Annual Report • Mar 26, 2020
Annual Report
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Inhalt: Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 Konzern-Bilanz per 31.12.2019 Konzern-GuV per 31.12.2019 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung per 31.12.2019 Konzernkapitalflussrechnung per 31.12.2019 Konzernanhang Konzern-Anlagenspiegel Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bericht des Aufsichtsrates
Das Bruttoinlandsprodukt wird nach der Prognose der Europäischen Kommission mit 1,1 % gewachsen sein. Die für das Unternehmen wichtige deutsche Wirtschaft wächst dagegen nur mit 0,6 % und wurde vor allem durch private Konsumausgaben mit einem Zuwachs von 1,6 % gestützt (Quellen: https://ec.europa.eu/germany/news/ 20191107-herbstprognose-2019_de sowie https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/01/PD20_018_811).
Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland konnte im Berichtsjahr ein Wachstum von 1,2 % erwirtschaften (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/01/PD20_034_45212).
Der Beschaffungsmarkt war 2019 durch weiter stark steigende Preise für Fisch und Gemüse gekennzeichnet. Nach den ersten Preiserhöhungen für Fisch um ca. 40 % im 2. Halbjahr 2018 war das gesamte Jahr 2019 von den außergewöhnlich hohen Fischpreisen geprägt. Seit Januar 2019 sind diese Preise nun auch in den Supermärkten für die Verbraucher sichtbar. Die Trockenheit im Sommer 2019 rund um unsere Gemüsewerke in Lommatzsch und Bobenheim hat besonders bei Erbsen und Bohnen zu deutlich niedrigeren Ernten geführt. Die Fehlmengen haben wir im Markt zugekauft. Da die Landwirtschaft auch in anderen Regionen Europas betroffen war, haben wir für die Zukaufmengen deutlich mehr bezahlt als für unser eigenes Gemüse. Durch den Klimawandel gehen wir auch zukünftig von stark schwankenden Ernteergebnissen aus, die wir mit Zukäufen kompensieren müssen.
Der Handelsumsatz von Tiefkühlkost im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) inklusive Harddiscount (Aldi/Lidl/Norma) ist im Jahr 2019 um 2,3 % gewachsen.
Die Marke FRoSTA ist 2019 erneut zweistellig und mit 18,5 % auch deutlich schneller als der Gesamtmarkt gewachsen. In allen wichtigen Marktsegmenten (Fisch. Gemüse und Komplettgerichte) konnte FRoSTA überproportional zum Segmentwachstum beitragen (Quelle: IRi 2019).
In Italien war der Markt für Tiefkühlkost mit +0,1 % stabil zum Vorjahr. Unser Markengeschäft ist insgesamt mit 3,4 % stärker als der Markt gewachsen. Dazu hat die Marke FRoSTA mit Fischartikeln überproportional beigetragen. Das Sortiment und auch die Verfügbarkeit konnten deutlich ausgebaut werden. Dies sorgte für ein Wachstum von +138 % gegenüber dem Vorjahr. Die Gemüsemarke "La Valle degli Orti", die wir 2017 von
Nestlé Italiana S.p.A. akquiriert hatten, musste im abgelaufenen Jahr weiter konsolidiert werden: Die von der Nestlé übernommenen Verträge wurden mit allen Handelspartnern neu verhandelt, und das Sortiment wurde überarbeitet. Der Markenauftritt wurde in allen Medien weiter entwickelt und mit starken Werbeinvestitionen unterstützt. Für die große Produktkategorie Minestrone wurde eine innovative Papierverpackung eingeführt. In Summe ging der Umsatz trotzdem um 16,6 % zurück (Quelle: Nielsen 2019).
In Osteuropa liegen uns für die einzelnen Länder keine detaillierten Marktdaten vor. Wir gehen aber von einem moderaten Wachstum der Märkte aus. In den für uns relevanten Zielmärkten konnte die Marke FRoSTA im abgelaufenen Jahr erneut leicht zulegen und damit die Marktpositionen in jedem Land stärken.
Der Konzernumsatz der FRoSTA AG konnte 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,7% auf EUR 523m gesteigert werden.
Dieses Wachstum ist verursacht durch die besonders positive Entwicklung des Markengeschäfts im In- und Ausland, wo die Nachfrage jeweils erneut zweistellig gesteigert werden konnte. Das starke und kontinuierliche Wachstum der Marke FRoSTA in Deutschland hat dazu maßgeblich beigetragen. Das zweite volle Jahr nach der Akquisition der Marken "La Valle degli Orti" und "Mare Fresco" in Italien bleibt hinter unseren Erwartungen.
Die Umsätze im Bereich der Heimdienste verliefen weitestgehend stabil.
Das Foodservice Geschäft konnte 2019 über alle Länder einen guten Beitrag zur positiven Entwicklung leisten.
Das Geschäft mit Handelsmarken war 2019 erneut rückläufig. Wegen der steigenden Kosten bei Energie, Transport und Rohwaren konnte den Preiserwartungen unserer Kunden nicht immer entsprochen werden, und dementsprechend ist Volumen verlorengegangen.
Der Jahresüberschuss hat sich im Jahr 2019 um EUR -7,4m gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Wesentlicher Einflussfaktor mit EUR -14,1m war die verschlechterte Rohmaterialmarge in den ersten Monaten des Jahres. Erst mit der Umsetzung von erhöhten Abgabepreisen an unsere Kunden ist es gelungen, diesen Effekt im letzten Tertial weitgehend zu drehen.
Trotz dieser Entwicklung wurden die Kosten für Werbung und Marketingaktivitäten in unsere wachstumsstarke Marke konsequent um EUR 1,8m erhöht. Das italienische Markengeschäft wurde dabei weiterhin auf dem hohen Niveau des Vorjahres unterstützt. Durch margenverbessernde Maßnahmen im Portfolio ist es hier gelungen, den Verlust von EUR -4,6m auf EUR -1,8m zu reduzieren, jedoch noch nicht den Break-even zu erreichen.
In den Werken hatten wir bei der Inbetriebnahme neuer Linien deutlich längere Lernkurven als erwartet, wodurch unerwartete Anlaufkosten von etwa EUR 1m entstanden sind.
Zusätzlich zeigen sich im Ergebnis durch die Investitionen in Technik und Digitalisierung um EUR 1.1m höhere Abschreibungen als im Vorjahr (bereinigt um die IFRS 16 Anpassung, wodurch EUR 1.1m bisheriger Leasingaufwand jetzt in den Abschreibungen gezeigt werden).
Durch Investitionen in neue Technologien, u.a. die Einführung einer zukunftsweisenden Papierverpackung, sind ebenfalls einmalige Kosten im Berichtsjahr angefallen.
Durch striktes Overhead Management sowie als Folge des geringeren Ergebnisses deutlich niedrigere Tantiemen auf allen Ebenen konnte ein Teil des Ergebnisrückgangs kompensiert werden.
Das Finanzergebnis bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres. Durch die Auflösung der FRoSTA Italia Srl und die Ablösung von langfristigen Kreditverbindlichkeiten hat sich eine Verbesserung im Finanzergebnis von EUR -0,7m auf EUR 0,1m ergeben.
Eine Steuerrückforderung aus Vorjahren hat den Steueraufwand um EUR -0,9m beeinflusst.
Dieses Ergebnis liegt, wie in der Ad hoc Mitteilung vom 20. Januar 2020 genannt, unterhalb der zuletzt abgegebenen Prognose. Ursache hierfür sind weitere Effekte aus angestiegenen Rohmaterialkosten und zusätzlich außerordentliche Umstellungskosten auf eine zukunftsweisende Papierverpackung.
31.12.2018 31.12.2019 Gezeichnetes Kapital 17,4 17,4
| EIGENKAPITAL (in mEUR) | |||
|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 17,4 | 17,4 | |
| + Kapitalrücklage | 12,8 | 12,8 | |
| + Gewinn-/sonstige Rücklagen | 119,2 | 128,4 | |
| + Jahresüberschuss | 20,0 | 12,6 | |
| Eigenkapital | 169,5 | 171,2 | |
| Bilanzsumme | 328,6 | 332,0 |
Das Geschäftssegment FRoSTA haben wir in diesem Jahr klarer strukturiert, und es enthält jetzt nur noch das Marken-, Foodservice- und Heimdienstgeschäft in Europa. In den Vorjahresberichten wurden auch Teile des europäischen Handelsmarkengeschäftes gezeigt. Neue und verbesserte Berichtsstrukturen haben jetzt eine Trennung möglich gemacht.
Insgesamt hat sich das Segment FRoSTA gut entwickelt und ist mit 10,2 % erneut überdurchschnittlich im Umsatz gewachsen.
Das deutsche FRoSTA Markengeschäft hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Der Endverbraucherumsatz der Marke FRoSTA in Deutschland hat im Jahr 2019 mit einem Zuwachs von +18.5 % das Vorjahreswachstum von 13.4 % sogar noch übertroffen (Quelle: IRi 2019 und 2018). Das ist ein gutes Ergebnis, denn damit ist unsere Marke im Jahr 2019 erneut deutlich schneller als der Gesamtmarkt Tiefkühlkost gewachsen.
Bei den Pfannengerichten konnte FRoSTA die Marktführerschaft mit einem Wachstum von +23,9 % weiter behaupten (Quelle: IRi 2019).
Der Handelsumsatz im Segment Gemüse kann nach den hervorragenden Zahlen des Vorjahres erneut ein fast zweistelliges Wachstum von +9,9 % ausweisen. Unsere internationalen Gemüsepfannen haben erneut maßgeblich zu diesem sehr guten Ergebnis beigetragen (Quelle: IRi 2019).
Im Fischsegment konnten insbesondere unsere Fischstäbchen mit über 20 % deutlich zulegen. Auch unsere Backofen und Pfannenfisch Produkte sowie unsere Schlemmerfilets wuchsen erneut stark. Durch die Kombination von TV- und Promotionskampagnen ist es gelungen, in diesem Segment erneut ein gutes Wachstum von +14,7 % zu erreichen (Quelle: IRi 2019).
In Italien konnte das Wachstum mit FRoSTA den Rückgang der Marke "La Valle degli Orti" fast auffangen, bleibt aber deutlich unter unseren Erwartungen.
Ansonsten ist unser Markengeschäft auch im übrigen europäischen Ausland erneut gewachsen. Über alle Märkte, in denen wir mit der Marke aktiv sind, lag das Wachstum bei +12,2 %.
TV- und "Out-of-Home"-Werbekampagnen sowie intensivierte Digital-Aktivitäten haben die Bekanntheit und die Nachfrage nach unseren Markenprodukten erneut unterstützt. Daneben waren, wie in den Vorjahren, Innovationen in allen Märkten ein wichtiger Bestandteil für die gesteigerte Nachfrage.
Der Foodservice-Bereich konnte den Umsatz in allen Märkten steigern.
Das Geschäftssegment COPACK deckt unser Handelsmarkengeschäft in Europa ab.
Durch die Verzögerung bei der Weitergabe der außergewöhnlich hohen Kostensteigerungen in höhere Abgabepreise an unsere Kunden sind erhebliche Verluste entstanden. Bei einigen Kontrakten konnten wir den Preiserwartungen unserer Handelsmarkenkunden nicht entsprechen und haben dementsprechend moderat auf Volumen verzichten müssen.
Das Produktionsvolumen ist im Vergleich zu 2018 um -1.0 % gesunken. Hauptursache dafür sind verlorene Kontrakte im Handelsmarkengeschäft.
Die Personalsituation in unserem Werk in Polen hat sich sehr gut stabilisiert, und das Werk konnte sich im Berichtsjahr in Lieferservice, Qualität und Effizienz deutlich steigern.
Die Lernkurven bei der Inbetriebnahme von neuen Produktionslinien haben sich deutlich länger als erwartet gezeigt und im Jahresverlauf zusätzliche Kosten in der Höhe von EUR 1m verursacht. Für die Umstellung auf Papierverpackung haben Produktion, Technik und Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit Marketing und Vertrieb wesentlich zur Zukunftsgestaltung beigetragen.
Alle Fabriken sind erfolgreich gemäß ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert. Die FRoSTA AG konnte 2019 eine Reduktion der CO2e-Emissionen in der Produktion von 54.361 t auf 54.212 t (-0,3 %) über alle Werke (Scope 1 – 2) hinweg erreichen. Die spezifischen CO2e-Emissionen (CO2e-Emissionen/kg Fertigware) stiegen dagegen durch das geringere Produktionsvolumen um 1 %. An unserem Ziel, die spezifischen CO2e-Emissionen bis 2022 um 7,5 % gegenüber 2018 zu reduzieren, halten wir fest.
Über eine Logistikkooperation in Verbindung mit einem neuen Zentrallagerkonzept konnte zum Beginn des zweiten Halbjahres 2019 ein ineffizientes Tiefkühllager vom Netz genommen werden. Dies wird sich positiv auf die Energiebilanz auswirken.
Qualität und Produktionssicherheit haben nach wie vor höchste Priorität. Entsprechend wurden unsere Fabriken erneut nach IFS- und BRC-Standards zertifiziert und haben die Audits mit gehobenem Niveau abgeschlossen.
Wir haben die Zahl unserer Mitarbeiter weiter erhöht und insgesamt 74 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt.
| im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| FRoSTA Administration | 409 | 428 |
| davon Verwaltung | 245 | 262 |
| davon Vertrieb | 164 | 166 |
| FRoSTA Produktionsbetriebe | 1.369 | 1.424 |
| davon Bremerhaven | 577 | 582 |
| davon Bydgoszcz | 442 | 500 |
| davon Lommatzsch | 201 | 198 |
| davon Bobenheim-Roxheim | 149 | 144 |
| Gesamt Konzern | 1.778 | 1.852 |
Der Aufbau erfolgte hauptsächlich in der Produktion und in der Verwaltung in Polen. Die Mitarbeiteranzahl ist zum Jahresende 2019 wieder auf einen Stand von 1.796 Mitarbeitern gesunken.
Die Personalkosten ohne Sozialleistungen stiegen 2019 um 0,9 % auf EUR 63,3m.
Die Steigerung des Anteils an Frauen in Führungspositionen ist uns ein wichtiges Anliegen. Im Jahr 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 22 % (2018: 25 %) und in der zweiten Führungsebene bei 45 % (2018: 44 %), Insgesamt betrug der Anteil der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen 37 % (2018: 37 %). Erwähnenswert ist, dass wir bei Ausbildungs- und Management Trainee-Programmen einen höheren Frauenanteil erreichen. Dies wird langfristig die Quote auch in den oberen Führungsebenen anheben.
Als Zielgröße für den Vorstand und den Aufsichtsrat bleibt ein Frauenanteil von 30 % bestehen, der in der Zukunft im Zuge von Neubesetzungen durch Wahl oder Bestellung erreicht werden soll.
Unter dem Motto "FRoSTA macht fit!" haben wir ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert. Als ersten Schritt haben wir die Belastungssituationen unserer Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten analysiert. Ausgehend von den Analyseergebnissen etablieren wir derzeit Gesundheitsstrukturen im gesamten Unternehmen und führen präventive Maßnahmen, wie z. B. einen regelmäßigen Gesundheitstag, Zuschüsse zu Fitnessstudio-Beiträgen, einen Newsletter sowie eine Ergonomie-Beratung ein.
Zudem haben wir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) aufgebaut. Ziel ist es hier, die Arbeitsund Leistungsfähigkeit langfristig erkrankter Mitarbeiter zu erhalten. Sowohl die bestehende Arbeitsunfähigkeit, als auch die mögliche erneute Arbeitsunfähigkeit sollen hierbei vermieden werden.
