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FRIWO AG — Annual Report 2019
May 4, 2020
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Annual Report
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FRIWO AG
Ostbevern
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Zahlen, Daten, Fakten.
Geschäftsbericht 2019
FRIWO auf einen Blick
Kennzahlen
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| in Mio. Euro | 2019 | 2018 | Veränderung in Prozent |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 95,8 | 120,5 | -20,5 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -15,6 | 7,5 | - |
| EBIT-Umsatzrendite in Prozent | -16,3 | 6,2 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT) | -16,4 | 7,1 | - |
| Ergebnis nach Steuern | -11,3 | 5,3 | - |
| Bilanz | |||
| Bilanzsumme | 62,4 | 65,8 | |
| Eigenkapital | 10,9 | 25,4 | |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 17,5 | 38,6 | |
| Investitionen | 1,7 | 4,3 | -61,7 |
| Mitarbeiter (Stichtag) | 1.708 | 1 .887 | |
| Aktie | |||
| Ergebnis je Aktie in Euro | -1,47 | 0,69 | - |
Interview mit dem Vorstand
"FRIWO wird nach der Transformation wettbewerbsstärker und krisenfester sein"
CEO Rolf Schwirz und CFO Ulrich Lammers im Gespräch
Herr Schwirz, 2019 sollte für FRIWO ein Jahr des Übergangs sein auf dem Weg zu neuem Wachstum. Ist es das geworden?
Schwirz: Ja und Nein. Auf der einen Seite haben wir 2019 große Fortschritte bei dem Ziel gemacht, unser Leistungsportfolio weiterzuentwickeln, vor allem mit Blick auf intelligente digitale Antriebssteuerungen im Bereich E-Mobility. Nach der erfolgreichen Integration des Ende 2018 erworbenen Unternehmens Emerge-Engineering GmbH mit seiner wegweisenden Steuerungssoftware können wir unseren Kunden ganz neue Anwendungsmöglichkeiten durch integrierte Hard- und Softwarelösungen anbieten. Diese grundlegende technologische Weiterentwicklung braucht natürlich Zeit, insofern war 2019 in der Tat das erwartete Übergangsjahr.
Auf der anderen Seite hat die operative Geschäftsentwicklung im vergangenen Jahr gezeigt, dass sich die Marktbedingungen für FRIWO deutlich verändert haben und dass unser Unternehmen darauf konsequenter reagieren muss als wir es bis dato getan haben. Insofern war 2019 auch ein Jahr des Umbruchs und des Starts einer umfassenden, bis Ende des Jahres 2021 reichenden Transformation der FRIWO-Gruppe.
Was sind die wesentlichen Ziele dieser Transformation?
Schwirz: In wirtschaftlicher Hinsicht geht es darum, unseren Konzern so aufzustellen, dass er nachhaltig auf einen Kurs profitablen Wachstums kommt und bei einem Umsatz von 100 Mio. Euro plus X deutlich positive Ergebnisse erwirtschaften kann. Dazu muss FRIWO aber noch mehr als bisher für höchste Produktqualität, Lieferzuverlässigkeit und Kundennähe stehen - und dies bei einer reduzierten Kostenbasis. Dies werden wir unter anderem dadurch erreichen, dass wir den Großteil der Produktion, der bisher noch am Stammsitz Ostbevern und bei Partnerbetrieben in Polen hergestellt wird, in unser "state-of-the-art"-Werk in Vietnam verlagern. Wir profitieren dadurch von den erheblichen Produktionskostenvorteilen in Vietnam und von der räumlichen Nähe zu vielen Zulieferern. Darüber hinaus haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen festgelegt, um die Innovationsgeschwindigkeit sowie Produktqualität und Durchlaufzeiten von Projekten zu verbessern und dadurch die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei die Einführung einer neuen ERP-Software.
Die Transformation führt jedoch zu erheblichen personellen Einschnitten am Standort Ostbevern. Herr Lammers, gab es dazu keine Alternativen?
Lammers: Wir haben zusammen mit externer Unterstützung alle Optionen sorgfältig geprüft und abgewogen, natürlich auch die Variante, das Produktionsvolumen in Ostbevern unverändert zu lassen. Das Ergebnis der Analyse war jedoch eindeutig: Wenn wir unsere Kosten- und Effizienzziele erreichen wollen, müssen wir die Vorteile unseres Werkes in Vietnam konsequent nutzen. In Ostbevern wird nach der Produktionsverlagerung neben wichtigen Zentralfunktionen wie Vertrieb und Engineering noch die Fertigung von Kleinserien und Prototypen verbleiben. Die Befragung unserer Kunden hat übrigens ergeben, dass für nicht wenige von ihnen die Verwurzelung von FRIWO in Deutschland mit dem hier in Jahrzehnten aufgebauten Know-how ein durchaus wichtiges Unterscheidungsmerkmal zum Wettbewerb ist. Ein Teil der rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ostbevern, von denen wir uns bis Ende 2021 trennen müssen, entfällt auf Produktions-Overhead-Funktionen, die noch auf ein deutlich größeres Produktionsvolumen in Europa ausgelegt waren. Sie stehen somit nicht in direktem Zusammenhang mit der Produktionsverlagerung.
Herr Schwirz, Sie haben von veränderten Marktbedingungen gesprochen. Hat FRIWO darauf zu spät reagiert?
Schwirz: Wir haben schon vor geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass das Bestellverhalten unserer Kunden immer volatiler und kurzfristiger wird, und damit auch immer schwerer planbar. Auch 2019 gab es die Verschiebung von Umsätzen ins Jahr 2020 durch Verzögerungen bei Neuprojekten oder veränderte Dispositionen von Kunden. In der Folge blieb die Geschäftsentwicklung 2019 klar unter unseren Erwartungen. Das ist allerdings auch immer ein Anlass zum Hinterfragen: Sind wir nah genug an unseren Kunden? Sind diese mit dem Partner FRIWO wirklich zufrieden? - Ein wichtiger Bestandteil unseres Transformationsplans ist, die Kommunikation mit den Kunden zu intensivieren und damit unseren Planungsprozess zu verbessern.
Lammers: FRIWO hat in den vergangenen Jahren viele strategische Weichen gestellt. Der Aufbau der eigenen Fertigung in Vietnam ab 2015, die Konzentration der Produktpalette auf die vier wachsenden Marktsektoren Tools, Industry, Medical und E-Mobility und die Erweiterung des Leistungsangebots durch den Einstieg ins Systemgeschäft - all das war für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit unserer Gruppe absolut wichtig und richtig. Und auch jetzt reagieren wir aktiv und im Wissen, dass wir die Transformation aus eigener Kraft schaffen können und schaffen werden.
Das Geschäftsjahr 2019 hat FRIWO mit einem Verlust abgeschlossen. Wie kam es dazu?
Lammers: Neben der unterplanmäßigen operativen Entwicklung, die Herr Schwirz bereits erwähnt hat, haben wir im Jahresabschluss natürlich auch alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm soweit wie möglich berücksichtigt. In der Folge weist FRIWO für das Jahr 2019 bei einem Konzernumsatz von 95,8 Mio. Euro ein EBIT, also ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern, von -15,6 Mio. Euro aus. Allein rund 11 Mio. Euro entfallen auf Rückstellungen für den Personalabbau, sonstige Reorganisationsaufwendungen und Einmalkosten wie zum Beispiel Bestandsabwertungen. FRIWO ist bilanziell stark genug, um diese Belastungen zu verkraften. Wir legen damit die Grundlage für eine wirtschaftlich wieder erfolgreiche Entwicklung.
Was können sich die Aktionäre konkret darunter vorstellen?
Lammers: Ein moderates Umsatzwachstum wollen wir bereits wieder im Jahr 2020 erreichen, es soll sich in den Folgejahren verstetigen und verstärken. Ziel ist ferner, im Jahr 2020 ein in etwa ausgeglichenes EBIT und ab 2021 wieder deutliche operative Gewinne zu erwirtschaften. Diese Planungen erfolgten natürlich noch vor Ausbruch der weltweiten Coronakrise, von daher sind sie zumindest kurzfristig mit Unsicherheiten behaftet. Wir tun in dieser Ausnahmesituation alles, um die Versorgung mit Material und Komponenten sicherzustellen und unsere Kunden pünktlich beliefern zu können. Nach Abschluss der Transformation streben wir aber in jedem Fall eine EBIT-Marge im höheren einstelligen Prozentbereich an, die sowohl weitere Wachstumsschritte als auch Dividendenzahlungen ermöglicht.
FRIWO hatte angekündigt, sich zu einem Systemanbieter für digitale Antriebssteuerungen elektrischer Systeme zu wandeln. Wie weit sind Sie auf diesem Weg?
Schwirz: Wir sind 2019 schon ein gutes Stück vorangekommen. Ein solcher Wandel erfordert Vorleistungen und kann natürlich nur sukzessive erfolgen. Und wir achten sehr darauf, dass wir unser Stammgeschäft mit hochwertigen Power Supply-Lösungen und Ladetechnik nicht vernachlässigen. Durch intelligente digitale Steuerungssysteme, die sich an die Bedürfnisse des einzelnen Nutzers anpassen, sehen wir für die FRIWO-Gruppe unverändert enorme Chancen. Wir tun aber gut daran, uns zu fokussieren und nicht alles auf einmal zu machen, weil es für FRIWO ein neues Marktumfeld darstellt.
Im ersten Schritt steht für uns vor allem der Produktbereich E-Mobility auf der Agenda, der 2019 erneut gewachsen ist. Wir haben vergangenes Jahr in Europa sowohl bei etablierten Unternehmen als auch bei Start-Ups erfreuliche Neugeschäfte im Bereich E-Motorroller gewonnen. Ein großes Projekt starten wir in diesem Jahr in Indien, mit einem Potenzial von rund 25 Millionen Elektrorollern pro Jahr der stärkste Wachstumsmarkt in Asien für elektrische Zweiräder. Der indische Staat fördert diese Antriebstechnik erheblich mit Blick auf die massiven Klimaprobleme des Landes. Aus diesen Gründen haben wir dort eine Vertriebs- und Verwaltungseinheit aufgebaut und arbeiten mit lokalen Auftragsfertigern zusammen. Sobald wir uns im indischen E-Mobility-Markt etabliert haben, kann man über weitere Wachstumsschritte nachdenken.
Welches Bild haben Sie von FRIWO nach der Transformation?
Schwirz: Ich sehe mittelfristig eine international führende Gruppe für innovative Power Supply-Lösungen und Ladetechnik sowie digitale Antriebssteuerungen elektrischer Systeme, die wettbewerbsstärker und krisenfester sein wird als heute. Sie steht bei ihren Kunden für höchste Produktqualität, Lieferzuverlässigkeit und technologische Mehrwerte.
Lammers: ... und diese Gruppe wird bei einem Konzernumsatz von 100 Mio. Euro plus X nachhaltig profitabel agieren und auf Basis positiver freier Cashflows ausreichend Spielraum für weiteres Wachstum und für Dividendenzahlungen haben. Das sind keine so schlechten Aussichten für unsere Aktionäre, unsere Mitarbeiter und unsere Kunden.
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Berichtszeitraum, insbesondere über seine Beratungen im Plenum, die Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abschlüsse der FRIWO AG und des Konzerns.
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG hat im Berichtszeitraum 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit größter Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Aufsichtsrat hat in seinen Präsenzsitzungen wie auch telefonisch, schriftlich oder in Textform im Umlaufverfahren die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzungen sowie zwischen diesen Terminen regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der aktuellen Geschäftsentwicklung, über wesentliche Geschäftsvorfälle sowie über die Lage der AG und des Konzerns unterrichtet. Bedeutende Vorgänge, aber auch Abweichungen von Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen eingehend geprüft.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Die ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats, die im März 2019 stattfand, behandelte vor allem Themen, die das Geschäftsjahr 2018 betrafen.
Daneben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 insgesamt acht Beschlüsse durch schriftliche oder fernmündliche Stimmabgabe oder Stimmabgabe in Textform gefasst. In diesen Beschlüssen wurden - teils nach entsprechender Vorbereitung in einer vorausgegangenen Präsenzsitzung - die Entsprechenserklärung des Geschäftsjahres 2019, die Strategische Planung für die Jahre 2020 bis 2024 einschließlich der Gründung einer Tochtergesellschaft in Indien, die öffentliche Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung, Personalentscheidungen sowie Anträge des Vorstands an den Aufsichtsrat, die Zustimmung zu Maßnahmen gemäß dem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu erteilen, behandelt.
Schwerpunkte der Tätigkeit
Der Aufsichtsrat befasste sich in allen Beratungen mit der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie der Finanzlage der FRIWO AG und des Konzerns, verschiedenen Personalthemen, dem Risikomanagement, der Unternehmens-Compliance sowie Fragen der Nachhaltigkeit. Daneben betrafen die Beratungen 2019 im besonderen Maße die mittelfristige strategische Ausrichtung des Unternehmens, die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen sowie die profitablen Wachstumsmöglichkeiten.
Im Einzelnen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats insbesondere die folgenden Themen erörtert:
In seiner Sitzung im März 2019, an der auch die Abschlussprüfer teilnahmen, hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem von der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld (Rödl & Partner) jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzernabschluss 2018, mit dem zusammengefassten Lagebericht für die FRIWO AG und den Konzern, mit dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie mit dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns befasst und diese geprüft. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 wurde in dieser Sitzung einstimmig genehmigt. Des Weiteren wurden die Lage des Unternehmens und der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 erläutert.
In der Sitzung im Mai 2019 hat der Aufsichtsrat intensiv über die aktuelle Umsatz-, Auftrags- und Ergebnislage sowie die Prognose des Unternehmens diskutiert. Aufgrund des bereits eingeleiteten Veränderungsprozesses vom Produkt- hin zum Produkt- und Systemanbieter und der sich abzeichnenden Unterschreitung der Geschäftsplanung wurden eine detaillierte Umsatzplanung und die Einführung von Kontrollmechanismen für den Umsatzverlauf vom Aufsichtsrat gefordert.
Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der am Tag der Sitzung ebenfalls stattgefundenen Hauptversammlung sowie mit der Verschmelzung der Emerge-Engineering GmbH auf die FRIWO Gerätebau GmbH.
In der Sitzung des Gremiums im September 2019 standen wiederum intensive Diskussionen über die unterplanmäßige Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie über die Unternehmens- und Produktionsstrategie für den Zeitraum 2020 bis 2024, einschließlich der Gründung einer Tochtergesellschaft in Indien, im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurden insbesondere Themen wie die Ausschreibung für die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 diskutiert. Zudem hat der Aufsichtsrat Corporate Governance- und CSR-Themen erörtert. So entschied er sich, für das Geschäftsjahr 2019 wie bereits im Vorjahr auf eine externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu verzichten.
Die Sitzung im Dezember 2019 beschäftigte sich neben der Jahresabschlussprüfung 2019 und der Jahresplanung 2020 vor allem mit dem Transformationsprozess, welcher strategische und personelle Veränderungen am Standort Ostbevern zur Folge hat. In diesem Zusammenhang wurde auch die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens umfassend erörtert. Ein weiterer Gegenstand der Sitzung war der Stand aktueller Änderungen beim Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die zu schaffenden Voraussetzungen für die Einführung der Standardisierung und Digitalisierung der Jahresfinanzberichte (European Single Electronic Format) ab dem Jahr 2020.
Corporate Governance
Bei zwei der insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen 2019 war der Aufsichtsrat vollständig vertreten, an den zwei anderen Sitzungen konnte jeweils ein Aufsichtsratsmitglied nicht teilnehmen. An den Umlaufbeschlüssen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats vollzählig teilgenommen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine ausreichende Personenzahl des Gremiums als unabhängig einzustufen, da kein Mitglied des Aufsichtsrats in wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht - abgesehen von der Eigenschaft als Aktionär bzw. dem Näheverhältnis zu einem Aktionär der Gesellschaft.
Im Aufsichtsrat sind umfassende Branchenkenntnisse vorhanden. Das Gremium ist international ausgerichtet; aufgrund der unterschiedlichen Werdegänge seiner Mitglieder ist der Aufsichtsrat durch eine hohe Vielfalt von auch international geprägten Erfahrungen und Fähigkeiten gekennzeichnet. Gegenwärtig ist im Gremium eine Frau vertreten.
Zukünftige Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat sollen auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fortentwicklungen im Rahmen der jeweils vorhandenen Möglichkeiten weiterhin sicherstellen, dass bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele erreicht werden:
| ― | umfassende Branchenkenntnisse |
| ― | Internationalität und |
| ― | Vielfalt (Diversity), u. a. in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund. |
Bei der Umsetzung des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil in seiner Besetzung wie auch in der Besetzung des Vorstands jeweils die formulierte Zielgröße, die dem aktuellen Status entspricht, erreicht. Diese Ziele gelten entsprechend einem im Jahr 2017 gefassten Aufsichtsratsbeschluss über die Zielsetzung für den Aufsichtsrat bis zum 10. Mai 2021 und über die Zielsetzung für den Vorstand bis zum 31. Dezember 2021.
Der Aufsichtsrat hat sich für das Geschäftsjahr 2019 davon überzeugt, dass die FRIWO AG die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung von Februar 2019 sowie Dezember 2019 erfüllt hat. Die aktuelle Entsprechenserklärung von Februar 2019 und Dezember 2019 findet sich im Lagebericht des Geschäftsberichts sowie auch auf der Internetseite der Gesellschaft, wo sie der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wurde und wird.
Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG wiederum auch die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verpflichtende, den Lagebericht ergänzende nichtfinanzielle Konzernerklärung geprüft. Auf die Beauftragung einer darüber hinausgehenden externen Prüfung hat er wie schon im Vorjahr verzichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion kam der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass Einwendungen gegen die vom Vorstand erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht zu erheben sind. Auf dieser Grundlage wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung vom Aufsichtsrat verabschiedet.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2019
Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 aufgestellte Jahresabschluss der FRIWO AG und der Konzernabschluss 2019 sowie der Lagebericht, der für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefasst wurde, sind von Rödl & Partner geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Prüfung des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB ergab, dass der Vorstand die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG in der geeigneten Form getroffen hat und das Risikoüberwachungssystem seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlussunterlagen und die Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung des Konzernabschlusses lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat sich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer ausführlich über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie die Prüfungsergebnisse unterrichten lassen und sich über die wesentlichen Sachverhalte des Jahresabschlusses der FRIWO AG sowie des Konzernabschlusses umfassend informiert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat keinen Anlass zu Einwendungen ergeben.
Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung überein und hat in Anwesenheit des Abschlussprüfers den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss durchgesprochen und anschließend im Umlaufverfahren gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat die Angaben im Lagebericht gemäß § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB eingehend geprüft. Es werden sowohl zu den auf die Gesellschaft zutreffenden Punkten Angaben gemacht als auch negativ erklärt, wenn Angaben nicht möglich sind. Der Aufsichtsrat ist mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden.
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG zudem einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Rödl & Partner hat den Bericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen"
Der Aufsichtsrat, der den Bericht ebenfalls geprüft hat, stimmt mit dem Ergebnis der Prüfung durch Rödl & Partner überein und erhebt gegen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der am Schluss des Berichts vom Vorstand abgegebenen Erklärung keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 2020 vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Dabei wurde die Abschlussprüfung zuvor öffentlich ausgeschrieben, die einzelnen Angebote anhand einer Bewertungsmatrix bewertet und drei Prüfungsgesellschaften in die engere Auswahl gezogen. Auf dieser Grundlage wurde sodann die Entscheidung zugunsten der Rödl & Partner GmbH getroffen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Einsatz und die Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr, in dem eine Vielzahl von Herausforderungen zu bewältigen war. Er ist der Überzeugung, dass die Ende 2019 beschlossenen und kommunizierten Weichenstellungen die FRIWO-Gruppe auf einen nachhaltig profitablen Wachstumskurs führen werden.
Ostbevern, im März 2020
Richard G. Ramsauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Organe der Gesellschaft
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| Aufsichtsrat | Mandate |
|---|---|
| Richard G. Ramsauer Vorsitzender Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG | • Keine |
| Jürgen Max Leuze stellv. Vorsitzender Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG | • Keine |
| Rita Brehm Personalreferentin FRIWO Betriebsratsvorsitzende | • Keine |
| Johannes Feldmayer Generalbevollmächtigter Heitec AG | • TGW Logistics Group GmbH, A-4614 Marchtrenk |
| Uwe Leifken Freigestelltes Betriebsratsmitglied | • Keine |
| Dr. Gregor Matthies Senior Advisor Bain & Company Germany, Inc. | • Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH, Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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| Vorstand | Mandate |
|---|---|
| Rolf Schwirz Vorsitzender | • FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd., China |
| • FRIWO Vietnam Co. Ltd., Vietnam | |
| Ulrich Lammers (ab 01.07.2019) | • Keine |
Zusammengefasster Lagebericht
des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell und Konzernstruktur
Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Sitz im westfälischen Ostbevern ist mit ihren Tochterunternehmen (im Folgenden FRIWO) ein internationaler Produkt- und Systemanbieter von digital steuerbaren Stromversorgungs-, Lade- und Antriebslösungen aus einer Hand. Die Produktpalette umfasst neben technologisch hochwertigen Ladegeräten, Akkupacks und Stromversorgungen auch intelligente Komponenten für elektrische Antriebe. Dabei bietet FRIWO sämtliche Bestandteile eines modernen Antriebsstranges: Vom Display über Motorsteuerung und Antriebseinheit bis hin zur Steuerungssoftware.
Mit seinen Produkten deckt das Unternehmen zahlreiche Anwendungen ab. So wird das Know-how von FRIWO im Bereich Ladetechnik vor allem von Kunden in den anspruchsvollen Märkten der Elektromobilität, der mobilen Werkzeuge und Rasenroboter geschätzt. Bei Stromversorgungen liegt der Fokus hauptsächlich auf Anwendungen in den Branchen Medizintechnik und Gesundheit, Industrieautomatisierung und Maschinenbau sowie hochwertiger Konsumelektronik. Die Komponenten für elektrische Antriebe werden vor allem im Bereich Elektromobilität eingesetzt, etwa in akkubetriebenen Rollern.
In der Fertigung greift FRIWO auf einen Mix aus eigener Produktion und Zulieferern zurück. Der Großteil der Produktion findet in einer 2015 gegründeten, hochmodernen Fertigungsstätte in einem Industriepark nahe Ho Chi Minh Stadt (Vietnam) statt. Daneben betreibt das Unternehmen am Unternehmenssitz in Ostbevern ein Fertigungswerk für kleinere Serien, das eng mit polnischen Zulieferern kooperiert. Im Rahmen des Ende 2019 beschlossenen und bis 2021 reichenden Transformationsprozesses von FRIWO werden der Fertigungsmix weiter angepasst und weitere Teile der Produktion von Ostbevern nach Vietnam verlagert, um die dortigen Produktionskostenvorteile konsequent zu nutzen. Einen kleinen Teil seiner Produkte bezieht FRIWO von zwei ausgewählten Auftragsfertigern mit Produktionsstandorten in China und Vietnam.
Neben den beiden Fertigungsstätten für Endgeräte zählen auch eine eigene Wandler- und Drosselproduktion sowie eine Produktion für Kabel, Kunststoff- und Metallstanzteile in Vietnam zur Produktionsbasis von FRIWO. Hier werden wichtige Produktkomponenten für die Endgeräte von FRIWO selbst produziert.
Seit der Erfindung des ersten Steckernetzgerätes der Welt im Jahr 1971 hat FRIWO mehr als eine Milliarde Stromversorgungen produziert und verfügt damit über ein branchenweit führendes technologisches Know-how. Die Marke FRIWO steht weltweit für Innovationskraft, Sicherheit, Qualität und Effizienz.
Das Unternehmen ist nach der DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), der DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) und der DIN ISO 13485 (Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte) zertifiziert. Motivation, technisches Know-how und Begeisterung für Produkte und Lösungen bilden die Grundlage des täglichen Handelns, verbunden mit einer familienbewussten Personalpolitik. Oberstes Ziel ist es, nachhaltige Werte für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu schaffen.
Zum FRIWO-Konzern gehören neben der FRIWO AG und deren Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH (beide mit Sitz in Ostbevern) eine Produktionsgesellschaft in Vietnam sowie eine Servicegesellschaft in China. Des Weiteren wurde im Jahr 2018 mit der Emerge-Engineering GmbH aus Kornwestheim ein Entwickler und Hersteller von Komponenten für elektrische Antriebe übernommen, welcher 2019 vollständig in der FRIWO Gerätebau GmbH aufging.
Im Zuge der Transformation, die die Fokussierung auf wachstumsträchtige Segmente des weltweiten Marktes für Stromversorgungen und digitale steuerbare Antriebssysteme vorsieht, wurde Ende 2019 die Gründung einer Tochtergesellschaft in Indien angestoßen, deren Gründung im Januar 2020 erfolgte. Ziel ist, über die neue Tochtergesellschaft den größten asiatischen Wachstumsmarkt für elektrische Zweiräder sukzessive zu erschließen.
Die FRIWO AG ist die Managementholding der Gruppe und für die Konzernstrategie, das Risikomanagement und die Investor Relations zuständig. Sie hält direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den FRIWO-Gesellschaften. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG ist aufgrund der Struktur des Konzerns wesentlich durch die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften geprägt. Der folgende Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns gibt insofern auch einen vollständigen Überblick über die Lage der FRIWO AG.
Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum
Am 27. März 2019 veröffentlichte die FRIWO AG den Jahresabschluss 2018 und kündigte nach dem Erwerb der Emerge-Engineering GmbH die Weiterentwicklung der Gruppe vom reinen Produktanbieter zum Produkt- und Systemanbieter an. FRIWO legte dafür im Berichtsjahr den Fokus auf die Entwicklung von Systemlösungen, die Kunden ein Gesamtpaket aus Hard- und Software für digital steuerbare, exakt aufeinander abgestimmte Antriebslösungen bieten. Die strategische Weiterentwicklung erfordert Investitionen in neue Produkte und in den Aufbau entsprechender Teams. Folglich wurde 2019 vom Vorstand zum Übergangsjahr deklariert.
Am 7. Mai 2019 beschlossen die Aktionärinnen und Aktionäre der FRIWO AG auf der ordentlichen Hauptversammlung in Ostbevern einstimmig, für das Geschäftsjahr 2018 eine zum Vorjahr unveränderte Dividende von 40 Eurocent je Aktie auszuschütten. Die Dividende entspricht einer Ausschüttungssumme von 3,1 Mio. Euro.
Am 27. Juni 2019 gab die FRIWO AG bekannt, dass der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Juli 2019 Herrn Ulrich Lammers zum weiteren Vorstandsmitglied mit der Zuständigkeit für die Bereiche Finanzen, IT, Recht und Compliance sowie Investor Relations bestellt hatte. Er folgte auf Herrn Martin Schimmelpfennig, der im Oktober 2018 aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Der Vorstand besteht somit aus dem Vorstandvorsitzenden Rolf Schwirz (CEO) und Ulrich Lammers (CFO).
Vor dem Hintergrund einer schwachen Nachfrage im Bereich Werkzeuge und Gartengeräte und kundenseitiger Projektverschiebungen passte FRIWO am 17. Juli 2019 die wirtschaftlichen Erwartungen an das Gesamtjahr 2019 an. Der Vorstand ging nunmehr von einem Konzernumsatz in der Spanne von 103 bis 107 Mio. Euro aus (bisher: leichter Rückgang zum Vorjahreswert von 120,5 Mio. Euro). Beim EBIT wurde ein ausgeglichenes Ergebnis bis hin zu einem Wert von -2,0 Mio. Euro erwartet.
Am 9. Dezember 2019 gab FRIWO AG ein weitreichendes Programm zur Transformation der Gruppe bekannt. Es sieht vor, das Unternehmen in dem globalen und wettbewerbsintensiven Umfeld für die Produktion von Power Supply-Lösungen und Ladetechnik sowie von digitalen Antriebssteuerungen elektrischer Systeme nachhaltig auf Wachstum und Profitabilität auszurichten. Dazu ist geplant, wesentliche Teile der Produkte, die bisher am Stammsitz Ostbevern und von Auftragsfertigern in Polen hergestellt werden, in das FRIWO-Werk nahe Ho Chi Minh Stadt in Vietnam zu verlagern. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Overhead-Strukturen in Deutschland deutlich zu straffen. Der Umbau führt am Standort Ostbevern bis Ende 2021 zur Reduktion der Belegschaft (FTE) um rund 120 auf dann ca. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Infolge der Rückstellungen für den Personalabbau und für sonstige Reorganisationsaufwendungen, weiterer Einmalkosten und der unterplanmäßigen Geschäftsentwicklung reduzierte der Vorstand die Erwartung für den Konzernumsatz im Gesamtjahr 2019 auf die Größenordnung von 100 Mio. Euro. Das EBIT wurde auf rund -15 Mio. Euro angepasst.
Steuerungssysteme
Die kennzahlenbasierte Steuerung des Geschäfts hat im FRIWO-Konzern einen hohen Stellenwert. Zur finanziellen Steuerung des Konzerns wird ein in allen Gesellschaften einheitliches Reportingsystem genutzt, das als grundlegende Steuerungsparameter den Umsatz, das operative Ergebnis (definiert als Bruttoergebnis abzüglich Vertriebsund Verwaltungskosten) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw. EBIT-Rendite) verwendet.
Darüber hinaus ist das Erreichen eines angemessenen Zahlungsmittelüberschusses ein wichtiges Kriterium bei allen operativen Entscheidungen.
Diese finanziellen Leistungsindikatoren werden ergänzt durch weitere quantifizierbare Kennzahlen, die allerdings keinen direkten finanziellen Ursprung haben (nichtfinanzielle Leistungsindikatoren). Hierbei handelt es sich um Kennzahlen, die als feste Bestandteile des regelmäßigen internen Reporting Aussagen zur operativen Performance ermöglichen und so eine faktenbasierte Grundlage für operative Entscheidungen bieten. Zu diesen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählen die Book-to-Bill Ratio (Verhältnis von Auftragseingang zum fakturierten Umsatz) als Kennzahl für das Geschäftswachstum, OTIF ("On Time and In Full") als Kennzahl zur Messung der Termintreue, Materialeinsparungen oder die Kapazitätsauslastung der Produktionsstätten.
Forschung und Entwicklung (F+E)
Im Geschäftsjahr 2019 hat der FRIWO-Konzern insgesamt 4,7 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Zum 31. Dezember 2019 waren weltweit 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktentwicklung beschäftigt (Vorjahresstichtag: 54).
Dabei wurde die Produktentwicklung verstärkt in Vietnam aufgebaut, dort sind 21 Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 13) beschäftigt. Die Nähe zur Produktion ermöglicht einen optimierten Übergang der Produktentwicklung in die Fertigung. Gleichzeitig können auch mögliche technische Probleme mit Produkten in der Produktion zeitnah und effizienter gelöst werden. Darüber hinaus übernimmt die Entwicklung in Vietnam die Produktentwicklung für lokale Kunden; sie hat 2019 ein erstes Großprojekt für einen lokalen Kunden erfolgreich abgewickelt. Auch Design-to-Cost-Projekte werden verstärkt von der Produktentwicklung in Vietnam übernommen.
Das Geschäftsjahr 2019 stand im Zeichen des Wandels der FRIWO-Gruppe vom reinen Produkt- zum Produkt- und Systemhersteller.
Mit dem Erwerb der Emerge-Engineering GmbH Ende 2018 hatte FRIWO das anwendungsseitige Know-how für Antriebstechnologien und die dazugehörige vernetzte Systemsoftware erworben, mit welchem bestehende Systemkunden in Europa bedient werden. Mit der Akquisition verbunden war der Zugriff auf eine "state-of-the-art"-Me-thodik, die durch den Einsatz modellbasierter Softwareentwicklung und automatischer Code-Generierung die Softwarekompetenz der FRIWO stärkt. Dadurch können nun auch anspruchsvollste Kundenprojekte realisiert werden. Die Integration der Lösungen und Kompetenzen der Emerge-Engineering GmbH in die bestehende Produktwelt von FRIWO war somit der wesentliche Arbeitsschwerpunkt der F+E-Aktivitäten im Berichtsjahr.
Die Effizienz der Entwicklungsprozesse sowie die allgemeine Qualität der Entwicklungsergebnisse, die sich im Reifegrad der Produkte widerspiegelt, wurden 2019 stark verbessert. Die von FRIWO entwickelten Geräte werden immer häufiger auch im Außenbereich, speziell in Gärten, angewendet und unterliegen daher besonderen Umwelt- und Witterungsbelastungen, denen durch eine spezielle Testmethodik besser Rechnung getragen wird. FRIWO hat im Berichtsjahr die Qualifikationstests in der Entwicklung verschärft und in endanwendernahe Prüfplätze für Dauerlauftests investiert; dadurch kann FRIWO besser und früher als bisher den Reifegrad bei der Produktentstehung verbessern. Dies wiederum ist Voraussetzung, um die Kundenzufriedenheit in Bezug auf Funktion und Langlebigkeit der Produkte und in Bezug auf deren intensive Nutzung zu erhöhen.
