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GAIA, INC — Annual Report 2021
Feb 22, 2023
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Annual Report
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Publication
GAIA AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
1. Geschäftsgrundlagen
1.1 Geschäftstätigkeit
Die GAIA AG (nachfolgend "GAIA", "die Gesellschaft" oder "wir") ist Anbieter von innovativen Versorgungskonzepten und digitalen Gesundheitsanwendungen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (Deutschland) eingetragen. GAIA beschäftigte zum 31. Dezember 2021 140 Arbeitnehmer.
Unsere digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen möglichst vielen Menschen schnellen, sicheren und unkomplizierten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ermöglichen. Es handelt sich um evidenzbasierte Online-Programme. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung, deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht.
Weiterhin hat GAIA mit nationalen und internationalen Partnerunternehmen eine Vielzahl digitaler Therapieprojekte erfolgreich realisiert.
1.2 Forschung und Entwicklung
Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind darauf ausgerichtet, innovative Lösungen zu schaffen, mit denen Krankheiten behandelt und Gesundheit verbessert wird. Ihre Wirksamkeit wird in wissenschaftlichen Studien geprüft.
Unsere F&E-Projekte fokussieren eine Vielzahl medizinischer, psychologischer und technologischer Themen. In allen Projekten kooperieren unsere eigenen Experten eng mit weltweit führenden Wissenschaftlern.
Im Berichtsjahr haben wir unsere FuE-Aktivitäten im Bereich der DiGA weiter ausgebaut. Mit unserer DiGA "vorvida" wurde nun, neben "velibra", "elevida" und "deprexis", die vierte Anwendung permanent in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen. Vorvida verfolgt das Ziel, die Patientinnen und Patienten beim Management ihres gesundheitsschädlichen Trinkverhaltens zu unterstützen und die Trinkmenge zu reduzieren. Das Programm soll in Ergänzung zu einer sonst üblichen Behandlung (zum Beispiel beim Haus- oder Facharzt) eingesetzt werden. Die Wirksamkeit von vorvida wurde in einer klinischen Studie untersucht und in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht.
Neben der kontinuierlichen Erweiterung unseres Portfolios steht im Fokus unserer Entwicklungsaktivitäten auch die laufende Verbesserung bestehender Produkte und Anwendungen.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Geschäftsumfeld
Die GAIA AG agiert in einem schwierigen Umfeld:
Der Gesundheitsmarkt unterliegt dem Einfluss von gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und politischen Entwicklungen, einschließlich Änderungen in der Gesundheitspolitik. Zu den Trends zählen unter anderem die demografische Entwicklung, vor allem durch die steigende und alternde Bevölkerung sowie die Zunahme an chronischen Erkrankungen. Durch diese Entwicklung werden die Gesundheitssysteme weltweit vor Herausforderungen gestellt. Gleichwohl ergeben sich daraus Chancen, da die Anbieter im Gesundheitswesen durch Transformation die hohe Nachfrage mit kosteneffizienteren Lösungen bedienen müssen.
Im Zuge der Digitalisierung und der Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) können Leistungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität günstiger erbracht werden. Digitale Lösungen können beispielsweise auch den Personalmangel insbesondere in ländlichen Regionen abmildern.
Insgesamt befindet sich der deutsche Gesundheitsmarkt derzeit an einem Wendepunkt, indem die Digitalisierung neue Ansätze in der Medizin ermöglicht. Von den Auswirkungen der Digitalisierung sind alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette betroffen.
2.2. Geschäftsverlauf und Lage
2.2.1. Ertragslage
Das Rohergebnis erhöhte sich von 16.431 T€ im Vorjahr auf 26.433 T€ im Berichtsjahr. Ursache hierfür waren vor allem gestiegene Umsatzerlöse aus erfolgreichen Projekten in den USA.
Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr entsprechend der wachstumsfördernden Einstellungsstrategie und dem damit im Berichtsjahr einhergegangenen Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl auf 96 (Vj: 53).
2.2.2. Vermögens- und Finanzlage
Die GAIA AG finanzierte sich auch im Berichtsjahr durch Eigenkapital.
Die wesentlichen Bilanzposten stellen sich wie folgt dar:
Aktiva
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | in % | T€ | in % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | 112 | 0,62% | 126 | 0,86% |
| Sonstige Aktiva | 1.875 | 10,42% | 2.358 | 16,15% |
| liquide Mittel | 16.005 | 88,96% | 12.115 | 82,99% |
| Bilanzsumme | 17.992 | 100,00% | 14.599 | 100,00% |
| Passiva | ||||
| Eigenkapital | 15.581 | 86,60% | 11.409 | 78,15% |
| Sonstige Passiva | 2.411 | 13,40% | 3.190 | 21,85% |
| Bilanzsumme | 17.992 | 100,00% | 14.599 | 100,00% |
2.3. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist solide.
3. Prognosebericht
Für 2022 erwarten wir aufgrund der Corona-Situation eine unklare Marktentwicklung. Trotzdem werden wir unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten weiter intensivieren und erwarten daher insgesamt ein deutlich geringeres Ergebnis.
