AI assistant
FRIWO AG — Annual Report 2020
Aug 23, 2021
168_10-k_2021-08-23_8a6df58f-66a9-40fc-8c91-6d077d45e75c.pdf
Annual Report
Open in viewerOpens in your device viewer
Zahlen, Daten, Fakten. Geschäftsbericht 2020

FRIWO auf einen Blick Kennzahlen
| Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. Euro | 1–12/2020 | 1–12/2019 | in Prozent | |
| Umsatz | 99,4 | 95,8 | 3,8 | |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -3,8 | -15,6 | ||
| EBIT-Umsatzrendite in Prozent | -3,9 | -16,3 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT) | -5,2 | -16,4 | ||
| Ergebnis nach Steuern | -5,5 | -11,3 | ||
| Bilanz | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
| Bilanzsumme | 61,3 | 62,4 | ||
| Eigenkapital | 4,8 | 10,9 | ||
| Eigenkapitalquote in Prozent | 7,7 | 17,5 | ||
| Investitionen | 3,1 | 1,7 | 85,7 | |
| Mitarbeiter (Stichtag) | 2.608 | 1.708 | ||
| Aktie | ||||
| Ergebnis je Aktie in Euro | -0,72 | -1,47 |
1
Inhalt
- Vorwort des Vorstands
- Bericht des Aufsichtsrats
- Organe der Gesellschaft
Zusammengefasster Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Grundlagen des Konzerns
- Geschäftsmodell und Konzernstruktur
- Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum
- Steuerungssysteme
- Forschung und Entwicklung
Wirtschaftsbericht
- Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Branchenspezifische Rahmenbedingungen
- Allgemeiner Geschäftsverlauf
- Auftragsentwicklung
- Umsatzentwicklung
- Ertragslage
- Finanzlage
- Vermögenslage
- Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Umweltbericht
Prognosebericht
- Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Unternehmensbezogene Rahmenbedingungen
- Voraussichtliche Geschäftsentwicklung
Risikobericht
- Risikomanagement
- Risikoarten
- Chancenbericht
- Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
- Übernahmerechtliche Angaben
Erklärung zur Unternehmensführung
- Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
- Angaben zu Unternehmenspraktiken
- Arbeitsweise des Vorstands
- Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Vergütungsbericht
- Vorstandsvergütung
- Aufsichtsratsvergütung
- Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
- Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Konzernabschluss
- Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
- Konzern-Gesamtergebnisrechnung
- Konzern-Kapitalflussrechnung
- Konzern-Bilanz
- Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Konzernanhang
- Versicherung der gesetzlichen Vertreter
- Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer
- Adressen und Termine

4 FRIWO Geschäftsbericht 2020
Vorwort des Vorstands
"Wir haben 2020 wichtige Entwicklungen erfolgreich vorangetrieben, die für den langfristigen Geschäftserfolg von FRIWO von großer Bedeutung sind."
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Freunde der FRIWO,
das Jahr 2020 war sicherlich für jeden von uns ein Jahr besonderer Herausforderungen. Die gravierenden volkswirtschaftlichen Folgen der weltweiten COVID-19-Pandemie haben auch die Geschäfte von FRIWO beeinträchtigt. Im Großen und Ganzen aber ist unser Unternehmen gut durch diese exzeptionelle Krise gekommen. Mehr noch: Wir haben 2020 wichtige Entwicklungen erfolgreich vorangetrieben, die für den langfristigen Geschäftserfolg von FRIWO von großer Bedeutung sind.
- Das Ende 2019 beschlossene Transformationsprogramm für unsere Gruppe befindet sich im Plan und soll unverändert bis Ende 2021 abgeschlossen werden.
- Die strategische Weiterentwicklung vom reinen Produkt- zum Produkt- und Systemanbieter schreitet weiter voran. Vor allem im Anwendungsbereich E-Mobility adressieren wir mit unseren digital steuerbaren, exakt aufeinander abgestimmten Stromversorgungs-, Lade- und Antriebslösungen einen weltweit wachsenden Zukunftsmarkt mit "state-of-the-art"-Produkten.
FRIWO ist somit zu Beginn des neuen Geschäftsjahres wieder ein Unternehmen im Vorwärtsgang, mit einer klaren Strategie für Wachstum und Profitabilität, mit einer stabilen Finanzierungsbasis durch den 2020 vereinbarten Konsortialkredit und mit einer aufwärts gerichteten Geschäftsentwicklung.
Dass die Geschäftsentwicklung des vergangenen Jahres trotz COVID-19 in etwa die zu Jahresbeginn kommunizierten Ziele erreichte, belegt die Wirksamkeit der unverzüglich eingeleiteten Kosteneinsparungen nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Die Konzernerlöse nahmen von 95,8 Mio. Euro im Vorjahr um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro zu und erreichten damit das prognostizierte leichte Wachstum. Die Geschäftsentwicklung war gegen Jahresende aufgrund der weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch erneute Lieferengpässe für elektronische Komponenten, stark begrenzte Logistik- und Frachtkapazitäten sowie in der Folge durch deutlich höhere Material- und Frachtkosten beeinflusst. Dadurch mussten Lieferungen an Kunden teilweise ins Jahr 2021 verschoben werden. Das bereinigte Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), bei dem Wechselkursund Einmaleffekte, etwa im Zusammenhang mit COVID-19 und mit der laufenden Transformation der Gruppe, eliminiert wurden, ist in etwa ausgeglichen. Das ausgewiesene EBIT erreichte -3,8 Mio. Euro (2019: -15,6 Mio. Euro) und lag damit leicht unter der angekündigten Spanne eines ausgeglichenen bis leicht negativen Ergebnisses.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Umsetzung unseres Transformationsplans. Die erste Phase der Verlagerung von Produkten, die zuvor in Ostbevern oder von Auftragsfertigern in Polen hergestellt worden waren, in die FRIWO-Werke in Vietnam konnten wir erfolgreich abschließen. Nur vereinzelt kam es dabei zu – meist COVID-19-bedingten – Verzögerungen. Durch die Neuordnung verfügen wir jetzt über eine hochflexible Produktionsbasis, die die Kostenvorteile der Standorte nahe Ho Chi Minh-Stadt bestmöglich nutzt und unsere Kapazitäten in Fernost besser auslastet. Zugleich haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um den Standort Ostbevern langfristig zu sichern. An unserem Firmensitz verbleiben wichtige Zentralfunktionen wie Vertrieb, Engineering, Einkauf und Verwaltung sowie die Fertigung von Prototypen und Kleinserien. Viele unserer Kunden haben uns klar signalisiert, dass ihnen die Verwurzelung der FRIWO in Deutschland im Sinne des "German engineering" weiterhin sehr wichtig ist.
Bei der Weiterentwicklung unseres Systemgeschäfts haben wir 2020 daran gearbeitet, unsere einzigartige Technologie zu einem Leistungsangebot auszubauen, mit dem wir Kunden individuell bedienen können. FRIWO offeriert heute aus einer Hand leistungsstarke Antriebslösungen als Baukastensystem aus Display, Motorsteuerung, Antriebseinheit, Akkupack und Ladegerät mit digitalen Steuerungs- und Überwachungsmöglichkeiten. Jede dieser Komponenten lässt sich dabei individuell konfigurieren. Dadurch können zum Beispiel Fahrzeugproduzenten den Nutzern ihrer Produkte unterschiedliche Fahrprofile zur Verfügung stellen oder die digitalen Anzeigen ihrer Produkte auf das jeweilige Corporate Design einstellen. Die Elektromobilität der Zukunft muss dank FRIWO-Systemlösungen also keine Standardware sein.
Bei der Entwicklung der Systemlösungen profitieren wir von der marktführenden Position, die sich FRIWO bei der Ladetechnik für E-Bikes bereits erarbeitet hat. Gerade im Anwendungsbereich E-Mobility konnten wir 2020 erneut attraktive Neukunden gewinnen und die Geschäftsbeziehung mit bestehenden Kunden ausweiten. Zudem haben wir mit der Gründung einer Tochtergesellschaft im indischen High-Tech-Zentrum Bangalore die Basis geschaffen, um den größten Wachstumsmarkt Asiens für elektrische Zweiräder zusammen mit lokalen Fertigungspartnern nach und nach zu erschließen. Die sehr gute Resonanz auf unser Produktangebot führte zügig zu ersten Entwicklungsaufträgen. Wir gehen von ersten Umsätzen aus der Serienproduktion in Indien im Jahr 2022 aus.
Dass wir diese wichtigen Schritte für künftiges Wachstum neben den Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie und dem Transformationsprogramm so gut bewältigen konnten, zeigt das außerordentliche Engagement all unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FRIWO-Konzern. Ihnen gebührt unser herzlicher Dank für das Geleistete. Sie haben wieder einmal bewiesen, dass FRIWO notwendigen Wandel annimmt und aus eigener Kraft auch konsequent umsetzt. Ein besonderer Dank geht an den Betriebsrat unseres Unternehmens, der diesen Prozess – trotz der damit einhergehenden Verringerung der Personalstärke in Ostbevern – stets konstruktiv und verantwortungsvoll unterstützt hat.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der wichtigste Schlüssel für den langfristigen Markterfolg unseres Unternehmens liegt – neben der Produktexzellenz – in einem erfolgreichen Innovationsmanagement. Der Name FRIWO steht seit Jahrzehnten im weltweiten Power Supply-Markt für höchste Produktqualität. Es wird in Zukunft aber immer weniger ausreichen, die vom Kunden gewünschten Spezifikationen eines Produkts exakt abzubilden. Der Anspruch in unserem hochkompetitiven Marktumfeld muss sein, eigene technologische Trends zu setzen und damit in unserer Branche als "first mover" zu den Innovationsführern zu gehören.
Mit dem Aufbau des Systemgeschäfts sind wir im Bereich E-Mobility bereits auf einem sehr guten Weg, aber unser Anspruch als Trendsetter gilt natürlich auch für alle anderen Anwendungsbereiche der FRIWO-Produkte. Dabei werden wir uns mittelfristig auch mit der Frage befassen, ob unsere Aufstellung mit den vier etablierten Segmenten Tools, Industrie, Medizin und E-Mobility sinnvoll erweitert werden kann.
Ein gutes Innovationsmanagement braucht zum einen Agilität, um neue Trends und Entwicklungen aufzuspüren, zum anderen einen langen Atem, um nachhaltige und marktfähige Lösungen zu entwickeln. Deshalb werden wir bei FRIWO eine sogenannte Vorentwicklung einführen, also Forschungsund Entwicklungsleistungen, die auf die Produkte von übermorgen zielen, also nicht unmittelbar kapitalisiert werden müssen. Die neue Einheit wird nicht in die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Ostbevern eingegliedert, sondern in Dresden angesiedelt, einem dank der Technischen Universität anerkannten Forschungsstandort.
Um unsere Ressourcen so zielgenau wie möglich im Sinne der strategischen Weiterentwicklung von FRIWO zu steuern, haben wir seit Januar 2021 unsere Geschäfte in zwei Business Units aufgeteilt. Die Business Unit Power Systems umfasst das angestammte Geschäft bestehend aus Stromversorgungen und Ladegeräten, während wir die neuen E-Mobility-Aktivitäten in einer eigenen Einheit bündeln. Beide Einheiten verfügen über eigene Strukturen für Kernfunktionen wie Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Operations (wobei die Business Unit Power Systems teilweise noch Fertigungsdienstleistungen für die Business Unit E-Mobility erbringt). Kundenferne Funktionen wie Finanzen & Controlling, Personalwesen oder IT bleiben dagegen weiterhin zentral organisiert. Die interne Neuorganisation wird dazu beitragen, dass wir mit klaren Führungsverantwortlichkeiten noch schneller, kundennäher und agiler agieren können.
In das Geschäftsjahr 2021 sind wir, trotz der anhaltenden Beeinträchtigungen durch COVID-19, mit Optimismus gestartet. Natürlich können wir neuerliche Störungen in den Produktions- und Lieferketten oder kundenseitige Nachfrageschwankungen nicht ausschließen. Im Grundsatz aber sind die langfristigen Wachstumstrends in unseren Zielbranchen weiterhin intakt. Wir haben durch die Weiterentwicklung unseres Leistungsspektrums und die Optimierung unserer Produktionsstrukturen in Vietnam und Deutschland die internen Voraussetzungen geschaffen, um von diesen Wachstumstrends bestmöglich zu profitieren. Für das Jahr 2021 gehen wir deshalb, auch vor dem Hintergrund eines guten Auftragsbestands zum Ende des vergangenen Jahres, von einem Wachstum des Konzernumsatzes um einen mittleren bis oberen einstelligen Prozentsatz gegenüber dem Vorjahreswert aus. Beim Konzern-EBIT erwarten wir auf dieser Umsatzbasis ein leicht positives Ergebnis.
Damit würde sich der operative Aufwärtstrend des Vorjahres fortsetzen. Mittelfristig gelten weiterhin jene Ziele, die wir bei der Bekanntgabe des Transformationsprogramms Ende 2019 definiert hatten:
Wir wollen einen Konzernumsatz von deutlich über 100 Mio. Euro erzielen und nachhaltig eine EBIT-Marge im höheren einstelligen Prozentbereich erwirtschaften. Die Basis dafür werden eine innovative Produktpalette mit einem wachsenden Anteil an digitalen Systemlösungen, eine verringerte Fixkostenbasis in der Produktion sowie agile und kundennahe Organisationsstrukturen sein.
Wir würden uns freuen, wenn Sie, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, FRIWO auf diesem Weg weiterhin begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Rolf Schwirz Ulrich Lammers
(Vorsitzender)
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Berichtszeitraum, insbesondere über seine Beratungen im Plenum, die Einhaltung des Corporate Governance Kodex, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abschlüsse der FRIWO AG und des Konzerns.
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In allen Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Aufsichtsrat hat in seinen Präsenzsitzungen wie auch telefonisch, schriftlich oder in Textform im Umlaufverfahren die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzungen sowie zwischen diesen Terminen regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der aktuellen Geschäftsentwicklung, über wesentliche Geschäftsvorfälle sowie über die Lage des Konzerns unterrichtet. Bedeutende Vorgänge, aber auch Abweichungen von Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen eingehend geprüft.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt, zwei davon CO-VID-19-bedingt per Videokonferenz. Die ordentliche Sitzung, die im März 2020 stattfand, behandelte auch Themen, die das Geschäftsjahr 2019 betrafen.
Daneben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt neun Beschlüsse durch schriftliche oder telefonische Stimmabgabe oder durch Stimmabgabe in Textform gefasst. Diese Beschlüsse betreffen: den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss, die Entsprechenserklärung des Geschäftsjahres 2020, die Neuorganisation der FRIWO Gerätebau GmbH, die Einführung von SAP, die Beauftragung zur Planung eines Standortkonzepts für Vietnam, das die drei bisherigen Produktionswerke in einem Produktionswerk zusammenfasst, das Budget 2021, Personalentscheidungen sowie Anträge des Vorstands auf Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats zu Geschäften, die zustimmungspflichtig sind.
Bei allen vier Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres war der Aufsichtsrat vollständig vertreten. Auch an den Umlaufbeschlüssen nahmen dessen Mitglieder vollzählig teil.
Schwerpunkte der Tätigkeit
Der Aufsichtsrat befasste sich in allen Beratungen mit der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie der Finanzlage der FRIWO AG und des Konzerns, verschiedenen Personalthemen, dem Risikomanagement, der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, der Unternehmens-Compliance sowie Fragen der Nachhaltigkeit. Daneben betrafen die Beratungen im besonderen Maße die internationalen Aktivitäten, die mittelfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie den Stand der im Rahmen der Transformation beschlossenen Verlagerung von Teilen der Fertigung nach Vietnam.
Im Einzelnen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats insbesondere die folgenden Themen erörtert:
In seiner Sitzung im März 2020, an der auch die Abschlussprüfer teilnahmen, hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem von der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzernabschluss 2019, mit dem zusammengefassten Lagebericht für die FRIWO AG und den Konzern sowie dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen befasst und diese Berichte geprüft. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 wurde einstimmig genehmigt. Des Weiteren wurde die Lage des Unternehmens und der Ausblick für 2020 erläutert sowie die Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss 2020 durchgeführt.
Im Mai 2020 fand die Aufsichtsratssitzung aufgrund der COVID-19-Pandemie per Videokonferenz statt. Neben der wirtschaftlichen Lage des Konzerns und der Planung für das laufende Jahr standen Gegenmaßnahmen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die künftige Marketing- und Vertriebsstrategie im Vordergrund. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung aufgrund der Pandemie.
Wesentliche Themen in der September-Sitzung 2020 waren die aktuelle Umsatz- und Ertragsentwicklung des Konzerns sowie der Status des Verlagerungsprozesses der Fertigung im Rahmen des Transformationsprogramms. Darüber hinaus wurden die Neuorganisation der FRIWO-Gruppe, die Entwicklung des E-Mobility-Bereichs in Indien sowie Corporate Governance- und CSR-Themen erörtert.
Die Sitzung im Dezember 2020 beschäftigte sich im Schwerpunkt neben der Jahresabschlussprüfung 2020 und der Jahresplanung 2021 vor allem mit der wirtschaftlichen Lage von AG und Konzern. Ferner standen Änderungen hinsichtlich des Deutschen Corporate Governance Codex, die Einführung der Standardisierung und Digitalisierung der Jahresfinanzberichte (European Single Electronic Format) ab dem Jahresabschluss 2020, die Beauftragung zur Planung eines Standortkonzepts für Vietnam zur Zusammenführung der bisherigen drei Fabriken zu einem Produktionswerk sowie die virtuell durchgeführte ordentliche Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 auf der Agenda.
Corporate Governance
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine ausreichende Personenzahl des Gremiums als unabhängig einzustufen, da kein Mitglied des Aufsichtsrats in wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht, abgesehen von der Eigenschaft als Aktionär bzw. dem Näheverhältnis zu einem Aktionär der Gesellschaft. Gegenwärtig ist im Aufsichtsrat eine Frau vertreten. Das Gremium hat umfassende Branchenkenntnisse und ist aufgrund der unterschiedlichen Werdegänge seiner Mitglieder durch zahlreiche international geprägte Erfahrungen und Fähigkeiten gekennzeichnet.
Künftige Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat sollen auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fortentwicklungen weiterhin sicherstellen, dass bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele erreicht werden:
- Umfassende Branchenkenntnisse,
- Internationalität und
- Vielfalt (Diversity), u. a. in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.
Bei der Umsetzung zum "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil in seiner Besetzung wie auch in der Besetzung des Vorstands jeweils die formulierte Zielgröße, die dem aktuellen Status entspricht, erreicht. Diese Ziele gelten entsprechend einem im Jahr 2017 gefassten Aufsichtsratsbeschluss für den Aufsichtsrat bis zum 10. Mai 2021 und für den Vorstand bis zum 31. Dezember 2021.
Der Aufsichtsrat hat sich für das Geschäftsjahr 2020 davon überzeugt, dass die FRIWO AG die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung von Dezember 2020 erfüllt hat. Die aktuelle Entsprechenserklärung findet sich im Lagebericht des Geschäftsberichts sowie auf der Internetseite der Gesellschaft, wo sie der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wird.
Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG auch die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verpflichtende, den Lagebericht ergänzende nichtfinanzielle Konzernerklärung geprüft. Auf die Beauftragung einer darüber hinausgehenden externen Prüfung hat er wie schon im Vorjahr verzichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass Einwendungen gegen die vom Vorstand erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht zu erheben sind. Auf dieser Grundlage wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung vom Aufsichtsrat verabschiedet.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2020
Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss der FRIWO AG und der Konzernabschluss 2020 sowie der Lagebericht, der für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefasst wurde, sind von Rödl & Partner geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Prüfung des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB ergab, dass der Vorstand die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG in der geeigneten Form getroffen hat und das Risikoüberwachungssystem seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlussunterlagen und die Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung des Konzernabschlusses lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat sich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer ausführlich über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie die Prüfungsergebnisse unterrichten lassen und sich über die wesentlichen Sachverhalte des Jahresabschlusses der FRIWO AG sowie des Konzernabschlusses umfassend informiert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat keinen Anlass zu Einwendungen ergeben. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung überein und hat in Anwesenheit des Abschlussprüfers den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss durchgesprochen und anschließend im Umlaufverfahren gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat die Angaben im Lagebericht gemäß § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB eingehend geprüft. Es werden sowohl zu den auf die Gesellschaft zutreffenden Punkten Angaben gemacht als auch negativ erklärt, wenn Angaben nicht möglich sind. Der Aufsichtsrat ist mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden.
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG zudem einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Rödl & Partner hat den Bericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
-
- die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
-
- bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
-
- bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Aufsichtsrat, der den Bericht ebenfalls geprüft hat, stimmt mit dem Ergebnis der Prüfung durch Rödl & Partner überein und erhebt gegen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der am Schluss des Berichts vom Vorstand abgegebenen Erklärung keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 2021 vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, erneut als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
Das Geschäftsjahr 2020 stellte FRIWO vor ganz besondere Herausforderungen. Neben der Ende 2019 eingeleiteten Transformation der FRIWO-Gruppe für nachhaltiges profitables Wachstum war eine Reihe von Beeinträchtigungen im operativen Geschäft durch die weltweite COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Dennoch ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass mit der in Umsetzung befindlichen Transformation wesentliche Voraussetzungen für einen nachhaltigen und profitablen Wachstumskurs gelegt sind. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns herzlich für ihren außerordentlichen, engagierten Einsatz in diesem alles andere als einfachen Umfeld.
Ostbevern, im März 2021
Richard G. Ramsauer Vorsitzender des Aufsichtsrats
Organe der Gesellschaft
| Aufsichtsrat | Mandate | |
|---|---|---|
| Richard G. Ramsauer Vorsitzender Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG |
• Keine | |
| Jürgen Max Leuze stellv. Vorsitzender Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG |
• Keine | |
| Rita Brehm (bis 30.04.2020) Personalreferentin bei FRIWO |
• Keine | |
| Nadia Slouma (ab 01.05.2020) Manager Global Operation Projects bei FRIWO |
• Keine | |
| Johannes Feldmayer Generalbevollmächtigter Heitec AG |
• TGW Logistics Group GmbH, A-4614 Marchtrenk |
|
| Uwe Leifken Freigestellter Betriebsratsvorsitzender |
• Keine | |
| Dr. Gregor Matthies Senior Advisor Bain & Company Germany, Inc. |
• Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH, Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats |
|
| Vorstand | Mandate | |
| Rolf Schwirz (Vorstandsvorsitzender) |
• FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd., China • FRIWO Vietnam Co. Ltd., Vietnam • Beirat der GUS Holding GmbH, Köln • Beirat der PCO GmbH & Co. KG, Osnabrück |
|
| Ulrich Lammers (Mitglied des Vorstands) |
• Keine |
Zusammengefasster Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell und Konzernstruktur
Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Sitz im westfälischen Ostbevern ist mit ihren Tochterunternehmen (im Folgenden FRI-WO) ein internationaler Produkt- und Systemanbieter von Stromversorgungen, Ladetechnik sowie digital steuerbaren Antriebslösungen. Die Produktpalette umfasst neben technologisch hochwertigen Ladegeräten, Akkupacks und Stromversorgungen auch intelligente Komponenten und Systeme für elektrische Antriebe. Dabei bietet FRIWO sämtliche Bestandteile eines modernen Antriebsstranges aus einer Hand: Vom Display über Motorsteuerung und Antriebseinheit bis hin zur Steuerungssoftware.
Mit seinen Produkten deckt das Unternehmen zahlreiche Anwendungen ab. So wird das Know-how im Bereich Ladetechnik vor allem von Kunden in den anspruchsvollen Märkten der Elektromobilität, der mobilen Werkzeuge und Rasenroboter geschätzt. Bei Stromversorgungen liegt der Fokus hauptsächlich auf Anwendungen in den Branchen Medizintechnik und Gesundheit, Industrieautomatisierung und Maschinenbau sowie hochwertiger Konsumelektronik. Die Komponenten für elektrische Antriebe werden vor allem im Bereich Elektromobilität eingesetzt, etwa in akkubetriebenen Rollern. Zum Kundenkreis zählen namhafte Unternehmen mit zumeist internationaler, teilweise weltweiter Geschäftstätigkeit.
Die FRIWO AG ist die Managementholding der Gruppe und für die strategische Steuerung, das Risikomanagement und die Investor Relations zuständig. Sie hält direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den FRIWO-Gesellschaften. Zentrale operative Gesellschaft ist die FRIWO Gerätebau GmbH, ebenso mit Sitz in Ostbevern. Zum FRIWO-Konzern gehören ferner eine Produktionsgesellschaft in Vietnam, eine Servicegesellschaft in China, die vor allem für die Beschaffung von Komponenten von großer Bedeutung ist, sowie seit 2020 eine Tochtergesellschaft in Indien zur Erschließung des dortigen E-Mobility-Marktes.
Die im Dezember 2018 akquirierte Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim, ein Entwickler und Hersteller von Komponenten für elektrische Antriebe, wurde 2019 mit der FRIWO Gerätebau GmbH verschmolzen.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG ist aufgrund der Struktur des Konzerns wesentlich durch die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften geprägt. Der folgende Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns gibt insofern auch einen vollständigen Überblick über die Lage der FRIWO AG.
Die Marke FRIWO steht weltweit für Innovationskraft, Sicherheit, Qualität und Effizienz.
Das Unternehmen ist nach der DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), der DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) und der DIN ISO 13485 (Qualitätsmanagement für Medizinprodukte) zertifiziert. Motivation, technisches Know-how und Begeisterung für Produkte und Lösungen bilden die Grundlage des täglichen Handelns, verbunden mit einer familienbewussten Personalpolitik. Oberstes Ziel ist es, nachhaltige Werte für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu schaffen.
Am Stammsitz des Unternehmens im westfälischen Ostbevern befindet sich neben Administration, Verwaltung und Vertrieb der Bereich Forschung und Entwicklung sowie Kapazitäten für die Herstellung von Prototypen und Kleinserien. Damit verfügt FRIWO als eines der wenigen Unternehmen der Branche über einen Entwicklungs- und Fertigungsstandort in Deutschland mit Produktionsanlagen von höchstem Automatisierungsgrad. Dies ermöglicht die Last-Minute-Konfektionierung von Standardprodukten, welche den Kunden kürzeste Lieferzeiten bietet.
Der Großteil der Produktion mit dem Fokus auf hohe Stückzahlen findet in einer 2015 gegründeten, hochmodernen Fertigungsstätte in einem Industriepark nahe Ho Chi Minh-Stadt (Vietnam) statt. Der Standort paart deutsches Fertigungs-Know-how für flexible Produktionsabläufe mit attraktiven Produktionsbedingungen in Asien. Im Rahmen des laufenden Transformationsprozesses von FRIWO für nachhaltiges und profitables Wachstum werden Teile der Produktion von Ostbevern nach Vietnam verlagert, um die dortigen Produktionskostenvorteile konsequent zu nutzen. Dieser Prozess soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden.
Im Zuge der vertikalen Integration umfasst der Standort Vietnam neben dem Hauptwerk auch zwei Zulieferwerke, in denen Wickelgüter, Kabel, Kunststoff- und Metallstanzteile für die Endgeräte von FRIWO selbst produziert werden.
Einen kleinen Teil seiner Produkte bezieht FRIWO von zwei ausgewählten Auftragsfertigern mit Produktionsstandorten in China und Vietnam. Im Geschäftsjahr 2020 wurde zudem noch ein Teil der Produkte durch einen Auftragsfertiger in Polen hergestellt. Darüber hinaus hat FRIWO mit Blick auf die geplante Belieferung des indischen Marktes mit Steuerungssystemen für E-Roller eine Kooperation mit einem lokalen Fertigungsunternehmen vereinbart.
Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum
Im Januar 2020 gründete die FRIWO AG eine Tochtergesellschaft in Bangalore, dem Zentrum der indischen High-Tech-Industrie, zur sukzessiven Erschließung des größten asiatischen Wachstumsmarktes für elektrische Zweiräder. Aufgabe der neuen Gesellschaft ist die Betreuung und das Projektmanagement für lokale Kunden sowie die Koordination der dortigen Fertigung über Partnerunternehmen. Das Leistungsangebot der FRIWO stieß in Indien auf eine positive Resonanz: Noch im ersten Quartal 2020 konnten mehrere Entwicklungsaufträge vereinbart werden. Die Umsatzwirksamkeit der Projekte wird sich aufgrund der starken Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Indien aber verschieben.
Im März 2020 vereinbarte FRIWO ein neues langfristiges Finanzierungskonzept. Dabei wurden die bisher bilateralen Kreditlinien der deutschen Banken in einen Konsortialkredit überführt, der eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Die FRIWO-Tochtergesellschaft in Vietnam hält darüber hinaus weiterhin eine bilaterale Kreditlinie mit einer lokalen Bank. Das neue Finanzierungskonzept, das zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen bis Ende 2022 vorsieht, sichert den eingeleiteten Konzernumbau ab. Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns war ein zeitgleich vereinbartes, nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags und mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023.
Am 3. April 2020 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, die für den 12. Mai 2020 in Ostbevern geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft zu verschieben und zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Grund waren die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Die Hauptversammlung fand nach nochmaliger Verschiebung schließlich am 11. Dezember 2020 als virtuelle Versammlung im Internet statt.
Am 12. August 2020 gab die FRIWO AG die Zahlen für die ersten sechs Monate bekannt. Nach einer positiven Umsatzentwicklung im zweiten Quartal ging der Vorstand von einer weiteren Belebung im weiteren Jahresverlauf aus, rechnete aber auch mit der Verschiebung von Aufträgen und Projekten. Die Prognose eines leichten Wachstums des Konzernumsatzes im Gesamtjahr wurde bestätigt, die Erwartung an das Konzern-EBIT auf ein ausgeglichenes bis leicht negatives Ergebnis leicht nach unten angepasst.
Am 11. Dezember 2020 berichtete der Vorstand auf der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 über die aktuelle Geschäftsentwicklung unter dem Einfluss der weltweiten COVID-19-Pandemie und über die weitere strategische Ausrichtung des FRIWO-Konzerns. Alle zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte wurden bei einer Präsenz von 86,62 Prozent des Grundkapitals nahezu einstimmig angenommen.
Steuerungssysteme
Die kennzahlenbasierte Steuerung des Geschäfts hat im FRIWO-Konzern einen hohen Stellenwert. Zur finanziellen Steuerung des Konzerns wird ein in allen Gesellschaften einheitliches Reportingsystem genutzt, das als grundlegende Steuerungsparameter den Umsatz, das operative Ergebnis (definiert als Bruttoergebnis abzüglich Vertriebsund Verwaltungskosten) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw. EBIT-Rendite) verwendet.
Darüber hinaus ist das Erreichen eines angemessenen Zahlungsmittelüberschusses ein wichtiges Kriterium bei allen operativen Entscheidungen.
Diese finanziellen Leistungsindikatoren werden ergänzt durch weitere quantifizierbare Kennzahlen, die allerdings keinen direkten finanziellen Ursprung haben (nichtfinanzielle Leistungsindikatoren). Hierbei handelt es sich um Kennzahlen, die als feste Bestandteile des regelmäßigen internen Reportings Aussagen zur operativen Performance ermöglichen und so eine faktenbasierte Grundlage für operative Entscheidungen bieten. Zu diesen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählen die Book-to-Bill Ratio (Verhältnis von Auftragseingang zum fakturierten Umsatz) als Kennzahl für das Geschäftswachstum, OTIF ("On Time and In Full") als Kennzahl zur Messung der Termintreue, Materialeinsparungen oder die Kapazitätsauslastung der Produktionsstätten.