Wir erhoffen uns, durch die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz einerseits die Gesundheit und Motivation unserer Mitarbeiter nachhaltig zu fördern und andererseits die Produktivität, Produkt- und Dienstleistungsgualität sowie die Innovationsfähigkeit unseres Unternehmens zu erhöhen.
Die Offenheit und die Teilnahme unserer Mitarbeiter an dem Programm bestätigt unser Engagement im Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Auch 2019 haben wir kontinuierlich in sinnvolle Personalentwicklungsmaßnahmen in allen Bereichen investiert. Ein wichtiger Baustein unseres Trainingsportfolios war erneut die nachhaltige Verankerung unserer gemeinsamen Werte und Spielregeln bei allen Mitarbeitern. Daneben wurden insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Englisch, kommunikative Kompetenz und Projektmanagement nachgefragt und erfolgreich durchgeführt. Mit der Etablierung von Englischkursen im virtuellen Klassenzimmer gehen wir erste Schritte in Richtung des verstärkten Angebots von zeitgemäßen und kosteneffizienten E-Learning-Maßnahmen. Wir sind stolz darauf, dass wir 2019 das hohe Niveau an Weiterbildungsprogrammen für unsere Mitarbeiter aufrechterhalten haben.
Wir machen unsere Mitarbeiter zu Miteigentümern der FRoSTA AG und beteiligen sie damit am gemeinsamen Erfolg. Auch im Jahr 2019 hatten unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, Belegschaftsaktien zu vergünstigten Konditionen zu erwerben.
Insgesamt haben 385 Mitarbeiter (2018: 398) an der Aktion teilgenommen und insgesamt 18.375 Aktien (2018: 37.320) erworben. Den Mitarbeitern werden zwei Angebote zum Kauf von Aktien gemacht. Das Kaufvolumen des ersten Angebots (limitiert auf 50 Aktien) hat leicht zugenommen, da hier der Ausgabepreis von EUR 20,50 auf EUR 15,00 reduziert worden ist, um möglichst viele Mitarbeiter an einer Beteiligung am Unternehmen zu motivieren. Beim zweiten Angebot (limitiert auf maximal 950 Aktien je nach Betriebszugehörigkeit) wurde der Angebotspreis von EUR 41,00 auf EUR 45,00 erhöht, und das Kaufvolumen ist deutlich zurückgegangen.
FRoSTA hat ein großes Interesse daran, möglichst viele Mitarbeiter für eine Beteiligung zu gewinnen, muss aber auch die Kosten dafür in der Balance halten. Insgesamt betragen die Kosten für das Programm TEUR 746 (2018: TEUR 1.808), die im Personalaufwand gezeigt werden.
Wir freuen uns über die dennoch hohe Beteiligung an diesem Programm und das damit gezeigte Vertrauen und hoffen, dass in Zukunft noch mehr Mitarbeiter FRoSTA Aktionäre werden.
Wir möchten unseren Mitarbeitern und dem Betriebsrat für den hohen Einsatz und das begeisterte Engagement ganz herzlich danken.
Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss der FRoSTA AG sind in der Entwicklung der meisten Bilanzund GuV-Positionen deckungsgleich. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Abschlüssen ergeben sich aus der Konsolidierung der Tochtergesellschaften und den unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards. Es wird abweichend vom Konzernabschluss, für den die internationalen Vorschriften nach IFRS maßgebend sind, nach den Bestimmungen des HGB aufgestellt. Die erhöhten Abschreibungen im IFRS-Abschluss ergeben sich aus dem nach IFRS-Regeln höher als im HGB-Abschluss bewerteten Anlagevermögen und den anderen Abschreibungsregeln und Nutzungsdauern.
| Uberleitung Jahresabschluss 2019 | kEUR |
|---|---|
| Jahresüberschuss der FRoSTA AG HGB | 5.203 |
| Anpassungen IFRS: | |
| Abschreibungen | $-2.132$ |
| Paletten | 1.336 |
| Latente Steuern | -5 |
| Devisen | $-10$ |
| Übrige | 927 |
| Jahresüberschuss der FRoSTA AG IFRS | 5.319 |
| Jahresergebnisse der in den Konzernabschluss | |
| einbezogenen Tochtergesellschaften | 7.559 |
| Effekte der erfolgswirksamen Konsolidierungsbuchungen | $-285$ |
| Jahresüberschuss des FRoSTA Konzerns | 12.592 |
Der Umsatz der FRoSTA AG im Einzelabschluss konnte den Erwartungen entsprechend um 4.9 % gesteigert werden. Dagegen haben sich der Jahresüberschuss um EUR -7,0m und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um EUR -13,5m verschlechtert. Hauptursache dafür ist - wie auch im Konzern - die vorübergehende Margenverschlechterung durch höhere Rohmaterial- und Energiepreise mit EUR -8,9m. Weitere Effekte entstanden aus Intercompany Transaktionen mit EUR -3,3m, die sich im Konzern heraus konsolidieren. Weiterhin wurden in der FRoSTA AG um EUR 1,4m höhere Werbe- und Marketingmaßnahmen für die Marke FRoSTA geschaltet als im Vorjahr.
Wie auch im Konzern wurde damit auch für den Einzelabschluss die Prognose hinsichtlich des Jahresüberschusses nicht erreicht.
Die Vermögenslage ist zum Stichtag durch die weiterhin umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung des Working Capital geprägt. Durch die deutliche Reduzierung des Bestandes an offenen Forderungen sank der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme auf 55,4 % (2018: 57,3 %). Die Buchwerte des Sachanlagevermögens erhöhten sich durch die Investitionstätigkeit auf TEUR 88.179 (2018: TEUR 85.940). Die Kapitalstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 45,0 % (2018: 47.6 %).
Aus den Mittelzuflüssen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, den Abflüssen aus der Investitionstätigkeit sowie den Zuflüssen aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich eine Erhöhung des Bestands an liquiden Mitteln zum Stichtag.
Die FRoSTA AG war jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Bei den übrigen Ausführungen des Lageberichts entsprechen sich - bis auf die konzerntypischen Besonderheiten - der Einzel- und Konzernabschluss. Zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB - sofern relevant - verweisen wir auf die Angaben im Anhang.
Der handelsbilanzielle Einzelabschluss bleibt auch weiterhin Basis für die Ausschüttungsbemessung.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 EUR je Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag den Rücklagen zuzuführen. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien, abzüglich der nach § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigten eigenen Anteile in Höhe von 10.795 Aktien, ergibt dies eine Dividendensumme von EUR 10,9m.
Vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern werden 49.1 % als Nettodividende und 40.5 % als Steuern abgeführt, so dass – in der Erwartung einer deutlichen Verbesserung der Profitabilität in 2020 – nur 10,4 % im Unternehmen verbleiben.
| Ergebnisverwendung 2019 | mEUR | Anteil |
|---|---|---|
| Laufende Unternehmenssteuern Kapitalertragssteuern inkl. |
3,7 | |
| Solidaritätszuschlag auf Dividende | 2.9 | |
| Summe Steuern | 6,6 | 40,5% |
| Netto-Dividende | 8.0 | 49.1% |
| Verbleib im Unternehmen | 1.7 | $10.4\%$ |
| Konzernjahresüberschuss vor Steuern | 16.3 | 100% |
| Marktsegment WKN |
Freiverkehr der Börse Frankfurt 606900 |
|---|---|
| ISIN | DE0006069008 |
| Nennwert der Aktie | EUR 2.56 |
Die FRoSTA Aktie hat sich im Laufe des Jahres 2019 wie folgt entwickelt: Der Aktienkurs stand im Dezember 2018 bei EUR 63,96 und im Dezember 2019 bei EUR 59,00. Seit März 2017 wird die Aktie der FRoSTA AG im Freiverkehr der Börse Frankfurt gehandelt.
| Kennzahlen zur FRoSTA Aktie | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Grundkapital mEUR | 17.4 | 17.4 |
| Anzahl Aktien in 1.000 | 6.813 | 6.813 |
| Eigenkapital Bilanz Konzern mEUR | 169.5 | 171.2 |
| Eigenkapital / Aktie EUR | 24.87 | 25.13 |
| Börsenkurs zum Jahresende EUR | 63.96 | 59.00 |
| Jahreshoch EUR | 85,00 | 64.50 |
| Jahrestief EUR | 59.50 | 51,50 |
| Umsatz in Stück | 194.156 | 562.468 |
| KGV (Kurs Jahresende/Jahresüberschuss je Aktie) | 21,83 | 31.89 |
| Dividende (Ausschüttung/Aktie) EUR Vorschlag | 1.60 | 1,60 |
| Dividendenrendite (Dividende/Jahresabschlusskurs) | 2.5% | 2.7% |
| Jahresüberschuss Konzern mEUR | 20.0 | 12.6 |
| Jahresüberschuss/Aktie EUR | 2,93 | 1.85 |
Zu den Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf den Anhang.
Nachhaltigkeit ist und bleibt ein wichtiges Leitelement von FRoSTA. Daher berichten wir alle zwei Jahre über unsere Ziele und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsbericht, den wir auf unserer Internetseite www.frosta-ag.com veröffentlichen. Der nächste Nachhaltigkeitsbericht erscheint 2021.
In verkürzter Form berichten wir auch hier zum Thema Umwelt (siehe KapitelProduktion), Mitarbeiter (siehe Kapitel Mitarbeiter), Korruption/Bestechung (siehe Kapitel Compliance), Menschenrechte (siehe Kapitel (Beschaffungsmarktrisiken)) sowie im folgenden Abschnitt über unser soziales Engagement:
Seit 2015 engagieren wir uns jedes Jahr mit 2 % der Dividendensumme des Vorjahres für soziale Projekte im In- und Ausland. Wir fördern dabei sowohl Projekte in der Umgebung unserer vier Produktionsstandorte als auch in den Herkunftsländern unserer Zutaten. In 2019 haben wir uns für die Verlängerung eines Projektes mit dem Kinderhilfswerk Plan International für weitere zwei Jahre in Ecuador entschieden. Hier werden Jugendliche bei der Existenzgründung unterstützt und begleitet. Bereits fünf kleine Unternehmen wurden in der Region Cotopaxi gegründet und werden von FRoSTA weiterhin unterstützt.
FRoSTA verfügt über ein internes Steuerungs- und Überwachungssystem, mit dessen Durchführung das Controlling in Zusammenarbeit mit allen Fachabteilungen beauftragt ist.
Die wichtigsten internen Erfolgssteuerungsgrößen sind Umsatzwachstum, Profitabilität sowie Working Capital, Investment- und Eigenkapitalquote.
Diese Kennzahlen und auch die damit verbundenen Treiber werden in täglichen, wöchentlichen und monatlichen Zyklen über Controlling-Berichte aufgearbeitet, analysiert und mit den Fachabteilungen durchgesprochen. Zielsetzung ist es, kontinuierlich an der Verbesserung der Ergebnisse zu arbeiten und gleichzeitig frühe Gegensteuerungsmaßnahmen für Fehlentwicklungen zu gewährleisten.
Im Rahmen des monatlichen "Sales & Operations Planning" Turnus wird anhand einer rollierenden Planung auf zukünftige Marktveränderungen reagiert.
Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung wird durch Verfahrensanweisungen im QM-Handbuch und das einheitliche Berichtssystem in SAP gewährleistet, das in allen relevanten Konzerngesellschaften Gültigkeit hat.
Die internen Audits unserer Qualitätsmanagement-Beauftragten und interne Revisionsprojekte unterstützen zusätzlich die Einhaltung bzw. Anpassung unserer Prozesse.
Die Vorschriften regeln auch die materiellen und formellen Anforderungen an die Abschlusserstellung. Risiken können trotz der Dichte an Regelungen auftreten, z. B. bei Abschluss außergewöhnlicher oder komplexer Geschäfte.
Die strikte Trennung von Ausführung-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen reduziert das Risiko missbräuchlichen Handelns.
Das "Risk-Management" des Konzerns stellt sicher, dass Risiken schnell erkannt und bewertet werden können, und definiert klare Verantwortungen im Umgang mit bedrohlichen Unternehmenssituationen.
Ein Risk-Management Team aus den unterschiedlichen Fachbereichen schätzt die Risiken - auch unter Einbeziehung externer Beratung - jeweils neu ein und initiiert geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Unternehmerische Risiken des Marktes tragen wir selbstverständlich selbst. Hierzu gehören Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte. Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken, wie z. B. Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, übertragen wir soweit wie möglich auf Dritte.
Über die Instanz einer Compliance Koordinatorin haben wir einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter der FRoSTA AG entwickelt, um damit unsere Mitarbeiter im Verhalten untereinander, gegenüber Geschäftspartnern und im Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Dieser Verhaltenskodex wird im ersten Quartal 2020 an alle Mitarbeiter verteilt. Des Weiteren werden Anfang 2020 Präsenz-Compliance-Schulungen für die besonders sensiblen Bereiche Einkauf und Verkauf durchgeführt. In Anlehnung an den Aufbau einer Compliance Organisation werden 2020 darüber hinaus alle Standorte der FRoSTA AG auf Korruptionsrisiken überprüft.
Wir versuchen, "Cyber-Risiken" neben der Absicherung durch Versicherungen auch über eine moderne "Firewall-Architektur" in Verbindung mit regelmäßigen internen und externen Audits und Penetrationstests immer wieder neu zu begegnen.
Das Risikomanagementsystem unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Die Produktion von Tiefkühlkost bedingt den Einsatz von unterschiedlichsten Rohwaren, deren Beschaffung starken Schwankungen unterliegen kann. Durch die Kooperation mit strategischen Lieferanten werden diese Schwankungen geglättet und Abhängigkeiten vermieden. Auch unsere eigene Gemüseproduktion ist durch unterschiedliche geographische Lagen gegen starke lokale Witterungseinflüsse, die zu Minderernten führen können, weitgehend in der Versorgung abgesichert. Gleiches gilt für die Versorgung mit Fischrohwaren, wo es durch zunehmende Nachfrage und mangelnde Verfügbarkeit zu Versorgungsengpässen kommen kann. In jedem Fall kann es zu deutlichen Veränderungen der Rohwarenpreise kommen, die je nach Wettbewerbssituation nicht immer zeitnah an die Kunden weitergegeben werden können. Diese Situation bietet Chancen und Risiken. Preisvereinbarungen mit Kunden über eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten erhöhen jedoch unser Risiko/unsere Chance, da wir uns in der Regel nicht entsprechend langfristig mit Rohwaren eindecken können. Soweit es geht, versuchen wir deshalb, Kontrakt- und Liefervereinbarungen mit Kunden über den genannten Zeitraum hinaus zu vermeiden. Des Weiteren können Preisgleitklauseln für bestimmte Rohmaterialien in die Verhandlungen für die Abgabepreise einfließen und die Risiken und Chancen in der Beschaffung erheblich glätten. Aus Wettbewerbsgründen gelingt die Verhandlung dieser Elemente nicht immer.
Die Qualität der Rohwaren wird durch Auditierungen unserer Lieferanten vor Ort und Eingangskontrollen in unseren Werken geprüft. Die Qualitätskontrollen können aber nicht eine 100 %ige Sicherheit für die einwandfreie Qualität der Rohwaren garantieren, da die Nachweisgrenzen für Fremdstoffe immer niedriger werden und es sich bei den Kontrollen nur um Stichproben handelt.
Wir kaufen Rohwaren aus über 30 Ländern, darunter auch aus den BSCI-Risikoländern Brasilien, China, Ecuador, Guatemala, Indien, Mexiko, Peru, Vietnam, Indonesien, Thailand und der Türkei. Wir tragen damit auch Verantwortung für die Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten sowie für die Einhaltung der Menschenrechte. Unser "Code of Conduct", den jeder Lieferant unterzeichnen muss, regelt die Arbeitsbedingungen und ihre Einhaltung und wird bei Lieferanten aus BSCI-Risikoländern durch Sozialaudits überprüft und eingefordert. 2019 sind keine Verstöße unseres "Code of Conduct" bekannt geworden. Um das Risiko von Verstößen zu minimieren, wollen wir unsere eigenen, unangekündigten Sozialaudits in 2020 um 20 % erhöhen.
