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freenet AG — Management Reports 2021
Jun 24, 2021
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Management Reports
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Publication

freenet AG
Büdelsdorf
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2020
* kennzeichnet prüfbare und nicht prüfbare lageberichtsfremde sowie lageberichtstypische Angaben, deren gesetzliche Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung nicht gefordert ist und die daher ungeprüft bleiben.
1.1. Organisationsstruktur und Geschäftsmodell
| • | Digital-Lifestyle-Provider mit rund 8,6 Millionen Abo-Kunden |
| • | Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen im Fokus |
| • | IPTV als Wachstumsmotor |
1.1.1. Überblick über die freenet Group
Die freenet Group versteht sich selbst als Digital-Lifestyle-Provider. Digital-Lifestyle umfasst dabei insbesondere die Themen Telekommunikation, TV, Internet, mobile Endgeräte sowie alle Services, Anwendungen und Geräte, die mit mobilen Endgeräten verbunden bzw. über ein intelligentes Gerät gesteuert oder genutzt werden können. Mit dem konsequent am Kunden und seinen Bedürfnissen ausgerichteten Geschäftsmodell gehört die freenet Group mit knapp 8,6 Millionen Abo-Kunden zu den führenden Marktteilnehmern in Deutschland.
Die operative Geschäftstätigkeit beschränkt sich überwiegend auf den Privatkundenbereich im deutschen Raum. Die freenet AG als Obergesellschaft der freenet Group ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts mit Sitz in Büdelsdorf - die Hauptverwaltung befindet sich in Hamburg. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Der Vorstand setzt sich zum 31. Dezember 2020 aus fünf Vorstandsressorts zusammen:
| Mitglied des Vorstands | Ressort |
| Christoph Vilanek | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
| Ingo Arnold | Finanzvorstand (CFO) |
| Stephan Esch | IT-Vorstand (CTO) |
| Antonius Fromme | Vorstand Kunde (CCE) |
| Rickmann v. Platen | Vorstand Partnerbeziehungen (CCO) |
In Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie sowie IFRS 8 gliedert sich die freenet Group in zwei operative Segmente: (1) Mobilfunk sowie (2) TV und Medien. In dem weiteren Segment Sonstige/Holding werden Holdingfunktionen und Aktivitäten bzw. Konzerneinheiten, die nicht direkt einem der operativen Segmente zuzuordnen sind, zusammengefasst. Die Aufteilung der Segmente erfolgt nach Produkten und nicht nach Kundensegmenten oder geografischen Bereichen und entspricht somit der internen Steuerung.
Grafik 5: Segmentübersicht

Zum 30. September 2020 wurde die mittelbar zu 100 Prozent von der freenet AG gehaltene Gesellschaft freenet digital GmbH, Berlin zusammen mit allen wesentlichen Tochtergesellschaften an die Media and Games Invest plc, Malta verkauft. Die Gesellschaft gehörte dem Segment Sonstige/Holding an und wurde nach dem Closing am 30. September 2020 entkonsolidiert. Des Weiteren wurde im November 2020 der gesamte Anteil der freenet Group an der Sunrise Communications Group AG (24,56 Prozent), welcher seit 2016 nach der Equity-Methode bilanziert wurde, an Liberty Global plc („Liberty Global“) verkauft. Mit Abschluss der Transaktion am 11. November 2020 wurde die dem Segment Mobilfunk zugeordnete Beteiligung entkonsolidiert.
Die zum Stichtag 31. Dezember 2020 wesentlichen Konzerngesellschaften - gemessen an ihrem Beitrag zu den finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns - stellen sich wie folgt dar:
Grafik 6: Wesentliche Konzerngesellschaften der freenet AG zum 31. Dezember 2020

1.1.2. Wertschöpfungs- und Geschäftsmodell ausgerichtet am Kunden
Die werteschaffenden Tätigkeiten innerhalb der Wertschöpfungskette der freenet Group sind im Packaging, Multichannel-Vertrieb und Kundenmanagement verortet. Neben der Nutzung eigener Infrastruktur im Bereich TV und Medien, liefern bedeutende Partner, wie Netzbetreiber, Hersteller von Hardware und Anwendungen, Energieversorger und TV- und Radioprogramm-Produzenten hierfür die jeweiligen Vorprodukte. Die freenet Group legt dabei großen Wert auf die Gestaltung insgesamt nachhaltiger und langfristiger Partnerschaften.
Mit einer maßgeschneiderten Tarifierung und Branding werden freenet Produkte und Dienstleistungen über eine Mehrmarken-Strategie in einem Multi-Channel-Vertriebsnetz in Deutschland vermarktet. Im Fokus stehen die direkte Kundenbeziehung sowie direkt steuerbare Vertriebskanäle (sog. Captive Channels), zu denen die rund 520 mobilcom-debitel- und etwa 40 GRAVIS-Shops, aber auch zahlreiche weitere (Online-)Vermarktungs-Plattformen gehören. Insbesondere diese Kanäle ermöglichen der freenet Group einen direkten Kundenzugang mit Up-/Cross-Selling-Potenzialen sowie eine starke Kundenbindung bei gleichzeitig niedrigen Vertriebskosten. Darüber hinaus verfügt mobilcom-debitel über ein exklusives Vermarktungsrecht von Mobilfunkdienstleistungen in den Netzen der Deutschen Telekom und Vodafone in mehr als 420 Elektrofachmärkten der Media-Saturn-Deutschland GmbH (Media Markt und Saturn).
Grafik 7: Wertschöpfung und Geschäftsmodell ausgerichtet am Kunden

Seit mehr als 25 Jahren stellt das „Customer-Experience-Management“ eine der wichtigsten Kernkompetenzen der freenet Group dar, von der das Unternehmen auch im TV- und Mediengeschäft profitiert. Das Kundenmanagement, das sich von der Abrechnung über die Betreuung, Entwicklung und Bindung der Kunden erstreckt, vervollständigt somit die nahezu voll integrierte Wertschöpfungskette der freenet Group.
Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen bilden die Basis des Geschäfts und den Ausgangspunkt für Wachstum durch kontinuierliches Optimieren und Erweitern des Digital-Lifestyle-Portfolios. Dabei steht die konsequente Nutzung der etablierten Vertriebsstärken und -kompetenzen sowie bestehender und neuer Vertriebskanäle im Vordergrund.
1.1.3. Operative Segmente im Detail
1.1.3.1. Mobilfunk: Größter netzunabhängiger Mobilfunkanbieter
Mobilfunk ist das Kerngeschäft der freenet Group. Zum Angebotsportfolio zählen Produkte, Dienstleistungen und Hardware rund um mobile Telekommunikation und mobiles Internet. Ergänzend dazu werden vielfältige Digital-Lifestyle-Produkte und -Services angeboten. Hierzu zählen für die freenet Group unter anderem Handyzubehör, Home-Entertainment (Musik- und Videoangebote), Smart Home oder WiFi-Services.
Bei der Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen setzt die freenet Group auf ein in Deutschland einzigartiges und regulatorisch gestütztes Geschäftsmodell. Im Gegensatz zu Mobilfunknetzbetreibern (MNO-Modell) entfällt der kostenintensive und kapitalbindende Betrieb eines Mobilfunknetzes. Und im Vergleich zu anderen Wettbewerbern erwirbt die freenet Group keine (Netz-)Kapazitäten (MVNO-Modell) von einem der MNO, wodurch ein Wiederverkaufsrisiko vermieden wird. Es handelt sich primär um ein Reselling-Modell, bei dem die Kundenbeziehung nicht an den jeweiligen Netzbetreiber übergeht, sondern bei der freenet Group verbleibt (Service Provider-Modell). Aufgrund der direkten Kundenbeziehung übernimmt die freenet Group auch alle nachgelagerten Dienstleistungen gegenüber dem Kunden (z.B. Kundenmanagement, Rechnungsstellung, Marketing, etc.) und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der weiteren Kundenentwicklung über Cross- und Up-Selling. Die freenet Group profitiert also von den Vorteilen einer direkten Kundenbeziehung bei geringen Infrastrukturinvestitionen.
Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der freenet Group im deutschen Markt ist, dass sich das Tarifportfolio einerseits auf die Originaltarife der drei deutschen Netzbetreiber - Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland - erstreckt und andererseits eigene Tarife zugehöriger Marken wie mobilcom-debitel oder klarmobil gestaltet werden können. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität bei der Kundenansprache sowie dem Design innovativer Mobilfunkprodukte, wie z.B. die App-basierten Angebote freenet FUNK und freenet Flex. In den letzten mehr als 20 Jahren ist die freenet Group damit in Deutschland zum größten netzunabhängigen Mobilfunkanbieter gewachsen.
1.1.3.2. TV und Medien: IPIV als Wachstumsmotor
Die Erfahrungen aus dem Mobilfünkgeschäft haben den Grundstein für den Einstieg in das TV und Medien Geschäft gelegt. Bereits seit 2016 ist die fteenet Group über den Erwerb der Media Broadcast Gruppe und über eine Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG in diesem Bereich tätig und baut das Segment sukzessive zu einer weiteren tragenden Erlössäule aus.
Media Broadcast projektiert, errichtet und betreibt multimediale Übertragungsinfrastruktur für TV und Hörfunk basierend auf modernster digitaler Sendertechnologie. Im Bereich des digitalen Antennenfernsehens (DVB-T2 HD) ist die freenet Group alleiniger Anbieter dieses Übertragungswegs im deutschen Markt. Unter der Marke freenet TV werden öffentlich-rechtliche sowie private TV-Inhalte an private Endkunden vertrieben.
Die EXARING AG betreibt die erste voll integrierte Plattform für IP-Entertainment-Services in Deutschland. Das Geschäftsmodell basiert ebenfalls auf der Übertragung öffentlich-rechtlicher sowie privater TV-Inhalte. Über eine innovative App und den exklusiven Zugang zu einem modernen, über 13.000 km langen Glasfasernetz in Deutschland, überträgt und verkauft die Gesellschaft unter der Marke waipu.tv Bewegtbildinhalte mittels internetbasierter Technologie (OTT IPTV). Vertrieben wird das IPTV-Produkt in einem Abonnementmodell unter anderem über die Vertriebskanäle der freenet Group. Das Privatkundengeschäft wird durch Geschäftskundenservices, wie z.B. Adressable TV oder Web-2-TV-Services ergänzt. Die moderne, komfortable und preisgünstige Möglichkeit zum Empfang von TV-Inhalten ließ waipu.tv in dem wachsenden deutschen IPTV-Markt innerhalb von wenigen Jahren eine relevante Marktposition einnehmen.
1.2. Unternehmensstrategie und -ziele
Die freenet Group richtet ihr unternehmerisches Handeln an der Vision „Immer die richtige Wahl“ aus. Erklärtes Ziel ist es, über die Qualität der angebotenen Dienstleistungen, eine nachhaltige Kundenzufriedenheit zu schaffen und damit schlussendlich neue Kunden zu gewinnen bzw. langjährige Kunden zu halten. Der Erfolg lässt sich insbesondere anhand einer stetig steigenden Anzahl von Abonnenten sowie einer hohen Verlässlichkeit bei der Erreichung der jährlich formulierten finanziellen und nichtfinanziellen Ziele messen.
Drei wesentliche Handlungsfelder unterstützen die Zielsetzungen maßgeblich:
| 1. | die kontinuierliche Verbesserung der Customer-Experience, |
| 2. | das nachhaltige Wachstum im Segment TV und Medien sowie |
| 3. | ein flexibles Geschäftsmodell ohne hohe Infrastrukturkosten (Asset-Light Strategie). |
1.2.1. Customer-Experience ist mehr als die Erfüllung von Kundenerwartungen
Servicequalität wird als strategisches Asset verstanden. Daher setzt die freenet Group seit Jahren verstärkt auf den Ausbau der „Customer-Experience“ und hat diesen Bereich seit 2018 als eigenes Vorstandressort etabliert.
Ziel ist es, die Customer-Experience durch eine nachhaltige Konzeption und Vernetzung verschiedener am Kunden ausgerichteter Einzelinitiativen zu verbessern. Denn eine verantwortungsvolle Interaktion mit dem Kunden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse sieht die freenet Group als Grundlage für den langfristigen Erhalt des wirtschaftlichen Erfolgs. Dies gilt insbesondere für das Segment Mobilfunk, das nach wie vor die tragende wirtschaftliche Säule der freenet Group ist. Die Gewinnung loyaler Vertragskunden (insbesondere Postpaid-Kunden mit 24-Monats-Verträgen) mit hohen ARPUs steht hier im Fokus und bildet die strategische Säule für planbare und gesicherte Wertbeiträge. Dass sich dieser Fokus auszahlt, verdeutlicht die Corona-Krise, in der sich das Geschäftsmodell der freenet Group flexibel sowie robust gegenüber externen Einflüssen gezeigt hat.
Die Sicherung des eigenen Marktanteils im saturierten deutschen Mobilfunkmarkt genießt somit Priorität. Ein aktives Customer-Experience-Management, eine konsequente Mehrmarkenstrategie sowie eine enge Verzahnung mit dem Multi-Channel-Vertriebsnetz sollen maßgeblich dazu beitragen. Ziel ist es, nachhaltig die Qualität des Kundenstamms/der Kundenbasis zu optimieren und folglich für eine Stabilisierung der monatlichen Umsätze je Kunde zu sorgen. Dies ist zugleich unerlässlich, um damit das strategisch wichtige Potential für Up- und Cross-Selling-Maßnahmen zu erhalten.
1.2.2. Ausrichtung auf nachhaltige Kundenbeziehungen auch im Segment TV und Medien
Für weiteres wertorientiertes, organisches Wachstum wurden die bestehenden Kompetenzen „Vertriebsstärke“, „Serviceorientierung“ und „langjährige Erfahrungen im Abonnementgeschäft" auf den Bereich TV und Medien übertragen. Die Vermarktung endkundenorientierter Abonnementservices - unter den Marken freenet TV und waipu.tv - erfolgt hier ebenfalls zur Gewinnung langfristiger und ertragreicher Kundenbeziehungen. Das Geschäftspotenzial soll primär für die Absicherung bzw. den Ausbau der operativen Entwicklung der freenet Group genutzt werden. Wesentlicher Wachstumstreiber im Rahmen dieser Strategie ist hierbei das IPTV-Produkt waipu.tv. Als Aggregationsplattform für lineare und nichtlineare TV-Inhalte hat waipu.tv das Potential am generellen Marktwachstum von IPTV in Deutschland zu partizipieren. Der kontinuierliche Zuwachs von Kunden über die vergangenen Jahre sowie die Kooperation mit namhaften Partnern (u.a. Telefónica Deutschland oder Netflix) zeichnen diesbezüglich ein positives Bild für die Zukunft.
1.2.3. Beibehaltung der Asset-Light Strategie
Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen und die Beibehaltung der „Asset-Light-Strategie“ bilden somit die Grundlage für Stabilität im Geschäftsverlauf sowie eine verlässliche Planbarkeit von Umsätzen, EBITDA und Free Cashflow. Neben dem organischen Wachstum prüft die freenet Group fortlaufend auch den Markt für Unternehmensübernahmen, Beteiligungen und sonstige Kooperationen, um das Digital-Lifestyle-Portfolio zu erweitern und die eigene Marktposition zu stärken. Dabei steht im Wesentlichen der Heimatmarkt Deutschland im Fokus.
Bei der Umsetzung ihrer Unternehmensstrategie berücksichtigt die freenet Group immer auch die unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen aller weiteren freenet-spezifischen Interessengruppen wie etwa Mitarbeiter, Aktionäre und Kreditgeber. Insgesamt basiert die strategische Ausrichtung des Konzerns auf nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln und Wirtschaften. Durch ein wertorientiertes und von unternehmerischer Vorsicht geprägtes Agieren sollen alle Anspruchsgruppen hierbei gleichermaßen von der Entwicklung der freenet Group profitieren.
1.3. Unternehmenssteuerung
Zur Umsetzung der strategischen Zielsetzungen und Messung der operativen Leistung verwendet die freenet Group ein konzernweit einheitliches und bewährtes Steuerungssystem. Die Erfolgsmessung knüpft an finanziellen wie auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren an, die den Rahmen für eine wertorientierte Unternehmensführung bilden. Teil der wertorientierten Unternehmensführung ist die Adressierung und der Ausgleich von Erwartungen, die verschiedene Anspruchsgruppen gegenüber der freenet Group haben. Eigenkapitalgeber erwarten bspw. eine adäquate und langfristig gesicherte Rendite ihres investierten Kapitals, Fremdkapitalgeber die fristgerechte Zinszahlung und den Erhalt der Schuldentilgungsfähigkeit und Mitarbeiter die Arbeitsplatzsicherung. Die Zweckmäßigkeit des Steuerungssystems wird regelmäßig vom Management überprüft und wenn notwendig angepasst.
Die zur Unternehmenssteuerung herangezogenen Leistungsindikatoren stellen regelmäßig auch alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM) dar. Trotz der gängigen Verwendung alternativer Leistungskennzahlen durch Unternehmen sowie auf Investorenseite zur Beurteilung des operativen Geschäfts und der Verschuldungssituation haben diese als alleiniges Analysewerkzeug nur eine beschränkte Aussagekraft. Darüber hinaus sind APM trotz einer möglicherweise ähnlichen oder gar identischen Bezeichnung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsweisen nicht notwendigerweise mit den von anderen Unternehmen verwendeten APMs vergleichbar. Um dem geringen Standardisierungsgrad Rechnung zu tragen, wird im Folgenden die jeweilige Berechnungssystematik offengelegt.
1.3.1. Finanzielle Leistungsindikatoren
Um den finanziellen Unternehmenserfolg nachvollziehbar zu messen und darzustellen, verwendet die freenet Group folgende finanzielle Leistungsindikatoren:
| In TEUR bzw. lt. Angabe | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 2.576.230 | 2.932.544 | 2.897.466 |
| EBITDA | 425.878 | 426.795 | 441.184 |
| Free Cashflow | 237.325 | 249.027 | 263.773 |
| Postpaid-ARPU (EUR) | 18,2 | 18,7 | 19,0 |
Die Steuerung nach dem finanziellen Leistungsindikator Free Cashflow erfolgt nicht segmentbezogen, während der Postpaid-ARPU lediglich im Segment Mobilfunk zur Steuerung verwendet wird. Die finanziellen Leistungsindikatoren EBITDA, Free Cashflow, Postpaid-ARPU sowie die zu Informationszwecken ermittelte Kennzahl adjusted EBITDA sind gleichzeitig alternative Leistungskennzahlen.
1.3.1.1. Umsatz und EBITDA
Der Umsatz ist gleichzusetzen mit der Bruttowertschöpfung aus der betrieblichen Tätigkeit und ist somit eine wesentliche Größe, um den Unternehmenserfolg zu messen. Der Umsatz im Segment Mobilfunk ist abhängig von dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen rund um den Mobilfunk und das mobile Internet. Die Erschließung zusätzlicher Erlösquellen, komplementär zum Geschäftsfeld Mobilfunk, ist im strategischen Interesse des Vorstands. Hierzu zählen u.a. Die Geschäftsaktivitäten im Bereich Digital-Lifestyle sowie der Auf- und Ausbau des TV-Geschäfts. Der Erfolg der Absatzbemühungen spiegelt sich primär in der künftigen Umsatzentwicklung wider.
Das EBITDA bildet die kurzfristige operative Unternehmensleistung ab und gilt allgemein als ein wesentlicher Indikator für die Beurteilung der Entwicklung im Zeitablauf sowie von Unternehmen im gleichen Marktsegment. Da das EBITDA die operative Effizienz misst, ermöglicht der Leistungsindikator die Vergleichbarkeit auch von Geschäftsmodellen mit unterschiedlichen Kapitalkosten und Investitionsstrukturen. Entsprechend wird das EBITDA ebenfalls für Bewertungszwecke im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen herangezogen.
Das EBITDA bezieht auch Sondereinflüsse ein, wodurch ein ganzheitlicher Blick auf Erträge und Aufwendungen gegeben wird. Eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren ist dadurch allerdings nur eingeschränkt möglich. Um die Transparenz zu erhöhen, berichtet die freenet Group zu Informationszwecken neben dem EBITDA ein um Sondereffekte bereinigtes EBITDA (adjusted EBITDA). Sondereffekte können sowohl Aufwendungen als auch Erträge darstellen. Sie beziehen sich auf wesentliche Einmal- und/oder Regulierungseffekte (z. B. Restrukturierungsaufwendungen), die aufgrund der Einschätzung des Vorstands die transparente Darstellung der operativen Ergebnisentwicklung der freenet Group verzerren. Das adjusted EBITDA ergänzt somit das steuerungsrelevante EBITDA als zusätzliche Informationskennzahl. Ausgangspunkt für beide Leistungsindikatoren bildet das EBIT.
Tabelle 3: EBITDA und adjusted EBITDA
| In TEUR | 1.1.2020 - 31.12.2020 | 1.1.2019-31.12.2019 |
|---|---|---|
| EBIT | 262.981 | 269.954 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 162.897 | 156.841 |
| EBITDA | 425.878 | 426.795 |
| Sondereffekte | 0 | 0 |
| Adjusted EBITDA | 425.878 | 426.795 |
1.3.1.3. Free Cashflow
Der Free Cashflow stellt als konzernweite liquiditätsorientierte Kennzahl eine wichtige Ergänzung der ergebnisorientierten Leistungsbeurteilung dar und ist gleichermaßen für Eigen- und Fremdkapitalgeber bedeutsam. Er ist zentraler Gradmesser für die Fähigkeit, aus eigenen Mitteln zu wachsen, eine stabile Dividendenpolitik zu gewährleisten, sämtliche operativen Zahlungsverpflichtungen der freenet Group zu bedienen und stellt mithin einen Gradmesser für potenzielle Tilgungsleistungen dar.
Die Steuerung des Free Cashflows, und insbesondere des Net Working Capital, erfolgt durch die Treasury-Abteilung auf Basis eines etablierter Cash Managements. Neben der kontinuierlichen Optimierung von Zahlungsbedingungen für Verbindlichkeiten zählt auch ein effizientes Forderungsmanagement inklusive Factoring zu den Steuerungsmaßnahmen.
Die freenet Group verwendet eine sehr enge Free Cashflow Definition, da auch gezahlte bzw. erhaltene Zinsen sowie Auszahlungen bzw. Einzahlungen aus Leasingverhältnissen in die Berechnung des Free Cashflows einbezogen werden. Die Definition bildet somit ab, in welcher Höhe liquide Mittel, die zur Ausschüttung oder Schuldenrückzahlung verwendet werden können, erwirtschaftet wurden.
Tabelle 4: Free Cashflow
| In TEUR | 1.1.2020 - 31.12.2020 | 1.1.2019 - 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (ohne Auszahlungen für Transaktionskosten aus Unternehmensverkäufen/-erwerben) | 367.628 | 364.232 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -49.881 | -45.155 |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 3.657 | 4.553 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -84.079 | -74.603 |
| Free Cashflow | 237.325 | 249.027 |
1.3.1.4. Postpaid-ARPU
Der Postpaid-ARPU bezeichnet den monatlichen Durchschnittsumsatz je Postpaid-Kunde im Segment Mobilfunk. Er dient als Gradmesser für die Bereitschaft von Kunden, für die jeweilige Mobilfunkleistung entsprechende monatliche Entgelte zu zahlen und umgekehrt für den Vertriebserfolg bei der Vermarktung hochwertiger Mobilfunktarife. Folglich ist der Postpaid-ARPU ein Indikator für die Qualität des Kundenstamms, deren Sicherung im strategischen Interesse des Managements liegt. Veränderungen der Markt- und Wettbewerbssituation in Deutschland können bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung des Leistungsindikators nehmen. Auch regulatorische Änderungen und höhere Gewalt (z.B. Einschränkung von Reisetätigkeiten infolge von Pandemien) können die Höhe des Postpaid-ARPU beeinflussen.
Die Ermittlung des Postpaid-ARPU erfolgt ohne Berücksichtigung von in der Grundgebühr enthaltenen Subventionsanteilen für die mitgelieferte Hardware. Die Entwicklung der Postpaid-Serviceumsätze leitet sich demnach direkt aus der Entwicklung des Postpaid-ARPU und der Postpaid-Kundenzahlen ab.
1.3.2. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren der freenet Group ist eng mit der Entwicklung der Abonnementkunden als zusammengefasster nichtfinanzieller Leistungsindikatoren der relevanten Kundengruppen verbunden. Die jeweils strategisch relevante Kundengruppe variiert in Abhängigkeit des operativen Segments: Der Postpaid-Kundenbestand dient als Leistungsindikator für das Segment Mobilfunk und der umsatzgenerierende TV Kundenbestand für das Segment TV und Medien. Kundengewinnung sowie Kundenbindung sind somit für die erfolgreiche Entwicklung der freenet Group essenziell.
Der Postpaid-Kundenbestand, in dem die strategisch wichtigen Mobilfunkkunden zusammengefasst werden, sichert aufgrund der Laufzeiterträge die mittelfristige Ertrags- und Liquiditätskraft der freenet Group und ist damit zentral für die Unternehmenssteuerung. Mit dem Einstieg in das TV-Geschäft adressiert die freenet Group ein weiteres Geschäftsfeld, das die Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider stärkt und ausbaut. Die Entwicklung der freenet TV Abo-Kunden (RGU) sowie der waipu.tv Abo-Kunden dienen hierbei als Gradmesser für den Erfolg beim Aufbau des neuen Geschäftsfelds und damit für die Marktdurchdringung.
Die Leistungsindikatoren geben einen transparenten Blick auf die strategische Ausrichtung der freenet Group und reflektieren die Wahrnehmung der relevanten Kundengruppen am Kapitalmarkt.
| In Tsd. | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Postpaid-Kunden | 7.079 | 6.903 | 6.896 |
| freenet TV (RGU) | 902 | 1.021 | 1.014 |
| waipu.tv Abo-Kunden | 572 | 408 | 252 |
| Summe Abonnenten-Kundenstamm (exkl. App-basierte Kunden) | 8.553 | 8.332 | 8.162 |
1.3.3. Sonstige Kennzahlen und Gradmesser für den Unternehmenserfolg
Die freenet Group nutzt zur Steuerung des Konzerns neben finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren weitere Kennzahlen und Gradmesser, die als Ausdruck für den Unternehmenserfolg zu werten sind. Sie umfassen:
| • | Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten, |
| • | Forschung- und Entwicklungsaktivitäten, |
| • | Mitarbeiterbelange, |
| • | EBIT und Finanzergebnis sowie |
| • | Rohertrag und Rohertragsmarge. |
EBIT, Finanzergebnis sowie Rohertrag und Rohertragsmarge sind zugleich APMs.
1.3.3.1. Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten
Auch im Berichtsjahr hat die freenet Group eine Vielzahl neuer Produkte eingeführt, weitere Partnerschaften geschlossen und zusätzliche Vertriebskanäle erschlossen, um einerseits das originäre Geschäft zu sichern und gleichzeitig neue Potenziale zu schaffen; die wesentlichsten zeigt die folgende Auflistung.
Tabelle 5: Wesentliche Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten
| 1) | mobilcom-debitel: Einrichtung der Online-Vertriebsplattform MegaSIM |
| 2) | klarmobil: freenet Flex erweitert das App-basierte Mobilfunkangebot |
| 3) | waipu.tv: Zusätzlich zum Eigenvertrieb Vermarktungsstart des türkischen Senderpakets in Partnerschaft mit Telefónica Deutschland (O2 TV Türkei) |
| 4) | freenet Group: Kooperation mit Netflix ergänzt Produktangebote im Bereich Mobilfunk und TV |
| 5) | waipu.tv: Einführung des Entertainment-Pakets 'Perfect Plus' inklusive mehr als 45 Pay-TV-Sendern und erweiterbar um Netflix zum Vorteilspreis |
| 6) | freenet AG: strategische Partnerschaft mit 'Media and Games PLC' mit Verkauf der freenet digital GmbH |
1.3.3.2. Forschung und Entwicklung
Die freenet AG unterhält keine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung. Das Unternehmen setzt sich jedoch in Anbetracht des rasanten technologischen Fortschritts in der Telekommunikationsbranche intensiv mit allen wesentlichen Neuerungen in diesem Bereich auseinander. Wesentliches Ziel ist dabei, die Wettbewerbspositionierung in diesem dynamischen Marktumfeld langfristig zu behaupten. Entwicklungsarbeiten finden bei der freenet Group vorwiegend im Rahmen von IT-, Strategie- und Produktentwicklungsprojekten statt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durch wesentliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beeinflusst. Insgesamt nahm die freenet Group im Rahmen von IT-, Strategie- sowie Produktentwicklungsprojekten 2020 Zahlungswirksame Investitionen in Höhe von 22,1 Millionen Euro vor (2019: 20,3 Millionen Euro).
1.3.3.3. Mitarbeiterbelange
Zum Jahresende beschäftigte die freenet Group 4.004 Mitarbeiter an neun Standorten sowie in den mobilcom-debitel Shops beziehungsweise GRAVIS Stores. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums stellt die Gruppe jährlich über 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Sie gliedern sich in insgesamt 20 Ausbildungsgänge an über 150 Ausbildungsorten. Zum Jahresende 2020 lag die Zahl der Auszubildenden in der freenet Group bei 329 (2019: 336). Berufliche Aus- und Weiterbildung sowie duales Studium dienen auch dem Kompetenzerhalt der Mitarbeiter. Deren kontinuierliche Weiterentwicklung hinsichtlich aktueller Markt- und Technologieentwicklungen sieht die freenet Group als entscheidende Kriterien für ihren zukünftigen unternehmerischen Erfolg.
Detaillierte Informationen zum Thema Mitarbeiterbelange finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.
1.3.3.4. EBIT und Finanzergebnis
Das EBIT ist definiert als Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das Finanzergebnis setzt sich zusammen aus den Positionen „Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“, „Zinsen und ähnliche Erträge“, „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ und „sonstiges Finanzergebnis“.
1.3.3.5 Rohertrag und Rohertragsmarge
Der Rohertrag ist definiert als Saldo aus Umsatzerlösen und Materialaufwendungen. Die Rohertragsmarge bildet das Verhältnis aus Rohertrag zu Umsatzerlösen ab.
Tabelle 6: Berechnung Rohertrag
| In TEUR bzw. lt. Angabe | 1.1.2020 - 31.12.2020 | 1.1.2019 - 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.576.230 | 2.932.544 |
| Materialaufwand | -1.714.171 | -2.036.334 |
| Rohertrag | 862.059 | 896.210 |
| Rohertragsmarge (in %) | 33,5 | 30,6 |
1.3.4. Finanzmanagement
Bei der strategischen und operativen Unternehmenssteuerung greift das Management auf ein etabliertes Finanzmanagementsystem zurück. Ziele des Managementansatzes sind die Sicherstellung des Zugangs zum Fremdkapitalmarkt sowie die Definitionen einer verlässlichen und nachhaltigen Ausschüttungspolitik.
1.3.4.1. Cash-, Liquiditäts- und Kapitalstrukturmanagement
Das Finanzmanagementsystem umfasst im Kern das Cash- und Liquiditätsmanagement sowie die (Aus-)Steuerung der Kapitalstruktur. Die Aufgaben werden zentral durch die Abteilung Treasury wahrgenommen, unterstützt durch das Finanzcontrolling und Rechnungswesen.
Das Cash- und Liquiditätsmanagement gewährleistet, dass die freenet Group zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Zu diesem Zweck werden die Zahlungsströme sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus Finanzgeschäften kontinuierlich überwacht und in eine rollierende Cashflow-Planung integriert. Durch das konzerninterne Cash-Pooling können Konzernunternehmen zudem Überschüsse anderer Einheiten nutzen, um den eigenen Liquiditätsbedarf ohne Fremdfinanzierung zu decken.
Das Kapitalstrukturmanagement steuert die Kapitalausstattung der freenet Group sowie der Tochtergesellschaften. Integraler Bestandteil für das konzernweite Kapitalstrukturmanagement sind die beiden alternativen Leistungskennzahlen Eigenkapitalquote und Verschuldungsfaktor, für die jeweils einzuhaltende Grenzwerte definiert wurden. Zusätzlich wird zu Informationszwecken ein adjustierter Verschuldungsfaktor berichtet, der durch die Einbeziehung der Börsenwerte von Aktienbeteiligungen in die Nettofinanzschulden (adjustierte Nettofinanzschulden) eine weniger konservative Perspektive auf die Verschuldung der freenet Group liefert.
Für die Eigenkapitalquote erachtet das Management der freenet Group eine Untergrenze von 25,0 Prozent als angemessen sowie einen angestrebten Verschuldungsfaktor von maximal des 3,0-fachen EBITDA.
Tabelle 7: KPIs Kapitalstrukturmanagement
| lt. Angabe | Ziel | Erfüllt |
|---|---|---|
| Eigenkapitelquote (in %) | >25,0 | [√] |
| Verschuldungsfaktor | ≤3,0 | [√] |
| Adjustierter Verschuldungsfaktor | ≤3,0 | [√] |
Die Eigenkapitalquote bildet das Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme ab und liegt mit 40,4 Prozent zum 31. Dezember 2020 oberhalb der Zielmarke von 25,0 Prozent und verbesserte sich im Vergleich zum Jahresende 2019 um 13,1 Prozentpunkte. Der Anstieg ist neben der Vereinnahmung laufender Gewinne aus fortgeführten Geschäftsaktivitäten primär auf die Veräußerung der Anteile an der Sunrise Communications Group AG im November 2020 sowie die Aussetzung der Dividendenzahlung im Mai 2020 zurückzuführen. Mindernd wirkt sich das vom Vorstand der freenet Group beschlossene Aktienrückkaufprogramm aus, da eigene Aktien gem. IAS 32.33 vom Eigenkapital abzuziehen sind.
Tabelle 8: Entwicklung Eigenkapitalquote
| In TEUR bzw. lt. Angabe | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 1.821.079 | 1.321.601 |
| Bilanzsumme | 4.505.634 | 4.839.597 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 40,4 | 27,3 |
Der Verschuldungsfaktor leitet sich aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zu dem in den letzten zwölf Monaten erzielten EBITDA ab. Gleiches gilt für den adjustierten Verschuldungsfaktor, allerdings dienen hier die adjustierten Nettofinanzschulden als Ausgangsbasis für die Berechnung der Verhältniszahl.
Der Verschuldungsfaktor liegt per Jahresende 2020 bei 1,7 und damit unterhalb des Maximalwerts. Die signifikante Verbesserung gegenüber dem Vorjahr basiert im Wesentlichen auf der nicht ausgeschütteten Dividende für das Geschäftsjahr 2019 sowie dem Verkauf der Sunrise Aktien im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots für knapp 1,1 Milliarden Euro an Liberty Global. Zusammen mit der im dritten Quartal 2020 durchgeführten Refinanzierung von Schuldscheindarlehen sowie der im vierten Quartal 2020 erfolgten Rückzahlung des syndizierten Bankdarlehens in Höhe von 610,0 Millionen Euro hat sich damit binnen eines Jahres die Finanzierungs- und Fälligkeitsstruktur der freenet Group massiv entspannt.
Tabelle 9: Entwicklung (adjustierte) Nettofinanzschulden und (adjustierter) Verschuldungsgrad
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden | 734.826 | 1.428.009 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 206.001 | 265.610 |
| Nettoleasingverbindlichkeiten | 466.661 | 471.176 |
| Flüssige Mittel | -666.867 | -133.692 |
| Nettofinanzschulden | 740.621 | 2.031.103 |
| Verschuldungsgrad | 1,7 | 4,8 |
| Börsenwert CECONOMY (2019 inkl. Sunrise) 1 | -184.869 | -953.151 |
| Adjustierte Nettofinanzschulden | 555.752 | 1.077.952 |
| Adjustierter Verschuldungsgrad | 1,3 | 2,5 |
1 Der Börsenkurs der CECONOMY ermittelt sich aus der Multiplikation von Schlusskurs der Stammaktien an der Frankfurter Börse mit der Anzahl der von der freenet Group gehaltenen Aktien (32.633.555 Stück) zum Stichtag.
1.3.4.2. Ausschüttungspolitik
Die Ausschüttungspolitik ist ein weiterer wesentlicher Teil des Finanzmanagements. Der Vorstand der freenet Group verfolgt grundsätzlich eine Politik kontinuierlicher und an der operativen Entwicklung ausgerichteter Dividendenzahlungen. Anknüpfungspunkt für die Dividendenpolitik ist die Liquiditätskennzahl Free Cashflow. Als Bestandteil der Unternehmenssteuerung/-prognose bietet die Kennzahl einen verlässlichen und stabilen Ansatzpunkt für die Ableitung einer Dividendenerwartung für und durch Aktionäre.
Im Interesse der Dividendenkontinuität definiert das Management eine langfristig stabile Ausschüttungsquote von 80 Prozent des Free Cashflows als Basis. Mit der Basisdividende bekennt sich der Vorstand grundsätzlich zu einer planbaren und angemessenen Aktionärsbeteiligung. Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen, freenet Aktionäre an der weiteren Verteilung des nach Abzug der Basisdividende verbleibenden Free Cashflows partizipieren zu lassen. Eine Form der weiteren Aktionärsbeteiligung ist beispielsweise der Rückkauf eigener Aktien.
Der Vorstand beabsichtigt der Hauptversammlung am 18. Juni 2021 eine Dividende je Aktie in Höhe von 1,50 Euro zur Auszahlung für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen. Das entspricht einer Dividendenrendite, gemessen am Schlusskurs des letzten Handelstages 2020, von 8,71 Prozent.
Zusätzlich plant der Vorstand eine Sonderdividende von 0,15 Euro je Aktie auszuschütten. Zusammen mit dem am 2. Februar 2021 beschlossenen Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 135,0 Millionen Euro sowie dem bereits abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramm 2020 (Volumen: 51,4 Millionen Euro) sollen die freenet Aktionäre für die einbehaltene Dividende 2019 nachträglich entschädigt werden. In Summe beliefe sich die im Jahr 2021 ausgeschüttete Dividende auf 1,65 Euro je dividendenberechtigte Aktie. Darüber hinaus würden zusätzlich bis zu 186,4 Millionen Euro in Form von Aktienrückkäufen (beide Programme) an die freenet Aktionäre zusätzlich ausgeschüttet.
Grafik 8: Dividende je Aktie 2009-2020

1 In Anbetracht der Covid-19 Situation sowie anstehenden Refinanzierungen hatten Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG der Hauptversammlung am 27. Mai 2020, abgesehen von der verpflichtenden Mindestdividende in Höhe von 0,04 Euro je Aktie, die Aussetzung der Dividende vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde mit einer Mehrheit von 94,74 Prozent verabschiedet.
2 Inklusive Sonderdividende (0,15 Euro) und vorbehaltlich der Beschlussfassung auf der Hauptversammlung.
Das am 1. September 2020 gemäß Art. 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegebene Aktienrückkaufprogramm 2020 wurde am 28. Dezember 2020 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms gekauften Aktien beläuft sich insgesamt auf 2.956.232 Stück zu einem Durchschnittspreis von 17,85 Euro. Dies entspricht 2,3 Prozent des Grundkapitals. Das aggregierte Volumen ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug 51,4 Millionen Euro.
1.4. Wirtschaftsbericht
| • | Deutschland: erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen durch die Corona-Pandemie |
| • | Mobilfunkmarkt weitestgehend robust gegenüber Kriseneinflüssen |
| • | IPTV gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung |
1.4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Eindämmung haben für die deutsche und auch für die weltweite Wirtschaft im Jahr 2020 einen tiefen Konjunktureinbruch bewirkt. Infolge der Virus-Ausbreitung korrigierte der Internationale Währungsfonds (IWF) zur Jahresmitte seine Wachstumsprognosen (BIP) für Deutschland nach unten und erwartete zunächst einen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr 2020 um 7,8 Prozent (Vorjahr: Anstieg um 0,6 Prozent). In seinem im Oktober veröffentlichten Konjunkturausblick korrigierte der IWF seine Prognosen für die globale und die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 schließlich wieder leicht nach oben.
Tabelle 10: Konjunkturprognosen des IWF für 2020
| in % | 2019 | 2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| Oktober | April | Juni | Oktober | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 0,5 | -7,0 | -7,8 | -6,0 |
| Weltwirtschaft | 3,0 | -3,0 | -4,9 | -4,4 |
In Deutschland konnte aufgrund von Kurzarbeitergeld ein massiver Stellenabbau bislang verhindert werden. Für das Jahr 2020 wird daher nur mit einer Arbeitslosenquote von durchschnittlich 5,9 Prozent (November 2019: 4,8 Prozent) gerechnet. Kurzfristige Regierungsbeschlüsse wie die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld und Anschlussregelungen für 2021 sollen auch weiterhin die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Konsumverhalten bzw. die Kaufkraft und die Beschäftigungslage abmildern.
Dennoch wirkt die Covid-19-Pandemie in Deutschland unterschiedlich stark auf die einzelnen Wirtschafszweige. So sind güterintensive und exportierende Branchen beispielsweise stärker betroffen als Technologieunternehmen. Die Stimmung in der ITK-Branche war zuletzt gespalten. Laut Bitkom-ifo-Digitalindex entwickelte sich die Geschäftslage zwar weiterhin leicht positiv, allerdings bewerteten die Unternehmen ihre Geschäftserwartungen im Zuge der aktuellen Corona-Entwicklungen deutlich weniger positiv als noch im Oktober 2020. Im Vergleich zum Stimmungsbarometer der Gesamtwirtschaft bewegt sich die ITK-Branche dennoch auf deutlich höherem Niveau.
1.4.2. Branchenbezogene Entwicklung
1.4.2.1. Mobilfunkmarkt
In Deutschland werden im Berichtsjahr 2020 nach Schätzungen des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) rund 58,9 Milliarden Euro mit Telekommunikationsdiensten erzielt. Dies entspricht, auch unter Berücksichtigung von Covid-19, zum zweiten Mal in Folge einem Anstieg um rund eine halbe Milliarde Euro (2019: 58,3 Milliarden Euro, 2018: 57,9 Milliarden Euro). Für das Privatkundensegment, das rund zwei Drittel des Gesamtumsatzes ausmacht, prognostizierte der VATM für das Jahr 2020 einen Umsatzanstieg um 1,6 Prozent auf 37,9 Milliarden Euro. Knapp 70 Prozent der privaten Nutzung erfolgen dabei im Mobilfunk und steuern einen jährlichen Umsatz von rund 25,9 Milliarden Euro (2019: 25,5 Milliarden Euro) bei. Beim Absatz von Smartphones setzt sich der mit weniger innovativen Geräten einhergehende rückläufige Trend der letzten fünf J ahre fort: Mit erwarteten 19,7 Millionen Geräten werden 2020 so wenige neue Smartphones abgesetzt, wie zuletzt in den Jahren 2011/12.
Die Anzahl der aktiv genutzten SIM-Karten steigt auf 148,7 Millionen Karten (+8,6 Millionen Karten); davon werden rund 26 Prozent für die Kommunikation zwischen Computersystemen (Machine-to-Machine) eingesetzt. Die nahezu gleichmäßige Verteilung aller SIM-Karten auf die drei Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefénica Deutschland hat sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
Gemessen am Umsatz haben sich die Marktanteile der Wettbewerber in den letzten zwölf Monaten ebenfalls konstant entwickelt. Die Entwicklung verdeutlicht (wie schon in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09), dass der Telekommunikationssektor krisengesichert ist und einigermaßen unbeschadet durch die Pandemie manövriert. Insbesondere die etablierte Multi-Channel-Strategie - also die Kombination aus Online-Vertriebsaktivitäten und stationärem Handel - sowie über Dauerschuldverhältnisse abgesicherte Erträge bewährten sich, während der Lockdown-bedingten Shop-Schließungen und sicherten das Geschäft ab.
Grafik 9: Mobilfunkumsätze nach Netzbetreibern und Service Providern

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie wirken als Katalysator für Technologietrends. So haben aufgrund von mobilem Arbeiten und weniger Reisetätigkeiten Anwendungen wie Webkonferenzen und Videotelefonie stark an Relevanz gewonnen. Auch der 5G- Ausbau durch die Netzbetreiber schreitet voran, um den zukünftigen Bedarf an stabilen und schnellen Anschlüssen decken zu können. Der neue Mobilfunkstandard wird gemäß dem Ericsson Mobility Report bereits Ende des Jahres 2020 eine Milliarde Menschen weltweit erreichen. Der deutsche VATM beziffert die inländische Anzahl 5G-fähiger SIM-Karten auf circa 4,2 Millionen per Dezember 2020. Insgesamt werden damit bis Jahresende zwei Drittel der in Deutschland aktiven SIM-Karten die Mobilfunknetze der vierten und fünften Generation nutzen.
Auf regulatorischer Ebene wurde am 16. Dezember 2020 vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKG-Novelle) beschlossen und somit die Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation angestoßen (Richtlinie (EU) 2018/1972). Die Schwerpunkte der TKG-Novelle betreffen insbesondere die Marktregulierung, die Stärkung des Kunden- und Verbraucherschutzes, die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs sowie die Regulierung von Frequenzen und Netzen mit hoher Kapazität. Mit einem Beschluss durch Bundesrat und Bundestag rechnen Experten im Laufe des ersten Halbjahres 2021.
1.4.2.2. TV-/ Bewegtbildmarkt
Die durch Abonnements für lineares Fernsehen und Pay-TV in Deutschland generierten Umsatzerlöse werden für das Jahr 2020 auf 5,6 Milliarden Euro prognostiziert (2019: 5,7 Milliarden Euro). Damit wird von einem leichten Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Dennoch hat die Covid-19-Pandemie die besondere Bedeutung von (linearem) Fernsehen einmal mehr hervorgehoben. Interviews mit Wirtschaftsexperten und Virologen werden aus erster Hand über diesen Kanal gesendet und bieten den Zuschauern verlässliche und zeitnahe Informationen. Zudem hat sich der Lebensmittelpunkt der Bevölkerung in drastischer Weise in die eigenen vier Wände verlagert und zum Hauptort für Medienkonsum werden lassen. Die Bedeutung des Fernsehers spiegelt sich auch in der täglichen Nutzungsdauer wider. Denn mit 237 Minuten durchschnittlicher täglicher Nutzungsdauer ist das Fernsehgerät nach wie vor primäre Bezugsquelle für Informationen und Inhalte, gefolgt von Internet (ø 133 Minuten/Tag) und Radio (ø 101 Minuten/Tag).
Grafik 10: Tägliche Nutzungsdauer ausgewählter Medien in Deutschland (in Minuten)

Details: Deutschland; März 2020; 14-69 Jahre; n=8.613; inkl. Kommunikationsmedien
Quelle: SevenOne Media
Bezogen auf die Empfangsart zeigt sich in Deutschland eine gewisse Dynamik. Zwar empfangen rund 87,7 Prozent der TV-Haushalte in Deutschland das TV-Signal nach wie vor über Kabel oder Satellit, der Wert ist aber im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozentpunkte gesunken. Seit 2016 haben beide Übertragungswege zusammen insgesamt rund 4,7 Prozentpunkte im Wesentlichen zu Gunsten von IPTV verloren.
Fast 13,5 Prozent der deutschen TV-Haushalte empfangen ihr Fernsehprogramm mittlerweile über IPTV. Das sind 3,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und entspricht rund 5,2 Millionen Haushalten. Mit über einer halben Million Abo-Kunden besetzt das OTT-Produkt waipu.tv der EXARING AG (Tochtergesellschaft der freenet Group) einen relevanten Anteil in diesem Wachstumsmarkt (Marktanteil IPTV (gesamt): circa 11,0 Prozent, Marktanteil OTT-Only: circa 51,2 Prozent). Die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs durch die TKG-Novelle könnte die Dynamik bezüglich der Übertragungswege noch zusätzlich beschleunigen, da dadurch bislang der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher eingeschränkt wurde.
Der terrestrische Fernsehempfang hat sich nach dem Abschluss der Umstellung auf DVB-T2 HD im März 2017 auf einem stabilen Niveau von rund 6 Prozent eingependelt. Alleiniger Anbieter dieses Übertragungswegs in Deutschland ist die Media Broadcast Gruppe - eine 100-prozentige Tochter der freenet Group.
Grafik 11: Verteilung der Übertragungswege 2016 bis 2020

1.4.3. Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2020
1.4.3.1. Neuer Claim zur Stärkung der strategischen Positionierung der Marke „mobilcom-debitel“
Im Mai 2020 führte mobilcom-debitel ihren neuen Claim „Weil du es bist“ ein, der einprägsam die individuelle und unabhängige Beratungs- und Serviceleistung als persönlichster Mobilfunkanbieter Deutschlands transportiert. Der mobilcom-debitel Berater wird als zentrale Figur, als Ansprechpartner auf Augenhöhe für alle Belange des Kunden in dessen digitalem Alltag positioniert. Er fungiert nicht als Testimonial, sondern als individueller und nahbarer Lösungsbringer.
1.4.3.2. Hauptversammlung beschließt mit deutlicher Mehrheit die Aussetzung der Dividende 2019
Aufgrund der Corona-Pandemie führte die freenet Group am 27. Mai 2020 ihre ordentliche Hauptversammlung erstmalig virtuell durch. Insgesamt waren 49,66 Prozent des eingetragenen Grundkapitals vertreten und mit einer Mehrheit von 94,47 Prozent wurde zum Erhalt der finanziellen Stabilität und Flexibilität während der Corona-Krise die Aussetzung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen.
1.4.3.3. freenet Flex: neuer App-basierter Mobilfunktarif eingeführt
Im August 2020 brachte die freenet Group die zweite Generation App-gesteuerter Mobilfunktarife auf den Markt und baut so das digitale Standbein rund um den Mobilfunkbereich weiter aus. Nach freenet FUNK setzt das neue Angebot freenet Flex noch stärker auf Flexibilität und Einfachheit.
1.4.3.4. Sunrise Anteil verkauft und Kapitalbasis nachhaltig stärkt
Im August 2020 verpflichtete sich die freenet Group im Rahmen einer mit Liberty Global geschlossenen Vereinbarung, ihre Sunrise Aktien zu einem Barkaufpreis von 110,00 CHF je Aktie an Liberty Global zu veräußern. Durch den Vollzug des Verkaufs aller Aktien (11.051.578 Stück) sind der freenet Group im November 2020 Schweizer Franken im Gegenwert von etwa 1,1 Milliarden Euro in bar zugeflossen.
Ebenfalls im November 2020 wurde das zur Finanzierung des Aktienpakets abgeschlossene syndizierte Bankdarlehen in Höhe von 610,0 Millionen Euro vorzeitig zurückgezahlt. Zusammen mit der bereits im Juli 2020 durchgeführten Refinanzierung fälliger Schuldscheindarlehen hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr die Schuldensituation der freenet AG massiv entspannt.
1.4.3.5. Aktienrückkaufprogramm durchgeführt
Die freenet Group hat im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 28. Dezember 2020 ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt, um die freenet Aktionäre zumindest teilweise für die zu Beginn des Jahres ausgesetzte Dividende zu entschädigen. Insgesamt wurden 2.956.232 Aktien zu einem Gesamtpreis von 51,4 Millionen Euro erworben. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 Prozent am Grundkapital.
1.4.3.6. Netflix-Kooperation stärkt Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider
Als erster Mobilfunkanbieter konnte die freenet Group im Oktober 2020 Netflix als Partner gewinnen. Kunden können beim Abschluss oder bei der Verlängerung ihres Mobilfunkvertrags bei mobilcom-debitel oder bei klarmobil einen Tarif inklusive Netflix buchen. Die Kooperation gilt auch für das IPTV-Produkt waipu.tv, das seit August 2020 im 'Perfect Plus' Abo zusammen mit Netflix erhältlich ist.
1.4.4. Überblick über den Geschäftsverlauf
1.4.4.1. Mobilfunk
1.4.4.1.1 Postpaid-Kundenbestand
Die Entwicklung des Postpaid-Kundenbestands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 mit all seinen Einschränkungen durch die Corona-Krise verdeutlicht die Robustheit des Service-Provider-Geschäftsmodells im Segment Mobilfunk. Miteinander verzahnte Vertriebskanäle sowie ein hoher Anteil direkt steuerbarer und nicht Retail-basierter Kanäle in Kombination mit einer an den individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Kundenbindung und -entwicklung bilden hierfür das Grundgerüst. Das erste Quartal (rund 22.100 Nettoneukunden) blieb nahezu unbeeinflusst von der sich ausbreitenden Pandemie. Dass die Einschränkungen und Shop-Schließungen im zweiten Quartal nur zu einer moderaten Abschwächung der Nettoneukundenzahl führte (+14.500), kann als Beleg für die Stärke und Flexibilität der Vertriebsplattform gewertet werden. Mit 65.500 Nettoneukunden im dritten Quartal vervielfachte sich das Wachstum im Vergleich zum Vorquartal. Dieser positive Trend setzte sich trotz erneut strengerer Anti-Corona-Maßnahmen und der Schließung des stationären Handels ab Mitte Dezember im vierten Quartal fort (73.700 Nettoneukunden). In Summe wuchs der Postpaid-Kundenbestand im Jahresverlauf um rund 175.800 Neukunden auf 7,079 Millionen (Vorjahr 6,903 Millionen).
Daneben erhöhte sich während des Jahres ebenfalls die Zahl der bislang nicht im Postpaid-Bestand gezählten Kunden der neuen App-basierten Tarife - freenet FUNK und freenet Flex - um 22.500 auf 56.800 Nutzer per 31. Dezember 2020. Der Bestand an Mobilfunkkunden mit vergleichbar hoher Profitabilität beläuft sich somit auf insgesamt 7,135 Millionen (Vorjahr: 6,937 Millionen) - ein Plus von knapp 200.000.
1.4.4.1.2 Postpaid-ARPU und Serviceumsätze
Die Entwicklung des Postpaid-ARPU steht unter dem Einfluss der durch Covid-19 induzierten eingeschränkten Reiseaktivitäten (geringere Roamingumsätze) sowie (nachlaufender) regulatorischer Effekte (International Calls/ Roaming /Gebührensenkung im Mobilfunk [MNP]). Mit 18,2 Euro bleibt der Postpaid-ARPU in Anbetracht dieser Effekte jedoch nahezu stabil gegenüber dem Vorjahres-ARPU (-2,7 Prozent). Gleiches gilt auch für die Postpaid-Serviceumsätze, die im aktuellen Berichtsjahr mit 1.521,6 Millionen Euro auch weiterhin einen nachhaltigen Beitrag zum Gesamtumsatz im Segment Mobilfunk leisten (Vorjahr: 1.540,9 Millionen Euro).
1.4.4.1.3 Digital-Lifestyle
Der Verkauf von Endgeräten, Anwendungen und Services aus den Bereichen Entertainment, Security, Smart Home und E-Health ergänzt bereits seit mehreren Jahren die Tarifangebote im Segment Mobilfunk. Mit 188,6 Millionen Euro trug das Geschäftsfeld erneut einen nennenswerten Beitrag zum Gesamtumsatz bei und lag nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (189,9 Millionen Euro). Die stabile Entwicklung der Umsätze ist insbesondere auf den hohen Anteil subskriptionsbasierter Produkte zurückzuführen und damit auf vertraglich abgesicherte Umsatzströme vergleichbar zum Postpaid-Serviceumsatz.
1.4.4.2. TV und Medien
Sowohl EXARING als auch Media Broadcast ergänzten im vergangenen Jahr den Content ihrer TV- Produkte waipu.tv bzw. freenet TV um neue Programme und Partnerschaften. Die Abonenntenzahl von waipu.tv stieg im Jahresverlauf von 408.300 auf 572.500 per Ende Dezember 2020. Dies entspricht einer Steigerung um 40,2 Prozent bzw. 164.200 Abonnenten. waipu.tv partizipierte damit erneut am Wachstum des IPTV -Markts in Deutschland.
Die Nutzerzahlen für freenet TV gingen dagegen im Berichtsjahr deutlich zurück. Aufgrund zu geringer Profitabilität wurden zum einen Satellitenkunden abgeschaltet und zum anderen wirkt sich eine Preiserhöhung um 20 Prozent im Mai 2020 negativ auf die Nutzerzahlen aus. Die Zahl der umsatzgenerierenden Nutzer (RGU) liegt somit per Ende Dezember 2020 bei 901.900 und damit um 11,7 Prozent unter dem Vorjahreswert (2019:1.021.100). Trotz der negativen Kundenentwicklung bleibt die Preiserhöhung dennoch profitabel.
Insgesamt betrachtet steigt der TV-Kundenbestand insbesondere durch das solide Wachstum von waipu.tv im aktuellen Geschäftsjahr um 3,1 Prozent auf 1,474 Million.
Tabelle 11: Zusammenfassung Geschäftsverlauf 2020
| lt. Angabe | 31.12.2020 | 31.12.2019 | Veränderung in % | |
|---|---|---|---|---|
| Segment Mobilfunk | ||||
| Postpaid-Kunden | Mio. | 7,079 | 6,903 | 2,5 |
| Postpaid-ARPU | EUR | 18,2 | 18,7 | -2,7 |
| Serviceumsatz Postpaid | Mio. EUR | 1.521,6 | 1.540,9 | -1,3 |
| Umsatz Digital-Lifestyle | Mio. EUR | 188,6 | 189,9 | -0,7 |
| Segment TV und Medien | ||||
| freenet TV Abo-Kunden (RGU) | Tsd. | 901,9 | 1.021,1 | -11,7 |
| waipu.tv Abo-Kunden | Tsd. | 572,5 | 408,3 | 40,2 |
1.4.5. Vergleich des tatsächlichen Geschäftsverlauf mit der Prognose
Die Umsatzerlöse im Segment Mobilfunk bleiben gegenüber dem um die veräußerte Beteiligung MOTION TM bereinigten Vorjahr nahezu stabil (-1,3 Prozent). Im Segment TV und Medien stiegen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,0 Prozent auf 259,0 Millionen Euro. Insgesamt betrachtet entwickelten sich die Umsatzerlöse mit 2.576,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr stabil (Umsatzerlöse exklusive MOTION TM 2019: 2.609,1 Millionen Euro), womit auch das prognostizierte Ziel erreicht wurde.
Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf 425,9 Millionen Euro und liegt in der Mitte des avisierten Korridors von 415 bis 435 Millionen Euro. Der Free Cashflow erreicht mit 237,3 Millionen Euro ebenfalls den Zielkorridor von 235 bis 255 Millionen Euro. Des Weiteren ist die Zahl der strategisch wichtigen Postpaid-Kunden im Vergleich zum 31. Dezember 2019 von 6,903 Millionen Kunden auf 7,079 Millionen Kunden gestiegen (40,176 Millionen). Das Ziel eines moderat steigenden Postpaid-Kundenbestands konnte damit erreicht werden. Der Postpaid-ARPU verhielt sich im Berichtsjahr mit 18,2 Euro in Relation zu den Vorjahren und dem Wettbewerb stabil (Vorjahr: 18,7 Euro).
Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Segments TV und Medien setzte das IPTV-Produkt waipu.tv sein solides Wachstum im Geschäftsjahr 2020 fort und weist zum Jahresende einen Endbestand von rund 0,572 Millionen Abonnenten aus. Die Zahl der umsatzgenerierenden freenet TV Nutzer nimmt hingegen, entsprechend der im dritten Quartal 2020 vorgenommenen Prognoseaktualisierung, deutlich ab.
Die testierten Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr erfüllen die Prognose somit vollständig.
Tabelle 12: Vergleich prognostizierter und tatsächlicher Geschäftsverlauf 2020
| In Mio. EUR bzw. lt. Angabe | 2019 | Prognose Februar 2020 (Entwicklung ggü. Vorjahr) | Prognosebestätigung Q1/2020 und H1/2020 | Prognoseaktualisierung freenet TV Abo-Kunden (RGU) Q3/2020 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Leistungsindikatoren | |||||
| Umsatz | 2.932,5 | stabil 1 | stabil 1 | stabil 1 | 2.576,2 |
| EBITDA | 426,8 | 415-435 | 415-435 | 415-435 | 425,9 |
| Free Cashflow | 249,0 | 235-255 | 235-255 | 235-255 | 237,3 |
| Postpaid-ARPU (in EUR) | 18,7 | stabil | stabil | stabil | 18,2 |
| Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren | |||||
| Postpaid-Kundenbestand (in Mio.) | 6,903 | moderat steigend | moderat steigend | moderat steigend | 7,079 |
| freenet TV Abo-Kunden (RGU) | 1,021 | stabil | stabil | deutlich abnehmend | 0,902 |
| (in Mio.) | |||||
| waipu.tv Abo-Kunden | 0,408 | solide | solide | solide | 0,572 |
| (in Mio.) | wachsend | wachsend | wachsend |
1 Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2019 beliefen sich auf 2.932,5 Millionen Euro. Darin enthalten waren Hardwareerlöse in Höhe von 323,5 Millionen Euro, aus dem zum Jahresende 2019 verkauften und entkonsolidierten Tochterunternehmen MOTION TM. Der Verkauf erfolgte aus strategischen Gründen. Bereinigt würden sich die Umsatzerlöse für 2019 auf 2.609,1 Millionen Euro belaufen (Ausgangsbasis für Prognose 2020).
1.4.6. Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf
Aus Sicht des Vorstands hat die freenet Group das (Geschäfts-) Jahr 2020 mit allen außergewöhnliche Herausforderungen, die die Covid-19-Krise offenbarte, hervorragend gemeistert. Trotz mehrwöchiger Schließung des überwiegenden Teils der eigenen Ladengeschäfte sowie weiterer wesentlicher stationärer Vertriebskanäle wie Media Markt und Saturn konnte das angestrebte moderate Kundenwachstum im Mobilfunk - entgegen der Markterwartung - erreicht werden. Nicht nur während des sechswöchigen Lockdowns in der ersten Jahreshälfte, sondern auch im übrigen Jahr wurde ein Nettoneukundenwachstum realisiert. Entscheidend hierfür war die hohe Flexibilität und schnelle Anpassungsfähigkeit des OmniChannel-Vertriebsmodells an die Bedingungen der „neuen Normalität“.
Das wohl ausbalancierte Verhältnis von Retail und Non-Retail Vertriebskanälen konnte nahezu ad hoc an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und Ressourcen sowie Vertriebsaktivitäten verstärkt auf Online-Kanäle sowie digitale Kundenbindungsmaßnahmen umgelenkt werden. Unabhängig von der bewiesenen Stärke im nichtstationären Vertrieb, wird die Shop-Kette aber auch weiterhin ein integraler Bestandteil der allgemeinen Vertriebsstrategie der freenet Group bleiben. Die Covid-19-Krise hat vielmehr gezeigt, wie Shop-Konzepte möglicherweise neu gedacht werden können, um dem Kunden in Zukunft durch die lokale Präsenz einen noch größeren Mehrwert zu bieten.
Auch das operative Geschäft im Segment TV und Medien hat sich solide und den eigenen Erwartungen entsprechend entwickelt. Kooperationen, u.a. mit Netflix, wurden ausgebaut und die Produkte technologisch weiterentwickelt, waipu.tv bleibt weiterhin auf solidem Wachstumskurs und hat mittlerweile eine Bestandskundenbasis erreicht, die zu einem Break-even auf EBITDA-Basis reicht. Insgesamt hat sich während des Krisenjahres gezeigt, dass die kundenzentrierten Geschäftsmodelle der freenet Group, basierend auf vertraglich gesicherten Umsätzen sowie flexiblen Kosten- und Vertriebsstrukturen, äußerst robust gegen „exogene Schocks“ sind. Die Lerneffekte, die dennoch aus diesem Stresstest gezogen werden können, sollen für die Zukunft konserviert und - wenn möglich - in Effizienzgewinne übersetzt werden.
Neben der unverzüglichen operativen Reaktion auf die Sondersituation stand auch die Sicherung der finanziellen Flexibilität und Stabilität der freenet Group im Vordergrund. Dies führte zunächst zu der Entscheidung, den Aktionären eine Aussetzung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Ausschlaggebend hierfür waren die in dem frühen Stadium noch nicht absehbaren Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den Finanzsektor und der damit möglicherweise herausfordernden Refinanzierung von zwei - innerhalb von zwölf Monaten fälligen -Schuldscheindarlehen in Höhe von rund 700 Millionen Euro. Der Vorschlag wurde auf der Hauptversammlung mit deutlicher Mehrheit von den Aktionären unterstützt, sodass die freenet Group finanziell gestärkt für die anstehende Refinanzierung der Schuldscheine war.
Bereits im Juli konnte in einem nach wie vor unsicheren Kapitalmarktumfeld das avisierte Schuldscheinvolumen zu einem attraktiven Zinsniveau eingeworben werden. Der aus Sicht des Vorstands überaus erfolgreiche Verkauf der Sunrise Aktien für circa 1,1 Milliarden Euro an Liberty Global verschaffte darüber hinaus zusätzliche finanzielle Erleichterung. Der Verschuldungsgrad der freenet Group verbesserte sich somit binnen eines Jahres von 4,8 auf unter 2,0 und das Fälligkeitsprofil der übrigen Finanzschulden wurde deutlich geglättet. Um die Aktionäre an der verbesserten Situation teilhaben zu lassen und die ausgesetzte Dividende nachträglich zu kompensieren, wurde ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt und den Aktionären eine weitere, über die normale Dividende hinausgehende Partizipation am finanziellen Erfolg in Aussicht gestellt.
Insgesamt bilden die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020 aus Sicht des Vorstands eine solide Ausgangsbasis für ein ebenso erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus!
1.4.7. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
1.4.7.1. Vorbemerkung Veräußerung Sunrise Beteiligung
Bei einem Vergleich des vorliegenden Konzernabschlusses 2020 mit dem veröffentlichten Konzernabschluss 2019 ist Folgendes zu beachten:
Im Geschäftsjahr 2020 hat die freenet Group ihren Anteil an der Sunrise Communications Group AG (24,56 Prozent oder 11,05 Millionen Aktien), welcher seit 2016 nach der Equity-Methode bilanziert wurde, zu einem Barkaufpreis von 110,00 Schweizer Franken je Aktie an Liberty Global verkauft. Durch den Abschluss der Transaktion am 11. November 2020 sind dem Konzern Schweizer Franken im Gegenwert von 1.125,2 Millionen Euro zugeflossen.
Im vorliegenden Konzernabschluss 2020 wird die Beteiligung an der Sunrise als aufgegebener Geschäftsbereich entsprechend den Vorschriften von IFRS 5 ausgewiesen. Infolgedessen wurden die Vergleichszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung retrospektiv angepasst. Die im Finanzergebnis enthaltene Position „Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“ wurde daraufhin in die Position „Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen“ umgegliedert. Zusätzlich wurden im Gegensatz zum veröffentlichten Konzernabschluss 2019 die im Vorjahr auf diesen Geschäftsbereich entfallenden Vermögenswerte aus der Position „Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen“ in die Position „Zur Veräußerung verfügbare langfristige Vermögenswerte“ umgegliedert.
1.4.7.2. Umsatz- und Ertragslage
Tabelle 13: Kennzahlen der Ertragslage
| In TEUR | 2020 | 2019 angepasst 1 | Ergebnisveränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.576.230 | 2.932.544 | -356.314 |
| Rohertrag | 862.059 | 896.210 | -34.151 |
| EBITDA | 425.878 | 426.795 | -917 |
| EBIT | 262.981 | 269.954 | -6.973 |
| Finanzergebnis | -45.476 | -46.162 | 686 |
| EBT | 217.505 | 223.792 | -6.287 |
| Konzernergebnis | 561.010 | 184.732 | 376.278 |
1 Retrospektive Anpassung der Vergleichszahlen des aufgegebenen Geschäftsbereiches Sunrise gemäß IFRS 5.
Die Konzernumsätze verringerten sich im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 356,3 Millionen Euro auf 2.576,2 Millionen Euro. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die am 31. Dezember 2019 aus strategischen Gründen veräußerte Tochtergesellschaft MOTION TM zurückzuführen, deren Umsätze (Vorjahr: 323,5 Millionen Euro) seither nicht mehr in den Konzernumsätzen bzw. Segmentumsätzen Mobilfunk berücksichtigt werden. Folglich sanken auch die Mobilfunkumsätze im Geschäftsjahr 2020 um 352,8 Millionen Euro auf 2.306,1 Millionen Euro hauptsächlich aufgrund des Verkaufs der MOTION TM Im Segment Mobilfunk entwickelte sich die Zahl der strategisch wichtigen Postpaid-Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung (7,079 Millionen Kunden per Ende Dezember 2020 gegenüber 6,903 Millionen Kunden per Ende Dezember 2019) moderat wachsend - hingegen blieb der Postpaid-ARPU (2020: 18,2 Euro, Vorjahr: 18,7 Euro) in Relation zu den Vorjahren und dem Wettbewerb stabil. Die Umsatzerlöse im Segment TV und Medien erhöhten sich aufgrund von Preiserhöhungen bzw. Teilnehmerwachstum gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,1 Millionen Euro auf 259,0 Millionen Euro.
Der Rohertrag wird im Berichtsjahr mit 862,1 Millionen Euro unter dem Vorjahr (896,2 Millionen Euro) ausgewiesen. Die Rohertragsmarge verbesserte sich hingegen aufgrund des Verkaufs des zwar umsatzstarken, aber gering-margigen Hardwaregeschäfts der MOTIOM TM um 2,9 Prozentpunkte auf 33,5 Prozent.
Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 14,5 Millionen Euro auf 52,8 Millionen Euro - überwiegend bedingt durch die geringeren Mahn- und Rücklastschriftgebühren und Erträge aus der Weiterberechnung von Aufwendungen.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen resultieren aus selbst erstellter Software im Rahmen von IT-Projekten und liegen mit 22,1 Millionen Euro über dem Vorjahresniveau (20,3 Millionen Euro).
Der Personalaufwand verringerte sich um 6,9 Millionen Euro auf 229,6 Millionen Euro (Vorjahr 236,5 Millionen Euro). Die Entwicklung ist im Wesentlichen eine Folge des Rückgangs der durchschnittlichen Anzahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter, vor allem bedingt durch die Veräußerungen der MOTION TM zum Vorjahresstichtag sowie der freenet digital Gruppe zum 30. September 2020. Darüber hinaus führten geringere Aufwendungen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu einer Entlastung des Personalaufwands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 39,0 Millionen Euro auf 281,5 Millionen Euro im Wesentlichen aufgrund geringerer Marketing-, Outsourcing- und IT-Aufwendungen. Daneben entfallen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zum großen Teil auf Verwaltungskosten (z.B. Nebenkosten der Shops/Stores und Verwaltungsgebäude), Aufwendungen für Billing und Wertberichtigungen sowie Rechts- und Beratungskosten.
Aufgrund der erläuterten Effekte ergab sich ein EBITDA, dass mit 425,9 Millionen Euro vergleichbar zum Vorjahr ist (426,8 Millionen Euro). Zum EBITDA trugen das Segment Mobilfunk 354,8 Millionen Euro (Vorjahr: 367,3 Millionen Euro), das Segment TV und Medien 79,7 Millionen Euro (Vorjahr: 73,5 Millionen Euro) sowie das Segment Sonstige/Holding -8,6 Millionen Euro (Vorjahr: -14,0 Millionen Euro) bei.
Die Abschreibungen und Wertminderungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Millionen Euro auf 162,9 Millionen Euro maßgeblich aufgrund der Neubewertung von Leasingvermögen im Zusammenhang mit Vertragsmodifikationen.
Das Finanzergebnis verbesserte sich um 0,7 Millionen Euro auf -45,5 Millionen Euro. Die Abnahme der im Finanzergebnis enthaltenen Zinsaufwendungen um 9,1 Millionen Euro (2020: -47,6 Millionen Euro; Vorjahr: -56,7 Millionen Euro) resultiert hauptsächlich aus geringeren Bankzinsen und Aufzinsungen von Verbindlichkeiten sowie aus der Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten. Der Rückgang der Zinserträge (2020: 2,4 Millionen Euro; Vorjahr: 9,6 Millionen Euro) ist überwiegend auf die letztmalig im Vorjahr durchgeführte Neubewertung der Put-Option im Zusammenhang mit der zum 31. Dezember 2019 veräußerten MOTION TM zurückzuführen.
Damit wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) in Höhe von 217,5 Millionen Euro erzielt, dass im Wesentlichen aufgrund leicht höherer Abschreibungen um 6,3 Millionen Euro zurückgeht (Vorjahr: 223,8 Millionen Euro).
Die Aufwendungen aus Ertragsteuern verringerten sich gegenüber 2019 um 24,8 Millionen Euro auf 27,0 Millionen Euro (Vorjahr: 51,8 Millionen Euro). In den Aufwendungen aus Ertragsteuern wurden Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 4,0 Millionen Euro (Vorjahr: 26,4 Millionen Euro) saldiert. Die Ergebnisverbesserung bei den latenten Steuern ergibt sich im Wesentlichen aus einer Zuschreibung auf latente Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von 9,8 Millionen Euro, während im Vorjahr 9,6 Millionen Euro auf latente Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge abgeschrieben worden waren. Daneben sind die laufenden Steueraufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Millionen Euro auf 23,0 Millionen Euro gesunken.
In Summe ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Konzernergebnis aus weitergeführten Geschäftsbereichen in Höhe von 190,5 Millionen Euro (Vorjahr: 172,0 Millionen Euro). Auf das Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen entfällt ein Betrag in Höhe von 370,5 Millionen Euro (Vorjahr: 12,7 Millionen Euro), der sämtliche auf den aufgegebenen Geschäftsbereich Sunrise entfallende Aufwendungen und Erträge einbezieht (siehe dazu auch erläuternde Angaben des Konzernanhangs, Textziffer 35).
Das im Geschäftsjahr 2020 ausgewiesene Konzernergebnis betrug damit insgesamt 561,0 Millionen Euro - nach 184,7 Millionen Euro im Vergleichszeitraum 2019.
1.4.7.3. Vermögens- und Finanzlage
Grafik 12: Ausgewählte Bilanzzahlen des Konzerns

