätzliche Wertberichtigungen aufgelöst werden. Die Besteuerungsunterschiede im Ausland ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 30,00 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 0,0 Prozent (VAE) und 40,91 Prozent (USA). Die sonstigen Überleitungseffekte beinhalten unter anderem nicht anrechenbare Quellensteuern, Steuern für Vorjahre und sonstige Ertragssteuern im Ausland. Die aktiven und passiven latenten Steuern teilen sich zum Bilanzstichtag in ihrer Fristigkeit wie folgt auf:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Kurzfristige aktive latente Steuern | 69.343 | 67.022 |
| Langfristige aktive latente Steuern | 432.774 | 424.097 |
| Summe aktive latente Steuern | 502.117 | 491.119 |
| Kurzfristige passive latente Steuern | 53.764 | 40.891 |
| Langfristige passive latente Steuern | 91.166 | 70.279 |
| Summe passive latente Steuern | 144.930 | 111.170 |
| Nettobetrag aktive latente Steuern | 357.187 | 379.949 |
Zum 31. Dezember 2016 und 2015 setzen sich aktive und passive latente Steuern wie folgt zusammen:
| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |
|---|---|---|
| 2016 | 2015 | |
| (in T EUR) | ||
| Sachanlagen | 9.756 | 6.849 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | - | 226 |
| Goodwill | 10.070 | 14.767 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 411 | 505 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 2.366 | 835 |
| Langfristige Vermögenswerte | 22.603 | 23.182 |
| Vorräte | 27.406 | 32.274 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.922 | 6.505 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 3.270 | 5.601 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | - |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 36.598 | 44.380 |
| Summe Aktiva | 59.201 | 67.562 |
| Langfristige Rückstellungen | 22.390 | 17.456 |
| Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 130.571 | 119.498 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 484 | 5.963 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 321 | 458 |
| Langfristige Schulden | 153.766 | 143.375 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 25.514 | 22.042 |
| Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 10.309 | 14.914 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 8.724 | 8.349 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.519 | 4.103 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 7.467 | 12.016 |
| Kurzfristige Schulden | 58.533 | 61.424 |
| Summe Passiva | 212.299 | 204.799 |
| Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen | -2.336 | -3.052 |
| Latente Steuern auf temporäre Differenzen | 269.164 | 269.309 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 982.584 | 998.200 |
| Wertberichtigungen auf steuerliche Verlustvorträge | -650.500 | -664.023 |
| Saldierung von latenten Steuern | -99.131 | -112.367 |
| Angesetzte latente Steuern | 502.117 | 491.119 |
Die Bestandsveränderung der latenten Steuern resultiert neben ergebniswirksamen Veränderungen in Höhe von -23.836 T EUR (Vorjahr 55.670 T EUR) im Wesentlichen aus im sonstigen Konzernergebnis erfassten Veränderungen in Höhe von 15.764 T EUR (Vorjahr 14.080 T EUR) inklusive des Unterschiedsbetrags aus derWährungsumrechnung. Des Weiteren wurden 2.138 T EUR im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasst. Der im Vorjahr im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasste Betrag in Höhe von -24.400 T EUR stand im Wesentlichen in Zusammenhang mit Erträgen aus der Erledigung von Rechtstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag. Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus latente Steuern in Höhe von -16.828 T EUR (Vorjahr -16.104 T EUR) aus Erstkonsoldierungen ergebnisneutral erfasst. Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2016 passive latente Steuern in Höhe von 1.708 T EUR (Vorjahr 1.352 T EUR) angesetzt. Darüber hinaus wurden zum 31. Dezember 2016 passive latente Steuern in Höhe von 913 T EUR (Vorjahr 1.288 T EUR) für voraussichtlich anfallende Quellensteuern bilanziert. Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 503.530 T EUR (Vorjahr 431.867 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2016 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zum 31. Dezember 2016 hat GEA aktive latente Steuern in Höhe von 332.084 T EUR (Vorjahr 334.177 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern auf inländische Verlustvorträge: | ||
| Körperschaftssteuer | 75.939 | 77.000 |
| Gewerbesteuer | 91.535 | 72.024 |
| Aktive latente Steuer auf ausländische Verlustvorträge | 164.610 | 185.153 |
| Summe | 332.084 | 334.177 |
Der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfällt im Wesentlichen auf die steuerlichen Organschaften in Deutschland sowie in den USA. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.501.312 T EUR (Vorjahr 1.501.961 T EUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 825.937 T EUR (Vorjahr 1.020.728 T EUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung nicht hinreichend sicher ist. Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029.
7.9 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen
Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der in 2014 veräußerten Wärmetauschersparte GEA Heat Exchangers sowie dem in Vorjahren veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche des Geschäftsjahres beinhaltet Erlöse in Höhe von 28,5 Mio. EUR (Vorjahr 158,1 Mio. EUR) und Aufwendungen in Höhe von 25,3 Mio. EUR (20,4 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beläuft sich damit auf 3,2 Mio. EUR (Vorjahr 137,7 Mio. EUR). Es geht im Wesentlichen auf die Entwicklung von im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsaktivitäten bei GEA verbliebenen Risiken zurück. Im Vorjahresergebnis ist ein Ertrag aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs in Höhe von 148,4 Mio. EUR enthalten. Insgesamt haben die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 15.975 T EUR (Vorjahr 97.617 T EUR) zum Konzernergebnis beigetragen. Dieses Ergebnis entfällt in voller Höhe auf Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft. Der auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallende Steuerertrag beläuft sich auf 12.756 T EUR. Im Vorjahr ergab sich ein Steueraufwand in Höhe von 40.046 T EUR.
7.10 Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt:
| 01.01.2016-31.12.2016 | 01.01.2015-31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft am Konzernergebnis | 284.555 | 361.857 |
| davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 268.580 | 264.240 |
| davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | 15.975 | 97.617 |
| Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (in T Stück) | 192.495 | 192.495 |
| Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | ||
| aus Konzernergebnis | 1,48 | 1,88 |
| davon entfallen auf fortgeführte Geschäftsbereiche | 1,40 | 1,37 |
| davon entfallen auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | 0,08 | 0,51 |
7.11 Ergebnisverwendung
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 259.637 T EUR (Vorjahr 142.666 T EUR) aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Betrag in Höhe von 105.000 T EUR (Vorjahr Entnahme 10.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 468 T EUR (Vorjahr 1.799 T EUR) verbleibt ein Bilanzgewinn von 155.105 T EUR (Vorjahr 154.464 T EUR). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| Verwendung (in T EUR) | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Dividendenzahlung an die Aktionäre | 153.996 | 153.996 |
| Gewinnvortrag | 1.109 | 468 |
| Summe | 155.105 | 154.464 |
Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 80 Cent je Aktie bei insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
8. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten
8.1 Eventualverpflichtungen
GEA hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamtkonzerns ist.
| Bankavale | Konzernavale | |
|---|---|---|
| 2016 | 2015 | |
| Anzahlungsgarantien | 7.319 | 10.497 |
| Gewährleistungsgarantien | 762 | 1.087 |
| Vertragserfüllungsgarantien | 21.136 | 30.124 |
| Sonstige Haftungserklärungen | 464 | 318 |
| Summe | 29.681 | 42.026 |
| davon auf GEA Heat Exchangers entfallend | 20.149 | 26.275 |
| davon auf Lurgi/Lentjes entfallend | 84 | 2.913 |
Ein wesentlicher Teil der Bankavale sowie der überwiegende Teil der Konzernavale entfallen auf den zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereich GEA Heat Exchangers sowie auf die in Vorjahren veräußerten Geschäftsaktivitäten Lurgi und Lentjes (siehe Abschnitt 3). Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein. In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 3.551 T EUR (Vorjahr 9.228 T EUR) enthalten; eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners. Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten (siehe Abschnitt 8.3), die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können.
8.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamtkonzerns zum 31. Dezember 2016 setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Miet-, Pacht- und Leasingverpflichtungen | 107.816 | 105.718 |
| Bestellobligo | 103.283 | 103.309 |
| Summe | 211.099 | 209.027 |
Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse
Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen des Gesamtkonzerns belaufen sich auf 107.816 T EUR (Vorjahr 105.718 T EUR) und betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude und zu einem geringeren Teil technische Anlagen und Maschinen. Die Mietverträge laufen maximal bis in das Jahr 2031 (Vorjahr 2031). Die Auszahlungen verteilen sich dabei wie folgt auf die künftigen Geschäftsjahre:
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 35.669 | 32.824 |
| Zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 57.551 | 51.676 |
| Länger als fünf Jahre | 14.596 | 21.218 |
| Summe Auszahlungen | 107.816 | 105.718 |
Im Geschäftsjahr 2016 beliefen sich die Aufwendungen des Gesamtkonzerns aus den Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen auf 53.702 T EUR (Vorjahr 54.971 T EUR). Hiervon entfielen 10.047 T EUR (Vorjahr 11.476 T EUR) auf variable Mieten, die im Wesentlichen auf Basis von Verbraucherpreisindizes angepasst werden. Aus Untermietverhältnissen resultierten für den Gesamtkonzern im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 93 T EUR (Vorjahr 106 T EUR). Aus diesen Untermietverhältnissen bestehen in den nächsten Jahren Ansprüche auf Mieteinnahmen in Höhe von 39 T EUR (Vorjahr 406 T EUR).# 8. Sonstige Angaben
"Sale-and-lease-back"-Transaktionen von Gebäuden resultieren für den Gesamtkonzern zum Bilanzstichtag künftige Auszahlungen in Höhe von 26.399 T EUR (Vorjahr 29.288 T EUR).
Bestellobligo
Von dem Bestellobligo entfallen 97.709 T EUR (Vorjahr 101.530 T EUR) auf Vorräte.
8.3 Rechtsstreitigkeiten
Konkursverfahren der Dörries Scharmann AG
Vor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen.
Allgemeines
Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen entstehen, welche gegebenenfalls die hierfür gebildete Vorsorge überschreiten.
9. Segmentberichterstattung
9.1 Beschreibung der Geschäftssegmente
Die Geschäftsaktivitäten von GEA gliedern sich wie folgt in zwei Business Areas:
Business Area Equipment (BA-E)
In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik.
Business Area Solutions (BA-S)
Unter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch-, Bäckerei- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie.
Die im Global Corporate Center und im Shared Service Center gebündelten Verwaltungsfunktionen bilden keine eigenständigen Geschäftssegmente. Soweit zuordenbar werden die auf sie entfallenden Aufwendungen und Erträge sowie Vermögenswerte und Schulden auf die Business Areas allokiert. Nicht innerhalb der Business Areas ausgewiesen werden Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies umfasst unter anderem zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke, Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen.
Im Geschäftsjahr 2016 wurde die Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen an die neue Konzernstruktur angepasst. Des Weiteren hat ein aktualisierter Fremdvergleich zu dem Ergebnis geführt, dass die von der GEA Group Aktiengesellschaft an wesentliche Produktionsgesellschaften berechnete konzerninterne Trademarkfee anzuheben war. Durch diese Anpassungen der internen Verrechnungen ergab sich eine Änderung des Ergebnisausweises zwischen den Business Areas und den sonstigen Geschäftsaktivitäten. Diese Ausweisänderung ist der primäre Grund für das im Vergleich zum Vorjahr verbesserte Ergebnis der sonstigen Geschäftsaktivitäten.
| (in Mio. EUR) | BA-E | BA-S | Sonstige | Konsolidierung | GEA gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2016 - 31.12.2016 | |||||
| Auftragseingang¹ | 2.346,8 | 2.534,6 | - | -207,8 | 4.673,6 |
| Außenumsatz | 2.084,1 | 2.407,8 | - | - | 4.491,9 |
| Innenumsatz | 178,1 | 17,9 | - | -196,0 | - |
| Gesamtumsatz | 2.262,2 | 2.425,7 | - | -196,0 | 4.491,9 |
| Ergebnis aus der Equity-Bewertung | 1,5 | 1,0 | 0,6 | - | 3,1 |
| Operatives EBITDA² | 383,5 | 183,5 | -2,3 | 1,5 | 566,3 |
| in % vom Umsatz | 17,0 | 7,6 | - | - | 12,6 |
| EBITDA | 371,8 | 163,3 | -35,9 | 1,5 | 500,6 |
| Operatives EBIT² | 326,0 | 164,3 | -6,8 | 1,5 | 485,0 |
| in % vom Umsatz | 14,4 | 6,8 | - | - | 10,8 |
| EBIT | 292,9 | 133,4 | -40,9 | 1,7 | 387,0 |
| in % vom Umsatz | 12,9 | 5,5 | - | - | 8,6 |
| ROCE in %³ | 19,0 | 19,7 | - | - | 16,9 |
| Zinserträge | 2,5 | 6,3 | 17,1 | -18,1 | 7,9 |
| Zinsaufwendungen | 26,0 | 8,5 | 28,3 | -18,1 | 44,7 |
| Ertragsteuern | 47,0 | 24,7 | 10,3 | -0,3 | 81,6 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | -1,7 | 18,6 | -0,9 | 16,0 |
| Segmentvermögen | 3.597,0 | 2.966,6 | 3.716,2 | -4.171,9 | 6.107,9 |
| Segmentschulden | 1.607,1 | 1.712,1 | 2.123,5 | -2.330,4 | 3.112,3 |
| Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 8,6 | 0,2 | 1,8 | - | 15,9 |
| Working Capital (Stichtag)⁴ | 626,5 | 123,7 | 4,8 | -5,0 | 749,9 |
| Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 63,5 | 155,0 | 16,3 | -4,3 | 230,5 |
| Planmäßige Abschreibungen | 77,4 | 32,6 | 6,5 | -0,1 | 116,4 |
| Wertminderungen | 2,5 | 0,4 | 0,4 | - | 3,3 |
| Rückstellungszuführungen | 131,9 | 115,9 | 46,1 | 2,7 | 296,6 |
| 01.01.2015 - 31.12.2015 | |||||
| Auftragseingang¹ | 2.293,0 | 2.495,6 | - | -198,5 | 4.590,1 |
| Außenumsatz | 2.141,7 | 2.457,6 | - | - | 4.599,3 |
| Innenumsatz | 182,0 | 17,7 | - | -199,6 | - |
| Gesamtumsatz | 2.323,7 | 2.475,2 | - | -199,6 | 4.599,3 |
| Ergebnis aus der Equity-Bewertung | 1,6 | 1,0 | - | - | 2,6 |
| Operatives EBITDA² | 381,8 | 255,3 | 81,4 | -97,6 | 621,0 |
| in % vom Umsatz | 16,4 | 10,3 | - | - | 13,5 |
| EBITDA | 308,8 | 202,6 | 16,0 | -97,6 | 429,8 |
| Operatives EBIT² | 326,8 | 234,8 | 74,7 | -97,6 | 538,8 |
| in % vom Umsatz | 14,1 | 9,5 | - | - | 11,7 |
| EBIT | 227,1 | 170,5 | 9,3 | -97,5 | 309,4 |
| in % vom Umsatz | 9,8 | 6,9 | - | - | 6,7 |
| ROCE in %³ | 14,7 | 33,1 | - | - | 14,6 |
| Zinserträge | 5,4 | 5,6 | 28,7 | -28,2 | 11,5 |
| Zinsaufwendungen | 33,3 | 10,7 | 35,1 | -28,2 | 50,9 |
| Ertragsteuern | 33,1 | 42,5 | -16,9 | -52,8 | 5,8 |
| Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen | - | - | 139,1 | -41,5 | 97,6 |
| Segmentvermögen | 3.507,0 | 2.902,4 | 4.413,5 | -4.701,6 | 6.121,2 |
| Segmentschulden | 1.618,4 | 1.866,3 | 2.635,8 | -2.843,5 | 3.277,0 |
| Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden | 8,0 | 5,1 | -1,7 | - | 16,6 |
| Working Capital (Stichtag)⁴ | 524,6 | 42,6 | -18,3 | -2,1 | 546,8 |
| Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 103,0 | 161,8 | 5,9 | -0,2 | 270,4 |
| Planmäßige Abschreibungen | 73,4 | 27,7 | 6,7 | -0,1 | 107,7 |
| Wertminderungen | 8,4 | 4,3 | 0,0 | - | 12,7 |
| Rückstellungszuführungen | 142,3 | 131,7 | 43,3 | 2,8 | 320,1 |
1) ungeprüfte Zusatzinformation
2) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.)
3) ROCE = EBIT / Capital Employed (Durchschnitt der letzten 12 Monate) vor Effekten aus dem Goodwill aus dem Erwerb der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft in 1999; Capital Employed = Anlagevermögen + Working Capital
4) Working Capital = Vorräte + Forderungen LuL - Verbindlichkeiten LuL - erhaltene Anzahlungen
Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der konzerninternen Umsätze sowie Zinsaufwendungen bzw. -erträge. Die Umsätze zwischen den Geschäftssegmenten basieren auf marktüblichen Preisen.
| Umsatzerlöse (in Mio. EUR) | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Umsatz aus Fertigungsaufträgen | ||
| BA Equipment | 372,4 | 290,9 |
| BA Solutions | 1.853,8 | 1.884,0 |
| Konsolidierung | -13,9 | -14,2 |
| Summe Umsatz aus Fertigungsaufträgen | 2.212,4 | 2.160,8 |
| Umsatz aus dem Verkauf von Komponenten | ||
| BA Equipment | 1.006,1 | 1.151,4 |
| BA Solutions | 32,0 | 85,7 |
| Konsolidierung | -145,3 | -149,4 |
| Summe Umsatz aus dem Verkauf von Komponenten | 892,9 | 1.087,6 |
| Umsatz aus Serviceleistungen | ||
| BA Equipment | 883,6 | 881,4 |
| BA Solutions | 539,9 | 505,5 |
| Konsolidierung | -36,9 | -36,0 |
| Summe Umsatz aus Serviceleistungen | 1.386,6 | 1.350,9 |
| Summe Umsatzerlöse | 4.491,9 | 4.599,3 |
Von den Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. EUR entfallen -7,4 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 5,4 Mio. EUR auf die Business Area Solutions. Die verbleibenden 4,0 Mio. EUR entfallen auf den Bereich Sonstige.
