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Frequentis AG Annual Report 2019

Apr 2, 2020

745_10-k_2020-04-02_fdebd2e3-73e9-46d3-aecd-a621679bdadf.pdf

Annual Report

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Communication and information solutions

for a safer world

Jahresfinanzbericht

2019

Dividendenvorschlag von EUR 0,15 je Aktie

Innovative Lösungen von Frequentis setzen Standards.

Association of Europe

Kennzahlen Frequentis-Gruppe

Alle Werte in EUR Mio., wenn nicht anders angegeben.

Ertragskennzahlen 20191) 2018 +/- in % +/- in EUR Mio. 2017
Umsatz 303,6 285,8 +6,3% +17,9 266,9
EBITDA 30,2 21,6 +39,8% +8,6 20,0
EBITDA-Marge 9,9% 7,6% +2,3PP 7,5%
EBIT 17,2 15,6 +10,3% +1,6 14,3
EBIT-Marge 5,7% 5,5% +0,2PP 5,4%
Konzernergebnis 12,5 11,8 +5,8% +0,7 10,7
Konzernergebnis, auf Anteilseigner entfallend 11,8 11,3 +4,9% +0,6 9,9
Ergebnis je Aktie in EUR 0,93 0,94 -1,4% 0,82
Auftragskennzahlen
%
20191) 2018 +/- in % +/- in EUR Mio. 2017
Auftragseingang 333,7 306,3 +9,0% +27,4 287,8
Auftragsstand (per ultimo) 391,5 355,2 +10,2% +36,2 335,3
Bilanzkennzahlen 20191) 2018 +/- in % +/- in EUR Mio. 2017%
Bilanzsumme 272,1 198,0 +37,5% +74,2 194,6
Eigenkapital 116,2 85,6 +35,7% +30,6 90,1
Eigenkapitalquote 42,7% 43,3% -0,6 PP 46,3%
Nettoguthaben 77,8 55,4 +40,4% +22,4 70,0
Mitarbeiter (Durchschnitt) 1.849 1.763 +4,9% 1.697
Geldflussrechnung 20191) 2018 +/- in % +/- in EUR Mio. 2017%
Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit 17,7 4,6 > 100% +13,2 16,7
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -4,6 -4,4 +3,0% -0,1 -4,4
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 8,0 -14,2 +22,2 -3,7

Hinweis: Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

1) Erstmalige Anwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) ab dem 1. Jänner 2019 (Konzernabschluss Kapitel 41)

2019 auf einen Blick

42,7%

ø Mitarbeiter

1.849

Eigenkapitalquote Dividende je Aktie

EUR 0,15 1)

Umsatz in EUR Mio. EBIT in EUR Mio. Auftragseingang in EUR Mio.

333,7

Auftragsstand in EUR Mio.

1) Unter Berücksichtigung der Unwägbarkeiten der Coronavirus-Pandemie hat der Vorstand am 27. März 2020 aus kaufmännischer Vorsicht beschlossen den Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung von ursprünglich EUR 0,20 auf EUR 0,15 je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 zu ändern.

Jahresfinanzbericht 2019

Konzernlagebericht 7
Konzernabschluss 29
Lagebericht zum Einzelabschluss 103
Einzelabschluss 125
Glossar 153
Finanzkalender 157
Impressum 157

Konzernlagebericht zum 31.12.2019

Wirtschaftliches Umfeld 8
Geschäftsentwicklung 9
Entwicklung der Segmente 13
Forschung & Entwicklung 14
Nichtfinanzielle Informationen 15
Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 15
Chancen- und Risikomanagement 15
Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 23
Informationen gemäß § 243a Abs 1 UGB 24
Ausblick 26

Wirtschaftliches Umfeld

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren unterliegen die Bereiche, in denen die Frequentis-Gruppe tätig ist (Informations- und Kommunikationssysteme im Bereich der zivilen und militärischen Flugsicherung, der Blaulichtorganisationen und des Schienen- und Wasserverkehrs) relativ geringen konjunkturellen Schwankungen. Die Geschäftsentwicklung von Frequentis würde dann beeinträchtigt sein, wenn es zu einem signifikanten globalen Rückgang in einem der fünf angeführten Bereiche kommt.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat im Jänner 2020 das World Economic Outlook Update publiziert. In den hier angeführten Prognosen für das Jahr 2020 sind daher die Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus noch nicht enthalten. Das gegenwärtige Basis-Szenario des IWF, unter Einbeziehung der Effekte des Coronavirus, geht von geringeren Wachstumswerten für die Weltwirtschaft und China aus, wie in der Presseinfo des IWF vom 22. Februar 2020 erläutert.

Das World Economic Outlook Update vom Jänner 2020 erwartet für das Jahr 2019 eine globale Steigerung der Wirtschaftsleistung um 2,9% und für das Jahr 2020 eine leichte Verbesserung auf 3,3% (3,2% unter Annahme des angeführten Basis-Szenarios). Die Verbraucherausgaben sowie die Investitionen der Unternehmen werden als weiterhin widerstandsfähig angesehen. Die Abwärtsrisiken, einschließlich der zunehmenden geopolitischen Spannungen und der Auswirkungen des Coronavirus, bleiben jedoch weiterhin im Vordergrund.

Für das Jahr 2019 wird für die USA ein Wachstum von 2,3% und für 2020 von 2,0% prognostiziert. Der Wachstumspfad des Euroraums fällt im Vergleich mit den USA schwächer aus, der IWF erwartet eine Steigerung der Wirtschaftsleistung von 1,2% im Jahr 2019 und 1,3% für das Jahr 2020. Von den großen Volkswirtschaften im Euroraum soll Spanien im Jahr 2019 mit 2,0% (2020: 1,6%) am stärksten wachsen, gefolgt von Frankreich mit 1,3% (2020: 1,3%), Deutschland mit 0,5% (2020: 1,1%) und Italien mit 0,2% (2020: 0,5%). Die Prognose für Großbritannien liegt mit 1,3% für das Jahr 2019 und 1,4% für das Jahr 2020 leicht über dem Niveau des Euroraums.

Für die Schwellen- und Entwicklungsländer in Asien wird ein Wachstum von 5,6% für das Jahr 2019 (2020: 5,8%) prognostiziert. China liegt mit einer Wachstumsprognose von 6,1% für das Jahr 2019 (2020: 6,0%, 5,6% unter Annahme des angeführten Basis-Szenarios des IWF) über dem Durchschnitt, der Ausblick für Indien liegt bei 4,8% für das Jahr 2019 (2020: 5,8%).

Für Lateinamerika geht der IWF für das Jahr 2019 von einem Wachstum von 0,1% (2020: 1,6%) aus. Für Brasilien liegt die Prognose für das Jahr 2019 bei 1,2% (2020: 2,2%), für Mexiko bei 0,0% (2020: 1,0%).

Für den Nahen Osten und Zentralasien wird ein Wachstum von 0,8% für das Jahr 2019 (2020: 2,8%) prognostiziert.

Geschäftsentwicklung

In der Frequentis-Gruppe war das Jahr 2019 durch die Fortsetzung des nachhaltigen Wachstumskurses gekennzeichnet. Ein wichtiges Ereignis in der Weiterentwicklung des Unternehmens war der Börsengang. Seit dem 14. Mai 2019 notieren die Aktien der Frequentis AG unter dem Kürzel FQT, ISIN: ATFREQUENT09, im prime market der Wiener Börse und im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Frequentis-Gruppe stieg von EUR 306,3 Mio. im Jahr 2018 um 9,0% oder EUR 27,4 Mio. auf EUR 333,7 Mio. im Jahr 2019. Wie auch in den Vorjahren erteilten die Kunden überwiegend in der zweiten Jahreshälfte ihre Aufträge an Frequentis, das Verhältnis zweites zu erstes Halbjahr 2019 lag bei 60%:40%.

Die Verteilung des Auftragseingangs auf die beiden Segmente war im Jahr 2019 wie folgt: Air Traffic Management 67% (2018: 64%), Public Safety & Transport 33% (2018: 36%).

Die regionale Verteilung der Auftragseingänge zeigt für 2019 folgendes Bild: Dominierend bleibt der europäische Stammmarkt mit 64% (2018: 55%) vor Amerikas mit 19% (2018: 17%) und Asien mit 12% (2018: 11%). Es folgen Australien / Pazifik mit 4% (2018: 16%) und Afrika mit <2% (2018: <1%).

Highlights des Auftragseingangs im Segment Air Traffic Management

Die führende Stellung von Frequentis im Markt für Digital (Remote) Tower unterstreichen die zahlreichen Aufträge aus aller Welt: Airways New Zealand (Betreiber der Flugkontrolle für Neuseeland) bestellte einen zweiten Digital Tower, zwei Systeme wurden nach Argentinien und Brasilien verkauft.

Von der Austro Control, der österreichischen Flugsicherung, erhielt Frequentis den Auftrag für die Lieferung eines Sprachkommunikationssystems der neuesten Generation, ein weiterer Meilenstein in der jahrzehntelangen Zusammenarbeit.

Von strategischer Bedeutung ist der Auftrag der norwegischen Flugsicherung für die Lieferung eines flächendeckenden Systems zum Management von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen).

Positiv verläuft das Bestandskunden-Folgegeschäft ("Installed Base Business") im Teilmarkt Defence: Sowohl in Tschechien als auch in der Slowakei konnten Aufträge für umfangreiche Modernisierungsprogramme für die Luftverteidigung gewonnen werden. Hervorzuheben ist ein Auftrag der US-Navy für ein Sprach- und Datenkommunikationssystem als Teil eines Programms für unbemannte Luftfahrzeuge zur Betankung der Flugzeuge während des Flugs.

Highlights des Auftragseingangs im Segment Public Safety & Transport

Im Teilmarkt Public Safety konnte sich Frequentis bei der London Metropolitan Police (Modernisierung der Kommunikationsinfrastruktur) und auch bei der schottischen Polizei gegen starken Wettbewerb durchsetzen. Weitere Auftragseingänge bei den Polizeiorganisationen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für die Weiterentwicklung ihrer Kommunikationssysteme mit der multimedialen Produktplattform 3020 LifeXTM als Softwarelösung für Leitzentralen im sicherheitskritischen Bereich unterstreichen die starke Stellung von Frequentis.

Im Teilmarkt Public Transport wurden auf breiter Front Aufträge aus der installierten Basis in Europa und Übersee gewonnen. Diese umfassten sowohl Roll-Out Aufträge als auch Aufträge für Releases und Upgrades.

Im Teilmarkt Maritime zeigt der Auftragseingang für das GMDSS in Grönland und Griechenland (Global Maritime Distress and Safety System, ein weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem) die gute Positionierung von Frequentis.

Auftragsstand

Der Auftragsstand per 31. Dezember 2019 betrug EUR 391,5 Mio., eine Steigerung um 10,2% gegenüber dem 31. Dezember 2018 mit EUR 355,2 Mio. Mit Ende 2019 waren 60% des Gesamt-Auftragsstandes (Ende 2018: 61%) dem Segment Air Traffic Management und 40% (Ende 2018: 39%) dem Segment Public Safety & Transport zuzuordnen.

Umsatz und Betriebsleistung

Der Umsatz konnte im Jahr 2019 um 6,3% auf EUR 303,6 Mio. zulegen, wobei beide Segmente Zuwächse verzeichnen konnten. Das Segment Public Safety & Transport konnte mit +11,2% auf EUR 92,4 Mio. stärker zulegen als das Segment Air Traffic Management mit +4,3% auf EUR 211,2 Mio.

Vom Umsatz der Frequentis-Gruppe entfielen im Jahr 2019 70% (2018: 71%) auf das Segment Air Traffic Management und 30% (2018: 29%) auf das Segment Public Safety & Transport. Nach Regionen entfielen im Jahr 2019 61% (2018: 60%) des Umsatzes auf Europa, 19% (18%) auf Amerikas, 13% (12%) auf Asien, 6% (7%) auf Australien / Pazifik, 1% (2%) auf Afrika, <1% (<2%) waren nicht zugeordnet.

Die Betriebsleistung erhöhte sich um 5,6% auf EUR 310,3 Mio. und damit geringer als der Umsatz. Vor allem die sonstigen Erträge nahmen gegenüber dem Vorjahreszeitraum ab.

Ergebnis

Der Materialaufwand und der Aufwand für bezogene Leistungen stiegen um 6,2% auf EUR 81,6 Mio. (2018: EUR 76,8 Mio.), die Steigerungsrate lag damit unter der des Umsatzes. Der Personalaufwand erhöhte sich hingegen um 8,3% auf EUR 154,8 Mio. (2018: EUR 142,9 Mio.), bedingt vor allem durch die Steigerungen bei Löhnen und Gehältern, die gestiegene durchschnittliche Mitarbeiteranzahl sowie den Anstieg der Rückstellungen für Prämien und variable Gehälter.

Die sonstigen Aufwendungen verringerten sich um EUR 8,9 Mio. auf EUR 43,7 Mio. im Jahr 2019 (2018: EUR 52,5 Mio.), überwiegend aufgrund der Verschiebung von Leasing-Aufwand von in Summe EUR 7,5 Mio. durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 (↗ Konzernabschluss Kapitel 41) zu Abschreibungen und Finanzierungsaufwendungen. Der Aufwand für den Börsengang fiel einerseits im Jahr 2019 und auch im Jahr 2018 an, andererseits wurde ein guter Teil gegen das Eigenkapital gebucht, sodass in den Sonstigen Aufwendungen im Jahr 2019 kein nennenswerter Betrag mehr erfasst werden musste.

Das EBITDA (Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibung) verbesserte sich von EUR 21,6 Mio. im Jahr 2018 auf EUR 30,2 Mio. im Jahr 2019 (+EUR 8,6 Mio.). Von dieser Steigerung entfielen EUR 7,1 Mio. auf die Verschiebung des oben angeführten Leasing-Aufwandes. Die EBITDA-Marge (bezogen auf den Umsatz) belief sich auf 9,9% nach 7,6% im Vorjahr.

Die Abschreibungen erhöhten sich um EUR 7,0 Mio. auf EUR 13,0 Mio. Die Erhöhung aus der Neubilanzierung durch IFRS 16 betrug dabei EUR 7,1 Mio., während die laufenden Abschreibungen um EUR 0,1 Mio. sanken.

Das EBIT stieg um 10,3% oder EUR 1,6 Mio. auf EUR 17,2 Mio. (2018: EUR 15,6 Mio.). Die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) verbesserte sich unter anderem durch margenstarke Projekte auf 5,7% im Jahr 2019 (2018: 5,5%).

Das Finanzergebnis sank auf EUR -0,4 Mio. (2018: EUR 0,1 Mio.), vor allem bedingt durch die oben angeführte Verschiebung eines Teils des Leasing-Aufwandes zum Zinsaufwand. Die Erträge aus assoziierten Unternehmen lagen im Jahr 2019 bei EUR 0,1 Mio. (2018: EUR 0,2 Mio.).

Das Ergebnis vor Steuern verbesserte sich im Jahr 2019 um 6,7% auf EUR 17,0 Mio. (2018: EUR 15,9 Mio.). Der Aufwand für Ertragsteuern stieg um 9,3% auf EUR 4,5 Mio. (2018: EUR 4,1 Mio.), das Konzernergebnis verbesserte sich auf EUR 12,5 Mio. nach EUR 11,8 Mio. im Jahr 2018. Das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Jahr 2019 EUR 0,93 (2018: EUR 0,94).

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme erhöhte sich, vor allem aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 (↗ Konzernabschluss Kapitel 41), per Ende 2019 um 37,5% auf EUR 272,1 Mio. (Ende 2018: EUR 198,0 Mio.).

Auf der Aktivseite waren per 31. Dezember 2019 Sachanlagen in Höhe von EUR 48,2 Mio. (Ende 2018: EUR 9,1 Mio.) und immaterielle Vermögenswerte mit EUR 7,6 Mio. (Ende 2018: EUR 6,5 Mio.) die größten Posten des langfristigen Vermögens von in Summe EUR 71,5 Mio. (Ende 2018: EUR 28,8 Mio.). Die Erhöhung im Posten Sachanlagen ist größtenteils auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Bei den kurzfristigen Vermögenswerten von EUR 200,6 Mio. (Ende 2018: EUR 169,2 Mio.) sind die bedeutendsten Posten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Termingelder mit in Summe EUR 74,9 Mio. (Ende 2018: EUR 55,5 Mio.), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von EUR 58,5 Mio. (Ende 2018: EUR 44,4 Mio.) sowie die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden mit EUR 38,4 Mio. (Ende 2018: EUR 40,9 Mio.).

Auf der Passivseite war das Eigenkapital mit EUR 116,2 Mio. per Ende 2019 der größte Posten (Ende 2018: EUR 85,6 Mio.). Der Anstieg des Eigenkapitals war mehrheitlich durch den Mittelzufluss aus dem Börsengang im Mai 2019 geprägt. Die Eigenkapitalquote betrug Ende 2019 42,7% (Ende 2018: 43,3%).

Unter den langfristigen Verbindlichkeiten von in Summe EUR 58,9 Mio. per Ende 2019 (Ende 2018: EUR 28,1 Mio.) war der durch IFRS 16 im Jahr 2019 neu eingeführte Posten Langfristige Leasingverbindlichkeiten mit EUR 32,8 Mio. am größten und auch vorwiegend für den Anstieg verantwortlich.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betrugen EUR 97,1 Mio. (Ende 2018: EUR 84,2 Mio.), der Anstieg beruht vor allem auf dem durch IFRS 16 im Jahr 2019 neu eingeführten Posten Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten. In diesem Posten sind per Ende 2019 EUR 7,3 Mio. für die abgezinsten Mietzahlungen (überwiegend für Büromieten) für 1 Jahr, also für das Jahr 2020, erfasst.

Der größte Posten in den kurzfristigen Verbindlichkeiten waren die Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden von EUR 48,7 Mio. (Ende 2018: EUR 48,6 Mio.), die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 13,5 Mio. (Ende 2018: EUR 13,8 Mio.), Rückstellungen mit EUR 13,5 Mio. (Ende 2018: EUR 9,9 Mio.) sowie sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten mit EUR 11,2 Mio. (Ende 2018: EUR 8,8 Mio.).

Das Nettoguthaben (Termingelder und Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten) belief sich per 31. Dezember 2019 auf EUR 77,8 Mio. (2018: EUR 55,4 Mio.). Im Nettoguthaben per Ende 2019 waren erhaltene Anzahlungen von Kunden von EUR 30,5 Mio. (Ende 2018: EUR 27,8 Mio.) enthalten. Die Steigerung des Nettoguthabens ergibt sich vor allem durch die gestiegenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund der Einzahlungen aus dem Börsengang. Mit Ende 2019 lagen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bei EUR 66,9 Mio. gegenüber EUR 45,5 Mio. Ende 2018.

Cash Flow

Der Cash Flow aus dem Ergebnis verbesserte sich von EUR 16,2 Mio. im Jahr 2018 auf EUR 34,2 Mio. im Jahr 2019. Dies war bedingt durch höhere Abschreibungen (vor allem aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16) sowie der Veränderung der Rückstellungen und dem besseren Ergebnis vor Steuern.

Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit stieg von EUR 4,6 Mio. im Jahr 2018 auf EUR 17,7 Mio. im Jahr 2019. Die Verbesserung ergab sich einerseits durch den verbesserten Cash Flow aus dem Ergebnis, der positiven Veränderung der Vertragsvermögenswerte und der sonstigen Verbindlichkeiten, andererseits waren die Veränderungen der Vertragsverbindlichkeiten sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belastend.

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit lag im Jahr 2019 bei EUR -4,6 Mio. nach EUR -4,4 Mio. im Jahr 2018. Die Investitionen (Capex) lagen mit EUR 4,5 Mio. im Jahr 2019 unter dem Niveau des Jahres 2018 mit EUR 4,8 Mio.

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit verbesserte sich vor allem aufgrund der Einzahlungen der aus dem Börsengang erhaltenen Mittel (EUR 21,6 Mio.) auf EUR 8,0 Mio. im Jahr 2019 (2018: EUR -14,2 Mio.). Durch IFRS 16 ergab sich eine Umgliederung der Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (2019: EUR 7,2 Mio.) welche im Jahr 2018 im Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit als Bestandteil des Ergebnisses vor Steuern enthalten waren.

Damit ergab sich im Berichtszeitraum ein positiver Gesamt-Cash Flow in Höhe von EUR 21,2 Mio. (2018: EUR -14,1 Mio.). Der Finanzmittelbestand belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 66,9 Mio. (31. Dezember 2018: EUR 45,5 Mio.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass zum 31. Dezember 2019 Termingelder (kurz- und langfristig veranlagte Guthaben bei Banken) in Höhe von EUR 18,0 Mio. nicht im Finanzmittelbestand ausgewiesen wurden.

Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhte sich im Jahr 2019 um 4,9% auf durchschnittlich 1.849 Mitarbeiter (Durchschnitt 2018: 1.763 Mitarbeiter).

Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Informationen zu den Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen finden sich in den erläuternden Anhangangaben des Konzernabschlusses.

Entwicklung der Segmente

Air Traffic Management / ATM

Das Segment Air Traffic Management / ATM umfasst die Teilmärkte ATM Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie ATM Defence. Der Fokus in diesem Segment liegt auf den zivilen und militärischen Flugsicherungen und damit in der Regel auf ein bis zwei Kunden pro Land. Die Markteintrittsbarrieren werden als relativ hoch eingeschätzt.

Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, die auf der gleichen Produktplattform aufsetzen. Im Defence-Bereich werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Die Safety- und Qualitätsmanagement-Anforderungen sind gleich, es gelten die internationalen Richtlinien für die Standardisierung des Luftverkehrs durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO / International Civil Aviation Organization). Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Radar, Funk, Netzwerk ist ähnlich.

Der Umsatz im Segment Air Traffic Management stieg im Jahr 2019 um 4,3% auf EUR 211,2 Mio. (2018: EUR 202,5 Mio.). Das EBIT belief sich auf EUR 10,4 Mio. (2018: EUR 11,8 Mio.), die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) sank auf 4,9% im Jahr 2019 (2018: 5,9%).

Highlights im operativen Geschäft

Als führender Sprach- und Datenkommunikationsanbieter für die zivile Flugsicherung implementierte Frequentis für den neuen Mega-Flughafen in Peking ein state-of-the-art Sprachkommunikationssystem, ein Emergency System und eine Netzwerklösung mit voller IP-Integration. Das Netzwerk umfasst die beiden Tower am neuen Flughafen, das neue und bisherige System für die Steuerung und Überwachung der An- und Abflüge sowie die Anbindung an die Flugverkehrskontrollzentrale in Peking.

Das Modernisierungsprogramm der niederländischen Flugsicherung LVNL, bei der Frequentis zwei Tower am Flughafen Amsterdam Schiphol mit Frequentis smartStrips (Flugstreifen) ausstattete, wurde abgeschlossen. Die Digitalisierung der bisher im Einsatz befindlichen Papier-Flugstreifen ermöglicht mehr Automatisierung und Effizienz und verbessert den Workflow der Fluglotsen. Im Bereich Aeronautical Information Management wurde die Abwicklung des Großprojektes mit Jeppesen abgeschlossen. Mit der Lieferung einer neuen Release für die europäischen Flugsicherungsdatenbank EAD (European Aeronautical Information Systems Database) ist Frequentis Marktführer bei großen komplexen Systemen.

In Großbritannien erhielt der Jersey Airport als erster britischer Flughafen die Genehmigung für die operative Nutzung eines Digital (Remote) Tower mit Technologie von Frequentis.

In Malta wurde ein Message Handling System und damit ein einheitlicher Switch für die Nachrichtenverarbeitung für den Austausch von aeronautischen Daten und Nachrichten implementiert.

In Finnland wurde im Bereich Surveillance ein Wide Area Multilateration-System (zur großräumigen Flugzeugortung als Radarersatz) in Betrieb genommen.

Im Teilmarkt Defence erfolgte im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit mit armasuisse und der Schweizer Luftwaffe im Projekt "VCS Airbase", welches den Ersatz der Sprachkommunikationssysteme auf sieben militärischen Flugplätzen umfasst, die erfolgreiche Inbetriebnahme der ersten zwei Standorte.

Von strategischer Bedeutung sind die Mitarbeit von Frequentis beim österreichischen Forschungsprojekt "AIRlabs Austria Innovationslabor" sowie der erfolgreiche Abschluss der ersten Drohnen-Demos im Golf von Finnland (SESAR GOF U-space-Projekt), einem Forschungsprojekt für den sicheren und umweltfreundlichen Drohnenflugbetrieb im bodennahen Luftraum.

Public Safety & Transport / PST

Das Segment Public Safety & Transport beinhaltet die Teilmärkte Public Safety, Public Transport sowie Maritime. Die Kunden sind Behörden oder behördennahe Organisationen mit Überwachungs- und Steuerungsaufgaben.

Für den Teilmarkt Public Safety zählen die Polizei, Feuerwehren und Rettungsorganisationen zu den Kunden. Seitens der Polizei werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Public Transport bedient neben der klassischen Bahn auch Kunden aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Im Teilmarkt Maritime liegt der Fokus auf der Küstenwache und Hafenbetreibern.

Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, die auf der gleichen Produktplattform aufsetzen. Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Telefon, Funk, Netzwerk ist ähnlich. Trotz mehrerer internationaler Standardisierungsbestrebungen gelten nach wie vor national und regional unterschiedliche Anforderungen und Regelungen.

Der Umsatz im Segment Public Safety & Transport stieg im Jahr 2019 um 11,2% auf EUR 92,4 Mio. (2018: EUR 83,1 Mio.). Das EBIT belief sich auf EUR 7,0 Mio. (2018: EUR 3,4 Mio.), die EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) stieg auf 7,5% im Jahr 2019 (2018: 4,1%).

Highlights im operativen Geschäft

Stellvertretend für die positive Entwicklung lassen sich nachstehende Projekte hervorheben: Im Teilmarkt Public Safety setzte sich die Erfolgsserie der Multimedia-Kommunikationsplattform 3020 LifeXTM weiter fort, so ging zum Beispiel das System für die Landespolizei Liechtenstein in Betrieb. Die Zusammenarbeit mit Nødnett für das norwegische Sicherheitsnetz verläuft weiterhin positiv. Mit der Frequentis-Produktlinie ASGARD, die speziell auf Feuerwehr-Leitstellen und Leitstellen der Industrie ausgerichtet ist, wurden in Deutschland mehrere Leitstellen ausgestattet.

Public Transport implementiert im Auftrag der finnischen Verkehrsinfrastrukturbehörde das Unified Railway Communication and Application (URCA)-System. Frequentis stellt dabei eine kostensparende und effiziente Kommunikations-Lösung bereit. Unterstrichen wird diese Innovationsleistung durch den Erhalt des International Critical Communications Award (ICCA) für das hier zum Einsatz kommende technische Verfahren, das außerdem im Juni 2019 das europäische Patent erhielt.

Im Teilmarkt Maritime erfolgte eine wichtige Abnahme in der Lieferung eines maritimen Kommunikationssystems für Süd-Korea. Das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist weltweit in 18 Ländern im Einsatz. Der Rollout beim norwegischen Küstenfunk – dort besteht bereits seit mehr als 20 Jahren eine erfolgreiche Partnerschaft – verläuft planmäßig.

Forschung & Entwicklung

Steigender Kostendruck und laufende Änderungen im operativen Umfeld sind aktuell die größten Herausforderungen für die Kunden, die im sicherheitskritischen Bereich agieren. Um den hier geforderten hohen Sicherheitsanforderungen weiterhin gerecht zu werden, benötigen die Anwender flexiblere Systeme und Software-Lösungen. Damit können Einsatzmittel und Einsatzorte mit einfachen Mitteln an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Dafür sind flexible Kommunikationsmittel und integrierte Control-Room-Lösungen notwendig. Die Migration der Daten- und Sprachkommunikation auf gemeinsame IP-Netze schafft die technische Voraussetzung für mehr Flexibilität. Durch die steigende Vernetzung wird gleichzeitig das Thema Cyber Security immer wichtiger.

Als anerkannter Innovationsführer in den vom Unternehmen adressierten Märkten trägt Frequentis dieser Entwicklung durch die Bereitstellung IP-basierter Systeme Rechnung. Im nächsten Schritt rücken die Netzwerke ins Zentrum der Kommunikationslösungen. Die traditionellen Voice Communication Systeme werden durch Voice and Data Communication Services im Netzwerk erweitert. Der enge Austausch mit den Kunden, mit denen zumeist eine langjährige, teilweise jahrzehntelange, Partnerschaft besteht, erlaubt es dabei, neue technologische Entwicklungen schon frühzeitig zu erkennen und in die eigenen Produkte und Lösungen zu integrieren.

Zukunftsaspekte wie die Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz oder der Blockchain-Technologie im Hinblick auf mögliche Anwendungen im sicherheitskritischen Bereich werden zentral von Corporate Research vorangetrieben. Bei solchen Themen aus dem sicherheitskritischen Umfeld setzt auch das Engagement von Frequentis bei einer Reihe an nationalen und EU-geförderten Innovationsprojekten an. Innovationen werden bei Frequentis nach Möglichkeit durch Patente geschützt.

Nichtfinanzielle Informationen

Die Frequentis AG erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen des § 267a UGB erfüllt.

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Der konsolidierte Corporate Governance-Bericht ist unterhttp://www.frequentis.com/ir > Investor Relations > Corporate Governance verfügbar.

Chancen- und Risikomanagement

Frequentis hat konzernweit ein aktives Risikomanagement implementiert. Grundsätzliches Ziel ist es, das Chancen- und Risikopotenzial ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmensgruppe zu setzen. Das Risikobewusstsein, die Wachsamkeit innerhalb der Belegschaft sowie das frühzeitige Erkennen von geschäftlichen und natürlichen Risiken sind durch eine fundierte Risk Policy gut ausgeprägt und verankert.

Ein zentrales Risiko liegt in variablen Auslastungsszenarien, denen das Unternehmen durch ein umfassendes Szenarien-Management begegnet. Das ermöglicht ein rechtzeitiges Erkennen und Gegensteuern über die gesamte Unternehmensgruppe, auch bei Wirtschaftssituationen, die sich ungeplant entwickeln.

Projektmanagement als operatives Herzstück

Wesentliche Bedeutung hat damit das Risikomanagement in den Projekten, die das Kerngeschäft und operative Herzstück von Frequentis darstellen. Eine tiefgreifende Risikoanalyse als Bestandteil des professionellen und wirkungsvollen Projektmanagements berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus der Projekte. Im Sinne einer klaren Risiko- und Ergebnissteuerung werden so Risiken identifiziert, verfolgt, entschärft bzw. bereinigt.

In einem periodisch stattfindenden Projektmanagement-Board erfolgen die Steuerung des gesamten Projekt-Portfolios sowie das Review und die Zuordnung von Projekten zu den jeweiligen Geschäftstypen. Darüber hinaus treibt das Projektmanagement-Board die kontinuierliche Verbesserung der Projektmanagement-Exzellenz, in den Projektmethoden und auch im Bereich der Projektmanagement-Prozesse.

Weiters finden mehrmals jährlich Projektbewertungen in erweiterter Managementrunde statt. Dabei werden alle wesentlichen Projekte präsentiert, Risikoeinschätzungen und Abweichungen diskutiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die Leistungserbringung, Abrechnungen und Zahlungseingänge werden so laufend überwacht. Ergänzt werden diese Projektbewertungen durch periodisch stattfindende Statusmeetings in den einzelnen Business Units, in denen die Steuerung der Betriebsleistung sowie des Deckungsbeitrags im Hinblick auf das Gruppen-Ergebnis erfolgt.

Konzernweites Risikomanagement

Risiko- und Chancenmanagement ist eine wichtige Voraussetzung unternehmerischen Handelns. Die Frequentis-Gruppe unterzieht sich daher regelmäßig einer umfassenden Evaluierung aller relevanten Risiken und Chancen und fasst diese in Form eines konzernweiten Risikoberichtes zusammen, der in erweiterter Managementrunde diskutiert wird. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Um Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern, hat die Frequentis-Gruppe ein konzernweites Risikomanagement, ein umfassendes Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine Interne Revision.

Im Wesentlichen werden die Strategie, das herrschende Wettbewerbsumfeld, die politische Lage in den Ländern mit dem größten Projekt-Exposure, die Organisation zur professionellen Abwicklung dieser Projekte sowie das Liquiditätsmanagement systematisch evaluiert und entsprechend zusammengefasst. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Nutzung von Chancen und auch zur Reduzierung der aufgezeigten Risiken werden in erweiterter Managementrunde diskutiert und entsprechende Aktionspunkte zur Umsetzung beschlossen. Für den Prozess zeichnet der Leiter des Group Controllings verantwortlich.

Risiken in Bezug auf die (makro)ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen

Der wirtschaftliche Erfolg von Frequentis ist abhängig von den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Die Möglichkeit von Frequentis, sich Aufträge zu sichern, sowie deren Inhalt, Umfang und Größe, hängt unter anderem vom Verkehrsaufkommen des Luft-, Schiff- und Bahnverkehrs, der Bedeutung, die dem Sicherheitsbewusstsein der Öffentlichkeit beigemessen wird und den für die Beschaffung von Leitstellenlösungen, Systemen und Produkten sowie den für die Wartung, Ausbau und Optimierung bereits bestehender Lösungen, Systeme und Produkte zur Verfügung stehenden Mittel ab.

Frequentis kann durch die (unberechtigte) Inanspruchnahme oder Nichtverfügbarkeit von Bankgarantien negativ beeinflusst werden

Frequentis gewährt regelmäßig Bankgarantien (Bietergarantien, Anzahlungsgarantien, Erfüllungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften) an Kunden als Sicherheit für deren vertragliche Ansprüche. Berechtigte Ansprüche aus Garantien mit hohen Obergrenzen und/oder langen oder unbestimmten Laufzeiten sowie eine unberechtigte Inanspruchnahme dieser Bankgarantien können zu Liquiditäts- oder anderen Problemen führen. Ebenso war und ist es möglicherweise schwierig, bei Ausschreibungen von Waren- und Dienstleistungsverträgen, in Ländern, in denen Hausbanken von

Frequentis keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen unterhalten, (rechtzeitig) entsprechend geeignete Banken für die Ausstellung solcher Bankgarantien zu finden. Sollte keine entsprechende Bank gefunden werden, kann Frequentis an Ausschreibungen in solchen Ländern nicht teilnehmen. Frequentis hat einige Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften abgegeben. Damit übernimmt Frequentis das Risiko der Vertragserfüllung dieser Tochtergesellschaften.

Die Ausübung von politischem Einfluss sowie Protektionismus könnte Frequentis nachteilig beeinflussen Staatliche und teilstaatliche Organisationen dominieren die Kundenstruktur von Frequentis. Diese Kunden könnten aus verschiedenen Gründen Anbieter aus bestimmten Ländern gegenüber Frequentis bevorzugen.

Die Ausbreitung des Coronavirus könnte zu einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in den Märkten in denen Frequentis aktiv ist, führen, und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens nachteilig beeinflussen

Unter anderem können – wie im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus zu beobachten – die Einschränkung der Reisefreiheit, Einreiseverbote, Quarantäneauflagen, Ausdünnung der Flugpläne und die damit verbundene Verringerung der Flugbewegungen sowie Einschränkungen der Produktion von Waren und Dienstleistungen einen nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung der von Frequentis bedienten Märkte haben. Die angeführten Maßnahmen können unter anderem dazu führen, dass sich die Abnahme von Projekten im Werk oder die Abnahmen vor Ort beim Kunden verzögern oder für einen noch unbestimmten Zeitraum unmöglich werden. Es können sich auch Logistik- und Lieferprobleme und damit Engpässe in der Lieferkette ergeben. Die für Investitionen vorhandenen Budgets der Kunden könnten kleiner werden, die Entscheidungsfreudigkeit der Kunden könnte angesichts der Unsicherheiten abnehmen. Es ist derzeit unklar welchen Größeneinfluss und welche zeitliche Dimension die Ausbreitung des Coronavirus auf die globale Wirtschaftsentwicklung und insbesondere auf die von Frequentis bedienten Märkte haben wird.

Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von Frequentis und der Branche, in der sie tätig ist

Frequentis könnte durch unvorhersehbare Ereignisse, die typisch im Zusammenhang mit Verträgen aus Ausschreibungen sind, sowie durch saisonale und jährliche Fluktuation der Auftragslage nachteilig beeinflusst werden

Ein wichtiger Teil des Geschäfts besteht darin, im Rahmen von nach oftmals langwierigen Ausschreibungsprozessen erhaltenen Aufträgen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Der Wettbewerb ist intensiv, und Ausschreibungsverfahren sind typischerweise langwierig und umfangreich und erfordern erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen. Projekte von staatlichen und teilstaatlichen Organisationen sind abhängig von regulatorischen Entscheidungen, budgetären Aspekten und internen Genehmigungs- und Freigabeverfahren. Gelingt es Frequentis nicht, in Ausschreibungsprozessen erfolgreich zu sein, sind alle für ein solches Projekt eingesetzten Mittel und Ressourcen verloren. Verzögerungen im Ausschreibungsprozess und bei der Projektabwicklung können sich nachteilig auf die Auftragseingänge und die operative Leistung von Frequentis auswirken, wobei die Auswirkungen umso gravierender sein können, je größer ein Projekt ist.

Auftragseingänge, operative Leistung und Ertrag von Frequentis unterliegen typischerweise erheblichen saisonalen Schwankungen. In der Regel generiert Frequentis den größten Teil der Auftragseingänge, operativen Leistung und des Ertrags im vierten Quartal eines Geschäftsjahres und das Ergebnis des ersten Halbjahres eines Geschäftsjahres ist in der Regel negativ. Zudem sind Zahlungen in den meisten Fällen vom Erreichen von Meilensteinen und dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Projekte abhängig.

Unsichere, verzögerte oder aufgeschobene Aufträge könnten Frequentis nachteilig beeinflussen Der Erfolg von Frequentis ist abhängig von ihrer Fähigkeit, neue Kundenaufträge zu erlangen und sich neue Projekte zu sichern. Ob und wann Frequentis für ein Projekt, für das sie im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot angegeben hat, den Zuschlag erhält, ist schwer vorhersehbar.

Frequentis könnte durch nicht verhandelbare Vertragsklauseln in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand und insbesondere durch unbegrenzte Haftungsklauseln in ihren Verträgen nachteilig beeinflusst werden

Öffentliche Ausschreibungen und andere Verträge enthalten daher teilweise ungünstige und nachteilige Vertragsbedingungen (wie z.B. erhebliche Vertragsstrafen oder Kontrollwechsel-Klauseln sowie Klauseln, die einen ausländischen Gerichtsstand vorsehen), die nicht individuell verhandelbar sind und akzeptiert werden müssen, um Aufträge erhalten zu können. Unter anderem könnte Frequentis gezwungen sein, unbegrenzte Haftung für ihre Produkte und Dienstleistungen zu übernehmen.

Frequentis kann durch Ertragsschwankungen aufgrund der Auswirkungen von Großprojekten negativ beeinflusst werden

Der Umsatz von Frequentis kann aufgrund der spezifischen Zahlungszeitpunkte für Großprojekte in den einzelnen Perioden erheblich schwanken. Solche Verträge generieren in dem betreffenden Geschäftsjahr, im Vergleich zu jenen Geschäftsjahren, in denen es keine solche Großaufträge gab, einen bedeutsamen Beitrag zum Umsatz.

Cyberattacken könnten ein wesentliches Risiko für die Geschäftstätigkeit von Frequentis darstellen

Da Frequentis und ihre Geschäftstätigkeit stark von der IT-Sicherheit abhängig sind, können Cyberangriffe ein erhebliches Risiko für die Geschäftstätigkeit von Frequentis darstellen, insbesondere, weil die von Frequentis angebotenen technischen Lösungen sicherheitskritische Aufgaben erfüllen. Ist die Infrastruktur eines Kunden von einem Cyberangriff betroffen und wird die Schwachstelle der Infrastruktur durch ein Produkt von Frequentis verursacht oder einem solchen Produkt zugeschrieben, kann dies zu Schadenersatzforderungen, dem Verlust von Kunden und zur Beeinträchtigung der Wahrnehmung der Zuverlässigkeit von Produkten von Frequentis führen, was sich negativ auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Frequentis auswirken könnte.

Frequentis kann durch Änderungen der technologischen Standards nachteilig beeinflusst werden; die Entwicklung von Produkten könnte misslingen oder mehr Zeit in Anspruch nehmen, als der technologische Fortschritt zulässt; Entwicklungskosten für Produkte mit unzureichender Nachfrage können zu verlorenen Kosten führen; die Umsetzung von Änderungsprogrammen könnte misslingen oder mehr Zeit und Kosten erfordern

Die hohen technologischen Standards in dem Markt, in dem Frequentis tätig ist, erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der angebotenen Produkte. Grundlegende technologische Veränderungen könnten ohne Beteiligung von Frequentis eintreten und Frequentis könnte möglicherweise nicht dazu in der Lage sein, dieser technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Sollte es Frequentis nicht gelingen, neue technologische Standards erfolgreich und rechtzeitig in ihren Produkten und Dienstleistungen zu implementieren, könnte es sein, dass diese nicht den Marktbedürfnissen entsprechen und von bestehenden und potenziellen Kunden nicht angenommen und gekauft werden. Sollte sich eines dieser Risiken verwirklichen, könnte sich dies nachteilig auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Frequentis auswirken.

Frequentis kann durch Fehlfunktionen von Produkten und Produktmängel nachteilig beeinflusst werden Die Produkte, Systeme und das Zubehör basieren auf unterschiedlichen Hard- und Softwarekomponenten von hoher technischer Komplexität, die möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren und zusammenwirken, was zu Fehlfunktionen führen kann. Darüber hinaus könnten die Produkte von Konstruktions-, Software-, Hardwarefehlern oder ähnlichen Mängeln betroffen sein, die zu einem Funktionsausfall oder zu Fehlfunktionen der Produkte führen könnten.

Fortschreitende Kundenkonzentration kann Frequentis nachteilig beeinflussen

Ein Trend zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor und Privatisierungen von staatlichen Organisationen in einigen Geschäftsbereichen von Frequentis kann zu Verzögerungen bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen oder zu einer geringeren Anzahl von Kunden mit jeweils größerer Markt- und Verhandlungsmacht führen. Stehen nur wenige oder nur ein einzelner potenzieller Kunde pro Land zur Verfügung, erhöht sich die Abhängigkeit von Frequentis von solchen Kunden.

Kostenüberschreitungen könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Kosten- und Produktionsveränderungen bei Projekten auf Basis von Festpreisverträgen können das finanzielle Ergebnis des jeweiligen Projektes beeinflussen. Die für die Durchführung von Projekten erforderlichen Aufwendungen (insbesondere, wenn ein Projekt mit erheblichen Forschungs- und Entwicklungskosten oder Engineering-Arbeiten verbunden ist) könnten zu niedrig angesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Projekte unprofitabel oder sogar verlustbringend werden können.

Der Verlust von bestehenden Kunden kann Frequentis nachteilig beeinflussen

Das Geschäft mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen, die Bereitstellung von Dienstleistungen, Updates, Upgrades oder Erweiterungen im Zusammenhang mit Produkten und Systemen, die an bestehende Kunden von Frequentis geliefert wurden und von diesen betrieben werden, liefert, nach Einschätzung von Frequentis, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die mit den von diesen Kunden bereits betriebenen Produkten von Frequentis nicht vertraut sind. Da die Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Frequentis oft über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch nehmen, bieten die Umsätze mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen eine relativ konstante Einnahmequelle für Frequentis. Umso folgenreicher ist daher ein Verlust von Bestandskunden.

Embargos und andere Handelsbeschränkungen könnten die Geschäftstätigkeit von Frequentis nachteilig beeinflussen

Nachdem Frequentis in der Entwicklung und Produktion von sicherheitskritischen Informations- und Kommunikationssystemen, unter anderem für den Verteidigungs- und Sicherheitsmarkt, tätig ist, können bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die weltweit für Kunden angeboten werden, dem Risiko aktuell oder künftig bestehender Embargos, Blacklisting und anderer Handelsbeschränkungen ausgesetzt sein oder werden.

Sollte Frequentis nicht in der Lage sein, ihre derzeitige Marktpositionierung gegenüber ihren Mitbewerbern zu verteidigen, könnte das Frequentis nachteilig beeinflussen

Frequentis ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig, in denen wenige große internationale Unternehmen mit einer Vielzahl von kleineren Unternehmen konkurrieren. Einige Mitbewerber von Frequentis verfügen über eine höhere Marktkapitalisierung und stärkere Finanzkraft und sind daher eher in der Lage, sich an Marktveränderungen anzupassen, neue Technologien zu finanzieren und finanzielle Engpässe zu umgehen.

Frequentis ist möglicherweise nicht in der Lage, genügend Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit zu generieren, um ihren Liquiditäts- und Nettoumlaufvermögensbedarf zu finanzieren

Der Cash Flow von Frequentis kann durch die Kapitalbindung im Lagerbestand (Notwendigkeit, ausreichende Mengen an Rohstoffen und Komponenten bereit zu halten, um einen Lifetime-Support zu gewährleisten) und durch die zwischen Auftragseingang und Zahlungseingang für die jeweiligen Kundenaufträge liegenden Zeiträume beeinflusst werden. Die Länge dieser Zeiträume wird durch die Gesamtdauer der Entwicklungs- und Produktionszeit, die Lieferzeiten und die Zeit bis zum Zahlungseingang vom Kunden bestimmt. Ebenso können Zahlungen für Produkte und Dienstleistungen von Subunternehmern und der Eingang der Zahlungen der Kunden zu Verzögerungen führen.