Im Vorfeld des zum Ende 2019 bekannt gegebenen Transformationsprozesses hat FRIWO das Produktportfolio analysiert und optimiert.
Die neu entwickelte Produktplattform Fox Neo, die in 2019 nach intensiver interner Erprobung und Qualifikation in die Massenproduktion überführt wurde, löst eine Reihe von bestehenden Produkten ab und sorgt dadurch für höhere Skaleneffekte bei gleichzeitig erhöhter Effizienz über die gesamte Prozesskette hinweg. Auch in Zukunft wird dieser Plattformansatz dazu führen, dass FRIWO bei Standardgeräten durch stärkere Clusterung die Zahl der Gerätetypen reduzieren kann.
Hinzu kommt die verstärkte Nutzung von Software, um spezifische Produkteigenschaften an Kundenwünsche stärker als bisher anzupassen und mit Hilfe von Servicesoftware updatefähig zu werden.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Jahr 2019 schwächer als im Vorjahr. Sie war stark von signifikanten Unsicherheiten und starken Handelshemmnissen geprägt, etwa den anhaltenden Spannungen zwischen China und den USA. China wies in diesem Umfeld ein stabiles Wirtschaftswachstum auf, welches die Regierung unter anderem mit fiskalen und monetären Maßnahmen aufrechterhalten hat. Die Wirtschaft in den USA erlebte eine Abkühlung aufgrund der auslaufenden Effekte aus den Steuersenkungen 2018 und der teuren Importe aus China. Weitere Unsicherheiten betrafen die Europäische Union, wo die lange erfolglosen Verhandlungen zum Brexit die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU belasteten. In Europa erlebten große Volkswirtschaften wie Deutschland, Frankreich und Italien eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums, wodurch sich das Wachstum im gesamten Euroraum verlangsamte.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) bezifferte das globale Wirtschaftswachstum für das Jahr 2019 auf 2,9 Prozent nach +3,6 Prozent im Jahr zuvor. Dabei zeigten die USA eine Abschwächung auf +2,3 Prozent (2018: +2,9 Prozent), der Euroraum verzeichnete nur noch ein Plus von 1,2 Prozent (2018: +1,9 Prozent). Die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft musste laut IWF eine kräftige Abschwächung auf +0,5 Prozent hinnehmen nach noch +1,5 Prozent im Vorjahr.
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Updates Oktober 2019 und Januar 2020
Branchenspezifische Rahmenbedingungen
Der Weltmarkt für Stromversorgungen befindet sich weiterhin auf stabilem Wachstumskurs. Das Marktforschungsunternehmen Micro-Tech Consultants prognostiziert dem Gesamtmarkt für das Jahr 2022 ein Gesamtvolumen von 39,1 Mrd. US-Dollar, ausgehend von 33,9 Mrd. US-Dollar im Jahr 2017. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 2,9 Prozent.
Da FRIWO als Hersteller von Ladegeräten, Akkupacks und Stromversorgungen unterschiedliche Branchen und Anwendungen bedient, ist die Entwicklung des Gesamtmarktes für das Unternehmen nur bedingt aussagekräftig. Relevanter für die künftige Entwicklung von FRIWO ist dagegen die Betrachtung einzelner Teilmärkte.
Von hoher strategischer Bedeutung ist der Markt für medizinische Stromversorgungen, dem die Experten des Marktforschungsunternehmens Data Bridge Market Research starke Zuwächse prognostizieren: Für den Zeitraum von 2017 bis 2024 erwarten die Analysten ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 7,5 Prozent. Treibende Einflussfaktoren sind neben dem steten Fortschritt in der Medizintechnik vor allem auch die zunehmend bessere medizinische Versorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie der steigende Bedarf an mobilen Lösungen und Medizingeräten für den Hausgebrauch. Diese Trends werden von den Marktforschern des Unternehmens Mordor Intelligence (jährliche Wachstumserwartung von 6,5 Prozent bis 2024) und Zion Market Research (jährliche Wachstumserwartung von 6,1 Prozent bis 2025) grundsätzlich bestätigt.
Für FRIWOs zukünftige Entwicklung ist vor allem auch die Entwicklung der Teilmärkte für Ladetechnik sehr bedeutsam. Das Know-how des Unternehmens wird seit geraumer Zeit vor allem von Kunden aus den Bereichen akkubetriebene Werkzeuge und Elektromobilität wertgeschätzt. Im Bereich der Elektrowerkzeuge sollen die akkubetriebenen Geräte auf Basis der immer besser werdenden Batterietechnik mit kürzeren Ladezyklen und längeren Laufzeiten zunehmenden Absatz finden. Das Marktforschungsunternehmen Goldstein Research etwa beziffert die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate für den Weltmarkt kabelloser Elektrowerkzeuge von 2016 bis 2024 auf 4,8 Prozent. Zion Market Research prognostiziert mit durchschnittlichen jährlichem Wachstumsraten von 4,1 Prozent bis 2025 für den weltweiten Power Tool-Markt auf einem ähnlichen Niveau.
Auch bei Gartenwerkzeugen erfreuen sich akkubetriebene Produkte zunehmender Beliebtheit. Hier beziffert das Marktforschungsunternehmen Technavio das durchschnittliche jährliche Wachstum bis 2023 auf 5 Prozent. Besonders positiv entwickeln sich in diesem Sektor Rasenroboter, welche zu einem immer größer werdenden Umsatzträger für FRIWO-Ladetechnik werden. Den autonomen Gartenwerkzeugen wird von Technavio für den Zeitraum von 2018 bis 2022 ein starkes jährliches Wachstum von durchschnittlich 20,5 Prozent prognostiziert.
Für den E-Bike-Markt wird ebenfalls eine positive Entwicklung erwartet. Die Marktexperten von Persistence Market Research rechnen für den Weltmarkt für E-Bike-Motoren im Zeitraum 2017 bis 2025 mit durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 6,3 Prozent. Da die Motoren den Fahrradherstellern in der Regel zusammen mit Bordcomputer, Batterie und Ladegerät als Gesamtsystem zugeliefert werden, dient diese Prognose auch als gute Indikation für die Entwicklung des Ladegeräte-Marktes in diesem Bereich.
Generell ist die Elektromobilität einer der stärksten Wachstumsmärkte unserer Zeit. Hier liefert FRIWO nicht nur seit geraumer Zeit Ladetechnik für E-Bikes, sondern seit dem Erwerb der Emerge-Engineering GmbH auch Motorsteuerungen und alle weiteren Komponenten für elektrische Antriebsstränge als Gesamtsystem aus einer Hand. Die Systemlösungen aus dem Hause FRIWO werden derzeit vornehmlich im Bereich der E-Scooter eingesetzt, für welche eine sehr starke Marktentwicklung erwartet wird: Grand View Research prognostiziert dem Weltmarkt für E-Scooter-Motoren bis 2030 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 8,5 Prozent. In Europa wird ein regelrechter Boom erwartet: Die von Prescient & Strategic Intelligence prognostizierte jährliche Zuwachsrate für E-Scooter- und Elektromotorrad-Motoren beträgt bis zum Jahr 2025 26,2 Prozent. Auch im Wirtschaftsraum Asien-Pazifik (APAC) entwickelt sich der Markt für diese Elektrofahrzeuge immens: Im Zeitraum von 2017 bis 2025 rechnet Prescient & Strategic Intelligence mit einer deutlichen Steigerung der jährlichen Volumina von 17,3 Millionen auf 31,2 Millionen Stück.
Generell bedient FRIWO mit führenden Lösungen zur intelligenten Steuerung von Elektromotoren einen der großen Zukunftstrends. Auch abseits der E-Scooter finden immer mehr Elektromotoren in den unterschiedlichsten Fahrzeugen Verwendung. Mordor Intelligence beziffert das jährliche Wachstum von Elektromotoren für Electric Vehicles bis 2024 auf 15,4 Prozent, das Marktforschungsunternehmen Market Research Future beziffert diese Zahl bis zum Jahr 2023 sogar auf 20 Prozent.
Hinzuweisen ist, dass es sich hierbei um Langzeitprojektionen handelt. Inwieweit sich Effekte aufgrund der aktuellen Situation rund um den Coronavirus ergeben, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Quellen:
| ― | Micro-Tech Consultants: Global Switching Power Supply Industry 2018 |
| ― | Data Bridge Market Research: Global Medical Power Supply Market - Industry Trends and Forecast to 2024 |
| ― | Mordor Intelligence: Medical Power Supply Market - Global Forecast to 2024 |
| ― | Zion Market Research: Medical Power Supply 2018-2025 |
| ― | Grand View Research: LED Driver Market Analysis and Segment Forecasts to 2025 |
| ― | Transparency Market Research: LED Lighting Drivers Market 2019-2027 |
| ― | Goldstein Research: Global Cordless Power Tools Market Outlook 2024: Global Opportunity and Demand Analysis, Market Forecast |
| ― | Zion Market Research: Power Tools Market 2018-2025 |
| ― | Technavio: Global Cordless Garden Equipment Market 2019-2023 |
| ― | Technavio: Global Robotic Lawn Mower Market 2018-2022 |
| ― | Persistence Market Research: Electric Bicycle Motors Market - Global Growth, & Forecast to 2025 |
| ― | Grand View Research: Electric Scooters Market, 2019-2030 |
| ― | Prescient & Strategic (P&S) Intelligence: Europe Electric Scooters and Motorcycles Market, Forecast to 2025 |
| ― | Mordor Intelligence: Electric Motors for Electric Vehicle Market 2019-2024 |
| ― | Market Research Future Electric Vehicle Motor Market Research Report - Forecast 2023 |
Allgemeiner Geschäftsverlauf
Der FRIWO-Konzern hat sich im Geschäftsjahr 2019 deutlich unter den ursprünglichen Erwartungen entwickelt. Das Geschäftsjahr war durch eine stark rückläufige Kundennachfrage, die Verschiebung von Aufträgen ins Folgejahr sowie durch die Einleitung einer bis Ende 2021 reichenden strategischen Transformation der Gruppe gekennzeichnet. Die Umsatz- und Ergebniserwartungen wurden im Jahresverlauf zwei Mal nach unten angepasst.
Der Konzernumsatz lag im Berichtsjahr mit 95,8 Mio. Euro um 20,5 Prozent unter dem Vorjahreswert von 120,5 Mio. Euro und auch unter dem zuletzt kommunizierten Zielwert von rund 100 Mio. Euro. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt -15,6 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro) und lag damit auf dem zuletzt prognostizierten Niveau. Es ist außer durch die rückläufige Umsatzentwicklung in hohem Maße belastet durch einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm, durch das FRIWO wieder profitables Wachstum erreichen will. Der Konzern schloss mit einem Fehlbetrag von 11,3 Mio. Euro ab (Vorjahr: Überschuss von 5,3 Mio. Euro).
Auftragsentwicklung
Der Auftragseingang des FRIWO-Konzerns lag 2019 um 19,3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die Book-to-Bill Ratio, also das Verhältnis des Auftragseingangs zum Umsatz, bewegte sich im Gesamtjahr mit 0,95 leicht über dem Vorjahresniveau (0,93). Dabei verzeichnete FRIWO im Jahresverlauf eine deutliche Verbesserung (1. Halbjahr 0,84; 2. Halbjahr 0,99). Regional entwickelte sich der Auftragseingang heterogen: Während in Asien der Auftragseingang um 1,5 Prozent über dem Vorjahreswert lag, blieb er in den anderen Segmenten unter den jeweiligen Vorjahresniveaus. Das zweitgrößte Segment "Deutschland" verzeichnete einen Rückgang um 14,8 Prozent, "Übriges Europa" um 23,6 Prozent und das Segment "Rest der Welt" um 40,1 Prozent. Gründe hierfür sind u. a. die bewusste Reduzierung des Konsumentengeschäfts, Einführung einer Zweilieferantenstrategie insbesondere bei den Kunden im Bereich Tools und reduzierte Nachfrage bei den Kunden.
Ertragslage
Umsatzentwicklung
Der FRIWO-Konzern erreichte 2019 einen Konzernumsatz von 95,8 Mio. Euro (Vorjahr 120,5 Mio. Euro), ein Rückgang zum Vorjahr um 20,5 Prozent. Damit lagen die Konzernerlöse unter dem zuletzt prognostizierten Zielwert von rund 100 Mio. Euro. Im Umsatz enthalten ist eine Erlösminderung von 0,3 Mio. Euro aus der Veränderung der Vertragsvermögenswerte im Vergleich zum Vorjahresstichtag.
Währungsbereinigt, also zu Vorjahres-Wechselkursen, lag der Konzernumsatz im Jahr 2019 bei 93,1 Mio. Euro, ein Rückgang um 22,7 Prozent zum Vorjahr.
Unverändert positiv entwickelte sich 2019 der Bereich Elektromobilität mit einem Umsatzplus von 24,7 Prozent. Auch im Auftragseingang legte dieser Anwendungsbereich prozentual deutlich zweistellig zu. FRIWO profitierte dabei außer von dem allgemeinen Wachstum des E-Mobility-Marktes auch von der Weiterentwicklung der Produktpalette durch die erfolgreiche Integration der Emerge Engineering GmbH. Dagegen lagen die Erlöse im Bereich Werkzeuge und Gartengeräte um 25,1 Prozent unter Vorjahresniveau. Zum einen führte der sehr heiße und trockene Sommer dazu, dass Geräte zur Gartenbearbeitung von den Endkunden weniger nachgefragt wurden. Zum anderen ist zu beobachten, dass die Kunden zur Risikominimierung zunehmend Zweitlieferanten nutzen.
Der Bereich Industrie verzeichnete ein Umsatzminus von 14,5 Prozent, dabei hängt die Umsatzentwicklung hier sehr stark von der Geschäftsentwicklung eines Großkunden ab. Bei Medizinprodukten lag der Rückgang bei 15,4 Prozent aufgrund des Verlusts von Kunden oder nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Nachfolgeprodukten. Der Umsatz im Bereich Distribution (-24,2 Prozent) war von der verzögerten Einführung neuer Plattformprodukte beeinträchtigt. Im margenschwächeren Bereich Konsumentenprodukte nahmen die Erlöse - im Einklang mit der Konzernstrategie -weiter deutlich ab (-58,0 Prozent).
Der Hauptanteil der FRIWO-Geschäfte lag auch 2019 auf dem europäischen Markt. Der Anteil am Gesamtumsatz stieg sogar von 86,3 Prozent im Vorjahr auf 90,3 Prozent. Das Segment "Deutschland" verzeichnete ein Umsatzminus um 16,7 Prozent auf 42,6 Mio. Euro (Vorjahr: 51,1 Mio. Euro). Die Erlöse im Segment "Übriges Europa" (Europa ohne Deutschland) nahmen um 17,2 Prozent auf 43,9 Mio. Euro ab (Vorjahr: 53,0 Mio. Euro). Im Segment Asien reduzierte sich der Umsatz auf 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 9,9 Mio. Euro), vor allem aufgrund der geplanten Reduktion der Geschäfte mit Konsumentenprodukten. In den übrigen Regionen verringerte sich der Umsatz zum Vorjahr um 34,4 Prozent auf 4,3 Mio. Euro.
Betrachtet man den Konzernumsatz (ohne Umsatz aus Weiterbelastung von Entwicklungsleistungen, Werkzeugkosten, Approbationskosten) nach Produktionsland, so nahm der Anteil Vietnams weiter zu und erreichte 51,1 Prozent (Vorjahr: 45,9 Prozent). Der Anteil Chinas am Gesamtumsatz nahm hingegen im Zuge der Neuordnung der Produktionsbasis weiter auf 1,6 Prozent ab (Vorjahr: 6,2 Prozent). Aus europäischer Produktion (Standort Ostbevern und polnische Zulieferer) stammten 45,8 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 47,4 Prozent)
Ertragsentwicklung
Angesichts des deutlichen Umsatzrückgangs lagen auch Konzernergebnis und Profitabilität im Gesamtjahr 2019 unter den ursprünglichen Erwartungen des Vorstandes. Hinzu kommt, dass die Ertragslage durch signifikante Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm belastet wurde.
Das Bruttoergebnis sank 2019 von 17,7 Mio. Euro im Vorjahr auf 3,3 Mio. Euro. Entsprechend reduzierte sich die Bruttomarge vom Umsatz von 14,7 Prozent auf 3,5 Prozent. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus dem Umstand, dass dem starken Umsatzrückgang annähernd gleichbleibende Aufwendungen für die Produktionskapazitäten in Asien und in Deutschland gegenüberstanden. Die Anpassung an die Auftragslage konnte nur zum Teil in der Fertigung in Vietnam, und auch erst im Schlussquartal, realisiert werden.
Die Vertriebskosten sanken 2019 leicht um 0,1 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,2 Mio. Euro). Die allgemeinen Verwaltungskosten zeigten ebenfalls einen Rückgang um 0,2 Mio. Euro auf 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro), im Wesentlichen bedingt durch die Reduzierung der variablen Vergütungskomponenten infolge des geringeren Jahresergebnisses.
Das operative Ergebnis, also das Bruttoergebnis des Umsatzes abzüglich der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten, verringerte sich von 6,8 Mio. Euro im Vorjahr um 13,9 Mio. Euro auf -7,1 Mio. Euro. Gegenläufig wirkten die reduzierten Kosten der Holding, die im Wesentlichen beeinflusst wurden durch geringere variable Vergütungskomponenten und durch eine konzerninterne Kostenverrechnung auf Budgetbasis.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen die Währungsaufwendungen und -erträge. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 14 des Konzernanhangs verwiesen.
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug -15,6 Mio. Euro nach 7,5 Mio. Euro im Vorjahr. Das Ergebnis wurde maßgeblich durch die Kosten für das Transformationsprogramm belastet. Dabei handelte es sich um Rückstellungen für den Personalabbau und für sonstige Reorganisationsaufwendungen sowie weitere Einmalkosten (rund 11 Mio. Euro).
Die EBIT-Rendite (bezogen auf den Umsatz) lag 2019 bei -16,3 Prozent (2018: 6,2 Prozent).
Das Finanzergebnis war im Wesentlichen geprägt durch die höhere Inanspruchnahme der Kreditlinien und lag im Berichtsjahr bei -0,8 Mio. Euro nach -0,5 Mio. Euro im Jahr zuvor.
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 7,1 Mio. Euro auf -16,4 Mio. Euro.
Es wurde insgesamt ein latenter Steueranspruch in Höhe von 4,8 Mio. Euro gebildet, der mit 5,0 Mio. Euro auf den Verlustvortrag des Jahres 2019 zurückzuführen ist.
Nach Steuern betrug das Konzernergebnis -11,3 Mio. Euro nach einem positiven Vorjahresergebnis von 5,3 Mio. Euro. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -1,47 Euro nach 0,69 Euro im Jahr 2018 (siehe Ziffer 18 des Konzernanhangs).
Finanzlage
Kapitalstruktur
Das Finanzmanagement des FRIWO-Konzerns ist maßgeblich auf die Steuerung der benötigten Liquidität sowie eine angemessene Kapitalausstattung des Unternehmens ausgerichtet.
Die FRIWO Gerätebau GmbH verkauft einen Teil ihrer Forderungen in Form eines echten Factorings, bei dem das Ausfallrisiko von der Factoring-Gesellschaft getragen wird. Der Anteil der verkauften Forderungen am Forderungsbestand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 16,8 Prozentpunkte und lag zum Stichtag 31. Dezember 2019 bei rund 73,6 Prozent nach 56,8 Prozent Ende 2018. Im Zuge des neuen Finanzierungskonzeptes hat die FRIWO Gerätebau GmbH den Factoringvertrag bis zum Ende 2022 prolongiert.
Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2019 über mehrere kurzfristige Kreditlinien bei verschiedenen Banken. Darüber hinaus steht der Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH ein festverzinsliches langfristiges Darlehen von 5,0 Mio. Euro zur Verfügung, das im Jahr 2020 fällig ist.
Im Jahr 2015 hatte die FRIWO Gerätebau GmbH eine zusätzliche Finanzierung in Form eines langfristigen Ratentilgungsdarlehens in Höhe von 4,0 Mio. US-Dollar mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen (Restschuld zum 31. Dezember 2019: 0,6 Mio. US-Dollar). Dieses Darlehen diente der langfristigen Finanzierung der ersten Produktionsstätte in Vietnam und wurde als Darlehen an die vietnamesische Gesellschaft weitergegeben. Als zusätzliche Finanzierung schloss die Tochtergesellschaft in Vietnam im Jahr 2016 eine sogenannte Working Capital-Kreditlinie in Höhe von 3 Mio. US-Dollar mit einer lokalen Bank ab. Diese konnte im Jahr 2017 um weitere 2,5 Mio. US-Dollar auf 5,5 Mio. US-Dollar erhöht werden. Darüber hinaus nahm die FRIWO Gerätebau GmbH im Januar 2017 ein langfristiges Tilgungsdarlehen zur Finanzierung der Akquisition der Wandler- und Drosselfertigung in Vietnam in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Restschuld zum 31. Dezember 2019: 1,2 Mio. Euro) und einer Laufzeit von fünf Jahren auf. Mit zwei Banken hat die FRIWO Gerätebau GmbH eine kurzfristige Erhöhung der bestehenden Kontokorrentlinien um 3 Mio. Euro im Jahre 2019 vereinbart, die beide im März 2020 fällig wurden.
Im Zuge des Transformationsprozesses war es notwendig, ein neues Finanzierungskonzept zu erstellen und mit den finanzierenden Banken zu vereinbaren.
Das vereinbarte Finanzierungskonzept beinhaltet, dass die bisherigen bilateralen Kreditlinien mit den deutschen Kreditgebern in einen Konsortialkredit überführt werden. Die Kreditfinanzierung wird aus einer 10,4 Mio. Euro amortisierenden Laufzeitkreditlinie, sowie zwei weiteren Betriebsmittellinien mit 8,3 Mio. Euro und 2,0 Mio. Euro bestehen. Für alle drei Tranchen wurde eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart. Das Laufzeitdarlehen hat eine Endfälligkeit zum 31. Dezember 2022 und die Betriebsmittellinien sind bis zum Ende 2020 tilgungsfrei. In 2021 sind quartalsweise Tilgungszahlungen in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. Euro in Bezug auf die Betriebsmittellinien vereinbart worden. Im Jahr 2022 erhöht sich der Wert der Tilgungen auf insgesamt 2,7 Mio. Euro. Zudem behält die vietnamesische Tochtergesellschaft eine bilaterale Kreditlinie mit der lokalen Bank in Vietnam. Für beide Kreditvereinbarungen sind Garantien und Sicherheiten in verschiedenster Form vereinbart worden. Darüber hinaus wurden für den Konsortialkredit neue Finanzkennzahlen definiert und erweiterte Reporting- und Dokumentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinbarung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen während des Sanierungszeitraums vor.
Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns ist ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags und mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses lag eine Finanzierungszusage seitens der beteiligten Banken vor. Im Zuge der Vorbereitung des Finanzierungskonzeptes durch die FRIWO AG wurde ein Sanierungsgutachten erstellt, welches die Sanierungs- und Fortführungsfähigkeit des Gruppe bestätigt, sofern die Finanzierung des Übergangszeitraums bis Ende 2022 gesichert ist und die vom Vorstand erwartete positive Ergebnisentwicklung einsetzt.
Der FRIWO-Konzern war auch im Geschäftsjahr 2019 durchgehend selbstständig finanziert und verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquidität.
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2019 lag das Investitionsvolumen des Konzerns in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit 1,7 Mio. Euro deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (4,3 Mio. Euro), das allerdings wesentlich von der Investition der Emerge-Engineering GmbH in Höhe von 1,6 Mio. Euro geprägt war.
Die Investitionen bei den Sachanlagen flossen hauptsächlich in den Maschinenpark sowie in die Anschaffung von Werkzeugen. Sie standen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung, Produktivitätssteigerung, Modernisierung der Anlagen sowie der Erweiterung der Fertigungstiefe in Vietnam.
Liquidität
Die von den Banken zur Verfügung gestellten kurzfristigen Kreditlinien waren zum 31. Dezember 2019 zum größten Teil in Anspruch genommen. Dem Konzern standen zum Bilanzstichtag 3,8 Mio. Euro an freien Kreditmitteln zur Verfügung. Mit einem Teil der finanzierenden Banken sind branchenübliche Klauseln (Covenants) vereinbart, die bei wesentlichen Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein Kündigungsrecht begründen können. Die Covenants wurden zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht eingehalten. Mit den entsprechenden Banken hat FRIWO die Aussetzung sämtlicher Covenants zum 31. Dezember 2019 vereinbart, so dass keine Auswirkungen auf das Darlehensverhältnis zu erwarten ist. Zudem wurde mit den finanzierenden Banken ein neues Finanzierungskonzept im ersten Quartal 2020 vereinbart, welches die Finanzierung der FRIWO-Gruppe für die nächsten drei Jahre sicherstellt.
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 1,5 Mio. Euro nach einem Cashflow von 2,0 Mio. Euro im Vorjahr. Er lag damit deutlich unter den Erwartungen. Wesentliche Einflussfaktoren waren das negative operative Ergebnis auf der einen Seite und der Abbau des Working Capitals auf der anderen Seite.
Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 1,4 Mio. Euro (2018: Mittelabfluss von 4,1 Mio. Euro).
Der Netto-Cashflow war ausgeglichen nach einem negativen Wert von -2,1 Mio. Euro im Vorjahr.
Die Finanzierungstätigkeit führte insgesamt zu einem Mittelzufluss von 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelabfluss von 2,3 Mio. Euro). Darin berücksichtigt ist der Mittelabfluss in Höhe von 3,1 Mio. Euro für die Dividendenzahlung für das Jahr 2018. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2019 über Zahlungsmittel in Höhe von 5,9 Mio. Euro nach einem Finanzmittelbestand von 2,4 Mio. Euro zu Jahresbeginn.
Im Berichtsjahr konnten die Gesellschaften des Konzerns ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Aus aktueller Sicht und auf Basis der neu gesicherten Finanzierung ist die Liquidität auch für das Jahr 2020 und die Folgejahre gesichert.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme des FRIWO-Konzerns per 31. Dezember 2019 belief sich auf 62,4 Mio. Euro und lag damit um 3,4 Mio. Euro bzw. 5,3 Prozent unter dem Wert am gleichen Stichtag 2018 (65,8 Mio. Euro).
Der Wert der langfristigen Vermögenswerte stieg in Summe von 15,9 Mio. Euro zum Jahresende 2018 auf 20,5 Mio. Euro (+ 28,6 Prozent). Darin enthalten sind mit 1,6 Mio. Euro die Nutzungsrechte aus Leasingfinanzierungen nach dem neuen Standard IFRS 16, der erstmalig zur Anwendung kam, und die Abgrenzung der aktiven latenten Steuern in Höhe von 4,8 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken in Summe auf 41,9 Mio. Euro (31. Dezember 2018: 49,9 Mio. Euro). Die Vorräte nahmen um 19,9 Prozent auf 22,3 Mio. Euro ab (31. Dezember 2018: 27,8 Mio. Euro). Durch ein striktes Bestandsmanagement konnte der FRIWO-Konzern seinen Vorratsbestand um 8,1 Mio. Euro reduzieren. Gegenläufig mit 2,4 Mio. Euro wirkten sich die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte aus. FRIWO musste dabei ein wichtiges elektronisches Bauteil, welches vom Lieferanten abgekündigt worden ist, jedoch in eine Vielzahl von Produkten eingebaut wird, bevorraten. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 hatte nur einen geringen Effekt von 0,1 Mio. Euro auf die Vorräte.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sanken auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 8,4 Mio. Euro). Hierbei wirkte sich das geringere Geschäftsvolumen gegenüber dem starken vierten Quartal des Vorjahres sowie eine erhöhte Factoring-Quote von 73,6 Prozent aus (Vorjahr: 56,8 Prozent). Die durch zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 entstandenen Vertragsvermögenswerte sanken marginal um 0,1 Mio. Euro auf 7,6 Mio. Euro.
Die Zahlungsmittel erhöhten sich von 2,4 Mio. Euro auf 5,9 Mio. Euro.
Auf der Passivseite der Bilanz sank das Eigenkapital des FRIWO-Konzerns signifikant durch den Konzernverlust von 25,4 Mio. Euro per 31. Dezember 2018 um 14,5 Mio. Euro bzw. 57 Prozent auf 10,9 Mio. Euro per Ende 2019. Die im Berichtsjahr erfolgte Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018 wirkte sich dabei mit 3,1 Mio. Euro aus. Die Eigenkapitalquote sank entsprechend von 38,6 Prozent per 31. Dezember 2018 auf 17,5 Prozent zum Ende des Berichtsjahres und war damit auf einem nicht zufriedenstellenden Niveau.
Die langfristigen Verbindlichkeiten sanken insgesamt um 5,4 Mio. Euro auf 4,9 Mio. Euro zum Jahresende 2019. Die größte Veränderung fand in den Finanzverbindlichkeiten statt durch die Verschiebung der vorherigen langfristigen 5,0 Mio. Euro Finanzierung in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 entstanden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von von 1,7 Mio. Euro, davon 1,0 Mio. Euro mit einer Fälligkeit von über einem Jahr.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen im Stichtagsvergleich in Summe von 30,1 Mio. Euro per Ende 2018 um 16.5 Mio. Euro bzw. 54,5 Prozent auf 46,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2019. Die Erhöhung ist vor allem auf den Anstieg kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (+13,5 Mio. Euro) und der kurzfristigen Rückstellungen (+8,6 Mio. Euro) zurückzuführen. In den kurzfristigen Rückstellungen sind Aufwendungen für das Transformationsprogramm in Höhe von 9,0 Mio. Euro berücksichtigt. Gegenläufig wirkte sich die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-5,0 Mio. Euro auf 11,1 Mio. Euro) aus, vor allem bedingt durch das geringere Geschäftsvolumen zum Ende des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr.
Das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz sank im Berichtsjahr auf 22,8 Prozent nach 23,0 Prozent zum Vorjahresende. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten stiegen von 7,7 Mio. Euro auf 21,2 Mio. Euro.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten sanken um 1,4 Mio. Euro auf 3,7 Mio. Euro. Die Reduzierung resultierte im Wesentlichen aus der Zahlung von Abfindungen und der Umgliederung in die Restrukturierungsrückstellungen.
Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Vermögensund Finanzlage des Konzerns zum Jahresende 2019 als angespannt, aber beherrschbar, vor allem unter Berücksichtigung der im ersten Quartal 2020 neu ausgehandelten Finanzierung des Unternehmens für die nächsten drei Jahre.
Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG
Die FRIWO AG fungiert als Holding des FRIWO-Konzerns. Sie erzielt ihr Ergebnis im Einzelabschluss nach HGB-Rechnungslegung im Wesentlichen aus den vereinnahmten Gewinnen bzw. den übernommenen Verlusten der Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH, mit der ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag besteht. Darüber hinaus fallen bei der Holding eigene Aufwendungen an.
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 war im Wesentlichen geprägt durch die Ertragsbelastung aufgrund des deutlichen Umsatzrückgangs sowie die Kosten für das Transformationsprogramm.
Zusammen mit dem negativen Beteiligungsergebnis von 16,2 Mio. Euro verzeichnete die FRIWO AG ein Ergebnis vor Ertragsteuern von -16,9 Mio. Euro (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro).
Nach Buchung eines Steuerertrags aufgrund eines Verlustrücktrags bei der Körperschaftssteuer beträgt das handelsrechtliche Ergebnis der FRIWO AG -16,8 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro).
Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 4,5 Mio. Euro wurde auf Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung zur Zahlung einer Dividende mit einem Volumen von 3,1 Mio. Euro verwendet, der verbleibende Rest wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Zusammen mit dem Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt der Bilanzverlust nun -15,3 Mio. Euro. Das Eigenkapital sank von 43,6 Mio. Euro auf 23,7 Mio. Euro.
Die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH ist der wesentliche Vermögensgegenstand der FRIWO AG. Diese Beteiligung wurde zum 31. Dezember 2019 unverändert mit ihren historischen Anschaffungskosten von 28,3 Mio. Euro ausgewiesen. Der Wertansatz wurde zum Abschlussstichtag erneut bestätigt. Der Bewertung lag eine aktuelle Mehrjahres-Ergebnisplanung mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens zu Grunde, bei der Annahmen und Schätzungen über die künftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung der FRIWO Gerätebau GmbH unter Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen des eingeleiteten Transformationsprogramms getroffen wurden.
Die Bilanzsumme der FRIWO AG fiel von 46,4 Mio. Euro per Ende 2018 auf 28,3 Mio. Euro. Aufgrund dieses deutlichen Rückgangs lag die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag mit 83,7 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau (Vorjahresstichtag: 93,9 Prozent).
Zusammenfassend war die Ertragslage der Gesellschaft angesichts des Jahresverlustes unbefriedigend, wobei die FRIWO AG zum Bilanzstichtag unverändert geordnete Vermögens- und Finanzverhältnisse aufwies.