Die Definition der vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebniskennzahlen wurde im Geschäftsjahr 2016 vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen wie folgt präzisiert:
Bei der Ermittlung des operativen EBITDA sowie des operativen EBIT werden unverändert Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von GEA widerspiegeln. Dies bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte. Diese umfassen Restrukturierungsaufwendungen, Aufwendungen für externe Beratung, Akquisitionskosten für geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe sowie weitere, den Projekten direkt zuordenbare Sachkosten und interne Kosten. In der Berichtsperiode gehören zu den Strategieprojekten das Programm "Fit for 2020" einschließlich der Implementierung des Shared Service Centers, das Projekt "OneGEA Finance" zur konsequenten Ausrichtung des finanziellen Informations- und Steuerungssystems auf die neue funktionale OneGEA Organisation sowie mehrere Projekte zur Durchführung von Unternehmenserwerben.
Entsprechend dieser Definition wurde das operative EBIT des Geschäftsjahres um Aufwendungen für Strategieprojekte in Höhe von insgesamt 68,3 Mio. EUR (Vorjahr 197,4 Mio. EUR) bereinigt. Die Bereinigungen setzen sich zusammen aus Aufwendungen für das Programm "Fit for 2020" einschließlich der Implementierung des Shared Service Centers in Höhe von 60,1 Mio.EUR (previous year EUR 192.6 million). This includes, among other things, restructuring expenses of EUR 2.0 million (previous year EUR 125.6 million). Further expenses for the "Fit for 2020" program include, in particular, costs related to the implementation of the Shared Service Center, external consulting, personnel expenses for project-related incentives, travel expenses, and relocation allowances. In the previous year, an income from pension obligations of EUR 9.9 million resulting from a site closure, as well as ongoing personnel expenses of EUR 4.6 million for employees of the "Fit for 2020" project team who took up new positions at GEA after project completion, were also adjusted. Further expenses for strategic projects amount to EUR 3.7 million for planned and completed acquisitions (previous year EUR 0 million). In addition, the "OneGEA Finance" project was identified as a strategic project in the fiscal year. The expenses incurred for this project, amounting to EUR 4.5 million, predominantly include costs for external consulting services. Furthermore, personnel expenses of EUR 4.8 million for employees who left the company in the fiscal year and were not replaced were adjusted in the previous year. In line with the internal management system, "Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization or Reversals" (EBITDA) and "Earnings Before Interest and Taxes" (EBIT) are also considered as measures of profitability for the two Business Areas. These figures correspond to the values shown in the income statement. Impairments include all impairments on property, plant and equipment, intangible assets, and investment properties. scroll Reconciliation of Operating EBITDA to Operating EBIT to EBIT (in million EUR) 2016 2015 Change in % Operating EBITDA 566.3 621.0 -8.8 Depreciation and amortization on property, plant and equipment, investment properties and intangible assets -83.1 -80.7 - Impairments and reversals of impairments on property, plant and equipment, investment properties, intangible assets and goodwill 1.9 -0.4 - Other reversals and impairments of impairments -0.1 -1.0 - Operating EBIT 485.0 538.8 -10.0 Depreciation and amortization on purchase price allocation assets -33.3 -26.9 - Impairments and reversals of impairments on purchase price allocation assets 4.3 -3.9 - Realization of revaluation of inventories -0.6 -1.2 - Adjustments -68.3 -197.4 - EBIT 387.0 309.4 25.1 *) before effects from purchase price allocations and adjustments (cf. pages 206 f.) The reconciliation from EBITDA to EBIT is shown in the following table: scroll Reconciliation of EBITDA to EBIT (in million EUR) 2016 2015 EBITDA 500.6 429.8 Depreciation and amortization on property, plant and equipment, investment properties, intangible assets (see sections 5.1, 5.2, 5.4) -116.4 -107.7 Impairments and reversals of impairments on property, plant and equipment, investment properties, intangible assets and goodwill (see sections 5.1, 5.2, 5.3, 5.4) 3.0 -11.7 Impairments and reversals of impairments on long-term financial assets -0.1 -1.0 EBIT 387.0 309.4 The following table shows the reconciliation from Working Capital to Total Assets: scroll Reconciliation of Working Capital to Total Assets (in million EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Working Capital (as of year-end) 749.9 546.8 Working Capital (as of year-end) of Ruhr-Zink -0.4 -0.3 Long-term assets 2,979.8 2,873.9 Income tax receivables 25.8 26.1 Other current financial assets 165.9 372.3 Cash and cash equivalents 929.1 1,174.2 Assets held for sale 5.4 8.1 plus Liabilities from supplies and services 624.8 610.3 plus Advances received on orders and production contracts 269.6 184.5 plus Passive balance from production contracts 357.9 325.5 Total Assets 6,107.9 6,121.2 9.2 Information by Geographic Region When presenting information by geographic region, sales are allocated based on the place of performance or the customer's registered office. Assets are allocated based on their respective location. The values indicated relate to the Group as a whole. scroll (in million EUR) Germany Asia-Pacific CIS & Eastern Europe Western Europe, Middle East & Africa North and Central Europe Latin America 01.01.2016 - 31.12.2016 External sales 424.7 1,050.1 477.4 805.0 663.8 266.4 Long-term assets (property, plant and equipment, intangible assets and investment properties) 947.2 133.6 48.2 341.9 751.3 3.8 01.01.2015 - 31.12.2015 External sales 449.3 1,138.7 465.1 752.9 679.9 276.6 Long-term assets (property, plant and equipment, intangible assets and investment properties) 1,186.9 131.4 50.9 223.0 543.1 2.7 scroll (in million EUR) North America Total 01.01.2016 - 31.12.2016 External sales 804.6 4,491.9 Long-term assets (property, plant and equipment, intangible assets and investment properties) 197.2 2,423.1 01.01.2015 - 31.12.2015 External sales 836.8 4,599.3 Long-term assets (property, plant and equipment, intangible assets and investment properties) 191.7 2,329.7 In the reporting year, EUR 725.6 million (previous year EUR 767.5 million) of sales revenue was attributable to the United States of America and EUR 380.8 million (previous year EUR 451.1 million) to the People's Republic of China. As of the balance sheet date, the carrying amounts of long-term assets (property, plant and equipment, intangible assets, and investment properties) in the Netherlands amounted to EUR 419.2 million (previous year EUR 438.3 million) and in Italy to EUR 310.0 million (previous year EUR 190.4 million). There are no relationships with individual customers whose sales are material compared to total Group sales. 10. Other Explanations 10.1 Explanations on the Statement of Cash Flows For the fiscal year 2016, cash outflows from other discontinued operations amounting to EUR 1,229 thousand (previous year cash outflows EUR 22,559 thousand) are included in the cash flow from operating activities. The cash flow from investing activities of discontinued operations includes cash flows related to business segments sold in prior years, as well as cash inflows from the settlement of legal disputes from legacy activities of mg technologies ag through settlement in the previous year. 10.2 Government Grants In the reporting year 2016, performance-related government grants amounting to EUR 923 thousand (previous year EUR 1,201 thousand) were received. Of these, grants for assets amounting to EUR 211 thousand (previous year EUR 171 thousand) were deducted from the carrying amounts of the corresponding assets. In fiscal year 2016, expenses amounting to EUR 394 thousand (previous year EUR 28 thousand) were incurred for the potential repayment of grants received. 10.3 Related Party Transactions 10.3.1 Transactions with Related Companies Transactions between GEA Group Aktiengesellschaft and its consolidated subsidiaries were eliminated in consolidation. Sales and expenses from transactions between continuing and discontinued operations were not eliminated if they will continue to be incurred after the disposal of the discontinued operation. Transactions with unconsolidated subsidiaries and joint ventures are primarily regular supply and service relationships. Revenues and expenses from transactions of the Group with these companies are composed as follows: scroll (in T EUR) Sales Other Income Other Expenses 01.01.2016 - 31.12.2016 Unconsolidated subsidiaries 38,657 1,846 8,494 Joint ventures 16,219 - - Total 54,876 1,846 8,494 01.01.2015 - 31.12.2015 Unconsolidated subsidiaries 32,257 1,574 1,823 Joint ventures 9,739 - - Total 41,996 1,574 1,823 As of December 31, 2016, the following open items from transactions with related companies existed in the Group: scroll (in T EUR) Receivables from supplies and services Liabilities from supplies and services Other Receivables Other Liabilities 31.12.2016 Unconsolidated companies 11,515 5,586 19,654 26,582 Joint ventures 4,286 666 - - Total 15,801 6,252 19,654 26,582 thereof current 15,428 6,252 19,220 26,433 31.12.2015 Unconsolidated companies 11,638 6,790 14,238 25,959 Joint ventures 2,715 - - - Total 14,353 6,790 14,238 25,959 thereof current 14,353 6,790 13,381 25,959 Receivables are settled by bank transfer and are unsecured. 10.3.2 Remuneration of the Management Board and Supervisory Board In fiscal year 2016, the Management Board and Supervisory Board of GEA Group Aktiengesellschaft received total remuneration of EUR 10,071 thousand (previous year EUR 9,543 thousand). This is composed of the following components: scroll (in T EUR) 2016 2015 Short-term due benefits 7,318 7,094 Post-employment benefits 2,156 1,900 Share-based remuneration 597 549 Total 10,071 9,543 Former Management Board members and their surviving dependants received remuneration from GEA amounting to EUR 6,892 thousand (previous year EUR 4,992 thousand). Pension provisions according to IFRS of EUR 69,547 thousand (previous year EUR 62,458 thousand) have been made for former Management Board members and their surviving dependants. Expenses for the Supervisory Board amounted to EUR 1,217 thousand (previous year EUR 1,168 thousand) in fiscal year 2016. Further details on the remuneration of the Management Board and Supervisory Board can be found in the Remuneration Report.# Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahe stehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor.
11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
11.1 Erwerb eigener Aktien
Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 6. Februar 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der am 16. April 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen, dass die GEA Group Aktiengesellschaft im Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 eigene Aktien in einem Gesamtwert von bis zu 450 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse erwerben soll. Auf Grundlage des damaligen Aktienkurses (EUR 38,16; Xetra-Schlusskurs vom 3. Februar 2017) entspräche dies bis zu 11.792.452 Aktien oder 6,13 Prozent des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft. Die Aktien sollen zum Zwecke der Einziehung zurückgekauft werden.
12. Zusätzliche Angaben gemäß § 315a HGB
12.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 16. Dezember 2016 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
12.2 Anzahl der Mitarbeiter
Die Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar:
| Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt* | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| DACH & Osteuropa | 6.375 | 6.744 |
| Nord- und Mitteleuropa | 2.957 | 3.213 |
| Asien Pazifik | 2.911 | 3.018 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 2.704 | 2.612 |
| Nordamerika | 1.743 | 1.961 |
| Lateinamerika | 374 | 369 |
| Fortgeführte Geschäftsbereiche | 17.064 | 17.917 |
| DACH & Osteuropa 1 | - | 1 |
| Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | 1 | - |
| Summe | 17.065 | 17.917 |
*) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgende Mitarbeiteranzahl:
| Mitarbeiter zum Stichtag* | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| DACH & Osteuropa | 6.301 | 6.667 |
| Nord- und Mitteleuropa | 2.924 | 3.118 |
| Asien Pazifik | 2.867 | 2.901 |
| Westeuropa, Naher Osten & Afrika | 2.727 | 2.664 |
| Nordamerika | 1.709 | 1.829 |
| Lateinamerika | 409 | 354 |
| Fortgeführte Geschäftsbereiche | 16.937 | 17.533 |
| DACH & Osteuropa 1 | 1 | 1 |
| Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche | 1 | 1 |
| Summe | 16.938 | 17.534 |
*) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse
12.3 Prüfungs- und Beratungshonorare
Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2016 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf:
| (in T EUR) | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 4.948 | 4.922 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 2.573 | 2.148 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 87 | 27 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 15 | 23 |
| Steuerberatungsleistungen | 1.171 | 1.318 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 54 | 66 |
| Sonstige Leistungen | 2.275 | 1.344 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 2.078 | 1.269 |
| Summe | 8.481 | 7.611 |
| davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 4.720 | 3.506 |
Das für das Geschäftsjahr 2016 aufgeführte Honorar für Abschlussprüfung entfällt in Höhe von 46 T EUR auf die Prüfung des Konzernabschlusses 2015.
12.4 Beteiligungsliste
Die folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen GEA weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.
| Sitz | Anteilsbesitz (in %) |
|---|---|
| Tochterunternehmen | |
| Argentinien | |
| GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. | Buenos Aires |
| GEA Process Engineering S.A. | Buenos Aires |
| GEA Westfalia Separator Argentina S.A. | Buenos Aires |
| Australien | |
| Bock Australia Pty. Ltd. | Banksmeadow |
| Dairy Technology Services Pty. Ltd. | Kyabram |
| GEA Colby Pty. Ltd. | Chatswood |
| GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. | Tullamarine |
| GEA Nu-Con Pty. Ltd. | Sutherland |
| GEA Process Engineering Pty. Ltd. | Blackburn |
| GEA Refrigeration Australia Pty. Ltd. | Carrum Downs |
| GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. | Thomastown |
| Belgien | |
| GEA Farm Technologies Belgium N.V. | Olen |
| GEA Process Engineering N.V. | Halle |
| GEA Westfalia Separator Belgium N.V. | Schoten |
| Brasilien | |
| GEA Equipamentos e Soluções Ltda. | Jaguariúna |
| Bulgarien | |
| GEA EEC Bulgaria EOOD | Sofia |
| Chile | |
| GEA Farm Technologies Chile SpA | Osorno |
| GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. | Santiago de Chile |
| GEA Process Engineering Chile S.A. | Santiago de Chile |
| GEA Westfalia Separator Chile S.A. | Santiago de Chile |
| China | |
| Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. | Beijing |
| GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. | Shanghai |
| GEA Bock Compressors (Hangzhou) Co., Ltd. | Hangzhou |
| GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. | Beijing |
| GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. | Hong Kong |
| GEA Lyophil (Beijing) Ltd. | Beijing |
| GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. | Wuqing |
| GEA Process Engineering Asia Ltd. | Hong Kong |
| GEA Process Engineering China Limited | Shanghai |
| GEA Process Engineering China Ltd. | Shanghai |
| GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. | Shanghai |
| GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. | Hong Kong |
| GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. | Suzhou |
| GEA Westfalia Separator (China) Ltd. | Hong Kong |
| GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. | Tianjin |
| Nu-Con (Shanghai) Trading Co., Ltd. | Shanghai |
| Dänemark | |
| GEA Farm Technologies Mullerup A/S | Ullerslev |
| GEA Food Solutions Denmark A/S | Slagelse |
| GEA Food Solutions International A/S | Slagelse |
| GEA Food Solutions Nordic A/S | Slagelse |
| GEA Process Engineering A/S | Soeborg |
| GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S | Skanderborg |
| GEA Scan-Vibro A/S | Svendborg |
| GEA Westfalia Separator DK A/S | Skanderborg |
| Deutschland | |
| "SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH | Düsseldorf |
| Brückenbau Plauen GmbH | Frankfurt am Main |
| GEA AWP GmbH | Prenzlau |
| GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH | Düsseldorf |
| GEA Beteiligungsgesellschaft II mbH | Düsseldorf |
| GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH | Düsseldorf |
| GEA Bischoff GmbH | Essen |
| GEA Bock GmbH | Frickenhausen |
| GEA Brewery Systems GmbH | Kitzingen |
| GEA Diessel GmbH | Hildesheim |
| GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH | Düsseldorf |
| GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG | Düsseldorf |
| GEA Farm Technologies GmbH | Bönen |
| GEA Food Solutions Germany GmbH | Biedenkopf-Wallau |
| GEA Food Solutions GmbH | Düsseldorf |
| GEA Germany GmbH | Oelde |
| GEA Group Holding GmbH | Düsseldorf |
| GEA Insurance Broker GmbH | Frankfurt am Main |
| GEA IT Services GmbH | Oelde |
| GEA Lyophil GmbH | Hürth |
| GEA Mechanical Equipment GmbH | Oelde |
| GEA Messo GmbH | Duisburg |
| GEA NIRO GmbH | Müllheim |
| GEA Real Estate GmbH | Frankfurt am Main |
| GEA Refrigeration Germany GmbH | Berlin |
| GEA Refrigeration Technologies GmbH | Düsseldorf |
| GEA Segment Management Holding GmbH | Düsseldorf |
| GEA TDS GmbH | Sarstedt |
| GEA Tuchenhagen GmbH | Büchen |
| GEA Verwaltungs AG | Düsseldorf |
| GEA Westfalia Separator Group GmbH | Oelde |
| GEA Wiegand GmbH | Ettlingen |
| Hilge GmbH & Co. KG | Bodenheim |
| Hilge International Verwaltungs GmbH | Bodenheim |
| Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH | Lennestadt |
| LL Plant Engineering AG | Ratingen |
| mg Altersversorgung GmbH | Düsseldorf |
| mg capital gmbh | Düsseldorf |
| MG Stahlhandel GmbH | Düsseldorf |
| mg venture capital ag i.L. | Bochum |
| mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH | Frankfurt am Main |
| Paul Pollrich GmbH | Düsseldorf |
| Ruhr-Zink GmbH | Frankfurt am Main |
| Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Lennestadt |
| Trennschmelz Altersversorgung GmbH | Düsseldorf |
| VDM-Hilfe GmbH | Frankfurt am Main |
| ZiAG Plant Engineering GmbH | Frankfurt am Main |
| Finnland | |
| GEA Bischoff Oy | Helsinki |
| GEA Finland Oy | Helsinki |
| Frankreich | |
| GEA Farm Technologies France SAS | Château-Thierry |
| GEA Farm Technologies Japy SAS | Saint-Apollinaire |
| GEA Food Solutions France SAS | Beaucouzé |
| GEA Group Holding France SAS | Montigny le Bretonneux |
| GEA Process Engineering SAS | Saint-Quentin en Yvelines Ced. |
| GEA Refrigeration France SAS | Les Sorinières |
| GEA Tuchenhagen France | Hoenheim |
| GEA Westfalia Separator France | Château-Thierry |
| GEA Westfalia Separator Production France | Château-Thierry |
| Griechenland | |
| GEA Westfalia Separator Hellas A.E. | Athen |
| Großbritannien | |
| Breconcherry Ltd. | Bromyard |
| Dixie-Union (UK) Ltd. | Milton Keynes |
| GEA Barr-Rosin Ltd. | Maidenhead |
| GEA Eurotek Ltd. | Aylsham |
| GEA Farm Technologies (UK) Ltd. | Warminster |
| GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. | Milton Keynes |
| GEA Grenco Ltd. | Sittingbourne |
| GEA Group Holdings (UK) Ltd. | Eastleigh Hampshire |
| GEA Mechanical Equipment UK Ltd. | Milton Keynes |
| GEA Pharma Systems Ltd. | Eastleigh Hampshire |
| GEA Process Engineering Ltd. | Birchwood |
| GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. | Ross-on-Wye |
| GEA Refrigeration UK Ltd. | London |
| Milfos UK Ltd. | Droitwich |
| Wolfking Ltd. | Milton Keynes |
| Indien | |
| GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. | Vadodara |
| GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. | Vadodara |
| GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. | New Delhi |
| LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. | Mumbai Maharashtra |
| Indonesien | |
| GEA Westfalia Separator Indonesia, PT | Jakarta |
| PT. GEA Refrigeration Indonesia | Jakarta |
| Irland | |
| GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. | Carrigtwohill |
| GEA Ireland Ltd. | Kildare |
| GEA Process Technologies Ireland Ltd. | Kildare |
| GEA Refrigeration Ireland Ltd. | Cavan |
| GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. | Ballincollig |
| Island | |
| GEA Iceland ehf. |
Consolidated Financial Statements
List of Subsidiaries and Associated Companies
The following list shows the companies in which GEA Group Aktiengesellschaft has an interest, with the exception of companies that are individually insignificant.
