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FRoSTA AG

Remuneration Information Aug 9, 2021

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Remuneration Information

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Finanzbericht: 28709742

FRoSTA Aktiengesellschaft

Bremerhaven

Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gem. § 21 EntgTransG

Gleichstellungsbericht zum Entgelttransparenzgesetz

FRoSTA Aktiengesellschaft, Q4 2020

Hintergrund

Gemäß den Auflagen des Entgelttransparenzgesetzes wurde bereits im Jahr 2017 im Hause FRoSTA ein betriebliches Prüfungsverfahrens entwickelt und zum Stichtag 31.12.2017 eine erstmalige Analyse der bestehenden Entlohnungsstrukturen an den Standorten Bremerhaven (BHV), Elbtal (EBT), Rheintal (RHT) und Hamburg (HAM) vorgenommen.

Im Ergebnis war festzustellen, dass keine unter das Entgelttransparenzgesetz fallenden Unregelmäßigkeiten erkennbar wurden und ein gezielter Handlungsbedarf nicht notwendig war.

Nachfolgend eine zum Jahresende 2020 durchgeführte Analyse.

Statistische Betrachtung 2020

Aus der zum Ende des 4. Quartals 2020 durchgeführten Personalauswertung ergaben sich zunächst die folgenden Mitarbeiter- und Eingruppierungsstrukturen:

Mitarbeiterübersicht FRoSTA gesamt

Angestellte

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BHV EBT RHT HAM Gesamt
AT: 140 10 7 39 196
Tarif: 119 13 17 6 155
Gesamt: 259 23 24 45 351

Gewerbliche Arbeitnehmer

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BHV EBT RHT HAM Gesamt
AT: 0 0 0 0 0
Tarif: 432 172 135 0 739
Gesamt: 432 172 135 0 739

FRoSTA Deutschland

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BHV EBT RHT HAM Gesamt
Angestellte: 259 23 24 45 351
Gewerblich: 432 172 135 0 739
Gesamt: 691 195 159 45 1090

Bewertung

Aus den vorstehenden Auswertungen wird ersichtlich, dass insgesamt 196 AT-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Betrachtung im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes zu unterziehen sind. Die restlichen 894 Personen unterliegen tarifvertraglichen Eingruppierungsmerkmalen und betriebsverfassungsrechtlicher Überwachung, womit die Angemessenheitsvermutung bezüglich tarifkonformer Entlohnung in Ansatz gebracht werden kann.

Bei der Analyse der außerhalb des Tarifbereiches eingestuften Personengruppen ging es zunächst darum, die Bereiche zu identifizieren, in denen mehr als 6 Belegschaftsmitglieder tätig sind, die möglicherweise vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dieses führte zu folgendem Ergebnis:

Bremerhaven

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- Kostenstelle 10062000 (Werkleitung): 7 Personen
- Kostenstelle 35057210 (Human Resources): 11 Personen
- Kostenstelle 35057245 (Informationstechnologie): 8 Personen
- Kostenstelle 35057420 (Produktentwicklung): 15 Personen

Hamburg

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- Kostenstelle 15058210 (Marketing): 15 Personen
- Kostenstelle 15058304 (VK-Außen): 13 Personen

Auswirkungen auf das Entgelttransparenzgesetz

Wie deutlich wird, gibt es an den deutschen Betriebsstätten lediglich 6 Bereiche, die unter den Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes einer genaueren Betrachtung zu unterziehen sind, da sie von der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Größenordnung von mehr als 6 Personen aufweisen.

Somit wurde in einem weiteren Schritt geprüft, inwieweit in diesen Bereichen wenigstens 6 Personen eines anderen Geschlechts eingesetzt sind. Diese Prüfung ergab im Ergebnis, dass von den 6 identifizierten Bereichen lediglich ein Bereich übrigbleibt, der einer gezielten Betrachtung bedarf. Dabei handelt es sich um den in Hamburg ansässigen Bereich

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VK-Außen (Kst. 15058304)

In diesem Bereich sind, neben der Abteilungsleitung, 12 Personen in vergleichbaren Tätigkeiten im Einsatz, 7 davon weiblichen und 5 davon männlichen Geschlechts. Eine Person männlichen Geschlechts wurde von dem Abgleich ausgenommen, da das in dem Fall gewährte Entgelt im Zuge einer Besitzstandswahrung nicht als repräsentativ zu betrachten ist.