Mitarbeiter
Entwicklung der Mitarbeiterzahl
Der FRIWO-Konzern beschäftigte Ende 2019 weltweit 1.708 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 1.887). In Deutschland waren 271 Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb und Verwaltung tätig (Vorjahresstichtag: 259). Dies entsprach zum Bilanzstichtag einem Anteil an der Konzernbelegschaft von 15,9 Prozent (Vorjahresstichtag: 13,7 Prozent). Im Ausland arbeiteten 1.437 Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 1.628). Diese verteilten sich im Wesentlichen auf Vietnam mit 1.417 Mitarbeitern (Vorjahresstichtag: 1.606) und China mit 20 Mitarbeitern (Vorjahresstichtag: 22). Der Stellenabbau resultierte im Wesentlichen aus der Anpassung der Mitarbeiteranzahl in direkten Produktionsbereichen in Vietnam an die Auftragslage.
Förderung junger Talente
Die Ausbildung von jungen Menschen zählt ebenso zu den zentralen Aufgaben der FRIWO-Gruppe wie die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Jahr 2019 beschäftigte der Konzern 16 Auszubildende (Vorjahr: 18) in den verschiedenen Fachrichtungen wie Mechanik, Elektronik, IT oder im kaufmännischen Bereich. Es befanden sich zudem fünf duale Studenten in der Ausbildung (2018: fünf). Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2019 erneut mehreren externen Studenten ermöglicht, ihre Bachelor- oder Masterarbeit bei FRIWO zu schreiben. Alle Studenten wurden umfassend und praxisorientiert in die jeweiligen Aufgabengebiete eingearbeitet. FRIWO übernahm einen Teil dieser Absolventen im Anschluss in ein Arbeitsverhältnis.
Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist heute ein wichtiger Faktor, um durch Krankheit entstehende Kosten zu reduzieren. Deshalb ist das Gesundheitsmanagement auch für FRIWO eine zentrale Aufgabe. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Maßnahmen zur Fehlzeitminimierung durch ein mitarbeiterorientierteres Fehlzeitenmeldesystem ergriffen. Darüber hinaus lag der Fokus auf Gesundheitsförderungsprogrammen, auf die Bezuschussung solcher Maßnahmen, auf einer besseren Kommunikation in Gesundheitsfragen und dem Coaching für die Arbeitsbewältigung.
Personalentwicklung
Im Jahr 2019 nahmen Mitarbeiter und Führungskräfte zum fünften Mal am Mitarbeitergespräch "FRIWO Dialog" teil. Das Konzept hat ein gegenseitig offenes und zugleich konstruktives Feedback zum Ziel, um Stellenprofile attraktiver zu gestalten und die Mitarbeiter zu fördern und zu entwickeln.
Fortbildung
Der wirtschaftliche Erfolg von FRIWO basiert nicht zuletzt auf dem Engagement und der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch im Geschäftsjahr 2019 führte FRIWO E-Learning-Schulungen im Bereich Englisch in allen Unternehmensbereichen durch.
Arbeitszeitgestaltung
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Rentenniveau und Renteneintrittsalter hatte sich FRIWO entschlossen, in zukunftsorientierte Konzepte zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Das im Berichtsjahr 2016 zu diesem Zweck eingeführte Langzeitkontenmodell wurde auch 2019 attraktiv bezuschusst.
Umweltbericht
FRIWO hat sich dem Umweltschutz und dem Prinzip eines nachhaltigen Wirtschaftens verpflichtet. Mit dem integrierten weltweit gültigen Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 unterliegen die Produktionsprozesse in allen Wertschöpfungsstufen einer kontinuierlichen Überwachung. Die Umweltauswirkungen und -aspekte der Produktion werden systematisch identifiziert und bewertet. Daraus resultierende Maßnahmen werden kontinuierlich verbessert und garantieren somit die Weiterentwicklung des Umweltmanagements und die Erfüllung umweltrechtlicher Auflagen.
Der US-amerikanische Kongress mit dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Section 1502 hat bereits im Jahr 2010 ein Gesetz verabschiedet, das dazu beitragen soll, die gewalttätigen Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo und angrenzenden Ländern zu beenden. Unternehmen müssen dem Gesetz gemäß offenlegen, inwiefern ihre Produkte sogenannte Konfliktmineralien wie die Rohstoffe Tantal, Zinn, Gold und Wolfram enthalten, sofern ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung bewaffneter Gruppen in der Region beitragen. FRIWO verpflichtet sich, die Vorschriften der Konfliktmineralienregelung einzuhalten und fordert zudem jährlich alle Lieferanten auf, aktuelle Konfliktmineralienberichte im Rahmen der EICC/GeSI "Conflict Minerals Report" Template bereitzustellen. Zudem unterstützt das Unternehmen die Kunden bei der Umsetzung ihres Konfliktmineralienprogramms.
Die Europäische Union veröffentlichte die Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile gemäß der Richtlinie 2009/125/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission. Die europäische Ökodesign-Richtlinie, ErP (Energy-related Products)-Richtlinie 2009/125/EG definiert spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchs-relevanter Produkte. Für Netzteile sind dies Grenzwerte für den Wirkungsgrad und die Standby-Verlustleistung in Abhängigkeit von der Ausgangsleistung. Ab dem 1. April 2020 müssen die Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile erfüllt werden. Das USA-Energieministerium, Department of Energy (DoE) definierte am 10. Februar 2014 im Protokoll zur Kennzeichnung der internationalen Effizienz weitere Einsparungsstandards für externe Stromversorgungen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß 10 CFR Part 430 (DoE Part 3) hatte FRIWO bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie am 10. Februar 2016 umgesetzt. Dabei liegt das Unternehmen bei seinen Produkten weit unter den spezifizierten Grenzwerten. Diese Richtlinie stellt deutlich strengere Anforderungen an den Wirkungsgrad und die Standby-Verluste von Stromversorgungen. Eine Anpassung der europäischen Grenzwerte an den US-Standard wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile umgesetzt. FRIWO bietet bereits heute Geräte, welche künftige gesetzliche Anforderungen übertreffen.
Prognosebericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das globale Wachstum der Wirtschaft sollte im Jahr 2020 nach ersten Einschätzungen von Experten zu Jahresbeginn langsam wieder an Fahrt gewinnen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) nannte als wesentlichen Einflussfaktor eine erwartete Verbesserung der Wirtschaftsleistung in einer Reihe von Schwellenländern in Lateinamerika und dem Nahen Osten sowie in einigen europäischen Ländern. So rechnete der IWF im Januar für 2020 mit einem weltweiten Wirtschaftswachstum von 3,3 % nach 2,9 % im Vorjahr.
Durch den Ausbruch des sogenannten Coronavirus in China und der darauffolgenden Ausbreitung der Krankheit auf zahlreiche andere Länder hat sich die Lage der Weltwirtschaft im Laufe des ersten Quartals jedoch deutlich verändert. Quarantäne- und andere Sicherheitsmaßnahmen führten bis Mitte März in nahezu allen Märkten zu teilweise massiven Einschränkungen in der Produktion, im Warenverkehr und bei der Reisetätigkeit mit der Folge eines Kurseinbruchs an den internationalen Aktienmärkten.
Deutschland ist von den Folgen der Pandemie nach Einschätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) besonders betroffen, da die Volkswirtschaft "intensiv in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden" sei. Nach ersten Gegen- und Stützungsmaßnahmen der Bundesregierung wie z. B. der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes forderte das IW weitergehende Maßnahmen, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Insgesamt waren Mitte März die weiteren Auswirkungen der Coronakrise auf die globale Wirtschaft nicht prognostizier- und abschätzbar.
Quellen
| ― | Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Updates Oktober 2019 und Januar 2020 |
| ― | Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Wirtschaftliche Implikationen der Corona-Krise und wirtschaftspolitische Maßnahmen, 10. März 2020 |
Unternehmensbezogene Rahmenbedingungen
Die künftige Entwicklung des FRIWO-Konzerns hängt zum einen von den allgemeinen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab, zum anderen von der erfolgreichen Umsetzung des eingeleiteten Transformationsprogramms. Darüber hinaus haben einige dem Geschäftsmodell von FRIWO immanente geschäftstypische Einflussfaktoren eine hohe Relevanz für die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung. Die im Folgenden nicht abschließend aufgezählten Faktoren sind für den Vorstand nur schwer einschätzbar und können teilweise nicht oder nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden.
FRIWO erwirtschaftet einen wesentlichen Teil seiner Umsätze in US-Dollar, woraus grundsätzlich eine Abhängigkeit vom Wertverhältnis des Euro zum US-Dollar entsteht. Da die Volatilität des US-Dollar-Kurses nicht einschätzbar ist, sind Prognosen und darauf aufbauende Planungen und Sicherungsmaßnahmen mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet.
Zu den langfristig den Geschäftserfolg potenziell erheblich beeinflussenden externen Parametern zählen unverändert die Lohnkosten in Vietnam, bei denen FRIWO weitere Erhöhungen erwartet, eine mögliche weitere Verknappung von wichtigen Elektronik-Komponenten sowie die Erhöhung der Marktpreise der eingesetzten Rohstoffe. Die genannten Faktoren könnten die geplante wirtschaftliche Entwicklung des FRIWO-Konzerns kurz-, mittel- und auch langfristig positiv wie negativ beeinflussen.
Voraussichtliche Geschäftsentwicklung
Der FRIWO-Konzern richtet sich mit dem Ende 2019 gestarteten, umfassenden Transformationsprogramm auf Wachstum und nachhaltige Profitabilität aus. Das laufende Maßnahmenpaket soll bis Ende 2021 realisiert sein und einen nachhaltigen und profitablen Wachstumskurs ermöglichen. Zugleich investiert FRIWO weiterhin in wichtige Zukunftsfelder, zum Beispiel in den Aufbau einer Tochtergesellschaft in Indien zur Erschließung des rasant wachsenden indischen Marktes für Elektromobilität.
Das Transformationsprogramm, das bisher plangemäß umgesetzt wird, umfasst vor allem folgende Eckpunkte:
Produktion:
Der Großteil der Produkte, die bisher am Stammsitz Ostbevern und von Auftragsfertigern in Polen hergestellt wurden, werden in das FRIWO-Werk nahe Ho Chi Minh Stadt in Vietnam verlagert. Dieser Prozess hat bereits begonnen. Damit nutzt FRIWO die signifikanten Kostenvorteile des seit 2015 erfolgreich aufgebauten Standortes und kann dessen Auslastung weiter verbessern. In Ostbevern verbleibt neben wichtigen Zentralfunktionen wie Vertrieb und Engineering die Fertigung von Prototypen und Kleinserien.
Strukturanpassungen:
Die Overhead-Strukturen in Deutschland werden als Folge der weitgehenden Produktionsverlagerung gestrafft. Dies führt zusammen mit den Effekten aus der Verlagerung von Teilen der Produktion zur Verkleinerung der Belegschaft (FTE) am Standort Ostbevern um rund 120 auf dann ca. 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die erste von zwei Phasen des Personalabbaus, die rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betraf, wurde bereits zum Ende des Jahres 2019 abgeschlossen. Dabei nutzten alle Mitarbeiter das Angebot, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, die den Übergang zu einer neuen Tätigkeit erleichtern und fördern soll. In Vietnam ist infolge der Verlagerung von Produkten und Teilen des Overheads ein leichter Stellenaufbau geplant.
Prozessverbesserungen:
FRIWO nimmt zahlreiche Prozessverbesserungen vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Auftragsabwicklung vor, um Innovationsgeschwindigkeit, Produktqualität und Durchlaufzeiten und damit auch die Kundenzufriedenheit weiter zu verbessern. Dazu dient auch die geplante Einführung einer neuen ERP-Software.
Fokus auf Wachstumsmärkte:
Die bestehende Ausrichtung des Leistungsspektrums des Konzerns auf die wachsenden Marktsektoren Tools, Industrie, Medizin und E-Mobility ("TIME") wird beibehalten. FRIWO wird sich aber noch gezielter als bisher auf die wachstumsträchtigen Segmente des weltweiten Marktes für Stromversorgungen und digitale Antriebssteuerungen elektrischer Systeme fokussieren.
In diesem Zusammenhang ist auch die Anfang 2020 gegründete Tochtergesellschaft in Indien zu sehen, über die der größte asiatische Wachstumsmarkt für elektrische Zweiräder erschlossen werden soll. Die Gesellschaft konnte bereits erste Vertriebserfolge erzielen. So akquirierte FRIWO in Indien im ersten Quartal mehrere Aufträge, die teilweise noch 2020 umsatzwirksam werden. Zu den Kunden zählt unter anderem die Hero MotoCorp, der führende Zweiradhersteller des Landes.
Die Kostensenkung, die durch die Transformationsmaßnahmen erreicht wird, soll ab 2022 zu einer nachhaltigen Verbesserung des Konzern-EBIT um rund 8 Mio. Euro / Jahr führen. Nach Abschluss der Transformation zielt FRIWO mit Hilfe der dann global wettbewerbsfähigen Kostenstruktur und innovativer Produkte auf einen wachsenden Konzernumsatz und eine EBIT-Marge im höheren einstelligen Prozentbereich, die sowohl weitere Wachstumsschritte als auch Dividendenzahlungen ermöglicht. Im Übergangsszeitraum bis Ende 2022 sind auch aufgrund der Finanzierungsvereinbarungen mit den Banken keine Dividendenzahlungen vorgesehen.
Die Auswirkungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit des FRIWO-Konzerns waren bis in die zweite Märzhälfte 2020 als moderat zu bezeichnen. Leichte Umsatzeinbußen ergaben sich im ersten Quartal 2020 als Folge von verzögerten Lieferungen von Materialien und Komponenten aus China aufgrund des dortigen temporären Produktionsstopps. Die Lieferverfügbarkeit der chinesischen Lieferanten hat sich im Laufe des März jedoch zusehends verbessert. Um Produktions- und Umsatzverschiebungen entgegenzuwirken und die Lieferpünktlichkeit gegenüber den Kunden sicherzustellen, stellt FRIWO soweit wie möglich auf alternative Komponenten und Lieferanten bzw. Lieferungen per Luftfracht um.
Bis Mitte März lagen der Gesellschaft keine Stornierungen von Kundenaufträgen vor. Nachfrageseitig verzeichnete FRIWO in den ersten Monaten des Jahres einen lebhaften Auftragseingang im Kundensegment E-Mobility und seit März auch eine verstärkte Nachfrage im Segment Medizintechnik. Ob dieser Trend nachhaltig ist und in welchem Umfang andere Kundensegmente durch die massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens in wichtigen Märkten infolge der Corona-Krise betroffen sein könnten, lässt sich aktuell nicht verlässlich abschätzen.
Mit Blick auf die eigenen Produktionskapazitäten am Standort Vietnam wirkten sich die umfangreichen, bereits Anfang Februar eingeleiteten Maßnahmen der vietnamesischen Regierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus positiv aus. So war die Zahl der im Land infizierten Personen Mitte März sehr gering.
Der FRIWO-Konzern ist mit einem guten Auftragsbestand ins Jahr 2020 gestartet und verzeichnete bis Mitte März eine Book-to-Bill-Ratio von deutlich über 1. FRIWO geht derzeit unverändert davon aus, dass sich die im zweiten Halbjahr 2019 verzeichnete Belebung der Auftragseingänge im weiteren Jahresverlauf 2020 fortsetzen wird und dass im laufenden Jahr erste nennenswerte Umsatz- und Ergebnisbeiträge aus neuen Produkten mit digitalen Antriebssteuerungen erzielt werden können. Unter diesen Prämissen und auf Basis der bisher moderaten Auswirkungen der Coronakrise und unter dem Vorbehalt möglicher künftiger Beeinträchtigungen der Geschäftsentwicklung durch die Pandemie geht der Vorstand aktuell weiterhin für 2020 von einer leichten Steigerung des Konzernumsatzes gegenüber 2019 und von einem in etwa ausgeglichenen Konzern-EBIT aus.
Im Jahr 2020 ist mit einem Working Capital unter dem Vorjahresniveau und einer höheren Investitionstätigkeit in das Sachanlagevermögen gegenüber dem Vorjahr zu rechnen.
Zudem plant FRIWO im laufenden Jahr die Einführung einer neuen ERP-Software. Trotz der höheren Investitionen wird mit einem positiven operativen Cashflow über dem Vorjahresniveau gerechnet.
Dieser Prognosebericht und die daraus abgeleitete Finanzprognose basieren auf den zum Abschlussstichtag bekannten Rahmenbedingungen und Daten sowie auf der grundlegenden Annahme, dass 2020 keine wesentliche Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für FRIWO relevanten Märkten eintreten wird. Dies gilt insbesondere für das Risiko von Produktions- und Lieferbeeinträchtigungen infolge der möglichen weiteren Ausbreitung des Coronavirus. Nach aktuellem Stand können Aussagen zu möglichen Auftragsverschiebungen im weiteren Jahresverlauf wegen des Virus nur bedingt verlässlich getroffen werden und auch eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen ist derzeit nicht möglich.
Mögliche neue Risiken für den FRIWO-Konzern aus den Folgen der Coronakrise werden eng überwacht, ins Risikomanagement aufgenommen (nähere Erläuterungen dazu unter Risikoarten im Risikobericht) und Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Risikobericht
Risikomanagement
Als international agierendes Unternehmen ist FRIWO im Rahmen der Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von spezifischen Risiken ausgesetzt, die sich gegebenenfalls nachteilig auf die Geschäftsentwicklung sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns auswirken können. Vor diesem Hintergrund ist ein professionelles und wirkungsvolles Risikomanagementsystem ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensführung und -steuerung.
Das Risikomanagementsystem bei FRIWO ist darauf ausgerichtet, die potenziellen Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre Ursachen zu analysieren und die Risiken mit geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder im Fall ihres Eintretens zu minimieren. Das Risikomanagement stellt einen standardisierten Prozess dar, der ständig verbessert und verfeinert wird. Das System wird nicht zur Analyse und Bewertung von Chancen eingesetzt.
Die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken sowie die entsprechende Berichterstattung sind in einer Richtlinie niedergelegt, welche konzernweit die Grundlage für ein effizientes Risikomanagementsystem bildet.
Die Risikobewertung wird dreimal im Jahr durch Einschätzung von Risikopotenzial (in Euro) und Eintrittswahrscheinlichkeit (in Prozent) von den zuständigen "Risk-Ownern" (dabei handelt es sich um Führungskräfte in allen wesentlichen Bereichen des Konzerns) vorgenommen.
Risikomatrix

"Risk Controller" unterstützen sie dabei und stellen sicher, dass bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten Risiken an höhere Führungsebenen und an den Aufsichtsrat kommuniziert werden. Dabei ist die Risikoberichterstattung vollständig in die standardisierten Planungs- und Forecast-Prozesse integriert. Dieses System gewährleistet, dass alle identifizierten Risiken ihrer Wesentlichkeit entsprechend berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung aller relevanten Managementebenen wird im Unternehmen das Risikobewusstsein stetig geschärft.
Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns haben können. Die folgende Übersicht enthält die derzeitige Einschätzung der unten beschriebenen Unternehmensrisiken.
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| Risikoart | Risikopotenzial | Eintrittswahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Beschaffungs-, Produktions- und Preisänderungsrisiken | ||
| Materialbeschaffung | mittel | mittel |
| Beschaffung von Fertigprodukten und Handelswaren | hoch | mittel |
| Marktrisiken | ||
| Wettbewerbsrisiken | mittel | mittel |
| Finanzrisiken | ||
| Währungsrisiken | gering | hoch |
| Liquiditätsrisiken | hoch | mittel |
| Zinsrisiken | gering | gering |
| Ausfallrisiken | gering | gering |
| Rechtsrisiken | gering | gering |
| Personalrisiken | gering | gering |
| IT Risiken | gering | gering |
Weitere Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten und zum Finanzrisikomanagement sind dem Konzernanhang unter Ziffer 37 zu entnehmen. Auch Risiken, die dem Konzern derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens negativ beeinträchtigen.
Risikoarten
Gesamtwirtschaftliche Risiken und spezifische Risiken des FRIWO-Konzerns
Eine in relevanten Teilmärkten geringere konjunkturelle Dynamik könnte sich belastend auf die Nachfrage in den von FRIWO bedienten Marktsegmenten auswirken. Dies hätte je nach Intensität und Dauer eine unmittelbare Auswirkung auf die finanzielle Lage des Konzerns.
Die wachsende Bedeutung von Energieeffizienz und Verbraucherschutz führt unverändert zu immer mehr gesetzlichen Regulierungen. Ein Erfolgsfaktor für FRIWO ist daher die frühzeitige und zügige Erkennung und Umsetzung der relevanten technischen Anforderungen und Normen.
Ferner bestehen länderspezifische Risiken an einzelnen FRIWO-Standorten oder an denen ihrer Lieferanten. Insbesondere ist das Risiko einer uneinheitlichen Auslegung und Anwendung von Rechtsquellen zu nennen, das speziell das Arbeitsrecht sowie Steuer- und Zollregelungen in China und Vietnam betrifft.
Der zum 31. Januar 2020 erfolgte Austritt Großbritanniens aus der EU könnte ein Risiko für FRIWO darstellen. Der sogenannte BREXIT bringt möglicherweise den Ausstieg Großbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt und das Ausscheiden aus der Zollunion mit sich. Davon wären sowohl die Exporte als auch die Importe zwischen der EU und Großbritannien betroffen. Vor allem nach Großbritannien exportierte Güter könnten aufgrund der Abwertung des Britischen Pfunds sowie durch neu erhobene Zölle verteuert werden, welches zu sinkenden Umsätzen und Margen sowie zu einer Verringerung der Investitionen führen könnte. Denkbar wären auch weitere Handelsbarrieren wie neue Produktstandards, zum Beispiel bei der Approbation und der Verpackung. Das Austritts- und Übergangsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sieht jedoch vor, dass sich die Wirkungen des EU-Binnenmarktes sowie der EU-Zollunion noch bis zum Ablauf einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 auf Großbritannien erstrecken werden. FRIWO generiert ca. vier Prozent des Konzernumsatzes in Großbritannien. Eine anhaltende Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen und der Auftragsvergabe in Großbritannien könnte aus langfristiger Sicht negative Auswirkung auf die Geschäftslage von FRIWO haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Risikopotenzial werden jedoch als gering erachtet.
Das neuartige Coronavirus breitet sich rasant in China und anderen Ländern aus und beeinträchtigt ernsthaft die Geschäftsabläufe auf der ganzen Welt. Nach bisherigen Analysen und Erkenntnissen könnte der Coronavirus auch negative Auswirkungen auf FRIWO in Bereichen Beschaffung, Produktion und Absatz haben. Da FRIWO einen Großteil der Materialien und Komponenten aus dem chinesischen Markt bezieht, ist mit Lieferengpässen in der Materialbeschaffung zu rechnen. Um den Produktionsbetrieb und somit die Lieferfähigkeit weiterhin zu sichern, versucht FRIWO die Verzögerungen in der Materialbeschaffung nach Möglichkeit mit Alternativlieferanten, -komponenten und -prozessen zu kompensieren, die möglicherweise Mehrkosten mit sich ziehen. Sollte der Virus einen der FRIWO-Standorte erreichen, besteht die Gefahr, dass der gesamte Standort für einen gewissen Zeitraum geschlossen werden muss. Aktuell liegen keine Verdachtsfälle bei FRIWO Deutschland, Vietnam oder China vor. In Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden wurde hier bereits ein detailliertes Informationsblatt mit Hinweisen und Hilfestellungen an die Mitarbeiter herausgegeben. Weitere umfassende Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter wurden getroffen. Dazu gehören u. a. das Arbeiten im Home Office, räumliche Trennung der Mitarbeiter, die keine Möglichkeit des Home Office haben, zeitversetzte Schichten. Des Weiteren könnte die weitere Verbreitung des Virus zu Nachfragerückgängen oder zum Abriss der Lieferkette bei Kunden führen und somit die Absatzsituation von FRIWO negativ beeinflussen. FRIWO steht hierzu in einem engen Kontakt mit den Kunden, wobei bisher keine direkten Auswirkungen gemeldet wurden. Daher wird nach aktueller Ansicht absatzseitig von einem mittleren Risikopotenzial und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.
Beschaffungs-, Produktions- und Preisänderungsrisiken
Bei FRIWO bestehen Beschaffungs-, Produktions- sowie Mengen- und Auslastungsrisiken, die zu wirtschaftlichen Belastungen des Konzerns führen können.
Im Rahmen des Transformationsprogramms soll die FRIWO-Gruppe bis Ende 2021 in dem globalen und wettbewerbsintensiven Umfeld für die Produktion von Power Supply-Lösungen und Ladetechnik sowie von digitalen Antriebssteuerungen elektrischer Systeme nachhaltig auf Wachstum und Profitabilität ausgerichtet werden. Das Programm sieht dabei vor, dass wesentliche Teile der Produkte, die bisher in Ostbevern und von Auftragsfertigern in Polen hergestellt werden, in das FRIWO-Werk in Vietnam zu verlagern und die Kostenstrukturen in Ostbevern deutlich zu straffen. In der Vergangenheit hat FRIWO bereits mehrmals strukturelle Veränderungen inklusive Produktverlagerungen zwischen den Werken erfolgreich vollzogen, dennoch besteht das Risiko, dass das Transformationsprogramm zeitlich und inhaltlich nicht wie geplant umgesetzt werden kann.
Bei der Fertigung von Produkten verarbeitet FRIWO auch Vorprodukte oder Komponenten anderer Hersteller, von denen einige eine Alleinstellung haben. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, arbeitet FRIWO mit diesen Lieferanten eng zusammen. Es kann unter Umständen nicht immer garantiert werden, dass eine quantitativ und/oder qualitativ ausreichende Produktions- bzw. Liefermenge gesichert ist, insbesondere, falls bei kritischen Komponenten Einzellieferanten genutzt werden. In diesem Fall könnten Liefer- und Versorgungsengpässe auftreten, die die Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen würden.
Die Verknappung von wichtigen elektrischen Bauteilen auf dem Weltmarkt, die vor allem im Jahr 2018 eine große Herausforderung für FRIWO und die gesamte Branche darstellte, hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2019 entspannt. Es besteht weiterhin grundsätzlich das Risiko von höheren Beschaffungskosten. Auch Lieferverzögerungen bei der Belieferung der FRIWO-Kunden können nicht ausgeschlossen werden. FRIWO versucht, durch langfristiges Disponieren, die Verbreiterung der Hersteller- und Lieferantenbasis, die Verwendung von anderen Baugrößen und Ausführungen von Bauteilen sowie durch ein effizienteres Prozessmanagement diesem Risiko entgegenzuwirken.
Auch Preissteigerungen bei Komponenten und Rohmaterialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen können die wirtschaftliche Lage des FRIWO-Konzerns negativ beeinträchtigen. Es ist angesichts des unverändert intensiven Wettbewerbs im Markt für Stromversorgungen nicht gesichert, dass FRIWO solche Preiserhöhungen an die Kunden ganz oder zumindest teilweise weitergeben kann.
Nach wie vor stellt die Dynamik der Lohnkostensteigerungen in Fertigungsstandorten Vietnam und Polen ein Risiko für FRIWO dar. Auch 2019 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in diesen Ländern signifikant erhöht. Dies führte für FRIWO zu Mehrkosten bei der eigenen Herstellung der Produkte und in Form erhöhter Einkaufspreise für extern hergestellte Fertiggeräte. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen an den Fertigungsstandorten zu bewältigen sein werden, die nicht oder nur teilweise durch Produktivitätssteigerungen kompensiert werden können. Hierbei ist nicht gesichert, dass FRIWO die daraus resultierenden Mehrkosten durch Anpassung der Verkaufspreise ohne Zeitverzug an die Kunden weitergeben kann.
Wettbewerbsrisiken
Der FRIWO-Konzern hat ein breites Kunden- und Produktportfolio. Bei einigen Kunden ist FRIWO insgesamt oder für einzelne Produktgruppen Alleinlieferant. In der Vergangenheit haben einzelne Kunden durch Aufbau eines Zweitlieferanten den Geschäftsumfang mit FRIWO reduziert. FRIWO konnte durch entsprechende Maßnahmen wie der Gewinnung von Neukunden und der Erweiterung des Produktportfolios einer negativen Auswirkung auf Umsatz und Ergebnis entgegenwirken.
Sollten weitere Kunden den Aufbau einer Mehrlieferanten-Strategie verstärkt vorantreiben, könnte sich dies negativ auf die Geschäftsentwicklung des FRIWO-Konzerns auswirken.
Währungsrisiken
Da FRIWO als global orientiertes Unternehmen einen wesentlichen Teil des Geschäftes in Fremdwährungen (insbesondere US-Dollar) abwickelt, entstehen im Konzern Transaktionsrisiken.
Die Volatilität an den weltweiten Zins- und Währungsmärkten im Jahr 2019 war unter anderem geprägt durch die Zinspolitik der amerikanischen Notenbank (Fed), die kontinuierlich den Leitzinssatz im Jahresverlauf von 2,5 Prozent auf 1,75 Prozent senkte. Aufgrund der Unsicherheiten über die weitere Zinspolitik der Fed und auch der Europäischen Zentralbank (EZB) blieben Zins- und Währungsrisiken im Jahr 2019 von großer Relevanz.
Fremdwährungsrisiken resultieren aus Bilanzpositionen in Fremdwährungen sowie künftigen Transaktionen, bei denen Einzahlungen und Auszahlungen in unterschiedlicher Währung geleistet werden. Das Fremdwährungsrisiko wird aus der Sicht der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Heimatwährung gegenüber allen Fremdwährungen betrachtet. Dabei ergibt sich zunächst zumindest teilweise eine natürliche Absicherung bei jenen Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten.
Verbleibende Fremdwährungsrisiken werden bei FRIWO durch gezieltes Währungsmanagement verringert. Die Finanzierung der Gesellschaften erfolgt bevorzugt in der jeweiligen Heimatwährung oder weitestgehend auf währungsgesicherter Basis. Mittelaufnahmen oder Mittelanlagen in Fremdwährungen zu Spekulationszwecken sind nicht gestattet. Der Konzern unterhält eine Treasury-Funktion, die regelmäßig die bilanziellen Währungsrisiken erhebt und im Fall eines wesentlichen konsolidierten Risikos entsprechende Absicherungen durch Devisentermingeschäfte vornimmt. Risiken der Währungen USD (US-Dollar) und CNY (chinesischer Renminbi) sowie der Währungen USD (US-Dollar) und VND (Vietnamesische Dong) zueinander werden nicht abgesichert. Den Risiken aus künftigen Transaktionen begegnet FRIWO dadurch, dass Geschäfte bevorzugt in der Währung der entstandenen Herstellkosten abgeschlossen werden.
Dennoch könnten aus veränderten Währungsrelationen, aus den zum größten Teil in US-Dollar fakturierten Transaktionen sowie aus der Umrechnung auf die Konzernwährung Euro Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entstehen.
Da sich drei operativ tätige FRIWO-Gesellschaften im asiatischen Raum befinden, ist der Konzern außer den beschriebenen Transaktionsrisiken auch den Einflüssen aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Gesellschaften in die Berichtswährung Euro des Konzernabschlusses ausgesetzt.
Liquiditätsrisiken
Einige europäische Staaten befinden sich nach wie vor in einer strukturellen Schuldenkrise, die die Finanzmärkte belastet. Die Entwicklungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und die vor allem seit Anfang März massiven Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sind momentan nur schwer abschätzbar. Die EZB hat ihre langanhaltende expansive Geldmarktpolitik durch zusätzliche Maßnahmen verstärkt, um die bestehenden Unsicherheiten der Kapital- und Finanzmärkte zu vermindern. Zudem plante die Bundesregierung Mitte März finanzielle Hilfen und staatliche Garantien in erheblichem Ausmaß, um die Liquidität und Finanzierung von Unternehmen und Betrieben sicherzustellen und zu stärken. Trotz dieser umfassenden staatlichen Maßnahmen ist nicht ausgeschlossen, dass die Banken ihre Kreditvergabepolitik verändern und verschärfen. Dies würde zu erhöhten Finanzierungskosten für die Kreditnehmer führen und würde den finanziellen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränken. Beim Fortbestehen der restriktiven Kreditvergabepolitik der Kreditwirtschaft über einen längeren Zeitraum ist nicht ausgeschlossen, dass davon auch FRIWO betroffen wäre.
Einzelne Kreditfazilitäten von FRIWO beinhalten branchenübliche Klauseln, die den Banken im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Bei diesen sogenannten Covenants handelt es sich um Finanzkennzahlen, die Relationen der Vermögensund Ertragslage darstellen, die sich aus der Bilanz und aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben.
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 wurde die vereinbarten Covenants nicht eingehalten. FRIWO hat mit den Banken jedoch die Aussetzung der relevanten Covenants vereinbart, so dass keine Auswirkung auf das Darlehensverhältnis zu erwarten ist.