| Country | Company Name | Registered Office | Percentage of Shares Held (%) |
|---|---|---|---|
| Deutschland | GEA Brewery Systems GmbH | Kitzingen | 100,00 |
| GEA Diessel GmbH | Hildesheim | 100,00 | |
| GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH | Düsseldorf | 100,00 | |
| GEA Farm Technologies GmbH | Bönen | 100,00 | |
| GEA Food Solutions Germany GmbH | Biedenkopf-Wallau | 100,00 | |
| GEA Germany GmbH | Oelde | 100,00 | |
| GEA Group Holding GmbH | Düsseldorf | 100,00 | |
| GEA Lyophil GmbH | Hürth | 100,00 | |
| GEA Mechanical Equipment GmbH | Oelde | 100,00 | |
| GEA Messo GmbH | Duisburg | 100,00 | |
| GEA Niro GmbH | Müllheim | 100,00 | |
| GEA Real Estate GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Germany GmbH | Berlin | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Technologies GmbH | Düsseldorf | 100,00 | |
| GEA TDS GmbH | Sarstedt | 100,00 | |
| GEA Tuchenhagen GmbH | Büchen | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Group GmbH | Oelde | 100,00 | |
| GEA Wiegand GmbH | Ettlingen | 100,00 | |
| Hilge GmbH & Co. KG | Bodenheim | 100,00 | |
| LL Plant Engineering AG | Ratingen | 100,00 | |
| mg Altersversorgung GmbH | Düsseldorf | 100,00 | |
| mg capital gmbh | Düsseldorf | 100,00 | |
| mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | |
| Paul Pollrich GmbH | Herne | 100,00 | |
| ZiAG Plant Engineering GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | |
| Belgien | GEA Mechanical Equipment Belgium NV/SA | Herentals | 100,00 |
| GEA Refrigeration Belgium NV/SA | Herentals | 100,00 | |
| Bosnien und Herzegowina | GEA Farm Technologies BH d.o.o. | Sarajevo | 100,00 |
| Brasilien | GEA Brasil Ltda. | São Paulo | 100,00 |
| GEA Food Solutions Brazil Ltda. | Valinhos | 100,00 | |
| GEA Mechanical Equipment Brazil Ltda. | Valinhos | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Brazil Ltda. | Valinhos | 100,00 | |
| China | GEA Refrigeration Equipment (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai | 100,00 |
| GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. | Tianjin | 100,00 | |
| Dänemark | GEA Farm Technologies A/S | Haderslev | 100,00 |
| GEA Refrigeration Denmark A/S | Haderslev | 100,00 | |
| Finnland | GEA Westfalia Separator Finland Oy | Helsinki | 100,00 |
| Frankreich | GEA Aeration France S.A.S. | Vélizy Villacoublay | 100,00 |
| GEA Alimentaire S.A.S. | Saint-Ouen-l’Aumône | 100,00 | |
| GEA Farm Technologies France S.A.S. | Saint-Ouen-l’Aumône | 100,00 | |
| GEA Refrigeration France S.A.S. | Saint-Ouen-l’Aumône | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator France S.A.S. | Saint-Ouen-l’Aumône | 100,00 | |
| Großbritannien | GEA Farm Technologies Ltd. | Peterhead | 100,00 |
| GEA Food Solutions UK Ltd. | Bristol | 100,00 | |
| GEA Mechanical Equipment Ltd. | Aberdeen | 100,00 | |
| GEA Refrigeration UK Ltd. | Bristol | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Ltd. | Bristol | 100,00 | |
| Indien | GEA Filtration Systems Pvt. Ltd. | Mumbai | 100,00 |
| GEA Mechanical Equipment Pvt. Ltd. | Delhi | 100,00 | |
| GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. | Delhi | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. | Delhi | 100,00 | |
| Irland | GEA Refrigeration Ireland Ltd. | Dublin | 100,00 |
| Island | GEA Refrigeration Iceland ehf. | Reykjavík | 100,00 |
| Italien | CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A | Peveragno | 100,00 |
| GEA COMAS S.p.A. | Torrebelvicino | 100,00 | |
| GEA Food Solutions Italy S.r.l. | Grumello del Monte | 100,00 | |
| GEA Imaforni S.p.A | Colognola ai Colli | 100,00 | |
| GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. | Parma | 100,00 | |
| GEA Process Engineering S.p.A. | Segrate | 100,00 | |
| GEA Procomac S.p.A. | Sala Baganza | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Italy S.p.A. | Castel Maggiore | 100,00 | |
| Pelacci S.R.L. i.L. | Sala Baganza | 67,00 | |
| Japan | GEA Food Solutions Japan K.K. | Tokyo | 100,00 |
| GEA Process Engineering Japan Ltd. | Tokyo | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Japan K.K. | Tokyo | 100,00 | |
| Kanada | GEA Canada Inc. | Saint John | 100,00 |
| GEA Farm Technologies Canada Inc. | Drummondville | 100,00 | |
| GEA Mechanical Equipment Canada Inc. | Saint John | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Canada Inc. | Richmond | 100,00 | |
| Kolumbien | GEA Andina S.A.S. | Medellin | 100,00 |
| Kroatien | GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. | Dugo Selo | 100,00 |
| Litauen | GEA Baltics UAB | Vilnius | 100,00 |
| Malaysia | GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. | Petaling Jaya | 100,00 |
| GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. | Petaling Jaya | 100,00 | |
| Nu-Con Systems Sdn. Bhd. | Shah Alam | 100,00 | |
| Marokko | GEA Refrigeration Maghreb Sarlau i.L. | Casablanca | 100,00 |
| Mexiko | Convenience Food Systems S.A. de C.V. | Mexico City | 100,00 |
| GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. | Naucalpan de Juárez | 100,00 | |
| GEA Process Engineering S.A. de C.V. | Mexico City | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. | Cuernavaca | 100,00 | |
| Neuseeland | Farmers Industries Ltd. | Mt. Maunganui South | 100,00 |
| GEA Avapac Ltd. | Hamilton | 100,00 | |
| GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. | Hamilton | 100,00 | |
| GEA Milfos International Ltd. | Hamilton | 100,00 | |
| GEA New Zealand Ltd. | Stratford | 100,00 | |
| GEA Nu-Con Ltd. | Penrose | 100,00 | |
| GEA Process Engineering Ltd. | Penrose | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator NZ Ltd. | Mount Wellington | 100,00 | |
| Niederlande | BOS Homogenisers B.V. | Hilversum | 100,00 |
| Brouwers Equipment B.V. | Leeuwarden | 100,00 | |
| GEA De Klokslag Automatisering B.V. | Bolsward | 100,00 | |
| GEA De Klokslag Engineering B.V. | Bolsward | 100,00 | |
| GEA De Klokslag Machinefabriek B.V. | Bolsward | 100,00 | |
| GEA Dutch Holding B.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 | |
| GEA Farm Technologies Nederland B.V. | Leeuwarden | 100,00 | |
| GEA Food Solutions B.V. | Bakel | 100,00 | |
| GEA Food Solutions Bakel B.V. | Bakel | 100,00 | |
| GEA Food Solutions International B.V. | Bakel | 100,00 | |
| GEA Food Solutions Weert B.V. | Weert | 100,00 | |
| GEA Niro PT B.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 | |
| GEA Process Engineering Nederland B.V. | Deventer | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Netherlands N.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Nederland B.V. | Cuijk | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. | Cuijk | 100,00 | |
| KET Marine International B.V. | Zevenbergen | 100,00 | |
| Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. | Leeuwarden | 100,00 | |
| Nigeria | GEA West Africa Limited | Lagos | 100,00 |
| Norwegen | GEA Norway AS | Oslo | 100,00 |
| Österreich | GEA Austria GmbH | Plainfeld | 100,00 |
| GEA CEE GmbH | Wien | 100,00 | |
| Panama | GEA Central America S.A. | Panama | 100,00 |
| Peru | GEA Peruana SAC | Lima | 100,00 |
| Philippinen | GEA (Philippines) Inc. | Manila | 100,00 |
| GEA Process Engineering (Philippines) Inc. | Manila | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Phils. Inc. | Manila | 100,00 | |
| Polen | GEA Farm Technologies Sp. z o.o. | Bydgoszcz | 100,00 |
| GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 | |
| GEA Process Engineering Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. | Gdynia | 100,00 | |
| GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. | Koszalin | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 | |
| Rumänien | GEA Farm Technologies România S.R.L. | Alba Iulia | 100,00 |
| GEA Refrigeration Romania S.R.L. | Cluj-Napoca | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. | Bukarest | 100,00 | |
| Russische Föderation | GEA Food Solutions RUS ZAO | Moskau | 100,00 |
| GEA Process Engineering OOO | Moskau | 100,00 | |
| GEA Services and Components OOO | Moskau | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator CIS Ltd. | Moskau | 100,00 | |
| OOO GEA Farm Technologies Rus | Moskau | 100,00 | |
| OOO GEA Refrigeration RUS | Moskau | 100,00 | |
| Wilarus | OOO | Kolomna | 100,00 |
| Saudi-Arabien | GEA Arabia Ltd. | Riyadh | 100,00 |
| Schweden | GEA Exergy AB | Göteborg | 100,00 |
| GEA Sweden AB | Göteborg | 100,00 | |
| Schweiz | GEA Aseptomag AG | Kirchberg | 100,00 |
| GEA Aseptomag Holding AG | Kirchberg | 100,00 | |
| GEA Food Solutions Switzerland AG | Rothrist | 100,00 | |
| GEA mts flowtec AG | Kirchberg | 100,00 | |
| GEA Pharma Systems AG | Bubendorf | 100,00 | |
| GEA Suisse AG | Ittigen | 100,00 | |
| Serbien | GEA EEC Serbia d.o.o. | Beograd (Zemun) | 100,00 |
| Singapur | GEA Process Engineering Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 |
| GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator (S.E.A.) Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 | |
| KET Marine Asia Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 | |
| Slowakei | GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. | Piestany | 100,00 |
| Spanien | GEA Farm Technologies Ibérica S.L. | Granollers | 100,00 |
| GEA Process Engineering S.A. | Alcobendas | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Ibérica S.A. | Alcobendas | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Ibérica, S.A. | Granollers | 100,00 | |
| Südafrika | GEA Africa (Pty) Ltd. | Kapstadt | 100,00 |
| GEA Food Solutions South Africa (Pty) Ltd. | Midrand | 100,00 | |
| GEA Process Engineering (Pty) Ltd. | Midrand | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator South Africa (Pty) Ltd. | Midrand | 100,00 | |
| Südkorea | GEA Food Solutions Korea Co., Ltd. | Seoul | 100,00 |
| GEA Korea Ltd. | Seoul | 100,00 | |
| Taiwan | GEA Process Engineering Taiwan Ltd. | Taipeh | 100,00 |
| Thailand | CFS Asia Ltd. | Bangkok | 100,00 |
| GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. | Bangkok | 100,00 | |
| GEA Refrigeration (Thailand) Co. Ltd. | Nonthaburi | 99,9994 | |
| GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. | Bangkok | 97,30 | |
| Tschechische Republik | GEA Bock Czech s.r.o. | Stribro | 100,00 |
| GEA Farm Technologies CZ, spol. s.r.o. | Napajedla | 100,00 | |
| GEA Food Solutions Czech s.r.o. | Prag | 100,00 | |
| GEA Process Engineering s.r.o. | Brno | 100,00 | |
| GEA Refrigeration Czech Republic s.r.o. | Prag | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. | Prag | 100,00 | |
| Türkei | GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. | Izmir | 100,00 |
| GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. | Izmir | 100,00 | |
| GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. | Izmir | 100,00 | |
| Ukraine | DE GEA Westfalia Separator Ukraine | Kiew | 100,00 |
| GEA Food Solutions Ukraine LLC | Kiew | 100,00 | |
| GEA Grasso TOV | Kiew | 100,00 | |
| TOV GEA Ukraine | Bila Zerkva | 100,00 | |
| Ungarn | GEA Process Engineering CEE Kft. | Budaörs | 100,00 |
| GEA Westfalia Separator Hungária Kft. i.L. | Budaörs | 100,00 | |
| Uruguay | Balterin S.A. | Montevideo | 100,00 |
| USA | GEA Farm Technologies, Inc. | Wilmington | 100,00 |
| GEA Food Solutions North America, Inc. | Frisco | 100,00 | |
| GEA Mechanical Equipment US, Inc. | Wilmington | 100,00 | |
| GEA North America, Inc. | Wilmington | 100,00 | |
| GEA Process Engineering, Inc. | Columbia | 100,00 | |
| GEA Refrigeration North America, Inc. | York | 100,00 | |
| Niro Sterner, Inc. | Columbia | 100,00 | |
| Wolfking LLC | Frisco | 100,00 | |
| Vereinigte Arabische Emirate | GEA Food Solutions Middle East FZE | Dubai | 100,00 |
| GEA Middle East FZE | Dubai | 100,00 | |
| Vietnam | GEA Refrigeration Vietnam Co. Ltd. | Ho Chi Minh City | 100,00 |
| Assoziierte Unternehmen | Argentinien | IMAI S.A. | Buenos Aires |
| Deutschland | Polyamid 2000 Handels- und Produktionsgesellschaft Premnitz AG i.I. | Premnitz | |
| Vereinigte Arabische Emirate | Technofrigo Abu Dhabi i.L. | Abu Dhabi | |
| Gemeinschaftsunternehmen | Deutschland | Merton Wohnprojekt GmbH | Frankfurt am Main |
| Japan | GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. | Nagano | |
| Uruguay | Crismil S.A. | Montevideo | |
| Vereinigte Arabische Emirate | GRADE Grasso Adearest Ltd. | Dubai | |
| GRADE Refrigeration LLC | Sharjah | ||
| Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB | Brasilien | EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. | Sao Paulo |
| Deutschland | Bauverein Oelde GmbH | Oelde | |
| Indien | Indo Technofrigo Ltd. i.L. | Rajkot |
12.5 Exempt Companies pursuant to § 264 (3) and § 264b HGB
The following companies are exempt from the obligation to comply with the additional accounting, auditing, and disclosure regulations applicable to capital companies and certain partnerships, in accordance with § 264 (3) and § 264b HGB:
- GEA AWP GmbH, Prenzlau
- GEA Bischoff GmbH, Essen
- GEA Bock GmbH, Frickenhausen
- GEA Brewery Systems GmbH, Kitzingen
- GEA Diessel GmbH, Hildesheim
- GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH, Düsseldorf
- GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Düsseldorf
- GEA Farm Technologies GmbH, Bönen
- GEA Food Solutions Germany GmbH, Biedenkopf-Wallau
- GEA Germany GmbH, Oelde
- GEA Group Holding GmbH, Düsseldorf
- GEA Insurance Broker GmbH, Frankfurt am Main
- GEA IT Services GmbH, Oelde
- GEA Lyophil GmbH, Hürth
- GEA Mechanical Equipment GmbH, Oelde
- GEA Messo GmbH, Duisburg
- GEA Niro GmbH, Müllheim
- GEA Real Estate GmbH, Frankfurt am Main
- GEA Refrigeration Germany GmbH, Berlin
- GEA Refrigeration Technologies GmbH, Düsseldorf
- GEA TDS GmbH, Sarstedt
- GEA Tuchenhagen GmbH, Büchen
- GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde
- GEA Wiegand GmbH, Ettlingen
- Hilge GmbH & Co. KG, Bodenheim
- LL Plant Engineering AG, Ratingen
- mg Altersversorgung GmbH, Düsseldorf
- mg capital gmbh, Düsseldorf
- mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH, Frankfurt am Main
- Paul Pollrich GmbH, Herne
- ZiAG Plant Engineering GmbH, Frankfurt am Main
Düsseldorf, March 1, 2017
The Management Board
Jürg Oleas
Dr. Helmut Schmale
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Auditor's Report
We have audited the consolidated financial statements of GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, comprising the consolidated balance sheet, consolidated income statement, consolidated statement of comprehensive income, consolidated cash flow statement, consolidated statement of changes in equity, and consolidated notes, as well as the management report for the corporate group (combined management report) for the fiscal year January 1 to December 31, 2016.
