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Funkwerk AG Audit Report / Information 2019

Oct 16, 2020

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Audit Report / Information

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Publication

Funkwerk AG

Kölleda

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

Funkwerk AG, Kölleda

KONZERNLAGEBERICHT 2019

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell

Funkwerk ist ein technologisch führender Anbieter von innovativen Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssystemen. Wir entwickeln professionelle Funkausrüstungen und Informationssysteme für Bahnbetriebe, den öffentlichen Personennahverkehr, die Binnenschifffahrt sowie Flughäfen und intelligente elektronische Sicherheitssysteme zum Schutz von Gebäuden, Plätzen, Industrieobjekten, Anlagen und Personen. Zu unserem Kundenkreis gehören sowohl Bahnbetreiber und Fahrzeughersteller als auch Industriebetriebe, Energie- und Versorgungsunternehmen, Behörden und Institutionen auf der ganzen Welt.

Das Leistungsspektrum des Funkwerk-Konzerns ist untergliedert in drei Geschäftsbereiche:

Mobilfunk- und Kommunikationssysteme für schienengebundenen Verkehr (Zugfunk)

Funkwerk entwickelt und produziert Zugfunksysteme für den weltweiten Schienenverkehr. Die maßgeschneiderten Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation über analoge sowie digitale (GSM-R, 4G/5G) Mobilfunknetze umfassen insbesondere Cab-Radios, die weltweit in mehr als 40 Ländern im Einsatz sind, sowie Funkmodule, Daten- und Handfunkgeräte.

Reisendeninformation

Reisendeninformationssysteme von Funkwerk informieren aktuell, zuverlässig, umfassend und konsistent über alle zur Verfügung stehenden Medien und gewährleisten eine hohe Informationsqualität. Zusammen mit komfortablen Verkehrsmitteln sind sie ein Schlüssel zur Förderung der künftigen Mobilität. Zum Produktspektrum gehören stationäre, visuelle und akustische Anlagen für den Innen- und Außenbereich zur Information der Reisenden. Die Systeme beinhalten hochkomplexe Steuerungssoftware zur Bearbeitung und Bereitstellung von Echtzeitdaten. Sie spiegeln den gesamten Reiseverlauf von der Planung über den Ort der Abreise bis zur Ankunft am Ziel wider und umfassen auch Abweichungen sowie Vorschläge über alternative Routen und Verkehrsmittel.

Videosysteme

Dieser Bereich umfasst professionelle, technisch innovative Video- und Sicherheitslösungen, die sowohl zur Gebäude- als auch zur Prozessüberwachung eingesetzt werden, zum Beispiel auf Bahnhöfen, im öffentlichen Personennahverkehr, auf Autobahnen, in großen Finanzhäusern, Botschaften und Produktionswerken. Funkwerk konzentriert sich insbesondere auf die Auswertung und Aufbereitung der Daten über hochintelligente, homogene Sicherheitssysteme, in welche unter anderem Kameras, das Videomanagement und die Zutrittskontrolle integriert sind.

Der digitale Wandel bietet zusätzliche Chancen, die Funkwerk in allen drei Geschäftsbereichen aufgreift. Dabei umfassen unsere Leistungen sowohl die Automatisierung der Geschäftsprozesse als auch die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, wobei wir unsere Kunden von der Geschäftsidee über die Projektrealisierung bis zur Serviceimplementierung unterstützen. Darüber hinaus statten wir unsere eigenen Applikationen zusätzlich mit Algorithmen aus, um die betrieblichen Abläufe und die Zuverlässigkeit der Systeme weiter zu verbessern. Im ersten Schritt fokussiert sich Funkwerk auf die Prozessverbesserung und vorausschauende Wartung (sogenannte „Predictive Maintenance“). Mittels einer spezialisierten „Middleware“-Software sowie Cloud-Komponenten kann mit der von Funkwerk implementierten Lösung der Zustand der Produkte und Systeme, zum Beispiel der Fahrgastanzeiger oder Videokameras, zentral erfasst und unter Anwendung spezieller Algorithmen ausgewertet werden. Damit lassen sich unter anderem die Verfügbarkeit der Systeme und Anwendungen erhöhen sowie Wartungsintervalle intelligenter gestalten.

Abgerundet wird das Spektrum der Funkwerk-Gruppe durch ein komplexes klassisches Serviceangebot: Funkwerk bietet insbesondere Engineering- und Dokumentationsdienstleistungen, Schulung, Support, Wartung und Instandhaltung sowie die Reparatur der Anlagen und Systeme.

Strategie und Ziele

Die Strategie von Funkwerk zielt auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der technologischen Kompetenz und damit einhergehendes nachhaltiges und profitables Wachstum. In allen Geschäftsbereichen soll die Marktstellung abgesichert und zusätzlich ausgebaut werden. Wir konzentrieren uns insbesondere auf maßgeschneiderte digitale Systemlösungen und Plattformen sowie chancenreiche Zukunftsmärkte mit gutem Wachstumspotenzial. Die Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeit wollen wir kontinuierlich fortsetzen, wobei wir vornehmlich auf unser breites Kooperationspartner- und Kundennetzwerk setzen.

Konzernstruktur

Der Funkwerk-Konzern setzt sich aus der Muttergesellschaft Funkwerk AG mit Sitz in Kölleda/Thüringen und deren Tochtergesellschaften zusammen. Die Muttergesellschaft agiert als Holding und übernimmt gruppenweit übergreifende Zentralfunktionen.

Im Jahresverlauf 2019 wurde die FunkTech GmbH, Kölleda, bisher eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Funkwerk AG, zu 75 % auf die Funkwerk Technologies GmbH, Kölleda, übertragen. Die restlichen 25 % verbleiben bei der Funkwerk AG.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren unter dem Dach der Funkwerk AG folgende Konzerngesellschaften tätig:

Unmittelbare Tochtergesellschaften Sitz Anteil
Funkwerk Technologies GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
FunkTech GmbH Kölleda, Thüringen 25 %
Mittelbare Tochtergesellschaften Sitz Anteil
FunkTech GmbH Kölleda, Thüringen 75 %
Funkwerk Systems GmbH Kölleda, Thüringen 100 %
Funkwerk video systeme GmbH Nürnberg, Bayern 100 %
Funkwerk IoT GmbH Bremen, Bremen 100 %
Funkwerk Systems Austria GmbH Wien, Österreich 100 %
Funkwerk StatKom GmbH Kölleda, Thüringen 100 %

Darüber hinaus besteht eine Beteiligung in Höhe von 15,36 % an der euromicron AG, Neu-Isenburg.

Unternehmensführung und Steuerungssystem

Der Vorstand der Funkwerk AG ist verantwortlich für die Leitung des Konzerns. Er legt die Strategie fest und erarbeitet gemeinsam mit den Führungskräften der Tochtergesellschaften geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 schied Dr. Andreas J. Schmid, seit 1. August 2018 ordentliches Mitglied, aus dem Vorstand der Funkwerk AG aus. Die Aufgaben von Herrn Dr. Schmid, der innerhalb des Gremiums zuständig war für das Geschäftsfeld Videosysteme und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für Anwendungen im IoT-Umfeld (Internet of Things), übernimmt seit 1. Januar 2020 wieder Frau Kerstin Schreiber.

Als operative Steuerungsgrößen dienen in erster Linie die strategischen Vorgaben sowie Angebotsvolumen, Auftragseingang, Auftragsbestand, Umsatz, Betriebsergebnis, Working Capital und Liquidität sowie produktspezifische Kennzahlen. Sie werden im Rahmen des konzernweiten Controllings eingesetzt. Darüber hinaus werden relevante Frühindikatoren wie Markt-, Konjunktur- und Branchendaten sowie die Entwicklung wichtiger Rohstoffpreise in die Steuerung einbezogen. Für die regelmäßige Analyse der Wettbewerbsposition der einzelnen Geschäftsfelder werden der jeweilige Marktanteil, die Qualität der Leistungen, der Umsatzbeitrag neuer Produkte und die Entwicklungsintensität untersucht. Zudem fließen Kundenzufriedenheitsanalysen sowie Ergebnisse von Mitarbeitergesprächen in die Bewertung ein.

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2019

Die deutsche Wirtschaft expandierte 2019 zum zehnten Mal in Folge, wobei sich das Wachstum wie bereits im Vorjahr abschwächte. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis)[1] stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2019 preisbereinigt um 0,6 % nach einem Plus von 1,5 % im Jahr 2018. Gestützt wurde die moderate Aufwärtsentwicklung erneut hauptsächlich vom Konsum, der im Vergleich zum Vorjahr nochmals an Bedeutung gewann: Die privaten Konsumausgaben nahmen preisbereinigt um 1,6 % (Vorjahr: 1,3 %) und die Staatsausgaben um 2,5 % (Vorjahr: 1,4 %) zu. Auch die deutschen Exporte waren 2019 weiter auf Wachstumskurs: Preisbereinigt exportierte die deutsche Wirtschaft 0,9 % mehr Waren und Dienstleistungen als 2018. Die Importe stiegen um real 1,9 %.

Die globale Konjunktur verlief 2019 weniger dynamisch als im Vorjahr und wurde durch verschiedene Faktoren gebremst: Vor allem die anhaltenden Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China respektive der EU sowie geopolitische Spannungen erhöhten die Unsicherheit. Fehlende Zuversicht hinsichtlich der weiteren Entwicklung staatenübergreifender Handelssysteme und der internationalen Zusammenarbeit generell hemmten nicht nur den weltweiten Handel, sondern auch die Investitionsneigung der Unternehmen. Als weitere Ursache für die verhaltene Expansion nannte der Internationale Währungsfonds (IWF) die mangelnde Investitionsbereitschaft einzelner Staaten. In Summe lag das Weltwirtschaftswachstum 2019 nach Schätzungen des IWF[2] bei 2,9 % (Vorjahr: 3,6 %). Lediglich die Niedrigzins-Politik vieler Notenbanken verhinderte eine noch stärkere Abschwächung. Die wesentlichen Impulse kamen wie in den vorangegangenen Jahren aus den Entwicklungs- und Schwellenländern, deren BIP insgesamt um 3,7 % (Vorjahr: 4,5 %) zulegte. Die höchsten Zuwächse erzielten China und Indien, auch wenn die Dynamik in beiden Staaten nachließ. In der Region Middle East and Central Asia wurde ein Anstieg von nur noch 0,8 % (Vorjahr: 1,9 %) verzeichnet. In den Industrienationen nahm das BIP um 1,7 % zu (Vorjahr: 2,2 %).

Besonders gut entwickelten sich hier die USA mit +2,3 %, während die Eurozone nur mit +1,2 % beitrug.

Branchenumfeld

Die Bahnindustrie ist seit Jahren weltweit auf Wachstumskurs, muss sich allerdings in einem sehr dynamischen Wettbewerb behaupten. Insbesondere Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, die aus der Globalisierung resultierende Zunahme der internationalen Handelsströme und ein steigendes Umweltbewusstsein verschaffen dem Schienenverkehr eine höhere Bedeutung. Zudem verändert sich das Umfeld durch Einflüsse aus Digitalisierung und Automatisierung, die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz und die zunehmende Standardisierung der Systeme, womit sich zugleich die Zahl der Marktakteure erhöht, die teilweise aus anderen Branchen stammen.

In Deutschland verringerte sich der Umsatz in der Bahnindustrie 2019 leicht, bewegte sich aber weiter auf hohem Niveau: Für das erste Halbjahr 2019 errechnete der Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) gegenüber der entsprechenden 2018er Periode einen Rückgang des Branchenvolumens um 3,7 % auf 5,2 Milliarden Euro. Hauptgrund für die schwächere Entwicklung waren laut Verband die ungleichen Wettbewerbsbedingungen auf dem Weltmarkt. So trübte sich vor allem der Exportumsatz ein, der um 5 % abnahm. Im Inland generierte die Bahnindustrie rund 3 % weniger Umsatzvolumen als im Vorjahreszeitraum. Am umsatzstärksten blieb der Bereich Rolling Stock, der rund zwei Drittel zum Gesamtumsatz beitrug. Einer Abnahme um 8 % in diesem Bereich standen deutliche Zuwächse im Infrastruktursektor (digitale Leit- und Sicherungstechnologie, Gleise, Weichen, Streckenelektrifizierungen, Stellwerke und Bahnübergänge) gegenüber. Hier wurde ein Plus von 6 % erreicht. Die Auftragseingänge in der inländischen Bahnindustrie erhöhten sich bis zur Jahresmitte 2019 um erfreuliche 25 %. Dabei wuchs die Inlandsnachfrage um etwa 33 % und das Ordervolumen aus dem Ausland um rund 16 %[3].

