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FRIWO AG Annual Report 2017

Mar 27, 2018

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2017

17

Vorwort des Vorstands 2
Bericht des Aufsichtsrats 5
Organe der Gesellschaft 10
Zusammengefasster Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG 11
Grundlagen des Konzerns 11
Geschäftsmodell und Konzernstruktur 11
Wichtige Ereignisse im Berichtszeitraum 12
Steuerungssysteme 13
Forschung und Entwicklung 13
Wirtschaftsbericht 15
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 15
Branchenspezifische Rahmenbedingungen 16
Allgemeiner Geschäftsverlauf 17
Auftragsentwicklung 18
Ertragslage 18
Finanzlage 21
Vermögenslage 23
Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG 24
Mitarbeiter 25
Umweltbericht 27
Prognosebericht 28
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 28
Unternehmensbezogene Rahmenbedingungen 29
Voraussichtliche Geschäftsentwicklung 29
Risikobericht 31
Risikomanagement 31
Risikoarten 33
Chancenbericht 39
Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation des Konzerns 39
Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems 40
Übernahmerechtliche Angaben 42
Erklärung zur Unternehmensführung 44
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG 44
Angaben zu Unternehmenspraktiken 47
Arbeitsweise des Vorstands 47
Arbeitsweise des Aufsichtsrats 48
Vergütungsbericht 49
Vorstandsvergütung 49
Aufsichtsratsvergütung 50
Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 51
Nichtfinanzielle Konzernerklärung 52
Konzernabschluss 69
Gewinn- und Verlustrechnung 71
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 72
Konzern-Kapitalflussrechnung
Konzern-Bilanz
73
74
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 76
Konzernanhang 77
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 125
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 126
Adressen und Termine 137

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionäre, Geschäftspartner und Freunde der FRIWO AG,

das Geschäftsjahr 2017 hat in wirtschaftlicher Hinsicht unsere ursprünglichen Erwartungen übertroffen. Der Konzernumsatz lag mit 141,3 Mio. Euro um 5,0 Prozent über dem Vorjahreswert. Nach der in den Vorjahren forcierten bewussten Reduzierung des Engagements in nicht-strategischen Bereichen stehen die Zeichen bei FRIWO damit wieder auf Wachstum. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) machte 2017 einen Sprung von 6,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 10,0 Mio. Euro, was zu einem weiteren Anstieg der EBIT-Rendite von 4,9 auf 7,1 Prozent vom Umsatz führte.

Diese erfreuliche Umsatz- und Ertragsentwicklung ist in erster Linie das Ergebnis der Transformation, die FRIWO in den vergangenen Jahren auf nahezu allen Ebenen durchlaufen hat – und weiterhin durchläuft. Strategisch haben wir uns im Wesentlichen auf die vier potenzialträchtigen Zielmärkte Werkzeuge und Gartengeräte, Industrie-Anwendungen, Medizintechnik und Elektromobilität fokussiert, in denen wir unsere besonderen technologischen Kompetenzen für Stromversorgungsprodukte als Mehrwertlösungen für unsere Kunden positionieren konnten. In allen Zielmärkten ist FRIWO 2017 gewachsen, insbesondere bei Lösungen für die Bereiche Werkzeuge und Gartengeräte sowie Elektro-Mobilität.

Unsere Kunden werden durch eine leistungsfähige und flexible Produktionsbasis in Asien und Europa bedient. Das Produktionsvolumen in der 2015 gegründeten Fertigungsstätte nahe Ho-Chi-Minh-Stadt in Vietnam haben wir im vergangenen Jahr plangemäß weiter hochgefahren, so dass bereits rund 35 Prozent des Konzernumsatzes durch das neue Werk generiert wurden. Durch die zu Beginn des Berichtsjahres übernommene Wandlerfertigung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Werk in Vietnam konnten wir die Wertschöpfungstiefe weiter erhöhen, weil wir nun mit den Wandlern eine wichtige Komponente für zahlreiche FRIWO-Geräte selbst produzieren. Die Neuordnung der weltweiten Produktionsbasis ist damit im Grundsatz abgeschlossen. Natürlich wird es auch in Zukunft – je nach Markterfordernissen – Verschiebungen bei der Verteilung der Kapazitäten in Europa und Asien geben müssen, was auch Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Wertschöpfungstiefe einschließt. Eine feste Säule in unserem Konzept bleibt dabei die Fertigung am Stammsitz in Ostbevern, in der wir uns noch gezielter auf die flexible Produktion von Fertigungslosen mit geringen Stückzahlen konzentrieren wollen.

So sehr es außer Frage steht, dass sich FRIWO auf einem guten Weg befindet, so sehr wird es in kommenden Jahren darum gehen, dass wir als einer der führenden Entwickler und Hersteller von Ladegeräten und Stromversorgungen Marktchancen konsequenter und schneller nutzen als bisher. Der weltweite Markt für Stromversorgungs- und Ladegeräte - hat ein Volumen von deutlich mehr als 30 Mrd. US-Dollar und bietet nach Einschätzung von Branchenexperten aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Anwendungsmöglichkeiten ein solides Wachstum für die kommenden Jahre. Dies ist ein enormes Marktpotenzial, das sich unserem Unternehmen bietet. Dabei ist klar, dass für FRIWO nur jene Segmente von Relevanz sein werden, in denen sich nachhaltiges Wachstum mit attraktiven Margen kombinieren lässt. Wachstum um jeden Preis wird es auch in Zukunft nicht geben.

Um Marktchancen noch aktiver als bisher zu nutzen, müssen wir uns einigen strategischen und operativen Herausforderungen stellen. So wird FRIWO wieder stärker auf eigene Innovationen bauen, um zu versuchen, Trends in den Märkten mitzubestimmen. Dass unser Unternehmen in der Lage ist, Stromversorgungs- und Ladegeräte nach den individuellen Spezifikationen eines Kunden herzustellen, ist zweifellos ein Pluspunkt im Wettbewerb. Wir müssen das große technologische Knowhow unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch stärker als bisher für eigene Innovationen einsetzen.

Damit einhergehen wird ein Ausbau der Internationalisierung. FRIWO erzielte vergangenes Jahr noch immer 40 Prozent des Konzernumsatzes in Deutschland. Zu unseren Kunden zählen namhafte, international ausgerichtete Unternehmen, die ihre Produkte weltweit vertreiben. Unser Anspruch muss deshalb sein, die Abdeckung in den internationalen Märkten Zug um Zug zu erhöhen. Dies wird auch mit Hilfe von leistungsstarken Partnern in den jeweiligen Regionen geschehen.

Kundennähe und Kundenzufriedenheit erreicht man jedoch nicht nur durch exzellente Produkte, sondern auch durch schnelle und fehlerlose Prozesse. Bereits 2017 konnten wir zahlreiche interne Abläufe beschleunigen und vereinfachen, nicht zuletzt durch Investitionen in eine leistungsfähigere IT. Gerade mit Blick auf die Präsenz unseres Konzerns in den zwei Fertigungsregionen Europa und Asien werden wir die Digitalisierung noch stärker nutzen, um unsere internen Prozesse zu beschleunigen, die Kommunikation mit unseren Kunden zu intensivieren und damit am Ende die Zusammenarbeit mit unseren Kunden noch effizienter zu gestalten.

Mit diesen Herausforderungen im Blick gehen wir mit vorsichtigem Optimismus in das neue Geschäftsjahr 2018. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unseren Absatzmärkten sind nach wie vor gut. Die lebhafte Konjunktur führt jedoch in der gesamten Elektronik-Branche auf der Beschaffungsseite zu Lieferengpässen, die bei uns zu entsprechenden Mehrkosten oder sogar Lieferengpässen führen könnten. Das Wachstum und die guten Perspektiven in den von uns adressierten Zielmärkten führen zu einem verschärften Wettbewerb durch den Eintritt neuer Marktteilnehmer oder durch Bestrebungen von Kunden, große Bestellmengen auf mehrere Lieferanten zu verteilen. Diese – meist kurzfristig auftretenden – Marktveränderungen, die sich entsprechend negativ auf die erzielbaren Preise auswirken, müssen wir durch Effizienzsteigerungen sowie mit neuen Geschäften kompensieren.

FRIWO sieht sich auch in diesem herausfordernden Umfeld strategisch und operativ gut aufgestellt. Wir gehen für das laufende Jahr unter Berücksichtigung der genannten Risiken gegenüber dem Jahr 2017 von einem leichten Wachstum des Konzernumsatzes und einer dazu in etwa proportionalen EBIT-Entwicklung aus.

Unser Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FRIWO-Gruppe für die hervorragende Arbeit im vergangenen Jahr. Ihr anerkanntes Knowhow und ihr großes Engagement bleiben entscheidende Stärken unseres Unternehmens im Wettbewerb. Vor allem danken wir aber unseren Kunden für die vertrauensvolle und oft langjährige Zusammenarbeit.

Ihnen, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, danken wir für Ihr Vertrauen in unsere Gesellschaft. Wir sehen es als Auftrag und Verpflichtung, die erfolgreiche Entwicklung von FRIWO fortzusetzen und zu verstärken.

Ostbevern, im März 2018

Der Vorstand

Rolf Schwirz Martin Schimmelpfennig Vorsitzender des Vorstands Vorstandsmitglied

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Berichtszeitraum, insbesondere über seine Beratungen im Plenum, die Einhaltung des Corporate Governance Kodex, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abschlüsse der FRIWO AG und des Konzerns.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit größter Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Aufsichtsrat hat in seinen Präsenzsitzungen wie auch telefonisch, schriftlich oder in Textform im Umlaufverfahren die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzungen sowie zwischen diesen Terminen regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der aktuellen Geschäftsentwicklung, über wesentliche Geschäftsvorfälle sowie über die Lage des Konzerns unterrichtet. Bedeutende Vorgänge, aber auch Abweichungen von Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen eingehend geprüft.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2017 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Die ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats, die im März 2018 stattfand, behandelte vor allem Themen, die das Geschäftsjahr 2017 betrafen.

Daneben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 insgesamt sieben Beschlüsse durch schriftliche oder fernmündliche Stimmabgabe oder Stimmabgabe in Textform gefasst. In diesen Beschlüssen wurden die Entsprechenserklärung des Geschäftsjahrs 2017, Personalentscheidungen sowie Anträge des Vorstands auf Erteilung einer Zustimmung des Aufsichtsrats zu vom Vorstand beabsichtigten Maßnahmen gemäß dem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte behandelt.

Schwerpunkte der Tätigkeit

Der Aufsichtsrat befasste sich in allen Beratungen mit der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie der Finanzlage der FRIWO AG und des Konzerns, verschiedenen Personalthemen, dem Risikomanagement, der Unternehmenscompliance sowie Fragen der Nachhaltigkeit. Daneben standen die Beratungen 2017 weiterhin im besonderen Maße im Zeichen der Umsetzung der Neuausrichtung der FRIWO-Wertschöpfungsstrategie mit einem besonderen Fokus auf dem Aufbau der FRIWOeigenen Produktionsstätte in Vietnam und der Integration der in Vietnam erworbenen Wandler- und Drosselfertigung. Weitere Schwerpunkte der Beratungen bildeten verschiedene strategische Überlegungen sowie Fragen der Corporate Governance und Nachhaltigkeit.

Im Einzelnen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats insbesondere die folgenden Themen erörtert:

In seiner Sitzung im März 2017, an der auch die Abschlussprüfer teilnahmen, hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem von der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg (Rödl & Partner) jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzernabschluss 2016 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die FRIWO AG und den Konzern, dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns befasst und diese geprüft. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 wurde in dieser Sitzung einstimmig genehmigt. Intensiv diskutiert wurde der Stand der Integration der Wandler- und Drosselfertigung in die Gesellschaft in Vietnam sowie verschiedene strategische Fragestellungen. Zudem wurden weitere operative Themen wie die Produktionskapazität, das Compliance- und Reporting-System am Standort Vietnam sowie verschiedene Personalthemen eingehend diskutiert.

Im Mai 2017 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Verlauf der der Sitzung vorangegangenen Hauptversammlung, dem Status zur Integration der Anfang des Jahres erworbenen Wandler- und Drosselfertigung in die Gesellschaft in Vietnam sowie verschiedenen operativen und Vertriebsthemen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Beratungen zum "Gesetz für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst", zur Marktmissbrauchsverordnung, zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz sowie dem Abschlussprüferreformgesetz.

In der September-Sitzung 2017 des Aufsichtsrats, die am Standort der Gesellschaft in Vietnam stattfand, stand die intensive Diskussion und Verabschiedung der strategischen Planung im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurden insbesondere Qualitäts- und Entwicklungsthemen diskutiert. Zudem wurden Corporate Governance-und CSR-Themen erörtert. So entschied sich der Aufsichtsrat nach eingehender Beratung, für das Geschäftsjahr 2017 auf eine externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu verzichten und beschloss u.a. eine Neufassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einschließlich der Ziele über seine Zusammensetzung (siehe hierzu auch nachfolgend unter "Corporate Governance").

Die Sitzung im Dezember 2017 beschäftigte sich in ihrem Schwerpunkt mit der Jahresplanung 2018, verschiedenen Fragestellungen rund um die Verlagerung weiter Produkte in die eigene Fertigung in Vietnam, Fragen von Materialbeschaffung und Qualität, dem Nachhaltigkeitsprogramm und den darin gesetzten Zielen sowie der Vorbereitung der Entsprechenserklärung 2018. Im Rahmen einer Telefonkonferenz haben die Abschlussprüfer zudem Themen der Abschlussprüfung 2017 mit dem Aufsichtsrat erörtert.

Corporate Governance

Bei einer der vier Aufsichtsratssitzungen 2017 war der Aufsichtsrat vollständig vertreten, an den drei weiteren Sitzungen konnte ein Aufsichtsratsmitglied jeweils nicht teilnehmen. An den Umlaufbeschlüssen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats vollzählig teilgenommen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine ausreichende Personenzahl des Gremiums als unabhängig einzustufen, da kein Mitglied des Aufsichtsrats in wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht – abgesehen von der Eigenschaft als Aktionär bzw. dem Näheverhältnis zu einem Aktionär der Gesellschaft.

Gegenwärtig ist im Aufsichtsrat eine Frau vertreten. Im Aufsichtsrat sind umfassende Branchenkenntnisse vorhanden. Das Gremium ist international ausgerichtet; aufgrund der unterschiedlichen Werdegänge seiner Mitglieder ist der Aufsichtsrat durch eine hohe Vielfalt von auch international geprägten Erfahrungen und Fähigkeiten gekennzeichnet.

Zukünftige Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat sollen auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fortentwicklungen im Rahmen der jeweils vorhandenen Möglichkeiten weiterhin sicherstellen, dass bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele erreicht werden:

  • umfassende Branchenkenntnisse,
  • Internationalität und
  • Vielfalt (Diversity), u.a. in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.

Bei der Umsetzung zum "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil in seiner Besetzung wie auch in der Besetzung des Vorstands jeweils die formulierte Zielgröße, die dem aktuellen Status entspricht, erreicht. Diese Ziele wurden unverändert durch einen Aufsichtsratsbeschluss verlängert, wobei die Zielsetzung für den Aufsichtsrat bis zum 10. Mai 2021 und für den Vorstand bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt wurde.

Der Aufsichtsrat hat sich für das Geschäftsjahr 2017 davon überzeugt, dass die FRIWO AG die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung von Februar 2017 erfüllt hat. Die aktuelle Entsprechenserklärung von Februar 2018 findet sich im Lagebericht des Geschäftsberichts sowie auch auf der Internetseite der Gesellschaft, wo sie der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wurde und wird.

Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Der Aufsichtsrat hat in diesem Jahr gemäß § 171 AktG die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verpflichtende, den Lagebericht ergänzende nichtfinanzielle Konzernerklärung geprüft. Auf die Beauftragung einer darüber hinausgehenden externen Prüfung hat er zumindest für die nichtfinanzielle Konzernerklärung zum Geschäftsjahr 2017 verzichtet. Nach eingehender Prüfung und Diskussion kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass Einwendungen gegen die vom Vorstand erstmals zu erstellende nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht zu erheben sind. Auf dieser Grundlage wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung vom Aufsichtsrat verabschiedet.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2017

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellte Jahresabschluss der FRIWO AG und der Konzernabschluss 2017 sowie der Lagebericht, der für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefasst wurde, sind von Rödl & Partner geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Prüfung des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB ergab, dass der Vorstand die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG in der geeigneten Form getroffen hat und das Risikoüberwachungssystem seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlussunterlagen und die Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung des Konzernabschlusses lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat sich in der gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer ausführlich über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie die Prüfungsergebnisse unterrichten lassen und sich über die wesentlichen Sachverhalte des Jahresabschlusses der FRIWO AG sowie des Konzernabschlusses umfassend informiert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den für die FRIWO AG und den Konzern zusammengefassten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat keinen Anlass zu Einwendungen ergeben. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung überein und hat in Anwesenheit des Abschlussprüfers den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat die Angaben im Lagebericht gemäß § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB eingehend geprüft. Es werden sowohl zu den auf die Gesellschaft zutreffenden Punkten Angaben gemacht als auch negativ erklärt, wenn Angaben nicht möglich sind. Der Aufsichtsrat ist mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden.

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG zudem einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Rödl & Partner hat den Bericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat, der den Bericht ebenfalls geprüft hat, stimmt mit dem Ergebnis der Prüfung durch Rödl & Partner überein und erhebt gegen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der am Schluss des Berichts vom Vorstand abgegebenen Erklärung keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 2018 vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Einsatz und die Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr und das hervorragende Ergebnis, was hierdurch erzielt werden konnte.

Ostbevern, im März 2018

Richard G. Ramsauer Vorsitzender des Aufsichtsrats

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat Mandate
Richard G. Ramsauer
Vorsitzender
Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen
GmbH & Co. KG
keine
Jürgen Max Leuze
stellv. Vorsitzender
Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen
GmbH & Co. KG
keine
Peter Arnold Curt Tilo Brandis
Dipl. Ing.
Geschäftsführer
Brandis Beteiligungsgesellschaft mbH
keine
Rita Brehm
Personalreferentin FRIWO
Freigestellte Betriebsratsvorsitzende
keine
Johannes Feldmayer
Generalbevollmächtigter Heitec AG
TGW Logistics Group GmbH,
A-4600 Wels
Uwe Leifken
Area Sales Manager Distribution
DACH / Small Customers
keine
Vorstand Mandate
Rolf Schwirz (Vorsitz)
(ab 01.03.2017)
FRIWO Power Solutions Technology
(Shenzhen) Co. Ltd., China
FRIWO Vietnam Co. Ltd., Vietnam
Martin Schimmelpfennig FRIWO Power Solutions Technology
(Shenzhen) Co. Ltd., China
FRIWO Vietnam Co. Ltd., Vietnam
Lothar Schwemm
(bis 28.02.2017)
FRIWO Power Solutions Technology
(Shenzhen) Co. Ltd., China
FRIWO Vietnam Co. Ltd., Vietnam

Zusammengefasster Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell und Konzernstruktur

Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte FRIWO AG mit Sitz im westfälischen Ostbevern ist mit ihren Tochterunternehmen (im Folgenden FRIWO) ein internationaler Hersteller von technisch hochwertigen Ladegeräten, Akkupacks, Stromversorgungen und LED-Treibern.

Mit seinen Produkten deckt das Unternehmen ein breites Anwendungsspektrum ab. Besonders kommt das in Jahrzehnten gewachsene Knowhow von FRIWO im Bereich Ladetechnik vor allem bei Kunden in den anspruchsvollen Märkten der Elektromobilität, der mobilen Werkzeuge sowie der mobilen Geräte für die Rasen- und Gartenpflege zum Tragen. Bei Stromversorgungen liegt der Fokus hauptsächlich auf Anwendungen in den Branchen Medizintechnik und Gesundheit, Industrieautomatisierung und Maschinenbau sowie hochwertige Konsumelektronik. LED-Treiber der Marke FRIWO finden sich sowohl in der professionellen Innenraumbeleuchtung als auch in witterungsbeständigen Außenbeleuchtungen.

In der Fertigung greift FRIWO auf einen Mix aus eigener Produktion und Zulieferern zurück. Am Unternehmenssitz in Ostbevern betreibt das Unternehmen eine eigene, sehr flexible Fertigungsstätte, die eng mit polnischen Zulieferern kooperiert. Zusätzlich verfügt FRIWO über eine hochmoderne Fertigung am Standort Dong Nai nahe Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) und bezieht Geräte von zwei ausgewählten Auftragsfertigern mit Produktionsstandorten in China und Vietnam. Neben den Fertigungsstätten für die Endgeräte zählt auch eine eigene Wandler- und Drosselproduktion in Vietnam zum Fertigungsnetz, in der wichtige Produktkomponenten von FRIWO selbst produziert werden.

Seit der Erfindung des ersten Steckernetzgerätes der Welt durch FRIWO im Jahr 1971 hat das Unternehmen mittlerweile mehr als eine Milliarde Stromversorgungen produziert und verfügt damit über ein branchenweit führendes technologisches Knowhow. Die Marke FRIWO steht weltweit für Innovationskraft, Sicherheit, Qualität und Effizienz. Als Beleg hierfür ist das Unternehmen nach der Qualitätsmanagementnorm DIN ISO 9001, der Qualitätsmanagementnorm für Medizinprodukte DIN ISO 13485 sowie der Umweltmanagementnorm DIN ISO 14001 zertifiziert. Motivation, technisches Know-how und Begeisterung bilden die Grundlage des täglichen Handelns, verbunden mit einer familienbewussten Personalpolitik – so schafft FRIWO nachhaltige Werte für Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre.

Zum FRIWO-Konzern gehören neben der FRIWO AG und deren Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH (beide mit Sitz in Ostbevern), aus der heraus im Wesentlichen das operative Geschäft des Konzerns betrieben wird, eine Servicegesellschaft in China sowie eine Produktionsgesellschaft in Vietnam. Die FRIWO AG ist die Managementholding der Gruppe und für die Konzernstrategie, das Risikomanagement und die Investor Relations zuständig. Sie hält direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den FRIWO-Gesellschaften.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG ist aufgrund der Struktur des Konzerns wesentlich durch die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften geprägt. Der folgende Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns gibt insofern auch einen vollständigen Überblick über die Lage der FRIWO AG.

Wichtige Ereignisse im Berichtszeitraum

Im Januar 2017 schloss FRIWO den zum Ende 2016 vereinbarten Kauf einer Fertigungsanlage für Wandler und Drosseln ab. Die Fertigung mit rund 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befindet sich in einem Industriepark nahe Ho-Chi-Minh-Stadt in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem 2015 aufgebauten neuen Produktionsstandort von FRIWO. Der Verkäufer war mit seiner Fertigung bereits vor dem Kauf Zulieferer für FRIWO. Der Erwerb erfolgte mit dem Ziel, Liefersicherheit, Produktivität und Produktqualität zu erhöhen. Durch den Zukauf hat FRIWO die Wertschöpfungskette verbreitert und fertigt eine wichtige Komponente für seine Geräte selbst.

Zur Finanzierung der neuen Wandlerfertigung in Vietnam vereinbarte die FRIWO Gerätebau GmbH ein langfristiges Tilgungsdarlehen in Höhe von 3,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Zudem konnte die vietnamesische Produktionsgesellschaft im ersten Quartal 2017 ihre Working Capital-Kreditlinie bei einer ortsansässigen Bank in Vietnam in Höhe von 3 Mio. US-Dollar um 2,5 Mio. US-Dollar erhöhen und damit ihre Finanzierungskraft stärken.

Herr Rolf Schwirz wurde vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. März 2017 zum Vorstand der FRIWO AG bestellt. Er übernahm die Ressorts Vertrieb und Entwicklung, die bisher von Lothar Schwemm verantwortet wurden, der aus dem Unternehmen ausschied. Herr Schwirz fungiert als Vorstandsvorsitzender (CEO) und bildet zusammen mit Herrn Schimmelpfennig, der weiterhin zuständig für die Ressorts Finanzen und Operations ist, den zweiköpfigen Vorstand der Gesellschaft.

Steuerungssysteme

Eine kennzahlenbasierte Steuerung hat im FRIWO-Konzern einen hohen Stellenwert. Zur finanziellen Steuerung des Konzerns wird ein in allen Gesellschaften einheitliches Reportingsystem genutzt, das als grundlegende Steuerungsparameter den Umsatz, das operative Ergebnis (definiert als Bruttoergebnis abzüglich Vertriebs- und Verwaltungskosten) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT bzw. EBIT-Rendite) verwendet.

Darüber hinaus ist die Erzielung eines angemessenen Zahlungsmittelüberschusses ein wichtiges Kriterium bei allen operativen Entscheidungen.

Diese finanziellen Leistungsindikatoren werden ergänzt durch weitere quantifizierbare Kennzahlen, die allerdings keinen direkten finanziellen Ursprung haben (nichtfinanzielle Leistungsindikatoren). Hierbei handelt es sich um Kennzahlen, die als feste Bestandteile des regelmäßigen internen Reportings Aussagen zur operativen Performance ermöglichen und so den Entscheidungsträgern eine faktenbasierte Grundlage für operative Entscheidungen bieten. Zu diesen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zählen die Book-to-Bill Ratio (Verhältnis von Auftragseingang zum fakturierten Umsatz) als Kennzahl für das Geschäftswachstum, OTIF ("On Time and In Full") als Kennzahl zur Messung der Termintreue, Materialeinsparungen oder die Kapazitätsauslastung der Produktionspartner.

Forschung und Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2017 hat der FRIWO-Konzern insgesamt 4,6 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Zum Bilanzstichtag waren weltweit 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Produktentwicklung beschäftigt (Vorjahresstichtag: 68).

Die Produktentwicklung findet in Ostbevern und Shenzhen (China) statt. Die Personalentwicklung an beiden Standorten war gegenläufig: In Ostbevern stieg die Mitarbeiteranzahl um zwei Personen, während in Shenzhen – auf Grund der reduzierten Aktivitäten in China im Zuge der Neuordnung der weltweiten Produktionsbasis – die Mitarbeiterzahl um sieben Personen sank.

Ein weiterer externer Einfluss auf die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ist die seit Sommer 2017 spürbare Bauteilverknappung auf dem Weltmarkt. Speziell Halbleiterkomponenten wie Schalttransistoren und Micro Controller sind bei einigen Herstellern nur schwer erhältlich. Um die Fertigung mit den geplanten Fertigungsmengen weiterhin zu ermöglichen, hat FRIWO – wo immer dieses möglich war – alternative Komponenten getestet, qualifiziert und durch die Kunden freigeben lassen. Diese Aktivität beanspruchte einen erheblichen Anteil der Entwicklungsressourcen.

Die in den Vorjahren gestartete FOX-Geräteplattform wurde im Berichtszeitraum durch neue Standardladegeräte in den FOX-Gehäusen ergänzt. Auch wurde eine neue Gehäuseplattform (FOX40) für diese Standardladegeräte designed. Sie sollen die bestehenden Ladegeräte der GPP- und MPP-Serien ablösen.

Zurzeit reicht das FRIWO-Produktportfolio für Ladegeräte bis 420 Watt und für Stromversorgungen bis ca. 700 Watt. Für den Ausbau des Leistungsbereichs wurde die Ladegeräteplattform bis 500 Watt erweitert. Für höhere Leistungen wurde eine 1.200 Watt Plattform definiert, die aus zwei Stufen besteht, und zwar aus einer Leistungsfaktor-Korrekturstufe (PFC) und einer Vollbrücke. Diese neue Leistungsklasse soll künftig die Basis sowohl für Ladegeräte als auch für Stromversorgungen bilden. Bei beiden wird ein Micro Controller die Steuerung bzw. das Lademanagement übernehmen.

