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freenet AG Audit Report / Information 2020

May 26, 2021

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Audit Report / Information

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Publication

Lagebericht der freenet AG des Geschäftsjahres 2020

Wichtiger Hinweis:

Dieser Lagebericht sollte im Kontext mit den geprüften Finanzdaten des Einzelabschlusses der freenet AG und den Anhangangaben gelesen werden. Dieser Bericht enthält in die Zukunft, gerichtete Aussagen; Aussagen, die nicht auf historischen Tatsachen, sondern auf aktuellen Planungen, Annahmen und Schätzungen beruhen. Zukunftsaussagen sind immer nur zum Zeitpunkt gültig, zu dem sie gemacht werden. Die freenet AG übernimmt keine Verpflichtung, diese beim Auftreten neuer Informationen zu überarbeiten. Zukunftsaussagen unterliegen per se Risiken und Unsicherheiten. Wir möchten deshalb deutlich darauf hinweisen, dass eine Reihe von Faktoren die tatsächlichen Ergebnisse dahingehend beeinflussen können, dass diese von den prognostizierten wesentlich abweichen. Einige dieser Faktoren sind im Abschnitt „Risikomanagementsystem" und in weiteren Teilen dieses Berichts beschrieben.

* kennzeichnet prüfbare und nicht prüfbare lageberichtsfremde sowie lageberichtstypische Angaben, deren gesetzliche Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung nicht gefordert ist und die daher ungeprüft bleiben.

1. Organisationsstruktur und Geschäftsmodell

Digital-Lifestyle-Provider mit rund 8,6 Millionen Abo-Kunden
Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen im Fokus
IPTV als Wachstumsmotor

Überblick über die freenet Group

Die freenet Group versteht sich selbst als Digital-Lifestyle-Provider. Digital-Lifestyle umfasst dabei insbesondere die Themen Telekommunikation, TV, Internet, mobile Endgeräte sowie alle Services, Anwendungen und Geräte, die mit mobilen Endgeräten verbunden bzw. über ein intelligentes Gerät gesteuert oder genutzt werden können. Mit dem konsequent am Kunden und seinen Bedürfnissen ausgerichteten Geschäftsmodell gehört die freenet Group mit knapp 8,6 Millionen Abo-Kunden zu den führenden Marktteilnehmern in Deutschland.

Die operative Geschäftstätigkeit beschränkt sich überwiegend auf den Privatkundenbereich im deutschen Raum. Die freenet AG als Obergesellschaft der freenet Group ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts mit Sitz in Büdelsdorf - die Hauptverwaltung befindet sich in Hamburg. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Der Vorstand setzt sich zum 31. Dezember 2020 aus fünf Vorstandsressorts zusammen:

Mitglied des Vorstands Ressort
Christoph Vilanek Vorstandsvorsitzender (CEO)
Ingo Arnold Finanzvorstand (CFO)
Stephan Esch IT-Vorstand (CTO)
Antonius Fromme Vorstand Kunde (CCE)
Rickmann v. Platen Vorstand Partnerbeziehungen (CCO)

In Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie sowie IFRS 8 gliedert sich die freenet Group in zwei operative Segmente: (1) Mobilfunk sowie (2) TV und Medien. In dem weiteren Segment Sonstige/Holding werden Holdingfunktionen und Aktivitäten bzw. Konzerneinheiten, die nicht direkt einem der operativen Segmente zuzuordnen sind, zusammengefasst. Die Aufteilung der Segmente erfolgt nach Produkten und nicht nach Kundensegmenten oder geografischen Bereichen und entspricht somit der internen Steuerung.

Grafik 5: Segmentübersicht

Zum 30. September 2020 wurde die mittelbar zu 100 Prozent von der freenet AG gehaltene Gesellschaft, freenet digital GmbH, Berlin zusammen mit allen wesentlichen Tochtergesellschaften an die Media and Games Invest plc, Malta verkauft. Die Gesellschaft gehörte dem Segment Sonstige/Holding an und wurde nach dem Closing am 30. September 2020 entkonsolidiert. Des Weiteren wurde im November 2020 der gesamte Anteil der freenet Group an der Sunrise Communications Group AG (24,56 Prozent), welcher seit 2016 nach der Equity-Methode bilanziert wurde, an Liberty Global plc („Liberty Global“) verkauft. Mit Abschluss der Transaktion am 11. November 2020 wurde die dem Segment Mobilfunk zugeordnete Beteiligung entkonsolidiert.

Die zum Stichtag 31. Dezember 2020 wesentlichen Konzerngesellschaften - gemessen an ihrem Beitrag zu den finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns - stellen sich wie folgt dar:

Grafik 6: Wesentliche Konzerngesellschaften der freenet AG zum 31. Dezember 2020

Wertschöpfungs- und Geschäftsmodell ausgerichtet am Kunden

Die werteschaffenden Tätigkeiten innerhalb der Wertschöpfungskette der freenet Group sind im Packaging, Multichannel-Vertrieb und Kundenmanagement verortet. Neben der Nutzung eigener Infrastruktur im Bereich TV und Medien, liefern bedeutende Partner, wie Netzbetreiber, Hersteller von Hardware und Anwendungen, Energieversorger und TV- und Radioprogramm-Produzenten hierfür die jeweiligen Vorprodukte. Die freenet Group legt dabei großen Wert auf die Gestaltung insgesamt nachhaltiger und langfristiger Partnerschaften.

Mit einer maßgeschneiderten Tarifierung und Branding werden freenet Produkte und Dienstleistungen über eine Mehrmarken-Strategie in einem Multi-Channel-Vertriebsnetz in Deutschland vermarktet. Im Fokus stehen die direkte Kundenbeziehung sowie direkt steuerbare Vertriebskanäle (sog. Captive Channels), zu denen die rund 520 mobilcom-debitel- und etwa 40 GRAVIS-Shops, aber auch zahlreiche weitere (Online-)Vermarktungs-Plattformen gehören. Insbesondere diese Kanäle ermöglichen der freenet Group einen direkten Kundenzugang mit Up- /Cross-Selling-Potenzialen sowie eine starke Kundenbindung bei gleichzeitig niedrigen Vertriebskosten. Darüber hinaus verfügt mobilcom-debitel über ein exklusives Vermarktungsrecht von Mobilfunkdienstleistungen in den Netzen der Deutschen Telekom und Vodafone in mehr als 420 Elektrofachmärkten der Media-Saturn-Deutschland GmbH (Media Markt und Saturn).

Grafik 7: Wertschöpfung und Geschäftsmodell ausgerichtet am Kunden

Seit mehr als 25 Jahren stellt das „Customer-Experience-Management" eine der wichtigsten Kernkompetenzen der freenet Group dar, von der das Unternehmen auch im TV- und Mediengeschäft profitiert. Das Kundenmanagement, das sich von der Abrechnung über die Betreuung, Entwicklung und Bindung der Kunden erstreckt, vervollständigt somit die nahezu voll integrierte Wertschöpfungskette der freenet Group.

Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen bilden die Basis des Geschäfts und den Ausgangspunkt für Wachstum durch kontinuierliches Optimieren und Erweitern des Digital-Lifestyle-Portfolios. Dabei steht die konsequente Nutzung der etablierten Vertriebsstärken und - kompetenzen sowie bestehender und neuer Vertriebskanäle im Vordergrund.

Operative Segmente im Detail

Mobilfunk: Größter netzunabhängiger Mobilfunkanbieter

Mobilfunk ist das Kerngeschäft der freenet Group. Zum Angebotsportfolio zählen Produkte, Dienstleistungen und Hardware rund um mobile Telekommunikation und mobiles Internet. Ergänzend dazu werden vielfältige Digital-Lifestyle-Produkte und -Services angeboten. Hierzu zählen für die freenet Group unter anderem Handyzubehör, Home-Entertainment (Musik- und Videoangebote), Smart Home oder WiFi-Services.

Bei der Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen setzt die freenet Group auf ein in Deutschland einzigartiges und regulatorisch gestütztes Geschäftsmodell. Im Gegensatz zu Mobilfunknetzberteibern(MNO-Modell) entfällt der kostenintensive und kapitalbindende Betrieb eines Mobilfunknetzes. Und im Vergleich zu anderen Wettbewerbern erwirbt die freenet Group keine (Netz.-)Kapazitäten (MVNO-Modell) von einem der MNO, wodurch ein Wiederverkaufsrisiko vermieden wird. Es handelt sich primär um ein Reselling-Modell, bei dem die Kundenbeziehung nicht an den jeweiligen Netzbetreiber übergeht, sondern bei der freenet Group verbleibt (Service Provider-Modell). Aufgrund der direkten Kundenbeziehung übernimmt die freenet Group auch alle nachgelagerten Dienstleistungen gegenüber dem Kunden (z.B. Kundenmanagement, Rechnungsstellung, Marketing, etc.) und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der weiteren Kundenentwicklung über Cross- und Up-Selling. Die freenet Group profitiert also von den Vorteilen einer direkten Kundenbeziehung bei geringen Infrastrukturinvestitionen.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der freenet Group im deutschen Markt ist, dass sich das Tarifportfolio einerseits auf die Originaltarife der drei deutschen Netzbetreiber - Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland - erstreckt und andererseits eigene Tarife zugehöriger Marken wie mobilcom-debitel oder klarmobil gestaltet werden können. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität bei der Kundenansprache sowie dem Design innovativer Mobilfunkprodukte, wie z.B. die App-basierten Angebote freenet FUNK und freenet Flex. In den letzten mehr als 20 Jahren ist die freenet Group damit in Deutschland zum größten netzunabhängigen Mobilfunkanbieter gewachsen.

TV und Medien: IPTV als Wachstumsmotor

Die Erfahrungen aus dem Mobilfunkgeschäft haben den Grundstein für den Einstieg in das TV und Medien Geschäft gelegt. Bereits seit 2016 ist die freenet Group über den Erwerb der Media Broadcast Gruppe und über eine Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG in diesem Bereich tätig und baut das Segment sukzessive zu einer weiteren tragenden Erlössäule aus.

Media Broadcast projektiert, errichtet und betreibt multimediale Übertragungsinfrastruktur für TV und Hörfunk basierend auf modernster digitaler Sendertechnologie. Im Bereich des digitalen Antennenfernsehens (DVB-T2 HD) ist die freenet Group alleiniger Anbieter dieses Übertragungswegs im deutschen Markt. Unter der Marke freenet TV werden öffentlich-rechtliche sowie private TV-Inhalte an private Endkunden vertrieben.

