Annual Report • Jun 30, 2022
Annual Report
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zum 31. Dezember 2021 | GBS Software AG | Einzelgesellschaft HGB

| Bericht des Aufsichtsrates | 4 |
|---|---|
| Sitzungen des Aufsichtsrats | 4 |
| Zustimmungspflichtige Geschäfte | 5 |
| Ausschüsse/Beirat | 6 |
| Corporate Governance und Entsprechenserklärung | 6 |
| Jahresabschlussprüfung 2021 | 6 |
| Lagebericht | 7 |
| I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen |
7 |
| 1. Ausgangssituation/ wirtschaftliche Rahmenbedingungen | 7 |
| 2. Ziele, Strategie und Geschäftsverlauf | 7 |
| 3. Beteiligungen | 10 |
| II. Organisation der GBS Software AG |
10 |
| 1. Vorstand | 10 |
| 2. Aufsichtsrat | 11 |
| 3. Mitarbeiter | 11 |
| III.Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage | 11 |
| IV.Risikobericht | 12 |
| 1. Risiko- und Chancenmanagementsystem | 12 |
| 2. Risiken von Beteiligungen | 13 |
| 3. Kostenrisiken | 13 |
| 4. Operative Risiken | 13 |
| 5. Technische Risiken | 14 |
| 6. Liquiditäts- und Ausfallrisiken | 14 |
| 7. Rechtliche und steuerrechtliche Risiken | 14 |
| 8. Währungs- und Länderrisiko | 14 |
| 9. Gesamtaussage zur Risikosituation | 14 |
| V. Prognosebericht/ Ausblick |
15 |
| VI. Nachtragsbericht |
15 |
| Jahresabschluss | 17 |

| Gewinn- und Verlustrechnung | 18 |
|---|---|
| Bilanz Aktiva | 19 |
| Bilanz Passiva | 20 |
| Anhang | 21 |
| I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen |
21 |
| II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses |
21 |
| III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
21 |
| IV. Erläuterungen zur Bilanz |
23 |
| 1. Anlagevermögen |
23 |
| 2. Vorräte |
24 |
| 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
24 |
| 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
24 |
| 5. Eigenkapital - Entwicklung 2019 - 2021 |
24 |
| 6. Rückstellungen |
25 |
| 7. Verbindlichkeiten |
25 |
| 8. sonstige finanzielle Verpflichtungen |
26 |
| 9. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung |
26 |
| 10. Sonstige Pflichtangaben | 27 |
| V. Nachtragsbericht |
28 |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 29 |
| Impressum | 33 |
| Zukunftsorientierte Aussagen | 33 |
| Kontakt | 33 |

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Berichtsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, regulatorischen Vorgaben, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben vollständig wahrgenommen.
Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für unsere Gesellschaft relevanten Fragen, insbesondere der Geschäftspolitik und -strategie, der Unternehmensplanung und -kontrolle und zu den aktuellen Projekten des Geschäftsjahres. Er berichtete uns über die finanzielle Entwicklung, die Ertrags- und Risikolage, die angemessene technische Ausstattung und über Vorgänge, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung waren. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren wir eingebunden. Wie schon in den Vorjahren berichtete der Vorstand zu einigen Themenkomplexen intensiver. So berichtete der Vorstand uns regelmäßig über den Status laufender Projekte. Hierzu haben wir uns intensiv und regelmäßig beraten, und zwar gemeinsam mit dem Vorstand und mit externen Experten. Der Aufsichtsratsvorsitzende und die beiden weiteren Aufsichtsratsmitglieder hielten zwischen den Sitzungen regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand. Sie stimmten sich auch in Bezug auf die Tagesordnungen ab und erörterten wichtige strategische Themen der Gesellschaft. Anstehende Entscheidungen wurden darüber hinaus in regelmäßigen Gesprächen sowohl mit dem Vorstand als auch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinen Mitgliedern erörtert und vorbereitet.
Wir blicken erneut auf ein anspruchsvolles und vor dem Hintergrund der anhaltenden pandemiebedingten strukturellen Verwerfungen forderndes Geschäftsjahr 2021 zurück, in dem der Aufsichtsrat sich weiterhin mit der Neuausrichtung der Gesellschaft beschäftigt hat. Das Jahr 2021 und auch der Beginn des Jahres 2022 hat die Welt vor Herausforderungen gestellt, deren Ausmaß wir uns erneut vorher kaum vorstellen konnten. Gesundheitlich, gesellschaftlich, geopolitisch und auch wirtschaftlich mussten wir alle mit erheblichen Auswirkungen umgehen. Dies zu einer Zeit in der sich unser Unternehmen mit der GBS pay gleichzeitig auf die Neuausrichtung im Zahlungsverkehrsmarkt konzentriert. Kontakte mit wesentlichen Projektpartnern sowie mit weiteren Kunden und Neukunden konnten hauptsächlich weiterhin per Videokonferenz erfolgen. Diese Vorgehensweise - gerade im komplexen Payment-Umfeld bei gleichzeitiger deutlich reduzierter Investitionsbereitschaft - führt insgesamt zu erheblich längeren Vertriebszyklen, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war.
Im Berichtsjahr fanden fünf ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt, an denen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilnahmen. In diesem Jahr war uns erneut die konsequente Umsetzung der Strategie unserer Gesellschaft wichtig und wir nahmen uns ausreichend Zeit, diese und regelmäßige mündliche Fortschrittsberichte mit dem Vorstand zu erörtern. Wir diskutierten in diesem Zusammenhang auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung. Auch strategische und regulatorische Themen, welche unser Geschäft beeinflussen, sowie wesentliche Rechtsfälle diskutierten wir regelmäßig. In diesen Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend über die Geschäftsentwicklung und den Stand der Neuausrichtung, die wirtschaftliche Situation des