Brancheneinschätzungen zufolge verzeichneten die Anbieter elektronischer Sicherheitstechnik in Deutschland 2019 erneut ein deutliches Umsatzwachstum. Nach einer Umfrage des BHE Bundesverbands Sicherheitstechnik e.V.[4] soll sich im Berichtsjahr ein Umsatzplus von etwa 6 % ergeben haben. Besonders stark konnten demnach erneut die Fachsparten Brandmeldetechnik (+7,2 %) und Video-Überwachungstechnik (+7,0 %) wachsen. Hier wirkte sich nach Verbandsangaben insbesondere die Ankündigung von Deutscher Bahn und Bundesregierung aus, die Videosicherheit an Bahnhöfen auszubauen. Zutrittssteuerungssysteme (+6,9 %) profitierten insbesondere von den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Gestiegen sind voraussichtlich auch die Umsätze in den anderen sicherheitstechnischen Gewerken wie Einbruchmeldetechnik, Sprachalarmsysteme sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Funkwerk-Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose

Im Geschäftsjahr 2019 nahm der Umsatz des Funkwerk-Konzerns vor dem Hintergrund eines positiven Marktumfelds von 82,7 Mio. Euro auf 94,8 Mio. Euro zu. Mit diesem Anstieg um 14,7 % wurde die Prognose, ein Umsatzplus von etwa 6 %, deutlich übertroffen. Das Betriebsergebnis, für das zuletzt ein Niveau von mindestens 11 Mio. Euro angekündigt worden war, erhöhte sich im Berichtsjahr insbesondere infolge des höheren Geschäftsvolumens, aus dem sich konzernweit Skaleneffekte ergaben, auf 16,3 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro).

Der Konzernjahresüberschuss belief sich 2019 auf 8,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,4 Mio. Euro). Der in Relation zum Betriebsergebnis deutlich geringere Zuwachs resultierte insbesondere aus der Abschreibung der Anteile an der euromicron AG, an der die Funkwerk AG seit August des Berichtsjahres 15,36 % hält.

Die euromicron AG, spezialisiert auf Lösungen zur Umsetzung der digitalen Transformation, war insbesondere im Bereich der digitalisierten Gebäudetechnik und der kritischen Infrastruktur tätig - ein Segment, in dem Funkwerk über eine gute Marktstellung verfügt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung, der im Zuge von Kapitalerhöhungen erfolgte, sahen wir eine gute Grundlage, durch die Ausweitung der Zusammenarbeit bestehendes Marktpotenzial zu erschließen, die jeweilige technologische Lösungskompetenz der Partner zu stärken und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Nach der überraschenden Insolvenz der euromicron AG im Dezember 2019 wurde eine vollumfängliche Wertberichtigung der Beteiligung erforderlich, die das Finanzergebnis 2019 des Funkwerk-Konzerns mit 5,8 Mio. Euro belastete. Auf das operative Geschäft hatte die Insolvenz hingegen keine Auswirkungen.

Die Finanz- und Vermögenspositionen des Funkwerk-Konzerns bildeten auch im Berichtsjahr eine gesicherte Basis für die Geschäftsentwicklung. Die Eigenkapitalquote lag trotz der deutlich größeren Bilanzsumme mit 46,8 % auf Vorjahresniveau (31.12.2018: 46,8 %). Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich zum Jahresende erneut und lag bei 37,6 Mio. Euro (Vorjahr: 28,2 Mio. Euro). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 19,7 Mio. Euro (Vorjahr: 14,9 Mio. Euro).

Der Vorstand der Funkwerk AG beurteilt die Lage des Konzerns zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernlageberichts als insgesamt sehr gut. Auch die Entwicklung des Auftragseingangs, der sich im Vorjahresvergleich von 94,0 Mio. Euro auf 100,4 Mio. Euro erhöhte, untermauert diese Einschätzung. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2019 lag bei 76,1 Mio. Euro und damit ebenfalls deutlich über dem vorjährigen Wert von 70,0 Mio. Euro. Damit verfügt der Konzern über eine gute Basis für den Geschäftsverlauf im Jahr 2020 und darüber hinaus.

Aus den Geschäftsbereichen

Im Bereich Zugfunk profitierte Funkwerk im Berichtszeitraum vor allem von der sehr guten Nachfrage bestehender Kunden, wobei sowohl Aufträge zur Ausrüstung neuer Zugflotten als auch zur Hochrüstung von Bestandsfahrzeugen zum Wachstum beigetragen haben. Bestellungen für die Ausstattung von existierenden Fahrzeugflotten mit neuen Funkmodulen waren darüber hinaus wachstumsfördernd. Außerdem konnten wir im Berichtsjahr weitere Kunden hinzugewinnen. Zu den wesentlichen Auftragseingängen gehörten Rahmenverträge mit weltweit tätigen Zugherstellern.

Neue Bestellungen erhielt Funkwerk außerdem aus Ungarn und Israel, wo wir Flottenumrüstungen auf GSM-R Systeme realisieren beziehungsweise neue Strecken mit diesem Standard ausrüsten. Auch die Flotte der deutschen DB Cargo statten wir mit neuen Dual-Mode-Anlagen aus und lösen analoge Bestandssysteme damit ab. Für die Schweizer Bundesbahn SBB übernehmen wir mit der Entwicklung und Lieferung unserer Funkbaugruppe LRM-1 die Migration des Sprachfunks vom bald nicht mehr unterstützten 2G-Funknetz in das 3G/4G-Funknetz der Swisscom. Es handelt sich um eine der weltweit ersten Anwendungen dieser Technologie im Sprachfunk des Schienenverkehrs.

Funkwerk beliefert zahlreiche Fahrzeughersteller mit Datenfunksystemen, die auf ETCS-Strecken inner- und außerhalb Europas zum Einsatz kommen. ETCS als europäischer Zugsicherungs- und Zugsteuerungsstandard ist ein grundlegender Bestandteil des künftigen einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS, das die aktuell existierenden unterschiedlichen Systeme in Europa ablösen soll. Mittel- und langfristig werden immer mehr Strecken mit diesem Standard ausgerüstet, sodass auch die Zugsysteme sukzessive ETCS-fähig gemacht werden.

Der Geschäftsbereich Reisendeninformation war 2019 geprägt von einem spürbaren Preisdruck bei den Hardware-Komponenten und dem Trend zur LED-Technologie. Erhöht hat sich nicht nur die Nachfrage aus dem Bahnbereich, sondern auch nach Systemen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Softwarebereich konzentrieren wir uns auf die Weiterentwicklung von kundenspezifischen Anwendungen im Bereich Fahrgastinformationssysteme und standardisierte Schnittstellen. Funkwerk bietet seinen Kunden unterschiedliche Leistungspakete zur Reisendeninformation von Einzellösungen bis hin zur Komplettausrüstung ganzer Länder mit Hard- und Software.

Im Rahmen mehrjähriger Rahmenverträge arbeiteten wir 2019 vornehmlich im Inland und europäischen Ausland an der Ausstattung von Bahnhöfen mit neuen Informationsanzeigern und Softwarelösungen. Neben visuellen Reisendeninformationssystemen bieten wir auch akustische Lösungen wie unser Beschallungssystem CURA, das in Deutschland und mehreren europäischen Ländern im Einsatz ist.

In Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Zugfunk gelang 2019 zudem die Erschließung von Neukunden im ÖPNV-Markt. In einem ersten Pilotprojekt statten wir Busse mit einem weiterentwickelten Fahrgastinformationssystem aus, das verschiedene Daten aus dem Fahrzeug verarbeitet. Dazu gehören beispielsweise die aktuelle GPS-Position, Fahrplaninformationen und weitere Details wie Wetterberichte oder Daten aus RSS-Diensten. Aus ihnen werden Echtzeit-Informationen für die Reisenden abgeleitet und über entsprechende Anzeigesysteme zur Verfügung gestellt.

Im Geschäftsbereich Videosysteme war bedingt durch medienwirksame Ereignisse wie Unfälle oder terroristische Anschläge ein weiter erhöhtes Sicherheitsbedürfnis zu spüren. Vor allem die Nachfrage nach mehr Videoüberwachung setzt sich fort, wobei Cloud-Lösungen und die Verarbeitung von Metadaten an Bedeutung gewinnen. Die Funkwerk AG konzentrierte sich 2019 entsprechend auf die Weiterentwicklung von Videomanagementsoftware und Schnittstellen zur Anbindung externer Software.

Das Video-Managementsystem „posa palleon“ wurde nach der erfolgreichen Markteinführung bereits in mehreren Projekten eingesetzt. Zielgruppe dieses Hightech-Systems sind Kunden im oberen Marktsegment. Durch die frei konfigurierbare Oberfläche lassen sich sowohl Kameras nahezu aller Hersteller als auch Analyse-Software-Tools (beispielsweise zur Gesichtserkennung), Zutrittskontrollsysteme oder Einbruch- und Brandmeldeanlagen einbinden. Unter anderem wird „posa palleon“ im Nahverkehrsbereich in Nürnberg eingesetzt, wo wir die Sicherheitsausstattung auf sämtlichen Bahnhöfen modernisieren. Im Hamburger Elbtunnel wurde die neue Leitstelle mit „posa palleon“ ausgestattet und Kameras vom Typ Platon Neo mit speziellen Funkwerk-Gehäusen sowie Schwenk- und Neigeköpfen installiert.

Für einfachere Anlagen wurde das Video-Managementsystem „optisafe“ entwickelt, das sich 2019 in der Markteinführungsphase befand. Mögliche Einsatzbereiche von „optisafe“ sind beispielsweise Logistik-Einrichtungen, Industrie und Handel sowie die klassische sicherheitsorientierte Gebäudetechnik. Im Gegensatz zu „posa palleon“, das direkt über Funkwerk vertrieben wird, erfolgt die Vermarktung von „optisafe“ über Partner, Errichter und Distributoren.

Neue Aufträge gingen 2019 unter anderem im Bereich der Verkehrsanalyse ein. Dazu gehörte die Videoüberwachung auf einem Autobahnabschnitt der A3 in Deutschland und einer Teilstrecke der M6 in Ungarn inklusive der Absicherung von vier Tunneln. Auch in anderen Einsatzbereichen haben sich die dabei verwendeten Kameras vom Typ Platon Neo in Kombination mit unserem Video-Managementsystem „Argoscan“ bewährt. Beispielsweise wurde das durch einen neu entwickelten Videoanalyse-Algorithmus ergänzte System auf einer Automotive-Teststrecke in Bayern erprobt. Nach erfolgreichem Abschluss der derzeit laufenden Pilotphase soll ab 2020 die komplette Teststrecke mit dem KI-System ausgestattet werden.

Um unsere Marktstellung vor allem im Ausland weiter zu verbessern und neue Einsatzbereiche für unsere Systeme zu generieren, wurde im vierten Quartal eine Kooperationsvereinbarung mit einem namhaften Kamerahersteller abgeschlossen. Im Vordergrund stehen dabei eigene Hardwareentwicklungen, die in Kombination mit den Kameras des Kooperationspartners neue Einsatzmöglichkeiten erschließen, die bislang nicht im Vertriebsfokus von Funkwerk standen.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Umsatz und Ertrag

2019

in TEUR
2018

in TEUR
Veränderung

in %
Umsatzerlöse 94.849 82.659 +14,7
Erhöhung des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen 160 2.467 -93,5
Andere aktivierte Eigenleistungen 13 9 +44,4
Sonstige betriebliche Erträge 3.128 2.527 +23,8
Gesamtleistung 98.150 87.662 +12,0
Materialaufwand 41.843 38.616 +8,4
Rohergebnis 56.307 49.046 +14,8
Personalaufwand 28.672 27.030 +6,1
Abschreibungen 1.620 1.550 +4,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.755 9.043 +7,9
Betriebsergebnis 16.260 11.423 +42,3
Finanzergebnis -6.628 -787 -742,2
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.373 3.163 -56,6
Ergebnis nach Steuern 8.259 7.473 +10,5
Sonstige Steuern 48 38 +26,3
Konzernjahresüberschuss 8.211 7.435 +10,4

Konzernweit stieg der Umsatz der Funkwerk AG im Berichtsjahr um 14,7 % auf 94,8 Mio. Euro (Vorjahr: 82,7 Mio. Euro). Der Bestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen wurde um 0,2 Mio. Euro aufgebaut gegenüber 2,5 Mio. Euro Bestandsaufbau im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge nahmen von 2,5 Mio. Euro auf 3,1 Mio. Euro zu, sodass sich die Gesamtleistung insgesamt um 12,0 % auf 98,2 Mio. Euro (Vorjahr: 87,7 Mio. Euro) erhöhte.