Die im Vorjahr noch in der Entwicklung befindlichen Industrie-Stromversorgungen wurden im Berichtszeitraum in die Fertigung überführt und in den Markt eingeführt. Die Resonanz auf diese Stromversorgungen war sehr positiv. Wir gehen davon aus, dass dies die Grundlage für eine neue Generation von intelligenten Standard-Stromversorgungen darstellt.

Im Jahr 2017 gelang es, potenzialreiche Systemprojekte für medizinische und industrielle Anwendungen zu gewinnen. Zum Beispiel entwickelt FRI-WO für ein Operationswerkzeug ein Ladegerät mit zwei Akku-Schächten inklusive der dazugehörigen Batterietechnik. Durch das im Unternehmen vorhandene Know-how bei Leistungselektronik und Akkupacks und die entsprechenden Fertigungseinrichtungen ist FRIWO in der Lage, als Systemlieferant für solche Kunden zu agieren.

Für einen Industriekunden wurde 2017 mit dem Design einer unterbrechungsfreien Stromversorgung begonnen. Auch bei diesem Projekt profitiert FRIWO von der Kompetenz in den Bereichen Leistungselektronik und Batterietechnologie.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft stand auch im Jahr 2017 im Zeichen des Aufschwungs. Dabei gingen wesentliche Wachstumsimpulse laut Internationalem Währungsfonds (IWF) erstmals seit mehreren Jahren wieder von den etablierten Volkswirtschaften aus, darunter Deutschland, Japan und die USA. Doch auch in aufstrebenden Volkswirtschaften in Osteuropa, in Südamerika und in China war eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Der Währungsfonds erwartete für das Berichtsjahr ein Wachstum der Weltwirtschaft um 3,7 Prozent, nachdem diese im Vorjahr mit 3,2 Prozent den niedrigsten Zuwachs seit der Finanzkrise 2007 verzeichnet hatte.

Die Wirtschaft in der Euro-Zone wuchs dem IWF zufolge um 2,4 Prozent und damit stärker als zu Beginn des Jahres erwartet. Dabei nahmen die Exportaktivitäten nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern zu. Verhalten fielen jedoch die Erwartungen für die wirtschaftliche Entwicklung in Großbritannien aus. Grund waren die Auswirkungen des Brexit, also des Referendums zum Austritt des Landes aus der Europäischen Union.

Die Konjunktur in Deutschland verzeichnete 2017 einen deutlichen Aufschwung. Laut Statistischem Bundesamt wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,2 Prozent und lag damit fast einen Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der vergangenen 10 Jahre. Getragen wurde die positive Entwicklung vor allem von den privaten Konsumausgaben infolge einer guten Lage am Arbeitsmarkt und einer positiven Entwicklung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen, darunter dem Dienstleistungssektor, dem produzierende Gewerbe und der Baubranche.

Quellen:

Internationaler Währungsfonds (IWF – International Monetary Fund), World Economic Outlook,

Oktober 2017 und Januar 2018

Bundesregierung Deutschland, Pressemitteilung, 11. Januar 2018

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Der Weltmarkt für Stromversorgungen befindet sich nach wie vor in einem leichten Aufwind. Dem Marktforschungsunternehmen Micro-Tech Consultants zufolge ist der Gesamtmarkt im Jahr 2017 von 31,6 Mrd. US-Dollar auf 31,8 Mrd. US-Dollar gewachsen. Auch für die kommenden Jahre erwarten die Marktexperten ein anhaltendes Wachstum. Im Jahr 2020 soll der Studie zufolge erstmals ein Gesamtmarktvolumen von 33,3 Mrd. US Dollar überstiegen werden.

Da FRIWO als Hersteller von Ladegeräten und Akkupacks, Stromversorgungen und LED-Treibern die unterschiedlichsten Branchen und Anwendungen bedient, ist die Entwicklung des Gesamtmarktes für das Unternehmen nur bedingt aussagekräftig. Relevanter für die künftige Entwicklung von FRIWO ist dagegen die Betrachtung einzelner Teilmärkte.

Von hoher strategischer Bedeutung ist der Markt für medizinische Stromversorgungen. Die Experten des Marktforschungsunternehmens MarketsandMarkets Research prognostizieren diesem Markt starke Zuwächse: Getrieben von stetigen Fortschritten in der Medizintechnik, der zunehmend besseren medizinischen Versorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern und dem zunehmenden Bedarf an mobilen Lösungen und Medizingeräten für den Hausgebrauch, erwarten die Analysten im Zeitraum 2017 bis 2022 ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 6,6 Prozent.

Neben dem Wachstum des Medizinmarktes ist für FRIWO auch die Entwicklung der Teilmärkte für Ladetechnik sehr bedeutsam. FRIWO-Kunden, vor allem aus den Bereichen akkubetriebene Werkzeuge und Elektromobilität, schätzen bereits seit geraumer Zeit das Know-how des Unternehmens. Bei Elektrowerkzeugen erwarten die Analysten von Transparency Market Research im Zeitraum von 2015 bis 2021 ein durchschnittliches jährliches Wachstum in Höhe von 5,3 Prozent für den Gesamtmarkt. Auf Basis der immer effizienter werdenden Batterietechnik mit kürzeren Ladezyklen und längeren Laufzeiten soll dabei nach Einschätzungen der Freedonia Group vor allem der Umsatz bei kabellosen Elektrowerkzeugen, bei denen FRIWO eine starke Marktposition hat, deutlich wachsen.

Zu einem immer größer werdenden Absatzträger für FRIWO-Ladetechnik entwickelt sich der Markt für Rasenroboter. Den autonomen Gartenwerkzeugen wird weiterhin ein sehr starkes Wachstum prognostiziert: Das Marktforschungsunternehmen Technavio beziffert das durchschnittliche jährliche Wachstum von 2017 bis 2022 auf rund 17 Prozent.

Auch für den von FRIWO mit Ladetechnik belieferten Markt der E-Bikes erwarten Experten eine positive Entwicklung. Abgesehen vom bereits gesättigten chinesischen Markt prognostiziert Navigant Research weltweit Zuwächse, vor allem in FRIWOs Kernmarkt Westeuropa sowie in Japan und Vietnam. Insgesamt rechnen die Analysten für den Zeitraum von 2016 bis 2025 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 8,2 Prozent für den Weltmarkt exklusive China.

LED-Treiber aus dem Hause FRIWO stoßen kontinuierlich auf neue Absatzmärkte: Der zum Großteil auf speziell abgestimmte Stromversorgungen angewiesene Markt für LED-Beleuchtungstechnik entwickelt sich nach wie vor vielversprechend. Die Experten von McKinsey beziffern den weltweiten Anteil der LED-Technologie am gesamten Beleuchtungsmarkt im Jahr 2016 auf 45 Prozent mit stark steigender Tendenz. Bis 2020 soll dieser Anteil auf etwa 70 Prozent wachsen.

Quellen:

  • Micro-Tech Consultants: Global Switching Power Supply Industry 2016
  • Markets and Markets: Medical Power Supply Market –Global Forecast to 2022 • Transparency Market Research: Power Tools Market – Global Industry Analysis, Size, Share, Growth, Trends,
  • and Forecast 2015–2021 • Freedonia Group: Global Power Tools Market by Region, Product and Market, 9th Edition
  • Technavio: Global Robotic Lawn Mower Market 2017-2022
  • Navigant Research: Electric Bicycles 2016–2025
  • McKinsey: Lighting the way. Perspectives on the global lighting market

Allgemeiner Geschäftsverlauf

Der FRIWO-Konzern blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 zurück, in dem die Geschäftsentwicklung insgesamt über den ursprünglichen Erwartungen des Vorstands lag. Nach einem leichten Umsatzrückgang im Vorjahr schwenkte das Unternehmen wieder auf einen Wachstumskurs ein und steigerte den Umsatz von 134,6 Mio. Euro um 5,0 Prozent auf 141,3 Mio. Euro. Diese Entwicklung lag im Rahmen der eigenen Erwartungen. Der Erlöszuwachs resultierte zum größten Teil aus der Fokussierung auf strategische Zielbranchen wie kabellose Stromversorgungen für Werkzeuge, Gartengeräte, Elektromobilität oder medizinische Stromversorgungen. Währungseffekte spielten bei der Umsatzentwicklung zum Vorjahr eine unwesentliche Rolle. Weiter im Fokus stand im Berichtsjahr die Transformation des Konzerns, insbesondere die Neuausrichtung des weltweiten Produktionsnetzes mit der Verlagerung in die eigene Fertigung in Vietnam sowie die Optimierung des Produkt- und Kundenportfolios.

Durch die fortgesetzte Optimierung des Produkt- und Kundenportfolios sowie die im Grundsatz abgeschlossene Neuausrichtung des weltweiten Produktionsnetzes mit der Verlagerung in die eigene Fertigung in Vietnam konnte die Ertragslage des Konzerns deutlich verbessert werden. Auch die akquirierte Wandler- und Drosselfertigung in Vietnam lieferte 2017 bereits einen positiven Ergebnisbeitrag. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg in der Folge um 52,1 Prozent von 6,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 10,0 Mio. Euro. Damit lag das EBIT deutlich über den Erwartungen zu Jahresbeginn.

Auftragsentwicklung

Der Auftragseingang des FRIWO-Konzerns lag 2017 um fast 9,4 Prozent unter dem hohen Niveau des Vorjahres. Daher und aufgrund des hohen Umsatzes 2017 sank die Book-to-Bill Ratio auf 0,93 (Vorjahr: 1,08). Regional entwickelte sich der Ordereingang heterogen: Im größten Segment "Deutschland" lag der Auftragseingang um 23,5 Prozent unter dem Vorjahreswert, im Segment Asien um 6,4 Prozent. Die Rückgänge wurden hauptsächlich getrieben durch die strategiekonform rückläufigen Umsätze im Geschäft mit niedrigmargigen Konsumentenprodukten. In den Segmenten "Übriges Europa" (+3,8 Prozent) und "Rest der Welt" (+15,6 Prozent) war ein positiver Trend zu verzeichnen.

Ertragslage

Umsatzentwicklung

Der Umsatz im FRIWO-Konzern nahm 2017 um 5,0 Prozent und damit im Rahmen der eigenen Erwartungen auf 141,3 Mio. Euro zu (Vorjahr: 134,6 Mio. Euro). Währungsbereinigt lag das Umsatzwachstum bei 5,9 Prozent.

Wachstumsträger waren vor allem der Bereich Elektromobilität (+60 Prozent), die Medizintechnik (+18 Prozent) und der Bereich Werkzeuge und Gartengeräte (+14 Prozent). Die Umsatzzuwächse in den strategischen Wachstumsbereichen konnten den Umsatzrückgang bei Geschäften mit margenschwachen Produkten (–29 Prozent) mehr als kompensieren.

FRIWO hat 2017 den Anteil des internationalen Geschäfts von im Vorjahr 54 Prozent auf nun 60 Prozent erhöht. Das bislang größte Segment "Deutschland" verzeichnete ein Umsatzminus um 8,4 Prozent auf 56,8 Mio. Euro und ist damit nur noch die zweitgrößte Vertriebsregion mit einem Anteil am Gesamtumsatz von 40 Prozent (Vorjahr 46 Prozent). Zurückzuführen ist der Rückgang hauptsächlich auf die strategische Reduzierung der Umsätze bei Konsumentenprodukten, aber auch darauf, dass verschiedene Kunden ihre Produktion nach Osteuropa verlagert haben.

Die Erlöse im Segment "Übriges Europa" (Europa ohne Deutschland) stiegen dagegen um 17,2 Prozent auf 60,9 Mio. Euro und machten 43 Prozent vom Gesamtumsatz aus (Vorjahr: 39 Prozent). Im Segment Asien erhöhten sich die Erlöse um 18,3 Prozent auf 18,0 Mio. Euro, vor allem getrieben durch Wandlerverkäufe an unsere Produktionspartner. In den übrigen Regionen erhöhte sich der Umsatz um fast 5 Prozent auf nun 5,6 Mio. Euro.

Differenziert man den Konzernumsatz nach Produktionsland, so lag der Umsatz aus europäischer Fertigung um 15 Prozent über dem Vorjahreswert. Somit wurden in Europa 44 Prozent (Vorjahr: 41 Prozent) der Gesamterlöse produziert. Mit 45 Prozent (Vorjahr: 31 Prozent) lag der Anteil der Produktion aus Vietnam auf ähnlich hohem Niveau, wobei 78 Prozent dieses Volumens (Vorjahr: 45 Prozent) aus eigener Produktion stammten. Der Anteil Chinas am Gesamtumsatz nahm hingegen im Zuge der Neuordnung der Produktionsbasis auf 9 Prozent ab (Vorjahr: 28 Prozent).

Ertragsentwicklung

Der FRIWO Konzern steigerte 2017 den Ertrag und die Profitabilität deutlich und übertraf die ursprünglichen Erwartungen des Vorstands. Maßgeblich wurde die Ertragslage durch den Ausbau der eigenen Produktion in Vietnam, die weit fortgeschrittene Optimierung des Produkt- und Kundenportfolios mit Blick auf Marge und Rentabilität sowie durch interne Effizienzfortschritte beeinflusst.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz stieg 2017 von 16,2 Mio. Euro im Vorjahr um 37,0 Prozent auf 22,2 Mio. Euro. Die Bruttomarge vom Umsatz verbesserte sich von 12,1 Prozent auf 15,7 Prozent. Die deutliche Verbesserung ist im Wesentlichen auf die Neuausrichtung der Produktionsstrategie und den damit verbundenen erhöhten Anteil der Eigenfertigung zurückzuführen.

Die Vertriebskosten sanken 2017 trotz des höheren Geschäftsvolumens um 0,2 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro. Dagegen zeigten die allgemeinen Verwaltungskosten einen Anstieg von 31,8 Prozent auf 7,8 Mio. Euro (2016: 5,9 Mio. Euro). Diese Erhöhung beruhte im Wesentlichen auf variablen Kostenbestandteilen in der Personalvergütung sowie zusätzlichen Mietaufwendungen für die neue Produktionsstätte in Vietnam.

Das operative Ergebnis, also das Bruttoergebnis des Umsatzes abzüglich der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten, erhöhte sich von 6,1 Mio. Euro im Vorjahr um 4,3 Mio. Euro auf 10,4 Mio. Euro.

Die Ergebnisverbesserung resultiert aus allen Regionen. Der größte prozentuale Zuwachs gegenüber dem Vorjahr (+97 Prozent) kommt aus Deutschland. Die Umsatzreduzierung konnte mit einer deutlich besseren variablen Marge und geringeren Gemeinkosten überkompensiert werden. Im Segment der sonstigen Geschäftsaktivitäten stiegen die Kosten um 1,7 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro. Hier schlagen sich die erhöhten Kosten der Holding nieder.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen die Währungsaufwendungen und -erträge. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 14 des Konzernanhangs verwiesen.

Der FRIWO-Konzern erreichte 2017 ein Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 10,0 Mio. Euro nach 6,6 Mio. Euro im Vorjahr. Der Anstieg um 3,4 Mio. Euro (52,1 Prozent) lag deutlich über den ursprünglichen Erwartungen des Vorstands. Im Jahresverlauf 2017 wurde deshalb die EBIT-Prognose zwei Mal angehoben.

Die EBIT-Rendite (bezogen auf den Umsatz) verbesserte sich signifikant von 4,9 Prozent auf 7,1 Prozent.

Das Finanzergebnis belief sich auf –0,5 Mio. Euro (Vorjahr: –0,4 Mio. Euro). Einflussfaktoren waren vor allem die leicht höhere Inanspruchnahme der Finanzverbindlichkeiten zur Finanzierung des Erwerbs der Wandlerfertigung und ein leicht gestiegener durchschnittlicher Zinssatz gegenüber dem Vorjahr.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Mio. Euro auf 9,5 Mio. Euro.

Nach Steuern nahm das Konzernergebnis auf 7,0 Mio. Euro zu nach einem Vorjahresergebnis von 4,0 Mio. Euro. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von 0,91 Euro nach 0,52 Euro im Jahr 2016 (siehe Ziffer 17 des Konzernanhangs).

Finanzlage

Kapitalstruktur

Das Finanzmanagement des FRIWO-Konzerns ist maßgeblich auf die Steuerung der benötigten Liquidität sowie eine angemessene Kapitalausstattung des Unternehmens ausgerichtet.

Der Konzern verfügt über mehrere kurzfristige Kreditlinien bei verschiedenen Banken. Darüber hinaus steht der Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH ein festverzinsliches langfristiges Darlehen von 5,0 Mio. Euro zur Verfügung, das im Jahr 2020 fällig ist.

Im Jahr 2015 hatte die FRIWO Gerätebau GmbH eine zusätzliche Finanzierung in Form eines langfristigen Ratentilgungsdarlehens in Höhe von 4,0 Mio. US-Dollar mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen (Restschuld zum 31. Dezember 2017: 2,2 Mio. US-Dollar). Dieses Darlehen diente der langfristigen Finanzierung der ersten Produktionsstätte in Vietnam und wurde als Darlehen an die vietnamesische Gesellschaft weitergegeben. Als zusätzliche Finanzierung schloss die Tochtergesellschaft in Vietnam im Jahr 2016 eine sogenannte Working Capital-Kreditlinie in Höhe von 3 Mio. US-Dollar mit einer lokalen Bank ab. Diese konnte im Jahr 2017 um weitere 2,5 Mio. US-Dollar auf 5,5 Mio. US-Dollar erhöht werden. Darüber hinaus nahm die FRIWO Gerätebau GmbH zur Finanzierung der Akquisition der neuen Transformatorenfabrik ein langfristiges Tilgungsdarlehen im Januar 2017 in Höhe von 3 Mio. Euro (Restschuld zum 31. Dezember 2017: 2,4 Mio. Euro) und einer Laufzeit von fünf Jahren auf. Zu Einzelheiten wird auf die Angaben unter Ziffer 29 des Konzernanhangs verwiesen.

Die FRIWO Gerätebau GmbH verkauft einen Teil ihrer Forderungen in Form eines echten Factorings, bei dem das Ausfallrisiko von der Factoringgesellschaft getragen wird. Der Anteil der verkauften Forderungen am Forderungsbestand verringerte sich im Berichtszeitraum um 5 Prozentpunkte und lag zum Stichtag 31. Dezember 2017 bei rund 66 Prozent nach 71 Prozent im Jahr 2016.

Der FRIWO-Konzern war auch im Geschäftsjahr 2017 durchgehend selbstständig finanziert und verfügte jederzeit über eine ausreichende Liquidität.

Investitionen

Die Investitionen des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 inklusive der zu Beginn 2018 bezahlten Kaufpreisrate für die Wandler- und Drosselfertigung von 0,4 Mio. Euro auf insgesamt 6,6 Mio. Euro und lagen damit 3,6 Mio. Euro über dem Vorjahr. Davon wurden 3,3 Mio. Euro für den Kauf der Wandler- und Drosselfertigung in Vietnam und 3,3 Mio. Euro in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte verwendet.

Die Investitionen bei den Sachanlagen flossen hauptsächlich in den Maschinenpark sowie in die Anschaffung von Werkzeugen. Sie fielen für Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung, Produktivitätssteigerung, Modernisierung der Anlagen sowie für den Aufbau der Bereiche Kabelfertigung und Leiterplattenbestückung in Vietnam an.

Aufgeteilt nach Gesellschaften entfielen die Sachanlageninvestitionen mit 49 Prozent auf die FRIWO Gerätebau GmbH, 50 Prozent auf FRIWO Vietnam und 1 Prozent auf FRIWO China.

Liquidität

Die von den Banken zur Verfügung gestellten kurzfristigen Kreditlinien waren zum 31. Dezember 2017 nur zu einem Teil in Anspruch genommen. Dem Konzern standen zum Bilanzstichtag 11,3 Mio. Euro an freien Kreditmitteln zur Verfügung. Mit einem Teil der finanzierenden Banken sind branchenübliche Klauseln (Covenants) vereinbart, die bei wesentlichen Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein Kündigungsrecht begründen können. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 wurden sämtliche Covenants komfortabel eingehalten.

Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 12,3 Mio. Euro nach einem Mittelabfluss von 7,4 Mio. Euro im Vorjahr. Der Cashflow im Vorjahr war stark beeinflusst durch den Anstieg des Working Capitals aufgrund der Verlagerung der Produktion von Zulieferern in die eigene Fertigung in Vietnam. In 2017 stieg das Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,2 Mio. Euro auf 24,2 Mio. Euro.

Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 6,1 Mio. Euro (2016: Mittelabfluss von 2,9 Mio. Euro), davon 2,9 Mio. Euro für den Erwerb der Wandlerfabrik in Vietnam.

Der Netto-Cashflow belief sich auf 6,2 Mio. Euro nach einem negativen Wert von 10,3 Mio. Euro im Vorjahr. Die Liquiditätsentwicklung entsprach insgesamt den Erwartungen des Vorstands.

Die Finanzierungstätigkeit führte zu einem Mittelabfluss von 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelzufluss von 4,0 Mio. Euro). Darin enthalten ist die Dividendenzahlung für das Jahr 2016 mit 1,9 Mio. Euro. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2017 über Zahlungsmittel in Höhe von 6,6 Mio. Euro. Das ist eine deutliche Erhöhung um 4,2 Mio. Euro gegenüber dem Finanzmittelbestand zu Jahresbeginn.

Im Berichtsjahr konnten die Gesellschaften des Konzerns ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen. Aus aktueller Sicht ist die Liquidität auch für das Jahr 2018 und die Folgejahre gesichert.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme des FRIWO-Konzerns per 31. Dezember 2017 belief sich auf 60,8 Mio. Euro und lag damit um 3,1 Mio. Euro bzw. 5,4 Prozent über dem Wert am gleichen Stichtag 2016 (57,7 Mio. Euro).

Der Wert der langfristigen Vermögenswerte stieg, vor allem bedingt durch den Erwerb der Wandlerfertigung in Vietnam, von 12,6 Mio. Euro zum Jahresende 2016 auf 15,3 Mio. Euro (+21,5 Prozent).

Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen leicht auf 45,5 Mio. Euro (31. Dezember 2016: 45,1 Mio. Euro). Dabei sanken die Vorräte um 8,9 Prozent auf 30,4 Mio. Euro (31. Dezember 2016: 33,4 Mio. Euro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen dagegen umsatzbedingt auf 6,0 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 5,4 Mio. Euro).

Die Zahlungsmittel erhöhten sich von 2,5 Mio. Euro auf 6,6 Mio. Euro.

Auf der Passivseite der Bilanz stieg das Eigenkapital des FRIWO-Konzerns durch den Konzerngewinn von 17,7 Mio. Euro per 31. Dezember 2016 um 4,4 Mio. Euro bzw. 25,0 Prozent auf 22,1 Mio. Euro per Ende 2017. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich entsprechend von 30,6 Prozent per 31. Dezember 2016 auf 36,3 Prozent zum Ende des Berichtsjahres und erreichte damit ein sehr solides Niveau.

Die langfristigen Verbindlichkeiten stiegen um 1,3 Mio. Euro auf 11,9 Mio. Euro zum Jahresende 2017. Größte Einzelposition sind weiterhin die Finanzverbindlichkeiten der FRIWO Gerätebau GmbH in Höhe von 8,0 Mio. Euro. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem neuen langfristigen Tilgungsdarlehen der FRIWO Gerätebau GmbH zur Finanzierung der Transformatorenfabrik in Vietnam. Gegenläufig wirkte sich die Tilgung des seit 2015 bestehenden Ratentilgungsdarlehens aus.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken von 29,5 Mio. Euro per Ende 2016 um 9,1 Prozent auf 26,8 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017. Der Rückgang ist vor allem auf die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, die von 15,8 Mio. Euro um 23,0 Prozent auf 12,2 Mio. Euro sanken. Dieser Rückgang ist zum Teil Folge der Neuausrichtung der Produktionsbasis des Konzerns, die mit der Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den asiatischen Zulieferern von Fertigproduktionen einherging.

Das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz blieb mit 17,1 Prozent zum Ende des Berichtsjahres auf Vorjahresniveau. Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten sanken von 6,6 Mio. Euro auf 5,5 Mio. Euro.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten erhöhten sich leicht um 0,6 Mio. Euro auf 5,8 Mio. Euro. Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus der Bildung von Rückstellungen für variable erfolgsabhängige Personalvergütungen.

Vor dem Hintergrund des herausfordernden Wettbewerbsumfelds und der dynamischen Unternehmensentwicklung beurteilt der Vorstand die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt als solide und zufriedenstellend.

Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG

Die FRIWO AG fungiert als Holding des FRIWO-Konzerns. Sie erzielt ihr Ergebnis im Einzelabschluss nach HGB-Rechnungslegung im Wesentlichen aus den vereinnahmten Gewinnen bzw. den übernommenen Verlusten der Tochtergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH, mit der ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag besteht. Darüber hinaus fallen bei der Holding eigene Aufwendungen an.

Getragen von einem deutlich erhöhten Beteiligungsergebnis in Höhe von 9,7 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro) erzielte die FRIWO AG im Geschäftsjahr 2017 ein positives Ergebnis vor Ertragsteuern von 7,4 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro).

Der Steueraufwand im Berichtsjahr betrug 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro).

Der Jahresüberschuss stieg auf 5,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Der Bilanzgewinn des Vorjahres von 2,3 Mio. Euro wurde auf Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung zur Zahlung einer Dividende mit einem Volumen von 1,9 Mio. Euro verwendet. Der Rest wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Aus dem Jahresüberschuss 2017 wurden 2,2 Mio. Euro in die Gewinnrücklagen eingestellt. Damit weist die FRIWO AG für das Jahr 2017 einen Bilanzgewinn von 3,1 Mio. Euro aus.

Die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH ist der wesentliche Vermögensgegenstand der FRIWO AG. Diese Beteiligung wurde zum 31. Dezember 2017 unverändert mit ihren historischen Anschaffungskosten von 28,3 Mio. Euro ausgewiesen. Der Wertansatz wurde zum Abschlussstichtag erneut bestätigt. Der Bewertung lag eine aktuelle Mehrjahres-Ergebnisplanung mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens zu Grunde, bei der Annahmen und Schätzungen über die künftige Umsatz- und Ergebnisentwicklung der FRIWO Gerätebau GmbH getroffen wurden.

Die Bilanzsumme der FRIWO AG stieg von 42,3 Mio. Euro per Ende 2016 auf 47,9 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote lag zum Bilanzstichtag mit 88,0 Prozent weiterhin auf einem sehr hohen Niveau (Vorjahresstichtag: 91,5 Prozent).

Zusammenfassend war die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Holding zum Ende des Berichtszeitraums zufriedenstellend.

Dividendenvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den im Jahresabschluss der FRIWO AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 3,1 Mio. Euro wie folgt zu verwenden:

T Euro
Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je Stückaktie bei
7.700.000 dividendenberechtigten Stückaktien
3.080

Der Dividendenvorschlag entspricht einem Anteil von 44 Prozent vom Konzernüberschuss und damit der langfristigen Dividendenpolitik der FRIWO AG, die eine Ausschüttungsquote von 30 bis 50 Prozent vorsieht.

