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FRoSTA AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 7, 2019

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Annual / Quarterly Financial Statement

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FRoSTA Aktiengesellschaft

Bremerhaven

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Inhalt:

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Konzern-Bilanz per 31.12.2018

Konzern-GuV per 31.12.2018

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung per 31.12.2018

Konzernkapitalflussrechnung per 31.12.2018

Konzernanhang

Konzern-Anlagenspiegel

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Bericht des Aufsichtsrates

Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht

der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven

MARKT- & BRANCHENBERICHT

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Während in der EU-Zone für 2018 mit einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 2,1 % gerechnet wird, konnte die deutsche Wirtschaft leicht unterproportional mit 1,5 % wachsen (Quelle: statista Prognose 2018 / Destatis Pressemitteilung 18, 15.01.2019).

Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland konnte im Berichtsjahr ein Wachstum von 1,5 % erwirtschaften, was ausschließlich durch Preissteigerungen ermöglicht worden ist. Während sich die Preise um 2,8 % erhöht haben, hat sich die Menge leicht negativ entwickelt (Quelle: GFK Consumer Index 11/2018).

HERAUSFORDERUNGEN IM BESCHAFFUNGSMARKT

Die Beschaffungsmärkte im Bereich Gemüse waren von der großen Trockenheit in Europa geprägt, welche massive Ernteausfälle und ein sehr hohes Preisniveau für Molkereiprodukte zur Folge hatte. Des Weiteren sind die Preise für Energie um über 15% angestiegen.

Die weltweite Entwicklung neuer Märkte für Alaska Seelachs führte zu erheblichen Preiserhöhungen und zu einer Verknappung dieser Rohware.

Diese Herausforderung konnte nur zum Teil durch die Beschaffung von alternativen Fischrohwaren ausgeglichen werden.

TIEFKÜHLKOSTMARKT IN 2018

In Deutschland ist der Umsatz von Tiefkühlkost im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) inklusive Harddiscount (Aldi/Lidl/Norma) im Jahr 2018 leicht um 0,5 % auf 6,4 mrd EUR gesunken.

Die Marke FRoSTA dagegen konnte Marktanteile in den wichtigen Segmenten Gemüse, Fisch und Komplettgerichte gewinnen und ist damit erneut zweistellig um 13,4 % gewachsen (Quelle: IRi 2018).

In dem für uns wichtig gewordenen Markt Italien wuchs der Markt für Tiefkühlkost wertmäßig gering um 0,6 % (Quelle: Nielsen 2018). In diesem wettbewerbsintensiven Umfeld haben sich unsere Marken unterschiedlich entwickelt. FRoSTA wuchs mit 31 % auf einer kleinen Basis vor allem durch die gute Distributionsentwicklung (Quelle: Nielsen 2018). Die Übernahme der Nestlé-Marken („La Valle degli Orti" und „Maie Fresco") gestaltete sich schwieriger als zunächst geplant. Unerwartet mussten bereits im Berichtsjahr alle EAN-Codes für das Portfolio ausgetauscht werden. Trotz der Schwierigkeiten in der Umsetzung haben wir bereits im Herbst letzten Jahres mit einer neuen TV-Kampagne die Markenbekanntheit wieder aktiviert. Trotzdem ging das Geschäft mit „La Valle degli Orti" um 29 % zurück (Quelle: Nielsen).

In Osteuropa liegen uns keine detaillierten Marktdaten vor. Wir gehen aber von einem Wachstum der Märkte aus. In den für uns relevanten Zielmärkten konnte die Marke FRoSTA im abgelaufenen Jahr stark zulegen und damit die Marktpositionen in jedem Land stärken.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESCHÄFTSVERLAUF MIT ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

UMSATZENTWICKLUNG

Das moderate Wachstum des FRoSTA Konzerns ist verursacht durch die besonders positive Entwicklung des Markengeschäfts im In- und Ausland, wo die Nachfrage jeweils deutlich gesteigert werden konnte. Ergänzend hat die Zurechnung des ersten vollen Jahres der Akquisition der Marken „La Valle degli Orti" und „Maie Fresco" in Italien einen wichtigen Anteil an diesem Ergebnis, auch wenn die Umsatzentwicklung der akquirierten Marken deutlich hinter unseren Erwartungen zurück blieb.

Die Umsätze im Bereich der Heimdienste verliefen weitestgehend stabil.

Das Foodservice Geschäft konnte in 2018 den langfristigen positiven Trend erstmalig nicht in allen Märkten fortsetzen und hat in Summe Umsatz und Ertrag verloren. Der Umsatzrückgang ist u.a. auf das Geschäft mit Großhändlern in Deutschland zu erklären, die im Vorjahr große Mengen für die Verpflegung von Migranten absetzen konnten. Im Ausland konnten die guten Entwicklungen der Vorjahre dagegen weitergeführt werden. Auch für den deutschen Markt bleiben wir weiterhin optimistisch für die zukünftige Geschäftsentwicklung.

Das Geschäft mit Handelsmarken (Private Label) verlief in 2018 eher zurückhaltend. Bei einigen Kontrakten war es absolut nicht möglich, den Preisforderungen der Handelspartner zu entsprechen, und somit fielen diese Kontrakte aus unserem Portfolio heraus.

Insgesamt konnte der Umsatz des FRoSTA Konzerns in 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 % auf EUR 509,3m gesteigert werden.

ERTRAGSENTWICKLUNG

Der Konzernjahresüberschuss hat sich um EUR 3,4m gegenüber dem Vorjahr verringert. Hauptgrund waren die im Verlauf des zweiten Halbjahres extremen Kostensteigerungen bei Alaska Seelachs sowie bei Gemüserohwaren.

Weiterhin hat das italienische Markengeschäft die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr nicht erfüllt und – aufgrund hoher Investitionen in Listung, Werbung sowie Organisationsaufbau – mit einem Anlaufverlust von EUR -4,6m das Gesamtergebnis erheblich belastet.

Zusätzlich hat die mangelnde Verfügbarkeit von Linienpersonal am Standort Bydgoszcz in Polen in der zweiten Jahreshälfte die Produktionskapazität eingeschränkt. Entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen für alle Effekte wurden noch im Verlauf des Berichtsjahres eingeleitet.

Bedingt durch die weiterhin hohen Investitionen in Kapazitätserweiterung und Verbesserungen der Produktionstechnik haben sich die Abschreibungen um EUR 2,1m erhöht.

Das starke Markenwachstum hat das Ergebnis erneut positiv unterstützt.

Zinsergebnis und Steuerquote bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres.

VERMÖGENS- UND FINANZSITUATION

Von den Gesamtinvestitionen in Höhe von EUR 37,3m wurden EUR 35,5m in Sachanlagen und Systeme investiert, um einerseits die bestehenden Kapazitäten auszubauen und andererseits die Effizienz zu steigern.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnte im Berichtsjahr um 51 % gesteigert werden. Das Working Capital Programm, das insbesondere die Zahlungsziele in der Wertschöpfungskette an die aktuellen Marktbedingungen anpasst, zeigte dabei erste Wirkung.

Der Konzern war jederzeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Das in der Konzernbilanz der FRoSTA AG ausgewiesene Eigenkapital setzt sich jeweils zum 31. Dezember wie folgt zusammen:

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Eigenkapital in mEUR 31.12.2017 31.12.2018
Gezeichnetes Kapital 17,4 17,4
+ Kapitalrücklage 12,8 12,8
+ Gewinn- / sonstige Rücklagen 108,3 119,2
+ Jahresüberschuss 23,4 20,0
Eigenkapital 161,9 169,5
Bilanzsumme 310,0 328,6
Eigenkapitalquote 52,2% 51,6%

Die Eigenkapitalquote konnte weiterhin auf einem Niveau über 50 % gehalten werden und bleibt für FRoSTA wichtigstes Kriterium, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.

SEGMENTSBERICHTERSTATTUNG

GESCHÄFTSSEGMENT FRoSTA

Das Geschäftssegment FRoSTA (das Markengeschäft, einige Teile des Handelsmarkengeschäfts sowie das Foodservice- und Heimdienstgeschäft in Europa) hat sich in fast allen Vertriebsregionen gut entwickelt. Insgesamt ist das Segment erneut um 7,9 % gewachsen. Ein wichtiger Treiber war dabei das italienische Markengeschäft mit einem Zuwachs von EUR 8,8m. Insgesamt blieben die Umsätze zwar deutlich hinter den Erwartungen, jedoch trägt die erstmalige volle Zurechnung der Jahresumsätze aus der Akquisition in Italien zur Umsatzsteigerung bei.

Die Verlängerung der aufmerksamkeitsstarken TV-Kampagnen in allen Ländern durch intensivierte Digital- und „Out-of-Home"-Aktivitäten (wie Radio und Plakatwerbung) hat die Bekanntheit und die Nachfrage nach unseren Markenprodukten erneut steigen lassen. Innovationen in allen Segmentbereichen stützten das Wachstum zusätzlich.

Im größten Markt Deutschland konnte die Marke FRoSTA den Endverbraucherumsatz im Jahr 2018 sogar um +13,4 % steigern (Quelle: IRi 2018). Dies ist ein gutes Ergebnis, denn der Gesamtmarkt Tiefkühlkost ist im Jahr 2018 nicht gewachsen.

Bei den Pfannengerichten konnte FRoSTA die Marktführerschaft mit einem Wachstum von +13,5 % weiter behaupten (Quelle: IRi 2018).

Der Umsatz der FRoSTA Gemüsezubereitungen kann nach den hervorragenden Zahlen des Vorjahres erneut ein zweistelliges Wachstum von 13,6 % ausweisen. Unsere internationalen Gemüsepfannen haben zu diesem sehr guten Ergebnis maßgeblich beigetragen (Quelle: IRi 2018).

Im Fischsegment konnten insbesondere unsere Backofen und Pfannenfisch Produkte sowie unsere Schlemmerfilets erneut deutlich zulegen. Im späten Herbst kam zusätzlich unsere neue Produktreihe mit Seelachs aus der Nordsee hinzu. Durch die Kombination von TV- und Promotionskampagnen ist es gelungen, in diesem Segment erneut ein außergewöhnliches Wachstum von 17,8 % zu erreichen (Quelle: IRi 2018).

Auch im europäischen Ausland konnte die Marke FRoSTA zweistellig wachsen. In diesen Märkten entwickeln wir durch Marketing-Kommunikation in TV und auf digitalen Kanälen kontinuierlich die Markenbekanntheit und steigern die Nachfrage nach unseren Produkten.

Der Foodservice-Bereich hat auch aufgrund der abrupten Rückgänge im Bereich der Flüchtlingsversorgung zum Jahresbeginn einen deutlichen Umsatzrückgang in Deutschland zu verzeichnen. In den anderen Märkten konnten die Umsätze weitestgehend stabil gehalten werden.

In Summe wuchs der Umsatz des Segmentes FRoSTA um 7,9 %. Trotz des starken Anstiegs der Rohmaterialkosten im 3. Tertial, der nur verzögert in steigende Abgabepreise umgesetzt wurde, sowie der Verluste aus dem italienischen Markengeschäft konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 19,2m erzielt werden.

GESCHÄFTSSEGMENT COPACK

Das Geschäftssegment COPACK deckt unser Handelsmarkengeschäft in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz ab. Für einige Kunden wird das gesamte europäische Ausland abgedeckt.

In den Produktgruppen Fertiggerichte und Kräuter konnte der Umsatz gesteigert werden, wogegen sich die Verkäufe bei den Produktgruppen Fisch und Gemüse rückläufig entwickelten.

Die starken Kostensteigerungen bei Rohmaterial und Energie im zweiten Halbjahr konnten nur verzögert in höhere Abgabepreise umgesetzt werden und führten damit zu einer Verschlechterung des Jahresüberschusses.

PRODUKTION UND TECHNIK

Das Produktionsvolumen hat sich aufgrund ungewöhnlich schlechter Erntebedingungen und Produktionsunterbrechungen im Vergleich zu 2017 um 4,2 % reduziert. Dürre und Hagel führten in ganz Europa zu außerordentlich schlechten Ernten. Infolgedessen konnten wir die bisher gute Auslastung der Gemüseanlagen nicht aufrecht erhalten.

Parallel dazu war das Berichtsjahr durch die Inbetriebnahme neuer Linien und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter geprägt, was immer wieder zu Leistungsverlusten während der Qualifizierungsphase führte.

In der zweiten Jahreshälfte hat die fehlende Verfügbarkeit von qualifiziertem Linienpersonal in Polen erhebliche Mengenverluste verursacht.

Alle Fabriken wurden erneut erfolgreich gemäß ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert. Die FRoSTA AG konnte trotz des geringeren Produktionsvolumens und zahlreicher Produktionsunterbrechungen in unseren Gemüseanlagen einen ähnlich niedrigen Energieverbrauch pro Tonne Fertigwaren wie im Vorjahr erzielen (Steigerung um 1,0 % gegenüber 2017).

Qualität und Produktsicherheit haben nach wie vor höchste Priorität. Entsprechend wurden unsere Fabriken erneut nach IFS- und BRC-Standards zertifiziert und bestanden alle – auch unangekündigte – Audits erfolgreich. Unsere Geschäftsprozesse sind auf das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 ausgerichtet und wurden nach der neuesten Revision 2015 zertifiziert.

MITARBEITER UND ORGANISATION

In 2018 haben wir die Zahl unserer Mitarbeiter weiter erhöht und insgesamt 54 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt.

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Mitarbeiter 2017 2018
FRoSTA Administration 362 409
davon Verwaltung 218 245
davon Vertrieb 144 164
FRoSTA Produktionsbetriebe 1.362 1369
davon Bremerhaven 573 577
davon Bydgoszcz 469 442
davon Lommatzsch 178 201
davon Bobenheim-Roxheim 142 149
Gesamt Konzern 1.724 1.778

Der Aufbau in Verwaltung und Vertrieb ist in erster Linie durch die volle Integration des italienischen Markengeschäftes bedingt.

Im Jahr 2018 wurden bei der Berechnung erstmalig auch die Mitarbeiter der kleinen Vertriebsbüros in Osteuropa einbezogen sowie die Zuordnung der Administration – bisher teilweise im Werk in Bydgoszcz –verändert, so dass die Vergleichszahl für 2017 ebenfalls angepasst wurde.

Die erfolgreiche Rekrutierung externer Mitarbeiter haben wir 2018 mit umfangreichen online und offline durchgeführten Personalmarketingmaßnahmen unterstützt. Dazu zählen beispielsweise Kampagnen auf Facebook und Instagram, ein modernisierter Arbeitgeberauftritt mit Hilfe neuer Stellenanzeigenlayouts sowie zahlreiche Teilnahmen an Hochschul- und Jobmessen. Insbesondere wichtig und weiter auszubauen ist die Kooperation mit lokalen Hochschulen sowie Studierenden- und Ausbildungsinitiativen. In 2018 konnten wir bereits mehrfach von dieser Zusammenarbeit profitieren. Im Rahmen von studentischen Facharbeiten wurden nicht nur qualitativ hochwertige Personalmarketingmaßnahmen entwickelt, sondern wir konnten ebenso zahlreiche Bewerbungen aus dem Kreis der Studierenden generieren.