Infolge der konsequenten Kostenkontrolle, positiver Mengeneffekte und höherer Software-Leistungsanteile stieg der Materialaufwand in geringerem Maße als der Konzernumsatz; und zwar um 8,4 % auf 41,8 Mio. Euro (Vorjahr: 38,6 Mio. Euro). Damit reduzierte sich die Materialaufwandsquote von 46,7 % auf 44,1 %. Der Rohertrag belief sich 2019 auf 56,3 Mio. Euro (Vorjahr: 49,0 Mio. Euro), die Rohertragsmarge lag nahezu konstant bei 59,4 % (Vorjahr: 59,3 %). Die Personalaufwendungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr von 27,0 Mio. Euro um 6,1 % auf 28,7 Mio. Euro zu, was zum einen auf Entgeltsteigerungen und zum anderen auf das knappe Angebot an verfügbaren Mitarbeitern im Bereich Softwareentwicklung und das damit verbundene höhere Gehaltsniveau zurückzuführen war. Darüber hinaus resultierte der höhere Personalaufwand aus der Vergütung für das zweite Vorstandsmitglied, die im Vergleich zu 2018 für das Gesamtjahr anfiel, sowie Erweiterungen in der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften. Die Abschreibungen blieben mit rund 1,6 Mio. Euro stabil, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen summierten sich auf 9,8 Mio. Euro nach 9,0 Mio. Euro im Jahr 2018. Daraus errechnet sich ein Zuwachs um 7,9 %, der im Wesentlichen auf gestiegene Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit Großprojekten zurückzuführen ist. Insgesamt verbesserte sich das Betriebsergebnis des Funkwerk-Konzerns von 11,4 Mio. Euro auf 16,3 Mio. Euro, was einer Steigerung um 42,3 % entspricht.

Aufgrund des im Dezember 2019 überraschend beantragten Insolvenzverfahrens der euromicron AG wurde die Beteiligung an dieser Gesellschaft komplett wertberichtigt. Die damit verbundene Abschreibung auf Finanzanlagen belief sich auf 5,8 Mio. Euro und wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die deutlich reduzierte Belastung durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultierte daher, dass im Berichtsjahr zusätzliche latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge aktiviert werden konnten. Das Ergebnis nach Steuern erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 % auf 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro), der Konzernjahresüberschuss belief sich auf 8,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,4 Mio. Euro).

Funkwerk AG - Dividende

Die Muttergesellschaft Funkwerk AG wies Ende 2019 einen Bilanzgewinn von 3,1 Mio. Euro aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2020 vorschlagen, daraus eine Dividende von 0,30 Euro je dividendenberechtigter Aktie (Vorjahr: 0,30 Euro) auszuzahlen. Daraus errechnet sich wie im Vorjahr eine Ausschüttungssumme in Höhe von 2,4 Mio. Euro.

Finanzlage

Das Finanzmanagement des Funkwerk-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft Funkwerk AG gesteuert. Wesentliche Ziele sind die gruppenweite Sicherung der Liquidität, die Optimierung der Finanzaufwendungen und -erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Zinsrisiken. Der laufende Bedarf an Sicherheiten in Form von Bürgschaften wird über einen Avalkredit im Rahmen von bis zu 20,0 Mio. Euro gewährleistet, den uns die Hörmann Holding GmbH & Co. KG (HHKG) und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH unbefristet zur Verfügung stellen. Darüber hinaus besteht mit der Hörmann Industries GmbH eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit der Funkwerk den laufenden Liquiditätsbedarf decken kann. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Forderungen verkauft.

Das Working Capital des Funkwerk-Konzerns betrug am Ende des Berichtsjahres 24,8 Mio. Euro (Vorjahr: 24,5 Mio. Euro), wobei die Struktur im Vorjahresvergleich weitestgehend unverändert geblieben ist.

Cashflow-Entwicklung

2019

in TEUR
2018

in TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 19.670 14.924
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7.583 -1.124
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.653 -2.217
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 9.434 11.583
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 28.167 16.584
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 37.601 28.167

Im Geschäftsjahr 2019 flossen dem Funkwerk-Konzern insgesamt 19,7 Mio. Euro aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu (Vorjahr: 14,9 Mio. Euro). Der Anstieg korrespondiert mit der bereits dargestellten Erhöhung des Betriebsergebnisses.

Im Cashflow für Investitionstätigkeit, der sich auf insgesamt -7,6 Mio. Euro belief (Vorjahr: -1,1 Mio. Euro), schlug sich die Auszahlung für den Erwerb der euromicron-Beteiligung in Höhe von 5,8 Mio. Euro nieder. Für Investitionen in Sachanlagen flossen im Berichtsjahr 1,5 Mio. Euro ab (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro).

Der Free Cashflow (nach Investitionen) lag bei 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 13,8 Mio. Euro).

Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit summierte sich 2019 auf 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro) und resultierte wie im Vorjahr zum Großteil aus der Dividendenzahlung von 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro).

Insgesamt flossen dem Funkwerk-Konzern im Geschäftsjahr 2019 Finanzmittel in Höhe von 9,4 Mio. Euro zu (Vorjahr: 11,6 Mio. Euro), sodass der Finanzmittelfonds im Stichtagsvergleich von 28,2 Mio. Euro auf 37,6 Mio. Euro zugenommen hat.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme des Funkwerk-Konzerns belief sich am 31. Dezember 2019 auf 80,0 Mio. Euro gegenüber 67,6 Mio. Euro am Vorjahresstichtag. Auf der Aktivseite ist insbesondere ein gestiegenes Umlaufvermögen zu verzeichnen, welches von 56,7 Mio. Euro auf 68,4 Mio. Euro anwuchs. Dies wiederum liegt hauptsächlich am signifikanten Ausbau der liquiden Mittel um 9,4 Mio. Euro auf 37,6 Mio. Euro. Die Vorräte stiegen infolge etwas verringerter erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen von 11,2 Mio. Euro auf 11,6 Mio. Euro. Die Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände nahm von 17,3 Mio. Euro auf 19,1 Mio. Euro zu, insbesondere infolge erhöhter Forderungen gegen Steuerbehörden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben hingegen nahezu unverändert bei 16,0 Mio. Euro.

Das Eigenkapital des Funkwerk-Konzerns stieg infolge des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der Dividendenzahlung auf 37,4 Mio. Euro (31.12.2018: 31,6 Mio. Euro), woraus sich eine unveränderte Eigenkapitalquote von 46,8 % ergibt (31.12.2018: 46,8 %).

Die Rückstellungen beliefen sich am Bilanzstichtag auf 37,2 Mio. Euro nach 31,5 Mio. Euro am Jahresende 2018. Für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden 6,1 Mio. Euro (31.12.2018: 5,7 Mio. Euro) passiviert und für Ertragsteuern erhöhte sich die Rückstellung auf 2,6 Mio. Euro (31.12.2018: 0,9 Mio. Euro). Die sonstigen Rückstellungen stiegen von 24,9 Mio. Euro auf 28,6 Mio. Euro. Sie wurden hauptsächlich für die anhaltend hohen Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit, notwendige Zulassungsaufwendungen und Projektrisiken sowie bestimmte juristische Auseinandersetzungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten im Funkwerk-Konzern erhöhten sich in Summe von 4,5 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro, wobei die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 2,6 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro und die sonstigen Verbindlichkeiten von 1,8 Mio. Euro auf 2,4 Mio. Euro zunahmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen 0,1 Mio. Euro (31.12.2018: 0,2 Mio. Euro).

Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren:

Forschung und Entwicklung

Um die gute Marktstellung der Funkwerk AG, die wesentlich auf der hohen technologischen Kompetenz beruht, abzusichern und möglichst weiter auszubauen, betreibt die Funkwerk-Gruppe intensive Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Aktivitäten. Wir konzentrieren uns vor allem auf kundenspezifische Entwicklungen und Applikationen sowie innovative eigene Lösungen, die unseren Know-how-Vorsprung erhalten, den dynamischen Märkten Rechnung tragen und einen Mehrwert für unsere Kunden generieren.

Insgesamt wurden 2019 Aufwendungen in Höhe von 9,4 Mio. Euro für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verbucht, die an allen Standorten der Unternehmensgruppe erfolgten. Das entsprach einem Anteil von 9,9 % am Gesamtumsatz des Funkwerk-Konzerns.

Mit dem Ziel, neben eigenem Know-how ein möglichst hohes Maß an externem Fachwissen zu nutzen, arbeiten wir regelmäßig mit wissenschaftlichen Instituten und Einrichtungen zusammen. Unter anderem kooperiert Funkwerk mit den Universitäten in Bremen, Dresden, Ilmenau, München und Schmalkalden und beteiligt sich darüber hinaus an europaweiten Förderprogrammen. Außerdem pflegen wir einen intensiven Austausch mit unseren Lieferanten und Kunden. Dadurch können wir aktuelle Themen und individuelle Bedürfnisse frühzeitig in unsere Entwicklungsaktivitäten einbeziehen.

Um technische Neuerungen, aktuelle Trends und deren Einfluss auf unsere Kernmärkte frühzeitig berücksichtigen zu können, nehmen wir an Fachtagungen und -treffen teil, betreiben in angemessenem Umfang Verbandsarbeit und engagieren uns fortlaufend in relevanten internationalen Gremien, die künftige Standards definieren. Im Schienenverkehr gehören dazu beispielsweise mögliche Nachfolgetechnologien für den aktuell gültigen Zugfunkstandard GSM-R. Obwohl momentan Details zur Umsetzung und zum Zeitpunkt der Ablösung noch nicht genau bestimmbar sind, so sind wir doch auf diverse mögliche Zukunftsszenarien vorbereitet. Auch die Implementierung des europäischen Zugbeeinflussungssystems ETCS wird aktiv von uns begleitet und bildet einen Schwerpunkt unserer Entwicklungsarbeit.

Eine weitere Aufgabe des Entwicklungsteams ist es, im Fall von Veränderungen im Beschaffungsbereich oder Lieferverzögerungen kurzfristig alternative Bauteile zu evaluieren bzw. Umstellungen vorzunehmen. Damit stellen wir sicher, dass wir unseren Verpflichtungen gegenüber den Kunden zuverlässig nachkommen können und sichern die langfristige Versorgung mit notwendigen Bauteilen.

Produktion

2019 waren die Fertigungskapazitäten innerhalb des Funkwerk-Konzerns aufgrund des deutlich gestiegenen Geschäftsvolumens vollständig ausgelastet. Innerhalb der Unternehmensgruppe sind die Produktionsaktivitäten überwiegend zentral im Werk Kölleda gebündelt. Dadurch können wir die Ressourcen optimal auslasten, Flächen bestmöglich nutzen und die Durchlaufzeiten verringern. Die Fertigungseffizienz, die im Berichtsjahr erneut ein hohes Niveau erreichte, wird kontinuierlich weiter verbessert. 2019 standen dabei die Automatisierung der Abläufe und die Modernisierung der Anlagen im Vordergrund. Eine durchgängig implementierte Artikelrückverfolgung bildet die Grundlage für eine schnelle und zielgerichtete Recherche zu ausgelieferten Produkten und somit eine umfängliche Qualitätssicherung.

Beschaffung

Der Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Komponenten im Funkwerk-Konzern wird zentral gesteuert. Mit der einheitlichen, bedarfsorientierten Abwicklung kann sowohl das Beschaffungsvolumen optimiert als auch die Lieferantenstruktur einheitlich gestaltet werden. Weltweit beziehen wir das benötigte Material von verschiedenen Anbietern, mit denen wir größtenteils langfristig zusammenarbeiten, und setzen möglichst auf Rahmenverträge. Außerdem tragen die Bündelung von Einkaufsmengen und die Bildung von Warengruppen dazu bei, die Einkaufspreise zu optimieren.

