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Frequentis AG Annual Report (ESEF) 2024

Apr 8, 2025

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Jahresfinanzbericht 2024

Gemäß § 124 Börsegesetz

Frequentis AG

2024-12-31 2023-12-31 2023-01-01 - 2023-12-31 2022-12-31 2023-12-31 2023-01-01 - 2023-12-31
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Communication and information solutions for a safer world

Jahresfinanzbericht 2024

Konzernlagebericht 3
Konzernabschluss 121
Lagebericht zum Jahresabschluss der Frequentis AG 213
Frequentis AG – Jahresabschluss 333

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024
Konzernlagebericht zum 31.12.2024

Konzernlagebericht zum 31.12.2024

Frequentis-Gruppe

Wirtschaftliches Umfeld

Konzernlagebericht 2024

Wirtschaftliches Umfeld

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren unterliegen die Sektoren, in denen die Frequentis-Gruppe tätig ist (Informations- und Kommunikationssysteme im Bereich der zivilen und militärischen Flugsicherung, der Blaulichtorganisationen und des Schienen- und Wasserverkehrs) relativ geringen konjunkturellen Schwankungen. Die Geschäftsentwicklung von Frequentis würde dann beeinträchtigt sein, wenn es zu einem signifikanten globalen Rückgang in einem der fünf angeführten Bereiche kommt. Frequentis kann sich nicht vollständig von den konjunkturellen Entwicklungen abkoppeln, ist jedoch Lieferant von sicherheitskritischer Infrastruktur. Diese Infrastruktur kann nicht wegrationalisiert werden und muss auch in Krisenzeiten aufrechterhalten und gewartet werden.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat im Jänner 2025 das World Economic Outlook Update publiziert¹. Im Jahr 2024 lag das globale Wirtschaftswachstum bei 3,2%, für das Jahr 2025 soll das Wachstum auf etwa gleichem Niveau liegen und 3,3% betragen. Die Prognose für das Jahr 2025 liegt unter dem historischen Durchschnitt (2000-2019) von 3,7%.

Politisch bedingte Störungen des laufenden Disinflationsprozesses könnten die Umstellung auf eine Lockerung der Geldpolitik unterbrechen, was sich auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Finanzstabilität auswirken würde. Die Bewältigung dieser Risiken erfordert eine starke politische Konzentration auf die Abwägung zwischen Inflation und Realwirtschaft, den Wiederaufbau von finanziellen Puffern und die Verbesserung der mittelfristigen Wachstumsaussichten durch verstärkte Strukturreformen sowie stärkere multilaterale Regeln und Zusammenarbeit.

Für das Jahr 2025 wird für die USA ein Anstieg von 2,7% prognostiziert. Für die Wirtschaft des Euroraums erwartet der IWF eine Wachstumsrate von 1,0% im Jahr 2025. Für die großen Volkswirtschaften im Euroraum ist der Wachstumspfad im Jahr 2025 unterschiedlich hoch: führend ist Spanien mit 2,3% vor Frankreich mit 0,8%, Italien mit 0,7% und Deutschland mit 0,3%. Die Prognose für Großbritannien liegt bei 1,6% für das Jahr 2025. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer in Asien wird mit einem Anstieg von 5,1% im Jahr 2025 gerechnet. Für Lateinamerika geht der IWF für das Jahr 2025 von einem Wachstum von 2,5% aus, für den Nahen Osten und Zentralasien werden 3,6% prognostiziert.

¹ https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2025/01/17/world-economic-outlook-update-january-2025

Geschäftsentwicklung

5

Konzernlagebericht 2024

Geschäftsentwicklung

Im Jahr 2024 erzielte die Frequentis-Gruppe, gestützt auf den hohen Auftragsstand Ende 2023 und den starken Auftragseingang, eine Umsatzsteigerung von 12,4%. Damit wuchs der Umsatz das vierte Jahr in Folge zweistellig. Dank dem stabilen Geschäftsmodell als Anbieter von Kommunikations- und Informationslösungen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben ist die Nachfrage ungebrochen. Der Auftragseingang erhöhte sich um 15,7%, der Auftragsstand um 21,8% – beide Kennzahlen verzeichneten damit das dritte Jahr in Folge ein zweistelliges Wachstum.

Bedeutende Ereignisse im Jahr 2024

Akquisition für Workflow-Managementsysteme
Mit 1. Juli 2024 hat Frequentis das österreichische Softwareunternehmen Groiss Informatics GmbH mit Sitz in Klagenfurt, Österreich, übernommen. Mit der Akquisition des Unternehmens mit acht Mitarbeiter:innen erweitert Frequentis seine Kompetenzen im Bereich der Workflow-Managementsysteme und der Workflow-Automatisierung. Damit werden den Kunden umfassendere Workflow-Managementlösungen für verschiedene Anwendungen in Kontrollzentralen angeboten. Die Verschmelzung der Groiss Informatics GmbH in die Frequentis AG erfolgte am 6. November 2024.

Karl Wannenmacher neuer Technik-Vorstand
Karl Wannenmacher ist seit 1. Juli 2024 neuer CTO von Frequentis, während der derzeitige CTO Hermann Mattanovich nach 30 Jahren im Unternehmen in beratende Rollen wechselt. Vor seiner Ernennung zum CTO leitete Herr Wannenmacher die Entwicklung des softwarezentrierten Public-Safety-Systems LifeX. Er verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung, seit 2005 ist er für Frequentis tätig.

Auswirkungen der geopolitischen Lage
Neben dem Krieg in der Ukraine, der seit seinem Beginn im Februar 2022 nun in sein viertes Jahr geht, brach durch den Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 ein weiterer Krieg mit potenziell globalen Auswirkungen aus. Dazu kommen noch langfristige Krisen wie die Klimakrise sowie die immer wieder auftretenden Verwerfungen und Preisausschläge am Energiemarkt. Es kann damit von einer Polykrise gesprochen werden, bei der sich die Auswirkungen einzelner Krisen wechselseitig verstärken. Auf der anderen Seite gab es vor allem in Europa verstärkte Investitionen in die militärische Infrastruktur und die öffentliche Sicherheit. All diese Krisen hatten und haben unterschiedliche Auswirkungen auf interne und externe Stakeholder von Frequentis.# Geschäftsentwicklung

Konzernlagebericht 2024

Mit der Ukraine, der Russischen Föderation, Belarus und den palästinensischen Gebieten gab es im Jahr 2024 und im Jahr 2023 keinen Umsatz. Indirekt führten die Auswirkungen der Kriege seit 2022 zu einem höheren Preisniveau, vor allem für Strom, Gas und Treibstoffe. In der Folge stiegen auch die Preise für andere alltägliche Produkte, was dazu führte, dass die Inflation weltweit in nahezu allen Ländern stark anzog und in den Jahren 2022 und 2023 deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre lag. Dies führte zu notwendigen Preisanpassungen für bestehende und neue Kundenprojekte. Im Jahr 2024 ließ jedoch der Inflationsdruck merklich nach.

Der Inflationsausgleich für die Mitarbeiter:innen im Zuge der jährlichen Anpassungen der Kollektivverträge oder anderer Gehaltsvereinbarungen spiegelten sich entsprechend in den Personalkosten der Frequentis-Gruppe in den Jahren 2022 und 2023 nieder. Auch im Jahr 2024 wurden entsprechend hohe Gehaltserhöhungen verzeichnet, die auf die überdurchschnittliche Inflation des Jahres 2023 zurückzuführen waren. Für das Jahr 2025 ist, basierend auf der rückläufigen Inflation im Jahr 2024, mit geringeren Gehaltserhöhungen im Vergleich zu 2024 zu rechnen. Die aus den verschiedensten Gründen (z. B. Angriffe auf Handelsrouten) in den Vorjahren immer wieder entstandenen Lieferkettenengpässe und daraus erwachsenen punktuell starken Preiserhöhungen und Lieferverzögerungen traten im Jahr 2024 kaum noch auf.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Frequentis-Gruppe lag im Jahr 2024 bei EUR 583,8 Mio., eine Steigerung von 15,7% oder EUR 79,0 Mio. gegenüber dem Jahr 2023 mit EUR 504,8 Mio. Die Verteilung des Auftragseingangs auf die beiden Segmente war im Jahr 2024 wie folgt: Air Traffic Management mit 68% oder EUR 397,8 Mio. (2023: 68%, EUR 345,4 Mio.), Public Safety & Transport mit 32% oder EUR 186,0 Mio. (2023: 32%, EUR 159,3 Mio.).

Highlights des Auftragseingangs im Segment Air Traffic Management

In der zivilen Flugsicherung hat die Federal Aviation Administration (FAA / US-Flugsicherung) Frequentis mit der landesweiten Implementierung des Boden-Luft-Protokollumsetzungssystems, APCS, für das U.S. National Airspace System, das über eine Milliarde Passagier:innen pro Jahr befördert, beauftragt. Das APCS ersetzt die bestehenden Radio Control Equipment Einheiten, die nur mit analogen und Time Division Multiplexing Kommunikationsprotokollen funktionieren. Aufbauend auf moderner, digitaler Internet-Protocol (IP)- Technologie bietet das APCS mannigfaltige Vorteile, wie bessere Verbindungsqualität, massiv erhöhte Effizienz und vor allem Internet-Sicherheit auf dem letzten Stand der Technik.

Die spanische Flugsicherung ENAIRE verlängerte das Notfallkommunikations- und Wartungsprojekt mit Frequentis um bis zu zwölf Jahre. Die jüngste Auftragserweiterung beinhaltet die operative Wartung, um den Lebenszyklus der Systeme zu verlängern, sowie die Erweiterung eines Sprachkommunikations-Backup- Systems für alle großen spanischen Flugsicherungszentralen.

Am Flughafen Luxemburg wird das Frequentis X10 Sprachkommunikationssystem (VCS) die Tower- und Anfluginfrastruktur für Luft-Boden- und Boden-Boden-Kommunikation modernisieren. Das X10 VCS bietet einen marktführenden Ansatz bei Cyber-Sicherheit und das intuitivste Human-Machine-Interface für Lots:innen.

In Irland hat sich Frequentis einen Vertrag zur Lieferung eines hochmodernen Flugsicherungs-Notfallsystems für AirNav Ireland gesichert. Das System bietet eine alternative Technologie zum Hauptsystem und erhöht die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.

Im ungarischen Budapest Area Control Centre und im Tower für den Flughafen Budapest modernisiert Frequentis die Sprachkommunikations- und Recording-Systeme. Das neue System erhöht die Ausfallsicherheit und integriert bestehende und neue Technologien.

Der staatliche Betreiber von Norwegens Flughäfen und Flugsicherungsdiensten, Avinor AS, hat Frequentis mit der Modernisierung der Flugsicherung am Flughafen Oslo und an bis zu 14 regionalen Flughäfen beauftragt. Dafür wird die fortschrittliche Automated-Tower-Lösung geliefert.

In der militärischen Flugsicherung hat Frequentis den Auftrag erhalten, das militärische Radardatennetz der deutschen Bundeswehr zu erneuern. Es handelt sich dabei um ein landesweites Sensornetzwerk an 22 Standorten. MilRADNET nutzt bewährte und innovative Technologie von Frequentis für den Austausch und die Verteilung von Flugüberwachungsdaten. Das Netzwerk trägt maßgeblich zur Sicherheit des deutschen und gesamteuropäischen Luftraums bei.

Highlights des Auftragseingangs im Segment Public Safety & Transport

Im Teilmarkt Public Safety wurde die Portfolioerweiterung mit den Produkten der im Jahr 2022 erworbenen italienischen Regola weiter ausgebaut und erste Erfolge in Deutschland und Großbritannien verzeichnet. Neue Auftragseingänge haben die strategische Markterweiterung in Australien, Südostasien, dem Nahen Osten und Nordamerika unterstützt und vorangetrieben.

Frequentis bringt seine LifeX3020-Lösung nach Malaysia, um das bestehende Notrufsystem MERS999 zu ersetzen und die Notfallreaktionszeiten zu verbessern. Das Projekt umfasst die Installation von 350 Notruf- annahme-Arbeitsplätzen in drei großen Notrufzentralen und unterstützt landesweite Blaulichtorganisationen. Diese Initiative ist die erste Implementierung dieser Art in Südostasien und stärkt die öffentliche Sicherheit in Malaysia.

In Großbritannien arbeitet Frequentis als Eco-Systempartner mit IBM zusammen, um ein neues Funk- Kommunikationsnetzwerk für Notfalldienste zu liefern. Dieses MCX Services Netzwerk für Sprach-, Video- und Datenkommunikation verbessert die Effizienz und Sicherheit der Notfalldienste (MCX / Mission Critical Services, also sicherheitskritische Dienste). Mehr als 300.000 Einsatzkräften ermöglicht es schnelleren Zugang zu wichtigen Daten.

Im Teilmarkt Public Transport konnten von europäischen Eisenbahnen Aufträge zur System-Plattform- Modernisierung in Richtung des Zukunftsstandards FRMCS (Future Railway Mobile Communication System), und erste Aufträge für MissionX, dem FRMCS / MCX-Produktportfolio gewonnen werden.

Frequentis liefert der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) ein landesweites, neues Kommunikationssystem, das die bestehende Infrastruktur ersetzt und die Koordination im gesamten Bahnnetz verbessert. Die Plattform folgt der FRMCS-Zielarchitektur und unterstützt den Betrieb der SBB für die kommenden Jahrzehnte. Diese Zusammenarbeit unterstreicht die fast 20-jährige Partnerschaft zwischen Frequentis und der SBB.

Die ÖBB-Infrastruktur AG testet das MCX-System von Frequentis im österreichischen Netz im Rahmen eines Trials zur Vorbereitung auf die zukünftige 5G MCX basierte Kommunikationslandschaft.

Für die Schneeberg- bahn in Niederösterreich implementiert Frequentis ein leistungsfähiges System für kritische Einsatzdienste (MCX), welches die Betriebskommunikation über ein 4G-Mobilfunknetz ermöglicht.

Der Teilmarkt Maritime verzeichnete neue Aufträge aus Kanada, USA, Spanien, Singapur und erstmals auch aus Neuseeland: 11% der gesamten Weltmeere werden von der Küstenwache Neuseelands betreut, ein Gebiet doppelt so groß wie Europa. Damit werden in Summe mehr als ein Drittel der Weltmeere durch Frequentis- Systeme abgedeckt. Folgeaufträge gab es aus Grönland und den Niederlanden.

Auftragsstand

Der Auftragsstand per 31. Dezember 2024 betrug EUR 724,0 Mio., eine Steigerung von 21,8% oder EUR 129,4 Mio. im Vergleich zu Ende Dezember 2023 mit EUR 594,7 Mio. Rund 64% des Gesamt-Auftragsstands (Dezember 2023: 63%) waren dem Segment Air Traffic Management und 36% (Dezember 2023: 37%) dem Segment Public Safety & Transport zuzuordnen.

Umsatz und Betriebsleistung

Im Jahr 2024 konnte eine Steigerung des Umsatzes um 12,4% oder EUR 52,8 Mio. auf EUR 480,3 Mio. erzielt werden (2023: EUR 427,5 Mio.). Die Akquisition der Groiss Informatics GmbH war von der Größe her unwesentlich. Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2024 in die Frequentis AG verschmolzen. Das Umsatzwachstum ist daher als organisches Wachstum zu betrachten. Das Segment Air Traffic Management verzeichnete eine Steigerung des Umsatzes um 15,3% auf EUR 338,2 Mio., das Segment Public Safety & Transport verzeichnete einen Anstieg von 6,1% auf EUR 142,0 Mio. Die Umsatz- Verteilung lag im Jahr 2024 bei 70% : 30% für die beiden Segmente Air Traffic Management und Public Safety & Transport (2023: 69% : 31%).

Nach Regionen aufgeschlüsselt ergab sich folgende Verteilung des Umsatzes im Jahr 2024:

  • Europa 62% (2023: 66%),
  • Amerikas 18% (2023: 16%),
  • Asien 12% (2023: 11%)
  • Australien / Pazifik 6% (2023: 6%),
  • Afrika 1% (2023: 1%),
  • 1% (2023: <1%) waren nicht zugeordnet.

Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen lag bei EUR 2,8 Mio. im Jahr 2024 (2023: EUR -0,5 Mio.). Der im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Wert war durch mehr offene Fertigungsaufträge bedingt. Die aktivierten Eigenleistungen reduzierten sich auf EUR 1,6 Mio. (2023: EUR 4,1 Mio.), da ein Großteil der für die Vermietung hergestellten Sprachvermittlungssysteme bereits in den Vorjahren entwickelt wurde. Die sonstigen Erträge stiegen auf EUR 11,5 Mio. (2023: EUR 8,1 Mio.), vor allem bedingt durch höhere Förder- erlöse. Die größten Einzelpositionen in den sonstigen Erträgen sind die Fördererlöse für Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Erlöse aus Forschungsprämien. Die Betriebsleistung erhöhte sich im Jahr 2024 um 13,0% auf EUR 496,3 Mio. (2023: EUR 439,2 Mio.).

Ergebnis

Der Materialaufwand und der Aufwand für bezogene Leistungen erhöhten sich um 8,0% auf EUR 113,1 Mio. (2023: EUR 104,7 Mio.) und damit relativ niedriger als der Umsatzanstieg. Der Personalaufwand erhöhte sich um 14,2% auf EUR 260,3 Mio. (2023: EUR 227,9 Mio.) und damit über dem Umsatzanstieg.Dies ist begründet durch das Personalwachstum und Gehaltserhöhungen, denen die überdurchschnittliche Inflation des Jahres 2023 zugrunde lag. Die sonstigen Aufwendungen stiegen um 10,1% auf EUR 68,7 Mio. (2023: EUR 62,4 Mio.), vor allem aufgrund der Veränderung der projektbezogenen Rückstellungen und höherer Reisekosten. Diesen standen rückläufige Aufwendungen für Energie sowie geringere Kurs- und Währungsdifferenzen gegenüber. Die Reisekosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 1,3 Mio. auf EUR 14,0 Mio., dies entspricht 2,9% des Umsatzes im Jahr 2024 (2023: 3,0% des Umsatzes). Es ist angestrebt, dass sich die Reisekosten in Relation zum Umsatz weiterhin in der Größenordnung von rund 3-4% des Umsatzes bewegen. Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Abschreibung und Wertminderung) wuchs auf EUR 54,1 Mio. im Jahr 2024 (2023: EUR 44,2 Mio.). Die EBITDA-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 11,3% im Jahr 2024 nach 10,3% im Jahr 2023.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024

Geschäftsentwicklung 9

Die Abschreibungen stiegen auf EUR 19,4 Mio. (2023: EUR 17,5 Mio.). Im Jahr 2024 ergab sich ein Wertminderungsbedarf von EUR 2,6 Mio., bedingt durch die Wertminderung der Einheit Business Recording (2023: keine Wertminderung). Das EBIT erhöhte sich als Summe aller oben angeführten Veränderungen um 20,5% auf EUR 32,1 Mio. im Jahr 2024 (2023: EUR 26,6 Mio.). Die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 6,7% nach 6,2% im Jahr 2023. Die Finanzerträge im Jahr 2024 lagen bei EUR 0,9 Mio. und damit auf dem Niveau des Jahres 2023 mit EUR 0,9 Mio. Die Finanzierungsaufwendungen (in dieser Position sind gemäß IFRS 16 auch Zinsen für Miet- und Leasingverhältnisse enthalten) stiegen auf EUR 1,6 Mio. (2023: EUR 1,4 Mio.). Die Erträge in der Position Zuschreibung Finanzvermögenswerte von EUR 1,0 Mio. (2023: EUR 0,0 Mio.) stehen in Zusammenhang mit Regressforderungen für angefallene Termin- und Sichteinlagen bei der Commerzialbank Mattersburg welche bisher zur Gänze wertberichtigt waren. Das Ergebnis vor Steuern lag im Jahr 2024 bei EUR 32,8 Mio. (2023: EUR 26,4 Mio.). Der Aufwand für Ertragsteuern betrug EUR 9,3 Mio. (2023: EUR 6,4 Mio.). Daraus errechnet sich ein Steuersatz von 28,3% (2023: 24,4%). Der höhere Steueraufwand im Jahr 2024 ist vor allem auf die Firmenwertabschreibung sowie höheren steuerlichen Verlusten, für die keine latente Steuer angesetzt wurde, zurückzuführen. Für das Jahr 2025 wird ein Steuersatz von rund 25% erwartet. Das Konzernergebnis stieg im Jahr 2024 auf EUR 23,5 Mio. (2023: EUR 20,0 Mio.). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Jahr 2024 EUR 1,66 (2023: EUR 1,39), das verwässerte Ergebnis je Aktie betrug EUR 1,65 (2023: EUR 1,38).

Mitarbeiter:innen

Der Personalstand erhöhte sich um 9,2% auf durchschnittlich 2.422 Vollzeitäquivalente für das Jahr 2024 (2.217 Vollzeitäquivalente im Jahr 2023, Angaben jeweils bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen). Rund 1.150 Vollzeitäquivalente, also in etwa die Hälfte, waren in Österreich beschäftigt.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme erhöhte sich um 6,4% auf EUR 394,8 Mio. per Ende Dezember 2024 (Ende Dezember 2023: EUR 371,1 Mio.), unter anderem durch höhere Sachanlagen und Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden. Die Eigenkapitalquote lag bei 44,3% (Ende Dezember 2023: 41,9%). Das Eigenkapital erhöhte sich um EUR 19,2 Mio. auf EUR 174,8 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 155,6 Mio.). Das Nettoguthaben (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Termingelder abzüglich Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten) belief sich per Ende Dezember 2024 auf EUR 81,8 Mio. und lag damit unter dem Wert per Ende Dezember 2023 mit EUR 84,3 Mio.

Auf der Aktivseite (langfristige Vermögenswerte) waren per Ende Dezember 2024 Sachanlagen in Höhe von EUR 70,3 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 55,9 Mio.), immaterielle Vermögenswerte mit EUR 15,4 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 17,5 Mio.) und Geschäfts- oder Firmenwerte mit EUR 8,6 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 11,4 Mio.) die drei größten Positionen des langfristigen Vermögens von in Summe EUR 103,5 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 94,0 Mio.). Der Anstieg bei den Sachanlagen war vor allem durch die verlängerte Laufzeit des Mietvertrages für das Headquarter der Frequentis-Gruppe in Wien, Österreich, zurückzuführen.

Frequentis-Gruppe 10 Geschäftsentwicklung Konzernlagebericht 2024

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten von in Summe EUR 291,3 Mio. per Ende Dezember 2024 (Ende Dezember 2023: EUR 277,1 Mio.) sind die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, inkl. Termingelder, die bedeutendste Position mit in Summe EUR 82,0 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 84,7 Mio.). Darauf folgen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 80,1 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 81,0 Mio.) sowie die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden mit EUR 70,9 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 61,3 Mio.) und die Vorräte mit EUR 32,9 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 26,6 Mio.). Der Anstieg bei den Vorräten erfolgte vor allem durch eine Aufstockung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse, welche hauptsächlich zum Stichtag noch in Bearbeitung befindliche Baugruppen betrifft.

Von den gesamten Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Termingeldern waren per Ende Dezember 2024 rund 60% auf zehn systemrelevante Großbanken in Österreich und Deutschland verteilt. Rund 40% lagen bei rund 25 anderen Banken in Europa, Australien, Asien und den Amerikas.

Auf der Passivseite der Bilanz war die größte Position das Eigenkapital mit EUR 174,8 Mio. per Ende Dezember 2024 (Ende Dezember 2023: EUR 155,6 Mio.). Die zweitgrößte Position waren die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit EUR 132,6 Mio. per Ende Dezember 2024 (Ende Dezember 2023: EUR 142,4 Mio.), davon entfielen EUR 57,6 Mio. auf Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (Ende Dezember 2023: EUR 72,1 Mio.). Die geringeren Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden ergaben sich vor allem durch einen Rückgang der Anzahlungen durch Kunden. Unter den langfristigen Verbindlichkeiten (drittgrößte Position der Passivseite) mit EUR 87,4 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 73,0 Mio.) war die Position langfristige Leasingverbindlichkeiten mit EUR 41,3 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 29,2 Mio.) am größten. Der Anstieg bei den langfristigen Leasingverbindlichkeiten begründet sich vor allem in der verlängerten Laufzeit des Mietvertrags für das Headquarter der Frequentis- Gruppe in Wien, Österreich.

Cash Flow

Der Cash Flow aus dem Ergebnis stieg im Jahr 2024 auf EUR 60,6 Mio. (2023: EUR 46,8 Mio.). Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit ging im Jahr 2024 auf EUR 22,1 Mio. zurück (2023: EUR 25,7 Mio.), beeinflusst von der positiven Entwicklung des Cash Flows aus dem Ergebnis, dem die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (Working Capital) und hier vor allem die Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüberstanden. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit lag im Jahr 2024 bei EUR -15,6 Mio. (2023: EUR -18,8 Mio.). In dieser Summe sind auch die Auszahlungen für den Erwerb der österreichischen Groiss Informatics GmbH enthalten. Die Investitionen (CapEx / Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) lagen mit EUR 10,1 Mio. unter dem Niveau des Jahres 2023 mit EUR 11,7 Mio. Die Investitionen der Jahre 2022 bis inkl. 2023 waren beeinflusst von aktivierten Eigenleistungen, vor allem bedingt durch Sprachvermittlungssysteme, welche in diesen Jahren erstellt wurden. Der Free Cash Flow (Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit plus Cash Flow aus der Investitionstätigkeit) lag bei EUR 6,5 Mio. (2023: EUR 6,8 Mio.). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit verringerte sich im Jahr 2024 auf EUR -13,9 Mio. (2023: EUR -13,4 Mio.). In dieser Summe sind auch die Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an der Systems Interface Limited, Großbritannien, mit EUR 1,4 Mio. enthalten. Der Gesamt-Cash Flow belief sich damit im Jahr 2024 in Summe auf EUR -7,4 Mio. (2023: EUR -6,6 Mio.). Der Finanzmittelbestand ohne Termingelder belief sich Ende Dezember 2024 auf EUR 67,0 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 74,2 Mio.).

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024

Entwicklung der Segmente 11

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Angaben dazu finden sich im ↗ Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024, Kapitel 37.

Entwicklung der Segmente

Air Traffic Management / ATM

Das Segment Air Traffic Management / ATM umfasst die Teilmärkte ATM Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie ATM Defence. Der Fokus in diesem Segment liegt auf den zivilen und militärischen Flugsicherungen und damit in der Regel auf ein bis zwei Kunden pro Land. Die Markteintrittsbarrieren werden als relativ hoch eingeschätzt. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, im Defence-Bereich werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Die Safety- und Qualitätsmanagement-Anforderungen sind gleich, es gelten die internationalen Richtlinien für die Standardisierung des Luftverkehrs durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO / International Civil Aviation Organization). Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Radar, Funk, Netzwerk, ist vergleichbar. Das militärische ATM-Portfolio von Frequentis umfasst Kommunikations- und Informationslösungen für die Luftverteidigung und militärische Flugsicherung, Systeme zur vernetzten Operationsführung sowie taktische Netzwerke und Führungs- und Informationssysteme, auch für den behördenübergreifenden Einsatz, sowie verschlüsselte, interoperable Kommunikationslösungen für missions-kritische Anwendungen. Der Umsatz im Segment Air Traffic Management stieg im Jahr 2024 um 15,3% auf EUR 338,2 Mio. (2023: EUR 293,3 Mio.). Das EBIT lag bei EUR 18,0 Mio.# Frequentis-Gruppe 12 Entwicklung der Segmente Konzernlagebericht 2024

Public Safety & Transport / PST

Das Segment Public Safety & Transport beinhaltet die Teilmärkte Public Safety, Public Transport sowie Maritime. Die Kunden sind Behörden oder behördennahe Organisationen mit Überwachungs- und Steuerungsaufgaben. Für den Teilmarkt Public Safety zählen die Polizei, Feuerwehren und Rettungsorganisationen zu den Kunden. Seitens der Polizei werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Public Transport bedient neben der klassischen Bahn auch Kunden aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Im Teilmarkt Maritime liegt der Fokus auf Küstenwachen und Hafenbetreibern. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, ebenso ist die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Telefon, Funk, Netzwerk vergleichbar. Trotz mehrerer internationaler Standardisierungsbestrebungen gelten nach wie vor national und regional unterschiedliche Anforderungen und Regelungen.

Der Umsatz im Segment Public Safety & Transport erhöhte sich im Jahr 2024 um 6,1% auf EUR 142,0 Mio. (2023: EUR 133,8 Mio.). Das EBIT ging auf EUR 14,2 Mio. zurück (2023: EUR 16,7 Mio.). Die EBIT-Marge lag bei 10,0% nach 12,4% für das Jahr 2023.

Highlights im operativen Geschäft

Im Teilmarkt Public Safety haben Tait Communications und Frequentis eine strategische Partnerschaft geschlossen, um die innovative LifeX-Multimedia-Kommunikationslösung in Nordamerika auf den Markt zu bringen. Im Rahmen dieser exklusiven Vereinbarung wird Frequentis Tait Communications Zugang zur LifeX- Software bieten, die verschiedene analoge und digitale Funksysteme nahtlos integriert und zugleich Zukunftstechnologien wie Mission Critical Data (MCX), 911 und Next-Generation 911 (NG911) einbinden kann. Damit erweitert Tait Communications sein end-to-end-Funkkommunikationsportfolio in den USA mit Frequentis-Software.

Im Großprojekt mit der französischen Eisenbahn, SNCF Réseau, welches dank der Bearer Independent Railway Communication Architecture die Nutzung von 4G-Infrastruktur für den Bahnbetrieb ermöglichen wird, konnten wesentliche Meilensteine erreicht werden. Zur besseren und schnelleren Abstimmung innerhalb des Projektes wurde plangemäß ein weiteres Frequentis Büro in Frankreich im Großraum Paris in der Nähe von SNCF Réseau eröffnet.

Im Teilmarkt Maritime wurden Projekte in Deutschland, Niederlande (Küstenwache), Norwegen und Singapur fertiggestellt.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Forschung & Entwicklung 13

Forschung & Entwicklung

Steigender Kostendruck und laufende Änderungen im operativen Umfeld sind aktuell die größten Heraus- forderungen für die Kunden, die im sicherheitskritischen Bereich agieren. Um den hier geforderten hohen Sicherheitsanforderungen weiterhin gerecht zu werden, benötigen die Anwender:innen flexiblere Systeme und Software-Lösungen. Damit können Einsatzmittel und Einsatzorte mit einfachen Mitteln an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Dafür sind flexible Kommunikationsmittel und integrierte Control-Room Lösungen notwendig. Die Migration der Daten- und Sprachkommunikation auf gemeinsame IP-Netze schafft die technische Voraussetzung für mehr Flexibilität, wie sie beispielsweise bei Remote-Aufgaben gefragt ist. Durch die steigende Vernetzung wird gleichzeitig das Thema Cyber Security immer wichtiger. Als anerkannter Innovationsführer in den vom Unternehmen adressierten Märkten trägt Frequentis dieser Entwicklung durch die Bereitstellung IP-basierter Systeme Rechnung. Im nächsten Schritt rücken die Netzwerke ins Zentrum der Kommunikationslösungen. Die traditionellen Voice Communication Systeme werden durch Voice and Data Communication Services im Netzwerk erweitert. Der enge Austausch mit den Kunden, mit denen zumeist eine langjährige, teilweise jahrzehntelange, Partnerschaft besteht, erlaubt es dabei, neue technologische Entwicklungen schon frühzeitig zu erkennen und in die eigenen Produkte und Lösungen zu integrieren.

Innovationen sind ein wichtiger Bestandteil der Frequentis-Unternehmensstrategie. Die Steuerung aller diesbezüglichen Aktivitäten erfolgt im Bereich New Business Development. Der aktuelle Fokus liegt auf der Weiterentwicklung der Remote Digital Tower-Technologie, dem Drohnenmanagement sowie der Nutzung von 5G / LTE für den sicherheitskritischen Bereich. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der Entwicklung und Vermarktung neuer Geschäftsmodelle wie Software as a Service (SaaS) oder Cloud-Lösungen. Die intensive Auseinandersetzung mit dem breiten Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) im Hinblick auf mögliche Anwendungen im sicherheitskritischen Bereich hat bereits Einfluss auf die Produktlandschaft genommen. Ein Fokus wird dabei auf Natural Language Processing, Computer Vision und Decision Intelligence gesetzt. KI fungiert als Supporttool, etwa um Störgeräusche im Funkverkehr herauszufiltern, unterschiedliche Sprecher zu identifizieren oder die Kommunikation zu transkribieren, ist Realität geworden. Zur besseren Erkennung von Objekten beim Remote Digital Tower, werden mögliche Fehlerquellen, wie etwa Vögel oder Wolken mittels KI ausgenommen. Zum Thema KI siehe auch www.frequentis.com/en/innovation > Artificial Intelligence (Website in Englisch). Mit der Teilnahme und der Leitung von nationalen und EU-geförderten Innovationsprojekten setzt Frequentis zukünftige Standards im sicherheitskritischen Umfeld. Innovationen werden bei Frequentis nach Möglichkeit durch Patente geschützt. Im Jahr 2024 wurden für eigene, nicht von Kunden beauftragte, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten EUR 30,1 Mio. (2023: EUR 25,2 Mio.) aufgewendet – dies entspricht 6,3% des Umsatzes des Jahres 2024 (2023: 5,9% des Umsatzes).

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Der konsolidierte Corporate Governance-Bericht ist unter www.frequentis.com/de/ir > Corporate Governance verfügbar.

Frequentis-Gruppe 14 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2024

ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Allgemeine Grundlagen zur Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung // ESRS 2 BP-1

Gemäß ihrem Unternehmensauftrag „for a safer world“ sieht sich die Frequentis-Gruppe in ihrer Grundhaltung und Geschäftstätigkeit der Nachhaltigkeit verpflichtet. Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung bietet einen Überblick über die konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen und -aktivitäten im Geschäftsjahr 2024. Gegenstand der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sind die Frequentis AG mit Sitz in der Innovationsstraße 1, 1100 Wien, Österreich, und deren vollkonsolidierte Tochterunternehmen (als Frequentis- Gruppe, Frequentis oder Konzern bezeichnet). Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) bzw. §§ 243b und 267a UGB, den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852) erstellt.

Konsolidierungskreis

Für diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird der gleiche Konsolidierungskreis wie für die finanzielle Berichterstattung angewendet (↗ Konzernabschluss / Konsolidierungskreis). Der Konsolidierungskreis der Frequentis AG umfasst – neben der Muttergesellschaft – 6 inländische (2023: 6) sowie 31 internationale (2023: 31) vollkonsolidierte Tochterunternehmen, bei denen die Frequentis AG die Beherrschung ausübt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Bilanzstichtag ist bei allen einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember. Sollten Angaben nur für einzelne oder eine ausgewählte Gruppe von Konzerngesellschaften ausgewiesen sein, wird darauf speziell hingewiesen. Angaben zur Wertschöpfungskette siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Wertschöpfungskette.# Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung

ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Es wurde weder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse, noch von der Möglichkeit, Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten auszulassen. Bei der Summierung gerundeter Beträge in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

ESRS 2 BP-2 Zeithorizonte

Die Zeithorizonte für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung weichen von der Definition gemäß ESRS 1 ab, da sie an das konzernweite Risikomanagement von Frequentis angepasst sind. Die Zeithorizonte sind wie folgt festgelegt:

  • Kurzfristiger Zeithorizont: bis zu 1 Jahr
  • Mittelfristiger Zeithorizont: mehr als 1 bis zu 4 Jahre
  • Langfristiger Zeithorizont: mehr als 4 bis zu 10 Jahre

Schätzungen zur Wertschöpfungskette

Nicht alle Informationen aus der Wertschöpfungskette, die für die Berechnung bestimmter Kennzahlen nötig wären, waren verfügbar. Die nachfolgende Tabelle enthält die Kennzahlen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand von indirekten Daten geschätzt wurden. Details zur Genauigkeit der Kennzahlen, den Berechnungsmethoden, Annahmen und Näherungswerten sind unter den entsprechenden ESRS-Datenpunkten in den nachfolgenden Kapiteln zu finden.

ESRS- Datenpunkt Kennzahl
E1-6 Treibhausgasemissionen • Die Berechnung der Scope-3 THG-Emissionen der Kategorie Eingekaufte Waren und Dienstleistungen wurde auf Basis von ausgabenbasierten Emissionsfaktoren durchgeführt

Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Die in folgender Tabelle dargestellten Datenpunkte und Kennzahlen enthalten, die mit Hilfe von Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen berechnet wurden. Gründe für Schätzungen sind die Verfügbarkeit zuverlässiger Daten sowie die Genauigkeit der Messverfahren. Informationen zu den Berechnungsmethoden, Annahmen und Näherungswerten sind unter den entsprechenden Kennzahltabellen angegeben.

Frequentis-Gruppe 16 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024
ESRS- Datenpunkt Kennzahl Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
E1-5 Energieverbrauch und • Berechnung Gesamtverbrauch und Anteil nicht Energiemix zuordenbarer Energie
E1-6 Treibhausgasemissionen Berechnung der marktbezogenen Scope-2 THG-Emissionen • Berechnung der Scope-3 THG-Emissionen der Kategorie Geschäftsreisen: Flugreisen, Mietwagenreisen, Zugreisen
S1-13 Mitarbeiter:innengespräch • Berechnung des Anteils der Arbeitnehmer:innen, die an einem Mitarbeiter:innengespräch teilgenommen haben
S1-16 Vergütungskennzahlen • Berechnung Gender-Pay-Gap • Berechnung Verhältnis Median zu höchster Gesamtvergütung
S1-freiwillig Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning "Personenbezogener Datenschutz"
G1-freiwillig Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning " Verhaltenskodex und Geschäftsethik" • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning "Kapitalmarkt Compliance" • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning "Anti-Korruption und Bestechung"
Safety & Security Pflichtschulungen • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning "Sicherheitskritisches Verhalten" • Berechnung des Anteils Erfolgreicher Abschluss E-Learning "Informationssicherheit"

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Bisher erfolgte die Frequentis-Nachhaltigkeitsberichterstattung in Form Nichtfinanzieller Berichte in Anlehnung an die GRI (Global Reporting Initiative)-Standards 2021. Die Auswahl der Themen erfolgte gemäß GRI-Standards auf Basis einer Wesentlichkeitsanalyse mit Berücksichtigung der Einschätzung der Stakeholder. Der Nichtfinanzielle Bericht für das Berichtsjahr 2023 wurde am 9. April 2024 veröffentlicht.

Um den zukünftig verpflichtenden Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zu entsprechen, wurde diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellt. Damit einhergehend wurde die Kennzahlenberichterstattung ausgeweitet und wo noch nicht erfolgt auf die Frequentis-Gruppe ausgerollt. Sofern Kennzahlen in der vorangegangenen Berichtsperiode nicht oder nur teilweise enthalten waren, ist dies bei der entsprechenden Kennzahl gekennzeichnet.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 17
# Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Diese ESG-Ziele betreffen die Themen Energie, Kreislaufwirtschaft, Compliance und Cyber Security. Die ESG-Ziele fließen als Faktor in die variable Vergütung jedes Vorstandsmitglieds ein. Abhängig vom Zielerreichungsgrad können die ESG-Ziele nach Ende des vereinbarten Leistungszeitraums die aus den finanziellen Zielen resultierende variable Vergütung erhöhen oder reduzieren. Die Ziele werden vom Vergütungsausschuss gemäß der Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Frequentis AG festgelegt und genehmigt.

Erklärung der Sorgfaltspflicht // ESRS 2 GOV-4

Die nachfolgende Tabelle zeigt an, an welchen Stellen in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung die wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht Berücksichtigung finden.

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / ESG-Organisation
Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Wesentlichkeitsanalyse
Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen ↗ E1, E5, S1, S2, S4, G1, UT / Maßnahmen
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ↗ E1, E5, S1, S2, S4, G1, UT / Maßnahmen

Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung // ESRS 2 GOV-5

Für Informationen zum Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung siehe ↗ Chancen- & Risikomanagement sowie ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Nachhaltigkeitsstrategie // ESRS 2 SBM-1

Geschäftsmodell

Dort, wo Lösungen von Frequentis zum Einsatz kommen, sind Menschen für die Sicherheit anderer Menschen und Güter verantwortlich. “For a safer world” – das ist der Unternehmenszweck von Frequentis. Als international tätiger Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen für Leitzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben entwickelt und vertreibt die Frequentis-Gruppe maßgeschneiderte „Control Center Solutions“ in den Segmenten Air Traffic Management (für zivile und militärische Flugsicherung, AIM (Aeronautical Information Management / Luftfahrtinformationsmanagement), Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Bahn, Schifffahrt). Das vorrangige Ziel einer Leitzentrale ist es, Menschen und Güter vor Gefahren zu schützen. Darauf optimierte Lösungen sind für Kunden, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind, von besonderer Bedeutung. Mehr als 90% der Kunden sind staatliche und / oder den einzelnen Staaten sowie den administrativen Einheiten unterstellte Behörden. Die von Frequentis gelieferten Produkte sind Teil der sicherheitskritischen Infrastruktur der jeweiligen Länder, was die Robustheit und Langfristigkeit des Frequentis-Geschäftsmodells unterstreicht. Investitionen in die sicherheitskritische Infrastruktur können nur schwer reduziert oder eingestellt werden. Sie muss jederzeit verfügbar und einsatzbereit sein – unabhängig von der Anzahl der Flugbewegungen oder davon, wie oft Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste im Einsatz sind. Die Kundenbedürfnisse umfassen den Wunsch nach leistungsstarken und nachhaltigen Lösungen sowie die Notwendigkeit, sich schnell auf sich laufend ändernde Bedingungen anzupassen. Das führt zu einer erhöhten Nachfrage nach integrierten Lösungen. Ein auf den Anwender ausgerichteter Designprozess („human centred design process“) ermöglicht die Bereitstellung einer sicheren, leistungsstarken und stabilen Arbeitsumgebung für Controller:innen, Lots:innen und Disponent:innen. Als anerkannter Spezialist für die Lieferung von sicherheitskritischer Infrastruktur gestaltet Frequentis gemeinsam mit führenden Kunden zukunftsorientierte Lösungen für Kontrollzentralen und macht neue Technologien für den sicherheitskritischen Bereich nutzbar. Frequentis verfügt über ein internationales Netzwerk von Gesellschaften und Repräsentanten in über 50 Ländern. Neben dem Firmen-Hauptsitz in Wien, Österreich, gibt es unter anderem Standorte in Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Norwegen, Rumänien, der Schweiz, Slowakei, Singapur, Tschechien und den USA. Wesentliches Augenmerk liegt auf der Langfristigkeit der Kundenbeziehungen. Die gelieferten Lösungen sind oft mehrere Jahrzehnte bei den Kunden – Behörden, Organisationen und Unternehmen mit sicherheits- kritischen Aufgaben – im Einsatz. Dafür notwendig sind ein umfassendes Verständnis für die Bedürfnisse des Kunden, höchste Zuverlässigkeit und langfristiges Vertrauen. Die umfassende installierte Basis bildet auch die Grundlage für das nachhaltige Wachstum der Unternehmensgruppe. Die Frequentis-Gruppe ist umfassend um nachhaltiges Wirtschaften bemüht und auch darum, mit seinen Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeitsbestrebungen ihrer Kunden zu unterstützen. Es liegen aktuell jedoch keine Nachhaltigkeitsziele bezüglich Produktgruppen / Dienstleistungen bzw. Märkten und Kundengruppen vor, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen. Informationen zu den Arbeitnehmer:innen der Frequentis-Gruppe, inklusive der Angabe der Zahl der Arbeitnehmer:innen nach geografischen Gebieten sind unter ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen (S1-6) zu finden.

Governance-Organisation

Das Geschäftsmodell von Frequentis beruht auf einer leistungsfähigen Governance-Organisation, die in Form einer dreidimensionalen Matrix ein optimiertes Zusammenspiel zwischen den zentralen Einheiten, den Business Domains sowie den internationalen Tochtergesellschaften sicherstellt. Die in den beiden Frequentis-Geschäftssegmenten zusammengefassten Business Domains / Teilmärkte haben jeweils den Erfolg ihres Bereichs als Beitrag zum Gesamtergebnis im Fokus, mit einer Hauptverantwortung in lokalen wertschöpfenden Funktionen wie z.B. Domain Sales, Key Accounting, Product Management oder Project Management. Innovationen haben einen hohen Stellenwert bei Frequentis: Entlang des Frequentis- Innovationsprozesses fließen Themen mit hoher Business-Relevanz in Form einer übergreifenden und engen Zusammenarbeit mit den Business Domains ein. Als integraler Bestandteil der Wertschöpfung tragen Tochtergesellschaften und Beteiligungen einen signifikanten Beitrag zum Gesamterfolg bei. Die Gesellschaften sind mit unterschiedlichen Verantwortungs- bereichen und Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette ausgestattet. Im Rahmen des Frequentis Group Managements erfolgt die Governance- und Process-Orchestration, um je nach Verantwortungsbereich eine harmonisierte Ausrollung der Governance-Vorgaben sicherzustellen. Die zentralen Gruppen-Funktionen, die zum überwiegenden Teil mit Governance-Verantwortung ausgestattet sind, gliedern sich in wertschöpfende Einheiten, wie beispielsweise Vertrieb, Produktion oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, sowie zentrale Funktionen mit einer statutarischen Governance, wie z.B. Human Resources, IT, Finance & Controlling oder Compliance.

Global Corporate Policy (GCP)

Das gesamte Regelwerk und die Mechanismen zur Dokumentation und Kommunikation bei notwendigen Änderungen in einzelnen Governance-Einheiten sowie deren Zusammenspiel sind in der „Global Corporate Policy”, die für alle im Konsolidierungskreis erfassten Unternehmen Gültigkeit hat, erfasst. Die Policy und die darin enthaltenen Governance-Vorgaben sind Teil der mit dem jeweiligen Geschäftsführer vereinbarten Geschäftsordnung; sie orientieren sich u.a. an den definierten ESG-Zielen und unterstützen deren Umsetzung. Diese werden im jährlichen Management Review evaluiert und damit kontinuierlich verbessert und aktualisiert.

Strategie

Mit ihrer Vision verfolgt die Frequentis-Gruppe das Ziel, global die Nummer 1 am Markt für sicherheitskritische Leitzentralen zu werden. Die Unternehmensstrategie gibt den Weg dafür vor. Sie ist beeinflusst durch die Vielfalt der abgedeckten Industrien & Lösungen. Intern wird die Unternehmensstrategie aufgeteilt in eine Corporate Strategy, die Strategien der Segmente bzw. Teilmärkte (Business Domains) sowie alle anderen Bereiche. Die Strategien der Segmente und Teilmärkte bilden das Herzstück der Unternehmensstrategie. Diese sind die konkreten Strategien für abgedeckte Industrien, bzw. für die Produkte & Lösungen innerhalb dieser Industrien. Andere Bereiche, z.B. Regionen oder zentrale Einheiten entwickeln ihre Strategien im Einklang mit der Corporate Strategie sowie den Strategien der Teilmärkte, um die bestmögliche Unterstützung zu leisten. Frequentis strebt eine nachhaltige Wachstumsstrategie an, mit dem Anspruch, gleichzeitig die Profitabilität unter Einhaltung einer akzeptablen Risikoexposition zu steigern. Dabei werden zunächst die Potenziale existierender Produkte und Lösungen ausgeschöpft, bevor in signifikante neue Lösungen investiert wird. Die Strategie definiert dabei die Leitplanken für das nachhaltige Wachstum, wie beispielsweise das gezielte Wachstum in den Regionen, getrieben von den regionalen Vertriebseinheiten (Regional Sales Units) oder durch interessante Beteiligungsmöglichkeiten zur Erweiterung des Produktportfolios.# Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Des Weiteren folgt die Strategie den drei relevanten Megatrends, welche maßgeblich die zukünftige Entwicklung in den abgedeckten Industrien beeinflussen: Mobilität, Sicherheit und Technologiewandel. Diese sind nach wie vor für den stetig wachsenden Bedarf an zusätzlicher sicherheitskritischer Infrastruktur verantwortlich. Dabei kann Frequentis aufgrund ihrer hohen Spezialisierung aus einer besonderen Marktposition heraus agieren: Als global tätiges Unternehmen mit einem breiten Portfolio an abgedeckten Industrien und Lösungen grenzt man sich von den meisten lokalen und regionalen Wettbewerbern klar ab. Auf der anderen Seite bleibt man auf den Bereich der Leitzentralen fokussiert, was ein Unterscheidungsmerkmal zu den meisten Großkonzernen darstellt.

Unternehmenskultur

Wichtiger Träger für die Realisierung von Vision und Unternehmensstrategie ist die Frequentis-spezifische Unternehmenskultur. Diese Kultur basiert auf der langjährigen Erfahrung im Umgang mit sicherheitskritischen Systemen; eine Verantwortlichkeit, die durch den Unternehmensauftrag „for a safer world“ unterstrichen wird, denn, überall dort, wo Frequentis-Systeme zum Einsatz kommen, tragen Menschen die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen und Güter. Diese gelebte Kultur drückt sich durch ein tiefgehendes, nicht nur technisches, sondern auch emotionales Verständnis für die Bedürfnisse der Kunden aus, ein hohes Einfühlungsvermögen in aktuelle Herausforderungen und Arbeitsprozesse sowie die starke Identifikation mit der Aufgabe. Wesentlich sind zudem Offenheit, Flexibilität und Transparenz – sowohl in der internen Zusammenarbeit als auch im Verhältnis zu den Kunden. Sie zeigt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette, beispielsweise durch proaktives Managen von Risiken, durch die hohen Sicherheitsstandards oder das professionelle Projektmanagement.

Wertschöpfungskette

Die Wertschöpfungskette wird definiert als das gesamte Spektrum an Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist, zusammenhängen. Frequentis konzentriert sich dabei auf die Betrachtung der direkten Beziehungen sowohl im Up- als auch im Downstream. Im vorgelagerten Bereich (Upstream) sind das vor allem Lieferanten und Subunternehmen (↗ S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) sowie verschiedene Dienstleistungspartner bis hin zum Firmencatering zu finden. Im Fokus der eigenen Wertschöpfung von Frequentis stehen die Produktentwicklung und Produktion, Domain Sales, Key Accounting, sowie das Produkt- und Projektmanagement. Nachgelagerte Aktivitäten (Downstream) umfassen Implementierungspartner und Dienstleister, die bei der Auslieferung unterstützen sowie die breite Palette an Kunden. Letztere sind zum einen die Organisationen und Behörden, an die die Frequentis-Gruppe ihre Lösungen liefert (Flugsicherungen, Blaulichtorganisationen, Eisenbahnbehörden, …) sowie die dort beschäftigten Fluglots:innen, Controller:innen, Dispatcher), die als Endnutzer:innen mit den Frequentis-Systemen arbeiten. Sowohl im vor- als auch nachgelagerten Bereich liefern weiters Domain-Partner, verbundene Unternehmen oder auch Finanzpartner Beiträge zur Wertschöpfung. Diese Fokussierung, die gleichfalls bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse angewandt wurde, soll es ermöglichen, ein Verständnis sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Leser:innen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für diese Auswirkungen, Risiken und Chancen zu schaffen.

Stakeholder-Dialog // ESRS 2 SBM-2

Im Rahmen der Ende 2023 / Anfang 2024 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse (siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse) wurden die nachfolgend dargestellten für Frequentis wichtigsten Stakeholder-Gruppen befragt und um ihre Einschätzung in Bezug auf die Relevanz gemäß dem ESRS-Themenkatalog (37 ESRS-Unterthemen) sowie ergänzend den vier Unterthemen zu dem unternehmensspezifischen Thema „Safety & Security“ gebeten:

  • Mitarbeiter:innen
  • Aufsichtsrat
  • Führungskräfte
  • Vorstand und Geschäftsführer der Frequentis-Gesellschaften
  • Aktionär:innen / Vertreter:innen des Kapitalmarkts
  • Banken
  • Lieferanten und Sub-Auftragnehmer
  • Kunden
  • NGOs und Interessenverbände
  • Projektpartner (Vertrieb, Abwicklung)

Die aktive Einbindung dieser Stakeholder sowie die darauf ausgerichtete Berichtslegung ist Frequentis ein großes Anliegen. Demgemäß spielt der regelmäßige Dialog eine große Rolle. Nachstehend ein Überblick über laufende Kommunikationsmaßnahmen.

Formate der Kommunikation und Stakeholder Zusammenarbeit Eingebrachte Themen
Aufsichtsrat, Aufsichtsratssitzung, Vorstand, Vorstandsmeetings, Geschäftsführer der Gesellschaften (Potenzielle) Nachhaltigkeitsstrategie, ESG-Vorstand, gruppenweite Maßnahmen und geplante Vorhaben, Risikomanagement
Intranet, Karrieremessen, Kommunikation über soziale Medien, CFO-Talk, CEO-Dialogues, Board Chat, IDEAS, diverse Communities und Events, Interne Trainings, Q&A Formate, Teamworkshops, Mitarbeiter:innen-Zeitung, Betriebsrat- Sitzungen Frequentis als Arbeitgeber, Work-Life Balance, Zusammenarbeit, Führungsfragen, Arbeitssicherheit, Mitarbeiter:innenförderung, Unternehmenskultur, Gesundheitsmaßnahmen, Umweltmanagement und Energiesparmaßnahmen
Finanzberichterstattung (Internet), regelmäßige Mailings, Hauptversammlung, Roadshows, Kapitalmarktmessen, Befragungen, Einzelgespräche mit Investor:innen Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit, ESG-Strategie und -Ziele, Governance, Ratings
Fachtagungen, Finanzberichterstattung, Einzelgespräche mit Bankenvertreter:innen Nachhaltigkeitsstrategie, Governance, Ratings, Compliance, Verantwortung in der Lieferkette
Lieferanten-Besuche und Audits, diverse Events und Messen, regelmäßige Mailings ESG-Strategie, Governance, Verantwortung in der Lieferkette, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange, Umweltmanagement
Kundenprojekte und -präsentationen, Kundenzufriedenheitsbefragung, Unternehmenspräsentation, Kundenevents und Messen Verantwortung in der Lieferkette, Nachhaltigkeit bei Produkten, Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Energieversorgung, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange, Governance), Safety-Awareness, Security, Cyber-Kriminalität, (Trade) Compliance
Vertriebs- und Partner-Portal, regelmäßige Newsletter, Schulungen Innovationen, Nachhaltigkeit bei Produkten, Governance, (Trade) Compliance, Safety-Awareness, Cyber-Kriminalität, ESG-Strategie
Frequentis-Website, soziale Medien, Fachtagungen, Forschungsprojekte, Kooperationen, aktive Mitarbeit in Verbänden und Gremien ESG-Strategie, Innovationen, Nachhaltigkeit bei Produkten, Safety-Awareness, Security, Ausfallsicherheit, Cyber-Kriminalität, Frauenförderung im Unternehmen, Energiesparmaßnahmen, sorgsamer Umgang mit Ressourcen

Für die Stakeholder-Kommunikation werden umfassend digitale Plattformen genutzt – Videokonferenzen, virtuelle Trainings, soziale Medien. Von großer Bedeutung sind darüber hinaus persönliche Kontakte, bei Terminen vor Ort und bei einer Vielzahl an internationalen Fachmessen. Allen internen und externen Stakeholdern bietet Frequentis darüber hinaus mit einem Whistleblowing-Service, abrufbar über die Frequentis Website www.frequentis.com/whistleblowing, ein Meldesystem, mit dem man einfach und anonym Bedenken über mögliches Fehlverhalten anzeigen kann.

Wesentlichkeitsanalyse

Die Ende 2023 / Anfang 2024 gemäß ESRS durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse ist der Startpunkt für eine systematische und strukturierte Integration von Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen. Sie dient dazu, wichtige Anspruchsgruppen zu beteiligen, Risiken zu bewerten und zukünftige Fokusthemen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu bestimmen. Wichtiges Element der Wesentlichkeitsanalyse ist das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“. Ein Nachhaltigkeitsthema ist wesentlich und berichtspflichtig, wenn mindestens eine der beiden Perspektiven erfüllt ist:

  • Inside-out-Perspektive (= Auswirkungswesentlichkeit): Frequentis hat im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit wesentliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Hier werden Aspekte identifiziert, die für die betroffenen Interessengruppen relevant sind und einen Einfluss auf diese sowie allgemein auf die Umwelt haben können.

  • Outside-in-Perspektive (= finanzielle Wesentlichkeit): Hierbei werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die finanzielle Leistung und den wirtschaftlichen Erfolg von Frequentis bewertet. Das bedeutet, dass Aspekte identifiziert werden, die finanziell wesentlich sind und das Unternehmen in Bezug auf Erträge, Kosten, Vermögenswerte oder Haftungsverpflichtungen beeinflussen können.

Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse // ESRS 2 SBM-3

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die sechs wesentlichen ESRS-Nachhaltigkeitsthemen E1, E5, S1, S2, S4 und G1 sowie ein unternehmensspezifisches Nachhaltigkeitsthema Safety & Security identifiziert. Das Ergebnis wird in einer Wesentlichkeitsmatrix mit drei Dimensionen dargestellt:

  • Die Auswirkungswesentlichkeit an der x-Achse stellt das Ergebnis des Expert:innenworkshops dar.# Frequentis-Gruppe 28 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024

Hier werden Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert, bei welchen ein Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt besteht.
* An der y-Achse wird die finanzielle Wesentlichkeit dargestellt. Hier werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die finanzielle Leistung und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bewertet.
* Die Größe der Punkte stellt die Bedeutung der einzelnen Themen aus der Stakeholder-Befragung dar. Je größer der Punkt, desto bedeutender das Thema für die Stakeholder. Für die Wesentlichkeitsmatrix wurde jeweils der höchste Score innerhalb des Nachhaltigkeitsthemas berücksichtigt. Wenn mehrere Themen denselben Score hatten, wurden diese auf der y-Achse (finanzielle Wesentlichkeit) nach ihrer Bedeutung für die Stakeholder angeordnet.

In den nachfolgenden Tabellen sind die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gelistet. Weitere Details sind in den themenspezifischen Kapiteln zu finden.

E1 - Klimawandel

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Optimierung von Verkehrsabläufen und Steigerung der Effizienz durch Frequentis-Systeme (z.B. Flugsicherung, Schiffsverkehr, Drohnenmanagement) Umweltbelastung durch THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette (v.a. Geschäftsreisen, Zukauf Waren und Dienstleistungen)
Sicherstellung des Betriebs bei Kunden während Extremwetterereignissen durch Frequentis-Systeme Energieverbrauch in Produktion und Integration sowie beim Einsatz der Systeme beim Kunden
Chancen Risiken
Verkauf von Produkten und Lösungen zur Optimierung von Verkehrsabläufen und Effizienzsteigerung Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs für Dienst- reisen (Bepreisung THG-Emissionen) und Energie

E5 - Kreislaufwirtschaft

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Ressourcenschonung durch Langlebigkeit und Wartung der Frequentis-Produkte Potenzieller Zukauf nicht-recycelbarer Produkte und Teile zur Nutzung in Produktion und Integration
Frequentis als wertvoller Partner in der Lieferkette der Kunden Abfälle: Gefährliche und elektronische Abfälle sowie die Entsorgung der Produkte am Ende des Lebens- zyklus

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 29

S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung der Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeitmodelle oder im Bereich Gesundheits- schutz Potenziell kurzfristige Spitzenbelastung in einzelnen Projektphasen oder langfristige Überbeanspruchung
Niedrige Frauenquote in der Branche Fokus auf Aus- und Weiterbildung gemäß dem Konzept des lebenslangen Lernens
Potenzieller Fall von Diskriminierung Förderung der Vielfalt und Diversität beim Umgang mit persönlichen Daten von Mitarbeiter:innen
Potenzieller Datenverlust oder Datenschutzverletzung Chancen
Chancen Risiken
Verlust von Mitarbeiter:innen mit fachspezifischem Know-how Nichtnutzung von Vielfalt und Innovationspotenzial
Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Potenzielle Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Chancen Risiken
Nichteinhaltung des Supplier Code of Conducts durch Lieferanten in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards und Menschenrechte

S4 – Endnutzer:innen

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Potenzieller Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Kund:innen Potenzielle Unfälle bei der Verwendung von Frequentis-Systemen beim Kunden
Chancen Risiken
Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall Auftragsverlust oder strafrechtliche Konsequenzen durch einen Unfall bei der Verwendung von Frequentis-Produkten

Frequentis-Gruppe 30 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024

G1 – Unternehmensführung

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung eines verantwortungsvollen und integren Handelns sowie einer Non-Punishment-Kultur Nichteinhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien in der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette
Anonyme Meldung von Missständen oder Verstößen (Whistleblowing) Potenzieller Vorfall von Korruption oder Bestechung
Etablierung von guten Beziehungen zu Stakeholdern Chancen
Chancen Risiken
Stärkung des Vertrauens der Stakeholder durch einen kontinuierlichen Stakeholder-Dialog Auftragsverlust, Verlust von Mitarbeiter:innen oder strafrechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Grundsätze

Safety & Security

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme, z.B. Aufrechterhaltung der Cyber-Sicherheit Gefährdung kritischer Infrastrukturen mit potenziellen Auswirkungen auf Menschenleben
Integrative Betrachtung von Safety und Security Bedrohung der Sicherheit durch Cyber-Kriminalität
International anerkannte System Safety Expertise Chancen
Chancen Risiken
Reputationsverlust oder Auftragsverlust durch Ausfälle sicherheitskritischer Systeme Cyber-Kriminalität und erhöhte Anforderungen an Systementwicklung und Engineering

Für klimabezogene Risiken wurde eine Klimarisiko- und vulnerabilitätsanalyse durchgeführt (siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Angabe zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen). Es wurde keine zusätzliche spezifische Resilienzanalyse für Nachhaltigkeitsrisiken durchgeführt. Die Risiken werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagement erfasst und aktiv gemanagt (siehe ↗ Chancen- & Risikomanagement).

Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse // ESRS 2 IRO-1

Die ESG-Steering Group befasste sich bereits seit Beginn 2023 mit den erweiterten Anforderungen der CSRD- Berichterstattung. Der standardisierte ESRS-Themenkatalog für Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) wurde dabei aufgrund der Erkenntnisse der beiden bisher durchgeführten Wesentlichkeitsanalysen um ein unternehmensspezifisches Kapitel „Safety & Security“ ergänzt. Ein entsprechendes Konzept wurde Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert, im Sommer 2023 erteilte der Vorstand den Auftrag zur Durchführung.

Für die Inside-out-Perspektive (Auswirkungswesentlichkeit) wurden relevante Stakeholder für die Befragung mittels anonym aufgesetztem Online-Fragenbogen eingebunden. Die Stakeholder-Gruppen wurden dabei gegenüber den bisherigen Wesentlichkeitsanalysen modifiziert und wesentlich erweitert, insgesamt wurden rund 3.250 Personen adressiert (↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog). Der Fragebogen wurde von der Frequentis AG als Muttergesellschaft über die gesamte Frequentis-Gruppe ausgerollt, für eine geografische Betrachtung wurden Regionen abgefragt.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 31

Begleitend wurden zwei vertiefende Workshops mit internen Expert:innen im Frequentis-Headquarter durchgeführt, zum einen für die detaillierte Diskussion zur Auswirkungswesentlichkeit, zum anderen für die Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit (Outside-in-Perspektive). Die Phasen 1 bis 3 wurden bereits im Jahr 2023 durchgeführt, die Phasen 4 und 5 wurden im Jahr 2024 bearbeitet und abgeschlossen. Anhand der Bewertungen durch die Frequentis-Fachexpert:innen und durch das Risikomanagement wurden die einzelnen Nachhaltigkeitsthemen zueinander in Beziehung gesetzt, alle relevanten Themen wurden in einer Wesentlichkeitsmatrix erfasst. Die Ergebnisse wurden Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert. Gemeinsam wurden die wesentlichen Themen diskutiert und evaluiert sowie die wesentlichen Handlungsfelder definiert. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse flossen in der Folge auch in die Planungen und Maßnahmen ein.

Für die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden folgende Methoden herangezogen:

  • Auswirkungen: Im ersten Schritt wurde bestimmt, ob in Zusammenhang mit diesem Nachhaltigkeitsaspekt eine positive und/oder negative Auswirkung der Geschäftstätigkeit von Frequentis oder der Wertschöpfungskette von Frequentis auf Menschen oder die Umwelt besteht. Weiters wurde die Art der Auswirkung, der Zeithorizont sowie die Lokalisierung der Auswirkung bestimmt. Im zweiten Schritt wurde beurteilt, ob es sich um eine wesentliche Auswirkung handelt. Die Beurteilung erfolgte anhand eines Scores (1-4), der sich, je nach Art der Auswirkung, aus dem Durchschnittswert der Faktoren Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit und Eintritts- wahrscheinlichkeit berechnet. Die Ergebnisse wurden mit jenen der Stakeholder-Befragung abgeglichen.
  • Risiken und Chancen: Bei der Risikobewertung wurden neben den bereits identifizierten wesentlichen Auswirkungen auch Abhängigkeiten von Ressourcen, physische Risiken und Übergangsrisiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte anhand von fünf Risikokategorien. Für jede dieser Kategorien wurden Schwellenwerte für die Höhe der EBIT-Auswirkung bei Eintritt des Risikos bzw. der Chance definiert und mit einem Score (1 – 4) hinterlegt. Außerdem wurden Zeithorizonte und Wahrscheinlichkeiten für die Bewertung festgelegt.

Frequentis-Gruppe 32 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024

Angabe zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen // E1.IRO-1

Der Prozess der Identifikation und Bewertung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen folgte den unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Schritten der Wesentlichkeitsanalyse.

Auswirkungen: Die klimabedingten Auswirkungen wurden im Rahmen des Expert:innen-Workshop analysiert. Dabei wurde die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in Betracht gezogen.# Darüber hinaus erfolgte eine Analyse der Scope-3 Kategorien.

Die Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette wurden insbesondere im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen analysiert, Details dazu sind unter ↗ E1 – Klimawandel / Kennzahlen (E1-6) zu finden.

Klimabedingte physische Risiken:

Im Jahr 2023 wurde eine Klimarisiko- und vulnerabilitätsanalyse der eigenen Geschäftstätigkeit und der Vermögenswerte für die Konzernstandorte von Frequentis durchgeführt. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurde diese auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ausgeweitet. Die Bewertung erfolgte anhand dreier Klimaszenarien (SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5), die unterschiedliche Temperaturentwicklung und damit verbundene Risiken abbilden. Es wurden kurz-, mittel- und langfristige Klimagefahren berücksichtigt. Identifizierte Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit klimabedingten physischen Risiken sowie Übergangsrisiken der Vermögensgegenstände werden im Anlassfall angepasst.

Klimabedingte Übergangsrisiken wurden für die eigene Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und die Wertschöpfungskette anhand von fünf Risikokategorien berücksichtigt. Die Risikokategorien orientieren sich an der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures)-Klassifizierung für klimabezogene Übergangs- ereignisse. Bei der Bewertung wurden kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte sowie ein Klimaszenario berücksichtigt. Es wurden keine Vermögenswerte oder Geschäftsaktivitäten identifiziert, die mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unvereinbar sind oder bei denen erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit sie damit vereinbar sind.

Die verwendeten Klimaszenarien wurden auch in den kritischen klimabezogenen Annahmen im Konzernabschluss herangezogen, siehe ↗ Konzernabschluss / Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen (Buchstabe j).

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung // E2.IRO-1

Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt- verschmutzung identifiziert. Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden die Frequentis-Standorte, die Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Insbesondere wurden die zugekauften Produkte, die Produktionsabläufe sowie der Transport analysiert. Bei der Verwendung von Gefahrenstoffen werden Vorsorgemaßnahmen durch Eignungs- untersuchungen, Handbücher, Schulungen und Zugangsbeschränkungen getroffen.

Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 33

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen // E3.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse und der ESG-Datenerhebung wurden unter Einbeziehung von Expert:innen die Geschäftstätigkeiten, Vermögenswerte und Wertschöpfungskette der Frequentis-Gruppe in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen überprüft. Dabei wurde analysiert, ob Standorte von Wasserrisiken betroffen oder sich in Gebieten mit hohem Wasserstress befinden, aus welchen Quellen Wasser bezogen und abgeleitet wird und ob Abhängigkeiten bestehen. Da für die Produktionsabläufe selbst kein Wasser verwendet wird und die Entnahme sowie Ableitung stets den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen identifiziert. Der Wasserverbrauch der Frequentis-Gruppe wird jährlich erhoben, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen abzuleiten.

Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen // E4.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden die Frequentis-Standorte, die Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen analysiert. Es wurden keine Geschäftstätigkeiten identifiziert, die direkte Auswirkungen auf die Biodiversität oder den Zustand der Arten haben. Bei Bedarf werden lokale Maßnahmen wie nachthimmelgerechte Beleuchtung gesetzt. Im Rahmen der 2023 durchgeführten Klimarisiko- und vulnerabilitätsanalyse wie unter E1.IRO-1 beschrieben wurde der Biodiversity and Ecosystems Services Index (BES) herangezogen, um potenzielle Risiken sowie Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt von Ökosystemen und deren Leistungen für die Frequentis- Standorte zu identifizieren. Ein Standort mit einem hohen Risiko wurde identifiziert, jedoch sind die betroffenen Leistungen für die Geschäftstätigkeit von Frequentis nicht relevant und können daher aus Sicht des physischen Risikos vernachlässigt werden. Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert.

Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft // E5.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Einbeziehung interner Expert:innen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert und bewertet. Zusätzlich wurden im Rahmen eines Expert:innen-Workshops sowie im Zuge der ESG-Datenerhebung die Geschäftstätigkeit und Vermögenswerte der Konzerngesellschaften überprüft, Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfallströme analysiert sowie die Risiken in Zusammenhang mit der Einführung neuer gesetzlicher Vorschriften überprüft. Es wurden keine wesentlichen physischen Risiken, Übergangsrisiken oder Chancen in Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert.

Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Frequentis-Gruppe 34 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung // G1.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Einbeziehung interner Expert:innen aus verschiedenen Unternehmensbereichen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung identifiziert und bewertet. Dabei wurden das Geschäftsmodell von Frequentis, die geografischen Standorte, die Segmente und Teilmärkte sowie die relevanten Stakeholder berücksichtigt.

In den ESRS enthaltene von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckte Angabepflichten // ESRS 2 IRO-2

Die wesentlichen Informationen, die in Bezug auf die als wesentlich beurteilten Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben sind, wurden auf Basis der ESRS-Datenpunktliste (EFRAG implementation guide 3 „List of ESRS Datapoints“) ermittelt. Dabei wurden die ESRS-Kennzahlen nach ihrer Relevanz und ihrer Fähigkeit, die Nutzer:innen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, beurteilt. Einige Kennzahlen wurden nach ausführlicher Analyse als nicht relevant eingestuft und werden daher nicht berichtet. Ergänzend wurden unternehmensspezifische Kennzahlen aufgenommen. Konzepte, Maßnahmen und Ziele werden – sofern vorhanden – gemäß den ESRS-Mindestanforderungen für die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte berichtetet.

In der nachfolgenden Tabelle sind die in den ESRS enthaltenen von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckten Angabepflichten angeführt, mit der Information, wo diese zu finden sind.

Standard Bezeichnung Kapitel
ESRS 2 Allgemeine Angaben BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben
ESRS 2 Allgemeine Angaben BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Umständen
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ↗ Konsolidierter Corporate Governance- Bericht / Vorstand
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / ESG-Organisation
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Erklärung der Sorgfaltspflicht
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ↗ Chancen- & Risikomanagement ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Nachhaltigkeitsstrategie
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Wesentlichkeitsanalyse und Geschäftsmodell
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 35# Chancen- & Risikomanagement ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

IRO-2

In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckte Angabepflichten des Unternehmens ESRS 2 - Allgemeine Angaben / In ESRS Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
ESRS E1 Klimawandel
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz ↗ E1 – Klimawandel / Maßnahmen
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ↗ E1 – Klimawandel / Konzepte
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten ↗ E1 – Klimawandel / Maßnahmen
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ↗ E1 – Klimawandel / Ziele
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix ↗ E1 – Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ↗ E1 – Klimawandel / Treibhausgasemissionen
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher Angaben im ersten Jahr der Erstellung physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie gemäß ESRS 1 Anlage C ausgelassen. potenzielle klimabezogene Chancen
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Konzepte
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Maßnahmen
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ziele
E5-4 Ressourcenzuflüsse ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ressourcenzuflüsse
E5-5 Ressourcenabflüsse ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft / Ressourcenabflüsse
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Keine finanziellen Risiken und Chancen identifiziert.

Frequentis-Gruppe 36 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024

ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
S1-9 Diversitätskennzahlen
S1-10 Angemessene Entlohnung
S1-11 Soziale Absicherung
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 37

ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Frequentis-Gruppe 38 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024

ESRS G1 Unternehmensführung

G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
G1-6 Zahlungspraktiken

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

Die nachstehende Tabelle enthält alle Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, die in ESRS 2 Anlage B aufgeführt sind, wo diese in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu finden sind sowie welche Datenpunkte als „nicht relevant" / „nicht wesentlich“ bewertet werden.

Bench- mark- Säule EU-VO Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Klima- gesetz Kapitel SFDR 3 ESRS
GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d x x
GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e x
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 x
SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brenstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i x x
SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii x x
SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii x x
SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv x x

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 39

Bench- mark- Säule EU-VO Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Klima- gesetz Kapitel SFDR 3 ESRS
E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 ↗ E1- Klimawandel / Übergangsplan für Klimaschutz x
E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g x x
E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 ↗ E1- Klimawandel / Ziele x x
E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brenstoffen, aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix x
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix x
E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix x
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG- ↗ E1- Klimawandel / THG- x x

Gesamt-emissionen

Absatz 44

ESRS E1-6 Intensität der THG- x x x ↗ E1- Klimawandel / Bruttoemissionen
Absätze 53 bis 55

ESRS E1-7 Entnahme von x Nicht relevant Treibhausgasen und CO2-Zertifikate
Absatz 56

ESRS E1-9 Risikoposition des x Angaben im ersten Jahr Referenzwert- Portfolios gegenüber der Erstellung gemäß klimabezogenen physischen Risiken ESRS 1 Anlage C
Absatz 66 ausgelassen.

ESRS E1-9 Aufschlüsselung der x Angaben im ersten Jahr Geldbeträge nach akutem und der Erstellung gemäß chronischem physischem Risiko Absatz ESRS 1 Anlage C
66 Buchstabe a

ESRS E1-9 Ort, an dem ausgelassen. sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c

ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des x Angaben im ersten Jahr Buchwerts seiner Immobilien nach der Erstellung gemäß Energieeffizienzklassen Absatz 67 ESRS 1 Anlage C
Buchstabe c ausgelassen.

ESRS E1-9 Grad der Exposition des x Angaben im ersten Jahr Portfolios gegenüber klimabezogenen der Erstellung gemäß Chancen Absatz 69 ESRS 1 Anlage C
ausgelassen.

Frequentis-Gruppe 40 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Konzernlagebericht 2024

Bench- EU- Angabepflicht und zugehöriger Säule- mark- Klima- Datenpunkt SFDR 3 VO gesetz Kapitel
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II x Nicht wesentlich der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und - verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28
ESRS E3-1 Wasser- und x Nicht wesentlich Meeresressourcen Absatz 9
ESRS E3-1 Spezielles Konzept x Nicht wesentlich Absatz 13
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und x Nicht wesentlich Meere Absatz 14
ESRS E3-4 Gesamtmenge des x Nicht wesentlich zurückgewonnenen und wieder- verwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch x Nicht wesentlich in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i x Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe b x Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe c x Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder x Nicht wesentlich Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder x Nicht wesentlich Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c
ESRS E4-2 Konzepte für die x Nicht wesentlich Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle x E5 – Kreislauf- Absatz 37 Buchstabe d wirtschaft / Ressourcen- abflüsse
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive x E5 – Kreislauf- Abfälle Absatz 39 wirtschaft / Ressourcen- abflüsse
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit x Nicht wesentlich Absatz 14 Buchstabe f
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit x Nicht wesentlich Absatz 14 Buchstabe g
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich x S1 – Arbeitskräfte der Menschenrechtspolitik Absatz 20 des Unternehmens / Konzepte

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 41

Bench- EU- Angabepflicht und zugehöriger Säule- mark- Klima- Datenpunkt SFDR 3 VO gesetz Kapitel
ESRS S1-1 Vorschriften zur x S1 – Arbeitskräfte Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, des Unternehmens / die in den grundlegenden Konventionen Konzepte 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden,
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen x S1 – Arbeitskräfte zur Bekämpfung des Menschenhandels des Unternehmens / Absatz 22 Konzepte
ESRS S1-1 Konzept oder x S1 – Arbeitskräfte Managementsystem für die Verhütung des Unternehmens / von Arbeitsunfällen Konzepte Absatz 23
ESRS S1-3 Bearbeitung von x S1 – Arbeitskräfte des Beschwerden Unternehmens / Abhilfe- maßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern Absatz 32 Buchstabe c
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und x x S1 – Arbeitskräfte Zahl und Quote der Arbeitsunfälle des Unternehmens / Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Absatz 88 Buchstaben b und c
ESRS S1-14 Anzahl der durch x S1 – Arbeitskräfte Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder des Unternehmens / Krankheiten bedingten Ausfalltage Kennzahlen für Absatz 88 Buchstabe e Gesundheitsschutz und Sicherheit
ESRS S1-16 Unbereinigtes x x S1 – Arbeitskräfte geschlechtsspezifisches Verdienst- des Unternehmens / Vergütungskennzahlen gefälle Absatz 97 Buchstabe a
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von x S1 – Arbeitskräfte Mitgliedern der Leitungsorgane des Unternehmens / Absatz 97 Buchstabe b Vergütungskennzahlen
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung x S1 – Arbeitskräfte des Absatz 103 Buchstabe a Unternehmens / Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der x x Nicht wesentlich Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko x Nicht relevant von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich x S2 – Arbeitskräfte in der Menschenrechtspolitik der Wertschöpfungskette / Absatz 17 Konzepte
ESRS S2-1 Konzepte im x S2 – Arbeitskräfte in Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette der Wertschöpfungskette / Konzepte Absatz 18
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der x x S2 – Arbeitskräfte in Leitprinzipien der Vereinten Nationen der Wertschöpfungskette für Wirtschaft und Menschenrechte und / Konzepte und ↗ der OECD- Leitlinien Absatz 19
ESRS S2-1 Vorschriften zur x S2 – Arbeitskräfte in Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, der Wertschöpfungskette die in den grundlegenden Konventionen / Konzepte 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden,
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im x S2 – Arbeitskräfte in Zusammenhang mit Menschenrechten der Wertschöpfungskette innerhalb der vor- und nachgelagerten / Kennzahlen Wertschöpfungskette Absatz 36
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich x Nicht wesentlich der Menschenrechte Absatz 16
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der x x Nicht wesentlich Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD- Leitlinien Absatz 17
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im x Nicht wesentlich Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36
ESRS S4-1 Konzepte im x S4 – Endnutzer:innen / Zusammenhang mit Verbrauchern und Konzepte und ↗ Endnutzern Maßnahmen Absatz 16
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der x x S4 – Endnutzer:innen / Leitprinzipien der Vereinten Nationen Konzepte und ↗ für Wirtschaft und Menschenrechte und Maßnahmen der OECD-Leitlinien Absatz 17
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im x S4 – Endnutzer:innen / Zusammenhang mit Menschenrechten Konzepte Absatz 35
ESRS G1-1 Übereinkommen der x nicht relevant Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern x nicht relevant (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße x x G1 – Unternehmens- gegen Korruptions- und führung / Fälle von Bestechungsvorschriften Absatz 24 Korruption oder Buchstabe a
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung x G1 – Unternehmens- von Korruption und Bestechung führung / Anti-Korruption Absatz 24 Buchstabe b und Bestechung

Umwelt

EU-Taxonomie

Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist Frequentis verpflichtet, Angaben gem. Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 zu machen. Die EU-Taxonomie, welche am 12. Juli 2020 in Kraft trat, zielt darauf ab, ein gemeinsames Verständnis der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten und Investitionen zu definieren. Weiters klassifiziert sie durch detaillierte technische Kriterien, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten, um so Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des European Green Deal zu lenken. Als Nicht-Finanzunternehmen, das unter den Anwendungsbereich der europäischen NFI-Richtlinie, in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) (zukünftig des NaBeG) fällt, hat Frequentis gem. Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung seit dem Jahr 2022 den ökologisch nachhaltigen Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) sowie der Betriebsausgaben (OpEx) zu berichten. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele leistet und gleichzeitig keines der anderen Umweltziele wesentlich negativ beeinträchtigt („do no significant harm”). Gleichzeitig muss die Wirtschafts- tätigkeit unter Einhaltung der Kriterien zum Mindestschutz gem. Art. 18 der EU-Taxonomie Verordnung durchgeführt werden. Ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Betrag leistet, ist anhand von verpflichtenden und von der EU- Kommission definierten technischen Kriterien zu ermitteln, welche allesamt kumulativ erfüllt sein müssen. Im Jahr 2021 wurden die technischen Kriterien für die ersten beiden Umweltziele – „Klimaschutz (CCM)“ und „Anpassung and den Klimawandel (CCA)“ – veröffentlicht. 2022 wurden diese gem. delegierter Verordnung (EU) 2022/1214 und 2023 gem. delegierter Verordnung (EU) 2023/2485 ergänzt, außerdem kamen gem. delegierter Verordnung (EU) 2023/2486 technische Kriterien für die weiteren vier Umweltziele hinzu. Dies betrifft die Ziele „Wasser- und Meeresressourcen (WTR)“, „Kreislaufwirtschaft (CE)“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC)“ und „Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)“.# Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt

Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten

Um die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen, analysierte Frequentis in einem ersten Schritt den Katalog der als ökologisch geltenden Wirtschaftstätigkeiten, um jene Wirtschaftstätigkeiten zu identifizieren, welche innerhalb des Frequentis-Konzerns anwendbar sind. Die Haupttätigkeit von Frequentis, die Herstellung von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen, ist noch nicht in den technischen Bewertungskriterien der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie enthalten, da der Schwerpunkt der EU-Taxonomie unter anderem auf treibhausgasintensiven Sektoren und Wirtschaftstätigkeiten liegt. Somit kann der Großteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx derzeit nicht als taxonomiefähig ausgewiesen werden.

Das Ergebnis der Analyse der Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit ergab, dass eine Wirtschaftstätigkeit für Frequentis anwendbar ist:

  • Code 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

CCM / CCA 8.1

Der Geschäftsbereich EAD (European AIS (Aeronautical Information Services) Database) entspricht der Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM / CCA). Innerhalb dieses Geschäftsbereichs verantwortet Frequentis im Auftrag der EUROCONTROL den technischen Betrieb des EAD-Systems, der europäischen Datenbank für Luftfahrtinformationen, die es Nutzer:innen ermöglicht, aeronautische Daten in Echtzeit abzurufen. Die Rechenzentren werden in redundanter Form von Frequentis selbst sowie von einem externen Dienstleister betrieben. Sowohl die internen als auch die externen Rechenzentren werden in die Evaluierung der Taxonomiekonformität einbezogen.

Die mit der Wirtschaftstätigkeit 8.1 zusammenhängenden Umsatzerlöse, CapEx und OpEx betreffen nur das Klimaziel „Klimaschutz (CCM)“ und nicht „Anpassung an den Klimawandel (CCA)“, da es sich nicht um Klimawandelanpassungslösungen handelt. Reparaturen und Ersatzteile für Kundensysteme, sowie die in den Systemen enthaltenen Boards und Leiterplatten sind Teil der Kundenprojekte und können daher nicht separat berichtet werden. Dieser Geschäftsbereich ist daher der Haupttätigkeit von Frequentis zuzuordnen. Dies führt dazu, dass die Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung im Geschäftsjahr 2024 nur für die Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM) vorgenommen werden.

Prüfung der Taxonomiekonformität

Im nächsten Schritt wurde die als taxonomiefähig identifizierte Wirtschaftstätigkeit auf Taxonomiekonformität überprüft. Für die Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM) wurden die in Annex I der del. Verordnung (EU) 2021/2139 iVm (EU) 2023/2485 angeführten technischen Kriterien im Detail von kaufmännischen und technischen Expert:innen auf die Einhaltung und Erfüllung überprüft und transparent dokumentiert. Um die technischen Kriterien zu erfüllen, müssen die Rechenzentren dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren entsprechen und von einem unabhängigen Dritten geprüft werden. Außerdem darf das Treibhausgaspotenzial (GWP) der eingesetzten Kühlmittel den Wert 675 nicht überschreiten.

Das Ergebnis zeigte, dass zum Bilanzstichtag nicht alle technischen Kriterien kumulativ erfüllt sind und somit eine Konformität gem. EU-Taxonomie Verordnung per 31. Dezember 2024 noch nicht gegeben ist. Maßnahmen zur Erfüllung der noch ausständigen Kriterien werden bei zukünftigen Investitions- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Es wurde jedoch kein CapEx-Plan im Sinne von Annex I der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 per 31. Dezember 2024 erstellt.

Die Einhaltung der Mindestschutzstandards wurde einer detaillierten Analyse unterzogen, welche eng an die Vorschläge des Reports der „EU Platform on Sustainable Finance“ (Oktober 2022) angelehnt wurde. Die bereits bestehenden internen Richtlinien, Anweisungen und Prozesse (insb. Frequentis Code of Conduct, Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten, Lieferantenaudits) wurden auf Einhaltung des Artikel 18 EU- Taxonomie-Verordnung überprüft. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Themenbereichen Menschenrechte, Compliance und Anti-Korruption, Steuern und fairer Wettbewerb. Diese Schwerpunkte werden nicht nur konzernintern beachtet, auch bei Lieferanten wird auf die Einhaltung des CSR Kodex für Lieferanten großer Wert gelegt.

Kennzahlen

Die Daten für die Erhebung der nachfolgenden Kennzahlen (Umsatz, CapEx, OpEx) wurden in den IT-Systemen in enger Abstimmung mit den einzelnen Fachabteilungen erhoben. Die identifizierte taxonomiefähige Tätigkeit 8.1 trägt ausschließlich zum Umweltziel „Klimaschutz (CCM)“ bei, somit sind Doppelzählungen ausgeschlossen.

Umsatzerlöse (Umsatz-KPI)

Der im Nenner ausgewiesene Gesamtumsatz für die Frequentis-Gruppe bezieht sich auf die nach IFRS 15 erfassten Umsatzerlöse. Diese sind im Konzernabschluss zum 31.12.2024 unter ↗ Konzernabschluss / Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und unter ↗ Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 4. Umsatzerlöse beschrieben. Der für die Frequentis AG ausgewiesene Gesamtumsatz bezieht sich auf die nach UGB erfassten und im Jahresabschluss zum 31.12.2024 im ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten und im ↗ Anhang erläuterten Umsatzerlöse.

Der taxonomiefähige Anteil der Umsatzerlöse beinhaltet sämtliche Umsätze aus dem technischen Betrieb von Rechenzentren im Rahmen des Geschäftsbereichs EAD. Der taxonomiekonforme Umsatz beinhaltet im Zähler den Anteil jener Umsätze, der die technischen Bewertungskriterien und die sozialen Mindestschutzkriterien erfüllt. Im Berichtsjahr 2024 kann kein taxonomiekonformer Umsatz ausgewiesen werden.

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten Frequentis-Gruppe TEUR % J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) - - - - - - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA 8.1 12.146 3% EL EL N/EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 12.146 3% 100% 0% 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 12.146 3% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 468.162 97%
Gesamt 480.308 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
1 Umsatzanteil / Gesamtumsatz

Frequentis-Gruppe 2024 Taxonomiekonform je Ziel

CCM CCA WTR CE PPC BIO
Taxonomiekonform 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Taxonomiefähig 3% 0% 0% 0% 0% 0%
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten Frequentis AG TEUR % J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) - - - - - - -
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA 8.1 12.365 4% EL EL N/EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 12.365 4% 100% 0% 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 12.365 4% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 279.173 96%
Gesamt 291.538 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
1 Umsatzanteil / Gesamtumsatz

Frequentis AG 2024 Taxonomiekonform je Ziel

CCM CCA WTR CE PPC BIO
Taxonomiekonform 0% 0% 0% 0% 0% 0%
Taxonomiefähig 4% 0% 0% 0% 0% 0%

Investitionsausgaben (CapEx-KPI)

Die Gesamtinvestitionsausgaben für die Frequentis-Gruppe im Nenner beinhalten Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen sowie der Nutzungsrechte nach IFRS 16 Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2024.# Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 49

Kriterien für einen wesentlichen DNSH-Kriterien (“Keine 2024 Beitrag erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten

Frequentis-Gruppe

TEUR % J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) … - - - - - - -
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 140 0,4% EL EL N/EL N/EL N/EL
8.1 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 140 0,4% 100% 0% 0% 0% 0%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 140 0,4% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 31.831 100%
Gesamt 31.971 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)

1 CapEx Frequentis-Gruppe 2024

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 0,4%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 50

Kriterien für einen wesentlichen DNSH-Kriterien (“Keine 2024 Beitrag erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten

Frequentis AG

TEUR % J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) … - - - - - - -
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 5 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL
8.1 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 5 0,1% 100% 0% 0% 0% 0%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 5 0,1% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 7.166 100%
Gesamt 7.170 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)

1 CapEx Frequentis AG 2024

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 0,1%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 51

Betriebsausgaben (OpEx-KPI)

Die im Nenner angeführten Gesamtbetriebsausgaben der Frequentis-Gruppe umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 16. Immaterielle Vermögenswerte), Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 9. Sonstige Aufwendungen), welche im Geschäftsjahr 2024 angefallen sind, beziehen. Die Betriebsausgaben der Frequentis AG sind dem Kapitel Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen im Anhang im ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss entnommen. Sie umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, Leasing, Wartung und Reparatur von Vermögenswerten und Sachanlagen, welche im Geschäftsjahr 2024 angefallen sind. Beim taxonomiefähigen OpEx handelt es sich um Forschungs- und Entwicklungskosten, Leasingkosten sowie Kosten für Instandhaltung und Wartung von Sachanlagen, welche auch im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten des Geschäftsbereichs EAD angefallen sind. Im Berichtsjahr 2024 können keine taxonomiekonformen Betriebsausgaben im Zähler ausgewiesen werden, da die technischen Bewertungskriterien nicht erfüllt sind.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 52

Kriterien für einen wesentlichen DNSH-Kriterien (“Keine 2024 Beitrag erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten

Frequentis-Gruppe

TEUR % J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) … - - - - - - -
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 35 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL
8.1 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 35 0,1% 100% 0% 0% 0% 0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 35 0,1% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 35.192 100%
Gesamt 35.227 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)

1 OpEx Frequentis-Gruppe 2024

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 0,1%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 53

Kriterien für einen wesentlichen DNSH-Kriterien (“Keine 2024 Beitrag erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten

Frequentis AG

TEUR % J; N; N/EL 1 J/N 1 J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) … - - - - - - -
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 95 0,3% EL EL N/EL N/EL N/EL
8.1 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 95 0,3% 100% 0% 0% 0% 0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 95 0,3% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 33.065 100%
Gesamt 33.160 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)

1 OpEx Frequentis AG 2024

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 0,3%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 54

E1 – Klimawandel

Klimaschutz, effizientes Energiemanagement und der Einsatz erneuerbarer Energie sind Frequentis ein wesentliches Anliegen. So ist auch in der ESG-Strategie (Safe – Secure – Sustainable) die Bestrebung verankert, nachkommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Frequentis begrüßt die langfristige Vision der Europäischen Kommission einer klimaneutralen Wirtschaft und ist bestrebt, einen Beitrag zu dieser Vision zu leisten. Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit dem Klimawandel sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

// E1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Frequentis-Systeme ermöglichen die Optimierung bei Verkehrsabläufen und die Effizienzsteigerung in der Flugsicherung (Ankunftsmanagement-System AMAN) oder im Schiffsverkehr (Schleusenmanagement) sowie energiesparende Innovationen im Bereich Drohnenmanagement (Kontrollüberwachung von Bahngeleise). kfr., mfr., lfr.
Potenzielle positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Frequentis-Kunden könnten aufgrund des Klimawandels vermehrt von Extremwetterereignissen oder Katastropheneinsätzen betroffen sein. Frequentis-Systeme helfen den Betrieb während solcher Ereignisse sicherzustellen. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Umweltbelastung durch THG-Emissionen in der Wertschöpfungs- kfr., mfr., lfr.

Dienstleistungen von Frequentis sowie die Geschäftsreisen der Frequentis-Mitarbeiter:innen verursachen Scope-3-THG-Emissionen und tragen zum Klimawandel bei.

Tatsächliche negative Energieverbrauch in Produktion und Integration sowie kfr., mfr., lfr. Auswirkung beim Einsatz der Systeme beim Kunden (Eigene Geschäfts-

Der Energieverbrauch verursacht THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei.

Wertschöpfungskette)

Risiko

Klimabezogenes Übergangsrisiko

Kostenanstieg

mfr., lfr. (Eigene Geschäfts- Es besteht das Risiko eines potenziellen Kostenanstiegs für Dienst- tätigkeit) reisen und Energie durch höhere Bepreisung von Treibhaugasemissionen.

Chance

Verkauf von Produkten und Lösungen zur Optimierung von

mfr., lfr. (Eigene Geschäfts- Verkehrsabläufen und Effizienzsteigerung tätigkeit)

Frequentis sieht dies als Chance, neue Kunden anzuziehen und mehr Umsatz zu generieren.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 55

Übergangsplan für Klimaschutz // E1-1

Frequentis wird sich bis Ende 2026 wissenschaftsbasierte Ziele setzen und einen Übergangsplan für den Klimaschutz aufstellen.

Konzepte // E1-2

Frequentis hat in seiner Environmental & Energy Policy die strategische Ausrichtung für Umwelt und Energie definiert. Die Policy beinhaltet sowohl das Thema Klimaschutz als auch das Thema Energie. Der Fokus liegt auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen, effizienter Energienutzung, Verbesserung der Energieleistung bei Design-Aktivitäten sowie auf der Einbeziehung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen in den Beschaffungsprozess. Während die Policy die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht direkt adressiert, gibt sie doch die Richtung im Bereich Umwelt und Energie vor. Die Policy ist bindend für alle Gesellschaften, die im Rahmen der Managementzertifizierung gemäß ISO-14000 an das Managementsystem angeschlossen sind. Alle anderen Gesellschaften sind durch die Global Corporate Policy (GCP) angewiesen, ihre eigene lokale Policy basierend auf der Environmental & Energy Policy zu definieren.

In der Wertschöpfungskette (Scope-3) sind die größten Treiber der Emissionen der Zukauf von Waren und Dienstleistungen sowie Geschäftsreisen. Aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit von Frequentis haben Geschäftsreisen einen großen Stellenwert. Sie werden für die Frequentis AG und ausgewählte Tochter- gesellschaften zentral über das Frequentis Travel Management und gruppenweit gemäß definierter Reiserichtlinien abgewickelt. In den gruppenweit geltenden Reiserichtlinien wurde festgelegt, dass Dienstreisen nur durchgeführt werden dürfen, wenn geschäftliche Gründe dies erfordern und die Aufgaben nicht in anderer Form (E-Mail, Telefon, Online-Meetings bzw. Videokonferenzen) erledigt werden können. Dabei wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit entschieden. Details zum Zukauf von Waren und Dienstleistungen finden sich in ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft.

Die genannten Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Maßnahmen // E1-3

Klimaschutz

Im Jahr 2024 wurden für die Jahre 2023 und 2024 erstmals Energiedaten aller Konzerngesellschaften erhoben, bisher lag der Fokus auf der Frequentis AG. Außerdem wurde erstmals ein konzernweites THG-Inventar auf Basis von standardisierten Emissionsfaktoren aus internationalen Quellen erstellt. Signifikante Scope-3-THG- Emissionen wurden identifiziert und in das THG-Inventar aufgenommen. Somit wurde eine Basis geschaffen, um die Dekarbonisierung zukünftig gruppenweit zu messen und Reduktionsziele aufzustellen.

Frequentis-Gruppe 56 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2024

Zur Senkung der Treibhausgasemissionen werden bei der Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen priorisiert Elektrofahrzeuge angeschafft. Unterstützt wird dies durch Ladestationen in der Firmengarage der Frequentis AG sowie Frequentis Comsoft und Frequentis Orthogon. Im Jahr 2024 konnte der Anteil an Elektro- und Hybridfahrzeugen an der Firmenwagenflotte der Frequentis-Gruppe auf 54% (2023: 42%) gesteigert werden. Davon waren 34% (2023: 23%) reine Elektrofahrzeuge.