1 Retrospektive Anpassung der Vergleichszahlen des aufgegebenen Geschäftsbereiches Sunrise gemäß IFRS 5.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 beträgt 4.505,6 Millionen Euro und hat sich im Wesentlichen aufgrund des Verkaufs des Sunrise Aktienpakets an Liberty Global gegenüber dem Vorjahresstichtag um 334,0 Millionen Euro beziehungsweise 6,9 Prozent vermindert.
Die Aktivseite ist durch die deutliche Abnahme des kurzfristigen Vermögens um 284,4 Millionen Euro auf 1.184,7 Millionen Euro geprägt. Dem aufgegebenen Geschäftsbereich Sunrise waren zum 31. Dezember 2019 Vermögenswerte in Höhe von 783,9 Millionen zugeordnet, die gemäß IFRS 5 in der kurzfristig zu klassifizierenden Position „Zur Veräußerung verfügbare langfristige Vermögenswerte“ ausgewiesen wurden. Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Transaktion im November 2020 wurde diese Position per Ende Dezember 2020 mit Null angesetzt (siehe dazu auch erläuternde Angaben im Konzernanhang, Textziffer 35).
Die flüssigen Mittel stiegen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Zufluss liquider Mittel aus der Sunrise Transaktion um 533,2 Millionen Euro auf 666,9 Millionen Euro per Ende Dezember 2020. Während dem Konzern 2020 aus der laufenden Geschäftstätigkeit Mittel in Höhe von 357,1 Millionen Euro sowie aus der Investitionstätigkeit Mittel in Höhe von 1.074,2 Millionen Euro zuflossen, reduzierten sich die Mittel aus Finanzierungstätigkeit um 898,1 Millionen Euro.
Die innerhalb des kurzfristigen Vermögens ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegen Endkunden, Netzbetreiber, Händler und Distributoren und betragen zum 31. Dezember 2020 189,3 Millionen Euro, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 36,5 Millionen Euro entspricht. Die Abnahme entfällt überwiegend auf Forderungen gegen Endkunden, Händler und Distributoren.
Auf der Passivseite kam es zu einem deutlichen Anstieg des Eigenkapitals um 499,5 Millionen Euro auf 1.821,1 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 1.321,6 Millionen Euro). Die positive Veränderung resultiert in erster Linie aus dem erzielten Konzernergebnis (561,0 Millionen Euro). Gegenläufig wirkte hauptsächlich das zwischen dem 1. September 2020 und 28. Dezember 2020 durchgeführte Aktienrückkaufprogramm (-51,4 Millionen Euro). Die Eigenkapitalquote stieg jedoch deutlich von 27,3 Prozent auf 40,4 Prozent per Ende Dezember 2020.
Die Summe der langfristigen und kurzfristigen Schulden reduzierte sich um 833,4 Millionen Euro auf 2.684,6 Millionen Euro. Dabei verringerten sich die Finanzschulden als weiterhin größte Position innerhalb der langfristigen und kurzfristigen Schulden um 752,8 Millionen Euro auf 940,8 Millionen Euro. Hintergrund ist die vorzeitige Tilgung des im Jahr 2016 abgeschlossenen syndizierten Bankdarlehens über 610,0 Millionen Euro zur Finanzierung der erworbenen Sunrise Anteile sowie die Rückzahlung von Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2015 und 2016 im Gesamtvolumen von nominal 486,5 Millionen Euro. Letztere wurden im Juli 2020 durch ein Schuldscheindarlehen über nominal 345,0 Millionen Euro refinanziert (siehe dazu auch erläuternde Angaben im Konzernanhang, Textziffer 28).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um 85,9 Millionen Euro auf 379,3 Millionen Euro - maßgeblich hierfür waren stichtagsbedingte Entwicklungen bei den Verbindlichkeiten gegenüber Händlern und Hardwarelieferanten.
1.4.7.4. Liquiditätslage
Tabelle 14: Wichtige Cashflow-Kennzahlen des Konzerns
| In Mio. EUR | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 357,1 | 364,2 | -7,2 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 1.074,2 | -38,8 | 1.113,0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -898,1 | -318,0 | -580,0 |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | 533,2 | 7,4 | 525,8 |
| Free Cashflow 1 | 237,3 | 249,0 | -11,7 |
1 Beim FCF handelt es sich um eine alternative Leistungskennzahl, die im Abschnitt „Unternehmenssteuerung" des Konzernlageberichts definiert ist.
Gegenüber der Vergleichsperiode verringerte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um 7,2 Millionen Euro auf 357,1 Millionen Euro. Das EBITDA ist gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Millionen Euro gesunken bei gleichzeitigem Anstieg des Konzernergebnisses aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich Sunrise um 356,2 Millionen Euro. Neben der Bereinigung der nicht zahlungswirksamen Gewinne aus dem Verkauf der Sunrise Anteile in Höhe von 351,0 Millionen Euro wirkten sich die im Zusammenhang mit diesem Verkauf entstandenen Auszahlungen für Transaktionskosten in Höhe von 10,6 Millionen Euro sowie die um 3,4 Millionen Euro erhöhte Zunahme des Net Working Capitals (Nettoumlaufvermögen) belastend auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus. Entlastend wirkten hingegen im Vergleich zum Vorjahr hauptsächlich die gestiegene Dividendenausschüttung der Sunrise in der ersten Jahreshälfte (2020: 46,0 Millionen Euro; Vorjahr: 41,5 Millionen Euro) sowie die um 2,5 Millionen Euro geringeren Steuerzahlungen (2020: 28,0 Millionen Euro; Vorjahr: 30,6 Millionen Euro).
Im Geschäftsjahr 2020 entwickelte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -38,8 Millionen Euro auf 1.074,2 Millionen Euro. Dafür waren in erster Linie die erfolgten Einzahlungen aus dem Verkauf der Anteile an der Sunrise in Höhe von 1.125,2 Millionen Euro verantwortlich. An dieser Stelle verweisen wir auf die weiteren Erläuterungen im Konzernanhang unter Textziffer 35.
Die Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen, saldiert mit den Zahlungseingängen aus dem Abgang solcher Vermögenswerte (Nettoinvestitionen), sind im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Millionen Euro auf 46,2 Millionen Euro gestiegen (Vorjahr: 40,6 Millionen Euro). Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Investitionen im Segment TV und Medien, beispielsweise im Bereich „Radio DAB“. Die zahlungswirksamen Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres von -318,0 Millionen Euro auf -898,1 Millionen Euro.
Die Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden über 1.096,5 Millionen Euro beinhalten die vorzeitige Rückzahlung des im Jahr 2016 zur Finanzierung des erworbenen Aktienpakets an der Sunrise abgeschlossenen syndizierten Bankdarlehens in Höhe von 610,0 Millionen Euro sowie die Rückführung von Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 486,5 Millionen Euro. Aus der teilweisen Refinanzierung der fälligen Schuldscheindarlehen flossen dem Konzern im Geschäftsjahr 2020 Mittel in Höhe von 342,9 Millionen Euro zu (Neuaufnahme Schuldscheindarlehen).
Im Rahmen des zum 28. Dezember 2020 abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramms kam es zu Mittelabflüssen in Höhe von 51,4 Millionen Euro.
Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Free Cashflow in Höhe von 237,3 Millionen Euro erzielt, was einem Rückgang von 11,7 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (249,0 Millionen Euro) entspricht.
1.5. Chancen- und Risikoberichterstattung
1.5.1. Chancenbericht und Würdigung
Zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts hat der Vorstand ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden aktuelle Themen diskutiert und zukünftige interne und externe Entwicklungen, Maßnahmen sowie potenzielle Chancen besprochen. Die Identifikation, Analyse und Kommunikation von Chancen, wie auch deren Nutzung, stellt eine unternehmerische (Führungs-)Aufgabe dar, die vom Vorstand und den Verantwortlichen der einzelnen Unternehmensbereiche im ständigen Dialog ausgeübt wird.
Die freenet AG und ihre Tochtergesellschaften stellen an sich selbst den Anspruch, in sämtlichen Geschäftsbereichen ihren Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive Produkte in Verbindung mit einem exzellenten Kundenservice anzubieten. Daneben steht der Ausbau des Segments TV und Medien weiterhin im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns. Insbesondere das Geschäftsfeld des internetbasierten Fernsehens eröffnet der freenet AG die Möglichkeit, sich zu diversifizieren und neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Neue Partnerschaften sind weitere Schritte zu einer stetig höheren Marktdurchdringung von waipu.tv. Kontinuierliche Erweiterungen des Produktportfolios sowie die innovative App bieten auch zukünftig Chancen, die Nutzerzahlen zu erhöhen.
Externe Chancen sieht die freenet AG insbesondere in den folgenden Marktentwicklungen:
| • | Fortwährende Bereitschaft der Kunden, hochwertige Mobilfunkendgeräte zu erwerben |
| • | Anhaltender Trend zur mobilen Internet- und Datennutzung über Smartphone, Tablet und Laptop |
| • | Beschleunigung des digitalen Wandels in zahlreichen Lebensbereichen sowie fortschreitender Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland (z. B. 5G, öffentliches WLAN, Glasfaseranschlüsse) |
| • | Geändertes Konsumverhalten von Multimediacontent sowie anhaltender Trend zu individuell gestalteten TV-Programmen über Streaming-Dienste |
| • | Wachsende Nachfrage nach konvergenten Bundle-Produkten (z. B. Mobilfunk und TV, Festnetz oder digitale Services) |
Der durch die 5G-Frequenzvergabe mögliche Eintritt eines weiteren Netzbetreibers könnte zu einer Steigerung des Wettbewerbs zwischen den Mobilfunkgesellschaften (MNOs) und einhergehend mit dem technologieneutralen Verhandlungsgebot zu einer Stärkung des Service-Provider-Modells führen. Dies könnte sich für die freenet AG in einer Erhöhung der Marge sowie höheren Free Cashflows niederschlagen. Kurzfristig werden die Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen Leistungsindikatoren als gering eingeschätzt.
Die zunehmende mobile Internet-/Datennutzung im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung des privaten Lebens sowie die damit verbundene Nutzung immer leistungsfähigerer mobiler Endgeräte könnte im Zusammenwirken mit der weiteren Erschließung des IPTV-Markts durch die freenet AG zu einem beschleunigten Kundenwachstum führen, wenngleich Letzteres insgesamt als eher gering wahrscheinlich eingeschätzt wird.
Aus dem stetig steigenden Bedarf nach schnellen Breitbandanschlüssen und dem damit einhergehenden Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen in Deutschland könnte sich mittelfristig die Chance ergeben, perspektivisch in diesem geschäftsnahen Bereich tätig zu werden. Positive Effekte wären sehr wahrscheinlich eine Stärkung der Kundenbindung sowie deutliche Beiträge zum EBITDA und Free Cashflow.
Interne Chancen für die freenet AG könnten sich vor allem ergeben aus:
| • | der Prüfung und Implementierung strategischer Optionen in den Kerngeschäftsbereichen |
| • | der fortwährenden Stärkung der Marken klarmobil, freenet Flex und FUNK im Marktsegment für flexible Tarif- und Vertragsmodelle, um an dessen Wachstum noch stärker zu partizipieren |
| • | dem Ausbau des etablierten Omni-Channel-Vertriebs durch die Ausweitung bestehender und Erschließung neuer direkt steuerbarer Vertriebskanäle sowohl im Bereich Retail als auch Non- Retail und die Nutzung bestehender sowie neuer Vertriebskooperationen/-partnerschaften |
| • | der Steigerung der Vertriebsleistung durch eine noch kundenzentriertere Angebotsgestaltung und Kundenansprache |
| • | der konsequenten Serviceorientierung an sämtlichen Kunden-Touchpoints sowie der lokalen Präsenz mit unseren eigenen Shops und Stores |
| • | der Vermarktung zusätzlicher Produkte (Cross-Selling), u. a. aus den Bereichen Digital-Lifestyle sowie TV und Medien, verbunden mit einem vertikalen Wachstum im gesamten Produktportfolio |
| • | der (Weiter-)Entwicklung eigener, innovativer Produkte, z. B. weiterer App-basierter Tarife |
| • | der Festigung und konsequenten Weiterentwicklung der IT-Applikationen und IT-Systeme zur weiteren Erhöhung der Kundenzufriedenheit, z. B. durch die Erweiterung digitaler Self-Services sowie dem intelligenten Einsatz moderner Kommunikationsmedien |
| • | der kontinuierlichen Intensivierung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten zur Stabilisierung der bestehenden und Entwicklung neuer beziehungsweise besserer Konditionenmodelle |
| • | der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung zur nachhaltigen Steigerung der Produktivität - auch durch die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Unternehmenssteuerung |
| • | der intensiven Förderung und Entwicklung unserer Mitarbeiter zur Stärkung der Mitarbeiterbindung sowie zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität |
Aus der Prüfung und Implementierung strategischer Optionen in den Bereichen Mobilfunk, Digital-Lifestyle sowie TV und Medien, der Vermarktung zusätzlicher oder neuer innovativer Produkte sowie dem Ausbau der eigenen Vertriebsstärke könnte ein positiver Effekt auf die Entwicklung der zugrunde gelegten finanziellen Leistungsindikatoren resultieren und unsere Erwartungen mithin übertreffen. Gleichsam könnte eine Erhöhung der Vertriebsstärke und Kundenzufriedenheit dazu führen, dass sich der Kundenbestand positiver entwickelt als prognostiziert. Die Wahrscheinlichkeit hierfür wird als eher gering eingeschätzt.
Eigene technische Innovationen, leistungsstarke Kooperationen in sämtlichen Geschäftsbereichen sowie neue Produkte wie die exklusiv über eine App buchbaren Produkte freenet Flex und FUNK bieten auch zukünftig Chancen zur weiteren Marktdurchdringung. Sollten unsere Marken stärker als erwartet am Markt für flexible Tarif- und Vertragsmodelle partizipieren, könnte dies zu höheren Ergebnisbeiträgen und Free Cashflows führen als bisher prognostiziert.
Das strategische Zusammenwirken von Mobilfunkdienstleistungen und Digital-Lifestyle-Anwendungen wurde weiter forciert. Diese konzernpolitische Ausrichtung der Aktivitäten wird auch zukünftig konsequent verfolgt werden, da der Trend zur Digitalisierung und Vernetzung von Produkten und Dienstleistungen weiter anhalten wird. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Bereich weiterhin Wachstumschancen, Synergiepotenziale sowie Chancen für neue strategische Partnerschaften gesehen.
Sollten die aus der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung resultierenden Maßnahmen und Effizienzsteigerungen zur nachhaltigen Senkung der Kostenstrukturen positiver ausfallen als erwartet, könnte sich dies in den kommenden Jahren positiver auf die Höhe der Sachgemein- und Personalkosten und mithin auf das EBITDA sowie den Free Cashflow auswirken als bisher prognostiziert.
Die strategische Beteiligung der freenet AG an der CECONOMY bietet neben der Festigung der langjährigen, erfolgreichen Partnerschaft im Mobilfunkbereich weitere Chancen durch Synergieeffekte aufgrund der vielfältigen gemeinsamen Geschäftsprozesse. Segmentübergreifend könnten sich daraus zudem Chancen einer intensiveren Zusammenarbeit beispielsweise bei der Erschließung weiterer Geschäftsfelder ergeben.
Es wurden sowohl externe als auch interne Chancen identifiziert, die im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich auf einem unveränderten Niveau bestehen und zu einer noch positiveren Geschäftsentwicklung führen könnten. Die Auswirkungen der aufgezeigten Chancen auf die prognostizierten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und somit auf die Entwicklung der freenet AG insgesamt, werden zusammenfassend als gering eingestuft.
Die Unternehmensleitung erwartet die im Prognosebericht dargelegte Entwicklung des Geschäftsverlaufs.
1.5.2. Risikomanagementsystem
Zur Gewährleistung des langfristigen Fortbestands eines Unternehmens wird einem effizienten Risikomanagementsystem eine maßgebliche Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grund hat der Vorstand der freenet AG innerhalb des Konzerns ein umfangreiches Risikofrüherkennungs-, Überwachungs- und Steuerungssystem eingerichtet, in welches alle Konzerngesellschaften eingebunden sind und welches ausschließlich auf Risiken, nicht aber auf Chancen angewendet wird. Dieses soll sicherstellen, dass Risiken für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens frühzeitig von allen Führungskräften im Konzern erkannt und in systematischer, nachvollziehbarer Weise an die zuständigen Entscheidungsträger im Unternehmen kommuniziert werden. Durch die rechtzeitige Kommunikation von Risiken an die verantwortlichen Entscheidungsträger soll weiter gewährleistet werden, dass angemessene Maßnahmen zum Umgang mit den erkannten Risiken ergriffen und hierdurch Schäden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Kunden abgewendet werden.
Die Systeme und Methoden des Risikomanagementsystems sind dabei integrativer Bestandteil der generellen Aufbau- und Ablauforganisation der freenet AG. Regelmäßig wird im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für den Jahres- und Konzernabschluss durch den Abschlussprüfer geprüft, ob das System geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Grafik 13: Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagementsystems der freenet AG

Mindestens halbjährlich erfassen beziehungsweise aktualisieren die einzelnen Geschäftsbereiche der freenet AG (einschließlich aller Tochterunternehmen) bestehende und etwaige neue Risiken, die eine definierte Wesentlichkeitsgrenze übersteigen, in formalisierten Risikoberichten (Risikoidentifikation). In den Risikoberichten werden die spezifischen Risiken beschrieben und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihre Auswirkungen auf das Unternehmen anhand standardisierter Kriterien untersucht (Risikoanalyse und -bewertung).
Die Bewertung der Risiken erfolgt innerhalb der freenet AG nach dem Nettoprinzip, bei dem das Risiko inklusive der Wirkung durchgeführter Risikobegrenzungsmaßnahmen betrachtet wird. Für die Bewertung der Risiken werden die Kriterien „Eintrittswahrscheinlichkeit" und „erwartetes Schadensausmaß“ herangezogen. Dabei werden Risiken mit geringer (< 50 Prozent), mittlerer (50 bis 75 Prozent) und hoher (> 75 Prozent) Eintrittswahrscheinlichkeit systematisch voneinander unterschieden und kategorisiert. Hinsichtlich der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes aus einem Risiko wird zwischen unwesentlichen (< 1,0 Millionen Euro), geringen (1,0 bis 2,5 Millionen Euro), mittleren (2,5 bis 10,0 Millionen Euro) und hohen (> 10,0 Millionen Euro) erwarteten Schäden unterschieden. Aus der Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes ergibt sich die Einteilung hinsichtlich der Bedeutung der Risiken in die Kategorien „unwesentlich“, „gering“, „mittel“, „hoch“ sowie „wesentlich“. Diese Risikokategorien sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Grafik 14: Risikomatrix der freenet AG

Basierend auf den kommunizierten Ergebnissen der Risikoanalyse und -bewertung werden verschiedene Handlungsalternativen im Rahmen der allgemeinen Unternehmenssteuerung ergriffen, um angemessen auf die identifizierten Risiken reagieren zu können (Risikosteuerung und -überwachung). Die einzelnen Risikoberichte werden zu einem Konzernrisikobericht zusammengefasst und an den Vorstand weitergeleitet. Auch zwischen den Standard-Meldezeitpunkten werden Risiken direkt nach ihrer Identifikation erfasst, analysiert, bewertet und gesteuert sowie bei entsprechender Größenordnung unmittelbar an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet (Risikokommunikation).
Der Vorstand hat in einem Leitfaden, der kontinuierlich ergänzt und verbessert wird, die wesentlichen Risikokategorien für den Konzern definiert, eine Strategie zum Umgang mit diesen Kategorien erarbeitet und die Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des Risikomanagementsystems im Konzern dokumentiert. Dieser Leitfaden ist den Mitarbeitern bekannt und entwickelt deren Risikobewusstsein gezielt weiter (Teil der Risikokommunikation).
Die Methoden und Systeme des Risikomanagements werden ständig überprüft, weiterentwickelt und angepasst. Dabei wirkt die Konzernrevision der freenet AG unterstützend, wobei die regelmäßigen Prüfungen der Risikoberichterstattung den Schwerpunkt bilden. Auch das interne Kontrollsystem (IKS) der freenet AG trägt zu einer weiteren Unterstützung des Risikomanagementsystems bei. Internen Risiken wird durch formal dokumentierte Kontrollen begegnet. Der Aufsichtsrat - hier insbesondere der Prüfungsausschuss der freenet AG - überwacht aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems. Darüber hinaus wird dieser durch regelmäßige Berichterstattung und, soweit erforderlich, durch eine aktuelle Berichterstattung des Vorstands eingebunden (prozessunabhängige Risikoüberwachung).
Neben dem Risikomanagementsystem hat der Vorstand zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl die finanziellen als auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Konzern umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden in diesen Terminen aktuelle Themen diskutiert und zukünftige Maßnahmen besprochen (Teil der Risikokommunikation).
1.5.3. Risikobericht und Würdigung
In diesem Abschnitt werden Risiken dargestellt, welche die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der freenet AG beeinflussen könnten. Es erfolgt eine Einteilung in die Kategorien Marktrisiken, IT-Risiken, steuerliche Risiken, finanzielle Risiken, strategische Risiken, operative Risiken sowie sonstige Risiken. Der Mobilfunkbereich ist sowohl umsatz- als auch ergebnisbezogen das bedeutendste Segment im freenet Konzern. Entsprechend resultieren auch die maßgeblichen Marktrisiken aus diesem Bereich und werden daher im Folgenden vorwiegend auf dieses Segment bezogen dargestellt. Die Risikoeinschätzung für die übrigen Kategorien gilt grundsätzlich für alle Segmente. Wesentliche Unterschiede zwischen den Segmenten in Bezug auf die Risikoeinschätzung werden als solche gesondert genannt. Mögliche Auswirkungen der Corona-Krise auf die Risikolage der freenet AG werden zuvor einleitend dargestellt.
1.5.3.1. Corona-Krise
Auswirkungen, die sich aufgrund von Covid-19 sowie des damit verbundenen Lockdowns auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben ergaben und zukünftig ergeben könnten, führten im Geschäftsjahr 2020 zur Erfassung neuer, maximal der Kategorie „mittel“ zugeordneter Risiken sowie vereinzelt zu (voraussichtlich temporären) Bewertungsanpassungen bestehender Risiken.
Der Vorstand der freenet AG beobachtet und bewertet kontinuierlich die dynamischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit der freenet AG. Gegenmaßnahmen werden auf diese Weise konzernweit koordiniert, etabliert und kommuniziert. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Risikomanagement der freenet AG. Die Entwicklung der wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird laufend analysiert und von Szenarioanalysen flankiert, um jederzeit angemessen reagieren zu können.
1.5.3.2. Marktrisiken
1.5.3.2.1. Wettbewerbsintensive Märkte
Die Telekommunikationsmärkte sind weiterhin durch intensiven Wettbewerb geprägt. Dies kann zu Einbußen bei den Umsatzerlösen und zum Verlust von Marktanteilen sowie zu Margendruck in den jeweiligen Geschäftsbereichen führen und/oder den Gewinn von Marktanteilen erschweren.
Weiterhin könnten höhere Aufwendungen für die Gewinnung neuer Kunden bei gleichzeitig sinkenden Erlösen und einer kundenseitig hohen Wechselbereitschaft die Folge des starken Wettbewerbs sein. Hierdurch könnten sich die prognostizierten umsatzbasierten Kennzahlen, Ergebnisgrößen sowie der Free Cashflow möglicherweise nicht wie geplant entwickeln. Um sich gegenüber den Wettbewerbern zu behaupten, muss die freenet AG ihre Produkte und Services weiterhin attraktiv gestalten und diese erfolgreich vermarkten sowie Kundenbindungsmaßnahmen durchführen. Außerdem muss die freenet AG agil auf die Geschäftsentwicklung der Konkurrenz reagieren und neue Kundenbedürfnisse antizipieren. Darin liegt ein mittleres Risiko für die Erreichung der Ziele der Gesellschaft.
1.5.3.2.2. Vertrieb
Große Teile der Wirtschaft und insbesondere der stationäre Einzelhandel sind von den Auswirkungen der Corona-Krise direkt betroffen, wie z. B. durch behördlich angeordnete Ladenschließungen. Darüber hinaus kann sich ein längerfristig geändertes Konsumentenverhalten entwickeln. Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Covid-19 auch zukünftig notwendig sein werden und es in diesem Zuge zu behördlichen Auflagen kommen kann. Hiervon wären insbesondere die mobilcom-debitel Shop GmbH und die Gravis Computervertriebsgesellschaft mbH mit ihren Vertriebsstandorten sowie grundsätzlich alle stationären Vertriebskanäle der freenet Group betroffen. Als Gegenmaßnahmen würde stärker auf nichtstationäre Vertriebswege, insbesondere online, geschwenkt und Kurzarbeit zur Personalkostenreduktion beantragt werden. Dies stellt insgesamt für die freenet AG ein mittleres Risiko dar, mit Auswirkungen für die Neukundenakquise, die Umsatzerlöse, das EBITDA und den Free Cashflow.
Die freenet Group verfügt über ein breites Vertriebsnetz. Als Gegenmaßnahme zum Verlust von Vertriebsstärke schließen die entsprechenden Tochtergesellschaften mit ihren wichtigen Vertriebspartnern langfristige Verträge und bieten ihnen attraktive Anreizsysteme (z. B. Airtime-Modelle). Eine zusätzliche Möglichkeit, bestehende Vertriebskanäle zu erhalten beziehungsweise auszubauen, liegt in der konsequenten Prüfung neuer Partnerschaften in Handel, Distribution und Kooperation sowie in der Gewinnung weiterer Franchisepartner. Das Risiko des Verlusts von Vertriebslinien wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
In der Media Broadcast Gruppe ergibt sich für die Gesellschaft das Risiko, dass die kundenseitige Nachfrage des Produkts freenet TV, und damit auch die Umsatzerlöse und der Free Cashflow, geringer ausfallen könnten als erwartet. Die Gesellschaft hat ein enges Monitoring zur Kundenentwicklung etabliert, um im Bedarfsfall Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Für die freenet AG stellt dies insgesamt ein geringes Risiko dar.
Die EXARING AG hat ebenfalls ein Monitoring etabliert, um die Kundenentwicklung zu überwachen und rechtzeitig operative Steuerungsmaßnahmen im Vertrieb einzuleiten. Das Risiko, geplante waipu.tv-Kundenzahlen nicht erreichen zu können, stuft die freenet AG als gering ein.
1.5.3.2.3. Netzbetreiber
Bonuszahlungen und Provisionen seitens der Netzbetreiber sind Bestandteil der Erträge der freenet AG. Eine Reduzierung dieser Netzbetreiber-Prämien kann zu einem höheren Kapitalbindungs- und Vermarktungsrisiko führen. Diese Tatsache stellt - vornehmlich aufgrund eingeschränkter stationärer Vertriebswege infolge der Corona-Krise - ein mittleres Risiko für die freenet AG dar. Das Risiko versucht die freenet AG dadurch zu minimieren, dass die Gesellschaft flexible Einkaufskonditionen verhandelt sowie ein laufendes Monitoring der Zielerreichung bei den Prämienzahlungen durchführt und gegebenenfalls nachverhandelt.
Die Margen im Mobilfunk-Service-Provider-Geschäft sind wesentlich durch die Netzbetreiber und deren Gestaltung der Tarifmodelle bedingt. Hierdurch werden, beispielsweise durch Tarifwechselbeschränkungen, die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Tarifmodelle eingeschränkt. Dennoch findet eine laufende Prüfung der Einkaufsmodelle statt, um auf Markteffekte möglichst flexibel reagieren zu können. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
Die Netzbetreiber vertreiben ihre Produkte zunehmend selbst und drängen Mobilfunk-Service-Provider aus dem Markt (shift to direct). Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber aufgrund ihrer Geschäftsstruktur im Vertrieb zum Teil bessere Konditionen bieten können als die Mobilfunk-Service-Provider. Dies könnte wiederum zum Verlust von Vertriebswegen und Kunden führen. Dieser Umstand stellt für die freenet AG ein geringes Risiko dar.
Die Netzbetreiberrisiken, allein oder in Kombinationen, könnten sich auf die prognostizierten Ergebnisgrößen sowie den Free Cashflow negativer als erwartet auswirken.
1.5.3.2.4. Gesetze und Regulierung
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen, Eingriffen von Regulierungsbehörden oder auch durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen könnten sich Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Gesellschaft und die Möglichkeit der Kundengewinnung und -bindung sowie der Durchsetzung von Kundenforderungen ergeben. Dies könnte sich negativ auf die Höhe der prognostizierten Umsatzerlöse und auf die Höhe des Free Cashflows auswirken. Potenzielle Auswirkungen aktueller Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, Gesetz für faire Verbraucherverträge) können derzeit nicht hinreichend abgeschätzt werden. Die Auswirkungen von einzelnen Entscheidungen oder rechtlichen Änderungen können für sich genommen nicht wesentlich sein, sodass das Risiko insgesamt als gering eingestuft werden kann. Die freenet AG begegnet dem Risiko durch ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklungen seitens der Regulierungsbehörden beziehungsweise durch das Verfolgen des Ausgangs gerichtlicher Entscheidungen.
Aufgrund neuer und komplexerer Gesetzgebungen zum Datenschutz, insbesondere der 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), existieren neue, weitergehende Anforderungen an den Umgang u. a. mit personenbezogenen Daten. Dies könnte zur Folge haben, dass Geschäftsprozesse innerhalb der freenet AG nicht mehr wie in der Vergangenheit ausgeführt werden können und/oder der Gesellschaft hohe Bußgelder auferlegt werden. Das Risiko wird von der freenet AG als gering eingestuft.
1.5.3.3. IT-Risiken
1.5.3.3.1. Systemausfälle/-fehler
Die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur inklusive der Rechenzentren und Billing-Systeme des Unternehmens sind für dessen erfolgreiches Operieren und seinen Fortbestand von erheblicher Bedeutung. Es besteht das geringe Risiko, dass Netzwerkausfälle oder Serviceprobleme aufgrund von Systemfehlern oder -ausfällen durch fehlende Möglichkeiten in der Betreuung der Kunden zum Kundenverlust führen können oder dass es im Bereich TV und Medien zu Störungen in der Übertragung von TV- und Radiosignalen kommen kann. Neben dem Rückgang der Umsatzerlöse bei einem Verlust von Kunden könnte bei einem Ausfall der Systeme keine Leistung seitens der freenet AG erbracht und damit auch kein Umsatz beziehungsweise kein positiver Beitrag zum erwarteten Ergebnis sowie Free Cashflow erzielt werden. Um Ausfallrisiken zu vermeiden, werden technische Frühwarnsysteme eingesetzt. Ständige Pflege und Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellen Stand; Back-ups werden in kurzen Abständen erstellt.
1.5.3.3.2. Datendiebstahl und Hackerangriffe
Erfolgreiche Angriffe durch Schadsoftware oder durch Cyber-Attacken könnten schlimmstenfalls zu einem Entwenden von Kundendaten führen. Auch aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen bei der Vergabe von Mitarbeiterrechten könnten sensible (Kunden-)Daten gestohlen oder veröffentlicht werden. Ein Hackerangriff auf die freenet TV-Datenbank wiederum könnte der Auslöser für eine schadhafte Datenmanipulation sein, die im Extremfall dazu führen könnte, dass die TV-Boxen ausfallen. Um dies zu verhindern, sind umfangreiche Sicherheitsmechanismen implementiert. Darüber hinaus sind für einen etwaigen Schadensfall Informationssicherheits- beziehungsweise Cyber-Risikoversicherungen abgeschlossen worden. Das Risiko wird seitens der freenet AG insgesamt als gering eingestuft.
1.5.3.4. Steuerliche Risiken
1.5.3.4.1. Verlustvorträge
Wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 Prozent der Aktien oder Stimmrechte der Gesellschaft in einer Hand oder in Händen mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen vereinigt würden (schädlicher Beteiligungserwerb), könnten die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge) der Gesellschaft gemäß § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) verloren gehen.
Auf den Eintritt dieses Risikos hat die Gesellschaft keinen Einfluss, da der Wegfall der bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge) durch Maßnahmen und Transaktionen auf der Ebene der Aktionäre herbeigeführt wird. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass es infolge einer Veräußerung oder eines Hinzuerwerbs von Aktien durch die Aktionäre der Gesellschaft zu einer Vereinigung von mehr als 50 Prozent der Aktien in einer Hand kommen könnte. Dasselbe mittlere Risiko besteht, wenn durch andere Maßnahmen erstmals in der Hand eines Aktionärs oder mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen mehr als 50 Prozent der Aktien oder Stimmrechte vereinigt werden. Die oben dargestellten Rechtsfolgen gelten entsprechend.
1.5.3.4.2.Sonstige Steuerrisiken
Für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume kann es grundsätzlich zu Änderungen kommen, aus denen Steuernachzahlungen oder Veränderungen der Verlustvorträge resultieren, sofern die Finanzbehörden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen zu abweichenden Auslegungen steuerlicher Vorschriften oder abweichenden Bewertungen des jeweiligen zugrunde liegenden Sachverhalts kommen. Gleiches gilt für Abgabenarten, die zum Teil noch nicht geprüft wurden, insbesondere weil sie üblicherweise keiner steuerlichen Außenprüfung unterliegen.
Das Risiko abweichender Sachverhaltsauslegungen und -bewertungen gilt insbesondere für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Deshalb ist nicht ganz auszuschließen, dass durch Einbringungen, andere Umwandlungsvorgänge, Kapitalzuführungen und Gesellschafterwechsel, die von den Kapitalgesellschaften der freenet AG erklärten und so auch bislang von der Finanzverwaltung gesondert festgestellten körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vermindert werden beziehungsweise entfallen könnten. Insgesamt wird dies als ein geringes Risiko angesehen.
1.5.3.5. Finanzielle Risiken
Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dabei unterliegt die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente, finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen den nachfolgend dargestellten Risiken.
1.5.3.5.1. Forderungsausfälle
Bei der Betrachtung des Forderungsausfallrisikos stehen in der freenet Group insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden im Fokus. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt. Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkasso-Überwachung sowie das High Spender Monitoring wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos. Schließlich trägt eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen den Risiken Rechnung. Das Ausfallrisiko der Forderungen gegen Endkunden wird seitens der freenet AG - insbesondere wegen möglicher Spätfolgen aus der Corona-Krise, wie z. B. einem Anstieg der Arbeitslosigkeit oder einer zunehmenden Anzahl an Privatinsolvenzen - als mittel eingestuft.
Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner finden ausführliche Bonitätsprüfungsprozesse mit Festlegen von Kreditlimits und schadensbegrenzenden Vorauszahlungsmodalitäten bei kritischen Lieferanten statt. Im Falle eines Zahlungsverzugs kommen Mahn- und Inkassoprozesse zur Anwendung. Zusätzlich sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Forderungsausfallrisiken von Großkunden (Händler und Distributoren) abgesichert. Die Risiken bei nicht versicherten Händlern und Distributoren sind im Allgemeinen durch ein internes Limitsystem begrenzt - in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Wesentliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen regelmäßig im Segment Mobilfunk gegen die Mobilfunknetzbetreiber sowie im Segment TV und Medien gegen öffentlich-rechtliche sowie private Anbieter von TV- und Radioprogrammen. Der Forderungsbestand wird regelmäßig bewertet und die Eintreibung dieser Forderungen wird ebenfalls laufend überwacht. Erfahrungswerte zeigen, auch unter Berücksichtigung von Auswirkungen der Corona-Krise, insgesamt ein geringes Forderungsausfallrisiko in diesem Bereich. Zwischen dem Konzern und zwei Banken bestehen Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf von Handy-Options-Forderungen. Die maßgeblichen Risiken (im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen hierbei auf die Banken über. Im freenet Konzern verbleibt in voller Höhe das Spätzahlungsrisiko, das jedoch von untergeordneter Bedeutung ist.
1.5.3.5.2. Werthaltigkeit des Vermögens
In der Konzernbilanz der freenet AG werden ein bilanzieller Goodwill sowie immaterielle Vermögenswerte wie Kundenbeziehungen, Markenrechte und Nutzungsrechte in wesentlicher Höhe ausgewiesen. Es besteht das mittlere Risiko, dass es zu Wertminderungen kommen kann. Mögliche Triggering Events werden im Rahmen von Werthaltigkeitstests berücksichtigt.
Die Vermögenswerte der freenet AG werden sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen überprüft, sofern mögliche Indikatoren für eine nachhaltige Wertminderung vorliegen. Bei einem solchen Indikator kann es sich z. B. um Änderungen im Wirtschafts- oder Regulierungsumfeld handeln. Eine eventuell resultierende Wertminderung ist nicht zahlungswirksam und bleibt daher ohne Einfluss für den Free Cashflow. Darüber hinaus werden die Umsatzerlöse und das EBITDA nicht tangiert (kein Einfluss auf die finanziellen Leistungsindikatoren).
1.5.3.5.3. Liquidität
Das als mittleres Risiko eingestufte allgemeine Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, z. B. der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen oder den Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken des Weiteren durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an denen die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.
Um das allgemeine Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern verschiedener Finanzierungsinstrumente. Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus den im Mai 2015, Februar 2016, Oktober 2016, Dezember 2018 und Juli 2020 abgeschlossenen Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2020 inklusive Zinsabgrenzungen bilanziert: 940,7 Millionen Euro) und einer - als revolvierende Kreditlinie ausgestalteten - Darlehenstranche über 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 300,0 Millionen Euro) die zum 31. Dezember 2020 wie im Vorjahr nicht gezogen war.
Aus den abgeschlossenen Kreditverträgen resultiert ein weiteres Liquiditätsrisiko, da die darin vereinbarten Beschränkungen (sog. „Undertakings“ und „Covenants“) den finanziellen und operativen Spielraum der freenet AG eingrenzen. Die Verträge beinhalten beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögenswerten, insbesondere von Anteilsbesitz. Der Gesellschaft ist es nur in engen Grenzen erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren. Aufgrund der genannten Liquiditätsreserven stuft die freenet AG das bestehende Risiko für eine Einschränkung des finanziellen Spielraums als gering ein.
Ein mittleres Liquiditätsrisiko resultiert aus nicht fest zugesagten Kredit- oder Factoring-Linien (wie es beispielsweise bei den Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf von Handy-Options-Forderungen der Fall ist). Diese könnten seitens der Banken nicht mehr bedient werden und damit mögliche Liquiditätsreserven nicht mehr zur Verfügung stehen.
Es besteht außerdem ein mittleres Liquiditätsrisiko für den Fall, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft eine höhere Dividende beschließen sollte als dies in der Liquiditätsplanung vorgesehen war; dies würde direkt nach der Hauptversammlung zu einem höheren Liquiditätsabfluss führen und könnte die Gesellschaft in der Handlungsfähigkeit hinsichtlich Investitionen oder Akquisitionen einschränken.
1.5.3.5.4. Kapitalrisiko
Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern. Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die Einhaltung der in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen (Financial Covenants) zu gewährleisten. Die wesentlichen Financial Covenants sind in Bezug auf das Eigenkapital des Konzerns (Eigenkapitalquote) sowie die Verschuldung (Verschuldungsfaktor) definiert. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen negativ entwickeln, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der freenet Konzern seine Vereinbarungen mit den kreditfinanzierenden Banken nicht mehr einhalten kann. Es besteht das mittlere Risiko zur Fälligkeitsstellung der Kredite durch die finanzierenden Banken. Die freenet AG minimiert das Risiko durch eine laufende Überwachung der finanziellen Kennzahlen und die frühzeitige Ableitung geeigneter Maßnahmen.
1.5.3.5.5. Zinsänderungsrisiko
Die freenet AG unterliegt, was die Finanzschulden mit variabler Verzinsung betrifft, Zinsänderungsrisiken im Wesentlichen bezogen auf den EURIBOR. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch eine Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzschulden. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Kassenbestand, der im Wesentlichen variabel verzinslich angelegt wird, als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.
Geldanlagen werden in der Regel in Form von Tages- und Termingeld bei Geschäftsbanken mit hoher Bonität angelegt.
Die Gesellschaft überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
1.5.3.5.6. Sonstige finanzielle Risiken
Weitere Finanzrisiken könnten in der Form von Fremdwährungs- und Kursänderungsrisiken auftreten. Seit der Veräußerung des Anteils an der Sunrise unterliegt die freenet AG nur unwesentlichen Fremdwährungs- und Kursänderungsrisiken.
1.5.3.6. Strategische Risiken
1.5.3.6.1. Beteiligungen
Die freenet AG hält mehrere Beteiligungen. Es könnte sein, dass sich das Geschäft der Beteiligungen schlechter entwickelt als angenommen, was sich wiederum negativ auf die Ertragslage (jedoch nicht das EBITDA) und den Cashflow der freenet AG auswirken könnte. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
1.5.3.6.2. Übernahme des Kundenservice der mobilcom-debitel durch die Capita Customer Services (Germany) GmbH, Berlin
Seit März 2017 betreut die Capita als strategischer Partner insbesondere den gesamten Kundenservice der mobilcom-debitel. Bei einem unerwarteten Einstellen des Geschäftsbetriebs durch die Capita besteht das Risiko, dass die Notwendigkeit, die für einen solchen Fall vertraglich vereinbarte Rückführung der Aktivitäten umzusetzen oder den externen Anbieter kurzfristig zu wechseln, zu Mehrkosten führt. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
1.5.3.7. Operative Risiken
1.5.3.7.1. Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug
Branchenweit klagen Verbraucherschutzverbände gegen Netzbetreiber und Diensteanbieter wegen Art und Höhe von erhobenen Gebühren bei Kunden im Zahlungsverzug. In diesem Zusammenhang wird die freenet AG von Verbraucherschutzverbänden wegen der Erhebung von Serviceentgelten bei im Zahlungsverzug befindlichen Kunden auf Unterlassung und gegebenenfalls Zahlung in Anspruch genommen. Das daraus resultierende Risiko eines Umsatzrückgangs oder einer etwaigen Zahlung wird seitens der freenet AG insgesamt als mittel eingestuft.
1.5.3.8. Sonstige Risiken
Am firmeneigenen Standort in Büdelsdorf wurde für das dortige Gebäude ein Modernisierungs- und Sanierungsbedarf identifiziert und budgetiert. Sollten die projektierten Aufwendungen beziehungsweise Investitionen höher ausfallen als geplant, könnten geringe Auswirkungen auf das EBITDA sowie den Free Cashflow die Folge sein. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
1.5.4. Überblick über die Risikolage
Die vorstehend aufgeführten Risiken der freenet AG werden nachstehend überblicksartig zusammengefasst. Risiken, die bedingt durch die Corona-Krise erstmals erfasst wurden oder eine Bewertungsanpassung erfahren haben, wurden gesondert farblich gekennzeichnet.
| Risiken | Eintrittswahrscheinlichkeit | Erwartetes Schadensausmaß | Risiko | Tendenz |
|---|---|---|---|---|
| Marktrisiken | ||||
| Wettbewerbsintensive Märkte | mittel | mittel | mittel | ► |
| Vertrieb | ||||
| Einschränkung stationärer Vertriebswege | mittel | mittel | mittel | neu |
| Verlust von Vertriebspartnern | gering | mittel | gering | ► |
| Kundenseitige Nachfrage TV und Medien | gering | gering | gering | ▼ |
| Netzbetreiber | ||||
| Bonuszahlungen und Provisionen | mittel | mittel | mittel | ▲ |
| Prämien und Margen | gering | gering | gering | ► |
| Shift to direct | mittel | gering | gering | ► |
| Gesetze und Regulierung | gering | mittel | gering | ► |
| IT-Risiken | ||||
| Systemfehler/ -ausfälle | gering | mittel | gering | ► |
| Datendiebstahl und Hackerangriffe | gering | mittel | gering | ► |
| Steuerliche Risiken | ||||
| Verlustvorträge | gering | hoch | mittel | ► |
| Sonstige Steuerrisiken | gering | mittel | gering | ► |
| Finanzielle Risiken | ||||
| Forderungsausfälle | ||||
| Endkunden | mittel | mittel | mittel | |
| Vertriebs- und Geschäftspartner | gering | gering | gering | ► |
| Werthaltigkeit des Vermögens | gering | hoch | mittel | ► |
| Liquidität | ||||
| Allgemeines Liquiditätsrisiko | gering | hoch | mittel | ► |
| Einschränkung finanzieller Spielraum | gering | gering | gering | ► |
| Handy-Options-Factoring | gering | hoch | mittel | ► |
| Dividendenausschüttung | gering | hoch | mittel | ► |
| Kapitalrisiko | gering | hoch | mittel | ► |
| Zinsänderungsrisiko | mittel | gering | gering | ▼ |
| Sonstige finanzielle Risiken | gering | unwesentlich | unwesentlich | ▼ |
| Strategische Risiken | ||||
| Beteiligungen | gering | mittel | gering | ► |
| Business Process Outsourcing der Kundenbetreuung | gering | mittel | gering | ► |
| Operative Risiken | ||||
| Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug | mittel | mittel | mittel | ► |
| Sonstige Risiken | ||||
| Sanierung Bürostandort Büdelsdorf | gering | gering | gering | neu |
▲ Einstufung in höhere Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht
► Einstufung in gleiche Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht
▼ Einstufung in geringere Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht
Durch den implementierten Risikomanagementprozess sowie das monatliche Berichtswesen hat der Vorstand einen Überblick über die vorgestellte Risikosituation. Zum 31. Dezember 2020 wurden verschiedene Markt-, IT-, steuerliche, finanzielle, strategische, operative und sonstige Risiken identifiziert. Corona-bedingt hat sich vereinzelt die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das erwartete Schadensausmaß von Risiken erhöht.
Die möglichen Auswirkungen auf die allgemeine zukünftige Entwicklung der freenet AG sowie die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden vom Vorstand insgesamt als gering qualifiziert. Zahlreiche Einschätzungen sind weiter abhängig von der Dauer und dem Ausmaß der Corona-Krise. Dies lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht verlässlich und vollständig abschätzen. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen erwartet der Vorstand, dass die im Ausblick prognostizierte, positive Entwicklung durch die aufgezeigten Risiken nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Risiken keine Auswirkungen auf den Fortbestand der freenet AG haben.
1.5.5. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 4 HGB)
Das interne Kontrollsystem (IKS) der freenet AG orientiert sich konzeptionell am international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Es umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, welche die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen.
Kernelemente des internen Überwachungssystems der freenet AG sind prozessintegrierte sowie prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen. Im Rechnungslegungsprozess der freenet AG sind dazu automatisierte IT-Prozesskontrollen, standardisierte, manuelle Kontrollhandlungen in den Geschäftsprozessen, unter anderem in Form des Vier-Augen-Prinzips, sowie in die Arbeitsabläufe integrierte automatische Sicherungsmaßnahmen (Funktionstrennungen, Zugriffsbeschränkungen) eingebettet.
Die im Rechnungslegungsprozess involvierten Bereiche analysieren diese Kontrollen und Maßnahmen ständig in Bezug auf neue gesetzliche Vorgaben und sonstige zu beachtende Standards und entwickeln daraus angepasste interne Vorgaben und Schulungen für die verantwortlichen Mitarbeiter.
Im Rechnungslegungsprozess der freenet AG erfolgt die Buchführung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen der freenet AG im Wesentlichen zentralisiert in Buchhaltungssystemen des Herstellers SAP (SAP FI). Um die Ermessensspielräume in Ansatz, Bewertung und Ausweis von Konzernabschlussposten gering zu halten, sind konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS in einem Konzernbilanzierungshandbuch festgehalten. Zur Konsolidierung der Einzelabschlüsse zu einem Konzernabschluss wird auf oberster Konzernebene das Modul SAP EC-CS eingesetzt. Die einzelnen Lageberichts- und Anhangangaben werden dabei jeweils aus standardisierten Berichtspaketen und institutionalisierten Abstimmungsprozessen im Rahmen des internen Steuerungs- sowie Berichtsystems gewonnen. Die Konsolidierung erfolgt in der fachlichen Verantwortung der Abteilung Konzernkonsolidierung. Grundsätzlich zielen die in der Rechnungslegung der freenet Group etablierten Prozesse auf eine weitgehend automatisierte Bildung und Kontrolle aller wesentlichen Daten ab.
Ziel der im IKS des Rechnungslegungsprozesses implementierten Kontrollen ist die Gewährleistung einer Normenkonformität des Abschlusses und die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Zugriffsrechten schützen die im Rechnungslegungsprozess verwendeten IT-Systeme gegen unbefugte Zugriffe. Interne Kontrollen stellen die ordnungsgemäße Funktion der Schnittstelle zwischen SAP-FI und dem Konsolidierungsmodul SAP EC-CS sowie der Überleitungen der standardisierten Berichtspakete der Tochterunternehmen bis hin zum Konzernabschluss der freenet AG sicher. Prozessintegrierte, automatisierte Überwachungsmaßnahmen werden dabei unter anderem seitens des Managements oder des Controllings durch manuelle Plausibilitätsprüfungen relevanter Zwischenergebnisse und stichprobenartige Kontrollen ergänzt.
Die Wirksamkeit des IKS wird dabei durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Als prozessunabhängige, interne Überwachungsinstanz in der freenet AG ist die Konzernrevision implementiert. Diese prüft in auftragsbezogenen, risikoorientierten Plan- sowie anlassbezogenen Sonderprüfungen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS in Form von Stichprobenprüfungen und initiiert bei Bedarf Maßnahmen in Kooperation mit dem Management.
Zusätzlich prüft der Konzernabschlussprüfer der freenet AG im Rahmen der jährlichen Konzernabschlussprüfung die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS aus Sicht des Konzernabschlussprüfers und hierbei im Besonderen die Schnittstelle und die Überleitungen zwischen den Einzelabschlüssen (SAP FI) und dem Konsolidierungsmodul SAP EC-CS mithilfe eines risikoorientierten Prüfungsansatzes.
Das Risikomanagementsystem ist mit dem IKS verbunden und umfasst neben dem operativen Risikomanagement konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem sind dem Berichtsteil „Risikomanagementsystem" zu entnehmen.
Grafik 15: Maßnahmen des internen Kontrollsystems der freenet AG