Einen großen Teil dieser Rohwaren bezieht FRoSTA aus internationalen Märkten. Sie werden größtenteils in US-Dollar fakturiert. Zur Absicherung des Wechselkurses bedienen wir uns marktüblicher Options- bzw. Termingeschäfte.
Die Abwicklung dieser Währungssicherungsgeschäfte ist in einer Verfahrensanweisung geregelt, deren Einhaltung durch Controlling-Instrumente überwacht wird. Generell führt eine Verschlechterung der EUR/USD-Relation zu einer Verteuerung der Wareneinkäufe und umgekehrt.
Die Absicherung der Wechselkursrisiken kann nur im begrenzten Umfang das Risiko von anhaltend steigenden US-Dollar-Kursen kompensieren. Chancen können sich aus fallenden US-Dollar-Kursen ergeben.
Im Rahmen des Risikomanagements werden die für FRoSTA bedeutsamsten Risiken Beschaffungsmarkt und Währungsrisiken am intensivsten überwacht.
Die zunehmende Konzentration des Handels führt zu Risiken durch den möglichen Wegfall von Großkontrakten. Unsere auf Eigen- und Kundenmarken sowie auf Belieferung von Heimdiensten, Großverbrauchern und Industriekunden beruhende breite Kundenstruktur sichert uns gegen zu starke Schwankungen in Teilmärkten ab. In der Regel beinhalten unsere Kundenverträge keine festen Mengen, sondern lediglich Listungs- und Preisvereinbarungen. Insofern liegt das Risiko bzw. die Chance schwankender Abverkäufe durch die Endverbraucher bei FRoSTA.
Das Risiko des Forderungsausfalls begrenzen wir durch Kreditversicherungen mit den üblichen Selbstbeteiligungen, durch ein konsequentes Mahnwesen und durch interne Kreditlimits.
Politischen und protektionistischen Risiken begegnen wir, indem wir die Risiken und Chancen eines Marktes abschätzen und ggfs. Distribution bzw. Produktionspartner einbeziehen. Das konkrete Brexit-Risiko begrenzen wir, indem wir schon früh mit unseren Kunden zukünftige Abwicklungsmodalitäten abgestimmt haben.
Der Markt für Tiefkühlkost unterliegt ständigen Veränderungen. Wettbewerber können Produkttrends schneller aufgreifen oder technologisch einen Vorsprung erlangen. Durch intensive Marktforschung zum Erkennen von Markttrends in enger Zusammenarbeit mit unserer Produktentwicklung können wir mit innovativen Produktkonzepten auf Veränderungen reagieren bzw. Veränderungen am Markt selbst herbeiführen.
Die Marke FRoSTA bietet die Chance auf weiteres nachhaltiges Wachstum auf Basis des Reinheitsgebotes und eines innovativen Portfolios.
Unsere Finanzierung ist von Krediten abhängig. Durch die Ausübung alternativer Finanzierungsformen, wie z. B. den Forderungsverkauf über Asset Backed Securities, aber auch mit einer ausreichenden Eigenkapitalbasis versuchen wir, die Abhängigkeit der Kreditfinanzierung zu reduzieren und den verschärften Anforderungen durch den Kapitalmarkt zu genügen. Dabei unterliegen wir dem Zinsänderungsrisiko des Kapitalmarktes. Durch den Einsatz langfristiger Kredite bzw. Zinssicherungen (Zinsswaps) begrenzen wir das Zinsrisiko.
Rechtliche Risiken bestehen nicht.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag mit Rückwirkung auf das abgelaufene Geschäftsjahr haben sich nicht ergeben.
Die FRoSTA AG hat die folgenden Zweigniederlassungen:
F. Schottke. Bremerhaven Elbtal Tiefkühlkost, Lommatzsch Rheintal Tiefkühlkost, Bobenheim-Roxheim
Basierend auf der langfristigen Euromonitor-Prognose wird der Markt für Tiefkühlkost in unseren Kernmärkten in den Jahren 2020 bis 2022 ein Umsatzwachstum um 1.1 % aufweisen.
Wir erwarten, dass sich vor diesem Hintergrund unser Umsatz ebenfalls positiv entwickeln wird. Als Ergebnis erwarten wir einen Jahresüberschuss um 4 % vom Umsatz.
Wir werden selbstverständlich weiter am Ausbau von Service, Qualität und Innovationen arbeiten, um die Entwicklung unseres Geschäftes positiv zu unterstützen.
Unsere Rohmaterialmärkte werden wir sehr genau beobachten, um auf Kostenanstiege schnell mit vertretbaren Einsparungen und Preiserhöhungen reagieren zu können.
Im Januar 2020 verzeichnen wir einen Umsatzrückgang von -1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Während das Segment FRoSTA um 1.2 % wächst, verliert das Segment COPACK um -5,9 %.
Für das neue Geschäftsjahr sehen wir uns gut aufgestellt und werden die FRoSTA AG weiter als unabhängigen Partner für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter entwickeln.
Bremerhaven, im Februar 2020
Der Vorstand
| Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | Passiva | |||||||||
| Anhang Nr. | 31.12.2019 kEUR kEUR |
31.12.2018 kEUR |
Veränderung | Anhang Nr. | 31.12.2019 kEUR |
kEUR | 31.12.2018 kEUR |
Veränderung | ||
| A. Langfristiges Vermögen |
A. Eigenkapital |
30 | ||||||||
| I. Immaterielle Vermögenswerte II. Sachanlagen |
6, 8, 24 7, 8, 25 |
12.234 126.421 |
9.935 122.963 |
23,1% 2,8% |
I. Gezeichnetes Kapital Nennbetrag |
31 | 17.440 | 17.440 | 0,0% | |
| III. Finanzielle Vermögenswerte |
9, 26 | 165 | 125 | 32,0% | Eigene Anteile | -27 | -2 | |||
| IV. Aktive Latente Steuern |
16, 47 | 2.789 | 2.063 | 35,2% | 17 413 | 17 438 | -0,1% | |||
| 141.609 | 135.086 | 4,8% | ||||||||
| B. Kurzfristiges Vermögen |
II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen |
32 33 |
12.815 98.319 |
12.815 97.539 |
0,0% 0,8% |
|||||
| IV. Sonstige Rücklagen |
34 | -454 | -991 | -54,2% | ||||||
| I. Vorräte |
10, 27 | 88.729 | 89.065 | -0,4% | V. Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital (ohne |
|||||
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte |
11 | Gewinnrücklagen) | 33 | 43.104 | 42.655 | 1,1% | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
28 | 75.038 | 82.199 | -8,7% | 171.197 | 169.456 | 1,0% | |||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
1 | 1 | B. Langfristige Schulden |
|||||||
| 3. Sonstige Vermögenswerte |
||||||||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 29 | 5.878 | 9.297 | -36,8% | I. Rückstellungen für Pensionen |
|||||
| Übrige Vermögenswerte 4. Steuerforderungen |
28 29 |
719 5.319 |
659 1.275 |
9,1% 0,0% |
und ähnliche Verpflichtungen II. Andere langfristige Rückstellungen |
13, 36 37 |
758 2.917 |
1.069 2.628 |
-29,1% 11,0% |
|
| III. langfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
||||||||||
| III. Schecks, Kassenbestand und |
gegenüber Kreditinstituten | 38 | 16.830 | 23.704 | -29,0% | |||||
| Guthaben bei Kreditinstituten | 12, 48 | 14.666 | 11.045 | 32,8% | IV. Passive latente Steuern |
16, 47 | 2.655 | 1.983 | 33,9% | |
| 190.350 | 193.541 | -1,6% | 23.160 | 29.384 | -21,2% | |||||
| C. Kurzfristige Schulden |
||||||||||
| I. Kurzfristige Rückstellungen |
37 | 767 | 312 | 145,8% | ||||||
| II. Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
38 | 38.868 | 18.509 | 110,0% | ||||||
| III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen |
||||||||||
| und Leistungen | 38 | 84.104 | 92.646 | -9,2% | ||||||
| IV. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten |
38 | |||||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 38 | 2.464 | 2.702 | -8,8% | ||||||
| Übrige Verbindlichkeiten V. Steuerschulden |
38 | 9.080 2.319 |
11.749 3.869 |
-22,7% -40,1% |
||||||
| 137.602 | 129.787 | 6,0% | ||||||||
| 331.959 | 328.627 | 1,0% | ||||||||
| 331.959 | 328.627 | 1,0% |
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2019 |
||||
|---|---|---|---|---|
| Anhang-Nr. | 2019 kEUR |
2018 kEUR |
Ergebnis auswirkung |
|
| 1. Umsatzerlöse |
40 | 522.937 | 509.284 | 2,7% |
| 2. Erhöhung / Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
1.432 | -5.613 | > +100,0% | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen |
56 | 1 | ||
| 4. Sonstige Erträge |
41 | 7.396 | 9.314 | -20,6% |
| 5. Gesamtleistung |
531.821 | 512.986 | 3,7% | |
| 6. Materialaufwand |
||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -315.467 | -289.439 | -9,0% | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -11.567 | -10.834 | -6,8% | |
| -327.034 | -300.273 | -8,9% | ||
| 7. Personalaufwand |
42 | |||
| a) Löhne und Gehälter | -63.267 | -62.684 | -0,9% | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -12.455 | -11.591 | -7,5% | |
| - davon aus Altersversorgung kEUR 71 (2018: kEUR 41) |
||||
| -75.722 | -74.275 | -1,9% | ||
| 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte |
||||
| des Anlagevermögens und Sachanlagen | 43 | -18.752 | -16.538 | -13,4% |
| 9. Sonstige Aufwendungen |
44 | -94.130 | -91.861 | -2,5% |
| 10. Betriebsergebnis (EBIT) |
16.183 | 30.039 | -46,1% | |
| 11. Erträge aus Beteiligungen |
566 | 49 | > +100,0% | |
| 12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
45 | 180 | 55 | 227,3% |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
45 | -635 | -792 | 19,8% |
| - davon Finanzierungsaufwendungen kEUR 569 (2018: kEUR 784) - 14. Finanzergebnis |
111 | -688 | 116,1% | |
| 15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
16.294 | 29.351 | -44,5% | |
| 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
46 | -3.747 | -9.850 | 62,0% |
| 17. Latente Steuern |
46, 47 | 45 | 482 | -90,7% |
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2019 |
||||
|---|---|---|---|---|
| Anhang Nr. |
2019 kEUR |
2018 kEUR |
Ergebnis auswirkung |
|
| 1. Konzernjahresüberschuss |
48 | 12.592 | 19.983 | -37,0% |
| 2. Sonstiges Ergebnis |
||||
| a) Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | ||||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | -5 | -43 | -88,4% | |
| darauf entfallene Ertragsteuern kEUR -2 (2018: kEUR -13) | ||||
| b) Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können | ||||
| Gewinne und Verlust aus Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen | 543 | -1.451 | > +100,0% | |
| 3. Gesamtergebnis | 13.130 | 18.489 | -29,0% | |
| Zurechnung des Gesamtergebnisses an die Eigentümer des Mutterunternehmens | 13.130 | 18.489 | -29,0% | |
| Anteile andere Gesellschafter | 0 | 0 | ||
| 13.130 | 18.489 | -29,0% | ||
| Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung per 31.12.2019 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (in kEUR) Eigenkapitalveränderungsrechnung |
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Sonstige Gewinnrücklagen versicherungsmathe matisches Ergebnis |
Ausgleichsposten Währungsumrechnung |
erwirtschaftetes Konzerneigenkapital (o. Gewinnrücklagen) |
Eigenkapital |
| Stand 1. Januar 2018 | 17.440 | 12.815 | 89.520 | -105 | 609 | 41.625 | 161.903 |
| Gezahlte Dividenden | -10.876 | -10.876 | |||||
| Erwerb eigener Anteile | -106 | -3.261 | -3.367 | ||||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | 104 | 3.203 | 3.307 | ||||
| Einstellung in Gewinnrücklagen | 8.078 | -8.078 | 0 | ||||
| Währungsänderung | -1.451 | -1.451 | |||||
| Ergebnisänderung | -43 | -43 | |||||
| 20.044 | 20.044 | ||||||
| Konzernjahresüberschuss | -842 | 42.716 | 169.518 | ||||
| Stand am 31. Dezember 2018 | 17.438 | 12.815 | 97.540 | -148 | |||
| Stand 1. Januar 2019 | 17.438 | 12.815 | 97.540 | -148 | -842 | 42.716 | 169.518 |
| Gezahlte Dividenden | -10.885 | -10.885 | |||||
| Erwerb eigener Anteile | -77 | -1.712 | -1.789 | ||||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramm | 52 | 1.172 | 1.224 | ||||
| Einstellung in Gewinnrücklagen | 1.319 | -1.319 | 0 | ||||
| Währungsänderung | 543 | ||||||
| Ergebnisänderung Konzernjahresüberschuss |
-5 | 12.592 | 543 -5 12.592 |
| Konzernkapitalflussrechnung | |||
|---|---|---|---|
| (in kEUR) | |||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern | 16.294 | 29.351 | |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 18.752 | 16.538 | |
| Zinserträge | - 180 |
- | 55 |
| Zinsaufwendungen | 635 | 792 | |
| Abnahme/Zunahme der langfristigen Rückstellungen | - 21 |
205 | |
| Ergebnis aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen |
- 24 2.060 |
- - |
260 8.384 |
| Gezahlte Zinsen | - 524 |
- | 506 |
| Erhaltene Zinsen | 119 | 4 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 11.878 |
- | 11.308 |
| Erhaltene Ertragsteuern | 2.561 | - | |
| Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen | 456 | - | 780 |
| Abnahme/Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und | |||
| Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Abnahme/Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- und |
3.420 | - | 2.349 |
| Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | - 7.339 |
5.822 | |
| Cashflow vor Veränderung Working Capital | 24.331 | 29.070 | |
| Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.497 | 1.384 | |
| Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 5.980 |
16.766 | |
| Veränderung Working Capital | 1.517 | 18.150 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 25.848 | 47.220 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 31 | 16 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des Finanzanlagevermögens | - | - | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | - 22.284 |
- | 35.448 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | - 1.992 |
- | 1.877 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | - 40 |
- | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 24.285 |
- | 37.309 |
| Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien | - 1.789 |
- | 3.367 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 1.224 | 3.307 | |
| Ausschüttungen an die Gesellschafter | - 10.885 |
- | 10.876 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankdarlehen | - | 5.150 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von Bankdarlehen | - 7.258 |
- | 7.502 |
| Zunahme der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | 20.743 | - | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2.035 | - | 13.288 |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 23 | - | 156 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 3.598 | - | 3.377 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 11.045 | 14.578 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 14.666 | 11.045 |
FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven Registriert im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen, Register-Nr.: HRB 1100 BHV
Die FRoSTA Aktiengesellschaft (im Folgenden FRoSTA AG) ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Freiverkehr geführte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die FRoSTA AG als Mutterunternehmen und ihre Tochtergesellschaften entwickeln, produzieren und vertreiben Tiefkühlkost in Deutschland und im europäischen Ausland. Die Erzeugnisse werden unter den Eigenmarken "FRoSTA", "Elbtal" und "TIKO" sowie als Handelsmarken vertrieben. Der Konzern hat seinen Sitz in 27572 Bremerhaven (Deutschland), Am Lunedeich 116. Der Vorstand der FRoSTA AG hat den Konzernabschluss am 24. Februar 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Der Konzernabschluss der FRoSTA AG zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) - den International Accounting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) – aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.