Der Verlust von Schlüsselpersonal und das Versäumnis, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, auszubilden oder zu halten, kann sich nachteilig auf Frequentis auswirken; neues Schlüsselpersonal und neue Mitarbeiter verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Erfahrung, was zu einem Rückgang des Know-hows für Frequentis führen könnte

Der Erfolg von Frequentis hängt auch von den Fähigkeiten, der Erfahrung, den Marktkenntnissen, dem technischen Fachwissen und der Leistung ihres Managements, ihrer Experten in den verschiedenen Bereichen und ihrer sonstigen Mitarbeiter ab. Der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter im Geschäftsfeld von Frequentis ist hoch. Neue Mitarbeiter oder Führungskräfte verfügen möglicherweise nicht über ausreichende oder geeignete Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Geschäftstätigkeit, Produkte und Projekte von Frequentis erforderlich sind.

Preisfluktuationen von Rohmaterial und Energie sowie von Lohnkosten könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Die Kosten für Rohstoffe und Bauteile hängen von den Weltmarktpreisen für elektronisches Zubehör ab, die in den letzten Jahren zum Teil erheblich schwankten und in Zukunft deutlich steigen können. Ebenso können die Arbeitskosten im Laufe der Zeit steigen, z.B. aufgrund von Inflationsanpassungen oder wegen des erhöhten Lohnniveaus aufgrund des intensiven Wettbewerbs um qualifiziertes Personal.

Ein steigender Kostendruck, ausgelöst insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern, kann Frequentis nachteilig beeinflussen

Einige Mitbewerber von Frequentis haben möglicherweise eine niedrigere Kostenbasis und können ihre Produkte und Dienstleistungen zu attraktiveren Preisen anbieten. Frequentis ist in einer solchen Situation unter Umständen nicht in der Lage, ihre Kostenbasis zu senken.

Langfristige Verpflichtungen könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Frequentis ist bei bestimmten Projekten verpflichtet, Systemteile zu ersetzen oder Ersatzteile bis zu 15 Jahre oder länger zu liefern und muss die entsprechenden Produkte und das Know-how verfügbar halten; solche Verpflichtungen könnten zu unvorhergesehenen erhöhten Lagerkosten führen, die die Mittel von Frequentis binden, oder Komplikationen verursachen, wenn Lieferanten diese Komponenten nicht in der erforderlichen Menge und Qualität liefern oder die Lieferung dieser Komponenten überhaupt einstellen. In einer solchen Situation könnte es für Frequentis kostspielig oder sogar unmöglich sein, solche Komponenten von anderen Lieferanten zu beziehen oder selbst zu produzieren.

Die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen ihrer Kunden könnte Frequentis nachteilig beeinflussen

Eine solche Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere bei Großprojekten, könnte aus finanziellen Schwierigkeiten oder der Insolvenz des Kunden, aus Verzögerungen bei der Projektdurchführung, aus Spannungen in der Zusammenarbeit oder aus anderen Gründen resultieren. Zahlungsverzögerungen bei staatlichen oder teilstaatlichen Einrichtungen könnten auch durch eine Verzögerung bei Budgetverhandlungen oder durch politische Unsicherheiten verursacht werden.

Der Wegfall von Zulieferern, sowie Lieferunterbrechungen und -engpässe der angebotenen

Dienstleistungen, Software, Bauteile, oder des Rohmaterials, könnten Frequentis nachteilig beeinflussen Ein Lieferverzug durch Lieferanten von Frequentis könnte Projekte oder die Auslieferung von Produkten verzögern, was Auftragsrücknahmen, Projektstornierungen, Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüchen und ähnliches zur Folge haben könnte. Sollte Frequentis einen Lieferanten von wichtigen Komponenten oder einen Erbringer wichtiger Dienstleistungen, wie z.B. Hardware- oder Software-Entwicklungsleistungen, dauerhaft verlieren, könnte sie gezwungen sein, das Design ihrer Produkte zu ändern und zumindest vorübergehend nicht in der Lage sein, ein bestimmtes Projekt oder die Produktion bestimmter Produkte weiterzuführen.

Sollte Frequentis quantitative Voraussetzungen nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, dass ihr Know-how allein nicht ausreicht, um neue Kunden zu gewinnen

Die Ausschreibungen der Kunden enthalten oft quantitative Anforderungen für ihre jeweiligen Projekte, z.B. Referenzen früherer Kunden und Projekte, einen Mindestjahresumsatz oder quantitative Anforderungen hinsichtlich der Mitarbeiter von Frequentis, z.B. eine Mindestanzahl von Systemexperten im jeweiligen Land des Kunden.

Wechselkursschwankungen und steigende Zinssätze könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Frequentis hat Niederlassungen, Tochtergesellschaften, Lieferanten und Kunden in zahlreichen Ländern außerhalb der Eurozone. Ein erheblicher Teil der Umsätze und Kosten einzelner Projekte wird in anderen Währungen als Euro abgerechnet, während der Großteil der Kostenbasis von Frequentis in Euro abgewickelt wird. Darüber hinaus können Währungsschwankungen zwischen dem Zeitpunkt, zu dem Frequentis ein Angebot für ein bestimmtes Projekt einreicht und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Auftragserteilung (in der Regel über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten) nicht abgesichert werden, da keine Gewissheit über die Auftragsvergabe besteht. Ebenso führen steigende Zinssätze zu erhöhten Finanzierungskosten einschließlich der Kosten für Bankgarantien.

Wachstum durch Akquisitionen könnte sich nachteilig auf Frequentis auswirken

Akquisitionen sind mit einem allgemeinen unternehmerischen Risiko verbunden. Frequentis ist möglicherweise nicht in der Lage, geeignete Akquisitionsobjekte zu identifizieren und zu erwerben und verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Mittel für eine mögliche Akquisition. Die erfolgreiche Integration eines erworbenen Unternehmens könnte sich als schwierig oder sogar unmöglich erweisen, die erwarteten Ziele und Synergien könnten möglicherweise nicht realisierbar sein oder Frequentis könnte neuen, im Voraus nicht erkannten, Risiken ausgesetzt sein.

Die Herausforderungen des (organischen) Wachstums könnten sich nachteilig auf Frequentis auswirken, wenn diese nicht erfolgreich bewältigt werden und die Organisationseinheiten von Frequentis Überkapazitäten oder Kapazitätsengpässe aufweisen

Die Fähigkeit von Frequentis, künftiges (organisches) Wachstum zu erlangen und zu bewältigen, wird unter anderem von der weiteren Verbesserung der bisherigen Produkte, der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, der Qualitätssicherungssysteme, der Vermarktung gegenwärtiger und zukünftiger Produkte und Dienstleistungen, der Sicherstellung eines angemessenen Niveaus an Fachressourcen und der Anpassung der internen Management-, Technologie- und Finanzsysteme und -prozesse an das erwartete Wachstum abhängen. Abhängig von der Entwicklung der Markt- und Kundensegmente kann es bei Frequentis zu Überkapazitäten oder Kapazitätsengpässen kommen.

Regulatorische, rechtliche und steuerrechtliche Risiken

Rechtliche Risiken in Bezug auf Verträge aus Vergabeverfahren der öffentlichen Hand

Ein wichtiger Aspekt der Geschäftstätigkeit von Frequentis ist die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Ausschreibungen sind und daher mehrere spezifische Risiken mit sich bringen. Es ist zu beachten, dass insbesondere (i) der Wettbewerb bei Ausschreibungen typischerweise sehr intensiv ist, (ii) solche Verfahren über einen längeren Zeitraum erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern, (iii) öffentliche Ausschreibungen teilweise deutlich nachteilige Vertragsbedingungen aufweisen, die oft nicht individuell verhandelbar sind, (iv) staatliche und teilstaatliche Organisationen (die die Kundenstruktur von Frequentis dominieren) aus Gründen des Protektionismus oder der politischen Einflussnahme Anbieter bestimmter anderer Länder gegenüber Frequentis bevorzugen können und (v) ein an Frequentis vergebener Auftrag von erfolglosen Mitbewerbern angefochten werden kann.

Jedes Versäumnis, Technologien und Know-how erfolgreich urheberrechtlich zu schützen oder ihr geistiges Eigentum zu verteidigen, könnte Frequentis nachteilig beeinflussen

Der Schutz des geistigen Eigentums von Frequentis durch Patent- und Markenregistrierungen, Geheimhaltungsvereinbarungen etc. könnte unzureichend sein; eine mögliche Industriespionage gegen Frequentis und die unbefugte Weitergabe oder widerrechtliche Verwendung von Geschäftsgeheimnissen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gesetze bestimmter Länder schützen geistige Eigentumsrechte nicht im selben Ausmaß wie die einschlägigen österreichischen Gesetze. Die Aufrechterhaltung des Patentschutzes ist kostenintensiv.

Gesetzliche Vorgaben, die einen lokalen Wertschöpfungsanteil vorschreiben, könnten sich nachteilig auf Frequentis auswirken

Einige Länder, z.B. die USA (Buy American Act) oder Australien (Australian Industry Involvement Program), schreiben gesetzlich einen lokalen Wertschöpfungsanteil vor. In solchen Fällen muss Frequentis – unabhängig vom jeweiligen Preisniveau und der Kapazitätslage innerhalb von Frequentis und einer daraus resultierenden Unterbeschäftigung – Leistungen von lokalen Anbietern beziehen, oder Akquisitionen oder Direktinvestitionen in dem jeweiligen Markt vornehmen.

Frequentis kann durch mangelhafte Leistungen im Rahmen ihrer Verträge (auch als Subunternehmer), wozu unter anderem eine vollständige Nichterfüllung, Mindererfüllung oder Schlechterfüllung in Bezug auf Qualität, Zeit oder Kosten zählen kann, nachteilig beeinflusst werden

Frequentis ist häufig verpflichtet, in ihren Verträgen (auch als Subunternehmer) spezielle Leistungs- und Terminklauseln (Fristen) vertraglich zu vereinbaren, deren Nichterfüllung zu erheblichen Vertragsstrafen, Preisminderungen, der Verpflichtung zur Vornahme von Änderungen der erbrachten Leistungen, der

Geltendmachung von Folgeschäden und/oder zur Vertragsauflösung führen kann. Darüber hinaus birgt die Tätigkeit als Subunternehmer das Risiko eines Zahlungsausfalls aufgrund von schlechten finanziellen Verhältnissen des Hauptauftragnehmers, was zu Verlusten für Frequentis führen kann.

Eine mangelhafte Vertragserfüllung der Subunternehmer könnte sich nachteilig auf Frequentis auswirken

Wenn Frequentis die Position eines Hauptauftragnehmers und/oder Systemintegrators einnimmt, was in immer mehr Situationen der Fall ist, übernimmt sie auch die Verantwortung für Drittlieferanten, was zusätzliche Risiken mit sich bringt: Stellt ein Subunternehmer bestimmte Komponenten bereit, die vom Hauptauftragnehmer in eine Gesamtlösung integriert werden müssen, so ist dieser mit technologischen und finanziellen Integrationsrisiken konfrontiert: Es ist unter Umständen nicht möglich, den Untervertrag zu Bedingungen abzuschließen, die jenen des Hauptvertrages mit dem Kunden im Wesentlichen gleichwertig sind. Kommt ein Subunternehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht nach, kann Frequentis mit Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen konfrontiert werden oder gezwungen sein, die ausstehende Leistung an einen Dritten abzutreten oder die restliche Leistung selbst zu erbringen.

Schäden an Vermögensgegenständen der Kunden während Arbeiten vor Ort

Mitarbeiter von Frequentis oder eines Subunternehmers von Frequentis, die bei einem Kunden vor Ort im Einsatz sind, könnten Schäden an den Vermögensgegenständen des Kunden verursachen, die zu Schadenersatzansprüchen führen und sich negativ auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Frequentis auswirken können.

Compliance bezogene Risiken

Dem Management von Frequentis sind derzeit keine wesentlichen Verstöße einer Gesellschaft der Frequentis-Gruppe gegen anwendbares Recht bekannt. Aufgrund der ständig zunehmenden Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und der globalen Aktivitäten von Frequentis in einer Vielzahl von Rechtsordnungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine Gesellschaft der Frequentis-Gruppe oder ein Dritter, der im Auftrag oder auf sonstige Weise für Frequentis tätig ist, gegen bestimmte Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen verstößt oder diese nicht befolgt. Darüber hinaus erlassen viele der Rechtsordnungen, in denen Frequentis tätig ist, darunter die USA, Großbritannien, Deutschland und andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Vorschriften, die es Frequentis untersagen, in bestimmten Ländern oder mit bestimmten Organisationen oder Personen, die auf einer von diesen Regierungen geführten Verbotsliste angeführt sind, Geschäfte zu tätigen oder ihren Kunden zu gestatten, Geschäfte mit Frequentis zu tätigen. Frequentis kann auch für die Handlungen ihrer lokalen, strategischen oder Joint-Venture-Partner außerhalb Europas haftbar gemacht werden.

Die Geschäftstätigkeit von Frequentis kann durch Änderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen oder durch die Anwendung oder Auslegung von Gesetzen, insbesondere im Regulierungs-, Handels-, Finanz- und Steuerrecht, nachteilig beeinflusst werden

Frequentis ist in zahlreichen internationalen Märkten aktiv. Zu den damit einhergehenden typischen Risiken zählen unterschiedliche wirtschaftliche Lagen und Gegebenheiten, zahlreiche verschiedene Jurisdiktionen sowie Rechts-/Steuersysteme, divergierende gesetzliche Regelungen, Währungsschwankungen, die Einholung von Import-/Exportlizenzen, Zölle, der weltweite Transport von Produkten, Systemen und Equipment sowie die Notwendigkeit von Arbeiten vor Ort. Darüber hinaus kann die Durchsetzbarkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit der Rechtssysteme in den lokalen Rechtsordnungen von Land zu Land divergieren.

Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das Konzernrechnungswesen umfasst jene Tätigkeiten, die notwendig sind um gemäß den gesetzlichen sowie IFRS-Bestimmungen den Jahres- und Konzernabschluss zu erstellen.

Aufbau Rechnungswesen

Das Rechnungswesen der Frequentis-Gruppe setzt sich aus dem Rechnungswesen bei den lokalen Gesellschaften sowie dem Konzernrechnungswesen in Wien zusammen. Die Buchhaltung mehrerer großer Tochtergesellschaften ist direkt im Headquarter in Wien angesiedelt. Die lokalen Gesellschaften erstellen einen Abschluss gemäß den lokalen Abschlussvorschriften und daran anschließend einen Abschluss gemäß IFRS. Beide Abschlüsse werden an das Konzernrechnungswesen in Wien gesendet.

Die Buchhaltung der meisten, vor allem der größeren, Gesellschaften erfolgt in einem einheitlichen SAP-System. Für einige lokale Gesellschaften mit anderen ERP-Systemen führt das Konzernrechnungswesen in Wien den Upload in das SAP-System durch. Die Konsolidierung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen.

Konsolidierung

Die IFRS-Abschlüsse werden gemäß der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt. Die für das lokale Rechnungswesen verantwortlichen Personen berücksichtigen die IFRS-Vorschriften und bekommen, wenn nötig, vor jedem Jahresabschluss Informationen zu konzernweiten Reportingvorgaben übermittelt. Die lokalen Abschlussdaten werden durch das Konzernrechnungswesen manuell überprüft (vor allem Plausibilitäts-Checks) und auch automatischen, toolunterstützten Prüfroutinen unterzogen. Im Rahmen des Abschlusses wird auch eng mit anderen Abteilungen, insbesondere dem Controlling (z.B. für Soll-Ist-Vergleiche) zusammengearbeitet.

Im Zuge der Gesamtkonsolidierung wird die Durchgängigkeit der übermittelten Daten abgestimmt und der Gesamtabschluss plausibilisiert.

Um eine korrekte und zeitgerechte Fertigstellung des Geschäftsberichtes zum Veröffentlichungstermin zu garantieren, liegen sowohl den Halbjahres- als auch den Jahresabschlüssen Terminvorgaben zugrunde, über welche das gesamte Rechnungswesen zeitgerecht informiert wird. Zusätzlich zum Geschäftsbericht am Ende jedes Geschäftsjahres wird nach IAS 34 zu jedem Halbjahr ein Zwischenbericht veröffentlicht.

Kontrolle

Das gesamte Konzernrechnungswesen ist dem CFO unterstellt. In quartalsweisen Berichten an den Vorstand und den Aufsichtsrat wird über Auftragseingang, Umsatzentwicklung, Gewinn- und Verlustrechnung, Chancen und Risiken berichtet. Damit ist eine laufende Überwachung des internen Kontrollsystems sichergestellt. Die bestehenden und potenziellen Risiken werden von mehreren Gremien laufend beobachtet. Grundlage dafür sind einheitliche Risikorichtlinien für deren Implementierung und Einhaltung das Management der lokalen Gesellschaften zuständig ist.

Die interne Revision ist in der Frequentis-Gruppe als Stabstelle des CFO eingerichtet. Der jährliche Prüfplan wird vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats auf Vorschlag der internen Revision beschlossen. Schwerpunkte sind die Kontrolle der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, die Einhaltung der einschlägigen Konzernrichtlinien in den einzelnen Gesellschaften sowie anlassbezogene Sonderprüfungen. Die Prüfungshandlungen werden vor Ort und im Headquarter durchgeführt. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird einmal jährlich im Prüfungsausschuss berichtet.

Informationen gemäß § 243a Abs 1 UGB1

  1. Das Grundkapital der Frequentis AG betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 13.200.000,00 und war auf 13.199.999 Stück nennbetragslose, in jeder Hinsicht gleichberechtigte Inhaberstückaktien sowie eine vinkulierte Namensaktie ("Aktie Nr. 1") aufgeteilt. Der Inhaber der Aktie Nr. 1, Johannes Bardach, ist gemäß § 5.1.2 der Satzung berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (das heißt ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1. der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden.

  2. Mit nachstehenden Ausnahmen gibt es keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend. Die auf Namen lautende Aktie Nummer 1 kann gemäß § 3.3 der Satzung nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (Vinkulierung). Hinsichtlich der Stimmrechte verfügt die Aktie Nummer 1 über die gleichen Stimmrechte wie die Inhaberstückaktien. Zwischen der Frequentis Group Holding GmbH und der B&C Innovation Investments GmbH ("BCII") besteht eine Vereinbarung betreffend die Wahl einer von BCII nominierten Person in den Aufsichtsrat der Frequentis AG.

  3. Die Frequentis Group Holding GmbH war per 31. Dezember 2019 zu über 50,00% an der Frequentis AG beteiligt und war damit der unmittelbare Mehrheitsgesellschafter der Frequentis AG. Die B&C Innovation Investments GmbH war per 31. Dezember 2019 mit 10,00% an der Frequentis AG beteiligt.

  4. Der Inhaber der Aktie Nr. 1 war zum 31. Dezember 2019 Johannes Bardach. Mit dieser Aktie sind die oben unter 1. angegebenen Rechte verbunden.

  5. Arbeitnehmer, die in Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung aus.

  6. Der Vorstand besteht aus einer, zwei, drei oder vier Personen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten bzw. von Aktionären entsendeten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und der entsprechenden Anzahl der gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Arbeitnehmervertreter.

Der jeweilige Aktionär der Namensaktie Nr. 1 ist berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (dh ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist zulässig. Die Bestellung eines gewählten Mitglieds des Aufsichtsrates kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung widerrufen werden. Der Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht als Stimmabgabe.

Die von Aktionären entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrates gehören dem Aufsichtsrat auf unbestimmte Dauer an. Sie können von den Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden. Im Übrigen können entsendete Mitglieder des Aufsichtsrates nur nach Maßgabe von § 88 Abs 4, letzter Satz AktG abberufen werden. Ein so abberufenes Mitglied kann durch die Entsendungsberechtigten ersetzt werden.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann seine Funktion unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtende Erklärung niederlegen. Der Vorsitzende hat seine Rücktrittserklärung an seinen Stellevertreter zu richten. Die Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig.

Scheiden gewählte Mitglieder vor dem Ablauf der Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so bedarf es der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Eine Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen, wenn die Zahl der Kapitalvertreter unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.

1) Die Nummerierung in diesem Kapitel bezieht sich auf die in § 243a Abs. 1 UGB genannten Ziffern.

Hinsichtlich Satzungsänderungen gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen. Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich ausschließlich aus der Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten und/oder bedingten Kapital gemäß § 3. der Satzung oder aus anderen Kapitalmaßnahmen ergeben, zu beschließen.

  1. Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. April 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. April 2024 um bis zu EUR 4.800.000 (vier Millionen achthunderttausend) durch Ausgabe von bis zu 4.800.000 (vier Millionen achthunderttausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand wurde von der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. September 2019 gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschussfassung der Hauptversammlung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens (§ 189a Ziffer 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre durchgeführt werden, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Es besteht derzeit kein Aktien-Rückkaufprogramm, die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

  1. Einzelne Finanzierungs- und Kundenverträge enthalten branchenübliche Regelungen hinsichtlich Kontrollwechsel im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB.

  2. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.

Ausblick

Im Geschäftsjahr 2019 hat Frequentis das profitable Wachstum fortgeschrieben und mit dem Börsengang einen Meilenstein für die weitere Unternehmensentwicklung erreicht. Gleichzeitig wurde die langfristige Wachstumsstrategie in ganz vielen Bereichen konsequent umgesetzt. So ist es mit der Digital (Remote) Tower-Technologie oder im Bereich Drohnen gelungen, neue Technologien für den Einsatz nutzbar zu machen und erste relevante Aufträge zu erzielen.

Die Expertise in Bezug auf die Integration von Drohnen in den Luftraum zeigt sich unter anderem im Auftrag durch die norwegische Flugsicherung oder durch die Mitarbeit an AIRlabs Austria. Digital (Remote) Tower-Lösungen von Frequentis laufen bereits an 8 Standorten auf 4 Kontinenten im Regelbetrieb oder werden gerade installiert. Diese Erfolge bestätigen die Forschungs- & Entwicklungs-Strategie und stärken die Rolle von Frequentis als Innovationsführer.

Ebenfalls in diese Richtung zielte der Ausbau des globalen Vertriebsnetzwerks. Besonders das US-Geschäft entwickelte sich 2019 überdurchschnittlich. Die 2018 eröffnete Niederlassung in Abu Dhabi resultierte in mehreren Aufträgen aus dem arabischen Raum. Mit der Positionierung als globaler Spezialist möchte Frequentis sich auch zukünftig von lokalen Nischenanbietern und internationalen Konzernen abheben. Im Jahr 2020 liegt der Fokus der Internationalisierungsstrategie besonders auf dem Segment Public Safety & Transport sowie dem Teilmarkt Defence als Teil des Segmentes Air Traffic Management.

Garant für die Stabilität der Frequentis und gleichzeitig wichtigster Wachstumsmotor bleibt die installierte Basis. Über 40% der Umsätze entfallen auf Folgegeschäfte zu bereits installierten Systemen und Lösungen. Rund die Hälfte des Installed Base Business wurde mit Wartungsaufträgen erzielt. Umsätze, die im Zuge von Wartungs- und Zusatzaufträgen generiert werden, gehen in der Regel mit höheren Margen einher. Der Rest verteilt sich auf neue Produkte und Projekte bei Bestandskunden und bestehende Produkte bei neuen Kunden sowie einen kleinen Consultinganteil.

An dieser langfristigen strategischen Grundausrichtung wird Frequentis auch 2020 festhalten. So will die dänische Luftfahrtbehörde Naviair mit Frequentis-Technologie bis 2022 ein Multi-Remote-Tower-Centre am Flughafen Billund in Betrieb nehmen. Norwegen implementiert zusammen mit Frequentis das erste Unmanned-Traffic-Management-System im skandinavischen Raum.

Für das Jahr 2020 sind Investitionen (CAPEX) in Höhe von rund EUR 5 Mio. veranschlagt. Die Aufwendungen für eigene, also nicht vom Kunden in Auftrag gegebene, Forschungs- & Entwicklungsaktivitäten sollen in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2019 (EUR 22 Mio.) liegen. Um die Anwendungstauglichkeit von Anfang an sicherzustellen, werden alle Forschungs- & Entwicklungsaktivitäten bereits im Frühstadium einer Business-Planung unterzogen.

Ein weiterer Meilenstein im bisherigen Jahresverlauf ist die mehrheitliche Akquisition von ATRiCS, Deutschland, einem Software-Hersteller mit Sitz in Freiburg, der Lösungen für das Rollverkehrsmanagement auf Flughäfen sowie begleitende Beratung für Flughäfen und Flugsicherungen anbietet. Im März 2020 übernahm Frequentis 51% an dem 2002 gegründeten eigentümergeführten Unternehmen, die Vollkonsolidierung von ATRiCS in der Frequentis-Gruppe erfolgt ab Anfang April. Mit dem ersten Zukauf nach dem Börsengang treibt Frequentis die Diversifizierung des Produktportfolios weiter voran.

Die Akquisition entspricht damit der eingeschlagenen M&A-Strategie: Erwerb kleinerer Unternehmen mit weniger als 10% des Jahresumsatzes der Frequentis-Gruppe mit dem Ziel der Erweiterung des Produktund Service-Portfolios. Mit diesen Kriterien beobachtet Frequentis regelmäßig den Markt und ist im Gespräch mit anderen Marktteilnehmern, um schnell reagieren zu können, sobald sich interessante Opportunitäten ergeben.

Vom Rekordauftragsstand von EUR 391,5 Mio. zum 31.12.2019 (+10,2% gegenüber dem 31.12.2018) werden voraussichtlich Umsatzerlöse von rund EUR 215,5 Mio. im Jahr 2020 realisiert, der Rest im Jahr 2021 und den Folgejahren.

Nach einem positiven Jahresbeginn 2020 mit weiter steigendem Auftragseingang strebt Frequentis danach, Umsatz und Auftragseingang im Jahr 2020 weiter zu steigern. Mit der Ausbreitung des Coronavirus sind jedoch Risiken für das laufende Jahr verbunden. Die genauen Auswirkungen auf das Weltwirtschafts-Wachstum, die Projektabnahmen, die Lieferketten, die zur Verfügung stehenden Budgets und die potenzielle Verschiebung von Investitionen – mit entsprechenden Auswirkungen auf Umsatz und Auftragseingang – lassen sich derzeit jedoch noch nicht verlässlich abschätzen.

Wien, am 13. März 2020

Konzernabschluss zum 31.12.2019

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 30
Konzerngesamtergebnisrechnung 31
Konzernbilanz 32
Konzerngeldflussrechnung 34
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 35
Anhang zum Konzernabschluss 36
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 51
Erläuterungen zur Bilanz 60
Sonstige Angaben 83
Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 97
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 102

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Erläute 2019 2018
rungen TEUR TEUR
Umsatzerlöse (3) (4) 303.631 285.764
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen (3) 9 679
Aktivierte Eigenleistungen (3) (5) 372 20
Sonstige Erträge (3) (6) 6.243 7.421
Gesamterträge (Betriebsleistung) 310.255 293.884
Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene -81.597 -76.814
Leistungen (7)
Personalaufwand (8) -154.810 -142.946
Sonstige Aufwendungen (9) -43.669 -52.533
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) 30.179 21.591
Abschreibungen (10) -12.962 -5.988
Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) (3) 17.217 15.603
Finanzerträge (11) 440 503
Finanzierungsaufwendungen (11) -819 -429
Übriges Finanzergebnis (11) -2 -8
Finanzergebnis - 381 66
Erträge aus assoziierten Unternehmen (17) 148 243
Ergebnis vor Steuern 16.984 15.912
Ertragsteuern (12) -4.462 -4.081
Konzernergebnis 12.522 11.831
Zuordnung des Ergebnisses:
davon entfällt auf Anteilseigner der Gesellschaft 11.818 11.265
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile (29) 704 566
12.522 11.831
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (13) 0,93 0,94
Verwässertes Ergebnis je Aktie (13) 0,93 0,94

Konzerngesamtergebnisrechnung

Erläute 2019 2018
rungen TEUR TEUR
Gewinn des Geschäftsjahres 12.522 11.831
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung
gegliedert werden
Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung (27) 302 71
Realisiertes Ergebnis aus der Währungsumrechnung (27) -17 0
Bewertung von Cash Flow Hedges (27) (40) -860 -245
Steuern betreffend Posten, die in die Gewinn- und
Verlustrechnung gegliedert werden (27) 215 61
Posten, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
gegliedert werden
Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) aus
Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des (27) (31)
Dienstverhältnisses (32) -1.480 -663
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen – Anteil
am sonstigen Ergebnis (27) -2 -0
Steuern betreffend Posten, die nicht in die Gewinn- und
Verlustrechnung gegliedert werden (27) 370 166
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -1.472 -610
Gesamtergebnis 11.050 11.221
Zuordnung des Gesamtergebnisses:
davon entfällt auf Anteilseigner der Gesellschaft 10.362 10.655
davon entfällt auf nicht beherrschende Anteile 688 566
11.050 11.221

Konzernbilanz

AKTIVA Erläute
rungen
31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen (14) 48.244 9.131
Immaterielle Vermögenswerte (15) 7.572 6.499
Geschäfts- oder Firmenwerte (16) 2.228 2.228
Anteile an assoziierten Unternehmen (17) 733 665
Beteiligungen (18) 874 576
Sonstige langfristige Vermögenswerte 189 193
Termingelder (19) 9.997 7.998
Latente Steueransprüche (12) 1.705 1.497
71.542 28.787
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (20) 13.805 13.114
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (21) 58.527 44.366
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit
Kunden
(22) 38.354 40.850
Vertragskosten (23) 2.549 1.697
Forderungen gegenüber verbundenen und
assoziierten Unternehmen
(24) 23 31
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (25) 8.029 10.283
Forderungen aus Ertragsteuern 4.432 3.293
Termingelder (19) 7.998 9.997
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (19) 66.882 45.543
200.599 169.174
Summe Aktiva 272.141 197.961
Erläute 31.12.2019 31.12.2018
PASSIVA rungen TEUR TEUR
Eigenkapital
Grundkapital (26) 13.200 12.000
Kapitalrücklagen (27) 19.976 245
Gewinnrücklagen (27) (28) 81.691 72.582
Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung -249 -534
Auf Gesellschafter der Muttergesellschaft entfallendes
Eigenkapital 114.618 84.293
Nicht beherrschende Anteile (29) 1.568 1.340
Summe Eigenkapital 116.186 85.633
Langfristige Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 5.500 6.500
Rückstellungen (30)-(34) 16.066 14.191
Leasingverbindlichkeiten (41) 32.788 0
Sonstige Verbindlichkeiten (37) 663 3.493
Latente Steuerschulden (12) 3.840 3.964
58.857 28.148
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.609 1.651
Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden (35) 48.682 48.623
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.468 13.775
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen und
assoziierten Unternehmen (36) 182 226
Leasingverbindlichkeiten (41) 7.289 0
Sonstige Verbindlichkeiten (37) 11.178 8.822
Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten 1.151 1.150
Rückstellungen (38) 13.539 9.933
97.098 84.180
Summe Passiva 272.141 197.961

Konzerngeldflussrechnung

Erläuterungen 2019 2018
TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern 16.984 15.912
Zinsergebnis 378 -65
Währungsdifferenzen -33 152
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs 18 6
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (2) (14) (15) 12.962 5.988
Erträge aus assoziierten Unternehmen (17) -148 -244
Veränderung der Rückstellungen (30)-(34) (38) 4.001 -5.553
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 65 5
Nettogeldfluss aus dem Ergebnis 34.227 16.201
Veränderung der Vorräte (20) -690 -2.881
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber
verbundenen und assoziierten Unternehmen (21) -14.154 -5.371
Veränderung der Vertragsvermögenswerte (22) 1.644 -9.073
Veränderung der Sonstigen Forderungen (25) 2.463 636
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber
verbundenen und assoziierten Unternehmen (36) -2.048 3.096
Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten (35) 59 9.155
Veränderung der Sonstigen Verbindlichkeiten (37) 1.895 -3.214
Veränderung des Nettoumlaufvermögens -10.831 -7.652
Gezahlte Zinsen -799 -429
Erhaltene Zinsen 235 205
erhaltene Dividenden 104 172
Zahlungen für Ertragsteuern (12) -5.208 -3.938
Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 17.728 4.559
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 289 60
Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Beteiligungen 0 878
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -4.541 -4.808
Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren, Beteiligungen und Termingelder -294 -569
Auszahlungen für den Erwerb von assoziierten Unternehmen -27 0
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit -4.573 -4.439
Gezahlte Dividenden an Eigentümer (26) -1.320 -14.400
Gezahlte Dividenden an nicht beherrschende Anteilseigner -540 -530
Einzahlungen aufgrund Kapitalerhöhung Börsengang (26) 21.600 0
Auszahlungen für Transaktionskosten Kapitalerhöhung (26) -892 0
Einzahlungen von Gesellschaftern nicht beherrschender Anteile 79 10
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten und sonstigen Finanzierungen 82 13.717
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten und sonstigen Finanzierungen -3.744 -13.020
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (41) -7.238
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 8.027 -14.223
Veränderung der liquiden Mittel:
Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit 17.728 4.559
Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit -4.573 -4.439
Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 8.027 -14.223
Nettoveränderung der liquiden Mittel 21.182 -14.103
Anfangsbestand der liquiden Mittel 45.543 77.734
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 21.182 -14.103
Nicht Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 0 -18.000
Währungsdifferenzen 163 -84
Wertberichtigungen -6 -4
Endbestand der liquiden Mittel 66.882 45.543

Die Vergleichszahlen 2018 wurden aufgrund der Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode für IFRS 16 nicht angepasst.

Hinsichtlich näherer Erläuterungen zur Konzerngeldflussrechnung siehe Kapitel 39.

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Auf
Cash Flow Gewinn Gesellschafter
Rücklage Hedge rücklagen der Mutter
IAS 19 Optionsrücklage Rücklage und gesellschaft Nicht
(abzüglich (abzüglich (abzüglich einbehaltene Währungs entfallendes beherrschende Summe
in TEUR Grundkapital Kapitalrücklagen Ertragsteuern) Ertragsteuern) Ertragsteuern) Gewinne umrechnung Eigenkapital Anteile Eigenkapital
Erläuterungen (26) (27) (31) (32) (28) (40) (27) (29)
Stand 31.Dezember 2018 12.000 245 -4.512 0 -30 77.124 -534 84.293 1.340 85.633
Änderungen von
Rechnungslegungsmethoden
(IFRS 16) 290 290 0 290
Stand 1.Jänner 2019 12.000 245 -4.512 0 -30 77.414 -534 84.583 1.340 85.923
Kapitalerhöhung 1.200 20.400 21.600 21.600
Kosten der Kapitalerhöhung -892 -892 - 892
darauf entfallende
Ertragsteuern 223 223 223
Einzahlungen von
Gesellschaftern nicht
beherrschender Anteile 79 79
Konzernergebnis 11.817 11.817 705 12.522
Sonstiges Ergebnis 0 0 -1.096 0 -645 0 285 -1.456 -17 -1.473,
Gesamtergebnis 0 0 -1.096 0 -645 11.817 285 10.362 688 11.050
Dividenden -1.320 -1.320 -539 -1.859
Übrige Veränderungen 63 63 0 63
Stand 31.Dezember 2019 13.200 19.976 -5.608 63 - 675 87.911 - 249 114.618 1.568 116.186
Auf
Cash Flow Gewinn Gesellschafter
Rücklage Rücklage Hedge rücklagen der Mutter
IAS 19 IAS 39 Rücklage und gesellschaft Nicht
Summe
Eigenkapital
(26) (27) (31) (32) (40) (27) (29)
12.000 245 -4.015 143 0 81.073 -604 88.842 1.254 90.096
- 763
12.000 245 -4.015 0 154 80.299 -604 88.079 1.254 89.333
10
11.265 11.265 566 11.831
0 0 -497 0 -184 0 70 - 611 -0 - 610
0 0 -497 0 -184 11.265 70 10.654 566 11.221
-14.400 -14.400 -530 -14.930
-40 -40 40 0
12.000 245 -4.512 0 - 30 77.124 - 534 84.293 1.340 85.633
Grundkapital Kapitalrücklagen (abzüglich
Ertragsteuern)
(abzüglich
Ertragsteuern)
-143
(abzüglich
Ertragsteuern)
154
einbehaltene
Gewinne
-774
Währungs
umrechnung
entfallendes
Eigenkapital
-763
beherrschende
Anteile
0
10

Anhang zum Konzernabschluss

1. Allgemeine Angaben

Berichterstattung

Der Konzernabschluss der Frequentis AG wurde nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, für das Geschäftsjahr 2019 erstellt. Ebenso wurden sämtliche für 2019 verpflichtend anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet.

Der vorgelegte Konzernabschluss inklusive Konzernlagebericht erfüllt die Voraussetzungen des § 245a UGB über Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Informationen zum Unternehmen

Gegenstand des Konzernabschlusses sind die Frequentis AG mit Sitz in 1100 Wien, Innovationsstraße 1, und deren Tochterunternehmen (nachfolgend als Frequentis-Gruppe oder Konzern bezeichnet).

Die Frequentis Group Holding GmbH als Mutterunternehmen (60% der Aktien der Frequentis AG) wird zusätzlich alle notwendigen Abschlüsse am Firmensitz der Gesellschaft (1130 Wien, Dommayergasse 8/15) sowie beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 477997 m hinterlegen.

Frequentis AG wurde 1947 gegründet und ist seit 30. August 1948 im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 72115 b eingetragen.

Der Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 der Satzung die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Systemen zur Steuerung, zur Informationsverarbeitung und –übertragung sowie zur Kommunikation, insbesondere im Bereich der Flugsicherung, im Bereich des Straßen-, Schienen- und Wasserverkehrs sowie im Bereich öffentlicher Sicherheitsorganisationen.

Der Konzernabschlussstichtag ist der 31.12.2019.

Das Geschäftsjahr des Konzerns umfasst den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember.

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

  • Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender
  • Sylvia Bardach
  • Hermann Mattanovich

Der Aufsichtsrat setzte sich wie folgt zusammen:

  • Dipl.-Ing. Johannes Bardach, Vorsitzender
  • DDr. Karl Michael Millauer, Stellvertreter des Vorsitzenden
  • Dipl.-Ing. Dr. Boris Nemsic, Mitglied
  • Mag. Reinhold Daxecker, Mitglied
  • Mag. Petra Preining, Mitglied seit 20.09.2019
  • Dipl.-Ing. Gabriele Schedl, Mitglied gem. § 110 ArbVG
  • Dipl.-Ing. Siegfried Meisel, Mitglied gem. § 110 ArbVG seit 01.01.2019
  • Ing. Reinhard Steidl, Mitglied gem. § 110 ArbVG seit 20.09.2019

Die Freigabe des Konzernabschlusses erfolgt durch den Vorstand mit Unterschriftsdatum, vorbehaltlich der Genehmigung des Abschlusses durch den Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung am 27. März 2020.

Konsolidierungskreis

Im Konzernabschluss der Frequentis AG sind – neben der Muttergesellschaft – 5 inländische (2018: 5) sowie 21 ausländische (2018: 22) Tochterunternehmen einbezogen, bei denen Frequentis AG die Beherrschung ausübt.

Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Zwei ausländische und zwei inländische Unternehmen werden nach der At-Equity Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Der Bilanzstichtag ist bei allen einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember.

a) Vollkonsolidierung – verbundene Unternehmen in Österreich

  • BlueCall Systems GmbH, Wien (100%)
  • CNS-Solutions & Support GmbH, Wien (100%)
  • Frequentis DFS Aerosense GmbH, Wien (70%)
  • PDTS GmbH, Wien (100%)
  • Team Communication Technology Management GmbH, Wien (51%)

b) Vollkonsolidierung – verbundene Unternehmen in Europa

  • ELARA Leitstellentechnik GmbH, Aachen (51%)
  • Frequentis Comsoft GmbH, Karlsruhe (100%)
  • Frequentis Czech Republic s.r.o., Prag (100%)
  • Frequentis Deutschland GmbH, Langen (100%)
  • Frequentis France SARL, Toulouse (100%)
  • Frequentis Norway AS, Oslo (100%)
  • Frequentis Romania S.R.L., Cluj-Napoca (100%)
  • Frequentis Slovakia s.r.o., Bratislava (100%)
  • Frequentis Solutions s.r.o., Bratislava (100%)
  • Frequentis UK Ltd., Twickenham (100%)
  • Secure Service Provision GmbH, Leipzig (80%)
  • Systems Interface Ltd., Surrey (51%)

c) Vollkonsolidierung – verbundene Unternehmen in Amerikas

  • Frequentis California Inc., Monterey (100%)
  • Frequentis Canada Ltd., Ottawa (100%)
  • Frequentis Defense Inc., Columbia (100%)
  • Frequentis do Brasil Assessoria, Serviços e Comércio de Sistemas de Informação e Comunicação Ltda., Sao Paulo (100%)
  • Frequentis USA Inc., Columbia (100%)

d) Vollkonsolidierung – verbundene Unternehmen in Asien

  • Frequentis Middle East Limited, Abu Dhabi (100%)
  • Frequentis (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai (100%)
  • Frequentis Singapore Pte. Ltd., Singapore (100%)

e) Vollkonsolidierung – verbundene Unternehmen in Australien/Pazifik

• Frequentis Australasia Pty. Ltd., Hendra (100%)

f) At-Equity Methode

  • AIRlabs Austria GmbH, Graz (18%)
  • AIRNAV Technology Services Inc., Iloilo (40%)
  • GroupEAD Europe S.L., Madrid (28%)
  • Mission Embedded GmbH, Wien (20%)

Alle Angaben zum Konsolidierungskreis beziehen sich auf die Verhältnisse zum 31. Dezember 2019.

Änderung des Konsolidierungskreises

Im Sommer 2019 erteilte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie dem Konsortium AIRlabs rund um die FH JOANNEUM in Graz, Steiermark, den Zuschlag für das Innovationslabor AIRlabs Austria GmbH, welche im Dezember 2019 gegründet wurde und im Jänner 2020 in das Firmenbuch eingetragen wurde. Die Frequentis AG ist an der AIRlabs Austria GmbH mit 18,0% beteiligt. Obwohl Frequentis AG nur 18,0% der Anteile hält, kann aufgrund der Vertretung in der Geschäftsführung und dem fakultativen Aufsichtsrat sowie einer Gesellschaftervereinbarung maßgeblicher aber kein beherrschender Einfluss ausgeübt werden.

Im Berichtsjahr konnte die Liquidation von Frequentis Saudi Arabia Ltd. erfolgreich abgeschlossen werden.

Durch diese Änderungen kam es im Berichtsjahres zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Prinzips der fortgeführten Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und Eigenkapitalinstrumente, welche zum beizulegenden Zeitwert und Personalrückstellungen, die nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC Methode) bewertet werden.

Die Abschlüsse aller vollkonsolidierten Unternehmen sind auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätze erstellt. Bei den angewandten Bewertungsmethoden der nach der At-Equity Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen zu den Bewertungsgrundsätzen der Frequentis-Gruppe.

Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der erworbenen Tochterunternehmen nach IFRS 3 mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der übertragenen Gegenleistung und der Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, so wird der Unterschiedsbetrag als Firmenwert ausgewiesen. Passive Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Konzernabschluss der Frequentis AG wird in Euro erstellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge können durch die Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen auftreten.

Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung eine andere als der Euro ist, werden nach der modifizierten Stichtagskursmethode in die Berichtswährung (EUR) umgerechnet. Die Beteiligungen an konsolidierten Gesellschaften bzw. die verrechneten Eigenkapitalposten werden mit historischen Kursen, die übrigen Bilanzposten mit dem Devisenmittelkurs des Bilanzstichtages bewertet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit Jahresdurchschnittskursen. Die sich aus den unterschiedlichen Kursen ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft als eigener Posten "Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung" im Eigenkapital ausgewiesen.

Stichtagskurs Stichtagskurs Durchschnittskurs Durchschnittskurs
31.Dezember 31. Dezember 31. Dezember 31. Dezember
Währung 2019 2018 2019 2018
AUD Australischer Dollar 1,60 1,62 1,61 1,58
BRL Brasilianischer Real 4,52 4,44 4,42 4,33
CAD Kanadischer Dollar 1,46 1,56 1,48 1,53
CNY Chinesischer Renminbi Yuan 7,82 7,88 7,72 7,82
CZK Tschechische Kronen 25,41 25,72 25,66 25,68
GBP Britische Pfund 0,85 0,89 0,88 0,89
NOK Norwegische Kronen 9,86 9,95 9,84 9,63
SGD Singapur Dollar 1,51 1,56 1,53 1,59
RON Rumänischer Leu 4,78 4,66 4,75 4,66
USD Amerikanischer Dollar 1,12 1,15 1,12 1,18

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse wesentlicher Währungen sind folgende (Umrechnungskurse für 1 Euro):

Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Verrechnung zwischen konsolidierten Unternehmen sowie aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultierende Zwischenergebnisse werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern eliminiert.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden folgende Änderungen bestehender IAS, IFRS Standards bzw. Interpretationen sowie die neu herausgegebenen Standards und Interpretationen, soweit sie bis zum 31. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, beachtet:

  • IFRS 16 "Leasingverhältnisse"
  • IFRIC 23 "Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"
  • Negative Vorfälligkeitsentschädigungen (Änderungen an IFRS 9)
  • Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017)
  • Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderungen an IAS 28)
  • Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen (Änderungen an IAS 19)

Soweit im Einzelnen anwendbar, wurden die angeführten Bestimmungen im vorliegenden Konzernabschluss umgesetzt. Die Auswirkungen auf den Abschluss aufgrund dieser Änderung werden im Kapitel "Änderungen der Rechnungslegungsmethode" näher erläutert.