Energie

Frequentis achtet auf eine effiziente Nutzung der Energie. Der Fokus liegt auf der Frequentis AG, da hier rund 40% der Frequentis-Mitarbeiter:innen beschäftigt sind und Maßnahmen die größte Hebelwirkung zeigen. In der Frequentis AG ist es durch eine Reihe an Maßnahmen gelungen, mit dem Energieverbrauch trotz steigendem Umsatz gut hauszuhalten:

  • Durch die 2022 erfolgte Modernisierung der Mess- und Regeltechnik wurde eine Optimierung des Heizungs-, Kühlungs- und Lüftungssystems erreicht, womit unter anderem die Wärmepumpen priorisiert eingesetzt und Abwärme optimal genutzt werden kann. Seit 2024 ist eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Stromverbraucher möglich (z.B. E-Ladestationen), was eine gezielte Planung wirksamer Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs ermöglicht.
  • Außerdem wird derzeit die Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED realisiert, welche nach Abschluss eine Einsparung der für die Beleuchtung notwendigen Energie um ca. 65% bringt.
  • Der Verbrauch der Gasheizung hat sich wieder deutlich verringert und betrug im Jahr 2024 28 MWh (2023: 187 MWh). Das hängt vor allem mit der Optimierung des Mess- und Regelsystems und der dadurch erzielten besseren Verwertung der Abwärme sowie den höheren Außentemperaturen zusammen.

Frequentis-Systeme zur optimalen Verkehrssteuerung

Frequentis entwickelt und liefert – neben anderen Produkten – Lösungen zur sicheren Steuerung von Verkehr in den Bereichen Luftfahrt, Bahnbetrieb und Schifffahrt. Das Unternehmen hat sich als Ziel gesetzt, seine Lösungen so zu gestalten, dass der Verkehr nicht nur sicher, sondern auch effizient gesteuert wird. Mit diesen Lösungen wird auch der CO2-Ausstoß des gesteuerten Verkehrs nachhaltig reduziert.

Beispielsweise liefert Frequentis für Air Traffic Management Produkte zur sicheren und effizienten Verkehrssteuerung in allen Phasen eines Flugs. Damit sparen die Fluglinien am Boden, beim Abflug und der Landung sowie im Überflug Kerosin und reduzieren damit insgesamt den CO2-Ausstoß. Darüber hinaus engagiert sich Frequentis maßgeblich bei Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit im Flugverkehr. Seit rund 20 Jahren ist Frequentis wichtiger Partner im SESAR- Programm, dem von der Europäischen Kommission und EUROCONTROL ins Leben gerufenen Forschungsprogramm zur Realisierung des digitalen europäischen Luftraums mit dem Ziel den europäischen Luftraum zum effizientesten und umweltfreundlichsten Luftraum der Welt zu machen.

Die beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 57

Ziele // E1-4

Frequentis hat sich im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie dazu entschieden, im Jahr 2025 den SBTi (Science-Based Targets initiative) Commitment Letter zu unterzeichnen. Die SBTi bietet Unternehmen eine wissenschaftlich fundierte Methodik zum Setzen von CO2-Zielen. Dabei werden Zielpfade zur Emissions- reduktion basierend auf dem gesamten CO2-Ausstoß eines Unternehmens (Corporate Carbon Footprint) berechnet. Frequentis wird sich bis Ende 2026 wissenschaftsbasierte Ziele setzen und einen Übergangsplan für den Klimaschutz aufstellen. Die Klimaneutralität bis 2040 sowie im Zuge der Erstellung neu definierte Ziele werden darin berücksichtigt.

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindest- anforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Für Q1 2025 wird die Erst-Zertifizierung gemäß ISO 50001 angestrebt. Die ISO 50001 zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu verringern, wie in der Environmental & Energy Policy vorgegeben. Zweck dieser internationalen Norm ist es, Organisationen in die Lage zu versetzen, Systeme und Prozesse aufzubauen, die zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung, einschließlich Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch, erforderlich sind. Sie zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Die Zertifizierung umfasst dabei die Frequentis AG in Wien, da hier rund 40% der Frequentis-Mitarbeiter:innen beschäftigt ist und Maßnahmen des Energiemanagements die größte Hebelwirkung zeigen. Beispiele sind der Betrieb und die Optimierung eines Energie-Monitoring Systems oder die Umstellung des Firmenfuhrparks auf e-Autos. Nach der Erst-Zertifizierung erfolgt jährlich ein Überwachungsaudit sowie alle drei Jahre ein Rezertifizierungsaudit. Die ISO-Zertifizierung wird vom HSE (Health&Safety and Environment)-Team vorangetrieben, die Aufwände sind in den laufenden Budgets der Fachabteilungen eingeplant.

Kennzahlen

Energieverbrauch und Energiemix // E1-5

Ein wichtiger Baustein am Weg zur Klimaneutralität ist der Einsatz erneuerbarer Energie für die Versorgung der Geschäftsstandorte.# Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt

Konzernlagebericht 2024

Frequentis-Gruppe

Frequentis AG

Energieverbrauch und Energiemix

2024 2023 2024 2023
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) 0 0 0 0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 1.687 1.801 399 574
Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 919 973 29 187
Brennstoffverbrauch auch sonstigen fossilen Quellen (MWh) 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh) 2.694 2.453 21 0
Gesamtenergieverbrauch fossiler Energie (MWh) 5.300 5.226 449 761
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 35% 36% 6% 10%
Gesamtverbrauch aus Kernkraftquellen (MWh) 221 390 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 1% 3% 0% 0%
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 8.572 8.439 7.002 6.600
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 173 149 130 126
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) 8.745 8.588 7.132 6.726
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 58% 59% 94% 90%
Gesamtverbrauch nicht zuordenbarer Energie (MWh) 718 466 0 0
Anteil nicht zuordenbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 5% 3% 0% 0%
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 14.984 14.670 7.581 7.486

Energieverbrauch Frequentis-Gruppe, Frequentis AG und Länder nach Energieform und Ländern

2024 2023
Fossil: Strom (MWh) 2.510 2.086 US (1.023), AU (806), DE (489), Sonstige (192)
Fossil: Erdgas (MWh) 919 973 Frequentis AG (29), US (400), DE (326), Sonstige (165)
Fossil: Wärme (MWh) 184 367 DE (135), Sonstige (50)
Fossil: Kraftstoff (MWh) 1.687 1.801 Frequentis AG (399), DE (955), SK (123), Sonstige (209)
Nuklear: Strom (MWh) 220 390 SK (126), FR (66), Sonstige (29)
Erneuerbar: Strom (MWh) 8.528 8.353 Frequentis AG (7.002), DE (811), restl. AT (266), Sonstige (449)
Erneuerbar: selbst erzeugter Strom (MWh) 173 149 Frequentis AG (130), AU (40), PH (3)
Erneuerbar: Wärme (MWh) 44 85 IT (31), Sonstige (13)
Nicht zuordenbar: Strom (MWh) 274 94 DE (197), GB (25), UAE (14), Sonstige (37)
Nicht zuordenbar: Wärme (MWh) 444 372 DE (182), SK (97), AU (86), Sonstige (79)
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 14.984 14.670

Im Jahr 2024 lag der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der gesamten Frequentis-Gruppe bei 58%. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Stromversorgung der Frequentis AG, in der rund 40% der Mitarbeiter:innen des Konzerns beschäftigt sind und sich auch eine Produktionsanlage befindet, zu 100% aus erneuerbaren Quellen wie Wasserkraft, Windenergie und anderen Öko-Energiequellen stammt. Laut Angaben des Energieversorgers fallen bei der Erzeugung von erneuerbarem Strom keine CO2-Emissionen an. Insgesamt lag im Jahr 2024 der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der Frequentis AG bei 94%. Außerdem wird an zwei Standorten, in der Frequentis AG in Wien sowie der Frequentis Australasia in Brisbane Energie durch hauseigene Photovoltaikanlagen am Dach der Firmengebäude erzeugt. Ca. 1% der verbrauchten Energie der Frequentis-Gruppe stammt aus den eigenen Photovoltaikanlagen.

Berechnungsgrundlagen: Für die Berechnung des Energieverbrauchs wurden die Daten aller Konzerngesellschaften herangezogen. Der Energieverbrauch aus fossilen Quellen betrifft zugekauften Strom, Erdgas, Fernwärme sowie den Kraftstoff-verbrauch für Dienstwägen. Der Energieverbrauch aus Kernkraftquellen betrifft zugekauften Strom. Der Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen betrifft zugekauften Strom, Strom aus den hauseigenen Photovoltaikanlagen sowie Fernwärme. Nicht zuordenbare Energie betrifft Gesellschaften, für die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (eingemietet in Bürogebäude) keine Daten zum Energieverbrauch vorhanden sind. Für diese wird der Energieverbrauch anhand einer Hochrechnung auf Basis der Größe des Firmengebäudes geschätzt. Als Näherungswert werden die Durchschnittswerte von Stromverbrauch und Heizung der anderen Konzerngesellschaften herangezogen. Im Jahr 2024 wurde 5% des Energieverbrauchs anhand von Schätzungen mit dieser Methode berechnet. Außerdem ist eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Energieform und Land abgebildet.

Frequentis fällt aufgrund der Produktion und Integration zur System-Fertigung unter anderen auch unter NACE-Codes des Abschnittes C (gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288). Der Fokus liegt auf der Abwicklung von Kundenprojekten. Für die überwiegende Mehrheit der Projekte erfolgt die Umsatz-realisierung nach IFRS 15 zeitraumbezogen. Der zu realisierende Umsatz wird unter Verwendung der Cost-to-Cost Methode ermittelt. Die kleinste Einheit innerhalb eines Kundenprojektes stellt die Leistungsverpflichtung dar, die sowohl aus produzierten Hardware- als auch Softwarekomponenten besteht. Aus diesem Grund ist eine Zuordnung der Umsatzerlöse auf klimaintensive Sektoren zur Berechnung der Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren nicht möglich.

Treibhausgasemissionen

2024 2023 2024 2023
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 593 632 106 180
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 2.330 2.130 712 669
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)² 1.515 1.364 18 17
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen 98.253 89.496 53.632 59.692
Kat 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (t CO2e)³ 94.105 86.482 52.146 58.217
Kat 6: Geschäftsreisen (t CO2e)⁴ 4.148 3.014 1.486 1.475
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 101.177 92.258 54.451 60.541
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 100.361 91.492 53.757 59.889

¹ Inkl. indirekte THG-Emissionen für angemietete oder geleaste Sachanlagen (Scope-3 Kategorie 8)
² Marktbezogene THG-Daten sind nur für die Frequentis AG verfügbar, für restliche Konzerngesellschaften wurden standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen herangezogen. Biogene CO2-Emissionen aus dem marktbasierten Ansatz der Frequentis AG betragen im Geschäftsjahr 2024 834 t CO2e (2023: 783 t CO2e).
³ Produkt- und projektbezogener Einkauf sowie Dienstleistungen
⁴ Flugreisen, Mietwagenreisen, Zugreisen

THG-Intensität pro Nettoerlös

2024 2023 2024 2023
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/EUR) 0,000211 0,000216 0,000187 0,000223
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/EUR) 0,000209 0,000214 0,000184 0,000220

Berechnungsgrundlagen: Frequentis berücksichtigt bei der Bilanzierung und Berichterstattung zu Treibhausgasen (THG) das Konzept der Scopes, wie sie im GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard definiert sind. Dementsprechend wurden als kontrollierte direkte Scope 1-THG-Emissionsquellen, die sich im Eigentum oder unter der operativen Kontrolle des Unternehmens befinden, der Brennstoffverbrauch der Heizanlagen und der Firmenfahrzeuge identifiziert. Die Kältemittelverluste der Klimaanlagen sind nicht in Scope-1 enthalten. Scope 2-THG Emissionsquellen betreffen indirekte TGH-Emissionen, die aus zugekaufter Energie entstehen. Hierunter fällt vor allem der Zukauf von Strom sowie zu einem geringeren Anteil Wärme. Die Stromversorgung der Frequentis AG stammt zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen. Für die Berechnungen der standortbasierten Scope-2-Emissionen wurden Emissionsfaktoren der IEA (International Energy Agency) herangezogen. Die Methodik zieht die 2006 IPCC-Guidelines unter Berücksichtigung der aktuellen IPCC Assessment Reports (AR4, AR5, AR6) heran. Die THG-Emissionsberechnungen umfassen die Gase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffmonoxid und werden durch Anwendung der entsprechenden Treibauspotenziale (GWP-100), in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet. Vorgelagerte Emissionen und Netzverluste sind in der Berechnung nicht inkludiert, da diese unter die Scope-3-THG-Emissionskategorie 3 "Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten" fallen. Für die Berechnungen der marktbasierten Scope-2-Emissionen sowie der biogenen CO2-Emissionen wurden auch Emissionsfaktoren der IEA (International Energy Agency) herangezogen. Die Scope-3-Emissionen, wie im GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard definiert, umfassen die indirekten THG-Emissionen, die außerhalb des Unternehmens anfallen und nicht unter Scope 2-THG-Emissionen fallen. Unter Beachtung der Kriterien für das Setzen der Scope-3 Grenze des GHG Protocols wurden für das Jahr 2023 erstmals konzernweit die signifikanten Scope-3-Kategorien identifiziert und in das THG-Inventar aufgenommen. Als signifikante Kategorien wurden Kategorie 1 – Eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie Kategorie 6 - Geschäftsreisen identifiziert. Für Kategorie 1 wurden Produkt- und Projektzukäufe sowie Dienstleistungen wie IT Consulting oder Softwareentwicklung herangezogen. Diese wurden mithilfe von ausgabenbasierten Emissionsfaktoren von Climatiq (https://www.climatiq.io/) in t CO2e umgerechnet.# Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 61

Die Daten betreffen die Frequentis AG, Frequentis Deutschland, Frequentis Comsoft, Frequentis Orthogon, Frequentis USA, Frequentis Canada, Frequentis Australasia, Frequentis UK, CNS, ELARA Leitstellentechnik, Frequentis California, Frequentis DFS Aerosense, Frequentis France, Frequentis Solutions & Services, Secure Service Provision, team Technology Management und TEAM Technology Management Deutschland. Die restlichen Gesellschaften wurden aufgrund fehlender verlässlicher Daten nicht berücksichtigt, jedoch als unwesentlich eingestuft.

Kategorie 6 umfassen Flug-, Mietwagen- und Zugreisen. Für Flüge und Mietwägen wurden die CO2- Emissionsberichte der Reisebüros herangezogen, fehlende Werte von Konzerngesellschaften (2024: 17%, 2023: 27%) wurden auf Basis der Kilometer hochgerechnet. Für Zugreisen wurden aktivitätsbasierte Emissionsfaktoren von Climatiq (https://www.climatiq.io/) herangezogen. Dienstreisen mit Privat-PKWs wurden aufgrund fehlender verlässlicher Daten nicht berücksichtigt, jedoch als unwesentlich eingestuft.

Folgende Kategorien werden nicht berichtet:
* Kategorien 2, 3, 4, 5 und 15 wurden als nicht signifikant eingestuft, da sie weniger als 1% der Gesamtemissionen darstellen.
* Kategorie 8 ist in den Scope-2 Daten inkludiert.
* Kategorien 10, 13 und 14 sind für Frequentis nicht relevant.
* Kategorien 7, 9, 11 und 12 sind derzeit mangels verlässlicher Daten nicht ermittelbar.

Die Berechnungen der Scope-3-Emissionen umfassen bei der Frequentis-Gruppe 4% (Frequentis AG: 3%) Primärdaten. Davon betroffen ist die Kategorie 6 Geschäftsreisen, für die fast ausschließlich Emissionsberichte der Reisebüros verwendet wurden.

Für die Berechnung der Treibhausgasintensität wurden die gesamten Umsatzerlöse der Frequentis-Gruppe (↗ Konzernabschluss / Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) und der Frequentis AG (↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Gewinn- und Verlustrechnung) herangezogen.

Finanzielle Effekte wesentlicher Risiken // E1-9

Die Angaben nach ESRS E1-9 zu den erwarteten finanziellen Effekten wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen wird gemäß ESRS 1 Anlage C Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten im ersten Jahr der Erstellung ausgelassen.

Frequentis-Gruppe 62

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt

Konzernlagebericht 2024

E5 – Kreislaufwirtschaft

Frequentis ist bestrebt, einen schonenden Umgang mit Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette sicherzustellen, beginnend von der Materialienauswahl über die Verarbeitung bis zur Recyclingfähigkeit. Die Frequentis AG in Wien betreibt eine eigene Produktion und Integration zur System-Fertigung, für die ausschließlich Produkte (z.B. Hardware-Server, Headsets) und Teile (z.B. Li-Ionen Akkus) zugekauft werden. Durch den Umstieg auf Software-Zentrierung erfolgt eine Reduktion der Hardware und damit auch eine Reduzierung nötiger Stoffe in der Produktion. Außerdem werden bei weiteren Konzerngesellschaften mit Produktions- und Integrationsleistungen die Grundprinzipien der Kreislaufwirtschaft - Reduzierung von Abfall, erneute Nutzung von Materialien, Förderung des Recyclings - schrittweise eingeführt.

In den Produktionsabläufen selbst wird auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein geachtet: Sorgsames Umgehen mit Primärenergie und zugekauften Produkten, die Reduktion des Schadstoffausstoßes sowie die Anwendung umweltschonender Herstellungsverfahren werden berücksichtigt und im regelmäßigen HSE (Health&Safety and Environment)-Bericht im Management Review dokumentiert und überprüft.

Frequentis versteht unter kreislauforientierter Wirtschaft, unter Betrachtung der Lieferkette, unter anderem die umweltverträgliche Gewinnung von Rohstoffen und die ressourcenschonende und abfallarme Herstellung von Gütern aus diesen Rohstoffen. Nach Ablauf der Verwendungsdauer sollen die Güter bestmöglich in den Produktkreislauf zurückgeführt werden, um ihren Wert so lange wie möglich zu erhalten. Auch darüber hinaus ist man gruppenweit bestrebt, die Geschäftsabläufe ressourcenschonend und den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechend zu gestalten. Angestrebt wird, die Wettbewerbsposition von Frequentis am Markt zu festigen und Frequentis als einen wertvollen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette für die Kunden zu etablieren.

Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont Tatsächliche positive Auswirkung
Ressourcenschonung durch Langlebigkeit und Wartung der Frequentis-Produkte (Nachg. Wertschöpfungs- kette) Frequentis-Produkte und -Lösungen sind beim Kunden in langjährigem, oft jahrzehntelangem, Einsatz. Diese lange Lebensdauer wird zusätzlich unterstützt durch umfassende Service- und Wartungsprogramme in unterschiedlichen Leistungstiefen sowie Life Cycle Management. kfr., mfr., lfr.
Frequentis als wertvoller Partner in der Lieferkette der Kunden (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungs- kette) Mit ihren ESG-Aktivitäten unterstützt die Frequentis-Gruppe die Kunden bei der Erfüllung ihrer Nachhaltigkeits-Anforderungen. kfr., mfr., lfr.
Zukauf nicht-recycelbarer Produkte und Teile zur Nutzung in Produktion und Integration (Eigene Geschäftstätigkeit) Es besteht derzeit keine Überprüfung, inwieweit für die Frequentis-Produktion zugekaufte Produkte und Bauteile nach kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert wurden, es besteht die Möglichkeit der Umweltbelastung durch nicht-recyclebare Bestandteile. kfr., mfr., lfr. Potenzielle negative Auswirkung
Gefährliche und elektronische Abfälle sowie die Entsorgung der Produkte am Ende des Lebenszyklus (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) In der Produktion und Integration von Frequentis-Systemen sowie im Bürobetrieb fallen auch elektronische Abfälle an. Außerdem müssen Kundensysteme (Schränke, Hardware- Komponenten) am Ende der Lebensdauer entsorgt werden. kfr., mfr., lfr. Tatsächliche negative Auswirkung

Konzepte // E5-1

Im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaft beinhaltet die Environmental & Energy Policy (Details zu Inhalt, Umfang, Zuständigkeit und Verfügbarkeit siehe ↗ E1 – Klimawandel) auch die Verbesserung des Ressourcen- und Materialeinsatzes sowie die Reduktion des Abfallaufkommens im Betrieb sowie in der Wertschöpfungs- kette. Damit adressiert sie auch die wesentlichen Auswirkungen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft.

Bei Frequentis wurde 2024 in einem Zusammenwirken verschiedener Fachabteilungen an einem umfassenden Konzept zur Kreislaufwirtschaft gearbeitet, das in der Gesamtstrategie verankert wird. Für 2025 ist die Priorisierung der daraus abzuleitenden Maßnahmen und die schrittweise Umsetzung inkl. Ausrollung in die Gesellschaften geplant.

Frequentis geht außerdem mit seiner Procurement Policy sowie seinem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten (siehe ↗ S2-Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) auf die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft ein. Während die beiden Policies die identifizieren wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht direkt adressieren, geben sie doch vor bei der Beschaffung Umweltauswirkungen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Für die Frequentis AG in Wien gibt es außerdem ein umfassendes Abfallwirtschaftskonzept (entsprechend dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz AWG). Dieses beschreibt den bei Frequentis AG anfallenden Abfall und die dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und adressiert somit die wesentliche Auswirkung in Zusammenhang mit gefährlichen und elektronischen Abfällen. Auch in den anderen Gesellschaften erfolgt die Abfallbehandlung gemäß lokalen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die genannten Policies werden den Mitarbeiter:innen der betroffenen Abteilungen bzw. Unternehmen entweder durch die Intranet-Seite oder – falls diese keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie im Rahmen des Regelwerks der Global Corporate Policy die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Maßnahmen // E5-2

Da der Einsatzbereich der Frequentis-Produkte und -Systeme grundsätzlich in Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial liegt, wurden essenzielle Elemente bereits umgesetzt:
* Lange Lebensdauer der Systeme
* Weitestgehende Schadstofffreiheit
* Reparierbarkeit und Aufrüstbarkeit
* Dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle
* Energieeffizienz
* Abfallvermeidung und -verringerung

Im Jahr 2024 wurden im Zuge der Konzepterstellung zur Kreislaufwirtschaft, im ersten Schritt ausgerichtet auf die Frequentis AG in Wien, sechs Frequentis-spezifische Themenkreise entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Die Punkte 1-5 umfassen die Beschreibung der Ressourcenzuflüsse und -abflüsse, Punkt 6 konzentriert sich auf die Abfallwirtschaft:
1. Einkauf, Produktdesign und Beschaffungslogistik
2. Entwicklung und Produktion
3. Installation und Test
4. Versand und Transport
5. Betrieb und Wartung
6. Abfall und Entsorgung

Zur Analyse der Kreislauffähigkeit orientiert sich Frequentis an den Kreislaufwirtschaftsgrundsätzen (R- Grundsätzen) entsprechend der Darstellung des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK basierend auf Potting et at. (2017)). Je Themenkreis wurde gemäß der Kreislaufwirtschaftsgrundsätze analysiert, in welchen Bereichen bereits Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. wo solche in Zukunft angesetzt werden können:

Die Ausarbeitung erfolgte im Rahmen von monatlichen Core Team Meetings im Laufe des Jahres 2024.# Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 65

  1. Einkauf, Produktdesign und Beschaffungslogistik
    Durch das steigende Angebot Software-zentrierter Lösungen wird der Ankauf von Hardware reduziert, die komprimierte Systemgröße verbessert die Platzausnutzung beim Kunden. Durch den modularen Aufbau und die hohe Reparierbarkeit sind die Frequentis-Systeme für den Langzeit- betrieb ausgerichtet. Das Produktportfolio umfasst zusätzlich neue Möglichkeiten des Systemeinsatzes, z.B. durch die Skalier- und Teilbarkeit beim Kunden, in Form verlegefähiger Systeme oder als Remote Digital Tower. Bei der Beschaffung wird Wert auf kurze Beschaffungswege und lokale Wertschöpfung gelegt, ein Großteil der Lieferanten der Frequentis AG stammt aus Europa.

  2. Entwicklung und Produktion
    In der Entwicklung wird auf Wiederverwendbarkeit von Software-Komponenten sowie die Nutzung von Open Source-Software geachtet. In der Produktion wird besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Fehlproduktionen gelegt, um unnötige Entsorgungen zu minimieren. Der Fokus liegt außerdem auf der einfachen Reparierbarkeit der Produkte. Zudem achtet Frequentis auf die Auswahl umweltfreundlicher Betriebsstoffe, das Recycling von Abfällen (siehe Punkt 6) sowie die sorgfältige Prüfung von Chemikalien. Zusätzlich wird die Verlustwärme der Integrationshalle für die Beheizung des Firmengebäudes in Wien genutzt, was den Energieverbrauch reduziert und die Nachhaltigkeit weiter steigert.

  3. Installation und Test
    Hilfsmittel wie Kabel und Werkzeuge werden sparsam eingesetzt und, wenn möglich, mehrfach verwendet. Ausgelieferte Systeme sind teils mit stromsparender Voreinstellung, etwa für Display-Helligkeit, konzipiert.

  4. Versand und Transport
    Bei der Verpackung der Anlagen für den Versand wird auf ressourcenschonendes Vorgehen geachtet, zum Beispiel durch Transportkisten als Mehrwegverpackung oder Wiederverwendung von Verpackungen und Füllmengen von eingekauftem Material. Auch im Marketingbereich wird auf nachhaltige und kürzere Transportoptionen und den bewussten Ressourceneinsatz geachtet.

  5. Betrieb und Wartung
    Frequentis-Produkte und -Lösungen sind beim Kunden in langjährigem, oft jahrzehntelangem, Einsatz. Diese lange Lebensdauer wird durch umfassende Service- und Wartungsprogramme sowie Life Cycle Management unterstützt. Der Customer Service steht in verschiedenen Leistungstiefen zur Auswahl, die Service-Teams sind rund um die Uhr auf der ganzen Welt verfügbar. Seit mehreren Jahren erfolgt der gezielte Hardware-Rückkauf der Frequentis-Bauteile von Kunden. Zurückgekaufte Teile werden einer Qualitätskontrolle unterzogen und danach eingelagert. Einige dieser Systemkomponenten werden durch entsprechendes Refurbishment wieder zu neuwertigen Baugruppen und finden im Rahmen von Kundenprojekten wieder eine langjährige Verwendung.

  6. Abfall und Entsorgung
    Dank eines sorgfältigen Ansatzes bei der Abfallvermeidung und der konsequenten Abfalltrennung gemäß örtlicher Vorschriften sind die abfallbedingten Auswirkungen von Frequentis gering. Der Anteil des erzeugten gefährlichen Abfalls an der Gesamtabfallmenge liegt bei unter 5% in der Frequentis AG. In einem jährlichen HSE (Health&Safety and Environment)-Audit werden die bezüglich Abfallreduktion und -entsorgung gesetzten Maßnahmen evaluiert bzw. neue Initiativen angeregt, um die ordnungsgemäße Abfalltrennung bestmöglich sicherzustellen sowie zur Vermeidung von Abfällen beizutragen.

    Ziele // E5-3
    Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindest- anforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen: Die Zielsetzung des Vorstands ist die Erstellung eines Konzepts zur Kreislaufwirtschaft bis zum Jahr 2025. Im Konzept inkludiert ist eine Reihe von möglichen Maßnahmen. Diese werden im nächsten Schritt evaluiert, priorisiert und mit einer zeitlichen Komponente versehen. Höhere Priorisierung haben alle Maßnahmen rund um die Verpackungsverordnung, da diese bereits im Jänner 2025 in Kraft tritt (Verpackungen müssen einen bestimmten Recyclatanteil vorweisen und recycelbar sein). Der Fokus der Maßnahmenumsetzung liegt im ersten Schritt im Headquarter in Wien, da hier der größte produktive Anteil innerhalb der Frequentis-Gruppe geleistet wird. Der Fortschritt wird in regelmäßigen Core Team Meetings gemessen, Zwischenschritte werden dem Vorstand präsentiert. Die Aufwände dafür sind in den Budgets der jeweiligen Fachabteilungen eingeplant. Bereits implementierte Maßnahmen sollen schrittweise dokumentiert werden, weitere Maßnahmen sind auszuarbeiten. Mit der für das Q1 2025 angestrebten Erst-Zertifizierung nach ISO 50001 (Energiemanagement) wird ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft geleistet ↗ E1 – Klimawandel.

    Kennzahlen

    Ressourcenzuflüsse // E5-4
    Schwerpunktmäßig zugekauft werden Elektronik-Bauteile oder COTS (Commercial off the shelf – seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- und Softwarebereich) -Produkte und IT-Hardware. Für die Geschäftstätigkeit von Frequentis ist keine Verarbeitung und kein Zukauf von Rohstoffen erforderlich, Rohstoffe werden nur in verarbeiteter Form, z.B. in der Form Lötzinn oder Lithiumionenakkus verwendet. Es liegen keine belastbaren Daten zum Gewicht der Produkte, dem prozentualen Anteil biologischer Materialien sowie dem Anteil an wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten vor.

    Ressourcenabflüsse // E5-5
    Der Großteil der bei Frequentis anfallenden Abfälle ist nicht gefährlicher Abfall, der in der Produktion und dem Transport der Frequentis-Systeme entsteht (Beschreibung der Produkte siehe ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Geschäftsmodell). Der Anteil des gefährlichen Abfalls liegt unter 5%. Abfalldaten werden nur für die Frequentis AG in Wien angegeben, da es sich hier um den größten Produktions- standort handelt. Für weitere produzierenden Konzerngesellschaften sind keine belastbaren Daten zu den Abfallmengen vorhanden, diese Abfallmengen werden nicht als wesentlich angesehen.

    Frequentis-Gruppe 66 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Konzernlagebericht 2024

    Frequentis AG Abfälle 2024 2023 (1)

    2024 2023
    Nicht gefährliche Abfälle (t) 71,7 75,5
    davon Haushaltsabfälle 27,4 26,2
    davon Papier und Karton 19,6 23,1
    davon Plastik 0,7 6,1
    davon Altholz 7,2 6,5
    davon Metall, Eisen und Stahl 7,1 1,6
    davon Elektro 4,8 4,0
    davon Glas 0,9 0,4
    davon Sperrmüll 2,7 6,2
    davon Bio 0,0 0,1
    davon Sonstige 1,3 1,1
    (2) Gefährliche Abfälle (t) 3,2 1,7
    davon radioaktive Abfälle 0,0 0,0
    davon Elektro 1,6 0,4
    davon Labor- und Chemikalienreste 0,2 0,8
    davon Batterien 0,0 0,2
    davon Lithiumionenakkus 0,0 0,0
    davon Leuchtstoffröhren 0,4 0,1
    davon Sonstige 1,0 0,2
    Gesamtmenge des Abfallaufkommens (t) (Summe der Zeilen 1 und 2) 75,0 77,2

    Frequentis AG Abfälle 2024 2023

    2024 2023
    Nicht gefährliche Abfälle (t) 71,7 75,5
    Verwertung (t) 41,0
    Vorbereitung zur Wiederverwendung (t) 0,0 n.a.¹
    Recycling (t) 40,5
    Sonstige Verwertungsverfahren) (t) 0,5
    Entsorgung (t) 30,7
    Verbrennung (t) 30,7 n.a.¹
    Deponierung (t) 0,0
    Sonstige Arten der Entsorgung (t) 0,0
    Gefährliche Abfälle (t) 3,2 1,7
    Verwertung (t) 2,9
    Vorbereitung zur Wiederverwendung (t) 0,0 n.a.¹
    Recycling (t) 2,1
    Sonstige Verwertungsverfahren) (t) 0,8
    Entsorgung (t) 0,3
    Verbrennung (t) 0,3 n.a.¹
    Deponierung (t) 0,0
    Sonstige Arten der Entsorgung (t) 0,0
    Gesamtmenge des Abfallaufkommens (t) 75,0 77,2
    Verwertung (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertungsverfahren) (t und %) 43,9 (59%) n.a.¹
    Entsorgung (Verbrennung, Deponierung, sonstige Arten der Entsorgung) (t und %) 31,1 (41%) n.a.¹

    ¹ Entsorgerdaten nicht verfügbar

Frequentis-Gruppe 68 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2024

Soziales

S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens

Die Mitarbeiter:innen sind der wichtigste Erfolgsfaktor für das Erreichen der Frequentis-Unternehmensziele und das internationale Wachstum. Ihre Einsatzbereitschaft, ihr Engagement und die Innovationskraft der durchwegs multikulturell besetzten Teams legen die Basis für das jahrzehntelange profitable Wachstum und sichern Frequentis entscheidende Wettbewerbsvorteile am internationalen Markt. Bei den mehr als 2.500 Frequentis-Beschäftigten (Köpfe/Headcounts) handelt es sich großteils um hoch qualifizierte Arbeitskräfte wie System-Ingenieur:innen, Software-Entwickler:innen, Projektmanager:innen und Expert:innen. Ihr ebenso breites wie tiefes Fachwissen sowie die umfassend gelebte Orientierung an Kunden- und Marktbedürfnissen werden weithin geschätzt. Als High-Tech-Unternehmen setzt Frequentis auf eine Mischung von jungen, gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen von Universitäten und Fachhochschulen sowie erfahrenen Mitarbeiter:innen aus der Praxis – sie alle finden ein attraktives Arbeitsumfeld, geprägt von Kontinuität und Nachhaltigkeit. Wesentlich für das Vertrauen der Kunden sind langfristig stabile Teams. Stabilität, Langfristigkeit und nachhaltige Arbeitsplatzsicherung sind daher wichtige Kulturwerte von Frequentis. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens sind in folgender Tabelle zusammengefasst. Die wesentlichen Auswirkungen betreffen sowohl Arbeitnehmer:innen des Unternehmens als auch Fremdarbeitskräfte:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Förderung der Arbeitsbedingungen durch flexible kfr., mfr., lfr.

Frequentis setzt über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen, mit positiven Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte.

Tatsächliche positive Fokus auf Aus- und Weiterbildung gemäß dem Konzept des kfr., mfr., lfr. Auswirkung lebenslangen Lernens (Eigene Geschäfts- tätigkeit)

Da die Qualifikation der Mitarbeiter:innen wichtig für den Unternehmenserfolg von Frequentis ist, hat die Aus- und Weiterbildung einen sehr hohen Stellenwert.

Tatsächliche positive Förderung der Vielfalt und Diversität mfr., lfr. Auswirkung

Diverse Teams können durch das Einbringen unterschiedlicher (Eigene Geschäfts- Sichtweisen und Lösungsansätze komplexe Anforderungen wie tätigkeit) beispielsweise im Projektmanagement besser bewältigen.

Potenzielle negative Kurzfristige Spitzenbelastung oder langfristige Überbeanspruchung kfr., mfr., lfr. Auswirkung

Da Frequentis im Projektgeschäft tätig ist, kann es in einzelnen (Eigene Geschäfts- Projektphasen zu hoher Belastung oder zu langfristiger tätigkeit) Überbeanspruchung der eigenen Arbeitskräfte kommen.

Tatsächliche negative Niedrige Frauenquote in der Branche mfr., lfr. Auswirkung

Frequentis bewegt sich in einer Branche, in der die Frauenquote (Eigene Geschäfts- traditionell eher gering ist. tätigkeit)

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 69

Potenzielle negative Fall von Diskriminierung kfr., mfr., lfr. Auswirkung

Diskriminierungsfälle können im Arbeitsumfeld aus (Eigene unterschiedlichen Gründen auftreten und sind auch in der Geschäftstätigkeit) Frequentis-Gruppe nicht auszuschließen.

Potenzielle negative Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit kfr., mfr., lfr. Auswirkung persönlichen Daten von Mitarbeiter:innen (Eigene

Frequentis hat mit einer Vielzahl von sensiblen Daten zu tun; trotz Geschäftstätigkeit) diverser Maßnahmen ist ein Vorfall nicht ganz auszuschließen.

Risiko Verlust von Mitarbeiter:innen mit fachspezifischem Know-how mfr., lfr. (Eigene

Die hochqualifizierten Mitarbeiter:innen sind der wichtigste Geschäftstätigkeit) Erfolgsfaktor für Frequentis, daher stellt der Verlust dieser ein Risiko dar.

Risiko Nichtnutzung von Vielfalt und Innovationspotenzial mfr., lfr. (Eigene

Die steigende Komplexität im sicherheitskritischen Bereich stellt Geschäftstätigkeit) erhöhte Anforderungen bezüglich Innovationen, die sowohl personeller als auch finanzieller Ressourcen und Kompetenzen bedürfen.

Risiko Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen mfr., lfr. (Eigene potenziellen Datenschutzvorfall Geschäftstätigkeit)

Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Datenschutzvorfall kommen und in Verbindung damit zu Verwaltungsstrafen oder einem Reputationsrisiko.

Konzepte // S1-1

Die grundlegende Richtlinie für die Personalpolitik der Frequentis-Gruppe ist die General Policy on Recruiting, Promotion and Retention. Die Richtlinie umfasst die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter:innen, die marktkonforme und faire Bezahlung, eine ausgewogene Work-Life-Balance, Gleichbehandlung und Diversität, Aus- und Weiterbildung sowie die Unternehmens- und Arbeitskultur. Damit adressiert sie die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle. Die Grundsätze für die Zusammenarbeit sind außerdem im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und in der internen Anti-Korruptions-Richtlinie (Details zu Inhalt, Umfang, Zuständigkeit, Verfügbarkeit sowie Prozesse und Mechanismen zur Überwachung siehe ↗ G1-Governance) festgehalten. Die Konzepte stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO (International Labor Organisation) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Frequentis bekennt sich ausdrücklich zum Verbot von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:

Das Konzept in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist in der Occupational Health and Safety Policy erfasst und adressiert die identifizierte positive Auswirkung in Zusammenhang mit Gesundheitsschutz. Der Fokus liegt auf der Schaffung und Erhaltung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes zur Vermeidung von arbeitsbedingten Verletzungen, Unfällen und Berufskrankheiten. Die Policy ist bindend für alle Gesellschaften im Rahmen der Managementzertifizierung gemäß ISO 45001 sowie für alle anderen Gesellschaften im Rahmen der Global Corporate Policy (GCP).

Frequentis-Gruppe 70 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2024

Gleichbehandlung und Diversität:

Die Frequentis-Gruppe duldet keine Art der Diskriminierung, in welcher Form auch immer, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung, Herkunft, Ethnizität oder Religion. Die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen ist damit selbstverständlich. Frequentis bietet allen Mitarbeiter:innen gleiche Beschäftigungschancen. Basis für alle Personalentscheidungen sind Eignung, Leistung, Qualifikation, Integrität und ähnliche Kriterien. In der Richtlinie zum Umgang mit Meldungen zum Thema Diskriminierung oder sexuelle Belästigung ist geregelt, welcher Prozess einzuhalten ist, wenn von Mitarbeiter:innen ein (möglicher) Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung gemeldet wird.

Aus- und Weiterbildung:

Hier setzt Frequentis auf das Konzept des lebenslangen Lernens, das in der Unternehmenskultur von Frequentis verankert ist und bereits mit dem Eintritt in das Unternehmen beginnt. Wesentlich ist es, den Mitarbeiter:innen einen individuell abgestimmten Schulungsplan bieten zu können. Die genannten Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Datenschutz:

Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, die Prinzipien des Datenschutzes einzuhalten und ihre Mitarbeiter:innen zur Wahrung des Datengeheimnisses sowie der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verpflichten. Frequentis behandelt Daten stets vertraulich und verarbeitet sie ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben – sowohl als eigenverantwortlicher Datenverarbeiter als auch als Auftragsverarbeiter, etwa bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten. Wo immer möglich werden Strukturen bestehender Managementsysteme für Informationssicherheit (ISO 27001) und Qualitätsmanagement (ISO 9001) genutzt. Im 2024 erstellten Datenschutzhandbuch ist die entsprechende Policy festgehalten. Vertiefend dazu wurde eine Reihe von Dokumenten bezüglich der anzuwendenden Prozesse und Richtlinien sowie zur Einhaltung der Informationspflichten ausgearbeitet. Damit wurde die Datenorganisation vereinheitlicht und auf einen höheren Reifegrad gehoben. Dies wurde auch durch die ebenfalls im Jahr 2024 erfolgte freiwillige Auditierung der Datenschutzdokumentation belegt. Das Datenschutzhandbuch beschreibt schwerpunktmäßig nachstehende Anwendungsbereiche:

  • Beschäftigten Datenschutz (Verarbeitung von Mitarbeiter:innen-Daten)
  • Kunden Datenschutz im Marketing
  • Videoüberwachung im Headquarter (Betriebsvereinbarung)
  • Kunden Datenschutz in der Projektabwicklung (↗ S4 - Endnutzer:innen)
  • Datenschutz in Produkten (↗ S4 - Endnutzer:innen)
  • Datenschutz in der Cloud
  • Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz

Verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aus den Datenschutzgesetzen ist Frequentis als Unternehmen, nach außen vertreten durch seinen Vorstand. Der im Jahr 2018 bestellte Datenschutzbeauftragte berät und unterrichtet ihn dabei über die einzuhaltenden Pflichten aus dem personenbezogenen Datenschutz, ergänzend ist er u.a. die Weiterentwicklung unternehmensspezifischer Datenschutzmaßnahmen, für Sensibilisierung- und Awareness-Maßnahmen sowie die Überwachung und Dokumentation zuständig.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 71

Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens // S1-2

Ein zentrales Element der Frequentis Unternehmenskultur ist der offene Umgang mit Fehlern, um aus diesen zu lernen. Diesen Leitlinien entsprechend können Mitarbeiter:innen ihre Anliegen an mehreren Stellen sowohl informell als auch formell einbringen. Formell können Mitarbeiter:innen ihre Sichtweisen in regelmäßigen Mitarbeiter:innenbefragungen, über die HR Business Partner oder HR-Manager:innen, den Compliance Manager, den Betriebsrat (sofern in der jeweiligen Gesellschaft vorhanden), im jährlichen Mitarbeiter:innengespräch oder direkt beim Vorgesetzten einbringen. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften bewertet Frequentis anhand von Mitarbeiter:innenbefragungen. Aus diesen werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern // S1-3

Die genannten informellen und formellen Kanäle zur Einbeziehung der Mitarbeiter:innen können von diesen auch genutzt werden, um Bedenken zu äußern. Diese werden in einem genau definierten Prozess behandelt. Die Leitlinien, die in allen Schritten des Prozesses zur Anwendung kommen sind Sensibilität, Vertraulichkeit, Unschuldsvermutung und Nachhaltigkeit. Die Untersuchung, Beurteilung und Maßnahmenempfehlung erfolgt durch ein Core Team. Eine weitere Möglichkeit, anonym Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, ist das Whistleblowing-System. Das System ist weltweit für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis- Gruppe über einen Link im Intranet sowie im Internet zugänglich. Details siehe ↗ G1-Governance.# Maßnahmen

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Arbeitsbedingungen

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Frequentis ein umfassendes Anliegen. Frequentis hat bereits vor vielen Jahren mit Erfolg ein flexibles Arbeitszeitmodell implementiert, das, gruppenweit angepasst an die regionalen gesetzlichen Bedingungen, die Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse ermöglicht und es erlaubt, Privatleben und Beruf gut in Einklang zu bringen. Das Frequentis-Arbeitszeitmodell ist Teil der Unternehmenskultur und beruht auf den Grundpfeilern der Leistungsorientierung, dem Respekt vor unterschiedlichen Persönlichkeiten und dem gegenseitigen Vertrauen. Das mobile Arbeiten bzw. die Arbeit von zu Hause werden durch eine moderne IT-Landschaft (Microsoft Teams sowie andere webbasierte Plattformen) umfassend unterstützt.

Zur Erleichterung der Wahrnehmung persönlicher Interessen unterstützt das Unternehmen konzernweit neben den gesetzlichen Karenzen die Mitarbeiter:innen durch temporäre Teilzeitmodelle, Sabbaticals und auch Bildungskarenzen.

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Um ein attraktives Arbeitsumfeld für künftige und bestehende Mitarbeiter:innen zu schaffen, werden bei Frequentis Arbeitsplätze so gestaltet, dass sie keine körperliche oder mentale Überlastung verursachen. Für ein sicheres Arbeitsumfeld werden Risiken und Belastungen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, präventive Maßnahmen ergriffen und Unterstützung bereitgestellt, falls dennoch etwas passiert. Dabei orientiert sich Frequentis an der Managementzertifizierung gemäß ISO-45001, nach der die Frequentis AG und fünf Tochtergesellschaften (ca. 60% der Mitarbeiter:innen der Gruppe) zertifiziert sind. Frequentis UK Limited wurde im Jahr 2024 neu gemäß ISO-45001 zertifiziert. Über die Global Corporate Policy (GCP) sind auch die übrigen Gesellschaften angewiesen eigene Richtlinien und Maßnahmen zu definieren.

Das laufende Aus- und Weiterbildungsprogramm umfasst ein breites Angebot im Bereich Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz. Es beinhaltet auch verpflichtende Sicherheitsschulungen für spezielle Berufsgruppen sowie regelmäßige Auffrischungen gemäß länderspezifischer gesetzlich verpflichtender Arbeitssicherheits- schulungen, in Österreich gemäß § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

In der Frequentis AG, in der rund 40% der Mitarbeiter:innen des Konzerns beschäftigt sind, besteht das Team für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus einer Arbeitsmedizinerin, einem Arbeitspsychologen, zwei Sicherheitsfachkräften und acht Sicherheitsvertrauenspersonen. Außerdem gibt es eine umfassende Erste-Hilfe-Organisation. Neue Maschinen werden von Sicherheitsfachkräften geprüft und Schutzmaßnahmen bei Bedarf abgeleitet. Besonderes Augenmerk liegt auf der korrekten Anwendung der Persönlichen Schutzaus- rüstung. Für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Maschinen gibt es Betriebsanweisungen sowie gezielte Unterweisungen. Chemikalien werden zunächst auf Substitutionsmöglichkeiten geprüft, bevor Maßnahmen für eine sichere Verwendung und Lagerung getroffen werden. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards erfolgen regelmäßige Begehungen durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen.

Als verantwortungsbewusste Arbeitgeberin legt die Frequentis-Gruppe großen Wert darauf, aktiv zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter:innen beizutragen. In der Frequentis AG werden seit mehreren Jahren eine Reihe an Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge angeboten, wie Impfaktionen, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Herz-Check, Lungenfunktionstest), arbeitspsychologische Betreuung sowie das Frequentis Vital- Programm (Gesunde Verpflegung, Sporteinheiten, Lauftrainings, Massagen). Auch in den anderen Gesellschaften der Frequentis-Gruppe werden, je nach Maßgabe der Möglichkeiten, Programme zu Gesundheitsmaßnahmen und -untersuchungen sowie zur Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit angeboten.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Um eine einheitliche, transparente und faire Gehaltszahlung gewährleisten zu können, werden die Gehälter der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe in einem jährlichen Prozess durch die verantwortlichen Manager:innen und wo vorhanden, dem Betriebsrat oder ein ähnliches Gremium, anhand von gesetzlichen Vorgaben und externen Benchmarks überprüft. Dabei wird evaluiert, ob die Gehälter den Mindestanforderungen und Marktgegebenheiten entsprechen; sie werden im regelmäßigen Gehaltserhöhungsprozess neu bewertet. Der Modus der Evaluierung bleibt dabei jeder Gesellschaft selbst überlassen.

Für die Frequentis AG wird außerdem alle zwei Jahre der nach § 11a GlBG verpflichtende Einkommensbericht mit Angaben über das Entgelt von Frauen und Männern erstellt. Der anonymisierte Bericht wird dem Betriebsrat der Frequentis AG übermittelt, der die Ergebnisse im Rahmen der jährlichen Betriebsversammlung an die Belegschaft kommuniziert. Für die Arbeitnehmer:innen der Frequentis AG wurden darüber hinaus Info- Sessions zum Thema Gehalt abgehalten, bei denen transparent die Gehaltspolitik bei Frequentis vorgestellt und Fragen der Belegschaft beantwortet wurden.

Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Die Qualifikation und kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe sind ein zentraler Faktor für den nachhaltigen Erfolg von Frequentis. Das Konzept des lebenslangen Lernens beginnt bei Frequentis mit einem strukturierten Onboarding-Programm. Es ermöglicht neuen Mitarbeiter:innen, sich rasch in das Unternehmen einzufinden, vermittelt fachspezifisches Wissen in den jeweiligen Einsatzgebieten wie Projektmanagement, System Engineering und Softwareentwicklung und fördert den Aufbau eines persönlichen Netzwerks. Begleitet werden neue Mitarbeiter:innen in den ersten Monaten durch Tutor:innen, um eine erfolgreiche Einarbeitung sicherzustellen. Teil des Onboardings ist die Absolvierung der Frequentis- Pflichtschulungen, welche alle zwei Jahre aufgefrischt werden müssen.

Um den Know-how Transfer auch bei steigendem Durchschnittsalter sicherzustellen, legt Frequentis großen Wert auf eine professionelle Nachfolgeplanung und die Ausbildung von Nachwuchs-Führungskräften. Dies wird durch ein international anpassbares Leadership-Entwicklungsprogramm unterstützt, mit Schwerpunkten zu Ausbildung, Wissenstransfer, Coaching sowie dem informellen Austausch zu konkreten Themen. Zusätzlich wurde für Führungskräfte im Jahr 2024 das Training „Leadership Behaviours“ implementiert. Die Leadership Behaviours wurden auf Basis der Frequentis-Kulturwerte gemeinsam mit Frequentis- Führungskräften aus verschiedenen Hierarchieebenen, Abteilungen und Regionen entwickelt. Sie spiegeln ein breites Spektrum aktueller und zukünftiger Führungsherausforderungen und -aufgaben wider und dienen so als Kompass in der Führungsarbeit.

Ein steigender Bedarf zeigt sich im Bereich des informellen Lernens. Im Jahr 2023 wurde die Initiative Working Out Loud (WOL) eingeführt, eine Methode der Zusammenarbeit und des Selbstlernens, die auf dem Austausch von Wissen und Erfahrungen basiert. Die Grundidee ist, die eigene Arbeit für andere sichtbar zu machen, um so gegenseitig vom Wissen zu profitieren und gleichzeitig Unterstützung zu bieten. Die Kultur der Zusammenarbeit und des Austauschs von Fachwissen wird auch durch die „Communities of Practise“ unterstützt. Diese Communities spielen eine zentrale Rolle bei der Sammlung, Schaffung und dem Transfer von Wissen. Derzeit gibt es rund 30 konzernweite Communities, die sich schwerpunktmäßig mit technischen Themen wie Data Science, Security oder der Künstlichen Intelligenz befassen.

Bildungssponsoring: Frequentis setzt in Österreich und einigen Gesellschaften in Deutschland, Rumänien, Slowakei und Australien auf Bildungssponsoring im Bereich von technischen Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. So bietet die Frequentis AG zum Beispiel Berufspraktika für Studierende sowie die Mitbetreuung von Bachelor- und Masterarbeiten an. Im Jahr 2024 konnten in der gesamten Frequentis-Gruppe 82 Ferial- und Berufspraktikant:innen betreut werden. Davon waren 34 in der Frequentis AG beschäftigt. Durch Kooperationen wie die Lehrveranstaltung „Next Generation Air Traffic Management Systems“ an der Technischen Universität Wien oder die Initiative „Abenteuer Informatik“ geben Frequentis-Fachexpert:innen ihr Wissen weiter, die Hochschulen profitieren von einer praxisnahen Ausbildung.

Human Resources International fördert eine effektive, gruppenweite HR-Organisation und eine gemeinsame HR-Mentalität in Form der Unterstützung der Gesellschaften der Frequentis-Gruppe weltweit und durch den Austausch von Wissen, beispielsweise in Form von Internationalen Assignments. In regelmäßigen Arbeitstreffen mit den lokalen HR-Manager:innen werden gemeinsame Ziele zur Umsetzung der HR-Strategie festgelegt. Im September 2023 fand der erste World HR Team Summit in Wien statt.

Talent Akquisition & Employer Branding

Frequentis legt hohes Augenmerk auf einen sorgfältigen und umfassenden Recruiting-Prozess. Dabei werden zusätzlich zur fachlichen Qualifikation auch das Verständnis für das Frequentis-Geschäft und die spezielle sicherheitskritische Kultur abgefragt.# Vielfalt

Wie generell in technischen Bereichen ist der Frauenanteil bei Frequentis vergleichsweise gering. Aus Frequentis-Sicht ist eine höhere Anzahl an Frauen, v.a. im Bereich der Technik, wünschenswert. Diverse Teams erweisen sich in der Regel als leistungsstärker und sind eine Bereicherung für das Unternehmen. Mit der Initiative „Frauen & Karriere“ werden Frauen ermutigt und unterstützt, ihre Karriere aktiv zu gestalten. Speziell der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll erhöht werden. Eine Maßnahme dafür ist die transparente interne Ausschreibung offener Positionen. Als Vernetzungs- und Austauschplattform fungiert die Frequentis „Women’s Community“. Beispielhaft erwähnt seien nachstehende Initiativen, welche sich derzeit hauptsächlich auf den Standort Wien konzentrieren:

  • Mentoring-Programm am Standort Wien und Etablierung eines professionellen Mentoring-Netzwerks mit über 30 engagierten Mentor:innen
  • Gehaltsinformation für Mitarbeiter:innen: Transparente Vorstellung zu Gehaltsbestandteilen, Kriterien für die Gehaltsentwicklung
  • Aktive Ausschreibung von Führungspositionen: Qualifizierter Assessment-Prozess zur internen Besetzung von Führungspositionen, Aufspüren weiblicher Potenziale

Frequentis engagiert sich außerdem in zahlreichen Kooperationen, um Frauen für technische Berufe zu begeistern. Dazu zählen Initiativen wie „Girls! TECH UP“ des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik, „sheconomy“, eine Plattform, die beeindruckende Frauen vor den Vorhang holt, sowie „FIT – Frauen in die Technik“ in Wien. Mit der Mitgliedschaft bei der „Agenda Bahnindustrie Frauen“ möchte Frequentis Mobilitätsexpert:innen aus der Bahnindustrie aufzeigen und fördern.

Datenschutz

Jede:r Mitarbeiter:in der Frequentis-Gruppe ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Hier setzt die im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführende Pflichtschulungen „Personen- bezogener Datenschutz“ in Form von e-Learning Modulen an. Inhaltlich wird der Schutz der Daten von Mitarbeiter:innen, Kunden und Lieferanten behandelt. Neben der allgemeinen Sensibilisierung in Bezug auf Datenschutz, gibt es ein spezielles Schulungsprogramm, das sich schwerpunktmäßig an Abteilungen richtet, die viel mit personenbezogenen Daten zu tun haben.

Ziele // S1-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Im Personalmanagement wird langfristig das Vorhaben verfolgt, die Leistungsfähigkeit, das Engagement und die Innovationskraft der Mitarbeiter:innen nachhaltig zu sichern. Aufbauend auf der Personalstrategie und klar definierten Fokusthemen wird großer Wert darauf gelegt, Talente anzuziehen, zu fördern und langfristig zu halten. Flexible Organisationsstrukturen ermöglichen es, rasch auf Markt- und Umweltveränderungen zu reagieren, während Offenheit für Netzwerke und Kooperationen gelebt wird. Das angestrebte Anspruchsniveau umfasst eine kontinuierliche fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen, messbar durch die Professionalität, Kompetenz und exzellenten Ergebnisse im Innen- und Außenverhältnis.


Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 75

Kennzahlen

Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens // S1-6

Der gesamte Mitarbeiter:innenstand der Frequentis-Gruppe umfasst nunmehr Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen sowie Abrufkräfte; er stieg von durchschnittlich 2.377 Personen im Jahr 2023 auf durchschnittlich 2.584 Personen (Köpfe/Headcounts) im Jahr 2024 an. Rund 40% davon haben ihren Arbeitsplatz in der Frequentis AG am Standort Wien. Die Internationalität spiegelt sich darin wider, dass in der Frequentis-Gruppe Mitarbeiter:innen aus 65 Nationen verteilt über Standorte und Gesellschaften in 17 Ländern beschäftigt sind. Für die Zusammenstellung der Daten wurden keine Annahmen getroffen, die Daten stammen aus dem HR- Stammdatensystem. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen ist auch im Konzernabschluss der Frequentis-Gruppe (↗ Konzernabschluss / 8. Personalaufwand) sowie im Jahresabschluss der Frequentis AG (↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen) ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zu finden.

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Geschlecht¹ (Personenzahl Durchschnitt)

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024
Weiblich 591 551 263
Männlich 1.993 1.826 813
Gesamt 2.584 2.377 1.076

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Land¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Österreich 1.223 1.170 1.072 1.026
Deutschland 462 446 - -
Rumänien 176 152 - -
Australien 135 117 - -
Slowakei 137 123 - -
USA 130 104 - -
Vereinigtes Königreich 75 60 - -
Kanada 63 54 - -
Philippinen 51 37 - -
Italien 46 40 - -
Tschechische Republik 27 24 - -
Norwegen 13 9 - -
China 12 11 - -
Frankreich 12 10 - -
Vereinigte Arabische Emirate 8 7 - -
Singapur 6 6 - -
Brasilien 5 5 - -
Schweiz 5 4 5 4
Gesamt 2.584 2.377 1.076 1.030

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte

Der Großteil der Mitarbeiter:innen (99% in 2024) ist über unbefristete Arbeitsverträge angestellt. Das betrifft Vollzeitangestellte, Teilzeitangestellte, Mitarbeiter:innen in Elternzeit und Lehrlinge. Befristete Arbeitsverhältnisse betreffen Ferialpraktikant:innen und Berufspraktikant:innen, Abrufkräfte betreffen freie Dienstnehmer:innen und Werkstudent:innen.

Arbeitnehmer:innen nach Beschäftigungsart

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen¹ 2.584 2.377 1.076 1.030
weiblich 591 551 263 257
männlich 1.993 1.826 813 773
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen² 2.547 2.341 1.066 1.017
weiblich 583 544 262 255
männlich 1.963 1.797 803 761
Zahl der befristeten Arbeitnehmer:innen³ 27 24 5 5
weiblich 7 7 1 1
männlich 20 17 4 3
Zahl der Abrufkräfte 10 12 6 9
weiblich 1 0 0 0
männlich 9 12 6 9
Zahl der Vollzeitkräfte⁴ 2.192 2.023 887 855
weiblich 406 378 169 168
männlich 1.786 1.645 718 687
Zahl der Teilzeitkräfte⁴ 355 318 179 162
weiblich 177 166 93 87
männlich 178 152 86 75

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte
² Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen
³ Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen
⁴ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen

Die Aufnahme neuer Mitarbeiter:innen konzentrierte sich im Jahr 2024 weiterhin auf technische Positionen. Schwerpunktmäßig gefragt waren neben System Engineers vor allem Software Engineers und Projekt- Manager:innen, sowie Mitarbeiter:innen für die Bereiche IT und Sales. Wichtige Indikatoren für die Mitarbeiter:innenzufriedenheit sind die Fluktuation und die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit. Die Fluktuation ist in der Frequentis-Gruppe seit Jahren konstant (2024: 9,4%), die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit liegt bei acht Jahren.

Mitarbeiter:innenfluktuation¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Austritte 238 215 84 60
Fluktuation (%) 9,4% 9,2% 7,9% 5,9%
davon dienstnehmerseitig (%) 5,3% 6,6% 5,4% 4,5%
davon dienstgeberseitig (%) 1,8% 1,5% 0,8% 0,5%
davon natürliche Abgänge (%) 2,2% 1,1% 1,6% 0,9%
Eintritte 395 457 122 105
Durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit (Jahre) 7,8 7,9 11,0 10,6

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen


Frequentis-Gruppe 76 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2024

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens // S1-7

Zahl der Fremdarbeitskräfte

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Leiharbeitskräfte 12 14 12 14
Externe Partner 84 47 26 18

Im Jahr 2024 waren neben den eigenen Arbeitskräften 96 Fremdarbeitskräfte, Leiharbeitskräfte und externe Partner in der Frequentis-Gruppe beschäftigt.

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog // S1-8

57% (2023: 58%) der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe sind durch Tarifverträge abgedeckt. In Gesellschaften ohne tarifvertragliche Abdeckung werden die Gehälter anhand externer Benchmarks und gesetzlicher Vorgaben angepasst. Der Modus bleibt dabei jeder Gesellschaft selbst überlassen. In Österreich sind 100% der Mitarbeiter:innen von Tarifverträgen umfasst, der Großteil davon in der Frequentis AG vom österreichischen Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes. In Deutschland sind keine Tarifverträge anwendbar. Tarifverträge sind außerdem anwendbar in Brasilien, Frankreich, Rumänien und Italien.

65% (2023: 67%) der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe werden durch Betriebsräte vertreten. In Österreich sind 95% und in Deutschland 61% der Mitarbeiter:innen abgedeckt. Zudem gibt es Betriebsräte in Rumänien und Italien. Der Betriebsrat der Frequentis AG steht in laufendem Austausch mit dem Vorstand und wird in wesentliche unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Der soziale Dialog wird durch vielfältige Formate gefördert, darunter eine digitale Community, Betriebsversammlungen, die Mitarbeit bei internen Gremien sowie die Vernetzung mit Interessenvertreter:innen.# Tarifvertragliche Abdeckung

Sozialer Dialog

Abdeckungsquote Arbeitnehmer:innen nach Arbeitnehmer:innen nach Vertretung am 2024

Arbeitsplatz EWR-Länder¹ nicht-EWR-Regionen¹
0 – 19% Deutschland
20 – 39%
40 – 59% Deutschland Amerikas, Asien, Australien / Pazifik, Europa (nicht-EWR)
60 – 79% Österreich²
80 – 100% Österreich²

¹ Länder/Regionen mit > 50 Mitarbeiter:innen und > 10% der gesamten Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe
² Inkl. Frequentis AG (100%)

Diversitätskennzahlen // S1-9

Die multikulturelle Ausrichtung der Frequentis-Teams wird auf Kundenseite sehr geschätzt – die Kultur, die dieser Ausrichtung zugrunde liegt, ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor am internationalen Markt. Jeder und jedem Mitarbeiter:in die gleichen Chancen zu bieten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Kultur, Religion oder Herkunft; dafür hat Frequentis die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Dies spiegelt sich in der Internationalität der Teams – so sind in der Frequentis-Gruppe Mitarbeiter:innen aus 65 Nationen beschäftigt – und der Langfristigkeit der Arbeitsbeziehungen wider; letztere unterstützt das Bestreben, Know- how langfristig in der Unternehmensgruppe zu halten.

Frequentis-Gruppe
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Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales
Konzernlagebericht 2024

Der Frauenanteil der gesamten Belegschaft lag im Jahr 2024 bei 23% (2023: 23%). Auch auf Vorstandsebene (oberste Führungsebene) sowie auf Ebene der Geschäftsführung (Vice Presidents und Managing Directors) und sonstigen Führungskräften entwickelte sich der Frauenanteil gleichfalls stabil. Bei den Neueintritten lag der Frauenanteil im Jahr 2024 sowohl in der Frequentis-Gruppe als auch der Frequentis AG bei 19%.

Geschlechterverteilung¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
(Personenzahl per 31.12.)
2024 2023
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen 2.611 2.434
weiblich 592 (23%) 567 (23%)
männlich 2.019 (77%) 1.867 (77%)
Vorstand Konzern 4 4
weiblich 1 (25%) 1 (25%)
männlich 3 (75%) 3 (75%)
Geschäftsleitung (Vice Presidents und Managing Directors) 44 44
weiblich 3 (7%) 3 (7%)
männlich 41 (93%) 41 (93%)
Sonstige Manager:innen 252 248
weiblich 38 (15%) 38 (15%)
männlich 214 (85%) 210 (85%)
Neueintritte 395 457
weiblich 76 (19%) 118 (26%)
männlich 319 (81%) 339 (74%)

¹ Bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Durch die gewünschte lange Zugehörigkeit von Mitarbeiter:innen im Unternehmen steigt der Altersdurchschnitt in der Frequentis-Gruppe auf natürliche Weise an, was sich auch in den Zahlen der Altersteilzeiten und Pensionierungen zeigt. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Pensionierungen deutlich angestiegen, dies wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Frequentis setzt auf eine Durchmischung von erfahrenen Expert:innen und Absolvent:innen, um die Alterspyramide in einer guten Balance zu halten und den Know-how-Transfer sicherzustellen. Mit einer professionellen Nachfolgeplanung kann auch die Nachbesetzung von Pensionierungen frühzeitig geplant und begleitet werden.

Altersstruktur¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
(Personenzahl per 31.12.)
2024 2023
< 30 Jahre 387 (15%) 358 (15%)
30 - 50 Jahre 1.457 (56%) 1.380 (57%)
> 50 Jahre 767 (29%) 696 (29%)

¹ Bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Frequentis-Gruppe
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Konzernlagebericht 2024
Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales

Soziale Absicherung // S1-11

Die Frequentis-Gruppe ist bestrebt, alle Arbeitnehmer:innen gegen Verdienstverlust aufgrund eines der folgenden bedeutenden Lebensereignisse abzusichern:

  • Krankheit (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
  • Arbeitslosigkeit ab Zeitpunkt der Unternehmenszugehörigkeit (97% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
  • Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
  • Elternurlaub (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
  • Ruhestand (99,5% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)

Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern sind die Arbeitnehmer:innen entweder durch öffentliche Programme oder durch von Frequentis angebotene Leistungen abgesichert. Auf den Philippinen, in Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für alle gelisteten Lebensereignisse Sozialschutz geboten.

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung // S1-13

Frequentis bietet ein umfassendes internes Weiterbildungsangebot mit virtuellen und Präsenztrainings in den Bereichen Markt, Vertrieb, Technik, Projektmanagement, Management- und Führungskompetenz, Persönlich- keitsentwicklung, Betriebswirtschaft und Sprachen. Zusätzlich haben Mitarbeiter:innen über die Online- Plattform O'Reilly Online Learning Zugriff auf über 60.000 Lerninhalte mit dem Schwerpunkt auf Technologie und Softwareentwicklung, darunter vertiefende Inhalte zu Programmiersprachen, Frameworks, Cloud Computing und maschinellem Lernen. Derzeit nutzen 20 Unternehmen der Frequentis-Gruppe dieses Angebot.

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023
Schulungs- und Weiterbildungszeit
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen (VZÄ Durchschnitt) 2.422 2.234
weiblich 522 488
männlich 1.900 1.746
Gesamte Schulungsstunden (Std.) 34.188 23.902
weiblich 7.843 5.280
männlich 26.345 18.622
Durchschnittliche Schulungsstunden pro Vollzeitmitarbeiter:in (Std.)¹ 14 11
weiblich¹ 15 11
männlich¹ 14 11

¹ Berechnet auf Basis von Vollzeitäquivalenten, um die Schulungsstunden pro Vollzeitmitarbeiter:in darzustellen

Das zentrale Instrument zur Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter:innen ist das jährlich stattfindende Mitarbeiter:innengespräch. Es dient der Standortbestimmung und bietet Orientierung für die persönliche Weiterentwicklung. Die digitale Dokumentation erleichtert die Nachverfolgung der vereinbarten Ziele und Entwicklungsmaßnahmen. Im Jahr 2024 wurde mit 83% der Mitarbeiter:innen in der Frequentis-Gruppe ein protokolliertes Mitarbeiter:innengespräch geführt (2023: 78%).

Frequentis-Gruppe
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Konzernlagebericht 2024

Mitarbeiter:innengespräch¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen 2.102 1.949
weiblich 488 465
männlich 1.614 1.484
IT-Inner Circle (Personenzahl per 31.12.)
Anzahl der durchgeführten Mitarbeiter:innengespräche 1.748 1.517
weiblich 390 345
männlich 1.358 1.172
Anteil der Arbeitnehmer:innen, die an Mitarbeiter:innengesprächen teilgenommen haben (%) 83% 78%
weiblich 80% 74%
männlich 84% 79%

¹ Berechnet auf Basis der Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu Mitarbeiter:innengesprächen elektronisch verfügbar sind. Bei der Berechnung des Anteils der Arbeitnehmer:innen, die an Mitarbeiter:innengesprächen teilgenommen haben, wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit // S1-14

Trotz umfangreicher Präventivmaßnahmen können Unfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hier wird besonderer Wert daraufgelegt, jeden Unfall genau zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten, um eine Wiederholung ähnlicher Vorfälle zu verhindern. Die Arbeitsunfälle im Jahr 2024 waren ausschließlich leichte Unfälle mit geringen Folgen. Die Vorfälle wurden untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Anzahl der Todesfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen 0 0
Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle¹ 2 4
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle² 0,5 1
Anzahl meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen¹ 0 2
Quote meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen² 0,0 0,5
Anzahl der Ausfallstage aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen³ 8 18

¹ Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen mit mehr als drei Ausfallstagen, exkl. Wegunfälle
² Anzahl der Fälle pro 1 Million geleisteter Arbeitsstunden, auf Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 1.700 Arbeitsstunden pro Mitarbeiter:in im Jahr und der Gesamtzahl der Arbeiternehmer:innen
³ Kalendertage inkl. Wochenenden und Feiertagen

Frequentis-Gruppe
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Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben // S1-15

Alle Mitarbeiter:innen (100%) haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen variiert die Anzahl der Tage je nach Land. In einigen Ländern bietet Frequentis Arbeitsfreistellungen über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Urlaub für pflegende Angehörige (Pflegefreistellungen) sind für 97% der Mitarbeiter:innen möglich, auf den Philippinen, in Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur wird dies aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht angeboten.

Vergütungskennzahlen // S1-16

Die konzernweite Berechnung der Vergütungskennzahlen Gender-Pay-Gap und Verhältnis des Median Jahreseinkommens zur höchsten jährlichen Gesamtvergütung wurden für das Jahr 2024 (Vergleichsjahr 2023) erstmalig durchgeführt.

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023
Vergütungskennzahlen
Gender-Pay-Gap¹ 17% 19%
Verhältnis Median zu höchster Gesamtvergütung² 13,8 n.a.

Konzernlagebericht 2024

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten // S1-17

Im Berichtsjahr 2024 wurde kein Diskriminierungsvorwurf über formale Verfahren eingebracht. Details zum Whistleblowing-System und Compliance Managementsystem siehe ↗ G1-Governance.

Datenschutz // S1-freiwillige Kennzahl

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
Pflichtschulungen 2024 2023 2024
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Personenbezogener Datenschutz" 92% 86%

Die Pflichtschulung zum Datenschutz ist von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT- Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Im Umfeld der sicherheitskritischen Bereiche setzt und vertraut Frequentis auch auf Lieferantenseite auf verlässliche Partner und kontinuierliche, langfristige Geschäftsbeziehungen. Eine stabile Basis, reger Austausch und Transparenz sind für die Abwicklung der Projekte unerlässlich. Dies inkludiert die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsnormen in der Wertschöpfungskette. Als wesentliche Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurden v.a. Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Dazu zählen Lieferanten von z.B. Bauteilen oder COTS (Commercial off the shelf – seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- und Softwarebereich) IT-Hardware, sowie diverse Subunternehmer und Dienstleister im Telekommunikationsbereich. In der nachgelagerten Wertschöpfungs- kette werden die Frequentis-Produkte und -lösungen nicht weiterverarbeitet, daher betrifft die nachgelagerte Wertschöpfungskette ausschließlich Endnutzer:innen (z.B. Lots:innen, Controller:innen), die im Kapitel S4 Endnutzer:innen behandelt werden. Bei den Arbeitskräften der vorgelagerten Wertschöpfungskette handelt es sich zum Großteil um hoch- qualifiziertes Personal, das spezifische IT-Dienstleistungen erbringt oder technische Fabrikate herstellt, wie z.B. Software-Architekt:innen, System Ingenieur:innen, Entwickler:innen. Rohstoffe werden nicht gekauft. Aus diesen Gründen ist grundsätzlich das Risiko der Ausbeutung gering. Die negativen Auswirkungen sind in den Kontexten in denen Frequentis tätig ist nicht systemisch, sondern können nur mit individuellen Vorfällen zusammenhängen. Es wurden keine geografischen Gebiete oder Rohstoffe identifiziert, bei denen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit besteht. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Förderung der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) In der jährlichen Lieferantenbewertung werden auch Aspekte in Bezug auf die Nachhaltigkeit und das soziale Umfeld geprüft, Maßnahmen zur Verbesserung der Performance werden gegebenenfalls vereinbart. kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen im internationalen Bereich könnte es zur Nichteinhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen und sozialrechtlichen Vorschriften bei Lieferanten kommen. krf., mfr., lfr.
Risiko Nichteinhaltung des Supplier Code of Conducts durch Lieferanten (Eigene Geschäftstätigkeit in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards und Menschenrechte & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Trotz der verpflichtenden Unterschrift unter den Supplier Code of Conducts könnte es bei Nichteinhaltung zu menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen sowie unzulässige Geschäftsbeziehungen mit Dritten führen. Damit kann ein Liefer- oder Reputationsrisiko entstehen; es ist die Gefahr von Kundenverlusten gegeben. kfr., mfr., lfr.

Konzepte // S2-1

Frequentis achtet bei der Lieferantenauswahl auf die Kriterien Ethik, Einhaltung der Arbeitsnormen und Umweltschutz. In der Procurement Policy hat Frequentis die Einkaufsrichtlinien und Prozesse für die Beschaffung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte definiert und adressiert somit auch die wesentliche Auswirkung in Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die Policy ist bindend für die Frequentis AG. Im Rahmen der Global Corporate Policy (GCP) sind alle Gesellschaften angewiesen, eine lokale Policy auf Basis der definierten Richtlinien zu erstellen. Die Policy wird den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Operative Verantwortung für die Umsetzung der Policy trägt der Director Procurement. Mit dem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten unterstreicht Frequentis das Engagement für den Umweltschutz, die Einhaltung der Menschenrechte und der Arbeitsnormen sowie für die Bekämpfung der Korruption. Die Lieferanten von Frequentis sind verpflichtet, nach diesen Grundsätzen zu handeln. Im Fokus stehen vor allem die Einhaltung der Arbeitsnormen. Frequentis spricht sich deutlich gegen Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit, Schwarzarbeit und Diskriminierung von Mitarbeiter:innen aus. Die Einhaltung der Arbeitszeiten, die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds und die Bezahlung von kollektiv- vertraglichen bzw. gesetzlich festgelegten Mindestlöhnen sowie die Einhaltung der Erklärung der International Labour Organisation ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sind weitere Eckpfeiler des CSR Kodex für Lieferanten. Somit adressiert Frequentis die wesentliche Auswirkung und Risiko der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs- kette. Das Thema „Moderne Sklaverei“ ist im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und dem CSR Kodex für Lieferanten sowie in den Vertragsvorlagen für Subunternehmer, Lieferanten, Coaches und Arbeitsvermittler enthalten. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und der CSR Kodex für Lieferanten sind für alle Konzern- gesellschaften gültig und sowohl im Intranet als auch für alle interessierten Stakeholder auf der Frequentis- Website unter www.frequentis.com > About us > Sustainability & CSR > Kunden & Märkte zugänglich. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand. In den vergangenen Jahren sind keine Fälle der Nichteinhaltung dieser Standards bei Lieferanten und Subunternehmern bekannt.

Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette // S2-2

Da die Geschäftsbeziehungen langfristig und kontinuierlich (84% Rahmenverträge bei Frequentis AG) sind, erfolgt die Zusammenarbeit mit Arbeitskräften der Lieferanten und Subunternehmer regelmäßig und auf allen Levels (z.B. Gespräch Einkäufer – Verkäufer), auf Management-Level durch Supplier Workshops sowie formell durch die 1x jährlich stattfindende Lieferantenbewertung und regelmäßigen Support. Im Procurement-Team finden sich Spezialist:innen für die verschiedenen Sparten des Einkaufs bei Frequentis (z.B. Hardware- Komponenten, IT-Software und Hardware, externe Ressourcen), was den fachlichen Austausch mit Lieferanten und Subunternehmer ermöglicht.

Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern // S2-3

Es wird streng auf die Einhaltung des CSR Kodex für Lieferanten geachtet.# Im Zuge der jährlichen Lieferantenbewertung wird die Einhaltung kontrolliert. Jeder Strategic Procurement Manager sendet die jeweilige Lieferantenbewertung mit einem individuell erstellten Paket an empfohlenen Maßnahmen an den Lieferanten. Im Rahmen des laufenden Geschäftsaustausches wird die Umsetzung der Maßnahmen vorangetrieben. Formell können Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihre Bedenken, z.B. bei Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen, Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Verstoß gegen Konzernrichtlinien oder EU-Recht, über die Whistleblowing Plattform einbringen ↗ G1- Unternehmensführung / Whistleblowing.

Maßnahmen // S2-4

Ein wesentlicher Aspekt ist die Lieferantenqualifikation: Der Fokus liegt auf der Qualität der ausgewählten Lieferanten und Subunternehmer sowie auf einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die Verpflichtung zur Akzeptanz des CSR Kodex für Lieferanten als einem Bestandteil der allgemeinen Einkaufsbedingungen wurde in die Lieferantenselbstauskunft aufgenommen. Somit verpflichten sich die Lieferanten gleich zu Beginn der Geschäftsbeziehungen mit ihrer Unterschrift, den Kodex für sich selbst und auch für ihre Sublieferanten anzuwenden. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Lieferantenauswahl

Zur Auswahl von Lieferanten werden generell vorrangig bereits bestehende, gut etablierte Geschäftsbeziehungen genutzt. Im Prozess zur Genehmigung neuer Lieferanten werden zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit, auch im Gebiet der Nachhaltigkeit, umfassende Informationen eingeholt. In Ergänzung zur Lieferantenselbstauskunft erfolgt je nach Bedarf ein Screening des Unternehmens bzw. werden Bonitätsauskünfte beschafft. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Nachhaltigkeitsprüfung, besonders bei angestrebten langfristigen Partnerschaften oder wenn der Lieferant seinen Sitz oder Betriebsstätten in Risikoländern hinsichtlich Nachhaltigkeit oder sozialer Kriterien hat. Involviert in den Ablauf der Lieferantenqualifizierung sind die Purchaser:innen und Strategic Procurement Manager:innen der Abteilung, zum einen in der Beschaffung von Informationen, zum anderen in der Beurteilung und Prüfung der Unterlagen.

Frequentis-Gruppe 86 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2024

Jährliche Lieferantenbewertung

Zusätzlich zu den Lieferantenaudits finden in der Frequentis AG einmal jährlich Bewertungen bestehender Lieferanten statt. Die Lieferanten werden im ersten Quartal des Jahres aufgrund der nachfolgenden aktuell überarbeiteten Kriterien bewertet:

  • Qualität: z.B. Produktqualität, -komplexität, Qualitätssicherungssystem
  • Preis: z.B. Preisentwicklung und Vergleich zum Vorjahr und Marktpreis
  • Betreuungsqualität: z.B. kaufmännische, persönliche und technische Betreuung
  • Lieferperformance: Termin- und Mengentreue; umweltgerechte, nachhaltige Verpackung
  • Nachhaltigkeit des Lieferanten: Bewertung des wirtschaftlichen (Stabilität, Leistungsfähigkeit, Flexibilität, Umweltmanagement usw.) sowie des sozialen Umfelds (soziale Kompetenz.)

Diese Bewertungskriterien werden mit unterschiedlichen Gewichtungen versehen und fließen in die Gesamtbewertung ein, die mit Hilfe des ERP (SAP) durchgeführt wird. Es werden einerseits die Lieferanten mit dem höchsten Bestellvolumen (Top 10%) und andererseits jene Lieferanten beurteilt, die in bestimmten Warengruppen eine Schlüsselstellung haben. Die Bewertung für das Jahr 2024 wird wie geplant in Q1 2025 durchgeführt. 2024 wurden 101 Lieferanten mit einem Einkaufsvolumen der Frequentis AG von EUR 48,1 Mio. für das Jahr 2023 beurteilt. Die besten Lieferanten (Top 3) werden geehrt und erhalten als Anerkennung für ihre Leistungen Preise und Urkunden. Für die höchste Punkteanzahl in der Kategorie Nachhaltigkeit gibt es eine eigene Bewertung. Die Ergebnisse werden den Lieferanten zur Kenntnis gebracht. Mit Lieferanten, deren Performance verbessert werden muss, wird ein Maßnahmenpaket vereinbart und umgesetzt.

Lieferantenaudits

Die Frequentis AG führt regelmäßig Lieferantenaudits durch; diese werden jeweils Ende des Jahres für das Folgejahr geplant. Die Anlassfälle für ein Lieferantenaudit sind:

  • Kennenlernen eines potenziellen neuen Lieferanten
  • Lieferant hat wesentliches Bestellvolumen oder ein erhöhtes Risikopotenzial
  • Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit im vergangenen Jahr (z.B. Lieferschwierigkeiten, Qualität, Kommunikation - basierend auf der Lieferantenbewertung)

Es werden ausschließlich Vor-Ort-Audits durchgeführt, weil nur solche die Qualität der Prüfung sicherstellen. Während des Jahres kann es anlassbezogene Änderungen in der Auditplanung geben, geplante Audits können entfallen oder verschoben und neue Audits in die Planung aufgenommen werden. Diese Flexibilität ist erforderlich, um entsprechend auf aktuelle Anforderungen reagieren zu können. Für Tochtergesellschaften mit Einkaufsverantwortung werden Vorgaben gemäß der in der GCP verankerten Procurement-Richtlinien implementiert, Lieferantenaudits werden im Anlassfall durchgeführt.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 87

Global Procurement Team

Zuletzt wurde intern umfassend an einem gemeinsamen Verständnis zum Lieferkettenmanagement aller beschaffungsrelevanter Abteilungen sowie zu aktuellen Anforderungen gearbeitet. Ziel ist die Etablierung eines schlagkräftigen „Global Procurement Teams“ per 1. Jänner 2025, das für die weitere Ausrollung eines konzernweiten Supply Chain Managements verantwortlich zeichnet. Die Initiative, die Zentralfunktion Procurement zu einem Group Procurement weiter zu entwickeln, wurde 2023 gestartet. Auf Basis intensiver Recherchen und Analysen wurden damit begonnen, gruppenweite Bedürfnisse zu identifizieren, geeignete Procurement-Tools auszuwählen und die passende gruppenweite Organisationsstruktur zu entwickeln. Das diesbezügliche ausgearbeitete Konzept wird nur schrittweise implementiert. Die Aufwände dafür sind in den Budgets der jeweiligen Fachabteilungen eingeplant. Group Procurement spielt eine wichtige Rolle für die Erfüllung relevanter Standards und Zertifizierungen, z.B. für die ISO 27001 (Informationssicherheit), die einen wesentlichen Aspekt für das Lieferantenmanagement darstellt.

Schulungen für Mitarbeiter:innen im Lieferkettenmanagement

Die Führungskräfte und Mitarbeiter:innen, die im Lieferkettenmanagement tätig sind, werden regelmäßig in den Grundsätzen der Transparenz in Lieferketten geschult, einschließlich den Aspekten der strikten Vermeidung von Sklaverei, Menschenhandel, jeder anderen Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit und allen Arten von Diskriminierung. Schwerpunktmäßig finden diese Schulungen im Rahmen des monatlichen Procurement-Abteilungsmeetings statt.

Moderne Sklaverei

Im jährlich aktualisierten Modern Slavery Statement berichtet Frequentis zu aktuellen Maßnahmen und Vorhaben zum Thema Moderne Sklaverei.

Ziele // S2-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Der Dialog mit Lieferanten und Sub-Auftragnehmern soll vor allem im Bereich der Nachhaltigkeit weiter ausgebaut und so Verbesserungspotenziale evaluiert werden.

Frequentis-Gruppe 88 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Konzernlagebericht 2024

Kennzahlen // S2-freiwillig

Kennzahlen Frequentis-Gruppe Frequentis-Gruppe Frequentis AG Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Durchgeführte Lieferantenaudits 8 n.a. ¹ 5 7
Anteil an neuen Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien geprüft wurden n.a. ¹ n.a. ¹ 98% 96%
Anteil an neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien geprüft wurden n.a. ¹ n.a. ¹ 97% 96%
Anteil an Einkaufsvolumen, das durch Rahmenverträge abgedeckt ist n.a. ¹ n.a. ¹ 84% 79%
Auflösung von Lieferantenverträgen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen (o.ä. Vorfällen) 0 0 0 0

¹ Daten nicht verfügbar

Im Geschäftsjahr 2024 sind keine Vorfälle aufgrund Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Lieferanten bekannt.

Frequentis-Gruppe¹

Frequentis AG Frequentis AG
2024 2023
Europa 92,1% 92,1%
Nordamerika 4,9% 3,0%
Asien 1,4% 1,1%
Australien 1,4% 2,7%
Südamerika 0,1% 0,1%
Mittlerer Osten 0,1% 0,3%
Afrika 0,1% 0,0%

¹ Produkt- und projektbezogener Einkauf der Frequentis AG, Frequentis Deutschland, Frequentis Comsoft, Frequentis Orthogon, Frequentis USA, Frequentis Canada, Frequentis Australasia, Frequentis UK sowie weitere kleine Gesellschaften

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 89

S4 – Endnutzer:innen

Frequentis-Kunden stellen eine wichtige Gruppe der Stakeholder dar. In Ergänzung zum Stakeholder-Dialog spielen Kunden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Frequentis-Systeme. Die tiefe Kenntnis ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten hilft Frequentis, Kunden bei den sicherheitskritischen Abläufen und Prozessen im täglichen Betrieb zu unterstützen. Da es sich bei Frequentis-Lösungen um sicherheitskritische Infrastruktur handelt, gibt es keine Verbraucher:innen, sondern nur Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen. Die Endnutzer:innen sind hoch qualifizierte Spezialist:innen im sicherheitskritischen Bereich, wie beispielsweise Lots:innen, Disponent:innen und Controller:innen in Leitzentralen.# Konzepte

S4 – Endnutzer:innen

Es wird keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Gruppen von Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen vorgenommen. Ihre Qualifikationen sowie Einsatzfähigkeit werden laufend geprüft, da es um die Sicherheit von Menschenleben geht. Somit dürfen Endnutzer:innen nicht minderjährig oder auf irgendeine Weise beeinträchtigt sein. Weiters ist die Aus- und Weiterbildung sowie der regelmäßige Austausch zwischen Frequentis und den Endnutzer:innen von großer Wichtigkeit, um Risiken bei der Verwendung der Systeme zu minimieren. Die negativen Auswirkungen sind im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Bereitstellung von Frequentis- Systemen nicht systemisch, sondern können nur mit individuellen Vorfällen zusammenhängen.

Die Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit den Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen wurden innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Potenzielle negative Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungs- kette) Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Kund:innen. Frequentis hat mit einer Vielzahl von sensiblen Daten zu tun, trotz diverser Maßnahmen ist ein Vorfall nicht ganz auszuschließen. kfr. mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungs- kette) Unfälle bei der Verwendung von Frequentis-Systemen beim Kunden. Frequentis-Systeme werden mit Strom betrieben, die Installation, Montage, Bedienung und Wartung ist nur durch qualifizierte und geschulte Personen gestattet. Potenzielle Unfälle können zur Gefährdung von Menschenleben führen. kfr. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungs- kette) Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall. Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Datenschutzvorfall kommen und in Verbindung damit zu Verwaltungsstrafen oder einem Reputationsrisiko. kfr. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungs- kette) Auftragsverlust oder strafrechtliche Konsequenzen durch einen Unfall bei der Verwendung von Frequentis-Produkten. Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Unfall kommen und in Verbindung damit zu strafrechtlichen Konsequenzen oder Auftragsverlusten. kfr. mfr., lfr.

Um die Sicherheit der Endnutzer:innen zu gewährleisten und die Risiken zu minimieren, werden bei der Auslieferung jedem Kundenprojekt Safety Guidelines beigefügt, welche bei der Nutzung befolgt werden müssen. Die darin beschriebenen Verhaltensregeln werden auch zusätzlich in Schulungen und Trainings den Endnutzer:innen nähergebracht. Weiters gibt es umfassende Schulungsunterlagen zur Pflege und Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung sowie den spezifischen Arbeitsanweisungen. Für die Erstellung, Verteilung und Umsetzung der Safety Guidelines sowie die Organisation der einzelnen Schulungen und Trainings sind die einzelnen Projektverantwortlichen als höchste Ebene in der Organisation zuständig. Die Safety Guidelines adressieren die wesentliche Auswirkung und das Risiko von Unfällen bei der Verwendung von Frequentis-Produkten.

Die Achtung der Menschenrechte sowie der Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) sind im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe verankert (siehe ↗ G1- Governance / Konzepte). Die dort beschriebenen Konzepte zum Thema Menschenrechte und Whistleblowing sind ebenfalls für S4 – Endnutzer:innen gültig. Sie stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO (International Labor Organisation) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Informationen und die Adressierung der wesentlichen Auswirkung und Risiko zum Thema „Datenschutz“ werden in ↗ S1- Arbeitskräfte des Unternehmens / Datenschutz im Detail beschrieben. Die in S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens beschriebenen Konzepte zu Datenschutz sind ebenfalls für S4 – Endnutzer:innen gültig. Alle genannten und referenzierten Konzepte decken Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen ab.

Maßnahmen

Umfangreiche Prozesse entlang des gesamten Lebenszyklus der Frequentis-Systeme stellen sicher, dass Endnutzer:innen diese sicher und problemlos bedienen können. Bei großen Kundenprojekten werden bereits in der Angebotsphase Workshops abgehalten, um bestmöglich auf die Kundenbedürfnisse eingehen zu können. Weitere Workshops sowie Schulungen und Trainings für die Bedienung der Systeme erfolgen in der Auslieferungs- und Abnahmephase. Alle Informationen und Schulungsunterlagen werden den Endnutzer:innen auch schriftlich zur Verfügung gestellt.

Für bestehende Kunden werden von den einzelnen Frequentis-Geschäftsbereichen regelmäßig User Group Konferenzen durchgeführt. Dabei werden auf Management-Ebene Branchentrends und Herausforderungen der einzelnen Industrien diskutiert. Von den Kunden eingebrachte aktuelle Anforderungen bringen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Lösungsportfolios. Direktes Feedback durch Endnutzer:innen im regelmäßigen Dialog fördern die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dieses wird neben dem Austausch in regelmäßigen Kunden-Workshops, User Groups oder im Zuge von Messen oder Konferenzen, auch innerhalb des Customer Satisfaction Prozesses eingeholt. Innerhalb des Customer Satisfaction Prozesses, welcher regelmäßig von den Account Managern durchzuführen ist, wird die Kundenzufriedenheit mittels eines standardisierten Fragebogens abgefragt. Die Rückmeldungen und das darin enthaltene Feedback werden analysiert, und bei Bedarf Schritte geplant und gesetzt, um Verbesserungen und Abhilfemaßnahmen zu implementieren. Alle Daten und Schritte werden innerhalb eines Management Reports dokumentiert und gegebenenfalls weiterverfolgt.

Zusätzlich können Endnutzer:innen auch über die Frequentis-Homepage Anliegen und Bedürfnisse melden sowie Missstände und Risiken anonymisiert über die Whistleblowing Webseite aufzeigen. Weitere Informationen zum Thema Whistleblowing sind in Kapitel ↗ G1- Governance / Whistleblwoing beschrieben. Die innerhalb der unterschiedlichen Kanäle abgefragte Kundenzufriedenheit dient als Indikator für die Qualität und Wirksamkeit von Kundenbindungsmaßnahmen und des Qualitätsmanagements. Negative Meldungen werden bei Frequentis ernst genommen und an die zuständige Abteilung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Eine weitere Dienstleistung, die die Frequentis-Gruppe ihren Kunden laufend und innerhalb eigener Projekte anbietet, sind Beratungsleistungen des Control Room Consulting. Dieses Beratungsteam hilft Endnutzer:innen durch End-to-End Analysen, ihre Arbeitsprozesse, die Entscheidungsfindung sowie die strategische Planung der Arbeitsabläufe zu optimieren. Dabei kommt es zu einem engen Informationsaustausch, durch welchen Frequentis wichtige Einblicke in die Sichtweisen und den Betrieb der Endnutzer:innen gewinnt. Die zielgruppengerechte Interaktion mit den Endnutzer:innen ist essenziell und führt auf beiden Seiten zu positiven Ergebnissen. 2024 wurde ein neues Projekt innerhalb des Control Room Consultings, das „UX@Frequentis“, gestartet, durch das langfristig der Austausch zwischen den Endnutzer:innen und den Frequentis-Entwickler:innen vertieft werden soll. Dadurch soll einerseits eine höhere Benutzer:innenzufriedenheit erreicht werden, andererseits sollen der Entwicklungsprozess beschleunigt und die Redesign-Runden verringert werden. Im Geschäftsjahr 2025 sind die ersten UX@Frequentis-Treffen zwischen Endnutzer:innen und Entwickler:innen geplant. Durch den Einsatz von Prototypen, die Unterstützung der Implementierungsteams und klare Designvorgaben für Benutzeroberflächen werden positive Auswirkungen auf Frequentis-Projekte erwartet – verprobt werden soll das im Jahr 2025 an zwei laufenden Großprogrammen.

Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung der genannten Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist. Im Geschäftsjahr 2024 sind keine Vorfälle aufgrund Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Endnutzer:innen bekannt.

Ziele

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele innerhalb des Themengebiets „S4 - Endnutzer:innen“, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen wird anhand der oben erläuterten Feedback-Kanäle gemessen.

Governance

G1 – Unternehmensführung

Der Erfolg von Frequentis beruht vor allem auf dem Engagement, der Verantwortlichkeit und dem ethischen, rechtmäßigen Verhalten aller Mitarbeiter:innen in den Unternehmen der Frequentis-Gruppe. Um diesem Ruf gerecht zu werden, ist es für Frequentis eine Selbstverständlichkeit, dass die Geschäftstätigkeit mit Integrität und auf Basis hoher ethischer Grundsätze ausgeübt wird. Diese sind insbesondere im sicherheitskritischen Sektor von großer Bedeutung.

Die Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit der Unternehmensführung und Unternehmens- kultur wurden innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit) Förderung eines verantwortungsvollen und integren Handelns sowie einer Non-Punishment-Kultur. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe fasst die Grundsätze und Leitlinien für verantwortungsvolles und integres Handeln zusammen. mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung Anonyme Meldung von Missständen oder Verstößen. kfr., mfr., lfr.
Das Whistleblowing-Service erlaubt die anonyme Meldung von (Eigene Geschäftstätigkeit vermuteten Missständen ohne Nachteile in Kauf nehmen zu & vorg. & nachg. müssen. Wertschöpfungskette)
Tatsächliche positive Etablierung von guten Beziehungen zu Stakeholdern mfr., lfr. Auswirkung
Frequentis legt großen Wert auf langfristige Partnerschaften bei (Eigene Geschäftstätigkeit allen Stakeholdern & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette)
Potenziell negative Nichteinhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien in der kfr., mfr., lfr. Auswirkung
eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette (Eigene Geschäftstätigkeit Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen im internationalen & vorg. & nachg. Bereich könnte es zur Nichteinhaltung von sozialen und Wertschöpfungskette)
ökologischen Kriterien kommen.
Potenziell negative Potenzieller Vorfall von Korruption oder Bestechung kfr., mfr., lfr. Auswirkung
Trotz eines umfassenden Compliance Management Systems (Eigene Geschäftstätigkeit könnte es zu Fällen von Korruption oder Bestechung kommen & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette)

Chancen

Stärkung des Vertrauens der Stakeholder durch kontinuierlichen kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit) Stakeholder-Dialog
Verantwortungsvolles und integres Handeln sowie eine offene Unternehmenskultur ermöglichen es, evtl. Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu adressieren, sowohl unternehmensintern als auch -extern.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 93

Risiken

Auftragsverlust, Verlust von Mitarbeiter:innen oder kfr., mfr., lfr (Eigene Geschäftstätigkeit strafrechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der & vorg. & nachg. Grundsätze Wertschöpfungskette)
Compliance-Verstöße können die Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erheblich gefährden.