Dabei wurden sämtliche zum 31. Dezember 2019 anzuwendenden IAS bzw. IFRS sowie die entsprechenden Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) bzw. des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Die Anforderungen der vorstehenden Vorschriften wurden erfüllt, so dass der Konzernabschluss der FRoSTA AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres vermittelt.
Die Voraussetzungen gemäß § 315a HGB für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach deutschen Rechnungslegungsnormen sind erfüllt. Um die Gleichwertigkeit mit einem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zu erzielen, werden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden gesetzlichen Angabe- und Erläuterungspflichten, insbesondere die Erstellung eines zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, erfüllt.
Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zu allen Posten des Abschlusses werden Vergleichszahlen des Vorjahres angegeben.
Die Abschlüsse der FRoSTA AG und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen.
Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dabei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Kosten nach Kostenarten unterteilt und die in den Vorräten sowie die in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aktivierten Kosten gesondert als Bestandsveränderungen bzw. aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen.
Als Vergleichsperiode wurde der Stichtag zum 31. Dezember 2018 festgelegt.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Sofern nicht anderweitig angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (kEUR) ausgewiesen.
In den Konzernabschluss des FRoSTA Konzerns sind alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die FRoSTA AG direkt oder indirekt die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik dieser Gesellschaften hat. Die Abschlüsse dieser Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.
Die Tochterunternehmen werden nach der Methode der Vollkonsolidierung erfasst, dabei wird der Buchwert der Beteiligung dem anteiligen konsolidierungspflichtigen Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (Erwerbsmethode) nach IFRS 3 gegenübergestellt. Das Eigenkapital ist dabei zwingend nach der Neubewertungsmethode zu ermitteln. Grundsätzlich ist IFRS 3 für sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Erstanwendungszeitpunkt (31. Dezember 2005) rückwirkend abzubilden.
Für Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Übergangszeitpunkt (01. Januar 2004) werden von der FRoSTA AG gemäß IFRS 1 folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:
Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischengewinne und -verluste aus konzerninternen Transaktionen werden erfolgswirksam eliminiert.
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital 2018 % |
Anteil am Kapital 2019 % |
|
|---|---|---|---|---|
| Copack Tiefkühlkost-Produktions GmbH | Bremerhaven | 100,00 | 100,00 | |
| Copack France S.a.r.l. | Boulogne Billancourt/Frankreich |
100,00 | 100,00 | |
| FRoSTA Tiefkühlkost GmbH | Bremerhaven | 100,00 | 100,00 | |
| FRoSTA Foodservice GmbH | Bremerhaven | 100,00 | 100,00 | |
| FRoSTA CR s.r.o. | Prag/Tschechische Republik |
100,00 | 100,00 | |
| FRoSTA Sp. z o.o. | Bydgoszcz/Polen | 100,00 | 100,00 | |
| Tiko Vertriebsgesellschaft mbH | Bremerhaven | 100,00 | 100,00 | |
| FRoSTA S.r.l. | Rom/Italien | 100,00 | 100,00 | |
| Copack S.r.l. | Rom/Italien | 100,00 | 100,00 | |
In den Konzernabschluss wurden im Geschäftsjahr folgende Unternehmen nicht einbezogen, die in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind.
| Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital 2018 % |
Anteil am Kapital 2019 % |
Eigen kapital (kEUR) |
Jahres ergebnis 2019 (kEUR) |
||||
| FRoSTA Romania S.R.L. | Bukarest/Rumänien | 100,00 | 100,00 | ³ | ³ | ||||
| NORDSTERN America Inc. | Seattle/USA | 100,00 | 100,00 | 1 | 1 | ||||
| OOO FRoSTA | Moskau/Russland | 100,00 | 100,00 | -211 | -75 | ||||
| FRoSTA Hungary Kft. | Esztergom/Ungarn | 100,00 | 100,00 | 79 | 8 | ||||
| Copack Sp. z o.o. | Bydgoszcz/Polen | 100,00 | 100,00 | 1 | 0 | ||||
| Columbus Spedition GmbH | Bremerhaven | 33,33 | 33,33 | 423 ² | ³ |
1Die Gesellschaft ist nicht mehr geschäftstätig, es liegen keine Daten vor. ² betrifft 2018
³ Daten liegen noch nicht vor.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen zum geltenden Währungskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu monatlichen Durchschnittskursen, da dies aufgrund geringer Kursschwankungen im Berichtszeitraum eine angemessene Annäherung an die Umrechnungskurse an den Tagen der Geschäftsvorfälle darstellt. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung erfasst.
Die folgenden Wechselkurse wurden bei der Erstellung der Konzern-Bilanz und Konzern-Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt (Gegenwert für EUR 1).
| Entwicklung wesentlicher Wechselkurse | Durchschnittskurs | Stichtagskurs | ||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
| Polnischer Zloty | 4,2453 | 4,2980 | 4,2981 | 4,2597 |
| Tschechische Krone | 25,646 | 25,671 | 25,724 | 25,407 |
Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultierenden Produktverkäufe ausgewiesen. FRoSTA realisiert die Umsätze für Produktverkäufe mit Übergabe an den Spediteur oder alternativ bei Nachweis, dass die Lieferung erfolgt ist und die Gefahren auf den Kunden übergegangen sind. Außerdem muss die Höhe des Umsatzes verlässlich ermittelbar sein und von der Einbringbarkeit der Forderung ausgegangen werden können.
FRoSTA realisiert ausschließlich Umsatzerlöse aus Festpreisverträgen mit Kunden. Die Umsatzrealisierung erfolgt ausschließlich zeitpunktbezogen.
FRoSTA macht grundsätzlich von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Erlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht zu nicht oder teilweise noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen ausgenommen sind.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
Zinsen werden im Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
Dividenden werden zum Ausschüttungszeitpunkt vereinnahmt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt.
Immaterielle Vermögenswerte, die eine bestimmbare Nutzungsdauer aufweisen, werden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:
| Abschreibungszeitraum von immateriellen Vermögenswerten | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|
| Software | 4 |
| Lizenzen | 4 |
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt.
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Ist der erzielbare Betrag niedriger, werden Sachanlagen auf diesem Wert abgeschrieben.
Die Kosten selbsterstellter Sachanlagen umfassen alle Einzelkosten sowie alle Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen.
Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands und die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet.
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass diese Zuwendungen gewährt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Sie mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden in dem Geschäftsjahr als Ertrag erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, angefallen sind. Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich als Aufwand behandelt. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des Vermögenswertes führen. Die zu aktivierenden Vermögenswerte werden für Zwecke der Abschreibungsbemessung getrennten Betrachtungen unterzogen, wenn wesentliche Kostenbestandteile unterschiedliche wirtschaftliche Nutzungsdauern haben.
Die aktivierten Vermögenswerte werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich über die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern.
| Abschreibungszeitraum von Sachanlagen | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|
| Gebäude | 25 - 40 |
| Andere Baulichkeiten | 12 - 15 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 7 - 15 |
| EDV-Ausstattung | 3 - 7 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 - 13 |
Die FRoSTA AG überprüft die Vermögenswerte des Anlagevermögens auf die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass dauerhafte Wertminderungen vorliegen ("Impairment-Test").
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird ein Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten einer Wertminderung durchgeführt.
Eine außerplanmäßige Abschreibung wird vorgenommen, falls der erzielbare Betrag kleiner ist als der jeweilige Buchwert des Vermögenswertes. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist. Der Nutzungswert wird auf Basis der zukünftig erwarteten Zahlungsströme aus der Nutzung eines Vermögenswertes mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Sofern eine Ermittlung des erzielbaren Betrages für einzelne Vermögenswerte nicht möglich ist, erfolgt die Bestimmung des Cashflows für die nächsthöhere Gruppierung von Vermögenswerten, für die ein derartiger Cashflow ermittelt werden kann. Dabei handelt es sich bei der FRoSTA AG um die Produktionslinien. Die Cashflow-Prognose dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten basiert auf dem detaillierten Finanzbudget des nächsten Jahres sowie der darüber hinaus fortentwickelten dreijährigen Finanzplanung. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Während des Geschäftsjahres nahm der Konzern eine Überprüfung des erzielbaren Betrags der im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Markenrechte vor. Die betreffenden Vermögenswerte sind dem Geschäftssegment Markengeschäft des Konzerns zugeordnet. Die Überprüfung führte zu keinem Wertminderungsaufwand. Der erzielbare Betrag dieser Vermögenswerte wurde auf Grundlage ihrer Nutzungswerte, unter Verwendung eines Diskontierungssatzes von 7,5% p.a. (Vorjahr: 7,5% p.a.), bestimmt.
Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskostens (mittels DCF-Verfahren) der Markenrechte bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich der Bruttogewinnmargen, des Diskontierungsfaktors (Zinssatz), der Rohstoffpreisentwicklung im Berichtszeitraum und der Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird.
Das Mengen- und Umsatzwachstum basiert auf dem Marketing- und Vertriebsplan für die Folgejahre. So werden die Prognose für 2020 und die Produkt- und Marketingmaßnahmen für 2021 – 2023 ermittelt. Dies beinhaltet auch die Überarbeitung der wesentlichen Produktpalette und die Wettbewerbsvorteile einer verbesserten Verpackung.
Der Deckungsbeitrag spiegelt das Produktportfolio und Marktgegebenheiten sowie die Vorjahresdurchschnittswerte wider. Die Rohwarenpreisentwicklung basiert auf der aktuellen Prognose. Sollte die Liefersituation bei Rohwaren weitere Preiserhöhungen zur Folge haben, werden diese an die Kunden weitergegeben werden müssen.
Das Management ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der Markenrechte getroffene Grundannahme dazu führen könnte, dass der Buchwert der Markenrechte ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt.
Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, gehaltene Eigenkapitalinstrumente sowie derivative finanzielle Vermögenswerte.
Finanzielle Vermögenswerte werden angesetzt, sobald die FRoSTA AG Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch die FRoSTA AG geliefert wird.
Veräußerbare finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich herbeizuführen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden bei Zugang mit dem Transaktionspreis angesetzt.
Derivative finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Gehaltene Eigenkapitalinstrumente umfassen Beteiligungen.
Bei Finanzinstrumenten hat die FRoSTA AG von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (At Fair Value through Profit or Loss), keinen Gebrauch gemacht.
Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs wird grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt. Die Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfallrisiken Rechnung. Ausfälle führen zur Ausbuchung der Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht und wertberichtigt.
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe sowie der Handelswaren werden nach der Durchschnittsmethode ermittelt und ergeben sich aus den Einkaufspreisen zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten. Die Herstellungskosten beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material-, Maschinen- und Lohneinzelkosten auch dem Produktionsprozess zuzurechnende Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich angemessener Abschreibungen auf Fertigungsanlagen unter der Annahme einer Normalauslastung. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung der Vorräte einbezogen, sondern in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Verkaufskosten.
Bei Wegfall der Gründe, die zu einer Wertminderung der Vorräte geführt haben, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten und bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der beizulegende Zeitwert (Transaktionspreis) wird über notierte Preise (Stufe 1) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte ermittelt. Als aktiver Markt für die Vermögenswerte wird der Absatzmarkt herangezogen. Ausfallrisiken sind, soweit nicht durch Versicherungen abgedeckt, durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Regelungen des IFRS 9 betreffen bei FRoSTA die Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Nach IFRS 9 sind die zukünftig erwarteten Kreditverluste maßgeblich für die Höhe der Wertberichtigung ("Expected-loss-Modell"). Die erwarteten Kreditausfälle werden aufgrund ihrer kurzfristigen Natur auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt. Bei FRoSTA erfolgt eine laufende individuelle Beurteilung der Kunden-Kreditrisiken. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.
Die Kassenbestände und Bankguthaben sind zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wird durch Diskontierung der geschätzten künftigen Zahlungen der laufenden Leistungen bestimmt. Der Rechnungszinssatz orientiert sich hierbei an erstklassigen festverzinslichen Industrieanleihen vergleichbarer Laufzeit am Bewertungsstichtag. Währung und Fristigkeit der Anleihen sollen Währung und geschätzter Fälligkeit der erdienten Pensionsansprüche entsprechen.
Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird bei den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in den sonstigen Rücklagen erfasst. Ein Pensionsfonds besteht nicht.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen des Konzerns gegenüber Dritten, deren Erfüllung wahrscheinlich ist und deren Höhe zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden entsprechend IAS 37 mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zu den langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zählen die Jubiläumsgelder und Altersteilzeitverpflichtungen. Jubiläumsrückstellungen werden nach IAS 19 mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. In jedem Jahr ist der Barwert der bis zum Stichtag erworbenen Ansprüche zurückzustellen. Rückstellungen zur Altersteilzeit haben ebenfalls zum Barwert zu erfolgen. Vorhandenes Planvermögen ist mit den Rückstellungen zur Altersteilzeit zu verrechnen, wobei das Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist.
Langfristige Rückstellungen werden auf der Grundlage entsprechender Marktzinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.
Rückstellungen für Restrukturierungen werden nur berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag eine hinreichende Konkretisierung der beabsichtigten Maßnahmen erfolgt ist und diese Maßnahmen kommuniziert worden sind.
Die Verbindlichkeiten werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten und in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Der beizulegende Zeitwert (Transaktionspreis) wird über notierte Preise (Stufe 1) auf aktiven Märkten für identische Verbindlichkeiten ermittelt. Als aktiver Markt für die Verbindlichkeiten wird der Beschaffungsmarkt herangezogen. Ein Ausfallrisiko im Bereich der Verbindlichkeiten besteht nicht.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Kursgesicherte Positionen in fremder Währung werden ebenfalls mit dem Stichtagskurs bewertet.
Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Abweichungen von Aktiva und Passiva zwischen Steuer- und Handelsbilanz und für die künftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge gebildet. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag zukünftig geltenden Steuersätze angewendet. Aktive latente Steuern werden nur insoweit ausgewiesen, als es wahrscheinlich ist, dass diese gegen zukünftig zu versteuerndes Einkommen genutzt werden können.
Risikobehaftete steuerliche Positionen sind nicht vorhanden. Die steuerlichen Forderungspositionen betreffen Erstattungsansprüche aus Festsetzungen. Die Steuerrückstellungen betreffen vorläufige Ergebnisse aus Betriebsprüfungen.
An derivativen Finanzinstrumenten können Devisentermin- und -optionsgeschäfte sowie Zinsswaps und Zinscaps genutzt werden. Diese werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Der Einsatz dieser Geschäfte erfolgt strikt nach Maßgabe einer FRoSTA internen Verfahrensanweisung und unterliegt strengen internen Kontrollen. Diese Geschäfte werden nur abgeschlossen zur Absicherung des operativen Geschäfts und der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge. Abgesichert werden im Wesentlichen USD-Bedarfe, die sich dadurch ergeben, dass FRoSTA einen Teil seiner benötigten Rohwaren in dieser Währung einkauft, ohne dass USD-Einnahmen dem gegenüberstehen.
Bei Devisentermingeschäften wird ein festgelegter USD-Betrag zu einem vereinbarten Kurs und Termin gekauft. Dadurch wird das Risiko gemindert, dass das Unternehmen eventuell ungünstigere USD-Kaufkurse nutzen muss, was den Rohwareneinkauf in USD verteuern würde. Abgeschlossene Devisentermingeschäfte bieten allerdings keinerlei Möglichkeiten, wenn die Entwicklung auf den Devisenmärkten zu günstigeren USD-Kaufkursen führt.