The preparation of the consolidated financial statements and the combined management report in accordance with IFRS as applicable in the EU, the supplementary German Commercial Code (HGB) provisions pursuant to § 315a (1) HGB, and the supplementary provisions of the articles of association is the responsibility of the company's Management Board. Our responsibility is to express an opinion on the consolidated financial statements and the combined management report based on our audit.# Konzernabschlussprüfung
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Zusammengefassten Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Zusammengefassten Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Konzernlageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Zusammengefasste Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 1. März 2017
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Guido Moesta, Wirtschaftsprüfer
Dr. Markus Zeimes, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 1. März 2017
Der Vorstand
Jürg Oleas
Dr. Helmut Schmale
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Organe der Gesellschaft und ihre Mandate
Vorstand
Jürg Oleas, Meerbusch, Deutschland/Eich, Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender
a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
b) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 11.03.2016)
- RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
- BIH SA, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (bis 08.04.2016)
- Schweizerische Cement-Industrie-Aktiengesellschaft, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (bis 05.04.2016)
- Lafarge Holcim Ltd., Jona, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrats (seit 12.05.2016)
Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand
a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01.07.2016)
b) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Vorsitzender des Board of Directors
- Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Regionalbeirats Nordwest (bis 31.12.2016)
Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands
Niels Erik Olsen, Hilleroed, Dänemark, Mitglied des Vorstands
b) - GEA Process Engineering A/S, S0borg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 11.03.2016)
- Grundfos Holding A/S, Bjerringbro, Dänemark, Mitglied des Board of Directors (seit 09.11.2016)
Dr. Stephan Petri, Essen (bis 30.06.2016), Personal & Recht, Revision - Mitglied des Vorstands
a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016)
- GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016)
- GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016)
Aufsichtsrat
Dr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 20.04.2016), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbH
a) - Heraeus Holding GmbH, Hanau, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 09.09.2016)
- Messer Group GmbH, Sulzbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 20.04.2016), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE
a) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats
Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 29.09.2016), stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (bis 30.11.2016)
Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 18.10.2016), Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft
a) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Ahmad M. A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Kuwait Investment Authority
Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestlé Deutschland AG
a) - Nestlé Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Mitglied des Aufsichtsrats
b) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
- Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group Aktiengesellschaft
Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand
a) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Michaela Hubert, Prichsenstadt (seit 29.09.2016), Service Engineer GEA Group Aktiengesellschaft
Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE GEA Group Aktiengesellschaft
Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne
Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft
a) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats
Jean E. Spence, Wilmette/IL, USA, Unternehmensberaterin, President, JES Consulting, LLC
Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO, USA (seit 20.04.2016), Vice President, Asset Management, Orica Ltd., USA (bis 13.10.2016)
Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2016)
Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)
- Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
- Prof. Dr. Ing. Werner Bauer
- Eva-Maria Kerkemeier
- Kurt-Jürgen Löw
Präsidialausschuss (Präsidium)
- Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
- Ahmad M. A. Bastaki
- Prof. Dr. Ing. Werner Bauer
- Rainer Gröbel
- Michaela Hubert
- Kurt-Jürgen Löw
Prüfungsausschuss
- Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG)
- Michael Kämpfert
- Brigitte Krönchen
- Dr. Helmut Perlet
Nominierungsausschuss
- Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender
- Ahmad M. A. Bastaki
- Jean E. Spence
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Jahresabschluss zum 31.12.2016
Der zusammengefasste Konzernlagebericht ist im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten, der im Geschäftsbericht für 2016 auf den Seiten 13 - 91 abgedruckt ist. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Organe der Gesellschaft und ihre Mandate
Vorstand
Jürg Oleas, Meerbusch, Deutschland/Eich, Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender
a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats
b) - GEA Process Engineering A/S, S0borg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 11.03.2016)
- RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats
- BIH SA, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (bis 08.04.2016)
- Schweizerische Cement-Industrie-Aktiengesellschaft, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (bis 05.04.2016)
- Lafarge Holcim Ltd., Jona, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrats (seit 12.05.2016)
Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand
a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01.07.2016)
b) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Vorsitzender des Board of Directors
- Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Regionalbeirats Nordwest (bis 31.12.2016)
Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands
Niels Erik Olsen, Hilleroed, Dänemark, Mitglied des Vorstands
b) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 11.03.2016)
- Grundfos Holding A/S, Bjerringbro, Dänemark, Mitglied des Board of Directors (seit 09.11.2016)
Dr. Stephan Petri, Essen (bis 30.06.2016), Personal & Recht, Revision - Mitglied des Vorstands
a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv.Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) Aufsichtsrat Dr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 20.04.2016), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbH a) - Heraeus Holding GmbH, Hanau, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 09.09.2016) - Messer Group GmbH, Sulzbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 20.04.2016), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE a) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 29.09.2016), stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (bis 30.11.2016) Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 18.10.2016), Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Ahmad M. A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Kuwait Investment Authority Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestlé Deutschland AG a) - Nestlé Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Mitglied des Aufsichtsrats b) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group Aktiengesellschaft Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand a) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Michaela Hubert, Prichsenstadt (seit 29.09.2016), Service Engineer GEA Group Aktiengesellschaft Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE GEA Group Aktiengesellschaft Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats Jean E. Spence, Wilmette/IL, USA, Unternehmensberaterin, President, JES Consulting, LLC Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO, USA (seit 20.04.2016), Vice President, Asset Management, Orica Ltd., USA (bis 13.10.2016) Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2016) Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Eva-Maria Kerkemeier Kurt-Jürgen Löw Präsidialausschuss (Präsidium) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Rainer Gröbel Michaela Hubert Kurt-Jürgen Löw Prüfungsausschuss Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Michael Kämpfert Brigitte Krönchen Dr. Helmut Perlet Nominierungsausschuss Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Jean E. Spence a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Bilanz zum 31. Dezember 2016
Aktiva
| Anhang Nr. | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| scroll | ||
| (in T EUR) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 5.285 | 3.840 |
| Sachanlagen | 1.721 | 1.549 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.174.465 | 2.174.517 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 220.128 | 426.031 |
| Finanzanlagen | 2.394.593 | 2.600.548 |
| Anlagevermögen | 2.401.599 | 2.605.937 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.102.136 | 882.552 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 20.646 | 27.784 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.122.782 | 910.336 |
| Wertpapiere | - | 37.000 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 648.156 | 1.100.511 |
| Umlaufvermögen | 1.770.938 | 2.047.847 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 2.622 | 3.109 |
| Summe Aktiva | 4.175.159 | 4.656.893 |
Passiva
| Anhang Nr. | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Gezeichnetes Kapital (bedingtes Kapital 51.904 T EUR, Vorjahr: 51.904 T EUR) | 520.376 | 520.376 |
| Kapitalrücklage | 250.779 | 250.779 |
| Gewinnrücklagen | 836.699 | 731.699 |
| Bilanzgewinn | 155.105 | 154.464 |
| Eigenkapital | 1.762.959 | 1.657.318 |
| Rückstellungen | 284.520 | 295.867 |
| Anleihen | - | 274.739 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 140.000 | 140.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 284 | 2.313 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.981.501 | 2.272.248 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.800 | 13.733 |
| Verbindlichkeiten | 2.127.585 | 2.703.033 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 95 | 675 |
| Summe Passiva | 4.175.159 | 4.656.893 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016
| Anhang Nr. | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| scroll | ||
| (in T EUR) | ||
| Umsatzerlöse | 12 | 136.410 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 13 | 157.963 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 14 | -91.356 |
| Personalaufwand | 15 | -40.142 |
| Abschreibungen | 16 | -1.369 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 17 | -183.731 |
| Beteiligungsergebnis | 18 | 291.444 |
| Zinsergebnis | 19 | -5.837 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 20 | -3.724 |
| Ergebnis nach Steuern | 259.658 | |
| Sonstige Steuern | -21 | |
| Jahresüberschuss | 259.637 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 468 | |
| Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | - | |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -105.000 | |
| Bilanzgewinn | 155.105 |
Entwicklung des Anlagevermögens*
Anschaffungs- und Herstellungskosten
| Stand 31.12.2015 | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|---|
| (in T EUR) | ||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.276 | 2.647 | - | 8.923 |
| Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.421 | 1.348 | -1.827 | 1.942 |
| Summe | 8.697 | 3.995 | -1.827 | 10.865 |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 9.721 | - | -17 | 9.704 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2.296 | - | - | 2.296 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.809 | 858 | -501 | 4.166 |
| Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen | - | - | - | - |
| Summe | 15.826 | 858 | -518 | 16.166 |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.332.573 | - | -52 | 2.332.521 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 437.412 | 113.450 | -316.534 | 234.328 |
| Summe | 2.769.985 | 113.450 | -316.586 | 2.566.849 |
| Anlagevermögen | 2.794.508 | 118.303 | -318.931 | 2.593.880 |
Abschreibungen
| Stand 31.12.2015 | Zugänge | Abgänge | Wertminderungen aus Kursdifferenzen | Stand 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| (in T EUR) | |||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.857 | 723 | - | - | 5.580 |
| Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände | - | - | - | - | - |
| Summe | 4.857 | 723 | - | - | 5.580 |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 9.307 | - | -17 | - | 9.290 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.761 | 56 | - | - | 1.817 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.209 | 590 | -461 | - | 3.338 |
| Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen | - | - | - | - | - |
| Summe | 14.277 | 646 | -478 | - | 14.445 |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 158.056 | - | - | - | 158.056 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 11.381 | - | - | 2.819 | 14.200 |
| Summe | 169.437 | - | - | 2.819 | 172.256 |
| Anlagevermögen | 188.571 | 1.369 | -478 | 2.819 | 192.281 |
Restbuchwert
| Restbuchwert 31.12.2016 | Restbuchwert 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| (in T EUR) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.343 | 1.419 |
| Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.942 | 2.421 |
| Summe | 5.285 | 3.840 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 414 | 414 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 479 | 535 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 828 | 600 |
| Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen | - | - |
| Summe | 1.721 | 1.549 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.174.465 | 2.174.517 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 220.128 | 426.031 |
| Summe | 2.394.593 | 2.600.548 |
| Anlagevermögen | 2.401.599 | 2.605.937 |
*) Der Anlagenspiegel ist Bestandteil des Anhangs
Anhang
Grundsätzliche Ausführungen zum Jahresabschluss
Die GEA Group Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf (HRB 65691), beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Sie stellt ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen des Global Corporate Centers und des Shared Service Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Daneben gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Im Geschäftsjahr 2016 werden aufgrund der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) eingeführten Änderungen erstmalig bestimmte Erträge als Umsatzerlöse ausgewiesen. Der Anhang enthält entsprechende Angaben zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr; auf eine Anpassung der Vorjahreswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde verzichtet. In Folge der geänderten Definition der Umsatzerlöse werden in 2016 erstmals Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen.# GEA Group Aktiengesellschaft
Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die nach betriebsindividuellen und Branchenerfahrungswerten geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß §248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegt bei Gebäuden in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. In Einzelfällen werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet.
Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert. Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Darüber hinaus wurde in Vorjahren gemäß § 250 Abs. 3 HGB ein Rechnungsabgrenzungsposten für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag der am 21. April 2011 emittierten Anleihe gebildet und ratierlich über die Laufzeit aufgelöst.
Rückstellungen, Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sowie pensionsähnliche unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand (entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Oktober 2016 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 4,01 Prozent (Vorjahr 3,89 Prozent 7-Jahresdurchschnitt) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (Vorjahr 15 Jahren) ergibt. Ferner werden unverändert zum Vorjahr eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,7 Prozent sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 1,7 Prozent zugrunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Innerhalb der Rückstellung für Folgelasten des Bergbaus wird bei der Bewertung der Rückstellungen für die Grubenwasserreinigung unverändert zum Vorjahr eine Kostensteigerung von 0,7 Prozent p.a. berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betragen die Zinssätze in 2016 je nach Restlaufzeit 1,59 bis 3,36 Prozent (Vorjahr 2,02 bis 4,00 Prozent). Rückstellungen für Verpflichtungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre des jeweiligen Währungsraums abgezinst.
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen und an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für das Geschäftsjahr 2016 ergibt sich insgesamt eine aktive latente Steuer, die nicht bilanziert wird.
Bildung von Bewertungseinheiten
Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sofern Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt keine Bilanzierung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und entsprechenden Sicherungsgeschäfts (sog. "Einfrierungsmethode").
Fremdwährungsumrechnung
Für nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wird eine Fremdwährungsbewertung wie folgt vorgenommen: Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen. Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sie dienen der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen. Die Zugänge resultieren überwiegend aus Herausgabe von neuen Darlehen. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Darlehensrückzahlungen. Bei den Wertminderungen aus Kursdifferenzen handelt es sich um Aufwendungen aus der Stichtagsbewertung von Darlehen in Fremdwährungen; die Aufwendungen werden in den Währungskursverlusten erfasst.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| in T EUR | |
|---|---|
| 31.12.2016 | |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.102.136 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 24.376 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 20.646 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 9.827 |
| Summe | 1.122.782 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 9.827 |
| 31.12.2015 | |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 882.552 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 241 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 27.784 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 9.646 |
| Summe | 910.336 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 9.646 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Pooling. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus den Umsatzerlösen aus Konzernumlagen des Geschäftsjahres 2016. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten hauptsächlich Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada (9.827 T EUR, Vorjahr 9.646 T EUR), zum Verkauf bestimmte Grundstücke (5.253 T EUR, Vorjahr 6.818 T EUR) sowie Forderungen gegen Finanzbehörden (4.719 T EUR, Vorjahr 4.707 T EUR). Der Rückgang der zum Verkauf bestimmten Grundstücke resultiert überwiegend aus dem Abschluss eines Veräußerungsprojektes. Die aufgrund der aktuellen Entwicklung im Verkaufsprozess für ein weiteres Grundstück erfolgte Wertaufholung wirkte sich gegenläufig aus.# Anhang
Eine Abgrenzung für die Trademarkfee 2016 war nicht notwendig (Vorjahr 5.763 T EUR), diese wurde bereits im Geschäftsjahr 2016 vollständig an Tochterunternehmen belastet.
3. Wertpapiere
Die im Vorjahr ausgewiesenen Wertpapiere in Höhe von 37.000 T EUR wurden vorzeitig an den Emittenten zurückgegeben.
4. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 648.156 T EUR (Vorjahr 1.100.511 T EUR) beinhalten keine Termingelder mit einer Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten (Vorjahr 200.000 T EUR).
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten resultiert in Höhe von 1.753 T EUR (Vorjahr 2.284 T EUR) aus an Kreditinstitute geleisteten Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung von Barkrediten sowie der Bereitstellung von Barkreditlinien. Darüber hinaus sind Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 417 T EUR (Vorjahr 445 T EUR) sowie Rentenzahlungen in Höhe von 452 T EUR (Vorjahr 272 T EUR) im Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Der im Vorjahr bestehende Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 108 T EUR für das Disagio aus der Ausgabe einer Anleihe wurde bis zur planmäßigen Rückzahlung der Anleihe am 21. April 2016 ratierlich aufgelöst.
6. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2016 unverändert zum Vorjahr 520.375.766 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 192.495.476 (Vorjahr 192.495.476) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie.
Genehmigtes Kapital
| Beschluss der Hauptversammlung | Laufzeit bis | Betrag EUR |
|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital I | 23. April 2017 | 77.000.000 |
| Genehmigtes Kapital II | 15. April 2020 | 130.000.000 |
| Genehmigtes Kapital III | 15. April 2020 | 52.000.000 |
| Summe | 259.000.000 |
Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bei dem Genehmigten Kapital III ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Bedingtes Kapital
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 16. April 2015 | 51.903.634 | 51.903.634 |
| Summe | 51.903.634 | 51.903.634 |
Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR. In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten.# Gewinnrücklagen
| (in T EUR) | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Andere Gewinnrücklagen | 836.699 | 731.699 |
| davon gemäß § 58 Abs. 2a AktG | 104.252 | 104.252 |
| Summe | 836.699 | 731.699 |
Vorstand und Aufsichtsrat haben aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 259.637 T EUR (Vorjahr 142.666 T EUR) gemäß § 58 Abs. 2 AktG einen Betrag von 105.000 T EUR (Vorjahr Entnahme 10.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Gewinnrücklagen betragen danach 836.699 T EUR (Vorjahr 731.699 T EUR). Eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht zu bilden, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet. Aus dem Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (siehe Abschnitt 7) resultiert ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 11.608 T EUR.
Bilanzgewinn Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 154.464 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. April 2016 ein Betrag von 153.996 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 468 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Rückstellungen
| (in T EUR) | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 87.647 | 88.072 |
| Steuerrückstellungen | 5.615 | 5.005 |
| Gewährleistungen und Garantien | 71.215 | 79.708 |
| Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus | 45.836 | 40.381 |
| Ausstehende Lieferantenrechnungen | 14.738 | 13.251 |
| Rückstellungen für Personalaufwendungen | 14.877 | 12.921 |
| Rechtsberatungs- und Prozesskosten | 6.493 | 9.677 |
| Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften | 4.955 | 5.191 |
| Übrige Rückstellungen | 33.144 | 41.661 |
| Sonstige Rückstellungen | 191.258 | 202.790 |
| Summe | 284.520 | 295.867 |
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Oktober 2016 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 4,01 Prozent (Vorjahr 3,89 Prozent 7-Jahresdurchschnitt) verwendet. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung beträgt minus 11.608 T EUR. Der Erfüllungsbetrag für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 106.570 T EUR (Vorjahr 104.156 T EUR) wird zum 31. Dezember 2016 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 18.923 T EUR (Vorjahr 16.084 T EUR) mit zum Zeitwert bewertetem Deckungsvermögen saldiert. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht wie im Vorjahr den Anschaffungskosten.
Die Steuerrückstellungen resultieren aus den laufenden Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2016 sowie des Vorjahres. Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien enthalten Rückstellungen für finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte resultieren. In Bezug auf Ansprüche des Käufers hat die GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2014 verbundene Unternehmen im Innenverhältnis freigestellt und entsprechende Rückstellungen gebildet.
Die Veränderung der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultiert in Höhe von 5.492 T EUR aus der Zinssatzänderung im Rahmen der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die in den Rückstellungen für Personalaufwendungen enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 794 T EUR (Vorjahr 277 T EUR) wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 451 T EUR (Vorjahr 248 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 448 T EUR (Vorjahr 247 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 1.242 T EUR (Vorjahr 524 T EUR).