Die EXARING AG betreibt die erste voll integrierte Plattform für IP-Entertainment-Services in Deutschland. Das Geschäftsmodell basiert ebenfalls auf der Übertragung öffentlich-rechtlicher sowie privater TV-Inhalte. Über eine innovative App und den exklusiven Zugang zu einem modernen, über 13.000 km langen Glasfasernetz in Deutschland, überträgt und verkauft die Gesellschaft unter der Marke waipu.tv Bewegtbildinhalte mittels internetbasierter Technologie (OTT IPTV). Vertrieben wird das IPTV-Produkt in einem Abonnementmodell unter anderem über die Vertriebskanäle der freenet Group. Das Privatkundengeschäft wird durch Geschäftskundenservices, wie z.B. Adressable TV oder Web-2-TV-Services ergänzt Die moderne, komfortable und preisgünstige Möglichkeit zum Empfang von TV-Inhalten ließ waipu.tv in dem wachsenden deutschen IPTV-Markt innerhalb von wenigen Jahren eine relevante Marktposition einnehmen.

2. Unternehmensstrategie und -ziele

Die freenet Group richtet ihr unternehmerisches Handeln an der Vision „Immer die richtige Wahl“ aus. Erklärtes Ziel ist es, über die Qualität der angebotenen Dienstleistungen, eine nachhaltige Kundenzufriedenheit zu schaffen und damit schlussendlich neue Kunden zu gewinnen bzw. langjährige Kunden zu halten. Der Erfolg lässt sich insbesondere anhand einer stetig steigenden Anzahl von Abonnenten sowie einer hohen Verlässlichkeit bei der Erreichung der jährlich formulierten finanziellen und nichtfinanziellen Ziele messen.

Drei wesentliche Handlungsfelder unterstützen die Zielsetzungen maßgeblich:

1. die kontinuierliche Verbesserung der Customer-Experience,
2. das nachhaltige Wachstum im Segment TV und Medien sowie
3. ein flexibles Geschäftsmodell ohne hohe Infrastrukturkosten (Asset-Light Strategie).

Customer-Experience ist mehr als die Erfüllung von Kundenerwartungen

Servicequalität wird als strategisches Asset verstanden. Daher setzt die freenet Group seit Jahren verstärkt auf den Ausbau der „Customer-Experience“ und hat diesen Bereich seit 2018 als eigenes Vorstandressort etabliert.

Ziel ist es, die Customer-Experience durch eine nachhaltige Konzeption und Vernetzung verschiedener am Kunden ausgerichteter Einzelinitiativen zu verbessern. Denn eine verantwortungsvolle Interaktion mit dem Kunden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse sieht die freenet Group als Grundlage für den langfristigen Erhalt des wirtschaftlichen Erfolgs. Dies gilt insbesondere für das Segment Mobilfunk, das nach wie vor die tragende wirtschaftliche Säule der freenet Group ist. Die Gewinnung loyaler Vertragskunden (insbesondere Postpaid-Kunden mit 24-Monats-Verträgen) mit hohen ARPUs steht hier im Fokus und bildet die strategische Säule für planbare und gesicherte Wertbeiträge. Dass sich dieser Fokus auszahlt, verdeutlicht die Corona-Krise, in der sich das Geschäftsmodell der freenet Group flexibel sowie robust gegenüber externen Einflüssen gezeigt hat.

Die Sicherung des eigenen Marktanteils im saturierten deutschen Mobilfunkmarkt genießt somit Priorität Ein aktives Customer-Experience-Management, eine konsequente Mehrmarkenstrategie sowie eine enge Verzahnung mit dem Multi-Channel-Vertriebsnetz sollen maßgeblich dazu beitragen. Ziel ist es, nachhaltig die Qualität des Kundenstamms/der Kundenbasis zu optimieren und folglich für eine Stabilisierung der monatlichen Umsätze je Kunde zu sorgen. Dies ist zugleich unerlässlich, um damit das strategisch wichtige Potential für Up- und Cross-Selling-Maßnahmen zu erhalten.

Ausrichtung auf nachhaltige Kundenbeziehungen auch im Segment TV und Medien

Für weiteres wertorientiertes, organisches Wachstum wurden die bestehenden Kompetenzen „Vertriebsstärke“, „Serviceorientierung“ und „langjährige Erfahrungen im Abonnementgeschäft' auf den Bereich TV und Medien übertragen. Die Vermarktung endkundenorientierter Abonnementservices - unter den Marken freenet TV und waipu.tv - erfolgt über ebenfalls zur Gewinnung langfristiger und ertragreicher Kundenbeziehungen. Das Geschäftspotenzial soll primär für die Absicherung bzw. den Ausbau der operativen Entwicklung der freenet Group genutzt werden. Wesentlicher Wachstumstreiber im Rahmen dieser Strategie ist hierbei das IPTV-Produkt waipu.tv. Als Aggregationsplattform für lineare und nichtlineare TV-Inhalte hat waipu.tv das Potential am generellen Marktwachstum von IPTV in Deutschland zu partizipieren. Der kontinuierliche Zuwachs von Kunden über die vergangenen Jahre sowie die Kooperation mit namhaften Partnern (u.a. Telefónica Deutschland oder Netflix) zeichnen diesbezüglich ein positives Bild für die Zukunft.

Beibehaltung der Asset-Light Strategie

Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen und die Beibehaltung der „Asset-Light-Strategie“ bilden somit die Grundlage für Stabilität im Geschäftsverlauf sowie eine verlässliche Planbarkeit von Umsätzen, EBITDA und Free Cashflow. Neben dem organischen Wachstum prüft die freenet Group fortlaufend auch den Markt für Unternehmensübernahmen, Beteiligungen und sonstige Kooperationen, um das Digital-Lifestyle-Portfolio zu erweitern und die eigene Marktposition zu stärken. Dabei steht im Wesentlichen der Heimatmarkt Deutschland im Fokus.

Bei der Umsetzung ihrer Unternehmensstrategie berücksichtigt die freenet Group immer auch die unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen aller weiteren freenet-spezifischen Interessengruppen wie etwa Mitarbeiter, Aktionäre und Kreditgeber. Insgesamt basiert die strategische Ausrichtung des Konzerns auf nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln und Wirtschaften. Durch ein wertorientiertes und von unternehmerischer Vorsicht geprägtes Agieren sollen alle Anspruchsgruppen hierbei gleichermaßen von der Entwicklung der freenet Group profitieren.

3. Unternehmenssteuerung

Zur Umsetzung der strategischen Zielsetzungen und Messung der operativen Leistung verwendet die freenet Group ein konzernweit einheitliches und bewährtes Steuerungssystem. Die Erfolgsmessung knüpft an finanziellen wie auch nichtfinanziellen Leistungsindikatoren an, die den Rahmen für eine wertorientierte Unternehmensführung bilden. Teil der wertorientierten Unternehmensführung ist die Adressierung und der Ausgleich von Erwartungen, die verschiedene Anspruchsgruppen gegenüber der freenet Group haben. Eigenkapitalgeber erwarten bspw. eine adäquate und langfristig gesicherte Rendite ihres investierten Kapitals, Fremdkapitalgeber die fristgerechte Zinszahlung und den Erhalt der Schuldentilgungsfähigkeit und Mitarbeiter die Arbeitsplatzsicherung. Die Zweckmäßigkeit des Steuerungssystems wird regelmäßig vom Management überprüft und wenn notwendig angepasst.

Die zur Unternehmenssteuerung herangezogenen Leistungsindikatoren stellen regelmäßig auch alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM) dar. Trotz der gängigen Verwendung alternativer Leistungskennzahlen durch Unternehmen sowie auf Investorenseite zur Beurteilung des operativen Geschäfts und der Verschuldungssituation haben diese als alleiniges Analysewerkzeug nur eine beschränkte Aussagekraft. Darüber hinaus sind APM trotz einer möglicherweise ähnlichen oder gar identischen Bezeichnung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsweisen nicht notwendigerweise mit den von anderen Unternehmen verwendeten APMs vergleichbar. Um dem geringen Standardisierungsgrad Rechnung zu tragen, wird im Folgenden die jeweilige Berechnungssystematik offengelegt.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Um den finanziellen Unternehmenserfolg nachvollziehbar zu messen und darzustellen, verwendet die freenet Group folgende finanzielle Leistungsindikatoren:

In TEUR bzw. lt. Angabe 2020 2019 2018
Umsatz 2.576.230 2.932.544 2.897.466
EBITDA 425.878 426.795 441.184
Free Cashflow 237.325 249.027 263.773
Postpaid-ARPU (EUR) 18,2 18,7 19,0

Die Steuerung nach dem finanziellen Leistungsindikator Free Cashflow erfolgt nicht segmentbezogen, während der Postpaid-ARPU lediglich im Segment Mobilfunk zur Steuerung verwendet wird. Die finanziellen Leistungsindikatoren EBITDA, Free Cashflow, Postpaid-ARPU sowie die zu Informationszwecken ermittelte Kennzahl adjusted EBITDA sind gleichzeitig alternative Leistungskennzahlen.

Umsatz und EBITDA

Der Umsatz ist gleichzusetzen mit der Bruttowertschöpfung aus der betrieblichen Tätigkeit und ist somit eine wesentliche Größe, um den Unternehmenserfolg zu messen. Der Umsatz im Segment Mobilfunk ist abhängig von dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen rund um den Mobilfunk und das mobile Internet. Die Erschließung zusätzlicher Erlösquellen, komplementär zum Geschäftsfeld Mobilfunk, ist im strategischen Interesse des Vorstands. Hierzu zählen u.a. die Geschäftsaktivitäten im Bereich Digital-Lifestyle sowie der Auf- und Ausbau des TV-Geschäfts. Der Erfolg der Absatzbemühungen spiegelt sich primär in der künftigen Umsatzentwicklung wider.

Das EBITDA bildet die kurzfristige operative Unternehmensleistung ab und gilt allgemein als ein wesentlicher Indikator für die Beurteilung der Entwicklung im Zeitablauf sowie von Unternehmen im gleichen Marktsegment. Da das EBITDA die operative Effizienz misst, ermöglicht der Leistungsindikator die Vergleichbarkeit auch von Geschäftsmodellen mit unterschiedlichen Kapitalkosten und Investitionsstrukturen. Entsprechend wird das EBITDA ebenfalls für Bewertungszwecke im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen herangezogen.

Das EBITDA bezieht auch Sondereinflüsse ein, wodurch ein ganzheitlicher Blick auf Erträge und Aufwendungen gegeben wird. Eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren ist dadurch allerdings nur eingeschränkt möglich. Um die Transparenz zu erhöhen, berichtet die freenet Group zu Informationszwecken neben dem EBITDA ein um Sondereffekte bereinigtes EBITDA (adjusted EBITDA). Sondereffekte können sowohl Aufwendungen als auch Erträge darstellen. Sie beziehen sich auf wesentliche Einmal- und/oder Regulierungseffekte (z. B. Restrukturierungsaufwendungen), die aufgrund der Einschätzung des Vorstands die transparente Darstellung der operativen Ergebnisentwicklung der freenet Group verzerren. Das adjusted EBITDA ergänzt somit das steuerungsrelevante EBITDA als zusätzliche Informationskennzahl. Ausgangspunkt für beide Leistungsindikatoren bildet das EBIT.

