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Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

Board/Management Information Mar 11, 2010

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Bericht des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2009

Im Mittelpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats standen im Geschäftsjahr 2009 die mittelfristige Finanzierungsstruktur vor dem Hintergrund der Bankenkrise, die Situation und Entwicklung der US-Gesundheitsreform und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft sowie die patentrechtliche Situation der Gesellschaft.

Im Einzelnen:

Der Aufsichtsrat hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 wiederum ausführlich mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens und verschiedenen Sonderthemen befasst sowie die ihm nach Gesetz, Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Medical Care Management AG bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft im Rahmen unserer Verantwortung als Aufsichtsrat der Kommanditgesellschaft auf Aktien überwacht. Die Geschäftsführung unterrichtete uns in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle maßgeblichen Fragen der Geschäftspolitik sowie der Unternehmensplanung und Strategie, über den Gang der Geschäfte, über die Rentabilität, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie über die Risikosituation und das Risikomanagement. Alle für das Unternehmen und den Konzern bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin in den Ausschüssen und im Plenum ausführlich erörtert. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens hat der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin mit uns abgestimmt. Wir haben wieder wie in den vergangenen Jahren die wirtschaftliche Entwicklung der Akquisitionen der Vorjahre überprüft und mit den Planungen und Prognosen im Zeitpunkt der jeweiligen Akquisitionen verglichen.

Sitzungen:

Im Geschäftsjahr 2009 fanden vier Aufsichtsratssitzungen und eine Telefonkonferenz statt. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Zwischen den Sitzungen sind schriftliche Informationen erteilt worden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat zwischen den Sitzungen engen Kontakt mit dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin gehalten. Der Aufsichtsrat hat auch im vergangenen Jahr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, leitende Mitarbeiter bei der Präsentation ausgewählter Themen kennenzulernen.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahre 2009 intensiv und bei allen seinen Sitzungen mit dem gesamtwirtschaftlichen Szenario, insbesondere der Bankenkrise und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und deren Finanzierungssituation, befasst.

Besonderes Augenmerk galt den politischen Diskussionen beim Erstattungssystem in den USA und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft; der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über den Fortschritt der Beratungen des amerikanischen Gesetzgebers unterrichtet.

Weiterhin war die patentrechtliche Situation der Gesellschaft ein Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsrat. Er hat sich hierüber ausführlich unterrichten lassen und den Vorstand bei den strategischen Fragestellungen beraten.

Die Geschäftsentwicklung, die Wettbewerbssituation und die Planungen des Vorstands in den einzelnen Regionen nahmen erneut breiten Raum bei den Sitzungen ein.

Die Tätigkeit des Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschusses:

Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss tagte unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Walter Weisman im Berichtsjahr insgesamt vier Mal in Sitzungen und hielt erneut mehrere Telefonkonferenzen ab. Er befasste sich mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss, dem Gewinnverwendungsvorschlag und dem Bericht 20-F für die amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC). Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat ferner jeweils die Quartalsberichte mit der Geschäftsführung erörtert. Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat sich von der Unabhängigkeit des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers überzeugt, den Prüfungsauftrag an ihn erteilt, die Honorarvereinbarung mit ihm getroffen und die Prüfungsschwerpunkte mit ihm erörtert und festgelegt. Vertreter des Abschlussprüfers haben an allen Sitzungen des Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschusses teilgenommen und dabei jeweils über ihre Prüfungstätigkeit bzw. die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse berichtet. Sie standen auch für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Der Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung wurden mehrfach erörtert. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Abschlussprüfung das interne Kontrollund das Risikomanagement-system bezogen auf den Rechnungslegungsprozess geprüft und nicht beanstandet. Über größere Einzelrisiken hat der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin periodisch Bericht erstattet. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin hat den Ausschuss ferner regelmäßig, d.h. in allen ordentlichen Sitzungen des Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschusses, über die Compliance-Situation der Gesellschaft informiert. Ferner hat der Leiter der inneren Revision turnusmäßig dem Ausschuss Bericht erstattet.

Im Jahr 2009 hat sich der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss erneut intensiv mit dem internen Kontrollsystem nach dem Sarbanes-Oxley Act ("SOX 404") bei der Gesellschaft befasst. Die Gesellschaft hat am 24. Februar 2010 den uneingeschränkten Prüfungsvermerk der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die Umsetzung der Regelungen von SOX 404 im Geschäftsjahr 2009 erhalten.

Gegenstand der Prüfungen des Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschusses waren auch wieder die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zur Fresenius SE bzw. mit ihr verbundener Unternehmen. Hier konnte jeweils bestätigt werden, dass diese Beziehungen solchen zwischen fremden Dritten ("at arms' length") entsprechen.

Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat den Wechsel des Prüfungsleiters beim Abschlussprüfer begleitet.

Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat jeweils den Gesamtaufsichtsrat vom Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet.

Gemeinsamer Ausschuss:

Der Gemeinsame Ausschuss, dessen Zustimmung für bestimmte wesentliche Transaktionen und bestimmte Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Fresenius SE bzw. mit ihr verbundener Unternehmen erforderlich ist, hat im Jahre 2009 nicht getagt, da keine zustimmungspflichtigen Geschäfte getätigt wurden.