1.6. Prognosebericht
1.6.1. Markt-/Branchenprognose
1.6.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die weltweite Gesundheitskrise hat im Jahr 2020 zum stärksten globalen Konjunktureinbruch seit Jahrzehnten geführt. Aufgrund der Ausbreitung der Corona-Pandemie und der noch nicht vollständig absehbaren weiteren Auswirkungen, zeigen sich Wirtschaftsforscher hinsichtlich ihrer Prognosen für das Jahr 2021 verhalten optimistisch, betonen jedoch die große Unsicherheit in Bezug auf ihre Einschätzungen. Dennoch rechnen Experten für 2021 wieder mit einer Erholung der Weltkonjunktur, nicht zuletzt aufgrund der ergriffenen politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, Fortschritten bei Tests und Behandlungsmethoden und der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen.
Davon ausgehend rechnet der IWF mit einem Wachstum der Weltwirtschaft um 5,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 (Stand Oktober 2020). Somit wird die Corona-Krise die globale Konjunktur im Jahr 2021 zwar weniger heftig als im Vorjahr aber dennoch weiter einschneidend treffen.
Im internationalen Vergleich ist Deutschland gut durch das Krisenjahr 2020 gekommen. Ein solider Staatshaushalt vor der Krise, ein vergleichsweise gut aufgestelltes Gesundheitswesen, sowie umfangreiche wirtschaftspolitische Maßnahmen durch den Bund sollen auch im Jahr 2021 die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Wirtschaft abmildern. Dementsprechend geht der IWF für 2021 von einem Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 4,2 Prozent aus (Stand Oktober 2020). Die Bundesregierung erwartet mit einem Plus von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Stand Oktober 2020) ebenfalls eine eher langsame Erholung der Wirtschaftslage.
Mit einer Rückkehr der wirtschaftlichen Aktivität auf das Ausgangsniveau vor der Krise wird erst zu Beginn des Jahres 2022 gerechnet. Insbesondere in Bezug auf den Binnenkonsum sei bereits heute absehbar, dass die verordneten Eindämmungsmaßnahmen die wirtschaftliche Entwicklung in einigen Branchen nachhaltig schwächen werden.
1.6.1.2. Telekommunikationsmarkt
Die deutsche Mobilfunkbranche zeigte sich im Corona-Krisenjahr 2020 vergleichsweise resistent gegenüber Konjunktureinflüssen. Sie zeichnet sich durch eine vielfältige und wettbewerbsstarke Anbieterlandschaft aus, von der Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen profitieren. Die Ergebnisse einer Bitkom-Umfrage zu den Mobilfunkpreisen zeigt, dass sich diese Diversität zuletzt positiv auf die Mobilfunkpreise in Deutschland ausgewirkt hat, die wettbewerbsfähig und zugleich fair ausgestaltet sind. Vor dem Hintergrund einer klaren Marktsegmentierung wird der Fokus der Unternehmen auch 2021 weiterhin auf der Churn-Reduktion von Bestandskunden und der Kundenmigration vom Prepaid- zum Postpaid-Segment liegen.
Nach Einschätzung von VATM und Dialog Consult werden die Umsätze im Gesamtmarkt für Telekommunikationsdienste in Deutschland von 58,3 Milliarden Euro im Vorjahr moderat auf 58,9 Milliarden Euro im Jahr 2020 steigen und wie im Vorjahr mit etwa 44 Prozent auf den Teilmarkt Mobilfunk entfallen. Die deutschen Netzbetreiber haben zudem im Jahr 2020 Milliardeninvestitionen in den Aufbau von 5G- und von Breitbandnetzen getätigt und teilweise ihre Ausbauziele erweitert. Die Infrastrukturinvestitionen nehmen dementsprechend im Jahr 2020 nach Angaben der Experten auf 9,7 Milliarden Euro zu (Vorjahr: 9,6 Milliarden Euro).
Auch für das Jahr 2021 ist davon auszugehen, dass die Digitalisierung und der Ausbau der Netzinfrastruktur in Deutschland fortschreitet und sich der Markt für Telekommunikationsdienstleistungen weiter positiv entwickelt. Experten der Bitkom rechnen für 2021 mit einem Umsatzwachstum von 1,0 Prozent im Gesamtmarkt.
Abzuwarten bleibt, ob sich die bisherige Dynamik beim Netzausbau aufgrund der Auswirkungen der Pandemie verlangsamt, beispielsweise durch unterbrochene Lieferketten oder Budgetrestriktionen der MNOs. Bedingt durch die anhaltende Pandemie könnten sich auch im kommenden Jahr Umsatzeinbußen im Retailgeschäft bzw. beim Geräteverkauf durch weitere temporäre Schließungen von Ladengeschäften sowie ein erneuter Rückgang der Roamingumsätze ergeben.
Unsicherheit besteht weiterhin auch hinsichtlich der regulatorischen Rahmenbedingungen des Telekommunikationsmarkts in Deutschland. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Reformierung des Telekommunikationsgesetzes und die damit verbundene Umsetzung des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in nationales Recht war ursprünglich bis Ende 2020 geplant. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ministerien in Bezug auf einzelne Punkte (u.a. Vertragslaufzeiten und Sicherheitsanforderungen), wird sich die Umsetzung der TKG-Novelle voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und somit die Planungssicherheit für die Marktteilnehmer erschweren.
1.6.1.3. TV-/ Bewegtbildmarkt
Die TV- und Medienlandschaft befindet sich seit mehreren Jahren im Umbruch, und auch hier wirkt die Corona-Pandemie wie ein Beschleuniger für den Ausbau digitaler Angebote. Nichtdigitale Geschäftsmodelle im klassischen Medien- und Unterhaltungsmarkt mussten hingegen starke Einbußen hinnehmen.
Nach einem Rückgang des Gesamtumsatzes im deutschen Medien- und Unterhaltungsmarkt im Jahr 2020 wird gemäß einer Studie (von PwC) für 2021 mit einer Erholung gerechnet und von einem Umsatzwachstum von 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Für die im Jahr 2020 leicht rückläufigen Umsätze, die durch Abonnements für lineares Fernsehen und Pay-TV inklusive Vermittlungsgebühren generiert wurden, erwarten die Experten in den Jahren 2019 bis 2024 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 0,3 Prozent, gleichbedeutend mit einem Umsatzanstieg auf 5,8 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Der Fernseher ist weiterhin das am meisten genutzte Gerät für Bewegtbildinhalte und steht nach wie vor im Zentrum des Medienkonsums. Aufgrund der nahezu stagnierenden Anzahl der Fernsehhaushalte in Deutschland besteht jedoch durch das Anbieten von Basisleistungen, wie z.B. den Verkauf von Fernsehanschlüssen an Neukunden nur ein geringes Potenzial für Umsatzsteigerungen. Eine Ausweitung des Geschäfts ist dagegen vor allem durch Verschiebungen in den genutzten Empfangsarten oder durch Bündelung von Fernsehempfang mit anderen Dienstleistungen möglich.
Der Trend bei der Entwicklung der TV-Übertragungswege weg vom klassischen Empfang des TV- Angebots über das Kabelnetz oder Satellit hin zum kabellosen Fernsehempfang (Cord-Cutting Trend) und zur Inanspruchnahme von Diensten aus dem Internet wird sich voraussichtlich auch im Jahr 2021 fortsetzen. Haupttreiber sind der fortschreitende Ausbau von IPTV-Angeboten und die vergleichsweise hohen Kabelgebühren in Deutschland Mittel- bis langfristig könnten auch die über die TKG-Novelle geplante Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für Kabelnetzbetreiber und die beabsichtigte SD-Abschaltung von Fernsehinhalten via Satellit noch stärkere Bewegung in die Verteilung der TV-Übertragungswege bringen. Insbesondere IPTV-Anbieter könnten dann davon profitieren. Im Hinblick auf den Empfang von Fernsehinhalten über DVB-T2 HD ist weiterhin von einer eher stabilen Entwicklung auszugehen.
1.6.2. Unternehmensprognose 2021: Stabile Entwicklung erwartet
Aus den prognostizierten Entwicklungen für den Telekommunikations- wie auch TV-/ Bewegtbildmarkt ergeben sich grundsätzlich keine Anhaltspunkte für Veränderungen, die Auswirkung auf das gegenwärtige Geschäftsmodell der freenet Group hätten.
Die Auswirkungen, die sich aufgrund von Covid-19 sowie damit verbundener Lockdowns auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben zukünftig ergeben könnten, sind nach wie vor noch nicht abschließend beurteilbar. Risiken, die sich daraus explizit für die freenet Group ableiten, sind im Risikoinventar der Gesellschaft entsprechend berücksichtigt (siehe dazu „Chancen- und Risikoberichterstattung“).
Insgesamt basiert die Unternehmensprognose auf den zum Zeitpunkt (25. Februar 2021) der Formulierung bekannten Erkenntnissen zur möglichen gesamtkonjunkturellen Entwicklung in Deutschland sowie zur Dauer politisch durchgesetzter Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung (z. B. Schließung oder Einschränkung des stationären Handels). Sollten insbesondere die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vom Umfang und/oder zeitlich signifikant, über die bisherige Annahme hinaus, ausgedehnt werden, könnten die prognostizierten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren möglicherweise nicht erreicht werden.
Weitere Annahmen, die für die Ableitung der Prognose der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der freenet Group als wesentlich angesehen werden:
| • | Bestandskunden-Loyalität insbesondere im Bereich Mobilfunk bleibt konstant |
| • | Leichtes Marktwachstum des ansonsten saturierten Markts „Mobilfunk“ |
| • | Marktanteil von IPTV unter den Fernsehübertragungswegen nimmt weiter zu |
| • | Kein Eintritt unvorhergesehener staatlicher bzw. regulatorischer Eingriffe |
| • | Kosteneinsparungen aus dem Geschäftsjahr 2020 erweisen sich weitestgehend als nachhaltig |
Die Erwartungen für das Jahr 2021 werden im Folgenden dargestellt und gelten unter der Annahme einer vergleichbaren Konzernstruktur. Alle Aussagen sind in Relation zum Vorjahr formuliert und für die qualitativ-komparativen Prognosen gilt folgendes Raster: deutlich abnehmend, merklich abnehmend, moderat abnehmend, stabil, moderat wachsend, solide wachsend, deutlich wachsend.
Für die finanziellen Leistungsindikatoren wird folgende Entwicklung für 2021 erwartet:
| • | Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2020 lagen innerhalb der Erwartung und beliefen sich auf 2.576,2 Millionen Euro. Im Jahr 2021 dürfte sich der Umsatz insgesamt stabil entwickeln. Die Erwartung stützt sich auf einem moderaten Umsatzwachstum im Segment TV und Medien und einer stabilen Entwicklung im Segment Mobilfunk. |
| • | Das EBITDA lag im Berichtszeitraum mit 425,9 Millionen Euro auf Vorjahresniveau (426,8 Millionen Euro) und in der Mitte der erwarteten Bandbreite von 415 bis 435 Millionen Euro. Dies spricht insgesamt für Stabilität im Geschäftsverlauf. Im Jahr 2021 wird ein EBITDA von 415 bis 435 Millionen Euro erwartet. |
| • | Der Free Cashflow entwickelte sich im Berichtsjahr mit 237,3 Millionen Euro ebenfalls im Rahmen der Erwartungen. Darin enthalten ist ein positiver Effekt aus der Beteiligung an Sunrise von rund 36,0 Millionen Euro (Dividende 2020 abzüglich Zinszahlungen), der aufgrund der Veräußerung der Sunrise Aktien im November 2020 zukünftig nicht mehr im FCF enthalten sein wird. Bereinigt ergäbe sich für das Jahr 2020 ein FCF von 201,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2021 wird ein Free Cashflow zwischen 200 und 220 Millionen Euro erwartet. |
| • | Der Postpaid-ARPU hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 18,2 Euro stabil entwickelt. Eine ähnlich stabile Entwicklung wird auch für das Jahr 2021 erwartet. Positive Effekte, bspw. aus der Einführung von 5G-Tarifen, werden nicht erwartet. |
| In Mio. EUR bzw. lt. Angabe | Referenzwert 2020 | Prognose 2021 |
|---|---|---|
| Finanzielle Leistungsindikatoren | ||
| Umsatz | 2.576,2 | stabil |
| EBITDA | 425,9 | 415-435 |
| Free Cashflow (ohne Sunrise Beitrag) 1 | 201,3 | 200-220 |
| Postpaid-ARPU (in EUR) | 18,2 | stabil |
1 Free Cashflow bereinigt um Dividende 2020 von Sunrise (46,0 Millionen Euro) und Zinszahlungen 2020 syndiziertes Bankdarlehen (ca. 10 Millionen Euro).
Für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird folgende Entwicklung für 2021 erwartet:
| In Mio. | Referenzwert 2020 | Prognose 2021 |
|---|---|---|
| Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren | ||
| Postpaid-Kundenbestand | 7,079 | moderat wachsend |
| freenet TV Abo-Kunden (RGU) | 0,902 | moderat abnehmend |
| waipu.tv Abo-Kunden | 0,572 | solide wachsend |
1.6.3. Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung der freenet Group
Aufgrund der Covid-19-Pandemie war das Jahr 2020 gesellschaftlich wie auch wirtschaftlich ein herausforderndes Jahr für Deutschland und die gesamte Welt. Die inländische Informations- und Telekommunikationsbranche, die sich bereits während der globalen Finanzkrise vor gut zehn Jahren als robust und weniger anfällig für konjunkturelle Schwankungen erwies, ist jedoch bislang einigermaßen unbeschadet durch diese Ausnahmesituation gekommen. Insbesondere das abonnementbasierte Geschäftsmodell sowie eine gesteigerte Notwendigkeit für mobiles Arbeiten bzw. virtueller Zusammenarbeit während der Corona-Krise sichern diesen Wirtschaftszweig ab.
Dies gilt aus Sicht des Managements auch für die freenet Group. Alle noch vor der Corona-Krise gesteckten Ziele wurden erreicht und den Aktionären eine erneut hohe Beteiligung am Geschäftserfolg in Aussicht gestellt. Mit entsprechender Zuversicht geht das Management der freenet Group auch in das Geschäftsjahr 2021. Die unter den Rahmenbedingungen einer immer noch vorherrschenden Pandemie abgegebene Prognose 2021 erweist sich mithin als Fortsetzung einer durch Stabilität und Kontinuität gekennzeichneten Geschäftserwartung.
Im Segment Mobilfunk ist beabsichtigt, weiterhin am leichten Marktwachstum zu partizipieren und den Bestand an Postpaid-Kunden, als tragende Säule des Segments, auszubauen. Loyalitätssteigende Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang Churn-reduzierend wirken und die Geschäftsaktivitäten der freenet Group noch konsequenter am Kunden ausgerichtet werden.
Im Segment TV und Medien strebt das Management der freenet Group an sowohl in finanzieller Hinsicht als in Bezug auf die Kundenzahl weiter zu wachsen. Haupttreiber für das Wachstum wird nach wie vor das IPTV-Produkt waipu.tv sein.
1.7. Nachtragsbericht
Der Vorstand der freenet AG hat am 2. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2021) aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 9,75 Millionen Aktien der Gesellschaft (das entspricht circa 7,61 Prozent des Grundkapitals von 128.061.016 EUR) über die Börse zurückgekauft werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 135 Millionen Euro, soll am 25. Februar 2021 beginnen und wird längstens bis zum 31. Dezember 2021 laufen.
Des Weiteren beabsichtigt der Vorstand, der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Dividende von 1,50 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 auszuschütten. Darüber hinaus plant der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 eine Sonderdividende von 0,15 Euro je Aktie auszuschütten. In Summe würde damit im Jahr 2021 ein Betrag von 1,65 Euro je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Darüber hinaus gab der Aufsichtsrat der freenet AG am 2. Februar 2021 bekannt, dass er die im Mai 2021 auslaufenden Verträge der Vorstandsmitglieder Antonius Fromme (Vorstand Kunde) und Rickmann von Platen (Vorstand Partnerbeziehungen) um fünf Jahre bis zum 31. Mai 2026 verlängert hat. Die Bestellung des Finanzvorstands der freenet AG, Ingo Arnold, wurde ebenfalls um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Außerdem wurde Ingo Arnold mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der freenet AG ernannt.
1.8. Nichtfinanzielle Erklärung*
1.8.1. Über diesen Bericht
1.8.1.1. Geschäftsmodell
Die operative Geschäftstätigkeit der seit 2007 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten freenet AG und ihrer Tochterunternehmen beschränkt sich überwiegend auf den Privatkundenbereich sowie den deutschen Raum. Der Großteil der mehr als 2,5 Milliarden Euro Umsatz wird dabei mit Mobilfunk und mobilem Internet erzielt. Als Service Provider ohne eigene Netzinfrastruktur vertreibt das Unternehmen bundesweit Mobilfunktarife und -optionen. Ergänzt wird diese Bandbreite durch ein vielfältiges (Service-)Angebot an Digital-Lifestyle-Produkten und -Services. Darüber hinaus hat der Konzern im Jahr 2016 durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe und über eine Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG ein weiteres zum Mobilfunk komplementäres Segment - den Bereich TV und Medien - erschlossen. Als Deutschlands größter Service Provider der Rundfunk- und Medienbranche projektiert, errichtet und betreibt die Media Broadcast Gruppe multimediale Übertragungsplattformen für Fernsehen und Hörfunk basierend auf modernster digitaler Sendertechnologie.
Eine ausführliche Beschreibung des gesamten Geschäftsmodells findet sich im Abschnitt „Geschäftsmodell und Organisation“ des Konzernlageberichts.
1.8.1.2. Wesentlichkeitsanalyse
Für die Erstellung der initialen nichtfinanziellen Erklärung im Jahr 2017 wurden zunächst potenzielle Nachhaltigkeitsthemen auf Basis eines Branchen-/Peer-Reviews sowie anhand des Materiality Assessments der Global e-Sustainability Initiative (GeSI) für die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche ermittelt. Die Festlegung der wesentlichen Themen erfolgte anschließend in einem zweistufigen Verfahren aus individuellen Interviews und einem Wesentlichkeitsworkshop. Maßgeblich für die Beurteilung waren die Relevanz der Themen für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft sowie die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die im Gesetz genannten Belange.
Tabelle 15: Wesentliche Themen den CSR-RUG-Aspekten und GRI-Standards zugeordnet
| Wesentliche Themen | Aspekt des CSR-RUG | Korrespondierende GRI-Standards |
| Mitarbeiter | Arbeitnehmerbelange | GRI-103, GRI-401, GRI-403, GRI-404 und GRI-405 |
| Digitale Verantwortung | Sozialbelange/Achtung der Menschenrechte | GRI-103 und GRI-418 |
| Kundenbelange | Sozialbelange/Umweltbelange | GRI-103 und GRI-417 |
| Betrieblicher Umweltschutz | Umweltbelange | GRI-103, GRI-302, GRI-305 und GRI-307 |
| Anti-Korruption | Bekämpfung von Korruption und Bestechung | GRI-103 und GRI-205 |
| Lieferkette | Achtung der Menschenrechte/Umweltbelange | GRI-103 und GRI-414 |
Die Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen des oben aufgezeigten Prozesses ist für das Jahr 2021 geplant. Unabhängig davon erfolgt jährlich eine Abfrage bei internen Stakeholdern, ob sich ihre Wesentlichkeitseinschätzung grundlegend verändert hat. Zusätzlich wird die Auswahl und interne Einschätzung der wesentlichen Themen regelmäßig in einem aktiven Dialog mit den Erwartungen externer Stakeholder (u.a. Investoren, Nachhaltigkeits-/Finanzanalysten oder Kunden) abgeglichen.
1.8.1.3. Nichtfinanzielle Risiken
Für die Risikoanalyse im Rahmen der nichtfinanzieren Erklärung wurde auf dem konzernweit etablierten Risikomanagementsystem (RMS) der freenet Group aufgesetzt. Die dort erfassten Risiken wurden auf ihre inhaltliche Übereinstimmung mit den Themen und Aspekten der nichtfinanzieren Erklärung analysiert. Für Risiken aus dem RMS mit einem thematischen Bezug zum CSR-RUG wurde eine Risikobewertung analog der Bewertung für den Konzernrisikobericht vorgenommen (siehe Chancen- und Risikobericht). Ergebnis der Analyse war, dass gemessen an den gesetzlichen Wesentlichkeitskriterien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken - nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen - keines der identifizierten Risiken im Sinne des konzernweit etablierten RMS sowie des CSR-RUG wesentlich ist.
1.8.1.4. Übergreifende Informationen
Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln ist bei freenet Teil der unternehmerischen Kultur sowie Ursprung jeglichen Erfolgs und seiner langfristigen Sicherung. Das tägliche Handeln orientiert sich primär an ökonomischen Prinzipien, da wirtschaftlicher Erfolg Grundvoraussetzung für einen verlässlichen und messbaren Beitrag für alle Stakeholder der freenet Group ist. Die identifizierten Themen spiegeln das aktuelle spezifische Nachhaltigkeitsverständnis der freenet Group wider und werden in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) unter Ausübung der Option „Kern“ berichtet.
Die in der nichtfinanziellen Erklärung gemachten Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und gelten sowohl für den Konzern als auch für die freenet AG. Gegenstand der Erklärung - sofern nicht anderweitig kenntlich gemacht - sind alle vollkonsolidierten Unternehmen des Konzernabschlusses. Aufgrund der geschäftsfeldspezifischen Struktur des TV und Medien Segments sowie der darin enthaltenen Media Broadcast Gruppe wird in der Darstellung der wesentlichen Themen teils gesondert auf die Gesellschaft eingegangen.
Die inhaltliche Verantwortung für die verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekte obliegt den jeweiligen Fachbereichen, wobei die zentrale Koordination aus dem Vorstandsressort Finanzen erfolgt. Inhaltlich geprüft wurde die nichtfinanzielle Erklärung vom Aufsichtsrat der freenet AG. Das Gremium wurde dabei von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterstützt (Prüfungsvermerk siehe Abschnitt „Weitere Informationen“). Grundlage war der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (revised).
1.8.2. Wesentliche Themen
1.8.2.1. Mitarbeiter
In einem dynamischen und wettbewerbsintensiven Umfeld rund um Mobilfunk und Digital-Lifestyle ist der Erfolg der freenet Group maßgeblich von den Leistungen und dem Engagement der Mitarbeiter abhängig, die ihr Know-how und ihre Kompetenzen zielgerichtet einsetzen. Um dies zu unterstützen hat der Konzern eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen und Programme eingerichtet und ergänzt diese durch Gesundheitsfürsorge und Arbeitssicherheit. Ziel ist ein harmonisches, sicheres, gesundes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld, das die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt und jegliche Form von Diskriminierung vermeidet.
Verantwortlich für die Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen ist der Bereich Konzernpersonal, dessen Leitung direkt an den Vorstandsvorsitzenden (CEO) berichtet. Mit der Abteilung „Personalentwicklung und Recruitment1 ist in der freenet Group ein internes Kompetenzcenter für konzernübergreifende Konzepte und strategische Fragestellungen rund um das Rekrutieren und Entwickeln von Mitarbeitern etabliert. Die Personalstrategie der freenet Group fokussiert sich auf vier Schwerpunktthemen: (1) Organisationsentwicklung, (2) Arbeitgeberattraktivität, (3) Führung und (4) New Work. Eine Überprüfung der strategischen Ausrichtung erfolgt quartalsweise im Rahmen von Strategie-Workshops. Das Ergebnis wird an den CEO beziehungsweise den jeweiligen Vorstandsbereich direkt kommuniziert.
Beim Thema Organisationsentwicklung werden Konzepte für Organisationsveränderungen erarbeitet, die die Führungskräfte bei der Umsetzung aktiv begleiten, Themen rund um die Förderung von Diversität aufgegriffen sowie die Rahmenbedingungen für modernes Arbeiten geschaffen. Die Arbeitgeberattraktivität soll durch gezielte Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung unter der Herausforderung eines Bewerbermarkts weiter gesteigert werden. Gleichzeitig stellt die Mitarbeiterbindung einen zentralen Fokus dar. Hierbei stehen als wichtigste Handlungsfelder die Weiterentwicklung und das Lernen im Fokus. Gute Führung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zielverfolgung und insbesondere deren Erreichung. Seit 2015 wird daher die Führungskräfteentwicklung unter dem Motto „Wir gehen in Führung“ stetig fortgeführt und erweitert. Die Auswahl neuer Führungskräfte erfolgt kompetenzbasiert und wird durch einen mehrstufigen Onboarding-Prozess gezielt begleitet. Unter New Work werden schließlich Themen rund um die Digitalisierung und neue Arbeitsweisen analysiert und begleitet.
1.8.2.1.1. Vielfalt
Die Vielfalt der Mitarbeiter spiegelt die Geschichte und den Erfolg der freenet Group wider. So besteht die Belegschaft derzeit aus 60 verschiedenen Nationalitäten, die auch mit unterschiedlichen Sprach- und Kulturkenntnissen/-hintergründen wertschätzend miteinander umgehen. Vielfalt ist als zentraler Wert für die Zusammenarbeit und Führung verankert („Wir nutzen unsere Vielfalt“) und wird schon im Einstellungsprozess und darüber hinaus täglich in zahlreichen Maßnahmen, Führungsinstrumenten/-schulungen und Trainings gelebt.
Durch Vorleben der Führungskräfte, allgemein gültige Verhaltensgrundsätze und das aufmerksame Miteinander - begleitet durch den Personalbereich - soll zudem sichergestellt werden, dass insbesondere in den Feldern Einstellung, Beförderung, Entlohnung oder Aus- und Weiterbildung keine Diskriminierung stattfindet. Dabei wird explizit auf mögliche Diskriminierungsgründe gemäß des Artikels 3 des Grundgesetzes wie Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Familienstand, Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft und andere persönliche Merkmale geachtet. Im Jahr 2020 gab es - wie schon in den Vorjahren - keinen zu adressierenden Fall von Diskriminierung im Konzern.
Das Thema Geschlechtervielfalt ist hervorzuheben, da die freenet Group dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ unterliegt. Für den Zeithorizont bis zum 31. Dezember 2021 hat sich die freenet Group gemäß diesem Gesetz folgende Ziele gesetzt: auf der ersten und erweiterten Führungsebene sollen 30 Prozent der Führungskräfte Frauen sein (siehe ausführlich Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“). Die Frauenquote der Angestellten im Konzern liegt mit 29,3 Prozent annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (2019: 29,8 Prozent, 2018: 28,9 Prozent).
Grafik 16: Anzahl Mitarbeiter nach Geschlecht und Alter

1.8.2.1.2. Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern
Eine zentrale Säule der freenet Personalstrategie bildet die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern und mithin die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Wesentliche Indikatoren zu deren Messung stellen die Kenngrößen Mitarbeiterfluktuation und externe Neueinstellungen dar. Zusätzlich eingestellt und rekrutiert wurden im Jahr 2020 insgesamt 444 Mitarbeiter (2019: 595 Mitarbeiter, 2018: 632 Mitarbeiter). Die Fluktuation im Konzern lag im Jahr 2020 bei 10,6 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken (2019: 11,9 Prozent, 2018: 13,7 Prozent). In den mobilcom-debitel Shops und GRAVIS Stores ist die Mitarbeiterfluktuation im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls auf nunmehr 25,4 Prozent (2019: 30,8 Prozent, 2018: 30,0 Prozent) zurückgegangen. Die Reduzierung der Personalfluktuation resultiert aus einem allgemeinen Corona-Effekt auf die Arbeitswelt, setzt aber zugleich auch den in der freenet Group angestrebten abnehmenden Trend der vergangenen Jahre fort.
Tabelle 16: Neueinstellungen und Mitarbeiterfluktuation
| Anzahl Mitarbeiter | 2020 | 2019 | 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | Männer | Frauen | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Neueinstellungen freenet Group (ohne Shops/Stores) | 232 | 145 | 87 | 281 | 162 | 119 | 264 |
| davon < 30 Jahre | 78 | 43 | 35 | 92 | 49 | 43 | n.a. |
| davon 30-50 Jahre | 138 | 91 | 47 | 171 | 101 | 70 | n.a. |
| davon > 50 Jahre | 16 | 11 | 5 | 18 | 12 | 6 | n.a. |
| Neueinstellungen Shops/Stores | 212 | 178 | 34 | 314 | 248 | 66 | 368 |
| davon < 30 Jahre | 153 | 124 | 29 | 220 | 169 | 51 | n.a. |
| davon 30-50 Jahre | 57 | 52 | 5 | 91 | 76 | 15 | n.a. |
| davon > 50 Jahre | 2 | 2 | 0 | 3 | 3 | 0 | n.a. |
| Mitarbeiterfluktuation freenet Group in % (ohne Shops/Stores) | 10,6 | 11,1 | 9,4 | 11,9 | 12,0 | 11,9 | 13,7 |
| davon < 30 Jahre | 20,1 | 21,7 | 18,0 | 21,6 | 23,2 | 19,5 | n.a. |
| davon 30-50 Jahre | 11,0 | 12,8 | 7,7 | 11,0 | 11,0 | 11,0 | n.a. |
| davon > 50 Jahre | 6,4 | 6,1 | 7,7 | 10,1 | 10,5 | 8,5 | n.a. |
| Mitarbeiterfluktuation Shops/Stores in % | 25,4 | 26,6 | 22,1 | 30,8 | 31,0 | 30,2 | 30,0 |
| davon < 30 Jahre | 36,5 | 37,5 | 333 | 45,9 | 44,5 | 49,6 | n.a. |
| davon 30-50 Jahre | 19,3 | 20,5 | 15,9 | 20,8 | 21,8 | 17,8 | n.a. |
| davon > 50 Jahre | 7,0 | 7,1 | 7,1 | 10,8 | 15,2 | 0,0 | n.a. |
Um Handlungsfelder für die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität abzuleiten, werden relevante Arbeitgeberbewertungsplattformen für Unternehmen stetig ausgewertet. Weiterhin werden seit 2019 eine konzernweite Austrittsbefragung von Mitarbeitern (ohne Media Broadcast) sowie eine zielgruppenspezifische selektive Befragung bei der GRAVIS Vertriebsgesellschaft mbH und der mobilcom-debitel Shop GmbH erhoben. Die Ergebnisse werden quartalsweise ausgewertet, um bei Fehlentwicklungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Mit dem Fokus, die Corona-Pandemie als Chance zu betrachten, haben sich Vorstand, Führungskräfte und der Bereich Personal intensiv damit auseinandergesetzt, die Arbeitgeberattraktivität zukünftig noch stärker als bisher über die Flexibilität im Umgang mit den verschiedenen Bedürfnissen der Mitarbeiter zu definieren. Im August 2020 wurde infolgedessen ein Bekenntnis zu veränderten Lebenswelten herausgegeben, welches bestehende und neue Leitplanken für die Arbeitswelt innerhalb der freenet Group zusammenfasst und transparent macht.
Im Vordergrund steht das partnerschaftliche und vertrauensbasierte Verhältnis im Miteinander und auf allen Ebenen des Konzerns. Individuelle Lebensumstände von den Mitarbeitern sollen noch stärker Beachtung finden und darauf verzichtet werden, Pauschalregelungen zu treffen, um so Mitarbeiterinteressen und Unternehmensinteresse in Bezug auf Lebens- und Arbeitszeit auszubalancieren. Flexible Arbeitszeitmodelle fördern schließlich die Umsetzung verschiedenster Anforderungen an die Work-Life-Balance. So sind beispielsweise flexible Schichtzeit-Modelle in den Shops oder der Logistik, Home-Office im Außendienst oder vieler Orts mobiles Arbeiten im Innendienst möglich. Innovation bei der Wochenarbeitszeit wird bei der Media Broadcast gezeigt, hier wird mit großer allgemeiner Zufriedenheit bereits seit 2019 die 4-Tage-Woche gelebt. Insgesamt trägt das Bekenntnis zu veränderten Lebenswelten dazu bei, das Bewusstsein für Verantwortung und Disziplin zu schärfen - und zwar auf Mitarbeiter- und Unternehmensseite.
Weitere Schwerpunkte, um sich intern wie auch extern als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, umfassten im Jahr 2020:
| • | Ausbau der Elternzeitpatenschaft, bei der Mütter und Väter in der freenet Group in der Zeit der Elternzeit von einem Kollegen aus dem Team regelmäßig mit Informationen aus dem Team und Unternehmen versorgt wie auch zu wichtigen Terminen eingeladen werden. Dieses erfolgreiche langjährige Konzept wurde im Jahr 2020 ausgebaut und wird zu Jahresanfang 2021 als digitaler Prozess umgesetzt. |
| • | Fortführung und Erweiterung der erfolgreichen Kommunikations- und Kollaborationsformate: Das Format „Frag Christoph“ (bietet jedem Mitarbeiter die Möglichkeit, direkt an den CEO anonym Fragen zu stellen, die dieser persönlich, zeitnah und im Intranet beantwortet) und das Format „Town Hall“ (bei dem der CEO etwa einmal im Quartal für jeweils 45 Minuten via Live-Video ein Update über aktuelle Themen rund um die freenet Group gibt und die Mitarbeiter ebenso die Gelegenheit haben interaktiv Fragen zu stellen, die adhoc beantwortet werden). Zudem wurden im Jahr 2020 zwei Vorstandsdialoge mit ausgewählten Mitarbeitern zu den Themen Nachhaltigkeit und Kultur durchgeführt, bei denen in einem 60-minütigen Termin Mitarbeiter gemeinsam mit dem CEO über die Themenfelder im Kontext der freenet sowie deren Handlungsfelder diskutierten und mögliche Ideen und Verbesserungsvorschläge platzierten. |
| • | Mit dem Kurzformat „Wissen in 30 Minuten“ wurden auch im Jahr 2020 in regelmäßigen Abständen relevante Themen der Fachbereiche von Mitarbeitern für Mitarbeiter vorgestellt. |
Über die Maßnahmen hinaus beteiligt die freenet Group über eine variable Vergütung die Mitarbeiter am Unternehmenserfolg. Zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss, können Mitarbeiter der freenet Group zudem seit 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit erleichterter Gesundheitsprüfung in Anspruch nehmen. Zudem stehen standortspezifische Benefits zur Auswahl (z. B. Vergünstigungen für Wellnessangebote, Massagen oder Essensgeldzuschüsse). Bei der Gewährung der Vorteile erfolgt zumeist keine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung. Sie werden je nach Leistung anteilig auf Basis des Beschäftigungsgrads oder Teilzeitgehalts oder entsprechend dem Betrag für Vollzeitbeschäftigte gewährt.
In Bezug auf die Arbeitgebermarke hat die freenet Group im Jahr 2020 erneut mehrere Auszeichnungen erhalten:
| • | Siegel „TOP Karrierechancen“ von Focus Money: hierbei wurden insgesamt 22.500 der großen Unternehmen mit Sitz in Deutschland befragt. |
| • | Siegel „LEADING EMPLOYER Deutschland 2020“: Die Auszeichnung wird exklusiv an die TOP 1 Prozent aller Arbeitgeber eines Landes verliehen und ist in ihrer Art die umfassendste Beleuchtung von Arbeitgeberqualitäten. Es handelt sich um eine unabhängig durchgeführte Untersuchung auf Basis mehrerer Millionen Metadaten. Insgesamt fanden in der Studie weltweit über 100.000 Unternehmen Berücksichtigung. |
| • | Siegel „Faires Trainee-Programm“ von Trendence für das konzernweite Fachtrainee-Programm. |
| • | Media Broadcast wurde zudem in einer Studie der Zeitschrift Freundin und kununu zu den zehn familienfreundlichsten Arbeitgebern der Telekommunikationsbranche in Deutschland gewählt. |
1.8.2.1.3. Aus- und Weiterbildung
Die Dynamik innerhalb des Telekommunikationsmarkts und die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsabläufen/-prozessen stellen neue An- und Herausforderungen an Mitarbeiter und machen eine Stärkung und Förderung ihrer Kompetenzen unerlässlich. Die Belegschaft bedürfnisorientiert zu fordern und fördern, ist eine weitere wesentliche Säule für Fortschritt und Zukunftsfähigkeit der freenet Group.
Für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Mitarbeiter dient das unternehmensweite Kompetenzmodell, an dem sich die Auswahl und Konzeption von Maßnahmen ausrichtet. Auf Basis des Kompetenzmodells werden jährlich verbindliche Jahresentwicklungsgespräche von den Führungskräften mit ihren Mitarbeitern geführt. Neben der Kompetenzbewertung ist die Bestimmung persönlicher Entwicklungsbereiche und -aktivitäten ein Schwerpunkt jedes Gesprächs. Im Jahr 2020 erreichte die Durchführungsquote rund 95,7 Prozent (2019: 96,1 Prozent, 2018: 90,6 Prozent).
Mit dem Ziel, das eigenverantwortliche Lernen der freenet Mitarbeiter auszubauen, wurde im Jahr 2020 das bereits 2018 eingeführte digitale Campusportal Weiterentwicklung@freenet zum Learning Management System (IMS) erweitert. Alle Lern- und Weiterbildungsangebote, unabhängig von Präsenz- oder Online-Format, werden damit an einem zentralen Ort gebündelt. Neben dem klassischen Qualifizierungsportfolio, das den Führungskräften für die Mitarbeiterentwicklung zur Verfügung steht, bietet das IMS jedem Mitarbeiter Zugriff auf Lernhistorie, anstehende Maßnahmen und vor allem auf einen breit angelegten Katalog von Selbstlern-/Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Insgesamt haben 1.234 Mitarbeiter das neue LMS genutzt.
Im Zuge der Einführung des LMS wurde das Angebot an digitalen Lernformaten insgesamt verdreifacht (2020: 114, 2019: 35), die Transparenz über Weiterentwicklungsmöglichkeiten erhöht und der Zugang zu Inhalten deutlich erleichtert. Zudem bietet die neue Plattform eine hohe Vielfalt an Formaten, die verschiedene Lerntypen und -fälle bedient. Insbesondere das Portfolio digitaler Lernhinhalte für Mitarbeiter ist sehr breit gefächert: von Themen wie Ethik, Nachhaltigkeit, aus Fehlern lernen, Design Thinking, Agile Prinzipien, Write Business Englisch bis hin zu Glücklich sein im Job oder Kommunikation auf Augenhöhe. Viele Inhalte des LMS werden zudem über Inhouse-Experten abgebildet mit dem Ziel, interne Expertise im Konzern weiterzugeben und damit einen Beitrag zu einer allgemeinen Lernkultur zu leisten, welche das voneinander Lernen unterstützt.
Um die Transparenz in Richtung Mitarbeiter zu fördern, wurde ein eigener Kommunikationskanal Weiterentwicklung@freenet auf der internen Kommunikationsplattform Yammer angelegt. Selbstverständlich wird Lernzeit in den regulären Arbeitszeiten für den Mitarbeiter als Arbeitszeit gewertet. Denn persönliches Lernen und individuelle Weiterentwicklung tragen zum Erfolg der Unternehmensentwicklung bei. Parallel zu dieser kulturverändernden Maßnahme werden auch die Führungskräfte in ihrer Rolle als Personalentwickler durch die Personalentwicklung gestärkt.
Insbesondere werden Trainings wie „Mitarbeiter entwickeln und coachen“ oder „Weiterentwicklung und Führung - was ist deine Rolle?“ für alle Führungskräfte angeboten.
Insgesamt absolvierten die Mitarbeiter im Jahr 2020 konzernweit 18.983 Qualifizierungsstunden (2019: 28.177 Stunden), davon entfielen 6.805 Stunden auf digitale Lernangebote (2019: 1.459 Stunden). Das führte im Berichtsjahr zu einer durchschnittlichen formalen Lernzeit von 6,7 Stunden pro Mitarbeiter (2019: 9,8 Stunden pro Mitarteiter), davon wurden im Schnitt 2,4 Lernstunden digital durchgeführt (2019:0,5 Stunden pro Mitarbeiter). Der Rückgang der Qualifizierungsstunden im Vergleich zum Vorjahr sowie die Verschiebung hin zu einer verstärkten Wahrnehmung digitaler Lernangebote ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen. Erklärtes Ziel ist es, die durchschnittliche formale Lernzeit pro Mitarbeiter kontinuierlich zu erhöhen.
Für die Weiterentwicklung der Mitarbeiter der mobilcom-debitel Shops und GRAVIS Stores ist aufgrund der spezifischen Anforderungen und Kundenähe eine eigene Trainingseinheit verantwortlich. Diese begleitet die Shop- und Store-Mitarbeiter in unterschiedlichen Trainings, E-Learnings, Programmen und individuellen Coachings. Bereits 2018 wurde ein strukturiertes und umfassendes Top-Berater-Programm, welches in vier Stufen von den Verkaufsberatern durchlaufen wird, bei der mobilcom-debitel Shop GmbH erfolgreich eingeführt. Im Jahr 2020 wurde die Lernplattform mauiCAMPUS neugestaltet und technisch modernisiert. Alle Shop- und Store-Mitarbeiter können diese nun auch mobil per App (iOS und Android) nutzen. Nicht nur bestehende Prozesse wie das Teilnehmermanagement oder der Videochannel wurden optimiert, sondern auch neue Themen wie der Coachingprozess und die Podcasts Funktion wurden eingebaut. Insgesamt haben über 1.000 User den neuen mauiCAMPUS bereits per App besucht.
Im Jahr 2020 verbrachten die Shop- und Storemitarbeiter insgesamt 33.421 Stunden in den speziell angebotenen Schulungen und Trainings (2019: 36.165 Stunden), davon 13.475 Stunden in digitalen Qualifizierungsmaßnahmen (2019: 12.948 Stunden). Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl von 26,5 Qualifizierungsstunden bzw. 1,1 Qualifizierungstagen pro Shop-/Store-Mitarbeiter (2019: 27,5 Stunden pro Mitarbeiter), davon entfallen 10,7 Stunden pro Mitarbeiter auf digitale Lerneinheiten (2019: 9,8 Stunden pro Mitarbeiter). Die Themenvielfalt der Schulungen und Trainings erstreckt sich hier von Produkt- und Verkaufsveranstaltungen bis hin zu Themen wie Fraud und Arbeitsschutz. Diese werden über verschiedene Lernformate wie Video, Podcast, eLearning sowie in online- und Classroom-Trainingseinheiten angeboten.
Neben der Weiterentwicklung der Mitarbeiter nimmt die freenet Group ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der jungen Generation wahr und hat ein vielfältiges Ausbildungsangebot als weiteren Baustein zur Nachwuchskräftesicherung geschaffen. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums werden deutschlandweit jährlich über 100 neue Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, die sich insgesamt auf 20 Ausbildungsgänge verteilen. Begleitet werden die Auszubildenden durch gezieltes Onboarding, AzubiCamps und interne Schulungen. Erfolgreichen Hochschulabsolventen bietet die freenet Group ein konzernweites einjähriges Fachtraineeprogramm. Im Jahr 2020 absolvierten dieses Programm 10 Teilnehmer erfolgreich (2019:10 Teilnehmer). Die Zahl der dualen Studenten lag bei 43 (2019: 32,2018: 27) und 328 Mitarbeiter befanden sich im Berichtsjahr an über 150 Ausbildungsorten in der Ausbildung (2019: 336 Mitarbeiter, 2018: 325 Mitarbeiter).
Weiterhin wurden im Jahr 2020 folgende spezifische Programme und Maßnahmen durchgeführt:
| • | Standortübergreifend wurde in das bereits bestehende Onboarding ein E-Learning über sämtliche Instanzen und Gesellschaften der freenet Group etabliert, welches auf die Erhöhung der Unternehmenskenntnisse und der Zugehörigkeit ausgerichtet ist. Mit dem Ziel neuen Führungskräften spezifisches Unternehmenswissen zu vermitteln, wurde zudem die Möglichkeit der Job Rotation für alle Führungskräfte in das Onboarding integriert. |
| • | Es wurden 26 Angebote zur Führungskräfteentwicklung gemacht und 67 Maßnahmen im Jahr 2020 durchgeführt.9 |
| • | Aufgrund der besonderen Situation in diesem Jahr wurden viele als Präsenzveranstaltung geplante Trainings digital durchgeführt und zusätzliche Produkte (z.B. digitale Work-Dates) angeboten, welche die Mitarbeiter unmittelbar in der aktuellen Situation unterstützen. |
| • | Erneute Durchführung des freenet Unternehmer-Programms zur Förderung von Leistungs- und Potenzialträgern und der gezielten Etablierung von „Unternehmer im Unternehmen“. Im Rahmen des Programms wurde erneut ein Hackathon veranstaltet, bei dem neun Teilnehmer - für eine vom Vorstand gestellte Aufgabe - Lösungen mithilfe agiler Methoden erarbeitet haben. |
| • | Vielfältige Entwicklungsmaßnahmen zur Etablierung neuer Arbeitsweisen sowie Durchführung gezielter Kulturmaßnahmen in Form digitaler Key Notes und Workshops zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Abbau von Silodenken. |
Tabelle 17: Kennzahlen zur Aus- und Weiterbildung
| Einheiten lt. Angabe | Einheit | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|---|
| Durchführung Jahresentwicklungsgespräche | % | 95,7 | 96,08 | 90,6 |
| Qualifizierungsmaßnahmen Konzern | Anzahl Lernstunden | 18.983 | 28.177 | na. |
| davon im digitalen Format | Anzahl Lernstunden | 6.805 | 1.459 | na. |
| Formale Lernzeit pro Mitarbeiter im Konzern | Ø Anzahl | 6,7 | 9,8 | na. |
| Lernstunden/Mitarbeiter | ||||
| davon im digitalen Format | Ø Anzahl | 2,4 | 0,5 | na. |
| Lernstunden/Mitarbeiter | ||||
| Qualifizierungsmaßnahmen Shops/Stores | Anzahl Lernstunden | 33.421 | 36.165 | na. |
| davon im digitalen Format | Anzahl Lernstunden | 13.475 | 12.948 | na. |
| Formale Lernzeit pro Mitarbeiter Shops/Stores | Ø Anzahl | 26,5 | 27,5 | na. |
| Lernstunden/Mitarbeiter | ||||
| davon im digitalen Format | Ø Anzahl | 10,7 | 9,8 | na. |
| Lernstunden/Mitarbeiter | ||||
| Auszubildende | Anzahl | 328 | 336 | 325 |
| davon duale Studierende | Anzahl | 43 | 32 | 27 |
1.8.2.1.4. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement werden im Wesentlichen von den dezentralen Personalabteilungen an den Standorten mit dem Ziel verantwortet, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen und zu gewährleisten. Im Rahmen des Arbeitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit wurden über die Konzerngesellschaften hinweg die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschüsse gebildet. Der jeweilige Ausschuss setzt sich aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei Betriebsratsmitgliedern, dem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einem Sicherheitsbeauftragten zusammen. Die Mitglieder nehmen basierend auf den gesetzlichen Vorgaben ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer wahr und schulen die Führungskräfte an den Standorten zu Themen der Arbeitssicherheit (z.B. Verhalten im Falle einer Evakuierung oder Benutzung ortsveränderlicher Geräte). Die Arbeitssicherheitsausschüsse werden durch externe Dienstleister aus den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik unterstützt. Sie tagen viermal jährlich, überwachen und analysieren getroffene Maßnahmen rund um die physische und psychische Gesundheit sowie die Sicherheit der Belegschaft und entwickeln Konzepte zur kontinuierlichen Verbesserung in dem jeweiligen Bereich. Es finden u.a. regelmäßige Trainings zum Erst- sowie Brandschutzhelfer statt und über die Personalentwicklung werden spezielle Trainings für Führungskräfte zum Thema „Umgang mit Krankheit und Fehlzeiten von Mitarbeitern“ sowie „Gesunde Teams führen“ angeboten. Letztere sollen die Führungskräfte befähigen, in ihrem Bereich nicht nur für sichere, sondern auch gesunde Arbeitsplätze zu sorgen.
Die Corona-Pandemie hat die Verantwortung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber jedem Mitarbeiter nochmal deutlich hervorgehoben. Die freenet Group hat mit der Umsetzung des neuen Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umgehend auf die veränderte Situation reagiert. Kurzfristig wurden alle Mitarbeiter mittels ausreichender VPN-Zugänge in die Lage versetzt, mobil zu arbeiten. Rollierende A/B-Schichten und Abstands- und Hygieneregelungen haben dort für Sicherheit gesorgt, wo ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht möglich ist. Gleichzeitig galt es frühzeitig zu identifizieren, mit welchen Ängsten und Unsicherheiten sich die Belegschaft konfrontiert sah. Über die Ergebnisse, der allgemeinen sowie psychischen Gefährdungsbeurteilung sowie neu geltende Verhaltensregeln an den Standorten wurde in regelmäßigen Abständen u.a. in Form von Mitteilungen sowie von Town Halls mit dem CEO informiert bzw. offene Fragen beantwortet. Zusätzlich wurden Mund-Nasen-Schutzmasken verteilt und die Standorte mit Hinweisschildern zu Hygieneregeln und zum Lüften sowie (gegebenenfalls) mit Schutzwänden ausgestattet.
Um die Gesundheit der Belegschaft im Allgemeinen zu fördern und auch im Gesundheitskrisenjahr 2020 zu erhalten, fanden vor allem digitale Sportangebote unter dem Aktionsnamen #wirbleibenaktivundgesund statt. So konnten die Mitarbeiter zum einen in Live Sessions gemeinsam von zuhause Sport treiben oder das vielfältige Angebot der Mediatheken an Sportvideos nutzen. Klassische Gesundheitstage an den Standorten konnten dieses Jahr nicht durchgeführt werden, ein digitales Format wurde an einzelnen Standorten getestet. Über die Sommermonate konnten einige Termine, beispielsweise die G37 Augenuntersuchung, in Präsenz durchgeführt werden. Ein besonders großes Interesse erfuhr das betriebliche Angebot der kostenlosen Grippeschutzimpfung in diesem Jahr. Die Termine zu den verschiedenen Gesundheitsangeboten konnten dabei über die neue Termin-App gebucht werden, welche in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung entwickelt wurde und den Prozess für alle Beteiligten wesentlich vereinfacht.
Darüber hinaus finden im Kreis des Arbeitssicherheitsausschusses Standortbegehungen mit dem Ziel statt, mögliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu schaffen. Den Standortverantwortlichen steht zum Thema Gesundheit eine eigene Rubrik im Intranet zur Verfügung. Unter dem Namen „aktiv & gesund“ wurde dieses Jahr zusätzlich ein eigener Yammer-Kanal ins Leben gerufen, der die Mitarbeiter mit Sportangeboten sowie Tipps & Tricks rund um die Gesundheit allgemein, aber auch speziell für die Zeit im mobilen Arbeiten versorgt. In regelmäßigen Abständen tauschen sich die jeweiligen Zuständigen standortübergreifend aus und veranstalten bei Bedarf themenspezifische Workshops. Die Krankenquote, die monatlich an den Vorstand berichtet wird, lag im Jahr 2020 erneut auf niedrigem Niveau bei 4,6 Prozent (2019: 4,6 Prozent; 2018: 4,8 Prozent).
Das Thema Arbeitssicherheit ist bei der Media Broadcast in Anbetracht der spezifischen Tätigkeiten von besonderer Relevanz. 131 (2019:142, 2018:145) der insgesamt 613 Mitarbeiter (2019: 650, 2018: 673) sind mit der Wartung und etwaigen Reparatur von teilweise sehr hohen Sendemasten beziehungsweise Antennen betraut Daher wurden Vorkehrungen getroffen, um den hohen Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Mitarbeiters in diesen Teilbereichen gerecht zu werden. Diese Mitarbeiter sind mit einer individuellen Schutzausrüstung und einem Sicherheitsequipment ausgestattet, die stets den aktuell gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den europäischen Normen (Verordnung (EU) 2016/425, Richtlinie 2014/34/EU, Richtlinie 85/374/EWG) entsprechen. Zudem sind die Mitarbeiter verpflichtet, regelmäßig betriebsärztliche Untersuchungen wahrzunehmen, ein Mal pro Jahr an Steige- /Rettungsübungen sowie alle drei Jahre an Aufbauseminaren für Absturzsicherung und Rettungsmaßnahmen teilzunehmen. Der erneute Rückgang der Quote aus Betriebs- und Wegeunfällen11 in allen Unternehmensteilen resultiert aus einem Mix von unverändert hoher Arbeitsplatzsicherung samt einschlägiger Schulungen sowie Corona-bedingter Regelungen zu mobilem Arbeiten. Im Jahr 2020 gab es innerhalb des Konzerns weder Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen noch arbeitsbedingte Verletzungen mit schweren Folgen.
Tabelle 18: Betriebs- und Wegeunfälle
| In je 1.000 Mitarbeiter | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Konzern | 16,2 | 23,6 | 31,4 |
| davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) | 10,4 | 15,2 | 19,5 |
| davon Wegeunfälle | 5,9 | 8,4 | 11,9 |
| Media Broadcast | 10,4 | 14,8 | 41,3 |
| davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) | 5,2 | 6,6 | 24,5 |
| davon Wegeunfälle | 5,2 | 8,2 | 16,8 |
1.8.2.2. Digitale Verantwortung
Die freenet Group nimmt wahr, dass die zunehmende Berichterstattung über Cyber-Angriffe und Datenmissbrauch Verbraucher sowie Unternehmen in Deutschland beunruhigt. Ein transparenter und gleichzeitig sicherer Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten, die den Unternehmen im Rahmen ihrer Telekommunikationsdienstleistungen anvertraut werden, wird daher immer wichtiger. Die Regulierung und der hohe Digitalisierungsgrad der Geschäftsprozesse in der Telekommunikationsbranche haben dieses Thema bereits in der Vergangenheit in den Fokus gerückt.
Die freenet Group IT stellt unter Leitung des IT-Vorstands (CTO) sämtliche IT-Leistungen zum Betrieb des Geschäfts zur Verfügung. Datenschutz und -sicherheit bilden eines der fünf grundlegenden Prinzipien der IT-Strategie. Die freenet Group IT verfügt über eine etablierte Informationssicherheitsleitlinie. Hierauf basierend gibt es eine Sicherheitsorganisation mit definierten Rollen und einen dedizierten Prozess zum Security-Incident-Management. Security-Incidents werden zunächst durch ein Dashboard visualisiert, daraufhin in einem Security-Kernteam analysiert und schließlich von Security-Incident-Managern koordiniert. Zentrale Rollen in der Sicherheitsorganisation nehmen das Security-Board als Entscheidungsgremium, der IT-Security-Koordinator zur zentralen Koordination aller Security-Maßnahmen und ferner der dezentrale Security-Ansprechpartner in den einzelnen IT-Bereichen ein. Der Netzwerkverkehr des Unternehmens wird technisch auf Sicherheitsvorfalle hin analysiert, um frühzeitig Gegenmaßnahmen etablieren zu können. Im Jahr 2020 wurden mehrere Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Datensicherheit umgesetzt.
Externe Partner unterstützen im Falle eines Cyber-Angriffs bei Bedarf bei der Incident Response (z.B. bei Krisenmanagement, Kommunikation, Beweissicherung) und führen notwendige forensische Analysen durch. Ergänzend hierzu verfügt die freenet Group IT selbstverständlich über einen regelmäßig aktualisierten Krisen- und Notfallplan sowie einen Wiederanlaufplan für die IT-Infrastruktur und Softwareapplikationen, um potenzielle Ausfälle oder Einschränkungen auf ein Minimum zu beschränken.
Ein Security-Patch-Management ist Bestandteil des Regelbetriebs in allen IT-Bereichen. So ist die freenet Group in der Lage, auf sich verändernde Bedrohungslagen schnell und adäquat zu reagieren. Die gesamte IT-Systemlandschaft sowie das Sicherheitslevel des konzerneigenen Rechenzentrums erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Media Broadcast Gruppe, Köln, als Teil der freenet Group verfügt darüber hinaus bereits seit 2013 über eine ISO 27001 Zertifizierung. Sie gilt im Verbund auch für das freenet-eigene Rechenzentrum in Düsseldorf. Beide Unternehmen haben mit einem etablierten Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) Prozeduren zur Sicherstellung der Informationssicherheit im Fall von outgesourcter Datenverarbeitung eingeführt und nach ISO 27001 zertifiziert. Somit ist die Basis für die Vertragsgestaltung, Überwachung und Prüfung für normgerechte Anforderungen an outgesourcte Datenverarbeitung gewährleistet.
Zur Überprüfung der angewandten Datensicherheitskonzepte führen externe Sicherheitsexperten im Auftrag der Internen Revision regelmäßig Penetrationstests der exponierten IT-Systeme durch. Zudem werden die Verlässlichkeit und Sicherheit der Infrastruktur und Prozesse mit unterschiedlichen Schwerpunkten regelmäßig durch Aufsichtsbehörden einer Routineprüfung unterzogen. Letztmalig fand im Jahr 2019 eine anlasslose Untersuchung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) statt, die ohne wesentliche Beanstandungen blieb.
Das IT-Management und die Führungsebenen der freenet Group sehen Datensicherheit als zentrale Aufgabe. Vorstand und Aufsichtsrat, beziehungsweise dessen Ausschüsse, werden regelmäßig über die relevanten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich des Datenschutzes informiert. Die Anforderungen der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden konzernweit umgesetzt und entsprechende Richtlinien und Prozesse definiert und eingeführt. Sämtliche datenschutzrelevante Themen und Projekte werden mit dem Datenschutzbeauftragten des Konzerns im Vorfeld abgestimmt. Bei allen IT-Maßnahmen, die Mitarbeiterdaten betreffen, wird der IT-Kontrollausschuss des Betriebsrats konsultiert.
Die Kunden der freenet Group sollen weitgehende Transparenz hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erlangen können. Dies gewährleistet die freenet Group, indem sie bei ihren Online-Auftritten jeweils in der Rubrik „Datenschutz" umfangreiche Informationen zu diesem Thema bereitstellt. Die Inhalte werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Verständlichkeit evaluiert - auch unter Berücksichtigung von Kundenanfragen aus dem Customer-Care-Center. Zudem kann jeder Kunde Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind, sowie eine Korrektur oder Löschung fordern. Das ermöglicht dem Kunden, eine Entscheidung darüber zu treffen, was mit seinen Daten geschehen soll. Im Kundenbereich der freenet Internetpräsenz ist es zudem allen Kunden möglich, die eigenen Bestandsdaten sowie abgegebene Einwilligungen einzusehen und bei Bedarf zu ändern.
Alle Mitarbeiter sind neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben auf die regelmäßig aktualisierten Anweisungen der freenet Group zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ihnen stehen zudem jederzeit ein umfangreiches Wiki und Online-Schulungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit zur eigenen Weiterbildung zur Verfügung. Für alle wesentlichen Bereiche im Unternehmen wird jeweils ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für alle Datenverarbeitungsprozesse geführt und regelmäßig auf seine Aktualität überprüft. Ferner finden für die Verarbeitung von Kundendaten regelmäßige Analysen des Schutzniveaus statt, um daraus angemessene Maßnahmen abzuleiten. Für die Dienstleister der freenet Group IT wird bereits vertraglich bei der Beauftragung sichergestellt, dass sowohl die Datenschutzbelange der Kunden im Rahmen der Auftragsverarbeitung als auch die Datensicherheit auf dem regulatorisch geforderten Niveau gewährleistet sind. Soweit Kundendaten für Analysezwecke oder zur Produktgestaltung genutzt werden, ist jeweils durch einen Freigabeprozess sichergestellt, dass diese im erforderlichen Maße pseudonymisiert oder anonymisiert werden. Im Verhältnis zur Zahl von rund 8,5 Millionen Kunden mit Laufzeitverträgen sowie über 4.000 Mitarbeitern gab es auch im Jahr 2020 nur eine sehr geringe Anzahl an Beschwerden zum Datenschutz, wobei es im Wesentlichen um Nachfragen zur Erfüllung der Auskunftsverpflichtungen aus Art. 15 DSGVO ging.
Über den betrieblichen Rahmen rund um IT-Sicherheit hinaus engagiert sich die Media Broadcast sehr stark und kontinuierlich bei KRITES - einer gemeinsamen Initiative des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Media Broadcast nimmt diesen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zur krisenfesten Aufrechterhaltung von Sendern sehr ernst und hat im Jahr 2019 den Vorsitz im Branchenarbeitskreis „Medien und Kultur“ übernommen.
Im Jahr 2020 wurde Media Broadcast als eines der ersten Unternehmen in Deutschland gemäß der Nationalen KRITIS-Strategie als ein Betreiber von Kritischen Infrastrukturen im Sektor „Medien und Kultur" bestätigt. Als KRITIS Unternehmen hat Media Broadcast ihren Auftrag zur Sicherstellung der Infrastrukturen im Bereich Medien und Kultur in der Pandemiezeit hervorragend erfüllt. Dazu wurden in Vorbereitung der KRITIS Kernprozesse und kritischen Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Pandemie- und Krisenmanagements analysiert, geschärft und im Unternehmen umgesetzt.
1.8.2.3. Kundenbelange
In einem gesättigten Mobilfunkmarkt wie in Deutschland nehmen Pflege und Qualität der Kundenbeziehungen eine immer bedeutendere Rolle ein. Die freenet Group stellt daher den Kunden in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten und verankert die individuellen Bedürfnisse sowohl strategisch als auch organisatorisch im Unternehmen. Der Kundenvorstand (CCE) verantwortet alle Aktivitäten von der Neukundengewinnung, über Bestandskundenpflege bis hin zur Kundenrückgewinnung sowie den Ausbau einer kundenzentrierten Unternehmenskultur. Zur Umsetzung dieser Vorhaben wurde eine zentrale Unternehmenseinheit gegründet, die sich primär mit dem Thema „Customer-Experience“ auseinandersetzt.
Ziel ist die konsequente Ausrichtung der Marken und Produkte an den jeweiligen Bedürfnissen und Erwartungen der Kunden, um die Kundengewinnung bzw. -bindung zu stärken und darüber hinaus langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben. Dies schließt auch einen vertrauensvollen, datenschutzkonformen Umgang mit Kundendaten ein (siehe Abschnitt „Digitale Verantwortung“) sowie eine konsequente Umsetzung des Verbraucherschutzes. Im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen wird dem Kunden daher umfangreiche Transparenz hinsichtlich des Preis-Leistungs-Spektrums geboten.
Die Strategie der Kundenzentrierung basiert insgesamt auf der Steigerung der Kundenzufriedenheit und folgt drei Leitmotiven:

1.8.2.3.1. Kundenzufriedenheit durch Servicequalität
Servicequalität wird in der freenet Group mit ihren knapp 8,6 Millionen Abo-Kunden als strategisches Asset verstanden, denn über die Erfüllung von Kundenerwartungen können Loyalität gesteigert sowie Cross- und Up-Selling-Potenziale realisiert werden. Der Servicegedanke der freenet Group setzt dabei auf die Einbeziehung eines telefonischen Kundenservices, ein umfassendes digitales Angebot an Kundenkontaktmöglichkeiten sowie die Einbindung der Shops. Mit der Umsetzung einer „virtuellen Shop-Kommunikation“ wurde im Jahr 2020 bspw. die telefonische Shop-Erreichbarkeit für alle Kunden und Interessenten während der Corona-Pandemie ausgeweitet. Dadurch sollten eine permanente Möglichkeit der Kontaktaufnahmen und Beratungsleistung insbesondere während des Lockdowns, aber auch grundsätzlich gewährleistet werden.
Ein wichtiges Fundament für den kundenzentrierten Ansatz bildet die Analyse der Haupttreiber für (Service-)Kontakte mit den Kunden. Die Ergebnisse der Analyse werden sowohl zur pro-aktiven Vermeidung potenzieller Verunsicherungen während des Kundenerlebnisses als auch zur systematischen Verbesserung der Servicequalität genutzt. Dabei unterstützen folgende fest etablierte Maßnahmen:
| • | Systematische Kontaktanalysen über alle Service-Touchpoints hinweg |
| • | Einbindung verschiedener externer Marktforschungsstudien |
| • | Durchführung regelmäßiger Kundenzufriedenheitsanalysen (KZA) |
Insbesondere mit der Kundenzufriedenheitsanalyse werden Informationen über Zufriedenheit, Erwartungen und Verbesserungspotenziale des Kundenerlebnisses gewonnen und ermöglichen eine dezidierte Messung der wahrgenommenen Servicequalität über den gesamten Kunden-Lifecycle an allen Service-Touchpoints. Neben der stetigen Weiterentwicklung des Kundenerlebnisses ist eine langfristige Kundenbindung (Churn-Reduktion) ein weiteres wesentliches Ziel der KZA. Die KZA baut hierfür auf einem etablierten Kennzahlensystem und Zielwerten auf und ermöglicht damit zuverlässige und verständliche Rückschlüsse auf die Servicequalität.
Die Messung erfolgt in drei verschiedenen Kategorien:
| 1. | Dreiklang: Messung der Gesamtzufriedenheit (Prozentangabe = wie viele Kunden zufrieden (Note 2) bzw. sehr zufrieden (Note 1) sind) sowie der Wiederwahl- und Weiterempfehlungsquote. |
| 2. | Agenten-Note: Messung der Gesamtzufriedenheit mit dem Mitarbeiter sowie der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz des Kundenbetreuers. |
| 3. | Sofortlösungsquote (SLQ): Messung, ob Kundenanfragen beim ersten Kontakt gelöst werden konnten. |
Grafik 17: Ergebnisse der KZA jeweils zum 31. Dezember

Um insbesondere im Bereich des telefonischen Kundenservices zukunfts- und wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein, wurde im Rahmen eines Business Process Outsourcing der Kundenservice an ein externes Unternehmen ausgelagert - die Capita Customer Services (Germany) GmbH. Die Abteilung Customer-Service-Management (CSM) sichert hierbei die Zusammenarbeit mit diesem Partner. Eine umfassende Steuerungsstruktur und die permanente Auswertung der Kundenkontakte gewährleisteten dabei die Einhaltung vereinbarter Leistungskennziffern und eine stetige Verbesserung der Servicequalität basierend auf den genannten Faktoren.
Dieser Serviceanspruch überträgt sich auch auf das Segment TV und Medien. Dort ist die Media Broadcast entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette nach der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist Basis und zentrales Element für eine gleichbleibend hohe Servicequalität und in der Folge Kundenzufriedenheit. Die EXARING AG unter ihrer Markenbezeichnung waipu.tv wurde mit dem Deutschen Fairness Preis 2020 ausgezeichnet. In der bevölkerungsrepräsentativ angelegten Verbraucherbefragung konnte das IPTV-Produkt in den drei Bereichen Preis-Leistungs-Verhältnis, Zuverlässigkeit und Transparenz überzeugen.
1.8.2.3.2. Kundenzufriedenheit durch Ausbau des digitalen Dialogs
Bereits seit 2018 setzt die freenet Group auf den strategischen Ausbau des digitalen Kundendialogs zur weiteren Steigerung der Kundenzufriedenheit. Ein positiver Nebeneffekt ist der gleichberechtigte und gleichwertige Zugang zum Service der freenet Group auch für Menschen mit Behinderung. Im Jahr 2020 wurden u.a. die Self-Service-Portale „mein mobilcom-debitel.de“ sowie „mein klarmobil.de“ weiterentwickelt und das Serviceangebot der Smartphone Apps „mein md“ und „klarmobil.de“ ausgebaut. Darüber hinaus hat der Kunde in den Self-Service-Portalen die Möglichkeit, bestimmte Optionen bzw. Dienstleistungen unkompliziert selbst zu kündigen, Drittanbietersperren zu setzen oder die Kündigung des gesamten Mobilfunkvertrags anzustoßen.
Des Weiteren wurde bereits im Jahr 2019 WhatsApp als zusätzlicher Kommunikationskanal eingeführt. Die Messenger-Technik ist für viele Kunden inzwischen einer der wichtigsten Kontaktwege geworden und ermöglicht einen direkten, persönlichen Eins-zu-Eins-Austausch. Aufgrund der hohen Akzeptanz ist im Jahr 2021 eine Fortführung der Überführung von Kundenanliegen aus klassischen nichtdigitalen Kommunikationskanälen zum Messenger-Dienst WhatsApp geplant. Der Ausbau von Bot-Technologien („Natural Language Processing“) ist dabei ein wesentlicher Treiber, wodurch bereits heute ein wesentlicher Teil eingehender Kundenanliegen automatisiert bearbeitet werden.
1.8.2.3.3. Nachhaltige und inklusive Produktlösungen
Basierend auf systematischen Markt- und Kundenanalysen entwickelt die freenet Group ihr Portfolio an kundenorientierten Mobilfunktarifen und telekommunikationsnahen Dienstleistungen kontinuierlich weiter. Die intensive Beziehung zu den drei deutschen Netzbetreibern ermöglicht der freenet Group die Gestaltung eines Produktportfolios, welches von Discount- bis Premiummarken reicht. Mit diesem diversifizierten Marken- und Portfolioansatz können eine Vielzahl an Kundengruppen und -bedürfnissen abgedeckt werden. Auch Geringverdienern wird dadurch ein attraktives Tarifportfolio an Mobilfunk und TV geboten und überdies wird Kunden mit schlechterer Bonitätsprognose über ein spezielles Kautionsmodell die Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht.
Auch das Angebot einer gesonderten Smartphonelösung als Kooperation mit der Fairphone B.V. besteht weiterhin. Mit dem Fairphone bedient die freenet Group bereits seit mehreren Jahren die steigende Nachfrage nach einer ökologischen wie ökonomischen Alternative zu den gängigen Smartphonemarken. Beim Vertrieb in Deutschland ist mobilcom-debitel mit einem Anteil von rund 19 Prozent (2019: 19 Prozent; 2018: 15 Prozent) am gesamten Verkaufsvolumen nach wie vor einer der größten Fairphone Partner. Die Orientierung an umweltfreundlichen Produktalternativen zeigt sich ebenfalls an der weiteren Ausdifferenzierung des Produktportfolios. So fokussierte sich die freenet Group im vergangenen Geschäftsjahr auf das Re-Marketing von Smartphones. Die Vermarktung sogenannter Refurbished-Produkte sieht eine optische wie technische Aufarbeitung von Geräten vor. Sie zielt darauf ab, dem Kunden ein generalüberholtes, gereinigtes und geprüftes Produkt mit einem verlängerten Lebenszyklus zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren fließen in das Sortiment auch Produkte ein, die dem Markttrend und den daraus hergeleiteten Kundenbedürfnissen etwa nach Produktlösungen in den Bereichen Umweltschutz, Datensicherheit oder Jugendschutz gerecht werden. Sie beinhalten zum Thema Sicherheit von Daten und Geräten ein umfassendes Angebot an Sicherheitssoftware (z.B. Kaspersky Internet Security, Kaspersky Password Manager oder Kaspersky Safe Kids) sowie die Teilnahme an Initiativen wie „trustedDialog“ und „E-Mail Made in Germany“. Letztgenannter Zusammenschluss deutscher E-Mail-Provider garantiert den Mailkunden der freenet.de ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz im täglichen Mailverkehr. Im Bereich Jugendschutz bekennt sich der Konzern ausdrücklich zum entsprechenden "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland" und engagiert sich darüber hinaus als Mitglied des gemeinnützigen Verein JusProg e.V., der sich zur Aufgabe gemacht hat, Minderjährige im Internet besser zu schützen.
Bei der Auswahl und Entwicklung stehen Nachhaltigkeitskriterien nicht explizit im Vordergrund, sodass ein Konzept im engeren Sinne derzeit nicht vorliegt.
1.8.2.4. Betrieblicher Umweltschutz
Mit der Geschäftstätigkeit verursacht die freenet Group CO2-Emissionen und nimmt Einfluss auf die Verfügbarkeit von Ressourcen. Im Mobilfunk beschränkt sich der Energie- und Ressourcenverbrauch aufgrund des Service-Provider-Modells im Wesentlichen auf Verwaltungsstandorte, den Fuhrpark und die mehr als 560 Shops und Stores. Größter Energiekonsument innerhalb des Konzerns ist die Media Broadcast Gruppe als Betreiber von Infrastruktur für digitales Fernsehen und Radio. Zur Versorgung der Sende- und Übertragungstechnik nimmt sie an rund 932 Senderstandorten/Funktürmen Energie ab und steht damit für 82 Prozent des gesamten Stromverbrauchs der freenet Group.
Ein möglichst effizienter Einsatz von Ressourcen und ein sparsamer Umgang mit Energie sind für ein mittelständisch geprägtes Unternehmen in einem von Großkonzernen geprägten Wettbewerbsumfeld für den wirtschaftlichen Erfolg wichtig. Die freenet Group befürwortet daher ausdrücklich die im politischen und gesellschaftlichen Kontext formulierten Erwartungen und Bestrebungen zum Klimaschutz. Seit 2018 unterstützt die freenet Group daher das Carbon Disclosure Project (CDP) und legt jährlich Klimadaten, vor allem zu CO2-Emissionen, offen und macht somit den Einfluss ihrer Geschäftigkeit auf die Umwelt transparent.
Wesentliche Ansatzpunkte, um den direkt beeinflussbaren CO2-Ausstoß zu verringern, bieten aus Sicht der freenet Group die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs der Firmenwagenflotte sowie des Stromverbrauchs für die Netzinfrastruktur im Bereich TV und Medien. Ziel ist es, entweder den absoluten Verbrauch weiter zu senken oder die Intensität im Verhältnis zum Gesamtumsatz zu steigern. Nach Abwägung von Kosten und Nutzen werden Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz aus den nach §§ 8-8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) regelmäßigen gesetzlichen Energieaudits (mind. alle 4 Jahre) gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 berücksichtigt. Das letzte gesetzliche Energieaudit erfolgte im Dezember 2019 und umfasste alle Konzerngesellschaften ausgenommen der Media Broadcast, bei der historisch bedingt gesondert Energieaudits durchführt werden. Media Broadcast plant für das Jahr 2021 zusätzlich die Durchführung des gesetzlich verpflichtenden Energieaudits, das auch zum Anlass genommen werden soll, neue angemessene Ziele bezüglich Energieeinkauf und -verbrauch zu ermitteln. Eine konkrete, an quantitativen Größen ausgerichtete konzernweite CO2-Strategie besteht bisher aufgrund der fehlenden gesamtunternehmerischen Relevanz nicht.
Verantwortlich für die Ressource Energie ist die am Personalbereich angegliederte Abteilung Konzern-Facility. Auf Ebene der Media Broadcast Gruppe gibt es aufgrund des hohen Energiekonsums zusätzlich ein an den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 orientiertes Energiemanagementsystem sowie einen separaten Energiemanagementbeauftragten. Das Energiemanagement ist Bestandteil eines integrierten Managementsystems, wodurch neben Qualität, Arbeitsschutz, Sicherheit und Datenschutz auch der Umweltschutz gesteuert und überwacht wird. Für letzteres wurde ein nach DIN EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagement-System (UMS) eingeführt, um die besondere Bedeutung von Umweltschutz für das Geschäftsmodell der Media Broadcast gegenüber Vertragspartnern, Dienstleistern und Kunden hervorzuheben. Kernstück des UMS ist die Leitlinie Umweltschutz und Energie, in der Bedeutung, Ziele, Aktivitäten, deren Umsetzung und Überprüfung definiert werden. Des Weiteren ist intern verankert, dass nur zertifizierte Lieferanten und Entsorgungsunternehmen beauftragt werden dürfen, z.B. beim Ab- beziehungsweise Rückbau von Sendeanlagen, um Mitarbeitern und Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Ferner sind Tätigkeiten wie Sender- und Antennenwartung zum Teil mit dem Umgang von Gefahrstoffen verbunden; hierbei gilt eine besondere Informations- und Hinweispflicht. Jeder Mitarbeiter der Media Broadcast wird dazu jährlich nachweispflichtig unterwiesen.
Zur regelmäßigen Bewertung der Einhaltung von Umweltauflagen durch die Media Broadcast Gruppe wird ein Rechtskataster geführt, die Ergebnisse von internen und externen Prüfungen dort dokumentiert und deren Umsetzung konsequent verfolgt. Bislang wurden keine Bußgelder oder nichtmonetären Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen ausgesprochen.
1.8.2.4.1. Energieverbrauch und CO2-Emissionen
Die strategische Entscheidung, im TV-Geschäft auf den neuen HD-Standard DVB-T2 umzusteigen, trägt auch weiterhin zur angestrebten höheren Energieeffizienz bei. Mit der Ablösung des UKW- Standards durch den energieeffizienteren digitalen Übertragungsstandard DAB+ konnte zudem der Stromverbrauch der Media Broadcast Gruppe im Vergleich zum Vorjahr erneut reduziert werden (-4,3 Prozent). Insgesamt sank im Vergleich zum Basisjahr 2015 der Stromverbrauch der Media Broadcast Gruppe um rund 48,9 Prozent sowie der darauf bezogene CO2-Ausstoß um rund 61,1 Prozent. Der weiteren Realisierung energetischer Einsparungen im Bereich der Sende- und Übertragungstechnik sind jedoch technologische wie auch regulatorische Grenzen gesetzt. Die Vergabe und Nutzung von Frequenzen unterliegen bspw. regulatorischen Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der Infrastruktur, an deren Vorgaben sich die Media Broadcast halten muss.
Im übrigen Teil des Konzerns bieten das Rechenzentrum, die Bewirtschaftung und Ausstattung der Shops, Stores und Logistikstandorte sowie die Firmenwagenflotte die wichtigsten Ansatzpunkte für eine Reduktion der CO2-Emissionen. So wird das Rechenzentrum des Konzerns in Düsseldorf ausschließlich durch Grün-Strom versorgt und ist damit bereits seit mehreren Jahren CO2-neutral (2020: 5,0 GWh; 2019: 5,4 GWh; 2018: 5,4 GWh).
Für die Kunden und Mitarbeiter der freenet Group sind eine qualitativ hochwertige Beleuchtung sowie eine hinreichende Klimatisierung in den Shops und Stores selbstverständlich. Jedoch haben auch diese zwei Faktoren Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die (CO2-Emissionen. Zur Senkung des Energieverbrauchs wurden bis Ende 2020 alle mobilcom-debitel Shops und rund 70 Prozent der GRAVIS Stores (Ziel: 100 Prozent in 2021) mit energieeffizienter und langlebiger LED-Beleuchtungstechnik ausgerüstet. Ebenso wurde die Beleuchtung des Logistikstandorts in Oberkrämer zu circa 75 Prozent auf LEDs umgerüstet (Ziel: 100 Prozent in 2022). An den Logistikstandorten werden zudem intelligente Heizungssteuerungssysteme eingesetzt, welche gerade in Zeiten einer Pandemie ein optimales Lüften der Räume bei gleichzeitiger Unterbrechung der Wärmezufuhr gewährleistet. Im Zusammenhang mit der in den nächsten Jahren erfolgenden Sanierung des Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes in Büdelsdorf ist auch eine umfassende energetische Sanierung der Haustechnik geplant. Im Rahmen des Bauvorhabens wird darüber hinaus die Installation einer Fotovoltaikanlage geprüft.
Bei der Firmenwagenflotte hat die freenet Group wie bereits im Vorjahr auch in Bezug auf die Modellauswahl sowohl im Bereich der Dienst- als auch der Mitarbeiterfahrzeuge auf eine verbrauchs- und ausstoßarme Zusammenstellung geachtet. Dabei wird weiterhin das Ziel verfolgt, die Anzahl der Elektrofahrzeuge im Konzern zu erhöhen und die Ladeinfrastruktur zu erweitern. Im Jahr 2020 hat die freenet Group daher den Aufbau von vier weiteren Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten am Standort Hamburg beauftragt. Damit wird sich die Anzahl der Ladepunkte im Konzern auf insgesamt 18 erhöhen. Der Aufbau an weiteren, ausgewählten Firmenstandorten im Bundesgebiet befindet sich in der Prüfung. Des Weiteren wurde das Portfolio der Mitarbeiterfahrzeuge um ein reines Elektrofahrzeug erweitert, um jedem Mitarbeiter zu ermöglichen, sich im Rahmen des Mitarbeitermodells für ein Elektrofahrzeug zur privaten und dienstlichen Nutzung zu entscheiden. Zudem wurden auf Grundlage der konzernweit gültigen eCarPolicy und nach Durchführung einer Fahrprofilanalyse die ersten Plug-in-Hybrid Fahrzeuge (PHEV) im Dienstwagenmodell genehmigt. Die Fahrprofilanalyse soll sicherstellen, dass ökologischer und ökonomischer Nutzen der PHEV Nutzung im Einklang stehen. Um einen zusätzlichen Anreiz zur Wahl eines Elektrofahrzeugs zu setzen, beteiligt sich die freenet Group zudem anteilig an den Kosten für den Aufbau einer Ladesäule am Wohnort des dienstwagenberechtigten Mitarbeiters, sofern eine Installation vor Ort möglich ist. Zusätzlich ist geplant, den Anteil an Elektrofahrzeugen im Fahrzeugpool, welche für Dienstfahrten genutzt werden können, zu erhöhen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte insgesamt die Anzahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge im Konzern mehr als verdreifacht werden und wird sich im ersten Quartal 2021 nochmals erhöhen, sofern die sich im Bestellprozess befindlichen reinen Elektrofahrzeuge einbezogen werden.
Die Media Broadcast hat im Jahr 2020 eine Bedarfsanalyse - u.a. auf Basis betrieblicher Notwendigkeit und kontinuierlicher Laufleistungskontrollen - ihrer Dienstfahrzeuge durchgeführt. Im Ergebnis kann die Fahrzeugflotte deutlich reduziert werden. Durch Rückführung auslaufender Leasingfahrzeuge wird daher sich die Anzahl von 312 per Ende 2020 auf voraussichtlich 187 Fahrzeuge per Ende 2021 verringern. (2019: 312; 2018: 350).
Tabelle 19: Energieverbrauch und CO2-Emissionen
| Einheiten lt. Angabe | 2020 | 2019 | 2018 | 2015 (Basisjahr) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Konzern | |||||
| Kraftstoffverbrauch | GWh | 21,2 | 273 | 31,9 | 32,6 |
| Kraftstoffverbrauch | tCO2eq | 4.962,3 | 6.504,5 | 7.677,0 | 7.994,9 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 1) | tCO2eq | 2.875,2 | 3.768,7 | 4.448,1 | 4.632,3 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 3: MA- Fahrzeugmodell) | tCO2eq | 2.087,1 | 2.735,7 | 3.228,9 | 3.362,6 |
| Stromverbrauch | GWh | 72,0 | 76,6 | 90,5 | 134,0 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 2 location-based) | tCO2eq | 28.875,5 | 36.292,1 | 42.897,9 | 70.638,2 |
| davon Anteil aus erneuerbaren Energien | % | 45,99% | 42,14% | 41,53% | 34,88% |
| Energieverbrauch | GWh | 93,3 | 103,9 | 122,4 | 166,7 |
| daraus CO2-Emissionen | tCO2eq | 33.837,7 | 42.796,6 | 50.574,9 | 78.633,1 |
| darin enthalten: JVfedia Broadcast Gruppe | |||||
| Kraftstoffverbrauch | GWh | 3,0 | 4,0 | 5,5 | 7,2 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 1) | tCO2eq | 722,6 | 988,4 | 1.365,8 | 1.755,5 |
| Stromverbrauch | GWh | 59,4 | 62,1 | 76,3 | 116,2 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 2 location-based) | tCO2eq | 23.825,8 | 29.413,8 | 36.176,8 | 61.216,1 |
| Energieverbrauch | GWh | 62,4 | 66,1 | 81,8 | 123,3 |
| daraus CO2-Emissionen | tCO2eq | 24.548,4 | 30.402,3 | 37.542,6 | 62.971,6 |
| CO2 Intensität | tCO2eq/ Mio. Umsatz | 13,1 | 14,6 | 17,5 | 25,2 |
1.8.2.4.2. Ressourcenverbrauch
Die freenet Group setzt vorrangig auf digitale Kommunikation unter den Mitarbeitern sowie im Dialog mit Kunden und Geschäftspartnern. Sie leistet damit ihren Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs und zur ressourcenschonenden Verwaltung. Dies beginnt mit der digitalen Vernetzung von Vertriebskanälen und erstreckt sich bis zur Vermeidung des millionenfachen monatlichen Ausdruckens und postalischen Versendens von Rechnungen. Bei der Mobilfunkhauptmarke mobilcom-debitel konnte im Jahr 2020 der Anteil digital gestellter Rechnung um mehr als 10 Prozent auf 88,4 Prozent gesteigert werden (2019: 77,7 Prozent; 2018: 74,9 Prozent); bei den Discountmarken blieb der Anteil stabil bei 95,5 Prozent (2019: 95,5 Prozent; 2018: 95,7 Prozent). Insgesamt werden 89,9 Prozent der Rechnungen digital übermittelt (2019: 81,4 Prozent; 2018: 78,8 Prozent).
Auch Nachhaltigkeit in der Logistik wird ein immer relevanteres Thema. Im Rahmen der Bemühungen, den stetig steigenden Online- und Versandhandel vom ökologischen Fußabdruck der freenet Group zu entkoppeln, hat die mobilcom-debitel Logistik daher diverse Initiativen gestartet, die Nachhaltigkeit der Verpackungsmaterialen zu verbessern und das interne Versandaufkommen zu optimieren bzw. reduzieren. So wurde im Jahr 2020 ein Ausschreibungsverfahren für Füllstoffe und Verschlussmaterialien initiiert, bei dem neben wirtschaftlichen Faktoren sowie Sicherheitsfaktoren das Thema Nachhaltigkeit mit 40 Prozent Gewichtung in die Ausschreibung eingeht. Für das nächste Jahr sind weitere Maßnahmen geplant, wie z.B. eine regelmäßige Überprüfung der standardisierten Kartonage-Dimensionen im Verhältnis zur Artikelvielfalt und auch externe Zulieferer sollen - unter Berücksichtigung der gültigen und notwendigen Transportsicherungsstandards - stärker in die Verantwortung genommen werden und Verbesserungen an den Verpackungsmaterialien gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden.
Einen weiteren Beitrag zum schonenden Umgang mit Ressourcen und zur Reduzierung von Elektroschrott leistet die freenet Group mit einem Ankaufservice für Altgeräte (FLIP4NEW), welchen die Tochtergesellschaften GRAVIS und mobilcom-debitel partnerschaftlich mit dem externen Anbieter Flip4 GmbH anbieten. Ziel ist, durch den Ankauf von insbesondere Smartphones, Tablets und CPUs den Lebenszyklus der Geräte durch deren Weiterverkauf und die Gewinnung von Ersatzteilen zu verlängern. Etwa 99 Prozent der Altgeräte werden dabei durch den Ankaufdienstleister aufbereitet und dem Markt zurückgeführt. Die Aufbereitung sieht das Löschen der Daten mit einer vom BSI zertifizierten Software vor, sodass ein Auslesen der Altdaten nicht mehr möglich ist. Die übrigen Geräte, die nicht mehr im Rahmen kreislaufwirtschaftlicher Überlegungen in den Markt zurückgeführt werden können, werden durch einen nach §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie ISO 9001:2015 und ISO 50001:2018 zertifizierten Betrieb entsorgt und die Rohstoffe verwertet.
Tabelle 20: Kennzahlen zu Ressourcenverbrauch
| in % | 2020 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Online-Rechnung | 89,9 | 81,4 | 78,8 |
| davon mobilcom-debitel | 88,4 | 77,7 | 74,9 |
| davon klarmobil | 95,5 | 95,5 | 95,7 |
1.8.2.5. Anti-Korruption
Die freenet Group bekennt sich zu den geltenden Gesetzen und Normen und den zugrunde liegenden ethischen Grundsätzen. Sie ist sich des schädlichen Einflusses von Wirtschaftsstraftaten ebenfalls bewusst, verurteilt deshalb insbesondere Korruption scharf und tritt ihr konsequent entgegen. Eine Differenzierung zwischen Korruption im wirtschaftlichen Verkehr, beziehungsweise bei Amtsträgern einerseits und Schmiergeldzahlungen andererseits, erfolgt im Einklang mit deutschem Recht in der freenet Group nicht. Bei Straftaten verfolgt das Unternehmen selbstverständlich eine Null-Toleranz-Politik. Der Vorstand unterstreicht die strikte Grundhaltung zur Korruptionsbekämpfung durch einen „Tone from the Top“, der auch durch die nachgelagerten Führungskräfte in alle Bereiche der Organisation kommuniziert wird. Daneben tragen die Betriebsräte der freenet Group alle Richtlinien mit, die der Korruptionsbekämpfung dienen. Die Rechtstreue als starker Bestandteil der Unternehmenskultur kommt durch aktives Tun und Unterstützen aller Unternehmensteile zum Ausdruck.
Als typische Wirtschaftsstraftat tritt Korruption vor allem dort auf, wo der Bestechende mit vergleichsweise geringen Mitteln auf größere Geldströme in seinem Sinne einwirken kann. Diese Gefahr besteht in der freenet Group z. B. im Kontext mit umsatzstarken Vertragspartnern, sowohl auf Kundenals auch auf Lieferantenseite. Auf Basis der Risikobewertung wird die Gefahr jedoch als gering eingeschätzt, da es sich dabei stets um Unternehmen handelt, die selbst ein ausgeprägtes Engagement im Bereich Compliance zeigen; namentlich z.B. um die in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber, die Anbieter von Smartphones sowie renommierte Elektronikfachhändler.
Um den allgemeinen Compliance-Risiken erfolgreich zu begegnen, hat das Unternehmen ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert, das konzerneinheitliche Standards für Compliance-Themen wie die Korruptionsbekämpfung geschaffen hat. Compliance-Maßnahmen werden zentral vom Chief Compliance Officer (CCO) verantwortet und in enger und konstruktiver Zusammenarbeit mit den Bereichen Interne Revision, Personal und Recht umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Einhaltung überprüft. Der CCO berichtet unmittelbar an den Finanzvorstand (CFO) und berät diesen als Gesamtverantwortlichen für die Einhaltung von Gesetzen sowie die Überwachung von Compliance-Risiken bei der Umsetzung relevanter rechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus berichtet der CCO an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und informiert den Aufsichtsrat unverzüglich, sofern Risiken auftreten, die die Existenz der freenet Group gefährden.
Grafik 18: Compliance-Management-Struktur