Forschung und Entwicklung
Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen von COVID-19 und wurde durch die Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemiefolgen maßgeblich beeinflusst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entwicklungsabteilungen des FRIWO-Konzerns mit Standorten in Deutschland, Vietnam und Indien meisterten die Herausforderungen mit großer Eigeninitiative und Kooperationswillen durch die umfangreiche Nutzung von Homeoffice-Regelungen und die Digitalisierung von Arbeitsabläufen, etwa durch den regelmäßigen Austausch über Videokonferenzen.
Trotz des schwierigen Umfelds weitete FRIWO im Berichtsjahr die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten strategiekonform aus. Zum 31. Dezember 2020 waren weltweit 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktentwicklung beschäftigt, 15 Personen mehr als am gleichen Vorjahresstichtag.
In Vietnam eröffnete FRIWO im Januar 2020 ein neues Entwicklungsbüro, das durch seine Nähe zur Innenstadt von Ho Chi Minh-Stadt besonders attraktiv für junge und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Dadurch war FRIWO Vietnam in der Lage, weitere hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuwerben und die Kapazitäten für die eigenständige Produktentwicklung zu erhöhen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahreswert: 21) in Vietnam beschäftigt.
Der laufende Wandel vom reinen Produkt- zum Produktund Systemanbieter wurde auch 2020 konsequent verfolgt. Eine umfangreiche, mit einem Beratungsunternehmen erarbeitete Marktstudie über das E-Mobility-Produktportfolio, bestehend aus hochqualitativen Motorsteuerungen für Elektromotoren, Batteriemanagement-Systemen und Ladegeräten für Lithium-Ionen-Batterien, bewertete den indischen Markt als besonders aussichtsreich.
Ganz oben auf der Agenda stand weiterhin das Produkt- und Innovationsmanagement. So wurde im Berichtsjahr ein 500W-Ladegerät zur Marktreife geführt, welches im Jahr 2021 in Serie gehen wird.
Das Ladegerät verfügt über die Fähigkeit, via CAN-BUS (System zum Datenaustausch zwischen Steuerungsgeräten) mit Batteriemanagement-Systemen zu kommunizieren, um dadurch einen abgestimmten Ladevorgang zu erreichen. Neben einem hochmodernen Industrie-Design ermöglicht es dank hoher Effizienz eine kompakte Bauform und gleichzeitig eine rein passive Kühlung.
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung konzernweit auf 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro).
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die COVID-19-Pandemie hielt die Weltwirtschaft im Jahr 2020 in Atem. In der ersten Jahreshälfte 2020 brach das globale Bruttoinlandsprodukt nach Berechnungen des Münchner ifo-Instituts um knapp 10 Prozent gegenüber dem Schlussquartal 2019 ein. Im Sommer 2020 zog die gesamtwirtschaftliche Produktion dann wieder stark an. Dies war eine Folge der Rücknahme der Infektionsschutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Virus, wodurch Unternehmen wieder verstärkt produzieren konnten und die Haushalte ihre Ausgaben deutlich erhöhten. Der Produktionseinbruch fiel in den Schwellenländern in der ersten Jahreshälfte insgesamt deutlich moderater aus als in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, vor allem bedingt durch die schnelle Erholung in China. Im Verlauf des Sommers übertrafen aber auch andere asiatische Länder aufgrund einer erfolgreichen Pandemiebekämpfung wieder das Vorkrisenniveau. Mit dem Anstieg der Infektionszahlen im vierten Quartal und dem neuerlichen Lockdown des öffentlichen Lebens, vor allem in zahlreichen Staaten Europas, verzeichnete die Normalisierung der Wirtschaftsleistungen gegen Jahresende einen deutlichen Rückschlag.
Das ifo-Institut prognostizierte für das Gesamtjahr 2020 einen Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um 3,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2019, für den Euroraum allerdings ein Minus von 7,4 Prozent. Auch in Deutschland bremste die zweite Corona-Welle und der erneute Lockdown im Schlussquartal die wirtschaftliche Erholung. Davon war besonders der private Konsum betroffen, während die Warenexporte und die Bauinvestitionen die Wirtschaft stützten. Das Statistische Bundesamt gab nach ersten Berechnungen einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts für das gesamte Jahr 2020 um 5,0 Prozent zum Vorjahr bekannt.
Quellen: ifo-Institut, München: Ifo-Schnelldienst. Sonderausgabe, Dezember 2020 Statistisches Bundesamt, Presseinformation, 29. Januar 2021
Branchenspezifische Rahmenbedingungen
Mit seinen Produkten ist der FRIWO-Konzern vor allem auf den globalen Märkten für Stromversorgungen und Ladetechnik präsent. Das Marktforschungsunternehmen Transparency Market Research (TMR) prognostiziert für den Weltmarkt für Stromversorgungen im Jahr 2030 ein Gesamtvolumen von 40,9 Mrd. US-Dollar, ausgehend von 29,2 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 4,4 Prozent. Für den Weltmarkt für Ladegeräte sieht TMR im Jahr 2030 ein Gesamtvolumen von 42,9 Mrd. US-Dollar, ausgehend von 24,5 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018, was einem CAGR von 5,8 Prozent entspricht.
Die globalen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden auch im Jahr 2021 zu einem verringerten Wachstum der Branche führen. Marktstudien zufolge wird ab 2022 wieder ein sukzessives Wachstum erwartet.
Da FRIWO als Hersteller von Ladegeräten, Akkupacks und Stromversorgungen unterschiedliche Branchen und Anwendungen bedient, ist die Entwicklung des Gesamtmarktes für Stromversorgungen und Ladetechnik für das Unternehmen nur bedingt aussagekräftig. Relevanter für die künftige Entwicklung von FRIWO ist dagegen die Betrachtung einzelner Teilmärkte.
Von großer strategischer Bedeutung ist der Markt für medizinische Stromversorgungen, für den die Experten des Marktforschungsunternehmens Data Bridge Market Research im Zeitraum von 2017 bis 2024 ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 7,5 Prozent erwarten. Treibende Einflussfaktoren sind neben dem steten Fortschritt in der Medizintechnik vor allem auch die zunehmend bessere medizinische Versorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie der steigende Bedarf an mobilen Lösungen und Medizingeräten für den Hausgebrauch. Diese Trends werden von den Marktforschern des Unternehmens Mordor Intelligence (mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumserwartung von 6,5 Prozent von 2021 bis 2026) und Zion Market Research (durchschnittliche jährliche Wachstumserwartung von 6,1 Prozent von 2018 bis 2025) grundsätzlich bestätigt. Entgegen der größtenteils negativen Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf die relevanten Teilmärkte für FRIWO in den Jahren 2020 und 2021 wird der Markt für medizinische Stromversorgungen aufgrund einer erhöhten Nachfrage z.B. nach Beatmungsgeräten positiv beeinflusst.
Für die künftige Entwicklung von FRIWO sind darüber hinaus auch die Teilmärkte für Ladetechnik sehr bedeutsam. Das Know-how des Unternehmens wird seit geraumer Zeit vor allem von Kunden aus den Bereichen akkubetriebene Werkzeuge und akkubetriebene Gartenwerkzeuge wertgeschätzt. Bei Elektrowerkzeugen wird erwartet, dass die akkubetriebenen Geräte auf Basis einer besser werdenden Batterietechnik mit kürzeren Ladezyklen und längeren Laufzeiten zunehmenden Absatz finden werden. Goldstein Research etwa beziffert die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate für den Weltmarkt kabelloser Elektrowerkzeuge von 2016 bis 2024 auf 4,8 Prozent. Zion Market Research prognostiziert mit durchschnittlichen jährlichem Wachstumsraten von 4,1 Prozent von 2018 bis 2025 für den weltweiten Power Tool-Markt auf einem ähnlichen Niveau.
Einer der stärksten Wachstumsmärkte unserer Zeit ist die Elektromobilität. Die Marktexperten von Persistence Market Research rechnen für den Weltmarkt für E-Bike-Motoren im Zeitraum 2017 bis 2025 mit durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 6,3 Prozent. Da die Motoren den Fahrradherstellern in der Regel zusammen mit Bordcomputer, Batterie und Ladegerät als Gesamtsystem zugeliefert werden, dient diese Prognose auch als gute Indikation für die Entwicklung des Ladegeräte-Marktes in diesem Bereich.
Neben der Ladetechnik für E-Bikes liefert FRIWO auch Motorsteuerungen und alle weiteren Komponenten für elektrische Antriebsstränge als Gesamtsystem aus einer Hand. Die Systemlösungen der FRIWO werden derzeit vornehmlich bei E-Scootern eingesetzt, für welche eine sehr starke Marktentwicklung erwartet wird. Die Entwicklung wird getrieben von der wachsenden Mikromobilität, d.h. der Verwendung billigerer und umweltfreundlicherer Alternativen zum Auto, insbesondere in dichten städtischen Gebieten in Asien und den USA. Grand View Research prognostiziert dem Weltmarkt für E-Scooter-Motoren von 2019 bis 2030 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 8,5 Prozent. Insbesondere im Wirtschaftsraum Asien-Pazifik entwickelt sich der Markt für diese Elektrofahrzeuge immens: Im Zeitraum von 2017 bis 2025 rechnet Prescient & Strategic Intelligence mit einer deutlichen Steigerung der jährlichen Volumina von 17,3 Millionen auf 31,2 Millionen Stück (im Schnitt +8,7 Prozent pro Jahr). Für Europa kalkulieren die Experten eine jährliche Zuwachsrate für E-Scooter- und Elektromotorrad-Motoren bis zum Jahr 2025 von 26,2 Prozent.
Auch abseits der E-Scooter finden immer mehr Elektromotoren in den unterschiedlichsten Fahrzeugen Verwendung. Mordor Intelligence beziffert das jährliche Wachstum von Elektromotoren für Electric Vehicles von 2019 bis 2024 auf 15,4 Prozent, das Marktforschungsunternehmen Market Research Future sieht sogar eine Wachstumsrate von 20 Prozent.
Quellen:
- Transparency Market Research: Power Supply Market 2020–2030
- Transparency Market Research: Global Charger Market 2020–2030
- Fatpos Global: Medical Supplies Market
- Regal Intelligence: 2020–2029 Report on Global Switch Mode Power Supply Transformers Market
- Data Bridge Market Research: Global Medical Power Supply Market Industry Trends and Forecast to 2024
- Mordor Intelligence: Medical Power Supply Market Growth, Trends, COVID-19 Impact, and Forecasts (2021–2026)
- Zion Market Research: Medical Power Supply 2018–2025
- Goldstein Research: Global Cordless Power Tools Market Outlook 2024: Global Opportunity and Demand Analysis, Market Forecast
- Zion Market Research: Power Tools Market 2018–2025
- Persistence Market Research: Electric Bicycle Motors Market Global Growth, & Forecast to 2025
- Statista: In-depth: eMobility 2020
- Grand View Research: Electric Scooters Market, 2019–2030
- Prescient & Strategic (P&S) Intelligence: Europe Electric Scooters and Motorcycles Market, Forecast to 2025
- Mordor Intelligence: Electric Motors for Electric Vehicle Market 2019–2024
- Market Research Future Electric Vehicle Motor Market Research Report Forecast 2023
Allgemeiner Geschäftsverlauf
Der FRIWO-Konzern hat im Jahr 2020 sein Umsatzziel nach einem klaren Aufwärtstrend ab dem zweiten Quartal erreicht. Die Konzernerlöse nahmen von 95,8 Mio. Euro im Vorjahr um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro zu und erreichten damit das prognostizierte leichte Wachstum. Die Geschäftsentwicklung war vor allem gegen Jahresende aufgrund der weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch erneute Lieferengpässe für elektronische Komponenten, stark begrenzte Logistik- und Frachtkapazitäten sowie in der Folge durch deutlich höhere Material- und Frachtkosten beeinflusst. Dadurch mussten Lieferungen an Kunden teilweise ins Jahr 2021 verschoben werden.
Das bereinigte Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), bei dem Wechselkurs- und Einmaleffekte, etwa im Zusammenhang mit COVID-19 und mit der laufenden Transformation der Gruppe eliminiert wurden, war in etwa ausgeglichen. Das ausgewiesene EBIT erreichte -3,8 Mio. Euro (2019: -15,6 Mio. Euro) und lag damit leicht unter der angekündigten Spanne eines ausgeglichenen bis leicht negativen Ergebnisses. Das Ende 2019 beschlossene Maßnahmenpaket für nachhaltiges profitables Wachstum des FRIWO-Konzerns wurde trotz der schwierigen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr weitgehend plangemäß umgesetzt.
Auftragsentwicklung
Der Auftragseingang des FRIWO-Konzerns lag 2020 um 16,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Die Book-to-Bill Ratio, also das Verhältnis des Auftragseingangs zum Umsatz, bewegte sich im Gesamtjahr mit 1,07 deutlich über dem Vorjahresniveau (0,95) und indiziert weiteres Umsatzwachstum. Dabei war das 1. Quartal – vor dem weltweiten Ausbruch der COVID-19-Pandemie – das beste Quartal mit einer außergewöhnlich hohen Ratio von 1,63. Während die Auftragsentwicklung im 2. Quartal dann eher verhalten war, erholte sie sich seit dem Sommer 2020 wieder leicht. Regional entwickelte sich der Auftragseingang heterogen: In den Segmenten "Asien" und dem "Rest der Welt" wurde der Auftragseingang mehr als verdoppelt, das Segment "Übriges Europa" verzeichnete einen Zuwachs von 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und das Segment "Deutschland" blieb mit einem Zuwachs von 1,1 Prozent nahezu auf Vorjahresniveau. Die Zuwächse in Asien und dem Rest der Welt sind auf das E-Mobility-Geschäft in Vietnam und Indien sowie auf eine wachsende Nachfrage von Medizinkunden in den USA zurückzuführen.
Der Auftragsbestand des Konzerns lag per 31. Dezember 2020 um 13,5 Prozent über dem entsprechenden Vorjahreswert.
Umsatzentwicklung
Der FRIWO-Konzern konnte im Jahr 2020 trotz der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie den Konzernumsatz um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro (Vorjahr: 95,8 Mio. Euro) steigern und erreichte damit wie angekündigt eine leichte Umsatzerhöhung. Im Umsatz enthalten ist ein positiver Effekt von 0,8 Mio. Euro aus der Veränderung der Vertragsvermögenswerte. Die Umsatzentwicklung zeigte dabei unterjährig eine klare Aufwärtstendenz; so lagen die Konzernerlöse nach dem ersten Halbjahr noch um 10,1 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert.
Währungsbereinigt, also zu Vorjahres-Wechselkursen, lag der Konzernumsatz im Jahr 2020 bei 100,9 Mio. Euro, ein Zuwachs um 5,4 Prozent zum Vorjahr.
Auf hohem Niveau blieb 2020 der Bereich Elektromobilität mit einem Umsatzplus von 6,5 Prozent. FRIWO profitierte dabei von der Weiterentwicklung der Produktpalette durch die erfolgreiche Integration der Emerge Engineering GmbH sowie durch neue Kunden in Europa und Asien.
Dagegen lagen die Erlöse im Bereich Werkzeuge und Gartengeräte um 8,0 Prozent unter Vorjahresniveau. Kurzarbeit und Produktionsdrosselungen aufgrund von COVID-19 bei einigen Toolherstellern sowie ein hoher Lagerbestand an Gartengeräten bei Kunden als Folge des sehr heißen Sommers 2019 führten zu dem Umsatzrückgang. Zusätzlich ist zu beobachten, dass die Kunden zur Risikominimierung zunehmend eine Mehr-Lieferanten-Strategie nutzen.
Der Bereich Industrie erreichte ein Umsatzplus von 13,8 Prozent und konnte damit den Erlösrückgang aus dem Vorjahr fast wieder ausgleichen.
Produkte für die Medizinindustrie verzeichneten, auch als Folge der COVID-19-Pandemie, einen Zuwachs von 33,6 Prozent.
Der Umsatzrückgang im Bereich Distribution (-27,8 Prozent) ist zum einen auf Kundenverluste bei den Distributoren und zum anderen auf den wachsenden Direktvertrieb von FRIWO an einzelne Kunden ohne Nutzung von Distributoren zurückzuführen. Im margenschwächeren Bereich Konsumentenprodukte nahmen die Erlöse – im Einklang mit der Konzernstrategie – weiter deutlich ab (-19,7 Prozent).
Der Hauptanteil der FRIWO-Geschäfte lag auch 2020 auf dem europäischen Markt. Der Anteil am Gesamtumsatz sank leicht von 90,3 Prozent im Vorjahr auf 86,7 Prozent. Das Segment "Deutschland" verzeichnete ein Umsatzplus um 7,3 Prozent auf 45,7 Mio. Euro (Vorjahr: 42,6 Mio. Euro). Die Erlöse im Segment "Übriges Europa" (Europa ohne Deutschland) nahmen um 7,7 Prozent auf 40,5 Mio. Euro ab (Vorjahr: 43,9 Mio. Euro). Im Segment Asien erhöhte sich der Umsatz auf 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro), vor allem durch neue Aufträge im Bereich E-Mobility. In den übrigen Regionen erhöhte sich der Umsatz zum Vorjahr um 47,7 Prozent auf 6,3 Mio. Euro.
Betrachtet man den Konzernumsatz (ohne Umsatz aus Weiterbelastung von Entwicklungsleistungen, Werkzeugkosten, Approbationskosten, Frachtkosten) nach Produktionsland, so nahm der Anteil Vietnams weiter signifikant zu und erreichte im Berichtsjahr 66,0 Prozent (Vorjahr: 51,9 Prozent). Dabei wirkten sich die 2020 vollzogenen Produktionsverlagerungen von Europa nach Vietnam entsprechend aus. Der Anteil Chinas am Gesamtumsatz nahm hingegen weiter auf 1,2 Prozent ab (Vorjahr: 1,6 Prozent). Aus europäischer Produktion (Standort Ostbevern und polnische Zulieferer) stammten 32,7 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 46,5 Prozent).
Ertragslage
Mit der unterjährig positiven Umsatzentwicklung belebte sich im Jahresverlauf auch die Ertragslage. Konzernergebnis und Profitabilität konnten im Gesamtjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Die Ertragslage war aber durch Mehraufwendungen aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie belastet, die durch unverzüglich eingeleitete Gegenmaßnahmen (u. a. Stundung der Einfuhrumsatzsteuer, Kurzarbeit) nicht ganz kompensiert werden konnten.
Das Bruttoergebnis stieg von 3,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 6,9 Mio. Euro. Entsprechend verdoppelte sich die Bruttomarge vom Umsatz von 3,5 Prozent auf 7,0 Prozent. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem leicht gestiegenen Umsatz bei gesunkenen Aufwendungen für die Produktionskapazitäten in Asien und in Deutschland.
Die Vertriebskosten sanken 2020 leicht um 0,2 Mio. Euro auf 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro). Die allgemeinen Verwaltungskosten blieben mit 6,5 Mio. Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis, also das Bruttoergebnis des Umsatzes abzüglich der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten, verbesserte sich von -7,1 Mio. Euro im Vorjahr um 3,7 Mio. Euro auf -3,4 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen die Währungsaufwendungen und -erträge. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 14 des Konzernanhangs verwiesen.
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug -3,8 Mio. Euro nach -15,6 Mio. Euro im Vorjahr. Es lag damit leicht unterhalb der Prognose eines ausgeglichenen bis leicht negativen EBIT.
Im Vorjahr war die Ertragslage des Konzerns maßgeblich durch die Aufwendungen für das Transformationsprogramm belastet gewesen. Dabei handelte es sich um Rückstellungen für den Personalabbau und für sonstige Reorganisationsaufwendungen sowie weitere Einmalkosten (rund 11 Mio. Euro).
Die EBIT-Rendite (bezogen auf den Umsatz) lag 2020 bei -3,9 Prozent (2019: -16,3 Prozent).
Das Finanzergebnis war im Wesentlichen geprägt durch die höheren Zinsaufwendungen für den im ersten Quartal neu abgeschlossenen Konsortialkredit und für das Gesellschafterdarlehen; es erhöhte sich auf -1,4 Mio. Euro nach -0,8 Mio. Euro im Vorjahr.
Das Ergebnis vor Steuern (PBT) verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich von -16,4 Mio. Euro auf -5,2 Mio. Euro.
Der im Vorjahr gebildete latente Steueranspruch in Höhe von 4,8 Mio. Euro, der mit 5,0 Mio. Euro auf den Verlustvortrag des Jahres 2019 zurückzuführen ist, hat sich um 0,3 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro verringert.
Nach Steuern betrug das Konzernergebnis -5,5 Mio. Euro nach einem negativen Vorjahresergebnis von -11,3 Mio. Euro. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,72 Euro nach -1,47 Euro im Jahr 2019 (siehe Ziffer (18)).
Finanzlage
Kapitalstruktur
Das Finanzmanagement des FRIWO-Konzerns ist maßgeblich auf die Steuerung der benötigten Liquidität sowie eine angemessene Kapitalausstattung des Unternehmens ausgerichtet.
Die FRIWO Gerätebau GmbH verkauft einen Teil ihrer Forderungen in Form eines echten Factorings, bei dem das Ausfallrisiko von der Factoring-Gesellschaft getragen wird. Der Anteil der verkauften Forderungen am Forderungsbestand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 3,1 Prozentpunkte und lag zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei rund 76,7 Prozent (Ende 2019: 73,6 Prozent). Im Zuge des neuen Finanzierungskonzeptes hat die FRIWO Gerätebau GmbH den Factoringvertrag bis zum Ende 2022 prolongiert.
Zur Absicherung des Ende 2019 eingeleiteten Transformationsprozesses war es notwendig, ein neues Finanzierungskonzept zu erstellen. Die im März 2020 mit den Banken vereinbarte neue Konzernfinanzierung beinhaltete, dass die bisherigen bilateralen Kreditlinien mit den deutschen Kreditgebern in einen Konsortialkredit überführt wurden. Die Kreditfinanzierung besteht aus einer 10,4 Mio. Euro amortisierenden Laufzeitkreditlinie sowie zwei weiteren Betriebsmittellinien in Höhe von 8,3 Mio. Euro bzw. 2,0 Mio. Euro. Für alle drei Tranchen wurde eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart. Die Betriebsmittellinien sind bis zum Ende 2020 tilgungsfrei, ab 2021 sind quartalsweise Tilgungszahlungen in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. Euro auf die amortisierende Laufzeitkreditlinie vereinbart worden. Im Jahr 2022 erhöhen sich die Tilgungen auf insgesamt 2,7 Mio. Euro und die Resttilgung ist zum Laufzeitende fällig.
Zudem hat die vietnamesische Tochtergesellschaft eine bilaterale Kreditlinie mit der lokalen Bank in Vietnam behalten. Für beide Kreditvereinbarungen bestehen verschiedene, von FRIWO gestellte Garantien und Sicherheiten. Darüber hinaus wurden für den Konsortialkredit neue Finanzkennzahlen definiert (Covenants) und erweiterte Reporting- und Dokumentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinbarung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen der FRIWO AG während des Sanierungszeitraums vor.
Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns ist ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende), welches im Mai 2020 zur Auszahlung kam und eine Laufzeit bis zum 31. März 2023 hat.
Der FRIWO-Konzern war auch im Geschäftsjahr 2020 durchgehend selbstständig finanziert und verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquidität.
Investitionen
Die konzernweiten Investitionen im Geschäftsjahr betrugen 3,1 Mio. Euro, eine Erhöhung um 1,4 Mio. Euro bzw. 85,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1,7 Mio. Euro). Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Investition in Vietnam in den Maschinenpark und in die Anschaffung von Werkzeugen, die im Zusammenhang mit den Produktionsverlagerungen standen, sowie auf den Erwerb von SAP-Lizenzen zurückzuführen.
Die Investitionen bezogen auf den Umsatz erhöhten sich von 1,7 Prozent im Vorjahr auf 3,1 Prozent im Geschäftsjahr 2020.
Von den gesamten Investitionen entfielen 2,6 Mio. Euro auf Sachanlagen (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) und 0,5 Mio. Euro auf immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).
Liquidität
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr -3,1 Mio. Euro nach einem positiven Cashflow von 1,5 Mio. Euro im Vorjahr. Er lag damit deutlich unter den Erwartungen. Wesentliche Einflussfaktoren waren das negative operative Ergebnis und der Abbau der im Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellungen.
Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 2,7 Mio. Euro (2019: Mittelabfluss von 1,4 Mio. Euro).
Der Netto-Cashflow war -5,8 Mio. Euro nach einem ausgeglichenen Netto-Cashflow im Vorjahr.
Die Finanzierungstätigkeit führte insgesamt zu einem Mittelzufluss von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelzufluss von 3,4 Mio. Euro). Darin berücksichtigt ist das Gesellschafterdarlehen (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) mit 2,7 Mio. Euro. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2020 über Zahlungsmittel in Höhe von 4,2 Mio. Euro nach einem Finanzmittelbestand von 5,9 Mio. Euro zu Jahresbeginn.
Im Berichtsjahr konnten die Gesellschaften des Konzerns ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Aus aktueller Sicht und auf Basis der neu gesicherten Finanzierung ist die Liquidität auch für das Jahr 2021 und die Folgejahre gesichert.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme des FRIWO-Konzerns per 31. Dezember 2020 belief sich auf 61,3 Mio. Euro und lag damit um 1,1 Mio. Euro unter dem Wert am gleichen Stichtag 2019 (62,4 Mio. Euro).
Der Wert der langfristigen Vermögenswerte ging in Summe von 20,5 Mio. Euro zum Jahresende 2019 auf 19,4 Mio. Euro zurück (-5,3 Prozent). Darin enthalten sind mit 2,1 Mio. Euro die Nutzungsrechte aus Leasingfinanzierungen (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) und die Abgrenzung der aktiven latenten Steuern in Höhe von 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro).
Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen mit 41,9 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Vorräte nahmen um 6,2 Prozent auf 20,9 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 22,3 Mio. Euro). Trotz eines strikten Bestandsmanagement baute der FRIWO-Konzern seinen Vorratsbestand um 0,6 Mio. Euro auf. Gegenläufig mit -1,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr wirkte sich jedoch die Reduzierung der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte aus. FRIWO hatte im Vorjahr ein wichtiges elektronisches Bauteil zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bevorratet, der Bestand wurde im Jahresverlauf 2020 sukzessive abgebaut. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 hatte einen Effekt von -0,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr auf die Vorräte.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 3,4 Mio. Euro). Hierbei wirkten sich das höhere Geschäftsvolumen zum Jahresende im Vergleich zum schwächeren vierten Quartal des Vorjahres sowie eine erhöhte Factoring-Quote von 76,7 Prozent aus (Vorjahr: 73,6 Prozent). Die durch zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 entstandenen Vertragsvermögenswerte stiegen von 7,6 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro auf 8,4 Mio. Euro.
Die Zahlungsmittel lagen zum Jahresende bei 4,2 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 5,9 Mio. Euro).
Auf der Passivseite der Bilanz sank das Eigenkapital des FRIWO-Konzerns durch den Konzernverlust (-5,5 Mio. Euro) von 10,9 Mio. Euro per 31. Dezember 2019 auf 4,8 Mio. Euro zum Ende des Berichtsjahres. Die Eigenkapitalquote sank entsprechend im Stichtagsvergleich von 17,5 Prozent auf 7,7 Prozent und lag damit auf einem nicht zufriedenstellenden Niveau.
Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Stichtagsvergleich auf 16,5 Mio. Euro zum Jahresende 2020 (31. Dezember 2019: 4,9 Mio. Euro). Der starke Anstieg ist in erster Linie auf die erstmalige Berücksichtigung der neuen, bis 2022 laufenden Konzernfinanzierung zurückzuführen. So standen die langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit 9,4 Mio. Euro zu Buche nach 0,6 Mio. Euro am gleichen Vorjahresstichtag. In den langfristigen Verbindlichkeiten ist ebenfalls ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) enthalten. Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS16 stiegen auf 2,2 Mio. Euro (davon 0,9 Mio. Euro kurzfristig; 1,3 Mio. Euro langfristig).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken im Stichtagsvergleich in Summe von 46,6 Mio. Euro per Ende 2019 um 6,5 Mio. Euro auf 40,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020. Dabei nahmen die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zuge der Neufinanzierung des Konzerns ebenfalls um 6,5 Mio. Euro auf 14,7 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 21,2 Mio. Euro). Die kurzfristigen Rückstellungen nahmen mit der Umsetzung der Strukturmaßnahmen aus dem Transformationsprogramm von 9,0 Mio. Euro um 4,9 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro ab. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 12,4 Mio. Euro um 1,3 Mio. Euro über Vorjahresniveau (11,1 Mio. Euro), vor allem bedingt durch das höhere Geschäftsvolumen zum Ende des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr.
Das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz verbesserte sich im Berichtsjahr weiter auf 20,9 Prozent nach 22,8 Prozent Ende 2019.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich sonstiger nicht finanzieller Verbindlichkeiten stiegen um 3,4 Mio. Euro auf 7,1 Mio. Euro. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Stundung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 2,4 Mio. Euro.
Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Vermögensund Finanzlage des Konzerns zum Jahresende 2020 als angespannt, aber beherrschbar, vor allem unter Berücksichtigung der im ersten Quartal 2020 neu ausgehandelten Finanzierung des Unternehmens für die nächsten zwei Jahre.
Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG
Die FRIWO AG fungiert als Holding des FRIWO-Konzerns. Sie erzielt ihr Ergebnis im Einzelabschluss nach HGB-Rechnungslegung im Wesentlichen aus den vereinnahmten Gewinnen bzw. den übernommenen Verlusten der Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH, mit der ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag besteht.
Darüber hinaus fallen bei der Holding eigene Aufwendungen an, die sich 2020 auf Vorjahresniveau bewegten.
Zusammen mit dem negativen Beteiligungsergebnis von -4,8 Mio. Euro (Vorjahr: -16,2 Mio. Euro) verzeichnete die FRIWO AG im Berichtsjahr ein handelsrechtliches Ergebnis von -6,0 Mio. Euro (Vorjahr: -16,9 Mio. Euro).
Zusammen mit dem Ergebnisvortrag des Vorjahres von -15,3 Mio. Euro beträgt der Bilanzverlust nun -21,3 Mio. Euro. Das Eigenkapital sank von 23,7 Mio. Euro auf 17,7 Mio. Euro.
Zusammenfassend war die Ertragslage der Gesellschaft angesichts des Jahresverlustes weiterhin unbefriedigend.
Die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH ist der wesentliche Vermögensgegenstand der FRIWO AG. Diese Beteiligung wurde zum 31. Dezember 2020 unverändert mit ihren historischen Anschaffungskosten von 28,3 Mio. Euro ausgewiesen. Der Wertansatz wurde zum Abschlussstichtag erneut bestätigt. Der Bewertung lag eine aktuelle Mehrjahres-Ergebnisplanung mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens zugrunde, bei der Annahmen und Schätzungen über die künftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung der FRIWO Gerätebau GmbH unter Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen des eingeleiteten Transformationsprogramms getroffen wurden.