Bei Devisenoptionsgeschäften erhält das Unternehmen das Recht, einen festgelegten USD-Betrag zu einem vereinbarten Kurs und Termin zu kaufen. Wenn sich die USD-Kaufkurse nach Abschluss für das Unternehmen ungünstiger entwickeln, kann der vereinbarte USD-Betrag zu dem abgeschlossenen USD-Kaufkurs gekauft werden. Entwickeln sich die USD-Kaufkurse günstiger, muss das abgeschlossene Optionsgeschäft nicht ausgeübt werden. Die benötigten USD-Beträge können auf dem günstiger gewordenen Markt beschafft werden. Mit Devisenoptionsgeschäften kann FRoSTA das Risiko eines teurer werdenden USD senken, ohne auf die Partizipation an günstiger werdenden USD-Kursen zu verzichten. Für diese Flexibilität sind allerdings Gebühren zu entrichten, die bei Abschluss eines Devisenoptionsgeschäftes fällig werden.
Die Zinssicherungsinstrumente werden nach Bedarf zur Absicherung mittelfristiger und langfristiger variabler Finanzierungen genutzt.
Schließt das Unternehmen mit einer Bank einen Zinsswap ab, dann zahlt es während eines vereinbarten Zeitraumes zu bestimmten regelmäßigen Zeitpunkten einen festen Zinssatz für einen festgelegten Betrag an die Bank. Von der Bank erhält es zu den gleichen Zeitpunkten einen variablen Zinssatz (Referenzzinssatz wie z.B. Euribor) für den festgelegten Betrag. Unabhängig davon, wie der Marktzins (und somit der Referenzzinssatz) sich während des vereinbarten Zeitraumes entwickelt – für das Unternehmen kann er nicht schlechter werden als der feste Zinssatz.
Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt bei Abschluss mit ihren Anschaffungskosten. Zu späteren Zeitpunkten werden sie zu ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Ermittlung der Zeitwerte wird von den Banken vorgenommen und erfolgt anhand von Marktnotierungen.
Alle derivativen Finanzinstrumente werden als eigenständige Derivate behandelt, d. h., alle entstehenden Gewinne und Verluste, die sich aus der Entwicklung der Zeitwerte ergeben, werden sofort ergebniswirksam berücksichtigt.
| (18) | |
|---|---|
| Umfang und Marktwert der Derivate (in kEUR) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | |||||
| Finanzinstrument | Art | Nenn betrag |
Zeitwert | Nenn betrag |
Zeitwert | |
| Devisentermingeschäfte Kauf kUSD | 20.055 | 55 | 36.714 | -659 | ||
| Devisenswapgeschäfte | Kauf kUSD | 1.034 | 1 | 0 | 0 | |
| Zinsswaps | Darlehen kEUR |
0 | 0 | 0 | 0 |
Als Nennbetrag eines derivativen Sicherungsgeschäftes wird die rechnerische Bezugsgröße bezeichnet, aus der sich die Zahlungen ableiten. Sicherungsgegenstand und Risiko sind nicht der Nennbetrag selbst, sondern nur die darauf bezogenen Preisänderungen.
Der Marktwert entspricht dem Betrag, der zum Stichtag bei der unterstellten Auflösung der Sicherungsgeschäfte zu bezahlen oder zu bekommen wäre. Da es sich bei den Sicherungsgeschäften zum Zeitpunkt der Anschaffung um Geschäfte handelt, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, wird der Zeitwert anhand von Marktnotierungen ermittelt. Es wird kein Hedge Accounting angewendet.
Der positive Marktwert der Finanzinstrumente wird unter den sonstigen Vermögenswerten und der negative Marktwert unter den übrigen Verbindlichkeiten gezeigt. Da die zugrunde liegenden Kontrakte mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen wurden, existieren keine Kreditrisiken für diese Finanzinstrumente.
| Fälligkeiten der Zinssicherungsinstrumente (in kEUR) |
31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 0 | 0 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 0 | 0 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| Gesamt | 0 | 0 |
Jedes Jahr können die Mitarbeiter/innen der FRoSTA AG eine begrenzte Anzahl von Aktien zum festen Vorzugspreis erwerben. Der Unverfallbarkeitszeitpunkt entspricht dem Kaufzeitpunkt.
Es gibt zwei unterschiedliche Kaufpreise je Aktie, die Sperrfrist für beide Angebote beträgt vier Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist können die Wertpapiere weiterveräußert werden.
Die Mitarbeiter müssen sich innerhalb eines Monats für die Annahme des Angebotes entscheiden.
Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis entsprechender Marktwerte bestimmt (Stufe 1). Flüssige Mittel und andere kurzfristige originäre Finanzinstrumente entsprechen den Zeitwerten der zu den jeweiligen Stichtagen bilanzierten Buchwerte.
Bei langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten erfolgt die Bestimmung des Zeitwertes auf der Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze. Die derivativen Finanzinstrumente wurden auf Grundlage der am Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsterminkurse sowie Referenzzinssätze ermittelt.
Die folgende Aufstellung zeigt die Verteilung der Finanzinstrumente in den jeweiligen Bilanzpositionen:
| Bilanzposition (in kEUR) |
Buchwert | Zeitwert |
|---|---|---|
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 86.955 | 86.955 |
| Flüssige Mittel | 14.666 | 14.666 |
| Langfristige Schulden | 23.161 | 23.290 |
| Kurzfristige Schulden | 137.601 | 137.601 |
Die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben.
Wesentliche Schätzungen und Annahmen sind insbesondere hinsichtlich der Festlegung der Abschreibungsdauern, der versicherungsmathematischen Parameter bei der Bewertung der Pensions-, Jubiläumsund Altersteilzeitrückstellungen sowie der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern getroffen worden. Die tatsächlichen Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Der Zugangswert der Verbindlichkeit ist zugleich Ausgangspunkt für die Bestimmung der Anschaffungskosten des Nutzungsrechts, welches separat als neuer Posten in der Bilanz des FRoSTA Konzerns ausgewiesen wird. In die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts einbezogen werden darüber hinaus noch anfängliche direkte Kosten und erwartete Kosten, die aufgrund einer Rückbauverpflichtung bestehen, wenn sich diese nicht auf eine Sachanlage beziehen. Vorauszahlungen erhöhen und erhaltene Leasinganreize reduzieren den Zugangswert. Alle Nutzungsrechte werden von der FRoSTA AG zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen.
Beim Abschluss von Leasingvereinbarungen sichert der FRoSTA Konzern die betriebliche Flexibilität über Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ab. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird im Wesentlichen durch die Einschätzung zur Laufzeit beeinflusst. Im Rahmen der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von bestehenden Optionen bieten. Die unterstellte Laufzeit umfasst daher auch Perioden, die von Verlängerungsoptionen abgedeckt sind, wenn mit einer hinreichenden Sicherheit von einer Ausübung ausgegangen wird. Eine Änderung der Laufzeit wird berücksichtigt, wenn eine Änderung hinsichtlich der hinreichend sicheren Ausübung bzw. Nicht-Ausübung einer bestehenden Option eintritt.
FRoSTA AG tritt als Leasingnehmer insbesondere in den Bereichen Fuhrpark, Flurförderzeuge und Kopierer in Erscheinung. Zur Sicherstellung der unternehmerischen Flexibilität werden insbesondere für Immobilien Verlängerungs- und Kündigungsoptionen vereinbart, deren Ausübung in der Bestimmung der Laufzeit erfolgt, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Ausübung auszugehen ist. Für Leasingvereinbarungen im Bereich der Fuhrparks werden vorgegebene Laufzeitenden berücksichtigt. Es sind daher alle wesentlichen Zahlungsmittelabflüsse in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und korrespondierend den Nutzungsrechten berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen fallen nur in unwesentlichem Umfang an, auch gibt der FRoSTA Konzern keine Restwertgarantien ab. Es wurden auch keine wesentlichen Leasingvereinbarungen, deren Nutzung noch nicht begonnen hat, bereits vertraglich vereinbart. Die bestehenden Finanzverbindlichkeiten sehen keine Covenants-Klauseln vor, die an bilanzielle Kennzahlen gekoppelt sind. Aus der Bilanzierung von Leasingvereinbarungen nach dem Nutzungsrechtsmodell ergeben sich daher keine Auswirkungen.
Folgende Beträge sind in der Berichtsperiode für Leasingaktivitäten des FRoSTA Konzerns angefallen:
| Art des Betrags | in kEUR |
|---|---|
| Abschreibungsbetrag für das Nutzungsrecht nach Klassen zugrunde liegender | 1.108 |
| Vermögenswerte | |
| - davon Immobilien | 155 |
| - davon Betriebs- und Geschäftsausstattung | 953 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 64 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 374 |
| Aufwand für Leasingverbindlichkeiten über Vermögenswerte von geringem Wert | 31 |
| Aufwand für variable Leasingzahlungen, der in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten | 0 |
| nicht einbezogen wurde | |
| Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten | 0 |
| Gesamtsumme der Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | 1.756 |
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 569 |
| Gewinne und Verluste aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen | 0 |
| Buchwert nach Abschreibung, Impairment, etwaiger Zuschreibungen sowie nach | 2.173 |
| Neubewertungen und Modifikationen |
Den Nutzungsrechten von kEUR 2.173 stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von kEUR 2.187 gegenüber. Der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit beträgt kEUR 1.158.
Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf:
| FRoSTA AG als Leasingnehmer – Zahlungsverpflichtungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in kEUR | 2018 | Mindestleasing zahlungen 2019 |
Enthaltener Zinsanteil 2018 |
2019 | 2018 | Barwerte 2019 |
| 1.014 | 1.158 | 52 | 64 | 962 | 1.095 | |
| Fälligkeit bis 1 Jahr Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre |
913 | 907 | 43 | 47 | 870 | 860 |
| Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre | 559 | 612 | 25 | 27 | 534 | 585 |
| Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre | 298 | 422 | 15 | 13 | 284 | 409 |
| Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre | 225 | 271 | 9 | 4 | 216 | 267 |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 204 | 0 | 4 | 0 | 201 | 0 |
| Summe | 3.213 | 3.370 | 148 | 155 | 3.067 | 3.216 |
Die Darstellung konzerninterner Leasingverhältnisse in der Segmentberichterstattung erfolgt im Einklang mit der internen Steuerung als laufender Aufwand.
Die Neuregelung der Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS 16 bringt für den FRoSTA Konzern als Leasinggeber keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Abbildung. Wenn ein Leasingverhältnis identifiziert wird, erfolgt in Abhängigkeit von der Verteilung der Chancen und Risiken eine Klassifizierung als Operating- oder Finance-Leasingverhältnis. Eine Besonderheit ergibt sich künftig für die Klassifizierung von Unterleasingvereinbarungen ("subleases"). Hierzu wurde auf das Nutzungsrecht aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht mehr auf den zugrunde liegenden Vermögenswert abgestellt. Bei einer Klassifizierung als Operating-Leasingverhältnis bilanziert der FRoSTA Konzern weiterhin den identifizierten Vermögenswert und erfasst die Leasingzahlungen auf systematischer Basis über die Laufzeit als sonstigen betrieblichen Ertrag. Für Finance-Leasingverhältnisse wird der identifizierte Vermögenswert ausgebucht und eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts angesetzt. Zahlungen des Leasingnehmers werden im Einklang mit der Effektivzinsmethode in Zins- und Tilgungsleistungen unterschieden.
Die erstmalige Anwendung des Standards zum 1. Januar 2019 erfolgte nach der modifiziert retrospektiven Umstellungsmethode. Der FRoSTA Konzern wendet für den Übergang auf IFRS 16 die folgenden Erleichterungsvorschriften für Leasingnehmer an:
Ausgehend von den finanziellen Verpflichtungen für Operating Leases zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
| Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten (in kEUR) | 01.01.2019 |
|---|---|
| 3.809 | |
| Finanzielle Verpflichtungen aus Operating Leases zum 31. Dezember 2018 | |
| - Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse |
-400 |
| - Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte |
-63 |
| +/- Änderungen aufgrund Neudefinition von Leasingverhältnissen |
-478 |
| +/- Änderungen bei Verlängerungs- und Kündigungsoptionen |
0 |
| +/- Anpassungen aufgrund von Index- und Kursänderungen bei variablen Zahlungen |
0 |
| + Nicht-Leasingkomponenten aufgrund Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift |
|
| nach IFRS 16.15 | 0 |
| +/- Sonstiges |
0 |
| = Brutto-Leasingverbindlichkeit aus ehemaligen Operating Leases zum 1. Januar 2019 |
2.868 |
| - Effekte aus Abzinsung |
-155 |
| = Leasingverbindlichkeit aus ehemaligen Operating Leases zum 1. Januar 2019 |
2.713 |
| + Barwert der Verbindlichkeiten aus Finance Leases zum 31. Dezember 2018 |
0 |
| = Gesamtbetrag der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 |
2.713 |
Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes von 2,5 % zum 1. Januar 2019 abgezinst.
Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2019 herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden und FRoSTA hat vom Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch gemacht.
Die Änderungen betreffen Verweise innerhalb der IFRS-Standards auf die Neufassung des Conceptual Framework (Fassung 2018).
Die Änderung beinhaltet eine Klarstellung des Begriffs der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen. Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass das Auslassen, das Verfälschen oder das Verschleiern dieser Informationen Entscheidungen der Abschlussadressaten beeinflussen würde.
Die Änderungen an den Standards betreffen die Reform des Zinssatz-Benchmarks.
Alle genannten Standards/Änderungen sind erstmals zum 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Abschluss sind noch nicht verlässlich abschätzbar. Folgende IFRS, IFRIC oder Änderungen sind bis zum 31. Dezember 2019 durch den IASB veröffentlicht, aber nicht in EU-Recht übernommen worden und wurden durch FRoSTA auch nicht vorzeitig angewendet:
Die Auswirkungen dieser noch nicht in EU-Recht übernommenen Änderungen auf den Abschluss sind noch nicht verlässlich abschätzbar.
Die Entwicklung der einzelnen Posten der immateriellen Vermögenswerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Der Anteil der ausländischen Tochterunternehmen am Restbuchwert zum 31. Dezember 2019 beträgt kEUR 815 (2018: kEUR 900).
Im FRoSTA Konzern sind Entwicklungskosten nicht aktiviert worden, da der zukünftige wirtschaftliche Nutzen nicht zuverlässig bestimmt werden kann, solange die Produkte noch nicht der Markteinführung unterlegen haben. Die Aufwendungen der Produktentwicklung für das Geschäftsjahr 2019 betragen kEUR 1.668 (2018: kEUR 1.714).
Die Werthaltigkeit der Marken wird unter Anwendung des Fair-Value-less-cost-to-sell-Ansatzes auf Basis zukünftiger geschätzter Cashflows geprüft. Die den Planungsparametern zugrundeliegenden Annahmen spiegeln die Erfahrungen aus der Vergangenheit wider. Die Planung basiert auf einem Planungshorizont von fünf Jahren. Die ermittelten Cashflows werden unter Verwendung eines Kapitalkostensatzes von 7,5% abgezinst. Als Ergebnis der Werthaltigkeitstests sind Verlustpuffer in ausreichender Höhe festgestellt worden, sodass - wie im Vorjahr - kein Anlass für Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bestand. Daneben liegen keine rechtlichen, regulatorischen oder wettbewerbsbedingten Faktoren vor, die die Nutzung der Markenrechte beschränken.
Hinsichtlich der Entwicklung der Sachanlagen wird auf den Konzernanlagenspiegel verwiesen. Der Anteil der Sachanlagen am Restbuchwert zum 31. Dezember 2019, die außerhalb von Deutschland und im Wesentlichen in Polen gelegen sind, beträgt kEUR 33.099 (2018: kEUR 31.954). Im Geschäftsjahr mindern erhaltene Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen die Anschaffungskosten um kEUR 2.272 (2018: kEUR 2.621). Aufgrund der aus heutiger Sicht zukünftig zu erwartenden Ergebnisbeiträge wurden im Geschäftsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 aktiviert.