Darüber hinaus wurden bis zum 31. Dezember 2019 folgende neue bzw. geänderte Standards teilweise bereits in EU-Recht übernommen, welche jedoch für das Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards wurden auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet, selbst wenn jene bereits in EU-Recht übernommen waren:

Von der EU Anzuwenden für Wesentliche
Neue geänderte IFRS übernommen Wirtschaftsjahre ab Auswirkungen
IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit
(Änderung)
29.11.2019 2020 keine
IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs
(Änderung)
geplant 2020 2020 keine
IFRS 17 Versicherungsverträge offen 2021 keine
IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 Interest rate Benchmark Reform
(Änderung)
15.01.2020 2020 keine

Änderungen der Rechnungslegungsmethode

Zum 1. Jänner 2019 hat die Frequentis-Gruppe IFRS 16 "Leasingverhältnisse", der den bisherigen Leasingstandard IAS 17 sowie die dafür gültigen Interpretationen ablöst, erstmalig angewendet. Zudem waren eine Reihe weiterer neuer Standards erstmalig zum 1. Jänner 2019 anzuwenden, diese haben jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.

IFRS 16 führt beim Leasingnehmer dazu, dass ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht, aktiviert wird und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen für künftige Leasingzahlungen in der Bilanz zu erfassen sind. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17.

Der Konzern hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Jänner 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten retrospektiven Ansatz (ohne Anpassung der Vergleichszahlen für 2018) gewählt. Alle Nutzungsrechte wurden zum Betrag der Leasingverbindlichkeit zum Erstanwendungszeitpunkt, angepasst um etwaige im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen, angesetzt.

Es wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht auf den Ansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, zu verzichten. Des Weiteren wurde die ursprüngliche Einschätzung für Altverträge beibehalten. Es wurde auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht immaterielle Vermögenswerte vom Anwendungsbereich von IFRS 16 auszunehmen und Leasingverhältnisse, die im Jahr 2019 enden, in Übereinstimmung mit den Befreiungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse zu behandeln.

Für alle bisher als Operating Leasing eingestuften Verträge hat die Frequentis-Gruppe als Leasingnehmer den Wert des Nutzungsrechtes mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Dieser Zinssatz wird vom risikofreien Zinssatz der zugrundeliegenden Laufzeit abgeleitet, um das Länder-, Währungs- und Unternehmensrisiko angepasst und liegt zwischen 0,0% und 2,27% in der Eurozone bzw. zwischen 0,0% und 5,5% in der Nicht-Eurozone.

In Übereinstimmung mit IFRS 16 entspricht die Laufzeit des Leasingverhältnisses grundsätzlich der unkündbaren Grundlaufzeit des Vertrages. Zusätzlich werden Optionen zur Verlängerung oder Kündigung des Vertrages einbezogen.

Nichtleasingkomponenten in Verträgen, wie zum Beispiel Elektrizität, Wartung etc., sind von der Berechnung der Nutzungsrechte ausgenommen.

IFRS 16 erfordert Schätzungen, die sowohl die Bewertung der Nutzungsrechte als auch der Leasingverbindlichkeiten beeinflussen. Diese umfassen die Vertragslaufzeiten und den angewandten Grenzfremdkapitalzinssatz zur Abzinsung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen.

31. Dezember 1. Jänner
2018 Anpassungen 2019
TEUR TEUR TEUR
AKTIVA
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 9.131 39.107 48.238
Latente Steueransprüche 1.497 -86 1.411
PASSIVA
Eigenkapital
Gewinnrücklagen 72.582 290 72.872
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 0 32.608 32.608
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 3.493 -403 3.090
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 0 6.539 6.539
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 8.822 -11 8.811

Die kumulativen Effekte zum Erstanwendungszeitpunkt, dem 1. Jänner 2019, stellen sich wie folgt dar:

Aus der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Jänner 2019 wurde ein kumulierter Effekt in Höhe von TEUR 290 kapitalerhöhend berücksichtigt. Dieser Effekt resultiert aus der Reduktion der Sonstigen langund kurzfristigen Verbindlichkeiten aufgrund der Linearisierung von Mietverpflichtungen.

Durch die Bilanzverlängerung hat sich die Eigenkapitalquote von 43,3% zum 31.12.2018 auf 36,3% zum 01.01.2019 reduziert.

In der Gewinn- und Verlustrechnung kommt es zu einer Verschiebung von Leasing-Aufwand, der bis 2018 im EBITDA ausgewiesen war, zu Abschreibungen und Zinsaufwand, die außerhalb des EBITDAs ausgewiesen sind.

In der Geldflussrechnung waren bis 2018 die Zahlungen für Operating-Leasing-Verträge im Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Ab 2019 werden diese Zahlungen in Zinsen und Tilgung getrennt und der Tilgungsanteil im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit und Zinszahlungen im Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen.

Als Leasingnehmer least die Frequentis-Gruppe Vermögenswerte wie Immobilien, Kraftfahrzeuge und IT Ausstattung. Der Ausweis des Nutzungsrechts am jeweiligen Leasinggegenstand erfolgt unter demselben Posten im Sachanlagevermögen, unter dem der zugrunde liegende Vermögenswert im Falle eines Erwerbes ausgewiesen worden wäre.

Die aktivierten Nutzungsrechte per 1. Jänner 2019 betreffen mit TEUR 27.377 die Frequentis AG.

Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Jänner 2019:

in TEUR
Verpflichtungen aus Operating Leasing Verträgen zum 31. Dezember 2018 44.337
Kurzfristige Leasingverhältnisse -1.631
Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert -38
Abzinsung Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Jänner 2019 -1.532
Umsatzsteuereffekt KFZ -129
Währungsdifferenzen 57
Geänderte Beurteilung von Verträgen mit Kündigungs- bzw. Verlängerungsoptionen -1.917
Leasingverbindlichkeiten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Jänner 2019 39.147
Finanzierungsleasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 0
Leasingverbindlichkeiten zum 1. Jänner 2019 39.147

Die Frequentis-Gruppe hat die Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 16 auf Wertminderungen geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass kein Anhaltspunkt für eine Wertminderung der Nutzungsrechte vorliegt.

Neben den Änderungen aufgrund IFRS 16 kam es zu Änderungen des Ausweises der langfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden sowie der langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden, da sie innerhalb des normalen Geschäftszyklus realisiert werden, gemäß IAS 1.68 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen und der langfristige Anteil im Anhang angegeben.

31. Dezember
2018
TEUR
Anpassungen
TEUR
1. Jänner
2019
TEUR
Langfristige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten aus
Verträgen mit Kunden
1.072 -1.072 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
748 -748 0
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten aus
Verträgen mit Kunden
47.551 1.072 48.623
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
13.027 748 13.775

Zusätzlich kam es zu einer Änderung der Aufgliederung der Rücklagen im Eigenkapital.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich der Importzölle und nicht erstattungsfähiger Steuern und all jene direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert an den zur Nutzung vorgesehenen Ort zu bringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen neben den Materialund Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst.

Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen werden linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert:

Bauten auf fremden Grund 5 - 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 - 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 20 Jahre
Software und Lizenzen 3 - 10 Jahre

Die Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden auf ihre Werthaltigkeit überprüft, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag überschreiten könnte. In diesem Fall wird der Buchwert mit dem höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten oder dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cash Flows aus der Nutzung verglichen. Wenn der erzielbare Betrag für einzelne Vermögenswerte nicht bestimmbar ist, wird dieser für jene zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu welcher der Vermögenswert zugeordnet wurde, ermittelt. Entfällt der Grund für die Wertminderung, wird eine Zuschreibung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, welche ohne Wertminderung bestanden hätten, vorgenommen.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte, welche ausschließlich aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren, unterliegen keinen planmäßigen Abschreibungen, sondern werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Test erfolgt unabhängig davon, ob konkrete Sachverhalte vorliegen, die auf eine Wertminderung schließen lassen. Für den Werthaltigkeitstest werden Geschäfts- oder Firmenwerte diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, denen der Nutzen aus dem Unternehmenserwerb zukommt. Eine Überprüfung des Wertansatzes der Geschäfts- und Firmenwerte wird zusätzlich vorgenommen, wenn es Hinweise gibt, dass eine Wertminderung vorliegen könnte.

Anteile an assoziierten Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der At-Equity Methode bilanziert und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. In Folgeperioden erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil der Frequentis AG am Gewinn oder Verlust des Beteiligungsunternehmens.

Leasingverhältnisse

Die Frequentis-Gruppe hat IFRS 16 nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz angewendet und daher die Vergleichsinformationen nicht angepasst, sohin weiterhin nach IAS 17 dargestellt. Die Details der Rechnungslegungsmethode nach IAS 17 werden separat dargestellt.

Da die Frequentis-Gruppe nur unwesentliche Verträge abgeschlossen hat, in denen sie als Leasinggeber fungiert, werden nachfolgend nur die Regelungen für den Leasingnehmer dargestellt.

Ab dem 1. Jänner 2019 angewandte Methode (IFRS 16)

Bei Vertragsbeginn beurteilt die Frequentis-Gruppe, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines bestimmten identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Am Bereitstellungstag oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt die Frequentis-Gruppe das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Am Bereitstellungstag erfasst die Frequentis-Gruppe einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten sowie Kosten der Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswertes, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden linear über die betriebliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen abgeschrieben. Der planmäßigen Abschreibung werden folgende Nutzungsdauern zugrundgelegt:

Nutzungsrechte Grundstücke und Gebäude 2 - 8 Jahre
Nutzungsrechte andere Anlagen und Betriebs- und
Geschäftsausstattung 2 - 6 Jahre

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz, oder wenn sich dieser nicht ohne Weiteres ermittelt lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Frequentis-Gruppe. Normalerweise nutzt die Frequentis-Gruppe den Grenzfremdkapitalzinssatz.

Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes vewendet die Frequentis-Gruppe Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und adaptiert diese, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen

  • feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen,
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind,
  • Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind,
  • den Ausübungspreis einer Kaufoption oder die Leasingzahlungen einer Verlängerungsoption, wenn die Frequentis-Gruppe hinreichend sicher ist, diese auszuüben,
  • sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung, es sei denn die Frequentis-Gruppe ist hinreichend sicher, diese nicht auszuüben.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn die Zahlung aus einer Restwertgarantie angepasst wird und wenn sich die Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.

Die Frequentis-Gruppe hat entschieden, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse nicht anzusetzen. Die Frequentis-Gruppe erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

Bis zum 31. Dezember 2018 angewandte Methode (IAS 17)

Leasingverhältnisse, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen, gehörten als Finanzierungsleasing eingestuft. Da es in der Frequentis-Gruppe kein Finanzierungsleasing gab, kam es zu keinen entsprechenden Aktivierungen.

Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen wurden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz erfasst.

Finanzinstrumente

Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bewertet kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Die erstmalige Erfassung von originären Finanzinstrumenten erfolgt zum Erfüllungstag, die von derivativen Finanzinstrumenten zum Handelstag. Gewinne bzw. Verluste aus dem Abgang von Finanzinstrumenten werden ermittelt, indem der Buchwert mit dem Erlös aus dem Verkauf verglichen wird.

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)
  • Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Periodenergebnis (FVTPL)

Die Festlegung der Einstufungskategorie erfolgt getrennt nach Art des Instruments: derivatives Finanzinstrument, Eigenkapitalinstrument und Fremdkapitalinstrument.

Für alle erfassten finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Folgebewertung abhängig von der Einstufungskategorie.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird, wenn es sich um ein Schuldinstrument handelt, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

  • Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten; und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Im Konzern fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und sonstige Forderungen mit festen oder bestimmbaren Zahlungen in diese Kategorie. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen vermindert. Zinserträge, Wechselkursgewinne und -verluste, Effekte aus der Ausbuchung sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

  • Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und
  • seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Im Konzern wird in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 kein Instrument dieser Kategorie zugeordnet.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinstrumentes, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Dies umfasst alle derivativen finanziellen Vermögenswerte, welche nicht in eine Cash Flow Hedge Sicherungsbeziehung designiert wurden. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting mismatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz des Derivats als Sicherungsinstrument designiert wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften zur Absicherung von Währungsrisiken.

Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn die Derivate wurden in eine Sicherungsbeziehung designiert, welche als Cash Flow Hedge klassifiziert wird.

Im Zusammenhang mit der Absicherung künftiger Zahlungsströme ("Cash Flow Hedge") aus einer erfassten Forderung oder Verbindlichkeit oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig eintretenden Transaktion wird der effektive Teil der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte im sonstigen Ergebnis und der ineffektive Teil sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Beträge, die im sonstigen Ergebnis abgegrenzt wurden, werden in die Gewinn- und Verlustrechnung (Umsatzerlöse, sonstige Erträge bzw. sonstige Aufwendungen) jener Periode transferiert, in der das gesicherte Grundgeschäft die Ergebnisrechnung beeinflusst.

Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren. Ein Designieren von Sicherungsinstrumenten erfolgte nur für Absicherungen von Zahlungsströmen aus Projekten deren Ausführung vor dem 01.01.2019 begonnen wurde.

Um eine quantitative Aussage über die kompensierende Wirkung des Sicherungsinstruments treffen zu können, wird bei Abschluss des Derivates ein prospektiver Effektivitätstest durchgeführt. Sofern die Voraussetzungen zur Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung erfüllt sind, wird das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert. Die Wirksamkeit der Absicherung wird jährlich durch einen retrospektiven Effektivitätstest auf Basis eines hypothetischen Derivats geprüft.

Nach IFRS 9 hat ein Unternehmen die Möglichkeit die Forward- und Spot-Komponenten eines Termingeschäftes zu separieren und als Sicherungsinstrument nur die Veränderungen im Wert der Spot-Komponenten zu designieren. Dementsprechend hat die Frequentis-Gruppe dieses Wahlrecht in Anspruch genommen und das Forward-Element und das Kreditrisiko im Zusammenhang mit den Derivaten separiert und im Berichtsjahr erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Veränderung des designierten Teils (Spot-Komponente) wird erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis dargestellt.

Soweit eine solche dokumentierte Zuordnung für derivative Finanzinstrumente, die wirtschaftlich ein Fremdwährungsrisiko absichern, zu ausreichend konkretisierten zukünftigen Zahlungsströmen im Berichtsjahr nicht bestand, wurden die Auswirkungen aus der Bewertung erfolgswirksam erfasst.

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenmittelkurs bewertet.

Weist ein Vermögenswert beim Zugang noch keine Wertminderung auf, wird er bei der erstmaligen Beurteilung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle beurteilt. Diese Beurteilung wird grundsätzlich für folgende Bilanzstichtage beibehalten. Ist das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen, ist die Bewertung nach dem Konzept der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste anzuwenden. Die Berechnung nach dem Konzept über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ist bei Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Vertragsvermögenswerten ohne wesentlicher Finanzierungskomponente immer anzuwenden.

Bei der Feststellung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant gestiegen ist und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Frequentis-Gruppe angemessene und unterstützbare Informationen, die mit wirtschaftlich vernünftigen Anstrengungen relevant und verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung der Frequentis-Gruppe und in die Zukunft gerichtete Informationen sowie einer fundierten Bonitätsbeurteilung.

Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum Nettoveräußerungswert. Die Wiederbeschaffungswerte der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stellen die beste verfügbare Bewertungsgrundlage für den Nettoveräußerungswert dar.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Verkaufspreis, abzüglich der noch zur Fertigstellung anfallenden Kosten sowie der notwendigen Vertriebskosten. Für die Ermittlung der Herstellungskosten werden direkt zurechenbare Kosten sowie fixe und variable Material- und Fertigungsgemeinkosten herangezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert, da die Kriterien nach IAS 23 nicht erfüllt sind. Die Ermittlung des Wareneinsatzes einer Periode erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Frequentis-Gruppe bilanziert Kundenverträge gemäß IFRS 15 unter Anwendung des 5 Stufenmodells. Zu Beginn des Modells steht die Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, gefolgt von der Identifizierung der separaten Leistungsverpflichtungen. Demnach sind eigenständig abgrenzbare Dienstleistungen sowie Bündel aus Gütern und Dienstleistungen zu separieren. Im dritten Schritt wird der Transaktionspreis bestimmt. Als Transaktionspreis gilt der Betrag der Gegenleistung, auf den das liefernde Unternehmen im Austausch gegen die gelieferten Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat. Anschließend wird der Transaktionspreis auf die identifizierten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Im letzten Schritt ist die Umsatzrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung festzustellen. Die Umsatzrealisierung findet entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt statt.

Für die überwiegende Mehrheit der Verträge mit Kunden erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen. Der zu realisierende Umsatz wird dabei aufgrund des Leistungsfortschrittes bei den einzelnen Projekten unter Verwendung der cost-to-cost Methode ermittelt. Bei dieser Methode werden Umsätze im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwartenden Gesamtkosten erfasst. Auswirkungen aufgrund Änderungen in den geschätzten Gesamtkosten werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst.

Bei gewissen Dienstleistungen (z.B. Reparaturen) mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit oder bei Ersatzteil- und Kleinmaterialbestellungen sowie bei Verkauf von Standardprodukten ohne kundenspezifischen Adaptierungen oder umfangreichen Arbeiten um das Produkt beim Kunden in Betrieb nehmen zu können wird eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung durchgeführt. Die Umsatzrealisierung erfolgt bei Übergang der Verfügungsgewalt oder vollständiger Erbringung der Dienstleistung an den Kunden.

In den Vertragsvermögenswerten aus Verträgen mit Kunden sind keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten.

Bestimmte Kosten, die bei der Anbahnung und der Erfüllung eines Vertrags über die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen an Kunden entstehen, werden als Vertragskosten (hauptsächlich Vertragsprovisionen) aktiviert und analog zum Übergang der Verfügungsgewalt von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden amortisiert.

Unter den Vertragsverbindlichkeiten werden sämtliche Verpflichtungen aus Kundenverträgen (Güter oder Dienstleistungen), für die die Frequentis-Gruppe bereits eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat, ausgewiesen. Dies betrifft vor allem Anzahlungen von Kunden sowie noch zu erbringende Leistungen für bereits abgerechnete Projekte.

Leistungen an Arbeitnehmer

Die Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläen wurden gemäß IAS 19 ("Employee Benefits") aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten nach dem laufenden Einmalprämienverfahren ("Projected Unit Credit Method") bewertet.

Bei der Ermittlung der Abfertigungsverpflichtung wurde als Pensionsantrittsalter der frühestmögliche Zeitpunkt für die (vorzeitige) Alterspension gemäß Pensionsreform 2018 zugrunde gelegt.

Die Pensionsrückstellung wurde aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Aufgrund der Verpfändung der Pensionsversicherung an den Vorstand erfüllt diese die Definition von Planvermögen ("Plan Assets") und es wird eine Saldierung der Pensionsrückstellung mit dem Wert der bereits angesparten Pensionsversicherung gemäß IAS 19 durchgeführt.

Die Effekte aus der Neubewertung werden für Abfertigungen und Pensionen im sonstigen Ergebnis dargestellt. Ein etwaiger nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam ausgewiesen. Der Zinsaufwand wird gemeinsam mit dem Dienstzeitaufwand im Personalaufwand erfasst.

Anteilsbasierte Vergütung

Frequentis AG hat im Rahmen eines langfristigen Aktienprogrammes eine anteilsbasierte Vergütung an einen Vorstand vereinbart, deren Bilanzierung nach IFRS 2 (Share-based Payment) erfolgt. Die Zuteilung erfolgt ausschließlich in Aktien. Frequentis AG bewertet diese Instrumente daher mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung. Dabei werden die Ausübungsbedingungen, unter denen die Instrumente gewährt werden, berücksichtigt. Der Aufwand wird über die erforderliche Dienstzeit verteilt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden dann gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Die Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und der jeweiligen Neueinschätzung angepasst. Bei wesentlichen Zinseffekten werden langfristige Rückstellungen mit dem Barwert der erwarteten Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung angesetzt.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungsprojekte beschäftigen sich mit eigenständiger, planmäßiger Forschung mit der Absicht neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu erlangen. Diese Projekte umfassen bei der Frequentis-Gruppe meist einen Zeithorizont von 3 - 10 Jahren und haben ein ungewisses technisches und kommerzielles Ergebnis. Alle Forschungskosten werden als Aufwand erfasst (IAS 38.54).

Entwicklungsprojekte umfassen Aufwendungen, die dazu dienen, theoretische Erkenntnisse technisch und kommerziell umzusetzen. Sofern die Voraussetzung zur Aktivierung als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38.21 erfüllt sind, werden die direkt zuordenbaren Entwicklungskosten aktiviert, ist dies nicht der Fall werden auch Entwicklungskosten als laufender Aufwand erfasst. Im abgeschlossenen Wirtschaftsjahr, wie auch im Vorjahr, waren die technische Machbarkeit der Hardware- und Softwareentwicklungsvorhaben einerseits noch nicht einschätzbar oder aufgrund der engen Verzahnung der Forschungs- und Entwicklungsphasen nicht eindeutig aufteilbar und andererseits gelingt die Bestätigung der technologischen Realisierbarkeit und Verwertbarkeit generell erst kurz vor Marktreife in Projekten. Daher waren die Aktivierungsvoraussetzungen für 2019 und 2018 nicht erfüllt.

Ertragsteuern

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre.

In Übereinstimmung mit IAS 12 werden die temporären Bewertungs- und Bilanzierungsdifferenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den IFRS-Bilanzwerten in die latente Steuerabgrenzung einbezogen. Latente Steuern werden nicht erfasst für:

  • zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts,
  • temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
  • temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern die Frequentis-Gruppe in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Aktive und passive latente Steuerabgrenzungen werden insoweit saldiert, als diese innerhalb einer eigenständigen Konzerngesellschaft gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen.

Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden.

Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, welche die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die offengelegten Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag sowie die bilanzierten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können letztendlich von diesen Einschätzungen bzw. Annahmen abweichen. Schätzungen und Annahmen werden laufend überprüft und Überarbeitungen prospektiv erfasst.

Die Frequentis-Gruppe hat bei der Aufstellung des Konzernabschlusses folgende Ermessensentscheidungen getroffen:

a) Die Frequentis-Gruppe hält an einem assoziierten Unternehmen weniger als 20% der Anteile und der Stimmrechte, hat jedoch seinen Einfluss aufgrund der Zugehörigkeit zur Geschäftsleitung des Beteiligungsunternehmens als maßgeblichen eingestuft (Erläuterung 17).

b) Bei der Beurteilung der Laufzeiten von Leasingverhältnissen insbesondere im Immobilienbereich werden etwaige Verlängerungsoptionen oder Kündigungsoptionen berücksichtigt, wenn deren Ausübung hinreichend sicher ist.

Der Konzernabschluss beinhaltet folgende Posten, deren Wertansatz maßgeblich von den zugrundeliegenden Annahmen und Einschätzungen abhängig ist:

  • a) Nutzungsdauer von langfristigen Vermögenswerten: Sachanlagen und entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer werden Faktoren wie Abnutzung, Alterung, technische Standards und Vertragsdauer berücksichtigt.
  • b) Geschätzte Wertminderungen des Firmenwertes: Die Frequentis-Gruppe untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Firmenwertes vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird basierend auf der Berechnung des Nutzungswertes ermittelt. Diesen Wertermittlungen liegen entsprechende Planrechnungen zugrunde, welche naturgemäß auf Schätzungen und Annahmen aufbauen. Hinsichtlich der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwertes angesetzten Prämissen und angestellten Sensitivitätsberechnungen wird auf die Ausführungen unter Erläuterung 16 verwiesen.
  • c) Die zeitraumbezogene Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt nach Leistungsfortschritt mithilfe der inputorientierten Methode (cost-to-cost Methode). Die Abrechnung von zeitraumbezogen realisierten Aufträgen basiert auf Einschätzungen von Auftragskosten, erzielbaren Auftragserlösen und Auftragsrisiken. Diese Schätzungen werden regelmäßig überprüft und angepasst. Obwohl die Einschätzungen unter Einbeziehung aller Informationen zum Bilanzstichtag getroffen werden, sind Änderungen möglich, welche sowohl den realisierten Umsatz als auch die Höhe der Vertragsvermögenswerte beeinflussen können.

Die Evaluierung ob zwei oder mehrere Verträge mit Kunden zu einer Leistungsverpflichtung zu kombinieren sind bzw. ob ein Vertrag mit einem Kunden in mehrere Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden muss, erfordert Schätzungen, die sich auf die Realisierung der Umsatzerlöse bzw. auf den Gewinn auswirken können. Variable Gegenleistungen werden auf den höchstwahrscheinlichen Betrag geschätzt, auf den Anspruch besteht. Die Schätzungen basieren dabei insbesondere auf Erwartungen sowie historischen, aktuellen und prognostizierten Informationen, die zum Bilanzstichtag verfügbar sind.

  • d) Der Ansatz von Drohverlustrückstellungen unterliegt Einschätzungen in Bezug auf die zu erwarteten Auftragskosten und Auftragsergebnisse. Die Auftragsprognosen erfolgen hierbei unter Berücksichtigung historischer Erfahrungswerte und aktueller Informationen die zum Bilanzstichtag vorlagen.
  • e) Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses werden aufgrund von diversen Parametern wie Abzinsungsprozentsatz und Gehaltssteigerungen ermittelt. Die Änderungen dieser Parameter können zu einer Änderung der bilanzierten Verpflichtung führen. Die Sensitivitäten für Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind in den Erläuterungen 31 und 32 angegeben.
  • f) Der Ansatz aktiver latenter Steuern erfordert, dass zukünftig hinreichend zu versteuerndes Einkommen generiert wird, welches gegen Steuergutschriften und Verlustvorträge verrechnet werden kann. Die Beurteilung der Aktivierbarkeit latenter Steuern unterliegt einer Schätzung diverser Faktoren. Steuersachverhalte unterliegen hinsichtlich ihrer Beurteilung durch die Steuerbehörden Unsicherheiten und es ist daher nicht auszuschließen, dass diese in Einzelfällen zu anderen Ergebnissen als die Frequentis-Gruppe kommen können. Sollten Änderungen in der Beurteilung wahrscheinlich sein, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet.

Erläuterungen zur Gewinnund Verlustrechnung

3. Segmentberichterstattung

Operative Segmente

  • Segment Air Traffic Management
  • Segment Public Safety & Transport

Das Segment Air Traffic Management (ATM) bedient in erster Linie die Kundengruppe der zivilen Flugsicherungen sowie militärischen Flugsicherungen und Homeland Security Organisationen. Die Frequentis-Gruppe unterstützt ihre Kunden bei ihrer Hauptaufgabe, der Sicherung des Luftraumes und der effizienten und sicheren Kontrolle und Steuerung der Luftfahrzeuge. Die Produktlösungen für die Control Center Lösung im ATM Bereich reichen von Voice Communication, Networks, Digital (Remote) Tower, ATC Tower, Surveillance, AIM (Aeronautical Information Management), AMHS (Aeronautical Message Handling Systems) bis ATM/UTM Integration (Unmanned Traffic Management). Für die militärische Anwendung wird das Portfolio mit Anwendungen zu Secure Communications und Situational Awareness ergänzt.

Das Segment Public Safety & Transport (PST) besteht aus dem Public Safety Bereich (Polizei, Feuerwehr und Rettungsorganisationen), Public Transport (Eisenbahnkunden) und Maritime (Küstenwache, Hafenbetreiber und Organisationen zur Überwachung der Binnenschifffahrt). Im PST Bereich liefert die Frequentis-Gruppe Lösungen für Notfallmanagementorganisationen der Blaulichtorganisationen sowie Search & Rescue, Coastal Surveillance, Operations Communications und Incident & Crisis Management.

Angaben zu den operativen Segmenten

Die verantwortliche Unternehmensinstanz der Frequentis-Gruppe ist der Konzernvorstand. Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen jenen der Frequentis-Gruppe. Für die interne Berichterstattung wird das IFRS Betriebsergebnis (EBIT) herangezogen und entspricht auch dem Segmentergebnis im Sinne von IFRS 8.23. Innenumsätze zwischen den Segmenten liegen nicht vor. Bei den Beträgen in der Spalte Überleitung/Konsolidierungen werden überwiegend Transaktionen erfasst, die nicht eindeutig einem Segment zugeordnet werden können, sondern für beide Segmente getätigt wurden.

Air Traffic
Management
Public Safety
& Transport
Überleitung/
Konsolidierungen
Summe
2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
211.164 92.440 27 303.631
14 -5 0 9
10 0 362 372
4.250 878 1.115 6.243
215.438 93.313 1.504 310.255
10.414 6.958 -155 17.217
2019 2019 2019
Air Traffic Public Safety Überleitung/
Management & Transport Konsolidierungen Summe
2018 2018 2018 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 202.495 83.108 161 285.764
Veränderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen 441 238 0 679
Aktivierte Eigenleistung 5 0 15 20
Sonstige betriebliche Erträge 4.852 1.381 1.188 7.421
Gesamterträge (Betriebsleistung) 207.793 84.727 1.364 293.884
EBIT 11.850 3.436 317 15.603

Die Angaben des Segmentvermögens und der Segmentschulden werden hier nicht getätigt, weil das interne Berichtswesen keine Unterteilung des Vermögens auf die beiden Segmente enthält.

Angaben zu unternehmensweiten Daten

Die Frequentis-Gruppe hat weder 2019 noch 2018 mit einem einzelnen Kunden einen Umsatz von mehr als 10% des Gesamtumsatzes erzielt.

Hinsichtlich der Umsatzkategorien wurden 52% (2018: 51%) des Konzernumsatzes vor allem mit neuen Produkten bei Bestandskunden und bestehenden Produkten bei neuen Kunden erzielt, 46% (2018: 46%) mit IBB (Installed Base Business – Folgegeschäft zu installierten Systemen und Lösungen) und 2% (2018: 3%) mit Sonstigem Umsatz (Großteils Consulting). Rund die Hälfte des Installed Base Business wurde mit Wartungsaufträgen erzielt.

In der regionalen Verteilung der Auftragseingänge nach Endnutzern zeigt sich für 2019 folgendes Bild: Dominierend bleibt der europäische Stammmarkt mit 63,8% (2018: 55,2%) vor Amerikas mit 19,4% (2018: 16,9%) und Asien mit 11,6% (2018: 11,2%). Es folgen Australien/Pazifik mit 3,7% (2018: 16,4%) und Afrika mit 1,5% (2018: 0,3%).

Der Auftragsstand per 31.12.2019 in Höhe von TEUR 391.460 (2018: TEUR 355.220) verteilt sich mit TEUR 233.779 (2018: 215.722) auf das Segment ATM und mit TEUR 157.681 (2018: 139.498) auf das Segment PST.

Regionale Verteilung des langfristigen Vermögens

2019 2018
TEUR TEUR
Österreich 39.345 9.641
Europa (ohne Österreich) 13.728 6.971
Amerikas 4.483 998
Australien 437 210
Asien 51 37
58.044 17.858

Das langfristige Vermögen besteht aus den Sachanlagen, Immateriellen Vermögenswerten und den Geschäfts- oder Firmenwerten. Der Anstieg der langfristigen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus der Erstanwendung von IFRS 16.

4. Umsatzerlöse

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für beide Geschäftssegmente, da in beiden Segmenten nahezu ausschließlich Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen und aus Wartungsverträgen erzielt werden. Nur vereinzelt werden Produkte, welche nicht kundenspezifisch angepasst werden, verkauft.

Die Umsatzrealisierung erfolgt nach Erfüllung der vertraglich vereinbarten Meilensteinen. Noch nicht verrechnete Beträge für welche die Leistung bereits erbracht wurde, werden als Vertragsvermögenswerte bilanziert. Rechnungen haben grundsätzlich eine Fälligkeit von dreißig Tagen.

Umsatzerlöse aus kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sowie Mehrkomponentenverträge erfüllen die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt aufgrund der Tatsache, dass einerseits keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den erstellten Vermögenswert besteht und andererseits, dass die Frequentis-Gruppe einen Anspruch auf die Bezahlung der erbrachten Leistungen (Kosten zuzüglich angemessener Marge) hat.

Die Umsatzrealisierung wird auf Basis der inputorientierten Methode (cost-to-cost Methode) ermittelt. Vertragsvermögenswerte werden erst angesetzt, wenn diese die dazugehörigen Anzahlungen von Kunden übersteigen. Im Berichtsjahr kam es zu einer Erhöhung der Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden in Höhe von TEUR 755, welche sich aus dem Saldo von einer Vielzahl an neu angearbeiteten und abgerechneten Projekten errechnet.

In Zusammenhang mit Wartungsverträgen wird die Leistungsverpflichtung grundsätzlich bei gleichzeitiger Nutzung durch den Kunden erbracht. Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen. Ausgenommen davon sind gewisse Dienstleistungen (z.B. Reparaturen) mit kurzer Durchlauf- bzw. Ausführungszeit oder bei Ersatzteil- und Kleinmaterialbestellungen, bei welchen eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung durchgeführt wird. Die Umsatzerlöse für diese Aufträge betrugen im Berichtsjahr TEUR 5.885 (2018: TEUR 1.020).

Die Gesellschaft bewertet erhaltene und geleistete Anzahlungen in fremder Währung gemäß IFRIC 22 nicht mit dem Stichtagskurs sondern mit dem Transaktionskurs.

Hinsichtlich der Umsatzkategorien kam es im Berichtszeitraum zu folgender Verteilung des Umsatzes:

2019
TEUR
2018
TEUR
Neuprodukt- und/oder Neukundengeschäft 157.565 146.926
IBB (Installed Base Business – Folgegeschäft
zu installierten Systemen und Lösungen)
138.678 130.303
Sonstiger Umsatz 7.388 8.535
303.631 285.764

In der regionalen Verteilung der Umsätze nach Endnutzern zeigt sich folgendes Bild:

Afrika 3.459 5.951
Australien/Pazifik 18.399 19.500
Asien 39.879 35.312
Amerikas 56.303 50.111
Europa 184.157 170.165
2019
TEUR
2018
TEUR

Der Posten Kleinaufträge betrifft Umsatzerlöse aus Kundenverträgen, welche aber nicht auf die einzelnen Kategorien in der oben dargestellten Tabelle zugeordnet wurden.

Die erwarteten Erlöse aus Leistungsverpflichtungen für bestehende Aufträge betragen rund EUR 391,5 Mio. (31.12.2018: EUR 355,2 Mio.) und entsprechen dem Auftragsstand der Frequentis-Gruppe zum Bilanzstichtag. Diese werden voraussichtlich im Ausmaß von rund EUR 215,5 Mio. im Jahr 2020 als Umsatzerlöse realisiert bzw. im Jahr 2021 und in den Folgejahren mit EUR 176,0 Mio. erlöswirksam werden. Der erwartete Zeitpunkt der Umsatzerlösrealisierung basiert auf den erwarteten Leistungsfortschritten.

5. Aktivierte Eigenleistungen

Die im Jahr 2019 aktivierten Aufwendungen betreffen mit TEUR 372 (2018: TEUR 20) unter anderem konzerninterne selbst erstellte Demo- und Testanlagen.

6. Sonstige Erträge

2019 2018
TEUR TEUR
Fördererlöse für Forschungs- und Entwicklungskosten 3.282 3.761
Erlöse Forschungsprämie 1.177 1.716
Kurs- und Währungsdifferenzen 496 741
Erträge aus Anlagenverkauf 13 13
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.275 1.190
6.243 7.421

Fördererlöse und Forschungsprämien werden dann ergebniswirksam erfasst, wenn die Förderbedingungen erfüllt sind und die Prämien entweder bereits bezahlt sind oder aber eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Zuwendung gewährt wird.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen hauptsächlich Versicherungsentschädigungen, Erlöse aus Vermietung sowie Erlöse aus der Auflösung von Wertberichtigungen.

7. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen

2019 2018
TEUR TEUR
Materialaufwand 40.403 35.166
Aufwendungen für bezogene Leistungen 41.194 41.648
81.597 76.814

Der Anstieg des Materialaufwandes von TEUR 35.166 im Jahr 2018 auf TEUR 40.403 im Jahr 2019 ist auf einen Anstieg der Materialintensität der abgewickelten Projekte zurückzuführen.

8. Personalaufwand

2019
TEUR
2018
TEUR
Gehälter 122.474 112.213
Aufwendungen für Abfertigungen 1.845 2.149
Aufwendungen für Altersvorsorge 992 856
Sozialabgaben 26.151 24.627
Sonstige freiwillige Sozialaufwendungen 3.348 3.101
154.810 142.946

Der Personalstand zum Ende des Geschäftsjahres betrug 1.850 (2018: 1.843) Arbeitnehmer. Der Durchschnitt lag bei 1.849 (2018: 1.763) Arbeitnehmer.

Der Anstieg der Gehälter ist unter anderem auf den Anstieg der Rückstellungen für Prämien und variable Gehälter in Höhe von TEUR 2.275 zurückzuführen.

9. Sonstige Aufwendungen

2019 2018
TEUR TEUR
Reisekosten 11.861 12.177
Rechts- und Beratungsaufwand 5.522 5.650
Fremdpersonal 3.700 3.693
Werbekosten 2.824 2.737
Versicherungsaufwand 2.561 2.205
Instandhaltung 1.834 1.938
Transportkosten 1.236 1.306
Energieaufwand 1.167 1.040
Miet- und Betriebsaufwand (Gebäude) 0 7.937
Betriebsaufwand (Gebäude) 1.161 0
Kurzfristiger Mietaufwand und Mietaufwand geringwertiger
Vermögenswerte 930 0
Telefon- und Kommunikationsaufwand 1.157 1.118
Reinigungsaufwand 1.065 1.020
KFZ-Kosten 940 1.572
Lizenzaufwand (Laufzeit bis 1 Jahr) 934 364
Kurs- und Währungsdifferenzen 857 462
Veränderung Projektrückstellung 827 3.383
Personalbeschaffungskosten 760 847
Sonstige Steuern und Abgaben 754 664
Schadensfälle 663 796
Bankspesen und Bankgarantiespesen 661 516
Wertberichtigung von Forderungen und Vertragsvermögenswerte 250 189
Verluste aus dem Abgang von Anlagen 32 16
Übrige 1.973 2.903
43.669 52.533

Der im Berichtsjahr gesondert dargestellte Betriebsaufwand für Gebäude sowie kurzfristiger Mietaufwand und Mietaufwand geringwertiger Vermögenswerte war im Vorjahr in der Position Miet- und Betriebsaufwand (Gebäude) enthalten und wurde im Berichtsjahr aufgrund der Anforderungen von IFRS 16 separat dargestellt.

Die Reduktion der KFZ-Kosten ist auf den geänderten Ausweis der KFZ-Leasingverträge nach IFRS16 zurückzuführen. Der Leasingaufwand KFZ ist in der Position KFZ-Kosten im Vorjahr enthalten.

Da die Frequentis-Gruppe den modifizierten retrospektiven Ansatz von IFRS 16 gewählt hat, wurden hier die Vorjahreszahlen nicht angepasst.

Die Projektrückstellungen betreffen größtenteils drei Projekte in Europa, eines in Amerika sowie ein Australisches Projekt wo die restlichen Abwicklungskosten nicht durch die restlichen Erlöse gedeckt sind. Diese Projekte, welche im Jahr 2018 gestartet haben, haben sich in der Umsetzung verzögert, wodurch es im Jahr 2018 zu einer hohen Dotierung der Projektrückstellung gekommen ist und diese im Berichtsjahr noch nicht verbraucht wurde und es zu einer zusätzlichen Dotierung gekommen ist.

In den Wertberichtigungen sind TEUR 224 für Forderungen und TEUR 26 für Vertragsvermögenswerte enthalten. Aufgrund des unwesentlichen Betrages wird auf einem eigenen Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet.

10.Abschreibungen

2019 2018
TEUR TEUR
Abschreibungen Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 12.545 5.588
Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter 417 400
12.962 5.988

Der Anstieg der Abschreibungen von Sachanlagen ist mit TEUR 7.093 auf Abschreibungen von gemäß IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechten zurückzuführen.

Vermögenswerte mit Anschaffungs- oder Herstellkosten von bis zu EUR 800 (länderspezifisch) werden als geringwertige Wirtschaftsgüter eingestuft und aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung ergebniswirksam erfasst.

11.Finanzergebnis

Finanzerträge

2019 2018
TEUR TEUR
Zinsen und ähnliche Erträge 440 494
Wertpapiererträge (zum beizulegenden Zeitwert – FVTPL) 0 9
440 503

Die Zinsen und ähnliche Erträge betreffen ausschließlich Zinsen aus Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Zinserträge werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Finanzierungsaufwendungen

Zinsen und ähnliche Aufwendungen TEUR
819
TEUR
429
819 429

Der Anstieg der Zinsen ist mit TEUR 438 auf IFRS 16 zurückzuführen. Zinsaufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Übriges Finanzergebnis

2019 2018
TEUR TEUR
Aufwertung Beteiligungen (zum beizulegenden Zeitwert – FVTPL) 4 3
Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren 0 -3
Wertminderung Termingelder und Zahlungsmittel gem. IFRS 9 -6 -9
Sonstiges 0 1
- 2 - 8

12.Ertragsteuern

2019 2018
TEUR TEUR
Laufende Ertragsteuern 4.125 2.218
Periodenfremde Steuern 7 -56
Nicht anrechenbare Quellensteuern 148 97
Veränderung Latente Steueransprüche/-schulden 182 1.822
4.462 4.081

Die Überleitung des Steuerbetrages stellt sich folgendermaßen dar:

2019
TEUR
Steuersatz
in %
2018
TEUR
Steuersatz
in %
Ergebnis vor Steuern 16.984 15.913
Theoretischer Steueraufwand auf Basis eines
Steuersatzes von 25% 4.246 25% 3.978 25%
Steuerliche Hinzurechnungen 272 339
Steuerliche Kürzungen -322 -444
Steuersatzänderungen -34 0
Steuersatzdifferenzen ausländischer
Steuersysteme 145 167
Periodenfremde Steuern 7 -56
Nicht anrechenbare Quellensteuern 148 97
Ist-Gesamtsteueraufwand 4.462 26% 4.081 25%

In den steuerlichen Hinzurechnungen sind nicht abzugsfähige Aufwendungen wie z.B. Repräsentationskosten enthalten. Die steuerlichen Kürzungen umfassen vor allem die Forschungsförderungsprämie.

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

Aktivwert Passivwert Aktivwert Passivwert
2019 2019 2018 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen 164 -9.358 145 -380
Immaterielle Vermögenswerte 105 -128 112 -83
Geschäfts- oder Firmenwerte 143 166
Finanzanlagevermögen 65 -2 79 -1
Vorräte 41 -14 32
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen
mit Kunden und Vertragskosten 163 -5.220 -4.825
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Vermögenswerte 90 -1.383 51 -134
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel
äquivalente sowie Termingelder 4 2
Optionsrücklage 16
Rückstellungen 2.767 -1.254 2.544 -671
Verbindlichkeiten 9.491 -123 312 -10
Vertragsverbindlichkeiten aus
Verträgen mit Kunden 3.475 -1.300 973 -1.536
Latente Steuer aus Währungsdifferenzen
Schuldenkonsolidierung 15 -20 16 -16
Steuerliche Verlustvorträge 128 757
Summe 16.667 -18.802 5.189 -7.656
Saldierung -14.962 14.962 -3.692 3.692
Latente Steuern 1.705 -3.840 1.497 -3.964

Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden nicht angesetzt, wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen von der Frequentis-Gruppe bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Die Summe derartiger temporärer Differenzen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert werden, beträgt TEUR 2.175 (2018: TEUR 2.042).

Zum Bilanzstichtag bestehen in der Frequentis-Gruppe Verlustvorträge in Höhe von TEUR 656 (2018: TEUR 2.884), für welche latente Steuern angesetzt wurden.

Der Betrag der nach österreichischem Steuerrecht abzugsfähigen temporären Siebentelabschreibungen beläuft sich auf TEUR 140 (2018: TEUR 183). Es wurden für diesen Betrag aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 35 (2018: TEUR 46) angesetzt.

Es bestehen zum 31.12.2019 keine wesentlichen ertragsteuerlichen Unsicherheiten, weshalb die Erstanwendung des IFRIC 23 zum 1.1.2019 keine Auswirkungen hatte.

13.Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der Frequentis AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr lag die durchschnittliche gewichtete Anzahl bei 12.772.603 (2018: 12.000.000).

Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den Aktionären der Frequentis AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Aktien jeweils angepasst um den verwässernden Effekt der anteilsbasierten Vergütung in Höhe von 10.368 Aktien, welche erstmals im Geschäftsjahr 2019 gewährt wurde. Die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien und Optionen lag bei 12.775.244 (2018: 12.000.000).