4. Chancen und Risikobericht
Die Zunahme chronischer Erkrankungen und der weiter voranschreitende Wandel des Gesundheitssystems bieten Chancen für die Entwicklung weiterer zukunftsfähiger digitaler Produkte und Projekte, insbesondere auch im außereuropäischen Raum.
Gleichzeitig können sich aus Veränderungen und Entscheidungen im rechtlichen- und regulatorischen Umfeld, dem disruptiven Marktumfeld sowie dem bestehenden Fachkräftemangel Risiken ergeben.
Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir vertretbare Risiken, die unsere Entwicklung beeinträchtigen oder unseren Bestand gefährden.
Hamburg, den 24. Februar 2022
GAIA AG
Der Vorstand
Dr. Mario Weiss
Bilanz
Aktiva
| 31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 112.428,00 | 125.780,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.504,00 | 4.263,00 |
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1,00 | 1,00 |
| 2. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände | 2.503,00 | 4.262,00 |
| II. Sachanlagen | 59.924,00 | 71.517,00 |
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 59.924,00 | 71.517,00 |
| III. Finanzanlagen | 50.000,00 | 50.000,00 |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 50.000,00 | 50.000,00 |
| B. Umlaufvermögen | 17.801.067,68 | 14.428.472,20 |
| I. Vorräte | 139.498,00 | 71.200,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.656.649,23 | 2.242.087,51 |
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 807.281,46 | 991.644,75 |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 849.367,77 | 1.250.442,76 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 16.004.920,45 | 12.115.184,69 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 78.769,37 | 45.288,22 |
| Aktiva | 17.992.265,05 | 14.599.540,42 |
| Passiva | ||
| 31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
|
| A. Eigenkapital | 15.580.662,44 | 11.408.582,01 |
| I. Gezeichnetes Kapital | 50.900,00 | 50.300,00 |
| II. Kapitalrücklage | 54.100,00 | 38.700,00 |
| III. Gewinnrücklagen | 510.000,00 | 510.000,00 |
| IV. Bilanzgewinn | 14.965.662,44 | 10.809.582,01 |
| B. Rückstellungen | 327.910,00 | 774.732,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 975.757,73 | 1.418.686,41 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.107.934,88 | 997.540,00 |
| Passiva | 17.992.265,05 | 14.599.540,42 |
Gewinn- und Verlustrechnung
| 1.1.2021 - 31.12.2021 EUR |
1.1.2020 - 31.12.2020 EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Rohergebnis | 26.432.510,84 | 16.431.183,26 |
| 2. Personalaufwand | 5.065.473,59 | 2.696.992,10 |
| a) Löhne und Gehälter | 4.282.666,29 | 2.277.069,70 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 782.807,30 | 419.922,40 |
| davon für Altersversorgung | 5.298,62 | 4.374,57 |
| 3. Abschreibungen | 60.944,06 | 51.087,42 |
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 60.944,06 | 51.087,42 |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.574.775,49 | 814.169,23 |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 31,12 | 23,20 |
| 5. Erträge aus Beteiligungen | 806.420,92 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 806.420,92 | |
| 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 634,08 | 758,70 |
| 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 6.381.843,27 | 4.155.232,58 |
| davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern | 20.000,00 | |
| 8. Ergebnis nach Steuern | 14.156.529,43 | 8.714.460,63 |
| 9. sonstige Steuern | 449,00 | 364,00 |
| 10. Jahresüberschuss | 14.156.080,43 | 8.714.096,63 |
| 11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 809.582,01 | 2.095.485,38 |
| 12. Bilanzgewinn | 14.965.662,44 | 10.809.582,01 |
Anhang zum 31. Dezember 2021
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der GAIA AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 82741), wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter den ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. In Hinsicht auf die Aktivierung der selbst geschaffenen Immateriellen Vermögensgegenstände wurde von dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (drei bis fünfzehn Jahren), angesetzt.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Marktwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit den Nominalwerten angesetzt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
B. Angaben in der Bilanz
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Posten des Anlagevermögens sind mit ihren Nettobuchwerten ausgewiesen. Die Aufgliederung in Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie Wertberichtigungen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt:
| Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2021 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2021 EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 800.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 800.000,00 |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 14.369,65 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 14.369,65 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 814.369,65 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 814.369,65 |
| II. Sachanlagen | |||||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 342.476,06 | 49.106,06 | 1.604,18 | 0,00 | 389.977,94 |
| Summe Sachanlagen | 342.476,06 | 49.106,06 | 1.604,18 | 0,00 | 389.977,94 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 50.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 |
| Summe Finanzanlagen | 50.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 |
| Summe Anlagevermögen | 1.206.845,71 | 49.106,06 | 1.604,18 | 0,00 | 1.254.347,59 |
| kumulierte Abschreibung 01.01.2021 EUR |
Abschreibung Geschäftsjahr EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
kumulierte Abschreibung 31.12.2021 EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 799.999,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 799.999,00 |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10.107,65 | 1.759,00 | 0,00 | 0,00 | 11.866,65 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 810.106,65 | 1.759,00 | 0,00 | 0,00 | 811.865,65 |
| II. Sachanlagen | |||||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 270.959,06 | 59.185,06 | 90,18 | 0,00 | 330.053,94 |
| Summe Sachanlagen | 270.959,06 | 59.185,06 | 90,18 | 0,00 | 330.053,94 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Anlagevermögen | 1.081.065,71 | 60.944,06 | 90,18 | 0,00 | 1.141.919,59 |
| Zuschreibung Geschäftsjahr EUR |
Buchwert Geschäftsjahr 31.12.2021 EUR |
Buchwert Vorjahr 31.12.2020 EUR |
|
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 1,00 | 1,00 |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 2.503,00 | 4.262,00 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 2.504,00 | 4.263,00 |
| II. Sachanlagen | |||
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 59.924,00 | 71.517,00 |
| Summe Sachanlagen | 0,00 | 59.924,00 | 71.517,00 |
| III. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 50.000,00 | 50.000,00 |
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 50.000,00 | 50.000,00 |
| Summe Anlagevermögen | 0,00 | 112.428,00 | 125.780,00 |
Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert.