Mitarbeiter

Entwicklung der Mitarbeiterzahl

Der FRIWO-Konzern beschäftigte Ende 2017 weltweit 1.943 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 731). Der starke Anstieg um 1.212 Personen resultierte wesentlich aus dem Kauf der personalintensiven Fertigung für Wandler und Drosseln in Vietnam und aus dem weiteren Hochlaufen der Produktion in dem neuen Werk in Vietnam. In Deutschland waren 262 Mitarbeiter in den Bereichen Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb und Verwaltung tätig (Vorjahresstichtag: 260). Dies entsprach zum Bilanzstichtag einem Anteil an der Konzernbelegschaft von 13,5 Prozent (Vorjahresstichtag: 35,6 Prozent). Im Ausland arbeiteten 1.681 Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 471). Diese verteilten sich im Wesentlichen auf Vietnam mit 1.640 Mitarbeitern (Vorjahresstichtag: 414) und China mit 41 Mitarbeitern (Vorjahresstichtag: 56). Der Rückgang der Mitarbeiterzahl in China ist hauptsächlich begründet durch eine Verlagerung von Tätigkeiten nach Vietnam.

Förderung junger Talente

Die Ausbildung von jungen Menschen zählt ebenso zu den zentralen Aufgaben der FRIWO-Gruppe wie die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Jahr 2017 beschäftigte der Konzern ebenso wie im Vorjahr 17 Auszubildende in den verschiedenen Fachrichtungen wie Mechanik, Elektronik, IT oder im kaufmännischen Bereich. Es befanden sich zudem sechs duale Studenten in der Ausbildung (2016: acht). Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2017 erneut mehreren externen Studenten ermöglicht, ihre Bachelor- oder Masterarbeiten bei FRIWO zu schreiben. Alle Studenten wurden umfassend und praxisorientiert in die jeweiligen Aufgabengebiete eingearbeitet. FRIWO übernahm einen Teil dieser Absolventen im Anschluss in ein Arbeitsverhältnis.

Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement wird in den Unternehmen heute zunehmend als wichtiger Faktor betrachtet, um durch Krankheit entstehende Kosten zu reduzieren. Deshalb ist das Gesundheitsmanagement auch für FRIWO eine zentrale Aufgabe. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Maßnahmen zur Fehlzeitminimierung durch ein mitarbeiterorientierteres Fehlzeitenmeldesystem ergriffen. Darüber hinaus lag der Fokus auf Gesundheitsförderungsprogrammen, auf der Bezuschussung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen, auf einer besseren Gesundheitskommunikation oder dem Coaching für die Arbeitsbewältigung.

Personalentwicklung

Im Jahr 2017 nahmen Mitarbeiter und Führungskräfte zum dritten Mal am Mitarbeitergespräch "FRIWO Dialog" teil. Das Konzept hat ein gegenseitig offenes und zugleich konstruktives Feedback zum Ziel, um die mit großem Potenzial behafteten Stellen auszubauen und die Mitarbeiter zu fördern und zu entwickeln.

Fortbildung

Der wirtschaftliche Erfolg von FRIWO basiert nicht zuletzt auf dem Engagement und der Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2017 führte FRIWO Schulungen zum Thema Lean Quality in allen Unternehmensbereichen durch. Den Mitarbeitern wurden verschiedene Problemlösungsstrategien näher gebracht. Dadurch gehen die Mitarbeiter systematischer in die Fehlersuche und setzen Verbesserungen kontinuierlich in ihren Arbeitsabläufen um.

Außerdem fanden Compliance-Schulungen in den Bereichen Management, Einkauf und Vertrieb statt, um regelkonformes Verhalten zu erläutern.

Arbeitszeitgestaltung

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Rentenniveau und Renteneintrittsalter hatte sich FRIWO entschlossen, in zukunftsorientierte Konzepte zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Das im Berichtsjahr 2016 zu diesem Zweck eingeführte Langzeitkontenmodell wurde auch 2017 attraktiv bezuschusst.

Umweltbericht

Mit der Implementierung des weltweit gültigen Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 bekennt sich FRIWO an allen Produktionsstandorten zum Umweltschutz und dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Produktionsprozesse und Arbeitsabläufe in allen Wertschöpfungsstufen unterliegen dabei einer kontinuierlichen Überwachung und fortlaufenden Verbesserungen. Im September 2017 wurde FRIWO am Standort in Ostbevern gemäß der neuen Norm DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziert. Das Umweltmanagementsystem wurde somit auf die sogenannte "High Level Structure" umgestellt. Damit ist die Integration in andere Managementsysteme problemlos möglich. Darüber hinaus fordert das System die Weiterentwicklung des Umweltmanagements. Umweltauswirkungen und –aspekte werden systematisch identifiziert und bewertet. Daraus resultierende Korrekturmaßnahmen werden dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess zugeführt. FRIWO strebt die Zertifizierung des Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001:2015 an allen relevanten Produktionsstandorten an.

Nach dem 2012 erlassenen U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") (Konfliktmineralienregelung unter der Sektion 1502, Dodd-Frank Wall Street Reform) müssen Unternehmen, die nach dem US-amerikanischen Gesetz über den Handel mit Wertpapieren berichtspflichtig sind, jährlich offenlegen, ob sogenannte "Konfliktmineralien", die für die Herstellung oder Funktion ihrer Produkte notwendig sind, aus der DR Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen. Unter dem Begriff "Konfliktmineralien" versteht der Dodd-Frank Act die Rohstoffe Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, sofern ihre Gewinnung und der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung oder anderweitigen Unterstützung bewaffneter Gruppen in der DR Kongo oder ihren Nachbarstaaten (Angola, Burundi, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, Sudan, Tansania, Uganda, Zentralafrikanische Republik) beitragen.

FRIWO unterstützt das Ziel, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und die ökologische Verwüstung in den Nachbarländern zu beenden. FRIWO fühlt sich verpflichtet, die Vorschriften der Konfliktmineralienregelung unter jeder Bedingung einzuhalten. FRIWO unterstützt ihre Kunden bei der Umsetzung ihres Konfliktmineralienprogramms und fordert dabei alle ihre Lieferanten auf, vollständige Konfliktmineralienberichte im Rahmen der EICC/GeSI "Conflict Minerals Report" Template bereitzustellen.

Die ErP-Richtlinie 2009/125/EG (Energy-related Products, auch Ökodesign-Richtlinie genannt) definiert produktspezifische Ökodesign-Anforderungen. Für Netzteile sind dies Grenzwerte für den Wirkungsgrad und die Standby-Verlustleistung in Abhängigkeit von der Ausgangsleistung. Seit dem 27. April 2011 müssen Netzteile die neuen Anforderungen Stufe 2 der Verordnung EG Nr. 278/2009 erfüllen. Bis 2020 werden die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchender Produkte stufenweise verschärft. Die FRIWO-Produkte übertreffen die aktuellen Anforderungen der ErP-Richtlinie.

Das Energieministerium der USA, Department of Energy (DoE) definierte am 10. Februar 2014 weitere Einsparungsstandards für externe Stromversorgungen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß 10 CFR Part 430 (DoE Part 3) hat FRIWO, schon vor Inkrafttreten der Richtlinie am 10. Februar 2016, zeitnah umgesetzt und liegt bei seinen Produkten weit unter den spezifizierten Grenzwerten.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft dürfte im Jahr 2018 die positive Entwicklung des Vorjahres fortsetzen und dabei sogar an Schwung gewinnen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet vor allem in Regionen wie der Euro-Zone und Japan eine stärkere Entwicklung als zunächst angenommen. Positiv sieht der Währungsfonds auch die Ende 2017 durchgesetzte Steuerreform in den USA, die für Wachstumsimpulse in den Vereinigten Staaten und ebenso bei ihren Handelspartnern sorge. Als weiterhin unsicher bewertet der IWF dagegen die wirtschaftliche Entwicklung in Großbritannien infolge des sogenannten Brexit und des Verlaufs der Austrittsverhandlungen aus der EU.

Der Währungsfonds geht von einem Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2018 von 3,9 Prozent (2017: 3,6 Prozent) aus. In China wird ein gegenüber dem Vorjahr niedrigeres Plus von 6,6 Prozent (2017: 6,8 Prozent) erwartet. Die Wirtschaft in den USA wird den Erwartungen zufolge um 2,7 Prozent (2017: 2,2 Prozent) zunehmen.

In der Euro-Zone wird die Wirtschaft nach Einschätzung des IWF um 2,2 Prozent (2017: 2,1 Prozent) wachsen. Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) zeigt sich ebenfalls optimistisch und geht von einer Zunahme um 2,3 Prozent aus. Als Grund nennt das Institut die lebhafte Industrieproduktion und die hohen Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe, günstige Finanzierungsbedingungen durch die nach wie vor expansive Politik der Europäischen Zentralbank sowie gesunkene Unsicherheiten im Finanzsektor.

In Deutschland wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dem IfW zufolge im Jahr 2018 um 2,5 Prozent zunehmen. Wesentliche Einflussfaktoren sind das starke Exportgeschäft sowie ein hoher privater Konsum aufgrund guter Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven. Gleichwohl sieht das IfW in der hohen Auslastung der Wirtschaftsbetriebe ein Risiko, da qualifizierte Mitarbeiter immer schwieriger zu finden seien, was die Produktion beeinträchtige. Der IWF prognostiziert für 2018 ein Wachstum der deutschen Wirtschaft von 2,3 Prozent.

Quellen:

  • • Internationaler Währungsfonds (IWF International Monetary Fund), World Economic Outlook, Oktober
  • 2017 und Januar 2018 • Institut für Weltwirtschaft (IfW), Weltkonjunktur im Winter 2017, 13. Dezember 2017
  • • Institut für Weltwirtschaft (IfW), Konjunkturprognose, Pressemitteilung, 14. Dezember 2017

Unternehmensbezogene Rahmenbedingungen

Die künftige Entwicklung des FRIWO-Konzerns hängt zum einen von den allgemeinen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Zum anderen haben einige dem Geschäftsmodell von FRIWO immanente geschäftstypische Einflussfaktoren eine hohe Relevanz für die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung. Die im Folgenden nicht abschließend aufgezählten Faktoren sind für den Vorstand nur schwer einschätzbar und können teilweise nicht oder nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden.

FRIWO erwirtschaftet einen wesentlichen Teil seiner Umsätze in US-Dollar, woraus grundsätzlich eine Abhängigkeit vom Wertverhältnis des Euro zum US-Dollar entsteht. Da die Volatilität des US-Dollar-Kurses nicht einschätzbar ist, sind Prognosen und darauf aufbauende Planungen und Sicherungsmaßnahmen mit entsprechend hohen Unsicherheiten behaftet.

Zu den langfristig den Geschäftserfolg potenziell erheblich beeinflussenden externen Parametern zählen unverändert die Lohnkosten in Polen, China und Vietnam, bei denen FRIWO weitere Erhöhungen erwartet, sowie eine mögliche Verknappung von Elektronik-Komponenten und die Erhöhung der Marktpreise der eingesetzten Rohstoffe.

Die genannten Faktoren könnten die geplante wirtschaftliche Entwicklung des FRIWO-Konzerns kurz-, mittel- und auch langfristig positiv wie negativ beeinflussen.

Voraussichtliche Geschäftsentwicklung

Der Vorstand ist überzeugt, dass der FRIWO-Konzern strategisch und operativ gut aufgestellt ist, um seine Marktpositionen zu sichern und auszubauen. Ungeachtet dessen prüft der Vorstand – wie auch schon in den Vorjahren – kontinuierlich Möglichkeiten für strategische Zukäufe oder Partnerschaften.

Mit der Akquisition und Integration der Wandlerfertigung in Vietnam ist die Neuordnung der weltweiten Produktionsbasis im Grundsatz abgeschlossen. Ungeachtet dessen wird weiterhin an der Optimierung der Kapazitätsverteilung in Europa und Asien gearbeitet, was auch Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Wertschöpfungstiefe einschließt.

Der FRIWO-Konzern wird im Jahr 2018 seine Strategie fortsetzen, sich auf Zielbranchen und Märkte zu fokussieren, die komplexere Lösungen benötigen, in denen das Unternehmen sein technologisches Know-how bestmöglich nutzen kann und in denen sich Chancen auf Margenverbesserungen bieten. In diesem Zusammenhang wird die Vertriebsorganisation neu ausgerichtet, damit die Konzentration auf diese Zielmärkte verstärkt umgesetzt werden kann.

Ziel ist es, den 2017 wieder eingeschlagenen Wachstumstrend beim Umsatz zu stabilisieren. Dabei ist jedoch der wachsende Anteil von Zweitlieferanten bei Hauptkunden, die generell hohe Wettbewerbsintensität und der steigende Preisdruck in der Branche zu berücksichtigen. Der Vorstand geht auf der Basis gleichbleibender Währungsrelationen und bei einer Fortsetzung der guten Kundennachfrage im laufenden Geschäftsjahr von einer leichten Steigerung des Konzernumsatzes gegenüber dem Vorjahr aus.

Die Neuausrichtung der Vertriebsorganisation, die gezielte Ausrichtung des Kunden- und Produktportfolios auf Profitabilität und ein höherer Anteil an Eigenproduktion sollen zu einer weiteren Verbesserung der Margen führen. Allerdings wirken sich die zu erwartenden Lohnsteigerungen in den Fertigungsstandorten sowie Aufwendungen für die Neuausrichtung des Vertriebs gegenläufig aus. In Summe der Einflüsse geht der Vorstand für 2018 von einer zum Umsatz in etwa proportionalen EBIT-Steigerung und damit von einer EBIT-Rendite auf dem Niveau des Vorjahres aus.

Im Jahr 2018 ist mit einem Working Capital unter dem Vorjahresniveau und einer höheren Investitionstätigkeit in das Sachanlagevermögen gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Zudem wird die Liquiditätsentwicklung beeinflusst durch erwartete Steuernachzahlungen aufgrund der guten Vorjahresergebnisse. Dies dürfte zu einem positiven operativen Cashflow leicht unter dem Vorjahresniveau führen.

Dieser Prognosebericht basiert auf den zum Abschlussstichtag bekannten Rahmenbedingungen und Daten sowie auf der grundlegenden Annahme, dass 2018 keine wesentliche Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für FRIWO relevanten Märkten eintreten wird.

Risikobericht

Risikomanagement

Als international agierendes Unternehmen ist FRIWO im Rahmen der Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von spezifischen Risiken ausgesetzt, die sich gegebenenfalls nachteilig auf die Geschäftsentwicklung sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von AG und Konzern auswirken können. Vor diesem Hintergrund ist ein professionelles und wirkungsvolles Risikomanagementsystem ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensführung und -steuerung.

Das Risikomanagementsystem bei FRIWO ist darauf ausgerichtet, die potenziellen Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre Ursachen zu analysieren und die Risiken mit geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder im Fall ihres Eintretens zu minimieren. Das Risikomanagement stellt einen standardisierten fortwährenden Prozess dar, der ständig verbessert und verfeinert wird. Das System wird nicht zur Analyse und Bewertung von Chancen eingesetzt.

Die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung der Risiken sowie die entsprechende Berichterstattung sind in einer Richtlinie niedergelegt, welche konzernweit die Grundlage für ein effizientes Risikomanagementsystem bildet.

Die Risikobewertung wird dreimal im Jahr durch Einschätzung von Risikopotenzial (in Euro) und Eintrittswahrscheinlichkeit (in Prozent) von den zuständigen "Risk-Ownern" (dabei handelt es sich um Führungskräfte in allen wesentlichen Bereichen des Konzerns) vorgenommen.

Risikomatrix

"Risk Controller" unterstützen sie dabei und stellen sicher, dass bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten Risiken an höhere Führungsebenen und an den Aufsichtsrat kommuniziert werden. Dabei ist die Risikoberichterstattung vollständig in die standardisierten Planungs- und Forecast-Prozesse integriert. Dieses System gewährleistet, dass alle identifizierten Risiken ihrer Wesentlichkeit entsprechend berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung aller relevanten Managementebenen wird im Unternehmen das Risikobewusstsein stetig geschärft.

Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns haben können. Die folgende Übersicht enthält die derzeitige Einschätzung der unten beschriebenen Unternehmensrisiken.

Risikoart Risikopotenzial Eintrittswahr
scheinlichkeit
Beschaffungs-, Produktions
und Preisänderungsrisiken
Materialbeschaffung mittel mittel
Beschaffung von Fertigprodukten
und Handelswaren
hoch gering
Marktrisiken
Wettbewerbsrisiken
mittel mittel
Finanzrisiken
Währungsrisiken gering hoch
Liquiditätsrisiken hoch gering
Zinsrisiken gering gering
Ausfallrisiken gering gering
Rechtsrisiken gering gering

Weitere Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten und zum Finanzrisikomanagement sind dem Konzernanhang unter Ziffer 34 zu entnehmen. Risiken, die dem Konzern derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens ebenfalls negativ beeinträchtigen.

Risikoarten

Gesamtwirtschaftliche Risiken und spezifische Risiken des FRIWO-Konzerns

Eine in relevanten Teilmärkten geringere konjunkturelle Dynamik könnte sich belastend auf die Nachfrage in den von FRIWO bedienten Marktsegmenten auswirken. Dies hätte je nach Intensität und Dauer eine unmittelbare Auswirkung auf die finanzielle Lage des Konzerns.

Die wachsende Bedeutung von Energieeffizienz und Verbraucherschutz führt unverändert zu stärkeren gesetzlichen Regulierungen. Ein Erfolgsfaktor für FRIWO ist daher die frühzeitige und zügige Erkennung und Umsetzung der relevanten technischen Anforderungen und Normen.

Ferner bestehen länderspezifische Risiken an einzelnen FRIWO-Standorten oder an denen ihrer Lieferanten. Insbesondere ist das Risiko einer uneinheitlichen Auslegung und Anwendung von Rechtsquellen zu nennen, die speziell das Arbeitsrecht sowie Steuer- und Zollregelungen in China und Vietnam betreffen.

Der eingeleitete Austritt Großbritanniens aus der EU könnte ein Risiko für FRIWO darstellen. Der so genannte BREXIT bringt den Ausstieg Großbritanniens aus dem Europäischen Binnenmarkt und die Aufgabe der gemeinsamen Zollunion mit sich. Davon wären sowohl die Exporte als auch die Importe zwischen EU und Großbritannien betroffen. Vor allem nach Großbritannien exportierte Güter könnten aufgrund der Abwertung des Britischen Pfunds sowie durch neu erhobene Zölle verteuert werden, welches zu sinkenden Umsätzen und Margen sowie zu einer Verringerung der Investitionen führen könnte. Denkbar wären auch weitere Handelsbarrieren wie neue Produktstandards, zum Beispiel bei der Approbation und der Verpackung.

Aufgrund des gegenwärtigen Streits zwischen Polen und der EU bezüglich der Rechtsstaatlichkeit in Polen und der fehlenden Bereitschaft, Flüchtlinge bei sich aufzunehmen, hat die EU-Kommission ein Strafverfahren gegen Polen beantragt, welches in letzter Konsequenz zum Stimmrechtsentzug führen könnte. Dies könnte die Beziehung zwischen der EU und Polen weiter verschlechtern.

FRIWO generiert ca. 8 Prozent des Umsatzes in Großbritannien und bezieht einen wesentlichen Anteil der Vorprodukte aus Polen. Eine anhaltende Zurückhaltung bei Investitionsentscheidungen und der Auftragsvergabe in den beiden Ländern könnte negative Auswirkung auf die Geschäftslage von FRIWO haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Risikopotenzial wird als gering erachtet.

Beschaffungs-, Produktions- und Preisänderungsrisiken

Bei FRIWO bestehen Beschaffungs-, Produktions- sowie Mengen- und Auslastungsrisiken, die zu wirtschaftlichen Belastungen des Konzerns führen können.

Bei der Fertigung von Produkten verarbeitet FRIWO auch Vorprodukte oder Komponenten anderer Hersteller von denen einige eine Alleinstellung haben. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, arbeitet FRIWO mit diesen Lieferanten eng zusammen. Es kann unter Umständen nicht immer garantiert werden, dass eine quantitativ und/oder qualitativ ausreichende Produktions- bzw. Liefermenge gesichert ist, insbesondere falls bei kritischen Komponenten einzelne Lieferanten genutzt werden. Auf diese Weise könnten Liefer- und Versorgungsengpässe auftreten, die die Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen würden.

Durch die seit Sommer 2017 spürbare Bauteilverknappung auf dem Weltmarkt besteht grundsätzlich das Risiko von höheren Beschaffungskosten, aber auch Lieferverzögerungen bei der Belieferung der FRIWO-Kunden können nicht ausgeschlossen werden.

Auch die Preissteigerung von Komponenten und Rohmaterialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen Gründen können die wirtschaftliche Lage des FRIWO-Konzerns negativ beeinträchtigen. Es ist angesichts des unverändert intensiven Wettbewerbs im Markt für Stromversorgungen nicht gesichert, dass FRIWO eventuelle Preiserhöhungen an die Kunden ganz oder zumindest teilweise weitergeben kann.

Einen Teil der Fertigprodukte bezieht FRIWO von externen Geschäftspartnern in Asien und Osteuropa. Unter anderem, um nicht von einem einzelnen Lieferanten abhängig zu sein, wurden in den vergangenen Jahren die Geschäftsbeziehungen zu mehreren Auftragsfertigern mit Standorten in China und Vietnam etabliert und ausgebaut. Dennoch besteht das grundsätzliche Risiko, dass zumindest mittelfristig die Lieferbeziehungen zu einem der externen Lieferanten oder zu einem anderen Auftragsfertiger von FRIWO wegfallen, was sich – zumindest kurzfristig – negativ auf die Geschäftsentwicklung von FRIWO auswirken könnte.

Nach wie vor stellt die Dynamik der Lohnkostensteigerungen in Fertigungsstandorten Polen, China und Vietnam ein Risiko für FRIWO dar. Auch 2017 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in diesen Ländern signifikant erhöht. Dies führte für FRIWO zu Mehrkosten durch erhöhte Einkaufspreise für extern hergestellte Fertiggeräte. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft regelmäßige Lohnerhöhungen an den Fertigungsstandorten zu bewältigen sein werden, die nicht durch Produktivitätssteigerungen kompensiert werden können. Hierbei ist nicht gesichert, dass FRIWO die daraus resultierenden Mehrkosten durch Anpassung der Verkaufspreise ohne Zeitverzug an die Kunden weitergeben kann.

Wettbewerbsrisiken

Der FRIWO-Konzern hat ein breites Kunden- und Produktportfolio. Im Geschäftsjahr 2017 haben einzelne Kunden durch Aufbau eines Zweitlieferanten den Geschäftsumfang mit FRIWO in gewissem Umfang reduziert und langfristig die Abhängigkeit abgebaut. FRIWO konnte durch entsprechende Maßnahmen wie der Gewinnung von Neukunden und der Erweiterung des Produktportfolios einer negativen Auswirkung auf Umsatz und Ergebnis entgegenwirken.

Sollten weitere Kunden den Aufbau einer Mehrlieferanten-Strategie verstärkt vorantreiben, könnte sich dies negativ auf die Geschäftsentwicklung des FRIWO-Konzerns auswirken.

Währungsrisiken

Da FRIWO als global orientiertes Unternehmen einen wesentlichen Teil des Geschäftes in Fremdwährungen (insbesondere US-Dollar) abwickelt, entstehen im Konzern Transaktionsrisiken.

Die Volatilität an den weltweiten Zins- und Währungsmärkten im Jahr 2017 war unter anderem geprägt durch die vorsichtige Wende in der Zinspolitik der amerikanischen Notenbank (Fed), die kontinuierlich den Leitzinssatz angehoben hat. Aufgrund der Unsicherheiten über die weitere Zinspolitik der Fed, aber auch die der Europäischen Zentralbank (EZB) blieben Zins- und Währungsrisiken im Jahr 2017 von großer Relevanz.

Fremdwährungsrisiken resultieren aus Bilanzpositionen in Fremdwährungen sowie künftigen Transaktionen, bei denen Einzahlungen und Auszahlungen in unterschiedlicher Währung geleistet werden. Das Fremdwährungsrisiko wird aus der Sicht der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Heimatwährung gegenüber allen Fremdwährungen betrachtet. Dabei ergibt sich zunächst zumindest teilweise eine natürliche Absicherung bei jenen Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten.

Darüber hinaus verbleibende Fremdwährungsrisiken werden durch gezieltes Währungsmanagement verringert. Die Finanzierung der Gesellschaften erfolgt bevorzugt in der jeweiligen Heimatwährung oder weitestgehend auf währungsgesicherter Basis. Mittelaufnahmen oder Mittelanlagen in Fremdwährungen zu Spekulationszwecken sind im FRIWO-Konzern nicht gestattet. Der Konzern unterhält eine Treasury-Funktion, die regelmäßig die bilanziellen Währungsrisiken erhebt und im Fall eines wesentlichen konsolidierten Risikos entsprechende Absicherungen durch Devisentermingeschäfte vornimmt. Risiken der Währungen USD (US-Dollar) und CNY (chinesischer Renminbi) sowie der Währungen USD (US-Dollar) und VND (Vietnamesische Dong) zueinander werden nicht abgesichert. Den Risiken aus künftigen Transaktionen begegnet FRIWO dadurch, dass Geschäfte bevorzugt in der Währung der entstandenen Herstellkosten abgeschlossen werden.

Dennoch könnten sich aus veränderten Währungsrelationen, aus den zum größten Teil in US-Dollar fakturierten Transaktionen sowie aus der Umrechnung auf die Konzernwährung Euro Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.

Da sich zwei operativ tätige FRIWO-Gesellschaften im asiatischen Raum befinden, ist der Konzern außer den beschriebenen Transaktionsrisiken auch den Einflüssen aus der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Gesellschaften in die Berichtswährung Euro des Konzernabschlusses ausgesetzt.

Liquiditätsrisiken

Einige europäische Staaten befinden sich nach wie vor in einer strukturellen Schuldenkrise, die die Finanzmärkte belastet. Allerdings konnte die Unsicherheit der Finanzmarktteilnehmer durch die expansive Geldmarktpolitik der EZB verringert werden. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass die Zuversicht an den Finanzmärkten wieder Unsicherheiten weicht und die Banken ihre Kreditvergabepolitik verändern. Dies würde zu erhöhten Finanzierungskosten für die Kreditnehmer führen und würde den finanziellen Handlungsspielraum der Unternehmen einschränken. Bei einem Fortbestehen der restriktiven Kreditvergabepolitik der Kreditwirtschaft ist nicht ausgeschlossen, dass davon auch FRIWO betroffen wäre.

Einzelne Kreditfazilitäten von FRIWO beinhalten branchenübliche Klauseln, die den Banken im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Bei diesen sogenannten Covenants handelt es sich um Finanzkennzahlen, die Relationen der Vermögens- und Ertragslage darstellen, die sich aus der Bilanz und aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 wurden die für FRIWO relevanten Covenants eingehalten. Die Fortführung der langfristigen Finanzierung ist somit gewährleistet. Der Vorstand hat zudem keine Hinweise auf eine vorzeitige Fälligstellung. Unabhängig davon prüft FRIWO permanent die Notwendigkeit einer Neufassung von Finanzierungsvereinbarungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Entwicklungen an den Kapital- und Finanzmärkten, um Zinsaufwendungen zu reduzieren.

Die solide Kapitalausstattung des FRIWO-Konzerns bietet die notwendigen finanziellen Voraussetzungen, um auch künftig Wachstumspotenziale aktiv zu nutzen.

Zinsrisiken

Das Zinsrisiko des FRIWO-Konzerns resultiert hauptsächlich aus kurzfristigen Finanzschulden und aus drei langfristigen Darlehen. Bei zwei der langfristigen Darlehen wurde eine Festzinszahlung vereinbart. Das dritte langfristige Darlehen sowie die kurzfristigen Finanzschulden unterliegen dem Zinsänderungsrisiko.