In den anderen Bereichen mangelt es an der Menge der vergleichbaren Positionen bzw. an der Anzahl der Personen des jeweils anderen Geschlechts:

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Kostenstelle 10062000 (Werkleitung)

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In dieser Kostenstelle befinden sich 2 weibliche und 5 männliche Arbeitnehmer im Einsatz, Eine Entgeltvergleichsbetrachtung ist somit nicht vorzunehmen.

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Kostenstelle 35057210 (Human Resources)

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1 Abteilungsleitung, 1 Projektmanager, 1 Leitung Compensation Management, 1 Mitarbeiterin BGM, 2 HR Business Partner/​Personalreferent, 5 Trainees. Durch die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder fehlt es an der entsprechenden Größenordnung zur Durchführung einer Vergleichsbetrachtung.

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Kostenstelle 35057420 (Produktentwicklung)

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1 Abteilungsleitung, 1 Gruppenleiter PE/​Copak, 1 Produktentwickler, 3 Projektmanager, 1 Junior-Produktmanager, 5 Mitarbeiter Administration, 3 Mitarbeiter Lebensmittelrecht. Auch in diesem Bereich fehlt es an der Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

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Kostenstelle 15058210 (Marketing)

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1 Abteilungsleitung, 4 Brandmanager, 1 Assistant Brand Manager, 1 Content Creation Manager, 1 Digital Manager, 4 Junior Manager, 1 Performance Manager, 1 Communication Manager, 1 Trainee.
Auch in diesem Bereich fehlt es an der Möglichkeit einer Vergleichsbetrachtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Situationsanalyse

Die gemäß Entgelttransparenzgesetz einer genaueren Betrachtung zu unterziehenden Positionen der Abteilung "VK-Außen" sind hinsichtlich ihrer reinen Funktionalität in jeder Hinsicht untereinander vergleichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind theoretisch betrachtet jederzeit untereinander austauschbar. Einzig und allein unterscheiden sie sich durch das Einsatzgebiet und den zu betreuenden Kundenstamm.

Eine Analyse der Entgeltstrukturen sowie ein Vergleich aller maßgeblichen Nebenleistungen ergab folgendes Ergebnis:

Basisbetrachtung

Das durchschnittliche Vollzeit-Jahreseinkommen aller in Betracht zu ziehenden Abteilungsmitglieder liegt durchschnittlich bei Euro brutto.

Vergleichsbetrachtung

In einer Vergleichsbetrachtung der Geschlechter stellt sich die durchschnittliche Einkommenssituation innerhalb des Bereiches wie folgt dar:

Weibliche Arbeitnehmer

Die Jahreseinkommen der weiblichen Arbeitnehmer lagen im Durchschnitt bei Euro brutto. Hinzu kommt ein Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung.

Männliche Arbeitnehmer

Die Jahresentgelte der männlichen Arbeitnehmer lagen im Durchschnitt bei Euro. Hinzu kommt ein Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung.

Aktuelles Fazit

Bei den in den Vergleich zu ziehenden Positionen wird deutlich, dass die Entgelte in ihrer Höhe auf einem ausgewogenen Niveau liegen. Eine geschlechtsspezifische Benachteiligung ist insgesamt nicht festzustellen.

Auskunftsanspruch

Von dem im Gesetz verankerten Auskunftsanspruch hat seit Inkrafttreten des Gesetzes keines unserer Belegschaftsmitglieder Gebrauch gemacht.

Weiteres Vorgehen

Eine erneute Auswertung der Entgeltstrukturen sowie eine damit in Verbindung stehende Situationsanalyse ist zum Jahresende 2021 zu empfehlen, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Bedarfsfall ist ein entsprechender Maßnahmenplan zu entwickeln, der einer eventuell eingetretenen Schieflage geschlechtsneutraler Entlohnung entgegenwirkt.

Darüber hinaus soll eine kontinuierliche Sichererstellung einer geschlechtsneutralen Vergütungspolitik auf Abteilungsebene erfolgen; dieses auch für tarifgebundene und ansonsten nicht unter die Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes fallende Positionen.

Bremerhaven, 18.02.2021

Ma.

HR Manager

i. V. A. Marwede, HR Projects/​Agreements

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