Das Management von Korruptionsrisiken setzt dabei an mehreren Stellen gleichzeitig an, die jeweils durch Vorbeugung, Aufdeckung und Reaktion gekennzeichnet sind. Präventiv liegt der Schwerpunkt auf gezielter Information der Mitarbeiter. Durch adressatengerechte Schulungen, persönliche Gespräche und allgemeinverbindliche Richtlinien erhalten die Mitarbeiter ein stabiles Gerüst, an dem sie sich orientieren können. Die gelebte Unternehmenskultur fördert den permanenten Austausch der Mitarbeiter miteinander und mit ihren Führungskräften über die bestehenden rechtlichen Risiken ihrer Tätigkeit. In diesem Kontext spielen die Zuwendungs-, die Einkaufs- und die Unterschriftenrichtlinie eine entscheidende Rolle. Während die Zuwendungsrichtlinie die unlautere Beeinflussung von Geschäftsabschlüssen sowohl nach innen als auch nach außen verhindern will, stellt die Unterschriftenrichtlinie sicher, dass nur ausgewählte Personen Geschäftsabschlüsse tätigen können, und bei wichtigen Willenserklärungen auch stets Bevollmächtigte aus unterschiedlichen Ressorts beziehungsweise Bereichen zeichnen. Darüber hinaus sichert die Einkaufsrichtlinie durch klare prozessuale Vorgaben und die zwingende Einschaltung der Einkaufsabteilung - als neutrale Stelle neben dem beschaffenden Fachbereich - für wesentliche Erwerbsvorgänge eine Beschaffung beim objektiv besten Lieferanten. Zahlungsvorgänge mit Kunden und Lieferanten werden grundsätzlich unbar abgewickelt. Nur im Endkundenverkehr akzeptiert die freenet Group im verkehrsüblichen Umfang Bargeld, um Geldwäsche bestmöglich entgegen zu wirken. Außerdem bietet der Compliance-Bereich über eine Hotline stets rechtliche und inhaltliche Beratung an, um mögliche Unsicherheiten in der täglichen Arbeit schnell auszuräumen.
Die Ermittlung von etwaigen Rechtsverstößen erfolgt ebenfalls mehrgleisig. Alle Mitarbeiter haben aufgrund der Zuwendungsrichtlinie sämtliche erhaltenen und gewährten Zuwendungen von mehr ab 20 Euro quartalsweise über ihre Vorgesetzten an den Compliance-Bereich zu melden, sodass Geschenke, Einladungen und Vergünstigungen auf ihre sachliche wie rechtliche Ordnungsmäßigkeit überprüft werden können. In der freenet Group sind der Erhalt und die Gewährung von Zuwendungen nur gestattet, wenn unmissverständlich ausgeschlossen werden kann, dass eine geschäftliche Entscheidung beeinflusst wird. Mögliche Regelverstöße werden insbesondere von der Internen Revision und dem Zentralen Fraud-Management verfolgt. Schließlich haben alle Mitarbeiter und Franchisenehmer rund um die Uhr die Möglichkeit, Verdachtsfälle über ein Hinweisgebersystem an den Compliance-Bereich zu melden - auf Wunsch auch anonym. Dafür steht neben dem Intranet, E-Mail und Telefon auch ein Interface im Point-of-Sale-System zur Verfügung. Durch die Anonymität der Hinweisgeber kann sichergestellt werden, dass es für sie keine negativen Auswirkungen gibt. Der Hinweisgeberausschuss prüft eingehende Hinweise und leitet gegebenenfalls weitere Ermittlungen ein. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Ausschusses werden im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung'' näher erläutert.
Seit Bestehen des langjährig etablierten CMS wurde in der freenet Group kein begründeter Fall von Korruption bekannt. Die von der Unternehmensleitung beabsichtigten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind implementiert und werden regelmäßig überprüft, um sie an neue forensische Erkenntnisse oder Gesetzesänderungen anzupassen.
1.8.2.6. Lieferkette
Aufgrund der Bedeutung der Lieferkette für das Geschäftsmodell der freenet Group fordert die freenet Group von ihren Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Geschäftspartnern ein klares Bekenntnis zu nachhaltigem Handeln. Die gesamte Beschaffungsorganisation ist im Vorstandsbereich „Partnerbeziehungen“ gebündelt. Die sich konstant entwickelnde Lieferantenbasis rund um Mobilfunkdienstleistungen umfasst rund 1.500 Lieferanten aus verschiedenen Ländern. Mehr als 90 Prozent des monetären Einkaufsvolumens entfällt in diesem Bereich auf folgende Hauptlieferanten:
| • | Die drei Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (Kosten für Mobilfunkdienstleistungen sowie Endgeräte) |
| • | Endgeräte-/Zubehörhersteller wie etwa Apple, Huawei oder Samsung (Kosten für den Bezug von Mobiltelefonen) |
| • | Dienstleister in der (ausgelagerten) Kundenbetreuung wie etwa Capita. |
Die Zusammenarbeit mit den Mobilfunknetzbetreibern, Endgeräte-/Zubehörherstellern und Dienstleistern in der Kundenbetreuung übernehmen jeweils eigens dafür geschaffene Einkaufseinheiten. Alle übrigen Lieferanten werden zentral durch eine weitere Einkaufseinheit (indirekter Einkauf) betreut. Davon unabhängig verfügt die Media Broadcast Gruppe über einen eigenen separaten Einkauf.
Die Möglichkeit der freenet Group auf die aufgeführten Hauptlieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte Einfluss auszuüben, ist in Anbetracht ihres Anteils am Gesamtgeschäftsvolumens der Lieferanten sowie der Positionierung in der Wertschöpfungskette limitiert. Ungeachtet dessen ist sich die freenet Group ihrer ökologischen und menschenrechtlichen Verantwortung bewusst. Ziel ist es daher, die kooperierenden Hersteller und Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen, ihren Einfluss und Stellung in der Wertschöpfungskette zu nutzen, um insbesondere faire Arbeitsbedingungen und den Ausschluss von Konfliktmineralien bei der Produktion von Telekommunikationshardware und -zubehör sicherzustellen.
Dies geschieht seit 2018 mit einem eigenen Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Dieser definiert Mindeststandards im Bereich Menschenrechte, Sozialstandards, Umweltschutz, Sicherheit, Gesundheit und Compliance und ist auf der Webseite der freenet Group öffentlich zugänglich. Der Verhaltenskodex wird grundsätzlich in alle neuen Beschaffungsverträge sowie -vorgänge einbezogen. Alternativ verlangt die freenet Group von strategischen Lieferanten eine Erklärung, dass deren Standards, denen der freenet Group mindestens entsprechen. Zusätzlich erfolgt eine Verpflichtung der Lieferanten zum Verhaltenskodex standardmäßig über die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der freenet.
Für das Jahr 2021 ist geplant, den Verhaltenskodex weiter zu spezifizieren und die Wertungen, die im Global Compact und den Guiding Principles der Vereinten Nationen (UN) sowie die Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Ausdruck kommen, aufzunehmen, da diese Wertungen das Verständnis nachhaltigen Handelns widerspiegeln und somit auch von Geschäftspartnern geachtet werden sollen.
Bei Verstößen behält sich die freenet Group angemessene, von der Schwere des Verstoßes abhängige Reaktionsmöglichkeiten vor. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Verstoßes, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Vertragskündigung. Sofern Lieferanten oder deren Mitarbeiter einen möglichen Verstoß gegen geltendes Recht oder Standards der freenet Group melden möchten, beinhaltet der Verhaltenskodex für Geschäftspartner einen unmittelbaren Kontakt zum Compliance-Bereich, der gegebenenfalls Ermittlungen einleitet. Dies ist auch anonymisiert möglich.
Auf eine aufwändige systematische Überprüfung aller Lieferanten auf Einhaltung der Vorgaben wird bislang verzichtet. Rund 98,6 Prozent der Lieferanten im indirekten Bereich und sogar 100,0 Prozent der Handelswarelieferanten, die im Kalenderjahr 2020 beauftragt wurden, haben ihren Sitz in Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedsland oder im europäischen Wirtschaftsraum. Für Media Broadcast beläuft sich dieser Anteil, gemessen am Einkaufsvolumen in Euro auf 99,4 Prozent der gelieferten Waren und Dienstleistungen. Die Lieferanten unterliegen somit vergleichbaren gesetzlichen (Transparenz-)Vorschriften wie die freenet Group selbst, weshalb das Risiko signifikanter negativer gesellschaftlicher Auswirkungen durch diese Geschäftsbeziehungen als gering eingeschätzt wird.
Zur Untermauerung der selbst gesetzten Verantwortung wurden in der Einkaufsrichtlinie der freenet Group Nachhaltigkeitsaspekte als Entscheidungsparameter aufgenommen. Als übergreifendes Rahmenwerk soll die Einkaufsrichtlinie verantwortliche Mitarbeiter sensibilisieren, bei der Einkaufsentscheidung explizit auch Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden seit dem zweiten Quartal 2020 bei allen Ausschreibungen neben Aspekten zur finanziellen Situation auch Auskünfte zu Nachhaltigkeitsaspekten insbesondere dem Thema Umweltmanagement vorab eingeholt und berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird von allen Lieferanten und Dienstleistern eine Zustimmung zum Supplier Code of Conduct vor Angebotsabgabe verlangt. Im 2. Quartal 2021 sollen diese Aspekte in einer einheitlichen und standardisierten Ausschreibungsanalyse verankert werden.
In der Einkaufsrichtlinie der Media Broadcast finden die Aspekte Umweltschutz und insbesondere Energieeffizienz insofern eine verstärkte Beachtung, da Media Broadcast ein intensiver Stromabnehmer ist. So sind bei ansonsten gänzlicher Gleichwertigkeit von Angeboten, Lieferanten zu bevorzugen, die eben diese Aspekte stärker berücksichtigen. Eine Verpflichtung neuer Lieferanten hinsichtlich sozialer Kriterien wie Toleranz und Chancengleichheit sowie einer grundsätzlichen Ablehnung von Diskriminierung, Belästigung oder Zwangsverpflichtungen jeglicher Art, erfolgt standardmäßig über die unterschiedlichen Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Media Broadcast. Eine Verpflichtung zur Einhaltung internationaler, nationaler und lokaler Rechtsvorschriften gegenüber Korruption oder Bestechung erfolgt ebenfalls über diese Einkaufsbedingungen.
1.9. Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat berichten an dieser Stelle über die Corporate Governance in der freenet Group. Das Kapitel enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, sowie die Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.
Die freenet AG und ihre Leitungs- und Kontrollgremien bekennen sich zu den Prinzipien guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung; sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Grundsätzen einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertsteigerung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat sowie alle Führungskräfte und Mitarbeiter der freenet Group sind dieser Zielsetzung verpflichtet.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2020 mit den Regelungen des DCGK in der Fassung vom 19. Dezember 2019 befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum DCGK abgegeben. Die Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2020 ist in der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.freenet-group.de/investor-relations/corporate-governance/index.html dauerhaft zugänglich gemacht worden.
1.9.1. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB
In der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB stellt die freenet AG ihre aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG dar und erläutert die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewandt werden. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats dargestellt. Ebenfalls finden sich nachfolgend die Festlegungen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sowie Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats.
Die freenet AG hat folgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB abgegeben, die zugleich Bestandteil ihres Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 ist.
1.9.1.1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nachfolgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung bezieht sich in ihrem ersten Teil auf den Kodex in der bis zum 20. März 2020 geltenden Fassung und im zweiten Teil auf die seit diesem Zeitpunkt geltende Fassung.
I.
Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 3. Dezember 2019 den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 („Kodex 2017“) mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen
| 1. | Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex 2017: Ziffer 3.8 Abs. 3) |
| 2. | Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex 2017: Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6) |
| 3. | Bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern hat der Aufsichtsrat bislang Kandidaten in den Vorstand berufen, die insbesondere aufgrund ihrer - im Laufe ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten in der Gesellschaft - erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten geeignet waren. Die in Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex 2017 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands standen demgegenüber bei den bisherigen Bestellungen nicht im Fokus des Aufsichtsrats und waren bei Bestellungen aus Sicht des Aufsichtsrats gegenüber der konkreten Eignung nachrangig. (Kodex 2017: Ziffer 5.1.2 Abs. 1) |
| 4. | Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex 2017: Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2) |
| 5. | Der Aufsichtsrat hat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1 des Kodex 2017 benannt. Er hat daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erstellt. Folglich konnte auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Kodex 2017 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. (Kodex 2017: Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1) |
| 6. | Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex 2017 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gem. § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. (Kodex 2017: Ziffer 5.4.6 Abs. 2) |
| II. | Die freenet AG wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 19. Dezember 2019, bekannt gemacht am 20. März 2020 („Kodex 2019") mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen zukünftig entsprechen. |
| 1. | Altersgrenze für Vorstand und Aufsichtsrat |
| a) | Empfehlungen B.5 und C.2: |
B.5: Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
C.2 Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
| b) | Abweichungserklärung: |
| Für die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat mangels praktischer Relevanz keine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben. Angesichts der Altersstruktur der aktuellen Vorstandsbesetzung ist hierfür derzeit keine Änderung beabsichtigt. | |
| Für die Aufsichtsratsmitglieder ist ebenfalls keine Altersgrenze festgelegt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung nicht allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. Daher ist hierfür ebenfalls keine Änderung vorgesehen. |
| 2. | Weitere Mandate von Vorstandsmitgliedern |
| a) | Empfehlung C.5: |
| Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. |
| b) | Abweichungserklärung: |
| Der Vorsitzende des Vorstands, Christoph Vilanek, hat aktuell Mandate in zwei Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften: der CECONOMY AG, Düsseldorf und der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, bei der er zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Die freenet AG hält eine Beteiligung an der CECONOMY AG. Daraus resultierte ein Interesse der Gesellschaft, im Aufsichtsgremium der CECONOMY AG entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vertreten zu sein. | |
| Der Aufsichtsrat hat durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats die Übernahme aller Mandate von Christoph Vilanek gebilligt und hält den zeitlichen Aufwand für die konzernexternen Mandate im Vergleich zu den gewonnenen Erfahrungen des Vorstandsvorsitzenden für vertretbar. Dies gilt auch für das Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA. |
1.9.1.2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die freenet AG verfügt über ein Compliance-System, das kontinuierlich ausgebaut und fortentwickelt wird. Der Chief Compliance Officer (CCO) der freenet Group berichtet direkt an den Vorstand. Er unterstützt den Vorstand dabei, die für die freenet AG relevanten rechtlichen Vorgaben aufzuzeigen und innerhalb der freenet Group entsprechend umzusetzen sowie Anpassungen des Compliance-Systems an sich wandelnde Anforderungen vorzunehmen. Zudem werden aktuelle Entwicklungen vom Finanzvorstand gemeinsam mit dem CCO und dem Leiter Revision und Fraud-Management regelmäßig im Governance Board bewertet und gegebenenfalls notwenige Maßnahmen abgeleitet. Der CCO berichtet darüber hinaus regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird durch den CCO informiert, wenn Risiken betroffen sind, die die Existenz der freenet Group gefährden.
Die freenet Group bekennt sich umfassend zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Compliance bedeutet für die freenet Group, dass rechtliche Vorschriften eingehalten, eigene Regelungen sowie unternehmensinterne Richtlinien beachtet und Straftaten vermieden werden. Die Gesellschaft setzt alles daran, dass Complianc-Verstöße wie Betrug, Korruption, Wettbewerbs- und Datenschutzverstöße gar nicht erst entstehen. Sofern es aber zu Fehlverhalten und Compliance-Verstößen kommt, werden diese umfassend aufgeklärt und es wird mit Entschiedenheit darauf reagiert.
Die Führungskräfte der freenet Group leben Compliance vor und stellen sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich die maßgeblichen Handlungen im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und den eigenen Werten und Regeln stehen.
Die Compliance-Organisation steht allen Ansprechpartnern beratend für Einzelfragen zur Verfügung. Der Bereich Compliance hat ein Hinweisgebersystem (Whistleblower-Tool) entwickelt und innerhalb der freenet Group eingeführt. Dies ermöglicht dem internen Hinweisgeber oder Lieferanten - sobald er von Compliance-Verstößen Kenntnis erlangt hat - anonym Hinweise zu geben.
Allen Hinweisen wird zeitgerecht nach einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess nachgegangen, wobei die Interessen des Hinweisgebers, der Betroffenen und des Unternehmens berücksichtigt werden.
Ziel ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bei Compliance-Verstößen sofort konsequent angemessene Maßnahmen zu ergreifen und somit ökonomische oder Reputationsschäden von der freenet Group und den betroffenen Stakeholdern abzuwenden. Zur Sicherstellung einer sachgerechten, zügigen Bearbeitung von Hinweisen gemäß des Hinweisgeberprozesses hat die freenet Group einen Hinweisgeberausschuss eingerichtet. Ständige Mitglieder des Hinweisgeberausschusses sind der CCO sowie der Leiter für Interne Revision und Fraud-Management. Der Hinweisgeberausschuss ist für die operative Durchführung des Hinweisgeberprozesses zuständig.
Ebenfalls wurde ein zentrales Fraud-Management eingerichtet, welches in Koordination mit den einzelnen Fraud-Bekämpfungsfunktionen in den Fachabteilungen der freenet Group insbesondere für die Einführung und Verbesserung wirksamer Präventivmaßnahmen und -prozesse zur Vermeidung von Fraud-Schäden für die freenet Group verantwortlich ist, aber auch ermittelnd tätig wird.
Die Bedeutung des Datenschutzes hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die freenet Group ist sich ihrer besonderen Verantwortung im Hinblick auf den Umgang mit den persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Vertragspartnern und Mitarbeitern insbesondere auch vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und telekommunikationsrechtlicher Sondervorschriften bewusst. Es ist daher wichtig, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Aus diesem Grund werden moderne Sicherheitstechnologien eingesetzt und Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema sensibilisiert, um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden.
1.9.1.3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan der Konzernmuttergesellschaft dem Unternehmensinteresse verpflichtet und besteht aktuell aus fünf Mitgliedern. Die Arbeit des Vorstands ist durch seine Geschäftsordnung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied eigenverantwortlich für seinen Geschäftsbereich zuständig. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen über Tatsachen und Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands an regelmäßig stattfindenden Fachbereichssitzungen teil. Der Aufsichtsrat legt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder fest.
Der Aufsichtsrat wird mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen. Er fasst seine Beschlüsse in der Regel in Präsenzsitzungen bzw. virtuellen Sitzungen, in Ausnahmefällen auch in telefonischen Sitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei seinen Entscheidungen zur Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung. Der Vorstand bezieht dabei den Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen für die Leitung des Unternehmens ein und berichtet regelmäßig über den Geschäftsverlauf, die Unternehmensplanung, die strategische Entwicklung und die Lage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat wiederum prüft Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und erörtert sie mit dem Vorstand. Außerdem prüft er ausführlich für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis von Vorstandsberichten, berät sich hierzu und fasst Beschlüsse, soweit dies erforderlich ist. Auch außerhalb von Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung vom Vorstand informiert.
1.9.1.4. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen
Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.
Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse bereiten die im Plenum zu behandelnden Themen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor und sind in einzelnen Bereichen anstelle des Plenums entscheidungsbefugt. Hierbei werden die Ausschüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen tätig; in Ausnahmefällen können die Sitzungen aber auch telefonisch durchgeführt werden. Die Ausschüsse beraten zu den Gegenständen der Tagesordnungen und fassen gegebenenfalls hierzu Beschlüsse. Über die Inhalte der Ausschusssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sind alle Ausschüsse mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzt.
1.9.1.4.1. Präsidium
Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann anstelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Thorsten Kraemer, Gerhard Huck, Knut Mackeprang
1.9.1.4.2. Personalausschuss
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Sabine Christiansen, Claudia Anderleit, Knut Mackeprang
1.9.1.4.3. Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers), der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von - durch den Abschlussprüfer zu erbringenden - zulässigen Nichtprüfungsleistungen sowie die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance.
Mitglieder: Robert Weidinger (Vorsitz), Marc Tüngler, Bente Brandt, Thomas Reimann
1.9.1.4.4. Vermittlungsausschuss
Der Vemittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Fränzi Kühne, Theo-Benneke Bretsch, Knut Mackeprang
1.9.1.4.5. Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Marc Tüngler, Sabine Christiansen
1.9.1.5. Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats
Im Jahr 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand jeweils folgende aktuell geltende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt:
Zielgröße für den 31. Dezember 2021
| Vorstand | 0% |
| Führungsebene 1 (Direct Reports) | 30% |
| Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) | 30% |
Die von Aufsichtsrat und Vorstand jeweils für den vorhergehenden Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands waren zuvor wie folgt erreicht worden:
| Zielgröße für den 30. Juni 2017 | Stand 30. Juni 2017 | |
|---|---|---|
| Vorstand | 0% | 0% |
| Führungsebene 1 (Direct Reports) | 25% | 40% |
| Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) | 27,5% | 33,3% |
Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile von jeweils 30 Prozent entsprochen.
1.9.1.6. Angaben zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand
Die Gesellschaft verfolgt aktuell kein formales Diversitätskonzept, in dem Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildung- bzw. Berufshintergrund definiert sind.
Im Hinblick auf seine eigene Besetzung hat der Aufsichtsrat die gesetzliche Vorgabe in Bezug auf Diversität im Sinne der Geschlechterquote erfüllt. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Aufsichtsrat mit Diversitätsmerkmalen beschäftigt und beabsichtigt, bei zukünftigen Wahlen von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat Diversitätskriterien im Hinblick auf seine Zusammensetzung in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildungs- und Berufshintergrund zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat 2020 bereits mit der Erarbeitung eines Kompetenzprofils begonnen und wird Diversitätskriterien bei künftigen Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung hierbei berücksichtigen.
Für die Besetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Entwicklungen derzeit kein konkretes Diversitätskonzept an, hat sich jedoch - in Abkehr von den bisherigen Entsprechenserklärungen zum DCGK - entschlossen, bei künftigen Nachbesetzungen von Vorstandsmitgliedern auf Diversität zu achten.
1.9.1.7. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überprüfen regelmäßig entweder intern oder unter Einbeziehung von externen Beratern, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat mit externer Unterstützung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Selbstevaluation auf der Grundlage eines Fragebogens durchgeführt. Mit den Ergebnissen daraus hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. September 2020 intensiv befasst. Die Ergebnisse der Selbstevaluation bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Auch bestätigen die Ergebnisse eine effiziente Sitzungsorganisation und -durchführung und eine angemessene Informationsversorgung. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf hat sich nicht gezeigt. Einzelne Anregungen werden auch unterjährig aufgegriffen und umgesetzt.
1.9.1.8. Unabhängigkeit
Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben festgelegt, dass ein Anteil von mindestens vier vom Vorstand und der Gesellschaft unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner als angemessen gilt. Alle sechs amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat stufen sich selbst als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand ein.
Dem Aufsichtsrat sollen zudem nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen vermieden werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen für die Wahrnehmung des Mandats ausreichend Zeit haben, sodass sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen können.
1.9.1.9. Langfristige Nachfolgeplanung für die Vorstandsbesetzung
Der für die Vorbereitung von Vorstandsbestellungen zuständige Personalausschuss des Aufsichtsrats ist auch mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand befasst. Dies geschieht regelmäßig bei Neubestellungen bzw. bei Verlängerung bestehender Bestellungen von Vorstandsmitgliedern. Der Ausschuss prüft dabei regelmäßig, ob Anlass für konkrete Überlegungen für die langfristige Nachfolgeplanung besteht und zieht bei Bedarf den Vorsitzenden des Vorstands hinzu. Zudem tauscht sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden regelmäßig und frühzeitig vor Ablauf von Vorstandsbestellungen über Nachfolgeoptionen aus.
1.9.2. Rechtliche Konzernstruktur und Übernahme relevanter Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
1.9.2.1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der freenet AG beträgt 128.061.016 Euro. Es ist in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung je eine Stimme.
1.9.2.2. Aktienübertragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
1.9.2.3. 10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen
Zum 31. Dezember 2020 hielt die Flossbach von Storch AG, Köln, ausweislich der vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gem. §§ 21 ff. WpHG mittelbar über die Flossbach von Storch Invest S. A., Luxemburg eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 14,89 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG.
1.9.2.4. Aktien mit Sonderrechten und Kontrollbefugnissen
Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
1.9.2.5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind
Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.
1.9.2.6. Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, Satzungsänderungen
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der freenet AG richten sich nach §§ 84,85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind §§ 133,179 AktG und § 16 der Satzung der freenet AG.
1.9.2.7. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
Der Vorstand ist zudem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 bis zum 2. September 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 12.800.000,00 Euro, eingeteilt in 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
1.9.2.8. Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 wurde der Vorstand bis zum 26. Mai 2026 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals oder - falls der Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung ihrer Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten, durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden). Im Übrigen bestehen grundsätzlich die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien nach Maßgabe der §§ 71 ff. AktG.
Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die freenet AG im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 28. Dezember 2020 insgesamt 2.956.232 eigene Aktien, dies entspricht 2,308 Prozent des Grundkapitals, zu einem Durchschnittspreis von 17,3851 Euro zurückgekauft. Das aggregierte Volumen ohne Nebenkosten der zurück gekauften Aktien betrug 51.394.456,11 Euro. Die zurück erworbenen Aktien sollen eingezogen werden.
1.9.2.9. Kontrollwechsel
Ein Kontrollwechsel könnte Auswirkungen auf die Rückzahlungsansprüche aus dem Konsortialkreditvertrag zwischen der freenet Group und einem Bankenkonsortium sowie aus den von der freenet AG begebenen Schuldscheindarlehen haben. Diese Darlehen könnten in einem derartigen Fall teilweise oder zur Gänze fällig gestellt werden, ohne dass freenet einen Einfluss hierauf hätte. Ein solcher Kontrollwechsel kann, ungeachtet dessen, ob er dem Übernahmeangebot vorausgeht, beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG vorliegen oder wenn eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen das Recht haben, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats der freenet AG zu bestimmen. In einem solchen Fall würde freenet das Risiko tragen, dass Folgefinanzierungen zur Ablösung der Rückzahlungsansprüche nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen zustande kämen.
1.9.2.10. Entschädigungsvereinbarung der Gesellschaft
Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots.
1.9.3. Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
1.9.3.1. Vorstandsvergütung nach HGB
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden. Die maximal mögliche Zielerreichung bei den jährlichen variablen Bezügen liegt bei 150 Prozent.
Darüber hinaus wurden mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen, die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung gewähren („LTIP-Programme“). Im noch für Herrn Esch laufenden LTIP-Programm 2 sind die Zielerreichungsjahre 2015 bis 2019 vereinbart. In diesem LTIP-Programm 2 wird ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgte. Noch bis zum 30. Juni 2021 (Ende dieses Programms) ist für Herrn Esch eine Barauszahlung abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlung ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrags (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren („LTIP-Programm 3“). Im LTIP-Programm 3 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2023, für die Herren von Platen und Fromme jeweils die Zielerreichungsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (anteilig), für Herrn Arnold die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2021 sowie für Herrn Esch die Zielerreichungsjahre 2020 bis 2024 vereinbart.
Im LTIP-Programm 3 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Barauszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Im LTIP-Programm 3 existieren verschiedene Maximalgrenzen. So ist die jährliche Einstellung in das virtuelle Konto auf maximal 150 Prozent des Basisbetrags beschränkt. Die ermittelte Einbuchungszahl kann maximal verdoppelt werden, und zwar bei Erreichung des EBT-Ziels für ein bestimmtes Geschäftsjahr von mindestens 105 Prozent. Bei der Berechnung von Auszahlungsbeträgen ist der Auszahlungsfaktor (heranzuziehender durchschnittlicher Börsenkurs der freenet Aktie) auf den Betrag von 50 Euro begrenzt. Bei der Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von 20 Euro je auszahlbarer virtueller Aktie nicht überschritten werden.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen; dabei weisen die folgenden Tabellen die Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit dem DRS 17 aus. Darin enthalten sind die im Geschäftsjahr gewährten Bezüge. Wertänderungen der LTIP-Programme, die nicht auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB nicht angegeben.
Tabelle 21: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 nach HGB
| Vorstandsbezüge 2020 | Festbezüge | Variable Barbezüge | Gesamt Barbezüge | Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamt Bezüge nach |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | HGB | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Christoph Vilanek | 1.015 | 1.739 | 2.754 | 0 | 2.754 |
| Ingo Arnold | 511 | 808 | 1.319 | 0 | 1.319 |
| Stephan Esch | 515 | 308 | 823 | 0 | 823 |
| Rickmann von Platen | 512 | 308 | 820 | 0 | 820 |
| Antonius Fromme | 509 | 308 | 817 | 0 | 817 |
| Gesamt | 3.062 | 3.471 | 6.533 | 0 | 6.533 |
Tabelle 22: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 nach HGB
| Vorstandsbezüge 2019 | Festbezüge | Variable Barbezüge | Gesamt Barbezüge | Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamt Bezüge nach HGB |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Christoph Vilanek | 1.015 | 688 | 1.703 | 0 | 1.703 |
| Ingo Arnold | 510 | 287 | 797 | 606 | 1.403 |
| Stephan Esch | 494 | 229 | 723 | 785 | 1.508 |
| Rickmann von Platen | 510 | 287 | 797 | 0 | 797 |
| Antonius Fromme | 509 | 287 | 796 | 0 | 796 |
| Gesamt | 3.038 | 1.778 | 4.816 | 1.391 | 6.207 |
Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB 6.533 Tausend Euro (Vorjahr: 6.207 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2020 keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung (Vorjahr: 1.391 Tausend Euro Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3).
Im Geschäftsjahr 2020 kam es für die aktuellen Vorstandsmitglieder aus den LTIP-Programmen zu keinen Barauszahlungen. Im Geschäftsjahr 2019 war es aus dem LTIP-Programm 2 in Höhe von 5.421 Tausend Euro zu Barauszahlungen gekommen. Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Preisig wurden zur Beendigung seines LTIP-Programms im Jahr 2020 Barauszahlungen in Höhe von 559 Tausend Euro vorgenommen - die dafür zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 678 Tausend Euro gebildete Rückstellung konnte in Anspruch genommen und zu 119 Tausend Euro aufgelöst werden.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 2 für Herrn Esch 1.777 Tausend Euro (Vorjahr: 1.967 Tausend Euro).
Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 3 für Herrn Vilanek 2.088 Tausend Euro (Vorjahr: 1.305 Tausend Euro), für Herrn Arnold 748 Tausend Euro (Vorjahr: 419 Tausend Euro), für Herrn Esch 547 Tausend Euro (Vorjahr: 227 Tausend Euro), für Herrn von Platen 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) sowie für Herrn Fromme 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro).
In den variablen Barbezügen des Geschäftsjahres 2020 sind in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro Anerkennungsprämien für Herrn Vilanek und Herrn Arnold in Ansehung ihrer besonderen Leistungen im Zusammenhang mit einerseits der verhinderten Übernahme der UPC Schweiz GmbH durch die Sunrise Communications Group AG im Jahr 2019 und andererseits mit dem Verkauf der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG an die Liberty Global plc. für circa 1,1 Milliarden Euro enthalten.
Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung“. Herr von Platen, Herr Fromme und Herrn Arnold wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied (für Herrn von Platen und Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.
Zum 31. Dezember 2020 betrug die handelsrechtliche Verpflichtung für Herrn Vilanek 5.692 Tausend Euro (Vorjahr: 4.620 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 4.880 Tausend Euro (Vorjahr: 4.052 Tausend Euro). Der Verpflichtungswert für die Herren Preisig, Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt 12.339 Tausend Euro (Vorjahr: 11.304 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren von Platen, Fromme und Arnold keine handelsrechtlichen Verpflichtungswerte.
Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 986 Tausend Euro (Vorjahr: 884 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2020 mit 428 Tausend Euro (Vorjahr: 371 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 258 Tausend Euro (Vorjahr: 213 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn von Platen, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Fromme sowie mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Arnold.
Im Jahr 2020 wurden aus den Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst. Im Vorjahr waren aus den Pensionszusagen im Personalaufwand für Herrn Esch nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 222 Tausend Euro erfasst worden.
Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
1.9.3.2. Vorstandsvergütung nach Deutschen Corporate Governance Kodex
Im Sinne der Ziffer 4.2.5 des DCGK machen wir folgende Angaben zu den für das Geschäftsjahr 2020 sowie das Vorjahr gewährten Zuwendungen an die Mitglieder des Vorstands sowie zu den im Geschäftsjahr 2020 und dem Vorjahr an die Mitglieder des Vorstandes geflossenen Zuwendungen.
Tabelle 23: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK
| Gewährte Zuwendungen 2020 in TEUR | Christoph Vilanek | Ingo Arnold | Stephan Esch | Rickmann von Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 1.000 | 500 | 500 | 500 | 500 | 3.000 |
| Nebenleistungen | 15 | 11 | 15 | 12 | 9 | 62 |
| Summe | 1.015 | 511 | 515 | 512 | 509 | 3.062 |
| Einjährige variable Vergütung | 1.600 | 750 | 250 | 250 | 250 | 3.100 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 61 | 0 | 0 | 61 |
| LTIP-Programm 3 | 342 | 201 | 151 | 138 | 138 | 970 |
| Summe | 1.942 | 951 | 462 | 388 | 388 | 4.131 |
| Versorgungsaufwand | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 569 | 100 | 347 | 100 | 100 | 1.216 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 569 | 100 | 347 | 100 | 100 | 1.216 |
| Gesamtvergütung | 3.526 | 1.562 | 1.324 | 1.000 | 997 | 8.409 |
Tabelle 24: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK
| Gewährte Zuwendungen 2019 in TEUR | Christoph Vilanek | Ingo Arnold | Stephan Esch | Rickmann von Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 1.000 | 500 | 480 | 500 | 500 | 2.980 |
| Nebenleistungen | 15 | 10 | 14 | 10 | 9 | 58 |
| Summe | 1.015 | 510 | 494 | 510 | 509 | 3.038 |
| Einjährige variable Vergütung | 600 | 250 | 200 | 250 | 250 | 1.550 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| LTIP-Programm 2 | 207 | 0 | 217 | 0 | 0 | 424 |
| LTIP-Programm 3 | 355 | 203 | 0 | 140 | 140 | 838 |
| Summe | 1.162 | 453 | 417 | 390 | 390 | 2.812 |
| Versorgungsaufwand | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 468 | 100 | 272 | 100 | 100 | 1.040 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 222 | 0 | 0 | 222 |
| Summe | 468 | 100 | 494 | 100 | 100 | 1.262 |
| Gesamtvergütung | 2.645 | 1.063 | 1.405 | l.000 | 999 | 7.112 |
Tabelle 25: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2020 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK
| Geflossene Zuwendungen 2020 | Christoph Vilanek | Ingo Arnold | Stephan Esch | Rickmann von Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 1.000 | 500 | 500 | 500 | 500 | 3.000 |
| Nebenleistungen | 15 | 11 | 15 | 12 | 9 | 62 |
| Summe | 1.015 | 511 | 515 | 512 | 509 | 3.062 |
| Einjährige variable Vergütung | 1.239 | 558 | 308 | 308 | 308 | 2.721 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTIP-Programm 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 1.239 | 558 | 308 | 308 | 308 | 2.721 |
| Versorgungsaufwand | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 569 | 100 | 347 | 100 | 100 | 1.216 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 569 | 100 | 347 | 100 | 100 | 1.216 |
| Gesamtvergütung | 2.823 | 1.169 | 1.170 | 920 | 917 | 6.999 |
Tabelle 26: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2019 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK
| Geflossene Zuwendungen 2019 in TEUR | Christoph Vilanek | Ingo Arnold | Stephan Esch | Rickmann von Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 1.000 | 500 | 480 | 500 | 500 | 2.980 |
| Nebenleistungen | 15 | 10 | 14 | 10 | 9 | 58 |
| Summe | 1.015 | 510 | 494 | 510 | 509 | 3.038 |
| Einjährige variable Vergütung | 688 | 287 | 229 | 287 | 287 | 1.778 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| LTIP-Programm 2 | 5.421 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.421 |
| LTIP-Programm 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 6.109 | 287 | 229 | 287 | 287 | 7.199 |
| Versorgungsaufwand | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 468 | 100 | 272 | 100 | 100 | 1.040 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 222 | 0 | 0 | 222 |
| Summe | 468 | 100 | 494 | 100 | 100 | 1.262 |
| Gesamtvergütung | 7.592 | 897 | 1.217 | 897 | 896 | 11.499 |
1.9.3.3. Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung
Die Vergütungsregelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsdienstverträge und für den Altersversorgungsfall sind wie folgt geregelt:
Regelungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Eckhard Spoerr, Axel Krieger und Eric Berger:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten die o. g. Vorstände eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente. |
Regelungen für das ehemalige Vorstandsmitglied Joachim Preisig:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Preisig eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, beziehungsweise zuvor bei der damaligen debitel AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefälirtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente. |
| • | Herr Preisig erhält aus der Debitel-Altersversorgung nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, somit erfolgt eine Quotierung der zugesagten Altersrente (zugesagte monatliche Altersrente Euro 9.333,00) entsprechend der tatsächlichen Dienstzugehörigkeit. Sämtliche Ansprüche von Herrn Preisig, seiner Ehefrau oder einer bezugsberechtigten Lebensgefährtin und von Hinterbliebenen aus der Debitel-Altersversorgung werden auf sämtliche vorgenannten Ansprüche aus dem Dienstvertrag bei der freenet AG angerechnet. |
Für den Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Vilanek eine Altersrente in Höhe von 2,7 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Vertragsjahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, maximal jedoch 35 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts (Maximalrente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Vilanek erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft. |
| Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Vilanek Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Stephan Esch gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2020:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Esch eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch 225.000,00 Euro jährlich (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Esch erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft. |
| • | Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Esch Anspruch auf Auszahlung des Longterm- Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Antonius Fromme gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:
| • | Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Fromme Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Rickmann von Platen gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:
| • | Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr von Platen Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Ingo Arnold gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:
| • | Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Arnold Anspruch auf Auszahlung des Longterm- Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
| Dienstverträge mit Tochtergesellschaften der freenet AG bestehen nicht. |
1.9.3.4. Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
| • | einer Basisvergütung, |
| • | Sitzungsentgelten und, |
| • | einer erfolgsabhängigen Vergütung. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.
Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahres 2020 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 83 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2020 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 893 Tausend Euro.
Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.
Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.
Tabelle 27: Vergütung für das Geschäftsjahr 2020
| Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 60,0 | 12,0 | 60,0 | 132,0 |
| Knut Mackeprang 1 | 45,0 | 6,0 | 45,0 | 96,0 |
| Claudia Anderleit 1 | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 9,0 | 30,0 | 69,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 12,0 | 30,0 | 72,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Thomas Reimann 1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Fränzi Kühne | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Theo-Benneke Bretsch 1 | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Bente Brandt 1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Gerhardt Huck 1 | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Gesamt | 405,0 | 83,0 | 405,0 | 893,0 |
1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
Tabelle 28: Vergütung für das Geschäftsjahr 2019
| Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 60,0 | 12,0 | 0,0 | 72,0 |
| Knut Mackeprang 1 | 45,0 | 6,0 | 0,0 | 51,0 |
| Claudia Anderleit 1 | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 7,0 | 0,0 | 37,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 13,0 | 0,0 | 43,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Thomas Reimann 1 | 30,0 | 8,0 | 0,0 | 38,0 |
| Fränzi Kühne | 30,0 | 4,0 | 0,0 | 34,0 |
| Theo-Benneke Bretsch 1 | 30,0 | 4,0 | 0,0 | 34,0 |
| Bente Brandt 1 | 30,0 | 8,0 | 0,0 | 38,0 |
| Gerhard Huck 1 | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Gesamt | 405,0 | 82,0 | 0,0 | 487,0 |
1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
Für 2019 handelt es sich um eine angepasste Darstellung, da gemäß Dividendenbeschluss vom 27. Mai 2020 die Dividendenauszahlung deutlich reduziert wurde und somit die Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung entfiel.
Büdelsdorf, den 4. März 2021
freenet AG
Der Vorstand
Christoph Vilanek
Ingo Arnold
Stephan Esch
Antonius Fromme
Rickmann v. Platen
CORPORATE GOVERNANCE
Vorstand und Aufsichtsrat berichten an dieser Stelle über die Corporate Governance in der freenet Group. Das Kapitel enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB sowie die Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.
Die freenet AG und ihre Leitungs- und Kontrollgremien bekennen sich zu den Prinzipien guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung; sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Grundsätzen einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertsteigerung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat sowie alle Führungskräfte und Mitarbeiter der freenet Group sind dieser Zielsetzung verpflichtet.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2020 mit den Regelungen des DCGK in der Fassung vom 19. Dezember 2019 befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum DCGK abgegeben. Die Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2020 ist in der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.freenet-group.de/investor-relations/ corporate-governance/index.html dauerhaft zugänglich gemacht worden.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289f, 315d HGB *
In der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB stellt die freenet AG ihre aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG dar und erläutert die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewandt werden. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats dargestellt. Ebenfalls finden sich nachfolgend die Festlegungen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats.
Die freenet AG hat folgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB abgegeben, die zugleich Bestandteil ihres Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 ist.
* kennzeichnet prüfbare und nicht prüfbare lageberichtsfremde Angaben sowie lageberichtstypische Angaben, deren gesetzliche Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung nicht gefordert ist und die daher ungeprüft bleiben.
ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX NACH § 161 AKTG
Vorstand und Aufsichtsrat haben die nachfolgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung bezieht sich in ihrem ersten Teil auf den Kodex in der bis zum 20. März 2020 geltenden Fassung und im zweiten Teil auf die seit diesem Zeitpunkt geltende Fassung.
I.
Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 3. Dezember 2019 den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 („Kodex 2017“) mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen:
| 1. | Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex 2017: Ziffer 3.8 Abs. 3) |
| 2. | Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex 2017: Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6) |
| 3. | Bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern hat der Aufsichtsrat bislang Kandidaten in den Vorstand berufen, die insbesondere aufgrund ihrer - im Laufe ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten in der Gesellschaft - erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten geeignet waren. Die in Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex 2017 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands standen demgegenüber bei den bisherigen Bestellungen nicht im Fokus des Aufsichtsrats und waren bei Bestellungen aus Sicht des Aufsichtsrats gegenüber der konkreten Eignung nachrangig. (Kodex 2017: Ziffer 5.1.2 Abs. 1) |
| 4. | Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex 2017: Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2) |
| 5. | Der Aufsichtsrat hat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1 des Kodex 2017 benannt. Er hat daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erstellt. Folglich konnte auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Kodex 2017 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. (Kodex 2017: Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1) |
| 6. | Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex 2017 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. (Kodex 2017: Ziffer 5.4.6 Abs. 2) |
II.
Die freenet AG wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 19. Dezember 2019, bekannt gemacht am 20. März 2020 („Kodex 2019“), mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen zukünftig entsprechen.
| 1. | Altersgrenze für Vorstand und Aufsichtsrat |
| a) | Empfehlungen B.5 und C.2: |
| B.5: | |
| Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. | |
| C.2: | |
| Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. |
| b) | Abweichungserklärung: |
| Für die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat mangels praktischer Relevanz keine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben. Angesichts der Altersstruktur der aktuellen Vorstandsbesetzung ist hierfür derzeit keine Änderung beabsichtigt. | |
| Für die Aufsichtsratsmitglieder ist ebenfalls keine Altersgrenze festgelegt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung nicht allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. Daher ist hierfür ebenfalls keine Änderung vorgesehen. |
| 2. | Weitere Mandate von Vorstandsmitgliedern |
| a) | Empfehlung C.5: |
| Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. |
| b) | Abweichungserklärung: |
| Der Vorsitzende des Vorstands, Christoph Vilanek, hat aktuell Mandate in zwei Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften: der CECONOMY AG, Düsseldorf, und der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, bei der er zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Die freenet AG hält eine Beteiligung an der CECONOMY AG. Daraus resultierte ein Interesse der Gesellschaft, im Aufsichtsgremium der CECONOMY AG entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vertreten zu sein. | |
| Der Aufsichtsrat hat durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats die Übernahme aller Mandate von Christoph Vilanek gebilligt und hält den zeitlichen Aufwand für die konzernexternen Mandate im Vergleich zu den gewonnenen Erfahrungen des Vorstandsvorsitzenden für vertretbar. Dies gilt auch für das Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA. |
RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN
Die freenet AG verfügt über ein Compliance-System, das kontinuierlich ausgebaut und fortentwickelt wird. Der Chief Compliance Officer (CCO) der freenet Group berichtet direkt an den Vorstand. Er unterstützt den Vorstand dabei, die für die freenet AG relevanten rechtlichen Vorgaben aufzuzeigen und innerhalb der freenet Group entsprechend umzusetzen sowie Anpassungen des Compliance-Systems an sich wandelnde Anforderungen vorzunehmen. Zudem werden aktuelle Entwicklungen vom Finanzvorstand gemeinsam mit dem CCO und dem Leiter Revision und Fraud-Management regelmäßig im Governance Board bewertet und gegebenenfalls notwenige Maßnahmen abgeleitet. Der CCO berichtet darüber hinaus regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird durch den CCO informiert, wenn Risiken betroffen sind, die die Existenz der freenet Group gefährden.
Die freenet Group bekennt sich umfassend zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Compliance bedeutet für die freenet Group, dass rechtliche Vorschriften eingehalten, eigene Regelungen sowie unternehmensinterne Richtlinien beachtet und Straftaten vermieden werden. Die Gesellschaft setzt alles daran, dass Compliance-Verstöße wie Betrug, Korruption, Wettbewerbs- und Datenschutzverstöße gar nicht erst entstehen. Sofern es aber zu Fehlverhalten und Compliance-Verstößen kommt, werden diese umfassend aufgeklärt und es wird mit Entschiedenheit darauf reagiert.
Die Führungskräfte der freenet Group leben Compliance vor und stellen sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich die maßgeblichen Handlungen im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und den eigenen Werten und Regeln stehen.
Die Compliance-Organisation steht allen Ansprechpartnern beratend für Einzelfragen zur Verfügung.
Der Bereich Compliance hat ein Hinweisgebersystem (Whistleblower-Tool) entwickelt und innerhalb der freenet Group eingeführt. Dies ermöglicht dem internen Hinweisgeber oder Lieferanten - sobald er von Compliance-Verstößen Kenntnis erlangt hat - anonym Hinweise zu geben.
Allen Hinweisen wird zeitgerecht nach einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess nachgegangen, wobei die Interessen des Hinweisgebers, der Betroffenen und des Unternehmens berücksichtigt werden.
Ziel ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bei Compliance-Verstößen sofort konsequent angemessene Maßnahmen zu ergreifen und somit ökonomische oder Reputationsschäden von der freenet Group und den betroffenen Stakeholdern abzuwenden. Zur Sicherstellung einer sachgerechten, zügigen Bearbeitung von Hinweisen gemäß dem Hinweisgeberprozess hat die freenet Group einen Hinweisgeberausschuss eingerichtet. Ständige Mitglieder des Hinweisgeberausschusses sind der CCO sowie der Leiter für Interne Revision und Fraud-Management. Der Hinweisgeberausschuss ist für die operative Durchführung des Hinweisgeberprozesses zuständig.
Ebenfalls wurde ein zentrales Fraud-Management eingerichtet, welches in Koordination mit den einzelnen Fraud-Bekämpfungsfunktionen in den Fachabteilungen der freenet Group insbesondere für die Einführung und Verbesserung wirksamer Präventivmaßnahmen und -prozesse zur Vermeidung von Fraud-Schäden für die freenet Group verantwortlich ist, aber auch ermittelnd tätig wird.
Die Bedeutung des Datenschutzes hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die freenet Group ist sich ihrer besonderen Verantwortung im Hinblick auf den Umgang mit den persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Vertragspartnern und Mitarbeitern insbesondere auch vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und telekommunikationsrechtlicher Sondervorschriften bewusst. Es ist daher wichtig, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Aus diesem Grund werden moderne Sicherheitstechnologien eingesetzt und Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema sensibilisiert, um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden.
ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan der Konzernmuttergesellschaft dem Unternehmensinteresse verpflichtet und besteht aktuell aus fünf Mitgliedern. Die Arbeit des Vorstands ist durch seine Geschäftsordnung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied eigenverantwortlich für seinen Geschäftsbereich zuständig. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen über Tatsachen und Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands an regelmäßig stattfindenden Fachbereichssitzungen teil. Der Aufsichtsrat legt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder fest.
Der Aufsichtsrat wird mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen. Er fasst seine Beschlüsse in der Regel in Präsenzsitzungen bzw. virtuellen Sitzungen, in Ausnahmefällen auch in telefonischen Sitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei seinen Entscheidungen zur Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung. Der Vorstand bezieht dabei den Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen für die Leitung des Unternehmens ein und berichtet regelmäßig über den Geschäftsverlauf, die Unternehmensplanung, die strategische Entwicklung und die Lage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat wiederum prüft Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und erörtert sie mit dem Vorstand. Außerdem prüft er ausführlich für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis von Vorstandsberichten, berät sich hierzu und fasst Beschlüsse, soweit dies erforderlich ist. Auch außerhalb von Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung vom Vorstand informiert.
ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE VON AUSSCHÜSSEN
Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.
Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse bereiten die im Plenum zu behandelnden Themen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor und sind in einzelnen Bereichen anstelle des Plenums entscheidungsbefugt. Hierbei werden die Ausschüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen tätig; in Ausnahmefällen können die Sitzungen aber auch telefonisch durchgeführt werden. Die Ausschüsse beraten zu den Gegenständen der Tagesordnungen und fassen gegebenenfalls hierzu Beschlüsse. Über die Inhalte der Ausschusssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sind alle Ausschüsse mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzt.
Präsidium
Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann anstelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Thorsten Krae- mer, Gerhard Huck, Knut Mackeprang
Personalausschuss
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Sabine Christiansen, Claudia Anderleit, Knut Mackeprang
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers), der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von - durch den Abschlussprüfer zu erbringenden - zulässigen Nichtprüfungsleistungen sowie die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance.
Mitglieder: Robert Weidinger (Vorsitz), Marc Tüngler, Bente Brandt, Thomas Reimann
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Fränzi Kühne, Theo-Benneke Bretsch, Knut Mackeprang
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Marc Tüngler, Sabine Christiansen
ZIELGRÖSSEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM VORSTAND UND IN DEN BEIDEN ERSTEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS; ANGABEN ZUR EINHALTUNG VON MINDESTANTEILEN BEI DER BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS
Im Jahr 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand jeweils folgende aktuell geltende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt:
Tabelle 28: Zielgrößen Frauenanteil 2021
| in % | Zielgröße für den 31. Dezember 2021 |
|---|---|
| Vorstand | 0 |
| Führungsebene 1 (Direct Reports) | 30 |
| Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) | 30 |
Die von Aufsichtsrat und Vorstand jeweils für den vorhergehenden Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands waren zuvor wie folgt erreicht worden:
Tabelle 29: Soll-Ist-Vergleich Frauenanteil 2017
| in % | Zielgröße für den 30. Juni 2017 | Stand 30. Juni 2017 |
|---|---|---|
| Vorstand | 0 | 0 |
| Führungsebene 1 (Direct Reports) | 25 | 40 |
| Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) | 27,5 | 33,3 |
Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile von jeweils 30 Prozent entsprochen.
ANGABEN ZUM DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR AUFSICHTSRAT UND VORSTAND
Die Gesellschaft verfolgt aktuell kein formales Diversitätskonzept, in dem Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildung- bzw. Berufshintergrund definiert sind.
Im Hinblick auf seine eigene Besetzung hat der Aufsichtsrat die gesetzliche Vorgabe in Bezug auf Diversität im Sinne der Geschlechterquote erfüllt. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Aufsichtsrat mit Diversitätsmerkmalen beschäftigt und beabsichtigt, bei zukünftigen Wahlen von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat Diversitätskriterien im Hinblick auf seine Zusammensetzung in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildungs- und Berufshintergrund zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat 2020 bereits mit der Erarbeitung eines Kompetenzprofils begonnen und wird Diversitätskriterien bei künftigen Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung hierbei berücksichtigen.
Für die Besetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Entwicklungen derzeit kein konkretes Diversitätskonzept an, hat sich jedoch - in Abkehr von den bisherigen Entsprechenserklärungen zum DCGK - entschlossen, bei künftigen Nachbesetzungen von Vorstandsmitgliedern auf Diversität zu achten.
SELBSTBEURTEILUNG DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überprüfen regelmäßig entweder intern oder unter Einbeziehung von externen Beratern, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat mit externer Unterstützung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Selbstevaluation auf der Grundlage eines Fragebogens durchgeführt. Mit den Ergebnissen daraus hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. September 2020 intensiv befasst. Die Ergebnisse der Selbstevaluation bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Auch bestätigen die Ergebnisse eine effiziente Sitzungsorganisation und -durchführung und eine angemessene Informationsversorgung. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf hat sich nicht gezeigt. Einzelne Anregungen werden auch unterjährig aufgegriffen und umgesetzt.
UNABHÄNGIGKEIT
Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben festgelegt, dass ein Anteil von mindestens vier vom Vorstand und der Gesellschaft unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner als angemessen gilt. Alle sechs amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat stufen sich selbst als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand ein.
Dem Aufsichtsrat sollen zudem nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen vermieden werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen für die Wahrnehmung des Mandats ausreichend Zeit haben, sodass sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen können.
LANGFRISTIGE NACHFOLGEPLANUNG FÜR DIE VORSTANDSBESETZUNG
Der für die Vorbereitung von Vorstandsbestellungen zuständige Personalausschuss des Aufsichtsrats ist auch mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand befasst. Dies geschieht regelmäßig bei Neubestellungen bzw. bei Verlängerung bestehender Bestellungen von Vorstandsmitgliedern. Der Ausschuss prüft dabei regelmäßig, ob Anlass für konkrete Überlegungen für die langfristige Nachfolgeplanung besteht und zieht bei Bedarf den Vorsitzenden des Vorstands hinzu. Zudem tauscht sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden regelmäßig und frühzeitig vor Ablauf von Vorstandsbestellungen über Nachfolgeoptionen aus.
RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR UND ÜBERNAHME RELEVANTER ANGABEN GEMÄSS §§ 289a ABS. 1, 315a ABS. 1 HGB
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der freenet AG beträgt 128.061.016 Euro. Es ist in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung je eine Stimme.
AKTIENÜBERTRAGUNGS- ODER STIMMRECHTSBESCHRÄNKUNGEN
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
ZEHN PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITENDE KAPITALBETEILIGUNGEN
Zum 31. Dezember 2020 hielt die Flossbach von Storch AG, Köln, ausweislich der vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 ff. WpHG mittelbar über die Flossbach von Storch Invest S. A., Luxemburg, eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 14,89 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG.
AKTIEN MIT SONDERRECHTEN UND KONTROLLBEFUGNISSEN
Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND
Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.
ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS, SATZUNGSÄNDERUNGEN
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der freenet AG richten sich nach §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind §§ 133,179 AktG und § 16 der Satzung der freenet AG.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AKTIENAUSGABE
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
Der Vorstand ist zudem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 bis zum 2. September 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 12.800.000,00 Euro, eingeteilt in 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungsbeziehungsweise Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUM AKTIENRÜCKKAUF
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 wurde der Vorstand bis zum 26. Mai 2026 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals oder - falls der Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung ihrer Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten, durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden). Im Übrigen bestehen grundsätzlich die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien nach Maßgabe der §§ 71 ff. AktG.
Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die freenet AG im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 28. Dezember 2020 insgesamt 2.956.232 eigene Aktien, dies entspricht 2,308 Prozent des Grundkapitals, zu einem Durchschnittspreis von 17,3851 Euro zurückgekauft. Das aggregierte Volumen ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug 51.394.456,11 Euro. Die zurückerworbenen Aktien sollen eingezogen werden.
KONTROLLWECHSEL
Ein Kontrollwechsel könnte Auswirkungen auf die Rückzahlungsansprüche aus dem Konsortialkreditvertrag zwischen der freenet Group und einem Bankenkonsortium sowie aus den von der freenet AG begebenen Schuldscheindarlehen haben. Diese Darlehen könnten in einem derartigen Fall teilweise oder zur Gänze fällig gestellt werden, ohne dass freenet einen Einfluss hierauf hätte. Ein solcher Kontrollwechsel kann, ungeachtet dessen, ob er dem Übernahmeangebot vorausgeht, beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG vorliegen oder wenn eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen das Recht haben, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats der freenet AG zu bestimmen. In einem solchen Fall würde freenet das Risiko tragen, dass Folgefinanzierungen zur Ablösung der Rückzahlungsansprüche nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen zustande kämen.
ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNG DER GESELLSCHAFT
Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots.
VERGÜTUNGSBERICHT DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS
VORSTANDSVERGÜTUNG NACH HGB
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden. Die maximal mögliche Zielerreichung bei den jährlichen variablen Bezügen liegt bei 150 Prozent.
Darüber hinaus wurden mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen, die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung gewähren („LTIP-Programme“). Im noch für Herrn Esch laufenden LTIP-Programm 2 sind die Zielerreichungsjahre 2015 bis 2019 vereinbart. In diesem LTIP-Programm 2 wird ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgte. Noch bis zum 30. Juni 2021 (Ende dieses Programms) ist für Herrn Esch eine Barauszahlung abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlung ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig.
Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrags (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn v. Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren („LTIP-Programm 3“). Im LTIP-Programm 3 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2023, für die Herren v. Platen und Fromme jeweils die Zielerreichungsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (anteilig), für Herrn Arnold die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2021 sowie für Herrn Esch die Zielerreichungsjahre 2020 bis 2024 vereinbart.
Im LTIP-Programm 3 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Barauszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Im LTIP-Programm 3 existieren verschiedene Maximalgrenzen. So ist die jährliche Einstellung in das virtuelle Konto auf maximal 150 Prozent des Basisbetrags beschränkt. Die ermittelte Einbuchungszahl kann maximal verdoppelt werden, und zwar bei Erreichung des EBT-Ziels für ein bestimmtes Geschäftsjahr von mindestens 105 Prozent. Bei der Berechnung von Auszahlungsbeträgen ist der Auszahlungsfaktor (heranzuziehender durchschnittlicher Börsenkurs der freenet Aktie) auf den Betrag von 50 Euro begrenzt. Bei der Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von 20 Euro je auszahlbarer virtueller Aktie nicht überschritten werden.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen; dabei weisen die folgenden Tabellen die Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit dem DRS 17 aus. Darin enthalten sind die im Geschäftsjahr gewährten Bezüge. Wertänderungen der LTIP-Programme, die nicht auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB nicht angegeben.
Tabelle 30: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 nach HGB
| In TEUR | Festbezüge | Variable Barbezüge | Gesamt Barbezüge | Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamtbezüge nach HGB |
|---|---|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 1.015 | 1.739 | 2.754 | 0 | 2.754 |
| Ingo Arnold | 511 | 808 | 1.319 | 0 | 1.319 |
| Stephan Esch | 515 | 308 | 823 | 0 | 823 |
| Rickmann v. Platen | 512 | 308 | 820 | 0 | 820 |
| Antonius Fromme | 509 | 308 | 817 | 0 | 817 |
| Gesamt | 3.062 | 3.471 | 6.533 | 0 | 6.533 |
Tabelle 31: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 nach HGB
| In TEUR | Festbezüge | Variable Barbezüge | Gesamt Barbezüge | Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamtbezüge nach HGB |
|---|---|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 1.015 | 688 | 1.703 | 0 | 1.703 |
| Ingo Arnold | 510 | 287 | 797 | 606 | 1.403 |
| Stephan Esch | 494 | 229 | 723 | 785 | 1.508 |
| Rickmann v. Platen | 510 | 287 | 797 | 0 | 797 |
| Antonius Fromme | 509 | 287 | 796 | 0 | 796 |
| Gesamt | 3.038 | 1.778 | 4.816 | 1.391 | 6.207 |
Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB 6.533 Tausend Euro (Vorjahr: 6.207 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2020 keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung (Vorjahr: 1.391 Tausend Euro Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3).
Im Geschäftsjahr 2020 kam es für die aktuellen Vorstandsmitglieder aus den LTIP-Programmen zu keinen Barauszahlungen. Im Geschäftsjahr 2019 war es aus dem LTIP-Programm 2 in Höhe von 5.421 Tausend Euro zu Barauszahlungen gekommen. Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Preisig wurden zur Beendigung seines LTIP-Programms im Jahr 2020 Barauszahlungen in Höhe von 559 Tausend Euro vorgenommen - die dafür zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 678 Tausend Euro gebildete Rückstellung konnte in Anspruch genommen und zu 119 Tausend Euro aufgelöst werden.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 2 für Herrn Esch 1.777 Tausend Euro (Vorjahr: 1.967 Tausend Euro).
Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 3 für Herrn Vilanek 2.088 Tausend Euro (Vorjahr: 1.305 Tausend Euro), für Herrn Arnold 748 Tausend Euro (Vorjahr: 419 Tausend Euro), für Herrn Esch 547 Tausend Euro (Vorjahr: 227 Tausend Euro), für Herrn v. Platen 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) sowie für Herrn Fromme 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro).
In den variablen Barbezügen des Geschäftsjahres 2020 sind in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro Anerkennungsprämien für Herrn Vilanek und Herrn Arnold in Ansehung ihrer besonderen Leistungen im Zusammenhang mit einerseits der verhinderten Übernahme der UPC Schweiz GmbH durch die Sunrise Communications Group AG im Jahr 2019 und andererseits mit dem Verkauf der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG an die Liberty Global plc. für circa 1,1 Milliarden Euro enthalten.
Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung“. Herrn v. Platen, Herrn Fromme und Herrn Arnold wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied (für Herrn v. Platen und Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.
Zum 31. Dezember 2020 betrug die handelsrechtliche Verpflichtung für Herrn Vilanek 5.692 Tausend Euro (Vorjahr: 4.620 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 4.880 Tausend Euro (Vorjahr: 4.052 Tausend Euro). Der Verpflichtungswert für die Herren Preisig, Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt 12.339 Tausend Euro (Vorjahr: 11.304 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren v. Platen, Fromme und Arnold keine handelsrechtlichen Verpflichtungswerte.
Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 986 Tausend Euro (Vorjahr: 884 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2020 mit 428 Tausend Euro (Vorjahr: 371 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 258 Tausend Euro (Vorjahr: 213 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn v. Platen, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Fromme sowie mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Arnold.
Im Jahr 2020 wurden aus den Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst. Im Vorjahr waren aus den Pensionszusagen im Personalaufwand für Herrn Esch nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 222 Tausend Euro erfasst worden.
Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Im Sinne der Ziffer 4.2.5 des DCGK machen wir folgende Angaben zu den für das Geschäftsjahr 2020 sowie das Vorjahr gewährten Zuwendungen an die Mitglieder des Vorstands sowie zu den im Geschäftsjahr 2020 und dem Vorjahr an die Mitglieder des Vorstands geflossenen Zuwendungen.
Tabelle 32: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK
| In TEUR | Christoph Vilanek | Ingo Arnold | Stephan Esch |
|---|---|---|---|
| Festvergütung | 1.000 | 500 | 500 |
| Nebenleistungen | 15 | 11 | 15 |
| Summe | 1.015 | 511 | 515 |
| Einjährige variable Vergütung | 1.600 | 750 | 250 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 61 |
| LTIP-Programm 3 | 342 | 201 | 151 |
| Summe | 1.942 | 951 | 462 |
| Versorgungsaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 569 | 100 | 347 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 569 | 100 | 347 |
| Gesamtvergütung | 3.526 | 1.562 | 1.324 |
| In TEUR | Rickmann v. Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|
| Festvergütung | 500 | 500 | 3.000 |
| Nebenleistungen | 12 | 9 | 62 |
| Summe | 512 | 509 | 3.062 |
| Einjährige variable Vergütung | 250 | 250 | 3.100 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 61 |
| LTIP-Programm 3 | 138 | 138 | 970 |
| Summe | 388 | 388 | 4.131 |
| Versorgungsaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 100 | 100 | 1.216 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 100 | 100 | 1.216 |
| Gesamtvergütung | 1.000 | 997 | 8.409 |
Tabelle 33: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK
| In TEUR | Christoph Vilanek | Ingo Arnold | Stephan Esch |
|---|---|---|---|
| Festvergütung | 1.000 | 500 | 480 |
| Nebenleistungen | 15 | 10 | 14 |
| Summe | 1.015 | 510 | 494 |
| Einjährige variable Vergütung | 600 | 250 | 200 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||
| LTIP-Programm 2 | 207 | 0 | 217 |
| LTIP-Programm 3 | 355 | 203 | 0 |
| Summe | 1.162 | 453 | 417 |
| Versorgungsaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 468 | 100 | 272 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 222 |
| Summe | 468 | 100 | 494 |
| Gesamtvergütung | 2.645 | 1.063 | 1.405 |
| In TEUR | Rickmann v. Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|
| Festvergütung | 500 | 500 | 2.980 |
| Nebenleistungen | 10 | 9 | 58 |
| Summe | 510 | 509 | 3.038 |
| Einjährige variable Vergütung | 250 | 250 | 1.550 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 424 |
| LTIP-Programm 3 | 140 | 140 | 838 |
| Summe | 390 | 390 | 2.812 |
| Versorgungsaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 100 | 100 | 1.040 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 222 |
| Summe | 100 | 100 | 1.262 |
| Gesamtvergütung | 1.000 | 999 | 7.112 |
Tabelle 34: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2020 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK
| In TEUR | Christoph Vilanek | Ingo Arnold | Stephan Esch |
|---|---|---|---|
| Festvergütung | 1.000 | 500 | 500 |
| Nebenleistungen | 15 | 11 | 15 |
| Summe | 1.015 | 511 | 515 |
| Einjährige variable Vergütung | 1.239 | 558 | 308 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 0 |
| LTIP-Programm 3 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 1.239 | 558 | 308 |
| Versorgungsaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 569 | 100 | 347 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 569 | 100 | 347 |
| Gesamtvergütung | 2.823 | 1.169 | 1.170 |
| In TEUR | Rickmann v. Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|
| Festvergütung | 500 | 500 | 3.000 |
| Nebenleistungen | 12 | 9 | 62 |
| Summe | 512 | 509 | 3.062 |
| Einjährige variable Vergütung | 308 | 308 | 2.721 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 0 |
| LTIP-Programm 3 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 308 | 308 | 2.721 |
| Versorgungsaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 100 | 100 | 1.216 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 100 | 100 | 1.216 |
| Gesamtvergütung | 920 | 917 | 6.999 |
Tabelle 35: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2019 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK
| In TEUR | Christoph Vilanek | Ingo Arnold | Stephan Esch |
|---|---|---|---|
| Festvergütung | 1.000 | 500 | 480 |
| Nebenleistungen | 15 | 10 | 14 |
| Summe | 1.015 | 510 | 494 |
| Einjährige variable Vergütung | 688 | 287 | 229 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||
| LTIP-Programm 2 | 5.421 | 0 | 0 |
| LTIP-Programm 3 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 6.109 | 287 | 229 |
| Versorgungsaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 468 | 100 | 272 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 222 |
| Summe | 468 | 100 | 494 |
| Gesamtvergütung | 7.592 | 897 | 1.217 |
| In TEUR | Rickmann v. Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|
| Festvergütung | 500 | 500 | 2.980 |
| Nebenleistungen | 10 | 9 | 58 |
| Summe | 510 | 509 | 3.038 |
| Einjährige variable Vergütung | 287 | 287 | 1.778 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 5.421 |
| LTIP-Programm 3 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 287 | 287 | 7.199 |
| Versorgungsaufwand | |||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 100 | 100 | 1.040 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 222 |
| Summe | 100 | 100 | 1.262 |
| Gesamtvergütung | 897 | 896 | 11.499 |
VERGÜTUNGSREGELUNGEN FÜR DEN FALL DER TÄTIGKEITSBEENDIGUNG
Die Vergütungsregelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsdienstverträge und für den Altersversorgungsfall sind wie folgt geregelt:
Regelungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Eckhard Spoerr, Axel Krieger und Eric Berger:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten die o. g. Vorstände eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente. |
Regelungen für das ehemalige Vorstandsmitglied Joachim Preisig:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Preisig eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, beziehungsweise zuvor bei der damaligen debitel AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente. |
| • | Herr Preisig erhält aus der Debitel-Altersversorgung nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, somit erfolgt eine Quotierung der zugesagten Altersrente (zugesagte monatliche Altersrente Euro 9.333,00) entsprechend der tatsächlichen Dienstzugehörigkeit. Sämtliche Ansprüche von Herrn Preisig, seiner Ehefrau oder einer bezugsberechtigten Lebensgefährtin und von Hinterbliebenen aus der Debitel-Altersversorgung werden auf sämtliche vorgenannten Ansprüche aus dem Dienstvertrag bei der freenet AG angerechnet. |
Für den Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Vilanek eine Altersrente in Höhe von 2,7 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Vertragsjahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, maximal jedoch 35 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts (Maximalrente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Vilanek erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft. |
| • | Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Vilanek Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Stephan Esch gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2020:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Esch eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch 225.000,00 Euro jährlich (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Esch erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft. |
| • | Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Esch Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Antonius Fromme gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:
| • | Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Fromme Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Rickmann v. Platen gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:
| • | Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr v. Platen Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Ingo Arnold gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:
| • | Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Arnold Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
| • | Dienstverträge mit Tochtergesellschaften der freenet AG bestehen nicht. |
AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
| • | einer Basisvergütung, |
| • | Sitzungsentgelten und |
| • | einer erfolgsabhängigen Vergütung. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.
Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahres 2020 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 83 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2020 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 893 Tausend Euro.
Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.
Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.
Tabelle 36: Vergütung für das Geschäftsjahr 2020
| In TEUR | Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 60,0 | 12,0 | 60,0 | 132,0 |
| Knut Mackeprang 1 | 45,0 | 6,0 | 45,0 | 96,0 |
| Claudia Anderleit 1 | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 9,0 | 30,0 | 69,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 12,0 | 30,0 | 72,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Thomas Reimann 1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Fränzi Kühne | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Theo-Benneke Bretsch 1 | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Bente Brandt 1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Gerhard Huck 1 | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Gesamt | 405,0 | 83,0 | 405,0 | 893,0 |
1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
Tabelle 37: Vergütung für das Geschäftsjahr 2019
| In TEUR | Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 60,0 | 12,0 | 0,0 | 72,0 |
| Knut Mackeprang 1 | 45,0 | 6,0 | 0,0 | 51,0 |
| Claudia Anderleit 1 | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 7,0 | 0,0 | 37,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 13,0 | 0,0 | 43,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Thomas Reimann 1 | 30,0 | 8,0 | 0,0 | 38,0 |
| Fränzi Kühne | 30,0 | 4,0 | 0,0 | 34,0 |
| Theo-Benneke Bretsch 1 | 30,0 | 4,0 | 0,0 | 34,0 |
| Bente Brandt 1 | 30,0 | 8,0 | 0,0 | 38,0 |
| Gerhard Huck 1 | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Gesamt | 405,0 | 82,0 | 0,0 | 487,0 |
Für 2019 handelt es sich um eine angepasste Darstellung, da gemäß Dividendenbeschluss vom 27. Mai 2020 die Dividendenauszahlung deutlich reduziert wurde und somit die Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung entfiel.
Büdelsdorf, den 4. März 2021
freenet AG
Der Vorstand
Christoph Vilanek
Ingo Arnold
Stephan Esch
Antonius Fromme
Rickmann v. Platen
Konzernabschluss der freenet AG des Geschäftsjahres 2020
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| In TEUR bzw. lt. Angabe | Anhang Textziffer | 1.1.2020 - 31.12.2020 | 1.1.2019 - 31.12.2019 angepasst 1 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4 | 2.576.230 | 2.932.544 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5 | 52.758 | 67.276 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 6 | 22.120 | 20.258 |
| Materialaufwand | 7 | -1.714.171 | -2.036.334 |
| Personalaufwand | 8 | -229.587 | -236.450 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10 | -281.472 | -320.499 |
| davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -33.822 | -39.482 | |
| davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -247.650 | -281.017 | |
| EBITDA 2 | 425.878 | 426.795 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 9 | -162.897 | -156.841 |
| EBIT 3 | 262.981 | 269.954 | |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17 | -428 | 343 |
| davon aus Ergebnisanteilen | -428 | 343 | |
| davon aus Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation | 0 | 0 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 11 | 2.447 | 9.573 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 12 | -47.633 | -56.699 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 12 | 138 | 621 |
| Finanzergebnis | -45.476 | -46.162 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 217.505 | 223.792 | |
| Ertragsteuern | 13 | -26.996 | -51.788 |
| Konzernergebnis aus weitergeführten Geschäftsbereichen | 190.509 | 172.004 | |
| Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, das den Aktionären der freenet AG zuzurechnen ist | 35 | 370.501 | 12.728 |
| Konzernergebnis | 561.010 | 184.732 | |
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis | 24 | 565.835 | 190.899 |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | 24 | -4.825 | -6.167 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert/verwässert) | 14.1, 14.2 | 4,44 | 1,49 |
| Ergebnis je Aktie aus weitergeführten Geschäftsbereichen in € (unverwässert/verwässert) | 1,53 | 1,39 | |
| Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in € (unverwässert/verwässert) | 2,91 | 0,10 | |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien in Tsd. Stück (unverwässert/verwässert) | 24 | 127.465 | 128.011 |
1 Retrospektive Anpassung der Vergleichszahlen des Vorjahres aufgrund des aufgegebenen Geschäftsbereiches Sunrise gemäß IFRS 5.
2 Beim EBITDA handelt es sich um das Ergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen, Finanzergebnis und Ertragsteuern.
3 Beim EBIT handelt es sich um das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| In TEUR | Anhang Textziffer | 1.1.2020 - 31.12.2020 | 1.1.2019 - 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 561.010 | 184.732 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -287 | 23 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17.1 | 1.103 | 1.924 |
| Umgliederungsbeträge aus Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 4.508 | 0 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern | -84 | -29 | |
| Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden in die GuV umzugliedern | 5.240 | 1.918 | |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente | 9.578 | 74.334 | |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsplänen gem. IAS 19 (2011) | 29 | -6.031 | -11.539 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17.1 | -739 | -1.263 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern | 1.698 | 2.388 | |
| Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden nicht in die GuV umzugliedern | 4.506 | 63.920 | |
| Sonstiges Ergebnis | 9.746 | 65.838 | |
| Konzern-Gesamterfolg | 570.756 | 250.570 | |
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzern-Gesamterfolg | 575.581 | 256.737 | |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Konzern-Gesamterfolg | -4.825 | -6.167 |
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020
Aktiva
| In TEUR | Anhang Textziffer | 31.12.2020 | 31.12.2019 angepasst 1 |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 15, 16, 39 | 494.722 | 501.878 |
| Leasingvermögen | 2.5 | 441.342 | 451.964 |
| Goodwill | 15, 16 | 1.382.394 | 1.383.474 |
| Sachanlagen | 15, 16, 39 | 140.475 | 143.830 |
| Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen | 17 | 2.088 | 1.753 |
| Latente Ertragsteueransprüche | 18 | 129.440 | 130.226 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21 | 63.678 | 68.678 |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 21 | 107.015 | 122.921 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 21 | 270.400 | 268.480 |
| Vertragserlangungskosten | 19 | 289.335 | 297.240 |
| 3.320.889 | 3.370.444 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Vorräte | 20 | 74.751 | 75.819 |
| Laufende Ertragsteueransprüche | 23 | 2.103 | 2.084 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21 | 189.262 | 225.753 |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 21 | 203.033 | 201.734 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 21 | 48.729 | 46.187 |
| Flüssige Mittel | 22 | 666.867 | 133.692 |
| Zur Veräußerung verfügbare langfristige Vermögenswerte | 35 | 0 | 783.884 |
| 1.184.745 | 1.469.153 | ||
| 4.505.634 | 4.839.597 |
1 Retrospektive Anpassung der Vergleichszahlen des Vorjahres aufgrund des aufgegebenen Geschäftsbereiches Sunrise gemäß IFRS 5.
Passiva
| In TEUR | Anhang Textziffer | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Grundkapital | 24.1 | 128.061 | 128.061 |
| Kapitalrücklage | 24.2 | 737.536 | 737.536 |
| Eigene Aktien | 24.3 | -51.420 | 0 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | 24.3 | -75.518 | -74.282 |
| Konzernbilanzergebnis | 24.4 | 1.081.861 | 521.031 |
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital | 1.820.520 | 1.312.346 | |
| Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital | 24.4 | 559 | 9.255 |
| 1.821.079 | 1.321.601 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 2.5, 28 | 451.452 | 473.272 |
| Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 26 | 108.790 | 107.378 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 26 | 36.941 | 31.048 |
| Finanzschulden | 28 | 734.826 | 1.428.009 |
| Pensionsrückstellungen | 29 | 103.508 | 98.787 |
| Andere Rückstellungen | 30 | 43.718 | 41.206 |
| 1.479.235 | 2.179.700 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 2.5, 28 | 85.209 | 80.004 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26 | 379.323 | 465.230 |
| Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 26 | 404.847 | 402.175 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 26 | 63.438 | 64.546 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 27 | 38.943 | 43.991 |
| Finanzschulden | 28 | 206.001 | 265.610 |
| Andere Rückstellungen | 30 | 27.559 | 16.740 |
| 1.205.320 | 1.338.296 | ||
| 4.505.634 | 4.839.597 |
Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| Grundkapital | Kapitalrücklage | Kumuliertes sonstiges Ergebnis | ||
|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Währungsumre chnungsdiffere nzen | Währungsumre chnungsdiffere nzen aus der Folgebilanzieru ng von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2019 wie berichtet | 128.061 | 737.536 | 943 | -7.422 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 16 freenet | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 1.1.2019 angepasst | 128.061 | 737.536 | 943 | -7.422 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Entkonsolidierung von Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausbuchung von Optionsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung 1 | 0 | 0 | 23 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 0 | 0 | 1.895 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 0 | 0 | 23 | 1.895 |
| Stand 31.12.2019 | 128.061 | 737.536 | 966 | -5.527 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | Konzernbilanzergebnis | |||
|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Bew Eigenkapitalinst kla rumente | vertungsrüc ge nach IAS 19 | Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2019 wie berichtet | -125.512 | -21.083 | 12.954 | 535.124 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 16 freenet | 0 | 0 | 0 | -774 |
| Stand 1.1.2019 angepasst | -125.512 | -21.083 | 12.954 | 534.350 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | -211.218 |
| Entkonsolidierung von Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausbuchung von Optionsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 7.000 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 190.899 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 | 73.208 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 0 | -1.244 | 0 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 | 0 | -8.044 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 73.208 | -8.044 | -1.244 | 190.899 |
| Stand 31.12.2019 | -52.304 | -29.127 | 11.710 | 521.031 |
| In TEUR | Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapita l | Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital | Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2019 wie berichtet | 1.260.601 | 20.152 | 1.280.753 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 16 freenet | -774 | 0 | -774 |
| Stand 1.1.2019 angepasst | 1.259.827 | 20.152 | 1.279.979 |
| Dividendenzahlung | -211.218 | 0 | -211.218 |
| Entkonsolidierung von Tochterunternehmen | 0 | -4.730 | -4.730 |
| Ausbuchung von Optionsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochterunternehmen | 7.000 | 0 | 7.000 |
| Konzernergebnis | 190.899 | -6.167 | 184.732 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 | 73.208 | 0 | 73.208 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | -1.244 | 0 | -1.244 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 | -8.044 | 0 | -8.044 |
| Fremdwährungsumrechnung 1 | 23 | 0 | 23 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 1.895 | 0 | 1.895 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 256.737 | -6.167 | 250.570 |
| Stand 31.12.2019 | 1.312.346 | 9.255 | 1.321.601 |
1 Die Beträge werden mit den im sonstigen Ergebnis erfassten Ertragsteuern saldiert dargestellt.
Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 25, Eigenkapital.
| Grundkapital | Kapitalrücklage | Eigene Aktien | |
|---|---|---|---|
| In TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2020 | 128.061 | 737.536 | 0 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 |
| Änderungen aufgrund der Neubewertung von Leasingverträgen | 0 | 0 | 0 |
| Einbuchung von Optionsverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb weiterer Anteile an Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb eigener Aktien | 0 | 0 | -51.420 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 0 | 0 |
| Umgliederung der sonstigen Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen aufgrund von Entkonsolidierungen | 0 | 0 | 0 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung 1 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 0 | 0 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2020 | 128.061 | 737.536 | -51.420 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Währungsum rechnungsdif ferenzen | Währungsumrech nungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | Änderung des beizulegende n Zeitwerts von Finanzinvesti tionen in Eigenkapitali nstrumente | Bewertungs rücklage nach IAS 19 | Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2020 | 966 | -5.527 | -52.304 | -29.127 | 11.710 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Änderungen aufgrund der Neubewertung von Leasingverträgen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Einbuchung von Optionsverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb weiterer Anteile an Tochterunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwerb eigener Aktien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 | 0 | 0 | 9.431 | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | -728 |
| Umgliederung der sonstigen Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen aufgrund von Entkonsolidierungen | 0 | 0 | 0 | 0 | -10.982 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 | 0 | 0 | 0 | -4.197 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung 1 | -287 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 5.527 | 0 | 0 | 0 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | -287 | 5.527 | 9.431 | -4.197 | -728 |
| Stand 31.12.2020 | 679 | 0 | -42.873 | -33.324 | 0 |
| In TEUR | Konzernbilanzergebnis | Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital | Nicht beherrschen de Anteile am Eigenkapital | Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2020 | 521.031 | 1.312.346 | 9.255 | 1.321.601 |
| Dividendenzahlung | -5.120 | -5.120 | 0 | -5.120 |
| Änderungen aufgrund der Neubewertung von Leasingverträgen | -47 | -47 | 0 | -47 |
| Einbuchung von Optionsverbindlichkeiten | -14.691 | -14.691 | 0 | -14.691 |
| Erwerb weiterer Anteile an Tochterunternehmen | -3.871 | -3.871 | -3.871 | 0 |
| Erwerb eigener Aktien | 0 | -51.420 | 0 | -51.420 |
| Konzernergebnis | 565.835 | 565.835 | -4.825 | 561.010 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 | 0 | 9.431 | 0 | 9.431 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | -728 | 0 | -728 |
| Umgliederung der sonstigen Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen aufgrund von Entkonsolidierungen | 10.982 | 0 | 0 | 0 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 | 0 | -4.197 | 0 | -4.197 |
| Fremdwährungsumrechnung 1 | 0 | -287 | 0 | -287 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 | 0 | 5.527 | 0 | 5.527 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 565.835 | 575.581 | -4.825 | 570.756 |
| Stand 31.12.2020 | 1.081.861 | 1.820.520 | 559 | 1.821.079 |
1 Die Beträge werden mit den im sonstigen Ergebnis erfassten Ertragsteuern saldiert dargestellt.
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| In TEUR | Anhang Textziffer | 1.1.2020 - 31.12.2020 | 1.1.2019 - 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis aus weitergeführten Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern und Finanzergebnis (EBIT) | 262.981 | 269.954 | |
| Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern und Finanzergebnis | 351.042 | 0 | |
| Ergebnis aus weitergeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern und Finanzergebnis | 614.023 | 269.954 | |
| Anpassungen: | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens | 9 | 162.897 | 156.841 |
| Erhaltene Dividenden von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17 | 46.047 | 41.462 |
| Auszahlungen für Transaktionskosten bzgl. des Verkaufs von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | -10.571 | 0 | |
| Gewinne aus dem Verkauf von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 35 | -351.042 | 0 |
| Gewinne aus dem Verkauf von Tochterunternehmen | -1.527 | -66 | |
| Gewinne / Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens | 862 | -363 | |
| Zunahme des Net Working Capitals, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar | 19, 20, 25, 28, 29, 31.1 | -52.766 | -49.376 |
| Einzahlungen aus der Tilgung von finanziellen Vermögenswerten aus Leasing | 14.732 | 14.940 | |
| Aktivierung von Vertragserlangungskosten | -309.532 | -306.315 | |
| Amortisation von Vertragserlangungskosten | 317.437 | 313.313 | |
| Steuerzahlungen | 13, 18 | -28.033 | -30.554 |
| Erhaltene Zinsen und sonstiges Finanzergebnis | 1.832 | 2.408 | |
| Gezahlte Zinsen | -47.302 | -48.012 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 32.1 | 357.057 | 364.232 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -49.881 | -45.155 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 3.657 | 4.553 | |
| Auszahlungen/ Einzahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen | 36 | -25 | 3.052 |
| Auszahlungen/ Einzahlungen aus der Entkonsolidierung von Tochterunternehmen | 36 | -3.923 | -1.108 |
| Einzahlungen für den Verkauf von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 35 | 1.125.238 | 0 |
| Einlagenrückgewähr von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 250 | 0 | |
| Auszahlungen für Investitionen in sonstige Beteiligungen | -1.113 | -173 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 32.2 | 1.074.203 | -38.831 |
| Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitengesellschafter | -5.120 | -211.218 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von eigenen Aktien | -51.420 | 0 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Minderheitsanteilen | -3.871 | 0 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 28 | 342.905 | 0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden | 28 | -1.096.500 | -31.000 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 26 | -84.079 | -74.603 |
| Auszahlungen von sonstigen Finanzierungskosten | 0 | -1.220 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 32.3 | -898.085 | -318.041 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 533.175 | 7.360 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 133.692 | 126.332 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 666.867 | 133.692 | |
| Herleitung Finanzmittelfonds | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| In TEUR | |||
| Bestand an flüssigen Mitteln | 666.867 | 133.692 | |
| Finanzmittelfonds | 666.867 | 133.692 | |
| Herleitung des Free Cashflows 1 | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| In TEUR | |||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 357.057 | 364.232 | |
| Bereinigt um Auszahlungen für Transaktionskosten bzgl. des Verkaufs von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 10.571 | 0 | |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -49.881 | -45.155 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 3.657 | 4.553 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -84.079 | -74.603 | |
| Free Cashflow (FCF) | 237.325 | 249.027 |
1 Beim FCF handelt es sich um eine alternative Leistungskennzahl, die im Abschnitt „Unternehmenssteuerung“ des Konzernlageberichts definiert wird.
Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020
1. Grundlegende Informationen
1.1. Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung
Die freenet AG („Gesellschaft“) als Mutterunternehmen des Konzerns („freenet“) hat ihren Sitz in der Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf, Deutschland . Die Gesellschaft wurde 2005 gegründet und ist beim Amtsgericht Kiel unter HRB 7306 eingetragen. Der Konzern erbringt Telekommunikations-, Rundfunk- und Multimedia-dienstleistungen im Inland mit dem Schwerpunkt auf Mobilfunk/mobiles Internet sowie Digital-Lifestyle.
Der Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 wurde in Übereinstimmung mit den IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union zum 31. Dezember 2020 anzuwenden sind. Ergänzend wurden die nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft, aufgestellt. Alle Beträge sind, entsprechend der jeweiligen Angabe, in Tausend Euro (TEUR) beziehungsweise Millionen Euro (Mio. EUR) dargestellt.
Dem Konzernabschluss wurde das Prinzip der historischen Anschaffungskosten - eingeschränkt durch die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bestimmter finanzieller Vermögenswerte - zugrunde gelegt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Sie sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht.
Die folgende Tabelle zeigt die neuen oder geänderten, ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) beziehungsweise Interpretationen (IFRIC) und deren Auswirkungen auf den Konzern:
| Standard | Interpretation | Anwendungspflicht | Übernahme durch EU-Kommission | Auswirkungen |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Änderungen an IFRS 16 - Covid-19-bezogene Mietkonzessionen | 01.01.2020 | 09.10.2020 | Keine |
Die folgende Tabelle zeigt die neuen oder geänderten, noch nicht im Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) beziehungsweise Interpretationen (IFRIC) und deren Auswirkungen auf den Konzern:
| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht | Übernahme durch EU-Kommission | Auswirkungen | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 4 | Änderungen an IFRS 4 - Verschiebung von IFRS 9 | 01.01.2021 | 15.12.2020 | Keine |
| IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16 | Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 - Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) | 01.01.2021 | Offen | Keine materiellen Auswirkungen |
1.2. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen als Tochterunternehmen einbezogen, die vom Konzern beherrscht werden. Bezüglich einer vollständigen Liste aller in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf unsere Angaben gemäß § 315e HGB in Textziffer 37.
Gemäß IFRS 11 gibt es, je nach Ausgestaltung der sich aus der gemeinsamen Vereinbarung ergebenden Rechte und Verpflichtungen, zwei Formen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen: gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen. Die freenet AG hat ihre gemeinsamen Vereinbarungen untersucht und als Gemeinschaftsunternehmen identifiziert.
Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Beherrschung besitzt; regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde der gesamte Anteil der freenet Group an der Sunrise Communications Group AG, Zürich, Schweiz, (im Folgenden „Sunrise“ genannt - 24,42 Prozent), welcher seit 2016 nach der Equity-Methode bilanziert wurde, an Liberty Global plc („Liberty Global“) verkauft. An dieser Stelle verweise wir auf die erläuternden Angaben unter Textziffer 35 des Konzernanhangs
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde erstmalig die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG, Berlin, („Antenne Deutschland“) at Equity einbezogen. Wir verweisen auf Textziffer 17 des Konzernanhangs.
Die Gesellschaften 01019 Telefondienste GmbH, 01024 Telefondienste GmbH, freenet.de GmbH, freenet Cityline GmbH, freenet Datenkommunikations GmbH, 01050.com GmbH, Vitrado GmbH, freenet Direkt GmbH, mobilcom-debitel GmbH, MobilCom Multimedia GmbH, mobilcom-debitel Shop GmbH, Stanniol GmbH für IT & PR, Gravis - Computervertriebsgesellschaft mbH („GRAVIS“), freenet Energy GmbH, klarmobil GmbH, callmobile GmbH, freenet Shopping GmbH, mobilcom-debitel Logistik GmbH, Taunus Beteiligungs GmbH, Media Broadcast GmbH, Media Broadcast Services GmbH, Media Broadcast TV Services GmbH sowie The Cloud Networks Germany GmbH werden für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen.
Der Konsolidierungskreis verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 um die freenet digital Gruppe - bestehend aus den Gesellschaften freenet digital GmbH, iLove GmbH, Lorena Medienagentur GmbH, MHF Media GmbH (vormals: Ojom International GmbH) sowie Vene International GmbH.
1.3. Grundsätze der Konsolidierung
Die erstmalige Einbeziehung von Unternehmen in den Konzernabschluss (Vollkonsolidierung) erfolgt mit Wirkung zu dem Tage, an dem die Möglichkeit zur Beherrschung des Tochterunternehmens auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Die Gesellschaft beherrscht ein Unternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, sie schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und die Gesellschaft die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsgewalt der Höhe nach beeinflussen kann. Verfügungsgewalt geht regelmäßig mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 Prozent einher. Bei der Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, werden jedoch darüber hinaus die Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und gegebenenfalls weitere Tatsachen und Umstände, die auf die Möglichkeit der Verfügungsgewalt hinweisen, berücksichtigt. Der Konzern prüft daher auch dann, ob Verfügungsgewalt vorliegt, wenn das Mutterunternehmen weniger als 50 Prozent der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu steuern. Die Verfügungsgewalt kann beispielsweise auch aufgrund von Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vorliegen. Die freenet AG nimmt eine Neubeurteilung vor, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich eines oder mehrere der Beherrschungskriterien geändert haben. Anderen Gesellschaftern zustehende Beträge werden getrennt ausgewiesen.
Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode zugrunde.
Die Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses ergeben sich als Summe der beizulegenden Zeitwerte für die entrichteten Vermögenswerte, der entstandenen beziehungsweise übernommenen Schulden und der gegebenenfalls zum Erwerbszwecke emittierten Eigenkapitalinstrumente. Außerdem beinhalten die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte und Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren.
Alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens, die die Ansatzkriterien des IFRS 3.37 erfüllen, werden zu ihren beizulegenden Zeitwerten getrennt angesetzt, ungeachtet der Höhe eines jeden Minderheitenanteils. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.
Bei Einräumung von Optionen zur Andienung von weiteren Anteilen seitens nicht beherrschender Anteilseigner an Konzernunternehmen richtet sich die Bilanzierung nach der Zuordnung von Chancen und Risiken aus diesen Anteilen. Gehen die Chancen und Risiken auf den freenet Konzern über, mindert sich das den nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnende Eigenkapital am Konzern entsprechend. Es wird sodann ausschließlich eine finanzielle Verbindlichkeit in Bezug auf die Optionsverpflichtung angesetzt. Verbleiben die Chancen und Risiken bei dem nicht beherrschenden Anteilseigner, bleibt es beim Ansatz des den nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnenden Eigenkapitals. In diesem Fall wird die finanzielle Verbindlichkeit die Optionsverpflichtung betreffend zulasten des den Aktionären der freenet AG zuzurechnenden Eigenkapitals erfasst. Die erstmalige Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum Barwert des geschätzten Rückkaufbetrags im erwarteten Ausübungszeitpunkt und die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung möglicher Änderungen des Rückkaufbetrags.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Als Goodwill ist der Vermögenswert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen, der sich im Zuge der Erstbewertung als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die Anteile des Erwerbers am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens ergibt. Ein Überschuss des Anteils an dem beizulegenden Nettozeitwert des erworbenen Unternehmens über die Anschaffungskosten wird sofort ertragswirksam vereinnahmt.
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, sodass die Wertansätze der Beteiligungen jährlich um die auf den freenet Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals des jeweiligen Unternehmens erhöht beziehungsweise vermindert werden. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividendenzahlungen verringern den Ansatz am Beteiligungsbuchwert am assoziierten Unternehmen. Der Goodwill aus dem Erwerb von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird nicht gesondert ausgewiesen. Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dem Wert seiner Beteiligung an diesen Unternehmen entspricht oder diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verlustanteile. Nachdem der Beteiligungsansatz auf null reduziert ist, werden zusätzliche Verluste nur in dem Umfang berücksichtigt und als Schuld angesetzt, wie der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen für das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen geleistet hat.
Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den konsolidierten Unternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Entsprechendes gilt im Fall der Zwischenergebniseliminierung auch für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Zur Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses wurden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich stetig zum Vorjahr angewandt worden, mit Ausnahme der unter Kapitel 2.17, Vergleichszahlen, beschriebenen Änderungen.
2.1. Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Der Konzern erbringt überwiegend Dienstleistungen über eine kurze Leistungsperiode. Die Erlöse werden nach vollständiger Leistungserbringung vereinnahmt, soweit ihr Betrag verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst. Erbrachte, jedoch noch nicht abgerechnete Leistungen werden entsprechend im Konzernabschluss abgegrenzt. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug gewährter Skonti und anderer Preisnachlässe ausgewiesen. Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen beziehungsweise zu erhaltenden Gegenleistung.
Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse des Konzerns wird gegenüber einer Vielzahl von Endkunden erzielt, die restlichen Umsatzerlöse entfallen auf Geschäftskunden.
Ergänzend weisen wir für die Umsatzrealisierung auf Folgendes hin (zur Aufteilung auf Geschäftssegmente siehe Textziffer 3, Segmentberichterstattung):
Die Umsätze im Segment Mobilfunk werden durch das Angebot von Mobilfunkdiensten, einmalige Bereitstellungsentgelte sowie den Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör erzielt. Umsätze aus Mobilfunkdiensten (Sprachkommunikation sowie Datenübertragung) enthalten monatliche Leistungsentgelte, Entgelte für Sondermerkmale sowie Verbindungs- und Roamingentgelte. Die Entgelte aus Mobilfunkdiensten werden über den Zeitraum der Leistungserbringung als Umsatz ausgewiesen. Die Umsatzrealisierung aus dem Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör findet statt, wenn die Ware an den Kunden oder den Distributor geliefert wird.
Die Methodik für die Erlöserfassung gemäß IFRS 15 orientiert sich an einem mehrstufigen Schema. Danach sind zunächst der Kundenvertrag sowie die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Sodann ist das hierfür vereinbarte Entgelt (der Transaktionspreis) gesamtheitlich zu ermitteln und den separaten Leistungsverpflichtungen auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise zuzuordnen. Schließlich ist für jede identifizierte Leistungsverpflichtung Umsatz zu erfassen, sobald die Leistungsverpflichtung durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung (Vermögenswert) auf den Kunden erfüllt wurde. Als übertragen gilt ein Vermögenswert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über diesen erlangt hat. Hierbei wird zwischen zeitpunktbezogener Erfüllung von Leistungsverpflichtungen (z. B. Lieferung einer Mobilfunk-Hardware) und zeitraumbezogener Erfüllung von Leistungsverpflichtungen (z. B. Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen über 24 Monate) differenziert. Mit den Neuregelungen zur Ertragsrealisierung entspricht die Umsatzerfassung in vielen Fällen - insbesondere bei sogenannten Mehrkomponentenverträgen mit mehreren unterschiedlichen Vertragsleistungen - nicht mehr dem Rechnungsbetrag an den Kunden, sodass sich unter anderem Änderungen hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung sowie Umsatzanpassungen aufgrund von Vertragsmodifikationen ergeben können.
Bezüglich bestimmter Vermittlungsleistungen von Händlern, bei denen die Höhe der Händlerprovisionen vom zukünftigen Verbleib der gewonnenen Neukunden im Kundenbestand des Konzerns sowie von der Höhe der zukünftigen Umsätze des Konzerns mit den gewonnenen Neukunden abhängt, werden bei Kundengewinnung die bezogenen Leistungen der Höhe nach mit ihrem wahrscheinlichsten Wert abgegrenzt und aufwandswirksam linear über die durchschnittliche Laufzeit des dazugehörigen Endkundenvertrags erfasst.
Die Umsätze im Segment TV und Medien werden durch die Erbringung von Leistungen an Endkunden in den Bereichen IPTV und DVB-T2 sowie durch den Betrieb und Service von broadcastnahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche erzielt. Die Umsatzrealisierung erfolgt grundsätzlich bei Leistungserbringung an den Kunden. Im Segment TV und Medien werden außerdem, jedoch derzeit in nicht wesentlicher Größenordnung, zeitpunktbezogene Umsätze aus der Lieferung von Hardware an Endkunden realisiert.
2.2. Immaterielle Vermögenswerte
Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich sowie bei Anzeichen auf Wertminderungen auf Wertminderungsbedarf geprüft und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderung bewertet.
Dazu wird der Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Goodwill entstand, Nutzen ziehen. Zur konkreten Verteilung siehe Textziffer 15, Immaterielle Vermögenswerte, Leasingvermögen, Sachanlagen und Goodwill sowie Textziffer 16, Test auf Wertminderung von nichtmonetären Vermögenswerten.
Bei einem Markenrecht mit wesentlichem Restbuchwert handelt es sich um einen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer, der nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich oder bei Anzeichen für Wertminderungsindikatoren auf Wertminderungsbedarf geprüft wird. Die unbestimmte Nutzungsdauer wurde gewählt, sofern kein stetiger Werteverzehr in Bezug auf diesen Vermögenswert erkennbar ist und auch in zeitlicher Hinsicht keine Begrenzung der Nutzungsdauer zu erwägen war.
Die weiteren Markenrechte weisen hingegen eine bestimmbare Laufzeit auf. Diese Markenrechte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 48 bis 180 Monaten abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 beträgt die Restnutzungsdauer für diese Markenrechte 122 Monate.
Lizenzen, Software und Nutzungsrechte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer, in der Regel drei Jahre für Software und drei bis zehn Jahre für Lizenzen, abgeschrieben.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Pflege von Software-Programmen entstehen, werden in der Regel im Jahr der Entstehung aufwandswirksam erfasst. Sind die Kosten eindeutig einem abgrenzbaren und von der Gesellschaft verwertbaren Software-Produkt zurechenbar und übersteigt insgesamt der voraussichtliche wirtschaftliche Nutzen die anfallenden Kosten, werden sie als immaterieller Vermögenswert in der Kategorie „Selbst erstellte Software“ aktiviert. Die Kosten der Entwicklung werden erst in dem Zeitpunkt aktiviert, in dem die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit nachgewiesen werden kann. Diese Kosten umfassen z.B. die Personalkosten des Software-Entwicklungsteams oder auch Aufwendungen für Dienstleistungen und Gebühren, die bei der Erzeugung des Vermögenswertes entstehen. Sie enthalten zudem einen angemessenen Teil der entsprechenden Gemeinkosten. Aktivierte Software-Entwicklungskosten werden nach der linearen Methode über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren abgeschrieben.
Kundenbeziehungen werden planmäßig linear über eine Laufzeit von 60 bis 262 Monaten abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 beträgt die Restnutzungsdauer der bilanzierten Kundenbeziehungen zwischen 96 und 216 Monaten.
Vertriebsrechte werden über die voraussichtliche Dauer der zugrunde liegenden Verträge von 36 Monaten planmäßig linear abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 beträgt die Restnutzungsdauer der bilanzierten Vertriebsrechte sechs Monate.
2.3. Sachanlagen
Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und ggf. Wertminderungen. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit der Vermögenswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschreibungen aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden.
Restbuchwerte und wirtschaftliche Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen in der Regel folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Vermögenswert | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Gebäude | 10 bis 25 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 15 Jahre |
| Kraftfahrzeuge | 6 bis 10 Jahre |
| EDV-Ausstattung | 3 bis 8 Jahre |
| Telekommunikationsanlagen und -geräte | 2 bis 5 Jahre |
| Mietereinbauten | 3 bis 10 Jahre |
2.4. Wertminderung von nichtmonetären Vermögenswerten
Eine Wertminderung von nichtmonetären Vermögenswerten wird immer dann vorgenommen, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich der Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert.
Ein Wertminderungstest ist dann durchzuführen, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände (Triggering Events) darauf hinweisen, dass der Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Für den Goodwill sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt, dass deren Werthaltigkeit gemäß IAS 36 einmal jährlich zu prüfen ist.
Ist der Grund für eine Wertminderung entfallen, wird der Vermögenswert höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben. Dies gilt nicht für den Goodwill, da hier keine Zuschreibungen möglich sind.
2.5. Leasingverhältnisse
2.5.1. freenet als Leasingnehmer
Grundsätzlich entscheidet der Konzern fallweise über die Frage, ob Gegenstände geleast oder gekauft werden. Vereinbarungen, die das Recht zur Nutzung von Vermögenswerten für einen bestimmten festgelegten Zeitraum gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen übertragen, werden als Leasingverhältnis qualifiziert.
Für Leasingverhältnisse über die Anmietung von Standorten, Standortmitbenutzungen, Shop-/Store-Flächen, Netzinfrastruktur im Bereich TV und Medien, Kraftfahrzeugen sowie sonstigen Vermögenswerten erfasst der Konzern als Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Vertrags zu leistenden Leasingzahlungen. Bei der Barwertbestimmung werden feststehende Leasingzahlungen, variabel indexbasierte Zahlungen, hinreichend sichere Verlängerungs-Optionen, Ausübungspreise von Kaufoptionen und Zahlungen aus vorzeitiger Beendigung des Leasingverhältnisses abzüglich erhaltener Mietanreize berücksichtigt. Die ermittelten Leasingzahlungen werden auf den Zeitpunkt des Leasingbeginns („Bereitstellungsdatum“) mit dem entsprechenden laufzeitspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz ermittelt. Die Leasingverbindlichkeit wird bis zum Ablauf des Leasingvertrags in Höhe des Tilgungsanteils aus der Leasingzahlung abgebaut - entsprechende Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Gleichzeitig aktiviert der Konzern als Leasingnehmer ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Leasingbeginns. Ausgehend von der Leasingverbindlichkeit erhöhen sich die Anschaffungskosten unter Umständen um anfänglich direkte Kosten, Rückbaukosten und Leasingzahlungen, die vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung von dem Leasingnehmer geleistet werden und daher nicht in die Leasingverbindlichkeit enthalten sind. Die Nutzungsrechte werden über die Vertragslaufzeit der Leasingverträge oder, sofern kürzer, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des betreffenden Leasinggegenstands abgeschrieben.
Bei der Ausübung von Verlängerungs-Optionen und damit einhergehend der Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses wird im Zeitpunkt der Änderung das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe angepasst und ein Zinssatz zum Zeitpunkt der Anpassung der Laufzeit neu ermittelt. Leasingmodifikationen, die aus der Änderung einer indexbasierten Rate resultieren, werden ebenfalls durch Anpassung des Nutzungsrechtes und der Leasingverbindlichkeit abgebildet, allerdings unter Verwendung des ursprünglich verwendeten Zinssatzes.
Wir geben folgenden Aufriss des Leasingvermögens:
| In Mio. EUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Nutzungsrecht Standortmieten | 226,2 | 237,2 |
| Nutzungsrecht Shops/Stores * | 104,8 | 110,5 |
| Nutzungsrecht Standortmitbenutzung | 79,5 | 79,8 |
| Nutzungsrecht Netzinfrastruktur | 21,6 | 10,7 |
| Nutzungsrecht Kraftfahrzeuge | 1,8 | 1,1 |
| Nutzungsrecht Sonstiges | 7,4 | 12,7 |
| Gesamt | 441,3 | 452,0 |
* Zum 31. Dezember 2020 sind darin Operating-Leasingverhältnisse aus der Untervermietung von Shop-Flächen an Franchisepartner in Höhe von 31,7 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 32,8 Millionen Euro) enthalten.
Die Zugänge zum Leasingvermögen werden im Geschäftsjahr 2020 mit 92,8 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 35,5 Millionen Euro) ausgewiesen. Im Berichtsjahr setzen sich die Abschreibungen auf Nutzungsrechte wie folgt zusammen:
| In Mio. EUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Standortmieten | 34,9 | 30,6 |
| Shops/Stores | 21,0 | 21,1 |
| Standortmitbenutzung | 10,9 | 10,5 |
| Netzinfrastruktur | 3,4 | 2,1 |
| Kraftfahrzeuge | 1,0 | 1,0 |
| Sonstiges | 5,4 | 5,4 |
| Gesamt | 76,6 | 70,7 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (31. Dezember 2020: 0,6 Millionen Euro, 31. Dezember 2019: 11,1 Millionen Euro) sowie Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (31. Dezember 2020: 0,3 Millionen Euro, 31. Dezember 2019: 0,3 Millionen Euro). Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ebenfalls enthaltenen variablen Leasingzahlungen, die in den Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt werden, sind von untergeordneter Bedeutung.
Die Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten belaufen sich im Berichtsjahr auf 12,3 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 17,2 Millionen Euro). Zu den Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten geben wir folgenden Aufriss zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019:
| In Mio. EUR | 31.12.2020 |
|---|---|
| Kleiner und gleich 1 Jahr | 85,2 |
| Größer 1 Jahr bis inkl. 5 Jahre | 297,6 |
| Größer 5 Jahre | 153,9 |
| Gesamt | 536,7 |
| In Mio. EUR | 31.12.2019 |
|---|---|
| Kleiner und gleich 1 Jahr | 80,0 |
| Größer 1 Jahr bis inkl. 5 Jahre | 278,1 |
| Größer 5 Jahre | 195,1 |
| Gesamt | 553,2 |
Im Geschäftsjahr 2020 betragen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen 97,2 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 103,1 Millionen Euro).
Im Falle einer Ausübung von Verlängerungs-Optionen, die derzeit (aufgrund einer als nicht wahrscheinlich eingeschätzten Ausübung) nicht bilanziert sind, würden sich über die derzeit bilanzierten Leasingverbindlichkeiten hinaus Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 431,9 Millionen Euro (Vorjahr: 431,9 Millionen Euro) ergeben.
2.5.2. freenet als Leasinggeber
Die Regelungen für die Bilanzierung beim Leasinggeber bleiben weitgehend unverändert. Als Leasinggeber ist der freenet Konzern im Rahmen von Untervermietungen von Standorten im Bereich TV und Medien, Shop-Flächen, Kraftfahrzeugen und sonstigen Vermögenswerten tätig.
Sofern alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden, handelt es sich um ein Finanzierungsleasingverhältnis. In diesem Fall wird eine Forderung in Höhe der Nettoinvestition (31. Dezember 2020: 70,0 Millionen Euro, 31. Dezember 2019: 82,2 Millionen Euro) in das Leasingverhältnis in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bilanziert. Die darin enthaltenen Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Untervermietung von Standorten im Bereich TV und Medien. Die entsprechenden Zinserträge werden im Finanzergebnis ausgewiesen und betragen im Geschäftsjahr 2020 1,6 Millionen Euro (Vorjahr: 2019 2,0 Millionen Euro). Erträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Nettoinvestition berücksichtigt werden, sind von unwesentlicher Größenordnung.
Die zukünftigen (undiskontierten) Mittelzuflüsse aus Finanzierungsleasingverhältnissen sind wie folgt zum 31. Dezember 2020 bzw. 31. Dezember 2019 fällig:
| In Mio. EUR | 31.12.2020 |
|---|---|
| 2021 | 16,2 |
| 2022 | 14,5 |
| 2023 | 12,8 |
| 2024 | 11,8 |
| 2025 | 12,0 |
| 2026 ff. | 6,8 |
| Zukünftige (undiskontierte) Mittelzuflüsse | 74,1 |
| Nicht realisierte Zinserträge | -4,1 |
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 70,0 |
| In Mio. EUR | 31.12.2019 |
|---|---|
| 2020 | 16,7 |
| 2021 | 15,3 |
| 2022 | 13,8 |
| 2023 | 12,3 |
| 2024 | 11,9 |
| 2025 ff. | 18,8 |
| Zukünftige (undiskontierte) Mittelzuflüsse | 88,8 |
| Nicht realisierte Zinserträge | -6,6 |
| Forderungen aus Finanzierungsleasing | 82,2 |
Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen, bei denen der Konzern der Leasinggeber ist, werden erfolgswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst und resultieren überwiegend aus der Untervermietung von Shop-Flächen an Franchisepartner. Die Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 6,2 Millionen Euro (Vorjahr: 6,4 Millionen Euro) in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Die zukünftigen (undiskontierten) Mittelzuflüsse aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig:
| In Mio. EUR | 31.12.2020 |
|---|---|
| 2021 | 5,5 |
| 2022 | 3,6 |
| 2023 | 2,1 |
| 2024 | 1,1 |
| 2025 | 0,5 |
| 2026 ff. | 0,3 |
| Zukünftige (undiskontierte) Mittelzuflüsse | 13,1 |
2.6. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Die Fortführung des Beteiligungsansatzes an assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen erfolgt anhand eines Einzelabschlusses beziehungsweise Konzernabschlusses nach IFRS des betroffenen assoziierten Unternehmens beziehungsweise Gemeinschaftsunternehmens, der nach den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns aufgestellt wurde. Zur Equity-Methode siehe Textziffer 1.3, Grundsätze der Konsolidierung.
2.7. Finanzinstrumente
2.7.1 Definition und Kategorisierung
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden für Zwecke der Bewertung grundsätzlich in die folgende Klassifizierung unterteilt:
| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| ― | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| ― | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten |
Die Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt auf Grundlage der Eigenschaften der vertraglich festgelegten Cashflows des finanziellen Vermögenswerts sowie des Geschäftsmodells, mit dem das Management den finanziellen Vermögenswert steuert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten bestimmt das Management bei erstmaligem Ansatz.
2.7.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende drei Kategorien zu:
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel bestehen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten - diese umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf bereitgestellte Güter und Dienstleistungen. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, mit Ausnahme solcher, die erst zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Letztere werden als langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Nichtderivative finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern bewertet seine nichtderivativen finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten. Zusätzlich führen die Vertragsbedingungen zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Kategorie beinhaltet Leasingforderungen, Forderungen gegenüber Treuhänder, Sicherheiten und sonstige Vertragsvermögenswerte, die innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen werden.
2.7.3 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende zwei Kategorien zu:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu Handelszwecken gehalten werden, setzt der freenet Konzern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert an. Hierunter fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Mehrkomponentenverträgen (Handy-Option), die an ein Kreditinstitut verkauft werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zum Factoring unter Textziffer 33.6, Übertragung von finanziellen Vermögenswerten.
Übrige Eigenkapitalinstrumente
Das Unternehmen bewertet Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumenten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, bei denen der Konzern entschieden hat, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Am Bilanzstichtag sind dieser Kategorie sonstige Beteiligungen zugeordnet, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden.
2.7.4 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende Kategorie zu:
Übrige Eigenkapitalinstrumente
Bei erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten übrigen Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und bei denen sich der freenet Konzern beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich dafür entschieden hat, sie in dieser Kategorie auszuweisen. Diese Kategorie enthält Beteiligungen und Wertpapiere zur Sicherung langfristiger Pensionsverpflichtungen, die innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen werden.
2.7.5 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten gründen auf vertraglichen Vereinbarungen über die Zahlung von liquiden Mitteln oder die Erbringung anderer finanzieller Vermögenswerte an einen Dritten. Die Einbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn freenet Vertragspartei wird. Die am Bilanzstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den Finanzschulden sowie in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2.7.6 Bewertung von Finanzinstrumenten
Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten erhöhen beziehungsweise vermindern den Zugangswert, wenn der finanzielle Vermögenswert nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird.
Finanzielle Vermögenswerte werden in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt - diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss, FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu erfassen sein. Die Klassifizierung erfolgt beim erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswerts und erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.
Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
| • | der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und |
| • | die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalwert darstellen. |
Ein finanzieller Vermögenswert ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
| • | der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen des Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und |
| • | die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalwert darstellen. |
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizuliegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, sind erfolgswirksam zu bewerten.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. In der Folgeperiode werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen. Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt auf Basis zukünftiger Cashflows. Daher können auch derivative Finanzinstrumente als Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden.
2.7.7 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz der Wertminderungsvorschriften (Simplified Approach) an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen sowie Vertragsvermögenswerte die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei erstmaligem Ansatz herangezogen. Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten, basierend auf den historischen Ausfällen und Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit sowie zukunftsorientierter Schätzungen zum Ende des Geschäftsjahres.
Auf Leasingforderungen sind in der Vergangenheit keine Ausfälle aufgetreten. Die erwarteten Verlustquoten berücksichtigen in der Folge keine historischen Ausfallquoten, sondern basieren auf aktuellen und zukunftsorientieren Informationen (z.B. Restlaufzeit der Leasingforderungen, Benchmark- Informationen). Der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich und wurde nicht erfasst.
Der Buchwert der Forderungen wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Sobald nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, wird die Forderung gegen das Wertberichtigungskonto ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden erfolgswirksam gegen die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Das generelle Wertminderungsmodell (General Approach) wendet der Konzern bei nichtderivativen Vermögenswerten an. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen. In der Stufe 1 sind grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang einzuordnen. Für sie ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. In Stufe 2 sind alle Instrumente enthalten, welche am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen. Die Risikovorsorge hat den Barwert aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments abzubilden. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttowerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. Signifikante Hinweise auf Wertminderungen sind u.a.:
| ― | Signifikante Verschlechterung der erwarteten Leistung und des erwarteten Verhaltens des Schuldners |
| ― | Signifikante Verschlechterung der Kreditqualität anderer Instrumente desselben Schuldners |
| ― | Tatsächliche oder erwartete Verschlechterung der für die Kreditwürdigkeit des Schuldners relevanten ökonomischen, finanziellen, regulatorischen oder technologischen Umstände |
Liegt neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag zusätzlich ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vor (Stufe 3), erfolgt die Bemessung der Risikovorsorge ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit. Die Zinserfassung ist in darauffolgenden Perioden jedoch anzupassen, sodass der Zinsertrag künftig auf Basis des Nettobuchwerts zu berechnen ist, d.h. des Buchwerts nach Abzug der Risikovorsorge. Objektive Hinweise auf Wertminderungen sind u.a.:
| ― | Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners |
| ― | Ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen |
| ― | Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Durch die Streuung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten auf verschiedene Großbanken wird das Ausfallrisiko deutlich verringert.
Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten wird keine Wertminderung für erwartete Kreditverluste gebildet. Als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung wird eine wesentliche oder anhaltende Verringerung des beizulegenden Zeitwerts unter den Anschaffungskosten gesehen. Wenn keine Marktpreise vorliegen, werden andere Bewertungsverfahren, wie z.B. das Discounted-Cashflow-Verfahren zur Ermittlung eines bestehenden Wertminderungsbedarfs, verwendet.
2.7.8 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Der freenet Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Für Details verweisen wir auf die Erläuterungen in Textziffer 33.6, Übertragung von finanziellen Vermögenswerten.
2.7.9 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Der freenet Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit nur aus, wenn diese getilgt wurde, d.h. wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Für den Fall eines Austauschs von Schuldinstrumenten mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen oder dem Fall substanzieller Änderungen in den Vertragsbedingungen einer existierenden Verbindlichkeit wird die Transaktion wie eine Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und dem Ansatz einer neuen finanziellen Verbindlichkeit behandelt. Ein Gewinn oder Verlust aus der Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit wird erfolgswirksam erfasst.
2.7.10 Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwendung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
2.8. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt jeweils zum niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten einerseits und am Bilanzstichtag realisierbarem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Kosten.
2.9. Fremdwährungsgeschäfte
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der freenet AG darstellt.
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionstag in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2020 haben Fremdwährungstransaktionen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an der Sunrise stattgefunden.
Die Sunrise wurde bis zum 31. Oktober 2020 als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogen. Bis dato erfolgte in diesem Zusammenhang die Währungsumrechnung bezüglich der Anteile am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern sowie der Folgeabschreibung aus der Schatten-Kaufpreisallokation zum Durchschnittskurs. Der ermittelte Restbuchwert der aufgedeckten stillen Reserven aus der Schatten-Kaufpreisallokation wurde zum Stichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen, die sich aus der Bilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ergaben, wurden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen.
Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen.
2.10. Eigenkapital
Stammaktien, Kapitalrücklagen, Wertänderungsrücklagen, Eigene Aktien, das Konzernbilanzergebnis sowie die Anteile anderer Gesellschafter werden als Eigenkapital ausgewiesen. Kosten von Kapitalerhöhungen werden nach Abzug der darauf entfallenden laufenden Steuern im Eigenkapital in der Kapitalrücklage erfasst.
Der Vorstand wird durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Anteile ermächtigt und es bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats (§ 71 (1) Nr. 8 AktG). Dabei werden für ein Rückkaufprogramm Schwellenwerte definiert, wie Anzahl, Gesamtbetrag und zeitliche Dauer. Der Erwerb eigener Aktien wird zu den Anschaffungskosten zuzüglich der Gebühren je Einzeltransaktion bewertet.
2.11. Pensionsrückstellungen
Die Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die in der Bilanz angesetzte Pensionsrückstellung entspricht dem versicherungsmathematischen Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.
Differenzen zwischen dem rechnerischen und tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.
Pensionszusagen unterliegen den Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Soweit die Pensionspläne Rentenleistungen vorsehen, besteht das biometrische Risiko der Langlebigkeit. Weitere Risiken ergeben sich in Bezug auf Rentenanpassungsverpflichtungen aus der Inflationsentwicklung sowie bei gehaltsabhängigen Zusagen aus der Gehaltsentwicklung.
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.
Beiträge an beitragsorientierte Versorgungspläne werden im Jahr des Anfalls ergebniswirksam erfasst.
2.12. Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und hinsichtlich ihrer Fälligkeit und/oder ihrer Höhe ungewiss sind, wenn es wahrscheinlich (more likely than not) ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Vermögensabfluss führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Abzinsung für langfristige Verpflichtungen.
Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtungen gering ist.
Die für Rückbauverpflichtungen von Sendeanlagen und Mietereinbauten erwarteten Kosten sind nach IAS 16 in den Anschaffungskosten dieser Anlagen enthalten. Daher wird für diese Verpflichtungen, soweit ein Vermögensabflusswahrscheinlich ist, zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gemäß IAS 37 in Höhe des Barwerts eine Rückstellung gebildet. Bewertungsänderungen der bestehenden Rückstellung, also Änderungen des Erfüllungsbetrags und/oder des Diskontierungssatzes, werden mittels einer Anpassung des Buchwerts der Sendeanlagen und Mietereinbauten (Obergrenze: erzielbarer Betrag; Untergrenze: Null) erfasst.
Restrukturierungsrückstellungen umfassen im Wesentlichen Abfindungszahlungen an Mitarbeiter. Rückstellungen für drohende Verluste betreffen in erster Linie negativmargige Tarife und Leerstandskosten.
Es bestehen Altersteilzeitverpflichtungen im Sinne des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) vom 23. Juli 1996 nach dem Blockmodell. Die Altersteilzeitphase beginnt frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Während der Altersteilzeitphase wird das monatliche Teilzeitnettogehalt üblicherweise auf 85 Prozent (beziehungsweise 83 Prozent für nach dem 1. Oktober 2012 abgeschlossene Verträge) des um die gesetzlichen Abzüge verminderten fiktiven monatlichen Vollzeitentgelts aufgestockt. Für die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von 0 sowie eine Gehaltssteigerung von 2,25 Prozent p.a. zugrunde gelegt. Hierbei wurden keine Potenziale berücksichtigt. Die Verpflichtungen wurden mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens saldiert. Soweit der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtungen übersteigt, wird die Vermögensüberdeckung unter den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Langzeitarbeitskonten werden auf den gleichen Rechnungsannahmen wie für die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bewertet. Langzeitarbeitskonten werden für einen längerfristigen Zeitausgleich eingerichtet. Der Abbau erfolgt durch Freistellung unter Fortzahlung des aktuellen Monatsgehalts. Die Verpflichtungen wurden mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens saldiert. Soweit der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtungen übersteigt, wird die Vermögensüberdeckung unter den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