Die Gesamtaufwendungen für Personal stiegen in 2018 um 1,8 % auf EUR 74,3m.

DIVERSITÄTSKONZEPT

Die Steigerung des Anteils an Frauen in Führungspositionen ist uns ein wichtiges Anliegen. Im Jahr 2018 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 25 % (2017: 22 %) und in der zweiten Führungsebene bei 44 % (2017: 35 %), Insgesamt betrug der Anteil der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen 37 % (2017: 38 %).

Als Zielgröße für den Vorstand und den Aufsichtsrat wurde ein Frauenanteil von 30 % beschlossen, der in der Zukunft im Zuge einer Neubesetzung durch Wahl oder Bestellung erreicht werden kann.

Die Entwicklung von modernen Arbeitszeitmodellen für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat bei FRoSTA seit Jahren hohe Priorität. Deshalb gibt es Vereinbarungen für eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung sowie Regeln für Tätigkeiten im Homeoffice.

Mit unserem Ausbildungs- und Traineeprogramm sorgen wir dafür, dass wir unsere eigenen Nachwuchskräfte ausbilden, um mit ihnen offene Stellen zu besetzen. Dieses Ziel hat bei FRoSTA oberste Priorität. Wir bilden an allen drei Standorten in Deutschland aus. Insgesamt bieten wir 8 Ausbildungsberufe an. Im Geschäftsjahr 2018 lag die Gesamtzahl der Auszubildenden bei 35 (2017: 34) und die Übernahmequote bei 79 % (2017: 80 %).

Auch 2018 konnten wir das Modell der sogenannten „Einstiegsqualifizierungsmaßnahme" (EQ) erfolgreich einsetzen. Ziel dieser Maßnahme ist die Hinführung von jungen Menschen mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen in eine erfolgreiche Berufsausbildung. In Bremerhaven konnten wir so einen jungen Geflüchteten aus Syrien in die Berufsausbildung zum Mechatroniker übernehmen. Ein weiterer Teilnehmer durchläuft die EQ derzeit im Bereich der Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik. Wir freuen uns sehr über den Erfolg der EQ: Die jungen Geflüchteten profitieren von der Chance, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu etablieren, und wir als Arbeitgeber gewinnen engagierte, höchst motivierte und äußerst wertgeschätzte Kolleginnen und Kollegen.

Das Jahr 2018 zeichnete sich im Bereich der Ausbildung von Nachwuchskräften auch durch die Erweiterung unseres Traineeprogramms aus. Im Frühjahr bzw. Herbst 2018 starteten insgesamt 9 Trainees das 2-jährige Programm an den Standorten Bremerhaven und Hamburg. Neben der Fortführung des etablierten Marketing-Traineeprogramms in Hamburg decken wir nun auch die Fachbereiche Finance & Controlling, Human Resources, Business Development B2B, Produktion & Technik sowie Supply Chain Management ab. Mit dem Ziel, künftige Führungskräfte umfassend auszubilden, durchlaufen alle Trainees Rotationen in unterschiedlichen Fachbereichen und werden auch an den in- und ausländischen Standorten eingesetzt.

Wir schreiben ständiges Lernen groß. Daher investieren wir kontinuierlich in sinnvolle Personalentwicklungsmaßnahmen in allen Bereichen. Ein wichtiger Baustein unseres Trainingsportfolios ist die nachhaltige Verankerung unserer gemeinsamen Werte und Spielregeln bei allen Mitarbeitern. Daneben wurden insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Englisch, kommunikative Kompetenz und Projektmanagement nachgefragt und erfolgreich durchgeführt. Mit der Etablierung von Englischkursen im virtuellen Klassenzimmer gehen wir erste Schritte in Richtung des verstärkten Angebotes von zeitgemäßen und kosteneffizienten E-Learning-Maßnahmen. Wir sind stolz darauf, dass wir in 2018 das hohe Niveau an Weiterbildungsprogrammen für unsere Mitarbeiter aufrechterhalten haben.

Wir machen unsere Mitarbeiter zu Miteigentümern der FRoSTA AG und beteiligen sie damit am gemeinsamen Erfolg. Auch im Jahr 2018 hatten unsere Mitarbeiter erneut die Möglichkeit, Belegschaftsaktien zu vergünstigten Konditionen zu erwerben. Insgesamt haben 398 Mitarbeiter (2017: 432) an der Aktion teilgenommen und Aktien im Wert von kEUR 1.204,0 (2017: kEUR 1.141,9) erworben. Wir freuen uns über die rege Beteiligung an diesem Programm und das damit gezeigte Vertrauen und hoffen, dass in Zukunft noch mehr Mitarbeiter FRoSTA Aktionäre werden.

Wir möchten unseren Mitarbeitern und dem Betriebsrat für den hohen Einsatz und das begeisterte Engagement ganz herzlich danken.

EINZELABSCHLUSS DER FRoSTA

Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss der FRoSTA AG sind in der Entwicklung der meisten Bilanz- und GuV-Posten deckungsgleich. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Abschlüssen ergeben sich aus der Konsolidierung der Tochtergesellschaften und den unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards.

Der Einzelabschluss für die FRoSTA AG wird abweichend vom Konzernabschluss, für den die internationalen Vorschriften nach IFRS maßgebend sind, nach den Bestimmungen des HGB aufgestellt. Die erhöhten Abschreibungen im IFRS-Abschluss ergeben sich aus dem nach IFRS-Regeln höher als im HGB-Abschluss bewerteten Anlagevermögen und den anderen Abschreibungsregeln und Nutzungsdauern.

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Überleitung Jahresabschluss 2018 kEUR
Jahresüberschuss der FRoSTA AG HGB 12.505
Anpassungen IFRS:
Abschreibungen -1.830
Paletten 1.047
Latente Steuern 554
Devisen -6
Übrige -398
Jahresüberschuss der FRoSTA AG IFRS 11.572
Jahresergebnisse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Tochtergesellschaften 8.461
Effekte der erfolgswirksamen Konsolidierungsbuchungen -49
Jahresüberschuss des FRoSTA Konzerns 19.983

Die Umsätze der FRoSTA AG sind im Berichtsjahr um 7,5 % gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 424.173 gesunken.

Neben der Verlagerung der Schlemmerfilet Produktion in das Werk in Bydgoszcz und der damit verbundenen direkten Vermarktung durch die FRoSTA Sp. z o. o. für die osteuropäischen Märkte wurde auch das italienische Handelsmarkengeschäft im Berichtsjahr von der FRoSTA S. r. l. übernommen und hat damit die Umsätze der FRoSTA AG reduziert.

Diese Entwicklung entspricht der für das Berichtsjahr erwarteten Prognose.

Ebenso hat sich der Jahresüberschuss der FRoSTA AG über den Umsatzverlust reduziert. Zusätzlich beeinflussen die unerwartet hohen Kostensteigerungen bei Rohmaterial und Energie negativ. Der Jahresüberschuss verringerte sich um 35,6 % auf TEUR 12.205.

Die Vermögenslage ist zum Stichtag durch die umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung des Working Capital geprägt. Durch die deutliche Reduzierung des Bestandes an offenen Forderungen sank der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme auf 57,3 % (2017: 65,6 %). Die Buchwerte des Sachanlagevermögens erhöhten sich durch die Investitionstätigkeit auf TEUR 85.940 (2017: TEUR 67.429). Die Kapitalstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 47,6 % (2017: 46,2 %).

Aus den Mittelabflüssen im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit und der Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten ergab sich eine Verminderung des Bestands an liquiden Mitteln zum Stichtag. Die FRoSTA AG war jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Bei den übrigen Ausführungen des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts entsprechen sich – bis auf die konzerntypischen Besonderheiten – der Einzel- und Konzernabschluss.

KONZERNERGEBNISVERWENDUNG

Der handelsbilanzielle Einzelabschluss bleibt auch weiterhin Basis für die Höhe der Gewinnausschüttung.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag den Rücklagen zuzuführen. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien, abzüglich der nach § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigten eigenen Anteile in Höhe von 963 Aktien ergibt dies eine Dividendensumme von EUR 10,9m.

Vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern werden 27,3 % als Nettodividende (37,1 % als Bruttodividende) und 41,7 % als Steuern abgeführt, so dass 30,9 % im Unternehmen verbleiben.

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Ergebnisverwendung 2018 mEUR Anteil
Laufende Unternehmenssteuern 9,4 31,9%
Kapitalertragssteuern inkl. Solidaritätszuschlag auf Dividende 2,9 9,8%
Summe Steuern 12,2 41,7%
Netto Dividende 8,0 27,3%
Verbleib im Unternehmen 9,1 30,9%
Konzernjahresüberschuss vor Steuern 29,4 100,0%

DIE FRoSTA AKTIE

Stammdaten der FRoSTA Aktie

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Marktsegment Freiverkehr der Börse Frankfurt
WKN 606900
ISIN DE0006069008
Nennwert der Aktie EUR 2,56

Die FRoSTA Aktie hat sich im Laufe des Jahres 2018 wie folgt entwickelt: Der Aktienkurs stand im Dezember 2017 bei EUR 79,00 und im Dezember 2018 bei EUR 63,96. Seit März 2017 wird die Aktie der FRoSTA AG im Freiverkehr der Börse Frankfurt gehandelt.

Kennzahlen zur FRoSTA Aktie

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2017 2018
Grundkapital mEUR 17,4 17,4
Anzahl Aktien in 1.000 6.813 6.813
Eigenkapital Bilanz Konzern mEUR 161,9 169,5
Eigenkapital / Aktie EUR 23,77 24,87
Börsenkurs zum Jahresende EUR 79,00 63,96
Jahreshoch EUR 90,50 85,00
Jahrestief EUR 54,86 59,50
Umsatz in Stück 583.670 194.156
KGV (Kurs Jahresende/Jahresüberschuss je Aktie) 23,03 21,83
Dividende (Ausschüttung/Aktie) EUR Vorschlag 1,60 1,60
Dividendenrendite (Dividende/Jahresabschlusskurs) 2,0% 2,5%
Jahresüberschuss Konzern mEUR 23,4 20,0
Jahresüberschuss/Aktie EUR 3,43 2,93

NACHHALTIGKEITSBERICHT

Nachhaltigkeit ist uns wichtig. Daher werden wir in diesem Jahr erneut einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und zur Hauptversammlung auf unserer Internetseite www.frosta-ag.de veröffentlichen.

RISIKOBERICHT

INTERNES STEUERUNGSSYSTEM

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementprozesses im Hinblick auf die Konzernrechnungslegung und den Einzelabschluss sind im Folgenden dargestellt. FRoSTA hat ein internes Steuerungs- und Überwachungssystem eingerichtet und mit dessen Durchführung das Konzern-Controlling, die Finanzbuchhaltung, das Debitorenmanagement und die Personalabteilung beauftragt. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des Überwachungssystems. Neben manuellen Maßnahmen – wie z.B. dem „Vier-Augen-Prinzip" – sind auch maschinelle Kontrollen, die in unser SAP-ERP-System mit dem Analysetool BO integriert sind, wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Die strikte Trennung von Verwaltungs-, Ausführung-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen reduziert die Möglichkeit zu dolosen Handlungen.

Die wichtigsten internen Erfolgssteuerungsgrößen sind Umsatzwachstum, Deckungsbeitrag und Profitabilität sowie Working Capital, Investment- und Eigenkapitalquote.

Die internen Audits unserer Qualitätsmanagement-Beauftragten und interne Revisionsprojekte unterstützen zusätzlich die Einhaltung bzw. Anpassung unserer Prozesse.

Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung wird durch Verfahrensanweisungen und das interne Bilanzierungshandbuch, welche in allen relevanten Konzerngesellschaften Gültigkeit haben, sichergestellt. Die Vorschriften regeln auch die materiellen und formellen Anforderungen an die Abschlusserstellung. Risiken können trotz der Dichte an Regelungen auftreten, z. B. bei Abschluss außergewöhnlicher oder komplexer Geschäfte.

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Das „Risk-Management" des Konzerns stellt sicher, dass Risiken schnell erkannt und bewertet werden können, und definiert klare Verantwortungen im Umgang mit bedrohlichen Unternehmenssituationen.

Unternehmerische Risiken des Marktes tragen wir selbstverständlich selbst. Hierzu gehören Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte. Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken, wie z. B. Währung-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, übertragen wir soweit wie möglich auf Dritte.

Wir versuchen, „Cyber-Risiken" neben der Absicherung durch Versicherungen auch über eine moderne „Firewall-Architektur" in Verbindung mit regelmäßigen internen und externen Audits immer wieder neu zu begegnen.

Das Risikomanagementsystem unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

RISIKEN & CHANCEN

Beschaffungsmarkt

Die Produktion von Tiefkühlkost bedingt den Einsatz von unterschiedlichsten Rohwaren, deren Beschaffung starken Schwankungen unterliegen kann. Durch die Kooperation mit strategischen Lieferanten werden diese Schwankungen geglättet und Abhängigkeiten vermieden. Auch unsere eigene Gemüseproduktion ist durch unterschiedliche geographische Lagen gegen starke lokale Witterungseinflüsse, die zu Minderernten führen können, weitgehend abgesichert. Trotzdem sind deutliche Veränderungen der Rohwarenpreise möglich, die je nach Wettbewerbssituation nicht immer zeitnah an die Kunden weitergegeben werden können. Diese Situation bietet Chancen und Risiken.

Preisvereinbarungen mit Kunden über eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten erhöhen jedoch unser Risiko/ unsere Chance, da wir uns in der Regel nicht entsprechend langfristig mit Rohwaren eindecken können. Soweit es geht, versuchen wir deshalb, Kontrakt- und Liefervereinbarungen mit Kunden über den genannten Zeitraum hinaus zu vermeiden. Aus Wettbewerbsgründen gelingt das nicht immer.

Die Qualität der Rohwaren wird durch Auditierungen unserer Lieferanten vor Ort und Eingangskontrollen in unseren Werken geprüft. Die Qualitätskontrollen können aber nicht eine 100%ige Sicherheit für die einwandfreie Qualität der Rohwaren garantieren, da die Nachweisgrenzen für Fremdstoffe immer niedriger werden und es sich bei den Kontrollen nur um Stichproben handelt.

WÄHRUNGSSITUATION

Einen großen Teil dieser Rohwaren bezieht FRoSTA aus internationalen Märkten. Sie werden größtenteils in US-Dollar fakturiert. Zur Absicherung des Wechselkurses bedienen wir uns marktüblicher Options- bzw. Termingeschäfte.

Die Abwicklung dieser Währungssicherungsgeschäfte ist in einer Verfahrensanweisung geregelt, deren Einhaltung durch Controlling-Instrumente überwacht wird. Generell führt eine Verschlechterung der EUR/USD-Relation zu einer Verteuerung der Wareneinkäufe und umgekehrt. Die Absicherung der Wechselkursrisiken kann nur im begrenzten Umfang das Risiko von anhaltend steigenden US-Dollar-Kursen kompensieren. Chancen können sich aus fallenden US-Dollar-Kursen ergeben.

Im Rahmen des Risikomanagements werden die für FRoSTA bedeutsamsten Risiken Beschaffungsmarkt und Währungsrisiken am intensivsten überwacht.