Tabelle 3: EBITDA und adjusted EBITDA

In TEUR 1.1.2020-31.12.2020 1.1.2019-31.12.2019
EBIT 262.981 269.954
Abschreibungen und Wertminderungen 162.897 156.841
EBITDA 425.878 426.795
Sondereffekte 0 0
Adjusted EBITDA 425.878 426.795

Free Cashflow

Der Free Cashflow stellt als konzernweite liquiditätsorientierte Kennzahl eine wichtige Ergänzung der ergebnisorientierten Leistungsbeurteilung dar und ist gleichermaßen für Eigen- und Fremdkapitalgeber bedeutsam. Er ist zentraler Gradmesser für die Fälligkeit, aus eigenen Mitteln zu wachsen, eine stabile Dividendenpolitik zu gewährleisten, sämtliche operativen Zahlungsverpflichtungen der freenet Group zu bedienen und stellt mithin einen Gradmesser für potenzielle Tilgungsleistungen dar.

Die Steuerung des Free Cashflows, und insbesondere des Net Working Capital, erfolgt durch die Treasury-Abteilung auf Basis eines etablierter Cash Managements. Neben der kontinuierlichen Optimierung von Zahlungsbedingungen für Verbindlichkeiten zählt auch ein effizientes Forderungsmanagement inklusive Factoring zu den Steuerungsmaßnahmen.

Die freenet Group verwendet eine sehr enge Free Cashflow Definition, da auch gezahlte bzw. enthaltene Zinsen sowie Auszahlungen bzw. Einzahlungen aus Leasingverhältnissen in die Berechnung des Free Cashflows einbezogen werden. Die Definition bildet somit ab, in welcher Höhe liquide Mittel, die zur Ausschüttung oder Schuldenrückzahlung verwendet werden können, erwirtschaftet wurden

Tabelle 4: Free Cashflow

In TEUR 1.1.2020-31.12.2020 1.1.2019-31.12.2019
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (ohne Auszahlungen für Transaktionskosten aus Unternehmensverkäufen/-erwerben) 367.628 364.232
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -49.881 -45.155
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 3.657 4.553
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -84.079 -74.603
Free Cashflow 237325 249.027

Postpaid-ARPU

Der Postpaid-ARPU bezeichnet den monatlichen Durchschnittsumsatz je Postpaid-Kunde im Segment Mobilfunk. Er dient als Gradmesser für die Bereitschaft von Kunden, für die jeweilige Mobilfunkleistung entsprechende monatliche Entgelte zu zahlen und umgekehrt für den Vertriebserfolg bei der Vermarktung hochwertiger Mobilfunktarife. Folglich ist der Postpaid-ARPU ein Indikator für die Qualität des Kundenstamms, deren Sicherung im strategischen Interesse des Managements liegt. Veränderungen der Markt- und Wettbewerbssituation in Deutschland können bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung des Leistungsindikators nehmen. Auch regulatorische Änderungen und höhere Gewalt (z.B. Einschränkung von Reisetätigkeiten infolge von Pandemien) können die Höhe des Postpaid-ARPU beeinflussen.

Die Ermittlung des Postpaid-ARPU erfolgt ohne Berücksichtigung von in der Grundgebühr enthaltenen Subventionsanteilen für die mitgelieferte Hardware. Die Entwicklung der Postpaid-Serviceumsätze leitet sich demnach direkt aus der Entwicklung des Postpaid-ARPU und der Postpaid-Kundenzahlen ab.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren der freenet Group ist eng mit der Entwicklung der Abonnementkunden als zusammengefasster nichtfinanzieller Leistungsindikatoren der relevanten Kundengruppen verbunden. Die jeweils strategisch relevante Kundengruppe variiert, in Abhängigkeit des operativen Segments: Der Postpaid-Kundenbestand dient als Leistungsindikator für das Segment Mobilfunk und der umsatzgenerierende TV Kundenbestand für das Segment TV und Medien. Kundengewinnung sowie Kundenbindung sind somit für die erfolgreiche Entwicklung der freenet Group essenziell.

Der Postpaid-Kundenbestand, in dem die strategisch wichtigen Mobilfunkkunden zusammengefasst werden, sichert aufgrund der Laufzeitverträge die mittelfristige Ertrags- und Liquiditätskraft der freenet Group und ist damit zentral für die Unternehmenssteuerung. Mit dem Einstieg in das TV-Geschäft adressiert die freenet Group ein weiteres Geschäftsfeld, das die Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider stärkt und ausbaut. Die Entwicklung der freenet TV Abo-Kunden (RGU) sowie der waipu.tv Abo-Kunden dienen hierbei als Gradmesser für den Erfolg beim Aufbau des neuen Geschäftsfelds und damit für die Marktdurchdringung.

Die Leistungsindikatoren geben einen transparenten Blick auf die strategische Ausrichtung der freenet Group und reflektieren die Wahrnehmung der relevanten Kundengruppen am Kapitalmarkt.

In Tsd. 2020 2019 2018
Postpaid-Kunden 7.079 6.903 6.896
freenet TV (RGU) 902 1.021 1.014
waipu.tv Abo-Kunden 572 408 252
Summe Abonnenten-Kundenstamm (exkl. App-basierte Kunden) 8.553 8.332 8.162

Sonstige Kennzahlen und Gradmesser für den Unternehmenserfolg

Die freenet Group nutzt zur Steuerung des Konzerns neben finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren weitere Kennzahlen und Gradmesser, die als Ausdruck für den Unternehmenserfolg zu werten sind. Sie umfassen:

Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten,
Forschung- und Entwicklungsaktivitäten,
Miarbeiterbelange,
EBIT und Finanzergebnis sowie
Rohertrag und Rohertragsmarge.

EBIT, Finanzergebnis sowie Rohertrag und Rohertragsmarge sind zugleich APMs.

Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten

Auch im Berichtsjahr hat die freenet Group eine Vielzahl neuer Produkte eingeführt, weitere Partnerschaften geschlossen und zusätzliche Vertriebskanäle erschlossen, um einerseits das originäre Geschäft zu sichern und gleichzeitig neue Potenziale zu schaffen; die wesentlichsten zeigt die folgende Auflistung.

Tabelle 5: Wesentliche Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten

1) mobilcom-debitel: Einrichtung der Online-Vertriebsplattform MegaSIM
2) klarmobil: freenet Flex erweitert das App-basierte Mobilfunkangebot
3) waipu.tv: Zusätzlich zum Eigenvertrieb Vermarktungsstart des türkischen Senderpakets in Partnerschaft mit Telefónica Deutschland (O 2 TV Türkei)
4) freenet Group: Kooperation mit Netflix ergänzt Produktangebote im Bereich Mobilfunk und TV
5) waipu.tv: Einführung des Entertainment-Pakets ’Perfect Plus' inklusive mehr als 45 Pay-TV-Sendem und erweiterbar um Netflix zum Vorteilspreis
6) freenet AG: strategische Partnerschaft mit 'Media and Games PLC' mit Verkauf der freenet digital GmbH

Forschung und Entwicklung

Die freenet AG unterhält keine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung. Das Unternehmen setzt sich jedoch in Anbetracht des rasanten technologischen Fortschritts in der Telekommunikationsbranche intensiv mit allen wesentlichen Neuerungen in diesem Bereich auseinander. Wesentliches Ziel ist dabei, die Wettbewerbspositionierung in diesem dynamischen Marktumfeld langfristig zu behaupten. Entwicklungsarbeiten finden bei der freenet Group vorwiegend im Rahmen von IT-, Strategie- und Produktentwicklungsprojekten statt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durch wesentliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beeinflusst. Insgesamt nahm die freenet Group im Rahmen von IT-, Strategie- sowie Produktentwicklungsprojekten 2020 Zahlungswirksame Investitionen in Höhe von 22,1 Millionen Euro vor (2019: 20,3 Millionen Euro).

Mitarbeiterbelange

Zum Jahresende beschäftigte die freenet Group 4.004 Mitarbeiter an neun Standorten sowie in den mobilcom-debitel Shops beziehungsweise GRAVIS Stores. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums stellt die Gruppe jährlich über 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Sie gliedern sich in insgesamt 20 Ausbildungsgänge an über 150 Ausbildungsorten. Zum Jahresende 2020 lag die Zahl der Auszubildenden in der freenet Group bei 329 (2019: 336). Berufliche Aus- und Weiterbildung sowie duales Studium dienen auch dem Kompetenzerhalt der Mitarbeiter. Deren kontinuierliche Weiterentwicklung hinsichtlich aktueller Markt- und Technologieentwicklungen sieht die freenet Group als entscheidende Kriterien für ihren zukünftigen unternehmerischen Erfolg.

Detaillierte Informationen zum Thema Mitarbeiterbelange linden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.

EBIT und Finanzergebnis

Das EBIT ist definiert als Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das Finanzergebnis setzt sich zusammen aus den Positionen „Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“, „Zinsen und ähnliche Erträge“, „Zinsen und ähnliche Aufwendungen" und „sonstiges Finanzergebnis“.

Rohertrag und Rohertragsmarge

Der Rohertrag ist definiert als Saldo aus Umsatzerlösen und Materialaufwendungen. Die Rohertragsmarge bildet das Verhältnis aus Rohertrag zu Umsatzerlösen ab.

Tabelle 6: Berechnung Rohertrag

In TEUR bzw. lt. Angabe 1.1.2020-31.12.2020 1.1.2019 - 31.12.2019
Umsatzerlöse 2.576.230 2.932.544
Materialaufwand -1.714.171 -2.036.334
Rohertrag 862.059 896.210
Rohertragsmarge (in %) 33,5 30,6

Finanzmanagement

Bei der strategischen und operativen Unternehmenssteuerung greift das Management auf ein etabliertes Finanzmanagementsystem zurück. Ziele des Managementansatzes sind die Sicherstellung des Zugangs zum Fremdkapitalmarkt sowie die Definitionen einer verlässlichen und nachhaltigen Ausschüttungspolitik.

Cash-, Liquiditäts- und Kapitalstrukturmanagement

Das Finanzmanagementsystem umfasst im Kern das Cash- und Liquiditätsmanagement sowie die (Aus-)Steuerung der Kapitalstruktur. Die Aufgaben werden zentral durch die Abteilung Treasury wahrgenommen, unterstützt durch das Finanzcontrolling und Rechnungswesen.