Im Geschäftsjahr 2019 hat sich das im Vorjahr konjunkturbedingt angespannte Preisniveau im Einkauf weitgehend stabilisiert und es kam zu keinen wesentlichen Lieferverzögerungen. Um eventuelle Engpässe frühzeitig zu erkennen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen, haben wir gruppenweit ein aktives Forecast-Management implementiert, für das wir eine intelligente E-Commerce-Lösung nutzen. Darüber hinaus führen wir Lieferantenaudits durch, um die Qualität der Zulieferprodukte zu sichern und Abweichungen schnell zu identifizieren. Ziel ist eine möglichst geringe Reklamationsquote.

Insbesondere im Bahnbereich ist aufgrund der langen Produktlebenszyklen ein professionelles Obsoleszenz-Management für Funkwerk unentbehrlich. Dabei werden Abkündigungen von Bauteilen permanent überwacht, analysiert und Komponenten bei Bedarf ersetzt bzw. entsprechend bevorratet. Da mit der Umstellung einer Hardwarekonfiguration häufig auch eine Änderung der Software und in der Folge eine aufwändige Neuzulassung des gesamten Systems erforderlich ist, trägt dieses Frühwarnsystem nicht nur dazu bei, Versorgungsengpässe zu vermeiden, sondern ermöglicht auch eine verbesserte Kostenkontrolle.

Mitarbeiter

Im Funkwerk-Konzern waren am 31. Dezember 2019 insgesamt 423 Mitarbeiter (inklusive Auszubildende) tätig gegenüber 426 Personen am Vorjahresstichtag.

An den Standorten Kölleda und Bremen waren am Jahresende 2019 insgesamt 26 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 27). Gemessen an der Gesamtbelegschaft entsprach das einem Anteil von rund 6 %. Das Ausbildungsangebot umfasst verschiedene gewerbliche und kaufmännische Berufe. Darüber hinaus bietet Funkwerk die Möglichkeit, in Kooperationen mit verschiedenen Fachhochschulen und Universitäten ein BA-Studium (Bachelor of Engineering) mit Praxisbezug in unserem Unternehmen zu absolvieren.

Um die Expansion der Unternehmensgruppe personell abzusichern und dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen, gehört es zu den Schwerpunkten unserer Personalarbeit, die Attraktivität von Funkwerk als Arbeitgeber konsequent zu steigern und kompetenten, leistungsbereiten Nachwuchs zu gewinnen. Wir wollen möglichst interessante Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Bewerber sowie ein angenehmes Arbeitsumfeld schaffen, wobei wir unter anderem auf eine motivationsfördernde Umgebung, Sicherheit am Arbeitsplatz und soziale Faktoren wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen. Zudem bieten wir leistungsbezogene Anreizsysteme, eine zielgerichtete Berufsausbildung und pflegen einen intensiven Austausch mit Fachhochschulen und Akademien.

Darüber hinaus wollen wir die Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten kontinuierlich fördern und unser Personal zeitnah auf künftige Anforderungen vorbereiten. Dafür steht im Funkwerk-Konzern ein umfangreiches Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung, wobei im Berichtsjahr rechtliche und technische Schulungen im Vordergrund standen.

Qualitätssicherung

Alle relevanten Prozesse im Funkwerk-Konzern werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls verbessert, um das hohe Qualitätsniveau und die Zuverlässigkeit der Produkte und Systeme langfristig zu gewährleisten. Das durchgängige Qualitätsmanagement-System durchläuft regelmäßig entsprechende Zertifizierungen und Re-Audits. 2019 erfolgten im Werk Kölleda unter anderem Überwachungsaudits nach den Normen ISO 9001:2015 sowie ISO/TS 22163:2017. Sie bilden die Basis für den IRIS-Standard (International Railway Industry Standard) der Bahnindustrie. Außerdem wurden verschiedene Modulzertifizierungen erfolgreich absolviert. Um auch die Datensicherheitsrisiken im Unternehmen zentral zu erfassen und den Schutz vor Verlust oder Missbrauch zu erhöhen, arbeiten wir an der Implementierung eines Sicherheitssystems für das Informationsmanagement. Den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird bereits Rechnung getragen.

Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung

Ein wichtiger Pfeiler unserer langfristig ausgerichteten Unternehmensentwicklung ist die Übernahme von ökologischer und sozialer Verantwortung. Die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt versuchen wir möglichst gering zu halten bzw. diese stetig zu reduzieren. Diese ökologischen Interessen verknüpfen wir mit unseren ökonomischen Zielen. Darüber hinaus nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unseren Mitarbeitern in vielfältiger Art und Weise wahr. Beispielsweise fördern wir ausgewählte kulturelle Einrichtungen sowie soziale Projekte und unterstützen lokale Sportvereine, insbesondere im Jugendbereich.

Zur Überprüfung unserer Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit unterziehen wir uns seit 2018 jährlich einem umfangreichen Rating durch das unabhängige Institut EcoVadis. Die Bewertung bezieht unter anderem die Kriterien Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung ein und ist Grundlage für unsere Mitgliedschaft in der Brancheninitiative „Railsponsible“. Sie zielt darauf ab, die ökologischen und sozialen Praktiken im Eisenbahnsektor und der gesamten Lieferkette zu verbessern und steht allen Unternehmen der Bahnindustrie sowie den wichtigsten Branchenverbänden offen. Darüber hinaus sollen durch den Austausch von Best Practices die Kompetenzen der Mitglieder im Bereich Nachhaltigkeit verbessert und die Transparenz erhöht werden.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Als international tätiges Unternehmen steht Funkwerk erweiterten Risiken und Chancen gegenüber. Da die zielorientierte Steuerung dieser Faktoren eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erfolg des Konzerns ist, besitzt das Risikomanagement im Rahmen der Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Grundsätzliches Ziel der Risikopolitik ist es, sich bietende Chancen für den Funkwerk-Konzern konsequent zu nutzen und Risiken nur dann einzugehen, wenn mit einem angemessenen Beitrag zum Unternehmensertrag gerechnet werden kann. Generell definieren wir Risiken und Chancen als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen oder positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Das im Konzern implementierte mehrstufige Risikomanagement-System wird zentral koordiniert und für alle Gesellschaften verbindlich vorgegeben. Es ist Bestandteil der strategischen Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse, erstreckt sich über sämtliche Unternehmensteile und wird im Rahmen der Planung gepflegt. Diese Struktur ermöglicht uns eine frühzeitige Identifizierung und Analyse der Risiken. Die Einschätzung der Risiken erfolgt über die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die zu erwartenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Das Erreichen höherer Risikoklassen, die zuvor definierte Schwellen überschreiten, wird im Rahmen der monatlichen Berichterstattung beobachtet und bewertet. Anschließend werden bei Bedarf adäquate Gegenmaßnahmen definiert und deren Umsetzung verfolgt.

Darstellung der Einzelrisiken

Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken beschrieben, die neben den allgemeinen, mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen, Einflüssen nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Funkwerk-Konzerns haben könnten.

Risiko aus der Entwicklung der Tochtergesellschaften

Die Funkwerk AG geht grundsätzlich von einer positiven Entwicklung ihrer Tochtergesellschaften aus. Sollte der künftige Geschäftsverlauf von der Planung abweichen, könnten sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.

Funkwerk tätigt den überwiegenden Teil der Umsätze im Ausland, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Die zunehmende Abschottung einzelner Länder birgt das Risiko reduzierter oder gänzlich ausbleibender Umsätze in diesen Regionen. Auch geopolitische Konflikte und der weltweit deutlich steigende Wettbewerb können eine sinkende Investitionsneigung verursachen und Umsatzpotenziale hemmen. Zudem könnte sich der Austritt Großbritanniens aus der EU negativ auf die Umsatzanteile von Funkwerk in diesem Markt auswirken.

Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf den Geschäftsverlauf des Funkwerk-Konzerns haben wird, ist momentan noch nicht abschätzbar. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts ist das Ausmaß der Folgen für die Gesellschaft unbekannt, insbesondere die langfristigen Effekte lassen sich nicht messen.

Abhängigkeit von Großkunden

Der Funkwerk-Konzern verfügt über einen breit gefächerten Kundenstamm. Von bestimmten Abnehmern ist das Unternehmen nicht nachhaltig abhängig, mit keinem werden mehr als 10 % des Gesamtumsatzes erzielt. Sollten mehrere größere Kunden gleichzeitig weniger Produkte von den Funkwerk-Gesellschaften beziehen, entstehen Risiken für die Geschäftsbereiche durch einen Rückgang der Auslastung und ausbleibende Umsätze. Dies ist jedoch gegenwärtig nicht gegeben.

Risiko aus offenen Projektforderungen in Algerien

Die Funkwerk video systeme GmbH (FVS) ist an einer Arbeitsgemeinschaft nach algerischem Recht beteiligt (Groupement Funkwerk Contel plettac). Im Zuge der innenpolitischen Entwicklung in Algerien wurde im Jahr 2010 ein Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Verdachts der Korruption und der unerlaubten Preisüberhöhung gegen mehrere Unternehmen und Privatpersonen in die Wege geleitet. Davon betroffen sind auch diese Arbeitsgemeinschaft, der algerische Partner und die FVS, nicht jedoch deren Geschäftsführer oder sonstige Mitarbeiter des Funkwerk-Konzerns. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Kurz nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2010 wurden unter anderem Bankkonten der Arbeitsgemeinschaft vorläufig gesperrt. Auf diesen Konten befinden sich Beträge aus der Bezahlung von ordnungsgemäß geleisteten Arbeiten in der Größenordnung von zum Bilanzstichtag umgerechnet rund 2,9 Mio. Euro, die derzeit nicht nach Deutschland transferiert werden können und die im Innenverhältnis allein der FVS zustehen. Eine interne Untersuchung der Funkwerk AG hat keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Korruptionsvorwürfe ergeben.

Im Februar 2016 erging ein mündliches Gerichtsurteil vor dem algerischen Strafgericht in Algier, ein schriftliches Urteil ist der FVS bis zum Zeitpunkt des Testats auf dem rechtlich vorgeschriebenen Weg nicht zugegangen. Das mündliche Urteil beinhaltet die Verurteilung der FVS neben anderen Firmen wegen Korruption und Preisüberhöhung in Algerien sowie eine Strafzahlung in Höhe von rund 40.000 Euro. Gegen das Urteil wurden fristgemäß Rechtsmittel eingelegt, wodurch die laut mündlichem Urteil freigegebenen Bankkonten weiterhin nicht verfügbar sind.

Im Rahmen der bearbeiteten Projekte wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Instituten emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von ca. 8,4 Mio. Euro noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis der Verträge mit dem Auftraggeber sollte FVS aufgrund bereits erfolgter Erfüllung der zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen bzw. des Ablaufs der vertraglichen Gewährleistungsgarantien sowie aufgrund der Verfristung der Bürgschaften/Garantien nicht mehr in Anspruch genommen werden können, weshalb diese bereits von den deutschen Banken ausgebucht wurden. Bezüglich der noch nicht zurückgegebenen Originale der Bankbürgschaften verbleibt jedoch ein Restrisiko, da die deutschen Banken gegenüber den algerischen Banken „echte“ Rückgarantien gegeben haben.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine weitere Risikovorsorge in Höhe von 0,1 Mio. Euro für Kosten aus dem weiteren Verfahrensgang vorgenommen, sodass sich die Gesamtrückstellung für die Kosten des Verfahrens auf 0,4 Mio. Euro beläuft.

Finanzielle Risiken

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung und der Finanzierungsvereinbarungen mit der Hörmann-Gruppe war die Liquiditätsausstattung der Funkwerk AG im Geschäftsjahr 2019 durchgehend gesichert. Die Verträge mit der Hörmann Holding GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaft Hörmann Industries GmbH bestehen unverändert fort und es gibt keine Anzeichen dafür, dass diese geändert bzw. beendet werden sollen. Bestandsgefährdende Risiken sehen wir daher nicht.

Sollte die Kreditgewährung des Mehrheitsgesellschafters, die mit einer Frist von sechs Monaten kündbar ist, nicht unverändert fortbestehen, wird die Funkwerk AG zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Dabei ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung des finanziellen Spielraumes in Abhängigkeit von der Entwicklung der Tochter- und Enkelunternehmen. Ein Risiko für den Konzern ergibt sich lediglich dann, wenn für alle vorstehend genannten Einzelrisiken Zahlungsverpflichtungen im maximalen Umfang entstehen, die den Bestand an liquiden Mitteln sowie den von der Hörmann-Gruppe zugesagten Kreditrahmen übersteigen, wovon der Vorstand nach heutiger Kenntnis nicht ausgeht.