Unternehmens, über die Finanz- und Investitionsplanung sowie auch die Kosten-/ Umsatzentwicklung und die Liquiditätslage. Außerdem informierte der Vorstand über Vorgänge von besonderer Bedeutung auch außerhalb von Sitzungen auf schriftlichem und mündlichem Wege.
Die Schwerpunkte der Erörterungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Jahr 2021 lagen im Bereich der Beteiligungsstruktur der Gesellschaft, laufender Projekte, der Unternehmensstrategie, des Jahresabschlusses sowie im Hinblick auf steuerliche Sondersachverhalte. Die relevanten Themen wurden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat eingehend erörtert.
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für die GBS Software AG von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden.
Über die Entwicklung der Bilanzpositionen wurde der Aufsichtsrat umfassend in Kenntnis gesetzt. Die sich aus der Geschäftstätigkeit ergebenden strategischen Chancen und Risiken der weiteren Unternehmensorientierung sowie über das Risikomanagement hat der Aufsichtsrat intensiv mit dem Vorstand diskutiert und die entsprechenden Maßnahmen und Entscheidungen mit begleitet.
In seiner ersten Sitzung vom 26.03.2021 erörterte der Aufsichtsrat u.a. den vorläufigen Abschluss der Gesellschaft, für das Geschäftsjahr 2020 und Fragen im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen, der weiteren Vorgehensweise in Bezug auf EPI (European Payment Initiative) und im Hinblick auf bestehende und zukünftige strategische Beteiligungspartner. In den darauffolgenden vier Sitzungen (25.06.2021, 19.08.2021, 20.10.2021, 29.12.2021) befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit den operativen und strategischen Fragestellungen der Gesellschaft, der Neuausrichtung sowie mit laufenden Projekten im Zahlungsverkehr und für strategische Partnerschaften.
Nach der Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats bedürfen bestimmte Geschäfte und Maßnahmen, insbesondere die Finanz- und Investitionsplanung der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Die Sitzung vom 20.10.2021 umfasste auch die der nachfolgenden Hauptversammlung am 29.12.2021 vorzulegenden Beschlussvorschläge zur Vorlage des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2020, zu den Entlastungsvorschlägen für Vorstand und Aufsichtsrat, zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021, zur Anzeige gemäß § 92 AktG über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals im Zwischenabschluss zum 30.06.2021 sowie zur Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff AktG i.V.m. § 222 AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1 zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen in die Rücklage und zu den mit diesen Maßnahmen einhergehenden Satzungsänderungen.

Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2021 keine gebildet. Ein Beirat bestand im Geschäftsjahr 2021 nicht.
Die GBS Software AG orientiert sich an den Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist für die Organe der Gesellschaft selbstverständlich. Im Dezember 2002 erfolgte die erste Entsprechenserklärung; weitere folgten am 17. März 2003, am 3. Mai 2004, am 07. Juni 2005, am 04. Juli 2006, am 23. April 2007, am 17. April 2008, am 20.04.2009 sowie am 19. April 2010. Wie in den Jahren 2011 bis 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat auch in 2021 beschlossen, von der Erstellung der Entsprechenserklärung - deren Abgabe aufgrund der Notierung im Basic Board nicht vorgeschrieben ist - abzusehen.
Der von der Hauptversammlung am 29.12.2021 gewählte Abschlussprüfer Dr. Heide & Noack PartGmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dresden, hat den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der GBS Software AG zum 31. Dezember 2021 sowie den Lagebericht geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Im Rahmen dieser Prüfung wurden auch die Buchführung und das interne Kontrollsystem einer Prüfung unterzogen.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden der Jahresabschluss, der Lagebericht und auch der Prüfbericht vollständig und rechtzeitig vorgelegt. In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 27.06.2022 in Frankfurt am Main wurden die Abschlussunterlagen in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt und vom Aufsichtsrat mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2022 nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den Abschluss, den Lagebericht und die Prüfung durch den Abschlussprüfer erhoben und den Jahresabschluss und den Lagebericht gemäß § 171 Aktiengesetz gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für seinen Einsatz und für seine Leistungen im Geschäftsjahr.
Karlsruhe, im Juni 2022 Der Aufsichtsrat Johann Praschinger, Vorsitzender

Das weltweite BIP-Wachstum fiel im Jahr 2021 geringfügig schwächer aus als zu Beginn des Jahres erwartet, was in weiten Teilen darauf zurückzuführen war, dass die Belastungen durch COVID-19-Varianten und Unterbrechungen der Lieferketten länger als antizipiert andauerten. Eine teilweise enttäuschende Entwicklung bei der Akzeptanz und Verteilung von Impfstoffen hat die Wachstumsperspektiven etwas gedämpft und gleichzeitig das Inflationsrisiko steigen lassen. Das weltweite BIP-Wachstum im Jahr 2021 ist noch immer das höchste seit der globalen Finanzkrise vor mehr als einem Jahrzehnt, wenngleich verschiedene Volkswirtschaften bemerkenswerte Schwankungen in ihrer Erholungsdynamik verzeichneten.
Die Konjunktur in der Eurozone entwickelte sich positiv, insbesondere nach der COVID-19 Infektionswelle in Folge der Delta-Variante. Die Bedingungen verschlechterten sich jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2021, in der Lieferengpässe zunehmend zur Belastung wurden, und im letzten Quartal stagnierte die Wirtschaft in der Eurozone nahezu. Die Europäische Zentralbank setzte ihre Unterstützungsmaßnahmen fort, und auch die Fiskalpolitik blieb expansiv.
Die deutsche Wirtschaft erholte sich im Laufe des Jahres 2021, nachdem die pandemie-bedingten Beschränkungen gelockert wurden und die privaten Konsumausgaben deutlich an Dynamik gewonnen hatten. Die Industrie profitierte zwar von dem starken Welthandel, konnte jedoch aufgrund der Lieferengpässe ihr Wachstumspotenzial nicht ausschöpfen. In Kombination mit temporären Faktoren führten die Lieferengpässe und die höheren Energiepreise zu einem deutlichen Anstieg der Inflation.
Die Wirtschaft in den USA erholte sich im Jahr 2021 kräftig. Umfangreiche fiskalpolitische Anreize, die Einführung von Impfstoffen und eine starke Arbeitsmarktverbesserung stützten die Binnennachfrage. Anhaltende Lieferengpässe und die Auswirkungen von COVID-19 bremsten die Erholung allerdings etwas. Die Inflation zog im Jahresverlauf kräftig an.
Die GBS Software AG war im vergangenen Geschäftsjahr in Form einer typischen Holdingstruktur organisiert und leistete im Wesentlichen administrative und beratende Dienstleistungen, was auch für die Zukunft beibehalten werden soll. Wir beabsichtigen, durch gezielte Beteiligungen die Grundlage für unsere Marktfähigkeit und damit für unsere Ertragskraft perspektivisch und systematisch zu stärken und insbesondere über unsere Beteiligungsgesellschaft GBS Pay GmbH unter anderem wichtiger Anbieter im sich derzeit stark verändernden deutschen und europäischen Online-Realtime-Zahlungsverkehrsmarkt zu werden.