ABSATZMARKT

Die zunehmende Konzentration des Handels führt zu Risiken durch den möglichen Wegfall von Großkontrakten. Unsere auf Eigen- und Kundenmarken sowie auf Belieferung von Heimdiensten, Großverbrauchern und Industriekunden beruhende breite Kundenstruktur sichert uns gegen zu starke Schwankungen in Teilmärkten ab. In der Regel beinhalten unsere Kundenverträge keine festen Mengen, sondern lediglich Listungs- und Preisvereinbarungen. Insofern liegt das Risiko bzw. die Chance schwankender Abverkäufe durch die Endverbraucher bei FRoSTA.

Das Risiko des Forderungsausfalls begrenzen wir durch Kreditversicherungen mit den üblichen Selbstbeteiligungen, durch ein konsequentes Mahnwesen und durch interne Kreditlimits.

Der Markt für Tiefkühlkost unterliegt ständigen Veränderungen. Wettbewerber können Produkttrends schneller aufgreifen oder technologisch einen Vorsprung erlangen. Durch intensive Marktforschung zum Erkennen von Markttrends in enger Zusammenarbeit mit unserer Produktentwicklung können wir mit innovativen Produktkonzepten auf Veränderungen reagieren bzw. Veränderungen am Markt selbst herbeiführen.

Die Marke FRoSTA bietet die Chance auf weiteres nachhaltiges Wachstum auf Basis des Reinheitsgebotes und eines innovativen Portfolios.

FINANZIERUNG

Unsere Finanzierung ist von Krediten abhängig. Durch die Ausübung alternativer Finanzierungsformen wie z. B. den Forderungsverkauf über Asset Backed Securities, aber auch mit einer ausreichenden Eigenkapitalbasis versuchen wir, die Abhängigkeit der Kreditfinanzierung zu reduzieren und den verschärften Anforderungen durch den Kapitalmarkt zu genügen. Dabei unterliegen wir dem Zins-änderungsrisiko des Kapitalmarktes. Durch den Einsatz langfristiger Kredite bzw. Zinssicherungen (Zinsswaps) begrenzen wir das Zinsrisiko.

RECHTLICHE RISIKEN

Rechtliche Risiken bestehen nicht.

Aus derzeitiger Sicht ergibt sich weder aus einzelnen Risiken noch aus der Gesamtheit aller zurzeit bekannten Risiken eine Bestandsgefährdung. Insgesamt beurteilen wir die Risikolage vergleichbar mit dem vorangegangenen Geschäftsjahr.

NACHTRAGSBERICHT

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag mit Rückwirkung auf das abgelaufene Geschäftsjahr haben sich nicht ergeben.

ZWEIGNIEDERLASSUNGSBERICHT

Die FRoSTA AG hat die folgenden Zweigniederlassungen:

F. Schottke, Bremerhaven
Elbtal Tiefkühlkost, Lommatzsch
Rheintal Tiefkühlkost, Bobenheim-Roxheim

PROGNOSEBERICHT

Basierend auf der Euromonitor-Prognose wird der Markt für Tiefkühlkost in unseren Kernmärkten in den Jahren 2019 bis 2022 ein Umsatzwachstum von 0,5 % bis 4 % aufweisen.

Wir erwarten, dass wir uns vor diesem Hintergrund ebenfalls positiv in Umsatz und Ergebnis entwickeln werden, wenn wir in der Lage sind, Rohmaterialpreissteigerungen zügig weiterzugeben.

Über die Stärkung von Service und Qualität sowie relevante Innovationen und gezielte Markeninvestitionen werden wir insbesondere das Marken- und Foodservice-Geschäft überproportional entwickeln.

Bei weiteren Kostensteigerungen, die beim Fisch bereits absehbar sind, werden wir Effizienzverbesserungen und nochmalige Preiserhöhungen umsetzen.

Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir sowohl für die FRoSTA AG als auch für den Konzern leicht steigende Umsatzerlöse und einen Jahres-/Konzernjahresüberschuss auf dem Niveau des Jahres 2018. Voraussetzung für das Erreichen dieser Prognosewerte ist die Durchsetzung von Preiserhöhungen am Markt.

Bremerhaven, im Februar 2019

Der Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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Anhang Nr. 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
kEUR kEUR kEUR
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A. Langfristiges Vermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte 6, 8, 23 9.935 8.768 13,3%
II. Sachanlagen 7, 8, 24 122.963 104.508 17,7%
III. Finanzielle Vermögenswerte 9, 25 125 125 0,0%
IV. Aktive Latente Steuern 16, 46 2.063 1.863 10,7%
135.086 115.264 17,2%
B. Kurzfristiges Vermögen
I. Vorräte 10, 26 89.065 81.553 9,2%
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte 11
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27 82.199 91.094 -9,8%
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1 1
3. Sonstige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte 28 9.297 6.989 33,0%
übrige Vermögenswerte 28 659 567 16,2%
4. Steuerforderungen 1275 0 0,0%
III. Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 48 11.045 14.578 -24,2%
193.541 194.782 -0,6%
328.627 310.046 6,0%
Passiva
Anhang Nr. 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung
kEUR kEUR kEUR
A. Eigenkapital 29
I. Gezeichnetes Kapital 30
Nennbetrag 17.440 17.440 0,0%
Eigene Anteile -2 0 >-100 %
17438 17440 0,0%
II. Kapitalrücklage 31 12.815 12.815 0,0%
III. Gewinnrücklagen 32 97.539 89.520 9,0%
IV. Sonstige Rücklagen 33 -991 503 >100,0%
V. Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital (ohne Gewinnrücklagen) 32 42.655 41.625 2,5%
169.456 161.903 4,7%
B. Langfristige Schulden
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 35 1.069 1.006 6,3%
II. Andere langfristige Rückstellungen 36 2.628 2.486 5,7%
III. langfristige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37 23.704 26.027 -8,9%
VI. Passive latente Steuern 46 1.983 2.233 -11,2%
29.384 31.752 -7,5%
C. Kurzfristige Schulden
I. Kurzfristige Rückstellungen 36 312 1.091 -71,4%
II. Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37 18.509 18.538 -0,2%
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37 92.646 68.289 35,7%
IV. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 37, 38
Finanzielle Verbindlichkeiten 38 2.702 8.665 -68,8%
Übrige Verbindlichkeiten 38 11.749 15.227 -22,8%
V. Steuerschulden 3.869 4.581 -15,5%
129.787 116.391 11,5%
328.627 310.046 6,0%

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2018

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2018 2017
Anhang-Nr. kEUR kEUR Ergebnisauswirkung
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 39 509.284 501.131 1,6%
2. Verminderung / Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -5.613 3.002 >-100,0%
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 1 105 -99,0%
4. Sonstige Erträge 40 9.314 10.087 -7,7%
5. Gesamtleistung 512.986 514.325 -0,3%
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -289.439 -297.747 2,8%
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -10.834 -9.529 -13,7%
-300.273 -307.276 2,3%
7. Personalaufwand 41
a) Löhne und Gehälter -62.684 -62.071 -1,0%
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -11.591 -10.893 -6,4%
- davon aus Altersversorgung kEUR 41 (2017: kEUR 23)
-74.275 -72.964 -1,8%
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen 42 -16.538 -14.400 -14,8%
9. Sonstige Aufwendungen 43 -91.861 -84.791 -8,3%
10. Betriebsergebnis (EBIT) 30.039 34.894 -13,9%
11. Erträge aus Beteiligungen 49 128 -61,7%
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 44 55 68 -19,1%
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 44 -792 -679 -16,6%
- davon Finanzierungsaufwendungen kEUR 784 (2017: kEUR 669)
14. Finanzergebnis -688 -483 -42,4%
15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 29.351 34.411 -14,7%
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 45 -9.850 -11.346 13,2%
17. Latente Steuern 45, 46 482 287 67,9%
18. Konzernjahresüberschuss 19.983 23.352 -14,4%

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2018

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2018 2017 Ergebnisauswirkung Anhang
kEUR kEUR Nr.
--- --- --- --- ---
1. Konzernjahresüberschuss 19.983 23.352 -14,4% 47
2. Sonstiges Ergebnis
a) Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -43 -12 -100,0%
darauf entfallene Ertragsteuern kEUR -13 (2017: kEUR -4)
b) Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können
Gewinne und Verlust aus Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen -1.451 2.411 >100,0%
3. Gesamtergebnis 18.489 25.751 -28,2%
Zurechnung des Gesamtergebnisses an die Eigentümer des Mutterunternehmens 18.489 25.751 -28,2%
Anteile andere Gesellschafter 0 0
18.489 25.751 -28,2%
Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) 2,93 3,43 -14,5% 47

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung per 31.12.2018

(in kEUR)

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Eigenkapitalveränderungsrechnung Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
--- --- --- ---
Stand 1. Januar 2017 17.413 12.815 83.676
Gezahlte Dividenden
Erwerb eigener Anteile -105 -2.744
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 131 3.326
Einstellung in Gewinnrücklagen 5.263
Währungsänderung
Ergebnisänderung
Konzernjahresüberschuss
Stand am 31. Dezember 2017 17.440 12.815 89.520
17.440 12.815
Stand 1. Januar 2018 17.440 12.815 89.520
Gezahlte Dividenden
Erwerb eigener Anteile -106 -3.261
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 104 3.203
Einstellung in Gewinnrücklagen 8.077
Währungsänderung
Ergebnisänderung
Konzernjahresüberschuss
Stand am 31. Dezember 2018 17.438 12.815 97.539

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Sonstige Gewinnrücklagen erwirtschaftetes Konzerneigenkapital

(o. Gewinnrücklagen)
Eigenkapitalveränderungsrechnung versicherungs-

mathematisches Ergebnis
Ausgleichsposten Währungsumrechnung Eigenkapital
--- --- --- --- ---
Stand 1. Januar 2017 -93 -1.803 33.724 145.732
Gezahlte Dividenden -10.188 -10.188
Erwerb eigener Anteile -2.849
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 3.457
Einstellung in Gewinnrücklagen -5.263 0
Währungsänderung 2.411 2.411
Ergebnisänderung -12 -12
Konzernjahresüberschuss 23.352 23.352
Stand am 31. Dezember 2017 -105 608 41.625 161.903
-105 609 17.620 161.903
Stand 1. Januar 2018 -105 608 41.625 161.903
Gezahlte Dividenden -10.876 -10.876
Erwerb eigener Anteile -3.367
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 3.307
Einstellung in Gewinnrücklagen -8.077 0
Währungsänderung -1.451 -1.451
Ergebnisänderung -43 -43
Konzernjahresüberschuss 19.983 19.983
Stand am 31. Dezember 2018 -148 -843 42.656 169.456

Konzernkapitalflussrechnung

(in kEUR)

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31.12.2017 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern 34.411 29.351
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 14.400 16.538
Zinserträge -68 -55
Zinsaufwendungen 679 792
Zunahme der langfristigen Rückstellungen 155 205
Ergebnis aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens -48 -260
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 1.536 -8.384
Gezahlte Zinsen -536 -506
Erhaltene Zinsen 9 4
Gezahlte Ertragsteuern -9.546 -11.308
Erhaltene Ertragsteuern -
Cashflow vor Veränderung Working Capital 40.992 26.377
Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen -596 -780
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -13.368 -965
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.148 22.588
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 31.176 47.220
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 24 16
Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des Finanzanlagevermögens -
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -31.020 -35.448
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -8.053 -1.877
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -
Cashflow aus Investitionstätigkeit -39.049 -37.309
Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien -2.849 -3.367
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien 3.457 3.307
Ausschüttungen an die Gesellschafter -10.188 -10.876
Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankdarlehen 16.300 5.150
Auszahlungen für die Tilgung von Bankdarlehen -5.354 -7.502
Zunahme der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 6.000
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 7.366 -13.288
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 182 -156
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -507 -3.377
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 14.903 14.578
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 14.578 11.045

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018

FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven

Registriert im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen, Register-Nr.: HRB 1100 BHV

Die FRoSTA Aktiengesellschaft (im Folgenden FRoSTA AG) ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Freiverkehr geführte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die FRoSTA AG als Mutterunternehmen und ihre Tochtergesellschaften entwickeln, produzieren und vertreiben Tiefkühlkost in Deutschland und im europäischen Ausland. Die Erzeugnisse werden unter den Eigenmarken „FRoSTA", „Elbtal" und „TIKO" sowie als Handelsmarken vertrieben. Der Konzern hat seinen Sitz in 27572 Bremerhaven (Deutschland), Am Lunedeich 116. Der Vorstand der FRoSTA AG hat den Konzernabschluss am 22. Februar 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

(1) 1) Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der FRoSTA AG zum 31. Dezember 2018 wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) – den International Accounting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) – aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.

Dabei wurden sämtliche zum 31. Dezember 2018 anzuwendenden IAS bzw. IFRS sowie die entsprechenden Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) bzw. des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Die Anforderungen der vorstehenden Vorschriften wurden erfüllt, so dass der Konzernabschluss der FRoSTA AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres vermittelt.

Die Voraussetzungen gemäß § 315a HGB für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach deutschen Rechnungslegungsnormen sind erfüllt. Um die Gleichwertigkeit mit einem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zu erzielen, werden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden gesetzlichen Angabe- und Erläuterungspflichten, insbesondere die Erstellung eines zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, erfüllt.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zu allen Posten des Abschlusses werden Vergleichszahlen des Vorjahres angegeben.

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Als Vergleichsperiode wurde der Stichtag zum 31. Dezember 2017 festgelegt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Sofern nicht anderweitig angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (kEUR) ausgewiesen.

2) Konsolidierung

(2) a) Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss des FRoSTA Konzerns sind alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die FRoSTA AG direkt oder indirekt die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik dieser Gesellschaften hat. Die Abschlüsse dieser Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.

Die Tochterunternehmen werden nach der Methode der Vollkonsolidierung erfasst, dabei wird der Buchwert der Beteiligung dem anteiligen konsolidierungspflichtigen Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (Erwerbsmethode) nach IFRS 3 gegenübergestellt. Das Eigenkapital ist dabei zwingend nach der Neubewertungsmethode zu ermitteln.

Grundsätzlich ist IFRS 3 für sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Erstanwendungszeitpunkt (31. Dezember 2005) rückwirkend abzubilden.

Für Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Übergangszeitpunkt (01. Januar 2004) werden von der FRoSTA AG gemäß IFRS 1 folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:

IFRS 3 wird nicht für Unternehmenszusammenschlüsse, die vor dem Übergangszeitpunkt (01. Januar 2004) stattgefunden haben, rückwirkend angewendet.
Somit wird die ursprünglich gewählte Konsolidierungsmethode beibehalten.

Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischengewinne und -verluste aus konzerninternen Transaktionen werden erfolgswirksam eliminiert.