Das Cash- und Liquiditätsmanagement gewährleistet, dass die freenet Group zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Zu diesem Zweck werden die Zahlungsströme sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus Finanzgeschäften kontinuierlich überwacht und in eine rollierende Cashflow-Planung integriert. Durch das konzerninterne Cash-Pooling können Konzernunternehmen zudem Überschüsse anderer Einheiten nutzen, um den eigenen Liquiditätsbedarf ohne Fremdfinanzierung zu decken.

Das Kapitalstrukturmanagement steuert die Kapitalausstattung der freenet Group sowie der Tochtergesellschaften. Integraler Bestandteil für das konzernweite Kapitalstrukturmanagement sind die beiden alternativen Leistungskennzahlen Eigenkapitalquote und Verschuldungsfaktor, für die jeweils einzuhaltende Grenzwerte definiert wurden. Zusätzlich wird zu Informationszwecken ein adjustierter Verschuldungsfaktor berichtet, der durch die Einbeziehung der Börsenwerte von Aktienbeteiligungen in die Nettofinanzschulden (adjustierte Nettofinanzschulden) eine weniger konservative Perspektive auf die Verschuldung der freenet Group liefert.

Für die Eigenkapitalquote erachtet das Management der freenet Group eine Untergrenze von 25,0 Prozent als angemessen sowie einen angestrebten Verschuldungsfaktor von maximal des 3,0-fachen EBITDA.

Tabelle 7: KPIs Kapitalstrukturmanagement

lt. Angabe Ziel Erfüllt
Eigenkapitelquote (in %) > 25,0 [X]
Verschuldungsfaktor ≤ 3,0 [X]
Adjustierter Verschuldungsfaktor ≤ 3,0 [X]

Die Eigenkapitalquote bildet das Verhältnis von Eigenkapital zu Bilanzsumme ab und liegt mit 40,4 Prozent zum 31. Dezember 2020 oberhalb der Zielmarke von 25,0 Prozent und verbesserte sich im Vergleich zum Jahresende 2019 um 13,1 Prozentpunkte. Der Anstieg ist neben der Vereinnahmung laufender Gewinne aus fortgeführten Geschäftsaktivitäten primär auf die Veräußerung der Anteile an der Sunrise Communications Group AG im November 2020 sowie die Aussetzung der Dividendenzahlung im Mai 2020 zurückzuführen. Mindernd wirkt sich das vom Vorstand der freenet Group beschlossene Aktienrückkaufprogramm aus, da eigene Aktien gem. IAS 32.33 vom Eigenkapital abzuziehen sind.

Tabelle 8: Entwicklung Eigenkapitalquote

In TEUR bzw. lt. Angabe 31.12.2020 31.12.2019
Eigenkapital 1.821.079 1.321.601
Bilanzsumme 4.505.634 4.839.597
Eigenkapitalquote (in %) 40,4 27,3

Der Verschuldungsfaktor leitet sich aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zu dem in den letzten zwölf Monaten erzielten EBITDA ab. Gleiches gilt für den adjustierten Verschuldungsfaktor, allerdings dienen hier die adjustierten Nettofinanzschulden als Ausgangsbasis für die Berechnung der Verhältniszahl.

Der Verschuldungsfaktor liegt per Jahresende 2020 bei 1,7 und damit unterhalb des Maximalwerts. Die signifikante Verbesserung gegenüber dem Vorjahr basiert, im Wesentlichen auf der nicht ausgeschütteten Dividende für das Geschäftsjahr 2019 sowie dem Verkauf der Sunrise Aktien im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots für knapp 1,1 Milliarden Euro an Liberty Global. Zusammen mit der im dritten Quartal 2020 durchgeführten Refinanzierung von Schuldscheindarlehen sowie der im vierten Quartal 2020 erfolgten Rückzahlung des syndizierten Bankdarlehens in Höhe von 610,0 Millionen Euro hat sich damit binnen eines Jahres die Finanzierungs- und Fälligkeitsstruktur der freenet Group massiv entspannt.

Tabelle 9: Entwicklung (adjustierte) Nettofinanzschulden und (adjustierter) Verschuldungsgrad

In TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige Finanzschulden 734.826 1.428.009
Kurzfristige Finanzschulden 206.001 265.610
Nettoleasingverbindlichkeiten 466.661 471.176
Flüssige Mittel -666.867 -133.692
Nettofinanzschulden 740.621 2.031.103
Verschuldungsgrad 1,7 4,8
Börsenwert CECONOMY (2019 inkl. Sunrise)1 -184.869 -953.151
Adjustierte Nettofinanzschulden 555.752 1.077.952
Adjustierter Verschuldungsgrad 1,3 2,5

1 Der Börsenkurs der CECONOMY ermittelt sich aus der Multiplikation von Schlusskurs der Stammaktien an der Frankfurter Börse mit der Anzahl der von der freenet Group gehaltenen .Aktien (32.633.555 Stück) zum Stichtag.

Ausschüttungspolitik

Die Ausschüttungspolitik ist ein weiterer wesentlicher Teil des Finanzmanagements. Der Vorstand der freenet Group verfolgt grundsätzlich eine Politik kontinuierlicher und an der operativen Entwicklung ausgerichteter Dividendenzahlungen. Anknüpfungspunkt für die Dividendenpolitik ist die Liquiditätskennzahl Free Cashflow. Als Bestandteil der Unternehmenssteuerung/-prognose bietet die Kennzahl einen verlässlichen und stabilen Ansatzpunkt für die Ableitung einer Dividendenerwartung für und durch Aktionäre.

Im Interesse der Dividendenkontinuität definiert das Management eine langfristig stabile Ausschüttungsquote von 80 Prozent des Free Cashflows als Basis. Mit der Basisdividende bekennt sich der Vorstand grundsätzlich zu einer planbaren und angemessenen Aktionärsbeteiligung. Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen, freenet Aktionäre an der weiteren Verteilung des nach Abzug der Basisdividende verbleibenden Free Cashflows partizipieren zu lassen. Eine Form der weiteren Aktionärsbeteiligung ist beispielsweise der Rückkauf eigener Aktien.

Der Vorstand beabsichtigt der Hauptversammlung am 18. Juni 2021 eine Dividende je Aktie in Höhe von 1,50 Euro zur Auszahlung für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen. Das entspricht einer Dividendenrendite, gemessen am Schlusskurs des letzten Handelstages 2020, von 8,71 Prozent.

Zusätzlich plant der Vorstand eine Sonderdividende von 0,15 Euro je Aktie auszuschütten. Zusammen mit dem am 2. Februar 2021 beschlossenen Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 135,0 Millionen Euro sowie dem bereits abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramm 2020 (Volumen: 51,4 Millionen Euro) sollen die freenet Aktionäre für die einbehaltene Dividende 2019 nachträglich entschädigt werden. In Summe beliefe sich die im Jahr 2021 ausgeschüttete Dividende auf 1,65 Euro je dividendenberechtigte Aktie. Darfüber hinaus würden zusätzlich bis zu 186,4 Millionen Euro in Form von Aktienrückkäufen (beide Programme) an die freenet Aktionäre zusätzlich ausgeschüttet.

Grafik 8: Dividende je Aktie 2009-2020

1 In Anbetracht der Covid-19 Situation sowie anstehenden Refinanzierungen hatten Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG der Hauptversammlung am 27. Mai 2020, abgesehen von der verpflichtenden Mindestdividende in Höhe von 0,04 Euro je Aktie, die Aussetzung der Dividende vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde mit einer Mehrheit von 94,74 Prozent verabschiedet.

2 Inklusive Sonderdividende (0,15 Euro) und vorbehaltlich der Beschlussfassung auf der Hauptversammlung.

Das am 1. September 2020 gemäß Art 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegebene Aktienrückkaufprogramm 2020 wurde am 28. Dezember 2020 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms gekauften Aktien beläuft sich insgesamt auf 2.956.232 Stück zu einem Durchschnittspreis von 17,85 Euro. Dies entspricht 2,3 Prozent des Grundkapitals. Das aggregierte Volumen ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug 51,4 Millionen Euro.

4. Wirtschaftsbericht

Deutschland: erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen durch die Corona-Pandemie
Mobilfunktmarkt weitestgehend robust gegenüber Kriseneinflüssen
IPTV gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Eindämmung haben für die deutsche und auch für die weltweite Wirtschaft im Jahr 2020 einen tiefen Konjunktureinbruch bewirkt. Infolge der Virus-Ausbreitung korrigierte der Internationale Währungsfonds (IWF) zur Jahresmitte seine Wachstumsprognosen (BIP) für Deutschland nach unten und erwartete zunächst einen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Berichtsjahr 2020 um 7,8 Prozent (Vorjahr: Anstieg um 0,6 Prozent). In seinem im Oktober veröffentlichten Konjunkturausblick korrigierte der IWF seine Prognosen für die globale und die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 schließlich wieder leicht nach oben.

Tabelle 10: Konjunkturprognosen des IWF für 2020

in % 2019 2020
Oktober April Juni Oktober
--- --- --- --- ---
Deutschland 0,5 -7,0 -7,8 -6,0
Weltwirtschaft 3,0 -3,0 -4,9 -4,4

In Deutschland konnte aufgrund von Kurzarbeitergeld ein massiver Stellenabbau bislang verhindert werden. Für das Jahr 2020 wird daher nur mit einer Arbeitslosenquote von durchschnittlich 5,9 Prozent (November 2019: 4,8 Prozent) gerechnet. Kurzfristige Regierungsbeschlüsse wie die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld und Anschlussregelungen für 2021 sollen auch weiterhin die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Konsumverhalten bzw. die Kaufkraft und die Beschäftigungslage abmildern.

Dennoch wirkt die Covid-19-Pandemie in Deutschland unterschiedlich stark auf die einzelnen Wirtschafszweige. So sind güterintensive und exportierende Branchen beispielsweise stärker betroffen als Technologieunternehmen. Die Stimmung in der ITK-Branche war zuletzt gespalten. Laut Bitkom-ifo-Digitalindex entwickelte sich die Geschäftslage zwar weiterhin leicht positiv, allerdings bewerteten die Unternehmen ihre Geschäftserwartungen im Zuge der aktuellen Corona-Entwicklungen deutlich weniger positiv als noch im Oktober 2020. Im Vergleich zum Stimmungsbarometer der Gesamtwirtschaft bewegt sich die ITK-Branche dennoch auf deutlich höherem Niveau.