Erläuterungen zur Bilanz

14.Sachanlagen

Andere
Anlagen,
Bauten auf Technische Betriebs- und Anzahlungen
fremden Anlagen und Geschäfts und Anlagen
in TEUR Grund Maschinen ausstattung in Bau Summe
Buchwert zum 31.12.2017 2.333 479 5.519 368 8.699
Währungsumrechnungsdifferenz 3 -8 8 3
Umgliederung von Anzahlungen 162 152 62 -376 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 0 0 0 0 0
Zugang 542 131 3.449 43 4.165
Abgang -3 0 -58 0 -61
Planmäßige Abschreibungen -320 -183 -3.172 0 -3.675
Buchwert zum 31.12.2018 2.717 579 5.792 43 9.131
Anschaffungs-/Herstellungskosten 5.499 3.895 22.925 43 32.362
Kumulierte Abschreibung -2.782 -3.316 -17.133 0 -23.231
Buchwert zum 31.12.2018 2.717 579 5.792 43 9.131
Buchwert zum 31.12.2018 2.717 579 5.792 43 9.131
Anpassungen IFRS 16 38.299 0 808 0 39.107
Währungsumrechnungsdifferenz 142 0 13 0 155
Umgliederung von Anzahlungen 0 0 43 -43 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 0 0 0 0 0
Zugang 6.914 55 3.791 86 10.846
Abgang -237 -1 -59 0 -297
Planmäßige Abschreibungen -6.955 -132 -3.611 0 -10.698
Buchwert zum 31.12.2019 40.880 501 6.777 86 48.244
Anschaffungs-/Herstellungskosten 50.297 3.913 25.976 86 80.272
Kumulierte Abschreibung -9.417 -3.412 -19.199 0 -32.028
Buchwert zum 31.12.2019 40.880 501 6.777 86 48.244

Im Laufe des Jahres 2019 hat die Frequentis-Gruppe Verträge über den Kauf von Sachanlagen, die im Jahr 2020 geliefert und fakturiert werden, im Wert von TEUR 22 geschlossen.

Hinsichtlich der aktivierten Nutzungsrechte, welche aus der Anwendung des IFRS 16 resultieren, wird auf die Erläuterung 41 verwiesen.

15.Immaterielle Vermögenswerte

Software und
in TEUR Lizenzen Anzahlungen Summe
Buchwert zum 31.12.2017 7.971 75 8.046
Währungsumrechnungsdifferenz 0 0 0
Umgliederung von Anzahlungen 0 0 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 0 0 0
Zugänge 761 8 768
Abgänge -2 0 -2
Planmäßige Abschreibungen -2.314 0 -2.314
Buchwert zum 31.12.2018 6.416 83 6.499
Anschaffungs-/Herstellungskosten 17.744 83 17.827
Kumulierte Abschreibung -11.328 0 -11.328
Buchwert zum 31.12.2018 6.416 83 6.499
Buchwert zum 31.12.2018 6.416 83 6.499
Währungsumrechnungsdifferenz 0 0 0
Umgliederung von Anzahlungen 8 -8 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 0 0 0
Zugänge 3.160 186 3.346
Abgänge -10 0 -10
Planmäßige Abschreibungen -2.263 0 -2.263
Buchwert zum 31.12.2019 7.311 261 7.572
Anschaffungs-/Herstellungskosten 19.175 261 19.436
Kumulierte Abschreibung -11.864 0 -11.864
Buchwert zum 31.12.2019 7.311 261 7.572

Im Berichtsjahr wendete die Frequentis-Gruppe für eigene, nicht von Kunden beauftragte, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten EUR 22,1 Mio. (2018: EUR 19,4 Mio.) auf, welche aufwandswirksam erfasst wurden.

Im Laufe des Jahres 2019 hat die Frequentis-Gruppe Verträge über den Kauf von immateriellen Vermögenswerten, die im Jahr 2020 erhalten und fakturiert werden, im Wert von TEUR 520 geschlossen.

16.Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts
oder
in TEUR Firmenwerte
Buchwert zum 31.12.2017 2.228
Währungsumrechnungsdifferenz 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 0
Zugänge 0
Abgänge 0
Wertminderungen 0
Buchwert zum 31.12.2018 2.228
Anschaffungs-/Herstellungskosten 2.228
Kumulierte Wertminderungen 0
Buchwert zum 31.12.2018 2.228
Buchwert zum 31.12.2018 2.228
Währungsumrechnungsdifferenz 0
Zugang aus Erwerb von Unternehmen 0
Zugänge 0
Abgänge 0
Wertminderungen 0
Buchwert zum 31.12.2019 2.228
Anschaffungs-/Herstellungskosten 2.228
Kumulierte Wertminderungen 0
Buchwert zum 31.12.2019 2.228

Zum Zweck der Überprüfung auf Wertminderung ist den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) des Konzerns ein Firmenwert wie folgt zugeordnet worden:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Systems Interface Ltd. 1.266 1.266
Frequentis Comsoft GmbH 909 909
Team Communication Technology Management GmbH 53 53
2.228 2.228

Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wurde im Rahmen der Bilanzierung überprüft, indem der erzielbare Betrag aus den entsprechenden Gesellschaften durch diskontierte Cash Flows auf Basis eines dreijährigen Detailplanungszeitraums und einer daraus abgeleiteten ewigen Rente geschätzt wurde.

Dem Impairmenttest gemäß IAS 36 liegen detaillierte Ergebnis-, Bilanz- und Investitionsplanungen für die nächsten drei Jahre für alle Konzerneinheiten zugrunde, die im Rahmen des unternehmensweiten Budgetplanungsprozesses jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftslage erstellt werden. Für über die Budgetplanung hinausgehende Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate von 2% bestimmt und zur Prognose der künftigen Cash Flows angewendet.

Für die Abzinsung der zukünftig prognostizierten Cash Flows wurden Diskontierungssätze unter Berücksichtigung der marktüblichen und länderspezifischen Risiken angewendet.

Systems Frequentis Comsoft Team Communication
Interface Ltd. GmbH Technology
Impairmenttest 2019 Management GmbH
Zinssatz (WACC nach Steuern) 9,27% 7,49% 7,90%
Erzielbarer Betrag in TEUR 4.670 47.471 10.956
Buchwert CGU einschließlich Firmenwert in TEUR 4.287 7.910 518
Systems Frequentis Comsoft Team Communication
Interface Ltd. GmbH Technology
Impairmenttest 2018 Management GmbH
Zinssatz 2019-2021 7,65% 7,22% 7,22%
Zinssatz ewige Rente 8,55% 8,12% 8,12%
Erzielbarer Betrag in TEUR 4.561 24.578 6.511
Buchwert CGU einschließlich Firmenwert in TEUR 4.052 6.251 367

Da der ermittelte Barwert der prognostizierten Cash Flows der Einheiten jeweils den zugeordneten Firmenwert übersteigt, bestand im Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurde eine Senkung der künftigen Zahlungsströme um 10% oder eine Erhöhung der Abzinsungssätze um einen Prozentpunkt angenommen.

Aus Sicht des Vorstands liegen für die Frequentis Comosft GmbH und Team Communication Technology GmbH keine realistischen Szenarien zum Bilanzstichtag vor, bei denen sich ein Wertminderungsbedarf für die aktivierten Firmenwerte ergeben würde.

Bei der Systems Interface Ltd. würde bei einer Senkung der Zahlungsströme von 8,2% bzw. einer Erhöhung der Abzinsungssätze um 0,6% der Buchwert der CGU einschließlich Firmenwert dem erzielbaren Betrag entsprechen.

17.Anteile an assoziierten Unternehmen

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Anteile an assoziierten Unternehmen
733
665
Stimmrechts- und
Kapitalanteil
Stimmrechts
und Kapitalanteil
Name des assoziierten Unternehmen Sitz 31.12.2019 31.12.2018
GroupEAD Europe S.L. Madrid 28% 28%
Mission Embedded GmbH Wien 20% 20%
AIRNAV Technology Services Inc. Iloilo 40% 40%
AIRlabs Austria GmbH Graz 18% -

Alle assoziierten Gesellschaften haben als Bilanzstichtag den 31.12. und werden nach der AT-Equity Methode bilanziert. Es liegen weder nicht realisierte Verluste vor noch maßgebliche Beschränkungen für die Rückzahlung von Krediten. Nur bei der AIRlabs Austria GmbH gibt es eine gesellschaftsvertragliche Gewinnausschüttungssperre.

Der Konzern hält 28% der Anteile und der Stimmrechte an der GroupEAD Europe S.L., Madrid. Der Buchwert der Beteiligung stellt sich wie folgt dar (auf Basis des letztverfügbaren Jahresabschlusses 2018 und den bereits erhaltenen Dividenden für 2019):

2019 2018
TEUR TEUR
31.12. Vorjahr Beteiligung GroupEAD Europe S.L. 491 491
anteiliger Gewinn Vorjahr 48 116
abzüglich ausgeschüttete Dividende für das Vorjahr -48 -116
Vorläufiger anteiliger Gewinn des Berichtsjahres 56 56
Abzüglich ausgeschüttete Dividende des Berichtsjahres -56 -56
31.12. Berichtsjahr Beteiligung GroupEAD Europe S.L. 491 491

Die GroupEAD Europe S.L. agiert im Auftrag der EUROCONTROL als operativer Betreiber des von der Frequentis-Gruppe entwickelten EAD Systems. Der technische Betrieb des Systems wird durch die Frequentis-Gruppe besorgt. Die enge Beziehung zwischen dem technischen und dem operativen Betreiber wirkt sich positiv auf die Servicequalität und auf die Kundenbeziehung aus. Daneben stehen die Erfahrungen und die operationelle Expertise der GroupEAD Europe S.L. auch der Frequentis-Gruppe zur Verfügung und können sowohl für die Weiterentwicklung des EAD Systems als auch für die Entwicklung anderer AIM Systeme für den internationalen Markt genutzt werden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft zum letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2018):

31.12.2018 31.12.2017
GroupEAD Europe S.L. TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte 218 220
Kurzfristige Vermögenswerte 2.678 3.076
Langfristige Schulden 0 0
Kurzfristige Schulden 970 1.130
Nettovermögen (100%) 1.926 2.166
Anteil der Frequentis-Gruppe am Nettovermögen (28%) 539 607
Im Folgejahr ausgeschüttete Dividende -48 -116
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 491 491
Umsatzerlöse 7.211 7.012
Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (100%) 373 651
Sonstiges Ergebnis (100%) 0 0
Gesamtergebnis (100%) 373 651
Gesamtergebnis (28%) 104 182
Im Vorjahr berücksichtigtes Ergebnis (28%) -56 -66
Vorab berücksichtigter Anteil der Ergebnisses des Folgejahres
aufgrund erhaltener Dividende (28%) 56 56
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gesamtergebnis 104 172

Der Konzern hält 20% der Anteile und der Stimmrechte an der Mission Embedded GmbH, Wien und die Entwicklung der Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

2019 2018
TEUR TEUR
31.12. Vorjahr Beteiligung Mission Embedded GmbH 148 97
anteiliger Gewinn des Berichtsjahres 32 51
Versicherungsmathematische Verluste gem. IAS 19 -2 0
31.12. BerichtsjahrBeteiligung Mission Embedded GmbH 178 148

Die Mission Embedded GmbH entstand aus der Ausgliederung der Abteilung "Mission Embedded" im Jahr 2014, um durch mehr Eigenständigkeit die positive Entwicklung der Frequentis-Expertise im Bereich Hardware und hardwarenaher Software für sicherheitskritische Anwendungen voranzutreiben.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft zum letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2019):

31.12.2019 31.12.2018
Mission Embedded GmbH TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte 213 127
Kurzfristige Vermögenswerte 1.555 1.446
Langfristige Schulden 158 136
Kurzfristige Schulden 718 698
Nettovermögen (100%) 892 739
Anteil der Frequentis-Gruppe am Nettovermögen (20%) 178 148
Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen 178 148
Umsatzerlöse 4.073 3.311
Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (100%) 163 254
Sonstiges Ergebnis (100%) -10 -15
Gesamtergebnis (100%) 153 239
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gewinn aus den fortzuführenden 32 51
Geschäftsbereichen (20%)
Anteil der Frequentis-Gruppe am Sonstigen Ergebnis (20%) -2 -3
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gesamtergebnis (20%) 30 48

Der Konzern hält 40% der Anteile und der Stimmrechte an der AIRNAV Technology Services Inc. mit Sitz auf den Philippinen (Iloilo). Die Entwicklung der Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

2019 2018
TEUR TEUR
31.12.Vorjahr Beteiligung AIRNAV Technology Services Inc. 26 4
Firmenwert aufgrund Kapitalerhöhung 0 1
Anteiliger Gewinn des Berichtsjahres 11 21
31.12. Berichtsjahr Beteiligung AIRNAV Technology Services Inc. 37 26

Das Unternehmen wurde 2017 gegründet und ist im Bereich ATM für Test-, Installations- und Wartungsleistungen sowie Trainings vor Ort (vor allem im asiatischen und arabischen Markt) bei internationalen Kundenprojekten tätig.

Im Sommer 2019 erteilte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie dem Konsortium AIRlabs rund um die FH JOANNEUM in Graz, Steiermark, den Zuschlag für das Innovationslabor AIRlabs Austria GmbH, welche im Dezember 2019 gegründet wurde und im Jänner 2020 in das Firmenbuch eingetragen wurde. Unternehmensinhalt ist der Aufbau und Betrieb von Testgebieten und Testinfrastrukturen für Drohnen in Österreich und die damit zusammenhängende Forschung, Entwicklung und Zulassung.

Der Konzern hat seinen Einfluss trotz der 18%igen Beteiligung aufgrund der bedeutsamen Zugehörigkeit zur Geschäftsleitung des assoziierten Unternehmens als maßgeblichen Einfluss eingestuft.

Die Entwicklung der Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

TEUR
Dezember 2019 Einzahlung anteiliges Stammkapital 27
31.12.2019 Beteiligung AIRlabs Austria GmbH 27

Da es sich bei der AIRNAV Technology Services Inc. und der AIRlabs Austria GmbH um nicht wesentliche assoziierte Unternehmen handelt, zeigt die nachstehende Tabelle in aggregierter Form die wesentlichen Finanzinformationen der Gesellschaften:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte 32 20
Kurzfristige Vermögenswerte 256 50
Verbindlichkeiten 41 5
Nettovermögen (100%) 247 65
Anteil der Frequentis-Gruppe am Nettovermögen 66 26
Umsatzerlöse 379 298
Jahresergebnis 27 53
Anteil der Frequentis-Gruppe am Jahresergebnis 11 21
Anteil der Frequentis-Gruppe am Sonstigen Ergebnis 0 0
Anteil der Frequentis-Gruppe am Gesamtergebnis 11 21

Vom Jahresergebnis wurde ein anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 148 (2018: TEUR 244) erfasst. Es gab weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr nicht erfasste Verluste.

18.Beteiligungen

Die im Berichtsjahr vorhandenen Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
Altitude Angel Ltd. 863 569
Viennasys Software Entwicklung GmbH 11 7
874 576

Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine 5,6% Beteiligung an dem Start-Up Unternehmen Altitude Angel Ltd. mit Sitz in Großbritannien (Reading) erworben. Aufgrund einer durchgeführten Due Diligence und Bewertung wurde ein Transaktionspreis von TEUR 569 festgesetzt, welcher auch dem beizulegenden Zeitwert zum 31.12.2018 entsprach. Im Dezember 2019 kam es zu einer weiteren Finanzierungsrunde sämtlicher Investoren bei gleichbleibender Bewertung des Unternehmens. Die Frequentis-Gruppe zahlte diesbezüglich einen Betrag in Höhe von TEUR 294 wodurch es zu einem Anstieg der Beteiligung auf 6,88% kam. Der beizulegende Zeitwert zum 31.12.2019 beträgt somit TEUR 863.

Des Weitern ist in den Beteiligungen eine 10,29% Beteiligung an der Viennasys Software Entwicklung GmbH mit Sitz in Wien enthalten. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes zum 31.12.2019 ergab eine Erhöhung von TEUR 7 auf TEUR 11.

19.Termingelder, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
10.000 8.000
-3 -2
9.997 7.998
31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Kurzfristige Termingelder 8.000 10.000
Wertberichtigung gem. IFRS 9 -2 -3
7.998 9.997
31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 66.892 45.547
Wertberichtigung gem. IFRS 9 -10 -4
66.882 45.543

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Veranlagungen und Guthaben bei Kreditinstituten, die alle kurzfristig sind und eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten haben. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Sämtliche Bestandteile der liquiden Mittel stehen zur freien Verfügung des Konzerns.

Die langfristigen Termingelder haben eine Laufzeit bis maximal Ende 2021.

Gemäß IFRS 9 und basierend auf einem Expected-Credit-Loss-Modell (ECL-Modell) wurde eine Risikovorsorge auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Erwartungen potenzieller Ausfälle bei der Veranlagung vorgesehen. Da für ein Bankinstitut keine offiziellen Ratingangaben vorlagen, wurden auf Basis deren Kennzahlen im Vergleich mit ähnlich aufgestellten Instituten mit vorhandenem offiziellem Rating eine Ausfallswahrscheinlichkeit von 0,03% abgeleitet. Weiters wurde bei einem anderen Kreditinstitut aufgrund eines schlechteren Ratings und einem höheren Saldo zum 31.12.2019 eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,04% berechnet.

Für die restlichen Bankguthaben ergab sich aufgrund des guten Ratings und der Kurzfristigkeit der Guthaben (täglich fällig) kein Wertminderungsbedarf.

20.Vorräte

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.672 7.568
Unfertige Erzeugnisse 804 1.083
Fertige Erzeugnisse 1.990 1.689
Waren 3.120 2.171
Geleistete Anzahlungen 1.219 603
13.805 13.114

Die unfertigen Erzeugnisse betreffen zum Stichtag noch in Bearbeitung befindliche Baugruppen.

Bei den fertigen Erzeugnissen handelt es sich um Baugruppen, welche Bestandteile von Gesamtlösungen für Kunden sind und nur in Ausnahmefällen als einziger Bestandteil eines Vertrages mit einem Kunden fakturiert werden. Der Bestand resultiert aufgrund der Optimierung von Fertigungslosen (günstigere Stückkosten aufgrund eines großen Fertigungsloses) und Einkaufslosen sowie der Führung eines Sicherheitsbestandes für Wartungsverpflichtungen.

Unter den Waren sind materielle Vermögenswerte ausgewiesen, welche überwiegend zukünftige Bestandteile von Kundenprojekten darstellen.

Die Wertminderung der Vorräte betrug im Geschäftsjahr TEUR 1.122 (2018: TEUR 227). Wertaufholungen wurden in Höhe von TEUR 6 (2018: TEUR 0) vorgenommen. Der Anstieg der Wertminderungen ist auf eine Reduktion des Langzeitbedarfs zurückzuführen.

21.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2019 2018
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 59.188 45.221
Einzelwertberichtigungen -438 -722
Wertberichtigungen gemäß IFRS 9 -223 -133
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 58.527 44.366

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind langfristige Posten in Höhe von TEUR 576 (31.12.2018: TEUR 0) enthalten, welche aber aufgrund der Regelung des IAS 1.68 als kurzfristig auszuweisen sind.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen.

Da es sich bei den Kunden der Frequentis-Gruppe großteils um Behörden, staatsnahe Betriebe und bei den Generalunternehmern meist um internationale Großunternehmen handelt, ist das Forderungsausfallsrisiko als gering einzustufen. Ein Teil des Risikomanagements bei der Frequentis-Gruppe ist es, Geschäftsbeziehungen nur mit als kreditwürdig eingestuften Dritten einzugehen. Kunden werden systematisch hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit bewertet und nur bei Vorliegen entsprechender Bonität beliefert bzw. werden identifizierte Risiken mit adäquaten Maßnahmen adressiert.

Wird im Zuge des Angebots doch ein höheres Risiko identifiziert, so dienen Kreditversicherungen, Anzahlungen des Kunden oder Absicherungen mittels Akkreditiv zur Reduzierung des Ausfallsrisikos.

Allen erkennbaren und erwarteten Risiken wird durch angemessene Wertberichtigung der Forderungen Rechnung getragen. Bei konkreten Ausfällen werden die Forderungen ausgebucht.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallsrisiko.

Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat das Unternehmen vorwiegend mit Behörden und staatsnahen Organisationen mit höchster Bonitätsstufe auf der Kundenseite zu tun weshalb die Berechnung der Wertberichtigungen nach der Expected-Credit-Loss-Berechnungen keine wesentlichen Wertänderungen ergeben hat.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

2019 2018
TEUR TEUR
Stand 31. Dezember des Vorjahres 855 568
Änderung aufgrund Rechnungslegungsmethoden (IFRS 9) 0 132
Stand 31. Dezember des Vorjahres 855 700
Veränderung Wertberichtigung gemäß IFRS 9 90 1
Zuführung 133 188
Verbrauch -294 0
Auflösung -123 -34
Stand 31. Dezember des Geschäftsjahres 661 855

Zum 31. Dezember 2019 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen folgendermaßen dar:

Gewichtete
durchschnittliche 2019 2018
Loss Rate TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto 58.527 44.366
Davon: weder überfällig noch wertgemindert 0,05% 43.764 35.126
Davon: überfällig, aber nicht wertgemindert:
bis zu 30 Tage 0,12% 8.883 6.097
30 bis 60 Tage 0,72% 1.707 2.373
60 bis 90 Tage 0,93% 482 418
90 bis 180 Tage 1,48% 2.902 47
180 bis 210 Tage 7,68% 13 42
> 210 Tage 16,66% 776 262

Aus den Erfahrungen des Konzerns mit öffentlichen Auftraggebern sind Abweichungen im Zahlungsverhalten vom Fälligkeitsdatum häufig zu beobachten und regelmäßig auf behördeninterne Freigabeprozesse bzw. behördeninterne Budgetzuweisungen (vor allem um den Jahreswechsel) zurückzuführen. Die Vergangenheit zeigt, dass derartige Zahlungsverzögerungen allein noch keinen Hinweis auf erhöhtes Ausfallsrisiko liefern.

22.Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden

31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden 54.924 54.169
Erhaltene Anzahlungen -16.570 -13.319
38.354 40.850

Die Vertragsvermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus bereits vom Unternehmen erbrachten aber noch nicht abgerechneten Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte werden zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn der Zahlungsanspruch unbedingt ist. Dies ist im Wesentlichen dann der Fall, wenn der Konzern die Leistungen erbracht hat und diese verrechnet.

Die Veränderung bei den Vertragsvermögenswerten aus Verträgen mit Kunden im Vergleich zum Vorjahr setzt sich aus dem Saldo von einer Vielzahl an neu angearbeiteten und abgerechneten Projekten zusammen.

Von den zum 01.01. erfassten Vertragsvermögenswerten in Höhe von TEUR 40.850 (2018: TEUR 32.996) ist ein Betrag in Höhe von TEUR 31.773 (2018: TEUR 27.049) in der Berichtsperiode zur Abrechnung gelangt.

Von den Vertragsvermögenswerte zum 31.12. in Höhe von TEUR 38.354 (2018: TEUR 40.850) wird auf Basis der erwarteten Projektfortschritte und vertraglichen Regelungen plangemäß ein Anteil von TEUR 30.970 (2018: TEUR 37.658) im Folgejahr zur Verrechnung an die Kunden gelangen. Vertragsvermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 7.384 (2018: TEUR 3.192) werden voraussichtlich erst danach zur Abrechnung gelangen.

Hinsichtlich der aktivierten Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden wird von keinen relevanten Ausfallsrisiken ausgegangen. Die Wertberichtigung der Vertragsvermögenswerte betrug im Berichtsjahr TEUR 26. Gerade bei Aufträgen, bei denen der Konzern in Vorleistung geht, wird die Bonität der Vertragspartner sorgsam überprüft. Diese Aufträge betreffen vor allem Leistungen für Behörden bzw. internationale Großunternehmen.

Aufgrund der erfolgten Sensitivitätsanalyse würde sich bei einer Veränderung des durchschnittlichen Deckungsbeitrages um +/- 5% eine Veränderung der Vertragsvermögenswerte um +/-TEUR 3.019 ergeben.

23.Vertragskosten

Bei der Frequentis-Gruppe betrafen die Vertragskosten vor allem Verkaufsprovisionen. Diese Vertragskosten wurden aktiviert und analog zum Übergang der Verfügungsgewalt von Gütern und Dienstleistungen auf den Kunden amortisiert.

Die aktivierten Vertragskosten entwickelten sich wie folgt:

2019 2018
TEUR TEUR
Stand 1.1. 1.697 3.885
im Berichtsjahr aktivierte Vertragskosten 2.718 1.957
im Berichtsjahr erfolgswirksam erfasste Amortisation -1.616 -4.145
erfasste Wertminderungen -250 0
Stand 31.12. 2.549 1.697

Der Aufwand aus der Amortisation der aktivierten Vertragskosten ist in der Position Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten.

Die erfasste Wertminderung betrifft Verlustprojekte wodurch auch die dazugehörigen Vertragskosten abgewertet werden mussten.

24.Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen

Unter diesem Posten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber folgenden Unternehmen ausgewiesen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Frequentis Group Holding GmbH 15 22
GroupEAD Europe S.L. 1 4
Mission Embedded GmbH 7 5
davon kurzfristig 23 31
davon langfristig 0 0

25.Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Rechnungsabgrenzungen 3.879 3.807
Forderungen aufgrund Forschungsprämien 2.185 2.711
Forderungen aus Fördererlösen 259 1.196
Forderungen gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen
Einkommensteuern) 1.204 1.110
Zinsforderungen aus Termingelder 205 187
Positive Marktwerte der Cash Flow Hedges und MTM Bewertung 92 173
Sonstige Vermögenswerte 205 1.099
8.029 10.283

26.Grundkapital und einbehaltene Gewinne

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. April 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. April 2024 um bis zu EUR 6 Mio. durch Ausgabe von bis zu 6 Mio. neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen zu erhöhen. Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital).

Im Zuge des Börsengangs (Initial Public Offering – IPO) wurden 13.199.999 Inhaberstückaktien mit Zulassungsbescheid der Wiener Börse AG vom 6. Mai 2019 zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse als Wertpapierbörse und mit Zulassungsbeschluss der Frankfurter Wertpapierbörse vom 13. Mai 2019 zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. In Summe wurden im IPO 2.873.975 Aktien zum Preis von EUR 18,00 am Kapitalmarkt platziert. Davon sind 1.200.000 Aktien neu ausgegeben worden, 1.673.975 bestehende Aktien wurden von Herrn Johannes Bardach verkauft. Neben den Inhaberstückaktien besteht noch eine vinkulierte Namensaktie, die von Herrn Johannes Bardach gehalten wird. Die Gesamtzahl der ausstehenden Aktien per 31. Dezember 2019 betrug 13.200.000 Aktien.

Nach dem Börsengang hält Johannes Bardach rund 68% (rund 8% direkt und 60% indirekt über die Frequentis Group Holding GmbH), die B&C Innovation Investments GmbH 10% und rund 22% entfallen auf den Streubesitz.

Der Ausgabepreis der Aktien hat EUR 18,00 betragen. Es handelt sich um Aktien ohne Nennbetrag, daher wurde vom Gesamterlös in Höhe von TEUR 21.600, der der Frequentis AG zufloss, der rechnerische Betrag in Höhe von TEUR 1.200 dem Grundkapital zugeordnet und der verbleibende Betrag in Höhe von TEUR 20.400 den Kapitalrücklagen.

Die Kosten des Börsengangs von insgesamt TEUR 2.322 wurden in Höhe von TEUR 892 direkt im Eigenkapital abzüglich darauf entfallende Ertragsteuern in Höhe von TEUR 223 erfasst. Es handelt sich dabei um jene Kosten, die auf die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung entfallen. Kosten in Höhe von TEUR 859 wurden an Herrn Johannes Bardach verrechnet, da diese den Verkauf von bereits bestehenden Aktien betroffen haben. Die daraus resultierende Forderung wurde bereits vollständig beglichen.

Folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Anzahl der Aktien dar:

2019 2018
Stand 1.1. 12.000.000 12.000.000
Neu ausgegebene Aktien aufgrund Kapitalerhöhung 1.200.000
Stand 31.12. 13.200.000 12.000.000

In der außerordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 20. September 2019 wurde der Vorstand während einer Geltungsdauer von 30 Monaten zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre, die mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, ermächtigt. Des Weiteren wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Ebenfalls in der außerordentlichen Hauptversammlung der Frequentis AG am 20. September 2019 wurde der Vorstand gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 19. September 2024, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf eine andere Art und Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien

  • a) zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long Term Incentive Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen,
  • b) zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen,
  • c) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland, und
  • d) zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden,

und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

Die Veränderung des Eigenkapitals kann aus der Aufstellung der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals entnommen werden.

Dividende

Der im Einzelabschluss der Frequentis AG zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt TEUR 6.969 (31.12.2018: TEUR 3.123 ); der Bilanzgewinn beläuft sich auf TEUR 47.341 (31.12.2018: TEUR 41.692).

Der Vorstand der Frequentis AG schlägt der Hauptversammlung am 14.05.2020 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je Aktie für das Jahr 2019 vor.

Im Jahr 2019 wurde für das Geschäftsjahr 2018 auf die ausgegebenen Aktien eine Dividende in Höhe von TEUR 1.320 ausgezahlt (2018 für das Jahr 2017: TEUR 14.400). Dies entspricht EUR 0,10 je Aktie für das Jahr 2019 (2018: EUR 1,20 je Aktie).

27.Rücklagen

31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
Kapitalrücklagen 19.976 245
Rücklage IAS 19 -5.608 -4.512
Optionsrücklage IFRS 2 63 0
Rücklage Cash Flow Hedge -675 -30
Gewinnrücklagen und einbehaltene Gewinne 87.911 77.124
Gewinnrücklagen 81.691 72.582

Die Kapitalrücklagen resultieren aus Transaktionen mit Eigentümern. Hinsichtlich der Veränderung 2019 siehe die Erläuterung zum Börsengang unter Kapitel (26) Grundkapital.

In der folgenden Tabelle sind die Aufwendungen und Erträge sowie die darauf entfallende Steuerbelastung der im sonstigen Ergebnis erfassten Posten dargestellt:

Wert vor Wert nach Wert vor Wert nach
Ertragsteuern Ertragsteuern Ertragsteuern Ertragsteuern Ertragsteuern Ertragsteuern
2019 2019 2019 2018 2018 2018
Position TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Unterschiedsbetrag aus der
Währungsumrechnung 302 0 302 71 0 71
Realisiertes Ergebnis aus der
Währungsumrechnung -17 0 -17 0 0 0
Bewertung von Cash Flow
Hedges -860 215 -645 -245 61 -184
Neubewertung der Nettoschuld
(Vermögenswert) aus Leistungen
an Arbeitnehmer nach
Beendigung des
Dienstverhältnisses -1.480 370 -1.110 -663 166 -497
Nach der Equity-Methode
bilanzierte Beteiligungen –
Anteil am sonstigen Ergebnis -2 0 -2 0 0 0
-1.472 - 610

28.Aktienbasierte Vergütung

Die Frequentis AG hat 2019 ein Long Term Incentive Programme (LTIP) mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Norbert Haslacher abgeschlossen.

Die Bewertung dieser anteilsbasierten Vergütung erfolgt gemäß IFRS 2 mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung. Der Aufwand wird über die erforderliche Reifefrist verteilt. Da im Vertrag festgelegt ist, dass die im Rahmen des LTIP zugeteilten Aktien nicht in bar abgegolten werden, sind die anteilsbasierten Vergütungen im Eigenkapital in einem Sonderposten ausgewiesen.

Der Teilnehmer des Programmes muss kein Eigeninvestment in Frequentis-Aktien tätigen. Ab dem Tag der Zuteilung kann der Begünstigte pro Kalenderjahr maximal ein Drittel der unter dem LTIP 2019 erworbenen Aktien veräußern. In jedem Fall aber wird der Begünstigte nur eine solche Anzahl der im Rahmen dieses LTIP 2019 bzw. allfälliger späterer Long Term Incentive Plänen erworbenen Aktien veräußern, dass er zu jeder Zeit mindestens 7.000 unter einem Long Term Incentive Plan erworbene Aktien der Gesellschaft hält ("Mindestbestand").

Als Leistungszeitraum für das Erreichen der Ziele wurden drei Jahre festgelegt. Die Zielwerte für die Schlüsselindikatoren wurden vom Aufsichtsrat festgelegt. Am Anspruchstag (frühestens drei Jahre nach der Gewährung) werden bei voller Zielerreichung maximal 14.000 Aktien (brutto – vor Abzug von Steuern und Gebühren), maximal aber 200% des jährlichen Bruttogrundgehalts für das Geschäftsjahr 2019 in Form von Aktien zugeteilt. Die Abgeltung erfolgt durch Übertragung der entsprechenden Aktienzahl des Nettobetrages in das entsprechende Wertpapierdepot. Abhängig von der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Anspruchstag der 30. April 2022.

Der Anspruch auf die maximale Anzahl von 14.000 Aktien entsteht bei einem Zielerreichungsgrad von 100%. Geringere Zielerreichungsgrade führen zu einer aliquoten Kürzung des Anspruchs. Ein Zielerreichungsgrad von weniger als 50% führt zu keiner Zuteilung von Aktien.

Am 20. September 2019 wurde das LTIP 2019 von der Hauptversammlung genehmigt. Die Vereinbarung mit dem Vorstandsvorsitzenden wurde am 30. September 2019 unterschrieben. Für die Zuteilung von Aktien der Gesellschaft sind Ziele zu erfüllen, wobei die Zielerreichung jeweils über den Leistungszeitraum von drei Jahren gemessen wird. Die vereinbarten Ziele werden am Total Shareholder Return (TSR), am organischen Betriebsleistungswachstum, an der EBIT-Marge und der Ertrags-Marge sowie der Entwicklung von Key Accounts, nicht refinanzierter F&E-Aufwand in Prozent zur Gesamtleistung, Mitarbeiterzufriedenheit und Kundenzufriedenheit gemessen. Das Vorstandsmitglied muss – von der Zielerreichung abgesehen – keine Gegenleistung für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft erbringen.

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Bedingungen der im laufenden Geschäftsjahr gewährten anteilsbasierten Vergütungen zusammen:

LTIP 2019
Programmbeginn 01.01.2019
Zeitpunkt der Gewährung 30.09.2019
Ende Erdienungszeitraum 31.12.2021
Anspruchstag 30.04.2022
Erwartete Zielerreichung 74%
Erwartete Aktien 10.368
Maximale Aktien 14.000
Zugeteilte Bonusaktien keine

Für den zukünftig erwarteten Aufwand des LTIP besteht zum Bilanzstichtag für den bereits erdienten Anteil eine Erfassung im Eigenkapital, welche auf Basis von beizulegenden Zeitwerten am Gewährungstag errechnet wurde. Die Ermittlung des insgesamt erwarteten Aufwands aus der LTIP-Verpflichtung errechnet sich nach dem Zeitwert der Aktien zum 30.09.2019 (Kurswert der Aktie zum Zeitpunkt der Vereinbarung) in Höhe von EUR 18,05 multipliziert mit der Anzahl der ausgelobten Aktien und dem erwarteten Zielerreichungsgrad. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurden TEUR 63 (TEUR 67 inklusive Lohnnebenkosten) im Personalaufwand erfasst.

Für das vorliegende LTIP wurde davon ausgegangen, dass sowohl das marktorientierte Ziel als auch die nicht marktorientierten Ziele erfüllt sein werden, weshalb der Effekt der marktorientierten Ziele im Rahmen der Ermittlung des Erwartungswertes des Zielerreichungsgrades und nicht im Zeitwert der Aktien zur berücksichtigen ist.

29.Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile betreffen folgende Tochtergesellschaften:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Team Communication Technology Management GmbH, Wien 1.096 925
ELARA Leitstellentechnik GmbH, Aachen 168 57
Systems Interface Ltd., Surrey -89 48
Secure Service Provision GmbH, Leipzig 322 300
Frequentis DFS Aerosense GmbH, Wien 71 10
1.568 1.340

Bei der Team Communication Technology Management GmbH kam es im Berichtsjahr zu einer anteiligen Ausschüttung von TEUR 441 an die Gesellschafter von nicht beherrschenden Anteilen und bei der Secure Service Provision GmbH betrug diese TEUR 98.

Im Berichtsjahr kam es zu Einzahlungen von zwei Gesellschafterzuschüssen vom Gesellschafter nicht beherrschender Anteile in Höhe von TEUR 79 bei der Frequentis DFS Aerosense GmbH.

Die folgende Tabelle zeigt Angaben zur Bilanz vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie den Buchwert der wesentlichen nicht beherrschenden Anteile (Werte vor konzerninternen Eliminierungen in TEUR):

Angaben zur Bilanz zum
31. Dezember 2019
Langfristige
Vermögens
werte
Kurzfristige
Vermögens
werte
Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Netto
vermögen
Buchwert nicht
beherrschende
Anteile
Team Communication
Technology Management GmbH 142 3.689 209 1.386 2.236 1.096
ELARA Leitstellentechnik GmbH 352 312 124 198 342 168
Systems Interface Ltd. 188 2.332 565 2.116 -161 -89
Secure Service Provision GmbH 227 1.596 65 145 1.613 322
Frequentis DFS Aerosense GmbH 44 235 0 43 236 71
1.568
Angaben zur Bilanz zum
31. Dezember 2018
Langfristige
Vermögens
werte
Kurzfristige
Vermögens
werte
Langfristige
Schulden
Kurzfristige
Schulden
Netto
vermögen
Buchwert nicht
beherrschende
Anteile
Team Communication
Technology Management GmbH 80 2.935 144 983 1.888 925
ELARA Leitstellentechnik GmbH 195 127 0 206 116 57
Systems Interface Ltd. 47 2.597 448 2.075 121 48
Secure Service Provision GmbH 57 1.731 0 285 1.503 300
Frequentis DFS Aerosense GmbH 0 35 0 4 32 10
1.340

Die folgende Tabelle zeigt Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Gesamtergebnisrechnung vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (in TEUR):

den nicht beherrschenden
Anteilen zugewiesene
Werte vor konzerninternen Eliminierungen Ergebnisbeiträge
Betriebs Perioden Sonstiges Gesamt Perioden Sonstiges Gesamt
2019 leistung ergebnis Ergebnis ergebnis ergebnis Ergebnis ergebnis
Team Communication
Technology Management GmbH 8.120 1.282 -34 1.248 628 -17 611
ELARA Leitstellentechnik GmbH 2.231 226 0 226 111 0 111
Systems Interface Ltd. 3.364 -280 0 -280 -137 0 -137
Secure Service Provision GmbH 2.990 603 0 603 121 0 121
Frequentis DFS Aerosense
GmbH 3 -59 0 -59 -18 0 -18
Gesamt 705 - 17 688
den nicht beherrschenden
Anteilen zugewiesene
Werte vor konzerninternen Eliminierungen Ergebnisbeiträge
Betriebs Perioden Sonstiges Gesamt Perioden Sonstiges Gesamt
2018 leistung ergebnis Ergebnis ergebnis ergebnis Ergebnis ergebnis
Team Communication
Technology Management GmbH 6.469 906 -1 905 444 0 444
ELARA Leitstellentechnik GmbH 1.992 82 0 82 40 0 40
Systems Interface Ltd. 5.618 -121 0 -121 -59 0 -59
Secure Service Provision GmbH 3.152 713 0 713 142 0 142
Frequentis DFS Aerosense
GmbH 0 -3 0 -3 -1 0 -1
Gesamt 566 0 566

30.Langfristige Rückstellungen

31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
Rückstellungen für Abfertigungen 14.475 12.869
Rückstellungen für Pensionen 3.035 2.647
Aufrechnung Deckungskapital Pensionsversicherung -2.573 -2.434
462 213
Rückstellungen für Jubiläumsgeld 343 301
Sonstige Rückstellungen 786 808
Summe langfristige Rückstellungen 16.066 14.191

Aufgrund der Verpfändung der Lebensversicherungen zur Deckung der Pensionsrückstellungen wurden die entsprechenden Deckungskapitalien mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.

31.Rückstellungen für Abfertigungen

Diese Position umfasst gesetzliche und kollektivvertragliche Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich auf einmalige Abfertigungszahlungen. Diese können aufgrund Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses sowie Pensionierung oder Tod des Arbeitnehmers entstehen. Die Höhe der Abfertigung bemisst sich nach der Anzahl der im Unternehmen geleisteten Dienstjahre und des zum Zeitpunkt des Ausscheidens gültigen Bezuges.

Die entsprechenden Abfertigungszahlungen werden in den Jahren 2020 bis 2047 schlagend werden.

Die Ermittlung der Versorgungsverpflichtungen für Abfertigungen wurde unter Anwendung nachfolgender Faktoren vorgenommen:

2019 2018
Zinssatz 1,3% 2,0%
Lohn- und Gehaltstrend 3,0% 3,0%
Durchschnittliche Laufzeit der Leistungsorientierten Verpflichtung 12,1 Jahre 12,2 Jahre

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand der Abfertigungsverpflichtungen:

2019 2018
TEUR TEUR
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen
(DBO) am 1.1. = Rückstellung 1.1. 12.869 11.989
Dienstzeitaufwand (CSC) 629 600
Zinsaufwand (IC) 252 219
Tatsächliche Auszahlungen -491 -537
Erfasster versicherungsmathematischer Verlust (+)/Gewinn (-) 1.216 598
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen
(DBO) am 31.12. = Rückstellung 31.12. 14.475 12.869

Die Abfertigungsrückstellung betrifft hauptsächlich Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, da mit 1. Jänner 2003 aufgrund einer Gesetzesänderung generell in Österreich von einer leistungsorientierten Abfertigung auf eine beitragsorientierte Abfertigung umgestellt wurde. Diese neue Regelung gilt somit für Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 2002 ein neues Dienstverhältnis begonnen haben. Für diese Mitarbeiter wird vom Unternehmen ein monatlicher Betrag an eine externe Mitarbeitervorsorgekasse geleistet, welche die Auszahlung der Abfertigung zu gewährleisten hat, sodass seitens des Konzerns keine Abfertigungsverpflichtungen entstehen. Die diesbezüglichen Aufwendungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 875 (2018: TEUR 824).

Die erfassten versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste von Abfertigungsrückstellungen gliedern sich wie folgt auf:

2019
TEUR
2018
TEUR
Änderungen von demografischen Annahmen 0 -69
Änderungen von finanziellen Annahmen 1.130 632
Sonstige Änderungen 86 35
Gesamt 1.216 598

Bei den Abfertigungsansprüchen liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Inflation und den Gehaltssteigerungen.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen (Werte in TEUR) wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.

Zinssatz Gehaltssteigerung DBO 31.12.2019
1,3% 3,5% 15.340
1,15% 3,0% 14.734
1,3% 3,0% 14.475
1,45% 3,0% 14.222
1,3% 2,5% 13.669
Zinssatz Gehaltssteigerung DBO 31.12.2018
2,0% 3,5% 13.651
1,85% 3,0% 13.101
2,0% 3,0% 12.869
2,15% 3,0% 12.642
2,0% 2,5% 12.141

32.Rückstellungen für Pensionen

Bei den Pensionsverpflichtungen handelt es sich um leistungsorientierte Ansprüche aus Einzelzusagen gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern und einem ehemaligen Mitglied des Vorstands. Die Begünstigten erhalten eine lebenslange monatliche Alterspension bzw. Hinterbliebenenpension, die aus den Beiträgen in eine Rückdeckungsversicherung resultieren.

Das angesetzte Planvermögen besteht ausschließlich aus Rückdeckungsversicherungen, die an die anspruchsberechtigten Personen verpfändet sind.

Die Ermittlung der Versorgungsverpflichtungen für Pensionen wurde unter Anwendung nachfolgender Faktoren vorgenommen:

2019 2018
Zinssatz 1,3% 2,0%
Pensionsalter 60/65 Jahre 60/65 Jahre
Durchschnittliche Laufzeit der Leistungsorientierten Verpflichtung 14,18 Jahre 13,8 Jahre

Entwicklung der Pensionsrückstellung und des Planvermögens:

2019 2018
TEUR TEUR
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) am 1.1. 2.647 5.019
Planvermögen zu Marktwerten -2.434 -4.372
+ Rückstellung/-Guthaben 1.1. 213 647
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 1.1. 2.647 5.019
Dienstzeitaufwand 131 97
Zinsaufwand 52 91
Pensionszahlungen -89 -92
Übertragung Pensionsverpflichtung Frequentis Group Holding GmbH 0 -2.508
Erfasste versicherungsmathematische Verluste (+)/Gewinne (-) 294 40
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 31.12. 3.035 2.647
Planvermögen zu Marktwerten 1.1. 2.434 4.372
Ertrag Planvermögen 49 80
Geleistete Zahlungen 150 150
Erhaltene Zahlungen aus dem Planvermögen -89 -119
Übertragung Planvermögen Frequentis Group Holding GmbH 0 -2.024
Erfasste versicherungsmathematische Verluste (-)/Gewinne (+) 29 -25
Planvermögen zu Marktwerten 31.12. 2.573 2.434
Rückstellung am 31.12.
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 3.035 2.647
Planvermögen zu Marktwerten -2.573 -2.434
+ Rückstellung/-Guthaben 31.12. 462 213

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste wurden im Berichtsjahr im sonstigen Ergebnis erfasst und gliedern sich wie folgt:

2019 2018
TEUR TEUR
Änderungen von demografischen Annahmen 0 64
Änderungen von finanziellen Annahmen 276 -52
Sonstige Änderungen 18 28
Sonstige Änderungen Planvermögen -29 25
Gesamt 265 65

Für die Frequentis-Gruppe liegt das Risiko bei den Pensionsansprüchen im Wesentlichen in der Entwicklung der Lebenserwartung und Inflation, da es sich bei den Leistungen aus Pensionen um lebenslange Rentenleistungen handelt. Das bei der Frequentis-Gruppe verbleibend Risiko liegt darin, dass die Entwicklung des Planvermögens nicht die geplante Mindestverzinsung oder den Kapitalerhalt abdeckt.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Pensionsverpflichtungen (Werte in TEUR) wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.