Konzepte // G1-1

Die Grundsätze der Integrität und Geschäftsethik sind im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe, der Whistleblowing-Richtlinie, der allgemeinen Global Corporate Policy (GCP), der internen Anti-Korruptions-Richtlinie sowie dem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten festgehalten und bilden die Basis für die interne und externe Zusammenarbeit. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe ist ein wesentlicher Bestandteil der Frequentis-Unternehmenskultur und prägt die Unternehmensgruppe. In der GCP sind die grundlegenden Verhaltensregeln für die gruppenweite Zusammenarbeit auf Basis eines verantwortungsvollen und integren Handelns definiert. Die Whistleblowing-Richtlinie ergänzt den Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe um ein überaus wichtiges Themengebiet. Durch diese wird die EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) Rechnung getragen und die Möglichkeit eingeräumt, Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Anti-Korruptions-Richtlinie dient als Handlungsanweisung zur Vermeidung jeglicher Form der Korruption und als Orientierungshilfe zur Sicherstellung eines rechtlich einwandfreien Verhaltens gegenüber den Geschäftspartnern der Frequentis-Gruppe. Zur Umsetzung der kapitalmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen innerhalb der Frequentis-Gruppe wurde eine Kapitalmarkt-Compliance Richtlinie erlassen, die insbesondere den Umgang mit und die Veröffentlichung von kapitalmarktrelevanten Informationen, Handelsverbote in Bezug auf die Aktien und sonstigen Finanzinstrumente der Frequentis AG, sowie die Meldepflicht bei Eigengeschäften („Directors’ Dealings“ Meldungen) umfasst und erläutert. Die genannten Policies wurden vom Vorstand der Frequentis AG freigegeben und gelten für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe. Sie adressieren die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Unternehmensführung. Außerdem gibt es zu diesen Richtlinien verpflichtende Schulungen. Darüber hinaus liegt es im Interesse der Frequentis-Gruppe, dass die in diesen Policies zum Ausdruck gebrachten Grundsätze auch von allen wesentlichen Geschäftspartnern wie beispielsweise Lieferanten, Berater:innen und Werkunternehmer:innen beachtet und befolgt werden. Weitere Informationen zu den Lieferanten siehe ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte. Alle Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugang zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe ist zusätzlich auf der öffentlich zugänglichen Internet-Seite www.frequentis.com > Sustainability & CSR > Kunden & Märkte verfügbar.

Frequentis-Gruppe 94 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2024

Management der Beziehungen zu Lieferanten // G1-2

Eine detaillierte Beschreibung des Beschaffungsverfahrens, der Lieferantenauswahl und der Beziehung zu den Lieferanten wird in ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Detail beschrieben.

Maßnahmen // G1-3

Neben den genannten Konzepten prägt die Unternehmenskultur maßgeblich den Arbeitsalltag bei Frequentis. Sie wird durch konsistentes und authentisches Verhalten geschaffen. Die Aktivitäten und Maßnahmen, die gesetzt werden, um der Unternehmenskultur und den Konzepten gerecht zu werden, sind auf den Zweck, die Vision und die Strategie von Frequentis abgestimmt und unterstützen diese.

Compliance

Die Verankerung wesentlicher Grundsätze im Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen ist erklärtes Ziel der Frequentis-Gruppe – Compliance ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Ein vom Vorstand bestellter Compliance Officer unterstützt diesen bei der Wahrnehmung der Compliance-Aufgaben in der gesamten Frequentis-Gruppe. Sein Hauptaufgabengebiet liegt darin, Awareness zu schaffen und durch entsprechende Maßnahmen ein vorbildliches, gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten zu fördern. Sowohl in der Frequentis AG als auch in den Tochtergesellschaften sind die länderspezifischen Gesetze und Vorgaben von den Mitarbeiter:innen und gleichermaßen von den Agents und Sublieferanten einzuhalten. Als Anbieterin von Kommunikations- und Informationssystemen im sicherheitskritischen Bereich hat Frequentis eine hohe Verantwortung den Kunden, der Gesellschaft und den Aktionär:innen gegenüber; deren Vertrauen ist für die Erfüllung des Frequentis-Geschäfts unabdingbar. Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg können durch Compliance-Verstöße erheblich gefährdet werden. Das Compliance Management System ist daher auf folgenden Grundlagen aufgebaut:
* Prävention: Erstellung von Konzernrichtlinien, Durchführung von Schulungen, Schaffung von Compliance Awareness, Beratung bei komplexen Compliance-Sachverhalten
* Früherkennung: Möglichkeit der Meldung von Compliance-Vorfällen; Durchführung von Compliance-Audits und anlassbezogenen Sonderprüfungen
* Reaktion: Falls erforderlich, das Ergreifen von notwendigen Maßnahmen und Sanktionen

Weiters stehen die Prävention und Aufdeckung von Compliance-Verstößen gegen Unternehmensinteressen, die Vermeidung von Haftungsrisiken und Reputationsschäden, die Schulung, Beratung und Absicherung von Unternehmensleitung, Führungskräften und Mitarbeiter:innen im Fokus der Compliance-Aktivitäten. Der Compliance Officer ist auch Anlaufstelle für Compliance-Anliegen der Mitarbeiter:innen. Diese können per E-Mail, per Telefon oder persönlich eingebracht werden.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 95

Kennzahlen Compliance

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023
Bearbeitete Compliance-Anfragen von Arbeitnehmern 12 12
Zahl der Beschwerden, die über die Whistleblowing Plattform, eingereicht wurden 1 2
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden (EUR) 0 0
Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens im Berichtszeitraum 0 0
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen (EUR) 0 0

Im Geschäftsjahr 2024 gab es weder Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, noch Vorfälle auf Grund von Menschenrechtsverletzungen.

Whistleblowing

Eine offene und ehrliche Unternehmenskultur sowie Transparenz und Wertschätzung in der Kommunikation sind seit jeher wichtige Werte für Frequentis. In Ergänzung zu schon bestehenden Möglichkeiten, Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, wurde im Dezember 2021 ein Whistleblowing-System implementiert, um der entsprechenden EU-Richtlinie Rechnung zu tragen. Das Whistleblowing-System wurde zunächst in der Frequentis AG eingeführt, im nächsten Schritt erfolgte die Ausrollung in den laut EU-Richtlinie verpflichteten Tochtergesellschaften. Zusätzlich zu den Verpflichtungen der EU-Richtlinie wurde bei der Einführung auf nationale Gegebenheiten sowie die Punkte, die innerhalb des Stakeholder-Dialogs erhoben wurden, geachtet. Das System ist weltweit für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe über einen Link im Intranet sowie für Kunden oder andere externe Partner über einen Link auf der Frequentis-Website zugänglich und direkt über die Eingabe der Website https://frequentis.integrityline.com im ausgewählten Browser erreichbar. Allen Stakeholdern weltweit wird damit die Möglichkeit geboten, in anonymisierter Form Vorfälle zu melden, die den Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen sowie deren Versuch, auf Ungleichbehandlung oder andere Formen von strafbarer Diskriminierung, auf Verstöße gegen die Anti-Korruptions-Richtlinie, oder auf Verstöße gegen EU-Recht nahelegen. Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt und Personen, die im guten Glauben einen Hinweis abgegeben haben, werden vor Repressalien jeglicher Art geschützt.# Governance

Anti-Korruption und Bestechung

In einem klar definierten Prozess und unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips erfolgt die Analyse der eingehenden Meldung durch die Whistleblowing-Officer, die danach die darauffolgenden Arbeitsschritte veranlassen. Bei Rückfragen können sie sich über das anonyme Postfach des Systems mit der oder dem Whistleblower:in in Verbindung setzen.

Frequentis toleriert keine Form der Korruption und Bestechung. Neben der Anti-Korruptions-Richtlinie, die als Handlungsanweisung dient, gibt es Prozesse, um Korruption und Bestechung zu vermeiden und ggf. aufzudecken. Dazu gehören verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen sowie zusätzliche vertiefende Schulungen für Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt. Eine weitere laufende Maßnahme bilden die laufenden Überprüfungen der Eingangs- und Spesenabrechnungen bezüglich Einhaltung der betraglichen Grenzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Rechnungen für Geschenke, Einladungen und Bewirtungen. Auf Basis eines internen Prozesses werden alle Rechnungen, die Einladungen und Geschenke betreffen und das in der Konzernrichtlinie festgelegte Limit überschreiten, von der Buchhaltung zum Compliance Officer zur weiteren Kontrolle und Abklärung geschickt. Sollte es zu einem Verstoß kommen, werden weitere Schritte eingeleitet und die Information durch den Compliance Officer an den Vorstand weitergeleitet.

Trade Compliance

Die globale politische Lage führt weiterhin zu einer Betonung von internationalen Handelsbeschränkungen und wirtschaftlichen Sanktionen gegen Personen, Organisationen und Wirtschaftszweige in Drittländern, wobei mit einer weiteren Zunahme gerechnet werden muss. Im Jahr 2024 wurde das automatisierte Sanction Screening weiter ausgerollt und die Risikoanalyse aktualisiert. Das automatisierte Sanction Screening wurde bereits vor mehreren Jahren implementiert und löste den bis dahin erfolgten manuellen Abgleich ab. Das erlaubte es, den Aufwand zu reduzieren, Fehlerquellen zu eliminieren und die Daten möglichst aktuell abzugleichen. Der Abgleich der Daten mit den Sanktionslisten erfolgt täglich. Sollte das System einen „Treffer“ melden, wird ein genau definierter Prozess zur weiteren Analyse und evtl. Maßnahmensetzung gestartet.

Kapitalmarkt-Compliance

Durch die in der Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie angeführten Maßnahmen soll die Einhaltung der kapitalmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen sichergestellt werden. Der Kapitalmarkt-Compliance-Officer verantwortet die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der Frequentis-Gruppe, überwacht die darin beschriebenen Maßnahmen und berichtet direkt an den Vorstand. Auf diese Weise soll das integre Verhalten der Frequentis-Gruppe am Kapitalmarkt gewährleistet. Zum besseren Verständnis werden die Inhalte der Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie den Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen zusätzlich über Schulungsmaßnahmen innerhalb der Pflichtschulungen nähergebracht.

Schulungen

Schulungen bilden einen wichtigen Teil der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Unternehmenskultur und die Policies den betreffenden Stakeholdern bekannt sind und auch gelebt werden. Im Jahr 2024 wurden weiterhin verstärkt Virtual Classroom Schulungen durchgeführt. Durch diese Maßnahme haben auch die internationalen Mitarbeiter:innen einen leichteren Zugang zu den Pflichtschulungen, dadurch soll die Schulungsquote kontinuierlich erhöht werden. Die Pflichtschulungen müssen von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen alle zwei Jahre wiederholt werden und beinhalten zum Teil die Absolvierung eines Abschlusstests.

Die Pflichtschulungen werden in den Themengebieten „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“, „Anti-Korruption und Bestechung“, „Kapitalmarkt-Compliance“, „Personenbezogener Datenschutz“ und „Arbeitssicherheit“ angeboten. Die Schulungskennzahlen sind in den entsprechenden Kapiteln angeführt. Innerhalb der Pflichtschulung „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“ werden auch die Kernelemente der Whistleblowing-Richtlinie erläutert. Weiters wird die Information, wo und wie Meldungen eingereicht werden können, angegeben. Zum Thema „Anti-Korruption und Bestechung“ gibt es zwei Schulungen: eine Pflichtschulung für alle Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen und eine für Funktionen, die hinsichtlich Bestechung und Korruption am stärksten gefährdet sind. Zu diesen gefährdeten Funktionen zählen Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt, wie beispielsweise der Vertrieb, Einkauf und das Management. Im Jahr 2024 wurde der Teilnehmer:innenkreis für diese risikobehafteten Funktionen erweitert und seit Mai 2024 müssen alle Mitarbeiter:innen gruppenweit, die Kundenkontakt haben, diese zusätzliche Pflichtschulung absolvieren. Auch der Vorstand hat sich dazu verpflichtet, die Schulung zum Thema „Anti-Korruption und Bestechung“ zu absolvieren.

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
Pflichtschulungen 2024 2023 2024 2023 2024
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Verhaltenskodex und Geschäftsethik" 92% 91% 91% 94%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Kapitalmarkt Compliance" 93% 87% 90% 92%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Anti-Korruption und Bestechung"¹ 94% n.a. 97% n.a.

¹ Für risikobehaftete Funktionen, seit 2024 verpflichtend

Die angeführten Pflichtschulungen sind von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2- Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT- Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Fälle von Korruption oder Bestechung // G1-4

Kennzahlen Korruption und Bestechung Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung 0 0 0 0
Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0 0 0 0
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften (EUR) 0 0 0 0

Politische Einflussnahme // G1-5

Die Frequentis-Gruppe bemüht sich um das Vertrauen der Stakeholder, indem sie einen hohen Standard der Unternehmensführung, Transparenz und Vorhersehbarkeit umsetzt. Als Unternehmen, das vorrangig im Behördengeschäft tätig ist, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jegliche Unterstützung politischer Parteien, einschließlich Spenden, strikt untersagt ist. Dementsprechend tätigte Frequentis im Jahr 2024, ebenso wie im Vorjahr, keine Spenden an politische Parteien. Weiters hatte kein Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, welches im laufenden Berichtsjahr ernannt wurde, in den beiden Jahren vor der Ernennung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung inne. Seit 2014 ist die Frequentis AG beim European Transparency Register unter der Nummer Registration 878884412932-63 registriert, um ihre Aktivitäten im Bereich europäischer Forschungsförderung offenzulegen.

Zahlungspraktiken // G1-6

Die Standardzahlungsbedingungen der Frequentis-Gruppe variieren von Land zu Land und von Vertrag zu Vertrag. Jedoch ist vorgesehen, dass Rechnungen nach Erhalt so bald wie möglich beglichen werden. Durchschnittlich wurden im Geschäftsjahr 2024 63% der Rechnungen innerhalb von 21 Tagen und 94% innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Rechnung bezahlt. In den Standardzahlungsbedingungen der Frequentis AG ist festgehalten, dass Rechnungen innerhalb von 21 Tagen mit 3% Skonto und 45 Tagen netto zu begleichen sind. Im Jahr 2024 wurden 58% der Rechnungen innerhalb von 21 Tagen und 94% innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Eine detaillierte Beschreibung zur Beziehung zu den Lieferanten wird in ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Detail beschrieben.

Zahlungspraktiken Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2024
Durchschnittliche Zeit, um eine Rechnung zu begleichen (Tage) 18 21
Rechnungen bezahlt < 21 Tage 63% 58%
Rechnungen bezahlt 21 - 45 Tage 31% 36%
Zahlungen innerhalb von 45 Tagen (Standardzahlungsbedingungen) 94% 94%
Rechnungen bezahlt 45 - 60 Tage 3% 3%
Rechnungen bezahlt 60 - 90 Tage 2% 2%
Rechnungen bezahlt > 90 Tage 1% 1%

Es gab im Geschäftsjahr 2024 keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs.

Frequentis-spezifisches Thema – Safety & Security

Der Umgang mit sicherheitskritischen Systemen prägt die Unternehmenskultur von Frequentis. Wo Frequentis-Systeme zum Einsatz kommen, tragen Menschen die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen und Güter. Ein Ausfall oder fehlerhafter Betrieb eines Frequentis-Systems oder ein Angriff von außen kann daher zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschen führen. Somit ist „Sicherheit“ ein unabdingbarer Teil der Frequentis-Kultur und des Unternehmensauftrags „for a safer world“. Frequentis deckt folgende zwei Aspekte des Begriffs „Sicherheit“ ab:

  • Safety: bezieht sich auf die Vermeidung inakzeptabler Risiken beim Betrieb von Systemen, und
  • Security: auf die Fähigkeit, sich gegen Angriffe von außen zu verteidigen.

Safety & Security sind als Begriffspaar für das nachhaltige Handeln der Frequentis-Gruppe wesentlich – „there is no safety without security“.# Frequentis-Gruppe 100 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2024

Die Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Safety & Security sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont Auswirkung
Safety&Security.SBM-3 Tatsächliche positive Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme, z.B. kfr., mfr., lfr. Aufrechterhaltung der Cyber-Sicherheit (Eigene Geschäftstätigkeit & Der Umgang mit sicherheitskritischen Systemen ist in der nachg. Wertschöpfungs- Frequentis-Unternehmenskultur verankert, Ausfallsicherheit und kette) Zuverlässigkeit der Systeme ist eine Grundvoraussetzung für die Frequentis-Geschäftstätigkeit.
Tatsächliche positive Integrative Betrachtung von Safety & Security kfr., mfr., lfr. Angesichts der zunehmenden Systemkomplexität gewinnt eine (Eigene Geschäftstätigkeit & integrative Betrachtung der verschiedenen Sicherheitsbereiche nachg. Wertschöpfungs- zunehmend an Bedeutung. kette)
Tatsächliche positive International anerkannte System Safety Expertise kfr., mfr., lfr. Auszeichnungen der International System Safety Society belegen (Eigene Geschäftstätigkeit) die hohe Expertise.
Potenzielle negative Gefährdung kritischer Infrastrukturen mit potenziellen krf., mfr., lfr. Auswirkungen auf Menschenleben. (Eigene Geschäftsätigkeit & Ein Ausfall oder fehlerhafter Betrieb eines Frequentis-Systems nachg. Wertschöpfungs- oder ein Angriff von außen kann daher zu negativen kette) Auswirkungen auf Umwelt und Menschen führen.
Potenzielle negative Bedrohung der Sicherheit durch Cyber-Kriminalität krf., mfr., lfr. Der fortschreitende digitale Wandel führt zu immer neuen (Eigene Geschäftstätigkeit Bedrohungen der Cyber-Sicherheit, die trotz umfassender sowie vorg. & nachg. Gegenmaßnahmen zu Fällen von Cyber-Kriminalität führen Wertschöpfungskete) können.
Risiko Reputationsverlust oder Auftragsverlust durch Ausfälle kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit) sicherheitskritischer Systeme Beeinträchtigungen oder Minderleistungen von Frequentis- Systemen würden zum sofortigen Vertrauensverlust auf Seiten der Kunden und Partner führen und damit nachhaltig die Geschäftstätigkeit beeinflussen.
Risiko Cyber-Kriminalität und erhöhte Anforderungen an kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit) Systementwicklung und Engineering Um im Bedarfsfall Vorfälle im Bereich der Informationssicherheit rasch und effizient koordinieren und geeignete Gegenmaßnahmen empfehlen zu können, sind entsprechende zusätzliche Ressourcen und Know-how aufzubauen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 101

Konzepte

Die Frequentis Group Security Policy gibt die Sicherheitsrichtlinien für die gesamte Frequentis-Gruppe vor, unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene. Sie basiert auf der Frequentis-Sicherheitsstrategie, die entsprechend den Anforderungen des Marktes entwickelt wurde und die sich ändernden Risiken und Bedrohungen sowie das steigende Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt. Speziell in den Bereichen Risk Management, Business Continuity Management und Cyber Security ergeben sich laufend neue Anforderungen. Für Softwareentwicklungsteams wurden im Geschäftsjahr 2024 die Cyber Security- Richtlinien weiterentwickelt und in der Secure Development Lifecycle Policy festgeschrieben.

In der Safety Policy sind die Aussagen und Grundsätze der Sicherheitspolitik, die die Grundlage für das umfassende Sicherheitsmanagementsystem bei Frequentis bilden, zusammengefasst. Eine laufende Erweiterung der damit verbundenen Prozesse und Methoden erfolgt auf Basis neuer regulativer Anforderungen bzw. sicherheitsrelevanter Erkenntnisse aus dem operativen Umfeld.

Mit der Occupational Health & Safety Policy verpflichtet sich Frequentis zur Schaffung und Erhaltung einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung, um arbeitsbedingte Verletzungen, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und entsprechende präventive Maßnahmen zu definieren (siehe ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens). Ergänzend regeln Safety Guidelines den sicheren Umgang mit Frequentis-Systemen, sowohl für Kunden als auch Mitarbeiter:innen (siehe ↗ S4 – Endnutzer:innen).

In den angeführten Policies sind die Eckpunkte zu Safety und Security festgehalten, sie adressieren die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken. Vertiefend dazu stehen Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe weitere Dokumente bezüglich der anzuwendenden Prozesse und Richtlinien sowie zur Einhaltung der Informationspflichten in der gesamten Frequentis-Gruppe zur Verfügung. Die Policies werden vom Vorstand der Frequentis AG freigegeben, für die Umsetzung dieser sind die Verantwortlichen der einzelnen Fachbereiche verantwortlich.

Maßnahmen

Die nachfolgenden Maßnahmen in den Bereichen Security und Safety werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Security

Die Frequentis Security-Organisation wurde im Jahr 2024 als Teil des umfassenden Security Improvement- Programms weiter verstärkt und ausgebaut. Unter der Verantwortung des Chief Security Officers wirkt diese in alle Geschäftsprozesse hinein. Dabei geht es zum einen um den Eigenschutz des Unternehmens, zum anderen darum, Kunden dabei zu unterstützen, die Systemsicherheit im Betrieb zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Nachweise für deren Aufsichtsorgane zu erbringen.

In der Frequentis Security-Organisation wirken folgende Teilbereiche mit ihren Schwerpunktaktivitäten zusammen:

Security für Produkte und Lösungen

Das Team der System Security trägt die gruppenweite Governance-Verantwortung für die Security von Frequentis-Produkten und -Lösungen, die an Kunden geliefert werden. Im Jahr 2024 wurde insbesondere in die Verfügbarkeit von Security-Fachkräften im Bereich der Projektabwicklung investiert. Mit der neuen Rolle „Project Security Manager“ soll Security-Kompetenz und Verantwortung direkt in die Projektteams gebracht werden. Diese Aktivität wird durch ein umfangreiches, konzernweites Ausbildungsprogramm auf Basis von CompTIA Sec+ begleitet und im Jahr 2025 entsprechend fortgesetzt werden. Darüber hinaus wurde für den Austausch und die Vernetzung zu Security-Themen eine Project Security Manager Community gegründet.

Security in der Softwareentwicklung

Das Training zum Thema Secure Development Lifecycle wurde als Pflichtschulung für alle Software-Entwickler, Tester und Ingenieure im Bereich der Softwareentwicklung etabliert. Als unterstützende Maßnahmen wurde in Entwicklungsteams die Rolle des „Security Champions“ geschaffen. Diese Rolle unterstützt Teamkolleg:innen bei der Umsetzung der Cyber Security-Prinzipien in der Entwicklung.

Sichere Konfiguration und Härtung von Systemen

Über die CIS (Center for Internet Security) Mitgliedschaft erhält Frequentis Zugriff auf alle CIS-Ressourcen und -Tools. Das Center for Internet Security (CIS) ist eine weltweit anerkannte Non-Profit-Organisation, die sich der Verbesserung der Cyber-Sicherheit widmet. CIS unterstützt Unternehmen durch die Bereitstellung von Best Practices und Benchmarks dabei, ihre IT-Systeme effektiv gegen Cyber-Bedrohungen zu schützen.

Service Security

Die von Frequentis gelieferten software-basierten Lösungen erfordern ein breit gefächertes Support-Wissen, von umfassender operativer Unterstützung bis hin zur gezielten Unterstützung bei spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Service Security hat die Aufgabe, innerhalb des „Customer Service“-Bereichs bei sicherheitsrelevanten Themen zu unterstützen. Das umfasst auch den technischen Betrieb (Managed Services) oder Leistungen as a Service anzubieten.

IT Security

Als im sicherheitskritischen Bereich tätiges Unternehmen trifft Frequentis besondere Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Cyber-Kriminalität in Form von Angriffen auf die hausinternen IT-Services. In Anbetracht der aktuellen globalen Konfliktherde bewertet Frequentis laufend die Lage mit Bezug zur Informationssicherheit und setzt, wenn notwendig, zusätzliche gezielte Schutzmaßnahmen. Einen wichtigen Faktor bilden dabei die Mitarbeiter:innen. Um im Unternehmen eine größtmögliche Awareness zu diesem Thema zu schaffen, absolvieren Mitarbeiter:innen ein verpflichtendes „Information Security Awareness Training“, das alle zwei Jahre wiederholend durchgeführt werden muss. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen weiter zu schärfen, werden regelmäßig gruppenweit Phishing- Kampagnen durchgeführt. Dabei erhalten alle Benutzer:innen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, vermeintliche Phishing-E-Mails. Diese werden automatisiert ausgewertet, Rückmeldungen dazu erfolgen über das Intranet, in der Mitarbeiter:innen-Zeitung sowie verstärkend im persönlichen Gespräch. Gesellschaften, die nicht an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angebunden sind, führen eigene Phishing- Kampagnen und Maßnahmen durch, um die Mitarbeiter:innen zu sensibilisieren. Die Mitarbeiter:innen werden so auch darauf geschult, Phishing-E-Mails mit den im Mailsystem integrierten Funktionen zu melden. Diese Meldungen werden vom IT Information Security Team analysiert, um bei Bedarf weitere Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 103# Governance

Konzernlagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung

Zusätzlich finden über das Jahr verteilt Vorträge von Expert:innen sowie sonstige Austauschrunden innerhalb der Community statt. Unterstützt werden diese Aktivitäten laufend durch begleitende Kommunikation unter dem Motto „You are the key to security“. 2024 wurde zudem ein externer Professionist mit einem sogenannten internen „Red Teaming“ beauftragt, mit dem Auftrag, die internen IT-Systeme aus der Sicht eines Hackers zu kompromittieren, um daraus weitere Maßnahmen abzuleiten.

Personenbezogene Security

Die personenbezogenen Sicherheitsmaßnahmen beziehen sich zum einen auf den Schutz der Mitarbeiter:innen vor eventuellen Bedrohungen. Hervorzuheben ist das innerhalb der Frequentis AG angebotene Buddy-Prinzip bei Dienstreisen in Krisengebiete und die Vorsorge, auch versicherungstechnischer Natur, für reisende Mitarbeiter:innen bei evtl. Erkrankungen bzw. Quarantäne-Notwendigkeiten. Zum anderen erfolgt bei der Neuaufnahme von Mitarbeiter:innen (wenn rechtlich erlaubt) ein umfassender Backgroundcheck. Dieser in Verbindung mit entsprechenden Schulungen soll die Sensibilisierung der bei Frequentis Beschäftigten für den besonderen sicherheitskritischen Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist, sicherstellen. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch definierte Security Maßnahmen, die im Falle eines Abteilungswechsels oder Austritts umgesetzt werden.

Physical Security

Zur Erfüllung der geforderten Sicherheitsstandards im Bereich der physischen Sicherheit werden anhand festgelegter Schritte konzernweit an allen Standorten die Maßnahmen zur physischen Sicherheit regelmäßig überprüft, bewertet und weiterentwickelt. Durch diesen fortlaufenden Prozess wird sichergestellt, dass jeder Standort den geforderten Sicherheitsstandards entspricht und ein hohes Maß an Schutz gewährleistet ist.

Managed Supplier Security

Mit der Managed Supplier Security stellt Frequentis sicher, dass Lieferanten die für Frequentis erforderlichen Sicherheitsstandards und -praktiken einhalten. Damit sollen Daten und Abläufe vor potenziellen Bedrohungen geschützt werden, die von ihren Zulieferern ausgehen können. Die Vorgaben werden von den Einkaufs- abteilungen umgesetzt.

Business Continuity-, Krisen-, und Notfallmanagement

Trotz aller Vorsorgemaßnahmen sind Cyber-Sicherheitsvorfälle Teil des Alltags jedes IT-Betriebes. Hier gilt „be prepared to react“. Um auch auf größere Vorfälle vorbereitet zu sein, wurde im Jahr 2024 das Business Continuity-, Krisen-, und Notfallmanagement weiter ausgebaut. Es wurden Standardverfahren definiert und in Übungen erprobt. Auf technischer Ebene wurde das Neuaufsetzen der Frequentis IT nach einem angenommenen fiktiven Totalausfall durch einen Cyber-Angriff geprobt. Auf organisatorischer Ebene wurde der Krisenstab zu einer groß angelegten Übung ebenfalls zum Thema Cyber-Angriff einberufen.

Frequentis-Gruppe 104

Konzernlagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance

Frequentis Security Incident Response Team (SIRT)

Eine Maßnahme zur frühzeitigen Erkennung von Sicherheitsvorfällen ist die enge Zusammenarbeit der Bereiche Safety und Security, die durch Frequentis Security Incident Response Team (SIRT) umgesetzt wird. SIRT besteht aus Sicherheits-Expert:innen der Frequentis-Gruppe und stellt sicher, dass präventive Maßnahmen, insbesondere durch konzerninterne Informationen von Stakeholdern über kritische Schwachstellen und aktuelle Bedrohungen, gesetzt werden, und im Bedarfsfall Vorkommnisse im Bereich der Informations- sicherheit koordiniert und geeignete Gegenmaßnahmen empfohlen werden. Das ermöglicht eine rasche und effiziente Bearbeitung eines Informationssicherheitsvorfalls. Darüber hinaus werden Sicherheitsmeldungen zu kritischen Schwachstellen in Software-Komponenten beobachtet und Maßnahmen an interne Interessenvertreter:innen kommuniziert. Ein wichtiger Aspekt ist die Vernetzung und die Pflege von vertrauensvollen Beziehungen zu den Sicherheitsteams der Frequentis-Kunden sowie in der nationalen und internationalen Sicherheitsgemeinschaft, wodurch ein Vorsprung beim Erhalt von wichtigen Informationen betreffend Cyber Security erreicht wird. Im Jahr 2024 wurde das SIRT ressourcenmäßig ausgebaut, einschlägige Aus- und Weiterbildungen wurden besucht sowie regelmäßige Übungen durchgeführt.

Safety

Bei Systemsicherheit wird der unerwünschte Effekt durch den Betrieb eines Systems auf das System selbst, die Umwelt, die oder den Benutzer:in oder unbeteiligte Dritte analysiert, dazu werden risikominimierende Maßnahmen definiert. Ein umfassendes Safety-Managementsystem steht als wesentliches Element des Commitments der Unternehmensleitung zu Safety zur Durchführung der für die Systemsicherheit im regulierten Bereich notwendigen Aufgaben bereit. Grundlegende Elemente im Safety-Managementsystem als integrativem Bestandteil der Frequentis- Geschäftsprozesse sind die konsequente Anwendung internationaler Sicherheitsstandards für den jeweiligen Geschäftsbereich, das verpflichtende Safety Assessment für alle Produktentwicklungen, ein unternehmens- weites Hazard Management System zur vorbeugenden Risikominimierung und die unternehmensinterne Safety- Academy zur Ausbildung der Mitarbeiter:innen. Dies alles geschieht in Verbindung mit den unterschiedlichen regulativen Anforderungen aus den Zielländern und spezifischen Bedingungen der Kunden aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Weiters wird das Thema Safety sowie das Zusammenwirken mit Security den Mitarbeiter:innen aus allen Fachbereichen innerhalb eines Pflichttrainings nähergebracht. In diesem Pflichttraining erklärt der Vorstand die Besonderheit und Wichtigkeit eines entsprechenden Verhaltens und wie dieses am besten im Arbeitsalltag umgesetzt werden kann, sei es beispielsweise durch proaktives Managen von Risiken, durch hohe Sicherheitsstandards oder ein professionelles Projektmanagement.

Safety Certificate

Bereits seit 2005 wird im Rahmen der Safety Academy eine spezielle Safety-Ausbildung, die mit einem Zertifikat abschließt, angeboten. Bislang haben 141 Mitarbeiter:innen ein Safety-Zertifikat erworben, 24 davon aus Frequentis-Tochtergesellschaften. Eine neu eingeführte Kontinuitätsstufe des Zertifikates führt zu einer Vertiefung des Safety Know-hows und des Aufbaus einer gruppenweiten Safety-Kompetenz. Das Safety Certificate-Trainingsprogramm dient zur Ausbildung von Safety Peers in verschiedensten Unternehmensbereichen. Im sicherheitskritischen Bereich ist die Safety Kompetenz ein wesentliches Unternehmensmerkmal. Damit wird die Safety-Kompetenz gruppenweit weiter gestärkt; zusätzlich werden die Ergebnisse der Analysen zur kontinuierlichen Verbesserung von Produkten und internen Abläufen verwendet. Die Kontinuitätsstufe stellt sicher, dass aktuelle Themen und Anforderungen sowie Methoden und Erkenntnisse in der Weiterbildung laufend berücksichtigt werden.

Frequentis-Gruppe 105

Konzernlagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance

Um rollenspezifische Safety-Ausbildungen sicherzustellen und relevanten Funktionen in Konzerntöchtern schneller spezifische Trainings anbieten zu können, ist darüber hinaus ein breites Angebot an weiteren Safety- Trainings (Hazard Management, System Safety, Reliability Engineering, Compliance Engineering, Human Factors, Software Safety) in der Safety-Academy verfügbar. Zunehmend muss die Systemsicherheit die Cyber-Sicherheit miteinbeziehen, indem gemeinsame Interessen und Schnittpunkte ermittelt werden. Die Forschung in diesem Bereich hat bereits begonnen, wie die IET International System Safety incorporating the Cyber Security Conference zeigt. Diesem internationalen Trend folgend, hat das Safety Department die Zusammenarbeit mit mehreren anderen Frequentis-Abteilungen wie dem Network & IT-Solutions Team, das sich auf das Design, die Bereitstellung und den Support von IT- Infrastruktur im Rahmen von Frequentis Liefer- und Serviceprojekten konzentriert, sowie dem Team von Corporate Research aufgenommen, um Lösungen für diese Herausforderung zu finden.

Vernetzung mit internationalen Safety und / oder Security Communities

Die aktive Teilnahme an nationalen und internationalen Safety- oder Security Communities, Plattformen und Gremien hat für Frequentis einen hohen Stellenwert. Hier werden zukünftige Risiken eingeschätzt, Strategien entwickelt und Erfahrungen ausgetauscht. Im Anlassfall kann man so auf den Austausch mit vertrauens- würdigen Expert:innen zurückgreifen, z.B. wenn Infrastrukturen in großem Stil angegriffen werden. Im Jahr 2024 hat Frequentis zu folgenden Communities aktiv beigetragen:
* Austrian CERT (Computer Emergency Response Team) Network
* FIRST (global Forum of Incident Response and Security Teams)
* EUROCAE (European Organisation for Civil Aviation Equipment) Working Group 72
* EUROCAE Working Group WG 130: ATM/ANS Supporting Standards
* Cyber Security Platform Austria
* CANSO (Civil Air Navigation Services Organisation): Cyber Safety Working Group
* CANSO: Next Generation Safety Management System Workgroup
* CANSO: Human Performance Working Group
* ETSI (European Telecommunications Standards Institute)
* EASA (European Union Aviation Safety Agency): Rule Making Task RMT.0161: Conformity Assessment
* ISSS International System Safety Society
* ISC(2) International Information System Security Certification Consortium
* ICAO (International Civil Aviation Organization)
* 3GPP (3rd Generation Partnership Project)

Ziele

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindest- anforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen: Auf Basis einer breit gefächerten Sicherheitsstrategie soll der weitere Ausbau der Safety & Security-Kompetenz und -Organisation laufend erfolgen.# Governance Konzernlagebericht 2024

Diese Fähigkeiten werden regelmäßig unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen verstärkt, damit Frequentis-Kunden sich umfassend auf die Sicherheit der von Frequentis gelieferten Lösungen und Services verlassen können.

Frequentis-Gruppe 106 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Konzernlagebericht 2024

Alle entlang der Wertschöpfungskette involvierten Abteilungen und Unternehmen der Frequentis-Gruppe leisten gemäß der Global Corporate Policy dazu ihren Beitrag, um das angestrebte Anspruchsniveau zu erreichen bzw. zu halten. Die Investments in Sicherheitsfunktionen und -expertise werden weiterhin ausgebaut: in Projekte, Produkte, Lösungen, Services und Vertrieb. Ergänzend engagiert sich Frequentis in Experten- Communities und Standardisierungsorganisationen sowie durch den Aufbau von Partnerschaften und Forschungskooperationen.

Kennzahlen Frequentis-Gruppe

Frequentis AG Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Anzahl der IT-Ausfälle aufgrund von Cyber-Angriffen im Berichtsjahr 0 0 0 0
Anzahl der durchgeführten "Phishing"-Kampagnen im Berichtsjahr¹ 9 12 9 12
Anzahl gruppenweiter SIRT (Security Incident Response Team) Events 12 12 12 12

¹ innerhalb der Gesellschaften, die an IT-Landschaft angebunden sind

Die Informationssicherheitsvorfälle im Zuständigkeitsbereich des SIRT wurden im Jahr 2024 erfolgreich koordiniert, sodass kein schwerwiegender Schaden eingetreten ist.

Kennzahlen Safety

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Gesamtzahl ausgestellter Safety-Zertifikate im Berichtsjahr¹ 141 135 117 116

¹ Anpassung der Berechnungsmethode gegenüber Vorjahresbericht

Pflichtschulungen

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Sicherheitskritisches Verhalten" 92% 87% 90% 91%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Informationssicherheit" 93% 86% 91% 88%

Die Pflichtschulungen Safety & Security sind von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Chancen- & Risikomanagement // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Frequentis hat konzernweit ein aktives Risikomanagement implementiert. Grundsätzliches Ziel ist es, das Chancen- und Risikopotenzial ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmensgruppe zu setzen. Ein zentrales Risiko liegt in variablen Auslastungsszenarien, denen das Unternehmen durch ein umfassendes Szenarien- Management begegnet. Dies, zusammen mit dem Risikobewusstsein der Belegschaft, ermöglicht ein rechtzeitiges Erkennen und Gegensteuern über die gesamte Unternehmensgruppe, auch bei Wirtschafts- situationen, die sich ungeplant entwickeln.

Die Frequentis-Gruppe führt regelmäßig eine umfassende interne Evaluierung aller relevanten Risiken und Chancen durch und fasst diese in Form eines konzernweiten Risikoberichts zusammen, der in erweiterter Managementrunde diskutiert wird. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Um Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern, verfügt die Frequentis-Gruppe über eine fundierte Risk Management Policy, ein konzernweites Risikomanagement, ein umfassendes Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine Interne Revision. Compliance- Verstöße können für jedes Unternehmen ein erhebliches Risiko darstellen.

Die Risk Management Policy ist an den international anerkannten Standard der ISO 31000 angelehnt. Diese Policy bildet das Rückgrat der Bemühungen, Risiken systematisch zu identifizieren, bewerten und managen. Durch diesen bewährten Vorgang gewährleistet Frequentis eine ganzheitliche Betrachtung der Chancen und Risiken.

In regelmäßigen Abständen führt die erweiterte Managementrunde eine umfassende Diskussion über die resultierenden Maßnahmen zur Chancennutzung sowie zur Risikoreduzierung. Hierbei werden gezielte Aktionspunkte identifiziert und beschlossen, um sicherzustellen, dass Frequentis agil auf Herausforderungen reagieren kann und gleichzeitig die sich bietenden Möglichkeiten voll ausschöpft. Diese proaktive Vorgehens- weise sichert nicht nur die Ertragskraft des Unternehmens, sondern stärkt auch die Position in einem sich verändernden geschäftlichen Umfeld. Für den Prozess zeichnet der Director Group Security & Risk Management verantwortlich.

Um internen und externen Personen die Kommunikationswege zur Meldung von Vorfällen zu vereinfachen, führte Frequentis auf Gruppenebene Ende 2021 ein Whistleblowing-System (Hinweisgeber-System) ein, welches sowohl über die Website unter www.frequentis.com/de/whistleblowing als auch über das Intranet erreichbar ist. Damit werden die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erfüllt.

Projektmanagement als operatives Herzstück

Wesentliche Bedeutung hat das Risikomanagement in den Projekten, die das Kerngeschäft und operative Herzstück von Frequentis darstellen. Eine tiefgreifende Risikoanalyse als Bestandteil des professionellen und wirkungsvollen Projektmanagements berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus der Projekte. Im Sinne einer klaren Risiko- und Ergebnissteuerung werden so Risiken identifiziert, verfolgt, entschärft bzw. bereinigt.

In einem periodisch stattfindenden Projektmanagement-Board erfolgt die Steuerung des gesamten Projekt- Portfolios sowie das Review und die Zuordnung von Projekten zu den jeweiligen Geschäftstypen. Darüber hinaus treibt das Projektmanagement-Board die kontinuierliche Verbesserung der Projektmethoden und der Projektmanagement-Prozesse voran.

Frequentis-Gruppe 108 Chancen- & Risikomanagement Konzernlagebericht 2024

Weiters finden mehrmals jährlich Projektbewertungen in erweiterter Managementrunde statt. Dabei werden alle wesentlichen Projekte präsentiert, Risikoeinschätzungen und Abweichungen diskutiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die Leistungserbringung, Abrechnungen und Zahlungseingänge werden so laufend überwacht. Ergänzt werden diese Projektbewertungen durch periodisch stattfindende Statusmeetings in den einzelnen Einheiten, in denen die Steuerung der Betriebsleistung sowie des Deckungsbeitrags im Hinblick auf das Gruppen-Ergebnis erfolgt.

Evaluierung des Risikomanagements

Die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems von Frequentis gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex geprüft und dessen Angemessenheit im März 2025 im Zuge der Abschlussprüfung bestätigt.

Risiken im Überblick

Sollte sich eines der in diesem Kapitel angeführten Risiken verwirklichen, könnte sich dies nachteilig auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Frequentis auswirken. Um einen umfassenden Überblick über die Risiken innerhalb der Frequentis-Gruppe zu erhalten, werden diese nach Auswirkungen kategorisiert. Durch die Einteilung in Projekte, Finanz, Recht & Compliance, Operational & HR (Human Resources), Security, Strategie und ESG (Environmental, Social und Governance) wird eine präzise Struktur geschaffen, die es ermöglicht, die vielfältigen Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeiten vollständig zu erfassen. Im Folgenden werden die spezifischen Kategorien erläutert, um ein umfassendes Verständnis für die Risikomanagementstrategien und -aktivitäten zu vermitteln.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Chancen- & Risikomanagement 109

Risiken in Bezug auf Projekte

Unvorhersehbare Ereignisse, die typisch im Zusammenhang mit Verträgen aus Ausschreibungen sind, sowie saisonale und jährliche Fluktuation der Auftragslage. Ein wichtiger Teil des Geschäfts besteht darin, im Rahmen von nach oftmals langwierigen Ausschreibungs- prozessen erhaltenen Aufträgen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Der Wettbewerb ist intensiv und Ausschreibungsverfahren sind typischerweise langwierig und umfangreich und erfordern erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen. Projekte von staatlichen und teilstaatlichen Organisationen sind abhängig von regulatorischen Entscheidungen, budgetären Aspekten und internen Genehmigungs- und Freigabeverfahren. Gelingt es Frequentis nicht, in Ausschreibungsprozessen erfolgreich zu sein, sind alle für ein solches Projekt eingesetzten Mittel und Ressourcen verloren. Verzögerungen im Ausschreibungsprozess und bei der Projektabwicklung können sich nachteilig auf die Auftragseingänge und die operative Leistung von Frequentis auswirken, wobei die Auswirkungen umso gravierender sein können, je größer ein Projekt ist.

Auftragseingänge, operative Leistung und Ertrag von Frequentis unterliegen typischerweise erheblichen saisonalen Schwankungen. In der Regel generiert Frequentis den größten Teil der Auftragseingänge, der operativen Leistung und des Ertrags im vierten Quartal eines Geschäftsjahres und das Ergebnis des ersten Halbjahres eines Geschäftsjahres ist in der Regel negativ. Zudem sind Zahlungen in den meisten Fällen vom Erreichen von Meilensteinen und dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Projekte abhängig.

Ertragsschwankungen aufgrund der Auswirkungen von Großprojekten. Der Umsatz von Frequentis kann aufgrund der spezifischen Zahlungszeitpunkte für Großprojekte in den einzelnen Perioden erheblich schwanken.# Chancen- & Risikomanagement Konzernlagebericht 2024

Solche Verträge generieren in dem betreffenden Geschäftsjahr, im Vergleich zu jenen Geschäftsjahren, in denen es keine solche Großaufträge gab, einen bedeutsamen Beitrag zum Umsatz.

Kostenüberschreitungen.

Kosten- und Produktionsveränderungen bei Projekten auf Basis von Festpreisverträgen können das finanzielle Ergebnis des jeweiligen Projektes beeinflussen. Die für die Durchführung von Projekten erforderlichen Aufwendungen (insbesondere, wenn ein Projekt mit erheblichen Forschungs- und Entwicklungskosten oder Engineering-Arbeiten verbunden ist) könnten zu niedrig angesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Projekte unprofitabel oder sogar verlustbringend werden können.

Weitere Risiken aus diesem Bereich.

  • Unsichere, verzögerte oder aufgeschobene Aufträge.

Risiken in Bezug auf Finanz

Berechtigte / unberechtigte Inanspruchnahme oder Nichtverfügbarkeit von Bankgarantien.

Frequentis gewährt regelmäßig Bankgarantien (Bietungsgarantien, Anzahlungsgarantien, Erfüllungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften) an Kunden als Sicherheit für deren vertragliche Ansprüche. Berechtigte oder unberechtigte Inanspruchnahme dieser Bankgarantien kann zu Liquiditätsproblemen führen. Ebenso war und ist es möglicherweise schwierig, bei Ausschreibungen von Waren- und Dienstleistungsverträgen in Ländern, in denen Hausbanken von Frequentis keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen unterhalten, (rechtzeitig) entsprechend geeignete Banken für die Ausstellung solcher Bankgarantien zu finden. Sollte keine entsprechende Bank gefunden werden, kann Frequentis an Ausschreibungen in solchen Ländern nicht teilnehmen. Die Frequentis AG hat einige Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften abgegeben. Damit übernimmt die Frequentis AG das Risiko der Vertragserfüllung dieser Tochtergesellschaften.

Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen von Kunden.

Eine solche Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere bei Großprojekten, könnte aus finanziellen Schwierigkeiten oder der Insolvenz des Kunden, aus Verzögerungen bei der Projektdurchführung, aus Spannungen in der Zusammenarbeit oder aus anderen Gründen resultieren. Zahlungsverzögerungen bei staatlichen oder teilstaatlichen Einrichtungen könnten auch durch eine Verzögerung bei Budgetverhandlungen oder durch politische Unsicherheiten verursacht werden.

Frequentis-Gruppe 110 Chancen- & Risikomanagement Konzernlagebericht 2024

Weitere Risiken aus diesem Bereich.

  • Nicht ausreichende Generierung von Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit zur Finanzierung des Liquiditäts- und Nettoumlaufvermögensbedarfs.
  • Steigender Kostendruck, ausgelöst insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern.
  • Preisfluktuationen von Rohmaterial und Energie sowie von Lohnkosten.
  • Wechselkursschwankungen und steigende Zinssätze.
  • Hohe bzw. über dem langjährigen Durchschnitt liegende Inflationsraten.

Risiken in Bezug auf Recht & Compliance

Rechtliche Risiken in Bezug auf Verträge aus Vergabeverfahren der öffentlichen Hand.

Ein wichtiger Aspekt der Geschäftstätigkeit von Frequentis ist die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Ausschreibungen sind und daher mehrere spezifische Risiken mit sich bringen. Dabei gilt es zu beachten, dass:

  • der Wettbewerb bei Ausschreibungen typischerweise sehr intensiv ist;
  • solche Verfahren über einen längeren Zeitraum erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern;
  • öffentliche Ausschreibungen teilweise deutlich nachteilige Vertragsbedingungen aufweisen, die oft nicht individuell verhandelbar sind;
  • staatliche und teilstaatliche Organisationen (die die Kundenstruktur von Frequentis dominieren) aus Gründen des Protektionismus oder der politischen Einflussnahme Anbieter bestimmter anderer Länder gegenüber Frequentis bevorzugen können;
  • ein an Frequentis vergebener Auftrag von erfolglosen Mitbewerbern angefochten werden kann.

Gesetzliche Vorgaben, die einen lokalen Wertschöpfungsanteil vorschreiben.

Einige Länder, z.B. die USA (Buy American Act) oder Australien (Australian Industry Capability Program), schreiben gesetzlich direkt oder indirekt einen lokalen Wertschöpfungsanteil vor. In solchen Fällen muss Frequentis – unabhängig vom jeweiligen Preisniveau und der Kapazitätslage innerhalb von Frequentis und einer daraus resultierenden Unterbeschäftigung – Leistungen von lokalen Anbietern beziehen oder Akquisitionen oder Direktinvestitionen in dem jeweiligen Markt vornehmen.

Mangelhafte Leistungen im Rahmen der Verträge von Frequentis (auch als Subunternehmer).

Dazu zählen unter anderem eine vollständige Nichterfüllung, Mindererfüllung oder Schlechterfüllung in Bezug auf Qualität, Zeit oder Kosten.

Mangelhafte Vertragserfüllung der Subunternehmer.

Wenn Frequentis die Position eines Hauptauftragnehmers und / oder Systemintegrators einnimmt, was in immer mehr Situationen der Fall ist, übernimmt sie auch die Verantwortung für Drittlieferanten, was zusätzliche Risiken mit sich bringt. Stellt ein Subunternehmer bestimmte Komponenten bereit, die vom Hauptauftragnehmer in eine Gesamtlösung integriert werden müssen, so ist dieser mit technologischen und finanziellen Integrationsrisiken konfrontiert: Es ist unter Umständen nicht möglich, den Untervertrag zu Bedingungen abzuschließen, die jenen des Hauptvertrages mit dem Kunden im Wesentlichen gleichwertig sind. Kommt ein Subunternehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht nach, kann Frequentis mit Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen konfrontiert werden oder gezwungen sein, die ausstehende Leistung an einen Dritten abzutreten oder die restliche Leistung selbst zu erbringen.

Weitere Risiken aus diesem Bereich.

  • Schäden an Vermögensgegenständen der Kunden während Arbeiten vor Ort.
  • Nachteilige Beeinflussung der Geschäftstätigkeit durch Änderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen oder durch die Anwendung oder Auslegung von Gesetzen, insbesondere im Regulierungs-, Handels-, Finanz- und Steuerrecht.
  • Versäumnis, Technologien und Know-how erfolgreich urheberrechtlich zu schützen oder ihr geistiges Eigentum zu verteidigen.
  • Zugriff auf Bankguthaben oder andere finanzielle Vermögenswerte aufgrund von rechtlichen Vorschriften oder Illiquidität von Banken.
  • Nicht verhandelbare Vertragsklauseln in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand und insbesondere durch unbegrenzte Haftungsklauseln in ihren Verträgen.
  • Embargos und andere Handelsbeschränkungen.
  • Compliance bezogene Risiken.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Chancen- & Risikomanagement 111

Risiken in Bezug auf Operational & Human Resources

Verlust von bestehenden Kunden.

Das Geschäft mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen, die Bereitstellung von Dienstleistungen, Updates, Upgrades oder Erweiterungen im Zusammenhang mit Produkten und Systemen, die an bestehende Kunden von Frequentis geliefert wurden und von diesen betrieben werden, liefert, nach Einschätzung von Frequentis, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die mit den von diesen Kunden bereits betriebenen Produkten von Frequentis nicht vertraut sind. Da die Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Frequentis oft über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch nehmen, bieten die Umsätze mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen eine relativ konstante Einnahmequelle für Frequentis. Umso folgenreicher ist daher ein Verlust von Bestandskunden.

Langfristige Lieferverpflichtungen.

Frequentis ist bei bestimmten Projekten verpflichtet, Systemteile zu ersetzen oder Ersatzteile bis zu 15 Jahre oder länger zu liefern und muss die entsprechenden Produkte und das Know-how verfügbar halten; solche Verpflichtungen könnten zu unvorhergesehenen erhöhten Lagerkosten führen, die die Mittel von Frequentis binden, oder Komplikationen verursachen, wenn Lieferanten diese Komponenten nicht in der erforderlichen Menge und Qualität liefern oder die Lieferung dieser Komponenten überhaupt einstellen. In einer solchen Situation könnte es für Frequentis kostspielig oder sogar unmöglich sein, solche Komponenten von anderen Lieferanten zu beziehen oder selbst zu produzieren.

Ausbruch einer weltweiten Pandemie.

Der Ausbruch von Pandemien, wie z. B. der COVID-19 Pandemie kann zu einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in den Märkten, in denen Frequentis aktiv ist, führen und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens nachteilig beeinflussen. Unter anderem können die Einschränkung der Reisefreiheit, Einreiseverbote, Quarantäneauflagen, Ausdünnung der Flugpläne und die damit verbundene Verringerung der Flugbewegungen sowie Einschränkungen der Produktion von Waren und Dienstleistungen einen nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung der von Frequentis bedienten Märkte haben. Die angeführten Punkte können unter anderem dazu führen, dass sich die Abnahme von Projekten im Werk oder die Abnahmen vor Ort beim Kunden verzögern oder für einen noch unbestimmten Zeitraum unmöglich werden. Es können sich auch Logistik- und Lieferprobleme und damit Engpässe in der Lieferkette ergeben. Die für Investitionen vorhandenen Budgets der Kunden können kleiner werden, die Entscheidungsfreudigkeit der Kunden kann angesichts der Unsicherheiten abnehmen.

Weitere Risiken aus diesem Bereich.

  • Sollte Frequentis quantitative Voraussetzungen nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, dass ihr Know- how allein nicht ausreicht, um neue Kunden zu gewinnen. Die Ausschreibungen der Kunden enthalten oft quantitative Anforderungen für ihre jeweiligen Projekte, z.B. Referenzen früherer Kunden und Projekte, einen Mindestjahresumsatz oder quantitative Anforderungen hinsichtlich der Mitarbeiter:innen von Frequentis, z.B. eine Mindestanzahl von Systemexpert:innen im jeweiligen Land des Kunden.
  • Fehlfunktionen von Produkten und Produktmängel.
  • Verlust von Schlüsselpersonal und das Versäumnis, qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen.# Frequentis-Gruppe 112 Chancen- & Risikomanagement

Konzernlagebericht 2024

Risiken in Bezug auf Security

  • Cyber-Angriffe. Die Geschäftstätigkeit von Frequentis ist stark von der IT-Sicherheit abhängig. Cyber-Angriffe können ein erhebliches Risiko für die Geschäftstätigkeit von Frequentis darstellen, insbesondere, weil die von Frequentis angebotenen technischen Lösungen sicherheitskritische Aufgaben erfüllen. Ist die Infrastruktur eines Kunden von einem Cyber-Angriff betroffen und wird die Schwachstelle der Infrastruktur durch ein Produkt von Frequentis verursacht oder einem solchen Produkt zugeschrieben, kann dies zu Schadenersatzforderungen, dem Verlust von Kunden und zur Beeinträchtigung der Wahrnehmung der Zuverlässigkeit von Produkten von Frequentis führen.
  • Änderungen der technologischen Standards. Die Entwicklung von Produkten könnte misslingen oder mehr Zeit in Anspruch nehmen, als der technologische Fortschritt zulässt; Entwicklungskosten für Produkte mit unzureichender Nachfrage können zu verlorenen Kosten führen; die Umsetzung von Änderungsprogrammen könnte misslingen oder mehr Zeit und Kosten erfordern.

Risiken in Bezug auf Strategie

  • Abhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Möglichkeit von Frequentis, sich Aufträge zu sichern, sowie deren Inhalt, Umfang und Größe, hängen unter anderem vom Verkehrsaufkommen des Luft-, Schiff- und Bahnverkehrs, der Bedeutung, die dem Sicherheitsbewusstsein der Öffentlichkeit beigemessen wird und den für die Beschaffung von Leitstellenlösungen, Systemen und Produkten sowie den für die Wartung, Ausbau und Optimierung bereits bestehender Lösungen, Systeme und Produkte zur Verfügung stehenden Mittel ab.
  • Ausübung von politischem Einfluss sowie Protektionismus. Staatliche und teilstaatliche Organisationen dominieren die Kundenstruktur von Frequentis. Diese Kunden könnten aus verschiedenen Gründen Anbieter aus bestimmten Ländern gegenüber Frequentis bevorzugen.
  • Fortschreitende Kundenkonzentration. Ein Trend zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor und Privatisierungen von staatlichen Organisationen in einigen Geschäftsbereichen von Frequentis kann zu Verzögerungen bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen oder zu einer geringeren Anzahl von Kunden mit jeweils größerer Markt- und Verhandlungsmacht führen. Stehen nur wenige oder nur ein einzelner potenzieller Kunde pro Land zur Verfügung, erhöht sich die Abhängigkeit von Frequentis von solchen Kunden.
  • Verteidigung der Marktpositionierung gegenüber Mitbewerbern. Frequentis ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig, in denen wenige große internationale Unternehmen mit einer Vielzahl von kleineren Unternehmen konkurrieren. Einige Mitbewerber von Frequentis verfügen über eine höhere Marktkapitalisierung und stärkere Finanzkraft und sind daher eher in der Lage, sich an Marktveränderungen anzupassen, neue Technologien zu finanzieren und finanzielle Engpässe zu umgehen.
  • Wachstum durch Akquisitionen. Akquisitionen sind mit einem allgemeinen unternehmerischen Risiko verbunden. Frequentis ist möglicherweise nicht in der Lage, geeignete Akquisitionsobjekte zu identifizieren und zu erwerben und verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Mittel für eine mögliche Akquisition. Die erfolgreiche Integration eines erworbenen Unternehmens könnte sich als schwierig oder sogar unmöglich erweisen, die erwarteten Ziele und Synergien könnten möglicherweise nicht realisierbar sein oder Frequentis könnte neuen, im Voraus nicht erkannten, Risiken ausgesetzt sein.

Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 113

Risiken in Bezug auf Environmental, Social und Governance // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (als Teil der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung) werden Risk Assessments durchgeführt und finanziell bewertet. Die Ergebnisse der quantitativen Analyse der Risiken und Chancen sind in das konzernweite Risk Management integriert und werden entsprechend aktualisiert. Siehe dazu ↗ Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung / ESRS 2 / Wesentlichkeitsanalyse.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sowie die sich daraus abgeleiteten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der Sitzungen zum Risikomanagement informiert.

Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Rechnungslegungsprozess umfasst sowohl die finanzielle Berichterstattung als auch die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und somit jene Tätigkeiten, die notwendig sind, um den Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen, sowie den IFRS-Bestimmungen und die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nach den ESRS-Bestimmungen zu erstellen.

Finanzielle Berichterstattung

Aufbau Rechnungswesen

Das Rechnungswesen der Frequentis-Gruppe setzt sich aus dem Rechnungswesen der lokalen Gesellschaften sowie dem Konzernrechnungswesen in Wien zusammen. Die Buchhaltung einiger Tochtergesellschaften ist direkt im Headquarter in Wien angesiedelt. Die lokalen Gesellschaften erstellen einen Abschluss gemäß den lokalen Abschlussvorschriften und daran anschließend einen Abschluss gemäß IFRS. Beide Abschlüsse werden an das Konzernrechnungswesen in Wien gesendet. Die Buchhaltung der meisten, vor allem der größeren, Gesellschaften erfolgt in einem einheitlichen SAP-System. Für einige lokale Gesellschaften mit anderen ERP-Systemen führt das Konzernrechnungswesen in Wien den Upload in das SAP-System durch. Die Konsolidierung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen.

Konsolidierung

Die IFRS-Abschlüsse werden gemäß der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt. Die für das lokale Rechnungswesen verantwortlichen Personen berücksichtigen die IFRS-Vorschriften. Die für den Konzernabschluss relevanten IFRS-Vorschriften sind im Konzernhandbuch beschrieben, welches den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt wurde. Falls erforderlich, werden vor jedem Jahresabschluss zusätzliche Informationen zu konzernweiten Reportingvorgaben an die Tochtergesellschaften übermittelt. Die lokalen Abschlussdaten werden durch das Konzernrechnungswesen manuell überprüft (vor allem Plausibilitäts-Checks) und auch automatischen, toolunterstützten Prüfroutinen unterzogen. Im Rahmen des Abschlusses wird auch eng mit anderen Abteilungen, insbesondere dem Controlling (z.B. für Soll-Ist-Vergleiche, Segmentberichterstattung) zusammengearbeitet. Im Zuge der Gesamtkonsolidierung wird die Durchgängigkeit der übermittelten Daten abgestimmt und der Gesamtabschluss plausibilisiert.

Um eine korrekte und zeitgerechte Fertigstellung zu garantieren, liegen sowohl den Halbjahres- als auch den Jahresabschlüssen Terminvorgaben zugrunde, über welche das gesamte Rechnungswesen zeitgerecht informiert wird. Zusätzlich zum Jahresfinanzbericht wird nach IAS 34 der Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht.

Kontrolle

Das Konzernrechnungswesen ist dem CFO unterstellt. In quartalsweisen Berichten an den Vorstand und den Aufsichtsrat wird über Auftragseingang, Umsatzentwicklung, Gewinn- und Verlustrechnung, Chancen und Risiken berichtet. Damit ist eine laufende Überwachung des internen Kontrollsystems sichergestellt. Die bestehenden und potenziellen Risiken werden von mehreren Gremien laufend beobachtet. Grundlage dafür sind einheitliche Risikorichtlinien, für deren Implementierung und Einhaltung das Management der lokalen Gesellschaften zuständig ist. Die Interne Revision ist in der Frequentis-Gruppe als Stabstelle des CFO eingerichtet. Der jährliche Prüfplan wird vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats auf Vorschlag der Internen Revision beschlossen. Schwerpunkte sind die Kontrolle der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die Einhaltung der einschlägigen Konzernrichtlinien in den einzelnen Gesellschaften sowie anlassbezogene Sonderprüfungen. Die Prüfungshandlungen werden je nach Gegebenheit vor Ort oder im Headquarter durchgeführt. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird einmal jährlich im Prüfungsausschuss berichtet sowie zweimal pro Jahr an den Gesamtvorstand.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Frequentis-Gruppe wird gemäß den ESRS-Standards erstellt. Die Konzerngesellschaften berichten ihre Nachhaltigkeitsdaten in Form eines einheitlichen ESRS-Formsheets, welche konsolidiert und für die Berichterstattung aufbereitet werden. Um die Vollständigkeit und Integrität der Daten sowie die Genauigkeit der Schätzungen sicherzustellen, wurden im Prozess der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung interne Kontrollen implementiert. Die Daten der einzelnen Konzerngesellschaften werden auf Inhalt und Plausibilität geprüft, sowie einer automatischen Prüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Somit wird das 4-Augen-Prinzip bei der Datenerhebung von Nachhaltigkeitsdaten eingehalten. Im Zuge der Konsolidierung werden die Vollständigkeit der übermittelten Daten abgestimmt, Schätzungen durchgeführt und der Gesamtbericht plausibilisiert.

Kontrolle

Die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist dem CFO unterstellt. Der Vorstand und Aufsichtsrat werden über die Risiken und Chancen sowie Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeit informiert.

Informationen gemäß § 243a Abs. 1 UGB

  1. Das Grundkapital der Frequentis AG betrug zum 31.# Frequentis-Gruppe Konzernlagebericht 2024

Informationen gemäß § 243a Abs. 1 UGB

Die Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2024 insgesamt 10.577 Stück eigene Aktien bzw. 0,0796% des Grundkapitals (31. Dezember 2023: 18.485 Stück eigene Aktien bzw. 0,1392%). Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 5 AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zu.

  1. Mit nachstehenden Ausnahmen gibt es keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend:

  2. Die auf Namen lautende Aktie Nr. 1 kann gemäß § 3.3 der Satzung nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (Vinkulierung). Hinsichtlich der Stimmrechte verfügt die Aktie Nr. 1 über die gleichen Stimmrechte wie die Inhaberstückaktien.

  3. Zwischen der Frequentis Group Holding GmbH und der B&C Holding Österreich GmbH besteht eine Vereinbarung betreffend die Wahl einer von B&C Holding Österreich GmbH nominierten Person in den Aufsichtsrat der Frequentis AG.

  4. Die Frequentis Group Holding GmbH war per 31. Dezember 2024 mit mehr als 50,0% an der Frequentis AG beteiligt und war damit die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der Frequentis AG. Die B&C Holding Österreich GmbH war per 31. Dezember 2024 mit mehr als 10,0% an der Frequentis AG beteiligt.

  5. Der Inhaber der Aktie Nr. 1 war zum 31. Dezember 2024 Johannes Bardach. Mit dieser Aktie sind die oben unter 1. angegebenen Rechte verbunden.

  6. Arbeitnehmer, die in Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung aus.

  7. Der Vorstand besteht aus einer, zwei, drei oder vier Personen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes:

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten bzw. von Aktionären entsendeten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und der entsprechenden Anzahl der gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Arbeitnehmervertreter. Der jeweilige Inhaber der Namensaktie Nr. 1 ist berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (dh ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist zulässig. Die Bestellung eines gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung widerrufen werden. Der Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht als Stimmabgabe.

Die von Aktionären entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrates gehören dem Aufsichtsrat auf unbestimmte Dauer an. Sie können von den Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden. Im Übrigen können entsendete Mitglieder des Aufsichtsrates nur nach Maßgabe von § 88 Abs. 4, letzter Satz AktG abberufen werden. Ein so abberufenes Mitglied kann durch die Entsendungsberechtigten ersetzt werden.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann seine Funktion unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtende Erklärung niederlegen. Der Vorsitzende hat seine Rücktrittserklärung an seinen Stellvertreter zu richten. Die Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Scheiden gewählte Mitglieder vor dem Ablauf der Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so bedarf es der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Eine Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen, wenn die Zahl der Kapitalvertreter unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.

Hinsichtlich Satzungsänderungen gilt gemäß Satzung Folgendes:

Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen. Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich ausschließlich aus der Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten und / oder bedingten Kapital gemäß § 3 der Satzung oder aus anderen Kapitalmaßnahmen ergeben, zu beschließen.

  1. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2028 um bis zu EUR 6.640.000 (sechs Millionen sechshundertvierzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 6.640.000 (sechs Millionen sechshundertvierzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens (§ 189a Ziffer 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre durchgeführt werden, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und / oder Mitglieder des Vorstands / der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen,
b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
c) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und
d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

  1. Einzelne Finanzierungs- und Kundenverträge enthalten branchenübliche Regelungen hinsichtlich Kontrollwechsel im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB.

  2. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.

Ausblick

Auch im Jahr 2024 konnten alle gesetzten Ziele erreicht werden:

  • Steigerung des Umsatzes ► +12,4% auf EUR 480,3 Mio.
  • Steigerung des Auftragseingangs ► +15,7% auf EUR 583,8 Mio.
  • EBIT-Marge von rund 6% ► 6,7% EBIT-Marge

Das Geschäftsmodell von Frequentis verdeutlicht damit seine Robustheit. Die gelieferten Produkte sind Teil der sicherheitskritischen und damit nicht verzichtbaren Infrastruktur der jeweiligen Länder. Die Infrastruktur muss immer vorhanden und betriebsbereit sein – unabhängig von der Anzahl der Flüge / Überflüge oder der Zahl der Einsätze von Polizei, Rettung oder Feuerwehr.

Akquisitionen

Am 1.# Frequentis-Gruppe

Konzernlagebericht 2024

Ausblick

Im Juli 2024 übernahm Frequentis die Groiss Informatics GmbH aus Klagenfurt, Österreich. Mit acht Mitarbeiter:innen werden den Kunden nun umfassendere Workflow-Managementlösungen für verschiedene Anwendungen in Kontrollzentralen angeboten. Die Verschmelzung in die Frequentis AG erfolgte am 6. November 2024. Die proaktive Suche nach interessanten M&A-Möglichkeiten ist Teil der Frequentis-Strategie. Bei Akquisitionen wird der Fokus auf folgende Parameter gelegt:

  • Erweiterung des Produktportfolios
  • Profitables Geschäftsmodell
  • Zugang zu neuen Märkten
  • Ähnliche Unternehmenskultur („cultural fit“)
  • Gut eingespieltes Managementteam, welches weiterhin im Unternehmen verbleibt
  • Angemessener Akquisitionspreis

Langfristige Vision

Frequentis will langfristig die globale Nr. 1 bei Lösungen für Kontrollzentralen mit sicherheits-kritischen Aufgaben werden. Als Systemintegrator, der die eigene Software und teilweise auch die eigene Hardware in die bestehenden Software- und Hardware-Umgebungen der Kunden einbindet, wird die langfristige Profitabilität auf dem Niveau der etablierten IT-Systemintegratoren im Projektgeschäft gesehen. Die Transformation hin zu einem softwarezentrierten Geschäft ist im Laufen, wird jedoch aufgrund der Umstellung der Software-Lösungen auf virtuelle Umgebungen sowie der Kundenstruktur mehrere Jahre, in manchen Teilmärkten länger, in Anspruch nehmen. Auf diese Transformation werden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ausgerichtet. So fragen beispielsweise die Kunden des Segments Public Safety & Transport zu einem sehr hohen Anteil kaum noch Hardware nach, sodass die Angebote von Frequentis für diese Kundengruppe aus dem Projektmanagement, dem Training, der Software, Services innerhalb des Projektes und Wartungsverträgen bestehen.

Frequentis-Gruppe
118
Konzernlagebericht 2024
Ausblick

Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein elementarer Bestandteil eines ganzheitlichen unternehmerischen Selbstverständnisses und erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Im Bereich des ESG-Reportings liegt derzeit der Fokus auf der Umstellung auf die erweiterten Anforderungen im Nachhaltigkeitsreporting gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive der Europäischen Union). Auf Basis der verpflichtend anzuwendenden Berichtsstandards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), werden die Themen Umwelt, Soziales und Governance standardisiert und in erweiterter Form aufbereitet. Die bereits implementierten Konzepte und Policies werden im Jahr 2025 weiter bearbeitet, bestehende Maßnahmen vertiefend fortgeführt sowie neue Maßnahmen initiiert. Gruppenweit soll das Bewusstsein für ESG weiter gestärkt werden. Wo noch nicht vollständig erfolgt, wird das gruppenweite Rollout weiter fortgeführt. Für das Jahr 2024 wurden mehrjährig angelegte ESG-Ziele für den Vorstand vereinbart, beispielsweise zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Energieeinsparung und Mitarbeiter:innenzufriedenheit sowie das unternehmens- spezifische Thema Cyber Security. Diese fließen auch als variabler Gehaltsbestandteil in die Vorstands- vergütung ein und unterstreichen so, in Übereinstimmung mit der Corporate Governance-Politik, das Frequentis-Bekenntnis zu nachhaltigem Wirtschaften.

Prognose für das Jahr 2025

Die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten bleiben unverändert bestehen und haben sich teilweise ausgeweitet – die relevantesten Punkte im Überblick:

  • der Krieg in der Ukraine geht in sein viertes Jahr,
  • der Krieg zwischen Israel und der Hamas sorgt weiterhin für Spannungen,
  • Ankündigung und Umsetzung von Zöllen und protektionistischen Maßnahmen,
  • Verwerfungen am IT-Hardware-Markt,
  • Störungen des laufenden Disinflationsprozesses

Hier nun tiefergehende Erläuterungen zu einigen der oben angeführten Punkte:

Im ersten Quartal 2025 wurde von einigen Ländern neue Zölle und protektionistische Maßnahmen angekündigt, die bisher teilweise umgesetzt wurden. Die daraus entstehenden Handelsverwerfungen sowohl im Import als auch im Export spielen eine bedeutende Rolle im internationalen Handel und können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Frequentis sieht sich dafür gut aufgestellt, da es eine langjährige Erfahrung mit Auswirkungen staatlicher und behördlicher Vorschriften, Regularien, Zölle oder anderer Maßnahmen gibt. Zusätzlich ist die lokale Wertschöpfung in Relation zum lokal erzielten Umsatz in Ländern wie den USA oder Australien hoch, sodass z. B. Zölle nur eine bedingte Auswirkung auf Frequentis haben könnten.

Bei Ausbruch, auch von nur begrenzten Konflikten, kann es rasch zu Verwerfungen am weltweiten IT-Hardware-Markt kommen. Frequentis ist von jeher im Projektgeschäft mit umfangreichen Heraus- forderungen und sich dynamisch ändernden externen Einflüssen vertraut und passt sich laufend an das gegebene Umfeld an.

Der Disinflationsprozess, also der politisch gewollte Rückgang der Inflation, kann durch verschiedenste interne und externe Faktoren negativ beeinflusst sein.

Frequentis-Gruppe
Konzernlagebericht 2024
Ausblick
119

In Summe lassen sich die genauen Auswirkungen der angeführten Punkte auf die Umsatz- und Kostensituation, also u. a. Reisekosten, höhere Gehaltsabschlüsse, verzögerte Weitergabe der inflationsbedingten Preissteigerungen an die Kunden sowie potenzielle Lieferkettenengpässe und Lieferverzögerungen nicht verlässlich prognostizieren.

Die Aufwendungen für eigenbetriebene Forschung & Entwicklung lagen im Jahr 2024 bei EUR 30,1 Mio., im Jahr 2025 werden diese in etwa auf dem gleichen Niveau zu liegen kommen. Die Investitionen (CapEx) werden rund EUR 12 Mio. betragen.

Frequentis strebt danach, abhängig von den zuvor angeführten Punkten, folgende Ziele im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 zu erreichen:

  • Steigerung des Umsatzes um rund 10%,
  • Steigerung des Auftragseingangs,
  • EBIT-Marge von rund 6,5% bis 7,0%.

Wien, am 10. März 2025

Norbert Haslacher
Vorstandsvorsitzender e.h.

Monika Haselbacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Peter Skerlan
Mitglied des Vorstands e.h.

Karl Wannenmacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Frequentis-Gruppe
Konzernabschluss 2024
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
121

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Frequentis-Gruppe
Konzernabschluss 2024
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen 2024 TEUR 2023 TEUR
Umsatzerlöse (3) (4) 480.308 427.487
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (3) 2.786 -454
Aktivierte Eigenleistungen (3) (5) 1.642 4.082
Sonstige Erträge (3) (6) 11.540 8.055
Gewinn aus Unternehmenserwerb 0 3
Gesamterträge (Betriebsleistung) 496.276 439.173
Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen (7) -113.116 -104.714
Personalaufwand (8) -260.310 -227.854
Sonstige Aufwendungen (9) -68.720 -62.431
Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Wertminderung (EBITDA) 54.130 44.174
Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (10) -19.432 -17.527
Wertminderungen (3) (18) -2.598 0
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) (3) 32.100 26.647
Finanzerträge (11) 947 946
Finanzierungsaufwendungen (12) -1.572 -1.442
Zuschreibung Finanzvermögenswerte (13) 1.000 0
Erträge aus assoziierten Unternehmen (19) 355 268
Ergebnis vor Steuern 32.830 26.419
Ertragsteuern (14) -9.286 -6.439
Konzernergebnis 23.544 19.980
Zuordnung des Ergebnisses:
davon entfällt auf Anteilseigner der Gesellschaft (29) 21.997 18.416
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile 1.547 1.564
23.544 19.980
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (15) 1,66 1,39
Verwässertes Ergebnis je Aktie (15) 1,65 1,38

Frequentis-Gruppe
Konzernabschluss 2024
Konzerngesamtergebnisrechnung
123

Konzerngesamtergebnisrechnung

Erläuterungen 2024 TEUR 2023 TEUR
Konzernergebnis 23.544 19.980
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert werden
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung (27) -277 -484
Bewertung von Cash Flow Hedges (27) (34) 0 164
Ertragsteuern (27) 0 -39
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert werden
Neubewertung der Nettopensions- und Abfertigungsverpflichtung (27) (30) 401 -1.359
Ertragsteuern (27) -94 322
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 30 -1.396
Gesamtergebnis 23.574 18.584
Zuordnung des Gesamtergebnisses:
davon entfällt auf Anteilseigner der Gesellschaft 22.013 17.057
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile 1.561 1.527
23.574 18.584

124
Konzernbilanz
Frequentis-Gruppe
Konzernabschluss 2024
Konzernbilanz

AKTIVA

Erläuterungen 31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen (16) 70.295 55.888
Immaterielle Vermögenswerte (17) 15.427 17.514
Geschäfts- oder Firmenwerte (18) 8.596 11.351
Anteile an assoziierten Unternehmen (19) 3.259 2.903
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte (24) 1.846 696
Latente Steueransprüche (14) 4.061 5.617
103.484 93.969
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (20) 32.926 26.628
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (21) 80.107 81.029
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (22) 70.922 61.272
Vertragskosten (23) 2.541 2.394
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (24) 1.469 3.257
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte (24) 18.765 15.202
Forderungen aus Ertragsteuern 2.598 2.641
Termingelder 14.992 10.500
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (25) 66.994 74.180
291.314 277.103
Summe Aktiva 394.798 371.072

Frequentis-Gruppe
Konzernabschluss 2024
Konzernbilanz
125

PASSIVA

Erläuterungen 31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Eigenkapital
Grundkapital (26) 13.280 13.280
Kapitalrücklagen (27) 21.138 21.138
Gewinnrücklagen (27) (28) 138.163 119.702
Eigene Aktien -314 -544
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung -387 -109
Auf Gesellschafter der Muttergesellschaft entfallendes Eigenkapital 171.880 153.467
Nicht beherrschende Anteile (29) 2.880 2.157
Summe Eigenkapital 174.760 155.624
Langfristige Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 23 148
Rückstellungen (30) 21.584 19.665
Leasingverbindlichkeiten (36) 41.257 29.187
Sonstige

Erläuterungen

2024 TEUR

2023 TEUR

Ergebnis vor Steuern 32.830 26.419
Zinsergebnis 626 496
Währungsdifferenzen -480 211
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs -529 -3
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungen (16) (17) 22.030 17.527
Erträge aus assoziierten Unternehmen (19) -355 -268
Veränderung der Rückstellungen (30) (33) 5.482 1.878
Gewinn aus Unternehmenserwerb 0 -3
Aufwendungen/Erträge aus der Veränderung von variablen Kaufpreiszahlungen (32) 482 203
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 502 359
Nettogeldfluss aus dem Ergebnis 60.588 46.819
Veränderung der Vorräte (20) -6.298 -4.870
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (21) 978 -3.282
Veränderung der Vertragsvermögenswerte (22) -9.629 -10.797
Veränderung der Vertragskosten (23) -148 1.630
Veränderung der Sonstigen Forderungen (24) -1.848 -3.242
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.961 2.516
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten (31) -14.691 2.370
Veränderung der Sonstigen Verbindlichkeiten (32) 401 6.757
Veränderung des Nettoumlaufvermögens -27.274 -8.918
Gezahlte Zinsen -1.588 -1.452
Erhaltene Zinsen 1.104 779
Erhaltene Dividenden 0 212
Zahlungen für Ertragsteuern (14) -10.779 -11.785
Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 22.051 25.655

Konzernkapitalflussrechnung

Erläuterungen

2024 TEUR

2023 TEUR

Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten 0 0
Einzahlungen aus dem Verkauf Sachanlagen 976 65
Einzahlungen aus Termingeldern 47.510 31.500
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten -980 -1.241
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen -9.118 -10.504
Auszahlungen für den Erwerb von Termingeldern -52.002 -32.000
Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte -1.015 0
Auszahlungen für den Erwerb von assoziierten Unternehmen 0 -835
Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erworbener liquider Mittel (34) -925 -5.823
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit -15.554 -18.838
Gezahlte Dividenden an Eigentümer (26) -3.185 -2.921
Gezahlte Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner (29) -609 -1.204
Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen -1.428 -787
Erwerb von eigenen Aktien (26) 0 -520
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten und sonstigen Finanzierungen 648 30.568
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten und sonstigen Finanzierungen -685 -30.124
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (36) -8.683 -8.417
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -13.942 -13.405

Veränderung der liquiden Mittel:

Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 22.051 25.655
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit -15.554 -18.838
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit -13.942 -13.405
Nettoveränderung der liquiden Mittel -7.446 -6.588
Anfangsbestand der liquiden Mittel 74.180 81.380
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel -7.446 -6.588
Währungsdifferenzen 260 -612
Endbestand der liquiden Mittel 66.994 74.180

Hinsichtlich näherer Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung siehe ↗ Kapitel 34.

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

in TEUR

Grundkapital Kapital- rücklagen Rücklage IAS 19 Options-rücklage Gewinn-rücklagen und einbehaltene Gewinne Eigene Aktien Währungsumrechnung Auf Gesellschafter der Mutter-gesellschaft entfallendes Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Erläuterungen (26) (27) (30) (28) (27) (26) (29)
Stand 01.01.2024 13.280 21.138 -4.536 798 123.440 -544 -109 153.467 2.157 155.624
Konzernergebnis 21.997 21.997 1.547 23.544
Sonstiges Ergebnis 295 295 -279 16
Gesamtergebnis 21.997 295 22.292 1.268 23.560
Dividenden -3.185 -3.185 -609 -3.794
Veränderung eigene Aktien -42 -42 -42
Erwerb nicht beherrschender Anteile -676 -676
Veränderungen im Zusammenhang mit Put Optionen -720 -720
Übrige Veränderungen 72 72 72
Stand 31.12.2024 13.280 21.138 -4.241 870 141.534 -314 -387 171.880 2.880 174.760

in TEUR

Grundkapital Kapital- rücklagen Rücklage IAS 19 Options-rücklage Cash Flow Hedge Rücklage Gewinn-rücklagen und einbehaltene Gewinne Eigene Aktien Währungs-umrechnung Auf Gesellschafter der Mutter-gesellschaft entfallendes Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Erläuterungen (26) (27) (30) (28) (35) (27) (26) (29)
Stand 01.01.2023 13.280 21.138 -3.523 739 -125 113.403 -221 364 145.055 2.224 147.279
Konzernergebnis 18.416 18.416 1.564 19.980
Sonstiges Ergebnis -1.012 -1.012 -472 -1.359
Gesamtergebnis 18.416 -1.012 17.404 1.092 18.584
Dividenden -2.921 -2.921 -1.204 -4.125
Veränderung eigene Aktien -166 -166 -166
Erwerb nicht beherrschender Anteile -296 -296
Veränderungen im Zusammenhang mit Put Optionen -4.992 -1.022 -6.014
Übrige Veränderungen 59 59 -5 54
Stand 31.12.2023 13.280 21.138 -4.536 798 0 123.440 -544 -109 153.467 2.157 155.624

Anhang zum Konzernabschluss

1. Allgemeine Angaben

Berichterstattung

Der Konzernabschluss der Frequentis AG wurde nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2024 verpflichtend anzuwendenden Interpretationen des IFRS Interpretations Committee beachtet. Der vorgelegte Konzernabschluss inklusive Konzernlagebericht erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Informationen zum Unternehmen

Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Frequentis AG mit Sitz in Innovationsstraße 1, 1100 Wien, Österreich , und deren Tochterunternehmen (nachfolgend als Frequentis-Gruppe, Frequentis oder Konzern bezeichnet). Die Frequentis Group Holding GmbH als Mutterunternehmen (rund 60% der Aktien der Frequentis AG) wird alle notwendigen Abschlüsse am Firmensitz der Gesellschaft (Dommayergasse 8/15, 1130 Wien, Österreich ) sowie beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 477997 m hinterlegen. Die Frequentis AG wurde 1947 gegründet und ist seit 30. August 1948 im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 72115 b eingetragen. Der Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 der Satzung die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Systemen zur Steuerung, zur Informationsverarbeitung und –übertragung sowie zur Kommunikation, insbesondere im Bereich der Flugsicherung, im Bereich des Straßen-, Schienen- und Wasserverkehrs sowie im Bereich öffentlicher Sicherheitsorganisationen. Der Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2024 und das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024.

Unternehmenserwerbe und Konsolidierungskreis

Bei Unternehmenserwerben werden die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der erworbenen Tochterunternehmen nach IFRS 3 mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und der Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, so wird der Unterschiedsbetrag als Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Konzernabschluss der Frequentis AG sind – neben der Muttergesellschaft – 6 inländische (2023: 6) sowie 31 ausländische (2023: 31) Tochterunternehmen einbezogen, bei denen Frequentis AG die Beherrschung ausübt.

Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. 6 (2023: 6) ausländische und 1 (2023: 1) inländisches Unternehmen werden nach der Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Groiss Informatics GmbH

Per 1. Juli 2024 hat Frequentis 100% der Anteile der Groiss Informatics GmbH (Sitz in Klagenfurt, Österreich) übernommen. Groiss entwickelt und betreibt das Workflow-Managementsystem @enterprise, welches bereits seit Jahren als Zukaufkomponente für die Workflow-Automatisierung im Portfolio der Frequentis-Gruppe eingesetzt wird. Mit dem Kauf von Groiss Informatics GmbH baut Frequentis die Expertise im Bereich Workflow-Managementsysteme aus und kann diese auch in weiteren Bereichen sowie für die Digitalisierung interner Frequentis-Prozesse einsetzen. Operativ wird das Produkt in Frequentis-Lösungen integriert, von Frequentis selbst genutzt und bestehende Kunden außerhalb des Frequentis-Kernmarktes werden weiterbetreut.# Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Anhang zum Konzernabschluss

Daher kann eine tiefere Inhouse Wertschöpfungskette geschaffen, sowie Sicherheit für bereits bestehende Frequentis-Lösungen, die @enterprise enthalten, erreicht werden. Der Kaufvertrag wurde am 24. Juni 2024 unterzeichnet, das Closing und somit der Übergang der Kontrolle erfolgte am 1. Juli 2024. Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis betrug TEUR 531. In diesem Kaufpreis ist ein vereinbarter Haftrücklass in Höhe von TEUR 106 enthalten, welcher zwei Jahre nach dem Übergabestichtag fällig ist (abgezinster Betrag TEUR 88). Somit betrug die übertragene Gegenleistung TEUR 513. Entsprechend dem Kaufvertrag wurden TEUR 425 mit dem Closing bezahlt.

Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden setzten sich folgendermaßen zusammen:

Beizulegender Zeitwert per 01.07.2024 100% TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 637
Sachanlagen 34
Aktive latente Steuer 6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 76
Übrige Vermögenswerte 224
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 60
Passive latente Steuern -142
Abfertigungsrückstellung -33
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -4
Sonstige Verbindlichkeiten -345
Nettovermögen 513
Übertragene Gegenleistung 513

Direkt mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten wurden als laufender Aufwand in der Periode berücksichtigt. In den übernommenen Forderungen waren keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sind, weshalb der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entsprochen hat. Zum 6. November 2024 wurde das Unternehmen in die Frequentis AG verschmolzen. Da die Groiss Informatics GmbH im Wesentlichen nur Leistungen für den Frequentis-Konzern erbringt, wird auf die Darstellung der Auswirkung des Erwerbes auf die Umsatzerlöse und das EBIT im Konzernabschluss verzichtet.

Sonstige Änderungen im Konsolidierungskreis

Die Mitgesellschafter an der Systems Interface Ltd. haben die vertraglich vereinbarte Put Option im Jänner 2024 ausgeübt. Aufgrund dessen kam es im März 2024 zu einem Erwerb der restlichen 49% der nicht kontrollierenden Gesellschafter um TEUR 1.428. Am 24. September 2024 wurde eine einseitige Kapitalerhöhung der Frequentis-Gruppe in Höhe von TEUR 1.000 bei der ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH beschlossen. Dadurch erhöhten sich die Anteile der Frequentis an der schon bisher vollkonsolidierten Tochtergesellschaft um 10,77% auf 61,77%.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der fortgeführten Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, Eigenkapitalinstrumente und bedingte Kaufpreisverpflichtungen, welche zum beizulegenden Zeitwert und Personalrückstellungen, die nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC Methode) bewertet werden. Die Abschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen sind auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erstellt. Bei den angewandten Bewertungsmethoden der nach der Equity Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen zu den Bewertungsgrundsätzen der Frequentis-Gruppe.

Der Konzernabschluss der Frequentis AG wird in Euro (EUR) erstellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Fremdwährungsumrechnung

Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung eine andere als der Euro ist, werden nach der modifizierten Stichtagskursmethode in die Berichtswährung (EUR) umgerechnet. Die Eigenkapitalposten werden mit historischen Kursen, die übrigen Bilanzposten mit dem Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags bewertet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit Jahresdurchschnittskursen. Die sich aus den unterschiedlichen Kursen ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft als eigener Posten „Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung” im Eigenkapital ausgewiesen.

Für Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der lokalen Währung abgewickelt werden, erfolgt die Umrechnung mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Kursgewinne und -verluste, die durch Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungstransaktionen entstehen, werden grundsätzlich unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende (Umrechnungskurse für 1 Euro):

Währung Stichtagskurs 31.12.2024 Stichtagskurs 31.12.2023 Durchschnittskurs 31.12.2024 Durchschnittskurs 31.12.2023
AED Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate 3,88 4,06 3,97 3,98
AUD Australischer Dollar 1,68 1,63 1,64 1,63
BRL Brasilianischer Real 6,43 5,36 5,89 5,39
CAD Kanadischer Dollar 1,49 1,46 1,48 1,46
CNY Chinesischer Renminbi Yuan 7,58 7,85 7,77 7,68
CZK Tschechische Krone 25,19 24,72 25,16 23,97
GBP Britischer Pfund 0,83 0,87 0,85 0,87
NOK Norwegische Krone 11,80 11,24 11,65 11,47
PHP Philippinische Peso 60,30 61,28 62,05 60,19
RON Rumänischer Leu 4,97 4,98 4,98 4,95
SGD Singapur Dollar 1,42 1,46 1,45 1,45
USD Amerikanischer Dollar 1,04 1,11 1,08 1,08

Neue und geänderte Standards und Interpretationen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS Standards bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

  • Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Lease back Verträgen (IFRS 16)
  • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (IAS 1)
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (IAS 7 / IFRS 7)

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Die Auswirkungen auf den Abschluss aufgrund dieser Änderungen waren unwesentlich.

Darüber hinaus wurden folgende neue bzw. geänderte Standards teilweise bereits in EU-Recht übernommen, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards wurden auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet, selbst wenn jene bereits in EU-Recht übernommen waren:

Neue geänderte IFRS Von der EU übernommen Anzuwenden für Wirtschaftsjahre ab Wesentliche Auswirkungen
IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen 12.11.2024 2025 keine
IFRS 9 / IFRS 7 Änderung der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten offen 2026 keine
IFRS 9 / IFRS 7 Verträge, die sich auf naturabhängige Elektrizität beziehen offen 2026 keine
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss offen 2027
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht offen 2027 keine
Jährliche Verbesserungen der IFRS Accounting Standards – Volume 11 18.07.2024 2026 keine

Die Auswirkungen des IFRS 18 auf den Konzernabschluss werden derzeit evaluiert.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, welche Fremdkapitalkosten qualifizierter Vermögenswerte enthalten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bilanziert. Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen werden linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert:

  • Bauten auf fremden Grund: 5 - 40 Jahre
  • Technische Anlagen und Maschinen: 3 - 10 Jahre
  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 - 20 Jahre
  • Software und Lizenzen: 3 - 10 Jahre

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte, welche ausschließlich aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren, unterliegen keinen planmäßigen Abschreibungen, sondern werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Wertminderungen

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Test erfolgt unabhängig davon, ob konkrete Sachverhalte vorliegen, die auf einen Wertminderungsbedarf schließen lassen. Für den Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte werden diese den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, denen der Nutzen aus dem Unternehmenserwerb zugutekommt. Entsprechend den Regelungen des IAS 36 „Wertminderungen von Vermögenswerten“ wird eine Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwerts dann vorgenommen, wenn der Buchwert der zugehörigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert übersteigt.

Geschäfts- oder Firmenwerte, Immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn es Hinweise gibt, dass Gründe für eine Wertminderung vorliegen könnten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie noch genutzt oder veräußert werden sollen. Vermögenswerte sind dann wertzumindern, wenn der Buchwert den höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert übersteigt. Der Nutzungswert wird anhand der erwarteten zukünftigen Nettozahlungszuflüsse ermittelt, die der Vermögenswert bei fortgesetzter Verwendung über die Nutzungsperiode oder durch einen möglichen Verkauf wahrscheinlich generieren wird. Wenn der erzielbare Betrag für einzelne Vermögenswerte nicht bestimmbar ist, wird dieser für jene zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu welcher der Vermögenswert zugeordnet wurde, ermittelt.# Anhang zum Konzernabschluss

Wenn hinsichtlich der geschätzten künftigen Zahlungsströme wesentliche Unsicherheiten auftreten, werden mehrere risikogewichtete Cash Flow Szenarien der Ermittlung des Nutzungswerts zugrunde gelegt. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand im Gewinn oder Verlust in der Position Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Wenn Hinweise vorliegen, dass Gründe, die in der Vergangenheit zu einer Wertminderung von Sachanlagen oder Immateriellen Vermögenswerten (außer Geschäfts- oder Firmenwerten) geführt haben, nicht mehr bestehen, wird geprüft, ob eine Zuschreibung erfolgen muss.

Anteile an assoziierten Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. In Folgeperioden erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil der Frequentis-Gruppe am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens. Falls Indikatoren vorliegen, die auf eine Wertminderung der Beteiligung an dem nach der Equity Methode bilanzierten Unternehmen hindeuten, wird der Ansatz auf seine Werthaltigkeit überprüft. Es erfolgt keine separate Prüfung des anteiligen Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Prüfung wird für den gesamten Beteiligungsbuchwert durchgeführt. Daher werden Wertminderungen nicht gesondert dem im Beteiligungsbuchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und können auch in Folgeperioden wieder vollständig wertaufgeholt werden.

Leasingverhältnisse

Frequentis als Leasingnehmer

Bei Vertragsbeginn beurteilt die Frequentis-Gruppe, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines bestimmten identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungstag oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt die Frequentis-Gruppe das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Nichtleasingkomponenten in Verträgen, wie zum Beispiel Elektrizität, Wartung etc., sind von der Berechnung der Nutzungsrechte ausgenommen.

Am Bereitstellungstag erfasst die Frequentis-Gruppe einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten sowie Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. In Übereinstimmung mit IFRS 16 entspricht die Laufzeit des Leasingverhältnisses grundsätzlich der unkündbaren Grundlaufzeit des Vertrags. Zusätzlich werden Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Vertrags einbezogen, wenn deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem zugrundeliegenden Zinssatz des Leasingverhältnisses, oder wenn sich dieser nicht ohne Weiteres ermitteln lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Frequentis-Gruppe, angesetzt. Normalerweise nutzt die Frequentis-Gruppe den Grenzfremdkapitalzinssatz. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet die Frequentis-Gruppe Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und adaptiert diese, um die Laufzeit des Vertrags zu berücksichtigen. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, den Ausübungspreis einer Kaufoption oder die Leasingzahlungen einer Verlängerungsoption, wenn die Frequentis-Gruppe hinreichend sicher ist, diese auszuüben sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung, es sei denn die Frequentis-Gruppe ist hinreichend sicher, diese nicht auszuüben.

Der Ausweis des Nutzungsrechts am jeweiligen Leasinggegenstand erfolgt unter demselben Posten im Sachanlagevermögen, unter dem der zugrunde liegende Vermögenswert im Falle eines Erwerbs ausgewiesen worden wäre. Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden linear über die betriebliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen abgeschrieben. Der planmäßigen Abschreibung werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Nutzungsrechte Abschreibungsdauer
Grundstücke und Gebäude 2 – 10 Jahre
andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 – 6 Jahre

Die Nutzungsdauern für Grundstücke und Gebäude wurde gegenüber dem Vorjahr um 2 Jahre auf 10 Jahre erhöht. Dies resultierte hauptsächlich aus der Verlängerung der Nutzungsdauer des gemieteten Bürogebäudes am Firmensitz (siehe ↗ Kapitel 36. Leasing).

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn die Zahlung aus einer Restwertgarantie angepasst wird und wenn sich die Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich die Laufzeit oder der Umfang des Leasingverhältnisses reduziert (unter Berücksichtigung der Reduktion der Leasing-verbindlichkeit) oder sich der Buchwert des Nutzungsrechts auf null verringert hat.

Die Frequentis-Gruppe hat entschieden, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht anzusetzen. Es wurde auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht immaterielle Vermögenswerte vom Anwendungsbereich von IFRS 16 auszunehmen. Die Frequentis-Gruppe erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

Leasingzahlungen werden in Zahlungen für Zinsen und Tilgung getrennt und der Tilgungsanteil im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit und die Zinszahlungen im Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen.

Frequentis als Leasinggeber

Die Frequentis-Gruppe schließt mit Kunden Leasingverträge als Leasinggeber für die Vermietung von Sprachvermittlungssystemen sowie unwesentliche Untermietverträge ab. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Wenn die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. In der Frequentis-Gruppe liegen nur Operating-Leasingverhältnisse vor. Vermögenswerte, welche im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses vermietet werden, werden in den Sachanlagen erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer abgeschrieben. Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des jeweiligen Leasingverhältnisses erfasst. Enthält ein Vertrag sowohl Leasing- als auch Nicht-Leasing-Komponenten, wendet der Konzern zur Verteilung der Vergütung auf die einzelnen Komponenten die entsprechenden Regelungen des IFRS 15 an.