Branchenbezogene Entwicklung

Mobilfunkmarkt

In Deutschland werden im Berichtsjahr 2020 nach Schätzungen des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) rund 58,9 Milliarden Euro mit Telekommunikationsdiensten erzielt. Dies entspricht, auch unter Berücksichtigung von Covid-19, zum zweiten Mal in Folge einem Anstieg um rund eine halbe Milliarde Euro (2019: 58,3 Milliarden Euro, 2018: 57,9 Milliarden Euro). Für das Privatkundensegment, das rund zwei Drittel des Gesamtumsatzes ausmacht, prognostizierte der VATM für das Jahr 2020 einen Umsatzanstieg um 1,6 Prozent auf 37,9 Milliarden Euro. Knapp 70 Prozent der privaten Nutzung erfolgen dabei im Mobilfunk und steuern einen jährlichen Umsatz von rund 25,9 Milliarden Euro (2019: 25,5 Milliarden Euro) bei. Beim Absatz von Smartphones setzt sich der mit weniger innovativen Geräten einhergehende rückläufige Trend der letzten fünf Jahre fort: Mit erwarteten 19,7 Millionen Geräten werden 2020 so wenige neue Smartphones abgesetzt, wie zuletzt in den Jahren 2011/12.

Die Anzahl der aktiv genutzten SIM-Karten steigt auf 148,7 Millionen Karten (+8,6 Millionen Karten); davon werden rund 26 Prozent für die Kommunikation zwischen Computersystemen (Machine-to-Machine) eingesetzt. Die nahezu gleichmäßige Verteilung aller SIM-Karten auf die drei Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland hat sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.

Gemessen am Umsatz haben sich die Marktanteile der Wettbewerber in den letzten zwölf Monaten ebenfalls konstant entwickelt. Die Entwicklung verdeutlicht (wie schon in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09), dass der Telekommunikationssektor krisengesichert ist und einigermaßen unbeschadet durch die Pandemie manövriert. Insbesondere die etablierte Multi-Channel-Strategie - also die Kombination aus Online-Vertriebsaktivitäten und stationärem Handel - sowie über Dauerschuldverhältnisse abgesicherte Erträge bewährten sich, während der Lockdown-bedingten Shop-Schließungen und sicherten das Geschäft ab.

Grafik 9: Mobilfunkumsätze nach Netzbetreibern und Service Providern

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie wirken als Katalysator für Technologietrends. So haben aufgrund von mobilem Arbeiten und weniger Reisetätigkeiten Anwendungen wie Webkonferenzen und Videotelefonie stark an Relevanz gewonnen. Auch der 5G-Ausbau durch die Netzbetreiber schreitet voran, um den zukünftigen Bedarf an stabilen und schnellen Anschlüssen decken zu können. Der neue Mobilfunkstandard wird gemäß dem Ericsson Mobility Report bereits Ende des Jahres 2020 eine Milliarde Menschen weltweit erreichen. Der deutsche VATM beziffert die inländische Anzahl 5G-fähiger SIM-Karten auf circa 4,2 Millionen per Dezember 2020. Insgesamt werden damit bis Jahresende zwei Drittel der in Deutschland aktiven SIM-Karten die Mobilfunknetze der vierten und fünften Generation nutzen.

Auf regulatorischer Ebene wurde am 16. Dezember 2020 vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKG-Novelle) beschlossen und somit die Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation angestoßen (Richtlinie (EU) 2018/1972). Die Schwerpunkte der TKG-Novelle betreffen insbesondere die Marktregulierung, die Stärkung des Kunden- und Verbraucherschutzes, die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs sowie die Regulierung von Frequenzen und Netzen mit hoher Kapazität. Mit einem Beschluss durch Bundesrat und Bundestag rechnen Experten im Laufe des ersten Halbjahres 2021.

TV-/ Bewegtbildmarkt

Die durch Abonnements für lineares Fernsehen und Pay-TV in Deutschland generierten Umsatzerlöse werden für das Jahr 2020 auf 5,6 Milliarden Euro prognostiziert (2019: 5,7 Milliarden Euro). Damit wird von einem leichten Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Dennoch hat die Covid-19-Pandemie die besondere Bedeutung von (linearem) Fernsehen einmal mehr hervorgehoben. Interviews mit Wirtschaftsexperten und Virologen werden aus erster Hand über diesen Kanal gesendet und bieten den Zuschauern verlässliche und zeitnahe Informationen. Zudem hat sich der Lebensmittelpunkt der Bevölkerung in drastischer Weise in die eigenen vier Wände verlagert und zum Hauptort für Medienkonsum werden lassen. Die Bedeutung des Fernsehers spiegelt sich auch in der täglichen Nutzungsdauer wider. Denn mit 237 Minuten durchschnittlicher täglicher Nutzungsdauer ist das Fernsehgerät nach wie vor primäre Bezugsquelle für Informationen und Inhalte, gefolgt von Internet (Ø 133 Minuten/Tag) und Radio (Ø 101 Minuten/Tag).

Details: Deutschland; März 2020; 14-69 Jahre; n=8.613; inkl. Kommunikationsmedien

Quelle: SevenOne Media

Bezogen auf die Empfangsart zeigt sich in Deutschland eine gewisse Dynamik. Zwar empfangen rund 87,7 Prozent der TV-Haushalte in Deutschland das TV-Signal nach wie vor über Kabel oder Satellit, der Wert ist aber im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozentpunkte gesunken. Seit 2016 haben beide Übertragungswege zusammen insgesamt rund 4,7 Prozentpunkte im Wesentlichen zu Gunsten von IPTV verloren.

Fast 13,5 Prozent der deutschen TV-Haushalte empfangen ihr Fernsehprogramm mittlerweile über IPTV. Das sind 3,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und entspricht rund 5,2 Millionen Haushalten. Mit über einer halben Million Abo-Kunden besetzt das OTT-Produkt waipu.tv der EXARING AG (Tochtergesellschaft, der freenet Group) einen relevanten Anteil in diesem Wachstumsmarkt (Marktanteil IPTV (gesamt): circa 11,0 Prozent, Marktanteil OTT-Only: circa 51,2 Prozent). Die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs durch die TKG-Novelle könnte die Dynamik bezüglich der Übertragungswege noch zusätzlich beschleunigen, da dadurch bislang der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher eingeschränkt wurde.

Der terrestrische Fernsehempfang hat sich nach dem Abschluss der Umstellung auf DVB-T2 HD im März 2017 auf einem stabilen Niveau von rund 6 Prozent eingependelt. Alleiniger Anbieter dieses Übertragungswegs in Deutschland ist die Media Broadcast Gruppe - eine 100-prozentige Tochter der freenet Group.

Grafik 11: Verteilung der Übertragungswege 2016 bis 2020

Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2020

Neuer Claim zur Stärkung der strategischen Positionierung der Marke „mobilcom-debitel“

Im Mai 2020 führte mobilcom-debitel ihren neuen Claim „Weil du es bist“ ein, der einprägsam die individuelle und unabhängige Beratungs- und Serviceleistung als persönlichster Mobilfunkanbieter Deutschlands transportiert. Der mobilcom-debitel Berater wird als zentrale Figur, als Ansprechpartner auf Augenhöhe für alle Belange des Kunden in dessen digitalem Alltag positioniert. Er fungiert nicht als Testimonial, sondern als individueller und nahbarer Lösungsbringer.

Hauptversammlung beschließt mit deutlicher Mehrheit die Aussetzung der Dividende 2019

Aufgrund der Corona-Pandemie führte die freenet Group am 27. Mai 2020 ihre ordentliche Hauptversammlung erstmalig virtuell durch. Insgesamt waren 49,66 Prozent des eingetragenen Grundkapitals vertreten und mit einer Mehrheit von 94,47 Prozent wurde zum Erhalt der finanziellen Stabilität und Flexibilität während der Corona-Krise die Aussetzung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen.

freenet Flex: neuer App-basierter Mobilfunktarif eingeführt

Im August 2020 brachte die freenet Group die zweite Generation App-gesteuerter Mobilfunktarife auf den Markt und baut so das digitale Standbein rund um den Mobilfunkbereich weiter aus. Nach freenet FUNK setzt das neue Angebot freenet Flex noch stärker auf Flexibilität und Einfachheit.

Sunrise Anteil verkauft und Kapitalbasis nachhaltig stärkt

Im August 2020 verpflichtete sich die freenet Group im Rahmen einer mit Liberty Global geschlossenen Vereinbarung, ihre Sunrise Aktien zu einem Barkaufpreis von 110,00 CHF je Aktie an Liberty Global zu veräußern. Durch den Vollzug des Verkaufs aller Aktien (11.051.578 Stück) sind der freenet Group im November 2020 Schweizer Franken im Gegenwert von etwa 1,1 Milliarden Euro in bar zugeflossen.

Ebenfalls im November 2020 wurde das zur Finanzierung des Aktienpakets abgeschlossene syndizierte Bankdarlehen in Höhe von 610,0 Millionen Euro vorzeitig zurückgezahlt. Zusammen mit der bereits im J uli 2020 durchgeführten Refinanzierung fälliger Schuldscheindarlehen hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr die Schuldensituation der freenet AG massiv entspannt.

Akkienrückkaufprogramm durchgeführt

Die freenet Group hat im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 28. Dezember 2020 ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt, um die freenet Aktionäre zumindest teilweise für die zu Beginn des Jahres ausgesetzte Dividende zu entschädigen. Insgesamt wurden 2.956.232 Aktien zu einem Gesamtpreis von 51,4 Millionen Euro erworben. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 Prozent am Grundkapital.

Netflix-Kooperation stärkt Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider

Als erster Mobilfunkanbieter konnte die freenet Group im Oktober 2020 Netflix als Partner gewinnen. Kunden können beim Abschluss oder bei der Verlängerung ihres Mobilfunkvertrags bei mobilcom-debitel oder bei klarmobil einen Tarif inklusive Netflix buchen. Die Kooperation gilt auch für das IPTV-Produkt waipu.tv, das seit August 2020 im 'Perfect Plus' Abo zusammen mit Netflix erhältlich ist.

Überblick über den Geschäftsverlauf

Mobilfunk

Postpaid-Kundenbestand

Die Entwicklung des Postpaid-Kundenbestands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 mit all seinen Einschränkungen durch die Corona-Krise verdeutlicht die Robustheit des Service- Provider-Geschäftsmodells im Segment Mobilfunk. Miteinander verzahnte Vertriebskanäle sowie ein hoher Anteil direkt steuerbarer und nicht Retail-basierter Kanäle in Kombination mit einer an den individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Kundenbindung und -entwicklung bilden hierfür das Grundgerüst. Das erste Quartal (rund 22.100 Nettoneukunden) blieb nahezu unbeeinflusst von der sich ausbreitenden Pandemie. Dass die Einschränkungen und Shop-Schließungen im zweiten Quartal nur zu einer moderaten Abschwächung der Nettoneukundenzahl führte (+14.500), kann als Beleg für die Stärke und Flexibilität der Vertriebsplattform gewertet werden. Mit 65.500 Nettoneukunden im dritten Quartal vervielfachte sich das Wachstum im Vergleich zum Vorquartal. Dieser positive Trend setzte sich trotz erneut strengerer Anti-Corona-Maßnahmen und der Schließung des stationären Handels ab Mitte Dezember im vierten Quartal fort (73.700 Nettoneukunden). In Summe wuchs der Postpaid-Kundenbestand im Jahresverlauf um rund 175.800 Neukunden auf 7,079 Millionen (Vorjahr 6,903 Millionen).