Die Bilanzsumme der FRIWO AG stieg leicht auf 28,7 Mio. Euro (Vorjahr: 28,3 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote sank auf 61,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 83,7 Prozent).
Im Mai 2020 wurde zur Finanzierung der Tochtergesellschaften ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) aufgenommen.
Das neue Finanzierungskonzept sichert den eingeleiteten Konzernumbau ab. Die Finanzierung ist damit über den Transformationszeitraum bis Ende 2022 gesichert, sofern die vom Vorstand erwartete positive Ergebnisentwicklung einsetzt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Entwicklung der Belegschaftsstärke
Der FRIWO-Konzern beschäftigte Ende 2020 weltweit 2.608 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 1.708). In Deutschland waren 200 Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb und Verwaltung tätig (Vorjahresstichtag: 271). Dies entsprach zum Bilanzstichtag einem Anteil an der Konzernbelegschaft von 7,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 15,9 Prozent). Der Rückgang ist Folge der Verlagerung eines Teils der Produktion nach Vietnam und der Straffung von Zentralfunktionen im Rahmen des Transformationsprogramms, das auch in 2021 noch weiteren Stellenabbau vorsieht. Im Ausland arbeiteten zum Jahresende 2.408 Personen (Vorjahresstichtag: 1.437), davon 2.394 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten in Vietnam (Vorjahresstichtag: 1.417), 10 Personen in China (Vorjahresstichtag: 20) und 4 Personen bei der neuen Tochtergesellschaft in Indien (Vorjahresstichtag: 0). Der starke Personalaufbau in Vietnam korrespondiert mit dem erhöhten Produktionsanteil.
Förderung junger Talente
Die Ausbildung von jungen Menschen zählt ebenso zu den zentralen Aufgaben der FRIWO-Gruppe wie die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Am Jahresstichtag 2020 beschäftigte der Konzern 15 Auszubildende (Vorjahr:16) in verschiedenen Fachrichtungen wie Mechanik, Elektronik, IT oder im kaufmännischen Bereich. Es befanden sich zudem drei duale Studenten in der Ausbildung (2019: fünf). Darüber hinaus ermöglichte FRIWO im Geschäftsjahr 2020 erneut mehreren externen Studenten, ihre Bachelor- oder Masterarbeit im Unternehmen zu schreiben. Alle Studenten wurden umfassend und praxisorientiert in die jeweiligen Aufgabengebiete eingearbeitet. FRIWO übernahm einen Teil dieser Absolventen im Anschluss in ein Arbeitsverhältnis. Im Jahr 2020 wurde erstmals ein sogenannter Round Table abgehalten, bei dem die Auszubildenden die Möglichkeit hatten, sich mit der Geschäftsführung zu verschiedenen Themen auszutauschen und ihre Wünsche und Fragen zu äußern.
Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist heute ein wichtiger Faktor, um durch Krankheit entstehende Kosten zu reduzieren. Deshalb ist das Gesundheitsmanagement auch für FRIWO eine zentrale Aufgabe. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Maßnahmen zur Fehlzeitminimierung durch ein mitarbeiterorientierteres Fehlzeitenmeldesystem ergriffen. Darüber hinaus lag der Fokus auf Gesundheitsförderungsprogrammen, auf der Bezuschussung solcher Maßnahmen, auf einer besseren Kommunikation in Gesundheitsfragen und dem Coaching in Sachen Arbeitsbewältigung. Mit Blick auf die COVID-19-Infektion wurden 2020 angemessene Regeln aufgestellt und Veränderungen in der Arbeitsorganisation vorgenommen. Dazu gehörten eine Maskenpflicht, die Verringerung der Zahl der Dienstreisen, die Einführung von Homeoffice, wo immer dieses möglich war, und zeitversetzte Arbeitszeiten. Zudem wurden in den Büros Trennwände aufgestellt und Luftreiniger für frequentierte Räume angeschafft.
Kurzarbeit
In den Monaten Mai bis Juli gab es COVID-19-bedingt Kurzarbeit in einigen Bereichen der FRIWO. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzierten dabei die Arbeitszeit um rund 20 Prozent. Zudem wurden von allen Beschäftigten viele Überstunden abgebaut.
Personalentwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg von FRIWO basiert nicht zuletzt auf dem Engagement und der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2020 nahmen diese ebenso wie die Führungskräfte COVID-19-bedingt an nur wenigen Schulungen teil. Dennoch fand das jährliche Mitarbeitergespräch im Rahmen der Entgelt-Rahmenabkommen-Gespräche, kurz ERA-Gespräche, statt. Anfang des Jahres nahm der Vertrieb an einer teambildenden Maßnahme über zwei Tage statt, um die Zusammenarbeit noch weiter zu stärken. Erneut führte FRIWO auch E-Learning-Schulungen zur englischen Sprache in allen Unternehmensbereichen durch. Es wurde ein Führungskräftetraining erarbeitet, das allerdings aufgrund COVID-19 auf 2021 verschoben wurde.
Arbeitszeitgestaltung
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Rentenniveau und Renteneintrittsalter hatte sich FRIWO entschlossen, in zukunftsorientierte Konzepte zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Das im Berichtsjahr 2016 zu diesem Zweck eingeführte Langzeitkontenmodell bleibt weiterhin bestehen. Durch COVID-19 unternahm FRIWO erste Schritte zum Arbeiten im Homeoffice und machte damit positive Erfahrungen.
Umweltbericht
FRIWO verpflichtet sich mit dem weltweit gültigen Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 zum Schutz der Umwelt und des Prinzips der Nachhaltigkeit an allen Produktionsstandorten. In allen Wertschöpfungsstufen unterliegen die Produktionsprozesse der kontinuierlichen Überwachung. Die Umweltauswirkungen und -aspekte werden systematisch bewertet. Daraus resultierende Maßnahmen werden dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zugeführt und garantieren somit die Weiterentwicklung des Umweltmanagements und die Erfüllung der umweltrechtlichen Auflagen.
Die europäische Richtlinie 2011/65/EU "RoHS" (Restriction of certain Hazardous Substances) dient dazu, die Verwendung bestimmter einzelner gefährlicher Stoffe in Elektround Elektronikgeräten zu beschränken. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch das Elektrogesetz (ElektroG), das die Markteinführung, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Dieses Gesetz erfasst auch die Richtlinie 2012/19/ EU "WEEE" (Waste of Electrical and Electronic Equipment) und beschreibt die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und die Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung. FRIWO hat bereits vor der Einführung der beiden europäischen Richtlinien die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt und erfüllt somit die Einhaltung der Rechtskonformität zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Die EU-rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren sowie für deren Entsorgung ist die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (sogenannte Batterie-Richtlinie). Die Richtlinie wurde zum 1. Dezember 2009 durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist, den Umwelteintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hierfür sieht die Richtlinie – neben strikten Stoffbeschränkungen für die Schwermetalle Quecksilber und Cadmium – vor, dass möglichst alle Batterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden. Das erste Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes trat am 1. Januar 2021 in Kraft und betrifft auch FRIWO als Hersteller von Battery-Packs. Die bisherige Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt (UBA) entfällt. Bevor ein Hersteller Batterien in Umlauf bringt, ist er verpflichtet, sich bei der Stiftung Elektro Altgeräte Register (EAR), die vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut ist, mit der Marke und der jeweiligen Batterieart registrieren zu lassen. FRIWO verfügt bereits über einen Account bei der Stiftung und kann diesen auch für die Beantragung der BattG-Registrierung nutzen. Für die Rückholung der in Umlauf gebrachten Mengen hat FRIWO ein zertifiziertes Rücknahmesystem beauftragt.
In der europäischen Verordnung 1907/2006 "REACH" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) wird die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gefordert. Die Verordnung richtet sich an jeden Erzeuger und Nutzer von Chemikalien, die verwendeten Chemikalien hinsichtlich Verwendungsund Einsatzzweck testen, dokumentieren und registrieren zu lassen. Die Beweislast für die vorzulegenden Daten (z.B. mit Blick auf Unbedenklichkeit, Toxizität oder Abbaubarkeit) liegt auf Seiten der Erzeuger und Nutzer. FRIWO bezieht bei der Umsetzung der Verordnung alle Lieferanten mit ein und fordert ihre entsprechende REACH-Konformitätsnachweise.
Nach dem Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank Act) der USA müssen Unternehmen offenlegen, inwiefern ihre Produkte Konfliktmineralien enthalten. "Konfliktmineralien" sind Rohstoffe wie Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, sofern ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung bewaffneter Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarstaaten beitragen. FRIWO verpflichtet sich, die Vorschriften der Konfliktmineralienregelung einzuhalten und verfolgt das Ziel, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und die ökologische Verwüstung in den betroffenen Ländern zu beenden. FRIWO fordert dazu jährlich alle Lieferanten auf, aktuelle Berichte im Rahmen der EICC/GeSI-Meldungsvorlage "Conflict Minerals Report" bereitzustellen und unterstützt die Kunden bei der Umsetzung ihres Konfliktmineralienprogramms.
Die europäische Ökodesign-Richtlinie, ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Energy-related Products) definiert spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchs-relevanter Produkte. Für Netzteile sind dies Grenzwerte für den Wirkungsgrad und die Standby-Verlustleistung in Abhängigkeit von der Ausgangsleistung. Seit dem 1. April 2020 müssen neue Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile erfüllt werden.
Das USA-Energieministerium, Department of Energy (DoE) definierte am 10. Februar 2014 weitere Einsparungsstandards für externe Stromversorgungen. Diese Anforderungen an die Energieeffizienz hatte FRIWO bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie am 10. Februar 2016 umgesetzt und liegt bis heute bei seinen Produkten weit unter den spezifizierten Grenzwerten. Die US-Richtlinie stellt deutlich strengere Anforderungen an den Wirkungsgrad und die Standby-Verluste von Stromversorgungen. Eine Anpassung der europäischen Grenzwerte an den US-Standard wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober 2019 umgesetzt. FRIWO bietet den Kunden bereits heute Geräte, welche die gesetzlichen Anforderungen übertreffen.
Prognosebericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Zu Beginn des Jahres 2021 ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in weiten Teilen der Welt aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie mit großen Unsicherheiten behaftet. Positiv bewertet der Internationale Währungsfonds (IWF) den Start der Impfkampagnen in einigen Industrie- und Schwellenländern; zudem rechnen die Experten mit weiteren staatlichen Konjunkturspritzen. In der Folge hob der IWF im Januar die Wachstumserwartung für die Weltwirtschaft im Jahr 2021 sogar um 0,3 Prozentpunkte an und ging von einem Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus.
Für die Eurozone senkte der Wirtschaftsfonds den erwarteten Zuwachs der Wirtschaftsleistung jedoch um 1 Prozentpunkt auf 4,2 Prozent. Auch in Deutschland soll das Wachstum demnach mit 3,5 Prozent schwächer ausfallen als zuletzt erwartet. Bei allen Projektionen ging der IWF davon aus, dass die Menschen in den westlichen Industrieländern und in einigen Schwellenländern bis zur Jahresmitte 2021 breiten Zugang zu Corona-Impfungen haben werden. Zudem wurde an die Regierungen appelliert, weiterhin erhebliche Mittel in die Gesundheitsversorgung und Armutsbekämpfung zu investieren, um die sozialen Folgen der Pandemie abzufedern, ohne dabei die Staatsschulden aus den Augen zu verlieren.
Quelle: • IWF, World Economic Outlook, Januar 2021
Unternehmensbezogene Rahmenbedingungen
Grundsätzlich ist FRIWO in Segmenten des weltweiten Power Supply-Marktes tätig, für die langfristig weiterhin stabile Wachstumsprognosen bestehen (vgl. Kapitel "Branchenspezifische Rahmenbedingungen"). Nach Ansicht der Gesellschaft ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage der Kunden in allen Anwendungsbereichen im Jahr 2021 noch von den Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie beeinflusst sein wird. In welchem Ausmaß dies der Fall sein wird, lässt sich mit Blick auf die für FRIWO relevanten Märkte noch nicht abschätzen.
Die künftige Entwicklung des Konzerns hängt darüber hinaus von der weiterhin erfolgreichen Umsetzung des Ende 2019 begonnenen Transformationsprogramms für nachhaltig profitables Wachstum ab. Darüber hinaus haben einige dem Geschäftsmodell von FRIWO immanente geschäftstypische Einflussfaktoren eine hohe Relevanz für die wirtschaftliche Entwicklung.
Diese Faktoren sind für den Vorstand nur schwer einschätzbar und können teilweise nicht oder nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden. So erwirtschaftet FRIWO einen wesentlichen Teil seiner Umsätze in US-Dollar, woraus grundsätzlich eine Abhängigkeit vom Wertverhältnis des Euro zum US-Dollar entsteht. Da die Volatilität des US-Dollar-Kurses nicht vorhersehbar ist, sind Prognosen und darauf aufbauende Planungen und Sicherungsmaßnahmen mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet.
Zu den weiteren, langfristig den Geschäftserfolg potenziell erheblich beeinflussenden externen Parametern zählen unverändert die Lohnkosten in Vietnam, bei denen FRIWO weitere Erhöhungen erwartet, eine mögliche weitere Verknappung von wichtigen Elektronik-Komponenten sowie die Erhöhung der Marktpreise der eingesetzten Rohstoffe. Die genannten Faktoren könnten die geplante wirtschaftliche Entwicklung des FRIWO-Konzerns kurz-, mittel- und auch langfristig positiv wie negativ beeinflussen.
Voraussichtliche Geschäftsentwicklung
FRIWO wird das laufende Transformationsprogramm für die Gruppe auch im Jahr 2021 weiter konsequent umsetzen. Dabei wird es zu weiteren Verlagerungen von Produktionskapazitäten vom Standort Ostbevern nach Vietnam kommen, um die Kostenvorteile des Standortes nahe Ho Chi Minh-Stadt bestmöglich nutzen zu können. Weitere wichtige strategische Vorhaben im laufenden Jahr sind der Start der Einführung von SAP zur Verbesserung der internen Prozesse sowie ein Strategieprojekt zur Neuausrichtung der Vertriebsorganisation der Gruppe.
Um bei der strategischen Weiterentwicklung von FRIWO die Ressourcen so zielgenau wie möglich zu steuern, ist das operative Geschäft seit Januar 2021 in zwei Business Units aufgeteilt. Die Business Unit Power Systems umfasst das angestammte Geschäft bestehend aus Stromversorgungen und Ladegeräten, während die neuen E-Mobility-Aktivitäten in einer eigenen Einheit gebündelt sind. Beide Einheiten verfügen über eigene Strukturen für Kernfunktionen wie Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Operations (wobei die Business Unit Power Systems teilweise noch Fertigungsdienstleistungen für die Business Unit E-Mobility erbringt). Kundenferne Funktionen wie Finanzen & Controlling, Personalwesen oder IT sind dagegen weiterhin zentral organisiert. Ziel dieser Neuorganisation ist, mit klaren Führungsverantwortlichkeiten schneller und kundennäher agieren zu können.
Für das Geschäftsjahr 2021 ist der Vorstand trotz der anhaltenden Beeinträchtigungen durch COVID-19 verhalten optimistisch, auch wenn neuerliche Störungen in den Produktions- und Lieferketten oder kundenseitige Nachfrageschwankungen nicht auszuschließen sind. Positiv werden sich Kosteneffekte durch die Verlagerung von Produktionsteilen an den Standort Vietnam auswirken.
Für das Gesamtjahr 2021 geht FRIWO, auch vor dem Hintergrund eines guten Auftragsbestands zum Ende des vergangenen Jahres, von einem weiteren Wachstum des Konzernumsatzes um einen mittleren bis oberen einstelligen Prozentsatz gegenüber dem Vorjahreswert aus. Beim Konzern-EBIT wird auf dieser Umsatzbasis ein leicht positives Ergebnis erwartet. Die Prognose steht unter der Voraussetzung, dass es zu keinen wesentlichen neuen Belastungen durch die anhaltende COVID-19-Pandemie kommt.
Risikobericht
Risikomanagement
Als international agierendes Unternehmen ist FRIWO bei seinen Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von spezifischen Risiken ausgesetzt, die sich gegebenenfalls nachteilig auf die Geschäftsentwicklung sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können. Vor diesem Hintergrund ist ein professionelles und wirkungsvolles Risikomanagementsystem ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensführung und -steuerung.
Das Risikomanagementsystem bei FRIWO ist darauf ausgerichtet, die potenziellen Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre Ursachen zu analysieren und die Risiken mit geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder im Fall ihres Eintretens zu minimieren. Das Risikomanagement stellt einen standardisierten Prozess dar, der ständig verbessert und verfeinert wird. Das System wird nicht zur Analyse und Bewertung von Chancen eingesetzt.
Die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken sowie die entsprechende Berichterstattung sind in einer Richtlinie niedergelegt, welche konzernweit die Grundlage für ein effizientes Risikomanagementsystem bildet.
Die Risikobewertung wird dreimal im Jahr durch Einschätzung von Risikopotenzial (in Euro) und Eintrittswahrscheinlichkeit (in Prozent) von den zuständigen "Risk-Ownern" (dabei handelt es sich um Führungskräfte in allen wesentlichen Bereichen des Konzerns) vorgenommen.
Risikomatrix

"Risk Controller" unterstützen sie dabei und stellen sicher, dass bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten Risiken an höhere Führungsebenen und an den Aufsichtsrat kommuniziert werden. Dabei ist die Risikoberichterstattung vollständig in die standardisierten Planungs- und Forecast-Prozesse integriert. Dieses System gewährleistet, dass alle identifizierten Risiken ihrer Wesentlichkeit entsprechend berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung aller relevanten Managementebenen wird im Unternehmen das Risikobewusstsein stetig geschärft.
Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns haben können. Die nachstehende Übersicht enthält die derzeitige Einschätzung der im Folgenden beschriebenen Unternehmensrisiken.
| Risikoart | Risiko potenzial |
Eintrittswahr scheinlichkeit |
|---|---|---|
| Beschaffungs-, Pro duktions- und Preis änderungsrisiken |
||
| Materialbeschaffung Beschaffung von Fertigprodukten und |
mittel mittel |
mittel mittel |
| Handelswaren Marktrisiken Wettbewerbsrisiken |
mittel | mittel |
| Finanzrisiken | ||
| Währungsrisiken | gering | hoch |
| Liquiditätsrisiken | hoch | mittel |
| Zinsrisiken | gering | gering |
| Ausfallrisiken | gering | gering |
| Rechtsrisiken | mittel | gering |
| Personalrisiken | gering | mittel |
| IT-Risiken | mittel | gering |
Weitere Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten und zum Finanzrisikomanagement sind dem Konzernanhang unter Ziffer 38 zu entnehmen. Auch Risiken, die dem Konzern derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens negativ beeinträchtigen.
Risikoarten
Gesamtwirtschaftliche Risiken und spezifische Risiken des FRIWO-Konzerns
Eine in relevanten Teilmärkten geringere konjunkturelle Dynamik könnte sich belastend auf die Nachfrage in den von FRIWO bedienten Marktsegmenten auswirken. Dies hätte je nach Intensität und Dauer eine unmittelbare Auswirkung auf die finanzielle Lage des Konzerns.
Die wachsende Bedeutung von Energieeffizienz und Verbraucherschutz führt unverändert zu immer mehr gesetzlichen Regulierungen. Ein Erfolgsfaktor für FRIWO ist daher die frühzeitige und zügige Erkennung und Umsetzung der relevanten technischen Anforderungen und Normen.
Ferner bestehen länderspezifische Risiken an einzelnen FRIWO-Standorten oder an denen ihrer Lieferanten. Insbesondere ist das Risiko einer uneinheitlichen Auslegung und Anwendung von Rechtsquellen zu nennen, das speziell das Arbeitsrecht sowie Steuer- und Zollregelungen in China und Vietnam betrifft.
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 1. Februar 2020 wurde zwischen den Parteien ein Wirtschaftsabkommen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ausgehandelt. Das Abkommen über die zukünftigen Beziehungen begründet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspartnerschaft. Diese beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Weiterhin bleibt Großbritannien in mehreren Bereichen an europäische Standards gebunden. FRIWO generiert rund vier Prozent des Konzernumsatzes in Großbritannien. Dass sich das Ausscheiden von Großbritannien aus EU-Binnenmarkt und Zollunion als Risiko auf die Geschäftslage von FRIWO negativ auswirkt, wird von der Eintrittswahrscheinlichkeit und vom Risikopotenzial als gering erachtet.
Die COVID-19-Pandemie hat im Jahr 2020 die wirtschaftliche Entwicklung des FRIWO-Konzerns negativ beeinflusst. Während die Auswirkungen zu Beginn des Jahres noch moderat waren, wurden sie in Folgequartalen deutlich stärker spürbar. FRIWO gelang es, durch konsequente Gegenmaßnahmen auf der Kosten- und Liquiditätsseite die Beeinträchtigungen, etwa die kundenseitige Verschiebung von Aufträgen, zu einem wesentlichen Teil zu kompensieren.
Angesichts der anhaltenden erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Reiseverkehrs in zahlreichen Ländern zu Beginn des Jahres 2021 kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Pandemie weiterhin negative Auswirkungen auf Beschaffung, Produktion und Lieferung bei FRIWO oder auf die Nachfrage der FRIWO-Kunden haben kann.
Um einer Unterbrechung der Lieferkette entgegenzuwirken und die Lieferpünktlichkeit gegenüber den Kunden sicherzustellen, hat FRIWO bei der Materialbeschaffung nach Möglichkeit auf Alternativlieferanten, -komponenten und -prozesse (u.a. Umstellung auf Luftfracht) umgestellt. Dies und die erhöhten Frachtraten führten 2020 zu Mehrkosten in Höhe von 1,0 Mio. Euro.
Sollten an einem der FRIWO-Standorte COVID-19-Infizierte bestätigt werden, wäre FRIWO unter Umständen gezwungen, die Produktion für einen gewissen Zeitraum einzustellen oder die Standorte ganz zu schließen. Innerhalb der FRIWO-Standorte gab es per 31. Dezember 2020 nur in Deutschland zwei COVID-19-Infizierte, die sofort identifiziert werden konnten, sodass in beiden Fälle keine Folgeinfektionen entstanden. Insbesondere mit Blick auf die Kapazitäten am größten Produktionsstandort Vietnam wirkten sich die umfangreichen und frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen der vietnamesischen Regierung gegen die Ausbreitung des COVID-19-Virus positiv aus. So war insgesamt die Zahl der im Land infizierten Personen sehr gering. Am Standort Ostbevern wurden in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft getroffen. Aktuell wird mit Blick auf COVID-19-Infektionen von einem hohen Risikopotenzial und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.
Beschaffungs-, Produktions- und Preisänderungsrisiken
Bei FRIWO bestehen Beschaffungs-, Produktions- sowie Mengen- und Auslastungsrisiken, die zu wirtschaftlichen Belastungen des Konzerns führen können.
Das Transformationsprogramm für die FRIWO-Gruppe sieht vor, bis Ende 2021 wesentliche Teile der Produkte, die bisher in Ostbevern und von Auftragsfertigern in Polen hergestellt werden, in die FRIWO-Werke in Vietnam zu verlagern und die Kostenstrukturen in Ostbevern deutlich zu straffen. Sowohl die für 2020 geplanten Produktverlagerungen zwischen den Werken als auch die Kostenanpassungsmaßnahmen konnten zeitlich und inhaltlich bis auf einige kleine Verschiebungen umgesetzt werden. FRIWO geht bei diesem Vorgang von einem geringen Risikopotenzial und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit aus.
Bei der Fertigung von Produkten verarbeitet FRIWO auch Vorprodukte oder Komponenten anderer Hersteller, von denen einige ein Alleinstellungsmerkmal haben. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, arbeitet FRIWO mit diesen Lieferanten eng zusammen. Es kann unter Umständen nicht immer garantiert werden, dass eine quantitativ und/oder qualitativ ausreichende Produktions- bzw. Liefermenge gesichert ist, insbesondere, falls bei kritischen Komponenten eine Ein-Lieferanten-Strategie genutzt wird. In diesem Fall könnten Liefer- und Versorgungsengpässe auftreten, die die Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen würden.
Die Verknappung von wichtigen elektrischen Bauteilen auf dem Weltmarkt, wie sie gegen Jahresende 2020 erneut auftrat und weiter anhält, könnte für FRIWO und die gesamte Branche eine große Herausforderung darstellen. Es besteht weiterhin grundsätzlich das Risiko von höheren Beschaffungskosten. Auch Lieferverzögerungen bei der Belieferung der FRIWO-Kunden können nicht ausgeschlossen werden. FRIWO versucht, durch langfristiges Disponieren, die Verbreiterung der Hersteller- und Lieferantenbasis, die Verwendung von anderen Baugruppen und Ausführungen von Bauteilen sowie durch ein effizienteres Prozessmanagement diesem Risiko entgegenzuwirken.
Auch Preissteigerungen bei Komponenten und Rohmaterialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen könnten die wirtschaftliche Lage des FRIWO-Konzerns beeinträchtigen. Es ist angesichts des unverändert intensiven Wettbewerbs im Markt für Stromversorgungen nicht gesichert, dass FRIWO solche Preiserhöhungen an die Kunden ganz oder zumindest teilweise weitergeben kann.
Nach wie vor stellt die Dynamik der Lohnkostensteigerungen am Fertigungsstandort Vietnam ein Risiko für FRIWO dar. Auch 2020 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in diesen Ländern signifikant erhöht. Dies führte für FRIWO zu Mehrkosten bei der eigenen Herstellung der Produkte und in Form erhöhter Einkaufspreise für extern hergestellte Fertiggeräte. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen an den Fertigungsstandorten zu bewältigen sein werden, die nicht oder nur teilweise durch Produktivitätssteigerungen kompensiert werden können. Hierbei ist nicht gesichert, dass FRIWO die daraus resultierenden Mehrkosten durch Anpassung der Verkaufspreise ohne Zeitverzug an die Kunden weitergeben kann.
Wettbewerbsrisiken
Der FRIWO-Konzern hat ein breites Kunden- und Produktportfolio. Bei einigen Kunden ist FRIWO insgesamt oder für einzelne Produktgruppen Alleinlieferant. In der Vergangenheit haben einzelne Kunden durch Aufbau einer Mehr-Lieferanten-Strategie den Geschäftsumfang mit FRIWO reduziert. FRIWO konnte durch entsprechende Maßnahmen wie der Gewinnung von Neukunden und der Erweiterung des Produktportfolios einer negativen Auswirkung auf Umsatz und Ergebnis entgegensteuern.
Sollten weitere Kunden den Aufbau einer Mehrlieferanten-Strategie verstärkt vorantreiben, könnte sich dies negativ auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns auswirken.
Währungsrisiken
Da FRIWO als global orientiertes Unternehmen einen wesentlichen Teil des Geschäftes in Fremdwährungen (insbesondere US-Dollar) abwickelt, entstehen im Konzern Transaktionsrisiken.
Fremdwährungsrisiken resultieren aus Bilanzpositionen in Fremdwährungen sowie künftigen Transaktionen, bei denen Einzahlungen und Auszahlungen in unterschiedlicher Währung geleistet werden. Das Fremdwährungsrisiko wird aus der Sicht der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Heimatwährung gegenüber allen Fremdwährungen betrachtet. Dabei ergibt sich zunächst zumindest teilweise eine natürliche Absicherung bei jenen Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten.
Verbleibende Fremdwährungsrisiken werden bei FRIWO durch gezieltes Währungsmanagement verringert. Die Finanzierung der Gesellschaften erfolgt bevorzugt in der jeweiligen Heimatwährung oder weitestgehend auf währungsgesicherter Basis. Mittelaufnahmen oder Mittelanlagen in Fremdwährungen zu Spekulationszwecken sind nicht gestattet. Der Konzern unterhält eine Treasury-Funktion, die regelmäßig die bilanziellen Währungsrisiken erhebt und im Fall eines wesentlichen konsolidierten Risikos entsprechende Absicherungen durch Devisentermingeschäfte vornimmt. Risiken der Währungen USD (US-Dollar) und CNY (Chinesischer Renminbi) sowie der Währungen USD (US-Dollar) und VND (Vietnamesische Dong) zueinander werden nicht abgesichert. Den Risiken aus künftigen Transaktionen begegnet FRIWO dadurch, dass Geschäfte bevorzugt in der Währung der entstandenen Herstellkosten abgeschlossen werden.
Dennoch könnten aus veränderten Währungsrelationen, aus den zum größten Teil in US-Dollar fakturierten Transaktionen sowie aus der Umrechnung auf die Konzernwährung Euro, Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entstehen.
Da sich drei operativ tätige FRIWO-Gesellschaften im asiatischen Raum befinden, ist der Konzern außer den beschriebenen Transaktionsrisiken auch den Einflüssen aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Gesellschaften in die Berichtswährung Euro des Konzernabschlusses ausgesetzt.
Liquiditätsrisiken
Einige europäische Staaten befinden sich nach wie vor in einer strukturellen Schuldenkrise, die die Finanzmärkte belastet. Die weiteren Entwicklungen aufgrund der Ausbreitung des COVID-19-Virus und die Auswirkungen der Pandemie auf die Weltwirtschaft sind nur schwer abschätzbar. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre langanhaltende expansive Geldmarktpolitik durch zusätzliche Maßnahmen nochmals verstärkt, um die bestehenden Unsicherheiten der Kapital- und Finanzmärkte zu vermindern. Zudem gewährte die Bundesregierung finanzielle Hilfen und staatliche Garantien in erheblichem Ausmaß, um die Liquidität und Finanzierung von Unternehmen und Betrieben sicherzustellen. Trotz dieser umfassenden staatlichen Maßnahmen ist nicht ausgeschlossen, dass die Banken ihre Kreditvergabepolitik verschärfen. Dies würde zu erhöhten Finanzierungskosten für die Kreditnehmer führen und würde den finanziellen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränken. Beim Fortbestehen der restriktiven Kreditvergabepolitik der Kreditwirtschaft über einen längeren Zeitraum ist nicht ausgeschlossen, dass davon auch FRIWO betroffen wäre.
Die im März 2020 vereinbarte neue Konzernfinanzierung für den FRIWO-Konzern beinhaltet branchenübliche Klauseln, die den Banken im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Bei diesen sogenannten Covenants handelt es sich um Finanzkennzahlen, die Relationen der Vermögens- und Ertragslage darstellen, die sich aus der Bilanz und aus der Gewinnund Verlustrechnung ergeben.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden die vereinbarten Covenants eingehalten. Durch das neue Finanzierungskonzept ist die Finanzierung der FRIWO-Gruppe mittelfristig gesichert und zudem hat der Hauptaktionär, die Cardea Holding GmbH, Grünwald, weitere Finanzierungshilfen bei Bedarf in Aussicht gestellt; das Liquiditätsrisiko wird mit der Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" bewertet.
Zinsrisiken
Das Zinsrisiko des FRIWO-Konzerns resultierte 2020 hauptsächlich aus dem neu abgeschlossenen Konsortialkredit und der lokalen Finanzierung in Vietnam. Bei dem Gesellschafterdarlehen wurde eine Festzinszahlung vereinbart. Der Konsortialkredit ist variabel verzinst und unterliegt damit dem Zinsänderungsrisiko. Zudem haben die finanzierenden Banken im Rahmen des neuen Konzeptes ihre Zinssätze erhöht, was zu einem erhöhten Zinsaufwand geführt hat.
