Remuneration Information • Sep 25, 2025
Remuneration Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
Gleichstellungszwischenbericht zum Entgelttransparenzgesetz
FRoSTA Aktiengesellschaft, 01.01.2023 - 30.06.2025
Hintergrund
Gemäß den Auflagen des Entgelttransparenzgesetzes wurde im Hause der FRoSTA AG im Jahr 2017 ein betriebliches Prüfungsverfahren entwickelt, auf dessen Basis bereits im Jahr 2017 ein Gleichstellungsbericht für das Jahr 2016 erstellt wurde. Dem folgte der gesetzlich vorgesehene Bericht im Jahr 2018 sowie ein freiwilliger Zwischenbericht im Jahr 2020. Dem wiederum folgte Anfang 2023 der vorgeschriebene Bericht für die Jahre 2018 bis 2022. Die genannten Berichte umfassten eine vollständige Analyse der bestehenden Entlohnungsstrukturen an den Standorten Bremerhaven (BHV), Elbtal (EBT), Rheintal (RHT) und Hamburg (HAM).
Im Ergebnis war durchgängig festzustellen, dass keine unter das Entgelttransparenzgesetz fallenden Unregelmäßigkeiten erkennbar wurden und ein gezielter Handlungsbedarf nicht notwendig war.
Gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Bericht für die Jahre 2018 bis 2022, hat sich die FRoSTA AG dazu verpflichtet, einen freiwilligen Zwischenbericht zur Hälfte der Zeitspanne bis zum Ende des nächsten gesetzlich festgelegten Berichtszeitraums (2023 bis 2027) zu erstellen. Dieses umfasst den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2025.
Nachfolgend eine zum Stichtag 30.06.2025 durchgeführte Analyse, die den zuvor genannten Zeitraum einer Betrachtung unterzieht sowie die bislang gewonnenen Erkenntnisse untermauert.
Statistische Betrachtung zum 30.06.2025
Aus der zum Ende des 2. Quartals 2025 durchgeführten Personalauswertung, ergaben sich zunächst die folgenden Mitarbeiter*- und Eingruppierungsstrukturen:
Mitarbeiterübersicht FRoSTA AG
Angestellte Mitarbeiter
| BHV | EBT | RHT | HAM | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| AT: | 122 | 16 | 19 | 34 | 191 |
| Tarif: | 108 | 18 | 6 | 17 | 149 |
| Gesamt: | 230 | 34 | 25 | 51 | 340 |
Gewerbliche Mitarbeiter
| BHV | EBT | RHT | HAM | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| AT: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Tarif: | 430 | 197 | 128 | 0 | 755 |
| Gesamt: | 430 | 197 | 128 | 0 | 755 |
Mitarbeiter FRoSTA Deutschland
| BHV | EBT | RHT | HAM | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Angestellte: | 230 | 34 | 25 | 51 | 340 |
| Gewerblich: | 430 | 197 | 128 | 0 | 755 |
| Gesamt: | 660 | 231 | 153 | 51 | 1095 |
*Der Begriff „Mitarbeiter“ oder „Arbeitnehmer“ umfasst alle im Unternehmen tätigen Personen.
Bewertung
Aus den vorstehenden Auswertungen wird ersichtlich, dass insgesamt 191 AT-Arbeitnehmer einer Betrachtung im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes zu unterziehen sind. Die restlichen 904 Personen unterliegen tarifvertraglichen Eingruppierungsmerkmalen und betriebsverfassungsrechtlicher Überwachung, womit die Angemessenheitsvermutung bezüglich tarifkonformer Entlohnung in Ansatz gebracht werden kann.
Bei der Analyse der außerhalb des Tarifbereiches eingestuften Personengruppen ging es zunächst darum, die Bereiche zu identifizieren, in denen mehr als 6 Belegschaftsmitglieder tätig sind, die möglicherweise vergleichbare Tätigkeiten ausüben.