Daneben erhöhte sich während des Jahres ebenfalls die Zahl der bislang nicht im Postpaid- Bestand gezählten Kunden der neuen App-basierten Tarife - freenet FUNK und freenet Flex - um 22.500 auf 56.800 Nutzer per 31. Dezember 2020. Der Bestand an Mobilfunkkunden mit vergleichbar hoher Profitabilität beläuft sich somit auf insgesamt 7,135 Millionen (Vorjahr: 6,937 Millionen) - ein Plus von knapp 200.000.

Postpaid-ARPU und Serviceumsätze

Die Entwicklung des Postpaid-ARPU steht unter dem Einfluss der durch Covid-19 induzierten eingeschränkten Reiseaktivitäten (geringere Roamingumsätze) sowie (nachlaufender) regulatorischer Effekte (International Calls/ Roaming /Gebührensenkung im Mobilfunk [MNP]).

Mit 18,2 Euro bleibt der Postpaid-ARPU in Anbetracht dieser Effekte jedoch nahezu stabil gegenüber dem Vorjahres-ARPU (-2,7 Prozent). Gleiches gilt auch für die Postpaid-Serviceumsätze, die im aktuellen Berichtsjahr mit 1.521,6 Millionen Euro auch weiterhin einen nachhaltigen Beitrag zum Gesamtumsatz im Segment Mobilfunk leisten (Vorjahr: 1.540,9 Millionen Euro).

Digital-Lifestyle

Der Verkauf von Endgeräten, Anwendungen und Services aus den Bereichen Entertainment, Security, Smart Home und E-Health ergänzt bereits seit mehreren Jahren die Tarifangebote im Segment Mobilfunk. Mit 188,6 Millionen Euro trug das Geschäftsfeld erneut einen nennenswerten Beitrag zum Gesamtumsatz bei und lag nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (189,9 Millionen Euro). Die stabile Entwicklung der Umsätze ist insbesondere auf den hohen Anteil subskriptionsbasierter Produkte zurückzuführen und damit auf vertraglich abgesicherte Umsatzströme vergleichbar zum Postpaid-Serviceumsatz.

TV und Medien

Sowohl EXARING als auch Media Broadcast ergänzten im vergangenen Jahr den Content ihrer TV-Produkte waipu.tv bzw. freenet TV um neue Programme und Partnerschaften. Die Abonnentenzahl von waipu.tv stieg im Jahresverlauf von 408.300 auf 572.500 per Ende Dezember 2020. Dies entspricht einer Steigerung um 40,2 Prozent bzw. 164.200 Abonnenten. waipu.tv partizipierte damit erneut am Wachstum des IPTV-Markts in Deutschland.

Die Nutzerzahlen für freenet TV gingen dagegen im Berichtsjahr deutlich zurück. Aufgrund zu geringer Profitabilität wurden zum einen Satellitenkunden abgeschaltet und zum anderen wirkt sich eine Preiserhöhung um 20 Prozent im Mai 2020 negativ auf die Nutzerzahlen aus. Die Zahl der umsatzgenerierenden Nutzer (RGU) liegt somit per Ende Dezember 2020 bei 901.900 und damit um 11,7 Prozent unter dem Vorjahreswert (2019: 1.021.100). Trotz der negativen Kundenentwicklung bleibt die Preiserhöhung dennoch profitabel.

Insgesamt betrachtet steigt der TV-Kundenbestand insbesondere durch das solide Wachstum von waipu.tv im aktuellen Geschäftsjahr um 3,1 Prozent auf 1,474 Million.

Tabelle 11: Zusammenfassung Geschäftsverlauf 2020

lt. Angabe 31.12.2020 31.12.2019 Veränderung in %
Segment Mobilfunk
Postpaid-Kunden Mio. 7,079 6,903 2,5
Postpaid-ARPU EUR 18,2 18,7 -2,7
Serviceumsatz Postpaid Mio. EUR 1.521,6 1.540,9 -1,3
Umsatz Digital-Lifestyle Mio. EUR 188,6 189,9 -0,7
Segment TV und Medien
freenet TV Abo-Kunden (RGU) Tsd. 901,9 1.021,1 -11,7
waipu.tv Abo-Kunden Tsd. 572,5 408,3 40,2

Vergleich des tatsächlichen Geschäftsverlauf mit der Prognose

Die Umsatzerlöse im Segment Mobilfunk bleiben gegenüber dem um die veräußerte Beteiligung MOTION TM bereinigten Vorjahr nahezu stabil (-1,3 Prozent). Im Segment TV und Medien stiegen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,0 Prozent auf 259,0 Millionen Euro. Insgesamt betrachtet entwickelten sich die Umsatzerlöse mit 2.576,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr stabil (Umsatzerlöse exklusive MOTION TM 2019:2.609,1 Millionen Euro), womit auch das prognostizierte Ziel erreicht wurde.

Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2020 beläuft sich auf 425,9 Millionen Euro und liegt in der Mitte des avisierten Korridors von 415 bis 435 Millionen Euro. Der Free Cashflow erreicht mit 237,3 Millionen Euro ebenfalls den Zielkorridor von 235 bis 255 Millionen Euro. Des Weiteren ist die Zahl der strategisch wichtigen Postpaid-Kunden im Vergleich zum 31. Dezember 2019 von 6,903 Millionen Kunden auf 7,079 Millionen Kunden gestiegen (+0,176 Millionen). Das Ziel eines moderat steigenden Postpaid-Kundenbestands konnte damit erreicht werden. Der Postpaid-ARPU verhielt sich im Berichtsjahr mit 18,2 Euro in Relation zu den Vorjahren und dem Wettbewerb stabil (Vorjahr: 18,7 Euro).

Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Segments TV und Medien setzte das IPTV-Produkt waipu.tv sein solides Wachstum im Geschäftsjahr 2020 fort und weist zum Jahresende einen Endbestand von rund 0,572 Millionen Abonnenten aus. Die Zahl der umsatzgenerierenden freenet TV Nutzer nimmt hingegen, entsprechend der im dritten Quartal 2020 vorgenommenen Prognoseaktualisierung, deutlich ab.

Die testierten Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr erfüllen die Prognose somit vollständig.

Tabelle 12: Vergleich prognostizierter und tatsächlicher Geschäftsverlauf 2020

in Mio. EUR bzw. lt. Angabe 2019 Prognose Februar 2020 (Entwicklung ggü. Vorjahr) Prognosebestätigung Q1/2020 und H1/2020 Prognoseaktualisierung freenet TV Abo-Kunden (RGU) Q3/2020 2020
Finanzielle Leistungsindikatoren
Umsatz 2.932,5 stabil 1 stabil 1 stabil 1 2.576,2
EBITDA 426,8 415-435 415-435 415-435 425,9
Free Cashflow 249,0 235-255 235-255 235-255 237,3
Postpaid-ARPU (in EUR) 18,7 stabil stabil stabil 18,2
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Postpaid Kundenbestand (in Mio.) 6,903 moderat steigend moderat steigend moderat steigend 7,079
freenet TV Abo-Kunden (RGU) (in Mio.) 1,021 stabil stabil deutlich abnehmend 0,902
waipu.tv Abo-Kunden (in Mio.) 0,408 solide wachsend solide wachsend solide wachsend 0,572

1 Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2019 beliefen sich auf 2.932,5 Millionen Euro. Darin enthalten waren Hardwareerlöse in Höhe von 323,5 Millionen Euro, aus dem zum Jahresende 2019 verkauften und entkonsolidierten Töchterunternehmen MOTION TM Der Verkauf erfolgte aus strategischen Gründen. Bereinigt würden sich die Umsatzerlöse für 2019 auf 2.609,1 Millionen Euro belaufen (Ausgangsbasis für Prognose 2020).

Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf

Aus Sicht des Vorstands hat die freenet Group das (Geschäfts-) Jahr 2020 mit allen außergewöhnliche Herausforderungen, die die Covid-19-Krise offenbarte, hervorragend gemeistert. Trotz mehrwöchiger Schließung des überwiegenden Teils der eigenen Ladengeschäfte sowie weiterer wesentlicher stationärer Vertriebskanäle wie Media Markt und Saturn konnte das angestrebte moderate Kundenwachstum im Mobilfunk - entgegen der Markterwartung - erreicht werden. Nicht nur während des sechswöchigen Lockdowns in der ersten Jahreshälfte, sondern auch im übrigen Jahr wurde ein Nettoneukundenwachstum realisiert. Entscheidend hierfür war die hohe Flexibilität und schnelle Anpassungsfähigkeit des OmniChannel-Vertriebsmodells an die Bedingungen der „neuen Normalität".

Das wohl ausbalancierte Verhältnis von Retail und Non-Retail Vertriebskanälen konnte nahezu ad hoc an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst und Ressourcen sowie Vertriebsaktivitäten verstärkt auf Online-Kanäle sowie digitale Kundenbindungsmaßnahmen umgelenkt werden. Unabhängig von der bewiesenen Stärke im nichtstationären Vertrieb, wird die Shop-Kette aber auch weiterhin ein integraler Bestandteil der allgemeinen Vertriebsstrategie der freenet Group bleiben. Die Covid-19-Krise hat vielmehr gezeigt, wie Shop-Konzepte möglicherweise neu gedacht werden können, um dem Kunden in Zukunft durch die lokale Präsenz einen noch größeren Mehrwert zu bieten.

Auch das operative Geschäft im Segment TV und Medien hat sich solide und den eigenen Erwartungen entsprechend entwickelt Kooperationen, u.a. mit Netflix, wurden ausgebaut und die Produkte technologisch weiterentwickelt. waipu.tv bleibt weiterhin auf solidem Wachstumskurs und hat mittlerweile eine Bestandskundenbasis erreicht, die zu einem Break-even auf EBITDA-Basis reicht. Insgesamt hat sich während des Krisenjahres gezeigt, dass die kundenzentrierten Geschäftsmodelle der freenet Group, basierend auf vertraglich gesicherten Umsätzen sowie flexiblen Kosten- und Vertriebsstrukturen, äußerst robust gegen „exogene Schocks“ sind. Die Lerneffekte, die dennoch aus diesem Stresstest gezogen werden können, sollen für die Zukunft, konserviert und - wenn möglich - in Effizienzgewinne übersetzt werden.