2.13. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Im Konzern bestanden im Geschäftsjahr 2020 als Mitarbeiterbeteiligungsprogramme drei wesentliche Long-Term-Incentive-Programme („LTIP-Programme“).
In den LTIP-Programmen wird für jeden Berechtigten ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Auszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der virtuellen Aktien, die voraussichtlich unverfallbar werden. Der Ausweis des entsprechenden Aufwands erfolgt im Personalaufwand. Für Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter Textziffer 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Daneben existieren im freenet Konzern zwei weitere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (im Folgenden „Sonstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme“ genannt).
2.14. Latente und laufende Ertragsteuern
Der Ansatz latenter Steuern erfolgt gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen werden in der Höhe angesetzt, für die latente Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind. Übersteigt die Höhe der latenten Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen diesen Wert, erfolgt der Ansatz nur in der Höhe, wie die Nutzung dieser latenten Steueransprüche durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Auch latente Steueransprüche auf existierende steuerliche Verlustvorträge werden nur in der Höhe aktiviert, wie deren Nutzung durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Die zukünftig erwarteten Gewinne basieren dabei auf der zum Bilanzstichtag gültigen Unternehmensplanung des Ergebnisses vor Steuern.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der deutschen Steuervorschriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.
2.15. Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zugrunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten.
Die Bewertung von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte zu schätzen.
Bei der Bestimmung der bewertungsrelevanten Laufzeit eines Leasingverhältnisses der Kategorie Shops/Stores wird stets eine hinreichend sichere Ausübung sämtlicher Verlängerungs-Optionen (aufgrund operativer Erwägungen) unterstellt. Basierend auf zukunftsbezogenen Annahmen kann es zudem ab einer bestimmten Laufzeit zu einer pauschalen Verlängerung des Leasingverhältnisses kommen.
Zwecks Bewertung der Untermietverhältnisse im Bereich TV und Medien erfolgt die Bestimmung des Laufzeitendes differenziert nach Standorten (Investoren Standorte 30. Juni 2026 bzw. 31. Juli 2026, übrige Standorte bis 31. Dezember 2026).
Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zur Abzinsung der Leasingverbindlichkeit wird quartalsweise von der Abteilung Konzern-Treasury sichergestellt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz repräsentiert den konzernspezifischen Zinssatz für eine Mittelaufnahme mit ähnlicher Laufzeit, um den entsprechenden Vermögenswert finanzieren zu können.
Bezüglich der getroffenen zukunftsbezogenen Annahmen im Rahmen der Tests zu eventuellen Wertminderungen des Goodwills (Buchwert zum 31. Dezember 2020: 1.382,4 Millionen Euro, Vorjahr: 1.383,5 Millionen Euro) sowie der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert zum 31. Dezember 2020: 293,2 Millionen Euro, Vorjahr: 293,2 Millionen Euro) verweisen wir auf Textziffer 16.
Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit, „CGU“) „Mobilfunk" zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 665 Millionen Euro geringer beziehungsweise 892 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten EBIT um jeweils 10 Prozent um circa 1.152 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 1.541 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.
Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die CGU „TV“ zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 96 Millionen Euro geringer beziehungsweise 126 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten EBIT um jeweils 10 Prozent um circa 177 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 235 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.
Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die CGU „Online“ zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 6 Millionen Euro geringer beziehungsweise 7 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten EBIT um jeweils 10 Prozent um circa 12 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 15 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.
Bei den übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich um keine börsennotierten Anteile, für die ein aktiver Markt besteht. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden. Die zugrunde gelegten Annahmen über zukünftige Entwicklungen sind ermessensbehaftet.
Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit sowie zukunftsorientierter Schätzungen zum Ende des Geschäftsjahres.
Hinsichtlich der Abgrenzung für bezogene Leistungen aus Vertriebsprovisionen für die verschiedenen Produkte des Konzerns wird durch Schätzungen anhand von Vergangenheitserfahrungen berücksichtigt, mit welcher Wahrscheinlichkeit die endgültige und nicht mehr stornierbare Verprovisionierung zustande kommt.
Bei Mehrkomponentenverträgen weisen wir auf die folgenden wesentlichen Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten hin:
Zur Bemessung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen werden die einzelnen Kundenverträge identifiziert und auf Basis bestimmter Kriterien zu Portfolien zusammengefasst. Aggregierte Verträge mit homogenen Charakteristiken bilden dabei jeweils ein Portfolio. Bei der Auswahl dieser Kriterien (der Beurteilung, ob Homogenität vorliegt sowie der Entscheidung über die Anzahl der Portfolien) liegen Ermessensspielräume vor.
Innerhalb der Kundenverträge (beziehungsweise nach deren Aggregation innerhalb der Portfolien) werden in einem ersten Schritt die relativen Einzelveräußerungspreise der Leistungsverpflichtungen bestimmt. Dabei kommt es zu Schätzungen, die anhand der in der Vergangenheit getätigten Transaktionen (wie Hardware-Verkäufen und dem Angebot von Mobilfunkdiensten über 24 Monate) getroffen werden. In einem weiteren Schritt wird die Nettovertragsposition unter Berücksichtigung weiterer Vertragsbestandteile berechnet: Sofern der relative Einzelveräußerungspreis einer Vertragskomponente die Höhe des Transaktionspreises übersteigt, findet eine Reallokation der Transaktionspreise statt. Die sich daraus ergebende Nettovertragsposition eines Vertrags (oder nach deren Aggregation eines Portfolios) wird über die zugrunde liegende Vertragslaufzeit in Abhängigkeit der jeweiligen Leistungszeitpunkte oder Leistungszeiträume ratierlich aufgelöst. Dabei unterliegt die Bewertung der jeweiligen Nettovertragsposition gewissen Annahmen. Zukünftige ungewisse Vertragsereignisse, welche sich nicht im Einflussbereich des freenet Konzerns befinden, werden dabei nach ihrer gewichteten Eintrittswahrscheinlichkeit antizipiert. Zu solchen Vertragsereignissen gehören z.B. vorzeitige Vertragsbeendigungen, Stornierungen, Forderungsausfälle, Vertragsmodifikationen sowie die Einlösung vertraglicher Rechte („Material rights“) wie Warengutscheine.
Zu wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und zukunftsbezogenen Annahmen im Rahmen der Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen kommt es ferner in folgender Hinsicht:
―
zukunftsbezogene Annahmen bei der Bestimmung der voraussichtlichen künftigen Kundenvertragslaufzeit für die Amortisationsdauer der Vertragserlangungskosten sowie der zeitraumbezogenen Boni und Provisionen von Netzbetreibern
―
Beurteilung, ob eine signifikante Finanzierungskomponente vorliegt
―
Ermessensentscheidungen sowie zukunftsbezogene Annahmen bei der Bestimmung, ob es sich bei bestimmten Kostenpositionen um inkrementelle Vertragserlangungskosten handelt, deren Erstattung in der Zukunft erwartet wird
―
Ermessensentscheidungen bezüglich der Würdigung der von Netzbetreibern erhaltenen Provisionen und Boni, und zwar
| • | welche Teile davon als separierbare eigene Leistungen sofort bei Leistungserbringung im Umsatz zu erfassen sind |
| • | welche Teile davon aufgrund ihres Rabattcharakters eine Minderung des Materialaufwands über den mit dem Netzbetreiber vereinbarten Aktionszeitraum darstellen |
| • | welche Teile davon den Charakter eines über die zugrunde liegende Kundenvertragslaufzeit gewährten Rabatts haben und daher den Materialaufwand pro rata temporis mindern |
―
Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Ableitung des Gegenwerts von Vermittlungsleistungen im indirekten Vertrieb, um zum Ansatz der sogenannten „Consideration payable to a customer“ zu gelangen.
Der Ansatz und die Ermittlung von Rückstellungen sind abhängig von Schätzungen. Insbesondere Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten werden anhand der Einschätzung der die Konzerngesellschaften vertretenden Rechtsanwälte gebildet.
Bezüglich der Bildung von Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus negativmargigen Tarifen wurden in erster Linie Annahmen zur künftigen Verweildauer von Kunden in diesen Tarifen gebildet.
Zu den Annahmen und Schätzungen, die in das Bewertungsmodell zur Ermittlung der Rückstellung für das LTIP-Programm zum 31. Dezember 2020 Eingang fanden, verweisen wir auf Textziffer 25.
Zu den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen wird unter Textziffer 29 beschrieben, welche zukunftsbezogenen Annahmen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemacht wurden. Es handelt sich hier um den Ansatz eines Rechnungszinses, des Rententrends, um die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des pensionsfähigen Einkommens der Anspruchsberechtigten sowie um die Abschätzung deren Lebenserwartung. Ergebnis einer Sensitivitätsbetrachtung ist, dass bei einem Anstieg des Rechnungszinses um 1,0 Prozentpunkte der Barwert der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen um 18.134 Tausend Euro geringer, bei einer Verringerung des Rechnungszinses um 1,0 Prozentpunkte der Barwert der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen um 23.604 Tausend Euro höher angesetzt würde. Zu weiteren Sensitivitätsbetrachtungen bezüglich der Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf Textziffer 29.
Es existieren Geschäftsvorfälle, bei denen die endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die laufenden und die latenten Ertragsteuern haben.
Die latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge basieren auf einer Unternehmensplanung für die jeweils kommenden vier Geschäftsjahre, in die zukunftsbezogene Annahmen, z.B.l bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung des Telekommunikationsmarkts, Eingang gefunden haben. Zur Höhe der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge und der Höhe der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verweisen wir auf Textziffer 18. Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich der latenten Ertragsteueransprüche ergibt, dass die latenten Ertragsteueransprüche bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des Gewerbeertrags beziehungsweise des körperschaftsteuerlichen Einkommens um jeweils 10 Prozent im maßgeblichen Planungszeitraum um circa 18,4 Millionen Euro höher beziehungsweise um circa 20,2 Millionen Euro geringer ausfallen würden.
2.16. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, wenn ihr Buchwert generell eher durch einen Verkauf als durch die weitere Nutzung realisiert wird. Im Zeitpunkt der Umklassifizierung in die aufgegebenen Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte wird die planmäßige Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte eingestellt.
Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder die zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppe werden zurück in „weitergeführte Geschäftsbereiche“ gegliedert, wenn die Kriterien des IFRS 5 nicht mehr erfüllt werden. Die Vermögenswerte oder die Vermögensgruppe werden zu dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert bereinigt um planmäßige Abschreibungen oder Neubewertungen, die vorgenommen worden wären, wenn die Vermögenswerte oder -gruppen nicht als „aufgegebene Geschäftsbereiche“ klassifiziert worden wären und dem erzielbaren Wert zum Rückgliederungszeitpunkt angesetzt. Die Anpassungen zur Neubewertung der Vermögensgruppe werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der weitergeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen.
2.17. Vergleichszahlen
Die Vergleichbarkeit mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ist aufgrund der retrospektiven Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der Sunrise im November 2020 und der damit einhergehenden Einordnung als aufgegebenen Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 eingeschränkt. Wir verweisen diesbezüglich auf die umfangreichen Erläuterungen unter Textziffer 35, zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, aufgegebene Geschäftsbereiche und Verkauf von Tochterunternehmen.
3. Segmentberichterstattung
Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Steuerung von Konzernbereichen abzugrenzen, deren Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden.
Der Vorstand organisiert und steuert das Unternehmen als Hauptentscheidungsträger auf der Grundlage der Unterschiede zwischen den einzelnen angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Da der Konzern seine Geschäftstätigkeit nahezu ausschließlich in Deutschland ausübt, erfolgt keine Organisation und Steuerung nach geografischen Bereichen. Der Konzern war im Geschäftsjahr 2020 in den folgenden Geschäftssegmenten tätig:
•
Mobilfunk:
| • | Tätigkeiten als Mobilfunk-Service-Provider - Vermarktung von Mobilfunkdienstleistungen (Sprach- und Datendiensten) der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und Telefónica Deutschland in Deutschland |
| • | auf der Grundlage der mit diesen Netzbetreibern geschlossenen Netzbetreiberverträge sowohl Angebot eigener netzunabhängiger Dienste und Tarife als auch Angebot der Tarife der Netzbetreiber |
| • | Vertrieb/Verkauf von Mobilfunk-Endgeräten sowie zusätzlicher Dienste in den Bereichen von mobiler Datenkommunikation sowie Digital-Lifestyle |
| • | Erbringung von Vertriebsdienstleistungen |
•
TV und Medien:
| • | Erbringung von Leistungen im Bereich DVB-T2 an Endkunden |
| • | Planung, Projektierung, Errichtung, Betrieb, Service sowie Vermarktung von broadcastnahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche |
| • | Erbringung von Leistungen, im Wesentlichen an Endkunden, im Bereich IPTV |
•
Sonstige/Holding:
| • | Erbringung von Portal-Dienstleistungen wie E-Commerce/Advertising-Leistungen (diese beinhalten im Wesentlichen das Angebot des Online-Shoppings und die Vermarktung von Werbeflächen auf Internetseiten), von Bezahldiensten für Endkunden sowie Angebot verschiedener digitaler Produkte und Unterhaltungsformate zum Download beziehungsweise zur Anzeige und Nutzung auf mobilen Endgeräten |
| • | Entwicklung von Kommunikationslösungen, EDV-Dienstleistungen und sonstigen Leistungen für Geschäftskunden |
| • | Angebot schmalbandiger Sprachdienste (Call-by-Call, Preselection) und Datendienste |
| • | Erbringung von Vertriebsdienstleistungen |
Im Segment „Sonstige/Holding“ sind neben den operativen Tätigkeiten auch übrige Geschäftsaktivitäten zusammengefasst. Hierzu zählt im Wesentlichen die Holding-Tätigkeit der freenet AG (mit der Erbringung von innerkonzernlichen Dienstleistungen in Zentralbereichen, wie z.B. Recht, Personal und Finanzen), daneben aber auch nicht eindeutig den operativen Segmenten zuordenbare Bereiche. Die für das Segment „Sonstige/Holding“ für 2020 berichteten Segmentumsatzerlöse in Höhe von 53,7 Millionen Euro (Vorjahr: 61,6 Millionen Euro) betreffen zu 54,5 Millionen Euro (Vorjahr: 62,5 Millionen Euro) die operativen Geschäftstätigkeiten und zu -0,8 Millionen Euro (Vorjahr: -0,9 Millionen Euro) die übrigen Geschäftsaktivitäten. Der für das Segment „Sonstige/Holding“ in 2020 ausgewiesene Rohertrag von 42,2 Millionen Euro (Vorjahr: 46,0 Millionen Euro) entfällt zu 43,3 Millionen Euro Vorjahr: 47,3 Millionen Euro) auf die operativen Tätigkeiten sowie zu -1,1 Millionen Euro (Vorjahr: -1,3 Millionen Euro) auf die übrigen Geschäftsaktivitäten. Das für das Segment „Sonstige/Holding“ in 2020 ausgewiesene EBITDA von -8,6 Millionen Euro (Vorjahr: -14,0 Millionen Euro) wurde zu 16,8 Millionen Euro (Vorjahr: 14,1 Millionen Euro) mit den operativen Tätigkeiten sowie zu -25,4 Millionen Euro (Vorjahr: -28,1 Millionen Euro) mit den übrigen Geschäftsaktivitäten erzielt.
Die Segmente erbringen beziehungsweise erbrachten jeweils auch Dienstleistungen an das jeweilige andere Geschäftssegment. Existieren für intern angebotene Dienstleistungen vergleichbare externe Marktpreise, werden diese Marktpreise als interner Verrechnungspreis herangezogen. Den Verrechnungspreisen für nicht marktfähige Leistungen liegen grundsätzlich die angefallenen Kosten (zuzüglich Gemeinkostenzuschlag) zugrunde.
Aufwendungen und Erträge werden den Segmenten aufgrund ausgewählter Kriterien entsprechend der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugeordnet. Ansatz und Bewertung der zugeordneten Aufwendungen und Erträge erfolgen für Zwecke der Segmentberichterstattung wie im Vorjahr nicht abweichend von den Ansätzen und Bewertungen der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns.
Eine Untergliederung der Umsatzerlöse mit Dritten nach einzelnen Produkten oder Dienstleistungen ist in Textziffer 4, Umsatzerlöse, dargestellt. Eine darüber hinausgehende Untergliederung nach einzelnen Produkten oder Dienstleistungen ist nicht verfügbar.
Der freenet Konzern führt Massengeschäft durch, das sich vorwiegend auf Privatkunden konzentriert. Insofern besteht keine Abhängigkeit von einzelnen Kunden.
Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 | Mobilfunk | TV und Medien | Sonstige/ Holding | Eliminierung der intersegmentären Erlöse und Aufwendungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit Dritten | 2.289.304 | 249.091 | 37.835 | 0 | 2.576.230 |
| Intersegmenterlöse | 16.829 | 9.878 | 15.844 | -42.551 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | 2.306.133 | 258.969 | 53.679 | -42.551 | 2.576.230 |
| Materialaufwand gegenüber Dritten | -1.628.522 | -74.908 | -10.741 | 0 | -1.714.171 |
| Intersegmentärer Materialaufwand | -18.899 | -15.309 | -713 | 34.921 | 0 |
| Materialaufwand gesamt | -1.647.421 | -90.217 | -11.454 | 34.921 | -1.714.17 |
| Segment - Rohertrag | 658.712 | 168.752 | 42.225 | -7.630 | 862.059 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 50.567 | 327 | 5.150 | -3.286 | 52.758 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 13.790 | 6.061 | 2.269 | 0 | 22.120 |
| Personalaufwand | -133.341 | -59.139 | -37.107 | 0 | -229.587 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -234.907 | -36.301 | -21.180 | 10.916 | -281.472 |
| - davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -32.408 | -1.095 | -319 | 0 | -33.822 |
| - davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -202.499 | -35.206 | -20.861 | 10.91 | -247.650 |
| Gemeinkosten gesamt * | -303.891 | -89.052 | -50.868 | 7.630 | -436.181 |
| - davon intersegmentäre Verrechnung | -7.029 | -903 | 302 | 7.630 | |
| Segment - EBITDA | 354.821 | 79.700 | -8.643 | 0 | 425.878 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -162.897 | ||||
| EBIT | 262.981 | ||||
| Finanzergebnis | -45.476 | ||||
| Ertragsteuern | -26.996 | ||||
| Konzernergebnis aus weitergeführten Geschäftsbereichen | 190.509 | ||||
| Geschäftsbereichen, das den Aktionären der freenet AG zuzurechnen ist | 370.501 | ||||
| Konzernergebnis | 561.010 | ||||
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis | 565.835 | ||||
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | -4.825 | ||||
| Zahlungswirksame Nettoinvestitionen | 25.101 | 17.412 | 3.711 | 46.224 |
* Die Gemeinkosten als Differenz von Rohertrag und EBITDA enthalten die Positionen sonstige betriebliche Erträge, andere aktivierte Eigenleistungen, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen.
Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
| angepasst | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 | Mobilfunk | TV und Medien | Sonstige/ Holding | Eliminierung der intersegmentären Erlöse und Aufwendungen | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in TEUR | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse mit Dritten | 2.640.780 | 244.452 | 47.312 | 0 | 2.932.544 |
| Intersegmenterlöse | 18.14 | 9.435 | 14.259 | -41.836 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | 2.658.922 | 253.887 | 61.57 | -41.836 | 2.932.544 |
| Materialaufwand gegenüber Dritten | -1.948.932 | -72.698 | -14.704 | 0 | -2.036.334 |
| Intersegmentärer Materialaufwand | -18.232 | -15.000 | -835 | 34.067 | 0 |
| Materialaufwand gesamt | -1.967.164 | -87.698 | -15.539 | 34.067 | -2.036.334 |
| Segment - Rohertrag | 691.758 | 166.189 | 46.032 | -7.769 | 896.210 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 56.017 | 10.996 | 3.503 | -3.240 | 67.276 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 13.193 | 4.899 | 2.166 | 0 | 20.258 |
| Personalaufwand | -136.658 | -60.616 | -39.176 | 0 | -236.450 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -257.052 | -47.931 | -26.525 | 11.009 | -320.499 |
| - davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -38.418 | -695 | -369 | 0 | -39.482 |
| - davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -218.634 | -47.236 | -26.156 | 11.009 | -281.017 |
| Gemeinkosten gesamt * | -324.500 | -92.652 | -60.032 | 7.769 | -469.415 |
| - davon intersegmentäre Verrechnung | -7.328 | -987 | 546 | 7.769 | |
| Segment - EBITDA | 367.258 | 73.537 | -14.000 | 0 | 426.795 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -156.841 | ||||
| EBIT | 269.954 | ||||
| Finanzergebnis | -46.162 | ||||
| Ertragsteuern | -51.788 | ||||
| Konzernergebnis aus weitergeführten Geschäftsbereichen | 172.004 | ||||
| Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, das den Aktionären der freenet AG zuzurechnen ist | 12.728 | ||||
| Konzernergebnis | 184.732 | ||||
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis | 190.899 | ||||
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | -6.167 | ||||
| Zahlungswirksame Nettoinvestitionen | 23.826 | 13.306 | 3.470 | 40.602 |
4. Umsatzerlöse
Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse in Höhe von 2.576 Millionen Euro (Vorjahr: 2.933 Millionen Euro) auf die Segmente ist unter Textziffer 3, Segmentberichterstattung, ersichtlich.
Von den externen Umsätzen des Segments Mobilfunk des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 2.289 Millionen Euro (Vorjahr: 2.641 Millionen Euro) entfallen 1.641 Millionen Euro (Vorjahr: 1.675 Millionen Euro) auf Serviceumsätze (davon 1.522 Millionen Euro (Vorjahr: 1.541 Millionen Euro) auf Postpaid sowie 119 Millionen Euro (Vorjahr: 134 Millionen Euro) auf No-Frills und Prepaid), 530 Millionen Euro (Vorjahr: 863 Millionen Euro) auf Erlöse aus Hardware sowie 118 Millionen Euro (Vorjahr: 103 Millionen Euro) auf sonstige Umsatzerlöse.
Wir machen folgende Angaben gemäß IFRS 15.116 b sowie IFRS 15.116 c:
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 33.202 Tausend Euro (Vorjahr: 35.000 Tausend Euro) erfasst, die am 1. Januar 2020 im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden erfasst waren. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 45 Tausend Euro (Vorjahr: 89 Tausend Euro) aus Leistungsverpflichtungen erfasst, die in früheren Perioden erfüllt oder teilweise erfüllt wurden.
Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den zum Ende der Berichtsperiode nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird (IFRS 15.120), beträgt 1.223,3 Millionen Euro (Vorjahr: 1.235,1 Millionen Euro). Die ausstehenden Leistungsverpflichtungen entfallen zu 861,0 Millionen Euro auf das Jahr 2021, zu 336,5 Millionen Euro auf das Jahr 2022, zu 25,4 Millionen Euro auf das Jahr 2023 sowie zu 0,4 Millionen Euro auf das Jahr 2024. Für diese Angabe wurde von den Erleichterungsvorschriften gemäß IFRS 15.121 kein Gebrauch gemacht.
5. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten größtenteils Erträge aus Mahn- und Rücklastschriftgebühren, Erträge aus der Weiterberechnung von Aufwendungen, Werbekostenzuschüsse (soweit nicht von der Aktivierung von Neukunden abhängig), Erträge aus Untermietverhältnissen (Operating-Leasing) und Erträge aus der Berechnung von Sachbezügen an Mitarbeiter aus der Überlassung von Firmen-Pkw.
Wir verweisen auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.
6. Andere aktivierte Eigenleistungen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen die Entwicklung von Software im Mobilfunk-Bereich, welche nahezu ausschließlich durch strategische Projekte sowie durch eigene Montageleistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Rundfunkinfrastruktur begründet sind.
Die aktivierten Kosten umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten, die im Wesentlichen Berater- und Personalkosten betreffen, sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten.
7. Materialaufwand
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Waren | 559.685 | 893.467 |
| Aufw endungen für bezogene Leistungen | 1.154.486 | 1.142.867 |
| Gesamt | 1.714.171 | 2.036.334 |
Die Aufwendungen für bezogene Waren bestehen im Wesentlichen aus den Einstandswerten veräußerter Mobiltelefone, Computer/EDV-Produkte und Bundles aus dem Prepaid-Geschäft.
Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen handelt es sich überwiegend um Gebühren für Mobilfunk-Telefonie beziehungsweise Mobilfunk-Daten sowie um Provisionen und Prämien an Vertriebspartner.
Wir machen die folgende Angabe gemäß IFRS 15.127: Im Geschäftsjahr 2020 wurden Vertragserlangungskosten in Höhe von 317.437 Tausend Euro (Vorjahr: 313.054 Tausend Euro) amortisiert. Die Amortisation der Vertragserlangungskosten erfolgt unter IFRS 15 linear über die Dauer des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses, ganz überwiegend über eine Laufzeit von 24 Monaten. Die in 2020 amortisierten Vertragserlangungskosten betreffen wie im Vorjahr nahezu ausschließlich Händlerprovisionen.
8. Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 191.932 | 197.388 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 37.655 | 39.062 |
| Gesamt | 229.587 | 236.450 |
Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 4.050 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 4.200). Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der Konzern 4.004 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.238 Mitarbeiter). Darunter befanden sich zum 31. Dezember 2020 29 (Vorjahr: 35) leitende Angestellte sowie 329 (Vorjahr: 336) Auszubildende beziehungsweise Berufsakademie-Studenten.
Aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen des Konzerns resultierte ein Personalaufwand gemäß IFRS 2 in Höhe von 1.536 Tausend Euro (Vorjahr: 4.359 Tausend Euro).
Zur Erläuterung der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Textziffern 2.13 und 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Der Personalaufwand enthält auch Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne in Höhe von 2.121 Tausend Euro (Vorjahr: 1.841 Tausend Euro), vgl. hierzu auch Textziffer 29, Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen.
Im Personalaufwand sind als Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung mit 15.200 Tausend Euro (Vorjahr: 15.604 Tausend Euro) enthalten.
9. Abschreibungen und Wertminderungen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Leasingvermögen | 76.565 | 70.701 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 55.878 | 54.657 |
| Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte | 208 | 0 |
| Abschreibungen auf Sachanlagevermögen | 29.767 | 31.483 |
| Wertminderungen auf Sachanlagevermögen | 479 | 0 |
| Gesamt | 162.897 | 156.841 |
Zu Abschreibungen auf Leasingvermögen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.
Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte betreffen eine nicht mehr genutzte selbsterstellte Software. Die Wertminderungen auf Sachanlagevermögen betreffen einen Teil des Verwaltungsgebäudes am Standort Büdelsdorf, welcher aufgrund einer Sanierung und Modernisierung momentan nicht genutzt werden kann.
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Marketingkosten (91.456 Tausend Euro in 2020 gegenüber 108.247 Tausend Euro in 2019), Rechts-/Beratungskosten, Verwaltungskosten (z. B. Nebenkosten der Shops und Verwaltungsgebäude), Aufwendungen für Wertberichtigungen und den Ausfall von Forderungen, Aufwendungen für Billing, Outsourcing sowie für Porto.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2020 sind Aufwendungen aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte in Höhe von 33,8 Millionen Euro (Vorjahr: 39,5 Millionen Euro) enthalten. Davon entfallen 36,2 Millionen Euro (Vorjahr: 38,9 Millionen Euro) auf die gemäß IFRS 9 erfassten Wertminderungsaufwendungen, welche sich zu 36,2 Millionen Euro (Vorjahr: 38,9 Millionen Euro) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte beziehen.
11. Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinsen und ähnlichen Erträge bestehen aus folgenden Positionen:
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinsen aus Leasingforderungen | 1.670 | 2.035 |
| Zinsen von Kreditinstituten und aus Inkasso sowie ähnliche Erträge | 746 | 1.155 |
| Zinsen aus Steuererstattungen | 31 | 126 |
| Zinsen aus Folgebewertung der Put-Option aus dem Erwerb der Motion TM | 0 | 6.257 |
| Gesamt | 2.447 | 9.573 |
Zu Zinsen aus Leasingforderungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5.2, freenet als Leasinggeber.
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie sonstiges Finanzergebnis
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinsen an Kreditinstitute und ähnliche Aufwendungen | 30.523 | 32.372 |
| Zinsen aus Leasingverhältnissen | 12.269 | 17.167 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Passiva | 2.165 | 4.023 |
| Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen | 1.310 | 1.725 |
| Zinsaufwand aus Steuernachzahlungen und ähnliche Aufwendungen | 35 | 83 |
| Übrige | 1.331 | 1.329 |
| Gesamt | 47.633 | 56.699 |
Der Zinsaufwand für 2020 aus der Aufzinsung von Passiva in Höhe von 2.165 Tausend Euro (Vorjahr: 4.023 Tausend Euro) entfällt im Wesentlichen auf die Aufzinsung von laufenden Ertragsteuerschulden, sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Es sind Zinsen aus der Effektivzinsmethode (Bewertungskategorie nach IFRS 9: Fortgeführte Anschaffungskosten) in den Zinsen an Kreditinstitute und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 2.172 Tausend Euro (Vorjahr: 4.018 Tausend Euro) und in dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Passiva in Höhe von 2.165 Tausend Euro (Vorjahr: 4.023 Tausend Euro) enthalten.
Zu Zinsen aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.
Das Sonstige Finanzergebnis beträgt 0,1 Millionen Euro (Vorjahr: 0,6 Millionen Euro).
13. Ertragsteuern
Als Ertragsteuern sind gezahlte oder geschuldete Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie latente Steuern ausgewiesen.
| In TEUR | 2020 | 2019 angepasst |
|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand des Geschäftsjahres | -23.405 | -25.881 |
| Steuerertrag aus Vorjahren | 406 | 503 |
| Latenter Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) infolge der Zuschreibung (Vorjahr: Abschreibung) auf latente Ertragsteueransprüche | 9.146 | -8.684 |
| Latenter Steueraufwand bezüglich temporärer Unterschiede | -13.230 | -17.304 |
| Latenter Steueraufwand/-ertrag aus Steuersatzänderungen | ||
| bezgüglich temporärer Unterschiede | 625 | -926 |
| bezüglich steuerlicher Verlustvorträge | -538 | 504 |
| Gesamt | -26.996 | -51.788 |
Zusätzliche Angaben zu latenten Steuern sind unter Textziffer 18, Latente Ertragsteueransprüche und -schulden, enthalten.
Zusätzlich zu dem in der Position „Ertragsteuern“ ausgewiesenen Nettoaufwand in Höhe von 27,0 Millionen Euro sind im Zusammenhang mit dem Verkauf der Beteiligung an Sunrise in der Position „Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen“ laufende Steueraufwendungen in Höhe von 2,7 Millionen Euro sowie latente Steuererträge in Höhe von 1,3 Millionen Euro entstanden, wozu wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 35 dieses Anhangs, aufgegebene Geschäftsbereiche, verweisen. Aufgrund der Umgliederung der Sunrise Beteiligung in die aufgegebenen Geschäftsbereiche auch für das Vorjahr 2019 kam es zu einer Anpassung der Vorjahreszahlen - gegenüber der Darstellung im für 2019 veröffentlichten Konzernabschluss wurde der Ertragsteueraufwand 2019 (Unterposition: latenter Steueraufwand bezüglich temporärer Unterschiede) um 1,6 Millionen Euro gemindert, da dieser Aufwand nunmehr im Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen für 2019 saldiert ausgewiesen wird.
Die Anwendung des durchschnittlichen Ertragsteuersatzes der Konzernunternehmen auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern aus weitergeführten Geschäftsbereichen würde zu einem erwarteten Steueraufwand von 66,1 Millionen Euro (Vorjahr angepasst: 67,8 Millionen Euro) führen. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem tatsächlichen Steueraufwand von 27,0 Millionen Euro (Vorjahr: 51,8 Millionen Euro) ist aus der folgenden Überleitungsrechnung ersichtlich:
| In TEUR | 2020 | 2019 angepasst |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern aus weitergeführten Geschäftsbereichen (EBT) | 217.505 | 223.792 |
| Erwarteter Steueraufwand bei Anwendung des Steuersatzes von 30,40 % (Vorjahr: 30,30 %) | -66.122 | -67.809 |
| Veränderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge | 45.926 | 23.508 |
| Steuereffekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen aufgrund gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen | -2.683 | -2.620 |
| Steuereffekt der übrigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen | -4.117 | -10.558 |
| Steuereffekt der steuerfreien Erträge | 456 | 9.382 |
| Effekte aus Steuersatzänderungen | 87 | -422 |
| Steuerertrag aus Vorjahren | 406 | 503 |
| Übrige Effekte | -949 | -3.772 |
| Tatsächlicher Steueraufwand aus weitergeführten Geschäftsbereichen | -26.996 | -51.788 |
| Effektiver Steuersatz in Prozent | 12,41 | 23,14 |
Die für 2019 vorgenommenen retrospektiven Anpassungen folgten aus dem Ausweis der Beteiligung an der Sunrise als aufgegebener Geschäftsbereich, wodurch sich, im Vergleich zum für 2019 veröffentlichten Konzernabschluss, Änderungen beim Ergebnis vor Ertragsteuern, dem erwarteten Steueraufwand, dem Steuereffekt der steuerfreien Erträge sowie dem effektiven Steuersatz ergaben.
Die übrigen Effekte für 2019 enthielten Anpassungen für Vorjahre in Höhe von 3,5 Millionen Euro.
Bei den Konzerngesellschaften wurde im Geschäftsjahr 2020 für die Berechnung der laufenden und latenten Ertragsteuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent (Vorjahr: 15,0 Prozent) verwendet. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (Vorjahr: 5,5 Prozent) auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz von 415,42 Prozent (Vorjahr: 413,74 Prozent) zugrunde gelegt. Die latenten Steuern wurden im Geschäftsjahr 2020 mit einem Durchschnittssteuersatz von 30,40 Prozent (Vorjahr: 30,30 Prozent) errechnet.
14. Ergebnis je Aktie
14.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseigern zustehenden Ergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien während des Geschäftsjahres. In Zukunft besteht die Möglichkeit einer Verminderung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie aufgrund der möglichen Inanspruchnahme bedingten Kapitals. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Textziffer 24.7, Bedingtes Kapital.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis in TEUR | 565.835 | 190.899 |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien in Stück | 127.465.092 | 128.011.016 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) | 4,44 | 1,49 |
14.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern zustehenden Ergebnisses durch den um potenziell verwässernde Aktien erhöhten gewichteten durchschnittlichen Bestand im Umlauf befindlicher Aktien.
Es gibt zum 31. Dezember 2020 keine Verwässerungseffekte, beziehungsweise keine potenziellen Verwässerungseffekte.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis in TEUR | 565.835 | 190.899 |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien in Stück | 127.465.092 | 128.011.016 |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien zzgl. potenzieller Verwässerungsaktien in Stück | 127.465.092 | 128.011.016 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) | 4,44 | 1,49 |
15. Immaterielle Vermögenswerte, Leasingvermögen, Sachanlagen und Goodwill
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist in Textziffer 38 dargestellt.
Der wesentliche Buchwert der immateriellen Vermögenswerte entfällt auf Markenrechte aus der Kaufpreisallokation anlässlich des Erwerbs der debitel-Gruppe im Geschäftsjahr 2008.
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte aus Kaufpreisallokationen dar:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Markenrechte | 300.081 | 300.754 |
| Kundenbeziehungen | 82.810 | 87.828 |
| Nutzungsrechte | 36.261 | 43.536 |
| Software | 1.491 | 1.945 |
| Gesamt | 420.643 | 434.063 |
Neben den immateriellen Vermögenswerten aus den diversen Kaufpreisallokationen werden zum 31. Dezember 2020 weitere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 74,1 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 67,8 Millionen Euro) ausgewiesen, darunter Vertriebsrechte in Höhe von 21,1 Millionen Euro (Vorjahr: 19,3 Millionen Euro).
Aus dem exklusiven Vertriebsrecht mit der Media Saturn Deutschland GmbH resultiert zum 31. Dezember 2020 ein Buchwert von 18,8 Millionen Euro (Vorjahr: 18,8 Millionen Euro). Zum 31. Dezember 2020 sind keine wertgeminderten immateriellen Vermögenswerte vorhanden.
Das Leasingvermögen beträgt zum 31. Dezember 2020 441,3 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 452,0 Millionen Euro). Hier verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.
Die Aufteilung des bilanzierten Goodwills auf CGU geht aus der folgenden Übersicht hervor:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Mobilfunk | 1.122.814 | 1.122.814 |
| Online | 28.807 | 29.887 |
| TV | 226.621 | 226.621 |
| Übrige | 4.152 | 4.152 |
| Gesamt | 1.382.394 | 1.383.474 |
Aus der Kaufpreisallokation anlässlich des Erwerbs der Media Broadcast Gruppe resultiert ein Goodwill in Höhe von 225.934 Tausend Euro, welcher unter der CGU „TV“ ausgewiesen wird.
Seit 2016 wird die CGU „TV“ dem Segment „TV und Medien“ und die CGU „Übrige“ dem Segment „Sonstige/Holding“ zugeordnet.
16. Test auf Wertminderung von nichtmonetären Vermögenswerten gemäß IAS 36
Der CGU „Mobilfunk', die dem Segment „Mobilfunk" zugeordnet ist, wurde ein Goodwill in Höhe von 1.122.814 Tausend Euro (Vorjahr: 1.122.814 Tausend Euro) sowie mit einem Markenrecht in Höhe von 293.204 Tausend Euro (Vorjahr: 293.204 Tausend Euro) ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer zugeordnet. Der CGU „TV“, welche identisch mit dem Segment „TV und Medien“ ist, wurde zum 31. Dezember 2020 ein Goodwill in Höhe von 226.621 Tausend Euro (Vorjahr: 226.621 Tausend Euro) sowie der CGU „Online“ ein Goodwill in Höhe von 28.670 Tausend Euro (Vorjahr: 29.887 Tausend Euro) zugeordnet. Der Rückgang des Buchwertes gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Abgang der freenet digital Gruppe. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Kapitel 35, zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, aufgegebene Geschäftsbereiche und Verkauf von Tochterunternehmen. Die CGU „Online“ ist Bestandteil des Segments „Sonstige / Holding“.
Als erzielbarer Betrag der CGU „Mobilfunk“, „TV“ und „Online“ wurde jeweils der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerter diente eine vom Management genehmigte Planung, die den Zeitraum bis einschließlich 2024 umfasst. Die Detailplanungsphasen wurden in der ewigen Rente fortgeschrieben. Diese entsprechen dem Level 3 der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13.
Die im Zuge der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwenden WACCs nach Steuern werden anhand von Marktdaten abgeleitet und legen die jeweilige spezielle Risikostruktur der CGUs zugrunde. Hinsichtlich der Kapitalisierungszinssätze in der Anschlussphase (ab dem Jahr 2024) sind aufgrund von Wachstumsannahmen Abschläge angenommen worden, die gleichzeitig die Wachstumsraten darstellen, die zur Extrapolation der Free Cashflow-Prognosen verwendet wurden.
Die Planungen für die CGU „Mobilfunk", „TV“ und „Online“ basieren auf aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleiteten, detaillierten Annahmen bezüglich der wesentlichen Ergebnisbeziehungsweise Werttreiber.
Die den CGUs zum 31. Dezember 2020 zugeordneten Firmenwerte, die Diskontierungszinsätze (WACC), die unterstellten Wachstumsannahmen sowie die Grundannahmen für die Unternehmensplanung lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
| CGU | Zugeordneter Goodwill | WACC | Wachstumsrate | Wesentliche Ergebnis-/Werttreiber | Grundannahmen Unternehmensplanung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. Euro | % | % | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mobilfunk | 1.122,8 | 3,94 | 0,50 | - Rohertragsseitig lässt sich das Ergebnis in zwei Ergebnisströme untergliedern: Ergebnisbeitrag aus Neukunden beziehungsweise Kundenbindung. Dagegen stehen Kosten für bezogene Leistungen (insbesondere Mobilfunknetzbetreibern) - Der Ergebnisbeitrag der Neukunden beziehungsweise Kundenbindung wird dominiert von Kosten zur Akquisition beziehungsweise Bindung der Kunden. Demgegenüber stehen Kosten für die Beschaffung der Hardware sowie aus an Vertriebspartner im Zuge der Akquisition beziehungsweise Bindung zu zahlende Händlerprovisionen. |
- stabile Kundenakquisitions- sowie Kundenbindungskosten - leicht steigende Kundenbasis im Postpaid Geschäft - stabiler Postpaid-ARPU - stabile Entwicklung der Umsatzerlöse und EBITDA - steigende Umsatz- und Ergebnisbeiträge der Digital-Lifestyle-Produkte |
|
| TV | 226,6 | 4,70 | 1,00 | - Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jeweiligen Absatzmärkten | - steigende Umsatzerlöse, Roherträge sowie EBITDA-Beiträge | |
| Online | 28,7 | 5,53 | 0,25 | - Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jeweiligen Absatzmärkten | - rückläufige Umsatzerlöse und Roherträge - konstante EBITDA-Beiträge |
In der nachfolgenden Tabelle lassen sich die Grundannahmen für 2019 entnehmen.
| CGU | Zugeordneter Goodwill | WACC | Wachstumsrate | Wesentliche Ergebnis-/Werttreiber | Grundannahmen Unternehmensplanung |
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. Euro | % | % | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mobilfunk | 1.124,8 | 4,58 | 0,50 | - Rohertragsseitig lässt sich das Ergebnis in zwei Ergebnisströme untergliedern: Ergebnisbeitrag aus Neukunden beziehungsweise Kundenbindung. Dagegen stehen Kosten für bezogene Leistungen (insbesondere Mobilfunknetzbetreibern) - Der Ergebnisbeitrag der Neukunden beziehungsweise Kundenbindung wird dominiert von Kosten zur Akquisition beziehungsweise Bindung der Kunden. Demgegenüber stehen Kosten für die Beschaffung der Hardware sowie aus an Vertriebspartner im Zuge der Akquisition beziehungsweise Bindung zu |
- stabile Kundenakquisitions- sowie Kundenbindungskosten - moderat steigende Kundenbasis im Postpaid-Geschäft - stabiler Postpaid-ARPU - stabile Entwicklung der Umsatzerlöse und EBITDA - steigende Umsatz- und Ergebnisbeiträge der Digital-Lifestyle-Produkte |
| TV | 226,6 | 5,22 | 1,00 | - Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jew eiligen Absatzmärkten | - steigende Umsatzerlöse, Roherträge sowie EBITDA-Beiträge |
| Online | 29,9 | 6,05 | 0,25 | - Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jew eiligen Absatzmärkten | - rückläufige Umsatzerlöse und Roherträge - konstante EBITDA-Beiträge |
Der Wertminderungstest 2020 bezüglich der CGU „Mobilfunk“, „TV“ und „Online“ bestätigte sowohl für den jeweils zugeordneten Goodwill als auch hinsichtlich des Markenrechts mit unbestimmter Nutzungsdauer der CGU „Mobilfunk“, dass kein Wertminderungsbedarf besteht.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 besteht übriger Goodwill für diverse CGUs in Höhe von 4.152 Tausend Euro (Vorjahr: 4.152 Tausend Euro), die jeweils dem Segment „Sonstige/Holding“ zugeordnet sind. Im Konzern sind im Geschäftsjahr 2020 keine Wertminderungen auf nichtmonetäre Vermögenswerte (Vorjahr: 0,0 Millionen Euro) vorgenommen worden.
Im Vorjahr 2019 wurden noch folgende Angaben gemacht:
Gemäß IAS 36 in Verbindung mit IAS 28.40 ff. war der gesamte Buchwert der Anteile am assoziierten Unternehmen Sunrise per 31. Dezember 2019 in Höhe von 780,5 Millionen Euro (Vorjahr: 810,4 Millionen Euro) separat auf Wertminderungsbedarf zu testen. Die Abschätzung der Werthaltigkeit wurde anhand öffentlich zugänglicher Informationen vorgenommen. Als wesentliche Quelle dienten Analysteneinschätzungen sowie die Anwendung von in der Telekommunikationsbranche üblichen EBITDA-Multiplikatoren. Auf der Basis dieser Informationen konnte die Werthaltigkeit des Anteils am assoziierten Unternehmen Sunrise bestätigt werden. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.
17. Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 angepasst |
|---|---|---|
| Anteile an Gemeinschaftsunternehmen | 2.088 | 1.753 |
| Gesamt | 2.088 | 1.753 |
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ist die Jestoro GmbH, Hamburg, als unwesentliches Gemeinschaftsunternehmen mit einem Buchwert von 1,8 Millionen Euro enthalten (31. Dezember 2019: 1,8 Millionen Euro). Im Geschäftsjahr 2020 beträgt das Jahresergebnis der Jestoro GmbH 0,5 Millionen Euro (Vorjahr: 0,5 Millionen Euro). Erstmalig wurde in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 die Antenne Deutschland mit einem Buchwert in Höhe von 0,3 Millionen Euro einbezogen. Die Antenne Deutschland erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein Jahresergebnis in Höhe von -1,4 Millionen Euro.
18. Latente Ertragsteueransprüche und -schulden
Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden wurden unter Berücksichtigung der temporären Unterschiede nach der Verbindlichkeitsmethode mit einem Gesamtsteuersatz von 30,40 Prozent (Vorjahr: 30,30 Prozent) errechnet.
Folgende Beträge werden in der Konzernbilanz ausgewiesen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Latente Ertragsteueransprüche | 129.440 | 130.226 |
| Gesamt | 129.440 | 130.226 |
Der in den latenten Ertragsteueransprüchen für die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft der freenet AG bilanzierte Überhang der aktiven latenten Steuern von 123,9 Millionen Euro (Vorjahr: 124,1 Millionen Euro) wird aufgrund der erwarteten Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen zu 38,8 Millionen Euro (Vorjahr: 35,1 Millionen Euro) als kurzfristig sowie zu 85,1 Millionen Euro (Vorjahr: 89,0 Millionen Euro) als langfristig angesehen. Für Gesellschaften außerhalb der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft der freenet AG ist ein Überhang der aktiven latenten Steuern in Höhe von 5,5 Millionen Euro (Vorjahr: 6,1 Millionen Euro) angesetzt, davon werden 0,9 Millionen Euro (Vorjahr: 0) als kurzfristig angesehen.
Die Entwicklung der ausgewiesenen latenten Ertragsteueransprüche und -schulden für das Geschäftsjahr 2020 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
| In TEUR | 01.01.2020 | Effekte aus Entkonsolidierung | Im sonstigen Ergebnis verrechnet | Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 2.739 | 0 | 0 | -370 | 2.369 |
| Immaterielle Vermögenswerte | -171.744 | 351 | 0 | -8.802 | -180.195 |
| Leasingvermögen | -139.646 | 155 | 0 | 2.900 | -136.591 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | -35.074 | 0 | -144 | 1.493 | -33.725 |
| Vertragserlangungskosten | -90.024 | 0 | 0 | 2.084 | -87.940 |
| Verlustvorträge | 283.107 | 0 | 0 | 9.771 | 292.878 |
| Leasingverbindlichkeiten | 167.096 | -158 | 0 | -4.231 | 162.707 |
| Pensionsrückstellungen | 12.595 | 0 | 1.834 | -600 | 13.829 |
| Andere Rückstellungen | 4.524 | 0 | -2 | -513 | 4.009 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 28.867 | 0 | 0 | -4.877 | 23.990 |
| Verbindlichkeiten L+L, Übrige Verbindlichkeiten | 134.295 | -21 | 0 | -646 | 133.628 |
| Finanzschulden | 1.392 | 0 | 0 | -646 | 746 |
| Forderungen L+L, Sonstige Vermögenswerte | -67.901 | 1.271 | -74 | 439 | -66.265 |
| Gesamt | 130.226 | 1.598 | 1.614 | -3.998 | 129.440 |
Die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern in Höhe eines Nettoaufwands von 3.998 Tausend Euro (Vorjahr: 27.968 Tausend Euro) sind in der Konzerngewinn- und verlustrechnung als latente Ertragsteuern in der Position „Ertragsteuern" enthalten. Sie entfielen wie im Vorjahr ausschließlich auf weitergeführte Geschäftsbereiche. Die Effekte aus der Entkonsolidierung des Geschäftsjahres 2020 summieren sich auf einen Nettoertrag in Höhe von 1.598 Tausend Euro. Sie entfallen zu 1.271 Tausend Euro auf den Verkauf der Beteiligung an der Sunrise (Bestandteil des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, wir verweisen auch auf unsere Ausführungen in Textziffer 35 dieses Anhangs zu den aufgegebenen Geschäftsbereichen) sowie zu 327 Tausend Euro auf die Entkonsolidierung der freenet digital Gruppe.
Im Geschäftsjahr 2019 entwickelten sich die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden wie folgt:
| In TEUR | 01.01.2019 | Umstellung auf IFRS 16 | Effekte aus Erst- /Entkonsolidierung | Im sonstigen Ergebnis verrechnet | Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 1.602 | 0 | 0 | 0 | 1.137 | 2.739 |
| Immaterielle Vermögenswerte | -175.937 | 0 | -2.593 | 0 | 6.786 | -171.744 |
| Leasingv+ermögen | 0 | -157.288 | 524 | 0 | 17.118 | -139.646 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | -7.543 | -29.919 | 66 | -1.128 | 3.450 | -35.074 |
| Vertragserlangungskosten | -92.488 | 0 | 0 | 0 | 2.464 | -90.024 |
| Verlustvorträge | 292.717 | 0 | 0 | 0 | -9.610 | 283.107 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 191.724 | -593 | 0 | -24.035 | 167.096 |
| Pensionsrückstellungen | 9.537 | 0 | 0 | 3.497 | -439 | 12.595 |
| Andere Rückstellungen | 7.767 | -490 | -1 | 1 | -2.753 | 4.524 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.949 | -3.689 | 0 | 0 | 24.607 | 28.867 |
| Verbindlichkeiten L+L, Übrige Verbindlichkeiten | 170.616 | 0 | 0 | 0 | -36.321 | 134.295 |
| Finanzschulden | 1.131 | 0 | 0 | 0 | 261 | 1.392 |
| Forderungen L+L, Sonstige Vermögenswerte | -57.257 | 0 | 0 | -11 | -10.633 | -67.901 |
| Gesamt | 158.094 | 338 | -2.597 | 2.359 | -27.968 | 130.226 |
Die zusammengefasste Nettoentwicklung der latenten Steuern ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 130.226 | 158.094 |
| Umstellung auf IFRS 16 | 0 | 338 |
| Effekte aus Erst- und Entkonsolidierung | 1.598 | -2.597 |
| Im sonstigen Ergebnis verrechnet | 1.614 | 2.359 |
| Steueraufwand | -3.998 | -27.968 |
| Stand 31.12. | 129.440 | 130.226 |
Die vorhandenen, unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge übersteigen die Summe der prognostizierten, kumulierten Ergebnisse der folgenden vier Geschäftsjahre. Daher wurde in der Konzernbilanz auch nur in dem Maße ein latenter Steueranspruch angesetzt, wie die Realisierung dieses Anspruchs als wahrscheinlich angesehen wird. Die erwarteten Ergebnisse basieren dabei auf der jeweils zum Bilanzstichtag gültigen Unternehmensplanung des Ergebnisses vor Steuern. Zum 31. Dezember 2020 ergeben sich auf Verlustvorträge gebildete latente Steuern in Höhe von 292.878 Tausend Euro (Vorjahr: 283.107 Tausend Euro). Von dieser Position entfallen 154.556 Tausend Euro (Vorjahr: 144.294 Tausend Euro) auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und 138.322 Tausend Euro (Vorjahr: 138.813 Tausend Euro) auf Verlustvorträge, die der Gewerbesteuer zugeordnet sind. Weitere Verlustvorträge, für die in der Konzernbilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, betreffen mit 0,7 Milliarden Euro Körperschaftsteuer (Vorjahr: 0,8 Milliarden Euro Körperschaftsteuer und 0,1 Milliarden Euro Gewerbesteuer). Es bestehen wie zum Vorjahresstichtag keine nicht angesetzten Zinsvorträge gemäß § 4h Absatz 1 Satz 2 EStG.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen temporäre Outside-Basis-Differenzen (das Nettoeigenkapital nach IFRS ist höher als die entsprechenden steuerlichen Beteiligungsbuchwerte) in Höhe von circa 54,0 Millionen Euro (Vorjahr: circa 54,7 Millionen Euro). Hierauf wurden mangels im steuerlichen Planungszeitraum erwarteter Umkehrung keine latenten Steuern angesetzt.
19. Vertragserlangungskosten
Die aktivierten Vertragserlangungskosten betragen zum 31. Dezember 2020 289.335 Tausend Euro (31. Dezember 2019: 297.240 Tausend Euro). Sie entfallen ganz überwiegend auf Händlerprovisionen im Segment Mobilfunk sowie in geringem Ausmaß auf Mitarbeiterprovisionen.
Im Geschäftsjahr 2020 kam es zu Neuaktivierungen in Höhe von 309.532 Tausend Euro (Vorjahr: 306.315 Tausend Euro) bei Amortisationen von 317.437 Tausend Euro (Vorjahr: 313.054 Tausend Euro). Es handelt sich dabei ausschließlich um planmäßige Amortisationen - im Geschäftsjahr wie im Vorjahr kam es zu keinen außerplanmäßigen Wertminderungen von Vertragserlangungskosten.
Im Postpaid-Geschäft beträgt die Amortisationsdauer nahezu ausschließlich 24 Monate. Im Prepaid-Geschäft wird über die kalkulatorische Erstlaufzeit amortisiert. Über den ganzen Konzern und alle Geschäftsbereiche entfielen in 2020 93 Prozent (2019: 94 Prozent) des Amortisationsbetrags auf Vertragserlangungskosten mit einer Amortisationsdauer von 24 Monaten.
20. Vorräte
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Mobiltelefone/Zubehör | 49.352 | 46.888 |
| Computer/EDV-Produkte | 14.350 | 16.592 |
| SIM-Karten | 6.605 | 6.727 |
| Bundles und Voucher | 38 | 51 |
| Sonstiges | 4.406 | 5.561 |
| Gesamt | 74.751 | 75.819 |
Der Jahresendbestand an Vorräten ist in Höhe von 3.890 Tausend Euro (Vorjahr: 3.726 Tausend Euro) wertberichtigt.
21. Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Forderungen, sonstigen Vermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 252.940 | 63.678 | 189.262 |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte | 19.905 | 6.527 | 13.378 |
| 272.845 | 70.205 | 202.640 | |
| Leasingforderungen | 69.734 | 55.572 | 14.162 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 33.961 | 12.772 | 21.189 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | 195.529 | 195.529 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 572.069 | 334.078 | 237.991 |
| Sonstige Vermögenswerte | 304.460 | 106.909 | 197.551 |
| Geleistete Anzahlungen | 5.588 | 106 | 5.482 |
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | 310.048 | 107.015 | 203.033 |
| Gesamte Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 882.117 | 441.093 | 441.024 |
| In TEUR | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 294.431 | 68.678 | 225.753 |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte | 23.402 | 8.724 | 14.678 |
| 317.833 | 77.402 | 240.431 | |
| Leasingforderungen | 82.178 | 68.254 | 13.924 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 28.972 | 11.387 | 17.585 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | 180.115 | 180.115 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 609.098 | 337.158 | 271.940 |
| Sonstige Vermögenswerte | 319.190 | 122.736 | 196.454 |
| Geleistete Anzahlungen | 5.465 | 185 | 5.280 |
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | 324.655 | 122.921 | 201.734 |
| Gesamte Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 933.753 | 460.079 | 473.674 |
Diese übrigen Eigenkapitalinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Beteiligung CECONOMY | 184.869 | 178.767 |
| Beteiligung MGI | 9.191 | 0 |
| Übrige sonstige Beteiligungen | 906 | 806 |
| Übrige | 563 | 542 |
| Gesamt | 195.529 | 180.115 |
Mit Wirkung zum 12. Juli 2018 erwarb der freenet Konzern zu einem Preis von 277,4 Millionen Euro 9,1 Prozent der Stammaktien (32.633.555 Stück) an CECONOMY. Die Beteiligung an CECONOMY wird zum 31. Dezember 2020 mit einem Buchwert von 184,9 Millionen Euro in der Position sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Folgebilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis. Als beizulegenden Zeitwert setzt der Konzern den Kurswert am Bilanzstichtag in Höhe von 5,665 Euro (Handelsplatz Xetra) an.
Mit Vertrag vom 28. August 2020 und Vollzug am 30. September 2020 veräußerte der Konzern alle Geschäftsanteile an der freenet digital GmbH und erhielt als Gegenleistung 4.376.492 Aktien der Käuferin Media and Games Invest plc., Malta (im Folgenden auch als „MGI“ bezeichnet) im Wert (gemessen zum 30. September 2020) von 5,7 Millionen Euro. Die Beteiligung an der MGI wird zum 31. Dezember 2020 mit einem Buchwert von 9,2 Millionen Euro in der Position sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Folgebilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis. Als beizulegenden Zeitwert setzt der Konzern den Kurswert am Bilanzstichtag in Höhe von 2,10 Euro (Handelsplatz Xetra) an.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen Dritte und betreffen überwiegend Forderungen aus Gebührenumsätzen, Geräteverkäufen sowie Festnetz- und Internetdienstleistungen.
Die Summe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen nichtderivativen finanziellen Vermögenswerte beträgt abzüglich gebildeter Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2020 272.845 Tausend Euro (Vorjahr: 317.833 Tausend Euro). Wir verweisen auf unsere Ausführungen zur Textziffer 33, Informationen über Finanzinstrumente. Die wesentliche Bedeutung in dieser Klasse haben im freenet Konzern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sie bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegen Endkunden, gegen Geschäftskunden, Händler und Vertriebspartner. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Anzahlungen in Höhe von 310.048 Tausend Euro (Vorjahr: 324.655 Tausend Euro) sind zum 31. Dezember 2020 nicht finanzielle Vermögenswerte.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Segment Mobilfunk durch den Konzern selbst. Im Segment Sonstige/Holding werden die Rechnungen teilweise selbst gestellt, im Schmalbandbereich wird das Inkasso der Deutsche Telekom AG (DTAG) in Anspruch genommen.
Soweit Rechnungen gegenüber Endkunden selbst gestellt werden, werden sie ganz überwiegend sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die an die DTAG getätigten Einreichungen haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen.
Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag beträgt durch bestehende Warenkreditversicherungen 243,8 Millionen Euro (Vorjahr: 282,5 Millionen Euro). Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und den übrigen Eigenkapitalinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko den bilanzierten Buchwerten.
Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 gebildeten Wertberichtigungen entfielen auf die nachfolgend dargestellten Kategorien von Forderungen und Vermögenswerten. Auf dieser Grundlage wurden die Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte zum 31. Dezember 2020 wie folgt ermittelt:
31. Dezember 2020
Nach IFRS 9 gebildete Wertberichtigungen auf Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte
| Bilanzposition | Buchwert vor Wertberichtigung | Wertberichtigung | Buchwert nach Wertberichtigung | Erwartete Verlustquote (rechnerisch) | |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | in TEUR | in TEUR | in % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen gegen Endkunden - nicht überfällig | Forderungen L+L | 143.789 | -4.494 | 139.295 | 3,1 |
| Forderungen gegen Endkunden - seit <90 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 16.999 | -4.915 | 12.084 | 28,9 |
| Forderungen gegen Endkunden - seit zwischen 90 und 180 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 10.518 | -5.569 | 4.949 | 52,9 |
| Forderungen gegen Endkunden - seit >180 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 119.849 | -115.959 | 3.890 | 96,8 |
| Forderungen gegen Geschäftspartner | Forderungen L+L | 95.861 | -3.139 | 92.722 | 3,3 |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (Stufe 1) | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 20.332 | -427 | 19.905 | |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | |||||
| davon Leasingforderungen1 | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 69.734 | 69.734 | ||
| davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) (Stufe 1) | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 34.668 | -707 | 33.961 | |
| Sonstige Vermögenswerte | |||||
| davon Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 148.618 | -5.641 | 142.977 | 3,8 |
| davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 129.927 | -5.420 | 124.507 | 4,2 |
| davon finanzielle Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 32.349 | 32.349 |
1 Der identifizierte Wertminderungsaufwand für die Leasingforderungen war im Geschäftsjahr 2020 unwesentlich und wurde nicht erfasst.
Für die überfälligen Forderungen gegen Endkunden hat sich die rechnerische erwartete Verlustquote gegenüber dem Vorjahr erhöht, was in erster Linie auf eine Anpassung des Wertberichtigungsschemas für Mobilfunk-Endkunden zurückzuführen ist. Hier wurde dem aufgrund der fortdauernden Corona-Krise erhöhten Ausfallrisiko Rechnung getragen.
31. Dezember 2019
Nach IFRS 9 gebildete Wertberichtigungen auf Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte
| Bilanzposition | Buchwert vor Wertberichtigung | Wertberichtigung | Buchwert nach Wertberichtigung | Erwartete Verlustquote (rechnerisch) | |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | in TEUR | in TEUR | in % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen gegen Endkunden - nicht überfällig | Forderungen L+L | 157.606 | -4.945 | 152.662 | 3,1 |
| Forderungen gegen Endkunden - seit <90 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 20.702 | -5.480 | 15.222 | 26,5 |
| Forderungen gegen Endkunden - seit zwischen 90 und 180 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 14.798 | -7.542 | 7.256 | 51,0 |
| Forderungen gegen Endkunden - seit >180 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 137.943 | -123.902 | 14.041 | 89,8 |
| Forderungen gegen Geschäftspartner | Forderungen L+L | 108.346 | -3.096 | 105.250 | 2,9 |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (Stufe 1) | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 23.943 | -541 | 23.402 | |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | |||||
| davon Leasingforderungen1 | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 82.178 | 82.178 | ||
| davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) (Stufe 1) | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 29.565 | -593 | 28.972 | |
| Sonstige Vermögenswerte | |||||
| davon Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 159.943 | -6.311 | 153.632 | 3,9 |
| davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 135.178 | -6.164 | 129.014 | 4,6 |
| davon finanzielle Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 35.918 | 0 | 35.918 |
1 Der identifizierte Wertminderungsaufwand für die Leasingforderungen war im Geschäftsjahr 2019 unwesentlich und wurde nicht erfasst.
Zur Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2020 machen wir folgende Angaben:
| In TEUR | Forderungen aus L+L (vereinfachtes Modell) | Sonst. finanz. Vermögenswerte (Stufe 1) | Übrige Ford. und sonst. Vermögenswerte (Vertragsvermögenswerte) | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung per 31.12.2019 - gemäß IFRS 9 berechnet | 144.965 | 1.134 | 12.475 | 158.574 |
| (davon EWB 2.971, s. folgende Tabelle) | ||||
| Nettoveränderung der Wertberichtigungen in 2020 | -10.889 | 0 | -1.414 | -12.303 |
| Wertberichtigung per 31.12.2020 - gemäß IFRS 9 berechnet | 134.076 | 1.134 | 11.061 | 146.271 |
| (davon BWB 3.474, s. folgende Tabelle) |
Zur Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2019 machen wir folgende Angaben:
| In TEUR | Forderungen aus L+L (vereinfachtes Modell) | Sonst. finanz. Vermögenswerte (Stufe 1) | Übrige Ford. und sonst. Vermögenswerte (Vertragsvermögenswerte) | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung per 31.12.201 - gemäß IFRS 9 berechnet | ||||
| (davon EWB 3.281, s. folgende Tabelle) | 156.087 | 2.320 | 10.461 | 168.868 |
| Nettoveränderung der Wertberichtigungen in 2019 | -11.122 | -1.186 | 2.014 | -10.294 |
| Wertberichtigung per 31.12.2019 - gemäß IFRS 9 berechnet | ||||
| (davon EWB 2.971, s. folgende Tabelle) | 144.965 | 1.134 | 12.475 | 158.574 |
Wir geben folgenden Aufriss der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Anteile an der CECONOMY AG | 184.869 | 178.767 |
| Anteile an der MGI | 9.191 | 0 |
| Leasingforderungen | 55.572 | 68.254 |
| Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) | 12.772 | 11.387 |
| Übrige | 7.996 | 10.072 |
| Gesamt | 270.400 | 268.480 |
Zu Leasingforderungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.
Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk/Handy Option) | 21.189 | 17.585 |
| Leasingforderungen | 14.162 | 13.924 |
| Übrige | 13.378 | 14.678 |
| Gesamt | 48.729 | 46.187 |
Zu Leasingforderungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.
Wir geben folgenden Aufriss der langfristigen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) | 46.257 | 53.520 |
| Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk/Tarif) | 30.712 | 36.127 |
| Sonstige Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) | 29.085 | 32.462 |
| Übrige | 961 | 812 |
| Gesamt | 107.015 | 122.921 |
Die kurzfristigen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) | 96.720 | 100.112 |
| Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk/Tarif) | 93.795 | 92.887 |
| Sonstige Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) | 3.264 | 3.456 |
| Übrige | 9.254 | 5.279 |
| Gesamt | 203.033 | 201.734 |
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen gegen Endkunden aus Handy-Option (Mobilfunk) | 63.512 | 68.535 |
| Übrige | 166 | 143 |
| Gesamt | 63.678 | 68.678 |
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen gegen Netzbetreiber, Händler, Distributoren, Hardw are-Hersteller (Mobilfunk) | 73.741 | 77.670 |
| Forderungen gegen Endkunden aus Handy-Option (Mobilfunk) | 51.603 | 51.364 |
| Forderungen gegen Endkunden (Mobilfunk), ohne Handy-Option | 42.863 | 64.929 |
| Forderungen gegen Endkunden (TV und Medien sow ie Sonstige/Holding) | 2.241 | 4.351 |
| Übrige | 18.814 | 27.439 |
| Gesamt | 189.262 | 225.753 |
22. Flüssige Mittel
Die Zusammensetzung der flüssigen Mittel stellt sich wie folgt dar:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Bankguthaben, Schecks und Kassenbestand | 666.867 | 133.692 |
| Gesamt | 666.867 | 133.692 |
23. Laufende Ertragsteueransprüche
Die laufenden Ertragsteueransprüche betreffen im Wesentlichen erwartete Steuerrückzahlungen für abgelaufene Geschäftsjahre aus Körperschaft- und Gewerbesteuer.
24. Eigenkapital
Zu den folgenden Ziffern verweisen wir auch auf die Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals.
24.1. Grundkapital
Das begebene Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr 128.061 Tausend Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem kalkulatorischen Nennwert von 1,00 Euro. Das gesamte Grundkapital ist voll erbracht. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. 50.000 Stück dieser Aktien werden wie im Vorjahr von der mobilcomdebitel Logistik GmbH, Schleswig, gehalten, deren Anteile wiederum die Gesellschaft unverändert zum Vorjahr zu 100 Prozent hält. Die eigenen Anteile wurden mit ihren Anschaffungskosten von 50 Tausend Euro von der Kapitalrücklage unverändert zum Vorjahr abgesetzt.
Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 27. Mai 2020 bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 26. Mai 2025. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Wir verweisen auf Kapitel 24.3, Eigene Aktien.
In Ergänzung der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Vorstand zusätzlich Eigenkapitalderivate einsetzen, um eigene Aktien zu erwerben. Dadurch wird das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht; es wird lediglich eine weitere Handlungsalternative zum Erwerb eigener Aktien eröffnet.
24.2. Kapitalrücklage
Wesentliche Bestandteile der zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Kapitalrücklage stammen unverändert zum Vorjahr aus der Kapitalerhöhung in 2008 aufgrund des Erwerbs der debitel-Gruppe (349,8 Millionen Euro) sowie aus der in 2007 wirksam gewordenen Verschmelzung der mobilcom AG sowie der freenet.de AG auf die freenet AG und dem damit im Zusammenhang stehenden Erwerb der Minderheitenanteile an der ehemaligen freenet.de AG (134,7 Millionen Euro).
24.3. Eigene Aktien
Die freenet AG hat den am 1. September 2020 gemäß Art. 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkauf am 28. Dezember 2020 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms gekauften Aktien beläuft sich insgesamt auf 2.956.232 Stück zu einem Durchschnittspreis von 17,39 Euro. Die Anschaffungskosten betragen 51.420 TEUR. Dies entspricht 2,308 Prozent des Grundkapitals. Am Anfang des Kalenderjahres waren 128.061.016 Aktien ausstehend, durch den Erwerb eigener Aktien (2.956.232 Stück) verbleiben zum 31.12.2020 insgesamt 125.104.784 ausstehende Aktien. Die zurück erworbenen Aktien sollen zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden.
24.4. Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Das kumulierte sonstige Ergebnis setzt sich im Wesentlichen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsplänen nach IAS 19, aus Währungsumrechnungsdifferenzen aufgrund der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen sowie aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente zusammen. Für die im sonstigen Ergebnis saldierten Ertragsteuern verweisen wir auf Textziffer 18.
24.5. Konzernbilanzergebnis
Das Konzernbilanzergebnis für das Geschäftsjahr 2020 setzt sich im Wesentlichen aus den auf die Aktionäre der freenet AG entfallenden kumulierten Konzernergebnissen zusammen.
24.6. Minderheitenanteile
Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital entfallen mit 0,6 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 9,3 Millionen Euro) auf die 38,70 Prozent der Anteile (31. Dezember 2019: 41,37 Prozent), die nicht beherrschende Gesellschafter an EXARING halten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 2,67 Prozent der Anteile zu einem Kaufpreis von 3.871 TEUR erworben. Zu den Vermögenswerten und Schulden der EXARING zum 31. Dezember 2020, vor Schulden- sowie Aufwand- und Ertragskonsolidierung sowie inklusive der Effekte aus der Folgebilanzierung der Kaufpreisallokation, geben wir die folgende Auskunft:
| EXARING AG | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| In TEUR | ||
| --- | --- | --- |
| Langfristiges Vermögen | 64.841 | 72.398 |
| Kurzfristiges Vermögen | 4.705 | 8.546 |
| Summe Vermögenswerte | 69.546 | 80.944 |
| Langfristige Schulden | 18.043 | 18.490 |
| Kurzfristige Schulden | 11.405 | 10.532 |
| Summe Schulden | 29.448 | 29.022 |
| Netto-Vermögenswerte | 40.097 | 51.923 |
| davon: nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital | 559 | 9.255 |
Das Jahresergebnis der EXARING AG beträgt im Geschäftsjahr 2020 -6.735 Tausend Euro (Vorjahr: -10.098 Tausend Euro).
24.7. Genehmigtes Kapital
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 war ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018) geschaffen worden. Danach ist der Vorstand bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12,8 Millionen Euro zu erhöhen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 6 in der Einladung zur Hauptversammlung 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 war ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2020) geschaffen worden. Danach ist der Vorstand bis zum 10. Juni 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12,8 Millionen Euro zu erhöhen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 7 in der Einladung zur Hauptversammlung 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
24.8. Bedingtes Kapital
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Mai 2020 ist das Kapital der Gesellschaft um bis zu 12,8 Millionen Euro durch Ausgabe von bis zu 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht oder ein Aktienlieferungsrecht der Gesellschaft auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen.
Der Ausgabebetrag für die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien richtet sich nach den in § 4 Abs. 7 der Satzung genannten Regelungen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten oder einem Aktienlieferungsrecht Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichteten Inhaber beziehungsweise Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden oder durch die Gesellschaft ein Barausgleich erfolgt. Die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
25. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
25.1. Programm 1