2. Angaben zu Finanzanlagen
Anteilsbesitz
| Anteilshöhe % |
Jahresergebnis € |
Eigenkapital € |
|
|---|---|---|---|
| gtm Gesellschaft für therapeutische und medizinische Leistungen mbH | 100 | 398.767,10 | 50.000,00 |
3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
In den Sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 59.874,02 (Vorjahr € 46.374,10) enthalten.
4. Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt € 50.900,00 und ist eingeteilt in 50.900 Stückaktien. Davon wurden im Geschäftsjahr 220 Aktien aus dem bedingten Kapital und 380 neu gezeichnet.
Im Geschäftsjahr wurden € 15.400,00 in die Kapitalrücklage eingestellt.
5. Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten in Höhe von € 769.625,22 (Vorjahr € 306.721,24) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 2.865,82 (Vorjahr € 1.695,74) enthalten.
C. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB sind keine Angaben vorzunehmen.
D. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2021 wurden durchschnittlich 96 Mitarbeiter beschäftigt.
2. Kapital
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. August 2012 um € 5.000,00 zur Durchführung von Optionsrechten bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Das bedingte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2021 € 4.480,00.
Zum 31. Dezember 2021 bestanden 750 Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG.
3. Vorstand und Aufsichtsrat
Alleinvertretungsberechtigter Vorstand des Geschäftsjahres 2021 war
Herr Dr. Mario Weiss, Kaufmann, Hamburg.
Die Angaben zu Vorstandsbezügen unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Kai Peters (Vorsitzender), Kaufmann, London/Großbritannien,
Herr Dr. Ulrich Kosciessa (Stellvertreter), Kaufmann, Pinneberg,
Herr Stefan Treier, Kaufmann, Kobe/Japan,
Herr Dr. Raimund Janke, Kaufmännischer Angestellter, Ummendorf.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von insgesamt T€ 450 und haben folgende Laufzeiten:
| Miet- und Leasingverpflichtungen | |
|---|---|
| 2022 | T€ 144 |
| 2023 | T€ 143 |
| 2024 | T€ 82 |
| 2025 | T€ 54 |
| 2026 | T€ 27 |
5. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, den 10. Februar 2022
gez. Dr. Mario Weiss
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021
der GAIA AG
In dem Berichtszeitraum hat der Vorstand den Aufsichtsrat in- und außerhalb von Sitzungen ausführlich über die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft informiert. Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften und von besonderer Bedeutung waren, sind mit dem Vorstand eingehend erörtert und genehmigt worden. Gegenstand der Berichterstattung waren insbesondere die nationale und internationale Nachfragesituation für digitale Therapiesysteme, die Positionierung von GAIA in diesem Markt sowie die Geschäftsentwicklung im Rahmen der integrierten Versorgung.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 AktG beschlossen, eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten. In seinen beiden Sitzungen, die im Geschäftsjahr 2021 stattgefunden haben, hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand aktuelle Fragen der Geschäftspolitik, der Geschäftslage sowie der weiteren Entwicklung und Strategie der Gesellschaft beraten. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung überzeugt.
Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 mit Anhang jedem Aufsichtsratsmitglied übersandt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns des Vorstands überprüft. Der Vorstand hat an der diesbezüglichen Verhandlung des Aufsichtsrats teilgenommen und alle Fragen ausführlich beantwortet. Der Aufsichtsrat hat die Ausführungen des Vorstands ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, er ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
1. April 2022
gez. Kai Peters, Vorsitzender des Aufsichtsrats
sonstige Berichtsbestandteile
Beschluss über die Ergebnisverwendung
Die Hauptversammlung hat am 1. April 2022 beschlossen, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 14.965.662,44 einen Teibetrag in Höhe von € 14.000.000,00 an die Aktionäre zum 5. April 2022 auszuschütten und den verbleibenen Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnvortrag zum 01.01.2022 beträgt somit € 965.662,44.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2022 festgestellt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Bei dem anliegenden Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:
"An die GAIA AG, Hamburg,
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GAIA AG, Hamburg,
- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GAIA AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
**Hanseatische Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Randi Gräfin von der Schulenburg, Wirtschaftsprüferin