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden im Zusammenhang mit Fremdwährungsrisiken gebildet. Im Geschäftsjahr 2016 wurden hierfür Rückstellungen in Höhe von 884 T EUR gebildet (Vorjahr 78 T EUR). Die im Geschäftsjahr 2011 gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Zusammenhang mit Zins-/Währungsrisiken werden über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst.
Verbindlichkeiten
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| (in T EUR) | Restlaufzeit | Gesamt | davon < 1 Jahr | davon 1-5 Jahre | davon >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 140.000 | 140.000 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 284 | 284 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.981.501 | 1.981.501 | - | - | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 12.969 | 12.969 | - | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.800 | 5.800 | - | - | - |
| davon aus Steuern | 718 | 718 | - | - | - |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | - | - | - | - | - |
| Summe | 2.127.585 | 2.127.585 | - | - | - |
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| (in T EUR) | Restlaufzeit | Gesamt | davon < 1 Jahr | davon 1-5 Jahre | davon >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 274.739 | 274.739 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 140.000 | - | 140.000 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.313 | 2.313 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.272.248 | 2.272.248 | - | - | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 5.056 | 5.056 | - | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 13.733 | 13.733 | - | - | - |
| davon aus Steuern | 639 | 639 | - | - | - |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 3 | 3 | - | - | - |
| Summe | 2.703.033 | 2.563.033 | 140.000 | - | - |
Die Verbindlichkeiten aus Anleihen in Höhe von 274.739 T EUR wurden planmäßig am 21. April 2016 zurückgezahlt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen unverändert zum Vorjahr 140.000 T EUR und beinhalten neben einem Schuldscheindarlehen in Höhe von 90.000 T EUR ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg in Höhe von 50.000 T EUR. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem Konzern-Cash-Pooling enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 2.189 T EUR (Vorjahr 10.419 T EUR) enthalten.
Außerbilanzielle Geschäfte
Zur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 850,00 Mio. EUR (Vorjahr 1.195,0 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 14,0 Mio. EUR (Vorjahr 30,7 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden. Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen. Die vereinbarten - nicht an Konzerngesellschaften übertragenen - Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammen gefasst:
| (in T EUR) | Insgesamt | Inanspruchnahme | ungenutzt |
|---|---|---|---|
| Schuldscheindarlehen | 90.000 | 90.000 | - |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | - | - | - |
| Syndizierte Kreditlinie | 650.000 | - | 650.000 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 650.000 | - | 650.000 |
| Bilaterale Kreditlinien | 96.000 | 50.000 | 46.000 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | - | - | - |
| Summe | 836.000 | 140.000 | 696.000 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr | 650.000 | - | 650.000 |
Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen zukünftige Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko.
Neben den Barkreditlinien bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.132,8 Mio. EUR (Vorjahr 1.351,5 Mio. EUR), die in Höhe von 873,7 Mio. EUR (Vorjahr 894,9 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 425,4 Mio. EUR (Vorjahr 427,7 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 410,5 Mio. EUR (Vorjahr 404,7 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften.
Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, so dass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet.
Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Weitere Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Die zum 31. Dezember 2016 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.101,5 Mio. EUR (Vorjahr 1.248,7 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. Von diesem Betrag entfallen 358,2 Mio. EUR (Vorjahr 326,3 Mio. EUR) auf Konzernavale für Gesellschaften des im Geschäftsjahr 2014 veräußerten Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Für eventuell daraus resultierende Haftungsansprüche hat der Erwerber des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers teilweise Bankavale zur Rückbesicherung herausgelegt. In den Konzernavalen sind ferner Kreditbesicherungen gegenüber Banken in Höhe von 130,3 Mio. EUR (Vorjahr 230,2 Mio.EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2016 lag für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor. Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 43,2 Mio. EUR (Vorjahr 47,5 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2016 ausreichend mit Mitteln ausgestattet war, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor. Zum 31. Dezember 2016 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Merkposten für eine nicht bezifferbare Verbindlichkeit aus gesamtschuldnerischer Haftung mit verbundenen Unternehmen für vertragliche Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die verbundenen Unternehmen im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| Miet- und Leasingverträge | 13.256 | 16.787 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 12.223 | 15.538 |
| Dienstleistungsverträge und Übrige | 39.403 | 2.518 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 601 | 633 |
| Summe | 52.659 | 19.305 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
11. Derivative Finanzinstrumente
Im Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken für Währungs- und Zinsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte, Optionen, Zinssicherungsgeschäfte und Zins- /Währungssicherungsgeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen. Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Für die Fremdwährungsgeschäfte werden in Einzelfällen Bewertungseinheiten gebildet. Die Zinssicherungsgeschäfte dienen der Absicherung des Zinsänderungsrisikos von Bankdarlehen. Zur Absicherung von Darlehen mit Konzerngesellschaften werden Zins-/Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Bei diesen Geschäften besteht Währungs-, Betrags- und Fristenkongruenz, so dass im Rahmen einer kompensatorischen Bewertung hierfür in jedem Einzelfall Bewertungseinheiten gebildet werden. Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro Hedges erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die prospektive und bisherige Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung übereinstimmen (sog. "critical-terms-match Methode").
| Nominalwerte 31.12.2016 (Bruttovolumen) | positive Marktwerte | negative Marktwerte | Nominalwerte 31.12.2015 (Bruttovolumen) | positive Marktwerte | negative Marktwerte | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2016 | Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2015 | |||||
| (in T EUR) | (in T EUR) | |||||
| Währungsbezogene Geschäfte | ||||||
| Devisen-Termingeschäfte | 1.404.239 | 10.140 | 17.228 | 1.239.426 | 12.690 | 10.439 |
| davon Geschäfte mit Banken | 1.056.483 | 3.186 | 14.595 | 919.972 | 6.951 | 7.287 |
| davon Geschäfte mit Konzerngesellschaften | 347.756 | 6.954 | 2.633 | 319.454 | 5.739 | 3.152 |
| Zinssicherungsgeschäfte | ||||||
| Zinsswap-Geschäfte | 50.000 | - | 1.042 | 50.000 | - | 2.296 |
| davon Geschäfte mit Banken | 50.000 | - | 1.042 | 50.000 | - | 2.296 |
| Zins-/Währungsswaps | 28.168 | 43 | 2.704 | 33.535 | - | -3.950 |
| davon Geschäfte mit Banken | 28.168 | 43 | 2.704 | 33.535 | - | -3.950 |
| Gesamt | 1.482.407 | 10.183 | 20.974 | 1.322.961 | 12.690 | 16.685 |
Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 884 T EUR (Vorjahr 78 T EUR) gebildet.
Währungsbezogene Geschäfte
Die beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 4 Jahren. Durch die Bildung von Bewertungseinheiten werden Zahlungsstromrisiken aus Währungsrisiken für Vermögensgegenstände und Schulden im Volumen von 501.334 T EUR (Vorjahr 481.634 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte beträgt zum Bilanzstichtag das abgesicherte Risiko auf die beizulegenden Zeitwerte 6.181 T EUR (Vorjahr 1.447 T EUR). Es wird wie im Vorjahr keine Drohverlustrückstellung bilanziert. Dies entspricht den sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften.
Zinssicherungsgeschäfte
Bei Zinsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch Abzinsung der künftig zu erwartenden Zahlungsströme. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Geschäfte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Die Zinssicherungsgeschäfte haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten werden Zinsänderungsrisiken für Verbindlichkeiten im Volumen von 50.000 T EUR (Vorjahr 50.000 T EUR) abgesichert. Das abgesicherte Risiko belief sich auf die sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften, in Höhe der beizulegenden Zeitwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Zinsswaps, zum Bilanzstichtag von minus 1.042 T EUR (Vorjahr minus 2.296 T EUR). Zum Bilanzstichtag werden sie wie im Vorjahr nicht bilanziell abgebildet.
Zins-/Währungsswaps
Die Bewertung von Zins-/Währungsswaps zum beizulegenden Zeitwert erfolgt analog zur Zeitwertermittlung bei Zinsswaps durch die Abzinsung der aus den Kontrakten resultierenden zukünftigen Zahlungsströme. Dabei werden neben den zum Bilanzstichtag geltenden relevanten Marktzinssätzen auch die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme stattfinden, zugrunde gelegt. Die Zins- / Währungsswaps haben eine Restlaufzeit von bis zu 2 Jahren. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten werden Zahlungsstromrisiken aus Zins-/Währungsrisiken für Verbindlichkeiten im Volumen von 28.168 T EUR (Vorjahr 33.535 T EUR) abgesichert. Das abgesicherte Risiko belief sich auf die sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften in Höhe der zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Zins-/Währungsswaps von insgesamt minus 2.661 T EUR (Vorjahr minus 3.950 T EUR). Zum 31. Dezember 2011 wurden diese Sicherungsgeschäfte nicht in Bewertungseinheiten einbezogen. Ihr beizulegender Zeitwert betrug zum 31. Dezember 2011 minus 11.222 T EUR, wofür eine Drohverlustrückstellung in gleicher Höhe bilanziert wurde. Seit dem 31. Dezember 2012 werden diese Sicherungsgeschäfte in Bewertungseinheiten einbezogen. Die für diese Geschäfte gebildete Drohverlustrückstellung wird aufgrund der Bildung der Bewertungseinheiten seit dem 31. Dezember 2012 über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. Die hierfür bilanzierte Drohverlustrückstellung betrug zum 31. Dezember 2016 noch 4.071 T EUR (Vorjahr 5.112 T EUR).
12. Umsatzerlöse
| 2016 | 2015 | 2015 (angepasst) | |
|---|---|---|---|
| Konzernumlage | 112.009 | - | 15.967 |
| Trademarkfee | 24.117 | - | 15.538 |
| Übrige sonstige Umsatzerlöse | 284 | - | 230 |
| Summe | 136.410 | - | -31.735 |
Im Vorjahr wurden vergleichbare Erlöse innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Zur Vergleichbarkeit der Zahlen wurden die Erläuterungen zu den Umsatzerlösen um die Spalte "2015 (angepasst)" ergänzt. Die Umsatzerlöse aus Konzernumlagen resultieren im Wesentlichen aus der Umlage von Leistungen des Global Corporate Centers sowie der Shared Service Center Funktionen. Hierbei werden eigene Leistungen, wie auch bezogene Leistungen von Konzernunternehmen, im Rahmen von Dienstleistungsverträgen an Tochterunternehmen berechnet. Die Umsatzerlöse aus Konzernumlagen des Vorjahres resultieren aus der Berechnung der bis zum Geschäftsjahr 2015 gültigen Service Fee. Der Anstieg dieser Erlöse ist im Wesentlichen auf eine Anpassung des Systems zur Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen an die neue Konzernstruktur zurückzuführen.In diesem geänderten System werden von Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen überwiegend zunächst an die GEA Group Aktiengesellschaft belastet und anschließend im Rahmen der Konzernumlagen in Namen und auf Rechnung der GEA Group Aktiengesellschaft an Tochterunternehmen weiterberechnet. Der Anstieg der Trademarkfee um 8.579 T EUR auf 24.117 T EUR resultiert überwiegend aus einer Anhebung des vertraglich vorgesehenen Berechnungssatzes auf Basis eines aktualisierten Fremdvergleichs im Geschäftsjahr 2016.
13. Sonstige betriebliche Erträge
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Währungskursgewinne | 131.023 | 229.810 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 21.123 | 11.294 |
| Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften | 3.922 | 32.083 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 1.895 | 161.921 |
| Summe | 157.963 | 435.108 |
Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungskursdifferenzen aus eigenen Sicherungsgeschäften der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungskursdifferenzen werden brutto als Kursgewinn bzw. Kursverlust ausgewiesen. In den Währungskursgewinnen sind in Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 33 T EUR (Vorjahr 61 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Erträge aus Weiterbelastungen resultieren aus den Belastungen von verauslagten Aufwendungen an Konzernunternehmen. Im Vorjahr war darüber hinaus die Service Fee in Höhe von 15.967 T EUR sowie die Trademarkfee in Höhe von 15.538 T EUR in den Erträgen aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften enthalten. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren zum größten Teil aus der Auflösung von Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien. Die übrigen sonstigen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Wertaufholung eines im Umlaufvermögen zum Verkauf gehaltenen Grundstücks, Erträgen aus Rückvergütungen sowie Erträgen aus dem Verkauf von Anlagevermögen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 22.497 T EUR (Vorjahr 21.226 T EUR) enthalten. Davon resultieren 21.123 T EUR (Vorjahr 11.294 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen, 1.187 T EUR (Vorjahr 9.667 T EUR) aus der Auflösung von Wertberichtigungen sowie 187 T EUR (Vorjahr 261 T EUR) aus dem Verkauf von Anlagevermögen.
14. Aufwendungen für bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen des Global Corporate Centers sowie der Shared Service Center Funktionen. Hierfür wurden von Konzernunternehmen Leistungen in Höhe von 73.140 T EUR sowie Fremdleistungen in Höhe von 18.008 T EUR in Rechnung gestellt. Weitere Aufwendungen in Höhe von 208 T EUR sind im Zusammenhang mit den sonstigen Verkaufserlösen angefallen.
15. Personalaufwand
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Gehälter | 37.589 | 28.521 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 2.553 | 10.139 |
| davon für Altersversorgung | -161 | 8.103 |
| Summe | 40.142 | 38.660 |
Der im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1.482 T EUR gestiegene Personalaufwand ist im Wesentlichen auf die durch den Personalaufbau gestiegenen Gehaltsaufwendungen sowie Aufwendungen im Rahmen von Reorganisationsmaßnahmen zurückzuführen, während die Aufwendungen für Altersversorgung aufgrund der Zinssatzänderungen und der damit verbundenen Anpassung der Pensionsrückstellungen zu einer Verringerung des Personalaufwands gegenüber dem Vorjahr um 8.264 T EUR führen.
16. Abschreibungen
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von 1.369 T EUR (Vorjahr 760 T EUR) resultieren aus planmäßigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen.
17. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Währungskursverluste | 122.552 | 223.672 |
| Gutachten- und Beratungsaufwand | 21.700 | 40.695 |
| Fremdlieferungen und -leistungen | 14.249 | 14.533 |
| Versicherungsaufwand | 6.080 | 774 |
| Mieten, Pachten, Leasing | 3.336 | 2.786 |
| EDV-Aufwendungen | 3.146 | 5.313 |
| Reisekosten, sonstiger Personalaufwand | 2.079 | 4.467 |
| Aufwendungen aus Konzerninternen Kostenumlagen | 1.471 | - |
| Übrige sonstige Aufwendungen | 9.118 | 16.067 |
| Summe | 183.731 | 308.307 |
Zu den Währungskursverlusten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge. In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 3.237 T EUR (Vorjahr 923 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Gutachten- und Beratungsaufwendungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategieprojekten. Der Anstieg der Versicherungsaufwendungen resultiert aus der Anpassung des Systems zur Verrechnung von Versicherungsprämien an die neue Konzernstruktur. Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten unter anderem Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, Prüfungskosten für den Konzern- und Jahresabschluss, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 33 T EUR (Vorjahr 46 T EUR) enthalten. Diese resultieren im Geschäftsjahr 2016 in voller Höhe aus dem Abgang von Anlagevermögen.
18. Beteiligungsergebnis
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 311.070 | 114.523 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -19.624 | -48.312 |
| Abschreibungen auf Wertpapiere des UV | -2 | - |
| Summe | 291.444 | 66.211 |
In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Wiegand GmbH, der GEA TDS GmbH sowie der GEA Refrigeration Germany GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA Real Estate GmbH, der mg Altersversorgung GmbH, der GEA Refrigeration Technologies GmbH sowie der ZiAG Plant Engineering GmbH. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen sowie auch die Erträge aus Gewinnabführungen des Geschäftsjahres 2015 enthielten in größerem Umfang Einmalaufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen.
19. Zinsergebnis
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 10.876 | 26.435 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 10.876 | 26.435 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 14.709 | 17.855 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 13.157 | 14.646 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -31.422 | -38.496 |
| davon an verbundene Unternehmen | -5.323 | -3.260 |
| davon Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen | -3.635 | -3.946 |
| davon Aufzinsung langfristiger sonstiger Rückstellungen | -7.174 | -5.558 |
| Summe | -5.837 | 5.794 |
Die Veränderung des Zinsergebnisses um minus 11.631 T EUR resultiert überwiegend aus dem Rückgang der Zinserträge aus Ausleihungen an verbundenen Unternehmen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr um 15.559 T EUR zurückgegangen, da sich zum einen das Volumen der Ausleihungen an verbundene Unternehmen halbiert hat und zum anderen Zinsbindungen ausgelaufen sind und Anleihen zu deutlich niedrigeren Zinsen neu gewährt wurden. Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 330 T EUR (Vorjahr 295 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 3.965 T EUR (Vorjahr 4.241 T EUR) verrechnet.
20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 3.724 T EUR betreffen vor allem den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2016 sowie die Anpassung von Forderungen bzw. Rückstellungen für Vorjahre. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden:
| Aktive Latente Steuern | Passive latente Steuern | |
|---|---|---|
| (In T EUR) | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 9.693 | 15.714 |
| Sachanlagen | 1.612 | 1.639 |
| Finanzanlagen | - | - |
| Anlagevermögen | 11.305 | 17.353 |
| Vorräte | 6.046 | 6.648 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 209 | 7 |
| Wertpapiere | - | - |
| Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks | - | - |
| Umlaufvermögen | 6.255 | 6.655 |
| Aktiva | 17.560 | 24.008 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 49.821 | 53.479 |
| Steuerrückstellungen | - | - |
| Sonstige Rückstellungen | 20.929 | 17.987 |
| Rückstellungen | 70.750 | 71.466 |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - |
| Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 170 | 175 |
| Verbindlichkeiten | 170 | 175 |
| Passiva | 70.920 | 71.641 |
| Gesamt | 88.480 | 95.649 |
Bei der Bewertung der Verlustvorträge wurden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 161 Mio. EUR (Vorjahr ca. 134 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert.# Sonstige Angaben
Zahl der Mitarbeiter
| Jahresdurchschnitt | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Angestellte | 165.3 | 139.5 |
| Stichtag | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Angestellte | 183.2 | 143.2 |
Die GEA Group Aktiengesellschaft hat nur Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt.