Zinssatz DBO 31.12.2019
1,15% 3.100
1,3% 3.035
1,45% 2.973
Zinssatz DBO 31.12.2018
1,85% 2.701
2,0% 2.647
2,15% 2.594

33.Rückstellungen für Jubiläumsgeld

Die Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen betrifft langfristige Ansprüche von Dienstnehmern der Frequentis Comsoft GmbH aufgrund von betrieblicher Übung. Mitarbeitern wird bei Erreichen einer bestimmten Unternehmenszugehörigkeit eine einmalige Prämie zwischen TEUR 1 und TEUR 3 gewährt.

Die Ermittlung der Versorgungsverpflichtungen für Jubiläumsgeld wurde unter Anwendung eines Zinssatzes von 1,3% (2,0%) vorgenommen.

2018
TEUR TEUR
301 301
34 35
6 5
-17 -32
19 -8
343 301
2019

Bei den Jubiläumsgeldansprüchen liegt das Risiko im Wesentlichen in der Entwicklung der Inflation.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Jubiläumsgeldverpflichtungen (Werte in TEUR) wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren verändert, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden.

Zinssatz DBO 31.12.2019
1,15% 347
1,3% 343
1,45% 339
Zinssatz DBO 31.12.2018
1,85% 305
2,0% 301
2,15% 298

34.Sonstige langfristige Rückstellungen

Die sonstigen langfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand
31.12.2018
TEUR
Währungs
differenz
TEUR
Aufzinsung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Auflösung
TEUR
Dotierung
TEUR
Stand
31.12.2019
TEUR
Vorsorgen für
dienstzeitabhängige
Urlaubsrückstellungen
58 1 -4 0 0 29 84
Rückstellung für Projekte 731 0 -8 -54 0 0 669
Sonstige 19 0 0 0 0 14 33
808 1 -12 - 54 0 43 786

Für eine im Ausland ansässige Tochtergesellschaft wird eine langfristige Urlaubsrückstellung aufgrund eines zusätzlichen Urlaubsanspruches abhängig von der Dienstzugehörigkeit gebildet.

Die Rückstellung für Projekte enthält Projektkosten, für die aufgrund des Überschusses künftiger Aufwendungen über künftige Erträge, Vorsorgen zu bilden sind. Mit einer Inanspruchnahme in den nächsten zwölf Monaten ist nicht zu rechnen.

Die Zinsen für die Vorsorgen für die dienstzeitabhängige Urlaubsrückstellung werden im Personalaufwand ausgewiesen wohingegen die Zinsen für die Rückstellung für Projekte im Zinsaufwand verbucht wurden.

35.Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden

In den Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden werden Verpflichtungen Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die bereits eine Gegenleistung erhalten wurde, ausgewiesen. Dies betrifft vor allem Vorauszahlungen, welche teilweise mittels Anzahlungsgarantie besichert sind. Zusätzlich werden Leistungen teilweise durch Bankgarantien abgesichert. Dingliche Besicherungen bestanden sowohl zum Stichtag als auch im Jahresverlauf nicht.

Die Aufgliederung der Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Erhaltene Anzahlungen aus Kundenprojekten 44.728 39.695
Erhaltene Anzahlungen, welche mit Vertragsvermögenswerte aus
Verträgen mit Kunden saldiert wurden -14.157 -11.896
30.571 27.799
Sonstige Vertragsverbindlichkeiten 5.461 9.858
Sonstige Vertragsverbindlichkeiten, welche mit
Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden saldiert wurden -2.413 -1.156
3.048 8.702
Erlösabgrenzungen für Wartungsverträge 10.867 5.695
Verbindlichkeiten für noch anfallende Leistungen für
endabgerechnete Kundenaufträge (kurzfristig) 3.408 5.355
Verbindlichkeiten für noch anfallende Leistungen für
endabgerechnete Kundenaufträge (langfristig) 788 1.072
Summe Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden 48.682 48.623

In den Sonstigen Vertragsverbindlichkeiten sind vertragliche Ansprüche auf Anzahlungen enthalten.

Von den Vertragsverbindlichkeiten haben TEUR 3.347 (2018: TEUR 1.072) eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten.

36.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen

Unter diesem Posten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber folgenden Unternehmen ausgewiesen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Frequentis Group Holding GmbH 3 3
Mission Embedded GmbH 64 106
Group EAD Europe S.L. 42 85
AIRNAV Technology Services Inc. 73 32
Kurzfristig gesamt 182 226

37.Sonstige Verbindlichkeiten

Die Reduktion der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten resultiert mit TEUR 2.620 aus der vorzeitigen Tilgung von Darlehen im Zusammenhang mit Forschungsförderung.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
TEUR
31.12.2018
TEUR
Abgrenzungen für noch nicht konsumierte Urlaube 3.483 3.370
Negative Marktwerte der Cash Flow Hedges und MTM Bewertung 2.181 1.009
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen
Einkommensteuern)
1.931 1.160
Erhaltene Zahlungen im Zusammenhang mit Förderungen 466 572
Abgrenzungen für Überstunden 435 328
Abgrenzungen für Beratungskosten 370 458
Sonstige Verbindlichkeiten 2.312 1.925
Kurzfristig gesamt 11.178 8.822

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind hauptsächlich Verbindlichkeiten gegenüber den lokalen Sozialversicherungsgesellschaften sowie Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern enthalten.

38.Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand
31.12.2018
TEUR
Währungs
differenz
TEUR
Verbrauch
TEUR
Auflösung
TEUR
Dotierung
TEUR
Stand
31.12.2019
TEUR
Prämien 5.411 29 -5.440 0 7.683 7.683
Rückstellung für Projekte 3.233 38 -3.271 0 4.150 4.150
Sonstige 1.289 0 -1.204 -85 1.706 1.706
9.933 67 -9.915 - 85 13.539 13.539

Die Prämienrückstellung enthält die noch anfallenden Auszahlungen von Prämien und variablen Gehältern an Mitarbeiter.

Die Rückstellung für Projekte enthält Projektkosten, für die aufgrund des Überschusses künftiger Aufwendungen über künftige Erträge, Vorsorgen zu bilden sind.

Es wird damit gerechnet, dass die kurzfristigen Rückstellungen auch tatsächlich im Geschäftsjahr 2020 zur Auszahlung kommen.

Aufgrund der erfolgten Sensitivitätsanalyse würde sich bei einer Veränderung der Restkosten um +/- 10% die Rückstellung für Projekte um +/- TEUR 1.682 verändern.

Sonstige Angaben

39.Konzerngeldflussrechnung

In der Konzerngeldflussrechnung ("Cash Flow-Statement") werden die Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der operativen Tätigkeit, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit erläutert. Der operative Cash Flow wird nach der indirekten Methode ermittelt. Das Ergebnis vor Steuern wird daher um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (vor allem Abschreibungen) und Erträge erhöht beziehungsweise vermindert. Unter Berücksichtigung der Veränderungen des Nettoumlaufvermögens ergibt sich der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit. Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften werden im Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.

Die Erhöhung des Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit von TEUR 4.559 auf TEUR 17.728 resultiert unter anderem aus der geänderten Darstellung der Miet- und Leasingzahlungen aufgrund der Regelungen des IFRS 16 (2018 wurden diese Zahlungen im Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit gezeigt und im Berichtsjahr werden diesbezüglich TEUR 7.238 im Cash Flow der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen). Zinszahlungen aus der Leasingverpflichtung werden im operativen Cash Flow erfasst.

Die Investitionstätigkeit umfasst hauptsächlich Ein- und Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Beteiligungen und Wertpapieren sowie Zugänge von assoziierten Unternehmen.

In der Finanzierungstätigkeit sind neben Dividendenzahlungen, Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten und Leasingverbindlichkeiten sowie Einzahlungen durch die Aufnahme von Finanzkrediten enthalten. In den Ein- und Auszahlungen für Finanzkredite waren im Vorjahr kurzfristige Barvorlagen in Höhe von TEUR 12.600 und einer durchschnittlichen Höhe von TEUR 1.575 enthalten. Im Berichtsjahr gab es keine entsprechenden Barvorlagen.

Die Veränderung von Finanzverbindlichkeiten, deren Ein- und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, stellt sich wie folgt dar:

Finanzierungstätigkeit 10.771 39.147 146 -10.912 8.034 0 47.186
Summe der Schulden aus
Kurzfristige
Leasingverbindlichkeiten
0 6.539 22 -7.238 0 7.966 7.289
Kurzfristige Schulden 1.651 0 12 -1.054 0 1.000 1.609
Langfristige
Leasingverbindlichkeiten
0 32.608 112 0 8.034 -7.966 32.788
Langfristige Schulden 9.120 0 0 -2.620 0 -1.000 5.500
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1.1.2019 1.1.2019 änderung Cash Flow IFRS 16 Fristigkeiten 31.12.2019
Buchwert methoden (IFRS 16) Wechselkurs wirksamer Zugang Umgliederung Buchwert
Änderung von
Rechnungslegungs
Zahlungs

Die Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmt mit dem Finanzmittelfonds gemäß Geldflussrechnung überein

Es handelt sich hierbei um Kassenbestände, Schecks und täglich fällige Bankguthaben bzw. um Festgelder bei Banken, welche eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten haben.

Die im Vorjahr ausgewiesene nicht zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel in Höhe von TEUR 18.000 resultiert aus der im Jahr 2018 eingetreten Zweckänderung einzelner Festgelder. Diese dienten zum 31.12.2017 noch der betrieblichen Liquiditätssteuerung und stammten vor allem aus Vorauszahlungen für ein Großprojekt. Bei diesem Projekt hat sich im Jahr 2018 gezeigt, dass die für die Leistungserbringung benötigten zahlungswirksamen Ausgaben wesentlich geringer als ursprünglich kalkuliert ausgefallen sind (sich der Projektdeckungsbeitrag massiv erhöht hat) und ein signifikanter Teil der erhaltenen Anzahlungen somit nicht mehr für die betriebliche Leistungserbringung benötigt wird und nunmehr für Veranlagungszwecke zur Verfügung steht. Dementsprechend sind diese Festgelder zum 31.12.2018 nicht mehr in den Zahlungsmitteläquivalenten enthalten und werden auch nicht mehr im Fonds der liquiden Mittel gezeigt.

40.Finanzinstrumente

Überblick

Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich ihrer finanziellen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanter Transaktionen diversen Marktrisiken, die das Zins- und Währungsumrechnungsrisiko, das Kredit- und Liquiditätsrisiko beinhalten. Die Gesellschaft setzt derivative Sicherungsinstrumente im Währungsbereich ein. Risiken aus Währungsschwankungen werden dadurch begrenzt, dass Valuten in den benötigten Fremdwährungen und in der erforderlichen Menge in Abhängigkeit vom geplanten künftigen Bedarf in Form von Devisentermingeschäften gekauft werden. Diese Grundsätze sind in den Treasury-Richtlinien festgehalten und wurden vom Management genehmigt.

Der Vorstand der Frequentis AG hat die Verantwortung für die Einrichtung des Risikomanagements der Gesellschaft sowie für die Aufsicht über das Risikomanagement. Er ist auch für die Entwicklung und laufende Kontrolle der Richtlinien zur Begrenzung von Risiken verantwortlich.

Diese Richtlinien dienen der Identifikation und Analyse der Risiken, denen die Gesellschaft unterliegt, der Setzung von angemessenen Risikogrenzen und Einführung von Kontrollen sowie der laufenden Überwachung der Risiken und Einhaltung der Grenzen. Die Richtlinien und Abläufe des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Änderungen in den Aktivitäten der Gesellschaft abbilden zu können. Die Gesellschaft ist bestrebt, ein sowohl konstruktives als auch diszipliniertes Kontrollumfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter ihrer Rolle und Verantwortung bewusst sind.

Gemäß IFRS 9 weist die Frequentis-Gruppe alle Finanzaktiva und –passiva sowie Derivate in der Bilanz als Vermögenswerte und Schuldposten aus und bewertet sie zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft ihre finanziellen Verpflichtungen zur Fälligkeit nicht erfüllen oder ihre Investitionen nicht realisieren kann. Die Zielsetzung des Risikomanagements der Gesellschaft ist, ausreichend Liquidität zu schaffen, um unter normalen wie auch angespannten Bedingungen fällige Verbindlichkeiten begleichen zu können. Des Weiteren sollen alle laut Liquiditätsplan notwendigen Maßnahmen zur Sicherung dieses Liquiditätsstands getroffen werden. Das Liquiditätsrisiko wird durch die monatlich und jährlich kumulierte Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen (dynamisches Liquiditätsrisiko) sowie durch die Struktur der Bilanz (strukturelles Liquiditätsrisiko) ausgedrückt.

Mittels Liquiditätsplanung wird die Analyse des dynamischen Liquiditätsrisikos durchgeführt. Das monatliche Liquiditätserfordernis auf Basis der Liquiditätsplanung wird der vorhandenen Finanzierung oder den verfügbaren liquiden finanziellen Vermögenswerten gegenübergestellt. Die Differenz ist entweder fehlende Liquidität, welche noch finanziert werden muss, oder überschüssige Liquidität, welche gegebenenfalls investiert werden muss. Die Liquiditätsplanung bildet die Grundlage für Entscheidungen betreffend Strategie und Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität. Der Liquiditätsplan wird regelmäßig überprüft und entsprechende Veranlagungen werden in Auftrag gegeben.

Die Treasury Abteilung der Gesellschaft agiert als ein internes Finanzdienstleistungszentrum, indem es mögliche Synergien bei der Finanzierung der Tochtergesellschaften optimal nutzt. Das vorrangige Ziel dabei ist die kostengünstige Sicherstellung (Bereitstellung) von Liquidität. Dadurch wird die Steuerung kurzfristiger Finanzinvestitionen und Kredite zu optimalen Zinssätzen und einem minimalen Verwaltungsaufwand gewährleistet. Der operative Cash Flow schafft grundsätzlich die notwendige Liquidität. Die externen Quellen für etwaige notwendige Finanzierungen sind der Kapital- und Kreditmarkt.

Sowohl für die Frequentis-Gruppe als auch für ihre Abnehmer ist ein funktionierendes Bankwesen von elementarer Bedeutung. Die Frequentis-Gruppe benötigt den Zugang zu Fremdkapital, um ihre Projektvorleistungen bis zur Abrechnung vorfinanzieren zu können. Die Finanz- und Liquiditätsposition wird daher laufend überwacht, kontrolliert und bewertet, um Liquiditätsrisiken entsprechend zu reduzieren. Die Frequentis-Gruppe steuert Liquiditätsrisiken durch sorgfältige Steuerung und Planung des Liquiditätsbedarfes. Auf Basis von Cash Flow Prognosen werden adäquate Maßnahmen definiert und das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen für den Betriebsbedarf sichergestellt sowie Kreditlinien überprüft.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich. Die variablen Zinszahlungen aus Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31.12.2019 bzw. zum 31.12.2018 gültigen Zinssätze ermittelt. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

2019 Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
in TEUR zwischen 1 und 5
unter 1 Jahr Jahren über 5 Jahre Gesamt
Bank und sonstige
Finanzverbindlichkeiten 7.109 1.684 4.142 1.511 7.337
Leasingverbindlichkeiten 40.077 7.555 23.169 10.160 40.884
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 13.468 12.297 1.171 0 13.468
Verbindlichkeiten aus verbundenen
und assoziierten Unternehmen 182 182 0 0 182
Sonstige Verbindlichkeiten 1.822 1.158 664 0 1.822
Nicht derivative Schulden 62.658 22.876 29.146 11.671 63.693
Derivative Finanzinstrumente 2.181 49.715 0 0 49.715
Derivative finanzielle Schulden 2.181 49.715 0 0 49.715
GESAMT 64.839 72.591 29.146 11.671 113.408
2018
in TEUR
Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
unter 1 Jahr zwischen 1 und 5
Jahren
über 5 Jahre Gesamt
Bank und sonstige
Finanzverbindlichkeiten 8.151 1.408 4.525 2.532 8.465
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 13.775 13.027 748 0 13.775
Verbindlichkeiten aus verbundenen
und assoziierten Unternehmen 226 226 0 0 226
Sonstige Verbindlichkeiten 2.838 218 2.620 0 2.838
Nicht derivative Schulden 24.990 14.879 7.893 2.532 25.304
Derivative Finanzinstrumente 1.009 34.425 0 0 34.425
Derivative finanzielle Schulden 1.009 34.425 0 0 34.425
GESAMT 25.999 49.304 7.893 2.532 59.729

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, wenn ein Kunde oder Vertragspartner eines Finanzinstruments seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Kreditrisiken bestehen hauptsächlich für Kundenforderungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Termingelder, sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Die Kreditrisiken, ihre Entstehung sowie die Zielsetzungen, Richtlinien und Abläufe zur laufenden Überwachung der Risiken und auch die Methoden zur Bewertung der Kreditrisiken blieben im Geschäftsjahr unverändert.

Das Zahlungsausfallrisiko von Kunden wird durch verpflichtende Bonitätsprüfungen und durch Maßnahmen zur Besicherung von Zahlungen reduziert. Hinsichtlich der Ermittlung etwaiger Wertminderungen auf Basis des Expected Credit Loss Modells wird auf Erläuterung 21 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) verwiesen. Die geschätzte Wertberichtigung auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Termingelder wurde auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von zwölf Monaten berechnet und spiegelt die Laufzeiten wider. Die Frequentis-Gruppe nimmt an, dass ihre Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und die Termingelder auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

Es besteht mit Ausnahme von Veranlagungen bzw. Guthaben bei zwei Banken in Höhe von TEUR 45.639 weder bei einzelnen Kreditunternehmen, Kunden, Vertragspartnern noch bei einzelnen Finanzinstrumenten eine wesentliche Konzentration oder ein wesentliches Kreditrisiko.

Zinsrisiko

Die Gesellschaft trägt ein Zinsrisiko aufgrund von Schwankungen der Zinssätze auf dem Kapitalmarkt. Dementsprechend können Änderungen der Zinssätze zu Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts oder der künftigen Zahlungsströmen von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten führen.

Von den finanziellen Vermögenswerten sind die lang- und kurzfristigen Termingelder fix verzinst und unterliegen daher keinem Zinsrisiko. Die in den Zahlungsmittel ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 66.882 sind zur Gänze variabel beziehungsweise nicht verzinst. Eine Reduktion der Zinssätze führt aus heutiger Sicht zu keinen Negativzinsen unter der Voraussetzung, dass alle vereinbarten Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Eine Erhöhung der Zinssätze von 0% auf 1% würde zu einer Erhöhung der Zinserträge von TEUR 669 führen.

Von den finanziellen Verbindlichkeiten sind die langfristigen Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten fix verzinst, während von den kurzfristigen Bank- und sonstigen Finanzverbindlichkeiten ein Teil (TEUR 609) variable verzinst ist. Die Leasingverbindlichkeiten sind zur Gänze fix verzinst.

Aufgrund des unwesentlichen Zinsrisikos wurde auf eine tabellarische Darstellung des Zinsrisikos verzichtet.

Wechselkursrisiko

Aus dem operativen Geschäft der Unternehmen der Frequentis-Gruppe entstehen Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung, denen nicht immer Zahlungen in derselben Währung mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit gegenüberstehen. Insofern unterliegen die Konzernunternehmungen Wechselkursrisiken.

Hinsichtlich der Absicherung der Wechselkursrisiken wird auf den nachfolgenden Abschnitt "Derivative Finanzinstrumente" verwiesen.

Zusammenhang zwischen Bilanzpositionen, Kategorien von Finanzinstrumenten, Buchwerte und beizulegenden Zeitwerten

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegende Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Zuordnung in die jeweilige Kategorie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt (Werte in TEUR):

Zu fortgeführten Buchwert
2019 Zum beizulegenden Zeitwert bewertet Anschaffungskosten bewertet Gesamt
Verpflichtend Eigenkapitalinstrumente Sonstige
Hedge erfolgswirksam zum – Erfolgswirksam zum Finanzielle finanzielle
Accounting beizulegenden Zeitwert beizulegenden Zeitwert Vermögenswerte Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen 874 874
Termingelder 17.995 17.995
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
58.527 58.527
Forderungen gegenüber
verbundenen und assoziierten
Unternehmen 23 23
Derivative Finanzinstrumente 92 92
Sonstige kurz- und
langfristige Vermögenswerte
801 801
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
66.882 66.882
Summe 92 874 144.228 145.194
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige
Finanzverbindlichkeiten
7.109 7.109
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
13.468 13.468
Verbindlichkeiten aus
verbundenen und
assoziierten Unternehmen 182 182
Leasingverbindlichkeiten 40.077 40.077
Derivative Finanzinstrumente 1.764 417 2.181
Sonstige Verbindlichkeiten 1.822 1.822
Summe 1.764 417 62.658 64.839
Zu fortgeführten Buchwert
2018 Zum beizulegenden Zeitwert bewertet Anschaffungskosten bewertet Gesamt
Verpflichtend Eigenkapitalinstrumente Sonstige
Hedge erfolgswirksam zum – Erfolgswirksam zum Finanzielle
finanzielle
Accounting beizulegenden Zeitwert beizulegenden Zeitwert Vermögenswerte
Verbindlichkeiten
Finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen 576 576
Termingelder 17.995 17.995
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 44.366 44.366
Forderungen gegenüber
verbundenen und assoziierten
Unternehmen 31 31
Derivative Finanzinstrumente 173 173
Sonstige kurz- und
langfristige Vermögenswerte 1.540 1.540
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente 45.543 45.543
Summe 173 576 109.475 110.224
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bank- und sonstige
Finanzverbindlichkeiten 8.151 8.151
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 13.775 13.775
Verbindlichkeiten aus
verbundenen und assoziierten
Unternehmen 226 226
Derivative Finanzinstrumente 844 165 1.009
Sonstige Verbindlichkeiten 2.838 2.838
Summe 844 165 24.990 25.999

Beizulegende Zeitwerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Termingelder sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten werden aufgrund der im Wesentlichen kurzen Restlaufzeit zum Buchwert, der einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt, bewertet.

Für Beteiligungen liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor. Aus diesem Grund erfolgt die Bewertung über nicht am Markt beobachtbare Bewertungsparameter. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Discounted Cash Flow Methode oder aufgrund von aktuellen Eigenkapitaltransaktionen um den Bilanzstichtag. Die beizulegenden Zeitwerte werden der Hierarchiestufe drei zugeordnet. Eine Veräußerung der Beteiligungen ist derzeit nicht vorgesehen.

Der Buchwert der derivativen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht den beizulegenden Zeitwerten. Die Derivate, welche nicht in eine Sicherungsbeziehung designiert wurden, dienen wirtschaftlich dennoch der Absicherung von Kursschwankungen. Die beizulegenden Zeitwerte werden der Hierarchiestufe zwei zugeordnet.

Die Bewertung des Long Term Incentive Programms (LTIP) welches als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente eingestuft wird, wurde zum beizulegenden Zeitwert bewertet welcher der Hierarchiestufe drei zugeordnet wurde.

Um sämtliche Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden, einer Bewertungsmethode zuzuordnen, wurden folgende Hierarchiestufen verwendet:

Hierarchiestufe Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert
Level 1:
Bewertung anhand von Marktpreisen Wertpapiere
Level 2:
Bewertung anhand von Marktpreisen für
ähnliche Vermögenswerte Derivative Finanzinstrumente
Level 3:
Bewertung anhand von Modellen mit signifikanten
Bewertungsparametern, die nicht am Markt beobachtbar sind Beteiligungen

Bei den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligungen handelt es sich einerseits um einen 10,29%igen Anteil an der österreichischen Viennasys Software Entwicklung GmbH. Der Umfang der Geschäftstätigkeit dieser Beteiligung ist vergleichsweise gering. Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgte die Beteiligungsbewertung unter Zugrundelegung des (anteiligen) Eigenkapitals der Gesellschaft.

Bei der im Jahr 2018 erworbenen 5,6%igen Beteiligung an der Altitude Angel Ltd., einem Start-Up-Unternehmen, kam es im Dezember 2019 zu einer neuerlichen Finanzierungsrunde zwischen allen bisherigen Gesellschaftern auf Basis der Bewertung aus 2018, da es keine Hinweise gab, dass sich die Bewertung des Unternehmens seit der erstmaligen Beteiligung wesentlich geändert hat. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Zahlung in Höhe von TEUR 294 und einer Erhöhung der Beteiligung auf 6,88%.

Es wird zwischen originären und derivativen Finanzinstrumenten unterschieden. Zu den derivativen Instrumenten zählen vorwiegend Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Währungskursänderungen. Die Nettogewinne und -verluste stellen sich wie folgt dar (Werte in TEUR):

2019 Derivative
Finanz
instrumente
weitere erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Vermögenswerte
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertete finanzielle
Schulden
Zinsergebnis 440 -819
Bewertung 201 4 -6
Wertberichtigung gem.
IFRS 9
-90
Währungsgewinne/
-verluste
405 -110
Veräußerungsgewinne
und -verluste
0
Im Konzernergebnis
erfasste Nettogewinne/
-verluste
201 4 0 749 -929
Im sonstigen Ergebnis
erfasste Nettogewinne/
-verluste -860
Nettogewinne/
-verluste
-659 4 0 749 -929
weitere erfolgswirksam zum erfolgsneutral zum zu fortgeführten zu fortgeführten
Derivative beizulegenden Zeitwert beizulegenden Zeitwert Anschaffungskosten Anschaffungskosten
Finanz bewertete finanzielle bewertete finanzielle bewertete finanzielle bewertete finanzielle
2018 instrumente Vermögenswerte Vermögenswerte Vermögenswerte Schulden
Zinsergebnis 8 494 -429
Bewertung -405 2 -9
Wertberichtigung gem.
IFRS 9
1
Währungsgewinne/
-verluste
524 86
Veräußerungsgewinne
und -verluste
-3
Im Konzernergebnis
erfasste Nettogewinne/
-verluste
-405 7 0 1.010 -343
Im sonstigen Ergebnis
erfasste Nettogewinne/
-verluste -245
Nettogewinne/
-verluste -650 7 0 1.010 -343

Derivative Finanzinstrumente

Im internationalen Geschäft ist der Abschluss von Verträgen in Fremdwährungen nötig. Das Fremdwährungsrisiko im Konzern resultiert im Wesentlichen aus zukünftigen Geschäftstransaktionen, wenn diese in einer Währung durchgeführt werden, die nicht mit der funktionalen Währung der Muttergesellschaft bzw. des jeweiligen Tochterunternehmens übereinstimmt. Fremdwährungsrisiken wird mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten begegnet, sofern nicht eine natürliche Absicherung (Natural Hedge) vorgenommen werden kann (z.B. mittels Zulieferaufträgen in der gleichen Fremdwährung). Die größten Fremdwährungspositionen entstehen durch Kundenaufträge in AUD, CAD, CHF, GBP, JPY, PLN, SGD und USD.

Es werden zwecks wirtschaftlicher Absicherung des Kursänderungsrisikos Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken werden nicht vereinbart.

Die Frequentis-Gruppe hat die Zielsetzung, das jeweilige Fremdwährungsrisiko für zukünftige Zahlungen aus Kundenaufträgen zum Zeitpunkt des Auftragseinganges über die gesamte Projektlaufzeit durch Devisentermingeschäfte rollierend abzusichern und mittels laufendem Währungsmanagement zu überwachen und zu steuern (Cash Flow Hedge). Das Sicherungsgeschäft (Forwards, Swaps) wird für ein Jahr abgeschlossen und jährlich in der Höhe der noch zu erwartenden Cash Flows verlängert (historische Prolongation). Zahlungen aus den abgesicherten Zahlungsströmen werden voraussichtlich in den Jahren 2020 bis 2024 eintreten.

Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte, welche nicht in eine Sicherungsbeziehung designiert sind, werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente entspricht dem aktuellen Marktwert, wobei der Marktwert durch den aktuellen Stichtagskurs zum 31. Dezember 2019 bestimmt und durch entsprechende Bankbestätigungen nachgewiesen wurde.

2019 Derivat Cash Flow Hedge Für MTM Bewertung Summe
Verkaufs
währung
Verkaufsbetrag Kaufbetrag
TEUR
FW-Betrag Marktwert
TEUR
FW-Betrag Marktwert
TEUR
Marktwert
TEUR
JPY 7.092 -55 0 0 7.092 3 3
SGD 427 -270 0 0 427 8 8
USD -2.826 2.557 0 0 -2.826 81 81
2.232 0 92 92
AUD -4.749 2.901 -3.739 -18 -1.010 -9 -27
CAD -54 35 -54 -1 0 0 -1
CHF -1.413 1.294 -29 -1 -1.384 -10 -11
GBP -16.264 18.208 -9.478 -648 -6.786 -28 -676
JPY -14.184 110 0 0 -14.184 -6 -6
PLN -16.058 3.552 -9.918 -128 -6.140 -14 -142
SGD -7.178 4.555 0 0 -7.178 -112 -112
USD -20.688 16.828 -11.169 -968 -9.518 -238 -1.206
47.483 -1.764 - 417 -2.181

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der derivativen Finanzinstrumente:

2018 Derivat Cash Flow Hedge Für MTM Bewertung Summe
Verkaufs
währung
Verkaufsbetrag Kaufbetrag
TEUR
FW-Betrag Marktwert
TEUR
FW-Betrag Marktwert
TEUR
Marktwert
TEUR
AUD -2.880 1.783 -2.880 50 0 0 50
CAD -297 195 -297 8 0 0 8
GBP -7.983 8.880 -7.983 78 0 0 78
USD -.2.300 1.987 -2.300 37 0 0 37
12.845 173 0 173
CHF -504 445 -361 -3 -142 -2 -4
GBP -2.730 2.974 -1.474 -36 -1.256 -16 -52
PLN -12.398 2.753 -12.398 -70 0 0 -70
SGD -1.747 1.092 -1.747 -6 0 0 -6
USD -17.918 14.316 -16.553 -730 -1.365 -147 -877
21.580 - 845 - 165 -1.009

Der Buchwert des Cash Flow Hedges sowie der Buchwert der MTM Bewertung sind im Geschäftsjahr 2019 mit einem positiven Marktwert von TEUR 92 (2018: TEUR 173) in den sonstigen Forderungen und mit einem negativen Marktwert von TEUR 2.181 (2018: TEUR 1.009) in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Wenn das gesicherte Grundgeschäft (Umsatz) realisiert wird, wird der im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag aus dem Sicherungsgeschäft in den Umsatz umgebucht. Der Betrag, der in die Umsatzerlöse umgebucht wird, ist aus der nachfolgenden Entwicklung der Cash Flow Hedge Reserve ersichtlich.

Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Widmung eines Derivates als Sicherungsinstrument eine prospektive Effektivitätsmessung sowie zu jedem Bilanzstichtag eine Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung und die Ermittlung einer möglichen Ineffektivität. Die Messung der Ineffektivität erfolgt durch Vergleich der kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der designierten Sicherungsinstrumente seit Designation der Sicherungsbeziehung und der kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts in Bezug auf das gesicherte Risiko. Zur Ermittlung der kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts in Bezug auf das Risiko der Kursänderung wird ein hypothetisches Derivat gebildet.

Ineffektivitäten können auftreten, wenn das Kreditrisiko des Handelspartners stark von jenem der Frequentis-Gruppe abweicht. Darüber hinaus kann es aufgrund von Verringerungen der gesicherten Umsätze zu einer kurzfristigen Übersicherung kommen, welche zu Ineffektivitäten führen können.

Die Entwicklung der Cash Flow Hedge Reserve stellt sich wie folgt dar:

2019 2018
TEUR TEUR
Stand 31. Dezember des Vorjahres -30 154
Ergebnis aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes -829 -136
darauf entfallende latente Steuern 207 34
Übertragung in die Gewinn- und Verlustrechnung -31 -109
darauf entfallende latente Steuern 8 27
Stand 31. Dezember des Geschäftsjahres -675 -30

Aufgrund der erfolgten Sensitivitätsanalyse würde sich bei einer Erhöhung der Fremdwährungskurse zum Stichtag von +10% eine Veränderung des Marktwertes des Cash Flow Hedges von TEUR 2.308 und des Marktwertes der MTM Bewertung von TEUR 2.401 und bei einem Rückgang der Fremdwährungskurse zum Stichtag von -10% eine Veränderung des Marktwertes des Cash Flow Hedges von TEUR -2.821 und des Marktwertes der MTM Bewertung von TEUR -2.935 ergeben.

41.Leasing

Verhältnisse als Leasingnehmer

Die Frequentis-Gruppe hat mit einigen Vertragspartnern Leasingverträge abgeschlossen. Diese Leasingverträge haben unterschiedliche Mietperioden und waren nach IAS 17 als Operating Leasingverträge klassifiziert. Insbesondere werden Mietverträge über Gebäude, Kraftfahrzeuge und IT Equipment abgeschlossen.

Die Mietverträge für Gebäude werden entweder als befristete Verträge oder als unbefristete Verträge mit kurzen Kündigungsmöglichkeiten für den Leasingnehmer und den Leasinggeber abgeschlossen. Insoweit es sich um Büros von kleineren Gesellschaften handelt, werden die Verträge als kurzfristige Verträge eingestuft, da die Beendigung dieser Verträge zu keinen Pönalen führt und neue Räumlichkeiten leicht verfügbar sind. Hinsichtlich des gemieteten Bürogebäudes am Firmensitz besteht ein Kündigungsverzicht bis 2026. Eine diesbezügliche Verlängerungsoption wurde bei der Beurteilung der Laufzeit des Vertrages berücksichtigt und eine Laufzeit bis 2027 angenommen.

Die Mietverträge über Kraftfahrzeuge haben eine Laufzeit von rund 3 bis 6 Jahren, während IT Equipment meistens für fünf Jahre gemietet wird. Diesbezüglich bestehen weder Kündigungs- noch Verlängerungsoptionen beziehungsweise werden deren Ausübung nicht als so gut wie sicher eingestuft und daher bei der Ermittlung des Nutzungsrechtes nicht berücksichtigt.

Die Frequentis-Gruppe mietet auch IT Equipment und sonstiges Equipment. Diese Leasingverträge werden als kurzfristige Mietverträge oder Mietverträge über geringwertige Vermögenswerte klassifiziert, für welche die Ausnahmebestimmung in Anspruch genommen werden und welche daher im Konzernabschluss weder als Vermögenswert noch als Verbindlichkeit erfasst werden.

Die folgende Tabelle zeigt Details zu den bilanzierten Nutzungsrechten, welche in den Sachanlagen ausgewiesen werden:

Nutzungsrechte Nutzungsrechte andere
Grundstücke und Anlagen und Betriebs- und
Gebäude Geschäftsausstattung Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Anschaffungskosten
Stand 1. Jänner 2019 38.299 808 39.107
Zugänge 6.573 1.249 7.822
Abgänge -226 0 - 226
Währungsumrechnung 131 1 132
Stand 31. Dezember 2019 44.777 2.058 46.835
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1. Jänner 2019 0 0 0
Zugänge -6.591 -502 -7.093
Abgänge 56 0 56
Stand 31. Dezember 2019 -6.535 - 502 -7.037
Buchwert
Stand 31. Dezember 2019 38.242 1.556 39.798

Neben neuen Verträgen beinhalten die Zugänge zu Nutzungsrechten auch Anpassungen aufgrund von Vertragsänderungen, Vertragsverlängerungen sowie Indexanpassungen.

Die Leasingverbindlichkeiten veränderten sich von TEUR 39.147 (davon TEUR 32.608 langfristig und TEUR 6.539 kurzfristig) zum 01.01.2019 auf TEUR 40.077 (davon TEUR 32.788 langfristig und TEUR 7.289 kurzfristig) zum 31.12.2019.

Folgende Aufwendungen aus Leasingverträgen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen:

2019 2018
TEUR TEUR
Abschreibung der Nutzungsrechte 7.093
Zinsaufwand aus Leasingverpflichtungen 438
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 912
Mietzahlungen für geringwertige Vermögenswerte 18
Miet- und Leasingaufwand 0 7.937
Gesamt 8.461 7.937

In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge aus Leasingverhältnissen:

2019
TEUR
Tilgung Leasingverbindlichkeiten 7.238
Bezahlte Zinsen für Leasingverhältnisse 438
Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige
Vermögenswerte 930
8.606

Die bezahlten Zinsen für Leasingverhältnisse sowie die Mietzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte werden im Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen wohingegen die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten im Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit berücksichtigt werden.

Im Laufe des Jahres 2019 hat die Frequentis-Gruppe mehrere Verträge über Leasingverhältnisse, die in 2020 beginnen, abgeschlossen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um unwesentliche KFZ- oder Mietverträge.

Verhältnisse als Leasinggeber

Bezüglich den Leasingverträgen, wo die Frequentis-Gruppe der Leasinggeber ist, kam es aufgrund der Beendigung mehrerer Mietverträge zu einer Reduktion der Erlöse. Diese waren im Berichtsjahr TEUR 73 (2018: TEUR 116) und werden im Jahr 2020 TEUR 49 und in den darauffolgenden 2 Jahren TEUR 48 betragen. Diese Verträge sind als Operating Leasingverträge eingestuft.

42.Angaben über Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Mutterunternehmen

Die Frequentis Group Holding GmbH hält mit 60% die Mehrheit der Aktien der Frequentis AG.

Mit der Frequentis Group Holding GmbH wurden im Berichtsjahr folgende Umsätze getätigt:

2019 2018
TEUR TEUR
Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge 90 71
Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige
Aufwendungen 507 335

Im Rahmen des Börsengangs angefallene Kosten in Höhe von TEUR 859 wurden an Herrn Johannes Bardach verrechnet, da diese den Verkauf von bereits bestehenden Aktien betroffen haben. Die diesbezüglich entstandene Forderung wurde im Berichtsjahr vollständig beglichen.

Assoziierte Unternehmen

Die Frequentis-Gruppe unterhält mit den assoziierten Unternehmen Beziehungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Dabei kauft und verkauft die Frequentis-Gruppe die Dienstleistungen zu üblichen Marktbedingungen.

Mit den assoziierten Unternehmen wurden im Berichtsjahr folgende Umsätze getätigt:

2019 2018
TEUR TEUR
Erbrachte Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Erträge 122 103
Empfangene Lieferungen und Leistungen sowie sonstige
Aufwendungen 2.077 1.849

Die Forderungen und Verbindlichkeiten mit verbundenen und assoziierten Unternehmen werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Nahestehende Unternehmen

Eine Reihe von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben.

Folgende Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Berichtsjahr durchgeführt:

2019 2018
TEUR TEUR
Aufwendungen aus Beratungsleistungen 315 509
Aufwendungen aus Projektunterstützungsleistungen 335 266
Aufwendungen aus Software Entwicklung und Engineering 650 486
Aufwendungen aus Miete 3.766
Zahlungen für Miete (Tilgung und Zinsen) 3.773
Umsatzerlöse 211 362
Forderungen zum 31.12. 62 56
Verbindlichkeiten zum 31.12. 187 161

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG): Herr Hannes Bardach ist Aufsichtsratsmitglied in der FFG. Das Kerngeschäft der FFG besteht in der Vergabe von Förderungen und Darlehen für Forschungszwecke. Um die nötige strategische Ausrichtung des Aufsichtsrats zu gewährleisten, werden entsprechend dem FFG-Gesetz auch Vertreter und Vertreterinnen von Unternehmen, die Förderungen der FFG erhalten, als Aufsichtsräte und –rätinnen nominiert.

Die an die Frequentis-Gruppe gewährten Forschungsförderungsdarlehen in Höhe von TEUR 2.620 wurden im Berichtsjahr vorzeitig zurückgezahlt. Zusätzlich wurden im Berichtsjahr Anzahlungen für zukünftige Fördererlöse in Höhe von TEUR 23 (2018: TEUR 5) von der FFG ausbezahlt. Die von der FFG erhaltenen Fördererlöse des Berichtsjahres betrugen TEUR 573 (2018: 720).

Da der Aufsichtsrat der FFG nicht in die Vergabe von Förderungen eingebunden ist, entstehen durch diese Praxis keine Interessenkonflikte.

Nahestehende Personen

Vorstand

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

  • Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender
  • Sylvia Bardach
  • Hermann Mattanovich

Die ausbezahlten Gesamtbezüge des Vorstands der Frequentis AG betrugen im Berichtsjahr TEUR 1.423 (exkl. Sachbezüge, inkl. einmaliger Bonus für Börseneinführung) (2018: TEUR 2.731). Die Vergütung des Vorstands umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind erfolgsabhängig an das Erreichen von kurzfristigen finanziellen Unternehmenszielen geknüpft. Im Jahr 2019 wurde ein einmaliger Bonus für die erfolgreiche Börseneinführung der Gesellschaft ausgezahlt.

Die Frequentis AG hat 2019 ein Long Term Incentive Programme (LTIP) mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Norbert Haslacher abgeschlossen, wobei hier kein Eigeninvestment in Frequentis-Aktien erforderlich ist. Ab dem Tag der Zuteilung kann pro Kalenderjahr maximal ein Drittel der unter dem LTIP 2019 erworbenen Aktien veräußert werden. In jedem Fall aber darf nur eine solche Anzahl der im Rahmen dieses LTIP 2019 bzw. allfälliger späterer Long Term Incentive Plänen erworbenen Aktien veräußert werden, dass zu jeder Zeit mindestens 7.000 unter einem Long Term Incentive Plan erworbene Aktien der Gesellschaft gehalten werden ("Mindestbestand"). Diesbezüglich wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand von TEUR 63 (TEUR 67 inklusive Lohnnebenkosten) erfasst.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Ansprüche auf Versorgungsleistungen gewährt. Diese beinhalten neben einer Alterspension auch Pensionsleistungen für Hinterbliebene nach Ableben der Berechtigten. Die Alterspension wird in der Regel ab Erreichung eines bestimmten Lebensalters ausbezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt beendet ist. Für die Vorstandsmitglieder wurden im Geschäftsjahr TEUR 333 (2018: TEUR 339) in Form von Beiträgen zu Pensionsversicherungen und der Bildung von Pensionsrückstellungen aufgewendet. In diesem Betrag ist ein Dienstzeitaufwand in Höhe von TEUR 131 (2018: TEUR 97), ein Zinsaufwand in Höhe von TEUR 52 (2018: TEUR 91) sowie ein Aufwand für Pensionsversicherung in Höhe von TEUR 150 (2018: TEUR 150) enthalten.

Im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen Abfertigungsansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich. Die Dotierung der entsprechenden Rückstellung für Abfertigungsansprüche betrug im Geschäftsjahr 2019 TEUR 25 (2018: TEUR 100).

An Mitglieder des Vorstands der Frequentis AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Frequentis AG besteht aus fünf Kapitalvertretern sowie aus drei Arbeitnehmervertretern.

Die Aufsichtsratvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 103 (2018: TEUR 37).

Dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Johannes Bardach werden für die Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender ein Büro und Sekretariats- und Assistentenunterstützungsleistungen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

An Mitglieder des Aufsichtsrats der Frequentis AG wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

43.Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Der Vorstand der Frequentis AG hat am 2. März 2020 – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft – einen Grundlagenbeschluss betreffend die Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes im Geschäftsjahr 2020 und, zu diesem Zweck, eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals, unter gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre, gefasst. Basierend auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 8. April 2019 soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 13.200.000 um bis zu EUR 80.000 auf bis zu EUR 13.280.000 durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuen Aktien gegen Bareinlage erhöht werden. Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung soll davon abhängig sein, wie viele Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes von den teilnehmenden Mitarbeitern geordert werden. Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes sollen teilnahmeberechtigte Mitarbeiter der Gesellschaft sowie bestimmter österreichischer und deutscher Tochtergesellschaften neue Aktien zu einem begünstigten Erwerbspreis erwerben können. Im Falle einer Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft wird das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung vom Vorstand (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) voraussichtlich am 4. Mai 2020 – auf Basis der Nachfrage durch teilnahmeberechtigte Mitarbeiter – festgelegt werden.

Die Frequentis AG hat 51% an der ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau, Deutschland, erworben. ATRiCS wurde 2002 gegründet und ist ein eigentümergeführtes Unternehmen. Es bietet Software-Lösungen für das Rollverkehrsmanagement auf Flughäfen sowie begleitende Beratung für Flughäfen und Flugsicherungen an. Der Kaufvertrag wurde am 5. März 2020 unterzeichnet, das Closing erfolgt am 1. April 2020. Ab diesem Tag wird Frequentis ATRiCS voll konsolidiert.

44.Zusatzangaben

Die Frequentis-Gruppe beschäftigte 2019 durchschnittlich 1.849 Arbeitnehmer (2018: 1.763 Arbeitnehmer).