Corporate Governance:

Der Aufsichtsrat hat sich mit der Überprüfung seiner Effizienz und dem Informationsaustausch zwischen dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat und zwischen dem Aufsichtsrat und dem Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss befasst. Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben. Der Aufsichtsrat hat sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen und Rechnungslegungsvorschriften vertraut gemacht.

Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass ihm und den Ausschüssen eine nach seiner Auffassung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Berater- oder sonstige Dienstleistungsbeziehungen zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch im Berichtsjahr ausschließlich bei Herrn Dr. Schenk, der Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und zugleich Partner der international agierenden Rechtsanwaltssozietät Nörr Stiefenhofer Lutz (seit 2010 Noerr LLP) ist. Die Rechtsanwaltssozietät ist in dem Geschäftsjahr 2009 für das Unternehmen rechtsberatend tätig geworden. Der Aufsichtsrat hat der Mandatierung bei Stimmenthaltung von Herrn Dr. Schenk zugestimmt. Im Berichtsjahr 2009 wurden von der Fresenius Medical Care EURO 1.036.270 an die Rechtsanwaltssozietät Nörr Stiefenhofer Lutz bezahlt. Dies entspricht weniger als 3% der von Fresenius Medical Care weltweit gezahlten Rechtsberatungskosten. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss tagt regelmäßig im Anschluss an seine Präsenzsitzungen gemeinsam mit Vertretern des Abschlussprüfers ohne Anwesenheit von Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin.

In seiner Sitzung vom 18. November 2009 hat der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung der Gesellschaft nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex erörtert und beschlossen. Die Entsprechenserklärung wurde im Dezember 2009 auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die darin genannten Ausnahmen von den Empfehlungen des Kodex betreffen unverändert nur die (fehlende) Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, ferner die Vergütung des Aufsichtsrats, bei der auf einen erfolgsorientierten Bestandteil verzichtet wird.

Der Corporate Governance Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats findet sich im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB auf der Internetseite des Unternehmens.

Jahres- und Konzernabschluss:

Der Jahresabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und der Lagebericht wurden nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach § 315a HGB in Übereinstimmung mit den "International Financial Reporting Standards" (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, jeweils für das Geschäftsjahr 2009, wurden durch die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2009 zum Abschlussprüfer gewählte und vom Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss des Aufsichtsrats beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft; die vorstehenden Unterlagen sind jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss sowie dem Aufsichtsrat vor. Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers und der Gespräche mit ihm den Jahres- und den Konzernabschluss und die Lageberichte geprüft und hierüber dem Aufsichtsrat Bericht erstattet.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2009, auch seinerseits geprüft. Die Unterlagen wurden ihm rechtzeitig zugeleitet. Mit dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden. Die Vertreter des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers, die die Prüfungsberichte unterzeichnet haben, haben auch an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft sowie gegen den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung vom 22. Februar 2010 den von der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Jahr 2009. In dieser Sitzung ist auch der Entwurf des Berichts gemäß Form 20-F zur Einreichung bei der Securities and Exchange Commission (SEC) erörtert worden, der neben anderen Angaben den Konzernabschluss und Konzernlagebericht in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen ("U. S. Generally Accepted Accounting Principles", US GAAP) mit dem US-Dollar als Berichtswährung enthält. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 11. März 2010 gebilligt worden. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zugestimmt, der eine Dividende von € 0,61 für Stammaktien und von € 0,63 für Vorzugsaktien vorsieht.

Abhängigkeitsbericht:

Die persönlich haftende Gesellschafterin Fresenius Medical Care Management AG hat gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2009 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Der Bericht enthält die Schlusserklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die der persönlich haftenden Gesellschafterin in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt worden ist.

Der Aufsichtsrat und der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss haben den Bericht rechtzeitig erhalten und geprüft. Der Abschlussprüfer hat an den entsprechenden Verhandlungen teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat und der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss teilen die Auffassung des Abschlussprüfers, der diesen Bericht am 12. Februar 2010 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen hat:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch die persönlich haftende Gesellschafterin sprechen."

Auch nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Besetzung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin:

Jeweils auf eigenen Wunsch sind der Finanzvorstand, Herr Lawrence A. Rosen, zum Ablauf des 31. August 2009, und der Vorstand für das Servicegeschäft in USA, Herr Mats Wahlstrom, zum Ablauf des vergangenen Geschäftsjahrs aus dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt ihnen für die langjährige und gute Zusammenarbeit und für ihre Verdienste.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde das Vorstandsmitglied Herr Rice Powell zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin ernannt; ferner hat er das Ressort von Herrn Wahlstrom mit übernommen. Neuer Finanzvorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin wurde Herr Michael Brosnan. Ebenfalls neu in den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin berufen wurde Herr Kent Wanzek, der die neu geschaffene Position des Produktionsvorstands übernommen hat und in dieser Funktion die weltweiten Produktionsaktivitäten der Gesellschaft steuert. Die Ernennung der Herren Brosnan und Wanzek erfolgte jeweils mit Wirkung zum 1. Januar 2010.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und für die im Jahre 2009 geleistete, engagierte Arbeit.

Bad Homburg v.d.H., den 11. März 2010

Der Aufsichtsrat

................................. Dr. Gerd Krick

  • Vorsitzender -

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