Dazu müssen wir dort sowohl vom Leistungsumfang, vom Marktverständnis und vom Marktzugang Spitzenleistungen erbringen. Da die Anforderungen unserer Kunden und Interessenten jedes Mal völlig unterschiedlich sind, haben wir in jedem einzelnen Projekt des abgelaufenen Geschäftsjahres und auch der ersten sechs Monate des Jahres 2022 vor und während des Angebotsprozesses eine sorgfältige funktionale und strategische Analyse und Beurteilung der Anforderungen vorgenommen. Hierzu haben wir gemeinsam mit unseren Partnern und Interessenten zahlreiche technische Workshops durchgeführt und mit Unterstützung durch unsere Referenzen auf der Plattform Authentic ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projektdurchführung geschaffen.
Wir haben - wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt - unser Lösungsangebot im abgelaufenen Geschäftsjahr und im ersten Halbjahr 2022 signifikant erweitert, sind dazu neue strategische Partnerschaften eingegangen und werden nicht zuletzt deswegen vermehrt von Teilnehmern des Zahlungsverkehrsmarktes zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Diese Nachfrage kommt dabei sowohl aus dem finanzwirtschaftlichen Umfeld wie auch von Marktteilnehmern aus Industrie und Handel.

Wir haben das Leistungsspektrum der GBS pay GmbH bereits im letzten Jahr massiv zu einem umfassenden end-toend Zahlungs-Gateway erweitert, das in der Lage ist, sämtliche Zahlungsvorgänge am Point of Sale (POS), im ecommerce und bei Geldautomaten ausfallsicher und schnell zu orchestrieren. Wir haben hierzu neben unseren Partnerschaften mit NCR und netcetera zwei weitere strategische Partnerschaften vereinbart und bereits im den ersten sechs Monaten das Geschäftsjahres 2022 an zahlreichen Angebotsprozessen teilgenommen.
Zentrales Element war jeweils die v o l l s t ä n d i g e A b d e c k u n g v o n Anforderungen auf der Händlerseite (Acquiring) und auf der Kundenseite (Issuing) über alle Zahlungskanäle hinweg in einer integrierten Lösung. Die so geschaffene Leistungsfähigkeit unserer Lösung ist den beiden folgenden Darstellungen anschaulich illustriert.


Derzeit führen wir hierzu intensive Detailgespräche. Das Interesse an unseren umfangreichen Lösungen wächst weiter und zeigt sich in den inzwischen vorliegenden Anfragen von Unternehmen aus dem Handels- und Industriesektor, also auch deutlich außerhalb des Kreditgewerbes. Darin reflektiert sich u.a. deren Investitionsstau, aber auch die Verschiebung der Schwerpunkte bei den Akteuren im Zahlungsverkehrs-Geschäft.
Unabhängig davon, ob die Bestrebungen zum Aufbau einer europäischen Zahlungsverkehrslösung (European Payment Initiative - EPI) - eingestellt oder doch weitergeführt werden, es besteht in jedem Fall erheblicher Bedarf am Aufbau eigener Zahlungsverkehrsinfrastrukturen in Europa. Die Auswirkungen der Einstellung der Marke Maestro durch Mastercard haben den Grad an inzwischen bestehenden Abhängigkeiten deutlich gemacht und unterstreichen nachdrücklich die Grundsatzentscheidung der GBS Software AG, mit ihrer Tochter GBS pay GmbH auf diesem Feld ein relevantes Angebot zu machen.
Auf diesem Weg begleitet GBS pay GmbH ihre Kunden in eine digitalisierte Welt, um so deren Anschluss an die neue europäische Zahlungsverkehrslandschaft sowohl strategisch, als auch technisch und organisatorisch zu begleiten und damit den Wandel hin zu einem Plattform-Finanzdienstleistungsunternehmen zu ermöglichen.
Wir sondieren außerdem die Ausweitung bestehender Partnerschaften und haben hierzu im abgelaufenen Geschäftsjahr mit verschiedenen Gesellschaften wichtige Gespräche begonnen, die, z. T auch wegen ihrer Relevanz für laufende Projekte noch nicht abgeschlossen werden konnten. Neben deren Positionierung spielt dabei u.a. die Überprüfung und spätere Anwendung von Modellen zur Nutzung des vorhandenen steuerlichen Verlustvortrages unserer Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Unser Ziel ist es noch im laufenden Geschäftsjahr ein solches Modell zu etablieren.