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken ergeben sich hauptsächlich aufgrund von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus vertraglichen finanziellen Verpflichtungen mit den Geschäftspartnern. FRIWO verzeichnete 2017 keine nennenswerten Forderungsausfälle. Jedoch können trotz großer Sorgfalt bei der Auswahl der Neukunden Forderungsausfälle grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Zur Steuerung des Kreditrisikos des zum Bilanzstichtag gegenüber den FRIWO-Kunden ausgewiesenen Forderungsbestands wird auf die Angabe unter Ziffer 22 und Ziffer 34 des Konzernanhangs verwiesen.

Rechtsrisiken

FRIWO ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ausgesetzt, beispielsweise in Bezug auf Lieferungen, Produkthaftung, Produktmängel oder Qualitätsprobleme.

Derzeit sind aus diesen Bereichen keine Verfahren anhängig, die nach Auffassung des Vorstands wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben könnten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass künftige Rechtsstreitigkeiten und Verfahren negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des FRIWO-Konzerns haben könnten.

Personalrisiken

FRIWO hat einen kontinuierlichen Bedarf an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften.

Eine nicht ausreichende Besetzung offener Stellen oder das Fehlen einer langfristigen Bindung von qualifizierten Mitarbeitern könnte die zukünftige Entwicklung des Konzerns beeinträchtigen. FRIWO versucht, durch gezieltes Recruiting qualifizierter Fach- und Führungskräfte und einer frühzeitigen Nachfolgeplanung die Personalrisiken weitgehend zu reduzieren.

Chancenbericht

Der weltweite Markt für Stromversorgungen bietet nach wie vor ein sehr attraktives Umfeld, das FRIWO in den kommenden Jahren gute Potenziale für nachhaltiges profitables Wachstum eröffnet.

Chancen ergeben sich für den Konzern insbesondere aus der Fokussierung auf Marktsegmente, die von hohen technologischen Anforderungen gekennzeichnet sind und in denen die Kunden überdurchschnittliche technologische Kompetenz, wie FRIWO sie aufweist, schätzen und honorieren. Strategisches Ziel ist, die Marktanteile in diesen Segmenten durch den weiteren Ausbau der technischen Kernkompetenzen zu erhöhen. Das Geschäftsmodell von FRIWO – insbesondere die Kombination von europäischem Ingenieurs-Knowhow und flexiblen Fertigungsmöglichkeiten in Europa und in Asien – stellt eine leistungsfähige und flexible Plattform für die erfolgreiche Bedienung dieser Märkte dar.

Besonders hervorzuheben sind Wachstumschancen in den Teilmärkten für Elektromobilität, kabellose Elektrowerkzeuge und Gartengeräte sowie medizinische Stromversorgungen.

In dem sehr dynamischen Marktumfeld der Elektronikindustrie haben Produktinnovationen auch künftig einen hohen Stellenwert. FRIWO arbeitet laufend durch intensive Forschung und Entwicklung am Ausbau der Kernkompetenzen, da dies ein wettbewerbsdifferenzierendes Kriterium und somit einen zentralen Erfolgsparameter für den Konzern darstellt. Im Fokus der technologischen Entwicklung werden auch künftig die Schnell-Ladetechnik für verkürzte Ladezyklen, High Power-Geräte im Leistungsbereich bis zu 1.000 Watt sowie kontaktlose (induktive) Lösungen sein.

Chancen für den FRIWO-Konzern könnten sich zudem in der Abwertung des Euro zum US-Dollar ergeben. Dies wäre dann der Fall, wenn 2018 durch eine weiterhin sehr vorsichtige Politik der EZB im Euro-Raum weiterhin Negativzinsen herrschen und die US-Notenbank ihre bisherige Zinspolitik weiter verfolgen und die US-Leitzinsen weiter erhöhen würde.

Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation des Konzerns

Der Vorstand sieht FRIWO insgesamt gut gerüstet, die oben beschriebenen strategischen Chancen wahrzunehmen und im internationalen Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können. Zum heutigen Datum liegen dem Vorstand keine Hinweise für den konkreten Eintritt von Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährden könnten. Die derzeitige Risikolage wird als beherrschbar angesehen. Die Gesamtchancen- und Gesamtrisikoposition hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Beschreibung des internen Kontrollund Risikomanagementsystems

Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist die FRIWO AG gemäß § 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns zu beschreiben.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert. FRIWO versteht das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnt sich an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements

  • zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen),
  • zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
  • zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken aus unternehmerischer Betätigung.

Im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Über eine klar definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Die wesentlichen Geschäftsprozesse der Gruppe werden regelmäßig auf ihre Risikorelevanz in Bezug auf die Rechnungslegung überprüft. Alle als risikorelevant identifizierten Prozesse sind konzernweit in verbindlich anzuwendenden Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt. Diese werden mindestens einmal jährlich an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst.

Bei den Rechnungslegungsprozessen erachtet FRIWO jene Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

  • Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess,
  • Monitoring-Kontrollen zur Überwachung des Konzernrechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf Ebene des Vorstands und auf Ebene der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften,
  • Präventive Kontrollen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozessen in relevanten Bereichen,
  • Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten im Konzern und seinen Tochtergesellschaften sicherstellen und
  • Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, auch durch interne Revisionstätigkeiten.

Übernahmerechtliche Angaben

Nachfolgend werden die übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB dargestellt. Die FRIWO AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG notiert sind, verpflichtet, in den Lage- und Konzernlagebericht die in §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB näher bezeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen machen zu können.

Das Grundkapital der FRIWO AG beträgt 20,02 Mio. Euro und ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberstückaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt somit ein Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von je 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2017 wie auch im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Dem Vorstand der FRIWO AG sind keinerlei Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend, bekannt.

Nach Kenntnis der Gesellschaft bestanden zum 31. Dezember 2017 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte am Kapital der FRIWO AG:

Direkter
Anteil der
Stimmrechte
in %
Indirekter
Anteil der
Stimmrechte
in %
Cardea Holding GmbH, D-Grünwald 86,60
VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, D-München 86,60

Bei den genannten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um freiwillige Angaben der Aktionäre zum Stichtag 31. Dezember 2017. Bei diesen Stimmrechtsanteilen können sich nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberstückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.

Die ausgegebenen Aktien gewähren keinerlei Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Den Arbeitnehmern der FRIWO AG steht keine Stimmrechtskontrolle zu.

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 10,01 Mio. Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte Zwecke ausschließen. Die Ermächtigung hat Gültigkeit bis zum 30. April 2018. Der Vorstand hat von der Möglichkeit der Erhöhung des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2017 keinen Gebrauch gemacht.

Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, namens der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig eigene Aktien von bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. Mai 2021. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht.

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands, die in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstands haben, ist zulässig.

Nach § 7 Abs. 2 erfolgen sowohl die Bestimmung der Anzahl als auch die Bestellung bzw. der Widerruf der Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat. Ebenso kann dieser ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weitere Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernennen. Derzeit besteht der Vorstand der Gesellschaft aus zwei Vorstandsmitgliedern, eine Bestellung von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern ist bisher nicht erfolgt. Über Satzungsänderungen entscheidet gemäß §§ 119 Abs. 1 Ziff. 5, 179 AktG die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der FRIWO AG zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen.

Es gibt keine wesentliche Vereinbarung der Gesellschaft, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots steht. Ebenso wenig bestehen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden. Im Übrigen wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß § 161 AktG:

"Die Gesellschaft hat den am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) seit der letzten Entsprechenserklärung aus Februar 2017 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen und wird ihnen auch in Zukunft mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen:

Die bestehende D & O Versicherung sieht für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft hat persönliche Verpflichtungserklärungen zur Tragung eines Selbstbehalts durch ihre Aufsichtsratsmitglieder eingeholt, auch wenn ansonsten Versicherungsschutz auf Grund einer durch die Gesellschaft abgeschlossenen D & O Versicherung bestehen sollte. Danach tragen Aufsichtsratsmitglieder, die der Gesellschaft oder Dritten durch ihre Aufsichtsratstätigkeit grob fahrlässig Schaden zufügen, alle in einem Jahr verursachten Schäden bis zur Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen Jahresgesamtvergütung im Jahr der Schadensverursachung selbst. Zur Schadensbemessungsgrundlage zählen Rechts- und sonstige Verteidigungskosten nicht. Eine Einschränkung der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Dritten ist damit nicht verbunden (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 3).

Die Gesellschaft wird aus Vereinfachungsgründen darauf verzichten, einen Corporate Governance Bericht zu erstellen (Kodex Ziffer 3.10). Daraus folgt, dass sie auch darauf verzichten wird, über den Stand der Umsetzung hinsichtlich der Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner sowie deren Namen im Corporate Governance Bericht zu berichten. Auch konkrete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme werden daher nicht gemacht (Kodex Ziffern 5.4.1, Abs. 4, Satz 2 und 3; 7.1.3).

Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungskräfte bei angemessener und leistungsbezogener Vergütung zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig erweisen. Aus diesem Grund möchte sich die Gesellschaft bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und verzichtet (i) auf die Betrachtung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.2, Absatz 2, Satz 3), (ii) auf die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für die Vergütung insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6), (iii) auf eine Regelung, wonach variable Vergütungsbestandteile eine im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben müssen (Kodex Ziffer 4.2.3, Abs. 2) sowie auch (iv) auf die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 4 und 5).

Aus dem gleichen Grund wird auch auf die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands sowie Selbstbeschränkungen bei der Bestellung bzw. Wiederbestellung von Vorständen (Kodex Ziffer 5.1.2, Absatz 2) verzichtet.

Die Gesellschaft verzichtet aus Effizienzgründen darauf, die Hauptversammlung separat über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands zu informieren. (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 6). Informationen zur Vorstandsvergütung finden sich im Geschäftsbericht.

Die Hauptversammlung hat entsprechend den gesetzlich eröffneten Möglichkeiten im Jahr 2011 und nochmals im Jahr 2016 jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen, dass eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt. Aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der Vorstände erfolgen daher im Vergütungsbericht keine individualisierten Angaben zu den den Vorständen gewährten Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen, zu Aufschlüsselung nach Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung sowie zur Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen (Kodex Ziffer 4.2.5). Auch insoweit finden sich alle gesetzlich erforderlichen Informationen zur Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht.

Eine kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG bietet aufgrund ihrer Größe und Komplexität dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, alle Themen ausführlich im Gesamtgremium zu diskutieren. Der Aufsichtsrat hat daher keine Ausschüsse gebildet (Kodex Ziffer 5.3).

Zur Erhaltung der größtmöglichen Flexibilität bei Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien als auch aus Effizienzgründen verzichtet der Aufsichtsrat sowohl auf die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder als auch auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2). Ebenso verzichtet er auf die Beifügung von Lebensläufen bei Kandidatenvorschlägen und die Veröffentlichung dieser Informationen auf der Webseite des Unternehmens (Kodex Ziffer 5.4.1, Abs. 5). Aus denselben Gründen und unter Berücksichtigung der nach wie vor vorhandenen Rechtsunsicherheit, was unter Zugrundelegung von Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, konkret mit dieser Empfehlung offenzulegen wäre, verzichtet der Aufsichtsrat zudem auf die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, Ziffer 5.4.2, Satz 2).

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen werden aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht individualisiert ausgewiesen (Kodex Ziffer 5.4.6, Absatz 3).

Der Aufsichtsrat verzichtet auf eine ausdrückliche Effizienzprüfung (Kodex Ziffer 5.6). Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine "Politik der kurzen Wege" ist aus Sicht des Aufsichtsrats ein höchstes Maß an Effizienz gegeben.

Um den Abstimmungsprozess so effizient wie möglich zu gestalten, wird der Halbjahresbericht vor seiner Veröffentlichung nicht mit dem Gesamtaufsichtsrat, sondern nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden erörtert (Kodex Ziffer 7.1.2)."

Ostbevern, im Februar 2018

Vorsitzender Vorstands- Mitglied des Aufsichtsrats vorsitzender des Vorstands

Richard G. Ramsauer Rolf Schwirz Martin Schimmelpfennig

Angaben zu Unternehmenspraktiken

Unternehmenspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden nicht angewandt

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der FRIWO AG mit derzeit zwei Mitgliedern ist das Leitungsorgan der Gesellschaft und des Konzerns. Er ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.

Der Vorstand besteht aus zwei männlichen Mitgliedern, womit der derzeitige Anteil von Frauen im Vorstand bei 0 Prozent liegt. Eine Änderung ist nicht geplant, so dass der Aufsichtsrat in Fortführung seiner bisherigen Beschlussfassung mit Blick auf das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen hat, den aktuellen Status bis zum 31. Dezember 2021 beizubehalten.

Zu den Vorstandsaufgaben gehören die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle der Geschäftsführungen der Tochterunternehmen. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Gleichwohl führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Geschäftsverteilungsplan. Als Vorstandsvorsitzender wurde Herr Schwirz ernannt. Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt die Details der Vorstandsarbeit.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Der Vorstand arbeitet inhaltlich und zeitlich eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert das Kontrollgremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umsetzung, der Geschäftsplanung, der Geschäftsentwicklung und der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken und Compliance-Fragen. Wesentliche Entscheidungen sind im Rahmen eines Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.

Dem Vorstand obliegt zudem die Festlegung von Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands innerhalb der FRIWO AG. Da das operative Geschäft in den Tochtergesellschaften der FRIWO AG angesiedelt ist, existieren in der FRIWO AG keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands, so dass die Festlegung solcher Zielgrößen nicht möglich war.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG umfasst sechs Mitglieder. Er ist gemäß dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zu zwei Dritteln mit Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer in einem von der Hauptversammlung unabhängigen Wahlverfahren von Arbeitnehmern gewählt. Die Amtsperiode der Aufsichtsräte beträgt fünf Jahre.

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt derzeit bei einem Sechstel, das weibliche Mitglied des Aufsichtsrats wurde von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt. Die aktuelle Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Insofern hat sich der Aufsichtsrat, in Fortsetzung seiner bisherigen Beschlussfassung zum Ziel gesetzt, den aktuellen Status bis zum 10. Mai 2021 aufrechtzuerhalten.

Unterjährig tritt der Aufsichtsrat regelmäßig mindestens viermal (zweimal pro Halbjahr) zusammen. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Aufsichtsrats festlegt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert er die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie Fragen der Nachhaltigkeit und Compliance-Themen. Er verabschiedet die Jahresplanung sowie den Jahresabschluss der FRIWO AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und prüft die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft. In seinen Aufgabenbereich fällt darüber hinaus die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsentscheidungen sind an seine Zustimmung gebunden.

Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht gibt gemäß § 289a Abs. 2 HGB und § 315a Abs. 2 HGB einen Überblick über die Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft und des Konzerns. Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG vom 11. Mai 2016 unterbleiben Angaben zur individualisierten Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft.

Zu den Einzelheiten der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG wird auf die Ziffer 37 des Konzernanhangs und auf Ziffer 14 des Anhangs der FRIWO AG verwiesen.

Vorstandsvergütung

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat zuständig. Er hat sicherzustellen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands sowie zur Lage des Unternehmens steht und sich in einem marktüblichen Rahmen bewegt. Insgesamt ist die Vergütungsstruktur der FRIWO AG auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Möglichkeit, das Vorstandsvergütungssystem durch die Hauptversammlung billigen zu lassen, nutzt FRIWO derzeit nicht.

Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer festen Vergütung, einem jährlichen variablen Teil und einem langfristigen variablen Teil (Long-Term Incentive). Die feste Vergütung wird monatlich in gleichen Teilen als Gehalt ausgezahlt.

Der jährliche variable Teil ist von der Erreichung bestimmter finanzieller und qualitativer Ziele abhängig, die jährlich neu vereinbart werden. Die variable Vergütung sieht für eine außergewöhnliche Unternehmensentwicklung eine Begrenzung vor.

Der langfristige variable Teil (Long-Term Incentive – LTI) schafft einen zusätzlichen Anreiz für den Vorstand, sich für den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert. Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf jeden Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur Auszahlung, wenn eine weitere Unternehmenswertsteigerung stattgefunden hat. Sollte der Unternehmenswert rückläufig sein, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen.

Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus eine Sondervergütung festsetzen. Er hat zudem die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Aktienoptionen zuzuteilen. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm. Eine Pensionsvereinbarung wird den aktiven Vorstandsmitgliedern nicht gewährt.

Ein Vorstandsmitglied hat für den Fall, dass es bei der FRIWO AG zu einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs kommt, das Recht zur Niederlegung des Amts und zur vorzeitigen Kündigung des Vorstandsdienstvertrags. In diesem Fall stehen dem Vorstandsmitglied eine Ausgleichszahlung in Höhe eines Jahresgrundgehalts zuzüglich einer variablen Jahresvergütung wie bei einer 100-prozentigen Zielerreichung zu, jedoch nicht mehr, als ihm nach der regulären restlichen Vertragslaufzeit zustehen würde. Darüber hinaus enthalten die Vorstandsverträge für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses keine Abfindungszusagen. Eine Ausgleichsverpflichtung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 18 der Satzung der FRIWO AG.

Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

In seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2017 hat der Vorstand die folgende Erklärung abgegeben:

"Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen wurde die Gesellschaft nicht benachteiligt."

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Die FRIWO AG hat für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 315b, Abs. 1 HGB, eine zusammengefasste, nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellt. Diese Erklärung schließt folgende Konzernunternehmen ein:

  • FRIWO AG, Ostbevern, Deutschland
  • FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland
  • FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam
  • FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd., Shenzhen China

Auf die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer hat die Gesellschaft verzichtet.

Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat sich FRIWO an den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) orientiert, insbesondere bei der Beschreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener Key Performance-Indikatoren (KPIs). Dabei haben wir den Indikatorensatz nach den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) ausgewählt.

Geschäftstätigkeit des FRIWO Konzerns

Die FRIWO AG mit ihren Tochterunternehmen ist einer der führenden Hersteller hochwertiger Ladegeräte, Stromversorgungen, Akkupacks und LED-Treiber. Das Geschäftsmodell des FRIWO Konzerns ist ausführlich im Kapitel "Grundlagen des Konzerns" beschrieben.

Bestimmung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen und Risiken Nachhaltigkeitsverständnis von FRIWO

Nachhaltige Entwicklung im Allgemeinen wurde 1987 durch eine Kommission der Vereinten Nationen definiert: "Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen heutiger Generationen Rechnung trägt, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden, ihren eigenen Bedürfnissen nachzukommen."

Nachhaltigkeit im unternehmerischen Kontext wird als Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet und wurde 2011 von der Europäischen Kommission als "Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" definiert.

Nachhaltiges Wirtschaften heißt für FRIWO, alle Perspektiven der Nachhaltigkeit bei der Ausrichtung des unternehmerischen Handelns zu berücksichtigen. Als börsennotiertes Unternehmen strebt FRIWO ein profitables Wachstum an, welches die Inanspruchnahme von Ressourcen und negative Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert und dabei die Mitarbeiterbelange bestmöglich berücksichtigt. Der Fokus der strategischen Ausrichtung liegt dabei auf dem Vierklang aus Produkteffizienz, Umweltschutz, unternehmerischer Integrität sowie dem Schutz und der Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

FRIWOs ausführliches Nachhaltigkeitsverständnis wird unter folgender Adresse öffentlich zugänglich gemacht:

http://www.friwo-ag.de/unternehmen/nachhaltigkeit/.

Erstellungsprozess der nichtfinanziellen Erklärung

Zur Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat FRIWO im Berichtsjahr einen gesonderten internen Prozess aufgesetzt, um Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die gesetzlichen Anforderungen zu analysieren und zu bewerten. Aus diesem Prozess wurden Erkenntnisse über die wesentlichen CSR-Themen und deren Risikopotenzial für die Geschäftstätigkeit gewonnen.

Aus den wesentlichen CSR-Themen wurden diejenigen in Handlungsfelder überführt, die für die Stakeholder der Gesellschaft sowie für Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und die Lage des FRIWO-Konzerns relevant sind. Bestandteil des Prozesses war zudem die Ermittlung und Analyse der für das Geschäftsjahr aus Konzernsicht wesentlichen Risiken in ihrer Verbindung zu den abgeleiteten Handlungsfeldern. Ab dem Geschäftsjahr 2017 sind ergänzend Risikoszenarien zu berücksichtigen, die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte abbilden.

Bestimmung wesentlicher CSR-Themen und -Handlungsfelder

Die Festlegung der für FRIWO wesentlichen Handlungsfelder erfolgte in einem mehrstufigen Prozess. Hierzu wurden zunächst relevante Stakeholdergruppen identifiziert und durch Experteninterviews deren Erwartungen an unternehmerische Verantwortung erhoben. Die daraus hervorgegangenen Impulse wurden auf ihre Geschäftsrelevanz für FRIWO überprüft und entsprechend kategorisiert. Hieraus ergab sich die Priorisierung der fünf übergeordneten Themen Unternehmensführung, Umwelt, Mitarbeiter, Produkt und Gesellschaft in einer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei wurde ersichtlich, dass das Thema Gesellschaft sowohl für die Stakeholder als auch für die Geschäftstätigkeit von FRIWO von nachgelagerter Relevanz ist.

Die wesentlichen Themen Unternehmensführung, Umwelt, Mitarbeiter und Produkt wurden in die folgenden Handlungsfelder überführt, welche in den einzelnen Kapiteln ausführlich beschrieben werden. Dabei werden die Teilbereiche Produkteffizienz und Lieferkette, welche zum Thema ProFür FRIWO wesentliche Themen Abgeleitete Handlungsfelder Unternehmensführung Compliance Umwelt und Teilbereich Produkteffizienz des Themas Produkt Umweltbelange Mitarbeiter Arbeitnehmerbelange Für FRIWO nachgelagert relevante Themen Abgeleitetes Handlungsfeld

Gesellschaft Soziales und Gemeinwesen

des Themas Produkt Menschenrechte

Teilbereich Lieferkette

dukt gehören, in den Handlungsfeldern Umwelt und Menschenrechte behandelt.

Bei den nachgelagert relevanten Handlungsfeldern Soziales und Gemeinwesen sowie Menschenrechte liegt der Fokus der Berichterstattung auf den Maßnahmen. Beide Handlungsfelder beurteilt FRIWO als nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit und die Abbildung in dieser nichtfinanziellen Erklärung. In beiden Bereichen begründet sich diese Einschätzung daraus, dass die Themen nur eine geringe Relevanz für Stakeholder und Geschäftstätigkeit haben. Überdies ist die mögliche Einflussnahme von FRIWO auf die Gemeinschaften, in denen die Gruppe tätig ist, sowie auf die Menschen in den ausgelagerten Bereichen der Wertschöpfungskette begrenzt.

Durch die Einhaltung der Gesetze und verschiedene Einzelmaßnahmen lassen sich negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit in diesen CSR-Bereichen im Wesentlichen ausschließen. Bei den Menschenrechten gewährleistet FRIWO überdies mit verschiedenen Aktivitäten, dass Menschenrechtsverstöße auch bei den Zulieferern im Allgemeinen ausgeschlossen werden können. Näheres ist hierzu im entsprechenden Kapitel ausgeführt.

Bestimmung wesentlicher Risiken

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns soll positiv auf die oben genannten CSR-Themen einwirken und die verbundenen Risiken minimieren. Insbesondere in den wesentlichen Handlungsfeldern adressiert FRIWO Risiken systematisch und nachhaltig mit verschiedenen Steuerungsansätzen.

Die Bestimmung der wesentlichen Risiken erfolgte durch einen mehrstufigen Prozess. Nach der Herleitung der CSR-Themen und darauffolgend möglicher Handlungsfelder wurden – unter Berücksichtigung von Geschäftsmodell, Produktsortiment und regionaler Aufstellung – mögliche Risiken ausgewählt, welche mit den Handlungsfeldern zusammenhängen. Der Austausch mit den Fachabteilungen führte schließlich zur finalen Beschreibung und ersten Bewertung der Risiken (Bruttobewertung). Unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken wurde eine erneute Bewertung vorgenommen, um das verbleibende Risiko (Nettobewertung) zu beurteilen.

Im Ergebnis wurde festgestellt: Es bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben oder haben werden.

Außerdem bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen von FRIWO oder den Produkten von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte haben oder haben werden.

FRIWO Nachhaltigkeitsziele

Zur Weiterentwicklung und Systematisierung der Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit entstand das folgende Nachhaltigkeitsprogramm.

DNK Abschnitt DNK Kriterium Maßnahme Zeithorizont
Strategie Tiefe der Wert
schöpfungskette
Vermittlung des Nachhaltigkeitsan
satzes durch die Empfehlung des
Global Compact als Orientierungs
rahmen für Lieferanten
12/2018
Prozess
management
Kontrolle Verbesserung des Datenerfassungs
systems für Nachhaltigkeitskenn
zahlen
12/2018
Beteiligung von
Anspruchsgrup
pen
Entwicklung eines methodischen
Ansatzes für einen Stakeholderdia
log der alle Anspruchsgruppen an
allen Standorten umfasst
12/2019
Umwelt Klimarelevante
Emissionen
Formulierung einer Konzernrichtli
nie zur Begrenzung der Emissionen
des Fuhrparks
Stand 09/17 Ø 125 CO2
g/km
Ziel: Reduzierung um 3% bis 2020
12/2020
Reduzierung des relativen Ver
brauchs HB-Stoffe um 2 % bis
2020, Reduzierung des Wasser
verbrauches um 1 % bis 2020,
Reduzierung des relativen Ener
gieverbrauchs um 2 % bis 2020;
Reduzierung des Restmülls um 5 %
bis 2020
12/2020
Gesellschaft Menschenrechte Verbesserung des Konzeptes,
welches die Lieferanten dauerhaft
einbezieht
06/2018
Ergänzung der Lieferantenaudits
um Menschenrechtsfragen
12/2017
Gesetzes- und
Richtlinienkonfor
mes Verhalten
Erstellung und Durchführung eines
Schulungsprogramms für die Füh
rungskräfte des Konzerns
06/2018

Tiefe der Wertschöpfungskette

Die Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die Lieferkette steigt durch die zunehmend internationale Ausrichtung des Unternehmens. Die Konzernmutter FRIWO AG sowie die FRIWO Gerätebau GmbH haben ihren Sitz in Deutschland. Darüber hinaus gehören zur FRIWO AG mittelbar die Unternehmen FRIWO Vietnam Co. Ltd. und FRIWO Power Solutions Technology (Shenzhen) Co. Ltd. Der Produktionsstandort in Vietnam und die Servicegesellschaft in China sind Tochterunternehmen der FRIWO Gerätebau GmbH.

Insgesamt verwendet FRIWO im Wesentlichen elektronische Komponenten, sodass kein direkter Einfluss auf die frühen Stufen der Lieferkette besteht. Die Ressourcen für die Produkte werden in den vorgelagerten Ebenen der Wertschöpfungskette verwendet.

Durch die Integration der finalen Produktionsschritte in die unternehmensinterne Wertschöpfungskette kann FRIWO jedoch auf bestimmte Risiken im Produktionsprozess aktiv einwirken und diese im Wesentlichen ausschließen. Die vorgelagerten Schritte der Wertschöpfung werden indirekt durch regelmäßige Auditierungen der europäischen und asiatischen Zulieferer beeinflusst. Diese müssen ihre Sorgfaltspflichten auf Basis des FRIWO-Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten.

FRIWO übernimmt auch am Ende des Produktlebenszyklus Verantwortung und kommt den Pflichten aus dem GRS-Rücknahmesystem für Batterien sowie aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz nach.

Prozessmanagement

Verantwortung

Die Entwicklung und Umsetzung von CSR ist bei FRIWO ein zentral gesteuerter Prozess, der durch die Abteilung Controlling koordiniert und überwacht wird. Das Controlling als gesamtverantwortliche Abteilung berichtet dabei direkt an den Vorstand und bildet zusammen mit diesem und der Vertretung für rechtliche Angelegenheiten den Steuerungskreis. Das Controlling informiert zudem die einzelnen Standorte über konzeptionelle Änderungen und Neuerungen. Unterstützt werden die Gesamtverantwortlichen durch Fachverantwortliche aus den jeweiligen CSR-Handlungsfeldern. Hier sind auch Verantwortliche aus Vietnam und China vertreten.