Einkaufsrisiken

Funkwerk benötigt für die Fertigung der Produkte eine Vielzahl von Komponenten und Bauteilen, die nur von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten bezogen werden können. Sollte ein Hersteller eines solchen Bau- oder Ersatzbauteils nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre Funkwerk möglicherweise nicht in der Lage, rechtzeitig auf andere Anbieter umzustellen. Einige, insbesondere elektronische, Bauteile werden ausschließlich für Funkwerk hergestellt.

Sollten wichtige Lieferanten oder andere Geschäftspartner in wirtschaftliche oder gesellschaftlich bedingte Schwierigkeiten geraten, könnte dies den Geschäftsverlauf von Funkwerk beeinträchtigen. Auch ungeplante Preiserhöhungen haben eventuell negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns. Um dem zu entgegnen, überprüfen wir regelmäßig die Leistungsfähigkeit unserer Geschäftspartner und wählen Lieferanten sorgfältig aus. Wir vereinbaren möglichst langfristige Lieferverträge, um Schwankungen auszugleichen und Engpässe zu vermeiden. Unsere Kunden wiederum verpflichten sich in den uns erteilten Rahmenverträgen oft nicht zu festen Stückzahlen, sodass Funkwerk bei abgeschlossenen Mengenkontrakten ein Risiko aus Mehr- oder Mindermengen erwachsen kann. Diesem Risiko kann nur entgegengewirkt werden, wenn sich unsere Kunden auf definierte Abnahmemengen festlegen lassen.

Personalrisiken

Zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmenserfolgs des Funkwerk-Konzerns gehören das Know-how und das Engagement der Belegschaft. Sollte es infolge des starken Wettbewerbs um Fach- und Führungskräfte nicht gelingen, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu finden bzw. das bestehende Personal zu halten, könnte sich dies nachteilig auf den Geschäftsverlauf auswirken. Verstärkt wird dieses Risiko durch die mittel- und langfristige demografische Entwicklung. Dadurch wird die Suche nach Nachwuchskräften schwieriger und es erfolgen altersbedingte Abgänge mit entsprechendem Know-how-Verlust.

Wir ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um diesen Gefahren zu begegnen und uns als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Unter anderem bieten wir Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziel ist es, neue Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und die Beschäftigten der Gesellschaft stärker an das Unternehmen zu binden. Die Ausbildung junger Menschen ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und wird fortlaufend umgesetzt.

Änderungen von relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien

Der Geschäftsbereich Zugfunk verkauft im Wesentlichen Systeme, die durch eine Behörde oder andere Institution zugelassen werden müssen. Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben, die eine Neuzulassung nach sich ziehen, führt dies zu zusätzlichen Kostenbelastungen. Diese Aufwendungen lassen sich erst über den weiteren Abverkauf der Systeme refinanzieren, wenn die Kosten der Aufrechterhaltung der Zulassung nicht bereits mit der erfolgten Auslieferung der Systeme abgegolten wurden.

Risiken aus der Coronavirus-Pandemie

Seit Jahresbeginn 2020 wird das Umfeld des Funkwerk-Konzerns zunehmend durch die Coronavirus-Pandemie belastet, die erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft hat. Unkalkulierbare Situationen wie diese globale Krise stellen ein Risiko dar, das Einfluss auf sämtliche Bereiche des Unternehmens haben und nicht vollumfänglich abgesichert werden kann. Der weitere Verlauf der Coronavirus-Pandemie und die konkreten Folgen lassen sich nicht zuverlässig prognostizieren. Zudem bestehen keine historischen Erfahrungen mit vergleichbaren Ereignissen, aus denen wahrscheinliche Szenarien abgeleitet werden können.

Risiko aus sich verändernden technologischen Anforderungen

Risiken können sich aus der Weiterentwicklung bestehender Technologien insbesondere in Bezug auf die fortschreitende Digitalisierung sowie die Etablierung neuer Softwaresysteme ergeben, sofern die Neuerungen bisherige Standards ablösen bzw. deren Marktanteile verringern. Vor allem in Bereichen, in denen Funkwerk eine technologisch führende Position hat, könnte es dadurch zu Umsatzrückgängen kommen. Wir begegnen diesem Risiko durch die kontinuierliche Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und anderen Marktteilnehmern und richten unser Produktspektrum konsequent an deren Anforderungen aus. Zudem sichern wir unsere technologische Marktstellung durch intensive F&E-Aktivitäten und fortgesetzte Investitionen in innovative Produkte und Lösungen auf Basis neuester Technologien.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen zum Bilanzstichtag Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Sie dienen hauptsächlich der Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit.

Die Funkwerk AG verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren.

Das Unternehmen ist Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken übernimmt das Management. Es stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Funkwerk AG in Übereinstimmung mit den entsprechenden Handlungsanweisungen durchgeführt und Finanzrisiken entsprechend dieser Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gesellschaft identifiziert, bewertet sowie gesteuert werden. Das Risikomanagement berücksichtigt auch Risikokonzentrationen über einzelne Geschäftsvorfälle oder Konzernunternehmen.

Die Handlungsanweisungen zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken wurden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen.

Ausfallrisiko

Falls ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenrahmenvertrags nicht oder nicht korrekt nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt, entsteht ein Ausfallrisiko für den Funkwerk-Konzern. Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft Kreditrisiken (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Darlehen) und Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten sowie sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko aus Forderungen besteht vorrangig bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der operativen Geschäftstätigkeit. Alle Kunden der Funkwerk AG werden basierend auf Verfahren und Kontrollen für das Ausfallrisikomanagement gesteuert. Gemäß den internen Risikoeinstufungsmerkmalen werden für sämtliche Kunden Kreditgrenzen festgelegt, wobei sich die Merkmale nach Umsatzgrenzen und Bestellhäufigkeiten über definierte Zeiträume richten. Grundsätzlich erfolgt eine Aufteilung in risikolose und risikobehaftete Kunden. Ausstehende Forderungen gegen Kunden werden regelmäßig überwacht und etwaige überfällige Zahlungen umgehend angemahnt und betrieben. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Berichtsstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert.

Finanzinstrumente und Einlagen

Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie gesteuert. Das Risiko wird grundsätzlich als gering eingeschätzt, da Funkwerk überwiegend mit Geschäftsbanken mit ausgezeichneter Bonität zusammenarbeitet, ist jedoch immer in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung auf den weltweiten Finanzmärkten zu beurteilen.

Liquiditätsrisiko

Der Funkwerk-Konzern begegnet Liquiditätsrisiken sowie möglichen kurzfristigen Zahlungsstromschwankungen durch ein striktes Cash-Management. Zudem überwacht das Unternehmen das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools, das für den kurzfristigen Planungshorizont auf den Tag genau erfolgt. Alle sonstigen Verbindlichkeiten haben in der Regel eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Fremdwährungsrisiko

Das Risiko aus Fremdwährungstransaktionen wird als gering eingeschätzt, da wesentliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden.

Zinsänderungsrisiko

Der Vorstand sieht derzeit kein signifikantes Zinsänderungsrisiko im Rahmen der kurzfristigen Finanzierung. Zudem wird diesem Risiko bei Verträgen mit verbundenen Unternehmen durch die Vereinbarung von festgelegten Zinssätzen begegnet. Bezüglich der langfristigen Pensionsverpflichtungen besteht aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus das Risiko der erhöhten Zuführung zu Pensionsverpflichtungen, dem nicht entgegengesteuert werden kann.

Kapitalsteuerung

Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner der Funkwerk AG entfallende Kapital. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Unternehmens ist es, eine entsprechende Eigenkapitalquote als zentrales Steuerungselement sicherzustellen. Hierbei stellt die Entwicklung der Eigenkapitalquote eine bedeutende Größe gegenüber Dritten dar, sodass bei negativer Entwicklung Risiken resultieren können.

Gesamtbeurteilung der Risiken

Die Einschätzung der Gesamtrisiken hat sich gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag mit Ausnahme der Risiken aus der Coronavirus-Pandemie nur unwesentlich verändert. Es ist gelungen, die Finanzlage weiter zu verbessern und den Grundumsatz sowie das operative Ergebnis im Konzern erneut zu steigern, was zur zusätzlichen Stärkung des Unternehmens beiträgt. Insgesamt sind die Risiken, die Funkwerk eingeht, unserer unternehmerischen Tätigkeit angemessen. Sollte sich jedoch die geplante positive Ergebnisentwicklung des Funkwerk-Konzerns nicht fortsetzen lassen und Verluste entstehen, besteht das Risiko, dass die laufenden Ergebnisse einen im Saldo nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag nach sich ziehen.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliches Umfeld 2020

Die Aussichten für die Weltwirtschaft 2020 haben sich durch die Corona-Krise, die alle anderen Einflüsse überlagert, erheblich verschlechtert. Zudem sind die Konjunkturprognosen aktuell mit einer sehr hohen Unsicherheit verbunden.

Vor Ausbruch der Pandemie hat sich die Weltwirtschaft nach Meinung des Internationalen Währungsfonds (IWF) etwas gefestigt, war aber weiter fragil. Zur Stabilisierung trugen laut IWF unter anderem die Niedrigzins-Politik der führenden Notenbanken, erste Vereinbarungen im Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie die zunehmende Wahrscheinlichkeit eines geordneten Brexits bei. Allerdings könnte der amerikanisch-chinesische Handelskonflikt jederzeit wieder aufflammen und geopolitische Konflikte zu steigenden Ölpreisen und sinkender Investitionsneigung führen. Wegen der globalen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie wurden die Wachstumsprognose des IWF im Februar 2020 von 3,3 % auf 3,2 %gesenkt[5]. Die großen Unsicherheiten über die Verbreitung des Virus und die wirtschaftlichen Auswirkungen erschweren verlässliche Prognosen.

In den Entwicklungs- und Schwellenländern sollte das BIP laut Januar-Prognose des IWF[6] in Summe um 4,4 % zulegen, wobei für die Region Middle East and Central Asia ein Plus von 2,8 % vorhergesagt wurde. In den Industriestaaten wurde ein Zuwachs um 1,6 % erwartet. In den USA wurde mit einer leicht verringerten, in der Eurozone dagegen mit etwas mehr Dynamik als im Vorjahr gerechnet. In Deutschland sollten sich die expansiven Kräfte ebenfalls wieder stärker durchsetzen. Hier rechnete der IWF mit einem Wachstum von 1,1 %. Nach neueren Schätzungen des deutschen ifo-Instituts[7] bricht die globale Konjunktur als Folge der Coronavirus-Pandemie ein, sodass die deutsche Wirtschaft im laufenden Jahr um 1,5 % schrumpfen könnte.

Eine präzise Vorhersage der volkswirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts nicht möglich, da eine hohe Unsicherheit über die weitere Verbreitung des Virus und das gesamtwirtschaftliche Ausmaß der Folgen besteht.

Branchenentwicklung

Laut Branchenverband befindet sich die Bahnindustrie in Deutschland trotz des schwierigen Marktumfelds auf einem robusten Wachstumskurs[8]. Auf Basis der von der Bundesregierung zur Umsetzung der Klimaschutzziele angekündigten Rekordinvestitionen in die Schiene wird sich die dringend nötige Sanierung, Modernisierung und Digitalisierung der deutschen Infrastruktur voraussichtlich beschleunigen. Vor allem die Umrüstung auf digitale Stellwerke sowie die Umsetzung des European Train Control Systems (ETCS) muss laut Verband von der Politik vorangetrieben werden.[9] Viele europäische Nachbarstaaten haben bereits eine komplette ETCS-Umrüstung ihrer Bahnnetze bis 2030 beschlossen, an der auch deutsche Unternehmen der Bahnindustrie maßgeblich beteiligt sein werden.

Ohne den jüngsten Einfluss der Corona-Pandemie wurde seitens des Branchenverbands davon ausgegangen, dass sich der Markt für Bahntechnik in den nächsten Jahren weltweit positiv entwickeln wird. Sowohl in den größten Bahntechnikmärkten Europa, Asien und Nordamerika als auch in dynamisch expandierenden Regionen wie Afrika/Mittlerer Osten wären aufgrund der guten Rahmenbedingungen weitere Zuwächse möglich. In welchem Ausmaß die sich ausbreitende Coronavirus-Pandemie, der weltweit deutlich steigende Wettbewerb sowie die protektionistischen Tendenzen, welche insbesondere exportstarke Branchen wie die Bahnindustrie beeinträchtigen, dämpfend auswirken, lässt sich nicht abschätzen.