Finanzinstrumente

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Die erstmalige Erfassung von originären Finanzinstrumenten erfolgt am Erfüllungstag, die von derivativen Finanzinstrumenten am Handelstag. Gewinne bzw. Verluste aus dem Abgang von Finanzinstrumenten werden ermittelt, indem der Buchwert mit dem Erlös aus dem Verkauf verglichen wird.

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)
  • Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis (FVTPL)

Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Fremdkapitalinstrument. Im Konzern wurde in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 kein Instrument der Kategorie FVOCI zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.# Ein finanzieller Vermögenswert wird, wenn es sich um ein Schuldinstrument handelt, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die folgenden Bedingungen gemeinsam erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Wechselkursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstruments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Dieses Wahlrecht wird einzelfallbezogen für jedes Investment ausgeübt.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Dies umfasst alle derivativen finanziellen Vermögenswerte, welche nicht in eine Cash Flow Hedge Sicherungsbeziehung designiert wurden.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird oder ein Derivat ist.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Anhang zum Konzernabschluss 137

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen sowie Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften zur Absicherung von Währungsrisiken. Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenmittelkurs bewertet.

Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für folgende Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste anzuwenden. Die Berechnung nach dem Konzept der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ist bei Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Vertragsvermögenswerten ohne wesentlicher Finanzierungskomponente immer anzuwenden.

Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Frequentis-Gruppe angemessene und unterstützbare Informationen, die mit wirtschaftlich vernünftigen Anstrengungen relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung der Frequentis-Gruppe und in die Zukunft gerichteten Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.

Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Die Wiederbeschaffungswerte der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stellen die beste verfügbare Bewertungsgrundlage für den Nettoveräußerungswert dar.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswert. Für die Ermittlung der Herstellungskosten werden direkt zurechenbare Kosten sowie fixe und variable Material- und Fertigungsgemeinkosten herangezogen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Frequentis-Gruppe bilanziert Kundenverträge gemäß IFRS 15 und erfasst den Umsatz, wenn die Kontrolle der Güter oder der erbrachten Dienstleistungen auf den Kunden übergeht und ermittelt den Umsatz auf Basis der erhaltenen Gegenleistung.

Für die überwiegende Mehrheit der Verträge der Frequentis-Gruppe mit Kunden erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen. Der zu realisierende Umsatz wird dabei aufgrund des Leistungsfortschritts bei den einzelnen Projekten unter Verwendung der Cost-to-Cost Methode ermittelt. Bei dieser Methode werden Umsätze im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Auswirkungen aufgrund von Änderungen in den geschätzten Gesamtkosten werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.

138 Anhang zum Konzernabschluss Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Bei gewissen Dienstleistungen (z.B. Beratungen oder Reparaturen) mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit oder bei Ersatzteil- und Kleinmaterialbestellungen sowie bei Verkauf von Standardprodukten ohne kundenspezifischen Adaptierungen oder umfangreichen Arbeiten, um das Produkt beim Kunden in Betrieb nehmen zu können, wird eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung durchgeführt. Die Umsatzrealisierung erfolgt bei Übergang der Verfügungsgewalt oder vollständiger Erbringung der Dienstleistung an den Kunden.

In den Vertragsvermögenswerten aus Verträgen mit Kunden sind keine wesentlichen Finanzierungs-komponenten enthalten.

Bestimmte Kosten, die bei der Anbahnung und der Erfüllung eines Vertrags über die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen an Kunden entstehen, werden als Vertragskosten (hauptsächlich Vertragsprovisionen) aktiviert und analog zum Übergang der Verfügungsgewalt von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden amortisiert.

Unter den Vertragsverbindlichkeiten werden sämtliche Verpflichtungen aus Kundenverträgen (Güter oder Dienstleistungen), für die die Frequentis-Gruppe bereits eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat, ausgewiesen. Dies betrifft vor allem Anzahlungen von Kunden sowie noch zu erbringende Leistungen für bereits abgerechnete Projekte.

Leistungen an Arbeitnehmer

Die Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläen wurden gemäß IAS 19 „Employee Benefits“ aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten nach dem laufenden Einmalprämienverfahren („Projected Unit Credit Method”) bewertet. Bei der Ermittlung der Abfertigungsverpflichtung wurde als Pensionsantrittsalter der frühestmögliche Zeitpunkt für die (vorzeitige) Alterspension gemäß Pensionsreform 2018 zugrunde gelegt.

Die Pensionsrückstellung wurde aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Aufgrund der Verpfändung der Pensionsversicherung an den Vorstand erfüllt diese die Definition von Planvermögen („Plan Assets“) und es wird eine Saldierung der Pensionsrückstellung mit dem Wert der bereits angesparten Pensionsversicherung gemäß IAS 19 durchgeführt.

Die Effekte aus der Neubewertung werden für Abfertigungen und Pensionen im sonstigen Ergebnis dargestellt. Ein etwaiger nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam ausgewiesen. Der Zinsaufwand wird gemeinsam mit dem Dienstzeitaufwand im Personalaufwand erfasst.

Anteilsbasierte Vergütung

Die Frequentis AG hat im Rahmen eines langfristigen Aktienprogramms eine anteilsbasierte Vergütung an einen Vorstand gewährt, deren Bilanzierung nach IFRS 2 (Share-based Payment) erfolgt. Die Zuteilung erfolgt ausschließlich in Aktien. Die Frequentis AG bewertet diese Instrumente daher mit dem beizulegenden Zeitwert der Aktien am Tag der Gewährung. Dabei werden die Ausübungsbedingungen, unter denen die Instrumente gewährt werden, berücksichtigt. Der Aufwand wird über die erforderliche Dienstzeit verteilt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden dann gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Bei wesentlichen Zinseffekten werden langfristige Rückstellungen mit dem Barwert der erwarteten Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung angesetzt. Die Aufzinsung wird im Zinsergebnis erfasst.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Anhang zum Konzernabschluss 139

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungsprojekte umfassen bei der Frequentis-Gruppe meist einen Zeithorizont von 3 bis 10 Jahren und haben ein ungewisses technisches und kommerzielles Ergebnis. Alle Forschungskosten werden als Aufwand erfasst (IAS 38.54). Entwicklungsprojekte werden aktiviert, sofern die Voraussetzungen zur Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38.21 erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, werden Entwicklungskosten als laufender Aufwand erfasst.# Im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr, wie auch im Vorjahr, war die technische Machbarkeit der Hardware- und Softwareentwicklungsvorhaben einerseits noch nicht einschätzbar oder aufgrund der engen Verzahnung der Forschungs- und Entwicklungsphasen nicht eindeutig abgrenzbar und andererseits gelingt die Bestätigung der technologischen Realisierbarkeit und Verwertbarkeit generell erst kurz vor Marktreife in Projekten. Daher waren die Aktivierungsvoraussetzungen mit Ausnahme einer Entwicklung in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 nicht erfüllt.

Zuschüsse

Dem Konzern gewährte Aufwandszuschüsse werden bei Erfüllung der Ansatzvoraussetzungen sofort erfasst und entsprechend dem zeitlichen Anfall der Aufwendungen ergebniswirksam realisiert. Zuwendungen zu Vermögenswerten, das heißt Zuwendungen, die an die Hauptbedingung geknüpft sind, dass ein Unternehmen langfristige Vermögenswerte kauft, herstellt oder auf andere Weise erwirbt, werden vom jeweiligen Vermögenswert abgezogen und daher mit den bezuschussten Vermögenswerten saldiert dargestellt (Nettodarstellung).

Ertragsteuern

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmens-zusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Die im Geschäftsjahr bei den ausländischen Konzernunternehmen gültigen Ertragsteuersätze liegen zwischen 5% und 33% (2023: zwischen 16% und 32%). Zum 31. Dezember 2023 wurden die OECD BEPS Pillar 2 Regelungen in österreichisches Recht überführt. Das Gesetz fand erstmals Anwendung für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Nachdem Frequentis unter dem Schwellenwert von EUR 750 Millionen konsolidierten Jahresumsatz liegt, sind die Vorgaben derzeit nicht verpflichtend anzuwenden. In Übereinstimmung mit IAS 12 werden die temporären Bewertungs- und Bilanzierungsdifferenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den IFRS-Bilanzwerten in die latente Steuerabgrenzung einbezogen.

140

Anhang zum Konzernabschluss

Frequentis-Gruppe

Konzernabschluss 2024

Latente Steuern werden nicht erfasst für:
* zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
* temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
* temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern die Frequentis-Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern trifft der Vorstand eine Einschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, dass diese Posten in Zukunft tatsächlich realisierbar sind. Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern setzt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen in jenen Perioden voraus, in denen die temporären Unterschiede abzugsfähig werden. Der Vorstand zieht die geplante Auflösung von passiven latenten Steuern und das geschätzte künftige steuerpflichtige Einkommen für diese Beurteilung heran.

Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, welche die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die offengelegten Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie die bilanzierten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können letztendlich von diesen Einschätzungen bzw. Annahmen abweichen. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft und Überarbeitungen prospektiv erfasst.

Die Frequentis-Gruppe hat bei der Aufstellung des Konzernabschlusses folgende Ermessensentscheidungen getroffen:
Bei der Beurteilung der Laufzeiten von Leasingverhältnissen insbesondere im Immobilienbereich werden etwaige Verlängerungsoptionen oder Kündigungsoptionen berücksichtigt, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist.

Der Konzernabschluss beinhaltet folgende Posten, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrundeliegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:

  • Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten: Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards und Vertragsdauer berücksichtigt.
  • Geschätzte Wertminderungen des Firmenwerts: Die Frequentis-Gruppe untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Firmenwerts vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird basierend auf der Berechnung des Nutzungswerts ermittelt. Diesen Wertermittlungen liegen entsprechende Planrechnungen zugrunde, welche naturgemäß auf Schätzungen und Annahmen aufbauen. Hinsichtlich der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts angesetzten Prämissen und angestellten Sensitivitätsberechnungen wird auf die Ausführungen unter ↗ Kapitel 18. Geschäfts- oder Firmenwerte verwiesen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Anhang zum Konzernabschluss 141
Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode (Cost-to-Cost Methode). Die Abrechnung zeitraumbezogen realisierter Aufträge basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller Informationen zum Bilanzstichtag getroffen werden, sind Änderungen möglich, welche sowohl den realisierten Umsatz als auch die Höhe der Vertragsvermögenswerte beeinflussen können.

Die Evaluierung ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Schätzungen, die sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können.

Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren dabei insbesondere auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag verfügbar sind.

Der Ansatz von Drohverlustrückstellungen unterliegt Einschätzungen in Bezug auf die zu erwartenden Auftragskosten und Auftragsergebnisse. Die Auftragsprognosen erfolgen hierbei unter Berücksichtigung historischer Erfahrungswerte und aktueller Informationen, die zum Bilanzstichtag vorlagen.

Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Dienstverhältnisses werden aufgrund diverser Parameter wie Abzinsungsprozentsatz und Gehaltssteigerungen ermittelt. Die Änderungen dieser Parameter können zu einer Änderung der bilanzierten Verpflichtung führen. Die Sensitivitäten für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer:innen nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind im ↗ Kapitel 30. Langfristige Rückstellungen angegeben.

Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfordert, dass zukünftig hinreichend zu versteuerndes Einkommen generiert wird, welches gegen Steuergutschriften und Verlustvorträge verrechnet werden kann. Die Beurteilung der Aktivierbarkeit latenter Steuern unterliegt einer Schätzung diverser Faktoren. Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten und es ist daher nicht auszuschließen, dass diese in Einzelfällen zu anderen Ergebnissen als die Frequentis-Gruppe kommen.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der FRAFOS GmbH sowie der Frequentis Recording AS wurde neben dem Basiskaufpreis auch eine Earn-Out Zahlung vereinbart, die vom Erreichen bestimmter zukünftiger Ziele abhängig ist. Im Zuge der Bewertung der Earn-Out Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 wurden Annahmen über die Entwicklung dieser Positionen getroffen. Nähere Erläuterungen sind im ↗ Kapitel 32. Sonstige Verbindlichkeiten angeführt. Sollte sich die tatsächliche Entwicklung wesentlich von den getroffenen Annahmen unterscheiden, können daraus Ergebniseffekte resultieren, da die Folgebewertung der Verbindlichkeit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten Put Option Nicht beherrschender Anteile entspricht dem Unternehmenswert abzüglich Nettofinanzverschuldung der ELARA Leitstellentechnik GmbH, der FRAFOS GmbH sowie der Regola S.r.l.. Der Unternehmenswert wird im Wege einer Multiple-Bewertung bestimmt. Im Zuge der Bewertung wurden Annahmen über die Entwicklung dieser Positionen getroffen. Nähere Erläuterungen sind im ↗ Kapitel 32. Sonstige Verbindlichkeiten angeführt. Wesentliche Änderungen zu den getroffenen Annahmen haben keinen Ergebniseffekt, da die Veränderung ergebnisneutral im Eigenkapital bilanziert wird.# Anhang zum Konzernabschluss

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Wertminderung

Einlagen Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG: Seit dem 31.12.2020 sind alle Ansprüche gegenüber der Commerzialbank Mattersburg zu 100% wertberichtigt, da auf Basis der Informationen zum Insolvenzverfahren nicht von einer wirtschaftlich relevanten Quote ausgegangen werden kann. Die von Frequentis im Jahr 2020 eingebrachten Klagen befinden sich aufgrund des komplexen Sachverhalts in einem Stadium, das derzeit keinen bilanzierungsfähigen Anspruch rechtfertigt. Einer Klage wurde allerdings stattgegeben und Frequentis ein Schadenersatz von rund TEUR 1.000, welcher in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten erfasst wurde, zugesprochen. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der anderen Verfahren können sich allenfalls positive Ergebniseffekte ergeben, wenn Frequentis eine Quote zufließen sollte oder in den anhängigen Verfahren ein Schadenersatz zuerkannt wird und diese einbringlich gemacht werden können.

Der Klimawandel und die damit in Zusammenhang stehende Erwärmung wird zu einer Reihe von Veränderungen führen. Die weltweite Zunahme der Temperaturen und von Extremwetterereignissen wie Stürmen, Starkregen inkl. Überschwemmungen oder Dürre- und Hitzeperioden beeinträchtigen die Lebensgrundlage vieler Menschen. Durch steigende Meeresspiegel sind die Küstenregionen zusätzlich gefährdet. Zahlreiche Städte in Süd- und Südostasien sowie Australien liegen direkt an den Küsten. Frequentis hat einige Gesellschaften in diesen Regionen. Frequentis könnte durch den Klimawandel indirekt beeinflusst werden – am Beschaffungsmarkt durch die Unterbrechung oder Verzögerung von Lieferketten und im Absatzbereich durch die Beeinträchtigung aufgrund der Zunahme von sozialen und zivilen Konflikten. Als Anbieter von Kommunikations- & Informationssystemen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben ist das Geschäftsmodell aus heutiger Sicht durch die Auswirkungen des Klimawandels nicht beeinträchtigt – mittelfristig können die Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden. Auf den Konzernabschluss 2024 hatte der Klimawandel keine signifikanten Auswirkungen. Allfällige Auswirkungen auf die durchgeführten Wertminderungstests sowie die Nutzungsdauern langfristiger Vermögenswerte wurden überprüft. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf diese.

Der Krieg in der Ukraine führte indirekt zu gestiegenen Preisen, vor allem für Strom, Gas und Treibstoffen, besonders in den Jahren 2022 und 2023. Als Folge stiegen auch die Preise für andere Produkte des täglichen Bedarfs, sodass in Summe die Inflation weltweit in fast allen Ländern stark anzog und weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre lag. Dies führte zu notwendigen Preisanpassungen für bestehende und neue Kundenprojekte. Der Inflationsausgleich für die Mitarbeiter:innen im Zuge der jährlichen Anpassungen der Kollektivverträge oder anderer Gehaltsvereinbarungen schlagen sich Zug um Zug im Jahr 2024 in den Personalkosten der Frequentis-Gruppe nieder. Aus heutiger Sicht sind die angeführten Effekte für das Jahr 2025 geringer. Die für die Zukunft erwarteten Auswirkungen wurden bei der Bewertung der Projekte sowie bei der Bewertung langfristiger Personalverpflichtungen berücksichtigt und sind in den Positionen Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten sowie in den langfristigen Rückstellungen entsprechend enthalten.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3. Segmentberichterstattung

Operative Segmente

Segment Air Traffic Management

Das Segment Air Traffic Management / ATM umfasst die Teilmärkte ATM Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie ATM Defence. Der Fokus in diesem Segment liegt auf den zivilen und militärischen Flugsicherungen und damit in der Regel auf ein bis zwei Kunden pro Land. Die Markteintrittsbarrieren werden als relativ hoch eingeschätzt. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, im Defence-Bereich werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Die Safety- und Qualitätsmanagement-Anforderungen sind gleich, es gelten die internationalen Richtlinien für die Standardisierung des Luftverkehrs durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO / International Civil Aviation Organization). Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Radar, Funk, Netzwerk, ist vergleichbar. Das militärische ATM-Portfolio von Frequentis umfasst Kommunikations- und Informationslösungen für die Luftverteidigung und militärische Flugsicherung, Systeme zur vernetzten Operationsführung sowie taktische Netzwerke und Führungs- und Informationssysteme, auch für den behördenübergreifenden Einsatz, sowie verschlüsselte, interoperable Kommunikationslösungen für missions-kritische Anwendungen.

Segment Public Safety & Transport

Das Segment Public Safety & Transport beinhaltet die Teilmärkte Public Safety, Public Transport sowie Maritime. Die Kunden sind Behörden oder behördennahe Organisationen mit Überwachungs- und Steuerungsaufgaben. Für den Teilmarkt Public Safety zählen die Polizei, Feuerwehren und Rettungsorganisationen zu den Kunden. Seitens der Polizei werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Public Transport bedient neben der klassischen Bahn auch Kunden aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Im Teilmarkt Maritime liegt der Fokus auf Küstenwachen und Hafenbetreibern. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, ebenso ist die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Telefon, Funk, Netzwerk vergleichbar. Trotz mehrerer internationaler Standardisierungsbestrebungen gelten nach wie vor national und regional unterschiedliche Anforderungen und Regelungen.

Angaben zu den operativen Segmenten

Die verantwortliche Unternehmensinstanz der Frequentis-Gruppe ist der Konzernvorstand. Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen jenen der Frequentis-Gruppe. Für die interne Berichterstattung wird das IFRS Betriebsergebnis (EBIT) herangezogen und entspricht auch dem Segmentergebnis im Sinne von IFRS 8.23. Innenumsätze zwischen den Segmenten liegen nicht vor. Bei den Beträgen in der Spalte Überleitung/Konsolidierungen werden überwiegend Transaktionen erfasst, die nicht eindeutig einem Segment zugeordnet werden können, sondern für beide Segmente getätigt wurden.

Air Traffic Management 2024 TEUR Public Safety & Transport 2024 TEUR Überleitung/ Konsolidierungen 2024 TEUR Summe 2024 TEUR
Umsatzerlöse 338.216 141.969 123 480.308
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.954 798 34 2.786
Aktivierte Eigenleistungen 1.045 420 177 1.642
Sonstige betriebliche Erträge 7.371 2.201 1.968 11.540
Gesamterträge (Betriebsleistung) 348.586 145.388 2.302 496.276
EBIT 18.019 14.243 -162 32.100
Wertminderungen 2.598 0 0 2.598
Air Traffic Management 2023 TEUR Public Safety & Transport 2023 TEUR Überleitung/ Konsolidierungen 2023 TEUR Summe 2023 TEUR
Umsatzerlöse 293.328 133.754 405 427.487
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -140 -100 0 -214
Aktivierte Eigenleistungen 3.576 380 126 4.082
Sonstige betriebliche Erträge 6.009 1.441 605 8.055
Gewinne aus Unternehmenserwerb 0 0 3 3
Gesamterträge (Betriebsleistung) 302.773 135.475 925 439.173
EBIT 10.061 16.656 -71 26.647
Wertminderungen 0 0 0 0

Das Segmentvermögen und die Segmentschulden werden hier nicht angegeben, weil das interne Berichtswesen keine Unterteilung des Vermögens auf die beiden Segmente enthält.

Angaben zu unternehmensweiten Daten

Die Frequentis-Gruppe hatte weder 2024 noch 2023 mit einem einzelnen Kunden einen Umsatz von mehr als 10% des Gesamtumsatzes erzielt. Hinsichtlich der Umsatzkategorien wurden 41% (2023: 36%) des Konzernumsatzes vor allem mit neuen Produkten bei Bestandskunden und bestehenden Produkten bei neuen Kunden erzielt, 56% (2023: 61%) mit IBB (Installed Base Business – Folgegeschäft zu installierten Systemen und Lösungen) und 3% (2023: 3%) mit Sonstigem Umsatz (großteils Consulting). Rund die Hälfte des Installed Base Business wurde mit Wartungsaufträgen erzielt.

In der regionalen Verteilung der Auftragseingänge nach Endnutzern zeigt sich folgendes Bild:

2024 2023
Europa 57,9% 62,2%
Amerikas 22,8% 17,9%
Asien 12,5% 9,6%
Australien/Pazifik 6,4% 8,2%
Afrika 0,5% 2,1%

Der Auftragsstand per 31.12.2024 in Höhe von TEUR 724.022 (2023: TEUR 594.658) verteilt sich mit TEUR 460.554 (2023: TEUR 377.290) auf das Segment ATM und mit TEUR 263.468 (2023: TEUR 217.368) auf das Segment PST.

2024 TEUR 2023 TEUR
Österreich 45.831 35.081
Europa (ohne Österreich) 32.470 34.454
Amerikas 12.442 10.486
Australien/Pazifik 6.548 7.346
Asien 308 311
Summe langfristiges Vermögen 97.599 87.678

Das langfristige Vermögen besteht aus den Sachanlagen, Immateriellen Vermögenswerten, den Geschäfts- oder Firmenwerten sowie den Anteilen an assoziierten Unternehmen und Beteiligungen.

4. Umsatzerlöse

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für beide Segmente, da in beiden Segmenten nahezu ausschließlich Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen und aus Wartungsverträgen erzielt werden. Nur vereinzelt werden Produkte, welche nicht kundenspezifisch angepasst werden, verkauft. Die Umsatzrealisierung erfolgt nach Erfüllung der vertraglich vereinbarten Meilensteine. Noch nicht verrechnete Beträge, für welche die Leistung bereits erbracht wurde, werden als Vertragsvermögenswerte bilanziert. Rechnungen haben grundsätzlich eine Fälligkeit von dreißig Tagen.# Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sowie Mehrkomponentenverträge erfüllen die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt aufgrund der Tatsache, dass einerseits keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den erstellten Vermögenswert besteht und andererseits, dass die Frequentis-Gruppe einen Anspruch auf die Bezahlung der erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat. Die Umsatzrealisierung wird auf Basis der inputorientierten Methode (Cost-to-Cost Methode) ermittelt. Vertragsvermögenswerte werden erst angesetzt, wenn diese die dazugehörigen Anzahlungen von Kunden übersteigen. Im Berichtsjahr kam es zu einer Erhöhung der Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden in Höhe von TEUR 9.650 (2023: TEUR 10.797). Die Erhöhung resultiert aus dem Saldo von einer Vielzahl an neu angearbeiteten und abgerechneten Projekten.

146 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

In Zusammenhang mit Wartungsverträgen wird die Leistungsverpflichtung grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden erbracht. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Ausgenommen davon sind gewisse Dienstleistungen (z.B. Beratungen und Reparaturen) mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit oder bei Ersatzteil- und Kleinmaterialbestellungen, bei welchen eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung durchgeführt wird. Die Umsatzerlöse für diese Aufträge betrugen im Berichtsjahr TEUR 16.779 (2023: TEUR 27.148). Die Gesellschaft bewertet erhaltene und geleistete Anzahlungen in fremder Währung gemäß IFRIC 22 nicht mit dem Stichtagskurs sondern mit dem Transaktionskurs. Sämtliche nachfolgend dargestellten Umsatzerlöse sind Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15. Hinsichtlich der Umsatzkategorien kam es im Berichtszeitraum zu folgender Verteilung des Umsatzes:

2024 TEUR 2023 TEUR
Neuprodukt- und/oder Neukundengeschäft 196.619 153.913
IBB (Installed Base Business - Folgegeschäft zu installierten Systemen und Lösungen) 270.482 259.779
Sonstiger Umsatz 13.207 13.795
480.308 427.487

In der regionalen Verteilung der Umsätze nach Endnutzern zeigt sich folgendes Bild:

2024 TEUR 2023 TEUR
Europa 296.122 279.638
Amerikas 88.090 68.167
Asien 55.354 46.232
Australien/Pazifik 30.706 25.219
Afrika 6.874 5.391
Kleinaufträge (nicht aufgeteilt) 3.162 2.840
480.308 427.487

Der Posten Kleinaufträge betrifft Umsatzerlöse aus Kundenverträgen, welche aber nicht den einzelnen Kategorien in der oben dargestellten Tabelle zugeordnet wurden. Der Transaktionspreis, der auf nicht erfüllte oder nicht zur Gänze erfüllte Leistungsverpflichtungen entfällt, beträgt EUR 724,0 Mio. (31. Dezember 2023: EUR 594,7 Mio.) und entspricht dem Auftragsstand der Frequentis-Gruppe zum Bilanzstichtag. Diese werden voraussichtlich im Ausmaß von rund EUR 380,3 Mio. im Jahr 2025 als Umsatzerlöse realisiert bzw. im Jahr 2026 und in den Folgejahren mit EUR 343,7 Mio. erlöswirksam werden. Der erwartete Zeitpunkt der Umsatzerlösrealisierung basiert auf den erwarteten Leistungsfortschritten.

5. Aktivierte Eigenleistungen

Die im Jahr 2024 aktivierten Aufwendungen betreffen mit TEUR 276 (2023: TEUR 3.369) die selbst erstellten Anlagen im Zusammenhang mit einem Operating Leasing (siehe ↗ Kapitel 36. Leasing), mit TEUR 419 (2023: TEUR 380) aktivierte Entwicklungsleistungen und mit TEUR 947 (2023: TEUR 333) unter anderem konzerninterne selbst erstellte Demo- und Testanlagen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 147

6. Sonstige Erträge

2024 TEUR 2023 TEUR
Fördererlöse für Forschungs- und Entwicklungskosten 3.592 2.391
Erlöse Forschungsprämien 2.989 2.578
Kurs- und Währungsdifferenzen 1.845 755
Erträge aus Anlagenverkauf 602 24
Erträge aus der Auflösung von Prozesskostenrückstellungen 505 0
Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften 123 610
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.884 1.697
11.540 8.055

Fördererlöse und Forschungsprämien werden dann ergebniswirksam erfasst, wenn die Förderbedingungen erfüllt sind und die Prämien entweder bereits bezahlt sind oder aber eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendung gewährt wird. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen hauptsächlich Erlöse aus der Auflösung von Wertberichtigungen bzw. anderen Rückstellungen.

7. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen

2024 TEUR 2023 TEUR
Materialaufwand 45.523 45.172
Aufwendungen für bezogene Leistungen 67.593 59.542
113.116 104.714

Der geringe Anstieg des Materialaufwands in Höhe von TEUR 351 ist auf eine Reduktion der Materialintensität der abgewickelten Projekte zurückzuführen, die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen in etwa im gleichen Verhältnis wie die Umsatzerlöse.

8. Personalaufwand

2024 TEUR 2023 TEUR
Gehälter 206.805 181.632
Aufwendungen für Abfertigungen 3.646 2.436
Aufwendungen für Altersvorsorge 3.433 2.815
Sozialabgaben 38.762 34.508
Sonstige freiwillige Sozialaufwendungen 7.664 6.463
260.310 227.854

Der Personalstand zum Ende des Geschäftsjahres betrug 2.486 (2023: 2.318) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente). Der Durchschnitt lag bei 2.422 (2023: 2.217) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente). Angaben jeweils bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen.

148 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Der Anstieg des Personalaufwands ist hauptsächlich auf individuelle und kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen, die Erhöhung der Abgrenzung für noch nicht konsumierte Urlaube sowie dem Anstieg der Anzahl der Mitarbeiter:innen zurückzuführen.

9. Sonstige Aufwendungen

2024 TEUR 2023 TEUR
Reisekosten 13.997 12.736
Sonstiger Beratungsaufwand 5.486 5.172
Lizenzaufwand (Laufzeit bis 1 Jahr) 5.429 4.242
Fremdpersonal 5.091 4.928
Veränderung projektbezogene Rückstellungen 4.771 1.132
Werbekosten 4.184 4.356
Rechts- und Steuerberatungsaufwand 3.381 3.133
Versicherungsaufwand 3.286 2.989
Instandhaltung 2.760 2.494
Energieaufwand 1.973 3.353
Personalbeschaffungskosten 1.925 1.714
Betriebsaufwand (Gebäude) 1.897 1.945
Transportkosten 1.798 2.148
Telefon- und Kommunikationsaufwand 1.402 1.266
Kurs- und Währungsdifferenzen 1.391 2.969
Reinigungsaufwand 1.373 1.179
KFZ-Kosten 1.360 1.349
Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften 1.065 11
Sonstige Steuern und Abgaben 984 912
Bankspesen und Bankgarantiespesen 808 747
Kurzfristiger Mietaufwand und Mietaufwand geringwertiger Vermögenswerte 783 676
Wertberichtigung von Forderungen und Vertragsvermögenswerte 483 464
Mitgliedsbeiträge 436 410
Übersetzungskosten 217 174
Verluste aus dem Abgang von Anlagen 73 21
Übrige 2.367 1.911
68.720 62.431

Die projektbezogenen Rückstellungen enthalten unter anderem Projektkosten, für die aufgrund des Überschusses künftiger Aufwendungen über künftige Erträge, Vorsorgen zu bilden sind sowie Gewährleistungen. In den Wertberichtigungen sind TEUR 480 (2023: TEUR 465) für Forderungen und TEUR 3 (2023: TEUR -1) für Vertragsvermögenswerte enthalten. Aufgrund des unwesentlichen Betrags wird auf einen gesonderten Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 149

10. Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

2024 TEUR 2023 TEUR
Abschreibungen Nutzungsrechte 9.455 8.946
Abschreibungen Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 8.954 7.586
Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter 1.023 995
19.432 17.527

Vermögenswerte mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von bis zu TEUR 1 (Höhe länderspezifisch unterschiedlich) werden als geringwertige Wirtschaftsgüter eingestuft und aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung ergebniswirksam erfasst.

11. Finanzerträge

2024 TEUR 2023 TEUR
Zinsen und ähnliche Erträge 947 946
947 946

Die Zinsen und ähnliche Erträge betreffen ausschließlich Zinsen aus Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

12. Finanzierungsaufwendungen

2024 TEUR 2023 TEUR
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.572 1.442
1.572 1.442

In den Zinsen sind Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.110 (2023: TEUR 916) im Zusammenhang mit IFRS 16 enthalten. Alle Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

13. Zuschreibung Finanzvermögenswerte

Die Erträge stehen im Zusammenhang mit Regressforderungen für angefallene Termin- und Sichteinlagen bei der Commerzialbank Mattersburg, welche bisher zur Gänze wertberichtigt waren.

150 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

14. Ertragsteuern

2024 TEUR 2023 TEUR
Laufende Ertragsteuern 7.643 7.950
Periodenfremde Steuern 198 550
Nicht anrechenbare Quellensteuern 97 199
Veränderung Latente Steueransprüche/-schulden 1.348 -2.260
9.286 6.439

Folgende Tabelle stellt die Überleitung vom erwarteten auf den effektiven Steuersatz dar:

2024 TEUR 2023 TEUR
Ergebnis vor Steuern 32.830 26.419
Theoretischer Steuerertrag/-aufwand auf Basis eines Steuersatzes von 23% (2023: 24%) 7.551 6.341
Steuersatzdifferenzen 713 253
Steuerliche Hinzurechnungen 481 432
Steuerliche Kürzungen -985 -779
Steuersatzänderungen -103 -271
Steuerfreie Ergebnisse von assoziierten Unternehmen -82 -64
Gewinne aus Unternehmenserwerben 0 -1
Wertminderung Firmenwert 598 0
Steuerliche Vermögenswerte, für die bislang kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde 0 -547
Steuerliche Verluste, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde 818 521
Verwertete steuerliche Verluste, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde 0 -195
Periodenfremde Steuern 198 550
Nicht anrechenbare Quellensteuern 97 199
Ist-Gesamtsteueraufwand 9.286 6.439
Effektiver Steuersatz 28,3% 24,4%

In den steuerlichen Hinzurechnungen sind nicht abzugsfähige Aufwendungen wie unter anderem nicht absetzbare Lohnkosten oder Repräsentationskosten enthalten.# Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die steuerlichen Kürzungen umfassen vor allem die Forschungsförderungsprämie.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 151

Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:

Aktivwert 2024 TEUR Passivwert 2024 TEUR Aktivwert 2023 TEUR Passivwert 2023 TEUR
Sachanlagen 261 -12.886 246 -9.287
Immaterielle Vermögenswerte 804 -3.087 349 -3.574
Geschäfts- oder Firmenwerte -57 -20 - -
Finanzanlagevermögen 91 -16 137 -10
Vorräte 248 -1.065 122 -308
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden 450 -6.660 - -6.813
Vertragskosten -589 -104 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 451 -1.301 26 -1.946
Rückstellungen 2.880 -1.574 2.616 -1.992
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 900 -106 582 -153
Leasingverbindlichkeiten 11.337 - 8.646 -
Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden 1.210 -319 3.166 -299
Latente Steuer aus Währungsdifferenzen Schuldenkonsolidierung 68 -68 6 -7
Steuerliche Verlustvorträge 3.045 - 4.156 -
Summe 21.745 -27.728 20.052
Saldierung -17.684 17.684 -14.435
Latente Steuern 4.061 -10.044 5.617

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden nicht angesetzt, wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen von der Frequentis-Gruppe bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Die Summe derartiger temporärer Differenzen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert werden, beträgt TEUR 5.134 (2023: TEUR 3.771).

Zum Bilanzstichtag bestehen in der Frequentis-Gruppe Verlustvorträge in Höhe von TEUR 19.237 (2023: TEUR 19.666). Für Verlustvorträge in Höhe von TEUR 9.994 (2023: TEUR 15.008) wurden latente Steuern angesetzt, da es hier wahrscheinlich ist, dass künftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die Frequentis-Gruppe die latenten Steueransprüche verwenden kann. Für einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 3.298 (2023: TEUR 1.736) besteht eine zeitliche Beschränkung der Nutzbarkeit von 20 Jahren. Bezüglich den restlichen Verlustvorträgen bestehen keine zeitlichen Beschränkungen der Nutzbarkeit.

Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen Siebentelabschreibungen beläuft sich auf TEUR 370 (2023: TEUR 499). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 85 (2023: TEUR 115) angesetzt.

Es bestehen zum 31. Dezember 2024 keine wesentlichen ertragsteuerlichen Unsicherheiten.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 152

15. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionär:innen der Frequentis AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im Umlauf gewesenen Aktien. Im Geschäftsjahr lag die durchschnittliche gewichtete Anzahl bei 13.266.657 (2023: 13.271.909).

Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionär:innen der Frequentis AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im Umlauf gewesenen Aktien jeweils angepasst um den verwässernden Effekt der anteilsbasierten Vergütung in Höhe von 47.835 (2023: 44.630) Aktien. Die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien und Optionen lag bei 13.313.467 (2023: 13.316.012).

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 153

Erläuterungen zur Bilanz

16. Sachanlagen in TEUR

Grundstücke und Gebäude sowie Bauten auf fremdem Grund Technische Anlagen und Maschinen Technische Anlagen, die Gegenstand eines Operating-Leasing-verhältnisses sind Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen in Bau Anzahlungen und Anlagen in Bau, die Gegenstand eines Operating-Leasing-verhältnisses sind Summe
Buchwert zum 31.12.2022 40.038 721 1.400 9.351 987 801 53.298
Währungsumrechnungsdifferenz -139 0 -70 -47 -12 0 -268
Umgliederungen 382 -35 801 654 -1.001 -801 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 14 0 0 166 0 0 180
Zugang 5.706 796 2.529 7.262 872 0 17.164
Abgang -5 0 0 -76 0 0 -81
Planmäßige Abschreibungen -8.563 -175 -294 -5.374 0 0 -14.406
Buchwert zum 31.12.2023 37.433 1.307 4.366 11.936 846 0 55.888
Anschaffungs-/Herstellungskosten 79.387 5.179 4.677 40.484 846 0 130.573
Kumulierte Wertberichtigungen -41.954 -3.872 -311 -28.548 0 0 -74.685
Buchwert zum 31.12.2023 37.433 1.307 4.366 11.936 846 0 55.888
Buchwert zum 31.12.2023 37.433 1.307 4.366 11.936 846 0 55.888
Währungsumrechnungsdifferenz 145 49 255 40 13 0 502
Umgliederungen 8 -822 822 644 -652 0 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 33 0 0 1 0 0 34
Zugang 19.156 50 287 9.081 1.724 0 30.298
Abgang -9 0 0 -429 0 0 -438
Planmäßige Abschreibungen -8.912 -163 -556 -6.358 0 0 -15.989
Buchwert zum 31.12.2024 47.854 421 5.174 14.915 1.931 0 70.295
Anschaffungs-/Herstellungskosten 98.254 4.421 6.084 45.875 1.931 0 156.565
Kumulierte Wertberichtigungen -50.400 -4.000 -910 -30.960 0 0 -86.270
Buchwert zum 31.12.2024 47.854 421 5.174 14.915 1.931 0 70.295

Im Laufe des Jahres 2024 hat die Frequentis-Gruppe Verträge über den Kauf von Sachanlagen, die im Jahr 2025 geliefert und fakturiert werden, im Wert von TEUR 469 (2023: TEUR 537) geschlossen. Hinsichtlich der aktivierten Nutzungsrechte, welche aus der Anwendung des IFRS 16 resultieren und in obiger Tabelle enthalten sind, wird auf ↗ Kapitel 36. Leasing verwiesen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 154

17. Immaterielle Vermögenswerte in TEUR

Software und Lizenzen Kundenstamm In Entwicklung befindliche selbst erschaffene immaterielle Vermögenswerte Anzahlungen Summe
Buchwert zum 31.12.2022 14.382 0 0 119 14.501
Währungsumrechnungsdifferenz -190 0 0 0 -190
Umgliederung von Anzahlungen 99 0 0 -99 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 2.257 2.848 0 0 5.105
Zugänge 840 0 380 0 1.220
Abgänge 0 0 0 0 0
Planmäßige Abschreibungen -2.938 -184 0 0 -3.122
Buchwert zum 31.12.2023 14.450 2.664 380 20 17.514
Anschaffungs-/Herstellungskosten 41.976 2.848 380 20 45.224
Kumulierte Wertberichtigungen -27.526 -184 0 0 -27.710
Buchwert zum 31.12.2023 14.450 2.664 380 20 17.514
Buchwert zum 31.12.2023 14.450 2.664 380 20 17.514
Währungsumrechnungsdifferenz -178 -54 0 0 -232
Umgliederung von Anzahlungen 20 0 0 -20 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 411 226 0 0 637
Zugänge 318 0 419 264 1.001
Abgänge -50 0 0 0 -50
Planmäßige Abschreibungen -3.155 -288 0 0 -3.443
Buchwert zum 31.12.2024 11.816 2.548 799 264 15.427
Anschaffungs-/Herstellungskosten 42.129 3.017 799 264 46.209
Kumulierte Wertberichtigungen -30.313 -469 0 0 -30.782
Buchwert zum 31.12.2024 11.816 2.548 799 264 15.427

Die Frequentis-Gruppe wendete für eigene, nicht von Kunden beauftragte, Forschungs- und Entwicklungs-aktivitäten EUR 30,1 Mio. (2023: EUR 25,2 Mio.) auf, welche aufwandswirksam erfasst wurden. Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 419 wurden im Berichtsjahr aktiviert. Im Laufe des Jahres 2024 hat die Frequentis-Gruppe keine (2023: TEUR 22) Verträge über den Kauf von immateriellen Vermögenswerten, die im Jahr 2025 geliefert und fakturiert werden, geschlossen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 155

18. Geschäfts- oder Firmenwerte in TEUR

Geschäfts- oder Firmenwerte
Buchwert zum 31.12.2022 5.834
Währungsumrechnungsdifferenz 145
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 5.372
Buchwert zum 31.12.2023 11.351
Anschaffungskosten 14.153
Kumulierte Wertminderungen -2.802
Buchwert zum 31.12.2023 11.351
Buchwert zum 31.12.2023 11.351
Währungsumrechnungsdifferenz -157
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 0
Wertminderungen -2.598
Buchwert zum 31.12.2024 8.596
Anschaffungskosten 13.996
Kumulierte Wertminderungen -5.400
Buchwert zum 31.12.2024 8.596

Die kumulierten Wertminderungen beinhalten mit TEUR 1.730 die im Jahr 2021 durchgeführte vollständige Abwertung des Firmenwerts der ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH sowie mit TEUR 1.072 die im Jahr 2020 durchgeführte teilweise Abwertung des Firmenwerts der Systems Interface Ltd.. Im Berichtsjahr wurde eine Abwertung des Firmenwerts der Business Recording in Höhe von TEUR 2.598 durchgeführt. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Business Recording handelt es sich um die Recorder Einheit der Frequentis AG sowie die Frequentis Recording AS.

Zum Zweck der Überprüfung auf Wertminderung ist den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) des Konzerns ein Firmenwert wie folgt zugeordnet worden:

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
FRAFOS GmbH 1.976 1.976
Frequentis Comsoft GmbH 909 909
Frequentis Orthogon GmbH 2.263 2.263
Business Recording 772 3.537
Regola S.r.l. 2.412 2.412
Systems Interface Ltd. 211 201
team Technology Management GmbH 53 53
Gesamt 8.596 11.351

Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wurde im Rahmen der Bilanzierung überprüft, indem der erzielbare Betrag aus den entsprechenden zahlungsgenerierenden Einheiten durch diskontierte Cash Flows auf Basis eines dreijährigen Detailplanungszeitraums und einer daraus abgeleiteten ewigen Rente geschätzt wurde. Dem Wertminderungstest gemäß IAS 36 liegen detaillierte Ergebnis-, Bilanz- und Investitionsplanungen für die nächsten drei Jahre zugrunde, die im Rahmen des unternehmensweiten Budgetplanungsprozesses jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftslage erstellt werden. Für über die Budgetplanung hinausgehende Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate von 1% (2023: 1%) bestimmt und zur Prognose der künftigen Cash Flows angewendet.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 156

Für die Abzinsung der zukünftig prognostizierten Cash Flows wurden Diskontierungssätze unter Berücksichtigung der marktüblichen und länderspezifischen Risiken angewendet.# Wertminderungstest 2024

FRAFOS GmbH Frequentis Comsoft GmbH Frequentis Orthogon GmbH Business Recording Regola S.r.l. Systems Interface Ltd. team Technology Management GmbH
Zinssatz (WACC vor Steuern) 12,50% 13,61% 12,72% 11,41% 15,66% 13,78% 10,61%
Erzielbarer Betrag in TEUR 5.889 11.167 11.086 1.563 6.865 3.153 8.756
Buchwert CGU einschließlich Firmenwert in TEUR 2.762 3.400 8.497 4.161 6.074 -1.516 400

Wertminderungstest 2023

FRAFOS GmbH Frequentis Comsoft GmbH Frequentis Orthogon GmbH Business Recording Regola S.r.l. Systems Interface Ltd. team Technology Management GmbH
Zinssatz (WACC vor Steuern) 13,26% 11,66% 12,64% 11,55% 16,17% 11,53% 11,08%
Erzielbarer Betrag in TEUR 5.349 8.100 10.732 27.059 7.155 1.903 7.651
Buchwert CGU einschließlich Firmenwert in TEUR 4.784 3.252 7.113 8.236 6.236 548 1.165

Der negative Buchwert der Systems Interface Ltd. ergab sich aus dem negativen Working Capital, welches durch hohe Kundenanzahlungen zum Jahresende resultierte.

Im Geschäftsjahr 2024 ergab der Wertminderungstest der Business Recording einen Wertminderungsbedarf in Höhe von TEUR 2.598. Dies resultierte aufgrund der Wettbewerbssituation am Markt wodurch geringere Preise, als ursprünglich angenommen, erzielt wurden und der Auftragseingang unter den Erwartungen blieb. Die erwarteten Synergieeffekte sind nicht eingetreten. Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1% bzw. eine Reduzierung der Zahlungsströme um 7,3% würden zu einem weiteren Wertminderungsbedarf in Höhe von TEUR 250 führen. Bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 4,2% bzw. einer Reduzierung der Zahlungsströme um 22,9% wäre es zu einer 100%igen Wertminderung des Firmenwerts (TEUR 3.371) gekommen.

Zur Veranschaulichung der Auswirkungen von Parameteränderungen wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Folgende Darstellung bietet eine Übersicht, bei welcher prozentuellen Senkung der Zahlungsströme bzw. Erhöhung der Abzinsungssätze der Buchwerte der zahlungsgenerierenden Einheit einschließlich Firmenwert dem erzielbaren Betrag entsprechen würde.

Sensitivitäten 2024

Frequentis Orthogon GmbH Regola S.r.l.
Senkung der Zahlungsströme 21,8% 10,8%
Erhöhung der Abzinsungssätze (in Prozentpunkten) 3,6 1,4

Sensitivitäten 2023

FRAFOS GmbH Frequentis Orthogon GmbH Regola S.r.l.
Senkung der Zahlungsströme 9,6% 30,8% 12,1%
Erhöhung der Abzinsungssätze 1,1%P 4,6%P 1,9%P

Aus Sicht des Vorstands liegen sowohl für die FRAFOS GmbH, die Frequentis Comsoft GmbH, die Systems Interface Ltd. sowie für die team Technology Management keine realistischen Szenarien zum Bilanzstichtag vor, bei denen sich ein Wertminderungsbedarf für die aktivierten Firmenwerte ergeben würde.

Diskontsatz: Der verwendete Diskontsatz ist der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC). Der Diskontsatz spiegelt nicht die Risiken wider, für die die geschätzten Cash Flows angepasst wurden. Der Diskontsatz ist ein Zinssatz nach Steuern, der auf dem Zinssatz von 30-jährigen Staatsanleihen basiert, unter Berücksichtigung der marktüblichen und länderspezifischen Risiken. Dieser wurde in einen WACC vor Steuern umgerechnet.

19. Anteile an assoziierten Unternehmen

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Anteile an assoziierten Unternehmen 3.259 2.903
Name des assoziierten Unternehmens Sitz Stimmrechts- und Kapitalanteil 31.12.2024 Stimmrechts- und Kapitalanteil 31.12.2023
Flyk Oy Valkeakoski 25% 25%
GroupEAD Europe S.L. Madrid 28% 28%
Mission Embedded GmbH Wien 20% 20%
Nemergent Solutions S.L. Bilbao 24,83% 24,83%
AMANTEA Ltd. Zabbar 50% (durchgerechnet 25,5%) 50% (durchgerechnet 25,5%)
Lift S.r.l. Cagliari 24% (durchgerechnet 10,2%) 24% (durchgerechnet 10,2%)
Nowtech S.r.l. Sassari 20% (durchgerechnet 10,2%) 20% (durchgerechnet 10,2%)

Alle assoziierten Gesellschaften haben als Bilanzstichtag den 31. Dezember und werden nach der Equity Methode bilanziert. Es liegen weder wesentliche nicht realisierte Verluste vor noch maßgebliche Beschränkungen für die Rückzahlung von Krediten.

Der Konzern hält 28% der Anteile und der Stimmrechte an der GroupEAD Europe S.L., Madrid. Der Buchwert der Beteiligung stellt sich wie folgt dar (auf Basis des letztverfügbaren Jahresabschlusses 2023):

2024 TEUR 2023 TEUR
31.12. Vorjahr Beteiligung GroupEAD Europe S.L. 491 491
Anteiliger Gewinn Vorjahr 257 156
abzüglich ausgeschüttete Dividende für das Vorjahr 0 -156
Vorläufiger anteiliger Gewinn des Berichtsjahres 0 56
abzüglich ausgeschüttete Dividende des Berichtsjahres 0 -56
31.12. Berichtsjahr Beteiligung GroupEAD Europe S.L. 748 491

Die GroupEAD Europe S.L. agiert im Auftrag der EUROCONTROL als operativer Betreiber des von der Frequentis-Gruppe entwickelten EAD Systems. Der technische Betrieb des Systems wird durch die Frequentis-Gruppe besorgt. Die enge Beziehung zwischen dem technischen und dem operativen Betreiber wirkt sich positiv auf die Servicequalität und auf die Kundenbeziehung aus. Daneben stehen die Erfahrungen und die operationelle Expertise der GroupEAD Europe S.L. auch der Frequentis-Gruppe zur Verfügung und können sowohl für die Weiterentwicklung des EAD Systems als auch für die Entwicklung anderer AIM-Systeme für den internationalen Markt genutzt werden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft zu den beiden letztverfügbaren Bilanzstichtagen:

GroupEAD Europe S.L.

31.12.2023 TEUR 31.12.2022 TEUR
Langfristige Vermögenswerte 330 365
Kurzfristige Vermögenswerte 3.855 3.277
Langfristige Schulden 0 0
Kurzfristige Schulden 1.513 1.332
Nettovermögen (100%) 2.672 2.310
Anteil der Frequentis-Gruppe am Nettovermögen (28%) 748 647
Im Folgejahr ausgeschüttete Dividende 0 -156
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 748 491
Umsatzerlöse 8.976 7.862
Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (100%) 1.120 758
Sonstiges Ergebnis (100%) 0 0
Gesamtergebnis (100%) 1.120 758
Gesamtergebnis (28%) 313 212
Im Vorjahr berücksichtigtes Ergebnis (28%) -56 -56
Vorab berücksichtigter Anteil des Ergebnisses des Folgejahres aufgrund erhaltener Dividende (28%) 0 56
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gesamtergebnis 257 212

Der Konzern hält 20% der Anteile und der Stimmrechte an der Mission Embedded GmbH, Wien, und die Entwicklung der Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

2024 TEUR 2023 TEUR
31.12. Vorjahr Beteiligung Mission Embedded GmbH 538 482
Anteiliger Gewinn des Berichtsjahres 127 58
Versicherungsmathematische Verluste gem. IAS 19 0 -2
31.12. Berichtsjahr Beteiligung Mission Embedded GmbH 665 538

Die Mission Embedded GmbH entstand aus der Ausgliederung der Abteilung „Mission Embedded“ im Jahr 2014, um durch mehr Eigenständigkeit die positive Entwicklung der Frequentis-Expertise im Bereich Hardware und hardwarenaher Software für sicherheitskritische Anwendungen voranzutreiben.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft zu den beiden letztverfügbaren Bilanzstichtagen:

Mission Embedded GmbH

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Langfristige Vermögenswerte 339 366
Kurzfristige Vermögenswerte 8.535 7.534
Langfristige Schulden 204 190
Kurzfristige Schulden 5.345 5.018
Nettovermögen (100%) 3.325 2.692
Anteil der Frequentis-Gruppe am Nettovermögen (20%) 665 538
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 665 538
Umsatzerlöse 13.160 9.563
Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (100%) 633 290
Sonstiges Ergebnis (100%) 0 -12
Gesamtergebnis (100%) 633 278
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (20%) 127 58
Anteil der Frequentis-Gruppe am Sonstigen Ergebnis (20%) 0 -2
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gesamtergebnis (20%) 127 56

Im Jahr 2020 beteiligte sich die Frequentis-Gruppe mit 15% an der Nemergent Solutions S.L. mit Firmensitz in Bilbao, Spanien. Die Beteiligung erfolgte über die Frequentis Invest4Tech GmbH (eine 100% Tochter der Frequentis AG). Am 19. Dezember 2023 wurden die Anteile an der Nemergent Solutions S.L. im Rahmen einer Kapitalerhöhung auf 24,83% erhöht. Nemergent Solutions S.L. ist ein Technologieanbieter mit hoher Expertise in 3GPP-Standard-basierten unternehmenskritischen Lösungen über mobile Breitbandtechnologien. Die Frequentis-Gruppe hatte bereits davor gemeinsame Projekte im Bereich Public Transport und Public Safety, wo Nemergent Solutions mit Technologie für Application Services und mobile Endgeräte für Einsatzkräfte mitgewirkt hat. Diese Zusammenarbeit wurde weiter ausgebaut und vertieft, da der Mobilfunkstandard LTE neue Möglichkeiten in sicherheitskritischer Breitbandkommunikation bringt.

Die Entwicklung der Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

2024 TEUR 2023 TEUR
31.12. Vorjahr Beteiligung Nemergent Solutions S.L 1.547 747
Anteiliger Verlust (Gewinn) des Berichtsjahres -48 -36
Kaufpreis Anteilserhöhung 0 836
31.12. Berichtsjahr Beteiligung Nemergent Solutions S.L. 1.498 1.547

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft zu den beiden letztverfügbaren Bilanzstichtagen:

### Nemergent Solutions S.L.31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Langfristige Vermögenswerte 1.469
Kurzfristige Vermögenswerte 2.281
Langfristige Schulden 1.477
Kurzfristige Schulden 270
Nettovermögen (100%) 2.003
Anteil der Frequentis-Gruppe am Nettovermögen (24,83%) 497
Firmenwert 1.001
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 1.498
Umsatzerlöse 1.161
Verlust aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (100%) -194
Sonstiges Ergebnis (100%) 0
Gesamtergebnis (100%) -194
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (2024: 24,83%, 2023: 15%) -48
Anteil der Frequentis-Gruppe am Sonstigen Ergebnis (2024: 24,83%, 2023: 24,83%) 0
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gesamtergebnis (2024: 24,83%, 2023: 24,83%) -48

Am 1. September 2022 beteiligte sich die Frequentis-Gruppe mit 25% an der Aviamaps Oy mit Firmensitz in Valkeakoski (Finnland), welche im Jahr 2023 auf Flyk Oy umbenannt wurde. Flyk ist ein Software-Hersteller im Bereich Drohnen Flugplanungs- und Luftraummanagement und bietet eine Echtzeit-Luftfahrtkartenplattform für Drohnenflüge an. Die Software von Flyk wird als Teil der Frequentis-Lösung zur automatischen Freigabe von Drohnenflügen in Österreich verwendet. Die Entwicklung der Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

2024 TEUR 2023 TEUR
31.12. Vorjahr Beteiligung Flyk Oy 141
Korrektur anteiliger Gewinn des Vorjahres -3
Anteiliger Gewinn/Verlust des Berichtsjahres -4
31.12. Berichtsjahr Beteiligung Flyk Oy 137

Im Rahmen des Erwerbs der 51% Anteile der Regola S.r.l. im Jahr 2022 wurden auch Anteile an assoziierten Unternehmen erworben. Die Entwicklung dieser übernommenen Beteiligungen an AMANTEA Ltd., Lift S.r.l. und an Nowtech S.r.l. stellt sich wie folgt dar:

2024 TEUR 2023 TEUR
31.12. Vorjahr Beteiligung AMANTEA Ltd., Lift S.r.l. und Nowtech S.r.l. 187
Anteiliger Gewinn des Berichtsjahres 23
31.12. Berichtsjahr Beteiligung AMANTEA Ltd., Lift S.r.l. und Nowtech S.r.l. 210

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 161

Da es sich bei diesen Gesellschaften um nicht wesentliche assoziierte Unternehmen handelt, zeigt die nachstehende Tabelle in aggregierter Form die wesentlichen Finanzinformationen der Gesellschaften Flyk Oy, Lift S.r.l. und Nowtech S.r.l. zum letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2024). Aufgrund zeitlich nicht verfügbarer Finanzinformationen der AMANTEA Ltd. zum 31. Dezember 2024 sind diesbezüglich die Daten für den letzten verfügbaren Abschluss (31. Dezember 2023) enthalten:

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Langfristige Vermögenswerte 323
Kurzfristige Vermögenswerte 651
Langfristige Schulden 53
Kurzfristige Schulden 495
Nettovermögen (100%) 425
Anteil der Frequentis-Gruppe am Nettovermögen 105
Firmenwert 242
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 347
Umsatzerlöse 982
Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (100%) 71
Sonstiges Ergebnis (100%) 0
Gesamtergebnis (100%) 71
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen 19
Anteil der Frequentis-Gruppe am Sonstigen Ergebnis 0
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gesamtergebnis 19

Insgesamt wurden von den Jahresergebnissen der nach der Equity Methode bilanzierten Anteile ein anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 355 (2023: TEUR 268) erfasst. Im Berichtsjahr kam es zu nicht angesetzten anteiligen Verlusten in Höhe von TEUR 15 (2023: TEUR 15) bei AMANTEA Ltd., da diese Beteiligung bereits bei der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss im Jahr 2022 einen Beteiligungsansatz von 0 aufwies.

  1. Vorräte
31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 21.084
Unfertige Erzeugnisse 2.670
Fertige Erzeugnisse 3.044
Waren 2.882
Geleistete Anzahlungen 3.246
32.926

Der Anstieg der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte vor allem durch die Aufstockung bei elektronischen Bauteilen, um trotz Abkündigungen seitens der Produzenten oder Lieferengpässen einen ausreichenden Sicherheitsbestand zu haben, um den langjährigen Liefer- und Wartungsverpflichtungen nachkommen zu können. Die unfertigen Erzeugnisse betreffen hauptsächlich zum Stichtag noch in Bearbeitung befindliche Baugruppen.

162 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Bei den fertigen Erzeugnissen handelt es sich um Baugruppen, welche Bestandteile von Gesamtlösungen für Kunden sind und nur in Ausnahmefällen als einziger Bestandteil eines Vertrags mit einem Kunden fakturiert werden. Der Bestand resultiert aus der Optimierung von Fertigungslosen (günstigere Stückkosten aufgrund eines großen Fertigungsloses) und Einkaufslosen sowie der Führung eines Sicherheitsbestands für Wartungsverpflichtungen. Unter den Waren sind Vermögenswerte ausgewiesen, welche in laufenden und in zukünftigen Kundenprojekten verwendet werden. Die Wertminderung der Vorräte betrug im Geschäftsjahr TEUR 398 (2023: TEUR 634). Wertaufholungen wurden in Höhe von TEUR 340 (2023: TEUR 35) vorgenommen.

  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2024 TEUR 2023 TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 81.233
Einzelwertberichtigungen -879
Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 -248
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 1
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 80.107

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind langfristige Posten in Höhe von TEUR 391 (31.12.2023: TEUR 365) enthalten, welche aber aufgrund der Regelung des IAS 1.68 als kurzfristig auszuweisen sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen. Da es sich bei den Kunden der Frequentis-Gruppe großteils um Behörden, staatsnahe Betriebe und bei den Generalunternehmern meist um internationale Großunternehmen handelt, ist das Forderungsausfallsrisiko als gering einzustufen. Ein Teil des Risikomanagements bei der Frequentis-Gruppe ist es, Geschäftsbeziehungen nur mit als kreditwürdig eingestuften Dritten einzugehen. Kunden werden systematisch hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit bewertet und nur bei Vorliegen entsprechender Bonität beliefert bzw. werden identifizierte Risiken mit adäquaten Maßnahmen adressiert. Wird im Zuge der Angebotslegung doch ein höheres Risiko identifiziert, so dienen Anzahlungen des Kunden oder Absicherungen mittels Akkreditivs zur Reduzierung des Ausfallsrisikos. Allen erkennbaren und erwarteten Risiken wird durch angemessene Wertberichtigung der Forderungen Rechnung getragen. Bei konkreten Ausfällen werden die Forderungen ausgebucht. Die Frequentis-Gruppe verwendet eine Wertberichtigungsmatrix, um die ECLs von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu bewerten. Die Verlustquoten werden anhand einer „Roll-Rate"-Methode berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung die aufeinanderfolgenden Stufen der Überfälligkeit bis zur Ausbuchung durchläuft. Die Rollraten werden für alle Forderungen insgesamt durchgeführt. Die Verlustquoten basieren auf den tatsächlichen Zahlungs- und Kreditausfallserfahrungen der letzten zehn Jahre.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 163

Die Entwicklung der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

2024 TEUR 2023 TEUR
31.12. Vorjahr 1.103
Währungsdifferenzen 0
Veränderung Wertberichtigung gemäß IFRS 9 -127
Zuführung 604
Verbrauch -340
Auflösung -113
31.12. Berichtsjahr 1.127

Zum 31. Dezember 2024 stellt sich die Loss Rate der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen folgendermaßen dar:

Gewichtete durchschnittliche Loss Rate 2024 Gewichtete durchschnittliche Loss Rate 2023 2024 TEUR 2023 TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 80.106 81.026
Davon: weder überfällig noch wertgemindert 0,02% 0,03% 61.339
Davon: überfällig, aber nicht wertgemindert:
bis zu 30 Tage 0,05% 0,06% 10.832
30 bis 60 Tage 0,12% 0,50% 3.041
60 bis 90 Tage 0,72% 1,32% 1.445
90 bis 180 Tage 1,17% 2,81% 1.597
180 bis 210 Tage 4,87% 1,94% 106
> 210 Tage 9,84% 20,20% 1.746

Aus Wesentlichkeitsgründen werden die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1 (2023: TEUR 3) bei der Berechnung der Altersstruktur nicht berücksichtigt. Aus den Erfahrungen des Konzerns mit öffentlichen Auftraggebern sind Abweichungen im Zahlungsverhalten vom Fälligkeitsdatum häufig zu beobachten und regelmäßig auf behördeninterne Freigabeprozesse bzw. behördeninterne Budgetzuweisungen (vor allem um den Jahreswechsel) zurückzuführen. Die Vergangenheit zeigt, dass derartige Zahlungsverzögerungen allein noch keinen Hinweis auf erhöhtes Ausfallsrisiko liefern. Da die Kunden im Wesentlichen dem öffentlichen Sektor oder internationalen Großkonzernen angehören, kam es im Berichtsjahr zu keinen wesentlichen Forderungsausfällen. Die Frequentis-Gruppe geht aufgrund der Kundenstruktur von keinem erhöhten Forderungsausfallsrisiko aus. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Frequentis-Gruppe einen Skalarfaktor von 1,5 festgelegt und bei der Berechnung der Wertberichtigung nach IFRS 9 berücksichtigt. Da die Ursachen (erhöhte Insolvenzen aufgrund Ukraine Kriegs) für diesen Skalarfaktor im Geschäftsjahr 2024 nicht mehr gegeben bzw. unwesentlich waren, wurde dieser nicht mehr bei der Ermittlung der Wertberichtigung angewendet.

164 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

  1. Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden
31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden, brutto 112.489
Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 -22
Summe Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden 112.467
Erhaltene Anzahlungen -41.545
70.922

Die Vertragsvermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus bereits vom Unternehmen erbrachten aber noch nicht abgerechneten Leistungen.# Erläuterungen zur Bilanz

Die Vertragsvermögenswerte werden zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn der Zahlungsanspruch unbedingt ist. Dies ist im Wesentlichen dann der Fall, wenn der Konzern die Leistungen erbracht hat und diese verrechnet. Von den zum 01.01. erfassten Vertragsvermögenswerten in Höhe von TEUR 61.272 (2023: TEUR 50.475) ist ein Betrag in Höhe von TEUR 42.851 (2023: TEUR 43.085) in der Berichtsperiode zur Abrechnung gelangt. Von den Vertragsvermögenswerten zum 31.12. in Höhe von TEUR 70.922 (2023: TEUR 61.272) wird auf Basis der erwarteten Projektfortschritte und vertraglichen Regelungen plangemäß ein Anteil von TEUR 57.890 (2023: TEUR 49.143) im Folgejahr zur Verrechnung an die Kunden gelangen. Vertragsvermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 13.032 (2023: TEUR 12.129) werden voraussichtlich erst danach zur Abrechnung gelangen. Da die Realisierung der Vertragsvermögenswerte innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese insgesamt als kurzfristig eingestuft. Hinsichtlich der aktivierten Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden wird von keinen relevanten Ausfallsrisiken ausgegangen. Die Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte betrug im Berichtsjahr TEUR 22 (2023: TEUR 19). Gerade bei Aufträgen, bei denen der Konzern in Vorleistung geht, wird die Bonität der Vertragspartner sorgsam überprüft. Diese Aufträge betreffen vor allem Leistungen für Behörden bzw. internationale Großunternehmen. Aufgrund der erfolgten Sensitivitätsanalyse würde sich bei einer Veränderung der noch anfallenden Auftragskosten um -10% eine Erhöhung der Vertragsvermögenswerte um TEUR 9.205 (2023: TEUR 9.037) und bei einer Veränderung der noch anfallenden Auftragskosten um +10% eine Reduktion der Vertragsvermögenswerte um TEUR 6.121 (2023: TEUR 6.375) ergeben.

23. Vertragskosten

Bei der Frequentis-Gruppe betrafen die Vertragskosten vor allem Verkaufsprovisionen. Diese Vertragskosten wurden aktiviert und analog zum Übergang der Verfügungsgewalt von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden amortisiert. Die aktivierten Vertragskosten entwickelten sich wie folgt:

2024 TEUR 2023 TEUR
Stand 01.01. 2.394 4.024
im Berichtsjahr aktivierte Vertragskosten 2.521 1.368
im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasste Amortisation -2.247 -2.984
erfasste Wertminderungen -127 -14
Stand 31.12. 2.541 2.394

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 165

Es wird erwartet, dass von den Vertragskosten TEUR 1.472 (2023: TEUR 1.664) innerhalb der nächsten 12 Monate amortisiert werden. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese insgesamt als kurzfristig eingestuft. Der Konzern wendet den praktischen Behelf an, Vertragskosten nicht zu aktivieren, wenn der Abschreibungszeitraum kürzer als ein Jahr ist. Der Aufwand aus der Amortisation der aktivierten Vertragskosten ist in der Position Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.

24. Sonstige Vermögenswerte

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Pensionsrückdeckungsversicherung 482 454
Darlehen Nemergent Solutions S.L. 1.049 0
Beteiligungen 22 22
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 293 220
Finanzielle sonstige langfristige Vermögenswerte 1.846 696
Forderungen aus Fördererlösen 883 1.925
Positive Marktwerte der Cash Flow Hedges und MTM Bewertung 263 728
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 323 604
Finanzielle sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.469 3.257
Rechnungsabgrenzungen 9.839 7.293
Forderungen aufgrund Forschungsprämien 4.657 5.896
Forderungen gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Einkommensteuern) 2.791 1.691
Regressforderung aufgrund Schadenersatzansprüche 1.000 0
Sonstige Vermögenswerte 478 322
Nicht finanzielle sonstige kurzfristige Vermögenswerte 18.765 15.202

25. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 79.812 86.998
Wertberichtigungen -12.818 -12.818
66.994 74.180

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Veranlagungen und Guthaben bei Kreditinstituten, die alle kurzfristig sind und eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten haben. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Sämtliche Bestandteile der liquiden Mittel stehen zur freien Verfügung des Konzerns. Die Wertberichtigungen betreffen zur Gänze ein täglich fälliges Guthaben bei der Commerzialbank Mattersburg, welche 2020 bis auf den von der gesetzlichen Einlagensicherung erfassten und bezahlten Betrag von TEUR 100 wertberichtigt werden musste.

166 Erläuterungen zur Bilanz Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Gemäß IFRS 9 und basierend auf einem Expected-Credit-Loss-Modell (ECL-Modell) wurde eine Risikovorsorge auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Erwartungen potenzieller Ausfälle bei der Veranlagung berechnet. Für die Bankguthaben, außer bei der Commerzialbank Mattersburg, ergab sich aufgrund des guten Ratings und der Kurzfristigkeit der Guthaben (täglich fällig) kein Wertminderungsbedarf. Von den Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten inklusive Termingelder von TEUR 81.986 zum 31. Dezember 2024 waren rund 60% auf zehn systemrelevante Großbanken in Österreich und Deutschland verteilt. Rund 40% lagen bei rund 25 anderen Banken in Europa, Australien, Asien und den Amerikas.

26. Grundkapital und einbehaltene Gewinne

Grundkapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2023 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2028 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 6,64 Mio. durch Ausgabe von bis zu 6,64 Mio. neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionär:innen ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital).

Eigene Aktien

In der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 6. Juni 2024 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

In der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 6. Juni 2024 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und 8 AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionär:innen, die mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, ermächtigt. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. Im Mai 2023 und im Mai 2024 wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand beschlossen, dem Vorstandsvorsitzenden für die Erreichung der LTIP 2020 und LTIP 2021 Ziele 7.925 (LTIP 2020) und 7.908 (LTIP 2021) Stück an eigenen Aktien der Gesellschaft zu übertragen und dabei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen der Gesellschaft auszuschließen.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 167

Mit 31. Dezember 2024 verfügt die Frequentis AG über 10.577 (31. Dezember 2023: 18.485) eigene Anteile. Das entspricht einem Anteil von 0,0796% (31. Dezember 2023: 0,1392%) am Grundkapital. Die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien betrug 13.280.000 (2023: 13.280.000). Die Aktionärsstruktur der Frequentis AG per Ende 2024 war wie folgt: Johannes Bardach hält rund 68% (rund 8% direkt und rund 60% indirekt über die Frequentis Group Holding GmbH), die B&C Holding Österreich GmbH hält mehr als 10%, rund 22% entfallen auf den Streubesitz. Diese Aktionärsstruktur ist gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert. Die Veränderung des Eigenkapitals kann aus der Aufstellung der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals entnommen werden.

Dividende

Der im Einzelabschluss der Frequentis AG zum 31. Dezember 2024 bzw. 2023 ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt TEUR 18.104 (31.12.2023: TEUR 16.601); der Bilanzgewinn beläuft sich auf TEUR 90.659 (31.12.2023: TEUR 75.552). In der Hauptversammlung der Frequentis AG vom 6. Juni 2024 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von EUR 0,24 je gewinnberechtigter Stückaktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgte abzüglich der gesetzlichen Kapitalertragsteuer von 27,5% im Juni 2024.Im Jahr 2024 wurde für das Geschäftsjahr 2023 auf die ausgegebenen Aktien eine Dividende in Höhe von TEUR 3.185 (oder 0,24 je Aktie) ausgezahlt (2023 für das Jahr 2022: TEUR 2.921 oder 0,22 je Aktie).

27. Rücklagen

In der folgenden Tabelle sind die Aufwendungen und Erträge sowie die darauf entfallende Steuerbelastung der im sonstigen Ergebnis erfassten Posten dargestellt:

Position Wert vor Ertrag-steuern 2024 TEUR Ertrag-steuern 2024 TEUR Wert nach Ertrag-steuern 2024 TEUR Wert vor Ertrag-steuern 2023 TEUR Ertrag-steuern 2023 TEUR Wert nach Ertrag-steuern 2023 TEUR
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung -277 0 -277 -484 0 -484
Bewertung von Cash Flow Hedges 0 0 0 164 -39 125
Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) aus Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Beendigung des Dienstverhältnisses 401 -94 307 -1.357 322 -1.035
Nach der Equity Methode bilanzierte Beteiligungen – Anteil am sonstigen Ergebnis 0 0 0 -2 0 -2
Summe 124 -94 30 -1.679 283 -1.396

28. Aktienbasierte Vergütung

Die Frequentis AG hat 2021, 2022, 2023 und 2024 jeweils einen Long Term Incentive Plan (LTIP 2021, LTIP 2022, LTIP 2023 und LTIP 2024) mit dem Vorstandsvorsitzenden Norbert Haslacher abgeschlossen. Die Bewertung dieser anteilsbasierten Vergütungen erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung. Der Aufwand wird über die erforderliche Reifefrist verteilt.

Da in den Verträgen festgelegt ist, dass die im Rahmen des LTIP zugeteilten Aktien nicht in bar abgegolten werden, sind die anteilsbasierten Vergütungen im Eigenkapital in einem Sonderposten ausgewiesen. Der Teilnehmer des Plans muss kein Eigeninvestment in Frequentis-Aktien tätigen. Ab dem Tag der Zuteilung kann der Begünstigte pro Kalenderjahr maximal ein Drittel der unter den LTIPs erworbenen Aktien veräußern. In jedem Fall aber wird der Begünstigte nur eine solche Anzahl der im Rahmen der bestehenden LTIPs bzw. allfälliger späterer Long Term Incentive Plänen erworbenen Aktien veräußern, dass er zu jeder Zeit mindestens 7.000 Stück unter einem Long Term Incentive Plan erworbene Aktien der Gesellschaft hält („Mindestbestand").

Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden für alle LTIPs drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung maximal 17.000 Aktien für den LTIP 2021 und maximal 18.000 Aktien für den LTIP 2022, LTIP 2023 und LTIP 2024 (brutto – vor Abzug von Steuern und Gebühren), maximal aber 200% des jährlichen Bruttogrundgehalts in Form von Aktien zugeteilt. Die Abgeltung erfolgt durch Übertragung der entsprechenden Aktienzahl des Nettobetrags in das entsprechende Wertpapierdepot. Der Anspruch auf die maximale Anzahl von Aktien entsteht bei einem Zielerreichungsgrad von 100%. Geringere Zielerreichungsgrade führen zu einer aliquoten Kürzung des Anspruchs. Ein Zielerreichungsgrad von weniger als 50% führt zu keiner Zuteilung von Aktien.

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr gewährten anteilsbasierten Vergütungen zusammen (LTIP 2021 wurde im Berichtsjahr beendet):

LTIP 2024 LTIP 2023 LTIP 2022 LTIP 2021
Programmbeginn 01.01.2024 01.01.2023 01.01.2022 01.01.2021
Zeitpunkt Genehmigung Hauptversammlung 06.06.2024 01.06.2023 02.06.2022 20.05.2021
Zeitpunkt der Gewährung 06.06.2024 01.06.2023 02.06.2022 15.06.2021
Ende Erdienungszeitraum 31.12.2026 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2023
Anspruchstag 30.04.2027 30.04.2026 30.04.2025 30.04.2024
Erwartete Zielerreichung 93,25% 96% 76,5% 119%
Erwartete Aktien 16.785 17.280 13.770 17.000
Maximale Aktien 18.000 18.000 18.000 17.000
Zuge. Bonusaktien keine keine keine keine

Die vereinbarten Ziele werden an folgenden Kennzahlen gemessen:

LTIP 2024 LTIP 2023 LTIP 2022 LTIP 2021
Total Shareholder Return (TSR) Total Shareholder Return (TSR) Total Shareholder Return (TSR) Total Shareholder Return (TSR)
Steigerung Auftragseingang der Frequentis-Gruppe
Auftragsstand / book-to-bill ratio
Umsatzwachstum
Betriebsleistungs-steigerung durch Key Accounts
Wachstum im Teilmarkt ATM Civil
Auftragseingang ausgewählter Konzerngesellschaften
Ertragssteigerung
Wachstum über New Business Development
Kundenzufriedenheit
Betriebsleistungswachstum im Segment Public Safety & Transport
Mitarbeiter:innenzufriedenheit
Abhaltung von Trainee Programmen im Bereich Sales, Projektmanagement und/oder Systemengineering

Im Mai 2024 wurden die Ziele unter dem LTIP 2021 über den Leistungszeitraum vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2023 evaluiert und festgestellt, dass diese zu 100% erreicht wurden und dem Vorstandsvorsitzenden daher 17.000 Stück (Brutto Stückzahl vor Steuern) an eigenen Aktien der Gesellschaft zu übertragen sind. Unter Berücksichtigung der einzubehaltenden Steuer kam es in diesem Zusammenhang zu einer Übertragung von 7.908 Stück eigene Aktien.

Für den zukünftig erwarteten Aufwand der LTIPs besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Erfassung im Eigenkapital, welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten am Gewährungstag errechnet wurde. Die Ermittlung des insgesamt erwarteten Aufwands aus den LTIP-Verpflichtungen errechnet sich nach dem Zeitwert der Aktien zum Kurswert der Aktie zum Zeitpunkt der Vereinbarung multipliziert mit der Anzahl der ausgelobten Aktien und dem erwarteten Zielerreichungsgrad. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurden im Berichtsjahr für die LTIPs TEUR 545 (2023: TEUR 389) inklusive Lohnnebenkosten im Personalaufwand und im Eigenkapital erfasst. Für die LTIPs wurde davon ausgegangen, dass sowohl die marktorientierten Ziele als auch die nicht marktorientierten Ziele erfüllt sein werden, weshalb der Effekt der marktorientierten Ziele im Rahmen der Ermittlung des Erwartungswerts des Zielerreichungsgrads und nicht im Zeitwert der Aktien zu berücksichtigen ist.

29. Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile betreffen folgende Tochtergesellschaften:

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
AIRNAV Technology Services Inc., Iloilo 88 63
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH, Freiburg -96 -156
ELARA Leitstellentechnik GmbH, Aachen 105 0
FRAFOS GmbH, Berlin 14 262
FRAFOS CZ s.r.o., Prag 5 6
Frequentis DFS Aerosense GmbH, Wien 203 162
Regola S.r.l., Turin 77 0
Systems Interface Ltd., Bordon - 0
team Technology Management GmbH, Wien 2.212 1.599
TEAM Technology Management GmbH, Gräfelfing 272 221
Summe 2.880 2.157

Aufgrund einer vorhandenen Put Option für die nicht beherrschenden Gesellschafter der ELARA Leitstellentechnik GmbH, der FRAFOS GmbH und der Regola S.r.l. wird der entsprechende Anteil in den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Da die nicht beherrschenden Gesellschafter weiterhin Anspruch auf die mit den zugrunde liegenden Eigentumsrechten verbundenen Erträge haben, werden auch weiterhin nicht beherrschende Anteile ausgewiesen, insoweit jene die Verbindlichkeit übersteigen.

Die Mitgesellschafter an der Systems Interface Ltd. haben die vertraglich vereinbarte Put Option im Jänner 2024 ausgeübt. Aufgrund dessen kam es im März 2024 zu einem Erwerb der restlichen 49% der nicht kontrollierenden Gesellschafter um TEUR 1.428.

Bei der ELARA Leitstellentechnik GmbH kam es im Berichtsjahr zu einer anteiligen Ausschüttung von TEUR 450 an die Gesellschafter von nicht beherrschenden Anteilen, bei der FRAFOS GmbH betrug diese TEUR 159.

Die folgende Tabelle zeigt Angaben zur Bilanz vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie den Buchwert der wesentlichen nicht beherrschenden Anteile (Werte vor konzerninternen Eliminierungen in TEUR):

Angaben zur Bilanz zum 31.12.2024

Langfristige Vermögenswerte*) Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Netto- vermögen Buchwert nicht beherrschende Anteile
AIRNAV Technology Services Inc. 78 288 0 114 252 88
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH 87 696 5 1.028 -250 -96
ELARA Leitstellentechnik GmbH 357 2.050 47 677 1.683 105
FRAFOS GmbH, Berlin 2.340 3.819 1.639 1.092 3.428 14
FRAFOS CZ s.r.o., Prag 30 60 0 70 20 5
Frequentis DFS Aerosense GmbH 2 5.053 0 4.380 675 203
Regola S.r.l. 3.417 5.380 1.218 2.778 4.801 77
team Technology Management GmbH 772 8.064 569 3.650 4.617 2.212
TEAM Technology Management GmbH 105 828 47 518 368 272
Summe 7.188 26.238 3.525 14.309 15.584 2.880

*) exklusive Geschäfts- und Firmenwerte

Angaben zur Bilanz zum 31.12.2023

Langfristige Vermögenswerte*) Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Schulden Kurzfristige Schulden Netto- vermögen Buchwert nicht beherrschende Anteile
AIRNAV Technology Services Inc. 93 204 5 113 179 63
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH 102 1.250 232 1.439 -319 -156
ELARA Leitstellentechnik GmbH 375 1.369 48 447 1.250 0
FRAFOS GmbH, Berlin 2.609 2.262 1.108 771 2.992 262
FRAFOS CZ s.r.o., Prag 29 62 0 65 26 6
Frequentis DFS Aerosense GmbH 3 5.709 0 5.172 540 162
Regola S.r.l. 3.379 4.162 1.355 2.082 4.104 0
Systems Interface Ltd. 211 1.861 1.372 755 -56 0
team Technology Management GmbH 933 6.002 687 2.882 3.366 1.599
TEAM Technology Management GmbH 40 731 20 452 299 221
Summe 7.774 22.352 4.827 14.178 12.381 2.157

*) exklusive Geschäfts- und Firmenwerte

Die folgende Tabelle zeigt Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Gesamtergebnisrechnung vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (in TEUR):

Werte vor konzerninternen Eliminierungen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Ergebnisbeiträge 2024

Betriebs- leistung Perioden- ergebnis Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis Gesamtergebnis
AIRNAV Technology Services Inc.

Rückstellungen für Jubiläumsgeld

Die Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen betrifft langfristige Ansprüche von Dienstnehmer:innen der Frequentis Comsoft GmbH aufgrund von betrieblicher Übung sowie der PDTS GmbH aufgrund einer neuen Betriebsvereinbarung. Mitarbeiter:innen wird bei Erreichen einer bestimmten Unternehmenszugehörigkeit eine einmalige Prämie zwischen EUR 100 und TEUR 3 gewährt. Die Ermittlung der Versorgungsverpflichtungen für Jubiläumsgeld wurde unter Anwendung eines Zinssatzes von 3,4% (2023: 3,5%) und einer durchschnittlichen Laufzeit von 6,6 Jahren (2023: 6,7 Jahren) vorgenommen.

2024 TEUR 2023 TEUR
Barwert der Jubiläumsgeldverpflichtungen (DBO) entspricht der Rückstellung 01.01. 295 302
Dienstzeitaufwand (CSC) 29 30
Zinsenaufwand (IC) 10 11
Tatsächliche Auszahlungen -30 -49
Erfasster versicherungsmathematischer Verlust (+)/Gewinn (-) -14 1
Erstmaliger Ansatz aufgrund neuer Betriebsvereinbarung 139 0
Barwert der Jubiläumsgeldverpflichtungen (DBO) am 31.12. = Rückstellung 31.12. 429 295

Bei den Jubiläumsgeldansprüchen liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Inflation.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen verändert, während die übrigen Annahmen konstant gehalten wurden.

Zinssatz DBO 31.12.2024 TEUR
3,25% 434
3,4% 429
3,55% 425
Zinssatz DBO 31.12.2023 TEUR
3,35% 298
3,5% 295
3,65% 292

Sonstige langfristige Rückstellungen

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand 31.12.2023 TEUR Währungs-differenz TEUR Zugang Konsolidierungs-kreis TEUR Aufzinsung TEUR Verbrauch TEUR Auflösung TEUR Dotierung TEUR Umgliederung Verbindlichkeiten TEUR Stand 31.12.2024 TEUR
Vorsorgen für dienstzeitabhängige Urlaubsrückstellungen 85 -3 0 4 0 -8 62 0 140
Rückstellung für Projekte 619 0 0 -15 -0 0 1.923 0 2.527
Sonstige 102 1 14 1 -53 0 153 -19 199
Summe 806 -2 14 -10 -53 -8 2.138 -19 2.866

Für zwei im Ausland ansässige Tochtergesellschaften wird eine langfristige Urlaubsrückstellung aufgrund eines zusätzlichen Urlaubsanspruchs abhängig von der Dienstzugehörigkeit gebildet. Die Abgrenzungen der kurzfristigen Urlaubsansprüche werden in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Die Rückstellung für Projekte enthält unter anderem Vorsorgen, die aufgrund des Übersteigens der künftigen Aufwendungen über die künftigen Erträge, zu bilden sind. Mit einer Inanspruchnahme in den nächsten zwölf Monaten ist nicht zu rechnen. Die Zinsen für die Vorsorgen für die dienstzeitabhängige Urlaubsrückstellung werden im Personalaufwand ausgewiesen, wohingegen die Zinsen für die Rückstellung für Projekte und die Sonstigen Rückstellungen im Zinsaufwand verbucht wurden.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 178

31. Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden

In den Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden werden erhaltene Gegenleistungen ausgewiesen, wenn die Verpflichtungen Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen noch nicht erfüllt waren. Dies betrifft vor allem Vorauszahlungen, welche teilweise mittels Anzahlungsgarantie besichert sind. Zusätzlich werden Leistungen teilweise durch Bankgarantien abgesichert. Dingliche Besicherungen bestanden sowohl zu den Stichtagen als auch im Jahresverlauf nicht.

Die Aufgliederung der Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden stellt sich wie folgt dar:

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Erhaltene Anzahlungen aus Kundenprojekten 78.851 86.504
Erhaltene Anzahlungen, welche mit Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden saldiert wurden -38.193 -33.411
Summe erhaltene Anzahlungen 40.658 53.093
Sonstige Vertragsverbindlichkeiten 6.347 9.422
Sonstige Vertragsverbindlichkeiten, welche mit Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden saldiert wurden -3.352 -3.452
Summe sonstige Vertragsverbindlichkeiten 2.995 5.970
Erlösabgrenzungen für Wartungsverträge 13.636 11.927
Verbindlichkeiten für noch anfallende Leistungen für endabgerechnete Kundenaufträge (kurzfristig) 217 939
Verbindlichkeiten für noch anfallende Leistungen für endabgerechnete Kundenaufträge (langfristig) 139 195
Summe Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden 57.645 72.124

In den Sonstigen Vertragsverbindlichkeiten sind vertragliche Ansprüche auf Anzahlungen enthalten. Von den Vertragsverbindlichkeiten haben TEUR 2.434 (2023: TEUR 1.233) eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten. Da die Realisierung der Vertragskosten innerhalb eines normalen Geschäftszyklus erwartet wird, sind diese insgesamt als kurzfristig eingestuft.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Erläuterungen zur Bilanz 179

32. Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Verbindlichkeit Put Option Nicht beherrschende Anteile 11.538 10.818
Darlehen FFG (österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) 1.481 850
Verbindlichkeit Earn-Out Zahlung und Haftrücklass 1.017 1.502
Darlehen von anderen Gesellschaftern 0 434
Sonstige Verbindlichkeiten 495 368
Summe langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 14.531 13.972

Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Negative Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente 1.262 787
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Operating Leasing Vertrag 1.292 2.625
Verbindlichkeiten Earn-Out Zahlung 1.001 502
Verbindlichkeiten für noch nicht ausgezahlte Abfertigungsleistungen 820 0
Darlehen von anderen Gesellschaftern 30 30
Verbindlichkeit Put Option Nicht beherrschende Anteile 0 1.244
Sonstige Verbindlichkeiten 1.802 1.403
Summe kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 6.207 6.591

Kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube 6.426 5.607
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Einkommensteuern) 3.805 3.884
Erhaltene Zahlungen im Zusammenhang mit Förderungen 2.242 3.072
Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen 1.022 829
Abgrenzungen für Überstunden 860 716
Abgrenzungen für Beratungskosten 921 768
Sonstige Verbindlichkeiten 397 568
Summe kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 15.673 15.444

Die finanziellen Verbindlichkeiten Earn-Out Zahlung, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden der Hierarchiestufe 3 zugeordnet und sind eine Komponente des vertraglich vereinbarten Kaufpreises der FRAFOS GmbH sowie der Frequentis Recording AS. Bei der FRAFOS GmbH basiert die Earn-Out Zahlung auf den jeweiligen Jahresabschlüssen gemäß dHGB und ist abhängig vom Erreichen eines EBIT-Zieles. Bei der Frequentis Recording AS basiert die Earn-Out Zahlung auf der Anzahl der verkauften Recording-Lösungen. Zum Stichtag erfolgte eine neue Bewertung der Verpflichtung. Trotz einer anteiligen Auszahlung in Höhe von TEUR 461 kam es durch die EBIT Steigerung im aktuellen Jahr und der erwarteten Steigerung in den Folgejahren, bei FRAFOS GmbH zu einer Anpassung der Verbindlichkeit von TEUR 955 auf TEUR 902, welche in der Position Sonstige Aufwendungen ausgewiesen wird. Bei Frequentis Recording kam es zu keiner Veränderung zu den zum Kaufzeitpunkt getroffenen Annahmen.

Bei den langfristigen Verbindlichkeiten Put Option Nicht beherrschender Anteile handelt es sich um Optionen der Minderheitengesellschafter der Regola S.r.l., der ELARA Leitstellentechnik GmbH und der FRAFOS GmbH die von ihnen gehaltenen Geschäftsanteilen auf Frequentis zu übertragen. Frequentis ist in diesem Fall unwiderruflich verpflichtet, die Geschäftsanteile zu übernehmen. Die Put Option kann frühestens im Jahr 2027 (bei Regola S.r.l. und FRAFOS GmbH) oder 2028 (bei ELARA Leitstellentechnik GmbH) ausgeübt werden.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Sonstige Angaben 180

Der Wert der Put Option entspricht dem Unternehmenswert abzüglich Nettofinanzverschuldung der Regola S.r.l. sowie der ELARA Leitstellentechnik GmbH und dem Unternehmenswerte abzüglich Nettofinanzverschuldung und Working Capital Abweichung der FRAFOS GmbH. Der Unternehmenswert wird im Wege einer Multiple-Bewertung bestimmt. Basis dieser Multiple-Bewertung ist das EBIT für die letzten 12 der Optionsausübung unmittelbar vorausgegangenen Monate (für Regola S.r.l.) sowie die durchschnittlichen Umsatz- und EBIT-Werte aus den Jahresabschlüssen für die letzten fünf der Optionsausübung unmittelbar vorausgegangenen Geschäftsjahre (für ELARA Leitstellentechnik GmbH) und das durchschnittliche EBIT aus den drei der Optionsausübung unmittelbar vorausgegangenen Geschäftsjahren (FRAFOS GmbH).

33. Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand 31.12.2023 TEUR Währungsdifferenz TEUR Zugang aus Erwerb von Unternehmen TEUR Verbrauch TEUR Auflösung TEUR Dotierung TEUR Stand 31.12.2024 TEUR
Prämien 12.144 70 0 12.214 0 13.060 13.060
Rückstellung für Projekte 1.503 0 0 1.503 0 2.791 2.791
Prozesskosten 845 0 0 40 505 0 300
Sonstige 1.331 0 0 641 211 2.387 2.866
Summe 15.823 70 0 14.398 716 18.238 19.017

Die Prämienrückstellung enthält die noch anfallenden Auszahlungen von Prämien und variablen Gehältern an Mitarbeiter:innen. Die Rückstellung für Projekte enthält unter anderem Projektkosten, für die aufgrund des Übersteigens künftiger Aufwendungen über künftige Erträge, Vorsorgen zu bilden sind. Die Prozesskostenrückstellung betrifft die eingebrachte Klage im Zusammenhang mit der Commerzialbank Mattersburg. Es wird damit gerechnet, dass die kurzfristigen Rückstellungen auch tatsächlich im Geschäftsjahr 2025 zur Auszahlung kommen. Aufgrund der erfolgten Sensitivitätsanalyse würde sich bei einer Veränderung der Restkosten um -10% eine Reduktion der Rückstellung für Projekte um TEUR 810 (2023: TEUR 983) und bei einer Veränderung der Restkosten um +10% eine Erhöhung der Rückstellung für Projekte um TEUR 839 (2023: TEUR 1.187) ergeben.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Sonstige Angaben 181

34.# Konzernkapitalflussrechnung

In der Konzerngeldflussrechnung („Cash Flow-Statement“) werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der operativen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert. Der operative Cash Flow wird nach der indirekten Methode ermittelt. Das Ergebnis vor Steuern wird daher um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (vor allem Abschreibungen) und Erträge erhöht beziehungsweise vermindert. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens ergibt sich der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit. Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften werden im Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Ein- und Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Auszahlungen für Unternehmenserwerbe. Die Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erworbener liquider Mittel, betreffen mit TEUR 365 den Erwerb der Groiss Informatics GmbH sowie mit TEUR 560 die Tilgung von Earn-Out Verbindlichkeiten aufgrund Erwerbe der letzten Jahre (siehe ↗ Kapitel 32. Sonstige Verbindlichkeiten). In der Finanzierungstätigkeit sind Dividendenzahlungen, Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten und Leasingverbindlichkeiten enthalten. Die Veränderung von Finanzverbindlichkeiten, deren Ein- und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, stellt sich wie folgt dar:

Buchwert 01.01.2024 TEUR Zugang Konsolidierungskreis TEUR Wechselkursänderung TEUR Zahlun gswirksamer Cash Flow TEUR Zugang IFRS 16 TEUR Abgang IFRS 16 TEUR Umgliede rung Fristigkeiten TEUR Buchwert 31.12.2024 TEUR
Langfristige Schulden 1.433 0 20 175 0 0 -125 1.504
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 29.187 17 159 0 15.525 0 -3.631 41.257
Kurzfristige Schulden 214 0 0 -213 0 0 125 126
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 8.068 16 -8 -8.683 5.136 -41 3.631 8.119
kurzfristige Verbindlichkeiten Put Option 1.244 0 0 -1.244 0 0 0 0
Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit 40.146 33 171 -9.965 20.661 -41 0 51.006
Buchwert 01.01.2023 TEUR Zugang Konsolidierungskreis TEUR Wechselkursänderung TEUR Zahlun gswirksamer Cash Flow TEUR Zugang IFRS 16 TEUR Abgang IFRS 16 TEUR Umgliede rung Fristigkeiten TEUR Buchwert 31.12.2023 TEUR
Langfristige Schulden 928 49 9 566 0 0 -119 1.433
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 30.763 0 -93 0 4.069 0 -5.552 29.187
Kurzfristige Schulden 199 18 0 -122 0 0 119 214
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 8.422 0 -52 -8.417 2.580 -17 5.552 8.068
Summe der Schulden aus Finanzierungstätigkeit 40.312 67 -136 -7.973 6.649 -17 0 38.902

Die langfristigen Verbindlichkeiten Put Optionen Nicht beherrschende Anteile wurden in obiger Tabelle nicht aufgenommen, da es im Jahr 2024 und 2023 zu keiner zahlungswirksamen Veränderung gekommen ist. Die Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmt mit dem Finanzmittelfonds gemäß Geldflussrechnung überein. Es handelt sich hierbei um Kassenbestände, Schecks und täglich fällige Bankguthaben, welche eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten haben.

35. Finanzinstrumente

Überblick

Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanter Transaktionen diversen Marktrisiken, die das Zins- und Währungsumrechnungsrisiko und das Kredit- und Liquiditätsrisiko beinhalten. Die Gesellschaft setzt derivative Sicherungsinstrumente im Währungsbereich ein. Risiken aus Währungsschwankungen werden dadurch begrenzt, dass Devisentermingeschäfte in der erforderlichen Menge in Abhängigkeit vom geplanten künftigen Bedarf abgeschlossen werden. Diese Grundsätze sind in den Treasury-Richtlinien festgehalten und wurden vom Management genehmigt. Der Vorstand der Frequentis AG hat die Verantwortung für die Einrichtung des Risikomanagements der Gesellschaft sowie für die Aufsicht über das Risikomanagement. Er ist auch für die Entwicklung und laufende Kontrolle der Richtlinien zur Begrenzung von Risiken verantwortlich. Diese Richtlinien dienen der Identifikation und Analyse der Risiken, denen die Gesellschaft unterliegt, der Setzung von angemessenen Risikogrenzen und Einführung von Kontrollen sowie der laufenden Überwachung der Risiken und Einhaltung der Grenzen. Die Richtlinien und Abläufe des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Änderungen in den Aktivitäten der Gesellschaft abbilden zu können. Die Gesellschaft ist bestrebt, ein sowohl konstruktives als auch diszipliniertes Kontrollumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter:innen ihrer Rolle und Verantwortung bewusst sind. Gemäß IFRS 9 weist die Frequentis-Gruppe alle Finanzaktiva und –passiva sowie Derivate in der Bilanz als Vermögenswerte und Schuldposten aus und bewertet sie zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen oder ihre Investitionen nicht realisieren kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der Gesellschaft ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen wie auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Des Weiteren sollen alle laut Liquiditätsplan notwendigen Maßnahmen zur Sicherung dieses Liquiditätsstands getroffen werden. Das Liquiditätsrisiko wird durch die monatlich und jährlich kumulierte Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen (dynamisches Liquiditätsrisiko) sowie durch die Struktur der Bilanz (strukturelles Liquiditätsrisiko) ausgedrückt. Mittels Liquiditätsplanung wird die Analyse des dynamischen Liquiditätsrisikos durchgeführt. Das monatliche Liquiditätserfordernis auf Basis der Liquiditätsplanung wird der vorhandenen Finanzierung oder den verfügbaren liquiden finanziellen Vermögenswerten gegenübergestellt. Die Differenz ist entweder fehlende Liquidität, welche noch finanziert werden muss, oder überschüssige Liquidität, welche gegebenenfalls investiert werden muss. Die Liquiditätsplanung bildet die Grundlage für Entscheidungen betreffend Strategie und Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität. Der Liquiditätsplan wird regelmäßig überprüft und entsprechende Veranlagungen werden in Auftrag gegeben. Die Treasury Abteilung der Gesellschaft agiert als ein internes Finanzdienstleistungszentrum, indem es mögliche Synergien bei der Finanzierung der Tochtergesellschaften optimal nutzt. Das vorrangige Ziel dabei ist die kostengünstige Sicherstellung (Bereitstellung) von Liquidität. Dadurch wird die Steuerung kurzfristiger Finanzinvestitionen und Kredite zu optimalen Zinssätzen und einem minimalen Verwaltungsaufwand gewährleistet. Der operative Cash Flow schafft grundsätzlich die notwendige Liquidität. Die externen Quellen für etwaige notwendige Finanzierungen sind der Kapital- und Kreditmarkt. Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der Frequentis-Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Kreditlinien vorgehalten. Sowohl für die Frequentis-Gruppe als auch für ihre Kunden ist ein funktionierendes Bankwesen von elementarer Bedeutung. Die Frequentis-Gruppe benötigt den Zugang zu Fremdkapital, um ihre Projektvorleistungen bis zur Abrechnung vorfinanzieren zu können. Die Finanz- und Liquiditätsposition wird daher laufend überwacht, kontrolliert und bewertet, um Liquiditätsrisiken entsprechend zu reduzieren. Die Frequentis-Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch sorgfältige Steuerung und Planung des Liquiditätsbedarfs. Auf Basis von Cash Flow Prognosen werden adäquate Maßnahmen definiert und das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen für den Betriebsbedarf sichergestellt sowie Kreditlinien überprüft.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente ersichtlich. Die variablen Zinszahlungen aus Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2024 bzw. zum 31. Dezember 2023 gültigen Zinssätze ermittelt. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Es wird nicht erwartet, dass die Cash Flows der in der Fälligkeitsanalyse enthaltenen Finanzverbindlichkeiten wesentlich früher oder zu wesentlich anderen Beträgen anfallen könnten.