Durch das im ersten Quartal 2020 mit den finanzierenden Banken vereinbarte neue Finanzierungskonzept ist die Finanzierung der FRIWO-Gruppe mittelfristig gesichert und das Liquiditätsrisiko mit der Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" zu bewerten.
Zinsrisiken
Das Zinsrisiko des FRIWO-Konzerns resultierte in 2019 hauptsächlich aus kurzfristigen Finanzschulden und aus zwei langfristigen Darlehen. Bei beiden langfristigen Darlehen wurde eine Festzinszahlung vereinbart. Die bisherigen bilateralen Kreditlinien werden im neuen Finanzierungskonzept in einen Konsortialkredit überführt. Dieser ist variabel verzinst und unterliegt damit dem Zinsänderungsrisiko. Zudem haben die finanzierenden Banken im Rahmen des neuen Konzeptes ihre Zinssätze erhöht, was zu einem erhöhten Zinsaufwand führen wird.
Ausfallrisiken
Ausfallrisiken ergeben sich hauptsächlich aufgrund von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus vertraglichen finanziellen Verpflichtungen mit den Geschäftspartnern. FRIWO verzeichnete 2019 keine nennenswerten Forderungsausfälle. Jedoch können trotz großer Sorgfalt bei der Auswahl der Neukunden Forderungsausfälle grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Zur Steuerung des Kreditrisikos des zum Bilanzstichtag gegenüber den FRIWO-Kunden ausgewiesenen Forderungsbestands wird auf die Angabe unter Ziffer 25 und Ziffer 37 des Konzernanhangs verwiesen.
Rechtsrisiken
FRIWO ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ausgesetzt, beispielsweise in Bezug auf Lieferungen, Produkthaftung, Produktmängel oder Qualitätsprobleme.
Derzeit sind aus diesen Bereichen keine Verfahren anhängig, die nach Auffassung des Vorstands wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben könnten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass künftige Rechtsstreitigkeiten und Verfahren negative Auswirkungen haben könnten.
Personalrisiken
FRIWO hat einen kontinuierlichen Bedarf an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften.
Eine nicht ausreichende Besetzung offener Stellen oder das Fehlen einer langfristigen Bindung von qualifizierten Mitarbeitern könnte die künftige Entwicklung des Konzerns beeinträchtigen. FRIWO versucht, durch gezielte Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungskräfte und einer frühzeitigen Nachfolgeplanung die Personalrisiken weitgehend zu reduzieren.
IT-Risiken
FRIWO ist aufgrund des hohen Vernetzungsgrades innerhalb der weltweiten Wertschöpfungskette in hohem Maße von der eingesetzten Informationstechnologie abhängig. Es bestehen Risiken durch unbefugten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme infolge von Störungen. Den Risiken begegnet FRIWO durch umfangreiche Maßnahmen wie Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen, restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und redundante Auslegung der IT-Infrastrukturen.
Chancenbericht
Der weltweite Markt für Stromversorgungen bietet nach wie vor ein attraktives Umfeld, das FRIWO in den kommenden Jahren gute Potenziale für nachhaltiges profitables Wachstum eröffnet.
Chancen ergeben sich für den Konzern insbesondere aus der Fokussierung auf Marktsegmente, die von hohen technologischen Anforderungen gekennzeichnet sind und in denen die Kunden überdurchschnittliche technologische Kompetenz, wie FRIWO sie aufweist, honorieren. Strategisches Ziel ist, die Marktanteile in diesen Segmenten durch den weiteren Ausbau der technischen Kernkompetenzen zu erhöhen. Das Geschäftsmodell von FRIWO - insbesondere die Kombination von deutschem Ingenieurs-Know-how und flexiblen Fertigungsmöglichkeiten in Europa und in Asien - stellt eine leistungsfähige und flexible Basis für die erfolgreiche Bedienung dieser Märkte dar. Die geplanten Verlagerungen von Produkten von Ostbevern ins Werk nach Vietnam im Rahmen der Transformation werden dabei helfen, Kostenvorteile besser zu nutzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der FRIWO-Gruppe insgesamt zu erhöhen.
Besonders hervorzuheben sind Wachstumschancen in den Teilmärkten für Elektromobilität, kabellose Elektrowerkzeuge und Gartengeräte sowie medizinische Stromversorgungen.
Beschleunigt und verstärkt wird dieser Prozess durch die 2019 erfolgte Integration der ehemaligen Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim. Sie entwickelt und produziert für den FRIWO-Konzern intelligente Komponenten für elektrische Antriebe im Bereich der Elektromobilität, deren Kennzeichen eine individuell an die Kundenbedürfnisse anpassbare Steuerungssoftware ist.
Eine große Chance sieht FRIWO in Indien, mit einem Potenzial von rund 25 Millionen Elektrorollern pro Jahr der stärkste Wachstumsmarkt in Asien für elektrische Zweiräder. Der indische Staat fördert diese Antriebstechnik erheblich mit Blick auf die massiven Klimaprobleme des Landes. In Indien wurde 2019 bereits die FAME2-Richtlinie erlassen, die die Förderung der inländischen Produktion, Verbesserung der Ladeinfrastruktur und Steigerung der Technologieentwicklung vorsieht. Aus diesen Gründen hat FRIWO dort Anfang 2020 eine Tochtergesellschaft gegründet, um den Markt gezielt zu bearbeiten und dessen großes Potenzial sukzessive zu nutzen.
Der FRIWO-Konzern entwickelt sich zum Systemanbieter von digital steuerbaren Stromversorgungs- und Antriebslösungen. Die Anwendungsmöglichkeiten der durch die Emerge-Engineering akquirierten Technologie gehen dabei weit über den Zielmarkt E-Mobility hinaus: Durch den Einsatz von individuell konfigurierbarer Software kann FRIWO perspektivisch nahezu sämtliche Geräte und Systeme, welche über Akku und Elektroantrieb verfügen, mit neuen Features und Funktionen ausstatten.
FRIWO sieht die Chance, durch diese strategische Weiterentwicklung künftig eine ausgezeichnete Marktposition einzunehmen mit positiven Effekten mit Blick auf Umsatzwachstum, Ertragslage und Wettbewerbsfähigkeit.
In dem sehr dynamischen Marktumfeld der Elektronikindustrie haben Produktinnovationen auch künftig einen hohen Stellenwert. FRIWO arbeitet laufend durch intensive Forschung und Entwicklung am Ausbau der Kernkompetenzen, da dies ein wettbewerbsdifferenzierendes Kriterium und somit einen zentralen Erfolgsfaktor für den Konzern darstellt. Im Fokus der technologischen Entwicklung werden auch künftig die Schnell-Ladetechnik für verkürzte Ladezyklen, High Power-Geräte im Leistungsbereich bis zu 1.000 Watt sowie kontaktlose (induktive) Lösungen stehen. Dabei ist es das Ziel, neben kundenspezifischen Lösungen wieder verstärkt eigene Innovationen zu entwickeln, die Trends in den jeweiligen Zielmärkten setzen und damit ein hohes Vermarktungspotenzial bieten.
Chancen für den FRIWO-Konzern könnten sich zudem in der Abwertung des Euro zum US-Dollar ergeben. Dies wäre dann der Fall, wenn 2020 durch eine unverändert sehr vorsichtige Politik der EZB im Euro-Raum weiterhin Negativzinsen herrschen würden und die US-Notenbank ihre bisherige Zinspolitik weiterverfolgen und die US-Leitzinsen weiter senken würde.
Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation des Konzerns
Der Vorstand sieht FRIWO insgesamt gut gerüstet, die oben beschriebenen strategischen Chancen wahrzunehmen und die Position im internationalen Wettbewerb ausbauen zu können. Zum heutigen Datum liegen dem Vorstand keine Hinweise für den konkreten Eintritt von Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährden könnten. Die derzeitige Risikolage wird als beherrschbar angesehen. Insgesamt hat sich die Gesamtchancen- und Gesamtrisikoposition im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert, hängt aber derzeit sehr stark von der Entwicklung der Ausbreitung des Coronavirus ab und inwieweit sich Auswirkungen auf FRIWO und seine Geschäftspartner ergeben.
Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist die FRIWO AG gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns zu beschreiben.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert. FRIWO versteht das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnt sich an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind. Dabei geht es um
| ― | die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen), |
| ― | die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie |
| ― | die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. |
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken aus unternehmerischer Betätigung.
Mit Blick auf die Rechnungslegungsprozesse sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Über eine klar definierte Führungsund Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.
Die wesentlichen Geschäftsprozesse der Gruppe werden regelmäßig auf ihre Risikorelevanz in Bezug auf die Rechnungslegung überprüft. Alle als risikorelevant identifizierten Prozesse sind konzernweit in verbindlich anzuwendenden Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt. Diese werden mindestens einmal jährlich an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst.
Bei den Rechnungslegungsprozessen erachtet FRIWO jene Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
| ― | Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess, |
| ― | Monitoring-Kontrollen zur Überwachung des Konzernrechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf Ebene des Vorstands und auf Ebene der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften, |
| ― | präventive Kontrollen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns und in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Dazu gehören auch operative, leistungswirtschaftliche Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen, |
| ― | Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten im Konzern und seinen Tochtergesellschaften sicherstellen und |
| ― | Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, auch durch interne Revisionstätigkeiten. |
Übernahmerechtliche Angaben
Nachfolgend werden die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB dargestellt. Die FRIWO AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) notiert sind, verpflichgebericht die in §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB näher bezeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen machen zu können.
Das Grundkapital der FRIWO AG beträgt 20,02 Mio. Euro und ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberstückaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt somit ein Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von je 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2019 wie auch im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Dem Vorstand der FRIWO AG sind keinerlei Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bekannt.
Nach Kenntnis der Gesellschaft bestanden zum 31. Dezember 2019 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte am Kapital der FRIWO AG:
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| Direkter Anteil der Stimmrechte in Prozent |
Indirekter Anteil der Stimmrechte in Prozent |
|
|---|---|---|
| Cardea Holding GmbH, D-Grünwald | 85,37 | |
| VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, D-München | 85,37 |
Bei den genannten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um freiwillige Angaben der Aktionäre zum Stichtag 31. Dezember 2019. Bei diesen Stimmrechtsanteilen können sich nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberstückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.
Die ausgegebenen Aktien gewähren keinerlei Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Den Arbeitnehmern der FRIWO AG steht keine Stimmrechtskontrolle zu.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 10,01 Mio. Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte Zwecke ausschließen. Die Ermächtigung hat Gültigkeit bis zum 14. Mai 2023. Der Vorstand hat von der Möglichkeit der Erhöhung des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2019 keinen Gebrauch gemacht.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, namens der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. Mai 2021. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands, die in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstands haben, ist zulässig.
Nach § 7 Abs. 2 erfolgen sowohl die Bestimmung der Anzahl als auch die Bestellung bzw. der Widerruf der Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat. Ebenso kann dieser ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weitere Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernennen.
Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus zwei Vorstandsmitgliedern. Eine Bestellung von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern ist bisher nicht erfolgt. Über Satzungsänderungen entscheidet gemäß §§ 119 Abs. 1 Ziff. 5, 179 AktG die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der FRIWO AG zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen.
Es gibt keine wesentliche Vereinbarung der Gesellschaft, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht. Ebenso wenig bestehen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden. Im Übrigen wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:
"Die Gesellschaft hat den am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) seit der letzten Entsprechenserklärung aus Februar 2018 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch in Zukunft mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen:
Die bestehende D & O-Versicherung sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft hat persönliche Verpflichtungserklärungen zur Tragung eines Selbstbehalts durch ihre Aufsichtsratsmitglieder eingeholt, auch wenn ansonsten Versicherungsschutz auf Grund einer durch die Gesellschaft abgeschlossenen D & O-Versicherung bestehen sollte. Danach tragen Aufsichtsratsmitglieder, die der Gesellschaft oder Dritten durch ihre Aufsichtsratstätigkeit grob fahrlässig Schaden zufügen, alle in einem Jahr verursachten Schäden bis zur Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen Jahresgesamtvergütung im Jahr der Schadensverursachung selbst. Zur Schadensbemessungsgrundlage zählen Rechts- und sonstige Verteidigungskosten nicht. Eine Einschränkung der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Dritten ist damit nicht verbunden (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 3).
Die Gesellschaft verzichtet aus Vereinfachungsgründen darauf, einen Corporate Governance-Bericht zu erstellen (Kodex Ziffer 3.10). Daraus folgt, dass sie auch darauf verzichtet, über den Stand der Umsetzung hinsichtlich der Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner sowie deren Namen im Corporate Governance-Bericht zu berichten. Auch konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme werden daher nicht gemacht (Kodex Ziffern 5.4.1, Abs. 4, Satz 2 und 3; 7.1.3).
Der Vorstand der Gesellschaft besteht seit dem 5. Oktober 2018 lediglich aus einer Person und hat daher auch keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Kodex Ziffer 4.2.1, Satz 1). Allerdings beabsichtigt der Aufsichtsrat, demnächst wieder ein zweites Mitglied in den Vorstand zu berufen. Die zur Besetzung des Vorstands mit einer Person führende derzeitige Vakanz ist daher nicht dauerhaft. Die nur vorübergehende Besetzung des Vorstands mit lediglich einer Person hält die Gesellschaft mit Blick auf die Durchführung eines sorgfältigen Auswahlverfahrens zur Gewinnung eines geeigneten weiteren Vorstandsmitglieds für hinnehmbar.
Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungskräfte bei angemessener und leistungsbezogener Vergütung zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig erweisen. Aus diesem Grund möchte sich die Gesellschaft bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und verzichtet (i) auf die Betrachtung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.2, Absatz 2, Satz 3), (ii) auf die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6), (iii) auf eine Regelung, wonach variable Vergütungsbestandteile eine im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben müssen (Kodex Ziffer 4.2.3, Abs. 2) sowie auch (iv) auf die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 4 und 5).
Aus dem gleichen Grund wird auch auf die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands sowie Selbstbeschränkungen bei der Bestellung bzw. Wiederbestellung von Vorständen (Kodex Ziffer 5.1.2, Absatz 2) verzichtet.
Die Gesellschaft verzichtet aus Effizienzgründen darauf, die Hauptversammlung separat über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands zu informieren. (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 6). Informationen zur Vorstandsvergütung finden sich im Geschäftsbericht.
Die Hauptversammlung hat entsprechend den gesetzlich eröffneten Möglichkeiten im Jahr 2011 und nochmals im Jahr 2016 jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen, dass eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt. Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Vorstände erfolgen daher im Vergütungsbericht keine individualisierten Angaben zu den den Vorständen gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen, zu Aufschlüsselung nach Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung sowie zur Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen (Kodex Ziffer 4.2.5). Auch insoweit finden sich alle gesetzlich erforderlichen Informationen zur Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht.
Eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG bietet aufgrund ihrer Größe und Komplexität dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, alle Themen ausführlich im Gesamtgremium zu diskutieren. Der Aufsichtsrat hat daher keine Ausschüsse gebildet (Kodex Ziffer 5.3).
Zur Erhaltung der größtmöglichen Flexibilität bei Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien als auch aus Effizienzgründen verzichtet der Aufsichtsrat sowohl auf die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder als auch auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2). Ebenso verzichtet er auf die Beifügung von Lebensläufen bei Kandidatenvorschlägen und die Veröffentlichung dieser Informationen auf der Webseite des Unternehmens (Kodex Ziffer 5.4.1, Abs. 5). Aus denselben Gründen und unter Berücksichtigung der nach wie vor vorhandenen Rechtsunsicherheit, was unter Zugrundelegung von Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, konkret mit dieser Empfehlung offenzulegen wäre, verzichtet der Aufsichtsrat zudem auf die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, Ziffer 5.4.2, Satz 2).
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen werden aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht individualisiert ausgewiesen (Kodex Ziffer 5.4.6, Absatz 3).
Der Aufsichtsrat verzichtet auf eine ausdrückliche Effizienzprüfung (Kodex Ziffer 5.6). Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine "Politik der kurzen Wege" ist aus Sicht des Aufsichtsrats ein höchstes Maß an Effizienz gegeben.
Um den Abstimmungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten, wird der Halbjahresbericht vor seiner Veröffentlichung nicht mit dem Gesamtaufsichtsrat, sondern nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden erörtert (Kodex Ziffer 7.1.2)"
Ostbevern, im Februar 2019
Richard G. Ramsauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Rolf Schwirz, Vorstand
Im Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat sodann - insbesondere auch mit Blick auf die zwischenzeitlichen Änderungen im Vorstand - folgende Entsprechenserklärung verabschiedet:
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:
"Die Gesellschaft hat den am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) seit der letzten Entsprechenserklärung aus Februar 2019 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch in Zukunft mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen:
Die bestehende D & O-Versicherung sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft hat persönliche Verpflichtungserklärungen zur Tragung eines Selbstbehalts durch ihre Aufsichtsratsmitglieder eingeholt, auch wenn ansonsten Versicherungsschutz auf Grund einer durch die Gesellschaft abgeschlossenen D & O-Versicherung bestehen sollte. Danach tragen Aufsichtsratsmitglieder, die der Gesellschaft oder Dritten durch ihre Aufsichtsratstätigkeit grob fahrlässig Schaden zufügen, alle in einem Jahr verursachten Schäden bis zur Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen Jahresgesamtvergütung im Jahr der Schadensverursachung selbst. Zur Schadensbemessungsgrundlage zählen Rechts- und sonstige Verteidigungskosten nicht. Eine Einschränkung der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Dritten ist damit nicht verbunden (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 3).
Die Gesellschaft verzichtet aus Vereinfachungsgründen darauf, einen Corporate Governance-Bericht zu erstellen (Kodex Ziffer 3.10). Daraus folgt, dass sie auch darauf verzichtet, über den Stand der Umsetzung hinsichtlich der Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner sowie deren Namen im Corporate Governance-Bericht zu berichten. Auch konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme werden daher nicht gemacht (Kodex Ziffern 5.4.1, Abs. 4, Satz 2 und 3; 7.1.3).
Der Vorstand der Gesellschaft besteht seit dem 1. Juli 2019 wieder aus zwei Personen und hat auch wieder einen Vorsitzenden (Kodex Ziffer 4.2.1, Satz 1). In der Zeit vom 5. Oktober 2018 bis zum 30. Juni 2019 bestand der Vorstand der Gesellschaft hingegen lediglich aus einer Person und hatte daher auch keinen Vorsitzenden oder Sprecher. Die nur vorrübergehende Besetzung des Vorstands mit lediglich einer Person hielt die Gesellschaft mit Blick auf die Durchführung eines sorgfältigen Auswahlverfahrens zur Gewinnung eines weiteren Vorstandsmitglieds für hinnehmbar.
Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungskräfte bei angemessener und leistungsbezogener Vergütung zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig erweisen. Aus diesem Grund möchte sich die Gesellschaft bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und verzichtet (i) auf die Betrachtung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.2, Absatz 2, Satz 3), (ii) auf die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6), (iii) auf eine Regelung, wonach variable Vergütungsbestandteile eine im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben müssen (Kodex Ziffer 4.2.3, Abs. 2) sowie auch (iv) auf die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 4 und 5).
Aus dem gleichen Grund wird auch auf die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands sowie Selbstbeschränkungen bei der Bestellung bzw. Wiederbestellung von Vorständen (Kodex Ziffer 5.1.2, Absatz 2) verzichtet.
Die Gesellschaft verzichtet aus Effizienzgründen darauf, die Hauptversammlung separat über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands zu informieren. (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 6). Informationen zur Vorstandsvergütung finden sich im Geschäftsbericht.
Die Hauptversammlung hat entsprechend den gesetzlich eröffneten Möglichkeiten im Jahr 2011 und nochmals im Jahr 2016 jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen, dass eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt. Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Vorstände erfolgen daher im Vergütungsbericht keine individualisierten Angaben zu den den Vorständen gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen, zu Aufschlüsselung nach Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung sowie zur Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen (Kodex Ziffer 4.2.5). Auch insoweit finden sich alle gesetzlich erforderlichen Informationen zur Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht.
Eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG bietet aufgrund ihrer Größe und Komplexität dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, alle Themen ausführlich im Gesamtgremium zu diskutieren. Der Aufsichtsrat hat daher keine Ausschüsse gebildet (Kodex Ziffer 5.3).
Zur Erhaltung der größtmöglichen Flexibilität bei Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien als auch aus Effizienzgründen verzichtet der Aufsichtsrat sowohl auf die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder als auch auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2). Ebenso verzichtet er auf die Beifügung von Lebensläufen bei Kandidatenvorschlägen und die Veröffentlichung dieser Informationen auf der Webseite des Unternehmens (Kodex Ziffer 5.4.1, Abs. 5). Aus denselben Gründen und unter Berücksichtigung der nach wie vor vorhandenen Rechtsunsicherheit, was unter Zugrundelegung von Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, konkret mit dieser Empfehlung offenzulegen wäre, verzichtet der Aufsichtsrat zudem auf die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, Ziffer 5.4.2, Satz 2).
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen werden aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht individualisiert ausgewiesen (Kodex Ziffer 5.4.6, Absatz 3).
Der Aufsichtsrat verzichtet auf eine ausdrückliche Effizienzprüfung (Kodex Ziffer 5.6). Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine "Politik der kurzen Wege" ist aus Sicht des Aufsichtsrats ein höchstes Maß an Effizienz gegeben.
Um den Abstimmungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten, wird der Halbjahresbericht vor seiner Veröffentlichung nicht mit dem Gesamtaufsichtsrat, sondern nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden erörtert (Kodex Ziffer 7.1.2)"
Ostbevern, im Dezember 2019
Richard G. Ramsauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Rolf Schwirz, Vorstandsvorsitzender
Ulrich Lammers, Mitglied des Vorstands
Angaben zu Unternehmenspraktiken
Unternehmenspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht angewandt.
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand der FRIWO AG bestand bis zum 30. Juni 2019 aus einem Mitglied und besteht seit dem 1. Juli 2019 wieder aus zwei Mitgliedern. Er ist das Leitungsorgan der Gesellschaft und des Konzerns. Er ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.
Der Vorstand bestand 2019 durchgängig aus männlichen Mitgliedern, womit der Anteil von Frauen im Vorstand bei null Prozent liegt. Eine Änderung ist nicht geplant, so dass der Aufsichtsrat in Fortführung seiner bisherigen Beschlussfassung mit Blick auf das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen hat, den aktuellen Status bis zum 31. Dezember 2021 beizubehalten.
Zu den Vorstandsaufgaben gehören die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle der Geschäftsführungen der Tochterunternehmen. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen.
Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so tragen diese gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Gleichwohl führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich bei einem Mehrpersonengremium aus einem schriftlich fixierten Geschäftsverteilungsplan. Als Vorstandsvorsitzender wurde Herr Rolf Schwirz ernannt, der bis Ende Juni 2019 als Alleinvorstand fungierte. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt die Details der Vorstandsarbeit.
Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.
Der Vorstand arbeitet inhaltlich und zeitlich eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert das Kontrollgremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umsetzung, der Geschäftsplanung, der Geschäftsentwicklung und der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken und Compliance-Fragen. Wesentliche Entscheidungen sind im Rahmen eines Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.
Dem Vorstand obliegt zudem die Festlegung von Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands innerhalb der FRIWO AG. Da das operative Geschäft in den Tochtergesellschaften der FRIWO AG angesiedelt ist, existieren in der FRIWO AG keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands, so dass die Festlegung solcher Zielgrößen nicht möglich ist.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG umfasst sechs Mitglieder. Er ist gemäß dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu zwei Dritteln mit Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer in einem von der Hauptversammlung unabhängigen Wahlverfahren von Arbeitnehmern gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsräte beträgt fünf Jahre.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt derzeit bei einem Sechstel, das weibliche Mitglied des Aufsichtsrats wurde von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt. Die aktuelle Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Insofern hat sich der Aufsichtsrat, in Fortsetzung seiner bisherigen Beschlussfassung zum Ziel gesetzt, den aktuellen Status bis zum 10. Mai 2021 aufrechtzuerhalten.
Unterjährig tritt der Aufsichtsrat regelmäßig mindestens viermal (zweimal pro Halbjahr) zusammen. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Aufsichtsrats festlegt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert er die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie Fragen der Nachhaltigkeit und Compliance-Themen. Er verabschiedet die Jahresplanung sowie den Jahresabschluss der FRIWO AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und prüft die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft. In seinen Aufgabenbereich fällt darüber hinaus die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsentscheidungen sind an seine Zustimmung gebunden.
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht gibt gemäß § 289a Abs. 2 HGB und § 315a Abs. 2 HGB einen Überblick über die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft und des Konzerns. Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG vom 11. Mai 2016 unterbleiben Angaben zur individualisierten Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft.
Zu den Einzelheiten der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG wird auf die Ziffer 40 des Konzernanhangs und auf Ziffer 14 des Anhangs der FRIWO AG verwiesen.
Vorstandsvergütung
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Er hat sicherzustellen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands sowie zur Lage des Unternehmens steht und sich in einem marktüblichen Rahmen bewegt. Die Vergütungsstruktur der FRIWO AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Möglichkeit, das Vorstandsvergütungssystem durch die Hauptversammlung billigen zu lassen, nutzt FRIWO derzeit nicht.
Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer festen Vergütung, einem jährlichen variablen Teil und einem langfristigen variablen Teil (Long-Term Incentive -LTI). Die feste Vergütung wird monatlich in gleichen Teilen als Gehalt ausgezahlt.
Der jährliche variable Teil ist von der Erreichung bestimmter finanzieller und qualitativer Ziele abhängig, die jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung sieht für eine außergewöhnliche Unternehmensentwicklung eine Begrenzung vor.
Der langfristige variable Teil (LTI) schafft einen zusätzlichen Anreiz für den Vorstand, sich für den langfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert.
Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf jedes Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Auszahlung des LTIs im Folgejahr erfolgt nur, wenn eine weitere Unternehmenswertsteigerung stattgefunden hat. Sollte der Unternehmenswert rückläufig sein, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen.
Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus eine Sondervergütung festsetzen. Er hat zudem die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Aktienoptionen zuzuteilen. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm. Eine Pensionsvereinbarung wird den aktiven Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.
Der Vorstandsvertrag enthält für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses keine Abfindungszusagen. Eine Ausgleichsverpflichtung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben.
Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 18 der Satzung der FRIWO AG.
Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
In seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 hat der Vorstand die folgende Erklärung abgegeben:
"Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen wurde die Gesellschaft nicht benachteiligt."
Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Die FRIWO AG hat für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 315b, Abs. 1 HGB, eine zusammengefasste, nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellt. Diese Erklärung schließt folgende Konzernunternehmen ein:
| ― | FRIWO AG, Ostbevern, Deutschland |
| ― | FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland |
| ― | FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam |
| ― | FRIWO Power Solutions Technology (ShenZhen) Co. Ltd., Shenzhen, China |
Auf die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer hat die Gesellschaft verzichtet.
Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat sich FRIWO an den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert, insbesondere bei der Beschreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener Key Performance-Indikatoren (KPIs). Dabei wurde der Indikatorensatz nach den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) ausgewählt.
Geschäftstätigkeit des FRIWO Konzerns
Die FRIWO AG mit ihren Tochterunternehmen ist einer der führenden Hersteller hochwertiger Ladegeräte, Stromversorgungen, Akkupacks, LED-Treiber und digital steuerbaren Antriebslösungen. Das Geschäftsmodell des FRIWO Konzerns ist ausführlich im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" beschrieben.
Bestimmung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen und Risiken
Nachhaltigkeitsverständnis von FRIWO
"Nachhaltiges Wirtschaften heißt für FRIWO, alle Perspektiven der Nachhaltigkeit bei der Ausrichtung des unternehmerischen Handelns zu berücksichtigen. Als börsennotiertes Unternehmen strebt FRIWO profitables Wachstum an, das die Inanspruchnahme von Ressourcen und negative Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert und dabei die Mitarbeiterbelange bestmöglich berücksichtigt. Der Fokus der strategischen Ausrichtung liegt dabei auf dem Vierklang aus Produkteffizienz, Umweltschutz, unternehmerischer Integrität sowie der Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"
FRIWOs ausführliches Nachhaltigkeitsverständnis wird unter folgender Adresse öffentlich zugänglich gemacht: https://www.friwo.com/de/about/unsere-philosophie/.
Erstellungsprozess der nichtfinanziellen Erklärung
Zur Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat FRIWO im Berichtsjahr einen gesonderten internen Prozess durchlaufen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen weiter zu analysieren und zu bewerten. Aus diesem Prozess wurden Erkenntnisse über die wesentlichen CSR-Themen und deren Risikopotenzial für die Geschäftstätigkeit gewonnen. Diejenigen, die für die Stakeholder der Gesellschaft sowie für Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und die Lage des FRIWO-Konzerns relevant sind, wurden in Handlungsfelder überführt und in Verbindung dazu wurden die aus Konzernsicht wesentlichen Risiken ermittelt und analysiert. Zudem berücksichtigt FRIWO Risikoszenarien, die die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte zum Gegenstand haben.
Bestimmung wesentlicher CSR-Themen und -Handlungsfelder
Die Festlegung der für FRIWO wesentlichen Handlungsfelder erfolgte in einem mehrstufigen Prozess. Hierzu wurde in Interviews ermittelt, welche Erwartungen relevante Stakeholdergruppen an unternehmerische Verantwortung haben. Die Ergebnisse wurden auf ihre Geschäftsrelevanz für FRIWO überprüft und entsprechend kategorisiert. Hieraus ergaben sich fünf übergeordneten Themen: Unternehmensführung, Umwelt, Mitarbeiter, Produkt (Produkteffizienz und Lieferkette) und Gesellschaft. Das Thema Gesellschaft war auch im Berichtsjahr sowohl für die Stakeholder als auch für die Geschäftstätigkeit von FRIWO von nachgelagerter Relevanz.
Die fünf übergeordneten Themen wurden in die folgenden Handlungsfelder überführt, welche in den einzelnen Kapiteln ausführlich beschrieben werden.
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| Für FRIWO wesentliche Themen | Abgeleitete Handlungsfelder |
|---|---|
| Unternehmensführung | Compliance |
| Umwelt, Produkteffizienz | Umweltbelange |
| Mitarbeiter | Arbeitnehmerbelange |
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| Für FRIWO nachgelagert relevante Themen | Abgeleitete Handlungsfelder |
|---|---|
| Gesellschaft | Soziales und Gemeinwesen |
| Lieferkette | Menschenrechte |
Bestimmung wesentlicher Risiken
Die Geschäftstätigkeit des Konzerns soll positiv auf die oben genannten CSR-Themen einwirken und die verbundenen Risiken minimieren. Insbesondere in den wesentlichen Handlungsfeldern adressiert FRIWO Risiken systematisch und nachhaltig mit verschiedenen Steuerungsansätzen.
Die Bestimmung der wesentlichen Risiken erfolgte durch einen mehrstufigen Prozess. Unter Berücksichtigung von Geschäftsmodell, Produktsortiment und regionaler Aufstellung wurden mögliche Risiken ermittelt, welche mit den Handlungsfeldern zusammenhängen. Der Austausch mit den Fachabteilungen führte schließlich zur finalen Beschreibung und ersten Bewertung der Risiken (Bruttobewertung). Unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken wurde eine erneute Bewertung vorgenommen, um das verbleibende Risiko (Nettobewertung) zu beurteilen.
Im Ergebnis wurde festgestellt: Es bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben oder haben werden.
Außerdem bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen von FRIWO oder den Produkten von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte haben oder haben werden.
Nachhaltigkeitsprogramm von FRIWO
Zur Weiterentwicklung und Systematisierung der Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit entstand das folgende Programm.
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| DNK Abschnitt | DNK Kriterium | Maßnahme | Zeithorizont | Status |
|---|---|---|---|---|
| Strategie | Tiefe der Wertschöpfungskette | Erweiterung der Wertschöpfungskette | laufend | FRIWO wandelt sich vom reinen Produkt- zum Produkt- und Systemanbieter |
| Prozessmanagement | Kontrolle | Verbesserung des Datenerfassungssystems und die Qualität der Daten für Nachhaltigkeitskennzahlen | laufend | Datenqualität nimmt stetig zu, schrittweise Ausweitung der CO2-Erfassung, im Berichtsjahr wurden die Flüge in die Erfassung aufgenommen |
| Beteiligung von Anspruchsgruppen | Entwicklung eines methodischen Ansatzes für einen Stakeholderdialog der alle Anspruchsgruppen an allen Standorten umfasst. | 12/2021 | Zeithorizont wurde verschoben von 12/2019 auf 12/2021 | |
| Umwelt | Klimarelevante Emissionen | Formulierung einer Konzernrichtlinie zur Begrenzung der Emissionen des Fuhrparks Ziel: Reduzierung um 3 Prozent bis 2020 | 12/2020 | Änderung der Konzernrichtlinie für Dienstwagen, sodass HEV-, PHEV- und BEV-Fahrzeuge beschafft werden können Stand 12/18 0 151 CO2 g/km Stand 12/2019 0 158 CO2 g/km (Schätzungen basierend auf WLTP-Werten) |
| Reduzierung des relativen Verbrauchs HB-Stoffe um 2 Prozent bis 2020, Reduzierung des Wasserverbrauches um 1 Prozent bis 2020, Reduzierung des relativen Energieverbrauchs um 2 Prozent bis 2020; Reduzierung des Restmülls um 5 Prozent bis 2020 | 12/2020 | Programme zur Abfallreduzierung und zur Einsparung weiterer Ressourcen wie Papier sind angelaufen. Erfassung der detaillierten Energieverbräuche, um so Einsparpotentiale zu identifizieren. | ||
| Gesellschaft | Menschenrechte | Verbesserung des Konzeptes, welches die Lieferanten dauerhaft einbezieht. | laufend | Weitere Sensibilisierung des Einkaufs für das Thema Menschenrechte im Beschaffungsprozess |
| Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten | Konzernweit Compliance-Schulungen durchführen und weiterentwickeln | laufend | Weiterentwicklung eines konzernweiten Compliance-Managementsystems |
Strategie
Tiefe der Wertschöpfungskette
Die Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen bei der Lieferkette steigt durch die zunehmend internationale Ausrichtung des Unternehmens mit Gesellschaften in Vietnam, China und Indien.
