Annual Report • May 19, 2017
Annual Report
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GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 Konzernabschluss Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr 2016 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr. Er hat sich dabei regelmäßig mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit allen wesentlichen Sonderthemen befasst und den Vorstand bei Fragen der Unternehmensleitung fortlaufend beraten. Als Grundlage zur Ausübung seiner Aufgaben dienten dem Aufsichtsrat zum einen die Beratungen in seinen Sitzungen und Ausschüssen. Zum anderen hat der Vorstand - im Rahmen seiner Informationsverpflichtungen - den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und/oder mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen, über den Gang der Geschäfte, die Planung, die Strategie und die Lage des Konzerns unterrichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und stand dem Vorstand beratend zur Seite. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse und wesentlichen Diskussionsbeiträge der Ausschusssitzungen wurden von den Vorsitzenden des Präsidiums und des Prüfungsausschusses auf der jeweils nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet und flossen so in die Meinungsbildung des Plenums ein. Auf diese Weise trug die vorbereitende und vertiefende Tätigkeit der Ausschüsse wesentlich zur Effektivität der Aufsichtsratsarbeit insgesamt bei. Darüber hinaus standen die beiden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrats- und der Vorstandsvorsitzende berieten zwischen den Sitzungen regelmäßig Fragen der Strategie, den Stand der Umsetzung des Programms "Fit for 2020" und Akquisitionsvorhaben sowie Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Hierbei wurde der Aufsichtsratsvorsitzende auch laufend und unverzüglich über die Perspektiven des Konzerns und seiner operativen Einheiten sowie über weitere wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichtet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand außerhalb der Sitzungen mit Mitgliedern des Vorstands, insbesondere dem Finanzvorstand im Kontakt, um sich über aktuelle Entwicklungen, die für die Arbeit des Prüfungsausschusses relevant sind, zu informieren und ggf. darüber zu beraten. Die Arbeitnehmervertreter haben regelmäßig in Vorgesprächen mit dem Vorstand vor den Sitzungen des Plenums die wesentlichen Themen der Tagesordnung beraten. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig insbesondere über die Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Geschäftsbereiche unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen anhand von Unterlagen erläutert. Vor und zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand schriftlich über wesentliche Ereignisse an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Zukunftsperspektiven und die strategische Ausrichtung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche sowie die Unternehmensplanung wurden - nach vorangegangener Behandlung in den Ausschüssen - ausführlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat gab nach umfassender Prüfung und Erörterung bzw. Vorbehandlung durch die Ausschüsse sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich oder zweckmäßig war. In begründeten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit, wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat Im Berichtsjahr 2016 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Geschäfts- und Finanzlage, die Aktienkursentwicklung sowie der Stand der Umsetzung des Konzernumbaus im Rahmen des Programms "Fit for 2020". Daneben wurden die nachfolgend beschriebenen Schwerpunktthemen behandelt. In der Aufsichtsratssitzung am 3. Februar 2016, die als Telefonkonferenz durchgeführt wurde, war die frühzeitige Kapitalmarktinformation der zentrale Tagesordnungspunkt. Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 3. März 2016 waren die Feststellung und Verabschiedung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 einschließlich der Ergebnisverwendung. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Stephan Petri, der Mandats- und Vertragsverlängerung mit Herrn Jürg Oleas, der abschließenden Festlegung und Gewichtung der persönlichen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016, der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung in 2016. Des Weiteren wurde intensiv über das Thema der beruflichen Förderung von Frauen bei GEA diskutiert. Die Aufsichtsratssitzung am 20. April 2016 diente in erster Linie der Vorbereitung der unmittelbar anschließend stattfindenden Hauptversammlung. Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die neuen Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt wurden, fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt. Schwerpunktthemen der Sitzung am 23. Juni 2016 bildeten die Berichterstattung zu laufenden M&A-Projekten, gewonnene Erkenntnisse aus der Effizienzprüfung für die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat und die Neuerungen im deutschen Kapitalmarktrecht durch die Marktmissbrauchsverordnung. Am 20. September 2016 tagte der Aufsichtsrat am GEA Standort der Imaforni S.p.A. in Italien. Im Vorfeld zur eigentlichen Aufsichtsratssitzung informierte sich der Aufsichtsrat über die Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika. Dazu fand ein reger Austausch mit den Regional- und Länderchefs sowie weiteren Managern von GEA statt. In seiner Sitzung hat der Aufsichtsrat über den generellen Prozess für die Nachfolgeplanung und Besetzung im Vorstand beraten. Weitere Schwerpunktthemen stellten Innovation, die Digitalisierungsstrategie, das globale Fertigungsnetzwerk, das Projekt "One Engineering" und der Implementierungstand im Bereich Shared Services dar. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit der Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns beschäftigt. In der Sitzung am 16. Dezember 2016 wurden das Budget, die Mittelfristplanung sowie die Börsenkursentwicklung und Kapitalmarkterwartungen behandelt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung 2016 zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Weitere Themen waren die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2016 sowie die Vorstandsziele für das Jahr 2017. Arbeit der Ausschüsse Das Präsidium wurde im Berichtsjahr von vier auf sechs Mitglieder erweitert. Der Ausschuss trat im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu vier Sitzungen zusammen und beschäftigte sich insbesondere mit der Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen. Der Prüfungsausschuss kam zu fünf Sitzungen zusammen. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands schwerpunktmäßig mit den Quartalsabschlüssen 2016 und dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2015. Schwerpunkte der Tätigkeit waren ferner die Befassung mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss ließ sich regelmäßig über die Chancen und Risiken des Unternehmens berichten. Die Abschlussprüfer erläuterten umfassend ihre Prüfungstätigkeit und den Prüfungsablauf. Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag hinsichtlich des Abschlussprüfers und befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungsablaufs einschließlich des Honorars sowie der erforderlichen Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss wurden im Berichtsjahr nicht einberufen. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Aufsichtsratssitzung. Corporate Governance Der Aufsichtsrat beobachtet die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend. In seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 hat er sich mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Am Ende der Beratungen in dieser Sitzung haben Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind im Corporate-Governance-Bericht (vgl. Seite 50 ff.) aufgeführt. Jahresabschluss und Konzernabschluss 2016 Der Jahresabschluss 2016 der GEA Group Aktiengesellschaft, der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Konzernabschluss und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 1. März 2017 und in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 7. März 2017 in Gegenwart der Abschlussprüfer umfassend behandelt. Die Abschlussprüfer berichteten über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie standen auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 7. März 2017 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2016, den Jahresabschluss 2016 der GEA Group Aktiengesellschaft sowie den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen. Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Am 20. April 2016 hat die Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft 2016 die Vertreter der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat der Gesellschaft neu gewählt. Die Herren Ahmad Bastaki, Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Hartmut Eberlein und Dr. Helmut Perlet sowie Frau Jean E. Spence wurden für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren wiedergewählt. Darüber hinaus wurde Frau Dr. Molly P. Zhang als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt. Herr Dr. Jürgen Heraeus, der den Aufsichtsrat des Konzerns seit dem 3. Juni 2003 als Vorsitzender führte, hatte sich nicht mehr zur Wahl gestellt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Während der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung am 20. April 2016 wurde Herr Dr. Helmut Perlet zum neuen Vorsitzenden und Herr Reinhold Siegers erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der Gesellschaft sind durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4. April 2016 gerichtlich bestellt worden. Am 27. und 28. September 2016 fanden in den deutschen Gesellschaften von GEA die Wahlen der sechs Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft statt. Die Herren Rainer Gröbel, Michael Kämpfert und Kurt-Jürgen Löw sowie Frau Brigitte Krönchen und Frau Eva-Maria Kerkemeier wurden für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren wiedergewählt. Herr Reinhold Siegers hatte sich aufgrund seines bevorstehenden Ruhestands nicht mehr zur Wahl gestellt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Neu im Kontrollgremium ist Frau Michaela Hubert. Herr Kurt-Jürgen Löw wurde am 18. Oktober 2016 zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Er folgt auf Herrn Reinhold Siegers, der diese Position seit 1998 innehatte. Die personellen Veränderungen wirken sich auch auf die Besetzung des Präsidiums, des Prüfungsausschusses, des Vermittlungsausschusses sowie des Nominierungsausschuss aus. Herr Dr. Stephan Petri ist im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 30. Juni 2016 aus dem Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeschieden. Die Vorstandsposition von Herrn Dr. Petri entfiel ersatzlos im Zuge der operativen Neuausrichtung des Konzerns. Herr Jürg Oleas hat ab dem 1. Juli 2016 die Bereiche Recht & Compliance, Revision und Personal, einschließlich der Funktion des Arbeitsdirektors, übernommen. Die Bestellung von Herrn Jürg Oleas zum Vorsitzenden des Vorstands und Arbeitsdirektor wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für drei Jahre bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlängert. Der Aufsichtsrat spricht den Geschäftsleitungen, Arbeitnehmervertretungen und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GEA Konzerns Dank und Anerkennung für ihren persönlichen Einsatz und die in einem Geschäftsjahr mit besonderen Herausforderungen geleistete Arbeit aus. Der Aufsichtsrat dankt zudem dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Jürgen Heraeus und dem früheren stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Reinhold Siegers für ihr großes Engagement und die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. Düsseldorf, 7. März 2017 Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Zusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der Lagedarstellung Die GEA Group Aktiengesellschaft beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften insbesondere Serviceleistungen des Global Corporate Centers und des Shared Service Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Der gesamte Abschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2016 (1. Januar bis zum 31. Dezember 2016). Innerhalb dieses Geschäftsberichts 2016 berichtet GEA auch über nichtfinanzielle Erfolgsfaktoren. Der Nachhaltigkeitsbericht orientiert sich erstmalig an den internationalen Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und wurde für den GRI Materiality Disclosures Service eingereicht. GRI hat die Richtigkeit der Position der G4 Materiality Disclosures bestätigt. Der GRI-Inhaltsindex findet sich am Ende des Geschäftsberichts (vgl. Seite 225 ff.). GEA berichtet fortan jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts über Nachhaltigkeit. Organisation und Struktur Global Corporate Center Das Global Corporate Center nimmt die wesentlichen Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, das zentrale Finanzmanagement, die interne Revision sowie Marketing und Kommunikation. Der Konzern GEA konzentriert sich als international agierender Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für anspruchsvolle und effiziente Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten. GEA ist einer der größten Systemanbieter für die Nahrungsmittel verarbeitende Industrie sowie für ein breites Spektrum von Prozessindustrien. Der Konzern ist auf die jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nimmt in vielen Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert GEA eine ausgeprägte Innovationskultur und erhält so immer wieder den Technologievorsprung. Das Unternehmen setzt Profitabilität vor Volumen und steht für konsequentes Portfolio- sowie Kostenmanagement. Ein aktives Risikomanagement, Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte sind bindende Vorgaben für jede Geschäftseinheit von GEA. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. Zunehmende Mittelschicht 3. Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken 4. Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Konzernstruktur GEA bündelt die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen sowie Services in den zwei Business Areas (BA) Equipment und Solutions als Geschäftssegmente. Die Business Area Equipment wurde im Berichtsjahr auf Vorstandsebene von Steffen Bersch geführt, die Business Area Solutions von Niels Erik Olsen verantwortet. Die Bündelung in zwei etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch Standardisierung von Prozessen. Geschäftssegmente Business Area Equipment In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik. Business Area Solutions Unter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch-, Bäckerei- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie. Sonstige Gesellschaften Der Bereich "Sonstige Gesellschaften" umfasst neben der GEA Group Aktiengesellschaft die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies sind u. a. zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke sowie Pensionsverpflichtungen. Auf diesen Bereich wird im Lagebericht nur punktuell eingegangen. Organisatorische Einheiten Länderorganisationen Der kundennahe Vertrieb sowie die Serviceaktivitäten sind unter dem Dach einer einheitlichen Landesorganisation vereint. Die Länder gehören zu entsprechend zugeschnittenen Regionen, nach denen auch die Berichterstattung von GEA erfolgt. Für die Kunden in einem Land steht diese Landesorganisation als zentraler Ansprechpartner bereit, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Serviceleistungen umfassend abdeckt und lokal anbietet. Verwaltungsorganisation Ein Global Corporate Center führt zentral alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen. Ein Shared Service Center mit zwei Standorten übernimmt die Durchführung standardisierter Verwaltungsvorgänge und entlastet somit die operativen Einheiten. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center und das Shared Service Center werden - soweit zuordenbar - auf die Business Areas allokiert. Abgrenzung nicht fortgeführter Geschäftsbereiche Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der veräußerten Wärmetauschersparte (GEA Heat Exchangers) und dem veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten. Investitionstätigkeit GEA entwickelt und produziert überwiegend auftragsbezogen Spezialkomponenten und konstruiert Prozesslösungen für ein breites Spektrum an Kundenindustrien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sorgen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung. Der mit Abstand größte Teil der Investitionen in Höhe von insgesamt 91,0 Mio. EUR (Vorjahr 90,7 Mio. EUR) wurde unverändert für Forschung und Entwicklung sowie für neue Produkte verwendet (45,8 Prozent). In 2016 konnte so die Markteinführung sowohl einer neuen Generation des Melkroboters als auch des vollautomatischen Melkkarussells DairyProQ sichergestellt werden. Für beide Systeme wird aktuell an der Zulassung für den amerikanischen Markt gearbeitet. Für Ersatzinvestitionen wurden 28,9 Prozent der Gesamtinvestitionen eingesetzt, gefolgt von Rationalisierungsprojekten mit einem Anteil von 13,3 Prozent. Von den Investitionen entfallen 59,1 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 24,9 Mio. EUR auf die Business Area Solutions. Investitionstätigkeit nach Arten (in %) Regional lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit insbesondere durch die hohen Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen für die Produktgruppe Milking, Dairy, Farming in DACH & Osteuropa (56,7 Prozent). Investitionstätigkeit nach Regionen (in %) Steuerungssystem Informationsgrundlagen Die Konzernberichterstattung erfolgt gestützt auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse von GEA angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt. Die Unternehmensplanung umfasst neben mehreren Prognosen für das laufende Jahr und dem Budget noch zwei weitere Planjahre. Die regelmäßige Berichterstattung wird ergänzt durch Gremiensitzungen der Konzernführung, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleisten. Dazu findet jeden Monat eine Sitzung des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt sowie eine Sitzung des erweiterten Führungsgremiums (Global Leadership Team), dem neben den Vorstandsmitgliedern auch das Top-Management der beiden Business Areas, die Leiter der sechs Vertriebsregionen und Vertreter des Global Corporate Center (GCC) der Bereiche Finance und Human Resources angehören. Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrieren sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während Entscheidungen, die die Business Areas und Regionen unmittelbar berühren, im Rahmen der Sitzungen des Global Leadership Teams (GLT) vorbereitet und danach vom Konzernvorstand getroffen werden. Außerdem finden regelmäßige Sitzungen mit den einzelnen Business Areas statt, an denen neben dem operativ zuständigen Vorstandsmitglied die Führungskräfte der jeweiligen Business Areas sowie Business Partner des GCC Finance teilnehmen. Bei diesen Sitzungen werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung der jeweiligen Business Area detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die Planung für die Folgejahre werden je Business Area in Sondersitzungen behandelt. Wesentliche Kennzahlen Vorrangiges Ziel von GEA ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Im Mittelpunkt der operativen Steuerung stehen die entsprechenden Treiber, die unmittelbaren Einfluss auf die Wertschaffung haben. Der Fokus (vgl. Seite 90 f.) richtet sich dabei auf Wachstum, operative Effizienz und Liquiditätsmanagement. Deshalb sind die bedeutsamsten Leistungsindikatoren von GEA der Umsatz, das operative Ergebnis und die operative Cash-Flow-Treiber-Marge. Nach dem Bilanzstichtag getätigte Akquisitionen werden in der Prognose nicht berücksichtigt. Hinsichtlich des Ergebnisses betrachtet GEA das operative EBITDA. Operativ wird von GEA definiert als bereinigt um Effekte, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie um Aufwendungen für Strategieprojekte (vgl. Seite 206). Die operative Cash-Flow-Treiber-Marge ist definiert als Saldo aus dem operativen EBITDA, der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals und dem Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Das Investitionsvolumen wird ab dem Geschäftsjahr 2017 zudem um Investitionen in strategische Projekte bereinigt. Darüber hinaus werden regelmäßig auch verschiedene andere Kennzahlen erhoben, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten. Der Umsatz wird monatlich in seiner Verteilung nach Regionen und Kundenindustrien analysiert, um Markttrends möglichst frühzeitig aufzuspüren. Als Frühindikatoren werden in diesem Zusammenhang auch der GEA Demand Index (GDI - vgl. Seite 77) sowie der Auftragseingang ausgewertet. Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, werden von den Business Areas auch regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr bezogen auf die wichtigen Leistungsindikatoren Umsatz und operatives EBITDA gemeldet. Darüber hinaus werden aber auch Prognosen für weitere Kennzahlen, wie zum Beispiel für den Auftragseingang, in diesen Meldungen abgefragt. Um den notwendigen finanziellen Spielraum für die Realisierung strategischen Wachstums zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, wurde 2012 als wesentliche Steuerungskennzahl die Cash-Flow-Treiber-Marge eingeführt und auch im Bonussystem für die oberen Führungskräfte verankert. Seit 2014 wird dieses System auch bei einem größeren Kreis an Mitarbeitern angewendet. Eine weitere Kennzahl, die zur Abbildung der operativen Wertschöpfung des Konzerns erhoben wird, ist der "ROCE" (Return on Capital Employed), berechnet als EBIT in Bezug auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed). Sie spiegelt sich sowohl in der regelmäßigen Berichterstattung als auch in der Bemessung der variablen Vergütung im Konzern wider. Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, werden die den ROCE treibenden Größen EBIT bzw. EBIT-Marge sowie das als wesentlicher Treiber des Capital Employed anzusehende Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz laufend überwacht. In der Berechnung des Capital Employed werden Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 nicht berücksichtigt. Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz ("WACC") ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC fließen erstens Eigenkapitalkosten, basierend auf der Rendite einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich einer Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, sowie zweitens die tatsächlichen Fremdkapitalkosten und der bei der Abzinsung der Pensionsverbindlichkeiten verwendete Zinssatz ein. Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed) Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet. Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet. Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt. Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capital beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen. Projekt- und maßnahmenbezogene Steuerung Neben der generellen Steuerung mithilfe der beschriebenen Kennzahlen wurde zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert. Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Gross Margin und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Business Area- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis. Einbeziehung des Vergütungssystems in die Steuerung Die Entwicklung der wesentlichen Werttreiber spiegelt sich auch in der Vergütung der außertariflich bezahlten Mitarbeiter wider. Die Cash-Flow-Treiber-Marge und der ROCE bilden die Bemessungsgrundlage für die variablen auf den Unternehmenserfolg bezogenen Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus wird eine leistungsbezogene Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung persönlicher Ziele, von denen mindestens eines finanziell messbar sein soll, gezahlt. Eine weitere Vergütungskomponente bezieht sich auf die Kursentwicklung der GEA Aktie im Verhältnis zum Vergleichsindex STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE). Beschaffung Das Beschaffungsvolumen für die fortgeführten Geschäftsbereiche von GEA betrug im Jahr 2016 rund 2,2 Mrd. EUR. Es ist der größte Einzelposten unter den Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Fokus in der Rohmaterialbeschaffung lag auf Edelstahl. Der direkte Zukauf war im Verhältnis zum Gesamtbedarf allerdings relativ gering, da GEA Edelstahl zum größten Teil in Form von verarbeiteten Produkten am Markt oder im Rahmen von Montageleistungen beschafft. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für nahezu alle industriellen Halbzeuge und Fertigartikel, die von GEA gekauft werden, durchschnittlich moderat gefallen. GEA konnte 2016 von der Preisentwicklung für Edelstahl profitieren. Für Informationen über das gesamte Einkaufsvolumen nutzt GEA eine eigene Materialgruppenklassifizierung. Das System gibt einen detaillierten Überblick über Lieferanten und die regionale Verteilung des Einkaufvolumens. Es dient als Basis für die Festlegung der Strategien für die Hauptwarengruppen und steht jedem GEA Einkäufer zur Verfügung. Die Lieferkette von GEA sieht in der Regel wie folgt aus: Die Produkte der Business Area Equipment wurden 2016 weltweit an 37 Fertigungsstandorten hergestellt. Hier kauft GEA Rohstoffe, Halbzeuge sowie Vorprodukte und insbesondere Komponenten, die nicht auf eigenen Kerntechnologien beruhen, von Lieferanten zu. Die Business Area Solutions entwickelt, konstruiert und liefert Prozesslösungen für unterschiedlichste Applikationen. Im Rahmen der Projekte werden auch Anlagenteile, die nicht von GEA selbst stammen, zugekauft sowie insbesondere Baustellen- und Montageleistungen an Subunternehmer vergeben. Sofern es sich um Stahlbau handelt, ist Stahl regelmäßig in den Subunternehmerleistungen enthalten. Die Beschaffung erfolgt einerseits lokal nach dem Grundsatz "local for local", soweit dies möglich ist. Neben kurzen Reaktionszeiten sind insbesondere die geringere ökonomische und ökologische Belastung durch eingesparte Transporte sowie die Förderung der lokalen Wirtschaft an den Produktions- und Projektstandorten von Vorteil. Die lokale Beschaffungspolitik, mehr noch aber die frühere dezentrale Unternehmensstruktur von GEA, haben dazu geführt, dass derzeit die Anzahl der Lieferanten noch relativ hoch ist. Die größten hundert Lieferanten stehen für rund ein Viertel des Beschaffungsvolumens, 35,5 Prozent des Beschaffungsvolumens verteilen sich auf circa 200 Lieferanten (Betrachtung bis zum dritten Quartal 2016). Damit gibt es keine Abhängigkeiten von Zulieferern. Andererseits bietet die OneGEA Organisation beispielsweise die Möglichkeit, Materialspezifikationen stärker zu standardisieren oder vermehrt auf strategische Lieferanten zu setzen. GEA hat sich zum Ziel gesetzt, sowohl den Anteil zentral beschaffter Waren und Dienstleistungen (Q3 2016 zwölf Prozent) als auch den Anteil bevorzugter Lieferanten am Einkaufsvolumen (25 Prozent im Q3 2016) bis 2020 signifikant zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Grundsatz lokaler Beschaffung wegen der Vorteile für Effizienz, Umwelt und lokale Gemeinschaften weiter gelten und teilweise sogar stärker angewandt werden. Dass GEA den beiden Zielen Bündelung und lokale Beschaffung, die nicht immer in Deckung gebracht werden können, dennoch stetig näherkommt, wird durch interne und externe Entwicklungen begünstigt. Die eigene Fertigungslandschaft wird sich weiter verändern. Derzeit gibt es sechs Produktionsstandorte in China, Deutschland, Indien und in den USA, die mehrere Produktlinien herstellen können - mit entsprechenden Anforderungen an die Lieferkette und Chancen für die jeweils lokalen Zulieferer. Die dynamische Geschäftsentwicklung in den wachstumsstarken Volkswirtschaften und Schwellenländern wird dort eine zunehmend lokale Beschaffung erforderlich machen. scroll Region Anteil lokale Beschaffung an Gesamtvolumen Q4 2015 - Q3 2016 (in %) Europa/Naher Osten/Afrika 95 Asien Pazifik 80 Nord- und Lateinamerika 89 ) ohne konzerninterne Beschaffung. Generell nutzt GEA seine jeweils lokale Einkaufsorganisation. Die Region des Lieferanten wird anhand des Vertriebsstandorts des Lieferanten ermittelt. Eine Aussage zur Produktherkunft kann deshalb nicht immer eindeutig getroffen werden, zumal einige Produkte teilweise nur in einer Region hergestellt, aber weltweit vertrieben werden. Für Transport und Logistik wird wegen des Grundsatzes "local for local" nur ein geringer Teil des Beschaffungsvolumens aufgewendet. Dennoch sind diese Aktivitäten, bedingt durch die frühere Organisation, noch unzureichend gebündelt. Ziel ist eine zentral gesteuerte Logistik, um Effizienz- und ökologische Vorteile zu realisieren. Für das Management der Einkaufsorganisation ist das GEA Procurement Council (GPC) verantwortlich, das alle funktionalen Bereiche und alle Regionen abdeckt. Es setzt sich aus Führungskräften der Business Area Equipment, der Business Area Solutions sowie aus den Länderorganisationen zusammen und wird von einem Mitglied des Global Leadership Teams geleitet. Das GPC verfügt über eine angegliederte Koordinationsstelle für den weltweiten Einkauf (Procurement Coordination Unit). Das GPC hat auch 2016 intensiv an der Zusammenführung der strategischen Beschaffungsaktivitäten des Konzerns gearbeitet. Schwerpunkte liegen weiterhin in der Standardisierung der Materialspezifikationen und der Bündelung von Beschaffungsvolumina bei bevorzugten Lieferanten. Forschung und Entwicklung Im weltweiten Wettbewerb sind Technologieunternehmen wie GEA vor allem durch die permanente Weiterentwicklung der eigenen Technologien und Prozesse langfristig erfolgreich. Daher ist die Innovationskultur in hohem Maße Schlüssel für zukünftigen Geschäftserfolg. Neben intensiver eigener Forschung und Entwicklung (F&E; vgl. Seite 108 f.) fördert das Unternehmen auch gemeinsame Forschungsprojekte mit seinen Kunden und Zulieferern. Die Ausrichtung von GEA auf das Thema Produktführerschaft wird dadurch gestützt, dass das Unternehmen rund 40 Prozent seiner Mitarbeiter in Ingenieurs- und ingenieursnahen Tätigkeiten beschäftigt. Davon können mehr als 800 Beschäftigte der Produktentwicklung zugeordnet werden. Als Ergebnis ihrer Arbeit hat GEA im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 105 (Vorjahr 114) neue Patentfamilien angemeldet. GEA hat in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit eine Reihe von Kernthemen definiert, die sich mit dem Beitrag der Verfahrenstechnik an Wertschöpfungsprozessen befassen. Auf diese Weise setzt sich GEA mit den makroökonomischen Megatrends - wachsende Weltbevölkerung, Urbanisierung und steigende Energiekosten - auseinander. Die Konsequenzen sind in der Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie besonders deutlich: Die Anforderungen, die Konsumenten in puncto Sicherheit, Qualität und Haltbarkeit an ihre Nahrungsmittel und Medikamente stellen, können nur mit industrieller Verfahrenstechnik umgesetzt werden. Ein F&E-Schwerpunkt widmet sich zusätzlicher Wertschöpfung aus Nebenprodukten der Agrar- sowie der fisch- und fleischverarbeitenden Industrie. Ziel ist es, die bisher oft als Abfall entsorgten Produkte beispielsweise durch mechanische und thermische Trenntechnologien hygienisch aufzubereiten und als hochwertige Wertstoffe wieder in den Nahrungs- und Futtermittelkreislauf zurückzuführen. Bei Aquakulturen von Lachsen beispielsweise wird nur die Hälfte des Schlachtgewichts als Nahrungsmittel verwendet. Dabei stecken auch in den nicht verarbeiteten Teilen des Fisches wertvolle tierische Proteine - eine Rohstoffquelle, die GEA Kunden zunehmend erschließen wollen. So installierte GEA im Berichtsjahr beispielsweise eine Anlage für hochwertiges Fischprotein in Irland. Im Jahr 2016 startete im Zusammenhang mit der besseren Verwertung von Abfallprodukten auch das EU-Projekt SABANA (Sustainable Algae Biorefinery for Agriculture and Aquaculture) unter der Leitung der Universität von Almeria, Spanien. Als Industriepartner bringt GEA sein Prozess-Know-how in die Kooperation ein und liefert Separatoren und weitere Anlagen für die Testinstallation. Bei diesem Bioraffineriekonzept forschen Universitäten sowie Firmen aus Biotechnologie und Maschinenbau daran, Nährstoffe wie kohlenstoff-, stickstoff- und phosphorhaltige Verbindungen aus kommunalen und viehwirtschaftlichen Abwässern in Algenbiomasse zu binden. Als einer der führenden Anbieter von Prozesstechnik für die Milchwirtschaft verbessert GEA seine Technologien im Bereich der Automatisierung und Sensorik für die Milchproduktion. Sie sollen die Kunden dabei unterstützen, Tiergesundheit, Produktqualität, Produktivität und Wirtschaftlichkeit zu steigern. Im Berichtsjahr war GEA mit dem Produkt "CowView" Technologiepartner in dem EU-Projekt PLF (Precision Lifestock Farming). Hier arbeiteten Landwirtschaft, Industrie und Forschung an Monitoringtools für die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung, die die Tiergesundheit in den Mittelpunkt stellt. GEA CowView wertet Bewegungsmuster von Rindern im Stall sekundengenau aus. Verhält sich ein Tier ungewöhnlich, wird der Landwirt sofort informiert und kann rechtzeitig eingreifen, um eine Erkrankung zu verhindern und gegebenenfalls eine Behandlung mit Antibiotika zu vermeiden. Forscher und Landwirte in Testbetrieben haben die Zuverlässigkeit und Auswertungsqualität der Technologie bestätigt. Neben der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie ist GEA mit seinen Lösungen im äußerst anspruchsvollen Pharmasektor erfolgreich aktiv und verzeichnet dort einen wesentlichen Geschäftsanteil. Dieser ist in besonderem Maße von technologischem Fortschritt gekennzeichnet und setzt damit ausgesprochene Innovationsfähigkeit voraus. GEA treibt als einer der Innovatoren für Produktionsverfahren in der Pharmaindustrie OSD-Technologien (Oral Solid Dose) weiter voran. Dazu gehört die von GEA entwickelte, flexible kontinuierliche Tablettenfertigung ConsiGma™, die im Berichtsjahr international ausgezeichnet wurde. Für den Prototyp, eine PCMM-Anlage (Portable, Continuous, Miniature, Modular), die nun beim Kunden Pfizer in Groton/Connecticut, USA, in Betrieb ist, verlieh die International Society for Pharmaceutical Engineering im März 2016 die Auszeichnung "Facility of the Year Award" an Pfizer. Das Pharmaunternehmen kombiniert dort die kontinuierliche Fertigungstechnik von GEA mit transportablen Reinraumcontainern. Bei der PCMM-Technik handelt es sich um ein komplett eigenständiges und mobiles System zur kontinuierlichen Fertigung, das überall dorthin transportiert werden kann, wo es benötigt wird. Im Oktober 2016 erhielt GEA für die ConsiGma™ zusätzlich den Preis "Excellence in Pharma: Manufacturing Technology and Equipment" auf der Leitmesse CPhI Worldwide in Barcelona, Spanien. Im Geschäftsjahr 2016 beliefen sich die bereinigten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 87,8 Mio. EUR. In diesen Zahlen sind zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 23,6 Mio. EUR enthalten, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Die F&E-Quote lag damit bei 2,0 Prozent vom Umsatz, nach 1,7 Prozent im Vorjahr. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte betrugen im Berichtsjahr 19,0 Mio. EUR (Vorjahr 10,2 Mio. EUR). Die aktivierten Entwicklungsausgaben beliefen sich auf 29,7 Mio. EUR nach 34,3 Mio. EUR im Vorjahr. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung summieren sich auf 98,5 Mio. EUR, nach 100,6 Mio. EUR im Vorjahr. scroll Forschung und Entwicklung (F&E) (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung in % Zurückerstattete Aufwendungen ("Contract Costs") 23,6 10,8 > 100 Nicht erstattete Aufwendungen nach Bereinigungen 64,2 65,8 -2,4 F&E-Aufwand gesamt nach Bereinigungen 87,8 76,5 14,7 F&E-Quote (in % vom Umsatz) 2,0 1,7 - F&E-Ausgaben gesamt 98,5 100,6 -2,1 F&E-Ausgabenquote (in % vom Umsatz) 2,2 2,2 - Wirtschaftsbericht GEA im Geschäftsjahr 2016 In der Prognose für das Geschäftsjahr 2016 wurde davon ausgegangen, dass die Nachfrage auf den Absatzmärkten von GEA moderat über dem Niveau von 2015 liegen wird. Der Währungsfonds (IWF) musste im Laufe der ersten Jahreshälfte seine Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft im Rahmen des "World Economic Outlook" bzw. der Updates dieser Prognose zweimal leicht nach unten korrigieren (vgl. Seite 24 f.). Diese Reduzierung der Prognose resultierte insbesondere aus der geänderten Erwartung für die Industrieländer und hier hauptsächlich für die USA, dem wichtigsten Markt von GEA. In geringerem Umfang musste auch die Vorhersage für die Schwellenländer gesenkt werden. China entwickelte sich etwas besser als zu Jahresbeginn erwartet, wohingegen das Wirtschaftswachstum in Indien deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb. Am 19. Oktober 2016 hat GEA den im Geschäftsbericht 2015 veröffentlichen Ausblick für das Geschäftsjahr 2016 angepasst. Das Wachstumsziel in Bezug auf den Umsatz wurde von moderatem Wachstum auf moderaten Umsatzrückgang geändert. Der Ausblick für das operative EBITDA wurde von 645 bis 715 Mio. EUR auf die Größenordnung von rund 570 Mio. EUR - einschließlich der Akquisition Imaforni (rund 10 Mio. EUR) - ebenfalls gesenkt. Für die operative Cash-Flow-Treiber-Marge wurde der Ausblick von 10,0 bis 11,0 Prozent auf die Größenordnung von rund 10,0 Prozent gesenkt. Die Anpassungen beim Umsatzwachstum waren erforderlich aufgrund von größtenteils kundenseitig bedingten Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten, hauptsächlich im Bereich Milchverarbeitung, und aufgrund eines Rückgangs bei Cooling Solutions für die Öl- und Gasindustrie (Business Area Solutions). Bei der Business Area Equipment beruht das begrenzte Umsatzwachstum auf dem organischen Rückgang im Bereich Milchproduktion. Die geringere Kapazitätsauslastung sowie Kostenüberschreitungen bei einigen wenigen Großprojekten waren die wesentlichen Ursachen des reduzierten Ausblicks für das operative EBITDA sowie für die operative Cash-Flow-Treiber-Marge. Der ursprüngliche Ausblick aus dem Geschäftsbericht 2015 enthielt nicht die in 2016 getätigte Übernahme Imaforni. Bereinigt um diese Akquisition betrug der Umsatzrückgang 3,8 Prozent. Das so bereinigte operative EBITDA belief sich auf 553,0 Mio. EUR und die entsprechende operative Cash-Flow-Treiber-Marge lag bei 9,4 Prozent. Somit konnte der ursprüngliche Ausblick nicht realisiert werden. Der im Oktober angepasste Ausblick wurde hingegen für alle Kennzahlen erfüllt. scroll Wachstumsprognose Umsatz Operatives EBITDA Operative Cash-Flow-Treiber-Marge Ausblick 20161 moderates Wachstum 645 - 715 Mio. EUR 10,0 % - 11,0 % vom Umsatz Angepasster Ausblick2 (19. Oktober 2016) moderater Rückgang Größenordnung von 570 Mio. EUR Größenordnung von 10,0 % vom Umsatz Ist 2016 -2,3 % 566,3 Mio. EUR 9,5 % 1) unter der Annahme, dass es zu keiner weiteren Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums und keinen wesentlichen Währungskursveränderungen kommt, sowie ohne Berücksichtigung von im Jahr 2016 getätigter Akquisition. 2) unter der Annahme, dass es zu keiner weiteren Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums und keinen wesentlichen Währungskursveränderungen kommt, sowie einschließlich von etwa 10 Mio. EUR aus der Akquisition Imaforni beim operativen EBITDA. Die Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 20. April 2016 dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2015 eine von 0,70 Euro auf 0,80 Euro je Aktie erhöhte Dividende auszuschütten. Damit lag die Ausschüttung an die Aktionäre im angestrebten Zielkorridor von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen GEA als weltweit aktiver Technologiekonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. Gross Domestic Product (GDP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung. Darüber hinaus liefern die Prognosen der Weltbank sowie der Vereinten Nationen (UN) zentrale Indikatoren für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. World Economic Outlook IWF Laut IWF täuscht die unveränderte durchschnittliche weltweite Wachstumsrate über divergierende Entwicklungen in verschiedenen Ländergruppen hinweg. So hat der IWF im Einzelnen für die Industrieländer eine geringere Wachstumsrate als noch im Vorjahr ermittelt. Besonders deutlich habe sich innerhalb eines Jahres das Wachstum in den USA reduziert. Das Wirtschaftswachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern wird hingegen laut IWF in 2016 voraussichtlich ähnlich wie im Vorjahr bei 4,1 Prozent verbleiben. World Economics Situation and Prospects UN Die Vereinten Nationen diagnostizieren in ihrem Weltwirtschaftsbericht für das Jahr 2016 die langsamste Wachstumsrate seit der Rezession von 2009. Die stockende weltweite ökonomische Entwicklung werde zudem durch das schwache Investitionstempo, das schwindende Wachstum des Welthandels, die stagnierende Produktivität und einen hohen Schuldenstand untermauert. Laut UN haben die niedrigen Rohstoffpreise die Situation in vielen rohstoffexportierenden Ländern in den vergangenen zwei Jahren noch verschärft, während gleichzeitig Konflikte und geopolitische Spannungen die Konjunkturaussichten in zahlreichen Regionen zusätzlich belasten. Global Economic Prospects Weltbank Ähnliche Entwicklungen wie die UN sieht auch die Weltbank in ihrem Wirtschaftsausblick. Den Schätzungen der Weltbank zufolge verlangsamt sich das globale Wachstum als Ergebnis eines ins Stocken geratenen Welthandels, von verzögerten Investitionen und einer zunehmend unsicheren politischen Lage auf ein "Nachkrisentief". Wesentliche Veränderungen Programm "Fit for 2020" GEA hat die Umsetzung der neuen Konzernstruktur, die im Rahmen des Programms "Fit for 2020" beschlossen und Mitte 2015 implementiert wurde, inklusive des Transfers bestimmter administrativer Aufgaben in Shared Service Center-Standorte gemäß Zeitplan vollzogen. Damit verfügt der Konzern nach einem grundlegenden Organisationsumbau über wesentlich flachere Hierarchien und ist durch die einheitlichen Länderorganisationen auch deutlich näher am Kunden. In der neuen Struktur wurden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei Business Areas Equipment und Solutions gebündelt (vgl. Seite 14 f.). GEA verspricht sich daraus mehr Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch die Standardisierung von Prozessen. Für die Kunden von GEA gibt es jetzt pro Land nur noch eine Landesorganisation als zentralen Ansprechpartner, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Services umfassend abdeckt und lokal anbietet. Mit dieser neuen Struktur will GEA substanzielle Einsparungen realisieren sowie weiteres Wachstum fördern. Um das Programm abzuschließen, wurde die Umsetzung einer großen Anzahl an definierten Maßnahmen in 2016 konsequent fortgeführt. Dank dieser Maßnahmen entwickeln sich die Einsparungen im Rahmen des Programms planmäßig. Mit 23 Mio. EUR in 2015 konnten Ende 2016 die geplanten Einsparungen von insgesamt rund 80 Mio. EUR erreicht werden. Der mit der Umstrukturierung verbundene Abbau von weltweit rund 1.450 Mitarbeiterkapazitäten netto wurde im Berichtszeitraum ebenfalls vollzogen bzw. fest vereinbart. Während die neue Organisation sich stetig weiterentwickelt, ist das Programm "Fit for 2020" für den Konzern damit abgeschlossen. Akquisitionen GEA hat am 2. Februar 2016 die Übernahme von Imaforni S.p.A., einem führenden Anbieter anspruchsvoller Produktionsanlagen und Lösungen für Feingebäck, vereinbart. Das im italienischen Verona ansässige Unternehmen mit etwa 200 Mitarbeitern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015 rund 85 Mio. EUR Umsatz. Die Übernahme von Imaforni stärkt GEAs "Application Center Bakery" mit komplexen Produktionslinien, insbesondere für Kekse und Cracker. Der Vollzug der Übernahme erfolgte am 1. April 2016 (vgl. Seite 155 ff.). Management Dr. Stephan Petri, bisheriges Vorstandsmitglied, hat das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat zum 30. Juni 2016 verlassen, um sich neuen Herausforderungen außerhalb von GEA zu widmen. Seine Aufgaben, einschließlich der Funktion des Arbeitsdirektors, wurden ab dem 1. Juli 2016 größtenteils von Jürg Oleas, Vorstandsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft, übernommen. Die verbleibenden Aufgaben wurden auf die anderen Vorstände verteilt. Damit wird GEA nun von einem vierköpfigen Vorstandsteam geleitet (vgl. Seite 222). Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf wird im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die zwei Business Areas von GEA erläutert. Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen bzw. -mitteilungen, die keiner prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben. Auftragseingang Im Gesamtjahr 2016 stieg der Auftragseingang im Konzern auf 4.673,6 Mio. EUR. Bereinigt um Effekte aus der Veränderung von Umrechnungskursen (minus 1,7 Prozent) sowie um Effekte aus Akquisitionen (2,0 Prozent), bedeutet dies ein Wachstum von 1,4 Prozent. Diese Steigerung betraf insbesondere Aufträge mit einem Volumen zwischen 5 und 30 Mio. EUR, wobei auch die Aufträge zwischen 1 und 5 Mio. EUR zulegen konnten. scroll Auftragseingang (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung in % Bereinigtes Wachstum in % BA Equipment 2.346,8 2.293,0 2,3 3,3 BA Solutions 2.534,6 2.495,6 1,6 -0,1 Summe 4.881,4 4.788,6 1,9 1,5 Konsolidierung/Sonstiges -207,8 -198,5 -4,7 - GEA 4.673,6 4.590,1 1,8 1,4 Eine Investitionszurückhaltung war in den Kundenindustrien Getränke und Milchproduktion sowie in den Bereichen Pharma, Marine sowie Öl und Gas zu verzeichnen. Diese konnte insbesondere durch das deutlich zweistellige Wachstum bei der Kundenindustrie Nahrungsmittel sowie im Bereich Chemie mehr als kompensiert werden. Regional war das Wachstum in Latein- und Nordamerika mit jeweils zweistelligen Wachstumsraten besonders erfreulich. Herausragende Wachstumsraten, jeweils über 90 Prozent, konnten in Mexiko, Neuseeland und Indien realisiert werden. In den Schwellenländern wurde mit 8,7 Prozent ein überdurchschnittliches organisches Wachstum erzielt. Auftragseingang der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR) Auftragseingang nach Applikationen GEA Als größte Einzelaufträge mit einem Auftragsvolumen von über 30 Mio. EUR konnten von der Business Area Solutions zwei Molkereiaufträge für Kunden in Osteuropa und in Neuseeland im Wert von zusammen knapp 120 Mio. EUR gewonnen werden. Im Vorjahr konnten fünf Großaufträge mit einem Volumen von annähernd 260 Mio. EUR abgeschlossen werden. Auftragsbestand Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2016 repräsentiert, bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahres, eine rechnerische Reichweite von 5,8 Monaten (Vorjahr 5,4 Monate). Entsprechend der unterschiedlichen Art der Geschäfte beträgt die Reichweite in der Business Area Equipment ca. drei Monate und in der Business Area Solutions etwa acht Monate. scroll Auftragsbestand (in Mio. EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Veränderung in % Veränderung absolut BA Equipment 567,4 501,9 13,0 65,5 BA Solutions 1.742,5 1.585,4 9,9 157,1 Summe 2.309,9 2.087,3 10,7 222,6 Konsolidierung/Sonstiges -45,8 -33,5 -36,6 -12,3 GEA 2.264,0 2.053,7 10,2 210,3 Umsatz Generell gelten für den Umsatz die gleichen regionalen und branchenmäßigen Trends wie beim Auftragseingang, allerdings mit unterschiedlichen zeitlichen Verzögerungen. Der Umsatz erweist sich als weniger volatil als der Auftragseingang. Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2016, adjustiert um Wechselkursänderungen (minus 1,6 Prozent) sowie um Akquisitionen (2,4 Prozent), um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Umsatzanteil des Servicegeschäfts ist von 29,4 Prozent auf 30,9 Prozent angestiegen. Das bereinigte Wachstum dieses Bereichs betrug im Berichtsjahr erfreuliche 3,6 Prozent. scroll Umsatz (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung in % Bereinigtes Wachstum in % BA Equipment 2.262,2 2.323,7 -2,6 -1,8 BA Solutions 2.425,7 2.475,2 -2,0 -4,4 Summe 4.687,9 4.798,9 -2,3 -3,2 Konsolidierung/Sonstiges -196,0 -199,6 1,8 - GEA 4.491,9 4.599,3 -2,3 -3,1 Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR) Die Book-to-Bill-Ratio, welche das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz widerspiegelt, lag im Jahr 2016 bei 1,04 (Vorjahr 1,0). Vom Umsatzrückgang waren insbesondere der Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke und die Bereiche Öl und Gas sowie Marine betroffen. Deutlich positiv hat sich hingegen die Kundenindustrie Pharma/Chemie entwickelt. Regional verteilt sich der Umsatzrückgang auf nahezu allen Regionen, allerdings in unterschiedlicher Ausprägung. Lediglich in der Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika konnte ein Umsatzwachstum realisiert werden. Umsatz nach Applikationen GEA Umsatz nach Regionen GEA Business Area Equipment Der Umsatz der Business Area Equipment sank auf Basis unveränderter Wechselkurse und vor Akquisitionseffekten um 1,8 Prozent, was insbesondere auf die Kundenindustrien Milchproduktion und Milchverarbeitung sowie auf den Bereich Marine zurückzuführen war. Demgegenüber entwickelte sich der Bereich Pharma sehr positiv. Vom Umsatzrückgang waren die Regionen Latein- und Nordamerika besonders betroffen. Die bedeutendsten Absatzregionen sind nach wie vor Nordamerika, DACH & Osteuropa sowie Asien Pazifik mit Umsatzanteilen von jeweils über 20 Prozent. Der Servicebereich ist im Berichtsjahr währungs- und akquisitionsbereinigt um 1,7 Prozent gewachsen und hatte einen Anteil am Gesamtumsatz von 39,1 Prozent (Vorjahr 37,9 Prozent). Umsatz nach Applikationen Business Area Equipment Umsatz nach Regionen Business Area Equipment Business Area Solutions Das Umsatzvolumen der Business Area Solutions ist im Berichtsjahr, bereinigt um Wechselkurs- und Akquisitionseffekte, um 4,4 Prozent gesunken. Zurückzuführen ist diese Entwicklung hauptsächlich auf Verzögerungen bei der Abwicklung von Projekten im Bereich Milchverarbeitung und auf einen Rückgang bei Projekten für die Öl- und Gasindustrie. Diese konnte nicht vollständig durch das Umsatzwachstum bei der Kundenindustrie Nahrungsmittel sowie im Bereich Chemie kompensiert werden. Regional betrachtet betraf der Umsatzrückgang insbesondere Asien Pazifik. Erfreulich entwickelte sich hingegen die Region Westeuropa, Naher Osten & Afrika. Die bedeutendste Region dieser Business Area ist weiterhin Asien Pazifik mit einem Umsatzanteil von über 25 Prozent. Im Servicegeschäft wurde ein sehr gutes währungs- und akquisitionsbereinigtes Wachstum von 6,8 Prozent erzielt. Der Anteil am Gesamtumsatz der Business Area wurde von 20,4 Prozent auf 22,3 Prozent gesteigert. Umsatz nach Applikationen Business Area Solutions Umsatz nach Regionen Business Area Solutions Lage Ertragslage GEA hält an einer bewussten Auftragsselektion hinsichtlich Preisqualität und Vertragskonditionen fest, die sich in einem gestaffelten Genehmigungsprozess für größere Kundenprojekte widerspiegelt. Die Definition des vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebnisses wurde in 2016 vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen präzisiert. Bei der Ermittlung der operativen Ergebniskennzahlen werden unverändert Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von GEA widerspiegeln. Dies bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte (vgl. Seite 206 f.). Das operative EBIT des Jahres 2016 wurde dementsprechend um insgesamt 68,3 Mio. EUR bereinigt. Im Geschäftsjahr 2016 konnte das EBITDA, insbesondere bedingt durch die im Vorjahr hohen Aufwendungen für Strategieprojekte und Restrukturierungsmaßnahmen, um 70,8 Mio. EUR gegenüber der vergleichbaren Vorjahresperiode verbessert werden. Bereinigt um die dargestellten Aufwendungen für Strategieprojekte sowie um Effekte aus Kaufpreisallokationen, lag das operative EBITDA mit realisierten 566,3 Mio. EUR um 54,7 Mio. EUR unter Vorjahresniveau. Hintergrund dieser Entwicklung war im Wesentlichen der Ergebnisrückgang bei der Business Area Solutions, welcher nicht vollständig kompensiert werden konnte. Die operative EBITDA-Marge sank dadurch um knapp 90 Basispunkte auf 12,6 Prozent vom Umsatz. Operative EBITDA-Marge zu Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR) Die Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2016 an die neue Konzernstruktur angepasst. Des Weiteren hat ein aktualisierter Fremdvergleich zu dem Ergebnis geführt, dass die von der GEA Group Aktiengesellschaft an wesentliche Produktionsgesellschaften berechnete konzerninterne Trademark-Fee anzuheben war. Durch diese Anpassung der internen Verrechnungen ergab sich eine Änderung des Ergebnisausweises von den Business Areas zu den Gesellschaften außerhalb der Business Areas. Diese Ausweisänderung war der primäre Grund für das im Vergleich zum Vorjahr verbesserte Ergebnis der Sonstigen Gesellschaften. Business Area Equipment Die Business Area Equipment konnte im Geschäftsjahr 2016 mit realisierten 383,5 Mio. EUR das operative EBITDA des Vorjahres trotz geringerer Auslastung in den Bereichen Milking, Dairy Farming und Compression leicht verbessern. Dies wurde insbesondere durch den höheren Anteil des Servicegeschäfts, durch die weitere Margenverbesserung bei Food Processing & Packaging und Homogenizers sowie aufgrund der Einsparungen im Rahmen des Programms "Fit for 2020" realisiert. Hierzu beigetragen hat auch die vorzeitige Beendigung eines nachteiligen Leasingverhältnisses. Insgesamt konnte die operative EBITDA-Marge um über 50 Basispunkte auf 17,0 Prozent verbessert werden. Das operative EBITDA und die operative EBITDA-Marge stellen neue Rekordwerte für die Business Area Equipment dar. Business Area Solutions Die Business Area Solutions musste aufgrund von Kostensteigerungen und zeitlichen Verzögerungen bei einigen Großprojekten sowie wegen des rückläufigen Öl- und Gasgeschäfts im Bereich Cooling Solutions im Berichtsjahr einen Rückgang des operativen EBITDA um 71,8 Mio. EUR ausweisen. Entsprechend sank die operative EBITDA-Marge um 275 Basispunkte. Die folgende Tabelle zeigt das operative EBITDA und die entsprechende operative EBITDA-Marge pro Business Area: scroll Operatives EBITDA/operative EBITDA-Marge (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung in % BA Equipment 383,5 381,8 0,4 in % vom Umsatz 17,0 16,4 - BA Solutions 183,5 255,3 -28,1 in % vom Umsatz 7,6 10,3 - Summe 567,0 637,1 -11,0 in % vom Umsatz 12,1 13,3 - Konsolidierung/Sonstiges -0,7 -16,2 95,4 GEA 566,3 621,0 -8,8 in % vom Umsatz 12,6 13,5 - ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.) Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom EBITDA vor Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (operatives EBITDA) über das EBITDA und EBIT hin zum EBIT vor Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (operatives EBIT): scroll Überleitung Operatives EBITDA über EBIT zum Operativen EBIT (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung in % Operatives EBITDA 566,3 621,0 -8,8 Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte -0,6 -1,2 - Bereinigungen -65,1 -190,0 - EBITDA 500,6 429,8 16,5 Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterieller Vermögenswerte und Goodwill laut Anlagenspiegel -113,4 -119,4 - Übrige Wertaufholungen und -minderungen -0,1 -1,0 - EBIT 387,0 309,4 25,1 Abschreibungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen 33,3 26,9 - Wertminderungen und Wertaufholungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen -4,3 3,9 - Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte 0,6 1,2 - Bereinigungen 68,3 197,4 - Operatives EBIT 485,0 538,8 -10,0 ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.). Die folgende Tabelle zeigt das operative EBIT sowie die entsprechende operative EBIT-Marge pro Business Area: scroll Operatives EBIT/operative EBIT-Marge (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung in % BA Equipment 326,0 326,8 -0,2 in % vom Umsatz 14,4 14,1 - BA Solutions 164,3 234,8 -30,0 in % vom Umsatz 6,8 9,5 - Summe 490,3 561,7 -12,7 in % vom Umsatz 10,5 11,7 - Konsolidierung/Sonstiges -5,3 -22,8 76,8 GEA 485,0 538,8 -10,0 in % vom Umsatz 10,8 11,7 - ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.) Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Kennzahlen zur Ertragslage von GEA: scroll Kennzahlen zur Ertragslage (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung in % Umsatz 4.491,9 4.599,3 -2,3 Operatives EBITDA 566,3 621,0 -8,8 EBITDA 500,6 429,8 16,5 Operatives EBIT 485,0 538,8 -10,0 EBIT 387,0 309,4 25,1 Zinsen 36,8 39,4 -6,6 EBT 350,2 270,0 29,7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 81,6 5,8 > 100 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 268,6 264,2 1,6 Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 16,0 97,6 -83,6 Konzernergebnis 284,6 361,9 -21,4 ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.). Das Zinsergebnis wurde im Gesamtjahr gegenüber dem Vorjahreswert leicht um 2,6 Mio. EUR verbessert, was primär auf den geringeren Aufwand für Bankzinsen, bedingt durch die vorzeitige Tilgung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank im ersten Quartal 2015 sowie durch die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe im zweiten Quartal 2016, zurückzuführen war. Dem gegenüber hat sich der Zinsaufwand aus der Abzinsung für sonstige Rückstellung leicht erhöht. Im Gesamtjahr 2016 lag das EBT mit 350,2 Mio. EUR, primär bedingt durch die im Vorjahr hohen Aufwendungen für Strategieprojekte, um 80,2 Mio. EUR über dem Vergleichswert. Die EBT-Marge wurde entsprechend auf 7,8 Prozent verbessert. