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Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

Audit Report / Information May 12, 2011

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Audit Report / Information

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Bericht des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA hat sich im Geschäftsjahr 2010 vorwiegend mit der Lage der Gesellschaft im weltweiten wirtschaftlichen Umfeld, mit der Finanzierung und der weiteren Entwicklung der US-Gesundheitsreform und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft befasst.

Im Einzelnen:

Der Aufsichtsrat hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 wiederum ausführlich mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens und verschiedenen Sonderthemen befasst sowie die ihm nach dem Gesetz, der Satzung, der Geschäftsordnung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben wahrgenommen. Wir haben den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin Fresenius Medical Care Management AG bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft im Rahmen unserer Verantwortung als Aufsichtsrat der Kommanditgesellschaft auf Aktien überwacht. Die Geschäftsführung unterrichtete uns in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle maßgeblichen Fragen der Geschäftspolitik sowie der Unternehmensplanung und Strategie, über den Gang der Geschäfte, über die Rentabilität, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie über die Risikosituation und das Risikomanagement. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin in den Ausschüssen und im Plenum ausführlich besprochen. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens hat der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin mit uns erörtert. Wir haben wieder wie in den vergangenen Jahren die wirtschaftliche Entwicklung der Akquisitionen der Vorjahre geprüft und mit den Planungen und Prognosen im Zeitpunkt der jeweiligen Akquisitionen verglichen. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Zuständigkeit Beschlüsse gefasst.

Sitzungen:

Im Geschäftsjahr 2010 fanden vier Aufsichtsratssitzungen und mehrere Telefonkonferenzen statt. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Zwischen den Sitzungen sind schriftliche Informationen erteilt worden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat zwischen den Sitzungen engen Kontakt mit dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin gehalten.

Der Aufsichtsrat hat auch im vergangenen Jahr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, leitende Mitarbeiter bei der Präsentation ausgewählter Themen kennenzulernen.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat hat sich im Jahre 2010 intensiv und bei allen seinen Sitzungen mit der gesamtwirtschaftlichen Situation und deren Auswirkungen für die Gesellschaft befasst.

Besonderes Augenmerk galt erneut den politischen Diskussionen beim Erstattungssystem in den USA und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft; der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über den Fortschritt der Beratungen des amerikanischen Gesetzgebers unterrichtet. Auch die Entwicklungen in den Erstattungssystemen in den anderen Ländern, in denen die Gesellschaft tätig ist, wurden erörtert und deren Auswirkungen auf die Planungen der Gesellschaft besprochen.

Die Geschäftsentwicklung, die Wettbewerbssituation und die Planungen des Vorstands in den einzelnen Regionen nahmen erneut breiten Raum bei den Sitzungen ein.

Erneut stand auch die Finanzierung der Gesellschaft im Fokus der Beratungen. Einen weiteren Beratungsgegenstand bildeten Akquisitionen, wie beispielsweise des Peritonealdialysegeschäfts von Gambro und des Dialysedienstleistungsgeschäfts der Euromedic.

Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss:

Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss tagte unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Walter L. Weisman (unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG) im Berichtsjahr insgesamt vier Mal in Sitzungen und hielt mehrere Telefonkonferenzen ab. Er befasste sich mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss, dem Gewinnverwendungsvorschlag und dem Bericht 20-F für die amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC). Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat ferner jeweils die Quartalsberichte mit der Geschäftsführung erörtert. Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat sich von der Unabhängigkeit des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers überzeugt, den Prüfungsauftrag an ihn erteilt, die Honorarvereinbarung mit ihm getroffen und die Prüfungsschwerpunkte mit ihm erörtert und festgelegt. Vertreter des Abschlussprüfers haben an allen Sitzungen des Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschusses teilgenommen und dabei über ihre Prüfungstätigkeit bzw. die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse sowie ohne Anwesenheit von Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin von der Zusammenarbeit mit ihnen berichtet. Sie standen auch für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Der Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung wurden mehrfach erörtert. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Abschlussprüfung das interne Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und den Aufbau des Risikofrüherkennungssystems geprüft und nicht beanstandet. Über größere Einzelrisiken hat der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin periodisch Bericht erstattet. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin hat den Ausschuss ferner regelmäßig, d.h. in allen ordentlichen Sitzungen des Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschusses, über die Compliance-Situation der Gesellschaft informiert. Ferner hat der Leiter der internen Revision turnusmäßig dem Ausschuss Bericht erstattet.

Im Jahr 2010 hat sich der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss erneut intensiv mit dem internen Kontrollsystem nach dem Sarbanes-Oxley Act ("SOX 404") bei der Gesellschaft befasst. Die Gesellschaft hat am 23. Februar 2011 den uneingeschränkten Prüfungsvermerk der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für die Umsetzung der Regelungen von SOX 404 im Geschäftsjahr 2010 erhalten.

Gegenstand der Prüfungen des Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschusses waren auch wieder die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zur Fresenius SE bzw. mit ihr verbundener Unternehmen. Hier konnte jeweils bestätigt werden, dass diese Beziehungen solchen zwischen fremden Dritten ("at arms' length") entsprechen.

Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat den Wechsel des Prüfungsleiters für Nordamerika beim Abschlussprüfer begleitet.

Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat jeweils den Gesamtaufsichtsrat vom Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet.

Gemeinsamer Ausschuss:

Der Gemeinsame Ausschuss, dessen Zustimmung für bestimmte wesentliche Transaktionen und bestimmte Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Fresenius SE bzw. mit ihr verbundener Unternehmen erforderlich ist, hat im Jahre 2010 nicht getagt, da keine zustimmungspflichtigen Geschäfte getätigt wurden.