Insgesamt kann FRIWO auf die frühen Stufen der Lieferkette nur indirekt Einfluss nehmen, da die Komponenten zur Produktion der Endprodukte in den vorgelagerten Ebenen der Wertschöpfungskette extern hergestellt werden. Jedoch kann FRIWO auf bestimmte Risiken im Produktionsprozess aktiv einwirken und diese im Wesentlichen ausschließen. So durchlaufen neue Lieferanten einen Qualifizierungsprozess, bevor sie für den Bezug von Materialien oder Dienstleistungen freigegeben werden. Neben einer Selbstauskunft anhand eines Fragebogens beinhaltet diese Qualifizierung eine Auditierung vor Ort. Die Zulieferer müssen ihre Sorgfaltspflichten auf Basis des FRIWO-Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten.
Prozessmanagement
Die Entwicklung und Umsetzung von CSR ist bei FRIWO ein zentral gesteuerter Prozess, der durch die Abteilung Controlling koordiniert und überwacht wird. Das Controlling berichtet dabei direkt an den Vorstand und bildet zusammen mit diesem und der Vertretung für rechtliche Angelegenheiten den Steuerungskreis. Es informiert zudem die einzelnen Standorte über konzeptionelle Änderungen und Neuerungen. Unterstützt werden die Gesamtverantwortlichen durch Fachverantwortliche aus den jeweiligen CSR-Handlungsfeldern. Hier sind auch Verantwortliche aus Vietnam und China vertreten.
FRIWO kommuniziert die Regeln und Prozesse zur Steuerung von Nachhaltigkeit durch ein unternehmensinternes, themenübergreifendes CSR-Handbuch, ein spezielles Umwelthandbuch und durch ein konzernweites CSR-Reportingsystem.
Kontrolle
FRIWO wendet bei den wesentlichen Handlungsfeldern entsprechende Managementsysteme an und verfolgt Steuerungsansätze, welche über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren kontrolliert werden. Diese Indikatoren finden sich am Ende des nichtfinanziellen Berichts in der Kennzahlenübersicht. Die Verantwortlichen unterrichten den Vorstand über die Ergebnisse der Steuerungsansätze halbjährlich bzw. ad hoc bei besonderen Anlässen. Wie im Nachhaltigkeitsprogramm beschrieben, wurde das Datenerfassungssystem für Nachhaltigkeitskennzahlen für alle Standorte ausgebaut und automatisiert, sodass gewährleistet ist, dass die Kennzahlen nachvollzogen werden können.
Beteiligung von Anspruchsgruppen
FRIWO ist offen für den Austausch mit allen Stakeholdern. Die Gesellschaft analysiert bei Bedarf zentrale Anspruchsgruppen und identifiziert deren Erwartungshaltung. Als relevante Stakeholder werden die Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten sowie die Gemeinden, in denen der Konzern tätig ist, betrachtet. Für den Austausch mit den Stakeholdern gibt es aktuell noch keinen etablierten Prozess. Interessenten können ihre Anliegen an folgende E-Mail-Adresse senden: [email protected].
Anreizsysteme
Nachhaltigkeitsziele spielen bei der Zielvereinbarung mit unseren Führungskräften keine Rolle. Allgemeine Informationen zur Vergütungspolitik können dem Vergütungsbericht des Geschäftsberichts entnommen werden.
Umweltbelange
Umweltschutz hat für FRIWO entlang der gesamten Wertschöpfungskette einen hohen Stellenwert. Als produzierendes Unternehmen wirkt der Konzern indirekt und direkt auf die Umwelt ein - unter anderem durch den Verbrauch von Ressourcen und die Verwendung umweltgefährdender Stoffe. Ziel ist, diese negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zielgerichtet zu verringern, um die Umwelt zu schonen und den damit verbundenen Risiken für FRIWO zu begegnen.
Zentraler Ansatzpunkt für FRIWO als weiterverarbeitendes Unternehmen ist die Entwicklung von innovativen, hocheffizienten und damit umweltschonenden Produkten. So leistet FRIWO mit seinem Geschäft indirekt einen Beitrag zur Ressourcenschonung.
Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigt FRIWO, ob die zugelieferten Bauteile mit der REACH-Verordnung und der RoHS-Richtlinie in Einklang stehen. Bei diesem Auswahlprozess werden darüber hinaus auch Ergebnisse von Lieferantenaudits einbezogen. Auch bei der eigenen Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle, mit denen FRIWO gesetzeskonform umgeht.
So übernimmt FRIWO auch am Ende des Produktlebenszyklus Verantwortung und kommt den Pflichten aus dem GRS-Rücknahmesystem für Batterien sowie aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz nach. Zudem wurde im Berichtsjahr ein Programm zur Abfallreduzierung gestartet, das im ersten Schritt verbesserte Möglichkeiten vorsieht, Abfälle zu entsorgen. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter zu stärken, wurden Schulungen und eine Informationskampagne durchgeführt.
Des Weiteren hat FRIWO Maßnahmen mit dem Ziel vorgenommen, generell Ressourcen einzusparen. Beispielsweise wurde ein neues Druckerkonzept etabliert, nachdem zuvor auf das Nutzungsverhalten aufmerksam gemacht wurde.
Relevante Gesetze für FRIWO beim Umweltschutz sind vor allem die Ökodesign-Richtlinie, die REACH-Verordnung und die RoHS-Richtlinie sowie die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). Produktseitig folgt FRIWO der Niederspannungsrichtlinie und den strengeren US-amerikanischen Energieeffizienz-Anforderungen für externe Stromversorgungen nach DOE Level VI. Diese formulieren die weltweit höchste Energie-Anforderungsstufe. Durch das Design und Stichprobentests in der Fertigung wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt und stetig verbessert.
Mit dem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 verfolgt FRIWO an allen Produktionsstandorten einen übergreifenden Steuerungsansatz. Die Revision ISO 14001: 2015 wurde an allen produzierenden Standorten durchgeführt. Zu Beginn des Jahres 2019 folgte das nächste Energieaudit gemäß DIN EN ISO 16247. Zudem erfüllt FRIWO seit Dezember 2017 die DIN EN ISO 13485 das Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte.
Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche des Produktlebenszyklus, die maßgeblich beeinflusst werden können. Das größte Wirkungspotenzial besteht darin, die Emissionen zu reduzieren, die in der Nutzungsphase der verkauften Stromversorgungen und Ladegeräte entstehen. Dieser Aspekt wird somit der Forschung- und Entwicklungsphase besonders berücksichtigt. Grundsätzlich strebt FRIWO die Verwendung einer ökologischen Verpackung mit niedriger Umweltbelastung an, etwa Pendel- oder Mehrwegverpackungen.
Ebenfalls wichtig sind Umweltauswirkungen, die im Zuge der Geschäftstätigkeit entstehen. FRIWO strebt eine konsequente Senkung des Energiebedarfs an, da dies mit der Reduktion von Emissionen und auch Produktionskosten einhergeht. Im Berichtsjahr wurden am Standort Ostbevern Stromzähler an allen Strom-Unterverteilungen montiert, um so eine noch detailliertere Verbrauchsstatistik zu ermitteln. Diese wurde als Basis für ein Stromeinsparungs-Programm genutzt und soll in Zukunft weitere Einsparpotenziale aufzeigen.
Ebenfalls wurde im Berichtsjahr die Richtlinie für die Dienstwagen dahingehend geändert, dass nun auch Fahrzeuge mit Hybrid- oder Elektromotoren angeschafft werden können. Die Anschaffung solcher Hybridfahrzeuge (HEV), Plug-In-Hybrid-Wagen (PHEV) und reine Elektrofahrzeuge (BEV), zielt darauf ab, die Emissionen der Fahrzeugflotte insgesamt zu reduzieren. Die Nutzung des im Jahr 2018 angeschafften E-Golfs bestärkt uns in diesem Vorgehen, denn die Strecken rund um den Stammsitz in Ostbevern wurden komplett emissionsfrei bewältigt.
Im Nachhaltigkeitsprogramm ist eine Senkung der Emissionen vorgesehen. Jedoch wurde die gesetzliche Ermittlung der Emissions-Werte vom NEFZ (NEFZ - neuer Europäischer Fahrzyklus) auf das strengere Messprotokoll der WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umgestellt, sodass hier keine Verbesserungen bei der Reduzierung des durchschnittlichen CO2-g/km-Ausstoßes verzeichnet werden konnten. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden in diesem Bericht die CO2-Werte, die sowohl die Fahrzeugflotte betreffen als auch in die Berechnung des CO2-Gesamtwertes einfließen, auf Basis des WLTP berechnet. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr die Erfassung des CO2-Ausstoßes um die durch Mitarbeiter angetretene Flugreisen erweitert. FRIWO möchte damit der erhöhten Aufmerksamkeit Rechnung tragen, die sich durch die gesellschaftliche Diskussion mit dem Thema im Berichtsjahr ergaben. Die Werte für das vorherige Berichtsjahr wurden dementsprechend angepasst, sodass eine einheitliche Berechnungsgrundlage vorliegt. FRIWO hofft, im kommenden Geschäftsjahr eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes realisieren zu können.
Der im Jahr 2018 gegründete Ausschuss, der sich regelmäßig mit innovativen Umweltprojekten bei FRIWO auseinandersetzt, konnte im Berichtsjahr eine nachhaltige Nutzung eines unbebauten Grundstücks am Produktionsstandort Ostbevern bewirken. So wurde eine Wildblumenwiese angelegt und ein Insektenhotel aufgestellt. Diese Maßnahmen sollen ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt darstellen und präventiv gegen das derzeitige Insektensterben wirken.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei FRIWO ist verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zum Umweltschutz. Die Umsetzung der umweltrelevanten Managementsysteme wird dezentral gesteuert und kontrolliert. In Ostbevern ist hierfür der Umweltbeauftragte zuständig, der jährlich den Vorstand informiert. In Vietnam verantwortet ebenfalls ein Umweltbeauftragter die Umweltbelange des Standorts und berichtet diese an den General Manager vor Ort. Überdies erarbeitet an jedem dieser produzierenden Standorte ein Umweltausschuss zwei Mal jährlich Vorschläge zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung.
Im Berichtsjahr kam es in der FRIWO-Gruppe weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Umweltbezug.
Arbeitnehmerbelange
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für die Entwicklung innovativer Produkte und den wirtschaftlichen Erfolg von FRIWO. Das Unternehmen hat direkten Einfluss auf die Arbeitsumgebung und Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter sowie auf deren Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden.
Neben den Risiken für die Belegschaft adressiert FRIWO auch die Herausforderungen des demografischen Wandels.
Dagegen hat FRIWO auf Arbeitnehmerbelange und die damit verbundenen Risiken entlang der Wertschöpfungskette lediglich einen eingeschränkten Einfluss. Deshalb werden die Maßnahmen bei Zulieferern auf wesentliche Themen beschränkt, die für die Anspruchsgruppen relevant und für FRIWO beeinflussbar sind.
FRIWO achtet die Arbeitnehmerrechte und unterstützt insbesondere die Diskriminierungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter mit verschiedenen Maßnahmen. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet das Unternehmen ein Arbeitsumfeld, das von Chancengleichheit geprägt ist. In den vergangenen Jahren gab es keine Beschwerden über Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist FRIWO ein besonderes Anliegen. So gibt es an den Standorten spezifische Angebote aus Vorsorge- und Nachsorgemaßnahmen.
Mit Maßnahmen zur Qualifizierung werden Mitarbeiter auf die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt vorbereitet. Dafür investiert FRIWO in die Aus- und Weiterbildung ebenso wie in die Nachwuchsförderung. Neben den großen technologischen Veränderungen rund um die Themen Digitalisierung und Industrie 4.0 sollen diese Aktivitäten auch die Herausforderungen des demografischen Wandels adressieren.
Prinzipiell schaffen die nationalen Gesetzgebungen verpflichtende Rahmenbedingungen für das Handeln von FRIWO gegenüber den Arbeitnehmern. Die Einhaltung dieser mitarbeiterrelevanten Gesetze ist für FRIWO selbstverständlich.
Die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten überwacht im Allgemeinen die jeweilige Personalabteilung. In Deutschland informiert sich diese regelmäßig in Seminaren des Arbeitgeberverbandes über neue Entwicklungen und wird dabei gegebenenfalls durch externe Anwälte unterstützt. Im Speziellen sorgen die Arbeitnehmervertretungen sowie der Beauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für wirksamen Rechtsschutz der Mitarbeiter.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verfolgt FRIWO standortspezifische Konzepte. Die Maßnahmen sind auf lokale Rahmenbedingungen abgestimmt, verfolgen jedoch ein einheitliches Ziel: die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und persönlicher Weiterentwicklung für alle Mitarbeiter.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensführung, dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Damit einher geht auch die Selbstverpflichtung zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Mitarbeiter von FRIWO werden nach ihrer Stellenbeschreibung entlohnt, egal welchem Geschlecht sie angehören.
Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, gibt es am Standort Ostbevern einen Arbeitssicherheits-Ausschuss und in Ho Chi Minh Stadt einen Health and Safety Officer. Darüber hinaus bietet FRIWO ein aktives Gesundheitsmanagement an. Weitere Angebote zum vorsorglichen Gesundheitsschutz umfassen Zuschüsse für Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie verbesserte Gesundheitskommunikation und das Arbeitsbewältigungscoaching. Die reibungslose Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Krankheitsfall wird mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement gesichert.
Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge sowie verschiedene Arbeitszeitmodelle sorgen für die notwendige Absicherung der Mitarbeiter in der heutigen Arbeitswelt. Am Standort Ostbevern wurde im Berichtsjahr sowohl für bestehende als auch für neue Verträge garantiert, dass FRIWO den Betrag, den der Mitarbeiter in seine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, um 15 Prozent erhöht. Damit erfüllte FRIWO die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), die erst ab 2022 gelten, schon 2019.
Mit dem Konzept "FRIWO Dialog" evaluiert das Unternehmen das Entwicklungspotenzial der Mitarbeiter. Teil der gelebten Feedbackkultur ist auch das betriebliche Vorschlagswesen von FRIWO.
Überdies finden regelmäßige Qualitätsschulungen für die Gesamtbelegschaft und gesonderte Trainings für die Belegschaft in Vietnam statt. Alle Pflichtschulungen und Unterweisungen in Ostbevern werden mithilfe des Meldesystems HNC/Auditor festgehalten.
Den Auszubildenden in Ostbevern wird ein regelmäßiger Betriebsunterricht angeboten, um sie optimal auf ihre Tätigkeit bei FRIWO vorzubereiten. FRIWO bietet allen Auszubildenden nach ihrem Abschluss ein befristetes Arbeitsverhältnis an.
FRIWO versucht, am Stammsitz in Ostbevern mit verschiedenen innovativen Konzepten qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Dazu zählen die Teilnahme an einem "Zukunftstag", auf dem interessierte Schüler und Schulabsolventen die Möglichkeit haben, sich mit den aktuellen Auszubildenden und Mitarbeitern des Betriebes auszutauschen. Für den deutschen Standort in Ostbevern bewährten sich zudem Recruiting-Aktivitäten auf Ausbildungsmessen, in Schulen und über die Agentur für Arbeit sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken. In den einzelnen Landesgesellschaften verfolgt FRIWO dabei den regionalen Anforderungen entsprechende Ansätze. Die Personalabteilung in Ostbevern ist für die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen verantwortlich. Deren Umsetzung vor Ort stellt der nationale HR Manager sicher.
Menschenrechte
Es gehört zum Selbstverständnis von FRIWO, Menschenrechte zu achten und Verstöße gegen diese nicht zu tolerieren. Die internationale Vernetzung mit Lieferanten und Geschäftspartnern sowie die Geschäftstätigkeit birgt jedoch grundsätzlich immer ein Risiko mittelbarer und unmittelbarer Menschenrechtsverstöße.
Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse ist das Thema Menschenrechte nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und die Anwendung der FRIWO-spezifischen Einzelmaßnahmen können Menschenrechtsverletzungen im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Entsprechend dieser Einschätzung gibt es keine Due-Diligence-Prozesse. Dennoch sollen im Folgenden die Bemühungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen kurz dargestellt werden.
Unmittelbare Menschenrechtsverstöße können potenziell unternehmensintern auftreten. Der Vorstand versteht es als Teil seiner Sorgfaltspflicht, dieses Umfeld so zu gestalten, dass Toleranz und Gleichbehandlung für alle FRIWO-Mitarbeiter gewährleistet ist.
Mittelbare Menschenrechtsverstöße können auch potenziell unternehmensextern, also in den Lieferketten bei Geschäftspartnern und Zulieferern auftreten. Sie können beispielsweise Kinderarbeit oder andere Verstöße betreffen, die mit der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung einhergehen.
FRIWO verwendet Produktkomponenten, die seltene Erden beinhalten. Einige dieser sogenannten Konfliktmineralien werden in politisch instabilen Regionen Afrikas gewonnen und stehen im Zusammenhang mit humanitären Missständen, Gewalt und ökologischer Verwüstung. FRIWO verurteilt diese von Menschrechtsverletzungen geprägten Zustände in den Herkunftsländern der belasteten Rohstoffe und fordert jährlich alle Lieferanten auf, vollständige Konfliktmineralienberichte im Rahmen der EICC/GeSI "Conflict Minerals Report" Template bereitzustellen.
FRIWO verfolgt verschiedene Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
Die zentrale Maßnahme zur Begrenzung des Risikos von Menschenrechtsverstößen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Dieser verpflichtet die Zulieferer unter anderem zur Einhaltung der Gesetze, zur Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter und zur Unterlassung von Kinderarbeit. Ergänzt wird der Verhaltenskodex durch einen Fragebogen zu den Themen soziale Verantwortung, Logistik, Kooperation, Qualitätssicherung und Umweltmanagement, der - wie im Nachhaltigkeitsprogramm beschlossen - erweitert wurde. Zudem wird sich FRIWO im Jahr 2020 nochmals mit der Vermittlung des Nachhaltigkeitsansatzes durch die Empfehlung des "Global Compact" als Orientierungsrahmen für Lieferanten, aber auch für FRIWO selbst, beschäftigen.
Der Vice President Global Procurement verantwortet zentral die Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette. Er koordiniert die Aktivitäten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dergestalt, dass keine wesentlichen Risiken für mittelbare und unmittelbare Menschenrechtsverletzungen verbleiben.
Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete FRIWO weltweit keine Menschenrechtsverletzung.
Gesetzes- und Richtlinienkonformes Verhalten
Soziales/Gemeinwesen
FRIWO will das Gemeinwesen positiv beeinflussen. Im Vergleich zu den anderen Tätigkeitsfeldern wird das Engagement für die Gesellschaft allerdings als nachgelagert betrachtet, da dieses nur indirekt mit dem Kerngeschäft verknüpft ist.
Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und durch einzelne Aktivitäten können Risiken im Bereich Soziales/ Gemeinwesen im Allgemeinen ausgeschlossen werden, so dass Due-Diligence-Prozesse und übergreifende Konzepte nicht notwendig sind.
Der Vorstand schätzt die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützt sie bei ihrem Engagement. Beispielsweise werden Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt, damit sie sich bei Einsätzen der örtlichen freiwilligen Feuerwehr engagieren können.
Compliance
FRIWO will seinen Stakeholdern ein verlässlicher und verantwortungsvoller Partner sein. Geschäftspartner und die Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, erwarten jederzeit gesetzestreues Verhalten. Darüber hinaus bestehen Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirtschaftsrechts, welche FRIWO als global agierendes Unternehmen beachten muss.
Vor allem in Ländern, in denen Korruption verbreitet ist, birgt die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns jedoch das Risiko von gesetzeswidrigen Geschäftspraktiken. Besonders die Bereiche Unternehmensführung, Beschaffung und Vertrieb sind durch die direkte Verbindung zu den diffizilen Tätigkeiten der Angebotsverhandlung, Auftragsvergabe und -abrechnung möglicherweise dem Risiko solcher Verstöße ausgesetzt. So kann es sowohl unternehmensintern als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Austausch mit Kunden, Lieferanten oder Behörden zu unredlichem Verhalten kommen. Um dem Selbstverständnis als integrer Geschäftspartner jederzeit gerecht zu werden sowie um Strafen und Reputationsschäden präventiv auszuschließen, ergreift FRIWO vor allem die nachfolgenden Maßnahmen:
Eine politische Einflussnahme, die von den Mitarbeitern und Geschäftsleitern von FRIWO ausgeht oder auf FRIWO wirkt, ist inakzeptabel. Um eine derartige Beeinflussung wechselseitig auszuschließen, existieren Maßnahmen zur Korruptions- und Bestechungsprävention.
Darüber hinaus ist das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten von Mitarbeitern und Geschäftsleitern für die Geschäftstätigkeit essenziell. FRIWO beachtet landesspezifische Handelsrestriktionen sowie Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirtschaftsrechts.
Die Einhaltung von Gesetzen mit Bezug zum Thema Integrität und Compliance ist für FRIWO selbstverständlich. Als verantwortungsvolles Unternehmen kommen wir unserer Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht nach - sowohl intern also auch gegenüber dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit im Allgemeinen. Daher nimmt die Geschäftsführung von FRIWO die Verhinderung von Korruption, Bestechung und anderen unredlichen Geschäftspraktiken im Gesamtkonzern sehr ernst und verfolgt einen präventiven Ansatz.
In den vorgelagerten Schritten der Wertschöpfungskette kann FRIWO Compliance- und Gesetzesverstöße nur indirekt adressieren und nicht vollständig ausschließen. FRIWO wendet länderspezifische Verhaltenskodizes zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und standortübergreifenden Richtlinien zur internen Regulierung kritischer Themen an. Die Kodizes und Richtlinien sind Grundlage des Handelns der Mitarbeiter und den Adressaten jederzeit zugänglich.
Generell sind die Führungskräfte dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern die Compliance-Regelungen zu vermitteln. Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei jedem Mitarbeiter selbst. Ergänzend erfolgt für alle Bereiche, in denen Verpflichtungsgeschäfte eingegangen oder Risiken übernommen werden, eine konsequente Prüfung der Entscheidungen nach dem Vier-Augen-Prinzip.
FRIWO nimmt mit Blick auf geltende Rechtsvorschriften und Behördenauflagen interne Auditierungen vor. Darüber hinaus finden jährliche Kontrollen an den asiatischen Standorten statt, um die Einhaltung der Compliance-Regelungen sicherzustellen.
Der Compliance-Verantwortliche überprüft standortübergreifend die Aktivitäten. Er ist verantwortlich für die Konsolidierung der standortspezifischen Informationen und die Umsetzung in diesem Bereich und erstattet dem Vorstand regelmäßig Bericht. Bei Außenwirtschaftsthemen hat FRIWO einen globalen externen Zollbeauftragten und intern einen Verantwortlichen für den Bereich Außenwirtschaft.
Mitarbeiter von FRIWO können dem Compliance-Beauftragten über die E-Mail-Adresse [email protected] vertraulich Hinweise zu Rechtsverletzungen melden und sich bei Fragen zum Verhaltenskodex beraten lassen. Allen Mitarbeitern und Außenstehenden steht neben den etablierten Meldekanälen zudem ein webbasiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Im Berichtszeitraum kam es weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Bezug zu Bestechung, Korruption oder anderen unredlichen Geschäftspraktiken.
Perspektivisch soll der Umgang mit Compliance-Themen standortübergreifend vereinheitlicht werden.
Kennzahlenübersicht
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| Indikator GRI | Einheit | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|
| Verkaufte Geräte | Mio. Stück | 8 | 18 | |
| Umwelt | ||||
| Energieverbrauch gesamt | SRS 302-1 | MWh | 6.848 | 7.397 |
| Strom | SRS 302-1 | MWh | 5.838 | 6.425 |
| Heizöl | SRS 302-1 | MWh/t | 1.009 | 972 |
| Änderung des Energieverbrauchs | SRS 302-4 | % | -8 | 27 |
| CO2 direkt | SRS 305-1 | t | 281 | 270 |
| CO2 indirekt | SRS 305-2 | t | 3.877 | 4.060 |
| CO2 gesamt | SRS 305-3 | t | 4.158 | 4.330 |
| Wasserverbrauch | SRS 303-1 | cbm | 40.045 | 35.119 |
| Abfallmenge gesamt | SRS 306-2 | t | 304 | 230 |
| Mitarbeiter (Stichtag) | 1.708 | 1.887 | ||
| Durchschnittsalter | SRS 405-1 | 30 | 29 | |
| <30 Jahre | SRS 405-1 | Anzahl | 940 | 1.166 |
| 30 bis 50 Jahre | SRS 405-1 | Anzahl | 648 | 609 |
| >50 Jahre | SRS 405-1 | Anzahl | 120 | 112 |
| Frauenanteil | SRS 405-1 | % | 67 | 60 |
| Mitarbeiter mit Behinderung | SRS 405-1 | Anzahl | 8 | 6 |
| Unfälle | SRS 403-2 | Anzahl | 3 | 7 |
| Durchschnittliche Schulungen pro Jahr pro Mitarbeiter | SRS 404-1 | Anzahl | 0,8 | 0,8 |
| Verstöße gegen das AGG | SRS 406-1 | Anzahl | 0 | 0 |
| Gesellschaft | ||||
| Spenden | SRS 201-1 | Euro | 3.100 | 7.050 |
| Compliance | ||||
| Teilnehmer Antikorruptionstraining relative | SRS 205-3 | % | 100 | 100 |
| Bewiesene Korruptionsfälle | SRS 205-3 | Anzahl | 0 | 0 |
Ostbevern, 20. März 2020
Der Vorstand
Rolf Schwirz, Vorstandsvorsitzender
Ulrich Lammers, Vorstand
Konzernabschluss
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
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| in T Euro | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (11) | 95.760 | 120.527 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -92.423 | -102.839 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 3.337 | 17.688 | |
| Vertriebskosten | (12) | -4.055 | -4.233 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | (13) | -6.415 | -6.627 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (14) | -1.289 | -1.752 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (14) | 1.827 | 2.453 |
| Restrukturierungsaufwendungen | (15) | -9.000 | 0 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -15.595 | 7.529 | |
| Zinsertrag | (16) | 1 | 1 |
| Zinsaufwand | (16) | -785 | -480 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT) | -16.379 | 7.050 | |
| Ertragsteuern | (17) | 5.051 | -1.723 |
| Konzernergebnis | -11.328 | 5.327 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (in Euro) | (18) | -1,47 | 0,69 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2019
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| in T Euro Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | -11.328 | 5.327 |
| Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen (29) | -304 | 45 |
| Latente Steuern (17) | 91 | -14 |
| Nettoergebnis aus der Veränderung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen | -213 | 31 |
| Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -213 | 31 |
| Gewinne / Verluste aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 156 | 156 |
| Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind | 156 | 156 |
| Summe der im sonstigen Konzernergebnis erfassten Wertänderungen | -57 | 187 |
| Konzern-Gesamtergebnis | -11.385 | 5.514 |
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019
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| in T Euro | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | -11.328 | 5.327 | |
| Erfolgswirksam erfasster Steueraufwand/-ertrag | (17) | -5.051 | 1.723 |
| Erfolgswirksam erfasstes Zinsergebnis | (16) | 784 | 479 |
| Abschreibungen | (22)(23) | 4.349 | 3.257 |
| Veränderung der Rückstellungen | (29)(30) | 8.444 | -1.135 |
| Ergebnis aus dem Abgang von Anlagevermögen | (14) | 6 | 14 |
| Veränderung der Vorräte | (24) | 5.526 | 2.804 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übriger Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | (25)(26) | 5.619 | -10.790 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Verbindlichkeiten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | (33)(34)(35) | -6.393 | 3.609 |
| Gezahlte Zinsen | -709 | -436 | |
| Erhaltene Zinsen | 1 | 1 | |
| Gezahlte/erhaltene Ertragsteuern | 250 | -4.044 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Effekte | -24 | 1.235 | |
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 1.474 | 2.044 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens / immateriellen Anlagevermögens | 223 | 147 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | (22) | -81 | -108 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | (22) | -1.574 | -2.596 |
| Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen Geschäftseinheiten | 0 | -1.572 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1.432 | -4.129 | |
| Gezahlte Dividenden | -3.080 | -3.080 | |
| Tilgung von langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Gezahlte Dividenden | (31) | -1.124 | -1.295 |
| Aufnahme von kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (netto) | (31) | 8.454 | 2.117 |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | (32) | -831 | 0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 3.419 | -2.258 | |
| Einfluss von Wechselkursänderungen | 27 | 70 | |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | 3.488 | -4.273 | |
| Zahlungsmittel zum Jahresbeginn | (27) | 2.367 | 6.640 |
| Zahlungsmittel zum Jahresende | (27) | 5.855 | 2.367 |
Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019
Aktiva
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| in T Euro | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | (22) | 2.489 | 2.436 |
| Sonstige Immaterielle Vermögenswerte | (22) | 1.630 | 2.020 |
| Sachanlagen | (22) | 9.955 | 11.480 |
| Nutzungsrechte aus Leasingverträgen | (23) | 1.639 | 0 |
| Latente Steuern | (17) | 4.784 | 0 |
| 20.497 | 15.936 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (24) | 22.273 | 27.799 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (25) | 3.366 | 8.438 |
| Vertragsvermögenswerte | (25) | 7.550 | 7.718 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (26) | 1.583 | 1.716 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 113 | 492 | |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | (26) | 1.129 | 1.376 |
| Zahlungsmittel | (27) | 5.855 | 2.367 |
| 41.869 | 49.906 | ||
| Summe Aktiva | 62.366 | 65.842 | |
| Passiva | |||
| in T Euro | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Eigenkapital | (28) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 20.020 | 20.020 | |
| Kapitalrücklage | 2.002 | 2.002 | |
| Gewinnrücklagen | -10.964 | 3.657 | |
| Sonstige Rücklagen | -127 | -283 | |
| 10.931 | 25.396 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (31) | 600 | 6.724 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | (32) | 983 | 0 |
| Rückstellungen für Pensionen | (29) | 3.039 | 2.885 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | (30) | 248 | 252 |
| Latente Steuern | 0 | 453 | |
| 4.870 | 10.314 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | (30) | 9.449 | 802 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (31) | 21.192 | 7.711 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | (32) | 708 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (33) | 11.125 | 16.148 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (25) | 229 | 191 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | (34) | 2.402 | 3.583 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 118 | 162 | |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | (35) | 1.342 | 1.535 |
| 46.565 | 30.132 | ||
| Schulden | 51.435 | 40.446 | |
| Summe Passiva | 62.366 | 65.842 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2019
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| Gewinnrücklagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T Euro | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | andere Gewinnrücklagen | Neubewertung Leistungsorientierte Pensionspläne |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand am 01.01.2018 | 20.020 | 2.002 | 1.538 | -1.029 |
| Anpassung IFRS 15 | 870 | |||
| Konzernergebnis | 5.327 | |||
| Sonstiges Konzernergebnis | 31 | |||
| Konzern-Gesamtergebnis | 5.327 | 31 | ||
| Dividendenzahlung | -3.080 | |||
| Stand am 31.12.2018 | 20.020 | 2.002 | 4.655 | -998 |
| Konzernergebnis | -11.328 | |||
| Sonstiges Konzernergebnis | -213 | |||
| Konzern-Gesamtergebnis | -11.328 | -213 | ||
| Dividendenzahlung | -3.080 | |||
| Stand am 31.12.2019 | 20.020 | 2.002 | -9.753 | -1.211 |
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| Sonstige Rücklagen | ||
|---|---|---|
| in T Euro | Währungsumrechnung | Konzerneigenkapital |
| --- | --- | --- |
| Stand am 01.01.2018 | -439 | 22.092 |
| Anpassung IFRS 15 | 870 | |
| Konzernergebnis | 5.327 | |
| Sonstiges Konzernergebnis | 156 | 187 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 156 | 5.514 |
| Dividendenzahlung | -3.080 | |
| Stand am 31.12.2018 | -283 | 25.396 |
| Konzernergebnis | -11.328 | |
| Sonstiges Konzernergebnis | 156 | -57 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 156 | -11.385 |
| Dividendenzahlung | -3.080 | |
| Stand am 31.12.2019 | -127 | 10.931 |
Die sonstigen Rücklagen enthalten ausschließlich die Ergebnisse aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe.