Buchwert in TEUR Vertragliche Zahlungsströme 2024
unter 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren über 5 Jahre Gesamt
Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten 149 124 28 0 152
Leasingverbindlichkeiten 49.376 9.644 26.791 19.697 56.132
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.443 23.443 0 0 23.443
Sonstige Verbindlichkeiten 19.476 4.967 18.303 0 23.269
Nicht derivative Schulden 92.444 38.178 45.122 19.697 102.996
Derivative Finanzinstrumente 1.262 30.661 0 0 30.661
Derivative finanzielle Schulden 1.262 30.661 0 0 30.661
Gesamt 93.706 68.839 45.122 19.697 133.657
Buchwert in TEUR Vertragliche Zahlungsströme 2023
unter 1 Jahr zwischen 1 und 5 Jahren über 5 Jahre Gesamt
Bank und sonstige Finanzverbindlichkeiten 363 220 151 0 371
Leasingverbindlichkeiten 37.255 8.923 23.422 7.780 40.125
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.937 18.937 0 0 18.937
Sonstige Verbindlichkeiten 19.776 5.812 13.984 0 19.796
Nicht derivative Schulden 76.331 33.892 37.557 7.780 79.229
Derivative Finanzinstrumente 787 13.329 0 0 13.329
Derivative finanzielle Schulden 787 13.329 0 0 13.329
Gesamt 77.118 47.221 37.557 7.780 92.558

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, wenn ein Kunde oder Vertragspartner eines Finanzinstruments seine vertraglichen Pflichten nicht# Sonstige Angaben

Kreditrisiken bestehen hauptsächlich für Kundenforderungen (2024: TEUR 80.107; 2023: TEUR 81.029), Vertragsvermögenswerte (2024: TEUR 70.922; 2023: TEUR 61.272), sonstige finanzielle Vermögenswerte (2024: TEUR 3.315; 2023: TEUR 3.953), Termingelder (2024: TEUR 14.992; 2023: TEUR 10.500) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (2024: TEUR 66.994; 2023: TEUR 74.180). Die Kreditrisiken, ihre Entstehung sowie die Zielsetzungen, Richtlinien und Abläufe zur laufenden Überwachung der Risiken und auch die Methoden zur Bewertung der Kreditrisiken blieben im Geschäftsjahr unverändert.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024
Sonstige Angaben
185

Im Angebotsprozess ist festgelegt, dass jeder neue Kunde einzeln auf seine Kreditwürdigkeit hin analysiert wird, bevor die Standardzahlungs- und -lieferbedingungen des Konzerns angeboten werden. Die Prüfung umfasst externe Ratings, sofern vorhanden, Jahresabschlüsse und Informationen von Auskunfteien. Das Zahlungsausfallrisiko von Kunden wird durch verpflichtende Bonitätsprüfungen und durch Maßnahmen zur Besicherung von Zahlungen reduziert. Hinsichtlich der Ermittlung etwaiger Wertminderungen auf Basis des Expected Credit Loss Modells wird auf ↗ Kapitel 21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ↗ Kapitel 22. Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden verwiesen. Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet und spiegelt die Laufzeiten wider. Die Frequentis-Gruppe nimmt an, dass ihre Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen (mit Ausnahme der Commerzialbank Mattersburg, deren Saldo wertberichtigt wurde). Es besteht weder bei einzelnen Kreditunternehmen, Kunden, Vertragspartnern noch bei einzelnen Finanzinstrumenten eine wesentliche Konzentration oder ein wesentliches Kreditrisiko. Der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg im Geschäftsjahr 2020 wurde insofern Rechnung getragen, als das Kontrahentenrisikomanagement weiter ausgebaut wurde. Jede der definierten Kernbanken muss systemrelevant sein und für jede Bank wurde basierend auf dem Bankenrating ein Bankenlimit für das Gesamtengagement festgelegt.

Zinsrisiko

Die Gesellschaft trägt ein Zinsrisiko aufgrund von Schwankungen der Zinssätze auf dem Kapitalmarkt. Dementsprechend können Änderungen der Zinssätze zu Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts oder der künftigen Zahlungsströmen von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten führen. Die in den Zahlungsmitteln ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 66.994 (31.12.2023: TEUR 74.180) sind zur Gänze variabel beziehungsweise nicht wesentlich verzinst. Eine Erhöhung bzw. Reduktion der Zinssätze um einen Prozentpunkt würde zu einem Anstieg bzw. Reduktion der Zinserträge in Höhe von TEUR 670 (2023: Erhöhung TEUR 742, Reduktion TEUR 0) führen. Von den finanziellen Verbindlichkeiten sind die langfristigen Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten wie im Jahr 2023 fix verzinst, während von den kurzfristigen Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten ein Betrag von TEUR 1 (2023: TEUR 94) variable verzinst ist. Die Leasingverbindlichkeiten sind zur Gänze fix verzinst. Aufgrund des unwesentlichen Zinsrisikos wurde auf eine tabellarische Darstellung des Zinsrisikos verzichtet.

Wechselkursrisiko

Aus dem operativen Geschäft der Unternehmen der Frequentis-Gruppe entstehen Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung, denen nicht immer Zahlungen in derselben Währung mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit gegenüberstehen. Insofern unterliegen die Konzernunternehmungen Wechselkursrisiken. Hinsichtlich der Absicherung der Wechselkursrisiken wird auf den nachfolgenden Abschnitt „Derivative Finanzinstrumente“ verwiesen.

186
Sonstige Angaben
Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Zusammenhang zwischen Bilanzpositionen, Kategorien von Finanzinstrumenten, Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Zuordnung in die jeweilige Kategorie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt (Werte in TEUR):

2024

Zum beizulegenden Zeitwert bewertet Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwert Gesamt
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Eigenkapitalinstrumente – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen 22 22
Termingelder 14.992 14.992
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.107 80.107
Derivative Finanzinstrumente 263 263 263
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 3.030 3.030
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 66.994 66.994
Summe 263 22 165.123 165.408
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 149 149
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.443 23.443
Leasingverbindlichkeiten 49.376 49.376
Derivative Finanzinstrumente 1.262 1.262 1.262
Verbindlichkeiten aus Put Optionen und Earn-Out Vereinbarungen 13.556 13.556 13.556
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 5.920 5.920
Summe 14.818 78.888 93.706

2023

Zum beizulegenden Zeitwert bewertet Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Buchwert Gesamt
Verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Eigenkapitalinstrumente – Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen 22 22
Termingelder 10.500 10.500
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 81.029 81.029
Derivative Finanzinstrumente 728 728 728
Sonstige kurz- und langfristige Vermögenswerte 3.203 3.203
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 74.180 74.180
Summe 728 22 168.912 169.662
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 363 363
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.937 18.937
Leasingverbindlichkeiten 37.255 37.255
Derivative Finanzinstrumente 787 787 787
Verbindlichkeiten aus Put Optionen und Earn-Out Vereinbarungen 14.066 14.066 14.066
Sonstige kurz- und langfristige Verbindlichkeiten 5.710 5.710
Summe 14.853 62.265 77.118

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024
Sonstige Angaben
187

Beizulegende Zeitwerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige Forderungen, Termingelder, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeit zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, bewertet. Da die hier angeführten Posten alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten umfassen, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, und für Leasingverbindlichkeit keine Angabe erforderlich ist, wurde in obiger Tabelle auf die gesonderte Spalte mit dem beizulegendem Zeitwert verzichtet. Für die vorhandene Beteiligung Altitude Angel Ltd. sowie der AIRlabs Austria GmbH liegt kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vor. Aus diesem Grund erfolgt die Bewertung über nicht am Markt beobbare Bewertungsparameter. Der beizulegende Zeitwert wird der Hierarchiestufe drei zugeordnet. Eine Veräußerung der Beteiligungen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Earn-Out Verbindlichkeiten aus dem Unternehmenserwerben der FRAFOS GmbH und der Frequentis Recording AS sind zum beizulegenden Zeitwert erfasst und der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert wurde der Hierarchiestufe 3 zugeordnet. Die Verbindlichkeiten aus den Put Optionen der nicht beherrschenden Gesellschafter bei der ELARA Leitstellentechnik GmbH, der Regola S.r.l. und der FRAFOS GmbH sind zum beizulegenden Zeitwert erfasst, deren Veränderung wird in Übereinstimmung mit IFRS 10 ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Der beizulegende Zeitwert wurde der Hierarchiestufe 3 zugeordnet. Da diesbezüglich keine Kategorie besteht, wurde der Betrag unter den Sonstigen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in obiger Tabelle ausgewiesen. Der Buchwert der derivativen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht den beizulegenden Zeitwerten. Die Derivate, welche nicht in eine Sicherungsbeziehung designiert wurden, dienen wirtschaftlich dennoch der Absicherung von Kursschwankungen. Die beizulegenden Zeitwerte basieren auf dem Barwert der künftigen zu erwartenden Zahlungsströme, abgezinst mit dem vom Konzern geschätzten Zinssatz, zu dem vergleichbare Finanzinstrumente abgeschlossen werden können und werden der Hierarchiestufe 2 zugeordnet. Die Bewertung des Long Term Incentive Plans (LTIP) welcher als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente eingestuft wird, wurde zum beizulegenden Zeitwert bewertet welcher der Hierarchiestufe 3 zugeordnet wurde.# Sonstige Angaben

Um sämtliche Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen, wurden folgende Hierarchiestufen verwendet:

Hierarchiestufe Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
Level 2: Bewertung anhand von Marktpreisen für ähnliche Vermögenswerte Derivative Finanzinstrumente
Level 3: Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten Beteiligungen, Earn-Out Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten Put Option
188

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Sonstige Angaben

Die Nettogewinne und -verluste stellen sich wie folgt dar (Werte in TEUR):

2024
Derivative Finanzinstrumente
Zinsergebnis 947
Bewertung -942
Wertberichtigung gem. IFRS 9 124
Währungsgewinne/ -verluste -768
Veräußerungsgewinne und -verluste
Im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/ -verluste -942
Im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/ -verluste 0
Nettogewinne/ -verluste -942
2023
Derivative Finanzinstrumente
Zinsergebnis 946
Bewertung 599
Wertberichtigung gem. IFRS 9 29
Währungsgewinne/ -verluste -819
Veräußerungsgewinne und -verluste
Im Konzernergebnis erfasste Nettogewinne/ -verluste 599
Im sonstigen Ergebnis erfasste Nettogewinne/ -verluste 164
Nettogewinne/ -verluste 763

Die Wertberichtigungen und Währungsgewinne/-verluste werden in den Sonstigen Aufwendungen bzw. Sonstigen Erträgen ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente

Im internationalen Geschäft ist der Abschluss von Verträgen in Fremdwährungen nötig. Das Fremdwährungsrisiko im Konzern resultiert im Wesentlichen aus zukünftigen Geschäftstransaktionen, wenn diese in einer Währung durchgeführt werden, die nicht mit der funktionalen Währung der Muttergesellschaft bzw. des jeweiligen Tochterunternehmens übereinstimmt. Fremdwährungsrisiken wird mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten begegnet, sofern nicht eine natürliche Absicherung (Natural Hedge) vorgenommen werden kann (z.B. mittels Zulieferaufträgen in der gleichen Fremdwährung). Die größten Fremdwährungspositionen entstehen durch Kundenaufträge und Zukäufen in AUD, CAD, CZK, GBP, HKD, NOK, QAR, RON, SGD und USD. Es werden zwecks wirtschaftlicher Absicherung des Kursänderungsrisikos Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken werden nicht vereinbart. Die Frequentis-Gruppe hat die Zielsetzung, das jeweilige Fremdwährungsrisiko für zukünftige Zahlungen aus Kundenaufträgen zum Zeitpunkt des Auftragseingangs über die gesamte Projektlaufzeit durch Devisentermingeschäfte rollierend abzusichern und mittels laufendem Währungsmanagement zu überwachen und zu steuern. Die Devisentermingeschäfte (wirtschaftliche Absicherung – MTM) werden in der Regel für ein Jahr abgeschlossen und jährlich in der Höhe der noch zu erwartenden Cash Flows verlängert (historische Prolongation). Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente entspricht dem aktuellen Marktwert, wobei der Marktwert durch den aktuellen Stichtagskurs der Fremdwährung zum 31. Dezember 2024 bestimmt und durch entsprechende Bankbestätigungen nachgewiesen wurde.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente:

2024

Derivat Summe Verkaufswährung Verkaufsbetrag Kaufbetrag TEUR Durchschnittlicher Sicherungskurs Marktwert TEUR
AUD -4.411 2.669 1,65 73
CAD -80 65 1,50 11
CZK 4.000 -156 25,57 1
HKD 3.595 -416 8,64 23
NOK -39.700 3.335 11,90 33
QAR 5.174 -1.301 3,98 62
RON -6.999 1.407 4,97 24
USD 911 -843 1,12 36
4.760 263
CAD -1.174 757 1,52 -24
GBP -834 915 0,91 -68
NOK 5.000 -421 11,88 -5
QAR -5.174 1.301 3,98 -62
SGD -4.655 3.209 1,45 -64
USD -27.350 24.900 1,10 -1.039
30.661 -1.262

190

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Sonstige Angaben

2023

Derivat Summe Verkaufswährung Verkaufsbetrag Kaufbetrag TEUR Durchschnittlicher Sicherungskurs Marktwert TEUR
AUD -4.242 2.665 1,59 76
CAD 1.000 -662 1,51 13
GBP -89 110 0,81 8
HKD -7.610 894 8,51 20
NOK 2.200 -188 11,69 6
QAR -5.174 1.301 3,98 18
SGD -194 134 1,45 1
USD -21.416 19.539 1,10 586
23.793 728
AUD -309 186 1,66 -3
CAD -1.664 1.088 1,53 -41
CZK 30.361 -1.225 24,78 -16
GBP -4.748 5.216 0,91 -130
HKD 16.307 -1.916 8,51 -43
MXN -92.838 4.521 20,54 -88
NOK -9.185 794 11,57 -15
QAR 4.311 -1.084 3,98 -15
SGD -378 207 1,82 -51
USD -6.669 5.542 1,20 -385
13.329 -787

Der Buchwert der MTM Bewertung ist im Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Marktwert von TEUR 263 (2023: TEUR 728) in den sonstigen Forderungen und mit einem negativen Marktwert von TEUR 1.262 (2023: TEUR 787) in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

36. Leasing

Verhältnisse als Leasingnehmer

Die Frequentis-Gruppe hat mit einigen Vertragspartnern Leasingverträge insbesondere über die Anmietung von Gebäuden, Maschinen, Kraftfahrzeugen und IT Equipment abgeschlossen. Die Mietverträge für Gebäude werden entweder als befristete Verträge oder als unbefristete Verträge mit kurzen Kündigungsmöglichkeiten für den Leasingnehmer und den Leasinggeber abgeschlossen. Insoweit es sich um Büros von kleineren Gesellschaften handelt, werden die Verträge als kurzfristige Verträge eingestuft, da die Beendigung dieser Verträge zu keinen Pönalen führt und neue Räumlichkeiten leicht verfügbar sind. Hinsichtlich des gemieteten Bürogebäudes am Firmensitz besteht ein unbefristeter Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht bis 2026. Zum 31. Dezember 2023 wurde die Laufzeit bis 2030 und zum 31. Dezember 2024 wurde die Laufzeit bis 2034 neu eingeschätzt. Im Jahr 2020 wurde ein Leasingvertrag für eine Bestückungsmaschine mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen. Aufgrund des Kündigungsverzichts von 72 Monaten wurde das Nutzungsrecht entsprechend dieser Laufzeit angesetzt.

191

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Sonstige Angaben

Die Mietverträge über Kraftfahrzeuge haben eine Laufzeit von rund 3 bis 6 Jahren, während IT Equipment meistens für fünf Jahre gemietet wird. Diesbezüglich bestehen weder Kündigungs- noch Verlängerungsoptionen beziehungsweise werden deren Ausübung nicht als so gut wie sicher eingestuft und daher bei der Ermittlung des Nutzungsrechts nicht berücksichtigt. Die Frequentis-Gruppe mietet auch IT Equipment und sonstiges Equipment. Diese Leasingverträge werden als kurzfristige Mietverträge oder Mietverträge über geringwertige Vermögenswerte klassifiziert, für welche die Ausnahmebestimmung in Anspruch genommen wird und welche daher im Konzernabschluss weder als Vermögenswert noch als Verbindlichkeit erfasst werden.

Die folgende Tabelle zeigt Details zu den bilanzierten Nutzungsrechten, welche in den Sachanlagen ausgewiesen werden:

2024

Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude TEUR Nutzungsrechte Maschinen TEUR Nutzungsrechte andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung TEUR Gesamt TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2024 70.001 587 4.793
Währungsumrechnung 124 0 3
Zugang Konsolidierungskreis 33 0 0
Zugänge 18.957 0 1.704
Abgänge -435 0 -1.067
Stand 31.12.2024 88.680 587 5.433
Kumulierte Wertberichtigungen
Stand 01.01.2024 -36.354 -307 -2.518
Währungsumrechnung -5 0 -3
Zugang Konsolidierungskreis 0 0 0
Zugänge -8.187 -96 -1.172
Abgänge 427 0 1.034
Stand 31.12.2024 -44.119 -403 -2.659
Buchwert Stand 31.12.2024 44.561 184 2.774

192

Sonstige Angaben

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

2023

Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude TEUR Nutzungsrechte Maschinen TEUR Nutzungsrechte andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung TEUR Gesamt TEUR
Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 65.823 587 4.426
Währungsumrechnung -348 0 -5
Zugang Konsolidierungskreis 0 0 0
Zugänge 5.430 0 1.220
Abgänge -904 0 -848
Stand 31.12.2023 70.001 587 4.793
Kumulierte Wertberichtigungen
Stand 01.01.2023 -29.600 -211 -2.378
Währungsumrechnung 220 0 4
Zugang Konsolidierungskreis 0 0 0
Zugänge -7.878 -96 -972
Abgänge 904 0 828
Stand 31.12.2023 -36.354 -307 -2.518
Buchwert Stand 31.12.2023 33.647 280 2.275

Neben neuen Verträgen beinhalten die Zugänge zu Nutzungsrechten auch Anpassungen aufgrund von Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen, Neueinschätzungen von Vertragslaufzeiten sowie Indexanpassungen. Der größte Zugang in Höhe von TEUR 10.690 resultiert aufgrund der Neueinschätzung der Laufzeit des Leasingvertrags betreffend das Bürogebäude am Firmensitz von 2030 auf 2034.

Die Leasingverbindlichkeiten veränderten sich von TEUR 37.255 (davon TEUR 29.187 langfristig und TEUR 8.068 kurzfristig) zum 1. Jänner 2024 auf TEUR 49.376 (davon TEUR 41.257 langfristig und TEUR 8.119 kurzfristig) zum 31. Dezember 2024.Folgende Aufwendungen aus Leasingverträgen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

2024 TEUR 2023 TEUR
Abschreibung der Nutzungsrechte 8.683 8.946
Zinsaufwand aus Leasingverpflichtungen 1.110 916
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 701 613
Mietzahlungen für geringwertige Vermögenswerte 81 63
Gesamt 10.575 10.538

In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge aus Leasingverhältnissen:

2024 TEUR 2023 TEUR
Tilgung Leasingverbindlichkeiten 9.793 8.417
Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse 1.110 916
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte 782 676
11.693 10.009

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Sonstige Angaben 193

Die bezahlten Zinsen für Leasingverhältnisse sowie die Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte werden im Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen wohingegen die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten im Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt werden. Im Laufe des Jahres 2024 hat die Frequentis-Gruppe mehrere Verträge über Leasingverhältnisse, die in 2025 beginnen, abgeschlossen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um unwesentliche KFZ- oder Mietverträge.

Verhältnisse als Leasinggeber

Die Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen, in denen die Frequentis-Gruppe als Leasinggeber agiert, beziehen sich auf mit Kunden abgeschlossenen Operating-Leasingverträgen über die Nutzung von Sprachvermittlungssystemen sowie auf unwesentliche Untermietverträge. Die Laufzeiten der jeweiligen Leasingverhältnisse betragen zwischen 1 und 4 Jahren. Es bestehen weder Verlängerungsoptionen noch Optionen, den Vermögenswert nach Ablauf der Leasingdauer zu kaufen.

Fälligkeiten der zukünftigen Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen:

31.12.2024 TEUR 31.12.2023 TEUR
In einem Jahr fällig 33 3.964
In zwei Jahren fällig 3 11
In drei Jahren fällig 3 0
In vier Jahren fällig 2 0
In fünf Jahren fällig 0 0
In mehr als fünf Jahren fällig 0 0
41 3.975

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden TEUR 4.174 (2023: TEUR 2.115) als Umsatzerlöse erfasst.

  1. Angaben über Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Mutterunternehmen

Die Frequentis Group Holding GmbH hält mit rund 60% die Mehrheit der Aktien der Frequentis AG. Mit der Frequentis Group Holding GmbH wurden im Berichtsjahr folgende Umsätze getätigt:

2024 TEUR 2023 TEUR
Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge 17 17
Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen (Beratungsleistungen) 678 642
Offene Forderungen zum 31.12. 1 3
Offene Verbindlichkeiten zum 31.12. 69 66

Alle Transaktionen werden zu fremdüblichen Konditionen getätigt.

194 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Assoziierte Unternehmen

Die Frequentis-Gruppe unterhält mit den assoziierten Unternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dabei kauft und verkauft die Frequentis-Gruppe die Dienstleistungen zu üblichen Marktbedingungen. Mit den assoziierten Unternehmen wurden im Berichtsjahr folgende Umsätze getätigt:

2024 TEUR 2023 TEUR
Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge 2.103 904
Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Aufwendungen 2.231 2.080
Offene Darlehensforderung zum 31.12. 1.049 0
Offene Forderungen zum 31.12. 147 69
Offene Verbindlichkeiten zum 31.12. 61 339
Erhaltene Anzahlungen zum 31.12. 40 750
Geleistete Anzahlungen zum 31.12. 0 43

Nahestehende Unternehmen

Eine Reihe von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben. Folgende Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Berichtsjahr zu üblichen Marktbedingungen durchgeführt:

2024 TEUR 2023 TEUR
Aufwendungen aus Beratungsleistungen 367 105
Aufwendungen aus Projektunterstützungsleistungen 1.035 562
Aufwendungen aus Software Entwicklung und Engineering 2.685 2.732
Zahlungen für Miete (Tilgung und Zinsen) und Betriebskosten 3.845 3.971
Zinsaufwand für erhaltene Darlehen 2 2
Umsatzerlöse 732 694
Forderungen zum 31.12. 237 666
Verbindlichkeiten zum 31.12. 427 296
Erhaltene Darlehen zum 31.12. 30 30

Bei den Aufwendungen aus Software Entwicklung und Engineering sind zusätzlich noch Unternehmen, die nicht nach IAS 24 nahestehende Personen oder Unternehmen wären, in Höhe von TEUR 839 (2023: TEUR 955) enthalten. Die diesbezüglichen Verbindlichkeiten betrugen TEUR 20 (2023: TEUR 105). Diesbezügliche Forderungen gab es im Berichtsjahr keine (2023: TEUR 1). Die Zahlungen für Miete betrafen hauptsächlich die Miete für das Bürogebäude am Firmensitz in Wien.

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG): Johannes Bardach ist Aufsichtsratsmitglied in der FFG. Das Kerngeschäft der FFG besteht in der Vergabe von Förderungen und Darlehen für Forschungszwecke. Um die nötige strategische Ausrichtung des Aufsichtsrats zu gewährleisten, werden entsprechend dem FFG-Gesetz auch Vertreter:innen von Unternehmen, die Förderungen der FFG erhalten, als Aufsichtsräte nominiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in den Förderprozessen allerdings keine Funktion und auch keine Einflussmöglichkeit.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024 Sonstige Angaben 195

Im Berichtsjahr wurden Anzahlungen für zukünftige Fördererlöse in Höhe von TEUR 20 (2023: TEUR 48) von der FFG ausbezahlt. Die von der FFG erhaltenen Fördererlöse des Berichtsjahres betrugen TEUR 619 (2023: TEUR 618), wobei hier ein Anteil in Höhe von TEUR 265 (2023: TEUR 237) als Sonstige Forderung ausgewiesen wurde. Zusätzlich wurden im Berichtsjahr eine weitere Rate für ein bereits vorhandenes Darlehen und die erste Rate für ein neues Darlehen im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt in Höhe von TEUR 631 und einer Restlaufzeit von 2 bzw. 3 Jahren von der FFG ausbezahlt. Da der Aufsichtsrat der FFG nicht in die Vergabe von Förderungen eingebunden ist, entstehen durch diese Praxis keine Interessenkonflikte.

Nahestehende Personen

Vorstand

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender
Monika Haselbacher
Hermann Mattanovich (bis 30. Juni 2024)
Peter Skerlan
Karl Wannenmacher (ab 1. Juli 2024)

Die Gesamtvergütungen (exkl. Lohnnebenkosten) der Vorstände betrugen im Berichtsjahr TEUR 3.004 (TEUR 2.715). Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe (Jahresgrundgehalt, Prämien Pensionsrückdeckungs-versicherung und Sachbezüge) und variable Bestandteile (bestehend aus kurzfristig variablen Bestandteilen für alle Vorstandsmitglieder und langfristig variablen Bestandteilen (LTIP) für den Vorstandsvorsitzenden). Die kurzfristig variablen Bestandteile sind erfolgsabhängig an das Erreichen von finanziellen Unternehmenszielen geknüpft. Die Frequentis AG hat 2022, 2023 und 2024 einen Long Term Incentive Plan (LTIP 2022 bzw. LTIP 2023 und LTIP 2024) mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Norbert Haslacher abgeschlossen. Diesbezüglich wird auf ↗ Kapitel 28. Aktienbasierte Vergütung verwiesen. Der LTIP 2021 wurde zur Gänze 2024 zugeteilt.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension auch Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt beendet ist. Für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr TEUR 481 (2023: TEUR 377) in Form von Beiträgen zu Pensionsversicherungen und der Bildung von Pensionsrückstellungen aufgewendet. In diesem Betrag ist ein Dienstzeitaufwand in Höhe von TEUR 138 (2023: TEUR 80), ein Zinsaufwand in Höhe von TEUR 93 (2023: TEUR 97) sowie ein Aufwand für Pensionsversicherung in Höhe von TEUR 250 (2023: TEUR 200) enthalten. Im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen Abfertigungsansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sowie aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen. Die Dotierung der entsprechenden Rückstellung für Abfertigungsansprüche der aktiven Vorstände betrug im Berichtsjahr TEUR 68 (2023: TEUR 120). An Mitglieder des Vorstands der Frequentis AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

196 Sonstige Angaben Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich wie folgt zusammen:
Dipl.-Ing. Johannes Bardach, Vorsitzender
DDDr. Karl Michael Millauer, Stellvertreter des Vorsitzenden
Sylvia Bardach, Mitglied
Mag. Reinhold Daxecker, Mitglied
Dipl.-Ing. Dr. Boris Nemsic, Mitglied
Mag. Petra Preining, Mitglied
Dipl.-Ing. Stefan Hackethal, Mitglied gem. § 110 ArbVG
Dipl.-Ing. Gabriele Schedl, Mitglied gem. § 110 ArbVG
Ing. Reinhard Steidl, Mitglied gem. § 110 ArbVG

Die Freigabe des Konzernabschlusses erfolgt durch den Vorstand mit Unterschriftsdatum, vorbehaltlich der Genehmigung des Abschlusses durch den Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung am 27. März 2025. Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 195 (2023: TEUR 149). Dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Johannes Bardach werden für die Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender ein Büro und Sekretariats- und Assistentenunterstützungsleistungen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für Sekretariats- und Assistentenunterstützungsleistungen die nicht für die Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von Frequentis erbracht wurden, wurde ein Betrag von brutto TEUR 60 (2023: TEUR 111) in Rechnung gestellt. Per 31. Dezember 2024 bestand hier eine diesbezügliche offene Forderung in Höhe von TEUR 0,5 (31. Dezember 2023: TEUR 9). An Mitglieder des Aufsichtsrats der Frequentis AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

38.# Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse von besonderer Bedeutung vor.

39. Zusatzangaben

Aufwendungen für Abschlussprüfer

Für den Abschlussprüfer wurde im Berichtsjahr ein Betrag von TEUR 158 (2023: TEUR 154) für die Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie TEUR 106 (2023: TEUR 118) für sonstige Bestätigungsleistungen und TEUR 29 (2023: TEUR 5) für Sonstige Leistungen aufgewendet.

40. In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen

In den Konzernabschluss sind folgende Unternehmen einbezogen:

Unternehmen 2024 2023
Verbundene Unternehmen in Österreich
Frequentis Invest4Tech GmbH, Wien 100% 100%
CNS-Solutions & Support GmbH, Wien 100% 100%
Frequentis DFS Aerosense GmbH, Wien 70% 70%
PDTS GmbH, Wien 100% 100%
skyzr GmbH, Wien 100% 100%
team Technology Management GmbH, Wien 51% 51%
Verbundene Unternehmen in Europa
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH, Freiburg, Deutschland 61,77% 51%
ELARA Leitstellentechnik GmbH, Aachen, Deutschland 51% 51%
FRAFOS GmbH, Berlin, Deutschland 76,67% 76,67%
FRAFOS CZ s.r.o., Prag, Tschechische Republik 76,67% 76,67%
Frequentis Comsoft GmbH, Karlsruhe, Deutschland 100% 100%
Frequentis Czech Republic s.r.o., Prag, Tschechische Republik 100% 100%
Frequentis Deutschland GmbH, Langen, Deutschland 100% 100%
Frequentis France SARL, Toulouse, Frankreich 100% 100%
Frequentis Norway AS, Oslo, Norwegen 100% 100%
Frequentis Orthogon GmbH, Bremen, Deutschland 100% 100%
Frequentis Recording AS, Sem, Norwegen 100% 100%
Frequentis Romania S.R.L., Cluj-Napoca, Rumänien 100% 100%
Frequentis Solutions & Services s.r.o., Bratislava, Slowakei 100% 100%
Frequentis UK Ltd., Twickenham, Großbritannien 100% 100%
Regola S.r.l., Turin, Italien 51% 51%
Secure Service Provision GmbH, Leipzig, Deutschland 100% 100%
Systems Interface Ltd., Bordon, Großbritannien 100% 51%
TEAM Technology Management GmbH, Gräfelfing, Deutschland 51% bzw. durchgerechnet 26% 51% bzw. durchgerechnet 26%
Verbundene Unternehmen in Amerikas
Frequentis California Inc., Columbia, USA 100% 100%
Frequentis Canada Ltd., Ottawa, Kanada 100% 100%
Frequentis Defense Inc., Columbia, USA 100% 100%
Frequentis do Brasil Assessoria, Serviços e Comércio de Sistemas de Informação e Comunicação Ltda., Sao Paulo, Brasilien 100% 100%
Frequentis USA Inc., Columbia, USA 100% 100%
Frequentis USA Holdings, Inc., Columbia, USA 100% 100%
Verbundene Unternehmen in Asien
AIRNAV Technology Services Inc., Iloilo, Philippinen 65% 65%
Frequentis Middle East Limited, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 100% 100%
Frequentis (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China 100% 100%
Frequentis Singapore Pte. Ltd., Singapur, Singapur 100% 100%
Verbundene Unternehmen in Australien/Pazifik
C4i Pty Ltd, Melbourne, Australien 100% 100%
Frequentis Australia Holding Pty Ltd, Hendra, Australien 100% 100%
Frequentis Australasia Pty Ltd, Hendra, Australien 100% 100%

Folgende Unternehmen wurden nach der Equity Methode einbezogen:

Unternehmen 2024 2023
AMANTEA Ltd., Zabbar, Malta 50% bzw. durchgerechnet 25,5% 50% bzw. durchgerechnet 25,5%
Flyk Oy, Valkeakoski, Finnland 25% 25%
GroupEAD Europe S.L., Madrid, Spanien 28% 28%
Lift S.r.l., Cagliari, Italien 24% bzw. durchgerechnet 12,24% 24% bzw. durchgerechnet 12,24%
Mission Embedded GmbH, Wien, Österreich 20% 20%
Nowtech S.r.l., Sassari, Italien 20% bzw. durchgerechnet 10,2% 20% bzw. durchgerechnet 10,2%
Nemergent Solutions S.L., Bilbao, Spanien 24,83% 24,83%

Der Bilanzstichtag ist bei allen einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember und alle Angaben zum Konsolidierungskreis beziehen sich auf die Verhältnisse zum 31. Dezember 2024.

41. Kapitalmanagement

Die finanzwirtschaftliche Steuerung der Frequentis-Gruppe zielt, außer auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, auf die Einhaltung einer angemessenen Kapitalstruktur ab. Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt vor allem auf Basis der Kennzahlen EBIT-Marge, Eigenkapital-Quote und Nettoverschuldung. Da die Frequentis-Gruppe derzeit über einen Überschuss an liquiden Mitteln verfügt, wird von einem Nettoguthaben und keiner Nettoverschuldung gesprochen. Dieses Nettoguthaben setzt sich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zuzüglich Termingelder abzüglich der Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten zusammen.

In der Berichtsperiode entwickelten sich die Kennzahlen wie folgt:

Kennzahl 2024 2023
EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) 6,7% 6,2%
Eigenkapitalquote 44,3% 41,9%
Nettoguthaben in TEUR 81.837 84.317

Die Berechnung des EBIT erfolgt in der Frequentis-Gruppe wie folgt:

2024 TEUR 2023 TEUR
Ergebnis vor Steuern 32.830 26.419
Finanzerträge -947 -946
Finanzierungsaufwendungen 1.572 1.442
Erträge aus assoziierten Unternehmen -355 -268
Zuschreibung Finanzvermögenswerte -1.000 0
EBIT 32.100 26.647

Die Gesellschaft erfüllt die gesetzlichen und satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Das gemanagte Kapital entspricht dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Eigenkapital.

42. Risikomanagement

In der Frequentis-Gruppe ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) für den Rechnungslegungsprozess eingerichtet. Die Zuverlässigkeit des internen Kontrollsystems wird durch die Interne Revision geprüft. Die Frequentis-Gruppe hat auf Basis von Best-Practice Standards mehrere Prozesse initiiert, um ihr Risikomanagement effektiv zu gestalten. Dieses verfolgt als grundsätzliches Ziel, das Chancen- und Risikopotenzial ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestandes der Unternehmensgruppe zu setzen. Das Risikobewusstsein, die Wachsamkeit innerhalb der Belegschaft sowie das frühzeitige Erkennen von geschäftlichen Risiken sind durch eine fundierte Risk Management Policy gut ausgeprägt und verankert. Die Risiken werden im Konzernlagebericht im ↗ Kapitel Chancen- & Risikomanagement näher erläutert.

Wien, am 10. März 2025

Norbert Haslacher e.h.
Vorstandsvorsitzender

Monika Haselbacher e.h.
Mitglied des Vorstands

Peter Skerlan e.h.
Mitglied des Vorstands

Karl Wannenmacher e.h.
Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der FREQUENTIS AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  • Bilanzierung des Projektgeschäfts

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen: Der weitaus überwiegende Anteil der ausgewiesenen Umsatzerlöse stammt aus dem Projektgeschäft, welches im Wesentlichen Liefer- und Wartungsprojekte umfasst.# Es handelt sich dabei um eine große Anzahl von Projekten, die sich in Projektvolumen, technischer Komplexität und Laufzeit unterscheiden, wobei einige Projekte eine Laufzeit von mehreren Jahren aufweisen. Bei Wartungsprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel zeitraumbezogen. Die Erfassung der Umsatzerlöse aus Lieferprojekten erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen in Abhängigkeit des Projektfortschritts, der nach der Cost- to-Cost Methode ermittelt wird. Vertragliche Ansprüche aus den Projekten werden als Vertragsvermögenswerte und offene Leistungsverpflichtungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Insoweit bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten voraussichtlich ein Verlust entsteht, wird dieser sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies gilt in gleicherweise auch für verlustbringende Wartungsprojekte. Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden über Art und Umfang der Leistungen bzw. die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kommen, woraus sich Auswirkungen auf die Projektkosten und Projektergebnisse ergeben. Die Bewertung des Leistungsfortschritts, der noch anfallenden Projektkosten und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern daher in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Zusätzliche Anforderungen bei der Schätzung ergeben sich durch die inflationsbedingten Einflüsse für die noch zu erwarteten Projektkosten. Aufgrund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäftes ergibt sich daraus das Risiko einer falschen Darstellung des Umsatzes aus Projekten, der damit verbundenen Kosten sowie der projektbezogenen Bilanzpositionen. Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung des Projektgeschäfts sind im Konzernanhang unter Punkt 2 bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden insbesondere bei den Unterpunkten „IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ sowie „Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen“ beschrieben. Weitere Angaben finden sich unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung bei Punkt 4 „Umsatzerlöse“ wie auch bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Punkt 22 „Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden“ und Punkt 31 „Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden“.

Prüferisches Vorgehen:

Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem die Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, die Erfassung und Zuordnung von Fremdleistungen als Projektkosten sowie die Überwachung und Überprüfung laufender Projekte und Kalkulationen bis zum Projektabschluss. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir auf Stichprobenbasis einzelne Projekte einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und für diese Projekte insbesondere die im Rahmen der Bewertung vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, Projektmarge, Projektart oder Laufzeit. Sofern sich bei mehrjährigen Projekten wesentliche Anpassungen der Einschätzungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, wurde dieser Umstand ebenfalls bei der Auswahl der Stichprobe berücksichtigt. Die Prüfungs- handlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundliegenden Verträge und Vereinbarungen, die Befragung von kaufmännischen und operativen Projektverantwortlichen zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen, Annahmen und Auswirkungen der inflationsbedingten wirtschaftlichen Effekte.

Frequentis-Gruppe
202
Bestätigungsvermerk Konzernabschluss 2024

Darüber hinaus haben wir eine Analyse aktueller Projektinformationen sowie die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen vorgenommen. Weiters haben wir uns mit der Erfassung der Kosten auf den einzelnen Aufträgen sowie der darauf aufbauenden Ermittlung des Projektfortschrittes auseinandergesetzt. Schließlich haben wir überprüft, ob die Darstellung des Projektgeschäftes im Konzernabschluss und in den Angaben im Anhang in Einklang mit den Bestimmungen des IFRS 15 erfolgt sind

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzern- lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungs- legungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Frequentis-Gruppe
Konzernabschluss 2024
Bestätigungsvermerk 203

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs- legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.# Bestätigungsvermerk Konzernabschluss 2024

Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Frequentis-Gruppe 204
Bestätigungsvermerk Konzernabschluss 2024

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortung zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Frequentis-Gruppe Konzernabschluss 2024
Bestätigungsvermerk 205

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2018 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 11. März 2025

BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer

Mag. Gerhard Fremgen
Wirtschaftsprüfer

Frequentis-Gruppe 206
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen Konzernabschluss 2024

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 10. März 2025

Norbert Haslacher
Vorstandsvorsitzender e.h.

Monika Haselbacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Peter Skerlan
Mitglied des Vorstands e.h.

Karl Wannenmacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Frequentis-Gruppe
Bericht über die unabhängige Prüfung Konzernabschluss 2024 der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2024 der Frequentis AG 207

Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2024 der Frequentis AG

Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Frequentis AG für das Geschäftsjahr 2024

Wir haben eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2024“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Frequentis AG (Folgend: „Gesellschaft“) für das am 31.12.2024 endende Geschäftsjahr durchgeführt.

Zusammenfassende Beurteilung auf Basis einer Prüfung mit begrenzter Zusicherung

Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2024“ enthaltene konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nicht in allen wesentlichen Belangen mit den Anforderungen §§ 243b und 267a UGB übereinstimmt, einschließlich der Übereinstimmung mit den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (in der Folge ESRS), der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen Darstellung in der Angabe zu ESRS 2 IRO-1, und der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-Taxonomie-VO).

Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung

Wir haben unsere Prüfung mit begrenzter Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen (KFS/PG13) und ergänzender Stellungnahmen (KFS/PE28) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung“ unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrechtlichen Vorschriften und Art. 22 ff. AP-RL, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Berichts erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammenfassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.# Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2024 der Frequentis AG

Konzernabschluss 2024

Hinweis zur Hervorhebung Angaben zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse

Wir weisen auf die Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 und den damit verbundenen Angaben gemäß ESRS 2 SBM-3 hin. Diese Angaben basieren, wie von der Gesellschaft dargelegt, auf einem kontinuierlichen Prozess. Hiermit einhergeht, dass durch sich verändernde Erwartungshaltungen von Interessenträgern, regulatorische Vorgaben, Veränderungen im Risikomanagement als auch Geschäftsmodell- und Strategieanpassungen die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse beeinflusst werden. Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfasst somit möglicherweise nicht alle Auswirkungen, Risiken und Chancen oder unternehmens- spezifische Informationen, die jede einzelne Gruppe von Interessenträgern der Gesellschaft in ihrer eigenen Bewertung als wesentlich erachten könnte. Unsere zusammenfassende Beurteilung ist in diesem Zusammenhang nicht modifiziert.

Hinweis zur Hervorhebung Angaben zu Schätzungen zur Wertschöpfungskette und Angaben zu Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Wir weisen auf die Beschreibung der Gesellschaft in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung betreffend die Angabepflicht „Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen // ESRS 2 BP-2“ im Abschnitt „Schätzungen zur Wertschöpfungskette“ und „Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit“ hin. Wie in diesen Abschnitten erläutert, basieren die Kennzahlen zu der Angabepflicht „E1-5 Energieverbrauch und Energiemix“ und „E1-6 Treibhausgasemissionen“ als auch die Angabepflichten „S1-13 Mitarbeiter:innen- gespräch“, „S1-16 Vergütungskennzahlen“, „S1-freiwillig Pflichtschulungen Datenschutz“, „G1-freiwillig Pflichtschulungen Anti-Korruption und Bestechung“ als auch die im unternehmensspezifischen Kapitel zu „Safety & Security“ enthaltenen Kennzahlen zu „Pflichtschulungen Safety & Security“ zu einem hohen Maß auf Hochrechnungen und Annahmen. Die mit diesen Angabepflichten im hohen Maß verbundene Abhängigkeit von Hochrechnungen und Annahmen führt trotz unternehmerischer Sorgfalt zu einer verminderten Belastbarkeit getroffener Aussagen. Dies gilt ebenso für die mit diesen Angabepflichten in Verbindung stehenden Angaben zu Zielen und Maßnahmen. Unsere zusammenfassende Beurteilung ist in diesem Zusammenhang nicht modifiziert.

Hinweis zu Angaben zu Vergleichsinformationen

Die in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft aufgeführten Vergleichsinformationen zu Vorperioden, einschließlich jene im Abschnitt zur Berichterstattung gem. Art. 8 der EU-Taxonomie-VO, waren und sind weder Teil dieser Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit noch einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit. Unsere zusammenfassende Beurteilung ist in diesem Zusammenhang nicht modifiziert.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2024 ausgenommen die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung innerhalb des Konzernlageberichts und unseren Bericht. Den Konzernabschluss und die übrigen Teile des Konzernlageberichts sowie den konsolidierten Corporate Governance Bericht sowie die Erklärung der gesetzlichen Vertreter haben wir vor dem Datum unseres Berichts erlangt, die weiteren Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Frequentis-Gruppe
Bericht über die unabhängige Prüfung
Konzernabschluss 2024
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2024
der Frequentis AG 209

Unsere zusammenfassende Beurteilung über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung einschließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit umfasst
• die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesentlichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
• die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung unter Einhaltung der Anforderungen der §§ 243b und 267a UGB, einschließlich der Übereinstimmung mit den ESRS,
• die Aufnahme von Angaben in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO sowie
• die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Verfahrens zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung verantwortlich.

Inhärente Beschränkungen bei der Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung

Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereignisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesellschaft zu erstellen. Wahrscheinlich wird es zu Abweichungen kommen, da erwartete Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten. Bei der Festlegung der Angaben gemäß der EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, unterschiedlich ausgelegt werden und unterliegen dementsprechend Unsicherheiten.

Bericht über die unabhängige Prüfung
Frequentis-Gruppe 210
der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2024
der Frequentis AG
Konzernabschluss 2024

Verantwortlichkeiten des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung

Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte nichtfinanziellen Erklärung einschließlich des darin dargestellten Verfahrens zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-VO frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen Vermerk zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung enthält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
• die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen einschließlich der Erlangung eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellungen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zusammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben, und
• die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrscheinlich sind.
Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten

Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung.# Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2024

Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum. Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gehen wir wie folgt vor:

  • Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung relevant sind.
  • Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten Informationen in die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen wurden.
  • Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung im Einklang mit den ESRS stehen.
  • Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
  • Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung durch.
  • Wir gleichen ausgewählte Angaben der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit den entsprechenden Angaben im Jahresabschluss und Konzernabschluss und den übrigen Abschnitten des Konzernlageberichts ab.
  • Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen und zukunftsgerichteten Informationen.
  • Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur Identifizierung taxonomiefähiger und taxonomie- konformer Wirtschaftsaktivitäten und zur Erstellung der entsprechenden Angaben in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung.

Frequentis-Gruppe Bericht über die unabhängige Prüfung Konzernabschluss 2024 der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zum 31.12.2024 der Frequentis AG

Haftungsbeschränkung und Veröffentlichung

Bei der Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich um eine freiwillige Prüfung. Diesen Bericht erstatten wir auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die beigelegten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschafts- treuhandberufe (AAB 2018) zugrunde liegen. Hinsichtlich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der AAB 2018.

Der Bericht über die unabhängige Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzernlagebericht im Abschnitt „Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2024“ enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und nur in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 11. März 2025

BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer

Mag. Gerhard Fremgen
Wirtschaftsprüfer

Frequentis-Gruppe 212 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen Konzernabschluss 2024

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung diejenigen Angaben gemäß §§ 243b und 267a UGB und gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“) enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Frequentis AG und ihrer Tochter- gesellschaften sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer:innenbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen.

Die Angaben umfassen eine Beschreibung des Geschäftsmodells der Frequentis sowie der verfolgten Konzepte in Bezug auf die Belange inklusive angewandter Due-Diligence Prozesse, wesentlicher Risiken, die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf die Belange haben werden, sowie die Ergebnisse aus den Konzepten und die wichtigsten Leistungsindikatoren.

Wien, am 10. März 2025

Norbert Haslacher
Vorstandsvorsitzender e.h.

Monika Haselbacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Peter Skerlan
Mitglied des Vorstands e.h.

Karl Wannenmacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Frequentis AG Lagebericht 2024

Lagebericht zum Jahresabschluss der Frequentis AG zum 31.12.2024

Einleitung

Der Einzelabschluss (Jahresabschluss) der Frequentis AG wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt. Die hier angeführten Kennzahlen der Frequentis AG ergeben, in Kombination mit dem Lagebericht der Frequentis-Gruppe (siehe Kapitel Lagebericht Konzernabschluss), ein umfassenderes Bild als es der Lagebericht der Frequentis AG allein zu vermögen gibt.

Ausgewählte finanzielle Kennzahlen

Die nachfolgenden Kennzahlen werden unter Angabe der verwendeten Berechnungsformel dargestellt. Bei den nachstehenden Beträgen handelt es sich, sofern nicht anders angegeben, um Werte in TEUR.

Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur
Kennzahl Berechnung 2024 2023
Eigenkapitalquote Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital 55,6% 55,0%
Fremdkapitalquote Fremdkapital x 100 / Gesamtkapital 44,4% 45,0%
Verschuldungsgrad Fremdkapital x 100 / Eigenkapital 79,9% 81,7%
Nettoguthaben (-) / Nettoverschuldung (+) Bankverbindlichkeiten – liquide Mittel -39.277 -35.556
Kennzahlen der Liquidität
Kennzahl Berechnung 2024 2023
Working Capital Kurzfristige Aktiva – kurzfristige Passiva 69.060 49.895
Working Capital Ratio Kurzfristige Aktiva / kurzfristige Passiva x 100 182,9% 165,8%
Kennzahlen zur Rentabilität
Kennzahl Berechnung 2024 2023
Eigenkapitalrentabilität Jahresergebnis x 100 / Eigenkapital 14,2% 14,8%
Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (Jahresergebnis + Ertragsteuern) x 100 / Eigenkapital 16,9% 18,4%
Umsatzrentabilität Jahresergebnis x 100 / Umsatz 6,2% 6,1%
Return on Sales (ROS) Betriebsergebnis x 100 / Umsatz 4,1% 5,2%
Return on Equity (ROE) Ergebnis vor Steuern x 100 / Ø Eigenkapital 18,0% 19,6%
Return on Investment (ROI) (Ergebnis vor Steuern + Zinsaufwand) x 100 / Ø Gesamtkapital 10,0% 11,0%
EBIT Betriebsergebnis 11.901 14.005
EBITDA Betriebsergebnis + Abschreibung immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen 15.956 17.363

Geldflussrechnung

Position 2024 2023
TEUR TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern 21.568 20.741
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Investitionsbereichs 4.170 3.357
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Investitionsbereichs 36 1
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Liefer- und Leistungsforderungen sowie anderer Aktiva -17.308 -21.433
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 2.260 6.387
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 1.660 8.596
= Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern 12.386 17.649
-/+ Zahlungen für Ertragsteuern -6.896 -3.806
= Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 5.490 13.843
+ Finanzinvestitionen 3.115 0
- Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) -6.533 -4.467
- Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und für sonstige Finanzinvestitionen und Investitionszuschuss -4.522 -18.481
= Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -7.939 -22.948
- Dividende -3.185 -2.921
- Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Anteile 0 -520
+ Einzahlungen aus Cash Pool Transaktionen 9.356 0
= Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 6.171 -3.441
= zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 3.722 -12.546
+ Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 35.556 48.101
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 39.277 35.556
Börsenkennzahlen (Wiener Börse)
Kennzahl 2024 2023
Schlusskurs zum 31.12. in EUR 27,80 27,30
Tiefstkurs (Schlusskurs) in EUR 23,00 26,40
Höchstkurs (Schlusskurs) in EUR 32,90 32,40
Anzahl der ausgegebenen Aktien zum 31.12. in Stück 13.280.000 13.280.000
Marktkapitalisierung zum 31.12. in EUR Mio. 369,2 362,5

Dividende

Die Hauptversammlung am 6. Juni 2024 hat die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,24 je Aktie für das Geschäftsjahr 2023 (für das Geschäftsjahr 2022: EUR 0,22 je Aktie) beschlossen. Damit gelangten TEUR 3.185 zur Ausschüttung. An die eigenen Aktien wurde keine Dividende ausgeschüttet. Die Dividendenrendite lag bei 0,88%, bezogen auf den Schlusskurs der Wiener Börse von Ende Dezember 2023 (2022: 0,77%).

Eigene Aktien

Der Bestand an eigenen Anteilen (eigene Aktien) zum 31. Dezember 2023 betrug 18.485 Stück. Nach der Übertragung von 7.908 Aktien im Mai 2024 im Rahmen des Long Term Incentive Plans 2021 (LTIP 2021) an den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft beträgt der Bestand an eigenen Anteilen (eigene Aktien) per Ende Dezember 2024 damit 10.577 Stück. Dies entspricht einem Anteil von 0,0796% am Grundkapital.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung

Bezüglich der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung wird auf die entsprechenden Kapitel im Konzernlagebericht verwiesen.# Lagebericht Konzernabschluss

Zur besseren Einsicht in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage basiert der folgende Lagebericht auf dem Konzernabschluss der Frequentis AG, welcher nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt wurde.

Frequentis AG Lagebericht 2024

Wirtschaftliches Umfeld

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren unterliegen die Sektoren, in denen die Frequentis-Gruppe tätig ist (Informations- und Kommunikationssysteme im Bereich der zivilen und militärischen Flugsicherung, der Blaulichtorganisationen und des Schienen- und Wasserverkehrs) relativ geringen konjunkturellen Schwankungen. Die Geschäftsentwicklung von Frequentis würde dann beeinträchtigt sein, wenn es zu einem signifikanten globalen Rückgang in einem der fünf angeführten Bereiche kommt. Frequentis kann sich nicht vollständig von den konjunkturellen Entwicklungen abkoppeln, ist jedoch Lieferant von sicherheitskritischer Infrastruktur. Diese Infrastruktur kann nicht wegrationalisiert werden und muss auch in Krisenzeiten aufrechterhalten und gewartet werden.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat im Jänner 2025 das World Economic Outlook Update publiziert¹. Im Jahr 2024 lag das globale Wirtschaftswachstum bei 3,2%, für das Jahr 2025 soll das Wachstum auf etwa gleichem Niveau liegen und 3,3% betragen. Die Prognose für das Jahr 2025 liegt unter dem historischen Durchschnitt (2000-2019) von 3,7%. Politisch bedingte Störungen des laufenden Disinflationsprozesses könnten die Umstellung auf eine Lockerung der Geldpolitik unterbrechen, was sich auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Finanzstabilität auswirken würde. Die Bewältigung dieser Risiken erfordert eine starke politische Konzentration auf die Abwägung zwischen Inflation und Realwirtschaft, den Wiederaufbau von finanziellen Puffern und die Verbesserung der mittelfristigen Wachstumsaussichten durch verstärkte Strukturreformen sowie stärkere multilaterale Regeln und Zusammenarbeit.

Für das Jahr 2025 wird für die USA ein Anstieg von 2,7% prognostiziert. Für die Wirtschaft des Euroraums erwartet der IWF eine Wachstumsrate von 1,0% im Jahr 2025. Für die großen Volkswirtschaften im Euroraum ist der Wachstumspfad im Jahr 2025 unterschiedlich hoch: führend ist Spanien mit 2,3% vor Frankreich mit 0,8%, Italien mit 0,7% und Deutschland mit 0,3%. Die Prognose für Großbritannien liegt bei 1,6% für das Jahr 2025. Für die Schwellen- und Entwicklungsländer in Asien wird mit einem Anstieg von 5,1% im Jahr 2025 gerechnet. Für Lateinamerika geht der IWF für das Jahr 2025 von einem Wachstum von 2,5% aus, für den Nahen Osten und Zentralasien werden 3,6% prognostiziert.

¹ https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2025/01/17/world-economic-outlook-update-january-2025


Geschäftsentwicklung

Im Jahr 2024 erzielte die Frequentis-Gruppe, gestützt auf den hohen Auftragsstand Ende 2023 und den starken Auftragseingang, eine Umsatzsteigerung von 12,4%. Damit wuchs der Umsatz das vierte Jahr in Folge zweistellig. Dank dem stabilen Geschäftsmodell als Anbieter von Kommunikations- und Informationslösungen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben ist die Nachfrage ungebrochen. Der Auftragseingang erhöhte sich um 15,7%, der Auftragsstand um 21,8% – beide Kennzahlen verzeichneten damit das dritte Jahr in Folge ein zweistelliges Wachstum.

Bedeutende Ereignisse im Jahr 2024

Akquisition für Workflow-Managementsysteme

Mit 1. Juli 2024 hat Frequentis das österreichische Softwareunternehmen Groiss Informatics GmbH mit Sitz in Klagenfurt, Österreich, übernommen. Mit der Akquisition des Unternehmens mit acht Mitarbeiter:innen erweitert Frequentis seine Kompetenzen im Bereich der Workflow-Managementsysteme und der Workflow-Automatisierung. Damit werden den Kunden umfassendere Workflow-Managementlösungen für verschiedene Anwendungen in Kontrollzentralen angeboten. Die Verschmelzung der Groiss Informatics GmbH in die Frequentis AG erfolgte am 6. November 2024.

Karl Wannenmacher neuer Technik-Vorstand

Karl Wannenmacher ist seit 1. Juli 2024 neuer CTO von Frequentis, während der derzeitige CTO Hermann Mattanovich nach 30 Jahren im Unternehmen in beratende Rollen wechselt. Vor seiner Ernennung zum CTO leitete Herr Wannenmacher die Entwicklung des softwarezentrierten Public-Safety-Systems LifeX. Er verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung, seit 2005 ist er für Frequentis tätig.

Auswirkungen der geopolitischen Lage

Neben dem Krieg in der Ukraine, der seit seinem Beginn im Februar 2022 nun in sein viertes Jahr geht, brach durch den Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 ein weiterer Krieg mit potenziell globalen Auswirkungen aus. Dazu kommen noch langfristige Krisen wie die Klimakrise sowie die immer wieder auftretenden Verwerfungen und Preisausschläge am Energiemarkt. Es kann damit von einer Polykrise gesprochen werden, bei der sich die Auswirkungen einzelner Krisen wechselseitig verstärken. Auf der anderen Seite gab es vor allem in Europa verstärkte Investitionen in die militärische Infrastruktur und die öffentliche Sicherheit. All diese Krisen hatten und haben unterschiedliche Auswirkungen auf interne und externe Stakeholder von Frequentis. Mit der Ukraine, der Russischen Föderation, Belarus und den palästinensischen Gebieten gab es im Jahr 2024 und im Jahr 2023 keinen Umsatz.

Indirekt führten die Auswirkungen der Kriege seit 2022 zu einem höheren Preisniveau, vor allem für Strom, Gas und Treibstoffe. In der Folge stiegen auch die Preise für andere alltägliche Produkte, was dazu führte, dass die Inflation weltweit in nahezu allen Ländern stark anzog und in den Jahren 2022 und 2023 deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre lag. Dies führte zu notwendigen Preisanpassungen für bestehende und neue Kundenprojekte. Im Jahr 2024 ließ jedoch der Inflationsdruck merklich nach.

Der Inflationsausgleich für die Mitarbeiter:innen im Zuge der jährlichen Anpassungen der Kollektivverträge oder anderer Gehaltsvereinbarungen spiegelten sich entsprechend in den Personalkosten der Frequentis-Gruppe in den Jahren 2022 und 2023 nieder. Auch im Jahr 2024 wurden entsprechend hohe Gehaltserhöhungen verzeichnet, die auf die überdurchschnittliche Inflation des Jahres 2023 zurückzuführen waren. Für das Jahr 2025 ist, basierend auf der rückläufigen Inflation im Jahr 2024, mit geringeren Gehaltserhöhungen im Vergleich zu 2024 zu rechnen.

Die aus den verschiedensten Gründen (z. B. Angriffe auf Handelsrouten) in den Vorjahren immer wieder entstandenen Lieferkettenengpässe und daraus erwachsenen punktuell starken Preiserhöhungen und Lieferverzögerungen traten im Jahr 2024 kaum noch auf.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Frequentis-Gruppe lag im Jahr 2024 bei EUR 583,8 Mio., eine Steigerung von 15,7% oder EUR 79,0 Mio. gegenüber dem Jahr 2023 mit EUR 504,8 Mio. Die Verteilung des Auftragseingangs auf die beiden Segmente war im Jahr 2024 wie folgt: Air Traffic Management mit 68% oder EUR 397,8 Mio. (2023: 68%, EUR 345,4 Mio.), Public Safety & Transport mit 32% oder EUR 186,0 Mio. (2023: 32%, EUR 159,3 Mio.).

Highlights des Auftragseingangs im Segment Air Traffic Management
  • Zivile Flugsicherung:
  • Die Federal Aviation Administration (FAA / US-Flugsicherung) hat Frequentis mit der landesweiten Implementierung des Boden-Luft-Protokollumsetzungssystems, APCS, für das U.S. National Airspace System, das über eine Milliarde Passagier:innen pro Jahr befördert, beauftragt. Das APCS ersetzt die bestehenden Radio Control Equipment Einheiten, die nur mit analogen und Time Division Multiplexing Kommunikationsprotokollen funktionieren. Aufbauend auf moderner, digitaler Internet-Protocol (IP)-Technologie bietet das APCS mannigfaltige Vorteile, wie bessere Verbindungsqualität, massiv erhöhte Effizienz und vor allem Internet-Sicherheit auf dem letzten Stand der Technik.
  • Die spanische Flugsicherung ENAIRE verlängerte das Notfallkommunikations- und Wartungsprojekt mit Frequentis um bis zu zwölf Jahre. Die jüngste Auftragserweiterung beinhaltet die operative Wartung, um den Lebenszyklus der Systeme zu verlängern, sowie die Erweiterung eines Sprachkommunikations-Backup-Systems für alle großen spanischen Flugsicherungszentralen.
  • Am Flughafen Luxemburg wird das Frequentis X10 Sprachkommunikationssystem (VCS) die Tower- und Anfluginfrastruktur für Luft-Boden- und Boden-Boden-Kommunikation modernisieren. Das X10 VCS bietet einen marktführenden Ansatz bei Cyber-Sicherheit und das intuitivste Human-Machine-Interface für Lots:innen.
  • In Irland hat sich Frequentis einen Vertrag zur Lieferung eines hochmodernen Flugsicherungs-Notfallsystems für AirNav Ireland gesichert. Das System bietet eine alternative Technologie zum Hauptsystem und erhöht die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.
  • Im ungarischen Budapest Area Control Centre und im Tower für den Flughafen Budapest modernisiert Frequentis die Sprachkommunikations- und Recording-Systeme. Das neue System erhöht die Ausfallsicherheit und integriert bestehende und neue Technologien.
  • Der staatliche Betreiber von Norwegens Flughäfen und Flugsicherungsdiensten, Avinor AS, hat Frequentis mit der Modernisierung der Flugsicherung am Flughafen Oslo und an bis zu 14 regionalen Flughäfen beauftragt. Dafür wird die fortschrittliche Automated-Tower-Lösung geliefert.

  • Militärische Flugsicherung:

  • Frequentis hat den Auftrag erhalten, das militärische Radardatennetz der deutschen Bundeswehr zu erneuern. Es handelt sich dabei um ein landesweites Sensornetzwerk an 22 Standorten. MilRADNET nutzt bewährte und innovative Technologie von Frequentis für den Austausch und die Verteilung von Flugüberwachungsdaten.# Frequentis AG

Lagebericht 2024

Geschäftsentwicklung

Das Netzwerk trägt maßgeblich zur Sicherheit des deutschen und gesamteuropäischen Luftraums bei.

Highlights des Auftragseingangs im Segment Public Safety & Transport

Im Teilmarkt Public Safety wurde die Portfolioerweiterung mit den Produkten der im Jahr 2022 erworbenen italienischen Regola weiter ausgebaut und erste Erfolge in Deutschland und Großbritannien verzeichnet. Neue Auftragseingänge haben die strategische Markterweiterung in Australien, Südostasien, dem Nahen Osten und Nordamerika unterstützt und vorangetrieben. Frequentis bringt seine LifeX3020-Lösung nach Malaysia, um das bestehende Notrufsystem MERS999 zu ersetzen und die Notfallreaktionszeiten zu verbessern. Das Projekt umfasst die Installation von 350 Notruf- annahme-Arbeitsplätzen in drei großen Notrufzentralen und unterstützt landesweite Blaulichtorganisationen. Diese Initiative ist die erste Implementierung dieser Art in Südostasien und stärkt die öffentliche Sicherheit in Malaysia. In Großbritannien arbeitet Frequentis als Eco-Systempartner mit IBM zusammen, um ein neues Funk- Kommunikationsnetzwerk für Notfalldienste zu liefern. Dieses MCX Services Netzwerk für Sprach-, Video- und Datenkommunikation verbessert die Effizienz und Sicherheit der Notfalldienste (MCX / Mission Critical Services, also sicherheitskritische Dienste). Mehr als 300.000 Einsatzkräften ermöglicht es schnelleren Zugang zu wichtigen Daten.

Im Teilmarkt Public Transport konnten von europäischen Eisenbahnen Aufträge zur System-Plattform- Modernisierung in Richtung des Zukunftsstandards FRMCS (Future Railway Mobile Communication System), und erste Aufträge für MissionX, dem FRMCS / MCX-Produktportfolio gewonnen werden. Frequentis liefert der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) ein landesweites, neues Kommunikationssystem, das die bestehende Infrastruktur ersetzt und die Koordination im gesamten Bahnnetz verbessert. Die Plattform folgt der FRMCS-Zielarchitektur und unterstützt den Betrieb der SBB für die kommenden Jahrzehnte. Diese Zusammenarbeit unterstreicht die fast 20-jährige Partnerschaft zwischen Frequentis und der SBB. Die ÖBB-Infrastruktur AG testet das MCX-System von Frequentis im österreichischen Netz im Rahmen eines Trials zur Vorbereitung auf die zukünftige 5G MCX basierte Kommunikationslandschaft. Für die Schneeberg- bahn in Niederösterreich implementiert Frequentis ein leistungsfähiges System für kritische Einsatzdienste (MCX), welches die Betriebskommunikation über ein 4G-Mobilfunknetz ermöglicht.

Der Teilmarkt Maritime verzeichnete neue Aufträge aus Kanada, USA, Spanien, Singapur und erstmals auch aus Neuseeland: 11% der gesamten Weltmeere werden von der Küstenwache Neuseelands betreut, ein Gebiet doppelt so groß wie Europa. Damit werden in Summe mehr als ein Drittel der Weltmeere durch Frequentis- Systeme abgedeckt. Folgeaufträge gab es aus Grönland und den Niederlanden.

Auftragsstand

Der Auftragsstand per 31. Dezember 2024 betrug EUR 724,0 Mio., eine Steigerung von 21,8% oder EUR 129,4 Mio. im Vergleich zu Ende Dezember 2023 mit EUR 594,7 Mio. Rund 64% des Gesamt-Auftragsstands (Dezember 2023: 63%) waren dem Segment Air Traffic Management und 36% (Dezember 2023: 37%) dem Segment Public Safety & Transport zuzuordnen.

Umsatz und Betriebsleistung

Im Jahr 2024 konnte eine Steigerung des Umsatzes um 12,4% oder EUR 52,8 Mio. auf EUR 480,3 Mio. erzielt werden (2023: EUR 427,5 Mio.). Die Akquisition der Groiss Informatics GmbH war von der Größe her unwesentlich. Die Gesellschaft wurde im vierten Quartal 2024 in die Frequentis AG verschmolzen. Das Umsatzwachstum ist daher als organisches Wachstum zu betrachten. Das Segment Air Traffic Management verzeichnete eine Steigerung des Umsatzes um 15,3% auf EUR 338,2 Mio., das Segment Public Safety & Transport verzeichnete einen Anstieg von 6,1% auf EUR 142,0 Mio. Die Umsatz- Verteilung lag im Jahr 2024 bei 70% : 30% für die beiden Segmente Air Traffic Management und Public Safety & Transport (2023: 69% : 31%).

Nach Regionen aufgeschlüsselt ergab sich folgende Verteilung des Umsatzes im Jahr 2024:

  • Europa 62% (2023: 66%)
  • Amerikas 18% (2023: 16%)
  • Asien 12% (2023: 11%)
  • Australien / Pazifik 6% (2023: 6%)
  • Afrika 1% (2023: 1%)
  • 1% (2023: <1%) waren nicht zugeordnet.

Die Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen lag bei EUR 2,8 Mio. im Jahr 2024 (2023: EUR -0,5 Mio.). Der im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Wert war durch mehr offene Fertigungsaufträge bedingt. Die aktivierten Eigenleistungen reduzierten sich auf EUR 1,6 Mio. (2023: EUR 4,1 Mio.), da ein Großteil der für die Vermietung hergestellten Sprachvermittlungssysteme bereits in den Vorjahren entwickelt wurde. Die sonstigen Erträge stiegen auf EUR 11,5 Mio. (2023: EUR 8,1 Mio.), vor allem bedingt durch höhere Förder- erlöse. Die größten Einzelpositionen in den sonstigen Erträgen sind die Fördererlöse für Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Erlöse aus Forschungsprämien. Die Betriebsleistung erhöhte sich im Jahr 2024 um 13,0% auf EUR 496,3 Mio. (2023: EUR 439,2 Mio.).

Ergebnis

Der Materialaufwand und der Aufwand für bezogene Leistungen erhöhten sich um 8,0% auf EUR 113,1 Mio. (2023: EUR 104,7 Mio.) und damit relativ niedriger als der Umsatzanstieg. Der Personalaufwand erhöhte sich um 14,2% auf EUR 260,3 Mio. (2023: EUR 227,9 Mio.) und damit über dem Umsatzanstieg. Dies ist begründet durch das Personalwachstum und Gehaltserhöhungen, denen die überdurchschnittliche Inflation des Jahres 2023 zugrunde lag. Die sonstigen Aufwendungen stiegen um 10,1% auf EUR 68,7 Mio. (2023: EUR 62,4 Mio.), vor allem aufgrund der Veränderung der projektbezogenen Rückstellungen und höherer Reisekosten. Diesen standen rückläufige Aufwendungen für Energie sowie geringere Kurs- und Währungsdifferenzen gegenüber. Die Reisekosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 1,3 Mio. auf EUR 14,0 Mio., dies entspricht 2,9% des Umsatzes im Jahr 2024 (2023: 3,0% des Umsatzes). Es ist angestrebt, dass sich die Reisekosten in Relation zum Umsatz weiterhin in der Größenordnung von rund 3-4% des Umsatzes bewegen.

Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Abschreibung und Wertminderung) wuchs auf EUR 54,1 Mio. im Jahr 2024 (2023: EUR 44,2 Mio.). Die EBITDA-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 11,3% im Jahr 2024 nach 10,3% im Jahr 2023.

Die Abschreibungen stiegen auf EUR 19,4 Mio. (2023: EUR 17,5 Mio.). Im Jahr 2024 ergab sich ein Wertminderungsbedarf von EUR 2,6 Mio., bedingt durch die Wertminderung der Einheit Business Recording (2023: keine Wertminderung). Das EBIT erhöhte sich als Summe aller oben angeführten Veränderungen um 20,5% auf EUR 32,1 Mio. im Jahr 2024 (2023: EUR 26,6 Mio.). Die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 6,7% nach 6,2% im Jahr 2023.

Die Finanzerträge im Jahr 2024 lagen bei EUR 0,9 Mio. und damit auf dem Niveau des Jahres 2023 mit EUR 0,9 Mio. Die Finanzierungsaufwendungen (in dieser Position sind gemäß IFRS 16 auch Zinsen für Miet- und Leasingverhältnisse enthalten) stiegen auf EUR 1,6 Mio. (2023: EUR 1,4 Mio.). Die Erträge in der Position Zuschreibung Finanzvermögenswerte von EUR 1,0 Mio. (2023: EUR 0,0 Mio.) stehen in Zusammenhang mit Regressforderungen für angefallene Termin- und Sichteinlagen bei der Commerzialbank Mattersburg welche bisher zur Gänze wertberichtigt waren.

Das Ergebnis vor Steuern lag im Jahr 2024 bei EUR 32,8 Mio. (2023: EUR 26,4 Mio.). Der Aufwand für Ertragsteuern betrug EUR 9,3 Mio. (2023: EUR 6,4 Mio.). Daraus errechnet sich ein Steuersatz von 28,3% (2023: 24,4%). Der höhere Steueraufwand im Jahr 2024 ist vor allem auf die Firmenwertabschreibung sowie höheren steuerlichen Verlusten, für die keine latente Steuer angesetzt wurde, zurückzuführen. Für das Jahr 2025 wird ein Steuersatz von rund 25% erwartet.

Das Konzernergebnis stieg im Jahr 2024 auf EUR 23,5 Mio. (2023: EUR 20,0 Mio.).

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Jahr 2024 EUR 1,66 (2023: EUR 1,39), das verwässerte Ergebnis je Aktie betrug EUR 1,65 (2023: EUR 1,38).

Mitarbeiter:innen

Der Personalstand erhöhte sich um 9,2% auf durchschnittlich 2.422 Vollzeitäquivalente für das Jahr 2024 (2.217 Vollzeitäquivalente im Jahr 2023, Angaben jeweils bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen). Rund 1.150 Vollzeitäquivalente, also in etwa die Hälfte, waren in Österreich beschäftigt.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme erhöhte sich um 6,4% auf EUR 394,8 Mio. per Ende Dezember 2024 (Ende Dezember 2023: EUR 371,1 Mio.), unter anderem durch höhere Sachanlagen und Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden. Die Eigenkapitalquote lag bei 44,3% (Ende Dezember 2023: 41,9%). Das Eigenkapital erhöhte sich um EUR 19,2 Mio. auf EUR 174,8 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 155,6 Mio.). Das Nettoguthaben (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Termingelder abzüglich Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten) belief sich per Ende Dezember 2024 auf EUR 81,8 Mio. und lag damit unter dem Wert per Ende Dezember 2023 mit EUR 84,3 Mio.

Auf der Aktivseite (langfristige Vermögenswerte) waren per Ende Dezember 2024 Sachanlagen in Höhe von EUR 70,3 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 55,9 Mio.), immaterielle Vermögenswerte mit EUR 15,4 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 17,5 Mio.) und Geschäfts- oder Firmenwerte mit EUR 8,6 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 11,4 Mio.) die drei größten Positionen des langfristigen Vermögens von in Summe EUR 103,5 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 94,0 Mio.). Der Anstieg bei den Sachanlagen war vor allem durch die verlängerte Laufzeit des Mietvertrages für das Headquarter der Frequentis-Gruppe in Wien, Österreich, zurückzuführen.

Bei den kurzfristigen Vermögenswerten von in Summe EUR 291,3 Mio. per Ende Dezember 2024 (Ende Dezember 2023: EUR 277,1 Mio.) sind die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, inkl.Termingelder, die bedeutendste Position mit in Summe EUR 82,0 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 84,7 Mio.). Darauf folgen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 80,1 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 81,0 Mio.) sowie die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden mit EUR 70,9 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 61,3 Mio.) und die Vorräte mit EUR 32,9 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 26,6 Mio.). Der Anstieg bei den Vorräten erfolgte vor allem durch eine Aufstockung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse, welche hauptsächlich zum Stichtag noch in Bearbeitung befindliche Baugruppen betrifft. Von den gesamten Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Termingeldern waren per Ende Dezember 2024 rund 60% auf zehn systemrelevante Großbanken in Österreich und Deutschland verteilt. Rund 40% lagen bei rund 25 anderen Banken in Europa, Australien, Asien und den Amerikas. Auf der Passivseite der Bilanz war die größte Position das Eigenkapital mit EUR 174,8 Mio. per Ende Dezember 2024 (Ende Dezember 2023: EUR 155,6 Mio.). Die zweitgrößte Position waren die kurzfristigen Verbindlichkeiten mit EUR 132,6 Mio. per Ende Dezember 2024 (Ende Dezember 2023: EUR 142,4 Mio.), davon entfielen EUR 57,6 Mio. auf Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (Ende Dezember 2023: EUR 72,1 Mio.). Die geringeren Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden ergaben sich vor allem durch einen Rückgang der Anzahlungen durch Kunden. Unter den langfristigen Verbindlichkeiten (drittgrößte Position der Passivseite) mit EUR 87,4 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 73,0 Mio.) war die Position langfristige Leasingverbindlichkeiten mit EUR 41,3 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 29,2 Mio.) am größten. Der Anstieg bei den langfristigen Leasingverbindlichkeiten begründet sich vor allem in der verlängerten Laufzeit des Mietvertrags für das Headquarter der Frequentis- Gruppe in Wien, Österreich.

Cash Flow

Der Cash Flow aus dem Ergebnis stieg im Jahr 2024 auf EUR 60,6 Mio. (2023: EUR 46,8 Mio.). Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit ging im Jahr 2024 auf EUR 22,1 Mio. zurück (2023: EUR 25,7 Mio.), beeinflusst von der positiven Entwicklung des Cash Flows aus dem Ergebnis, dem die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (Working Capital) und hier vor allem die Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüberstanden. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit lag im Jahr 2024 bei EUR -15,6 Mio. (2023: EUR -18,8 Mio.). In dieser Summe sind auch die Auszahlungen für den Erwerb der österreichischen Groiss Informatics GmbH enthalten. Die Investitionen (CapEx / Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen) lagen mit EUR 10,1 Mio. unter dem Niveau des Jahres 2023 mit EUR 11,7 Mio. Die Investitionen der Jahre 2022 bis inkl. 2023 waren beeinflusst von aktivierten Eigenleistungen, vor allem bedingt durch Sprachvermittlungssysteme, welche in diesen Jahren erstellt wurden. Der Free Cash Flow (Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit plus Cash Flow aus der Investitionstätigkeit) lag bei EUR 6,5 Mio. (2023: EUR 6,8 Mio.). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit verringerte sich im Jahr 2024 auf EUR -13,9 Mio. (2023: EUR -13,4 Mio.). In dieser Summe sind auch die Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen an der Systems Interface Limited, Großbritannien, mit EUR 1,4 Mio. enthalten. Der Gesamt-Cash Flow belief sich damit im Jahr 2024 in Summe auf EUR -7,4 Mio. (2023: EUR -6,6 Mio.). Der Finanzmittelbestand ohne Termingelder belief sich Ende Dezember 2024 auf EUR 67,0 Mio. (Ende Dezember 2023: EUR 74,2 Mio.).

Frequentis AG 224

Entwicklung der Segmente

Lagebericht 2024

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Angaben dazu finden sich im ↗ Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024, Kapitel 37.

Entwicklung der Segmente

Air Traffic Management / ATM

Der Segment Air Traffic Management / ATM umfasst die Teilmärkte ATM Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie ATM Defence. Der Fokus in diesem Segment liegt auf den zivilen und militärischen Flugsicherungen und damit in der Regel auf ein bis zwei Kunden pro Land. Die Markteintrittsbarrieren werden als relativ hoch eingeschätzt. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, im Defence-Bereich werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Die Safety- und Qualitätsmanagement-Anforderungen sind gleich, es gelten die internationalen Richtlinien für die Standardisierung des Luftverkehrs durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO / International Civil Aviation Organization). Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Radar, Funk, Netzwerk, ist vergleichbar. Das militärische ATM-Portfolio von Frequentis umfasst Kommunikations- und Informationslösungen für die Luftverteidigung und militärische Flugsicherung, Systeme zur vernetzten Operationsführung sowie taktische Netzwerke und Führungs- und Informationssysteme, auch für den behördenübergreifenden Einsatz, sowie verschlüsselte, interoperable Kommunikationslösungen für missions-kritische Anwendungen.

Der Umsatz im Segment Air Traffic Management stieg im Jahr 2024 um 15,3% auf EUR 338,2 Mio. (2023: EUR 293,3 Mio.). Das EBIT lag bei EUR 18,0 Mio. (2023: EUR 10,1 Mio.), die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) bei 5,3% nach 3,4% für das Jahr 2023.

Highlights im operativen Geschäft

Im Teilmarkt ATM Civil hat der Frequentis Arrival Manager (AMAN) die Anflüge im Bereich von Mailands Überflugzentrale, die für den Luftraum über Nordwest-Italien verantwortlich ist, signifikant verändert. Dies führt zu Spriteinsparungen und damit verringerten CO2-Emissionen auf den Flughäfen Milan Malpensa, Milan Linate und Bergamo Orio al Serio. Die litauische Flugsicherung erweiterte ihre Drohnenmanagement-Lösung (Uncrewed Traffic Management – UTM) von Frequentis mit einem digitalen und automatisierten Risikobewertungstool zur schnelleren Einstufung des von einem Drohnenflug ausgehenden Risikos. Auch zur Ermittlung und Definition von Risiko- Mitigationsmaßnahmen wird das Tool künftig eingesetzt. Bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) arbeitet Frequentis an der Entwicklung einer für die Flugsicherung geeigneten Audioverbesserung. Durch den Einsatz des KI-gestützten Software-Moduls wird die Belastung der Fluglots:innen durch das Rauschen in den Funksprüchen erheblich verringert. Das KI-Modul ist so trainiert, dass es Geräusche unterdrückt, und kann sowohl online als auch offline, also ohne Internetverbindung, eingesetzt werden. Im Teilmarkt ATM Defence wurde die Lösung C4i VOICE C2 (Command and Control) erfolgreich für den Betrieb im Netzwerk des US-Verteidigungsministeriums zertifiziert. Die Cyber-Sicherheits- und Interoperabilitätstests wurden erfolgreich absolviert. Ebenfalls für das US-Verteidigungsministerium hat Frequentis Defense seinen festen und verlegbaren Digital Tower erfolgreich auf drei Air Force und Naval Air Bases getestet. Die Tests wurden während des Echtzeit-Betriebs in einem bisher einzigartigen Programm in Florida, Georgia und Texas absolviert.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Entwicklung der Segmente 225

Public Safety & Transport / PST

Das Segment Public Safety & Transport beinhaltet die Teilmärkte Public Safety, Public Transport sowie Maritime. Die Kunden sind Behörden oder behördennahe Organisationen mit Überwachungs- und Steuerungsaufgaben. Für den Teilmarkt Public Safety zählen die Polizei, Feuerwehren und Rettungsorganisationen zu den Kunden. Seitens der Polizei werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Public Transport bedient neben der klassischen Bahn auch Kunden aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Im Teilmarkt Maritime liegt der Fokus auf Küstenwachen und Hafenbetreibern. Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, ebenso ist die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Telefon, Funk, Netzwerk vergleichbar. Trotz mehrerer internationaler Standardisierungsbestrebungen gelten nach wie vor national und regional unterschiedliche Anforderungen und Regelungen.

Der Umsatz im Segment Public Safety & Transport erhöhte sich im Jahr 2024 um 6,1% auf EUR 142,0 Mio. (2023: EUR 133,8 Mio.). Das EBIT ging auf EUR 14,2 Mio. zurück (2023: EUR 16,7 Mio.). Die EBIT-Marge lag bei 10,0% nach 12,4% für das Jahr 2023.

Highlights im operativen Geschäft

Im Teilmarkt Public Safety haben Tait Communications und Frequentis eine strategische Partnerschaft geschlossen, um die innovative LifeX-Multimedia-Kommunikationslösung in Nordamerika auf den Markt zu bringen. Im Rahmen dieser exklusiven Vereinbarung wird Frequentis Tait Communications Zugang zur LifeX- Software bieten, die verschiedene analoge und digitale Funksysteme nahtlos integriert und zugleich Zukunftstechnologien wie Mission Critical Data (MCX), 911 und Next-Generation 911 (NG911) einbinden kann. Damit erweitert Tait Communications sein end-to-end-Funkkommunikationsportfolio in den USA mit Frequentis-Software. Im Großprojekt mit der französischen Eisenbahn, SNCF Réseau, welches dank der Bearer Independent Railway Communication Architecture die Nutzung von 4G-Infrastruktur für den Bahnbetrieb ermöglichen wird, konnten wesentliche Meilensteine erreicht werden. Zur besseren und schnelleren Abstimmung innerhalb des Projektes wurde plangemäß ein weiteres Frequentis Büro in Frankreich im Großraum Paris in der Nähe von SNCF Réseau eröffnet. Im Teilmarkt Maritime wurden Projekte in Deutschland, Niederlande (Küstenwache), Norwegen und Singapur fertiggestellt.

Frequentis AG 226

Forschung & Entwicklung

Lagebericht 2024

Steigender Kostendruck und laufende Änderungen im operativen Umfeld sind aktuell die größten Herausforderungen für die Kunden, die im sicherheitskritischen Bereich agieren. Um den hier geforderten hohen Sicherheitsanforderungen weiterhin gerecht zu werden, benötigen die Anwender:innen flexiblere Systeme und Software-Lösungen.# Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung 2024

ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Allgemeine Grundlagen zur Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung // ESRS 2 BP-1

Gemäß ihrem Unternehmensauftrag „for a safer world“ sieht sich die Frequentis-Gruppe in ihrer Grundhaltung und Geschäftstätigkeit der Nachhaltigkeit verpflichtet. Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung bietet einen Überblick über die konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen und -aktivitäten im Geschäftsjahr 2024.

Gegenstand der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung sind die Frequentis AG mit Sitz in der Innovationsstraße 1, 1100 Wien, Österreich, und deren vollkonsolidierte Tochterunternehmen (als Frequentis-Gruppe, Frequentis oder Konzern bezeichnet). Diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) bzw. §§ 243b und 267a UGB, den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852) erstellt.

Konsolidierungskreis

Für diese konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wird der gleiche Konsolidierungskreis wie für die finanzielle Berichterstattung angewendet (↗ Konzernabschluss / Konsolidierungskreis). Der Konsolidierungskreis der Frequentis AG umfasst – neben der Muttergesellschaft – 6 inländische (2023: 6) sowie 31 internationale (2023: 31) vollkonsolidierte Tochterunternehmen, bei denen die Frequentis AG die Beherrschung ausübt. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Bilanzstichtag ist bei allen einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember. Sollten Angaben nur für einzelne oder eine ausgewählte Gruppe von Konzerngesellschaften ausgewiesen sein, wird darauf speziell hingewiesen.

Angaben zur Wertschöpfungskette siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Wertschöpfungskette.

Es wurde weder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen über geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse, noch von der Möglichkeit, Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten auszulassen.

Bei der Summierung gerundeter Beträge in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen // ESRS 2 BP-2

Zeithorizonte

Die Zeithorizonte für die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung weichen von der Definition gemäß ESRS 1 ab, da sie an das konzernweite Risikomanagement von Frequentis angepasst sind. Die Zeithorizonte sind wie folgt festgelegt:

  • Kurzfristiger Zeithorizont: bis zu 1 Jahr
  • Mittelfristiger Zeithorizont: mehr als 1 bis zu 4 Jahre
  • Langfristiger Zeithorizont: mehr als 4 bis zu 10 Jahre

Schätzungen zur Wertschöpfungskette

Nicht alle Informationen aus der Wertschöpfungskette, die für die Berechnung bestimmter Kennzahlen nötig wären, waren verfügbar. Die nachfolgende Tabelle enthält die Kennzahlen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand von indirekten Daten geschätzt wurden. Details zur Genauigkeit der Kennzahlen, den Berechnungsmethoden, Annahmen und Näherungswerten sind unter den entsprechenden ESRS-Datenpunkten in den nachfolgenden Kapiteln zu finden.

ESRS- Datenpunkt Kennzahl
E1-6 Treibhausgasemissionen • Die Berechnung der Scope-3 THG-Emissionen der Kategorie Eingekaufte Waren und Dienstleistungen wurde auf Basis von ausgabenbasierten Emissionsfaktoren durchgeführt

Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Die in folgender Tabelle dargestellten Datenpunkte und Kennzahlen wurden mit Hilfe von Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen berechnet. Gründe für Schätzungen sind die Verfügbarkeit zuverlässiger Daten sowie die Genauigkeit der Messverfahren. Informationen zu den Berechnungsmethoden, Annahmen und Näherungswerten sind unter den entsprechenden Kennzahltabellen angegeben.

| ESRS- Datenpunkt | Kennzahl # Frequentis AG 230 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Lagebericht 2024

Anwendung europäischer Normen

Das integrierte Managementsystem von Frequentis bildet die Basis für nachhaltige Leistungs- und Resultatoptimierung unter Einhaltung der Anforderungen aus international anerkannten Standards für:

  • Qualitätsmanagement (ISO 9001:2015)
  • Umweltmanagement (ISO 14001:2015)
  • Informationssicherheit (ISO 27001:2013)
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (ISO 45001:2018)

Die Anwendung und Einhaltung der Prozesse werden im Rahmen von internen Audits geprüft. Für zertifizierte Standorte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsorganisationen. Die jeweiligen Erstzertifizierungen (unter Berücksichtigung etwaiger Rechtsvorgänger der Unternehmen) sind in der folgenden Tabelle gelistet:

ISO 9001 ISO 14001 ISO 27001 ISO 45001 ISO Cyber Essentials ISO 20000 AEO 2024
Frequentis AG, Österreich 1993 2005 2011 2005 2008 2016
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH, Deutschland
C4i Pty Ltd., Australien 1993 2020
CNS-Solutions & Support GmbH, Österreich 2016 2016
Frequentis (Shanghai) Co., Ltd., China 2014
Frequentis Australasia Pty Ltd., Australien 2012 2018 2011 2019
Frequentis California Inc., USA 2000
Frequentis Canada Limited 2008 2009 2009
Frequentis Comsoft GmbH, Deutschland 1993 2024 2018 2024
Frequentis Czech Republic s.r.o. 2011
Frequentis Defense Inc., USA 2023
Frequentis Deutschland GmbH 1998 2011
Frequentis do Brasil Ltda. 2019
Frequentis Orthogon GmbH, Deutschland 2005
Frequentis Romania S.R.L. 2010
Frequentis Solutions & Services s.r.o., Slowakei 1997 2018
Frequentis UK Ltd. 2015 2023 2011 2023 2016
Frequentis USA Inc. 2003 2011
PDTS GmbH, Österreich 2000
Regola S.r.l., Italien 2014 2016
Secure Service Provision GmbH (SSP), Deutschland 2021
Systems Interface Ltd., Vereinigtes Königreich 2018
TEAM Technology Management GmbH, Deutschland 2020
team Technology Management GmbH, Österreich 2004

Externe Prüfung

Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung wurde einer freiwilligen unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft unterzogen.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 231

ESG-Organisation // ESRS 2 GOV-1, GOV-2

Um das breit gefächerte Thema der Nachhaltigkeit, beruhend auf den drei Säulen Umwelt (Environment), soziale Aspekte (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance), umfassender bedienen und gegenüber den Stakeholdern besser darstellen zu können, bündelte Frequentis Anfang 2022 die bestehenden Kompetenzen in einer gruppenweit übergreifenden ESG-Organisation. Als Beauftragter der obersten Leitung für ESG-Themen im Vorstand agiert CFO Peter Skerlan. Dies wurde vom Frequentis-Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 30. März 2022 im Rahmen der Geschäftsordnung für den Vorstand der Frequentis AG festgelegt. Die Steuerung dieses interdisziplinären ESG-Teams erfolgt, unter Mitwirkung und in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, in Form einer ESG-Steering Group. In der ESG-Steering Group vertreten sind, neben dem CFO, die Verantwortlichen für Environment und Social, Governance und Compliance-Aspekte, sowie die ESG Group Koordinatorin. Das ESG-Team steht in regelmäßigem Austausch mit den Frequentis-Stakeholdern. In monatlichen Jour Fixes werden einzelne Vorhaben analysiert, priorisiert und deren Umsetzung vorangetrieben. Gemeinsam werden laufende Nachhaltigkeitsmaßnahmen geprüft bzw. angepasst und bei Bedarf neue Nachhaltigkeitsprojekte angestoßen. Einmal jährlich werden im ESG-Management Review unter der Leitung des CFO die ESG-Aktivitäten und ESG-Kennzahlen für das jeweils vergangene Jahr besprochen und analysiert sowie Maßnahmen zur Zielerreichung und weiterer Verbesserungen definiert.

Frequentis AG 232 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2024

Der CFO und die Mitglieder der ESG-Steering Group besuchen regelmäßig Fachtagungen und Veranstaltungen zum Austausch mit Expert:innen und zur Weiterbildung. Hohe Bedeutung hat auch das Studium der relevanten Fachliteratur. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden breit in das Unternehmen getragen. Damit ist sichergestellt, dass Frequentis stets über den aktuellen Wissensstand zum sich dynamisch entwickelnden Bereich der Nachhaltigkeit sowie des transparenten ESG-Reportings verfügt. Alle Maßnahmen werden von Vorstand und Aufsichtsrat als oberstem Kontrollorgan mitgetragen. Der Aufsichtsrat setzt sich regelmäßig mit ESG-Themen auseinander, ESG stellt einen wiederkehrenden Tagesordnungspunkt in den Aufsichtsrats-Sitzungen dar. Angaben zur Zusammensetzung und Diversität der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie zu deren Fachkenntnissen und Rollen, auch in Bezug auf die Unternehmensführung sind im ↗ Konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2024 zu finden.

Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme // ESRS 2 GOV-3

Um die nachhaltige Unternehmensentwicklung zu stärken, sind für die variable Vergütung mit jedem Vorstandsmitglied neben den finanziellen Zielen auch ESG-Ziele für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 vereinbart. Diese ESG-Ziele betreffen die Themen Energie, Kreislaufwirtschaft, Compliance und Cyber Security. Die ESG-Ziele fließen als Faktor in die variable Vergütung jedes Vorstandsmitglieds ein. Abhängig vom Zielerreichungsgrad können die ESG-Ziele nach Ende des vereinbarten Leistungszeitraums die aus den finanziellen Zielen resultierende variable Vergütung erhöhen oder reduzieren. Die Ziele werden vom Vergütungsausschuss gemäß der Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Frequentis AG festgelegt und genehmigt.

Erklärung der Sorgfaltspflicht // ESRS 2 GOV-4

Die nachfolgende Tabelle zeigt an, an welchen Stellen in dieser konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung die wichtigsten Aspekte und Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht Berücksichtigung finden.

Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / ESG-Organisation
Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Wesentlichkeitsanalyse
Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen ↗ E1, E5, S1, S2, S4, G1, UT / Maßnahmen
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ↗ E1, E5, S1, S2, S4, G1, UT / Maßnahmen

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 233

Risikomanagement und interne Kontrollen der nichtfinanziellen Berichterstattung // ESRS 2 GOV-5

Für Informationen zum Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung siehe ↗ Chancen- & Risikomanagement sowie ↗ Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Nachhaltigkeitsstrategie // ESRS 2 SBM-1

Geschäftsmodell

Dort, wo Lösungen von Frequentis zum Einsatz kommen, sind Menschen für die Sicherheit anderer Menschen und Güter verantwortlich. “For a safer world” – das ist der Unternehmenszweck von Frequentis. Als international tätiger Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen für Leitzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben entwickelt und vertreibt die Frequentis-Gruppe maßgeschneiderte „Control Center Solutions“ in den Segmenten Air Traffic Management (für zivile und militärische Flugsicherung, AIM (Aeronautical Information Management / Luftfahrtinformationsmanagement), Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Bahn, Schifffahrt). Das vorrangige Ziel einer Leitzentrale ist es, Menschen und Güter vor Gefahren zu schützen. Darauf optimierte Lösungen sind für Kunden, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind, von besonderer Bedeutung. Mehr als 90% der Kunden sind staatliche und / oder den einzelnen Staaten sowie den administrativen Einheiten unterstellte Behörden. Die von Frequentis gelieferten Produkte sind Teil der sicherheitskritischen Infrastruktur der jeweiligen Länder, was die Robustheit und Langfristigkeit des Frequentis-Geschäftsmodells unterstreicht. Investitionen in die sicherheitskritische Infrastruktur können nur schwer reduziert oder eingestellt werden. Sie muss jederzeit verfügbar und einsatzbereit sein – unabhängig von der Anzahl der Flugbewegungen oder davon, wie oft Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste im Einsatz sind. Die Kundenbedürfnisse umfassen den Wunsch nach leistungsstarken und nachhaltigen Lösungen sowie die Notwendigkeit, sich schnell auf sich laufend ändernde Bedingungen anzupassen. Das führt zu einer erhöhten Nachfrage nach integrierten Lösungen. Ein auf den Anwender ausgerichteter Designprozess („human centred design process“) ermöglicht die Bereitstellung einer sicheren, leistungsstarken und stabilen Arbeitsumgebung für Controller:innen, Lots:innen und Disponent:innen. Als anerkannter Spezialist für die Lieferung von sicherheitskritischer Infrastruktur gestaltet Frequentis gemeinsam mit führenden Kunden zukunftsorientierte Lösungen für Kontrollzentralen und macht neue Technologien für den sicherheitskritischen Bereich nutzbar. Frequentis verfügt über ein internationales Netzwerk von Gesellschaften und Repräsentanten in über 50 Ländern. Neben dem Firmen-Hauptsitz in Wien, Österreich, gibt es unter anderem Standorte in Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Norwegen, Rumänien, der Schweiz, Slowakei, Singapur, Tschechien und den USA. Wesentliches Augenmerk liegt auf der Langfristigkeit der Kundenbeziehungen.# Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Lagebericht 2024

Die gelieferten Lösungen sind oft mehrere Jahrzehnte bei den Kunden – Behörden, Organisationen und Unternehmen mit sicherheits- kritischen Aufgaben – im Einsatz. Dafür notwendig sind ein umfassendes Verständnis für die Bedürfnisse des Kunden, höchste Zuverlässigkeit und langfristiges Vertrauen. Die umfassende installierte Basis bildet auch die Grundlage für das nachhaltige Wachstum der Unternehmensgruppe.