Der deutsche Markt für elektronische Sicherheitstechnik ist geprägt von einer insgesamt stabilen Nachfrage, die in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter anhält. Die größten Potenziale bietet nach unserer Einschätzung das Geschäftsfeld Software, sodass die Entwicklung des Gesamtmarktes vor allem vom Verlauf in den wachstumsstarken Produktfeldern Videomanagementsysteme, Analyse, HD-Kameras und Netzwerkkameras abhängt. Zusätzliche Impulse liefern zunehmende Analyse- und Managementfunktionen. Bei hochauflösenden HD-Kameras werden mittelfristig ebenfalls große Nachfragesteigerungen erwartet. Außerhalb Europas gehört weiterhin die Golf-Region zu den aussichtsreichsten Märkten.

Entwicklung des Funkwerk-Konzerns

Für das Geschäftsjahr 2020 geht Funkwerk davon aus, dass sich der Konzernumsatz etwa auf dem Niveau von 2019 stabilisiert. Um bei der Wiederholung des hohen Umsatzniveaus, das im Berichtsjahr deutlich über den Planungen lag, die gewohnt erstklassige Qualität und Zuverlässigkeit bei der Auftragsabwicklung gewährleisten zu können, ist eine starke Auslastung sowie eine Erweiterung der Kapazitäten und eine permanente Optimierung aller Prozesse nötig.

Funkwerk plant wie auch in den Vorjahren ein deutlich positives Betriebsergebnis für 2020. Welche Folgen die Coronavirus-Pandemie, die sich seit Januar 2020 rasant ausbreitet, auf die Geschäftsentwicklung des Funkwerk-Konzerns haben wird, ist derzeit nicht absehbar. Auch die Auswirkungen des Austritts von Großbritannien aus der EU auf die Lieferbeziehungen in dieser Region sind derzeit nicht konkret abzuschätzen.

Der Bereich Zugfunk konzentriert sich weiterhin auf Projekte im Zusammenhang mit der Implementierung des neuen europäischen Systems ETCS, aus der sich ein stetig wachsender Bedarf an entsprechenden Lösungen ergibt. Außerdem arbeiten wir permanent daran, Aufträge für zusätzliche Zugflotten im In- und Ausland zu gewinnen und neue Zugfunksysteme bei bestehenden Kunden zu installieren. Im Geschäftsbereich Reisendeninformation stehen 2020 vornehmlich das internationale Geschäft und die Ausstattung bestehender Systeme mit intelligenten Funktionen und Software-Services im Mittelpunkt. Auch im Geschäftsbereich Videosysteme werden kontinuierlich IoT-Features in die Anwendungen integriert, um deren Nutzen zu erhöhen. Außerdem startet im laufenden Jahr die Flächenvermarktung des neu eingeführten Managementsystems „posa palleon“. Für das System „optisafe“ soll nach erfolgreichem Abschluss der Markteinführungsphase mit der Distribution über das neue Partnernetzwerk begonnen werden.

Neben dem rein organischen Wachstum prüfen wir permanent mögliche Zukäufe und Akquisitionen. Sofern sich marktfähige Gelegenheiten ergeben, wollen wir diese zusätzlichen Expansionschancen für den Funkwerk-Konzern realisieren.

Deutlich auf rund 3 Mio. Euro erhöhen soll sich 2020 das Investitionsvolumen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen. Schwerpunkte sind Sachinvestitionen in die Produktions- und IT-Kapazitäten, die wir permanent modernisieren und verstärken. Außerdem fließen erste Ausgaben in den geplanten Erweiterungsbau am Standort Kölleda, mit dem wir unsere Produktions- und Verwaltungskapazitäten ausbauen und an das deutlich vergrößerte Geschäftsvolumen anpassen wollen. Im laufenden Jahr fallen voraussichtlich überwiegend Vorbereitungs- und Projektierungsleistungen an; die ersten Bauaktivitäten sind für das Jahr 2021 vorgesehen.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Gesamtwirtschaft sowie den Funkwerk-Konzern sind bisher nicht klar abschätzbar. Erste Auswirkungen spüren wir durch Projekt- und Terminverschiebungen von Geschäftspartnern, Funkwerk selbst hat ebenfalls Reisebeschränkungen definiert. Unser Geschäftsbetrieb ist gegenwärtig gesichert und wir sind darauf vorbereitet, die derzeitige dynamische Entwicklung der Situation angemessen zu adressieren. Die vorhandenen Notfallpläne werden uns helfen, die Kernfunktionen aufrechtzuerhalten, sollte sich die Situation nicht signifikant ändern (z.B. kein Warenverkehr mehr, Ausgangssperren, etc.). Um der sich kontinuierlich ändernden Situation bestmöglich begegnen zu können, stehen wir in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden und Geschäftspartnern. Der Vorstand und die operativen Geschäftsführer sowie alle Führungskräfte sind dabei auf die permanente Identifizierung möglicher Störungen in der Wertschöpfungskette fokussiert, um rasch auf neue Gegebenheiten mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren.

Wie sich die Situation in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird, vermag der Vorstand derzeit nicht verlässlich einzuschätzen. Insofern kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts keine verlässliche Prognose zur Geschäftsentwicklung 2020 abgegeben werden.

Chancenbericht

Der Funkwerk-Konzern verfolgt langfristig unverändert das Ziel eines ertragsorientierten Wachstums und konzentriert sich auf die Stärken des Unternehmens, insbesondere das spezifische fachliche Know-how. Wir verfügen über eine Produktpalette auf hohem technologischen Niveau und eine Reihe von Alleinstellungsmerkmalen. Langfristig wollen wir insbesondere den Verkauf von Systemlösungen weltweit vorantreiben und uns konsequent als Software-Systemhaus aufstellen. Darüber hinaus streben wir eine Kostenoptimierung durch die Reduzierung der Hardware-Vielfalt und eine möglichst weitreichende Automatisierung an. Im Fokus steht der weitere Ausbau des Dienstleistungs- und Servicegeschäfts mit dem Ziel, die Kundenbindung zu stärken.

Um mögliche Expansionschancen für Funkwerk frühzeitig identifizieren und konsequent nutzen zu können, beobachten wir ständig interne und externe Daten, werten diese aus und fertigen entsprechende Berichte an. Darüber hinaus schöpfen wir bestehende Potenziale mit Hilfe des strategischen Produkt- und Projektmanagements sowie durch den systematischen Innovationsprozess aus.

Chancen für Funkwerk ergeben sich unter anderem aus globalen Trends wie dem weltweit steigenden Sicherheitsbedürfnis, dem wachsenden Umweltbewusstsein, das dem Bahnverkehr eine höhere Bedeutung verschafft, der fortschreitenden Urbanisierung sowie der zunehmenden Digitalisierung. Insbesondere im Bereich Reisendeninformation trägt die Digitalisierung dazu bei, den Kundennutzen weiter zu erhöhen. Der immer bedeutender werdende Trend der Echtzeitinformation erfordert hochverfügbare Lösungen und bedingt eine Reihe von Neuinvestitionen der Infrastrukturbetreiber im Schienenverkehr, die für Funkwerk eine Basis für stetiges Wachstum bieten.

Mit verlässlichen Servicedienstleistungen über die gesamte Nutzungsdauer unserer Produkte hinweg und einem professionellen Obsoleszenz-Management sichern wir die Investitionen unserer Kunden langfristig ab. Durch dieses Alleinstellungsmerkmal untermauern wir zusätzlich den engen Kontakt zu den Abnehmern und haben die Chance, neue Lösungsansätze mitzugestalten.

In der Beschaffung werden bei Bedarf neue Lieferanten qualifiziert und gleichzeitig die Anzahl der Bezugsquellen gestrafft, indem wir das Einkaufsvolumen bündeln und von einzelnen Herstellern möglichst umfangreiche Warenmengen abnehmen. Ziel ist eine dauerhafte Reduzierung der Materialkosten und eine Sicherung des hohen Qualitätsniveaus unserer Produkte, um bestehende Wachstumspotenziale ausschöpfen zu können.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für Funkwerk ist die erstklassige Beziehung zu den Kunden, die wir bewusst aufbauen und pflegen. Über unseren bestehenden, sehr umfangreichen, Kundenstamm wollen wir sowohl das Neugeschäft voranbringen als auch Migrationslösungen und Applikationen mit Zusatzfunktionen platzieren. Im Auslandsgeschäft setzen wir sowohl auf den direkten Kontakt zu den Abnehmern als auch auf Vertriebspartner. Für unser Software-Managementsystem „optisafe“ erwarten wir eine Umsatzdynamisierung durch den Vertriebsstart über Partner und Distributoren.

Die Bindung von Fachpersonal und die langjährige Unternehmenszugehörigkeit unserer Mitarbeiter gehören ebenfalls zu den Chancen des Funkwerk-Konzerns. Mit unserer hoch qualifizierten Belegschaft halten wir das im Unternehmen vorhandene Know-how über einzelne Technologiezyklen hinweg verfügbar. Deshalb sind wir bestrebt, unsere Beschäftigten mit attraktiven Anreizsystemen, interessanten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und modernen Arbeitszeitkonzepten an das Unternehmen zu binden.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Auf der Basis der zum Ende des Geschäftsjahres 2019 für das Wirtschaftsjahr 2020 aufgestellten Planung ging der Vorstand davon aus, dass der Funkwerk-Konzern 2020 das Umsatzniveau halten und wieder ein deutlich positives Betriebsergebnis erreichen kann. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sollte weiter sehr stabil bleiben. Aufgrund der extrem dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Viruserkrankung Covid-19 ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts jedoch keine verlässliche Prognose für das Geschäftsjahr 2020 möglich.

Kölleda, 8. April 2020

Der Vorstand

[1] vgl. Destatis, Pressemitteilung vom 15. Januar 2020

[2] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook (WEO), Update, January 20, 2020

[3] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Pressemitteilung Nr. 11/ 2019 vom 15. Oktober 2019

[4] vgl. BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V., BHE Aktuell, 04/2019

[5] vgl. International Monetary Fund (IMF), Press Release No. 20/61, February 22, 2020

[6] vgl. International Monetary Fund (IMF), World Economic Outlook (WEO), Update, January 20, 2020

[7] vgl. ifo Schnelldienst 4/2020

[8] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Pressemitteilung Nr. 1/2020 vom 14. Januar 2020

[9] vgl. Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB), Pressemitteilung Nr. 11/2019 vom 15. Oktober 2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Anlagevermögen 8.889.956,44 8.750.136,22
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 539.691,62 938.705,86
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 539.691,62 938.705,86
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00
II. Sachanlagen 8.350.263,82 7.811.429,36
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.416.523,10 5.639.556,32
2. technische Anlagen und Maschinen 2.168.184,88 1.562.378,49
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 765.555,84 599.762,75
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 9.731,80
III. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 68.352.645,72 56.709.182,89
I. Vorräte 11.614.916,48 11.224.944,37
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9.073.609,31 9.052.292,31
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 6.183.679,22 6.189.776,66
3. fertige Erzeugnisse und Waren 3.164.947,41 3.274.484,97
4. geleistete Anzahlungen 33.856,23 26.372,60
5. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) 6.841.175,69 7.317.982,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.136.421,04 17.316.940,75
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.952.600,88 15.965.750,46
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 154.458,36 0,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 3.029.361,80 1.351.190,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.601.308,20 28.167.297,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 95.929,89 97.086,29
D. Aktive latente Steuern 2.415.264,42 1.913.959,89
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 233.637,33 147.930,49
Summe Aktiva 79.987.433,80 67.618.295,78
Passiva
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Eigenkapital 37.409.203,25 31.615.752,31
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 8.059.662,00 8.059.662,00
1. Gezeichnetes Kapital 8.101.241,00 8.101.241,00
2. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt 41.579,00 41.579,00
II. Kapitalrücklage 7.700.433,59 7.700.433,59
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 810.124,10 810.124,10
1. gesetzliche Rücklage 810.124,10 810.124,10
IV. Bilanzgewinn 20.838.983,56 15.045.532,62
B. Rückstellungen 37.240.709,40 31.487.244,39
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.088.113,00 5.667.097,00
2. Steuerrückstellungen 2.572.003,61 882.073,16
3. sonstige Rückstellungen 28.580.592,79 24.938.074,23
C. Verbindlichkeiten 5.337.521,15 4.515.299,08
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.789.895,29 2.576.097,91
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 115.435,11 151.793,85
3. sonstige Verbindlichkeiten 2.432.190,75 1.787.407,32
davon aus Steuern 1.854.116,13 1.206.097,89
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 42.482,90 57.687,08
a. übrige sonstige Verbindlichkeiten 535.591,72 523.622,35
Summe Passiva 79.987.433,80 67.618.295,78