Folgende operativ aktive Beteiligung hielt die GBS Software AG zum angegebenen Stichtag.
Am 07.05.2019 wurde die GBS pay GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main als 100%-ige Tochtergesellschaft der GBS Software AG mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Registergerichtes in Frankfurt am Main erfolgte am 17.05.2019. Mit dieser neuen strategischen Allianz bündeln die GBS Software AG und NCR unter den Namen GBS pay tiefgreifendes Marktwissen und Marktzugang mit modernster Technologie im elektronischen Zahlungsverkehr am Standort in Deutschland. Auf diesem Weg wird GBS pay ihre Kunden in eine digitalisierte Welt begleiten und so deren Wandel in ein Plattform-Finanzdienstleistungsunternehmen ermöglichen. Der Beteiligungsbuchwert der GBS pay GmbH beträgt unverändert TEUR 25.
Daneben hält die GBS Software AG eine Beteiligung an der nicht mehr operativ tätigen GROUP Business Software Corp.
Die GROUP Business Software Corporation, USA, verfügt seit einigen Jahren über kein eigenes operatives Geschäft. mehr. Ihr stehen aber unserer Auffassung nach noch Leistungen zu. Aufgrund mangelnder Solvenz der Anspruchsgegner und - als Ergebnis einer detailliierten Prüfung - komplizierter rechtlicher Zusammenhänge im US amerikanischen Rechtsraum konzentrieren wir unsere Aktivitäten auf den deutschen Rechtsraum. Wir sind zuversichtlich, zumindest einen Teil der ausstehenden Forderungen zu realisieren. Ob und in welcher Höhe dies gelingt ist derzeit noch offen. Wir haben daher die Buchwerte der bereits erheblich wertberichtigten Forderungen im Abschluss des Geschäftsjahres 2021 nochmals um weitere 25% einzelwertberichtigt. Der Beteiligungsbuchwert der GBS Corp. USA beträgt unverändert TEUR 1.
Alleiniger Vorstand unserer Gesellschaft im durch diesen Geschäftsbericht erfassten Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 war Herr Markus Ernst. Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde im November 2015 durch den Aufsichtsrat der GBS Software AG in enger Abstimmung mit dem damaligen Beirat neu geregelt. Es beinhaltet eine fixe und eine variable Komponente und besteht unverändert fort. Zielsetzung der neuen Regelung war die Anpassung dieser variablen Vergütungskomponente an die aktuellen Planungen der Gesellschaft sowie eine stärkere Ausrichtung der Erfolgsziele auf die Besonderheiten eines Beteiligungsunternehmens. Weiterhin wurden die Vergütungen aus den Erfolgszielen durch sogenannte Auszahlungslimits beschränkt.
Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 betrugen rund TEUR 135 (2020: TEUR 135).

Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:
Die Zahl der festangestellten Mitarbeiter - ohne Vorstand - betrug zum Stichtag 0 Mitarbeiter (2020: 1 Mitarbeiter).
Die gesamten Erträge (Gesamtleistung) in 2021 liegen bei rund TEUR 152 (2020: TEUR 513). Das Rohergebnis der Gesellschaft betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 rund TEUR 152 (2020: TEUR 513). Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen von TEUR 58 (2020: TEUR 54), der Abschreibungen von TEUR 235 (2020: TEUR 236) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 340 (2020: TEUR 412) ergibt sich ein Betriebsergebnis in Höhe von TEUR minus 480 für das Geschäftsjahr 2020 (2020: TEUR minus 189).
Unter Berücksichtigung der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von TEUR 12 (2020: TEUR 12) sowie den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen, die TEUR 0,3 (2020: TEUR 0) betrugen, ergibt sich ein Finanzergebnis von TEUR 12 (2020: TEUR 12) unter Einbeziehung des negativen Betriebsergebnisses i.H.v. TEUR minus 480 (2020: TEUR minus 189) ergibt sich ein Ergebnis nach Steuern und ein Jahresfehlbetrag für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 i.H.v. TEUR minus 469 (2020: TEUR minus 177). Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2021 ist jedoch nur teilweise liquiditätswirksam. Im Geschäftsjahr 2020 war in dem Jahresfehlbetrag i.H.v. minus TEUR 177 ein Betrag in Höhe von rund TEUR 260 für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ergebniswirksam enthalten.
Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG hat am 29. Dezember 2021 beschlossen, zunächst aus der Kapitalrücklage i.H.v. TEUR 600 einen Teilbetrages i.H.v. TEUR 500 aufzulösen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Sie hat weiterhin beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 5.000, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um TEUR 4.000 auf TEUR 1.000, nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 veröffentlichen Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen Beschlussvorschlags herabzusetzen (vgl. Lagebericht VI. Nachtragsbericht).
Aus dieser Kapitalherabsetzung resultiert infolge des durch die Verlustabdeckung nicht beanspruchten Herabsetzungsbetrages von TEUR 4.500 eine zusätzliche Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung i.H.v. TEUR 996. Es ergibt sich im Geschäftsjahr 2021 nach diesen Vorschriften insofern ein Bilanzgewinn i.H.v. TEUR 0 (2020: minus 3.035).
Das Eigenkapital beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres 2021 somit auf TEUR 2.096 (2020: TEUR 2.565). Die Bilanzsumme beträgt zum Geschäftsjahresende 2021 TEUR 2.133 (2020: TEUR 2.658). Damit liegt die Eigenkapitalquote zum Stichtag 31.12.2021 bei 98,3% (2020: 96,5%).
Die Liquidität der Gesellschaft nahm um rund TEUR 400 ab und beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 2021 TEUR 561 (2020: TEUR 961).
Das Risikomanagement hat in seiner Gesamtheit sicherzustellen, bestehende Risiken zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten. Die Risiken werden vom Management der Gesellschaft und dem Management der Beteiligungsgesellschaften laufend bestimmt, bewertet und soweit möglich und unternehmerisch sinnvoll minimiert oder auf Dritte verlagert.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in der Zukunft Risiken übersehen oder unzureichend bewertet werden und sich diese Risiken zum Nachteil der Gesellschaft realisieren.
Ein besonderes Risiko liegt darin begründet, dass das Management die Marktsituation, sowie Beteiligungsrisiken und damit zusammenhängende zukünftige Entwicklungen falsch einschätzen könnte.
Die GBS Software AG ist in ihrem unternehmerischen Handeln unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese ergeben sich durch externe Ereignisse, wie Markt- oder Gesetzesänderungen, aber auch interne Ereignisse bzw. Veränderungen.
Art und Größe der GBS Software AG als mittelständisches Unternehmen sowie Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäfte beeinflussen die Ausgestaltung des Risikomanagements.
Wir beobachten die Risiken aus dem laufenden Geschäft. Dazu zählen beispielsweise die unter Einbeziehung historischer Größen erfolgende Kosten- und Ertragsplanung, die Beobachtung der Ertrags- und Kostenentwicklung, und das Management etwaiger Währungsrisiken.
Das unternehmerische Agieren der GBS Software AG orientiert sich über das Managen von Risiken hinaus bewusst an der Identifikation und Nutzung von Chancen. Ziel der GBS Software AG ist es konkret, zum einen Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und zum anderen möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um diesen mit geeigneten Maßnahmen begegnen zu können.