Werte

Die Marke FRIWO steht weltweit für Innovationskraft, Sicherheit, Qualität und Effizienz. Motivation, technologisches Know-how und Begeisterung bilden die Grundlage des täglichen Handelns, verbunden mit einer chancengerechten Personalpolitik. So schafft FRIWO nachhaltige Werte für Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre.

Regeln und Prozesse

FRIWO kommuniziert die Regeln und Prozesse zur Steuerung von Nachhaltigkeit durch ein unternehmensinternes, themenübergreifendes CSR-Handbuch, ein spezielles Umwelthandbuch und perspektivisch durch ein CSR-Reportingsystem.

Kontrolle

FRIWO wendet bei den wesentlichen Handlungsfeldern entsprechende Managementsysteme an und verfolgt Steuerungsansätze, welche durch die Erhebung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren kontrolliert werden. Diese Indikatoren finden sich am Ende des nichtfinanziellen Berichts in der Kennzahlenübersicht. Die Verantwortlichen unterrichten den Vorstand über die Ergebnisse der Steuerungsansätze quartalsweise bzw. ad hoc bei besonderen Anlässen.

Anreizsysteme

Nachhaltigkeitsziele spielen bei der Zielvereinbarung mit unseren Führungskräften keine Rolle. Allgemeine Informationen zur Vergütungspolitik können dem Vergütungsbericht des Geschäftsberichts entnommen werden.

Beteiligung von Anspruchsgruppen

FRIWO ist offen für den Austausch mit allen Stakeholdern. Die Gesellschaft analysiert regelmäßig zentrale Anspruchsgruppen und identifiziert deren Erwartungshaltung. Als relevante Stakeholder werden die Aktionäre ebenso wie Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sowie die Gemeinden, in denen der Konzern tätig ist, betrachtet. Für den Austausch mit den Stakeholdern gibt es aktuell noch keinen etablierten Prozess. Interessenten können ihre Anliegen an folgende E-Mail-Adresse senden: [email protected].

Umweltbelange

Umweltschutz hat für FRIWO entlang der gesamten Wertschöpfungskette einen hohen Stellenwert. Als produzierendes Unternehmen wirkt der Konzern indirekt und direkt auf die Umwelt ein – unter anderem durch den Verbrauch von Ressourcen und die Verwendung umweltgefährdender Stoffe. Ziel ist, diese negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zielgerichtet zu verringern, um die Umwelt zu schonen und den damit verbundenen Risiken für FRIWO zu begegnen. Deshalb werden die Maßnahmen auf die folgenden Aspekte konzentriert, die für FRIWO und die Anspruchsgruppen des Konzerns wesentlich sind. Wesentlichkeit ergibt sich hierbei aus der Relevanz für die Stakeholder und dem Grad der möglichen Einflussnahme.

Zentraler Ansatzpunkt für FRIWO als weiterverarbeitendes Unternehmen ist die Entwicklung von innovativen, hocheffizienten und damit umweltschonenden Produkten. So leistet FRIWO mit seinem Kerngeschäft indirekt einen Beitrag zur Ressourcenschonung.

Zur Herstellung der Fertigprodukte verwenden die Zulieferer potenziell umweltschädigende Chemikalien und andere Gefahrenstoffe. Selbstverständlich berücksichtigt FRIWO bei der Auswahl von Lieferanten, ob die zugelieferten Bauteile mit der REACH-Verordnung und der RoHS-Richtlinie in Einklang stehen. Bei diesem Auswahlprozess werden darüber hinaus auch Ergebnisse von Lieferantenaudits einbezogen. Auch im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle, mit denen FRIWO gesetzeskonform umgeht. Ebenso kommt das Unternehmen seiner Verantwortung aus dem GRS-Rücknahmesystem für Batterien nach. So verringert FRIWO direkt und indirekt das Risiko der Verwendung kritischer Stoffe und der Verunreinigung der Umwelt.

Bei den umwelt- und produktrelevanten Gesetzen ist für FRIWO beim Umweltschutz vor allem die Ökodesign-Richtlinie, die REACH-Verordnung und die RoHS-Richtlinie sowie die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) von Bedeutung.

Produktseitig folgt FRIWO der Niederspannungsrichtlinie und überdies sogar den strengeren US-amerikanischen Energieeffizienz-Anforderungen für externe Stromversorgungen nach DOE Level VI. Diese formulieren die weltweit höchste Energie-Anforderungsstufe. Durch das Design und Stichprobentests in der Fertigung wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt.

Zur Erfüllung gesetzlicher Vorgabe und zur kontinuierlichen Prozessverbesserung verfolgt FRIWO verschiedene Konzepte. Die Zertifizierung der umweltrelevanten Managementsysteme entsprechenden dem Ziel, die negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit soweit wie möglich zu reduzieren und die damit verbundenen Risiken für FRIWO zu minimieren.

Mit dem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 verfolgt FRIWO an allen Produktionsstandorten einen übergreifenden Steuerungsansatz. Am Standort Ostbevern entspricht dieser der Revision 2015 und am Standort Vietnam aktuell noch der Revision 2008. Im Sommer 2018 soll auch dort ISO 14001:2015 eingeführt werden. Darüber hinaus wurde das Energiemanagement des Standorts Ostbevern im Jahr 2015 gemäß DIN EN ISO 16247 auditiert. Zudem erfüllt FRIWO seit Dezember 2017 die DIN EN ISO 13485 das Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte.

Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche des Produktlebenszyklus, die maßgeblich beeinflusst werden können. Das größte Wirkungspotenzial besteht darin, die Emissionen zu reduzieren, die in der Nutzungsphase der verkauften Stromversorgungen und Ladegeräte entstehen. Entsprechend fokussiert FRIWO ihre Bemühungen auf die folgenden Maßnahmen:

Über die vergangenen rund 10 Jahre wurden die Geräte immer effizienter, sowohl was den Wirkungsgrad als auch Leerlaufverlustleistung anbelangt. Zum Beispiel stieg der Wirkungsgrad einer 5 Watt-Stromversorgung in diesem Zeitraum von ca. 63 Prozent auf mehr als 77 Prozent. Gleichzeitig sanken die Leerlaufverluste (= die Stromversorgung wird in der Steckdose mit elektrischer Energie betrieben, jedoch ist kein Verbraucher angeschlossen) im gleichen Zeitraum von ca. 500 mW auf 100 mW.

Die Produkte von FRIWO sind in der Regel robuster, als es Normanforderungen vorgeben. Diese besondere Störfestigkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern verringert die Austauschhäufigkeit und damit die Menge an Elektroschrott.

Überdies strebt FRIWO Produkte mit möglichst geringen Außenabmessungen an, um den Materialeinsatz und damit auch die Umweltbelastung zu verringern.

Grundsätzlich strebt FRIWO die Verwendung einer ökologischen Verpackung mit niedriger Umweltbelastung an. Wo immer es geht, setzt das Unternehmen Pendel- oder Mehrwegverpackungen ein.

Ebenfalls wichtig sind Umweltauswirkungen, die im Zuge der Geschäftstätigkeit entstehen. FRIWO strebt eine Senkung seines Energiebedarfs an, da dies mit der Reduktion von Emissionen und auch Produktionskosten einhergeht. Entsprechend sind für die kommenden Jahre am Standort Ostbevern einige Neuanschaffungen und Umrüstungen vorgesehen. So wird beispielsweise ein Elektroauto in den Fuhrpark aufgenommen, nachdem eine Ladesäule für E-Fahrzeuge bereits 2017 angeschafft wurde. Außerdem wurden am Standort Ostbevern im Jahr 2017 drei Kompressoren ausgetauscht, die den Energieverbrauch um 12 Prozent senken.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei FRIWO ist verantwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zum Umweltschutz. Die Umsetzung der umweltrelevanten Managementsysteme wird dezentral gesteuert und kontrolliert. In Ostbevern ist hierfür der Umweltbeauftragte zuständig, der jährlich den Vorstand informiert. In Vietnam verantwortet ebenfalls ein Umweltbeauftragter die Umweltbelange des Standorts und berichtet diese an den General Manager vor Ort. Überdies erarbeitet an jedem dieser produzierenden Standorte ein Umweltausschuss zwei Mal jährlich Vorschläge zur Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung.

Im Ergebnis kam es im Berichtszeitraum weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Umweltbezug.

Arbeitnehmerbelange

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für die Entwicklung innovativer Produkte und den wirtschaftlichen Erfolg von FRIWO. Das Unternehmen hat direkten Einfluss auf die Arbeitsumgebung und Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter sowie auf deren Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden.

Neben den Risiken für die Belegschaft adressiert FRIWO auch die Herausforderungen des demographischen Wandels in verschiedenen Handlungsbereichen, um auch dieses Risiko für die Geschäftstätigkeit zu minimieren.

Das Engagement im Unternehmen kommt allen Mitarbeitern zugute. Dagegen hat FRIWO auf Arbeitnehmerbelange und die damit verbundenen Risiken entlang der Wertschöpfungskette lediglich einen eingeschränkten Einfluss. Deshalb werden die Maßnahmen bei Zulieferern auf wesentliche Themen beschränkt, die für die Anspruchsgruppen relevant und für FRIWO beeinflussbar sind.

FRIWO achtet die Arbeitnehmerrechte und unterstützt insbesondere die Diskriminierungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter mit verschiedenen Maßnahmen. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet das Unternehmen ein Arbeitsumfeld, das von Chancengleichheit geprägt ist.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist FRIWO ein besonderes Anliegen. Mit einem standortspezifischen Angebot aus Vorsorgeund Nachsorgemaßnahmen orientiert der Konzern an der Lebenswirklichkeit der Arbeitnehmer.

Mit Maßnahmen zur Qualifizierung bereiten wir Mitarbeiter auf Herausforderungen der modernen Arbeitswelt vor. Dafür investiert FRIWO in die Aus- und Weiterbildung ebenso wie in die Nachwuchsförderung.

Prinzipiell schaffen die nationalen Gesetzgebungen verpflichtende Rahmenbedingungen für das Handeln von FRIWO gegenüber den Arbeitnehmern. Die Einhaltung dieser mitarbeiterrelevanten Gesetze ist für FRIWO selbstverständlich.

Die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten überwacht im Allgemeinen die jeweilige Personalabteilung. In Deutschland informiert sich diese regelmäßig in Seminaren des Arbeitgeberverbandes über neue Entwicklungen und wird dabei gegebenenfalls durch externe Anwälte unterstützt. Im Speziellen sorgen die Arbeitnehmervertretungen, etwa für Schwerbehinderte und Auszubildende, sowie der -Beauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für wirksamen Rechtsschutz der Mitarbeiter. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verfolgt FRIWO standortspezifische Konzepte. Die Maßnahmen sind auf lokale Rahmenbedingungen abgestimmt, verfolgen standortübergreifend jedoch ein einheitliches Ziel: Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und persönlicher Weiterentwicklung für alle Mitarbeiter.

FRIWO gewährleistet allen Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld, in dem Arbeitnehmerrechte geachtet und gelebt werden. So besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensführung, dem Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Damit einher geht auch die Selbstverpflichtung zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Mitarbeiter von FRIWO werden nach ihrer Stellenbeschreibung entlohnt, egal welchem Geschlecht sie angehören.

Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, gibt es am Standort Ostbevern einen Arbeitssicherheitsausschuss und in Ho-Chi-Minh-City einen Health and Safety Officer. Darüber hinaus bietet FRIWO ein aktives Gesundheitsmanagement, welches beispielsweise in Ostbevern eine eigene Fußballmannschaft und das Sponsoring lokaler Laufveranstaltungen einschließt. Weitere Angebote zum vorsorglichen Gesundheitsschutz umfassen die Bezuschussung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie verbesserte Gesundheitskommunikation und das Arbeitsbewältigungscoaching. Die reibungslose Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einem Krankheitsfall wird mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement gesichert.

Wegen der demographischen Entwicklung und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Rentenniveau und zum Renteneintrittsalter hat sich FRIWO entschlossen, in Konzepte zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Im Berichtsjahr 2016 wurde zu diesem Zweck ein Langzeitkontenmodell eingeführt. Alle unbefristet beschäftigten Mitarbeiter können dabei Überstunden, Resturlaubstage und Teile des Entgelts einbringen. Von den angesammelten Stunden können sie früher und ggf. abschlagsfrei in Rente gehen.

Mit Qualifizierungsmaßnahmen werden die Mitarbeiter auf die ständig wachsenden Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorbereitet. Neben den Entwicklungen rund um Digitalisierung und Industrie 4.0 sollen diese Aktivitäten gleichsam die Herausforderungen des demographischen Wandels adressieren. Dabei zählen die Ausbildung von jungen Menschen und die Einstellung qualifizierter Mitarbeiter und deren Förderung zu den wichtigsten Maßnahmen.

Mit dem Konzept "FRIWO Dialog" evaluiert das Unternehmen das Entwicklungspotenzial der Mitarbeiter. Diese konstruktiven, wechselseitigen Gespräche zwischen Mitarbeitern und Führungskräften wurden 2017 zum dritten Mal geführt und zeigen Förderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten auf. Teil der gelebten Feedbackkultur ist auch das betriebliche Vorschlagswesen von FRIWO.

Überdies finden regelmäßige Qualitätsschulungen für die Gesamtbelegschaft und gesonderte Trainings für die Belegschaft in Vietnam statt. Alle Pflichtschulungen und Unterweisungen in Ostbevern werden mithilfe des Meldesystems HNC/Auditor festgehalten.

Den Auszubildenden in Ostbevern wird ein regelmäßiger Betriebsunterricht angeboten, um sie optimal auf ihre Tätigkeit bei FRIWO vorzubereiten. FRIWO bietet allen Auszubildenden nach ihrem Abschluss ein befristetes Arbeitsverhältnis an.

FRIWO geht zudem proaktiv auf zukünftige Mitarbeiter zu. In den einzelnen Landesgesellschaften verfolgt FRIWO dabei den regionalen Anforderungen entsprechende Ansätze. Für den deutschen Standort in Ostbevern bewährten sich Recruiting-Aktivitäten auf Ausbildungsmessen, in Schulen und über die Agentur für Arbeit sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken.

Die Personalabteilung in Ostbevern ist inhaltlich für die Ausgestaltung der Maßnahmen verantwortlich. Deren Umsetzung vor Ort stellt der nationale HR Manager sicher.

Das Ergebnis aller Bemühungen ist ein stabiles, sicheres Arbeitsumfeld, welches die FRIWO-Mitarbeiter mitgestalten können. Dies zeigt sich zum einen in der grundsätzlich niedrigen Fluktuation. Überdies gab es in den vergangenen Jahren keine Beschwerden über Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Menschenrechte

Es gehört zum Selbstverständnis von FRIWO, Menschenrechte zu achten und Verstöße gegen diese nicht zu tolerieren. Die internationale Vernetzung mit Lieferanten und Geschäftspartnern sowie die Geschäftstätigkeit birgt jedoch das Risiko mittelbarer und unmittelbarer Menschenrechtsverstöße.

Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse ist das Thema Menschenrechte nicht wesentlich für die Geschäftstätigkeit und die Abbildung in dieser nichtfinanziellen Erklärung. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und die Anwendung der FRIWO-spezifischen Einzelmaßnahmen können Menschenrechtsverletzungen im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Entsprechend dieser Einschätzung gibt es keine Due-Diligence-Prozesse. Dennoch sollen im Folgenden die Bemühungen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen kurz dargestellt werden.

Unmittelbare Menschenrechtsverstöße können potenziell unternehmensintern auftreten. Der Vorstand versteht es als Teil seiner Sorgfaltspflicht, dieses Umfeld so zu gestalten, dass Toleranz und Gleichbehandlung für alle FRIWO-Mitarbeiter gewährleistet ist.

Mittelbare Menschenrechtsverstöße können potenziell unternehmensextern, also in den Lieferketten bei Geschäftspartnern und Zulieferern auftreten. Sie können betreffen beispielsweise Kinderarbeit oder andere Verstöße betreffen, welche mit der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung einhergehen.

Die Geschäftstätigkeit von FRIWO hat indirekt Auswirkungen auf die Menschen entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette, da das Unternehmen Produktkomponenten weiterverarbeitet, die seltene Erden beinhalten. Einige dieser sogenannten Konfliktmineralien werden in politisch instabilen Regionen Afrikas gewonnen und stehen im Zusammenhang mit humanitären Missständen, Gewalt und ökologischer Verwüstung. FRIWO verurteilt diese von Menschrechtsverletzungen geprägten Zustände in den Herkunftsländern der belasteten Rohstoffe und fordert die Umsetzung von Konfliktmineralienprogrammen durch ihre wichtigen Zulieferer. Auf die Gewährleistung der Menschenrechte entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette hat FRIWO aber nur einen begrenzten Einfluss.

FRIWO berücksichtigt selbstverständlich Gesetzgebungen, welche sich auf den Schutz der Menschenrechte beziehen. Auf nationaler Ebene garantiert das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unseren deutschen Mitarbeitern Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte.

Aktuell verfolgt FRIWO verschiedene Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

Die zentrale Maßnahme zur Begrenzung des Risikos von Menschenrechtsverstößen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Mit der Bestätigung dieser Policy verpflichten sich die Zulieferer von FRIWO unter anderem zur Einhaltung der Gesetze, zur Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter und zur Unterlassung von Kinderarbeit. Ergänzt wird der Verhaltenskodex durch einen Fragebogen zu den Themen soziale Verantwortung, Logistik, Kooperation, Qualitätssicherung und Umweltmanagement.

Darüber hinaus findet eine regelmäßige Auditierung unserer Lieferanten von zeichnungsgebundenen Teilen statt. Ob ein Lieferant auditiert werden muss, richtet sich nach den Produkten und seinem Potenzial sowie nach dem Audit-Plan. Im Jahr 2017 wurden außerdem Fragen zu Menschenrechten in den allgemeinen Fragebogen integriert. Seit dem Berichtsjahr sind auch die polnischen Zulieferer im Einklang mit dem SEDEX-Audit nach SMETA zertifiziert. Generell bemüht sich FRIWO um langjährige Beziehung zu Lieferanten, um gemeinsam deren Entwicklungspotenzial zu bemessen und auszuschöpfen.

Der Vice President Global Procurement verantwortet zentral die Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette. Er koordiniert die Aktivitäten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dergestalt, dass keine wesentlichen Risiken für mittelbare und unmittelbare Menschenrechtsverletzungen verbleiben.

Soziales/Gemeinwesen

FRIWO will das Gemeinwesen positiv beeinflussen. Im Vergleich zu den anderen Tätigkeitsfeldern wird das Engagement für die Gesellschaft allerdings als nachgelagert betrachtet, da dieses nur indirekt mit dem Kerngeschäft verknüpft ist.

Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse wird das Thema Soziales und Gemeinwesen als nicht wesentlich für die Abbildung in dieser nichtfinanziellen Erklärung erachtet. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und durch einzelne Aktivitäten können Risiken im Allgemeinen ausgeschlossen werden, so dass Due-Diligence-Prozesse und übergreifende Konzepte nicht notwendig sind.

Die ungeachtet dessen stattfindenden Aktivitäten beziehen sich ausschließlich auf den Standort Ostbevern:

Der Vorstand schätzt die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützt sie bei ihrem Engagement. Beispielsweise werden Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt, damit sie sich bei Einsätzen der örtlichen freiwilligen Feuerwehr engagieren können. Darüber hinaus unterstützt FRIWO diverse gemeinnützige lokale Institutionen wie z.B. das Lorenz-Werthmann Haus in Ostbevern.

Compliance

FRIWO will seinen Stakeholdern ein verlässlicher, verantwortungsvoller Partner sein. Geschäftspartner und die Gemeinden in denen das Unternehmen tätig ist, erwarten jederzeit gesetzestreues Verhalten. Darüber hinaus bestehen Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirtschaftsrechts, welche FRIWO als global agierendes Unternehmen beachten muss.

Vor allem in Ländern, in denen Korruption verbreitet ist, birgt die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns jedoch das Risiko von gesetzeswidrigen Geschäftspraktiken. Besonders die Geschäftsbereiche Unternehmensführung, Beschaffung und Vertrieb sind durch die direkte Verbindung zu den diffizilen Tätigkeiten der Angebotsverhandlung, Auftragsvergabe und -abrechnung möglicherweise dem Risiko solcher Verstöße ausgesetzt. So kann es sowohl unternehmensintern als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Austausch mit Kunden, Lieferanten oder Behörden zu unredlichem Verhalten kommen. Um dem Selbstverständnis als verantwortungsvoller, integrer Geschäftspartner jederzeit gerecht zu werden sowie um Strafen und Reputationsschäden präventiv auszuschließen, konzentrieren wir die Maßnahmen auf die folgenden wesentlichen Bereiche:

Eine politische Einflussnahme, die von den Mitarbeitern und Geschäftsleitern von FRIWO ausgeht oder auf FRIWO wirkt, ist inakzeptabel. Um eine derartige Beeinflussung wechselseitig auszuschließen, existieren Maßnahmen zur Korruptions- und Bestechungsprävention.

Darüber hinaus ist das gesetzes- und richtlinienkonforme Verhalten von Mitarbeitern und Geschäftsleitern für die Geschäftstätigkeit essenziell. FRIWO beachtet landesspezifische Handelsrestriktionen sowie Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirtschaftsrechts.

Die Einhaltung von Gesetzen mit Bezug zum Thema Integrität und Compliance ist für FRIWO selbstverständlich. Als verantwortungsvolles Unternehmen kommen wir selbstredend unserer Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht nach – sowohl intern also auch gegenüber dem Gesetzgeber und der Öffentlichkeit im Allgemeinen. Daher nimmt die Geschäftsführung von FRIWO die Verhinderung von Korruption, Bestechung und anderen unredlichen Geschäftspraktiken im Gesamtkonzern sehr ernst und verfolgt einen präventiven Ansatz.

In den vorgelagerten Schritten der Wertschöpfungskette kann FRIWO Compliance- und Gesetzesverstöße nur indirekt adressieren und nicht vollständig ausschließen, allerdings auch nur begrenzt Einfluss nehmen. FRIWO wendet länderspezifische Verhaltenskodizes zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und standortübergreifenden Richtlinien zur internen Regulierung kritischer Themen an. Die Kodizes und Richtlinien sind Grundlage des Handelns der Mitarbeiter und den relevanten Adressaten jederzeit zugänglich.

Generell sind die Führungskräfte dafür verantwortlich, ihren Mitarbeitern die Compliance-Regelungen zu vermitteln. Die Umsetzung der Vorgaben liegt bei jedem Mitarbeiter selbst. Ergänzend erfolgt für alle Bereiche, in denen Verpflichtungsgeschäfte eingegangen oder Risiken übernommen werden, eine konsequente Prüfung der Entscheidungen nach dem 4-Augen-Prinzip.

FRIWO nimmt mit Blick auf geltende Rechtsvorschriften und Behördenauflagen interne Auditierungen vor. Darüber hinaus werden jährliche Kontrollen an den asiatischen Standorten durchgeführt, um die Einhaltung der Compliance-Regelungen sicherzustellen.

Schließlich wird der Ansatz durch zwei Kontrollelemente revidiert: Zum einen koordiniert der Compliance-Verantwortliche standortübergreifend die Aktivitäten. Er ist verantwortlich für die Konsolidierung der standortspezifischen Informationen und die Umsetzung in diesem Bereich. Der Compliance-Verantwortliche erstattet dem Vorstand regelmäßig Bericht. Bei Außenwirtschaftsthemen hat FRIWO einen globalen externen Zollbeauftragten und intern einen Verantwortlichen für den Bereich Außenwirtschaft.

Zum anderen können die Mitarbeiter von FRIWO dem Compliance-Beauftragten über die E-Mail-Adresse [email protected] vertraulich Hinweise zu Rechtsverletzungen melden und sich bei Fragen zum Verhaltenskodex beraten lassen. Allen Mitarbeitern und Außenstehenden steht neben den etablierten Meldekanälen zudem ein webbasiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Im Ergebnis kam es im Berichtszeitraum weder zu Gesetzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Bezug zu Bestechung, Korruption oder anderen unredlichen Geschäftspraktiken.

Perspektivisch soll der Ansatz zum Umgang mit Compliance-Themen standortübergreifend vereinheitlicht werden. Hierfür werden 2018 die bestehenden Compliance-Bausteine überprüft, verbessert und systematisiert. Überdies wurde im Jahr 2017 ein Schulungsprogramm für Führungskräfte sowie Mitarbeiter der Abteilungen Vertrieb und Einkauf des FRIWO-Konzerns gestartet. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sollen an den deutschen Standorten bis Ende 2018, in China und Vietnam bis Mitte 2019 für alle definierten Mitarbeiter abgeschlossen und dann regelmäßig wiederholt werden.