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 16,0 Mio. EUR ist vor allem auf reduzierte bzw. entfallende Risiken und Verpflichtungen aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers und der ehemaligen Chemiesparte zurückzuführen. Aus entfallenen Risiken und aus einem geschlossenen Vergleich bei Lentjes resultierten weitere positive Ergebnisbeiträge. Im Vorjahr umfasste das hohe Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche insbesondere die Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs. Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2016 von 81,6 Mio. EUR (Vorjahr 5,8 Mio. EUR) setzte sich aus laufendem Steueraufwand von 57,8 Mio. EUR (Vorjahr 61,4 Mio. EUR) und latenten Steuern von 23,8 Mio. EUR (Vorjahr 55,7 Mio. EUR latenter Steuerertrag) zusammen. Die Steuerquote betrug im Berichtsjahr 23,3 Prozent (Vorjahr 2,1 Prozent). Im Geschäftsjahr belief sich das Konzernergebnis auf 284,6 Mio. EUR (Vorjahr 361,9 Mio. EUR), welches auch in 2016 fast vollständig auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfiel. Bezogen auf die gegenüber dem Vorjahr unveränderte durchschnittliche Anzahl an Aktien (192.495.476 Stück), entspricht dies einem Ergebnis je Aktie von 1,48 EUR (Vorjahr 1,88 EUR). Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Nähere Erläuterungen dazu werden im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft (vgl. Seite 42 ff.) dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine mit 0,80 EUR je Aktie im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Dividende zu zahlen. Damit wird der in 2014 kommunizierte Zielkorridor von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses leicht überschritten. Finanzlage Die Finanzlage von GEA ist unverändert sehr gut. Steuerung von Liquidität und zentrale Finanzierung bleiben unter anderem wegen des volatilen Marktumfeldes auch weiterhin von hoher Bedeutung. Barkreditlinien von GEA und deren Beanspruchung setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll GEA Barkreditlinien inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) Fälligkeit 31.12.2016 zugesagt 31.12.2016 beansprucht Europäische Investitionsbank Juli 2017 50 50 Schuldscheindarlehen September 2017 90 90 Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") August 2021 650 - Sonstige (bilaterale) Barkreditlinien inklusive Zinsabgrenzung maximal 1 Jahr bzw. "bis auf Weiteres" 66 7 Summe 856 146 Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement von GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat GEA in 16 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden. Die Nettoliquidität einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche lag zum 31. Dezember 2016, insbesondere bedingt durch die getätigten Akquisitionen und durch Auszahlung der in 2015 gebuchten Aufwendungen für Strategieprojekte, um 199,4 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. scroll Übersicht Nettoliquidität inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 929,1 1.174,2 Festgelder mit Restlaufzeit ≤ 1 Jahr - 200,0 Wertpapiere - 37,0 Kreditverbindlichkeiten 146,5 146,5 Anleihen - 282,7 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 782,6 982,0 Gearing in % -26,1 -34,5 Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sanken zum 31. Dezember 2016 auf 929,1 Mio. EUR, gegenüber 1.174,2 Mio. EUR zum Ende des Vorjahrs. Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken (55,8 Mio. EUR) sowie aus den Schuldscheindarlehen (90,7 Mio. EUR, einschließlich aufgelaufener Zinsen) betrugen, bedingt durch die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe im zweiten Quartal, am 31. Dezember 2016 lediglich noch 146,5 Mio. EUR (Vorjahr 429,1 EUR). Detaillierte Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Fremdfinanzierung finden sich im Anhang (vgl. Seite 148 ff. und 184 ff.). GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.265,5 Mio. EUR (31. Dezember 2015: 1.463,4 Mio. EUR) zur Verfügung, von denen 475,2 Mio. EUR (31. Dezember 2015: 481,4 Mio. EUR) genutzt waren. Neben dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögen nutzt GEA auch nicht im wirtschaftlichen Eigentum befindliche Vermögenswerte. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um geleaste, gepachtete oder gemietete Güter (Operating Lease). Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt GEA Forderungsverkaufsprogramme. Die aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen resultierenden Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 8.2 (vgl. Seite 203) erläutert. Working Capital Entwicklung (fortgeführte Geschäftsbereiche) (in Mio. EUR) Der Anstieg des Working Capital der fortgeführten Geschäftsbereiche gegenüber dem Vorjahreswert um 203,1 Mio. EUR ist zu etwa gleichen Teilen auf die Business Area Equipment und die Business Area Solutions zurückzuführen. Angestiegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vorräte. Reduziert wurde das Working Capital dagegen durch den Anstieg der erhaltenen Anzahlungen. Im Verhältnis zum Umsatz ist das durchschnittliche Working Capital von 13,1 Prozent auf 14,5 Prozent angestiegen. Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoliquidität sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen: Veränderung der Nettoliquidität (in Mio. EUR) ) darin enthalten Festgelder mit Restlaufzeit ≤ 1 Jahr in Höhe von 200 Mio. EUR Die Dividendenzahlung der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2016 erreichte mit 154,0 Mio. EUR einen neuen Höchststand. Die Steigerung um über 14 Prozent beruhte, bei einer unveränderten Anzahl der Aktien, auf der von 0,70 EUR auf 0,80 EUR erhöhten Dividende pro Aktie. Dividendenzahlungen1 der letzten Jahre und Dividendenvorschlag (in Mio. EUR) 1) Dividendenzahlungen jeweils für das vorhergehende Geschäftsjahr 2) auf Basis Dividendenvorschlag und ausgegebenen Aktien am 31. Dezember 2016 (vorbehaltlich Änderungen durch das beschlossene Aktienrückkaufprogramm) Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden: scroll Übersicht Kapitalflussrechnung (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung absolut Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 161,2 324,7 -163,6 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit 56,3 -196,1 252,4 Free Cash-Flow 217,5 128,6 88,9 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -459,8 -270,3 -189,5 Cash-Flow Veräußerungsgruppe GEA Heat Exchangers -0,7 -3,8 3,1 Cash-Flow sonstige nicht fortgeführte Geschäftsbereiche -3,7 124,2 -127,9 Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel -244,8 -21,7 -223,1 Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 161,2 Mio. EUR und lag damit um 163,5 Mio. EUR unter dem Vorjahr (324,7 Mio. EUR). Das EBITDA konnte zwar um 70,8 Mio. EUR verbessert werden, dem standen aber Auszahlungen für Strategieprojekte sowie der höhere Liquiditätsabfluss aus dem Anstieg des Working Capitals (minus 83,8 Mio. EUR) gegenüber. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr plus 56,3 Mio. EUR (Vorjahr minus 196,1 Mio. EUR). Darin enthalten sind in 2016 Auszahlungen für Unternehmenserwerbe in Höhe von 107,0 Mio. EUR sowie 91,0 Mio. EUR für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Vorjahr 119,7 Mio. EUR bzw. 90,7 Mio. EUR). Dem standen Einzahlungen aus fälligen Festgeldanlagen in Höhe von 200,0 Mio. EUR sowie aus dem Verkauf einer EONIA-Anleihe (37,0 Mio. EUR) gegenüber. Im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche spiegelte sich neben der Dividendenzahlung (154,0 Mio. EUR) insbesondere die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe (274,7 Mio. EUR) im zweiten Quartal wider. Im Vorjahr beinhaltete diese Position ebenfalls die Dividendenzahlung sowie die vorzeitige Tilgung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 100,0 Mio. EUR. Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen war mit minus 4,4 Mio. EUR nahezu ausgeglichen. Im Vorjahr war diese Kennzahl wesentlich geprägt durch Mittelzuflüsse aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs. Cash-Flow-Treiber Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Unternehmensziel von GEA. Um den notwendigen finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, ist die Cash-Flow-Treiber-Marge eine wesentliche Steuerungskennzahl des Konzerns, die auch im Bonussystem verankert ist. Bei der operativen Cash-Flow-Treiber-Marge handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Größe (operatives EBITDA abzüglich Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) sowie der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals) im Verhältnis zum Umsatz. scroll Operativer Cash-Flow-Treiber/operative Cash-Flow-Treiber-Marge (in Mio. EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Veränderung in % Operatives EBITDA der letzten 12 Monate 566,3 621,0 -8,8 Investitionen der letzten 12 Monate -91,0 -90,7 0,4 Veränderung Working Capital (auf Basis des Durchschnitts der letzten 12 Monate) -48,2 -54,5 -11,4 Operativer Cash-Flow-Treiber (Operatives EBITDA - Capex -/+ Veränderung Working Capital) 427,0 475,8 -10,3 in % vom Umsatz (der letzten 12 Monate) 9,5 10,3 - Das im Vergleich zu 2015 um 54,7 Mio. EUR geringere operative EBITDA war bei leicht gegenläufige, Effekt aus dem geringeren Anstieg des durchschnittlichen Working Capitals die wesentliche Ursache für die geringere operativen Cash-Flow-Treiber-Marge. Vermögenslage scroll Kurzfassung Bilanz (in Mio. EUR) 31.12.2016 in % der Bilanzsumme 31.12.2015 in % der Bilanzsumme Veränderung in % Aktiva Langfristige Vermögenswerte 2.979,8 48,8 2.873,9 46,9 3,7 davon Goodwill 1.505,6 24,7 1.431,5 23,4 5,2 davon latente Steuern 502,1 8,2 491,1 8,0 2,2 Kurzfristige Vermögenswerte 3.128,1 51,2 3.247,3 53,1 -3,7 davon flüssige Mittel 929,1 15,2 1.174,2 19,2 -20,9 davon zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5,4 0,1 8,1 0,1 -33,5 Summe Aktiva 6.107,9 100,0 6.121,2 100,0 -0,2 Passiva Eigenkapital 2.995,6 49,0 2.844,2 46,5 5,3 Langfristige Schulden 1.149,8 18,8 1.272,6 20,8 -9,7 davon Finanzverbindlichkeiten 10,2 0,2 177,0 2,9 -94,2 davon latente Steuern 144,9 2,4 111,2 1,8 30,4 Kurzfristige Schulden 1.962,6 32,1 2.004,4 32,7 -2,1 davon Finanzverbindlichkeiten 165,7 2,7 300,7 4,9 -44,9 Summe Passiva 6.107,9 100,0 6.121,2 100,0 -0,2 Die geringfügige Bilanzverkürzung um 13,3 Mio. EUR ist insbesondere auf geringere liquide Mittel, auf fällige Festgeldanlagen sowie auf den Verkauf einer EONIA-Anleihe zurückzuführen. Angestiegen sind hingegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vorräte. Aufgrund der Akquisition Imaforni waren auch die immateriellen Vermögensgegenständen höher auszuweisen. Das Verhältnis von lang- zu kurzfristigen Vermögensgegenständen hat sich weiter zu Gunsten der langfristigen Aktiva verschoben. Das Eigenkapital wurde deutlich um 151,4 Mio. EUR erhöht. Verbessert wurde diese Bilanzposition durch das Konzernergebnis von 284,6 Mio. EUR sowie durch Effekte aus der Währungsumrechnung (45,4 Mio. EUR). Dem standen die Dividendenausschüttung in Höhe von 154,0 Mio. EUR sowie Effekte aus der Zinssatzänderung bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen (25,3 Mio. EUR) eigenkapital-reduzierend gegenüber. Die Eigenkapitalquote wurde im Vergleich zum 31. Dezember 2015 um 2,5 Prozentpunkte auf 49,0 Prozent verbessert. Die langfristigen Schulden wurden insbesondere durch die laufzeitbedingte Umgliederung des Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie des Schuldscheindarlehens deutlich reduziert. Innerhalb der kurzfristigen Schulden wirkten sich die erwähnten laufzeitbedingten Umgliederungen sowie die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe (274,7 Mio. EUR) im zweiten Quartal 2016 bilanzverkürzend aus. Bilanzverlängernd wirkte hingegen der Anstieg der erhaltenen Anzahlungen. Vergleich Vermögenslage 2016 zu 2015 (in Mio. EUR) Entwicklung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche Übrige Gesellschaften Die übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche hatten auch im Geschäftsjahr 2016 keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis. Im Bereich der ehemaligen Bergbauaktivitäten der mg technologies ag waren die Rückstellungen aufgrund von Zinsänderungen bei der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen zu erhöhen. Dem gegenüber reduzierten sich die Risiken aus der Veräußerung der Lentjes weiter, sodass diesbezügliche Rückstellungen aufgelöst werden konnten. Des Weiteren wirkte sich ein geschlossener Vergleich bei Lentjes positiv auf das Ergebnis aus. Mitarbeiter Mit dem Programm "Fit for 2020" hat GEA die organisatorischen Voraussetzungen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit, mehr Kundennähe sowie die Umsetzung der Wachstumsziele in einem immer herausfordernderen Marktumfeld geschaffen. Flachere Hierarchien und insbesondere deutlich gestraffte Verwaltungsfunktionen durch die Abkehr von der bisherigen dezentralen Struktur haben auch Personalabbau zur Folge gehabt, der jedoch sozialverträglich erfolgen konnte. Die Zahl der Mitarbeiter lag zum 31. Dezember 2016 bei 16.937 Beschäftigten. Im Vergleich zum 31. Dezember 2015 (17.533 Mitarbeiter) sank die Zahl der Beschäftigten um 597 Mitarbeiter. Akquisitionen und sonstige Veränderungen im Konsolidierungskreis haben die Mitarbeiterzahl um 269 erhöht. Der um diese Effekte bereinigte Mitarbeiterrückgang betrug somit 866 Vollzeitäquivalente, wovon ein Großteil auf das Programm "Fit for 2020" entfällt. Der um Akquisitionen und sonstige Veränderungen im Konsolidierungskreis bereinigte Mitarbeiterabbau hat mit Ausnahme von Lateinamerika in allen Regionen stattgefunden. Der höchste Abbau war in den Regionen DACH & Osteuropa sowie Nord- und Mitteleuropa zu verzeichnen. Die Mitarbeiterverteilung über die Regionen hat sich nicht wesentlich verändert. scroll Mitarbeiternach Regionen 31.12.2016 in % 31.12.2015 in % DACH & Osteuropa 6.301 37,2 6.667 38,0 Nord- und Mitteleuropa 2.924 17,3 3.118 17,8 Asien Pazifik 2.867 16,9 2.901 16,5 Westeuropa, Naher Osten & Afrika 2.727 16,1 2.664 15,2 Nordamerika 1.709 10,1 1.829 10,4 Lateinamerika 409 2,4 355 2,0 Gesamt 16.937 100,0 17.533 100,0 ) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse. scroll Mitarbeiter nach Regionen und Geschlecht 31.12.2016 (in %) davon Männer davon Frauen DACH & Osteuropa 82,0 18,0 Nord- und Mitteleuropa 83,8 16,2 Asien Pazifik 85,0 15,0 Westeuropa, Naher Osten & Afrika 83,4 16,6 Nordamerika 86,6 13,4 Lateinamerika 79,2 20,8 Gesamt 83,4 16,6 ) Datenbasis: 15.343 Mitarbeiter Aufgrund der veränderten Softwareinfrastruktur durch OneGEA liegen die Personaldatensätze noch nicht in allen Bereichen vollständig vor (2016 91 Prozent). 2017 wird dies ein neues Personalmanagementsystem beheben. Dann können ebenfalls verlässliche Aussagen über die Aufteilung der aktiven Belegschaft nach Teilzeit-/Vollzeitbeschäftigung sowie Altersgruppen getroffen werden. Tiefergehende Informationen zu Mitarbeiterthemen wie z. B. Ausbildung, Führungskräfteentwicklung und Diversity sowie Lernen und Weiterbildung werden im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt (vgl. Seite 98 ff.). Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft Ergänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er wird hier in Kurzfassung dargestellt. scroll Vermögenslage der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 31.12.2016 in % der Bilanzsumme 31.12.2015 in % der Bilanzsumme Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände 5,3 0,1 3,8 0,1 Sachanlagen 1,7 - 1,6 - Finanzanlagen 2.394,6 57,4 2.600,5 55,8 Anlagevermögen 2.401,6 57,5 2.605,9 55,9 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.122,8 26,9 910,4 19,5 davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.102,1 26,4 882,6 19,0 davon Sonstige Vermögensgegenstände 20,7 0,5 27,8 0,6 Wertpapiere - - 37,0 0,8 Flüssige Mittel 648,2 15,5 1.100,5 23,6 Umlaufvermögen 1.771,0 42,4 2.047,9 44,0 Rechnungsabgrenzungsposten 2,6 0,1 3,1 0,1 Summe 4.175,2 100,0 4.656,9 100,0 Passiva Gezeichnetes Kapital 520,4 12,5 520,4 11,2 Kapitalrücklage 250,8 6,0 250,8 5,4 Gewinnrücklage 836,7 20,0 731,7 15,7 Bilanzgewinn 155,1 3,7 154,4 3,3 Eigenkapital 1.763,0 42,2 1.657,3 35,6 Rückstellungen 284,5 6,8 295,9 6,4 Anleihen - - 274,7 5,9 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 140,0 3,4 140,0 3,0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.981,5 47,5 2.272,3 48,8 Sonstige Verbindlichkeiten 6,1 0,1 16,0 0,3 Verbindlichkeiten 2.127,6 51,0 2.703,0 58,0 Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 - 0,7 - Summe 4.175,2 100,0 4.656,9 100,0 Die Verringerung der Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um 481,7 Mio. EUR resultiert überwiegend aus dem Rückgang von langfristigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 205,9 Mio. EUR sowie eine, im Wesentlichen auf die Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 274,7 Mio. EUR zurückzuführende, Reduzierung der liquiden Mittel von 452,3 Mio. EUR. Gegenläufig wirkte sich die Entwicklung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus, die um 219,5 Mio. EUR auf 1.102,1 Mio. EUR angestiegen sind. Darüber hinaus sind im Rahmen der Konzernfinanzierung die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 290,8 Mio. EUR auf 1.981,5 Mio. EUR gesunken. Der Jahresüberschuss in Höhe von 259,6 Mio. EUR abzüglich der im Geschäftsjahr 2016 gezahlten Dividende in Höhe von 153,9 Mio. EUR führte zur Erhöhung des Eigenkapitals um 105,7 Mio. EUR auf 1.763,0 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist um 6,6 Prozentpunkte auf 42,2 Prozent gestiegen. Die übrigen Bilanzpositionen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert. scroll Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 31.12.2016 in % 31.12.2015 in % Umsatzerlöse 136,4 52,5 - - Sonstige betriebliche Erträge 157,9 60,8 435,1 305,1 Aufwendungen für bezogene Leistungen -91,4 -35,2 - - Personalaufwand -40,1 -15,4 -38,7 -27,1 Abschreibungen -1,4 -0,5 -0,8 -0,6 Sonstige betriebliche Aufwendungen -183,7 -70,8 -308,2 -216,1 Beteiligungsergebnis 291,4 112,2 66,2 46,4 Zinsergebnis -5,8 -2,2 5,8 4,1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3,7 -1,4 -16,2 -11,4 Ergebnis nach Steuern 259,6 100,0 143,2 100,4 sonstige Steuern 0,0 - -0,6 -0,4 Jahresüberschuss 259,6 100,0 142,6 100,0 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,5 0,2 1,8 1,3 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen - - 10,0 7,0 Einstellung in andere Gewinnrücklagen -105,0 -40,4 - - Bilanzgewinn 155,1 59,7 154,4 108,3 Gemäß den Gesetzesänderungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft erstmalig bestimmte Erträge als Umsatzerlöse ausgewiesen. In diesen enthalten sind im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2016 an Tochterunternehmen berechnete Umlage für Dienstleistungen des Global Corporate Centers und der Shared Service Center Funktionen in Höhe von 109,8 Mio. EUR sowie Erlöse aus der Trademark-Fee in Höhe von 24,1 Mio. EUR. Im Vorjahr wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vergleichbare Erträge in Höhe von insgesamt 31,5 Mio. EUR ausgewiesen. Der Anstieg dieser Erlöse in 2016 ist im Wesentlichen auf eine Anpassung des Systems zur Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen an die neue Konzernstruktur zurückzuführen. In diesem geänderten System werden von Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen überwiegend zunächst an die GEA Group Aktiengesellschaft belastet und anschließend im Rahmen der Konzernumlagen an Tochterunternehmen weiterberechnet. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2016 auf Basis eines aktualisierten Fremdvergleichs der Berechnungssatz für die Trademark-Fee angehoben. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den entsprechenden Erträgen in Höhe von 131,0 Mio. EUR (Vorjahr 229,8 Mio. EUR) und Aufwendungen von 122,5 Mio. EUR (Vorjahr 223,7 Mio. EUR) ergibt einen Nettoertrag aus Kursgewinnen von 8,5 Mio. EUR (Vorjahr Nettoertrag 6,1 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den Währungskursgewinnen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen die für die Ausübung der Global Corporate Center- und Shared Service Center-Funktionen von anderen Konzernunternehmen in Höhe von 73,1 Mio. EUR sowie von externen Dienstleistern in Höhe von 18,0 Mio. EUR erbrachten Leistungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachten- und Beratungsaufwendungen sowie Fremdleistungen. Das Beteiligungsergebnis resultiert aus Erträgen und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind hauptsächlich die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Wiegand GmbH, der GEA TDS GmbH sowie der GEA Refrigeration Germany GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten insbesondere die übernommenen Verluste der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA Real Estate GmbH, der mg Altersversorgung GmbH, der GEA Refrigeration Technologies GmbH sowie der ZiAG Plant Engineering GmbH. Das Zinsergebnis ist um 11,6 Mio. EUR auf minus 5,8 Mio. EUR (Vorjahr 5,8 Mio. EUR) gesunken. Dies resultiert überwiegend aus dem um 15,5 Mio. EUR geringeren Zinserträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem aufgrund von planmäßigen Rückzahlungen verringerten Volumen sowie aus der Herausgabe von neuen Darlehen mit deutlich niedrigeren Zinssätzen. scroll Cash-Flow der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 2016 2015 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -57,5 168,0 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit 33,9 -0,1 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -428,7 -234,7 Flüssige Mittel 648,2 1.100,5 Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des GEA Konzerns. Sie werden im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können außerdem Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) resultieren. Für die GEA Group Aktiengesellschaft wird als bedeutsamster Leistungsindikator der Jahresüberschuss (HGB) gesehen, um daraus sowie aus den verfügbaren Rücklagen eine Dividendenzahlung in Höhe von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses (IFRS) leisten zu können. Aufgrund ihrer Verflechtungen mit dem Gesamtkonzern wird in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft auf das Kapitel "Ausblick auf die Geschäftsentwicklung" verwiesen (vgl. Seite 90 f.). Gewinnverwendungsvorschlag Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 259,6 Mio. EUR aus. Im Geschäftsjahr 2016 wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 58 Abs. 2 AktG ein Betrag in Höhe von 105,0 Mio. EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 155,1 Mio. EUR eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende von 0,80 EUR je Aktie für die insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 1,1 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gesamtbetrag der Ausschüttung kann sich aufgrund des im März 2017 gestarteten Aktienrückkaufprogramms durch bis zum Ausschüttungszeitpunkt erworbene eigene Aktien leicht vermindern. Die Ausschüttung je Aktie wird sich dadurch nicht verändern. Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von Rechten Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 192.495.476 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Teilnahme am GEA Performance Share Programm erfordert ein Eigeninvestment der Teilnehmer in GEA Aktien, die einer Haltepflicht von drei Jahren unterliegen. Bei Verstoß gegen diese Bedingung erlischt die Teilnahmeberechtigung. Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten Zum 31. Dezember 2016 bestand keine Beteiligung an der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Satzungsänderungen Der Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG bestellt und abberufen. Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. April 2020. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats dürfen sie insbesondere auch (i) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn dies zu einem Preis geschieht, der den Preis der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, (ii) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zu dem Zweck Unternehmen-, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben, an Dritte übertragen werden, (iii) zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, (iv) zur Durchführung einer Aktiendividende (scrip dividend) verwendet oder (v) eingezogen werden. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 9. März 2015, nachzulesen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Bezogen auf die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") in Höhe von 650 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden. Bei den Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 90 Mio. EUR sind die Darlehensgeber im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung ihrer Darlehensforderung einschließlich Zinsen bis zum Stichtag der vorzeitigen Rückzahlung zu verlangen. Der Stichtag wird durch die Darlehensnehmerin festgelegt. Er darf nicht weniger als 60 und nicht mehr als 90 Tage nach dem Zeitpunkt liegen, an dem die Darlehensnehmerin Kenntnis von dem Kontrollwechsel erlangt und dies den Darlehensgebern über die Zahlstelle mitgeteilt hat. Bei dem Kreditvertrag mit der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 50 Mio. EUR ist die Bank im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, das Darlehen zu kündigen und die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, zu verlangen. Die Darlehensnehmerin ist in diesem Fall verpflichtet, den Betrag zu dem von der Bank bezeichneten Datum zurückzuzahlen, welches nicht früher als 30 Tage nach dem Rückzahlungsverlangen liegen darf. Bei einer Cash-Management-Kreditlinie und einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden die Kreditverträge mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Avalverpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Avalverpflichtungen vorzunehmen und Kreditinanspruchnahmen sind auszugleichen. Kommt es zu einem Wechsel in der Unternehmenskontrolle, so verfallen alle Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Für die verfallenen Performance Shares erhalten die Führungskräfte, die an dem Programm teilgenommen haben, eine Entschädigungszahlung. Diese entspricht dem jeweils zugeteilten Zielwert. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Verträge und des GEA Performance Share Plans liegt insbesondere dann vor, wenn die Mehrheit der Stimmrechte oder der Kapitalanteile auf eine Person oder Personengruppe übergegangen ist. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern Im Falle eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen eine Regelung zur Berechnung der Tantieme enthalten. Einzelheiten dazu sind im Vergütungsbericht ab Seite 57 dargestellt. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern bestehen in Bezug auf Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Siehe dazu im Lagebericht unter "Risikomanagementsystem" und "Internes Kontrollsystem" auf den Seiten 76 ff. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Das Geschäftsjahr 2016 stellte GEA vor verschiedene Herausforderungen. Einerseits war es von einem anspruchsvollen Umfeld in den Kundenindustrien Getränke und Milchproduktion geprägt, Verzögerungen bei der Vergabe von Projekten vor allem im Bereich Milchverarbeitung wirkten sich zusätzlich negativ aus. Auch die Aufträge aus der Pharma-, Marine- sowie Öl- und Gasindustrie gingen zurück. Andererseits haben sich viele Kundenindustrien anhaltend positiv entwickelt. Insbesondere durch ein deutlich zweistelliges Nachfragewachstum der Kundenindustrie Nahrungsmittel sowie im Bereich Chemie konnten die rückläufigen anderen Märkte überkompensiert werden. Überproportional positiv hat sich der Auftragseingang in den Schwellenländern entwickelt. Im Oktober 2016 hat GEA den im Geschäftsbericht 2015 veröffentlichen Ausblick für 2016 angepasst, da die Ziele nicht mehr erreicht werden konnten. Am Ende des Jahres betrug der Umsatz 4,5 Mrd. EUR. Insbesondere bedingt durch das rückläufige Volumen und Kostenüberschreitungen bei einigen wenigen Großprojekten lag das operative Ergebnis bei 566 Mio. EUR und erzielte damit die im Oktober 2016 prognostizierte Größenordnung. Die operative EBITDA-Marge erreichte 12,6 Prozent vom Umsatz. Hinsichtlich des operativen Cash-Flow-Treibers wurden 9,5 Prozent im Verhältnis zum Umsatz erzielt. Somit zeigt sich GEA mit diesen Werten weiterhin in einer wirtschaftlich robusten Verfassung. Bezüglich der Dividende liegt der angestrebte Zielkorridor zwischen 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses. Gleichzeitig will das Unternehmen aber auch nicht ohne bedeutsame Gründe hinter dem bestehenden Dividendenniveau zurückfallen. Deshalb werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2016 erneut eine Dividende von 0,80 EUR je Aktie zu zahlen, obwohl die Ausschüttung damit leicht über dem Zielkorridor läge. Damit entspräche die Zahlung erneut etwa dem Höchststand des Vorjahres. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der im Oktober angepasste Ausblick erfüllt wurde. Obwohl wesentliche Kennzahlen zum Teil hinter den Rekordwerten des Vorjahres zurückblieben, ist die Geschäftsentwicklung von GEA im Jahr 2016, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr volatilen geopolitischen Rahmenbedingungen, als durchaus stabil zu bezeichnen. Nachtragsbericht Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 6. Februar 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der am 16. April 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen, dass die Gesellschaft im Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 eigene Aktien in einem Gesamtwert von bis zu 450 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse erwerben soll. Auf Grundlage des damaligen Aktienkurses (38,16 EUR; Xetra-Schlusskurs vom 3. Februar 2017) entspräche dies bis zu 11.792.452 Aktien oder 6,13 Prozent des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft. Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung Die nach § 289a HGB abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle hat bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richten wir unser Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzen die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015) weitestgehend um. Entsprechenserklärung Die GEA Group Aktiengesellschaft entspricht aktuell und bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK, wonach die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich aller variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Ab dem 1. Januar 2017 wird die GEA Group Aktiengesellschaft sämtlichen Empfehlungen des DCGK entsprechen. Erläuterung: Wenn die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt, kann der Aufsichtsrat gemäß den Vorstandsverträgen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens eine Sondertantieme gewähren. Auf diese Sondertantieme besteht kein Anspruch der Vorstandsmitglieder. Die entsprechende Regelung in den Vorstandsverträgen dient allein als Ermächtigungsgrundlage für den Aufsichtsrat, um in außergewöhnlichen Situationen eine angemessene Ermessensentscheidung gemäß Gesetz und innerhalb der Grenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung treffen zu können. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme wurde seit der Einführung der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK sukzessive im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern in den Vorstandsverträgen ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Da ab dem 1. Januar 2017 die mögliche Sondertantieme in allen Vorstandsverträgen begrenzt ist, entfällt die bisherige Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK ab diesem Zeitpunkt. Seit der Entsprechenserklärung vom 17. Dezember 2015 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit der vorstehend erläuterten Ausnahme in Bezug auf Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK. Düsseldorf, 16. Dezember 2016 Für den Aufsichtsrat Dr. Helmut Perlet Für den Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex der GEA Group Aktiengesellschaft schreibt für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vor. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe von GEA. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere durch die Antikorruptionsrichtlinie. Schließlich wurden gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct") vereinbart, die ethische, soziale und rechtliche Standards festlegen, welche für alle Mitarbeiter von GEA bindend sind. Auf Basis des Verhaltenskodex und der "Codes of Conduct" existiert für die Bereiche Qualität, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Quality, Health, Safety & Environment - "QHSE") eine weltweit gültige, einheitliche Politik. Der Verhaltenskodex, die Antikorruptionsrichtlinie, die QHSE-Politik und weitere Informationen sind auf der Internetseite der GEA Group Aktiengesellschaft unter Investoren/Corporate Governance veröffentlicht. Compliance Compliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei GEA eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Dazu wurde bereits vor Jahren eine Compliance-Organisation aufgebaut. Der Fokus der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen Korruptionsprävention, Kartellrecht, Exportkontrolle und Datenschutz. Der Chief Compliance Officer koordiniert und betreibt die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen insbesondere in diesen Bereichen. Er berichtet in dieser Funktion sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Chief Compliance Officer wird durch die weitere rechtliche Compliance- und operative Exportkontrollorganisation unterstützt. Diese wurde im Zusammenhang mit dem Programm "Fit for 2020" und der damit einhergehenden neuen GEA Organisation angepasst. Zentrale rechtliche Compliance-Aktivitäten sind in der Abteilung "Compliance & Principle Legal Matters" innerhalb der konzernweiten Rechtsabteilung gebündelt. Daneben unterstützen die Business Area Compliance Officer, die ebenfalls der zentralen Rechtsabteilung angehören, die Compliance-Aktivitäten im operativen Geschäft. Unverändert ist für jede operative Gesellschaft ein lokaler Compliance Manager benannt. Zudem wird bei Bedarf ein Compliance-Komitee einberufen, welches den Chief Compliance Officer berät. Parallel hierzu besteht bei GEA eine weltweite operative Exportkontrollorganisation. Wesentliche Exportkontrollaktivitäten sind dabei bei den Business Area Export Managern gebündelt. Unverändert ist für jede operative Gesellschaft ein lokaler Export Manager benannt. Die Mitglieder der Compliance-Organisation treffen sich regelmäßig, um über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance-Programms von GEA zu beraten. Seit dem 1. Dezember 2014 verfügt GEA über das sogenannte Integrity System, das weltweit implementiert wurde. Das Integrity System gibt den Mitarbeitern von GEA und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, über ein internetbasiertes System mögliche Compliance-Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - zu melden. Ebenfalls regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen der für Compliance zuständigen Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance Richtlinien von GEA enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance-Organisation mit lokalen Führungskräften zur Evaluierung von Best-Practices im Konzern sowie eine enge Zusammenarbeit der Compliance-Organisation mit der Konzernrevision runden das Compliance-Programm von GEA ab. Schließlich wurde eine Organisation im Bereich QHSE mit dem Ziel aufgebaut, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen. Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken Nachhaltiges Wachstum lässt sich nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei GEA. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten 76 ff. dieses Geschäftsberichts. Transparenz in Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und der Halbjahresfinanzbericht der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung und der Compliance, stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab und beschließt über die Honorarvereinbarung. Dabei wird auch unter Berücksichtigung der EU-Abschlussprüferreform sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahresfinanzberichte- und die Quartalsmitteilungen vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Ausführliche Berichterstattung Die GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte sowie die Quartalsmitteilungen, Pressemitteilungen, Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Sämtliche Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter "Investoren" abrufbar. Managers' Transactions und Aktienbesitz von Organmitgliedern Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 5.000 EUR erreichen oder überschreiten. Das der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 (noch gemäß § 15a WpHG) gemeldete Geschäft wurde ordnungsgemäß veröffentlicht und ist auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Wertpapierorientiertes Vergütungsprogramm für leitende Mitarbeiter der Gesellschaft Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft für bestimmte Führungskräfte unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges, am Aktienkurs orientiertes Vergütungsprogramm aufgelegt. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 181 ff.) des Anhangs zum Konzernabschluss. Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und Aufsichtsrat Die GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind, bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Vorstand Der Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich (auch telefonisch), durch Telefax oder sonstige gebräuchliche Kommunikationsmittel wie E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 12 und 222 dieses Geschäftsberichts. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr 6 Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts Anderes bestimmt. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnimmt. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 Ziele für seine Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen: Danach sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats - unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation - insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. In diesem Zusammenhang achtet der Aufsichtsrat auch auf Branchenkenntnis, eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern, internationale Erfahrung sowie Vielfalt. Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung von Aufsichtsratsmandaten stets die fachliche und persönliche Eignung der Kandidatin bzw. des Kandidaten sein. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 1 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex strebt der Aufsichtsrat für die laufende Wahlperiode eine Zusammensetzung an, die folgende Elemente berücksichtigt: Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern mit internationalem Hintergrund soll mindestens im bisherigen Umfang beibehalten werden. Der Aufsichtsrat soll im Hinblick auf Herkunft, den beruflichen und kulturellen Hintergrund sowie Alter und Geschlecht seiner Mitglieder vielfältig zusammengesetzt sein. Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören (§ 2 Abs. 3 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats). Der Aufsichtsrat ist bestrebt, dass mindestens 2/3 der Vertreter der Anteilseigner unabhängig im Sinne der Definition in Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Die fortlaufende Zugehörigkeit eines Mitglieds zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Wahlperioden bzw. einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten. Bei Wahlvorschlägen sollen in der Regel nur Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Wahlvorschlag entscheidet, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 2 Abs. 1 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats). Der Aufsichtsrat setzt diese Ziele in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung um. Als Ergebnis der im Berichtszeitraum durchgeführten Wahlen sowohl der Anteilseigner- als auch der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist die Zahl der weiblichen Mitglieder des Aufsichtsrats von drei auf fünf gestiegen. Somit liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat mit rund 42 Prozent über der gesetzlich verpflichtenden Quote für das im Aufsichtsrat unterrepräsentierte Geschlecht von mindestens 30 Prozent. Ausschüsse des Aufsichtsrats Die Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium und den Prüfungsausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss. Der Prüfungsausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen aus jeweils 4 Mitgliedern, dem Präsidium gehören 6 Mitglieder an; die genannten Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind. Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten jeweils im Regelfall zu 4 bzw. 5 Sitzungen im Kalenderjahr zusammen. Beschlüsse von Präsidium und Prüfungsausschuss werden in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme. Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss treten nur bei Bedarf zusammen. Aufgabe des Präsidiums, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats als Ausschussvorsitzender angehört, ist unter anderem die Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist das Präsidium insbesondere zuständig für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Vorstandsmitgliedern sowie die Nachfolgeplanung für den Vorstand. Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung sind dabei dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten. Der Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt, befasst sich vornehmlich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter gea.com sowie auf den Seiten 222 f. dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 7 ff. dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2016. Einhaltung der Mindestanteile gem. § 96 Abs. 2 AktG und Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes GEA treibt bereits seit 2011 die Förderung von Vielfalt (Diversity) im Konzern voran. Die Diversity-Strategie wird im Kapitel Nachhaltigkeit bei GEA (vgl. Seite 99 f.) dargestellt. Im Rahmen der Diversity-Strategie verfolgt GEA unter anderem auch das Ziel, mehr Frauen für GEA zu gewinnen und weibliche Talente zu fördern. Langfristig wird die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Führungsebenen angestrebt. Diesen Prozess wird GEA weiterhin mit strategischen Maßnahmen unterstützen. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom April 2015 verpflichtet bestimmte Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Dabei darf die erste von der Gesellschaft festzulegende Umsetzungsfrist nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern. Für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der GEA Group Aktiengesellschaft gilt seit dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent, die bei der Neubesetzung frei werdender Aufsichtsratsmandate berücksichtigt werden muss. Als Ergebnis der im Berichtszeitraum durchgeführten Wahlen sowohl der Anteilseigner- als auch der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist die Zahl der weiblichen Mitglieder des Aufsichtsrats von drei auf fünf gestiegen. Somit liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft aktuell bei rund 42 Prozent, sodass der gesetzlich verpflichtende Mindestanteil für das im Aufsichtsrat unterrepräsentierte Geschlecht von mindestens 30 Prozent eingehalten wurde. Im Hinblick auf die sehr kurz bemessene gesetzliche Höchstfrist bis zum 30. Juni 2017 zur erstmaligen Umsetzung der relevanten Zielgröße und die gegenwärtige Besetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft in der Aufsichtsratssitzung vom 23. September 2015 für den Frauenanteil im Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft eine Zielgröße von 0 Prozent mit der oben genannten gesetzlichen ersten Umsetzungsfrist festgelegt. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 7. September 2015 für den Frauenanteil in der ersten bzw. zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft jeweils eine Zielgröße mit der gesetzlichen Höchstfrist zur erstmaligen Umsetzung beschlossen. Die beiden definierten Zielgrößen von 18,1 Prozent bzw. 23,5 Prozent entsprechen - mit Blick auf die kurze erste gesetzliche Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 - dem Status Quo zum Zeitpunkt der Festlegungen, was eine Steigerung des Frauenanteils auf diesen beiden Führungsebenen nicht ausschließt. Auch für die weiteren betroffenen Gesellschaften des GEA Konzerns sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bzw. der Geschäftsführung und den beiden obersten Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung ebenso wie die Fristen zur Umsetzung dieser Zielgrößen fristgerecht festgelegt worden. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Da GEA den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) folgt, enthält der Vergütungsbericht außerdem auch die Mustertabellen zur Vorstandsvergütung gem. DCGK (vgl. Seite 69 ff.). Vorstandsvergütung Allgemeines Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Bestandteile der Vergütung Im Geschäftsjahr 2016 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR sowie bei Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Dr. Stephan Petri jeweils 570 T EUR. Aufgrund seines Ausscheidens zum 30. Juni 2016, wurde Dr. Petri das feste Jahresgehalt für 2016 zeitanteilig gewährt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Niels Erik Olsen - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten und Steuerberatungsleistungen. Steffen Bersch erhält für seine Zweitwohnung einen Mietkostenzuschuss. Variable Bestandteile der Vergütung Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung) Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 80,0 Prozent (Vorjahr 106,0 Prozent) festgestellt. ) Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt es sich um einen gerundeten Wert. Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung) Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an. ― Bei der Zielgröße CFTM geht es um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2016 ist unverändert zum Vorjahr eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 8 Prozent beträgt. Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 4,5 Prozent eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 13,25 Prozent eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist. ― Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor von +/- 5 Prozentpunkten. Für das Jahr 2016 ist unverändert zum Vorjahr eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 19 Prozent beträgt. Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert darüber oder darunter, aber innerhalb des Korridors von +/- 5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 50 Prozentpunkte erhöht bzw. vermindert. Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 7,8 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 9,0 Prozent im Geschäftsjahr 2014, von 6,3 Prozent im Geschäftsjahr 2015 und von 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2016 ergibt. In 2016 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 93,2 Prozent (Vorjahr 108,5 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 18,8 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 22,6 Prozent im Geschäftsjahr 2014, von 15,2 Prozent im Geschäftsjahr 2015 und von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2016 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2016 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 98,3 Prozent (Vorjahr 110,0 Prozent). Für die im Geschäftsjahr 2016 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 91,6 Prozent (Vorjahr 119,3 Prozent). * Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung) Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Diese Entscheidung und die Höhe der Auszahlung stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie (zukunftsgerichtet) über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2016 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2016 bis 2018 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2019. Im Berichtsjahr erfolgte die Auszahlung der Tranche 2013 in Höhe von 1.225 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 199,0 Prozent. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2016 für die Tranche 2016 125,4 Prozent, für die Tranche 2015 102,6 Prozent (Vorjahr 88,3 Prozent) und für die Tranche 2014 133,2 Prozent (Vorjahr 116,6 Prozent). ) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll Variable Vergütungskomponente Bemessungszeitraum Zielgröße Gewichtung Cap Gesamtcap 2014 2015 Individuelle Komponente Persönliche Ziele 40 % 200 % Mehrjahreskomponente Kombination aus Cash-Flow- Treiber-Marge und ROCE 40 % 250 % 240 % Rückwärts gerichtet (3 Jahre) Langfristige Aktienkurskomponente Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE 20 % 300 % scroll Variable Vergütungskomponente Bemessungszeitraum 2016 2017 2018 Individuelle Komponente Einjährig Mehrjahreskomponente Rückwärts gerichtet (3 Jahre) Langfristige Aktienkurskomponente Vorwärts gerichtet (3 Jahre) In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in allen derzeit gültigen Vorstandsverträgen durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung Jürg Oleas Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p. a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle und vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p. a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut Schmale Die dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im GEA Konzern zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Steffen Bersch Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus dem feststehenden Betrag derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt der Betrag der für die Zeit seit seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied bis zu seinem Ausscheiden erworbenen Ruhegeldanwartschaften. Das anteilige jährliche Ruhegeld beträgt insgesamt höchstens 200 T EUR p. a. und ist nach einer zehnjährigen Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient. Sofern Steffen Bersch vor Ablauf von zehn Jahren seit seiner Bestellung aus dem Vorstand ausscheidet, werden die aufgrund seiner Vorstandstätigkeit erworbenen Ruhegeldanwartschaften ratierlich gekürzt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Steffen Bersch hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Niels Erik Olsen Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen zusätzlich zu seiner Vergütung einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach zehn Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei. Dr. Stephan Petri Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit im GEA Konzern bis zur Beendigung des Vorstandsvertrags zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Entsprechend diesen vertraglichen Regelungen hat Dr. Stephan Petri, der GEA am 30. Juni 2016 verlassen hat, ab Vollendung des 62. Lebensjahres Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld in Höhe von 153.170,73 EUR. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Stephan Petri in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. in einem berufsständischen Versorgungswerk. Dr. Stephan Petri hat mit Eigenbeiträgen am Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilgenommen; hieraus stehen ihm unverfallbare Anwartschaften in Höhe von 33.500 EUR p. a. zu. Außerdem hat Dr. Petri unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 33.854,87 EUR p. a. Die entsprechenden Renten aus diesen Versorgungsbausteinen werden Dr. Petri ebenfalls ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Da Niels Erik Olsen nicht über eine dienstvertragliche Pensionszusage verfügt, entfällt bei ihm auch das Kapitalisierungswahlrecht. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. IFRS für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2016 einzeln aufgeführt. Die entsprechenden Beträge setzen sich aus Dienstzeitaufwendungen ("Service Cost") und Zinsaufwendungen ("Interest Cost") zusammen. scroll (in EUR) Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2016, Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) Zum 31.12.2016 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2016 Barwert der Pensionszusagen 31.12.2016 Zum 31.12.2016 amtierende Vorstandsmitglieder Jürg Oleas 360.000 313.333 588.019 9.016.146 Dr. Helmut Schmale 200.000 185.761 304.310 5.719.904 Steffen Bersch1 223.428 54.935 459.241 5.118.221 Ehemalige Vorstandsmitglieder Dr. Stephan Petri2 220.526 220.526 788.039 4.699.593 Summe 1.003.954 774.555 2.139.609 24.553.864 1) Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR p. a. unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a. (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren). 2) Dr. Stephan Petri ist mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2016 aus dem Vorstand ausgeschieden. Dr. Stephan Petri hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 153.171 EUR p. a. unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 33.855 EUR p. a. sowie aufgrund seiner Teilnahme am Deferred Compensation-Modell für Mitglieder des Vorstands in Höhe von 33.500 EUR erworben (beide Beträge jeweils berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren). In der Zuführung zu der Pensionsrückstellung sind 595.063 EUR enthalten, die auf Pensionszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit von Dr. Stephan Petri entfallen. Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Für die vorzeitige einvernehmliche Aufhebung seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied sowie die vorzeitige einvernehmliche Beendigung seines Dienstvertrags jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 wurde Dr. Stephan Petri ein Ausgleichsbetrag gewährt, der sich in Zusammensetzung und Höhe an den vorstehend beschriebenen Regelungen für die Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund orientiert. Weitergehende Angaben hierzu werden im Abschnitt "Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen - Ausscheiden Dr. Petri" gemacht. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Gesamtbezüge 2016 und 2015 Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 6.664.764 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.624.014 EUR eine variable Tantieme von 2.863.417 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 202.525 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 113.414 EUR, bei Dr. Stephan Petri zeitanteilig 46.176 EUR, bei Steffen Bersch 92.351 EUR und bei Niels Erik Olsen 92.351 EUR insgesamt also 546.817 EUR. Da Dr. Stephan Petri Ende Juni 2016 ausgeschieden ist, wurde ihm sein festes Jahresgehalt für 2016 zeitanteilig ausgezahlt. Die zeitanteiligen Tantiemen von Dr. Stephan Petri für das Geschäftsjahr 2016 kommen zusammen mit den Dr. Petri aus den Tranchen 2014 und 2015 der Aktienkurskomponente zustehenden Beträgen erst im Jahr 2018 zur Auszahlung. Weitergehende Angaben hierzu werden im Abschnitt "Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen - Ausscheiden Dr. Petri" gemacht. Im Geschäftsjahr 2015 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 6.374.980 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.055.417 EUR eine variable Tantieme von 3.188.415 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2015) und betrug im Geschäftsjahr 2015 bei Jürg Oleas 179.700 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 97.038 EUR, bei Markus Hüllmann 79.068 EUR und bei Dr. Stephan Petri 79.068 EUR, insgesamt also 434.874 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll (in EUR) Fixum Variable Komponenten Sachbezüge Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen Individuelle Komponente Mehrjahreskomponente Langfristige Aktienkurskomponente1 Jürg Oleas 1.250.000 400.000 458.000 202.525 43.180 - Vorjahr 1.250.000 530.000 596.500 179.700 24.092 - Dr. Helmut Schmale 700.000 224.000 256.480 113.414 39.418 6.788 Vorjahr 693.750 294.150 331.057 97.038 44.052 6.788 Dr. Stephan Petri2 285.000 91.200 104.424 46.176 13.348 3.394 Vorjahr 561.667 238.147 268.027 79.068 26.173 6.788 Markus Hüllmann3 - - - - - - Vorjahr 550.000 233.200 262.460 79.068 23.255 - Steffen Bersch4 570.000 182.400 208.848 92.351 34.658 6.956 Vorjahr - - - - - - Niels Erik Olsen4 819.0145 182.400 208.848 92.351 29.591 - Vorjahr - - - - - - Summe 3.624.014 1.080.000 1.236.600 546.817 160.195 17.138 Vorjahr 3.055.417 1.295.497 1.458.044 434.874 117.572 13.576 scroll (in EUR) Summe Jürg Oleas 2.353.705 Vorjahr 2.580.292 Dr. Helmut Schmale 1.340.100 Vorjahr 1.466.835 Dr. Stephan Petri2 543.542 Vorjahr 1.179.870 Markus Hüllmann3 - Vorjahr 1.147.983 Steffen Bersch4 1.095.213 Vorjahr - Niels Erik Olsen4 1.332.204 Vorjahr - Summe 6.664.764 Vorjahr 6.374.980 1) Bei der für 2016 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2016 bis 2018 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016). 