Aufwendungen für Abschlussprüfer

Für den Abschlussprüfer wurde im Berichtsjahr ein Betrag von TEUR 120 (2018: TEUR 118) für die Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie TEUR 70 (2018: TEUR 0) für sonstige Bestätigungsleistungen und TEUR 18 (2018: TEUR 31) für sonstige Leistungen aufgewendet.

45.Kapitalmanagement

Die finanzwirtschaftliche Steuerung der Frequentis-Gruppe zielt, außer auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, auf die Einhaltung einer angemessenen Kapitalstruktur ab. Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt vor allem auf Basis der Kennzahlen EBIT-Marge, Eigenkapital-Quote und Nettoverschuldung. Da die Frequentis-Gruppe derzeit über einen Überschuss an liquiden Mitteln verfügt, wird von einem Nettoguthaben und keiner Nettoverschuldung gesprochen. Dieses Nettoguthaben setzt sich aus den Bankguthaben abzüglich der Bankverbindlichkeiten zusammen. In der Berichtsperiode entwickelten sich die Kennzahlen wie folgt:

2019 2018
EBIT-Marge (bezogen auf den Umsatz) 5,7% 5,5%
Eigenkapitalquote 42,7% 43,3%
Nettoguthaben in TEUR 77.768 55.386

Die Gesellschaft erfüllt die gesetzlichen und satzungsmäßigen Mindestkapitalanforderungen. Das gemanagte Kapital entspricht dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Eigenkapital.

46.Risikomanagement

In der Frequentis-Gruppe ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) für den Rechnungslegungsprozess eingerichtet. Die Zuverlässigkeit des internen Kontrollsystems wird durch die Interne Revision geprüft. Die Frequentis-Gruppe hat auf Basis von Best-Practice Standards mehrere Prozesse initiiert, um ihr Risikomanagement effektiv zu gestalten. Dieses verfolgt als grundsätzliches Ziel, das Chancen- und Risikopotenzial ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestandes der Unternehmensgruppe zu setzen. Das Risikobewusstsein, die Wachsamkeit innerhalb der Belegschaft sowie das frühzeitige Erkennen von geschäftlichen Risiken sind durch eine fundierte Risk Management Policy gut ausgeprägt und verankert.

Die Geschäftsrisiken werden im Konzernlagebericht näher erläutert.

Wien, am 13. März 2020

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der FREQUENTIS AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und

Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

• Bilanzierung des Projektgeschäfts

Bilanzierung des Projektgeschäfts

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen:

Der weitaus überwiegende Anteil der ausgewiesenen Umsatzerlöse stammt aus dem Projektgeschäft, welches im Wesentlichen Liefer- und Wartungsprojekte umfasst. Es handelt sich dabei um eine große Anzahl von Projekten, die sich in Projektvolumen, technischer Komplexität und Laufzeit unterscheiden, wobei einige Projekte eine Laufzeit von mehreren Jahren aufweisen. Bei Wartungsprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel zeitraumbezogen. Die Erfassung der Umsatzerlöse aus Lieferprojekten erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß IFRS 15 zeitraumbezogen in Abhängigkeit des Projektfortschritts, der nach der Cost-to-Cost Methode ermittelt wird. Vertragliche Ansprüche aus den Projekten werden als Vertragsvermögenswerte und offene Leistungsverpflichtungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Insoweit bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten voraussichtlich ein Verlust entsteht, wird dieser sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dies gilt in gleicherweise auch für verlustbringende Wartungsprojekte.

Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden über Art und Umfang der Leistungen bzw. die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kommen, woraus sich Auswirkungen auf die Projektkosten und Projektergebnisse ergeben. Die Bewertung des Leistungsfortschritts, der noch anfallenden Projektkosten und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern daher in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Aufgrund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäftes ergibt sich daraus das Risiko einer falschen Darstellung des Umsatzes aus Projekten, der damit verbundenen Kosten sowie der projektbezogenen Bilanzpositionen.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung des Projektgeschäfts sind im Konzernanhang unter Punkt 2 bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden insbesondere bei den Unterpunkten "IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden" sowie "Wesentliche Schätzungen und Ermessensausübungen" beschrieben. Weitere Angaben finden sich unter den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung bei Punkt 4 "Umsatzerlöse" wie auch bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Punkt 22 "Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden" und Punkt 35 "Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden".

Prüferisches Vorgehen:

Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem die Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, die Erfassung und Zuordnung von Fremdleistungen als Projektkosten sowie die Überwachung und Überprüfung laufender Projekte und Kalkulationen bis zum Projektabschluss.

Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir auf Stichprobenbasis einzelne Projekt einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und für diese Projekte insbesondere die im Rahmen der Bewertung vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, Projektmarge, Projektart oder Laufzeit. Sofern sich bei mehrjährigen Projekten wesentliche Anpassungen der Einschätzungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, wurde dieser Umstand ebenfalls bei der Auswahl der Stichprobe berücksichtigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundliegenden Verträge und Vereinbarungen, die Befragung von kaufmännischen und operativen Projektverantwortlichen zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Analyse aktueller Projektinformationen sowie die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen. Weiters haben wir uns mit der Erfassung der Kosten auf den einzelnen Aufträgen sowie der darauf aufbauenden Ermittlung des Projektfortschrittes auseinandergesetzt. Schließlich haben wir überprüft, ob die Darstellung des Projektgeschäftes im Konzernabschluss und in den Angaben im Anhang in Einklang mit den Bestimmungen des IFRS 15 erfolgt ist.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei

denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

• Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheint. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 08. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Wir haben keine Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 16. März 2020

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Mag. Gerhard Fremgen Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 13. März 2020

Norbert Haslacher Vorstandsvorsitzender

Sylvia Bardach Hermann Mattanovich

Lagebericht zum Einzelabschluss vom 31.12.2019

Wirtschaftliches Umfeld 104
Überblick über die Absatzmärkte von Frequentis 105
Geschäftsentwicklung 105
Entwicklung der Segmente 107
Forschung & Entwicklung 109
Nichtfinanzielle Informationen 109
Chancen- und Risikomanagement 109
Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 117
Informationen gemäß § 243a Abs 1 UGB) 118
Ausgewählte Kennzahlen 120
Ausblick 122

Wirtschaftliches Umfeld

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren unterliegen die Bereiche, in denen die Frequentis-Gruppe tätig ist (Informations- und Kommunikationssysteme im Bereich der zivilen und militärischen Flugsicherung, der Blaulichtorganisationen und des Schienen- und Wasserverkehrs) relativ geringen konjunkturellen Schwankungen. Die Geschäftsentwicklung von Frequentis würde dann beeinträchtigt sein, wenn es zu einem signifikanten globalen Rückgang in einem der fünf angeführten Bereiche kommt.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat im Jänner 2020 das World Economic Outlook Update publiziert. In den hier angeführten Prognosen für das Jahr 2020 sind daher die Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus noch nicht enthalten. Das gegenwärtige Basis-Szenario des IWF, unter Einbeziehung der Effekte des Coronavirus, geht von geringeren Wachstumswerten für die Weltwirtschaft und China aus, wie in der Presseinfo des IWF vom 22. Februar 2020 erläutert.

Das World Economic Outlook Update vom Jänner 2020 erwartet für das Jahr 2019 eine globale Steigerung der Wirtschaftsleistung um 2,9% und für das Jahr 2020 eine leichte Verbesserung auf 3,3% (3,2% unter Annahme des angeführten Basis-Szenarios). Die Verbraucherausgaben sowie die Investitionen der Unternehmen werden als weiterhin widerstandsfähig angesehen. Die Abwärtsrisiken, einschließlich der zunehmenden geopolitischen Spannungen und der Auswirkungen des Coronavirus, bleiben jedoch weiterhin im Vordergrund.

Für das Jahr 2019 wird für die USA ein Wachstum von 2,3% und für 2020 von 2,0% prognostiziert. Der Wachstumspfad des Euroraums fällt im Vergleich mit den USA schwächer aus, der IWF erwartet eine Steigerung der Wirtschaftsleistung von 1,2% im Jahr 2019 und 1,3% für das Jahr 2020. Von den großen Volkswirtschaften im Euroraum soll Spanien im Jahr 2019 mit 2,0% (2020: 1,6%) am stärksten wachsen, gefolgt von Frankreich mit 1,3% (2020: 1,3%), Deutschland mit 0,5% (2020: 1,1%) und Italien mit 0,2% (2020: 0,5%). Die Prognose für Großbritannien liegt mit 1,3% für das Jahr 2019 und 1,4% für das Jahr 2020 leicht über dem Niveau des Euroraums.

Für die Schwellen- und Entwicklungsländer in Asien wird ein Wachstum von 5,6% für das Jahr 2019 (2020: 5,8%) prognostiziert. China liegt mit einer Wachstumsprognose von 6,1% für das Jahr 2019 (2020: 6,0%, 5,6% unter Annahme des angeführten Basis-Szenarios des IWF) über dem Durchschnitt, der Ausblick für Indien liegt bei 4,8% für das Jahr 2019 (2020: 5,8%).

Für Lateinamerika geht der IWF für das Jahr 2019 von einem Wachstum von 0,1% (2020: 1,6%) aus. Für Brasilien liegt die Prognose für das Jahr 2019 bei 1,2% (2020: 2,2%), für Mexiko bei 0,0% (2020: 1,0%).

Für den Nahen Osten und Zentralasien wird ein Wachstum von 0,8% für das Jahr 2019 (2020: 2,8%) prognostiziert.

Überblick über die Absatzmärkte von Frequentis

Die Frequentis-Gruppe ist ein internationaler Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen für Leitzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben. Diese "Control Center Solutions" entwickelt und vertreibt Frequentis in den Geschäftssegmenten Air Traffic Management (zivile und militärische Flugsicherung, Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Bahn, Schifffahrt).

Die Frequentis-Gruppe agiert in stetig wachsenden Märkten. Treiber des Geschäfts sind die weltweiten Trends Sicherheit, gekennzeichnet durch ein steigendes Sicherheitsbedürfnis sowie veränderte Risikolagen und Bedrohungsbilder, sowie die zunehmende Mobilität, wo es Kapazitätsengpässen zu begegnen gilt und gleichzeitig eine wachsende Bedeutung im Bahn- und Schiffsverkehr zu verzeichnen ist. Zusätzlich bringen neue Technologien und Betriebskonzepte neue Möglichkeiten für die Arbeit in den Kontrollzentralen mit sich. Die Zielsetzung von Frequentis ist es dabei die Aufgaben der Kontrollzentralen im Bereich des Verkehrs und der öffentlichen Sicherheit zu unterstützen und zu optimieren.

Geschäftsentwicklung

In der Frequentis-Gruppe war das Jahr 2019 durch die Fortsetzung des nachhaltigen Wachstumskurses gekennzeichnet. Ein wichtiges Ereignis in der Weiterentwicklung des Unternehmens war der Börsengang. Seit dem 14. Mai 2019 notieren die Aktien der Frequentis AG unter dem Kürzel FQT, ISIN: ATFREQUENT09, im prime market der Wiener Börse und im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.

Auftragseingang

Der Auftragseingang der Frequentis-Gruppe stieg von EUR 306,3 Mio. im Jahr 2018 um 9,0% oder EUR 27,4 Mio. auf EUR 333,7 Mio. im Jahr 2019. Wie auch in den Vorjahren erteilten die Kunden überwiegend in der zweiten Jahreshälfte ihre Aufträge an Frequentis, das Verhältnis zweites zu erstes Halbjahr 2019 lag bei 60%:40%.

Highlights des Auftragseingangs im Segment Air Traffic Management

Die führende Stellung von Frequentis im Markt für Digital (Remote) Tower unterstreichen die zahlreichen Aufträge aus aller Welt: Airways New Zealand (Betreiber der Flugkontrolle für Neuseeland) bestellte einen zweiten Digital Tower, zwei Systeme wurden nach Argentinien und Brasilien verkauft.

Von der Austro Control, der österreichischen Flugsicherung, erhielt Frequentis den Auftrag für die Lieferung eines Sprachkommunikationssystems der neuesten Generation, ein weiterer Meilenstein in der jahrzehntelangen Zusammenarbeit.

Von strategischer Bedeutung ist der Auftrag der norwegischen Flugsicherung für die Lieferung eines flächendeckenden Systems zum Management von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen).

Positiv verläuft das Bestandskunden-Folgegeschäft ("Installed Base Business") im Teilmarkt Defence: Sowohl in Tschechien als auch in der Slowakei konnten Aufträge für umfangreiche Modernisierungsprogramme für die Luftverteidigung gewonnen werden.

Highlights des Auftragseingangs im Segment Public Safety & Transport

Im Teilmarkt Public Safety konnte sich Frequentis bei der London Metropolitan Police (Modernisierung der Kommunikationsinfrastruktur) und auch bei der schottischen Polizei gegen starken Wettbewerb durchsetzen. Weitere Auftragseingänge bei den Polizeiorganisationen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für die Weiterentwicklung ihrer Kommunikationssysteme mit der multimedialen Produktplattform 3020 LifeX als Softwarelösung für Leitzentralen im sicherheitskritischen Bereich unterstreichen die starke Stellung von Frequentis.

Im Teilmarkt Public Transport wurden auf breiter Front Aufträge aus der installierten Basis in Europa und Übersee gewonnen. Diese umfassten sowohl Roll-Out Aufträge als auch Aufträge für Releases und Upgrades.

Im Teilmarkt Maritime zeigt der Auftragseingang für das GMDSS in Grönland und Griechenland (Global Maritime Distress and Safety System, ein weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem) die gute Positionierung von Frequentis.

Auftragsstand

Der Auftragsstand der Frequentis-Gruppe betrug per 31. Dezember 2019 EUR 391,5 Mio., eine Steigerung um 10,2% gegenüber dem 31. Dezember 2018 mit EUR 355,2 Mio. Mit Ende 2019 waren 60% des Gesamt-Auftragsstandes (Ende 2018: 61%) dem Segment Air Traffic Management und 40% (Ende 2018: 39%) dem Segment Public Safety & Transport zuzuordnen.

Umsatz, Betriebsleistung, Ergebnis

Der Umsatz der Frequentis AG stieg im Jahr 2019 um 3,5% oder EUR 7,4 Mio. auf EUR 221,1 Mio. (2018: EUR 213,7 Mio.). Die Betriebsleistung betrug für 2019 EUR 229,7 Mio. (2018: EUR 215,1 Mio.), eine Steigerung um 6,7% oder EUR 14,5 Mio. Die stärkere Steigerung der Betriebsleistung ergab sich unter anderem durch eine Veränderung des Postens Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen.

Positiv auf das Betriebsergebnis wirkten sich auch die sinkenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus. Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen sowie der Personalaufwand erhöhten sich, die Abschreibungen blieben im Jahresvergleich annähernd auf gleichem Niveau. Damit ergab sich eine Steigerung des Betriebsergebnisses (EBIT / Ergebnis vor Zinsen und Steuern) von EUR 0,3 Mio. im Jahr 2018 auf EUR 3,9 Mio. im Jahr 2019.

Das Finanzergebnis verbesserte sich auf EUR 4,2 Mio. im Jahr 2019 (2018: EUR 2,9 Mio.). Das Ergebnis vor Steuern stieg von EUR 3,2 Mio. auf EUR 8,0 Mio., der Jahresüberschuss lag bei EUR 7,0 Mio. EUR (2018: EUR 3,1 Mio.).

Mitarbeiter

In der Frequentis AG waren im Durchschnitt des Jahres 2019 993 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ein Anstieg um 2,3% gegenüber dem Jahr 2018 mit 971 Personen. Kennzeichnend für die Frequentis-Belegschaft ist deren hohes Qualifikationsniveau sowie die spezielle Firmenkultur im Umgang mit sicherheitskritischen Systemen.

Entwicklung der Segmente

Air Traffic Management / ATM

Das Segment Air Traffic Management / ATM umfasst die Teilmärkte ATM Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie ATM Defence. Der Fokus in diesem Segment liegt auf den zivilen und militärischen Flugsicherungen und damit in der Regel auf ein bis zwei Kunden pro Land. Die Markteintrittsbarrieren werden als relativ hoch eingeschätzt.

Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, die auf der gleichen Produktplattform aufsetzen. Im Defence-Bereich werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Die Safety- und Qualitätsmanagement-Anforderungen sind gleich, es gelten die internationalen Richtlinien für die Standardisierung des Luftverkehrs durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO / International Civil Aviation Organization). Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Radar, Funk, Netzwerk ist ähnlich.

Der Umsatz der Frequentis AG im Segment Air Traffic Management lag im Jahr 2019 bei EUR 151,0 Mio. (+3,8% gegenüber dem Jahr 2018 mit EUR 145,5 Mio.). Die Betriebsleistung des Segmentes erhöhte sich auf EUR 152,6 Mio. nach EUR 147,1 Mio. im Jahr 2018 (+3,7%).

Highlights im operativen Geschäft

Als führender Sprach- und Datenkommunikationsanbieter für die zivile Flugsicherung implementierte Frequentis für den neuen Mega-Flughafen in Peking ein state-of-the-art Sprachkommunikationssystem, ein Emergency System und eine Netzwerklösung mit voller IP-Integration. Das Netzwerk umfasst die beiden Tower am neuen Flughafen, das neue und bisherige System für die Steuerung und Überwachung der An- und Abflüge sowie die Anbindung an die Flugverkehrskontrollzentrale in Peking.

Das Modernisierungsprogramm der niederländischen Flugsicherung LVNL, bei der Frequentis zwei Tower am Flughafen Amsterdam Schiphol mit Frequentis smartStrips (Flugstreifen) ausstattete, wurde abgeschlossen. Die Digitalisierung der bisher im Einsatz befindlichen Papier-Flugstreifen ermöglicht mehr Automatisierung und Effizienz und verbessert den Workflow der Fluglotsen. Im Bereich Aeronautical Information Management wurde die Abwicklung des Großprojektes mit Jeppesen abgeschlossen. Mit der Lieferung einer neuen Release für die europäischen Flugsicherungsdatenbank EAD (European Aeronautical Information Systems Database) ist Frequentis Marktführer bei großen komplexen Systemen.

In Großbritannien erhielt der Jersey Airport als erster britischer Flughafen die Genehmigung für die operative Nutzung eines Digital (Remote) Tower mit Technologie von Frequentis.

Im Teilmarkt Defence erfolgte im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit mit armasuisse und der Schweizer Luftwaffe im Projekt "VCS Airbase", welches den Ersatz der Sprachkommunikationssysteme auf sieben militärischen Flugplätzen umfasst, die erfolgreiche Inbetriebnahme der ersten zwei Standorte.

Von strategischer Bedeutung sind die Mitarbeit von Frequentis beim österreichischen Forschungsprojekt "AIRlabs Austria Innovationslabor" sowie der erfolgreiche Abschluss der ersten Drohnen-Demos im Golf von Finnland (SESAR GOF U-space-Projekt), einem Forschungsprojekt für den sicheren und umweltfreundlichen Drohnenflugbetrieb im bodennahen Luftraum.

Public Safety & Transport / PST

Das Segment Public Safety & Transport beinhaltet die Teilmärkte Public Safety, Public Transport sowie Maritime. Die Kunden sind Behörden oder behördennahe Organisationen mit Überwachungs- und Steuerungsaufgaben.

Für den Teilmarkt Public Safety zählen die Polizei, Feuerwehren und Rettungsorganisationen zu den Kunden. Seitens der Polizei werden noch Zusatzlösungen für die Verschlüsselung nachgefragt. Public Transport bedient neben der klassischen Bahn auch Kunden aus dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr. Im Teilmarkt Maritime liegt der Fokus auf der Küstenwache und Hafenbetreibern.

Die Teilmärkte verfügen über ähnliche Produkte, die auf der gleichen Produktplattform aufsetzen. Die bei den Kunden anzubindende Infrastruktur wie Telefon, Funk, Netzwerk ist ähnlich. Trotz mehrerer internationaler Standardisierungsbestrebungen gelten nach wie vor national und regional unterschiedliche Anforderungen und Regelungen.

Der Umsatz der Frequentis AG im Segment Public Safety & Transport lag im Jahr 2019 bei EUR 67,2 Mio. (+2,9% gegenüber dem Jahr 2018 mit EUR 65,3 Mio.). Die Betriebsleistung des Segmentes erhöhte sich auf EUR 73,7 Mio. nach EUR 65,1 Mio. im Jahr 2018 (+13,3%).

Highlights im operativen Geschäft

Stellvertretend für die positive Entwicklung lassen sich nachstehende Projekte hervorheben: Im Teilmarkt Public Safety setzte sich die Erfolgsserie der Multimedia-Kommunikationsplattform 3020 LifeX weiter fort, so ging zum Beispiel das System für die Landespolizei Liechtenstein in Betrieb. Die Zusammenarbeit mit Nødnett für das norwegische Sicherheitsnetz verläuft weiterhin positiv.

Public Transport implementiert im Auftrag der finnischen Verkehrsinfrastrukturbehörde das Unified Railway Communication and Application (URCA)-System. Frequentis stellt dabei eine kostensparende und effiziente Kommunikations-Lösung bereit. Unterstrichen wird diese Innovationsleistung durch den Erhalt des International Critical Communications Award (ICCA) für das hier zum Einsatz kommende technische Verfahren, das außerdem im Juni 2019 das europäische Patent erhielt.

Im Teilmarkt Maritime erfolgte eine wichtige Abnahme in der Lieferung eines maritimen Kommunikationssystems für Süd-Korea. Das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist weltweit in 18 Ländern im Einsatz. Der Rollout beim norwegischen Küstenfunk – dort besteht bereits seit mehr als 20 Jahren eine erfolgreiche Partnerschaft – verläuft planmäßig.

Forschung & Entwicklung

Steigender Kostendruck und laufende Änderungen im operativen Umfeld sind aktuell die größten Herausforderungen für die Kunden, die im sicherheitskritischen Bereich agieren. Um den hier geforderten hohen Sicherheitsanforderungen weiterhin gerecht zu werden, benötigen die Anwender flexiblere Systeme und Software-Lösungen. Damit können Einsatzmittel und Einsatzorte mit einfachen Mitteln an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Dafür sind flexible Kommunikationsmittel und integrierte Control-Room-Lösungen notwendig. Die Migration der Daten- und Sprachkommunikation auf gemeinsame IP-Netze schafft die technische Voraussetzung für mehr Flexibilität. Durch die steigende Vernetzung wird gleichzeitig das Thema Cyber Security immer wichtiger.

Als anerkannter Innovationsführer in den vom Unternehmen adressierten Märkten trägt Frequentis dieser Entwicklung durch die Bereitstellung IP-basierter Systeme Rechnung. Im nächsten Schritt rücken die Netzwerke ins Zentrum der Kommunikationslösungen. Die traditionellen Voice Communication Systeme werden durch Voice and Data Communication Services im Netzwerk erweitert. Der enge Austausch mit den Kunden, mit denen zumeist eine langjährige, teilweise jahrzehntelange, Partnerschaft besteht, erlaubt es dabei, neue technologische Entwicklungen schon frühzeitig zu erkennen und in die eigenen Produkte und Lösungen zu integrieren.

Zukunftsaspekte wie die Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz oder der Blockchain-Technologie im Hinblick auf mögliche Anwendungen im sicherheitskritischen Bereich werden zentral von Corporate Research vorangetrieben. Bei solchen Themen aus dem sicherheitskritischen Umfeld setzt auch das Engagement von Frequentis bei einer Reihe an nationalen und EU-geförderten Innovationsprojekten an. Innovationen werden bei Frequentis nach Möglichkeit durch Patente geschützt.

Nichtfinanzielle Informationen

Die Frequentis AG erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen des § 267a UGB erfüllt.

Chancen- und Risikomanagement

Frequentis hat konzernweit ein aktives Risikomanagement implementiert. Grundsätzliches Ziel ist es, das Chancen- und Risikopotenzial ehestmöglich zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Ertragskraft sowie zur Sicherung des Fortbestands der Unternehmensgruppe zu setzen. Das Risikobewusstsein, die Wachsamkeit innerhalb der Belegschaft sowie das frühzeitige Erkennen von geschäftlichen und natürlichen Risiken sind durch eine fundierte Risk Policy gut ausgeprägt und verankert.

Ein zentrales Risiko liegt in variablen Auslastungsszenarien, denen das Unternehmen durch ein umfassendes Szenarien-Management begegnet. Das ermöglicht ein rechtzeitiges Erkennen und Gegensteuern über die gesamte Unternehmensgruppe, auch bei Wirtschaftssituationen, die sich ungeplant entwickeln.

Projektmanagement als operatives Herzstück

Wesentliche Bedeutung hat damit das Risikomanagement in den Projekten, die das Kerngeschäft und operative Herzstück von Frequentis darstellen. Eine tiefgreifende Risikoanalyse als Bestandteil des professionellen und wirkungsvollen Projektmanagements berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus der Projekte. Im Sinne einer klaren Risiko- und Ergebnissteuerung werden so Risiken identifiziert, verfolgt, entschärft bzw. bereinigt.

In einem periodisch stattfindenden Projektmanagement-Board erfolgen die Steuerung des gesamten Projekt-Portfolios sowie das Review und die Zuordnung von Projekten zu den jeweiligen Geschäftstypen. Darüber hinaus treibt das Projektmanagement-Board die kontinuierliche Verbesserung der Projektmanagement-Exzellenz, in den Projektmethoden und auch im Bereich der Projektmanagement-Prozesse.

Weiters finden mehrmals jährlich Projektbewertungen in erweiterter Managementrunde statt. Dabei werden alle wesentlichen Projekte präsentiert, Risikoeinschätzungen und Abweichungen diskutiert und entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die Leistungserbringung, Abrechnungen und Zahlungseingänge werden so laufend überwacht.

Ergänzt werden diese Projektbewertungen durch periodisch stattfindende Statusmeetings in den einzelnen Business Units, in denen die Steuerung der Betriebsleistung sowie des Deckungsbeitrags im Hinblick auf das Gruppen-Ergebnis erfolgt.

Konzernweites Risikomanagement

Risiko- und Chancenmanagement ist eine wichtige Voraussetzung unternehmerischen Handelns. Die Frequentis-Gruppe unterzieht sich daher regelmäßig einer umfassenden Evaluierung aller relevanten Risiken und Chancen und fasst diese in Form eines konzernweiten Risikoberichtes zusammen, der in erweiterter Managementrunde diskutiert wird. Mit dem Ziel, den Unternehmenswert zu steigern, werden nicht nur Chancen wahrgenommen, sondern auch Risiken eingegangen. Um Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern, hat die Frequentis-Gruppe ein konzernweites Risikomanagement, ein umfassendes Internes Kontrollsystem (IKS) sowie eine Interne Revision.

Im Wesentlichen werden die Strategie, das herrschende Wettbewerbsumfeld, die politische Lage in den Ländern mit dem größten Projekt-Exposure, die Organisation zur professionellen Abwicklung dieser Projekte sowie das Liquiditätsmanagement systematisch evaluiert und entsprechend zusammengefasst. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Nutzung von Chancen und auch zur Reduzierung der aufgezeigten Risiken werden in erweiterter Managementrunde diskutiert und entsprechende Aktionspunkte zur Umsetzung beschlossen. Für den Prozess zeichnet der Leiter des Group Controllings verantwortlich.

Risiken in Bezug auf die (makro)ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen

Der wirtschaftliche Erfolg von Frequentis ist abhängig von den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Die Möglichkeit von Frequentis, sich Aufträge zu sichern, sowie deren Inhalt, Umfang und Größe, hängt unter anderem vom Verkehrsaufkommen des Luft-, Schiff- und Bahnverkehrs, der Bedeutung, die dem Sicherheitsbewusstsein der Öffentlichkeit beigemessen wird und den für die Beschaffung von Leitstellenlösungen, Systemen und Produkten sowie den für die Wartung, Ausbau und Optimierung bereits bestehender Lösungen, Systeme und Produkte zur Verfügung stehenden Mittel ab.

Frequentis kann durch die (unberechtigte) Inanspruchnahme oder Nichtverfügbarkeit von Bankgarantien negativ beeinflusst werden

Frequentis gewährt regelmäßig Bankgarantien (Bietergarantien, Anzahlungsgarantien, Erfüllungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften) an Kunden als Sicherheit für deren vertragliche Ansprüche. Berechtigte Ansprüche aus Garantien mit hohen Obergrenzen und/oder langen oder unbestimmten Laufzeiten sowie eine unberechtigte Inanspruchnahme dieser Bankgarantien können zu Liquiditäts- oder anderen Problemen führen. Ebenso war und ist es möglicherweise schwierig, bei Ausschreibungen von Waren- und Dienstleistungsverträgen, in Ländern, in denen Hausbanken von Frequentis keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen unterhalten, (rechtzeitig) entsprechend geeignete Banken für die Ausstellung solcher Bankgarantien zu finden. Sollte keine entsprechende Bank gefunden werden, kann Frequentis an Ausschreibungen in solchen Ländern nicht teilnehmen. Frequentis hat einige Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften abgegeben. Damit übernimmt Frequentis das Risiko der Vertragserfüllung dieser Tochtergesellschaften.

Die Ausübung von politischem Einfluss sowie Protektionismus könnte Frequentis nachteilig beeinflussen Staatliche und teilstaatliche Organisationen dominieren die Kundenstruktur von Frequentis. Diese Kunden könnten aus verschiedenen Gründen Anbieter aus bestimmten Ländern gegenüber Frequentis bevorzugen.

Die Ausbreitung des Coronavirus könnte zu einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in den Märkten in denen Frequentis aktiv ist, führen, und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens nachteilig beeinflussen

Unter anderem können – wie im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus zu beobachten – die Einschränkung der Reisefreiheit, Einreiseverbote, Quarantäneauflagen, Ausdünnung der Flugpläne und die damit verbundene Verringerung der Flugbewegungen sowie Einschränkungen der Produktion von Waren und Dienstleistungen einen nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung der von Frequentis bedienten Märkte haben. Die angeführten Maßnahmen können unter anderem dazu führen, dass sich die Abnahme von Projekten im Werk oder die Abnahmen vor Ort beim Kunden verzögern oder für einen noch unbestimmten Zeitraum unmöglich werden. Es können sich auch Logistik- und Lieferprobleme und damit Engpässe in der Lieferkette ergeben. Die für Investitionen vorhandenen Budgets der Kunden könnten kleiner werden, die Entscheidungsfreudigkeit der Kunden könnte angesichts der Unsicherheiten abnehmen. Es ist derzeit unklar welchen Größeneinfluss und welche zeitliche Dimension die Ausbreitung des Coronavirus auf die globale Wirtschaftsentwicklung und insbesondere auf die von Frequentis bedienten Märkte haben wird.

Risiken in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von Frequentis und der Branche, in der sie tätig ist

Frequentis könnte durch unvorhersehbare Ereignisse, die typisch im Zusammenhang mit Verträgen aus Ausschreibungen sind, sowie durch saisonale und jährliche Fluktuation der Auftragslage nachteilig beeinflusst werden

Ein wichtiger Teil des Geschäfts besteht darin, im Rahmen von nach oftmals langwierigen Ausschreibungsprozessen erhaltenen Aufträgen Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Der Wettbewerb ist intensiv, und Ausschreibungsverfahren sind typischerweise langwierig und umfangreich und erfordern erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen. Projekte von staatlichen und teilstaatlichen Organisationen sind abhängig von regulatorischen Entscheidungen, budgetären Aspekten und internen Genehmigungs- und Freigabeverfahren. Gelingt es Frequentis nicht, in Ausschreibungsprozessen erfolgreich zu sein, sind alle für ein solches Projekt eingesetzten Mittel und Ressourcen verloren. Verzögerungen im Ausschreibungsprozess und bei der Projektabwicklung können sich nachteilig auf die Auftragseingänge und die operative Leistung von Frequentis auswirken, wobei die Auswirkungen umso gravierender sein können, je größer ein Projekt ist.

Auftragseingänge, operative Leistung und Ertrag von Frequentis unterliegen typischerweise erheblichen saisonalen Schwankungen. In der Regel generiert Frequentis den größten Teil der Auftragseingänge, operativen Leistung und des Ertrags im vierten Quartal eines Geschäftsjahres und das Ergebnis des ersten Halbjahres eines Geschäftsjahres ist in der Regel negativ. Zudem sind Zahlungen in den meisten Fällen vom Erreichen von Meilensteinen und dem erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Projekte abhängig.

Unsichere, verzögerte oder aufgeschobene Aufträge könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Der Erfolg von Frequentis ist abhängig von ihrer Fähigkeit, neue Kundenaufträge zu erlangen und sich neue Projekte zu sichern. Ob und wann Frequentis für ein Projekt, für das sie im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot angegeben hat, den Zuschlag erhält, ist schwer vorhersehbar.

Frequentis könnte durch nicht verhandelbare Vertragsklauseln in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand und insbesondere durch unbegrenzte Haftungsklauseln in ihren Verträgen nachteilig beeinflusst werden

Öffentliche Ausschreibungen und andere Verträge enthalten daher teilweise ungünstige und nachteilige Vertragsbedingungen (wie z.B. erhebliche Vertragsstrafen oder Kontrollwechsel-Klauseln sowie Klauseln, die einen ausländischen Gerichtsstand vorsehen), die nicht individuell verhandelbar sind und akzeptiert werden müssen, um Aufträge erhalten zu können. Unter anderem könnte Frequentis gezwungen sein, unbegrenzte Haftung für ihre Produkte und Dienstleistungen zu übernehmen.

Frequentis kann durch Ertragsschwankungen aufgrund der Auswirkungen von Großprojekten negativ beeinflusst werden

Der Umsatz von Frequentis kann aufgrund der spezifischen Zahlungszeitpunkte für Großprojekte in den einzelnen Perioden erheblich schwanken. Solche Verträge generieren in dem betreffenden Geschäftsjahr, im Vergleich zu jenen Geschäftsjahren, in denen es keine solche Großaufträge gab, einen bedeutsamen Beitrag zum Umsatz.

Cyberattacken könnten ein wesentliches Risiko für die Geschäftstätigkeit von Frequentis darstellen

Da Frequentis und ihre Geschäftstätigkeit stark von der IT-Sicherheit abhängig sind, können Cyberangriffe ein erhebliches Risiko für die Geschäftstätigkeit von Frequentis darstellen, insbesondere, weil die von Frequentis angebotenen technischen Lösungen sicherheitskritische Aufgaben erfüllen. Ist die Infrastruktur eines Kunden von einem Cyberangriff betroffen und wird die Schwachstelle der Infrastruktur durch ein Produkt von Frequentis verursacht oder einem solchen Produkt zugeschrieben, kann dies zu Schadenersatzforderungen, dem Verlust von Kunden und zur Beeinträchtigung der Wahrnehmung der Zuverlässigkeit von Produkten von Frequentis führen, was sich negativ auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Frequentis auswirken könnte.

Frequentis kann durch Änderungen der technologischen Standards nachteilig beeinflusst werden; die Entwicklung von Produkten könnte misslingen oder mehr Zeit in Anspruch nehmen, als der technologische Fortschritt zulässt; Entwicklungskosten für Produkte mit unzureichender Nachfrage können zu verlorenen Kosten führen; die Umsetzung von Änderungsprogrammen könnte misslingen oder mehr Zeit und Kosten erfordern

Die hohen technologischen Standards in dem Markt, in dem Frequentis tätig ist, erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der angebotenen Produkte. Grundlegende technologische Veränderungen könnten ohne Beteiligung von Frequentis eintreten und Frequentis könnte möglicherweise nicht dazu in der Lage sein, dieser technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Sollte es Frequentis nicht gelingen, neue technologische Standards erfolgreich und rechtzeitig in ihren Produkten und Dienstleistungen zu implementieren, könnte es sein, dass diese nicht den Marktbedürfnissen entsprechen und von bestehenden und potenziellen Kunden nicht angenommen und gekauft werden. Sollte sich eines dieser Risiken verwirklichen, könnte sich dies nachteilig auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Frequentis auswirken.

Frequentis kann durch Fehlfunktionen von Produkten und Produktmängel nachteilig beeinflusst werden

Die Produkte, Systeme und das Zubehör basieren auf unterschiedlichen Hard- und Softwarekomponenten von hoher technischer Komplexität, die möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren und zusammenwirken, was zu Fehlfunktionen führen kann. Darüber hinaus könnten die Produkte von Konstruktions-, Software-, Hardwarefehlern oder ähnlichen Mängeln betroffen sein, die zu einem Funktionsausfall oder zu Fehlfunktionen der Produkte führen könnten.

Fortschreitende Kundenkonzentration kann Frequentis nachteilig beeinflussen

Ein Trend zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor und Privatisierungen von staatlichen Organisationen in einigen Geschäftsbereichen von Frequentis kann zu Verzögerungen bei Investitions- und Beschaffungsentscheidungen oder zu einer geringeren Anzahl von Kunden mit jeweils größerer Markt- und Verhandlungsmacht führen. Stehen nur wenige oder nur ein einzelner potenzieller Kunde pro Land zur Verfügung, erhöht sich die Abhängigkeit von Frequentis von solchen Kunden.

Kostenüberschreitungen könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Kosten- und Produktionsveränderungen bei Projekten auf Basis von Festpreisverträgen können das finanzielle Ergebnis des jeweiligen Projektes beeinflussen. Die für die Durchführung von Projekten erforderlichen Aufwendungen (insbesondere, wenn ein Projekt mit erheblichen Forschungs- und Entwicklungskosten oder Engineering-Arbeiten verbunden ist) könnten zu niedrig angesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Projekte unprofitabel oder sogar verlustbringend werden können.

Der Verlust von bestehenden Kunden kann Frequentis nachteilig beeinflussen

Das Geschäft mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen, die Bereitstellung von Dienstleistungen, Updates, Upgrades oder Erweiterungen im Zusammenhang mit Produkten und Systemen, die an bestehende Kunden von Frequentis geliefert wurden und von diesen betrieben werden, liefert, nach Einschätzung von Frequentis, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die mit den von diesen Kunden bereits betriebenen Produkten von Frequentis nicht vertraut sind. Da die Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Frequentis oft über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch nehmen, bieten die Umsätze mit Services, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen eine relativ konstante Einnahmequelle für Frequentis. Umso folgenreicher ist daher ein Verlust von Bestandskunden.

Embargos und andere Handelsbeschränkungen könnten die Geschäftstätigkeit von Frequentis nachteilig beeinflussen

Nachdem Frequentis in der Entwicklung und Produktion von sicherheitskritischen Informations- und Kommunikationssystemen, unter anderem für den Verteidigungs- und Sicherheitsmarkt, tätig ist, können bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die weltweit für Kunden angeboten werden, dem Risiko aktuell oder künftig bestehender Embargos, Blacklisting und anderer Handelsbeschränkungen ausgesetzt sein oder werden.

Sollte Frequentis nicht in der Lage sein, ihre derzeitige Marktpositionierung gegenüber ihren Mitbewerbern zu verteidigen, könnte das Frequentis nachteilig beeinflussen

Frequentis ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig, in denen wenige große internationale Unternehmen mit einer Vielzahl von kleineren Unternehmen konkurrieren. Einige Mitbewerber von Frequentis verfügen über eine höhere Marktkapitalisierung und stärkere Finanzkraft und sind daher eher in der Lage, sich an Marktveränderungen anzupassen, neue Technologien zu finanzieren und finanzielle Engpässe zu umgehen.

Frequentis ist möglicherweise nicht in der Lage, genügend Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit zu generieren, um ihren Liquiditäts- und Nettoumlaufvermögensbedarf zu finanzieren

Der Cash Flow von Frequentis kann durch die Kapitalbindung im Lagerbestand (Notwendigkeit, ausreichende Mengen an Rohstoffen und Komponenten bereit zu halten, um einen Lifetime-Support zu gewährleisten) und durch die zwischen Auftragseingang und Zahlungseingang für die jeweiligen Kundenaufträge liegenden Zeiträume beeinflusst werden. Die Länge dieser Zeiträume wird durch die Gesamtdauer der Entwicklungs- und Produktionszeit, die Lieferzeiten und die Zeit bis zum Zahlungseingang vom Kunden bestimmt. Ebenso können Zahlungen für Produkte und Dienstleistungen von Subunternehmern und der Eingang der Zahlungen der Kunden zu Verzögerungen führen.

Der Verlust von Schlüsselpersonal und das Versäumnis, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, auszubilden oder zu halten, kann sich nachteilig auf Frequentis auswirken; neues Schlüsselpersonal und neue Mitarbeiter verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Erfahrung, was zu einem Rückgang des Know-hows für Frequentis führen könnte

Der Erfolg von Frequentis hängt auch von den Fähigkeiten, der Erfahrung, den Marktkenntnissen, dem technischen Fachwissen und der Leistung ihres Managements, ihrer Experten in den verschiedenen Bereichen und ihrer sonstigen Mitarbeiter ab. Der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter im Geschäftsfeld von Frequentis ist hoch. Neue Mitarbeiter oder Führungskräfte verfügen möglicherweise nicht über ausreichende oder geeignete Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Geschäftstätigkeit, Produkte und Projekte von Frequentis erforderlich sind.

Preisfluktuationen von Rohmaterial und Energie sowie von Lohnkosten könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Die Kosten für Rohstoffe und Bauteile hängen von den Weltmarktpreisen für elektronisches Zubehör ab, die in den letzten Jahren zum Teil erheblich schwankten und in Zukunft deutlich steigen können. Ebenso können die Arbeitskosten im Laufe der Zeit steigen, z.B. aufgrund von Inflationsanpassungen oder wegen des erhöhten Lohnniveaus aufgrund des intensiven Wettbewerbs um qualifiziertes Personal.

Ein steigender Kostendruck, ausgelöst insbesondere durch Mitbewerber in Niedriglohnländern, kann Frequentis nachteilig beeinflussen

Einige Mitbewerber von Frequentis haben möglicherweise eine niedrigere Kostenbasis und können ihre Produkte und Dienstleistungen zu attraktiveren Preisen anbieten. Frequentis ist in einer solchen Situation unter Umständen nicht in der Lage, ihre Kostenbasis zu senken.

Langfristige Verpflichtungen könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Frequentis ist bei bestimmten Projekten verpflichtet, Systemteile zu ersetzen oder Ersatzteile bis zu 15 Jahre oder länger zu liefern und muss die entsprechenden Produkte und das Know-how verfügbar halten; solche Verpflichtungen könnten zu unvorhergesehenen erhöhten Lagerkosten führen, die die Mittel von Frequentis binden, oder Komplikationen verursachen, wenn Lieferanten diese Komponenten nicht in der erforderlichen Menge und Qualität liefern oder die Lieferung dieser Komponenten überhaupt einstellen. In einer solchen Situation könnte es für Frequentis kostspielig oder sogar unmöglich sein, solche Komponenten von anderen Lieferanten zu beziehen oder selbst zu produzieren.

Die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen ihrer Kunden könnte Frequentis nachteilig beeinflussen

Eine solche Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere bei Großprojekten, könnte aus finanziellen Schwierigkeiten oder der Insolvenz des Kunden, aus Verzögerungen bei der Projektdurchführung, aus Spannungen in der Zusammenarbeit oder aus anderen Gründen resultieren. Zahlungsverzögerungen bei staatlichen oder teilstaatlichen Einrichtungen könnten auch durch eine Verzögerung bei Budgetverhandlungen oder durch politische Unsicherheiten verursacht werden.

Der Wegfall von Zulieferern, sowie Lieferunterbrechungen und -engpässe der angebotenen

Dienstleistungen, Software, Bauteile, oder des Rohmaterials, könnten Frequentis nachteilig beeinflussen Ein Lieferverzug durch Lieferanten von Frequentis könnte Projekte oder die Auslieferung von Produkten verzögern, was Auftragsrücknahmen, Projektstornierungen, Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüchen und ähnliches zur Folge haben könnte. Sollte Frequentis einen Lieferanten von wichtigen Komponenten oder einen Erbringer wichtiger Dienstleistungen, wie z.B. Hardware- oder Software-Entwicklungsleistungen, dauerhaft verlieren, könnte sie gezwungen sein, das Design ihrer Produkte zu ändern und zumindest vorübergehend nicht in der Lage sein, ein bestimmtes Projekt oder die Produktion bestimmter Produkte weiterzuführen.

Sollte Frequentis quantitative Voraussetzungen nicht erfüllen können, besteht die Möglichkeit, dass ihr Know-how allein nicht ausreicht, um neue Kunden zu gewinnen

Die Ausschreibungen der Kunden enthalten oft quantitative Anforderungen für ihre jeweiligen Projekte, z.B. Referenzen früherer Kunden und Projekte, einen Mindestjahresumsatz oder quantitative Anforderungen hinsichtlich der Mitarbeiter von Frequentis, z.B. eine Mindestanzahl von Systemexperten im jeweiligen Land des Kunden.

Wechselkursschwankungen und steigende Zinssätze könnten Frequentis nachteilig beeinflussen

Frequentis hat Niederlassungen, Tochtergesellschaften, Lieferanten und Kunden in zahlreichen Ländern außerhalb der Eurozone. Ein erheblicher Teil der Umsätze und Kosten einzelner Projekte wird in anderen Währungen als Euro abgerechnet, während der Großteil der Kostenbasis von Frequentis in Euro abgewickelt wird. Darüber hinaus können Währungsschwankungen zwischen dem Zeitpunkt, zu dem Frequentis ein Angebot für ein bestimmtes Projekt einreicht und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Auftragserteilung (in der Regel über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten) nicht abgesichert werden, da keine Gewissheit über die Auftragsvergabe besteht. Ebenso führen steigende Zinssätze zu erhöhten Finanzierungskosten einschließlich der Kosten für Bankgarantien.