Ausfallrisiken
Ausfallrisiken ergeben sich hauptsächlich aufgrund von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus vertraglichen finanziellen Verpflichtungen mit den Geschäftspartnern. FRIWO verzeichnete 2020 keine nennenswerten Forderungsausfälle. Jedoch können trotz großer Sorgfalt bei der Auswahl der Neukunden Forderungsausfälle grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Zur Steuerung des Kreditrisikos des zum Bilanzstichtag gegenüber den FRIWO-Kunden ausgewiesenen Forderungsbestands wird auf die Angabe unter Ziffer 25 und Ziffer 38 des Konzernanhangs verwiesen.
Rechtsrisiken
FRIWO ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ausgesetzt, beispielsweise in Bezug auf Lieferungen, Produkthaftung, Produktmängel oder Qualitätsprobleme.
Derzeit sind keine Verfahren anhängig, die nach Auffassung des Vorstands wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben könnten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass künftige Rechtsstreitigkeiten und Verfahren negative Auswirkungen haben könnten.
Personalrisiken
FRIWO hat einen kontinuierlichen Bedarf an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften.
Eine nicht ausreichende Besetzung offener Stellen oder das Fehlen einer langfristigen Bindung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnte die künftige Entwicklung des Konzerns beeinträchtigen. FRIWO versucht, durch gezielte Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungskräfte und einer frühzeitigen Nachfolgeplanung die Personalrisiken weitgehend zu reduzieren.
IT-Risiken
FRIWO ist aufgrund des hohen Vernetzungsgrades innerhalb der weltweiten Wertschöpfungskette in hohem Maße von der eingesetzten Informationstechnologie abhängig. Es bestehen Risiken durch unbefugten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme infolge von Störungen. Den Risiken begegnet FRIWO durch umfangreiche Maßnahmen wie Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen, restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und redundante Auslegung der IT-Infrastrukturen.
Das Risiko der fehlenden Vernetzung der logistischen Prozesse im aktuellen ERP-System begegnet FRIWO mit der Maßnahme einer globalen Einführung des aktuellen SAP S/4HANA ERP-Systems, um die gesamte Prozesslandschaft nachhaltig zu optimieren und zu automatisieren.
Chancenbericht
Der weltweite Markt für Stromversorgungen eröffnet nach Überzeugung des Vorstands für die kommenden Jahre attraktive Wachstumschancen. Ungeachtet der Beeinträchtigungen infolge der COVID-19-Pandemie und üblicher Nachfrageschwankungen bei Kunden sind die generellen langfristigen Wachstumstreiber für die Branche weiterhin intakt.
Chancen ergeben sich für den FRIWO-Konzern insbesondere aus der Fokussierung auf Marktsegmente, die von hohen technologischen Anforderungen gekennzeichnet sind und in denen die Kunden überdurchschnittliche technologische Kompetenz, die zu klaren Mehrwerten führt, honorieren.
FRIWO plant, die Marktanteile in diesen Segmenten durch den weiteren Ausbau der technischen Kernkompetenzen zu erhöhen. Das Geschäftsmodell von FRIWO – insbesondere die Kombination von deutschem Ingenieurs-Know-how und flexiblen Fertigungsmöglichkeiten in Europa und in Asien – stellt eine leistungsfähige und flexible Basis für die erfolgreiche Bedienung dieser Märkte dar. Die weitgehend bereits umgesetzten Produktionsverlagerungen von Deutschland nach Vietnam werden dazu führen, die Kostenvorteile in Asien noch besser zu nutzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der FRIWO-Gruppe insgesamt zu erhöhen. Besondere Wachstumschancen bestehen nach den FRIWO vorliegenden Marktanalysen weiterhin in Teilmärkten für Elektromobilität, kabellose Elektrowerkzeuge und Gartengeräte sowie medizinische Stromversorgungen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird FRIWO prüfen, wie die Aufstellung mit den vier Segmenten Tools, Industrie, Medizin und E-Mobility mittel- und langfristig sinnvoll erweitert werden kann.
Einen Technologiesprung erzielte FRIWO durch die Integration der Ende 2018 akquirierten Emerge-Engineering GmbH. Dadurch kann das Unternehmen intelligente Komponenten für elektrische Antriebe entwickeln und produzieren, deren Kennzeichen eine individuell an die Kundenbedürfnisse anpassbare Steuerungssoftware ist. Der FRIWO-Konzern entwickelt sich auf diese Weise zum Systemanbieter von digital steuerbaren Stromversorgungsund Antriebslösungen.
Weiterhin große Chancen sieht FRIWO in Indien mit einem Potenzial von rund 25 Millionen Elektrorollern pro Jahr der stärkste Wachstumsmarkt in Asien für elektrische Zweiräder. Die gute Resonanz potenzieller Kunden nach der Anfang 2020 erfolgten Gründung einer FRIWO-Tochtergesellschaft in Indien bestätigt diese Markteinschätzung.
Die Anwendungsmöglichkeiten der durch die Emerge-Engineering akquirierten Technologie gehen weit über den Zielmarkt E-Mobility hinaus: Durch den Einsatz von individuell konfigurierbarer Software kann FRIWO perspektivisch nahezu sämtliche Geräte und Systeme, welche über Akku und Elektroantrieb verfügen, mit neuen Features und Funktionen ausstatten. FRIWO sieht die Chance, durch diese strategische Weiterentwicklung künftig eine herausragende Marktposition einzunehmen mit positiven Effekten mit Blick auf Umsatzwachstum, Ertragslage und Wettbewerbsfähigkeit.
Chancen könnten sich zudem aus der weiteren Internationalisierung der FRIWO-Geschäfte ergeben. Im Jahr 2020 entfielen rund 86,7 Prozent der Konzernerlöse auf Europa, obwohl die FRIWO-Produkte weltweit vermarktbar sind. Der Vorstand strebt mittel- bis langfristig eine geografisch deutlich breitere Umsatzverteilung an. Dabei stehen die USA und auch der asiatische Markt oben auf der Prioritätenliste.
FRIWO arbeitet laufend durch intensive Forschung und Entwicklung am Ausbau der Kernkompetenzen, da dies ein wettbewerbsdifferenzierendes Kriterium und somit einen zentralen Erfolgsfaktor für den Konzern darstellt. Im
Fokus der technologischen Entwicklung werden auch künftig die Schnell-Ladetechnik für verkürzte Ladezyklen, High Power-Geräte im Leistungsbereich bis zu 1.000 Watt sowie kontaktlose (induktive) Lösungen stehen. Ziel ist, neben kundenspezifischen Lösungen verstärkt eigene Innovationen zu entwickeln, die Trends in den jeweiligen Zielmärkten setzen und damit ein hohes Vermarktungspotenzial bieten. Diesem Ziel dient auch die 2020 erfolgte Einführung einer sogenannten Vorentwicklung, also Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die nicht unmittelbar kapitalisiert werden müssen, sondern bereits auf "Produkte von übermorgen" zielen.
Chancen für den FRIWO-Konzern könnten sich zudem in der Abwertung des Euro zum US-Dollar ergeben. Dies wäre dann der Fall, wenn 2020 durch eine unverändert sehr vorsichtige Politik der EZB im Euroraum weiterhin Negativzinsen herrschen würden und die US-Notenbank ihre bisherige Zinspolitik weiterverfolgen und die US-Leitzinsen weiter senken würde.
Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation des Konzerns
Der Vorstand sieht FRIWO insgesamt solide aufgestellt, die oben beschriebenen strategischen Chancen wahrzunehmen und die Position im internationalen Wettbewerb ausbauen zu können. Zum heutigen Datum liegen dem Vorstand keine Hinweise für den konkreten Eintritt von Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährden könnten. Die derzeitige Risikolage wird als beherrschbar angesehen. Insgesamt hat sich die Gesamtchancen- und Gesamtrisikoposition im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Abzuwarten bleiben jedoch die weitere Entwicklung der COVID-Pandemie und deren mögliche Auswirkungen auf FRIWO und seine Geschäftspartner.
Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist die FRIWO AG gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns zu beschreiben.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert. FRIWO versteht das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnt sich an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind. Dabei geht es um
- die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen),
- die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
- die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken aus unternehmerischer Betätigung.
Für die Rechnungslegungsprozesse sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Über eine klar definierte Führungsund Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.
Die wesentlichen Geschäftsprozesse der Gruppe werden regelmäßig auf ihre Risikorelevanz in Bezug auf die Rechnungslegung überprüft. Alle als risikorelevant identifizierten Prozesse sind konzernweit in verbindlich anzuwendenden Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt. Diese werden mindestens einmal jährlich an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst.
Bei den Rechnungslegungsprozessen erachtet FRIWO jene Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
- Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess,
- Monitoring-Kontrollen zur Überwachung des Konzernrechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf Ebene des Vorstands und auf Ebene der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften,
- präventive Kontrollen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns und in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Dazu gehören auch operative, leistungswirtschaftliche Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen,
- Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten im Konzern und seinen Tochtergesellschaften sicherstellen und
- Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, auch durch interne Revision.
Übernahmerechtliche Angaben
Nachfolgend werden die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB dargestellt. Die FRIWO AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) notiert sind, verpflichtet, in den Lage- und Konzernlagebericht die in §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB näher bezeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen machen zu können.
Das Grundkapital der FRIWO AG beträgt 20,02 Mio. Euro und ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberstückaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt somit ein Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von je 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Dem Vorstand der FRIWO AG sind keinerlei Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bekannt.
Nach Kenntnis der Gesellschaft bestanden zum 31. Dezember 2020 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte am Kapital der FRIWO AG:
| Direkter Anteil der Stimmrechte in Prozent |
Indirekter Anteil der Stimmrechte in Prozent |
|
|---|---|---|
| Cardea Holding GmbH, D-Grünwald |
85,37 | |
| VTC Industriebeteili gungen GmbH & Co. KG, D-München |
85,37 |
Bei den genannten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um freiwillige Angaben der Aktionäre zum Stichtag 31. Dezember 2020. Bei diesen Stimmrechtsanteilen können sich nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberstückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.
Die ausgegebenen Aktien gewähren keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Den Arbeitnehmern der FRIWO AG steht keine Stimmrechtskontrolle zu.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2023 ermächtigt, das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 10,01 Mio. Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte Zwecke ausschließen. Der Vorstand hat von der Ermächtigung im Geschäftsjahr 2020 keinen Gebrauch gemacht.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, namens der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. Mai 2021. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands, die bei der Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstands haben, ist zulässig.
Nach § 7 Abs. 2 erfolgen sowohl die Bestimmung der Anzahl als auch die Bestellung bzw. der Widerruf der Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat. Ebenso kann dieser ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weitere Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernennen. Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus zwei Vorstandsmitgliedern, mit einem Vorstandsvorsitzenden; eine Ernennung zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ist bisher nicht erfolgt. Über Satzungsänderungen entscheidet gemäß §§ 119 Abs. 1 Ziff. 5, 179 AktG die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der FRIWO AG zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen.
Es gibt keine wesentliche Vereinbarung der Gesellschaft, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht. Ebenso wenig bestehen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden. Im Übrigen wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:
"Der Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2019 bis zum 19. März 2020 mit Ausnahme der dargelegten Abweichungen entsprochen hat:"
- Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.8, Absatz 3 des DCGK 2017 sieht die bestehende D & O Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor.
Die Gesellschaft hat persönliche Verpflichtungserklärungen zur Tragung eines Selbstbehalts durch ihre Aufsichtsratsmitglieder eingeholt, auch wenn ansonsten Versicherungsschutz aufgrund einer durch die Gesellschaft abgeschlossenen D & O Versicherung bestehen sollte. Danach tragen Aufsichtsratsmitglieder, die der Gesellschaft oder Dritten durch ihre Aufsichtsratstätigkeit grob fahrlässig Schaden zufügen, alle in einem Jahr verursachten Schäden bis zur Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen Jahresgesamtvergütung im Jahr der Schadensverursachung selbst. Zur Schadensbemessungsgrundlage zählen Rechts- und sonstige Verteidigungskosten nicht. Eine Einschränkung der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Dritten ist damit nicht verbunden.
-
Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.10 des DCGK 2017 hat die Gesellschaft aus Vereinfachungsgründen darauf verzichtet, einen Corporate Governance Bericht zu erstellen. Daraus folgt, dass sie entgegen der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1, Abs. 4, Satz 2 und 3 des DCGK 2017 auch darauf verzichtet hat, über den Stand der Umsetzung hinsichtlich der Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner sowie deren Namen im Corporate Governance Bericht zu berichten. Auch konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme wurden daher entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.3 des DCGK 2017 nicht gemacht
-
- Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungskräfte bei angemessener und leistungsbezogener Vergütung zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig erweisen. Aus diesem Grund möchte sich die Gesellschaft bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und hat (i) auf die Betrachtung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt (entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.2, Absatz 2, Satz 3 des DCGK 2017), (ii) auf die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt (entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 des DCGK 2017), (iii) auf eine Regelung, wonach variable Vergütungsbestandteile eine im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben müssen (entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Abs. 2 des DCGK 2017) sowie auch (iv) auf die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps (entgegen der Empfehlungen in Ziffer 4.2.3, Absatz 4 und 5 des DCGK 2017) verzichtet.
-
- Aus dem unter Ziffer 3 genannten Grund wurde auch auf die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands sowie Selbstbeschränkungen bei der Bestellung bzw. Wiederbestellung von Vorständen (entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.1.2, Absatz 2 des DCGK 2017) verzichtet.
-
- Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 6 des DCGK 2017 hat die Gesellschaft aus Effizienzgründen darauf verzichtet, die Hauptversammlung separat über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands zu informieren. Informationen zur Vorstandsvergütung finden sich im Geschäftsbericht.
-
- Die Hauptversammlung hat entsprechend den gesetzlich eröffneten Möglichkeiten im Jahr 2011 und nochmals im Jahr 2016 jeweils für einen Zeitraum von fünf
Jahren beschlossen, dass eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 des DCGK 2017 erfolgten aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Vorstände daher im Vergütungsbericht keine individualisierten Angaben zu den den Vorständen gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen, zur Aufschlüsselung nach Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung sowie zur Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen. Auch insoweit finden sich alle gesetzlich erforderlichen Informationen zur Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht.
-
- Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.3 des DCGK 2017 hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG bietet aufgrund ihrer Größe und Komplexität dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, alle Themen ausführlich im Gesamtgremium zu diskutieren.
-
- Entgegen der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1, Absatz 2 des DCGK 2017 hat der Aufsichtsrat zur Erhaltung der größtmöglichen Flexibilität bei Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien sowie aus Effizienzgründen sowohl auf die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder als auch auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat verzichtet. Ebenso verzichtet er entgegen der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1, Abs. 5 des DCGK 2017 auf die Beifügung von Lebensläufen bei Kandidatenvorschlägen und die Veröffentlichung dieser Informationen auf der Web-
seite des Unternehmens. Aus denselben Gründen und unter Berücksichtigung der nach wie vor vorhandenen Rechtsunsicherheit, was unter Zugrundelegung von Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, konkret mit dieser Empfehlung offenzulegen wäre, hat der Aufsichtsrat entgegen den Empfehlungen in Ziffern 5.4.1, Absatz 5 und 6 sowie 5.4.2, Satz 2 des DCGK 2017 zudem auf die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär verzichtet.
-
- Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6, Absatz 3 des DCGK 2017 wurde die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht individualisiert ausgewiesen.
-
- Der Aufsichtsrat hat entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.6 des DCGK 2017 auf eine ausdrückliche Effizienzprüfung verzichtet. Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine "Politik der kurzen Wege" ist aus Sicht des Aufsichtsrats ein höchstes Maß an Effizienz gegeben.
-
- Um den Abstimmungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten, wurde der Halbjahresbericht vor seiner Veröffentlichung entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.2 des DCGK 2017 nicht mit dem Gesamtaufsichtsrat, sondern nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden erörtert.
Aufgrund der Änderung der am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 des Deutschen Corporate Governance Codex wurde die Entsprechenserklärung um die Änderung ergänzt.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (DCGK 2020)
Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:
"Der Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") seit deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen hat und künftig entsprechen wird:"
1. Besetzung des Vorstands (Empfehlungen B.1 und B.5 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer B.5 des DCGK 2020 soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.
Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungskräfte zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig erweisen. Aus diesem Grund möchte sich der Aufsichtsrat bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und hat daher entgegen der Empfehlung B.5 des DCGK 2020 von der Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands abgesehen und beabsichtigt, auch künftig keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festzulegen.
Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer B.5 des DCGK 2020 erklärt.
2. Altersgrenze bei Mitgliedern des Aufsichtsrats (Empfehlung C.2, 1. Halbs. des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer C.2 1. Halbs. DCGK 2020 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder war bislang bei der Gesellschaft nicht festgelegt und soll auch künftig nicht festgelegt werden. Dadurch wurden bzw. wird nach Auffassung des Aufsichtsrates Kontinuität sowie langjährige Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht und die größtmögliche Flexibilität mit Blick auf den Vorschlag fachlich qualifizierter Kandidaten gewahrt. .
Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer C.2 1. Halbs. des DCGK 2020 erklärt.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat (Empfehlung C.13 und C.14 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer C.13 des DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.
Gemäß Empfehlung in Ziffer C.14 des DCGK 2020 soll dem Kandidatenvorschlag ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
Den Empfehlungen in Ziffer C.13 und C.14 des DCGK 2020 wurde bislang nicht entsprochen und wird auch künftig nicht entsprochen werden. Die Empfehlungen passen nicht zur Aktionärsstruktur der Gesellschaft und der damit verbundene Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Aktionäre. Es wird daher eine Abweichung von den Empfehlungen in Ziffer C.13 und C.14 des DCGK 2020 erklärt.
4. Veröffentlichung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat (Empfehlung D.1 des DCGK 2020)
Gemäß Ziffer D.1, 2. Halbs. des DCGK 2020 soll sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.
Hierbei handelt es sich um eine neue Empfehlung des DCGK 2020. Die bei der Gesellschaft vorhandene Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat war bislang nicht auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung auf der Internetseite ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Bei der Geschäftsordnung handelt es sich um ein internes Dokument. Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats sind bereits durch Gesetz und in der Satzung weitgehend geregelt. Über die Arbeit des Aufsichtsrats wird umfassend im Bericht des Aufsichtsrats berichtet. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat stellt die Veröffentlichung der Geschäftsordnung insofern keinen Mehrwert dar. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.1, 2. Halbs. des DCGK 2020 erklärt.
5. Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat (Empfehlungen D.2, D.3, D.4 und D.5 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.2 des DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden.
Ziffer D.3 DCGK 2020 empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten soll, der sich – soweit kein anderer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist – insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinformationen und den Einzelabschluss nach HGB.
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.4 DCGK 2020 soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben.
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.5 DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder weisen die erforderliche Kompetenz, Eignung und Erfahrung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats auf und haben bislang zusammen alle Aufgaben und Herausforderungen zum Wohl der Gesellschaft durchgeführt und werden dies auch in Zukunft tun. Da ein beschlussfähiger Ausschuss aus mindestens drei Mitgliedern besteht, würde die Bildung von Ausschüssen aus Sicht des Aufsichtsrates nicht zu einer effizienteren Aufgabenerfüllung führen. Um die erfolgreiche und bewährte Arbeit des Aufsichtsrats auch für die Zukunft zu erhalten, vertreten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam die Auffassung, dass eine umfassende Kommunikation und Erörterung im Aufsichtsrat am zweckmäßigsten im Plenum zu erreichen sind. Eine Zersplitterung der Aufsichtsratstätigkeit und der Tätigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch die Einrichtung von Aufsichtsratsausschüssen würde die vertrauensvolle und effektive Arbeit des Aufsichtsrats lediglich hemmen.
Dementsprechend wurden seit Bekanntmachung des DCGK 2020 und werden auch in Zukunft keine Ausschüsse, insbesondere kein Prüfungs- und Nominierungsausschuss, gebildet. Es werden daher diesbezüglich Abweichungen vom DCGK 2020 erklärt.
6. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer (Empfehlung D.11 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.11 des DCGK 2020 soll der Prüfungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen.
Hierbei handelt es sich um eine neue Empfehlung des DCGK 2020. Wie berichtet, gibt es keinen Prüfungsausschuss. Eine formalisierte regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Aufsichtsrat selbst gab es nicht. Die formalisierte Beurteilung durch den Aufsichtsrat wird künftig im Rahmen der Bilanzsitzung erfolgen. Für die Vergangenheit wird vorsorglich eine Abweichung erklärt.
7. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Mitglieder des Aufsichtsrates (Empfehlung D.12 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung D.12 des DCGK 2020 soll die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.
Der Aufsichtsrat sieht davon ab, im Bericht des Aufsichtsrates bezogen auf einzelne Mitglieder über Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung bei ihrer Amtseinführung zu berichten. Bei Aufnahme ihres Amtes werden neue Aufsichtsratsmitglieder entsprechend ihrer Vorkenntnisse in die Aufsichtsratsarbeit intern eingewiesen und unterstützt. Darüber hinaus nehmen die Aufsichtsratsmitglieder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.
Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.12 des DCGK 2020 erklärt.
8. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats (Empfehlung D.13 Satz 1 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.13 Satz 1 des DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen.
Wie berichtet, sind keine Ausschüsse eingerichtet. Eine formalisierte regelmäßige Selbstbeurteilung der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung durch den Aufsichtsrat gab es bislang nicht und ist auch künftig nicht beabsichtigt. Angesichts der Größe des Aufsichtsrates und der intensiven Zusammenarbeit werden Erfolgskontrollen laufend durchgeführt. Die Arbeitsergebnisse des Aufsichtsrates sind sichtbar. Aus diesem Grund sieht der Aufsichtsrat kein Bedürfnis, zusätzlich formalisierte Selbstbeurteilungen durchzuführen. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.13 Satz 1. des DCGK 2020 erklärt.
9. Vergütung des Vorstands (Empfehlungen in G.1 bis G.16 des DCGK 2020)
Der DCGK 2020 enthält in Ziffern G.1. bis G.16 Empfehlungen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die sich von den Empfehlungen des DCGK 2017 wesentlich unterscheiden. Zudem haben sich die Regelungen im Aktiengesetz zur Vorstandsvergütung durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Der Aufsichtsrat erarbeitet derzeit – in Übereinstimmung mit der Übergangsvorschrift des § 26j EGAktG – ein Vergütungssystem, welches den Anforderung der ARUG II entspricht, und wird dies der Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorlegen. Der Aufsichtsrat wird sich im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Vorstandsvergütungssystems auch mit den Empfehlungen des DCGK 2020 befassen. Da die Empfehlungen des DCGK 2020 im Zeitpunkt der Aufstellung des aktuellen Vergütungssystems sowie des Abschlusses der aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge noch keine Berücksichtigung finden konnten, entsprechen die aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge sowie das zugrundeliegende Vorstandsvergütungssystem derzeit noch nicht sämtlichen Empfehlungen DCGK 2020. Über die bislang geltende Vergütungsstruktur wurde im Vergütungsbericht berichtet. Die nachstehend aufgeführten Abweichungen von den Empfehlungen der DCGK 2020 gehen daher nicht auf eine bewusste und aus bestimmten sachlichen Gründen vom Aufsichtsrat getroffene Entscheidung zu einer solchen Abweichung zurück, sondern erklären sich allein aus dem zeitlichen Ablauf. Die Angabe einer sachlichen Begründung für die nachstehend aufgeführten Abweichungen ist daher nicht oder nur eingeschränkt möglich. Ob und inwieweit der Aufsichtsrat sich im Zuge der Erarbeitung des neuen Vorstandsvergütungssystems zur Beibehaltung dieser oder anderer Abweichungen von Empfehlungen des DCGK 2020 entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Änderungen der aktuell mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten Vergütung bis zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages nicht erforderlich sind. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex verlangt keine Änderung laufender Anstellungsverträge: "Änderungen des Kodex müssen nicht in laufenden Vorstandsverträgen berücksichtigt werden. Soweit den Empfehlungen dieses Abschnitts gefolgt wird, sind damit verbundene Änderungen bestehender Anstellungsverträge erst bei deren Verlängerung nach Inkrafttreten der Neufassung des Kodex erforderlich." (S. 14 der Begründung zum DCGK 2020).
Vorsorglich werden die folgenden Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK 2020 erklärt:
- a) Entgegen der Empfehlungen in Ziffer G.1 DCGK 2020 wird im aktuellen Vergütungssystems nicht festgelegt,
- - wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung),
- - welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben,
- b) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.2 DCGK 2020 wird für jedes Vorstandsmitglied keine konkrete Ziel-Gesamtvergütung festgelegt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.
- c) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.3 DCGK 2020 hat der Aufsichtsrat die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe nicht offengelegt.
- d) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.6 des DCGK übersteigt die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, nicht den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen.
- e) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK 2020 wird die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihnen nicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.
Die derzeitigen Dienstverträge sehen nicht vor, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge aktienbasiert gewährt werden. Die variable Vergütung wird in bar gewährt. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK 2020 erklärt.
f) Gemäß Empfehlung in Ziffer G.11 des DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten derzeit keine Regelung, wonach die variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden kann. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.11 des DCGK 2020 erklärt.
g) Gemäß Empfehlung in Ziffer G.13 Satz 1 DCGK 2020 sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.
Die bestehenden Vorstandsdienstverträge sehen nicht vor, dass der Abfindungs-Cap den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten darf. Allerdings entfällt die Verpflichtung zur Zahlung einer variablen Vergütung nach der vertraglichen Regelung in einem solchen Fall jedoch zeitanteilig. Da eine Abfindungszahlung realistisch nicht nach dem ersten Tag des Beginns der bestehenden Laufzeit des Vorstandsdienstvertrages in Betracht kommen wird und sie sich bereits nach ungefähr einem Vierteljahr aufgrund der vertraglich vorgesehenen Reduzierung auf die Festvergütung dem nach DCGK zulässigen Abfindungs-Cap annähern würde, hielt der Aufsichtsrat keine ausdrückliche Regelung für notwendig. Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.13 Satz 1 des DCGK 2020 erklärt.
h) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.16 des DCGK 2020 entscheidet der Aufsichtsrat bei der Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate nicht, ob und inwieweit die Vergütung anzurechnen ist.
Die bestehenden Vorstandsdienstverträge sehen vor, dass die Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten nur ausüben dürfen, wenn der Aufsichtsrat die vorherige, schriftliche Zustimmung erteilt hat. Eine Anrechnung bzw. eine Entscheidung des Aufsichtsrats über die Anrechnung von Vergütungszahlungen für die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten ist jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen.
10. Neue Empfehlungen des DCGK 2020 zur Verbesserung der Corporate Governance-Publizität
Der DCGK 2020 beinhaltet einige neue Empfehlungen, die einer Verbesserung der Corporate Governance-Publizität dienen. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat dabei insbesondere den Ansatz verfolgt, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB zum zentralen Instrument der Berichterstattung über die Corporate Governance zu machen. Die letzte Erklärung zur Unternehmensführung wurde für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben. Naturgemäß enthält diese noch nicht diejenigen Angaben, die der DCGK 2020 seit seinem Inkrafttreten am 20. März 2020 erstmals als Erklärungsinhalt vorsieht. Gleiches gilt, sofern der DCGK 2020 erstmals bestimmte Angaben im Bericht des Aufsichtsrates empfiehlt. Höchst vorsorglich ist daher vergangenheitsbezogen eine Abweichung von den nachfolgend genannten Empfehlungen des DCGK 2020 zu erklären, soweit diese bestimmte Angaben oder Informationen in der Erklärung zur Unternehmensführung oder dem Aufsichtsratsbericht vorsehen:
Ziffer B.2, 2. Halbs. DCGK 2020: […] die Vorgehensweise [zur langfristigen Nachfolgeplanung] soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.
Ziffer B.5 DCGK 2020: Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
Ziffer C.1 Satz 4 DCGK 2020: Der Stand der Umsetzung [des Kompetenzprofils] soll in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden.
Ziffer C.2, 2. Halbs. DCGK 2020: Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze [festgelegt und] in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
Ziffer C.3 DCGK 2020: Die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll offengelegt werden.
Ziffer D.13 Satz 2 DCGK 2020: In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.
Ostbevern, im Dezember 2020
Aufsichtsrats
Richard G. Ramsauer Rolf Schwirz Ulrich Lammers
Vorsitzender des Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands
Angaben zu Unternehmenspraktiken
Unternehmenspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht angewandt.
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand als Leitungsorgan der FRIWO AG besteht aus zwei Mitgliedern. Er ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.
Der Vorstand bestand 2020 durchgängig aus Männern, womit der Anteil von Frauen im Vorstand bei 0 Prozent liegt. Eine Änderung ist nicht geplant, sodass der Aufsichtsrat in Fortführung seiner bisherigen Beschlussfassung zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen hat, den aktuellen Status bis zum 31. Dezember 2021 beizubehalten.
Zu den Vorstandsaufgaben gehören die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle der Geschäftsführungen der Tochterunternehmen. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen.
Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so sind diese gemeinschaftlich für die Geschäftsführung verantwortlich. Gleichwohl führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich bei einem Mehrpersonengremium aus einem schriftlich fixierten Geschäftsverteilungsplan. Als Vorstandsvorsitzender wurde Herr Schwirz ernannt. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt die Details der Vorstandsarbeit.
Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die der Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.
Der Vorstand arbeitet inhaltlich und zeitlich eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert das Kontrollgremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umsetzung, der Geschäftsplanung, der Geschäftsentwicklung und der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken und Compliance-Fragen. Wesentliche Entscheidungen sind durch den Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.
Dem Vorstand obliegt zudem, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands innerhalb der FRIWO AG festzulegen. Da das operative Geschäft vollständig in den Tochtergesellschaften der FRIWO AG angesiedelt ist, existieren in der FRIWO AG keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sodass die Festlegung solcher Zielgrößen nicht möglich war.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG umfasst sechs Mitglieder. Er ist gemäß dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu zwei Dritteln mit Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer in einem von der Hauptversammlung unabhängigen Wahlverfahren von Arbeitnehmern gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsräte beträgt fünf Jahre.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt derzeit bei einem Sechstel, das weibliche Mitglied des Aufsichtsrats wurde von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt. Die aktuelle Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Insofern hat sich der Aufsichtsrat in Fortsetzung seiner bisherigen Beschlussfassung zum Ziel gesetzt, den aktuellen Status bis zum 10. Mai 2021 aufrechtzuerhalten.
Unterjährig tritt der Aufsichtsrat regelmäßig mindestens viermal (zweimal pro Halbjahr) zusammen. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Gremiums festlegt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert er die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie Fragen der Nachhaltigkeit und Compliance-Themen. Er verabschiedet die Jahresplanung sowie den Jahresabschluss der FRIWO AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und prüft die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft. In seinen Aufgabenbereich fällt darüber hinaus die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsentscheidungen sind an seine Zustimmung gebunden.
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht gibt gemäß § 289a Abs. 2 HGB und § 315a Abs. 2 HGB einen Überblick über die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft und des Konzerns. Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG vom 11. Mai 2016 unterbleiben Angaben zur individualisierten Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft.
Zu den Einzelheiten der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG wird auf die Ziffer 41 des Konzernanhangs und auf Ziffer 14 des Anhangs der FRIWO AG verwiesen.
