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GBS Software AG — AGM Information 2012
Jul 20, 2012
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AGM Information
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News Details
AGM Announcements | 20 July 2012 15:07
GROUP Business Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
GROUP Business Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
20.07.2012 / 15:07
GROUP Business Software AG
Eisenach
WKN 510450
ISIN DE 0005104509
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 29. August 2012, 10:00 Uhr
im
MesseTurm
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main
ein.
T a g e s o r d n u n g
TOP 1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Lageberichts des Vorstandes für die Gesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
TOP 2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
TOP 4.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Stuttgart, Jahnstraße 6, 70597 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen sowie vorsorglich zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte zu bestellen.
TOP 5.
Satzungsänderungen
Auf Basis der Restrukturierungen ist die GROUP Business Software AG nicht mehr zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Aus diesem Grund soll der entsprechende Paragraf der Satzung den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
| aa) | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 21 Absatz 1 Satz 1 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: |
‘§ 21 Jahresabschluss, Lagebericht
(1) Der Vorstand hat in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres – es sei denn, das Gesetz gestattet eine längere Frist – den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) den Konzernabschluss – soweit dessen Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist – und die jeweiligen Lageberichte bzw. einen zusammengefassten Lagebericht aufzustellen und den Abschlussprüfern vorzulegen.’
| bb) | Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 21 Absatz 2 der Satzung aufzuheben und wie folgt neu zu fassen |
‘(2) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss – soweit dessen Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist – und die jeweiligen Lageberichte bzw. einen zusammengefassten Lagebericht des Vorstands und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Er hat seinen Bericht innerhalb eines Monats nach Zugang der Vorlagen dem Vorstand zuzuleiten. Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt, billigt er den Konzernabschluss – soweit dessen Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist – so ist dieser gebilligt, sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses – soweit dessen Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist – der Hauptversammlung zu überlassen.’
Adressen für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
GROUP Business Software AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax 07161-969317
E-Mail: [email protected]
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
GROUP Business Software AG
Investor Relations
Hospitalstraße 6
99817 Eisenach
Telefax +49 3691 7353-99
E-Mail: [email protected]
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:
Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung, oben genannter Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Angaben und Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 8. August 2012 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse bis zum Ablauf des 22. August 2012 zugehen.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Eisenach, im Juli 2012
Der Vorstand