Das Programm 1, welches den Mitgliedern des Vorstands im Jahr 2011 gewährt worden war, ist bereits seit 2015 durch Auszahlung beendet.
25.2. Programm 2
Am 26. Februar 2014 waren mit den damaligen Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als „Programm 2“ bezeichnet).
Es wurde, jeweils zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die das EBITDA der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 (für Herrn Vilanek) beziehungsweise das EBITDA der Geschäftsjahre 2015 bis 2019 (für Herrn Preisig und Herrn Esch) zum Zielparameter erklärt. Bei Akquisitionen, die durch die Ausgabe neuer Aktien finanziert werden, werden die Ergebnisziele am Ausgabedatum der neuen Aktien proportional zum effektiven Nettoverwässerungseffekt angepasst. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positiv- oder Negativbetrag eingebucht und in jährlichen Staffeln, je nach weiterer Wertentwicklung, bei Ausweis eines Guthabens ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.050 Tausend Euro pro Geschäftsjahr festgelegt.
Wird das jeweils festgesetzte Konzern-EBITDA für ein Geschäftsjahr erreicht, so werden 100 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Wird das für 120 Prozent Zielerreichung festgeschriebene Konzern-EBITDA erreicht, so werden 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Auch eine Überschreitung des 120 Prozent-Zielwerts führt grundsätzlich nur zur Einstellung von 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto. Bei der Feststellung der jeweiligen Zielerreichung ist der Aufsichtsrat berechtigt, außerordentliche Leistungen und Erfolge durch Ansatz eines fiktiven Konzern-EBITDA-Betrags zu honorieren. Wird durch einen solchen Ansatz der Zielerreichungsgrad von 120 Prozent rechnerisch übertroffen, so kann der Aufsichtsrat auch einen höheren Zielerreichungsgrad festsetzen, allerdings dürfen maximal 300 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt werden. Bei einer Zielerreichung zwischen dem festgeschriebenen 90 Prozent-Zielwert und 100 Prozent des festgesetzten Konzern-EBITDAs wird ein linear niedrigerer Prozentsatz des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt; wird nur der 90 Prozent-Zielwert erreicht, so wird dem virtuellen Konto für das betreffende Geschäftsjahr nichts gutgeschrieben. Bei einem unter dem 90 Prozent-Zielwert liegenden Konzern-EBITDA wird in das virtuelle Konto ein Negativbetrag von bis zu maximal 200 Prozent des Basisbetrags (bei Erreichung des 80 Prozent-Zielwerts oder weniger) eingestellt. Zum Zwecke der Einbuchung der (positiven oder negativen) Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTIP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.
Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der „Zuteilungsbetrag“ als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr.
Beginnend mit Ablauf des zweiten durch das Programm begünstigten Geschäftsjahres (für Herrn Vilanek damit beginnend im Geschäftsjahr 2016, für die Herren Preisig und Esch beginnend im Geschäftsjahr 2017), jeweils nach der Einstellung eines Positiv- oder Negativbetrags für das abgelaufene Geschäftsjahr in das virtuelle Konto, hat der Begünstigte jährlich in einem Zeitfenster von drei Monaten ab dem Tage, der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses liegt, Anspruch auf Auszahlung von 25 Prozent des Kontobestands, sofern das Konto ein Guthaben ausweist. Zu diesem Zweck wird der jeweilige Kontobestand an virtuellen Aktien wiederum auf der Grundlage des durchschnittlichen Xetra-Schlusskurses der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr in bar umgerechnet. Dabei wird die Aktienkursentwicklung nur bis zu einem Aktienkurs von 50,00 Euro (Cap) berücksichtigt. Ungeachtet dessen ist der Bruttobetrag der Auszahlung in jedem Geschäftsjahr zusätzlich wie folgt begrenzt: der maximale Bruttobetrag der Auszahlung je Geschäftsjahr entspricht der Summe von je 25 Prozent von 500 Prozent der Anzahl der virtuellen Aktien im jeweiligen Unterkonto, diese multipliziert mit dem maßgeblichen Aktienkurs, der der Ermittlung des Zuteilungsbetrags bei Einbuchung in das jeweilige Unterkonto zugrunde lag.
Bei der Umrechnung in virtuelle Aktien sind Dividendenzahlungen sowie Umstände, für die bei marktgängigen vom Aktienwert abhängigen Finanzinstrumenten Verwässerungsschutzbestimmungen zur Anwendung kommen, einzurechnen. Befindet sich das virtuelle Konto zu einem Auszahlungszeitpunkt im Minus, erhält das Vorstandsmitglied erst dann (wieder) eine Auszahlung, wenn der Negativbetrag durch das Erreichen entsprechender Zielparameter für das oder die Folgejahre wieder ausgeglichen wurde.
Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrads für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte „Graded-Vesting-Methode“, nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms, hier also ab dem 26. Februar 2014, entsteht.
Für Herrn Vilanek ist das Programm 2 durch Auszahlung in 2019 beendet worden. Für Herrn Preisig und Herrn Esch ist die Entwicklung der Bestände auf den virtuellen Konten pro Vorstand/ehemaligem Vorstand für das Programm 2 aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
| Programm 2 | Bestand virtuelle Aktien 31.12.2019 | Zuführung | Abgang durch Auszahlung | Bestand virtuelle Aktien 31.12.2020 | Rückstellung 31.12.2020 in TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Joachim Preisig | 30.691 | 0 | 30.691 | 0 | 0 |
| Stephan Esch | 64.549 | 24.169 | 0 | 88.718 | 1.656 |
| Gesamt | 95.240 | 24.169 | 30.691 | 88.718 | 1.656 |
Die für 2019 festgestellte Ist-Zielerreichung beträgt 120 Prozent. Damit wurden für Herrn Esch 200 Prozent des Basisbetrags, entsprechend 400 Tausend Euro, zur Einstellung in das virtuelle Konto herangezogen. Nach der Billigung des Konzernabschlusses 2019 erfolgte die Umrechnung in virtuelle Aktien für das Geschäftsjahr 2019 zu einem durchschnittlichen Aktienkurs von 16,55 Euro, sodass für Herrn Esch 24.169 virtuelle Aktien in das virtuelle Konto eingestellt wurden.
Mit Herrn Preisig war in 2018 ein Aufhebungsvertrag geschlossen worden, nachdem die Vorstandstätigkeit von Herrn Preisig zum 31. Dezember 2018 endete. Der Aufhebungsvertrag beinhaltet, dass Herrn Preisig für das Geschäftsjahr 2019 keine virtuellen Aktien mehr zugeteilt wurden. Zur Kompensation eventueller Nachteile hieraus erhielt Herr Preisig eine im Jahr 2019 gezahlte Abfindung in Höhe von 80 Tausend Euro. In 2020 endete das Programm 2 für Herrn Preisig durch Auszahlung seiner 30.691 virtuellen Aktien zu einem Betrag von 559 Tausend Euro.
Es resultiert aus dem Programm 2 im Geschäftsjahr 2020 eine Reduzierung des Personalaufwands in Höhe von 333 Tausend Euro, durch eine Verringerung der Rückstellung von 2.548 Tausend Euro (zum 31. Dezember 2019) auf 1.656 Tausend Euro zum 31. Dezember 2020 sowie durch Auszahlungen aus dem Programm 2 in 2020 in Höhe von 559 Tausend Euro (an Herrn Preisig).
25.3. Programm 3
Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrags (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als „Programm 3“ bezeichnet).
Es wurde, wiederum zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre (betrifft Herrn Vilanek und Herrn Esch) beziehungsweise auf drei Jahre und sieben Monate (betrifft Herrn von Platen sowie Herrn Fromme) beziehungsweise auf drei Jahre (betrifft Herrn Arnold) ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die die Zielerreichung aus der jeweiligen jährlichen variablen Vergütung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (für Herrn Vilanek), der Geschäftsjahre 2020 bis 2024 (für Herrn Esch), der Geschäftsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (für Herrn von Platen und Herrn Fromme) sowie der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (für Herrn Arnold) zum Zielparameter erklärt. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positivbetrag eingebucht und nach den im Text unten beschriebenen Auszahlungsbedingungen, je nach weiterer Wertentwicklung, ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.650 Tausend Euro (davon 650 Tausend Euro für Herrn Vilanek sowie jeweils 250 Tausend Euro für die Herren Esch, von Platen, Fromme und Arnold) pro vollem Geschäftsjahr festgelegt.
Beträgt der Zielerreichungsgrad der jährlichen variablen Zielvereinbarung für ein Geschäftsjahr 100 Prozent, so werden 100 Prozent (als Basisbetragsmultiplikator) des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Maximal (bei einem Zielerreichungsgrad von 125 Prozent oder mehr) werden 150 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Bei einem Zielerreichungsgrad von weniger als 70 Prozent werden für das betreffende Geschäftsjahr keine virtuellen Aktien eingestellt. Bei einer Zielerreichung zwischen 70 und 125 Prozent erfolgt eine entsprechende lineare Interpolation. Zum Zwecke der Einbuchung der Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTIP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.
Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der „Zuteilungsbetrag“ als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten des jeweiligen Zielzeitraums.
Für das jeweils letzte von diesem LTIP-Programm erfasste Geschäftsjahr werden ungeachtet des vorstehend ermittelten Zielerreichungsgrads virtuelle Aktien nur dann eingebucht, wenn ein festgelegtes Konzern-EBT-Ziel (betrifft für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch das im Geschäftsjahr 2022 erzielte Konzern-EBT, also das Konzernergebnis vor Steuern; für Herrn Esch betrifft es das Konzern-EBT 2023) mehr als zu 90 Prozent erreicht wurde. Dabei wird die konkrete Anzahl der für dieses jeweils letzte begünstigte Geschäftsjahr einzubuchenden virtuellen Aktien wie folgt ermittelt: Wurde das EBT-Ziel punktgenau erreicht, so bleibt es bei der vorstehend beschriebenen Ermittlungsmethodik. Wird das EBT-Ziel über- oder unterschritten, wird die Anzahl der einzubuchenden virtuellen Aktien wie folgt erhöht beziehungsweise verringert: Bei Erreichen von 105 Prozent oder mehr des EBT-Ziels wir die vorstehend ermittelte Einbuchungszahl verdoppelt. Bei Erreichen von 90 Prozent oder weniger des EBT-Ziels wird die Einbuchungszahl auf 0 verringert. Zwischen den genannten EBT-Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert.
Ein Anspruch auf Auszahlungen aus dem LTIP-Konto entsteht, wenn und soweit das EBT-Ziel erreicht ist. Der hierfür maßgebliche Vergleichswert ist für alle vom Programm 3 begünstigten Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022 sowie für Herrn Esch das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023. Wird das Konzern-EBT-Ziel punktgenau erreicht, bleibt es bei der vorstehend beschriebenen Anzahl der virtuellen Aktien. Wird das EBT-Ziel über- oder unterschritten, wird die Anzahl der virtuellen Aktien maximal verdoppelt (Zielerreichung von 105 Prozent oder mehr) oder im schlechtesten Falle auf 0 gesetzt (Zielerreichung von 90 Prozent oder weniger). Zwischen den genannten EBT-Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert. Das Vorstandsmitglied kann die Auszahlung des sich ergebenden Auszahlungsbetrags jeweils frühestens mit Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels (für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch Anfang 2023; für Herrn Esch Anfang 2024) verlangen, jedoch nicht vor Ablauf der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl.
Zur Haltefrist: Die jeweilige Einbuchungszahl muss grundsätzlich drei Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Einbuchungszahl der virtuellen Aktien in das LTIP-Konto erfolgt ist, vom Vorstandsmitglied gehalten werden; wird der Dienstvertrag nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit nicht verlängert, endet die Haltefrist abweichend hiervon spätestens 18 Monate nach dem vorletzten Zielzeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit - also sechs Monate nach dem Ende der Vertragslaufzeit.
Zur Ausübungsfrist: Das Vorstandsmitglied ist nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist, jedoch nicht vor Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels, binnen einer Frist von zwei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist berechtigt, die Auszahlung des Auszahlungsbetrags zu verlangen. Die Auszahlung kann dabei auch in Teilbeträgen verlangt werden. Soweit eine Auszahlung nicht oder nicht fristgerecht verlangt wird, verfallen die betreffenden virtuellen Aktien.
Der jeweils maximal auszahlbare Betrag entspricht der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Zahl der auszahlbaren virtuellen Aktien, multipliziert mit dem Auszahlungsfaktor, zuzüglich des Dividendenbetrags. Der Auszahlungsfaktor ist dabei der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten vor dem Tag des Auszahlungsverlangens. Der Auszahlungsfaktor ist ungeachtet der Börsenkursentwicklung in jedem Fall auf den Betrag von 50 Euro begrenzt (Cap). Der Dividendenbetrag ist dabei die Summe der Beträge der jeweiligen Bruttodividende je Aktie, die im Zeitraum zwischen dem Beginn der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl und dem Tag des Auszahlungsverlangens ausgeschüttet wurde, multipliziert mit der Anzahl der auszahlbaren virtuellen Aktien. Bei dieser Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von 20 Euro je auszahlbarer virtueller Aktie jedoch nicht überschritten werden (Dividendencap). Für das letzte planmäßige Geschäftsjahr unter dem Dienstvertrag, für das virtuelle Aktien nur bei Erreichung des EBT- Ziels eingebucht werden, hat das Vorstandsmitglied nur dann einen Anspruch auf Auszahlungen aus dem LTIP-Konto, wenn und soweit das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023 das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022 um mindestens 1,5 Prozent übersteigt (für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch) beziehungsweise wenn und soweit das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2024 das Konzern- EBT des Geschäftsjahres 2023 um mindestens 1,5 Prozent übersteigt (für Herrn Esch).
Es gelten die marktüblichen Regelungen des Verwässerungsschutzes, d. h. für Fälle, wie z.B. jene eines Aktiensplits, der Zusammenlegung von Aktien oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe neuer Aktien wird die jeweilige Anzahl der virtuellen Aktien im LTIP-Konto entsprechend angepasst.
Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrads für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte „Graded-Vesting-Methode“, nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms entsteht.
Zum 31. Dezember 2020 sind im Programm 3 insgesamt 116.470 virtuellen Aktien auf den virtuellen Konten der Berechtigten eingebucht - davon 44.479 für Herrn Vilanek, 17.107 für Herrn Arnold, 27.442 für Herrn von Platen sowie 27.442 für Herrn Fromme. Aufgrund der vorgenannten Ausübungsbedingungen (EBT-Ziel) sind diese virtuellen Aktien sämtlich verfallbar.
Der in 2020 erfasste Personalaufwand in Höhe von 1.808 Tausend Euro (Vorjahr: 1.933 Tausend Euro) entfällt zu 783 Tausend Euro auf Herrn Vilanek, zu 329 Tausend Euro auf Herrn Arnold, zu 188 Tausend Euro auf Herrn von Platen, zu 188 Tausend Euro auf Herrn Fromme sowie zu 320 Tausend Euro auf Herrn Esch.
Die zum 31. Dezember 2020 gebildete Rückstellung in Höhe von 4.729 Tausend Euro (31. Dezember 2019: 2.921 Tausend Euro) entfällt zu 2.088 Tausend Euro (Vorjahr: 1.305 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, zu 748 Tausend Euro (Vorjahr: 419 Tausend Euro) auf Herrn Arnold, zu 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) auf Herrn von Platen, zu 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) auf Herrn Fromme sowie zu 547 Tausend Euro (Vorjahr: 227 Tausend Euro) auf Herrn Esch.
25.4. Sonstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Im Konzern existierten im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei weitere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
In dem Programm für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene wurden, ausgehend von einem Bestand an virtuellen Aktien von 15.477 zum 31. Dezember 2019, im Geschäftsjahr 2020 alle 15.477 virtuellen Aktien durch Auszahlung ausgeübt. Die im Jahr 2020 vorgenommen Auszahlungen betrugen 562 Tausend Euro. Damit resultiert aus diesem Programm, bei einer Verringerung der Rückstellung von 501 Tausend Euro (31. Dezember 2019) auf 0 für 2020 ein Personalaufwand in Höhe von 61 Tausend Euro.
Daneben existiert im Konzern ein weiteres Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das zum 31. Dezember 2020 mit einem Rückstellungsbetrag in Höhe von 1.679 Tausend Euro (Vorjahr: 2.006 Tausend Euro) angesetzt ist. Im Rahmen des Programms wurden den Mitarbeitern virtuelle Unternehmensanteile gewährt, die in verschiedenen Tranchen bis 2023 verdient werden. Teilweise bis zum Abschluss des Programms sowie nach dem Abschluss des Programms im Jahr 2023 werden die virtuellen Unternehmensanteile in Abhängigkeit des anteiligen Unternehmenswertes der ausgebenden Gesellschaft ausgezahlt.
26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten setzen sich folgendermaßen zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 379.323 | 0 | 379.323 |
| Sonstige nicht-derivativ finanzielle Verbindlichkeiten | 100.379 | 36.941 | 63.438 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 479.702 | 36.941 | 442.761 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 30.008 | 7.595 | 22.413 |
| Erhaltene Anzahlungen | 483.629 | 101.195 | 382.434 |
| Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten | 513.637 | 108.790 | 404.847 |
| Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige | |||
| Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 993.339 | 145.731 | 847.608 |
| In TEUR | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 465.230 | 0 | 465.230 |
| Sonstige nicht-derivativ finanzielle Verbindlichkeiten | 95.594 | 31.048 | 64.546 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 560.824 | 31.048 | 529.776 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 28.376 | 6.433 | 21.943 |
| Erhaltene Anzahlungen | 481.177 | 100.945 | 380.232 |
| Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten | 509.553 | 107.378 | 402.175 |
| Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige | |||
| Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.070.377 | 138.426 | 931.951 |
Zum 31. Dezember 2020 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, vergleiche hierzu Textziffer 34, Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Die Verbindlichkeiten sind zu 847.608 Tausend Euro (Vorjahr: 931.951 Tausend Euro) innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig. Verbindlichkeiten im Betrag von 145.456 Tausend Euro (Vorjahr: 137.738 Tausend Euro) haben eine Fälligkeit, die zwischen einem Jahr und fünf Jahren liegt; in Höhe von 275 Tausend Euro (Vorjahr: 688 Tausend Euro) werden die Verbindlichkeiten nach über fünf Jahren fällig.
Der Teil der Verbindlichkeiten, der unter den Finanziellen Verbindlichkeiten zusammengefasst wird, ist mit 442.761 Tausend Euro (Vorjahr: 529.776 Tausend Euro) innerhalb eines Jahres, mit 36.797 Tausend Euro (Vorjahr: 30.693 Tausend Euro) zwischen einem und fünf Jahren sowie zu 144 Tausend Euro (Vorjahr: 355 Tausend Euro) nach mehr als fünf Jahren nach dem Bilanzstichtag fällig.
Wir geben folgenden Aufriss der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern, Händlern, Distributoren, Hardware-Herstellern (Mobilfunk) | 235.074 | 297.105 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Vertriebspartnern aus Verträgen mit Kunden | 62.080 | 73.669 |
| Verpflichtungen aus Vertriebsrechten | 29.563 | 29.750 |
| Übrige | 52.606 | 64.706 |
| Gesamt | 379.323 | 465.230 |
Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 35.221 | 39.041 |
| Personalverpflichtungen | 17.742 | 14.106 |
| Übrige | 10.475 | 11.399 |
| Gesamt | 63.438 | 64.546 |
Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Vertriebspartnern aus Verträgen mit Kunden | 16.782 | 21.436 |
| Optionsverbindlichkeiten | 10.866 | 0 |
| Verpflichtungen aus Earn-Out | 7.912 | 7.173 |
| Übrige | 1.381 | 2.439 |
| Gesamt | 36.941 | 31.048 |
Die kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Passive Rechnungsabgrenzung der von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Provisionen | 318.366 | 322.057 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen aus Kundenguthaben Mobilfunk | 36.180 | 36.095 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden | 15.771 | 16.280 |
| Übrige | 34.530 | 27.743 |
| Gesamt | 404.847 | 402.175 |
Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Passive Rechnungsabgrenzung der von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Provisionen | 100.656 | 100.945 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden | 7.595 | 6.433 |
| Übrige | 539 | 0 |
| Gesamt | 108.790 | 107.378 |
27. Laufende Ertragsteuerschulden
In den laufenden Ertragsteuerschulden sind im Wesentlichen erwartete Steuernachzahlungen für abgelaufene Geschäftsjahre aus Körperschaft- und Gewerbesteuer enthalten.
28. Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten
Die Finanzschulden strukturieren sich wie folgt:
| In Mio. Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen | 734,8 | 819,1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,0 | 608.9 |
| 734,8 | 1.428,0 | |
| Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen | 205,9 | 264,5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,1 | 1,1 |
| 206,0 | 265,6 | |
| Gesamt | 940,8 | 1.693,6 |
Im November 2020 konnte die freenet AG ein Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 345,0 Millionen Euro erfolgreich platzieren. Das endfällige Finanzierungsinstrument besteht aus drei Tranchen mit einer dreieinhalbjährigen (166,5 Millionen Euro), einer fünfjährigen (168,5 Millionen Euro) und einer sechsjährigen Laufzeit (10,0 Millionen Euro) und wird mit einer durchschnittlichen Marge (zzgl. 6-Monats-EURIBOR) in Höhe von 1,6 Prozent verzinst. Zur Auszahlung des Schuldscheindarlehens kam es im September 2020 (über 64,5 Millionen Euro) und November 2020 (über 280,5 Millionen Euro).
Die freenet AG hat im November 2020 das zur Finanzierung ihres im Jahr 2016 erworbenen Aktienpakets an der Sunrise abgeschlossene syndizierte Bankdarlehen in Höhe von 610,0 Millionen Euro getilgt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2015 und Herbst 2016 im Nominalbetrag von insgesamt 258,5 Millionen Euro planmäßig getilgt. Darüber hinaus wurde das Schuldscheindarlehen aus dem Frühjahr 2016 in Höhe von nominal 228,0 Millionen Euro vorzeitig zurückgezahlt.
Zum 31. Dezember 2020 betragen die Nettofinanzschulden 740,6 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 2.031,1 Millionen Euro).
Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns gliedern sich wie folgt auf die entsprechenden Leasingkategorien:
| In Mio. Euro | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristig | ||
| Standortmieten | 267,3 | 290,4 |
| Shops/Stores | 87,9 | 92,4 |
| Standortmitbenutzung | 74,0 | 73,6 |
| Netzinfrastruktur | 15,1 | 6,6 |
| Kraftfahrzeuge | 4,4 | 3,0 |
| Sonstiges | 2,8 | 7,3 |
| 451,5 | 473,3 | |
| Kurzfristig | ||
| Standortmieten | 41,2 | 38,9 |
| Shops/Stores | 19,8 | 19,7 |
| Standortmitbenutzung | 11,5 | 10,0 |
| Kraftfahrzeuge | 4,1 | 4,1 |
| Netzinfrastruktur | 4,0 | 1,9 |
| Sonstiges | 4,6 | 5,4 |
| 85,2 | 80,0 | |
| Gesamt | 536,7 | 553,3 |
Weiterführende Angaben im Zusammenhang mit IFRS 16 werden unter Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse, dargestellt.
29. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Die Versorgungsverpflichtungen beruhen auf Leistungs- und Beitragszusagen. Als Versorgungsleistung ist jeweils die Zahlung einer lebenslangen Altersrente nach Vollendung des 60. beziehungsweise 65. Lebensjahres sowie eine Hinterbliebenenleistung vorgesehen. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt teilweise durch eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Alle Pensionszusagen werden grundsätzlich nach der Gehaltshöhe und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit festgelegt. Die Vorstandszusagen sind vollständig fondsfinanziert. Diese sind besichert durch rückgedeckte Unterstützungskasse sowie einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 17.544 Tausend Euro (Vorjahr: 14.851 Tausend Euro).
Der Rückstellungsbetrag in der Konzernbilanz ermittelt sich wie folgt:
| Angaben in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen | 32.568 | 28.795 |
| Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | 88.484 | 84.843 |
| Barwert der Verpflichtungen | 121.052 | 113.638 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -17.544 | -14.851 |
| Bilanzierte Rückstellung | 103.508 | 98.787 |
Eine Erfüllung dieser Verpflichtungen wird langfristig erwartet. Die Entwicklung des Barwerts der fondsfinanzierten und nichtfondsfinanzierten Verpflichtungen geht aus der folgenden Tabelle hervor:
| Angaben in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 113.638 | 101.560 |
| --- | --- | --- |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2.121 | 1.841 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 222 |
| Bruttozinsaufwand | 1.543 | 2.092 |
| Beiträge durch Arbeitnehmer | 2 | 9 |
| Abgeltung von Pensionsverpflichtungen | -17 | -27 |
| Versicherungsmathematische Verluste/Gewinne (-) | ||
| davon aufgrund von erfahrungsbedingten Änderungen | 35 | -1226 |
| davon aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter | 6.281 | 12.819 |
| Zwischensumme versicherungsmathematische Verluste/Gewinne (-) | 6.316 | 11.593 |
| Geleistete Zahlungen | -2.551 | -3.652 |
| Stand 31.12. | 121.052 | 113.638 |
Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2020 für das freenet Programm 24,2 (Vorjahr: 24,8 Jahre), für die debitel-Programme 17,5 Jahre (Vorjahr: 17,7 Jahre) sowie für die Programme der Media Broadcast Gruppe 10,1 Jahre (Vorjahr: 10,2 Jahre).
Folgende Beträge wurden für die laufende Berichtsperiode und die vorangegangenen Berichtsperioden für die leistungsorientierten Pläne angesetzt:
| Angaben in Tsd. € | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtung | 32.568 | 28.795 | 22.715 | 21.266 | 21.026 |
| Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtung | 88.484 | 84.843 | 78.845 | 78.069 | 79.541 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -17.544 | -14.851 | -12.387 | -11.426 | -7.929 |
| Fehlbetrag des Plans | 103.508 | 98.787 | 89.173 | 87.909 | 92.638 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen der Schulden des Plans | 35 | -1.226 | 667 | -320 | 45 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen der Vermögenswerte des Plans | 285 | 53 | -766 | -67 | -112 |
Das Planvermögen besteht aus mehreren von der hierfür eingerichteten Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 17.544 Tausend Euro (Vorjahr: 14.851 Tausend Euro). Die Rückdeckungsversicherungen legen das Planvermögen in Aktienfondsanteilen beziehungsweise Aktien an, die auf einem aktiven Markt notieren. Für die Rückdeckungsversicherungen besteht kein aktiver Markt. Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts wird aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
| Angaben in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 14.851 | 12.387 |
| Verzinsung des Planvermögens (über GuV, mit Zins gemäß IAS 19) | 233 | 366 |
| Differenz zwischen erwartetem und tatsächlichem Ertrag aus Planvermögen (über das sonstige Ergebnis erfasst) | 285 | 53 |
| Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen | 2.175 | 2.045 |
| Stand 31.12. | 17.544 | 14.851 |
Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen betragen 518 Tausend Euro (Vorjahr: 419 Tausend Euro) und berechnen sich als Summe der rechnerischen Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus dem Planvermögen und den versicherungsmathematischen Gewinnen beziehungsweise Verlusten.
Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet die freenet Einzahlungen in das Planvermögen in Höhe von 2.173 Tausend Euro sowie Auszahlungen für Renten in Höhe von 2.869 Tausend Euro. Im Vorjahr 2019 hatte die freenet für das Geschäftsjahr 2020 Einzahlungen in das Planvermögen in Höhe von 1.626 Tausend Euro sowie Auszahlungen für Renten in Höhe von 2.806 Tausend Euro erwartet.
Die als Rückstellung in der Bilanz erfassten Beträge haben sich wie folgt entwickelt:
| Angaben in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 98.787 | 89.173 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2.121 | 1.841 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 222 |
| Nettozinsaufwand | 1.310 | 1.725 |
| Gewinne aus Abgeltung von Pensionsverpflichtungen | -17 | -4 |
| Zwischensumme in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasster Aufwand | 3.414 | 3.784 |
| Umbewertungen | ||
| Erfahrungsbedingte Gewinne (-) / Verluste (+) | 29 | -1.226 |
| Gewinne (-) / Verluste (+) aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter | 6.287 | 12.819 |
| Erträge (-) / Aufwendungen (+) aus Planvermögen, die nicht bereits im Zinsergebnis enthalten sind | -285 | -53 |
| Zwischensumme Umbewertungen, über das sonstige Ergebnis erfasst | 6.031 | 11.539 |
| Geleistete Zahlungen | -2.551 | -3.673 |
| Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen | -2.175 | -2.045 |
| Beiträge durch Arbeitnehmer | 2 | 9 |
| Stand 31.12. | 103.508 | 98.787 |
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz (Programme freenet, debitel) | 1,17 | 1,49 |
| Abzinsungssatz (Programme Media Broadcast Gruppe) | 0,70 | 1,01 |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen (Programm debitel) | 1,75 | 1,75 |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen (Programme Media Broadcast Gruppe) | 2,25 | 2,25 |
| Zukünftige Rentensteigerungen (Programm debitel) | 1,75 | 1,75 |
| Zukünftige Rentensteigerungen (Programm freenet) | 1,75 | 1,75 |
| Zukünftige Rentensteigerungen (Programme Media Broadcast Gruppe) | 1,70 | 1,70 |
Als biometrische Grundlagen wurden wie im Vorjahr die Richttafeln RT 2018G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Die Sensitivitäten des Barwerts der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen wurden auf Basis der versicherungsmathematischen Gutachten berechnet. Hierzu machen wir die folgenden Angaben.
| 31.12.2020 | Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen | |
|---|---|---|
| Angaben in TEUR | Anstieg | Rückgang |
| --- | --- | --- |
| Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte | 18.134 | |
| Verringerung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte | 23.604 | |
| Erhöhung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte | 259 | |
| Verringerung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte | 5 | |
| Erhöhung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte | 2.202 | |
| Verringerung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte | 2.082 | |
| Lebenserwartung: Altersverschiebung + 2 Jahre | 6.696 |
| 31.12.2019 | Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen | |
|---|---|---|
| Angaben in TEUR | Anstieg | Rückgang |
| --- | --- | --- |
| Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte | 17.033 | |
| Verringerung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte | 22.167 | |
| Erhöhung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte | 255 | |
| Verringerung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte | 13 | |
| Erhöhung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte | 1.940 | |
| Verringerung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte | 1.839 | |
| Lebenserwartung: Altersverschiebung + 2 Jahre | 6.077 |
Die Berechnung der Sensitivitäten erfolgte auf Basis desselben Bestands und mit demselben Bewertungsverfahren, wie die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs zum 31. Dezember 2020. Dabei wurde jeweils ein Parameter variiert, und die übrigen Parameter konstant gelassen. Etwaige in der Praxis vorkommende Interdependenzen zwischen einzelnen Parametern blieben unberücksichtigt.
30. Andere Rückstellungen
Eine Aufgliederung über die Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen ergibt sich aus folgender Übersicht:
| Angaben in TEUR | 1.1.2020 | Verbrauch | Auflösung |
|---|---|---|---|
| Sonstige | |||
| Drohende Verluste | 230 | 76 | 0 |
| Rechtsstreitigkeiten | 1.247 | 43 | 25 |
| Rückbauverpflichtungen | 41.800 | 370 | 1.030 |
| Aufbewahrungskosten | 398 | 0 | 2 |
| Lizenzkosten | 3.572 | 133 | 3.439 |
| Übrige | 313 | 120 | 19 |
| 47.560 | 742 | 4.515 | |
| Personal | |||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramme | 7.976 | 1.718 | 89 |
| Jubiläen | 1.434 | 181 | 511 |
| Restrukturierungen | 173 | 0 | 173 |
| Übrige | 803 | 700 | 0 |
| 10.386 | 2.599 | 773 | |
| Gesamt | 57.946 | 3.341 | 5.288 |
| Angaben in TEUR | Aufzinsung | Zuführung | Abgänge Entkonsolidierung |
|---|---|---|---|
| Sonstige | |||
| Drohende Verluste | 0 | 175 | 0 |
| Rechtsstreitigkeiten | 0 | 14.971 | 0 |
| Rückbauverpflichtungen | -516 | 2.171 | 0 |
| Aufbewahrungskosten | 0 | 0 | 17 |
| Lizenzkosten | 0 | 0 | 0 |
| Übrige | 0 | 2.230 | 0 |
| -516 | 19.547 | 17 | |
| Personal | |||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramme | 0 | 2.000 | 0 |
| Jubiläen | 0 | 939 | 0 |
| Restrukturierungen | 0 | 0 | 0 |
| Übrige | 0 | 7 | 0 |
| 0 | 2.946 | 0 | |
| Gesamt | -516 | 22.493 | 17 |
| Angaben in TEUR | 31.12.2020 | langfristig | kurzfristig |
|---|---|---|---|
| Sonstige | |||
| Drohende Verluste | 329 | 75 | 254 |
| Rechtsstreitigkeiten | 16.150 | 0 | 16.150 ) |
| Rückbauverpflichtungen | 42.055 | 35.368 | 6.687 |
| Aufbewahrungskosten | 379 | 379 | 0 |
| Lizenzkosten | 0 | 0 | 0 |
| Übrige | 2.404 | 0 | 2.404 |
| 61.317 | 35.822 | 25.495 | |
| Personal | |||
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramme | 8.169 | 6.408 | 1.76 |
| Jubiläen | 1.681 | 1.46 | 220 |
| Restrukturierungen | 0 | 0 | 0 |
| Übrige | 110 | 27 | 83 |
| 9.960 | 7.896 | 2.064 | |
| Gesamt | 71.277 | 43.718 | 27.559 |
Bei den Rückstellungen für drohende Verluste handelt es sich u.a. um erwartete Verluste aus negativ-margigen Tarifen sowie erwartete Leerstandkosten für angemietete Ladenflächen. Für 2021 wird ein Vermögensabfluss in Höhe von 254 Tausend Euro erwartet.
Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten betreffen die voraussichtlichen Kosten aus diversen Klagen gegen Konzerngesellschaften sowie aus sonstigen offenen Streitfragen mit Dritten. Hiervon ist der wesentliche Teil auf Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Handelspartnern und Kunden sowie schutzrechtliche Sachverhalte zurückzuführen. Der Konzern rechnet mit einem kompletten Vermögensabfluss im Jahr 2021. Um die Rechts- und Verhandlungspositionen nicht vorzeitig bekanntzugeben und somit zu gefährden, wird auf weitere Ausführungen hierzu verzichtet.
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen besteht durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe zum größten Teil aus Verpflichtungen zum Rückbau von Funkinfrastruktur an zahlreichen Standorten. Der Vermögensabfluss wird nach dem voraussichtlichen Auslaufen der zugrunde liegenden Mietverträge zu 5.440 Tausend Euro im Jahr 2021 sowie zu 31.312 Tausend Euro in den Jahren 2022 bis 2030 erwartet. Es bestehen weitere Verpflichtungen zum Rückbau von Mietereinbauten an diversen Technik- und Verwaltungsstandorten des Konzerns. Der Vermögensabfluss wird nach dem voraussichtlichen Auslaufen der zugrunde liegenden Mietverträge zu 1.247 Tausend Euro im Jahr 2021 sowie zu 4.056 Tausend Euro in den Jahren 2022 bis 2029 erwartet.
Nähere Ausführungen zur Bildung der Rückstellungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind unter Textziffer 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, dokumentiert.
Es wurden Jubiläumsrückstellungen gebildet, bei denen ein Vermögensabfluss für das Jahr 2021 zu 220 Tausend Euro und für die Jahre 2022 bis 2040 zu 1.461 Tausend Euro erwartet wird. Bei der Berechnung der Jubiläumsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 0,53 Prozent und eine durchschnittliche Laufzeit vom Bilanzstichtag bis zur Auszahlung von sieben Jahren zugrunde gelegt.
Durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe wurden auch Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitskonten übernommen. Diese Verpflichtungen werden zu jedem Bilanzstichtag mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens verrechnet. Zum 31. Dezember 2020 betragen die Rückstellungen vor Saldierung für Langzeitarbeitskonten 4.546 Tausend Euro (Vorjahr: 5.201 Tausend Euro) und für Altersteilzeit 412 Tausend Euro (Vorjahr: 1.068 Tausend Euro).
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Langzeitarbeitskonten | ||
| Verpflichtung zum 1.1. | 5.201 | 5.575 |
| Auszahlungen von Langzeitkonten | -839 | -1.000 |
| Personalaufwand | 79 | 341 |
| Zinsaufwand | 105 | 285 |
| Verpflichtung zum 31.12. vor Saldierung | 4.546 | 5.201 |
| Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. | 6.225 | 6.149 |
| Auszahlungen aus dem Planvermögen | 0 | -500 |
| Verlust aus dem Planvermögen | 208 | 576 |
| Planvermögen zum 31.12. | 6.433 | 6.225 |
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Altersteilzeit | ||
| Verpflichtung zum 1.1. | 1.068 | 2.076 |
| Auszahlungen von Altersteilzeitkonten | -661 | -1.012 |
| Personalaufwand | 4 | -1 |
| Zinsaufwand | 1 | 5 |
| Verpflichtung zum 31.12. vor Saldierung | 412 | 1.068 |
| Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. | 1.040 | 1.744 |
| Auszahlungen aus dem Planvermögen | 0 | -700 |
| Verlust aus dem Planvermögen | -6 | -4 |
| Planvermögen zum 31.12. | 1.034 | 1.040 |
Der verbleibende Rückstellungsbetrag in Höhe von 110 Tausend Euro (Vorjahr: 285 Tausend Euro) für nicht saldierbare Aufstockungsverpflichtungen für Altersteilzeit wird im Rückstellungsspiegel unter „Übrige“ unter „Personal“ ausgewiesen.
31. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungsverhältnisse und Kreditsicherheiten
Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen unkündbare Wartungs-, Support- und sonstige Verpflichtungen sowie Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen in folgender Höhe:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Wartungs-, Support- und sonstige Verpflichtungen | ||
| Innerhalb eines Jahres fällig | 33.563 | 35.520 |
| Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 51.256 | 74.460 |
| Fälligkeit länger als fünf Jahre | 0 | 25 |
| 84.819 | 110.005 | |
| Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen | ||
| betreffend Sachanlagen | 6.124 | 754 |
| betreffend Vorräte, Aufwand und Dienstleistungen | 125.409 | 80.043 |
| 131.533 | 80.797 | |
| Gesamt | 216.352 | 190.802 |
Bei den Verpflichtungen aus Wartungs-, Support- und sonstigen Verträgen handelt es sich wie im Jahr 2019 im Wesentlichen um Verträge für die Wartung von IT-Hardware und Datenbanken, Gebäudetechnik, der Netzinfrastruktur und über die Auslagerung der Geschäftsprozesse im Kundenservice.
Die Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen betragen zum Geschäftsjahresende 131.533 Tausend Euro (Vorjahr: 80.797 Tausend Euro). Davon sind 6.124 Tausend Euro (Vorjahr: 754 Tausend Euro) auf die Beschaffung von Anlagevermögen zurückzuführen. Es gibt weitere Abnahmeverpflichtungen in Höhe von 125.409 Tausend Euro (Vorjahr: 80.043 Tausend Euro). Hier handelt es sich vorwiegend um Verpflichtungen aus dem Bezug von Strom für die Produktion an den verschiedenen Miet-Standorten als auch Breitbandverbindungen im Rahmen von Mediennetze (Audio- und Videoübertragungen).
Weitere Haftungsverhältnisse bestehen aus Patronatserklärungen und Mietbürgschaften und betragen zum Bilanzstichtag 40.748 Tausend Euro (Vorjahr: 37.174 Tausend Euro). Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Patronatserklärungen und Mietbürgschaften gerechnet, weil erwartet wird, dass die entsprechenden Rechnungen vertragsgemäß gezahlt beziehungsweise die entsprechenden Mietzahlungen regelmäßig geleistet werden.
32. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung
In der Konzernkapitalflussrechnung werden die Angaben jeweils für den Gesamtkonzern (weitergeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche) gemacht.
Der Finanzmittelfonds besteht aus Bankguthaben, Kassenbestand, Schecks, und kurzfristigen, jederzeit liquidierbaren Geldmarktpapieren sowie kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, jeweils mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Im Finanzmittelfonds sind wie im Vorjahr keine liquiden Mittel aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten.
Die Zahlungsströme werden unterteilt nach der laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Für die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wurde die indirekte Darstellungsmethode gewählt.
Die Position „Zunahme des Net Working Capitals, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar“ enthält die Veränderung der Bilanzpositionen „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte“, „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“, „Vorräte“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, „Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“, „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“, „Andere Rückstellungen“ sowie die Veränderung sonstiger Aktiva und Passiva, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar.
Die alternative Leistungskennzahl „Free Cashflow“ weist aus, in welcher Höhe liquide Mittel erwirtschaftet wurden, die u.a. zur Ausschüttung von Dividenden oder zur Tilgung von Finanzschulden verwendet werden können. Dementsprechend werden „Gezahlte Zinsen“, „Erhaltene Zinsen“, „Einzahlungen aus der Tilgung von finanziellen Vermögenswerten aus Leasing“ in den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie die „Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten“ (als Teil des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit) in die Berechnung des Free Cashflows einbezogen.
32.1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Gegenüber der Vergleichsperiode verringerte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um 7,2 Millionen Euro auf 357,1 Millionen Euro. Das EBITDA ist gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Millionen Euro gesunken bei gleichzeitigem Anstieg des Konzernergebnisses aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich Sunrise um 356,2 Millionen Euro. Neben der Bereinigung der nicht zahlungswirksamen Gewinne aus dem Verkauf der Sunrise Anteile in Höhe von 351,0 Millionen Euro wirkten sich die im Zusammenhang mit diesem Verkauf entstandenen Auszahlungen für Transaktionskosten in Höhe von 10,6 Millionen Euro sowie die um 3,4 Millionen Euro erhöhte Zunahme des Net Working Capitals (Nettoumlaufvermögen) belastend auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus. Entlastend wirkten hingegen im Vergleich zum Vorjahr hauptsächlich die gestiegene Dividendenausschüttung der Sunrise in der ersten Jahreshälfte (2020: 46,0 Millionen Euro; Vorjahr: 41,5 Millionen Euro) sowie die um 2,5 Millionen Euro geringeren Steuerzahlungen (2020: 28,0 Millionen Euro; Vorjahr: 30,6 Millionen Euro).
32.2. Cashflow aus Investitionstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2020 entwickelte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -38,8 Millionen Euro auf 1.074,2 Millionen Euro. Dafür waren in erster Linie die erfolgten Einzahlungen aus dem Verkauf der Anteile an der Sunrise in Höhe von 1.125,2 Millionen Euro verantwortlich. An dieser Stelle verweisen wir auf die weiteren Erläuterungen im Konzernanhang unter Textziffer 35.
Die Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen, saldiert mit den Zahlungseingängen aus dem Abgang solcher Vermögenswerte (Nettoinvestitionen), sind im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Millionen Euro auf 46,2 Millionen Euro gestiegen (Vorjahr: 40,6 Millionen Euro). Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Investitionen im Segment TV und Medien, beispielsweise im Bereich „Radio DAB“. Die zahlungswirksamen Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert.
32.3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres von -318,0 Millionen Euro auf -898,1 Millionen Euro.
Die Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden über 1.096,5 Millionen Euro beinhalten die vorzeitige Rückzahlung des im Jahr 2016 zur Finanzierung des erworbenen Aktienpakets an der Sunrise abgeschlossenen syndizierten Bankdarlehens in Höhe von 610,0 Millionen Euro sowie die Rückführung von Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 486,5 Millionen Euro. Aus der teilweisen Refinanzierung der fälligen Schuldscheindarlehen flossen dem Konzern im Geschäftsjahr 2020 Mittel in Höhe von 342,9 Millionen Euro zu (Neuaufnahme Schuldscheindarlehen).
Im Rahmen des zum 28. Dezember 2020 abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramms kam es zu Mittelabflüssen in Höhe von 51,4 Millionen Euro.
Als Folge der genannten Effekte wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Free Cashflow in Höhe von 237,3 Millionen Euro erzielt, was einem Rückgang von 11,7 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (249,0 Millionen Euro) entspricht.
32.4. Herleitung der Ausgangsgröße der Konzernkapitalflussrechnung
Ausgangsgröße der Kapitalflussrechnung ist das EBIT der weitergeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche. Im Folgenden ist die Herleitung dieses Ergebnisses aus der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.
| In TEUR | 1.1.2020-31.12.2020 | 1.1.2019 - 31.12.2019 angepasst * |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 217.505 | 223.792 |
| Finanzergebnis | 45.476 | 46.162 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) | 262.981 | 269.954 |
* Retrospektive Anpassung der Vergleichszahlen des aufgegebenen Geschäftsbereiches Sunrise gemäß IFRS 5.
32.5. Überleitung der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit
Die folgende Überleitungsrechnung stellt die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 dar:
| In TEUR | 01.01.2020 | Zahlungswirksame Änderungen * | Sonstige Änderungen ** | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| langfristige Finanzschulden | 1.428.009 | -267.095 | -426.088 | 734.826 |
| kurzfristige Finanzschulden | 258.198 | -486.500 | 428.260 | 199.958 |
| kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzung | 7.412 | 0 | -1.369 | 6.043 |
| Schulden aus Leasing | 553.276 | -84.079 | 67.464 | 536.661 |
| Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit | 2.246.895 | -837.674 | 68.267 | 1.477.488 |
* Die zahlungswirksamen Änderungen innerhalb der Finanzschulden enthalten Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden (-1.096,5 Millionen Euro), Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden (342,9 Millionen Euro) sowie Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverhältnissen (84,1 Millionen Euro).
** Hierin enthalten sind zahlungsunwirksamen Veränderungen (z.B. Umgliederungen, Zinsabgrenzungen).
Die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:
| In TEUR | 01.01.2019 | Effekte aus konsolidierungskreisbedingten Änderungen 1 |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden | 1.699.424 | 0 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 14.985 | 0 |
| Kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzung | 8.491 | 0 |
| Schulden aus Leasing | 630.672 | -1.371 |
| Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit | 2.353.572 | -1.371 |
| In TEUR | Zahlungswirksame Änderungen 2 | Änderungen im beizulegenden Zeitwert 3 |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden | 0 | 1.288 |
| Kurzfristige Finanzschulden | -31.000 | 0 |
| Kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzung | 0 | 0 |
| Schulden aus Leasing | -74.603 | 0 |
| Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit | -105.603 | 1.288 |
| In TEUR | Sonstige Änderungen 4 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden | -272.703 | 1.428.009 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 274.213 | 258.198 |
| Kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzung | -1.079 | 7.412 |
| Schulden aus Leasing | -1.425 | 553.276 |
| Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit | -991 | 2.246.895 |
1 Hierin enthalten sind Effekte aus der Erstkonsolidierung der The Cloud Gruppe (0,6 Millionen Euro) sowie der Entkonsolidierung der MOTION TM (-2,0 Millionen Euro).
2 Die zahlungswirksamen Änderungen innerhalb der Finanzschulden enthalten Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden (-31,0 Millionen Euro) sowie Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (-74,6 Millionen Euro).
3 Hierin enthalten sind die zahlungsunwirksamen Aufzinsungen gemäß Effektivzinsmethode.
33. Informationen über Finanzinstrumente
33.1. Angaben gemäß IFRS 7
Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für den Konzern und liefert zusätzliche Informationen über Bilanzpositionen, die Finanzinstrumente enthalten.
Zur Darstellung der zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 im Konzern bestehenden Finanzinstrumente machen wir die folgenden Angaben:
Finanzinstrumente nach Klassen zum 31. Dezember 2020
| in TEUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwert Bilanz | Wertansatz |
|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | Fortgeführte Anschaffungskosten | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | |||
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | AC | 666.867 | 666.867 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 252.940 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 148.825 | 148.825 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 104.115 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 319.129 | ||
| Leasingforderungen | n/a | 69.734 | |
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 19.905 | 19.905 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 17.236 | 17.236 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 16.725 | |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 951 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | FVTOCI | 194.578 | |
| Passiva | |||
| Leasingverbindlichkeiten | n/a | 536.661 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 379.323 | 379.323 |
| Finanzschulden | 940.827 | 940.827 | |
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | AC | 934.784 | 934.784 |
| Übrige Finanzschulden | AC | 6.043 | 6.043 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 100.379 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 76.386 | 76.386 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 23.993 | |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | |||
| Aktiva | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 852.833 | 852.833 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 121.791 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | FVTOCI | 194.578 | |
| Passiva | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 1.396.536 | 1.396.536 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 23.993 |
| in TEUR | Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente | ||
|---|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Beizulegender Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst | 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | |||
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | - 1 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | - 1 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 104.115 | - 1 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Leasingforderungen | |||
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | - 1 | ||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | - 1 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 16.725 | ||
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 951 | 1 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 194.578 | 194.578 | |
| Passiva | |||
| Leasingverbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Finanzschulden | |||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 950.465 | ||
| Übrige Finanzschulden | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 23.993 | - 1 | |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | |||
| Aktiva | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | - 1 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 121.791 | - 1 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 194.578 | 194.578 | |
| Passiva | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 950.465 1 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 23.993 | - 1 |
1 Für die Positionen wurde kein beizulegender Zeitwert ermittelt, jedoch stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Dies führt dazu, dass die aggregierten beizulegenden Zeitwerte für die Bewertungskategorien AC sowie FVTPL jeweils deutlich unter deren aggregierten Buchwerten in der Bilanz liegen.
Finanzinstrumente nach Klassen zum 31. Dezember 2019
| In TEUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwert Bilanz | Wertansatz |
|---|---|---|---|
| Aktiva | 31.12.2019 | Fortgeführte Anschaffungskosten | |
| --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | AC | 133.692 | 133.692 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 294.431 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 187.283 | 187.283 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 107.148 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 314.667 | ||
| Leasingforderungn | n/a | 82.178 | |
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 23.402 | 23.402 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 6.207 | 6.207 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 22.765 | |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 826 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | FVTOCI | 179.289 | |
| Passiva | |||
| Leasingverbindlichkeiten | n/a | 553.276 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 465.230 | 465.230 |
| Finanzschulden | 1.693.619 | 1.693.619 | |
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | AC | 1.077.261 | 1.077.261 |
| Übrige Finanzschulden | AC | 616.358 | 616.358 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 95.594 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 68.881 | 68.881 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 26.713 | |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | |||
| Aktiva | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 350.584 | 350.584 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 130.739 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | FVTOCI | 179.289 | |
| Passiva | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 2.227.730 | 2.227.730 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 26.713 | 2.343.378 |
| In TEUR | Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente | ||
|---|---|---|---|
| Aktiva | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Beizulegender Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst | 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | - | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | - | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 107.148 | - | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Leasingforderungn | |||
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | - | ||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | - | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 22.765 | ||
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 654 | - | |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 179.289 | 179.289 | |
| Passiva | |||
| Leasingverbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Finanzschulden | |||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 1.087.259 | ||
| Übrige Finanzschulden | |||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 26.713 | - | |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | |||
| Aktiva | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | - | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 130.739 | - | |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 179.289 | 179.289 | |
| Passiva | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 1.087.259 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 26.713 | - |
1 Für die Positionen wurde kein beizulegender Zeitwert ermittelt, jedoch stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Dies führt dazu, dass die aggregierten beizulegenden Zeitwerte für die Bewertungskategorien AC sowie FVTPL jeweils deutlich unter deren aggregierten Buchwerten in der Bilanz liegen.
Die nichtfinanziellen Vermögenswerte stellen jenen Teil der Bilanzposition „Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte“ dar, der nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fällt.
Die nicht finanziellen Verbindlichkeiten stellen die Bilanzposition „Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“ dar, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fällt.
Der beizulegende Zeitwert von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert. Ursächlich hierfür sind die kurzen Restlaufzeiten dieser Finanzinstrumente.
Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Zinsparameter. Bei den übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich um keine börsennotierten Anteile - ein aktiver Markt besteht hierfür nicht. Soweit Hinweise auf niedrigere bzw. höhere beizulegende Zeitwerte bestehen, werden diese angesetzt.
Bei übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, setzt der Konzern als beizulegenden Zeitwert den Kurswert in einem aktiven Markt an. Im Falle der übrigen Eigenkapitalinstrumente handelt es sich um die Beteiligung an CECONOMY (Buchwert zum 31. Dezember 2020: 184,9 Millionen Euro) und MGI (Buchwert zum 31. Dezember 2020: 9,2 Millionen Euro) sowie um Wertpapiere zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen.
Zwischen den Buchwerten der Finanzinstrumente und den beizulegenden Zeitwerten bestehen aufgrund der anhand der Effektivzinsmethode vorgenommenen Abzinsung und basierend auf dem gegenwärtigen Zinsniveau nur unwesentliche Unterschiede. Der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen Finanzschulden entspricht aufgrund der Fristigkeit dem Buchwert. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzschulden übersteigt den Buchwert zum 31. Dezember 2020 um 15.681 Tausend Euro (Vorjahr: 9.998 Tausend Euro). Diese Differenz ergab sich aus der Bewertung der Schuldscheindarlehen zum beizulegenden Zeitwert; dieser wurde anhand von aktuellen Einschätzungen zum eigenen Kreditrisiko und zum Zinsniveau jeweils zum Bewertungsstichtag ermittelt.
Der beizulegende Zeitwert der nicht börsengehandelten übrigen Eigenkapitalinstrumente wird vom Konzern anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden (Discounted-Cashflow-Methode beziehungsweise Optionspreismodelle) bestimmt. Im Einzelnen werden die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auf Grundlage der relevanten Zinsstruktur- und Forward-Kurven ermittelt und anschließend zum Stichtag diskontiert. Periodisch erfolgt ein Abgleich der von den externen Vertragspartnern erhaltenen Marktwertbestätigungen mit den intern ermittelten Marktwerten. Zum 31. Dezember 2020 bestehen im Konzern keine derivativen Finanzinstrumente.
In der nachfolgenden Übersicht wird dargelegt, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente als auch die Bewertung der gemäß IFRS 7 zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente basiert. Die einzelnen Levels sind dabei gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:
• Level 1:
Unveränderte Übernahme von Preisen von aktiven Märkten (Deutsche Börse AG, Börse Frankfurt) für identische finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten.
• Level 2:
Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich jedoch für den finanziellen Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.
• Level 3:
Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Inputfaktoren für die Bewertung des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren). Zwischen den einzelnen Levels hat im Geschäftsjahr 2020 wie im Vorjahr kein Transfer stattgefunden.
Fair-Value-Hierarchie zum 31. Dezember 2020
| In TEUR | Summe | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 104.115 | 0 | 0 | 104.115 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 16.725 | 0 | 0 | 16.725 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 951 | 0 | 0 | 951 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 194.578 | 194.578 | 0 | 0 |
| Passiva | ||||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 950.465 | 0 | 0 | 950.465 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 23.993 | 0 | 0 | 23.993 |
Fair-Value-Hierarchie zum 31. Dezember 2019
| In TEUR | Summe | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum beizulegenden Zeitw ert erfolgsw irksam | 107.148 | 0 | 0 | 107.148 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitw ert erfolgsw irksam | 22.765 | 0 | 0 | 22.765 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 826 | 0 | 0 | 826 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 179.289 | 179.289 | 0 | 0 |
| Passiva | ||||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 1.087.259 | 0 | 0 | 1.087.259 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitw ert erfolgsw irksam | 26.713 | 0 | 0 | 26.713 |
In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der Instrumente der Stufe 3 für das Geschäftsjahr 2020 dargestellt:
| In TEUR | 01.01.2020 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 107.148 | 0 | 3.033 1 | 104.115 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 22.765 | 0 | 6.040 1 | 16.725 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 826 | 389 | 264 | 951 |
| Passiva | ||||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 1.087.259 | 352.958 | 489.752 | 950.465 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 26.713 | 739 | 3.459 | 23.993 |
1 Hierbei handelt es sich um eine kumulierte Veränderung der Position
Für die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten wurden im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr folgende Nettoergebnisse ausgewiesen:
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien 2020
| 2020 | Aus Zinsen | Aus der Folgebewertung | Aus Abgang | Nettoergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Zum beizulegenden Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst | Wertberichtigung/ Forderungsverluste | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 1.920 | 0 | -29.953 | -28.033 | |
| Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) | -1.210 | -6.370 | 2.50 | -5.079 | |
| Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) | 0 | 9.431 | 9.431 | ||
| Passiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | -30.523 | 0 | -30.523 | ||
| Gesamt | -29.813 | 9.431 | -36.323 | 2.501 | -54.204 |
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien 2019
| 2019 | Aus Zinsen | Aus der Folgebewertung | Aus Abgang | Nettoergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Zum beizulegenden Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst | Wertberichtigung/ Forderungsverluste | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 3.316 | 0 | -35.256 | -31.940 | |
| Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) | -1.130 | -7.858 | 3.632 | -5.356 | |
| Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) | 0 | 73.206 | 73.206 | ||
| Passiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | -26.115 | 0 | -26.115 | ||
| Gesamt | -23.929 | 73.206 | -43.114 | 3.632 | 9.795 |
Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, enthalten Veränderungen in den Wertberichtigungen, Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie Zahlungseingänge und Wertaufholungen aus ursprünglich abgeschriebenen Forderungen.
Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, beinhalten im Wesentlichen die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten.
Angaben über Zinserträge und Zinsaufwendungen der nicht erfolgswirksam zum Fair-Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten basieren auf der Anwendung der Effektivzinsmethode.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 2020
| 31.12.2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Bruttobetrag vor Saldierung | Saldierungsbeträge | Nettobetrag in der Bilanz | Fair Value finanzieller Sicherheiten | Gesamtnettobetrag |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 395.511 | 142.571 | 252.940 | 252.940 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 323.976 | 4.847 | 319.129 | 319.129 | |
| Gesamt | 719.487 | 147.418 | 572.069 | 0 | 572.069 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 521.894 | 142.571 | 379.323 | 4.020 | 375.303 |
| Andere Rückstellungen | 76.124 | 4.847 | 71.277 | 71.277 | |
| Gesamt | 598.018 | 147.418 | 450.600 | 4.020 | 446.580 |
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 2019
| 31.12.2019 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Bruttobetrag vor Saldierung | Saldierungsbeträge | Nettobetrag in der Bilanz | Fair Value finanzieller Sicherheiten | Gesamtnettobetrag |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 467.785 | 173.354 | 294.431 | 294.431 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 320.651 | 5.984 | 314.667 | 314.667 | |
| Gesamt | 788.436 | 179.338 | 609.098 | 0 | 609.098 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 638.584 | 173.354 | 465.230 | 4.020 | 461.210 |
| Andere Rückstellungen | 63.930 | 5.984 | 57.946 | 57.946 | |
| Gesamt | 702.514 | 179.338 | 523.176 | 4.020 | 519.156 |
Im Jahr 2020 werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Netzbetreiber (z.B. aus Boni, Provisionen) mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den übrigen Verbindlichkeiten gegenüber denselben Netzbetreibern saldiert. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Saldierungsbetrag 142.571 Tausend Euro (31. Dezember 2018: 173.354 Tausend Euro). Die Voraussetzungen für eine Saldierbarkeit sind gegeben - da in diesem Zuge die verschiedenen gegenüber zwei Netzbetreibern bestehenden Ansprüche und Verpflichtungen neu bewertet wurden mit dem Ergebnis, dass bis auf unwesentliche Ausnahmen im Grunde eine einzige große, im Saldo kreditorische Leistungsbeziehung zu diesen Netzbetreibern besteht. Aufgrund einer Vereinbarung mit einem Netzbetreiber zur Anpassung von Zahlungskonditionen werden monatliche Vorauszahlungen für die vom Netzbetreiber erbrachten Mobilfunkdienste geleistet. Diese werden am Bilanzstichtag saldiert und im Folgemonat verrechnet. Neben dem Saldierungsbetrag in Höhe von 147.418 Tausend Euro besteht hier eine langfristige Sicherheitsleistung in Höhe von 4.020 Tausend Euro. Durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe im Jahr 2016 wurden u.a. auch Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitskonten übernommen. Diese Verpflichtungen werden zu jedem Bilanzstichtag mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens verrechnet. Zum Bilanzstichtag betragen die saldierten Rückstellungen für Altersteilzeit 110 Tausend Euro (31.12.2019: 285 Tausend Euro). Hierzu verweisen wir auch auf unsere Ausführungen zu Textziffer 30, Andere Rückstellungen.
33.2. Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements und Kapitalrisikomanagements
Der freenet Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere Marktrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Ausfallrisiken.
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken laufend zu überwachen sowie durch die operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik, deren Bausteine nachstehend erläutert sind, werden vom Vorstand festgelegt. Daneben bedürfen bestimmte Finanztransaktionen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand.
Die Abteilung Konzern-Treasury erbringt Dienstleistungen an die Geschäftsbereiche und koordiniert den Zugang zu den Finanzmärkten. Daneben überwacht und steuert sie die mit den Geschäftsbereichen des Konzerns verbundenen Markt- und Liquiditätsrisiken durch eine regelmäßige interne Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß analysiert. Oberste Priorität für die Abteilung Konzern-Treasury hat der Grundsatz der Risikominimierung; als ein weiteres wichtiges Ziel wird die Optimierung des Zinsergebnisses angesehen. Ein umsichtiges durch die Abteilung Konzern-Treasury gesteuertes Liquiditätsmanagement umfasst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien und die Möglichkeit, offene Marktpositionen zu schließen. Liquiditätsrisiken werden durch die permanente Überwachung des Finanzstatus und ausreichende Reserven in Form von Kreditlinien reduziert.
Der Abteilung Konzern-Treasury obliegt die Überwachung der Ausfallrisiken großer Debitoren (insbesondere Distributoren, Händler und anderer B2B-Partner) sowie die regelmäßige interne Risikoberichterstattung bezüglich dieser Risiken. Forderungen gegen Endkunden werden in der Abteilung Forderungsmanagement überwacht. Eines ihrer Hauptziele ist es, die Aufwendungen aus dem Ausfall beziehungsweise der Wertberichtigung von Forderungen gegen Endkunden und Vertriebspartnern zu minimieren.
Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern.
Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen (Financial Covenants), deren Nichterreichung unter Umständen die sofortige Fälligstellung der Kredite nach sich ziehen könnte, zu überwachen. Der freenet Konzern steuert das Kapitalrisikomanagement anhand der Eigenkapitalquote sowie des Verschuldungsfaktors. Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme dar und bewegt sich zum 31. Dezember 2020 über der Zielmarke von 25,0 Prozent (31. Dezember 2020: 40,4 Prozent - Vorjahr: 27,3 Prozent). Zur verbesserten Steuerung der Kapitalstruktur wurde die Zielmarke der Eigenkapitalquote zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 von 50,0 Prozent auf 25,0 Prozent herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die Definition des steuerungsrelevanten Verschuldungsfaktors geändert. Der Verschuldungsfaktor (31. Dezember 2020: 1,7; Vorjahr 2019 angepasst: 4,8) leitet sich nunmehr aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zum in den letzten zwölf Monaten erzielten EBITDA ab. Die Nettofinanzschulden sind definiert als Finanzschulden aus der Bilanz, abzüglich flüssiger Mittel und zuzüglich der Nettoleasingverbindlichkeiten.
Zum 31. Dezember 2020 sind sämtliche Covenants-Kennzahlen erfüllt. Auch alle weiteren vereinbarten Beschränkungen in den Darlehensverträgen (sog. „Undertakings“ und „Covenants“) wurden zum Bilanzstichtag eingehalten. Die wesentlichen Financial Covenants sind in Bezug auf das Eigenkapital des Konzerns sowie die Verschuldung definiert.
Um die Kapitalstruktur aktiv zu steuern, kann das Management Vermögenswerte verkaufen, um dadurch die Verschuldung zu reduzieren sowie andere Maßnahmen ergreifen wie beispielsweise die Ausgabe neuer Aktien.
Die nachfolgenden Angaben zu den einzelnen Risiken basieren auf Informationen, wie sie dem Vorstand vorgelegt werden.
33.3. Marktrisiko
Die Aktivitäten unseres Konzerns sind in erster Linie finanziellen Risiken aus der Änderung von Zinssätzen und Wechselkursen ausgesetzt.
33.3.1. Zinsänderungsrisiko
Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten resultieren aus fünf Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2020 mit einem Saldo von insgesamt 940,7 Millionen Euro ausgewiesen (Vorjahr: 1.083,5 Millionen Euro) - davon entfallen 339,4 Millionen Euro auf die Tranchen mit variabler Verzinsung) und einem variabel verzinslichen endfälligen Bankdarlehen (zum 31. Dezember 2020 mit einem Saldo von insgesamt 0,0 Millionen Euro (Vorjahr: 610,0 Millionen Euro) ausgewiesen). Zudem besteht im Konzern eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von insgesamt 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 300,0 Millionen Euro), die eine Laufzeit von fünf Jahren hat und zum Jahresende erneut nicht gezogen war.
Zum 31. Dezember 2020 weist der Konzern verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 940,8 Millionen Euro (Vorjahr: 1.030,5 Millionen Euro) aus, davon sind zum Bilanzstichtag 339,4 Millionen Euro variabel verzinslich.. Diesbezüglich ist der Konzern Zinsrisiken ausgesetzt. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Saldo des Kassenbestands (der im Wesentlichen variabel verzinslich angelegt wird) als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.
Die Abteilung Konzern-Treasury überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein.
Zur Darstellung von Marktrisiken verwendet der Konzern eine Sensitivitätsanalyse, die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigt.
Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden.
In der Bilanz sind unter den kurzfristigen und langfristigen Finanzschulden zum 31. Dezember 2020 Verbindlichkeiten in Höhe von 940,8 Millionen Euro (Vorjahr: 1.693,6 Millionen Euro) ausgewiesen, davon 339,4 Millionen Euro (Vorjahr: 1.030,5 Millionen Euro) variabel verzinslich. Die variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten waren zum Stichtag mit 1,5 Prozent verzinst. Die zum 31. Dezember 2020 bestehenden Finanzschulden werden zu 206,0 Millionen Euro im kurzfristigen Bereich ausgewiesen. 6,0 Millionen Euro davon sind für erwartete Zahlungen aufgelaufener Zinsen abgegrenzt, 200,0 Millionen Euro davon sind für eine Tilgung für Finanzverbindlichkeiten im Jahr 2021 vorgesehen. Zum 31. Dezember 2020 wird der variable Teil der Kredite in einem Korridor von 1,2 bis 1,9 Prozent verzinst. Anhand von Marktschätzungen erwarten wir für 2021 einen Korridor des variablen Teils zwischen 1,2 und 1,9 Prozent. Daraus würden sich im Jahr 2021 auf die gesamten Finanzschulden Auszahlungen für Zinsen in Höhe von 15,2 Millionen Euro ergeben. Aus der Nettoposition von variabel verzinslichen Aktiva und Passiva, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, hätte eine parallele Verschiebung der Zinskurve um 50 Basispunkte nach oben einen Ergebniseffekt vor Steuern von 1,5 Millionen Euro (Vorjahr: -1,6 Millionen Euro) eine Verschiebung der Zinskurve um 50 Basispunkte nach unten einen Ergebniseffekt vor Steuern von -1,5 Millionen Euro (Vorjahr: 0,3 Millionen Euro).