Vorstandsvergütung
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Er hat sicherzustellen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands sowie zur Lage des Unternehmens steht und sich in einem marktüblichen Rahmen bewegt. Die Vergütungsstruktur der FRIWO AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Möglichkeit, das Vorstandsvergütungssystem durch die Hauptversammlung billigen zu lassen, nutzt FRIWO derzeit nicht.
Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer festen Vergütung, einem jährlichen variablen Teil und einem langfristigen variablen Teil (Long-Term Incentive – LTI). Die feste Vergütung wird monatlich in gleichen Teilen als Gehalt ausgezahlt.
Der jährliche variable Teil ist von der Erreichung bestimmter finanzieller und qualitativer Ziele abhängig, die jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung sieht für eine außergewöhnliche Unternehmensentwicklung eine Begrenzung vor.
Der langfristige variable Teil schafft einen zusätzlichen Anreiz für den Vorstand, sich für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert.
Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Auszahlung des LTIs im Folgejahr erfolgt nur, wenn eine weitere Unternehmenswertsteigerung stattgefunden hat. Sollte der Unternehmenswert rückläufig sein, so wird dieser Verlust mit dem Guthaben in der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen.
Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus eine Sondervergütung festsetzen. Er hat zudem die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Aktienoptionen zuzuteilen. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm. Eine Pensionsvereinbarung wird den aktiven Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.
Der Vorstandsvertrag enthält für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses keine Abfindungszusagen. Eine Ausgleichsverpflichtung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben.
Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 18 der Satzung der FRIWO AG.
Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
In seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand die folgende Erklärung abgegeben:
"Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen wurde die Gesellschaft nicht benachteiligt."
Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Die FRIWO AG hat für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 315b, Abs. 1 HGB, eine zusammengefasste, nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellt. Diese Erklärung schließt folgende Konzernunternehmen ein:
- FRIWO AG, Ostbevern, Deutschland
- FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland
- FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam
- FRIWO Power Solutions Technology (ShenZhen) Co. Ltd., Shenzhen, China
- FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED, Bangalore, Karnataka, Indien
Auf die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer hat die Gesellschaft verzichtet.
Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat sich FRIWO an den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert, insbesondere bei der Beschreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener Key Performance-Indikatoren (KPIs). Dabei wurde der Indikatorensatz nach den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) ausgewählt.
Geschäftstätigkeit des FRIWO-Konzerns
Die FRIWO AG mit ihren Tochterunternehmen ist einer der führenden Hersteller hochwertiger Ladegeräte, Stromversorgungen, Akkupacks und digital steuerbaren Antriebslösungen. Das Geschäftsmodell des FRIWO-Konzerns ist ausführlich im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" beschrieben.
Bestimmung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen und Risiken
Nachhaltigkeitsverständnis von FRIWO
Nachhaltiges Wirtschaften heißt für FRIWO, alle Perspektiven der Nachhaltigkeit bei der Ausrichtung des unternehmerischen Handelns zu berücksichtigen. Als börsennotiertes Unternehmen strebt FRIWO profitables Wachstum an, das die Inanspruchnahme von Ressourcen und negative Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert und dabei die Mitarbeiterbelange bestmöglich berücksichtigt. Der Fokus der strategischen Ausrichtung liegt dabei auf dem Vierklang aus Produkteffizienz, Umweltschutz, unternehmerischer Integrität sowie der Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
FRIWOs ausführliches Nachhaltigkeitsverständnis wird im Internet unter folgender Adresse öffentlich zugänglich gemacht:
https://www.friwo.com/de/about/unsere-philosophie/.
Erstellungsprozess der nichtfinanziellen Erklärung
Zur Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat FRIWO im Berichtsjahr einen internen Prozess durchlaufen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen weiter zu analysieren und zu bewerten. Dabei sind bei den wesentlichen CSR-Themen und den Handlungsfeldern sowie deren Risikopotenzialen keine grundsätzlichen Änderungen zum Vorjahr identifiziert worden.
Bestimmung wesentlicher CSR-Themen und -Handlungsfelder
Die fünf übergeordneten CSR-Themen: Unternehmensführung, Umwelt, Mitarbeiter, Produkt (Produkteffizienz und Lieferkette) und Gesellschaft finden sich weiterhin in einer Wesentlichkeitsmatrix. Das Thema Gesellschaft war auch im Berichtsjahr sowohl für die Stakeholder als auch für die Geschäftstätigkeit von FRIWO von nachgelagerter Relevanz.
Die Themen wurden in die folgenden Handlungsfelder überführt, welche in den einzelnen Kapiteln ausführlich beschrieben werden.
| Für FRIWO wesentliche Themen |
Abgeleitete Handlungsfelder |
|---|---|
| Unternehmensführung | Compliance |
| Umwelt, Produkteffizienz | Umweltbelange |
| Mitarbeiter | Arbeitnehmerbelange |
| Für FRIWO nachgelagert relevante Themen |
Abgeleitete Handlungsfelder |
| Gesellschaft | Soziales und Gemeinwesen |
| Lieferkette | Menschenrechte |
Bestimmung wesentlicher Risiken
Die Geschäftstätigkeit des Konzerns soll positiv auf die CSR-Themen einwirken und die verbundenen Risiken minimieren. Insbesondere in den wesentlichen Handlungsfeldern adressiert FRIWO Risiken systematisch und nachhaltig mit verschiedenen Steuerungsansätzen.
Die Bestimmung der wesentlichen Risiken erfolgte durch einen mehrstufigen Prozess. Unter Berücksichtigung von Geschäftsmodell, Produktsortiment und regionaler Aufstellung wurden mögliche Risiken ermittelt, welche mit den Handlungsfeldern zusammenhängen. Der Austausch mit den Fachabteilungen führte schließlich zur finalen Beschreibung und ersten Bewertung der Risiken (Bruttobewertung). Unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken wurde eine erneute Bewertung vorgenommen, um das verbleibende Risiko (Nettobewertung) zu beurteilen.
Im Ergebnis wurde festgestellt: Es bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben oder haben werden.
Außerdem bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen von FRIWO oder den Produkten von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte haben oder haben werden.
Nachhaltigkeitsprogramm von FRIWO
Zur Weiterentwicklung und Systematisierung der Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit entstand das folgende Programm.
| DNK Abschnitt | DNK Kriterium | Maßnahme | Zeithorizont | Status |
|---|---|---|---|---|
| Strategie | Tiefe der Wertschöpfungskette |
Erweiterung der Wertschöpfungskette |
laufend | FRIWO wandelt sich vom reinen Produkt- zum Produkt- und Systemanbieter |
| Prozess management |
Kontrolle | Verbesserung des Daten erfassungssystems und der Qualität der Daten für Nachhaltigkeitskennzahlen |
laufend | Datenqualität nimmt stetig zu, schrittweise Ausweitung der CO2 -Erfassung, im Berichtsjahr wurden CO2 -Umrechnungsfak toren angepasst |
| Beteiligung von Anspruchsgruppen |
Entwicklung eines metho dischen Ansatzes für einen Stakeholderdialog der alle Anspruchsgruppen an allen Standorten umfasst |
12/2021 | Zeithorizont wurde verschoben von 12/2019 auf 12/2021 Im Berichtsjahr wurden noch keine Aktionen umgesetzt |
|
| Umwelt | Klimarelevante Emissionen |
Formulierung einer Kon zernrichtlinie zur Begren zung der Emissionen des Fuhrparks |
12/2020 | Die Umsetzung der Richtlinie ist erfolgt und wurde durch die An schaffung von drei PHEV-Fahr zeugen in der Dienstwagenflotte umgesetzt |
| Ziel: Reduzierung um 3 Prozent bis 2020 |
Stand 12/2019 Ø 158 CO2 g/km |
|||
| Stand 12/2020 Ø 151 CO2 g/km |
||||
| (Schätzungen basierend auf WLTP-Werten) |
||||
| Reduzierung des relativen Verbrauchs HB-Stoffe um 2 Prozent bis 2020; Reduzierung des Wasser verbrauches um 1 Prozent bis 2020; Reduzierung des relativen Energieverbrauchs um 2 Prozent bis 2020 (am Standort Ostbevern); Reduzierung des Restmülls um 5 Prozent bis 2020 |
12/2020 | Die Einsparungen wurden erreicht, jedoch konnte auf grund von COVID19 keine valide Auswertung der Maßnahmen vorgenommen werden |
||
| Gesellschaft | Menschenrechte | Verbesserung des Konzep tes, welches die Lieferanten dauerhaft einbezieht |
laufend | Weitere Sensibilisierung des Einkaufs für das Thema Men schenrechte im Beschaffungs prozess FRIWO wartet in diesem The menbereich auf eine mögliche gesetzliche Vorgabe, die im Rah men eines Lieferkettengesetzes umgesetzt würde |
| Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten |
Konzernweit Compliance Schulungen durchführen und weiterentwickeln |
laufend | Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance Managementsystems |
Strategie
Tiefe der Wertschöpfungskette
Die Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen bei der Lieferkette steigt durch die zunehmend internationale Ausrichtung des Unternehmens mit Gesellschaften in Vietnam, China und seit 2020 auch Indien.
Insgesamt kann FRIWO auf die frühen Stufen der Lieferkette nur indirekt Einfluss nehmen, da die Komponenten zur Produktion der Endprodukte durch Dritte hergestellt werden. Jedoch kann FRIWO auf bestimmte Risiken im Produktionsprozess aktiv einwirken und diese im Wesentlichen ausschließen. So durchlaufen neue Lieferanten einen Qualifizierungsprozess, bevor sie für den Bezug von Materialien oder Dienstleistungen freigegeben werden. Neben einer Selbstauskunft anhand eines Fragebogens beinhaltet diese Qualifizierung eine Auditierung vor Ort. Die Zulieferer müssen ihre Sorgfaltspflichten auf Basis des FRIWO-Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten.
Prozessmanagement
Die Entwicklung und Umsetzung von CSR ist bei FRIWO ein zentral gesteuerter Prozess, der durch die Abteilung Controlling koordiniert und überwacht wird. Das Controlling berichtet dabei direkt an den Vorstand und bildet zusammen mit diesem und der Vertretung für rechtliche Angelegenheiten den Steuerungskreis. Es informiert zudem die einzelnen Standorte über konzeptionelle Änderungen und Neuerungen. Unterstützt werden die Gesamtverantwortlichen durch Fachverantwortliche aus den jeweiligen CSR-Handlungsfeldern. Hierbei sind auch Verantwortliche aus Vietnam und China vertreten.
FRIWO kommuniziert die Regeln und Prozesse zur Steuerung von Nachhaltigkeit im Intranet zu den einzelnen Themenbereichen und durch ein konzernweites CSR-Reportingsystem.
Kontrolle
FRIWO wendet bei den wesentlichen Handlungsfeldern entsprechende Managementsysteme an und verfolgt Steuerungsansätze, welche über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren kontrolliert werden. Diese Indikatoren finden sich am Ende des nichtfinanziellen Berichts in der Kennzahlenübersicht. Die Verantwortlichen unterrichten den Vorstand über die Ergebnisse der Steuerungsansätze ad hoc bei besonderen Anlässen. Das Datenerfassungssystem für Nachhaltigkeitskennzahlen wurde für alle Standorte ausgebaut und automatisiert, sodass gewährleistet ist, dass die Kennzahlen konsistent sind.
Beteiligung von Anspruchsgruppen
FRIWO ist offen für den Austausch mit allen Stakeholdern. Die Gesellschaft analysiert bei Bedarf zentrale Anspruchsgruppen und identifiziert deren Erwartungen. Als relevante Stakeholder werden die Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten sowie die Gemeinden, in denen der Konzern tätig ist, betrachtet. Für den Austausch mit den Stakeholdern gibt es aktuell noch keinen etablierten Prozess. Interessenten können ihre Anliegen an folgende E-Mail-Adresse senden: [email protected].
Anreizsysteme
Nachhaltigkeitsziele spielen bei der Zielvereinbarung mit unseren Führungskräften keine Rolle. Allgemeine Informationen zur Vergütungspolitik können dem Vergütungsbericht des Geschäftsberichts entnommen werden.
Umweltbelange
Umweltschutz hat für FRIWO entlang der gesamten Wertschöpfungskette einen hohen Stellenwert. Als produzierendes Unternehmen wirkt der Konzern indirekt und direkt auf die Umwelt ein – unter anderem durch den Verbrauch von Ressourcen und die Verwendung umweltgefährdender Stoffe. Ziel ist, diese negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zielgerichtet zu verringern, um die Umwelt zu schonen und den damit verbundenen Risiken für FRIWO zu begegnen.
Zentraler Ansatzpunkt für FRIWO als weiterverarbeitendes Unternehmen ist die Entwicklung von innovativen, hocheffizienten und damit umweltschonenden Produkten. So leistet FRIWO mit seinem Geschäft indirekt einen Beitrag zur Ressourcenschonung.
Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigt FRIWO, ob die zugelieferten Bauteile mit der REACH-Verordnung und der RoHS-Richtlinie in Einklang stehen (vgl. Kapitel "Umweltbericht"). Bei diesem Auswahlprozess werden darüber hinaus auch Ergebnisse von Lieferantenaudits einbezogen. Auch bei der eigenen Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle, mit denen FRIWO gesetzeskonform umgeht. Im Berichtsjahr wurde beispielsweise am Standort Ostbevern ein neues Müllkonzept umgesetzt, welches eine noch bessere Mülltrennung und Entsorgung vorsieht.
Relevante Gesetze für FRIWO beim Umweltschutz sind vor allem die Ökodesign-Richtlinie, die REACH-Verordnung und die RoHS-Richtlinie sowie die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). Produktseitig folgt FRIWO der Niederspannungsrichtlinie und den strengeren US-amerikanischen Energieeffizienz-Anforderungen für externe Stromversorgungen nach DOE Level VI. Diese formulieren die weltweit höchste Energie-Anforderungsstufe. Durch das Design und Stichprobentests in der Fertigung wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt und stetig verbessert.
Mit dem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 verfolgt FRIWO an allen Produktionsstandorten einen übergreifenden Steuerungsansatz. Zu Beginn des Jahres 2019 wurde ein Energieaudit gemäß DIN EN ISO 16247 durchgeführt. Zudem erfüllt FRIWO seit Dezember 2017 die DIN EN ISO 13485 das Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte.
Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche des Produktlebenszyklus, die maßgeblich beeinflusst werden können. Das größte Wirkungspotenzial besteht darin, die Emissionen zu reduzieren, die in der Nutzungsphase der verkauften Stromversorgungen und Ladegeräte entstehen. Dieser Aspekt wird somit in der Forschung und Entwicklung besonders berücksichtigt. Grundsätzlich strebt FRIWO die Verwendung von ökologischen Verpackungen mit niedriger Umweltbelastung an, etwa Pendel- oder Mehrwegverpackungen.
Um Umweltauswirkungen, die im Zuge der Geschäftstätigkeit entstehen, zu reduzieren, strebt FRIWO die konsequente Senkung des Energiebedarfs an, da dies mit der Reduktion von Emissionen und auch Produktionskosten einhergeht. Durch die Montage von Stromzählern konnte eine noch detailliertere Verbrauchsstatistik ermittelt werden, anhand derer Anpassungen in der Produktion vorgenommen wurden. Zudem bezieht der Standort Ostbevern ab dem Jahr 2021 Ökostrom von dem lokalen Energieversorger, sodass der Großteil der CO2 -Emissionen – verursacht durch den Stromverbrauch – eingespart wird. Der in der nachfolgenden Kennzahlenübersicht ausgewiesene Gesamtstromverbrauch der FRIWO-Gruppe ist zwar gestiegen, Grund hierfür ist aber die Verlagerung von Fremdfertigung in Polen (deren Stromverbrauch nicht reinkalkuliert wird) in das eigene Werk in Vietnam.
Des Weiteren wurden drei Plug-In-Hybrid-Wagen (PHEV) in die Dienstwagenflotte aufgenommen. Wie bereits im Vorjahr fand die Berechnung des CO2 -Flottenwerts auf Basis von offiziellen und geschätzten WLTP-Werten statt. Die COVID-19-Pandemie führte im Berichtsjahr zu erheblichen Emissionseinsparungen, weil Dienstreisen signifikant verringert wurden.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei FRIWO ist verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zum Umweltschutz. Die Umsetzung der umweltrelevanten Managementsysteme wird dezentral gesteuert und kontrolliert. In Ostbevern ist hierfür der Umweltbeauftragte zuständig, der den Vorstand jährlich informiert. In Vietnam verantwortet ebenfalls ein Umweltbeauftragter die Umweltbelange des Standorts und berichtet diese an den General Manager vor Ort. Überdies erarbeitet an jedem produzierenden Standort ein Umweltausschuss zwei Mal jährlich Vorschläge zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung.
Im Berichtsjahr kam es in der FRIWO-Gruppe weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Umweltbezug.
Arbeitnehmerbelange
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für die Entwicklung innovativer Produkte und den wirtschaftlichen Erfolg von FRIWO. Das Unternehmen hat direkten Einfluss auf die Arbeitsumgebung und Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter sowie auf deren Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden.
Neben den Risiken für die Belegschaft adressiert FRIWO auch die Herausforderungen des demografischen Wandels.
Dagegen hat FRIWO auf Arbeitnehmerbelange und die damit verbundenen Risiken entlang der Wertschöpfungskette lediglich einen eingeschränkten Einfluss. Deshalb werden die Maßnahmen bei Zulieferern auf wesentliche Themen beschränkt, die für die Anspruchsgruppen relevant und für FRIWO beeinflussbar sind.
FRIWO achtet die Arbeitnehmerrechte und unterstützt insbesondere die Diskriminierungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verschiedenen Maßnahmen. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet das Unternehmen ein Arbeitsumfeld, das von Chancengleichheit geprägt ist. In den vergangenen Jahren gab es keine Beschwerden über Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist FRIWO ein besonderes Anliegen. So gibt es an den Standorten spezifische Angebote aus Vorsorge- und Nachsorgemaßnahmen. Gerade im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden Homeoffice-Konzepte unbürokratisch ermöglicht und individuelle Lösungen gefunden.
Prinzipiell schaffen die nationalen Gesetzgebungen verpflichtende Rahmenbedingungen für das Handeln von FRIWO gegenüber den Arbeitnehmern. Die Einhaltung dieser mitarbeiterrelevanten Gesetze ist für FRIWO selbstverständlich.
Die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten überwacht im Allgemeinen die jeweilige Personalabteilung. In Deutschland informiert sich diese regelmäßig in Seminaren des Arbeitgeberverbandes über neue Entwicklungen und wird dabei gegebenenfalls durch externe Anwälte unterstützt. Im Speziellen sorgen die Arbeitnehmervertretungen sowie der Beauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für wirksamen Rechtsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verfolgt FRIWO standortspezifische Konzepte. Die Maßnahmen sind auf lokale Rahmenbedingungen abgestimmt, verfolgen jedoch ein einheitliches Ziel: die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und persönlicher Weiterentwicklung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensführung, dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Damit einher geht auch die Selbstverpflichtung zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Mitarbeiter von FRIWO werden nach ihrer Stellenbeschreibung entlohnt, egal welchem Geschlecht sie angehören.
Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, gibt es am Standort Ostbevern einen Arbeitssicherheits-Ausschuss und in Ho Chi Minh-Stadt einen Health and Safety Officer. Darüber hinaus bietet FRIWO ein aktives Gesundheitsmanagement an. Weitere Angebote zum vorsorglichen Gesundheitsschutz umfassen Zuschüsse für Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie verbesserte Gesundheitskommunikation und das Arbeitsbewältigungscoaching. Die reibungslose Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Krankheitsfall wird mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement gesichert.
Menschenrechte
Es gehört zum Selbstverständnis von FRIWO, Menschenrechte zu achten und Verstöße gegen diese nicht zu tolerieren. Die internationale Vernetzung mit Lieferanten und Geschäftspartnern sowie die Geschäftstätigkeit birgt jedoch grundsätzlich immer ein Risiko mittelbarer und unmittelbarer Menschenrechtsverstöße.
Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse ist das Thema Menschenrechte nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und die Anwendung der FRIWO-spezifischen Einzelmaßnahmen können Menschenrechtsverletzungen im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Entsprechend dieser Einschätzung gibt es keine Due-Diligence-Prozesse. Dennoch sollen im Folgenden die Bemühungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen kurz dargestellt werden.
Unmittelbare Menschenrechtsverstöße können potenziell unternehmensintern auftreten. Der Vorstand versteht es als Teil seiner Sorgfaltspflicht, dieses Umfeld so zu gestalten, dass Toleranz und Gleichbehandlung für alle FRIWO-Mitarbeiter gewährleistet ist.
Mittelbare Menschenrechtsverstöße können auch potenziell unternehmensextern, also in den Lieferketten bei Geschäftspartnern und Zulieferern auftreten. Sie können beispielsweise Kinderarbeit oder andere Verstöße betreffen, die mit der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung einhergehen.
FRIWO verwendet Produktkomponenten, die seltene Erden beinhalten. Einige dieser sogenannten Konfliktmineralien werden in politisch instabilen Regionen Afrikas gewonnen und stehen im Zusammenhang mit humanitären Missständen, Gewalt und ökologischer Verwüstung. FRIWO verurteilt diese von Menschrechtsverletzungen geprägten Zustände in den Herkunftsländern der belasteten Rohstoffe und fordert jährlich alle Lieferanten auf, vollständige Konfliktmineralienberichte im Rahmen der EICC/GeSI "Conflict Minerals Report" Template bereitzustellen.
FRIWO verfolgt verschiedene Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
Die zentrale Maßnahme zur Begrenzung des Risikos von Menschenrechtsverstößen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Dieser verpflichtet die Zulieferer unter anderem zur Einhaltung der Gesetze, zur Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter und zur Unterlassung von Kinderarbeit. Ergänzt wird der Verhaltenskodex durch einen Fragebogen zu den Themen soziale Verantwortung, Logistik, Kooperation, Qualitätssicherung und Umweltmanagement, der – wie im Nachhaltigkeitsprogramm beschlossen – erweitert wurde.
Der Vice President Global Procurement verantwortet zentral die Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette. Er koordiniert die Aktivitäten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dergestalt, dass keine wesentlichen Risiken für mittelbare und unmittelbare Menschenrechtsverletzungen verbleiben.
Im Geschäftsjahr 2020 verzeichnete FRIWO weltweit keine Menschenrechtsverletzung.
Gesetzes- und Richtlinienkonformes Verhalten
Soziales/Gemeinwesen
FRIWO will das Gemeinwesen positiv beeinflussen. Im Vergleich zu den anderen Tätigkeitsfeldern wird das Engagement für die Gesellschaft allerdings als nachgelagert betrachtet, da dieses nur indirekt mit dem Kerngeschäft verknüpft ist.
Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und durch einzelne Aktivitäten können Risiken im Bereich Soziales / Gemeinwesen im Allgemeinen ausgeschlossen werden, sodass Due-Diligence-Prozesse und übergreifende Konzepte nicht notwendig sind.
Compliance
FRIWO will seinen Stakeholdern ein verlässlicher und verantwortungsvoller Partner sein. Geschäftspartner und die Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, erwarten jederzeit gesetzestreues Verhalten. Darüber hinaus bestehen Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirtschaftsrechts, welche FRIWO als global agierendes Unternehmen beachten muss.
Vor allem in Ländern, in denen Korruption verbreitet ist, birgt die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns jedoch das Risiko von gesetzeswidrigen Geschäftspraktiken. Besonders die Bereiche Unternehmensführung, Beschaffung und Vertrieb sind durch die direkte Verbindung zu den diffizilen Tätigkeiten der Angebotsverhandlung, Auftragsvergabe und -abrechnung möglicherweise dem Risiko solcher Verstöße ausgesetzt. So kann es sowohl unternehmensintern als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Austausch mit Kunden, Lieferanten oder Behörden zu unredlichem Verhalten kommen. Um dem Selbstverständnis als integrer Geschäftspartner jederzeit gerecht zu werden sowie um Strafen und Reputationsschäden präventiv auszuschließen, ergreift FRIWO vor allem die nachfolgenden Maßnahmen:
Eine politische Einflussnahme, die von den Mitarbeitern und Geschäftsleitern von FRIWO ausgeht oder auf FRIWO wirkt, ist inakzeptabel. Um eine derartige Beeinflussung wechselseitig auszuschließen, existieren Maßnahmen zur Korruptions- und Bestechungsprävention.
Darüber hinaus ist das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten von Mitarbeitern und Geschäftsleitern für die Geschäftstätigkeit essenziell. FRIWO beachtet landesspezifische Handelsrestriktionen sowie Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirtschaftsrechts.
Die Einhaltung von Gesetzen mit Bezug zum Thema Integrität und Compliance ist für FRIWO selbstverständlich. Als verantwortungsvolles Unternehmen kommen wir unserer Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht nach – sowohl intern also auch gegenüber dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit im Allgemeinen. Daher nimmt die Geschäftsführung von FRIWO die Verhinderung von Korruption, Bestechung und anderen unredlichen Geschäftspraktiken im Gesamtkonzern sehr ernst und verfolgt einen präventiven Ansatz.
In den vorgelagerten Schritten der Wertschöpfungskette kann FRIWO Compliance- und Gesetzesverstöße nur indirekt adressieren und nicht vollständig ausschließen. FRIWO wendet länderspezifische Verhaltenskodizes zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und standortübergreifenden Richtlinien zur internen Regulierung kritischer Themen an. Die Kodizes und Richtlinien sind Grundlage des Handelns der Mitarbeiter und den Adressaten jederzeit zugänglich.
Generell sind die Führungskräfte dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern die Compliance-Regelungen zu vermitteln. Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei jedem Mitarbeiter selbst. Ergänzend erfolgt für alle Bereiche, in denen Verpflichtungsgeschäfte eingegangen oder Risiken übernommen werden, eine konsequente Prüfung der Entscheidungen nach dem Vier-Augen-Prinzip.
FRIWO nimmt mit Blick auf geltende Rechtsvorschriften und Behördenauflagen interne Auditierungen vor. Darüber hinaus finden jährliche Kontrollen an den asiatischen Standorten statt, um die Einhaltung der Compliance-Regelungen sicherzustellen.
Der Compliance-Verantwortliche überprüft standortübergreifend die Aktivitäten. Er ist verantwortlich für die Konsolidierung der standortspezifischen Informationen und die Umsetzung in diesem Bereich und erstattet dem Vorstand regelmäßig Bericht. Bei Außenwirtschaftsthemen hat FRIWO einen globalen externen Zollbeauftragten und intern einen Verantwortlichen für den Bereich Außenwirtschaft.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FRIWO können dem Compliance-Beauftragten über die E-Mail-Adresse [email protected] vertraulich Hinweise zu Rechtsverletzungen melden und sich bei Fragen zum Verhaltenskodex beraten lassen. Allen Mitarbeitern und Außenstehenden steht neben den etablierten Meldekanälen zudem ein webbasiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Im Berichtszeitraum kam es weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Bezug zu Bestechung, Korruption oder anderen unredlichen Geschäftspraktiken.
Perspektivisch soll der Umgang mit Compliance-Themen standortübergreifend vereinheitlicht werden.