Die GBS Software AG und ihre operative Beteiligung sind verschiedenen regulatorischen Bedingungen unterworfen. Dies spielt bei der Beurteilung des Beteiligungsrisikos eine besondere Rolle.
Um das Risiko des vollständigen oder teilweisen Ausfalls von Beteiligungswerten zu minimieren, findet eine Überwachung auf der Ebene der Einzelgesellschaften statt. Insofern besteht hier naturgemäß auch ein grundsätzliches Risiko von Fehleinschätzungen und/ oder Fehlentscheidungen mit der Möglichkeit von direkten negativen Auswirkungen auf die Konzernobergesellschaft. Diese Fehleinschätzungen können grundsätzlich den Fortbestand der Einzelgesellschaft und je nach Tragweite dann auch den Fortbestand der Konzernobergesellschaft gefährden.
Kostenrisiken sowie die Beeinträchtigung der Ertragskraft unseres Unternehmens sollen durch Plan-Ist-Vergleiche sämtlicher Kosten eingeschränkt werden. Das Ziel ist es, keine unnötigen Kostenrisiken einzugehen, diese rechtzeitig zu erkennen und sodann gegenzusteuern.
Weltweite sich schnell ausbreitende Krisen, die COVID 19 Pandemie, steigende Inflationsraten, steigende Verschuldung und Einkommensungleichheit sind dazu geeignet, das weltweite Wirtschaftswachstum durch die daraus resultierende Unterbrechung der wirtschaftlichen Aktivität erheblich negativ zu beeinflussen. Das könnte sich auf unsere Möglichkeit, Projekte zu realisieren und Umsätze zu erzielen, auswirken und erhebliche negative Einflüsse auf unseren Geschäftsverlauf haben. Die Covid 19 Pandemie, die Entwicklung der Inflationsrate sowie die zunehmenden politisch-militärischen Spannungen in Osteuropa haben heute nur schwer kalkulierbare Auswirkungen auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen und in Folge auf die Erreichung unserer operativen und finanziellen Ziele. Wir könnten in erheblicher Weise durch einen anhaltenden Abschwung von lokalen, regionalen oder globalen wirtschaftlichen Bedingungen negativ beeinträchtigt werden.
Der Verkauf von Software-Lizenzen und Maintenance-Vereinbarungen als auch die damit einhergehenden sonstigen Leistungen unserer Beteiligungsgesellschaft bergen neben allgemeinen auch spezielle Markt-, Haftungs- und Schutzrechte-Risiken.
Die Profitabilität der Gesellschaft und der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften ist auch von Faktoren abhängig, auf die die Gesellschaft oder die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften keinen direkten Einfluss nehmen können. Hierunter fallen insbesondere die Entwicklung des Marktumfeldes sowie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Dies gilt insbesondere auch für die Tochtergesellschaft GBS Pay GmbH und damit auch für die Werthaltigkeit der gegenüber dieser bestehenden Forderungen der GBS Software AG.
Im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften besteht das Risiko, dass diese Investitionen nicht oder nicht vollumfänglich im Markt wie geplant amortisiert werden können und
somit keine Sicherheit zur Rückführung der Investitionen innerhalb des geplanten Zeitrahmens oder überhaupt gegeben ist.
Technische Risiken, insbesondere im Bereich der Informationstechnologie sind auch bei uns allerdings in sehr beschränktem Rahmen vorhanden. Wir begrenzen diese durch geeignete Sicherungskonzepte.
Liquiditätsrisiken entstehen aus der möglichen Unfähigkeit der GBS Software AG, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen, aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln beispw. durch Ausfall oder Teilausfall bestehender Forderungen und/ oder durch unzureichende oder verspätete Eigenfinanzierung aus dem Umsatzprozess, zu erfüllen. Grundsätzlich unterliegen alle Forderungen gegenüber Dritten und/ oder gegenüber Unternehmen aus unserem Beteiligungsportfolio einem Ausfall- bzw. Teilausfallrisiko.
Um mögliche Risiken aus etwaigen Verstößen gegen die vielfältigen steuer- und wettbewerbsrechtlichen sowie sonstigen Regelungen und Gesetze zu begegnen, achten wir auf deren Einhaltung und überprüfen diese soweit möglich und erforderlich.
Wir lassen uns von externen Fachleuten beraten. Bedeutsame Rechtsrisiken sind für uns aktuell nicht erkennbar. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass – entgegen sämtlichen bisherigen Erfahrungen und rechtlichen Einschätzungen – etwaige Rechtsverfahren, insbesondere aufgrund von veräußerten Beteiligungen oder geltend gemachten Schadenersatzansprüchen, im Entscheidungsbereich zuständiger Gerichte liegen und somit naturgemäß nicht ausgeschlossen werden können.. Dies gilt in diesem Zusammenhang insbesondere auch für die derzeit gerichtlich geltend gemachten Forderungen auf Schadenersatz.
Währungsrisiken konnten sich in der Vergangenheit hauptsächlich aus der zumeist in US\$ stattfindenden Fakturation ergeben.
Den Risiken der GBS Software AG wird mit dem vorhandenen Instrumentarium eines mittelständischen Unternehmens angemessen begegnet. Sollten sich genannte oder neu auftretende Risiken realisieren, so kann sich dies nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der GBS Software AG auswirken. Derzeit sind jedoch keine derartigen Risiken bekannt.