2) Dr Stephan Petri ist am 30. Juni 2016 als Vorstandsmitglied ausgeschieden. 3) Markus Hüllmann ist am 31. Dezember 2015 als Vorstandsmitglied ausgeschieden. 4) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt. 5) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR. Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2014 bis 2016 In den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2016 Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2015 Jürg Oleas 676.025 979.300 Dr. Helmut Schmale 367.921 528.822 Niels Graugaard1 - 75.370 Markus Hüllmann2 234.366 376.164 Dr. Stephan Petri3 355.102 430.892 Steffen Bersch 65.379 - Niels Erik Olsen 65.379 - Summe 1.764.172 2.390.548 1) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013 2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015 3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016 Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2011 In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahres 2011 entnommen werden. Die langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2011 und damit der letzte noch ausstehende Vergütungsteil des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems wurden im Geschäftsjahr 2015 ausgezahlt. scroll Virtuelle Aktien Gewährte Aktien (in Stück) Beizulegender Zeitwert (in EUR) 2011 2015 2014 Jürg Oleas Tranche 2011 (Anzahl virtuelle Aktien in 2011) 40.997 - 1.570.185 Dr. Helmut Schmale Tranche 2011 (Anzahl virtuelle Aktien in 2011) 20.498 - 785.073 Summe 61.495 - 2.355.258 Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2016 für Jürg Oleas 194 T EUR (Vorjahr 236 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 108 T EUR (Vorjahr 127 T EUR), für Dr. Stephan Petri 143 T EUR (Vorjahr 93 T EUR), für Markus Hüllmann 22 T EUR (Vorjahr 93 T EUR) für Steffen Bersch 65 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und für Niels Erik Olsen 65 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Weitergehende Angaben zu den gewährten virtuellen Aktien sowie zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 181 ff.) enthalten. Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen Im Geschäftsjahr 2016 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8.861.109 EUR (Vorjahr 8.374.578 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2016 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 7.779.540 EUR (Vorjahr 9.257.826 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. scroll (in EUR) Erfasste Aufwendungen Erfolgte Auszahlungen Jürg Oleas 2.933.449 2.917.205 Vorjahr 3.212.912 4.409.717 Dr. Helmut Schmale 1.638.759 1.640.077 Vorjahr 1.795.339 2.370.586 Dr. Stephan Petri1 1.428.526 1.026.827 Vorjahr 1.496.279 1.204.714 Niels Graugaard2 - 75.370 Vorjahr -307 172.434 Markus Hüllmann3 22.385 659.843 Vorjahr 1.870.355 1.100.375 Steffen Bersch4 1.527.482 611.614 Vorjahr - - Niels Erik Olsen4 1.310.508 848.605 Vorjahr - - Summe 8.861.109 7.779.540 Vorjahr 8.374.578 9.257.826 1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016 2) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013 3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015 4) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt. Vorstandsvergütung gem. den Mustertabellen des DCGK Mustertabelle 1 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK "Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr" scroll Jürg Oleas Gewährte Zuwendungen (in EUR) Vorsitzender des Vorstands 2015 2016 Min. (2016) Max. (2016)2 Festvergütung 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 Nebenleistungen 24.092 43.180 43.180 43.180 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 1.274.092 1.293.180 1.293.180 1.293.180 Einjährige variable Vergütung 500.000 500.000 0 1.000.000 Individuelle Komponente 500.000 500.000 0 1.000.000 Mehrjährige variable Vergütung 679.700 702.525 0 2.000.000 Mehrjahreskomponente 500.000 500.000 0 1.250.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 179.700 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 0 202.525 0 750.000 Summe erfolgsbezogene Komponenten 1.179.700 1.202.525 0 3.000.000 Versorgungsaufwand 451.059 454.378 454.378 454.378 Gesamtvergütung (DCGK) 2.904.851 2.950.083 1.747.558 4.747.558 scroll Dr. Helmut Schmale Gewährte Zuwendungen (in EUR) Finanzvorstand 2015 2016 Min. (2016) Max. (2016)2 Festvergütung 693.750 700.000 700.000 700.000 Nebenleistungen 44.052 39.418 39.418 39.418 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 6.788 6.788 6.788 6.788 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 744.590 746.206 746.206 746.206 Einjährige variable Vergütung 277.500 280.000 0 560.000 Individuelle Komponente 277.500 280.000 0 560.000 Mehrjährige variable Vergütung 374.538 393.414 0 1.120.000 Mehrjahreskomponente 277.500 280.000 0 700.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 97.038 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 0 113.414 0 420.000 Summe erfolgsbezogene Komponenten 652.038 673.414 0 1.680.000 Versorgungsaufwand 208.255 209.727 209.727 209.727 Gesamtvergütung (DCGK) 1.604.883 1.629.347 955.933 2.635.933 1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2015 war der 01.01.2015 und für die Tranche 2016 der 01.01.2016. 2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme. scroll Steffen Bersch Gewährte Zuwendungen (in EUR) Mitglied des Vorstands Ab 01.01.2016 2015 2016 Min. (2016) Max. (2016)2 Festvergütung 0 570.000 570.000 570.000 Nebenleistungen 0 34.658 34.658 34.658 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 6.956 6.956 6.956 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 0 611.614 611.614 611.614 Einjährige variable Vergütung 0 228.000 0 456.000 Individuelle Komponente 0 228.000 0 456.000 Mehrjährige variable Vergütung 0 320.351 0 912.000 Mehrjahreskomponente 0 228.000 0 570.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 0 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 0 92.351 0 342.000 Summe erfolgsbezogene Komponenten 0 548.351 0 1.368.000 Versorgungsaufwand 0 454.329 454.329 454.329 Gesamtvergütung (DCGK) 0 1.614.294 1.065.943 2.433.943 scroll Niels Erik Olsen Gewährte Zuwendungen (in EUR) Mitglied des Vorstands Ab 01.01.2016 2015 2016 Min. (2016) Max. (2016)2 Festvergütung 0 819.0143 819.0143 819.0143 Nebenleistungen 0 29.591 29.591 29.591 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 0 848.605 848.605 848.605 Einjährige variable Vergütung 0 228.000 0 456.000 Individuelle Komponente 0 228.000 0 456.000 Mehrjährige variable Vergütung 0 320.351 0 912.000 Mehrjahreskomponente 0 228.000 0 570.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 0 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 0 92.351 0 342.000 Summe erfolgsbezogene Komponenten 0 548.351 0 1.368.001 Versorgungsaufwand 0 5.276 5.276 5.276 Gesamtvergütung (DCGK) 0 1.402.232 853.881 2.221.881 1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2015 war der 01.01.2015 und für die Tranche 2016 der 01.01.2016. 2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme. 3) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR. scroll Dr. Stephan Petri Gewährte Zuwendungen (in EUR) Mitglied des Vorstands Bis 30.06.2016 2015 2016 Min. (2016) Max. (2016)2 Festvergütung 561.667 285.000 285.000 285.000 Nebenleistungen 26.173 13.348 13.348 13.348 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 6.788 3.394 3.394 3.394 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 594.628 301.742 301.742 301.742 Einjährige variable Vergütung 224.667 114.000 0 228.000 Individuelle Komponente 224.667 114.000 0 228.000 Mehrjährige variable Vergütung 303.735 160.176 0 160.176 Mehrjahreskomponente 224.667 114.000 0 285.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2015)1 79.068 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 0 46.176 0 171.000 Summe erfolgsbezogene Komponenten 528.402 274.176 0 684.000 Versorgungsaufwand 237.355 713.645 713.645 713.645 Gesamtvergütung (DCGK) 1.360.385 1.289.563 1.015.387 1.699.387 1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2015 war der 01.01.2015 und für die Tranche 2016 der 01.01.2016. 2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme. Mustertabelle 2 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (2. Spiegelstrich) DCGK "Zufluss für das Berichtsjahr" scroll Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Zufluss (in EUR) Vorsitzender des Vorstands Finanzvorstand 2015 2016 2015 2016 Festvergütung 1.250.000 1.250.000 693.750 700.000 Nebenleistungen 24.092 43.180 44.052 39.418 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 6.788 6.788 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 1.274.092 1.293.180 744.590 746.206 Einjährige variable Vergütung 530.000 400.000 294.150 224.000 Individuelle Komponente 530.000 400.000 294.150 224.000 Mehrjährige variable Vergütung 2.534.125 955.525 1.310.133 525.144 Mehrjahreskomponente 596.500 458.000 331.057 256.480 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) 0 497.525 0 268.664 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) 342.100 0 181.313 0 Virtuelle Aktien (Tranche 2011) 1.595.525 0 797.763 0 Summe erfolgsbezogene Komponenten 3.064.125 1.355.525 1.604.283 749.144 Versorgungsaufwand 451.059 454.378 208.255 209.727 Gesamtvergütung (DCGK) 4.789.277 3.103.083 2.557.128 1.705.076 scroll Steffen Bersch1 Niels Erik Olsen1 Zufluss (in EUR) Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Ab 01.01.2016 Ab 01.01.2016 2015 2016 2015 2016 Festvergütung 0 570.000 0 819.0142 Nebenleistungen 0 34.658 0 29.591 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 6.956 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 0 611.614 0 848.605 Einjährige variable Vergütung 0 182.400 0 182.400 Individuelle Komponente 0 182.400 0 182.400 Mehrjährige variable Vergütung 0 208.848 0 208.848 Mehrjahreskomponente 0 208.848 0 208.848 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) 0 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) 0 0 0 0 Virtuelle Aktien (Tranche 2011) 0 0 0 0 Summe erfolgsbezogene Komponenten 0 391.248 0 391.248 Versorgungsaufwand 0 454.329 0 5.276 Gesamtvergütung (DCGK) 0 1.457.191 0 1.245.129 1) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt 2) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus dem eigentlichen jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR. scroll Dr. Stephan Petri Markus Hüllmann Zufluss (in EUR) Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Bis 30.06.2016 Bis 31.12.2015 2015 2016 2015 2016 Festvergütung 561.667 285.000 550.000 0 Nebenleistungen 26.173 13.348 23.255 352 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 6.788 3.394 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 594.628 301.742 573.255 352 Einjährige variable Vergütung 238.147 91.200 233.200 0 Individuelle Komponente 238.147 91.200 233.200 0 Mehrjährige variable Vergütung 355.833 323.335 262.460 164.183 Mehrjahreskomponente 268.027 104.424 262.460 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) 87.806 218.911 0 164.183 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) 0 0 0 0 Virtuelle Aktien (Tranche 2011) 0 0 0 0 Summe erfolgsbezogene Komponenten 593.980 414.535 495.660 164.183 Versorgungsaufwand 237.355 713.645 651.870 0 Gesamtvergütung (DCGK) 1.425.962 1.429.922 1.720.785 164.535 scroll Niels Graugaard Zufluss Mitglied des Vorstands (in EUR) Bis 18.04.2013 2015 2016 Festvergütung 0 0 Nebenleistungen 0 0 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 0 0 Einjährige variable Vergütung 0 0 Individuelle Komponente 0 0 Mehrjährige variable Vergütung 172.434 75.370 Mehrjahreskomponente 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) 172.434 75.370 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2012) 0 0 Virtuelle Aktien (Tranche 2011) 0 0 Summe erfolgsbezogene Komponenten 172.434 75.370 Versorgungsaufwand 0 0 Gesamtvergütung (DCGK) 172.434 75.370 ) Aufgrund der Beendigung des Vorstandsvertrags von Niels Graugaard im April 2013 verkürzte sich die Haltefrist für die virtuellen Aktien der langfristigen Tantieme 2011 gemäß den vertraglichen Bestimmungen auf ein Jahr ab dem Beendigungszeitpunkt. Daher erfolgte eine Auszahlung derselben bereits in 2014. Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Konzern im Geschäftsjahr 2016 Bezüge in Höhe von 6.892 T EUR (Vorjahr 4.992 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden im GEA Konzern zum 31. Dezember 2016 Pensionsrückstellungen von 69.547 T EUR (Vorjahr 62.458 T EUR) gebildet. Ausscheiden Dr. Petri Für die vorzeitige einvernehmliche Aufhebung seiner ursprünglich bis zum 31. Mai 2018 erfolgten Bestellung zum Vorstandsmitglied sowie die vorzeitige einvernehmliche Beendigung seines Dienstvertrags jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 wurde Dr. Stephan Petri ein Ausgleichsbetrag gewährt. Dieser Ausgleichsbetrag besteht aus entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen für den Zeitraum von 23 Monaten ab dem 30. Juni 2016 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Dr. Petri am 31. Mai 2018. Der Ausgleichsbetrag von insgesamt 2.112.177,80 EUR wurde im Januar 2017 ausgezahlt und orientiert sich in Zusammensetzung und Höhe an den im Abschnitt "Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" beschriebenen Regelungen für die Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Über den Ausgleichsbetrag hinaus wurden an Dr. Petri aus Anlass seines vorzeitigen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet. Für die Auszahlung der bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erdienten variablen Vergütungskomponenten wurde ein modifizierter einheitlicher Auszahlungstermin zum 31. März 2018 vereinbart. Für die Auszahlung der Tranche 2015 und 2016 (zeitanteilig) der langfristigen Aktienkomponente wird dabei ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent angenommen. Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.217 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2016 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats, vier Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2016 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll (in EUR) Vergütung Aufsichtsrat Vergütung Präsidium Vergütung Prüfungsausschuss Sitzungsgeld Summen Dr. Heraeus (bis 20. April 2016) 37.910 21.230 10.615 4.000 73.755 Vorjahr 125.000 70.000 35.000 17.000 247.000 Siegers (bis 29. September 2016) 55.943 26.107 - 8.000 90.050 Vorjahr 75.000 35.000 - 9.000 119.000 Bastaki 50.000 24.385 - 10.000 84.385 Vorjahr 50.000 - - 7.000 57.000 Prof. Dr. Bauer 50.000 24.385 - 10.000 84.385 Vorjahr 50.000 - - 6.000 56.000 Eberlein 50.000 - 70.000 12.000 132.000 Vorjahr 50.000 - 70.000 12.000 132.000 Gröbel 50.000 35.000 - 11.000 96.000 Vorjahr 50.000 35.000 - 13.000 98.000 Hubert (seit 30. September 2016) 12.705 7.077 - 2.000 21.782 Vorjahr - - - - - Kämpfert 50.000 7.077 - 8.000 65.077 Vorjahr 50.000 - - 6.000 56.000 Kerkemeier 50.000 - - 7.000 57.000 Vorjahr 50.000 - - 6.000 56.000 Krönchen 50.000 - 35.000 12.000 97.000 Vorjahr 50.000 - 35.000 12.000 97.000 Löw 55.055 24.385 26.107 14.000 119.547 Vorjahr 50.000 - 35.000 12.000 97.000 Dr. Perlet 102.254 59.385 24.385 14.000 200.024 Vorjahr 50.000 35.000 - 11.000 96.000 Spence 50.000 - - 7.000 57.000 Vorjahr 50.000 - - 7.000 57.000 Dr. Zhang (seit 21. April 2016) 34.836 - - 4.000 38.836 Vorjahr - - - - - Summe 698.703 229.031 166.107 123.000 1.216.841 Vorjahr 700.000 175.000 175.000 118.000 1.168.000 ) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab. Risiko- und Chancenbericht Zielsetzung des Risiko- und Chancenmanagements Die Ausschöpfung von Wachstums- und Ergebnispotenzialen ist davon abhängig, dass GEA die sich bietenden Chancen nutzt, was jedoch grundsätzlich mit unternehmerischen Risiken verbunden ist. Das Eingehen von kalkulierten Risiken gehört damit zur Konzernstrategie von GEA. Die Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts erfordert, dass nach Möglichkeit nur solche Risiken eingegangen werden, die kalkulierbar sind und denen höhere Chancen gegenüberstehen. Dies bedingt ein aktives Risiko- und Chancenmanagement, das unangemessene Risiken vermeidet, eingegangene Risiken überwacht und steuert sowie sicherstellt, dass Chancen rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Strategische Planung und Mittelfristplanung von GEA sind wesentliche Bestandteile der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieser Prozesse werden Entscheidungen über Kerntechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte. Gleichzeitig können Entwicklungen, die den Fortbestand von GEA gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. über die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Fachbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und damit aktiv gesteuert. Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im Jahresvergleich Die identifizierten Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden Ergebnisbelastungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Wie in den Vorjahren bietet die Struktur von GEA mit ihrer regionalen und branchenmäßigen Diversifizierung einen weitgehenden Schutz vor einer Bündelung einzelner Risiken zu einem bestandsgefährdenden Einzelrisiko. Darüber hinaus liegt weder auf Lieferanten- noch auf Kundenseite eine Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern vor. In Bezug auf die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche konnten die Risiken durch weiteren Fortschritt in der Fertigstellung der Projekte der Lentjes reduziert werden. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Insgesamt wurden keine Risiken für GEA und die GEA Group Aktiengesellschaft identifiziert, die alleine oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Risiko- und Chancenmanagementsystem Risikomanagementsystem In das Risikomanagementsystem von GEA sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Quartalsweise Risikomeldungen und in Abhängigkeit von Größenkriterien ad-hoc erfolgende Risikomeldungen sollen gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auf allen Ebenen zeitnah über wesentliche existierende Risiken und mögliche Risiken der künftigen Entwicklung informiert werden. Die Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sind in einer konzernweit gültigen Risikorichtlinie dokumentiert. In diesen Richtlinien sind auch verbindliche Vorgaben zur Risikoerfassung und -steuerung dokumentiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die interne Revision überprüft. Risikomanagement-Instrumente wie die "Risk Assessment and Advisory Committees (RAAC)", werden durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Global Leadership Teams (bestehend aus den Mitgliedern des Vorstands und den Hauptverantwortlichen aus den Business Areas, aus den Regionen und dem Global Corporate Center) ergänzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren. Risikomanagementorganisation Das Risikomanagement von GEA orientiert sich an der Managementhierarchie. Risiken werden, unter Berücksichtigung von vordefinierten Schwellenwerten, an die jeweils nächsthöhere Managementebene berichtet. Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch sogenannte "Risk-Boards" auf Business Area- und Konzernleitungsebene Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen-/Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen-/Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt. Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage einer Business Area oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten. Zur Beurteilung, ob Risiken mit bestandsgefährdendem Charakter vorliegen, zieht GEA alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit heran. Dabei erfolgt eine Bruttobetrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Fristigkeit (unter und über einem Jahr) einzeln betrachtet. Bei der Einordnung der Wesentlichkeit gelten folgende Kriterien: Chancen und Risiken scroll Moderat Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage zwischen EUR 10 - 50 m Erheblich Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage > EUR 50 m Diese Einordnung erlaubt es, sowohl Risiken als auch Chancen in ihrer Auswirkung auf GEA zu klassifizieren. Dabei werden kurzfristig relevante Themen mit der Einschätzung Hoch ("H") im Hinblick auf Wesentlichkeit und Wahrscheinlichkeit zunächst als erhebliches Risiko bzw. erhebliche Chance eingeordnet. Mit Hilfe des GEA Demand Index (kurz: GDI) werden die Einschätzungen von Marktexperten aus dem GEA Konzern zur erwarteten kurz- bis mittelfristigen Marktentwicklung erhoben. Der Index ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Marktentwicklungen in den für GEA relevanten Industrien und Regionen. Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen. Internes Kontrollsystem Das interne Kontrollsystem (IKS) von GEA - basierend auf dem Rahmenwerk COSO - umfasst das Risikomanagementsystem (RMS) sowie weitere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die interne Revision. Das RMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden. Bei GEA werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe. In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Folgende wichtige Grundsätze des IKS von GEA sind in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen, um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen. Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Zur Fehlervermeidung werden in allen wesentlichen Gesellschaften in der Rechnungslegung, im Controlling und im Finanzbereich von GEA standardisierte IT-Systeme eingesetzt. Alle Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision von GEA systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern. Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können. Rechtliche Risiken Da die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in laufenden Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken abgesehen. Konkursverfahren Dörries Scharmann AG Vor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. Allgemeines Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen oder der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Ansprüche gestellt oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird. Leistungswirtschaftliche Risiken Die im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten. Mit Hilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystems sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich werden mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie ausgewogene Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert. Die Absatzmärkte von GEA zeichnen sich durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur aus. Durch diese Differenzierung wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtnachfrage aus. Der Schwerpunkt besteht jedoch in der Nahrungsmittelindustrie. Ein wesentlicher Rückgang bei der Nachfrage von Lebensmitteln und Getränken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA. Die Wahrscheinlichkeit eines globalen Nachfragerückgangs schätzt GEA als gering ein. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens von GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden von GEA abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Ein globaler Eintritt solcher Risiken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als gering eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der differenzierten Aufstellung von GEA wird dieses Risiko insgesamt als mittleres Risiko eingestuft. Länderspezifische Konfliktsituationen, aus denen sich Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet. Darüber hinaus können bevorstehende sowie kürzlich stattgefundene Wahlen in wichtigen Absatzmärkten zukünftige politische Rahmenbedingungen wesentlich beeinflussen und damit negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Geschäft von GEA nach sich ziehen. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Auf der Absatzseite wird die Entwicklung des Preisniveaus stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Sollte sich der Auslastungsgrad in der Branche verringern, so könnte dies tendenziell auch zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Preisniveau und infolgedessen die Finanz- und Ertragslage von GEA führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung wird die Wahrscheinlichkeit für ein solches Risiko als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. GEA nutzt eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Edelstahl, insbesondere als Teil von verarbeiteten Produkten. Die Einkaufspreise für diese Metalle können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der Beschaffungspreise, die den Auftragskalkulationen zugrunde liegen, werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Auf der Beschaffungsseite wird derzeit nicht mit einem signifikanten Anstieg der Preise bei den wesentlichen Materialien gerechnet. Insgesamt wird das Risiko als mittleres Risiko eingestuft. Langfristige Aufträge im Bereich des Anlagenbaus bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts von GEA. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Aus dem hohen Anteil innovativer Produkte ergeben sich hierbei auch technologische Risiken. Dies gilt insbesondere für die komplexen Lösungen und Anlagen der Business Area Solutions, die aufgrund ihrer Größe sowie der speziell für bestimmte Kunden bzw. Produkte ausgelegten Konstruktion im Vorfeld nicht in ihrer Gesamtheit getestet werden können. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Ebene der Konzernleitung und der Business Areas, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbare Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit werden diese Sachverhalte als mittleres Risiko betrachtet. Die Geschäftsprozesse von GEA hängen in hohem Maße von der Informationstechnologie ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen können Risiken entstehen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit sowie Integrität betreffen, und wichtige Geschäftsprozesse können beeinträchtigt werden. GEA schützt ihre Informationstechnologie, soweit wirtschaftlich sinnvoll, gegen unbefugten Zugriff. Die entsprechenden Sicherheitssysteme werden ständig aktualisiert. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Weiterhin werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung sowie der Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wird die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzuordnendes Risikos als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Nach dem Verkauf der ehemaligen Division Lentjes sind gemäß vertraglicher Vereinbarung definierte Risiken im Zusammenhang mit ausgewählten Aufträgen im Konzern verblieben. Die verbleibenden Risiken werden insgesamt gering eingeschätzt. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren aus kaufvertraglichen Gewährleistungen und Freistellungen sowie aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für GEA ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet GEA mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern (vgl. Seite 98 ff.). Die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzustufendes Risiko wird als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Akquisitions- und Integrationsrisiken Akquisitionen und konzerninterne Umwandlungen von Gesellschaften bringen Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegengewirkt. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Umweltschutzrisiken In Bezug auf einige Grundstücke in unserem Portfolio bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschadenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Für die Maßnahmen wurden auch in 2016 angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben, wobei im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit als auch Wesentlichkeit von einem mittleren bzw. moderaten Risiko ausgegangen wird. Finanzwirtschaftliche Risiken Grundsätze finanzwirtschaftlichen Risikomanagements Um die finanziellen Risiken konzernweit zu überwachen und diese dabei weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien implementiert. Darin sind die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken, die Effizienzsteigerung bei der Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert. Hierbei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation Folge geleistet. Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fortlaufend Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. Eine Quantifizierung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns findet sich im Abschnitt 3 (Seite 148 ff.) des Konzernanhangs. Die im Folgenden aufgeführten finanzwirtschaftlichen Risiken sind in der Bruttobetrachtung für GEA grundsätzlich in ihrem Ausmaß und ihrer Wahrscheinlichkeit als erheblich einzustufen. Infolgedessen werden diese Risiken insgesamt als hoch klassifiziert. Währungsrisiken Die Internationalität der Geschäftstätigkeit von GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Bei dem sich hieraus ergebenden Währungsrisiko sind das Transaktions- und Translationsrisiko zu unterscheiden. Das Transaktionsrisiko entsteht durch mögliche Wertänderungen zukünftiger Fremdwährungszahlungen aufgrund von Wechselkursschwankungen. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. GEA reduziert Transaktionsrisiken aus dem operativen Geschäft teilweise dadurch, dass das Unternehmen seine Produkte in den Ländern produziert, in denen es sie verkauft. Verbleibende Transaktionsrisiken aus dem operativen Geschäft steuert GEA aktiv durch sein Corporate Treasury. Um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben, besteht nach der konzerneinheitlichen Richtlinie für das zentral gesteuerte Devisenmanagement innerhalb von GEA grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und geplante Transaktionen deren Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch erachtet wird. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der beschrieben Absicherungsmöglichkeiten können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten von GEA außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen verbundenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Fremdwährungspositionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance von GEA anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können jedoch auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance. Das Translationsrisiko ergibt sich aus der stichtagsweisen Betrachtung und der notwendigen Umrechnung buchhalterischer Positionen der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung der lokalen Einzelabschlüsse in die Konzernwährung. Im Unterschied zum Transaktionsrisiko wirkt sich das Translationsrisiko jedoch nicht zwangsläufig auf die zukünftigen Cash-Flows aus. Das Eigenkapital des Konzerns spiegelt die wechselkursbedingten Buchwertänderungen wider. Translationsrisiken werden nur in Ausnahmefällen gesichert. Zinsrisiken Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten von GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in Euro - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das von dem zentralen Zinsmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Hierbei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der entsprechenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Gemäß bestehenden Richtlinien dürfen derartige Zinssicherungsinstrumente ausschließlich vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden. Kreditrisiken GEA ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit mit Dritten grundsätzlich einem weltweiten Kredit- bzw. Ausfallrisiko ausgesetzt, das sich sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus finanziellen Investments aufgrund der möglichen Nichterfüllung einer Vertragspartei ergeben kann. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor der jeweiligen Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring, echter Forfaitierung sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Zusätzlich werden im Exportgeschäft bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen, auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes, eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch eventuelle Wertberichtigungen Rechnung getragen. Ausfallrisiken entstehen auch aus finanziellen Investments, zum Beispiel durch die Geldanlage in Bank- oder Wertpapierguthaben und dem positiven Marktwerten von Derivaten. Ziel des im Zentralbereich Treasury & Corporate Finance von GEA verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Zur Reduzierung und Streuung des Ausfallrisikos ist je Kontrahent eine betragliche Obergrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps Preisen (CDS) ab. Darüber hinaus werden Empfehlungen und Einschätzungen der Finanzregulatoren und Zentralbanken mit einbezogen. Im Falle des Überschreitens der individuellen Limite werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken im Rahmen der Geldanlage und den direkten Abschreibungen im Derivatehandel, werden diese Transaktionen nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen, deren Kreditwürdigkeiten durch das zuvor beschriebene Kontrahentenlimit-System als sicher eingestuft wurden und fortlaufend überwacht werden. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichend verfügbarer liquider Mittel nicht erfüllt werden können. Das Management des Liquiditätsrisikos ist Aufgabe des Zentralbereichs Treasury & Corporate Finance. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert und Kreditlinien gesteuert. Im Anschluss stellt die Konzernleitung diese Mittel den einzelnen Gesellschaften zur Verfügung. Mit der Zielsetzung, die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb von GEA zu optimieren, sind in einer steigenden Anzahl von Ländern mit Tochtergesellschaften von GEA Cash-Pools eingerichtet. Um Liquiditätsrisiken zu verringern, setzt GEA auch in der Zukunft unterschiedliche Finanzierungsinstrumente ein, sodass eine Diversifikation der Finanzierungsquellen erreicht und das Fälligkeitenprofil entzerrt wird. Darüber hinaus werden die Auswirkungen möglicher Risikoszenarien auf die Liquiditätsentwicklung simuliert. Hierbei werden alle Informationen des internen Risikomanagements sowie interne und externe Informationen zu möglichen Markt- und sonstigen externen Risiken berücksichtigt. Darauf basierend hat der Vorstand mit dem Aufsichtsrat bindend vereinbart, in welchem Ausmaß liquide Mittel und langfristige Kreditlinien zur Deckung möglicher Liquiditätsrisiken vorzuhalten sind. Steuerliche Risiken Die jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA haben. Der Eintritt wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet. Chancen Gesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im Jahresvergleich Die Endmärkte von GEA bieten vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung sowohl interner als auch externer Informationen, um die Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (vgl. Seite 76), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagementsystems. Dahin gehend werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die es GEA ermöglichen, die Chancen in konkrete wirtschaftliche Erfolge umzuwandeln. Die identifizierten Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden zusätzlichen Ergebnispotenziale haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA ergeben. Leistungswirtschaftliche Chancen GEA geht unverändert mit einem hohen Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2017. Weiteres Wachstum wird mittelfristig in den stärker wachsenden Märkten in Asien erwartet. GEA wird die Präsenz in diesen Regionen weiter ausbauen und entsprechend an dem Wachstum dieser Märkte partizipieren. Soweit sich das erwartete moderate Wachstum der Weltwirtschaft realisiert, wird GEA durch seine weitere Fokussierung insbesondere auf den Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke überproportional - insbesondere in Wachstumsmärkten - profitieren. Im Bereich der Nahrungsmittelprozesstechnik werden neben dem Trend zu qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der insbesondere durch das weitere Wachstum der Mittelschicht getrieben ist, die zu erwartende Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards sowie innovative Prozessverbesserungen und Produktneuentwicklungen das Wachstum von GEA weiter fördern. Seit Mitte 2015 hat GEA die neue Struktur eingenommen. Damit hat der Konzern jetzt wesentlich flachere Hierarchien und ist durch die einheitlichen Länderorganisationen auch deutlich näher am lokalen Kunden. Diese stärkere Positionierung des gesamten Portfolios sowie ein intensiviertes Servicegeschäft werden weiteres profitables Wachstum, aber auch die Kundenbindung fördern. Das wird die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit bis ins Jahr 2020 und darüber hinaus weiter stärken und ausbauen. Aufgrund der bisher relativ dezentralen Organisation des Konzerns in technologisch gegliederten Segmenten war auch die Beschaffungsorganisation entsprechend individuell aufgestellt. Durch die neue Struktur, in der die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei Business Areas Equipment und Solutions gebündelt werden, ergibt sich zukünftig ein Optimierungspotenzial. Das Unternehmen sieht Chancen insbesondere durch die Harmonisierung von Materialklassen, das Clustern von Lieferanten sowie die Ausweitung der zentral koordinierten Einkäufe. Weiteres Potenzial sieht GEA in der Aufstellung des heutigen weltweiten Fertigungsnetzwerks. Durch die neue organisatorische Struktur des Konzerns ist eine stärkere zentrale Steuerung, eine Optimierung der Produktionskapazitäten sowie die Überprüfung geplanter Investitionen möglich. Dadurch könnten zusätzliche signifikante Einsparungen generiert werden. Als wesentliche Grundsäule des Erfolgs von GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse der Kunden gesehen. Zunehmende Knappheit erfordert immer effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energien. Die steigenden Ansprüche der Endverbraucher erfordern höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen. Eine stärkere Sensibilität im Umgang mit der Umwelt erfordert höhere Standards u. a. im Hinblick auf den CO2 -Ausstoß. Hieraus ergeben sich für GEA zunehmend Chancen, indem durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit in umweltschonende Technologien und Produktionsprozesse spezifische Lösungen angeboten werden können. Mit der Übernahme von Imaforni (vgl. Seite 26) hat GEA das "Application Center Bakery" gestärkt und unterstreicht den erhöhten Fokus auf den Bereich der Bäckereiindustrie. Durch weitere Akquisitionen könnte GEA sein Kompetenzportfolio so wie in diesem Fall weiter ausbauen und eine marktführende Stellung in neuen Tätigkeitsfeldern erringen. Da die Akquisitionsstrategie des Konzerns klar auf anspruchsvolle Prozesstechnik für die Nahrungsmittelindustrie ausgerichtet ist, könnten die Zukäufe die Profitabilität des Konzerns weiter steigern. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit wesentliche positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von GEA insgesamt als mittel eingeschätzt. Prognosebericht Der Prognosebericht von GEA berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2017 Wie unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht beschrieben (vgl. Seite 24 f.), sieht GEA als global agierender Technologiekonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (GDP) und die entsprechenden Prognosen des IWF sowie der Vereinten Nationen und der Weltbank als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung an. scroll World Economic Outlook IWF (Januar 2017) Prognose 2016 2017 Weltweit 3,1 % 3,4 % Industrieländer 1,6 % 1,9 % Schwellen- und Entwicklungsländer 4,2 % 4,5 % Der IWF hält unverändert an seiner Einschätzung vom Oktober 2016 fest. Allerdings herrsche noch große Unsicherheit über den politischen Kurs der neuen US-Regierung und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. scroll World Economics Situation and Prospects UN (Januar 2017) Prognose 2016 2017 Weltweit 2,2 % 2,7 % Industrieländer 1,5 % 1,7 % Entwicklungsländer 3,6 % 4,4 % Die Vereinten Nationen prognostizieren in ihrem Weltwirtschaftsbericht eine geringfügige Erholung, welche die UN-Wirtschaftsexperten allerdings eher als ein Indiz wirtschaftlicher Stabilisierung werten als ein Signal für eine robuste und nachhaltige Belebung der weltweiten Nachfrage. scroll Global Economic Prospects Weltbank (Januar 2017) Prognose 2016 2017 Weltweit 2,3 % 2,7 % Industrieländer 1,6 % 1,8 % Schwellen- und Entwicklungsländer 3,4 % 4,2 % Von einer moderaten Erholung im Jahr 2017 geht die Weltbank aus, was vor allem auf Verbesserungen in den Schwellen- und Entwicklungsländern zurückzuführen sei. Fiskalpolitische Maßnahmen in den großen Volkswirtschaften - vor allem in den Vereinigten Staaten - könnten zwar zu einem stärker als erwarteten globalen Wachstum führen. Allerdings dominieren laut Weltbank nach wie vor Abwärtsrisiken die weltwirtschaftlichen Perspektiven - und zwar verbunden mit einer erhöhten politischen Unsicherheit, protektionistischen Tendenzen und einem Risiko von Turbulenzen auf den Finanzmärkten. Rahmenbedingungen für GEA Für das laufende Geschäftsjahr 2017 gehen die Planungen von GEA davon aus, dass die Nachfrage auf ihren Absatzmärkten moderat über dem Niveau von 2016 liegen wird. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. Kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. Zunehmende Mittelschicht 3. Wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken 4. Steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass die Weltbevölkerung von derzeit über 7,3 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren jährlich um rund 80 Mio. Menschen ansteigen wird (vgl. The World's Cities in 2016; World Population Prospects: The 2015 Revision; World Urbanization Prospects, 2014). Bis 2023 soll die Anzahl der Menschen weiter auf 8 Mrd. steigen. Das bedeutet, dass zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden müssen. Deshalb müssen die Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden, wofür innovative Prozesstechnik notwendig ist. Verbunden mit dieser Entwicklung ist auch eine immer weiter zunehmende Urbanisierung. So ist die Anzahl der Menschen, die in Städten leben, von 746 Mio. im Jahr 1950 auf über 4,0 Mrd. in 2016 gestiegen. Damit leben bereits heute mehr als die Hälfte aller Menschen in Ballungsgebieten. Bis 2050 sollen weitere 2,5 Mrd. Menschen - insbesondere in Asien sowie in Afrika - hinzukommen. Um die notwendige Versorgung von Ballungszentren sicherzustellen bzw. den globalen Handel aufrechtzuerhalten, müssen auch immer mehr Nahrungsmittel haltbar und einfach transportierbar gemacht werden. Auch hierfür bieten nur modernste Technologien die notwendigen Kapazitäten, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Als weiterer Faktor wird mit einer wachsenden Mittelschicht die Anzahl der Menschen ansteigen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken. GEA erwartet vor dem Hintergrund der in diesem Kapitel dargestellten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Auswirkung der verschiedenen Megatrends auf ihre unmittelbaren Absatzmärkte einen steigenden Bedarf an hochwertigen Nahrungsmitteln und verbunden damit eine unverändert hohe Investitionstätigkeit der Nahrungsmittelindustrie. Des Weiteren wird von einem anhaltenden Interesse der Kunden an Prozessoptimierung hinsichtlich Effizienz, Produktivität, Energieeinsatz und Anlagenverfügbarkeit ausgegangen, die mit Technologien von GEA gewährleistet werden können. In Bezug auf Rohstoffpreise erwartet die Weltbank (vgl. Commodity Markets Outlook, Januar 2017), dass die Preise der meisten industriellen Güter im laufenden Jahr weiter steigen werden. Hierbei zeigt sich jedoch ein großer Unterschied zwischen der Entwicklung deutlich zunehmender Energiepreise (Zuwachs 26 Prozent) und den restlichen Gütern (Zuwachs 3 Prozent), die sich teilweise sogar rückläufig entwickeln können. GEA geht nicht davon aus, dass die Projektfinanzierungen seiner Kunden durch Unsicherheiten auf den Kapitalmärkten wesentlich beeinträchtigt werden. Der Anteil der Nahrungsmittelindustrie an der Absatzverteilung nach Abnehmerbranchen wird in 2017 voraussichtlich weiter auf dem derzeit hohen Niveau liegen. Auch regional erwartet GEA, dass sich die derzeitige Umsatzverteilung in 2017 nicht signifikant zum abgelaufenen Geschäftsjahr verändern wird. Entwicklung der Kundenindustrien Für die wesentlichen Applikationen von GEA werden auf Basis externer Studien und eigener Einschätzungen die folgenden Entwicklungen erwartet: Nahrungsmittel Der Konsum verpackter Nahrungsmittel wird voraussichtlich unverändert moderat wachsen. Getrieben wird diese Entwicklung vor allem durch Verbrauchszuwächse in der Region Asien Pazifik sowie im Nahen Osten und Afrika. Überproportional zulegen soll dabei insbesondere der globale Konsum von Backwaren sowie von verarbeiteten Fleisch- und Fischprodukten. Milchproduktion Trotz der seit Mitte 2016 zurückgehenden Milchproduktion haben sich die Preise auf globalem Niveau noch nicht vollständig wieder erholt. Derzeit wird erwartet, dass es im ersten Halbjahr 2017 zu einer spürbaren Entschärfung der Milchpreiskrise kommen wird. In den für GEA besonders relevanten Märkten der Nordhalbkugel (USA/EU) ist somit vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 mit einer Zunahme der Investitionsbereitschaft zu rechnen. Mittel- bis langfristig ist von einer Verbesserung der Situation auf dem weltweiten Milchmarkt auszugehen, getrieben durch den weiter ansteigenden Konsum von Milchprodukten. Milchverarbeitung Der weltweite Milchkonsum wird in den nächsten Jahren weiter leicht zulegen. Überproportionales Konsumwachstum wird dabei insbesondere für Käse, Babynahrung sowie den Bereich Joghurt, Kefir und Quark erwartet. Da der Milchkonsum in den Industrieländern unterproportional zu den restlichen Märkten wächst, wird erwartet, dass sich die Investitionen für zusätzliche Produktionskapazitäten vermehrt in die Regionen Lateinamerika und Asien verschieben. In den Industrieländern wird vermutlich vor allem in Projekte zur Produktivitätssteigerung investiert werden. Nach der hohen Anzahl von Großprojekten in den letzten Jahren wird auch aufgrund von verschiedenen politischen, ökonomischen sowie regulatorischen Herausforderungen kurzfristig eher mit einer Konzentration der Kunden auf mittlere Investments gerechnet. Getränke Der weltweite Getränkekonsum wird in den nächsten Jahren stärker zunehmen als noch in den vergangenen Jahren. Der globale Konsum von Erfrischungsgetränken wird dabei deutlicher zulegen als der Verbrauch von alkoholischen Getränken. Der für GEA relevantere Konsum von Säften und von aseptisch abgefüllten Erfrischungsgetränken wird sich in Zukunft ebenfalls weiter erhöhen. Während das Wachstum sowohl bei Erfrischungsgetränken als auch alkoholischen Getränken in Asien nicht mehr auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahren liegen wird, ist insbesondere in Europa sowie Lateinamerika von einer zunehmenden Getränkenachfrage innerhalb der nächsten Jahre auszugehen. Pharma Die globalen Ausgaben für Arzneimittel sowie die weltweiten Forschungs- und Entwicklungsausgaben werden weiterhin steigen und die Wachstumsraten in diesem Markt nochmals insbesondere in den sogenannten "Pharmerging Markets" (wie z. B. China, Brasilien, Russland, Türkei und Indien) sowie in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien zulegen. Insgesamt ist daher weiter von wachsenden Investitionsausgaben im Pharmabereich auszugehen, vor allem im Bereich der flüssigen Medikamente ("Liquid Pharma"). Chemie Die Herstellung insbesondere petrochemischer Produkte wird in den nächsten Jahren weiter steigen, sodass erneut mit einer Zunahme der Investitionstätigkeit zu rechnen ist. Dieser Aufwärtstrend ist speziell auf Produktionszuwächse in Asien, in den Golfstaaten sowie in Nordamerika zurückzuführen. Ausblick auf die Geschäftsentwicklung Dieser Ausblick steht unter den Annahmen, dass es zu keiner Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums und keinen wesentlichen negativen Währungseinflüssen kommt. In der Berechnung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind im Jahr 2017 getätigte Akquisitionen nicht enthalten. Ferner basiert der Ausblick auf der Annahme, dass es keine deutliche Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie bzw. Verschiebungen zwischen unseren Kundenindustrien gibt, die einen negativen Margeneinfluss haben. Umsatz Für 2017 strebt GEA ein moderates Umsatzwachstum an. Ergebnis Beim operativen EBITDA erwartet der Konzern für das laufende Geschäftsjahr 620 bis 670 Mio. EUR. Cash-Flow-Treiber-Marge Hinsichtlich der operativen Cash-Flow-Treiber, also dem Saldo aus operativem EBITDA, Veränderung des Working Capitals und Investitionsvolumen, wird im Verhältnis zum Umsatz ein Wert zwischen 8,5 und 9,5 Prozent in 2017 angestrebt. Investitionen in strategische Projekte werden in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Weitergehende Erwartungen Akquisitionen Die Strategie, Unternehmen zu erwerben, die für GEA neue Märkte erschließen oder in bekannten Märkten die Angebotspalette von GEA gezielt ergänzen, bleibt unverändert gültig. Damit soll den Kunden ein immer breiteres Leistungsspektrum aus einer Hand angeboten werden. Dividende Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für 2016 eine zum Vorjahr unveränderte Dividende von 0,80 EUR je Aktie zu zahlen. Damit würde das Dividendenvolumen auf Basis der am 31. Dezember 2016 ausgegebenen Aktien wieder 154,0 Mio. EUR betragen. Diese Dividendenzahlung würde über dem Ziel liegen, 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuschütten. Zusammenfassung Insgesamt erwartet GEA unter der Voraussetzung einer sich nicht weiter abschwächenden Weltwirtschaft ein moderates Wachstum des Gesamtkonzerns. Die wieder steigende Profitabilität, verbunden mit der unveränderten Fokussierung auf die Generierung von Liquidität, soll dabei helfen, den notwendigen finanziellen Spielraum für die Umsetzung der strategischen Wachstumsziele zu schaffen. In Bezug auf die Ausschüttungsquote bleibt es das Ziel, unverändert 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuzahlen. Düsseldorf, 1. März 2017 Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Konzernabschluss zum 31.12.2016 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016 Aktiv scroll (in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2016 31.12.2015 Sachanlagen 5.1 485.046 508.072 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 5.2 3.662 7.736 Goodwill 5.3 1.505.629 1.431.515 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.4 428.801 382.359 Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen 5.5 15.929 16.631 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6 38.654 36.454 Latente Steuern 7.8 502.117 491.119 Langfristige Vermögenswerte 2.979.838 2.873.886 Vorräte 5.7 611.405 548.623 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.8 1.390.397 1.118.081 Ertragsteuerforderungen 5.9 25.832 26.082 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6 165.942 372.289 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.10 929.120 1.174.150 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5.11 5.403 8.121 Kurzfristige Vermögenswerte 3.128.099 3.247.346 Summe Aktiva 6.107.937 6.121.232 Passiva (in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2016 31.12.2015 Gezeichnetes Kapital 520.376 520.376 Kapitalrücklage 1.217.861 1.217.861 Gewinnrücklagen und Konzernergebnis 1.067.812 962.515 Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis 188.977 142.877 Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 578 570 Eigenkapital 6.1 2.995.604 2.844.199 Langfristige Rückstellungen 6.2 138.751 145.160 Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.3 807.652 775.594 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 6.4 10.238 177.009 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 6.7 48.181 63.708 Latente Steuern 7.8 144.930 111.170 Langfristige Schulden 1.149.752 1.272.641 Kurzfristige Rückstellungen 6.2 144.465 130.607 Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.3 181.424 244.235 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 6.4 165.719 300.735 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.5 624.817 610.315 Ertragsteuerverbindlichkeiten 6.6 33.317 40.743 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.7 812.839 677.757 Kurzfristige Schulden 1.962.581 2.004.392 Summe Passiva 6.107.937 6.121.232 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar - 31. Dezember 2016 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2016-31.12.2016 exklusive Restrukturierung Restrukturierungsaufwendungen Summe Umsatzerlöse 7.1 4.491.894 - 4.491.894 Herstellungskosten 3.103.739 -1.234 3.102.505 Bruttoergebnis vom Umsatz 1.388.155 1.234 1.389.389 Vertriebskosten 498.172 1.460 499.632 Forschungs- und Entwicklungskosten 57.846 -455 57.391 Allgemeine Verwaltungskosten 480.839 -1.354 479.485 Sonstige Erträge 7.2 383.276 - 383.276 Sonstige Aufwendungen 7.3 348.852 3.560 352.412 Ergebnis von at-equity bilanzierten Unternehmen 3.070 - 3.070 Sonstige Finanzerträge 7.6 503 - 503 Sonstige Finanzaufwendungen 7.7 271 - 271 Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 389.024 -1.977 387.047 Zinserträge 7.6 7.857 Zinsaufwendungen 7.7 44.676 Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 350.228 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.8 81.628 davon laufende Steuern 57.792 davon latente Steuern 23.836 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 268.600 Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 7.9 15.975 Konzernergebnis 284.575 davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft 284.555 davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 20 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2015-31.12.2015 Veränderung in % exklusive Restrukturierung Restrukturierungsaufwendungen Summe Umsatzerlöse 7.1 4.599.269 - 4.599.269 -2,3 Herstellungskosten 3.118.718 51.763 3.170.481 -2,1 Bruttoergebnis vom Umsatz 1.480.551 -51.763 1.428.788 -2,8 Vertriebskosten 499.532 23.472 523.004 -4,5 Forschungs- und Entwicklungskosten 66.377 5.802 72.179 -20,5 Allgemeine Verwaltungskosten 492.555 43.333 535.888 -10,5 Sonstige Erträge 7.2 392.141 - 392.141 -2,3 Sonstige Aufwendungen 7.3 382.357 1.263 383.620 -8,1 Ergebnis von at-equity bilanzierten Unternehmen 2.569 - 2.569 19,5 Sonstige Finanzerträge 7.6 2.499 - 2.499 -79,9 Sonstige Finanzaufwendungen 7.7 1.861 - 1.861 -85,4 Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 435.078 -125.633 309.445 25,1 Zinserträge 7.6 11.475 -31,5 Zinsaufwendungen 7.7 50.913 -12,3 Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 270.007 29,7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.8 5.758 > 100 davon laufende Steuern 61.428 -5,9 davon latente Steuern -55.670 - Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 264.249 1,6 Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 7.9 97.617 -83,6 Konzernergebnis 361.866 -21,4 davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft 361.857 -21,4 davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 9 > 100 scroll (in EUR) Anhang Nr. 