Kennzahlenübersicht

Indikator GRI Einheit 2017 2016
Verkaufte Geräte Mio. Stück 30 22
Umwelt
Energieverbrauch gesamt SRS 302-1 MWh 5.838 5.632
Strom SRS 302-1 MWh 4.713 4.509
Heizöl SRS 302-1 MWh 1.125 1.122
Änderung des Energieverbrauchs SRS 302-4 % 4%
CO2
direkt
SRS 305-1 t 387 381
CO2
indirekt
SRS 305-2 t 2.484 2.376
CO2
gesamt
SRS 305-3 t 2.871 2.757
Wasserverbrauch SRS 303-1 cbm 28.316 9.719
Abfallmenge gesamt SRS 306-2 t 458 280
Mitarbeiter (Stichtag) 1.943 731
Durchschnittsalter SRS 405-1 35,0 34,8
<30 Jahre SRS 405-1 Anzahl 1.254 377
30 bis 50 Jahre SRS 405-1 Anzahl 571 241
>50 Jahre SRS 405-1 Anzahl 118 113
Frauenanteil SRS 405-1 % 49,7 40,7
Mitarbeiter mit Behinderung SRS 405-1 Anzahl 9,0 9,0
Unfälle SRS 403-2 Anzahl 7,0 4,0
Durchschnittliche Schulungen pro Jahr
pro Mitarbeiter
SRS 404-1 Anzahl 0,8 0,9
Verstöße gegen das AGG SRS 406-1 Anzahl 0,0 0,0
Gesellschaft
Spenden SRS 201-1 Euro 5.000 2.900
Compliance
Teilnehmer Antikorruptionstraining
relative
SRS 205-3 Prozent 42,0 0,0
Bewiesene Korruptionsfälle SRS 205-3 Anzahl 0,0 0,0

Ostbevern, 28. Februar 2018

FRIWO AG

Der Vorstand

Konzernabschluss

Inhaltsübersicht

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 71
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 72
Konzern-Kapitalflussrechnung 73
Konzern-Bilanz 74
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 76
Konzernanhang
(1) Informationen zum Unternehmen 77
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(2) Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS 77
(3) Grundlagen der Abschlusserstellung 78
(4) Wesentliche Beurteilungen durch FRIWO 78
(5) Konsolidierungsgrundsätze 78
(6) Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 79
(7) Währungsumrechnung 84
(8) Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und 84
Bewertungsmethoden
(9) Konsolidierungskreis 93
Segmentberichterstattung
(10) Segmentberichterstattung 94
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(11) Umsatzerlöse 96
(12) Vertriebskosten 96
(13) Allgemeine Verwaltungskosten 96
(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge 96
(15) Finanzergebnis 97
(16) Ertragsteuern 97
(17) Ergebnis je Aktie 99
Sonstige Angaben zur Erfolgsrechnung
(18) Forschungs- und Entwicklungskosten 100
(19) Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 100
Erläuterungen zur Bilanz
(20) Anlagevermögen 102
(21) Vorräte 106
(22) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106
(23) Sonstige finanzielle Vermögenswerte 107
(24) Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 108
(25) Zahlungsmittel 108
(26) Eigenkapital 108
(27) Rückstellungen für Pensionen 109
(28) Sonstige Rückstellungen 111
(29) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 112
(30) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 113
(31) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 113
(32) Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 113
Weitere Anhangsangaben
(33) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse 114
(34) Finanzrisikomanagement und Derivative Finanzinstrumente 114
(35) Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 118
(36) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 121
(37) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands 122
(38) Honorar des Abschlussprüfers 123
(39) Anteilsbesitz 123
(40) Angaben zur Corporate Governance-Erklärung 124
(41) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 124

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr 2017

in T Euro Anhang 2017 2016
Umsatzerlöse (11) 141.312 134.565
Kosten der umgesetzten Leistungen -119.066 -118.323
Bruttoergebnis vom Umsatz 22.246 16.242
Vertriebskosten (12) -4.049 -4.201
Allgemeine Verwaltungskosten (13) -7.838 -5.945
Sonstige betriebliche Aufwendungen (14) -4.366 -3.545
Sonstige betriebliche Erträge (14) 4.021 4.033
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 10.014 6.584
Zinsertrag (15) 0 2
Zinsaufwand (15) -535 -436
Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT) 9.479 6.150
Ertragsteuern (16) -2.472 -2.113
Konzernergebnis 7.007 4.037
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) (in Euro) (17) 0,91 0,52

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für das Geschäftsjahr 2017

in T Euro Anhang 2017 2016
Konzernergebnis 7.007 4.037
Neubewertung der Nettoschuld
aus leistungsorientierten Plänen
(27) -19 -253
Latente Steuern (16) 6 75
Nettoergebnis aus der Veränderung der
Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen
-13 -178
Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen,
die anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden
-13 -178
Gewinne und Verluste aus der Umrechnung ausländischer
Tochterunternehmen
-651 -112
Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die
anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgeglie
dert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind
-651 -112
Summe der im sonstigen Konzernergebnis erfassten
Wertänderungen
-664 -290
Konzern-Gesamtergebnis 6.343 3.747

Konzern-Kapitalflussrechnung

für das Geschäftsjahr 2017

in T Euro Anhang 2017 2016
Konzernergebnis 7.007 4.037
Erfolgswirksam erfasster Steueraufwand (16) 2.472 2.113
Erfolgswirksam erfasstes Zinsergebnis (15) 535 434
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (20) 3.221 2.827
Veränderung der Rückstellungen (27) (28) 524 -484
Ergebnis aus dem Abgang von Anlagevermögen (14) -12 137
Veränderung der Vorräte (21) 3.001 -7.792
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie übriger Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
(22)
(23)
(24)
866 1.393
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Verbindlichkeiten, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
(30)
(31)
(32)
-3.525 -8.121
Gezahlte Zinsen -489 -373
Erhaltene Zinsen 0 2
Gezahlte Ertragsteuern -1.444 -1.348
Sonstige nicht zahlungswirksame Effekte 193 -175
Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 12.349 -7.350
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sach
anlagevermögens / immateriellen Anlagevermögens
47 24
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlage
vermögen
(20) -217 -188
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (20) -3.093 -2.767
Auszahlungen für den Erwerb von
sonstigen Geschäftseinheiten
-2.865 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -6.128 -2.931
Gezahlte Dividenden -1.925 -1.155
Aufnahme (im Vorjahr: Tilgung) von langfristigen Verbind
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (netto)
(29) 1.068 -668
Tilgung (im Vorjahr: Aufnahme) von kurzfristigen Verbind
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten (netto)
(29) -914 5.846
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.771 4.023
Einfluss von Wechselkursänderungen -286 0
Nettoveränderung der Zahlungsmittel 4.164 -6.258
Zahlungsmittel zum Jahresbeginn (25) 2.476 8.734
Zahlungsmittel zum Jahresende (25) 6.640 2.476

Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

in T Euro Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert (20) 2.235 0
Immaterielle Vermögenswerte (20) 758 442
Sachanlagen (20) 11.876 11.892
Latente Steuern (16) 443 265
15.312 12.599
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (21) 30.431 33.414
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (22) 5.999 5.400
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (23) 1.669 2.022
Forderungen aus Ertragsteuern 27 39
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte (24) 735 1.788
Zahlungsmittel (25) 6.640 2.476
45.501 45.139
Summe Aktiva 60.813 57.738

Passiva

in T Euro Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Eigenkapital (26)
Gezeichnetes Kapital 20.020 20.020
Kapitalrücklage 2.002 2.002
Gewinnrücklagen 509 -4.560
Sonstige Rücklagen -439 212
22.092 17.647
Langfristige Schulden
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (29) 7.994 7.087
Rückstellungen für Pensionen (27) 3.099 3.247
Sonstige langfristige Rückstellungen (28) 846 263
11.939 10.597
Kurzfristige Schulden
Sonstige kurzfristige Rückstellungen (28) 1.126 971
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (29) 5.548 6.588
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (30) 12.199 15.844
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (31) 4.415 3.497
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 2.091 803
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (32) 1.403 1.764
26.782 29.467
Schulden 38.721 40.064
Summe Passiva 60.813 57.738

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für das Geschäftsjahr 2017

in T Euro Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Konzerneigenkapital
Stand am 01.01.2016 20.020 2.002 -7.264 324 15.082
Konzernergebnis 4.037 4.037
Sonstiges
Konzernergebnis
-178 -112 -290
Konzern
Gesamtergebnis
3.859 -112 3.747
Dividendenzahlung -1.155 -1.155
Stand am 31.12.2016 20.020 2.002 -4.560 212 17.674
Konzernergebnis 7.007 7.007
Sonstiges
Konzernergebnis
-13 -651 -664
Konzern
Gesamtergebnis
6.994 -651 6.343
Dividendenzahlung -1.925 -1.925
Stand am 31.12.2017 20.020 2.002 509 -439 22.092

Die sonstigen Rücklagen enthalten ausschließlich die Ergebnisse aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe.

Konzernanhang

Informationen zum Unternehmen (1)

Die FRIWO AG ist mit ihren Tochtergesellschaften ein international tätiger Anbieter hochwertiger Lade- und Netzgeräte für verschiedene Märkte und Branchen.

Die Anschrift lautet: FRIWO AG, Von-Liebig-Straße 11, 48346 Ostbevern. Sitz Ostbevern, Amtsgericht Münster, HRB 11727.

Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der FRIWO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, (VTC) stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die FRIWO AG einbezogen wird. Damit ist die Gesellschaft ein verbundenes Unternehmen zur VTC und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen.

Nach Auskunft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG hielt deren Tochtergesellschaft, die Cardea Holding GmbH zum 31. Dezember 2017 86,60 Prozent der Aktien der FRIWO AG. Der Konzernabschluss der FRIWO AG wird in den Konzernabschluss der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Der Konzernabschluss der FRIWO AG wurde am 28. Februar 2018 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben (Tag der Freigabe zur Vorlage an den Aufsichtsrat durch den Vorstand).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erklärung zur Übereinstimmung mit den IFRS (2)

Die FRIWO AG nimmt mit ihren Eigenkapitaltiteln an einem geregelten Markt innerhalb der Europäischen Union teil. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Daneben werden die in § 315a HGB normierten Anforderungen beachtet.

Grundlagen der Abschlusserstellung (3)

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge auf Tausend Euro (T Euro) gerundet angegeben.

Wesentliche Beurteilungen durch FRIWO (4)

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken.

Die wesentlichen Beurteilungen betreffen die Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten (siehe Ziffer (20)), den Ansatz und die Höhe von Rückstellungen (siehe Ziffern (27) und (28)) sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerte (siehe Ziffer 20).

Konsolidierungsgrundsätze (5)

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Das Geschäftsjahr aller konsolidierten Gesellschaften einschließlich der FRIWO AG entspricht dem Kalenderjahr.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Die Umsätze, Zwischenergebnisse sowie alle übrigen konzerninternen Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.

Die Erstkonsolidierung erfolgt auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung der finanziellen und operativen Handlungen des erworbenen Unternehmens auf den FRIWO-Konzern übergeht. Die erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigt der Kaufpreis das neu bewertete Nettovermögen, entsteht ein zu aktivierender Geschäfts- oder Firmenwert. Ein etwaiger negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Die Erträge und Aufwendungen erworbener Unternehmen sind jeweils ab dem Kontrollerwerb im Konzernabschluss enthalten. Im Falle der Veräußerung sind Erträge und Aufwendungen bis zum Verlust der Kontrolle im Konzernabschluss enthalten.

Änderungen von Bilanzierungsund Bewertungsmethoden (6)

Der Konzernabschluss von FRIWO zum 31. Dezember 2017 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den am Abschlussstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2017 verbindlich anzuwendenden Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee wurden ebenfalls angewendet.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden.

Im Geschäftsjahr 2017 waren erstmalig die folgenden Änderungen an bestehenden Standards zu beachten:

IAS 12 Ertragsteuern

Im Januar 2016 hat der IASB Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" veröffentlicht. Die Änderungen stellen klar, wie Steueransprüche aus unrealisierten Verlusten im Zusammenhang mit der Bewertung von Schuldinstrumenten zum Fair Value, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, anzusetzen sind. Auf den Konzernabschluss von FRIWO hatten diese Änderungen keinen Einfluss.

IAS 7 Kapitalflussrechnungen

Ebenfalls im Januar 2016 hat der IASB Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" veröffentlicht. Die Änderungen haben die Zielsetzung, die Informationen über die Veränderung der Verschuldung des Unternehmens zu verbessern.

Nach den Änderungen hat ein Unternehmen Angaben über die Änderungen solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte sind ebenfalls in die Angaben einzubeziehen (z.B. Vermögenswerte aus Absicherungsgeschäften).

Anzugeben sind:

  • Zahlungswirksame Veränderungen
  • Änderungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen
  • Währungskursbedingte Änderungen
  • Änderungen der beizulegenden Zeitwerte
  • übrige

Der IASB schlägt vor, die Angaben in Form einer Überleitungsrechnung vom Anfangsbestand in der Bilanz bis zum Endbestand in der Bilanz darzustellen, lässt aber auch andere Darstellungen zu. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthält bei FRIWO neben der Dividendenzahlung nur die Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Daher werden die erforderlichen Angaben innerhalb der Erläuterungen zu diesen Verbindlichkeiten gezeigt (Ziffer (29)).

Improvements to IFRS 2014 – 2016

Im Dezember 2016 veröffentlichte der IASB im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsverfahrens Änderungen an folgenden Standards:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 12 Angaben zu Anteile an anderen Unternehmen
  • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen in IFRS 12 sind ab dem 1. Januar 2017, die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.

Auf den Konzernabschluss von FRIWO haben diese Änderungen keinen Einfluss.

Ab dem 1. Januar 2018 hat FRIWO die folgenden Standards zu beachten:

IFRS 9 Finanzinstrumente

Der IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39, "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 "Finanzinstrumente" ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Aktuell weist FRIWO in der Bilanz keine Sicherungsinstrumente aus.

Auch bei den anderen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden sich durch die Erstanwendung von IFRS 9 keine Änderungen mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der IASB veröffentlichte im Mai 2014 IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. FRIWO wird den Standard erstmalig für das ab dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anwenden.

In einem bereichsübergreifenden Projekt analysiert FRIWO die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Im Zuge der bisherigen Erkenntnisse aus der Analyse konnten bei FRIWO Sachverhalte identifiziert werden, aus denen sich bei Anwendung von IFRS 15 Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben könnten. FRIWO verkauft überwiegend Erzeugnisse und Waren. Für bestimmte Vertragsarten könnte künftig eine zeitraumbezogene anstatt einer zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung zur Anwendung kommen. Dies führt zu einer früheren Umsatzrealisierung im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise. Bei Konsignationslagern könnte künftig der Umsatz mit der Einlieferung in das Konsignationslager und nicht erst mit der Entnahme durch den Kunden realisiert sein. Zudem kann es bei Entwicklungsprojekten zu zeitlichen Umsatzverschiebungen kommen. Änderungen werden sich in der Bilanz durch den separaten Ausweis von Vertragsvermögenswerten und -verbindlichkeiten ergeben. Zusätzlich werden im Anhang erweiterte quantitative und qualitative Angaben erforderlich sein.

IFRS 4 Versicherungsverträge

Im September 2016 hat der IASB Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge" veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die Auswirkungen aus unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und dem Nachfolgestandard zu IFRS 4 vor allem bei Unternehmen mit umfangreichen Versicherungsaktivitäten zu verringern. FRIWO ist hiervon nicht betroffen.

Für die im Folgenden aufgeführten neuen Standards bzw. Änderungen an bestehenden Standards steht die Anerkennung durch die EU (Endorsement) noch aus.

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Im Juni 2016 hat der IASB Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" veröffentlicht. Die Änderungen betreffen Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen. Bei FRIWO existieren keine anteilsbasierten Vergütungssysteme.

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

Im Dezember 2016 hat der IASB IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen" veröffentlicht. Aufgrund von abweichenden Bilanzierungspraktiken im Hinblick auf IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" hat der IASB mit IFRIC 22 klargestellt, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist nach IFRIC 22 der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird. FRIWO wird diese Klarstellungen berücksichtigen.

IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Ebenfalls im Dezember 2016 hat der IASB eine Änderung an IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" veröffentlicht. Die Änderung dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation einer Immobilie als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" beginnt bzw. endet, wenn sich die Immobilie noch im Bau oder in der Entwicklung befindet. FRIWO ist von diesen Regelungen nicht betroffen.

Ab dem Geschäftsjahr 2019 hat FRIWO folgenden neuen IFRS Standard anzuwenden:

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Im Januar 2016 hat der IASB den neuen Standard zur Leasingbilanzierung IFRS 16 "Leasingverhältnisse" verabschiedet. IFRS 16 ersetzt künftig IAS 17 und die dazugehörigen Interpretationen.

Gem. IFRS 16 werden beim Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingver-

hältnisse derart bilanziert, dass auf der Aktivseite das mit dem Leasingverhältnis einhergehende Nutzungsrecht als Vermögenswert (sog. "Rightof-Use-Asset") und auf der Passivseite die entsprechende abgezinste Leasingverbindlichkeit erfasst wird.

Erleichterungen gibt es für Leasinggegenstände mit geringem Wert sowie für Leasingverhältnisse mit kurzer Laufzeit. Die Leasingzahlungen für diese Leasingverhältnisse können linear (oder gem. einer anderen systematischen Grundlage der Verteilung) über die Laufzeit des Vertrags als Aufwand erfasst werden.

Nach dem bisherigen IAS 17 wurde noch unterschieden zwischen bilanzwirksamen Finance Leases und bilanzunwirksamen Operating Leases. Diese Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Leasingarten fällt bei der Bilanzierung beim Leasingnehmer mit Inkrafttreten von IFRS 16 künftig weg. Sofern ein Vertrag als Leasingverhältnis klassifiziert wird, fällt es in den Anwendungsbereich dieses Standards und ist somit zu bilanzieren. Andernfalls handelt es sich um einen aufwandswirksamen Servicevertrag.

Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen.

IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss werden derzeit geprüft.

IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Im Juni 2017 hat der IASB IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" veröffentlicht. Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IAS 12 "Ertragsteuern" regelt wie tatsächliche und latente Steuern zu berücksichtigen sind. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. FRI-WO wird diese Regelungen bei der Steuerberechnung berücksichtigen.

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Im Oktober 2017 hat der IASB Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" veröffentlicht. Die Änderungen stellen klar, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt. FRIWO ist hiervon derzeitig nicht betroffen.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Im Februar 2018 hat der IASB Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" veröffentlicht. Nach IAS 19 sind die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten. Die Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind. FRIWO wird diese Klarstellungen berücksichtigen.

Improvements to IFRS 2015 - 2017

Im Dezember 2017 veröffentlichte der IASB im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsverfahrens Änderungen an folgenden Standards:

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
  • IAS 12 Ertragssteuern
  • IAS 23 Fremdkapitalkosten

Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. FRIWO wird diese Klarstellungen berücksichtigen.

Ab dem Geschäftsjahr 2021 haben Versicherungsunternehmen den neuen Standard:

IFRS 17 Versicherungsverträge

zu berücksichtigen. Dieser Standard wurde im Mai 2017 vom IASB veröffentlicht und wird zukünftig IFRS 4 "Versicherungsverträge" ersetzen. FRIWO ist hiervon nicht betroffen.

Währungsumrechnung (7)

Die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Dies entspricht der Berichtswährung der FRIWO AG.

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

Die Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Die Bilanzen werden mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag und die Gewinn- und Verlustrechnungen mit Durchschnittskursen umgerechnet, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die funktionale Währung der Gesellschaften im Ausland entspricht daher der jeweiligen Landeswährung. Die bei der Umrechnung entstehenden Währungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Währungsumrechnung liegen die folgenden Wechselkurse zu Grunde:

Stichtag Durchschnitt
in Fremdwährung / Euro 31.12.2017 31.12.2016 2017 2016
China (CNY) 7,8044 7,3202 7,6290 7,3522
Hong Kong (HKD) 9,3720 8,1751 8,8045 8,5922
Japan (JPY) 135,01 123,40 126,71 120,20
USA (USD) 1,1993 1,0541 1,1297 1,1069
Vietnam (VND) 26.597,00 23.486,00 25.135,79 24.269,53

Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (8)

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Als Umsatzerlöse werden die Lieferungen und Leistungen der zum Jahresende zum Konsolidierungskreis gehörenden Gesellschaften – bereinigt um Innenumsätze, Kundenskonti, Rabatte und Boni – erfasst. Die Erfassung erfolgt grundsätzlich dann, wenn die Erzeugnisse und Waren geliefert bzw. die Leistungen erbracht wurden und die damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.

Die Kosten der umgesetzten Leistungen umfassen die Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse sowie die Einstandskosten der verkauften Handelswaren. Die Kosten der selbsterstellten Erzeugnisse beinhalten gemäß IAS 2 "Vorräte" neben den direkt zurechenbaren Kosten wie den Materialkosten und den Fertigungslöhnen auch sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der fertigungsbezogenen Abschreibungen.

Weiterhin werden unter dieser Position die produktbezogenen Entwicklungs- und Logistikkosten ausgewiesen.

Die Entwicklungskosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Die Voraussetzungen für die Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38.57 werden nicht erfüllt. FRIWO schafft keine immateriellen Vermögenswerte, da sich die Entwicklungsarbeit im Wesentlichen darauf konzentriert, die bestehende Technologie zu optimieren und Produkte unter Nutzung der bestehenden Technologie an die individuellen Anforderungen der Kunden anzupassen.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie auf etwaige steuerlich nutzbare Verlustvorträge berechnet. Die auf Grund dieser Unterschiede zukünftig wahrscheinlich eintretenden Steuerentlastungen bzw. -belastungen werden aktiviert bzw. passiviert. Sofern die den Steuerlatenzen zugrunde liegenden Be- oder Entlastungen ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst werden, erfolgt die Bildung bzw. Auflösung der latenten Steuern ebenfalls ergebnisneutral. Des Weiteren ergeben sich Steuerlatenzen aus Konsolidierungsmaßnahmen.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für die inländischen Gesellschaften wurde ein Steuersatz von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent) zu Grunde gelegt.

Soweit die aktiven latenten Steuern den Betrag der passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt die Beurteilung der Werthaltigkeit unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ergebnisentwicklung des betreffenden Konzernunternehmens.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.

Finanzinstrumente: Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, die nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d.h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind. Neben konkret bekannten Einzelrisiken ist ein weiterer Anhaltspunkt für einen Wertberichtigungsbedarf auf eine Forderung die Überfälligkeit, auf deren Basis individuell geprüft wird, ob die Forderung noch einzubringen ist. Die Fair Value Option aus IAS 39 zur Bewertung von Finanzinstrumenten wird bei FRIWO nicht ausgeübt.

Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte: Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen der IAS 39.17 ff erfüllt sind. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d.h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz). Der Buchwert des Vermögenswerts wird entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Verlustbetrag wird ergebniswirksam erfasst. Der Konzern stellt zunächst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt es den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Eine anschließende Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der Buchwert des Vermögenswerts zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht die fortgeführten Anschaffungskosten übersteigt.

Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß den Vorschriften in IAS 38 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer für die immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) beträgt drei bis sechs Jahre. Der Abschreibungszeitraum und die Methode werden in jeder Periode überprüft. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben. Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in die Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebs- oder Verwaltungskosten ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Es werden keine Wertaufholungen auf abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wird gemäß IAS 16 zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei selbsterstellten Anlagen enthalten die Herstellungskosten neben den Einzelkosten sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezogenen Abschreibungen. Fremdkapitalkosten werden in der Regel nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Sind sie direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen, werden sie gemäß IAS 23 "Fremdkapitalkosten" aktiviert.

Auf Gegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer verrechnet, sofern nicht aufgrund des tatsächlichen Nutzungsverlaufs Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

Gebäude 8 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 bis 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre
Fahrzeuge 6 bis 8 Jahre

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft, um sicherzustellen, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus Gegenständen des Sachanlagevermögens übereinstimmen.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß ihrer sachlichen Zuordnung entweder in den Kosten der umgesetzten Leistungen oder in den Vertriebs- oder Verwaltungskosten ausgewiesen.

Komplexere Sachanlagen, die aus klar trennbaren Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden für Zwecke der Abschreibungsermittlung in diese Komponenten aufgeteilt. Die Berechnung der Abschreibung erfolgt anhand der Nutzungsdauern der einzelnen Komponenten.

Wartungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst. Erhaltungsaufwendungen, die zur Erhöhung des künftigen Nutzenpotenzials eines Vermögenswertes führen, werden aktiviert.

Wertminderung von langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag wird für jeden einzelnen Vermögenswert bestimmt, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts entsprechen.

An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob eine in früheren Perioden erfasste Wertminderung, soweit diese sich nicht auf Geschäftswerte bezieht, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen.

Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen.

Die Vorräte werden gemäß IAS 2 "Vorräte" zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag unter Beachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes angesetzt. Bei austauschbaren Gegenständen wird gemäß IAS 2.25 die Durchschnittsmethode angewendet.

Die Herstellungskosten umfassen die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der produktionsbezogenen Abschreibungen. Zinsaufwendungen werden nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten, welche regelmäßig dem Nominalwert entsprechen, bilanziert. Forderungen in fremder Währung sind gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs umgerechnet. Differenzen aus dieser Umrechnung sind erfolgswirksam erfasst.

Erkennbaren Risiken bei einzelnen Forderungen wird durch angemessene Einzelwertberichtigungen auf gesonderten Wertberichtigungskonten Rechnung getragen.

Der Bilanzposten Zahlungsmittel umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen.

Die Passivierung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt nach den Vorgaben des IAS 19.

Die Pensionsverpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Der Barwert der Verpflichtung (DBO) wird berechnet, indem die erwarteten künftigen Mittelabflüsse mit einem Zinssatz, basierend auf Zinssätzen von Industrieanleihen hoher Bonität, abgezinst werden.

Die Zinsanteile der Veränderungen der Rückstellungen für Pensionen sind im Finanzergebnis und die übrigen Aufwendungen in den jeweils zutreffenden Positionen ausgewiesen.

Die Sonstigen Rückstellungen sind nach IAS 37 bilanziert. Sie werden nur dann ausgewiesen, wenn das Unternehmen eine gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit einem Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, einhergeht und wenn der Betrag der Verpflichtung verlässlich ermittelt werden kann. Die bilanzierten Rückstellungen decken die Risiken im Konzernabschluss, die gegenüber Dritten bestehen, ausreichend ab. Die Bemessung erfolgte in der Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt, sofern der Effekt wesentlich ist. Rückstellungen mit einer erwarteten Inanspruchnahme innerhalb eines Jahres sind unter den kurzfristigen Rückstellungen ausgewiesen.

Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Dabei auftretende Differenzen gegenüber dem Einbuchungskurs werden erfolgswirksam verrechnet. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierung sind bei FRIWO üblicherweise marktgerecht verzinst, so dass der Bilanzwert nahezu dem Zeitwert entspricht.

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Sie erfordert die Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.

Etwaige Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden dergestalt in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden aktivierte Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Bei FRIWO haben in der laufenden Berichtsperiode sowie in der Vorperiode keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse vorgelegen.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Eventualverbindlichkeiten sind im Konzernabschluss solange nicht passiviert, bis eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Sie werden im Konzernanhang angegeben, sofern eine Inanspruchnahme nicht unwahrscheinlich ist. Als international tätiges Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern ist FRIWO einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Gewährleistung, Steuerrecht, zugesicherte Rechte aus Unternehmenstransaktionen und sonstige Rechtsstreitigkeiten gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, so dass aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen könnten, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und die wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft und seine Ergebnisse haben könnten.

In den zum Bilanzstichtag anhängigen Rechtsverfahren sind nach Einschätzung des Vorstands keine Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu Lasten des Konzerns zu erwarten.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage des Unternehmens zum Bilanzstichtag liefern, werden in der Bilanz berücksichtigt. Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden ausschließlich im Anhang angegeben.

Konsolidierungskreis (9)

In den Konzernabschluss sind neben der FRIWO AG alle inländischen und ausländischen Gesellschaften einbezogen, die durch die FRIWO AG aufgrund unmittelbarer oder mittelbarer Stimmrechtsmehrheit beherrscht werden. Beherrschung liegt nach IFRS 10 vor, wenn die FRIWO AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Der Konsolidierungskreis umfasst zwei inländische und zwei ausländische Gesellschaften. Wir verweisen auf den in Ziffer (39) dargestellten Anteilsbesitz.

Segmentberichterstattung des FRIWO-Konzerns

Segmentberichterstattung (10)

Ein Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden. Hauptentscheidungsträger der FRI-WO-Gruppe ist demgemäß der Vorstand der FRIWO AG, der die zentrale Entscheidungskompetenz über wesentliche Ressourcenallokationen hat.

Dem Vorstand stehen aus dem regelmäßigen internen Berichtswesen der Konzerngesellschaften diverse Auswertungen zur Verfügung, die jeweils die Ertragskraft des Unternehmens aus unterschiedlichen Sichten analysieren. Dabei spielt der regionale Aspekt in verschiedenen Ausprägungen eine sehr bedeutende Rolle. Insofern erachtet der Vorstand die regionale Differenzierung als das für den Segmentbericht gemäß IFRS 8 grundlegende Kriterium.

Die Segmentierung erfolgt nach Umsätzen für die Regionen Deutschland, übriges Europa, Asien (ohne Japan) und Übrige. Die regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach Lieferadressen der Kunden. Die Sonstigen Geschäftsaktivitäten enthalten die Aufwendungen der Holding, die keinem regionalen Segment zuzuordnen sind.

in T Euro Deutschland übriges Europa Asien Regionen
übrige
Geschäfts
aktivitäten
sonstige
Segmente
Summe
Überleitung Konzern
2017
Umsatzerlöse 56.781 60.916 17.980 5.635 0 141.312 0 141.312
Abschreibungen 1.404 1.382 301 134 0 3.221 0 3.221
Operatives Ergebnis 4.551 5.785 2.352 440 -2.769 10.359 0 10.359
2016
Umsatzerlöse 62.021 51.960 15.205 5.379 0 134.565 0 134.565
Abschreibungen 1.488 1.020 180 138 1 2.827 0 2.827
Operatives Ergebnis 2.305 3.156 1.375 346 -1.086 6.096 0 6.096

Segmentinformationen

Überleitung des Segmentergebnisses

in T Euro 2017 2016
Operatives Ergebnis der berichtspflichtigen Segmente 10.359 6.096
Überleitung 0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge -345 488
Zinsertrag 0 2
Zinsaufwendungen -535 -436
Ertragsteuern -2.472 -2.113
Konzernergebnis 7.007 4.037

Geschäftstätigkeiten zwischen den Segmenten finden nicht statt. Die Segmente werden anhand des operativen Ergebnisses beurteilt. Dabei bleiben Finanzierungs- und Steuereffekte ebenso wie sonstige Erträge oder Aufwendungen unberücksichtigt. Da die interne Berichterstattung den Grundsätzen der IFRS-Bilanzierung folgt, ergeben sich keine Überleitungseffekte.