Für dieses Jahr revidiert der Sachverständigenrat in Deutschland in seinem Gutachten aus dem Frühjahr 2022 seine Prognosen deutlich. Die Aussichten für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und im Euro-Raum haben sich demnach durch den Krieg in der Ukraine drastisch verschlechtert. Daher revidiert der Sachverständigenrat seine Prognose deutlich nach unten: Der Sachverständigenrat erwartet für Deutschland für das Jahr 2022 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,8 % und für das Jahr 2023 ein Wachstum von 3,6 %. Das Vorkrisenniveau aus dem 4. Quartal 2019 wird voraussichtlich erst im 3. Quartal 2022 wieder erreicht. Die aktuelle geopolitische Situation bringt eine sehr große Unsicherheit über die weitere konjunkturelle Entwicklung mit sich.
Der Vorstand der GBS Software AG rechnet - insbesondere infolge der laufenden Projekte aus dem Berichtszeitraum bis zur Berichtserstattung - nach erfolgreicher Etablierung im Zahlungsverkehrsmarkt mittelfristig mit einer deutlichen Fortentwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei gleichzeitig verbesserten Finanzierungsstrukturen und Investitionsmöglichkeiten der Gesellschaft und der GBS pay GmbH. Die Geschwindigkeit, mit der sich diese Entwicklung jedoch vollziehen kann, hängt von einer Reihe sich gegenseitig beeinflussender technischer, wirtschaftlicher und geopolitischer Faktoren ab, die ihrerseits erheblich von den Auswirkungen der globalen Pandemie bestimmt werden.
Es besteht darüber hinaus allerdings die Möglichkeit, dass bei einer wirtschaftlichen Erholung im laufenden Geschäftsjahr das Beteiligungsportfolio der Gesellschaft umsichtig und nachhaltig erweitert werden kann, vor allem auch um eine steuerliche Nutzung von Verlustvorträgen zu ermöglichen. Im Falle solcher Erweiterungen liegt das Augenmerk unverändert auf soliden Beteiligungsoptionen, die wegen Ihrer steuerlichen Wirkung im Einzelfall jedoch umfassend geprüft werden müssen. Eine Entscheidung hierzu erfolgt naturgemäß erst nach einem positiven Gesamtvotum von Vorstand und Aufsichtsrat und je nach Sachlage unter Hinzuziehung weiterer geeigneter Experten.
Die außergewöhnliche Unsicherheit aufgrund der geopolitischen Verwerfungen, des weiteren Pandemieverlaufs und allgemein wirtschaftlicher Kennzahlen sowie die daraus resultierenden individuellen und gesamtwirtschaftlichen Folgen beeinträchtigen nach wie vor die Prognosefähigkeit unserer potentiellen Kunden und damit ganz wesentlich auch die Aussagekraft unserer eigenen Prognosen. Die genauen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Dauer und der wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine und des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie, lassen sich derzeit noch nicht hinreichend abschätzen. Vor diesem Hintergrund haben wir schon im letzten Jahr unsere Kostenstrukturen optimiert, rechnen allerdings für das laufende Jahr insgesamt mit einem negativen maximal einem ausgeglichenen Ergebnis. In Folge der weltweiten Krisen und deren wirtschaftlichen Auswirkungen für Deutschland und Europa werden sich möglicherweise die für 2022 geplanten Projekte der GBS Software AG und deren Tochtergesellschaften hinsichtlich signifikanter Ergebnisbeiträge ganz oder teilweise in das Folgejahr verschieben und somit vermutlich erst in 2023 ihre wirtschaftliche Wirkung entfalten können.
Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG hat am 29. Dezember 2021 beschlossen, zunächst aus der Kapitalrücklage i.H.v. TEUR 600 einen Teilbetrages i.H.v. TEUR 500 aufzulösen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Sie hat sodann beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 5.000, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um TEUR 4.000 auf TEUR 1.000, eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 veröffentlichen Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen Beschlussvorschlags herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen in die Rücklage. Außerdem ist sie dazu geeignet, der Absicherung eines nachhaltig über dem Mindestausgabebetrag für neue Aktien liegenden Börsenkurses und entsprechender Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft bei etwaigen künftigen Kapitalmaßnahmen zu dienen.
Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister des Amtsgericht Mannheim am 14. März 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechenden Satzungsänderungen wirksam geworden.
Karlsruhe, im Juni 2022 GBS Software AG Der Vorstand

zum 31. Dezember 2021 | GBS Software AG | Einzelgesellschaft HGB

| Gewinn- und Verlustrechnung der GBS Software AG | |||
|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | Anhang | 2021 | 2020 |
| Umsatzerlöse | IV. (9.) | 146.202,32 | 251.553,33 |
| sonstige betriebliche Erträge | IV. (9.) | 6.040,87 | 260.906,33 |
| Gesamtleistung | 152.243,19 | 512.459,66 | |
| Materialaufwand | IV. (9.) | 0,00 | 0,00 |
| Rohergebnis | 152.243,19 | 512.459,66 | |
| Personalaufwand | IV. (9.) | 57.753,46 | 54.009,47 |
| Abschreibungen auf Immaterielle und Sachanlagen | IV. (1.) und (9.) | 234.699,31 | 235.875,11 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | IV. (9.) | 339.914,07 | 411.864,44 |
| Betriebsergebnis | -480.123,65 | -189.289,36 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 11.843,97 | 12.413,37 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 300,23 | 0,00 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 0,00 | 0,00 | |
| Ergebnis nach Steuern | -468.579,91 | -176.875,99 | |
| Jahresergebnis | -468.579,91 | -176.875,99 | |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | IV. (5.) | -3.035.475,49 | -2.858.599,50 |
| Entnahme aus der Kapitalrücklage | IV. (5.) | 500.000,00 | 0,00 |
| Ertrag aus der Kapitalherabsetzung | IV. (5.) | 4.000.000,00 | 0,00 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung |
IV. (5.) | -995.944,60 | 0,00 |
| Bilanzverlust | 0,00 | -3.035.475,49 | |

| Bilanz der GBS Software AG Aktiva | |||
|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | 31. Dezember | ||
| Anhang | 2021 | 2020 | |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
IV. (1.) | 6.012,64 | 9.345,96 |
| Geschäfts- und Firmenwert | IV. (1.) | 461.933,48 | 692.900,23 |
| Technische Anlagen und Maschinen | IV. (1.) | 0,00 | 29,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | IV. (1.) | 0,00 | 370,24 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | IV. (1.) | 26.000,00 | 26.000,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | IV. (1.) | 0,00 | 0,00 |
| Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen | 0,00 | 0,00 | |
| Langfristige Vermögenswerte | 493.946,12 | 728.645,43 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | IV. (3.) | 3.644,28 | 0,00 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | IV. (3.) | 796.898,55 | 691.111,80 |
| Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
IV. (3.) | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | IV. (3.) | 271.458,90 | 274.230,11 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 560.886,60 | 961.004,09 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.632.888,33 | 1.926.346,00 | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | IV. (4.) | 5.749,74 | 2.692,24 |
| Summe Aktiva | 2.132.584,19 | 2.657.683,67 |