(3) b) Konsolidierungskreis

Voll konsolidierte Tochtergesellschaften

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital 2017 Anteil am Kapital 2018
% %
--- --- --- ---
Copack Tiefkühlkost-Produktions GmbH Bremerhaven 100,00 100,00
Copack France S.a.r.l. Boulogne-Billancourt/Frankreich 100,00 100,00
FRoSTA Tiefkühlkost GmbH Bremerhaven 100,00 100,00
FRoSTA Foodservice GmbH Bremerhaven 100,00 100,00
FRoSTA CR s.r.o. Prag/Tschechische Republik 100,00 100,00
FRoSTA Sp. z o.o. Bydgoszcz/Polen 100,00 100,00
Tiko Vertriebsgesellschaft mbH Bremerhaven 100,00 100,00
FRoSTA S.r.l. Rom/Italien 100,00 100,00
Copack S.r.l. Rom/Italien 100,00 100,00

Im Geschäftsjahr 2018 wurde die FRoSTA Italia S.r.l. auf die FRoSTA S.r.l. verschmolzen. Die konzerninterne Verschmelzung hatte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

In den Konzernabschluss wurden im Geschäftsjahr folgende Unternehmen nicht einbezogen, die in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind.

Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital 2017 Anteil am Kapital 2018
% %
--- --- --- ---
FRoSTA Romania S.R.L. Bukarest/Rumänien 100,00 100,00
NORDSTERN America Inc. Seattle/USA 100,00 100,00
OOO FRoSTA Moskau/Russland 100,00 100,00
FRoSTA Hungary Kft. Esztergom/Ungarn 100,00 100,00
Copack Sp. z o.o. Bydgoszcz/Polen 100,00 100,00
Columbus Spedition GmbH Bremerhaven 33,33 33,33

(4) c) Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe zum geltenden Währungskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu monatlichen Durchschnittskursen, da dies aufgrund geringer Kursschwankungen im Berichtszeitraum eine angemessene Annäherung an die Umrechnungskurse an den Tagen der Geschäftsvorfälle darstellt. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung erfasst.

Die folgenden Wechselkurse wurden bei der Erstellung der Konzern-Bilanz und Konzern-Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt (Gegenwert für EUR 1).

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Entwicklung wesentlicher Wechselkurse Durchschnittskurs Stichtagskurs
2017 2018 2017 2018
--- --- --- --- ---
Polnischer Zloty 4,2789 4,2453 4,1752 4,2981
Tschechische Krone 26,326 25,646 25,585 25,724

3) Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(5) a) Ertrags- und Aufwandsrealisierung, Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultierenden Produktverkäufe ausgewiesen. FRoSTA realisiert die Umsätze für Produktverkäufe mit Übergabe an den Spediteur oder alternativ bei Nachweis, dass die Lieferung erfolgt ist und die Gefahren auf den Kunden übergegangen sind. Außerdem muss die Höhe des Umsatzes verlässlich ermittelbar sein und von der Einbringbarkeit der Forderung ausgegangen werden können.

Aus der Erstanwendung des IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ergaben sich keine Effekte auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, da aus der Erstanwendung keine veränderten Erlösrealisierungszeitpunkte oder differenziert zu behandelnde Leistungsverpflichtungen resultierten. FRoSTA realisiert ausschließlich Umsatzerlöse aus Festpreisverträgen mit Kunden. Die Umsatzrealisierung erfolgt ausschließlich zeitpunktbezogen.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Zinsen werden im Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Dividenden werden zum Ausschüttungszeitpunkt vereinnahmt.

(6) b) Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte, die eine bestimmbare Nutzungsdauer aufweisen, werden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:

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Abschreibungszeitraum von immateriellen Vermögenswerten Nutzungsdauer

in Jahren
Software 4
Lizenzen 4

(7) c) Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Kosten selbsterstellter Sachanlagen umfassen alle Einzel kosten sowie alle Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen.

Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass diese Zuwendungen gewährt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Sie mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden in dem Geschäftsjahr als Ertrag erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, angefallen sind. Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich als Aufwand behandelt. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des Vermögenswertes führen. Die zu aktivierenden Vermögenswerte werden für Zwecke der Abschreibungsbemessung getrennten Betrachtungen unterzogen, wenn wesentliche Kostenbestandteile unterschiedliche wirtschaftliche Nutzungsdauern haben.

Bei Vermögenswerten in Finance Lease, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Nutzen im Zusammenhang mit einem Vermögenswert auf den Konzern übergehen, werden diese abzüglich kumulierter Abschreibungen sowie eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe des Marktwertes des Vermögenswertes bzw. des niedrigeren Barwerts der Miet- oder Leasingzahlungen angesetzt. Die aktivierten Vermögenswerte werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich über die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern.

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Abschreibungszeitraum von Sachanlagen Nutzungsdauer

in Jahren
Gebäude 25 - 40
Andere Baulichkeiten 12 - 15
Technische Anlagen und Maschinen 7 - 15
EDV-Ausstattung 3 - 7
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 13

(8) d) Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sach- und Finanzanlagen

Die FRoSTA AG überprüft die Vermögenswerte des Anlagevermögens zu jedem Bilanzstichtag auf die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass dauerhafte Wertminderungen vorliegen („Impairment-Test"). Eine außerplanmäßige Abschreibung wird vorgenommen, falls der erzielbare Betrag kleiner ist als der jeweilige Buchwert des Vermögenswertes. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist. Der Nutzungswert wird auf Basis der zukünftig erwarteten Zahlungsströme aus der Nutzung eines Vermögenswertes mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt.

Sofern eine Ermittlung des erzielbaren Betrages für einzelne Vermögenswerte nicht möglich ist, erfolgt die Bestimmung des Cashflows für die nächsthöhere Gruppierung von Vermögenswerten, für die ein derartiger Cashflow ermittelt werden kann. Dabei handelt es sich bei der FRoSTA AG um die Produktionslinien. Die Cashflow-Prognose dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten basiert auf dem detaillierten Finanzbudget des nächsten Jahres sowie der darüber hinaus fortentwickelten dreijährigen Finanzplanung. Die dabei angenommenen Wachstumsraten übersteigen nicht die durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfeldes, in dem die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist. Der Diskontierungssatz basiert auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung der Fremd-/Eigenkapitalstruktur und beträgt 8,35 % vor Steuern. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

(9) e) Finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Veräußerbare finanzielle Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag mit dem Zeitwert bzw., sofern dieser nicht zu ermitteln ist, mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden mit dem fortgeschriebenen Beteiligungs-Buchwert angesetzt. Dieser Buchwert ermittelt sich wie folgt:

(1) Anschaffungskosten der Beteiligung
(2) +/- anteilige, noch nicht ausgeschüttete Gewinne/Verluste des Beteiligungsunternehmens
(3) - vereinnahmte Gewinnausschüttung des Beteiligungsunternehmens
(4) = fortgeschriebener Beteiligungs-Buchwert (Equity-Wert)

(10) f) Vorräte

Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren werden nach der Durchschnittsmethode ermittelt und ergeben sich aus den Einkaufspreisen zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten. Die Herstellungskosten beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material-, Maschinen- und Lohneinzelkosten auch dem Produktionsprozess zuzurechnende Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich angemessener Abschreibungen auf Fertigungsanlagen unter der Annahme einer Normalauslastung. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung der Vorräte einbezogen, sondern in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.

Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Verkaufskosten.

Bei Wegfall der Gründe, die zu einer Wertminderung der Vorräte geführt haben, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.

(11) g) Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten und bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der beizulegende Zeitwert (Transaktionspreis) wird über notierte Preise (Stufe 1) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte ermittelt. Als aktiver Markt für die Vermögenswerte wird der Absatzmarkt herangezogen. Ausfallrisiken sind, soweit nicht durch Versicherungen abgedeckt, durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2018 war der IFRS-Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente" erstmals im FRoSTA-Konzernabschluss anzuwenden. IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten. Die Regelungen des IFRS 9 betreffen bei FRoSTA die Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Während nach IAS 39 Wertberichtigungen lediglich für bereits eingetretene Wertminderungen zu berücksichtigen waren („Incurred-loss-Modell"), sind mit IFRS 9 die zukünftig erwarteten Kreditverluste maßgeblich für die Höhe der Wertberichtigung („Expected-loss-Modell"). Die erwarteten Kreditausfälle werden aufgrund ihrer kurzfristigen Natur auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt. Bei FRoSTA erfolgt eine laufende individuelle Beurteilung der Kunden-Kreditrisiken. Aufgrund der Kundenstruktur und der vereinbarten Zahlungsziele ergeben sich aus dem Expected-loss-Modell des IFRS 9 keine veränderten Werthaltigkeitsbeurteilungen für den Forderungsbestand. Aus der Erstanwendung des IFRS 9 Haben sich demnach keine Veränderungen der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben.

(12) h) Finanzmittel

Die Kassenbestände und Bankguthaben sind zum Nennwert bilanziert.

(13) i) Rückstellungen für Pensionen

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbar-wertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wird durch Diskontierung der geschätzten künftigen Zahlungen der laufenden Leistungen bestimmt. Der Rechnungszinssatz orientiert sich hierbei an erstklassigen festverzinslichen Industrieanleihen vergleichbarer Laufzeit am Bewertungsstichtag. Währung und Fristigkeit der Anleihen sollen Währung und geschätzter Fälligkeit der erdienten Pensionsansprüche entsprechen.

Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird bei den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in den sonstigen Rücklagen erfasst. Ein Pensionsfonds besteht nicht.

(14) j) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen des Konzerns gegenüber Dritten, deren Erfüllung wahrscheinlich ist und deren Höhe zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden entsprechend IAS 37 mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zu den langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zählen die Jubiläumsgelder und Altersteilzeitverpflichtungen. Jubiläumsrückstellungen werden nach IAS 19 mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. In jedem Jahr ist der Barwert der bis zum Stichtag erworbenen Ansprüche zurückzustellen. Rückstellungen zur Altersteilzeit haben ebenfalls zum Barwert zu erfolgen.

Vorhandenes Planvermögen ist mit den Rückstellungen zur Altersteilzeit zu verrechnen, wobei das Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist.

Langfristige Rückstellungen werden auf der Grundlage entsprechender Marktzinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen für Restrukturierungen werden nur berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag eine hinreichende Konkretisierung der beabsichtigten Maßnahmen erfolgt ist und diese Maßnahmen kommuniziert worden sind.

(15) k) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten und in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Der beizulegende Zeitwert (Transaktionspreis) wird über notierte Preise (Stufe 1) auf aktiven Märkten für identische Verbindlichkeiten ermittelt. Als aktiver Markt für die Verbindlichkeiten wird der Beschaffungsmarkt herangezogen. Ein Ausfallrisiko im Bereich der Verbindlichkeiten besteht nicht.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Kursgesicherte Positionen in fremder Währung werden ebenfalls mit dem Stichtagskurs bewertet.

(16) l) Latente Steuern

Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Abweichungen von Aktiva und Passiva zwischen Steuer- und Handelsbilanz und für die künftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge gebildet. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag zukünftig geltenden Steuersätze angewendet. Aktive latente Steuern werden nur insoweit ausgewiesen, als es wahrscheinlich ist, dass diese gegen zukünftig zu versteuerndes Einkommen genutzt werden können.

m) Derivative Finanzinstrumente

(17) Devisentermin- und -optionsgeschäfte sowie Zinsswaps

An derivativen Finanzinstrumenten können Devisentermin- und -optionsgeschäfte sowie Zinsswaps und Zinscaps genutzt werden. Diese werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Der Einsatz dieser Geschäfte erfolgt strikt nach Maßgabe einer FRoSTA internen Verfahrensanweisung und unterliegt strengen internen Kontrollen. Diese Geschäfte werden nur abgeschlossen zur Absicherung des operativen Geschäfts und der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge. Abgesichert werden im Wesentlichen USD-Bedarfe, die sich dadurch ergeben, dass FRoSTA einen Teil seiner benötigten Rohwaren in dieser Währung einkauft, ohne dass USD-Einnahmen dem gegenüberstehen.

Bei Devisentermingeschäften wird ein festgelegter USD-Betrag zu einem vereinbarten Kurs und Termin gekauft. Dadurch wird das Risiko gemindert, dass das Unternehmen eventuell ungünstigere USD-Kaufkurse nutzen muss, was den Rohwareneinkauf in USD verteuern würde. Abgeschlossene Devisentermingeschäfte bieten allerdings keinerlei Möglichkeiten, wenn die Entwicklung auf den Devisenmärkten zu günstigeren USD-Kaufkursen führt.

Bei Devisenoptionsgeschäften erhält das Unternehmen das Recht, einen festgelegten USD-Betrag zu einem vereinbarten Kurs und Termin zu kaufen. Wenn sich die USD-Kaufkurse nach Abschluss für das Unternehmen ungünstiger entwickeln, kann der vereinbarte USD-Betrag zu dem abgeschlossenen USD-Kaufkurs gekauft werden. Entwickeln sich die USD-Kaufkurse günstiger, muss das abgeschlossene Optionsgeschäft nicht ausgeübt werden. Die benötigten USD-Beträge können auf dem günstiger gewordenen Markt beschafft werden. Mit Devisenoptionsgeschäften kann FRoSTA das Risiko eines teurer werdenden USD senken, ohne auf die Partizipation an günstiger werdenden USD-Kursen zu verzichten. Für diese Flexibilität sind allerdings Gebühren zu entrichten, die bei Abschluss eines Devisenoptionsgeschäftes fällig werden. Die Zinssicherungsinstrumente werden zur Absicherung mittelfristiger und langfristiger variabler Finanzierungen genutzt.

Schließt das Unternehmen mit einer Bank einen Zinsswap ab, dann zahlt es während eines vereinbarten Zeitraumes zu bestimmten regelmäßigen Zeitpunkten einen festen Zinssatz für einen festgelegten Betrag an die Bank. Von der Bank erhält es zu den gleichen Zeitpunkten einen variablen Zinssatz (Referenzzinssatz wie z.B. Euribor) für den festgelegten Betrag. Unabhängig davon, wie der Marktzins (und somit der Referenzzinssatz) sich während des vereinbarten Zeitraumes entwickelt – für das Unternehmen kann er nicht schlechter werden als der feste Zinssatz. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt bei Abschluss mit ihren Anschaffungskosten. Zu späteren Zeitpunkten werden sie zu ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Ermittlung der Zeitwerte wird von den Banken vorgenommen und erfolgt anhand von Marktnotierungen.

Alle derivativen Finanzinstrumente werden als eigenständige Derivate behandelt, d. h., alle entstehenden Gewinne und Verluste, die sich aus der Entwicklung der Zeitwerte ergeben, werden sofort ergebniswirksam berücksichtigt.

(18) Umfang und Marktwert der Derivate (in kEUR)

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31.12.2017 31.12.2018
Finanzinstrument Art Nennbetrag Zeitwert Nennbetrag Zeitwert
--- --- --- --- --- ---
Devisentermingeschäfte Kauf kUSD 35.635 -844 20.055 55
Devisenswapgeschäfte Kauf kUSD 647 -5 1.034 1
Zinsswaps Darlehen kEUR 314 -2 0 0

Als Nennbetrag eines derivativen Sicherungsgeschäftes wird die rechnerische Bezugsgröße bezeichnet, aus der sich die Zahlungen ableiten. Sicherungsgegenstand und Risiko sind nicht der Nennbetrag selbst, sondern nur die darauf bezogenen Preisänderungen.