Neben der unverzüglichen operativen Reaktion auf die Sondersituation stand auch die Sicherung der finanziellen Flexibilität und Stabilität der freenet. Group im Vordergrund. Dies führte zunächst zu der Entscheidung, den Aktionären eine Aussetzung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Ausschlaggebend hierfür waren die in dem frühen Stadium noch nicht absehbaren Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den Finanzsektor und der damit möglicherweise herausfordernden Refinanzierung von zwei - innerhalb von zwölf Monaten fälligen - Schuldscheindarlehen in Höhe von rund 700 Millionen Euro. Der Vorschlag wurde auf der Hauptversammlung mit deutlicher Mehrheit von den Aktionären unterstützt, sodass die freenet Group finanziell gestärkt für die anstehende Refinanzierung der Schuldscheine war.

Bereits im Juli konnte in einem nach wie vor unsicheren Kapitalmarktumfeld das avisierte Schuldscheinvolumen zu einem attraktiven Zinsniveau eingeworben werden. Der aus Sicht des Vorstands überaus erfolgreiche Verkauf der Sunrise Aktien für circa 1,1 Milliarden Euro an Liberty Global verschaffte darüber hinaus zusätzliche finanzielle Erleichterung. Der Verschuldungsgrad der freenet Group verbesserte sich somit binnen eines Jahres von 4,8 auf unter 2,0 und das Fälligkeitsprofil der übrigen Finanzschulden wurde deutlich geglättet. Um die Aktionäre an der verbesserten Situation teilhaben zu lassen und die ausgesetzte Dividende nachträglich zu kompensieren, wurde ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt und den Aktionären eine weitere, über die normale Dividende hinausgehende Partizipation am finanziellen Erfolg in Aussicht gestellt.

Insgesamt bilden die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020 aus Sicht des Vorstands eine solide Ausgangsbasis für ein ebenso erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die freenet AG hatte in 2018 das ursprünglich im März 2016 abgeschlossene syndizierte Bankdarlehen zu unveränderten Konditionen bis November 2023 verlängert; dabei wurden auch zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart. Die Gesellschaft hat im November 2019 die erste Verlängerungsoption und im November 2020 auch die zweite Verlängerungsoption gezogen, so dass das syndizierte Bankdarlehen nun bis November 2025 läuft. Das syndizierte Bankdarlehen enthält bisher zwei Teile: A. eine revolvierende Kreditlinie über maximal 300,0 Mio. Euro (die zum Jahresende 2020 nicht gezogen ist) und B. ein endfälliges Tilgungsdarlehen über 610,0 Mio. Euro (das bisher vollständig gezogen war). Die freenet AG hat im Dezember 2020 dieses Tilgungsdarlehen außerplanmäßig in voller Höhe getilgt. Die Mittel dafür stammen aus dem Verkauf der bisher von der freenet AG gehaltenen Sunrise-Aktien. Somit ist dieser Teil des syndizierten Bankdarlehens abgeschlossen. Es verbleibt im Bankdarlehen künftig nur noch die variabel verzinsliche Revolver-Kreditlinie über 300,0 Mio. Euro. Bei den Zinssätzen und den vertraglichen Nebenbedingungen (Covenants) gab es in 2020 keine wesentlichen Veränderungen. Die maximale Marge über die Laufzeit liegt bei 1,90 Prozent p.a.

In 2020 waren aus den bestehenden Schuldscheindarlehen 258,5 Mio. Euro planmäßig zur Rückzahlung fällig, diese Tranchen wurden entsprechend auch fristgerecht getilgt. freenet hat darüber hinaus freiwillig eine Tilgung über 100,0 Mio. Euro im September 2020 und eine Tilgung über 128,0 Mio. Euro im November 2020 geleistet. Die ausstehenden Nominalvolumen der entsprechenden SSD-Tranchen mit Fälligkeit März 2021 sind somit im nächsten Kalenderjahr um 228,0 Mio. Euro niedriger. Die freenet AG hat im Jahresverlauf 2020 ein neues Schuldscheindarlehen über insgesamt 345,0 Mio. Euro gezeichnet. Das endfällige Finanzierungsinstrument besteht aus drei Tranchen mit einer 3,5-jährigen, einer 5-jährigen und einer 6-jährigen Laufzeit. Die 3,5-jährige Tranche über 166,5 Millionen Euro wird mit einer anfänglichen Marge in Höhe von 1,50 Prozent p.a. verzinst, während die 5-jährige Tranche über 168,5 Millionen Euro mit einer anfänglichen Marge in Höhe von 1,70 Prozent p.a. versehen ist. Die 6-jährige Tranche über 10,0 Millionen Euro wird mit einer anfänglichen Marge in Höhe von 1,90 Prozent p.a. verzinst. Die anfängliche Marge wird auf Basis eines an den Leverage geknüpften Step-down Mechanismus im Verlauf voraussichtlich um 0,30 Prozentpunkte absinken. Die zufließenden Mittel wurden direkt mit fälligen bzw. tilgungsfähigen Tranchen verrechnet. In Summe beträgt das Nominalvolumen aller offenen Schuldscheindarlehen zum Stichtag 937,5 Millionen Euro.

Des Weiteren hat die freenet AG an die mobilcom-debitel GmbH ein Darlehen in Höhe von 934,3 Millionen Euro mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 gewährt.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 beträgt 3.020,4 Millionen Euro und hat sich gegenüber dem Vorjahr (3.313,2 Millionen Euro) um 292,8 Millionen Euro reduziert.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um 1,4 Millionen Euro auf 160,9 Millionen Euro gesunken und sind hauptsächlich durch die Forderungen aus Gewinnabführungsverträgen geprägt.

Die Zunahme der Anteile an verbundenen Unternehmen um 3,9 Millionen Euro auf 1.587,2 Millionen Euro zum 31. Dezember 2020 ist alleine auf die Erhöhung der Anteile an der EXARING AG zurückzuführen.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich um 346,0 Millionen Euro auf 934,3 Millionen Euro zum Jahresende 2020 erhöht. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen einen mit der mobilcom-debitel GmbH am 1. Juli 2011 geschlossenen und am 15. März 2016 erhöhten Darlehensvertrag über 1.400 Millionen Euro. Zum Stichtag wurden hieraus 934,3 Millionen Euro (Vorjahr: 588,3 Millionen Euro) in Anspruch genommen. Weiterhin besteht ein Darlehensvertrag vom 14. Januar 2014 mit der freenet Cityline GmbH über ein Tilgungsdarlehen in Höhe von insgesamt 20,0 Millionen Euro. Aus diesem hatte freenet Cityline zum Stichtag keine Beträge (Vorjahr: 0,0 Millionen Euro) in Anspruch genommen. Für beide Darlehen endet die Restlaufzeit am 30. Juni 2021.

Die Beteiligungen sind 2020 um 739,3 Millionen Euro auf 230,6 Millionen Euro gesunken. Alleine der Verkauf der Anteile an der Sunrise wirkt sich hier mit einer Reduzierung des Beteiligungsbuchwerts um 739,7 Millionen Euro aus.

Auf der Passivseite kam es zu einer Erhöhung des Eigenkapital um 437,0 Millionen Euro auf 1.945,4 Millionen Euro. Die Veränderung resultiert zu 493,4 Millionen Euro aus dem erzielten Jahresüberschuss sowie zu -5,1 Millionen Euro aus der im Jahr 2020 für das Geschäftsjahr 2019 vorgenommenen Dividendenausschüttung. Gleichzeitig hat das Aktienrückkaufprogramm das Eigenkapital um weitere 51,4 Millionen Euro reduziert. Damit minderte sich die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2020 auf 64,4 Prozent nach 45,5 Prozent zum Vorjahresstichtag.

Als weiterhin größte Position innerhalb der langfristigen und kurzfristigen Schulden reduzieren sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 1.696,3 Millionen Euro im Vorjahr auf 943,4 Millionen Euro zum 31. Dezember 2020. Der Abbau ist überwiegend auf eine in 2020 geleistete Tilgung der zweiten Tranche des syndizierten Bankdarlehens in Höhe von 610,0 Millionen Euro zurückzuführen.

Wie zum Vorjahresstichtag resultieren die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 99,0 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 70,9 Millionen Euro) in erster Linie aus dem internen Cashpooling.

Grafik 12: Ausgewählte Bilanzzahlen des Konzerns

Ertragslage

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 3,9 Millionen Euro (Vorjahr: 4,1 Millionen Euro) entfallen überwiegend auf die Holdingtätigkeit. Darunter fallen auch Erlöse aus Untervermietungen von Bürogebäuden an verbundene Unternehmen in Höhe von 1,9 Millionen Euro (Vorjahr 2,0 Millionen Euro) an.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 386,8 Millionen Euro auf 388,9 Millionen Euro ist hauptsächlich durch die Veräußerung der Anteile an der Sunrise in Höhe von 385,9 Millionen Euro verursacht.

In den Aufwendungen für bezogene Leistungen zum 31. Dezember 2019 sind überwiegend Mietaufwendungen aus Untermietverträgen in Höhe von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro) enthalten.

Die Personalaufwendungen betragen 24,4 Millionen Euro und sind im Vergleich zum Vorjahr (24,5 Millionen Euro) nahezu konstant. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 193 Mitarbeiter (Vorjahr: 195 Mitarbeiter).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden in Höhe von 1,2 Millionen Euro (Vorjahr: 6,3 Millionen Euro) ausgewiesen. Die Abschreibungen waren im Geschäftsjahr deutlich geringer, da ein Markenrecht zum 31.12.2019 komplett abgeschrieben war. Es sind in 2020 außerplanmäßige Abschreibungen aus Sachanlagen vorhanden. Diese betreffen einen Teil des Verwaltungsgebäudes am Standort Büdelsdorf, welcher aufgrund einer Sanierung und Modernisierung momentan nicht genutzt werden kann.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Dienstleistungen bzw. Kostenverrechnungen mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,0 Millionen Euro), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 12,0 Millionen Euro (Vorjahr: 2,9 Millionen Euro), Aufwendungen für Personalnebenkosten in Höhe von 0,9 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro), Aufwendungen für gemietete Immobilien inklusive Nebenkosten von 1,6 Millionen Euro (Vorjahr: 1,3 Millionen Euro) sowie Aufwendungen für Kraftfahrzeuge in Höhe von 0,7 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro) zusammen.

Das Nettoergebnis aus Beteiligungen (Erträge aus Gewinnübernahmen, Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Erträge aus Beteiligungen) sank von im Vorjahr 187,1 Millionen Euro auf 180,8 Millionen Euro im Berichtsjahr liegt auf somit auf ähnlichem Niveau.