| Bilanz der GBS Software AG Passiva | |||
|---|---|---|---|
| (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro | 31. Dezember | ||
| Anhang | 2021 | 2020 | |
| Gezeichnetes Kapital | IV. (5.) | 1.000.000,00 | 5.000.000,00 |
| Kapitalrücklage | IV. (5.) | 1.095.944,60 | 600.000,00 |
| Bilanzgewinn | IV. (5.) | 0,00 | -3.035.475,49 |
| Eigenkapital | 2.095.944,60 | 2.564.524,51 | |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 0,00 | 0,00 | |
| Steuerrückstellungen | 0,00 | 0,00 | |
| Sonstige Rückstellungen | IV. (6.) | 29.400,00 | 26.900,00 |
| Rückstellungen | 29.400,00 | 26.900,00 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | IV. (7.) | 32,68 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | IV. (7.) | 2.648,25 | 43.846,14 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 | 0,00 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | IV. (7.) | 4.558,66 | 22.413,02 |
| Verbindlichkeiten | 7.239,59 | 66.259,16 | |
| Summe Passiva | 2.132.584,19 | 2.657.683,67 |

Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.12.2017 hat die GBS Software AG ihren Sitz von Eisenach, Thüringen nach Karlsruhe, Baden-Württemberg verlegt. Die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister des Amtsgerichtes Mannheim erfolgte am 31.01.2018 unter HR B 729616.
Der Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB hinsichtlich des Abschlussprüferhonorars sowie der Beteiligungen (§ 285 Nr.11 HGB) wurde entsprechend Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 2, 266 ff. HGB).
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sind aktiviert und deren Nutzungsdauer vor dem Hintergrund der Beteiligungsaktivitäten der Gesellschaft mit einer zugrunde gelegten Nutzungsdauer von sechs Jahren bewertet worden.
Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zu Grunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum z. B. aufgrund der Laufzeit einer Lizenz ergibt.
Die Bewertung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) erfolgt zu Herstellungskosten.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre.

Für geringwertige Anlagegüter ("GWG I") wendet die Gesellschaft analog die Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 250 im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgaben erfasst, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.
Geringwertige Anlagegüter ("GWG II") mit Anschaffungskosten über Euro 250 und bis zu Euro 850 werden vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.21 bis zum 31.12.21 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
| Anlagespiegel der GBS Software AG (Einzelgesellschaft - HGB) in Euro |
Anschaffungskosten/ Herstellkosten | Abschreibungen | Buchwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.21 Stand |
Abgänge | 31.12.21 Stand |
01.01.21 Stand |
Zugänge | Abgänge | 31.12.21 Stand |
31.12.21 Stand |
31.12.20 Stand |
|
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte Lizenzen an solchen Rechten und Werten und ähnliche Rechte und Werte sowie |
198.004,57 | - | 198.004,57 | 188.658,61 | 3.333,32 | - | 191.991,93 | 6.012,64 | 9.345,96 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 8.974.855,44 | - | 8.974.855,44 | 8.281.955,21 | 230.966,75 | - | 8.512.921,96 | 461.933,48 | 692.900,23 |
| I. Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 9.172.860,01 | - | 9.172.860,01 | 8.470.613,82 | 234.300,07 | - | 8.704.913,89 | 467.946,12 | 702.246,19 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 7.000,00 | 7.000,00 | - | 6.971,00 | 29,00 | 7.000,00 | - | - | 29,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.729,05 | 1.092,32 | 4.636,73 | 5.358,81 | 370,24 | 1.092,32 | 4.636,73 | - | 370,24 |
| II. Summe Sachanlagen | 12.729,05 | 8.092,32 | 4.636,73 | 12.329,81 | 399,24 | 8.092,32 | 4.636,73 | - | 399,24 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.025.000,00 | - | 2.025.000,00 | 1.999.000,00 | - | - | 1.999.000,00 | 26.000,00 | 26.000,00 |
| III. Summe Sachanlagen | 2.025.000,00 | - | 2.025.000,00 | 1.999.000,00 | - | - | 1.999.000,00 | 26.000,00 | 26.000,00 |
| SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 11.210.589,06 | 8.092,32 | 11.202.496,74 | 10.481.943,63 | 234.699,31 | 8.092,32 | 10.708.550,62 | 493.946,12 | 728.645,43 |

Vorräte besitzt die GBS Software AG zum Stichtag 31.12.2021 wie schon im Vorjahr keine.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden i.H.v. TEUR 4 (2020: TEUR 0).
Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden in Höhe von TEUR 797 (2020: TEUR 691).
Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 271 (2020: TEUR 274) und bestanden zum Bilanzstichtag im wesentlichen aus Schadenersatzforderungen und aus Umsatzsteuerforderungen für das vierte Quartal 2021.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum 31.12.2021 abgegrenzte Versicherungsbeiträge und Gebühren i.H.v. TEUR 6 (2020: TEUR 3).
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug seit dem 23.05.2018 bis zu den Kapitalbeschlüssen der Hauptversammlung vom 29.12.2021 5.000.000,00 EUR, eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien zum rechnerischen Nennwert von 1,00 Euro je Stückaktie.
Die ordentliche Hauptversammlung der GBS Software AG hat am 29. Dezember 2021 beschlossen, zunächst aus der Kapitalrücklage i.H.v. 600.000 EUR einen Teilbetrages i.H.v. 500.000 EUR aufzulösen und mit dem Verlustvortrag zu verrechnen. Sie hat sodann beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 5.000.000 EUR, eingeteilt in 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie, im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um 4.000.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR, eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR je Stückaktie nach näherer Maßgabe des in der im Bundesanzeiger vom 19. November 2021 veröffentlichen Einberufung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 5 wiedergegebenen Beschlussvorschlags herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen, der Deckung sonstiger Verluste und zur Einstellung von Beträgen in die Rücklage. Außerdem ist sie dazu geeignet, der Absicherung eines nachhaltig über dem Mindestausgabebetrag für neue Aktien liegenden Börsenkurses und entsprechender Erhöhung der Flexibilität der Gesellschaft bei etwaigen künftigen Kapitalmaßnahmen zu dienen.
Mit der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister des Amtsgericht Mannheim am 14. März 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechenden Satzungsänderungen wirksam geworden. Die GBS Software AG hält keine eigenen Aktien.