Honorare des Abschlussprüfers
Die von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 berechneten Honorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB betragen insgesamt 3.493 T EUR (Vorjahr 2.579 T EUR). Diese teilen sich wie folgt auf:
| (in T EUR) | 2016 | 2015 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung (Einzel- und Konzernabschlussprüfung) | 1.391 | 1.287 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 14 | 23 |
| Steuerberatungsleistungen | 14 | - |
| sonstige Leistungen | 2.074 | 1.269 |
| Summe | 3.493 | 2.579 |
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 6. Februar 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der am 16. April 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen, dass die GEA Group Aktiengesellschaft im Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 eigene Aktien in einem Gesamtwert von bis zu EUR 450 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse erwerben soll. Die Aktien sollen zum Zwecke der Einziehung zurückgekauft werden.
Konzernabschluss
Die GEA Group Aktiengesellschaft als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns stellt den Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2016 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden unter www.gea.com in der Rubrik "Investoren" zugänglich sein. Ferner können sie bei der GEA Group Aktiengesellschaft, Peter-Müller-Str. 12, 40468 Düsseldorf, Deutschland, angefordert werden.
Aktionärsstruktur
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft ist das Grundkapital in 192.495.476 Stückaktien eingeteilt, von denen jede eine Stimme gewährt. Die in den nachfolgenden Mitteilungen genannten Stimmrechtsanteile bzw. die genannte Anzahl stimmberechtigter Aktien oder Stimmen beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Mitteilung.
Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Vor Beginn des Berichtsjahres mitgeteilte Beteiligungen
Die Barclays Global Investors UK Holdings Ltd., London, England, hat uns am 1. Mai 2009 im Namen und im Auftrag der Barclays Global Investors NA nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Barclays Global Investors NA (nun firmierend unter BlackRock Institutional Trust Company, NA), San Francisco, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, am 29. April 2009 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) an der GEA Group Aktiengesellschaft betrug. Barclays Global Investors NA werden diese 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt hat uns am 31. Mai 2010 wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil des Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, Stockholm, Schweden, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 27. Mai 2010 die Schwelle von 3 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,10 Prozent (5.700.000 Stimmrechte). Die Stimmrechte werden von Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, direkt gehalten.
Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Canada, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Canada, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Canada, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Canada, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent8 (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Global Investments Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Hiervon wird der Massachusetts Financial Services Company (MFS) ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 4,66 Prozent (8.963.081 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,47 Prozent (906.846 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet.
MFS International Value Fund, Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 18. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil des MFS International Value Fund, Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 13. November 2015 die Schwelle von 3 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,04 Prozent (5.861.048 Stimmrechte). Der Stimmrechtsanteil in Höhe von 3,04 Prozent wird von MFS International Value Fund direkt gehalten.
Während des Berichtsjahres mitgeteilte Beteiligungen
Die Kuwait Investment Authority, Kuwait, Kuwait, hat uns am 19. April 2016 gemäß §§ 41 Abs. 4f WpHG darüber informiert, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 26. November 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt insgesamt 8,898583 Prozent (17.129.370 Stimmrechte) betrug. Hiervon wurde ein Stimmrechtsanteil von 8,360165 Prozent (16.092.940 Stimmrechte) i. V. m. § 21 WpHG, und ein Stimmrechtsanteil von 0,538418 Prozent (1.036.430 Stimmrechte) i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG gemeldet.
Der State of Kuwait, Kuwait, Kuwait, hat uns am 19. April 2016 gemäß §§ 41 Abs. 4f WpHG darüber informiert, dass sein Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 26. November 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt insgesamt 8,898583 Prozent (17.129.370 Stimmrechte) betrug. Hiervon wurde ein Stimmrechtsanteil von 8,360165 Prozent (16.092.940 Stimmrechte) i. V. m. §§ 21,22 WpHG, und ein Stimmrechtsanteil von 0,538418 Prozent (1.036.430 Stimmrechte) i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG gemeldet.
Das Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norway, hat uns am 21.# Mitteilungen gemäß §§ 21, 22 WpHG
Schroders plc, London, Großbritannien, hat uns am 18. Oktober 2016 gemäß §§ 21, 22 WpHG darüber informiert, dass sein Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 20. Oktober 2016 die Schwelle von 3 Prozent unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt insgesamt 2,76 Prozent (5.304.718 Stimmrechte) betrug. Schroders plc, London, Großbritannien, hat uns am 10. November 2016 gemäß §§ 21, 22 WpHG darüber informiert, dass sein Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 7. November 2016 insgesamt 3,17 Prozent (6.095.424 Stimmrechte) betrug.
Nach Ende des Berichtsjahres aber vor Aufstellung des Jahresabschlusses mitgeteilte Beteiligungen
Die BT Pension Scheme Trustees Limited, London, Großbritannien, hat uns am 27. Januar 2017 gemäß §§ 41 Abs. 4f WpHG i. V. m. §§ 21, 22 WpHG darüber informiert, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 26. November 2015 die Schwelle von 3 Prozent unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0 Prozent (0 Stimmrechte) betrug.
BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA, hat uns am 22. Februar 2017 gemäß §§ 21 ff. WpHG darüber informiert, dass ihr durch gehaltene Aktien vermittelter Anteil an Stimmrechten der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, am 17. Februar 2017 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat, ihr Anteil an Stimmrechten der GEA Group Aktiengesellschaft zu diesem Zeitpunkt insgesamt aber 6,04 Prozent (11.619.669 Stimmrechte) betrug. Hiervon wurde ein Stimmrechtsanteil von 5,04 Prozent (9.709.911 Stimmrechte) gem. §§ 21, 22 WpHG, ein Stimmrechtsanteil von 0,98 Prozent (1.882.776 Stimmrechte) gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG, und ein Stimmrechtsanteil von 0,01 Prozent (26.982 Stimmrechte) gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG gemeldet.
Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 16. Dezember 2016 die im zusammengefassten Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Die Angaben zur Vorstandsvergütung gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA enthalten.
Vorstandsvergütung
Allgemeines
Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts.
Bestandteile der Vergütung
Im Geschäftsjahr 2016 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen:
Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen
Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR sowie bei Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Dr. Stephan Petri jeweils 570 T EUR. Aufgrund seines Ausscheidens zum 30. Juni 2016, wurde Dr. Petri das feste Jahresgehalt für 2016 zeitanteilig gewährt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Niels Erik Olsen - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten und Steuerberatungsleistungen. Herr Bersch erhält für seine Zweitwohnung einen Mietkostenzuschuss.
Variable Bestandteile der Vergütung
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.
Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung)
Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 80,0 Prozent (Vorjahr 106,0 Prozent) festgestellt.*
- Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt es sich um einen gerundeten Wert.
Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung)
Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an. ― Bei der Zielgröße CFTM geht es um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor.# Anhang
Vergütung des Vorstands
Übersicht über die Zielerreichung bei den variablen Vergütungskomponenten
Für das Geschäftsjahr 2016 ist unverändert zum Vorjahr eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 8 Prozent beträgt. Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 4,5 Prozent eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 13,25 Prozent eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist.
Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor von +/- 5 Prozentpunkten. Für das Jahr 2016 ist unverändert zum Vorjahr eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 19 Prozent beträgt. Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert darüber oder darunter, aber innerhalb des Korridors von +/- 5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 50 Prozentpunkte erhöht bzw. vermindert.
Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen.
Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).
Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 7,8 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 9,0 Prozent im Geschäftsjahr 2014, von 6,3 Prozent im Geschäftsjahr 2015 und von 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2016 ergibt. In 2016 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 93,2 Prozent (Vorjahr 108,5 Prozent).
Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 18,8 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 22,6 Prozent im Geschäftsjahr 2014, von 15,2 Prozent im Geschäftsjahr 2015 und von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2016 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2016 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 98,3 Prozent (Vorjahr 110,0 Prozent).
Für die im Geschäftsjahr 2016 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 91,6 Prozent (Vorjahr 119,3 Prozent).
*) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung)
Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen.
Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap).
Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode.
Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent.
Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Diese Entscheidung und die Höhe der Auszahlung stehen im Ermessen des Aufsichtsrats.
Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie (zukunftsgerichtet) über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2016 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2016 bis 2018 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2019.
Im Berichtsjahr erfolgte die Auszahlung der Tranche 2013 in Höhe von 1.225 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 199,0 Prozent. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2016 für die Tranche 2016 125,4 Prozent, für die Tranche 2015 102,6 Prozent (Vorjahr 88,3 Prozent) und für die Tranche 2014 133,2 Prozent (Vorjahr 116,6 Prozent).
*) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte.
Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten
Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle:
| Variable Vergütungskomponente | Bemessungszeitraum | Zielgröße | Gewichtung | Cap | Gesamtcap |
|---|---|---|---|---|---|
| 2014 | Individuelle Komponente | Persönliche Ziele | 40 % | 200 % | |
| 2015 | Mehrjahreskomponente | Kombination aus Cash-Flow-Treiber-Marge und ROCE | 40 % | 250 % | 240 % |
| Rückwärts gerichtet (3 Jahre) | |||||
| Langfristige Aktienkurskomponente | Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE | 20 % | 300 % |
| Variable Vergütungskomponente | Bemessungszeitraum |
|---|---|
| 2016 | Individuelle Komponente |
| 2017 | Einjährig |
| 2018 | Mehrjahreskomponente |
| Rückwärts gerichtet (3 Jahre) | |
| Langfristige Aktienkurskomponente | |
| Vorwärts gerichtet (3 Jahre) |
In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in allen derzeit gültigen Vorstandsverträgen durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt.
Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung
Jürg Oleas
Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p.a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle und vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt.
Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p.a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst.
Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt.Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen.
Dr. Helmut Schmale
Die dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im GEA Konzern zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind.
Steffen Bersch
Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus dem feststehenden Betrag derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt der Betrag der für die Zeit seit seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied bis zu seinem Ausscheiden erworbenen Ruhegeldanwartschaften. Das anteilige jährliche Ruhegeld beträgt insgesamt höchstens 200 T EUR p.a. und ist nach einer zehnjährigen Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient. Sofern Steffen Bersch vor Ablauf von zehn Jahren seit seiner Bestellung aus dem Vorstand ausscheidet, werden die aufgrund seiner Vorstandstätigkeit erworbenen Ruhegeldanwartschaften ratierlich gekürzt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Steffen Bersch hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind.
Niels Erik Olsen
Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen zusätzlich zu seiner Vergütung einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach zehn Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei.
Dr. Stephan Petri
Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit im GEA Konzern bis zur Beendigung des Vorstandsvertrags zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Entsprechend diesen vertraglichen Regelungen hat Dr. Stephan Petri, der GEA am 30. Juni 2016 verlassen hat, ab Vollendung des 62. Lebensjahres Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld in Höhe von 153.170,73 EUR. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Stephan Petri in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. in einem berufsständischen Versorgungswerk. Dr. Stephan Petri hat mit Eigenbeiträgen am Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilgenommen; hieraus stehen ihm unverfallbare Anwartschaften in Höhe von 33.500 EUR p. a. zu. Außerdem hat Dr. Petri unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 33.854,87 EUR p. a. Die entsprechenden Renten aus diesen Versorgungsbausteinen werden Dr. Petri ebenfalls ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind.
Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht
Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Da Niels Erik Olsen nicht über eine dienstvertragliche Pensionszusage verfügt, entfällt bei ihm auch das Kapitalisierungswahlrecht.
Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen
Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet.
| scroll (in EUR) | Pensionszusage p.a. (Stand 31.12.2016) (Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) | Zum 31.12.2016 erdiente Pensionsberechtigungen p.a. | Barwert der Pensionszusagen 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Zum 31.12.2016 amtierende Vorstandsmitglieder | |||
| Jürg Oleas | 360.000 | 313.333 | 6.222.885 |
| Dr. Helmut Schmale | 200.000 | 185.761 | 3.873.049 |
| Steffen Bersch¹ | 223.428 | 54.935 | 2.761.681 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | |||
| Dr. Stephan Petri² | 220.526 | 220.526 | 3.171.754 |
| Summe | 1.003.954 | 774.555 | 16.029.369 |
1) Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR p. a. unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a. (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren).
2) Dr. Stephan Petri ist mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2016 aus dem Vorstand ausgeschieden. Dr. Stephan Petri hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 153.171 EUR p. a. unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 33.855 EUR p. a. sowie aufgrund seiner Teilnahme am Deferred Compensation-Modell für Mitglieder des Vorstands in Höhe von 33.500 EUR erworben (beide Beträge jeweils berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren).
In der Zuführung zu der Pensionsrückstellung sind 343.259 EUR enthalten, die auf Pensionszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit von Dr. Stephan Petri entfallen.
Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung
Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären.Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtziel-erreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Für die vorzeitige einvernehmliche Aufhebung seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied sowie die vorzeitige einvernehmliche Beendigung seines Dienstvertrags jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 wurde Dr. Stephan Petri ein Ausgleichsbetrag gewährt, der sich in Zusammensetzung und Höhe an den vorstehend beschriebenen Regelungen für die Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund orientiert. Weitergehende Angaben hierzu werden im Abschnitt "Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen - Ausscheiden Dr. Petri" gemacht.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Gesamtbezüge 2016 und 2015
Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 6.664.764 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.624.014 EUR eine variable Tantieme von 2.863.417 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 202.525 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 113.414 EUR, bei Dr. Stephan Petri zeitanteilig 46.176 EUR, bei Steffen Bersch 92.351 EUR und bei Niels Erik Olsen 92.351 EUR insgesamt also 546.817 EUR. Da Dr. Stephan Petri Ende Juni 2016 ausgeschieden ist, wurde ihm sein festes Jahresgehalt für 2016 zeitanteilig ausgezahlt. Die zeitanteiligen Tantiemen von Dr. Stephan Petri für das Geschäftsjahr 2016 kommen zusammen mit den Dr. Petri aus den Tranchen 2014 und 2015 der Aktienkurskomponente zustehenden Beträgen erst im Jahr 2018 zur Auszahlung. Weitergehende Angaben hierzu werden im Abschnitt "Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen - Ausscheiden Dr. Petri" gemacht.
Im Geschäftsjahr 2015 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 6.374.980 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.055.417 EUR eine variable Tantieme von 3.188.415 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2015) und betrug im Geschäftsjahr 2015 bei Jürg Oleas 179.700 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 97.038 EUR, bei Markus Hüllmann 79.068 EUR und bei Dr. Stephan Petri 79.068 EUR, insgesamt also 434.874 EUR.
Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
scroll (in EUR)
| Fixum | Variable Komponenten | Sachbezüge | Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen | Individuelle Komponente | Mehrjahreskomponente | Langfristige Aktienkurskomponente1 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jürg Oleas | 1.250.000 | 400.000 | 458.000 | 202.525 | 43.180 | - |
| Vorjahr | 1.250.000 | 530.000 | 596.500 | 179.700 | 24.092 | - |
| Dr. Helmut Schmale | 700.000 | 224.000 | 256.480 | 113.414 | 39.418 | 6.788 |
| Vorjahr | 693.750 | 294.150 | 331.057 | 97.038 | 44.052 | 6.788 |
| Dr. Stephan Petri2 | 285.000 | 91.200 | 104.424 | 46.176 | 13.348 | 3.394 |
| Vorjahr | 561.667 | 238.147 | 268.027 | 79.068 | 26.173 | 6.788 |
| Markus Hüllmann3 | - | - | - | - | - | - |
| Vorjahr | 550.000 | 233.200 | 262.460 | 79.068 | 23.255 | - |
| Steffen Bersch4 | 570.000 | 182.400 | 208.848 | 92.351 | 34.658 | 6.956 |
| Vorjahr | - | - | - | - | - | - |
| Niels Erik Olsen4 | 819.0145 | 182.400 | 208.848 | 92.351 | 29.591 | - |
| Vorjahr | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 3.624.014 | 1.080.000 | 1.236.600 | 546.817 | 160.195 | 17.138 |
| Vorjahr | 3.055.417 | 1.295.497 | 1.458.044 | 434.874 | 117.572 | 13.576 |
scroll (in EUR)
| | Summe |
|---|---|
| Jürg Oleas | 2.353.705 |
| Vorjahr | 2.580.292 |
| Dr. Helmut Schmale | 1.340.100 |
| Vorjahr | 1.466.835 |
| Dr. Stephan Petri2 | 543.542 |
| Vorjahr | 1.179.870 |
| Markus Hüllmann3 | - |
| Vorjahr | 1.147.983 |
| Steffen Bersch4 | 1.095.213 |
| Vorjahr | - |
| Niels Erik Olsen4 | 1.332.204 |
| Vorjahr | - |
| Summe | 6.664.764 |
| Vorjahr | 6.374.980 |
1) Bei der für 2016 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2016 bis 2018 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016).
2) Dr Stephan Petri ist am 30. Juni 2016 als Vorstandsmitglied ausgeschieden.
3) Markus Hüllmann ist am 31. Dezember 2015 als Vorstandsmitglied ausgeschieden.
4) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt.
5) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR.
Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2014 bis 2016
In den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
scroll
| Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) | Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2016 | Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2015 |
|---|---|---|
| Jürg Oleas | 676.025 | 979.300 |
| Dr. Helmut Schmale | 367.921 | 528.822 |
| Niels Graugaard1 | - | 75.370 |
| Markus Hüllmann2 | 234.366 | 376.164 |
| Dr. |## Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung
2011
In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (www.gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2011 entnommen werden. Die langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2011 und damit der letzte noch ausstehende Vergütungsteil des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems wurden im Geschäftsjahr 2015 ausgezahlt.
| Virtuelle Aktien | Gewährte Aktien (in Stück) | Beizulegender Zeitwert (in EUR) |
|---|---|---|
| 2011 | 2015 | |
| Jürg Oleas Tranche 2011 (Anzahl virtuelle Aktien in 2011) | 40.997 | - |
| Dr. Helmut Schmale Tranche 2011 (Anzahl virtuelle Aktien in 2011) | 20.498 | - |
| Summe | 61.495 | - |
Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2016 für Jürg Oleas 194 T EUR (Vorjahr 236 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 108 T EUR (Vorjahr 127 T EUR), für Dr. Stephan Petri 143 T EUR (Vorjahr 93 T EUR), für Markus Hüllmann 22 T EUR (Vorjahr 93 T EUR) für Steffen Bersch 65 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und für Niels Erik Olsen 65 T EUR (Vorjahr 0 T EUR).
Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen
Im Geschäftsjahr 2016 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8.329.395 EUR (Vorjahr 8.691.435 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2016 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 7.779.540 EUR (Vorjahr 9.257.826 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten.
| (in EUR) | Erfasste Aufwendungen | Erfolgte Auszahlungen |
|---|---|---|
| Jürg Oleas | 2.852.637 | 2.917.205 |
| Vorjahr | 3.309.092 | 4.409.717 |
| Dr. Helmut Schmale | 1.494.100 | 1.640.077 |
| Vorjahr | 1.906.794 | 2.370.586 |
| Dr. Stephan Petri¹ | 1.059.293 | 1.026.827 |
| Vorjahr | 1.720.004 | 1.204.714 |
| Niels Graugaard² | - | 75.370 |
| Vorjahr | -307 | 172.434 |
| Markus Hüllmann³ | 22.385 | 659.843 |
| Vorjahr | 1.755.852 | 1.100.375 |
| Steffen Bersch⁴ | 1.591.075 | 611.614 |
| Vorjahr | - | - |
| Niels Erik Olsen⁴ | 1.309.905 | 848.605 |
| Vorjahr | - | - |
| Summe | 8.329.395 | 7.779.540 |
| Vorjahr | 8.691.435 | 9.257.826 |
1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016
2) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013
3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015
4) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt.
Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen
Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der GEA Group Aktiengesellschaft Bezüge in Höhe von 4.621 T EUR (Vorjahr 2.448 T EUR) und im GEA Group Konzern in Höhe von 6.892 T EUR (Vorjahr 4.992 T EUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen nach HGB von 32.787 T EUR (Vorjahr 29.656 T EUR) und im GEA Group Konzern von 50.680 T EUR (Vorjahr 49.617 T EUR) gebildet.
Ausscheiden Dr. Petri
Für die vorzeitige einvernehmliche Aufhebung seiner ursprünglich bis zum 31. Mai 2018 erfolgten Bestellung zum Vorstandsmitglied sowie die vorzeitige einvernehmliche Beendigung seines Dienstvertrags jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 wurde Dr. Stephan Petri ein Ausgleichsbetrag gewährt. Dieser Ausgleichsbetrag besteht aus entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen für den Zeitraum von 23 Monaten ab dem 30. Juni 2016 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Dr. Petri am 31. Mai 2018. Der Ausgleichsbetrag von insgesamt 2.112.177,80 EUR wurde im Januar 2017 ausgezahlt und entspricht in Zusammensetzung und Höhe den im Abschnitt "Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" beschriebenen Regelungen für die Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Über den Ausgleichsbetrag hinaus wurden an Dr. Petri aus Anlass seines vorzeitigen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet. Für die Auszahlung der bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erdienten variablen Vergütungskomponenten wurde ein modifizierter einheitlicher Auszahlungstermin zum 31. März 2018 vereinbart. Für die Auszahlung der Tranche 2015 und 2016 (zeitanteilig) der langfristigen Aktienkomponente wird dabei ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent angenommen.
Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.217 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2016 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats, vier Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2016 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| (in EUR) | Vergütung Aufsichtsrat | Vergütung Präsidium | Vergütung Prüfungsausschuss | Sitzungsgeld | Summen |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Heraeus (bis 20. April 2016) | 37.910 | 21.230 | 10.615 | 4.000 | 73.755 |
| Vorjahr | 125.000 | 70.000 | 35.000 | 17.000 | 247.000 |
| Siegers* (bis 29. September 2016) | 55.943 | 26.107 | - | 8.000 | 90.050 |
| Vorjahr | 75.000 | 35.000 | - | 9.000 | 119.000 |
| Bastaki | 50.000 | 24.385 | - | 10.000 | 84.385 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Prof. Dr. Bauer | 50.000 | 24.385 | - | 10.000 | 84.385 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 6.000 | 56.000 |
| Eberlein | 50.000 | - | 70.000 | 12.000 | 132.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 70.000 | 12.000 | 132.000 |
| Gröbel* | 50.000 | 35.000 | - | 11.000 | 96.000 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 13.000 | 98.000 |
| Hubert* (seit 30. September 2016) | 12.705 | 7.077 | - | 2.000 | 21.782 |
| Vorjahr | - | - | - | - | - |
| Kämpfert | 50.000 | 7.077 | - | 8.000 | 65.077 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 6.000 | 56.000 |
| Kerkemeier* | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 6.000 | 56.000 |
| Krönchen* | 50.000 | - | 35.000 | 12.000 | 97.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 35.000 | 12.000 | 97.000 |
| Löw* | 55.055 | 24.385 | 26.107 | 14.000 | 119.547 |
| Vorjahr | 50.000 | - | 35.000 | 12.000 | 97.000 |
| Dr. Perlet | 102.254 | 59.385 | 24.385 | 14.000 | 200.024 |
| Vorjahr | 50.000 | 35.000 | - | 11.000 | 96.000 |
| Spence | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Vorjahr | 50.000 | - | - | 7.000 | 57.000 |
| Dr. Zhang (seit 21. April 2016) | 34.836 | - | - | 4.000 | 38.836 |
| Vorjahr | - | - | - | - | - |
| Summe | 698.703 | 229.031 | 166.107 | 123.000 | 1.216.841 |
| Vorjahr | 700.000 | 175.000 | 175.000 | 118.000 | 1.168.000 |
*) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab.# Gewinnverwendungsvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 80 Cent je Aktie an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 155.105.587,35 Euro wie folgt zu verwenden:
- Dividendenzahlung an die Aktionäre: 153.996.380,80 Euro
- Gewinnvortrag: 1.109.206,55 Euro
Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen.
Düsseldorf, 1. März 2017
Der Vorstand
Jürg Oleas
Dr. Helmut Schmale
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Anteilsbesitzliste
| Gesellschaft | Sitz | Kapitalanteil (%)* | Währung | Eigenkapital in TW | Ergebnis n. St. vor EAV in TW |
|---|---|---|---|---|---|
| GEA Group Aktiengesellschaft | Düsseldorf | EUR | 1.762.959 | 259.637 | |
| Tochterunternehmen | |||||
| Argentinien | |||||
| GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. | Buenos Aires | 100,00 | ARS | 29.829 | -2.639 |
| GEA Process Engineering S.A. | Buenos Aires | 100,00 | USD | 65.628 | 31.525 |
| GEA Westfalia Separator Argentina S.A. | Buenos Aires | 100,00 | ARS | 13.494 | -8.388 |
| Australien | |||||
| Bock Australia Pty. Ltd. | Banksmeadow | 100,00 | AUD | 1.445 | - |
| Dairy Technology Services Pty. Ltd. | Kyabram | 100,00 | AUD | 510 | 125 |
| GEA Colby Pty. Ltd. | Chatswood | 100,00 | AUD | 904 | 88 |
| GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. | Tullamarine | 100,00 | AUD | 10.053 | 134 |
| GEA Nu-Con Pty. Ltd. | Sutherland | 100,00 | AUD | 7.710 | 2.178 |
| GEA Process Engineering Pty. Ltd. | Blackburn | 100,00 | AUD | 23.520 | 2.857 |
| GEA Refrigeration Australia Pty. Ltd. | Carrum Downs | 100,00 | AUD | 1.957 | 233 |
| GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. | Thomastown | 100,00 | AUD | 9.339 | 1.073 |
| Belgien | |||||
| GEA Farm Technologies Belgium N.V. | Olen | 100,00 | EUR | 3.581 | -371 |
| GEA Process Engineering N.V. | Halle | 100,00 | EUR | 6.982 | -220 |
| GEA Westfalia Separator Belgium N.V. | Schoten | 100,00 | EUR | 2.925 | 81 |
| Brasilien | |||||
| GEA Equipamentos e Soluções Ltda. | Jaguariúna | 100,00 | BRL | 138.846 | 959 |
| Bulgarien | |||||
| GEA EEC Bulgaria EOOD | Sofia | 100,00 | BGN | -1.908 | -333 |
| Chile | |||||
| GEA Farm Technologies Chile SpA | Osorno | 100,00 | CLP | 2.327.873 | -27.398 |
| GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. | Santiago de Chile | 100,00 | CLP | 1.277 | 145 |
| GEA Process Engineering Chile S.A. | Santiago de Chile | 100,00 | CLP | 753.214 | 105.586 |
| GEA Westfalia Separator Chile S.A. | Santiago de Chile | 100,00 | CLP | 2.243.610 | 116.106 |
| China | |||||
| Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. | Beijing | 90,00 | CNY | - | - |
| GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. | Shanghai | 100,00 | CNY | 279 | 715 |
| GEA Bock Compressors (Hangzhou) Co., Ltd. | Hangzhou | 100,00 | CNY | 93.835 | 14.152 |
| GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. | Beijing | 100,00 | CNY | -2.370 | -13.232 |
| GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. | Hong Kong | 100,00 | CNY | -64.077 | -4.209 |
| GEA Lyophil (Beijing) Ltd. | Beijing | 100,00 | RMB | 27.007 | -9.222 |
| GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. | Wuqing | 100,00 | RMB | 92.058 | 8.112 |
| GEA Process Engineering Asia Ltd. | Hong Kong | 100,00 | HKD | 70.626 | 12.562 |
| GEA Process Engineering China Limited | Shanghai | 100,00 | RMB | 747.798 | 47.137 |
| GEA Process Engineering China Ltd. | Shanghai | 100,00 | RMB | 701 | -6.829 |
| GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. | Shanghai | 100,00 | RMB | 32.141 | 7.571 |
| GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. | Hong Kong | 100,00 | HKD | 21.229 | 5.012 |
| GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. | Suzhou | 100,00 | CNY | 133.348 | 9.766 |
| GEA Westfalia Separator (China) Ltd. | Hong Kong | 100,00 | EUR | 9.962 | 1.941 |
| GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. | Tianjin | 100,00 | RMB | 29.733 | -5.512 |
| Nu-Con (Shanghai) Trading Co., Ltd. | Shanghai | 100,00 | CNY | 789 | -76 |
| Dänemark | |||||
| GEA Farm Technologies Mullerup A/S | Ullerslev | 100,00 | DKK | -25.129 | 1.193 |
| GEA Food Solutions Denmark A/S | Slagelse | 100,00 | DKK | -208.118 | -5.141 |
| GEA Food Solutions International A/S | Slagelse | 100,00 | DKK | -137.211 | -4.568 |
| GEA Food Solutions Nordic A/S | Slagelse | 100,00 | DKK | -4.077 | 424 |
| GEA Process Engineering A/S | Soeborg | 100,00 | DKK | 603.264 | 84.862 |
| GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S | Skanderborg | 100,00 | EUR | 1.333 | 735 |
| GEA Scan-Vibro A/S | Svendborg | 100,00 | DKK | 13.428 | 1.516 |
| GEA Westfalia Separator DK A/S | Skanderborg | 100,00 | DKK | 27.441 | 12.085 |
| Deutschland | |||||
| "SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 387 | -323 |
| Brückenbau Plauen GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | -62.138 | -501 |
| GEA AWP GmbH | Prenzlau | 100,00 | EUR | 1.332 | EAV |
| GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 31 | - |
| GEA Beteiligungsgesellschaft II mbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 25 | EAV |
| GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | -4.702 | -47 |
| GEA Bischoff GmbH | Essen | 100,00 | EUR | 2.557 | EAV |
| GEA Bock GmbH | Frickenhausen | 100,00 | EUR | 12.224 | EAV |
| GEA Brewery Systems GmbH | Kitzingen | 100,00 | EUR | 6.143 | EAV |
| GEA Diessel GmbH | Hildesheim | 100,00 | EUR | 4.000 | EAV |
| GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 19.449 | EAV |
| GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG | Düsseldorf | 100,00 | EUR | -9.933 | -60 |
| GEA Farm Technologies GmbH | Bönen | 100,00 | EUR | 29.663 | EAV |
| GEA Food Solutions Germany GmbH | Biedenkopf-Wallau | 100,00 | EUR | 19.155 | EAV |
| GEA Food Solutions GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 25 | EAV |
| GEA Germany GmbH | Oelde | 100,00 | EUR | 2.362 | EAV |
| GEA Group Holding GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 390.405 | EAV |
| GEA Insurance Broker GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 102 | EAV |
| GEA IT Services GmbH | Oelde | 100,00 | EUR | 2.531 | EAV |
| GEA Lyophil GmbH | Hürth | 100,00 | EUR | 553 | EAV |
| GEA Mechanical Equipment GmbH | Oelde | 100,00 | EUR | 835.125 | EAV |
| GEA Messo GmbH | Duisburg | 100,00 | EUR | 1.026 | EAV |
| GEA NIRO GmbH | Müllheim | 100,00 | EUR | 503 | EAV |
| GEA Real Estate GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 77.034 | EAV |
| GEA Refrigeration Germany GmbH | Berlin | 100,00 | EUR | 25.322 | EAV |
| GEA Refrigeration Technologies GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 25 | EAV |
| GEA Segment Management Holding GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 492 | EAV |
| GEA TDS GmbH | Sarstedt | 100,00 | EUR | 6.092 | EAV |
| GEA Tuchenhagen GmbH | Büchen | 100,00 | EUR | 16.017 | EAV |
| GEA Verwaltungs AG | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 47 | -3 |
| GEA Westfalia Separator Group GmbH | Oelde | 100,00 | EUR | 42.739 | EAV |
| GEA Wiegand GmbH | Ettlingen | 100,00 | EUR | 3.835 | EAV |
| Hilge GmbH & Co. KG | Bodenheim | 94,00 | EUR | 6.965 | -791 |
| Hilge International Verwaltungs GmbH | Bodenheim | 100,00 | EUR | 3 | - |
| Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH | Lennestadt | 100,00 | EUR | 86 | -1 |
| LL Plant Engineering AG | Ratingen | 100,00 | EUR | 62.981 | EAV |
| mg Altersversorgung GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 180 | EAV |
| mg capital gmbh | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 372 | EAV |
| MG Stahlhandel GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 10.252 | EAV |
| mg venture capital ag i.L. | Bochum | 100,00 | EUR | 32 | -1 |
| mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 1.537 | EAV |
| Paul Pollrich GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 1.765 | EAV |
| Ruhr-Zink GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 2.370 | -177 |
| Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Lennestadt | 100,00 | EUR | 141 | EAV |
| Trennschmelz Altersversorgung GmbH | Düsseldorf | 100,00 | EUR | 2.800 | EAV |
| VDM-Hilfe GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 48 | -4 |
| ZiAG Plant Engineering GmbH | Frankfurt am Main | 100,00 | EUR | 38.462 | EAV |
| Finnland | |||||
| GEA Bischoff Oy | Helsinki | 100,00 | EUR | 689 | 778 |
| GEA Finland Oy | Helsinki | 100,00 | EUR | 74 | 19 |
| Frankreich | |||||
| GEA Farm Technologies France SAS | Château-Thierry | 100,00 | EUR | 22.276 | -596 |
| GEA Farm Technologies Japy SAS | Saint-Apollinaire | 100,00 | EUR | 5.736 | -1.750 |
| GEA Food Solutions France SAS | Beaucouzé | 100,00 | EUR | 968 | 522 |
| GEA Group Holding France SAS | Montigny le Bretonneux | 100,00 | EUR | 92.462 | -770 |
| GEA Process Engineering SAS | Saint-Quentin en Yvelines Ced. | 100,00 | EUR | 21.284 | 3.374 |
| GEA Refrigeration France SAS | Les Sorinières | 100,00 | EUR | 21.255 | 1.132 |
| GEA Tuchenhagen France | Hoenheim | 100,00 | EUR | 184 | 34 |
| GEA Westfalia Separator France | Château-Thierry | 100,00 | EUR | 10.361 | -1.308 |
| GEA Westfalia Separator Production France | Château-Thierry | 100,00 | EUR | 18.513 | 498 |
| Griechenland | |||||
| GEA Westfalia Separator Hellas A.E. | Athen | 100,00 | EUR | -1.153 | 2 |
| Großbritannien | |||||
| Breconcherry Ltd. | Bromyard | 100,00 | GBP | 1 | - |
| Dixie-Union (UK) Ltd. | Milton Keynes | 100,00 | GBP | 1 | - |
| GEA Barr-Rosin Ltd. | Maidenhead | 100,00 | GBP | -2.075 | -1.205 |
| GEA Eurotek Ltd. | Aylsham | 100,00 | GBP | -6.232 | -1.463 |
| GEA Farm Technologies (UK) Ltd. | Warminster | 100,00 | GBP | 3.147 | -257 |
| GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. | Milton Keynes | 100,00 | GBP | 595 | 33 |
| GEA Grenco Ltd. | Sittingbourne | 100,00 | GBP | 17.479 | 3.538 |
| GEA Group Holdings (UK) Ltd. | Eastleigh Hampshire | 100,00 | GBP | -3.885 | -920 |
| GEA Mechanical Equipment UK Ltd. | Milton Keynes | 100,00 | GBP | 6.393 | -1.364 |
| GEA Pharma Systems Ltd. | Eastleigh Hampshire | 100,00 | GBP | 892 | 3.063 |