In der Systematik der Vorgehensweise wurden die jeweils zu betrachtenden Kostenstellen, als dann aber auch die darin vorhandenen Funktionen hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit analysiert.
Dieses führte zu folgendem Ergebnis:
| - Kostenstelle 35057245 (Informationstechnologie): | 11 Personen (BHV) |
| - Kostenstelle 35057260 (Controlling): | 7 Personen (BHV) |
| - Kostenstelle 35057474 (Resource Management): | 11 Personen (BHV) |
| - Kostenstelle 15058209 (Marketing): | 9 Personen (HAM) |
Auswirkungen auf das Entgelttransparenzgesetz
Wie deutlich wird, gibt es an den deutschen Betriebsstätten 4 Bereiche, die unter den Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes einer genaueren Betrachtung zu unterziehen sind, da sie von der Anzahl der Arbeitnehmer eine Größenordnung von mehr als 6 Personen aufweisen.
In einem weiteren Schritt beinhaltete die Analyse einen Abgleich und die Prüfung, inwieweit es in den zu betrachtenden Bereichen zum Einsatz von je wenigstens 6 Personen weiblichen oder männlichen Geschlechts kommt. Diese Prüfung ergab im Ergebnis, dass lediglich 2 der 4 identifizierten Bereiche dieses Kriterium erfüllen und somit einer gezielten Betrachtung bedürfen. Dabei handelt es sich um die folgenden Bereiche:
| ― | Informationstechnologie Bremerhaven (Kst. 35057245) |
| ― | Marketing Hamburg (Kst. 15058209) |
Hierzu im Einzelnen:
Informationstechnologie
In dieser Kostenstelle befinden sich 3 weibliche und 8 männliche Arbeitnehmer im Einsatz. Da die vorhandenen Funktionen von ihren Inhalten her betrachtet zum Teil gravierende Unterschiede aufweisen, fehlt es an der Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Marketing
In dieser Kostenstelle befinden sich 8 weibliche und 1 männlicher Arbeitnehmer im Einsatz. Da auch in diesem Bereich die vorhandenen Funktionen von ihren Inhalten her betrachtet zum Teil gravierende Unterschiede aufweisen, fehlt es auch hier an der Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Situationsanalyse/Fazit
Nach einem im Detail vorgenommenen Abgleich aller Positions- und Organisationsstrukturen verbleibt keine Abteilung, die gemäß Entgelttransparenzgesetz einer genaueren Bewertung bedarf. Dieses deshalb, weil unternehmensweit keiner der vorhandenen Arbeitsplätze hinsichtlich Funktionalität in der per Gesetz festgelegten Größenordnung vergleichbar ist.
Eine geschlechtsspezifische Benachteiligung war und ist seit Inkrafttreten des Entgelttransparenzge- setzes im Jahr 2017 insgesamt nicht festzustellen.
Auskunftsanspruch
Von dem im Gesetz verankerten Auskunftsanspruch hat seit Inkrafttreten des Gesetzes keines unserer Belegschaftsmitglieder Gebrauch gemacht.
Weiteres Vorgehen
Eine erneute Auswertung der Entgeltstrukturen sowie eine damit in Verbindung stehende Situationsanalyse wird, gemäß den gesetzlichen Anforderungen, Anfang 2028 für die Jahre 2023 bis 2027 erfolgen. Im Bedarfsfall ist ein entsprechender Maßnahmenplan zu entwickeln, der einer eventuell eingetretenen Schieflage geschlechtsneutraler Entlohnung entgegenwirkt.
Darüber hinaus soll eine kontinuierliche Sicherstellung einer geschlechtsneutralen Vergütungspolitik auf Abteilungsebene erfolgen; dieses auch für tarifgebundene und somit nicht unter die Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes fallende Positionen.
Bremerhaven, 19.08.2025 AM
i.V.R. Junge, Manager People &. Culture
i. V. A. Marwede, HR Projects & Agreements
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.