Nominierungsausschuss:

Der Nominierungsausschuss der Gesellschaft, dem im Berichtsjahr Herr Dr. Gerd Krick (Vorsitzender), Dr. Walter L. Weisman und Dr. Dieter Schenk angehörten, erarbeitet Personalvorschläge des Aufsichtsrats und schlägt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor. Der Ausschuss tagte im Dezember 2010 im Hinblick auf die bei der Gesellschaft für 2011 anstehenden Aufsichtsratswahlen.

Corporate Governance:

Der Aufsichtsrat hat sich mit der Überprüfung seiner Effizienz und dem Informationsaustausch zwischen dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat und zwischen dem Aufsichtsrat und dem Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss befasst. Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben. Der Aufsichtsrat hat sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen und Rechnungslegungsvorschriften vertraut gemacht. Darüber hinaus hat er die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes erörtert.

Die Herren Johnston, Dr. Krick, Kringel, Dr. Schenk und Dr. Weisman sind auch Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Medical Care Management AG. Berater- oder sonstige Dienstleistungsbeziehungen zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch im Berichtsjahr ausschließlich bei Herrn Dr. Schenk, der auch Partner der Anwaltskanzlei Noerr LLP ist, die im Berichtsjahr jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bei Stimmenthaltung von Herrn Dr. Schenk, für das Unternehmen rechtsberatend tätig geworden ist. Im Berichtsjahr wurden von Fresenius Medical Care Euro 1.207.685 an die Rechtsanwaltssozietät Noerr LLP bezahlt. Dies entspricht weniger als 3 % der von Fresenius Medical Care weltweit gezahlten Rechts- und Beratungskosten. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass ihm und den Ausschüssen eine nach seiner Auffassung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

In der Aufsichtsratssitzung vom 1. Dezember 2010 hat der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung der Gesellschaft nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex erörtert und beschlossen. Die Entsprechenserklärung gilt in der auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemachten Fassung vom Dezember 2010. Die Ausnahmen von den Empfehlungen des Kodex betreffen unverändert die (fehlende) Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; ferner wird in den Anfang 2010 neu abgeschlossenen Vorstandsanstellungsverträgen auf die Einführung eines Abfindungs-Caps verzichtet. Der Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat entsprechend der Kodex-Empfehlung ist mit Wirkung ab 1. Juli 2010 angepasst worden. Auf konkrete Ziele (Quoten) für "Diversity" bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird verzichtet. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich am Unternehmensinteresse auszurichten und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Deshalb kommt es hier vorrangig auf die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen des Einzelnen an. Feste Diversity Quoten und Altersgrenzen würden demgegenüber die Auswahl geeigneter Kandidaten pauschal einschränken. Die derzeitige Satzung sieht darüber hinaus keine variable Vergütung für den Aufsichtsrat vor; der ordentlichen Hauptversammlung 2011 soll jedoch ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Einführung einer am langfristigen Unternehmenserfolg orientierten Vergütungskomponente unterbreitet werden.

Der Corporate Governance Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats findet sich zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB auf den Seiten 128 ff. des Geschäftsberichts. Wie die Erklärung zur Unternehmensführung für das Berichtsjahr war auch bereits die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2009 Gegenstand der Erörterung durch den Aufsichtsrat, der letztere in seiner Sitzung vom 22. Februar 2010 billigte.

Jahres- und Konzernabschluss:

Der Jahresabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und der Lagebericht wurden nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach § 315a HGB in Übereinstimmung mit den "International Financial Reporting Standards" (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, wurden durch die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2010 zum Abschlussprüfer gewählte und vom Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss des Aufsichtsrats beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft; die vorstehenden Unterlagen sind jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss sowie dem Aufsichtsrat vor. Der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss hat unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers und der Gespräche mit ihm den Jahres- und den Konzernabschluss und die Lageberichte geprüft und hierüber dem Aufsichtsrat Bericht erstattet.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2010, auch seinerseits geprüft. Die Unterlagen wurden ihm rechtzeitig zugeleitet. Mit dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden. Die Vertreter des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers, die die Prüfungsberichte unterzeichnet haben, haben auch an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. Auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft sowie gegen den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung vom 22. Februar 2011 den von der persönlich haftenden Gesellschafterin vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Jahr 2010. Gegenstand war dabei auch die Erklärung zur Unternehmensführung für das Berichtsjahr 2010. In dieser Sitzung ist ferner auch der Entwurf des Berichts gemäß Form 20-F zur Einreichung bei der Securities and Exchange Commission (SEC) erörtert worden, der neben anderen Angaben den Konzernabschluss und Konzernlagebericht in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen ("U. S. Generally Accepted Accounting Principles", US GAAP) mit dem US-Dollar als Berichtswährung enthält. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 10. März 2011 gebilligt worden. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zugestimmt, der eine Dividende von € 0,65 für Stammaktien und von € 0,67 für Vorzugsaktien vorsieht.

Abhängigkeitsbericht:

Die persönlich haftende Gesellschafterin Fresenius Medical Care Management AG hat gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2010 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Der Bericht enthält die Schlusserklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die der persönlich haftenden Gesellschafterin in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

Der Aufsichtsrat und der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss haben den Bericht rechtzeitig erhalten und geprüft. Der Abschlussprüfer hat an den entsprechenden Verhandlungen teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat und der Prüfungs- und Corporate Governance-Ausschuss teilen die Auffassung des Abschlussprüfers, der diesen Bericht am 11. Februar 2011 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen hat:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch die persönlich haftende Gesellschafterin sprechen."

Auch nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und für die im Jahre 2010 geleistete, engagierte Arbeit.

Bad Homburg v.d.H., den 10. März 2011

Der Aufsichtsrat

gez. Dr. Gerd Krick

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