Von dem langfristigen Anlagevermögen entfallen 53 Prozent (Vorjahr: 65 Prozent) der Buchwerte auf den inländischen Standort Ostbevern sowie 44 Prozent (Vorjahr: 29 Prozent) auf den Fertigungsstandort in Vietnam. Der Rest betrifft die chinesische Tochtergesellschaft. Bei der Ermittlung der operativen Ergebnisse der Berichtssegmente werden die Abschreibungen asymmetrisch zu dieser Aufteilung den Segmenten gemäß des Beitrags den der einzelne Standort zum Umsatz des jeweiligen Segments leistet, zugeordnet.

Der Umsatz der FRIWO Gruppe verteilte sich 2017 mit 80,1 Mio. Euro auf die Produktgruppen Netzgeräte (Vorjahr: 87,6 Mio. Euro), mit 50,6 Mio. Euro auf Ladegeräte (Vorjahr: 39,9 Mio. Euro) und mit 10,7 Mio. Euro auf "Sonstige" (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro).

Auf einen Kunden, der in den geographischen Bereichen Deutschland, übriges Europa und Asien enthalten ist, entfiel im Berichtsjahr mit 26,6 Mio. Euro (Vorjahr: 19,1 Mio. Euro sowie ein zweiter Kunde mit 19,9 Mio. Euro) 18,8 Prozent (Vorjahr: 14,2 Prozent bzw. 14,8 Prozent beim zweiten Kunden) des Gesamtumsatzes.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse (11)

Die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Regionen und Produktgruppen ist in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8 aufgeführt.

Vertriebskosten (12)

Die Vertriebskosten enthalten neben den Kosten der Vertriebsabteilungen die Kosten für Werbung, Wertberichtungen auf Forderungen und Provisionsaufwendungen. Im Rückgang der Vertriebskosten spiegeln sich unter anderen der Wegfall von Einmalaufwendungen des Vorjahres sowie Einsparungen aufgrund der Neustrukturierung der externen Vertriebsorganisation wider.

Allgemeine Verwaltungskosten (13)

Hier werden die Personal- und Sachkosten der Verwaltung sowie die Kosten für externe Dienstleistungen ausgewiesen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge (14)

in T Euro 2017 2016
Verluste aus Anlageabgängen -30 -156
Währungsverluste -4.112 -2.896
Andere Aufwendungen -224 -493
Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.366 -3.545
Erträge aus Anlageabgängen 42 19
Währungsgewinne 3.473 3.179
Andere Erträge 506 835
Sonstige betriebliche Erträge 4.021 4.033
Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge (saldiert) -345 488

Finanzergebnis (15)

in T Euro 2017 2016
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -489 -373
Zinsanteil in den Zuführungen zu Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
-46 -63
Finanzergebnis -535 -434

Die Verschlechterung des Finanzergebnisses resultiert aus einer durchschnittlich leicht höheren Inanspruchnahme der Finanzverbindlichkeiten, die auf die Finanzierung der Wandlerakquisition zurückzuführen ist, und einem leicht gestiegenen durchschnittlichen Zinssatz gegenüber dem Vorjahr.

Ertragsteuern (16)

Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern werden nach IAS 12 berechnet und setzen sich wie folgt zusammen:

-2.472 -2.113
Latente Ertragsteuern 271 -15
Steuern aus Vorjahren -160 -2
Laufende Ertragsteuern -2.583 -2.096
in T Euro 2017 2016

Die bilanzierten Steuerlatenzen betreffen folgende Bilanzposten:

2017 2016
in T Euro aktiv passiv aktiv passiv
Immaterielle Vermögenswerte 0 75 0 0
Sachanlagen 4 0 5 0
Vorräte 208 60 102 71
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4 47 0 152
Pensionsrückstellungen 343 0 381 0
Sonstige Rückstellungen 132 0 24 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 31 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 0 35 0 24
691 248 512 247
Saldierung -248 -248 -247 -247
Konzernbilanz 443 0 0
Saldiert davon
in T Euro 2017 2016 Veränderung in GuV Transaktionen
auf im EK
erfasste
Immaterielle Vermögenswerte -75 0 -75 24 -99
Sachanlagen 4 5 -1 -1 0
Vorräte 148 31 117 117 0
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
-43 -152 109 109 0
Pensionsrückstellungen 343 381 -38 -44 6
Sonstige Rückstellungen 24 24 1 1 0
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
-31 0 -31 -31 0
Übrige Verbindlichkeiten -35 -24 -11 -11 0
Konzernbilanz 443 265 178 271 -93

Im Vorjahr stellten sich die Daten wie folgt dar:

2016 2015
in T Euro aktiv passiv aktiv passiv
Sachanlagen 5 0 7 0
Vorräte 102 71 0 34
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 152 0 84
Pensionsrückstellungen 381 0 340 0
Sonstige Rückstellungen 24 0 23 0
Verbindlichkeiten 0 24 0 48
512 247 370 166
Saldierung -247 -247 -166 -166
Konzernbilanz 265 0 204 0
Saldiert davon
in T Euro 2016 2015 Veränderung in GuV Transaktionen
auf im EK
erfasste
Sachanlagen 5 7 -2 -2 0
Vorräte 31 -34 65 65 0
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
-152 -84 -68 -68 0
Pensionsrückstellungen 381 340 41 -34 75
Sonstige Rückstellungen 24 23 1 1 0
Verbindlichkeiten -24 -48 24 24 0
Konzernbilanz 265 204 61 -14 75

Auf sämtliche temporäre Differenzen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 wurden wie im Vorjahr latente Steuern angesetzt.

Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine steuerlich verwertbaren Verlustvorträge.

Auf Grund der positiven Ertragserwartungen in den Folgejahren wird es als wahrscheinlich angesehen, dass ausreichend steuerliche Ergebnisse vorliegen werden, gegen die der bestehende Aktivüberhang aus temporären Differenzen verrechnet werden kann.

Die Überleitung vom rechnerischen zum tatsächlichen Steueraufwand zeigt die folgende Tabelle:

in T Euro 2017 2016
Ergebnis vor Ertragsteuern 9.479 6.150
Erwarteter Steueraufwand 1) 2.844 1.845
Steuersatzdifferenzen Ausland -396 -23
Nicht abzugsfähige übrige Ausgaben 48 23
Steuern für Vorjahre 160 2
Steuerbefreites Auslandsergebnis -376 222
Ausländische Quellensteuer 178 0
Sonstiges, saldiert 14 44
Tatsächlicher Steueraufwand 2.472 2.113

1) Erwarteter Steueraufwand bei Steuersatz der FRIWO AG von 30 Prozent (Vorjahr: 30 Prozent)

Ergebnis je Aktie (17)

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 "Ergebnis je Aktie" auf Basis des Konzernergebnisses ermittelt und beträgt für 2017 0,91 Euro (Vorjahr: 0,52 Euro). Die Aktienanzahl (7,7 Mio. Stückaktien) hat sich im Berichtsjahr sowie im Vorjahr nicht verändert. Da keine Finanzinstrumente ausstehen, die in Aktien umgetauscht werden können, entspricht das verwässerte Ergebnis dem unverwässerten Ergebnis.

2017 2016
Anzahl der ausgegebenen Stückaktien 7.700.000 7.700.000
Konzernergebnis 7.007 4.037
Ergebnis je Aktie (in Euro) 0,91 0,52

Sonstige Angaben zur Erfolgsrechnung

Forschungs- und Entwicklungskosten (18)

Im Berichtsjahr sind Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,6 Mio. Euro erfasst worden (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Die Kosten, die im Wesentlichen Aufwendungen für die projektbezogene Weiterentwicklung der Produktpalette darstellen, sind in den Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten.

Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (19)

In den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Vertriebskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten sind unter anderem die folgenden Aufwandsarten enthalten:

Abschreibungen

in T Euro 2017 2016
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 343 226
Abschreibungen auf Sachanlagen 2.878 2.601
3.221 2.827

Materialaufwand

in T Euro 2017 2016
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
80.849 90.184
Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.322 5.261
87.171 95.445

Personalaufwand

in T Euro 2017 2016
Löhne und Gehälter 24.220 19.827
Soziale Abgaben 3.509 2.909
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 13 11
27.742 22.747

Anzahl der Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt:

Anzahl der Mitarbeiter 2017 2016
Inland 261 261
Ausland 1.600 459
1.861 720

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren im Konzern 1.943 (Vorjahr: 731) Mitarbeiter beschäftigt, davon 262 (Vorjahr: 260) im Inland.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen (20)

a) Anlagespiegel des FRIWO-Konzerns für die Geschäftsjahre 2017 und 2016

v
M
۰,
-------------- -- -- -- --
2016 Anschaffungskosten
01.01.2016 ternehmens-
zusammen-
durch Un-
Erwerbe
schlüsse
Zugänge Abgänge buchungen änderungen
Währungs
31.12.2016
in T Euro Um-
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- und Firmenwerte 0 0 0 0 0 0 0
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
3.253 0 103 0 0 -4 3.352
Geleistete Anzahlungen 0 0 85 0 0 0 85
3.253 0 188 0 0 -4 3.437
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 8.932 0 45 0 555 19 9.551
Technische Anlagen und Maschinen 15.638 0 1.611 2.266 8 84 15.075
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
15.191 0 948 548 39 -53 15.577
Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau
607 0 163 0 -602 -5 163
40.369 0 2.767 2.814 0 45 40.366
Anschaffungskosten Abschreibungen Buchwert
änderungen
31.12.2017
buchungen
Währungs
Um-
01.01.2017 Zugänge Abgänge änderungen
Währungs-
31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
-296
2.235
0 0 0 0 0 2.235 0
-58
4.082
2.995 343 6 -8 3.324 758 357
0
0
0 0 0 0 0 0 85
6.317 2.995 226 6 -8 3.324 2.993 442
9.620 7.970 93 0 -2 8.061 1.559 1.581
15.359 8.871 1.528 984 -101 9.314 6.045 6.204
15.967 11.633 1.257 428 -114 12.348 3.619 3.944
653 0 0 0 0 0 653 163
-714
41.599
28.474 2.878 1.412 -217 29.723 11.876 11.892
Buchwert Abschreibungen
31.12.2015 31.12.2016 31.12.2016 änderungen
Währungs-
Abgänge Zugänge 01.01.2016
0 0 0 0 0 0
482 357 2.995 -2 0 226 2.771
85 0 0 0 0 0
482 442 2.995 -2 0 226 2.771
1.046 1.581 7.970 0 0 84 7.886
5.883 6.204 8.871 16 2.123 1.223 9.755
4.287 3.944 11.633 -36 529 1.294 10.904
607 163 0 0 0 0 0
11.823 11.892 28.474 -20 2.652 2.601 28.545

Kauf einer Fertigung für Wandler und Drosseln

Am 4. Januar 2017 hat die FRIWO den am 8. Dezember 2016 vereinbarten Kauf einer Fertigung für Wandler und Drosseln von Group Intellect Power Technology Limited (GIP), Hongkong, als asset deal wie geplant abgeschlossen. Die Fertigung befindet sich in einem Industriepark nahe Ho Chi Minh Stadt in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem 2015 aufgebauten neuen Produktionsstandort von FRIWO. Der Verkäufer war mit seiner Fertigung bereits vor dem Kauf Zulieferer für FRIWO und der Erwerb erfolgte mit dem Ziel, die Liefersicherheit, Produktivität und Produktqualität zu erhöhen.

Durch den Erwerb verbreitert das Unternehmen seine Wertschöpfungskette und fertigt eine wichtige Komponente für die FRIWO-Geräte künftig selbst.

Der Wert der übertragenen Gegenleistung betrug 3.245 T Euro, davon insgesamt 2.865 T Euro als Bar-Gegenleistung und als weitere Kaufpreiskomponente ein Darlehen über 380 T Euro, welches ein Jahr nach dem Erwerb an den Verkäufer ausbezahlt wurde.

Nachfolgend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenwerte zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst:

in T Euro Buchwert Beizulegender
Zeitwert
Sachanlagen 298 298
Vorräte 19 19
Immaterielle Vermögenswerte 0 496
Latente Steuerschulden 0 -99
Gesamtes identifiziertes erworbenes Nettovermögen 317 714

Mit dem Erwerb ist der folgende Geschäfts- und Firmenwert entstanden:

in T Euro
Übertragene Gegenleistung 3.245
Abzüglich beizulegender Zeitwert des identifizierten und
erworbenen Nettovermögen
714
Mit dem Erwerb verbundener Geschäfts- oder Firmenwert 2.531

Aus dem Erwerb der Transformatorenfabrik ist ein Geschäfts- oder Firmenwert entstanden, weil die gezahlte Gegenleistung die Beträge für die Vorteile aus den erwarteten Synergien, Umsatzwachstum, künftige Entwicklungen und bestehende Arbeitskräfte enthält. Die Vorteile werden nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Seit dem Erwerbszeitpunkt hat die Transformatorenfabrik Umsatzerlöse in Höhe von 7,7 Mio. Euro (intern und extern) erzielt und damit ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von 1,1 Mio. Euro erwirtschaftet.

Überprüfung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) mit einem Geschäfts- und Firmenwert auf Wertminderung

Die im Geschäftsjahr 2017 als asset deal erworbene Transformatorenfabrik wurde in die FRIWO Vietnam integriert. Mit dem Erwerb ist ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 2,5 Mio. Euro zum 31.12.2017 entstanden. Die Transformatorenfabrik ist als zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) definiert und der gesamte Geschäfts- oder Firmenwert ist ihr zugeordnet worden. Da die funktionale Währung der ZGE der vietnamesische Dong ist, entstand zum Bilanzstichtag beim erworbenen Geschäftsoder Firmenwert eine währungsbedingte Abwertung von 0,3 Mio. Euro, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Daher beträgt der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwert zum Stichtag 2,2 Mio. Euro. Für die Prüfung auf Wertminderung ermittelt FRIWO den erzielbaren Betrag der Einheit als Nutzungswert durch Diskontierung erwarteter Cashflows. Die Grundlagen für die Schätzung der Cashflows bilden unter anderem Marktbeobachtungen, sofern verfügbar Marktdaten, Plan-Ist-Abweichungen, Detailplanungen sowie Erfahrungen aus der Vergan-

genheit. Annahmen und Schätzungen beziehen sich insbesondere auf Kunden, absetzbare Mengen, erzielbare Preise, korrespondierende Kostenentwicklungen, die langfristige Wachstumsrate sowie den zur Diskontierung verwendeten Kapitalkostensatz. Es wurde eine durchschnittliche EBITDA- Wachstumsrate von 20,8 Prozent über einen Planungshorizont von 5 Jahren angenommen. Über den Planungshorizont hinaus wurde eine langfristige Wachstumsrate von 1 % angenommen.

Zur Diskontierung der Cashflows wurde ein Abzinsungssatz von 7,15 Prozent verwendet.

Diese Annahmen führen zu einem Nutzwert der deutlich über dem Buchwert der ZGE liegt, sodass kein Wertminderungsbedarf besteht.

Impairment-Test

FRIWO überprüft jährlich, ob Indikatoren für einen möglichen Impairmentbedarf auf das Anlagevermögen vorhanden sind. Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests im Rahmen der Bewertung des Anlagevermögens ist gem. IAS 36 das Vorliegen eines sog. Triggering Events. In den vorangegangen Jahren lagen keine Indikatoren vor, die einen Einfluss auf die Werthaltigkeit des Anlagevermögens hätten haben können. Nach Betrachtung des Geschäftsverlaufes der FRIWO Gerätebau GmbH in 2017 sind ebenfalls keine Indikatoren zu finden, die Auslöser für die Durchführung eines Impairment Tests sein können.

Vorräte (21)

30.431 33.414
Fertige Erzeugnisse und Waren 10.402 11.274
Unfertige Erzeugnisse 5.634 7.972
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 14.395 14.168
in T Euro 31.12.2017 31.12.2016

Zum 31. Dezember 2017 betrugen die Wertberichtigungen 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro). Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bilanzierten Vorräte betrug zum Ende des Berichtsjahres 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro). Im Berichtsjahr wurden den Wertberichtigungen 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) zugeführt.

In die Ermittlung der absatzmarktbezogenen Wertberichtungen gehen neben den aktuellen Preisentwicklungen auf der Absatzseite auch Lagerreichweite, erwarteter Verbrauch und Gängigkeit zur Ermittlung der erzielbaren Erträge ('net realizable value') in die Bewertung ein. Dazu wurden Annahmen zu künftigen Umsatzerwartungen auf Produktebene getroffen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (22)

in T Euro 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 6.175 5.663
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
-176 -263
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 5.999 5.400

FRIWO verkauft einen Teil der Forderungen in Form eines echten Factorings. Das heißt, die abgetretenen Forderungen stehen nicht mehr in der Bilanz von FRIWO, da überwiegend alle Chancen und Risiken, insbesondere das Delkredererisiko, an den Factor übergehen.

FRIWO hat zudem nicht die Verfügungsgewalt laut IAS 39.20 behalten, da der Factor die Fähigkeit hat und rechtlich in der Lage ist, die Forderung an einen Dritten zu verkaufen.

Die FRIWO behält weder die vertraglichen Pflichten und Rechte, da die Verfügungsgewalt laut IAS 39.20 an den Factor übergeht, noch erlangt sie neue Pflichten und Rechte aus der Übertragung bzw. dem Forderungsverkauf an den Factor. Ein sogenanntes anhaltendes Engagement nach IFRS 7 liegt somit nicht vor.

Der Factor stellt den Kaufpreis zum überwiegenden Teil FRIWO als liquide Mittel zur Verfügung. Für den Zeitraum zwischen Kauf und Zahlungseingang erhält der Factor einen Zinssatz in Höhe eines Referenzzinssatzes zuzüglich 1,2 Prozent Zinsmarge.

Für die nicht verkauften Forderungen führt FRIWO Wertberichtigungen auf Basis identifizierter Einzelrisiken durch. Die Wertberichtigungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

in T Euro 2017 2016
Stand der Wertberichtigungen am 1.1. -263 -1.376
Verbrauch 32 799
Zuführungen -30 -90
Auflösung 85 404
Stand der Wertberichtigungen am 31.12. -176 -263

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Überfälligkeiten der nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

davon
Zum Abschlussstichtag
überfällig und nicht wertgemindert
in T Euro Buchwert Zum Stichtag weder
wertgemindert
noch überfällig
Zum Stichtag wertge
mindert (Buchwert)
1 bis 30 Tage 31 bis 90 Tage Mehr als
90 Tage
zum 31.12.2017 5.999 5.290 161 467 79 2
zum 31.12.2016 5.400 4.895 210 272 23 0

Es gibt keine Forderungen, die mehr als 360 Tage überfällig sind und nicht wertberichtigt wurden. Für den Bestand der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wurden keine Anzeichen identifiziert, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte (23)

1.669 2.022
Übrige finanzielle Vermögenswerte 81 245
Mietkautionen 266 152
Kaufpreiseinbehalt aus Factoring 1.322 1.625
in T Euro 31.12.2017 31.12.2016

Der Kaufpreiseinbehalt aus Factoring beläuft sich auf einen Betrag in Höhe eines Prozentsatzes auf den Wert der verkauften Bruttoforderung und dient der Absicherung des Factors gegenüber dem Factornehmer, um die üblichen Skonti- und Bonuszahlungen, die allgemeinen Gebühren sowie das Veritätsrisiko zu decken.

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte (24)

735 1.788
Übrige nicht finanzielle Vermögenswerte 0 69
Abgrenzungsposten 171 323
Forderungen aus sonstigen Steuern, Zöllen 564 1.396
in T Euro 31.12.2017 31.12.2016

Zu den Stichtagen gab es keine Wertberichtigungen auf die sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte.

Zahlungsmittel (25)

in T Euro 31.12.2017 31.12.2016
Scheck- und Kassenbestände 3 8
Guthaben bei Kreditinstituten 6.637 2.468
6.640 2.476

In den Guthaben bei Kreditinstituten ist in Höhe von 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) das Guthaben beim Factor für den noch nicht in Anspruch genommenen Teil des Kaufpreises der an den Factor abgetretenen Forderungen enthalten.

Diese Definition der Zahlungsmittel wird auch in der Kapitalflussrechnung angewandt.

Eigenkapital (26)

Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage betreffen die FRIWO AG. Das Grundkapital der FRIWO AG in Höhe von 20.020 T Euro ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Damit repräsentiert jede Aktie einen Anteil am gezeichneten Kapital von 2,60 Euro. Die Zahl der ausgegebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2017 sowie im Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Die Kapitalrücklage steht zur Verrechnung etwaiger zukünftiger Verluste und teilweise zur Erhöhung des Grundkapitals im Rahmen der Restriktionen des § 150 AktG zur Verfügung, jedoch nicht für Ausschüttungen.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2013 wurde der Vorstand der FRIWO AG ermächtigt, bis zum 30. April 2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen und mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, um bis zu 10.010 T Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Die Kapitalrücklage betrifft die gesetzliche Mindestrücklage der FRIWO AG.

Die Gewinnrücklagen enthalten die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, die Ergebnisse des Berichtsjahres und der Vorjahre, gekürzt um die in der Vergangenheit gezahlten Dividenden sowie die Teile des sonstigen Konzernergebnisses, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

In den sonstigen Rücklagen werden die kumulierten Ergebnisse der im sonstigen Konzernergebnis erfassten Eigenkapitalveränderungen ausgewiesen, die anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

In ihrem handelsrechtlichen Einzelabschluss zum 31. Dezember 2017 weist die FRIWO AG nach Einstellung von 2.205 T Euro in die anderen Gewinnrücklagen einen Bilanzgewinn in Höhe von 3.080 T Euro (Vorjahr: 2.251 T Euro) aus. Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde zur Ausschüttung einer Dividende von 0,25 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft, somit insgesamt 1.925 T Euro verwendet. Der verbleibende Rest von 326 T Euro wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Berichtsjahres zur Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft, somit insgesamt 3.080 T Euro zu verwenden.

Aussagen zur Kapitalsteuerung finden sich im Abschnitt zum Finanzrisikomanagement (34).

Rückstellungen für Pensionen (27)

Bei den Verpflichtungen, die ausschließlich im Inland bestehen, handelt es sich größtenteils um dienstzeitbezogene Versorgungsleistungen auf der Grundlage von Festbeträgen. Daneben gibt es auch eine einkommensund dienstzeitabhängige Zusage. Bei den Zusagen handelt es sich ausschließlich um Individualvereinbarungen.

Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen. Dazu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.

Der versicherungsmathematischen Berechnung liegen die folgenden Parameter zu Grunde: ein Abzinsungssatz von 1,46 Prozent (Vorjahr: 1,45 Prozent), ein Gehaltstrend von 2,25 Prozent (Vorjahr: 2,25 Prozent) und neben individuell vereinbarten Rentenanpassungen ein Rententrend von 1,5 Prozent (Vorjahr: 1,5 Prozent). Hinsichtlich der Lebenserwartung wurden die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung wird durch versicherungsmathematische Gutachten belegt.

Der Dienstzeitaufwand und der Zinsaufwand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, die Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind Bestandteil des sonstigen Konzernergebnisses.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung hat sich wie folgt entwickelt:

in T Euro 2017 2016
Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) zum 1.1. 3.247 3.138
Laufender Dienstzeitaufwand
(Barwert der im Geschäftsjahr erdienten Pensionsansprüche)
4 4
Zinsaufwand 45 63
Neubewertungseffekte
Versicherungsmathematische Gewinne (–) / Verluste (+)
aus der Änderung finanzieller Annahmen
-3 193
Erfahrungsbedingte Anpassungen 22 60
Gezahlte Leistungen -216 -211
Leistungsorientierte Verpflichtung (DBO) zum 31.12. 3.099 3.247

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag entspricht dem jeweiligen Fehlbetrag des Plans, da kein Planvermögen existiert.

Die im Folgejahr erwarteten Rentenzahlungen betragen 213 T Euro.

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag 10 Jahre (Vorjahr: 10 Jahre).

Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zu Grunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. FRIWO ist diesen versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte folgende Auswirkungen:

in T Euro Anstieg Rückgang
Diskontierungssatz +/– 1 %-Punkt -283 335
2017
Gehalts- und Rententrend +/– 0,25 %-Punkte
66 -64
Diskontierungssatz +/– 1 %-Punkt -306 364
2016 Gehalts- und Rententrend +/– 0,25 %-Punkte 72 -69

Die Ermittlung der Effekte erfolgte unter Anwendung der gleichen Methoden wie für die Bewertung der Verpflichtung zum Jahresende. Dabei wurden die Effekte jeweils isoliert betrachtet, d.h. eventuell bestehende Abhängigkeiten zwischen den untersuchten Parametern blieben unberücksichtigt.

Die Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung, definiert als beitragsorientierter Versorgungsplan, betrugen 1.349 T Euro (Vorjahr: 1.301 T Euro).

Sonstige Rückstellungen (28)

in T Euro 01.01.2017
Stand
Inanspruch
nahme
Auflösung Zuführung 31.12.2017
Stand
Sonstige langfristige Rückstellungen
Personal- und Sozialbereich 263 10 0 593 846
Sonstige kurzfristige Rückstellungen
Gewährleistungen 825 234 0 117 708
Drohverluste 52 52 0 298 298
Übrige 94 0 0 26 120
971 286 0 441 1.126

Die langfristigen Rückstellungen enthalten neben den Jubiläumsverpflichtungen den langfristigen Anteil der variablen Vorstandsvergütung.

Die langfristigen Rückstellungen wurden durch Abzinsung ermittelt. Die Erhöhung des abgezinsten Betrags während der Berichtsperiode aufgrund des Zeitablaufs betrug 4 T Euro (Vorjahr: 4 T Euro). Zur Abzinsung wurde ein laufzeitadäquater Zinssatz gewählt. Der Effekt aus der Zinssatzänderung war unwesentlich.

Die Rückstellungen für Gewährleistungen dienen zur Deckung von Garantieverpflichtungen aufgrund von bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen. Die Drohverluste betreffen belastende Verträge, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.

Die FRIWO Gerätebau GmbH bietet ihren Mitarbeitern seit 2016 die Möglichkeit Lohn- und Gehaltsbestandteile in Langzeitkonten einzubringen. Der Wert der Rückstellungen aus den mitarbeiterfinanzierten Langzeitkonten bestimmt sich nach der Wertentwicklung des Aktivwerts der kongruenten Rückdeckungsversicherung. Der Ausweis erfolgt saldiert.

31.12.2017: Buchwert kurzfristig langfristig in T Euro bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Darlehen 5.000 0 5.000 0 Ratentilgungsdarlehn 4.261 1.267 2.994 0 Sonstige kurzfristige 4.281 4.281 0 0 13.542 5.548 7.994 0

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (29)

31.12.2016: kurzfristig langfristig
in T Euro Buchwert bis 1 Jahr 1 bis 5
Jahre
über 5
Jahre
Darlehen 5.000 0 5.000 0
Ratentilgungsdarlehn 2.846 759 2.087 0
Sonstige kurzfristige 5.829 5.829 0 0
13.675 6.588 7.087 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten unterlagen wie im Vorjahr keiner Besicherung.