Geldmarktfonds unterliegen marginalen Zinsschwankungen, sodass sich grundsätzlich Kursverluste ergeben können. Es besteht kein signifikantes Risiko, da die Gelder in Fonds sehr kurzfristig angelegt werden. Vertraglich festgelegte Fälligkeits- oder Zinsanpassungstermine bestehen nicht, eine Rendite ergibt sich aus der Veränderung des Kurswerts und etwaiger Ausschüttungen. Aus den in der Bilanz unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie den sonstigen Finanzanlagen ausgewiesenen Finanzinvestitionen in Geldmarktfonds und Anleihen hätte eine Veränderung des Kurses der erworbenen Anteile um 5 Prozent nach oben einen Eigenkapitaleffekt von 26 Tausend Euro (Vorjahr: 26 Tausend Euro), eine Veränderung des Kurses um 5 Prozent nach unten einen Eigenkapitaleffekt von -26 Tausend Euro (Vorjahr: -26 Tausend Euro).
Für die übrigen verzinslichen Vermögenswerte und Schulden kann das Zinsänderungsrisiko vernachlässigt werden.
Zinssatzänderungen beeinflussen festverzinsliche Finanzinstrumente nur dann, wenn sie zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die finanziellen Verbindlichkeiten von freenet sind daher keinem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
33.3.2. Fremdwährungsrisiko
Im Konzern werden in geringem Umfang Geschäfte in Fremdwährungen getätigt. Die Währungssicherung erfolgt, i. d. R. durch den Abschluss von Devisentermingeschäften oder, falls nötig, mittels vorgehaltener Barbestände in Fremdwährung.
33.3.3. Kursänderungsrisiko
Im Konzern gibt es nur wenige Vermögensgegenstände bzw. Beteiligungen, die einem Kursänderungsrisiko ausgesetzt sind (wie beispielsweise Anteile an der CECONOMY AG).
Insgesamt misst der Konzern dem Kursänderungsrisiko eine zu vernachlässigende Bedeutung bei.
33.4. Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, z.B. der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen und der Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Es werden hierbei unterschiedliche Planungshorizonte betrachtet, die sich bis zu einem Jahr erstrecken. Die kurzfristige Liquiditätsplanung und -steuerung erfolgt auf Tagesbasis jeweils für die nächsten drei Monate im Voraus. Diese Planung wird täglich von der Abteilung Konzern-Treasury in Abstimmung mit dem Rechnungswesen und dem Controlling auf der Grundlage von Ist-Daten aktualisiert.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken weiterhin durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Außerdem erfolgen Abstimmungen der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Um das Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern einer großen Bandbreite verschiedener Finanzierungsinstrumente.
Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an der die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.
Der Konzern erwartet, dass er seine sonstigen Verpflichtungen aus operativen Cashflows und aus dem Zufluss der fällig werdenden finanziellen Vermögenswerte erfüllen kann.
Zum Bilanzstichtag hat der Konzern die in Höhe von 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 300,0 Millionen Euro) eingeräumte revolvierende Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Der Gesellschaft ist es in engen Grenzen über eine Laufzeit von fünf Jahren erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren.
Wertpapiere (im Depot befindliche Geldmarktfonds und Anleihen) können innerhalb kurzer Frist liquidiert werden. Bei den Beteiligungen besteht keine Veräußerungsabsicht. Im Falle eines notwendigen Verkaufs dieser Beteiligungen wäre die kurzfristige Abwicklung unter Umständen erschwert, da für diese Anteile kein organisierter Kapitalmarkt besteht.
Der finanzielle und operative Spielraum des Konzerns wird durch bestimmte Regelungen der Kreditverträge eingeschränkt. Diese legen der Gesellschaft beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögensgegenständen, insbesondere von Anteilsbesitz, auf. Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns am Ende der Geschäftsjahre 2020 und 2019 ersichtlich:
Finanzverbindlichkeiten 31.12.2020
| In TEUR | Buchwert | Cash-Flows 2021 | Cash-Flows 2022 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 379.323 | 379.323 | |||
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ) | 940.827 | 10.419 | 4.825 | 206.001 | 8.334 |
| Sonstige nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten | 100.379 | 63.438 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 536.661 | 4.134 | 81.075 | 3.685 | |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| In TEUR | Cash-Flows 2022 | Cash-Flows 2023 und später | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||||
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ) | 4.199 | 163.258 | 12.988 | 6.849 | 571.568 |
| Sonstige nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten | 24.907 | 12.034 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 76.040 | 10.310 | 361.417 | ||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
Finanzverbindlichkeiten 31.12.2019
| In TEUR | Buchwert | Cash-Flows 2020 | Cash-Flows 2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 465.230 | 465.230 | |||
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ) | 1.693.619 | 9.377 | 20.436 | 265.610 | 7.141 |
| Sonstige nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten | 95.594 | 64.546 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 553.276 | 7.616 | 72.388 | 7.071 | |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| In TEUR | Cash-Flows 2021 | Cash-Flows 2022 und später | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||||
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ) | 15.967 | 427.596 | 10.285 | 45.249 | 1.000.413 |
| Sonstige nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten | 22.287 | 8.761 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 70.226 | 24.559 | 371.416 | ||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
33.5. Ausfallrisiko
Der Konzern berücksichtigt die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während der Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Erläuterungen zum Wertminderungsmodell nach IFRS 9 unter Textziffer 2.7.7, Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sowie auf Textziffer 21, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte.
Bei der Betrachtung der Ausfallrisiken stehen im freenet Konzern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden sowie die Leasingforderungen im Fokus. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Textziffer 21, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hierbei wird im Massengeschäft unseres Konzerns der Bonität von Kunden und Vertriebspartnern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt.
Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkassoüberwachung sowie das High-Spender-Monitoring in unserem Konzern wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos.
Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner findet ein laufender Mahn- und Inkassoprozess statt. Ebenso werden Kreditlimits festgelegt und überwacht. Gegebenenfalls führt das Erreichen des Limits zu einer Liefersperre.
Überdies sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Kreditausfallrisiken gegenüber Großkunden (Händler und Distributoren im Bereich Mobilfunk) abgesichert. Um das Kreditausfallrisiko zu minimieren, hat der Konzern einen bestimmten Anteil dieser Umsätze versichert. Jeden Monat meldet die Abteilung Konzern-Treasury der Versicherung die aktuellen Umsätze des jeweiligen Großkunden. Im Zusammenhang mit dieser Meldung berechnet die Versicherung das zu versichernde Umsatzvolumen. Die Risiken bei nicht versicherten Kunden sind durch ein internes Limitsystem begrenzt - in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Ausfallrisiken gegenüber Endkunden sind nicht abgesichert.
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumen des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditausfallrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.
Eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen trägt den Ausfallrisiken Rechnung. Eine Ausbuchung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten erfolgt jeweils, wenn der Konzern die Forderung für uneinbringlich hält.
Wertpapiere und liquide Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen Großbanken angelegt. Durch die Streuung auf verschiedene Banken wird das Ausfallrisiko deutlich eingeschränkt. Die Anlagen werden bezüglich ihrer laufenden und zukünftig erwarteten Rendite ständig von der Abteilung Konzern-Treasury überwacht.
33.6. Übertragung von finanziellen Vermögenswerten
Seit geraumer Zeit bietet der freenet Konzern seinen Endkunden mit der sogenannten Handy-Option die Möglichkeit, höherwertige Endgeräte gegen einen monatlichen Mehrbetrag auszuwählen. Diese Handy-Options-Verträge werden unverändert wie folgt bilanziert: freenet hat nach der Übergabe des Mobiltelefons an den Kunden diesem gegenüber einen unbedingten Zahlungsanspruch aus der Handy-Option. In Höhe des Barwertes der vom Kunden über die Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Zusatzbeiträge für das höherwertige Handy erfasst freenet bei Vertragsschluss und Handy-Übergabe eine Forderung. Mit der steigenden Bereitschaft der Kunden, für hochwertige Smartphones entsprechend mehr zu zahlen, hat sich in den vergangenen Geschäftsjahren der Teil des Postpaid-Kundenbestands, der eine solche Handy-Option gewählt hat, stetig erhöht. So sind auch die in den langfristigen und kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanzierten Forderungsabgrenzungen aus Handy-Option stetig gestiegen. Für den freenet Konzern bedeutet dies seit Jahren eine steigende Kapitalbindung: die heutigen hochwertigen Smartphones sind im Einkauf teurer als frühere Mobiltelefone, und während die Zahlungsabflüsse für die Beschaffung dieser Geräte bereits vor oder bei Vertragsabschluss mit den Endkunden erfolgen, verteilen sich die Zahlungseingänge aus der Handy-Option auf die 24 Monate des Vertragsverhältnisses mit den Endkunden.
Vor diesem Hintergrund wurden Factoring-Vereinbarungen mit zwei Banken in den Jahren 2014 und 2019 abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Rahmenverträge mit unbegrenzter Laufzeit. Quartalsweise ist ein Verkauf von Handy-Options-Forderungen möglich. Die Bank kauft die Forderungen mit einem festen Delkredere-Abschlag an, außerdem berechnet sie an freenet Finanzierungszinsen sowie Gebühren. Die relevanten Risiken (wie im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen auf die Bank über, sodass die verkauften Forderungen vollständig ausgebucht werden. Der freenet Konzern trägt weiterhin das Spätzahlungsrisiko und ist darüber hinaus für Einzug und Verwaltung der verkauften Forderungen (sog. „Servicing“) verantwortlich.
Im Geschäftsjahr entstanden aus dem Verkauf von Forderungen Erträge in Höhe von 2,5 Millionen Euro (Vorjahr: 3,6 Millionen Euro). Alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesen Forderungen verbunden waren, wurden auf den Käufer übertragen.
Aus den im Berichtsjahr quartalsweise vorgenommenen Verkäufen (Nominalvolumen 134,1 Millionen Euro, Vorjahr: 129,6 Millionen Euro) wurden insgesamt 2,9 Millionen Euro (Vorjahr: 2,8 Millionen Euro) aufwandswirksam erfasst. Davon betreffen 1,6 Millionen Euro (Vorjahr: 1,6 Millionen Euro) das von der Bank übernommene Ausfallrisiko (Delkredere-Abschlag und Gebühren) und 1,2 Millionen Euro Zinsaufwendungen aus dem Spätzahlungsrisiko (Vorjahr: 1,2 Millionen Euro). Zum Bilanzstichtag sind Forderungen in Höhe von 103,3 Millionen Euro (Vorjahr: 99,8 Millionen Euro) verkauft und ausgebucht aber noch nicht bezahlt. Die aus dem Spätzahlungsrisiko und dem Servicing zu erwartenden Aufwendungen in Höhe von 20 Tausend Euro (Vorjahr: 20 Tausend Euro) werden über die Restlaufzeit der Forderungen (sechs Monate) realisiert. Das maximale Verlustrisiko für den Konzern beträgt 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,0 Millionen Euro).
Die Bank tritt monatlich die in der abgelaufenen Finanzierungsperiode neu ausgefallenen Forderungen zu einem festen Preis automatisch an die freenet ab. Der Rückkauf hat weder Auswirkungen auf die Aufteilung des Forderungsausfallrisikos noch auf die Liquidität des freenet Konzern.
34. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
34.1. Übersicht
Zwischen dem Konzern und nahestehenden Unternehmen beziehungsweise Personen fanden folgende wesentliche Geschäftsvorfälle statt:
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erlöse aus der Berechnung von Dienstleistungen | ||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Jestoro GmbH, Hamburg | 408 | 451 |
| Nicht konsolidierte Gesellschaften | ||
| Antenne Deutschland GmbH & Co KG | 1.005 | 0 |
| Bayern Digital Radio GmbH | 424 | 379 |
| Digital Radio Südwest GmbH | 305 | 337 |
| Hessen Digital Radio GmbH | 901 | 946 |
| Gesamt | 3.043 | 2.112 |
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen aus der Bezug von Dienstleistungen | ||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Jestoro GmbH, Hamburg | 0 | 8 |
| Check Tech Service GmbH, Hamburg (Tochterunternehmen der Jestoro GmbH) | 98 | 70 |
| Nicht konsolidierte Gesellschaften | ||
| Bayern Digital Radio GmbH | 108 | 104 |
| Hessen Digital Radio GmbH | 58 | 52 |
| Gesamt | 264 | 235 |
Zum 31. Dezember 2020 bestanden folgende wesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen beziehungsweise Personen:
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus laufendem Leistungsverkehr | ||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Jestoro GmbH, Hamburg | 37 | 54 |
| Gesamt | 37 | 54 |
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus laufendem Leistungsverkehr | ||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Check Tech Service GmbH, Hamburg (Tochterunternehmen der Jestoro GmbH) | 16 | 21 |
| Gesamt | 16 | 21 |
Den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2020 Gesamtbezüge in Höhe von insgesamt 425 Tausend Euro (Vorjahr: 420 Tausend Euro) gewährt.
Allen Transaktionen lagen Marktpreise zugrunde. Sicherheiten bestehen nicht.
34.2. Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden. Bezüglich der Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den LTIP-Programmen in Textziffer 25.2, Programm 2 sowie 25.3, Programm 3 dieses Anhangs.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen:
Vorstandsbezüge 2020
| In TEUR | Festbezüge | Sonstige variable Bezüge | Zwischensumme | Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 1 | Gesamt Bezüge 2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 1.015 | 1.739 | 2.754 | 783 | 3.537 |
| Ingo Arnold | 511 | 808 | 1.319 | 329 | 1.648 |
| Stephan Esch | 515 | 308 | 823 | 106 | 929 |
| Rickmann von Platen | 512 | 308 | 820 | 188 | 1.008 |
| Antonius Fromme | 509 | 308 | 817 | 188 | 1.005 |
| Gesamt | 3.062 | 3.471 | 6.533 | 1.594 | 8.127 |
Vorstandsbezüge 2019
| In TEUR | Festbezüge | Sonstige variable Bezüge | Zwischensumme | Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 1 | Gesamt Bezüge 2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 1.015 | 688 | 1.703 | 2.099 | 3.802 |
| Ingo Arnold | 510 | 287 | 797 | 419 | 1.216 |
| Stephan Esch | 494 | 229 | 723 | 611 | 1.334 |
| Rickmann von Platen | 510 | 287 | 797 | 250 | 1.047 |
| Antonius Fromme | 509 | 287 | 796 | 250 | 1.046 |
| Gesamt | 3.038 | 1.778 | 4.816 | 3.629 | 8.445 |
1) Es handelt sich um variable Vergütungen aus dem LTIP-Programm, einschließlich im Geschäftsjahr zahlungsunwirksamer und gemäß IFRS 2 bewerteter Bezüge
2) Der Betrag der Gesamtbezüge in der obenstehenden Tabelle umfasst nicht die laufenden und nachzuverrechnenden Versorgungsaufwendungen in Höhe von 1.216 Tausend Euro (Vorjahr: 1.262 Tausend Euro).
Zur Zusammensetzung der variablen Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung geben wir folgende Aufstellung:
Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2020
| In TEUR | LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungswirksam) | LTIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen | Gesamt Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung |
|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 783 | 0 | 783 |
| Ingo Arnold | 329 | 0 | 329 |
| Stephan Esch | 106 | 0 | 106 |
| Rickmann von Platen | 188 | 0 | 188 |
| Antonius Fromme | 188 | 0 | 188 |
| Gesamt | 1.594 | 0 | 1.594 |
Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2019
| In TEUR | LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungswirksam) | LTIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen | Gesamt Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung |
|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | -3.322 | 5.421 | 2.099 |
| Ingo Arnold | 419 | 0 | 419 |
| Stephan Esch | 611 | 0 | 611 |
| Rickmann von Platen | 250 | 0 | 250 |
| Antonius Fromme | 250 | 0 | 250 |
| Gesamt | -1.792 | 5.421 | 3.629 |
Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die langfristige variable Gehaltsbestandteile (sogenannte „LTIP “) gewähren. Wir verweisen zu diesem auch als „Programm 2“ bezeichneten LTIP-Programm auf Textziffer 25.2 dieses Anhangs.
Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrags (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren. Zu diesem auch als „Programm 3“ bezeichneten LTIP-Programm verweisen wir auf Textziffer 25.3 dieses Anhangs.
Im Geschäftsjahr 2020 kam es aus den laufenden LTIP-Programmen (Programme 2 und 3) für aktuelle Vorstandsmitglieder zu keinen Barauszahlungen. Im Vorjahr war es aus dem Programm 2 zu Barauszahlungen in Höhe von 5.421 Tausend Euro gekommen, die auf Herrn Vilanek entfielen.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung für die LTIP-Programme für Herrn Vilanek 2.088 Tausend Euro (Vorjahr: 1.305 Tausend Euro), für Herrn Arnold 748 Tausend Euro (Vorjahr: 419 Tausend Euro), für Herrn Esch 2.203 Tausend Euro (Vorjahr: 2.097 Tausend Euro), für Herrn von Platen 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) sowie für Herrn Fromme 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro). Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Preisig wurden zur Beendigung seines LTIP-Programms in 2020 Barauszahlungen in Höhe von 559 Tausend Euro vorgenommen - die dafür zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 678 Tausend Euro gebildete Rückstellung konnte in Anspruch genommen und zu 119 Tausend Euro aufgelöst werden.
Insgesamt ergaben sich im Jahr 2020 Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB/Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) in Höhe von 6.533 Tausend Euro (Vorjahr: 6.207 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2020 keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung (Vorjahr: 1.391 Tausend Euro Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3).
In den sonstigen variablen Bezügen des Geschäftsjahres 2020 sind in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro Anerkennungsprämien für Herrn Vilanek und Herrn Arnold in Ansehung ihrer besonderen Leistungen im Zusammenhang mit einerseits der verhinderten Übernahme der UPC Schweiz GmbH durch die Sunrise Communications Group AG im Jahr 2019 und andererseits mit dem Verkauf der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG an die Liberty Global plc. für circa 1,1 Milliarden Euro enthalten.
Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen der Herren Vilanek, Preisig und Esch Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung“ im Vergütungsbericht des Vorstands im Konzernlagebericht. Herrn von Platen, Herrn Fromme und Herrn Arnold wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied (für Herrn Platen und Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.
Zum 31. Dezember 2020 betrug die Defined Benefit Obligation (DBO) für Herrn Vilanek 7.458 Tausend Euro (Vorjahr: 6.219 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 6.469 Tausend Euro (Vorjahr: 5.522 Tausend Euro). Die DBO für die Herren Preisig, Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt 18.641 Tausend Euro (Vorjahr: 17.054 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren von Platen, Fromme und Arnold keine Defined Benefit Obligations.
Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 1.216 Tausend Euro (Vorjahr: 1.040 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2020 mit 569 Tausend Euro (Vorjahr: 468 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 347 Tausend Euro (Vorjahr: 272 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn von Platen, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Fromme sowie mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Arnold. Bei den Aufwendungen für die Herren von Platen, Fromme und Arnold handelt es sich um für die gewährten beitragsorientierten Leistungszusagen in eine Unterstützungskasse eingezahlten Beträge. Diese Bezüge sind nicht in den vorstehend aufgeführten Tabellen „Vorstandsbezüge 2020“ sowie „Vorstandsbezüge 2019“ enthalten.
Im Jahr 2020 wurden aus den Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder kein nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst. Im Vorjahr waren aus den Pensionszusagen im Personalaufwand für Herrn Esch nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 222 Tausend Euro erfasst worden.
Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
34.3. Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
| • | einer Basisvergütung, |
| • | Sitzungsentgelten und, |
| • | einer erfolgsabhängigen Vergütung. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.
Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahres 2020 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 83 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2020 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 893 Tausend Euro.
Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.
Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.
| Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 | Erfolgsabhängige | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Vergütung | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 60,0 | 12,0 | 60,0 | 132,0 |
| Knut Mackeprang 1 | 45,0 | 6,0 | 45,0 | 96,0 |
| Claudia Anderleit 1 | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 9,0 | 30,0 | 69,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 12,0 | 30,0 | 72,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Thomas Reimann 1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Fränzi Kühne | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Theo-Benneke Bretsch 1 | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Bente Brandt 1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Gerhard Huck 1 | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Gesamt | 405,0 | 83,0 | 405,0 | 893,0 |
1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
Angepasste Darstellung, da gemäß Dividendenbeschluss vom 27.05.2020 die Dividendenauszahlung deutlich reduziert wurde. Dadurch entfiel auch die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung.
| Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 | Erfolgsabhängige | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Vergütung | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 60,0 | 12,0 | 0,0 | 72,0 |
| Knut Mackeprang 1 | 45,0 | 6,0 | 0,0 | 51,0 |
| Claudia Anderleit 1 | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Thorsten Kraemer 1 | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 7,0 | 0,0 | 37,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 13,0 | 0,0 | 43,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Thomas Reimann 1 | 30,0 | 8,0 | 0,0 | 38,0 |
| Fränzi Kühne | 30,0 | 4,0 | 0,0 | 34,0 |
| Theo-Benneke Bretsch 1 | 30 | 4,0 | 0,0 | 34,0 |
| Bente Brandt 1 | 30 | 8,0 | 0,0 | 38,0 |
| Gerhard Huck 1 | 30 | 5,0 | 0,0 | 35,0 |
| Gesamt | 405,0 | 82,0 | 0,0 | 487,0 |
1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
35. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, aufgegebene Geschäftsbereiche und Verkauf von Tochterunternehmen
35.1. Sunrise Communications Group AG
Im Geschäftsjahr 2020 wurde der gesamte Anteil der freenet Group an der Sunrise (24,42 Prozent bzw. 11.051.578 Millionen Aktien), welcher seit 2016 nach der Equity-Methode bilanziert wurde, zu einem Barkaufpreis von 110,00 Schweizer Franken je Aktie an Liberty Global verkauft. Durch den Abschluss der Transaktion am 11. November 2020 sind dem Konzern Schweizer Franken im Gegenwert von 1.125,2 Millionen Euro zugeflossen.
Im vorliegenden Konzernabschluss 2020 wird die Beteiligung an der Sunrise als aufgegebener Geschäftsbereich entsprechend den Vorschriften von IFRS 5 ausgewiesen. Infolgedessen wurden die Vergleichszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung retrospektiv angepasst. Die im Finanzergebnis enthaltene Position „Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“ wurde daraufhin in die Position „Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen“ umgegliedert. Zusätzlich wurden im Gegensatz zum veröffentlichten Konzernabschluss 2019 die im Vorjahr auf diesen Geschäftsbereich entfallenden Vermögenswerte aus der Position „Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen“ in die Position „Zur Veräußerung verfügbare langfristige Vermögenswerte“ umgegliedert.
Folgender Gewinn ergab sich aus dem Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs:
| Erhaltene Gegenleistungen | |
|---|---|
| Zahlungmittel | 1.125.238 |
| Summe Entgelt | 1.125.238 |
| Buchwert der veräußerten Beteiligung an der Sunrise | -759.061 |
| Historische Währungskursdifferenzen aus der Anwendung der Equity-Methode | -4.508 |
| Transaktionskosten | -10.627 |
| Laufende Steuern | -2.671 |
| Latente Steuern | 1.271 |
| Veräußerungsgewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich | 349.641 |
Im Folgenden sind die Finanzinformationen zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich für die Periode bis zum Zeitpunkt aufgeführt, als der Geschäftsbereich die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllte:
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinn aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich | 349.641 | |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 20.860 | 14.286 |
| - davon aus Ergebnisanteilen | 37.500 | 34.252 |
| - davon aus Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation | -16.640 | -19.966 |
| Auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallender latenter Steueraufwand | 0 | -1.558 |
| Konzernergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 370.501 | 12.728 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 1.103 | 1.924 |
| Umgleiderungsbetrag aus Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 4.508 | 0 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern | -84 | -29 |
| Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden in die GuV umzugliedern | 5.527 | 1.895 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | -739 | -1.263 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern | 11 | 19 |
| Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden nicht in die GuV umzugliedern | -728 | -1.244 |
| Sonstiges Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | 4.799 | 651 |
Konzern-Kapitalflussrechnung
| In TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erhaltene Dividenden von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 46.047 | 41.462 |
| Cashflow aus laufenden Geschäftstätigkeit | 46.047 | 41.462 |
35.2. freenet digital Gruppe
Mit Vertrag vom 28. August 2020 und Vollzug am 30. September 2020 veräußerte der Konzern alle Geschäftsanteile an der freenet digital GmbH sowie alle operativ tätigen Teile der freenet digital Gruppe an die MGI.
Durch diese Transaktion verlor der Konzern die Beherrschung über die veräußerten Teile der freenet digital Gruppe. Am 30. September 2020 erfolgte deren Entkonsolidierung.
Die wesentliche Tätigkeit der freenet digital Gruppe betrifft das Angebot verschiedener digitaler Produkte und Unterhaltungsformate zum Download beziehungsweise zur Anzeige und Nutzung auf mobilen Endgeräten. In der Segmentberichterstattung ist diese Gruppe ein Teil des Segments „Mobilfunk“. Damit lagen die im IFRS 5 kodifizierten Voraussetzungen für einen aufgegebenen Geschäftsbereich nicht vor.
Zum Abgang der Vermögenswerte und Schulden aufgrund der Entkonsolidierung zum 30. September 2020 gibt die nachfolgende Übersicht Auskunft:
| AKTIVA | 30.9.2020 |
|---|---|
| In TEUR | |
| --- | --- |
| Langfristiges Vermögen | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.202 |
| Leasingvermögen | 511 |
| Goodwill | 1.080 |
| Sachanlagen | 61 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 3 |
| 2.857 | |
| Kurzfristiges Vermögen | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.331 |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswe | 173 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 108 |
| Liquide Mittel | 4.423 |
| 6.035 | |
| Gesamt | 8.892 |
| PASSIVA | 30.9.2020 |
|---|---|
| In TEUR | |
| --- | --- |
| Langfristige Schulden | |
| Leasingverbindlichkeiten | 57 |
| Latente Ertragsteuerschulden | 327 |
| Andere Rückstellungen | 17 |
| 401 | |
| Kurzfristige Schulden | |
| Leasingverbindlichkeiten | 465 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunge | 1.923 |
| Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 257 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 546 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 675 |
| Andere Rückstellungen | 556 |
| 4.422 | |
| Gesamt | 4.823 |
Aus der Entkonsolidierung gingen damit dem Konzern in Summe Vermögenswerte in Höhe von 8.892 Tausend Euro sowie Schulden in Höhe von 4.823 Tausend Euro, mithin ein Nettovermögen in Höhe von 4.069 Tausend Euro ab. Als Gegenleistung für den Verkauf gingen dem Konzern langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte in Form von Aktien der Käuferin MGI im Wert (gemessen zum 30. September 2020) von 5.711 Tausend Euro zu, wodurch aus der Transaktion ein in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesener Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 1.642 Tausend Euro resultierte.
Der finale Verkaufspreis wird erst nach dem 1. September 2021 feststehen. Gegenüber dem oben genannten vorläufigen Verkaufspreis von 5.711 Tausend Euro sind sowohl Erhöhungen als auch Reduzierungen noch möglich.
Da dem Konzern aufgrund des Verkaufs im Geschäftsjahr 2020 keine liquiden Mittel zugingen, jedoch der Endbestand per 30. September 2020 an liquiden Mitteln der veräußerten Gesellschaften in Höhe von 4.423 Tausend Euro abging, wurde in der Kapitalflussrechnung in der Investitionstätigkeit unter der Position „Auszahlungen aus der Entkonsolidierung von Tochterunternehmen“ ein Betrag von 4.423 Tausend Euro ausgewiesen.
Die veräußerten Gesellschaften der freenet digital Gruppe erzielten im Geschäftsjahr 2020 externe Umsatzerlöse in Höhe von 12,0 Millionen Euro sowie ein positives EBITDA in geringer, für den Konzern unwesentlicher Größenordnung.
36. Angaben gemäß § 315a HGB
Die durchschnittliche Anzahl der im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB) wurde in Textziffer 8, Personalaufwand, des Anhangs genannt.
Bezüglich der Angaben zu den Organbezügen (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB) verweisen wir auf Textziffer 34, Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB erklären wir, dass die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG am 9. Dezember 2020 vom Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft abgegeben wurde. Sie wurde den Aktionären auf den Unternehmensseiten im Internet unter der Adresse: https://www.freenet-group.de/investor-relations/corporate-governance/index.html dauerhaft zugänglich gemacht.
Für den Abschlussprüfer ist für das Geschäftsjahr 2020 ein Gesamthonorar im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB in Höhe von 1.162 Tausend Euro berechnet worden. Hiervon entfallen 1.040 Tausend Euro auf Abschlussprüfungsleistungen (davon 1.040 Tausend Euro auf die laufende Abschlussprüfung für 2020), 20 Tausend Euro auf andere Bestätigungsleistungen (wie beispielsweise Plausibilitätsbeurteilungen bezüglich der Covenants für die Kreditverträge sowie der Vorstandszielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr), 21 Tausend Euro auf sonstige Leistungen (zur IT-Sicherheit) sowie 81 Tausend Euro auf Steuerberatungsleistungen. Diese bestehen im Wesentlichen aus der steuerlichen Beratung der Umsatzsteuer.
Gemäß § 313 Abs. 2 bis 3 HGB geben wir folgenden Überblick zu den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (Tabelle auf der folgenden Seite):
| Anteil am Kapital | |
|---|---|
| Vollkonsolidierte Unternehmen | |
| freenet Cityline GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet.de GmbH, Hamburg | 100,00% |
| 01019 Telefondienste GmbH, Hamburg | 100,00% |
| 01024 Telefondienste GmbH, Hamburg | 100,00% |
| 01050.com GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet Datenkommunikations GmbH, Hamburg | 100,00% |
| mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf | 100,00% |
| mobilcom-debitel Logistik GmbH, Schleswig | 100,00% |
| MobilCom Multimedia GmbH, Schleswig | 100,00% |
| klarmobil GmbH, Hamburg | 100,00% |
| vitrado GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet Direkt GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet Energy GmbH, Berlin | 100,00% |
| Stanniol GmbH für IT & PR, Oberkrämer | 100,00% |
| mobilcom-debitel Shop GmbH, Oberkrämer | 100,00% |
| callmobile GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet Shopping GmbH, Hamburg | 100,00% |
| The Cloud Networks Germany GmbH, München | 100,00% |
| The Cloud Networks Nordic AB, Stockholm (Schweden) | 100,00% |
| Gravis- Computervertriebsgesellschaft mbH, Berlin | 100,00% |
| freenet digital GmbH, Berlin 1 | 100,00% |
| Ilove GmbH, Berlin 1 | 100,00% |
| Lorena Medienagentur GmbH, Berlin 1 | 100,00% |
| MHF Media GmbH, Berlin (vormals: Ojom International GmbH) 1 | 100,00% |
| freenet digital Espana S.L., Barcelona (Spanien) 1 | 100,00% |
| freenet digital Entretentimendo do Brasil Ltda., Sao Paulo (Brasilien) 1 | 100,00% |
| Vene International GmbH, Berlin 1 | 100,00% |
| freenet digital Holdings Inc., Wilmington (USA) | 100,00% |
| freenet digital LLC, Wilmington (USA) | 100,00% |
| freenet digital North America Inc., Wilmington (USA) | 100,00% |
| Seedline Studios, LLC, Wilmington (USA) 1 | 100,00% |
| Aldine Productions LLC, Wilmington (USA) 1 | 100,00% |
| Seedling Productions LLC, Los Angeles (USA) 1 | 100,00% |
| Sure Yield Inc Limited, Hong Kong (China) 1 | 100,00% |
| EXARING AG, München | 61,30% |
| Synergy Networks GmbH, Leipzig | 61,30% |
| Taunus Beteiligungs GmbH, Köln | 100,00% |
| MEDIA BROADCAST GmbH, Köln | 100,00% |
| MEDIA BROADCAST Services GmbH, Köln | 100,00% |
| Media Broadcast TV Services GmbH, Köln | 100,00% |
| At Equity bewertete Unternehmen | |
| Jestoro GmbH, Hamburg (vormals FunDorado GmbH) | 50,00% |
| Sunrise Communications Group AG, Zürich (Schweiz) 2 | 24,42% |
| Antenne Deutschland GmbH & Co KG, Berlin 3 | 50,00% |
1 Entkonsolidierung zum 30.09.2020
2 Entkonsolidierung zum 11.11.2020
3 Erstkonsolidierung zum 01.09.2020
37. Ereignisse von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Der Vorstand der freenet AG hat am 2. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2021) aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 9,75 Millionen Aktien der Gesellschaft (das entspricht circa 7,61 Prozent des Grundkapitals von 128.061.016 EUR) über die Börse zurückgekauft werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 135 Millionen Euro, soll am 25. Februar 2021 beginnen und wird längstens bis zum 31. Dezember 2021 laufen.
Des Weiteren beabsichtigt der Vorstand, der Hauptversammlung eine Dividende von 1,50 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen. Darüber hinaus plant der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 eine Sonderdividende von 0,15 Euro je Aktie auszuschütten. In Summe würde damit im Jahr 2021 ein Betrag von 1,65 Euro je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet.
Darüber hinaus gab der Aufsichtsrat der freenet AG am 2. Februar 2021 bekannt, dass er die im Mai 2021 auslaufenden Verträge der Vorstandsmitglieder Antonius Fromme (Vorstand Kunde) und Rickmann von Platen (Vorstand Partnerbeziehungen) um fünf Jahre bis zum 31. Mai 2026 verlängert hat. Die Bestellung des Finanzvorstands der freenet AG, Ingo Arnold, wurde ebenfalls um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Außerdem wurde Ingo Arnold mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der freenet AG ernannt.
38. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, Goodwill und Sachanlagen zum 31. Dezember 2020
| In TEUR | Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2020 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge Konsolidierungskreis | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Selbst erstellte Software | 139.440 | 19.722 | 0 | 7.091 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 181.308 | 29.552 | 1.203 | 9.224 |
| Markenrechte | 345.247 | 0 | 0 | 3.879 |
| Kundenbeziehungen | 107.234 | 0 | 0 | 0 |
| 773.229 | 49.274 | 1.203 | 20.194 | |
| Goodwill | ||||
| Goodwill | 1.383.474 | 0 | 0 | 1.080 |
| 1.383.474 | 0 | 0 | 1.080 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 38.107 | 972 | 0 | 0 |
| Switche und Leitungsnetze | 928 | 0 | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 204.460 | 14.222 | 633 | 0 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 105.408 | 12.217 | 338 | 597 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.323 | 1.621 | -2.174 | 0 |
| 351.226 | 29.032 | -1.203 | 597 | |
| 2.507.929 | 78.306 | 0 | 21.871 |
| In TEUR | Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | ||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge | Fremdwährung | 31.12.2020 | 1.1.2020 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Selbst erstellte Software | 757 | 0 | 151.314 | 94.858 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 9.898 | 0 | 192.941 | 112.594 |
| Markenrechte | 0 | 0 | 341.364 | 44.493 |
| Kundenbeziehungen | 226 | 0 | 107.008 | 19.406 |
| 10.881 | 0 | 792.631 | 271.351 | |
| Goodwill | ||||
| Goodwill | 0 | 0 | 1.382.394 | 0 |
| 0 | 0 | 1.382.394 | 0 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 4.493 | 0 | 34.586 | 14.322 |
| Switche und Leitungsnetze | 256 | 0 | 672 | 928 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.812 | 212 | 210.715 | 118.781 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 77.871 | 0 | 39.495 | 73.365 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 18 | 0 | 1.752 | 0 |
| 91.450 | 212 | 287.220 | 207.396 | |
| 102.331 | 212 | 2.462.245 | 478.747 |
| In TEUR | Abschreibungen und Wertminderungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Zugänge | Wertminderungen | Umbuchungen | Abgänge Konsolidierungskreis | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Selbst erstellte Software | 14.351 | 208 | 0 | 5.891 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 35.836 | 0 | 337 | 9.223 |
| Markenrechte | 673 | 0 | 0 | 3.879 |
| Kundenbeziehungen | 5.018 | 0 | 0 | 0 |
| 55.878 | 208 | 337 | 18.993 | |
| Goodwill | ||||
| Goodwill | 0 | 0 | 0 | |
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 1.101 | 479 | 0 | 0 |
| Switche und Leitungsnetze | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 15.435 | 0 | -326 | 0 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 13.231 | 0 | -11 | 536 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29.767 | 479 | -337 | 536 | |
| 85.645 | 687 | 0 | 19.529 |
| In TEUR | Abschreibungen und Wertminderungen | ||
|---|---|---|---|
| Abgänge | Fremdwährung | 31.12.2020 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbst erstellte Software | 749 | 0 | 102.777 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 9.897 | 0 | 129.647 |
| Markenrechte | 0 | 0 | 41.287 |
| Kundenbeziehungen | 226 | 0 | 24.198 |
| 10.872 | 0 | 297.909 | |
| Goodwill | |||
| Goodwill | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 4.491 | 0 | 11.411 |
| Switche und Leitungsnetze | 256 | 0 | 672 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.197 | 193 | 125.886 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 77.273 | 0 | 8.776 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 |
| 90.217 | 193 | 146.745 | |
| 101.089 | 193 | 444.654 |
| In TEUR | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12.2020 | 1.1.2020 | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Selbst erstellte Software | 48.537 | 44.582 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 63.294 | 68.714 |
| Markenrechte | 300.081 | 300.754 |
| Kundenbeziehungen | 82.810 | 87.828 |
| 494.722 | 501.878 | |
| Goodwill | ||
| Goodwill | 1.382.394 | 1.383.474 |
| 1.382.394 | 1.383.474 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 23.175 | 23.785 |
| Switche und Leitungsnetze | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 84.829 | 85.679 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 30.719 | 32.043 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.752 | 2.323 |
| 140.475 | 143.830 | |
| 2.017.591 | 2.029.182 |
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, Goodwill und Sachanlagen zum 31. Dezember 2019
| In TEUR | Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2019 | Umgliederungen aus der Umstellung auf IFRS 16 zum 1.1.2019 | Zugänge Konsolidierungskreis | Zugänge | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Selbst erstellte Software | 121.251 | 0 | 249 | 18.919 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 176.064 | 0 | 2.665 | 3.249 |
| Markenrechte | 346.352 | 0 | 0 | 0 |
| Kundenbeziehungen | 113.520 | 0 | 5.903 | 0 |
| 757.187 | 0 | 8.817 | 22.168 | |
| Goodwill | ||||
| Goodwill | 1.380.056 | 0 | 5.428 | 0 |
| 1.380.056 | 0 | 5.428 | 0 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 38.120 | 0 | 0 | 1 |
| Switche und Leitungsnetze | 926 | 0 | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 521.322 | –324.900 | 588 | 10.713 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 101.016 | 0 | 92 | 11.944 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.471 | 0 | 37 | 2.155 |
| 663.855 | -324.900 | 717 | 24.813 | |
| 2.801.098 | -324.900 | 14.962 | 46.981 |
| In TEUR | Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| Umbuchungen | Abgänge Konsolidierungskreis | Abgänge | Fremdwährung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Selbst erstellte Software | 0 | 0 | 979 | 0 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 225 | 225 | 635 | 0 |
| Markenrechte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kundenbeziehungen | 0 | 0 | 21.189 | 0 |
| 225 | 1.365 | 13.803 | 0 | |
| Goodwill | ||||
| Goodwill | 0 | 2.010 | 0 | 0 |
| 0 | 2.010 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 0 | 0 | 14 | 0 |
| Switche und Leitungsnetze | 0 | 0 | –2 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.702 | 0 | 4.876 | –89 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 410 | 493 | 7.561 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -2.337 | 0 | 3 | 0 |
| -225 | 493 | 12.452 | -89 | |
| 0 | 3.868 | 26.255 | -89 |
| In TEUR | Anschaffungs-/Herstellungskosten | Abschreibungen und Wertminderungen | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 1.1.2019 | Umgliederungen aus der Umstellung auf IFRS 16 zum 1.1.2019 | Zugänge | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Selbst erstellte Software | 139.440 | 84.099 | 0 | 11.736 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 181.308 | 76.333 | 0 | 37.128 |
| Markenrechte | 345.247 | 44.925 | 0 | 673 |
| Kundenbeziehungen | 107.234 | 26.475 | 5.120 | |
| 773.229 | 231.832 | 0 | 54.657 | |
| Goodwill | ||||
| Goodwill | 1.383.474 | 0 | 0 | 0 |
| 1.383.474 | 0 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 38.107 | 13.183 | 0 | 1.153 |
| Switche und Leitungsnetze | 928 | 926 | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 204.460 | 184.033 | -76.835 | 16.434 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 105.408 | 66.889 | 0 | 13.896 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.323 | 0 | 0 | 0 |
| 351.226 | 265.031 | -76.835 | 31.483 | |
| 2.507.925 | 496.863 | -76.835 | 86.140 |
| In TEUR | Abschreibungen und Wertminderungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge Konsolidierungskreis | Abgänge | Fremdwährung | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Selbst erstellte Software | 0 | 977 | 0 | 94.858 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 232 | 635 | 0 | 112.594 |
| Markenrechte | 1.105 | 0 | 0 | 44.493 |
| Kundenbeziehungen | 0 | 12.189 | 0 | 19.406 |
| 1.337 | 13.801 | 0 | 271,351 | |
| Goodwill | ||||
| Goodwill | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 0 | 14 | 0 | 14.322 |
| Switche und Leitungsnetze | 0 | -2 | 0 | 928 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 4.774 | -77 | 118.781 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 331 | 7.089 | 0 | 73.365 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 331 | 11.875 | -77 | 207.396 | |
| 1.668 | 25.676 | -77 | 478.747 |
| In TEUR | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 1.1.2019 | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Selbst erstellte Software | 44.582 | 37.152 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 68.714 | 99.731 |
| Markenrechte | 300.754 | 301.427 |
| Kundenbeziehungen | 87.828 | 87.045 |
| 501.878 | 525.355 | |
| Goodwill | ||
| Goodwill | 1.383.474 | 1.380.056 |
| 1.383.474 | 1.380.056 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 23.785 | 24.937 |
| Switche und Leitungsnetze | 0 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 85.679 | 337.289 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 32.043 | 34.127 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.323 | 2.471 |
| 143.830 | 398.824 | |
| 2.029.182 | 2.304.235 |
Büdelsdorf, den 4. März 2021
freenet AG
Der Vorstand
Christoph Vilanek
Ingo Arnold
Stephan Esch
Antonius Fromme
Rickmann v. Platen
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Büdelsdorf, den 4. März 2021
freenet AG
Der Vorstand
Christoph Vilanek
Ingo Arnold
Stephan Esch
Antonius Fromme
Rickmann v. Platen
AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben gemeinsam mit mir den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf der Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Auch außerhalb von Sitzungen hat uns der Vorstand über die Geschäftsentwicklung und aktuelle Themen informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen mir als Aufsichtsratsvorsitzendem und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanzplanung und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt.
THEMEN IM AUFSICHTSRATSPLENUM
Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat in insgesamt sieben virtuellen Sitzungen getroffen und in vier Fällen Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Markt- und Wettbewerbssituation, die Finanz- und Ertragslage und die Finanzierungssituation der Gesellschaft sowie die Entwicklung der Konzerngesellschaften und der Beteiligungen des Konzerns. Hierbei haben wir uns insbesondere mit den Auswirkungen der jeweils aktuellen Covid-19-Pandemiesituation auf die Gesellschaft und den Konzern befasst.
In die für den Konzern besonders relevanten Geschäftsvorgänge waren wir eng eingebunden. Die Entscheidungen über die Reduzierung der Dividende, die Veräußerung der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG und den durchgeführten Rückkauf von knapp drei Millionen Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sind hier als Schwerpunkte zu nennen.
Ein weiterer Fokus der Aufsichtsratsarbeit war die Überarbeitung des 2018 eingeführten Vergütungssystems für den Vorstand, das wir der Hauptversammlung am 18. Juni 2021 zur Beschlussfassung vorlegen.
Darüber hinaus haben wir die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zum Anlass genommen, um die eigenen Governance-Belange des Aufsichtsrats weiterzuentwickeln. Dazu haben wir eine Selbstevaluierung unserer Tätigkeit durchgeführt, mit der Erarbeitung eines Kompetenzprofils für Aufsichtsratsmitglieder begonnen, uns mit der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder auseinandergesetzt und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat überarbeitet. Auch das neuentwickelte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat werden wir der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Beschlussfassung vorlegen.
SITZUNGSINHALTE IM EINZELNEN
Bereits in der ersten turnusmäßigen Sitzung am 25. März 2020 berichtete der Vorstand erstmalig detailliert über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die freenet Group. Diese Berichterstattung setzte sich in allen folgenden Sitzungen über das gesamte Jahr fort. Zentraler Beratungsgegenstand der ersten Sitzung war der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019. Gemeinsam mit den Vertretern des Abschlussprüfers - der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PwC GmbH WPG) - wurden die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung diskutiert. Nach Abschluss der eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer und folgte der Empfehlung des Prüfungsausschusses, indem er den Jahres- und den Konzernabschluss billigte. Der Jahresabschluss war damit festgestellt.
Wir befassten uns ebenfalls mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zum 31. Dezember 2019. Die Prüfung war wieder von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Mazars WPG), Hamburg, durchgeführt und vom Prüfungsausschuss begleitet worden. Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise waren dem Prüfer dabei keine Sachverhalte bekannt geworden, die ihn zu der Auffassung gelangen haben lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen aufgestellt wurden. Auf Vorschlag des Prüfungsausschusses machte sich der Aufsichtsrat dieses Prüfungsergebnis der Mazars WPG zu eigen.
Zudem informierte sich der Aufsichtsrat über den Stand der Vorarbeiten für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft. Weiter behandelte der Aufsichtsrat die Anforderungen nach dem aktuellen DCGK: wir führten eine Selbstevaluierung der Aufsichtsratstätigkeit durch und begannen mit der Erarbeitung eines Kompetenzprofils, indem wir uns zunächst einen Überblick über die aktuell vorhandenen Kompetenzen im Aufsichtsrat verschafften. Der Aufsichtsrat nahm zudem durch die Anteilseignervertreter eine Selbsteinschätzung seiner Unabhängigkeit vor und stellte fest, dass alle sechs Mitglieder der Anteilseigner als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand einzustufen sind. Die Anteilseignervertreter legten zudem fest, dass eine Anzahl von mindestens vier als unabhängig einzustufenden Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat als angemessen anzusehen ist.
Schließlich fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern für das Jahr 2020.
Mit der finalen Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschäftigten wir uns in unserer Sitzung vom 3. Mai 2020. Zentraler Inhalt war der Vorschlag des Vorstands, abweichend von seiner vorherigen Ankündigung, der Hauptversammlung lediglich eine Mindestdividende zur Gewinnverwendung vorzuschlagen. Hierüber berieten die Aufsichtsratsmitglieder intensiv und umfassend und schlossen sich im Ergebnis der Sichtweise des Vorstands an, angesichts des kurzfristigen Refinanzierungsbedarfs und der Befürchtung unsicherer Kapitalmärkte, Liquidität zunächst zu sichern und die Dividende entsprechend in reduzierter Höhe vorzuschlagen. Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung vor dem Hintergrund der Pandemie wurde in dieser Sitzung ebenfalls thematisiert.
In der Sitzung vom 27. Mai 2020 hielten wir gemeinsam mit dem Vorstand eine Rückschau auf die erste virtuelle Hauptversammlung ab und befassten uns mit der aktuellen Pandemiesituation im Konzern.
In drei schriftlichen Verfahren vom 12. Juni 2020, vom 3. Juli 2020 und vom 20. Juli 2020 fassten wir Beschluss über die Begebung eines Schuldscheindarlehens, das anschließend erfolgreich im Volumen von 345 Millionen Euro platziert wurde, zur Refinanzierung eines Schuldscheindarlehens aus 2016 sowie eine Vereinbarung zur Übernahme weiterer Anteile an der EXARING AG.
Mit dem Angebot zur Übernahme der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG durch Liberty Global plc. setzte sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 11. August 2020 auseinander und stimmte einer entsprechenden Verpflichtung zum Verkauf der Beteiligung zu. Ebenfalls genehmigte der Aufsichtsrat den Verkauf der freenet digital Gruppe an die Media and Games Invest plc.
Am 31. August 2020 stimmte der Aufsichtsrat der Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms zu, in dessen Rahmen bis Ende 2020 circa drei Millionen Aktien zurückerworben wurden.
In der turnusmäßigen Sitzung vom 23. September 2020 fassten wir nach Vorbereitung durch den Personalausschuss Beschluss über die Verlängerung der Bestellungen der Vorstandsmitglieder Antonius Fromme und Rickmann v. Platen für die Zeit ab dem 1. Juni 2021 um jeweils fünf Jahre. In gleicher Sitzung hat sich der Aufsichtsrat grundsätzlichen strategischen Überlegungen gewidmet und die aktuelle Situation sowie die Perspektiven des Kerngeschäfts und des Segments TV und Medien untersucht. Weiter berieten wir die Ergebnisse unserer Selbstbeurteilung, die wir zuvor mit externer Unterstützung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durchgeführt hatten. Ebenfalls resümierte der Aufsichtsrat die Ergebnisse einer Erhebung der Kompetenzfelder der Aufsichtsratsmitglieder.
Im schriftlichen Verfahren gewährte der Aufsichtsrat dem Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek und dem Finanzvorstand Ingo Arnold am 19. Oktober 2020 Anerkennungsprämien in Ansehung ihrer besonderen Leistungen im Zusammenhang mit einerseits der verhinderten Übernahme der UPC Schweiz GmbH durch die Sunrise Communications Group AG im Jahr 2019 und andererseits mit dem Verkauf der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG an die Liberty Global plc. für circa 1,1 Milliarden Euro.
In der Sitzung am 9. Dezember 2020 diskutierte der Aufsichtsrat über die vom Vorstand vorgelegte Planung für das Geschäftsjahr 2021, die er zustimmend zur Kenntnis nahm. Wesentliche Sitzungsinhalte waren zudem Vergütungsfragen: Nach Vorbereitung des Personalausschusses bzw. des Präsidiums des Aufsichtsrats verabschiedete der Aufsichtsrat Regelungen für die künftige Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, mit dem Ziel, diese der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Wegen des Inhalts der künftigen Vergütungsregelungen wird auf die Dokumentation für die Hauptversammlung Bezug genommen. Weiterhin fassten wir Beschluss über die Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung zum DCGK.
Nach Ende des Geschäftsjahres 2020 verlängerten wir die Bestellung von Ingo Arnold zum Finanzvorstand um fünf Jahre ab dem 1. Januar 2022 und ernannten ihn zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021. Weiter fand am 23. März 2021 eine Sitzung des Plenums mit der Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 als wesentlichem Inhalt statt. Die Einzelheiten hierzu sind Gegenstand des gesonderten Abschnitts „Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020“ in diesem Bericht.
DIE ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die generellen Aufgaben, die Arbeitsweise und die Besetzung der einzelnen Ausschüsse sind in der Erklärung zur Unternehmensführung näher beschrieben.
PRÄSIDIUM
Das Präsidium tagte 2020 dreimal in virtuellen Sitzungen und bereitete den Vorschlag für die überarbeitete Aufsichtsratsvergütung für das Plenum vor. Hierbei unterstützte Marc Tüngler die Präsidiumsmitglieder aktiv mit seiner Expertise. Im Fokus des Präsidiums lagen zudem die Entwicklung der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG und das Übernahmeangebot von Liberty Global plc. Die Mitglieder berieten ebenfalls über die Beteiligung an der EXARING AG.
PERSONALAUSSCHUSS
Die Mitglieder des Personalausschusses fanden sich im Jahr 2020 zu insgesamt vier virtuellen Sitzungen zusammen. Der Ausschuss bereitete die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Verlängerung der Bestellungen von Antonius Fromme, Rickmann v. Platen und Ingo Arnold vor und führte die Verhandlungen über deren Anstellungsverträge. Schwerpunkt im Personalausschuss war die Überarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Anforderungen. Der Ausschuss stellte zudem fest, ob und inwieweit die Parameter für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für 2019 erreicht wurden, legte neue Parameter für die Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2020 fest und schlug diese dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor.
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Der Prüfungsausschuss befasste sich in vier Sitzungen, von denen drei Sitzungen virtuell durchgeführt wurden, regelmäßig mit den aktuellen Prüfungsschwerpunkten und erörterte sie mit den Abschlussprüfern. Die Ausschussmitglieder setzten sich intensiv mit dem Geschäftsbericht, dem Halbjahresbericht und den Quartalsmitteilungen auseinander. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer erörterte der Ausschuss regelmäßig aktuelle Bilanzierungsthemen. Ein weiteres Thema im Ausschuss war die Begleitung der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch die Mazars WPG.
Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit den vom Abschlussprüfer erbrachten Nichtprüfungsleistungen und erteilte hierzu eine Einzelfallgenehmigung im schriftlichen Verfahren. Für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung 2020 empfahl er dem Aufsichtsrat auf Basis der Vorjahreserfahrungen wiederum die Beauftragung der Mazars WPG. Der Ausschuss ließ sich aus den Bereichen Compliance und Interne Revision direkt von den verantwortlichen Managern berichten. Auch der Status des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des Fraud-Managements wurden dem Ausschuss vorgestellt.
Der Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses lag auf der Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Hierzu...
| • | ... holte der Ausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein, |
| • | ... überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Prüfers sowie die Umsetzung des Prüfungsauftrags, |
| • | ... befasste sich der Ausschuss mit der Bestimmung der Schwerpunkte der Abschlussprüfung und |
| • | ... bereitete er die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung und die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer vor. |
VERMITTLUNGSAUSSCHUSS
Der Vermittlungsausschuss musste wie in den Vorjahren auch im Jahr 2020 nicht einberufen werden.
NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Der Nominierungsausschuss wurde im Jahr 2020 nicht tätig.
INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER SITZUNGSTEILNAHME
Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei 100 Prozent. Dementsprechend haben alle Aufsichtsratsmitglieder an allen Plenumssitzungen und allen jeweilig relevanten Ausschusssitzungen teilgenommen. Die Teilnahme der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wird im Folgenden in individualisierter Form offengelegt.
Tabelle 1: Sitzungsteilnahme 2020
| Aufsichtsratsplenum | Präsidium | |||
|---|---|---|---|---|
| Sitzungen /Teilnahme in % | Anzahl | in % | Anzahl | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitzender) | 7/7 | 100 | 3/3 | 100 |
| Knut Mackeprang (Stellv. Vorsitzender) | 7/7 | 100 | 3/3 | 100 |
| Claudia Anderleit | 7/7 | 100 | ||
| Bente Brandt | 7/7 | 100 | ||
| Theo-Benneke Bretsch | 7/7 | 100 | ||
| Sabine Christiansen | 7/7 | 100 | ||
| Gerhard Huck | 7/7 | 100 | 3/3 | 100 |
| Thorsten Kraemer | 7/7 | 100 | 3/3 | 100 |
| Fränzi Kühne | 7/7 | 100 | ||
| Thomas Reimann | 7/7 | 100 | ||
| Marc Tüngler | 7/7 | 100 | 1 * | |
| Robert Weidinger | 7/7 | 100 | ||
| 100 | 100 |
| Prüfungsausschuss | Personalausschuss | |||
|---|---|---|---|---|
| Sitzungen /Teilnahme in % | Anzahl | in % | Anzahl | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitzender) | 4/4 | 100 | ||
| Knut Mackeprang (Stellv. Vorsitzender) | 4/4 | 100 | ||
| Claudia Anderleit | 4/4 | 100 | ||
| Bente Brandt | 4/4 | 100 | ||
| Theo-Benneke Bretsch | ||||
| Sabine Christiansen | 4/4 | 100 | ||
| Gerhard Huck | ||||
| Thorsten Kraemer | ||||
| Fränzi Kühne | ||||
| Thomas Reimann | 4/4 | 100 | ||
| Marc Tüngler | 4/4 | 100 | ||
| Robert Weidinger | 4/4 | 100 | ||
| 100 | 100 |
* Teilnahme an Ausschusssitzung als hinzugezogenes Aufsichtsratsmitglied.
Sachverhalte, die Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern begründen können und die dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber nicht offengelegt worden.
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und der Lagebericht der freenet AG wurden von der PwC GmbH WPG geprüft. Den Prüfauftrag hatte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2020 wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer versah auch diesen Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der PwC GmbH WPG, wurde von Niklas Wilke als verantwortlichem Wirtschaftsprüfer unterzeichnet. Niklas Wilke verantwortet die Abschlussprüfung der Gesellschaft und des Konzerns zum dritten Mal in Folge. Die PwC GmbH WPG ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 durchgängig als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.
Über die Prüfung wurde im Prüfungsausschuss am 23. Februar 2021 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2021 berichtet und diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an den Verhandlungen über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in beiden Gremien teil. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.
Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung des Prüfungsausschusses gefolgt und hat in der Sitzung am 23. März 2021 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. März 2021 zudem den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Hieran anschließend hat sich der Aufsichtsrat - der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend - dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen.
PRÜFUNG DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
Die vom Vorstand als Bestandteil des Lageberichts der freenet AG und des Konzernlageberichts sowie in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) aufgestellte nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde von der Mazars WPG, Hamburg, geprüft. Der Prüfauftrag wurde auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 9. Dezember 2020 vergeben. Der Wirtschaftsprüfer kam nach Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu dem Prüfungsurteil, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die ihn zu der Auffassung gelangen haben lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sowie den Anforderungen des GRI-Rahmenwerkes aufgestellt worden sind (Prüfung mit begrenzter Sicherheit). Über die Prüfungshandlungen und das Prüfungsergebnis wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23. Februar 2021 berichtet. Der Aufsichtsrat machte sich das Ergebnis des Wirtschaftsprüfers auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses zu eigen.
VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTAND
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats oder des Vorstands.
Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Konzerngesellschaften Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und die geleistete Arbeit aus.
Büdelsdorf, den 23. März 2021
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Helmut Thoma, Vorsitzender des Aufsichtsrats
ISIN: DE000A0Z2ZZ5
WKN: A0Z2ZZ
1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2021 vor, den im festgestellten Jahresabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 957.070.129,91 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie und einer Sonderdividende von Euro 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 204.048.908,25 als Gesamtbetrag der Dividenden, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 753.021.221,66 auf neue Rechnung.
| Gesamtbetrag der Dividende | Euro 204.048.908,25 |
| Vortrag auf neue Rechnung | Euro 753.021.221,66 |
| Bilanzgewinn | Euro 957.070.129,91 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 4.395.011 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Fassung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat (Stand: 22.03.2021) unmittelbar und mittelbar von der Gesellschaft gehalten werden und die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft führt zurzeit, wie am 2. Februar 2021 bekanntgemacht, ein bis zum 31. Dezember 2021 befristetes Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 135 Mio. EURO (ohne Nebenkosten) über die Börse durch. Die Gesellschaft wird bis zum Tag der Hauptversammlung weitere Stückaktien zurückerwerben. Da eigene Aktien nicht dividendenberechtigt sind, wird sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung weiter verringern. Daher wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Euro 1,50 und eine Sonderdividende von Euro 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d.h. am 23. Juni 2021, fällig.
Büdelsdorf, den 23. März 2021
freenet AG
Der Vorstand
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die freenet AG, Büdelsdorf
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der freenet AG, Büdelsdorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der freenet AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtsgeführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1 Bilanzierung der Umsatzerlöse
2 Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes und immaterieller Vermögenswerte
3 Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1 Sachverhalt und Problemstellung
2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3 Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1 Bilanzierung der Umsatzerlöse
1 Im Konzernabschluss der freenet AG werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von € 2,6 Mrd ausgewiesen.
Bei Mobilfunkverträgen mit verkauftem Endgerät im Postpaid-Bereich wird der über die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarte Transaktionspreis anhand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen Hardwarelieferung und Mobilfunkleistung verteilt und entsprechend der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung als Umsatzerlöse erfasst. Die Vertragserlangungskosten werden aktiviert und über die zugrundeliegende Vertragslaufzeit amortisiert. Erhaltene Netzbetreiberprovisionen werden als Materialaufwandsminderungen erfasst und stellen somit keine Umsatzerlöse dar. Soweit sich diese auf die Vertragslaufzeit beziehen, werden sie abgegrenzt und linear über die Vertragslaufzeit aufwandsmindernd erfasst. Wird durch Vertriebspartner im indirekten Vertrieb zur Kundengewinnung Hardware oder eine sonstige Leistung an Endkunden ausgegeben, stellt dies keine Umsatzerlöse des freenet-Konzerns dar, soweit mangels tatsächlicher Sachherrschaft über die ausgereichte Hardware oder sonstige Leistung keine Prinzipalstellung des freenet-Konzerns besteht. Eine durch einen Vertriebspartner im indirekten Vertrieb an Endkunden ausgegebene Hardware oder sonstige Leistung zur Kundengewinnung ist als sonstiger Vermögenswert aktvierungspflichtig und wird über die Vertragslaufzeit linear umsatzmindernd aufgelöst.
Zur korrekten Anwendung des Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) hat der Konzern im Wesentlichen im Mobilfunkbereich entsprechende Systeme und Prozesse implementiert.
Die betragsmäßig bedeutsame Bilanzierung von Umsatzerlösen unterliegt angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle (u.a. Tarifstrukturen, Kundenrabatte, Incentives) einem besonderen Risiko. Zudem basiert die Bilanzierung der Umsatzerlöse in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Vor diesem Hintergrund und der damit verbundenen erheblichen Unsicherheiten war die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, die vom freenet-Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Abgrenzung von Umsatzerlösen beurteilt. Dabei haben wir auch das Umfeld der IT-Systeme zur Fakturierung und Bewertung sowie anderer relevanter Systeme zur Unterstützung der Bilanzierung der Umsatzerlöse, einschließlich der implementierten Kontrollen, sowie die Fakturierungs- und Bewertungssysteme bis hin zur Erfassung im Hauptbuch beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen bei Kundeverträgen beurteilt und gewürdigt, ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurden. Damit einhergehend haben wir die vollständige und richtige Erfassung der Umsatzerlöse gewürdigt und die Periodenzuordnung bzw. -abgrenzung nachvollzogen. Weiterhin haben wir in Stichproben Kundenrechnungen und die dazugehörigen Kundenverträge sowie Zahlungseingänge überprüft und Saldenbestätigungen eingeholt.
Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften haben wir sichergestellt, dass wir dem inhärenten Prüfungsrisiko in diesem Prüffeld angemessen begegnen.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Umsatzerlöse zu gewährleisten.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen im Konzernabschluss der freenet AG sind in Note 4 des Konzernanhangs enthalten.
2 Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes und immaterieller Vermögenswerte
1 In dem Konzernabschluss wird unter dem Bilanzposten „Goodwill“ ein Betrag von € 1.382,4 Mio (30,7 % der Konzernbilanzsumme und 75,9 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Unter den „Immateriellen Vermögenswerten“ sind Vermögenswerte in Höhe von € 494,7 Mio (11,0 % der Konzernbilanzsumme und 27,2 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten innerhalb des freenet AG-Konzerns zu. Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden jährlich oder anlassbezogen durchgeführt. Für immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden anlassbezogen Werthaltigkeitstests durchgeführt. Zur Durchführung der Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Da in der Regel keine Marktwerte für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen, wird dabei der Barwert der künftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt. Den Discounted Cashflow-Modellen liegen die von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Planungen bis 2024 zugrunde, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir die ergänzend durchgeführten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen immateriellen Vermögenswerte unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten sind in den Notes 15 und 16 des Konzernanhangs enthalten.
3 Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge
1 Der Konzernabschluss der freenet AG weist latente Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von € 292,9 Mio aus, deren künftige Nutzbarkeit von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft als wahrscheinlich angesehen wird. Die IFRS-Planergebnisse, die im Rahmen der Steuerplanung als Ausgangsgröße dienen, stammen aus der Mehrjahresplanung 2021 bis 2024. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Mehrjahresplanung als Grundlage für die Werthaltigkeit der latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig ist und mit einem hohen Maß an Unsicherheiten behaftet ist.
2 Im Rahmen unserer Prüfung der Werthaltigkeit der latenten Ertragsteueransprüche haben wir Spezialisten aus unserem Bereich Tax in das Prüfungsteam eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung in Bezug auf aktivierte Steuerpositionen auf Verlustvorträge beurteilt. Zudem haben wir die Werthaltigkeit der oben aufgeführten latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung der zukünftigen steuerlichen Ertragssituation der freenet AG und ihrer ertragsteuerlichen Organgesellschaften und die Angemessenheit der verwendeten Planungsprämissen beurteilt. Die Richtigkeit der Überleitung des Planergebnisses auf das steuerliche Ergebnis, die Vereinbarkeit der Methodik zur Ermittlung der latenten Steuern mit IAS 12 und die rechnerische Richtigkeit waren ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Die getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie die angewandte Methodik konnten wir nachvollziehen.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Ertragsteueransprüchen auf Verlustvorträge sind in den Notes 2.14 und 18 des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| • | die in Abschnitt 1.8 „Nichtfinanzielle Erklärung“ des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB, |
| • | die in Abschnitt 1.9 „Corporate Governance“ des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. |
| Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei freenet_AG_KA_KLB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF- Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| • | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| • | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| • | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der freenet AG, Büdelsdorf, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Niklas Wilke.
Hamburg, den 5. März 2021
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Niklas Wilke, Wirtschaftsprüfer
ppa. Benjamin Röhe, Wirtschaftsprüfer