Die Frequentis-Gruppe ist umfassend um nachhaltiges Wirtschaften bemüht und auch darum, mit seinen Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeitsbestrebungen ihrer Kunden zu unterstützen. Es liegen aktuell jedoch keine Nachhaltigkeitsziele bezüglich Produktgruppen / Dienstleistungen bzw. Märkten und Kundengruppen vor, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen. Informationen zu den Arbeitnehmer:innen der Frequentis-Gruppe, inklusive der Angabe der Zahl der Arbeitnehmer:innen nach geografischen Gebieten sind unter ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen (S1-6) zu finden.

Governance-Organisation

Das Geschäftsmodell von Frequentis beruht auf einer leistungsfähigen Governance-Organisation, die in Form einer dreidimensionalen Matrix ein optimiertes Zusammenspiel zwischen den zentralen Einheiten, den Business Domains sowie den internationalen Tochtergesellschaften sicherstellt. Die in den beiden Frequentis-Geschäftssegmenten zusammengefassten Business Domains / Teilmärkte haben jeweils den Erfolg ihres Bereichs als Beitrag zum Gesamtergebnis im Fokus, mit einer Hauptverantwortung in lokalen wertschöpfenden Funktionen wie z.B. Domain Sales, Key Accounting, Product Management oder Project Management. Innovationen haben einen hohen Stellenwert bei Frequentis: Entlang des Frequentis- Innovationsprozesses fließen Themen mit hoher Business-Relevanz in Form einer übergreifenden und engen Zusammenarbeit mit den Business Domains ein. Als integraler Bestandteil der Wertschöpfung tragen Tochtergesellschaften und Beteiligungen einen signifikanten Beitrag zum Gesamterfolg bei. Die Gesellschaften sind mit unterschiedlichen Verantwortungs- bereichen und Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette ausgestattet. Im Rahmen des Frequentis Group Managements erfolgt die Governance- und Process-Orchestration, um je nach Verantwortungsbereich eine harmonisierte Ausrollung der Governance-Vorgaben sicherzustellen. Die zentralen Gruppen-Funktionen, die zum überwiegenden Teil mit Governance-Verantwortung ausgestattet sind, gliedern sich in wertschöpfende Einheiten, wie beispielsweise Vertrieb, Produktion oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, sowie zentrale Funktionen mit einer statutarischen Governance, wie z.B. Human Resources, IT, Finance & Controlling oder Compliance.

Global Corporate Policy (GCP)

Das gesamte Regelwerk und die Mechanismen zur Dokumentation und Kommunikation bei notwendigen Änderungen in einzelnen Governance-Einheiten sowie deren Zusammenspiel sind in der „Global Corporate Policy”, die für alle im Konsolidierungskreis erfassten Unternehmen Gültigkeit hat, erfasst. Die Policy und die darin enthaltenen Governance-Vorgaben sind Teil der mit dem jeweiligen Geschäftsführer vereinbarten Geschäftsordnung; sie orientieren sich u.a. an den definierten ESG-Zielen und unterstützen deren Umsetzung. Diese werden im jährlichen Management Review evaluiert und damit kontinuierlich verbessert und aktualisiert.

Strategie

Mit ihrer Vision verfolgt die Frequentis-Gruppe das Ziel, global die Nummer 1 am Markt für sicherheitskritische Leitzentralen zu werden. Die Unternehmensstrategie gibt den Weg dafür vor. Sie ist beeinflusst durch die Vielfalt der abgedeckten Industrien & Lösungen. Intern wird die Unternehmensstrategie aufgeteilt in eine Corporate Strategy, die Strategien der Segmente bzw. Teilmärkte (Business Domains) sowie alle anderen Bereiche. Die Strategien der Segmente und Teilmärkte bilden das Herzstück der Unternehmensstrategie. Diese sind die konkreten Strategien für abgedeckte Industrien, bzw. für die Produkte & Lösungen innerhalb dieser Industrien. Andere Bereiche, z.B. Regionen oder zentrale Einheiten entwickeln ihre Strategien im Einklang mit der Corporate Strategie sowie den Strategien der Teilmärkte, um die bestmögliche Unterstützung zu leisten. Frequentis strebt eine nachhaltige Wachstumsstrategie an, mit dem Anspruch, gleichzeitig die Profitabilität unter Einhaltung einer akzeptablen Risikoexposition zu steigern. Dabei werden zunächst die Potenziale existierender Produkte und Lösungen ausgeschöpft, bevor in signifikante neue Lösungen investiert wird. Die Strategie definiert dabei die Leitplanken für das nachhaltige Wachstum, wie beispielsweise das gezielte Wachstum in den Regionen, getrieben von den regionalen Vertriebseinheiten (Regional Sales Unit) oder durch interessante Beteiligungsmöglichkeiten zur Erweiterung des Produktportfolios.

Des Weiteren folgt die Strategie den drei relevanten Megatrends, welche maßgeblich die zukünftige Entwicklung in den abgedeckten Industrien beeinflussen: Mobilität, Sicherheit und Technologiewandel. Diese sind nach wie vor für den stetig wachsenden Bedarf an zusätzlicher sicherheitskritischer Infrastruktur verantwortlich. Dabei kann Frequentis aufgrund ihrer hohen Spezialisierung aus einer besonderen Marktposition heraus agieren: Als global tätiges Unternehmen mit einem breiten Portfolio an abgedeckten Industrien und Lösungen grenzt man sich von den meisten lokalen und regionalen Wettbewerbern klar ab. Auf der anderen Seite bleibt man auf den Bereich der Leitzentralen fokussiert, was ein Unterscheidungsmerkmal zu den meisten Großkonzernen darstellt.

Unternehmenskultur

Wichtiger Träger für die Realisierung von Vision und Unternehmensstrategie ist die Frequentis-spezifische Unternehmenskultur. Diese Kultur basiert auf der langjährigen Erfahrung im Umgang mit sicherheitskritischen Systemen; eine Verantwortlichkeit, die durch den Unternehmensauftrag „for a safer world“ unterstrichen wird, denn, überall dort, wo Frequentis-Systeme zum Einsatz kommen, tragen Menschen die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen und Güter. Diese gelebte Kultur drückt sich durch ein tiefgehendes, nicht nur technisches, sondern auch emotionales Verständnis für die Bedürfnisse der Kunden aus, ein hohes Einfühlungsvermögen in aktuelle Herausforderungen und Arbeitsprozesse sowie die starke Identifikation mit der Aufgabe. Wesentlich sind zudem Offenheit, Flexibilität und Transparenz – sowohl in der internen Zusammenarbeit als auch im Verhältnis zu den Kunden. Sie zeigt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette, beispielsweise durch proaktives Managen von Risiken, durch die hohen Sicherheitsstandards oder das professionelle Projektmanagement.

Wertschöpfungskette

Die Wertschöpfungskette wird definiert als das gesamte Spektrum an Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist, zusammenhängen. Frequentis konzentriert sich dabei auf die Betrachtung der direkten Beziehungen sowohl im Up- als auch im Downstream. Im vorgelagerten Bereich (Upstream) sind vor allem Lieferanten und Subunternehmen (↗ S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) sowie verschiedene Dienstleistungspartner bis hin zum Firmencatering zu finden. Im Fokus der eigenen Wertschöpfung von Frequentis stehen die Produktentwicklung und Produktion. Domain Sales, Key Accounting, sowie das Produkt- und Projektmanagement. Nachgelagerte Aktivitäten (Downstream) umfassen Implementierungspartner und Dienstleister, die bei der Auslieferung unterstützen sowie die breite Palette an Kunden. Letztere sind zum einen die Organisationen und Behörden, an die die Frequentis-Gruppe ihre Lösungen liefert (Flugsicherungen, Blaulichtorganisationen, Eisenbahnbehörden, …) sowie die dort beschäftigten Fluglots:innen, Controller:innen, Dispatcher), die als Endnutzer:innen mit den Frequentis-Systemen arbeiten. Sowohl im vor- als auch nachgelagerten Bereich liefern weiters Domain-Partner, verbundene Unternehmen oder auch Finanzpartner Beiträge zur Wertschöpfung. Diese Fokussierung, die gleichfalls bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse angewandt wurde, soll es ermöglichen, ein Verständnis sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Leser:innen der Nachhaltigkeits- berichterstattung für diese Auswirkungen, Risiken und Chancen zu schaffen.

Stakeholder-Dialog // ESRS 2 SBM-2

Im Rahmen der Ende 2023 / Anfang 2024 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse (siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse) wurden die nachfolgend dargestellten für Frequentis wichtigsten Stakeholder-Gruppen befragt und um ihre Einschätzung in Bezug auf die Relevanz gemäß dem ESRS-Themenkatalog (37 ESRS-Unterthemen) sowie ergänzend den vier Unterthemen zu dem unternehmensspezifischen Thema „Safety & Security“ gebeten:

  • Mitarbeiter:innen
  • Aufsichtsrat
  • Führungskräfte
  • Vorstand und Geschäftsführer der Frequentis-Gesellschaften
  • Aktionär:innen / Vertreter:innen des Kapitalmarkts
  • Banken
  • Lieferanten und Sub-Auftragnehmer
  • Kunden
  • NGOs und Interessenverbände
  • Projektpartner (Vertrieb, Abwicklung)

Die aktive Einbindung dieser Stakeholder sowie die darauf ausgerichtete Berichtslegung ist Frequentis ein großes Anliegen. Demgemäß spielt der regelmäßige Dialog eine große Rolle. Nachstehend ein Überblick über laufende Kommunikationsmaßnahmen.# Formate der Kommunikation und Stakeholder Zusammenarbeit

Eingebrachte Themen Aufsichtsrat, Aufsichtsratssitzung, Nachhaltigkeitsstrategie, ESG-Vorstand, Vorstandsmeetings, gruppenweite Maßnahmen und geplante Vorhaben, Geschäftsführer der Plattformen wie z.B. monatlicher MD Risikomanagement Frequentis- Call, jährlicher Group Summit
Mitarbeiter:innen (inkl. Führungskräfte) Intranet, Karrieremessen, Frequentis als Arbeitgeber, Work-Life Balance, Zusammenarbeit, CFO-Talk, CEO-Dialogues, Board Chat, Führungsfragen, Arbeitssicherheit, IDEAS, diverse Communities und Frauenförderung, Unternehmenskultur, Events, Interne Trainings, Q&A Gesundheitsmaßnahmen, Formate, Teamwork workshops, Umweltmanagement und Mitarbeiter:innen-Zeitung, Betriebsrat- Energiesparmaßnahmen Sitzungen
Aktionär:innen, Vertreter:innen des Kapitalmarkts Finanzberichterstattung (Internet), regelmäßige Mailings, Hauptversammlung, Roadshows, Kapitalmarktmessen, Befragungen, Einzelgespräche mit Investor:innen Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit, ESG-Strategie und -Ziele, Governance, Ratings
Banken Fachtagungen, Finanzberichterstattung, Einzelgespräche mit (Trade) Bankenvertreter:innen Nachhaltigkeitsstrategie, Governance, Ratings, Compliance, Verantwortung in der Lieferkette
Sub-Auftragnehmer und Lieferanten Lieferanten-Besuche und Audits, diverse Events und Messen, regelmäßige Mailings und Mitarbeiter:innen-Zeitung, Betriebsrat- Sitzungen ESG-Strategie, Governance, Verantwortung in der Lieferkette, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange, Umweltmanagement
Kunden Kundenprojekte und -präsentationen, Kundenzufriedenheitsbefragung, Unternehmenspräsentation, Kundenevents und Messen Verantwortung in der Lieferkette, Nachhaltigkeit bei Produkten, Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Energieversorgung, Sozial- und Arbeitnehmer:innenbelange, Governance), Safety-Awareness, Security, Cyber-Kriminalität, (Trade) Compliance
Vertriebs- und Partner Vertriebs- und Partner-Portal, regelmäßige Newsletter, Schulungen Innovationen, Nachhaltigkeit bei Produkten, Governance, (Trade) Compliance, Safety-Awareness, Cyber-Kriminalität, ESG-Strategie
Interessengemeinschaften, Verbände, NGOs Frequentis-Website, soziale Medien, Fachtagungen, Kooperationen, aktive Mitarbeit in Verbänden und Gremien ESG-Strategie, Innovationen, Nachhaltigkeit bei Produkten, Safety-Awareness, Security, Ausfallsicherheit, Cyber-Kriminalität, Frauenförderung im Unternehmen, Energiesparmaßnahmen, sorgsamer Umgang mit Ressourcen

Für die Stakeholder-Kommunikation werden umfassend digitale Plattformen genutzt – Videokonferenzen, virtuelle Trainings, soziale Medien. Von großer Bedeutung sind darüber hinaus persönliche Kontakte, bei Terminen vor Ort und bei einer Vielzahl an internationalen Fachmessen. Allen internen und externen Stakeholdern bietet Frequentis darüber hinaus mit einem Whistleblowing-Service, abrufbar über die Frequentis Website www.frequentis.com/whistleblowing, ein Meldesystem, mit dem man einfach und anonym Bedenken über mögliches Fehlverhalten anzeigen kann.

Wesentlichkeitsanalyse

Die Ende 2023 / Anfang 2024 gemäß ESRS durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse ist der Startpunkt für eine systematische und strukturierte Integration von Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen. Sie dient dazu, wichtige Anspruchsgruppen zu beteiligen, Risiken zu bewerten und zukünftige Fokusthemen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu bestimmen. Wichtiges Element der Wesentlichkeitsanalyse ist das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“. Ein Nachhaltigkeitsthema ist wesentlich und berichtspflichtig, wenn mindestens eine der beiden Perspektiven erfüllt ist:

  • Inside-out-Perspektive (= Auswirkungswesentlichkeit): Frequentis hat im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit wesentliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Hier werden Aspekte identifiziert, die für die betroffenen Interessengruppen relevant sind und einen Einfluss auf diese sowie allgemein auf die Umwelt haben können.

  • Outside-in-Perspektive (= finanzielle Wesentlichkeit): Hierbei werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die finanzielle Leistung und den wirtschaftlichen Erfolg von Frequentis bewertet. Das bedeutet, dass Aspekte identifiziert werden, die finanziell wesentlich sind und das Unternehmen in Bezug auf Erträge, Kosten, Vermögenswerte oder Haftungsverpflichtungen beeinflussen können.

Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse // ESRS 2 SBM-3

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden die sechs wesentlichen ESRS- Nachhaltigkeitsthemen E1, E5, S1, S2, S4 und G1 sowie ein unternehmensspezifisches Nachhaltigkeitsthema Safety & Security identifiziert. Das Ergebnis wird in einer Wesentlichkeitsmatrix mit drei Dimensionen dargestellt:

  • Die Auswirkungswesentlichkeit an der x-Achse stellt das Ergebnis des Expert:innenworkshops dar. Hier werden Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert, bei welchen ein Zusammenhang mit Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt besteht.
  • An der y-Achse wird die finanzielle Wesentlichkeit dargestellt. Hier werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf die finanzielle Leistung und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bewertet.
  • Die Größe der Punkte stellt die Bedeutung der einzelnen Themen aus der Stakeholder-Befragung dar. Je größer der Punkt, desto bedeutender das Thema für die Stakeholder.

Für die Wesentlichkeitsmatrix wurde jeweils der höchste Score innerhalb des Nachhaltigkeitsthemas berücksichtigt. Wenn mehrere Themen denselben Score hatten, wurden diese auf der y-Achse (finanzielle Wesentlichkeit) nach ihrer Bedeutung für die Stakeholder angeordnet.

In den nachfolgenden Tabellen sind die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen gelistet. Weitere Details sind in den themenspezifischen Kapiteln zu finden.

E1 - Klimawandel

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Optimierung von Verkehrsabläufen und Steigerung der Effizienz durch Frequentis-Systeme (z.B. Flugsicherung, Schiffsverkehr, Drohnenmanagement) Umweltbelastung durch THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette (v.a. Geschäftsreisen, Zukauf Waren und Dienstleistungen)
Sicherstellung des Betriebs bei Kunden während Extremwetterereignissen durch Frequentis-Systeme Energieverbrauch in Produktion und Integration sowie beim Einsatz der Systeme beim Kunden
Chancen Risiken
Verkauf von Produkten und Lösungen zur Optimierung von Verkehrsabläufen und Effizienzsteigerung Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs für Dienst- reisen (Bepreisung THG-Emissionen) und Energie

E5 - Kreislaufwirtschaft

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Ressourcenschonung durch Langlebigkeit und Wartung der Frequentis-Produkte Potenzieller Zukauf nicht-recycelbarer Produkte und Teile zur Nutzung in Produktion und Integration
Frequentis als wertvoller Partner in der Lieferkette und der Kunden Abfälle: Gefährliche und elektronische Abfälle sowie die Entsorgung der Produkte am Ende des Lebens- zyklus

S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung der Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeitmodelle oder im Bereich Gesundheits- schutz Potenziell kurzfristige Spitzenbelastung in einzelnen Projektphasen oder langfristige Überbeanspruchung
Niedrige Frauenquote in der Branche Potenzielle Unfälle bei der Verwendung von Frequentis-Systemen beim Kunden
Fokus auf Aus- und Weiterbildung gemäß dem Konzept des lebenslangen Lernens Potenzieller Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Mitarbeiter:innen
Förderung der Vielfalt und Diversität Potenzieller Fall von Diskriminierung
Chancen Risiken
Nichtnutzung von Vielfalt und Innovationspotenzial Verlust von Mitarbeiter:innen mit fachspezifischem Know-how
Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wert- schöpfungskette Potenzielle Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Chancen Risiken
Nichteinhaltung des Supplier Code of Conducts durch Lieferanten in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards und Menschenrechte

S4 – Endnutzer:innen

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Potenzieller Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Kund:innen
Chancen Risiken
Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall Auftragsverlust oder strafrechtliche Konsequenzen durch einen Unfall bei der Verwendung von Frequentis-Produkten

G1 – Unternehmensführung

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Förderung eines verantwortungsvollen und integren Handelns sowie einer Non-Punishment-Kultur Nichteinhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien in der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette
Anonyme Meldung von Missständen oder Verstößen (Whistleblowing) Potenzieller Vorfall von Korruption oder Bestechung
Etablierung von guten Beziehungen zu Stakeholdern
Chancen Risiken
Stärkung des Vertrauens der Stakeholder durch einen kontinuierlichen Stakeholder-Dialog Auftragsverlust, Verlust von Mitarbeiter:innen oder strafrechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Grundsätze

Safety & Security

Positive Auswirkungen Negative Auswirkungen
Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme Gefährdung kritischer Infrastrukturen mit

potenziellen z.B. Aufrechterhaltung der Cyber-Sicherheit Auswirkungen auf Menschenleben Integrative Betrachtung von Safety und Security Bedrohung der Sicherheit durch Cyber-Kriminalität International anerkannte System Safety Expertise Chancen Risiken Reputationsverlust oder Auftragsverlust durch Ausfälle sicherheitskritischer Systeme Cyber-Kriminalität und erhöhte Anforderungen an Systementwicklung und Engineering Für klimabezogene Risiken wurde eine Klimarisiko- und vulnerabilitätsanalyse durchgeführt (siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Angabe zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen). Es wurde keine zusätzliche spezifische Resilienzanalyse für Nachhaltigkeitsrisiken durchgeführt. Die Risiken werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagement erfasst und aktiv gemanagt (siehe ↗ Chancen- & Risikomanagement).

Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse // ESRS 2 IRO-1

Die ESG-Steering Group befasste sich bereits seit Beginn 2023 mit den erweiterten Anforderungen der CSRD- Berichterstattung. Der standardisierte ESRS-Themenkatalog für Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) wurde dabei aufgrund der Erkenntnisse der beiden bisher durchgeführten Wesentlichkeitsanalysen um ein unternehmensspezifisches Kapitel „Safety & Security“ ergänzt. Ein entsprechendes Konzept wurde Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert, im Sommer 2023 erteilte der Vorstand den Auftrag zur Durchführung.

Für die Inside-out-Perspektive (Auswirkungswesentlichkeit) wurden relevante Stakeholder für die Befragung mittels anonym aufgesetztem Online-Fragenbogen eingebunden. Die Stakeholder-Gruppen wurden dabei gegenüber den bisherigen Wesentlichkeitsanalysen modifiziert und wesentlich erweitert, insgesamt wurden rund 3.250 Personen adressiert (↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog). Der Fragebogen wurde von der Frequentis AG als Muttergesellschaft über die gesamte Frequentis-Gruppe ausgerollt, für eine geografische Betrachtung wurden Regionen abgefragt.

Begleitend wurden zwei vertiefende Workshops mit internen Expert:innen im Frequentis-Headquarter durchgeführt, zum einen für die detaillierte Diskussion zur Auswirkungswesentlichkeit, zum anderen für die Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit (Outside-in-Perspektive). Die Phasen 1 bis 3 wurden bereits im Jahr 2023 durchgeführt, die Phasen 4 und 5 wurden im Jahr 2024 bearbeitet und abgeschlossen.

Anhand der Bewertungen durch die Frequentis-Fachexpert:innen und durch das Risikomanagement wurden die einzelnen Nachhaltigkeitsthemen zueinander in Beziehung gesetzt, alle relevanten Themen wurden in einer Wesentlichkeitsmatrix erfasst. Die Ergebnisse wurden Vorstand und Aufsichtsrat präsentiert. Gemeinsam wurden die wesentlichen Themen diskutiert und evaluiert sowie die wesentlichen Handlungsfelder definiert. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse flossen in der Folge auch in die Planungen und Maßnahmen ein.

Für die Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden folgende Methoden herangezogen:

  • Auswirkungen: Im ersten Schritt wurde bestimmt, ob in Zusammenhang mit diesem Nachhaltigkeitsaspekt eine positive und/oder negative Auswirkung der Geschäftstätigkeit von Frequentis oder der Wertschöpfungskette von Frequentis auf Menschen oder die Umwelt besteht. Weiters wurde die Art der Auswirkung, der Zeithorizont sowie die Lokalisierung der Auswirkung bestimmt. Im zweiten Schritt wurde beurteilt, ob es sich um eine wesentliche Auswirkung handelt. Die Beurteilung erfolgte anhand eines Scores (1-4), der sich, je nach Art der Auswirkung, aus dem Durchschnittswert der Faktoren Ausmaß, Umfang, Unabänderlichkeit und Eintritts- wahrscheinlichkeit berechnet. Die Ergebnisse wurden mit jenen der Stakeholder-Befragung abgeglichen.
  • Risiken und Chancen: Bei der Risikobewertung wurden neben den bereits identifizierten wesentlichen Auswirkungen auch Abhängigkeiten von Ressourcen, physische Risiken und Übergangsrisiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte anhand von fünf Risikokategorien. Für jede dieser Kategorien wurden Schwellenwerte für die Höhe der EBIT-Auswirkung bei Eintritt des Risikos bzw. der Chance definiert und mit einem Score (1 – 4) hinterlegt. Außerdem wurden Zeithorizonte und Wahrscheinlichkeiten für die Bewertung festgelegt.

Angabe zu klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen // E1.IRO-1

Der Prozess der Identifikation und Bewertung klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen folgte den unter ESRS 2 IRO-1 beschriebenen Schritten der Wesentlichkeitsanalyse.

  • Auswirkungen: Die klimabedingten Auswirkungen wurden im Rahmen des Expert:innen-Workshop analysiert. Dabei wurde die eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette in Betracht gezogen. Darüber hinaus erfolgte eine Analyse der Scope-3 Kategorien. Die Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette wurden insbesondere im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen analysiert, Details dazu sind unter ↗ E1 – Klimawandel / Kennzahlen (E1-6) zu finden.
  • Klimabedingte physische Risiken: Im Jahr 2023 wurde eine Klimarisiko- und vulnerabilitätsanalyse der eigenen Geschäftstätigkeit und der Vermögenswerte für die Konzernstandorte von Frequentis durchgeführt. Im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse wurde diese auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ausgeweitet. Die Bewertung erfolgte anhand dreier Klimaszenarien (SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5), die unterschiedliche Temperaturentwicklung und damit verbundene Risiken abbilden. Es wurden kurz-, mittel- und langfristige Klimagefahren berücksichtigt. Identifizierte Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit klimabedingten physischen Risiken sowie Übergangsrisiken der Vermögensgegenstände werden im Anlassfall angepasst.
  • Klimabedingte Übergangsrisiken wurden für die eigene Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und die Wertschöpfungskette anhand von fünf Risikokategorien berücksichtigt. Die Risikokategorien orientieren sich an der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures)-Klassifizierung für klimabezogene Übergangs- ereignisse. Bei der Bewertung wurden kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte sowie ein Klimaszenario berücksichtigt. Es wurden keine Vermögenswerte oder Geschäftsaktivitäten identifiziert, die mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unvereinbar sind oder bei denen erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, damit sie damit vereinbar sind.

Die verwendeten Klimaszenarien wurden auch in den kritischen klimabezogenen Annahmen im Konzernabschluss herangezogen, siehe ↗ Konzernabschluss / Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen (Buchstabe j).

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung // E2.IRO-1

Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umwelt- verschmutzung identifiziert. Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden die Frequentis-Standorte, die Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Insbesondere wurden die zugekauften Produkte, die Produktionsabläufe sowie der Transport analysiert. Bei der Verwendung von Gefahrenstoffen werden Vorsorgemaßnahmen durch Eignungs- untersuchungen, Handbücher, Schulungen und Zugangsbeschränkungen getroffen.

Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen // E3.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse und der ESG-Datenerhebung wurden unter Einbeziehung von Expert:innen die Geschäftstätigkeiten, Vermögenswerte und Wertschöpfungskette der Frequentis-Gruppe in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen überprüft. Dabei wurde analysiert, ob Standorte von Wasserrisiken betroffen oder sich in Gebieten mit hohem Wasserstress befinden, aus welchen Quellen Wasser bezogen und abgeleitet wird und ob Abhängigkeiten bestehen. Da für die Produktionsabläufe selbst kein Wasser verwendet wird und die Entnahme sowie Ableitung stets den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen identifiziert. Der Wasserverbrauch der Frequentis-Gruppe wird jährlich erhoben, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen abzuleiten.

Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen // E4.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden die Frequentis-Standorte, die Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen analysiert. Es wurden keine Geschäftstätigkeiten identifiziert, die direkte Auswirkungen auf die Biodiversität oder den Zustand der Arten haben. Bei Bedarf werden lokale Maßnahmen wie nachthimmelgerechte Beleuchtung gesetzt. Im Rahmen der 2023 durchgeführten Klimarisiko- und vulnerabilitätsanalyse wie unter E1.IRO-1 beschrieben wurde der Biodiversity and Ecosystems Services Index (BES) herangezogen, um potenzielle Risiken sowie Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt von Ökosystemen und deren Leistungen für die Frequentis- Standorte zu identifizieren.# Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Ein Standort mit einem hohen Risiko wurde identifiziert, jedoch sind die betroffenen Leistungen für die Geschäftstätigkeit von Frequentis nicht relevant und können daher aus Sicht des physischen Risikos vernachlässigt werden. Es wurden keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen identifiziert. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft // E5.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Einbeziehung interner Expert:innen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert und bewertet. Zusätzlich wurden im Rahmen eines Expert:innen-Workshops sowie im Zuge der ESG-Datenerhebung die Geschäftstätigkeit und Vermögenswerte der Konzerngesellschaften überprüft, Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfallströme analysiert sowie die Risiken in Zusammenhang mit der Einführung neuer gesetzlicher Vorschriften überprüft. Es wurden keine wesentlichen physischen Risiken, Übergangsrisiken oder Chancen in Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft identifiziert. Konsultationen, insbesondere mit betroffenen Gemeinschaften, wurden im Rahmen des Stakeholder-Dialogs durchgeführt, siehe ↗ ESRS 2 – Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog.

Angabe zu Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung // G1.IRO-1

Im Rahmen der unter ESRS 2 IRO-1 beschrieben Wesentlichkeitsanalyse wurden unter Einbeziehung interner Expert:innen aus verschiedenen Unternehmensbereichen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Unternehmensführung identifiziert und bewertet. Dabei wurden das Geschäftsmodell von Frequentis, die geografischen Standorte, die Segmente und Teilmärkte sowie die relevanten Stakeholder berücksichtigt.

In ESRS enthaltene von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckte Angabepflichten // ESRS 2 IRO-2

Die wesentlichen Informationen, die in Bezug auf die als wesentlich beurteilten Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben sind, wurden auf Basis der ESRS-Datenpunktliste (EFRAG implementation guide 3 „List of ESRS Datapoints“) ermittelt. Dabei wurden die ESRS-Kennzahlen nach ihrer Relevanz und ihrer Fähigkeit, die Nutzer:innen der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, beurteilt. Einige Kennzahlen wurden nach ausführlicher Analyse als nicht relevant eingestuft und werden daher nicht berichtet. Ergänzend wurden unternehmensspezifische Kennzahlen aufgenommen. Konzepte, Maßnahmen und Ziele werden – sofern vorhanden – gemäß den ESRS-Mindestanforderungen für die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte berichtetet. In der nachfolgenden Tabelle sind die in den ESRS enthaltenen von der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung abgedeckten Angabepflichten angeführt, mit der Information, wo diese zu finden sind.

Standard Bezeichnung Kapitel
ESRS 2 Allgemeine Angaben BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Konsolidierter Corporate Governance-Bericht / Vorstand
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen ESRS 2 - Allgemeine Angaben / ESG-Organisation
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Erklärung der Sorgfaltspflicht
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Chancen- & Risikomanagement / Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Nachhaltigkeitsstrategie
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Stakeholder-Dialog
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Wesentlichkeitsanalyse und Geschäftsmodell
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse / Chancen- & Risikomanagement / Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten ESRS 2 - Allgemeine Angaben / In ESRS Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung abgedeckte Angabepflichten
ESRS E1 Klimawandel E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz / Maßnahmen
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel / Konzepte
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten / Maßnahmen
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel / Ziele
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix / Energieverbrauch und Energiemix
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen / Treibhausgasemissionen
E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen / gemäß ESRS 1 Anlage C ausgelassen.
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / Konzepte
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / Maßnahmen
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / Ziele
E5-4 Ressourcenzuflüsse / Ressourcenzuflüsse
E5-5 Ressourcenabflüsse / Ressourcenabflüsse
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft / Keine finanziellen Risiken und Chancen identifiziert.
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens / Konzepte
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen / Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können / Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen / Maßnahmen
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen / Ziele
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens / Kennzahlen
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog / Kennzahlen
S1-9 Diversitätskennzahlen / Kennzahlen
S1-10 Angemessene Entlohnung / Kennzahlen
S1-11 Soziale Absicherung / Kennzahlen
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung / Kennzahlen
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit / Kennzahlen
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben / Kennzahlen
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) / Kennzahlen
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten / Kennzahlen / G1 – Unternehmensführung / Compliance
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette / Konzepte
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen / Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen

ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Kanäle, über die die Wertschöpfungskette / Abhilfemaßnahmen Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Kanäle, um Bedenken zu äußern Bedenken äußern können
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf ↗ S2 - Arbeitskräfte in der wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in Wertschöpfungskette / Maßnahmen der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung ↗ S2 - Arbeitskräfte in der wesentlicher negativer Auswirkungen, der Wertschöpfungskette / Ziele Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer

Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern ↗ S4 – Endnutzer:innen / Konzepte und Endnutzern
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern ↗ S4 – Endnutzer:innen / Konzepte und Endnutzern
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern ↗ S4 – Endnutzer:innen / Maßnahmen und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer ↗ S4 – Endnutzer:innen / Maßnahmen Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf ↗ S4 – Endnutzer:innen / Maßnahmen wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung ↗ S4 – Endnutzer:innen / Ziele wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

ESRS G1 Unternehmensführung

Unternehmenskultur und Konzepte für die ↗ G1 – Unternehmensführung / Konzepte Unternehmensführung
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten ↗ S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Maßnahmen
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption ↗ G1 – Unternehmensführung / Anti- und Bestechung
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle ↗ G1 – Unternehmensführung / Anti- Korruption und Bestechung
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten ↗ G1 – Unternehmensführung / Politische Einflussnahme
G1-6 Zahlungspraktiken ↗ G1 – Unternehmensführung / Zahlungspraktiken

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

Die nachstehende Tabelle enthält alle Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, die in ESRS 2 Anlage B aufgeführt sind, wo diese in der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung zu finden sind sowie welche Datenpunkte als „nicht relevant" / „nicht wesentlich“ bewertet werden.

Bench- mark- EU- VO gesetz Angabepflicht und zugehöriger Säule- Klima- Datenpunkt SFDR 3 Kapitel ESRS
x x ↗ Corporate Governance Bericht / Maßnahmen zur Förderung von Frauen Absatz 21 Buchstabe d GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
x ↗ Corporate Governance Bericht / Entsprechens- erklärung Absatz 21 Buchstabe e GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind,
x ↗ ESRS 2 - Allgemeine Sorgfaltspflicht Angaben / Erklärung der Sorgfaltspflicht Absatz 30 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht
x x x Nicht relevant Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i SBM-1 Beteiligung an
x x Nicht relevant Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii SBM-1 Beteiligung an
x x Nicht relevant Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii SBM-1 Beteiligung an
x Nicht relevant Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv SBM-1 Beteiligung an

Frequentis AG 252 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2024

Bench- mark- EU- VO gesetz Angabepflicht und zugehöriger Säule- Klima- Datenpunkt SFDR 3 Kapitel ESRS
x ↗ E1- Klimawandel / Übergangsplan für Klimaschutz Absatz 14 E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050
x x Nicht relevant Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g E1-1
x x x ↗ E1- Klimawandel / Ziele Absatz 34 E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele
x ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix Absatz 38 E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen, aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
x ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
x ↗ E1- Klimawandel / Energieverbrauch und Energiemix Absätze 40 bis 43 E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren
x x x ↗ E1- Klimawandel / Treibhausgasemissionen Absatz 44 E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie Gesamt-emissionen
x x x ↗ E1- Klimawandel / Treibhausgasemissionen Absätze 53 bis 55 E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen
Nicht relevant Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56 E1-7
Angaben im ersten Jahr Erstellung gemäß ESRS 1 Anlage C Absatz 66 ausgelassen. E1-9 Risikoposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken
Angaben im ersten Jahr Erstellung gemäß ESRS 1 Anlage C 66 Buchstabe a ausgelassen. E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c E1-9
Angaben im ersten Jahr Erstellung gemäß ESRS 1 Anlage C Buchstabe c ausgelassen. E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67
Angaben im ersten Jahr Erstellung gemäß ESRS 1 Anlage C ausgelassen. E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben 253

Bench- mark- EU- VO gesetz Angabepflicht und zugehöriger Säule- Klima- Datenpunkt SFDR 3 Kapitel ESRS
Nicht wesentlich Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und - verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 E2-4
Nicht wesentlich Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 E3-1
Nicht wesentlich Spezielles Konzept Absatz 13 E3-1
Nicht wesentlich Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 E3-1
Nicht wesentlich Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wieder- verwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c E3-4
Nicht wesentlich Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 E3-4
Nicht wesentlich Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i SBM-3 – E4
Nicht wesentlich Absatz 16 Buchstabe b SBM-3 – E4
Nicht wesentlich Absatz 16 Buchstabe c SBM-3 – E4
Nicht wesentlich Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b E4-2
Nicht wesentlich Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c E4-2
Nicht wesentlich Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d E4-2
↗ E5 – Kreislauf- wirtschaft / Ressourcen- abflüsse Absatz 37 Buchstabe d E5-5 Nicht recycelte Abfälle
↗ E5 – Kreislauf- wirtschaft / Ressourcen- abflüsse Absatz 39 E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle
Nicht wesentlich Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f SBM3 – S1
Nicht wesentlich Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g SBM3 – S1
↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte Absatz 20 S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

Frequentis AG 254 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben Lagebericht 2024

Bench- mark- EU- VO gesetz Angabepflicht und zugehöriger Säule- Klima- Datenpunkt SFDR 3 Kapitel ESRS
↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte Absatz 21 S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden,
↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte Absatz 22 S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Konzepte Absatz 23 S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen
↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Abhilfe- maßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern Absatz 32 Buchstabe c S1-3 Bearbeitung von Beschwerden
x x ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Absatz 88 Buchstaben b und c S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle
↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Absatz 88 Buchstabe e S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage
x x ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Vergütungskennzahlen Absatz 97 Buchstabe a S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienst- gefälle
↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Vergütungskennzahlen Absatz 97 Buchstabe b S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane
↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 103 Buchstabe a S1-17 Fälle von Diskriminierung
x x Nicht wesentlich Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a S1-17 Nichteinhaltung der
Nicht relevant Risiko von Kinderarbeit oder SBM3 – S2

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | ESRS 2 - Allgemeine Angaben

Angabepflicht und zugehöriger Punkt ESRS Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Bench- mark / Datenpunkt EU- VO SFDR Kapitel
Verpflichtungen im Bereich Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette S2-1 Absatz 11 Buchstabe b ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte x
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD- Leitlinien S2-1 Absatz 19 ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte x
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, S2-1 Absatz 19 ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte x
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette S2-4 Absatz 36 ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Kennzahlen x
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte S3-1 Absatz 16 Nicht wesentlich
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD- Leitlinien S3-1 Absatz 17 Nicht wesentlich x
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten S3-4 Absatz 36 Nicht wesentlich x
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern S4-1 Absatz 16 ↗ S4 – Endnutzer:innen / Konzepte und ↗ x
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien S4-1 Absatz 17 ↗ S4 – Endnutzer:innen / Konzepte und ↗ x
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten S4-4 Absatz 35 ↗ S4 – Endnutzer:innen / Konzepte x
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption G1-1 Absatz 10 Buchstabe b nicht relevant
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) G1-1 Absatz 10 Buchstabe d nicht relevant
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften G1-4 Absatz 24 Buchstabe a ↗ G1 – Unternehmensführung / Korruption oder Bestechung x
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung G1-4 Absatz 24 Buchstabe b ↗ G1 – Unternehmensführung / Anti-Korruption und Bestechung x

Umwelt

EU-Taxonomie

Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist Frequentis verpflichtet, Angaben gem. Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 zu machen. Die EU-Taxonomie, welche am 12. Juli 2020 in Kraft trat, zielt darauf ab, ein gemeinsames Verständnis der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten und Investitionen zu definieren. Weiters klassifiziert sie durch detaillierte technische Kriterien, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten, um so Investitionsströme in Richtung einer Nachhaltigkeitstransformation im Sinne des European Green Deal zu lenken.

Als Nicht-Finanzunternehmen, das unter den Anwendungsbereich der europäischen NFI-Richtlinie, in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) (zukünftig des NaBeG) fällt, hat Frequentis gem. Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung seit dem Jahr 2022 den ökologisch nachhaltigen Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) sowie der Betriebsausgaben (OpEx) zu berichten.

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele leistet und gleichzeitig keines der anderen Umweltziele wesentlich negativ beeinträchtigt („do no significant harm”). Gleichzeitig muss die Wirtschaftstätigkeit unter Einhaltung der Kriterien zum Mindestschutz gem. Art. 18 der EU-Taxonomie Verordnung durchgeführt werden. Ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Betrag leistet, ist anhand von verpflichtenden und von der EU- Kommission definierten technischen Kriterien zu ermitteln, welche allesamt kumulativ erfüllt sein müssen.

Im Jahr 2021 wurden die technischen Kriterien für die ersten beiden Umweltziele – „Klimaschutz (CCM)“ und „Anpassung and den Klimawandel (CCA)“ – veröffentlicht. 2022 wurden diese gem. delegierter Verordnung (EU) 2022/1214 und 2023 gem. delegierter Verordnung (EU) 2023/2485 ergänzt, außerdem kamen gem. delegierter Verordnung (EU) 2023/2486 technische Kriterien für die weiteren vier Umweltziele hinzu. Dies betrifft die Ziele „Wasser- und Meeresressourcen (WTR)“, „Kreislaufwirtschaft (CE)“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC)“ und „Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)“. Für die 2023 veröffentlichten zusätzlichen Wirtschaftstätigkeiten war im Erstanwendungsjahr nur die Taxonomiefähigkeit zu berichten, für das Geschäftsjahr 2024 auch die Taxonomiekonformität.

Als taxonomiefähig werden jene Wirtschaftstätigkeiten eingestuft, die von der EU-Taxonomie grundsätzlich erfasst sind. Als taxonomiekonform werden jene Wirtschaftstätigkeiten eingestuft, die den technischen Bewertungskriterien und den Mindestschutzkriterien entsprechen und somit gemäß EU-Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltig gelten.

Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten

Um die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen, analysierte Frequentis in einem ersten Schritt den Katalog der als ökologisch geltenden Wirtschaftstätigkeiten, um jene Wirtschaftstätigkeiten zu identifizieren, welche innerhalb des Frequentis-Konzerns anwendbar sind. Die Haupttätigkeit von Frequentis, die Herstellung von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen, ist noch nicht in den technischen Bewertungskriterien der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß EU-Taxonomie enthalten, da der Schwerpunkt der EU-Taxonomie unter anderem auf treibhausgasintensiven Sektoren und Wirtschaftstätigkeiten liegt. Somit kann der Großteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx derzeit nicht als taxonomiefähig ausgewiesen werden.

Das Ergebnis der Analyse der Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit ergab, dass eine Wirtschaftstätigkeit für Frequentis anwendbar ist:

  • Code 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA

Der Geschäftsbereich EAD (European AIS (Aeronautical Information Services) Database) entspricht der Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM / CCA). Innerhalb dieses Geschäftsbereichs verantwortet Frequentis im Auftrag der EUROCONTROL den technischen Betrieb des EAD-Systems, der europäischen Datenbank für Luftfahrtinformationen, die es Nutzer:innen ermöglicht, aeronautische Daten in Echtzeit abzurufen. Die Rechenzentren werden in redundanter Form von Frequentis selbst sowie von einem externen Dienstleister betrieben. Sowohl die internen als auch die externen Rechenzentren werden in die Evaluierung der Taxonomiekonformität einbezogen. Die mit der Wirtschaftstätigkeit 8.1 zusammenhängenden Umsatzerlöse, CapEx und OpEx betreffen nur das Klimaziel „Klimaschutz (CCM)“ und nicht „Anpassung an den Klimawandel (CCA)“, da es sich nicht um Klimawandelanpassungslösungen handelt. Reparaturen und Ersatzteile für Kundensysteme, sowie die in den Systemen enthaltenen Boards und Leiterplatten sind Teil der Kundenprojekte und können daher nicht separat berichtet werden. Dieser Geschäftsbereich ist daher der Haupttätigkeit von Frequentis zuzuordnen. Dies führt dazu, dass die Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung im Geschäftsjahr 2024 nur für die Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM) vorgenommen werden.

Prüfung der Taxonomiekonformität

Im nächsten Schritt wurde die als taxonomiefähig identifizierte Wirtschaftstätigkeit auf Taxonomiekonformität überprüft. Für die Wirtschaftstätigkeit 8.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM) wurden die in Annex I der del. Verordnung (EU) 2021/2139 iVm (EU) 2023/2485 angeführten technischen Kriterien im Detail von kaufmännischen und technischen Expert:innen auf die Einhaltung und Erfüllung überprüft und transparent dokumentiert.

Um die technischen Kriterien zu erfüllen, müssen die Rechenzentren dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren entsprechen und von einem unabhängigen Dritten geprüft werden. Außerdem darf das Treibhausgaspotenzial (GWP) der eingesetzten Kühlmittel den Wert 675 nicht überschreiten. Das Ergebnis zeigte, dass zum Bilanzstichtag nicht alle technischen Kriterien kumulativ erfüllt sind und somit eine Konformität gem. EU-Taxonomie Verordnung per 31. Dezember 2024 noch nicht gegeben ist. Maßnahmen zur Erfüllung der noch ausständigen Kriterien werden bei zukünftigen Investitions- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Es wurde jedoch kein CapEx-Plan im Sinne von Annex I der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 per 31. Dezember 2024 erstellt.

Die Einhaltung der Mindestschutzstandards wurde einer detaillierten Analyse unterzogen, welche eng an die Vorschläge des Reports der „EU Platform on Sustainable Finance“ (Oktober 2022) angelehnt wurde. Die bereits bestehenden internen Richtlinien, Anweisungen und Prozesse (insb. Frequentis Code of Conduct, Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten, Lieferantenaudits) wurden auf Einhaltung des Artikel 18 EU- Taxonomie-Verordnung überprüft. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Themenbereichen Menschenrechte, Compliance und Anti-Korruption, Steuern und fairer Wettbewerb.# Lagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 259

Diese Schwerpunkte werden nicht nur konzernintern beachtet, auch bei Lieferanten wird auf die Einhaltung des CSR Kodex für Lieferanten großer Wert gelegt.

Kennzahlen

Die Daten für die Erhebung der nachfolgenden Kennzahlen (Umsatz, CapEx, OpEx) wurden in den IT-Systemen in enger Abstimmung mit den einzelnen Fachabteilungen erhoben. Die identifizierte taxonomiefähige Tätigkeit 8.1 trägt ausschließlich zum Umweltziel „Klimaschutz (CCM)“ bei, somit sind Doppelzählungen ausgeschlossen.

Umsatzerlöse (Umsatz-KPI)

Der im Nenner ausgewiesene Gesamtumsatz für die Frequentis-Gruppe bezieht sich auf die nach IFRS 15 erfassten Umsatzerlöse. Diese sind im Konzernabschluss zum 31.12.2024 unter ↗ Konzernabschluss / Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und unter ↗ Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 4. Umsatzerlöse beschrieben. Der für die Frequentis AG ausgewiesene Gesamtumsatz bezieht sich auf die nach UGB erfassten und im Jahresabschluss zum 31.12.2024 im ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten und im ↗ Anhang erläuterten Umsatzerlöse. Der taxonomiefähige Anteil der Umsatzerlöse beinhaltet sämtliche Umsätze aus dem technischen Betrieb von Rechenzentren im Rahmen des Geschäftsbereichs EAD. Der taxonomiekonforme Umsatz beinhaltet im Zähler den Anteil jener Umsätze, der die technischen Bewertungskriterien und die sozialen Mindestschutzkriterien erfüllt. Im Berichtsjahr 2024 kann kein taxonomiekonformer Umsatz ausgewiesen werden.

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten TEUR % J; N; N/EL¹ J/N J/N % E T
Frequentis-Gruppe
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) …
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - 0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA 8.1 EL; N/EL¹ 12.146 3% EL EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 12.146 3% 100% 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 12.146 3% 100% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 468.162 97%
Gesamt 480.308 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
¹ Umsatzanteil / Gesamtumsatz Frequentis-Gruppe 2024

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0%
CCA 0%
WTR 0%
CE 0%
PPC 0%
BIO 0%

Frequentis AG 260 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2024

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten TEUR % J; N; N/EL¹ J/N J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) …
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - 0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA 8.1 EL; N/EL¹ 12.365 4% EL EL N/EL N/EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 12.365 4% 100% 0% 0% 0%
A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 12.365 4% 100% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 279.173 96%
Gesamt 291.538 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
¹ Umsatzanteil / Gesamtumsatz Frequentis AG 2024

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0%
CCA 0%
WTR 0%
CE 0%
PPC 0%
BIO 0%

Investitionsausgaben (CapEx-KPI)

Die Gesamtinvestitionsausgaben für die Frequentis-Gruppe im Nenner beinhalten Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen sowie der Nutzungsrechte nach IFRS 16 Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2024. Zusätzlich zu den Zugängen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, sind im Geschäftsjahr 2024 Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von TEUR 671 in die Gesamtsumme der Zugänge eingeflossen (siehe ↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Bilanz - 15. Sachanlagen und ↗ Erläuterungen zur Bilanz - 16. Immaterielle Vermögenswerte). Die dargestellten Investitionsausgaben der Frequentis AG umfassen Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen im Geschäftsjahr 2024. Außerdem sind im Geschäftsjahr 2024 auch Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von TEUR 637 in die Gesamtsumme der Zugänge eingeflossen. Die Angaben sind dem Anlagespiegel aus der Beilage zum Anhang des ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss entnommen. Wie auch bei den Umsatzerlösen umfasst der taxonomiefähige Anteil der Investitionsausgaben sämtliche Zugänge an Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten sowie in den Angaben der Frequentis-Gruppe Zugänge an Nutzungsrechte nach IFRS 16 Leasing im Rahmen des technischen Betriebs von Rechenzentren (Geschäftsbereich EAD). Im Berichtsjahr 2024 können keine taxonomiekonformen Investitionsausgaben im Zähler ausgewiesen werden, da die technischen Bewertungskriterien nicht erfüllt sind.

Frequentis AG 262 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2024

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten TEUR % J; N; N/EL¹ J/N J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) …
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - 0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA 8.1 EL; N/EL¹ 140 0,4% EL EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 140 0,4% 100% 0% 0% 0%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 140 0,4% 100% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 31.831 100%
Gesamt 31.971 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
¹ CapEx Frequentis-Gruppe 2024

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0%
CCA 0%
WTR 0%
CE 0%
PPC 0%
BIO 0%

Frequentis AG 263 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2024

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien (“Keine erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten TEUR % J; N; N/EL¹ J/N J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) …
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - 0%
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten CCM / CCA 8.1 EL; N/EL¹ 5 0,1% EL EL N/EL N/EL
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 5 0,1% 100% 0% 0% 0%
A. CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 5 0,1% 100% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 7.166 100%
Gesamt 7.170 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
¹ CapEx Frequentis AG 2024

Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0%
CCA 0%
WTR 0%
CE 0%
PPC 0%
BIO 0%

Betriebsausgaben (OpEx-KPI)

Die im Nenner angeführten Gesamtbetriebsausgaben der Frequentis-Gruppe umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 16. Immaterielle Vermögenswerte), Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens (↗ Konzernabschluss / Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung - 9. Sonstige Aufwendungen), welche im Geschäftsjahr 2024 angefallen sind, beziehen. Die Betriebsausgaben der Frequentis AG sind dem Kapitel Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen im Anhang im ↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss entnommen. Sie umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur von Vermögenswerten und Sachanlagen sowie zusätzlich Leasingkosten der Frequentis AG, welche im Geschäftsjahr 2024 angefallen sind.# H1 – Umweltschutz

Umwelt

Beim taxonomiefähigen OpEx handelt es sich um Forschungs- und Entwicklungskosten, kurzfristiges Leasing sowie Instandhaltung und Wartung von Sachanlagen, welche auch im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten des Geschäftsbereichs EAD angefallen sind. Im Berichtsjahr 2024 können keine taxonomiekonformen Betriebsausgaben im Zähler ausgewiesen werden, da die technischen Bewertungskriterien nicht erfüllt sind.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 265

Kriterien für einen wesentlichen DNSH-Kriterien (“Keine 2024 Beitrag erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten Frequentis-Gruppe

TEUR % J; N; N/EL¹ J/N J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
- - - - - - -
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 35 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL
CCM / CCA
8.1 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 35 0,1% 100% 0% 0% 0% 0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 35 0,1% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 35.192 100%
Gesamt 35.227 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
¹

OpEx Frequentis-Gruppe 2024 Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 0,1%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis AG 266 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2024

Kriterien für einen wesentlichen DNSH-Kriterien (“Keine 2024 Beitrag erhebliche Beeinträchtigung“) Wirtschaftstätigkeiten Frequentis AG

TEUR % J; N; N/EL¹ J/N J/N % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
- - - - - - -
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0 0% - - - - -
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 35 0,1% EL EL N/EL N/EL N/EL
CCM / CCA
8.1 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonformer Tätigkeiten) (A.2.) 35 0,1% 100% 0% 0% 0% 0%
A. OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1.+A.2.) 35 0,1% 100% 0% 0% 0% 0%
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten 28.198 100%
Gesamt 28.232 100%

N = Nein; J = Ja; EL = eligible (taxonomiefähig); N/EL = not eligible (nicht taxonomiefähig)
¹

OpEx Frequentis AG 2024 Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM 0% 0,1%
CCA 0% 0%
WTR 0% 0%
CE 0% 0%
PPC 0% 0%
BIO 0% 0%

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 267

E1 – Klimawandel

Klimaschutz, effizientes Energiemanagement und der Einsatz erneuerbarer Energie sind Frequentis ein wesentliches Anliegen. So ist auch in der ESG-Strategie (Safe – Secure – Sustainable) die Bestrebung verankert, nachkommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Frequentis begrüßt die langfristige Vision der Europäischen Kommission einer klimaneutralen Wirtschaft und ist bestrebt, einen Beitrag zu dieser Vision zu leisten. Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit dem Klimawandel sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

// E1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Optimierung von Verkehrsabläufen und Steigerung der Effizienz durch Frequentis-Systeme. Frequentis-Systeme ermöglichen die Optimierung bei Verkehrsabläufen und die Effizienzsteigerung in der Flugsicherung (Ankunftsmanagement-System AMAN) oder im Schiffsverkehr (Schleusenmanagement) sowie energiesparende Innovationen im Bereich Drohnenmanagement (Kontrollüberwachung der Bahngeleise). kfr., mfr., lfr.
Potenzielle positive Auswirkung (Nachg. Wertschöpfungskette) Sicherstellung des Betriebs bei Kunden durch Frequentis-Systeme. Frequentis-Kunden könnten aufgrund des Klimawandels vermehrt von Extremwetterereignissen oder Katastropheneinsätzen betroffen sein. Frequentis-Systeme helfen den Betrieb während solcher Ereignisse sicherzustellen. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Umweltbelastung durch THG-Emissionen in der Wertschöpfungskette. Der produkt- und projektbezogene Einkauf von Waren und Dienstleistungen von Frequentis sowie die Geschäftsreisen der Frequentis-Mitarbeiter:innen verursachen Scope-3-THG-Emissionen und tragen zum Klimawandel bei. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Energieverbrauch in Produktion und Integration sowie beim Einsatz der Systeme beim Kunden. Der Energieverbrauch verursacht THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei. kfr., mfr., lfr.
Chance (Eigene Geschäftstätigkeit) Verkauf von Produkten und Lösungen zur Optimierung von Verkehrsabläufen und Effizienzsteigerung. Frequentis sieht dies als Chance, neue Kunden anzuziehen und mehr Umsatz zu generieren. mfr., lfr.
Risiko (Eigene Geschäftstätigkeit) Klimabezogenes Übergangsrisiko eines Kostenanstiegs. Es besteht das Risiko eines potenziellen Kostenanstiegs für Dienst- reisen und Energie durch höhere Bepreisung von Treibhaugasemissionen. mfr., lfr.

Frequentis AG 268 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2024

Übergangsplan für Klimaschutz

// E1-1

Frequentis wird sich bis Ende 2026 wissenschaftsbasierte Ziele setzen und einen Übergangsplan für den Klimaschutz aufstellen.

Konzepte

// E1-2

Frequentis hat in seiner Environmental & Energy Policy die strategische Ausrichtung für Umwelt und Energie definiert. Die Policy beinhaltet sowohl das Thema Klimaschutz als auch das Thema Energie. Der Fokus liegt auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen, effizienter Energienutzung, Verbesserung der Energieleistung bei Design-Aktivitäten sowie auf der Einbeziehung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen in den Beschaffungsprozess. Während die Policy die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht direkt adressiert, gibt sie doch die Richtung im Bereich Umwelt und Energie vor. Die Policy ist bindend für alle Gesellschaften, die im Rahmen der Managementzertifizierung gemäß ISO-14000 an das Managementsystem angeschlossen sind. Alle anderen Gesellschaften sind durch die Global Corporate Policy (GCP) angewiesen, ihre eigene lokale Policy basierend auf der Environmental & Energy Policy zu definieren.

In der Wertschöpfungskette (Scope-3) sind die größten Treiber der Emissionen der Zukauf von Waren und Dienstleistungen sowie Geschäftsreisen. Aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit von Frequentis haben Geschäftsreisen einen großen Stellenwert. Sie werden für die Frequentis AG und ausgewählte Tochtergesellschaften zentral über das Frequentis Travel Management und gruppenweit gemäß definierter Reiserichtlinien abgewickelt. In den gruppenweit geltenden Reiserichtlinien wurde festgelegt, dass Dienstreisen nur durchgeführt werden dürfen, wenn geschäftliche Gründe dies erfordern und die Aufgaben nicht in anderer Form (E-Mail, Telefon, Online-Meetings bzw. Videokonferenzen) erledigt werden können. Dabei wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit entschieden. Details zum Zukauf von Waren und Dienstleistungen finden sich in ↗ E5 – Kreislaufwirtschaft. Die genannten Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Maßnahmen

// E1-3

Klimaschutz

Im Jahr 2024 wurden für die Jahre 2023 und 2024 erstmals Energiedaten aller Konzerngesellschaften erhoben, bisher lag der Fokus auf der Frequentis AG. Außerdem wurde erstmals ein konzernweites THG-Inventar auf Basis von standardisierten Emissionsfaktoren aus internationalen Quellen erstellt. Signifikante Scope-3-THG-Emissionen wurden identifiziert und in das THG-Inventar aufgenommen. Somit wurde eine Basis geschaffen, um die Dekarbonisierung zukünftig gruppenweit zu messen und Reduktionsziele aufzustellen.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 269

Zur Senkung der Treibhausgasemissionen werden bei der Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen priorisiert Elektrofahrzeuge angeschafft. Unterstützt wird dies durch Ladestationen in der Firmengarage der Frequentis AG sowie Frequentis Comsoft und Frequentis Orthogon. Im Jahr 2024 konnte der Anteil an Elektro- und Hybridfahrzeugen an der Firmenwagenflotte der Frequentis-Gruppe auf 54% (2023: 42%) gesteigert werden. Davon waren 34% (2023: 23%) reine Elektrofahrzeuge.

Energie

Frequentis achtet auf eine effiziente Nutzung der Energie. Der Fokus liegt auf der Frequentis AG, da hier rund 40% der Frequentis-Mitarbeiter:innen beschäftigt sind und Maßnahmen die größte Hebelwirkung zeigen. In der Frequentis AG ist es durch eine Reihe an Maßnahmen gelungen, mit dem Energieverbrauch trotz steigendem Umsatz gut hauszuhalten:

  • Durch die 2022 erfolgte Modernisierung der Mess- und Regeltechnik wurde eine Optimierung des Heizungs-, Kühlungs- und Lüftungssystems erreicht, womit unter anderem die Wärmepumpen priorisiert eingesetzt und Abwärme optimal genutzt werden kann.# Lagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt

Seit 2024 ist eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Stromverbraucher möglich (z.B. E-Ladestationen), was eine gezielte Planung wirksamer Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs ermöglicht.

  • Außerdem wird derzeit die Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED realisiert, welche nach Abschluss eine Einsparung der für die Beleuchtung notwendigen Energie um ca. 65% bringt.
  • Der Verbrauch der Gasheizung hat sich wieder deutlich verringert und betrug im Jahr 2024 28 MWh (2023: 187 MWh). Das hängt vor allem mit der Optimierung des Mess- und Regelsystems und der dadurch erzielten besseren Verwertung der Abwärme sowie den höheren Außentemperaturen zusammen.

Frequentis-Systeme zur optimalen Verkehrssteuerung

Frequentis entwickelt und liefert – neben anderen Produkten – Lösungen zur sicheren Steuerung von Verkehr in den Bereichen Luftfahrt, Bahnbetrieb und Schifffahrt. Das Unternehmen hat sich als Ziel gesetzt, seine Lösungen so zu gestalten, dass der Verkehr nicht nur sicher, sondern auch effizient gesteuert wird. Mit diesen Lösungen wird auch der CO2-Ausstoß des gesteuerten Verkehrs nachhaltig reduziert.

Beispielsweise liefert Frequentis für Air Traffic Management Produkte zur sicheren und effizienten Verkehrssteuerung in allen Phasen eines Flugs. Damit sparen die Fluglinien am Boden, beim Abflug und der Landung sowie im Überflug Kerosin und reduzieren damit insgesamt den CO2-Ausstoß. Darüber hinaus engagiert sich Frequentis maßgeblich bei Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit im Flugverkehr. Seit rund 20 Jahren ist Frequentis wichtiger Partner im SESAR-Programm, dem von der Europäischen Kommission und EUROCONTROL ins Leben gerufenen Forschungsprogramm zur Realisierung des digitalen europäischen Luftraums mit dem Ziel den europäischen Luftraum zum effizientesten und umweltfreundlichsten Luftraum der Welt zu machen.

Die beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Frequentis AG 270

Ziele // E1-4

Frequentis hat sich im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie dazu entschieden, im Jahr 2025 den SBTi (Science-Based Targets initiative) Commitment Letter zu unterzeichnen. Die SBTi bietet Unternehmen eine wissenschaftlich fundierte Methodik zum Setzen von CO2-Zielen. Dabei werden Zielpfade zur Emissionsreduktion basierend auf dem gesamten CO2-Ausstoß eines Unternehmens (Corporate Carbon Footprint) berechnet. Frequentis wird sich bis Ende 2026 wissenschaftsbasierte Ziele setzen und einen Übergangsplan für den Klimaschutz aufstellen. Die Klimaneutralität bis 2040 sowie im Zuge der Erstellung neu definierte Ziele werden darin berücksichtigt.

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Für Q1 2025 wird die Erst-Zertifizierung gemäß ISO 50001 angestrebt. Die ISO 50001 zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu verringern, wie in der Environmental & Energy Policy vorgegeben. Zweck dieser internationalen Norm ist es, Organisationen in die Lage zu versetzen, Systeme und Prozesse aufzubauen, die zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung, einschließlich Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch, erforderlich sind. Sie zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die Treibhausgasemissionen zu verringern.

Die Zertifizierung umfasst dabei die Frequentis AG in Wien, da hier rund 40% der Frequentis-Mitarbeiter:innen beschäftigt ist und Maßnahmen des Energiemanagements die größte Hebelwirkung zeigen. Beispiele sind der Betrieb und die Optimierung eines Energie-Monitoring Systems oder die Umstellung des Firmenfuhrparks auf e-Autos. Nach der Erst-Zertifizierung erfolgt jährlich ein Überwachungsaudit sowie alle drei Jahre ein Rezertifizierungsaudit. Die ISO-Zertifizierung wird vom HSE (Health&Safety and Environment)-Team vorangetrieben, die Aufwände sind in den laufenden Budgets der Fachabteilungen eingeplant.

Kennzahlen Energieverbrauch und Energiemix // E1-5

Ein wichtiger Baustein am Weg zur Klimaneutralität ist der Einsatz erneuerbarer Energie für die Versorgung der Geschäftsstandorte. Im Jahr 2024 lag der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der gesamten Frequentis-Gruppe bei 58%. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Stromversorgung der Frequentis AG, in der rund 40% der Mitarbeiter:innen des Konzerns beschäftigt sind und sich auch eine Produktionsanlage befindet, zu 100% aus erneuerbaren Quellen wie Wasserkraft, Windenergie und anderen Öko-Energiequellen stammt. Laut Angaben des Energieversorgers fallen bei der Erzeugung von erneuerbarem Strom keine CO2-Emissionen an. Insgesamt lag im Jahr 2024 der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der Frequentis AG bei 94%. Außerdem wird an zwei Standorten, in der Frequentis AG in Wien sowie der Frequentis Australasia in Brisbane Energie durch hauseigene Photovoltaikanlagen am Dach der Firmengebäude erzeugt. Ca. 1% der verbrauchten Energie der Frequentis-Gruppe stammt aus den eigenen Photovoltaikanlagen.

Frequentis AG 271

Frequentis-Gruppe Frequentis-Gruppe Frequentis AG Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen (MWh) 0 0 0 0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 1.687 1.801 399 574
Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 919 973 29 187
Brennstoffverbrauch auch sonstigen fossilen Quellen (MWh) 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus fossilen Quellen (MWh) 2.694 2.453 21 0
Gesamtenergieverbrauch fossiler Energie (MWh) 5.300 5.226 449 761
Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 35% 36% 6% 10%
Gesamtverbrauch aus Kernkraftquellen (MWh) 221 390 0 0
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 1% 3% 0% 0%
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfällen biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) 0 0 0 0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung und aus erneuerbaren Quellen (MWh) 8.572 8.439 7.002 6.600
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) 173 149 130 126
Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) 8.745 8.588 7.132 6.726
Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 58% 59% 94% 90%
Gesamtverbrauch nicht zuordenbarer Energie (MWh) 718 466 0 0
Anteil nicht zuordenbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 5% 3% 0% 0%
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 14.984 14.670 7.581 7.486
Energieverbrauch Frequentis-Gruppe Energieverbrauch Frequentis AG
2024 2023
Fossil: Strom (MWh) 2.510 2.086
Fossil: Erdgas (MWh) 919 973
Fossil: Wärme (MWh) 184 367
Fossil: Kraftstoff (MWh) 1.687 1.801
Nuklear: Strom (MWh) 220 390
Erneuerbar: Strom (MWh) 8.528 8.353
Erneuerbar: selbst erzeugter Strom (MWh) 173 149
Erneuerbar: Wärme (MWh) 44 85
Nicht zuordenbar: Strom (MWh) 274 94
Nicht zuordenbar: Wärme (MWh) 444 372
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 14.984 14.670

272

Berechnungsgrundlagen:

Für die Berechnung des Energieverbrauchs wurden die Daten aller Konzerngesellschaften herangezogen. Der Energieverbrauch aus fossilen Quellen betrifft zugekauften Strom, Erdgas, Fernwärme sowie den Kraftstoffverbrauch für Dienstwägen. Der Energieverbrauch aus Kernkraftquellen betrifft zugekauften Strom. Der Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen betrifft zugekauften Strom, Strom aus den hauseigenen Photovoltaikanlagen sowie Fernwärme. Nicht zuordenbare Energie betrifft Gesellschaften, für die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (eingemietet in Bürogebäude) keine Daten zum Energieverbrauch vorhanden sind. Für diese wird der Energieverbrauch anhand einer Hochrechnung auf Basis der Größe des Firmengebäudes geschätzt. Als Näherungswert werden die Durchschnittswerte von Stromverbrauch und Heizung der anderen Konzerngesellschaften herangezogen. Im Jahr 2024 wurde 5% des Energieverbrauchs anhand von Schätzungen mit dieser Methode berechnet. Außerdem ist eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Energieform und Land abgebildet.

Frequentis fällt aufgrund der Produktion und Integration zur System-Fertigung unter anderen auch unter NACE-Codes des Abschnittes C (gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288). Der Fokus liegt auf der Abwicklung von Kundenprojekten. Für die überwiegende Mehrheit der Projekte erfolgt die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 zeitraumbezogen. Der zu realisierende Umsatz wird unter Verwendung der Cost-to-Cost Methode ermittelt. Die kleinste Einheit innerhalb eines Kundenprojektes stellt die Leistungsverpflichtung dar, die sowohl aus produzierten Hardware- als auch Softwarekomponenten besteht.# E1-6 Treibhausgasemissionen

Frequentis-Gruppe

Treibhausgasemissionen

2024 2023 2024 2023
Scope-1-Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 593 632 106 180
Scope-2-Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG- Bruttoemissionen (t CO2e)¹ 2.330 2.130 712 669
Marktbezogene Scope-2-THG- Bruttoemissionen (t CO2e)² 1.515 1.364 18 17
Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen 98.253 89.496 53.632 59.692
Kat 1: Eingekaufte Waren und Dienstleistungen (t CO2e)³ 94.105 86.482 52.146 58.217
Kat 6: Geschäftsreisen (t CO2e)⁴ 4.148 3.014 1.486 1.475
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO2e) 101.177 92.258 54.451 60.541
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO2e) 100.361 91.492 53.757 59.889

1 Inkl. indirekte THG-Emissionen für angemietete oder geleaste Sachanlagen (Scope-3 Kategorie 8)
2 Marktbezogene THG-Daten sind nur für die Frequentis AG verfügbar, für restliche Konzerngesellschaften wurden standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen herangezogen. Biogene CO2-Emissionen aus dem marktbasierten Ansatz der Frequentis AG betragen im Geschäftsjahr 2024 834 t CO2e (2023: 783 t CO2e).
3 Produkt- und projektbezogener Einkauf sowie Dienstleistungen
4 Flugreisen, Mietwagenreisen, Zugreisen

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 273

Frequentis-Gruppe

Frequentis AG

THG-Intensität pro Nettoerlös 2024 2023 2024 2023
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/EUR) 0,000211 0,000216 0,000187 0,000223
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) pro Nettoerlös (t CO2e/EUR) 0,000209 0,000214 0,000184 0,000220

Berechnungsgrundlagen:

Frequentis berücksichtigt bei der Bilanzierung und Berichterstattung zu Treibhausgasen (THG) das Konzept der Scopes, wie sie im GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard definiert sind. Dementsprechend wurden als kontrollierte direkte Scope 1-THG-Emissionsquellen, die sich im Eigentum oder unter der operativen Kontrolle des Unternehmens befinden, der Brennstoffverbrauch der Heizanlagen und der Firmenfahrzeuge identifiziert. Die Kältemittelverluste der Klimaanlagen sind nicht in Scope-1 enthalten.

Scope 2-THG-Emissionsquellen betreffen indirekte THG-Emissionen, die aus zugekaufter Energie entstehen. Hierunter fällt vor allem der Zukauf von Strom sowie zu einem geringeren Anteil Wärme. Die Stromversorgung der Frequentis AG stammt zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen. Für die Berechnungen der standortbasierten Scope-2-Emissionen wurden Emissionsfaktoren der IEA (International Energy Agency) herangezogen.

Die Methodik zieht die 2006 IPCC-Guidelines unter Berücksichtigung der aktuellen IPCC Assessment Reports (AR4, AR5, AR6) heran. Die THG-Emissionsberechnungen umfassen die Gase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffmonoxid und werden durch Anwendung der entsprechenden Treibauspotenziale (GWP-100), in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet. Vorgelagerte Emissionen und Netzverluste sind in der Berechnung nicht inkludiert, da diese unter die Scope-3-THG-Emissionskategorie 3 "Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten" fallen.

Für die Berechnungen der marktbasierten Scope-2-Emissionen sowie der biogenen CO2-Emissionen wurden auch Emissionsfaktoren der IEA (International Energy Agency) herangezogen.

Die Scope-3-Emissionen, wie im GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard definiert, umfassen die indirekten THG-Emissionen, die außerhalb des Unternehmens anfallen und nicht unter Scope 2-THG-Emissionen fallen. Unter Beachtung der Kriterien für das Setzen der Scope-3 Grenze des GHG Protocols wurden für das Jahr 2023 erstmals konzernweit die signifikanten Scope-3-Kategorien identifiziert und in das THG-Inventar aufgenommen. Als signifikante Kategorien wurden Kategorie 1 – Eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie Kategorie 6 - Geschäftsreisen identifiziert.

Für Kategorie 1 wurden Produkt- und Projektzukäufe sowie Dienstleistungen wie IT Consulting oder Softwareentwicklung herangezogen. Diese wurden mithilfe von ausgabenbasierten Emissionsfaktoren von Climatiq (https://www.climatiq.io/) in t CO2e umgerechnet. Die Daten betreffen die Frequentis AG, Frequentis Deutschland, Frequentis Comsoft, Frequentis Orthogon, Frequentis USA, Frequentis Canada, Frequentis Australasia, Frequentis UK, CNS, ELARA Leitstellentechnik, Frequentis California, Frequentis DFS Aerosense, Frequentis France, Frequentis Solutions & Services, Secure Service Provision, Team Technology Management und Team Technology Management Deutschland. Die restlichen Gesellschaften wurden aufgrund fehlender verlässlicher Daten nicht berücksichtigt, jedoch als unwesentlich eingestuft.

Kategorie 6 umfassen Flug-, Mietwagen- und Zugreisen. Für Flüge und Mietwägen wurden die CO2- Emissionsberichte der Reisebüros herangezogen, fehlende Werte von Konzerngesellschaften (2024: 17%, 2023: 27%) wurden auf Basis der Kilometer hochgerechnet. Für Zugreisen wurden aktivitätsbasierte Emissionsfaktoren von Climatiq (https://www.climatiq.io/) herangezogen. Dienstreisen mit Privat-PKWs wurden aufgrund fehlender verlässlicher Daten nicht berücksichtigt, jedoch als unwesentlich eingestuft.

Frequentis AG 274 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt Lagebericht 2024

Folgende Kategorien werden nicht berichtet:
* Kategorien 2, 3, 4, 5 und 15 wurden als nicht signifikant eingestuft, da sie weniger als 1% der Gesamtemissionen darstellen.
* Kategorie 8 ist in den Scope-2 Daten inkludiert.
* Kategorien 10, 13 und 14 sind für Frequentis nicht relevant.
* Kategorien 7, 9, 11 und 12 sind derzeit mangels verlässlicher Daten nicht ermittelbar.

Die Berechnungen der Scope-3-Emissionen umfassen bei der Frequentis-Gruppe 4% (Frequentis AG: 3%) Primärdaten. Davon betroffen ist die Kategorie 6 Geschäftsreisen, für die fast ausschließlich Emissionsberichte der Reisebüros verwendet wurden.

Für die Berechnung der Treibhausgasintensität wurden die gesamten Umsatzerlöse der Frequentis-Gruppe (↗ Konzernabschluss / Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) und der Frequentis AG (↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Gewinn- und Verlustrechnung) herangezogen.

Finanzielle Effekte wesentlicher Risiken // E1-9

Die Angaben nach ESRS E1-9 zu den erwarteten finanziellen Effekten wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen wird gemäß ESRS 1 Anlage C Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten im ersten Jahr der Erstellung ausgelassen.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt 275

E5 – Kreislaufwirtschaft

Frequentis ist bestrebt, einen schonenden Umgang mit Ressourcen entlang der Wertschöpfungskette sicherzustellen, beginnend von der Materialienauswahl über die Verarbeitung bis zur Recyclingfähigkeit. Die Frequentis AG in Wien betreibt eine eigene Produktion und Integration zur System-Fertigung, für die ausschließlich Produkte (z.B. Hardware-Server, Headsets) und Teile (z.B. Li-Ionen Akkus) zugekauft werden. Durch den Umstieg auf Software-Zentrierung erfolgt eine Reduktion der Hardware und damit auch eine Reduzierung nötiger Stoffe in der Produktion. Außerdem werden bei weiteren Konzerngesellschaften mit Produktions- und Integrationsleistungen die Grundprinzipien der Kreislaufwirtschaft - Reduzierung von Abfall, erneute Nutzung von Materialien, Förderung des Recyclings - schrittweise eingeführt. In den Produktionsabläufen selbst wird auf Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein geachtet: Sorgsames Umgehen mit Primärenergie und zugekauften Produkten, die Reduktion des Schadstoffausstoßes sowie die Anwendung umweltschonender Herstellungsverfahren werden berücksichtigt und im regelmäßigen HSE (Health&Safety and Environment)-Bericht im Management Review dokumentiert und überprüft.

Frequentis versteht unter kreislauforientierter Wirtschaft, unter Betrachtung der Lieferkette, unter anderem die umweltverträgliche Gewinnung von Rohstoffen und die ressourcenschonende und abfallarme Herstellung von Gütern aus diesen Rohstoffen. Nach Ablauf der Verwendungsdauer sollen die Güter bestmöglich in den Produktkreislauf zurückgeführt werden, um ihren Wert so lange wie möglich zu erhalten. Auch darüber hinaus ist man gruppenweit bestrebt, die Geschäftsabläufe ressourcenschonend und den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechend zu gestalten. Angestrebt wird, die Wettbewerbsposition von Frequentis am Markt zu festigen und Frequentis als einen wertvollen Lieferanten und Partner in der Wertschöpfungskette für die Kunden zu etablieren.

Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont Tatsächliche positive Auswirkung
Ressourcenschonung durch Langlebigkeit und Wartung der Frequentis-Produkte (Nachg. Wertschöpfungskette) Frequentis-Produkte und -Lösungen sind beim Kunden in langjährigem, oft jahrzehntelangem, Einsatz. Diese lange Lebensdauer wird zusätzlich unterstützt durch umfassende Service- und Wartungsprogramme in unterschiedlichen Leistungstiefen sowie Life Cycle Management. kfr., mfr., lfr.
Frequentis als wertvoller Partner in der Lieferkette der Kunden (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungskette) Mit ihren ESG-Aktivitäten unterstützt die Frequentis-Gruppe die Kunden bei der Erfüllung ihrer Nachhaltigkeits-Anforderungen. kfr., mfr., lfr.
Zukauf nicht-recycelbarer Produkte und Teile zur Nutzung in kfr., mfr., lfr. Potenzielle negative

Lagebericht 2024

Auswirkung Produktion und Integration (Eigene Geschäftstätigkeit)

Es besteht derzeit keine Überprüfung, inwieweit für die Frequentis-Produktion zugekaufte Produkte und Bauteile nach kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert wurden, es besteht die Möglichkeit der Umweltbelastung durch nicht-recyclebare Bestandteile.

Gefährliche und elektronische Abfälle sowie die Entsorgung der Produkte am Ende des Lebenszyklus (Eigene Geschäftstätigkeit & Wertschöpfungskette)

Nachg. sowie im Bürobetrieb fallen auch elektronische Abfälle an. Außerdem müssen Kundensysteme (Schränke, Hardware- Komponenten) am Ende der Lebensdauer entsorgt werden.

Konzepte // E5-1

Im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaft beinhaltet die Environmental & Energy Policy (Details zu Inhalt, Umfang, Zuständigkeit und Verfügbarkeit siehe ↗ E1 – Klimawandel) auch die Verbesserung des Ressourcen- und Materialeinsatzes sowie die Reduktion des Abfallaufkommens im Betrieb sowie in der Wertschöpfungskette. Damit adressiert sie auch die wesentlichen Auswirkungen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft. Bei Frequentis wurde 2024 in einem Zusammenwirken verschiedener Fachabteilungen an einem umfassenden Konzept zur Kreislaufwirtschaft gearbeitet, das in der Gesamtstrategie verankert wird. Für 2025 ist die Priorisierung der daraus abzuleitenden Maßnahmen und die schrittweise Umsetzung inkl. Ausrollung in die Gesellschaften geplant.

Frequentis geht außerdem mit seiner Procurement Policy sowie seinem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten (siehe ↗ S2-Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) auf die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft ein. Während die beiden Policies die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht direkt adressieren, geben sie doch vor bei der Beschaffung Umweltauswirkungen in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen.

Für die Frequentis AG in Wien gibt es außerdem ein umfassendes Abfallwirtschaftskonzept (entsprechend dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz AWG). Dieses beschreibt den bei Frequentis AG anfallenden Abfall und die dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und adressiert somit die wesentliche Auswirkung in Zusammenhang mit gefährlichen und elektronischen Abfällen. Auch in den anderen Gesellschaften erfolgt die Abfallbehandlung gemäß lokalen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die genannten Policies werden den Mitarbeiter:innen der betroffenen Abteilungen bzw. Unternehmen entweder durch die Intranet-Seite oder – falls diese keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie im Rahmen des Regelwerks der Global Corporate Policy die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Maßnahmen // E5-2

Da der Einsatzbereich der Frequentis-Produkte und -Systeme grundsätzlich in Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial liegt, wurden essenzielle Elemente bereits umgesetzt:

  • Lange Lebensdauer der Systeme
  • Weitestgehende Schadstofffreiheit
  • Reparierbarkeit und Aufrüstbarkeit
  • Dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle
  • Energieeffizienz
  • Abfallvermeidung und -verringerung

Im Jahr 2024 wurden im Zuge der Konzepterstellung zur Kreislaufwirtschaft, im ersten Schritt ausgerichtet auf die Frequentis AG in Wien, sechs Frequentis-spezifische Themenkreise entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Die Punkte 1-5 umfassen die Beschreibung der Ressourcenzuflüsse und -abflüsse, Punkt 6 konzentriert sich auf die Abfallwirtschaft:

  1. Einkauf, Produktdesign und Beschaffungslogistik
  2. Entwicklung und Produktion
  3. Installation und Test
  4. Versand und Transport
  5. Betrieb und Wartung
  6. Abfall und Entsorgung

Zur Analyse der Kreislauf fähigkeit orientiert sich Frequentis an den Kreislaufwirtschaftsgrundsätzen (R- Grundsätzen) entsprechend der Darstellung des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK basierend auf Potting et at. (2017)). Je Themenkreis wurde gemäß der Kreislaufwirtschaftsgrundsätze analysiert, in welchen Bereichen bereits Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. wo solche in Zukunft angesetzt werden können:

Die Ausarbeitung erfolgte im Rahmen von monatlichen Core Team Meetings im Laufe des Jahres 2024. Im Core Team arbeiten Expert:innen der schwerpunktmäßig betroffenen Abteilungen zusammen, die Meeting-Serie wird auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Die Aufwände dafür sind in den Budgets der jeweiligen Fachabteilungen eingeplant.

1. Einkauf, Produktdesign und Beschaffungslogistik

Durch das steigende Angebot Software-zentrierter Lösungen wird der Ankauf von Hardware reduziert, die komprimierte Systemgröße verbessert die Platzausnutzung beim Kunden. Durch den modularen Aufbau und die hohe Reparierbarkeit sind die Frequentis-Systeme für den Langzeit- betrieb ausgerichtet. Das Produktportfolio umfasst zusätzlich neue Möglichkeiten des Systemeinsatzes, z.B. durch die Skalier- und Teilbarkeit beim Kunden, in Form verlegefähiger Systeme oder als Remote Digital Tower. Bei der Beschaffung wird Wert auf kurze Beschaffungswege und lokale Wertschöpfung gelegt, ein Großteil der Lieferanten der Frequentis AG stammt aus Europa.

2. Entwicklung und Produktion

In der Entwicklung wird auf Wiederverwendbarkeit von Software-Komponenten sowie die Nutzung von Open Source-Software geachtet. In der Produktion wird besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Fehlproduktionen gelegt, um unnötige Entsorgungen zu minimieren. Der Fokus liegt außerdem auf der einfachen Reparierbarkeit der Produkte. Zudem achtet Frequentis auf die Auswahl umweltfreundlicher Betriebsstoffe, das Recycling von Abfällen (siehe Punkt 6) sowie die sorgfältige Prüfung von Chemikalien. Zusätzlich wird die Verlustwärme der Integrationshalle für die Beheizung des Firmengebäudes in Wien genutzt, was den Energieverbrauch reduziert und die Nachhaltigkeit weiter steigert.

3. Installation und Test

Hilfsmittel wie Kabel und Werkzeuge werden sparsam eingesetzt und, wenn möglich, mehrfach verwendet. Ausgelieferte Systeme sind teils mit stromsparender Voreinstellung, etwa für Display-Helligkeit, konzipiert.

4. Versand und Transport

Bei der Verpackung der Anlagen für den Versand wird auf ressourcenschonendes Vorgehen geachtet, zum Beispiel durch Transportkisten als Mehrwegverpackung oder Wiederverwendung von Verpackungen und Füllmengen von eingekauftem Material. Auch im Marketingbereich wird auf nachhaltige und kürzere Transportoptionen und den bewussten Ressourceneinsatz geachtet.

5. Betrieb und Wartung

Frequentis-Produkte und -Lösungen sind beim Kunden in langjährigem, oft jahrzehntelangem, Einsatz. Diese lange Lebensdauer wird durch umfassende Service- und Wartungsprogramme sowie Life Cycle Management unterstützt. Der Customer Service steht in verschiedenen Leistungstiefen zur Auswahl, die Service-Teams sind rund um die Uhr auf der ganzen Welt verfügbar. Seit mehreren Jahren erfolgt der gezielte Hardware-Rückkauf der Frequentis-Bauteile von Kunden. Zurückgekaufte Teile werden einer Qualitätskontrolle unterzogen und danach eingelagert. Einige dieser Systemkomponenten werden durch entsprechendes Refurbishment wieder zu neuwertigen Baugruppen und finden im Rahmen von Kundenprojekten wieder eine langjährige Verwendung.

6. Abfall und Entsorgung

Dank eines sorgfältigen Ansatzes bei der Abfallvermeidung und der konsequenten Abfalltrennung gemäß örtlicher Vorschriften sind die abfallbedingten Auswirkungen von Frequentis gering. Der Anteil des erzeugten gefährlichen Abfalls an der Gesamtabfallmenge liegt bei unter 5% in der Frequentis AG. In einem jährlichen HSE (Health&Safety and Environment)-Audit werden die bezüglich Abfallreduktion und -entsorgung gesetzten Maßnahmen evaluiert bzw. neue Initiativen angeregt, um die ordnungsgemäße Abfalltrennung bestmöglich sicherzustellen sowie zur Vermeidung von Abfällen beizutragen.

Ziele // E5-3

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS- Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Die Zielsetzung des Vorstands ist die Erstellung eines Konzepts zur Kreislaufwirtschaft bis zum Jahr 2025. Im Konzept inkludiert ist eine Reihe von möglichen Maßnahmen. Diese werden im nächsten Schritt evaluiert, priorisiert und mit einer zeitlichen Komponente versehen. Höhere Priorisierung haben alle Maßnahmen rund um die Verpackungsverordnung, da diese bereits im Jänner 2025 in Kraft tritt (Verpackungen müssen einen bestimmten Recyclatanteil vorweisen und recycelbar sein). Der Fokus der Maßnahmenumsetzung liegt im ersten Schritt im Headquarter in Wien, da hier der größte produktive Anteil innerhalb der Frequentis-Gruppe geleistet wird. Der Fortschritt wird in regelmäßigen Core Team Meetings gemessen, Zwischenschritte werden dem Vorstand präsentiert. Die Aufwände dafür sind in den Budgets der jeweiligen Fachabteilungen eingeplant. Bereits implementierte Maßnahmen sollen schrittweise dokumentiert werden, weitere Maßnahmen sind auszuarbeiten. Mit der für das Q1 2025 angestrebten Erst-Zertifizierung nach ISO 50001 (Energiemanagement) wird ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft geleistet ↗ E1 – Klimawandel.

Kennzahlen Ressourcenzuflüsse // E5-4

Schwerpunktmäßig zugekauft werden Elektronik-Bauteile oder COTS (Commercial of the shelf – seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- und Softwarebereich) -Produkte und IT-Hardware.# Lagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Umwelt

Für die Geschäftstätigkeit von Frequentis ist keine Verarbeitung und kein Zukauf von Rohstoffen erforderlich, Rohstoffe werden nur in verarbeiteter Form, z.B. in der Form Lötzinn oder Lithiumionenakkus verwendet. Es liegen keine belastbaren Daten zum Gewicht der Produkte, dem prozentualen Anteil biologischer Materialien sowie dem Anteil an wiederverwendeten oder recycelten sekundären Komponenten vor.

Ressourcenabflüsse // E5-5

Der Großteil der bei Frequentis anfallenden Abfälle ist nicht gefährlicher Abfall, der in der Produktion und dem Transport der Frequentis-Systeme entsteht (Beschreibung der Produkte siehe ↗ ESRS 2 - Allgemeine Angaben / Geschäftsmodell). Der Anteil des gefährlichen Abfalls liegt unter 5%. Abfalldaten werden nur für die Frequentis AG in Wien angegeben, da es sich hier um den größten Produktions- standort handelt. Für weitere produzierende Konzerngesellschaften sind keine belastbaren Daten zu den Abfallmengen vorhanden, diese Abfallmengen werden nicht als wesentlich angesehen.

Frequentis AG

Abfälle 2024 2023

2024 2023
(1) Nicht gefährliche Abfälle (t) 71,7 75,5
davon Haushaltsabfälle 27,4 26,2
davon Papier und Karton 19,6 23,1
davon Plastik 0,7 6,1
davon Altholz 7,2 6,5
davon Metall, Eisen und Stahl 7,1 1,6
davon Elektro 4,8 4,0
davon Glas 0,9 0,4
davon Sperrmüll 2,7 6,2
davon Bio 0,0 0,1
davon Sonstige 1,3 1,1
(2) Gefährliche Abfälle (t) 3,2 1,7
davon radioaktive Abfälle 0,0 0,0
davon Elektro 1,6 0,4
davon Labor- und Chemikalienreste 0,2 0,8
davon Batterien 0,0 0,2
davon Lithiumionenakkus 0,0 0,0
davon Leuchtstoffröhren 0,4 0,1
davon Sonstige 1,0 0,2
Gesamtmenge des Abfallaufkommens (t) 75,0 77,2
(Summe der Zeilen 1 und 2)

Frequentis AG

Abfälle 2024 2023

2024 2023
Nicht gefährliche Abfälle (t) 71,7 75,5
Verwertung (t) 41,0
Vorbereitung zur Wiederverwendung (t) 0,0 n.a.¹
Recycling (t) 40,5
Sonstige Verwertungsverfahren) (t) 0,5
Entsorgung (t) 30,7
Verbrennung (t) 30,7 n.a.¹
Deponierung (t) 0,0
Sonstige Arten der Entsorgung (t) 0,0
Gefährliche Abfälle (t) 3,2 1,7
Verwertung (t) 2,9
Vorbereitung zur Wiederverwendung (t) 0,0 n.a.¹
Recycling (t) 2,1
Sonstige Verwertungsverfahren) (t) 0,8
Entsorgung (t) 0,3
Verbrennung (t) 0,3 n.a.¹
Deponierung (t) 0,0
Sonstige Arten der Entsorgung (t) 0,0
Gesamtmenge des Abfallaufkommens (t) 75,0 77,2
Verwertung (Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertungsverfahren) (t und %) 43,9 (59%) n.a.¹
Entsorgung (Verbrennung, Deponierung, sonstige Arten der Entsorgung) (t und %) 31,1 (41%) n.a.¹

¹ Entsorgerdaten nicht verfügbar

Lagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales

Soziales

S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens

Die Mitarbeiter:innen sind der wichtigste Erfolgsfaktor für das Erreichen der Frequentis-Unternehmensziele und das internationale Wachstum. Ihre Einsatzbereitschaft, ihr Engagement und die Innovationskraft der durchwegs multikulturell besetzten Teams legen die Basis für das jahrzehntelange profitable Wachstum und sichern Frequentis entscheidende Wettbewerbsvorteile am internationalen Markt. Bei den mehr als 2.500 Frequentis-Beschäftigten (Köpfe/Headcounts) handelt es sich großteils um hoch qualifizierte Arbeitskräfte wie System-Ingenieur:innen, Software-Entwickler:innen, Projektmanager:innen und Expert:innen. Ihr ebenso breites wie tiefes Fachwissen sowie die umfassend gelebte Orientierung an Kunden- und Marktbedürfnissen werden weithin geschätzt. Als High-Tech-Unternehmen setzt Frequentis auf eine Mischung von jungen, gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen von Universitäten und Fachhochschulen sowie erfahrenen Mitarbeiter:innen aus der Praxis – sie alle finden ein attraktives Arbeitsumfeld, geprägt von Kontinuität und Nachhaltigkeit. Wesentlich für das Vertrauen der Kunden sind langfristig stabile Teams. Stabilität, Langfristigkeit und nachhaltige Arbeitsplatzsicherung sind daher wichtige Kulturwerte von Frequentis. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens sind in folgender Tabelle zusammengefasst. Die wesentlichen Auswirkungen betreffen sowohl Arbeitnehmer:innen des Unternehmens als auch Fremdarbeitskräfte:

// S1.SBM-3

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Auswirkung Förderung der Arbeitsbedingungen durch flexible kfr., mfr., lfr. Arbeitszeitmodelle oder im Bereich Gesundheitsschutz und - vorsorge (Eigene Geschäfts- tätigkeit) kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung Fokus auf Aus- und Weiterbildung gemäß dem Konzept des lebenslangen Lernens (Eigene Geschäfts- tätigkeit) kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung Förderung der Vielfalt und Diversität (Eigene Geschäfts- tätigkeit) mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung Kurzfristige Spitzenbelastung oder langfristige Überbeanspruchung (Eigene Geschäfts- tätigkeit) kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche negative Auswirkung Niedrige Frauenquote in der Branche (Eigene Geschäfts- tätigkeit) mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung Fall von Diskriminierung (Eigene Geschäftstätigkeit) kfr., mfr., lfr.
Potenzielle negative Auswirkung Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Mitarbeiter:innen (Eigene Geschäftstätigkeit) kfr., mfr., lfr.
Risiko Verlust von Mitarbeiter:innen mit fachspezifischem Know-how (Eigene Geschäftstätigkeit) mfr., lfr.
Risiko Nichtnutzung von Vielfalt und Innovationspotenzial (Eigene Geschäftstätigkeit) mfr., lfr.
Risiko Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall (Eigene Geschäftstätigkeit) mfr., lfr.

Erläuterung der Zeitdimensionen: kfr. = kurzfristig, mfr. = mittelfristig, lfr. = langfristig

Konzepte // S1-1

Die grundlegende Richtlinie für die Personalpolitik der Frequentis-Gruppe ist die General Policy on Recruiting, Promotion and Retention. Die Richtlinie umfasst die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter:innen, die marktkonforme und faire Bezahlung, eine ausgewogene Work-Life-Balance, Gleichbehandlung und Diversität, Aus- und Weiterbildung sowie die Unternehmens- und Arbeitskultur. Damit adressiert sie die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle. Die Grundsätze für die Zusammenarbeit sind außerdem im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und in der internen Anti-Korruptions-Richtlinie (Details zu Inhalt, Umfang, Zuständigkeit, Verfügbarkeit sowie Prozesse und Mechanismen zur Überwachung siehe ↗ G1-Governance) festgehalten. Die Konzepte stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO (International Labor Organisation) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Frequentis bekennt sich ausdrücklich zum Verbot von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:

Das Konzept in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist in der Occupational Health and Safety Policy erfasst und adressiert die identifizierte positive Auswirkung in Zusammenhang mit Gesundheitsschutz. Der Fokus liegt auf der Schaffung und Erhaltung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes zur Vermeidung von arbeitsbedingten Verletzungen, Unfällen und Berufskrankheiten. Die Policy ist bindend für alle Gesellschaften im Rahmen der Managementzertifizierung gemäß ISO 45001 sowie für alle anderen Gesellschaften im Rahmen der Global Corporate Policy (GCP).

Gleichbehandlung und Diversität:

Die Frequentis-Gruppe duldet keine Art der Diskriminierung, in welcher Form auch immer, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung, Herkunft, Ethnizität oder Religion. Die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen ist damit selbstverständlich. Frequentis bietet allen Mitarbeiter:innen gleiche Beschäftigungschancen. Basis für alle Personalentscheidungen sind Eignung, Leistung, Qualifikation, Integrität und ähnliche Kriterien. In der Richtlinie zum Umgang mit Meldungen zum Thema Diskriminierung oder sexuelle Belästigung ist geregelt, welcher Prozess einzuhalten ist, wenn von Mitarbeiter:innen ein (möglicher) Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung gemeldet wird.# Aus- und Weiterbildung

Hier setzt Frequentis auf das Konzept des lebenslangen Lernens, das in der Unternehmenskultur von Frequentis verankert ist und bereits mit dem Eintritt in das Unternehmen beginnt. Wesentlich ist es, den Mitarbeiter:innen einen individuell abgestimmten Schulungsplan bieten zu können. Die genannten Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand der Frequentis AG sowie die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft.