Wachstum durch Akquisitionen könnte sich nachteilig auf Frequentis auswirken

Akquisitionen sind mit einem allgemeinen unternehmerischen Risiko verbunden. Frequentis ist möglicherweise nicht in der Lage, geeignete Akquisitionsobjekte zu identifizieren und zu erwerben und verfügt möglicherweise nicht über ausreichende Mittel für eine mögliche Akquisition. Die erfolgreiche Integration eines erworbenen Unternehmens könnte sich als schwierig oder sogar unmöglich erweisen, die erwarteten Ziele und Synergien könnten möglicherweise nicht realisierbar sein oder Frequentis könnte neuen, im Voraus nicht erkannten, Risiken ausgesetzt sein.

Die Herausforderungen des (organischen) Wachstums könnten sich nachteilig auf Frequentis auswirken, wenn diese nicht erfolgreich bewältigt werden und die Organisationseinheiten von Frequentis Überkapazitäten oder Kapazitätsengpässe aufweisen

Die Fähigkeit von Frequentis, künftiges (organisches) Wachstum zu erlangen und zu bewältigen, wird unter anderem von der weiteren Verbesserung der bisherigen Produkte, der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, der Qualitätssicherungssysteme, der Vermarktung gegenwärtiger und zukünftiger Produkte und Dienstleistungen, der Sicherstellung eines angemessenen Niveaus an Fachressourcen und der Anpassung der internen Management-, Technologie- und Finanzsysteme und -prozesse an das erwartete Wachstum abhängen. Abhängig von der Entwicklung der Markt- und Kundensegmente kann es bei Frequentis zu Überkapazitäten oder Kapazitätsengpässen kommen.

Regulatorische, rechtliche und steuerrechtliche Risiken

Rechtliche Risiken in Bezug auf Verträge aus Vergabeverfahren der öffentlichen Hand

Ein wichtiger Aspekt der Geschäftstätigkeit von Frequentis ist die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Ausschreibungen sind und daher mehrere spezifische Risiken mit sich bringen. Es ist zu beachten, dass insbesondere (i) der Wettbewerb bei Ausschreibungen typischerweise sehr intensiv ist, (ii) solche Verfahren über einen längeren Zeitraum erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern, (iii) öffentliche Ausschreibungen teilweise deutlich nachteilige Vertragsbedingungen aufweisen, die oft nicht individuell verhandelbar sind, (iv) staatliche und teilstaatliche Organisationen (die die Kundenstruktur von Frequentis dominieren) aus Gründen des Protektionismus oder der politischen Einflussnahme Anbieter bestimmter anderer Länder gegenüber Frequentis bevorzugen können und (v) ein an Frequentis vergebener Auftrag von erfolglosen Mitbewerbern angefochten werden kann.

Jedes Versäumnis, Technologien und Know-how erfolgreich urheberrechtlich zu schützen oder ihr geistiges Eigentum zu verteidigen, könnte Frequentis nachteilig beeinflussen

Der Schutz des geistigen Eigentums von Frequentis durch Patent- und Markenregistrierungen, Geheimhaltungsvereinbarungen etc. könnte unzureichend sein; eine mögliche Industriespionage gegen Frequentis und die unbefugte Weitergabe oder widerrechtliche Verwendung von Geschäftsgeheimnissen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Gesetze bestimmter Länder schützen geistige Eigentumsrechte nicht im selben Ausmaß wie die einschlägigen österreichischen Gesetze. Die Aufrechterhaltung des Patentschutzes ist kostenintensiv.

Gesetzliche Vorgaben, die einen lokalen Wertschöpfungsanteil vorschreiben, könnten sich nachteilig auf Frequentis auswirken

Einige Länder, z.B. die USA (Buy American Act) oder Australien (Australian Industry Involvement Program), schreiben gesetzlich einen lokalen Wertschöpfungsanteil vor. In solchen Fällen muss Frequentis – unabhängig vom jeweiligen Preisniveau und der Kapazitätslage innerhalb von Frequentis und einer daraus resultierenden Unterbeschäftigung – Leistungen von lokalen Anbietern beziehen, oder Akquisitionen oder Direktinvestitionen in dem jeweiligen Markt vornehmen.

Frequentis kann durch mangelhafte Leistungen im Rahmen ihrer Verträge (auch als Subunternehmer), wozu unter anderem eine vollständige Nichterfüllung, Mindererfüllung oder Schlechterfüllung in Bezug auf Qualität, Zeit oder Kosten zählen kann, nachteilig beeinflusst werden

Frequentis ist häufig verpflichtet, in ihren Verträgen (auch als Subunternehmer) spezielle Leistungs- und Terminklauseln (Fristen) vertraglich zu vereinbaren, deren Nichterfüllung zu erheblichen Vertragsstrafen, Preisminderungen, der Verpflichtung zur Vornahme von Änderungen der erbrachten Leistungen, der Geltendmachung von Folgeschäden und/oder zur Vertragsauflösung führen kann. Darüber hinaus birgt die Tätigkeit als Subunternehmer das Risiko eines Zahlungsausfalls aufgrund von schlechten finanziellen Verhältnissen des Hauptauftragnehmers, was zu Verlusten für Frequentis führen kann.

Eine mangelhafte Vertragserfüllung der Subunternehmer könnte sich nachteilig auf Frequentis auswirken

Wenn Frequentis die Position eines Hauptauftragnehmers und/oder Systemintegrators einnimmt, was in immer mehr Situationen der Fall ist, übernimmt sie auch die Verantwortung für Drittlieferanten, was zusätzliche Risiken mit sich bringt: Stellt ein Subunternehmer bestimmte Komponenten bereit, die vom Hauptauftragnehmer in eine Gesamtlösung integriert werden müssen, so ist dieser mit technologischen und finanziellen Integrationsrisiken konfrontiert: Es ist unter Umständen nicht möglich, den Untervertrag zu Bedingungen abzuschließen, die jenen des Hauptvertrages mit dem Kunden im Wesentlichen gleichwertig sind. Kommt ein Subunternehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht nach, kann Frequentis mit Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen konfrontiert werden oder gezwungen sein, die ausstehende Leistung an einen Dritten abzutreten oder die restliche Leistung selbst zu erbringen.

Schäden an Vermögensgegenständen der Kunden während Arbeiten vor Ort

Mitarbeiter von Frequentis oder eines Subunternehmers von Frequentis, die bei einem Kunden vor Ort im Einsatz sind, könnten Schäden an den Vermögensgegenständen des Kunden verursachen, die zu Schadenersatzansprüchen führen und sich negativ auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage von Frequentis auswirken können.

Compliance bezogene Risiken

Dem Management von Frequentis sind derzeit keine wesentlichen Verstöße einer Gesellschaft der Frequentis-Gruppe gegen anwendbares Recht bekannt. Aufgrund der ständig zunehmenden Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und der globalen Aktivitäten von Frequentis in einer Vielzahl von Rechtsordnungen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine Gesellschaft der Frequentis-Gruppe oder ein Dritter, der im Auftrag oder auf sonstige Weise für Frequentis tätig ist, gegen bestimmte Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen verstößt oder diese nicht befolgt. Darüber hinaus erlassen viele der Rechtsordnungen, in denen Frequentis tätig ist, darunter die USA, Großbritannien, Deutschland und andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Vorschriften, die es Frequentis untersagen, in bestimmten Ländern oder mit bestimmten Organisationen oder Personen, die auf einer von diesen Regierungen geführten Verbotsliste angeführt sind, Geschäfte zu tätigen oder ihren Kunden zu gestatten, Geschäfte mit Frequentis zu tätigen. Frequentis kann auch für die Handlungen ihrer lokalen, strategischen oder Joint-Venture-Partner außerhalb Europas haftbar gemacht werden.

Die Geschäftstätigkeit von Frequentis kann durch Änderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen oder durch die Anwendung oder Auslegung von Gesetzen, insbesondere im Regulierungs-, Handels-, Finanz- und Steuerrecht, nachteilig beeinflusst werden

Frequentis ist in zahlreichen internationalen Märkten aktiv. Zu den damit einhergehenden typischen Risiken zählen unterschiedliche wirtschaftliche Lagen und Gegebenheiten, zahlreiche verschiedene Jurisdiktionen sowie Rechts-/Steuersysteme, divergierende gesetzliche Regelungen, Währungsschwankungen, die Einholung von Import-/Exportlizenzen, Zölle, der weltweite Transport von Produkten, Systemen und Equipment sowie die Notwendigkeit von Arbeiten vor Ort. Darüber hinaus kann die Durchsetzbarkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit der Rechtssysteme in den lokalen Rechtsordnungen von Land zu Land divergieren.

Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das Konzernrechnungswesen umfasst jene Tätigkeiten, die notwendig sind um gemäß den gesetzlichen sowie IFRS-Bestimmungen den Jahres- und Konzernabschluss zu erstellen.

Aufbau Rechnungswesen

Das Rechnungswesen der Frequentis-Gruppe setzt sich aus dem Rechnungswesen bei den lokalen Gesellschaften sowie dem Konzernrechnungswesen in Wien zusammen. Die Buchhaltung mehrerer großer Tochtergesellschaften ist direkt im Headquarter in Wien angesiedelt. Die lokalen Gesellschaften erstellen einen Abschluss gemäß den lokalen Abschlussvorschriften und daran anschließend einen Abschluss gemäß IFRS. Beide Abschlüsse werden an das Konzernrechnungswesen in Wien gesendet.

Die Buchhaltung der meisten, vor allem der größeren, Gesellschaften erfolgt in einem einheitlichen SAP-System. Für einige lokale Gesellschaften mit anderen ERP-Systemen führt das Konzernrechnungswesen in Wien den Upload in das SAP-System durch. Die Konsolidierung des Konzernabschlusses erfolgt durch das Konzernrechnungswesen.

Konsolidierung

Die IFRS-Abschlüsse werden gemäß der IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt. Die für das lokale Rechnungswesen verantwortlichen Personen berücksichtigen die IFRS-Vorschriften und bekommen, wenn nötig, vor jedem Jahresabschluss Informationen zu konzernweiten Reportingvorgaben übermittelt. Die lokalen Abschlussdaten werden durch das Konzernrechnungswesen manuell überprüft (vor allem Plausibilitäts-Checks) und auch automatischen, toolunterstützten Prüfroutinen unterzogen. Im Rahmen des Abschlusses wird auch eng mit anderen Abteilungen, insbesondere dem Controlling (z.B. für Soll-Ist-Vergleiche) zusammengearbeitet.

Im Zuge der Gesamtkonsolidierung wird die Durchgängigkeit der übermittelten Daten abgestimmt und der Gesamtabschluss plausibilisiert.

Um eine korrekte und zeitgerechte Fertigstellung des Geschäftsberichtes zum Veröffentlichungstermin zu garantieren, liegen sowohl den Halbjahres- als auch den Jahresabschlüssen Terminvorgaben zugrunde, über welche das gesamte Rechnungswesen zeitgerecht informiert wird. Zusätzlich zum Geschäftsbericht am Ende jedes Geschäftsjahres wird nach IAS 34 zu jedem Halbjahr ein Zwischenbericht veröffentlicht.

Kontrolle

Das gesamte Konzernrechnungswesen ist dem CFO unterstellt. In quartalsweisen Berichten an den Vorstand und den Aufsichtsrat wird über Auftragseingang, Umsatzentwicklung, Gewinn- und Verlustrechnung, Chancen und Risiken berichtet. Damit ist eine laufende Überwachung des internen Kontrollsystems sichergestellt. Die bestehenden und potenziellen Risiken werden von mehreren Gremien laufend beobachtet. Grundlage dafür sind einheitliche Risikorichtlinien für deren Implementierung und Einhaltung das Management der lokalen Gesellschaften zuständig ist.

Die interne Revision ist in der Frequentis-Gruppe als Stabstelle des CFO eingerichtet. Der jährliche Prüfplan wird vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats auf Vorschlag der internen Revision beschlossen. Schwerpunkte sind die Kontrolle der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, die Einhaltung der einschlägigen Konzernrichtlinien in den einzelnen Gesellschaften sowie anlassbezogene Sonderprüfungen. Die Prüfungshandlungen werden vor Ort und im Headquarter durchgeführt. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird einmal jährlich im Prüfungsausschuss berichtet.

Informationen gemäß § 243a Abs 1 UGB1)

  1. Das Grundkapital der Frequentis AG betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 13.200.000,00 und war auf 13.199.999 Stück nennbetragslose, in jeder Hinsicht gleichberechtigte Inhaberstückaktien sowie eine vinkulierte Namensaktie ("Aktie Nr. 1") aufgeteilt. Der Inhaber der Aktie Nr. 1, Johannes Bardach, ist gemäß § 5.1.2 der Satzung berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (das heißt ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1. der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden.

  2. Mit nachstehenden Ausnahmen gibt es keine über die allgemeinen Bestimmungen des Aktienrechts hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend. Die auf Namen lautende Aktie Nummer 1 kann gemäß § 3.3 der Satzung nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (Vinkulierung). Hinsichtlich der Stimmrechte verfügt die Aktie Nummer 1 über die gleichen Stimmrechte wie die Inhaberstückaktien. Zwischen der Frequentis Group Holding GmbH und der B & C Innovation Investments GmbH ("BCII") besteht eine Vereinbarung betreffend die Wahl einer von BCII nominierten Person in den Aufsichtsrat der Frequentis AG.

  3. Die Frequentis Group Holding GmbH war per 31. Dezember 2019 zu über 50,00% an der Frequentis AG beteiligt und war damit der unmittelbare Mehrheitsgesellschafter der Frequentis AG. Die B&C Innovation Investments GmbH war per 31. Dezember 2019 mit 10,00% an der Frequentis AG beteiligt.

  4. Der Inhaber der Aktie Nr. 1 war zum 31. Dezember 2019 Johannes Bardach. Mit dieser Aktie sind die oben unter 1. angegebenen Rechte verbunden.

  5. Arbeitnehmer, die in Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung aus.

  6. Der Vorstand besteht aus einer, zwei, drei oder vier Personen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens sechs von der Hauptversammlung gewählten bzw. von Aktionären entsendeten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und der entsprechenden Anzahl der gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Arbeitnehmervertreter.

Der jeweilige Aktionär der Namensaktie Nr. 1 ist berechtigt, ein Drittel aller Aufsichtsratsmitglieder (dh ein Drittel der Höchstzahl der Kapitalvertreter gemäß § 5.1.1 der Satzung) in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder werden, falls sie nicht für eine kürzere Funktionsperiode gewählt werden, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem gewählt wird, nicht mitgerechnet. Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist zulässig. Die Bestellung eines gewählten Mitglieds des Aufsichtsrates kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung widerrufen werden. Der Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen nicht als Stimmabgabe.

Die von Aktionären entsendeten Mitglieder des Aufsichtsrates gehören dem Aufsichtsrat auf unbestimmte Dauer an. Sie können von den Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen und durch andere ersetzt werden. Im Übrigen können entsendete Mitglieder des Aufsichtsrates nur nach Maßgabe von § 88 Abs 4, letzter Satz AktG abberufen werden. Ein so abberufenes Mitglied kann durch die Entsendungsberechtigten ersetzt werden.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann seine Funktion unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtende Erklärung niederlegen. Der Vorsitzende hat seine Rücktrittserklärung an seinen Stellevertreter zu richten. Die Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig.

Scheiden gewählte Mitglieder vor dem Ablauf der Funktionsperiode aus dem Aufsichtsrat aus, so bedarf es der Ersatzwahl erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Eine Ersatzwahl durch eine außerordentliche Hauptversammlung ist jedoch ungesäumt vorzunehmen, wenn die Zahl der Kapitalvertreter unter drei sinkt. Ersatzwahlen erfolgen auf den Rest der Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds.

1) Die Nummerierung in diesem Kapitel bezieht sich auf die in § 243a Abs. 1 UGB genannten Ziffern.

Hinsichtlich Satzungsänderungen gilt gemäß Satzung Folgendes: Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen ermächtigt, die nur die Fassung betreffen. Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich ausschließlich aus der Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten und/oder bedingten Kapital gemäß § 3. der Satzung oder aus anderen Kapitalmaßnahmen ergeben, zu beschließen.

  1. Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. April 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. April 2024 um bis zu EUR 4.800.000 (vier Millionen achthunderttausend) durch Ausgabe von bis zu 4.800.000 (vier Millionen achthunderttausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand wurde von der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. September 2019 gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschussfassung der Hauptversammlung sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens (§ 189a Ziffer 7 UGB) durch Dritte ausgeübt werden. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss der allgemeinen Veräußerungsmöglichkeit der Aktionäre durchgeführt werden, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Es besteht derzeit kein Aktien-Rückkaufprogramm, die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

  1. Einzelne Finanzierungs- und Kundenverträge enthalten branchenübliche Regelungen hinsichtlich Kontrollwechsel im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB.

  2. Entschädigungsvereinbarungen im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 9 UGB bestehen nicht.

Ausgewählte Kennzahlen

Die nachfolgenden Kennzahlen werden unter Angabe der verwendeten Berechnungsformel dargestellt. Bei den nachstehenden Beträgen handelt es sich, sofern nicht anders angegeben, um Werte in TEUR.

Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur

2019 2018
Eigenkapitalquote Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital 51,3% 41,0%
Fremdkapitalquote Fremdkapital x 100 / Gesamtkapital 48,7% 59,0%
Verschuldungsgrad Fremdkapital x 100 / Eigenkapital 95,1% 144,2%
Nettoguthaben (-) / Bankverbindlichkeiten – liquide Mittel -52.154 -36.036
Nettoverschuldung (+)

Kennzahlen der Liquidität

2019 2018
Working Capital Kurzfristige Aktiva – kurzfristige Passiva 78.825 45.461
Working Capital Ratio Kurzfristige Aktiva / kurzfristige Passiva x 100 241,2% 183,7%

Kennzahlen zur Rentabilität

2019 2018
Eigenkapitalrentabilität Jahresüberschuss x 100 / Eigenkapital 8,5% 5,7%
Eigenkapitalrentabilität
vor Steuern
(Jahresüberschuss + Ertragsteuern) x 100 / Eigenkapital 9,8% 5,8%
Umsatzrentabilität Jahresüberschuss x 100 / Umsatz 3,2% 1,5%
Return on Sales (ROS) Betriebsergebnis x 100 / Umsatz 1,7% 0,1%
Return on Equity (ROE) Ergebnis vor Steuern x 100 / Ø Eigenkapital 11,7% 5,2%
Return on Investment
(ROI)
(Ergebnis vor Steuern + Zinsaufwand) x 100 / Ø Gesamtkapital 5,6% 2,3%
EBIT Betriebsergebnis 3.862 266
EBITDA Betriebsergebnis + Abschreibung immaterielles Anlagevermögen
und Sachanlagevermögen
7.822 4.212

Geldflussrechnung

2019 2018
Ergebnis vor Steuern 8.024 3.169
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Investitionsbereichs 3.959 3.947
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Investitionsbereichs 4 -52
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Liefer- und Leistungsforderungen sowie anderer -10.379 3.479
Aktiva
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 2.794 2.083
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie -76 -9.913
anderer Passiva
= Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern 4.327 2.713
-/+ Zahlungen für Ertragsteuern -1.576 -2.377
= Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 2.750 335
+ Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen) 11 50
+ Einzahlung aus Rückzahlung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.856 3.034
- Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) -4.991 -3.351
- Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und für sonstige Finanzinvestitionen und -2.169 -778
Investitionszuschuss
= Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -4.292 -1.045
+ Einzahlungen von Eigenkapital 21.600
- Dividende -1.320 -14.400
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten und sonstigen Finanzierungen1) 250
- Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten und sonstigen Finanzierungen1) -3.620
= Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 16.660 -14.150
= zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 15.118 -14.860
+ Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 43.536 58.397
+ Veränderung aufgrund Verschmelzung 0
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 58.654 43.536

1) Bei den Sonstigen Finanzierungen handelt es sich um Darlehen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG).

Börsenkennzahlen (Wiener Börse)

2019
Kurs zum 31.12. in EUR 19,85
Tiefstkurs (Schlusskurs) in EUR 15,92
Höchstkurs (Schlusskurs) in EUR 20,88
Anzahl der ausgegebenen Aktien zum 31.12. in Stück 13.200.000
Marktkapitalisierung zum 31.12. in EUR Mio. 262,0

Ausblick

Im Geschäftsjahr 2019 hat Frequentis das profitable Wachstum fortgeschrieben und mit dem Börsengang einen Meilenstein für die weitere Unternehmensentwicklung erreicht. Gleichzeitig wurde die langfristige Wachstumsstrategie in ganz vielen Bereichen konsequent umgesetzt. So ist es mit der Digital (Remote) Tower-Technologie oder im Bereich Drohnen gelungen, neue Technologien für den Einsatz nutzbar zu machen und erste relevante Aufträge zu erzielen.

Die Expertise in Bezug auf die Integration von Drohnen in den Luftraum zeigt sich unter anderem im Auftrag durch die norwegische Flugsicherung oder durch die Mitarbeit an AIRlabs Austria. Digital (Remote) Tower-Lösungen von Frequentis laufen bereits an 8 Standorten auf 4 Kontinenten im Regelbetrieb oder werden gerade installiert. Diese Erfolge bestätigen die Forschungs- & Entwicklungs-Strategie und stärken die Rolle von Frequentis als Innovationsführer.

Ebenfalls in diese Richtung zielte der Ausbau des globalen Vertriebsnetzwerks. Besonders das US-Geschäft entwickelte sich 2019 überdurchschnittlich. Die 2018 eröffnete Niederlassung in Abu Dhabi resultierte in mehreren Aufträgen aus dem arabischen Raum. Mit der Positionierung als globaler Spezialist möchte Frequentis sich auch zukünftig von lokalen Nischenanbietern und internationalen Konzernen abheben. Im Jahr 2020 liegt der Fokus der Internationalisierungsstrategie besonders auf dem Segment Public Safety & Transport sowie dem Teilmarkt Defence als Teil des Segmentes Air Traffic Management.

Garant für die Stabilität der Frequentis und gleichzeitig wichtigster Wachstumsmotor bleibt die installierte Basis. Über 40% der Umsätze der Frequentis-Gruppe entfallen auf Folgegeschäfte zu bereits installierten Systemen und Lösungen. Rund die Hälfte des Installed Base Business wurde mit Wartungsaufträgen erzielt. Umsätze, die im Zuge von Wartungs- und Zusatzaufträgen generiert werden, gehen in der Regel mit höheren Margen einher. Der Rest verteilt sich auf neue Produkte und Projekte bei Bestandskunden und bestehende Produkte bei neuen Kunden sowie einen kleinen Consultinganteil.

An dieser langfristigen strategischen Grundausrichtung wird Frequentis auch 2020 festhalten. So will die dänische Luftfahrtbehörde Naviair mit Frequentis-Technologie bis 2022 ein Multi-Remote-Tower-Centre am Flughafen Billund in Betrieb nehmen. Norwegen implementiert zusammen mit Frequentis das erste Unmanned-Traffic-Management-System im skandinavischen Raum.

Ein weiterer Meilenstein im bisherigen Jahresverlauf ist die mehrheitliche Akquisition von ATRiCS, Deutschland, einem Software-Hersteller mit Sitz in Freiburg, der Lösungen für das Rollverkehrsmanagement auf Flughäfen sowie begleitende Beratung für Flughäfen und Flugsicherungen anbietet. Im März 2020 übernahm Frequentis 51% an dem 2002 gegründeten eigentümergeführten Unternehmen, die Vollkonsolidierung von ATRiCS in der Frequentis-Gruppe erfolgt ab Anfang April. Mit dem ersten Zukauf nach dem Börsengang treibt Frequentis die Diversifizierung des Produktportfolios weiter voran.

Die Akquisition entspricht damit der eingeschlagenen M&A-Strategie: Erwerb kleinerer Unternehmen mit weniger als 10% des Jahresumsatzes der Frequentis-Gruppe mit dem Ziel der Erweiterung des Produktund Service-Portfolios. Mit diesen Kriterien beobachtet Frequentis regelmäßig den Markt und ist im Gespräch mit anderen Marktteilnehmern, um schnell reagieren zu können, sobald sich interessante Opportunitäten ergeben.

Vom Rekordauftragsstand der Frequentis-Gruppe von EUR 391,5 Mio. zum 31.12.2019 (+10,2% gegenüber dem 31.12.2018) werden voraussichtlich Umsatzerlöse in der Frequentis-Gruppe von rund EUR 215,5 Mio. im Jahr 2020 realisiert, der Rest im Jahr 2021 und den Folgejahren.

Nach einem positiven Jahresbeginn 2020 mit weiter steigendem Auftragseingang strebt die Frequentis-Gruppe danach, Umsatz und Auftragseingang im Jahr 2020 weiter zu steigern. Mit der Ausbreitung des Coronavirus sind jedoch Risiken für das laufende Jahr verbunden. Die genauen Auswirkungen auf das Weltwirtschafts-Wachstum, die Projektabnahmen, die Lieferketten, die zur Verfügung stehenden Budgets und die potenzielle Verschiebung von Investitionen – mit entsprechenden Auswirkungen auf Umsatz und Auftragseingang – lassen sich derzeit jedoch noch nicht verlässlich abschätzen.

Wien, am 13. März 2020

Frequentis AG – Einzelabschluss 2019

Bilanz 126
Gewinn- und Verlustrechnung 128
Anhang 129
Anlagenspiegel 144
Beteiligungsspiegel 2019 145
Beteiligungsspiegel 2018 146
Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 147
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 154

Bilanz

1. Bilanz zum 31. Dezember 2019

31.12.2019 31.12.2018
AKTIVA EUR EUR
A. Anlagevermögen 24.025.112,10 25.342.341,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.033.214,20 1.443.087,00
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Vorteile, sowie daraus abgeleitete Lizenzen 2.771.765,00 1.360.527,00
2. Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 261.449,20 82.560,00
II. Sachanlagen 5.225.448,83 5.799.170,81
1. Bauten auf fremden Grund 1.667.315,00 1.786.133,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 404.483,00 471.042,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.079.096,00 3.527.250,00
4. Anlagen in Bau 74.554,83 14.745,81
III. Finanzanlagen 15.766.449,07 18.100.083,29
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.286.053,49 10.084.453,49
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.288.000,00 7.144.000,00
3. Beteiligungen 329.252,62 302.252,62
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 863.142,96 569.377,18
B. Umlaufvermögen 132.640.969,77 104.922.620,02
I. Vorräte 36.271.661,77 33.076.982,91
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.609.268,36 7.516.487,41
2. Unfertige Erzeugnisse 804.312,97 1.082.580,89
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.709.440,37 1.059.924,42
4. Noch nicht abrechenbare Leistungen 35.420.185,65 32.008.800,77
abzüglich erhaltene Anzahlungen von Kunden -9.082.023,72 -8.734.670,87
5. Geleistete Anzahlungen 810.478,14 143.860,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.697.963,94 28.309.254,48
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24.187.611,91 17.504.043,06
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 576.013,62 -
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 6.261.259,90 3.328.517,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 317.208,83 -
3. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 7.249.092,13 7.476.693,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.166,89 102.110,55
III. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 58.653.894,06 43.536.382,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.910.072,07 2.944.927,50
D. Aktive latente Steuer 916.568,22 935.928,05
160.475.272,16 134.145.816,67
31.12.2019 31.12.2018
PASSIVA EUR EUR
A. Eigenkapital 82.249.272,37 54.937.362,69
I. Nennkapital 13.200.000,00 12.000.000,00
1. Grundkapital 13.200.000,00 12.000.000,00
II. Kapitalrücklage 20.644.898,00 244.898,00
1. Gebundene Kapitalrücklage 20.644.898,00 244.898,00
III. Optionsrücklage 63.138,00 0,00
IV. Gewinnrücklagen 1.000.000,00 1.000.000,00
1. Gesetzliche Rücklage 1.000.000,00 1.000.000,00
V. Bilanzgewinn 47.341.236,37 41.692.464,69
davon Gewinnvortrag 40.372.464,69 38.569.169,24
B. Rückstellungen 32.970.566,73 30.176.460,17
1. Rückstellungen für Abfertigungen 12.383.328,00 11.139.847,00
2. Rückstellungen für Pensionen 461.511,52 212.588,33
3. Steuerrückstellungen 1.490,53 1.574,88
4. Sonstige Rückstellungen 20.124.236,68 18.822.449,96
C. Verbindlichkeiten 38.267.363,03 45.684.857,50
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 31.595.672,75 35.816.076,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.671.690,28 9.868.780,70
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.500.000,00 7.500.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.000.000,00 1.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.500.000,00 6.500.000,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 17.313.568,84 21.868.736,49
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.035.097,26 10.496.075,86
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 9.863.406,98 9.747.735,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.171.690,28 748.340,70
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.708.078,39 1.797.294,81
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.708.078,39 1.797.294,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr - -
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein 119.863,77 213.515,51
Beteiligungsverhältnis besteht
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 119.863,77 213.515,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr - -
6. Sonstige Verbindlichkeiten 1.590.754,77 3.809.234,83
davon aus Steuern 452.351,64 203.162,12
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 10.657,35 15.092,29
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.590.754,77 1.188.794,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr - 2.620.440,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.988.070,03 3.347.136,31
160.475.272,16 134.145.816,67

Gewinn- und Verlustrechnung

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 221.065.949,79 213.685.200,71
2. Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen 3.399.149,13 -1.132.998,09
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.200.789,68 2.597.382,06
a.
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen mit Ausnahme der
Finanzanlagen 8.127,00 21.650,67
b.
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
3.484.550,29 163.132,83
c.
Übrige
1.708.112,39 2.412.598,56
4. Betriebsleistung 229.665.888,60 215.149.584,68
5. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen -97.158.833,40 -90.946.796,51
a.
Materialaufwand
-28.002.493,84 -23.450.918,45
b.
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-69.156.339,56 -67.495.878,06
6. Rohertrag 132.507.055,20 124.202.788,17
7. Personalaufwand -89.741.041,62 -82.142.713,59
a.
Gehälter
-67.603.442,36 -61.514.197,00
b.
soziale Aufwendungen
-22.137.599,26 -20.628.516,59
davon Aufwendungen für Altersversorgung -398.923,19 -172.996,56
aa)
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen -2.511.100,58 -2.309.186,37
bb)
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie
vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -17.572.192,94 -16.348.872,54
8. Abschreibungen -3.959.418,83 -3.946.747,51
a.
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen -3.959.418,83 -3.946.747,51
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -34.943.770,77 -37.847.696,83
a.
Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen und Ertrag
fallen -177.629,40 -162.491,85
b.
Übrige
-34.766.141,37 -37.685.204,98
10. Betriebsergebnis 3.862.823,98 265.630,24
11. Erträge aus Beteiligungen 4.005.224,81 2.541.040,42
davon aus verbundenen Unternehmen 3.900.743,74 1.899.755,42
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens 166.800,55 225.487,51
davon aus verbundenen Unternehmen 166.800,55 217.167,50
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 447.920,62 499.133,65
14. davon aus verbundenen Unternehmen
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
61.498,02
0,00
45.967,57
34.007,99
15. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des
Umlaufvermögens 0,00 -2.067,09
-
16. davon sind gesondert auszuweisen: Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-
-458.803,73
-394.365,86
a.
Zinsaufwand
-205.460,29 -132.068,56
b.
ähnliche Aufwendungen
-253.343,44 -262.297,30
17. Finanzergebnis 4.161.142,25 2.903.236,62
18. Ergebnis vor Steuern 8.023.966,23 3.168.866,86
19. Steuern vom Einkommen und Ertrag -1.055.194,55 -45.571,41
a.
Körperschaftsteuer
-1.035.834,72 -114.370,82
b.
latente Steuer
-19.359,83 68.799,41
20. Jahresüberschuss 6.968.771,68 3.123.295,45
21. Gewinnvortrag 40.372.464,69 38.569.169,24
22. Bilanzgewinn 47.341.236,37 41.692.464,69

Anhang

2. Allgemeine Grundlagen

Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB), aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Der von der Frequentis AG aufgestellte Konzernabschluss nach IFRS wird am Firmensitz der Gesellschaft (Innovationsstraße 1, 1100 Wien) hinterlegt und beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 72115b offengelegt.

Die Frequentis Group Holding GmbH als Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt, hinterlegt alle notwendigen Abschlüsse am Firmensitz der Gesellschaft (Dommayergasse 8/15, 1130 Wien) sowie beim Handelsgericht Wien unter der Nummer FN 477997m.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der ordnungsmäßigen Bilanzierung eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet.

Die bei den folgenden Ausführungen in Klammer angeführten Zahlen beziehen sich auf den Jahresabschluss des Vorjahres.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, die – soweit abnutzbar – um die planmäßigen Abschreibungen vermindert wurden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung wurde linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern liegen dabei zugrunde:

Bauten auf fremden Grund bis zu 40 Jahren
Technische Anlagen und Maschinen bis zu 10 Jahren
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung bis zu 20 Jahren
Lizenzen und Rechte bis zu 10 Jahren

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit Wertminderungen eingetreten sind, wurde der zum Abschlussstichtag beizulegende niedrigere Wert angesetzt. Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen bewertet. Soweit eine Zuschreibung auf einen höheren Kurs bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten möglich war, wurde diese auch zum Bilanzstichtag durchgeführt.

Soweit Anlagegegenständen am Bilanzstichtag auf Dauer ein niedrigerer Wert beizulegen war, wurden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren bewertet.

130 Anhang

Die fertigen Erzeugnisse, die unfertigen Erzeugnisse und die noch nicht abrechenbaren Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen:

  • Fertigungsmaterialeinzelkosten
  • Fertigungslöhne
  • Sonderkosten der Fertigung
  • Variable Materialgemeinkosten
  • Angemessene Teile der fixen Materialgemeinkosten
  • Variable Fertigungsgemeinkosten
  • Angemessene Teile der fixen Fertigungsgemeinkosten
  • Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, für freiwillige Sozialleistungen, für betriebliche Altersversorgung, etc.

Das Niederstwertprinzip wurde angemessen berücksichtigt.

Vom Wahlrecht gemäß § 206 Abs. 3 UGB wurde Gebrauch gemacht. Aufgrund des hohen Anteils von langfristigen Fertigungsaufträgen an der gesamten Betriebsleistung wird nur durch die Aktivierung von angemessenen Teilen der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten die Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erreicht. Daher wurden bei Aufträgen, deren Ausführung sich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt, angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt. Die Herstellungskosten wurden insoweit reduziert, als dies für eine verlustfreie Bewertung notwendig ist.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden mit dem Entstehungskurs oder dem allenfalls niedrigeren Mittelkurs bewertet. Bei der Bewertung von Forderungen wurden erkennbare Risiken durch individuelle Abwertungen berücksichtigt.

Kassenbestand, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite weisen gemäß § 198 Abs. 5 UGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag aus, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

Die Rückstellungen für Abfertigungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der im März 2018 veröffentlichten finalen Fassung der AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Comittee) Stellungnahme "Personalrückstellungen (UGB)" ermittelt. In Übereinstimmung mit oben erwähnter Stellungnahme wurde die Rückstellung für Abfertigungen nach den Regeln des IAS 19 berechnet. Dabei kam ein Rechnungszinssatz von 1,3% p. a. (2,0%) und eine Steigerung der Gehälter von 3,0% p. a. (3,0%) zur Anwendung. Als Pensionsantrittsalter wurde das frühestmögliche Anfallsalter für die (vorzeitige) Alterspension gem. Pensionsreform 2004 zugrunde gelegt. Die Bildung beginnt jeweils mit dem erstmaligen Entstehen eines fiktiven Abfertigungsanspruches.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der im März 2018 veröffentlichten finalen Fassung der AFRAC Stellungnahme "Personalrückstellungen (UGB)" gebildet. In Übereinstimmung mit oben erwähnter Stellungnahme wurde die Rückstellung für Pensionen nach den Regeln des IAS 19 berechnet. Es wurden die "Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" AVÖ 2018-P in der Ausprägung für Angestellte verwendet. Das Pensionsantrittsalter wurde mit 60 bzw. 65 Jahren angenommen und der Rechnungszinssatz beträgt 1,3%. Dabei wurden die Pensionsanwartschaften nach dem laufenden Einmalprämienverfahren angesammelt.

Die Verteilung des Unterschiedsbetrages aus der Erstanwendung der neuen Sterbetafeln über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren wurde nicht in Anspruch genommen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken. In den übrigen Rückstellungen wurden, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips, alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie die der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend § 211 UGB ermittelt. Soweit erforderlich, werden sie im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt (§211 Abs. 1 UGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag, Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Entstehungskurs bzw. mit dem höheren Mittelkurs angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag einschließlich der angelasteten Zinsen angegeben. Soweit Zinstermine vom Bilanzstichtag abweichen, wurden vorausbezahlte Zinsen unter dem Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite ausgewiesen, noch nicht belastete Zinsen unter den sonstigen Verbindlichkeiten.

Die Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten zu anderen Bilanzpositionen ist, soweit erforderlich, bei den jeweiligen Posten angegeben.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird im beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage 1 zum Anhang) dargestellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Zugänge betreffen mit TEUR 2.913 Lizenzen für Office- und Entwicklungstools.

Sachanlagen

Die Zugänge bei den Sachanlagen betrugen TEUR 1.711. Test- und Demosysteme in Höhe von TEUR 324 wurden im Jahr 2019 als Betriebs- und Geschäftsausstattung aktiviert.

Die angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Berichtsjahr zur Gänze abgeschrieben.

Anlagen in Bau

Die Anlagen in Bau betreffen mit TEUR 75 Testsysteme, welche noch nicht vollständig fertiggestellt wurden.

Finanzanlagen

Die Erhöhung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist auf zwei Gesellschafterzuschüsse für die Frequentis DFS Aerosense GmbH von jeweils TEUR 49 und TEUR 135 zurückzuführen. Zusätzlich wurde eine ausstehende Einlage in Höhe von TEUR 18 an die Bluecall Systems GmbH einbezahlt. Der Abgang in Höhe von TEUR 101 resultiert aus der Löschung der Frequentis Saudi Arabia Ltd.

Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen reduzierten sich im Berichtsjahr aufgrund der Teilrückzahlung des langfristigen Darlehens der Frequentis Comsoft GmbH um TEUR 2.856.

Die Erhöhung der Beteiligungen ist mit TEUR 27 auf den Erwerb von 18% der Anteile an der AIRlabs Austria GmbH zurückzuführen.

Der angeschlossene Beteiligungsspiegel (Beilage 2 zum Anhang) enthält weitere Angaben zu den einzelnen Beteiligungsunternehmen.

Der Buchwert der festverzinslichen Wertpapiere ist zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr aufgrund einer durchgeführten Kapitalerhöhung bei der Altitude Angel Ltd. (6,88% Beteiligung) um TEUR 294 gestiegen. Diese Beteiligung wird unter den Wertpapieren ausgewiesen.

Vorräte

Die Vorräte umfassen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.609 7.516
Unfertige Erzeugnisse 804 1.083
Fertige Erzeugnisse 1.709 1.060
Noch nicht abrechenbare Leistungen 26.338 23.274
Kundenaufträge 35.420 32.009
erhaltene Anzahlungen -9.082 -8.735
Geleistete Anzahlungen 810 144
36.272 33.077

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Bei den übrigen Vorräten dienten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. jene niedrigeren Werte, die aufgrund der retrograden Bewertung von den bereits vereinbarten Lieferpreisen ermittelt wurden, als Basis für die Bewertung.

Aufgrund der Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 206 Abs. 3 UGB wurden bei Aufträgen, deren Ausführung sich über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt, angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten in Höhe von TEUR 4.171 (TEUR 3.793) berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 3.831 (TEUR 2.531) Lieferungen und Leistungen sowie mit TEUR 2.430 (TEUR 798) Darlehen sowie sonstige Finanzierungen.

Der Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände beinhaltet mit TEUR 1.022 die Forschungsprämie für 2019 sowie mit TEUR 1.160 die Forschungsprämie für 2018.

Im Posten sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in der Höhe von TEUR 2.399 (TEUR 3.020) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Kassenbestand, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten

Von diesem Posten entfallen TEUR 7 (TEUR 9) auf Kassenbestände und der Rest auf Guthaben bei Kreditinstituten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten setzt sich vor allem aus vorab geleisteten Zahlungen für die Miete Jänner 2020 (TEUR 300) und aus sonstigen Abgrenzungen (z.B. für Wartung, Mitglieds- und Versicherungsbeiträge 2020 oder vorab geleistete Zahlungen für Messen 2020) zusammen.

Latente Steuern

Die aktive latente Steuerabgrenzung resultiert aus folgenden zeitlich begrenzten Bewertungs- und Bilanzierungsunterschieden zwischen den Buchwerten des UGB-Abschlusses und den entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen:

Aktivwert 2019 Passivwert 2019 Aktivwert 2018 Passivwert 2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Abfertigungsrückstellung 5.819 5.094
Beteiligungsabschreibung und Veräußerung
(steuerliche 1/7 Regelung) 164 219
Pensionsrückstellung 1.283 990
Nutzungsdauer Betriebs- und
Geschäftsausstattung 278 283
Aktivposten Leasing -26
Zinsen verb. Unternehmen 95 95
Langfristige Rückstellungen 157 112
Steuerlicher Verlustvortrag 0 743
Long Term Incentive Plan 67 0
Aktivierbare Verwaltungs- und Vertriebskosten -4.171 -3.793
Summe 7.863 -4.197 7.536 -3.793
Saldierter Wert 3.666 3.743
25% latente Steuer 917 936

Eigenkapital

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. April 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 7. April 2024 um bis zu EUR 6 Mio. durch Ausgabe von bis zu 6 Mio. neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen zu erhöhen. Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes Kapital).

Im Zuge des Börsengangs (Initial Public Offering – IPO) wurden 13.199.999 Inhaberstückaktien mit Zulassungsbescheid der Wiener Börse AG vom 6. Mai 2019 zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse als Wertpapierbörse und mit Zulassungsbeschluss der Frankfurter Wertpapierbörse vom 13. Mai 2019 zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. In Summe wurden im IPO 2.873.975 Aktien zum Preis von EUR 18,00 am Kapitalmarkt platziert. Davon sind 1.200.000 Aktien neu ausgegeben worden, 1.673.975 bestehende Aktien wurden von Herrn Johannes Bardach verkauft. Neben den Inhaberstückaktien besteht noch eine vinkulierte Namensaktie, die von Herrn Johannes Bardach gehalten wird. Die Gesamtzahl der ausstehenden Aktien per 31. Dezember 2019 betrug 13.200.000 Aktien.

Nach dem Börsengang hält Johannes Bardach rund 68% (rund 8% direkt und 60% indirekt über die Frequentis Group Holding GmbH), die B&C Innovation Investments GmbH 10% und rund 22% entfallen auf den Streubesitz.

Der Ausgabepreis der Aktien hat EUR 18,00 betragen. Es handelt sich um Aktien ohne Nennbetrag, daher wurde vom Gesamterlös in Höhe von TEUR 21.600, der der Frequentis AG zufloss, der rechnerische Betrag in Höhe von TEUR 1.200 dem Grundkapital zugeordnet und der verbleibende Betrag in Höhe von TEUR 20.400 den Kapitalrücklagen.

Im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr begonnenen Long Term Incentive Programm wird eine Optionsrücklage in Höhe von TEUR 63 ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen und Abfertigungen

Für die Berechnung der Abfertigungsrückstellung wurde ein Rechnungszinssatz von 1,3% p.a. (2,0%) und eine Steigerung der Gehälter von 3,0% p. a. (3,0%) bei einem frühest-möglichen Pensionsantritt nach der Pensionsreform 2004 ASVG angenommen.

Für die Berechnung der Pensionsrückstellung wurde ebenfalls ein Rechnungszinssatz von 1,3% p.a. (2,0%) verwendet.

2019 2018
TEUR TEUR
Pensionsrückstellung 3.035 2.646
Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung 2.574 2.434
461 212

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen mit TEUR 5.574 (TEUR 3.920) Personalrückstellungen (hauptsächlich variable Gehälter, noch nicht konsumierte Urlaubstage, Prämien), mit TEUR 93 (TEUR 211) Rückstellungen für offene Fremdleistungen, mit TEUR 130 (TEUR 270) Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, mit TEUR 12.686 (TEUR 13.461) Rückstellungen für Projekte (Gewährleistung und Restkosten sowie drohende Verluste) und mit TEUR 303 (TEUR 165) eine Rückstellung für derivative Finanzinstrumente.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von TEUR 1.500 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren, ansonsten gibt es keine Verbindlichkeiten mit einer Fristigkeit von mehr als 5 Jahren.

Für die aushaftenden Verbindlichkeiten wurden keine dinglichen (hypothekarischen) Besicherungen abgegeben.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr zur Gänze die laufende Verrechnung.

Die im Vorjahr in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen zwei Darlehen in Höhe von TEUR 2.620 von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wurden im Berichtsjahr zur Gänze rückgezahlt.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 708 (TEUR 404) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Wesentlichen beinhaltet dieser Posten die Abgrenzung von im Voraus erhaltene Entgelte aus Wartungsverträgen.