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 - 31.12.2019

EUR
1.1.2018 - 31.12.2018

EUR
1. Betriebsergebnis 16.260.410,74 11.422.768,56
a) Rohergebnis 56.307.366,39 49.045.855,97
Gesamtleistung 95.021.944,28 85.135.274,81
Umsatzerlöse 94.848.504,65 82.659.174,31
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 160.182,19 2.466.654,78
andere aktivierte Eigenleistungen 13.257,44 9.445,72
sonstige betriebliche Erträge 3.128.324,58 2.526.914,39
davon Erträge aus Währungsumrechnung 90.858,39 82.043,94
Materialaufwand 41.842.902,47 38.616.333,23
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 30.663.454,09 29.173.403,17
Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.179.448,38 9.442.930,06
b) Personalaufwand 28.672.041,97 27.030.342,51
Löhne und Gehälter 24.540.231,60 23.270.570,47
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.131.810,37 3.759.772,04
soziale Abgaben 3.982.836,92 3.603.949,90
davon für Altersversorgung 148.973,45 155.822,14
c) Abschreibungen 1.620.023,75 1.550.518,96
d) sonstige betriebliche Aufwendungen 9.754.889,93 9.042.225,94
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung 115.589,08
2. Finanz- und Beteiligungsergebnis -6.627.670,52 -787.358,29
a) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.093,32 538,50
b) Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.824.821,02 0,00
c) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 818.942,82 787.896,79
davon an verbundene Unternehmen 158.079,65 174.200,52
davon aus Abzinsung 580.377,00 549.052,00
davon aus der Abzinsung von Rückstellungen / Verbindlichkeiten 580.377,00 549.052,00
Zinsen 238.565,82 238.844,79
3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.373.572,41 3.162.976,25
a) Körperschaftsteuer 1.012.527,27 771.254,18
b) Gewerbesteuer 862.349,67 673.597,72
c) Bilanzierte latente Steuern -501.304,53 1.718.124,35
4. Ergebnis nach Steuern 8.259.167,81 7.472.434,02
5. sonstige Steuern 47.818,27 37.786,04
Jahresüberschuss 8.211.349,54 7.434.647,98

Kapitalflussrechnung nach DRS 21

Konzern-Kapitalflussrechnung

2019

in TEUR
2018

in TEUR
Konzernjahresüberschuss 8.211 7.435
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.620 1.550
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 3.477 1.745
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -4 -42
Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -446 3.062
Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 822 -1.123
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 14 3
Zinsaufwendungen/Zinserträge 803 787
Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 5.825 0
Ertragsteueraufwendungen/-erträge 1.373 3.163
Ertragsteuerzahlungen -2.025 -1.656
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 19.670 14.924
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -280 -152
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 10 11
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.504 -984
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -5.825 0
Erhaltene Zinsen 16 1
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7.583 -1.124
Auszahlungen an Unternehmenseigner (Dividende) -2.418 -2.015
Gezahlte Zinsen -235 -202
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.653 -2.217
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 9.434 11.583
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 28.167 16.584
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 37.601 28.167
Zusammensetzung des Zahlungsmittelfonds DRS 21
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 37.601 28.167
Finanzmittelfonds 37.601 28.167

Eigenkapitalspiegel

Konzern-Eigenkapitalspiegel

Konzern-Eigenkapitalspiegel Stammaktien

in TEUR
Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile

in TEUR
Summe

in TEUR
Stand zum 01.01.2018 8.101 -41 8.060
Ausschüttung 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0
Stand zum 31.12.2018 8.101 -41 8.060
Stand zum 01.01.2019 8.101 -41 8.060
Ausschüttung 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0
Stand zum 31.12.2019 8.101 -41 8.101
Konzern-Eigenkapitalspiegel Kapitalrücklage

in TEUR
gesetzliche Rücklagen

in TEUR
Rücklagen Gewinnrücklage andere Gewinnrücklagen

in TEUR
Summe Gewinnrücklagen

in TEUR
Summe Rücklagen

in TEUR
Stand zum 01.01.2018 7.700 810 0 810 8.510
Ausschüttung 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2018 7.700 810 0 810 8.510
Stand zum 01.01.2019 7.700 810 0 810 8.510
Ausschüttung 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 0 0
Stand zum 31.12.2019 7.700 810 0 0 8.510
Konzern-Eigenkapitalspiegel Gewinn- / Verlustvortrag

in TEUR
Konzernjahresüberschuss

in TEUR
Summe

in TEUR
Konzerneigenkapital

in TEUR
Stand zum 01.01.2018 9.626 0 9.626 26.196
Ausschüttung -2.015 0 -2.015 -2.015
Konzernjahresüberschuss 0 7.435 7.435 7.435
Stand zum 31.12.2018 7.611 7.435 15.046 31.616
Stand zum 01.01.2019 15.046 0 15.046 31.616
Ausschüttung -2.418 0 -2.418 -2.418
Konzernjahresüberschuss 0 8.211 8.211 8.211
Stand zum 31.12.2019 12.628 8.211 20.839 37.409

KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

der Funkwerk AG

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

1. Angewandte Vorschriften

Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, Amtsgericht Jena, HR B 111457 wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB sowie den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Die Konsolidierung wird gemäß §§ 300 ff. HGB durchgeführt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Soweit die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von den Grundsätzen des Konzerns in den Einzelbilanzen abweichen, werden gemäß § 308 HGB - falls erforderlich - Anpassungen vorgenommen und latente Steuern gebildet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von bis zu fünfJahrenplanmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist in den Folgejahren beizubehalten.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (bzgl. der Herstellungskosten vgl. unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse) abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Gebäude, Einbauten, Bauten auf fremdem Grund und die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt für Gebäude 15 bis 50 Jahre, für Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 15 Jahre und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Jahr bis zehn Jahre.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis 250,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR werden ins Anlagevermögen aufgenommen und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

Vermögensgegenstände über 800,00 EUR werden ins Anlagevermögen übernommen und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag aufgrund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.

Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten (gleitender Durchschnitt) bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit, Gewichtung der Abgangsmengen sowie aufgrund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den bei der Herstellung anfallenden direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten (Normalauslastung) sowie dem herstellungsabhängigen Werteverzehr des Anlagevermögens ohne Fremdkapitalzinsen unter Einbeziehung von Verwaltungskosten und Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet.

Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden, soweit möglich, offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Barwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei den verbleibenden Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung angesetzt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt. Die Pauschalwertberichtigung beträgt für Inlandsforderungen (netto) 0,5 % und für Auslandsforderungen 1,0 %.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Passive latente Steuern werden für zukünftige Steuerbelastungen gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit möglich, verrechnet. Das Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird ausgeübt.

Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung der Vermögensgegenstände bzw. Nutzung des Verlustvortrags voraussichtlich Geltung haben werden.

Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der übersteigende Betrag aus dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und den Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen oder Altersversorgungsverpflichtungen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten „gezeichnetes Kapital“ abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde im Erwerbszeitpunkt mit den frei verfügbaren Kapital-/Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres, in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck in der Fassung vom 4. Oktober 2018 sowie der Berücksichtigung von unternehmensindividuell bestimmter Fluktuationsrate (individuell abhängig vom versicherungsmathematischen Alter und Geschlecht) und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Anwendung der Vereinfachungsregelung für eine angenommene pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren betrug am Abschlussstichtag 696 TEUR (Vorjahr 773 TEUR) und ist nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt.

Der Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen folgende Prämissen zu Grunde:

- pauschaler Zinssatz (10 Jahre): 2,71 % p.a.
- pauschaler Zinssatz (7 Jahre): 1,97 % p.a.
- Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 2,50 % p.a.
- Erwartete Inflationsrate/Rententrend: 1,80 % p.a.

Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden Preis- und Kostensteigerungen, soweit notwendig, entsprechend berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Wahlrecht zur Abzinsung nicht in Anspruch genommen. Erträge bzw. Aufwendungen aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis erfasst.

Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2019 erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertverfahren) unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes. Die Zinssätze entsprechen den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen entsprechend der spezifischen Restlaufzeit der jeweilig dem Altersteilzeitverhältnis zugrunde liegenden Verträge. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwandt.

Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen als Planvermögen zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen erfüllen, wurden zum beizulegenden Zeitwert (Bankguthaben – Nennwert entspricht dem Zeitwert) bewertet und sind mit der jeweiligen individuellen Verpflichtung verrechnet worden.

Zur Abdeckung des pauschalen Gewährleistungsrisikos aus Lieferungen und Leistungen werden Gewährleistungsrückstellungen mit 0,5 % des Inlandsumsatzes und 1,5 % des Auslandsumsatzes gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

3. Grundlagen der Währungsumrechnung

Für Fremdwährungsbeträge bei Vermögensgegenständen und Schulden sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zu dem Kurs am Tag der Erstverbuchung. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und

-verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung, d.h. die Verrechnung des Beteiligungswertansatzes für die einbezogenen Unternehmen mit den in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen und Sonderposten, erfolgte gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a.F. in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB nach der Buchwertmethode bzw. für nach dem 31. Dezember 2009 erstmalig einbezogene Unternehmen nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Die Erstkonsolidierung erfolgte jeweils zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss (bis 31. Dezember 2009) bzw. zum Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft Tochterunternehmen geworden ist.

Schuldenkonsolidierung

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegenseitig aufgerechnet. Soweit erforderlich, wurden Unterschiedsbeträge aufgrund zeitlicher Buchungsunterschiede durch Anpassungsbuchungen vor Durchführung der Konsolidierung eliminiert.

Eliminierung von Zwischenergebnissen

Im Geschäftsjahr 2019 erfolgten innerhalb des Konzerns keine Veräußerungen von Vermögensgegenständen bzw. anderweitigen Liefer- und Leistungsgeschäfte mit wesentlichen Zwischenergebnissen, sodass auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen nach § 304 Abs. 2 HGB verzichtet wurde.

Konsolidierung der Aufwendungen und Erträge

Sämtliche Umsätze und andere Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen nach § 305 Abs. 1 HGB verrechnet.

Steuerabgrenzung

Auf die sich aufgrund von HB II-Anpassungen ergebenden temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz wurden die darauf anfallenden latenten Steuern nach § 306 HGB abgegrenzt und mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst.

5. Konsolidierungskreis und Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB

Folgende Unternehmen, bei denen die Funkwerk AG die einheitliche Leitung ausübt, weil sie direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, wurden in den Konzernabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 ff. HGB einbezogen:

Unternehmen Beteiligungsquote

in %
Stimmrechte

in %
Funkwerk Technologies GmbH, Kölleda 100 100
FunkTech GmbH, Kölleda *) 100 100
Funkwerk Systems GmbH, Kölleda **) 100 100
Funkwerk video systeme GmbH, Nürnberg **) 100 100
Funkwerk IoT GmbH, Bremen **) 100 100
Funkwerk Systems Austria GmbH, Wien, Österreich **) 100 100
Funkwerk StatKom GmbH, Kölleda **) 100 100

*) direkte Beteiligung zu 25%, indirekte Beteiligung zu 75%

**) indirekte Beteiligung

B . ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr ist im Anschluss an Gliederungspunkt F des Konzernanhangs ausführlich dargestellt.

Beteiligungen

Die Funkwerk AG ist seit dem Geschäftsjahr 2019 an der euromicron AG, Neu-Isenburg, zu 15,36 % beteiligt. Gemäß des von der euromicron AG veröffentlichten Jahresabschlusses 2018 beläuft sich das Eigenkapital der Gesellschaft auf 51.482 TEUR bei einem Jahresfehlbetrag von 26.737 TEUR. Am 23. Dezember 2019 wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der euromicron AG eröffnet.

2. Vorratsvermögen

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden in Höhe von 6.841 TEUR (Vorjahr 7.318 TEUR) offen von den Vorräten abgesetzt. Darunter waren wie im Vorjahr keine Anzahlungen für noch nicht begonnene Aufträge.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden wie im Vorjahr nicht.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierten aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.

Sämtliche unter dem Posten Sonstige Vermögensgegenstände erfassten Aktiva haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zwischen der Hörmann Industries GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde im Jahr 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt. Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende.

4. Aktive Rechnungsabgrenzung

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Lizenzgebühren sowie Zahlungen für Service- und Wartungsverträge für das laufende Geschäftsjahr 2020.