Datenschutz

Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, die Prinzipien des Datenschutzes einzuhalten und ihre Mitarbeiter:innen zur Wahrung des Datengeheimnisses sowie der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verpflichten. Frequentis behandelt Daten stets vertraulich und verarbeitet sie ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben – sowohl als eigenverantwortlicher Datenverarbeiter als auch als Auftragsverarbeiter, etwa bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten. Wo immer möglich werden Strukturen bestehender Managementsysteme für Informationssicherheit (ISO 27001) und Qualitätsmanagement (ISO 9001) genutzt. Im 2024 erstellten Datenschutzhandbuch ist die entsprechende Policy festgehalten. Vertiefend dazu wurde eine Reihe von Dokumenten bezüglich der anzuwendenden Prozesse und Richtlinien sowie zur Einhaltung der Informationspflichten ausgearbeitet. Damit wurde die Datenorganisation vereinheitlicht und auf einen höheren Reifegrad gehoben. Dies wurde auch durch die ebenfalls im Jahr 2024 erfolgte freiwillige Auditierung der Datenschutzdokumentation belegt.

Das Datenschutzhandbuch beschreibt schwerpunktmäßig nachstehende Anwendungsbereiche:

  • Beschäftigten Datenschutz (Verarbeitung von Mitarbeiter:innen-Daten)
  • Kunden Datenschutz im Marketing
  • Videoüberwachung im Headquarter (Betriebsvereinbarung)
  • Kunden Datenschutz in der Projektabwicklung (↗ S4 - Endnutzer:innen)
  • Datenschutz in Produkten (↗ S4 - Endnutzer:innen)
  • Datenschutz in der Cloud
  • Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz

Verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aus den Datenschutzgesetzen ist Frequentis als Unternehmen, nach außen vertreten durch seinen Vorstand. Der im Jahr 2018 bestellte Datenschutzbeauftragte berät und unterrichtet ihn dabei über die einzuhaltenden Pflichten aus dem personenbezogenen Datenschutz, ergänzend ist er u.a. für die Weiterentwicklung unternehmensspezifischer Datenschutzmaßnahmen, für Sensibilisierung- und Awareness-Maßnahmen sowie die Überwachung und Dokumentation zuständig.

Frequentis AG 284 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2024

Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens // S1-2

Ein zentrales Element der Frequentis Unternehmenskultur ist der offene Umgang mit Fehlern, um aus diesen zu lernen. Diesen Leitlinien entsprechend können Mitarbeiter:innen ihre Anliegen an mehreren Stellen sowohl informell als auch formell einbringen. Formell können Mitarbeiter:innen ihre Sichtweisen in regelmäßigen Mitarbeiter:innenbefragungen, über die HR Business Partner oder HR-Manager:innen, den Compliance Manager, den Betriebsrat (sofern in der jeweiligen Gesellschaft vorhanden), im jährlichen Mitarbeiter:innengespräch oder direkt beim Vorgesetzten einbringen. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den eigenen Arbeitskräften bewertet Frequentis anhand von Mitarbeiter:innenbefragungen. Aus diesen werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern // S1-3

Die genannten informellen und formellen Kanäle zur Einbeziehung der Mitarbeiter:innen können von diesen auch genutzt werden, um Bedenken zu äußern. Diese werden in einem genau definierten Prozess behandelt. Die Leitlinien, die in allen Schritten des Prozesses zur Anwendung kommen sind Sensibilität, Vertraulichkeit, Unschuldsvermutung und Nachhaltigkeit. Die Untersuchung, Beurteilung und Maßnahmenempfehlung erfolgt durch ein Core Team. Eine weitere Möglichkeit, anonym Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, ist das Whistleblowing-System. Das System ist weltweit für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe über einen Link im Intranet sowie im Internet zugänglich. Details siehe ↗ G1-Governance.

Maßnahmen // S1-4

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Arbeitsbedingungen

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Frequentis ein umfassendes Anliegen. Frequentis hat bereits vor vielen Jahren mit Erfolg ein flexibles Arbeitszeitmodell implementiert, das, gruppenweit angepasst an die regionalen gesetzlichen Bedingungen, die Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse ermöglicht und es erlaubt, Privatleben und Beruf gut in Einklang zu bringen. Das Frequentis-Arbeitszeitmodell ist Teil der Unternehmenskultur und beruht auf den Grundpfeilern der Leistungsorientierung, dem Respekt vor unterschiedlichen Persönlichkeiten und dem gegenseitigen Vertrauen. Das mobile Arbeiten bzw. die Arbeit von zu Hause werden durch eine moderne IT-Landschaft (Microsoft Teams sowie andere webbasierte Plattformen) umfassend unterstützt.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 285

Zur Erleichterung der Wahrnehmung persönlicher Interessen unterstützt das Unternehmen konzernweit neben den gesetzlichen Karenzen die Mitarbeiter:innen durch temporäre Teilzeitmodelle, Sabbaticals und auch Bildungskarenzen.

Gesundheitsschutz und Sicherheit

Um ein attraktives Arbeitsumfeld für künftige und bestehende Mitarbeiter:innen zu schaffen, werden bei Frequentis Arbeitsplätze so gestaltet, dass sie keine körperliche oder mentale Überlastung verursachen. Für ein sicheres Arbeitsumfeld werden Risiken und Belastungen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, präventive Maßnahmen ergriffen und Unterstützung bereitgestellt, falls dennoch etwas passiert. Dabei orientiert sich Frequentis an der Managementzertifizierung gemäß ISO-45001, nach der die Frequentis AG und fünf Tochtergesellschaften (ca. 60% der Mitarbeiter:innen der Gruppe) zertifiziert sind. Frequentis UK Limited wurde im Jahr 2024 neu gemäß ISO-45001 zertifiziert. Über die Global Corporate Policy (GCP) sind auch die übrigen Gesellschaften angewiesen eigene Richtlinien und Maßnahmen zu definieren.

Das laufende Aus- und Weiterbildungsprogramm umfasst ein breites Angebot im Bereich Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz. Es beinhaltet auch verpflichtende Sicherheitsschulungen für spezielle Berufsgruppen sowie regelmäßige Auffrischungen gemäß länderspezifischer gesetzlich verpflichtender Arbeitssicherheits- schulungen, in Österreich gemäß § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

In der Frequentis AG, in der rund 40% der Mitarbeiter:innen des Konzerns beschäftigt sind, besteht das Team für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus einer Arbeitsmedizinerin, einem Arbeitspsychologen, zwei Sicherheitsfachkräften und acht Sicherheitsvertrauenspersonen. Außerdem gibt es eine umfassende Erste- Hilfe-Organisation. Neue Maschinen werden von Sicherheitsfachkräften geprüft und Schutzmaßnahmen bei Bedarf abgeleitet. Besonderes Augenmerk liegt auf der korrekten Anwendung der Persönlichen Schutzausrüstung. Für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Maschinen gibt es Betriebsanweisungen sowie gezielte Unterweisungen. Chemikalien werden zunächst auf Substitutionsmöglichkeiten geprüft, bevor Maßnahmen für eine sichere Verwendung und Lagerung getroffen werden. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitsstandards erfolgen regelmäßige Begehungen durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen.

Als verantwortungsbewusste Arbeitgeberin legt die Frequentis-Gruppe großen Wert darauf, aktiv zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter:innen beizutragen. In der Frequentis AG werden seit mehreren Jahren eine Reihe an Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge angeboten, wie Impfaktionen, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Herz-Check, Lungenfunktionstest), arbeitspsychologische Betreuung sowie das Frequentis Vital- Programm (Gesunde Verpflegung, Sporteinheiten, Lauftrainings, Massagen). Auch in den anderen Gesellschaften der Frequentis-Gruppe werden, je nach Maßgabe der Möglichkeiten, Programme zu Gesundheitsmaßnahmen und -untersuchungen sowie zur Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit angeboten.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Um eine einheitliche, transparente und faire Gehaltszahlung gewährleisten zu können, werden die Gehälter der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe in einem jährlichen Prozess durch die verantwortlichen Manager:innen und wo vorhanden, dem Betriebsrat oder ein ähnliches Gremium, anhand von gesetzlichen Vorgaben und externen Benchmarks überprüft. Dabei wird evaluiert, ob die Gehälter den Mindestanforderungen und Marktgegebenheiten entsprechen; sie werden im regelmäßigen Gehaltserhöhungsprozess neu bewertet. Der Modus der Evaluierung bleibt dabei jeder Gesellschaft selbst überlassen.

Frequentis AG 286 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2024

Für die Frequentis AG wird außerdem alle zwei Jahre der nach § 11a GlBG verpflichtende Einkommensbericht mit Angaben über das Entgelt von Frauen und Männern erstellt. Der anonymisierte Bericht wird dem Betriebsrat der Frequentis AG übermittelt, der die Ergebnisse im Rahmen der jährlichen Betriebsversammlung an die Belegschaft kommuniziert.# Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 287

Für die Arbeitnehmer:innen der Frequentis AG wurden darüber hinaus Info- Sessions zum Thema Gehalt abgehalten, bei denen transparent die Gehaltspolitik bei Frequentis vorgestellt und Fragen der Belegschaft beantwortet wurden.

Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Die Qualifikation und kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe sind ein zentraler Faktor für den nachhaltigen Erfolg von Frequentis. Das Konzept des lebenslangen Lernens beginnt bei Frequentis mit einem strukturierten Onboarding-Programm. Es ermöglicht neuen Mitarbeiter:innen, sich rasch in das Unternehmen einzufinden, vermittelt fachspezifisches Wissen in den jeweiligen Einsatzgebieten wie Projektmanagement, System Engineering und Softwareentwicklung und fördert den Aufbau eines persönlichen Netzwerks. Begleitet werden neue Mitarbeiter:innen in den ersten Monaten durch Tutor:innen, um eine erfolgreiche Einarbeitung sicherzustellen. Teil des Onboardings ist die Absolvierung der Frequentis-Pflichtschulungen, welche alle zwei Jahre aufgefrischt werden müssen.

Um den Know-how Transfer auch bei steigendem Durchschnittsalter sicherzustellen, legt Frequentis großen Wert auf eine professionelle Nachfolgeplanung und die Ausbildung von Nachwuchs-Führungskräften. Dies wird durch ein international anpassbares Leadership-Entwicklungsprogramm unterstützt, mit Schwerpunkten zu Ausbildung, Wissenstransfer, Coaching sowie dem informellen Austausch zu konkreten Themen. Zusätzlich wurde für Führungskräfte im Jahr 2024 das Training „Leadership Behaviours“ implementiert. Die Leadership Behaviours wurden auf Basis der Frequentis-Kulturwerte gemeinsam mit Frequentis-Führungskräften aus verschiedenen Hierarchieebenen, Abteilungen und Regionen entwickelt. Sie spiegeln ein breites Spektrum aktueller und zukünftiger Führungsherausforderungen und -aufgaben wider und dienen so als Kompass in der Führungsarbeit.

Ein steigender Bedarf zeigt sich im Bereich des informellen Lernens. Im Jahr 2023 wurde die Initiative Working Out Loud (WOL) eingeführt, eine Methode der Zusammenarbeit und des Selbstlernens, die auf dem Austausch von Wissen und Erfahrungen basiert. Die Grundidee ist, die eigene Arbeit für andere sichtbar zu machen, um so gegenseitig vom Wissen zu profitieren und gleichzeitig Unterstützung zu bieten. Die Kultur der Zusammenarbeit und des Austauschs von Fachwissen wird auch durch die „Communities of Practise“ unterstützt. Diese Communities spielen eine zentrale Rolle bei der Sammlung, Schaffung und dem Transfer von Wissen. Derzeit gibt es rund 30 konzernweite Communities, die sich schwerpunktmäßig mit technischen Themen wie Data Science, Security oder der Künstlichen Intelligenz befassen.

Bildungssponsoring

Frequentis setzt in Österreich und einigen Gesellschaften in Deutschland, Rumänien, Slowakei und Australien auf Bildungssponsoring im Bereich von technischen Schulen, Fachhochschulen und Universitäten. So bietet die Frequentis AG zum Beispiel Berufspraktika für Studierende sowie die Mitbetreuung von Bachelor- und Masterarbeiten an. Im Jahr 2024 konnten in der gesamten Frequentis-Gruppe 82 Ferial- und Berufspraktikant:innen betreut werden. Davon waren 34 in der Frequentis AG beschäftigt. Durch Kooperationen wie die Lehrveranstaltung „Next Generation Air Traffic Management Systems“ an der Technischen Universität Wien oder die Initiative „Abenteuer Informatik“ geben Frequentis-Fachexpert:innen ihr Wissen weiter, die Hochschulen profitieren von einer praxisnahen Ausbildung.

Human Resources International

fördert eine effektive, gruppenweite HR-Organisation und eine gemeinsame HR-Mentalität in Form der Unterstützung der Gesellschaften der Frequentis-Gruppe weltweit und durch den Austausch von Wissen, beispielsweise in Form von Internationalen Assignments. In regelmäßigen Arbeitstreffen mit den lokalen HR-Manager:innen werden gemeinsame Ziele zur Umsetzung der HR-Strategie festgelegt. Im September 2023 fand der erste World HR Team Summit in Wien statt.

Talent Akquisition & Employer Branding

Frequentis legt hohes Augenmerk auf einen sorgfältigen und umfassenden Recruiting-Prozess. Dabei werden zusätzlich zur fachlichen Qualifikation auch das Verständnis für das Frequentis-Geschäft und die spezielle sicherheitskritische Kultur abgefragt.

Vielfalt

Wie generell in technischen Bereichen ist der Frauenanteil bei Frequentis vergleichsweise gering. Aus Frequentis-Sicht ist eine höhere Anzahl an Frauen, v.a. im Bereich der Technik, wünschenswert. Diverse Teams erweisen sich in der Regel als leistungsstärker und sind eine Bereicherung für das Unternehmen. Mit der Initiative „Frauen & Karriere“ werden Frauen ermutigt und unterstützt, ihre Karriere aktiv zu gestalten. Speziell der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll erhöht werden. Eine Maßnahme dafür ist die transparente interne Ausschreibung offener Positionen. Als Vernetzungs- und Austauschplattform fungiert die Frequentis „Women’s Community“.

Beispielhaft erwähnt seien nachstehende Initiativen, welche sich derzeit hauptsächlich auf den Standort Wien konzentrieren:

  • Mentoring-Programm am Standort Wien und Etablierung eines professionellen Mentoring-Netzwerks mit über 30 engagierten Mentor:innen
  • Gehaltsinformation für Mitarbeiter:innen: Transparente Vorstellung zu Gehaltsbestandteilen, Kriterien für die Gehaltsentwicklung
  • Aktive Ausschreibung von Führungspositionen: Qualifizierter Assessment-Prozess zur internen Besetzung von Führungspositionen, Aufspüren weiblicher Potenziale

Frequentis engagiert sich außerdem in zahlreichen Kooperationen, um Frauen für technische Berufe zu begeistern. Dazu zählen Initiativen wie „Girls! TECH UP“ des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik, „sheconomy“, eine Plattform, die beeindruckende Frauen vor den Vorhang holt, sowie „FIT – Frauen in die Technik“ in Wien. Mit der Mitgliedschaft bei der „Agenda Bahnindustrie Frauen“ möchte Frequentis Mobilitätsexpert:innen aus der Bahnindustrie aufzeigen und fördern.

Datenschutz

Jede:r Mitarbeiter:in der Frequentis-Gruppe ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Hier setzt die im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführende Pflichtschulung „Personen- bezogener Datenschutz“ in Form von e-Learning Modulen an. Inhaltlich wird der Schutz der Daten von Mitarbeiter:innen, Kunden und Lieferanten behandelt. Neben der allgemeinen Sensibilisierung in Bezug auf Datenschutz, gibt es ein spezielles Schulungsprogramm, das sich schwerpunktmäßig an Abteilungen richtet, die viel mit personenbezogenen Daten zu tun haben.

Ziele // S1-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Im Personalmanagement wird langfristig das Vorhaben verfolgt, die Leistungsfähigkeit, das Engagement und die Innovationskraft der Mitarbeiter:innen nachhaltig zu sichern. Aufbauend auf der Personalstrategie und klar definierten Fokusthemen wird großer Wert darauf gelegt, Talente anzuziehen, zu fördern und langfristig zu halten. Flexible Organisationsstrukturen ermöglichen es, rasch auf Markt- und Umweltveränderungen zu reagieren, während Offenheit für Netzwerke und Kooperationen gelebt wird. Das angestrebte Anspruchsniveau umfasst eine kontinuierliche fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen, messbar durch die Professionalität, Kompetenz und exzellenten Ergebnisse im Innen- und Außenverhältnis.

Frequentis AG 288 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2024

Kennzahlen

Merkmale der Arbeitnehmer:innen des Unternehmens // S1-6

Der gesamte Mitarbeiter:innenstand der Frequentis-Gruppe umfasst nunmehr Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen sowie Abrufkräfte; er stieg von durchschnittlich 2.377 Personen im Jahr 2023 auf durchschnittlich 2.584 Personen (Köpfe/Headcounts) im Jahr 2024 an. Rund 40% davon haben ihren Arbeitsplatz in der Frequentis AG am Standort Wien. Die Internationalität spiegelt sich darin wider, dass in der Frequentis-Gruppe Mitarbeiter:innen aus 65 Nationen verteilt über Standorte und Gesellschaften in 17 Ländern beschäftigt sind. Für die Zusammenstellung der Daten wurden keine Annahmen getroffen, die Daten stammen aus dem HR-Stammdatensystem. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen ist auch im Konzernabschluss der Frequentis-Gruppe (↗ Konzernabschluss / 8. Personalaufwand) sowie im Jahresabschluss der Frequentis AG (↗ Jahresfinanzbericht / Frequentis AG – Jahresabschluss / Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen) ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten zu finden.

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Frequentis-Gruppe & Frequentis AG Geschlecht¹ (Personenzahl Durchschnitt)

Geschlecht¹ Frequentis-Gruppe 2024 Frequentis-Gruppe 2023 Frequentis AG 2024 Frequentis AG 2023
Weiblich 591 551 263 257
Männlich 1.993 1.826 813 773
Gesamt 2.584 2.377 1.076 1.030

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte

Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen nach Land¹

Land Frequentis-Gruppe 2024 Frequentis-Gruppe 2023 Frequentis AG 2024 Frequentis AG 2023
Österreich 1.223 1.170 1.072 1.026
Deutschland 462 446 - -
Rumänien 176 152 - -
Australien 135 117 - -
Slowakei 137 123 - -
USA 130 104 - -
Vereinigtes Königreich 75 60 - -
Kanada 63 54 - -
Philippinen 51 37 - -
Italien 46 40 - -
Tschechische Republik 27 24 - -
Norwegen 13 9 - -
China 12 11 - -
Frankreich 12 10 - -
Vereinigte Arabische Emirate 8 7 - -
Singapur 6 6 - -
Brasilien 5 5 - -
Schweiz 5 4 5 4
Gesamt 2.584 2.377 1.076 1.030

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte

Der Großteil der Mitarbeiter:innen (99% in 2024) ist über unbefristete Arbeitsverträge angestellt.# Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 289
Arbeitnehmer:innen nach Beschäftigungsart

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
(Personenzahl Durchschnitt) 2024 2023 2024
Gesamtzahl der Arbeitnehmer:innen¹ 2.584 2.377 1.076
weiblich 591 551 263
männlich 1.993 1.826 813
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen² 2.547 2.341 1.066
weiblich 583 544 262
männlich 1.963 1.797 803
Zahl der befristeten Arbeitnehmer:innen³ 27 24 5
weiblich 7 7 1
männlich 20 17 4
Zahl der Abrufkräfte 10 12 6
weiblich 1 0 0
männlich 9 12 6
Zahl der Vollzeitkräfte⁴ 2.192 2.023 887
weiblich 406 378 169
männlich 1.786 1.645 718
Zahl der Teilzeitkräfte⁴ 355 318 179
weiblich 177 166 93
männlich 178 152 86

Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten und befristeten Verträgen sowie Abrufkräfte
¹ Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen
² Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen
³ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen
⁴ Die Aufnahme neuer Mitarbeiter:innen konzentrierte sich im Jahr 2024 weiterhin auf technische Positionen. Schwerpunktmäßig gefragt waren neben System Engineers vor allem Software Engineers und Projekt- Manager:innen, sowie Mitarbeiter:innen für die Bereiche IT und Sales.

Wichtige Indikatoren für die Mitarbeiter:innenzufriedenheit sind die Fluktuation und die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit. Die Fluktuation ist in der Frequentis-Gruppe seit Jahren konstant (2024: 9,4%), die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit liegt bei acht Jahren.

Mitarbeiter:innenfluktuation¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
(Personenzahl im Berichtsjahr) 2024 2023 2024
Austritte 238 215 84
Fluktuation (%) 9,4% 9,2% 7,9%
davon dienstnehmerseitig (%) 5,3% 6,6% 5,4%
davon dienstgeberseitig (%) 1,8% 1,5% 0,8%
davon natürliche Abgänge (%) 2,2% 1,1% 1,6%
Eintritte 395 457 122
Durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit (Jahre) 7,8 7,9 11,0

¹ Umfasst Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Frequentis AG 290

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Lagebericht 2024

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens // S1-7

Zahl der Fremdarbeitskräfte Frequentis-Gruppe Frequentis AG
(Personenzahl Durchschnitt) 2024 2023 2024
Leiharbeitskräfte 12 14 12
Externe Partner 84 47 26

Im Jahr 2024 waren neben den eigenen Arbeitskräften 96 Fremdarbeitskräfte, Leiharbeitskräfte und externe Partner in der Frequentis-Gruppe beschäftigt.

Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog // S1-8

57% (2023: 58%) der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe sind durch Tarifverträge abgedeckt. In Gesellschaften ohne tarifvertragliche Abdeckung werden die Gehälter anhand externer Benchmarks und gesetzlicher Vorgaben angepasst. Der Modus bleibt dabei jeder Gesellschaft selbst überlassen. In Österreich sind 100% der Mitarbeiter:innen von Tarifverträgen umfasst, der Großteil davon in der Frequentis AG vom österreichischen Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes. In Deutschland sind keine Tarifverträge anwendbar. Tarifverträge sind außerdem anwendbar in Brasilien, Frankreich, Rumänien und Italien.

65% (2023: 67%) der Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe werden durch Betriebsräte vertreten. In Österreich sind 95% und in Deutschland 61% der Mitarbeiter:innen abgedeckt. Zudem gibt es Betriebsräte in Rumänien und Italien. Der Betriebsrat der Frequentis AG steht in laufendem Austausch mit dem Vorstand und wird in wesentliche unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Der soziale Dialog wird durch vielfältige Formate gefördert, darunter eine digitale Community, Betriebsversammlungen, die Mitarbeit bei internen Gremien sowie die Vernetzung mit Interessenvertreter:innen.

Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog
Abdeckungsquote Arbeitnehmer:innen nach Arbeitnehmer:innen nach Vertretung am
2024 EWR-Ländern¹
0 – 19% Deutschland
20 – 39%
40 – 59%
60 – 79% Deutschland
80 – 100% Österreich²

¹ Länder/Regionen mit > 50 Mitarbeiter:innen und > 10% der gesamten Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe
² Inkl. Frequentis AG (100%)

Diversitätskennzahlen // S1-9

Die multikulturelle Ausrichtung der Frequentis-Teams wird auf Kundenseite sehr geschätzt – die Kultur, die dieser Ausrichtung zugrunde liegt, ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor am internationalen Markt. Jeder und jedem Mitarbeiter:in die gleichen Chancen zu bieten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Kultur, Religion oder Herkunft; dafür hat Frequentis die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Dies spiegelt sich in der Internationalität der Teams – so sind in der Frequentis-Gruppe Mitarbeiter:innen aus 65 Nationen beschäftigt – und der Langfristigkeit der Arbeitsbeziehungen wider; letztere unterstützt das Bestreben, Know- how langfristig in der Unternehmensgruppe zu halten.

Frequentis AG 291

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Lagebericht 2024

Der Frauenanteil der gesamten Belegschaft lag im Jahr 2024 bei 23% (2023: 23%). Auch auf Vorstandsebene (oberste Führungsebene) sowie auf Ebene der Geschäftsführung (Vice Presidents und Managing Directors) und sonstigen Führungskräften entwickelte sich der Frauenanteil gleichfalls stabil. Bei den Neueintritten lag der Frauenanteil im Jahr 2024 sowohl in der Frequentis-Gruppe als auch der Frequentis AG bei 19%.

Geschlechterverteilung¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
(Personenzahl per 31.12.) 2024 2023 2024
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen 2.611 2.434 1.078
weiblich 592 (23%) 567 (23%) 262 (24%)
männlich 2.019 (77%) 1.867 (77%) 816 (76%)
Vorstand Konzern 4 4 4
weiblich 1 (25%) 1 (25%) 1 (25%)
männlich 3 (75%) 3 (75%) 3 (75%)
Geschäftsleitung (Vice Presidents und Managing Directors) 44 44 15
weiblich 3 (7%) 3 (7%) 3 (20%)
männlich 41 (93%) 41 (93%) 12 (80%)
Sonstige Manager:innen 252 248 135
weiblich 38 (15%) 38 (15%) 21 (16%)
männlich 214 (85%) 210 (85%) 114 (84%)
Neueintritte 395 457 122
weiblich 76 (19%) 118 (26%) 23 (19%)
männlich 319 (81%) 339 (74%) 99 (81%)

¹ Bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Durch die gewünschte lange Zugehörigkeit von Mitarbeiter:innen im Unternehmen steigt der Altersdurchschnitt in der Frequentis-Gruppe auf natürliche Weise an, was sich auch in den Zahlen der Altersteilzeiten und Pensionierungen zeigt. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Pensionierungen deutlich angestiegen, dies wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Frequentis setzt auf eine Durchmischung von erfahrenen Expert:innen und Absolvent:innen, um die Alterspyramide in einer guten Balance zu halten und den Know-how-Transfer sicherzustellen. Mit einer professionellen Nachfolgeplanung kann auch die Nachbesetzung von Pensionierungen frühzeitig geplant und begleitet werden.

Altersstruktur¹

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
(Personenzahl per 31.12.) 2024 2023 2024
< 30 Jahre 387 (15%) 358 (15%) 149 (14%)
30 - 50 Jahre 1.457 (56%) 1.380 (57%) 583 (54%)
> 50 Jahre 767 (29%) 696 (29%) 346 (32%)

¹ Bezogen auf Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Verträgen

Frequentis AG 292

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Lagebericht 2024

Soziale Absicherung // S1-11

Die Frequentis-Gruppe ist bestrebt, alle Arbeitnehmer:innen gegen Verdienstverlust aufgrund eines der folgenden bedeutenden Lebensereignisse abzusichern:
* Krankheit (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
* Arbeitslosigkeit ab Zeitpunkt der Unternehmenszugehörigkeit (97% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
* Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
* Elternurlaub (100% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)
* Ruhestand (99,5% der Arbeitnehmer:innen abgesichert)

Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern sind die Arbeitnehmer:innen entweder durch öffentliche Programme oder durch von Frequentis angebotene Leistungen abgesichert. Auf den Philippinen, in Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur ist aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für alle gelisteten Lebensereignisse Sozialschutz geboten.

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung // S1-13

Frequentis bietet ein umfassendes internes Weiterbildungsangebot mit virtuellen und Präsenztrainings in den Bereichen Markt, Vertrieb, Technik, Projektmanagement, Management- und Führungskompetenz, Persönlich- keitsentwicklung, Betriebswirtschaft und Sprachen. Zusätzlich haben Mitarbeiter:innen über die Online- Plattform O'Reilly Online Learning Zugriff auf über 60.000 Lerninhalte mit dem Schwerpunkt auf Technologie und Softwareentwicklung, darunter vertiefende Inhalte zu Programmiersprachen, Frameworks, Cloud Computing und maschinellem Lernen. Derzeit nutzen 20 Unternehmen der Frequentis-Gruppe dieses Angebot.# Frequentis AG Schulungs- und Weiterbildungszeit 2024

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen (VZÄ Durchschnitt) 2.422 2.234 1.008
weiblich 522 488 233
männlich 1.900 1.746 776
Gesamte Schulungsstunden (Std.) 34.188 23.902 19.852
weiblich 7.843 5.280 4.723
männlich 26.345 18.622 15.129
Durchschnittliche Schulungsstunden pro Vollzeitmitarbeiter:in (Std.)¹ 14 11 20
weiblich¹ 15 11 20
männlich¹ 14 11 20

¹ Berechnet auf Basis von Vollzeitäquivalenten, um die Schulungsstunden pro Vollzeitmitarbeiter:in darzustellen.

Das zentrale Instrument zur Förderung und Entwicklung der Mitarbeiter:innen ist das jährlich stattfindende Mitarbeiter:innengespräch. Es dient der Standortbestimmung und bietet Orientierung für die persönliche Weiterentwicklung. Die digitale Dokumentation erleichtert die Nachverfolgung der vereinbarten Ziele und Entwicklungsmaßnahmen. Im Jahr 2024 wurde mit 83% der Mitarbeiter:innen in der Frequentis-Gruppe ein protokolliertes Mitarbeiter:innengespräch geführt (2023: 78%).

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 293

Frequentis-Gruppe

Mitarbeiter:innengespräch¹ Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Zahl der unbefristeten Arbeitnehmer:innen IT-Inner Circle (Personenzahl per 31.12.) 2.102 1.949 1.078 1.038
weiblich 488 465 262 264
männlich 1.614 1.484 816 774
Anzahl der durchgeführten Mitarbeiter:innengespräche 1.748 1.517 924 896
weiblich 390 345 222 214
männlich 1.358 1.172 702 682
Anteil der Arbeitnehmer:innen, die an Mitarbeiter:innengesprächen teilgenommen haben (%) 83% 78% 86% 86%
weiblich 80% 74% 85% 81%
männlich 84% 79% 86% 88%

¹ Berechnet auf Basis der Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu Mitarbeiter:innengesprächen elektronisch verfügbar sind. Bei der Berechnung des Anteils der Arbeitnehmer:innen, die an Mitarbeiter:innengesprächen teilgenommen haben, wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit // S1-14

Trotz umfangreicher Präventivmaßnahmen können Unfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Hier wird besonderer Wert daraufgelegt, jeden Unfall genau zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten, um eine Wiederholung ähnlicher Vorfälle zu verhindern. Die Arbeitsunfälle im Jahr 2024 waren ausschließlich leichte Unfälle mit geringen Folgen. Die Vorfälle wurden untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Anzahl der Todesfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen 0 0 0 0
Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle¹ 2 4 0 0
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle² 0,5 1 0,0 0,0
Anzahl meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen¹ 0 2 0 0
Quote meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen² 0,0 0,5 0,0 0,0
Anzahl der Ausfallstage aufgrund von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingter Erkrankungen³ 8 18 0 0

¹ Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen mit mehr als drei Ausfallstagen, exkl. Wegunfälle.
² Anzahl der Fälle pro 1 Million geleisteter Arbeitsstunden, auf Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 1.700 Arbeitsstunden pro Mitarbeiter:in im Jahr und der Gesamtzahl der Arbeiternehmer:innen.
³ Kalendertage inkl. Wochenenden und Feiertagen.

Frequentis AG 294 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2024

Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben // S1-15

Alle Mitarbeiter:innen (100%) haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen variiert die Anzahl der Tage je nach Land. In einigen Ländern bietet Frequentis Arbeitsfreistellungen über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Urlaub für pflegende Angehörige (Pflegefreistellungen) sind für 97% der Mitarbeiter:innen möglich, auf den Philippinen, in Brasilien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur wird dies aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht angeboten.

Vergütungskennzahlen // S1-16

Die konzernweite Berechnung der Vergütungskennzahlen Gender-Pay-Gap und Verhältnis des Median Jahreseinkommens zur höchsten jährlichen Gesamtvergütung wurden für das Jahr 2024 (Vergleichsjahr 2023) erstmalig durchgeführt.

Vergütungskennzahlen Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Gender-Pay-Gap¹ 17% 19% 15% 18%
Verhältnis Median zu höchster Gesamtvergütung² 13,8 n.a. 13,6 n.a.

¹ Differenz des Durchschnittseinkommens von Männern und Frauen, als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens der Männer, ohne Berücksichtigung der Beschäftigungsart.
² Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeiternehmer:innen.

Berechnungsgrundlagen:

Zur Berechnung des Gender-Pay-Gap wird das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen für weibliche und männliche Arbeitnehmer:innen auf Basis der Vollzeitäquivalente herangezogen. Kaufkraftunterschiede zwischen den Ländern werden anhand der Kaufkraftparitäts-Umrechnungsrate der Weltbank angepasst. Der Gender-Pay-Gap ergibt sich aus der Differenz des Durchschnittseinkommens von Männern und Frauen, geteilt durch das Durchschnittseinkommen der Männer. Der geschlechterspezifische Verdienstunterschied bei Frequentis ist auf den geringeren Frauenanteil vor allem in Führungspositionen zurückzuführen. Frequentis setzt eine Reihe an Maßnahmen, um den Frauenanteil zu erhöhen (siehe ↗ S1-Arbeitskräfte des Unternehmens / Maßnahmen).

Zur Berechnung des Verhältnisses des Medians der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten zur Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person wird das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen im Konzern verwendet, basierend auf Vollzeitäquivalenten und bereinigt um Kaufkraftunterschiede. Der Median wurde durch die Vergütungsverteilung in der Frequentis AG geschätzt, da hier sowohl Mittelwert als auch Median bekannt sind. Es wird angenommen, dass die Vergütungsverteilung im Konzern ähnlich ist.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 295

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten // S1-17

Im Berichtsjahr 2024 wurde kein Diskriminierungsvorwurf über formale Verfahren eingebracht. Details zum Whistleblowing-System und Compliance Managementsystem siehe ↗ G1-Governance.

Datenschutz // S1-freiwillige Kennzahl

Pflichtschulungen Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Personenbezogener Datenschutz" 92% 86% 90% 91%

Die Pflichtschulung zum Datenschutz ist von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT- Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Frequentis AG 296 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2024

S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Im Umfeld der sicherheitskritischen Bereiche setzt und vertraut Frequentis auch auf Lieferantenseite auf verlässliche Partner und kontinuierliche, langfristige Geschäftsbeziehungen. Eine stabile Basis, reger Austausch und Transparenz sind für die Abwicklung der Projekte unerlässlich. Dies inkludiert die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsnormen in der Wertschöpfungskette. Als wesentliche Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurden v.a. Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Dazu zählen Lieferanten von z.B. Bauteilen oder COTS(Commercial of the shelf – seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- und Sotwarebereich) IT-Hardware, sowie diverse Subunternehmer und Dienstleister im Telekommunikationsbereich. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden die Frequentis-Produkte und -lösungen nicht weiterverarbeitet, daher betrifft die nachgelagerte Wertschöpfungskette ausschließlich Endnutzer:innen (z.B. Lots:innen, Controller:innen), die im Kapitel S4 Endnutzer:innen behandelt werden. Bei den Arbeitskräften der vorgelagerten Wertschöpfungskette handelt es sich zum Großteil um hochqualifiziertes Personal, das spezifische IT-Dienstleistungen erbringt oder technische Fabrikate herstellt, wie z.B. Software-Architekt:innen, System Ingenieur:innen, Entwickler:innen. Rohstoffe werden nicht gekauft. Aus diesen Gründen ist grundsätzlich das Risiko der Ausbeutung gering. Die negativen Auswirkungen sind in den Kontexten in denen Frequentis tätig ist nicht systemisch, sondern können nur mit individuellen Vorfällen zusammenhängen. Es wurden keine geografischen Gebiete oder Rohstoffe identifiziert, bei denen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit besteht. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

// S2.SBM-3 Kategorie Beschreibung Zeithorizont Tatsächliche
positive Förderung der Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der kfr., mfr., lfr. Auswirkung Wertschöpfungskette (Vorg. & nachg. In der jährlichen Lieferantenbewertung werden auch Aspekte in Wertschöpfungskette) Bezug auf die Nachhaltigkeit und das soziale Umfeld geprüft, Maßnahmen zur Verbesserung der Performance werden gegebenenfalls vereinbart.
Potenzielle negative Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und krf. mfr., lfr.

Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen im internationalen Wertschöpfungskette könnte es zur Nichteinhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen und sozialrechtlichen Vorschriften bei Lieferanten kommen.

Risiko

Nichteinhaltung des Supplier Code of Conducts durch Lieferanten

kfr., mfr., lfr.

(Eigene Geschäftstätigkeit in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards und Menschenrechte & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette)

Trotz der verpflichtenden Unterschrift unter den Supplier Code of Conducts könnte es bei Nichteinhaltung zu menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen sowie unzulässige Geschäftsbeziehungen mit Dritten führen. Damit kann ein Liefer- oder Reputationsrisiko entstehen; es ist die Gefahr von Kundenverlusten gegeben.

Frequentis AG Lagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 297

Konzepte // S2-1

Frequentis achtet bei der Lieferantenauswahl auf die Kriterien Ethik, Einhaltung der Arbeitsnormen und Umweltschutz. In der Procurement Policy hat Frequentis die Einkaufsrichtlinien und Prozesse für die Beschaffung unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte definiert und adressiert somit auch die wesentliche Auswirkung in Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die Policy ist bindend für die Frequentis AG. Im Rahmen der Global Corporate Policy (GCP) sind alle Gesellschaften angewiesen, eine lokale Policy auf Basis der definierten Richtlinien zu erstellen. Die Policy wird den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugriff zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Operative Verantwortung für die Umsetzung der Policy trägt der Director Procurement.

Mit dem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten unterstreicht Frequentis das Engagement für den Umweltschutz, die Einhaltung der Menschenrechte und der Arbeitsnormen sowie für die Bekämpfung der Korruption. Die Lieferanten von Frequentis sind verpflichtet, nach diesen Grundsätzen zu handeln. Im Fokus stehen vor allem die Einhaltung der Arbeitsnormen. Frequentis spricht sich deutlich gegen Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit, Schwarzarbeit und Diskriminierung von Mitarbeiter:innen aus. Die Einhaltung der Arbeitszeiten, die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds und die Bezahlung von kollektivvertraglichen bzw. gesetzlich festgelegten Mindestlöhnen sowie die Einhaltung der Erklärung der International Labour Organisation ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sind weitere Eckpfeiler des CSR Kodex für Lieferanten. Somit adressiert Frequentis die wesentliche Auswirkung und Risiko der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Standards und Menschenrechte für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Das Thema „Moderne Sklaverei“ ist im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und dem CSR Kodex für Lieferanten sowie in den Vertragsvorlagen für Subunternehmer, Lieferanten, Coaches und Arbeitsvermittler enthalten. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe und der CSR Kodex für Lieferanten sind für alle Konzerngesellschaften gültig und sowohl im Intranet als auch für alle interessierten Stakeholder auf der Frequentis-Website unter www.frequentis.com > About us > Sustainability & CSR > Kunden & Märkte zugänglich. Verantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand. In den vergangenen Jahren sind keine Fälle der Nichteinhaltung dieser Standards bei Lieferanten und Subunternehmern bekannt.

Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette // S2-2

Da die Geschäftsbeziehungen langfristig und kontinuierlich (84% Rahmenverträge bei Frequentis AG) sind, erfolgt die Zusammenarbeit mit Arbeitskräften der Lieferanten und Subunternehmer regelmäßig und auf allen Levels (z.B. Gespräch Einkäufer – Verkäufer), auf Management-Level durch Supplier Workshops sowie formell durch die 1x jährlich stattfindende Lieferantenbewertung und regelmäßigen Support. Im Procurement-Team finden sich Spezialist:innen für die verschiedenen Sparten des Einkaufs bei Frequentis (z.B. Hardware-Komponenten, IT-Software und Hardware, externe Ressourcen), was den fachlichen Austausch mit Lieferanten und Subunternehmer ermöglicht.

Frequentis AG 298 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales Lagebericht 2024

Abhilfemaßnahmen und Kanäle, um Bedenken zu äußern // S2-3

Es wird streng auf die Einhaltung des CSR Kodex für Lieferanten geachtet. Im Zuge der jährlichen Lieferantenbewertung wird die Einhaltung kontrolliert. Jeder Strategic Procurement Manager sendet die jeweilige Lieferantenbewertung mit einem individuell erstellten Paket an empfohlenen Maßnahmen an den Lieferanten. Im Rahmen des laufenden Geschäftsaustausches wird die Umsetzung der Maßnahmen vorangetrieben. Formell können Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihre Bedenken, z.B. bei Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen, Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Verstoß gegen Konzernrichtlinien oder EU-Recht, über die Whistleblowing Plattform einbringen. ↗ G1- Unternehmensführung / Whistleblowing

Maßnahmen // S2-4

Ein wesentlicher Aspekt ist die Lieferantenqualifikation: Der Fokus liegt auf der Qualität der ausgewählten Lieferanten und Subunternehmer sowie auf einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die Verpflichtung zur Akzeptanz des CSR Kodex für Lieferanten als einem Bestandteil der allgemeinen Einkaufsbedingungen wurde in die Lieferantenselbstauskunft aufgenommen. Somit verpflichten sich die Lieferanten gleich zu Beginn der Geschäftsbeziehungen mit ihrer Unterschrift, den Kodex für sich selbst und auch für ihre Sublieferanten anzuwenden. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Lieferantenauswahl

Zur Auswahl von Lieferanten werden generell vorrangig bereits bestehende, gut etablierte Geschäftsbeziehungen genutzt. Im Prozess zur Genehmigung neuer Lieferanten werden zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit, auch im Gebiet der Nachhaltigkeit, umfassende Informationen eingeholt. In Ergänzung zur Lieferantenselbstauskunft erfolgt je nach Bedarf ein Screening des Unternehmens bzw. werden Bonitätsauskünfte beschafft. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Nachhaltigkeitsprüfung, besonders bei angestrebten langfristigen Partnerschaften oder wenn der Lieferant seinen Sitz oder Betriebsstätten in Risikoländern hinsichtlich Nachhaltigkeit oder sozialer Kriterien hat. Involviert in den Ablauf der Lieferantenqualifizierung sind die Purchaser:innen und Strategic Procurement Manager:innen der Abteilung, zum einen in der Beschaffung von Informationen, zum anderen in der Beurteilung und Prüfung der Unterlagen.

Frequentis AG Lagebericht 2024

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 299

Jährliche Lieferantenbewertung

Zusätzlich zu den Lieferantenaudits finden in der Frequentis AG einmal jährlich Bewertungen bestehender Lieferanten statt. Die Lieferanten werden im ersten Quartal des Jahres aufgrund der nachfolgenden aktuell überarbeiteten Kriterien bewertet:

  • Qualität: z.B. Produktqualität, -komplexität, Qualitätssicherungssystem
  • Preis: z.B. Preisentwicklung und Vergleich zum Vorjahr und Marktpreis
  • Betreuungsqualität: z.B. kaufmännische, persönliche und technische Betreuung
  • Lieferperformance: Termin- und Mengentreue; umweltgerechte, nachhaltige Verpackung
  • Nachhaltigkeit des Lieferanten: Bewertung des wirtschaftlichen (Stabilität, Leistungsfähigkeit, Flexibilität, Umweltmanagement usw.) sowie des sozialen Umfelds (soziale Kompetenz.)

Diese Bewertungskriterien werden mit unterschiedlichen Gewichtungen versehen und fließen in die Gesamtbewertung ein, die mit Hilfe des ERP (SAP) durchgeführt wird. Es werden einerseits die Lieferanten mit dem höchsten Bestellvolumen (Top 10%) und andererseits jene Lieferanten beurteilt, die in bestimmten Warengruppen eine Schlüsselstellung haben. Die Bewertung für das Jahr 2024 wird wie geplant in Q1 2025 durchgeführt. 2024 wurden 101 Lieferanten mit einem Einkaufsvolumen der Frequentis AG von EUR 48,1 Mio. für das Jahr 2023 beurteilt. Die besten Lieferanten (Top 3) werden geehrt und erhalten als Anerkennung für ihre Leistungen Preise und Urkunden. Für die höchste Punkteanzahl in der Kategorie Nachhaltigkeit gibt es eine eigene Bewertung. Die Ergebnisse werden den Lieferanten zur Kenntnis gebracht. Mit Lieferanten, deren Performance verbessert werden muss, wird ein Maßnahmenpaket vereinbart und umgesetzt.

Lieferantenaudits

Die Frequentis AG führt regelmäßig Lieferantenaudits durch; diese werden jeweils Ende des Jahres für das Folgejahr geplant. Die Anlassfälle für ein Lieferantenaudit sind:

  • Kennenlernen eines potenziellen neuen Lieferanten
  • Lieferant hat wesentliches Bestellvolumen oder ein erhöhtes Risikopotenzial
  • Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit im vergangenen Jahr (z.B. Lieferschwierigkeiten, Qualität, Kommunikation - basierend auf der Lieferantenbewertung)

Es werden ausschließlich Vor-Ort-Audits durchgeführt, weil nur solche die Qualität der Prüfung sicherstellen. Während des Jahres kann es anlassbezogene Änderungen in der Auditplanung geben, geplante Audits können entfallen oder verschoben und neue Audits in die Planung aufgenommen werden. Diese Flexibilität ist erforderlich, um entsprechend auf aktuelle Anforderungen reagieren zu können. Für Tochtergesellschaften mit Einkaufsverantwortung werden Vorgaben gemäß der in der GCP verankerten Procurement-Richtlinien implementiert, Lieferantenaudits werden im Anlassfall durchgeführt.# Frequentis AG 300

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales

Lagebericht 2024

Global Procurement Team

Zuletzt wurde intern umfassend an einem gemeinsamen Verständnis zum Lieferkettenmanagement aller beschaffungsrelevanter Abteilungen sowie zu aktuellen Anforderungen gearbeitet. Ziel ist die Etablierung eines schlagkräftigen „Global Procurement Teams“ per 1. Jänner 2025, das für die weitere Ausrollung eines konzernweiten Supply Chain Managements verantwortlich zeichnet. Die Initiative, die Zentralfunktion Procurement zu einem Group Procurement weiter zu entwickeln, wurde 2023 gestartet. Auf Basis intensiver Recherchen und Analysen wurden damit begonnen, gruppenweite Bedürfnisse zu identifizieren, geeignete Procurement-Tools auszuwählen und die passende gruppenweite Organisationsstruktur zu entwickeln. Das diesbezügliche ausgearbeitete Konzept wird nur schrittweise implementiert. Die Aufwände dafür sind in den Budgets der jeweiligen Fachabteilungen eingeplant. Group Procurement spielt eine wichtige Rolle für die Erfüllung relevanter Standards und Zertifizierungen, z.B. für die ISO 27001 (Informationssicherheit), die einen wesentlichen Aspekt für das Lieferantenmanagement darstellt.

Schulungen für Mitarbeiter:innen im Lieferkettenmanagement

Die Führungskräfte und Mitarbeiter:innen, die im Lieferkettenmanagement tätig sind, werden regelmäßig in den Grundsätzen der Transparenz in Lieferketten geschult, einschließlich den Aspekten der strikten Vermeidung von Sklaverei, Menschenhandel, jeder anderen Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit, Kinderarbeit und allen Arten von Diskriminierung. Schwerpunktmäßig finden diese Schulungen im Rahmen des monatlichen Procurement-Abteilungsmeetings statt.

Moderne Sklaverei

Im jährlich aktualisierten Modern Slavery Statement berichtet Frequentis zu aktuellen Maßnahmen und Vorhaben zum Thema Moderne Sklaverei.

Ziele // S2-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen: Der Dialog mit Lieferanten und Sub-Auftragnehmern soll vor allem im Bereich der Nachhaltigkeit weiter ausgebaut und so Verbesserungspotenziale evaluiert werden.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 301

Kennzahlen // S2-freiwillig

Kennzahlen Lieferanten Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Durchgeführte Lieferantenaudits 8 n.a. ¹ 5 7
Anteil an neuen Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien geprüft wurden n.a. ¹ n.a. ¹ 98% 96%
Anteil an neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien geprüft wurden n.a. ¹ n.a. ¹ 97% 96%
Anteil an Einkaufsvolumen, das durch Rahmenverträge abgedeckt ist n.a. ¹ n.a. ¹ 84% 79%
Auflösung von Lieferantenverträgen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen (o.ä. Vorfällen) 0 0 0 0

¹ Daten nicht verfügbar

Im Geschäftsjahr 2024 sind keine Vorfälle aufgrund Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Lieferanten bekannt.

Frequentis-Gruppe¹ Frequentis AG
Geografische Struktur der Lieferanten und Dienstleister nach Bestellvolumen
2024 2023 2024
Europa 92,1% 92,1% 95,3%
Nordamerika 4,9% 3,0% 2,2%
Asien 1,4% 1,1% 2,1%
Australien 1,4% 2,7% 0,0%
Südamerika 0,1% 0,1% 0,1%
Mittlerer Osten 0,1% 0,3% 0,2%
Afrika 0,1% 0,0% 0,1%

¹ Produkt- und projektbezogener Einkauf der Frequentis AG, Frequentis Deutschland, Frequentis Comsoft, Frequentis Orthogon, Frequentis USA, Frequentis Canada, Frequentis Australasia, Frequentis UK sowie weitere kleine Gesellschaften

Frequentis AG 302 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales

Lagebericht 2024 S4 – Endnutzer:innen

Frequentis-Kunden stellen eine wichtige Gruppe der Stakeholder dar. In Ergänzung zum Stakeholder-Dialog spielen Kunden eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Frequentis-Systeme. Die tiefe Kenntnis ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten hilft Frequentis, Kunden bei den sicherheitskritischen Abläufen und Prozessen im täglichen Betrieb zu unterstützen. Da es sich bei Frequentis-Lösungen um sicherheitskritische Infrastruktur handelt, gibt es keine Verbraucher:innen, sondern nur Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen. Die Endnutzer:innen sind hoch qualifizierte Spezialist:innen im sicherheitskritischen Bereich, wie beispielsweise Lots:innen, Disponent:innen und Controller:innen in Leitzentralen. Es wird keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Gruppen von Endnutzer:innen in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen vorgenommen. Ihre Qualifikationen sowie Einsatzfähigkeit werden laufend geprüft, da es um die Sicherheit von Menschenleben geht. Somit dürfen Endnutzer:innen nicht minderjährig oder auf irgendeine Weise beeinträchtigt sein. Weiters ist die Aus- und Weiterbildung sowie der regelmäßige Austausch zwischen Frequentis und den Endnutzer:innen von großer Wichtigkeit, um Risiken bei der Verwendung der Systeme zu minimieren. Die negativen Auswirkungen sind im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Bereitstellung von Frequentis- Systemen nicht systemisch, sondern können nur mit individuellen Vorfällen zusammenhängen. Die Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit den Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen wurden innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

// S4.SBM-3 Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Potenzielle negative Auswirkung Datenverlust oder Datenschutzverletzung beim Umgang mit persönlichen Daten von Kund:innen (Nachg. Wertschöpfungs- kette) kfr. mfr., lfr.
Frequentis hat mit einer Vielzahl von sensiblen Daten zu tun, trotz diverser Maßnahmen ist ein Vorfall nicht ganz auszuschließen.
Potenzielle negative Auswirkung Unfälle bei der Verwendung von Frequentis-Systemen beim Kunden (Nachg. Wertschöpfungs- kette) kfr. mfr., lfr.
Frequentis-Systeme werden mit Strom betrieben, die Installation, Montage, Bedienung und Wartung ist nur durch qualifizierte und geschulte Personen gestattet. Potenzielle Unfälle können zur Gefährdung von Menschenleben führen.
Risiko Reputationsverlust oder Verwaltungsstrafen durch einen potenziellen Datenschutzvorfall & nachg. Wertschöpfungs- kette kfr. mfr., lfr.
Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Datenschutzvorfall kommen und in Verbindung damit zu Verwaltungsstrafen oder einem Reputationsrisiko.
Risiko Auftragsverlust oder strafrechtliche Konsequenzen durch einen Unfall bei der Verwendung von Frequentis-Produkten (Eigene Geschäftstätigkeit & nachg. Wertschöpfungs- kette) kfr. mfr., lfr.
Trotz Sicherheitsmaßnahmen könnte es zu einem Unfall kommen und in Verbindung damit zu strafrechtlichen Konsequenzen oder Auftragsverlusten.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales 303

Konzepte // S4-1

Um die Sicherheit der Endnutzer:innen zu gewährleisten und die Risiken zu minimieren, werden bei der Auslieferung jedem Kundenprojekt Safety Guidelines beigefügt, welche bei der Nutzung befolgt werden müssen. Die darin beschriebenen Verhaltensregeln werden auch zusätzlich in Schulungen und Trainings den Endnutzer:innen nähergebracht. Weiters gibt es umfassende Schulungsunterlagen zur Pflege und Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung sowie den spezifischen Arbeitsanweisungen. Für die Erstellung, Verteilung und Umsetzung der Safety Guidelines sowie die Organisation der einzelnen Schulungen und Trainings sind die einzelnen Projektverantwortlichen als höchste Ebene in der Organisation zuständig. Die Safety Guidelines adressieren die wesentliche Auswirkung und das Risiko von Unfällen bei der Verwendung von Frequentis-Produkten. Die Achtung der Menschenrechte sowie der Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) sind im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe verankert (siehe ↗ G1- Governance / Konzepte). Die dort beschriebenen Konzepte zum Thema Menschenrechte und Whistleblowing sind ebenfalls für S4 – Endnutzer:innen gültig. Sie stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO (International Labor Organisation) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Informationen und die Adressierung der wesentlichen Auswirkung und Risiko zum Thema „Datenschutz“ werden in ↗ S1- Arbeitskräfte des Unternehmens / Datenschutz im Detail beschrieben. Die in S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens beschriebenen Konzepte zu Datenschutz sind ebenfalls für S4 – Endnutzer:innen gültig. Alle genannten und referenzierten Konzepte decken Endnutzer:innen von Frequentis-Systemen ab.

Maßnahmen // S4-2, S4-3, S4-4

Umfangreiche Prozesse entlang des gesamten Lebenszyklus der Frequentis-Systeme stellen sicher, dass Endnutzer:innen diese sicher und problemlos bedienen können. Bei großen Kundenprojekten werden bereits in der Angebotsphase Workshops abgehalten, um bestmöglich auf die Kundenbedürfnisse eingehen zu können. Weitere Workshops sowie Schulungen und Trainings für die Bedienung der Systeme erfolgen in der Auslieferungs- und Abnahmephase. Alle Informationen und Schulungsunterlagen werden den Endnutzer:innen auch schriftlich zur Verfügung gestellt. Für bestehende Kunden werden von den einzelnen Frequentis-Geschäftsbereichen regelmäßig User Group Konferenzen durchgeführt. Dabei werden auf Management-Ebene Branchentrends und Herausforderungen der einzelnen Industrien diskutiert. Von den Kunden eingebrachte aktuelle Anforderungen bringen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Lösungsportfolios. Direktes Feedback durch Endnutzer:innen im regelmäßigen Dialog fördern die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dieses wird neben dem Austausch in regelmäßigen Kunden-Workshops, User Groups oder im Zuge von Messen oder Konferenzen, auch innerhalb des Customer Satisfaction Prozesses eingeholt.# Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Soziales

Innerhalb des Customer Satisfaction Prozesses, welcher regelmäßig von den Account Managern durchzuführen ist, wird die Kundenzufriedenheit mittels eines standardisierten Fragebogens abgefragt. Die Rückmeldungen und das darin enthaltene Feedback werden analysiert, und bei Bedarf Schritte geplant und gesetzt, um Verbesserungen und Abhilfemaßnahmen zu implementieren. Alle Daten und Schritte werden innerhalb eines Management Reports dokumentiert und gegebenenfalls weiterverfolgt.

Zusätzlich können Endnutzer:innen auch über die Frequentis-Homepage Anliegen und Bedürfnisse melden sowie Missstände und Risiken anonymisiert über die Whistleblowing Webseite aufzeigen. Weitere Informationen zum Thema Whistleblowing sind in Kapitel ↗ G1- Governance / Whistleblwoing beschrieben.

Die innerhalb der unterschiedlichen Kanäle abgefragte Kundenzufriedenheit dient als Indikator für die Qualität und Wirksamkeit von Kundenbindungsmaßnahmen und des Qualitätsmanagements. Negative Meldungen werden bei Frequentis ernst genommen und an die zuständige Abteilung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Eine weitere Dienstleistung, die die Frequentis-Gruppe ihren Kunden laufend und innerhalb eigener Projekte anbietet, sind Beratungsleistungen des Control Room Consulting. Dieses Beratungsteam hilft Endnutzer:innen durch End-to-End Analysen, ihre Arbeitsprozesse, die Entscheidungsfindung sowie die strategische Planung der Arbeitsabläufe zu optimieren. Dabei kommt es zu einem engen Informationsaustausch, durch welchen Frequentis wichtige Einblicke in die Sichtweisen und den Betrieb der Endnutzer:innen gewinnt. Die zielgruppengerechte Interaktion mit den Endnutzer:innen ist essenziell und führt auf beiden Seiten zu positiven Ergebnissen.

2024 wurde ein neues Projekt innerhalb des Control Room Consultings, das „UX@Frequentis“, gestartet, durch das langfristig der Austausch zwischen den Endnutzer:innen und den Frequentis-Entwickler:innen vertieft werden soll. Dadurch soll einerseits eine höhere Benutzer:innenzufriedenheit erreicht werden, andererseits sollen der Entwicklungsprozess beschleunigt und die Redesign-Runden verringert werden. Im Geschäftsjahr 2025 sind die ersten UX@Frequentis-Treffen zwischen Endnutzer:innen und Entwickler:innen geplant. Durch den Einsatz von Prototypen, die Unterstützung der Implementierungsteams und klare Designvorgaben für Benutzeroberflächen werden positive Auswirkungen auf Frequentis-Projekte erwartet – verprobt werden soll das im Jahr 2025 an zwei laufenden Großprogrammen.

Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung der genannten Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist. Im Geschäftsjahr 2024 sind keine Vorfälle aufgrund Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit Endnutzer:innen bekannt.

Ziele // S4-5

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele innerhalb des Themengebiets „S4 - Endnutzer:innen“, die den ESRS-Mindestanforderungen gemäß MDR-T entsprechen. Die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen wird anhand der oben erläuterten Feedback-Kanäle gemessen.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance

G1 – Unternehmensführung

Der Erfolg von Frequentis beruht vor allem auf dem Engagement, der Verantwortlichkeit und dem ethischen, rechtmäßigen Verhalten aller Mitarbeiter:innen in den Unternehmen der Frequentis-Gruppe. Um diesem Ruf gerecht zu werden, ist es für Frequentis eine Selbstverständlichkeit, dass die Geschäftstätigkeit mit Integrität und auf Basis hoher ethischer Grundsätze ausgeübt wird. Diese sind insbesondere im sicherheitskritischen Sektor von großer Bedeutung.

Die Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit der Unternehmensführung und Unternehmenskultur wurden innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert und sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont
Tatsächliche positive Förderung eines verantwortungsvollen und integren Handelns sowie einer Non-Punishment-Kultur (Eigene Geschäftstätigkeit) Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe fasst die Grundsätze und Leitlinien für verantwortungsvolles und integres Handeln zusammen. mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Anonyme Meldung von Missständen oder Verstößen. Das Whistleblowing-Service erlaubt die anonyme Meldung von vermuteten Missständen ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. kfr., mfr., lfr.
Tatsächliche positive Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Etablierung von guten Beziehungen zu Stakeholdern. Frequentis legt großen Wert auf langfristige Partnerschaften bei allen Stakeholdern. mfr., lfr.
Potenziell negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Nichteinhaltung der sozialen und ökologischen Kriterien in der eigenen Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette. Durch die Vielzahl an Geschäftsbeziehungen im internationalen Bereich könnte es zur Nichteinhaltung von sozialen und ökologischen Kriterien kommen. kfr., mfr., lfr.
Potenziell negative Auswirkung (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Potenzieller Vorfall von Korruption oder Bestechung. Trotz eines umfassenden Compliance Management Systems könnte es zu Fällen von Korruption oder Bestechung kommen. kfr., mfr., lfr.
Chancen (Eigene Geschäftstätigkeit) Stärkung des Vertrauens der Stakeholder durch kontinuierlichen Stakeholder-Dialog. Verantwortungsvolles und integres Handeln sowie eine offene Unternehmenskultur ermöglichen es, evtl. Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu adressieren, sowohl unternehmensintern als auch -extern. kfr., mfr., lfr.
Risiken (Eigene Geschäftstätigkeit & vorg. & nachg. Wertschöpfungskette) Auftragsverlust, Verlust von Mitarbeiter:innen oder strafrechtliche Konsequenzen durch Nichteinhaltung der Grundsätze. Compliance-Verstöße können die Reputation und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erheblich gefährden. kfr., mfr., lfr

Konzepte // G1-1

Die Grundsätze der Integrität und Geschäftsethik sind im Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe, der Whistleblowing-Richtlinie, der allgemeinen Global Corporate Policy (GCP), der internen Anti-Korruptions-Richtlinie sowie dem Corporate Social Responsibility (CSR) Kodex für Lieferanten festgehalten und bilden die Basis für die interne und externe Zusammenarbeit.

Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe ist ein wesentlicher Bestandteil der Frequentis-Unternehmenskultur und prägt die Unternehmensgruppe. In der GCP sind die grundlegenden Verhaltensregeln für die gruppenweite Zusammenarbeit auf Basis eines verantwortungsvollen und integren Handelns definiert.

Die Whistleblowing-Richtlinie ergänzt den Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe um ein überaus wichtiges Themengebiet. Durch diese wird die EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) Rechnung getragen und die Möglichkeit eingeräumt, Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Die Anti-Korruptions-Richtlinie dient als Handlungsanweisung zur Vermeidung jeglicher Form der Korruption und als Orientierungshilfe zur Sicherstellung eines rechtlich einwandfreien Verhaltens gegenüber den Geschäftspartnern der Frequentis-Gruppe.

Zur Umsetzung der kapitalmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen innerhalb der Frequentis-Gruppe wurde eine Kapitalmarkt-Compliance Richtlinie erlassen, die insbesondere den Umgang mit und die Veröffentlichung von kapitalmarktrelevanten Informationen, Handelsverbote in Bezug auf die Aktien und sonstigen Finanzinstrumente der Frequentis AG, sowie die Meldepflicht bei Eigengeschäften („Directors’ Dealings“ Meldungen) umfasst und erläutert.

Die genannten Policies wurden vom Vorstand der Frequentis AG freigegeben und gelten für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe. Sie adressieren die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Zusammenhang mit Unternehmensführung. Außerdem gibt es zu diesen Richtlinien verpflichtende Schulungen.

Darüber hinaus liegt es im Interesse der Frequentis-Gruppe, dass die in diesen Policies zum Ausdruck gebrachten Grundsätze auch von allen wesentlichen Geschäftspartnern wie beispielsweise Lieferanten, Berater:innen und Werkunternehmer:innen beachtet und befolgt werden. Weitere Informationen zu den Lieferanten siehe ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette / Konzepte.

Alle Policies werden den jeweiligen Stakeholdern entweder durch die Intranet-Seite oder – falls die Stakeholder keinen Zugang zum Intranet haben – direkt zur Verfügung gestellt. Der Verhaltenskodex der Frequentis-Gruppe ist zusätzlich auf der öffentlich zugänglichen Internet-Seite www.frequentis.com > Sustainability & CSR > Kunden & Märkte verfügbar.

Management der Beziehungen zu Lieferanten // G1-2

Eine detaillierte Beschreibung des Beschaffungsverfahrens, der Lieferantenauswahl und der Beziehung zu den Lieferanten wird in ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Detail beschrieben.

Maßnahmen // G1-3

Neben den genannten Konzepten prägt die Unternehmenskultur maßgeblich den Arbeitsalltag bei Frequentis. Sie wird durch konsistentes und authentisches Verhalten geschaffen. Die Aktivitäten und Maßnahmen, die gesetzt werden, um der Unternehmenskultur und den Konzepten gerecht zu werden, sind auf den Zweck, die Vision und die Strategie von Frequentis abgestimmt und unterstützen diese.# Compliance

Die Verankerung wesentlicher Grundsätze im Bewusstsein aller Mitarbeiter:innen ist erklärtes Ziel der Frequentis-Gruppe – Compliance ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Ein vom Vorstand bestellter Compliance Officer unterstützt diesen bei der Wahrnehmung der Compliance-Aufgaben in der gesamten Frequentis-Gruppe. Sein Hauptaufgabengebiet liegt darin, Awareness zu schaffen und durch entsprechende Maßnahmen ein vorbildliches, gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten zu fördern. Sowohl in der Frequentis AG als auch in den Tochtergesellschaften sind die länderspezifischen Gesetze und Vorgaben von den Mitarbeiter:innen und gleichermaßen von den Agents und Sublieferanten einzuhalten. Als Anbieterin von Kommunikations- und Informationssystemen im sicherheitskritischen Bereich hat Frequentis eine hohe Verantwortung den Kunden, der Gesellschaft und den Aktionär:innen gegenüber; deren Vertrauen ist für die Erfüllung des Frequentis-Geschäfts unabdingbar. Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg können durch Compliance-Verstöße erheblich gefährdet werden. Das Compliance Management System ist daher auf folgenden Grundlagen aufgebaut:

  • Prävention: Erstellung von Konzernrichtlinien, Durchführung von Schulungen, Schaffung von Compliance Awareness, Beratung bei komplexen Compliance-Sachverhalten
  • Früherkennung: Möglichkeit der Meldung von Compliance-Vorfällen; Durchführung von Compliance-Audits und anlassbezogenen Sonderprüfungen
  • Reaktion: Falls erforderlich, das Ergreifen von notwendigen Maßnahmen und Sanktionen

Weiters stehen die Prävention und Aufdeckung von Compliance-Verstößen gegen Unternehmensinteressen, die Vermeidung von Haftungsrisiken und Reputationsschäden, die Schulung, Beratung und Absicherung von Unternehmensleitung, Führungskräften und Mitarbeiter:innen im Fokus der Compliance-Aktivitäten. Der Compliance Officer ist auch Anlaufstelle für Compliance-Anliegen der Mitarbeiter:innen. Diese können per E-Mail, per Telefon oder persönlich eingebracht werden.

Kennzahlen Compliance

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Bearbeitete Compliance-Anfragen von Arbeitnehmern 12 12 10 9
Zahl der Beschwerden, die über die Whistleblowing Plattform, eingereicht wurden 1 2 1 2
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden (EUR) 0 0 0 0
Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens im Berichtszeitraum 0 0 0 0
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen (EUR) 0 0 0 0

Im Geschäftsjahr 2024 gab es weder Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung, noch Vorfälle auf Grund von Menschenrechtsverletzungen.

Whistleblowing

Eine offene und ehrliche Unternehmenskultur sowie Transparenz und Wertschätzung in der Kommunikation sind seit jeher wichtige Werte für Frequentis. In Ergänzung zu schon bestehenden Möglichkeiten, Missstände und Risiken aufzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge einzubringen, wurde im Dezember 2021 ein Whistleblowing-System implementiert, um der entsprechenden EU-Richtlinie Rechnung zu tragen. Das Whistleblowing-System wurde zunächst in der Frequentis AG eingeführt, im nächsten Schritt erfolgte die Ausrollung in den laut EU-Richtlinie verpflichteten Tochtergesellschaften. Zusätzlich zu den Verpflichtungen der EU-Richtlinie wurde bei der Einführung auf nationale Gegebenheiten sowie die Punkte, die innerhalb des Stakeholder-Dialogs erhoben wurden, geachtet. Das System ist weltweit für alle Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe über einen Link im Intranet sowie für Kunden oder andere externe Partner über einen Link auf der Frequentis-Website zugänglich und direkt über die Eingabe der Website https://frequentis.integrityline.com im ausgewählten Browser erreichbar. Allen Stakeholdern weltweit wird damit die Möglichkeit geboten, in anonymisierter Form Vorfälle zu melden, die den Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen sowie deren Versuch, auf Ungleichbehandlung oder andere Formen von strafbarer Diskriminierung, auf Verstöße gegen die Anti-Korruptions-Richtlinie, oder auf Verstöße gegen EU-Recht nahelegen. Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt und Personen, die im guten Glauben einen Hinweis abgegeben haben, werden vor Repressalien jeglicher Art geschützt. In einem klar definierten Prozess und unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips erfolgt die Analyse der eingehenden Meldung durch die Whistleblowing-Officer, die danach die darauffolgenden Arbeitsschritte veranlassen. Bei Rückfragen können sie sich über das anonyme Postfach des Systems mit der oder dem Whistleblower:in in Verbindung setzen.

Anti-Korruption und Bestechung

Frequentis toleriert keine Form der Korruption und Bestechung. Neben der Anti-Korruptions-Richtlinie, die als Handlungsanweisung dient, gibt es Prozesse, um Korruption und Bestechung zu vermeiden und ggf. aufzudecken. Dazu gehören verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen sowie zusätzliche vertiefende Schulungen für Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt. Eine weitere laufende Maßnahme bilden die laufenden Überprüfungen der Eingangs- und Spesenabrechnungen bezüglich Einhaltung der betraglichen Grenzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Rechnungen für Geschenke, Einladungen und Bewirtungen. Auf Basis eines internen Prozesses werden alle Rechnungen, die Einladungen und Geschenke betreffen und das in der Konzernrichtlinie festgelegte Limit überschreiten, von der Buchhaltung zum Compliance Officer zur weiteren Kontrolle und Abklärung geschickt. Sollte es zu einem Verstoß kommen, werden weitere Schritte eingeleitet und die Information durch den Compliance Officer an den Vorstand weitergeleitet.

Trade Compliance

Die globale politische Lage führt weiterhin zu einer Betonung von internationalen Handelsbeschränkungen und wirtschaftlichen Sanktionen gegen Personen, Organisationen und Wirtschaftszweige in Drittländern, wobei mit einer weiteren Zunahme gerechnet werden muss. Im Jahr 2024 wurde das automatisierte Sanction Screening weiter ausgerollt und die Risikoanalyse aktualisiert. Das automatisierte Sanction Screening wurde bereits vor mehreren Jahren implementiert und löste den bis dahin erfolgten manuellen Abgleich ab. Das erlaubte es, den Aufwand zu reduzieren, Fehlerquellen zu eliminieren und die Daten möglichst aktuell abzugleichen. Der Abgleich der Daten mit den Sanktionslisten erfolgt täglich. Sollte das System einen „Treffer“ melden, wird ein genau definierter Prozess zur weiteren Analyse und evtl. Maßnahmensetzung gestartet

Kapitalmarkt-Compliance

Durch die in der Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie angeführten Maßnahmen soll die Einhaltung der kapitalmarktrelevanten Gesetze und Verordnungen sichergestellt werden. Der Kapitalmarkt-Compliance-Officer verantwortet die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der Frequentis-Gruppe, überwacht die darin beschriebenen Maßnahmen und berichtet direkt an den Vorstand. Auf diese Weise soll das integre Verhalten der Frequentis-Gruppe am Kapitalmarkt gewährleistet. Zum besseren Verständnis werden die Inhalte der Kapitalmarkt-Compliance-Richtlinie den Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen zusätzlich über Schulungsmaßnahmen innerhalb der Pflichtschulungen nähergebracht.

Schulungen

Schulungen bilden einen wichtigen Teil der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Unternehmenskultur und die Policies den betreffenden Stakeholdern bekannt sind und auch gelebt werden. Im Jahr 2024 wurden weiterhin verstärkt Virtual Classroom Schulungen durchgeführt. Durch diese Maßnahme haben auch die internationalen Mitarbeiter:innen einen leichteren Zugang zu den Pflichtschulungen, dadurch soll die Schulungsquote kontinuierlich erhöht werden. Die Pflichtschulungen müssen von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen alle zwei Jahre wiederholt werden und beinhalten zum Teil die Absolvierung eines Abschlusstests.

Die Pflichtschulungen werden in den Themengebieten „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“, „Anti-Korruption und Bestechung“, „Kapitalmarkt-Compliance“, „Personenbezogener Datenschutz“ und „Arbeitssicherheit“ angeboten. Die Schulungskennzahlen sind in den entsprechenden Kapiteln angeführt. Innerhalb der Pflichtschulung „Verhaltenskodex und Geschäftsethik“ werden auch die Kernelemente der Whistleblowing-Richtlinie erläutert. Weiters wird die Information, wo und wie Meldungen eingereicht werden können, angegeben. Zum Thema „Anti-Korruption und Bestechung“ gibt es zwei Schulungen: eine Pflichtschulung für alle Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen und eine für Funktionen, die hinsichtlich Bestechung und Korruption am stärksten gefährdet sind. Zu diesen gefährdeten Funktionen zählen Mitarbeiter:innen mit Kundenkontakt, wie beispielsweise der Vertrieb, Einkauf und das Management. Im Jahr 2024 wurde der Teilnehmer:innenkreis für diese risikobehafteten Funktionen erweitert und seit Mai 2024 müssen alle Mitarbeiter:innen gruppenweit, die Kundenkontakt haben, diese zusätzliche Pflichtschulung absolvieren. Auch der Vorstand hat sich dazu verpflichtet, die Schulung zum Thema „Anti-Korruption und Bestechung“ zu absolvieren.

Pflichtschulungen

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Verhaltenskodex und Geschäftsethik" 92% 91% 91% 94%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Kapitalmarkt Compliance" 93% 87% 90% 92%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Anti- Korruption und Bestechung"¹ 94% n.a. 97% n.a.

Korruption und Bestechung

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Gesamtzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung 0 0 0 0
Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0 0 0 0
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften (EUR) 0 0 0 0

Die angeführten Pflichtschulungen sind von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2- Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT- Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Politische Einflussnahme

Die Frequentis-Gruppe bemüht sich um das Vertrauen der Stakeholder, indem sie einen hohen Standard der Unternehmensführung, Transparenz und Vorhersehbarkeit umsetzt. Als Unternehmen, das vorrangig im Behördengeschäft tätig ist, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jegliche Unterstützung politischer Parteien, einschließlich Spenden, strikt untersagt ist. Dementsprechend tätigte Frequentis im Jahr 2024, ebenso wie im Vorjahr, keine Spenden an politische Parteien. Weiters hatte kein Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, welches im laufenden Berichtsjahr ernannt wurde, in den beiden Jahren vor der Ernennung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung inne. Seit 2014 ist die Frequentis AG beim European Transparency Register unter der Nummer Registration 878884412932-63 registriert, um ihre Aktivitäten im Bereich europäischer Forschungsförderung offenzulegen.

Zahlungspraktiken

Die Standardzahlungsbedingungen der Frequentis-Gruppe variieren von Land zu Land und von Vertrag zu Vertrag. Jedoch ist vorgesehen, dass Rechnungen nach Erhalt so bald wie möglich beglichen werden. Durchschnittlich wurden im Geschäftsjahr 2024 63% der Rechnungen innerhalb von 21 Tagen und 94% innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Rechnung bezahlt. In den Standardzahlungsbedingungen der Frequentis AG ist festgehalten, dass Rechnungen innerhalb von 21 Tagen mit 3% Skonto und 45 Tagen netto zu begleichen sind. Im Jahr 2024 wurden 58% der Rechnungen innerhalb von 21 Tagen und 94% innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt. Eine detaillierte Beschreibung zur Beziehung zu den Lieferanten wird in ↗ S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette im Detail beschrieben.

Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2024
Durchschnittliche Zeit, um eine Rechnung zu begleichen (Tage) 18 21
Rechnungen bezahlt < 21 Tage 63% 58%
Rechnungen bezahlt 21 - 45 Tage 31% 36%
Zahlungen innerhalb von 45 Tagen (Standardzahlungsbedingungen) 94% 94%
Rechnungen bezahlt 45 - 60 Tage 3% 3%
Rechnungen bezahlt 60 - 90 Tage 2% 2%
Rechnungen bezahlt > 90 Tage 1% 1%

Es gab im Geschäftsjahr 2024 keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs.

Frequentis-spezifisches Thema – Safety & Security

Der Umgang mit sicherheitskritischen Systemen prägt die Unternehmenskultur von Frequentis. Wo Frequentis- Systeme zum Einsatz kommen, tragen Menschen die Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen und Güter. Ein Ausfall oder fehlerhafter Betrieb eines Frequentis-Systems oder ein Angriff von außen kann daher zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschen führen. Somit ist „Sicherheit“ ein unabdingbarer Teil der Frequentis-Kultur und des Unternehmensauftrags „for a safer world“.

Frequentis deckt folgende zwei Aspekte des Begriffs „Sicherheit“ ab:

  • Safety: bezieht sich auf die Vermeidung inakzeptabler Risiken beim Betrieb von Systemen, und
  • Security: auf die Fähigkeit, sich gegen Angriffe von außen zu verteidigen.

Safety & Security sind als Begriffspaar für das nachhaltige Handeln der Frequentis-Gruppe wesentlich – „there is no safety without security“. Diese Grundvoraussetzung des Frequentis-Geschäfts im sicherheitskritischen Umfeld wird ergänzt durch besondere Anforderungen bezüglich der digitalen Sicherheit und des Datenschutzes (siehe ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / Datenschutz).

Die Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Safety & Security sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Kategorie Beschreibung Zeithorizont Auswirkung
Tatsächliche positive Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme Der Umgang mit sicherheitskritischen Systemen ist in der nachg. Wertschöpfungs-Frequentis-Unternehmenskultur verankert, Ausfallsicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme ist eine Grundvoraussetzung für die Frequentis-Geschäftstätigkeit. kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit & Wertschöpfungskette)
Tatsächliche positive Integrative Betrachtung von Safety & Security Angesichts der zunehmenden Systemkomplexität gewinnt eine integrative Betrachtung der verschiedenen Sicherheitsbereiche nachg. Wertschöpfungs- zunehmend an Bedeutung. kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit & Wertschöpfungskette)
Tatsächliche positive International anerkannte System Safety Expertise Auszeichnungen der International System Safety Society belegen die hohe Expertise. kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit)
Potenzielle negative Gefährdung kritischer Infrastrukturen mit potenziellen Auswirkungen auf Menschenleben. Ein Ausfall oder fehlerhafter Betrieb eines Frequentis-Systems nachg. Wertschöpfungs- oder ein Angriff von außen kann daher zu negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschen führen. krf. mfr., lfr. (Eigene Geschäftsätigkeit & Wertschöpfungskette)
Potenzielle negative Bedrohung der Sicherheit durch Cyber-Kriminalität Der fortschreitende digitale Wandel führt zu immer neuen Bedrohungen der Cyber-Sicherheit, die trotz umfassender sowie vorg. & nachg. Wertschöpfungskete) Gegenmaßnahmen zu Fällen von Cyber-Kriminalität führen können. krf. (Eigene Geschäftstätigkeit sowie vorg. & nachg. Wertschöpfungskette)
Risiko Reputationsverlust oder Auftragsverlust durch Ausfälle sicherheitskritischer Systeme Beeinträchtigungen oder Minderleistungen von Frequentis- Systemen würden zum sofortigen Vertrauensverlust auf Seiten der Kunden und Partner führen und damit nachhaltig die Geschäftstätigkeit beeinflussen. kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit)
Risiko Cyber-Kriminalität und erhöhte Anforderungen an Systementwicklung und Engineering Um im Bedarfsfall Vorfälle im Bereich der Informationssicherheit rasch und effizient koordinieren und geeignete Gegenmaßnahmen empfehlen zu können, sind entsprechende zusätzliche Ressourcen und Know-how aufzubauen. kfr., mfr., lfr. (Eigene Geschäftstätigkeit)

Konzepte

Die Frequentis Group Security Policy gibt die Sicherheitsrichtlinien für die gesamte Frequentis-Gruppe vor, unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene. Sie basiert auf der Frequentis-Sicherheitsstrategie, die entsprechend den Anforderungen des Marktes entwickelt wurde und die sich ändernden Risiken und Bedrohungen sowie das steigende Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt. Speziell in den Bereichen Risk Management, Business Continuity Management und Cyber Security ergeben sich laufend neue Anforderungen. Für Softwareentwicklungsteams wurden im Geschäftsjahr 2024 die Cyber Security- Richtlinien weiterentwickelt und in der Secure Development Lifecycle Policy festgeschrieben. In der Safety Policy sind die Aussagen und Grundsätze der Sicherheitspolitik, die die Grundlage für das umfassende Sicherheitsmanagementsystem bei Frequentis bilden, zusammengefasst. Eine laufende Erweiterung der damit verbundenen Prozesse und Methoden erfolgt auf Basis neuer regulativer Anforderungen bzw. sicherheitsrelevanter Erkenntnisse aus dem operativen Umfeld. Mit der Occupational Health & Safety Policy verpflichtet sich Frequentis zur Schaffung und Erhaltung einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung, um arbeitsbedingte Verletzungen, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und entsprechende präventive Maßnahmen zu definieren (siehe ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens). Ergänzend regeln Safety Guidelines den sicheren Umgang mit Frequentis-Systemen, sowohl für Kunden als auch Mitarbeiter:innen (siehe ↗ S4 – Endnutzer:innen). In den angeführten Policies sind die Eckpunkte zu Safety und Security festgehalten, sie adressieren die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken. Vertiefend dazu stehen Mitarbeiter:innen der Frequentis-Gruppe weitere Dokumente bezüglich der anzuwendenden Prozesse und Richtlinien sowie zur Einhaltung der Informationspflichten in der gesamten Frequentis-Gruppe zur Verfügung. Die Policies werden vom Vorstand der Frequentis AG freigegeben, für die Umsetzung dieser sind die Verantwortlichen der einzelnen Fachbereiche verantwortlich.

Maßnahmen

Die nachfolgenden Maßnahmen in den Bereichen Security und Safety werden, wenn nicht explizit erläutert, laufend innerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Frequentis-Gruppe gesetzt. Die personellen und monetären Ressourcen, die für die Durchführung dieser Maßnahmen benötigt werden, finden Berücksichtigung im Gesamtbudget der jeweiligen Abteilung, die für diese Maßnahme zuständig ist.

Die Frequentis Security-Organisation wurde im Jahr 2024 als Teil des umfassenden Security Improvement- Programms weiter verstärkt und ausgebaut.# Unter der Verantwortung des Chief Security Officers wirkt diese in alle Geschäftsprozesse hinein. Dabei geht es zum einen um den Eigenschutz des Unternehmens, zum anderen darum, Kunden dabei zu unterstützen, die Systemsicherheit im Betrieb zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Nachweise für deren Aufsichtsorgane zu erbringen. In der Frequentis Security-Organisation wirken folgende Teilbereiche mit ihren Schwerpunktaktivitäten zusammen:

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 315

Security für Produkte und Lösungen

Das Team der System Security trägt die gruppenweite Governance-Verantwortung für die Security von Frequentis-Produkten und -Lösungen, die an Kunden geliefert werden. Im Jahr 2024 wurde insbesondere in die Verfügbarkeit von Security-Fachkräften im Bereich der Projektabwicklung investiert. Mit der neuen Rolle „Project Security Manager“ soll Security-Kompetenz und Verantwortung direkt in die Projektteams gebracht werden. Diese Aktivität wird durch ein umfangreiches, konzernweites Ausbildungsprogramm auf Basis von CompTIA Sec+ begleitet und im Jahr 2025 entsprechend fortgesetzt werden. Darüber hinaus wurde für den Austausch und die Vernetzung zu Security-Themen eine Project Security Manager Community gegründet.

Security in der Softwareentwicklung

Das Training zum Thema Secure Development Lifecycle wurde als Pflichtschulung für alle Software- Entwickler:innen, Tester:innen und Ingenieur:innen im Bereich der Softwareentwicklung etabliert. Als unterstützende Maßnahmen wurde in Entwicklungsteams die Rolle des „Security Champions“ geschaffen. Diese Rolle unterstützt Teamkolleg:innen bei der Umsetzung der Cyber Security-Prinzipien in der Entwicklung.

Sichere Konfiguration und Härtung von Systemen

Über die CIS (Center for Internet Security) Mitgliedschaft erhält Frequentis Zugriff auf alle CIS-Ressourcen und -Tools. Das Center for Internet Security (CIS) ist eine weltweit anerkannte Non-Profit-Organisation, die sich der Verbesserung der Cyber-Sicherheit widmet. CIS unterstützt Unternehmen durch die Bereitstellung von Best Practices und Benchmarks dabei, ihre IT-Systeme effektiv gegen Cyber-Bedrohungen zu schützen.

Service Security

Die von Frequentis gelieferten software-basierten Lösungen erfordern ein breit gefächertes Support-Wissen, von umfassender operativer Unterstützung bis hin zur gezielten Unterstützung bei spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Service Security hat die Aufgabe, innerhalb des „Customer Service“-Bereichs bei sicherheitsrelevanten Themen zu unterstützen. Das umfasst auch den technischen Betrieb (Managed Services) oder Leistungen as a Service anzubieten.

IT Security

Als im sicherheitskritischen Bereich tätiges Unternehmen trifft Frequentis besondere Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Cyber-Kriminalität in Form von Angriffen auf die hausinternen IT-Services. In Anbetracht der aktuellen globalen Konfliktherde bewertet Frequentis laufend die Lage mit Bezug zur Informationssicherheit und setzt, wenn notwendig, zusätzliche gezielte Schutzmaßnahmen. Einen wichtigen Faktor bilden dabei die Mitarbeiter:innen. Um im Unternehmen eine größtmögliche Awareness zu diesem Thema zu schaffen, absolvieren Mitarbeiter:innen ein verpflichtendes „Information Security Awareness Training“, das alle zwei Jahre wiederholend durchgeführt werden muss. Um das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen weiter zu schärfen, werden regelmäßig gruppenweit Phishing- Kampagnen durchgeführt. Dabei erhalten alle Benutzer:innen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, vermeintliche Phishing-E-Mails. Diese werden automatisiert ausgewertet, Rückmeldungen dazu erfolgen über das Intranet, in der Mitarbeiter:innen-Zeitung sowie verstärkend im persönlichen Gespräch. Gesellschaften, die nicht an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angebunden sind, führen eigene Phishing- Kampagnen und Maßnahmen durch, um die Mitarbeiter:innen zu sensibilisieren.

Frequentis AG 316 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance Lagebericht 2024

Die Mitarbeiter:innen werden so auch darauf geschult, Phishing-E-Mails mit den im Mailsystem integrierten Funktionen zu melden. Diese Meldungen werden vom IT Information Security Team analysiert, um bei Bedarf weitere Schutzmaßnahmen umzusetzen. Zusätzlich finden über das Jahr verteilt Vorträge von Expert:innen sowie sonstige Austauschrunden innerhalb der Community statt. Unterstützt werden diese Aktivitäten laufend durch begleitende Kommunikation unter dem Motto „You are the key to security“. 2024 wurde zudem ein externer Professionist mit einem sogenannten internen „Red Teaming“ beauftragt, mit dem Auftrag, die internen IT-Systeme aus der Sicht eines Hackers zu kompromittieren, um daraus weitere Maßnahmen abzuleiten.

Personenbezogene Security

Die personenbezogenen Sicherheitsmaßnahmen beziehen sich zum einen auf den Schutz der Mitarbeiter:innen vor eventuellen Bedrohungen. Hervorzuheben ist das innerhalb der Frequentis AG angebotene Buddy-Prinzip bei Dienstreisen in Krisengebiete und die Vorsorge, auch versicherungstechnischer Natur, für reisende Mitarbeiter:innen bei evtl. Erkrankungen bzw. Quarantäne-Notwendigkeiten. Zum anderen erfolgt bei der Neuaufnahme von Mitarbeiter:innen (wenn rechtlich erlaubt) ein umfassender Backgroundcheck. Dieser in Verbindung mit entsprechenden Schulungen soll die Sensibilisierung der bei Frequentis Beschäftigten für den besonderen sicherheitskritischen Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist, sicherstellen. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch definierte Security Maßnahmen, die im Falle eines Abteilungswechsels oder Austritts umgesetzt werden.

Physical Security

Zur Erfüllung der geforderten Sicherheitsstandards im Bereich der physischen Sicherheit werden anhand festgelegter Schritte konzernweit an allen Standorten die Maßnahmen zur physischen Sicherheit regelmäßig überprüft, bewertet und weiterentwickelt. Durch diesen fortlaufenden Prozess wird sichergestellt, dass jeder Standort den geforderten Sicherheitsstandards entspricht und ein hohes Maß an Schutz gewährleistet ist.

Managed Supplier Security

Mit der Managed Supplier Security stellt Frequentis sicher, dass Lieferanten die für Frequentis erforderlichen Sicherheitsstandards und -praktiken einhalten. Damit sollen Daten und Abläufe vor potenziellen Bedrohungen geschützt werden, die von ihren Zulieferern ausgehen können. Die Vorgaben werden von den Einkaufsabteilungen umgesetzt.

Business Continuity-, Krisen-, und Notfallmanagement

Trotz aller Vorsorgemaßnahmen sind Cyber-Sicherheitsvorfälle Teil des Alltags jedes IT-Betriebes. Hier gilt „be prepared to react“. Um auch auf größere Vorfälle vorbereitet zu sein, wurde im Jahr 2024 das Business Continuity-, Krisen-, und Notfallmanagement weiter ausgebaut. Es wurden Standardverfahren definiert und in Übungen erprobt. Auf technischer Ebene wurde das Neuaufsetzen der Frequentis IT nach einem angenommenen fiktiven Totalausfall durch einen Cyber-Angriff geprobt. Auf organisatorischer Ebene wurde der Krisenstab zu einer groß angelegten Übung ebenfalls zum Thema Cyber-Angriff einberufen.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance 317

Frequentis Security Incident Response Team (SIRT)

Eine Maßnahme zur frühzeitigen Erkennung von Sicherheitsvorfällen ist die enge Zusammenarbeit der Bereiche Safety und Security, die durch Frequentis Security Incident Response Team (SIRT) umgesetzt wird. SIRT besteht aus Sicherheits-Expert:innen der Frequentis-Gruppe und stellt sicher, dass präventive Maßnahmen, insbesondere durch konzerninterne Informationen von Stakeholdern über kritische Schwachstellen und aktuelle Bedrohungen, gesetzt werden, und im Bedarfsfall Vorkommnisse im Bereich der Informations- sicherheit koordiniert und geeignete Gegenmaßnahmen empfohlen werden. Das ermöglicht eine rasche und effiziente Bearbeitung eines Informationssicherheitsvorfalls. Darüber hinaus werden Sicherheitsmeldungen zu kritischen Schwachstellen in Software-Komponenten beobachtet und Maßnahmen an interne Interessenvertreter:innen kommuniziert. Ein wichtiger Aspekt ist die Vernetzung und die Pflege von vertrauensvollen Beziehungen zu den Sicherheitsteams der Frequentis-Kunden sowie in der nationalen und internationalen Sicherheitsgemeinschaft, wodurch ein Vorsprung beim Erhalt von wichtigen Informationen betreffend Cyber Security erreicht wird. Im Jahr 2024 wurde das SIRT ressourcenmäßig ausgebaut, einschlägige Aus- und Weiterbildungen wurden besucht sowie regelmäßige Übungen durchgeführt.

Safety

Bei Systemsicherheit wird der unerwünschte Effekt durch den Betrieb eines Systems auf das System selbst, die Umwelt, die oder den Benutzer:in oder unbeteiligte Dritte analysiert, dazu werden risikominimierende Maßnahmen definiert. Ein umfassendes Safety-Managementsystem steht als wesentliches Element des Commitments der Unternehmensleitung zu Safety zur Durchführung der für die Systemsicherheit im regulierten Bereich notwendigen Aufgaben bereit. Grundlegende Elemente im Safety-Managementsystem als integrativem Bestandteil der Frequentis- Geschäftsprozesse sind die konsequente Anwendung internationaler Sicherheitsstandards für den jeweiligen Geschäftsbereich, das verpflichtende Safety Assessment für alle Produktentwicklungen, ein unternehmens- weites Hazard Management System zur vorbeugenden Risikominimierung und die unternehmensinterne Safety- Academy zur Ausbildung der Mitarbeiter:innen. Dies alles geschieht in Verbindung mit den unterschiedlichen regulativen Anforderungen aus den Zielländern und spezifischen Bedingungen der Kunden aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen. Weiters wird das Thema Safety sowie das Zusammenwirken mit Security den Mitarbeiter:innen aus allen Fachbereichen innerhalb eines Pflichttrainings nähergebracht.# Governance

In diesem Pflichttraining erklärt der Vorstand die Besonderheit und Wichtigkeit eines entsprechenden Verhaltens und wie dieses am besten im Arbeitsalltag umgesetzt werden kann, sei es beispielsweise durch proaktives Managen von Risiken, durch hohe Sicherheitsstandards oder ein professionelles Projektmanagement.

Safety Certificate

Bereits seit 2005 wird im Rahmen der Safety Academy eine spezielle Safety-Ausbildung, die mit einem Zertifikat abschließt, angeboten. Bislang haben 141 Mitarbeiter:innen ein Safety-Zertifikat erworben, 24 davon aus Frequentis-Tochtergesellschaften. Eine neu eingeführte Kontinuitätsstufe des Zertifikates führt zu einer Vertiefung des Safety Know-hows und des Aufbaus einer gruppenweiten Safety-Kompetenz. Das Safety Certificate-Trainingsprogramm dient zur Ausbildung von Safety Peers in verschiedensten Unternehmensbereichen. Im sicherheitskritischen Bereich ist die Safety Kompetenz ein wesentliches Unternehmensmerkmal. Damit wird die Safety-Kompetenz gruppenweit weiter gestärkt; zusätzlich werden die Ergebnisse der Analysen zur kontinuierlichen Verbesserung von Produkten und internen Abläufen verwendet. Die Kontinuitätsstufe stellt sicher, dass aktuelle Themen und Anforderungen sowie Methoden und Erkenntnisse in der Weiterbildung laufend berücksichtigt werden.

Frequentis AG | 318 | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance | Lagebericht 2024

Um rollenspezifische Safety-Ausbildungen sicherzustellen und relevanten Funktionen in Konzerntöchtern schneller spezifische Trainings anbieten zu können, ist darüber hinaus ein breites Angebot an weiteren Safety- Trainings (Hazard Management, System Safety, Reliability Engineering, Compliance Engineering, Human Factors, Software Safety) in der Safety-Academy verfügbar. Zunehmend muss die Systemsicherheit die Cyber-Sicherheit miteinbeziehen, indem gemeinsame Interessen und Schnittpunkte ermittelt werden. Die Forschung in diesem Bereich hat bereits begonnen, wie die IET International System Safety incorporating the Cyber Security Conference zeigt. Diesem internationalen Trend folgend, hat das Safety Department die Zusammenarbeit mit mehreren anderen Frequentis-Abteilungen wie dem Network & IT-Solutions Team, das sich auf das Design, die Bereitstellung und den Support von IT- Infrastruktur im Rahmen von Frequentis Liefer- und Serviceprojekten konzentriert, sowie dem Team von Corporate Research aufgenommen, um Lösungen für diese Herausforderung zu finden.

Vernetzung mit internationalen Safety und / oder Security Communities

Die aktive Teilnahme an nationalen und internationalen Safety- oder Security Communities, Plattformen und Gremien hat für Frequentis einen hohen Stellenwert. Hier werden zukünftige Risiken eingeschätzt, Strategien entwickelt und Erfahrungen ausgetauscht. Im Anlassfall kann man so auf den Austausch mit vertrauens- würdigen Expert:innen zurückgreifen, z.B. wenn Infrastrukturen in großem Stil angegriffen werden. Im Jahr 2024 hat Frequentis zu folgenden Communities aktiv beigetragen:

  • Austrian CERT (Computer Emergency Response Team) Network
  • FIRST (global Forum of Incident Response and Security Teams)
  • EUROCAE (European Organisation for Civil Aviation Equipment) Working Group 72
  • EUROCAE Working Group WG 130: ATM/ANS Supporting Standards
  • Cyber Security Platform Austria
  • CANSO (Civil Air Navigation Services Organisation): Cyber Safety Working Group
  • CANSO: Next Generation Safety Management System Workgroup
  • CANSO: Human Performance Working Group
  • ETSI (European Telecommunications Standards Institute)
  • EASA (European Union Aviation Safety Agency): Rule Making Task RMT.0161: Conformity Assessment
  • ISSS International System Safety Society
  • ISC(2) International Information System Security Certification Consortium
  • ICAO (International Civil Aviation Organization)
  • 3GPP (3rd Generation Partnership Project)

Ziele

Frequentis verfügt aktuell über keine messbaren ergebnisorientierten Ziele, die den ESRS-Mindest- anforderungen gemäß MDR-T entsprechen, verfolgt jedoch mit folgenden Vorhaben die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Auf Basis einer breit gefächerten Sicherheitsstrategie soll der weitere Ausbau der Safety & Security-Kompetenz und -Organisation laufend erfolgen. Diese Fähigkeiten werden regelmäßig unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen verstärkt, damit Frequentis-Kunden sich umfassend auf die Sicherheit der von Frequentis gelieferten Lösungen und Services verlassen können.