Kennzahlenübersicht
| Indikator GRI | Einheit | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|---|
| Verkaufte Geräte | Mio. Stück | 8,4 | 8,3 | |
| Umwelt | ||||
| Energieverbrauch gesamt | SRS 302-1 | MWh | 7.619 | 6.848 |
| Strom | SRS 302-1 | MWh | 6.542 | 5.838 |
| Heizöl | SRS 302-1 | MWh/t | 1.076 | 1.009 |
| Änderung des Energieverbrauchs | SRS 302-4 | % | 10 | -8 |
| CO2 direkt |
SRS 305-1 | t | 299 | 281 |
| CO2 indirekt |
SRS 305-2 | t | 3.693 | 3.877 |
| CO2 gesamt |
SRS 305-3 | t | 3.992 | 4.158 |
| Wasserverbrauch | SRS 303-1 | cbm | 27.593 | 40.045 |
| Abfallmenge gesamt | SRS 306-2 | t | 246 | 304 |
| Mitarbeiter (Stichtag) | 2.608 | 1.708 | ||
| Durchschnittsalter | SRS 405-1 | 29 | 30 | |
| <30 Jahre | SRS 405-1 | Anzahl | 1.631 | 940 |
| 30 bis 50 Jahre | SRS 405-1 | Anzahl | 882 | 648 |
| >50 Jahre | SRS 405-1 | Anzahl | 95 | 120 |
| Frauenanteil | SRS 405-1 | % | 55 | 67 |
| Mitarbeiter mit Behinderung | SRS 405-1 | Anzahl | 6 | 8 |
| Unfälle | SRS 403-2 | Anzahl | 4 | 3 |
| Verstöße gegen das AGG | SRS 406-1 | Anzahl | 0 | 0 |
| Gesellschaft | ||||
| Spenden | SRS 201-1 | Euro | 1.200 | 3.100 |
| Compliance | ||||
| Bewiesene Korruptionsfälle | SRS 205-3 | Anzahl | 0 | 0 |
Ostbevern, 11. März 2021
Der Vorstand
(Vorsitzender)
Rolf Schwirz Ulrich Lammers
Konzernabschluss
Inhaltsübersicht
- Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
- Konzern-Gesamtergebnisrechnung
- Konzern-Kapitalflussrechnung
- Konzern-Bilanz
- Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Konzernanhang
Allgemeine Informationen
(1) Informationen zum Unternehmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
- (2) Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS
- (3) Grundlagen der Abschlusserstellung
- (4) Wesentliche Beurteilungen durch FRIWO
- (5) Konsolidierungsgrundsätze
- (6) Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- (7) Währungsumrechnung
- (8) Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- (9) Konsolidierungskreis
Segmentberichterstattung des FRIWO-Konzerns
- (10) Segmentberichterstattung
- Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
- (11) Umsatzerlöse
- (12) Vertriebskosten
- (13) Allgemeine Verwaltungskosten
- (14) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge
- (15) Restrukturierungsaufwendungen
- (16) Finanzergebnis
- (17) Ertragsteuern
- (18) Ergebnis je Aktie
Sonstige Angaben zur Erfolgsrechnung
- (19) Forschungs- und Entwicklungskosten
- (20) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
(21) Kapitalflussrechnung
Erläuterungen zur Bilanz
- (22) Anlagevermögen
- (23) Nutzungsrechte
- (24) Vorräte
- (25) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragssalden
- (26) Sonstige Vermögenswerte
- (27) Zahlungsmittel
- (28) Eigenkapital
- (29) Rückstellungen für Pensionen
- (30) Sonstige Rückstellungen
- (31) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- (32) Gesellschafterdarlehen
- (33) Leasingverbindlichkeiten
- (34) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- (35) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
- (36) Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
Weitere Anhangangaben
- (37) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
- (38) Finanzrisikomanagement und derivative Finanzinstrumente
- (39) Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten
- (40) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
- (41) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
- (42) Honorar des Abschlussprüfers
- (43) Anteilsbesitz
- (44) Angabe zur Corporate Governance-Erklärung
- (45) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2020
| Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| (11) | 99.356 | 95.760 |
| -92.425 | -92.423 | |
| 6.931 | 3.337 | |
| (12) | -3.879 | -4.055 |
| (13) | -6.456 | -6.415 |
| (14) | -3.460 | -1.289 |
| (14) | 3.015 | 1.827 |
| (15) | 0 | -9.000 |
| -3.849 | -15.595 | |
| (16) | 0 | 1 |
| (16) | -1.374 | -785 |
| -5.223 | -16.379 | |
| (17) | -287 | 5.051 |
| -5.510 | -11.328 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (in Euro) (18) |
-0,72 | -1,47 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
für das Geschäftsjahr 2020
| in T Euro | Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | -5.510 | -11.328 | |
| Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen |
(29) | -33 | -304 |
| Latente Steuern | (17) | 10 | 91 |
| Nettoergebnis aus der Veränderung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen |
-23 | -213 | |
| Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die anschlie ßend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden |
-23 | -213 | |
| Gewinne / Verluste aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe |
-646 | 156 | |
| Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind |
-646 | 156 | |
| Summe der im sonstigen Konzernergebnis erfassten Wertänderungen |
-669 | -57 | |
| Konzern-Gesamtergebnis | -6.179 | -11.385 |
Konzern-Kapitalflussrechnung
für das Geschäftsjahr 2020
| in T Euro | Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | -5.510 | -11.328 | |
| Erfolgswirksam erfasster Steueraufwand/-ertrag | (17) | 287 | -5.051 |
| Erfolgswirksam erfasstes Zinsergebnis | (16) | 1.373 | 784 |
| Abschreibungen | (22)(23) | 4.245 | 4.349 |
| Veränderung der Rückstellungen | (29)(30) | -4.884 | 8.444 |
| Ergebnis aus dem Abgang von Anlagevermögen | (14) | -16 | 6 |
| Veränderung der Vorräte | (24) | 1.383 | 5.526 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übriger Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
(25)(26) | -3.073 | 5.619 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Verbindlichkeiten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
(34)(35)(36) | 4.506 | -6.393 |
| Gezahlte Zinsen | -1.264 | -709 | |
| Erhaltene Zinsen | 0 | 1 | |
| Gezahlte/erhaltene Ertragsteuern | -108 | 250 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Effekte | -35 | -24 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | -3.096 | 1.474 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens / immateriellen Anlagevermögens |
404 | 223 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen |
(22) | -499 | -81 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | (22) | -2.575 | -1.574 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -2.670 | -1.432 | |
| Gezahlte Dividenden | 0 | -3.080 | |
| Aufnahme Gesellschafterdarlehen | (32) | 2.722 | 0 |
| Aufnahme (im Vorjahr: Tilgung) von langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
(31) | 8.782 | -1.124 |
| Tilgung (im Vorjahr: Aufnahme) von kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (netto) |
(31) | -6.498 | 8.454 |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | (33) | -892 | -831 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 4.114 | 3.419 | |
| Einfluss von Wechselkursänderungen | 0 | 27 | |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | -1.652 | 3.488 | |
| Zahlungsmittel zum Jahresbeginn | (27) | 5.855 | 2.367 |
| Zahlungsmittel zum Jahresende | (27) | 4.203 | 5.855 |
Konzern-Bilanz
zum 31. Dezember 2020
Aktiva
| in T Euro | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | (22) | 2.286 | 2.489 |
| Sonstige Immaterielle Vermögenswerte | (22) | 1.654 | 1.630 |
| Sachanlagen | (22) | 8.894 | 9.955 |
| Nutzungsrechte aus Leasingverträgen | (23) | 2.090 | 1.639 |
| Latente Steuern | (17) | 4.510 | 4.784 |
| 19.434 | 20.497 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (24) | 20.890 | 22.273 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (25) | 4.114 | 3.366 |
| Vertragsvermögenswerte | (25) | 8.385 | 7.550 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (26) | 1.876 | 1.583 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 121 | 113 | |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | (26) | 2.310 | 1.129 |
| Zahlungsmittel | (27) | 4.203 | 5.855 |
| 41.899 | 41.869 | ||
| Summe Aktiva | 61.333 | 62.366 |
Passiva
| in T Euro | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | (28) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 20.020 | 20.020 | |
| Kapitalrücklage | 2.002 | 2.002 | |
| Gewinnrücklagen | -16.497 | -10.964 | |
| Sonstige Rücklagen | -773 | -127 | |
| 4.752 | 10.931 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Gesellschafterdarlehen | (32) | 2.722 | 0 |
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (31) | 9.382 | 600 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | (33) | 1.306 | 983 |
| Rückstellungen für Pensionen | (29) | 2.899 | 3.039 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | (30) | 143 | 248 |
| 16.452 | 4.870 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | (30) | 4.868 | 9.449 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (31) | 14.693 | 21.192 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | (33) | 870 | 708 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (34) | 12.352 | 11.125 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (25) | 235 | 229 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (35) | 6.053 | 2.402 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 10 | 118 | |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | (36) | 1.048 | 1.342 |
| 40.129 | 46.565 | ||
| Schulden | 56.581 | 51.435 | |
| Summe Passiva | 61.333 | 62.366 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
für das Geschäftsjahr 2020
| Gewinnrücklagen | Sonstige Rücklagen |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen andere |
Leistungsorientierte Neubewertung Pensionspläne |
umrechnung Währungs |
Konzerneigenkapital |
| Stand am 01.01.2019 | 20.020 | 2.002 | 4.655 | -998 | -283 | 25.396 |
| Konzernergebnis | -11.328 | -11.328 | ||||
| Sonstiges Konzernergebnis | -213 | 156 | -57 | |||
| Konzern-Gesamtergebnis | -11.328 | -213 | 156 | -11.385 | ||
| Dividendenzahlung | -3.080 | -3.080 | ||||
| Stand am 31.12.2019 | 20.020 | 2.002 | -9753 | -1.211 | -127 | 10.931 |
| Konzernergebnis | -5.510 | -5.510 | ||||
| Sonstiges Konzernergebnis | -23 | -646 | -669 | |||
| Konzern-Gesamtergebnis | -5.510 | -23 | -646 | -6.179 | ||
| Stand am 31.12.2020 | 20.020 | 2.002 | -15.263 | -1.234 | -773 | 4.752 |
Die sonstigen Rücklagen enthalten ausschließlich die Ergebnisse aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe.
Konzernanhang
Allgemeine Informationen
(1) Informationen zum Unternehmen
Die FRIWO AG ist mit ihren Tochtergesellschaften ein international tätiger Anbieter hochwertiger Lade- und Netzgeräte für verschiedene Märkte und Branchen.
Die Anschrift lautet:
FRIWO AG, Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern. Sitz Ostbevern, Amtsgericht Münster, HRB 11727.
Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der FRIWO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, (VTC) stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die FRIWO AG einbezogen wird. Damit ist die Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen zur VTC und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen.
Nach Auskunft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG hielt deren Tochtergesellschaft, die Cardea Holding GmbH, Grünwald, zum 31. Dezember 2020 85,37 Prozent der Aktien der FRIWO AG. Der Konzernabschluss der FRIWO AG wird in den Konzernabschluss der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Der Konzernabschluss der FRIWO AG wurde am 11. März 2021 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben (Tag der Freigabe zur Vorlage an den Aufsichtsrat durch den Vorstand).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(2) Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS
Die FRIWO AG nimmt mit ihren Eigenkapitaltiteln an einem geregelten Markt innerhalb der Europäischen Union teil. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Daneben werden die in § 315a HGB normierten Anforderungen beachtet.
(3) Grundlagen der Abschlusserstellung
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge auf Tausend Euro (T Euro) gerundet angegeben.
(4) Wesentliche Beurteilungen durch FRIWO
Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken.
Die wesentlichen Beurteilungen betreffen die Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten (siehe Ziffer (22)), den Ansatz und die Höhe von Rückstellungen (siehe Ziffer (29) und (30)), den Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge (siehe Ziffer (17)) sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerte (siehe Ziffer (22)).
(5) Konsolidierungsgrundsätze
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der inund ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften einschließlich der FRIWO AG entspricht dem Kalenderjahr.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Die Umsätze, Zwischenergebnisse sowie alle übrigen konzerninternen Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.
Die Erstkonsolidierung erfolgt auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung der finanziellen und operativen Handlungen des erworbenen Unternehmens auf den FRIWO-Konzern übergeht. Die erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigt der Kaufpreis das neu bewertete Nettovermögen, entsteht ein zu aktivierender Geschäfts- oder Firmenwert. Ein etwaiger negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Die Erträge und Aufwendungen erworbener Unternehmen sind jeweils ab dem Kontrollerwerb im Konzernabschluss enthalten. Im Falle der Veräußerung sind Erträge und Aufwendungen bis zum Verlust der Kontrolle im Konzernabschluss enthalten.
(6) Änderungen von Bilanzierungsund Bewertungsmethoden
Der Konzernabschluss von FRIWO zum 31. Dezember 2020 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2020 verbindlich anzuwendenden Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee wurden ebenfalls angewendet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden.
Die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2020 erstmalig angewendet worden:
IFRS 3 Unternehmenszusammenschüsse
Mit der im Oktober 2018 veröffentlichten Änderung reagierte das IASB auf Anwendungsfragen bezüglich der Identifikation von Geschäftsbetrieben im Sinne des IFRS 3. Die Unklarheiten werden durch eine angepasste Definition sowie zusätzliche Vorgaben und Beispiele adressiert. Das Endorsement erfolgte am 21. April 2020. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO ergaben sich nicht.
Überarbeitung des Rahmenkonzepts und Änderungen von Querverweisen zum Rahmenkonzept in verschiedenen IFRS
Im März 2018 hat das IASB eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht. Darin enthalten sind überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Das EU-Endorsememt erfolgte am 29. November 2019. Die Aktualisierungen der Querverweise in den einzelnen Standards waren ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. FRIWO hat diese Änderungen berücksichtigt. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO haben sich nicht ergeben.
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler": Definition von Wesentlichkeit
Im Oktober 2018 hat das IASB Änderungen an IAS 1 und IAS 8 bezüglich der Definition von Wesentlichkeit von Abschlussinformationen veröffentlicht. Die Änderungen sollen insbesondere Erstellern von IFRS-Abschlüssen die Beurteilung von Wesentlichkeit erleichtern. Zudem wird mit den Änderungen sichergestellt, dass die Definition von Wesentlichkeit einheitlich im IFRS-Regelwerk erfolgt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte am 29. November 2019. FRIWO berücksichtigt diese Änderungen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO haben sich nicht ergeben.
Änderungen an IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und IFRS 9 "Finanzinstrumente": Interest Rate Benchmark Reform
Im September 2019 hat das IASB die Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 veröffentlicht. Das ISAB reagiert auf die bestehende Unsicherheit in Bezug auf die Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform). Die Änderungen betreffen Sicherungsbeziehungen nach IFRS. Thematisiert wird die prospektive Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsbeziehungen, die Anpassung des Kriteriums "highly probable" in Bezug auf Cashflow Hedges sowie die IBOR-Risikokomponente.
Das IASB hat das IBOR-Projekt in zwei Phasen unterteilt.
Phase 1: Fragestellungen zur Finanzberichterstattung im Zeitraum vor der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz (EU-Endorsement am 15. Januar 2020; anzuwenden ab dem 1. Januar 2020).
Phase 2: Fragestellungen, die die Finanzberichterstattung im Zeitpunkt der Ablösung eines bestehenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen Zinssatz betreffen (EU-Endorsement am 13. Januar 2021; anzuwenden ab dem 1. Januar 2021).
FRIWO wird diese Änderungen berücksichtigen. Derzeitig ist FRIWO nicht betroffen.
Ab dem 1. Juni 2020 ist die folgende Änderung anzuwenden:
Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse": Covid-19-bezogene Mietkonzessionen
Im Mai 2020 hat das IASB die Änderungen an IFRS 16 veröffentlicht. Das Endorsement erfolgte am 9. Oktober 2020. Die Änderungen gewähren Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeräumte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Die Inanspruchnahme dieses Erleichterungswahlrechtes würde zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechend der geänderten Konditionen unter Beibehaltung des ursprünglichen Diskontierungszinssatzes führen. Bei FRIWO ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen auf den Konzernabschluss.
Im Juni 2020 hat das IASB beschlossen, das Datum des Inkrafttretens von IFRS 17 Versicherungsverträge auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
In diesem Zusammenhang hat das IASB im Juni 2020 eine Veränderung an IFRS 4 Versicherungsverträge beschlossen, mit der das Auslaufen der Ausnahme der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf Geschäftsjahre verschoben wird, die ebenfalls am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Darüber hinaus hat das IASB die folgenden Verlautbarungen veröffentlicht, bei denen das EU-Endorsement noch aussteht und von denen FRIWO keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet:
| Standard | Titel | Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre beginnend ab |
|---|---|---|
| Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 |
Jährliche Verbesserun gen der IFRS – Zyklus 2018–2020 |
01.01.2022 |
| Änderungen an IFRS 3 |
Verweis auf das Rah menkonzept 2018 |
01.01.2022 |
| Änderungen an IAS 16 |
Einnahmen vor der beabsichtigten Nut zung |
01.01.2022 |
| Änderungen an IAS 37 |
Belastende Verträge – Kosten der Vertrags erfüllung |
01.01.2022 |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2023 |
| Änderungen an IAS 1 |
Klassifizierung von Schulden als kurz oder langfristig |
01.01.2023 |
| Änderungen an IAS 1 und IFRS-Leit liniendoku ment 2 |
Angabe von Bilanzie rungs- und Bewer tungsmethoden |
01.01.2023 |
| Änderungen an IAS 8 |
Definition von rech nungslegungsbezoge nen Schätzungsände rungen |
01.01.2023 |
| Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 |
Veräußerung oder Ein bringung von Vermö genswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture |
Erstanwendungs zeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben |
(7) Währungsumrechnung
Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Dies entspricht der Berichtswährung der FRIWO AG.
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.
Die Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Die Bilanzen werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag und die Gewinn- und Verlustrechnungen mit Durchschnittskursen umgerechnet, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die funktionale Währung der Gesellschaften im Ausland entspricht daher der jeweiligen Landeswährung. Die bei der Umrechnung entstehenden Währungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Währungsumrechnung liegen die folgenden Wechselkurse zugrunde:
| Stichtag | Durchschnitt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| In Fremd währung/ Euro |
31.12.2020 | 31.12.2019 | 2020 | 2019 | |
| China (CNY) |
8,0225 | 7,8205 | 7,8745 | 7,7355 | |
| USA (USD) |
1,2271 | 1,1234 | 1,1421 | 1,1195 | |
| Vietnam (VND) |
27.872,20 | 25.447,00 | 25.991,90 | 25.490,00 | |
| Indien (INR) |
89,6605 | 84,6219 |
(8) Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Umsatzerlöse (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Bei FRIWO ergibt sich die überwiegende Leistungsverpflichtung aus der Herstellung und Lieferung von Produkten. Dienstleistungen (Entwicklung und Werkzeuge) sind als Leistungsverpflichtung nicht wesentlich. Die Erfassung der Erlöse erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter und Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Bei der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung von kundenspezifischen Produkten ohne alternative Nutzungsmöglichkeit und mit einem Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung erfolgt die Umsatzermittlung auf Basis der angefallenen Herstellungskosten.
Aufgrund der Vertragsspezifika vermittelt dies ein getreues Bild der Übertragung der Güter.
Die Zahlungsbedingungen sehen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von spätestens 60 Tagen nach Rechnungstellung vor. Signifikante Finanzierungskomponenten bestehen regelmäßig nicht. Der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter und dem Zahlungszeitpunkt beträgt nicht über zwölf Monate.
Der Transaktionspreis entspricht in der Regel dem Umsatzerlös. Enthält ein Vertrag mehrere Leistungsverpflichtungen, wird der Transaktionspreis an Hand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen verteilt.
FRIWO bildet für die Verpflichtung zur Reparatur oder zum Austausch fehlerhafter Produkte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ("service-type warranties") eine Rückstellung. Darüber hinausgehende Garantien ("assurance-type warranties") bestehen regelmäßig nicht.
Die Kosten der umgesetzten Leistungen umfassen die Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse sowie die Einstandskosten der verkauften Handelswaren. Die Kosten der selbsterstellten Erzeugnisse beinhalten gemäß IAS 2 "Vorräte" neben den direkt zurechenbaren Kosten wie den Materialkosten und den Fertigungslöhnen auch sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der fertigungsbezogenen Abschreibungen.
Weiterhin werden unter dieser Position die produktbezogenen Entwicklungs- und Logistikkosten ausgewiesen.
Die Entwicklungskosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Die Voraussetzungen für die Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38.57 werden nicht erfüllt. FRIWO schafft keine immateriellen Vermögenswerte, da sich die Entwicklungsarbeit im Wesentlichen darauf konzentriert, die bestehende Technologie zu optimieren und Produkte unter Nutzung der bestehenden Technologie an die individuellen Anforderungen der Kunden anzupassen.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie auf etwaige steuerlich nutzbare Verlustvorträge berechnet. Die aufgrund dieser Unterschiede zukünftig wahrscheinlich eintretenden Steuerentlastungen bzw. -belastungen werden aktiviert bzw. passiviert. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, soweit die Realisierung der Steuerminderungsansprüche aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Sofern die den Steuerlatenzen zugrunde liegenden Be- oder Entlastungen ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst werden, erfolgt die Bildung bzw. Auflösung der latenten Steuern ebenfalls ergebnisneutral. Des Weiteren ergeben sich Steuerlatenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für die inländischen Gesellschaften wurde ein Steuersatz von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent) zugrunde gelegt.
Soweit die aktiven latenten Steuern den Betrag der passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt die Beurteilung der Werthaltigkeit unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ergebnisentwicklung des betreffenden Konzernunternehmens.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.
Finanzinstrumente: Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden beim erstmaligen Ansatz sowie zur Folgebilanzierung als zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit oder ohne Recycling) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme.
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziell Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne oder Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte: Finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten), Vertragsvermögenswerte gem. IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5.
Die Höhe der Wertminderung bemisst sich nach den erwarteten Kreditverlusten. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind.
Erwartete Kreditverluste werden in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). FRIWO unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, sofern eine Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, dass sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind die zugrundliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen.
Die für FRIWO im Wesentlichen relevanten Klassen von Vermögenswerten für die Anwendung des Wertminderungsmodells sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte, für welche der vereinfachte Ansatz gem. IFRS 9.5.15 angewandt wird. Demnach wird die Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Für weitere Details zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste siehe Ziffer (38) im Abschnitt "Kreditrisiko". Für alle anderen Vermögenswerte, die dem Wertminderungsmodell gem. IFRS 9.5.5 unterliegen, ergaben sich keine wesentlichen erwarteten Kreditverluste.
FRIWO unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 90 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht.
Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte: Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen IFRS 9.3.2.3 ff. erfüllt sind. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.
Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß den Vorschriften in IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für die immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) beträgt drei bis sechs Jahre. Der Abschreibungszeitraum und die Methode werden in jeder Periode überprüft. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben. Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in die Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebsoder Verwaltungskosten ausgewiesen.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird gemäß IAS 16 zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei selbsterstellten Anlagen enthalten die Herstellungskosten neben den Einzelkosten sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezogenen Abschreibungen. Fremdkapitalkosten werden in der Regel nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Sind sie direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen, werden sie gemäß IAS 23 "Fremdkapitalkosten" aktiviert. Derzeit bestehen hierfür keine Anwendungsfälle.
Auf Gegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer verrechnet, sofern nicht aufgrund des tatsächlichen Nutzungsverlaufs Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.
Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Gebäude | 8 bis 50 Jahre |
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 15 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
| Fahrzeuge | 6 bis 8 Jahre |
Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in den Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebs- oder Verwaltungskosten ausgewiesen.
Komplexere Sachanlagen, die aus klar trennbaren Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden für Zwecke der Abschreibungsermittlung in diese Komponenten aufgeteilt. Die Berechnung der Abschreibung erfolgt anhand der Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten.
Wartungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst. Erhaltungsaufwendungen, die zur Erhöhung des künftigen Nutzenpotenzials eines Vermögenswertes führen, werden aktiviert.
Wertminderung von langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten: Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen.
An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob eine in früheren Perioden erfasste Wertminderung, soweit diese sich nicht auf Geschäfts- oder Firmenwerte bezieht, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen.
Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen.
Die Vorräte werden gemäß IAS 2 "Vorräte" zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag unter Beachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes angesetzt. Bei austauschbaren Gegenständen wird gemäß IAS 2.25 die Durchschnittsmethode angewendet.
Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezogenen Abschreibungen. Zinsaufwendungen werden nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen.
Vertragssalden: Hat eine der Parteien des Vertrags ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird – abhängig zwischen der Leistungserbringung von FRIWO und der Zahlung des Kunden – ein Vertragsvermögenswert bzw. eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Vertragsvermögenwerte und -verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen, da sie innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus angefallen sind. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt.
Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden entsprechend der Bewertungsmethode für Forderungen gebildet.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, welche regelmäßig dem Nominalwert entsprechen, bilanziert. Forderungen in fremder Währung sind gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs umgerechnet. Differenzen aus dieser Umrechnung sind erfolgswirksam erfasst.
Erkennbaren Risiken bei einzelnen Forderungen wird durch angemessene Einzelwertberichtigungen auf gesonderten Wertberichtigungskonten Rechnung getragen.
Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Dabei werden die auf Basis von Überfälligkeiten ermittelten durchschnittlichen Ausfallraten zur Berechnung der erwarteten Verluste herangezogen.
Der Bilanzposten Zahlungsmittel umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen.
Die Passivierung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt nach den Vorgaben des IAS 19.
Die Pensionsverpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO) wird berechnet, indem die erwarteten künftigen Mittelabflüsse mit einem Zinssatz, basierend auf Zinssätzen von Industrieanleihen hoher Bonität, abgezinst werden.
Die Zinsanteile der Veränderungen der Rückstellungen für Pensionen sind im Finanzergebnis und die übrigen Aufwendungen in den jeweils zutreffenden Positionen ausgewiesen.
Die Sonstigen Rückstellungen sind nach IAS 37 bilanziert. Sie werden nur dann ausgewiesen, wenn das Unternehmen eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit einem Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, einhergeht und wenn der Betrag der Verpflichtung verlässlich ermittelt werden kann. Die bilanzierten Rückstellungen decken die Risiken im Konzernabschluss, die gegenüber Dritten bestehen, ausreichend ab. Die Bemessung erfolgte in der Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen mit einer erwarteten Inanspruchnahme innerhalb eines Jahres sind unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Restrukturierungsrückstellungen: Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.
Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Dabei auftretende Differenzen gegenüber dem Einbuchungskurs werden erfolgswirksam verrechnet. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierung sind bei FRIWO marktgerecht verzinst, sodass der Bilanzwert nahezu dem Zeitwert entspricht.
Leasingverhältnisse: Für alle neuen Verträge, die am oder nach dem 1. Januar 2019 wirksam werden, prüft der Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Die Regelungen des IFRS 16 werden jedoch durch Ausübung des entsprechenden Wahlrechts nicht auf Nutzungsrechte an immaterielle Vermögenswerten angewandt.
Ein Leasingverhältnis ist definiert als ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der das Recht einräumt, einen Vermögenswert für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu nutzen. Zur Anwendung dieser Definition beurteilt der Konzern, ob der Vertrag die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:
- Der Vertrag bezieht sich auf einen identifizierten Vermögenswert.
- Der Konzern hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer unter Berücksichtigung seiner Rechte im Rahmen des definierten Vertragsumfangs zu ziehen.
- Der Konzern hat das Recht, die Nutzung des identifizierten Vermögenswertes während des gesamten Nutzungszeitraums zu bestimmen.
Bei Verträgen mit mehreren separaten Leasingkomponenten wird jede separate Leasingkomponente getrennt bilanziert. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Trennung dieser Komponenten zu verzichten.
Zum Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstandes erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts entsprechen im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um die anfänglichen direkten Kosten des Konzerns, einer Schätzung der Kosten für die Demontage und den Ausbau des Vermögenswertes am Ende des Leasingverhältnisses sowie den vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen abzgl. etwaiger Leasinganreize. In den Folgeperioden wird das Nutzungsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden, unter Anwendung des dem Leasingverhältnisses zugrundeliegenden Zinssatzes oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus festen Zahlungen (einschließlich de facto festen Zahlungen) und variablen Zahlungen, die an einen Wechselkurs gekoppelt sind.
Gegenwärtig beinhalten die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen keine bewertungsrelevanten Restwertgarantien, Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen. Strafzahlungen für etwaige Kündigungen waren demnach nicht zu berücksichtigen.
Änderungen der Leasingverhältnisse und Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich erfolgsneutral gegen das Nutzungsrecht erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits auf Null reduziert ist oder diese aufgrund einer teilweisen Beendigung des Leasingverhältnisses resultiert.
FRIWO schreibt die Nutzungsrechte ab dem Bereitstellungszeitpunkt des Leasinggegenstands bis zu dem früheren Zeitpunkt aus dem Ende der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit linear ab. FRIWO führt bei Vorliegen entsprechender Indikatoren zudem Werthaltigkeitsprüfungen durch.
FRIWO hat sich für die Nutzung der praktischen Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (short-termleases) und Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert (low-value-leases) entschieden, wobei für letztere gegenwärtig keine Anwendungsfälle bestehen. Statt der Erfassung eines Nutzungsrechts und einer entsprechenden Leasingverbindlichkeit, werden die mit derartigen Leasingverhältnissen verbundenen Zahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
In der Bilanz werden Nutzungsrechte sowie Leasingverbindlichkeiten separat ausgewiesen.
Bei der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen wurden durch das Management des Konzerns im Hinblick auf die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes die nachfolgend dargestellten Annahmen und Schätzungen zugrunde gelegt.
Sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz dem Konzern nicht bekannt ist, wird ein laufzeitäquivalenter, länder- sowie währungsspezifischer risikoäquivalenter Grenzfremdkapitalzinssatz ausgehend von bestehenden Finanzierungen ermittelt.
Vertragsspezifische Anpassungen sind nach Einschätzung des Managements im Rahmen des bestehenden Vertragsbestandes nicht notwendig und werden deshalb nicht berücksichtigt.
FRIWO überprüft anlassbezogen (Abschluss wesentlicher neuer Verträge) die Parameter zur Herleitung des Grenzkapitalzinssatzes
Der Konzern tritt derzeit nicht als Leasinggeber gegenüber Dritten auf. Innerkonzernliche Leasingverhältnisse werden nicht nach IFRS 16 abgebildet, sondern beim Leasingnehmer analog zu den vormals als operating Leasingverhältnis klassifizierten Vereinbarungen behandelt.
Eventualverbindlichkeiten sind im Konzernabschluss solange nicht passiviert, bis eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Sie werden im Konzernanhang angegeben, sofern eine Inanspruchnahme nicht unwahrscheinlich ist. Als international tätiges Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern ist FRIWO einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Gewährleistung, Steuerrecht, zugesicherte Rechte aus Unternehmenstransaktionen und sonstige Rechtsstreitigkeiten gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen könnten, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und die wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft und seine Ergebnisse haben könnten.
In den zum Bilanzstichtag anhängigen Rechtsverfahren sind nach Einschätzung des Vorstands keine Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Lasten des Konzerns zu erwarten, die nicht bilanziert sind.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage des Unternehmens zum Bilanzstichtag liefern, werden in der Bilanz berücksichtigt. Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden ausschließlich im Anhang angegeben.
(9) Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der FRIWO AG alle inländischen und ausländischen Gesellschaften einbezogen, die durch die FRIWO AG aufgrund unmittelbarer oder mittelbarer Stimmrechtsmehrheit beherrscht werden. Beherrschung liegt nach IFRS 10 vor, wenn die FRIWO AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde erstmalig die neugegründete FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED, Bangalore, Karnataka, Indien mit in den Konsolidierungskreis einbezogen. Die FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland.
Der Konsolidierungskreis umfasst damit zwei inländische und drei ausländische Gesellschaften. Wir verweisen auf den in Ziffer (43) dargestellten Anteilsbesitz.
Segmentberichterstattung des FRIWO-Konzerns
(10) Segmentberichterstattung
Ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden. Hauptentscheidungsträger der FRIWO-Gruppe ist demgemäß der Vorstand der FRIWO AG, der die zentrale Entscheidungskompetenz über wesentliche Ressourcenallokationen hat.
Dem Vorstand stehen aus dem regelmäßigen internen Berichtswesen der Konzerngesellschaften diverse Auswertungen zur Verfügung, die jeweils die Ertragskraft des Unternehmens aus unterschiedlichen Sichten analysieren. Dabei spielt der regionale Aspekt in verschiedenen Ausprägungen eine sehr bedeutende Rolle. Insofern erachtet der Vorstand die regionale Differenzierung als das für den Segmentbericht gemäß IFRS 8 grundlegende Kriterium.
Die Segmentierung erfolgt nach Umsätzen für die Regionen Deutschland, übriges Europa, Asien (ohne Japan) und Übrige. Die regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach Lieferadressen der Kunden. Die Sonstigen Geschäftsaktivitäten enthalten die Aufwendungen der Holding, die keinem regionalen Segment zuzuordnen sind.
| in T Euro | Deutschland | übriges Europa |
Asien | Regionen übrige |
Geschäfts aktivitäten sonstige |
Segmente Summe |
Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | ||||||||
| Umsatzerlöse | 45.689 | 40.478 | 6.875 | 6.314 | 0 | 99.356 | 0 | 99.356 |
| Abschreibungen | 2.011 | 1.697 | 269 | 252 | 16 | 4.245 | 0 | 4.245 |
| Operatives Ergebnis | -88 | -2.293 | -67 | 19 | -975 | -3.404 | 0 | -3.404 |
| 2019 | ||||||||
| Umsatzerlöse | 42.588 | 43.873 | 5.024 | 4.275 | 0 | 95.760 | 0 | 95.760 |
| Abschreibungen | 1.813 | 2.080 | 246 | 196 | 14 | 4.349 | 0 | 4.349 |
| Operatives Ergebnis | -2.266 | -3.710 | 52 | 51 | -1.260 | -7.133 | 0 | -7.133 |
Segmentinformationen
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Operatives Ergebnis der berichtspflichtigen Segmente | -3.404 | -7.133 |
| Überleitung | 0 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge | -445 | 538 |
| Restrukturierungsaufwand | 0 | -9.000 |
| Zinsertrag | 0 | 1 |
| Zinsaufwendungen | -1.374 | -785 |
| Ertragsteuern | -287 | 5.051 |
| Konzernergebnis | -5.510 | -11.328 |
Überleitung des Segmentergebnisses
Geschäftstätigkeiten zwischen den Segmenten finden nicht statt. Die Segmente werden anhand des operativen Ergebnisses beurteilt. Dabei bleiben Finanzierungs- und Steuereffekte ebenso wie sonstige Erträge oder Aufwendungen unberücksichtigt. Da die interne Berichterstattung den Grundsätzen der IFRS-Bilanzierung folgt, ergeben sich keine Überleitungseffekte.
Von dem langfristigen Anlagevermögen entfallen 44 Prozent (Vorjahr: 47 Prozent) der Buchwerte auf die inländischen Standorte sowie 56 Prozent (Vorjahr: 53 Prozent) auf die ausländischen Standorte.
Bei der Ermittlung der operativen Ergebnisse der Berichtssegmente werden die Abschreibungen asymmetrisch zu dieser Aufteilung den Segmenten gemäß des Beitrags den der einzelne Standort zum Umsatz des jeweiligen Segments leistet, zugeordnet.