Konzernanhang
Allgemeine Informationen
(1) Informationen zum Unternehmen
Die FRIWO AG ist mit ihren Tochtergesellschaften ein international tätiger Anbieter hochwertiger Lade- und Netzgeräte für verschiedene Märkte und Branchen.
Die Anschrift lautet:
FRIWO AG, Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern. Sitz Ostbevern, Amtsgericht Münster, HRB 11727.
Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der FRIWO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, (VTC) stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die FRIWO AG einbezogen wird.
Damit ist die Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen zur VTC und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen.
Nach Auskunft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG hielt deren Tochtergesellschaft, die Cardea Holding GmbH zum 31. Dezember 2019 85,37 Prozent der Aktien der FRIWO AG. Der Konzernabschluss der FRIWO AG wird in den Konzernabschluss der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Der Konzernabschluss der FRIWO AG wurde am 20. März 2020 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben (Tag der Freigabe zur Vorlage an den Aufsichtsrat durch den Vorstand).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(2) Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS
Die FRIWO AG nimmt mit ihren Eigenkapitaltiteln an einem geregelten Markt innerhalb der Europäischen Union teil. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Daneben werden die in § 315a HGB normierten Anforderungen beachtet.
(3) Grundlagen der Abschlusserstellung
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge auf Tausend Euro (T Euro) gerundet angegeben.
(4) Wesentliche Beurteilungen durch FRIWO
Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken.
Die wesentlichen Beurteilungen betreffen die Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten (siehe Ziffer (22)), den Ansatz und die Höhe von Rückstellungen (siehe Ziffer (29) und (30)), den Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge (siehe Ziffer (17)) sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerte (siehe Ziffer (22)).
(5) Konsolidierungsgrundsätze
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften einschließlich der FRIWO AG entspricht dem Kalenderjahr.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Die Umsätze, Zwischenergebnisse sowie alle übrigen konzerninternen Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.
Die Erstkonsolidierung erfolgt auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung der finanziellen und operativen Handlungen des erworbenen Unternehmens auf den FRIWO-Konzern übergeht. Die erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigt der Kaufpreis das neu bewertete Nettovermögen, entsteht ein zu aktivierender Geschäfts- oder Firmenwert. Ein etwaiger negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Die Erträge und Aufwendungen erworbener Unternehmen sind jeweils ab dem Kontrollerwerb im Konzernabschluss enthalten. Im Falle der Veräußerung sind Erträge und Aufwendungen bis zum Verlust der Kontrolle im Konzernabschluss enthalten.
(6) Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Konzernabschluss von FRIWO zum 31. Dezember 2019 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2019 verbindlich anzuwendenden Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee wurden ebenfalls angewendet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden.
Die folgenden neuen und geänderten Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2019 erstmalig angewendet worden:
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Im Januar 2016 hat der IASB den neuen Standard zur Leasingbilanzierung IFRS 16 "Leasingverhältnisse" verabschiedet. IFRS 16 ersetzt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen verpflichtend IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die entsprechenden Interpretationen IFRIC 4 "Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC 15 "Mietleasingverhältnisse - Anreizvereinbarungen" und SIC 27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". Das EU-Endorsement erfolgte zum 31. Oktober 2017.
Nach dem bisherigen IAS 17 wurde noch unterschieden zwischen bilanzwirksamen Finance Leases und bilanzunwirksamen Operating Leases. Diese Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Leasingarten fällt bei der Bilanzierung beim Leasingnehmer mit Inkrafttreten von IFRS 16 weg. Sofern ein Vertrag als Leasingverhältnis klassifiziert wird, fällt er in den Anwendungsbereich dieses Standards und ist somit zu bilanzieren. Andernfalls handelt es sich um einen aufwandswirksamen Servicevertrag. Die Bilanzierung beim Leasinggeber ändert sich durch IFRS 16 nicht.
Seit dem 1. Januar 2019 werden bei FRIWO als Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse derart bilanziert, dass auf der Aktivseite das mit dem Leasingverhältnis einhergehende Nutzungsrecht als Vermögenswert (sog. "Right-of-Use-Asset") und auf der Passivseite die entsprechende abgezinste Leasingverbindlichkeit erfasst wird.
Bezüglich der erstmaligen Anwendung hat sich FRIWO in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften entschieden, die modifiziert retrospektive Methode anzuwenden. Somit erfolgt keine Anpassung der Vorjahreszahlen. Aufgrund der im Folgenden dargestellten Wahlrechtsausübung ergab sich kein Effekt auf das Eigenkapital zum 1. Januar 2019.
Für Verträge, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung in Kraft waren, hat FRIWO sich dazu entschieden, die bisherige Definition eines Leasingverhältnisses aus IAS 17 und IFRIC 4 anzuwenden und IFRS 16 insofern nicht auf Vereinbarungen anzuwenden, die gemäß IAS 17 und IFRIC 4 bisher nicht als Leasingverhältnis identifiziert wurden.
Mit der Umstellung zum 1. Januar 2019 werden für vormals als operative Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie damit verbundene Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.150 T Euro erstmalig in der Konzernbilanz erfasst. Hinsichtlich des Konzern-EBIT ergab sich im Jahr 2019 eine nicht wesentliche Verbesserung in Höhe von 69 T Euro.
Die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen wurden in Höhe der um die zum Übergangszeitpunkt bestehenden Leasingverbindlichkeiten bewertet. Die Leasingverbindlichkeit entspricht hierbei den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 diskontierten verbleibenden Leasingzahlungen.
In diesem Zusammenhang hat sich der Konzern dazu entschieden, die Überprüfung der Werthaltigkeit der Nutzungsrechte für bisherige Operating-Leasingverhältnisse, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 bestanden, auf seine Einschätzung, ob Leasingverträge unmittelbar vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 als belastende Verträge anzusehen waren, zu stützen. Zum 31. Dezember 2018 bestanden keine Rückstellungen für belastende vormals als Operating-Leasingverhältnis klassifizierte Leasingverträge.
Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von 12 Monaten oder weniger wurden als kurzfristige Leasingverhältnisse behandelt. Zum Umgang mit solchen Leasingverhältnissen verweisen wir auf das Kapitel (8) "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Leasingverhältnisse, die als Finanzierungsleasing zu klassifizieren waren, bestanden zum 31.12.2018 nicht.
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der gesamten Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen zum 31. Dezember 2018 (wie im Abschluss zum 31. Dezember 2018 berichtet) zu den zum 1. Januar 2019 bilanzierten Leasingverbindlichkeiten:
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| in T Euro | |
|---|---|
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhälnissen | 2.418 |
| Anwendungserleiterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | -12 |
| Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten | -43 |
| Sonstiges | -11 |
| Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen (undiskontiert) | 2.352 |
| Effekt aus der Abzinsung | -202 |
| Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen (diskontiert) | 2.150 |
Der zur Diskontierung der Leasingverbindlichkeiten herangezogene durchschnittliche gewichtete Grenzfremdkapitalzinssatz im Übergangszeitpunkt betrug 6,0 Prozent.
Im Hinblick auf weitere Wahlrechtsausübungen sowie die getroffenen Annahmen und Schätzungen insbesondere zur Bestimmung der Leasinglaufzeit sowie des Grenzfremdkapitalzinssatzes verweisen wir auf das separate Kapitel (8) "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 bestanden keine Leasinggeberverhältnisse.
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
Im Juni 2017 hat der IASB IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" veröffentlicht. Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 "Ertragsteuern" regelt, wie tatsächliche und latente Steuern zu berücksichtigen sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. FRIWO berücksichtigt diese Regelungen bei der Steuerberechnung. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO ergaben sich nicht.
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Im Oktober 2017 hat der IASB Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" veröffentlicht. Die Änderungen stellen klar, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt. FRIWO ist hiervon derzeitig nicht betroffen.
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
Im Februar 2018 hat der IASB Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" veröffentlicht. Nach IAS 19 sind die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten. Die Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind. FRIWO berücksichtigt diese Anpassungen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO ergaben sich nicht.
Improvements to IFRS 2015 - 2017
Im Dezember 2017 veröffentlichte der IASB im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsverfahrens Änderungen an folgenden Standards:
| ― | IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen |
| ― | IAS 12 Ertragssteuern |
| ― | IAS 23 Fremdkapitalkosten |
FRIWO berücksichtigt diese Klarstellungen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO ergaben sich nicht.
IFRS 9 Finanzinstrumente
Die im Oktober 2017 veröffentlichten Änderungen betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. FRIWO berücksichtigt diese Anpassungen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO ergaben sich nicht.
Ab dem Geschäftsjahr 2020 hat FRIWO die folgenden Änderungen der IFRS zu berücksichtigen:
IFRS 3 Unternehmenszusammenschüsse
Mit der im Oktober 2018 veröffentlichten Änderung reagierte der IASB auf Anwendungsfragen bezüglich der Identifikation von Geschäftsbetrieben im Sinne des IFRS 3. Die Unklarheiten werden durch eine angepasste Definition sowie zusätzliche Vorgaben und Beispiele adressiert. Die Änderungen sind, vorbehaltlich der für Q1 2020 geplanten EU-Übernahme, ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO werden nicht erwartet.
Überarbeitung des Rahmenkonzepts und Änderungen von Querverweisen zum Rahmenkonzept in verschiedenen IFRS
Im März 2018 hat der IASB eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht. Darin enthalten sind überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Das EU-Endorsememt erfolgte am 29. November 2019. Die Aktualisierungen der Querverweise in den einzelnen Standards sind ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. FRIWO wird diese Änderungen berücksichtigen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO werden nicht erwartet.
Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler": Definition von Wesentlichkeit
Im Oktober 2018 hat der IASB Änderungen an IAS 1 und IAS 8 bezüglich der Definition von Wesentlichkeit von Abschlussinformationen veröffentlicht. Die Änderungen sollen insbesondere Erstellern von IFRS-Abschlüssen die Beurteilung von Wesentlichkeit erleichtern. Zudem wird mit den Änderungen sichergestellt, dass die Definition von Wesentlichkeit einheitlich im IFRS-Regelwerk erfolgt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Das EU-Endorsememt erfolgte am 29. November 2019. FRIWO wird diese Änderungen berücksichtigen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von FRIWO werden nicht erwartet.
Änderungen an IAS 39 "Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung" und IFRS 9 "Finanzinstrumente":
Interest Rate Benchmark Reform
Im September 2019 hat das IASB die Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 veröffentlicht. Das ISAB reagiert auf die bestehende Unsicherheit in Bezug auf die IBOR Reform. Die Änderungen betreffen Sicherungsbeziehungen nach IFRS. Thematisiert wird die prospektive Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsbeziehungen, die Anpassung des Kriteriums "highly probable" in Bezug auf Cashflow Hedges sowie die IBOR Risikokomponente. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Das EU-Endorsememt erfolgte am 15. Januar 2020. FRIWO wird diese Änderungen berücksichtigen. FRIWO ist hiervon derzeitig nicht betroffen.
Ab dem Geschäftsjahr 2021 ist der neue Standard IFRS 17 Versicherungsverträge zu berücksichtigen. Dieser Standard wurde im Mai 2017 vom IASB veröffentlicht und wird zukünftig IFRS 4 "Versicherungsverträge" ersetzen. FRIWO ist hiervon nicht betroffen.
Ab dem Geschäftsjahr 2022 sind die im Januar 2020 vom IASB veröffentlichten Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" zu berücksichtigen. Die Änderungen sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurzoder langfristig klarstellen.
(7) Währungsumrechnung
Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Dies entspricht der Berichtswährung der FRIWO AG.
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.
Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.
Die Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Die Bilanzen werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag und die Gewinn- und Verlustrechnungen mit Durchschnittskursen umgerechnet, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die funktionale Währung der Gesellschaften im Ausland entspricht daher der jeweiligen Landeswährung. Die bei der Umrechnung entstehenden Währungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der Währungsumrechnung liegen die folgenden Wechselkurse zu Grunde:
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| Stichtag | Durchschnitt | |||
|---|---|---|---|---|
| In Fremdwährung / Euro |
31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| China (CNY) | 7,8205 | 7,8751 | 7,7355 | 7,8081 |
| USA (USD) | 1,1234 | 1,1450 | 1,1195 | 1,1810 |
| Vietnam (VND) | 25.447,00 | 26.036,00 | 25.490,00 | 26.656,00 |
(8) Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Umsatzerlöse (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Bei FRIWO ergibt sich die überwiegende Leistungsverpflichtung aus der Herstellung und Lieferung von Produkten. Dienstleistungen (Entwicklung und Werkzeuge) sind als Leistungsverpflichtung nicht wesentlich. Die Erfassung der Erlöse erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter und Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Bei der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung von kundenspezifischen Produkten ohne alternative Nutzungsmöglichkeit und mit einem Rechtsanspruch auf Zahlung der bereits erbrachten Leistung erfolgt die Umsatzermittlung auf Basis der angefallenen Herstellungskosten.
Aufgrund der Vertragsspezifika vermittelt dies ein getreues Bild der Übertragung der Güter.
Die Zahlungsbedingungen sehen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von spätestens 60 Tagen nach Rechnungstellung vor. Signifikante Finanzierungskomponenten bestehen regelmäßig nicht. Der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter und dem Zahlungszeitpunkt beträgt nicht mehr als zwölf Monate.
Der Transaktionspreis entspricht in der Regel dem Umsatzerlös. Enthält ein Vertrag mehrere Leistungsverpflichtungen, wird der Transaktionspreis an Hand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen verteilt.
FRIWO bildet für die Verpflichtung zur Reparatur oder zum Austausch fehlerhafter Produkte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ("service-type warranties") eine Rückstellung. Darüber hinausgehende Garantien ("assurance-type warranties") bestehen regelmäßig nicht.
Die Kosten der umgesetzten Leistungen umfassen die Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse sowie die Einstandskosten der verkauften Handelswaren. Die Kosten der selbsterstellten Erzeugnisse beinhalten gemäß IAS 2 "Vorräte" neben den direkt zurechenbaren Kosten wie den Materialkosten und den Fertigungslöhnen auch sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten, einschließlich der fertigungsbezogenen Abschreibungen.
Weiterhin werden unter dieser Position die produktbezogenen Entwicklungs- und Logistikkosten ausgewiesen.
Die Entwicklungskosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Die Voraussetzungen für die Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38.57 werden nicht erfüllt. FRIWO schafft keine immateriellen Vermögenswerte, da sich die Entwicklungsarbeit im Wesentlichen darauf konzentriert, die bestehende Technologie zu optimieren und Produkte unter Nutzung der bestehenden Technologie an die individuellen Anforderungen der Kunden anzupassen.
Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie auf etwaige steuerlich nutzbare Verlustvorträge berechnet. Die auf Grund dieser Unterschiede zukünftig wahrscheinlich eintretenden Steuerentlastungen bzw. -belastungen werden aktiviert bzw. passiviert. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, soweit die Realisierung der Steuerminderungsansprüche aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Sofern die den Steuerlatenzen zugrunde liegenden Be- oder Entlastungen ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst werden, erfolgt die Bildung bzw. Auflösung der latenten Steuern ebenfalls ergebnisneutral. Des Weiteren ergeben sich Steuerlatenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für die inländischen Gesellschaften wurde ein Steuersatz von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent) zu Grunde gelegt.
Soweit die aktiven latenten Steuern den Betrag der passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt die Beurteilung der Werthaltigkeit unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ergebnisentwicklung des betreffenden Konzernunternehmens.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.
Finanzinstrumente: Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden beim erstmaligen Ansatz sowie zur Folgebilanzierung als zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (mit oder ohne Recycling) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme.
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne oder Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte: Finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumenten), Vertragsvermögenswerte gem. IFRS 15, Leasingforderungen, Kreditzusagen sowie finanzielle Garantien unterliegen dem Wertminderungsmodell i.S.v. IFRS 9.5.5.
Die Höhe der Wertminderung bemisst sich nach den erwarteten Kreditverlusten. Erwartete Kreditverluste ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen, bewertet zum Barwert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Die erwarteten Zahlungsströme beinhalten auch Erlöse aus Sicherungsverkäufen und sonstiger Kreditsicherheiten, die integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages sind.
Erwartete Kreditverluste werden in drei Stufen erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, für die sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz ergeben hat, wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen (Stufe 1). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts ermittelt (Stufe 2). FRIWO unterstellt grundsätzlich, dass eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt, sofern eine Überfälligkeit von 30 Tagen vorliegt. Dieser Grundsatz kann widerlegt werden, wenn im jeweiligen Einzelfall belastbare und vertretbare Informationen darauf hinweisen, dass sich das Kreditrisiko nicht erhöht hat. Sofern objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sind die zugrundliegenden Vermögenswerte der Stufe 3 zuzuordnen.
Die für FRIWO im Wesentlichen relevanten Klassen von Vermögenswerten für die Anwendung des Wertminderungsmodells sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte, für welche der vereinfachte Ansatz gem. IFRS 9.5.15 angewandt wird. Demnach wird die Wertberichtigung stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Für weitere Details zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste siehe Ziffer (37) im Abschnitt "Kreditrisiko". Für alle anderen Vermögenswerte, die dem Wertminderungsmodell gem. IFRS 9.5.5 unterliegen, ergaben sich keine wesentlichen erwarteten Kreditverluste.
FRIWO unterstellt grundsätzlich einen Ausfall, wenn die vertraglichen Zahlungen um mehr als 90 Tage überfällig sind. Zusätzlich werden in Einzelfällen auch interne oder externe Informationen herangezogen, die darauf hindeuten, dass die vertraglichen Zahlungen nicht vollständig geleistet werden können. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründbare Erwartung über die zukünftige Zahlung besteht.
Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte: Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen IFRS 9.3.2.3 ff erfüllt sind. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.
Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß den Vorschriften in IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für die immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) beträgt drei bis sechs Jahre. Der Abschreibungszeitraum und die Methode werden in jeder Periode überprüft. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben. Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in den Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebsoder Verwaltungskosten ausgewiesen.
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird gemäß IAS 16 zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei selbsterstellten Anlagen enthalten die Herstellungskosten neben den Einzelkosten sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezogenen Abschreibungen. Fremdkapitalkosten werden in der Regel nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Sind sie direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen, werden sie gemäß IAS 23 "Fremdkapitalkosten" aktiviert. Derzeit bestehen hierfür keine Anwendungsfälle.
Auf Gegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer verrechnet, sofern nicht aufgrund des tatsächlichen Nutzungsverlaufs Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.
Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:
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| Gebäude | 8 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 15 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 Jahre |
| Fahrzeuge | 6 bis 8 Jahre |
Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in den Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebs- oder Verwaltungskosten ausgewiesen.
Komplexere Sachanlagen, die aus klar trennbaren Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden für Zwecke der Abschreibungsermittlung in diese Komponenten aufgeteilt. Die Berechnung der Abschreibung erfolgt anhand der Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten.
Wartungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst. Erhaltungsaufwendungen, die zur Erhöhung des künftigen Nutzenpotenzials eines Vermögenswertes führen, werden aktiviert.
Wertminderung von langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen.
An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob eine in früheren Perioden erfasste Wertminderung, soweit diese sich nicht auf Geschäfts- oder Firmenwerte bezieht, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen.
Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen.
Die Vorräte werden gemäß IAS 2 "Vorräte" zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag unter Beachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes angesetzt. Bei austauschbaren Gegenständen wird gemäß IAS 2.25 die Durchschnittsmethode angewendet.
Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezogenen Abschreibungen. Zinsaufwendungen werden nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen.
Vertragssalden
Hat eine der Parteien des Vertrags ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird - abhängig zwischen der Leistungserbringung von FRIWO und der Zahlung des Kunden - ein Vertragsvermögenswert bzw. eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Vertragsvermögenwerte und -verbindlichkeiten werden als kurzfristig ausgewiesen, da sie innerhalb des gewöhnlichen Geschäftszyklus angefallen sind. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt.
Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte werden entsprechend der Bewertungsmethode für Forderungen gebildet.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, welche regelmäßig dem Nominalwert entsprechen, bilanziert. Forderungen in fremder Währung sind gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs umgerechnet. Differenzen aus dieser Umrechnung sind erfolgswirksam erfasst.
Erkennbaren Risiken bei einzelnen Forderungen wird durch angemessene Einzelwertberichtigungen auf gesonderten Wertberichtigungskonten Rechnung getragen.
Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Dabei werden die auf Basis von Überfälligkeiten ermittelten durchschnittlichen Ausfallraten zur Berechnung der erwarteten Verluste herangezogen.
Der Bilanzposten Zahlungsmittel umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen.
Die Passivierung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt nach den Vorgaben des IAS 19.
Die Pensionsverpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO) wird berechnet, indem die erwarteten künftigen Mittelabflüsse mit einem Zinssatz, basierend auf Zinssätzen von Industrieanleihen hoher Bonität, abgezinst werden.
Die Zinsanteile der Veränderungen der Rückstellungen für Pensionen sind im Finanzergebnis und die übrigen Aufwendungen in den jeweils zutreffenden Positionen ausgewiesen.
Die Sonstigen Rückstellungen sind nach IAS 37 bilanziert. Sie werden nur dann ausgewiesen, wenn das Unternehmen eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit einem Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, einhergeht und wenn der Betrag der Verpflichtung verlässlich ermittelt werden kann. Die bilanzierten Rückstellungen decken die Risiken im Konzernabschluss, die gegenüber Dritten bestehen, ausreichend ab. Die Bemessung erfolgte in der Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen mit einer erwarteten Inanspruchnahme innerhalb eines Jahres sind unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.
Restrukturierungsrückstellungen
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden erfasst, wenn der Konzern einen detaillierten, formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.
Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Dabei auftretende Differenzen gegenüber dem Einbuchungskurs werden erfolgswirksam verrechnet. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierung sind bei FRIWO marktgerecht verzinst, so dass der Bilanzwert nahezu dem Zeitwert entspricht.
Leasingverhältnisse
Für alle neuen Verträge, die am oder nach dem 1. Januar 2019 wirksam werden, prüft der Konzern, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Die Regelungen des IFRS 16 werden jedoch durch Ausübung des entsprechenden Wahlrechts nicht auf Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten angewandt.
Ein Leasingverhältnis ist definiert als ein Vertrag oder Teil eines Vertrages, der das Recht einräumt, einen Vermögenswert für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu nutzen. Zur Anwendung dieser Definition beurteilt der Konzern, ob der Vertrag die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:
| ― | Der Vertrag bezieht sich auf einen identifizierten Vermögenswert. |
| ― | Der Konzern hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des identifizierten Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer unter Berücksichtigung seiner Rechte im Rahmen des definierten Vertragsumfangs zu ziehen. |
| ― | Der Konzern hat das Recht, die Nutzung des identifizierten Vermögenswertes während des gesamten Nutzungszeitraums zu bestimmen. |
Bei Verträgen mit mehreren separaten Leasingkomponenten wird jede separate Leasingkomponente getrennt bilanziert. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Trennung dieser Komponenten zu verzichten.
Zum Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstandes erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts entsprechen im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit berichtigt um die anfänglichen direkten Kosten des Konzerns, einer Schätzung der Kosten für die Demontage und den Ausbau des Vermögenswertes am Ende des Leasingverhältnisses sowie den vor Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreize. In den Folgeperioden wird das Nutzungsrecht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden, unter Anwendung des dem Leasingverhältnisses zugrundeliegenden Zinssatzes oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus festen Zahlungen (einschließlich de facto festen Zahlungen) und variablen Zahlungen, die an einen Wechselkurs gekoppelt sind.
Gegenwärtig beinhalten die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen keine bewertungsrelevanten Restwertgarantien, Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen. Strafzahlungen für etwaige Kündigungen waren demnach nicht zu berücksichtigen.
Änderungen der Leasingverhältnisse und Neubewertungen der Leasingverbindlichkeiten werden grundsätzlich erfolgsneutral gegen das Nutzungsrecht erfasst. Eine erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts bereits auf Null reduziert ist oder diese aufgrund einer teilweisen Beendigung des Leasingverhältnisses resultiert.
FRIWO schreibt die Nutzungsrechte ab dem Bereitstellungszeitpunkt des Leasinggegenstands bis zu dem früheren Zeitpunkt aus dem Ende der Nutzungsdauer des Leasinggegenstands oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit linear ab. FRIWO führt bei Vorliegen entsprechender Indikatoren zudem Werthaltigkeitsprüfungen durch.
FRIWO hat sich für die Nutzung der praktischen Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (short-term-leases) und Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert (low-value-leases) entschieden, wobei für letztere gegenwärtig keine Anwendungsfälle bestehen. Statt der Erfassung eines Nutzungsrechts und einer entsprechenden Leasingverbindlichkeit, werden die mit derartigen Leasingverhältnissen verbundenen Zahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
In der Bilanz werden Nutzungsrechte sowie Leasingverbindlichkeiten separat ausgewiesen.
Bei der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen wurden durch das Management des Konzerns im Hinblick auf die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes die nachfolgend dargestellten Annahmen und Schätzungen zu Grunde gelegt.
Sofern der dem Leasingverhältnis zu Grunde liegende Zinssatz dem Konzern nicht bekannt ist, wird ein laufzeitäquivalenter, länder- sowie währungsspezifischer risikoäquivalenter Grenzfremdkapitalzinssatz ausgehend von bestehenden Finanzierungen ermittelt.
Vertragsspezifische Anpassungen sind nach Einschätzung des Managements im Rahmen des bestehenden Vertragsbestandes nicht notwendig und werden deshalb nicht berücksichtigt.
FRIWO überprüft anlassbezogen (Abschluss wesentlicher neuer Verträge) die Parameter zur Herleitung des Grenzkapitalzinssatzes.
Der Konzern tritt derzeit nicht als Leasinggeber gegenüber Dritten auf. Innerkonzernliche Leasingverhältnisse werden nicht nach IFRS 16 abgebildet, sondern beim Leasingnehmer analog zu den vormals als operating Leasingverhältnis klassifizierten Vereinbarungen behandelt.
Vor dem 1. Januar 2019 geltende Rechnungslegungsgrundsätze für Leasingverhältnisse
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wurde auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Sie erforderte die Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.
Etwaige Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, wurden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen wurden dergestalt in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wurde. Finanzierungsaufwendungen wurden sofort aufwandswirksam erfasst. War der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so wurden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Bei FRIWO lagen in der Vorperiode keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse vor.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse wurden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Eventualverbindlichkeiten sind im Konzernabschluss solange nicht passiviert, bis eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Sie werden im Konzernanhang angegeben, sofern eine Inanspruchnahme nicht unwahrscheinlich ist. Als international tätiges Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern ist FRIWO einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Gewährleistung, Steuerrecht, zugesicherte Rechte aus Unternehmenstransaktionen und sonstige Rechtsstreitigkeiten gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, so dass aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen könnten, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und die wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft und seine Ergebnisse haben könnten.
In den zum Bilanzstichtag anhängigen Rechtsverfahren sind nach Einschätzung des Vorstands keine Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Lasten des Konzerns zu erwarten, die nicht bilanziert sind.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage des Unternehmens zum Bilanzstichtag liefern, werden in der Bilanz berücksichtigt. Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden ausschließlich im Anhang angegeben.
(9) Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der FRIWO AG alle inländischen und ausländischen Gesellschaften einbezogen, die durch die FRIWO AG aufgrund unmittelbarer oder mittelbarer Stimmrechtsmehrheit beherrscht werden. Beherrschung liegt nach IFRS 10 vor, wenn die FRIWO AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.
Im Geschäftsjahr wurde die zum 19. Dezember 2018 erworbene Emerge-Engineerung GmbH, Kornwestheim, Deutschland, mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf die FRIWO Gerätebau GmbH verschmolzen.
Der Konsolidierungskreis umfasst damit zwei inländische und zwei ausländische Gesellschaften. Wir verweisen auf den in Ziffer (42) dargestellten Anteilsbesitz.
Segmentberichterstattung des FRIWO-Konzerns
(10) Segmentberichterstattung
Ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden. Hauptentscheidungsträger der FRIWO-Gruppe ist demgemäß der Vorstand der FRIWO AG, der die zentrale Entscheidungskompetenz über wesentliche Ressourcenallokationen hat.
Dem Vorstand stehen aus dem regelmäßigen internen Berichtswesen der Konzerngesellschaften diverse Auswertungen zur Verfügung, die jeweils die Ertragskraft des Unternehmens aus unterschiedlichen Sichten analysieren. Dabei spielt der regionale Aspekt in verschiedenen Ausprägungen eine sehr bedeutende Rolle. Insofern erachtet der Vorstand die regionale Differenzierung als das für den Segmentbericht gemäß IFRS 8 grundlegende Kriterium.
Die Segmentierung erfolgt nach Umsätzen für die Regionen Deutschland, übriges Europa, Asien (ohne Japan) und Übrige. Die regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach Lieferadressen der Kunden. Die Sonstigen Geschäftsaktivitäten enthalten die Aufwendungen der Holding, die keinem regionalen Segment zuzuordnen sind.
Segmentinformationen
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| in T Euro | Deutschland | übriges Europa | Asien | übrige Regionen | sonstige Geschäftsaktivitäten | Summe Segmente |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | ||||||
| Umsatzerlöse | 42.588 | 43.873 | 5.024 | 4.275 | 0 | 95.760 |
| Abschreibungen | 1.813 | 2.080 | 246 | 196 | 14 | 4.349 |
| Operatives Ergebnis | -2.266 | -3.710 | 52 | 51 | -1.260 | -7.133 |
| 2018 | ||||||
| Umsatzerlöse | 51.099 | 52.967 | 9.947 | 6.514 | 0 | 120.527 |
| Abschreibungen | 1.484 | 1.402 | 201 | 170 | 0 | 3.257 |
| Operatives Ergebnis | 3.824 | 2.283 | 242 | 775 | -296 | 6.828 |
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| in T Euro | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|
| 2019 | ||
| Umsatzerlöse | 0 | 95.760 |
| Abschreibungen | 0 | 4.349 |
| Operatives Ergebnis | 0 | -7.133 |
| 2018 | ||
| Umsatzerlöse | 0 | 120.527 |
| Abschreibungen | 0 | 3.257 |
| Operatives Ergebnis | 0 | 6.828 |
Überleitung des Segmentergebnisses
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Operatives Ergebnis der berichtspflichtigen Segmente | -7.133 | 6.828 |
| Überleitung | 0 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge | 538 | 701 |
| Restrukturierungsaufwand | -9.000 | 0 |
| Zinsertrag | 1 | 1 |
| Zinsaufwendungen | -785 | -480 |
| Ertragsteuern | 5.051 | -1.723 |
| Konzernergebnis | -11.328 | 5.327 |
Geschäftstätigkeiten zwischen den Segmenten finden nicht statt. Die Segmente werden anhand des operativen Ergebnisses beurteilt. Dabei bleiben Finanzierungs- und Steuereffekte ebenso wie sonstige Erträge oder Aufwendungen unberücksichtigt. Da die interne Berichterstattung den Grundsätzen der IFRS-Bilanzierung folgt, ergeben sich keine Überleitungseffekte.
Von dem langfristigen Anlagevermögen entfallen 47 Prozent (Vorjahr: 53 Prozent) der Buchwerte auf die inländischen Standorte sowie 53 Prozent (Vorjahr: 46 Prozent) auf den Fertigungsstandort in Vietnam. Der Rest betrifft die chinesische Tochtergesellschaft. Die Verschiebung der Anteile ist im Wesentlichen auf die Aktivierung der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 zurückzuführen, von denen der überwiegende Anteil auf die Gebäude in Vietnam entfällt.
Bei der Ermittlung der operativen Ergebnisse der Berichtssegmente werden die Abschreibungen asymmetrisch zu dieser Aufteilung den Segmenten gemäß des Beitrags den der einzelne Standort zum Umsatz des jeweiligen Segments leistet, zugeordnet
Die Erfassung der Umsatzerlöse 2019 erfolgte mit 77,2 Mio. Euro (Vorjahr: 97,8 Mio. Euro) zeitraumbezogen und mit 18.6 Mio. Euro (Vorjahr: 22,7 Mio. Euro) zeitpunktbezogen.
Der Umsatz der FRIWO Gruppe verteilte sich 2019 mit 46,6 Mio. Euro auf die Produktgruppen Netzgeräte (Vorjahr: 68,9 Mio. Euro), mit 44,0 Mio. Euro auf Ladegeräte (Vorjahr: 45,7 Mio. Euro) und mit 5,2 Mio. Euro auf "Sonstige" (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro).