Frequentis AG | Lagebericht 2024 | Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung | Governance | 319

Alle entlang der Wertschöpfungskette involvierten Abteilungen und Unternehmen der Frequentis-Gruppe leisten gemäß der Global Corporate Policy dazu ihren Beitrag, um das angestrebte Anspruchsniveau zu erreichen bzw. zu halten. Die Investments in Sicherheitsfunktionen und -expertise werden weiterhin ausgebaut: in Projekte, Produkte, Lösungen, Services und Vertrieb. Ergänzend engagiert sich Frequentis in Experten- Communities und Standardisierungsorganisationen sowie durch den Aufbau von Partnerschaften und Forschungskooperationen.

Kennzahlen

Kennzahlen Frequentis-Gruppe Frequentis AG
Security 2024 2023 2024 2023
Anzahl der IT-Ausfälle aufgrund von Cyber-Angriffen im Berichtsjahr 0 0 0 0
Anzahl der durchgeführten "Phishing"-Kampagnen im Berichtsjahr¹ 9 12 9 12
Anzahl gruppenweiter SIRT (Security Incident Response Team) Events 12 12 12 12
¹ innerhalb der Gesellschaften, die an IT-Landschaft angebunden sind
Kennzahlen Frequentis-Gruppe Frequentis AG
Safety 2024 2023 2024 2023
Gesamtzahl ausgestellter Safety-Zertifikate im Berichtsjahr¹ 141 135 117 116
¹ Anpassung der Berechnungsmethode gegenüber Vorjahresbericht
Pflichtschulungen Frequentis-Gruppe Frequentis AG
2024 2023 2024 2023
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Sicherheitskritisches Verhalten" 92% 87% 90% 91%
Anteil erfolgreicher Abschluss E-Learning "Informationssicherheit" 93% 86% 91% 88%

Die Pflichtschulungen Safety & Security sind von allen Mitarbeiter:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen im 2-Jahres-Rhythmus durchzuführen. Der Anteil der erfolgreichen Absolvierung berechnet sich aus den abgeschlossenen Schulungsteilnahmen dividiert durch die erforderlichen Schulungsteilnahmen im Berichtsjahr. Zur Berechnung wurden die Arbeitnehmer:innen mit unbefristeten Arbeitsverträgen in Gesellschaften herangezogen, die an die IT-Landschaft der Frequentis-Gruppe angeschlossen sind, und somit Daten zu den Pflichtschulungen elektronisch verfügbar sind. Es wird angenommen, dass der Anteil in den anderen Gesellschaften ähnlich ist.

Frequentis AG | 320 | Chancen- & Risikomanagement | Lagebericht 2024

Chancen- & Risikomanagement

// ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Frequentis hat konzernweit ein aktives Risikomanagement implementiert. Grundsätzliches Ziel ist es, das Chancen- und Risikopotenzial ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmensgruppe zu setzen. Ein zentrales Risiko liegt in variablen Auslastungsszenarien, denen das Unternehmen durch ein umfassendes Szenarien- Management begegnet. Dies, zusammen mit dem Risikobewusstsein der Belegschaft, ermöglicht ein rechtzeitiges Erkennen und Gegensteuern über die gesamte Unternehmensgruppe, auch bei Wirtschaftssituationen, die sich ungeplant entwickeln.

Die Frequentis-Gruppe führt regelmäßig eine umfassende interne Evaluierung aller relevanten Risiken und Chancen durch und fasst diese in Form eines konzernweiten Risikoberichts zusammen, der in erweiterter Managementrunde diskutiert wird. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Um Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern, verfügt die Frequentis-Gruppe über eine fundierte Risk Management Policy, ein konzernweites Risikomanagement, ein umfassendes Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine Interne Revision.

Compliance- Verstöße können für jedes Unternehmen ein erhebliches Risiko darstellen. Die Risk Management Policy ist an den international anerkannten Standard der ISO 31000 angelehnt. Diese Policy bildet das Rückgrat der Bemühungen, Risiken systematisch zu identifizieren, bewerten und managen. Durch diesen bewährten Vorgang gewährleistet Frequentis eine ganzheitliche Betrachtung der Chancen und Risiken. In regelmäßigen Abständen führt die erweiterte Managementrunde eine umfassende Diskussion über die resultierenden Maßnahmen zur Chancennutzung sowie zur Risikoreduzierung. Hierbei werden gezielte Aktionspunkte identifiziert und beschlossen, um sicherzustellen, dass Frequentis agil auf Herausforderungen reagieren kann und gleichzeitig die sich bietenden Möglichkeiten voll ausschöpft. Diese proaktive Vorgehens- weise sichert nicht nur die Ertragskraft des Unternehmens, sondern stärkt auch die Position in einem sich verändernden geschäftlichen Umfeld. Für den Prozess zeichnet der Director Group Security & Risk Management verantwortlich.

Um internen und externen Personen die Kommunikationswege zur Meldung von Vorfällen zu vereinfachen, führte Frequentis auf Gruppenebene Ende 2021 ein Whistleblowing-System (Hinweisgeber-System) ein, welches sowohl über die Website unter www.frequentis.com/de/whistleblowing als auch über das Intranet erreichbar ist. Damit werden die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erfüllt.

Projektmanagement als operatives Herzstück

Wesentliche Bedeutung hat das Risikomanagement in den Projekten, die das Kerngeschäft und operative Herzstück von Frequentis darstellen. Eine tiefgreifende Risikoanalyse als Bestandteil des professionellen und wirkungsvollen Projektmanagements berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus der Projekte.# Im Sinne einer klaren Risiko- und Ergebnissteuerung werden so Risiken identifiziert, verfolgt, entschärft bzw. bereinigt. In einem periodisch stattfindenden Projektmanagement-Board erfolgt die Steuerung des gesamten Projekt- Portfolios sowie das Review und die Zuordnung von Projekten zu den jeweiligen Geschäftstypen. Darüber hinaus treibt das Projektmanagement-Board die kontinuierliche Verbesserung der Projektmethoden und der Projektmanagement-Prozesse voran.

Frequentis AG Lagebericht 2024

Chancen- & Risikomanagement 321

Weiters finden mehrmals jährlich Projektbewertungen in erweiterter Managementrunde statt. Dabei werden alle wesentlichen Projekte präsentiert, Risikoeinschätzungen und Abweichungen diskutiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die Leistungserbringung, Abrechnungen und Zahlungseingänge werden so laufend überwacht. Ergänzt werden diese Projektbewertungen durch periodisch stattfindende Statusmeetings in den einzelnen Einheiten, in denen die Steuerung der Betriebsleistung sowie des Deckungsbeitrags im Hinblick auf das Gruppen-Ergebnis erfolgt.

Evaluierung des Risikomanagements

Die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems von Frequentis gemäß C-Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex geprüft und dessen Angemessenheit im März 2025 im Zuge der Abschlussprüfung bestätigt.

Risiken im Überblick

Sollte sich eines der in diesem Kapitel angeführten Risiken verwirklichen, könnte sich dies nachteilig auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Frequentis auswirken. Um einen umfassenden Überblick über die Risiken innerhalb der Frequentis-Gruppe zu erhalten, werden diese nach Auswirkungen kategorisiert. Durch die Einteilung in Projekte, Finanz, Recht & Compliance, Operational & HR (Human Resources), Security, Strategie und ESG (Environmental, Social und Governance) wird eine präzise Struktur geschaffen, die es ermöglicht, die vielfältigen Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeiten vollständig zu erfassen. Im Folgenden werden die spezifischen Kategorien erläutert, um ein umfassendes Verständnis für die Risikomanagementstrategien und -aktivitäten zu vermitteln.

Frequentis AG 322 Chancen- & Risikomanagement Lagebericht 2024

Risiken in Bezug auf Projekte

Unvorhersehbare Ereignisse, die typisch im Zusammenhang mit Verträgen aus Ausschreibungen sind, sowie saisonale und jährliche Fluktuation der Auftragslage. Ein wichtiger Teil des Geschäfts besteht darin, im Rahmen von nach oftmals langwierigen Ausschreibungs- prozessen erhaltenen Aufträgen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Der Wettbewerb ist intensiv und Ausschreibungsverfahren sind typischerweise langwierig und umfangreich und erfordern erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen. Projekte von staatlichen und teilstaatlichen Organisationen sind abhängig von regulatorischen Entscheidungen, budgetären Aspekten und internen Genehmigungs- und Freigabeverfahren. Gelingt es Frequentis nicht, in Ausschreibungsprozessen erfolgreich zu sein, sind alle für ein solches Projekt eingesetzten Mittel und Ressourcen verloren. Verzögerungen im Ausschreibungsprozess und bei der Projektabwicklung können sich nachteilig auf die Auftragseingänge und die operative Leistung von Frequentis auswirken, wobei die Auswirkungen umso gravierender sein können, je größer ein Projekt ist. Auftragseingänge, operative Leistung und Ertrag von Frequentis unterliegen typischerweise erheblichen saisonalen Schwankungen. In der Regel generiert Frequentis den größten Teil der Auftragseingänge, der operativen Leistung und des Ertrags im vierten Quartal eines Geschäftsjahres und das Ergebnis des ersten Halbjahres eines Geschäftsjahres ist in der Regel negativ. Zudem sind Zahlungen in den meisten Fällen vom Erreichen von Meilensteinen und dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Projekte abhängig.

Ertragsschwankungen aufgrund der Auswirkungen von Großprojekten. Der Umsatz von Frequentis kann aufgrund der spezifischen Zahlungszeitpunkte für Großprojekte in den einzelnen Perioden erheblich schwanken. Solche Verträge generieren in dem betreffenden Geschäftsjahr, im Vergleich zu jenen Geschäftsjahren, in denen es keine solche Großaufträge gab, einen bedeutsamen Beitrag zum Umsatz.

Kostenüberschreitungen. Kosten- und Produktionsveränderungen bei Projekten auf Basis von Festpreisverträgen können das finanzielle Ergebnis des jeweiligen Projektes beeinflussen. Die für die Durchführung von Projekten erforderlichen Aufwendungen (insbesondere, wenn ein Projekt mit erheblichen Forschungs- und Entwicklungskosten oder Engineering-Arbeiten verbunden ist) könnten zu niedrig angesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Projekte unprofitabel oder sogar verlustbringend werden können.

Weitere Risiken aus diesem Bereich. Unsichere, verzögerte oder aufgeschobene Aufträge.

Risiken in Bezug auf Finanz

Berechtigte / unberechtigte Inanspruchnahme oder Nichtverfügbarkeit von Bankgarantien. Frequentis gewährt regelmäßig Bankgarantien (Bietungsgarantien, Anzahlungsgarantien, Erfüllungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften) an Kunden als Sicherheit für deren vertragliche Ansprüche. Berechtigte oder unberechtigte Inanspruchnahme dieser Bankgarantien kann zu Liquiditätsproblemen führen. Ebenso war und ist es möglicherweise schwierig, bei Ausschreibungen von Waren- und Dienstleistungsverträgen in Ländern, in denen Hausbanken von Frequentis keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen unterhalten, (rechtzeitig) entsprechend geeignete Banken für die Ausstellung solcher Bankgarantien zu finden. Sollte keine entsprechende Bank gefunden werden, kann Frequentis an Ausschreibungen in solchen Ländern nicht teilnehmen. Die Frequentis AG hat einige Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften abgegeben. Damit übernimmt die Frequentis AG das Risiko der Vertragserfüllung dieser Tochtergesellschaften.

Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen von Kunden. Eine solche Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere bei Großprojekten, könnte aus finanziellen Schwierigkeiten oder der Insolvenz des Kunden, aus Verzögerungen bei der Projektdurchführung, aus Spannungen in der Zusammenarbeit oder aus anderen Gründen resultieren. Zahlungsverzögerungen bei staatlichen oder teilstaatlichen Einrichtungen könnten auch durch eine Verzögerung bei Budgetverhandlungen oder durch politische Unsicherheiten verursacht werden.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Chancen- & Risikomanagement 323

Weitere Risiken aus diesem Bereich.
* Nicht ausreichende Generierung von Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit zur Finanzierung des Liquiditäts- und Nettoumlaufvermögensbedarfs.
* Steigender Kostendruck, ausgelöst insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern.
* Preisfluktuationen von Rohmaterial und Energie sowie von Lohnkosten.
* Wechselkursschwankungen und steigende Zinssätze.
* Hohe bzw. über dem langjährigen Durchschnitt liegende Inflationsraten.

Risiken in Bezug auf Recht & Compliance

Rechtliche Risiken in Bezug auf Verträge aus Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Ein wichtiger Aspekt der Geschäftstätigkeit von Frequentis ist die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Ausschreibungen sind und daher mehrere spezifische Risiken mit sich bringen. Dabei gilt es zu beachten, dass:
* der Wettbewerb bei Ausschreibungen typischerweise sehr intensiv ist;
* solche Verfahren über einen längeren Zeitraum erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern;
* öffentliche Ausschreibungen teilweise deutlich nachteilige Vertragsbedingungen aufweisen, die oft nicht individuell verhandelbar sind;
* staatliche und teilstaatliche Organisationen (die die Kundenstruktur von Frequentis dominieren) aus Gründen des Protektionismus oder der politischen Einflussnahme Anbieter bestimmter anderer Länder gegenüber Frequentis bevorzugen können;
* ein an Frequentis vergebener Auftrag von erfolglosen Mitbewerbern angefochten werden kann.

Gesetzliche Vorgaben, die einen lokalen Wertschöpfungsanteil vorschreiben. Einige Länder, z.B. die USA (Buy American Act) oder Australien (Australian Industry Capability Program), schreiben gesetzlich direkt oder indirekt einen lokalen Wertschöpfungsanteil vor. In solchen Fällen muss Frequentis – unabhängig vom jeweiligen Preisniveau und der Kapazitätslage innerhalb von Frequentis und einer daraus resultierenden Unterbeschäftigung – Leistungen von lokalen Anbietern beziehen oder Akquisitionen oder Direktinvestitionen in dem jeweiligen Markt vornehmen.

Mangelhafte Leistungen im Rahmen der Verträge von Frequentis (auch als Subunternehmer). Dazu zählen unter anderem eine vollständige Nichterfüllung, Mindererfüllung oder Schlechterfüllung in Bezug auf Qualität, Zeit oder Kosten.

Mangelhafte Vertragserfüllung der Subunternehmer. Wenn Frequentis die Position eines Hauptauftragnehmers und / oder Systemintegrators einnimmt, was in immer mehr Situationen der Fall ist, übernimmt sie auch die Verantwortung für Drittlieferanten, was zusätzliche Risiken mit sich bringt. Stellt ein Subunternehmer bestimmte Komponenten bereit, die vom Hauptauftragnehmer in eine Gesamtlösung integriert werden müssen, so ist dieser mit technologischen und finanziellen Integrationsrisiken konfrontiert: Es ist unter Umständen nicht möglich, den Untervertrag zu Bedingungen abzuschließen, die jenen des Hauptvertrages mit dem Kunden im Wesentlichen gleichwertig sind. Kommt ein Subunternehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht nach, kann Frequentis mit Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen konfrontiert werden oder gezwungen sein, die ausstehende Leistung an einen Dritten abzutreten oder die restliche Leistung selbst zu erbringen.

Weitere Risiken aus diesem Bereich. Schäden an Vermögensgegenständen der Kunden während Arbeiten vor Ort.# Frequentis AG 324 Chancen- & Risikomanagement Lagebericht 2024

Nachteilige Beeinflussung der Geschäftstätigkeit durch Änderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen oder durch die Anwendung oder Auslegung von Gesetzen, insbesondere im Regulierungs-, Handels-, Finanz- und Steuerrecht.

  • Versäumnis, Technologien und Know-how erfolgreich urheberrechtlich zu schützen oder ihr geistiges Eigentum zu verteidigen.
  • Zugriff auf Bankguthaben oder andere finanzielle Vermögenswerte aufgrund von rechtlichen Vorschriften oder Illiquidität von Banken.
  • Nicht verhandelbare Vertragsklauseln in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand und insbesondere durch unbegrenzte Haftungsklauseln in ihren Verträgen.
  • Embargos und andere Handelsbeschränkungen.
  • Compliance bezogene Risiken.

Risiken in Bezug auf Operational & Human Resources

  • Verlust von bestehenden Kunden. Das Geschäft mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen, die Bereitstellung von Dienstleistungen, Updates, Upgrades oder Erweiterungen im Zusammenhang mit Produkten und Systemen, die an bestehende Kunden von Frequentis geliefert wurden und von diesen betrieben werden, liefert, nach Einschätzung von Frequentis, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die mit den von diesen Kunden bereits betriebenen Produkten von Frequentis nicht vertraut sind. Da die Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Frequentis oft über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch nehmen, bieten die Umsätze mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen eine relativ konstante Einnahmequelle für Frequentis. Umso folgenreicher ist daher ein Verlust von Bestandskunden.
  • Langfristige Lieferverpflichtungen. Frequentis ist bei bestimmten Projekten verpflichtet, Systemteile zu ersetzen oder Ersatzteile bis zu 15 Jahre oder länger zu liefern und muss die entsprechenden Produkte und das Know-how verfügbar halten; solche Verpflichtungen könnten zu unvorhergesehenen erhöhten Lagerkosten führen, die die Mittel von Frequentis binden, oder Komplikationen verursachen, wenn Lieferanten diese Komponenten nicht in der erforderlichen Menge und Qualität liefern oder die Lieferung dieser Komponenten überhaupt einstellen. In einer solchen Situation könnte es für Frequentis kostspielig oder sogar unmöglich sein, solche Komponenten von anderen Lieferanten zu beziehen oder selbst zu produzieren.
  • Ausbruch einer weltweiten Pandemie. Der Ausbruch von Pandemien, wie z. B. der COVID-19 Pandemie kann zu einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in den Märkten, in denen Frequentis aktiv ist, führen und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens nachteilig beeinflussen. Unter anderem können die Einschränkung der Reisefreiheit, Einreiseverbote, Quarantäneauflagen, Ausdünnung der Flugpläne und die damit verbundene Verringerung der Flugbewegungen sowie Einschränkungen der Produktion von Waren und Dienstleistungen einen nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung der von Frequentis bedienten Märkte haben. Die angeführten Punkte können unter anderem dazu führen, dass sich die Abnahme von Projekten im Werk oder die Abnahmen vor Ort beim Kunden verzögern oder für einen noch unbestimmten Zeitraum unmöglich werden. Es können sich auch Logistik- und Lieferprobleme und damit Engpässe in der Lieferkette ergeben. Die für Investitionen vorhandenen Budgets der Kunden können kleiner werden, die Entscheidungsfreudigkeit der Kunden kann angesichts der Unsicherheiten abnehmen.
  • Sollte Frequentis quantitative Voraussetzungen nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, dass ihr Know-how allein nicht ausreicht, um neue Kunden zu gewinnen. Die Ausschreibungen der Kunden enthalten oft quantitative Anforderungen für ihre jeweiligen Projekte, z.B. Referenzen früherer Kunden und Projekte, einen Mindestjahresumsatz oder quantitative Anforderungen hinsichtlich der Mitarbeiter:innen von Frequentis, z.B. eine Mindestanzahl von Systemexpert:innen im jeweiligen Land des Kunden.
  • Weitere Risiken aus diesem Bereich:
    • Fehlfunktionen von Produkten und Produktmängel.
    • Verlust von Schlüsselpersonal und das Versäumnis, qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen.
    • Wegfall von Zulieferern sowie Lieferunterbrechungen und -engpässe der angebotenen Dienstleistungen, Software, Bauteile oder des Rohmaterials.
    • Herausforderungen des (organischen) Wachstums, wenn diese nicht erfolgreich bewältigt werden und die Organisationseinheiten von Frequentis Überkapazitäten oder Kapazitätsengpässe aufweisen.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Chancen- & Risikomanagement 325

Risiken in Bezug auf Security

Cyber-Angriffe.

Die Geschäftstätigkeit von Frequentis ist stark von der IT-Sicherheit abhängig. Cyber-Angriffe können ein erhebliches Risiko für die Geschäftstätigkeit von Frequentis darstellen, insbesondere, weil die von Frequentis angebotenen technischen Lösungen sicherheitskritische Aufgaben erfüllen. Ist die Infrastruktur eines Kunden von einem Cyber-Angriff betroffen und wird die Schwachstelle der Infrastruktur durch ein Produkt von Frequentis verursacht oder einem solchen Produkt zugeschrieben, kann dies zu Schadenersatzforderungen, dem Verlust von Kunden und zur Beeinträchtigung der Wahrnehmung der Zuverlässigkeit von Produkten von Frequentis führen.

Änderungen der technologischen Standards.

Die Entwicklung von Produkten könnte misslingen oder mehr Zeit in Anspruch nehmen, als der technologische Fortschritt zulässt; Entwicklungskosten für Produkte mit unzureichender Nachfrage können zu verlorenen Kosten führen; die Umsetzung von Änderungsprogrammen könnte misslingen oder mehr Zeit und Kosten erfordern.

Risiken in Bezug auf Strategie

Abhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die Möglichkeit von Frequentis, sich Aufträge zu sichern, sowie deren Inhalt, Umfang und Größe, hängen unter anderem vom Verkehrsaufkommen des Luft-, Schiff- und Bahnverkehrs, der Bedeutung, die dem Sicherheitsbewusstsein der Öffentlichkeit beigemessen wird und den für die Beschaffung von Leitstellenlösungen, Systemen und Produkten sowie den für die Wartung, Ausbau und Optimierung bereits bestehender Lösungen, Systeme und Produkte zur Verfügung stehenden Mittel ab.

Ausübung von politischem Einfluss sowie Protektionismus.

Staatliche und teilstaatliche Organisationen dominieren die Kundenstruktur von Frequentis. Diese Kunden könnten aus verschiedenen Gründen Anbieter aus bestimmten Ländern gegenüber Frequentis bevorzugen.

Fortschreitende Kundenkonzentration.

Ein Trend zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor und Privatisierungen von staatlichen Organisationen in einigen Geschäftsbereichen von Frequentis kann zu Verzögerungen bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen oder zu einer geringeren Anzahl von Kunden mit jeweils größerer Markt- und Verhandlungsmacht führen. Stehen nur wenige oder nur ein einzelner potenzieller Kunde pro Land zur Verfügung, erhöht sich die Abhängigkeit von Frequentis von solchen Kunden.

Verteidigung der Marktpositionierung gegenüber Mitbewerbern.

Frequentis ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig, in denen wenige große internationale Unternehmen mit einer Vielzahl von kleineren Unternehmen konkurrieren. Einige Mitbewerber von Frequentis verfügen über eine höhere Marktkapitalisierung und stärkere Finanzkraft und sind daher eher in der Lage, sich an Marktveränderungen anzupassen, neue Technologien zu finanzieren und finanzielle Engpässe zu umgehen.

Wachstum durch Akquisitionen.

Akquisitionen sind mit einem allgemeinen unternehmerischen Risiko verbunden. Frequentis ist möglicherweise nicht in der Lage, geeignete Akquisitionsobjekte zu identifizieren und zu erwerben und verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Mittel für eine mögliche Akquisition. Die erfolgreiche Integration eines erworbenen Unternehmens könnte sich als schwierig oder sogar unmöglich erweisen, die erwarteten Ziele und Synergien könnten möglicherweise nicht realisierbar sein oder Frequentis könnte neuen, im Voraus nicht erkannten, Risiken ausgesetzt sein.

Frequentis AG 326 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Lagebericht 2024

Risiken in Bezug auf Environmental, Social und Governance // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse (als Teil der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung) werden Risk Assessments durchgeführt und finanziell bewertet. Die Ergebnisse der quantitativen Analyse der Risiken und Chancen sind in das konzernweite Risk Management integriert und werden entsprechend aktualisiert. Siehe dazu ↗ Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung / ESRS 2 / Wesentlichkeitsanalyse. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse sowie die sich daraus abgeleiteten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der Sitzungen zum Risikomanagement informiert.

Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Rechnungslegungsprozess umfasst sowohl die finanzielle Berichterstattung als auch die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung und somit jene Tätigkeiten, die notwendig sind, um den Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen, sowie den IFRS-Bestimmungen und die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung nach den ESRS-Bestimmungen zu erstellen.

Finanzielle Berichterstattung

Aufbau Rechnungswesen

Das Rechnungswesen der Frequentis-Gruppe setzt sich aus dem Rechnungswesen der lokalen Gesellschaften sowie dem Konzernrechnungswesen in Wien zusammen. Die Buchhaltung einiger Tochtergesellschaften ist direkt im Headquarter in Wien angesiedelt. Die lokalen Gesellschaften erstellen einen Abschluss gemäß den lokalen Abschlussvorschriften und daran anschließend einen Abschluss gemäß IFRS. Beide Abschlüsse werden an das Konzernrechnungswesen in Wien gesendet. Die Buchhaltung der meisten, vor allem der größeren, Gesellschaften erfolgt in einem einheitlichen SAP-System. Für einige lokale Gesellschaften mit anderen ERP-Systemen führt das Konzernrechnungswesen in Wien den Upload in das SAP-System durch.# Lagebericht 2024

Informationen gemäß § 243a Abs. 1 UGB

Die Konsolidierung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen.

Konsolidierung

Die IFRS-Abschlüsse werden gemäß der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt. Die für das lokale Rechnungswesen verantwortlichen Personen berücksichtigen die IFRS-Vorschriften. Die für den Konzernabschluss relevanten IFRS-Vorschriften sind im Konzernhandbuch beschrieben, welches den Tochtergesellschaften zur Verfügung gestellt wurde. Falls erforderlich, werden vor jedem Jahresabschluss zusätzliche Informationen zu konzernweiten Reportingvorgaben an die Tochtergesellschaften übermittelt. Die lokalen Abschlussdaten werden durch das Konzernrechnungswesen manuell überprüft (vor allem Plausibilitäts-Checks) und auch automatischen, toolunterstützten Prüfroutinen unterzogen. Im Rahmen des Abschlusses wird auch eng mit anderen Abteilungen, insbesondere dem Controlling (z.B. für Soll-Ist- Vergleiche, Segmentberichterstattung) zusammengearbeitet. Im Zuge der Gesamtkonsolidierung wird die Durchgängigkeit der übermittelten Daten abgestimmt und der Gesamtabschluss plausibilisiert.

Um eine korrekte und zeitgerechte Fertigstellung zu garantieren, liegen sowohl den Halbjahres- als auch den Jahresabschlüssen Terminvorgaben zugrunde, über welche das gesamte Rechnungswesen zeitgerecht informiert wird. Zusätzlich zum Jahresfinanzbericht wird nach IAS 34 der Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht.

Kontrolle

Das Konzernrechnungswesen ist dem CFO unterstellt. In quartalsweisen Berichten an den Vorstand und den Aufsichtsrat wird über Auftragseingang, Umsatzentwicklung, Gewinn- und Verlustrechnung, Chancen und Risiken berichtet. Damit ist eine laufende Überwachung des internen Kontrollsystems sichergestellt. Die bestehenden und potenziellen Risiken werden von mehreren Gremien laufend beobachtet. Grundlage dafür sind einheitliche Risikorichtlinien, für deren Implementierung und Einhaltung das Management der lokalen Gesellschaften zuständig ist. Die Interne Revision ist in der Frequentis-Gruppe als Stabstelle des CFO eingerichtet. Der jährliche Prüfplan wird vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats auf Vorschlag der Internen Revision beschlossen. Schwerpunkte sind die Kontrolle der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die Einhaltung der einschlägigen Konzernrichtlinien in den einzelnen Gesellschaften sowie anlassbezogene Sonderprüfungen. Die Prüfungshandlungen werden je nach Gegebenheit vor Ort oder im Headquarter durchgeführt. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird einmal jährlich im Prüfungsausschuss berichtet sowie zweimal pro Jahr an den Gesamtvorstand.

Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung // ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 GOV-5

Die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung der Frequentis-Gruppe wird gemäß den ESRS-Standards erstellt. Die Konzerngesellschaften berichten ihre Nachhaltigkeitsdaten in Form eines einheitlichen ESRS-Formsheets, welche konsolidiert und für die Berichterstattung aufbereitet werden. Um die Vollständigkeit und Integrität der Daten sowie die Genauigkeit der Schätzungen sicherzustellen, wurden im Prozess der Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung interne Kontrollen implementiert. Die Daten der einzelnen Konzerngesellschaften werden auf Inhalt und Plausibilität geprüft, sowie einer automatischen Prüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Somit wird das 4-Augen-Prinzip bei der Datenerhebung von Nachhaltigkeitsdaten eingehalten. Im Zuge der Konsolidierung werden die Vollständigkeit der übermittelten Daten abgestimmt, Schätzungen durchgeführt und der Gesamtbericht plausibilisiert.

Kontrolle

Die Erstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist dem CFO unterstellt. Der Vorstand und Aufsichtsrat werden über die Risiken und Chancen sowie Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeit informiert.

  1. Das Grundkapital der Frequentis AG betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 13.280.000,00 und war auf 13.279.999 Stück nennbetragslose, in jeder Hinsicht gleichberechtigte Inhaberstückaktien sowie eine vinkulierte Namensaktie („Aktie Nr. 1“) aufgeteilt. Der Inhaber der Aktie Nr. 1, Johannes Bardach, ist gemäß § 5.1.2 der Satzung berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (das heißt ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden.
    Die Gesellschaft hielt zum 31. Dezember 2024 insgesamt 10.577 Stück eigene Aktien bzw. 0,0796% des Grundkapitals (31. Dezember 2023: 18.485 Stück eigene Aktien bzw. 0,1392%). Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 5 AktG keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zu.

  2. Mit nachstehenden Ausnahmen gibt es keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend: Die auf Namen lautende Aktie Nr. 1 kann gemäß § 3.3 der Satzung nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (Vinkulierung). Hinsichtlich der Stimmrechte verfügt die Aktie Nr. 1 über die gleichen Stimmrechte wie die Inhaberstückaktien. Zwischen der Frequentis Group Holding GmbH und der B&C Holding Österreich GmbH besteht eine Vereinbarung betreffend die Wahl einer von B&C Holding Österreich GmbH nominierten Person in den Aufsichtsrat der Frequentis AG.

  3. Die Frequentis Group Holding GmbH war per 31. Dezember 2024 mit mehr als 50,0% an der Frequentis AG beteiligt und war damit die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin der Frequentis AG. Die B&C Holding Österreich GmbH war per 31. Dezember 2024 mit mehr als 10,0% an der Frequentis AG beteiligt.

  4. Der Inhaber der Aktie Nr. 1 war zum 31. Dezember 2024 Johannes Bardach. Mit dieser Aktie sind die oben unter 1. angegebenen Rechte verbunden.

  5. Arbeitnehmer, die in Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung aus.

  6. Der Vorstand besteht aus einer, zwei, drei oder vier Personen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten bzw. von Aktionären entsendeten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und der entsprechenden Anzahl der gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Arbeitnehmervertreter. Der jeweilige Inhaber der Namensaktie Nr. 1 ist berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (dh ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist zulässig. Die Bestellung eines gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung widerrufen werden. Der Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht als Stimmabgabe. Die von Aktionären entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrates gehören dem Aufsichtsrat auf unbestimmte Dauer an. Sie können von den Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden. Im Übrigen können entsendete Mitglieder des Aufsichtsrates nur nach Maßgabe von § 88 Abs. 4, letzter Satz AktG abberufen werden. Ein so abberufenes Mitglied kann durch die Entsendungsberechtigten ersetzt werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann seine Funktion unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtende Erklärung niederlegen. Der Vorsitzende hat seine Rücktrittserklärung an seinen Stellvertreter zu richten. Die Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Scheiden gewählte Mitglieder vor dem Ablauf der Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so bedarf es der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Eine Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen, wenn die Zahl der Kapitalvertreter unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.
    Hinsichtlich Satzungsänderungen gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen. Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich ausschließlich aus der Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten und / oder bedingten Kapital gemäß § 3 der Satzung oder aus anderen Kapitalmaßnahmen ergeben, zu beschließen.

  7. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2028 um bis zu EUR 6.640.000 (sechs Millionen sechshundertvierzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 6.640.000 (sechs Millionen sechshundertvierzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 AktG, zu erhöhen.# Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens (§ 189a Ziffer 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre durchgeführt werden, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2024 gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und / oder Mitglieder des Vorstands / der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, c) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

  8. Einzelne Finanzierungs- und Kundenverträge enthalten branchenübliche Regelungen hinsichtlich Kontrollwechsel im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB.

  9. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.

Frequentis AG 330 Ausblick Lagebericht 2024

Ausblick

Auch im Jahr 2024 konnten alle gesetzten Ziele erreicht werden:

  • Steigerung des Umsatzes ► +12,4% auf EUR 480,3 Mio.
  • Steigerung des Auftragseingangs ► +15,7% auf EUR 583,8 Mio.
  • EBIT-Marge von rund 6% ► 6,7% EBIT-Marge

Das Geschäftsmodell von Frequentis verdeutlicht damit seine Robustheit. Die gelieferten Produkte sind Teil der sicherheitskritischen und damit nicht verzichtbaren Infrastruktur der jeweiligen Länder. Die Infrastruktur muss immer vorhanden und betriebsbereit sein – unabhängig von der Anzahl der Flüge / Überflüge oder der Zahl der Einsätze von Polizei, Rettung oder Feuerwehr.

Akquisitionen

Am 1. Juli 2024 übernahm Frequentis die Groiss Informatics GmbH aus Klagenfurt, Österreich. Mit acht Mitarbeiter:innen werden den Kunden nun umfassendere Workflow-Managementlösungen für verschiedene Anwendungen in Kontrollzentralen angeboten. Die Verschmelzung in die Frequentis AG erfolgte am 6. November 2024. Die proaktive Suche nach interessanten M&A-Möglichkeiten ist Teil der Frequentis-Strategie. Bei Akquisitionen wird der Fokus auf folgende Parameter gelegt:

  • Erweiterung des Produktportfolios
  • Profitables Geschäftsmodell
  • Zugang zu neuen Märkten
  • Ähnliche Unternehmenskultur („cultural fit“)
  • Gut eingespieltes Managementteam, welches weiterhin im Unternehmen verbleibt
  • Angemessener Akquisitionspreis

Langfristige Vision

Frequentis will langfristig die globale Nr. 1 bei Lösungen für Kontrollzentralen mit sicherheits-kritischen Aufgaben werden. Als Systemintegrator, der die eigene Software und teilweise auch die eigene Hardware in die bestehenden Software- und Hardware-Umgebungen der Kunden einbindet, wird die langfristige Profitabilität auf dem Niveau der etablierten IT-Systemintegratoren im Projektgeschäft gesehen. Die Transformation hin zu einem softwarezentrierten Geschäft ist im Laufen, wird jedoch aufgrund der Umstellung der Software-Lösungen auf virtuelle Umgebungen sowie der Kundenstruktur mehrere Jahre, in manchen Teilmärkten länger, in Anspruch nehmen. Auf diese Transformation werden die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ausgerichtet. So fragen beispielsweise die Kunden des Segments Public Safety & Transport zu einem sehr hohen Anteil kaum noch Hardware nach, sodass die Angebote von Frequentis für diese Kundengruppe aus dem Projektmanagement, dem Training, der Software, Services innerhalb des Projektes und Wartungsverträgen bestehen.

Frequentis AG Lagebericht 2024 Ausblick 331

Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein elementarer Bestandteil eines ganzheitlichen unternehmerischen Selbstverständnisses und erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette. Im Bereich des ESG-Reportings liegt derzeit der Fokus auf der Umstellung auf die erweiterten Anforderungen im Nachhaltigkeitsreporting gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive der Europäischen Union). Auf Basis der verpflichtend anzuwendenden Berichtsstandards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), werden die Themen Umwelt, Soziales und Governance standardisiert und in erweiterter Form aufbereitet. Die bereits implementierten Konzepte und Policies werden im Jahr 2025 weiter bearbeitet, bestehende Maßnahmen vertiefend fortgeführt sowie neue Maßnahmen initiiert. Gruppenweit soll das Bewusstsein für ESG weiter gestärkt werden. Wo noch nicht vollständig erfolgt, wird das gruppenweite Rollout weiter fortgeführt. Für das Jahr 2024 wurden mehrjährig angelegte ESG-Ziele für den Vorstand vereinbart, beispielsweise zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Energieeinsparung und Mitarbeiter:innenzufriedenheit sowie das unternehmensspezifische Thema Cyber Security. Diese fließen auch als variabler Gehaltsbestandteil in die Vorstandsvergütung ein und unterstreichen so, in Übereinstimmung mit der Corporate Governance-Politik, das Frequentis-Bekenntnis zu nachhaltigem Wirtschaften.

Prognose für das Jahr 2025

Die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten bleiben unverändert bestehen und haben sich teilweise ausgeweitet – die relevantesten Punkte im Überblick:

  • der Krieg in der Ukraine geht in sein viertes Jahr,
  • der Krieg zwischen Israel und der Hamas sorgt weiterhin für Spannungen,
  • Ankündigung und Umsetzung von Zöllen und protektionistischen Maßnahmen,
  • Verwerfungen am IT-Hardware-Markt,
  • Störungen des laufenden Disinflationsprozesses

Hier nun tiefergehende Erläuterungen zu einigen der oben angeführten Punkte:

Im ersten Quartal 2025 wurde von einigen Ländern neue Zölle und protektionistische Maßnahmen angekündigt, die bisher teilweise umgesetzt wurden. Die daraus entstehenden Handelsverwerfungen sowohl im Import als auch im Export spielen eine bedeutende Rolle im internationalen Handel und können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Frequentis sieht sich dafür gut aufgestellt, da es eine langjährige Erfahrung mit Auswirkungen staatlicher und behördlicher Vorschriften, Regularien, Zölle oder anderer Maßnahmen gibt. Zusätzlich ist die lokale Wertschöpfung in Relation zum lokal erzielten Umsatz in Ländern wie den USA oder Australien hoch, sodass z. B. Zölle nur eine bedingte Auswirkung auf Frequentis haben könnten.

Bei Ausbruch, auch von nur begrenzten Konflikten, kann es rasch zu Verwerfungen am weltweiten IT-Hardware-Markt kommen. Frequentis ist von jeher im Projektgeschäft mit umfangreichen Herausforderungen und sich dynamisch ändernden externen Einflüssen vertraut und passt sich laufend an das gegebene Umfeld an.

Der Disinflationsprozess, also der politisch gewollte Rückgang der Inflation, kann durch verschiedenste interne und externe Faktoren negativ beeinflusst sein.

Frequentis AG 332 Ausblick Lagebericht 2024

In Summe lassen sich die genauen Auswirkungen der angeführten Punkte auf die Umsatz- und Kostensituation, also u. a. Reisekosten, höhere Gehaltsabschlüsse, verzögerte Weitergabe der inflationsbedingten Preissteigerungen an die Kunden sowie potenzielle Lieferkettenengpässe und Lieferverzögerungen nicht verlässlich prognostizieren. Die Aufwendungen für eigenbetriebene Forschung & Entwicklung lagen im Jahr 2024 bei EUR 30,1 Mio., im Jahr 2025 werden diese in etwa auf dem gleichen Niveau zu liegen kommen. Die Investitionen (CapEx) werden rund EUR 12 Mio. betragen.# Frequentis AG Jahresabschluss 2024

Bilanz

1. Bilanz zum 31. Dezember 2024

AKTIVA 31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen 67.433.473,63 59.599.444,75
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.884.770,65 1.542.006,75
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile, sowie daraus abgeleitete Lizenzen und übernommener Kundenstock 1.620.468,00 1.521.926,00
2. Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 264.302,65 20.080,75
II. Sachanlagen 9.511.341,72 6.775.257,10
1. Bauten auf fremden Grund 1.078.480,00 1.256.082,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 220.107,00 236.061,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.873.662,00 4.748.384,00
4. Anlagen in Bau 1.339.092,72 534.730,10
III. Finanzanlagen 56.037.361,26 51.282.180,90
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 46.299.290,75 40.980.881,15
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 9.423.581,69 9.986.810,93
3. Beteiligungen 287.000,00 287.000,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 27.488,82 27.488,82
B. Umlaufvermögen 155.023.393,29 139.113.378,56
I. Vorräte 53.436.123,57 45.756.162,84
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.533.455,96 16.791.755,98
2. Unfertige Erzeugnisse 2.373.389,26 521.341,54
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.555.665,81 1.527.998,84
4. Noch nicht abrechenbare Leistungen 51.105.622,77 44.102.476,21
abzüglich erhaltene Anzahlungen -21.654.707,66 -18.323.422,81
5. Geleistete Anzahlungen 2.522.697,43 1.136.013,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.310.093,35 57.801.665,81
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25.601.686,07 25.729.697,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 391.122,68 365.340,25
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 30.056.691,46 25.243.903,04
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.513.116,17 7.628.615,47
3. Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 9.045,99 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 6.642.669,83 6.828.065,12
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 56.435,32 20.254,74
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 39.277.176,37 35.555.549,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.312.152,86 5.373.615,26
D. Aktive latente Steuer 0,00 373.243,53
229.769.019,78 204.459.682,10

335

31.12.2024 | 31.12.2023

PASSIVA EUR EUR
A. Eigenkapital 127.698.402,86 112.519.181,10
I. Nennkapital 13.269.423,00 13.261.515,00
1. Grundkapital 13.280.000,00 13.280.000,00
2. Eigene Anteile -10.577,00 -18.485,00
II. Kapitalrücklage 21.888.898,00 21.888.898,00
1. Gebundene Kapitalrücklage 21.888.898,00 21.888.898,00
III. Optionsrücklage 870.291,59 798.135,00
IV. Gewinnrücklagen 1.010.577,00 1.018.485,00
1. Gesetzliche Rücklage 1.000.000,00 1.000.000,00
2. Rücklage wegen eigener Anteile 10.577,00 18.485,00
V. Bilanzgewinn 90.659.213,27 75.552.148,10
davon Gewinnvortrag 72.367.486,58 59.439.783,47
B. Rückstellungen 37.026.374,81 37.992.549,07
1. Rückstellungen für Abfertigungen 13.572.044,00 13.673.371,00
2. Rückstellungen für Pensionen 0,00 0,00
3. Steuerrückstellungen 147.865,71 3.466.400,39
davon passive latente Steuer 144.631,40 0,00
4. Sonstige Rückstellungen 23.306.465,10 20.852.777,68
C. Verbindlichkeiten 60.700.912,39 48.831.650,16
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 58.346.458,39 46.956.016,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.354.454,00 1.875.633,89
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 24.006.730,30 27.321.926,02
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.397.527,91 11.308.669,19
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 13.397.527,91 11.308.669,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.380.125,37 5.019.608,59
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 18.346.628,37 5.002.404,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 33.497,00 17.203,89
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 135.717,00 230.250,03
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 135.717,00 230.250,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.780.811,81 4.951.196,33
davon aus Steuern 459.262,14 330.071,17
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.143,37 4.026,13
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.459.854,81 3.092.766,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.320.957,00 1.858.430,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.343.329,72 5.116.301,77
229.769.019,78 204.459.682,10

Gewinn- und Verlustrechnung 2024

2024 2023
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 291.537.716,59 271.653.522,88
2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen 8.868.292,80 9.126.861,07
3. Im Anlagevermögen berücksichtigte Eigenleistungen 128.791,90 0,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 6.348.461,78 4.110.105,97
a. Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 0,00 14.000,00
b. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.863.261,90 597.867,78
c. Übrige 3.485.199,88 3.498.238,19
5. Betriebsleistung 306.883.263,07 284.890.489,92
6. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen -127.629.557,39 -112.706.336,02
a. Materialaufwand -26.569.490,28 -28.920.111,25
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen -101.060.067,11 -83.786.224,77
7. Rohertrag 179.253.705,68 172.184.153,90
8. Personalaufwand -119.074.722,47 -108.841.135,43
a. Gehälter -91.939.473,70 -82.951.976,28
b. soziale Aufwendungen -27.135.248,77 -25.889.159,15
davon Aufwendungen für Altersversorgung -250.000.,00 -200.000,00
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -2.070.106,20 -2.890.821,05
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -22.078.226,49 -20.229.753,97
9. Abschreibungen -4.055.350,57 -3.357.288,97
a. auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -4.055.350,57 -3.357.288,97
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -44.222.933,36 -45.980.264,79
a. Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen -138.647,61 -142.209,74
b. Übrige -44.084.285,75 -45.838.055,05
11. Betriebsergebnis 11.900.699,28 14.005.464,71
12. Erträge aus Beteiligungen 6.588.417,95 4.875.590,75
davon aus verbundenen Unternehmen 6.588.417,95 4.663.330,18
13. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 569.246,44 564.920,20
davon aus verbundenen Unternehmen 569.246,44 564.920,20
14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.020.298,87 1.728.964,11
davon aus verbundenen Unternehmen 1.560.731,79 964.434,30
15. Erträge aus dem Abgang und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 2.476.213,10 0,00
16. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -1.591.104,34 0,00
davon Abschreibungen -1.591.104,34 0,00
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -1.591.104,34 0,00
17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -396.098,87 -433.683,84
a. Zinsaufwand -153.963,59 -179.951,68
b. ähnliche Aufwendungen -242.135,28 -253.732,16
18. Finanzergebnis 9.666.973,15 6.735.791,22
19. Ergebnis vor Steuern 21.567.672,43 20.741.255,93
20. Steuern vom Einkommen und Ertrag -3.463.960,08 -4.140.351,95
a. Körperschaftsteuer -3.081.877,68 -4.072.179,20
b. latente Steuer -382.082,40 -68.172,75
21. Jahresüberschuss 18.103.712,35 16.600.903,98
22. Auflösung von Gewinnrücklagen 188.014,34 31.053,09
23. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,00 -519.592,44
24. Gewinnvortrag 72.367.486,58 59.439.783,47
25. Bilanzgewinn 90.659.213,27 75.552.148,10

337

Anhang

2. Allgemeine Grundlagen

Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Der von der Frequentis AG aufgestellte Konzernabschluss nach IFRS, wie in der EU anzuwenden, wird am Firmensitz der Gesellschaft (Innovationsstraße 1, 1100 Wien) hinterlegt und beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 72115b offengelegt.

Die Frequentis Group Holding GmbH als Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt, hinterlegt alle Abschlüsse am Firmensitz der Gesellschaft (Dommayergasse 8/15, 1130 Wien) sowie beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 477997m.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der ordnungsmäßigen Bilanzierung eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet. Die in Klammer angeführten Zahlen beziehen sich auf den Jahresabschluss des Vorjahres.# Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, die – soweit abnutzbar – um die planmäßigen Abschreibungen vermindert wurden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung wurde linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern liegen dabei, unverändert zum Vorjahr, zugrunde:
* Bauten auf fremden Grund bis zu 40 Jahren
* Technische Anlagen und Maschinen bis zu 10 Jahren
* Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zu 20 Jahren
* Lizenzen und Rechte bis zu 10 Jahren

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit Wertminderungen eingetreten sind, wurde der zum Abschlussstichtag beizulegende niedrigere Wert angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen bewertet. Soweit eine Zuschreibung auf einen höheren Kurs bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten möglich war, wurde diese auch zum Bilanzstichtag durchgeführt. Mit 1. Juli 2024 wurden 100% der Anteile der Groiss Informatics GmbH mit Sitz in Klagenfurt, Kärnten erworben. Die Gesellschaft wurde noch im Geschäftsjahr 2024 rückwirkend mit 1. Juli 2024 in die Frequentis AG verschmolzen. Die Auswirkungen der Verschmelzung sind für den Jahresabschluss der Frequentis AG nicht wesentlich.

Frequentis AG Jahresabschluss 2024 Anhang 339

Soweit Anlagegegenständen am Bilanzstichtag auf Dauer ein niedrigerer Wert beizulegen war, wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bewertet. Die fertigen Erzeugnisse, die unfertigen Erzeugnisse und die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen:

  • Fertigungsmaterialeinzelkosten
  • Fertigungslöhne
  • Sonderkosten der Fertigung
  • Variable Materialgemeinkosten
  • Angemessene Teile der fixen Materialgemeinkosten
  • Variable Fertigungsgemeinkosten
  • Angemessene Teile der fixen Fertigungsgemeinkosten
  • Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, für freiwillige Sozialleistungen, für betriebliche Altersversorgung, etc.

Das Niederstwertprinzip wurde angemessen berücksichtigt. Aufgrund des hohen Anteils von langfristigen Fertigungsaufträgen an der gesamten Betriebsleistung wird nur durch die Aktivierung von angemessenen Teilen der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten die Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erreicht. Daher wurden gemäß § 206 Abs. 3 UGB bei Aufträgen, deren Ausführung sich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt, angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt. Die Herstellungskosten wurden insoweit reduziert, als dies für eine verlustfreie Bewertung notwendig ist. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit dem Entstehungskurs oder dem allenfalls niedrigeren Mittelkurs bewertet. Bei der Bewertung von Forderungen wurden erkennbare Risiken durch individuelle Abwertungen berücksichtigt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite weisen gemäß § 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschluss- stichtag aus, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der im Dezember 2020 veröffentlichten aktuellen Fassung der AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Comittee) Stellungnahme „Personalrückstellungen (UGB)“ ermittelt. In Übereinstimmung mit oben erwähnter Stellungnahme wurde die Rückstellung für Abfertigungen nach den Regeln des IAS 19 berechnet. Dabei kam ein Rechnungszinssatz von 3,40% p.a. (3,50%) und eine Steigerung der Gehälter von 4,00% p.a. (4,60%) zur Anwendung. Als Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (vorzeitige) Alterspension gem. Pensionsreform 2004 zugrunde gelegt. Die Bildung beginnt jeweils mit dem erstmaligen Entstehen eines fiktiven Abfertigungsanspruchs. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der im Dezember 2020 veröffentlichten aktuellen Fassung der AFRAC Stellungnahme „Personalrückstellungen (UGB)“ gebildet. In Übereinstimmung mit oben erwähnter Stellungnahme wurde die Rückstellung für Pensionen nach den Regeln des IAS 19 berechnet. Es wurden die „Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ AVÖ 2018-P in der Ausprägung für Angestellte verwendet. Das Pensionsantrittsalter wurde mit 60 bzw. 65 Jahren angenommen und der Rechnungszinssatz beträgt 3,60% p.a. (3,60%). Dabei wurden die Pensionsanwartschaften nach dem laufenden Einmalprämienverfahren angesammelt.

Frequentis AG 340 Anhang Jahresabschluss 2024

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken. In den übrigen Rückstellungen wurden, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips, alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie die der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend § 211 UGB ermittelt. Soweit erforderlich, werden sie im Abschnitt „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt (§ 211 Abs. 1 UGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag, Fremdwährungs- verbindlichkeiten mit dem Entstehungskurs bzw. mit dem höheren Mittelkurs angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag einschließlich der angelasteten Zinsen angegeben. Soweit Zinstermine vom Bilanzstichtag abweichen, wurden vorausbezahlte Zinsen unter dem Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite ausgewiesen, noch nicht belastete Zinsen unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Die Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten zu anderen Bilanzpositionen ist, soweit erforderlich, bei den jeweiligen Posten angegeben.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird im beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage I zum Anhang) dargestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Zugänge betrugen TEUR 851 für zugekaufte Software und Lizenzen sowie Kundenstock. Der Zugang durch die Verschmelzung erfolgte zum beizulegenden Zeitwert gemäß § 201 Abs 1 UGB und betraf Software und Kundenstock.

Sachanlagen

Die Zugänge bei den Sachanlagen betrugen TEUR 6.054. Davon wurden für Test- und Demosysteme TEUR 1.678 im Jahr 2024 als Betriebs- und Geschäftsausstattung aktiviert. Die angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände (bis zu TEUR 1) wurden im Berichtsjahr zur Gänze abgeschrieben.

Anlagen in Bau

Die Anlagen in Bau betreffen mit TEUR 272 Test- und Demosysteme, welche noch nicht vollständig fertiggestellt wurden.

Finanzanlagen

Die Zugänge zu verbundenen Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 4.840. Diese betreffen unter anderem, eine einseitige Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 1.000 bei der ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH, wodurch sich die Anteile an der Gesellschaft um 10,77% auf 61,77% erhöht haben, den Erwerb der Minderheitsanteile (49 %) der Systems Interface Limited in Höhe von TEUR 1.435, sowie Gesellschafter- zuschüsse von TEUR 1.861 an die Frequentis Invest4Tech GmbH.

Frequentis AG Jahresabschluss 2024 Anhang 341

Der angeschlossene Beteiligungsspiegel (Beilage II zum Anhang) enthält weitere Angaben zu den einzelnen Beteiligungsunternehmen.

Vorräte

Die Vorräte umfassen (Werte in TEUR):

31.12.2024 31.12.2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.533 16.792
Unfertige Erzeugnisse 2.373 521
Fertige Erzeugnisse 1.556 1.528
Noch nicht abrechenbare Leistungen 29.451 25.779
Kundenaufträge 51.106 44.102
erhaltene Anzahlungen -21.655 -18.323
Geleistete Anzahlungen 2.523 1.136
Summe 53.436 45.756

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Bei den übrigen Vorräten dienten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. jene niedrigeren Werte, die aufgrund der retrograden Bewertung von den bereits vereinbarten Lieferpreisen ermittelt wurden, als Basis für die Bewertung. Der Anstieg bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte vor allem durch die Aufstockung bei Bauteilen, um trotz Abkündigungen seitens der Produzenten oder Lieferengpässen einen ausreichenden Sicherheitsbestand zu haben um den langjährigen Liefer- und Wartungsverpflichtungen nachkommen zu können. Bei Aufträgen, deren Ausführung sich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt, wurden angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten in Höhe von TEUR 5.987 (TEUR 5.265) berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 15.423 (TEUR 9.776) Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 14.634 (TEUR 15.468) Darlehen sowie sonstige Finanzierungen. Der Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände beinhaltet mit TEUR 4.436 die Forschungs- prämie für die Jahre 2023 und 2024. Im Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in der Höhe von TEUR 5.501 (TEUR 6.044) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Von diesem Posten entfallen TEUR 4 (TEUR 8) auf Kassenbestände und der Rest auf Guthaben bei Kreditinstituten.# Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten setzt sich vor allem aus vorab geleisteten Zahlungen für die Miete Jänner 2025 in Höhe von TEUR 300 und aus sonstigen Abgrenzungen (z.B. für Softwarelizenzen, Wartung, Mitglieds- und Versicherungsbeiträge 2025) zusammen.

Latente Steuern

Die passive latente Steuerabgrenzung resultiert aus folgenden zeitlich begrenzten Bewertungs- und Bilanzierungsunterschieden zwischen den Buchwerten des UGB-Abschlusses und den entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen (Werte in TEUR):

Aktivwert 2024 Passivwert 2024 Aktivwert 2023 Passivwert 2023
Abfertigungsrückstellung 4.385 5.124
Beteiligungsabschreibung und Veräußerung (steuerliche 1/7 Regelung) 370 499
Pensionsrückstellung 568 616
Prämienrückstellung 300 300
Nutzungsdauer Betriebs- und Geschäftsausstattung 102 147
Anlagen
Verschmelzung Groiss Informatics GmBH -615
Aktivposten Leasing -6 -4
Zinsen verb. Unternehmen 95 95
Langfristige Rückstellungen 128 111
Verlustvortrag Groiss Informatics GmbH 30
Aktivierbare Verwaltungs- und Vertriebskosten -5.987 -5.265
Summe 5.978 -6.608 6.892 -5.269
Saldierter Wert -630 1.623
23% latente Steuer -145 373

Eigenkapital

In der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 6. Juni 2024 wurde der Vorstand gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 5. Juni 2029, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, c) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

In der ordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 6. Juni 2024 wurde der Vorstand für eine Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionär:innen, die mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, ermächtigt. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Im Mai 2023 und im Mai 2024 wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand beschlossen, dem Vorstandsvorsitzenden für die Erreichung der LTIP 2020 und LTIP 2021 Ziele 7.925 (LTIP 2020) und 7.908 (LTIP 2021) Stück an eigenen Aktien der Gesellschaft zu übertragen und dabei das Bezugsrecht der Aktionär:innen der Gesellschaft auszuschließen.

Mit 31. Dezember 2024 verfügt die Frequentis AG über 10.577 (31. Dezember 2023: 18.485) eigene Anteile. Das entspricht einem Anteil von 0,0796% am Grundkapital. Die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien betrug 13.280.000 (13.280.000).

Johannes Bardach hält rund 68% (rund 8% direkt und rund 60% indirekt über die Frequentis Group Holding GmbH), die B&C Holding Österreich GmbH hält mehr als 10%, rund 22% entfallen auf den Streubesitz.

Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen

Für die Berechnung der Abfertigungsrückstellung wurde ein Rechnungszinssatz von 3,40% p.a. (3,50%) und eine Steigerung der Gehälter von 4,00% p.a. (4,60%) bei einem frühestmöglichen Pensionsantritt nach der Pensionsreform 2004 ASVG angenommen. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung wurde ein Rechnungszinssatz von 3,60% p.a. (3,60%) verwendet (Werte in TEUR).

2024 2023
Pensionsrückstellung 2.728 2.645
Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung -2.728 -2.645
0 0

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen mit TEUR 8.295 (TEUR 7.781) Personalrückstellungen (hauptsächlich variable Gehälter, noch nicht konsumierte Urlaubstage, Prämien), mit TEUR 136 (TEUR 32) Rückstellungen für offene Fremdleistungen, mit TEUR 273 (TEUR 266) Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, mit TEUR 300 (TEUR 844) Rückstellungen für Prozesskosten, mit TEUR 11.011 (TEUR 10.387) Rückstellungen für Projekte (Gewährleistung und Restkosten sowie drohende Verluste) und mit TEUR 898 (TEUR 594) eine Rückstellung für derivative Finanzinstrumente.

Verbindlichkeiten

Für die aushaftenden Verbindlichkeiten wurden keine dinglichen (hypothekarischen) Besicherungen abgegeben. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 9.356 (TEUR 0) das im Jahr 2024 neu eingeführte Cash-Pooling und mit TEUR 9.024 (TEUR 5.020) laufende Verrechnung. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 750 (TEUR 314) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.321 betreffen mit TEUR 747 die Earn-Out Verbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Kauf der GuardREC ATC AS (nunmehr Frequentis Recording AS), mit TEUR 193 eine Haftrücklassverbindlichkeit in Zusammenhang mit dem Kauf der Groiss Informatics GmbH, sowie mit TEUR 1.481 zwei Darlehen der österreichischen FFG (Forschungsförderungsgesellschaft).

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Wesentlichen beinhaltet dieser Posten die Abgrenzung von im Voraus erhaltenen Zahlungen aus Wartungsverträgen.

Verpflichtungen aus der Nutzung von Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 238 Abs. 1 Z 14 UGB aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen beträgt im folgenden Geschäftsjahr 2025 TEUR 4.847 (TEUR 4.685) und in den folgenden fünf Jahren TEUR 20.704 (TEUR 19.551).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung für größere Kundenprojekte der Frequentis Australasia Pty. Ltd., der Frequentis Comsoft GmbH, der Frequentis Deutschland GmbH, der Frequentis DFS Aerosense GmbH, der Frequentis UK Ltd., sowie der Systems Interface Ltd. und der AIRlabs Austria GmbH hat die Frequentis AG quantitativ nicht determinierte Patronatserklärungen, welche auf Vertragserfüllung gerichtet sind, ausgestellt.

Die Frequentis AG hat für verbundene Unternehmen Bankgarantien (größtenteils als Bidbonds, Performancebonds und Gewährleistungsbonds für Kundenprojekte) per 31.12.2024 in Höhe von TEUR 37.634 (TEUR 24.868) abgegeben. Sie betreffen überwiegend Frequentis Australasia Pty. Ltd., Frequentis Canada Ltd., Frequentis Comsoft GmbH, Frequentis Deutschland GmbH, Frequentis DFS Aerosense GmbH, Frequentis Orthogon GmbH, Frequentis (Shanghai) Co. Ltd. sowie die Systems Interface Ltd..

In einigen Fällen, in denen Frequentis AG nicht sämtliche Anteile an Tochtergesellschaften erworben hat, wurden vertragliche Put Optionen den weiteren Gesellschaftern eingeräumt. Diese verpflichten die Frequentis AG bei Ausübung weitere Anteile an den Tochtergesellschaften zu einem Preis in Abhängigkeit deren wirtschaftlichen Entwicklung zu erwerben. Der Gesamtbetrag der erwarteten diskontierten Zahlungen für diese Verpflichtungen beträgt zum Stichtag TEUR 4.020 (TEUR 5.493).

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und Sonstige betriebliche Erträge

Aufgliederung der Betriebsleistung nach Tätigkeitsbereichen (Werte in TEUR):

2024

Air Traffic Management & Transport Public Safety Nicht aufteilbar Gesamt
Umsatzerlöse 197.823 90.468 3.247 291.538
Bestandsveränderung 4.315 4.553 - 8.868
Andere aktivierte Eigenleistung 129 - - 129
Sonstige betriebliche Erträge 1.501 1.921 2.927 6.348
Betriebsleistung 203.767 96.942 6.174 306.883

2023

Air Traffic Management & Transport Public Safety Nicht aufteilbar Gesamt
Umsatzerlöse 180.337 86.287 5.029 271.654
Bestandsveränderung 3.080 6.047 0 9.127
Sonstige betriebliche Erträge 3.030 816 265 4.110
Betriebsleistung 186.447 93.150 5.294 284.890

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geografisch bestimmten Märkten (Werte in TEUR):

2024 2023
Österreich 16.420 10.945
EU (ohne Österreich) 118.543 109.773
Drittländer 156.575 150.936
291.538 271.654

Sonstige betriebliche Erträge (Werte in TEUR):

2024 2023
Abgang von Sachanlagen - 14
Auflösung von Rückstellungen 2.863 598
Übrige betriebliche Erträge 3.485 3.498
6.348 4.110

In den übrigen betrieblichen Erträgen sind Erlöse aus der Forschungsprämie 2023 und 2024 in Höhe von TEUR 2.700 (Forschungsprämie 2023 und 2022: TEUR 2.437) enthalten.

Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von TEUR 939 (TEUR 132) und Zahlungen an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von TEUR 1.131 (TEUR 1.013) enthalten. Weiters sind im Personalaufwand TEUR 250 (TEUR 200) Zahlungen für die Pensionsversicherung und TEUR 124 (TEUR 124) Zahlungen an Bezugsberechtigte enthalten. Die Veränderung des Deckungskapitals der für die Deckung der Pensionsverpflichtungen abgeschlossenen Lebensversicherungen beträgt TEUR 289 (TEUR 270) und wird mit den Pensionsaufwendungen saldiert im Personalaufwand ausgewiesen. Erträge aus der Veränderung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen wurden soweit zulässig mit dem Aufwand saldiert.# Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Aufteilung der planmäßigen Abschreibungen auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens wird im beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage I zum Anhang) dargestellt. Auf die Sofortabschreibung von geringwertigen Vermögensgegenständen entfallen TEUR 524 (TEUR 545).

Frequentis AG 346 Anhang Jahresabschluss 2024

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(Werte in TEUR)

2024 2023
Steuern 139 142
Übrige 44.084 45.838
Gesamt 44.223 45.980

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen (Werte in TEUR):

2024 2023
Reisekosten 8.215 7.595
Beratungsaufwand 5.772 6.764
Raummiete 4.369 4.374
Lizenzaufwand (bis 1 Jahr) 3.993 3.167
Versicherungen 2.886 2.621
Dotierung projektbezogene Rückstellungen 3.848 5.141
Werbeaufwand 1.941 2.456
Instandhaltung 1.875 1.654
Honorare an freie Mitarbeiter:innen, sowie Leihpersonal 1.753 1.536
IT-Dienstleistungen 1.421 1.174
Strom, Gas, Wasser, Abwasser 1.118 2.583
Ausgangsfrachten 887 1.228
Reinigung 775 636
Bewirtungsaufwand 712 656
Bankspesen 669 586
Gebühren und Beiträge 646 665
Leasinggebühren 591 470
Personalbeschaffungskosten 428 437
Telefon- und Internetgebühren 409 394
Wertberichtigung Forderungen 319 387
Bewachungskosten 285 263
Maschinen und Gerätemiete 184 115
Büroaufwand 133 148
Diverse 855 788
Gesamt 44.084 45.838

Die Dotierung projektbezogene Rückstellungen enthält insbesondere Projektkosten, für die aufgrund des Überschusses künftiger Aufwendungen über künftige Erträge, Vorsorgen zu bilden sind.

Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis wird mit TEUR 11.901 (TEUR 14.005) ausgewiesen.

Erträge aus Beteiligungen

Im Berichtsjahr wurden Gewinnausschüttungen von vier (2023: fünf) verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 6.588 (TEUR 4.663) vereinnahmt.

Frequentis AG Jahresabschluss 2024 Anhang 347

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Im Berichtsjahr wurden Zinsen aufgrund Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 569 (TEUR 565) ausgewiesen.

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens

Diese Erträge beinhalten mit TEUR 1.000 die Erstattung aus der Klage bezüglich Schadenersatzansprüche gegenüber der Wirtschaftsprüfungskanzlei der Commerzialbank Mattersburg, sowie Zuschreibungen aus der Beteiligung und dem Darlehen gegenüber der Systems Interface Limited.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Diese Aufwendungen beinhalten mit TEUR 16 (TEUR 180) den Aufwand für Bankzinsen und mit TEUR 199 (TEUR 216) Gebühren für die Bereitstellung von Kreditrahmen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Geschäftsjahr kam es zu einem Aufwand für die österreichische Körperschaftsteuer des laufenden Jahres in Höhe von TEUR 3.082 und für Vorperioden in Höhe von TEUR 197. Ausländische Quellensteuern in Höhe von TEUR 76 (TEUR 72) wurden aufwandswirksam erfasst.

Derivative Finanzinstrumente

Fremdwährungsrisiken wird mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten begegnet, sofern nicht eine natürliche Absicherung (Natural Hedge) vorgenommen werden kann (z. B. mittels Zulieferaufträgen in derselben Fremdwährung). Die größten Fremdwährungspositionen entstehen durch Exportumsätze sowie Zukäufe in AUD, CAD, CZK, GBP, NOK, SGD und USD. Frequentis AG hat die Zielsetzung, das jeweilige Fremdwährungsrisiko aus Kundenaufträgen zum Zeitpunkt des Auftragseingangs über die gesamte Projektlaufzeit durch Devisentermingeschäfte rollierend abzusichern und mittels laufendem Währungsmanagement zu überwachen und zu steuern. Das Sicherungsgeschäft (Forwards) wird maximal für die Dauer der geplanten Projektlaufzeit abgeschlossen und gegebenenfalls in der Höhe der noch zu erwarteten Cash Flows verlängert (historische Prolongation). Die Bilanzierung der Absicherungsgeschäfte erfolgt unter dem Grundsatz der Einzelbewertung (keine Bildung von Sicherungsbeziehungen). Soweit Derivate zum Stichtag einen negativen Marktwert aufweisen, erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Im Geschäftsjahr sind verbliebene Sicherungsbeziehungen (Absicherung von vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen) aus Vorjahren zur Gänze ausgelaufen.

Frequentis AG 348 Anhang Jahresabschluss 2024

Die nachfolgenden Tabellen zeigen den Bestand und den beizulegenden Zeitwert (Marktwert) der derivativen Finanzinstrumente (DT) zum Stichtag:

2024

Typ Kaufwährung Kaufbetrag Verkaufswährung Verkaufsbetrag Stichtagskurs Marktwert zum Stichtag
DT EUR 2.668.805,20 AUD -4.410.588,00 72.643,68
DT EUR 64.600,10 CAD -80.430,00 10.898,46
DT EUR -156.443,19 CZK 4.000.000,00 654,15
DT EUR 3.335.433,73 NOK -39.700.000,00 32.359,46
DT EUR -350.656,16 USD 400.000,00 26.597,87
143.153,62
DT EUR 756.771,28 CAD -1.173.833,00 -23.770,93
DT EUR 915.354,37 GBP -834.254,00 -67.833,20
DT EUR -420.837,80 NOK 5.000.000,00 -4.723,80
DT EUR 98.686,11 SGD -143.524,00 -2.210,61
DT EUR 23.701.887,17 USD -25.935.551,00 -799.053,32
-897.591,86
Summe DT 30.613.600,82 -754.438,24

2023

Typ Kaufwährung Kaufbetrag Verkaufswährung Verkaufsbetrag Stichtagskurs Marktwert zum Stichtag
DT EUR 2.665.042,77 AUD -4.242.056,00 76.409,28
DT EUR -662.237,62 CAD 1.000.000,00 12.451,74
DT EUR 299.401,20 GBP -260.000,00 4.289,17
DT EUR -188.235,55 NOK 2.200.000,00 5.511,75
DT EUR 133.872,19 SGD -193.666,00 1.202,40
DT EUR 16.383.054,43 USD -17.915.559,00 525.151,71
625.016,04
DT EUR 186.206,69 AUD -309.073,00 -2.993,41
DT EUR 1.088.390,54 CAD -1.663.833,00 -41.321,01
DT EUR -121.243,00 CZK 3.000.000,00 -1.700,01
DT EUR 4.415.648,81 GBP -4.028.769,00 -118.462,65
DT EUR 4.520.784,89 MXN -92.838.000,00 -87.768,50
DT EUR 794.148,44 NOK -9.184.759,00 -15.010,02
DT EUR -343.104,19 SGD 500.000,00 -661,21
DT EUR 4.712.703,90 USD -5.669.347,61 -325.763,64
-593.680,44
Summe DT 33.884.433,51 31.335,60

Für die Bewertung der Devisenterminkontrakte wurden die jeweiligen Stichtagskurse herangezogen. Im Bilanzposten Drohverlustrückstellung wurden negative Marktwerte in Höhe von TEUR 898 (TEUR 594) berücksichtigt.

Frequentis AG Jahresabschluss 2024 Anhang 349

5. Organisation

FREQUENTIS AG
* 65% AIRNAV TECHNOLOGY SERVICES INC.
* 61,77% ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH
* 100% CNS-Solutions & Support GmbH
* 100% FREQUENTIS Australasia Pty Ltd.
* 100% FREQUENTIS AUSTRALIA HOLDING PTY LTD
* 100% C4i Pty Ltd.
* 100% FREQUENTIS (CANADA) LIMITED
* 100% FREQUENTIS COMSOFT GmbH
* 100% FREQUENTIS Czech Republic s.r.o.
* 100% FREQUENTIS Deutschland GmbH
* 51% ELARA Leitstellentechnik GmbH
* 70% FREQUENTIS DFS AEROSENSE GmbH
* 99% FREQUENTIS DO BRASIL ASSESSORIA, SERVICOS E COMERCIO DE SISTEMAS DE INFORMACAO E COMMUNICACAO LTDA
* 100% FREQUENTIS France SARL
* 100% Frequentis Invest4Tech GmbH (vormals BlueCall Systems GmbH)
* 25% Flyk Oy (vormals Aviamaps Oy)
* 76,67% FRAFOS GmbH
* 100% FRAFOS CZ s.r.o.
* 1% FREQUENTIS DO BRASIL ASSESSORIA, SERVICOS E COMERCIO DE SISTEMAS DE INFORMACAO E COMMUNICACAO LTDA
* 2% Frequentis Middle East Limited
* 24,83% Nemergent Solutions, Sociedad Limitada
* 100% skyzr GmbH
* 98% Frequentis Middle East Limited
* 100% FREQUENTIS NORWAY AS
* 100% Frequentis Orthogon GmbH
* 100% Frequentis Recording AS
* 100% FREQUENTIS ROMANIA S.R.L
* 100% FREQUENTIS (Shanghai) Co., Ltd.
* 100% FREQUENTIS SINGAPORE PTE. LTD.
* 100% FREQUENTIS Solutions & Services s.r.o.
* 100% FREQUENTIS (UK) LIMITED
* 100% FREQUENTIS USA Holdings, Inc.
* 100% FREQUENTIS CALIFORNIA, INC.
* 100% FREQUENTIS DEFENSE, Inc.
* 100% FREQUENTIS USA, Inc.
* 100% PDTS GmbH

Frequentis AG 350 Anhang Jahresabschluss 2024

  • 51% Regola S.r.l.
  • 50% AMANTEA Ltd.
  • 24% Lift S.r.l.
  • 20% Nowtech S.r.l.
  • 100% Secure Service Provision GmbH
  • 100% SYSTEMS INTERFACE LIMITED
  • 51% team Technology Management GmbH
  • 51% TEAM Technology Management GmbH Deutschland
  • 28% GroupEAD Europe S.L.
  • 20% Mission Embedded GmbH

Frequentis AG Jahresabschluss 2024 Anhang 351

6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse von besonderer Bedeutung vor.

7. Angaben über Organe und Arbeitnehmer:innen

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

  • Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender
  • Monika Haselbacher
  • Hermann Mattanovich, bis 30. Juni 2024
  • Peter Skerlan
  • Karl Wannenmacher, ab 01. Juli 2024

Bezüge der Mitglieder des Vorstands

Die Gesamtvergütungen (exkl. Lohnnebenkosten) der Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtsjahr TEUR 3.004 (TEUR 2.715). Diese Vergütungen beinhalten feste Vergütungen (Jahresgrundgehalt, Prämien, Pensionsrückdeckungsversicherung und Sachbezüge) sowie variable Vergütungen (inkl. LTIP).

Optionen für Mitglieder des Vorstands

Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Long Term Incentive Plan (LTIP 2024) mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Norbert Haslacher abgeschlossen. Der Leistungszeitraum umfasst drei Jahre (1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026) und der Anspruch beträgt maximal 18.000 Aktien (brutto – vor Abzug von Steuern und Gebühren), wobei seine Abgeltung durch Übertragung der entsprechenden Aktienzahl des Nettobetrags in das Wertpapierdepot des Vorstands erfolgt. Abhängig von der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Anspruchstag der 30. April 2027. Der Anspruch auf die maximale Anzahl von 18.000 Aktien entsteht bei einem Zielerreichungsgrad von 100%. Geringere Zielerreichungsgrade führen zu einer aliquoten Kürzung des Anspruchs. Ein Zielerreichungsgrad von weniger als 50% führt zu keiner Zuteilung von Aktien. Ab dem Tag der Auszahlung kann ein Drittel, der unter dem LTIP 2024 erworbenen Aktien, veräußert werden. In jedem Fall darf aber nur eine solche Anzahl der im Rahmen dieses LTIP erworbenen Aktien veräußert werden, dass zu jeder Zeit ein Mindestbestand von 7.000 unter einem Long Term Incentive Plan erworbenen Aktien der Gesellschaft gehalten wird. Die Rechte aus diesem LTIP sind nicht übertragbar. Die Ermittlung des insgesamt erwarteten Aufwands aus der LTIP-Verpflichtung errechnet sich nach dem Zeitwert der Aktien zum 6.Juni 2024 (Kurswert der Aktie zum Zeitpunkt der Vereinbarung) in Höhe von EUR 29,9 multipliziert mit der Anzahl der ausgelobten Aktien und dem erwarteten Zielerreichungsgrad. Im Berichtsjahr wird für den LTIP 2022, den LTIP 2023 und den LTIP 2024 eine Optionsrücklage in Höhe von TEUR 870 (TEUR 798) ausgewiesen. Im Mai 2024 wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand beschlossen, dem Vorstandsvorsitzenden für die Erreichung der LTIP 2021 Ziele 7.908 Stück (nach Steuern) an eigenen Aktien der Gesellschaft zu übertragen und dabei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionär:innen der Gesellschaft auszuschließen.

Frequentis AG 352 Anhang Jahresabschluss 2024

Kredite an Mitglieder des Vorstands

Im Berichtsjahr gab es weder Kredite, Vorschüsse noch Haftungen im Zusammenhang mit einem Mitglied des Vorstands.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen (inkl. der Auflösung in den sonstigen betrieblichen Erträgen)

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen, unter Berücksichtigung der Veränderung der Rückstellungen (inkl. der Auflösungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen) sowie der Erträge des Deckungskapitals der für die Deckung der Pensionsverpflichtungen abgeschlossenen Lebensversicherungen, verteilen sich wie folgt (Werte in TEUR):

Abfertigungen Abfertigungen Pensionen Pensionen
2024 2023 2024 2023
Vorstand 130 150 250 200
Leitende Angestellte 87 90 0 0
Andere Arbeitnehmer:innen 1.853 2.651 0 0
Gesamt 2.070 2.891 250 200

Der Pensionsaufwand beinhaltet eine durch eine Rückdeckungsversicherung abgedeckte Alterspension bzw. Hinterbliebenenpension für die aktiven Vorstandsmitglieder und für drei ehemalige Mitglieder des Vorstands. Im Berichtsjahr wurden für die genannte Rückdeckungsversicherung Prämien in Höhe von insgesamt TEUR 250 aufgewendet.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

  • Dipl. Ing. Johannes Bardach, Vorsitzender
  • DDr. Karl Michael Millauer, Stellvertreter des Vorsitzenden
  • Sylvia Bardach, Mitglied
  • Mag. Reinhold Daxecker, Mitglied
  • Dipl. Ing. Dr. Boris Nemsic, Mitglied
  • Mag. Petra Preining, Mitglied
  • DI Stefan Hackethal, Mitglied gem. § 110 ArbVG
  • Dipl. Ing. Gabriele Schedl, Mitglied gem. § 110 ArbVG
  • Ing. Reinhard Steidl, Mitglied gem. § 110 ArbVG

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 195 (TEUR 149). Im Berichtsjahr gab es weder Kredite, Vorschüsse noch Haftungen im Zusammenhang mit einem Mitglied des Aufsichtsrats.

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:innen

Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich beschäftigten Dienstnehmer:innen der Frequentis AG im Sinne der Bestimmungen des § 239 Abs. 1 Z 1 UGB betrug 1.008 (968) Arbeitnehmer:innen (Vollzeitäquivalente).

Frequentis AG Jahresabschluss 2024 Anhang 353

8. Sonstige Angaben

Abschlussprüfer

Die Angabe der Aufwendungen für den Abschlussprüfer unterbleibt, da von der Erleichterungsbestimmung gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB Gebrauch gemacht wird.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft keine wesentlichen und marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossen.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der im Jahresabschluss der Frequentis AG zum 31. Dezember 2024 ausgewiesene Jahresgewinn beträgt EUR 18.103.712,35. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf EUR 90.659.213,27. Der Vorstand der Frequentis AG schlägt der Hauptversammlung am 05. Juni 2025 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,27 je Aktie vor. Der verbleibende Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Wien, am 10. März 2025

Norbert Haslacher
Vorstandsvorsitzender e.h.

Monika Haselbacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Peter Skerlan
Mitglied des Vorstands e.h.

Karl Wannenmacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Frequentis AG Beilage zum Anhang 354 Jahresabschluss 2024

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens 2024

Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibung Buchwert Buchwert
01.01.2024 01.01.2024 31.12.2023 31.12.2024
Zugang Geschäftsjahr
Verschmelzung Abgang
Abgang Abschreibung
Verschmelzung Zuschreibung
Umbuchung Geschäftsjahr
31.12.2024 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähn Rechte und Vorteile, sowie daraus abgeleitete Lize und übernommener Kundenstock 14.087.686 214.965 12.565.760 13.066.402
636.258 272.120 737.530 236.888
- 20.081 - -
14.686.870 13.066.402 1.521.926 1.620.468
2. Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 20.081 264.303 - -
- - - -
- - - -
264.303 - - -
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 14.107.767 479.268 12.565.760 13.066.402
636.258 272.120 737.530 236.888
- - - -
14.951.173 13.066.402 1.542.007 1.884.771
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grund 4.093.499 - 2.837.417 3.015.019
- - 177.602 -
- - - -
4.093.499 3.015.019 1.256.082 1.078.480
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.653.439 50.384 3.417.378 3.448.298
- - 66.338 -
35.418 - - 35.418
3.668.405 3.448.298 236.061 220.107
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 22.316.988 4.840.948 17.568.604 19.141.244
1.172 1.502.147 3.073.880 1.501.240
- 357.945 - -
26.014.906 19.141.244 4.748.384 6.873.662
4. Anlagen im Bau 534.730 1.162.308 - -
- - - -
- 357.945 - -
1.339.093 - - -
Summe Sachanlagen 30.598.656 6.053.640 23.823.399 25.604.561
1.172 1.537.566 3.317.820 -
- - - 1.536.658
35.115.902 25.604.561 6.775.257 9.511.342
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 44.621.680 4.840.323 3.640.799 40.980.881
- - 211.104 1.202.213
513.022 - - -
48.948.981 40.980.881 46.299.291
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 10.335.584 - 348.773 9.986.811
- 2.281.445 1.550.359 274.000
2.994.575 - - -
11.048.714 9.986.811 9.423.582
3. Beteiligungen 287.000 - - 287.000
- - - -
- - - -
287.000 287.000 287.000
4. Wertpapiere 890.632 - 863.143 863.143
- - - -
- - - -
890.632 863.143 27.489
Summe Finanzanlagen 56.134.896 4.840.323 4.852.715 51.282.181
- 2.281.445 1.761.463 1.476.213
513.022 - - -
2.994.575 61.175.326 56.037.361
Gesamt 11.373.231 100.841.319 41.241.874 43.808.928
637.430 4.091.131 5.816.813 1.476.213
513.022 2.994.575 1.773.546
111.242.402 43.808.928 59.599.445

Frequentis AG Jahresabschluss 2024 Beilage zum Anhang 355

Beteiligungsspiegel 2024

Angabe über Beteiligungen gem. § 238 Abs. 1 Z 4 UGB

Bezeichnung Sitz Stammkapital Anteil am Stammkapital % Betrag Jahresüber- schuss/ Eigenkapital Buchwert 31.12.2024 Jahresabschluss 31.12.2024
1. Verbundene Unternehmen
AIRNAV Technology Services Inc. Iloilo PHP 500.000 65,0 PHP 325.000 EUR 66.223,23 PHP 15.173.429 PHP 4.177.918
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH Freiburg EUR 96.127 61,8 EUR 59.378 EUR 1.000.000,00 EUR -274.873 EUR -626.441
CNS-Solutions & Support GmbH Wien EUR 35.000 100,0 EUR 35.000 EUR 235.000,00 EUR 2.392.503 EUR 711.497
FREQUENTIS Australasia Pty. Ltd. Banyo AUD 5.000 100,0 AUD 5.000 EUR 7.066.698,05 AUD 17.968.469 AUD 2.644.286
FREQUENTIS (CANADA) Ltd Ottawa CAD 10.000 100,0 CAD 10.000 EUR - CAD 246.889 CAD -3.323.245
FREQUENTIS Comsoft GmbH Karlsruhe EUR 3.000.000 100,0 EUR 3.000.000 EUR 4.002.500,00 EUR 230.611 EUR -249.463
FREQUENTIS Czech Republic s.r.o. Prag CZK 200.000 100,0 CZK 200.000 EUR 7.782,10 CZK 35.132.263 CZK 7.200.643
FREQUENTIS Deutschland GmbH Langen EUR 26.000 100,0 EUR 26.000 EUR 721.512,41 EUR 4.848.014 EUR 1.277.751
FREQUENTIS DFS Aerosense GmbH Wien EUR 35.000 70,0 EUR 24.500 EUR 264.600,00 EUR 674.037 EUR 133.895
FREQUENTIS do Brasil Assessoria, Servicos e comercio de sistemas de informacao e comunicacao Ltda. Sao Paulo BRL 500.000 99,0 BRL 495.000 EUR 95.064,84 BRL 2.593.145 BRL 154.542
FREQUENTIS France SARL Toulouse EUR 30.000 100,0 EUR 30.000 EUR 30.000,00 EUR 337.082 EUR 86.963
FREQUENTIS Invest4Tech GmbH Wien EUR 35.000 100,0 EUR 35.000 EUR 8.673.932,00 EUR 8.340.008 EUR 601.655
Frequentis Middle East Ltd. Abu Dhabi AED 50.000 98,0 AED 49.000 EUR 184.561,40 AED 1.821.330 AED 325.361
FREQUENTIS Norway AS Oslo NOK 300.000 100,0 NOK 300.000 EUR 36.174,53 NOK 2.981.628 NOK 494.036
Frequentis Orthogon GmbH Bremen EUR 500.000 100,0 EUR 500.000 EUR 8.358.353,41 EUR 1.717.833 EUR 1.180.123
FREQUENTIS Recording AS Borre NOK 60.000 100,0 NOK 60.000 EUR 5.735.395,08 NOK 10.965.419 NOK 4.493.303
FREQUENTIS ROMANIA SRL Cluj-Napoca RON 42.723 100,0 RON 42.723 EUR 10.000,00 RON 8.421.647 RON 3.628.199
FREQUENTIS (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai CNY 1.895.249 100,0 CNY 1.895.249 EUR 200.000,00 CNY 12.968.864 CNY 2.692.915
FREQUENTIS SINGAPORE PTE. LTD. Singapur SGD 25.000 100,0 SGD 25.000 EUR 14.534,88 SGD 1.223.382 SGD 128.891
FREQUENTIS Solutions & Services s.r.o Bratislava EUR 5.000 100,0 EUR 5.000 EUR 22.863,48 EUR 3.312.845 EUR 883.624
FREQUENTIS (UK) Ltd. Twickenham GBP 10.000 100,0 GBP 10.000 EUR 11.262,84 GBP 1.497.379 GBP 241.267
FREQUENTIS USA Holdings, Inc. Columbia USD 500 100,0 USD 500 EUR 1.578.483,97 USD 1.474.580 USD -282.046
PDTS GmbH Wien EUR 1.036.336 100,0 EUR 1.036.336 EUR 1.423.826,74 EUR 1.808.295 EUR 323.193
Regola S.r.l. Turin EUR 25.000 51,0 EUR 12.750 EUR 2.889.442,85 EUR 3.171.766 EUR 836.251
Secure Service Provision GmbH Leipzig EUR 25.000 100,0 EUR 25.000 EUR 813.423,96 EUR 2.094.559 EUR 666.026
SYSTEMS INTERFACE Ltd. Surrey GBP 10.000 100,0 GBP 10.000 EUR 2.637.604,70 GBP 60.545 GBP 107.494
team Technology Management GmbH Wien EUR 250.000 51,0 EUR 127.500 EUR 220.050,28 EUR 4.575.726 EUR 1.248.753
Subsumme Verbundene Unternehmen EUR 46.299.290,75
2. Assoziierte Unternehmen
Group EAD Europe S.L.

Angabe über Beteiligungen gem. § 238 Abs. 1 Z 4 UGB

Bezeichnung Sitz Stammkapital Anteil am Stammkapital Jahresüber- schuss/ Fehlbetrag Eigenkapital Buchwert 31.12.2023
1. Verbundene Unternehmen
AIRNAV Technology Services Inc. Iloilo PHP 500.000 65,0 % PHP 325.000 PHP 10.995.512 PHP 3.562.969
ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH Freiburg EUR 75.000 51,0 % EUR 38.250 EUR -648.432 EUR -959.565
CNS-Solutions & Support GmbH Wien EUR 35.000 100,0 % EUR 35.000 EUR 1.681.006 EUR -17.304
FREQUENTIS Australasia Pty. Ltd. Banyo AUD 5.000 100,0 % AUD 5.000 AUD 15.324.183 AUD 1.170.178
FREQUENTIS (CANADA) Ltd Ottawa CAD 10.000 100,0 % CAD 10.000 CAD 3.570.133 CAD -824.004
FREQUENTIS Comsoft GmbH Karlsruhe EUR 3.000.000 100,0 % EUR 3.000.000 EUR 480.075 EUR -3.875.679
FREQUENTIS Czech Republic s.r.o. Prag CZK 200.000 100,0 % CZK 200.000 CZK 27.931.620 CZK 8.588.600
FREQUENTIS Deutschland GmbH Langen EUR 26.000 100,0 % EUR 26.000 EUR 6.424.846 EUR 2.854.583
FREQUENTIS DFS Aerosense GmbH Wien EUR 35.000 70,0 % EUR 24.500 EUR 540.142 EUR 96.280
FREQUENTIS do Brasil Assessoria, Servicos e comercio de sistemas de informacao e comunicacao Ltda. Sao Paulo BRL 500.000 99,0 % BRL 495.000 BRL 2.448.204 BRL 61.837
FREQUENTIS France SARL Toulouse EUR 30.000 100,0 % EUR 30.000 EUR 250.119 EUR 48.251
FREQUENTIS Invest4Tech GmbH Wien EUR 35.000 100,0 % EUR 35.000 EUR 5.876.921 EUR -944.892
Frequentis Middle East Ltd. Abu Dhabi AED 50.000 98,0 % AED 49.000 AED 1.529.713 AED 299.004
FREQUENTIS Norway AS Oslo NOK 300.000 100,0 % NOK 300.000 NOK 2.487.593 NOK 454.864
Frequentis Orthogon GmbH Bremen EUR 500.000 100,0 % EUR 500.000 EUR 2.833.059 EUR 1.610.928
FREQUENTIS Recording AS Borre NOK 60.000 100,0 % NOK 60.000 NOK 6.472.116 NOK 1.605.094
FREQUENTIS ROMANIA SRL Cluj-Napoca RON 42.723 100,0 % RON 42.723 RON 4.793.448 RON -166.548
FREQUENTIS (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai CNY 1.895.249 100,0 % CNY 1.895.249 CNY 18.663.046 CNY 6.735.299
FREQUENTIS SINGAPORE PTE. LTD. Singapur SGD 25.000 100,0 % SGD 25.000 SGD 1.094.491 SGD 123.614
FREQUENTIS Solutions & Services s.r.o Bratislava EUR 5.000 100,0 % EUR 5.000 EUR 2.429.220 EUR 413.156
FREQUENTIS (UK) Ltd. Twickenham GBP 10.000 100,0 % GBP 10.000 GBP 1.256.112 GBP 276.420
FREQUENTIS USA Holdings, Inc. Columbia USD 500 100,0 % USD 500 USD 1.756.626 USD -4.382
PDTS GmbH Wien EUR 1.036.336 100,0 % EUR 1.036.336 EUR 1.485.101 EUR -23.787
Regola S.r.l. Turin EUR 25.000 51,0 % EUR 12.750 EUR 2.335.490 EUR 440.400
Secure Service Provision GmbH Leipzig EUR 25.000 100,0 % EUR 25.000 EUR 1.803.801 EUR 750.534
SYSTEMS INTERFACE Ltd. Surrey GBP 10.000 51,0 % GBP 5.100 GBP 734.888 GBP -46.950
team Technology Management GmbH Wien EUR 250.000 51,0 % EUR 127.500 EUR 3.326.974 EUR 1.162.375
2. Assoziierte Unternehmen
Group EAD Europe S.L. Madrid EUR 1.000.000 28,0 % EUR 280.000 EUR 2.310.436 EUR 758.073
Mission Embedded GmbH Wien EUR 35.000 20,0 % EUR 7.000 EUR 2.645.197 EUR 632.558
Summe Beteiligungen EUR 41.267.881,15

Jahresabschluss 2024

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der FREQUENTIS AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  • Bilanzierung des Projektgeschäftes

    Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen:
    Der weitaus überwiegende Anteil der ausgewiesenen Umsatzerlöse stammt aus dem Projektgeschäft, welches im Wesentlichen Liefer- und Wartungsprojekte umfasst. Es handelt sich dabei um eine große Anzahl von Projekten, die sich in Projektvolumen, technischer Komplexität und Laufzeit unterscheiden, wobei einige Projekte eine Laufzeit von mehreren Jahren aufweisen. Bei Wartungsprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel zeitraumbezogen. Die Erfassung der Umsatzerlöse aus Lieferprojekten erfolgt mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bzw. Abnahme durch den Kunden.

Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten voraussichtlich ein Verlust entsteht, kommt es zu einer Verminderung des Bilanzansatzes der noch nicht abrechenbaren Leistungen. Falls der Buchwert der noch nicht abrechenbaren Leistungen durch diese Wertberichtigung gänzlich reduziert wird, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste. Dies gilt in gleicherweise auch für verlustbringende Wartungsprojekte.

Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden über Art und Umfang der Leistungen bzw. die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kommen, woraus sich Auswirkungen auf die Projektkosten und Projektergebnisse ergeben. Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern daher in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Zusätzliche Anforderungen bei der Schätzung ergeben sich durch die inflationsbedingten Einflüsse für die noch zu erwarteten Projektkosten. Aufgrund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäftes ergibt sich daraus das Risiko einer unrichtigen Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und projektbezogenen Rückstellungen sowie der damit unmittelbar zusammenhängenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung des Projektgeschäfts sind im Anhang unter den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-grundsätzen, den Erläuterungen zur Bilanz (Vorräte bzw. Sonstige Rückstellungen) sowie in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Umsatzerlöse) enthalten.

**Prüferisches Vorgehen:**

Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem die Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, die Erfassung und Zuordnung von Fremdleistungen als Projektkosten sowie die Überwachung und Überprüfung laufender Projekte und Kalkulationen bis zum Projektabschluss. Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir auf Stichprobenbasis einzelne Projekte einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und für diese Projekte insbesondere die im Rahmen der Bewertung vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte nach risiko-orientierten Kriterien wie Projektgröße, Projektmarge, Projektart oder Laufzeit. Sofern sich bei mehrjährigen Projekten wesentliche Anpassungen der Einschätzungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, wurde dieser Umstand ebenfalls bei der Auswahl der Stichprobe berücksichtigt.# Bestätigungsvermerk

Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundliegenden Verträge und Vereinbarungen, die Befragung von kaufmännischen und operativen Projektverantwortlichen zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen, Annahmen und Auswirkungen der inflationsbedingten wirtschaftlichen Effekte. Darüber hinaus haben wir eine Analyse aktueller Projektinformationen sowie die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen vorgenommen. Hinsichtlich der bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten erfassten Herstellungskosten haben wir die Kostenstruktur (erfasste Projektstunden und deren Bewertung, zugekaufte Fremdleistungen) analysiert und Auffälligkeiten hinterfragt. Im Hinblick auf die Umsatzrealisierung haben wir für die im Geschäftsjahr vorgenommenen Projekt- abrechnungen stichprobenartig überprüft, ob entsprechende Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.

Frequentis AG Jahresabschluss 2024

Bestätigungsvermerk 359

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungs- legungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs- legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
  • Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltens- anforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Zu der im Lagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2018 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Frequentis AG

360

Bestätigungsvermerk

Jahresabschluss 2024

361# Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 11. März 2025

BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Mag. Gerhard Fremgen
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Frequentis AG

362 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen Jahresabschluss 2024

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:innen

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 10. März 2025

Norbert Haslacher
Vorstandsvorsitzender e.h.

Monika Haselbacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Peter Skerlan
Mitglied des Vorstands e.h.

Karl Wannenmacher
Mitglied des Vorstands e.h.

Hinweis / Disclaimer

In dieser Publikation ist mit „Frequentis“ oder „Frequentis-Gruppe“ der Konzern gemeint, mit „Frequentis AG“ wird die Muttergesellschaft (Einzelgesellschaft) bezeichnet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in dieser Publikation kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Die in dieser Publikation enthaltenen Prognosen, Planungen und zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Wie alle Aussagen über die Zukunft unterliegen sie Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die im Ergebnis auch zu erheblichen Abweichungen führen können. Für den tatsächlichen Eintritt von Prognosen und Planungswerten sowie zukunftsgerichteten Aussagen kann keine Gewähr geleistet werden. Die Informationen in dieser Publikation sind nur für allgemeine Informationszwecke. Es kann keine Garantie für die Vollständigkeit der Inhalte gegeben werden. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Diversität, Gleichwertigkeit und Gleichstellung aller Geschlechter sind ein integraler Bestandteil der Frequentis Unternehmenskultur und spiegeln sich in der Sprache wider. Auf dieser Basis werden in dieser Publikation alle personenbezogenen Formulierungen, wie z.B. Berufs- und Funktionsbezeichnungen, gendergerecht geschrieben. Geschlechtsneutrale Ausdrücke, also Begriffe, die sich u.a. auf Institutionen, Organisationen oder Unternehmen beziehen, z.B. Kunden, Partner, Auftraggeber unterliegen nicht dieser Regelung, weil es sich hier nicht um Einzelpersonen handelt. Die Haftung und Gewährleistung von Frequentis für die Publikation sind ausgeschlossen. Informationen aus dieser Publikation dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von Frequentis verwendet werden. Diese Publikation wurde in einer deutschen und englischen Version erstellt. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.

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