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1,40 1,37 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 0,08 0,51 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie 7.10 1,48 1,88 Gewichtete durchschnittliche Anzahl von für die Berechnung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogenen Stammaktien (in Mio. Stück) 192,5 192,5 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 1. Januar - 31. Dezember 2016 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Konzernergebnis 284.575 361.866 Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen 6.3.1 -25.262 -1.689 davon Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste -37.192 -1.463 davon Steuereffekt 11.930 -226 Posten, die zukünftig in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung 45.435 87.212 davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste 45.435 87.212 Ergebnis aus der Marktbewertung von finanziellen Vermögenswerten 6.8 -233 763 davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste -331 1.089 davon Steuereffekt 98 -326 Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges 898 3.586 davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste 1.283 946 davon realisierte Gewinne und Verluste - 4.485 davon Steuereffekt -385 -1.845 Sonstiges Konzernergebnis 20.838 89.872 Konzerngesamtergebnis 305.413 451.738 davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft 305.393 451.729 davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 20 9 Konzern-Kapitalflussrechnung 1. Januar - 31. Dezember 2016 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Konzernergebnis 284.575 361.866 zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 81.628 5.758 abzüglich Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen -15.975 -97.617 Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 350.228 270.007 Zinsergebnis 36.819 39.438 Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 387.047 309.445 Abschreibungen/Zuschreibungen auf langfristige Vermögenswerte 113.568 120.342 Weitere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 3.548 -8.021 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Pensionsplänen -41.036 -40.015 Veränderung der Rückstellungen einschl. sonstiger Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern -65.969 59.928 Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Gegenständen des Anlagevermögens -4.321 -722 Veränderung der Vorräte inklusive noch nicht fakturierter Fertigungsaufträge -72.130 5.634 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -118.859 -53.997 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -5.882 -64.693 Veränderung der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva 31.869 82.305 Gezahlte Steuern -66.678 -85.524 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche 161.157 324.682 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche 1.229 -22.559 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 162.386 302.123 Einzahlungen aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte 6.405 3.424 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -91.007 -90.679 Auszahlungen für kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6 - -200.000 Einzahlungen aus kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte 237.000 200.000 Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte -640 - Einzahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerte 4.098 - Zinseinzahlungen 4.993 6.816 Dividendeneinzahlungen 2.454 4.107 Auszahlungen aus Unternehmenserwerben -106.995 -119.723 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche 56.308 -196.055 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -5.600 142.911 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit 50.708 -53.144 Dividendenzahlungen -153.996 -134.747 Auszahlungen aus dem Finanzierungsleasing -3.853 -4.153 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten - 2.762 Auszahlungen aus dem Rückkauf einer Anleihe 6.4 -274.739 - Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten -4.064 -107.508 Zinszahlungen -23.117 -26.650 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche -459.769 -270.296 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -35 40 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -459.804 -270.256 Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestandes 1.936 -382 Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel -244.774 -21.659 Frei verfügbare flüssige Mittel zum Jahresanfang 1.172.778 1.194.437 Frei verfügbare flüssige Mittel zum Bilanzstichtag 5.10 928.004 1.172.778 Nicht frei verfügbare flüssige Mittel 5.10 1.116 1.372 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesamt 929.120 1.174.150 ) einschließlich erhaltener Anzahlungen Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2016 scroll Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis (in T EUR) Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen und Konzernergebnis Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Ergebnis aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges Stand am 01.01.2015 (Aktien in Stück 192.495.476) 520.376 1.217.861 737.094 57.315 -997 -5.002 Konzernergebnis - - 361.857 - - - Sonstiges Konzernergebnis - - -1.689 87.212 763 3.586 Konzerngesamtergebnis - - 360.168 87.212 763 3.586 Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -134.747 - - - Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - - - - - Stand am 31.12.2015 (Aktien in Stück 192.495.476) 520.376 1.217.861 962.515 144.527 -234 -1.416 Konzernergebnis - - 284.555 - - - Sonstiges Konzernergebnis - - -25.262 45.435 -233 898 Konzerngesamtergebnis - - 259.293 45.435 -233 898 Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -153.996 - - - Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - - - - - Stand am 31.12.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) 520.376 1.217.861 1.067.812 189.962 -467 -518 scroll (in T EUR) Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft Anteil nicht beherrschender Gesellschafter Gesamt Stand am 01.01.2015 (Aktien in Stück 192.495.476) 2.526.647 560 2.527.207 Konzernergebnis 361.857 9 361.866 Sonstiges Konzernergebnis 89.872 - 89.872 Konzerngesamtergebnis 451.729 9 451.738 Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft -134.747 - -134.747 Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - 1 1 Stand am 31.12.2015 (Aktien in Stück 192.495.476) 2.843.629 570 2.844.199 Konzernergebnis 284.555 20 284.575 Sonstiges Konzernergebnis 20.838 - 20.838 Konzerngesamtergebnis 305.393 20 305.413 Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft -153.996 - -153.996 Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - -12 -12 Stand am 31.12.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) 2.995.026 578 2.995.604 Konzernanhang 1. Grundlagen der Berichterstattung 1.1 Grundlagen der Darstellung Gegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf/Deutschland, und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group, kurz "GEA", bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315 a HGB beachtet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen - mit Ausnahme der Segmentberichterstattung - werden in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T EUR ergeben. Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash-Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 1. März 2017 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. 1.2 Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften Die nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden bei GEA im Berichtsjahr erstmals angewendet: Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" - Angabeninitiative - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2014 Die Änderungen gehen auf eine Initiative des IASB zur Verbesserung von Ausweis- und Angabevorschriften in bestehenden Standards zurück. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben generell nur dann erforderlich sind, wenn ihr Inhalt nicht unwesentlich ist. Ferner wird klargestellt, wie Anteile am sonstigen Ergebnis von at-equity bewerteten Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Zudem werden die Regelungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung erweitert. Schließlich werden starre Vorgaben zur Struktur des Anhangs gelockert, sodass dieser verstärkt unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Relevanz von Angaben strukturiert werden kann. Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Arbeitnehmerbeiträge - veröffentlicht vom IASB im November 2013 Die Änderungen betreffen die Bestimmungen in Bezug auf Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, und stellen entsprechende Vorschriften zur Zuordnung solcher Beiträge zu den Dienstleistungsperioden klar. Zudem werden Erleichterungen für die Bilanzierung entsprechender Beiträge geschaffen, die von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. IFRS 14 "Regulatorische Abgrenzungsposten" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2014 Da IFRS 14 lediglich für IFRS-Erstanwender anwendungspflichtig ist, waren die Neuregelungen im Abschluss von GEA nicht zu berücksichtigen. Sammelstandard 2010 bis 2012 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2013 Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt sieben Standards. Sammelstandard 2012 bis 2014 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im September 2014 Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er beinhaltet kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards. Aus der erstmaligen Anwendung der neuen Regelungen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. 1.3 Noch nicht umgesetzte Rechnungslegungsvorschriften Für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. GEA prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung festlegen. IFRS 9 "Finanzinstrumente" - veröffentlicht vom IASB im Juli 2014 Im November 2009 veröffentlichte das IASB den IFRS 9 "Finanzinstrumente" und schloss damit den ersten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ablösung von IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ab. Mit dem neuen Standard wurden zunächst einheitliche Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten eingeführt. Im Oktober 2010 wurde IFRS 9 erneut herausgegeben, wobei die ursprüngliche Version um Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten ergänzt wurde. Die Regelungen für die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten und für die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wurden größtenteils unverändert aus IAS 39 übernommen. Durch die im Dezember 2011 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wurden Vorschriften zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 sowie Erleichterungen in Bezug auf die Anpassung früherer Perioden und die entsprechenden Angaben nach IFRS 7 herausgegeben. Der im November 2013 publizierte IFRS 9 beinhaltete schwerpunktmäßig die Aufnahme eines neuen allgemeinen Modells zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Im Juli 2014 veröffentlichte das IASB die vierte und endgültige Fassung des IFRS 9, welcher nunmehr auch die neuen Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen und die begrenzten Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte enthält. Mit der finalen Fassung werden alle vorherigen Fassungen von IFRS 9 ersetzt. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuregelungen des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erläutert: Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: "zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "zum Fair Value". Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte "zu fortgeführten Anschaffungskosten" besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten dieser Vermögenswerte und die Vereinnahmung der mit ihnen verbundenen vertraglichen Zahlungsströme ist. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe "zum Fair Value". Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie bei Zugang wie bisher eine Designation zur Kategorie zum Fair Value ("Fair Value Option") vorgenommen werden. Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zum Fair Value" sind, abhängig von dem Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente kann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu berücksichtigen. Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten In Bezug auf die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten betrifft die bedeutendste Änderung den Ausweis von Wertänderungen von zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Diese sind zukünftig aufzuteilen: Der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu berücksichtigen. Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Durch die Einführung eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen soll eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen erreicht werden. Das neue Modell eröffnet weitergehende Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: So sind nun insbesondere Gruppen von Grundgeschäften, soweit sich die Grundgeschäfte einzeln für eine Designation qualifizieren, sowie Nettopositionen und Nettonullpositionen designierbar. Als Sicherungsinstrument ist grundsätzlich jedes Finanzinstrument geeignet, welches zum Fair Value bilanziert wird. In Bezug auf die Effektivität von Sicherungsbeziehungen werden neue Regelungen eingeführt, wobei auf eine Vorgabe von Bandbreiten für die Effektivitätsmessung verzichtet wird, sodass kein retrospektiver Effektivitätstest mehr durchzuführen ist. Der prospektive Effektivitätstest ist wie auch die Erfassung jeglicher Ineffektivität weiterhin erforderlich. Die Beendigung einer Sicherungsbeziehung ist nur möglich, wenn die hierfür definierten Voraussetzungen erfüllt sind; dies bedeutet, dass bei unveränderter Risikomanagementzielsetzung die Sicherungsbeziehungen zwingend fortzuführen sind. Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie, der Auswirkungen des Risikomanagements auf künftige Zahlungsströme sowie der Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf den Abschluss sind erweiterte Anhangangaben zu machen. Sicherungsbeziehungen sind aufgrund des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9 nicht zu beenden, sofern die Voraussetzungen und qualitativen Merkmale weiterhin erfüllt sind. Die bestehenden Regelungen nach IAS 39 sind wahlweise auch unter IFRS 9 weiterhin anwendbar. Neues Wertminderungsmodell Mit der Einführung eines neuen Modells zur Ermittlung von Wertminderungen sollen nicht nur eingetretene, sondern auch in der Zukunft erwartete Verluste berücksichtigt werden. In Zukunft erwartete Verluste müssen entweder in Höhe des "erwarteten 12-Monats-Verlusts", dem Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, oder in Höhe des gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlusts erfasst werden. Die Verlusterfassung des gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verlusts muss für Instrumente vorgenommen werden, deren Ausfallrisiko sich seit Zugang signifikant erhöht hat. Übergangsregelungen IFRS 9 ist für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. GEA wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 erstmalig nach IFRS 9 bilanzieren. IFRS 9 sieht die Möglichkeit vor, auf die Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der Erstanwendung zu verzichten. Bei Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften sind zusätzliche Anhangangaben nach IFRS 7 erforderlich, welche die Beurteilung der Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 9 ermöglichen sollen. Projektstatus Im vergangenen Geschäftsjahr hat GEA die Analyse der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 9 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage fortgesetzt. Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen erwartet GEA, dass sich durch die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells und den sich hieraus ergebenden Anforderungen zur Nutzung von Kreditinformationen über Kunden Auswirkungen auf interne Verfahren und Prozesse ergeben werden. Der Konzern identifiziert zurzeit, welche Anpassungen notwendig sind, um künftig die nach IFRS 9 erforderlichen, zukunftsbezogenen Kundeninformationen zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste systemseitig abzubilden. Diese Beurteilung basiert auf den vorläufigen Erkenntnissen und orientiert sich am aktuellen Stand der Analyse. Im Geschäftsjahr 2017 wird GEA diese fortsetzen und insbesondere ermitteln, ob sich Auswirkungen aus der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells ergeben werden. IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2014 Der neue Standard fasst die bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und überführt diese in ein einheitliches Modell der Umsatzrealisierung. IFRS 15 gilt für die Bilanzierung von Verträgen mit Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Verkauf von Gütern und umfasst damit auch die bisher in IAS 11 geregelte Bilanzierung von Fertigungsaufträgen. Das neue einheitliche Modell zur Umsatzrealisierung sieht fünf Schritte vor, auf Basis derer die Höhe der Umsatzerlöse und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden: 1. Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, 2. Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, 3. Bestimmung der gesamten Gegenleistung, 4. Verteilung der Gegenleistung auf die separaten Leistungsverpflichtungen, 5. Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung. Darüber hinaus werden durch IFRS 15 umfangreiche Anhangangaben zur Umsatzrealisierung eingeführt. IFRS 15 wurde im September 2016 (inkl. der Ergänzung zum Erstanwendungszeitpunkt) in EU-Recht übernommen und ist somit für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung der Regelungen ist zulässig. Die Erstanwendung hat grundsätzlich rückwirkend zu erfolgen, wobei IFRS 15 verschiedene Erleichterungen gewährt. Das IASB hat im April 2016 Klarstellungen zu IFRS 15 ("Clarifications to IFRS 15 - Revenue from Contracts with Customers") veröffentlicht. Diese ergänzen die Regelungen des IFRS 15 im Hinblick auf die Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, die Abgrenzung, ob ein Unternehmen ggü. Kunden als Prinzipal oder Agent tätig ist, sowie die Separierung von Lizenzen. Darüber hinaus enthalten die Klarstellungen zusätzliche Erleichterungen für die erstmalige Anwendung von IFRS 15. GEA wird IFRS 15 sowie - vorbehaltlich einer entsprechenden Übernahme in EU-Recht - die Klarstellungen zu IFRS 15 beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 anwenden. GEA geht davon aus, die Erstanwendung modifiziert retrospektiv durchzuführen, d. h. die Berichtsperiode wird in Übereinstimmung mit IFRS 15, die Vergleichsperiode anhand der für diese maßgeblichen Standards in Übereinstimmung mit IAS 11 bzw. IAS 18 dargestellt. Der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wird zum Zeitpunkt der Erstanwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen erfasst. Alternativ käme eine vollständig retrospektive Anwendung in Frage, d.h. die Darstellung der Vergleichsperiode in Übereinstimmung mit IFRS 15; die erfolgsneutrale Erfassung des Umstellungseffektes erfolgt dann bereits zu Beginn der Vergleichsperiode. Die Auswirkungen der Neuregelungen werden derzeit von GEA im Rahmen eines konzernweiten Projektes analysiert. Das Projekt umfasst hierbei zwei Phasen: In der ersten Phase erfolgt eine detaillierte Analyse der Auswirkungen von IFRS 15 auf Ebene der beiden Business Areas Solutions und Equipment. Die Ergebnisse der Analyse werden in den einzelnen Geschäftsbereichen verifiziert und anschließend im Hinblick auf die Erstanwendung von IFRS 15 dokumentiert. Zum Geschäftsjahresende 2016 war die detaillierte Analyse noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach Abschluss der Analyse und in Abhängigkeit der hieraus gewonnenen Erkenntnisse wird GEA über die Ausübung von Erleichterungen im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 15 entscheiden. In der zweiten Phase werden ggf. notwendige Anpassungen an bestehenden Rechnungslegungsprozessen und IT-Systemen umgesetzt, sowie die Finanzorganisation im Hinblick auf die (Erst-)Anwendung geschult, um eine einheitliche Anwendung von IFRS 15 zu gewährleisten. Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen, geht GEA nicht davon aus, dass die neuen Regelungen des IFRS 15 insgesamt erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden. Gleichwohl können sich vereinzelt und in begrenztem Umfang im Vergleich zur aktuellen Bilanzierung Abweichungen ergeben. GEA hat basierend auf den Analysen des konzernweiten Projektes bisher die folgenden möglichen Auswirkungen identifiziert: Die nach IFRS 15 geforderte Separierung von Leistungsverpflichtungen und die Allokation des Transaktionspreises zu diesen kann in Einzelfällen und in geringerem Umfang zu einer späteren Umsatzrealisation führen. In Bezug auf die Umsatzrealisierung für Verträge über die Lieferung von Ersatzteilen wird zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass GEA keine Bereitschaftsverpflichtung ("stand-ready obligation") hat, sondern die Leistungsverpflichtung in der Bereitstellung der einzelnen Komponenten besteht. Aus den Anforderungen des IFRS 15 zur Bestimmung der gesamten Gegenleistung (Transaktionspreis) für die aus einem Kundenvertrag zu erfassenden Umsatzerlöse werden derzeit nur in sehr begrenztem Umfang Auswirkungen erwartet: Nach IFRS 15 führen Vergütungsbestandteile, wie beispielsweise Leistungsprämien aber auch Preisnachlässe, Mengenrabatte oder Pönale, dazu, dass eine variable Vergütung vorliegt, welche bereits bei Vertragsabschluss zu schätzen ist. IFRS 15 sieht zudem eine Begrenzung in Bezug auf die Umsatzrealisierung für variable Vergütungsbestandteile vor. Derzeit geht GEA davon aus, dass die Anwendung dieser Begrenzungsvorschrift in wenigen Fällen dazu führen wird, dass der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung für variable Vergütungsbestandteile sich zeitlich nach hinten verlagert. Der Konzern setzt seine Beurteilung individueller Verträge in den nächsten Monaten fort, um die Auswirkungen aus diesen Regelungen zu bestimmen. Nach IFRS 15 ist der Übergang der Kontrolle das maßgebliche Kriterium für die Umsatzrealisierung. Dabei wird zwischen einem Übergang der Kontrolle zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum unterschieden. GEA erwartet diesbezüglich aktuell keine wesentlichen Abweichungen zur bisherigen Bilanzierung: Business Area Solutions: Basierend auf den bisherigen Analysen ist zu erwarten, dass die Umsatzerlöse für in hohem Maße kundenspezifische Projektverträge weiterhin zeitraumbezogen und nicht zeitpunktbezogen zu erfassen sind, da regelmäßig ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten aufweist, und GEA einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Business Area Equipment: GEA erzielt in diesem Geschäftsbereich überwiegend Umsatzerlöse aus dem Verkauf von standardisierten und modularisierten Equipment-Angeboten. Der Konzern rechnet basierend auf den vorläufigen Analysen nicht mit Auswirkungen hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs der Umsatzrealisation. Diese wird im Allgemeinen - wie bisher - zeitpunktbezogen bei Lieferung der Güter erfolgen. Daneben erbringt GEA in beiden Business Areas Dienstleistungen, wie beispielsweise Wartungsleistungen. Der Konzern ist vorläufig zu der Einschätzung gelangt, dass die Dienstleistungen bilanziell - wie bisher - als zeitraumbezogene Erbringung einzustufen sind, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung zufließt, während die Leistung erbracht wird und der Kunde diese gleichzeitig nutzt. Gemäß IFRS 15 ist für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisation eine geeignete Methode zur Messung des Leistungsfortschrittes zu bestimmen. Aktuell wird in diesem Zusammenhang diskutiert, welche Auswirkungen es auf die Fortschrittsmessung hat, wenn die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisation erst nach Vertragsbeginn erfüllt werden. In der fachlichen Diskussion hierzu werden derzeit unterschiedliche Sichtweisen vertreten; eine Klarstellung durch den Standardsetzer ist bisher nicht erfolgt. GEA verfolgt den Fortgang der Diskussion und überprüft im Rahmen des aktuellen Projektes, ob sich hieraus wesentliche Auswirkungen auf den zeitlichen Verlauf der Umsatzrealisation ergeben werden. Die Darstellungs- und Angabevorschriften des IFRS 15 gehen über die Bestimmungen der aktuellen Standards hinaus. IFRS 15 erfordert erweiterte qualitative und quantitative Angaben zur Untergliederung der Umsatzerlöse, zu Leistungsverpflichtungen und Vertragssalden sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen. GEA untersucht derzeit im Rahmen des konzernweiten Projektes, inwieweit basierend auf diesen Informationsanforderungen interne Verfahren, Rechnungslegungsprozesse und IT-Systeme angepasst werden müssen, um die erforderlichen Informationen zu erfassen. IFRS 16 "Leases" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016 Mit dem neuen Standard zur Leasingbilanzierung wird ein einheitliches Modell für die Bilanzierung beim Leasingnehmer eingeführt, durch welches generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst werden. Als Konsequenz entfällt die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen beim Leasingnehmer. Für jede Leasingvereinbarung ist vom Leasingnehmer eine Verbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen anzusetzen und ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten zu aktivieren. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese Index-basiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und ggf. der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird dagegen planmäßig abgeschrieben, was verglichen mit den bisherigen Regelungen grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. Auf Seiten des Leasinggebers ähneln die Regelungen des neuen Standards dagegen denen des bisherigen Standards IAS 17. Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, alle anderen Leasingverträge als Operating Leases. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Die Verlautbarung ersetzt die heute geltenden Bestimmungen von IAS 17 "Leases" und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 "Determining whether an Arrangement contains a Lease", SIC 15 "Operating Leases - Incentives" und SIC 27 "Evaluating the Substance of Transactions Involving the Legal Form of a Lease". GEA analysiert derzeit die Auswirkungen der Neuregelungen und geht aktuell davon aus, dass die neuen Vorschriften zu einer Bilanzverlängerung sowie zu einer Erhöhung des EBITDA führen werden. Die neuen Regelungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen - veröffentlicht vom IASB im Juni 2016 Bei den Änderungen an IFRS 2 handelt es sich um Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. Die Klarstellungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen bei der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich sowie die Klassifizierung bzw. die Bilanzierung einer Änderung der Klassifizierung bestimmter anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. GEA erwartet keine Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 2. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten von einem Investor an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen -veröffentlicht vom IASB im September 2014 Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer entsprechenden Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28. Das IASB hat im Dezember 2015 beschlossen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt des Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass das IASB sich im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Equity-Methode nochmals mit entsprechenden Transaktionen beschäftigen möchte. Ungeachtet der Verschiebung wird eine vorzeitige Anwendung der Änderungen nach ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht zulässig sein. Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016 Im Rahmen seiner Angaben-Initiative hat das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" veröffentlicht. Hiernach hat ein Unternehmen Angaben über Änderungen solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte sind ebenfalls in die Angaben einzubeziehen (z. B. Vermögenswerte aus Absicherungsgeschäften). Anzugeben sind insbesondere zahlungswirksame Veränderungen, Änderungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen, währungskursbedingte Änderungen sowie Änderungen der beizulegenden Zeitwerte. Als Format für die entsprechenden Angaben wird eine Überleitungsrechnung vom Anfangsbestand in der Bilanz hin zum Endbestand vorgeschlagen. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 7. Die Änderungen sind - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Im Jahr der Erstanwendung brauchen Vorjahresvergleichsangaben nicht gemacht zu werden. Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" - Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016 Die Änderungen an IAS 12 dienen der Klarstellung, dass Abwertungen auf einen niedrigeren Marktwert von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, welche aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultieren, zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass der Verlust nicht realisiert wird und sich in Zukunft, bei Halten bis zur Endfälligkeit, umkehren wird, da das Schuldinstrument zum Nominalwert getilgt wird. Dies ist unabhängig davon, ob der Halter erwartet, das Schuldinstrument bis zur Endfälligkeit zu halten und somit den Nominalwert in voller Höhe zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird außerdem klargestellt, dass grundsätzlich für alle abziehbaren temporären Differenzen zusammen zu beurteilen ist, ob voraussichtlich künftig ausreichendes zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, um diese nutzen und damit ansetzen zu können. Nur sofern und soweit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Arten von steuerbaren Gewinnen unterscheidet, ist eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen. Darüber hinaus wird IAS 12 um Regeln und Beispiele zur Ermittlung des künftig zu versteuernden Einkommens für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern ergänzt. GEA erwartet keine Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 12. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Änderungen kann darauf verzichtet werden, die einzelnen von der Änderung betroffenen Komponenten des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz der frühesten dargestellten Periode anzupassen. Bei Inanspruchnahme dieser Erleichterung kann stattdessen die gesamte Änderung des Eigenkapitals in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Änderungen an IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" - Klassifizierung noch nicht fertiggestellter Immobilien - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016 Die Änderung an IAS 40 dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation einer sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilie als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" beginnt oder endet. Die Klassifikation von sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilien war bislang aufgrund der abschließenden Aufzählung des Standards hinsichtlich der Fälle, in denen eine Nutzungsänderung einer Immobilie vorliegt, nicht klar geregelt. Diese Aufzählung gilt nun explizit nicht länger als abschließend, sodass zukünftig auch noch nicht fertiggestellte Immobilien unter die entsprechende Regelung zur Klassifizierung fallen können. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 40. Die Änderung ist - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Sammelstandard 2014 bis 2016 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016 Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt drei Standards (IFRS 1, IFRS 12 sowie IAS 28). Die Übernahme der Regelungen des Sammelstandards, aus denen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet werden, in EU-Recht steht noch aus. Vorbehaltlich dieser Übernahme sind die aus dem Sammelstandard resultierenden Änderungen von IFRS 12 für am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Die Änderungen bezüglich IFRS 1 und IAS 28 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist jeweils zulässig. IFRIC 22 "Währungsumrechnung bei Anzahlungen" - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016 IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen". Die Interpretation stellt klar, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen, die den Erhalt oder die Leistung von Anzahlungen in fremder Währung beinhalten, zu ermitteln ist. Demnach ist für die Ermittlung des Umrechnungskurses der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der aus der Anzahlung resultierende Vermögenswert bzw. die Schuld erstmals erfasst wird. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRIC 22. Die Interpretation ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. 2. Grundsätze der Rechnungslegung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss von GEA werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, die durch die GEA Group Aktiengesellschaft entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen, unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Tatbestand der Beherrschung ist erfüllt, wenn GEA dergestalt an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, dass das Unternehmen einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem es die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der gegenüber den Verkäufern eingegangenen Verbindlichkeiten sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Transaktionszeitpunkt. Die mit dem Unternehmenserwerb übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden nicht beherrschenden Gesellschaftern. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Der Teil der Anschaffungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Goodwill bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs auch nach einer erneuten Überprüfung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Nettovermögens geringer als dieses, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Zahlungsströme und Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Sofern die konsolidierten Tochterunternehmen einen von dem Mutterunternehmen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen, erfolgt die Einbeziehung auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 31. Dezember 2016. Im Geschäftsjahr 2016 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert: scroll Anzahl Gesellschaften 2016 2015 Konsolidierungskreis 01.01. 222 216 inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) 36 35 ausländische Gesellschaften 186 181 Erstkonsolidierung 7 11 Verschmelzung -7 -3 Liquidation 0 -1 Endkonsolidierung -3 -1 Konsolidierungskreis 31.12. 219 222 inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) 36 36 ausländische Gesellschaften 183 186 Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 47 Tochterunternehmen (Vorjahr 46), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamtkonzerns insgesamt 0,1 Prozent (Vorjahr 0,3 Prozent), ihr Ergebnis 0,4 Prozent (Vorjahr -0,2 Prozent) des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamtkonzerns und ihr Eigenkapital 0,5 Prozent (Vorjahr 0,8 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt. Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen befindet sich im Abschnitt 12.4. Änderungen in der Beteiligungshöhe Änderungen der Beteiligungsquote von GEA an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erlangen oder Verlust der Beherrschung führen, sind Eigenkapitaltransaktionen. Die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern von GEA zuzuordnen. Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Als assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen GEA unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält. Joint Ventures sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung von GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Der Konzernanteil am Gewinn oder Verlust at-equity bewerteter Beteiligungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gesondert dargestellt. Der Konzernanteil direkt im Eigenkapital erfasster Aufwendungen und Erträge wird unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures den Buchwert der Nettoinvestition in dasselbe, werden keine weiteren Verluste erfasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen und Joint Ventures werden - sofern notwendig - angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag eine Beteiligung (Vorjahr 2) an assoziierten Unternehmen und 5 Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 6) at-equity bewertet. Gemeinschaftliche Tätigkeiten Gemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden derselben haben. Gemeinschaftliche Führung ist gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung von GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen gemeinschaftlicher Tätigkeiten werden mit dem Anteil von GEA an denselben, in Übereinstimmung mit den maßgeblichen IFRS, bilanziert. Währungsumrechnung Die Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf. Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses von GEA umgerechnet. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Unternehmen erfolgt mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode. Sofern diese Durchschnittskurse keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellen, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Konzernergebnis erfasst und im Eigenkapital fortgeführt. Goodwills aus dem Erwerb ausländischer Tochtergesellschaften werden als Vermögenswerte dieser Unternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet. Sachanlagen Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt. Aufwendungen für regelmäßige größere Wartungen werden über die Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögenswertes bzw. über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben. Der Wertansatz von Sachanlagevermögen wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt ("Impairment"-Test). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus dem internen Nutzungswert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Nettoveräußerungswert). Primäre Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweils aktuelle örtliche Markt für Gebrauchtmaschinen bzw. Gewerbeimmobilien. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, erfolgt eine Abwertung. Zur Beurteilung der Wertminderung werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Stufe gruppiert, für die sich Zahlungsströme separat identifizieren lassen. Entfällt in der Folgezeit der Grund für eine Wertminderung, wird eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeschriebenen historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Leasing Als Leasingtransaktionen gelten Vereinbarungen, die das Recht zur entgeltlichen Nutzung eines Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum einräumen. Leasingverträge werden als Finanzierungsleasingverträge bilanziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstands und damit das wirtschaftliche Eigentum dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Dementsprechend aktivieren die Unternehmen von GEA, die als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken tragen, die mit dem Gegenstand verbunden sind, das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreiben das Leasingobjekt in den Folgeperioden über die Vertragslaufzeit oder die kürzere geschätzte Nutzungsdauer ab. Korrespondierend wird eine Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Die Zahlung an den Leasinggeber wird dabei in eine Zins- und Tilgungskomponente aufgeteilt, wobei die Zinskomponente als konstante Verzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen GEA als Leasingnehmer auftritt, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Unternehmen von GEA Leasinggeber sind und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt. Die in der Folgezeit anfallenden Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesem Fall verbleibt der zur Nutzung überlassene Gegenstand in der Bilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Verschiedene der einbezogenen Unternehmen haben in der Vergangenheit Sachanlagen veräußert und zurückgemietet ("Sale-and-lease-back"). In Abhängigkeit der Risikoverteilung führten die "Sale-and-lease-back"-Transaktionen zu einem Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnis. Im Fall eines Mietleasingverhältnisses erfolgte eine unmittelbare Realisierung des gesamten Gewinns, sofern der Verkauf des Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abgewickelt wurde. Bei einem Verkauf über dem beizulegenden Zeitwert wurde die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem beizulegenden Zeitwert abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit realisiert. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Bei Immobilien, die teilweise zur Erzielung von Mieteinnahmen und teilweise zum Zweck der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, wird die gesamte Immobilie als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft, wenn der Anteil der Eigennutzung unwesentlich ist. Dies wird bei einem Anteil von unter 10 Prozent angenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden linear zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt analog zu der Vorgehensweise beim Sachanlagevermögen. Goodwill Der Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird mindestens einmal jährlich zum Geschäftsjahresende sowie bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit auf Ebene der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten wurden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas identifiziert. Für die Überprüfung der Werthaltigkeit wird der erzielbare Betrag einer Business Area ihrem Buchwert einschließlich des Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für als "zur Veräußerung gehalten" klassifizierte Geschäftseinheiten ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Maßstab für die Werthaltigkeit. Übersteigt der Buchwert der Vermögenswerte einer Business Area den erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Differenz eine Wertminderung vor, die ergebniswirksam zu erfassen ist. Ein Wertminderungsbetrag mindert zuerst den Buchwert des Goodwills. Ein den Goodwill übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerte zu verteilen. Der Nutzungswert der zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten wird jährlich zum Ende des Geschäftsjahres nach dem "Discounted-Cash-Flow"-Verfahren ermittelt. Die Schätzung eines Verkaufspreises ist für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbst erstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen aktivierte Entwicklungsaufwendungen. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben vertragsbasierten Rechten vor allem Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen. Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen erworben. Die selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes bestimmbar ist, wird dieser linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Der Wertansatz eines immateriellen Vermögenswertes wird überprüft, sofern dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, ist der Buchwert auf den erzielbaren Betrag abzuwerten. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe werden zuvor erfasste Wertminderungen zurückgenommen. Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente. Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen werden der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, da die Anteile an diesen Kapitalgesellschaften nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist bedingt durch die erhebliche Schwankungsbreite der Bemessungen des beizulegenden Zeitwertes, ohne dass die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwertes innerhalb der Schwankungsbreite zuverlässig bestimmt werden können. Ein zuverlässiger beizulegender Zeitwert kann nur im Rahmen von Veräußerungsverhandlungen ermittelt werden. Eine Veräußerungsabsicht für diese finanziellen Vermögenswerte besteht nicht. Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel, bei denen die Absicht besteht, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten, werden der Bewertungskategorie "bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen" zugeordnet und dementsprechend unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle übrigen Wertpapiere werden zum Zeitwert bewertet, wobei Wertschwankungen erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Die finanziellen Forderungen werden der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst. Sind die derivativen Finanzinstrumente in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen ("Cash-Flow-Hedge") eingebunden, werden die Zeitwertschwankungen im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eingebettete Finanzderivate werden bei Vorliegen qualifizierender Bedingungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung von den jeweiligen Basisverträgen getrennt. Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald GEA Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechen-baren Transaktionskosten. Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintreten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme negativ verändert haben. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder der Ausfall von Zahlungen sein. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (z. B. nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente), entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Finanzinstruments und dem Barwert der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Zahlungsströme. Mit Ausnahme der Eigenkapitalinstrumente werden finanzielle Vermögenswerte bei Wegfall der Wertminderungsgründe bis zur Höhe der sich ohne Wertminderung ergebenden fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihres Abschlusses entweder als Absicherung von beizulegenden Zeitwertschwankungen von Vermögenswerten, Schulden oder von bindenden Vereinbarungen ("Fair-Value-Hedges") oder als Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden ("Cash-Flow-Hedges") designiert. Bei einer effektiven Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird nicht nur die Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Derivates, sondern auch die des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Bei einer perfekten Sicherung gleichen sich die Zeitwertschwankungen aus. Die Vorschriften zur Sicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts durch einen "Fair-Value-Hedge" finden derzeit bei GEA keine Anwendung. Werden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt, wird der effektive Bestandteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Derivate erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Bestandteil der Wertänderung wird als Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Der im sonstigen Konzernergebnis erfasste Posten aus dem effektiven Bestandteil der Wertänderung wird gleichzeitig mit der Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgswirksam. Führt die Erfüllung des Grundgeschäfts zu dem Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes, so werden die zuvor im sonstigen Konzernergebnis abgegrenzten Wertänderungen mit den Anschaffungskosten des nicht-finanziellen Vermögenswertes verrechnet. Wird das Grundgeschäft abweichend von vorherigen Annahmen nicht durchgeführt, werden die zuvor erfolgsneutral erfassten Wertänderungen direkt erfolgswirksam aufgelöst. Um Risiken aus Zinsänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend "Cash-Flow-Hedges" an. Darüber hinaus führt GEA vor allem für Fremdwährungsrisiken Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen der Risikorichtlinie durch, welche ökonomisch entsprechende Risiken kompensieren, jedoch die strengen Anforderungen des IAS 39 an die Abbildung als bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Vermögenswerten und Schulden abgeschlossen werden, werden nicht zu einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zusammengeführt. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen werden durch die ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Devisentermingeschäfte weitgehend kompensiert. Latente Steuern Für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist. Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Vorräte Die Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der "First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen angesetzt. Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden. Fertigungsaufträge Forderungen und Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst ("Percentage-of-Completion-Method"). Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Soweit die erhaltenen Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und erfassten Verluste am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den "sonstigen Verbindlichkeiten". Erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden passivisch unter dem selben Posten ausgewiesen. Sofern das Auftragsergebnis nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn das Auftragsergebnis zuverlässig geschätzt werden kann. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden in die Auftragserlöse einbezogen, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte Geschäftsbereiche Der Ansatz langfristiger Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die im Sinne des IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, erfolgt zum Buchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Die entsprechenden Vermögenswerte sowie die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Schulden werden in der Bilanz gesondert als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Danach erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet. Da der Buchwert von zur Veräußerung gehaltenen abnutzbaren Vermögenswerten überwiegend durch den Verkauf und nicht durch die Nutzung derselben realisiert wird, endet die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umklassifizierung. Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert diese als nicht fortgeführter Geschäftsbereich. Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat als "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorjahreswerte so angepasst, dass die Ergebnisse dieser Geschäftsbereiche auch gleichfalls im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen; auch hier wird der Ausweis des Vorjahres entsprechend angepasst. Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf GEA einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamtkonzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet. Gezeichnetes Kapital Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen. Verpflichtungen aus Pensionsplänen Die Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb von GEA gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Sonstige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern Unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen. Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert. Ebenfalls unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden Verbindlichkeiten für Abfindungen bzw. aus Sozialplänen ausgewiesen, die unter anderem aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen resultieren. Rückstellungen Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt. Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch die zur Vertragserfüllung notwendigen Gemeinkosten ein. Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten umfassen Anleihen, Bankverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Sonstige Verbindlichkeiten Der Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt mit Ausnahme der Anzahlungen sowie des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Die Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag. Ertragsrealisierung Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der "Percentage-of-Completion"-Methode realisiert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Erstreckt sich die Abwicklung eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum und erfolgt die Finanzierung des Auftrags weitgehend durch GEA, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Umgekehrt werden Erträge aus der Anlage von erhaltenen Anzahlungen auftragskostenmindernd berücksichtigt, wenn diese einen wesentlichen Einfluss auf das Auftragsergebnis haben. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Entsprechend der "Percentage-of-Completion"-Methode werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug der Teilabrechnungen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen. Zinserträge werden unter Beachtung des Effektivzinssatzes und der Höhe der Restforderung proportional über die Restlaufzeit in den Zinserträgen erfasst. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. Erlöse aus Nutzungsentgelten werden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Verträge periodengerecht erfasst. Aktienbasierte Vergütung GEA verfügt über ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählten Führungskräften sogenannte "Performance Shares" gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Ein weiteres aktienbasiertes Vergütungsprogramm stellt die im Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder verankerte langfristige Aktienkurskomponente dar. Die Auszahlung aus dieser Vergütungskomponente ist von der Performance der GEA Aktie relativ zu einem Vergleichsindex abhängig. Der Anspruch aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (siehe Abschnitt 6.3.3). Forschung und Entwicklung Aufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert. Öffentliche Zuwendungen Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt. 2.2 Einschätzungen und Ermessensentscheidungen Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Ermessensentscheidungen durch den Vorstand getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Faktoren, die eine negative Abweichung von getroffenen Einschätzungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, eine deutliche Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie, bzw. Verschiebungen zwischen Kundenindustrien mit einem negativen Margeneinfluss, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen. Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen. Konsolidierungskreis Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises (siehe Abschnitt 2.1) wurde insbesondere bei der Beurteilung, welche Tochtergesellschaften aus Wesentlichkeitsgründen nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, Ermessen ausgeübt. Unternehmenserwerbe Als Folge von Unternehmenserwerben (siehe Abschnitt 4) werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet. Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung. Goodwill Der Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Die zu diesem Zweck für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftssegmente ermittelten erzielbaren Beträge werden auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Den Berechnungen der Nutzungswerte liegen Annahmen des Managements zugrunde (siehe Abschnitt 5.3). Steuern GEA ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken. Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktivischen latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktivischen latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passivischen latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktivischen latenten Steuern aus. Die aktivischen latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (siehe Abschnitt 7.8). Restrukturierungsrückstellungen Der Ansatz von Restrukturierungsrückstellungen erfolgt, sobald eine faktische Verpflichtung des Unternehmens zur Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen durch Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans gegenüber den Betroffenen entstanden ist. In die Beurteilung, ob die Ansatzkriterien erfüllt sind, fließen Annahmen des Managements dazu ein, ob bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung hervorgerufen wurde, dass das Unternehmen die Restrukturierung durchführen wird und ob bedeutende Änderungen des Restrukturierungsplans zu erwarten sind. Für die Bestimmung der Höhe von Restrukturierungsrückstellungen ist insbesondere eine Schätzung der Höhe der erwarteten Abfindungszahlungen erforderlich. Hierfür müssen vom Management Annahmen zur Gehaltsstruktur und zur Dauer der Betriebszugehörigkeit der vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmer sowie zur Art und Weise der Umsetzung des Stellenabbaus (z. B. Freiwilligenprogramme, Altersteilzeit, Sozialplan) getroffen werden. Bewertung zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden sowie Klassifizierung von Geschäftsbereichen als nicht fortgeführt Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. In die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten fließen dabei auch Annahmen des Managements ein. Zudem sind bei der Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" sowie der Einstufung von Aktivitäten als den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörig Einschätzungen des Managements erforderlich. Diese betreffen insbesondere die Fragen, ob der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten Änderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung oder eines wirtschaftlichen Ressourcenabflusses können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (siehe Abschnitt 6.2). Dies gilt insbesondere auch für Verpflichtungen im Umweltbereich. Verpflichtungen aus Pensionsplänen Der Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese Annahmen umfassen Diskontierungszinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungsrate und Sterblichkeitsraten. Sie können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken. Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (siehe Abschnitt 6.3.1). Fertigungsaufträge Der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach der "Percentage-of-Completion"-Methode liegen Schätzungen des Managements bezüglich der im Zusammenhang mit den Fertigungsaufträgen anfallenden Auftragskosten zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an. Rechtsstreitigkeiten Unternehmen von GEA sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen von GEA bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (siehe Abschnitt 8.3). 3. Finanzrisikomanagement Um die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Risikomanagementsystem im Lagebericht verwiesen. Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. Währungsrisiken Die Internationalität der Geschäftstätigkeit von GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen Konzernunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance von GEA anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance. Zinsrisiken Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten von GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden. Alle Zinsderivate sind einzelnen Kreditaufnahmen zugeordnet. Die Sicherungsbeziehungen sind dokumentiert und werden als "Cash-Flow-Hedge" bilanziert. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Zinsaufwand aus den Kreditaufnahmen sowie aus den zugeordneten Derivaten spiegelt in Summe den fixierten Zinssatz der Sicherungsbeziehung wider. Zins-/Währungsswaps wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmenserwerben in Kanada und Großbritannien eingesetzt. Ihre Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sie stehen aber in keiner dokumentierten Sicherungsbeziehung zu den konzerninternen Grundgeschäften. Die Ergebniseffekte aus der Veränderung der Währungsparitäten seit Beginn der Laufzeit sowie die Ergebniseffekte aus den in diesem Zusammenhang bestehenden konzerninternen Forderungen stehen sich aufgrund unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen (Terminkurs zu Kassakurs) nicht in gleicher Höhe gegenüber. Im Geschäftsjahr 2016 belief sich der im Jahresergebnis erfasste Bewertungsunterschied zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft auf 264 T EUR (Vorjahr -6.449 T EUR). Warenpreisrisiken GEA benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen. Kreditrisiken Finanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des bei GEA im Finanzmanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe von GEA. Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer rollierenden monatsgenauen Liquiditätsplanung werden liquide Mittel disponiert sowie Kreditlinien gesteuert. Die Mittel werden anschließend den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb von GEA zu optimieren, sind in 16 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert: scroll Zahlungsströme (in T EUR) Buchwert < 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre >5 Jahre 2016 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 624.817 623.882 935 - - - - Schuldscheindarlehen 90.651 92.453 - - - - - Anleihen - - - - - - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.845 52.587 2.062 1.372 5 - - Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 9.982 3.752 4.517 967 607 1.356 - Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 130 130 - - - - - Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 15.603 884.049 12.177 667 - - - Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 2.704 23.035 - - - - - Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" 1.042 1.041 - - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 141.913 96.803 39.323 11.488 7.881 - - 2015 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 610.315 609.487 828 - - - - Schuldscheindarlehen 90.595 2.453 92.453 - - - - Anleihen 282.666 286.415 - - - - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.869 5.870 50.171 101 32 5 - Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 33.809 3.930 3.906 4.023 3.906 3.906 48.057 Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 202 202 - - - - - Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 8.357 284.541 10.268 1.194 - - - Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 3.950 7.864 25.959 4.042 - - - Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" 2.296 1.256 1.042 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 139.221 82.045 45.798 15.838 7.372 5.811 - In die vorstehende Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2016 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der erwarteten vertraglichen Zahlungsströme einbezogen. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können, wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden. Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 920.969 T EUR (Vorjahr 336.165 T EUR) stehen Einzahlungen aus diesen Instrumenten in Höhe von 901.654 T EUR (Vorjahr 320.373 T EUR) gegenüber. Zum 31. Dezember 2016 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 855.664 T EUR (Vorjahr 1.199.350 T EUR), die in Höhe von 146.496 T EUR (Vorjahr 429.130 T EUR) ausgenutzt sind. Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) Fälligkeit 31.12.2016 zugesagt 31.12.2016 beansprucht 31.12.2015 zugesagt 31.12.2015 beansprucht GEA Anleihe April 2016 - - 274.739 274.739 Europäische Investitionsbank Juli 2017 50.000 50.000 50.000 50.000 Schuldscheindarlehen September 2017 90.000 90.000 90.000 90.000 Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") August 2021 650.000 - 650.000 - Sonstige (bilaterale) Barkreditlinien inklusive Zinsabgrenzung maximal 1 Jahr bzw. "bis auf Weiteres" 65.664 6.496 134.611 14.391 Summe 855.664 146.496 1.199.350 429.130 Am 21. April 2016 hat GEA den noch ausstehenden Betrag der am 14. April 2011 begebenen Anleihe in Höhe von 274.739 T EUR zurückgezahlt. Zur Sicherung der langfristigen Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit der ersten Verlängerungsoption den Club Deal bis August 2021 prolongiert. Der Kredit beinhaltet eine weitere Verlängerungsoption von einem Jahr, sodass eine Laufzeit bis maximal 2022 möglich ist. Zum 31. Dezember 2016 stehen dem Gesamtkonzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.265.468 T EUR (Vorjahr 1.463.367 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 475.220 T EUR (Vorjahr 481.442 T EUR) genutzt werden. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, traten auch bei der GEA Group Aktiengesellschaft in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen auf. Zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Segments GEA Heat Exchangers (HX) sind zum 31. Dezember 2016 Bankavale in Höhe von 20.149 T EUR (Vorjahr 26.275 T EUR) aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls wurden seitens des Käufers des Segments GEA HX Bankavale in Höhe von 6.055 T EUR (Vorjahr 14.865 T EUR) zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft ausgestellt. Zusätzlich wurden Konzernavale in Höhe von 50.759 T EUR (Vorjahr 63.646 T EUR) durch die GEA Group Aktiengesellschaft zur Besicherung vertraglicher Verpflichtungen des Segments GEA HX herausgelegt. Zur Absicherung eventueller Risiken für den Fall, dass solche Avale in Anspruch genommen werden, hat die GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale vom Käufer des Segments GEA HX zur Rückbesicherung in Höhe von 15.329 T EUR (Vorjahr 19.094 T EUR) erhalten. Zum Jahresende sind 84 T EUR (Vorjahr 84 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 102.631 T EUR (Vorjahr 99.369 T EUR) Konzernavale für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt. Zur Abdeckung des Haftungsvolumens der GEA Group Aktiengesellschaft aus den gewährten Bankavalen wurden seitens der Käufer der Lurgi-Gruppe Bankavale als Rückbesicherung herausgelegt. Die im Vorjahr für die Lentjes GmbH aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegten Bankavale im Betrag von 2.830 T EUR konnten im Jahr 2016 vollständig ausgebucht werden. Konzernavale, die zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lentjes GmbH an deren Kunden ausgegeben wurden, sind bereits im Jahr 2015 vollständig ausgebucht worden. Die zukünftigen Auszahlungen aus den operativen Leasingverhältnissen werden separat unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen (siehe Abschnitt 8.2). Fremdwährungssensitivitätsanalyse Die Gesellschaften von GEA sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus. Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften: ― aus Währungsderivaten als Sicherung für bislang noch bilanzunwirksame Grundgeschäfte, d. h. für vertraglich vereinbarte sowie für erwartete Transaktionen: Erfolgt eine ökonomische Sicherung, ohne eine dokumentierte bilanzielle Sicherungsbeziehung, so wirkt sich ein entsprechendes Kursänderungsrisiko unmittelbar im Ergebnis aus. Sind die Währungsderivate in Sicherungsbeziehungen in Form von "Cash-Flow-Hedges" eingebunden, dann unterliegen sie einem eigenkapitalwirksamen Kursänderungsrisiko. Zum Stichtag 31.12.2016 waren keine Währungsderivate als "Cash-Flow-Hedges" designiert. ― aus Zins-/Währungsswaps: Den Swaps stehen zwar konzerninterne Forderungen als Grundgeschäft gegenüber, sie stehen aber nicht in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung. Während die Forderungen mit dem Kassakurs bewertet werden, liegen der Bewertung der Währungskomponenten der Swaps die Terminkurse zugrunde. In Abhängigkeit von der Zinsdifferenz zwischen den beiden Währungen können beide Kurse signifikant voneinander abweichen. ― aus ungesicherten Fremdwährungsgeschäften: Die Umrechnung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs wirkt sich unmittelbar im Ergebnis aus. Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des EUR von 10 Prozent aus Konzernsicht: scroll (in T EUR) Nominalvolumen Jahresergebnis Basiswährung Fremdwährung 2016 +10% -10% EUR USD 571.170 2.724 -3.329 EUR GBP 115.516 -1.123 1.372 EUR ZAR 44.402 2.540 -3.104 EUR CNY 43.853 -729 891 EUR CAD 29.723 2.065 -2.524 EUR PLN 29.383 -1.118 1.367 scroll (in T EUR) Nominalvolumen Jahresergebnis Basiswährung Fremdwährung 2015 +10% -10% EUR USD 597.664 5.209 -6.366 EUR GBP 94.278 -1.280 1.565 EUR NZD 59.984 -1.079 1.319 EUR CNY 40.622 384 -470 EUR ZAR 27.681 2.155 -2.634 EUR CAD 23.887 2.240 -2.738 Bei dem Nominalvolumen handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme zum Bilanzstichtag umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Die potenziellen Schwankungen des Jahresergebnisses resultieren primär aus Derivaten, die nicht in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, aber im Rahmen der allgemeinen Sicherungsstrategie zur Vermeidung von Währungsrisiken eingesetzt werden. Zinssensitivitätsanalyse Die Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: ― Originäre Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen nur dann einem bilanziellen Zinsänderungsrisiko, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei GEA werden derartige Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. ― Originäre Finanzinstrumente mit variabler Verzinsung, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko. ― Zinsderivate, die in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen in Höhe des effektiven Teils der Sicherungsbeziehung einem eigenkapitalwirksamen Zinsänderungsrisiko. ― Zinsderivate, die nicht in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko. ― Währungsderivate unterliegen keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken und haben daher keinen Einfluss auf die Zinssensitivitäten. Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -100 Basispunkte zum Bilanzstichtag. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte: scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR) +100 Basispunkte -100 Basispunkte +100 Basispunkte -10 Basispunkte Eigenkapitalwirksame Zinsrisiken 251 -254 766 -78 Ergebniswirksame Zinsrisiken 130 -133 824 -83 Der Berechnung liegt ein Nettovolumen von 78.263 T EUR (Vorjahr 121.469 T EUR) zugrunde. Kapitalmanagement Das wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet. Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand von GEA sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert. Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist das in der GEA Group Aktiengesellschaft beheimatete zentrale Finanzmanagement von GEA dafür zuständig, Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf der Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing). Die Nettoverschuldung für den Gesamtkonzern wird dabei wie folgt ermittelt: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -55.845 -55.869 Schuldscheindarlehen -90.651 -90.595 Anleihen - -282.666 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 929.120 1.174.150 Kurzfristige Wertpapiere - 37.000 Festgelder mit Restlaufzeit ≤ 1 Jahr - 200.000 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 782.624 982.020 Eigenkapital 2.995.604 2.844.199 Eigenkapitalquote 49,0% 46,5% Gearing -26,1% -34,5% Die Nettoliquidität ist im Laufe des Geschäftsjahres um 199.396 T EUR gesunken, sodass diese zum 31. Dezember 2016 782.624 T EUR betrug. Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bewertungen für GEA lauten wie folgt: scroll 2016 2015 Agentur Rating Ausblick Rating Ausblick Moody's Baa2 stabil Baa2 stabil Fitch BBB stabil BBB stabil Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des "BBB" Bereichs ergeben sich für die Finanzierung von GEA gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit von GEA und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher. 4. Unternehmenserwerbe 4.1 Erworbene Unternehmen Im Geschäftsjahr 2016 hat GEA folgendes Unternehmen im Wege des Anteilserwerbs übernommen: scroll Unternehmen Sitz Erwerbszeitpunkt Stimmrechtsanteil (in %) Übertragene Gegenleistung (in T EUR) Imaforni S.p.A. Colognola ai Colli, Verona (Italien) 1. April 2016 100,0 153.478 Am 1. April 2016 hat GEA den Anteilserwerb der italienischen Unternehmensgruppe Imaforni vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile an der Holdinggesellschaft der Imaforni Gruppe, Imaforni S.p.A., übernommen. Imaforni gehört zu den führenden Anbietern anspruchsvoller Produktionsanlagen und Lösungen für Feingebäck und wird der Business Area Solutions zugeordnet. Die Übernahme von Imaforni stärkt GEA's "Application Center Bakery" mit komplexen Produktionslinien, insbesondere für Kekse und Cracker. Die Übernahme ist ein weiterer Schritt des Konzerns im Rahmen seiner Applikationsstrategie sowie der Absicht, seine führende Stellung im Bereich anspruchsvoller Prozesstechnik für die Nahrungsmittelindustrie weiter auszubauen. Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 1.326 T EUR, von denen 62 T EUR im Vorjahr angefallen sind. Der Ausweis der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehenden Transaktionskosten erfolgt unter den sonstigen Aufwendungen. Darüber hinaus hat GEA gegen Ende des Geschäftsjahres im Wege des vollständigen Erwerbs eine weitere, einzeln betrachtet unwesentliche Akquisition getätigt. Dadurch wird die Wettbewerbsposition der Business Area Equipment in ihren bestehenden Geschäftsfeldern weiter gestärkt. 4.2 Übertragene Gegenleistung Die übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen: scroll Unternehmen (in T EUR) Zahlungsmittel Bedingte Kaufpreiszahlung Summe Imaforni S.p.A. 153.478 - 153.478 4.3 Erworbene Vermögenswerte und Schulden Mit dem Erwerb von Imaforni wurden die folgenden Vermögenswerte und Schulden übernommen: scroll Beizulegender Zeitwert (in T EUR) Imaforni S.p.A. Sachanlagen 1.604 Immaterielle Vermögenswerte 57.436 Sonstige langfristige Vermögenswerte 2 Langfristige Vermögenswerte 59.042 Vorräte 4.720 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24.956 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.272 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 52.464 Kurzfristige Vermögenswerte 84.412 Summe Vermögenswerte 143.454 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 2.907 Latente Steuern 16.092 Langfristige Schulden 18.999 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.614 Ertragsteuerverbindlichkeiten 2.696 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 23.952 Kurzfristige Schulden 41.262 Summe Schulden 60.261 Erworbenes Nettovermögen 83.193 davon Anteil der GEA Group Aktiengesellschaft 83.193 Anschaffungskosten 153.478 Goodwill der GEA Group Aktiengesellschaft 70.285 Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen ergeben sich wie folgt: scroll Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in T EUR) Bruttobetrag Voraussichtlich uneinbringliche vertragliche Cashflows Beizulegender Zeitwert Imaforni S.p.A. 25.292 -336 24.956 Der bei dem Unternehmenserwerb entstandene Goodwill in Höhe von 70.285 T EUR ist auf die Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsposition von GEA, Vorteile aus erwarteten Synergien und künftigen Marktentwicklungen sowie das Know-how der Belegschaft zurückzuführen. 4.4 Auswirkung auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis Seit ihrem Erwerbszeitpunkt hat die Unternehmensgruppe Imaforni folgenden Beitrag zu den Konzernumsatzerlösen und zum Konzernergebnis nach Steuern beigetragen: scroll (in T EUR) Umsatzerlöse Ergebnis nach Steuern Imaforni S.p.A. 66.402 3.909 Summe 66.402 3.909 Bei einem theoretischen Erwerbszeitpunkt der Unternehmensgruppe zum 1. Januar 2016 hätten die Konzernumsatzerlöse in der Berichtsperiode 4.512.341 T EUR und das entsprechende Konzernergebnis nach Steuern 284.820 T EUR betragen. 4.5 Zahlungsmittelabfluss Der Erwerb der Unternehmensgruppe Imaforni hat in 2016 zu folgenden Zahlungsmittelabflüssen geführt: scroll (in T EUR) 2016 2015 Übertragene Gegenleistung 153.478 152.156 abzüglich bedingte Kaufpreiszahlung - -4.600 Kaufpreiszahlungen 153.478 147.556 abzüglich erworbene Zahlungsmittel -52.464 -33.377 Zahlungsmittelabfluss aus den Unternehmenserwerben 101.014 114.179 In der Kapitalflussrechnung werden für das Geschäftsjahr 2016 Mittelabflüsse aus Unternehmenserwerben in Höhe von 106.995 T EUR ausgewiesen. Die Kaufpreisallokation für Imaforni wurde im vierten Quartal 2016 finalisiert. Dabei ergaben sich gegenüber den im Rahmen des Halbjahresfinanzbericht 2016 gemachten Angaben keine Änderungen. 4.6 Unternehmenserwerbe des Vorjahres Die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene Unternehmensgruppe Comas wurde im zweiten Quartal 2016 ohne weitere Änderungen finalisiert. Zudem wurde im zweiten Quartal 2016 die Kaufpreisallokation für die im Vorjahr erworbene CMT unter leichten Anpassungen finalisiert. Hieraus resultierte eine Verringerung des Goodwills für CMT um 1.600 T EUR auf nunmehr 10.761 T EUR. 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva 5.1 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt: scroll (in T EUR) Grundstücke und Gebäude (selbst genutzt) Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe 01.01.2015 Anschaffungs-/Herstellungskosten 520.733 409.148 328.812 27.339 1.286.032 Kumulierte Abschreibungen -238.325 -298.584 -247.334 -3.031 -787.274 Nettobuchwert 282.408 110.564 81.478 24.308 498.758 Veränderungen in 2015 Zugänge 4.068 12.859 16.137 19.213 52.277 Abgänge -190 -789 -687 -683 -2.349 Abschreibungen -13.965 -23.227 -21.339 -801 -59.332 Wertminderungen -2.669 -22 -7 - -2.698 Wertaufholung - 40 - - 40 Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" -1.367 - - - -1.367 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 16.646 4.350 1.752 18 22.766 Währungsumrechnung 3.994 2.053 727 63 6.837 Sonstige Änderungen 6.017 5.704 439 -19.020 -6.860 Nettobuchwert 31.12.2015 294.942 111.532 78.500 23.098 508.072 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 545.260 435.386 344.771 26.688 1.352.105 Kumulierte Abschreibungen -250.318 -323.854 -266.271 -3.590 -844.033 Nettobuchwert 294.942 111.532 78.500 23.098 508.072 Veränderungen in 2016 Zugänge 7.793 9.605 18.663 24.891 60.952 Abgänge -19.307 -261 -2.429 -101 -22.098 Abschreibungen -14.529 -21.963 -20.969 -92 -57.553 Wertminderungen -385 -395 - - -780 Wertaufholung - - - - - Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" - - - - - Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 139 622 1.001 1 1.763 Währungsumrechnung 79 289 402 112 882 Sonstige Änderungen 498 4.415 812 -11.917 -6.192 Nettobuchwert 31.12.2016 269.230 103.844 75.980 35.992 485.046 31.12.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 525.064 442.452 353.075 39.602 1.360.193 Kumulierte Abschreibungen -255.834 -338.608 -277.095 -3.610 -875.147 Nettobuchwert 269.230 103.844 75.980 35.992 485.046 Die sonstigen Änderungen betreffen überwiegend Umgliederungen aus dem Posten Anlagen im Bau in andere Positionen des Sachanlagevermögens. Das Sachanlagevermögen wird wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll Nutzungsdauer in Jahren Gebäude und Gebäudebestandteile 2 bis 50 Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen 2 bis 25 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 40 Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und, sofern notwendig, angepasst. Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung: scroll (in T EUR) 2016 2015 Anschaffungskosten - aktivierte Leasingobjekte aus Finanzierungsleasing 23.116 43.893 Kumulierte Abschreibungen -8.804 -11.639 Nettobuchwert 14.312 32.254 Von dem Nettobuchwert der gemieteten Sachanlagen betreffen 13.667 T EUR (Vorjahr 27.150 T EUR) Gebäude. Die Leasingverträge über die Gebäude reichen über das Jahr 2020 hinaus. Eine Mietverlängerungsoption, eine Mietpreissteigerungsklausel sowie die Möglichkeit des Erwerbs sind in keinem Vertrag vorgesehen. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten sind unter den Finanzverbindlichkeiten erläutert (siehe Abschnitt 6.4). Der Buchwert von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die zur Sicherung von Kreditlinien dienen, beträgt zum Stichtag 535 T EUR (Vorjahr 4.355 T EUR). Bei den Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Grundstücke und Gebäude. 5.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dar: scroll (in T EUR) Grundstücke Gebäude Summe 01.01.2015 Anschaffungs-/Herstellungskosten 15.037 9.834 24.871 Kumulierte Abschreibungen -6.793 -5.595 -12.388 Nettobuchwert 8.244 4.239 12.483 Veränderungen in 2015 Abgänge -1.006 -192 -1.198 Abschreibungen - -582 -582 Wertaufholungen - - - Währungsumrechnung -4 -25 -29 Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" -541 -2.397 -2.938 Nettobuchwert 31.12.2015 6.693 1.043 7.736 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.080 6.707 19.787 Kumulierte Abschreibungen -6.387 -5.664 -12.051 Nettobuchwert 6.693 1.043 7.736 Veränderungen in 2016 Abgänge -535 - -535 Abschreibungen - -74 -74 Wertaufholungen 1.940 - 1.940 Währungsumrechnung -2 - -2 Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" -5.403 - -5.403 Nettobuchwert 31.12.2016 2.693 969 3.662 31.12.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 6.672 6.707 13.379 Kumulierte Abschreibungen -3.979 -5.738 -9.717 Nettobuchwert 2.693 969 3.662 Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 11.250 T EUR (Vorjahr 21.325 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Mieterträge 1.836 2.304 Betriebliche Aufwendungen 950 1.731 davon für Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden 950 1.731 Summe 886 573 5.3 Goodwill Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Business Areas, welche die Geschäftssegmente des Konzerns darstellen sowie dessen Entwicklung: scroll (in T EUR) GEA Farm Technologies GEA Mechanical Equipment GEA Process Engineering GEA Refrigeration Technologies BA Equipment BA Solutions Summe Buchwert zum 31.12.2014 187.768 570.849 387.587 183.768 - - 1.329.972 Zugänge - - 6.409 815 11.697 70.943 89.864 Währungsumrechnung 6.793 3.239 1.747 3.387 -1.724 -1.763 11.679 Umgliederung -194.561 -574.088 -395.743 -187.970 869.086 483.276 - Buchwert zum 31.12.2015 - - - - 879.059 552.456 1.431.515 Zugänge - - - - 1.609 70.285 71.894 Abgänge - - - - - -1.600 -1.600 Währungsumrechnung - - - - 2.957 863 3.820 Buchwert zum 31.12.2016 - - - - 883.625 622.004 1.505.629 Werthaltigkeitstest Die Werthaltigkeit des Goodwills wurde zum Geschäftsjahresende 2016 überprüft. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests zum Jahresende werden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert. Dementsprechend werden die erzielbaren Beträge der Business Areas ihren Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag eines Geschäftssegments wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe der "Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der vom Vorstand aufgestellten, konsolidierten Mittelfristplanung ein. Diese umfasst neben dem Budget für das Jahr 2017 noch zwei weitere Planjahre. Die entsprechenden Planwerte wurden auf Basis eines "Top-down"-Ansatzes entwickelt. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,5 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen die Geschäftssegmente tätig sind. Der Planung liegt die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zugrunde. Die Annahme basiert auf der Erwartung eines steigenden Bedarfs an veredelten Nahrungsmitteln. Auch für die übrigen Kundenindustrien wird ein Wachstum unterstellt. Von diesen unterstellten Entwicklungen profitieren beide Business Areas der GEA. Bei dem für die einzelnen Business Areas geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt. Hinsichtlich der Rohstoffpreise wird unterstellt, dass etwaige Steigerungen durch höhere Absatzpreise kompensiert werden können. Zukünftige Unternehmensakquisitionen werden in der Planung nicht berücksichtigt. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 1,00 Prozent (Vorjahr 1,50 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 7,00 Prozent (Vorjahr 6,75 Prozent). Darüber hinaus werden für die Segmente individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden segmentspezifische Steuersätze angesetzt. Die Zahlungsströme der einzelnen Segmente werden mit den folgenden Nach-Steuer-Zinssätzen diskontiert: scroll Diskontierungszinssatz (in %) 31.12.2016 31.12.2015 BA Equipment 7,50 7,76 BA Solutions 6,58 7,09 Die für den Goodwill durchgeführten Werthaltigkeitstests bestätigten dessen Werthaltigkeit. 5.4 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt: scroll (in T EUR) Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte Vertrags-basierte immaterielle Vermögenswerte Technologie- basierte immaterielle Vermögenswerte Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Summe 01.01.2015 Anschaffungs-/Herstellungskosten 64.679 169.925 97.647 136.849 115.671 584.771 Kumulierte Abschreibungen -12.744 -74.706 -65.203 -69.150 -37.411 -259.214 Nettobuchwert 51.935 95.219 32.444 67.699 78.260 325.557 Veränderungen in 2015 Zugänge 7 - 6.967 4.605 29.689 41.268 Abgänge -1 - -90 -178 -125 -394 Abschreibungen -276 -18.928 -8.946 -9.457 -10.170 -47.777 Wertminderungen -3.892 - -3.089 -6 -2.031 -9.018 Wertaufholungen - - - - - - Erwerbe durch Unternehmens- zusammenschlüsse 40.221 11.134 364 12.635 1 64.355 Währungsumrechnung 479 173 34 1.152 103 1.941 Sonstige Änderungen 112 11 1.079 -271 5.497 6.428 Nettobuchwert 31.12.2015 88.585 87.609 28.762 76.179 101.224 382.359 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 107.487 181.803 108.713 155.008 144.959 697.970 Kumulierte Abschreibungen -18.902 -94.194 -79.951 -78.829 -43.735 -315.611 Nettobuchwert 88.585 87.609 28.762 76.179 101.224 382.359 Veränderungen in 2016 Zugänge 16 193 5.708 6.794 24.306 37.017 Abgänge -12 -202 -88 -89 -19 -410 Abschreibungen -257 -24.105 -7.614 -10.221 -16.559 -58.756 Wertminderungen -28 -133 - - -2.449 -2.610 Wertaufholungen 4.413 - - - - 4.413 Erwerbe durch Unternehmen- szusammenschlüsse 11.809 40.403 - 6.649 19 58.880 Währungsumrechnung 755 425 243 257 102 1.782 Sonstige Änderungen - - 310 2.148 3.668 6.126 Nettobuchwert 31.12.2016 105.281 104.190 27.321 81.717 110.292 428.801 31.12.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 120.194 223.133 111.900 170.431 179.387 805.045 Kumulierte Abschreibungen -14.913 -118.943 -84.579 -88.714 -69.095 -376.244 Nettobuchwert 105.281 104.190 27.321 81.717 110.292 428.801 Die Zugänge bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten entfallen überwiegend auf die Business Area Equipment, wo insbesondere Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens aktiviert wurden. Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll Nutzungsdauer in Jahren Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte 1 bis 20 Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte 1 bis 10 Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte 1 bis 20 Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte 1 bis 25 Die Abschreibungen des Gesamtkonzerns auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 58.756 T EUR (Vorjahr 47.777 T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 102.886 T EUR (Vorjahr 86.015 T EUR) werden wegen Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach dem Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilt sich wie folgt auf: scroll 31.12.2016 31.12.2015 Segment Buchwert (T EUR) Anteil am Gesamtbuchwert (in %) Buchwert (T EUR) Anteil am Gesamtbuchwert (in %) BA Equipment 42.163 41,0 45.364 52,7 BA Solutions 60.723 59,0 40.651 47,3 Summe 102.886 100,0 86.015 100,0 Diese Marken werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für diesen Zweck wird zunächst der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten mithilfe des Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die GEA aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Mittelfristplanung ab. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Die unterstellten Lizenzraten entsprechen im Allgemeinen denen der Erstbewertung. Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit einem markenspezifischen Diskontierungszinssatz nach Steuern (Vorjahr vor Steuern) abgezinst. Der Wertermittlung liegen die folgenden Annahmen zugrunde: scroll (in %) 31.12.2016 31.12.2015 Diskontierungszinssatz 6,19 - 8,37 7,94 - 16,30 Lizenzraten 0,50 - 3,00 0,50 - 3,00 Sofern der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer Marke unter ihrem Buchwert liegt, wird die Werthaltigkeit der Marke auf Basis des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft, zu der sie gehört. Der zum Jahresende durchgeführte Werthaltigkeitstest hat zu einer Abwertung in Höhe von 28 T EUR (Vorjahr 3.892 T EUR) geführt, während gleichzeitig Wertaufholungen in Höhe von 4.413 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) vorgenommen wurden. Die Abwertungen in Höhe von 28 T EUR (Vorjahr 1.213 T EUR) entfallen bei gleichzeitigen Wertaufholungen in Höhe von 1.189 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) auf die Business Area Equipment. Auf die Business Area Solutions entfallen ausschließlich Wertaufholungen in Höhe von 3.224 T EUR (Vorjahr Wertminderung 2.679 T EUR). 5.5 Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen Die Angabe der Kennzahlen von at-equity bewerteten Unternehmen basiert auf den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen. Die jeweiligen Buchwerte sowie das jeweilige Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind im Verhältnis zur Konzern-Bilanzsumme und zum Konzernergebnis unwesentlich. Assoziierte Unternehmen Zum 31. Dezember 2016 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen mit einem Buchwert von 6 T EUR (Vorjahr 2.026 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 82 145 Gesamtergebnis 82 145 Joint Ventures Zum 31. Dezember 2016 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten Joint Ventures mit einem Buchwert von 15.923 T EUR (Vorjahr 14.605 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures setzt sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 2.988 2.404 Gesamtergebnis 2.988 2.404 5.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen 22.568 21.746 Sonstige Wertpapiere 9.098 9.311 Derivative Finanzinstrumente 99 152 Übrige finanzielle Vermögenswerte 6.889 5.245 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 38.654 36.454 Sonstige Wertpapiere - 37.000 Derivative Finanzinstrumente 3.317 7.424 Übrige finanzielle Vermögenswerte 162.625 327.865 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 165.942 372.289 Summe 204.596 408.743 Derivative Finanzinstrumente Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen zu Abschnitt 6.8 dargestellt. Übrige finanzielle Vermögenswerte Zum Abschlussstichtag bestehen übrige finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 169.514 T EUR (Vorjahr 333.110 T EUR). Die Aufteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte gestaltet sich wie folgt: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen 34 67 Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen 429 790 Forderungen gegen Finanzbehörden 456 448 Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.970 3.940 Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte 6.889 5.245 Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen 6.883 3.520 Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen 15.753 12.188 Sonstige Forderungen gegen Finanzbehörden 60.668 45.013 Festgeldanlagen - 200.000 Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 79.321 67.144 Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 162.625 327.865 Summe 169.514 333.110 Die Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten überwiegend Umsatzsteuerforderungen. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 25.913 T EUR (Vorjahr 24.033 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzt sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Buchwert vor Wertminderungen 87.304 73.223 Wertminderungen 2.013 2.139 Buchwert 85.291 71.084 davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig 83.503 70.773 davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig 1.788 311 weniger als 30 Tage 758 191 zwischen 31 und 60 Tagen 337 42 zwischen 61 und 90 Tagen 152 18 zwischen 91 und 180 Tagen 90 18 zwischen 181 und 360 Tagen 131 11 mehr als 360 Tage 320 31 5.7 Vorräte Die Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 129.293 133.370 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 107.811 94.778 Anlagen für Dritte im Bau 23.194 17.911 Fertige Erzeugnisse und Waren 291.165 273.572 Geleistete Anzahlungen 59.942 28.992 Summe 611.405 548.623 Der Betrag der Vorräte, die im Geschäftsjahr 2016 als Aufwand erfasst wurden, beträgt 2.763 Mio. EUR (Vorjahr 2.839 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 15.783 T EUR (Vorjahr 11.694 T EUR). Aufgrund gestiegener Marktpreise am Absatzmarkt wurden in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 2.305 T EUR (Vorjahr 2.432 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 5.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 929.388 781.209 davon gegen Dritte 913.587 766.856 davon gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen 15.801 14.353 Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden 461.009 336.872 Summe 1.390.397 1.118.081 Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 7.244 T EUR (Vorjahr 4.636 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Summe der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 49.371 T EUR (Vorjahr 49.031 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - mit Ausnahme gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen - setzt sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Buchwert vor Wertminderungen 962.958 815.887 Wertminderungen 49.371 49.031 Buchwert 913.587 766.856 davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig 618.555 549.262 davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig 295.032 217.594 weniger als 30 Tage 108.555 95.825 zwischen 31 und 60 Tagen 52.563 38.756 zwischen 61 und 90 Tagen 22.582 21.411 zwischen 91 und 180 Tagen 44.216 28.928 zwischen 181 und 360 Tagen 38.084 18.145 mehr als 360 Tage 29.032 14.529 Fertigungsaufträge Die Fertigungsaufträge mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Aktivierte Herstellungskosten aus Fertigungsaufträgen 2.875.083 2.630.119 zuzüglich Ergebnis aus Fertigungsaufträgen 549.758 475.814 abzüglich antizipierte Verluste 20.379 8.740 abzüglich Teilabrechnungen 3.301.326 3.085.790 Summe 103.136 11.403 Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (enthalten in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) 461.009 336.872 Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden (enthalten in sonstigen Verbindlichkeiten) -357.873 -325.469 Summe 103.136 11.403 Die erhaltenen Anzahlungen auf Fertigungsaufträge belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf 62.425 T EUR (Vorjahr 32.758 T EUR). Die Sicherheitseinbehalte von Kunden betragen 12.124 T EUR (Vorjahr 9.680 T EUR). Es wurden im Berichtsjahr 2.212.385 T EUR (Vorjahr 2.160.765 T EUR) Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen erzielt. 5.9 Ertragsteuerforderungen Die Ertragsteuerforderungen betragen zum Stichtag 25.832 T EUR (Vorjahr 26.082 T EUR). Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 5.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Frei verfügbare Mittel 928.004 1.172.778 Beschränkt verfügbare Mittel 1.116 1.372 Summe 929.120 1.174.150 Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um hinterlegte Bankguthaben. Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum zwischen marktüblichen 0,0 und 0,4 Prozent (Vorjahr zwischen 0,0 und 0,6 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende liegt bei 0,1 Prozent (Vorjahr 0,2 Prozent). 5.11 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Zum 31. Dezember 2016 werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 5.403 T EUR (Vorjahr 8.121 T EUR) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um ein nicht betriebsnotwendiges Grundstück in Frankfurt. Da für diesen Vermögenswert keine weitere Verwendungsmöglichkeit besteht, soll er veräußert werden. 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva 6.1 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2016 unverändert zum Vorjahr 520.376 T EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 192.495.476 nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Genehmigtes Kapital scroll (in T EUR) Beschluss der Hauptversammlung Laufzeit bis Betrag in TEUR Genehmigtes Kapital I 24. April 2012 23. April 2017 77.000 Genehmigtes Kapital II 16. April 2015 15. April 2020 130.000 Genehmigtes Kapital III 16. April 2015 15. April 2020 52.000 Summe 259.000 Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bei dem Genehmigten Kapital III ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapital scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlung 16. April 2015 51.904 51.904 Summe 51.904 51.904 Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 Mio. auf den Inhaber lautendende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigten Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 1.217.861 T EUR. Gewinnrücklagen und Konzernergebnis Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten. Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgebend. Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden finanziellen Vermögenswerten, der effektive Teil der Wertänderung der als "Cash-Flow-Hedge" designierten Derivate sowie Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Es bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften von GEA in Höhe von 578 T EUR (Vorjahr 570 T EUR). 6.2 Rückstellungen Die Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2016 sind in unten stehender Tabelle abgebildet: scroll (in T EUR) Garantien, Gewähr- leistungen Finanzgarantien Prozessrisiken Nachlaufende Kosten Umweltschutz, Bergbau Sonstige Rückstellungen Summe Bestand am 01.01.2016 66.740 11.299 16.837 24.840 71.688 84.363 275.767 davon langfristig 11.149 10.190 6.644 3.425 71.609 42.143 145.160 davon kurzfristig 55.591 1.109 10.193 21.415 79 42.220 130.607 Zuführung 45.234 88 1.294 27.011 813 33.858 108.298 Verbrauch -27.410 -195 -5.499 -11.623 -1.991 -25.744 -72.462 Auflösung -17.590 -7.928 -225 -4.280 -353 -20.011 -50.387 Konsolidierungs- kreisänderungen 777 - - 12 - 1.418 2.207 Aufzinsung und Zinssatzänderung - - - - 18.822 132 18.954 Währungsdifferenzen 425 1 181 114 4 114 839 Bestand am 31.12.2016 68.176 3.265 12.588 36.074 88.983 74.130 283.216 davon langfristig 9.595 - 6.666 3.434 88.901 30.155 138.751 davon kurzfristig 58.581 3.265 5.922 32.640 82 43.975 144.465 Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen Die Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde. Zum 31. Dezember 2016 sind Erstattungsansprüche gegenüber außenstehenden Dritten in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 385 T EUR) aktiviert. GEA erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen im kommenden Jahr zu begleichen. Rückstellungen für Finanzgarantien Die Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2016 sind im Wesentlichen durch die Auflösung von Unsicherheiten in Bezug auf Risiken aus der Veräußerung des Großanlagenbaus bedingt. Für das Geschäftsjahr 2017 wird mit dem Abfluss von sämtlichen Rückstellungen für Finanzgarantien gerechnet. Prozessrisiken Es werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften von GEA gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückstellungen aus Prozessrisiken kann regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden. Nachlaufende Kosten Unter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres. Umweltschutz, Bergbau Unter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten sowie für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen ausgewiesen. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2035 hinaus. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. Etwa 60 Prozent der sonstigen Rückstellungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2016 beglichen. 6.3 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern Die Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Verpflichtungen aus Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen 772.796 744.914 davon leistungsorientierte Pensionspläne 755.496 726.349 davon Krankenrestkostenversicherungen 16.061 15.403 davon beitragsorientierte Pensionspläne 1.239 3.162 Sonstige pensionsähnliche Verpflichtungen 4.020 3.573 Altersteilzeit 13.187 10.265 Jubiläumszuwendungen 8.949 9.172 Sozialplan und Abfindungen 2.531 2.602 Übrige Personalverpflichtungen 6.169 5.068 Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 807.652 775.594 Sozialplan und Abfindungen 33.716 88.700 Rückständiger Urlaub und Guthaben Gleitzeit/Überstunden 59.315 56.436 Gratifikationen und Tantiemen 72.864 78.596 Übrige Personalverpflichtungen 15.529 20.503 Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 181.424 244.235 Summe Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 989.076 1.019.829 Der Rückgang der kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ist im Wesentlichen auf Auszahlungen für Abfindungsleistungen im Rahmen des Programms "Fit for 2020" zurückzuführen (vgl. Abschnitt 7.4). Zum 31. Dezember 2016 belaufen sich die entsprechenden Abfindungs- und Sozialplanverpflichtungen auf 33.925 T EUR (Vorjahr 85.347 T EUR). 6.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen Im Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert. Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 durch Aktuare bewertet. Leistungsorientierte Pensionspläne GEA bietet für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen an, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. GEA sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und, soweit geeignet, an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. GEA beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind. Nach der Einschätzung von GEA resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen. Pensionszusagen in Deutschland In Deutschland gewährt GEA einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen. In der allgemeinen Versorgung besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Bei dieser Zusage werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst. Im Rahmen der neuen Führungskräfteversorgung werden Leistungen aus einer vermögensgedeckten Zusage in Form eines leistungsorientierten Plans gewährt. Das gebildete Planvermögen wird unter Nutzung einer Vermögenstreuhand (Contractual Trust Arrangement, CTA) verwaltet und in Mischfonds angelegt. Die vom Arbeitgeber zu leistenden Einzahlungen in das Planvermögen sind vom Fixgehalt der Anspruchsberechtigten abhängig. Darüber hinaus können die Versorgungsberechtigten optional im Wege der Gehaltsumwandlung Eigenbeiträge leisten. Die Versorgungsberechtigten haben Anspruch auf die aus dem Planvermögen erwirtschafteten Erträge. Zudem besteht eine nominale Beitragsgarantie. Neben den aktuell offenen Zusagen bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Zudem bestehen Zusagen aus der alten Führungskräfteversorgung, die seit Ende des Geschäftsjahres 2014 für Neu-Eintritte geschlossen ist. Die aus der alten Führungskräfteversorgung stammenden Leistungen nach Pensionierung werden mit 1 Prozent jährlich angepasst. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert. Pensionszusagen im Ausland Die Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. In den USA bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient. Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Plans erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das "Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz ("MAP-21") geändert. In Großbritannien bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Plans wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt. Krankenrestkostenversicherungen Neben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. In Deutschland werden keine neuen Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen hier im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht GEA in diesen Zusagen kein besonderes Risiko. Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen betreffen überwiegend Deutschland. Rückstellungen und Finanzierungsstatus Der Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Geschäftsjahres 715.252 174.318 724.943 181.633 Laufender Dienstzeitaufwand 11.770 3.180 13.926 3.349 Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen 13.957 5.563 14.113 5.305 Arbeitnehmerbeiträge - 531 - 842 Neubewertungen des Anwartschaftsbarwertes 31.627 8.241 -7.284 1.626 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der demografischen Annahmen - -1.330 - -1.038 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen 32.547 9.744 -6.095 71 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Erfahrungsanpassungen -920 -173 -1.189 2.593 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -634 -753 -4.568 -10.886 Gewinne und Verluste aus Abgeltungen - 1.509 - -411 Gemeinsam eingetretener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen 595 - - - Auszahlungen ohne Abgeltungen -31.391 -8.658 -31.121 -9.900 Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen - -11.618 - -12.398 Vermögensübertragungen -668 - -1.470 - Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/ -verkäufen - 2.907 6.972 1.600 Andere Konsolidierungskreisänderungen - 213 -259 - Währungsdifferenzen - -789 - 13.558 Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 740.509 174.644 715.252 174.318 Planvermögen zum Zeitwert zu Beginn des Geschäftsjahres 22.807 125.808 20.222 128.585 Zinserträge auf Planvermögen 450 3.491 417 3.812 Arbeitgeberbeiträge 5.197 4.074 3.236 5.695 Arbeitnehmerbeiträge - 531 - 842 Neubewertung: den Zinsertrag unterschreitender bzw. übersteigender Ertrag aus Planvermögen 19 3.362 -109 -1.762 Auszahlungen ohne Abgeltungen -873 -7.413 -959 -8.978 Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen - -11.618 - -12.398 Vermögensübertragungen -521 - - - Währungsdifferenzen - -1.481 - 10.012 Planvermögen zum Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres 27.080 116.754 22.807 125.808 Nettobilanzbetrag (Saldo) 713.429 57.890 692.445 48.510 davon Nettovermögenswert - 238 - 797 davon Nettoschuld 713.429 58.128 692.445 49.307 Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand des Geschäftsjahres 2015 enthält einen im Zusammenhang mit einer Standortschließung entstandenen Ertrag aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 9,9 Mio. EUR. Bei der Ermittlung des operativen EBIT für die Segmentberichterstattung wurde dieser bereinigt, da er nach Auffassung des Managements in folgenden Geschäftsjahren in Höhe dieses Betrags nicht mehr anfallen wird ("Einmaleffekt", siehe Abschnitt 9.1). Im Geschäftsjahr 2015 sind in diesem Zusammenhang Auszahlungen für Abgeltungen i. H. v. 11,2 Mio. Euro angefallen. Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 wie folgt dar: scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Nettobilanzbetrag (Saldo) zu Beginn des Geschäftsjahres 692.445 48.510 704.721 53.048 Veränderungen über Gewinn oder Verlust 25.238 6.008 23.054 -6.455 Laufender Dienstzeitaufwand 11.770 3.180 13.926 3.349 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -634 -753 -4.568 -10.886 Gewinne und Verluste aus Abgeltungen - 1.509 - -411 Gemeinsam eingetretener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen 595 - - - Nettozinsen auf den Nettobilanzbetrag 13.507 2.072 13.696 1.493 Veränderung über OCI 31.608 4.879 -7.175 3.388 Den Zinsertrag übersteigender Ertrag aus Planvermögen -19 -3.362 109 1.762 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der demografischen Annahmen - -1.330 - -1.038 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen 32.547 9.744 -6.095 71 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Erfahrungsanpassungen -920 -173 -1.189 2.593 Zahlungswirksame Veränderungen -35.715 -5.319 -33.398 -6.617 Arbeitgeberbeiträge -5.197 -4.074 -3.236 -5.695 Auszahlungen ohne Abgeltungen -30.518 -1.245 -30.162 -922 Sonstige Veränderungen -147 3.812 5.243 5.146 Vermögensübertragungen -147 - -1.470 - Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/ -verkäufen - 2.907 6.972 1.600 Andere Konsolidierungskreisänderungen - 213 -259 - Währungsdifferenzen - 692 - 3.546 Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) 713.429 57.890 692.445 48.510 Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen: scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 193.507 158.351 179.854 160.318 Planvermögen zum Zeitwert 27.080 116.754 22.807 125.808 Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) der fondsfinanzierten Verpflichtungen 166.427 41.597 157.047 34.510 Anwartschaftsbarwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 547.002 16.293 535.398 14.000 Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 547.002 16.293 535.398 14.000 Finanzierungsstatus/Nettobilanzbetrag (Saldo) 713.429 57.890 692.445 48.510 Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen. Erstattungsansprüche i. S. d. IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger: scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Aktive Mitarbeiter 226.077 72.025 220.907 77.099 Ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft 117.135 42.775 99.496 39.449 Leistungsempfänger 397.297 59.844 394.849 57.770 Gesamtverpflichtung 740.509 174.644 715.252 174.318 Planvermögen Das Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in Prozent) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Marktpreisnotierung in aktiven Märkten 17,6 66,1 8,3 62,6 Eigenkapitalinstrumente 0,8 25,8 0,9 24,4 Schuldinstrumente 2,2 35,7 2,8 34,4 Immobilien 0,0 0,1 0,0 0,0 Sonstiges 14,6 4,5 4,6 3,8 Keine Marktpreisnotierung in aktiven Märkten 82,4 33,9 91,7 37,4 Eigenkapitalinstrumente 0,0 0,8 0,0 0,7 Schuldinstrumente 0,0 0,6 0,0 0,4 Immobilien 0,0 0,0 0,0 0,2 Versicherungen 82,4 32,5 91,6 36,1 Sonstiges 0,0 0,0 0,1 0,0 Summe Planvermögen 100,0 100,0 100,0 100,0 GEA hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA und Großbritannien ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies die vorherrschende Anlageform für Planvermögen. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können. Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt. Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. GEA beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2017 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 5.053 T EUR und an die ausländischen Pläne von 4.480 T EUR erwartet. Im Berichtsjahr 2016 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens 7.322 T EUR (Vorjahr 2.358 T EUR). Versicherungsmathematische Parameter Zum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet. scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in Prozent) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Abzinsungsfaktor 1,70 2,71 2,00 3,04 Inflation 1,70 1,12 1,70 0,88 davon abgeleitet: Lohn- und Gehaltssteigerungsrate 2,70 1,29 2,70 1,00 davon abgeleitet: Rentensteigerungsrate 1,39 0,48 1,43 0,23 davon abgeleitet: Steigerungsrate der Gesundheitsvorsorgeleistungen 3,45 - 3,45 - Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von GEA in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und GEA bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzierungsstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen. Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen von GEA. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet. Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2016 werden wie im Vorjahr als Rechengrundlage die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/einer 65-jährigen Altersrentnerin zum Bilanzstichtag auf Basis dieser Rechengrundlage beträgt 19,30 Jahre/23,36 Jahre (Vorjahr 19,17 Jahre/23,23 Jahre). Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet. Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen von GEA identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein. scroll (in T EUR) 2016 Anstieg (+)/Verringerung (-) der DBO Deutschland Ausland Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte -54.772 -6.111 Verringerung der Inflation um 25 Basispunkte -16.137 -377 Eine Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr führt durchschnittlich zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um rund 4 Prozent. Künftige Zahlungsströme Für die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet: scroll (in T EUR) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 - 2026 Deutsche Pläne 32.196 32.073 32.176 32.008 31.846 154.130 Ausländische Pläne 9.147 7.348 7.860 9.021 8.632 42.694 Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Kranken-restkostenversicherungen beträgt: scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in Jahren) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Duration 15,8 13,6 15,3 11,3 6.3.2 Beitragsorientierte Pensionspläne Verschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sog. "Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei GEA, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Beiträge in Höhe von insgesamt 17.550 T EUR (Vorjahr 17.084 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von 44.427 T EUR (Vorjahr 45.174 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst. Zwei gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die jeweiligen Verwalter der Pläne den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung und des Planvermögens zur Verfügung stellen, um diese als leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des ersten Plans hat keine Auswirkungen auf die Höhe der künftigen Beitragszahlungen. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 Beiträge in Höhe von 2.383 T EUR (Vorjahr 2.484 T EUR) geleistet worden. Im Vergleich zum Vorjahr werden für das Geschäftsjahr 2017 reduzierte Beiträge erwartet. In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,2 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 500 zur GEA gehören. Das Vermögens-/Schuldenverhältnis dieses Plans muss mindestens 105 Prozent betragen. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung des Plans führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrads können aber die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden. An den gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 Beiträge in Höhe von 3.178 T EUR (Vorjahr 3.427 T EUR) geleistet worden. Im Vergleich zum Vorjahr werden für das Geschäftsjahr 2017 reduzierte Beiträge erwartet. 6.3.3 Aktienbasierte Vergütungspläne Der Aufwand aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2016 für den Gesamtkonzern beträgt insgesamt 3.895 T EUR (Vorjahr 2.356 T EUR). Der Buchwert der Schulden des Gesamtkonzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf 4.407 T EUR (Vorjahr 5.158 T EUR). Performance Share Plan Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft erstmals für die Führungskräfte der ersten und zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Seit der am 1. Juli 2008 aufgelegten dritten Tranche des Programms können auch die Führungskräfte der dritten Managementebene teilnehmen. Am 21. Juli ist die elfte Tranche aufgelegt worden, deren Zeichnungsfrist am 31. Oktober 2016 endete. Ziel des "GEA Performance Share Plan" ist es, die Vergütung der Führungskräfte mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens zu verbinden und ihre Interessen auf die Interessen der Aktionäre auszurichten. Gemäß dem Plan erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zusage auf eine definierte Anzahl an "Performance Shares". Die Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" ist abhängig von der jeweiligen Vertragsstufe der Teilnehmer. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten "Performance Shares". Dieses Eigeninvestment muss anschließend für drei Jahre (Performance-Zeitraum) gehalten werden. Der Erdienungszeitraum für die elfte Tranche beträgt 35 Monate ab dem Zeitpunkt der Gewährung. Während des dreijährigen Performance-Zeitraums wird anhand des "Total Shareholder Return" (TSR) die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen eines Vergleichsindex gemessen. Für die in den Jahren bis einschließlich 2013 aufgelegten Tranchen wird als Vergleichsindex der MDAX® herangezogen. Für die seit 2014 ausgegebenen Tranchen wird als Vergleichsindex der STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) zugrunde gelegt. Durch den Wechsel des Vergleichsindex erfolgte eine Angleichung an die aktienbasierte Vorstandsvergütung. Der TSR ist ein geeigneter Indikator, um die Leistung und Attraktivität verschiedener Unternehmen für Anleger vergleichen zu können. Der TSR misst in Prozent, welchen Ertrag ein Anleger mit einer Aktie über einen bestimmten Zeitraum insgesamt erzielt. Bei der Berechnung des TSR werden neben der Entwicklung des Aktienkurses auch Dividenden und Anpassungen wie zum Beispiel Aktiensplits berücksichtigt. Durch den Vergleich werden Kursentwicklungen aufgrund allgemeiner Marktschwankungen eliminiert und Effekte verschiedener Thesaurierungsstrategien vergleichbar gemacht. Die relative Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft bestimmt die Anzahl der endgültigen "Performance Shares" (0 - 300 Prozent). Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt die Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex, wie viele "Performance Shares" zugeteilt werden: Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 50 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des 3. Quartils 100 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 300 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert. Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums können die Teilnehmer wieder frei über ihr geleistetes Eigeninvestment in Form von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft verfügen. Am 30. Juni 2016 lief die Tranche 2013 aus. Der TSR-Vergleich über den dreijährigen Performance-Zeitraum ergab eine Auszahlungsquote von 64,96 Prozent. Im Vorjahr ergab sich für die Tranche 2012 eine Auszahlungsquote von 74,2 Prozent. Im Berichtsjahr 2016 ergab sich eine Auszahlung in Höhe von 3.437 T EUR (Vorjahr 4.424 T EUR). Die Anzahl der "Performance Shares" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: scroll (in Stück) 31.12.2015 Zugänge Verfallen Ausbezahlt Konsolidierungskreisänderungen 31.12.2016 Tranche 2013 149.744 - 22.595 127.149 - - Tranche 2014 115.201 - 8.250 - -4.708 102.243 Tranche 2015 12.397 86.987 1.150 - -8.961 89.273 Tranche 2016 - 99.130 - - - 99.130 Summe 277.342 186.117 31.995 127.149 -13.669 290.646 Der Anstieg um 86.987 Performance Shares aus der Tranche 2015 resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Zeichnungsfrist dieser Tranche bis zum 31.01.2016 andauerte. Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2016 von 22,25 EUR (Vorjahr 34,13 EUR) für die Tranche 2014, 14,65 EUR (Vorjahr 15,70 EUR) für die Tranche 2015 und 15,15 EUR für die Tranche 2016 sowie von 27,03 EUR (Vorjahr 32,28 EUR) für die Tranche 2013 (Vorjahr Tranche 2012) zum Auszahlungszeitpunkt ergibt sich insgesamt ein Aufwand für den Gesamtkonzern im Geschäftsjahr 2016 von 3.338 T EUR (Vorjahr 1.808 T EUR). Der beizulegende Zeitwert der "Performance Shares" wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll 2016 2015 Tranche 2014 2015 2016 2013 2014 2015 Aktienkurs (in EUR) 39,57 38,95 38,23 38,71 37,99 37,40 Dividendenrendite (in %) 2,22 2,22 2,22 1,99 1,99 1,99 Risikoloser Zinssatz (in %) -0,892 -0,814 -0,788 -0,396 -0,376 -0,308 Volatilität GEA-Aktie (in %) 34,98 34,98 34,98 23,64 23,64 23,64 Da die Auszahlungsquote von der Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX bzw. TMI IE abhängt, werden zusätzlich die Volatilitäten aller im MDAX bzw. TMI IE zusammengefassten Aktien sowie deren Korrelationen mit der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelationen basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. Langfristige Aktienkurskomponente Die langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören. Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 1.885 T EUR (Vorjahr 1.825 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 1.722 T EUR (Vorjahr 2.391 T EUR). Im Berichtsjahr 2016 erfolgte die Auszahlung der Tranche 2013 in Höhe von 1.224 T EUR (Vorjahr 784 T EUR). Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll 2016 2015 Tranche 2016 Tranche 2015 Tranche 2015 Tranche 2014 Aktienkurs (arithmetisches Mittel) (in EUR) 42,25 41,41 39,89 37,65 STOXX TMI IE (arithmetisches Mittel) (in Indexpunkten) 374,78 374,33 373,88 360,21 Risikoloser Zinssatz (in %) -0,804 -0,839 -0,350 -0,390 Volatilität GEA-Aktie (in %) 34,98 34,98 23,53 23,53 Volatilität STOXX TMI IE (in %) 18,14 18,14 21,06 21,06 Korrelation GEA-Aktie mit STOXX TMI IE (in %) 41,63 41,63 86,50 86,50 Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. 6.4 Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 setzen sich zusammen aus: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Schuldscheindarlehen - 89.898 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.439 50.308 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 6.542 30.342 Verbindlichkeiten aus Derivaten 257 6.461 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10.238 177.009 Schuldscheindarlehen 90.651 697 Anleihen - 282.666 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 52.406 5.561 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3.440 3.467 Verbindlichkeiten aus Derivaten 19.092 8.142 Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 130 202 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 165.719 300.735 Summe Finanzverbindlichkeiten 175.957 477.744 Zum 31. Dezember 2016 setzt sich die Finanzierung von GEA im Wesentlichen wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) Buchwert 31.12.2016 Buchwert 31.12.2015 Nominalwert 31.12.2016 Beizulegender Zeitwert 31.12.2016 Fälligkeit GEA Anleihe - 282.666 - - 21. April 2016 Europäische Investitionsbank 50.181 50.209 50.000 50.285 Tilgung eines Teilbetrags i.H.v. 100.000 T EUR am 14. Januar 2015; Restbetrag am 14. Juli 2017 Schuldscheindarlehen 90.651 90.595 90.000 92.456 19. September 2017 Anleihe Am 21. April 2016 hat die GEA Group Aktiengesellschaft den noch ausstehenden Betrag der am 14 April 2011 begebenen Anleihe in Höhe von 274.739 T EUR zurückgezahlt. Die Schuldverschreibung hatte eine Laufzeit von fünf Jahren und war mit einem fixen Kupon von 4,25 Prozent ausgestattet. Schuldscheindarlehen Die GEA Group Aktiengesellschaft hat in 2012 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 90.000 T EUR mit einer Laufzeit bis zum September 2017 aufgesetzt, welches mit einem fixen Zinssatz von 2,725 Prozent ausgestattet ist. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 < 1 Jahr 52.406 5.561 1 - 2 Jahre 2.062 50.170 2 - 3 Jahre 1.372 101 3 - 4 Jahre 5 32 4 - 5 Jahre - 5 Summe 55.845 55.869 Der wesentliche Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt i. H. v. 50.000 T EUR auf das Darlehen der Europäischen Investitionsbank, das planmäßig in 2017 zurückgeführt werden soll. Eine vorzeitige Teilrückführung i. H. v. 100.000 T EUR fand im Geschäftsjahr 2015 statt. Die gewogene Durchschnittsverzinsung für diesen Teilbetrag wurde mit zwei Zinsswaps über die gesamte Kreditlaufzeit auf 3,29 Prozent fixiert. In den Kreditverträgen hat sich GEA zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2016 war die Kennzahl erfüllt. Die Transaktionskosten für die zum Jahresende nicht genutzte syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") werden linear über die Laufzeit verteilt. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Euroraum in Abhängigkeit von Fristigkeit und Finanzierungszweck mit Zinssätzen zwischen 0,5 Prozent und 1,0 Prozent (Vorjahr zwischen 0,5 Prozent und 2,0 Prozent) verzinst. Darüber hinaus bestehen Fremdwährungsverbindlichkeiten in indischen Rupien, die ebenfalls marktüblich mit rund 9,0 Prozent (Vorjahr 10,0 Prozent) verzinst werden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind insgesamt in Höhe von 4.131 T EUR (Vorjahr 934 T EUR) besichert. Barkredit- und Avalkreditlinien Zum 31. Dezember 2016 verfügt der Gesamtkonzern einschließlich der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien in Höhe von 855.664 T EUR (Vorjahr 1.199.350 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 709.168 T EUR (Vorjahr 770.220 T EUR) (siehe Abschnitt 3). Darüber hinaus stehen im Gesamtkonzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.265.468 T EUR (Vorjahr 1.463.367 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 790.248 T EUR (Vorjahr 981.925 T EUR) ungenutzt sind. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing Die zeitliche Verteilung künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen ist folgender Tabelle zu entnehmen: scroll Mindestleasingzahlungen Zinsen Barwert der Mindestleasingzahlungen (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 Bis zu einem Jahr 3.752 3.930 312 463 3.440 3.467 Zwischen einem Jahr und fünf Jahren 7.447 15.740 905 3.979 6.542 11.761 Länger als fünf Jahre - 48.057 - 29.476 - 18.581 Summe künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasing 11.199 67.727 1.217 33.918 9.982 33.809 Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betreffen überwiegend Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2016 aus Leasingverträgen über Grundstücke und Gebäude beträgt 9.729 T EUR (Vorjahr 33.689 T EUR). Die Veränderung zum Vorjahr geht im Wesentlichen auf die vorzeitige Beendigung eines Leasingverhältnisses im Geschäftsjahr 2016 zurück. Da den Leasingverhältnissen konstante Zinssätze zugrunde liegen, können die beizulegenden Zeitwerte der Leasingverpflichtungen zinsbedingten Risiken unterliegen. Alle Leasingverhältnisse beinhalten vertraglich fest vereinbarte Raten. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind effektiv besichert, da die Rechte am Leasingobjekt bei Vertragsverletzungen auf den Leasinggeber zurückfallen. Derivative Finanzinstrumente Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.8 dargestellt. 6.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 624.817 610.315 davon gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen 6.252 6.790 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 623.882 T EUR (Vorjahr 609.487 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 935 T EUR (Vorjahr 828 T EUR) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 19.628 T EUR (Vorjahr 33.633 T EUR) besichert. 6.6 Ertragsteuerverbindlichkeiten Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 33.317 T EUR (Vorjahr 40.743 T EUR). 6.7 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 48.181 63.708 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Fertigungsaufträge 269.581 184.470 Passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen 357.873 325.469 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen 26.582 25.959 Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 60.189 52.822 Sonstige Verbindlichkeiten 98.614 89.037 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 13.254 15.164 davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 12.073 13.702 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 812.839 677.757 Summe sonstige Verbindlichkeiten 861.020 741.465 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 43.732 T EUR (Vorjahr 39.217 T EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 9.589 T EUR (Vorjahr 9.300 T EUR) besichert. Der passivische Saldo der Fertigungsaufträge ergibt sich aus der Summe der Aufträge, bei denen die Teilabrechnungen die aktivierten Herstellungskosten zuzüglich der erfassten Auftragsgewinne bzw. -verluste übersteigen. 6.8 Finanzinstrumente Die Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2016 nach Klassen im Sinne des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet. Sie enthalten auch finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie in bilanzielle Sicherungsbeziehungen eingebundene Derivate, die keiner der Bewertungskategorien nach IAS 39 angehören. scroll Bewertung nach IAS 39 (in T EUR) Buchwert 31.12.2016 Fortgeführte Anschaffungkosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Bewertung nach anderen IFRS Zeitwert 31.12.2016 Aktiva Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.390.397 929.388 - - 461.009 1.390.397 davon Forderungen aus Fertigungsaufträgen 461.009 - - - 461.009 461.009 Ertragsteuerforderungen 25.832 - - - 25.832 25.832 Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 929.120 929.120 - - - 929.120 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 204.596 105.045 3.416 9.098 87.037 204.596 Nach Bewertungskategorien des IAS 39 Kredite und Forderungen 1.940.985 1.940.985 - - - 1.940.985 davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 929.120 929.120 - - - 929.120 davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 929.388 929.388 - - - 929.388 davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 82.477 82.477 - - - 82.477 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 31.666 22.568 - 9.098 - 31.666 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehungen) 3.416 - 3.416 - - 3.416 Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 624.817 624.817 - - - 624.817 Finanzverbindlichkeiten 175.957 146.626 18.307 1.042 9.982 177.866 davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 9.982 - - - 9.982 9.982 davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen 1.042 - - 1.042 - 1.042 Ertragsteuerverbindlichkeiten 33.317 - - - 33.317 33.317 Sonstige Verbindlichkeiten 861.020 141.913 641 - 718.466 860.558 Nach Bewertungskategorien des IAS 39 Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 913.062 913.062 - - - 914.803 davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 624.817 624.817 - - - 624.817 davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 90.651 90.651 - - - 92.456 davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.845 55.845 - - - 55.949 davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen 130 130 - - - 130 davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.582 26.582 - - - 26.582 davon sonstige Verbindlichkeiten 115.037 115.037 - - - 114.869 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) 18.948 - 18.948 - - 18.948 scroll Bewertung nach IAS 39 (in T EUR) Buchwert 31.12.2015 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Bewertung nach anderen IFRS Zeitwert 31.12.2015 Aktiva Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.118.081 781.209 - - 336.872 1.118.081 davon Forderungen aus Fertigungsaufträgen 336.872 - - - 336.872 336.872 Ertragsteuerforderungen 26.082 - - - 26.082 26.082 Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 1.174.150 1.174.150 - - - 1.174.150 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 408.743 285.362 7.576 46.311 69.494 408.743 Nach Bewertungskategorien des IAS 39 Kredite und Forderungen 2.218.975 2.218.975 - - - 2.218.975 davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.174.150 1.174.150 - - - 1.174.150 davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 781.209 781.209 - - - 781.209 davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 263.616 263.616 - - - 263.616 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 68.057 21.746 - 46.311 - 68.057 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehungen) 7.576 - 7.576 - - 7.576 Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 610.315 610.315 - - - 610.315 Finanzverbindlichkeiten 477.744 429.332 12.307 2.296 33.809 485.453 davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 33.809 - - - 33.809 33.809 davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen 2.296 - - 2.296 - 2.296 Ertragsteuerverbindlichkeiten 40.743 - - - 40.743 40.743 Sonstige Verbindlichkeiten 741.465 139.221 6.097 - 596.147 740.200 Nach Bewertungskategorien des IAS 39 Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 1.178.868 1.178.868 - - - 1.185.312 davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 610.315 610.315 - - - 610.315 davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 373.261 373.261 - - - 380.437 davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.869 55.869 - - - 56.402 davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen 202 202 - - - 202 davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 25.959 25.959 - - - 25.959 davon sonstige Verbindlichkeiten 113.262 113.262 - - - 111.997 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) 18.404 - 18.404 - - 18.404 Die beizulegenden Zeitwerte für die unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesenen Finanzinstrumente werden nicht separat angegeben, da ihre Buchwerte angemessene Näherungswerte für die beizulegenden Zeitwerte darstellen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten: Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die dreistufige Fair-Value Hierarchie: scroll Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2016 Fair Value (in T EUR) Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Aktiva zum Zeitwert bewertet Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 3.416 - 3.416 - Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert 9.098 - - 9.098 Sonstige finanzielle Vermögenswerte - - - - Passiva zum Zeitwert bewertet Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen 1.042 - 1.042 - Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 18.307 - 18.307 - Bedingte Kaufpreiszahlungen 641 - - 641 Passiva nicht zum Zeitwert bewertet Anleihen - - - - Schuldscheindarlehen 90.651 - 92.456 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.845 - 55.949 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 76.106 - 6.091 69.847 scroll Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2015 Fair Value (in T EUR) Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Aktiva zum Zeitwert bewertet Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 7.576 - 7.576 - Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert 9.311 - - 9.311 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 37.000 37.000 - - Passiva zum Zeitwert bewertet Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen 2.296 - 2.296 - Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 12.307 - 12.307 - Bedingte Kaufpreiszahlungen 6.097 - - 6.097 Passiva nicht zum Zeitwert bewertet Anleihen 282.666 286.043 - - Schuldscheindarlehen 90.595 - 94.394 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.869 - 56.402 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 76.208 - - 74.943 Während des Geschäftsjahres 2016 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte aus dem Vorjahr wurde auf Basis notierter Geldkurse an einem aktiven Markt ermittelt und daher der Stufe 1 zugeordnet. Der Zeitwert enthält die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate erfolgt auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Festgeldanlagen sowie sonstige finanzielle Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist. Der Posten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthält im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene Kommanditanteile, die gem. IFRS als Fremdkapital qualifizieren. Der beizulegende Zeitwert dieses Fremdkapitalinstruments wird ausgehend von den vertraglich fixierten Zahlungsströmen auf Grundlage der Zinsstrukturkurve und unter Berücksichtigung von Credit Spreads ermittelt. Dementsprechend erfolgte eine Zuordnung zu Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse ermittelt wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten erfolgt mittels Barwertberechnungen, in die unter Berücksichtigung der jeweiligen Kaufpreisklauseln verschiedene nicht am Markt beobachtbare Inputdaten, insbesondere aus der Unternehmensplanung, einfließen. Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wird zudem eine vormals wertberichtigte Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2016: scroll (in T EUR) Zeitwert zum 31.12.2015 9.311 Tilgung -606 Zinsertrag 166 Währungsumrechnung 558 Neubewertung -331 Zeitwert zum 31.12.2016 9.098 Da es sich beim Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Zum Stichtag betragen die für dieses Finanzinstrument im Eigenkapital erfassten unrealisierten Verluste -669 T EUR (Vorjahr -338 T EUR). Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Im Falle eines Kreditereignisses - beispielsweise Verzug - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist lediglich ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamtkonzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen: scroll (in T EUR) Bruttobetrag der erfassten finanziellen Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Zugehörige Beträge in der Bilanz, die nicht saldiert werden Nettobeträge 31.12.2016 Forderungen aus Derivaten 3.186 3.186 3.158 28 Verbindlichkeiten aus Derivaten 14.595 14.595 3.158 11.437 31.12.2015 Forderungen aus Derivaten 6.951 6.951 5.969 982 Verbindlichkeiten aus Derivaten 13.534 13.534 5.969 7.565 Originäre finanzielle Vermögenswerte Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Die der Bewertungskategorie "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordneten Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es handelt sich dabei um Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen, deren beizulegende Zeitwerte nicht verlässlich bestimmt werden können. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Derivative Finanzinstrumente Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag errechnet sich auf Basis des Devisenkassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen entsprechend den jeweiligen Restlaufzeiten. Die Terminauf- und -abschläge werden aus den beobachtbaren Zinsdifferenzkurven zum Bilanzstichtag abgeleitet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Devisenoptionen beruht auf anerkannten Bewertungsmodellen. Der beizulegende Zeitwert wird durch die Restlaufzeit, den aktuellen Wechselkurs, die Volatilität des Wechselkurses sowie durch die zugrunde liegenden Zinskurven beeinflusst. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps und Zinsoptionen werden auf Basis abgezinster, künftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Bei Zins-/Währungsswaps werden zusätzlich die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme erfolgen, einbezogen. GEA setzt derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Zins-/ Währungsswaps. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken für bestehende oder geplante Grundgeschäfte. Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet. scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR) Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Aktiva Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 209.064 3.373 701.136 7.576 Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 6.424 43 - - Summe 215.488 3.416 701.136 7.576 Passiva Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 889.525 15.603 293.436 8.357 Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 21.744 2.704 33.535 3.950 Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" 50.000 1.042 50.000 2.296 Summe 961.269 19.349 376.971 14.603 Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller Sicherungsbeziehung Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente dienen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ausschließlich der Absicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen ("Cash-Flow-Hedges"). Im Vorjahr wurden unterjährig auch Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften in Cash-Flow-Hedges eingebunden. Für die Absicherung von Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten, Schulden oder von festen Verpflichtungen werden bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Fair-Value-Hedges") gebildet. Wie im Vorjahr bestehen zum 31. Dezember 2016 keine als "Fair-Value-Hedge" bilanzierten Sicherungsbeziehungen. Die Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in einen effektiven und in einen nicht-effektiven Teil zerfällt. Der effektive Teil bzw. dessen Veränderung wird bis zur Bilanzwirksamkeit des gesicherten Grundgeschäfts direkt im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Teil wird erfolgswirksam behandelt. Zum Zeitpunkt, zu dem das gesicherte Grundgeschäft bilanzwirksam wird, wird der im Eigenkapital erfasste Effekt realisiert und die bilanzielle Sicherungsbeziehung aufgelöst. Bei einem Absatzgeschäft erfolgt die Realisierung des effektiven Teils gegen die Umsatzerlöse, bei einem Beschaffungsgeschäft werden die Anschaffungskosten entsprechend angepasst. In Bezug auf die Zinsderivate werden die im Eigenkapital erfassten Effekte gegen das Zinsergebnis aufgelöst. Zum 31. Dezember 2016 sind im Gesamtkonzern aus Währungs- und Zinsderivaten Gewinne in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und Verluste in Höhe von 740 T EUR (Vorjahr 2.023 T EUR) im Eigenkapital erfasst. Im Geschäftsjahr 2015 wurden aus Währungsderivaten aufgrund der eingetretenen Bilanzwirksamkeit der Grundgeschäfte -4.614 T EUR ertragswirksam realisiert und 8.753 T EUR mit den Anschaffungskosten für Vermögenswerte verrechnet. Die erfolgswirksam realisierten Beträge führten zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse in Höhe von 1.742 T EUR. Darüber hinaus wurden Gewinne in Höhe von 7.744 T EUR und Verluste in Höhe von -14.099 T EUR im Währungsergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Währungsderivate in bilanzielle Sicherungsbeziehungen designiert. Aus Zinsderivaten wurden 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) im Zinsergebnis realisiert. Aus den Hedge-Beziehungen ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Ineffektivitäten. Im Folgejahr werden voraussichtlich 100 Prozent (Vorjahr 55 Prozent) der abgesicherten Zahlungsströme aus den zum Bilanzstichtag designierten Grundgeschäften fällig. Im Vorjahr wurden die übrigen 45 Prozent bis zum Jahr 2017 fällig. Sofern finanzielle Vermögenswerte abgesichert werden, werden die derivativen Finanzinstrumente in dem Zeitpunkt erfolgswirksam, in dem die Grundgeschäfte erfolgs- bzw. bilanzwirksam werden. Werden finanzielle Schulden aus Beschaffungsgeschäften abgesichert, werden die derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam, wenn die beschafften Leistungen erfolgswirksam werden. Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung nicht vor, wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst. Aufwendungen und Erträge Die Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 dar: scroll 31.12.2016 31.12.2015 (in T EUR) Nettoergebnis davon aus Zinsen davon aus Wertminderung / -aufholung Nettoergebnis davon aus Zinsen davon aus Wertminderung / -aufholung Kredite und Forderungen 31.301 6.195 -4.067 -39.406 8.484 -7.139 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 1.769 89 -149 -1.315 75 -1.011 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen/finanzielle Verbindlichkeiten 22.320 -437 - 41.442 301 - Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten -56.607 -15.998 - -34.003 -27.169 - Summe -1.217 -10.151 -4.216 -33.282 -18.309 -8.150 7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 7.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Aus Fertigungsaufträgen 2.212.385 2.160.765 Aus dem Verkauf von Komponenten 892.905 1.087.586 Aus Serviceleistungen 1.386.604 1.350.918 Summe 4.491.894 4.599.269 7.2 Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Erträge aus Wechselkursveränderungen 247.214 197.610 Erträge aus der Bewertung von Währungsderivaten 68.996 133.511 Miet- und Pachterlöse 2.655 3.392 Erträge aus Zahlungseingängen auf wertberichtigte Forderungen 3.011 2.424 Erträge aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 9.771 1.487 Erträge aus Schadenersatz und Kostenerstattungen 2.635 2.110 Übrige Erträge 48.994 51.607 Summe 383.276 392.141 7.3 Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Verluste aus Wechselkursveränderungen 263.836 247.618 Verluste aus der Bewertung von Währungsderivaten 46.239 92.370 Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.078 9.563 Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen 3.560 1.263 Kosten des Geld- und Zahlungsverkehrs 1.091 1.404 Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte 1.157 696 Übrige Aufwendungen 29.451 30.706 Summe 352.412 383.620 7.4 Restrukturierungsaufwendungen aus dem Programm "Fit for 2020" Das Programm "Fit for 2020" ist Bestandteil der strategischen Neuausrichtung von GEA und soll durch eine optimierte Organisation substanzielle Einsparungen ermöglichen und weiteres Wachstum fördern. So werden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei neuen Business Areas Equipment und Solutions gebündelt. Diese neue Bündelung in etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht mehr operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch die Standardisierung von Prozessen. Für die Kunden von GEA gibt es jetzt pro Land nur noch eine Landesorganisation als zentralen Ansprechpartner, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Services umfassend abdeckt und lokal anbietet. Die neue Struktur wurde im Juni 2015 umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2016 wurden für das Programm "Fit for 2020" Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 125,6 Mio. EUR) erfasst. Die Restrukturierungsaufwendungen entfallen in Höhe von -1,5 Mio. EUR (Vorjahr 109,9 Mio. EUR) auf Aufwendungen für kontrahierte und erwartete Abfindungsleistungen und in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr 7,4 Mio. EUR) auf außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Restrukturierungsrückstellungen werden insoweit angesetzt, als die entsprechenden Voraussetzungen für die einzelnen Länder bzw. Standorte erfüllt sind. Dies war zum Ende des Jahres 2016 für im Rahmen des Programms "Fit for 2020" geplante Restrukturierungsmaßnahmen der Fall. Die Höhe der zum Stichtag 31. Dezember 2016 bilanzierten Restrukturierungsrückstellungen beträgt 34,9 Mio. EUR (Vorjahr 90,2 Mio. EUR), von denen 33,9 Mio. EUR (Vorjahr 85,3 Mio. EUR) auf Verpflichtungen aus kontrahierten und erwarteten Abfindungsleistungen entfallen (vgl. Abschnitt 6.3). 7.5 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach Kostenarten Materialaufwand Der Materialaufwand, der in den Herstellungskosten erfasst wird, ist im Berichtsjahr um 2.714 T EUR gestiegen und belief sich auf 2.196.296 T EUR (Vorjahr 2.193.582 T EUR). Die Materialaufwandsquote betrug 48,5 Prozent der Gesamtleistung und lag damit über dem Vorjahrswert von 47,7 Prozent. Personalaufwand Der Personalaufwand verringerte sich im Jahr 2016 um 116.958 T EUR auf 1.275.008 T EUR (Vorjahr 1.391.966 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 1.044.818 T EUR (Vorjahr 1.175.641 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 230.190 T EUR (Vorjahr 216.325 T EUR) enthalten. Die Personalaufwandsquote hat sich damit auf 28,2 Prozent der Gesamtleistung verringert (Vorjahr 30,3 Prozent). Dieser Rückgang ist überwiegend auf im Vorjahr angefallene zusätzliche Personalaufwendungen für Abfindungsleistungen aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. Abschreibungen und Wertminderungen Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 119.640 T EUR (Vorjahr 119.407 T EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten enthalten. Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 149 T EUR (Vorjahr 1.011 T EUR). Hiervon entfielen 149 T EUR (Vorjahr 1.011 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Vorräte wurden um 15.783 T EUR (Vorjahr 11.694 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 7.6 Finanz- und Zinserträge Finanzerträge Die Finanzerträge setzen sich aus den Erträgen aus Gewinnabführungen sowie dem Beteiligungsergebnis der übrigen Beteiligungen zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 388 - Erträge aus Beteiligungen 115 2.499 davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen - 2.413 Summe 503 2.499 Zinserträge Die Zinsen und ähnlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Zinserträge aus Forderungen, Geldanlagen und Wertpapieren 6.885 10.038 davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen 350 306 Sonstige Zinserträge 972 1.437 Summe 7.857 11.475 Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Kredite und Forderungen 6.195 8.484 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 89 75 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen 1.542 2.916 Nach anderen Vorschriften als IAS 39 bewertete finanzielle Vermögenswerte 31 - Summe 7.857 11.475 7.7 Finanz- und Zinsaufwendungen Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 271 T EUR (Vorjahr 1.861 T EUR) beinhalten Wertminderungen auf Beteiligungen nicht konsolidierter Unternehmen von 149 T EUR (Vorjahr 1.011 T EUR) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 122 T EUR (Vorjahr 850 T EUR). Zinsaufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten 9.264 18.664 Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen 15.373 14.952 Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 8.417 3.143 Sonstige Zinsaufwendungen 11.622 14.154 davon gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen 17 232 Summe Zinsaufwendungen 44.676 50.913 Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 15.998 27.169 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 1.979 2.615 Nach anderen Vorschriften als IAS 39 bewertete Verbindlichkeiten 26.699 21.129 Summe 44.676 50.913 Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion von GEA der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2016 beläuft sich dieser auf 4,6 Prozent (Vorjahr 4,4 Prozent). Herstellungskostenmindernd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2016 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 1.091 T EUR (Vorjahr 1.404 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden. 7.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Laufende Steuern 57.792 61.428 Deutschland 15.297 1.694 Ausland 42.495 59.734 Latente Steuern 23.836 -55.670 davon aus temporären Differenzen 18.145 -6.242 Summe 81.628 5.758 Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,17 Prozent (Vorjahr 14,17 Prozent). Die nachfolgende Überleitung leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von 23,31 Prozent (Vorjahr 2,13 Prozent) über: scroll 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 in T EUR in % in T EUR in % Ergebnis vor Ertragsteuern 350.228 - 270.007 - Erwarteter Steueraufwand 105.068 30,00 81.002 30,00 Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 9.280 2,65 4.633 1,72 Steuerfreie Erträge -2.833 -0,81 -4.476 -1,66 Veränderung der Wertberichtigungen -28.995 -8,28 -71.648 -26,54 Steuersatzänderungen -447 -0,12 -1.052 -0,39 Besteuerungsunterschiede Ausland -2.233 -0,64 -3.648 -1,35 Sonstige 1.788 0,51 947 0,35 Ertragsteuern und Effektivsteuersatz 81.628 23,31 5.758 2,13 Die Veränderung der Wertberichtigungen in Höhe von -28.995 T EUR (Vorjahr -71.648 T EUR) basiert im Wesentlichen auf einer Neueinschätzung der Werthaltigkeit der auf steuerliche Verlustvorträge in den USA und Deutschland aktivierten latenten Steuern. Im Vorjahr konnten in Deutschland aufgrund eines Sondereffekts in den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zusätzliche Wertberichtigungen aufgelöst werden. Die Besteuerungsunterschiede im Ausland ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 30,00 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 0,0 Prozent (VAE) und 40,91 Prozent (USA). Die sonstigen Überleitungseffekte beinhalten unter anderem nicht anrechenbare Quellensteuern, Steuern für Vorjahre und sonstige Ertragssteuern im Ausland. Die aktiven und passiven latenten Steuern teilen sich zum Bilanzstichtag in ihrer Fristigkeit wie folgt auf: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Kurzfristige aktive latente Steuern 69.343 67.022 Langfristige aktive latente Steuern 432.774 424.097 Summe aktive latente Steuern 502.117 491.119 Kurzfristige passive latente Steuern 53.764 40.891 Langfristige passive latente Steuern 91.166 70.279 Summe passive latente Steuern 144.930 111.170 Nettobetrag aktive latente Steuern 357.187 379.949 Zum 31. Dezember 2016 und 2015 setzen sich aktive und passive latente Steuern wie folgt zusammen: scroll Aktive latente Steuern Passive latente Steuern (in T EUR) 2016 2015 2016 2015 Sachanlagen 9.756 6.849 23.337 23.757 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 226 - - Goodwill 10.070 14.767 36.697 35.177 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 411 505 91.738 80.550 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 2.366 835 5.778 5.110 Langfristige Vermögenswerte 22.603 23.182 157.550 144.594 Vorräte 27.406 32.274 2.707 1.522 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.922 6.505 52.930 46.150 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 3.270 5.601 13.654 11.010 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - - 73 59 Kurzfristige Vermögenswerte 36.598 44.380 69.364 58.741 Summe Aktiva 59.201 67.562 226.914 203.335 Langfristige Rückstellungen 22.390 17.456 113 152 Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 130.571 119.498 736 378 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 484 5.963 2.448 496 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 321 458 2.627 2.314 Langfristige Schulden 153.766 143.375 5.924 3.340 Kurzfristige Rückstellungen 25.514 22.042 2.442 2.081 Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 10.309 14.914 527 728 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 8.724 8.349 1.280 1.492 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.519 4.103 5.209 5.156 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 7.467 12.016 1.765 7.405 Kurzfristige Schulden 58.533 61.424 11.223 16.862 Summe Passiva 212.299 204.799 17.147 20.202 Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen -2.336 -3.052 - - Latente Steuern auf temporäre Differenzen 269.164 269.309 244.061 223.537 Steuerliche Verlustvorträge 982.584 998.200 - - Wertberichtigungen auf steuerliche Verlustvorträge -650.500 -664.023 - - Saldierung von latenten Steuern -99.131 -112.367 -99.131 -112.367 Angesetzte latente Steuern 502.117 491.119 144.930 111.170 Die Bestandsveränderung der latenten Steuern resultiert neben ergebniswirksamen Veränderungen in Höhe von -23.836 T EUR (Vorjahr 55.670 T EUR) im Wesentlichen aus im sonstigen Konzernergebnis erfassten Veränderungen in Höhe von 15.764 T EUR (Vorjahr 14.080 T EUR) inklusive des Unterschiedsbetrags aus der Währungsumrechnung. Des Weiteren wurden 2.138 T EUR im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasst. Der im Vorjahr im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasste Betrag in Höhe von -24.400 T EUR stand im Wesentlichen in Zusammenhang mit Erträgen aus der Erledigung von Rechtstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag. Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus latente Steuern in Höhe von -16.828 T EUR (Vorjahr -16.104 T EUR) aus Erstkonsoldierungen ergebnisneutral erfasst. Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2016 passive latente Steuern in Höhe von 1.708 T EUR (Vorjahr 1.352 T EUR) angesetzt. Darüber hinaus wurden zum 31. Dezember 2016 passive latente Steuern in Höhe von 913 T EUR (Vorjahr 1.288 T EUR) für voraussichtlich anfallende Quellensteuern bilanziert. Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 503.530 T EUR (Vorjahr 431.867 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2016 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zum 31. Dezember 2016 hat GEA aktive latente Steuern in Höhe von 332.084 T EUR (Vorjahr 334.177 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Aktive latente Steuern auf inländische Verlustvorträge: Körperschaftssteuer 75.939 77.000 Gewerbesteuer 91.535 72.024 Aktive latente Steuer auf ausländische Verlustvorträge 164.610 185.153 Summe 332.084 334.177 Der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfällt im Wesentlichen auf die steuerlichen Organschaften in Deutschland sowie in den USA. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.501.312 T EUR (Vorjahr 1.501.961 T EUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 825.937 T EUR (Vorjahr 1.020.728 T EUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung nicht hinreichend sicher ist. Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029. 7.9 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der in 2014 veräußerten Wärmetauschersparte GEA Heat Exchangers sowie dem in Vorjahren veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche des Geschäftsjahres beinhaltet Erlöse in Höhe von 28,5 Mio. EUR (Vorjahr 158,1 Mio. EUR) und Aufwendungen in Höhe von 25,3 Mio. EUR (20,4 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beläuft sich damit auf 3,2 Mio. EUR (Vorjahr 137,7 Mio. EUR). Es geht im Wesentlichen auf die Entwicklung von im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsaktivitäten bei GEA verbliebenen Risiken zurück. Im Vorjahresergebnis ist ein Ertrag aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs in Höhe von 148,4 Mio. EUR enthalten. Insgesamt haben die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 15.975 T EUR (Vorjahr 97.617 T EUR) zum Konzernergebnis beigetragen. Dieses Ergebnis entfällt in voller Höhe auf Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft. Der auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallende Steuerertrag beläuft sich auf 12.756 T EUR. Im Vorjahr ergab sich ein Steueraufwand in Höhe von 40.046 T EUR. 7.10 Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt: scroll (in T EUR) 01.01.2016-31.12.2016 01.01.2015-31.12.2015 Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft am Konzernergebnis 284.555 361.857 davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen 268.580 264.240 davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 15.975 97.617 Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (in T Stück) 192.495 192.495 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) aus Konzernergebnis 1,48 1,88 davon entfallen auf fortgeführte Geschäftsbereiche 1,40 1,37 davon entfallen auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 0,08 0,51 7.11 Ergebnisverwendung Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 259.637 T EUR (Vorjahr 142.666 T EUR) aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Betrag in Höhe von 105.000 T EUR (Vorjahr Entnahme 10.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 468 T EUR (Vorjahr 1.799 T EUR) verbleibt ein Bilanzgewinn von 155.105 T EUR (Vorjahr 154.464 T EUR). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll Verwendung (in T EUR) 2016 2015 Dividendenzahlung an die Aktionäre 153.996 153.996 Gewinnvortrag 1.109 468 Summe 155.105 154.464 Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 80 Cent je Aktie bei insgesamt 192.495.476 Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. 8. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten 8.1 Eventualverpflichtungen GEA hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamtkonzerns ist. scroll Bankavale Konzernavale (in T EUR) 2016 2015 2016 2015 Anzahlungsgarantien 7.319 10.497 949 919 Gewährleistungsgarantien 762 1.087 496 880 Vertragserfüllungsgarantien 21.136 30.124 148.317 145.672 Sonstige Haftungserklärungen 464 318 9.468 21.387 Summe 29.681 42.026 159.230 168.858 davon auf GEA Heat Exchangers entfallend 20.149 26.275 50.759 63.646 davon auf Lurgi/Lentjes entfallend 84 2.913 102.631 99.369 Ein wesentlicher Teil der Bankavale sowie der überwiegende Teil der Konzernavale entfallen auf den zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereich GEA Heat Exchangers sowie auf die in Vorjahren veräußerten Geschäftsaktivitäten Lurgi und Lentjes (siehe Abschnitt 3). Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein. In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 3.551 T EUR (Vorjahr 9.228 T EUR) enthalten; eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners. Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten (siehe Abschnitt 8.3), die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können. 8.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamtkonzerns zum 31. Dezember 2016 setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Miet-, Pacht- und Leasingverpflichtungen 107.816 105.718 Bestellobligo 103.283 103.309 Summe 211.099 209.027 Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen des Gesamtkonzerns belaufen sich auf 107.816 T EUR (Vorjahr 105.718 T EUR) und betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude und zu einem geringeren Teil technische Anlagen und Maschinen. Die Mietverträge laufen maximal bis in das Jahr 2031 (Vorjahr 2031). Die Auszahlungen verteilen sich dabei wie folgt auf die künftigen Geschäftsjahre: scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Bis zu einem Jahr 35.669 32.824 Zwischen einem Jahr und fünf Jahren 57.551 51.676 Länger als fünf Jahre 14.596 21.218 Summe Auszahlungen 107.816 105.718 Im Geschäftsjahr 2016 beliefen sich die Aufwendungen des Gesamtkonzerns aus den Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen auf 53.702 T EUR (Vorjahr 54.971 T EUR). Hiervon entfielen 10.047 T EUR (Vorjahr 11.476 T EUR) auf variable Mieten, die im Wesentlichen auf Basis von Verbraucherpreisindizes angepasst werden. Aus Untermietverhältnissen resultierten für den Gesamtkonzern im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 93 T EUR (Vorjahr 106 T EUR). Aus diesen Untermietverhältnissen bestehen in den nächsten Jahren Ansprüche auf Mieteinnahmen in Höhe von 39 T EUR (Vorjahr 406 T EUR). Aus "Sale-and-lease-back"-Transaktionen von Gebäuden resultieren für den Gesamtkonzern zum Bilanzstichtag künftige Auszahlungen in Höhe von 26.399 T EUR (Vorjahr 29.288 T EUR). Bestellobligo Von dem Bestellobligo entfallen 97.709 T EUR (Vorjahr 101.530 T EUR) auf Vorräte. 8.3 Rechtsstreitigkeiten Konkursverfahren der Dörries Scharmann AG Vor dem Landgericht Düsseldorf ist eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen belaufen. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. Allgemeines Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen entstehen, welche gegebenenfalls die hierfür gebildete Vorsorge überschreiten. 9. Segmentberichterstattung 9.1 Beschreibung der Geschäftssegmente Die Geschäftsaktivitäten von GEA gliedern sich wie folgt in zwei Business Areas: Business Area Equipment (BA-E) In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik. Business Area Solutions (BA-S) Unter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Milch-, Bäckerei- und Brauereiwirtschaft, für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie. Die im Global Corporate Center und im Shared Service Center gebündelten Verwaltungsfunktionen bilden keine eigenständigen Geschäftssegmente. Soweit zuordenbar werden die auf sie entfallenden Aufwendungen und Erträge sowie Vermögenswerte und Schulden auf die Business Areas allokiert. Nicht innerhalb der Business Areas ausgewiesen werden Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies umfasst unter anderem zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke, Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen. Im Geschäftsjahr 2016 wurde die Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen an die neue Konzernstruktur angepasst. Des Weiteren hat ein aktualisierter Fremdvergleich zu dem Ergebnis geführt, dass die von der GEA Group Aktiengesellschaft an wesentliche Produktionsgesellschaften berechnete konzerninterne Trademarkfee anzuheben war. Durch diese Anpassungen der internen Verrechnungen ergab sich eine Änderung des Ergebnisausweises zwischen den Business Areas und den sonstigen Geschäftsaktivitäten. Diese Ausweisänderung ist der primäre Grund für das im Vergleich zum Vorjahr verbesserte Ergebnis der sonstigen Geschäftsaktivitäten. scroll (in Mio. EUR) BA-E BA-S Sonstige Konsolidierung GEA 01.01.2016 - 31.12.2016 Auftragseingang1 2.346,8 2.534,6 - -207,8 4.673,6 Außenumsatz 2.084,1 2.407,8 - - 4.491,9 Innenumsatz 178,1 17,9 - -196,0 - Gesamtumsatz 2.262,2 2.425,7 - -196,0 4.491,9 Ergebnis aus der Equity-Bewertung 1,5 1,0 0,6 - 3,1 Operatives EBITDA2 383,5 183,5 -2,3 1,5 566,3 in % vom Umsatz 17,0 7,6 - - 12,6 EBITDA 371,8 163,3 -35,9 1,5 500,6 Operatives EBIT2 326,0 164,3 -6,8 1,5 485,0 in % vom Umsatz 14,4 6,8 - - 10,8 EBIT 292,9 133,4 -40,9 1,7 387,0 in % vom Umsatz 12,9 5,5 - - 8,6 ROCE in %3 19,0 19,7 - - 16,9 Zinserträge 2,5 6,3 17,1 -18,1 7,9 Zinsaufwendungen 26,0 8,5 28,3 -18,1 44,7 Ertragsteuern 47,0 24,7 10,3 -0,3 81,6 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - -1,7 18,6 -0,9 16,0 Segmentvermögen 3.597,0 2.966,6 3.716,2 -4.171,9 6.107,9 Segmentschulden 1.607,1 1.712,1 2.123,5 -2.330,4 3.112,3 Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 8,6 0,2 1,8 5,3 15,9 Working Capital (Stichtag)4 626,5 123,7 4,8 -5,0 749,9 Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 63,5 155,0 16,3 -4,3 230,5 Planmäßige Abschreibungen 77,4 32,6 6,5 -0,1 116,4 Wertminderungen 2,5 0,4 0,4 - 3,3 Rückstellungszuführungen 131,9 115,9 46,1 2,7 296,6 01.01.2015 - 31.12.2015 Auftragseingang1 2.293,0 2.495,6 - -198,5 4.590,1 Außenumsatz 2.141,7 2.457,6 - - 4.599,3 Innenumsatz 182,0 17,7 - -199,6 - Gesamtumsatz 2.323,7 2.475,2 - -199,6 4.599,3 Ergebnis aus der Equity-Bewertung 1,6 1,0 - - 2,6 Operatives EBITDA2 381,8 255,3 81,4 -97,6 621,0 in % vom Umsatz 16,4 10,3 - - 13,5 EBITDA 308,8 202,6 16,0 -97,6 429,8 Operatives EBIT2 326,8 234,8 74,7 -97,6 538,8 in % vom Umsatz 14,1 9,5 - - 11,7 EBIT 227,1 170,5 9,3 -97,5 309,4 in % vom Umsatz 9,8 6,9 - - 6,7 ROCE in %3 14,7 33,1 - - 14,6 Zinserträge 5,4 5,6 28,7 -28,2 11,5 Zinsaufwendungen 33,3 10,7 35,1 -28,2 50,9 Ertragsteuern 33,1 42,5 -16,9 -52,8 5,8 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - - 139,1 -41,5 97,6 Segmentvermögen 3.507,0 2.902,4 4.413,5 -4.701,6 6.121,2 Segmentschulden 1.618,4 1.866,3 2.635,8 -2.843,5 3.277,0 Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 8,0 5,1 -1,7 5,3 16,6 Working Capital (Stichtag)4 524,6 42,6 -18,3 -2,1 546,8 Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 103,0 161,8 5,9 -0,2 270,4 Planmäßige Abschreibungen 73,4 27,7 6,7 -0,1 107,7 Wertminderungen 8,4 4,3 0,0 - 12,7 Rückstellungszuführungen 142,3 131,7 43,3 2,8 320,1 1) ungeprüfte Zusatzinformation 2) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.) 3) ROCE = EBIT / Capital Employed (Durchschnitt der letzten 12 Monate) vor Effekten aus dem Goodwill aus dem Erwerb der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft in 1999; Capital Employed = Anlagevermögen + Working Capital 4) Working Capital = Vorräte + Forderungen LuL - Verbindlichkeiten LuL - erhaltene Anzahlungen Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der konzerninternen Umsätze sowie Zinsaufwendungen bzw. -erträge. Die Umsätze zwischen den Geschäftssegmenten basieren auf marktüblichen Preisen. scroll Umsatzerlöse (in Mio. EUR) 2016 2015 Umsatz aus Fertigungsaufträgen BA Equipment 372,4 290,9 BA Solutions 1.853,8 1.884,0 Konsolidierung -13,9 -14,2 Summe Umsatz aus Fertigungsaufträgen 2.212,4 2.160,8 Umsatz aus dem Verkauf von Komponenten BA Equipment 1.006,1 1.151,4 BA Solutions 32,0 85,7 Konsolidierung -145,3 -149,4 Summe Umsatz aus dem Verkauf von Komponenten 892,9 1.087,6 Umsatz aus Serviceleistungen BA Equipment 883,6 881,4 BA Solutions 539,9 505,5 Konsolidierung -36,9 -36,0 Summe Umsatz aus Serviceleistungen 1.386,6 1.350,9 Summe Umsatzerlöse 4.491,9 4.599,3 Von den Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. EUR entfallen -7,4 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 5,4 Mio. EUR auf die Business Area Solutions. Die verbleibenden 4,0 Mio. EUR entfallen auf den Bereich Sonstige. Die Definition der vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebniskennzahlen wurde im Geschäftsjahr 2016 vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen wie folgt präzisiert: Bei der Ermittlung des operativen EBITDA sowie des operativen EBIT werden unverändert Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von GEA widerspiegeln. Dies bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte. Diese umfassen Restrukturierungsaufwendungen, Aufwendungen für externe Beratung, Akquisitionskosten für geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe sowie weitere, den Projekten direkt zuordenbare Sachkosten und interne Kosten. In der Berichtsperiode gehören zu den Strategieprojekten das Programm "Fit for 2020" einschließlich der Implementierung des Shared Service Centers, das Projekt "OneGEA Finance" zur konsequenten Ausrichtung des finanziellen Informations- und Steuerungssystems auf die neue funktionale OneGEA Organisation sowie mehrere Projekte zur Durchführung von Unternehmenserwerben. Entsprechend dieser Definition wurde das operative EBIT des Geschäftsjahres um Aufwendungen für Strategieprojekte in Höhe von insgesamt 68,3 Mio. EUR (Vorjahr 197,4 Mio. EUR) bereinigt. Die Bereinigungen setzen sich zusammen aus Aufwendungen für das Programm "Fit for 2020" einschließlich der Implementierung des Shared Service Centers in Höhe von 60,1 Mio. EUR (Vorjahr 192,6 Mio. EUR). Hierin enthalten sind unter anderem Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR (Vorjahr 125,6 Mio. EUR). Die weiteren Aufwendungen für das Programm "Fit for 2020" beinhalten insbesondere Kosten für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Implementierung des Shared Service Centers, externe Beratung, Personalaufwendungen für projektbezogene Incentivierung, Reisekosten und Umzugskostenzuschüsse. Im Vorjahr wurden zudem ein aufgrund einer Standortschließung entstandener Ertrag aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 9,9 Mio. EUR sowie laufende Personalaufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. EUR für Mitarbeiter des "Fit for 2020"-Projektteams, die nach Projektabschluss eine neue Position bei GEA eingenommen haben, bereinigt. Die weiteren Aufwendungen für Strategieprojekte entfallen in Höhe von 3,7 Mio. EUR auf geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe (Vorjahr 0 Mio. EUR). Zudem wurde im Geschäftsjahr das Projekt "OneGEA Finance" als strategisches Projekt identifiziert. Die für dieses Projekt angefallenen Aufwendungen in Höhe von 4,5 Mio. EUR beinhalten ganz überwiegend Kosten für externe Beratungsleistungen. Darüber hinaus wurden im Vorjahr Personalaufwendungen für im Geschäftsjahr ausgeschiedene und nicht ersetzte Mitarbeiter in Höhe von 4,8 Mio. EUR bereinigt. Entsprechend dem internen Steuerungssystem werden als Maße für die Ertragskraft der beiden Business Areas auch das "Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -aufholungen" (EBITDA) sowie das "Ergebnis vor Zinsen und Steuern" (EBIT) betrachtet. Diese Größen entsprechen den in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Werten. Die Wertminderungen beinhalten alle Wertminderungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. scroll Überleitung operatives EBITDA über operatives EBIT zum EBIT (in Mio. EUR) 2016 2015 Veränderung in % Operatives EBITDA 566,3 621,0 -8,8 Abschreibungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte -83,1 -80,7 - Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill 1,9 -0,4 - Übrige Wertaufholungen und -minderungen -0,1 -1,0 - Operatives EBIT 485,0 538,8 -10,0 Abschreibungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen -33,3 -26,9 - Wertminderungen und Wertaufholungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen 4,3 -3,9 - Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte -0,6 -1,2 - Bereinigungen -68,3 -197,4 - EBIT 387,0 309,4 25,1 ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 206 f.) Die Überleitung vom EBITDA zum EBIT zeigt die folgende Tabelle: scroll Überleitung EBITDA zum EBIT (in Mio. EUR) 2016 2015 EBITDA 500,6 429,8 Abschreibungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte (siehe Abschnitte 5.1, 5.2, 5.4) -116,4 -107,7 Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill (siehe Abschnitte 5.1, 5.2, 5.3, 5.4) 3,0 -11,7 Wertminderungen und Wertaufholungen langfristige finanzielle Vermögenswerte -0,1 -1,0 EBIT 387,0 309,4 Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Working Capital zur Bilanzsumme: scroll Überleitung Working Capital zur Bilanzsumme (in Mio. EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Working Capital (Stichtag) 749,9 546,8 Working Capital (Stichtag) der Ruhr-Zink -0,4 -0,3 Langfristige Vermögenswerte 2.979,8 2.873,9 Ertragsteuerforderungen 25,8 26,1 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 165,9 372,3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 929,1 1.174,2 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5,4 8,1 zuzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 624,8 610,3 zuzüglich erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Fertigungsaufträge 269,6 184,5 zuzüglich passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen 357,9 325,5 Summe Aktiva 6.107,9 6.121,2 9.2 Informationen nach geografischen Regionen Bei der Darstellung der Informationen nach geografischen Regionen erfolgt die Zuordnung der Umsätze nach dem Verbringungsort der Leistung bzw. nach dem Sitz des Kunden. Die Zuordnung der Vermögenswerte wird nach dem jeweiligen Standort vorgenommen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Gesamtkonzern. scroll (in Mio. EUR) Deutschland Asien Pazifik ACH & Osteuropa Westeuropa, Naher Osten & Afrika Nord- und Mitteleuropa Lateinamerika 01.01.2016 - 31.12.2016 Außenumsatz 424,7 1.050,1 477,4 805,0 663,8 266,4 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 947,2 133,6 48,2 341,9 751,3 3,8 01.01.2015 - 31.12.2015 Außenumsatz 449,3 1.138,7 465,1 752,9 679,9 276,6 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 1.186,9 131,4 50,9 223,0 543,1 2,7 scroll (in Mio. EUR) Nordamerika Summe 01.01.2016 - 31.12.2016 Außenumsatz 804,6 4.491,9 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 197,2 2.423,1 01.01.2015 - 31.12.2015 Außenumsatz 836,8 4.599,3 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 191,7 2.329,7 Im Berichtsjahr entfielen 725,6 Mio. EUR (Vorjahr 767,5 Mio. EUR) der Umsatzerlöse auf die Vereinigten Staaten von Amerika und 380,8 Mio. EUR (Vorjahr 451,1 Mio. EUR) auf die Volksrepublik China. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die Buchwerte des langfristigen Vermögens (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in den Niederlanden auf 419,2 Mio. EUR (Vorjahr 438,3 Mio. EUR) und in Italien auf 310,0 Mio. EUR (Vorjahr 190,4 Mio. EUR). Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist. 10. Sonstige Erläuterungen 10.1 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Für das Geschäftsjahr 2016 sind im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Auszahlungen der sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 1.229 T EUR (Vorjahr Auszahlungen 22.559 T EUR) enthalten. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche enthält Zahlungsströme im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsbereichen sowie Mittelzuflüsse aus der Erledigung von Rechtsstreitigkeiten aus Altaktivitäten der mg technologies ag im Wege des Vergleichs im Vorjahr. 10.2 Zuschüsse der öffentlichen Hand Im Berichtsjahr 2016 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 923 T EUR (Vorjahr 1.201 T EUR) vereinnahmt. Hiervon wurden Zuwendungen für Vermögenswerte in Höhe von 211 T EUR (Vorjahr 171 T EUR) von den Buchwerten der entsprechenden Vermögenswerte abgesetzt. Im Geschäftsjahr 2016 sind Aufwendungen in Höhe von 394 T EUR (Vorjahr 28 T EUR) für die mögliche Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen angefallen. 10.3 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen 10.3.1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen Geschäftsvorfälle zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Umsätze und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den fortgeführten und den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen wurden dann nicht eliminiert, wenn sie nach dem Abgang des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Bei den Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Joint Ventures handelt es sich überwiegend um reguläre Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen des Gesamtkonzerns mit diesen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) Umsätze Sonstige Erträge Sonstige Aufwendungen 01.01.2016 - 31.12.2016 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 38.657 1.846 8.494 Joint Ventures 16.219 - - Summe 54.876 1.846 8.494 01.01.2015 - 31.12.2015 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 32.257 1.574 1.823 Joint Ventures 9.739 - - Summe 41.996 1.574 1.823 Zum 31. Dezember 2016 bestanden im Gesamtkonzern folgende offene Posten aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen: scroll (in T EUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2016 Nicht konsolidierte Unternehmen 11.515 5.586 19.654 26.582 Joint Ventures 4.286 666 - - Summe 15.801 6.252 19.654 26.582 davon kurzfristig 15.428 6.252 19.220 26.433 31.12.2015 Nicht konsolidierte Unternehmen 11.638 6.790 14.238 25.959 Joint Ventures 2.715 - - - Summe 14.353 6.790 14.238 25.959 davon kurzfristig 14.353 6.790 13.381 25.959 Die Außenstände werden mit Banküberweisung beglichen und sind nicht besichert. 10.3.2 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben im Geschäftsjahr 2016 insgesamt eine Vergütung in Höhe von 10.071 T EUR (Vorjahr 9.543 T EUR) erhalten. Diese setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: scroll (in T EUR) 2016 2015 Kurzfristige fällige Leistungen 7.318 7.094 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2.156 1.900 Anteilsbasierte Vergütung 597 549 Summe 10.071 9.543 Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von GEA eine Vergütung in Höhe von 6.892 T EUR (Vorjahr 4.992 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen nach IFRS von 69.547 T EUR (Vorjahr 62.458 T EUR) gebildet. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2016 1.217 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR). Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahe stehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor. 11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 11.1 Erwerb eigener Aktien Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 6. Februar 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der am 16. April 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen, dass die GEA Group Aktiengesellschaft im Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 eigene Aktien in einem Gesamtwert von bis zu 450 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse erwerben soll. Auf Grundlage des damaligen Aktienkurses (EUR 38,16; Xetra-Schlusskurs vom 3. Februar 2017) entspräche dies bis zu 11.792.452 Aktien oder 6,13 Prozent des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft. Die Aktien sollen zum Zwecke der Einziehung zurückgekauft werden. 12. Zusätzliche Angaben gemäß § 315a HGB 12.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat haben am 16. Dezember 2016 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 12.2 Anzahl der Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar: scroll Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2016 2015 DACH & Osteuropa 6.375 6.744 Nord- und Mitteleuropa 2.957 3.213 Asien Pazifik 2.911 3.018 Westeuropa, Naher Osten & Afrika 2.704 2.612 Nordamerika 1.743 1.961 Lateinamerika 374 369 Fortgeführte Geschäftsbereiche 17.064 17.917 DACH & Osteuropa 1 - Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 1 - Summe 17.065 17.917 ) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse. Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgende Mitarbeiteranzahl: scroll Mitarbeiter zum Stichtag 2016 2015 DACH & Osteuropa 6.301 6.667 Nord- und Mitteleuropa 2.924 3.118 Asien Pazifik 2.867 2.901 Westeuropa, Naher Osten & Afrika 2.727 2.664 Nordamerika 1.709 1.829 Lateinamerika 409 354 Fortgeführte Geschäftsbereiche 16.937 17.533 DACH & Osteuropa 1 1 Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 1 1 Summe 16.938 17.534 ) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse 12.3 Prüfungs- und Beratungshonorare Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2016 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf: scroll (in T EUR) 2016 2015 Abschlussprüfung 4.948 4.922 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2.573 2.148 Andere Bestätigungsleistungen 87 27 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 15 23 Steuerberatungsleistungen 1.171 1.318 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 54 66 Sonstige Leistungen 2.275 1.344 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2.078 1.269 Summe 8.481 7.611 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 4.720 3.506 Das für das Geschäftsjahr 2016 aufgeführte Honorar für Abschlussprüfung entfällt in Höhe von 46 T EUR auf die Prüfung des Konzernabschlusses 2015. 12.4 Beteiligungsliste Die folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen GEA weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. scroll Sitz Anteilsbesitz (in %) Tochterunternehmen Argentinien GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. Buenos Aires 100,00 GEA Process Engineering S.A. Buenos Aires 100,00 GEA Westfalia Separator Argentina S.A. Buenos Aires 100,00 Australien Bock Australia Pty. Ltd. Banksmeadow 100,00 Dairy Technology Services Pty. Ltd. Kyabram 100,00 GEA Colby Pty. Ltd. Chatswood 100,00 GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. Tullamarine 100,00 GEA Nu-Con Pty. Ltd. Sutherland 100,00 GEA Process Engineering Pty. Ltd. Blackburn 100,00 GEA Refrigeration Australia Pty. Ltd. Carrum Downs 100,00 GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. Thomastown 100,00 Belgien GEA Farm Technologies Belgium N.V. Olen 100,00 GEA Process Engineering N.V. Halle 100,00 GEA Westfalia Separator Belgium N.V. Schoten 100,00 Brasilien GEA Equipamentos e Soluções Ltda. Jaguariúna 100,00 Bulgarien GEA EEC Bulgaria EOOD Sofia 100,00 Chile GEA Farm Technologies Chile SpA Osorno 100,00 GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. Santiago de Chile 100,00 GEA Process Engineering Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 GEA Westfalia Separator Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 China Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. Beijing 90,00 GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. Shanghai 100,00 GEA Bock Compressors (Hangzhou) Co., Ltd. Hangzhou 100,00 GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. Beijing 100,00 GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. Hong Kong 100,00 GEA Lyophil (Beijing) Ltd. Beijing 100,00 GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. Wuqing 100,00 GEA Process Engineering Asia Ltd. Hong Kong 100,00 GEA Process Engineering China Limited Shanghai 100,00 GEA Process Engineering China Ltd. Shanghai 100,00 GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. Shanghai 100,00 GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. Hong Kong 100,00 GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou 100,00 GEA Westfalia Separator (China) Ltd. Hong Kong 100,00 GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin 100,00 Nu-Con (Shanghai) Trading Co., Ltd. Shanghai 100,00 Dänemark GEA Farm Technologies Mullerup A/S Ullerslev 100,00 GEA Food Solutions Denmark A/S Slagelse 100,00 GEA Food Solutions International A/S Slagelse 100,00 GEA Food Solutions Nordic A/S Slagelse 100,00 GEA Process Engineering A/S Soeborg 100,00 GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S Skanderborg 100,00 GEA Scan-Vibro A/S Svendborg 100,00 GEA Westfalia Separator DK A/S Skanderborg 100,00 Deutschland "SEMENOWSKY VAL" Immobilien- Verwaltungs-GmbH Düsseldorf 100,00 Brückenbau Plauen GmbH Frankfurt am Main 100,00 GEA AWP GmbH Prenzlau 100,00 GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH Düsseldorf 100,00 GEA Beteiligungsgesellschaft II mbH Düsseldorf 100,00 GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH Düsseldorf 100,00 GEA Bischoff GmbH Essen 100,00 GEA Bock GmbH Frickenhausen 100,00 GEA Brewery Systems GmbH Kitzingen 100,00 GEA Diessel GmbH Hildesheim 100,00 GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH Düsseldorf 100,00 GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG Düsseldorf 100,00 GEA Farm Technologies GmbH Bönen 100,00 GEA Food Solutions Germany GmbH Biedenkopf-Wallau 100,00 GEA Food Solutions GmbH Düsseldorf 100,00 GEA Germany GmbH Oelde 100,00 GEA Group Holding GmbH Düsseldorf 100,00 GEA Insurance Broker GmbH Frankfurt am Main 100,00 GEA IT Services GmbH Oelde 100,00 GEA Lyophil GmbH Hürth 100,00 GEA Mechanical Equipment GmbH Oelde 100,00 GEA Messo GmbH Duisburg 100,00 GEA NIRO GmbH Müllheim 100,00 GEA Real Estate GmbH Frankfurt am Main 100,00 GEA Refrigeration Germany GmbH Berlin 100,00 GEA Refrigeration Technologies GmbH Düsseldorf 100,00 GEA Segment Management Holding GmbH Düsseldorf 100,00 GEA TDS GmbH Sarstedt 100,00 GEA Tuchenhagen GmbH Büchen 100,00 GEA Verwaltungs AG Düsseldorf 100,00 GEA Westfalia Separator Group GmbH Oelde 100,00 GEA Wiegand GmbH Ettlingen 100,00 Hilge GmbH & Co. KG Bodenheim 94,00 Hilge International Verwaltungs GmbH Bodenheim 100,00 Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH Lennestadt 100,00 LL Plant Engineering AG Ratingen 100,00 mg Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 mg capital gmbh Düsseldorf 100,00 MG Stahlhandel GmbH Düsseldorf 100,00 mg venture capital ag i.L. Bochum 100,00 mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH Frankfurt am Main 100,00 Paul Pollrich GmbH Düsseldorf 100,00 Ruhr-Zink GmbH Frankfurt am Main 100,00 Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Lennestadt 100,00 Trennschmelz Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 VDM-Hilfe GmbH Frankfurt am Main 100,00 ZiAG Plant Engineering GmbH Frankfurt am Main 100,00 Finnland GEA Bischoff Oy Helsinki 100,00 GEA Finland Oy Helsinki 100,00 Frankreich GEA Farm Technologies France SAS Château-Thierry 100,00 GEA Farm Technologies Japy SAS Saint-Apollinaire 100,00 GEA Food Solutions France SAS Beaucouzé 100,00 GEA Group Holding France SAS Montigny le Bretonneux 100,00 GEA Process Engineering SAS Saint-Quentin en Yvelines Ced. 100,00 GEA Refrigeration France SAS Les Sorinières 100,00 GEA Tuchenhagen France Hoenheim 100,00 GEA Westfalia Separator France Château-Thierry 100,00 GEA Westfalia Separator Production France Château-Thierry 100,00 Griechenland GEA Westfalia Separator Hellas A.E. Athen 100,00 Großbritannien Breconcherry Ltd. Bromyard 100,00 Dixie-Union (UK) Ltd. Milton Keynes 100,00 GEA Barr-Rosin Ltd. Maidenhead 100,00 GEA Eurotek Ltd. Aylsham 100,00 GEA Farm Technologies (UK) Ltd. Warminster 100,00 GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. Milton Keynes 100,00 GEA Grenco Ltd. Sittingbourne 100,00 GEA Group Holdings (UK) Ltd. Eastleigh Hampshire 100,00 GEA Mechanical Equipment UK Ltd. Milton Keynes 100,00 GEA Pharma Systems Ltd. Eastleigh Hampshire 100,00 GEA Process Engineering Ltd. Birchwood 100,00 GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. Ross-on-Wye 100,00 GEA Refrigeration UK Ltd. London 100,00 Milfos UK Ltd. Droitwich 100,00 Wolfking Ltd. Milton Keynes 100,00 Indien GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. New Delhi 100,00 LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. Mumbai Maharashtra 100,00 Indonesien GEA Westfalia Separator Indonesia, PT Jakarta 100,00 PT. GEA Refrigeration Indonesia Jakarta 100,00 Irland GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. Carrigtwohill 100,00 GEA Ireland Ltd. Kildare 100,00 GEA Process Technologies Ireland Ltd. Kildare 100,00 GEA Refrigeration Ireland Ltd. Cavan 100,00 GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. Ballincollig 100,00 Island GEA Iceland ehf. Reykjavik 100,00 Italien CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A Peveragno 100,00 GEA COMAS S.p.A. Torrebelvicino 100,00 GEA Food Solutions Italy S.r.l. Grumello del Monte 100,00 GEA Imaforni S.p.A Colognola ai Colli 100,00 GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. Parma 100,00 GEA Process Engineering S.p.A. Segrate 100,00 GEA Procomac S.p.A. Sala Baganza 100,00 GEA Refrigeration Italy S.p.A. Castel Maggiore 100,00 Pelacci S.R.L. i.L. Sala Baganza 67,00 Japan GEA Food Solutions Japan K.K. Tokyo 100,00 GEA Process Engineering Japan Ltd. Tokyo 100,00 GEA Westfalia Separator Japan K.K. Tokyo 100,00 Kanada GEA Canada Inc. Saint John 100,00 GEA Farm Technologies Canada Inc. Drummondville 100,00 GEA Mechanical Equipment Canada Inc. Saint John 100,00 GEA Refrigeration Canada Inc. Richmond 100,00 Kolumbien GEA Andina S.A.S. Medellin 100,00 Kroatien GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. Dugo Selo 100,00 Litauen GEA Baltics UAB Vilnius 100,00 Malaysia GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 Nu-Con Systems Sdn. Bhd. Shah Alam 100,00 Marokko GEA Refrigeration Maghreb Sarlau i.L. Casablanca 100,00 Mexiko Convenience Food Systems S.A. de C.V. Mexico City 100,00 GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. Naucalpan de Juárez 100,00 GEA Process Engineering S.A. de C.V. Mexico City 100,00 GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. Cuernavaca 100,00 Neuseeland Farmers Industries Ltd. Mt. Maunganui South 100,00 GEA Avapac Ltd. Hamilton 100,00 GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. Hamilton 100,00 GEA Milfos International Ltd. Hamilton 100,00 GEA New Zealand Ltd. Stratford 100,00 GEA Nu-Con Ltd. Penrose 100,00 GEA Process Engineering Ltd. Penrose 100,00 GEA Westfalia Separator NZ Ltd. Mount Wellington 100,00 Niederlande BOS Homogenisers B.V. Hilversum 100,00 Brouwers Equipment B.V. Leeuwarden 100,00 GEA De Klokslag Automatisering B.V. Bolsward 100,00 GEA De Klokslag Engineering B.V. Bolsward 100,00 GEA De Klokslag Machinefabriek B.V. Bolsward 100,00 GEA Dutch Holding B.V. s-Hertogenbosch 100,00 GEA Farm Technologies Nederland B.V. Leeuwarden 100,00 GEA Food Solutions B.V. Bakel 100,00 GEA Food Solutions Bakel B.V. Bakel 100,00 GEA Food Solutions International B.V. Bakel 100,00 GEA Food Solutions Weert B.V. Weert 100,00 GEA Niro PT B.V. s-Hertogenbosch 100,00 GEA Process Engineering Nederland B.V. Deventer 100,00 GEA Refrigeration Netherlands N.V. s-Hertogenbosch 100,00 GEA Westfalia Separator Nederland B.V. Cuijk 100,00 GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. Cuijk 100,00 KET Marine International B.V. Zevenbergen 100,00 Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. Leeuwarden 100,00 Nigeria GEA West Africa Limited Lagos 100,00 Norwegen GEA Norway AS Oslo 100,00 Österreich GEA Austria GmbH Plainfeld 100,00 GEA CEE GmbH Wien 100,00 Panama GEA Central America S.A. Panama 100,00 Peru GEA Peruana SAC Lima 100,00 Philippinen GEA (Philippines) Inc. Manila 100,00 GEA Process Engineering (Philippines) Inc. Manila 100,00 GEA Westfalia Separator Phils. Inc. Manila 100,00 Polen GEA Farm Technologies Sp. z o.o. Bydgoszcz 100,00 GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. Warschau 100,00 GEA Process Engineering Sp. z o.o. Warschau 100,00 GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. Gdynia 100,00 GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. Koszalin 100,00 GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. Warschau 100,00 Rumänien GEA Farm Technologies România S.R.L. Alba Iulia 100,00 GEA Refrigeration Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00 GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. Bukarest 100,00 Russische Föderation GEA Food Solutions RUS ZAO Moskau 100,00 GEA Process Engineering OOO Moskau 100,00 GEA Services and Components OOO Moskau 100,00 GEA Westfalia Separator CIS Ltd. Moskau 100,00 OOO GEA Farm Technologies Rus Moskau 100,00 OOO GEA Refrigeration RUS Moskau 100,00 Wilarus OOO Kolomna 100,00 Saudi-Arabien GEA Arabia Ltd. Riyadh 100,00 Schweden GEA Exergy AB Göteborg 100,00 GEA Sweden AB Göteborg 100,00 Schweiz GEA Aseptomag AG Kirchberg 100,00 GEA Aseptomag Holding AG Kirchberg 100,00 GEA Food Solutions Switzerland AG Rothrist 100,00 GEA mts flowtec AG Kirchberg 100,00 GEA Pharma Systems AG Bubendorf 100,00 GEA Suisse AG Ittigen 100,00 Serbien GEA EEC Serbia d.o.o. Beograd (Zemun) Beograd 100,00 Singapur GEA Process Engineering Pte. Ltd. Singapur 100,00 GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. Singapur 100,00 GEA Westfalia Separator (S.E.A.) Pte. Ltd. Singapur 100,00 KET Marine Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00 Slowakei GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. Piestany 100,00 Spanien GEA Farm Technologies Ibérica S.L. Granollers 100,00 GEA Process Engineering S.A. Alcobendas 100,00 GEA Refrigeration Ibérica S.A. Alcobendas 100,00 GEA Westfalia Separator Ibérica, S.A. Granollers 100,00 Südafrika GEA Africa (Pty) Ltd. Kapstadt 100,00 GEA Food Solutions South Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00 GEA Process Engineering (Pty) Ltd. Midrand 100,00 GEA Westfalia Separator South Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00 Südkorea GEA Food Solutions Korea Co., Ltd. Seoul 100,00 GEA Korea Ltd. Seoul 100,00 Taiwan GEA Process Engineering Taiwan Ltd. Taipeh 100,00 Thailand CFS Asia Ltd. Bangkok 100,00 GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 100,00 GEA Refrigeration (Thailand) Co. Ltd. Nonthaburi 99,9994 GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. Bangkok 97,30 Tschechische Republik GEA Bock Czech s.r.o. Stribro 100,00 GEA Farm Technologies CZ, spol. s.r.o. Napajedla 100,00 GEA Food Solutions Czech s.r.o. Prag 100,00 GEA Process Engineering s.r.o. Brno 100,00 GEA Refrigeration Czech Republic s.r.o. Prag 100,00 GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. Prag 100,00 Türkei GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. Izmir 100,00 GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. Izmir 100,00 GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. Izmir 100,00 Ukraine DE GEA Westfalia Separator Ukraine Kiew 100,00 GEA Food Solutions Ukraine LLC Kiew 100,00 GEA Grasso TOV Kiew 100,00 TOV GEA Ukraine Bila Zerkva 100,00 Ungarn GEA Process Engineering CEE Kft. Budaörs 100,00 GEA Westfalia Separator Hungária Kft. i.L. Budaörs 100,00 Uruguay Balterin S.A. Montevideo 100,00 USA GEA Farm Technologies, Inc. Wilmington 100,00 GEA Food Solutions North America, Inc. Frisco 100,00 GEA Mechanical Equipment US, Inc. Wilmington 100,00 GEA North America, Inc. Wilmington 100,00 GEA Process Engineering, Inc. Columbia 100,00 GEA Refrigeration North America, Inc. York 100,00 Niro Sterner, Inc. Columbia 100,00 Wolfking LLC Frisco 100,00 Vereinigte Arabische Emirate GEA Food Solutions Middle East FZE Dubai 100,00 GEA Middle East FZE Dubai 100,00 Vietnam GEA Refrigeration Vietnam Co. Ltd. Ho Chi Min City 100,00 Assoziierte Unternehmen Argentinien IMAI S.A. Buenos Aires 20,00 Deutschland Polyamid 2000 Handels- und Produktionsgesellschaft Premnitz AG i.I. Premnitz 49,90 Vereinigte Arabische Emirate Technofrigo Abu Dhabi i.L. Abu Dhabi 49,00 Gemeinschaftsunternehmen Deutschland Merton Wohnprojekt GmbH Frankfurt am Main 50,00 Japan GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. Nagano 49,00 Uruguay Crismil S.A. Montevideo 49,00 Vereinigte Arabische Emirate GRADE Grasso Adearest Ltd. Dubai 50,00 GRADE Refrigeration LLC Sharjah 49,00 Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB Brasilien EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. Sao Paulo 47,50 Deutschland Bauverein Oelde GmbH Oelde 35,50 Indien Indo Technofrigo Ltd. i.L. Rajkot 49,00 12.5 Befreite Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB Die folgenden Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften befreit: GEA AWP GmbH, Prenzlau GEA Bischoff GmbH, Essen GEA Bock GmbH, Frickenhausen GEA Brewery Systems GmbH, Kitzingen GEA Diessel GmbH, Hildesheim GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH, Düsseldorf GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Düsseldorf GEA Farm Technologies GmbH, Bönen GEA Food Solutions Germany GmbH, Biedenkopf-Wallau GEA Germany GmbH, Oelde GEA Group Holding GmbH, Düsseldorf GEA Insurance Broker GmbH, Frankfurt am Main GEA IT Services GmbH, Oelde GEA Lyophil GmbH, Hürth GEA Mechanical Equipment GmbH, Oelde GEA Messo GmbH, Duisburg GEA Niro GmbH, Müllheim GEA Real Estate GmbH, Frankfurt am Main GEA Refrigeration Germany GmbH, Berlin GEA Refrigeration Technologies GmbH, Düsseldorf GEA TDS GmbH, Sarstedt GEA Tuchenhagen GmbH, Büchen GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde GEA Wiegand GmbH, Ettlingen Hilge GmbH & Co. KG, Bodenheim LL Plant Engineering AG, Ratingen mg Altersversorgung GmbH, Düsseldorf mg capital gmbh, Düsseldorf mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH, Frankfurt am Main Paul Pollrich GmbH, Herne ZiAG Plant Engineering GmbH, Frankfurt am Main Düsseldorf, 1. März 2017 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den von der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss -bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalspiegel und Konzernanhang - sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (Zusammengefasster Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Zusammengefasstem Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Zusammengefassten Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Zusammengefassten Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Zusammengefasste Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Düsseldorf, den 1. März 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Guido Moesta, Wirtschaftsprüfer Dr. Markus Zeimes, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Düsseldorf, 1. März 2017 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Organe der Gesellschaft und ihre Mandate Vorstand Jürg Oleas, Meerbusch, Deutschland/Eich, Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 11.03.2016) - RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - BIH SA, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (bis 08.04.2016) - Schweizerische Cement-Industrie-Aktiengesellschaft, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (bis 05.04.2016) - Lafarge Holcim Ltd., Jona, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrats (seit 12.05.2016) Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01.07.2016) b) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Vorsitzender des Board of Directors - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Regionalbeirats Nordwest (bis 31.12.2016) Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands Niels Erik Olsen, Hilleroed, Dänemark, Mitglied des Vorstands b) - GEA Process Engineering A/S, S0borg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 11.03.2016) - Grundfos Holding A/S, Bjerringbro, Dänemark, Mitglied des Board of Directors (seit 09.11.2016) Dr. Stephan Petri, Essen (bis 30.06.2016), Personal & Recht, Revision - Mitglied des Vorstands a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) Aufsichtsrat Dr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 20.04.2016), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbH a) - Heraeus Holding GmbH, Hanau, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 09.09.2016) - Messer Group GmbH, Sulzbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 20.04.2016), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE a) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 29.09.2016), stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (bis 30.11.2016) Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 18.10.2016), Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Ahmad M. A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Kuwait Investment Authority Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestlé Deutschland AG a) - Nestlé Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Mitglied des Aufsichtsrats b) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group Aktiengesellschaft Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand a) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Michaela Hubert, Prichsenstadt (seit 29.09.2016), Service Engineer GEA Group Aktiengesellschaft Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE GEA Group Aktiengesellschaft Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats Jean E. Spence, Wilmette/IL, USA, Unternehmensberaterin, President, JES Consulting, LLC Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO, USA (seit 20.04.2016), Vice President, Asset Management, Orica Ltd., USA (bis 13.10.2016) Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2016) Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Eva-Maria Kerkemeier Kurt-Jürgen Löw Präsidialausschuss (Präsidium) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Rainer Gröbel Michaela Hubert Kurt-Jürgen Löw Prüfungsausschuss Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Michael Kämpfert Brigitte Krönchen Dr. Helmut Perlet Nominierungsausschuss Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Jean E. Spence a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Jahresabschluss zum 31.12.2016 Der zusammengefasste Konzernlagebericht ist im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten, der im Geschäftsbericht für 2016 auf den Seiten 13 - 91 abgedruckt ist. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Organe der Gesellschaft und ihre Mandate Vorstand Jürg Oleas, Meerbusch, Deutschland/Eich, Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - GEA Process Engineering A/S, S0borg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 11.03.2016) - RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - BIH SA, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (bis 08.04.2016) - Schweizerische Cement-Industrie-Aktiengesellschaft, Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (bis 05.04.2016) - Lafarge Holcim Ltd., Jona, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrats (seit 12.05.2016) Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 01.07.2016) b) - GEA North America, Inc., Delaware, USA, Vorsitzender des Board of Directors - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Regionalbeirats Nordwest (bis 31.12.2016) Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands Niels Erik Olsen, Hilleroed, Dänemark, Mitglied des Vorstands b) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 11.03.2016) - Grundfos Holding A/S, Bjerringbro, Dänemark, Mitglied des Board of Directors (seit 09.11.2016) Dr. Stephan Petri, Essen (bis 30.06.2016), Personal & Recht, Revision - Mitglied des Vorstands a) - LL Plant Engineering AG, Ratingen, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 30.06.2016) Aufsichtsrat Dr. Jürgen Heraeus, Maintal, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 20.04.2016), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbH a) - Heraeus Holding GmbH, Hanau, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats (bis 09.09.2016) - Messer Group GmbH, Sulzbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 20.04.2016), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE a) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Reinhold Siegers, Mönchengladbach, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 29.09.2016), stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (bis 30.11.2016) Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 18.10.2016), Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Ahmad M. A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Kuwait Investment Authority Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestlé Deutschland AG a) - Nestlé Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Mitglied des Aufsichtsrats b) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group Aktiengesellschaft Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand a) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Michaela Hubert, Prichsenstadt (seit 29.09.2016), Service Engineer GEA Group Aktiengesellschaft Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE GEA Group Aktiengesellschaft Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats Jean E. Spence, Wilmette/IL, USA, Unternehmensberaterin, President, JES Consulting, LLC Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO, USA (seit 20.04.2016), Vice President, Asset Management, Orica Ltd., USA (bis 13.10.2016) Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2016) Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Eva-Maria Kerkemeier Kurt-Jürgen Löw Präsidialausschuss (Präsidium) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Rainer Gröbel Michaela Hubert Kurt-Jürgen Löw Prüfungsausschuss Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Michael Kämpfert Brigitte Krönchen Dr. Helmut Perlet Nominierungsausschuss Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Jean E. Spence a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Bilanz zum 31. Dezember 2016 Aktiva scroll (in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2016 31.12.2015 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.285 3.840 Sachanlagen 1.721 1.549 Anteile an verbundenen Unternehmen 2.174.465 2.174.517 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 220.128 426.031 Finanzanlagen 2.394.593 2.600.548 Anlagevermögen 1 2.401.599 2.605.937 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.102.136 882.552 Sonstige Vermögensgegenstände 20.646 27.784 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2 1.122.782 910.336 Wertpapiere 3 - 37.000 Guthaben bei Kreditinstituten 4 648.156 1.100.511 Umlaufvermögen 1.770.938 2.047.847 Rechnungsabgrenzungsposten 5 2.622 3.109 Summe Aktiva 4.175.159 4.656.893 Passiva (in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2016 31.12.2015 Gezeichnetes Kapital (bedingtes Kapital 51.904 T EUR, Vorjahr: 51.904 T EUR) 520.376 520.376 Kapitalrücklage 250.779 250.779 Gewinnrücklagen 836.699 731.699 Bilanzgewinn 155.105 154.464 Eigenkapital 6 1.762.959 1.657.318 Rückstellungen 7 284.520 295.867 Anleihen - 274.739 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 140.000 140.000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 284 2.313 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.981.501 2.272.248 Sonstige Verbindlichkeiten 5.800 13.733 Verbindlichkeiten 8 2.127.585 2.703.033 Rechnungsabgrenzungsposten 95 675 Summe Passiva 4.175.159 4.656.893 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 2016 2015 Umsatzerlöse 12 136.410 0 Sonstige betriebliche Erträge 13 157.963 435.108 Aufwendungen für bezogene Leistungen 14 -91.356 - Personalaufwand 15 -40.142 -38.660 Abschreibungen 16 -1.369 -760 Sonstige betriebliche Aufwendungen 17 -183.731 -308.307 Beteiligungsergebnis 18 291.444 66.211 Zinsergebnis 19 -5.837 5.794 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 -3.724 -16.162 Ergebnis nach Steuern 259.658 143.224 Sonstige Steuern -21 -558 Jahresüberschuss 259.637 142.666 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 468 1.798 Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen - 10.000 Einstellung in andere Gewinnrücklagen -105.000 - Bilanzgewinn 155.105 154.464 Entwicklung des Anlagevermögens scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten (in T EUR) Stand 31.12.2015 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2016 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.276 2.647 - 8.923 Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände 2.421 1.348 -1.827 1.942 Summe 8.697 3.995 -1.827 10.865 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.721 - -17 9.704 Technische Anlagen und Maschinen 2.296 - - 2.296 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.809 858 -501 4.166 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen - - - - Summe 15.826 858 -518 16.166 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.332.573 - -52 2.332.521 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 437.412 113.450 -316.534 234.328 Summe 2.769.985 113.450 -316.586 2.566.849 Anlagevermögen 2.794.508 118.303 -318.931 2.593.880 scroll Abschreibungen (in T EUR) Stand 31.12.2015 Zugänge Abgänge Wertminderungen aus Kursdifferenzen Stand 31.12.2016 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.857 723 - - 5.580 Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände - - - - - Summe 4.857 723 - - 5.580 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.307 - -17 - 9.290 Technische Anlagen und Maschinen 1.761 56 - - 1.817 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.209 590 -461 - 3.338 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen - - - - - Summe 14.277 646 -478 - 14.445 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 158.056 - - - 158.056 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 11.381 - - 2.819 14.200 Summe 169.437 - - 2.819 172.256 Anlagevermögen 188.571 1.369 -478 2.819 192.281 scroll Restbuchwert 31.12.2016 Restbuchwert 31.12.2015 (in T EUR) Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.343 1.419 Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände 1.942 2.421 Summe 5.285 3.840 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 414 414 Technische Anlagen und Maschinen 479 535 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 828 600 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen - - Summe 1.721 1.549 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.174.465 2.174.517 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 220.128 426.031 Summe 2.394.593 2.600.548 Anlagevermögen 2.401.599 2.605.937 ) Der Anlagenspiegel ist Bestandteil des Anhangs Anhang Grundsätzliche Ausführungen zum Jahresabschluss Die GEA Group Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf (HRB 65691), beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Sie stellt ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen des Global Corporate Centers und des Shared Service Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Daneben gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Im Geschäftsjahr 2016 werden aufgrund der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) eingeführten Änderungen erstmalig bestimmte Erträge als Umsatzerlöse ausgewiesen. Der Anhang enthält entsprechende Angaben zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr; auf eine Anpassung der Vorjahreswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde verzichtet. In Folge der geänderten Definition der Umsatzerlöse werden in 2016 erstmals Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die nach betriebsindividuellen und Branchenerfahrungswerten geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß §248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegt bei Gebäuden in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. In Einzelfällen werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet. Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert. Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Darüber hinaus wurde in Vorjahren gemäß § 250 Abs. 3 HGB ein Rechnungsabgrenzungsposten für den Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag der am 21. April 2011 emittierten Anleihe gebildet und ratierlich über die Laufzeit aufgelöst. Rückstellungen, Verbindlichkeiten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sowie pensionsähnliche unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand (entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Oktober 2016 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 4,01 Prozent (Vorjahr 3,89 Prozent 7-Jahresdurchschnitt) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (Vorjahr 15 Jahren) ergibt. Ferner werden unverändert zum Vorjahr eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,7 Prozent sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 1,7 Prozent zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Innerhalb der Rückstellung für Folgelasten des Bergbaus wird bei der Bewertung der Rückstellungen für die Grubenwasserreinigung unverändert zum Vorjahr eine Kostensteigerung von 0,7 Prozent p.a. berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betragen die Zinssätze in 2016 je nach Restlaufzeit 1,59 bis 3,36 Prozent (Vorjahr 2,02 bis 4,00 Prozent). Rückstellungen für Verpflichtungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre des jeweiligen Währungsraums abgezinst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen und an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für das Geschäftsjahr 2016 ergibt sich insgesamt eine aktive latente Steuer, die nicht bilanziert wird. Bildung von Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sofern Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt keine Bilanzierung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und entsprechenden Sicherungsgeschäfts (sog. "Einfrierungsmethode"). Fremdwährungsumrechnung Für nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wird eine Fremdwährungsbewertung wie folgt vorgenommen: Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen. Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sie dienen der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen. Die Zugänge resultieren überwiegend aus Herausgabe von neuen Darlehen. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Darlehensrückzahlungen. Bei den Wertminderungen aus Kursdifferenzen handelt es sich um Aufwendungen aus der Stichtagsbewertung von Darlehen in Fremdwährungen; die Aufwendungen werden in den Währungskursverlusten erfasst. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.102.136 882.552 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - - davon aus Lieferungen und Leistungen 24.376 241 Sonstige Vermögensgegenstände 20.646 27.784 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 9.827 9.646 Summe 1.122.782 910.336 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 9.827 9.646 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Pooling. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus den Umsatzerlösen aus Konzernumlagen des Geschäftsjahres 2016. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten hauptsächlich Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada (9.827 T EUR, Vorjahr 9.646 T EUR), zum Verkauf bestimmte Grundstücke (5.253 T EUR, Vorjahr 6.818 T EUR) sowie Forderungen gegen Finanzbehörden (4.719 T EUR, Vorjahr 4.707 T EUR). Der Rückgang der zum Verkauf bestimmten Grundstücke resultiert überwiegend aus dem Abschluss eines Veräußerungsprojektes. Die aufgrund der aktuellen Entwicklung im Verkaufsprozess für ein weiteres Grundstück erfolgte Wertaufholung wirkte sich gegenläufig aus. Eine Abgrenzung für die Trademarkfee 2016 war nicht notwendig (Vorjahr 5.763 T EUR), diese wurde bereits im Geschäftsjahr 2016 vollständig an Tochterunternehmen belastet. 3. Wertpapiere Die im Vorjahr ausgewiesenen Wertpapiere in Höhe von 37.000 T EUR wurden vorzeitig an den Emittenten zurückgegeben. 4. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 648.156 T EUR (Vorjahr 1.100.511 T EUR) beinhalten keine Termingelder mit einer Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten (Vorjahr 200.000 T EUR). 5. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten resultiert in Höhe von 1.753 T EUR (Vorjahr 2.284 T EUR) aus an Kreditinstitute geleisteten Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung von Barkrediten sowie der Bereitstellung von Barkreditlinien. Darüber hinaus sind Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 417 T EUR (Vorjahr 445 T EUR) sowie Rentenzahlungen in Höhe von 452 T EUR (Vorjahr 272 T EUR) im Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Der im Vorjahr bestehende Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 108 T EUR für das Disagio aus der Ausgabe einer Anleihe wurde bis zur planmäßigen Rückzahlung der Anleihe am 21. April 2016 ratierlich aufgelöst. 6. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2016 unverändert zum Vorjahr 520.375.766 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 192.495.476 (Vorjahr 192.495.476) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Genehmigtes Kapital scroll Beschluss der Hauptversammlung Laufzeit bis Betrag EUR Genehmigtes Kapital I 24. April 2012 23. April 2017 77.000.000 Genehmigtes Kapital II 16. April 2015 15. April 2020 130.000.000 Genehmigtes Kapital III 16. April 2015 15. April 2020 52.000.000 Summe 259.000.000 Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. April 2017 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bei dem Genehmigten Kapital III ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapital scroll (in EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 16. April 2015 51.903.634 51.903.634 Summe 51.903.634 51.903.634 Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR. In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten. Gewinnrücklagen scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Andere Gewinnrücklagen 836.699 731.699 davon gemäß § 58 Abs. 2a AktG 104.252 104.252 Summe 836.699 731.699 Vorstand und Aufsichtsrat haben aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 259.637 T EUR (Vorjahr 142.666 T EUR) gemäß § 58 Abs. 2 AktG einen Betrag von 105.000 T EUR (Vorjahr Entnahme 10.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Gewinnrücklagen betragen danach 836.699 T EUR (Vorjahr 731.699 T EUR). Eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht zu bilden, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet. Aus dem Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (siehe Abschnitt 7) resultiert ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 11.608 T EUR. Bilanzgewinn Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 154.464 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. April 2016 ein Betrag von 153.996 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 468 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 7. Rückstellungen scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 87.647 88.072 Steuerrückstellungen 5.615 5.005 Gewährleistungen und Garantien 71.215 79.708 Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus 45.836 40.381 Ausstehende Lieferantenrechnungen 14.738 13.251 Rückstellungen für Personalaufwendungen 14.877 12.921 Rechtsberatungs- und Prozesskosten 6.493 9.677 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 4.955 5.191 Übrige Rückstellungen 33.144 41.661 Sonstige Rückstellungen 191.258 202.790 Summe 284.520 295.867 Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Oktober 2016 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 4,01 Prozent (Vorjahr 3,89 Prozent 7-Jahresdurchschnitt) verwendet. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung beträgt minus 11.608 T EUR. Der Erfüllungsbetrag für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 106.570 T EUR (Vorjahr 104.156 T EUR) wird zum 31. Dezember 2016 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 18.923 T EUR (Vorjahr 16.084 T EUR) mit zum Zeitwert bewertetem Deckungsvermögen saldiert. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht wie im Vorjahr den Anschaffungskosten. Die Steuerrückstellungen resultieren aus den laufenden Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2016 sowie des Vorjahres. Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien enthalten Rückstellungen für finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte resultieren. In Bezug auf Ansprüche des Käufers hat die GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2014 verbundene Unternehmen im Innenverhältnis freigestellt und entsprechende Rückstellungen gebildet. Die Veränderung der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultiert in Höhe von 5.492 T EUR aus der Zinssatzänderung im Rahmen der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die in den Rückstellungen für Personalaufwendungen enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 794 T EUR (Vorjahr 277 T EUR) wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 451 T EUR (Vorjahr 248 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 448 T EUR (Vorjahr 247 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 1.242 T EUR (Vorjahr 524 T EUR). Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden im Zusammenhang mit Fremdwährungsrisiken gebildet. Im Geschäftsjahr 2016 wurden hierfür Rückstellungen in Höhe von 884 T EUR gebildet (Vorjahr 78 T EUR). Die im Geschäftsjahr 2011 gebildeten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Zusammenhang mit Zins-/Währungsrisiken werden über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. 8. Verbindlichkeiten scroll Restlaufzeit (in T EUR) 31.12.2016 Gesamt davon < 1 Jahr davon 1-5 Jahre davon >5 Jahre Anleihen - - - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 140.000 140.000 - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 284 284 - - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.981.501 1.981.501 - - davon aus Lieferungen und Leistungen 12.969 12.969 - - Sonstige Verbindlichkeiten 5.800 5.800 - - davon aus Steuern 718 718 - - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - - - - Summe 2.127.585 2.127.585 - - scroll Restlaufzeit Restlaufzeit (in T EUR) 31.12.2015 Gesamt davon < 1 Jahr davon 1-5 Jahre davon >5 Jahre Anleihen 274.739 274.739 - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 140.000 - 140.000 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.313 2.313 - - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.272.248 2.272.248 - - davon aus Lieferungen und Leistungen 5.056 5.056 - - Sonstige Verbindlichkeiten 13.733 13.733 - - davon aus Steuern 639 639 - - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3 3 - - Summe 2.703.033 2.563.033 140.000 - Die Verbindlichkeiten aus Anleihen in Höhe von 274.739 T EUR wurden planmäßig am 21. April 2016 zurückgezahlt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen unverändert zum Vorjahr 140.000 T EUR und beinhalten neben einem Schuldscheindarlehen in Höhe von 90.000 T EUR ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Luxemburg in Höhe von 50.000 T EUR. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem Konzern-Cash-Pooling enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 2.189 T EUR (Vorjahr 10.419 T EUR) enthalten. 9. Außerbilanzielle Geschäfte Zur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 850,0 Mio. EUR (Vorjahr 1.195,0 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 14,0 Mio. EUR (Vorjahr 30,7 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden. Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen. Die vereinbarten - nicht an Konzerngesellschaften übertragenen - Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammen gefasst: scroll (in T EUR) Insgesamt Inanspruchnahme ungenutzt Schuldscheindarlehen 90.000 90.000 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - - - Syndizierte Kreditlinie 650.000 - 650.000 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 650.000 - 650.000 Bilaterale Kreditlinien 96.000 50.000 46.000 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - - - Summe 836.000 140.000 696.000 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 650.000 - 650.000 Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen zukünftige Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko. Neben den Barkreditlinien bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.132,8 Mio. EUR (Vorjahr 1.351,5 Mio. EUR), die in Höhe von 873,7 Mio. EUR (Vorjahr 894,9 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 425,4 Mio. EUR (Vorjahr 427,7 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 410,5 Mio. EUR (Vorjahr 404,7 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften. Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, so dass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet. Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Weitere Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 10. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Die zum 31. Dezember 2016 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.101,5 Mio. EUR (Vorjahr 1.248,7 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. Von diesem Betrag entfallen 358,2 Mio. EUR (Vorjahr 326,3 Mio. EUR) auf Konzernavale für Gesellschaften des im Geschäftsjahr 2014 veräußerten Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Für eventuell daraus resultierende Haftungsansprüche hat der Erwerber des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers teilweise Bankavale zur Rückbesicherung herausgelegt. In den Konzernavalen sind ferner Kreditbesicherungen gegenüber Banken in Höhe von 130,3 Mio. EUR (Vorjahr 230,2 Mio. EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2016 lag für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor. Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 43,2 Mio. EUR (Vorjahr 47,5 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2016 ausreichend mit Mitteln ausgestattet war, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor. Zum 31. Dezember 2016 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Merkposten für eine nicht bezifferbare Verbindlichkeit aus gesamtschuldnerischer Haftung mit verbundenen Unternehmen für vertragliche Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die verbundenen Unternehmen im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll (in T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 Miet- und Leasingverträge 13.256 16.787 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 12.223 15.538 Dienstleistungsverträge und Übrige 39.403 2.518 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 601 633 Summe 52.659 19.305 Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11. Derivative Finanzinstrumente Im Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken für Währungs- und Zinsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte, Optionen, Zinssicherungsgeschäfte und Zins- /Währungssicherungsgeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen. Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Für die Fremdwährungsgeschäfte werden in Einzelfällen Bewertungseinheiten gebildet. Die Zinssicherungsgeschäfte dienen der Absicherung des Zinsänderungsrisikos von Bankdarlehen. Zur Absicherung von Darlehen mit Konzerngesellschaften werden Zins-/Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Bei diesen Geschäften besteht Währungs-, Betrags- und Fristenkongruenz, so dass im Rahmen einer kompensatorischen Bewertung hierfür in jedem Einzelfall Bewertungseinheiten gebildet werden. Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro Hedges erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die prospektive und bisherige Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung übereinstimmen (sog. "critical-terms-match Methode"). scroll Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2016 Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2015 (in T EUR) Nominalwerte 31.12.2016 (Bruttovolumen) positive Marktwerte negative Marktwerte Nominalwerte 31.12.2015 (Bruttovolumen) positive Marktwerte negative Marktwerte Währungsbezogene Geschäfte Devisen-Termingeschäfte 1.404.239 10.140 17.228 1.239.426 12.690 10.439 davon Geschäfte mit Banken 1.056.483 3.186 14.595 919.972 6.951 7.287 davon Geschäfte mit Konzerngesellschaften 347.756 6.954 2.633 319.454 5.739 3.152 Zinssicherungsgeschäfte Zinsswap-Geschäfte 50.000 - 1.042 50.000 - 2.296 davon Geschäfte mit Banken 50.000 - 1.042 50.000 - 2.296 Zins-/Währungsswaps 28.168 43 2.704 33.535 - 3.950 davon Geschäfte mit Banken 28.168 43 2.704 33.535 - 3.950 Gesamt 1.482.407 10.183 20.974 1.322.961 12.690 16.685 Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 884 T EUR (Vorjahr 78 T EUR) gebildet. Währungsbezogene Geschäfte Die beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 4 Jahren. Durch die Bildung von Bewertungseinheiten werden Zahlungsstromrisiken aus Währungsrisiken für Vermögensgegenstände und Schulden im Volumen von 501.334 T EUR (Vorjahr 481.634 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte beträgt zum Bilanzstichtag das abgesicherte Risiko auf die beizulegenden Zeitwerte 6.181 T EUR (Vorjahr 1.447 T EUR). Es wird wie im Vorjahr keine Drohverlustrückstellung bilanziert. Dies entspricht den sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften. Zinssicherungsgeschäfte Bei Zinsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch Abzinsung der künftig zu erwartenden Zahlungsströme. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Geschäfte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Die Zinssicherungsgeschäfte haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten werden Zinsänderungsrisiken für Verbindlichkeiten im Volumen von 50.000 T EUR (Vorjahr 50.000 T EUR) abgesichert. Das abgesicherte Risiko belief sich auf die sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften, in Höhe der beizulegenden Zeitwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Zinsswaps, zum Bilanzstichtag von minus 1.042 T EUR (Vorjahr minus 2.296 T EUR). Zum Bilanzstichtag werden sie wie im Vorjahr nicht bilanziell abgebildet. Zins-/Währungsswaps Die Bewertung von Zins-/Währungsswaps zum beizulegenden Zeitwert erfolgt analog zur Zeitwertermittlung bei Zinsswaps durch die Abzinsung der aus den Kontrakten resultierenden zukünftigen Zahlungsströme. Dabei werden neben den zum Bilanzstichtag geltenden relevanten Marktzinssätzen auch die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme stattfinden, zugrunde gelegt. Die Zins- / Währungsswaps haben eine Restlaufzeit von bis zu 2 Jahren. Durch die gebildeten Bewertungseinheiten werden Zahlungsstromrisiken aus Zins-/Währungsrisiken für Verbindlichkeiten im Volumen von 28.168 T EUR (Vorjahr 33.535 T EUR) abgesichert. Das abgesicherte Risiko belief sich auf die sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften in Höhe der zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwerte der in Bewertungseinheiten einbezogenen Zins-/Währungsswaps von insgesamt minus 2.661 T EUR (Vorjahr minus 3.950 T EUR). Zum 31. Dezember 2011 wurden diese Sicherungsgeschäfte nicht in Bewertungseinheiten einbezogen. Ihr beizulegender Zeitwert betrug zum 31. Dezember 2011 minus 11.222 T EUR, wofür eine Drohverlustrückstellung in gleicher Höhe bilanziert wurde. Seit dem 31. Dezember 2012 werden diese Sicherungsgeschäfte in Bewertungseinheiten einbezogen. Die für diese Geschäfte gebildete Drohverlustrückstellung wird aufgrund der Bildung der Bewertungseinheiten seit dem 31. Dezember 2012 über die Laufzeit des Grundgeschäfts bis 2018 planmäßig aufgelöst. Die hierfür bilanzierte Drohverlustrückstellung betrug zum 31. Dezember 2016 noch 4.071 T EUR (Vorjahr 5.112 T EUR). 12. Umsatzerlöse scroll (in T EUR) 2016 2015 2015 (angepasst) Konzernumlage 112.009 - 15.967 Trademarkfee 24.117 - 15.538 Übrige sonstige Umsatzerlöse 284 - 230 Summe 136.410 - 31.735 Im Vorjahr wurden vergleichbare Erlöse innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Zur Vergleichbarkeit der Zahlen wurden die Erläuterungen zu den Umsatzerlösen um die Spalte "2015 (angepasst)" ergänzt. Die Umsatzerlöse aus Konzernumlagen resultieren im Wesentlichen aus der Umlage von Leistungen des Global Corporate Centers sowie der Shared Service Center Funktionen. Hierbei werden eigene Leistungen, wie auch bezogene Leistungen von Konzernunternehmen, im Rahmen von Dienstleistungsverträgen an Tochterunternehmen berechnet. Die Umsatzerlöse aus Konzernumlagen des Vorjahres resultieren aus der Berechnung der bis zum Geschäftsjahr 2015 gültigen Service Fee. Der Anstieg dieser Erlöse ist im Wesentlichen auf eine Anpassung des Systems zur Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen an die neue Konzernstruktur zurückzuführen. In diesem geänderten System werden von Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen überwiegend zunächst an die GEA Group Aktiengesellschaft belastet und anschließend im Rahmen der Konzernumlagen in Namen und auf Rechnung der GEA Group Aktiengesellschaft an Tochterunternehmen weiterberechnet. Der Anstieg der Trademarkfee um 8.579 T EUR auf 24.117 T EUR resultiert überwiegend aus einer Anhebung des vertraglich vorgesehenen Berechnungssatzes auf Basis eines aktualisierten Fremdvergleichs im Geschäftsjahr 2016. 