Der Marktwert entspricht dem Betrag, der zum Stichtag bei der unterstellten Auflösung der Sicherungsgeschäfte zu bezahlen oder zu bekommen wäre. Da es sich bei den Sicherungsgeschäften zum Zeitpunkt der Anschaffung um Geschäfte handelt, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, wird der Zeitwert anhand von Marktnotierungen ermittelt. Es wird kein Hedge Accounting angewendet.

Der positive Marktwert der Finanzinstrumente wird unter den sonstigen Vermögenswerten und der negative Marktwert unter den übrigen Verbindlichkeiten gezeigt. Da die zugrunde liegenden Kontrakte mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen wurden, existieren keine Kreditrisiken für diese Finanzinstrumente.

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Fälligkeiten der Zinssicherungsinstrumente

(in kEUR)
31.12.2017 31.12.2018
Innerhalb eines Jahres 314 0
Zwischen einem und fünf Jahren 0 0
Über fünf Jahre 0 0
Gesamt 314 0

(19) n) Mitarbeiteraktienprogramm

Jedes Jahr können die Mitarbeiter/innen der FRoSTA AG eine begrenzte Anzahl von Aktien zum festen Vorzugspreis erwerben. Der Unverfallbarkeitszeitpunkt entspricht dem Kaufzeitpunkt.

Es gibt zwei unterschiedliche Kaufpreise je Aktie, die Sperrfrist für beide Angebote beträgt vier Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist können die Wertpapiere weiterveräußert werden.

Die Mitarbeiter müssen sich innerhalb eines Monats für die Annahme des Angebotes entscheiden.

(20) o) Zeitwerte der Finanzinstrumente

Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis entsprechender Marktwerte bestimmt (Stufe 1). Flüssige Mittel und andere kurzfristige originäre Finanzinstrumente entsprechen den Zeitwerten der zu den jeweiligen Stichtagen bilanzierten Buchwerte.

Bei langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten erfolgt die Bestimmung des Zeitwertes auf der Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze. Die derivativen Finanzinstrumente wurden auf Grundlage der am Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsterminkurse sowie Referenzzinssätze ermittelt.

Die folgende Aufstellung zeigt die Verteilung der Finanzinstrumente in den jeweiligen Bilanzpositionen:

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Bilanzposition

(in kEUR)
Buchwert Zeitwert
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 99.857 99.857
Flüssige Mittel 11.045 11.045
Langfristige Schulden 29.361 29.442
Kurzfristige Schulden 135.876 135.876

(21) p) Verwendung von Schätzungen

Die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen sind insbesondere hinsichtlich der Festlegung der Abschreibungsdauern, der versicherungsmathematischen Parameter bei der Bewertung der Pensions-, Jubiläums- und Altersteilzeitrückstellungen sowie der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern getroffen worden. Die tatsächlichen Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

(22) 4) Anwendung weiterer IAS- und IFRS-Standards

Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden

Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2018 herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden und FRoSTA hat vom Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch gemacht.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Der IFRS16 sieht vor, dass der Leasingnehmer zukünftig einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht (right-of-use asset) zu bilanzieren hat. Das Right-of-Use wird in Höhe der Anschaffungskosten bilanziert und ist über den kürzeren Zeitraum aus Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer abzuschreiben. Dem Right-of-Use wird eine Leasingverbindlichkeit gegenübergestellt. Als Leasingverbindlichkeit wird der abgezinste Betrag aller zukünftigen Leasingzahlungen angesetzt. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ist grundsätzlich eine Zunahme der langfristigen Vermögenswerte und Schulden zu erwarten, insbesondere da die aus Operating-Leasing-Verhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen zukünftig als Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten zu bilanzieren sein werden. In der Konzern-Gesamtergebnis-rechnung kann es zu Verschiebungen zwischen dem Betriebsergebnis (EBIT) und dem Finanzergebnis kommen, da im Gegensatz zum bisherigen Ausweis der Aufwendungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen künftig Abschreibungen auf Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasing-Verbindlichkeiten zu erfassen sind.

Die quantitativen Auswirkungen auf die Bilanzsumme des Konzerns werden voraussichtlich unter 1% der Bilanzsumme liegen.

Die FRoSTA AG wendet den Standard im Zeitpunkt der Erstanwendung an, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung des Standards bilanziert wird. Für Leasingverhältnisse, die zuvor gemäß IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren, wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung eine Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst unter Anwendung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Korrespondierend wird ein Nutzungsrecht erfasst.

FRoSTA wird den praktischen Behelf gem. IFRS 16 C10 a) anwenden, in dem auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge ein einziger Abzinsungssatz angewendet wird.

IFRIC 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Wie das Steuerrecht auf einen bestimmten Geschäftsvorfall oder Umstand anzuwenden ist, ist möglicherweise unklar. Ob eine bestimmte steuerliche Behandlung nach dem Steuerrecht akzeptiert werden kann, bleibt möglicherweise unbekannt, bis die zuständige Steuerbehörde oder ein Gericht zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung fällt. Diese Interpretation regelt, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behandlungen gesondert zu berücksichtigen hat, welche Annahmen ein Unternehmen bezüglich der Prüfung der steuerlichen Behandlung durch die Steuerbehörden zu treffen hat, wie ein Unternehmen den zu versteuernden Gewinn (den steuerlichen Verlust), die steuerliche Basis, die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, die noch nicht genutzten Steuergutschriften und die Steuersätze zu bestimmen hat und wie ein Unternehmen geänderte Fakten und Umstände zu berücksichtigen hat.

Änderungen zu IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung.

Alle genannten Standards/Änderungen sind erstmals zum 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden.

Folgende IFRS, IFRIC oder Änderungen sind bis zum 31. Dezember 2018 durch den IASB veröffentlicht, aber nicht in EU-Recht übernommen worden und wurden durch FRoSTA auch nicht vorzeitig angewendet:

IFRS 17 Versicherungsverträge
Änderungen zu IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Jährliche Verbesserungen der IFRS (AIP) – Zyklus 2015-2017
Änderungen zu IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards
Änderung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs
Änderungen zu IAS 1 und IAS 8

Die Auswirkungen dieser noch nicht in EU-Recht übernommenen Änderungen auf den Abschluss sind noch nicht verlässlich abschätzbar.

5) Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

(23) a) Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der einzelnen Posten der immateriellen Vermögenswerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Der Anteil der ausländischen Tochterunternehmen am Restbuchwert zum 31. Dezember 2018 beträgt kEUR 900 (2017: kEUR 118).

Im FRoSTA Konzern sind Entwicklungskosten nicht aktiviert worden, da der zukünftige wirtschaftliche Nutzen nicht zuverlässig bestimmt werden kann, solange die Produkte noch nicht der Markteinführung unterlegen haben. Die Aufwendungen der Produktentwicklung für das Geschäftsjahr 2018 betragen kEUR 1.714 (2017: kEUR 1.532).

Die Werthaltigkeit der Marken wird unter Anwendung des Fair-Value-less-cost-to-sell-Ansatz auf Basis zukünftiger geschätzter Cash-Flows geprüft. Die den Planungsparametern zugrundeliegen-den Annahmen spiegeln die Erfahrungen aus der Vergangenheit wieder. Die Planung basiert auf einem Planungshorizont von fünf Jahren. Die ermittelten Cash-Flows werden unter Verwendung eines Kapitalkostensatzes von 7,5% abgezinst. Als Ergebnis der Werthaltigkeitstests sind Verlustpuffer in ausreichender Höhe festgestellt worden, sodass – wie im Vorjahr – keinen Anlass für Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bestand. Daneben liegen keine rechtlichen, regulatorischen oder wettbewerbsbedingten Faktoren vor, die die Nutzung der Markenrechte beschränken.

(24) b) Sachanlagen

Hinsichtlich der Entwicklung der Sachanlagen wird auf den Konzernanlagenspiegel verwiesen. Der Anteil der Sachanlagen am Restbuchwert zum 31. Dezember 2018, die außerhalb von Deutschland und im Wesentlichen in Polen gelegen sind, beträgt kEUR 31.954 (2017: kEUR 31.111). Im Geschäftsjahr mindern erhaltene Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen die Anschaffungskosten um kEUR 2.621 (2017: kEUR 3.096). Aufgrund der aus heutiger Sicht zukünftig zu erwartenden Ergebnisbeiträge wurden im Geschäftsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen berücksichtigt. In vorangegangenen Geschäftsjahren wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dieser Zuschreibungswert beträgt zum 31. Dezember 2018 kEUR 403 (2017: kEUR 491). Im Berichtsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 aktiviert.

(25) c) Finanzielle Vermögenswerte

Für die nicht konsolidierten Anteile an Tochterunternehmen erfolgt der Wertansatz zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten.

(26) d) Vorräte

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Vorräte

(in kEUR)
31.12.2017 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 30.166 41.715
Unfertige Erzeugnisse 19.554 16.966
Fertige Erzeugnisse und Waren 31.174 29.799
Geleistete Anzahlungen 659 585
Vorräte 81.553 89.065

Es wurde, soweit dies erforderlich war, der niedrigere Nettoveräußerungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Vertriebs- und Herstellungskosten angesetzt. Die Buchwerte der Vorräte, welche zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt wurden, betragen im Berichtsjahr 2018 kEUR 1.874. Die im Aufwand erfassten Wertminderungen auf Vorräte betragen kEUR 212 (2017: kEUR 34).

(27) e) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(in kEUR)
31.12.2017 31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 91.573 83.019
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -479 -820
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 91.094 82.199

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Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(in kEUR)
2017 2018
Stand Wertberichtigungen 1. Januar 493 479
Kursdifferenzen -2 -1
Zuführungen 0 342
Verbrauch -16 0
Auflösungen 0 0
Stand Wertberichtigungen 31. Dezember 479 820

Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen basieren auf Zahlungsausfällen und belaufen sich auf kEUR 23 (2017: kEUR 32).

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In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene Risiken

(in kEUR)
31.12.2017 31.12.2018
Weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen 88.218 75.718
Überfällige Forderungen, die nicht einzelwertberichtigt sind
Weniger als 30 Tage 2.316 4.767
30 bis 60 Tage 266 818
Mehr als 60 Tage 294 896
Gesamt überfällige Forderungen 2.876 6.481
Buchwert (netto) 91.094 82.199

Im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Geschäften (ABS) wurden Forderungen in Höhe von kEUR 14.078 verkauft. Aufgrund der Struktur des Vertrages ist das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei FRoSTA verblieben. Die aus der Vorfinanzierung des Forderungseinzugs resultierenden Verbindlichkeiten sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Bei Asset-Backed-Securities-Geschäften werden Forderungen an eine Zweckgesellschaft aus der Finanzbranche verkauft. Diese Gesellschaft platziert diese Forderungen am Kapitalmarkt. Der Preis für die Forderungen orientiert sich am Nennwert der Forderungen, verringert um die zu erwartenden Abzüge. Gleichzeitig wird für die Zeit bis zum Zahlungseingang eine variable Zinszahlung fällig, die sich am Zinssatz für kurzfristige Finanzierungen orientiert. Den Forderungseinzug betreibt die FRoSTA AG als Service Provider für die Zweckgesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die Forderungen nicht mehr am Kapitalmarkt platziert werden können. Die Zweckgesellschaft hat sich jedoch für jeweils ein Jahr zum Ankauf der Forderungen verpflichtet.

(28) f) Sonstige Vermögenswerte

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Sonstige Vermögenswerte

(in kEUR)
31.12.2017 31.12.2018
Debitorische Kreditoren 260 249
Mitarbeiter 49 40
Umsatz- und Verbrauchssteuern 4.390 6.878
Übrige finanzielle Vermögenswerte 2.290 2.130
Finanzielle Vermögenswerte 6.989 9.297
Abgrenzungen 567 659
Nicht finanzielle Vermögenswerte 567 659
Sonstige Vermögenswerte 7.556 9.956

Für die sonstigen Vermögenswerte wurden keine Ausfallrisiken identifiziert.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Unter den übrigen Vermögenswerten wird ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von kEUR 40 (2017: kEUR 9) ausgewiesen. Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen ist mit dem Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen zu verrechnen.

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Rückdeckungsversicherungen

(in kEUR)
31.12.2017 31.12.2018
Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens 127 394
Anschaffungskosten des angelegten Vermögens 126 392

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Tz. 36.

(29) g) Eigenkapital

Das Kapitalmanagement umfasst das in der Konzernbilanz ausgewiesene Konzerneigenkapital.

Die Veränderung des Konzerneigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Die Mindestkapitalanforderungen sind erfüllt.

Es wird eine Eigenkapitalquote angestrebt, die dem Unternehmen die wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert. Die Erreichung soll durch Eigenfinanzierung erfolgen.

(30) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt kEUR 17.440. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien besteht ein rechnerischer Anteil in Höhe von EUR 2,56 je Aktie.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 735 verringert.

Mit dem Eigenkapital verrechnet wurden 963 (i.Vj. 228) eigene Inhaberstückaktien der AG mit einem Nominalwert von kEUR 2 beziehungsweise 0,01 % des Stammkapitals. Der den Nennbetrag übersteigende Anteil der Anschaffungskosten in Höhe von kEUR 75 wird im Zuge einer Kürzung in den Gewinnrücklagen dargestellt. Den eigenen Inhaberstückaktien stehen nach § 71b Aktiengesetz keine Rechte zu.

Daneben besteht ein noch nicht ausgenutztes, bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von kEUR 1.000 zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der FRoSTA AG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie ein bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von kEUR 5.000 zur Kapitalerhöhung aus Geldeinlagen.

(31) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien und die Personalaufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienprogramm.

(32) Gewinnrücklagen und erwirtschaftetes Konzerneigenkapital (ohne Gewinnrücklagen)

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital umfasst die in der laufenden Periode erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht in die Rücklagen eingestellt wurden.

Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im Jahresabschluss der FRoSTA AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf kEUR 12.205 (2017: kEUR 18.953).

Die Hauptversammlung hat am 22. Juni 2018 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der FRoSTA AG zum 31. Dezember 2017 eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Dividendensumme von kEUR 10.875 zu zahlen.

Der Vorstand der FRoSTA AG schlägt für das Jahr 2018 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung eine Dividende von EUR 1,60 je Aktie vor.

(33) Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen umfassen als Ausgleichsposten die Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei Tochterunternehmen, die in einer anderen Währung als die der Konzernmutter bilanzieren. Hauptsächlich resultiert der Bewertungsunterschied aus der Beteiligung an der FRoSTA Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen, deren Jahresabschluss in Polnischen Zloty erstellt wird. Der Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung beträgt zum Bilanzstichtag kEUR -843 (2017: kEUR 609). Außerdem werden in den sonstigen Rücklagen zum 31. Dezember 2018 versicherungsmathematische Verluste in Höhe von kEUR 148 (2017: kEUR 105) erfasst.

(34) Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Die FRoSTA AG hat ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geboten, FRoSTA Aktien zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Es wird zwischen zwei Angeboten mit unterschiedlichen Ausgabepreisen unterschieden, die eine limitierte Kaufmöglichkeit pro Mitarbeiter aufweisen.

