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Funkwerk AG Audit Report / Information 2018

Oct 17, 2019

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Audit Report / Information

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Publication

Funkwerk AG

Kölleda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand

Euro
Euro Vorjahr

Euro
A. Anlagevermögen 5.684.443,67 5.670.141,94
I. Sachanlagen 3.031.442,67 3.167.140,94
II. Finanzanlagen 2.653.001,00 2.503.001,00
B. Umlaufvermögen 36.091.247,44 26.266.371,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.711.556,53 10.932.933,01
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.379.690,91 15.333.438,85
C. aktive latente Steuern 6.698,66 9.221,69
Summe Aktiva 41.782.389,77 31.945.735,49

PASSIVA

Euro Gesamtjahr/Stand

Euro
Euro Vorjahr

Euro
A. Eigenkapital 19.101.014,69 18.685.692,35
I. Gezeichnetes Kapital 8.059.662,00 8.059.662,00
II. Kapitalrücklage 7.700.433,59 7.700.433,59
III. Gewinnrücklagen 810.124,10 810.124,10
IV. Bilanzgewinn 2.530.795,00 2.115.472,66
B. Rückstellungen 1.993.013,42 1.489.160,90
C. Verbindlichkeiten 20.688.361,66 11.770.882,24
Summe Passiva 41.782.389,77 31.945.735,49

Anhang vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

der Funkwerk AG, Kölleda für das Geschäftsjahr

Amtsgericht Jena

HR B 111457

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der Funkwerk AG, Kölleda (Amtsgericht Jena, HR B 111457) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Gemäß den ergänzenden Vorschriften der Satzung hat die Gesellschaft einen Lagebericht aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde im Anhang Gebrauch gemacht.

Die Aufstellung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Gebäude werden linear mit 2 % abgeschrieben und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 15 Jahren abgeschrieben.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Die Möglichkeit der Bildung eines Sammelpostens für geringwertige Anlagegegenstände über 250,00 EUR bis einschließlich 1.000,00 EUR und der linearen Abschreibung über fünf Jahre wird nicht genutzt.

Sofern der beizulegende Wert der Sachanlagen zum Bilanzstichtag auf Grund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten "gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde zum damaligen Zeitpunkt mit den frei verfügbaren Kapital-/Ge­winnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmänni- schen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden Preis- und Kostensteigerungen soweit notwendig berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, einbezogen werden.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Leistungen ausgeführt sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

2. Grundlagen der Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei Zugang mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in dem in der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen, Cashpooling, Zinsen und sonstigen Leistungen (z. B. Umsatzsteuer).

Zwischen der Hörmann Industries GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde im Jahr 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt. Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende.

3. Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren in Höhe von 7 TEUR aus den temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in der Position Anlagevermögen.

4. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt 8.101.241 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien zusammen. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,52 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt.

Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen haben sich im Jahr 2018 nicht verändert.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2019 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen,
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei der Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugs-rechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I und II

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde beschlossen, das bedingte Kapital I und II aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern.

Bedingtes Kapital III

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 wurde das Aktienoptionsprogramm 2010 beschlossen und hierfür ein bedingtes Kapital III in Höhe von bis zu 365 TEUR und 365.000 Optionsrechte geschaffen.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Optionsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Der Nennbetrag des nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen bedingten Kapitals zur Schaffung von Aktienoptionsprogrammen darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.

Bilanzgewinn

In den Bilanzgewinn von 2.531 TEUR zum 31. Dezember 2018 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 101 TEUR einbezogen.

5. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen, Cashpooling, Darlehen, Zinsen und sonstigen Leistungen (z. B. Umsatzsteuer).

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse

Als Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB werden vermerkt:

Am 30. September 2013 hat die Funkwerk AG eine unbefristete Patronatserklärung zur Absicherung eventueller finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Funkwerk Systems GmbH, Kölleda, (ehemals Funkwerk Information Technologies Karlsfeld GmbH, Karlsfeld) abgegeben.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen voraussichtlich Verpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum nächsten Kündigungstermin aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 25 TEUR (i. Vj. 0 TEUR)

2. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich sechs Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.

3. Unternehmensverträge

Mit der FunkTech GmbH, Kölleda, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

4. Konzernzugehörigkeit

Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Bundesanzeiger.

Kölleda, den 29. März 2019

Funkwerk AG

Der Vorstand

Kerstin Schreiber Dr. Andreas J. Schmid

Kölleda, den 29. März 2019

gez. Kerstin Schreiber Dr. Andreas J. Schmid

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. April 2019