Auf einen Kunden, der in den geographischen Bereichen Deutschland, übriges Europa und Asien enthalten ist, entfiel im Berichtsjahr mit 22,9 Mio. Euro (Vorjahr: 23,0 Mio. Euro) 23,9 Prozent (Vorjahr: 19,1 Prozent) des Gesamtumsatzes. Auf einen weiteren Kunden entfielen im Berichtsjahr mit 11,7 Mio. Euro 12,2 Prozent (Vorjahr: 13,2 Mio. Euro 11,0 Prozent) des Gesamtumsatzes.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(11) Umsatzerlöse
Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produktgruppen ist in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 aufgeführt.
Der Transaktionspreis, der (teilweise) nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag zugeordnet war, beträgt 32,1 Mio. Euro. Davon werden voraussichtlich 25,1 Mio. Euro in der kommenden Periode als Umsatz realisiert.
(12) Vertriebskosten
Die Vertriebskosten enthalten neben den Personal- und Sachkosten der Vertriebsabteilungen die Kosten für Werbung und Provisionsaufwendungen.
(13) Allgemeine Verwaltungskosten
Hier werden die Personal- und Sachkosten der Verwaltung sowie die Kosten für externe Dienstleistungen ausgewiesen.
(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Verluste aus Anlageabgängen | -18 | -21 |
| Währungsverluste | -974 | -1.499 |
| Andere Aufwendungen | -297 | -232 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.289 | -1.752 |
| Erträge aus Anlageabgängen | 12 | 7 |
| Währungsgewinne | 1.584 | 2.192 |
| Andere Erträge | 231 | 254 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.827 | 2.453 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge (saldiert) | 538 | 701 |
(15) Restrukturierungsaufwendungen
Als Restrukturierungsaufwendungen gelten solche Aufwendungen, die die Definition des IAS 37.70 ff. erfüllen. Gemäß ihrer Bedeutung werden die Restrukturierungsaufwendungen gesondert ausgewiesen.
Die im Geschäftsjahr ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 9.000 T Euro betreffen die Bildung einer Rückstellung für die Kosten des Personalabbaus im Zusammenhang mit dem im Dezember 2019 bekanntgegebenen Programm zur Transformation der FRIWO-Gruppe.
(16) Finanzergebnis
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1 | 1 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -736 | -436 |
| Zinsanteil in den Zuführungen zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | -49 | -44 |
| Finanzergebnis | -784 | -479 |
Die Verschlechterung des Finanzergebnisses resultiert im Wesentlichen aus einer durchschnittlich höheren Inanspruchnahme der Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr.
In den Finanzierungsaufwendungen sind Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 120 T Euro enthalten.
(17) Ertragsteuern
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern werden nach IAS 12 berechnet und setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern | -93 | -1.723 |
| Steuern aus Vorjahren | 0 | 84 |
| Latente Ertragsteuern | 5.144 | -84 |
| 5.051 | -1.723 |
Die bilanzierten Steuerlatenzen betreffen folgende Bilanzposten:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in T Euro | aktiv | passiv | aktiv | passiv |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 392 | 0 | 483 |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 2 | 0 |
| Vorräte | 102 | 81 | 100 | 96 |
| Forderungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige Vermögenswerte | 188 | 346 | 57 | 363 |
| Pensionsrückstellungen | 374 | 0 | 321 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 6 |
| Sonstige Rückstellungen | 44 | 0 | 34 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 0 | 72 | 0 | 19 |
| Verlustvorträge | 4.967 | 0 | 0 | 0 |
| 5.675 | 891 | 514 | 967 | |
| Saldierung | -891 | -891 | -514 | -514 |
| Konzernbilanz | 4.784 | 0 | 0 | 453 |
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| Saldiert | davon | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | 2019 | 2018 | Veränderung | in GuV | auf im EK erfasste Transaktionen | Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | -392 | -483 | 91 | 91 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 0 | 2 | -2 | -2 | 0 | 0 |
| Vorräte | 21 | 4 | 17 | 17 | 0 | 0 |
| Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Sonstige Vermögenswerte | -158 | -306 | 148 | 147 | 0 | 1 |
| Pensionsrückstellungen | 374 | 321 | 53 | -38 | 91 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | -6 | 6 | 6 | 0 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 44 | 34 | 10 | 10 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | -72 | -19 | -54 | -54 | 0 | 0 |
| Verlustvorträge | 4.967 | 0 | 4.967 | 4.967 | 0 | 0 |
| Konzernbilanz | 4.784 | -453 | 5.236 | 5.144 | 91 | 1 |
Im Vorjahr stellten sich die Daten wie folgt dar:
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| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| in T Euro | aktiv | passiv | aktiv | passiv |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 483 | 0 | 75 |
| Sachanlagen | 2 | 0 | 4 | 0 |
| Vorräte | 100 | 96 | 208 | 60 |
| Forderungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige Vermögenswerte | 57 | 363 | 4 | 47 |
| Pensionsrückstellungen | 321 | 0 | 343 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 34 | 0 | 132 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 6 | 0 | 31 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 0 | 19 | 0 | 35 |
| 514 | 967 | 691 | 248 | |
| Saldierung | -514 | -514 | -248 | -248 |
| Konzernbilanz | 0 | 453 | 443 | 0 |
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| Saldiert | davon | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | 2018 | 2017 | Veränderung | in GuV | auf im EK erfasste Transaktionen | Währungsumrechnung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | -483 | -75 | -408 | 18 | -426 | 0 |
| Sachanlagen | 2 | 4 | -2 | -2 | 0 | 0 |
| Vorräte | 4 | 148 | -144 | -144 | 0 | 0 |
| Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Sonstige Vermögenswerte | -306 | -43 | -263 | 110 | -373 | 0 |
| Pensionsrückstellungen | 321 | 343 | -22 | -8 | -14 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 34 | 132 | -98 | -98 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -6 | -31 | 25 | 25 | 0 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | -19 | -35 | 16 | 15 | 0 | 1 |
| Konzernbilanz | -453 | 443 | -896 | -84 | -813 | 1 |
Auf sämtliche temporäre Differenzen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wurden wie im Vorjahr latente Steuern angesetzt.
Von dem bei der FRIWO AG entstandenen Verlust in Höhe von 16,9 Mio. Euro werden 1,0 Mio. Euro als Verlustrücktrag bei der Körperschaftsteuer geltend gemacht.
Auf den verbleibenden Verlust wurde ein latenter Steueranspruch in Höhe von 5,0 Mio. Euro berechnet.
Das Vorliegen künftiger zu versteuernder Ergebnisse zur Verwendung des Verlustvortrags erachtet FRIWO ausgehend von entsprechenden Planungsrechnungen als wahrscheinlich.
Die Überleitung vom rechnerischen zum tatsächlichen Steueraufwand zeigt die folgende Tabelle:
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -16.379 | 7.050 |
| Erwarteter Steueraufwand 1) | -4.913 | 2.115 |
| Steuersatzdifferenzen | -139 | -202 |
| Nicht abzugsfähige übrige Ausgaben | 71 | 43 |
| Steuern für Vorjahre | 0 | -84 |
| Steuerbefreites Auslandsergebnis | -59 | -162 |
| Sonstiges, saldiert | -11 | 13 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -5.051 | 1.723 |
1) Erwarteter Steueraufwand bei Steuersatz der FRIWO AG von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent)
(18) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" auf Basis des Konzernergebnisses ermittelt und beträgt für 2019 -1,47 Euro (Vorjahr: 0,69 Euro). Die Aktienanzahl (7,7 Mio. Stückaktien) hat sich im Berichtsjahr sowie im Vorjahr nicht verändert. Da keine Finanzinstrumente ausstehen, die in Aktien umgetauscht werden können, entspricht das verwässerte Ergebnis dem unverwässerten Ergebnis.
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anzahl der ausgegebenen Stückaktien | 7.700.000 | 7.700.000 |
| Konzernergebnis | -11.328 | 5.327 |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) | -1,47 | 0,69 |
Sonstige Angaben zur Erfolgsrechnung
(19) Forschungs- und Entwicklungskosten
Im Berichtsjahr sind Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,7 Mio. Euro erfasst worden (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro). Die Kosten, die im Wesentlichen Aufwendungen für die projektbezogene Weiterentwicklung der Produktpalette darstellen, sind in den Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten.
(20) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Vertriebskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten sind unter anderem die folgenden Aufwandsarten enthalten:
Abschreibungen
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 485 | 314 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 2.982 | 2.943 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 | 882 | 0 |
| 4.349 | 3.257 |
Materialaufwand
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 52.042 | 67.509 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 4.777 | 6.093 |
| 56.819 | 73.602 |
Personalaufwand
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 22.794 | 23.826 |
| Soziale Abgaben | 3.727 | 3.545 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 14 | 7 |
| 26.535 | 27.378 |
Anzahl der Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt:
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| Anzahl der Mitarbeiter | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Inland | 264 | 264 |
| Ausland | 1.642 | 1.592 |
| 1.906 | 1.856 |
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren im Konzern 1.708 (Vorjahr: 1.887) Mitarbeiter beschäftigt, davon 271 (Vorjahr: 259) im Inland.
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
(21) Kapitalflussrechnung
Im Folgenden wird eine Überleitungsrechnung zwischen Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt:
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| in T Euro | Verbindlichkeiten Kreditinstitute Langfristig | Verbindlichkeiten Kreditinstitute Kurzfristig | Leasingverbindlichkeiten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2018 | 7.994 | 5.548 | 0 | 13.542 |
| Zahlungswirksame Änderungen | -1.295 | 2.117 | 0 | 822 |
| Währungsumrechnung | 25 | 46 | 0 | 71 |
| Stand zum 31.12.2018 | 6.724 | 7.711 | 0 | 14.435 |
| Anpassung durch neue IFRS | 0 | 0 | 2.150 | 2.150 |
| Zahlungswirksame Änderungen | -1.124 | 8.454 | -831 | 6.499 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | -5.000 | 5.000 | 372 | 372 |
| Währungsumrechnung | 0 | 27 | 0 | 27 |
| Stand zum 31.12.2019 | 600 | 21.192 | 1.691 | 23.483 |
Erläuterungen zur Bilanz
(22) Anlagevermögen
Anlagespiegel des FRIWO-Konzerns für die Geschäftsjahre 2019 und 2018:
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| 2019 | Anschaffungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| in T Euro | 01.01.2019 | Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | Zugänge | Abgänge |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 2.436 | 0 | 0 | 0 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 5.589 | 0 | 82 | -6 |
| 8.025 | 0 | 82 | -6 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und Bauten | 9.849 | 0 | 63 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.176 | 0 | 591 | 447 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.473 | 0 | 773 | 638 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 492 | 0 | 147 | 0 |
| 40.990 | 0 | 1.574 | 1.085 |
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| 2019 | Anschaffungskosten | |
|---|---|---|
| in T Euro | Umbuchungen | Währungsänderungen |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 0 | 53 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | 15 |
| 0 | 68 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 65 | 21 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 74 | 125 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 208 | 31 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -347 | 2 |
| 0 | 179 |
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| 2019 | Anschaffungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | 31.12.2019 | 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | Währungsänderungen | 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 2.489 | 0 | 0 | 0 | ||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 5.692 | 3.569 | 485 | -6 | 2 | 4.062 |
| 8.181 | 3.569 | 485 | -6 | 2 | 4.062 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 9.998 | 8.182 | 154 | 0 | 2 | 8.338 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.519 | 9.255 | 1.694 | 406 | 50 | 10.593 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.847 | 12.073 | 1.134 | 450 | 15 | 12.772 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 294 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 41.658 | 29.510 | 2.982 | 856 | 67 | 31.703 |
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| 2019 | Buchwert | |
|---|---|---|
| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 2.489 | 2.436 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.630 | 2.020 |
| 4.119 | 4.456 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 1.660 | 1.667 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4.926 | 5.921 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.075 | 3.400 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 294 | 492 |
| 9.955 | 11.480 |
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| 2018 | Anschaffungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| in T Euro | 01.01.2018 | Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | Zugänge | Abgänge |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 2.235 | 153 | 0 | 0 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 4.082 | 1.453 | 108 | 74 |
| 6.317 | 1.606 | 108 | 74 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke und Bauten | 9.620 | 0 | 210 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.359 | 0 | 1.289 | 1.740 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.967 | 12 | 884 | 1.625 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 653 | 0 | 213 | 0 |
| 41.599 | 12 | 2.596 | 3.365 |
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| 2018 | Anschaffungskosten | |
|---|---|---|
| in T Euro | Umbuchungen | Währungsänderungen |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 0 | 48 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2 | 18 |
| 2 | 66 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 0 | 19 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 151 | 117 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 222 | 13 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -375 | 1 |
| -2 | 150 |
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| 2018 | Anschaffungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | 31.12.2018 | 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | Währungsänderungen | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 2.436 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 5.589 | 3.324 | 314 | 70 | 1 | 3.569 |
| 8.025 | 3.324 | 314 | 70 | 1 | 3.569 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 9.849 | 8.061 | 120 | 0 | 1 | 8.182 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.176 | 9.314 | 1.570 | 1.675 | 46 | 9.255 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.473 | 12.348 | 1.253 | 1.533 | 5 | 12.073 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 492 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 40.990 | 29.723 | 2.943 | 3.208 | 52 | 29.510 |
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| 2018 | Buchwert | |
|---|---|---|
| in T Euro | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Geschäfts- und Firmenwerte | 2.436 | 2.235 |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.020 | 758 |
| 4.456 | 2.993 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 1.667 | 1.559 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5.921 | 6.045 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.400 | 3.619 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 492 | 653 |
| 11.480 | 11.876 |
Erwerb der Emerge-Engineering GmbH
Am 19. Dezember 2018 hat die FRIWO Gerätebau GmbH 100 Prozent der Anteile an der Emerge-Engineering GmbH, Kornwestheim, erworben. Der Geschäftszweck der erworbenen Gesellschaft ist die Entwicklung und Herstellung technischer Komponenten sowie die Entwicklung von Softwarelösungen für elektrische Antriebe. Mit dem Zukauf entwickelt sich FRIWO von einem Produktanbieter von hochwertigen Stromversorgungs- und Ladegeräten zu einem Systemanbieter. Die individuell anpassbare Steuerungssoftware ermöglicht künftig neue Features und Funktionen für eine Vielzahl von Produkten des FRIWO-Konzerns.
Der Wert der übertragenen Gegenleistung betrug 1.400 T Euro.
Nachfolgend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenwerte zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:
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| in T Euro | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 8 | 1.454 |
| Sachanlagen | 12 | 12 |
| Vorräte | 172 | 172 |
| übrige Vermögenswerte | 54 | 54 |
| Flüssige Mittel | 161 | 161 |
| Latente Steuerschulden | 0 | -426 |
| Übrige Verbindlichkeiten | -180 | -180 |
| Gesamtes identifiziertes erworbenes Nettovermögen | 227 | 1.247 |
Mit dem Erwerb ist der folgende Geschäfts- und Firmenwert entstanden:
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| in T Euro | |
|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 1.400 |
| Abzüglich beizulegender Zeitwert des identifizierten und erworbenen Nettovermögen | 1.247 |
| Mit dem Erwerb verbundener Geschäfts- oder Firmenwert | 153 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf die FRIWO Gerätebau GmbH verschmolzen.
Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) mit einem Geschäfts- und Firmenwert auf Wertminderung
Die in 2017 als asset deal erworbene Transformatorenfabrik wurde in die FRIWO Vietnam integriert. Mit dem Erwerb ist ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2.531 T Euro entstanden. In den letzten Jahren konnte die Trennung des EBITs der Transformer- und Power Supply Factory weitestgehend eindeutig in der FRIWO Vietnam vorgenommen werden. Dabei wurden die direkten Kosten auf die Produkte (Power Supplies und Transformer) verteilt und damit die absolute variable Marge pro Fabrik ermittelt. Die intern verwendeten Transformer (Transformer, die für die eigenen Endgeräte verwendet werden und in der Power Supply Fabrik weiter verarbeitet werden) wurden zur Ermittlung der variablen Marge mit Vergleichspreisen bewertet und berücksichtigt. Anschließend konnten die indirekten Kosten, aufgrund der Buchung auf Kostenstellen, die den einzelnen Fabriken eindeutig zugeordnet sind, getrennt werden und ein Ergebnis der Transformer Fabrik konnte ermittelt werden. Mit Beginn des Jahres 2019 hat FRIWO Vietnam verstärkt den Fokus auf das Insourcing von Komponenten gelegt und angefangen nun auch Leitungen, Kühlkörper, Spulenkörper und Gehäuse in einer neu eröffneten dritten Fabrik zu fertigen. Durch den Aufbau der dritten Fabrik und der schwankenden Kapazitätsauslastung in den anderen zwei Fabriken, fanden Verschiebungen der direkten Mitarbeiter zwischen den drei Fabriken statt. Dadurch wurde eine eindeutige Zuordnung der direkten Kosten erschwert und der Einsatz der Produktionsfaktoren ist nicht mehr unabhängig voneinander. Zudem fand eine Zusammenlegung von internen Leistungsbereichen statt, um die internen Prozesse zu optimieren, Einkaufsvolumina/-prozesse zu bündeln und die Kommunikationswege zwischen den indirekten Abteilungen, die zum Teil auf unterschiedliche Fabriken aufgeteilt waren, zu verbessern. Dies erschwert zusätzlich die bisherige Aufteilung der indirekten Kosten und damit die Ermittlung des Ergebnisses pro Fabrik in der FRIWO Vietnam. Die vertriebenen Produkte sind somit das Ergebnis des Zusammenwirkens unterschiedlicher Produktionsstandorte, die auf eine einheitliche Infrastruktur sowie gemeinsames Management zurückgreifen. Zur Ermittlung der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist es wichtig, dass die Cash Inflows als unabhängig angesehen werden können. Dies ist im Falle der Transformer Fabrik nicht mehr der Fall, da durch das Vorliegen der Zusammenfassung und Zusammenlegung von internen Leistungsbereichen und der einheitlichen Nutzung der Infrastruktur sowie des gemeinsamen Managements keine klare Abgrenzung der ZGE Transformer Fabrik mehr möglich ist. Zudem besteht im Zweifelsfall die Tendenz zur Zusammenfassung von Vermögenswerten zu eher größeren als kleineren ZGEs. Daher sind zur Bewertung des Goodwills der Transformerfabrik die Zahlungsströme der FRIWO Vietnam als nun kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit zu verwenden. Da die funktionale Währung der ZGE der vietnamesische Dong ist, entstand zum Bilanzstichtag beim erworbenen Geschäftsoder Firmenwert eine währungsbedingte Abwertung von 195 T Euro, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Daher beträgt der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwert zum Stichtag 2.336 T Euro.
Für die Prüfung auf Wertminderung ermittelt FRIWO den erzielbaren Betrag der Einheit als Nutzungswert durch Diskontierung erwarteter Cashflows. Die Grundlagen für die Schätzung der Cashflows bilden unter anderem Marktbeobachtungen, sofern verfügbar Marktdaten, Plan-Ist-Abweichungen, Detailplanungen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit. Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf Kunden, absetzbare Mengen, erzielbare Preise, korrespondierende Kostenentwicklungen, die langfristige Wachstumsrate sowie den zur Diskontierung verwendeten Kapitalkostensatz. Es wurde eine durchschnittliche EBITDA-Wachstumsrate von 5,7 Prozent über einen Planungshorizont von 5 Jahren angenommen. Über den Planungshorizont hinaus wurde eine langfristige Wachstumsrate von 1 Prozent angenommen.
Zur Diskontierung der Cashflows wurde ein Abzinsungssatz von 9,19 Prozent verwendet.
Diese Annahmen führen zu einem Nutzwert, der über dem Buchwert der ZGE liegt, sodass kein Wertminderungsbedarf besteht.
Der ZGE FRIWO Deutschland ist ein im Vergleich zum gesamten Geschäfts- und Firmenwert nicht signifikanter Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 153 T Euro zugeordnet. Für die ZGE ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Die Verlagerung der Produktionskapazitäten von Ostbevern nach Vietnam im Rahmen des Transformationsprozesses und der damit verbundenen Verlagerung des betroffenen Anlagevermögens indiziert keinen Wertminderungsbedarf.
Überprüfung von Vermögenswerten und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ohne Geschäfts- und Firmenwert auf Wertminderung
FRIWO überprüft, ob Indikatoren für einen möglichen Impairmentbedarf auf das Anlagevermögen vorhanden sind. Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests im Rahmen der Bewertung des Anlagevermögens ist gemäß IAS 36 das Vorliegen eines sog. Triggering Events. In den vorangegangen Jahren lagen keine Indikatoren vor, die einen Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anlagevermögens hätten haben können.
Nach Betrachtung des Geschäftsverlaufes der FRIWO in 2019 sind ebenfalls keine Indikatoren, die Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests für nicht good-will-tragende ZGEs oder Vermögenswerte, identifiziert worden.
(23) Nutzungsrechte
Die folgende Tabelle stellt den Erstanwendungseffekt zum 1. Januar 2019 sowie die Veränderungen der durch den Konzern bilanzierten Nutzungsrechte dar.
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| in T Euro | Grundstücke und Gebäude | übrige Geschäftsausstattung | Fuhrpark | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| Stand zum 01.01.2019 | 1.935 | 50 | 165 | 2.150 |
| Zugänge | 165 | 0 | 169 | 334 |
| Währungsumrechnung | 38 | 0 | 0 | 38 |
| Stand zum 31.12.2019 | 2.138 | 50 | 334 | 2.522 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand zum 01.01.2019 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 737 | 46 | 99 | 882 |
| Währungsabrechnung | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Stand zum 31.12.2019 | 738 | 46 | 99 | 883 |
| Buchwert | ||||
| Zum 31.12.2019 | 1.400 | 4 | 235 | 1.639 |
Der Konzern hat mehrere Immobilienleasingverträge abgeschlossen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um ausländische Produktionsstandorte und Büros. In der Berichtsperiode wurde ein neues Büro in Vietnam angemietet. Der entsprechende Mietvertrag wurde mit unkündbarer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen.
Die Nutzungsrechte im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung umfassen insbesondere Kopierer.
Darüber hinaus bestehen mehrere Fahrzeugleasingverhältnisse.
Teilweise sind mit den Leasingverhältnissen entsprechende Instandhaltungs-, Wartungs- und/oder Versicherungsverpflichtungen verbunden.
Zu den Erläuterungen im Hinblick auf die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf das Kapitel (32) "Leasingverbindlichkeiten".
(24) Vorräte
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 13.041 | 17.522 |
| Unfertige Erzeugnisse | 4.630 | 7.803 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.198 | 2.470 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 2.404 | 4 |
| 22.273 | 27.799 |
Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Wertberichtigungen 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro). Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bilanzierten Vorräte betrug zum Ende des Berichtsjahres 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Im Berichtsjahr wurden den Wertberichtigungen 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) zugeführt, die insbesondere die Erwartungen in Bezug auf die Gängigkeit bestimmter Produkte repräsentieren.
In die Ermittlung der absatzmarktbezogenen Wertberichtigungen gehen neben den aktuellen Preisentwicklungen auf der Absatzseite auch Lagerreichweite, erwarteter Verbrauch und Gängigkeit zur Ermittlung der erzielbaren Erträge (,net realizable value') in die Bewertung ein. Dazu wurden Annahmen zu künftigen Umsatzerwartungen auf Produktebene getroffen.
(25) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragssalden
FRIWO verkauft einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Form eines echten Factorings. Das heißt, die abgetretenen Forderungen stehen nicht mehr in der Bilanz von FRIWO, da überwiegend alle Chancen und Risiken, insbesondere das Delkredererisiko, an den Factor übergehen.
FRIWO hat zudem nicht die Verfügungsgewalt laut IFRS 9.3.2.6 behalten, da der Factor die Fähigkeit hat und rechtlich in der Lage ist, die Forderung an einen Dritten zu verkaufen.
FRIWO behält weder die vertraglichen Pflichten und Rechte, da die Verfügungsgewalt laut IFRS 9.3.2.6 an den Factor übergeht, noch erlangt sie neue Pflichten und Rechte aus der Übertragung bzw. dem Forderungsverkauf an den Factor. Ein sogenanntes anhaltendes Engagement nach IFRS 7 liegt somit nicht vor.
Der Factor stellt den Kaufpreis zum überwiegenden Teil FRIWO als liquide Mittel zur Verfügung. Für den Zeitraum zwischen Kauf und Zahlungseingang erhält der Factor einen Zinssatz in Höhe eines Referenzzinssatzes zzgl. 1,2 Prozent Zinsmarge.
Es gibt keine Forderungen, die mehr als 360 Tage überfällig sind und nicht wertberichtigt wurden. Für den Bestand der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wurden keine Anzeichen identifiziert, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Die Vertragsvermögenswerte werden vollständig innerhalb des nächsten Jahres realisiert bzw. erfüllt. Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte Produkte und weisen im Wesentlichen die gleichen Risikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf.
Die folgende Tabelle zeigt die auf Basis der erwarteten Kreditverluste berechneten Wertberichtigungen.
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Auf Überfälligkeit basierende Wertberichtigungen | 133 | 12 |
| Auf Einzelbasis erfasste Wertberichtigungen | 109 | 132 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten | 242 | 144 |
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen Anzahlungen für Entwicklungskosten, die bei der folgenden Serienfertigung umsatz- und ergebniswirksam realisiert werden. Die zu Beginn der Berichtsperiode ausgewiesenen Salden wurden in der Berichtsperiode vollständig erlöswirksam erfasst.
(26) Sonstige Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Kaufpreiseinbehalt aus Factoring | 1.110 | 1.374 |
| Mietkautionen | 254 | 248 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 219 | 94 |
| 1.583 | 1.716 |
Der Kaufpreiseinbehalt aus Factoring beläuft sich auf einen Betrag in Höhe eines Prozentsatzes auf den Wert der verkauften Bruttoforderung und dient der Absicherung des Factors gegenüber dem Factornehmer, um die üblichen Skonti- und Bonuszahlungen, die allgemeinen Gebühren sowie das Veritätsrisiko zu decken.
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus sonstigen Steuern, Zöllen | 886 | 1.203 |
| Abgrenzungsposten | 243 | 173 |
| 1.129 | 1.376 |
Zu den Stichtagen gab es keine Wertberichtigungen auf die sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte.
(27) Zahlungsmittel
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Scheck- und Kassenbestände | 5 | 3 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 5.850 | 2.364 |
| 5.855 | 2.367 |
In den Guthaben bei Kreditinstituten ist in Höhe von 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) das Guthaben beim Factor für den noch nicht in Anspruch genommenen, aber jederzeit abrufbaren Teil des Kaufpreises der an den Factor abgetretenen Forderungen enthalten.
Diese Definition der Zahlungsmittel wird auch in der Kapitalflussrechnung angewandt.
(28) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage betreffen die FRIWO AG. Das Grundkapital der FRIWO AG in Höhe von 20.020 T Euro ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Damit repräsentiert jede Aktie einen Anteil am gezeichneten Kapital von 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2019 sowie im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Die Kapitalrücklage steht zur Verrechnung etwaiger zukünftiger Verluste und teilweise zur Erhöhung des Grundkapitals im Rahmen der Restriktionen des § 150 AktG zur Verfügung, jedoch nicht für Ausschüttungen.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Mai 2018 wurde der Vorstand der FRIWO AG ermächtigt, bis zum 14. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen und mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, um bis zu 10.010 T Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Die Kapitalrücklage betrifft die gesetzliche Mindestrücklage der FRIWO AG.
Die Gewinnrücklagen enthalten die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die Ergebnisse des Berichtsjahres und der Vorjahre, gekürzt um die in der Vergangenheit gezahlten Dividenden sowie die Teile des sonstigen Konzernergebnisses, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.
In den sonstigen Rücklagen werden die kumulierten Ergebnisse der im sonstigen Konzernergebnis erfassten Eigenkapitalveränderungen ausgewiesen, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
In ihrem handelsrechtlichen Einzelabschluss zum 31. Dezember 2019 weist die FRIWO AG nach Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag einen Bilanzverlust in Höhe von -15.323 T Euro (Vorjahr: Bilanzgewinn 4.532 T Euro) aus. Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde zur Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft, somit insgesamt 3.080 T Euro verwendet. Der verbleibende Betrag von 1.452 T Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Aussagen zur Kapitalsteuerung finden sich im Abschnitt zum Finanzrisikomanagement (37).
(29) Rückstellungen für Pensionen
Bei den Verpflichtungen, die ausschließlich im Inland bestehen, handelt es sich größtenteils um dienstzeitbezogene Versorgungsleistungen auf der Grundlage von Festbeträgen. Daneben gibt es auch eine einkommens- und dienstzeitabhängige Zusage. Bei den Zusagen handelt es sich ausschließlich um Individualvereinbarungen.
Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen. Dazu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Der versicherungsmathematischen Berechnung liegen die folgenden Parameter zu Grunde: ein Abzinsungssatz von 0,86 Prozent (Vorjahr: 1,75 Prozent), ein Gehaltstrend von 2,13 Prozent (Vorjahr: 2,25 Prozent) und neben individuell vereinbarten Rentenanpassungen ein Rententrend von 1,5 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent). Hinsichtlich der Lebenserwartung wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung wird durch versicherungsmathematische Gutachten belegt.
Der Dienstzeitaufwand und der Zinsaufwand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, die Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind Bestandteil des sonstigen Konzernergebnisses.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung hat sich wie folgt entwickelt:
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) zum 01.01. | 2.885 | 3.099 |
| Laufender Dienstzeitaufwand (Barwert der im Geschäftsjahr erdienten Pensionsansprüche) | 4 | 4 |
| Zinsaufwand | 49 | 44 |
| Neubewertungseffekte | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung finanzieller Annahmen | 250 | -83 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung demografischer Annahmen | 0 | 55 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | 54 | -17 |
| Gezahlte Leistungen | -203 | -217 |
| Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) zum 31.12. | 3.039 | 2.885 |
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag entspricht dem jeweiligen Fehlbetrag des Plans, da kein Planvermögen existiert.
Die im Folgejahr erwarteten Rentenzahlungen betragen 200 T Euro.
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag 10 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre).
Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zu Grunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. FRIWO ist diesen versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgende Auswirkungen:
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| In T Euro | Anstieg | Rückgang | |
|---|---|---|---|
| 2019 | Diskontierungssatz +/- 1 %-Punkt | -278 | 328 |
| Gehalts- und Rententrend +/- 0,25 %-Punkte | 64 | -62 | |
| 2018 | Diskontierungssatz +/- 1 %-Punkt | -258 | 304 |
| Gehalts- und Rententrend +/- 0,25 %-Punkte | 60 | -64 |
Die Ermittlung der Effekte erfolgte unter Anwendung der gleichen Methoden wie für die Bewertung der Verpflichtung zum Jahresende. Dabei wurden die Effekte jeweils isoliert betrachtet, d.h. eventuell bestehende Abhängigkeiten zwischen den untersuchten Parametern blieben unberücksichtigt.
Die Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung, definiert als beitragsorientierter Versorgungsplan, betrugen 1.322 T Euro (Vorjahr: 1.352 T Euro).
(30) Sonstige Rückstellungen
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| in T Euro | Stand 01.01.2019 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige langfristige Rückstellungen | |||||
| Personal- und Sozialbereich | 252 | 14 | 0 | 10 | 248 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Gewährleistungen | 543 | 543 | 0 | 209 | 209 |
| Drohverluste | 93 | 93 | 0 | 100 | 100 |
| Übrige | 166 | 26 | 0 | 0 | 140 |
| Restrukturierung | 0 | 0 | 0 | 9.000 | 9.000 |
| 802 | 662 | 0 | 9.309 | 9.449 |
Die langfristigen Rückstellungen betreffen die Jubiläumsverpflichtungen.
Die langfristigen Rückstellungen wurden durch Abzinsung ermittelt. Die Erhöhung des abgezinsten Betrags während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs betrug 2 T Euro (Vorjahr: 4 T Euro). Zur Abzinsung wurde ein laufzeitadäquater Zinssatz gewählt. Der Effekt aus der Zinssatzänderung war unwesentlich.
Die Rückstellungen für Gewährleistungen dienen zur Deckung von Garantieverpflichtungen aufgrund von bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen. Die Drohverluste betreffen belastende Verträge, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.
Die Restrukturierungsrückstellung betrifft das Transformationsprogramm der FRIWO-Gruppe (siehe Ziffer (15)).
Die FRIWO Gerätebau GmbH bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit Lohn- und Gehaltsbestandteile in Langzeitkonten einzubringen. Der Wert der Rückstellungen aus den mitarbeiterfinanzierten Langzeitkonten bestimmt sich nach der Wertentwicklung des Aktivwerts der kongruenten Rückdeckungsversicherung. Der Ausweis erfolgt saldiert.
(31) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
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| 31.12.2019: | kurzfristig | langfristig | ||
|---|---|---|---|---|
| in T Euro | Buchwert | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Darlehen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ratentilgungsdarlehen | 1.734 | 1.134 | 600 | 0 |
| Sonstige kurzfristige | 20.058 | 20.058 | 0 | 0 |
| 21.792 | 21.192 | 600 | 0 |
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| 31.12.2018: | kurzfristig | langfristig | ||
|---|---|---|---|---|
| in T Euro | Buchwert | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Darlehen | 5.000 | 0 | 5.000 | 0 |
| Ratentilgungsdarlehen | 3.023 | 1.299 | 1.724 | 0 |
| Sonstige kurzfristige | 6.412 | 6.412 | 0 | 0 |
| 14.435 | 7.711 | 6.724 | 0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten unterlagen wie im Vorjahr keiner Besicherung.