5. Abgrenzungsposten für latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in folgenden Posten:

- Anlagevermögen

- Vorräte

- Pensionsrückstellungen

- Rückstellungen für Altersteilzeit

- Sonstige Rückstellungen

Die passiven latenten Steuern resultierten aus den temporären Differenzen in den folgenden Posten:

- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

Es bestehen in den einzelnen Unternehmen gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Aufgrund der Planungsrechnung der einzelnen Gesellschaften erwartet der Vorstand der Funkwerk AG, dass zukünftig Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden können.

Durch Konsolidierungsmaßnahmen entstandene latente Steuerbe- und -entlastungen wurden mit dem Steuersatz der Funkwerk AG in Höhe von 29,82 % berücksichtigt. Analog wurden latente Steuern aus den Konzerngesellschaften mit einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,82 % sowie mit einem individuellen hebesatzabhängigen Gewerbesteuersatz (durchschnittlich 14,00 %) bewertet. Die sich ergebenen Steueraufwendungen wurden mit Steuererträgen verrechnet.

6. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital des Konzerns vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt 8.101.241 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien (Inhaberaktien) zusammen. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,51 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2019 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

- um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen,

- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,

- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I und II

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde beschlossen, das bedingte Kapital I und II aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern.

Bedingtes Kapital III und IV

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 2019 wurde beschlossen, das bedingte Kapital III und IV aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern.

Eigene Anteile

Die Funkwerk AG, Kölleda, hat im Berichtsjahr keine eigenen Anteile erworben. Zum Bilanzstichtag war der Bestand unverändert 41.579 Stück und hatte einen Anschaffungswert von 1.062 TEUR. Die eigenen Aktien sind auf Depots bei zwei Banken verteilt.

In den Konzernbilanzgewinn wurde unter Berücksichtigung der Ausschüttung von 2.418 TEUR ein Gewinnvortrag in Höhe von 12.628 TEUR (Vorjahr 7.611 TEUR) einbezogen.

7. Rückstellungen

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt 6.088 TEUR (Vorjahr 5.667 TEUR). Der Konzern verfügt weder über Erstattungsansprüche noch über Planvermögen für Pensionsrückstellungen.

Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellungen betrug 196 TEUR (Vorjahr 281 TEUR).

Die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag in Höhe von 196 TEUR mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögensgegenstände in Höhe von 430 TEUR verrechnet, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus den Altersteilzeitverpflichtungen dienen (Planvermögen).

Die Anschaffungskosten dieser verrechneten Vermögensgegenstände beliefen sich auf 430 TEUR; der beizulegende Zeitwert des entsprechenden verfügungsbeschränkten Bankguthabens entsprach dem Buchwert und den Anschaffungskosten. Den Erfüllungsbetrag übersteigendes Planvermögen in Höhe von 234 TEUR wurde auf der Aktivseite als Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert ausgewiesen.

Das Zinsergebnis betrug -4 TEUR.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellungen für nachlaufende Projektkosten, Projektrisiken sowie bestimmte juristische Auseinandersetzungen in Höhe von 17.945 TEUR (Vorjahr 14.455 TEUR) und die Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von 4.446 TEUR (Vorjahr 4.126 TEUR).

8. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten sind dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (im Anschluss an Gliederungspunkt F) zu entnehmen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultierten wie im Vorjahr aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von Halbfabrikaten und Waren oder aus der Lieferung von Gegenständen des Vorratsvermögens.

C. ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

a) nach Tätigkeitsbereichen

2019

TEUR
Zugfunk 51.444
Reisendeninformation 23.166
Videosysteme 19.624
Sonstige nach § 277 Abs. 1 HGB 615
94.849

b) nach geografischen Märkten

2019

TEUR
Inland 44.989
EU 37.353
EFTA 8.033
Übriges Ausland 4.474
94.849

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 2.205 TEUR (Vorjahr 1.891 TEUR) und betrafen insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2.191 TEUR (Vorjahr 1.793 TEUR).

3. Forschungs- und Entwicklungskosten

Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten betrug im Berichtsjahr 9,4 Mio. EUR (Vorjahr 8,6 Mio. EUR). Davon sind analog dem Vorjahr keine Aktivierungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen worden.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 350 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) und betreffen Aufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten.

5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr 59 TEUR) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr 62 TEUR).

6. Erträge und Aufwendungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 5.825 TEUR. Es handelt es sich hierbei um Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2019 keine solchen Erträge bzw. Aufwendungen verbucht.

D . SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse

Im Zusammenhang mit dem in Algerien laufenden Verfahren wurden von der Funkwerk AG Bankbürgschaften bzw. Bankgarantien gestellt, die durch algerische Banken auf Basis entsprechender Rückgarantieverträge mit einigen deutschen Banken emittiert wurden. Zum Bilanzstichtag waren alle Bankgarantien deutscher Banken ausgebucht. Von den ausgegebenen Bankbürgschaften sind vom Auftraggeber die Originalbürgschaften in Höhe von ca. 8,4 Mio. EUR noch nicht zurückgegeben worden. Auf Basis des derzeitigen Informationsstandes wird das Risiko einer Inanspruchnahme als gering eingeschätzt. Es wird auf die Darstellungen im Lagebericht verwiesen.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie aus sonstigen längerfristigen Verträgen belief sich auf insgesamt ca. 3,1 Mio. EUR. Die Vertragslaufzeiten bewegen sich zwischen einem und fünf Jahren.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben in Höhe von 1,5 Mio. EUR eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 1,6 Mio. EUR eine Laufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre.

Ein Betrag von 10 TEUR der sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfällt dabei auf verbundene Unternehmen.

2. Angaben zu nicht in der Konzernbilanz enthaltenen Geschäften

Zwischen der Hörmann Industries GmbH, Kirchseeon, und den Funkwerk-Gesellschaften wurde 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Es handelt sich um ein stilles echtes Factoring; dabei geht das Delkredere-Risiko auf den Factor über.

Das Factoring dient der Verkürzung von Forderungslaufzeiten und ist Bestandteil des Liquiditätsmanagements von Funkwerk. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren keine Forderungen verkauft.

3. Gesamthonorare des Konzernabschlussprüfers

2019

TEUR
2018

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen * 149 143
andere Bestätigungsleistungen 0 4
sonstige Leistungen 2 2
151 149

* Honorar aus Abschlussprüfungsleistungen betrifft sowohl die Prüfung des Konzernabschlusses als auch die Prüfung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen.

4. Vorstand

Frau Kerstin Schreiber, Dipl.-Betriebswirtin, Vorstand der Funkwerk AG

Herr Dr. Andreas J. Schmid, Vorstand der Funkwerk AG (bis 31. Dezember 2019)

Hinsichtlich der Bezüge der Organmitglieder und der ehemaligen Organmitglieder macht die Gesellschaft von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 314 Abs. 3 Satz 2 HGB Gebrauch.

5. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

- Herr Dr.-Ing. Michael Radke, Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Vorsitzender

- Herr Johann Schmid-Davis, Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Stellvertretender Vorsitzender

- Herr Dr. Oliver Maaß, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP, München

Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder des Mutterunternehmens beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 64 TEUR (Vorjahr 61 TEUR).

6. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2019 waren im Durchschnitt 394 (Vorjahr 395) Mitarbeiter beschäftigt. Die durchschnittliche Anzahl der Auszubildenden belief sich auf 25 (Vorjahr 27).

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Gruppen (ohne Auszubildende):

2019
Produktion 114
Vertrieb / Projektmanagement 128
Entwicklung 119
Verwaltung 33
Summe 394

7. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gesamtwirtschaft sowie die Funkwerk AG sind bisher nicht abschätzbar. Erste Auswirkungen zeigen sich bei den operativ tätigen verbundenen Unternehmen durch Projektverschiebungen sowie Terminabsagen von Kunden. Weitere Auswirkungen könnten sich auf die Produktion durch Materialengpässe, Transportschwierigkeiten und Personalverfügbarkeiten ergeben.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- oder Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

8. Ergebnisverwendungsbeschluss

Der Vorstand der Funkwerk AG schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn der Funkwerk AG eine Dividende von 2.418 TEUR auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

9. Konzernzugehörigkeit

Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.

Die Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.

E. KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgte entsprechend den Vorgaben des DRS 21.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Indikator dafür, in welchem Maße es durch die operative Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften. Die ausgewiesenen Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung betrafen die außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung an der euromicron AG.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit gibt das Ausmaß an, in dem Aufwendungen für Ressourcen getätigt wurden, die künftige Erträge und Cashflows erwirtschaften sollen.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet die für die Finanzierung des Funkwerk-Konzerns geleisteten Zinszahlungen sowie die gezahlte Dividende.

Die im Geschäftsjahr 2019 gezahlten Steuern lagen bei 2.025 TEUR und die gezahlten Zinsen bei 235 TEUR.

Definition des Finanzmittelfonds

Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung angegebene Finanzmittelfonds am Ende der Periode bestand ausschließlich aus kurzfristig verfügbaren Bankguthaben und Kassenbeständen.

F. EIGENKAPITALSPIEGEL

Im Konzernbilanzgewinn sind Erträge in Höhe von 3.111 TEUR aus der Bilanzierung aktiver latenter Steuern sowie aus dem Unterschiedsbetrag aus den berücksichtigten Zinssätzen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (Zehn-Jahres-Durchschnitt vs. Sieben-Jahres-Durchschnitt) enthalten, die nach der Berücksichtigung von passiven latenten Steuern und frei verfügbaren Rücklagen einer Ausschüttungssperre unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperren bestehen nicht.

Kölleda, 08.04.2020

Der Vorstand

Anlagenspiegel

Anschaffungs- /Herstellngskosten
Stand 01.01.2019

TEUR
Zugang

TEUR
Abgang

TEUR
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.752 280 -436
2. Geschäfts- oder Firmenwert 649 0 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 8.401 280 -436
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 9.337 9 -22
2. Technische Anlagen und Maschinen 9.280 980 -65
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.739 514 -146
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10 0 0
Summe Sachanlagen 24.366 1.503 -233
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 5.825 0
Summe Finanzanlagen 0 5.825 0
Summe Anlagevermögen 32.767 7.608 -669
Anschaffungs- /Herstellngskosten
Umbuchungen

TEUR
Stand 31.12.2019

TEUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0 7.596
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 649
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0 8.245
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 0 9.324
2. Technische Anlagen und Maschinen 10 10.205
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 6.107
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -10 0
Summe Sachanlagen 0 25.636
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 5.825
Summe Finanzanlagen 0 5.825
Summe Anlagevermögen 0 39.706
Abschreibungen
Stand 01.01.2019

TEUR
Zugang

TEUR
Abgang

TEUR
Stand 31.12.2019

TEUR
--- --- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.813 679 -436 7.056
2. Geschäfts- oder Firmenwert 649 0 0 649
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 7.462 679 -436 7.705
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 3.698 231 -22 3.907
2. Technische Anlagen und Maschinen 7.718 363 -44 8.037
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.139 347 -144 5.342
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 16.555 941 -210 17.286
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 5.825 0 5.825
Summe Finanzanlagen 0 5.825 0 5.825
Summe Anlagevermögen 24.017 7.445 -646 30.816
Buchwerte
Buchwert 31.12.2019

TEUR
Buchwert 31.12.2018

TEUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 540 939
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 540 939
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 5.417 5.639
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.168 1.562
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 765 600
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 10
Summe Sachanlagen 8.350 7.811
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0
Summe Finanzanlagen 0 0
Summe Anlagevermögen 8.890 8.750

Verbindlichkeitenspiegel

Restlaufzeit
bis zu einem Jahr

TEUR
mehr als ein Jahr

TEUR
mehr als fünf Jahre

TEUR
Gesamtbetrag

TEUR
davon gesichert

TEUR
--- --- --- --- --- ---
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.790 0 0 2.790 0
Vorjahr 2.576 0 0 2.576 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 115 0 0 115 0
Vorjahr 152 0 0 152 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.432 0 0 2.432 0
- davon aus Steuern 1.854 0 0 1.854 0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 42 0 0 42 0
Vorjahr 1.787 0 0 1.787 0
5.337 0 0 5.337 0
Vorjahr 4.515 0 0 4.515 0

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Funkwerk AG, Kölleda

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Funkwerk AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass

der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, 8. April 2020

**BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Frank Thomas Buchwald, Wirtschaftsprüfer

gez. Philipp Jahn, Wirtschaftsprüfer