13. Sonstige betriebliche Erträge scroll (in T EUR) 2016 2015 Währungskursgewinne 131.023 229.810 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 21.123 11.294 Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften 3.922 32.083 Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.895 161.921 Summe 157.963 435.108 Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungskursdifferenzen aus eigenen Sicherungsgeschäften der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungskursdifferenzen werden brutto als Kursgewinn bzw. Kursverlust ausgewiesen. In den Währungskursgewinnen sind in Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 33 T EUR (Vorjahr 61 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Erträge aus Weiterbelastungen resultieren aus den Belastungen von verauslagten Aufwendungen an Konzernunternehmen. Im Vorjahr war darüber hinaus die Service Fee in Höhe von 15.967 T EUR sowie die Trademarkfee in Höhe von 15.538 T EUR in den Erträgen aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften enthalten. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren zum größten Teil aus der Auflösung von Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien. Die übrigen sonstigen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Wertaufholung eines im Umlaufvermögen zum Verkauf gehaltenen Grundstücks, Erträgen aus Rückvergütungen sowie Erträgen aus dem Verkauf von Anlagevermögen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 22.497 T EUR (Vorjahr 21.226 T EUR) enthalten. Davon resultieren 21.123 T EUR (Vorjahr 11.294 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen, 1.187 T EUR (Vorjahr 9.667 T EUR) aus der Auflösung von Wertberichtigungen sowie 187 T EUR (Vorjahr 261 T EUR) aus dem Verkauf von Anlagevermögen. 14. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen des Global Corporate Centers sowie der Shared Service Center Funktionen. Hierfür wurden von Konzernunternehmen Leistungen in Höhe von 73.140 T EUR sowie Fremdleistungen in Höhe von 18.008 T EUR in Rechnung gestellt. Weitere Aufwendungen in Höhe von 208 T EUR sind im Zusammenhang mit den sonstigen Verkaufserlösen angefallen. 15. Personalaufwand scroll (in T EUR) 2016 2015 Gehälter 37.589 28.521 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.553 10.139 davon für Altersversorgung -161 8.103 Summe 40.142 38.660 Der im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1.482 T EUR gestiegene Personalaufwand ist im Wesentlichen auf die durch den Personalaufbau gestiegenen Gehaltsaufwendungen sowie Aufwendungen im Rahmen von Reorganisationsmaßnahmen zurückzuführen, während die Aufwendungen für Altersversorgung aufgrund der Zinssatzänderungen und der damit verbundenen Anpassung der Pensionsrückstellungen zu einer Verringerung des Personalaufwands gegenüber dem Vorjahr um 8.264 T EUR führen. 16. Abschreibungen Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von 1.369 T EUR (Vorjahr 760 T EUR) resultieren aus planmäßigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen. 17. Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll (in T EUR) 2016 2015 Währungskursverluste 122.552 223.672 Gutachten- und Beratungsaufwand 21.700 40.695 Fremdlieferungen und -leistungen 14.249 14.533 Versicherungsaufwand 6.080 774 Mieten, Pachten, Leasing 3.336 2.786 EDV-Aufwendungen 3.146 5.313 Reisekosten, sonstiger Personalaufwand 2.079 4.467 Aufwendungen aus Konzerninternen Kostenumlagen 1.471 - Übrige sonstige Aufwendungen 9.118 16.067 Summe 183.731 308.307 Zu den Währungskursverlusten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge. In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 3.237 T EUR (Vorjahr 923 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Gutachten- und Beratungsaufwendungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategieprojekten. Der Anstieg der Versicherungsaufwendungen resultiert aus der Anpassung des Systems zur Verrechnung von Versicherungsprämien an die neue Konzernstruktur. Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten unter anderem Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, Prüfungskosten für den Konzern- und Jahresabschluss, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 33 T EUR (Vorjahr 46 T EUR) enthalten. Diese resultieren im Geschäftsjahr 2016 in voller Höhe aus dem Abgang von Anlagevermögen. 18. Beteiligungsergebnis scroll (in T EUR) 2016 2015 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 311.070 114.523 Aufwendungen aus Verlustübernahmen -19.624 -48.312 Abschreibungen auf Wertpapiere des UV -2 - Summe 291.444 66.211 In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Wiegand GmbH, der GEA TDS GmbH sowie der GEA Refrigeration Germany GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der GEA Farm Technologies GmbH, der GEA Real Estate GmbH, der mg Altersversorgung GmbH, der GEA Refrigeration Technologies GmbH sowie der ZiAG Plant Engineering GmbH. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen sowie auch die Erträge aus Gewinnabführungen des Geschäftsjahres 2015 enthielten in größerem Umfang Einmalaufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen. 19. Zinsergebnis scroll (in T EUR) 2016 2015 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 10.876 26.435 davon aus verbundenen Unternehmen 10.876 26.435 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 14.709 17.855 davon aus verbundenen Unternehmen 13.157 14.646 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -31.422 -38.496 davon an verbundene Unternehmen -5.323 -3.260 davon Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen -3.635 -3.946 davon Aufzinsung langfristiger sonstiger Rückstellungen -7.174 -5.558 Summe -5.837 5.794 Die Veränderung des Zinsergebnisses um minus 11.631 T EUR resultiert überwiegend aus dem Rückgang der Zinserträge aus Ausleihungen an verbundenen Unternehmen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr um 15.559 T EUR zurückgegangen, da sich zum einen das Volumen der Ausleihungen an verbundene Unternehmen halbiert hat und zum anderen Zinsbindungen ausgelaufen sind und Anleihen zu deutlich niedrigeren Zinsen neu gewährt wurden. Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 330 T EUR (Vorjahr 295 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 3.965 T EUR (Vorjahr 4.241 T EUR) verrechnet. 20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 3.724 T EUR betreffen vor allem den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2016 sowie die Anpassung von Forderungen bzw. Rückstellungen für Vorjahre. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden: scroll Aktive Latente Steuern Passive latente Steuern (In T EUR) 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 Immaterielle Vermögensgegenstände 9.693 15.714 - - Sachanlagen 1.612 1.639 -94 -2 Finanzanlagen - - -4.188 -3.681 Anlagevermögen 11.305 17.353 -4.282 -3.683 Vorräte 6.046 6.648 - - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 209 7 -670 -196 Wertpapiere - - - - Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks - - - - Umlaufvermögen 6.255 6.655 -670 -196 Aktiva 17.560 24.008 -4.952 -3.879 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 49.821 53.479 - - Steuerrückstellungen - - - - Sonstige Rückstellungen 20.929 17.987 - - Rückstellungen 70.750 71.466 - - erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen - - - - Sonstige Verbindlichkeiten 170 175 -611 -739 Verbindlichkeiten 170 175 -611 -739 Passiva 70.920 71.641 -611 -739 Gesamt 88.480 95.649 -5.563 -4.618 Bei der Bewertung der Verlustvorträge wurden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 161 Mio. EUR (Vorjahr ca. 134 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert. Sonstige Angaben Zahl der Mitarbeiter scroll Jahresdurchschnitt 2016 2015 Angestellte 165.3 139.5 scroll Stichtag 31.12.2016 31.12.2015 Angestellte 183.2 143.2 Die GEA Group Aktiengesellschaft hat nur Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt. Honorare des Abschlussprüfers Die von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 berechneten Honorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB betragen insgesamt 3.493 T EUR (Vorjahr 2.579 T EUR). Diese teilen sich wie folgt auf: scroll (in T EUR) 2016 2015 Abschlussprüfung (Einzel- und Konzernabschlussprüfung) 1.391 1.287 Andere Bestätigungsleistungen 14 23 Steuerberatungsleistungen 14 - sonstige Leistungen 2.074 1.269 Summe 3.493 2.579 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 6. Februar 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der am 16. April 2015 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen, dass die GEA Group Aktiengesellschaft im Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 28. Februar 2018 eigene Aktien in einem Gesamtwert von bis zu EUR 450 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse erwerben soll. Die Aktien sollen zum Zwecke der Einziehung zurückgekauft werden. Konzernabschluss Die GEA Group Aktiengesellschaft als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns stellt den Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2016 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden unter www.gea.com in der Rubrik "Investoren" zugänglich sein. Ferner können sie bei der GEA Group Aktiengesellschaft, Peter-Müller-Str. 12, 40468 Düsseldorf, Deutschland, angefordert werden. Aktionärsstruktur Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft ist das Grundkapital in 192.495.476 Stückaktien eingeteilt, von denen jede eine Stimme gewährt. Die in den nachfolgenden Mitteilungen genannten Stimmrechtsanteile bzw. die genannte Anzahl stimmberechtigter Aktien oder Stimmen beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Mitteilung. Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Vor Beginn des Berichtsjahres mitgeteilte Beteiligungen Die Barclays Global Investors UK Holdings Ltd., London, England, hat uns am 1. Mai 2009 im Namen und im Auftrag der Barclays Global Investors NA nach §§ 21, 22 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Barclays Global Investors NA (nun firmierend unter BlackRock Institutional Trust Company, NA), San Francisco, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, am 29. April 2009 die 3 Prozent Schwelle des § 21 Abs. 1 WpHG überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) an der GEA Group Aktiengesellschaft betrug. Barclays Global Investors NA werden diese 3,085 Prozent der Stimmrechte (d.h. 5.670.266 Aktien mit Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt hat uns am 31. Mai 2010 wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil des Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, Stockholm, Schweden, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Bochum, Deutschland, hat am 27. Mai 2010 die Schwelle von 3 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,10 Prozent (5.700.000 Stimmrechte). Die Stimmrechte werden von Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, direkt gehalten. Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Canada, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Canada, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Canada, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Canada, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Pro-zent8 (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Global Investments Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 02. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Alle Stimmrechte werden der Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 2. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil der Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 29. Oktober 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 5,13 Prozent (9.869.927 Stimmrechte). Hiervon wird der Massachusetts Financial Services Company (MFS) ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 4,66 Prozent (8.963.081 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,47 Prozent (906.846 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zugerechnet. MFS International Value Fund, Boston, Massachusetts, USA, hat uns am 18. November 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert: Der Stimmrechtsanteil des MFS International Value Fund, Boston, Massachusetts, USA, an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat am 13. November 2015 die Schwelle von 3 Prozent überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 3,04 Prozent (5.861.048 Stimmrechte). Der Stimmrechtsanteil in Höhe von 3,04 Prozent wird von MFS International Value Fund direkt gehalten. Während des Berichtsjahres mitgeteilte Beteiligungen Die Kuwait Investment Authority, Kuwait, Kuwait, hat uns am 19. April 2016 gemäß §§ 41 Abs. 4f WpHG darüber informiert, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 26. November 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt insgesamt 8,898583 Prozent (17.129.370 Stimmrechte) betrug. Hiervon wurde ein Stimmrechtsanteil von 8,360165 Prozent (16.092.940 Stimmrechte) i. V. m. § 21 WpHG, und ein Stimmrechtsanteil von 0,538418 Prozent (1.036.430 Stimmrechte) i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG gemeldet. Der State of Kuwait, Kuwait, Kuwait, hat uns am 19. April 2016 gemäß §§ 41 Abs. 4f WpHG darüber informiert, dass sein Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 26. November 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt insgesamt 8,898583 Prozent (17.129.370 Stimmrechte) betrug. Hiervon wurde ein Stimmrechtsanteil von 8,360165 Prozent (16.092.940 Stimmrechte) i. V. m. §§ 21,22 WpHG, und ein Stimmrechtsanteil von 0,538418 Prozent (1.036.430 Stimmrechte) i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG gemeldet. Das Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norway, hat uns am 21. Oktober 2016 gemäß §§ 21, 22 WpHG darüber informiert, dass sein Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 20. Oktober 2016 die Schwelle von 3 Prozent unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt insgesamt 2,76 Prozent (5.304.718 Stimmrechte) betrug. Schroders plc, London, Großbritannien, hat uns am 10. November 2016 gemäß §§ 21, 22 WpHG darüber informiert, dass sein Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 7. November 2016 insgesamt 3,17 Prozent (6.095.424 Stimmrechte) betrug. Nach Ende des Berichtsjahres aber vor Aufstellung des Jahresabschlusses mitgeteilte Beteiligungen Die BT Pension Scheme Trustees Limited, London, Großbritannien, hat uns am 27. Januar 2017 gemäß §§ 41 Abs. 4f WpHG i. V. m. §§ 21, 22 WpHG darüber informiert, dass ihr Stimmrechtsanteil an der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 26. November 2015 die Schwelle von 3 Prozent unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0 Prozent (0 Stimmrechte) betrug. BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA, hat uns am 22. Februar 2017 gemäß §§ 21 ff. WpHG darüber informiert, dass ihr durch gehaltene Aktien vermittelter Anteil an Stimmrechten der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, am 17. Februar 2017 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat, ihr Anteil an Stimmrechten der GEA Group Aktiengesellschaft zu diesem Zeitpunkt insgesamt aber 6,04 Prozent (11.619.669 Stimmrechte) betrug. Hiervon wurde ein Stimmrechtsanteil von 5,04 Prozent (9.709.911 Stimmrechte) gem. §§ 21, 22 WpHG, ein Stimmrechtsanteil von 0,98 Prozent (1.882.776 Stimmrechte) gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG, und ein Stimmrechtsanteil von 0,01 Prozent (26.982 Stimmrechte) gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG gemeldet. Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 16. Dezember 2016 die im zusammengefassten Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Die Angaben zur Vorstandsvergütung gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA enthalten. Vorstandsvergütung Allgemeines Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Bestandteile der Vergütung Im Geschäftsjahr 2016 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR sowie bei Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Dr. Stephan Petri jeweils 570 T EUR. Aufgrund seines Ausscheidens zum 30. Juni 2016, wurde Dr. Petri das feste Jahresgehalt für 2016 zeitanteilig gewährt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Niels Erik Olsen - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten und Steuerberatungsleistungen. Herr Bersch erhält für seine Zweitwohnung einen Mietkostenzuschuss. Variable Bestandteile der Vergütung Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung) Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 80,0 Prozent (Vorjahr 106,0 Prozent) festgestellt. ) Bei der Angabe zum Zielerreichungsgrad handelt es sich um einen gerundeten Wert. Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung) Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an. ― Bei der Zielgröße CFTM geht es um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2016 ist unverändert zum Vorjahr eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 8 Prozent beträgt. Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 4,5 Prozent eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 13,25 Prozent eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist. ― Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor von +/- 5 Prozentpunkten. Für das Jahr 2016 ist unverändert zum Vorjahr eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 19 Prozent beträgt. Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert darüber oder darunter, aber innerhalb des Korridors von +/- 5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 50 Prozentpunkte erhöht bzw. vermindert. Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 7,8 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 9,0 Prozent im Geschäftsjahr 2014, von 6,3 Prozent im Geschäftsjahr 2015 und von 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2016 ergibt. In 2016 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 93,2 Prozent (Vorjahr 108,5 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 18,8 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 22,6 Prozent im Geschäftsjahr 2014, von 15,2 Prozent im Geschäftsjahr 2015 und von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2016 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2016 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 98,3 Prozent (Vorjahr 110,0 Prozent). Für die im Geschäftsjahr 2016 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 91,6 Prozent (Vorjahr 119,3 Prozent). ) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung) Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Diese Entscheidung und die Höhe der Auszahlung stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie (zukunftsgerichtet) über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2016 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2016 bis 2018 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2019. Im Berichtsjahr erfolgte die Auszahlung der Tranche 2013 in Höhe von 1.225 T EUR, basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 199,0 Prozent. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2016 für die Tranche 2016 125,4 Prozent, für die Tranche 2015 102,6 Prozent (Vorjahr 88,3 Prozent) und für die Tranche 2014 133,2 Prozent (Vorjahr 116,6 Prozent). * ) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll Variable Vergütungskomponente Bemessungszeitraum Zielgröße Gewichtung Cap Gesamtcap 2014 2015 Individuelle Komponente Persönliche Ziele 40 % 200 % Mehrjahreskomponente Kombination aus Cash-Flow- Treiber-Marge und ROCE 40 % 250 % 240 % Rückwärts gerichtet (3 Jahre) Langfristige Aktienkurskomponente Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE 20 % 300 % scroll Variable Vergütungskomponente Bemessungszeitraum 2016 2017 2018 Individuelle Komponente Einjährig Mehrjahreskomponente Rückwärts gerichtet (3 Jahre) Langfristige Aktienkurskomponente Vorwärts gerichtet (3 Jahre) In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in allen derzeit gültigen Vorstandsverträgen durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung Jürg Oleas Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p.a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle und vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p.a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut Schmale Die dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im GEA Konzern zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Steffen Bersch Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus dem feststehenden Betrag derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt der Betrag der für die Zeit seit seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied bis zu seinem Ausscheiden erworbenen Ruhegeldanwartschaften. Das anteilige jährliche Ruhegeld beträgt insgesamt höchstens 200 T EUR p.a. und ist nach einer zehnjährigen Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient. Sofern Steffen Bersch vor Ablauf von zehn Jahren seit seiner Bestellung aus dem Vorstand ausscheidet, werden die aufgrund seiner Vorstandstätigkeit erworbenen Ruhegeldanwartschaften ratierlich gekürzt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Steffen Bersch hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Niels Erik Olsen Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen zusätzlich zu seiner Vergütung einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach zehn Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei. Dr. Stephan Petri Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Dr. Stephan Petri beträgt maximal 200 T EUR p.a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Stephan Petri vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein entsprechend dem Verhältnis seiner tatsächlichen Dienstzeit im GEA Konzern bis zur Beendigung des Vorstandsvertrags zu der für das Erdienen des vollen Ruhegelds erforderlichen Dienstzeit ratierlich gekürztes jährliches Ruhegeld von maximal 200 T EUR, das ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbar ist. Entsprechend diesen vertraglichen Regelungen hat Dr. Stephan Petri, der GEA am 30. Juni 2016 verlassen hat, ab Vollendung des 62. Lebensjahres Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld in Höhe von 153.170,73 EUR. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Stephan Petri in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. in einem berufsständischen Versorgungswerk. Dr. Stephan Petri hat mit Eigenbeiträgen am Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilgenommen; hieraus stehen ihm unverfallbare Anwartschaften in Höhe von 33.500 EUR p. a. zu. Außerdem hat Dr. Petri unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 33.854,87 EUR p. a. Die entsprechenden Renten aus diesen Versorgungsbausteinen werden Dr. Petri ebenfalls ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Dr. Stephan Petri entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Da Niels Erik Olsen nicht über eine dienstvertragliche Pensionszusage verfügt, entfällt bei ihm auch das Kapitalisierungswahlrecht. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. scroll (in EUR) Pensionszusage p.a. (Stand 31.12.2016) (Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) Zum 31.12.2016 erdiente Pensionsberechtigungen p.a. Barwert der Pensionszusagen 31.12.2016 Zum 31.12.2016 amtierende Vorstandsmitglieder Jürg Oleas 360.000 313.333 6.222.885 Dr. Helmut Schmale 200.000 185.761 3.873.049 Steffen Bersch1 223.428 54.935 2.761.681 Ehemalige Vorstandsmitglieder Dr. Stephan Petri2 220.526 220.526 3.171.754 Summe 1.003.954 774.555 16.029.369 1) Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR p. a. unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR p. a. (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren). 2) Dr. Stephan Petri ist mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2016 aus dem Vorstand ausgeschieden. Dr. Stephan Petri hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 153.171 EUR p. a. unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 33.855 EUR p. a. sowie aufgrund seiner Teilnahme am Deferred Compensation-Modell für Mitglieder des Vorstands in Höhe von 33.500 EUR erworben (beide Beträge jeweils berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren). In der Zuführung zu der Pensionsrückstellung sind 343.259 EUR enthalten, die auf Pensionszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit von Dr. Stephan Petri entfallen. Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtziel-erreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Für die vorzeitige einvernehmliche Aufhebung seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied sowie die vorzeitige einvernehmliche Beendigung seines Dienstvertrags jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 wurde Dr. Stephan Petri ein Ausgleichsbetrag gewährt, der sich in Zusammensetzung und Höhe an den vorstehend beschriebenen Regelungen für die Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund orientiert. Weitergehende Angaben hierzu werden im Abschnitt "Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen - Ausscheiden Dr. Petri" gemacht. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Gesamtbezüge 2016 und 2015 Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 6.664.764 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.624.014 EUR eine variable Tantieme von 2.863.417 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 202.525 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 113.414 EUR, bei Dr. Stephan Petri zeitanteilig 46.176 EUR, bei Steffen Bersch 92.351 EUR und bei Niels Erik Olsen 92.351 EUR insgesamt also 546.817 EUR. Da Dr. Stephan Petri Ende Juni 2016 ausgeschieden ist, wurde ihm sein festes Jahresgehalt für 2016 zeitanteilig ausgezahlt. Die zeitanteiligen Tantiemen von Dr. Stephan Petri für das Geschäftsjahr 2016 kommen zusammen mit den Dr. Petri aus den Tranchen 2014 und 2015 der Aktienkurskomponente zustehenden Beträgen erst im Jahr 2018 zur Auszahlung. Weitergehende Angaben hierzu werden im Abschnitt "Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen - Ausscheiden Dr. Petri" gemacht. Im Geschäftsjahr 2015 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 6.374.980 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.055.417 EUR eine variable Tantieme von 3.188.415 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2015) und betrug im Geschäftsjahr 2015 bei Jürg Oleas 179.700 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 97.038 EUR, bei Markus Hüllmann 79.068 EUR und bei Dr. Stephan Petri 79.068 EUR, insgesamt also 434.874 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll (in EUR) Fixum Variable Komponenten Sachbezüge Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen Individuelle Komponente Mehrjahreskomponente Langfristige Aktienkurskomponente1 Jürg Oleas 1.250.000 400.000 458.000 202.525 43.180 - Vorjahr 1.250.000 530.000 596.500 179.700 24.092 - Dr. Helmut Schmale 700.000 224.000 256.480 113.414 39.418 6.788 Vorjahr 693.750 294.150 331.057 97.038 44.052 6.788 Dr. Stephan Petri2 285.000 91.200 104.424 46.176 13.348 3.394 Vorjahr 561.667 238.147 268.027 79.068 26.173 6.788 Markus Hüllmann3 - - - - - - Vorjahr 550.000 233.200 262.460 79.068 23.255 - Steffen Bersch4 570.000 182.400 208.848 92.351 34.658 6.956 Vorjahr - - - - - - Niels Erik Olsen4 819.0145 182.400 208.848 92.351 29.591 - Vorjahr - - - - - - Summe 3.624.014 1.080.000 1.236.600 546.817 160.195 17.138 Vorjahr 3.055.417 1.295.497 1.458.044 434.874 117.572 13.576 scroll (in EUR) Summe Jürg Oleas 2.353.705 Vorjahr 2.580.292 Dr. Helmut Schmale 1.340.100 Vorjahr 1.466.835 Dr. Stephan Petri2 543.542 Vorjahr 1.179.870 Markus Hüllmann3 - Vorjahr 1.147.983 Steffen Bersch4 1.095.213 Vorjahr - Niels Erik Olsen4 1.332.204 Vorjahr - Summe 6.664.764 Vorjahr 6.374.980 1) Bei der für 2016 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2016 bis 2018 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016). 2) Dr Stephan Petri ist am 30. Juni 2016 als Vorstandsmitglied ausgeschieden. 3) Markus Hüllmann ist am 31. Dezember 2015 als Vorstandsmitglied ausgeschieden. 4) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt. 5) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR. Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2014 bis 2016 In den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2016 Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2015 Jürg Oleas 676.025 979.300 Dr. Helmut Schmale 367.921 528.822 Niels Graugaard1 - 75.370 Markus Hüllmann2 234.366 376.164 Dr. Stephan Petri3 355.102 430.892 Steffen Bersch 65.379 - Niels Erik Olsen 65.379 - Summe 1.764.172 2.390.548 1) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013 2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015 3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016 Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2011 In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 erfolgte die aktienbasierte Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Form von virtuellen Aktien. Das bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltende Vergütungssystem sah als erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteil eine Tantieme vor, die lediglich zur Hälfte mit der ersten Gehaltsabrechnung nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das betreffende Geschäftsjahr ausgezahlt wurde ("kurzfristige Tantieme"). Die zweite Hälfte der Tantieme wurde dagegen in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt, deren Auszahlungswert nach Ablauf einer Haltefrist von 3 Jahren ermittelt wird ("langfristige Tantieme"). Eine ausführliche Erläuterung des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems enthält der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 (vgl. dort Seite 65 ff.), der über die Internetseite der Gesellschaft (www.gea.com) zugänglich ist. Der nachfolgenden Tabelle können Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus den langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahres 2011 entnommen werden. Die langfristigen Tantiemen des Geschäftsjahrs 2011 und damit der letzte noch ausstehende Vergütungsteil des bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2011 geltenden Vergütungssystems wurden im Geschäftsjahr 2015 ausgezahlt. scroll Virtuelle Aktien Gewährte Aktien (in Stück) Beizulegender Zeitwert (in EUR) 2011 2015 2014 Jürg Oleas Tranche 2011 (Anzahl virtuelle Aktien in 2011) 40.997 - 1.570.185 Dr. Helmut Schmale Tranche 2011 (Anzahl virtuelle Aktien in 2011) 20.498 - 785.073 Summe 61.495 - 2.355.258 Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2016 für Jürg Oleas 194 T EUR (Vorjahr 236 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 108 T EUR (Vorjahr 127 T EUR), für Dr. Stephan Petri 143 T EUR (Vorjahr 93 T EUR), für Markus Hüllmann 22 T EUR (Vorjahr 93 T EUR) für Steffen Bersch 65 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und für Niels Erik Olsen 65 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen Im Geschäftsjahr 2016 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 8.329.395 EUR (Vorjahr 8.691.435 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2016 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 7.779.540 EUR (Vorjahr 9.257.826 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. scroll (in EUR) Erfasste Aufwendungen Erfolgte Auszahlungen Jürg Oleas 2.852.637 2.917.205 Vorjahr 3.309.092 4.409.717 Dr. Helmut Schmale 1.494.100 1.640.077 Vorjahr 1.906.794 2.370.586 Dr. Stephan Petri1 1.059.293 1.026.827 Vorjahr 1.720.004 1.204.714 Niels Graugaard2 - 75.370 Vorjahr -307 172.434 Markus Hüllmann3 22.385 659.843 Vorjahr 1.755.852 1.100.375 Steffen Bersch4 1.591.075 611.614 Vorjahr - - Niels Erik Olsen4 1.309.905 848.605 Vorjahr - - Summe 8.329.395 7.779.540 Vorjahr 8.691.435 9.257.826 1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016 2) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013 3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015 4) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.304,92 EUR ausgezahlt. Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der GEA Group Aktiengesellschaft Bezüge in Höhe von 4.621 T EUR (Vorjahr 2.448 T EUR) und im GEA Group Konzern in Höhe von 6.892 T EUR (Vorjahr 4.992 T EUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen nach HGB von 32.787 T EUR (Vorjahr 29.656 T EUR) und im GEA Group Konzern von 50.680 T EUR (Vorjahr 49.617 T EUR) gebildet. Ausscheiden Dr. Petri Für die vorzeitige einvernehmliche Aufhebung seiner ursprünglich bis zum 31. Mai 2018 erfolgten Bestellung zum Vorstandsmitglied sowie die vorzeitige einvernehmliche Beendigung seines Dienstvertrags jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2016 wurde Dr. Stephan Petri ein Ausgleichsbetrag gewährt. Dieser Ausgleichsbetrag besteht aus entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen für den Zeitraum von 23 Monaten ab dem 30. Juni 2016 bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit des Dienstvertrags von Dr. Petri am 31. Mai 2018. Der Ausgleichsbetrag von insgesamt 2.112.177,80 EUR wurde im Januar 2017 ausgezahlt und entspricht in Zusammensetzung und Höhe den im Abschnitt "Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung" beschriebenen Regelungen für die Amtsniederlegung oder den Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund. Über den Ausgleichsbetrag hinaus wurden an Dr. Petri aus Anlass seines vorzeitigen Ausscheidens keine weiteren Zahlungen geleistet. Für die Auszahlung der bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens erdienten variablen Vergütungskomponenten wurde ein modifizierter einheitlicher Auszahlungstermin zum 31. März 2018 vereinbart. Für die Auszahlung der Tranche 2015 und 2016 (zeitanteilig) der langfristigen Aktienkomponente wird dabei ein Zielerreichungsgrad von 100 Prozent angenommen. Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.217 T EUR (Vorjahr 1.168 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2016 fanden sieben Sitzungen des Aufsichtsrats, vier Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2016 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll (in EUR) Vergütung Aufsichtsrat Vergütung Präsidium Vergütung Prüfungsausschuss Sitzungsgeld Summen Dr. Heraeus (bis 20. April 2016) 37.910 21.230 10.615 4.000 73.755 Vorjahr 125.000 70.000 35.000 17.000 247.000 Siegers (bis 29. September 2016) 55.943 26.107 - 8.000 90.050 Vorjahr 75.000 35.000 - 9.000 119.000 Bastaki 50.000 24.385 - 10.000 84.385 Vorjahr 50.000 - - 7.000 57.000 Prof. Dr. Bauer 50.000 24.385 - 10.000 84.385 Vorjahr 50.000 - - 6.000 56.000 Eberlein 50.000 - 70.000 12.000 132.000 Vorjahr 50.000 - 70.000 12.000 132.000 Gröbel 50.000 35.000 - 11.000 96.000 Vorjahr 50.000 35.000 - 13.000 98.000 Hubert (seit 30. September 2016) 12.705 7.077 - 2.000 21.782 Vorjahr - - - - - Kämpfert 50.000 7.077 - 8.000 65.077 Vorjahr 50.000 - - 6.000 56.000 Kerkemeier 50.000 - - 7.000 57.000 Vorjahr 50.000 - - 6.000 56.000 Krönchen 50.000 - 35.000 12.000 97.000 Vorjahr 50.000 - 35.000 12.000 97.000 Löw 55.055 24.385 26.107 14.000 119.547 Vorjahr 50.000 - 35.000 12.000 97.000 Dr. Perlet 102.254 59.385 24.385 14.000 200.024 Vorjahr 50.000 35.000 - 11.000 96.000 Spence 50.000 - - 7.000 57.000 Vorjahr 50.000 - - 7.000 57.000 Dr. Zhang (seit 21. April 2016) 34.836 - - 4.000 38.836 Vorjahr - - - - - Summe 698.703 229.031 166.107 123.000 1.216.841 Vorjahr 700.000 175.000 175.000 118.000 1.168.000 ) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab. Gewinnverwendungsvorschlag Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 80 Cent je Aktie an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 155.105.587,35 Euro wie folgt zu verwenden: scroll 1. Dividendenzahlung an die Aktionäre 153.996.380,80 Euro 2. Gewinnvortrag 1.109.206,55 Euro Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. Düsseldorf, 1. März 2017 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Anteilsbesitzliste scroll Gesellschaft Sitz Kapitalanteil (%) Währung Eigenkapital in TW Ergebnis n. St. vor EAV in TW GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf EUR 1.762.959 259.637 Tochterunternehmen Argentinien GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. Buenos Aires 100,00 ARS 29.829 -2.639 GEA Process Engineering S.A. Buenos Aires 100,00 USD 65.628 31.525 GEA Westfalia Separator Argentina S.A. Buenos Aires 100,00 ARS 13.494 -8.388 Australien Bock Australia Pty. Ltd. Banksmeadow 100,00 AUD 1.445 - Dairy Technology Services Pty. Ltd. Kyabram 100,00 AUD 510 125 GEA Colby Pty. Ltd. Chatswood 100,00 AUD 904 88 GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. Tullamarine 100,00 AUD 10.053 134 GEA Nu-Con Pty. Ltd. Sutherland 100,00 AUD 7.710 2.178 GEA Process Engineering Pty. Ltd. Blackburn 100,00 AUD 23.520 2.857 GEA Refrigeration Australia Pty. Ltd. Carrum Downs 100,00 AUD 1.957 233 GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. Thomastown 100,00 AUD 9.339 1.073 Belgien GEA Farm Technologies Belgium N.V. Olen 100,00 EUR 3.581 -371 GEA Process Engineering N.V. Halle 100,00 EUR 6.982 -220 GEA Westfalia Separator Belgium N.V. Schoten 100,00 EUR 2.925 81 Brasilien GEA Equipamentos e Soluções Ltda. Jaguariúna 100,00 BRL 138.846 959 Bulgarien GEA EEC Bulgaria EOOD Sofia 100,00 BGN -1.908 -333 Chile GEA Farm Technologies Chile SpA Osorno 100,00 CLP 2.327.873 -27.398 GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. Santiago de Chile 100,00 CLP 1.277 145 GEA Process Engineering Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 CLP 753.214 105.586 GEA Westfalia Separator Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 CLP 2.243.610 116.106 China Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. Beijing 90,00 CNY - - GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. Shanghai 100,00 CNY 279 715 GEA Bock Compressors (Hangzhou) Co., Ltd. Hangzhou 100,00 CNY 93.835 14.152 GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. Beijing 100,00 CNY -2.370 -13.232 GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. Hong Kong 100,00 CNY -64.077 -4.209 GEA Lyophil (Beijing) Ltd. Beijing 100,00 RMB 27.007 -9.222 GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. Wuqing 100,00 RMB 92.058 8.112 GEA Process Engineering Asia Ltd. Hong Kong 100,00 HKD 70.626 12.562 GEA Process Engineering China Limited Shanghai 100,00 RMB 747.798 47.137 GEA Process Engineering China Ltd. Shanghai 100,00 RMB 701 -6.829 GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. Shanghai 100,00 RMB 32.141 7.571 GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. Hong Kong 100,00 HKD 21.229 5.012 GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou 100,00 CNY 133.348 9.766 GEA Westfalia Separator (China) Ltd. Hong Kong 100,00 EUR 9.962 1.941 GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin 100,00 RMB 29.733 -5.512 Nu-Con (Shanghai) Trading Co., Ltd. Shanghai 100,00 CNY 789 -76 Dänemark GEA Farm Technologies Mullerup A/S Ullerslev 100,00 DKK -25.129 1.193 GEA Food Solutions Denmark A/S Slagelse 100,00 DKK -208.118 -5.141 GEA Food Solutions International A/S Slagelse 100,00 DKK -137.211 -4.568 GEA Food Solutions Nordic A/S Slagelse 100,00 DKK -4.077 424 GEA Process Engineering A/S Soeborg 100,00 DKK 603.264 84.862 GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S Skanderborg 100,00 EUR 1.333 735 GEA Scan-Vibro A/S Svendborg 100,00 DKK 13.428 1.516 GEA Westfalia Separator DK A/S Skanderborg 100,00 DKK 27.441 12.085 Deutschland "SEMENOWSKY VAL" Immobilien- Verwaltungs-GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 387 -323 Brückenbau Plauen GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR -62.138 -501 GEA AWP GmbH Prenzlau 100,00 EUR 1.332 EAV GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH Düsseldorf 100,00 EUR 31 - GEA Beteiligungsgesellschaft II mbH Düsseldorf 100,00 EUR 25 EAV GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH Düsseldorf 100,00 EUR -4.702 -47 GEA Bischoff GmbH Essen 100,00 EUR 2.557 EAV GEA Bock GmbH Frickenhausen 100,00 EUR 12.224 EAV GEA Brewery Systems GmbH Kitzingen 100,00 EUR 6.143 EAV GEA Diessel GmbH Hildesheim 100,00 EUR 4.000 EAV GEA Energietechnik Anlagen- und Betriebs-GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 19.449 EAV GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG Düsseldorf 100,00 EUR -9.933 -60 GEA Farm Technologies GmbH Bönen 100,00 EUR 29.663 EAV GEA Food Solutions Germany GmbH Biedenkopf-Wallau 100,00 EUR 19.155 EAV GEA Food Solutions GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 25 EAV GEA Germany GmbH Oelde 100,00 EUR 2.362 EAV GEA Group Holding GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 390.405 EAV GEA Insurance Broker GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 102 EAV GEA IT Services GmbH Oelde 100,00 EUR 2.531 EAV GEA Lyophil GmbH Hürth 100,00 EUR 553 EAV GEA Mechanical Equipment GmbH Oelde 100,00 EUR 835.125 EAV GEA Messo GmbH Duisburg 100,00 EUR 1.026 EAV GEA NIRO GmbH Müllheim 100,00 EUR 503 EAV GEA Real Estate GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 77.034 EAV GEA Refrigeration Germany GmbH Berlin 100,00 EUR 25.322 EAV GEA Refrigeration Technologies GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 25 EAV GEA Segment Management Holding GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 492 EAV GEA TDS GmbH Sarstedt 100,00 EUR 6.092 EAV GEA Tuchenhagen GmbH Büchen 100,00 EUR 16.017 EAV GEA Verwaltungs AG Düsseldorf 100,00 EUR 47 -3 GEA Westfalia Separator Group GmbH Oelde 100,00 EUR 42.739 EAV GEA Wiegand GmbH Ettlingen 100,00 EUR 3.835 EAV Hilge GmbH & Co. KG Bodenheim 94,00 EUR 6.965 -791 Hilge International Verwaltungs GmbH Bodenheim 100,00 EUR 3 - Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH Lennestadt 100,00 EUR 86 -1 LL Plant Engineering AG Ratingen 100,00 EUR 62.981 EAV mg Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 180 EAV mg capital gmbh Düsseldorf 100,00 EUR 372 EAV MG Stahlhandel GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 10.252 EAV mg venture capital ag i.L. Bochum 100,00 EUR 32 -1 mg vv Projektgesellschaft Hornpottweg GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 1.537 EAV Paul Pollrich GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 1.765 EAV Ruhr-Zink GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 2.370 -177 Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Lennestadt 100,00 EUR 141 EAV Trennschmelz Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 2.800 EAV VDM-Hilfe GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 48 -4 ZiAG Plant Engineering GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 38.462 EAV Finnland GEA Bischoff Oy Helsinki 100,00 EUR 689 778 GEA Finland Oy Helsinki 100,00 EUR 74 19 Frankreich GEA Farm Technologies France SAS Château-Thierry 100,00 EUR 22.276 -596 GEA Farm Technologies Japy SAS Saint-Apollinaire 100,00 EUR 5.736 -1.750 GEA Food Solutions France SAS Beaucouzé 100,00 EUR 968 522 GEA Group Holding France SAS Montigny le Bretonneux 100,00 EUR 92.462 -770 GEA Process Engineering SAS Saint-Quentin en Yvelines Ced. 100,00 EUR 21.284 3.374 GEA Refrigeration France SAS Les Sorinières 100,00 EUR 21.255 1.132 GEA Tuchenhagen France Hoenheim 100,00 EUR 184 34 GEA Westfalia Separator France Château-Thierry 100,00 EUR 10.361 -1.308 GEA Westfalia Separator Production France Château-Thierry 100,00 EUR 18.513 498 Griechenland GEA Westfalia Separator Hellas A.E. Athen 100,00 EUR -1.153 2 Großbritannien Breconcherry Ltd. Bromyard 100,00 GBP 1 - Dixie-Union (UK) Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 1 - GEA Barr-Rosin Ltd. Maidenhead 100,00 GBP -2.075 -1.205 GEA Eurotek Ltd. Aylsham 100,00 GBP -6.232 -1.463 GEA Farm Technologies (UK) Ltd. Warminster 100,00 GBP 3.147 -257 GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 595 33 GEA Grenco Ltd. Sittingbourne 100,00 GBP 17.479 3.538 GEA Group Holdings (UK) Ltd. Eastleigh Hampshire 100,00 GBP -3.885 -920 GEA Mechanical Equipment UK Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 6.393 -1.364 GEA Pharma Systems Ltd. Eastleigh Hampshire 100,00 GBP 892 3.063 GEA Process Engineering Ltd. Birchwood 100,00 GBP 12.172 -4.940 GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. Ross-on-Wye 100,00 GBP 7.344 350 GEA Refrigeration UK Ltd. London 100,00 GBP 1.391 -279 Milfos UK Ltd. Droitwich 100,00 GBP 8 - Wolfking Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 1 - Indien GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 781.277 79.009 GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 157.059 44.194 GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. New Delhi 100,00 INR 965.418 120.782 LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. Mumbai Maharashtra 100,00 INR -75.052 -4.520 Indonesien GEA Westfalia Separator Indonesia, PT Jakarta 100,00 IDR 39.313.223 3.426.062 PT. GEA Refrigeration Indonesia Jakarta 100,00 IDR 19.016.348 1.171.774 Irland GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. Carrigtwohill 100,00 EUR -1.825 75 GEA Ireland Ltd. Kildare 100,00 EUR 164 -97 GEA Process Technologies Ireland Ltd. Kildare 100,00 EUR 14.128 3.171 GEA Refrigeration Ireland Ltd. Cavan 100,00 EUR 2.911 633 GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. Ballincollig 100,00 EUR 2.393 40 Island GEA Iceland ehf. Reykjavik 100,00 ISK 54.377 17.581 Italien CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A Peveragno 100,00 EUR 20.144 -512 GEA COMAS S.p.A. Torrebelvicino 100,00 EUR 12.753 4.300 GEA Food Solutions Italy S.r.l. Grumello del Monte 100,00 EUR -283 -758 GEA Imaforni S.p.A Colognola ai Colli 100,00 EUR 33.281 13.532 GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. Parma 100,00 EUR 191.160 11.905 GEA Process Engineering S.p.A. Segrate 100,00 EUR 4.863 -125 GEA Procomac S.p.A. Sala Baganza 100,00 EUR 18.200 -3.496 GEA Refrigeration Italy S.p.A. Castel Maggiore 100,00 EUR 15.946 -2.634 Pelacci S.R.L. i.L. Sala Baganza 67,00 EUR 1.612 12 Japan GEA Food Solutions Japan K.K. Tokyo 100,00 JPY 413.157 -4.581 GEA Process Engineering Japan Ltd. Tokyo 100,00 JPY 707.370 -217.987 GEA Westfalia Separator Japan K.K. Tokyo 100,00 JPY 627.126 153.021 Kanada GEA Canada Inc. Saint John 100,00 CAD -4.806 -602 GEA Farm Technologies Canada Inc. Drummondville 100,00 CAD 75.516 11.083 GEA Mechanical Equipment Canada Inc. Saint John 100,00 CAD 7.354 4.654 GEA Refrigeration Canada Inc. Richmond 100,00 CAD 16.410 -439 Kolumbien GEA Andina S.A.S. Medellin 100,00 COP 3.794.511 3.657.568 Kroatien GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. Dugo Selo 100,00 HRK -1.220 770 Litauen GEA Baltics UAB Vilnius 100,00 EUR 976 542 Malaysia GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 MYR 1.402 117 GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 MYR 8.236 2.562 Nu-Con Systems Sdn. Bhd. Shah Alam 100,00 MYR -77 -85 Marokko GEA Refrigeration Maghreb Sarlau i.L. Casablanca 100,00 MAD -4.487 -89 Mexiko Convenience Food Systems S.A. de C.V. Mexico City 100,00 MXN 1 - GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. Naucalpan de Juárez 100,00 MXN 5.701 -572 GEA Process Engineering S.A. de C.V. Mexico City 100,00 USD 4.071 1.860 GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. Cuernavaca 100,00 MXN 82.279 12.576 Neuseeland Farmers Industries Ltd. Mt. Maunganui South 100,00 NZD 17.767 1.840 GEA Avapac Ltd. Hamilton 100,00 NZD 18.159 1.536 GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. Hamilton 100,00 NZD -10.616 -2.000 GEA Milfos International Ltd. Hamilton 100,00 NZD -12.095 -4.115 GEA New Zealand Ltd. Stratford 100,00 NZD 1 - GEA Nu-Con Ltd. Penrose 100,00 NZD 9.854 -7.878 GEA Process Engineering Ltd. Penrose 100,00 NZD 61.872 3.238 GEA Westfalia Separator NZ Ltd. Mount Wellington 100,00 NZD 3.514 456 Niederlande BOS Homogenisers B.V. Hilversum 100,00 EUR 3.039 - Brouwers Equipment B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 942 1 GEA De Klokslag Automatisering B.V. Bolsward 100,00 EUR 527 76 GEA De Klokslag Engineering B.V. Bolsward 100,00 EUR 6.197 -477 GEA De Klokslag Machinefabriek B.V. Bolsward 100,00 EUR 2.103 80 GEA Dutch Holding B.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 335.813 -2.672 GEA Farm Technologies Nederland B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 4.546 -463 GEA Food Solutions B.V. Bakel 100,00 EUR -28.245 2.205 GEA Food Solutions Bakel B.V. Bakel 100,00 EUR 93.119 -3.518 GEA Food Solutions International B.V. Bakel 100,00 EUR -106.254 -2.092 GEA Food Solutions Weert B.V. Weert 100,00 EUR 66.045 7.574 GEA Niro PT B.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 3.567 -760 GEA Process Engineering Nederland B.V. Deventer 100,00 EUR -5.716 -546 GEA Refrigeration Netherlands N.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 32.509 2.093 GEA Westfalia Separator Nederland B.V. Cuijk 100,00 EUR 12.263 992 GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. Cuijk 100,00 EUR -52 - KET Marine International B.V. Zevenbergen 100,00 EUR 11.651 2.234 Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 4.767 -153 Nigeria GEA West Africa Limited Lagos 100,00 NGN -140.188 -86.201 Norwegen GEA Norway AS Oslo 100,00 NOK 33.643 5.458 Österreich GEA Austria GmbH Plainfeld 100,00 EUR 2.903 1.219 GEA CEE GmbH Wien 100,00 EUR 4.639 1.397 Panama GEA Central America S.A. Panama 100,00 USD 729 611 Peru GEA Peruana SAC Lima 100,00 PEN 1 - Philippinen GEA (Philippines) Inc. Manila 100,00 PHP -7.072 -244 GEA Process Engineering (Philippines) Inc. Manila 100,00 PHP 44.962 26.852 GEA Westfalia Separator Phils. Inc. Manila 100,00 PHP 30.023 13.087 Polen GEA Farm Technologies Sp. z o.o. Bydgoszcz 100,00 PLN 9.526 -2.111 GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN -18.403 1.582 GEA Process Engineering Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN 20.521 1.682 GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. Gdynia 100,00 PLN 24.007 7.742 GEA Tuchenhagen Polska sp. z o.o. Koszalin 100,00 PLN 29.640 9.100 GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN 4.617 1.974 Rumänien GEA Farm Technologies România S.R.L. Alba Iulia 100,00 RON -6.403 -1.511 GEA Refrigeration Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00 RON 6.799 2.393 GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. Bukarest 100,00 RON 2.897 372 Russische Föderation GEA Food Solutions RUS ZAO Moskau 100,00 EUR -2.056 941 GEA Process Engineering OOO Moskau 100,00 EUR 8.123 806 GEA Services and Components OOO Moskau 100,00 RUB 1.178 1.167 GEA Westfalia Separator CIS Ltd. Moskau 100,00 RUB 150.080 59.181 OOO GEA Farm Technologies Rus Moskau 100,00 RUB 1.007.975 116.785 OOO GEA Refrigeration RUS Moskau 100,00 RUB 685.392 -2.788 Wilarus OOO Kolomna 100,00 RUB -30.187 -18.554 Saudi-Arabien GEA Arabia Ltd. Riyadh 100,00 SAR 2.000 - Schweden GEA Exergy AB Göteborg 100,00 SEK -37.021 -674 GEA Sweden AB Göteborg 100,00 SEK 1.304 -2.365 Schweiz GEA Aseptomag AG Kirchberg 100,00 CHF 18.402 2.390 GEA Aseptomag Holding AG Kirchberg 100,00 CHF 27.068 -26 GEA Food Solutions Switzerland AG Rothrist 100,00 CHF 1.867 221 GEA mts flowtec AG Kirchberg 100,00 CHF 2.331 279 GEA Pharma Systems AG Bubendorf 100,00 CHF 15.108 -1.072 GEA Suisse AG Ittigen 100,00 CHF 630 70 Serbien GEA EEC Serbia d.o.o. Beograd (Zemun) Beograd 100,00 RSD -39.149 2.685 Singapur GEA Process Engineering Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 18.393 -984 GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 4.638 298 GEA Westfalia Separator (S.E.A.) Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 20.525 4.091 KET Marine Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 118 42 Slowakei GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. Piestany 100,00 EUR -14 -2 Spanien GEA Farm Technologies Ibérica S.L. Granollers 100,00 EUR 4.570 975 GEA Process Engineering S.A. Alcobendas 100,00 EUR 16.129 3.628 GEA Refrigeration Ibérica S.A. Alcobendas 100,00 EUR -223 -69 GEA Westfalia Separator Ibérica, S.A. Granollers 100,00 EUR 30.524 3.782 Südafrika GEA Africa (Pty) Ltd. Kapstadt 100,00 ZAR 7.791 1.388 GEA Food Solutions South Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00 ZAR 277 -1.718 GEA Process Engineering (Pty) Ltd. Midrand 100,00 ZAR 39.967 7.890 GEA Westfalia Separator South Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00 ZAR 16.984 -1.680 Südkorea GEA Food Solutions Korea Co., Ltd. Seoul 100,00 KRW -2.426.965 -29.118 GEA Korea Ltd. Seoul 100,00 KRW 6.759.920 1.622.701 Taiwan GEA Process Engineering Taiwan Ltd. Taipeh 100,00 TWD 8.814 -1.953 Thailand CFS Asia Ltd. Bangkok 100,00 THB 177.930 8.745 GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 100,00 THB 5.801 -2.238 GEA Refrigeration (Thailand) Co. Ltd. Nonthaburi 99.9994 THB 205.643 42.565 GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. Bangkok 97,30 THB 56.677 8.966 Tschechische Republik GEA Bock Czech s.r.o. Stribro 100,00 CZK 110.219 4.634 GEA Farm Technologies CZ, spol. s.r.o. Napajedla 100,00 CZK 5.980 2.185 GEA Food Solutions Czech s.r.o. Prag 100,00 EUR 1.481 -43 GEA Process Engineering s.r.o. Brno 100,00 CZK 32.220 -2.052 GEA Refrigeration Czech Republic s.r.o. Prag 100,00 CZK 42.894 10.363 GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. Prag 100,00 CZK 11.878 2.559 Türkei GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. Izmir 100,00 TRY 1.879 -1.441 GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. Izmir 100,00 TRY -149 -1.324 GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. Izmir 100,00 TRY 9.588 980 Ukraine DE GEA Westfalia Separator Ukraine Kiev 100,00 UAH 2.975 1.774 GEA Food Solutions Ukraine LLC Kiev 100,00 EUR -2.883 -835 GEA Grasso TOV Kiev 100,00 UAH 19.415 -582 TOV GEA Ukraine Bila Zerkva 100,00 UAH 36.698 11.706 Ungarn GEA Process Engineering CEE Kft. Budaörs 100,00 HUF 86.278 44.958 GEA Westfalia Separator Hungária Kft. i.L. Budaörs 100,00 HUF - - Uruguay Balterin S.A. Montevideo 100,00 USD 512 513 USA GEA Farm Technologies, Inc. Wilmington 100,00 USD 196.243 9.339 GEA Food Solutions North America, Inc. Frisco 100,00 USD 7.403 2.266 GEA Mechanical Equipment US, Inc. Wilmington 100,00 USD 119.203 29.575 GEA North America, Inc. Wilmington 100,00 USD 631.027 -61.191 GEA Process Engineering, Inc. Columbia 100,00 USD 97.971 11.214 GEA Refrigeration North America, Inc. York 100,00 USD 72.238 9.894 Niro Sterner, Inc. Columbia 100,00 USD 225 -21 Wolfking LLC Frisco 100,00 USD 1 - Vereinigte Arabische Emirate GEA Food Solutions Middle East FZE Dubai 100,00 AED 19.561 281 GEA Middle East FZE Dubai 100,00 AED 26.168 14.091 Vietnam GEA Refrigeration Vietnam Co. Ltd. Ho Chi Min City 100,00 THB 19.156 6.021 Assoziierte Unternehmen Argentinien IMAI S.A. Buenos Aires 20,00 ARS 23.410 6.701 Deutschland Polyamid 2000 Handels- und Produktionsgesellschaft Premnitz AG i.I. Premnitz 49,90 EUR - - Vereinigte Arabische Emirate Technofrigo Abu Dhabi i.L. Abu Dhabi 49,00 AED - - Gemeinschaftsunternehmen Deutschland Merton Wohnprojekt GmbH Frankfurt am Main 50,00 EUR 8.348 1.496 Japan GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. Nagano 49,00 JPY 383.950 39.566 Uruguay Crismil S.A. Montevideo 49,00 USD 4.394 927 Vereinigte Arabische Emirate GRADE Grasso Adearest Ltd. Dubai 50,00 AED 27.135 13.558 GRADE Refrigeration LLC Sharjah 49,00 AED 1 - Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB Brasilien EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. Sao Paulo 47,50 BRL 1.321 -18 Deutschland Bauverein Oelde GmbH Oelde 35,50 EUR 7.006 201 Indien Indo Technofrigo Ltd. i.L. Rajkot 49,00 INR - - *) Unmittelbare und mittelbare Anteile der GEA Group Aktiengesellschaft bei entsprechender Berücksichtigung von § 16 Abs. 2 und 4 AktG; Anteile, die nicht unmittelbar von der GEA Group Aktiengesellschaft, sondern von einem abhängigen Unternehmen im Sinne des § 16 Abs. 4 AktG gehalten werden, gehen stets in Höhe des direkt gehaltenen Anteils in die Berechnung ein. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (zusammengefasster Konzernlagebericht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Düsseldorf, den 1. März 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Guido Moesta, Wirtschaftsprüfer Dr. Markus Zeimes, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind. Düsseldorf, 1. März 2017 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 20. April 2017 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 155.105.587,35 wie folgt zu verwenden: scroll Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 152.811.620,80 Gewinnvortrag: EUR 2.293.966,55 April 2017 GEA Group Aktiengesellschaft Der Vorstand
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