| GEA Process Engineering Ltd. | Birchwood | 100,00 | GBP | 12.172 | -4.940 |
| GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. | Ross-on-Wye | 100,00 | GBP | 7.344 | 350 |
| GEA Refrigeration UK Ltd. | London | 100,00 | GBP | 1.391 | -279 |
| Milfos UK Ltd. | Droitwich | 100,00 | GBP | 8 | - |
| Wolfking Ltd. | Milton Keynes | 100,00 | GBP | 1 | - |
| Indien | |||||
| GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. | Vadodara | 100,00 | INR | 781.277 | 79.009 |
| GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. | Vadodara | 100,00 | INR | 157.059 | 44.194 |
| GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. | New Delhi | 100,00 | INR | 965.418 | 120.782 |
| LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. | Mumbai Maharashtra | 100,00 | INR | -75.052 | -4.520 |
| Indonesien | |||||
| GEA Westfalia Separator Indonesia, PT | Jakarta | 100,00 | IDR | 39.313.223 | 3.426.062 |
| PT. GEA Refrigeration Indonesia | Jakarta | 100,00 | IDR | 19.016.348 | 1.171.774 |
| Irland | |||||
| GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. | Carrigtwohill | 100,00 | EUR | -1.825 | 75 |
| GEA Ireland Ltd. | Kildare | 100,00 | EUR | 164 | -97 |
| GEA Process Technologies Ireland Ltd. | Kildare | 100,00 | EUR | 14.128 | 3.171 |
| GEA Refrigeration Ireland Ltd. | Cavan | 100,00 | EUR | 2.911 | 633 |
| GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. | Ballincollig | 100,00 | EUR | 2.393 | 40 |
| Island | |||||
| GEA Iceland ehf. | Reykjavik | 100,00 | ISK | 54.377 | 17.581 |
| Italien | |||||
| CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A | Peveragno | 100,00 | EUR | 20.144 | -512 |
| GEA COMAS S.p.A. | Torrebelvicino | 100,00 | EUR | 12.753 | 4.300 |
| GEA Food Solutions Italy S.r.l. | Grumello del Monte | 100,00 | EUR | -283 | -758 |
| GEA Imaforni S.p.A | Colognola ai Colli | 100,00 | EUR | 33.281 | 13.532 |
| GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Italien | GEA Process Engineering S.p.A. | Parma | 100,00 EUR | 191.160 | 11.905 |
| Italien | GEA Process Engineering S.p.A. | Segrate | 100,00 EUR | 4.863 | -125 |
| Italien | GEA Procomac S.p.A. | Sala Baganza | 100,00 EUR | 18.200 | -3.496 |
| Italien | GEA Refrigeration Italy S.p.A. | Castel Maggiore | 100,00 EUR | 15.946 | -2.634 |
| Italien | Pelacci S.R.L. i.L. | Sala Baganza | 67,00 EUR | 1.612 | 12 |
| Japan | GEA Food Solutions Japan K.K. | Tokyo | 100,00 JPY | 413.157 | -4.581 |
| Japan | GEA Process Engineering Japan Ltd. | Tokyo | 100,00 JPY | 707.370 | -217.987 |
| Japan | GEA Westfalia Separator Japan K.K. | Tokyo | 100,00 JPY | 627.126 | 153.021 |
| Kanada | GEA Canada Inc. | Saint John | 100,00 CAD | -4.806 | -602 |
| Kanada | GEA Farm Technologies Canada Inc. | Drummondville | 100,00 CAD | 75.516 | 11.083 |
| Kanada | GEA Mechanical Equipment Canada Inc. | Saint John | 100,00 CAD | 7.354 | 4.654 |
| Kanada | GEA Refrigeration Canada Inc. | Richmond | 100,00 CAD | 16.410 | -439 |
| Kolumbien | GEA Andina S.A.S. | Medellin | 100,00 COP | 3.794.511 | 3.657.568 |
| Kroatien | GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. | Dugo Selo | 100,00 HRK | -1.220 | 770 |
| Litauen | GEA Baltics UAB | Vilnius | 100,00 EUR | 976 | 542 |
| Malaysia | GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. | Petaling Jaya | 100,00 MYR | 1.402 | 117 |
| Malaysia | GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. | Petaling Jaya | 100,00 MYR | 8.236 | 2.562 |
| Malaysia | Nu-Con Systems Sdn. Bhd. | Shah Alam | 100,00 MYR | -77 | -85 |
| Marokko | GEA Refrigeration Maghreb Sarlau i.L. | Casablanca | 100,00 MAD | -4.487 | -89 |
| Mexiko | Convenience Food Systems S.A. de C.V. | Mexico City | 100,00 MXN | 1 | - |
| Mexiko | GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. | Naucalpan de Juárez | 100,00 MXN | 5.701 | -572 |
| Mexiko | GEA Process Engineering S.A. de C.V. | Mexico City | 100,00 USD | 4.071 | 1.860 |
| Mexiko | GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. | Cuernavaca | 100,00 MXN | 82.279 | 12.576 |
| Neuseeland | Farmers Industries Ltd. | Mt. Maunganui South | 100,00 NZD | 17.767 | 1.840 |
| Neuseeland | GEA Avapac Ltd. | Hamilton | 100,00 NZD | 18.159 | 1.536 |
| Neuseeland | GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. | Hamilton | 100,00 NZD | -10.616 | -2.000 |
| Neuseeland | GEA Milfos International Ltd. | Hamilton | 100,00 NZD | -12.095 | -4.115 |
| Neuseeland | GEA New Zealand Ltd. | Stratford | 100,00 NZD | 1 | - |
| Neuseeland | GEA Nu-Con Ltd. | Penrose | 100,00 NZD | 9.854 | -7.878 |
| Neuseeland | GEA Process Engineering Ltd. | Penrose | 100,00 NZD | 61.872 | 3.238 |
| Neuseeland | GEA Westfalia Separator NZ Ltd. | Mount Wellington | 100,00 NZD | 3.514 | 456 |
| Niederlande | BOS Homogenisers B.V. | Hilversum | 100,00 EUR | 3.039 | - |
| Niederlande | Brouwers Equipment B.V. | Leeuwarden | 100,00 EUR | 942 | 1 |
| Niederlande | GEA De Klokslag Automatisering B.V. | Bolsward | 100,00 EUR | 527 | 76 |
| Niederlande | GEA De Klokslag Engineering B.V. | Bolsward | 100,00 EUR | 6.197 | -477 |
| Niederlande | GEA De Klokslag Machinefabriek B.V. | Bolsward | 100,00 EUR | 2.103 | 80 |
| Niederlande | GEA Dutch Holding B.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 EUR | 335.813 | -2.672 |
| Niederlande | GEA Farm Technologies Nederland B.V. | Leeuwarden | 100,00 EUR | 4.546 | -463 |
| Niederlande | GEA Food Solutions B.V. | Bakel | 100,00 EUR | -28.245 | 2.205 |
| Niederlande | GEA Food Solutions Bakel B.V. | Bakel | 100,00 EUR | 93.119 | -3.518 |
| Niederlande | GEA Food Solutions International B.V. | Bakel | 100,00 EUR | -106.254 | -2.092 |
| Niederlande | GEA Food Solutions Weert B.V. | Weert | 100,00 EUR | 66.045 | 7.574 |
| Niederlande | GEA Niro PT B.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 EUR | 3.567 | -760 |
| Niederlande | GEA Process Engineering Nederland B.V. | Deventer | 100,00 EUR | -5.716 | -546 |
| Niederlande | GEA Refrigeration Netherlands N.V. | s-Hertogenbosch | 100,00 EUR | 32.509 | 2.093 |
| Niederlande | GEA Westfalia Separator Nederland B.V. | Cuijk | 100,00 EUR | 12.263 | 992 |
| Niederlande | GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. | Cuijk | 100,00 EUR | -52 | - |
| Niederlande | KET Marine International B.V. | Zevenbergen | 100,00 EUR | 11.651 | 2.234 |
| Niederlande | Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. | Leeuwarden | 100,00 EUR | 4.767 | -153 |
| Nigeria | GEA West Africa Limited | Lagos | 100,00 NGN | -140.188 | -86.201 |
| Norwegen | GEA Norway AS | Oslo | 100,00 NOK | 33.643 | 5.458 |
| Österreich | GEA Austria GmbH | Plainfeld | 100,00 EUR | 2.903 | 1.219 |
| Österreich | GEA CEE GmbH | Wien | 100,00 EUR | 4.639 | 1.397 |
| Panama | GEA Central America S.A. | Panama | 100,00 USD | 729 | 611 |
| Peru | GEA Peruana SAC | Lima | 100,00 PEN | 1 | - |
| Philippinen | GEA (Philippines) Inc. | Manila | 100,00 PHP | -7.072 | -244 |
| Philippinen | GEA Process Engineering (Philippines) Inc. | Manila | 100,00 PHP | 44.962 | 26.852 |
| Philippinen | GEA Westfalia Separator Phils. Inc. | Manila | 100,00 PHP | 30.023 | 13.087 |
| Polen | GEA Farm Technologies Sp. z o.o. | Bydgoszcz | 100,00 PLN | 9.526 | -2.111 |
| Polen | GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 PLN | -18.403 | 1.582 |
| Polen | GEA Process Engineering Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 PLN | 20.521 | 1.682 |
| Polen | GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. | Gdynia | 100,00 PLN | 24.007 | 7.742 |
| Polen | GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. | Koszalin | 100,00 PLN | 29.640 | 9.100 |
| Polen | GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. | Warschau | 100,00 PLN | 4.617 | 1.974 |
| Rumänien | GEA Farm Technologies România S.R.L. | Alba Iulia | 100,00 RON | -6.403 | -1.511 |
| Rumänien | GEA Refrigeration Romania S.R.L. | Cluj-Napoca | 100,00 RON | 6.799 | 2.393 |
| Rumänien | GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. | Bukarest | 100,00 RON | 2.897 | 372 |
| Russische Föderation | GEA Food Solutions RUS ZAO | Moskau | 100,00 EUR | -2.056 | 941 |
| Russische Föderation | GEA Process Engineering OOO | Moskau | 100,00 EUR | 8.123 | 806 |
| Russische Föderation | GEA Services and Components OOO | Moskau | 100,00 RUB | 1.178 | 1.167 |
| Russische Föderation | GEA Westfalia Separator CIS Ltd. | Moskau | 100,00 RUB | 150.080 | 59.181 |
| Russische Föderation | OOO GEA Farm Technologies Rus | Moskau | 100,00 RUB | 1.007.975 | 116.785 |
| Russische Föderation | OOO GEA Refrigeration RUS | Moskau | 100,00 RUB | 685.392 | -2.788 |
| Belarus | OOO Kolomna | Wilarus | 100,00 RUB | -30.187 | -18.554 |
| Saudi-Arabien | GEA Arabia Ltd. | Riyadh | 100,00 SAR | 2.000 | - |
| Schweden | GEA Exergy AB | Göteborg | 100,00 SEK | -37.021 | -674 |
| Schweden | GEA Sweden AB | Göteborg | 100,00 SEK | 1.304 | -2.365 |
| Schweiz | GEA Aseptomag AG | Kirchberg | 100,00 CHF | 18.402 | 2.390 |
| Schweiz | GEA Aseptomag Holding AG | Kirchberg | 100,00 CHF | 27.068 | -26 |
| Schweiz | GEA Food Solutions Switzerland AG | Rothrist | 100,00 CHF | 1.867 | 221 |
| Schweiz | GEA mts flowtec AG | Kirchberg | 100,00 CHF | 2.331 | 279 |
| Schweiz | GEA Pharma Systems AG | Bubendorf | 100,00 CHF | 15.108 | -1.072 |
| Schweiz | GEA Suisse AG | Ittigen | 100,00 CHF | 630 | 70 |
| Serbien | GEA EEC Serbia d.o.o. | Beograd (Zemun) | 100,00 RSD | -39.149 | 2.685 |
| Singapur | GEA Process Engineering Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 SGD | 18.393 | -984 |
| Singapur | GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 SGD | 4.638 | 298 |
| Singapur | GEA Westfalia Separator (S.E.A.) Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 SGD | 20.525 | 4.091 |
| Singapur | KET Marine Asia Pte. Ltd. | Singapur | 100,00 SGD | 118 | 42 |
| Slowakei | GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. | Piestany | 100,00 EUR | -14 | -2 |
| Spanien | GEA Farm Technologies Ibérica S.L. | Granollers | 100,00 EUR | 4.570 | 975 |
| Spanien | GEA Process Engineering S.A. | Alcobendas | 100,00 EUR | 16.129 | 3.628 |
| Spanien | GEA Refrigeration Ibérica S.A. | Alcobendas | 100,00 EUR | -223 | -69 |
| Spanien | GEA Westfalia Separator Ibérica, S.A. | Granollers | 100,00 EUR | 30.524 | 3.782 |
| Südafrika | GEA Africa (Pty) Ltd. | Kapstadt | 100,00 ZAR | 7.791 | 1.388 |
| Südafrika | GEA Food Solutions South Africa (Pty) Ltd. | Midrand | 100,00 ZAR | 277 | -1.718 |
| Südafrika | GEA Process Engineering (Pty) Ltd. | Midrand | 100,00 ZAR | 39.967 | 7.890 |
| Südafrika | GEA Westfalia Separator South Africa (Pty) Ltd. | Midrand | 100,00 ZAR | 16.984 | -1.680 |
| Südkorea | GEA Food Solutions Korea Co., Ltd. | Seoul | 100,00 KRW | -2.426.965 | -29.118 |
| Südkorea | GEA Korea Ltd. | Seoul | 100,00 KRW | 6.759.920 | 1.622.701 |
| Taiwan | GEA Process Engineering Taiwan Ltd. | Taipeh | 100,00 TWD | 8.814 | -1.953 |
| Thailand | CFS Asia Ltd. | Bangkok | 100,00 THB | 177.930 | 8.745 |
| Thailand | GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. | Bangkok | 100,00 THB | 5.801 | -2.238 |
| Thailand | GEA Refrigeration (Thailand) Co. Ltd. | Nonthaburi | 99.9994 THB | 205.643 | 42.565 |
| Thailand | GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. | Bangkok | 97,30 THB | 56.677 | 8.966 |
| Tschechische Republik | GEA Bock Czech s.r.o. | Stribro | 100,00 CZK | 110.219 | 4.634 |
| Tschechische Republik | GEA Farm Technologies CZ, spol. s.r.o. | Napajedla | 100,00 CZK | 5.980 | 2.185 |
| Tschechische Republik | GEA Food Solutions Czech s.r.o. | Prag | 100,00 EUR | 1.481 | -43 |
| Tschechische Republik | GEA Process Engineering s.r.o. | Brno | 100,00 CZK | 32.220 | -2.052 |
| Tschechische Republik | GEA Refrigeration Czech Republic s.r.o. | Prag | 100,00 CZK | 42.894 | 10.363 |
| Tschechische Republik | GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. | Prag | 100,00 CZK | 11.878 | 2.559 |
| Türkei | GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. | Izmir | 100,00 TRY | 1.879 | -1.441 |
| Türkei | GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. | Izmir | 100,00 TRY | -149 | -1.324 |
| Türkei | GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. | Izmir | 100,00 TRY | 9.588 | 980 |
| Ukraine | GEA Westfalia Separator Ukraine | Kiev | 100,00 UAH | 2.975 | 1.774 |
| Ukraine | GEA Food Solutions Ukraine LLC | Kiev | 100,00 EUR | -2.883 | -835 |
| Ukraine | GEA Grasso TOV | Kiev | 100,00 UAH | 19.415 | -582 |
| Ukraine | TOV GEA Ukraine | Bila Zerkva | 100,00 UAH | 36.698 | 11.706 |
| Ungarn | GEA Process Engineering CEE Kft. | Budaörs | 100,00 HUF | 86.278 | 44.958 |
| Ungarn | GEA Westfalia Separator Hungária Kft. i.L. | Budaörs | 100,00 HUF | - | - |
| Uruguay | Balterin S.A. | Montevideo | 100,00 USD | 512 | 513 |
| USA | GEA Farm Technologies, Inc. | Wilmington | 100,00 USD | 196.243 | 9.339 |
| USA | GEA Food Solutions North America, Inc. | Frisco | 100,00 USD | 7.403 | 2.266 |
| USA | GEA Mechanical Equipment US, Inc. | Wilmington | 100,00 USD | 119.203 | 29.575 |
| USA | GEA North America, Inc. | Wilmington | 100,00 USD | 631.027 | -61.191 |
| USA | GEA Process Engineering, Inc. | Columbia | 100,00 USD | 97.971 | 11.214 |
| USA | GEA Refrigeration North America, Inc. | York | 100,00 USD | 72.238 | 9.894 |
| USA | Niro Sterner, Inc. | Columbia | 100,00 USD | 225 | -21 |
| USA | Wolfking LLC | Frisco | 100,00 USD | 1 | - |
| Vereinigte Arabische Emirate | GEA Food Solutions Middle East FZE | Dubai | 100,00 AED | 19.561 | 281 |
| Vereinigte Arabische Emirate | GEA Middle East FZE | Dubai | 100,00 AED | 26.168 | 14.091 |
| Vietnam | GEA Refrigeration Vietnam Co. Ltd. | Ho Chi Min City | 100,00 THB | 19.156 | 6.021 |
| Assoziierte Unternehmen | |||||
| Argentinien | IMAI S.A. | Buenos Aires | 20,00 ARS | 23.410 | 6.701 |
| Deutschland | Polyamid 2000 Handels- und Produktionsgesellschaft Premnitz AG i.I. | Premnitz | 49,90 EUR | - | - |
| Vereinigte Arabische Emirate | Technofrigo Abu Dhabi i.L. | Abu Dhabi | 49,00 AED | - | - |
| Gemeinschaftsunternehmen | |||||
| Deutschland | Merton Wohnprojekt GmbH | Frankfurt am Main | 50,00 EUR | 8.348 | 1.496 |
| Japan | GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. | Nagano | 49,00 JPY | 383.950 | 39.566 |
| Uruguay | Crismil S.A. | Montevideo | 49,00 USD | 4.394 | 927 |
| Vereinigte Arabische Emirate | GRADE Grasso Adearest Ltd. | Dubai | 50,00 AED | 27.135 | 13.558 |
| Vereinigte Arabische Emirate | GRADE Refrigeration LLC | Sharjah | 49,00 AED | 1 | - |
| Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB | |||||
| Brasilien | EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. | Sao Paulo | 47,50 BRL | 1.321 | -18 |
| Deutschland | Bauverein Oelde GmbH | Oelde | 35,50 EUR | 7.006 | 201 |
| Indien | Indo Technofrigo Ltd. i.L. | Rajkot | 49,00 INR | - | - |
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (zusammengefasster Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 1. März 2017
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Guido Moesta, Wirtschaftsprüfer
Dr. Markus Zeimes, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, 1. März 2017
Der Vorstand
Jürg Oleas
Dr. Helmut Schmale
Steffen Bersch
Niels Erik Olsen
Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 20. April 2017 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 155.105.587,35 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 152.811.620,80
- Gewinnvortrag: EUR 2.293.966,55
April 2017
GEA Group Aktiengesellschaft
Der Vorstand