Verpflichtungen aus der Nutzung von Sachanlagen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 238 Abs. 1 Z 14 UGB aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen beträgt im folgenden Geschäftsjahr 2020 TEUR 4.427 (TEUR 4.436) und in den folgenden fünf Jahren TEUR 19.842 (TEUR 20.442).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Zusammenhang mit Auftragserteilungen für größere Kundenprojekte an die Frequentis Deutschland GmbH hat die Frequentis AG eine Patronatserklärung für diese Tochtergesellschaft ausgestellt. Die quantitativ nicht determinierte Patronatserklärung ist auf Vertragserfüllung gerichtet, wobei der überwiegende Teil der Leistungen für die betroffenen Projekte durch die Frequentis AG selbst erbracht wird und per 31.12.2019 auch bereits zum größten Teil erbracht wurde.

Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung für größere Kundenprojekte der Frequentis Comsoft GmbH sowie der Frequentis Australasia Ltd. hat die Frequentis AG quantitativ nicht determinierte Patronatserklärungen, welche auf Vertragserfüllung gerichtet sind, ausgestellt.

Für die Wirtschaftsprüfung der Systems Interface Ltd. wurde eine Bestätigung bezüglich der finanziellen Unterstützung im Rahmen von Forderungsfactoring und Bankgarantien abgegeben.

Die Frequentis AG hat für verbundene Unternehmen mehrere Bankgarantien abgegeben, die zum Stichtag insgesamt iHv TEUR 15.013 (TEUR 13.724) ausgenützt waren. Sie betreffen überwiegend Frequentis Deutschland GmbH, Frequentis Australasia Pty. Ltd., Frequentis Comsoft GmbH, sowie Systems Interface Ltd.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Aufgliederung der Betriebsleistung nach Tätigkeitsbereichen (Werte in TEUR):

Air Traffic Public Safety &
2019 Management Transport Nicht aufteilbar Gesamt
Umsatzerlöse 150.954 67.217 2.894 221.066
Bestandsveränderung -326 3.725 0 3.399
Sonstige betr. Erträge 1.941 2.774 486 5.201
Betriebsleistung 152.570 73.716 3.380 229.666
Air Traffic Public Safety &
2018 Management Transport Nicht aufteilbar Gesamt
Umsatzerlöse 145.498 65.316 2.871 213.685
Bestandsveränderung 174 -1.307 0 -1.133

Sonstige betr. Erträge 1.436 1.080 81 2.597 Betriebsleistung 147.107 65.090 2.953 215.150

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geografisch bestimmten Märkten (Werte in TEUR):

2019 2018
Inland 7.298 10.841
EU 101.378 89.507
Drittländer 112.390 113.337
221.066 213.685

Sonstige betriebliche Erträge

(Werte in TEUR)

2019 2018
Abgang von Sachanlagen 8 22
Auflösung von Rückstellungen 3.485 163
Übrige betriebliche Erträge 1.708 2.412
5.201 2.597

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen mit TEUR 3.431 Anpassungen von Projektrückstellungen.

In den übrigen betrieblichen Erträgen sind Erlöse aus der Forschungsprämie in Höhe von TEUR 1.175 (TEUR 1.716) enthalten.

Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Abfertigungen in Höhe von TEUR 1.735 (TEUR 1.584) und Zahlungen an die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von TEUR 776 (TEUR 726) enthalten.

Aus der Reduzierung des Zinssatzes (von 2,0% auf 1,3%) bei der Berechnung der Abfertigungsrückstellung resultieren Aufwendungen in Höhe von TEUR 975 (TEUR 517).

Weiters sind im Personalaufwand TEUR 150 (TEUR 150) Zahlungen für die Pensionsversicherung, TEUR 89 (TEUR 93) Zahlungen an Bezugsberechtigte und TEUR 389 (TEUR 136) an Aufwendungen aus der Dotation der Pensionsrückstellung enthalten. Die Veränderung des Deckungskapitals der für die Deckung der Pensionsverpflichtungen abgeschlossenen Lebensversicherungen beträgt TEUR 229 (TEUR 205) und wird mit den Pensionsaufwendungen saldiert im Personalaufwand ausgewiesen.

Aus der Reduzierung des Zinssatzes (von 2,0% auf 1,3%) bei der Berechnung der Pensionsrückstellung resultieren Aufwendungen in Höhe von TEUR 276 (TEUR -52).

Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Aufteilung der planmäßigen Abschreibungen auf die einzelnen Posten des Anlagevermögens wird im beiliegenden Anlagenspiegel (Beilage 1) dargestellt.

Auf die Sofortabschreibung von geringwertigen Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern gem. § 13 EStG 1988 entfallen TEUR 201 (TEUR 306).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(Werte in TEUR)

2019 2018
Steuern 178 162
Übrige 34.766 37.685
34.944 37.847

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen (Werte in TEUR):

2019 2018
Reisekosten 8.184 8.987
Beratungskosten 5.135 5.244
Raummiete 4.143 4.388
Dotierung Projektrückstellung 2.547 4.652
Versicherungen 2.421 2.132
Honorare an freie Mitarbeiter / Leihpersonal 1.926 2.037
Sonstiger Werbeaufwand 1.390 1.576
Instandhaltung 1.283 1.262
Lizenzaufwand (bis 1 Jahr) 760 364
Reinigung 731 732
Strom, Gas, Wasser, Abwasser 724 612
Ausgangsfrachten 614 727
Bewirtungsaufwand 581 632
Gebühren und Beiträge 573 472
Telefon- und Internetgebühren 567 592
Bankspesen 567 456
Leasinggebühren 314 372
Büroaufwand 240 157
Personalbeschaffungskosten 232 413
Dotierung Rückstellung derivative 138 0
Finanzinstrumente
Wertberichtigung Forderungen 116 93
Schadensfälle 41 795
Diverse 1.539 990
34.766 37.685

Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis wird mit TEUR 3.863 (TEUR 266) ausgewiesen.

Erträge aus Beteiligungen

Im Berichtsjahr wurden Gewinnausschüttungen aus einem Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 105 (TEUR 172) vereinnahmt. Zusätzlich kam es noch zu Ausschüttungen in Höhe von TEUR 4.091 (TEUR 2.369) von sieben verbundenen Unternehmen.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sowie Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Im Berichtsjahr wurden Zinsen aufgrund der Ausleihung an ein verbundenes Unternehmen in Höhe von TEUR 167 (TEUR 217) ausgewiesen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Diese Aufwendungen beinhalten mit TEUR 96 (TEUR 122) den Aufwand für Bankzinsen und mit TEUR 226 (TEUR 197) Bankbereitstellungsgebühren.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im laufenden Geschäftsjahr kam es zu einem Aufwand für die österreichische Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 899. Im Vorjahr entfiel der Aufwand aufgrund des steuerlichen Verlustes.

Ausländische Quellensteuern in Höhe von TEUR 142 (TEUR 95) wurden aufwandswirksam erfasst.

Die Gesellschaft ist für die Zeiträume bis einschließlich 2016 vom Finanzamt geprüft.

Derivative Finanzinstrumente

Fremdwährungsrisiken wird mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten begegnet, sofern nicht eine natürliche Absicherung (Natural Hedge) vorgenommen werden kann (z. B. mittels Zulieferaufträgen in derselben Fremdwährung). Die größten Fremdwährungspositionen entstehen durch Exportumsätze in AUD, CAD, CHF, GBP, PLN, SGD und USD.

Frequentis AG hat die Zielsetzung, das jeweilige Fremdwährungsrisiko aus Kundenaufträgen zum Zeitpunkt des Auftragseinganges über die gesamte Projektlaufzeit durch Devisentermingeschäfte rollierend abzusichern und mittels laufendem Währungsmanagement zu überwachen und zu steuern. Das Sicherungsgeschäft (Forwards, Swaps) wird für ein Jahr abgeschlossen und jährlich in der Höhe der noch zu erwarteten Cash-Flows verlängert (historische Prolongation).

Die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung erfolgt gemäß der AFRAC Stellungnahme "Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten" aus September 2017. Für abgesicherte Bilanzpositionen und zukünftigen vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen wurde eine Bewertungseinheit von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument gebildet.

Bei Abschluss des Sicherungsgeschäftes wird ein prospektiver Effektivitätstest durchgeführt. Zu jedem Bilanzstichtag wird ein retrospektiver Effektivitätstest durchgeführt. Bei nicht effektiven Sicherungsbeziehungen werden betreffende Bewertungseinheiten aufgelöst und Derivat und Grundgeschäft getrennt voneinander bewertet.

Die nachfolgenden Tabellen zeigt den Bestand und den beizulegenden Zeitwert (Marktwert) der derivativen Finanzinstrumente zum Stichtag:

Typ Kaufwährung Kaufbetrag Verkaufs
währung
Verkaufsbetrag Marktwert zum
Stichtagskurs
DT EUR -269.672,73 SGD 426.838,00 7.879,77
DT EUR 2.993.216,80 USD -3.353.214,00 57.935,78
65.815,55
DT EUR 2.900.873,64 AUD -4.749.086,00 -27.127,45
DT EUR 34.894,81 CAD -53.574,00 -1.038,81
DT EUR 1.293.976,23 CHF -1.412.922,00 -11.309,32
DT EUR 18.208.167,41 GBP -16.264.329,00 -676.372,64
DT EUR 3.552.454,78 PLN -16.058.471,00 -141.615,56
DT EUR 2.036.756,56 SGD -3.208.786,00 -49.764,74
DT EUR 16.024.317,07 USD -19.713.128,00 -1.159.940,75
-2.067.169,26
Summe DT 46.774.984,56 -2.001.353,71

2019

2018
Typ Kaufwährung Kaufbetrag Verkaufs
währung
Verkaufsbetrag Marktwert zum
Stichtagskurs
DT EUR 1.783.104,35 AUD -2.880.182,00 50.094,88
DT EUR 194.613,47 CAD -297.254,00 8.466,38
DT EUR 8.879.909,38 GBP -7.983.374,00 77.564,01
DT EUR 1.987.424,94 USD -2.300.159,00 37.039,17
173.164,45
DT EUR 445.082,70 CHF -503.535,00 -4.292,12
DT EUR 2.973.953,33 GBP -2.729.540,00 -51.973,09
DT EUR 2.752.969,91 PLN -12.398.000,00 -70.093,59
DT EUR 1.091.894,15 SGD -1.747.116,30 -6.205,64
DT EUR 14.316.294,90 USD -17.918.107,00 -876.764,93
-1.009.329,37
Summe DT 34.425.247,13 -836.164,93

Für die Bewertung der Devisenterminkontrakte wurden die jeweiligen Stichtagskurse herangezogen.

Zum 31.12.2019 bestehende negative Marktwerte in Höhe von TEUR -1.764 (TEUR -844) und positive Marktwerte in Höhe von TEUR 66 (TEUR 173) wurden aufgrund bestehender Zuordnung zu Grundgeschäften und gegebener Effektivität der Sicherungsbeziehungen bilanziell nicht berücksichtigt.

Im Bilanzposten Drohverlustrückstellung wurden verbleibende negative Marktwerte in Höhe von TEUR 303 (TEUR 165) berücksichtigt. Die Veränderung der Rückstellung in Höhe von TEUR 138 (TEUR -87) wird in den übrigen betrieblichen Aufwänden (sonstigen betrieblichen Erträgen) ausgewiesen.

5. Organisation

6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Vorstand der Frequentis AG hat am 2. März 2020 – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft – einen Grundlagenbeschluss betreffend die Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes im Geschäftsjahr 2020 und, zu diesem Zweck, eine teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals, unter gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre, gefasst. Basierend auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 8. April 2019 soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 13.200.000 um bis zu EUR 80.000 auf bis zu EUR 13.280.000 durch Ausgabe von bis zu 80.000 neuen Aktien gegen Bareinlage erhöht werden. Das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung soll davon abhängig sein, wie viele Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes von den teilnehmenden Mitarbeitern geordert werden. Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes sollen teilnahmeberechtigte Mitarbeiter der Gesellschaft sowie bestimmter österreichischer und deutscher Tochtergesellschaften neue Aktien zu einem begünstigten Erwerbspreis erwerben können. Im Falle einer Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft wird das endgültige Ausmaß der Kapitalerhöhung vom Vorstand (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) voraussichtlich am 4. Mai 2020 – auf Basis der Nachfrage durch teilnahmeberechtigte Mitarbeiter – festgelegt werden.

Die Frequentis AG hat 51% an der ATRiCS Advanced Traffic Solutions GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau, Deutschland, erworben. ATRiCS wurde 2002 gegründet und ist ein eigentümergeführtes Unternehmen. Es bietet Software-Lösungen für das Rollverkehrsmanagement auf Flughäfen sowie begleitender Beratung für Flughäfen und Flugsicherungen an. Der Kaufvertrag wurde am 05. März 2020 unterzeichnet, das Closing erfolgt am 01. April 2020. Ab diesem Tag wird Frequentis ATRiCS voll konsolidiert.

7. Angaben über Organe und Arbeitnehmer

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

  • Norbert Haslacher, Vorstandsvorsitzender
  • Sylvia Bardach
  • Hermann Mattanovich

Bezüge der Mitglieder des Vorstands

Die Gesamtbezüge der Vorstände betrugen im Berichtsjahr TEUR 1.423 (TEUR 2.731).

Optionen für Mitglieder des Vorstands

Im Berichtsjahr wurde ein Long Term Incentive Programm (LTIP) mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Norbert Haslacher abgeschlossen. Der Leistungszeitraum umfasst drei Jahre (1.1.2019 bis 31.12.2021) und der Anspruch beträgt maximal 14.000 Aktien (brutto – vor Abzug von Steuern und Gebühren), wobei seine Abgeltung durch Übertragung der entsprechenden Aktienzahl des Nettobetrages in das Wertpapierdepot des Vorstands erfolgt. Abhängig von der Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Anspruchstag der 30. April 2022.

Der Anspruch auf die maximale Anzahl von 14.000 Aktien entsteht bei einem Zielerreichungsgrad von 100%. Geringere Zielerreichungsgrade führen zu einer aliquoten Kürzung des Anspruchs. Ein Zielerreichungsgrad von weniger als 50% führt zu keiner Zuteilung von Aktien.

Ab dem Tag der Auszahlung kann ein Drittel der unter dem LTIP 2019 erworbenen Aktien veräußert werden. In jedem Fall darf aber nur eine solche Anzahl der im Rahmen dieses LTIP erworbenen Aktien veräußert werden, dass zu jeder Zeit ein Mindestbestand von 7.000 unter einem Long Term Incentive Plan erworbenen Aktien der Gesellschaft gehalten wird. Die Rechte aus diesem LTIP sind nicht übertragbar.

Die Ermittlung des insgesamt erwarteten Aufwands aus der LTIP-Verpflichtung errechnet sich nach dem Zeitwert der Aktien zum 30.9.2019 (Kurswert der Aktie zum Zeitpunkt der Vereinbarung) in Höhe von EUR 18,05 multipliziert mit der Anzahl der ausgelobten Aktien und dem erwarteten Zielerreichungsgrad.

Im Berichtsjahr wird in diesem Zusammenhang eine Optionsrücklage in Höhe von TEUR 63 ausgewiesen.

Kredite an Mitglieder des Vorstands

Im Berichtsjahr gab es weder Kredite, Vorschüsse noch Haftungen im Zusammenhang mit einem Mitglied des Vorstands.

Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen, unter Berücksichtigung der Veränderung der Rückstellungen sowie der Erträge des Deckungskapitals der für die Deckung der Pensionsverpflichtungen abgeschlossenen Lebensversicherungen, verteilen sich wie folgt (Angaben in TEUR):

Abfertigungen Abfertigungen Pensionen Pensionen
2019 2018 2019 2018
Vorstand 43 256 399 173
Leitende Angestellte 66 356 0 0
Andere Arbeitnehmer 2.402 1.697 0 0
2.511 2.309 399 173

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

  • Dipl. Ing. Johannes Bardach, Vorsitzender
  • DDr. Karl Michael Millauer, Stellvertreter des Vorsitzenden
  • Dipl. Ing. Dr. Boris Nemsic, Mitglied
  • Mag. Reinhold Daxecker, Mitglied
  • Mag. Petra Preining, Mitglied seit 20.09.2019
  • Dipl. Ing. Gabriele Schedl, Mitglied gem. § 110 ArbVG
  • Dip. Ing. Siegfried Meisel, Mitglied gem. § 110 ArbVG seit 01.01.2019
  • Ing. Reinhard Steidl, Mitglied gem. § 110 ArbVG seit 20.09.2019

Die Aufsichtsratvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 103 (TEUR 37).

Im Berichtsjahr gab es weder Kredite, Vorschüsse noch Haftungen im Zusammenhang mit einem Mitglied des Aufsichtsrats.

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich beschäftigten Dienstnehmer der Frequentis AG im Sinne der Bestimmungen des § 239 Abs. 1 Z 1 UGB betrug 993 (971) Angestellte.

8. Sonstige Angaben

Abschlussprüfer

Die Angabe der Aufwendungen für den Abschlussprüfer unterbleibt, da von der Erleichterungsbestimmung gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB Gebrauch gemacht wird.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft keine wesentlichen und marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossen.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der im Jahresabschluss der Frequentis AG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt EUR 6.968.771,68; der Bilanzgewinn beläuft sich auf EUR 47.341.236,37.

Der Vorstand der Frequentis AG schlägt der Hauptversammlung am 14. Mai 2020 die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je Aktie vor.

Der verbleibende Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Wien, am 13. März 2020

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens 2019

01.01.2019 Zugang Anschaffungs- und Herstellungskosten AbgangUmbuchung 31.12.2019 01.01.2019 Kumulierte Abschreibung
Zugang
Abgang 31.12.2019 Buchwert
31.12.2018
Buchwert Abschreibung Zuschreibung
31.12.2019 Geschäftsjahr Geschäftsjahr
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Konzessionen,
gewerbliche
Schutzrechte und
ähnliche Rechte und
Vorteile, sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
10.168.392 3.093.289 1.719.012 7.560 11.550.229 8.807.865 1.680.790 1.710.191 8.778.464 1.360.527 2.771.765 1.680.790 -
2. Anzahlungen für
immaterielle
Vermögensgegenstände
82.560 186.449 - -7.560 261.449 - - - - 82.560 261.449 - -
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
10.250.952 3.279.738 1.719.012 - 11.811.678 8.807.865 1.680.790 1.710.191 8.778.464 1.443.087 3.033.214 1.680.790 -
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden
Grund
3.941.643 68.813 277.840 - 3.732.616 2.155.510 185.715 275.924 2.065.301 1.786.133 1.667.315 185.715 -
2. Technische Anlagen und
Maschinen
3.466.462 49.850 13.704 - 3.502.608 2.995.420 115.872 13.167 3.098.125 471.042 404.483 115.872 -
3. Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
16.750.590 1.517.555 906.107 14.746 17.376.785 13.223.340 1.977.042 902.694 14.297.689 3.527.250 3.079.096 1.977.042 -
4. Anlagen im Bau 14.746 74.555 - -14.746 74.555 - - - - 14.746 74.555 - -
Summe Sachanlagen 24.173.441 1.710.773 1.197.651 - 24.686.564 18.374.270 2.278.629 1.191.785 19.461.115 5.799.171 5.225.449 2.278.629 -
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
10.302.363 201.600 101.409 - 10.402.553 217.909 - 101.409 116.500 10.084.453 10.286.053 - -
2. Ausleihungen an
verbundene
Unternehmen
7.144.000 - 2.856.000 - 4.288.000 - - - - 7.144.000 4.288.000 - -
3. Beteiligungen 302.253 27.000 - - 329.253 - - - - 302.253 329.253 - -
4. Festverzinsliche
Wertpapiere
569.377 293.766 - - 863.143 - - - - 569.377 863.143 - -
Summe Finanzanlagen 18.317.992 522.366 2.957.409 - 15.882.949 217.909 - 101.409 116.500 18.100.083 15.766.449 - -
Gesamt 52.742.386 5.512.877 5.874.072 - 52.381.191 27.400.045 3.959.419 3.003.385 28.356.079 25.342.341 24.025.112 3.959.419 -

Beteiligungsspiegel 2019

Angabe über Beteiligungen gem. § 238 Abs. 1 Z 4 UGB

Anteil am
Stammkapital
Bezeichnung Sitz Stammkapital % Betrag Buchwert
31.12.2019
Eigenkapital Ergebnis
Jahres
abschluss
Jahresüber
schuss/
Fehlbetrag
1. Verbundene Unternehmen
Frequentis Slovakia s.r.o. Bratislava EUR 8.299 100,0 EUR 8.299 EUR 17.863,48 EUR 909.629 EUR 177.96131.12.2019
Frequentis UK Ltd. Twickenham GBP 10.000 100,0 GBP 10.000 EUR 11.262,84 GBP 664.127 GBP 65.46031.12.2019
Frequentis Canada Ltd. Ottawa CAD 10.000 100,0 CAD 10.000 EUR 6.435,18 CAD 2.715.725 CAD 465.89631.12.2019
TEAM Communication Technology
Management GmbH
Wien EUR 250.000 51,0 EUR 127.500 EUR 220.050,28 EUR 2.202.809 EUR 1.237.01731.12.2019
Frequentis USA Inc. Columbia USD 2.001.000 100,0 USD 2.001.000 EUR 1.353.286,21 USD 6.522.710 USD 1.491.48731.12.2019
Frequentis Deutschland GmbH Langen EUR 26.000 100,0 EUR 26.000 EUR 721.512,41 EUR 3.187.236 EUR 298.28631.12.2019
Frequentis Singapore Pte. Ltd. Singapur SGD 25.000 100,0 SGD 25.000 EUR 14.534,88 SGD 653.835 SGD 99.25931.12.2019
Frequentis Australasia Pty. Ltd. Banyo AUD 5.000 100,0 AUD 5.000 EUR 3.125,00 AUD 1.645.974 AUD 18.38131.12.2019
CNS-Solutions & Support GmbH Wien EUR 35.000 100,0 EUR 35.000 EUR 235.000,00 EUR 1.394.240 EUR 233.64631.12.2019
BlueCall Systems GmbH Wien EUR 35.000 100,0 EUR 35.000 EUR 52.500,00 EUR 43.513 EUR -2.13931.12.2019
Frequentis Romania SRL Cluj-Napoca RON 42.723 100,0 RON 42.723 EUR 10.000,00 RON 4.186.588 RON 825.56331.12.2019
Secure Service Provision GmbH Leipzig EUR 25.000 80,0 EUR 20.000 EUR 20.000,00 EUR 1.613.137 EUR 602.97631.12.2019
PDTS GmbH Wien EUR 1.036.336 100,0 EUR 1.036.336 EUR 1.423.826,74 EUR 1.381.331 EUR 143.46431.12.2019
Frequentis California Inc. Monterey USD 305.000 100,0 USD 305.000 EUR 224.760,50 USD 965.024 USD 463.31431.12.2019
Frequentis Czech Republic s.r.o. Prag CZK 200.000 100,0 CZK 200.000 EUR 7.782,10 CZK 1.123.413 CZK -371.39031.12.2019
Frequentis do Brasil Assessoria,
Servicos e comercio de sistemas de
informacao e comunicacao Ltda.
Sao Paulo BRL 500.000 99,0 BRL 495.000 EUR 95.064,84 BRL 1.916.424 BRL 484.93731.12.2019
Frequentis (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai CNY 1.895.249 100,0 CNY 1.895.249 EUR 200.000,00 CNY 6.320.218 CNY 2.476.11731.12.2019
Frequentis Solutions s.r.o Bratislava EUR 5.000 100,0 EUR 5.000 EUR 5.000,00 EUR 305.648 EUR 114.47031.12.2019
Systems Interface Ltd. Surrey GBP 10.000 51,0 GBP 5.100 EUR 1.202.213,10 GBP -133.763 GBP -241.92631.12.2019
Frequentis Norway AS Oslo NOK 300.000 100,0 NOK 300.000 EUR 36.174,53 NOK 1.201.934 NOK 240.63831.12.2019
Frequentis France SARL Toulouse EUR 30.000,00 100,0 EUR 30.000 EUR 30.000,00 EUR 118.925 EUR 15.61631.12.2019
Frequentis Comsoft GmbH Karlsruhe EUR 3.000.000 100,0 EUR 3.000.000 EUR 4.002.500,00 EUR 4.417.978 EUR 2.112.50131.12.2019
Frequentis Middle East Ltd. Abu Dhabi AED 50.000 98,0 AED 49.000 EUR 184.561,40 AED 898.042 AED 90.08431.12.2019
Frequentis DFS Aerosense GmbH Wien EUR 35.000 70,0 EUR 24.500 EUR 208.600,00 EUR 214.022 EUR -80.77131.12.2019
EUR 10.286.053,49
2. Assoziierte Unternehmen
Group EAD Europe S.L. Madrid EUR 1.000.000 28,0 EUR 280.000 EUR 280.000,00 EUR 1.925.509 EUR 373.14731.12.2018
Mission Embedded GmbH Wien EUR 35.000 20,0 EUR 7.000 EUR 7.000,00 EUR 830.809 EUR 187.97931.12.2019
AIRNAV Technology Services Inc. Iloilo PHP 1.100.000 40,0 PHP 440.000 EUR 15.252,62 PHP 5.503.342 PHP 1.587.92531.12.2018
AIRlabs GmbH (in Gründung) Graz EUR 150.000 18,0 EUR 27.000 EUR 27.000,00 EUR 150.000 EUR 031.12.2019
EUR 329.252,62
EUR 10.615.306,11

Beteiligungsspiegel 2018

Angabe über Beteiligungen gem. § 238 Abs. 1 Z 4 UGB

Anteil am
Stammkapital
Bezeichnung Sitz Stammkapital % Betrag Buchwert
31.12.2018
Eigenkapital Ergebnis
Jahresüber
schuss/
Fehlbetrag
Jahres
abschluss
1. Verbundene Unternehmen
Frequentis Slovakia s.r.o. Bratislava EUR 8.299 100,0 EUR 8.299 EUR 17.863,48 EUR 731.668 EUR 118.602 31.12.2018
Frequentis UK Ltd. Twickenham GBP 10.000 100,0 GBP 10.000 EUR 11.262,84 GBP 598.666 GBP 111.983 31.12.2018
Frequentis Canada Ltd. Ottawa CAD 10.000 100,0 CAD 10.000 EUR 6.435,18 CAD 2.829.829 CAD 725.688 31.12.2018
TEAM Communication Technology
Management GmbH
Wien EUR 250.000 51,0 EUR 127.500 EUR 220.050,28 EUR 1.865.791 EUR 901.741 31.12.2018
Frequentis USA Inc. Columbia USD 2.001.000 100,0 USD 2.001.000 EUR 1.353.286,21 USD 4.952.567 USD 1.448.022 31.12.2018
Frequentis Deutschland GmbH Langen EUR 26.000 100,0 EUR 26.000 EUR 721.512,41 EUR 3.088.950 EUR 184.506 31.12.2018
Frequentis Singapore Pte. Ltd. Singapur SGD 25.000 100,0 SGD 25.000 EUR 14.534,88 SGD 554.576 SGD 85.684 31.12.2018
Frequentis Australasia Pty. Ltd. Banyo AUD 5.000 100,0 AUD 5.000 EUR 3.125,00 AUD 1.627.593 AUD 463.352 31.12.2018
CNS-Solutions & Support GmbH Wien EUR 35.000 100,0 EUR 35.000 EUR 235.000,00 EUR 1.160.594 EUR 234.909 31.12.2018
BlueCall Systems GmbH Wien EUR 35.000 100,0 EUR 35.000 EUR 35.000,00 EUR 28.152 EUR -1.969 31.12.2018
Frequentis Romania SRL Cluj-Napoca RON 42.723 100,0 RON 42.723 EUR 10.000,00 RON 3.361.024 RON 616.092 31.12.2018
Secure Service Provision GmbH Leipzig EUR 25.000 80,0 EUR 20.000 EUR 20.000,00 EUR 1.502.594 EUR 714.541 31.12.2018
PDTS GmbH Wien EUR 1.036.336 100,0 EUR 1.036.336 EUR 1.423.826,74 EUR 1.530.291 EUR -4.018 31.12.2018
Frequentis California Inc. Monterey USD 305.000 100,0 USD 305.000 EUR 224.760,50 USD 900.840 USD 245.245 31.12.2018
Frequentis Czech Republic s.r.o. Prag CZK 200.000 100,0 CZK 200.000 EUR 7.782,10 CZK 1.494.803 CZK 824.621 31.12.2018
Frequentis do Brasil Assessoria,
Servicos e comercio de sistemas de
Sao Paulo BRL 500.000 99,0 BRL 495.000 EUR 95.064,84 BRL 1.431.487 BRL 188.525 31.12.2018
informacao e comunicacao Ltda.
Frequentis Saudi Arabia Ltd. (in
Liquidation)
Riyadh SAR 500.000 95,0 SAR 475.000 EUR - SAR - SAR 4.472 31.12.2018
Frequentis (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai CNY 1.895.249 100,0 CNY 1.895.249 EUR 200.000,00 CNY 3.845.240 CNY 296.888 31.12.2018
Frequentis Solutions s.r.o Bratislava EUR 5.000 100,0 EUR 5.000 EUR 5.000,00 EUR 191.178 EUR 80.916 31.12.2018
Systems Interface Ltd. Surrey GBP 10.000 51,0 GBP 5.100 EUR 1.202.213,10 GBP 108.162 GBP -107.455 31.12.2018
Frequentis Norway AS Oslo NOK 300.000 100,0 NOK 300.000 EUR 36.174,53 NOK 961.296 NOK 326.127 31.12.2018
Frequentis France SARL Toulouse EUR 30.000 100,0 EUR 30.000 EUR 30.000,00 EUR 103.309 EUR 26.061 31.12.2018
Frequentis Comsoft GmbH Karlsruhe EUR 3.000.000 100,0 EUR 3.000.000 EUR 4.002.500,00 EUR 2.305.477 EUR 1.127.219 31.12.2018
Frequentis Middle East Ltd. Abu Dhabi AED 50.000 98,0 AED 49.000 EUR 184.561,40 AED 807.958 AED 17.958 31.12.2018
Frequentis DFS Aerosense GmbH Wien EUR 35.000 70,0 EUR 24.500 EUR 24.500,00 EUR 31.792 EUR -3.208 31.12.2018
EUR 10.084.453,49
2. Assoziierte Unternehmen
Group EAD Europe S.L. Madrid EUR 1.000.000 28,0 EUR 280.000 EUR 280.000,00 EUR 2.165.402 EUR 651.040 31.12.2017
Mission Embedded GmbH Wien EUR 35.000 20,0 EUR 7.000 EUR 7.000,00 EUR 642.830 EUR 187.756 31.12.2018
AIRNAV Technology Services Inc. Iloilo PHP 1.100.000 40,0 PHP 440.000 EUR 15.252,62 PHP 3.915.416 PHP 3.183.833 31.12.2018
EUR 302.252,62
EUR 10.386.706,11

Wien, am 13. März 2020

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Frequentis AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

• Bilanzierung des Projektgeschäfts

Bilanzierung des Projektgeschäfts

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen:

Der weitaus überwiegende Anteil der ausgewiesenen Umsatzerlöse stammt aus dem Projektgeschäft, welches im Wesentlichen Liefer- und Wartungsprojekte umfasst. Es handelt sich dabei um eine große Anzahl von Projekten, die sich in Projektvolumen, technischer Komplexität und Laufzeit unterscheiden, wobei einige Projekte eine Laufzeit von mehreren Jahren aufweisen. Bei Wartungsprojekten erfolgt die Umsatzrealisierung in der Regel zeitraumbezogen. Die Erfassung der Umsatzerlöse aus Lieferprojekten erfolgt mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bzw. Abnahme durch den Kunden. Projekte, die noch nicht abgeschlossen sind, werden unter den noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe ihrer bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten ausgewiesen. Insoweit bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten voraussichtlich ein Verlust entsteht, kommt es zu einer Verminderung des Bilanzansatzes der noch nicht abrechenbaren Leistungen. Falls der Buchwert der noch nicht abrechenbaren Leistungen durch diese Wertberichtigung gänzlich reduziert wird, erfolgt darüber hinaus der Ansatz einer Rückstellung für drohende Verluste. Dies gilt in gleicherweise auch für verlustbringende Wartungsprojekte.

Bei einigen laufenden oder abgeschlossenen Projekten kann es zu unterschiedlichen Auffassungen mit Kunden über Art und Umfang der Leistungen bzw. die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kommen, woraus sich Auswirkungen auf die Projektkosten und Projektergebnisse ergeben. Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und der projektbezogenen Rückstellungen erfordern daher in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen. Aufgrund des wesentlichen Umfangs des Projektgeschäftes ergibt sich daraus das Risiko einer unrichtigen Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen und projektbezogenen Rückstellungen sowie der damit unmittelbar zusammenhängenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung des Projektgeschäfts sind im Anhang unter den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-grundsätzen, den Erläuterungen zur Bilanz (Vorräte bzw. Sonstige Rückstellungen) sowie in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Umsatzerlöse) enthalten.

Prüferisches Vorgehen:

Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem die Freigabe der Projektkalkulation beim Abschluss neuer Verträge, die Erfassung und Zuordnung von Fremdleistungen als Projektkosten sowie die Überwachung und Überprüfung laufender Projekte und Kalkulationen bis zum Projektabschluss.

Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung haben wir auf Stichprobenbasis einzelne Projekt einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und für diese Projekte insbesondere die im Rahmen der Bewertung vorgenommenen Ermessens-entscheidungen beurteilt. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte nach risikoorientierten Kriterien wie Projektgröße, Projektmarge, Projektart oder Laufzeit. Sofern sich bei mehrjährigen Projekten wesentliche Anpassungen der Einschätzungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben, wurde dieser Umstand ebenfalls bei der Auswahl der Stichprobe berücksichtigt. Die Prüfungshandlungen umfassten vor allem die Durchsicht der zugrundliegenden Verträge und Vereinbarungen, die Befragung von kaufmännisch und operative Projektverantwortlichen zur Plausibilität der getroffenen Schätzungen und Annahmen, die Analyse aktueller Projektinformationen sowie die Abstimmung der Annahmen und in die Schätzung eingeflossenen Werte mit Vertragsdokumenten und anderen relevanten Unterlagen. Hinsichtlich der bei den noch nicht abgeschlossenen Projekten erfassten Herstellungskosten haben wir die Kostenstruktur (erfasste Projektstunden und deren Bewertung, zugekaufte Fremdleistungen) analysiert und Auffälligkeiten hinterfragt. Im Hinblick auf die Umsatzrealisierung haben wir für die im Geschäftsjahr vorgenommenen Projektabrechnungen stichprobenartig überprüft, ob entsprechende Abnahmeprotokolle der jeweiligen Auftraggeber vorhanden sind.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungs-vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen aus-wirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden in der ordentlichen Hauptversammlung am 08.04.2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29.10.2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Wir haben keine Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft und für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 16. März 2020

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Mag. Gerhard Fremgen Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 13. März 2020

Norbert Haslacher Vorstandsvorsitzender

Sylvia Bardach Hermann Mattanovich

Glossar

Das Glossar erläutert Fachbegriffe und Abkürzungen aus dem Geschäftsumfeld von Frequentis sowie dem Finanz-Bereich.

Glossar für Begriffe aus dem Frequentis-Geschäftsumfeld

Begriff Erklärung
3020 LifeX Produktbezeichnung für die multi-mediale Kollaborationsplattform von Frequentis im
Teilmarkt Public Safety
AAR Air-to-Air Refueling
Luft-Betankung
AFTN Aeronautical Fixed Telecommunication Network
Festes Flugfernmeldenetz; Datennetz zur Übermittlung von Luftfahrtdaten zwischen
ortsgebundenen Fernmeldestellen
AIDA Aeronautical Integrated Data Exchange Agent
Lösung für eine einheitliche und zuverlässige Handhabung von Luftfahrtmeldungen
AIM Aeronautical Information Management
Luftfahrtinformationsdienste, die die Piloten mit allen für die Flugdurchführung notwendigen
Informationen versorgen
AMHS; MHS Aeronautical Message Handling Services
MHS: System für die Verarbeitung und Weitergabe von Luftfahrtnachrichten, basierend auf
einem ICAO-Standard für die Luft-Boden-Boden-Kommunikation; z.B. für die Übertragung
von NOTAM (notice to airmen), Flugplänen oder meteorologischen Daten
ARTAS Air Traffic Management suRveillance Tracker And Server
Luftraum Management Überwachungs-Tracker und Server
ASGARD Produktbezeichnung für eine speziell für Feuerwehren entwickelte Kommunikationslösung in
Deutschland
ATC Air Traffic Control
Flugsicherung
ATM Air Traffic Management

Flugverkehrsmanagement (engl. Air Traffic Management, ATM) - dient der
Sicherstellung einer sicheren und effizienten Bewegung von Luftfahrzeugen während
allen Phasen ihres Betriebes

Bezeichnung für eines der beiden Segmente von Frequentis, das die Teilmärkte ATM
Civil (in diesem ist auch AIM / Aeronautical Information Management inkludiert) sowie
ATM Defence umfasst
CEF Connecting Europe Facility
Fazilität zur Förderung der Verkehrs-, Energie- und Breitbandinfrastruktur in Europa
EAD European AIS (Aeronautical Information Services) Database
Seit 2003 ist die "European AIS Database" erfolgreich in Betrieb; das von Frequentis
entwickelte und von der GroupEAD betriebene System stellt die Vereinheitlichung und
Harmonisierung der für die Luftfahrt relevanten Daten sicher und sorgt somit für noch mehr
Sicherheit bei gleichzeitiger Reduktion der Wartungskosten; damit repräsentiert es einen
ersten Meilenstein für den "Single European Sky"
EENA European Emergency Number Association
Legt die Standards für die europaweite Vernetzung von notrufbearbeitenden Stellen sowie
gemeinsame Projekte fest (Euro-Notruf 112)
EFES Projektname für eine Elektronische Flugdatenmanagementlösung für die wichtigsten
polnischen Flughäfen
EUROCAE European Organization for Civil Aviation Equipment
EUROCAE ist eine gemeinnützige Organisation, die sich mit der Standardisierung von
Elektronik in der Luftfahrt beschäftigt
FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in
Österreich
FRMCS Future Railway Mobile Communication System
Beschreibung der nächste nGeneration des international standardisierten Eisenbahn
Mobilfunksystems basierend auf der 4G/5G Mobilfunkarchitektur
FTI Forschung, Technologie und Innovation
GMDSS Global Maritime Distress and Safety System
Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem; eine Zusammenfassung von technischen
Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur
Sicherung der Schifffahrt
GOF U-space Ein Projekt von SESAR Joint Undertaking mit dem Ziel der sicheren Integration von Drohnen
in den Luftverkehr; dafür fanden im Laufe des Jahres 2019 umfassende Tests und
Demonstrationen in Estland und Finnland (Gulf of Finland, GOF) statt
GSM-R GSM for Railways
Ein auf dem weltweiten Funkstandard GSM aufbauendes Mobilfunksystem, das speziell auf
die Verwendung im Eisenbahnbereich angepasst wurde
IBB Installed Base Business
Folgegeschäft zu installierten Systemen und Lösungen
ICAO International Civil Aviation Organization
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten
Nationen mit Hauptsitz im kanadischen Montreal; das Ziel der Organisation ist es ein
nachhaltiges Wachstum des globalen Zivilluftverkehrssystems zu fördern
ICM Incident and Crisis Management
Ein Lösungsablauf, der auf Zeit, Ort und Klassifizierung des Ereignisses basiert, um es den
Betreibern in der Leitstelle und dem Personal vor Ort zu ermöglichen, geplante Ereignisse,
betriebliche und technische Vorfälle sowie Notfall- und Krisensituationen effizient zu
handhaben
IP-Netze IP steht für "Internet Protocol"
IP-Netze arbeiten mit dem IP-Protokoll und der Datenpaketvermittlung; sie bestehen aus
Teilnetzen, die über Router oder Switches an das eigentliche Backbone-Netz angeschlossen
werden, das die Kommunikationsinfrastruktur darstellt
KIT Karlsruher Institut für Technologie
MQ-25 Drohne der U.S. Navy mit der primären Aufgabe der Luftbetankung von Flugzeugen
NG911 Next Generation 9-1-1
Standard für die technische Architektur sowie die Komponenten eines zukünftigen
Notrufsystems in Nordamerika, inkl. der Abwicklung von VoIP-basierten Notrufen,
festgesetzt von der Nordamerikanische Notruforganisation NENA
PST Public Safety & Transport
Bezeichnung für eines der beiden Segmente von Frequentis, das die Teilmärkte Public Safety
(Öffentliche Sicherheit / Polizei, Feuerwehr und Rettungsorganisationen), Public Transport
(Eisenbahn) und Maritime (Küstenwache und Hafenbetreibern) umfasst
REM Rail Emergency Management
Umfasst die Implementierung eines automatisationsgestützten Notfallworkflow- sowie
Alarmierungs- und Verständigungssystems für betriebliche Störungen im Zugverkehr
ROC Rail Operations Center
Betriebsleitzentrale
SESAR Single European Sky ATM Research
Eine von der Europäischen Kommission und der Europäischen Flugsicherungsbehörde
EUROCONTROL ins Leben gerufene pan-europäische Initiative zur Vereinheitlichung,
Harmonisierung und Synchronisierung der Dienste im Rahmen des europäischen
Flugverkehrsmanagements
URCA Unified Railway Communication and Application
VCX Produktbezeichnung für einen von Frequentis entwickelten Netzwerkknoten

Glossar für Finanzbegriffe

Begriff Erklärung
BIP Bruttoinlandsprodukt
Gibt den Gesamtwert aller Güter, d. h. Waren und Dienstleistungen, an, die innerhalb eines
Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft als Endprodukte hergestellt
wurden, nach Abzug aller Vorleistungen
CAPEX Capital Expenditure
Investitionsausgaben für längerfristige Anlagegüter
Cash Flow Geldfluss
C-Regeln Regelkategorie (C = Comply) des ÖCGK, die eingehalten werden muss; Abweichungen davon
müssen erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen
CSR Corporate Social Responsibility
Soziale Verantwortung von Unternehmen
EBIT Earnings Before Interest and Taxes
Ergebnis vor Steuern und Zinsen
EBITDA Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung
EBIT-Marge EBIT in Prozent des Umsatzes
ECL Expected Credit Loss
Erwartete Forderungsausfälle
Eigenkapital (auch
EK)
Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern durch Einzahlung und/oder Einlage bzw.
aus einbehaltenen Gewinnen zur Verfügung stehen
Eigenkapital-Quote Eigenkapital / Summe Passiva
FN Firmenbuchnummer; österreichweit zur eindeutigen Kennzeichnung eines Rechtsträgers
FQT Ticker-Symbol der Frequentis-Aktie
Free Cash Flow Nettogeldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit – Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit
IAS International Accounting Standards
IASB International Accounting Standards Board
IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsvorschriften
IKS Internes Kontrollsystem
IoT Internet of Things
Internet der Dinge
IPO Initial Public Offering
Börsengang
ISIN International Securities Identification Number
Internationale Kennnummer für Wertpapiere, ISIN von Frequentis: ATFREQUENT09
IWF Internationaler Währungsfonds
L-Regeln Regelkategorie (L =Legal Requirements) des ÖCGK, die auf zwingenden Rechtsvorschriften
beruht
LTIP Long Term Incentive Plan
Langfristiges, aktienbasiertes und leistungsabhängiges Incentive- und Vergütungsprogramm
MINT eine zusammenfassende Bezeichnung von Studienfächern beziehungsweise Berufen aus den
Bereichen Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Technik
NaDiVeG Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
ÖCGK Österreichischer Corporate Governance Kodex
OCI Other Comprehensive Income
Sonstiges Ergebnis
R-Regeln Regelkategorie (R = Recommendations) des ÖCGK, die Empfehlungscharakter hat und deren
Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist
TEUR Tausend Euro
UGB Österreichisches Unternehmensgesetzbuch

Finanzkalender 2020

02.04.2020 2019 auf einen Blick
Jahresergebnis 2019
04.05.2020 Nachweisstichtag Hauptversammlung
14.05.2020 Hauptversammlung, Wien
18.05.2020 Ex-Dividendentag
Umsatz in EUR Mio. 19.05.2020 Nachweisstichtag Dividende
EBIT in EUR Mio.
Auftragseingang in EUR Mio.
20.05.2020 Dividendenzahltag
18.08.2020 Halbjahresfinanzbericht 2020
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303,6

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In dieser Publikation ist mit "Frequentis" oder "Frequentis-Gruppe" der Konzern gemeint, mit "Frequentis AG" wird die Muttergesellschaft (Einzelgesellschaft) bezeichnet.

Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in dieser Publikation kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

+6,3% +10,3% +9,0% Die in dieser Publikation enthaltenen Prognosen, Planungen und zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Wie alle Aussagen über die Zukunft unterliegen sie Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die im Ergebnis auch zu erheblichen Abweichungen führen können. Für den tatsächlichen Eintritt von Prognosen und Planungswerten sowie zukunftsgerichteten Aussagen kann keine Gewähr geleistet werden. Die Informationen in dieser Publikation sind nur für allgemeine Informationszwecke. Es kann keine Garantie für die Vollständigkeit der Inhalte gegeben werden. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

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