Der gewichtete Durchschnittszinssatz für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lag 2017 bei 2,22 Prozent (Vorjahr 1,90 Prozent).

Zum Jahresende stellen sich die Kreditlinien wie folgt dar:

in T Euro Kreditlinien Ausnutzung Freie Kreditlinien
31.12.2017 24.820 13.542 11.278
31.12.2016 21.692 13.675 8.017

In den Kreditlinien ist ein langfristiges Darlehen über 5,0 Mio. Euro mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren, sowie ein langfristiges Ratentilgungsdarlehen mit einem Wert von 2,2 Mio. US-Dollar zur Finanzierung der Produktionsstätte in Vietnam enthalten. Als zusätzliche Finanzierung hat die Tochtergesellschaft in Vietnam in 2016 eine sogenannte Working Capital–Kreditlinie in Höhe von 3 Mio. US-Dollar mit einer lokalen Bank abgeschlossen. Diese konnte im Jahr 2017 um weitere 2,5 Mio. US-Dollar auf 5,5 Mio. US-Dollar erhöht werden. Darüber hinaus hat die FRIWO Gerätebau GmbH zur Finanzierung der Akquisition der neuen Transformatorenfabrik im Januar 2017 ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 3 Mio. Euro (Restschuld zum 31.12.17: 2,4 Mio. Euro) und einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen. In zwei von drei Kreditverträgen der langfristigen Finanzierung wurden zwei Covenants vereinbart. Die erste Kreditklausel bezieht sich auf die Eigenkapitalquote und die zweite Klausel auf den dynamischen Verschuldungsgrad.

Die Erhöhung der langfristigen Kreditverbindlichkeiten von +0,9 Mio. Euro ist mit -0,2 Mio. Euro und die Verringerung der kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten von -1,0 Mio. Euro ist mit -0,1 Mio. Euro durch Wechselkursänderungen beeinflusst. Die restlichen Veränderungen sind zahlungswirksam.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (30)

Zahlungsverpflichtungen werden unter Beachtung der Zahlungsfälligkeit als lang- oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Zahlungsverpflichtungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (31)

in T Euro 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 3.650 3.050
Restkaufpreis Transformatorenfertigung 334 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 431 447
4.415 3.497

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (32)

in T Euro 31.12.2017 31.12.2016
Abgrenzungen aus dem Personalbereich 1.276 1.640
Übrige Verbindlichkeiten 127 124
1.403 1.764

Weitere Anhangsangaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse (33)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

in T Euro 31.12.2017 31.12.2016
Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 115 182
Miet- und Leasingverpflichtungen 3.423 1.699
(davon fällig im Folgejahr) (1.129) (634)
(davon fällig in 2 bis 5 Jahren) (2.294) (1.065)
3.538 1.881

Im Geschäftsjahr 2017 wurden Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von 1.105 T Euro (Vorjahr: 751 T Euro) erfolgswirksam erfasst.

Die Miet- und Leasingverpflichtungen betreffen im Wesentlichen die Mietverträge über die Gebäude der vietnamesischen und chinesischen Tochtergesellschaft sowie Leasingverträge für Fuhrpark und Büroausstattung.

Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

Die FRIWO AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften sind nicht an laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten.

Finanzrisikomanagement und Derivative Finanzinstrumente (34)

Kreditrisiko

Es bestehen Forderungen gegen eine Vielzahl von Kunden. Darin enthalten sind regelmäßig hohe Einzelforderungen gegen Großkunden. Den aus dem Forderungsbestand resultierenden Kreditausfallrisiken wird durch ein systematisches Verfahren bei der Auswahl von Kunden, durch Analyse des Zahlungsverhaltens und Setzen angemessener Kreditlimits begegnet. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die zum Bilanzstichtag angesetzten Forderungen und Sonstigen Vermögenswerte abgebildet. Die FRIWO-Gesellschaften verkaufen ihre Produkte ausschließlich an Kunden, die zuvor einer Bonitätsprüfung unterzogen wurden.

Liquiditätsrisiko

FRIWO führt regelmäßig eine Liquiditätsplanung für den Konzern durch, um einen etwaigen Liquiditätsengpass frühzeitig erkennen zu können. In das kurz- und mittelfristige Liquiditätsmanagement werden die Fälligkeiten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sowie die Schätzungen des operativen Cashflows einbezogen. FRIWO steuert seine Liquidität, indem der Konzern ergänzend zum Zahlungsmittelzufluss aus dem operativen Geschäft in ausreichendem Umfang liquide Mittel vorhält und Kreditlinien bei Banken unterhält. Zusätzlich reduziert die Möglichkeit des Verkaufs von Forderungen das Liquiditätsrisiko des Konzerns.

Die folgende Liquiditätsanalyse zeigt die Fälligkeiten der vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2017 fixierten Zinssätze ermittelt.

31.12.2017: Cashflows 2018 Cashflows 2019 Cashflows 2020ff
in T Euro Buchwert
2017
Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
13.524 205 5.548 146 1.267 41 6.727
31.12.2016: Cashflows 2017 Cashflows 2018 Cashflows 2019ff
in T Euro Buchwert
2016
Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
13.675 181 6.588 143 759 154 6.328

Einige der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten branchenübliche Klauseln, die der Bank im Falle einer eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 wurden die für FRIWO relevanten Covenants eingehalten. Die Fortführung der langfristigen Finanzierungen ist somit gewährleistet; der Vorstand hat keine Hinweise auf eine vorzeitige Fälligstellung. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Währungsrisiko

Aufgrund der internationalen Tätigkeiten ist FRIWO Währungsrisiken ausgesetzt. Hierbei ergibt sich zunächst eine natürliche Absicherung aufgrund der Fremdwährungspositionen, die sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich in gleicher Währung auftreten. Des Weiteren werden verbleibende Fremdwährungsrisiken durch gezieltes Währungsmanagement vermindert; aus diesem Grund schließt FRIWO unterjährig ggf. Devisentermingeschäfte ab und wendet hierbei kein sogenanntes Hedge accounting an.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 lagen daher wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte vor. Aus den nicht gesicherten Positionen ergibt sich ein Restrisiko aus den möglichen Änderungen des Wechselkurses US-Dollar und HK-Dollar zum Euro. Das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weisen, vorbehaltlich etwaiger steuerlicher Effekte bzw. Steuerlatenzen, hinsichtlich dieses Risikos folgende Sensitivitäten auf:

Kursentwicklung Auswirkungen auf das
Ergebnis vor Steuern
Auswirkungen auf das
Eigenkapital
des USD, HKD, JPY in T Euro in T Euro
2016 +5% 70 70
-5% -77 -77
+5% 349 349
2016 -5% -385 -385

Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des US-Dollar gegenüber dem Euro ausgesetzt. Zum Stichtag betrug die USD-Nettoposition rd. 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 7,1 Mio. Euro). Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet auch die ausstehenden, auf fremde Währung lautenden monetären Positionen in US-Dollar und HK- Dollar. Berechnet wird der bilanzielle Effekt einer 5-prozentigen Abweichung der Fremdwährungskurse zum Euro am Stichtag. Die Auswirkung auf das Eigenkapital ist aufgrund der nicht vorhandenen Cashflow Hedges identisch mit den Auswirkungen auf das Ergebnis. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.

Zinsänderungsrisiko

Die FRIWO verfügt über ein festverzinsliches langfristiges Darlehen über 5,0 Mio. Euro mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren. Darüber hinaus hat die FRIWO Gerätebau GmbH zur Finanzierung der Akquisition der neuen Transformatorenfabrik ein langfristiges Tilgungsdarlehen im Januar 2017 in Höhe von 3 Mio. Euro (Restschuld zum 31.12.17: 2,4 Mio. Euro) und einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen, welches ebenfalls festverzinslich ist. Das bestehende langfristige Ratentilgungsdarlehen mit einer ursprünglichen Laufzeit von 5 Jahren ist dagegen variabel verzinst. Die Zinsentwicklung am Markt wird fortlaufend beobachtet und analysiert.

Zum 31. Dezember 2017 bestand keine Absicherung des Zinsrisikos durch entsprechende Zinsswaps.

Aus den variabel verzinsten Vermögenswerten und Schulden ergibt sich ein Restrisiko bezüglich möglicher Zinsänderungen. Das Ergebnis vor Steuern und das Eigenkapital weisen, vorbehaltlich etwaiger steuerlicher Effekte bzw. Steuerlatenzen, hinsichtlich dieses Risikos folgende Sensitivitäten auf:

Auswirkungen auf das
Erhöhung/
Ergebnis vor Steuern
Verringerung
Auswirkungen auf das
Eigenkapital
in Basispunkten T Euro T Euro
2017 +100 -144 -144
-100 144 144
+100 -145 -145
2016 -100 145 145

Zur Ermittlung der Zinssensitivität wurde das Zinsergebnis aus den variabel verzinsten Vermögenswerten und Schulden dem durchschnittlichen Zinssatz von 2,50 Prozent (Vorjahr: 1,86 Prozent) des Geschäftsjahres gegenübergestellt. Anschließend wurde die Veränderung des Zinsergebnisses aufgrund einer Erhöhung/Verringerung des durchschnittlichen Prozentsatzes um 100 Basispunkte ermittelt. Die Auswirkung auf das Eigenkapital ist identisch mit der Auswirkung auf das Ergebnis.

Derivative Finanzinstrumente

Zum 31.12.2017 waren wie im Vorjahr keine Devisentermingeschäfte bei FRIWO abgeschlossen.

Kapitalsteuerung

Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur mit Blick auf die Gesamtkapitalrentabilität unter Berücksichtigung von Bonitätszielen. Damit soll sowohl den Interessen der Anteilseigner als auch der Kreditgeber entsprochen werden. Darüber hinaus wird neben den aktuellen individuellen Rahmenbedingungen wie geplante Dividenden und Investitionen auch die gesamtwirtschaftliche Lage in die Ermittlung der jeweiligen Zielkapitalstruktur einbezogen.

Die Kapitalstruktur zum Bilanzstichtag erfüllt die vertraglich vereinbarten Kreditklauseln zur Eigenkapitalquote. Sie ist auf einem soliden Niveau und dennoch strebt der Vorstand eine kontinuierliche Verbesserung der Eigenkapitalquote an.

Das Verhältnis zwischen lang- und kurzfristigen Schulden entspricht der vom Vorstand angestrebten Relation.

in T Euro 31.12.2017 31.12.2016
Eigenkapital 22.092 17.674
als % vom Gesamtkapital 36% 31%
Langfristige Schulden 11.939 10.597
Kurzfristige Schulden 26.782 29.467
Fremdkapital 38.721 40.064
als % vom Gesamtkapital 64% 69%
Gesamtkapital 60.831 57.738

Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten (35)

Abkürzungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten:

AfS Available for Sale Zur Veräußerung verfügbar
FLaAC Financial Liabilities at Amortised Cost Finanzielle Verbindlichkeiten
zu fortgeführten Anschaffungkosten
FAHfT Financial Assets Held for Trading Finanzielle Vermögenswerte
zur Veräußerung gehalten
FLHfT Financial Liabilities Held for Trading Finanzielle Verbindlichkeiten
zur Veräußerung gehalten
HtM Held to Maturity bis zur Endfälligkeit gehalten
LaR Loans and Receivables Darlehen und Forderungen

Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS 7.6 i.V.m. Appendix B1:

AC At Cost fortgeführte Anschaffungskosten
FV At Fair Value beizulegender Zeitwert

Die folgende Tabelle zeigt die Einteilung der Kategorien von Finanzinstrumenten in Klassen, welche sich hinsichtlich der Art der Bewertung der darin enthaltenen Finanzinstrumente unterscheiden:

AKTIVA Bewertung
nach IAS 39 zu
in T Euro 31.12.2017
Buchwert
nach IAS 39
Kategorie
Anschaffungs
kosten
Fair Value nach IFRS 7
Klassen
31.12.2017
Fair Value
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
5.999 LaR 5.999 AC 5.999
Zahlungsmittel 6.640 LaR 6.640 AC 6.640
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.669 LaR 1.669 AC 1.669

Davon: Aggregiert nach

Bewertungskategorien gem. IAS 39

Darlehen und Forderungen 14.308 LaR 14.308

PASSIVA nach IAS 39 zu Bewertung
in T Euro 31.12.2017
Buchwert
nach IAS 39
Kategorie
Anschaffungs
kosten
Fair Value nach IFRS 7
Klassen
31.12.2017
Fair Value
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
7.994 FLaAC 7.994 AC 7.994
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
12.199 FLaAC 12.199 AC 12.199
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
5.548 FLaAC 5.548 AC 5.548
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.415 FLaAC 4.415 AC 4.415
Davon: Aggregiert nach
Bewertungskategorien gem. IAS 39
Finanzielle Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
30.156 FLaAC 30.156

Im Vorjahr stellten sich die Werte wie folgt dar:

AKTIVA nach IAS 39 zu Bewertung
in T Euro 31.12.2016
Buchwert
nach IAS 39
Kategorie
Anschaffungs
kosten
Fair Value nach IFRS 7
Klassen
31.12.2016
Fair Value
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
5.400 LaR 5.400 AC 5.400
Zahlungsmittel 2.476 LaR 2.476 AC 2.476
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.022 LaR 2.022 AC 2.022
Davon: Aggregiert nach
Bewertungskategorien gem. IAS 39
Darlehen und Forderungen
9.898 LaR 9.898
PASSIVA nach IAS 39 zu Bewertung
in T Euro 31.12.2016
Buchwert
nach IAS 39
Kategorie
Anschaffungs
kosten
Fair Value nach IFRS 7
Klassen
31.12.2016
Fair Value
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
7.087 FLaAC 7.087 AC 7.087
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
15.844 FLaAC 15.844 AC 15.844
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
6.588 FLaAC 6.588 AC 6.588
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.497 FLaAC 3.497 AC 3.497
Davon: Aggregiert nach
Bewertungskategorien gem. IAS 39
Finanzielle Verbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
33.016 FLaAC 33.016

Die Buchwerte der Finanzinstrumente stellen zum Stichtag einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar, da diese im Wesentlichen kurzfristig sind bzw. sich aus der zeitlichen Nähe zwischen Einbuchungszeitpunkt und Bilanzstichtag keine nennenswerten Differenzen ergeben.

Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:

2017 Nettoergebnisse aus
Folgebewertung
in T Euro Zinsen Wertberichtigung
FI-Kategorie
nach IAS 39
Ertrag Aufwand Auflösung Zuführung umrechnung
Währungs
LaR 0 0 85 -30 0
AfS 0 0 0 0 0
HtM 0 0 0 0 0
FAHfT/FLHfT 0 0 0 0 0
FLaAC 0 -489 0 0 -639
Summe 0 -489 85 -30 -639
2016 Nettoergebnisse aus
Folgebewertung
in T Euro Zinsen Wertberichtigung
FI-Kategorie
nach IAS 39
Ertrag Aufwand Auflösung Zuführung umrechnung
Währungs
LaR 2 0 404 -90 0
AfS 0 0 0 0 0
HtM 0 0 0 0 0
FAHfT/FLHfT 0 0 0 0 0
FLaAC 0 -373 0 0 -283
Summe 2 -373 404 -90 283

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (36)

Die Cardea Holding GmbH, Grünwald, ist mit Mehrheit an der FRIWO AG beteiligt. Die Cardea Holding GmbH und ihre Muttergesellschaft, die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG, München, sowie deren Tochterunternehmen sind dadurch nahestehende Unternehmen zur FRIWO AG im Sinne des IAS 24. Im Berichtsjahr fanden wie im Vorjahr keine Geschäftsvorfälle zwischen der FRIWO AG und der Cardea Holding GmbH oder der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG statt. Lediglich zwischen einer Tochtergesellschaft der FRIWO AG und einer Tochtergesellschaft der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG wurden im Berichtsjahr Kosten in Höhe von 12 T Euro (Vorjahr: 0 T Euro) weiterbelastet.

Vorstand und Aufsichtsrat werden als natürliche nahestehende Personen eingestuft. Zu Angaben zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf Ziffer (37) verwiesen. Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr fanden keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen statt.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands (37)

Die fixe Vergütung je Aufsichtsratsmitglied beläuft sich auf 10 T Euro pro Jahr. Die variable Vergütung richtet sich nach der Höhe der beschlossenen Dividenden. Die Gesamthöhe der Aufsichtsratsvergütung ist auf das Dreifache des festen Betrags begrenzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache. Ausschussmitglieder erhalten jeweils eine weitere Vergütung von 1.000 Euro. Davon ausgenommen sind der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter. Die fixe Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für das Geschäftsjahr 2017 75 T Euro (Vorjahr: 75 T Euro). Für das Geschäftsjahr 2016 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt eine variable Vergütung von 21 T Euro (Vorjahr: 7 T Euro).

Hinsichtlich der Bezüge des Vorstands ist zu beachten, dass die ordentliche Hauptversammlung der FRIWO AG am 11. Mai 2016 beschlossen hat, dass Angaben im Hinblick auf eine individualisierte Vergütung gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020 unterbleiben.

Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 2.561 T Euro (Vorjahr: 891 T Euro), davon 815 T Euro fix (Vorjahr: 495 T Euro) und 1.746 T Euro variabel (Vorjahr: 396 T Euro).

Von dem variablen Teil entfallen 1.155 T Euro (Vorjahr 0 T Euro) auf das Long-Term Incentive (LTI)-Programm. In dessen Rahmen wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert. Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf jeden Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur Auszahlung, wenn der Unternehmenswert nicht rückläufig ist. Ist dies jedoch der Fall, so wird dieser Verlust mit der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Konzernanhang Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszugleichen. Bis auf den auf die Bonusbank entfallenden Betrag der variablen Vergütung sind alle Vergütungsbestandteile kurzfristig fällig.

Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Pensionsbezüge von 169 T Euro (Vorjahr: 164 T Euro). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind gemäß IAS 19 insgesamt 2.533 T Euro (Vorjahr: 2.657 T Euro) zurückgestellt.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen sind den Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen nicht eingeräumt worden.

Honorar des Abschlussprüfers (38)

Die für das Geschäftsjahr 2017 berechneten Honorare und Auslagen des Abschlussprüfers, der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, umfassten wie im Vorjahr ausschließlich Leistungen im Rahmen der Abschlussprüfung in Höhe von 89 T Euro (Vorjahr: 84 T Euro).

Anteilsbesitz (39)

Die FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern ist durch Ergebnisabführungsvertrag mit der FRIWO AG verbunden und nimmt die Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

in T Euro Kapitalanteil Eigenkapital Ergebnis 2017
FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern,
Deutschland
100,00% 6.534 9.713 1)
FRIWO Power Solutions Technology
(Shenzhen) Co. Ltd., Shenzhen, China
100,00% 725 48 2) 3)
FRIWO Vietnam Co. Ltd.,
Bien Hoa City, Vietnam
100,00% 3.006 3.620 2) 3)

1) vor Ergebnisabführung

2) gem. IFRS

3) mittelbar über FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern

Angaben zur Corporate Governance-Erklärung (40)

Die Erklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und wird der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens unter:

www.friwo-ag.de/corporate-governance/

dauerhaft zugänglich gemacht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (41)

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 sind bis zum Tag der Freigabe des Konzernabschlusses keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns eingetreten.

Ostbevern, 28. Februar 2018

FRIWO AG

Der Vorstand

(Vorsitzender)

Rolf Schwirz Martin Schimmelpfennig

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind."

Ostbevern, 28. Februar 2018

Der Vorstand

(Vorsitzender)

Rolf Schwirz Martin Schimmelpfennig

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Wir haben den Konzernabschluss der FRIWO AG, Ostbevern, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 (zusammengefasster Lagebericht) geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bilanzielle Abbildung des Erwerbs einer Fertigungsfabrik für Wandler und Drosseln durch einen Asset Deal

• Das Risiko für den Abschluss

Der Konzern erwarb am 4. Januar 2017 durch sein Tochterunternehmen FRIWO Gerätebau GmbH eine Fertigungsfabrik für Wandler und Drosseln in Vietnam im Rahmen eines Asset Deals (vgl. Angaben unter Nr. 20 des Konzernanhangs). Der Kaufpreis betrug TEUR 3.245 und wurde in zwei Raten aufgeteilt. Die erste Rate in Höhe von TEUR 2.865 wurde sofort geleistet, die zweite Rate in Höhe von TEUR 380 wurde ein Jahr ein Jahr nach dem Erwerb an den Verkäufer ausbezahlt. Dafür war im Konzern ein Zugang von - bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert - Sachanlagen (TEUR 298), Vorräte (TEUR 19), Immaterielle Vermögenswerte (TEUR 496) sowie darauf gebildete passive latente Steuern (TEUR 99) zu verzeichnen. Aus dem Erwerb der Fertigungsfabrik resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.531.

Der Asset Deal wurde im Konzernabschluss als ein Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 eingestuft. Folglich wurden die erworbenen Vermögenswerte identifiziert und im Rahmen einer Kaufpreisallokation deren beizulegende Zeitwerte bestimmt. Hierbei wurde die Gesellschaft von Bewertungsspezialisten der FAS AG, Frankfurt am Main, unterstützt. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Faktoren. Hierzu zählen insbesondere der der Bewertung zugrunde gelegte Kapitalkostensatz sowie Wachstumsraten im Businessplan und die Nutzungsdauern der erworbenen Vermögenswerte. Zudem wirken sich die angenommenen Nutzungsdauern der erworbenen Vermögenswerte über die Abschreibung auch auf zukünftige Perioden aus. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass bei nicht sachgerechter Ausübung der Schätzungen und Ermessensspielräume die Wertansätze der erworbenen Vermögenswerte nicht den beizulegenden Zeitwert widergeben oder nicht über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Darüber hinaus erfordert der IFRS 3 Anhangsangaben, deren Vollständigkeit und Angemessenheit sicherzustellen ist.

• Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unsere Prüfungshandlungen umfassten eine Analyse der Kaufvertragsunterlagen. Wir befragten die gesetzlichen Vertreter und den beauftragten Bewertungssachverständigen bezüglich der Vollständigkeit der Identifizierung erworbener Vermögenswerte und Schulden und der der Zeitwertbewertung zugrunde gelegten Annahmen. Im Zusammenhang mit den Wertermittlungen haben wir Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des Sachverständigen bewertet, ein Verständnis von seinen Tätigkeiten gewonnen und beurteilt, ob die von ihnen erstellten Berechnungen als Prüfungs-nachweis für den Wertansatz der identifizierten Vermögenswerte und Schulden geeignet sind. Zudem beurteilten wir, ob die für die Bewertung verwendeten Methoden sachgerecht ausgewählt und angewandt wurden. Die Wertermittlung haben wir rechnerisch nachvollzogen. Die Annahmen zur Herleitung der Kapitalkosten haben wir ebenfalls geprüft. Zur Einschätzung möglicher Veränderungen der Kapitalkosten auf die relevanten Wertansätze haben wir die von den Bewertungsexperten durchgeführten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen.

• Unsere Schlussfolgerungen

Die gesetzlichen Vertreter haben durch auf ein Gutachten gestütztes sachgerechtes Bewertungsverfahren die ausgewiesenen Buchwerte nachgewiesen. Die Vermögenswerte und Schulden aus dem Asset Deal wurden vollständig identifiziert und erfasst. Die getroffenen Annahmen für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sowie die verwendeten Nutzungsdauern sind plausibel und stehen in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Wir haben keine wesentlichen Fehler in den Berechnungen festgestellt. Die im Konzernanhang nach IFRS 3 gemachten Angaben sind vollständig und sachgerecht.

Abbildung des Long Term Incentive Programms

• Das Risiko für den Abschluss

Der Aufsichtsrat der FRIWO AG hat mit ihren Vorständen im Februar 2017 erstmals ein Long Term Incentive Programm abgeschlossen (vgl. Konzernanhang Nr. 37 sowie Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht). Den Mitgliedern des Vorstands wird in jedem Geschäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein Long-Term Incentive (LTI) in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung basiert.

Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt nach einer definierten Formel unter Berücksichtigung von Nettoverschuldung, Ergebnis vor Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA) und Dividendenausschüttung. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmenswertsteigerung ermittelt, wobei 50 % ausgezahlt und 50 % in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur Auszahlung, wenn eine weitere Unternehmenswertsteigerung nach der im LTI-Programm festgelegten Formel stattgefunden hat. Sollte der Unternehmenswert rückläufig sein, wird dieser Verlust mit dem Wert der Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Für den Ansatz und die Bewertung einer daraus resultierenden Rückstellung zum Bilanzstichtag ist die Einschätzung der wirtschaftlichen Entstehung der Verpflichtung sowie die periodengerechte Zuordnung des Aufwandes aus dem Vertrag zu den damit verbundenen Erträgen durch die gesetzlichen Vertreter von besonderer Bedeutung.

Das LTI für 2017 wurde in Höhe von TEUR 1.155 ermittelt und vollständig als Schuld erfasst. Der kurzfristige Teil in Höhe von TEUR 577 wurde unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der langfristige Teil (die Bonusbank) ist in gleicher Höhe unter den langfristigen Rückstellungen erfasst.

Eine unsachgerechte Auslegung des Vertrages durch die gesetzlichen Vertreter stellt ein erhöhtes Fehlerrisiko in der Rechnungslegung dar. Die Zuordnung des Aufwands zu den einzelnen Perioden hat eine direkte Auswirkung auf den Konzernüberschuss.

• Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Angemessenheit des Ansatzes und der Wertansätze für die Rückstellung beurteilt. Wir haben den Vertrag über das LTI-Programm und die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur wirtschaftlichen und rechtlichen Entstehung der Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag sowie die der Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen analysiert. Darüber hinaus haben wir die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie die daraus resultierende bilanzielle Abbildung unter Zugrundelegung einschlägiger Fachliteratur und unter Hilfe eines rechtlichen Rates gewürdigt. Die erwartete Unternehmenswertsteigerung auf Basis der Unternehmensplanung haben wir verplausibilisiert.

• Unsere Schlussfolgerungen

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • die in der Anlage des Bestätigungsvermerks genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
  • den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
  • die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagerbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und

damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2010 als Abschlussprüfer der FRIWO AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Bertram Wittstadt.

Nürnberg, den 28. Februar 2018

Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Hübschmann Wittstadt

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts

Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

  • die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und
  • die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung

Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind solche Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch von DRS 20 gefordert sind.

  • die im zusammengefassten Lagebericht unter der Überschrift Mitarbeiter enthaltenen Angaben
  • die im zusammengefassten Lagebericht unter der Überschrift Umweltbericht enthaltenen Angaben

Adressen und Termine

Finanzkalender 2018

Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.

Pressemitteilung zum 1. Quartal 2018 8. Mai 2018
Hauptversammlung in Ostbevern 15. Mai 2018
Halbjahresbericht 2018 9. August 2018
Pressemitteilung zum 3. Quartal 2017 8. November 2018

Adressen

FRIWO AG WKN 620 110 D-48346 Ostbevern Deutschland

Von-Liebig-Straße 11 ISIN DE 0006201106 CEA

Tel.: +49 (0) 25 32 / 81 - 0 Fax: +49 (0) 25 32 / 81 - 129

E-Mail: [email protected] Internet: http://www.friwo-ag.de

Ansprechpartnerin Frau Britta Wolff Tel.: +49 (0) 25 32 / 81 - 118 Fax: +49 (0) 25 32 / 81 - 855 E-Mail: [email protected]