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getätigte Aktienkäufe 2017 2018
Angebot I - Stückzahl 24.825 21.410
Ausgabepreis (EUR) 34,00 41,00
Durchschnittlicher Börsenkurs (EUR) 68,48 80,70
Differenz (EUR) 34,48 39,70
Wert (kEUR) 856 850
Angebot II - Stückzahl 17.514 15.910
Ausgabepreis (EUR) 17,00 20,50
Durchschnittlicher Börsenkurs (EUR) 68,48 80,70
Differenz (EUR) 51,48 60,20
Wert (kEUR) 902 958
Gesamt (kEUR) 1.758 1.808

Der Unterschied zwischen dem Kaufkurs der FRoSTA Aktie und dem reduzierten Preis, den die Mitarbeiter zahlen, wird als Personalaufwand erfasst.

Anteilsbasierte Vergütungen

Die Gesellschaft hat für Mitarbeiter der Führungsebene der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ein Tantiememodell aufgelegt, das die Vergütung in der Abgabe von Aktien der Gesellschaft vorsieht. Die Anzahl der zu übertragenden Aktien bestimmt sich nach einer leistungsorientierten Formel, mit der die Mitarbeiter entsprechend dem Grad der Zielerreichung des Konzerns und der persönlichen Zielerreichung sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Kriterien entlohnt werden.

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Anteilsbasierte Vergütungen 2017 2018
Für das vorhergehende Geschäftsjahr ausgegebene Aktien 8.880 3.375

(35) h) Pensionsverpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen aufgrund von Einzelzusagen an ehemalige Mitarbeiter des FRoSTA Konzerns sowie für deren Hinterbliebene gebildet.

Die Versorgungssysteme innerhalb des Konzerns sind ausschließlich leistungsorientiert (defined benefit plans).

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierte Altersversorgung erfolgt nach IAS 19 auf der Grundlage versicherungsmathematischer Annahmen.

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Parameter zur Berechnung von Pensionsrückstellungen 2017 2018
Rechnungszins 2,80 % 2,05 %
Gehaltstrend 2,00 % 2,00 %
Rententrend 1,60 % 2,30 %

Die versicherungsmathematischen Annahmen hinsichtlich der Lebenserwartung basieren auf den „Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck.

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Pensionsaufwand

(in kEUR)
2017 2018
Sonstiger Pensionsaufwand 90 76
Personalaufwand 90 76
Zinsaufwand 9 9
Pensionsaufwand 99 85
Bilanzwirksame Nettoverpflichtung

(in kEUR)
2017 2018
Rückstellung 1. Januar 960 1.006
Pensionsaufwand 99 85
Zahlungen an Pensionäre -65 -65
Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) 12 43
Rückstellung 31. Dezember 1.006 1.069

Die Anzahl der Begünstigten, die Pensionsleistungen erhalten haben, beläuft sich auf 14 Personen.

Die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden als Aufwendungen zu beitragsorientierten Versorgungsplänen qualifiziert und betrugen im Geschäftsjahr kEUR 4.153 (2017: kEUR 4.083).

(36) i) Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

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in kEUR Stand

01.01.2018
Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand

31.12.2018
Jubiläen 2.304 165 0 422 2.561
Langfristige sonstige Rückstellungen 2.304 165 0 422 2.561
Abfindungen 1.032 976 51 142 148
Drohverluste 59 59 0 164 164
Kurzfristige sonstige Rückstellungen 1.091 1.035 51 307 312
Sonstige Rückstellungen 3.395 1.200 51 729 2.873

Altersteilzeit - Planvermögen

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in kEUR Stand

01.01.2018
Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand

31.12.2018
Altersteilzeit 300 86 4 211 421
Planvermögen 127 84 0 351 394

Den Altersteilzeitrückstellungen stehen zur Insolvenzsicherung Rückdeckungsversicherungen gegenüber. Da diese Versicherungen als Planvermögen zu qualifizieren sind, werden sie mit den Rückstellungen für Altersteilzeit saldiert. Da das Planvermögen pro Altersteilzeitverpflichtung zugeordnet ist, kommt es wegen des Einzelbewertungsgrundsatzes sowohl zu einer Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von kEUR 68 (2017: kEUR 182) als auch zu einem Überhang des Vermögens in Höhe von kEUR 40 (2017: kEUR 9).

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Tz. 28.

(37) j) Verbindlichkeiten

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Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit
(in kEUR) Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 42.213 18.509 23.704 4.059
(im Vorjahr) (44.565) (18.538) (26.027) (5.017)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 92.646 92.646 0 0
(im Vorjahr) (68.289) (68.289) (0) (0)
Übrige Verbindlichkeiten 14.451 14.451 0 0
(im Vorjahr) (23.892) (23.892) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von kEUR 8.866 (2017: kEUR 12.561) und durch ähnliche Rechte in Höhe von kEUR 611 (2017: kEUR 833) besichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte.

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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

(in kEUR)
Pos. 31.12.2017 31.12.2018
Langfristige Darlehen 1 32.361 30.577
davon kurzfristig fällig innerhalb 1 Jahres 2 6.334 6.873
Kurzfristige Darlehen 3 953 385
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4 11.251 11.251
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 5 = (2+3+4) 18.538 18.509
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6 = (1+3+4) 44.565 42.213

Die im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Geschäften (ABS) verkauften Forderungen betragen zum 31. Dezember 2018 kEUR 14.078. Nach Abzug eines Abschlages in Höhe von kEUR 2.827 sind in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten kEUR 11.251 enthalten.

Von den mit Kreditinstituten vereinbarten Finanzierungszusagen enthält eine sogenannte Financial Covenants. Dies sind vorgegebene Bilanzkennzahlen mit Mindestwerten, die nicht unterschritten werden dürfen. Falls doch, kann die Finanzierungszusage zurückgezogen werden.

Darlehensverbindlichkeiten

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31.12.2017 31.12.2018 Zinssatz Fälligkeit
kEUR kEUR in %
--- --- --- --- ---
898 385 3,40 30.09.2019
833 611 3,00 30.09.2021
3.281 2.406 1,05 30.09.2021
2.813 2.063 0,95 30.09.2021
1.728 1.343 2,65 30.06.2022
1.201 934 3,05 30.06.2022
7.125 5.250 0,82 30.06.2022
800 750 0,62 30.09.2022
2.321 1.898 2,05 30.06.2023
0 4.935 0,55 30.09.2024
6.500 6.081 0,81 30.03.2026
4.861 4.306 0,85 30.09.2026
33.314 30.962

(38)

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Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

(in kEUR)
31.12.2017 31.12.2018
Inkassovergütungen 7.453 2.000
Kreditorische Debitoren 350 316
Übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten 862 386
Finanzielle Verbindlichkeiten 8.665 2.702
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 6.747 4.638
Sozialversicherungsbeiträge 497 570
Steuern 676 772
Abgrenzungen 7.307 5.769
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten 15.227 11.749
Übrige Verbindlichkeiten 23.892 14.451

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten ausstehende Tantieme-, Lohn- und Gehaltszahlungen.

Die Abgrenzungen enthalten sowohl Ansprüche der Mitarbeiter für noch nicht genommenen Urlaub und Freischichten als auch übrige sonstige Verbindlichkeiten.

6) Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(39) a) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen den Verkauf von Waren und werden zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts bemessen.

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Umsatzerlöse nach Regionen

(in kEUR)
2017 2018
Inland 280.171 278.592
Ausland 220.960 230.692
Umsatzerlöse 501.131 509.284

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Umsatzerlöse nach Produktgruppen

(in kEUR)
2017 2018
Fisch 242.397 225.225
Gemüse und Obst 127.072 140.328
Fertiggerichte und übrige Produkte 131.662 143.731
Umsatzerlöse 501.131 509.284

(40) b) Sonstige Erträge

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Sonstige Erträge

(in kEUR)
2017 2018
Währungskursgewinne 3.767 3.072
Erträge aus der Ausbuchung von Abgrenzungen 2.316 3.399
Erträge aus Gutschriften für Vorjahre und der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 160 138
Übrige betriebliche Erträge 3.844 2.705
Sonstige Erträge 10.087 9.314

(41) c) Personalaufwand

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Personalaufwand

(in kEUR)
2017 2018
Löhne und Gehälter 60.314 60.877
Soziale Abgaben 10.870 11.593
Aufwendungen für Altersversorgung 23 -2
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen 1.758 1.807
Personalaufwand 72.965 74.275

Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

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Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) 2017 2018
Gewerbliche Arbeitnehmer 1.208 1.211
Angestellte 483 535
Beschäftigtenzahl nach § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB 1.691 1.746
Auszubildende 33 32
Anzahl der Mitarbeiter 1.724 1.778

Im Berichtsjahr wurden erstmalig auch die Mitarbeiter der osteuropäischen Vertriebsbüros einbezogen sowie die Zuordnung der Administration – bisher teilweise dem Werk Bydgoszcz zugeordnet – verändert. Außerdem wurden die Aushilfen nicht mehr gesondert ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

(42) d) Abschreibungen

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Abschreibungen

(in kEUR)
2017 2018
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 598 763
Abschreibungen auf Sachanlagen 13.802 15.775
Abschreibungen 14.400 16.538

(43) e) Sonstige Aufwendungen

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Sonstige Aufwendungen

(in kEUR)
2017 2018
Lager- und Transportkosten 22.295 23.830
Aufwendungen für Fremdpersonal 15.202 14.777
Vertriebsaufwendungen 13.424 18.622
Mieten und Kühlhausaufwendungen 8.362 9.321
Instandhaltung 6.660 6.213
Währungsverluste 5.758 3.069
Gebühren, Beiträge und Versicherungen 3.176 3.831
Übrige Aufwendungen 9.914 12.198
Sonstige Aufwendungen 84.791 91.861

In den übrigen Aufwendungen sind Abfindungen in Höhe von kEUR 254 (2017: kEUR 52) sowie Aufwendungen für Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit in Höhe von kEUR 212 (2017: kEUR 277) enthalten.

(44) f) Zinsergebnis

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Zinsergebnis

(in kEUR)
2017 2018
Zinserträge aus Bankguthaben 9 3
Zinserträge aus Ausleihungen 0 0
Zinserträge aus der Verminderung von Drohverlustrückstellungen aus Zinsswaps 28 0
Übrige Zinserträge 31 52
Zinserträge 68 55
Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -485 -405
Zinsaufwendungen aus Zinsswaps 0 0
Zinsaufwendungen für Rückstellungen für Pensionen und Altersteilzeit -10 -8
ABS -67 -91
Zinsaufwendungen aus Steuerschulden -112 -288
Übrige Zinsaufwendungen -5 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -679 -792
Zinsergebnis -611 -737

(45) g) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und latente Steuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und den jeweiligen ausländischen Steuern zusammen.

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Steueraufwand nach Herkunft

(in kEUR)
2017 2018
Laufende Steuern Inland 8.350 6.425
Laufende Steuern Ausland 2.031 2.487
Laufende Steuern Geschäftsjahr 10.381 8.912
Steuern für Vorjahre 965 938
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.346 9.850
Latente Steuern Inland 76 -553
Latente Steuern Ausland -364 71
Latente Steuern -288 -482
Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung 11.058 9.368

Der erwartete Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernobergesellschaft FRoSTA AG in Höhe von 30,66 % (2017: 30,66 %) auf das IFRS-Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte, lässt sich wie folgt auf die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag laut Gesamtergebnisrechnung überleiten:

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Überleitung Steueraufwand (in kEUR) 2017 2018
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 34.411 29.351
Steuersatz der FRoSTA AG 30,66 % 30,66 %
Erwarteter Steueraufwand 10.550 8.999
Abweichende Steuersätze (insb. auf latente Steuern) -461 -1.003
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre 965 938
Steueraufwand von nicht abziehbaren Betriebsausgaben 41 469
Steuerentlastung durch steuerfreie Erträge -37 -35
Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung 11.058 9.368

Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften werden 15 % für die Körperschaftsteuer und 5,5 % für den Solidaritätszuschlag der geschuldeten Körperschaftsteuer abgeführt. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit gemeindespezifischer Hebesätze bestimmt.

(46)

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Aktive und passive latente Steuern 31.12.2017 31.12.2018
(in kEUR) Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 3 109 4 139
Sachanlagevermögen 279 1.843 292 1.659
Finanzanlagen 222 0 632 0
Vorräte 0 224 0 148
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 35 8 32
Sonstige Vermögenswerte 1 0 12 3
Pensionsrückstellungen 185 0 203 0
Sonstige Rückstellungen 718 0 448 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 21 44 0
Übrige Verbindlichkeiten 449 1 440 2
Summe 1.859 2.233 2.083 1.983
Saldierung -709 -709 -1.013 -1.013
Saldo 1.150 1.524 1.070 970

(47) h) Ergebnis je Aktie

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Ergebnis je Aktie 2017 2018
Konzernjahresüberschuss kEUR 23.352 19.983
Anzahl sich im Umlauf befindlicher Stammaktien Tsd. Stück 6.813 6.812
Konzernjahresüberschuss je Aktie EUR 3,43 2,93

Der Wert von EUR 2,93 (2017: EUR 3,43) wird sowohl für das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis ausgewiesen.

7) Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

(48) Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von kEUR 11.045 (2017: kEUR 14.578) zusammen.

(49) 8) Segmentberichterstattung

Zur Erläuterung der im Folgenden dargestellten Segmentberichterstattung verweisen wir auf die im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht gemachten Angaben.

Aufgrund des IFRS 8.23 in der Fassung vom April 2009 sind wir verpflichtet, die Darstellung unserer Segmentberichterstattung den internen Steuerungs- und Berichtsstrukturen entsprechend vorzunehmen (Management Approach). Wir führen die FRoSTA AG in zwei separaten Vertriebsbereichen. Dies ist zum einen das Geschäftssegment „FRoSTA", welches den Vertrieb des Markengeschäftes in Deutschland, Österreich, Osteuropa und Italien, das Handelsmarkengeschäft in Italien und Osteuropa sowie das Heimdienst- und Großverbrauchergeschäft in Europa beinhaltet, und zum anderen das Geschäftssegment „Copack", welches das Handelsmarken- und Industriegeschäft in Deutschland sowie das Handelsmarkengeschäft in Frankreich und im sonstigen Westeuropa verantwortet.

Das Management betrachtet ausschließlich die Ergebnisentwicklung der Segmente. Eine segmentierte Betrachtung des Vermögens oder der Schulden erfolgt nicht. Die Darstellung der Segmentberichterstattung entspricht der Struktur des internen Reportings. Konsolidierungseffekte sind anteilig in den Segmenten enthalten. Diese sind insgesamt aber unwesentlich.