Für die nicht konsolidierten Anteile an Tochterunternehmen erfolgt der Wertansatz zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten.
| Vorräte (in kEUR) | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 41.715 | 38.865 |
| Unfertige Erzeugnisse | 16.966 | 16.559 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 29.799 | 33.305 |
| Geleistete Anzahlungen | 585 | 0 |
| Vorräte | 89.065 | 88.729 |
Es wurde, soweit dies erforderlich war, der niedrigere Nettoveräußerungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Vertriebs- und Herstellungskosten angesetzt. Die Buchwerte der Vorräte, welche zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt wurden, betragen im Berichtsjahr 2019 kEUR 241. Die im Aufwand erfassten Wertminderungen auf Vorräte betragen kEUR 487 (2018: kEUR 212).
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in kEUR) |
31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto |
83.019 | 75.786 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
- 820 | - 748 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
82.199 | 75.038 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in kEUR) |
2018 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Stand Wertberichtigungen 1. Januar | 479 | 820 | |
| Kursdifferenzen | - 1 | - 0 | |
| Zuführungen | 342 | 143 | |
| Verbrauch | 0 | 215 | |
| Auflösungen | 0 | 0 | |
| Stand Wertberichtigungen 31. Dezember | 820 | 748 |
Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen basieren auf Zahlungsausfällen und belaufen sich auf kEUR 14 (2018: kEUR 23).
| In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene Risiken (in kEUR) |
31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen |
75.718 | 69.506 |
| Überfällige Forderungen, die nicht einzelwertberichtigt sind |
||
| Weniger als 30 Tage | 4.767 | 3.190 |
| 30 bis 60 Tage | 818 | 580 |
| Mehr als 60 Tage | 896 | 1.762 |
| Gesamt überfällige Forderungen | 6.481 | 5.532 |
| Buchwert (netto) | 82.199 | 75.038 |
Im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Geschäften (ABS) wurden Forderungen in Höhe von kEUR 25.023 verkauft. Aufgrund der Struktur des Vertrages ist das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei FRoSTA verblieben. Die aus der Vorfinanzierung des Forderungseinzugs resultierenden Verbindlichkeiten sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
Bei Asset-Backed-Securities-Geschäften werden Forderungen an eine Zweckgesellschaft aus der Finanzbranche verkauft. Diese Gesellschaft platziert diese Forderungen am Kapitalmarkt. Der Preis für die Forderungen orientiert sich am Nennwert der Forderungen, verringert um die zu erwartenden Abzüge. Gleichzeitig wird für die Zeit bis zum Zahlungseingang eine variable Zinszahlung fällig, die sich am Zinssatz für kurzfristige Finanzierungen orientiert. Den Forderungseinzug betreibt die FRoSTA AG als Service Provider für die Zweckgesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die Forderungen nicht mehr am Kapitalmarkt platziert werden können. Die Zweckgesellschaft hat sich jedoch für jeweils ein Jahr zum Ankauf der Forderungen verpflichtet.
| Sonstige Vermögenswerte (in kEUR) | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Debitorische Kreditoren | 249 | 390 |
| Forderungen gegenüber Mitarbeitern | 40 | 24 |
| Umsatz- und Verbrauchssteuern | 6.878 | 3.173 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 2.130 | 2.290 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 9.297 | 5.877 |
| Abgrenzungen | 659 | 720 |
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | 659 | 720 |
| Sonstige Vermögenswerte | 9.956 | 6.597 |
Für die sonstigen Vermögenswerte wurden keine Ausfallrisiken identifiziert.
Unter den übrigen Vermögenswerten wird ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von KEUR 97 (2018: KEUR 40) ausgewiesen. Bei den Vermögengegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen ist mit dem Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen zu verrechnen.
| Rückdeckungsversicherungen (in KEUR) | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens | 394 | 436 |
| Anschaffungskosten des angelegten Vermögens | 392 | 431 |
Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Tz. 37.
Das Kapitalmanagement umfasst das in der Konzernbilanz ausgewiesene Konzerneigenkapital.
Die Veränderung des Konzerneigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Die Mindestkapitalanforderungen sind erfüllt.
Es wird eine Eigenkapitalquote angestrebt, die dem Unternehmen die wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert. Die Erreichung soll durch Eigenfinanzierung erfolgen.
Das gezeichnete Kapital beträgt kEUR 17.440. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien besteht ein rechnerischer Anteil in Höhe von EUR 2,56 je Aktie.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 9.832 verringert.
Mit dem Eigenkapital verrechnet wurden 10.795 (2018: 963) eigene Inhaberstückaktien der AG mit einem Nominalwert von kEUR 28 beziehungsweise 0,16 % des Stammkapitals. Der den Nennbetrag übersteigende Anteil der Anschaffungskosten in Höhe von kEUR 609 wird im Zuge einer Kürzung in den Gewinnrücklagen dargestellt. Den eigenen Inhaberstückaktien stehen nach § 71b Aktiengesetz keine Rechte zu.
Daneben besteht ein noch nicht ausgenutztes, bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von kEUR 1.000 zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der FRoSTA AG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie ein bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von kEUR 5.000 zur Kapitalerhöhung aus Geldeinlagen.
Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien und die Personalaufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienprogramm.
Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.
Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital umfasst die in der laufenden Periode erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht in die Rücklagen eingestellt wurden. Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im Jahresabschluss der FRoSTA AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf kEUR 10.883 (2018: kEUR 12.205).
Die Hauptversammlung hat am 10. Mai 2019 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der FRoSTA AG zum 31. Dezember 2018 eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Dividendensumme von kEUR 10.885 zu zahlen.
Der Vorstand der FRoSTA AG schlägt für das Jahr 2019 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung eine Dividende von EUR 1,60 je Aktie vor.
Die sonstigen Rücklagen umfassen als Ausgleichsposten die Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei Tochterunternehmen, die in einer anderen Währung als die der Konzernmutter bilanzieren. Hauptsächlich resultiert der Bewertungsunterschied aus der Beteiligung an der FRoSTA Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen, deren Jahresab-schluss in Polnischen Zloty erstellt wird. Der Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung beträgt zum Bilanzstichtag kEUR -300 (2018: kEUR -843). Außerdem werden in den sonstigen Rücklagen zum 31. Dezember 2019 versicherungsmathematische Verluste in Höhe von kEUR 153 (2018: kEUR 148) erfasst.
Die FRoSTA AG hat ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geboten, FRoSTA Aktien zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Es wird zwischen zwei Angeboten mit unterschiedlichen Ausgabepreisen unterschieden, die eine limitierte Kaufmöglichkeit pro Mitarbeiter aufweisen.
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramm: getätigte Aktienkäufe |
2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Angebot I – Stückzahl | 15.910 | 16.317 |
| Ausgabepreis (EUR) | 20,50 | 15,00 |
| Durchschnittlicher Börsenkurs (EUR) | 80,70 | 58,96 |
| Differenz (EUR) | 60,20 | 43,96 |
| Wert (kEUR) | 958 | 717 |
| Angebot II - Stückzahl | 21.410 | 2.058 |
| Ausgabepreis (EUR) | 41,00 | 45,00 |
| Durchschnittlicher Börsenkurs (EUR) | 80,70 | 58,96 |
| Differenz (EUR) | 39,70 | 13,96 |
| Wert (kEUR) | 850 | 29 |
| Gesamt (kEUR) | 1.808 | 746 |
Der Unterschied zwischen dem Kaufkurs der FRoSTA Aktie und dem reduzierten Preis, den die Mitarbeiter zahlen, wird als Personalaufwand erfasst.
Die Gesellschaft hat für Mitarbeiter der Führungsebene der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ein Tantiememodell aufgelegt, das die Vergütung in der Abgabe von Aktien der Gesellschaft vorsieht. Die Anzahl der zu übertragenden Aktien bestimmt sich nach einer leistungsorientierten Formel, mit der die Mitarbeiter entsprechend dem Grad der Zielerreichung des Konzerns und der persönlichen Zielerreichung sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Kriterien entlohnt werden.
| Anteilsbasierte Vergütungen | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Für das vorhergehende Geschäftsjahr ausgegebene Aktien |
3.375 | 1.793 |
Rückstellungen für Pensionen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen aufgrund von Einzelzusagen an ehemalige Mitarbeiter des FRoSTA Konzerns sowie für deren Hinterbliebene gebildet.
Die Versorgungssysteme innerhalb des Konzerns sind ausschließlich leistungsorientiert (defined benefit plans).
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierte Altersversorgung erfolgt nach IAS 19 auf der Grundlage versicherungsmathematischer Annahmen.
| Parameter zur Berechnung von Pensionsrückstellungen | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 2,05 % | 1,19 % |
| Gehaltstrend | 2,00 % | 2,00 % |
| Rententrend | 2,30 % | 1,10 % |
Die versicherungsmathematischen Annahmen hinsichtlich der Lebenserwartung basieren auf den "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck.
| Pensionsaufwand (in kEUR) |
2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Sonstiger Pensionsaufwand / -ertrag | 76 | -263 |
| Personalaufwand / -ertrag | 76 | -263 |
| Zinsaufwand | 9 | 2 |
| Pensionsaufwand / -ertrag | 85 | -261 |
| Bilanzwirksame Nettoverpflichtung (in kEUR) |
2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Rückstellung 1. Januar | 1.006 | 1.069 |
| Pensionsaufwand/-ertrag | 85 | -261 |
| Zahlungen an Pensionäre | -65 | -55 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) |
43 | 5 |
| Rückstellung 31. Dezember | 1.069 | 758 |
Die Anzahl der Begünstigten, die Pensionsleistungen erhalten haben, beläuft sich auf 11 Personen. Die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden als Aufwendungen zu beitragsorientierten Versorgungsplänen qualifiziert und betrugen im Geschäftsjahr kEUR 4.341 (2018: kEUR 4.153).
| Sonstige Rückstellungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in kEUR | Stand 01.01.2019 |
Inanspruch nahme |
Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2019 |
| Jubiläen | 2.561 | 285 | 0 | 579 | 2.855 |
| Langfristige sonstige Rückstellungen |
2.561 | 285 | 0 | 579 | 2.855 |
| Abfindungen | 148 | 142 | 6 | 647 | 647 |
| Drohverluste | 164 | 164 | 0 | 120 | 120 |
| Kurzfristige sonstige Rückstellungen |
312 | 306 | 6 | 767 | 767 |
| Sonstige Rückstellungen |
2.873 | 591 | 6 | 1.346 | 3.622 |
| Altersteilzeit - Planvermögen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in kEUR | Stand 01.01.2019 |
Inanspruch nahme |
Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2019 |
| Altersteilzeit | 421 | 165 | 16 | 161 | 401 |
| Planvermögen | 394 | 112 | 0 | 154 | 436 |
Den Altersteilzeitrückstellungen stehen zur Insolvenzsicherung Rückdeckungsversicherungen gegenüber. Da diese Versicherungen als Planvermögen zu qualifizieren sind, werden sie mit den Rückstellungen für Altersteilzeit saldiert. Da das Planvermögen pro Altersteilzeitverpflichtung zugeordnet ist, kommt es wegen des Einzelbewertungsgrundsatzes sowohl zu einer Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von kEUR 62 (2018: kEUR 68) als auch zu einem Überhang des Vermögens in Höhe von kEUR 97 (2018: kEUR 40).
Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Tz. 29.
| Verbindlichkeiten | davon mit einer Restlaufzeit | |||
|---|---|---|---|---|
| (in kEUR) | Gesamtbetrag | bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 Jahr |
mehr als 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (im Vorjahr) |
55.698 (42.213) |
38.868 (18.509) |
16.830 (23.704) |
2.021 (4.059) |
| Verbindlichkeiten aus Liefe rungen und Leistungen (im Vorjahr) |
84.104 (92.646) |
84.104 (92.646) |
0 (0) |
0 (0) |
| Übrige Verbindlichkeiten (im Vorjahr) |
11.544 (14.451) |
11.544 (14.451) |
0 (0) |
0 (0) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von KEUR 6.852 (2018: KEUR 8.866) und durch ähnliche Rechte in Höhe von KEUR 389 (2018: KEUR 611) besichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte.
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (in kEUR) |
Pos. | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Darlehen | 1 | 30.577 | 23.704 |
| davon kurzfristig fällig innerhalb 1 Jahres | 2 | 6.873 | 6.873 |
| Kurzfristige Darlehen | 3 | 385 | 12.000 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4 | 11.251 | 19.995 |
| Kurzfristige Bankverbindlichkeiten | 5 = (2+3+4) | 18.509 | 38.868 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
6 = (1+3+4) | 42.213 | 55.698 |
Die im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Geschäften (ABS) verkauften Forderungen betragen zum 31. Dezember 2019 kEUR 25.023. Nach Abzug eines Abschlages in Höhe von kEUR 5.028 sind in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten kEUR 19.995 enthalten.
Von den mit Kreditinstituten vereinbarten Finanzierungszusagen enthält eine sogenannte Financial Covenants. Dies sind vorgegebene Bilanzkennzahlen mit Mindestwerten, die nicht unterschritten werden dürfen. Falls doch, kann die Finanzierungszusage zurückgezogen werden.
| Darlehensverbindlichkeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 kEUR |
31.12.2019 kEUR |
Zinssatz in % |
Fälligkeit | ||
| 385 | 0 | 3,40 | 30.09.2019 | ||
| 611 | 389 | 3,00 | 30.09.2021 | ||
| 2.406 | 1.531 | 1,05 | 30.09.2021 | ||
| 2.063 | 1.313 | 0,95 | 30.09.2021 | ||
| 1.343 | 959 | 2,65 | 30.06.2022 | ||
| 934 | 667 | 3,05 | 30.06.2022 | ||
| 5.250 | 3.750 | 0,82 | 30.06.2022 | ||
| 750 | 550 | 0,62 | 30.09.2022 | ||
| 1.898 | 1.476 | 2,05 | 30.06.2023 | ||
| 4.935 | 4.077 | 0,55 | 30.09.2024 | ||
| 6.081 | 5.242 | 0,81 | 30.03.2026 | ||
| 4.306 | 3.750 | 0,85 | 30.09.2026 | ||
| 30.962 | 23.704 |
(39)
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (in kEUR) |
31.12.2018 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Inkassovergütungen | 2.000 | 1.286 |
| Kreditorische Debitoren | 316 | 503 |
| Übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten |
386 | 675 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 2.702 | 2.464 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern |
4.638 | 2.898 |
| Sozialversicherungsbeiträge | 570 | 608 |
| Steuern | 772 | 779 |
| Abgrenzungen | 5.769 | 4.800 |
| Nicht finanzielle Verbindlichkeiten |
11.749 | 9.080 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 14.451 | 11.544 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten ausstehende Tantieme-, Lohn- und Gehaltszahlungen.
Die Abgrenzungen enthalten sowohl Ansprüche der Mitarbeiter für noch nicht genommenen Urlaub und Freischichten als auch übrige sonstige Verbindlichkeiten.