Die Erfassung der Umsatzerlöse 2020 erfolgte mit 92,8 Mio. Euro (Vorjahr: 77,2 Mio. Euro) zeitraumbezogen und mit 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 18,6 Mio. Euro) zeitpunktbezogen.
Der Umsatz der FRIWO-Gruppe verteilte sich 2020 mit 49,7 Mio. Euro auf die Produktgruppen Netzgeräte (Vorjahr: 46,6 Mio. Euro), mit 40,8 Mio. Euro auf Ladegeräte (Vorjahr: 44,0 Mio. Euro) und mit 8,9 Mio. Euro auf "Sonstige" (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro).
Auf einen Kunden, der in den geographischen Bereichen Deutschland, übriges Europa und Asien enthalten ist, entfiel im Berichtsjahr mit 20,3 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) 20,4 Prozent (Vorjahr: 23,9 Prozent) des Gesamtumsatzes. Auf einen weiteren Kunden entfielen im Berichtsjahr mit 13,9 Mio. Euro 14,0 Prozent (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro 12,2 Prozent) des Gesamtumsatzes.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(11) Umsatzerlöse
Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produktgruppen ist in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 aufgeführt.
Der Transaktionspreis, der (teilweise) nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag zugeordnet war, beträgt 36,6 Mio. Euro. Davon werden voraussichtlich 23,4 Mio. Euro in der kommenden Periode als Umsatz realisiert.
(12) Vertriebskosten
Die Vertriebskosten enthalten neben den Personal- und Sachkosten der Vertriebsabteilungen die Kosten für Werbung und Provisionsaufwendungen.
(13) Allgemeine Verwaltungskosten
Hier werden die Personal- und Sachkosten der Verwaltung sowie die Kosten für externe Dienstleistungen ausgewiesen.
(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Währungsverluste | -3.205 | -974 |
| Andere Aufwendungen | -255 | -315 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.460 | -1.289 |
| Währungsgewinne | 2.574 | 1.584 |
| Andere Erträge | 441 | 243 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.015 | 1.827 |
| Sonstige betriebliche Aufwendun gen/Erträge (saldiert) |
-445 | 538 |
(15) Restrukturierungsaufwendungen
Als Restrukturierungsaufwendungen gelten solche Aufwendungen, die die Definition des IAS 37.70 ff. erfüllen. Gemäß ihrer Bedeutung werden die Restrukturierungsaufwendungen gesondert ausgewiesen.
Die im Vorjahr ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 9.000 T Euro betreffen die Bildung einer Rückstellung für die Kosten des Personalabbaus im Zusammenhang mit dem im Dezember 2019 bekanntgegebenen Programm zur Transformation der FRIWO-Gruppe. Die im Vorjahr in gleicher Höhe gebildete Rückstellung wies zum Jahresende 2020 einen Saldo von 4.114 T Euro aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Rückstellung in voller Höhe in Anspruch genommen wird.
(16) Finanzergebnis
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0 | 1 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.349 | -736 |
| Zinsanteil in den Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
-25 | -49 |
| Finanzergebnis | -1.373 | -784 |
Die Verschlechterung des Finanzergebnisses resultiert im Wesentlichen aus dem Abschluss des Konsortialkredites und des Gesellschafterdarlehens, die mit einem höheren Zinssatz als die Darlehen im Vorjahr abgeschlossen wurden.
In den Finanzierungsaufwendungen sind Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 96 T Euro (Vorjahr: 120 T Euro) und Zinsaufwendungen für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von 93 T Euro enthalten.
(17) Ertragsteuern
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern werden nach IAS 12 berechnet und setzen sich wie folgt zusammen:
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern | -13 | -93 |
| Steuern aus Vorjahren | 5 | 0 |
| Latente Ertragsteuern | -279 | 5.144 |
| -287 | 5.051 |
| 2020 | 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in T Euro | aktiv | passiv | aktiv | passiv |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 301 | 0 | 392 |
| Vorräte | 84 | 39 | 102 | 81 |
| Forderungen, Vertragsvermögenswer te und sonstige Vermögenswerte |
12 | 442 | 188 | 346 |
| Pensionsrückstellungen | 348 | 0 | 374 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 73 | 0 | 44 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 0 | 192 | 0 | 72 |
| Verlustvorträge | 4.967 | 0 | 4.967 | 0 |
| 5.484 | 974 | 5.675 | 891 | |
| Saldierung | -974 | -974 | -891 | -891 |
| Konzernbilanz | 4.510 | 0 | 4.784 | 0 |
Die bilanzierten Steuerlatenzen betreffen folgende Bilanzposten:
| Saldiert | davon | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | 2020 | 2019 | Veränderung | in GuV | Transaktionen auf im EK erfasste |
umrechnung Währungs |
| Immaterielle Vermögenswerte | -301 | -392 | 91 | 91 | 0 | 0 |
| Vorräte | 45 | 21 | 24 | 24 | 0 | 0 |
| Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Sonstige Vermögenswerte |
-430 | -158 | -272 | -267 | 0 | -5 |
| Pensionsrückstellungen | 348 | 374 | -26 | -36 | 10 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 73 | 44 | 29 | 29 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | -192 | -72 | -120 | -120 | 0 | 0 |
| Verlustvorträge | 4.967 | 4.967 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernbilanz | 4.510 | 4.784 | -274 | -279 | 10 | -5 |
Im Vorjahr stellten sich die Daten wie folgt dar:
| 2019 | 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | aktiv | passiv | aktiv | passiv | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 392 | 0 | 483 | |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 2 | 0 | |
| Vorräte | 102 | 81 | 100 | 96 | |
| Forderungen, Vertragsvermögenswer te und sonstige Vermögenswerte |
188 | 346 | 57 | 363 | |
| Pensionsrückstellungen | 374 | 0 | 321 | 0 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditin stituten |
0 | 0 | 0 | 6 | |
| Sonstige Rückstellungen | 44 | 0 | 34 | 0 | |
| Übrige Verbindlichkeiten | 0 | 72 | 0 | 19 | |
| Verlustvorträge | 4.967 | 0 | 0 | 0 | |
| 5.675 | 891 | 514 | 967 | ||
| Saldierung | -891 | -891 | -514 | -514 | |
| Konzernbilanz | 4.784 | 0 | 0 | 453 |
| Saldiert | davon | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | 2019 | 2018 | Veränderung | in GuV | Transaktionen auf im EK erfasste |
umrechnung Währungs |
| Immaterielle Vermögenswerte | -392 | -483 | 91 | 91 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 0 | 2 | -2 | -2 | 0 | 0 |
| Vorräte | 21 | 4 | 17 | 17 | 0 | 0 |
| Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Sonstige Vermögenswerte |
-158 | -306 | 148 | 147 | 0 | 1 |
| Pensionsrückstellungen | 374 | 321 | 53 | -38 | 91 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
0 | -6 | 6 | 6 | 0 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 44 | 34 | 10 | 10 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | -72 | -19 | -54 | -54 | 0 | 0 |
| Verlustvorträge | 4.967 | 0 | 4.967 | 4.967 | 0 | 0 |
| Konzernbilanz | 4.784 | -453 | 5.236 | 5.144 | 91 | 1 |
Auf temporäre Differenzen zum Bilanzstichtag wurden latente Steuern angesetzt. Auf den im Inland entstandenen Verlust des Jahres 2019 wurden latente Steueransprüche berechnet. Auf den im Inland entstandenen zusätzlichen Verlust des Jahres 2020 in Höhe von -6,2 Mio. Euro wurden allerdings keine weiteren latenten Steueransprüche aktiviert (1,9 Mio. Euro), weil nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden kann, dass die inländischen Einkommen ausreichen werden, den gesamten Verlustvortrag innerhalb eines überschaubaren Zeitraums vollständig auszugleichen.
Der bestehende aktive latente Steueranspruch wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch ausreichende zukünftige zu versteuernde Ergebnisse durch das eingeleitete Transformationskonzept und die Verlagerung der Produktion nach Vietnam ausgeglichen.
Die Überleitung vom rechnerischen zum tatsächlichen Steueraufwand zeigt die folgende Tabelle:
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -5.223 | -16.379 |
| Erwarteter Steueraufwand1) | -1.567 | -4.913 |
| Steuersatzdifferenzen | -99 | -139 |
| Nichtansatz von aktiven latenten Steuern |
1.895 | 0 |
| Nicht abzugsfähige übrige Ausgaben | 42 | 71 |
| Steuern für Vorjahre | 180 | 0 |
| Steuerbefreites Auslandsergebnis | -157 | -59 |
| Sonstiges, saldiert | -7 | -11 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 287 | -5.051 |
1) Erwarteter Steueraufwand bei Steuersatz der FRIWO AG von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent)
(18) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" auf Basis des Konzernergebnisses ermittelt und beträgt für 2020 -0,72 Euro (Vorjahr: -1,47 Euro). Die Aktienanzahl (7,7 Mio. Stückaktien) hat sich im Berichtsjahr sowie im Vorjahr nicht verändert. Da keine Finanzinstrumente ausstehen, die in Aktien umgetauscht werden können, entspricht das verwässerte Ergebnis dem unverwässerten Ergebnis.
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Anzahl der ausgegebenen Stückaktien |
7.700.000 7.700.000 | |
| Konzernergebnis | -5.510 | -11.328 |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) | -0,72 | -1,47 |
Sonstige Angaben zur Erfolgsrechnung
(19) Forschungs- und Entwicklungskosten
Im Berichtsjahr sind Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 5,1 Mio. Euro erfasst worden (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro). Die Kosten, die im Wesentlichen Aufwendungen für die projektbezogene Weiterentwicklung der Produktpalette darstellen, sind in den Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten.
(20) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Vertriebskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten sind unter anderem die folgenden Aufwandsarten enthalten:
Abschreibungen
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte |
469 | 485 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 2.851 | 2.982 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 |
925 | 882 |
| 4.245 | 4.349 |
Materialaufwand
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
55.738 | 52.042 |
| Aufwendungen für bezogene Leistun gen |
2.608 | 4.777 |
| 58.346 | 56.819 |
Personalaufwand
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 23.296 | 22.794 |
| Soziale Abgaben | 3.550 | 3.727 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
13 | 14 |
| 26.859 | 26.535 |
Anzahl der Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt:
| Anzahl der Mitarbeiter | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Inland | 209 | 264 |
| Ausland | 2.136 | 1.642 |
| 2.345 | 1.906 |
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren im Konzern 2.608 (Vorjahr: 1.708) Mitarbeiter beschäftigt, davon 200 (Vorjahr: 271) im Inland.
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
(21) Kapitalflussrechnung
Im Folgenden wird eine Überleitungsrechnung zwischen Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt:
| in T Euro | Verbindlichkeiten Kreditinstitute Langfristig |
Gesellschafter darlehen |
Verbindlichkeiten Kreditinstitute Kurzfristig |
verbindlichkeiten Leasing |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2019 | 6.724 | 0 | 7.711 | 0 | 14.435 |
| Anpassung durch neue IFRS | 0 | 0 | 0 | 2.150 | 2.150 |
| Zahlungswirksame Änderungen | -1.124 | 0 | 8.454 | -831 | 6.499 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | -5.000 | 0 | 5.000 | 372 | 372 |
| Währungsumrechnung | 0 | 0 | 27 | 0 | 27 |
| Stand zum 31.12.2019 | 600 | 0 | 21.192 | 1.691 | 23.483 |
| Zahlungswirksame Änderungen | 8.782 | 2.722 | -6.498 | -892 | 4.114 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | 0 | 0 | 0 | 1.377 | 1.377 |
| Stand zum 31.12.2020 | 9.382 | 2.722 | 14.693 | 2.176 | 28.973 |
Erläuterungen zur Bilanz
(22) Anlagevermögen
Anlagespiegel des FRIWO-Konzerns für die Geschäftsjahre 2020 und 2019:
| Anschaffungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 in T Euro |
01.01.2020 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | änderungen Währungs- |
31.12.2020 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 2.489 | 0 | 0 | 0 | -203 | 2.286 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
5.692 | 124 | 0 | 0 | -16 | 5.800 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 375 | 0 | 0 | 0 | 375 |
| 8.181 | 499 | 0 | 0 | -219 | 8.461 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 9.998 | 327 | 0 | 0 | -101 | 10.224 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.519 | 1.078 | 1.050 | 117 | -581 | 15.083 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
15.847 | 908 | 276 | 59 | -168 | 16.370 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
294 | 262 | 0 | -176 | -10 | 370 |
| 41.658 | 2.575 | 1.326 | 0 | -860 | 42.047 |
| Anschaffungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 in T Euro |
01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | änderungen Währungs- |
31.12.2019 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 2.436 | 0 | 0 | 0 | 53 | 2.489 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
5.589 | 82 | -6 | 0 | 15 | 5.692 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8.025 | 82 | -6 | 0 | 68 | 8.181 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 9.849 | 63 | 0 | 65 | 21 | 9.998 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.176 | 591 | 447 | 74 | 125 | 15.519 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
15.473 | 773 | 638 | 208 | 31 | 15.847 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
492 | 147 | 0 | -347 | 2 | 294 |
| 40.990 | 1.574 | 1.085 | 0 | 179 | 41.658 |
| Buchwert | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2020 | änderungen Währungs- |
Abgänge | Zugänge | 01.01.2020 |
| 2.489 | 2.286 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.630 | 1.279 | 4.521 | -10 | 0 | 469 | 4.062 |
| 0 | 375 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4.119 | 3.940 | 4.521 | -10 | 0 | 469 | 4.062 |
| 1.660 | 1.742 | 8.482 | -21 | 0 | 165 | 8.338 |
| 4.926 | 3.981 | 11.102 | -347 | 719 | 1.575 | 10.593 |
| 3.075 | 2.801 | 13.569 | -97 | 217 | 1.111 | 12.772 |
| 294 | 370 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9.955 | 8.894 | 33.153 | -465 | 936 | 2.851 | 31.703 |
| Buchwert | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 31.12.2019 |
31.12.2019 | änderungen Währungs- |
Abgänge | Zugänge | 01.01.2019 |
| 2.489 2.436 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.630 2.020 |
4.062 | 2 | -6 | 485 | 3.569 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4.119 4.456 |
4.062 | 2 | -6 | 485 | 3.569 |
| 1.660 1.667 |
8.338 | 2 | 0 | 154 | 8.182 |
| 4.926 5.921 |
10.593 | 50 | 406 | 1.694 | 9.255 |
| 3.075 3.400 |
12.772 | 15 | 450 | 1.134 | 12.073 |
| 294 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9.955 11.480 |
31.703 | 67 | 856 | 2.982 | 29.510 |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
Zum Anlagevermögen liegen Besicherungen vor siehe Ziffer (31).
Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) mit einem Geschäfts- und Firmenwert auf Wertminderung
Die in 2017 als asset deal erworbene Transformatorenfabrik wurde in die FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam integriert. Mit dem Erwerb ist ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2.531 T Euro entstanden. In den letzten Jahren konnte die Trennung des EBITs der Transformer- und Power Supply Factory weitestgehend eindeutig in der FRIWO Vietnam vorgenommen werden. Dabei wurden die direkten Kosten auf die Produkte (Power Supplies und Transformer) verteilt und damit die absolute variable Marge pro Fabrik ermittelt. Die intern verwendeten Transformer (Transformer, die für die eigenen Endgeräte verwendet werden und in der Power Supply Fabrik weiter verarbeitet werden) wurden zur Ermittlung der variablen Marge mit Vergleichspreisen bewertet und berücksichtigt. Anschließend konnten die indirekten Kosten, aufgrund der Buchung auf Kostenstellen, die den einzelnen Fabriken eindeutig zugeordnet sind, getrennt werden und ein Ergebnis der Transformer Fabrik konnte ermittelt werden. Seit Beginn des Jahres 2019 hat FRIWO Vietnam verstärkt den Fokus auf das Insourcing von Komponenten gelegt und fertigt nun auch Leitungen, Kühlkörper, Spulenkörper und Gehäuse, die für die eigenen Endgeräte verwendet werden, in einer dritten Fabrik. Durch den Aufbau der dritten Fabrik und der schwankenden Kapazitätsauslastung in den anderen zwei Fabriken, fanden Verschiebungen der direkten Mitarbeiter zwischen den drei Fabriken statt. Dadurch wurde eine eindeutige Zuordnung der direkten Kosten erschwert und der Einsatz der Produktionsfaktoren ist nicht mehr unabhängig voneinander. Zudem fand eine Zusammenlegung von internen Leistungsbereichen statt, um die internen Prozesse zu optimieren, Einkaufsvolumen/-prozesse zu bündeln und die Kommunikationswege zwischen den indirekten Abteilungen, die zum Teil auf unterschiedliche Fabriken aufgeteilt waren, zu verbessern. Dies erschwert zusätzlich die bisherige Aufteilung der indirekten Kosten und damit die Ermittlung des Ergebnisses pro Fabrik in der FRIWO Vietnam. Die vertriebenen Produkte sind somit das Ergebnis des Zusammenwirkens unterschiedlicher Produktionsstandorte, die auf eine einheitliche Infrastruktur sowie gemeinsames Management zurückgreifen. Zur Ermittlung der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist es wichtig, dass die cash inflows als unabhängig angesehen werden können. Dies ist im Falle der Transformer Fabrik nicht mehr der Fall, da durch das Vorliegen der Zusammenfassung und Zusammenlegung von internen Leistungsbereichen und der einheitlichen Nutzung der Infrastruktur sowie des gemeinsamen Managements keine klare Abgrenzung der ZGE Transformer Fabrik mehr möglich ist. Zudem besteht im Zweifelsfall die Tendenz zur Zusammenfassung von Vermögenswerten zu eher größeren als kleineren ZGEs. Daher sind zur Bewertung des Goodwills der Transformer Fabrik die Zahlungsströme der FRIWO Vietnam als nun kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit zu verwenden. Da die funktionale Währung der ZGE der vietnamesische Dong ist, entstand zum Bilanzstichtag beim erworbenen Geschäftsoder Firmenwert eine währungsbedingte Abwertung von 398 T Euro, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Daher beträgt der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes nach Währungskursanpassung zum Stichtag 2.133 T Euro (Vorjahr: 2.336 T Euro).
Für die Prüfung auf Wertminderung ermittelt FRIWO zum Stichtag den erzielbaren Betrag der Einheit als Nutzungswert durch Diskontierung erwarteter Cashflows. Die Grundlagen für die Schätzung der Cashflows bilden unter anderem Marktbeobachtungen, sofern verfügbar Marktdaten, Plan-Ist-Abweichungen, Detailplanungen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit. Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf Kunden, absetzbare Mengen, erzielbare Preise, korrespondierende Kostenentwicklungen, die langfristige Wachstumsrate sowie den zur Diskontierung verwendeten Kapitalkostensatz. Es wurde eine durchschnittliche EBITDA-Wachstumsrate von 4,3 Prozent (Vorjahr: 5,7 Prozent) über einen Planungshorizont von 5 Jahren angenommen. Über den Planungshorizont hinaus wurde wie im Vorjahr eine langfristige Wachstumsrate von 1 Prozent angenommen.
Zur Diskontierung der Cashflows wurde ein Abzinsungssatz von 10,7 Prozent (Vorjahr: 9,2 Prozent) verwendet.
Diese Annahmen führen zu einem Nutzwert, der über dem Buchwert der ZGE liegt, sodass kein Wertminderungsbedarf besteht.
Der ZGE FRIWO Deutschland ist ein im Vergleich zum gesamten Geschäfts- und Firmenwert nicht signifikanter Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 153 T Euro (Vorjahr: 153 T Euro) zugeordnet. Für die ZGE ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Die Verlagerung der Produktionskapazitäten von Ostbevern nach Vietnam im Rahmen des Transformationsprozesses und der damit verbundenen Verlagerung des betroffenen Anlagevermögens indiziert keinen Wertminderungsbedarf.
Überprüfung von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ohne Geschäfts- und Firmenwert auf Wertminderung
FRIWO überprüft, ob Indikatoren für einen möglichen Impairmentbedarf auf das Anlagevermögen vorhanden sind. Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests im Rahmen der Bewertung des Anlagevermögens ist gemäß IAS 36 das Vorliegen eines sogenannten Triggering Events. In den vorangegangen Jahren lagen keine Indikatoren vor, die einen Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anlagevermögens hätten haben können.
Nach Betrachtung des Geschäftsverlaufes der FRIWO in 2020 sind ebenfalls keine Indikatoren, auch unter der Berücksichtigung der aktuellen COVID-19-Situation, die Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests für nicht Goodwill-tragende ZGEs oder Vermögenswerte identifiziert worden.
(23) Nutzungsrechte
Die folgende Tabelle stellt die Veränderungen der durch den Konzern bilanzierten Nutzungsrechte dar.

Anschaffungskosten
| Stand zum 31.12.2020 | 3.271 | 78 | 339 | 3.688 |
|---|---|---|---|---|
| Währungsumrechnung | -275 | 0 | 0 | -275 |
| Abgänge | 0 | 50 | 46 | 96 |
| Zugänge | 1.408 | 78 | 51 | 1.537 |
| Stand zum 01.01.2020 | 2.138 | 50 | 334 | 2.522 |
| Stand zum 31.12.2019 | 2.138 | 50 | 334 | 2.522 |
|---|---|---|---|---|
| Währungsumrechnung | 38 | 0 | 0 | 38 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 165 | 0 | 169 | 334 |
| Stand zum 01.01.2019 | 1.935 | 50 | 165 | 2.150 |
| Anschaffungskosten |
Grundstücke und
Gebäude
übrige Geschäftsausstattung
Fuhrpark
Summe
Abschreibungen
| Stand zum 31.12.2020 | 1.417 | 13 | 168 | 1.598 |
|---|---|---|---|---|
| Währungsabrechnung | -114 | 0 | 0 | -114 |
| Abgänge | 0 | 50 | 46 | 96 |
| Zugänge | 793 | 17 | 115 | 925 |
| Stand zum 01.01.2020 | 738 | 46 | 99 | 883 |
| Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
in T Euro
| Stand zum 01.01.2019 | 0 | 0 | 0 | 0 |
|---|---|---|---|---|
| Zugänge | 737 | 46 | 99 | 882 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsabrechnung | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Stand zum 31.12.2019 | 738 | 46 | 99 | 883 |
Buchwert
| 65 | 171 | 2.090 |
|---|---|---|
Buchwert
| Zum 31.12.2019 | 1.400 | 4 | 235 | 1.639 |
|---|---|---|---|---|
Im Vorjahr stellten sich die Werte wie folgt dar:
Der Konzern hat mehrere Immobilienleasingverträge abgeschlossen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um ausländische Produktionsstandorte und Büros. In der Berichtsperiode wurde der Mietvertrag eines Werkes in Vietnam um weitere 5 Jahre verlängert
Die Nutzungsrechte im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung umfassen insbesondere Kopierer.
Darüber hinaus bestehen mehrere Fahrzeugleasingverhältnisse.
Teilweise sind mit dem Leasingverhältnissen entsprechende Instandhaltungs-, Wartungs- und/oder Versicherungsverpflichtungen verbunden.
Zu den Erläuterungen im Hinblick auf die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf das Kapitel "Leasingverbindlichkeiten" (33).
(24) Vorräte
| in T Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebs stoffe |
14.444 | 13.041 |
| Unfertige Erzeugnisse | 4.368 | 4.630 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren |
1.108 | 2.198 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte |
970 | 2.404 |
| 20.890 | 22.273 |
Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Wertberichtigungen 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro). Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bilanzierten Vorräte betrug zum Ende des Berichtsjahres 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro). Im Berichtsjahr wurden den Wertberichtigungen 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro) zugeführt, die insbesondere die Erwartungen in Bezug auf die Gängigkeit bestimmter Produkte repräsentieren.
In die Ermittlung der absatzmarktbezogenen Wertberichtungen gehen neben den aktuellen Preisentwicklungen auf der Absatzseite auch Lagerreichweite, erwarteter Verbrauch und Gängigkeit zur Ermittlung der erzielbaren Erträge (net realizable value) in die Bewertung ein. Dazu wurden Annahmen zu künftigen Umsatzerwartungen auf Produktebene getroffen.
Zu den Vorräten liegen Besicherungen vor siehe Ziffer (31).
(25) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragssalden
FRIWO verkauft einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Form eines echten Factorings. Das heißt, die abgetretenen Forderungen stehen nicht mehr in der Bilanz von FRIWO, da überwiegend alle Chancen und Risiken, insbesondere das Delkredererisiko, an den Factor übergehen.
FRIWO hat zudem nicht die Verfügungsgewalt laut IFRS 9.3.2.6 behalten, da der Factor die Fähigkeit hat und rechtlich in der Lage ist, die Forderung an einen Dritten zu verkaufen.
Die FRIWO behält weder die vertraglichen Pflichten und Rechte, da die Verfügungsgewalt laut IFRS 9.3.2.6 an den Factor übergeht, noch erlangt sie neue Pflichten und Rechte aus der Übertragung bzw. dem Forderungsverkauf an den Factor. Ein sogenanntes anhaltendes Engagement nach IFRS 7 liegt somit nicht vor.
Der Factor stellt den Kaufpreis zum überwiegenden Teil FRIWO als liquide Mittel zur Verfügung. Für den Zeitraum zwischen Kauf und Zahlungseingang erhält der Factor einen Zinssatz in Höhe eines Referenzzinssatzes zzgl. 1,5 Prozent Zinsmarge.
Es gibt keine Forderungen, die mehr als 360 Tage überfällig sind und nicht wertberichtigt wurden. Für den Bestand der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wurden keine Anzeichen identifiziert, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Die Vertragsvermögenswerte werden vollständig innerhalb des nächsten Jahres realisiert bzw. erfüllt. Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 8,4 Mio. Euro (Vorjahr: 7,6 Mio. Euro) betreffen noch nicht fakturierte Produkte und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf.
Die folgende Tabelle zeigt die auf Basis der erwarteten Kreditverluste berechneten Wertberichtigungen.
| in T Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Auf Überfälligkeit basierende Wertberichtigungen |
140 | 133 |
| Auf Einzelbasis erfasste Wertberichtigungen |
90 | 109 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Ver tragsvermögenswerten |
230 | 242 |
Die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) betreffen Anzahlungen für Entwicklungskosten, die bei der folgenden Serienfertigung umsatzund ergebniswirksam realisiert werden. Die zu Beginn der Berichtsperiode ausgewiesenen Salden wurden in der Berichtsperiode vollständig erlöswirksam erfasst.
Zu den Forderungen liegen Besicherungen vor siehe Ziffer (31).
(26) Sonstige Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
| in T Euro | 31.12.20120 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Kaufpreiseinbehalt aus Factoring |
1.400 | 1.110 |
| Mietkautionen | 244 | 254 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte |
232 | 219 |
| 1.876 | 1.583 |
Der Kaufpreiseinbehalt aus Factoring beläuft sich auf einen Betrag in Höhe eines Prozentsatzes auf den Wert der verkauften Bruttoforderung und dient der Absicherung des Factors gegenüber dem Factornehmer, um die üblichen Skonti- und Bonuszahlungen, die allgemeinen Gebühren sowie das Veritätsrisiko zu decken.
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
| in T Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus sonstigen Steuern, Zöllen |
1.648 | 886 |
| Abgrenzungsposten | 662 | 243 |
| 2.310 | 1.129 |
Zu den Stichtagen gab es keine Wertberichtigungen auf die sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte.
(27) Zahlungsmittel
| in T Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Scheck- und Kassenbestände | 57 | 5 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 4.146 | 5.850 |
| 4.203 | 5.855 |
In den Guthaben bei Kreditinstituten ist in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) das Guthaben beim Factor für den noch nicht in Anspruch genommenen, aber jederzeit abrufbaren Teil des Kaufpreises der an den Factor abgetretenen Forderungen enthalten.
Diese Definition der Zahlungsmittel wird auch in der Kapitalflussrechnung angewandt.
Zu den Zahlungsmitteln liegen Besicherungen vor siehe Ziffer (31).
(28) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage betreffen die FRIWO AG. Das Grundkapital der FRIWO AG in Höhe von 20.020 T Euro ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Damit repräsentiert jede Aktie einen Anteil am gezeichneten Kapital von 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Die Kapitalrücklage steht zur Verrechnung etwaiger zukünftiger Verluste und teilweise zur Erhöhung des Grundkapitals im Rahmen der Restriktionen des § 150 AktG zur Verfügung, jedoch nicht für Ausschüttungen.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde der Vorstand der FRIWO AG ermächtigt, bis zum 14. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, um bis zu 10.010 T Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Die Kapitalrücklage betrifft die gesetzliche Mindestrücklage der FRIWO AG.
Die Gewinnrücklagen enthalten die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die Ergebnisse des Berichtsjahres und der Vorjahre, gekürzt um die in der Vergangenheit gezahlten Dividenden sowie die Teile des sonstigen Konzernergebnisses, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.
In den sonstigen Rücklagen werden die kumulierten Ergebnisse der im sonstigen Konzernergebnis erfassten Eigenkapitalveränderungen ausgewiesen, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
In ihrem handelsrechtlichen Einzelabschluss zum 31. Dezember 2020 weist die FRIWO AG nach Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag einen Bilanzverlust in Höhe von -21.328 T Euro (Vorjahr: Bilanzverlust -15.323 T Euro) aus.
Eine Dividende wurde in 2020 aufgrund des hohen Bilanzverlustes nicht gezahlt. In 2019 wurde eine Dividende in Höhe von 0,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft, somit insgesamt 3.080 T Euro ausgeschüttet.
Aussagen zur Kapitalsteuerung finden sich im Abschnitt zum Finanzrisikomanagement (38).
(29) Rückstellungen für Pensionen
Bei den Verpflichtungen, die ausschließlich im Inland bestehen, handelt es sich größtenteils um dienstzeitbezogene Versorgungsleistungen auf der Grundlage von Festbeträgen. Daneben gibt es auch eine einkommens- und dienstzeitabhängige Zusage. Bei den Zusagen handelt es sich ausschließlich um Individualvereinbarungen.
Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen. Dazu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Der versicherungsmathematischen Berechnung liegen die folgenden Parameter zugrunde: ein Abzinsungssatz von 0,82 Prozent (Vorjahr: 0,86 Prozent), ein Gehaltstrend von 2,00 Prozent (Vorjahr: 2,13 Prozent) und neben individuell vereinbarten Rentenanpassungen ein Rententrend von 1,5 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent). Hinsichtlich der Lebenserwartung wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung wird durch versicherungsmathematische Gutachten belegt.
Der Dienstzeitaufwand und der Zinsaufwand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, die Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind Bestandteil des sonstigen Konzernergebnisses.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung hat sich wie folgt entwickelt:
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) zum 01.01. |
3.039 | 2.885 |
| Laufender Dienstzeitaufwand (Barwert der im Geschäftsjahr erdienten Pensionsansprüche) |
5 | 4 |
| Zinsaufwand | 25 | 49 |
| Neubewertungseffekte | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung finanzieller Annahmen |
11 | 250 |
| Versicherungsmathematische Ge winne (-) / Verluste (+) aus der Ände rung demografischer Annahmen |
0 | 0 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | 22 | 54 |
| Gezahlte Leistungen | -203 | -203 |
| Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) zum 31.12. |
2.899 | 3.039 |
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag entspricht dem jeweiligen Fehlbetrag des Plans, da kein Planvermögen existiert.
Die im Folgejahr erwarteten Rentenzahlungen betragen 200 T Euro.
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag 10 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre).
Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. FRIWO ist diesen versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt.
Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgende Auswirkungen:
| In T Euro | Anstieg | Rückgang | |
|---|---|---|---|
| 2020 | Diskontierungssatz +/- 1 %-Punkt |
-257 | 302 |
| Gehalts- und Rententrend +/- 0,25 %-Punkte |
59 | -57 | |
| 2019 | Diskontierungssatz +/- 1 %-Punkt |
-278 | 328 |
| Gehalts- und Rententrend +/- 0,25 %-Punkte |
64 | -62 |
Die Ermittlung der Effekte erfolgte unter Anwendung der gleichen Methoden wie für die Bewertung der Verpflichtung zum Jahresende. Dabei wurden die Effekte jeweils isoliert betrachtet, d.h. eventuell bestehende Abhängigkeiten zwischen den untersuchten Parametern blieben unberücksichtigt.
Die Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung, definiert als beitragsorientierter Versorgungsplan, betrugen 1.145 T Euro (Vorjahr: 1.322 T Euro).
(30) Sonstige Rückstellungen
| in T Euro | Stand 01.01.2020 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige langfristige Rückstellungen |
|||||
| Personal- und Sozial bereich |
248 | 16 | 101 | 12 | 143 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen |
|||||
| Gewährleistungen | 209 | 209 | 0 | 402 | 402 |
| Drohverluste | 100 | 100 | 0 | 217 | 217 |
| Übrige | 140 | 34 | 0 | 29 | 135 |
| Restrukturierung | 9.000 4.886 | 0 | 0 | 4.114 | |
| 9.449 5.229 | 0 | 648 | 4.868 |
Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Jubiläumsverpflichtungen.
Die langfristigen Rückstellungen wurden durch Abzinsung ermittelt. Die Erhöhung des abgezinsten Betrags während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs betrug 1 T Euro (Vorjahr: 2 T Euro). Zur Abzinsung wurde ein laufzeitadäquater Zinssatz gewählt. Der Effekt aus der Zinssatzänderung war unwesentlich.
Die Rückstellungen für Gewährleistungen dienen zur Deckung von Garantieverpflichtungen aufgrund von bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen. Die Drohverluste betreffen belastende Verträge, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.
Die Restrukturierungsrückstellung betrifft das Transformationsprogramm der FRIWO-Gruppe (siehe Ziffer (15)).
Die FRIWO Gerätebau GmbH bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit Lohn- und Gehaltsbestandteile in Langzeitkonten einzubringen. Der Wert der Rückstellungen aus den mitarbeiterfinanzierten Langzeitkonten bestimmt sich nach der Wertentwicklung des Aktivwerts der kongruenten Rückdeckungsversicherung. Der Ausweis erfolgt saldiert.
(31) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
| 31.12.2020: | kurzfristig | langfristig | ||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert in T Euro |
bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
| Konsortialkredit langfristig | 9.382 | 0 | 9.382 | 0 |
| Konsortialkredit kurzfristig | 11.292 | 11.292 | 0 | |
| Sonstige kurzfristige | 3.401 | 3.401 | 0 | 0 |
| 24.075 | 14.693 | 9.382 | 0 | |
| 31.12.2019: | kurzfristig | langfristig | ||
| in T Euro | Buchwert | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ratentilgungsdarlehen | 1.734 | 1.134 | 600 | 0 |
| Sonstige kurzfristige | 20.058 | 20.058 | 0 | 0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten unterliegen einer Besicherung im Gegensatz zum Vorjahr, in dem keine Besicherung vorlag.
Die Besicherung erfolgt durch eine Grundschuld, eine Globalabtretung der nicht fakturablen Forderungen, der Sicherungsübereignung vom beweglichen Anlage- und Umlaufvermögen, der Sicherungsübertragung von gewerblichen Schutzrechten und der Verpfändung von Bankkonten. Die Besicherung besteht in Höhe der in der Bilanz ausgewiesen Buchwerte bis zu einer Höhe von 20,7 Mio. Euro.
Der gewichtete Durchschnittszinssatz für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lag 2020 bei 3,14 Prozent (Vorjahr: 2,20 Prozent).
Zum Jahresende stellen sich die Kreditlinien wie folgt dar:
| in T Euro | Kreditlinien | Ausnutzung | Freie Kreditlinien |
|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 24.163 | 24.075 | 88 |
| 31.12.2019 | 25.630 | 21.792 | 3.838 |
Die im März 2020 mit den Banken vereinbarte neue Konzernfinanzierung beinhaltete, dass die bisherigen bilateralen Kreditlinien mit den deutschen Kreditgebern in einen Konsortialkredit überführt wurden. Die Kreditfinanzierung besteht aus einer 10,4 Mio. Euro amortisierenden Laufzeitkreditlinie sowie zwei weiteren revolvierenden Betriebsmittellinien in Höhe von 8,3 Mio. Euro bzw. 2,0 Mio. Euro. Für alle drei Tranchen wurde eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart. Die Betriebsmittellinien sind bis zum Ende 2020 tilgungsfrei, ab 2021 sind quartalsweise Tilgungszahlungen in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. Euro auf diese Betriebsmittellinien vereinbart worden. Im Jahr 2022 erhöhen sich die Tilgungen auf insgesamt 2,7 Mio. Euro und der Restwert ist zum Jahresende 2022 endfällig.
21.792 21.192 600 0
Zudem hat die vietnamesische Tochtergesellschaft eine bilaterale Kreditlinie mit der lokalen Bank in Vietnam behalten.
Für beide Kreditvereinbarungen bestehen verschiedene, von FRIWO gestellte Garantien und Sicherheiten. Darüber hinaus wurden für den Konsortialkredit neue Finanzkennzahlen definiert (Covenants) und erweiterte Reporting- und Dokumentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinbarung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen der FRIWO AG während des Sanierungszeitraums vor.
Die vereinbarten Covenants wurden im Vorjahr nicht eingehalten. Eine Aussetzung sämtlicher Covenants zum 31. Dezember 2019 wurde mit den entsprechenden Banken vereinbart, sodass sich keine Auswirkungen auf das Darlehensverhältnis zu dem Zeitpunkt ergab.
In 2020 wurden neue Covenants vereinbart (Minimum-Liquidität; adjustiertes EBITDA) und zum 31. Dezember 2020 eingehalten.
(32) Gesellschafterdarlehen
Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns ist ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende), welches im Mai 2020 zur Auszahlung kam und eine Laufzeit bis zum 31. März 2023 hat.
In 2020 sind Zinsen in Höhe von 93 T Euro für das Gesellschafterdarlehen angefallen.
(33) Leasingverbindlichkeiten
Die Leasingverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:
| in T Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Grundstücke und Gebäude | 1.939 | 1.450 |
| Übrige Betriebs- und Geschäftsausstattung |
65 | 4 |
| Fuhrpark | 172 | 237 |
| 2.176 | 1.691 |
Im Geschäftsjahr 2020 sind keine wesentlichen Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse angefallen (Vorjahr: 23 T Euro).
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen für das Geschäftsjahr 2020 betrug 996 T Euro (Vorjahr: 981 T Euro).
Eine Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist im Abschnitt (38) bei den Angaben zum Liquiditätsrisiko dargestellt.
Die Leasingverbindlichkeiten sind i.d.R. durch den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Leasinggegenstand besichert.
Die korrespondierenden Nutzungsrechte werden in der Bilanz unter den Posten "Nutzungsrechte" mit einem Buchwert in Höhe von 2.090 T Euro (Vorjahr: 1.639 T Euro) ausgewiesen. Hierzu verweisen wir auf das Kapitel (23) "Nutzungsrechte".
(34) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Zahlungsverpflichtungen werden unter Beachtung der Zahlungsfälligkeit als lang- oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig und sind insoweit als kurzfristig auszuweisen.
(35) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
| in T Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich |
2.703 | 2.038 |
| Steuerstundungen | 2.420 | 0 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten |
930 | 364 |
| 6.053 | 2.402 |
(36) Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
| in T Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Abgrenzungen aus dem Personalbereich |
926 | 1.008 |
| Sonstige Steuern | 4 | 205 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 118 | 129 |
| 1.048 | 1.342 |
Weitere Anhangangaben
(37) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2020 betrug das Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 37 T Euro (Vorjahr: 4 T Euro).
Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten
Die FRIWO AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften sind nicht an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten.
(38) Finanzrisikomanagement und derivative Finanzinstrumente
Kreditrisiko
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und FRIWO somit ein finanzieller Verlust entsteht. FRIWO ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ausgesetzt. Es bestehen Forderungen gegen eine Vielzahl von Kunden. Darin enthalten sind regelmäßig hohe Einzelforderungen gegen Großkunden (vgl. hierzu auch Ziffer (10)). Den aus dem Forderungsbestand resultierenden Kreditausfallrisiken wird durch ein systematisches Verfahren bei der Auswahl von Kunden, durch Analyse des Zahlungsverhaltens und Setzen angemessener Kreditlimits begegnet. Die FRIWO-Gesellschaften verkaufen ihre Produkte ausschließlich an Kunden, die zuvor einer Bonitätsprüfung unterzogen wurden. Zudem werden bestimmte Forderungen im Rahmen von einer Factoringvereinbarung unter Übertragung der wesentlichen Kreditrisiken verkauft. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Aufgrund der guten Bonität der Kunden schätzt FRIWO das Kreditrisiko insgesamt als gering ein. Die Ermittlung der Wertberichtigungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten erfolgt anhand des vereinfachten Ansatzes nach IFRS 9.5.5, bei dem Stufe 1 der Erfassung erwarteter Kreditverluste wegfällt. Stattdessen werden diese Vermögenswerte entweder gemäß Stufe 2 oder Stufe 3 wertberichtigt. Auf Stufe 2 werden alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte ohne Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität erfasst. Dabei werden auf Basis von Überfälligkeiten und weiteren Faktoren ermittelte durchschnittliche Ausfallraten zur Berechnung der erwarteten Verluste herangezogen. Die erwarteten Kreditverluste ergeben sich als Produkt der ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten mit dem Verlust bei Ausfall, welcher mit 100 Prozent der Forderungshöhe angesetzt wird. Sofern Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität vorliegen, erfolgt ein Übergang auf Stufe 3. Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität liegen insbesondere dann vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners in Verbindung mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit bekannt werden. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität erfolgt eine individualisierte Schätzung des erwarteten Kreditverlusts.
Für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells von IFRS 9, die dem allgemeinen Ansatz unterliegen, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit sowohl innerhalb der nächsten 12 Monate als auch innerhalb der gesamten Laufzeit auf Basis von Vergangenheitswerten als sehr unwesentlich bewertet. Zudem liegen keine Indikatoren vor, dass sich das Ausfallrisiko im Vergleich zu den historischen Informationen signifikant erhöht hat. Die Höhe des maximalen Ausfallrisikos entspricht dem Buchwert der zum Bilanzstichtag angesetzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte.
Liquiditätsrisiko
FRIWO führt regelmäßig eine Liquiditätsplanung für den Konzern durch, um einen etwaigen Liquiditätsengpass frühzeitig erkennen zu können. In das kurz- und mittelfristige Liquiditätsmanagement werden die Fälligkeiten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sowie die Schätzungen des operativen Cashflows einbezogen. FRIWO steuert seine Liquidität, indem der Konzern ergänzend zum Zahlungsmittelzufluss aus dem operativen Geschäft in ausreichendem Umfang liquide Mittel vorhält und Kreditlinien bei Banken unterhält. Zusätzlich reduziert die Möglichkeit des Verkaufs von Forderungen das Liquiditätsrisiko des Konzerns.
Die folgende Liquiditätsanalyse zeigt die Fälligkeiten der vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Fälligkeitsstruktur der Leasingverbindlichkeiten (siehe Ziffer (31) und (33)). Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2020 fixierten Zinssätze ermittelt.
| 31.12.2020: | Cashflows 2021 | Cashflows 2022 | Cashflows 2023ff | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | Buchwert 2020 |
Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
24.075 | 935 | 14.693 | 352 | 9.382 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlich keiten |
2.176 | 61 | 870 | 27 | 511 | 42 | 795 |
| 31.12.2019: | Cashflows 2020 | Cashflows 2021 | Cashflows 2022ff | ||||
| in T Euro | Buchwert 2019 |
Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
21.792 | 90 | 21.192 | 5 | 600 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlich keiten |
1.691 | 79 | 714 | 41 | 649 | 13 | 328 |
Für den Konsortialkredit als auch für die bilaterale Working Capital Finanzierung der vietnamesischen Tochtergesellschaft bestehen verschiedene, von FRIWO gestellte Garantien und Sicherheiten. Darüber hinaus wurden für den Konsortialkredit neue Finanzkennzahlen definiert (Covenants: Minimum-Liquidität und adjustiertes EBITDA) und erweiterte Reporting- und Dokumentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinbarung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen der FRIWO AG während des Sanierungszeitraums vor.
Im Vorjahr wurden die bestehenden Covenants nicht eingehalten. Eine Aussetzung sämtlicher Covenants zum 31. Dezember 2019 wurde mit den entsprechenden Banken vereinbart, sodass sich keine Auswirkungen auf das Darlehensverhältnis zu dem Zeitpunkt ergab.
In 2020 sind sämtliche Covenants eingehalten worden.
Währungsrisiko
Aufgrund der internationalen Tätigkeiten ist FRIWO Währungsrisiken ausgesetzt. Hierbei ergibt sich zunächst eine natürliche Absicherung aufgrund der Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten. Des Weiteren werden verbleibende Fremdwährungsrisiken durch gezieltes Währungsmanagement vermindert; aus diesem Grund schließt FRIWO unterjährig ggf. Devisentermingeschäfte ab und wendet hierbei kein sogenanntes Hedge accounting an.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lagen daher wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte vor. Aus den nicht gesicherten Positionen ergibt sich ein Restrisiko aus den möglichen Änderungen des Wechselkurses US-Dollar und HK-Dollar zum Euro. Das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weisen, vorbehaltlich etwaiger steuerlicher Effekte bzw. Steuerlatenzen, hinsichtlich dieses Risikos folgende Sensitivitäten auf:
| Kursent wicklung des USD, |
Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern |
Auswirkungen auf das Eigenkapital |
||
|---|---|---|---|---|
| HKD | in T Euro | in T Euro | ||
| 2020 | +5% | 72 | 72 | |
| -5% | -79 | -79 | ||
| 2019 | +5% | 119 | 119 | |
| -5% | -131 | -131 |
Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des US-Dollar gegenüber dem Euro ausgesetzt. Zum Stichtag betrug die US-Dollar-Nettoposition rund 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: ca. 2,3 Mio. Euro). Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet auch die ausstehenden, auf fremde Währung lautenden monetären Positionen in US-Dollar und HK-Dollar. Berechnet wird der bilanzielle Effekt einer 5-prozentigen Abweichung der Fremdwährungskurse zum Euro am Stichtag. Die Auswirkung auf das Eigenkapital ist aufgrund der nicht vorhandenen Cashflow Hedges identisch mit den Auswirkungen auf das Ergebnis. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zinsänderungsrisiko
Für Konsortialkredit als auch für die bilaterale Working Capital Finanzierung der vietnamesischen Tochtergesellschaft bestehen variable Zinsvereinbarungen. Das Gesellschafterdarlehen wurde mit einem Festzinssatz vereinbart.
Die Zinsentwicklung am Markt wird fortlaufend beobachtet und analysiert.
Zum 31. Dezember 2020 bestand keine Absicherung des Zinsrisikos durch entsprechende Zinsswaps.
Aus den variabel verzinsten Vermögenswerten und Schulden ergibt sich ein Restrisiko bezüglich möglicher Zinsänderungen. Das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weisen, vorbehaltlich etwaiger steuerlicher Effekte bzw. Steuerlatenzen, hinsichtlich dieses Risikos folgende Sensitivitäten auf:
| Erhöhung/ Verringerung in Basis |
Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern |
Auswirkungen auf das Eigenkapital |
||
|---|---|---|---|---|
| punkten | T Euro | T Euro | ||
| 2020 | +100 | -346 | -346 | |
| -100 | 346 | 346 | ||
| 2019 | +100 | -214 | -214 | |
| -100 | 214 | 214 |
Zur Ermittlung der Zinssensitivität wurde das Zinsergebnis aus den variabel verzinsten Vermögenswerten und Schulden dem durchschnittlichen Zinssatz von 3,24 Prozent (Vorjahr: 2,32 Prozent) des Geschäftsjahres gegenübergestellt. Anschließend wurde die Veränderung des Zinsergebnisses aufgrund einer Erhöhung/Verringerung des durchschnittlichen Prozentsatzes um 100 Basispunkte ermittelt. Die Auswirkung auf das Eigenkapital ist identisch mit der Auswirkung auf das Ergebnis.
Derivative Finanzinstrumente
Zum 31.Dezember 2020 waren wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente bei FRIWO abgeschlossen.
Kapitalsteuerung
Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur mit Blick auf die Gesamtkapitalrentabilität unter Berücksichtigung von Bonitätszielen. Damit soll sowohl den Interessen der Anteilseigner als auch der Kreditgeber entsprochen werden. Darüber hinaus wird neben den aktuellen individuellen Rahmenbedingungen wie geplante Dividenden und Investitionen auch die gesamtwirtschaftliche Lage in die Ermittlung der jeweiligen Zielkapitalstruktur einbezogen.
| in T Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 4.752 | 10.931 |
| als % vom Gesamtkapital | 8% | 18% |
| Langfristige Schulden | 16.452 | 4.870 |
| Kurzfristige Schulden | 40.129 | 46.565 |
| Fremdkapital | 56.581 | 51.435 |
| als % vom Gesamtkapital | 92% | 82% |
| Gesamtkapital | 61.333 | 62.366 |
(39) Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten
In der folgenden Tabelle werden die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Bilanzpositionen dargestellt:
| in T Euro | nach IFRS 9 Kategorie |
31.12.2020 Buchwert |
31.12.2019 Buchwert |
|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 4.114 | 3.366 |
| Vertragsvermögenswerte | AC | 8.385 | 7.550 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 1.876 | 1.583 |
| Zahlungsmittel | AC | 4.203 | 5.855 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Gesellschafterdarlehen | FLaAC | 2.722 | 0 |
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLaAC | 9.382 | 600 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLaAC | 14.693 | 21.192 |
| Leasingverbindlichkeiten | 2.176 | 1.691 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaAC | 12.352 | 11.125 |
| Vertragsverbindlichkeiten | FLaAC | 235 | 229 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLaAC | 6.053 | 2.402 |
| Zusammenfassung pro Kategorie | |||
| Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortisized Cost) (AC) |
18.578 | 18.354 | |
| Finanziell Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLaAC) |
45.437 | 35.548 |
Die Buchwerte der Finanzinstrumente stellen zum Stichtag einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar, da diese im Wesentlichen kurzfristig sind bzw. sich aus der zeitlichen Nähe zwischen Einbuchungszeitpunkt und Bilanzstichtag keine nennenswerten Differenzen ergeben.
Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:
| 2020 | Nettoergebnisse aus | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsen | Folgebewertung | ||||
| in T Euro | Wertberichtigung | ||||
| FI-Kategorie nach IFRS 9 |
Ertrag | Auf wand |
Auf lösung |
Zu führung |
umrechnung Währungs |
| AC | 0 | 0 | -5 | ||
| FLaAC | -1.349 | -632 | |||
| Summe | 0 | -1.349 | 0 | -5 | -632 |
Im Vorjahr stellten sich die Werte wie folgt dar:
| 2019 | Nettoergebnisse aus | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsen | Folgebewertung | ||||
| in T Euro | Wertberichtigung | ||||
| FI-Kategorie nach IFRS 9 |
Ertrag | Auf wand |
Auf lösung |
Zu führung |
umrechnung Währungs |
| AC | 1 | 25 | -121 | ||
| FLaAC | -736 | 611 | |||
| Summe | 1 | -736 | 25 | -121 | 611 |
(40) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Cardea Holding GmbH, Grünwald, ist mit Mehrheit an der FRIWO AG beteiligt. Die Cardea Holding GmbH und ihre Muttergesellschaft, die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, sowie deren Tochterunternehmen sind dadurch nahestehende Unternehmen zur FRIWO AG im Sinne des IAS 24. Im Berichtsjahr hat die Cardea Holding GmbH an die FRIWO AG ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,6 Mio. Euro mit einer Endfälligkeit zum 31. Dezember 2023 ausgegeben. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Bedingungen. Zum Stichtag war der Buchwert 2,7 Mio. Euro inklusive der Zinsabgrenzung. Im Vorjahr fanden keine Geschäftsvorfälle zwischen der FRIWO AG und der Cardea Holding GmbH oder der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG statt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden als natürliche nahestehende Personen eingestuft. Zu Angaben zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf Ziffer (41) verwiesen. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr fanden keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen statt.
(41) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die fixe Vergütung je Aufsichtsratsmitglied beläuft sich auf 10 T Euro pro Jahr. Die variable Vergütung richtet sich nach der Höhe der beschlossenen Dividenden. Die Gesamthöhe der Aufsichtsratsvergütung ist auf das Dreifache des festen Betrags begrenzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache. Ausschussmitglieder erhalten jeweils eine weitere Vergütung von 1 T Euro. Davon ausgenommen sind der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter. Die fixe Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für das Geschäftsjahr 2020 75 T Euro (Vorjahr: 75 T Euro). Für das Geschäftsjahr 2019 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine variable Vergütung (Vorjahr: 43 T Euro).
Hinsichtlich der Bezüge des Vorstands ist zu beachten, dass die ordentliche Hauptversammlung der FRIWO AG am 11. Mai 2016 beschlossen hat, dass Angaben im Hinblick auf eine individualisierte Vergütung gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 unterbleiben.
Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich für das Geschäftsjahr 2020 auf 883 T Euro (Vorjahr: 566 T Euro), davon 654 T Euro fix (Vorjahr: 513 T Euro) und 229 T Euro variabel (Vorjahr: 53 T Euro).
Von den Gesamtbezügen kommen 229 T Euro erst im Folgejahr zur Auszahlung.
Von dem variablen Teil entfallen 0 T Euro (Vorjahr: 0 T Euro) auf das Long-Term Incentive (LTI)-Programm. In dessen Rahmen wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert. Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur Auszahlung, wenn der Unternehmenswert nicht rückläufig ist. Ist dies jedoch der Fall, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen. Bis auf den auf die Bonusbank entfallenden Betrag der variablen Vergütung sind alle Vergütungsbestandteile kurzfristig fällig.
Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten in 2020 Pensionsbezüge von 177 T Euro (Vorjahr: 177 T Euro). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind gemäß IAS 19 insgesamt 2.466 T Euro (Vorjahr: 2.592 T Euro) zurückgestellt.
Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen sind den Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen nicht eingeräumt worden.
(42) Honorar des Abschlussprüfers
Die für das Geschäftsjahr 2020 berechneten Honorare und Auslagen des Abschlussprüfers, der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft umfassten die folgenden Leistungen:
| in T Euro | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 93 | 104 |
| Steuerberatungsleistungen | 10 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 1 |
| 103 | 105 |
Die unter den Steuerberatungsleistungen angegebenen Tätigkeiten betreffen einen Auftrag zur Unterstützung bei der Antragsstellung zur Stundung von Einfuhrumsatzsteuern.
(43) Anteilsbesitz
Die FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern ist durch Ergebnisabführungsvertrag mit der FRIWO AG verbunden und nimmt die Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
| in T Euro | Kapital anteil |
Eigen kapital |
Ergebnis 2020 |
|---|---|---|---|
| FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland |
100,00% | 6.534 | -4.7911) |
| FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd., Shenzhen, China |
100,00% | 1.079 | 22)3) |
| FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam |
100,00% | 4.436 | 6382)3) |
| FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED, Bangalore, Karnataka, Indien |
100,00% | 56 | -622)3) |
1) vor Ergebnisabführung
2) gemäß IFRS
3) mittelbar über FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern
(44) Angabe zur Corporate Governance-Erklärung
Die Erklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens unter:
https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
dauerhaft zugänglich gemacht.
(45) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde das Gesellschafterdarlehen um weitere 3,8 Mio. Euro erhöht.
Die COVID-19-Pandemie hat das Weltgeschehen auch in 2021 immer noch fest im Griff. So waren die Auswirkungen auch im FRIWO-Konzern weiterhin spürbar. Verzögerung in der Lieferkette und fehlende Logistikkapazitäten führten auch in den ersten Wochen in 2021 zu Produktionseinschränkungen und damit zu leichten Umsatzverschiebungen. Soweit wie möglich wird auf alternative Komponenten, Lieferanten und Prozesse umgestellt, um Produktions- und Umsatzverschiebungen entgegenzuwirken. Die fehlende Material- und Containerverfügbarkeit auf der einen Seite und die weitaus höhere Nachfrage auf der anderen Seite führte darüber hinaus zum Anstieg der Preise für elektronische Komponenten, Rohstoffe (insbesondere Kupfer und Kunststoffgranulat) und erhöhten Frachtraten. Inwieweit die erhöhten Kosten an die Kunden weitergegeben werden können, lässt sich noch nicht abschätzen.
Nach aktuellem Stand können damit Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen nur bedingt verlässlich getroffen werden. Insgesamt steht das Thema COVID-19 weiterhin im Fokus und mögliche Risiken für den FRIWO-Konzern werden eng überwacht und Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 bis zum Tag der Freigabe des Konzernabschlusses nicht eingetreten.
Ostbevern, 11. März 2021
Der Vorstand
(Vorsitzender)
Rolf Schwirz Ulrich Lammers
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind."
Ostbevern, 11. März 2021
Vorstandsvorsitzender Vorstand
Rolf Schwirz Ulrich Lammers
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der FRIWO AG, Ostbevern, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der FRIWO AG, Ostbevern, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
- vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren die im Folgenden dargestellten Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung am bedeutsamsten.
1.Umsetzung des Transformationsprogramms
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die FRIWO AG hat im Vorjahr ein Effizienz- und Transformationsprogramm initiiert. Durch das Transformationsprogramm werden bis Ende 2021 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von rund EUR 9 Mio. erwartet, die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 bereits vollständig im Rahmen einer entsprechenden Rückstellungsbildung berücksichtigt wurden. Im Rahmen des Transformationskonzepts wurde zudem ein neues Finanzierungskonzept vereinbart. Im Zuge der Erstellung dieses Finanzierungskonzeptes durch die FRIWO AG wurde ein Sanierungsgutachten erstellt, welches die Sanierungs- und Fortführungsfähigkeit der Gruppe bestätigt, sofern die Finanzierung über den Transformationszeitraums hinaus bis Ende 2022 gesichert ist. Die durch den Vorstand der FRIWO AG aktualisierte Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung im Transformationszeitraum wird fortlaufend überwacht und durch den Sanierungsgutachter im Rahmen einer Plausibilitätsbeurteilung begleitet.
Das eingeleitete Transformationsprogramm verläuft nach Einschätzung des Vorstandes planmäßig und soll bis Ende 2021 abgeschlossen werden. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wurde im Berichtsjahr in Höhe von EUR 4,9 Mio. verbraucht und beträgt zum Stichtag noch EUR 4,1 Mio. Der Vorstand kommt im Rahmen seiner Würdigung zum Ergebnis, dass keine Hinweise auf den Eintritt von Risiken vorliegen, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten. Die im Laufe der Umsetzung des Transformationsprozesses diskutierten und seitens des Vorstands gewürdigten Herausforderungen und Unsicherheiten für eine erfolgreiche Umsetzung des Transformationsprogramms werden als bedeutsamstes Risiko einer wesentlichen falschen Darstellung im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angesehen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die vom Vorstand aufgestellte Ergebnis- und Liquiditätsplanung über den Transformationszeitraum hinaus (Geschäftsjahre 2020 bis 2022) unter Berücksichtigung der aktuellen Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung nachvollzogen und die zugrunde liegenden Annahmen plausibilisiert. Dabei haben wir insbesondere berücksichtigt, inwieweit es der FRIWO-Gruppe im vergangenen Jahr gelungen ist, die geplanten Maßnahmen aus dem Transformationsprogramm umzusetzen und ob die wirtschaftlichen Ziele des Geschäftsjahres erreicht wurden. Die der weiteren Umsetzung des Transformationsprogramms innewohnenden Unsicherheiten haben wir auf Basis von Szenario Rechnungen in der Unternehmensplanung des Vorstandes gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die von einem externen Gutachter durchgeführten Plausibilitätsbeurteilungen der aktuellen Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung ausgewertet, auf Konsistent überprüft und uns davon überzeugt, dass der Gutachter über die notwendige fachliche Qualifikation und berufliche Unabhängigkeit verfügt.
Verweis auf zugehörige Angaben
Die Angaben der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind im Abschnitt "Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation des Konzerns". Die Angaben der Gesellschaft zum Finanzierungskonzept sind in den Abschnitten "Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum", "Kapitalstruktur" und "Vermögenslage" des zusammengefassten Lageberichts enthalten. Die Angaben zum Transformationsprogramm sind in den Abschnitten "Geschäftsmodell und Konzernstruktur", "Ertragslage", "Wirtschaftliche Lage der Friwo AG", "Voraussichtliche Geschäftsentwicklung" und "Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
2. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Umsatzerlöse stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar und werden als wesentlicher Key Performance Indicator (KPI) zur Unternehmenssteuerung herangezogen. Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über kundenspezifische Produkte abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für kundenspezifische Produkte erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem zeitraumbezogenen Erlösrealisationsmodell. Die Bilanzierung von kundenspezifischen Verträgen ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen der Umsatzrealisierung befasst. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von spezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Umsatzrealisierung haben wir insbesondere aufgrund unseres Verständnisses des Geschäftsmodells und der Vertragsgestaltungen gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei kundenspezifischen Verträgen korrekt aus dem Vorjahr fortentwickelt und periodengerecht umgesetzt wurde.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitt "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Zu Umsatzerlösen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitte "Segmentberichterstattung", "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" und "Erläuterungen zur Bilanz".
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
- den Bericht des Aufsichtsrats
- die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,
- die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
- die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetz-
lichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
- holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
- beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei [Friwo_AG_KA+KLB_ESEF_2020-12-31.zip (SHA256-Hashwert: 88ecbcb-90954fe7d838746afe567d07a844cb0a3810b24b75b8285825a9df5e6)] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
- gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
- beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
- beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
- beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der FRIWO AG, Ostbevern, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexander Bickmann.
Bielefeld, den 19. März 2021
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
gez. Schumacher gez. Bickmann Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts
Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
- die im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und §315d HGB und
- die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung
Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind solche Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch von DRS 20 gefordert sind.
- die im zusammengefassten Lagebericht unter der Überschrift Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthaltenen Angaben
- die im zusammengefassten Lagebericht unter der Überschrift Umweltbericht enthaltenen Angaben
Adressen und Termine
Finanzkalender 2021
Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.
| Pressemitteilung zum 1. Quartal 2021 | 5. Mai 2021 |
|---|---|
| Hauptversammlung | 6. Mai 2021 |
| Halbjahresbericht 2021 | 12. August 2021 |
| Pressemitteilung zum 3. Quartal 2021 | 11. November 2021 |
Adressen
| WKN 620110 |
|---|
| ISIN DE0006201106 |
Telefon: +49 (0) 25 32 / 81 - 0 Fax: +49 (0) 25 32 / 81 - 112
E-Mail: [email protected] Internet: https://www.friwo.com