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Segment FRoSTA Segment CoPACK
mEUR 2017 2018 +/- 2017 2018 +/-
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 263,5 284,5 7,9% 237,6 224,8 -5,4%
Rohergebnis 119,5 128,8 7,7% 87,5 83,9 -4,1%
% vom Umsatz 45,3% 45,3% 36,8% 37,3%
Personalaufwand -36,9 -39,5 7,1% -36,0 -34,7 -3,6%
Abschreibungen -7,1 -7,7 9,0% -7,3 -8,9 20,5%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -46,8 -53,0 13,3% -38,0 -38,8 2,2%
EBIT 28,7 28,5 -0,8% 6,2 1,5 -75,1%
% vom Umsatz 10,9% 10,0% 2,6% 0,7%
Finanzergebnis -0,3 -0,3 24,2% -0,2 -0,4 63,4%
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit 28,5 28,2 -1,0% 5,9 1,2 -80,3%
Steuern -9,1 -9,0 -1,7% -1,9 -0,4 -80,4%
Konzernjahresüberschuss 19,3 19,2 -0,7% 4,0 0,8 -80,2%
% vom Umsatz 7,3% 6,7% 1,7% 0,4%
Inland Ausland
mEUR 2017 2018 +/- 2017 2018 +/-
Umsatzerlöse 290,4 285,2 -1,8% 210,7 224,1 6,4%
Rohergebnis 118,2 116,1 -1,8% 88,9 96,7 8,8%
% vom Umsatz 40,7% 40,7% 42,2% 43,1%
Personalaufwand -43,0 -42,4 -1,3% -30,0 -31,9 6,3%
Abschreibungen -9,1 -9,8 7,9% -5,3 -6,8 26,7%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -47,8 -47,0 -1,8% -37,0 -44,9 21,4%
EBIT 18,3 16,9 -7,7% 16,6 13,1 -20,7%
% vom Umsatz 6,3% 5,9% 7,9% 5,9%
Finanzergebnis -0,3 -0,4 45,0% -0,2 -0,3 38,9%
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit 18,0 16,5 -8,6% 16,4 12,9 -21,5%
Steuern -5,8 -5,3 -9,2% -5,3 -4,1 -22,0%
Konzernjahresüberschuss 12,2 11,2 -8,3% 11,1 8,8 -21,2%
% vom Umsatz 4,2% 3,9% 5,3% 3,9%

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Gesamt
mEUR 2017 2018 +/-
--- --- --- ---
Umsatzerlöse 501,1 509,3 1,6%
Rohergebnis 207,0 212,7 2,7%
% vom Umsatz 41,3% 41,8%
Personalaufwand -73,0 -74,3 1,8%
Abschreibungen -14,4 -16,5 14,8%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -84,8 -91,9 8,3%
EBIT 34,9 30,0 -13,9%
% vom Umsatz 7,0% 5,9%
Finanzergebnis -0,5 -0,7 42,4%
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit 34,4 29,4 -14,7%
Steuern -11,1 -9,4 -15,3%
Konzernjahresüberschuss 23,4 20,0 -14,4%
% vom Umsatz 4,7% 3,9%
Gesamt
mEUR 2017 2018 +1
Umsatzerlöse 501,1 509,3 1,6%
Rohergebnis 207,0 212,7 2,7%
% vom Umsatz 41,3% 41,8%
Personalaufwand -73,0 -74,3 1,8%
Abschreibungen -14,4 -16,5 14,8%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -84,8 -91,9 8,3%
EBIT 34,9 30,0 -13,9%
% vom Umsatz 7,0% 5,9%
Finanzergebnis -0,5 -0,7 42,4%
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit 34,4 29,4 -14,7%
Steuern -11, 1 -9,4 -15,3%
Konzernjahresüberschuss 23,4 20,0 -14,4%
% vom Umsatz 4,7% 3,9%

Das Ergebnis aus Beteiligungen in Höhe von kEUR 49 (2017: EUR 128) betrifft den Beteiligungsertrag an der Columbus Spedition.

Im Geschäftsjahr 2018 hat ein Kunde mit einem Umsatzerlös von kEUR 64.846 (2017: kEUR 59.839) in den Segmenten FRoSTA und COPACK um mehr als 10 % zum Konzernumsatz beigetragen.

9) Sonstige Angaben

(50) a) Originäre Finanzinstrumente

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Originäre Finanzinstrumente (in kEUR) 31.12.2017 31.12.2018
Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 44.565 44.846 42.213 42.294
Übrige Finanzverbindlichkeiten 8.665 8.665 2.702 2.702

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Darlehen enthalten. Bei der Ermittlung des Zeitwertes wird für diese der Barwert angesetzt, der sich aufgrund des aktuellen Zinsniveaus errechnet. Für die übrigen Finanzverbindlichkeiten stimmen die Buchwerte mit den Zeitwerten aufgrund der kurzen Laufzeit überein.

(51) b) Haftungsverhältnisse

Nennenswerte Haftungsverhältnisse bestehen aus Sicht des FRoSTA Konzerns nicht.

(52) c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2017 2018
(in kEUR)
Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen 2.516 2.755
Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen 3.308 3.517
Bestellobligo aus Erweiterungsinvestitionen 7.006 6.688
Konsignationsvereinbarungen 2.622 2.432
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 15.452 15.392

Die Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen betreffen überwiegend Leasinggeschäfte über PKW und Flurförderzeuge und werden ausschließlich über Operating-Leasing-Verträge abgewickelt. Die Überprüfung, ob eine Leasingvereinbarung vorliegt, erfolgt bei Eingang des Vertrages bzw. der Rechnungsbelege.

Die Verpflichtungen aus laufenden Mietverträgen betreffen die Mieten für Büroräume, Software und Kommunikationssysteme.

Restlaufzeiten von Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen zum 31. Dezember 2018

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in kEUR < 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Künftige Zahlungen aus laufenden Leasingverträgen 1.004 1.704 47
Künftige Zahlungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen 3.017 494 6
Summe 4.021 2.198 53

Die Gesamtaufwendungen aus den Leasing- und Mietverträgen betrugen im Geschäftsjahr kEUR 4.382 (2017: kEUR 4.215).

(53) d) Honorar des Konzernabschlussprüfers

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Honorar des Abschlussprüfers kEUR
Abschlussprüfungsleistungen 73
Andere Bestätigungsleistungen 13
Summe 86

(54) e) Beziehungen zu nahestehenden Personen

Vorstand

Mitglieder des Vorstands der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2018:

Felix Ahlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstandsvorsitzender

Stand zum 31. Dezember 2018: 2.285.212 FRoSTA Aktien = 33,5 %.
Maik Busse, Kaufmann, Bremerhaven, Vorstand Business Partnering und Administration
Hinnerk Ehlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstand Marketing, Vertrieb und Personal
Jürgen Marggraf, Kaufmann, Bremen, Vorstand Produktion und Technik, stellv. Vorstandsvorsitzender

Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Gesamtbesitz an FRoSTA Aktien des Vorstands 2.329.412 Stück = 34,2 %.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2018:

Dirk Ahlers, Kaufmann, Hamburg, Aufsichtsratsvorsitzender

Stand zum 31. Dezember 2018: 681.159 FRoSTA Aktien = 10,0 %
Oswald Barckhahn, Kaufmann, Amsterdam, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

(bis 22. Juni 2018)
Volker Kuhn, Kaufmann, Genf, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (seit 22. Juni 2018)
Jürgen Schimmelpfennig, Betriebsratsvorsitzender der FRoSTA AG, Bremerhaven

Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Gesamtbesitz an Aktien der FRoSTA AG beim Aufsichtsrat 683.459 Stück = 10,0 %.

Sonstige

Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Im Nachfolgenden werden sämtliche Geschäftsbeziehungen erläutert.

Leistungen von der Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ein Unternehmen, dessen Gesellschafter Dirk Ahlers ist, in Höhe von kEUR 87 (2017: kEUR 61).

Leistungen an die Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von kEUR 89 (2017: kEUR 70).

Lieferungen von der Bulgaria Foods Ltd., einer 100%-Beteiligung der Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ein Unternehmen, dessen Gesellschafter Dirk Ahlers ist, in Höhe von kEUR 171 (2017: kEUR 126).

Lieferungen an die Bulgaria Foods Ltd. in Höhe von kEUR 5.

Leistungen der Columbus Spedition GmbH in Höhe von kEUR 1.698 (2017: kEUR 1.725).

Vertriebskosten von einem nicht konsolidierten Tochterunternehmen in Höhe von kEUR 318 (2017: kEUR 349).

Aus den Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen resultieren zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten in Höhe von kEUR 231.

Am 22. Dezember 2015 teilten Herr Dirk Ahlers, Frau Friederike Ahlers und Herr Felix Ahlers ihre Stimmrechte an der Gesellschaft mit.

(55) f) Bezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Die Mitglieder des Vorstands erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

einer festen jährlichen Grundvergütung
einer variablen Vergütung zum Kauf von FRoSTA Aktien
einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern
einer langfristigen Tantiemekomponente, die sich an dem 3-Jahres-Durchschnitt der Kapitalverzinsung (Return an Investment/ROI) der FRoSTA AG orientiert.

Für das Geschäftsjahr 2018 betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands kEUR 2.2724,8 (2017: kEUR 4.267,6). Davon betrafen fixe Bezüge kEUR 1.087,1 (2017: kEUR 1.110,4) und variable Vergütungen kEUR 1.637,7 (2017: kEUR 3.157,2).

Gesamtbezüge des Vorstands gemäß Paragraf 314 ... HGB

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Jahr 2016 2017 2018
Zielwert bei 100% Zielerreichung Zielerreichung

in %

(Performance)
Vergütung effektiv +/-% Vorjahr
--- --- --- --- --- --- ---
Fixe Bezüge
Festvergütung 882.450 972.006 926.331 -4,7%
Sonstige Sachbezüge 117.372 138.381 160.748 16,2%
Fixe Bezüge gesamt 999.822 1.110.387 1.087.079 -2,1%
variable Vergütungen
Tantieme shortterm 1.800.956 1.674.783 1.462.814 74% 1.085.125 -35,2%
Tantieme longterm 558.948 664.232 600.001 28% 170.058 -74,4%
Vergütung zum Aktienkauf 801.307 818.227 602.638 63% 382.544 -53,2%
variable Vergütung gesamt 3.161.211 3.157.242 2.665.453 61% 1.637.727 -48,1%
Gesamtbezüge 4.181.033 4.267.829 2.724.808 -36,2%

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr kEUR 56 (2017: kEUR 55). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstände betragen zum Bilanzstichtag kEUR 416 (2017: kEUR 430).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

einer festen jährlichen Grundvergütung, die einmal jährlich ausgezahlt wird
einer Erfolgsprämie, die von der Höhe des Gewinns je Aktie abhängig ist und ebenfalls einmal jährlich ausgezahlt wird.

Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen kEUR 119, davon variable kEUR 29 und fixe kEUR 90. Bei den Vorjahresbezügen von kEUR 125 handelte es sich um variable kEUR 35 und fixe Bezüge kEUR 90.

Die Vergütung zum Kauf von Aktien ist mit einer Haltefrist der Aktien von fünf Jahren verbunden. Die Longterm-Tantiemekomponenten errechnen sich aus einer durchschnittlichen Performance von drei Jahren und sind nach Ablauf der drei Jahre fällig.

(56) g) Ergebnisverwendung

Bei einer Anzahl von 6.812.598 Inhaberstückaktien, abzüglich der nach § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigten eigenen Inhaberstückaktien in Höhe von 963 ergibt sich eine Anzahl von dividendenberechtigten Inhaberstückaktien in Höhe von 6.811.635. Wir werden der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss der FRoSTA AG von EUR 12.204.690,88 eine Bruttodividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Bruttodividendensumme von EUR 10.898.616,00 zu zahlen und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 1.306.074,88 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die Bruttodividende unterliegt der Kapitalertragsteuer (25 %) in Höhe von EUR 2.724.654,00 und einem Solidaritätszuschlag (5,5 %) in Höhe von EUR 149.855,97. Hieraus ergibt sich eine Nettodividende in Höhe von EUR 8.024.106,03. Das Ergebnis steht den Eigentümern des Mutterunternehmens vollständig zu. Nicht beherrschende Anteile bestehen im Konzern der FRoSTA AG nicht.

(57) h) Risikobericht

Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Konzerns gehörenden Risiken, wie z. B. Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, werden durch Vereinbarungen bzw. Verträge abgesichert.

Unternehmerische Risiken des Marktes werden vom Konzern selbst getragen. Durch entsprechendes Risikomanagement sollen Schäden möglichst gar nicht auftreten bzw. niedrig gehalten werden. Die im Abschluss dargestellten Finanzinstrumente unterliegen Marktrisiken und Währungsrisiken. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt FRoSTA Preisrisiken insbesondere von Rohmaterialien. Den Preisrisiken wird grundsätzlich durch die zeitliche Begrenzung langfristiger Kontrakte begegnet. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschluss-Stichtag bezogen werden.

Währungsrisiken entstehen bei Einkaufskontrakten in Fremdwährung. Den Wechselkursrisiken begegnet FRoSTA mit Währungssicherungsgeschäften. Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: wesentliche originäre monetäre Finanzinstrumente (Flüssige Mittel, Forderungen, verzinsliche Schulden, unverzinsliche Verbindlichkeiten) sind unmittelbar in funktionaler Währung ausgewiesen. Für Fremdwährungspositionen erfolgt eine Begrenzung des Fremdwährungsrisikos durch derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte. Auf Basis der mit Lieferanten abgeschlossenen Kontrakte in fremder Währung erfolgt eine Bedarfsermittlung an Fremdwährung. Bei der Berechnung des USD-Kalkulationskurses wird von einem USD-Kurssicherungsbedarf in Höhe der Planbedarfe der 4 Folgemonate ausgegangen. Für die Währungssicherung erfolgt die Ermittlung eines Kalkulationskurses, der von der Kursentwicklung beeinflusst wird. Mit dem Währungsmanagement über den Planbedarf von 4 Monaten werden Währungsrisiken begrenzt, aber nicht vollständig ausgeschlossen.

Ausführliche Informationen über die Unternehmensrisiken sind dem zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der FRoSTA AG zu entnehmen.

Bremerhaven, 22. Februar 2019

Der Vorstand

F. Ahlers

M. Busse

H. Ehlers

J. Marggraf

Konzernanlagenspiegel

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der FRoSTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZU EINEM BERICHT ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zu einem Bericht und zusammengefassten Lagebericht und dem Konzernlagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZU EINEM BERICHT ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT UND KONZERNLAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZU EINEM BERICHT ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS UND KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und dem zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und dem zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zu einem Bericht zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Bremen, 22. Februar 2019

**BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Weichert, Wirtschaftsprüfer

gez. Renken, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Bremerhaven, 22. Februar 2019

F. Ahlers

M. Busse

H. Ehlers

J. Marggraf

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Auch im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat den Vorstand der FRoSTA AG intensiv beraten und seine Kontrollfunktion wahrgenommen.

Die Tätigkeit des Aufsichtsrats war in 2018 auch durch den Wechsel im Aufsichtsrat geprägt, nachdem Oswald Barckhahn sein Mandat mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Juni 2018 niedergelegt hat und Volker Kuhn von der Hauptversammlung zum neuen Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde. Insofern fanden die Beratung und die Überwachung im Zeitraum bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 22. Juni 2018 durch die Mitglieder des Aufsichtsrats Dirk Ahlers, Oswald Barckhahn und Jürgen Schimmelpfennig statt, während im Zeitraum nach Ablauf der Hauptversammlung Volker Kuhn die Gesellschaft als neues Aufsichtsratsmitglied begleitet hat.

Insgesamt hat sich der Aufsichtsrat mit dem Vorstand regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die Geschäftspolitik, die aktuelle Umsatz- und Ertragssituation einschließlich des Risikomanagements und über die Lage der Gesellschaft insgesamt.

