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Funkwerk AG

Annual Report Oct 29, 2020

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Annual Report

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Finanzbericht: 26830160

### Funkwerk AG

#### Kölleda

### Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

### Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!

Die Funkwerk AG hat sich im Geschäftsjahr 2019 sehr erfolgreich entwickelt und sowohl ihre Umsatz- als auch ihre Ergebnisziele übertroffen. Der Aufsichtsrat hat sich im Jahresverlauf kontinuierlich mit der aktuellen Lage sowie der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft beschäftigt und alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben gewissenhaft erfüllt. Dem Vorstand stand das Gremium beratend zur Seite, hat dessen Arbeit stets zeitnah begleitet und überwacht. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat verlief sehr konstruktiv, offen und vertrauensvoll.

Über alle wesentlichen Themen des Konzerns, insbesondere die Geschäfts- und Finanzlage, die Personalentwicklung, die Investitionsvorhaben sowie die Unternehmensplanung und die Fortschritte bei der strategischen Weiterentwicklung, wurde der Aufsichtsrat fortlaufend, zeitnah und umfassend vom Vorstand informiert. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden.

In den turnusgemäßen Aufsichtsratssitzungen besprachen wir detailliert alle wichtigen Angelegenheiten der Funkwerk AG. Darüber hinaus standen der Aufsichtsratsvorsitzende und die Mitglieder des Aufsichtsrats in vielfältigem Kontakt mit dem Vorstand, um sich über die aktuelle operative Entwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle zu informieren. Teilweise wurden auch die Geschäftsführer der operativen Tochtergesellschaften in die Aufsichtsratssitzungen eingebunden, sodass sich der Aufsichtsrat auch direkt aus operativer Sicht über die Geschäftsentwicklung informieren konnte. Ebenso wurden Fragen der Strategie, der Planung, des Risikomanagements und der Compliance regelmäßig erörtert. Interessenkonflikte von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes traten im Berichtszeitraum nicht auf.

Schwerpunkte der Arbeit im Aufsichtsratsgremium

Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 15. April, 2. Juli, 19. September und 18. Dezember statt. Darüber hinaus gab es eine außerordentliche Sitzung am 25. Juni. Das Aufsichtsgremium war stets vollzählig und beschlussfähig. Der Vorstand nahm an allen Sitzungen teil. Ausgewählte Themen, insbesondere Personalfragen, wurden auch in seiner Abwesenheit behandelt.

Zu den regelmäßig besprochenen Tagesordnungspunkten in den ordentlichen Sitzungen gehörten insbesondere die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Finanzsituation, wesentliche Investitionen, die Beschäftigungslage sowie laufende Rechtsangelegenheiten. Besondere Schwerpunkte unserer Beratungen waren strategische Überlegungen zur langfristigen Ausrichtung des Konzerns. Sowohl die Wachstumschancen und Risiken der Geschäftsbereiche als auch bereits erreichte Fortschritte wurden vom Vorstand ausführlich dargestellt. Weitere wiederkehrende Themen waren mögliche Akquisitionen und Beteiligungen, die Fortentwicklung der Gesellschaftsstruktur und personelle Angelegenheiten.

Die erste Sitzung des Aufsichtsrats am 15. April 2019 stand im Zeichen der Jahresabschlüsse und der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2018. In Anwesenheit der Wirtschaftsprüfer wurden alle erforderlichen Unterlagen der Funkwerk AG und des Konzerns einschließlich des Abhängigkeitsberichts ausführlich dargelegt und die wesentlichen Hintergründe erläutert. Der Aufsichtsrat stellte den Jahresabschluss 2018 der Funkwerk AG fest und billigte den Konzernabschluss. Auch die Tagesordnung der Hauptversammlung am 2. Juli 2019 wurde vom Aufsichtsrat genehmigt und die entsprechenden Beschlussvorschläge verabschiedet. Darüber hinaus wurde die - zu diesem Zeitpunkt sich noch in einer Evaluierungsphase befindende - Beteiligung an der börsennotierten euromicron AG einschließlich der dafür notwendigen weiteren Schritte erörtert.

Die Vorbereitung dieser Transaktion wurde in einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 25. Juni sowie im Rahmen der ordentlichen Sitzung am 2. Juli 2019 erneut diskutiert, wobei die Teilnehmer sowohl den aktuellen Sachstand der Evaluierung als auch das weitere Vorgehen besprachen. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 2. Juli 2019 mit dem aktuellen Prognosebericht für das laufende Geschäftsjahr und erörterte die geplante Gebäudeerweiterung am Standort Kölleda.

Im Umlaufverfahren hat der Aufsichtsrat am 10. Juli 2019 dem Antrag des Vorstands auf Unterzeichnung einer Investorenvereinbarung und dem Erwerb einer Beteiligung an der euromicron AG im Rahmen der geplanten Kapitalerhöhungsmaßnahmen zugestimmt, um die strategische Weiterentwicklung der Funkwerk-Gruppe in den Bereichen Digitalisierte Gebäude, Kritische Infrastrukturen und Smart Services schneller zu realisieren.