Die Veränderungen der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst. (Abweichungen ergeben sich aus Rundungsdifferenzen).
| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Bilanzgewinn TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2019 | 5.000 | 600 | -2.858 | 2.741 |
| Jahresfehlbetrag 2020 | -177 | -177 | ||
| Stand 31.12.2020 | 5.000 | 600 | -3.035 | 2.565 |
| Kapitalrücklage | -500 | 500 | ||
| Kapitalherabsetzung | -4.000 | 4.000 | ||
| Kapitalrücklage | 996 | -996 | ||
| Jahresfehlbetrag 2021 | -469 | -469 | ||
| Stand 31.12.2021 | 1.000 | 1.096 | 0 | 2.096 |
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2021 TEUR |
31.12.2020 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige Rückstellungen mit nicht unerheblichem Umfang | ||
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 2 | 2 |
| Aufsichtsratsvergütung | 15 | 15 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 12 | 10 |
| Zwischensumme | 29 | 27 |
| Sonstige Rückstellungen mit unerheblichem Umfang | 0 | 0 |
| Ausweis in der Bilanz (unter sonstige Rückstellungen) | 29 | 27 |
Sämtliche Verbindlichkeiten zum 31.12.2021 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden zum 31.12.2021 nur in geringfügiger Höhe von weniger als TEUR 0,1 (2020: TEUR 0).
In Höhe von TEUR 3 (2020: TEUR 44) bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

| Verbindlichkeiten | Gesamtbetrag TEUR |
Laufzeit bis 1 Jahr TEUR |
Laufzeit 1 bis 5 Jahre TEUR |
davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert TEUR |
Art und Form der Sicherheit |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3 | 44 | 3 | 44 | 0 | 0 | 0 | 0 | Übliche Eigentums vorbehalte |
| Sonstige Verbindlichkeiten |
5 | 22 | 5 | 22 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
Diese bestanden in betriebsgewöhnlichem Umfang. Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Leasing- oder/und Pachtverträgen bestehen in Höhe von rund TEUR 4 p.a..
Die Umsatzerlöse i.H.v. von TEUR 146 (2020: TEUR 252) stammen aus der Weiterberechnung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Entwicklungskosten für die GBS pay GmbH i.H.v. TEUR 116 sowie aus Verrechnungen von Beratungsleistungen der GBS Software AG i.H.v. TEUR 30. Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen i.H.v. TEUR 6 (2020: TEUR 261), ergibt sich eine Gesamtleistung des Geschäftsjahres i.H.v. TEUR 152 (2020: TEUR 513). Im Geschäftsjahr 2020 war in der Gesamtleistung i.H.v. TEUR 513 ein Betrag in Höhe von rund TEUR 260 für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ergebniswirksam enthalten.
Materialaufwand in Form von bezogenen Leistungen ergaben sich im Geschäftsjahr wiederum keine.
Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2021 gliedert sich wie folgt (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen zusammen TEUR 340 (2020: TEUR 412) und beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten i.H.v. TEUR 46 (2020: TEUR 126); Aufwendungen für externe Dienstleistungen i.H.v. TEUR 148 (2020: TEUR 135); Aufwendungen in Zusammenhang mit der Börsennotierung i.H.v. TEUR 20 (2020: TEUR 32), Abschluss- und Prüfungskosten i.H.v. TEUR 19 (2020: TEUR 40);

Reisekostenaufwendungen i.H.v. TEUR 8 (2020: TEUR 11); Raumkosten i.H.v. TEUR 4 (2020: TEUR 9); Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. TEUR 15 (2020: TEUR 15); Versicherungen und Beiträge i.H.v. TEUR 11 (2020: TEUR 13), Einstellungen in die Einzelwertberichtigungen TEUR 23 (2020: TEUR 0) sowie sonstige Aufwendungen i.H.v. TEUR 46 (2020: TEUR 31).
| Beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | 2021 |
|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer Vollzeit | 0 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer Teilzeit | 0 |
| Angestellte Vollzeit | 0,9 |
| Angestellte Teilzeit | 0 |
| Summe | 0,9 |
Herr Ernst führt ab dem 01.07.2016 als Alleinvorstand die Geschäfte der Gesellschaft, während zuvor noch ein weiteres Vorstandsmitglied mitwirkte.
Hiernach setzte sich der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 wie folgt zusammen:
• Herr Markus Ernst, Dipl. Wirtschaftsingenieur
Der Vorstand war für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021 alleinvertretungsberechtigt. Die Gesamtbezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 betrugen TEUR 135 (2020: TEUR 135).
Im Berichtszeitraum setzte sich der Aufsichtsrat der GBS Software AG wie folgt zusammen:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 betrugen TEUR 15 (2020: TEUR 15).
In Bezug auf den Nachtragsbericht im Anhang wird auf die Ausführungen im Lagebericht im dortigen Abschnitt VI. verwiesen.
Karlsruhe, im Juni 2022 GBS Software AG Der Vorstand

an die GBS Software AG, Karlsruhe
Wir haben den Jahresabschluss der GBS Software AG, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GBS Software AG, Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 27. Juni 2021
Dr. Heide & Noack PartGmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Winfried Heide Heike Noack Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Herausgeber GBS Software AG Am Storrenacker 1a 76139 Karlsruhe
Dieser Geschäftsbericht enthält bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich Angaben unter der Verwendung der Worte "glaubt", "geht davon aus", "erwartet" oder Formulierungen ähnlicher Bedeutung. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft, des Konzerns oder der relevanten Branchen wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten können unter Umständen derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen nicht zutreffen. Die Gesellschaft übernimmt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung, derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen in Zukunft nachzuhalten und an zukünftige Ergebnisse oder Entwicklungen anzupassen. Für Druckfehler und sonstige offensichtliche Unrichtigkeiten wird nicht Gewähr geleistet.
GBS Software AG Am Storrenacker 1a 76139 Karlsruhe
Tel. +49 721 - 90 99 04 90 www.gbs-ag.com [email protected]


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