Die Umsatzerlöse betreffen den Verkauf von Waren und werden zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts bemessen.
| Umsatzerlöse nach Regionen (in kEUR) |
2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Inland | 278.592 | 299.480 |
| Ausland | 230.692 | 223.457 |
| Umsatzerlöse | 509.284 | 522.937 |
| Umsatzerlöse nach Produktgruppen (in kEUR) |
2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Fisch | 225.225 | 237.357 |
| Gemüse und Obst | 140.328 | 136.631 |
| Fertiggerichte und übrige Produkte |
143.731 | 148.949 |
| Umsatzerlöse | 509.284 | 522.937 |
| Sonstige Erträge (in kEUR) |
2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Währungskursgewinne | 3.072 | 2.670 |
| Erträge aus der Ausbuchung von Abgrenzungen |
3.399 | 1.667 |
| Erträge aus Gutschriften für Vorjahre und der Ausbuchung von Verbindlichkeiten |
||
| 138 | 609 | |
| Übrige betriebliche Erträge | 2.705 | 2.450 |
| Sonstige Erträge | 9.314 | 7.396 |
| Personalaufwand (in kEUR) | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 60.877 | 62.521 |
| Soziale Abgaben | 11.593 | 12.384 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | -2 | 71 |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen |
1.807 | 746 |
| Personalaufwand | 74.275 | 75.722 |
Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen.
| Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 1.211 | 1.259 |
| Angestellte | 535 | 562 |
| Beschäftigtenzahl nach § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB | 1.746 | 1.821 |
| Auszubildende | 32 | 31 |
| Anzahl der Mitarbeiter | 1.778 | 1.852 |
| Abschreibungen (in kEUR) | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-werte | 763 | 1.145 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 15.775 | 17.607 |
| Abschreibungen | 16.538 | 18.752 |
| Sonstige Aufwendungen (in kEUR) |
2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Lager- und Transportkosten | 23.830 | 24.305 |
| Aufwendungen für Fremdpersonal | 14.777 | 14.947 |
| Vertriebsaufwendungen | 18.622 | 19.855 |
| Mieten und Kühlhausaufwendungen | 9.321 | 11.675 |
| Instandhaltung | 6.213 | 5.656 |
| Währungsverluste | 3.069 | 2.650 |
| Gebühren, Beiträge und Versicherungen | 3.831 | 3.943 |
| Übrige Aufwendungen | 12.198 | 11.099 |
| Sonstige Aufwendungen | 91.861 | 94.130 |
In den übrigen Aufwendungen sind Abfindungen in Höhe von kEUR 722 (2018: kEUR 254) sowie Aufwendungen für Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit in Höhe von kEUR 161 (2018: kEUR 212) enthalten.
Das Ergebnis aus Beteiligungen in Höhe von kEUR 566 (2018: kEUR 49) setzt sich zusammen aus dem Beteiligungsertrag an der Columbus Spedition in Höhe von kEUR 66 und dem Ergebnis aus der Liquidation der FRoSTA Italia Srl in Höhe von kEUR 500.
| Zinsergebnis (in kEUR) | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Bankguthaben | 3 | 0 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 0 | 0 |
| Zinserträge aus der Verminderung von Drohverlustrückstellungen aus Zinsswaps |
0 | 0 |
| Übrige Zinserträge | 52 | 180 |
| Zinserträge | 55 | 180 |
| Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
-405 | -393 |
| Zinsaufwendungen aus Zinsswaps | 0 | 0 |
| Zinsaufwendungen für Rückstellungen für Pensionen und Altersteilzeit |
-8 | -2 |
| ABS | -91 | -132 |
| Zinsaufwendungen aus Steuerschulden | -288 | -14 |
| Übrige Zinsaufwendungen | 0 | -94 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 792 | - 635 |
| Zinsergebnis | -737 | -455 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und den jeweiligen ausländischen Steuern zusammen.
| Steueraufwand nach Herkunft (in kEUR) | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern Inland | 6.425 | 1.809 |
| Laufende Steuern Ausland | 2.487 | 2.698 |
| Laufende Steuern Geschäftsjahr | 8.912 | 4.507 |
| Steuern für Vorjahre | 938 | -760 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 9.850 | 3.747 |
| Latente Steuern Inland | -553 | 5 |
| Latente Steuern Ausland | 71 | -50 |
| Latente Steuern | -482 | -45 |
| Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung | 9.368 | 3.702 |
Der erwartete Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernobergesellschaft FRoSTA AG in Höhe von 30,66 % (2018: 30,66 %) auf das IFRS-Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte, lässt sich wie folgt auf die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag laut Gesamtergebnisrechnung überleiten:
| Überleitung Steueraufwand (in kEUR) | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 29.351 | 16.291 |
| Steuersatz der FRoSTA AG | 30,66 % | 30,66 % |
| Erwarteter Steueraufwand | 8.999 | 4.996 |
| Abweichende Steuersätze (insb. auf latente Steuern) | -1.003 | -766 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre | 938 | -761 |
| Steueraufwand von nicht abziehbaren Betriebsausgaben | 469 | 271 |
| Steuerentlastung durch steuerfreie Erträge | -35 | -38 |
| Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung | 9.368 | 3.702 |
Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften werden 15 % für die Körperschaftsteuer und 5,5 % für den Solidaritätszuschlag der geschuldeten Körperschaftsteuer abgeführt. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit gemeindespezifischer Hebesätze bestimmt.
| Aktive und passive latente Steuern (in kEUR) |
31.12.2018 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
|
| Immaterielle Vermögenswerte | 4 | 139 | 6 | 174 |
| Sachanlagevermögen | 292 | 1.659 | 308 | 2.103 |
| Finanzanlagen | 632 | 0 | 632 | 0 |
| Vorräte | 0 | 148 | 4 | 132 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
8 | 32 | 7 | 84 |
| Sonstige Vermögenswerte | 12 | 3 | 70 | 2 |
| Pensionsrückstellungen | 203 | 0 | 202 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 448 | 0 | 487 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
44 | 0 | 674 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 440 | 2 | 399 | 160 |
| Summe | 2.083 | 1.983 | 2.789 | 2.655 |
| Saldierung | -1.013 | -1.013 | -1.680 | -1.680 |
| Saldo | 1.070 | 970 | 1.109 | 975 |
| Ergebnis je Aktie | 2018 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | kEUR | 19.983 | 12.592 |
| Anzahl sich im Umlauf befindlicher Stammaktien |
Tsd. Stück | 6.812 | 6.802 |
| Konzernjahresüberschuss je Aktie | EUR | 2,93 | 1,85 |
Der Wert von EUR 1,85 (2018: EUR 2,93) wird sowohl für das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis ausgewiesen.
| (49) | Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von kEUR 14.666 (2018: kEUR 11.045) zusammen. |
||||||||||
| (50) 8) Segmentberichterstattung | ||||||||||
| Zur Erläuterung der im Folgenden dargestellten Segmentberichterstattung verweisen wir auf die im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht gemachten Angaben. |
||||||||||
| Aufgrund des IFRS 8.23 in der Fassung vom April 2009 sind wir verpflichtet, die Darstellung unserer Segmentberichterstattung den internen Steuerungs- und Berichtsstrukturen entsprechend vorzunehmen (Management Approach). Wir führen die FRoSTA AG in zwei separaten Vertriebsbereichen. Dies ist zum einen das Geschäftssegment "FRoSTA", welches den Vertrieb des Marken-, Foodservice- und Heimdienst geschäftes in Europa beinhaltet, und zum anderen das Geschäftssegment "Copack", welches das Handels markengeschäft in Europa verantwortet. |
||||||||||
| Das Management betrachtet ausschließlich die Ergebnisentwicklung der Segmente. Eine segmentierte Betrachtung des Vermögens oder der Schulden erfolgt nicht. Die Darstellung der Segmentberichterstattung entspricht der Struktur des internen Reportings. Konsolidierungseffekte sind anteilig in den Segmenten enthalten. Diese sind insgesamt aber unwesentlich. |
||||||||||
| Segment FRoSTA | Segment CoPACK | Gesamt | ||||||||
| mEUR | 2018 | 2019 | +/- | 2018 | 2019 | +/- | 2018 | 2019 | +/- | |
| Umsatzerlöse | 244,6 | 269,5 | 10,2% | 264,7 | 253,4 | -4,3% | 509,3 | 522,9 | 2,7% | |
| Rohergebnis | 111,2 | 114,5 | 3,0% | 101,5 | 90,3 | -11,1% | 212,7 | 204,8 | -3,7% | |
| % vom Umsatz | 45,5% | 42,5% | 38,4% | 35,6% | 41,8% | 39,2% | ||||
| Personalaufwand | -34,2 | -37,5 | 9,8% | -40,1 | -38,2 | -4,7% | -74,3 | -75,7 | 1,9% | |
| Abschreibungen | -6,9 | -8,1 | 16,4% | -9,6 | -10,7 | 11,2% | -16,5 | -18,8 | 13,4% | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -40,5 | -46,1 | 13,8% | -51,3 | -48,0 | -6,4% | -91,9 | -94,1 | 2,5% | |
| EBIT | 29,6 | 22,8 | -22,8% | 0,5 | -6,6 | > - 100 % | 30,0 | 16,2 | -46,1% | |
| % vom Umsatz | 12,1% | 8,5% | 0,2% | -2,6% | 5,9% | 3,1% | ||||
| Finanzergebnis | -0,3 | 0,0 | -115,5% | -0,4 | 0,1 | -114,8% | -0,7 | 0,1 | -115,1% | |
| Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit | 29,3 | 22,9 | -21,8% | 0,1 | -6,6 | > - 100 % | 29,3 | 16,3 | -44,4% | |
| Steuern | -9,3 | -5,2 | -44,1% | 0,0 | 1,5 | > - 100 % | -9,3 | -3,7 | -60,2% | |
| Konzernjahresüberschuss | 20,0 | 17,7 | -11,5% | 0,0 | -5,1 | > - 100 % | 20,0 | 12,6 | -37,1% |
| Inland | Ausland | Gesamt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| +/- | |||||||||
| mEUR | 2018 | 2019 | +/- | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | +/- | |
| Umsatzerlöse | 285,2 | 299,8 | 5,1% | 224,1 | 223,1 | -0,4% | 509,3 | 522,9 | 2,7% |
| Rohergebnis | 116,1 | 117,1 | 0,9% | 96,7 | 87,7 | -9,2% | 212,7 | 204,8 | -3,7% |
| % vom Umsatz | 40,7% | 39,0% | 43,1% | 39,3% | 41,8% | 39,2% | |||
| Personalaufwand | -42,4 | -43,6 | 2,9% | -31,9 | -32,1 | 0,6% | -74,3 | -75,7 | 1,9% |
| Abschreibungen | -9,8 | -11,3 | 15,0% | -6,8 | -7,5 | 11,0% | -16,5 | -18,8 | 13,4% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -47,0 | -51,6 | 9,8% | -44,9 | -42,6 | -5,2% | -91,9 | -94,1 | 2,5% |
| EBIT | 16,9 | 10,6 | -37,2% | 13,1 | 5,6 | -57,6% | 30,0 | 16,2 | -46,1% |
| % vom Umsatz | 5,9% | 3,5% | 5,9% | 2,5% | 5,9% | 3,1% | |||
| Finanzergebnis | -0,4 | 0,1 | -115,3% | -0,3 | 0,0 | -114,8% | -0,7 | 0,1 | -115,1% |
| Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit | 16,5 | 10,7 | -35,2% | 12,8 | 5,6 | -56,3% | 29,3 | 16,3 | -44,4% |
| Steuern | -5,2 | -2,4 | -53,6% | -4,1 | -1,3 | -68,7% | -9,3 | -3,7 | -60,2% |
| Konzernjahresüberschuss % vom Umsatz |
11,2 3,9% |
8,3 2,8% |
-26,6% | 8,8 3,9% |
4,3 1,9% |
-50,5% | 20,0 3,9% |
12,6 2,4% |
-37,1% |
| Originäre Finanzinstrumente (in kEUR) |
31.12.2018 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Zeitwert | Buchwert | Zeitwert | |
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||||
| Kreditinstituten | 42.213 | 42.294 | 55.698 | 55.827 |
| Übrige Finanzverbindlichkeiten | ||||
| 2.702 | 2.702 | 2.463 | 2.463 |
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Darlehen enthalten. Bei der Ermittlung des Zeitwertes wird für diese der Barwert angesetzt, der sich aufgrund des aktuellen Zinsniveaus errechnet. Für die übrigen Finanzverbindlichkeiten stimmen die Buchwerte mit den Zeitwerten aufgrund der kurzen Laufzeit überein.
Nennenswerte Haftungsverhältnisse bestehen aus Sicht des FRoSTA Konzerns nicht.
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen (in kEUR) |
2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen |
2.755 | 2.333 |
| Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen |
3.517 | 3.772 |
| Bestellobligo aus Erweiterungsinvestitionen | 6.688 | 3.075 |
| Konsignationsvereinbarungen | 2.432 | 1.867 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 15.392 | 11.027 |
Die Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen betreffen überwiegend Leasinggeschäfte über PKW und Flurförderzeuge und werden ausschließlich über Operating-Leasing-Verträge abgewickelt. Die Überprüfung, ob eine Leasingvereinbarung vorliegt, erfolgt bei Eingang des Vertrages bzw. der Rechnungsbelege.
Die Verpflichtungen aus laufenden Mietverträgen betreffen die Mieten für Büroräume, Software und Kommunikationssysteme.
| Restlaufzeiten von Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen zum 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|
| in kEUR | < 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | > 5 Jahre |
| Künftige Zahlungen aus laufenden Leasingverträgen |
946 | 1.387 | 0 |
| Künftige Zahlungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen |
2.944 | 823 | 5 |
| Summe | 3.890 | 2.210 | 5 |
Die Gesamtaufwendungen aus den Leasing- und Mietverträgen betrugen im Geschäftsjahr kEUR 4.357 (2018: kEUR 4.382).
| Honorar des Abschlussprüfers | kEUR |
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 76 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 11 |
| Summe | 87 |
Mitglieder des Vorstands der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2019:
Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Gesamtbesitz an FRoSTA Aktien des Vorstands 2.300.652 Stück = 33,8 %.
Mitglieder des Aufsichtsrats der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2019:
Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Gesamtbesitz an Aktien der FRoSTA AG beim Aufsichtsrat 681.159 Stück = 10,0 %.
Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Im Nachfolgenden werden sämtliche Geschäftsbeziehungen erläutert.
Leistungen von der Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ein Unternehmen, dessen Gesellschafter Dirk Ahlers ist, in Höhe von kEUR 33 (2018: kEUR 87). Leistungen an die Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von kEUR 77 (2018: kEUR 89).
Mit Lizenzvertrag vom 12.02.2019 hat die FRoSTA AG der Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co, KG, Hamburg, die Nutzung der Rechte an der Marke "Solino" eingeräumt. Die Überlassung der Rechte erfolgt unentgeltlich.
Lieferungen von der Bulgaria Foods Ltd., einer 100%-Beteiligung der Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ein Unternehmen, dessen Gesellschafter Dirk Ahlers ist, in Höhe von kEUR 404 (2018: kEUR 171).
Lieferungen an die Bulgaria Foods Ltd. in Höhe von kEUR 33.
Leistungen der Columbus Spedition GmbH in Höhe von kEUR 1.764 (2018: kEUR 1.698). Vertriebskosten von einem nicht konsolidierten Tochterunternehmen in Höhe von kEUR 335 (2018: kEUR 318).
Aus den Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen resultieren zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von kEUR 231.
Am 22. Dezember 2015 teilten Herr Dirk Ahlers, Frau Friederike Ahlers und Herr Felix Ahlers ihre Stimmrechte an der Gesellschaft mit.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
Für das Geschäftsjahr 2019 betrugen die ausgezahlten Gesamtbezüge des Vorstands kEUR 2.140,1 (2018: kEUR 3.057,1). Davon betrafen fixe Bezüge kEUR 1.009,0 (2018: kEUR 1.087,1) und variable Vergütungen kEUR 1.131,1 (2018: kEUR 1.970,0).
Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr kEUR 45 (2018: kEUR 56). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstände betragen zum Bilanzstichtag kEUR 0 (2018: kEUR 416).
Die Vergütung zum Kauf von Aktien ist mit einer Haltefrist der Aktien von fünf Jahren verbunden. Die Longterm-Tantiemekomponenten errechnen sich aus einer durchschnittlichen Performance von drei Jahren und sind nach Ablauf der drei Jahre fällig.
| Jahr: | 2018 | Zielwert bei 100% | 2019 Zielerreichung in % |
Verguetung | +/-% |
|---|---|---|---|---|---|
| Zielerreichung | (Performance) | effektiv | Vorjahr | ||
| Fixe Bezuege | |||||
| Festverguetung Sonstige Sachbezuege |
926.331 160.748 |
870.938 138.031 |
-6,0% -14,1% |
||
| ------------- 1.087.079 |
------------- ------------- 1.008.968 ------------- ------------- |
-7,2% | |||
| Fixe Bezuege gesamt | ------------- | ||||
| variable Verguetungen | |||||
| Tantieme shortterm Tantieme longterm |
1.085.125 502.367 |
1.061.340 569.687 |
57% 70% |
600.841 396.482 |
-44,6% -21,1% |
| Verguetung zum Aktienkauf | 382.544 | 542.137 | 25% | 133.760 | -65,0% |
| variable Verguetungen gesamt | ------------- 1.970.036 ------------- |
------------- 2.173.164 ------------- |
------------- 52% ------------- |
------------- ------------- 1.131.083 ------------- ------------- |
-42,6% |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen kEUR 120, davon variable kEUR 30 und fixe kEUR 90. Bei den Vorjahresbezügen von kEUR 119 handelte es sich um variable kEUR 29 und fixe Bezüge kEUR 90.
Bei einer Anzahl von 6.812.598 Inhaberstückaktien, abzüglich der nach § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigten eigenen Inhaberstückaktien in Höhe von 10.795 ergibt sich eine Anzahl von dividendenberechtigten Inhaberstückaktien in Höhe von 6.801.803. Wir werden der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der FRoSTA AG von EUR 10.882.884,80 eine Bruttodividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Bruttodividendensumme von EUR 10.882.884,80 zu zahlen. Die Bruttodividende unterliegt der Kapitalertragsteuer (25 %) in Höhe von EUR 2.720.721,20 und einem Solidaritätszuschlag (5,5 %) in Höhe von EUR 149.639,67. Hieraus ergibt sich eine Nettodividende in Höhe von EUR 8.012.523,93. Das Ergebnis steht den Eigentümern des Mutterunternehmens vollständig zu. Nicht beherrschende Anteile bestehen im Konzern der FRoSTA AG nicht.
Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Konzerns gehörenden Risiken, wie z. B. Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, werden durch Vereinbarungen bzw. Verträge abgesichert.
Unternehmerische Risiken des Marktes werden vom Konzern selbst getragen. Durch entsprechendes Risikomanagement sollen Schäden möglichst gar nicht auftreten bzw. niedrig gehalten werden. Die im Abschluss dargestellten Finanzinstrumente unterliegen Marktrisiken und Währungsrisiken. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt FRoSTA Preisrisiken insbesondere von Rohmaterialien. Den Preisrisiken wird grundsätzlich durch die zeitliche Begrenzung langfristiger Kontrakte begegnet. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden.
Währungsrisiken entstehen bei Einkaufskontrakten in Fremdwährung. Den Wechselkursrisiken begegnet FRoSTA mit Währungssicherungsgeschäften. Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: wesentliche originäre monetäre Finanzinstrumente (Flüssige Mittel, Forderungen, verzinsliche Schulden, unverzinsliche Verbindlichkeiten) sind unmittelbar in funktionaler Währung ausgewiesen. Für Fremdwährungspositionen erfolgt eine Begrenzung des Fremdwährungsrisikos durch derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte. Auf Basis der mit Lieferanten abgeschlossenen Kontrakte in fremder Währung erfolgt eine Bedarfsermittlung an Fremdwährung. Bei der Berechnung des USD-Kalkulationskurses wird von einem USD-Kurssicherungsbedarf in Höhe der Planbedarfe der 4 Folgemonate ausgegangen. Für die Währungssicherung erfolgt die Ermittlung eines Kalkulationskurses, der von der Kursentwicklung beeinflusst wird. Mit dem Währungsmanagement über den Planbedarf von 4 Monaten werden Währungsrisiken begrenzt, aber nicht vollständig ausgeschlossen.
Ausführliche Informationen über die Unternehmensrisiken sind dem zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der FRoSTA AG zu entnehmen.
Bremerhaven, 24. Februar 2020
Der Vorstand
(F. Ahlers) (M. Busse) (H. Ehlers)
| Konzernanlagenspiegel | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Restbuchwerte | ||||||||||||
| Stand | Wechselkurs | Stand | Stand | Wechselkurs | Stand | Stand | Stand | |||||||
| 1.1.2019 kEUR |
Effekte kEUR |
Zugang kEUR |
Abgang kEUR |
Umbuchungen kEUR |
31.12.2019 kEUR |
1.1.2019 kEUR |
Effekte kEUR |
Zugang kEUR |
Abgang kEUR |
31.12.2019 kEUR |
31.12.2019 kEUR |
31.12.2018 kEUR |
||
| I. Immaterielle Vermögenswerte |
||||||||||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie |
||||||||||||||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 25.470 | 2 | 1.992 | 0 | 1.451 | 28.915 | 15.535 | 1 | 1.145 | 0 | 16.681 | 12.234 | 9.935 | |
| II. Sachanlagen |
||||||||||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten |
99.241 | 161 | 3.048 | 49 | 528 | 102.929 | 59.757 | 44 | 3.038 | 30 | 62.809 | 40.120 | 39.484 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
201.104 61.213 |
300 27 |
9.973 6.699 |
2.824 1.402 |
2.762 363 |
211.315 66.900 |
139.104 45.077 |
150 22 |
9.537 5.032 |
2.816 1.384 |
145.975 48.747 |
65.340 18.153 |
62.000 16.136 |
|
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
5.343 | 5 | 2.564 | 0 | -5.104 | 2.808 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.808 | 5.343 | |
| III. Finanzanlagen |
366.901 | 493 | 22.284 | 4.275 | -1.451 | 383.952 | 243.938 | 216 | 17.607 | 4.230 | 257.531 | 126.421 | 122.963 | |
| Finanzielle Vermögenswerte | 536 | 0 | 40 | 0 | 0 | 576 | 411 | 0 | 0 | 0 | 411 | 165 | 125 | |
| 392.907 | 495 | 24.316 | 4.275 | 0 | 413.443 | 259.884 | 217 | 18.752 | 4.230 | 274.623 | 138.820 | 133.023 | ||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Restbuchwerte | ||||||||||||
| Stand | Wechselkurs | Stand | Stand | Wechselkurs | Stand | Stand | Stand | |||||||
| 1.1.2018 | Effekte | Zugang | Abgang | Umbuchungen | 31.12.2018 | 1.1.2018 | Effekte | Zugang | Abgang | 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR |
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I. Immaterielle Vermögenswerte |
|||||||||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | |||||||||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | |||||||||||||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 25.470 | 2 | 1.992 | 0 | 1.451 | 28.915 | 15.535 | 1 | 1.145 | 0 | 16.681 | 12.234 | 9.935 |
| II. Sachanlagen |
|||||||||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten |
99.241 | 161 | 3.048 | 49 | 528 | 102.929 | 59.757 | 44 | 3.038 | 30 | 62.809 | 40.120 | 39.484 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen |
201.104 | 300 | 9.973 | 2.824 | 2.762 | 211.315 | 139.104 | 150 | 9.537 | 2.816 | 145.975 | 65.340 | 62.000 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
61.213 5.343 |
27 5 |
6.699 2.564 |
1.402 0 |
363 -5.104 |
66.900 2.808 |
45.077 0 |
22 0 |
5.032 0 |
1.384 0 |
48.747 0 |
18.153 2.808 |
16.136 5.343 |
| Stand | Wechselkurs | Stand | Stand | Wechselkurs | Stand | Stand | Stand | ||||||
| 1.1.2018 | Effekte | Zugang | Abgang | Umbuchungen | 31.12.2018 | 1.1.2018 | Effekte | Zugang | Abgang | 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| I. Immaterielle Vermögenswerte |
kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche | |||||||||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie | |||||||||||||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 23.590 | -7 | 1.877 | 47 | 57 | 25.470 | 14.822 | -3 | 763 | 47 | 15.535 | 9.935 | 8.768 |
| II. Sachanlagen |
|||||||||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 2. Technische Anlagen und Maschinen |
92.923 179.647 |
-485 -809 |
5.696 18.184 |
0 1.584 |
1.107 5.666 |
99.241 201.104 |
57.191 131.656 |
-120 -434 |
2.686 9.218 |
0 1.336 |
59.757 139.104 |
39.484 62.000 |
35.732 47.991 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
55.936 | -74 | 6.309 | 1.455 | 497 | 61.213 | 42.666 | -32 | 3.871 | 1.428 | 45.077 | 16.136 | 13.270 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
7.515 | -104 | 5.259 | 0 | -7.327 | 5.343 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.343 | 7.515 |
| III. Finanzanlagen |
336.021 | -1.472 | 35.448 | 3.039 | -57 | 366.901 | 231.513 | -586 | 15.775 | 2.764 | 243.938 | 122.963 | 104.508 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 536 | 0 | 0 | 0 | 0 | 536 | 411 | 0 | 0 | 0 | 411 | 125 | 125 |
| 360.147 | -1.479 | 37.325 | 3.086 | 0 | 392.907 | 246.746 | -589 | 16.538 | 2.811 | 259.884 | 133.023 | 113.401 |
Wir haben den Konzernabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der FRoSTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB an-zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, 25. Februar 2020
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Sabath gez. Renken
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bremerhaven, 24. Februar 2020
(F. Ahlers) (M. Busse) (H. Ehlers)
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft sowohl begleitet als auch überwacht. Im Rahmen der engen Zusammenarbeit hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen über die Lage und Perspektiven, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Unternehmens berichtet. Auch außerhalb der festgelegten Sitzungen stand insbesondere der Vorstandsvorsitzende im persönlichen Austausch mit den Aufsichtsratsmitgliedern und in erster Linie mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen oder in die er kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung einzubeziehen war, unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Aufgrund der regelmäßigen, zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion stets nachkommen.
Ein Schwerpunkt regelmäßiger Beratungen im Geschäftsjahr 2019 war die Entwicklung der Marke FRoSTA. Gemeinsam mit dem Vorstand erörterte der Aufsichtsrat Möglichkeiten, diese Marke weiterhin positiv zu entwickeln, und gab hierzu wichtige Anstöße. Der Aufsichtsrat unterstützt hierbei auch den Vorstand bei der Transformation der Gesellschaft hin zu einem Markenartikler und in dem Zusammenhang die geplante Erhöhung des Werbebudgets auf EUR 16m im Jahr 2020.
Wie im Vorjahr hat sich der Aufsichtsrat auch 2019 intensiv mit der schwierigen Lage auf den Beschaffungsmärkten beschäftigt, insbesondere mit der für die FRoSTA AG wichtigen Fischsorte Alaska Seelachs. Der Anstieg der Rohwarenpreise insbesondere beim Fisch führte auch zu einem geringeren Ergebnis als ursprünglich geplant und prognostiziert.
Ein weiterer Schwerpunkt regelmäßiger Beratungen im Geschäftsjahr 2019 war die nicht ganz den Erwartungen entsprechende Entwicklung des im Jahr 2017 erworbenen Markengeschäfts in Italien und mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Hierzu gehörte insbesondere auch die Erörterung, ob die Marke "La Valle degli Orti" weiter ausgebaut oder schrittweise auf die Marke FRoSTA umgestellt werden sollte.
Weiterhin standen die Digitalisierung sowie Cyber-Risiken im Vordergrund der Beratungen.
Im Jahr 2019 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar am 27.2.2019, am 10.5.2019, am 13.9.2019 und am 18.12.2019, an denen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben. In diesen ordentlichen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat die Berichte des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AktG über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität sowie den Gang der Geschäfte einschließlich der Markt- und Wettbewerbssituation entgegen und erörterte diese eingehend. Außerdem berichtete der Vorstand gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft und/oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können.
Darüber hinaus wurden in den einzelnen Sitzungen insbesondere die folgenden Themen behandelt:
Am 27.2.2019 fand die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2018 sowie eine ausführliche Diskussion der Entwicklung des Italien-Geschäfts und des Bereichs Foodservice statt. Am 10.5.2019 wurde die am gleichen Tag stattfindende Hauptversammlung vorbereitet und im Anschluss erneut über die geschäftliche Situation in Italien beraten.
Am 13.9.2019 wurden die vom Vorstand bereits umgesetzten sowie die weiteren geplanten Schritte zur Digitalisierung beraten.
Am 18.12.2019 wurde die Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2020 vorgestellt, diskutiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Darüber hinaus fand eine intensive Diskussion der Cyber-Risiken für die FRoSTA AG statt. Außerdem berichtete Torsten Richter aus den Werken und von seinen Eindrücken in den ersten Monaten seiner neuen Tätigkeit als Mitarbeitervertreter im Aufsichtsrat.
Die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht für die FRoSTA AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der durch die Hauptversammlung bestellte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, hat sowohl zum Jahresabschluss als auch zum Konzernabschluss uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Der zusammengefasste Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns hat ebenso den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erhalten.
Die Berichte des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats vom Abschlussprüfer am 25. Februar 2020 vorgestellt und von diesem geprüft.
Am 26. Februar 2020 wurden sie vom Aufsichtsrat abschließend geprüft und gründlich beraten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.
Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und gegen den zusammengefassten Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und den Konzernabschluss einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat billigte darüber hinaus den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.
Der Vorstand bestand im Berichtszeitraum aus Felix Ahlers (Vorsitzender), Maik Busse, Hinnerk Ehlers sowie bis zum 31. März 2019 Jürgen Marggraf. Der von Jürgen Marggraf bis dahin noch vertretende Bereich "Technik" wurde von Maik Busse und der Bereich "Verkauf Handelsmarken" von Felix Ahlers sowie Hinnerk Ehlers übernommen.
Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2019 waren Dirk Ahlers (Vorsitzender), Volker Kuhn (stellvertretender Vorsitzender) sowie bis zum 21. Mai 2019 Jürgen Schimmelpfennig als Arbeitnehmervertreter, und im Anschluss daran ab 22. Mai 2019 dann Torsten Richter als neu gewählter Vertreter der Arbeitnehmer.
Der Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus Dirk Ahlers und Volker Kuhn hat sich jeweils vor jeder Aufsichtsratssitzung getroffen und zuvor telefonisch die ihm zugeleiteten detaillierten Monatsergebnisse erörtert.
Weitere Ausschüsse hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe nicht gebildet.
Die fixen Bezüge des Vorstands sind auf Grund des Ausscheidens von Herrn Marggraf zum 31. März 2019 um 7,2 % gesunken. Auch durch das Ausscheiden von Herrn Marggraf, im Wesentlichen aber auf Grund des schlechteren Ergebnisses ist die variable Vergütung des Vorstands um 42,6% gesunken.
Auch die Vergütung zum Aktienkauf hat sich durch das Ausscheiden von Herrn Marggraf und die niedrigen Ergebnisse deutlich verringert.
Das schwierigere Umfeld im Jahr 2019 hat einen deutlich höheren Einsatz sowohl des Vorstands als auch vieler Mitarbeiter zur Folge gehabt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz.
Bremerhaven, 26. Februar 2020
Für den Aufsichtsrat
Dirk Ahlers
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