Bei dem Treffen am 19. September 2019 stand neben den wiederkehrenden Themen die Planung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 im Mittelpunkt. Neben der erwarteten Umsatz- und Ergebnisentwicklung stellte der Vorstand auch die zugrunde liegenden Prämissen vor und erläuterte die jeweiligen Annahmen. Anschließend nahm der Aufsichtsrat die Grobplanung zustimmend zur Kenntnis.

Am 18. Dezember 2019 wurden die aus der Grobplanung abgeleitete Feinplanung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2023 sowie die wesentlichen strategischen Maßnahmen präsentiert und vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus stand die Sitzung im Zeichen des vom Vorstand der euromicron AG überraschend am 10. Dezember 2019 beantragten Schutzschirmverfahrens. Der für Vorstand und Aufsichtsrat völlig unerwartete Sachverhalt wurde intensiv diskutiert; sinnvolle kurzfristige Gegenmaßnahmen und mögliche Konsequenzen wurden besprochen. Es wurde vereinbart, dass unter Hinzuziehung anwaltlicher Expertise der Rechtsrahmen geprüft und anschließend über die Einleitung weiterer Schritte gegen den Vorstand der euromicron AG entschieden werden soll.

Jahresabschluss der Funkwerk AG und des Konzerns

Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Funkwerk AG zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählte BDO AG, München, prüfte unter Einbeziehung der Buchführung die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs HGB aufgestellten Jahresabschlüsse der Funkwerk AG und des Konzerns, die Lageberichte und den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Die Lageberichte beschreiben nach Ansicht der Prüfer die Situation der Funkwerk AG und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung in zutreffender Weise. Die Prüfung des Risikomanagementsystems bestätigte, dass die geforderten Maßnahmen insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen wurden. Die Abschlussprüfer erteilten den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Jahresabschlüsse der Funkwerk AG und des Konzerns, die Lageberichte und die Berichte des Abschlussprüfers lagen den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und wurden in der ordentlichen Sitzung des Gremiums am 28. April 2020 umfassend diskutiert. Bei dem Treffen erläuterte der Abschlussprüfer das Ergebnis seiner Prüfungen, stand für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung und bestätigte dem Aufsichtsrat die Wirksamkeit des Risikomanagement- und des internen Kontrollsystems. Außerdem versicherten die Abschlussprüfer schriftlich, dass sie im Berichtsjahr über die Abschlussprüfung hinaus keine wesentlichen Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben und keine Umstände vorliegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Bei der eigenen umfassenden Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der Funkwerk AG sowie des Konzerns durch den Aufsichtsrat ergaben sich keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der AG für das Jahr 2019 festgestellt und den Konzernabschluss für das Jahr 2019 gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands, für das Geschäftsjahr 2019 eine Ausschüttung in Höhe von 2,4 Mio. Euro vorzunehmen, schließt sich der Aufsichtsrat an. Demnach sollen die Aktionäre der Funkwerk AG eine Dividende von 0,30 Euro je Aktie erhalten.

Für den nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") erteilte die BDO AG folgenden Bestätigungsvermerk:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft und keine Einwände gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer erhoben.

Personalia

Zum 31. Dezember 2019 schied Herr Dr. Andreas Schmid, der seit 1. August 2018 im Vorstand der Funkwerk AG für die Geschäftsfelder Videosysteme und Internet of Things zuständig war, im besten gegenseitigen Einvernehmen aus, um andere geplante Aufgaben außerhalb des Unternehmens wahrzunehmen. Der Aufsichtsrat hat die Amtsniederlegung von Herrn Dr. Schmid am 15. November 2019 einstimmig angenommen und einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Seine Aufgaben übernimmt ab 1. Januar 2020 Frau Kerstin Schreiber als Alleinvorstand.

Dank

Der sehr gute operative Verlauf im Geschäftsjahr 2019 war nur durch den außerordentlich großen Einsatz des gesamten Funkwerk-Teams möglich. Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich unseren besonderen Dank für die geleistete Arbeit und unsere aufrichtige Anerkennung für diesen Erfolg an den Vorstand, die Geschäftsführer der operativen Gesellschaften, an alle Führungskräfte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ausdruck bringen. Für die unerwarteten und besonderen Herausforderungen im Geschäftsjahr 2020 wünschen wir dem Funkwerk-Team viel Erfolg und in Zeiten der Corona-Pandemie insbesondere beste Gesundheit.

Kölleda, im März 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Michael Radke, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dr. Michael Radke, München, Geschäftsführer (CEO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG

Vorsitzender

Johann Schmid-Davis, Zorneding, Geschäftsführer (CFO) der Hörmann Holding GmbH & Co. KG

Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Oliver Maaß, München, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP

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