Der gewichtete Durchschnittszinssatz für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lag 2019 bei 2,20 Prozent (Vorjahr 2,42 Prozent).
Zum Jahresende stellen sich die Kreditlinien wie folgt dar:
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| in T Euro | Kreditlinien | Ausnutzung | Freie Kreditlinien |
|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 25.630 | 21.792 | 3.838 |
| 31.12.2018 | 23.826 | 14.434 | 9.392 |
In den Kreditlinien ist ein langfristiges Darlehen über 5,0 Mio. Euro mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren, sowie ein langfristiges Ratentilgungsdarlehen mit einem Wert von 0,6 Mio. US-Dollar zur Finanzierung der Produktionsstätte in Vietnam enthalten. Als zusätzliche Finanzierung hat die Tochtergesellschaft in Vietnam eine sogenannte Working Capital-Kreditlinie in Höhe von 5,5 Mio. US-Dollar mit einer lokalen Bank abgeschlossen. Darüber hinaus hat die FRIWO Gerätebau GmbH zur Finanzierung der Akquisition der Transformatorenfabrik in 2017 ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 3 Mio. Euro (Restschuld zum 31.12.19: 1,2 Mio. Euro) und einer Laufzeit von fünf Jahren aufgenommen. In zwei von drei Kreditverträgen der langfristigen Finanzierung wurden zwei Covenants vereinbart. Die erste Kreditklausel bezieht sich auf die Eigenkapitalquote und die zweite Klausel auf den dynamischen Verschuldungsgrad. Die Covenants wurden zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht eingehalten. Eine Aussetzung sämtlicher Covenants zum 31.12.19 wurde mit den entsprechenden Banken vereinbart, so dass keine Auswirkungen auf das Darlehensverhältnis (Buchwert 5,5 Mio. Euro) zu erwarten ist. Zudem wurde mit den finanzierenden Banken ein neues Finanzierungskonzept vereinbart, in dem die bestehenden Kreditlinien weiterhin zur Verfügung stehen.
(32) Leasingverbindlichkeiten
Mit Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden zusätzliche Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen erfasst.
Die Leasingverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Grundstücke und Gebäude | 1.450 | 1.935 |
| Übrige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 | 50 |
| Fuhrpark | 237 | 165 |
| 1.691 | 2.150 |
Nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit wurden Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse einbezogen. Die Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse betrugen 23 T Euro.
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen für das Geschäftsjahr 2019 betrug 981 T Euro.
Eine Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist im Abschnitt (37) bei den Angaben zum Liquiditätsrisiko dargestellt. Für das Vorjahr wird auf die Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Abschnitt (36) verwiesen.
Die Leasingverbindlichkeiten sind i.d.R. durch den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Leasinggegenstand besichert.
Die korrespondierenden Nutzungsrechte werden in der Bilanz unter den Posten "Nutzungsrechte" mit einem Buchwert in Höhe von 1.639 T Euro ausgewiesen. Hierzu verweisen wir auf das Kapitel (23) "Nutzungsrechte".
(33) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Zahlungsverpflichtungen werden unter Beachtung der Zahlungsfälligkeit als lang- oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig und sind insoweit als kurzfristig auszuweisen.
(34) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 2.038 | 3.252 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 364 | 331 |
| 2.402 | 3.583 |
(35) Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Abgrenzungen aus dem Personalbereich | 1.008 | 1.410 |
| Sonstige Steuern | 205 | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 129 | 125 |
| 1.342 | 1.535 |
Weitere Anhangangaben
(36) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| in T Euro | 31.12.2018 |
|---|---|
| Bestellobligo für immaterielle Vermögenwerte und Sachanlagen | 81 |
| Miet- und Leasingverpflichtungen | 2.418 |
| (davon fällig im Folgejahr) | (919) |
| (davon fällig in 2 bis 5 Jahren) | (1.499) |
| 2.499 |
Zum 31. Dezember 2019 betrug das Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 4 T Euro.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von 1.194 T Euro erfolgswirksam erfasst.
Die Miet- und Leasingverpflichtungen im Vorjahr betrafen im Wesentlichen die Mietverträge über die Gebäude der vietnamesischen und chinesischen Tochtergesellschaft sowie Leasingverträge für Fuhrpark und Büroausstattung.
Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten
Die FRIWO AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften sind nicht an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten.
(37) Finanzrisikomanagement und derivative Finanzinstrumente
Kreditrisiko
Kreditrisiko ist das Risiko, dass Geschäftspartner ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können und FRIWO somit ein finanzieller Verlust entsteht. FRIWO ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken, insbesondere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ausgesetzt.
Es bestehen Forderungen gegen eine Vielzahl von Kunden. Darin enthalten sind regelmäßig hohe Einzelforderungen gegen Großkunden (vgl. hierzu auch Abschnitt (10) "Segmentberichterstattung"). Den aus dem Forderungsbestand resultierenden Kreditausfallrisiken wird durch ein systematisches Verfahren bei der Auswahl von Kunden, durch Analyse des Zahlungsverhaltens und Setzen angemessener Kreditlimits begegnet. Die FRIWO-Gesellschaften verkaufen ihre Produkte ausschließlich an Kunden, die zuvor einer Bonitätsprüfung unterzogen wurden. Zudem werden bestimmte Forderungen im Rahmen von einer Factoringvereinbarung unter Übertragung der wesentlichen Kreditrisiken verkauft.
Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Aufgrund der guten Bonität der Kunden schätzt FRIWO das Kreditrisiko insgesamt als gering ein.
Die Ermittlung der Wertberichtigungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten erfolgt anhand des vereinfachten Ansatzes nach IFRS 9.5.5, bei dem Stufe 1 der Erfassung erwarteter Kreditverluste wegfällt. Stattdessen werden diese Vermögenswerte entweder gemäß Stufe 2 oder Stufe 3 wertberichtigt. Auf Stufe 2 werden alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte ohne Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität erfasst. Dabei werden auf Basis von Überfälligkeiten und weiteren Faktoren ermittelte durchschnittliche Ausfallraten zur Berechnung der erwarteten Verluste herangezogen. Die erwarteten Kreditverluste ergeben sich als Produkt der ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten mit dem Verlust bei Ausfall, welcher mit 100 % der Forderungshöhe angesetzt wird.
Sofern Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität vorliegen, erfolgt ein Übergang auf Stufe 3. Anzeichen für eine beeinträchtigte Bonität liegen insbesondere dann vor, wenn finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners in Verbindung mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit bekannt werden. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität erfolgt eine individualisierte Schätzung des erwarteten Kreditverlusts.
Für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells von IFRS 9, die dem allgemeinen Ansatz unterliegen, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit sowohl innerhalb der nächsten 12 Monate als auch innerhalb der gesamten Laufzeit auf Basis von Vergangenheitswerten als sehr unwesentlich bewertet. Zudem liegen keine Indikatoren vor, dass sich das Ausfallrisiko im Vergleich zu den historischen Informationen signifikant erhöht hat.
Die Höhe des maximalen Ausfallrisikos entspricht dem Buchwert der zum Bilanzstichtag angesetzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte.
Liquiditätsrisiko
FRIWO führt regelmäßig eine Liquiditätsplanung für den Konzern durch, um einen etwaigen Liquiditätsengpass frühzeitig erkennen zu können. In das kurz- und mittelfristige Liquiditätsmanagement werden die Fälligkeiten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sowie die Schätzungen des operativen Cashflows einbezogen. FRIWO steuert seine Liquidität, indem der Konzern ergänzend zum Zahlungsmittelzufluss aus dem operativen Geschäft in ausreichendem Umfang liquide Mittel vorhält und Kreditlinien bei Banken unterhält. Zusätzlich reduziert die Möglichkeit des Verkaufs von Forderungen das Liquiditätsrisiko des Konzerns.
Die folgende Liquiditätsanalyse zeigt die Fälligkeiten der vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Fälligkeitsstruktur der Leasingverbindlichkeiten (siehe Abschnitt (31) und (32)). Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2019 fixierten Zinssätze ermittelt.
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| 31.12.2019: | Cashflows 2020 | Cashflows 2021 | Cashflows 2022ff | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | Buchwert 2019 | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 21.792 | 90 | 21.192 | 5 | 600 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.691 | 79 | 714 | 41 | 649 | 13 |
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| 31.12.2019: | Cashflows 2022ff |
|---|---|
| in T Euro | Tilgung |
| --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 328 |
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| 31.12.2018: | Cashflows 2019 | Cashflows 2020 | Cashflows 2021ff | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T Euro | Buchwert 2018 | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 14.434 | 183 | 7.710 | 40 | 6.124 | 4 |
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| 31.12.2018: | Cashflows 2021ff |
|---|---|
| in T Euro | Tilgung |
| --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 600 |
Einige der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten branchenübliche Klauseln, die der Bank im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Die Covenants wurden zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht eingehalten. Eine Aussetzung sämtlicher Covenants zum 31.12.19 wurde mit den entsprechenden Banken vereinbart, so dass keine Auswirkungen auf das Darlehensverhältnis zu erwarten ist. Zudem wurde mit den finanzierenden Banken ein neues Finanzierungskonzept vereinbart, in dem die bestehenden Kreditlinien weiterhin zur Verfügung stehen. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Währungsrisiko
Aufgrund der internationalen Tätigkeiten ist FRIWO Währungsrisiken ausgesetzt. Hierbei ergibt sich zunächst eine natürliche Absicherung aufgrund der Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten. Des Weiteren werden verbleibende Fremdwährungsrisiken durch gezieltes Währungsmanagement vermindert; aus diesem Grund schließt FRIWO unterjährig ggf. Devisentermingeschäfte ab und wendet hierbei kein sogenanntes Hedge Accounting an.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 lagen daher wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte vor. Aus den nicht gesicherten Positionen ergibt sich ein Restrisiko aus den möglichen Änderungen des Wechselkurses US-Dollar und HK-Dollar zum Euro. Das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weisen, vorbehaltlich etwaiger steuerlicher Effekte bzw. Steuerlatenzen, hinsichtlich dieses Risikos folgende Sensitivitäten auf:
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| Kursentwicklung des USD, HKD | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern in T Euro |
Auswirkungen auf das Eigenkapital in T Euro |
|
|---|---|---|---|
| 2019 | +5% | 119 | 119 |
| -5% | -131 | -131 | |
| 2018 | +5% | 157 | 157 |
| -5% | -174 | -174 |
Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des US-Dollar gegenüber dem Euro ausgesetzt. Zum Stichtag betrug die USD-Nettoposition ca. 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: ca. 2,8 Mio. Euro). Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet auch die ausstehenden, auf fremde Währung lautenden monetären Positionen in US-Dollar und HK-Dollar. Berechnet wird der bilanzielle Effekt einer 5-prozentigen Abweichung der Fremdwährungskurse zum Euro am Stichtag. Die Auswirkung auf das Eigenkapital ist aufgrund der nicht vorhandenen Cashflow Hedges identisch mit den Auswirkungen auf das Ergebnis. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Zinsänderungsrisiko
Die FRIWO verfügt über ein festverzinsliches langfristiges Darlehen über 5,0 Mio. Euro mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren. Darüber hinaus hat die FRIWO Gerätebau GmbH im Vorjahr zur Finanzierung der Akquisition der Transformatorenfabrik ein langfristiges Tilgungsdarlehen in Höhe von 3 Mio. Euro (Restschuld zum 31. Dezember 2019: 1,2 Mio. Euro) und einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen, welches ebenfalls festverzinslich ist. Das bestehende langfristige Ratentilgungsdarlehen mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren ist dagegen variabel verzinst. Die Zinsentwicklung am Markt wird fortlaufend beobachtet und analysiert.
Zum 31. Dezember 2019 bestand keine Absicherung des Zinsrisikos durch entsprechende Zinsswaps.
Aus den variabel verzinsten Vermögenswerten und Schulden ergibt sich ein Restrisiko bezüglich möglicher Zinsänderungen. Das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weisen, vorbehaltlich etwaiger steuerlicher Effekte bzw. Steuerlatenzen, hinsichtlich dieses Risikos folgende Sensitivitäten auf:
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| Erhöhung/ Verringerung in Basispunkten | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern T Euro |
Auswirkungen auf das Eigenkapital T Euro |
|
|---|---|---|---|
| 9019 | + 100 | -214 | -214 |
| -100 | 214 | 214 | |
| 2018 | + 100 | -106 | -106 |
| -100 | 106 | 106 |
Zur Ermittlung der Zinssensitivität wurde das Zinsergebnis aus den variabel verzinsten Vermögenswerten und Schulden dem durchschnittlichen Zinssatz von 2,32 Prozent (Vorjahr: 2,91 Prozent) des Geschäftsjahres gegenübergestellt. Anschließend wurde die Veränderung des Zinsergebnisses aufgrund einer Erhöhung/Verringerung des durchschnittlichen Prozentsatzes um 100 Basispunkte ermittelt. Die Auswirkung auf das Eigenkapital ist identisch mit der Auswirkung auf das Ergebnis.
Derivative Finanzinstrumente
Zum 31. Dezember 2019 waren wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte bei FRIWO abgeschlossen.
Kapitalsteuerung
Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur mit Blick auf die Gesamtkapitalrentabilität unter Berücksichtigung von Bonitätszielen. Damit soll sowohl den Interessen der Anteilseigner als auch der Kreditgeber entsprochen werden. Darüber hinaus wird neben den aktuellen individuellen Rahmenbedingungen wie geplante Dividenden und Investitionen auch die gesamtwirtschaftliche Lage in die Ermittlung der jeweiligen Zielkapitalstruktur einbezogen.
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| in T Euro | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 10.931 | 25.396 |
| als % vom Gesamtkapital | 18 % | 39 % |
| Langfristige Schulden | 4.870 | 10.314 |
| Kurzfristige Schulden | 46.565 | 30.132 |
| Fremdkapital | 51.435 | 40.446 |
| als % vom Gesamtkapital | 82 % | 61 % |
| Gesamtkapital | 62.366 | 65.842 |
(38) Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten
In der folgenden Tabelle werden die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Bilanzpositionen dargestellt:
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| in T Euro | Kategorie nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2019 | Buchwert 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 3.366 | 8.438 |
| Vertragsvermögenswerte | AC | 7.550 | 7.718 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | AC | 1.583 | 1.716 |
| Zahlungsmittel | AC | 5.855 | 2.367 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLaAC | 600 | 6.724 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLaAC | 21.192 | 7.711 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1.691 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLaAC | 11.125 | 16.148 |
| Vertragsverbindlichkeiten | FLaAC | 229 | 191 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLaAC | 2.402 | 3.583 |
| Zusammenfassung pro Kategorie | |||
| Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC) | 18.354 | 20.239 | |
| Finanziell Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLaAC) | 35.548 | 34.357 |
Die Buchwerte der Finanzinstrumente stellen zum Stichtag einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar, da diese im Wesentlichen kurzfristig sind bzw. sich aus der zeitlichen Nähe zwischen Einbuchungszeitpunkt und Bilanzstichtag keine nennenswerten Differenzen ergeben.
Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:
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| Nettoergebnisse aus | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | Folgebewertung | Währungsumrechnung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in T Euro | Zinsen | Wertberichtigung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FI-Kategorie nach IFRS 9 | Ertrag | Aufwand | Auflösung | Zuführung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| AC | 1 | ||||
| FLaAC | -736 | 611 | |||
| Summe | 1 | -736 | 25 | 611 |
Im Vorjahr stellten sich die Werte wie folgt dar:
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| Nettoergebnisse aus | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | Folgebewertung | Währungsumrechnung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in T Euro | Zinsen | Wertberichtigung | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FI-kategorie nach IFRS 9 | Ertrag | Aufwand | Auflösung | Zuführung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| AC | 1 | 0 | 54 | -22 | 0 |
| FLaAC | 0 | -436 | 693 | ||
| Summe | 1 | -436 | 54 | 693 |
(39) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Cardea Holding GmbH, Grünwald, ist mit Mehrheit an der FRIWO AG beteiligt. Die Cardea Holding GmbH und ihre Muttergesellschaft, die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, sowie deren Tochterunternehmen sind dadurch nahestehende Unternehmen zur FRIWO AG im Sinne des IAS 24. Im Berichtsjahr fanden wie im Vorjahr keine Geschäftsvorfälle zwischen der FRIWO AG und der Cardea Holding GmbH oder der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG statt. Lediglich zwischen einer Tochtergesellschaft der FRIWO AG und einer Tochtergesellschaft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG wurden im Vorjahr Kosten in Höhe von 23 T Euro weiterbelastet.
Vorstand und Aufsichtsrat werden als natürliche nahestehende Personen eingestuft. Zu Angaben zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf Ziffer (40) verwiesen. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr fanden keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen statt.
(40) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die fixe Vergütung je Aufsichtsratsmitglied beläuft sich auf 10 T Euro pro Jahr. Die variable Vergütung richtet sich nach der Höhe der beschlossenen Dividenden. Die Gesamthöhe der Aufsichtsratsvergütung ist auf das Dreifache des festen Betrags begrenzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache. Ausschussmitglieder erhalten jeweils eine weitere Vergütung von 1.000 Euro. Davon ausgenommen sind der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter. Die fixe Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für das Geschäftsjahr 2019 75 T Euro (Vorjahr: 75 T Euro). Für das Geschäftsjahr 2019 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt eine variable Vergütung von 43 T Euro (Vorjahr: 43 T Euro).
Hinsichtlich der Bezüge des Vorstands ist zu beachten, dass die ordentliche Hauptversammlung der FRIWO AG am 11. Mai 2016 beschlossen hat, dass Angaben im Hinblick auf eine individualisierte Vergütung gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 unterbleiben.
Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich für das Geschäftsjahr 2019 auf 566 T Euro (Vorjahr: 1.007 T Euro), davon 513 T Euro fix (Vorjahr: 1.007 T Euro) und 53 T Euro variabel (Vorjahr: 0 T Euro).
Von dem variablen Teil entfallen 0 T Euro (Vorjahr 0 T Euro) auf das Long-Term Incentive (LTI)-Programm. In dessen Rahmen wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert. Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf jeden Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur Auszahlung, wenn der Unternehmenswert nicht rückläufig ist. Ist dies jedoch der Fall, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen. Bis auf den auf die Bonusbank entfallenden Betrag der variablen Vergütung sind alle Vergütungsbestandteile kurzfristig fällig.
Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten in 2019 Pensionsbezüge von 177 T Euro (Vorjahr: 173 T Euro). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind gemäß IAS 19 insgesamt 2.592 T Euro (Vorjahr: 2.475 T Euro) zurückgestellt.
Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen sind den Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen nicht eingeräumt worden.
(41) Honorar des Abschlussprüfers
Die für das Geschäftsjahr 2019 berechneten Honorare und Auslagen des Abschlussprüfers, der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft umfassten die folgenden Leistungen:
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| in T Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 104 | 92 |
| Sonstige Leistungen | 1 | 12 |
| 105 | 104 |
(42) Anteilsbesitz
Die FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern ist durch Ergebnisabführungsvertrag mit der FRIWO AG verbunden und nimmt die Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
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| in T Euro | Kapitalanteil | Eigenkapital | Ergebnis 2019 |
|---|---|---|---|
| FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland | 100,00% | 6.534 | -16.164 1) |
| FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd., Shenzhen, China | 100,00% | 1.105 | 239 2)3) |
| FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam | 100,00% | 4.207 | 406 2)3) |
1) vor Ergebnisabführung
2) gemäß IFRS
3) mittelbar über FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern
(43) Angabe zur Corporate Governance-Erklärung
Die Erklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens unter:
https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
dauerhaft zugänglich gemacht.
(44) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Zuge des Transformationsprozesses war es notwendig, ebenfalls ein neues Finanzierungskonzept zu erstellen und mit den finanzierenden Banken zu vereinbaren.
Das vereinbarte Finanzierungskonzept sieht vor, dass die bisherigen bilateralen Kreditlinien mit den deutschen Kreditgebern in einen Konsortialkredit überführt werden. Der Konsortialkredit wird in drei Tranchen mit unterschiedlichen Inanspruchnahmen und Fälligkeiten aufgeteilt werden und eine Laufzeit bis Ende 2022 haben. Zudem behält die vietnamesische Tochtergesellschaft eine bilaterale Kreditlinie mit der lokalen Bank in Vietnam. Für beide Kreditvereinbarungen sind Garantien und Sicherheiten in verschiedenster Form vereinbart worden. Darüber hinaus wurden für den Konsortialkredit neue Finanzkennzahlen definiert und erweiterte Reporting- und Dokumentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinbarung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen während des Sanierungszeitraums vor.
Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns ist ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen des Großaktionärs VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags und mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2023.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses liegt eine Finanzierungszusage seitens der beteiligten Banken vor. Im Zuge der Vorbereitung des Finanzierungskonzeptes durch die FRIWO AG wurde ein Sanierungsgutachten erstellt, welches die Sanierungs- und Fortführungsfähigkeit des Gruppe bestätigt, sofern die Finanzierung des Transformationszeitraums bis Ende 2022 gesichert ist und die vom Vorstand erwartete positive Ergebnisentwicklung einsetzt.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Ausbreitung des Coronavirus, der sich in den ersten Wochen des Jahres -ausgehend von China - zu einer Pandemie entwickelt hat und die internationale Wirtschaft zunehmend beeinträchtigt. Aufgrund von Geschäftsbeziehungen in die derzeit am stärksten betroffenen Länder und auch der Ausbreitung des Virus in Deutschland ist der Coronavirus ein für den FRIWO-Konzern relevantes Thema. Verzögerte Lieferungen von Materialien und Komponenten aus China führten im ersten Quartal 2020 zu leichten Produktionseinschränkungen und damit zu leichten Umsatzverschiebungen. Soweit wie möglich wird auf alternative Komponenten und Lieferanten bzw. Lieferungen per Luftfracht umgestellt, um Produktions- und Umsatzverschiebungen entgegenzuwirken. Nach aktuellem Stand können Aussagen zu Auftragsverschiebungen wegen des Virus nur bedingt verlässlich getroffen werden, und auch eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen ist derzeit nicht möglich. Insgesamt steht das Thema Coronavirus und mögliche Risiken für den FRIWO-Konzern im Fokus und wird eng überwacht. Mögliche Risiken für das Unternehmen wurden ins Risikomanagement aufgenommen (nähere Erläuterungen dazu unter Risikoarten im Risikobericht) und Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Ostbevern, 20. März 2020
Der Vorstand
Rolf Schwirz, Vorstandsvorsitzender
Ulrich Lammers, Vorstand
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind."
Ostbevern, 20. März 2020
Rolf Schwirz, Vorstandsvorsitzender
Ulrich Lammers, Vorstand
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der FRIWO AG, Ostbevern, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der FRIWO AG, Ostbevern, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren die im Folgenden dargestellten Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung am bedeutsamsten.
1. Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die FRIWO AG hat im Berichtsjahr ein Effizienz- und Transformationsprogramm initiiert. Dafür werden bis Mitte 2021 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von rund EUR 9 Mio. erwartet, die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 bereits vollständig im Rahmen einer entsprechenden Rückstellungsbildung berücksichtigt sind. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da Ansatz und Bewertung der betragsmäßig wesentlichen Restrukturierungsaufwendungen in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruhen. Zudem besteht das Risiko, dass Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen gebildet wurden, die die Ansatzkriterien nach IAS 37 nicht oder nicht vollständig erfüllen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben für initiierte bzw. teilweise schon umgesetzte Restrukturierungsmaßnahmen die Ansatzkriterien des IAS 37 gewürdigt. Wir haben insbesondere beurteilt, ob ein formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den betroffenen Mitarbeitern eine gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass die Restrukturierung durch den Beginn der Umsetzung der definierten Maßnahmen oder die Ankündigung der wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. In Zusammenhang mit der Bewertung haben wir die für die Wertbestimmung bedeutsamsten Annahmen (insbesondere zugrundeliegende Personalaufwendungen und Annahmequoten) gewürdigt.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitte "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Restrukturierungsaufwendungen". Angaben zu den Restrukturierungsmaßnahmen finden sich im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns".
2. Finanzierungskonzept der FRIWO AG im Transformationszeitraum
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses durch den Vorstand wurde von der Fortführung der Geschäftsfähigkeit (Going Concern-Prämisse) ausgegangen. Im Zuge des Transformationskonzepts wurde ein Finanzierungskonzept vereinbart, welches die bestehende Finanzierung bzw. die zum März 2020 fälligen Darlehensverbindlichkeiten ablöst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses liegt eine Finanzierungszusage seitens der beteiligten Banken vor. Im Zuge der Vorbereitung des Finanzierungskonzeptes durch die FRIWO AG wurde ein Sanierungsgutachten erstellt, welches die Sanierungs- und Fortführungsfähigkeit der Gruppe bestätigt, sofern die Finanzierung des Transformationszeitraums bis Ende 2022 gesichert ist. Die im Laufe der Konzeption und Strukturierung des aktuellen Transformationsprozesses diskutierten und seitens des Vorstands gewürdigten potentiellen Going Concern-Unsicherheiten werden als bedeutsamstes Risiko einer wesentlichen falschen Darstellung im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angesehen.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die vom Vorstand aufgestellte Ergebnis- und Liquiditätsplanung für den Transformationszeitraum (Geschäftsjahre 2020 bis 2022) nachvollzogen und die zugrunde liegenden Annahmen plausibilisiert. Dabei haben wir berücksichtigt, inwieweit es der FRIWO-Gruppe in den vergangenen Jahren gelungen ist, die Planwerte zu erreichen. Die der Unternehmensplanung innewohnenden Unsicherheiten haben wir durch Abschläge in einer Szenariorechnung berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir das von einem externen Gutachter aufgestellte Sanierungsgutachten ausgewertet und auf Plausibilität überprüft und uns davon überzeugt, dass der Gutachter über die notwendige fachliche Qualifikation und berufliche Unabhängigkeit verfügt.
Unsere Prüfungshandlungen umfassten darüber hinaus die Auswertung der Finanzierungszusagen der beteiligten Banken auf mögliche Vorbehalte, die der vom Vorstand angenommenen Going-Concern-Prämisse entgegenstehen könnten. Wir haben uns davon überzeugt, ob Ereignisse oder Gegebenheiten vorliegen, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hindeuten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Verweis auf zugehörige Angaben
Die Angaben der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und zum Finanzierungskonzept sind in den Abschnitten "Grundlagen der Abschlusserstellung", "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" und "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzernanhangs und in den Abschnitten "Finanzlage" und "Risikobericht"des zusammengefassten Lageberichts enthalten.
3. Umsetzung der Einführung des IFRS 16 "Leasing"
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Im Konzernabschluss der FRIWO AG ergaben sich aufgrund der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IFRS 16) Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und die Bilanzierung im Geschäftsjahr. In diesem Kontext war in Vorbereitung der veränderten Bilanzierung von Leasingverhältnissen eine vollständige Erfassung der relevanten Verträge sowie eine konzernweite Würdigung der vertraglichen Grundlagen in Hinblick auf die neuen Bilanzierungsvorgaben erforderlich, welche mit Ermessensentscheidungen einhergingen. Bei der sich anschließenden Ermittlung der Erstanwendungseffekte waren darüber hinaus auch Annahmen und Schätzungen seitens der Gesellschaft erforderlich. Im Ergebnis führte dies zum 1. Januar 2019 zum Ansatz von neuen Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten. Die FRIWO hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 modifiziert retrospektiv, das heißt ohne rückwirkende Anpassung der Vergleichsperiode, angewandt.
Aus unserer Sicht ist dieser Prüfungssachverhalt von besonderer Bedeutung, da die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien sowie die vorzunehmenden Ermessensentscheidungen und Schätzungen eine besondere Komplexität aufweist.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen zur Beurteilung von Leasingverhältnissen sowie dem Vorgehen der FRIWO AG im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 befasst. Wir haben die vollständige Erfassung der Leasingverträge zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 durch Abgleich des Vertragsbestands mit den vormals als Operating Leasing klassifizierten Verträgen vorgenommen. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten weiterhin den Abgleich der für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten verwendeten Daten mit den zugrunde liegenden Vertragsdaten. Unsere Auswahl bestimmten wir risikoorientiert anhand von qualitativen und quantitativen Merkmalen. Die Vorgehensweise des seitens FRIWO verwendeten Tools zur wertmäßigen Ermittlung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten haben wir nachvollzogen. Die sich daraus ergebende Buchung haben wir mit eigenen Berechnungen verprobt, bzw. die verwendeten Diskontierungszinssätze anhand eines Vergleichs mit Marktdaten plausibilisiert. Daneben haben wir uns von der angemessenen Dokumentation der getroffenen Annahmen überzeugt.
Zudem haben wir gewürdigt, ob die FRIWO AG die Erstanwendung von IFRS 16 einschließlich der wesentlichen Ermessensentscheidungen sowie Schätzungen im Anhang angemessen dargestellt hat.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den Angaben zur Erstanwendung verweisen wir auf den Abschnitt "Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie im Hinblick auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen auf die entsprechenden Erläuterungen im Abschnitt "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Anhang des Konzernabschlusses. Die Angaben zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten finden sich im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" des Konzernanhangs.
4. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Die Umsatzerlöse stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar und werden als wesentlicher Key Performance Indicator (KPI) zur Unternehmenssteuerung herangezogen. Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über kundenspezifische Produkte abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für kundenspezifische Produkte erfolgt gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, in der Regel basierend auf dem zeitraumbezogenen Erlösrealisationsmodell. Die Bilanzierung von kundenspezifischen Verträgen ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen der Umsatzrealisierung befasst. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von spezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Umsatzrealisierung haben wir insbesondere aufgrund unseres Verständnisses des Geschäftsmodells und der Vertragsgestaltungen gewürdigt, ob die Anforderungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei kundenspezifischen Verträgen korrekt aus dem Vorjahr fortentwickelt und periodengerecht umgesetzt wurde.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitt "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" Zu Umsatzerlösen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitte "Segmentberichterstattung", "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" und "Erläuterungen zur Bilanz".
5. Werthaltigkeit der Firmenwerte im Konzernabschluss der FRIWO AG
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Der Konzern bilanziert im Wesentlichen einen aus dem Erwerb einer Fertigungsfabrik für Wandler und Drosseln in Vietnam im Rahmen eines Asset Deals im Geschäftsjahr 2017 resultierten Geschäftsoder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.531. Die Gesellschaft überprüft jährlich die Werthaltigkeit der Firmenwerte. Die Einschätzung der Werthaltigkeit der Firmenwerte und der CGU (Cash Generating Unit, zahlungsmittelgenerierende Einheit) beruht vor allem auf Einschätzungen und Beurteilungen der zukünftigen Ertragskraft der CGU im Sinne eines Discounted Cash Flows (DCF). Die Einschätzung der Werthaltigkeit ist in besonderem Maße ermessenbehaftet und hängt von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter ab. Es besteht das Risiko, dass Wertberichtigungen auf einen Firmenwert nicht in ausreichender Höhe gebildet wurden.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Die gesetzlichen Vertreter haben durch ein sachgerechtes Bewertungsverfahren die ausgewiesenen Buchwerte nachgewiesen. Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und Plausibilität der zugrundeliegenden Planungsannahmen sowie die Beurteilung der weiteren von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen. Wir haben die Vorgehensweise mit den bei der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen.
Verweis auf zugehörige Angaben
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitt "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Angaben zu den Firmenwerten finden sich im Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz".
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
| ― | die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB zum zusammengefassten Lagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Konzernabschlussprüfer der FRIWO AG, Ostbevern, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Schumacher.
Bielefeld, den 20. März 2020
**Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
gez. Stramitzer, Wirtschaftsprüfer
gez. Schumacher, Wirtschaftsprüfer
Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts
Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
| ― | die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und |
| ― | die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung |
Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind solche Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch von DRS 20 gefordert sind.
| ― | die im zusammengefassten Lagebericht unter der Überschrift Mitarbeiter enthaltenen Angaben |
| ― | die im zusammengefassten Lagebericht unter der Überschrift Umweltbericht enthaltenen Angaben |
Adressen und Termine
Finanzkalender 2020
Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.
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| Pressemitteilung zum 1. Quartal 2020 | 6. Mai 2020 |
| Hauptversammlung in Ostbevern | 12. Mai 2020 |
| Halbjahresbericht 2020 | 12. August 2020 |
| Pressemitteilung zum 3. Quartal 2020 | 11. November 2020 |
Adressen
FRIWO AG
Von-Liebig-Straße 11
D-48346 Ostbevern
Deutschland
Telefon: +49 (0) 25 32 / 81 - 0
Fax: +49 (0) 25 32 / 81 - 112
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.friwo.com
WKN 620110
ISIN DE0006201106