Ein besonderer Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit war die Reorganisation des Vorstands durch das bevorstehende Ausscheiden des langjährigen Vorstandsmitglieds Jürgen Marggraf zum 31. März 2019. Die Aufgaben von Jürgen Marggraf werden auf Felix Ahlers, Maik Busse und Hinnerk Ehlers verteilt, der Vorstand wird also auf drei Mitglieder reduziert. Der bisher von Jürgen Marggraf wahrgenommene Bereich Einkauf wurde bereits im Jahr 2018 auf Felix Ahlers übertragen.

Weiterer Schwerpunkt der Beratungen, insbesondere in der 2. Jahreshälfte, war die sich unerwartet verschlechternde Geschäftslage in den folgenden Bereichen und hiergegen eingeleitete Maßnahmen:

1. Rohwarenpreissteigungen für Alaska-Seelachs im Bereich Handelsmarken (Private Label), die aufgrund bestehender Verkaufskontrakte nicht sogleich durch Preiserhöhungen aufgefangen werden konnten.
2. Anlaufschwierigkeiten des Italiengeschäfts. Die Umsatzentwicklung der akquirierten Marken blieb hinter den Erwartungen zurück, und es gab Schwierigkeiten bei der Integration des Controllings.
3. Kostensteigerungen bei der Umsetzung der großen Investitionsprojekte in Bydgoszcz (Schlemmerfilet-Linie) und Lommatzsch (neue Beutel-Linie).
4. Geringere Leistungen auf einigen neuen Produktionslinien und die damit einhergehende Schwierigkeiten zur vertragskonformen Erfüllung sämtlicher Aufträge.

Der Aufsichtsrat hat sich über die Notwendigkeit wie auch den Inhalt einzelner Gegenmaßnahmen gerade in diesen Geschäftsbereichen eng mit dem Vorstand ausgetauscht und den Vorstand hierbei intensiv beraten. Dies gilt insbesondere für die Markenführung in Italien.

Im Übrigen hat sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 mit dem Vorstand intensiv über den verstärkten Fokus auf das Markengeschäft und die damit verbundene Erhöhung des Werbebudgets für die Marke FRoSTA (EUR 14,5m im Jahr 2018 gegenüber EUR 9,4m im Vorjahr), sowie über die Digitalisierungs- und IT-Strategie auch im Zusammenhang mit der Umstellung der ERP-Systeme auf SAP S/4 HANA beraten.

Insgesamt fanden fünf ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar am 21. März 2018, am 27. März 2018, am 22. Juni 2018, am 26./27. September 2018 und am 19. Dezember 2018. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben an den Sitzungen teilgenommen.

Über die genannten Bereiche hinaus beschäftigte sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen zusätzlich mit den folgenden Themen:

am 21. März 2018 mit der Prüfung und Billigung der Jahresabschlüsse 2017,
am 22. Juni 2018 mit der Vorbereitung der am gleichen Tag stattfindenden Hauptversammlung,
am 26./27. September 2018 mit aktuellen Fragen des Betriebs in Bydgoszcz nach einer intensiven Werksbesichtigung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der veränderten Personalsituation in Polen, die zu einer deutlichen Verknappung des Personalangebots geführt hat, und
am 19. Dezember 2018 mit der Vorstellung und Genehmigung der Jahresplanung 2019.

Nach einer vorbereitenden Diskussion im Personalausschuss wurden die Ziele 2019 für den Vorstand diskutiert und beschlossen.

Jahres- und Konzernabschluss

Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der FRoSTA AG beauftragt. Der Abschlussprüfer hat sowohl zum Jahresabschluss als auch zum Konzernabschluss uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der zusammengefasste Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns hat ebenso den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erhalten.

Die Berichte des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden dem Aufsichtsrat vom Abschlussprüfer am 20. Februar 2019 vorgestellt und von diesem geprüft.

Am 27. Februar 2019 wurden sie vom Aufsichtsrat abschließend geprüft und gründlich beraten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und gegen den zusammengefassten Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2018 zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und den Konzernabschluss einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat billigte darüber hinaus den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstandsvergütung

Zu den Vorstandsbezügen stellt der Aufsichtsrat Folgendes fest: Die fixen Bezüge sind in 2018 im Vergleich zu 2017 um 2,1 % gesunken. Im Vergleich zu anderen Unternehmen vergleichbarer Größenordnung liegen die fixen Bezüge im unteren Bereich. Deutlich über dem Durchschnitt liegen weiterhin die variablen, also ergebnisabhängigen Vergütungen. Sie sind jedoch gegenüber dem Vorjahr wegen des verringerten Ergebnisses um 43,2 % gesunken. Bei einem Vergleich mit anderen Unternehmen ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass die Vorstandsverträge keine Pensionszusagen enthalten.

Die Vorstandsbezüge sind insgesamt um 32,5 % gegenüber dem Vorjahr gesunken.

Der Aufsichtsrat hält die Höhe der Vorstandsvergütungen insgesamt für angemessen.

Dank

Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren großen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018.

Bremerhaven, 27. Februar 2019

Für den Aufsichtsrat

Dirk Ahlers

Gleichstellungsbericht zum Entgelttransparenzgesetz

FRoSTA Aktiengesellschaft, Q4 2018

Hintergrund

Gemäß den Auflagen des Entgelttransparenzgesetzes wurde bereits im Jahr 2017 im Hause FRoSTA ein betriebliches Prüfungsverfahrens entwickelt und zum Stichtag 31.12.2017 eine erstmalige Analyse der bestehenden Entlohnungsstrukturen an den Standorten Bremerhaven, Hamburg, Elbtal und Rheintal vorgenommen.

Im Ergebnis war festzustellen, dass keine unter das Entgelttransparenzgesetz fallenden Unregelmäßigkeiten erkennbar wurden und ein gezielter Handlungsbedarf nicht notwendig war.

Statistische Betrachtung 2018

Aus der zum 4. Quartal 2018 durchgeführten Personalauswertung ergaben sich zunächst die folgenden Entgeltstrukturen:

Angestellte

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BHV EBT RHT HAM Gesamt
AT: 146 9 8 36 199
Tarif: 129 16 14 6 165
Gesamt: 275 25 22 42 364

Gewerbliche Arbeitnehmer

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BHV EBT RHT HAM Gesamt
AT: 0 0 0 0 0
Tarif: 511 191 129 0 831
Gesamt: 511 191 129 0 831

FRoSTA Deutschland

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BHV EBT RHT HAM Gesamt
Angestellte: 275 25 22 42 364
Gewerblich: 511 191 129 0 831
Gesamt: 786 216 151 42 1195

Bewertung

Aus der vorstehenden Auswertung wird ersichtlich, dass insgesamt 199 AT-Arbeitnehmer einer Betrachtung im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes zu unterziehen sind. Die restlichen 996 Personen unterliegen tarifvertraglichen Eingruppierungsmerkmalen, womit die Angemessenheitsvermutung bezüglich tarifkonformer Entlohnung in Ansatz zu bringen ist.

Bei der Analyse der außerhalb des Tarifbereiches eingestuften Personengruppen ging es zunächst darum, die Bereiche zu identifizieren, in denen mehr als 6 Mitarbeiter tätig sind, die möglicherweise vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dieses führte zu folgendem Ergebnis:

Bremerhaven

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- Kostenstelle 10069105 (Rüsttechnik): 7 Personen
- Kostenstelle 35057210 (Human Resources): 14 Personen
- Kostenstelle 35057420 (Produktentwicklung): 14 Personen

Hamburg

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- Kostenstelle 15058210 (Marketing): 9 Personen
- Kostenstelle 15058304 (VK-Außen): 13 Personen

Auswirkungen auf das Entgelttransparenzgesetz

Wie deutlich wird, gibt es an den deutschen Produktionsstandorten lediglich 5 Bereiche, die unter den Bestimmungen des Entgelttransparenzgesetzes einer genaueren Betrachtung zu unterziehen sind, da sie von der Anzahl der Arbeitnehmer eine Größenordnung von mehr als 6 Personen aufweisen.

Somit wurde in einem weiteren Ansatz geprüft, inwieweit in diesen Bereichen wenigstens 6 Personen eines anderen Geschlechts eingesetzt sind. Diese Prüfung ergab im Ergebnis, dass von den 5 identifizierten Bereichen lediglich ein Bereich übrig bleibt, der einer gezielten Betrachtung bedarf. Dabei handelt es sich um den in Hamburg ansässigen Bereich

VK-Außen (Kst. 15058304)

In diesem Bereich sind, neben der Abteilungsleitung, 12 Personen in vergleichbaren Tätigkeiten im Einsatz, 7 davon weiblichen und 5 davon männlichen Geschlechts. Eine Person männlichen Geschlechts wurde von dem Abgleich ausgenommen, da das in dem Fall gewährte Entgelt im Zuge einer Besitzstandswahrung nicht als repräsentativ zu betrachten ist.

In den anderen Bereichen mangelt es an der Menge der vergleichbaren Positionen bzw. an der Anzahl der Personen des jeweils anderen Geschlechts:

Kostenstelle 10069105 (Rüsttechnik)

In der Rüsttechnik sind ausschließlich Männer tätig
Kostenstelle 35057210 (Human Resources)

1 Abteilungsleitung, 1 Projektmanager, 1 Leitung Compensation Management, 1 Mitarbeiterin BGM, 3 HR Business Partner/Personalreferent, 7 Trainees
Kostenstelle 35057420 (Produktentwicklung):

1 Abteilungsleitung, 1 Gruppenleiter PE/Copak, 1 Produktentwickler, 3 Projektmanager, 1 Junior-Produktmanager,

6 Mitarbeiter Administration, 1 Mitarbeiter Lebensmittelrecht
Kostenstelle 15058210 (Marketing)

1 Abteilungsleitung, 1 Produktmanager, 2 Brandmanager, 3 Trainees, 1 Mitarbeiter Marketing, 1 Mitarbeiter Verbraucherservice

Situationsanalyse

Die gemäß Entgelttransparenzgesetz einer genaueren Betrachtung zu unterziehenden Positionen der Abteilung „VK-Außen" sind hinsichtlich ihrer reinen Funktionalität in jeder Hinsicht untereinander vergleichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind theoretisch betrachtet jederzeit untereinander vergleichbar. Einzig und allein unterscheiden sie sich durch das Einsatzgebiet und den zu betreuenden Kundenstamm.

Eine Analyse der Entgeltstrukturen sowie ein Vergleich aller maßgeblichen Nebenleistungen ergab folgendes Ergebnis:

Basisbetrachtung

Das durchschnittliche Vollzeit-Jahreseinkommen aller in Betracht zu ziehender Abteilungsmitglieder liegt durchschnittlich bei Euro brutto:

In einer Vergleichsbetrachtung der Geschlechter stellt sich die durchschnittliche Einkommenssituation innerhalb des Bereiches wie folgt dar:

Weibliche Arbeitnehmer

Die Jahreseinkommen der weiblichen Arbeitnehmer lagen im Durchschnitt bei Euro brutto.

Hinzu kommt ein Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung.

Männliche Arbeitnehmer

Die Jahresentgelte der männlichen Arbeitnehmer lagen im Durchschnitt bei Euro. Hinzu kommt ein Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung.

Fazit

Bei den in den Vergleich zu ziehenden Positionen wir deutlich, dass die Entgelte in Ihrer Höhe auf einem ausgewogenen Niveau liegen, auch wenn die Einkommen der männlichen Arbeitnehmer leicht unter denen der weiblichen Arbeitnehmer liegen. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass der Großteil der Arbeitnehmerinnen auf eine weitaus längere Betriebszugehörigkeit zurückblicken kann.

Eine geschlechtsspezifische Benachteiligung ist insgesamt nicht festzustellen.

Auskunftsanspruch

Von dem Auskunftsanspruch hat sein Inkrafttreten des Gesetzes keines unserer Belegschaftsmitglieder Gebrauch gemacht.

Weiteres Vorgehen

Erneute Auswertung der Entgeltstrukturen mit entsprechender Situationsanalyse zum Jahresende 2019 mit entsprechendem Maßnahmenplan, sofern erforderlich.

Kontinuierliche Sichererstellung einer geschlechtsneutralen Vergütungspolitik auf Abteilungsebene, auch für tarifgebundene und ansonsten nicht unter die Bestimmung des Entgelttransparenzgesetzes fallende Positionen.

Bremerhaven, 30.10.2018

R. Junge, HR Manager

A. Marwede, HR Projects/Agreements

Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage zum Anhang)

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand

1.1.2018
Wechselkurs Effekte Zugang
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kEUR kEUR kEUR
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I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23.590 -7 1.877
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 92.923 -485 5.696
2. Technische Anlagen und Maschinen 179.647 -809 18.184
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.936 -74 6.309
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.515 -104 5.259
336.021 -1.472 35.448
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 536 0 0
360.147 -1.479 37.325

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abgang Umbuchungen Stand

31.12.2018
--- --- --- ---
kEUR kEUR kEUR
--- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 47 57 25.470
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0 1.107 99.241
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.584 5.666 201.104
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.455 497 61.213
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 -7.327 5.343
3.039 -57 366.901
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 0 0 536
3.086 0 392.907

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Kumulierte Abschreibungen
Stand

1.1.2018
Wechselkurs Effekte Zugang Abgang Stand

31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.822 -3 763 47 15.535
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 57.191 -120 2.686 0 59.757
2. Technische Anlagen und Maschinen 131.656 -434 9.218 1.336 139.104
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 42.666 -32 3.871 1.428 45.077
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
231.513 -586 15.775 2.764 243.938
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 411 0 0 0 411
246.746 -589 16.538 2.811 259.884

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Restbuchwerte
Stand

31.12.2018
Stand

31.12.2017
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kEUR kEUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.935 8.768
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 39.484 35.732
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.000 47.991
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.136 13.270
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.343 7.515
122.963 104.508
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 125 125
133.023 113.401

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand

1.1.2017
Wechselkurs Effekte Zugang
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kEUR kEUR kEUR
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I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 15.524 9 8.053
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 83.493 547 5.286
2. Technische Anlagen und Maschinen 163.105 984 13.101
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 51.671 72 5.139
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.937 360 7.493
305.206 1.963 31.019
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 536 0 0
321.266 1.972 39.072

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abgang Umbuchungen Stand

31.12.2017
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kEUR kEUR kEUR
--- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 26 30 23.590
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 41 3.638 92.923
2. Technische Anlagen und Maschinen 860 3.317 179.647
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.236 290 55.936
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 -7.275 7.515
2.137 -30 336.021
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 0 0 536
2.163 0 360.147

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Kumulierte Abschreibungen
Stand

1.1.2017
Wechselkurs Effekte Zugang Abgang Stand

31.12.2017
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kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR
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I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.226 6 598 8 14.822
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 54.520 190 2.509 28 57.191
2. Technische Anlagen und Maschinen 123.700 701 8.098 843 131.656
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 40.636 48 3.195 1.213 42.666
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
218.856 939 13.802 2.084 231.513
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 411 0 0 0 411
233.493 945 14.400 2.092 246.746

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Restbuchwerte
Stand

31.12.2017
Stand

31.12.2016
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kEUR kEUR
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I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.768 1.298
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 35.732 28.973
2. Technische Anlagen und Maschinen 47.991 39.405
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.270 11.035
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.515 6.937
104.508 86.350
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 125 125
113.401 87.773

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