In den Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind ausschließlich Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten Die Erträge betragen in 2020 19,7 Millionen Euro (Vorjahr 15,2 Millionen Euro) und entfallen ausschließlich auf die mobilcom-debitel GmbH.

Das Zinsergebnis als Saldo der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sowie der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrug im Berichtszeitraum -26,5 Millionen Euro (Vorjahr: -27,8 Millionen Euro)

In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen in Höhe von 26,0 Millionen Euro (Vorjahr: 24,4 Millionen Euro) ausgewiesen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die freenet AG mit den wesentlichen Konzerngesellschaften direkt oder indirekt organschaftlich über Gewinnabführungsverträge verbunden ist und damit die Steuerlast der gesamten ertragsteuerlichen Organschaft trägt.

In Folge der beschriebenen Effekte weist die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 493,6 Millionen Euro gegenüber 113,1 Millionen Euro im Vorjahr aus.

5. Chancen- und Risikoberichterstattung

Chancenbericht und Würdigung

Zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts hat der Vorstand ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden aktuelle Themen diskutiert und zukünftige interne und externe Entwicklungen, Maßnahmen sowie potenzielle Chancen besprochen. Die Identifikation, Analyse und Kommunikation von Chancen, wie auch deren Nutzung, stellt eine unternehmerische (Führungs-)Aufgabe dar, die vom Vorstand und den Verantwortlichen der einzelnen Unternehmensbereiche im ständigen Dialog ausgeübt wird.

Die freenet AG und ihre Tochtergesellschaften stellen an sich selbst den Anspruch, in sämtlichen Geschäftsbereichen ihren Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive Produkte in Verbindung mit einem exzellenten Kundenservice anzubieten. Daneben steht der Ausbau des Segments TV und Medien weiterhin im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns.

Insbesondere das Geschäftsfeld des internetbasierten Fernsehens eröffnet der freenet AG die Möglichkeit, sich zu diversifizieren und neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Neue Partnerschaften sind weitere Schritte zu einer stetig höheren Marktdurchdringung von waipu.tv. Kontinuierliche Erweiterungen des Produktportfolios sowie die innovative App bieten auch zukünftig Chancen, die Nutzerzahlen zu erhöhen.

Externe Chancen sieht die freenet AG insbesondere in den folgenden Marktentwicklungen:

Fortwährende Bereitschaft der Kunden, hochwertige Mobilfunkendgeräte zu erwerben
Anhaltender Trend zur mobilen Internet- und Datennutzung über Smartphone, Tablet und Laptop
Beschleunigung des digitalen Wandels in zahlreichen Lebensbereichen sowie fortschreitender Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland (z. B. 5G, öffentliches WLAN, Glasfaseranschlüsse)
Geändertes Konsumverhalten von Multimediacontent sowie anhaltender Trend zu individuell gestalteten TV-Programmen über Streaming-Dienste
Wachsende Nachfrage nach konvergenten Bundle-Produkten (z. B. Mobilfunk und TV, Festnetz oder digitale Services)

Der durch die 5G-Frequenzvergabe mögliche Eintritt eines weiteren Netzbetreibers könnte zu einer Steigerung des Wettbewerbs zwischen den Mobilfunkgesellschaften (MNOs) und einhergehend mit dem technologieneutralen Verhandlungsgebot zu einer Stärkung des Service-Provider-Modells führen. Dies könnte sich für die freenet AG in einer Erhöhung der Marge sowie höheren Free Cashflows niederschlagen. Kurzfristig werden die Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen Leistungsindikatoren als gering eingeschätzt.

Die zunehmende mobile Intenet/Datennutzung im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung des privaten Lebens sowie die damit verbundene Nutzung immer leistungsfähigerer mobiler Endgeräte könnte im Zusammenwirten mit der weiteren Erschließung des IPTV-Markts durch die freenet AG zu einem beschleunigten Kundenwachstum führen, wenngleich Letzteres insgesamt als eher gering wahrscheinlich eingeschätzt wird.

Aus dem stetig steigenden Bedarf nach schnellen Breitbandanschlüssen und dem damit einhergehenden Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen in Deutschland könnte sich mittelfristig die Chance ergeben, perspektivisch in diesem geschäftsnahen Bereich tätig zu werden. Positive Effekte wären sehr wahrscheinlich eine Stärkung der Kundenbindung sowie deutliche Beiträge zum EBITDA und Free Cashflow.

Interne Chancen für die freenet AG könnten sich vor allem ergeben aus:

der Prüfung und Implementierung strategischer Optionen in den Kerngeschäftsbereichen
der fortwährenden Stärkung der Marken klarmobil, freenet Flex und FUNK im Marktsegment für flexible Tarif- und Vertragsmodelle, um an dessen Wachstum noch stärker zu partizipieren
dem Ausbau des etablierten Omni-Channel-Vertriebs durch die Ausweitung bestehender und Erschließung neuer direkt steuerbarer Vertriebskanäle sowohl im Bereich Retail als auch Non-Retail und die Nutzung bestehender sowie neuer Vertriebskooperationen/-partnerschaften
der Steigerung der Vertriebsleistung durch eine noch kundenzentriertere Angebotsgestaltung und Kundenansprache
der konsequenten Serviceorientierung an sämtlichen Kunden-Touchpoints sowie der lokalen Präsenz mit unseren eigenen Shops und Stores
der Vermarktung zusätzlicher Produkte (Cross-Selling), u. a. aus den Bereichen Digital-Lifestyle sowie TV und Medien, verbunden mit einem vertikalen Wachstum im gesamten Produktportfolio
der (Weiter-)Entwicklung eigener, innovativer Produkte, z. B. weiterer App-basierter Tarife
der Festigung und konsequenten Weiterentwicklung der IT-Applikationen und IT-Systeme zur weiteren Erhöhung der Kundenzufriedenheit, z. B. durch die Erweiterung digitaler Self-Services sowie dem intelligenten Einsatz moderner Kommunikationsmedien
der kontinuierlichen Intensivierung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten zur Stabilisierung der bestehenden und Entwicklung neuer beziehungsweise besserer Konditionenmodelle
der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung zur nachhaltigen Steigerung der Produktivität - auch durch die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Unternehmenssteuerung
der intensiven Förderung und Entwicklung unserer Mitarbeiter zur Stärkung der Mitarbeiterbindung sowie zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität

Aus der Prüfung und Implementierung strategischer Optionen in den Bereichen Mobilfunk, Digital-Lifestyle sowie TV und Medien, der Vermarktung zusätzlicher oder neuer innovativer Produkte sowie dem Ausbau der eigenen Vertriebsstärke knnte ein positiver Effekt auf die Entwicklung der zugrunde gelegten finanziellen Leistungsindikatoren resultieren und unsere Erwartungen mithin übertreffen. Gleichsam könnte eine Erhöhung der Vertriebsstärke und Kundenzufriedenheit dazu füllten, dass sich der Kundenbestand positiver entwickelt als prognostiziert. Die Wahrscheinlichkeit hierfür wird als eher gering eingeschätzt.

Eigene technische Innovationen, leistungsstarke Kooperationen in sämtlichen Geschäftsbereichen sowie neue Produkte wie die exklusiv über eine App buchbaren Produkte freenet Flex und FUNK bieten auch zukünftig Chancen zur weiteren Marktdurchdringung. Sollten unsere Marken stärker als erwartet am Markt für flexible Tarif- und Vertragsmodelle partizipieren, könnte dies zu höheren Ergebnisbeiträgen und Free Cashflows führen als bisher prognostiziert.

Das strategische Zusammenwirken von Mobilfunkdienstleistungen und Digital-Lifestyle-Anwendungen wurde weiter forciert. Diese konzernpolitische Ausrichtung der Aktivitäten wird auch zukünftig konsequent verfolgt werden, da der Trend zur Digitalisierung und Vernetzung von Produkten und Dienstleistungen weiter anhalten wird. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Bereich weiterhin Wachstumschancen, Synergiepotenziale sowie Chancen für neue strategische Partnerschaften gesehen.

Sollten die aus der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung resultierenden Maßnahmen und Effizienzsteigerungen zur nachhaltigen Senkung der Kostenstrukturen positiver ausfallen als erwartet, könnte sich dies in den kommenden Jahren positiver auf die Höhe der Sachgemein- und Personalkosten und mithin auf das EBITDA sowie den Free Cashflow auswirken als bisher prognostiziert.

Die strategische Beteiligung der freenet AG an der CECONOMY bietet neben der Festigung der langjährigen, erfolgreichen Partnerschaft im Mobilfunkbereich weitere Chancen durch Synergieeffekte aufgrund der vielfältigen gemeinsamen Geschäftsprozesse. Segmentübergreifend könnten sich daraus zudem Chancen einer intensiveren Zusammenarbeit beispielsweise bei der Erschließung weiterer Geschäftsfelder ergeben.

Es wurden sowohl externe als auch interne Chancen identifiziert, die im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich auf einem unveränderten Niveau bestehen und zu einer noch positiveren Geschäftsentwicklung führen könnten. Die Auswirkungen der aufgezeigten Chancen auf die prognostizierten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und somit auf die Entwicklung der freenet AG insgesamt, werden zusammenfassend als gering eingestuft.

Die Unternehmensleitung erwartet die im Prognosebericht dargelegte Entwicklung des Geschäftsverlaufs.

Risikomanagementsystem

Zur Gewährleistung des langfristigen Fortbestands eines Unternehmens wird einem effizienten Risikomanagementsystem eine maßgebliche Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grund hat der Vorstand der freenet AG innerhalb des Konzerns ein umfangreiches Risikofrüherkennungs-, Überwachungs- und Steuerungssystem eingerichtet, in welches alle Konzerngesellschaften eingebunden sind und welches ausschließlich auf Risiken, nicht aber auf Chancen angewendet wird. Dieses soll sicherstellen, dass Risiken für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens frühzeitig von allen Führungskräften im Konzern erkannt und in systematischer, nachvollziehbarer Weise an die zuständigen Entscheidungsträger im Unternehmen kommuniziert werden. Durch die rechtzeitige Kommunikation von Risiken an die verantwortlichen Entscheidungsträger soll weiter gewährleistet werden, dass angemessene Maßnahmen zum Umgang mit den erkannten Risiken ergriffen und hierdurch Schäden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Kunden abgewendet werden.

Die Systeme und Methoden des Risikomanagementsystems sind dabei integrativer Bestandteil der generellen Aufbau- und Ablauforganisation der freenet AG. Regelmäßig wird im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für den Jahres- und Konzernabschluss durch den Abschlussprüfer geprüft, ob das System geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Grafik 13: Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagementsystems der freenet AG

Mindestens halbjährlich erfassen beziehungsweise aktualisieren die einzelnen Geschäftsbereiche der freenet AG (einschließlich aller Tochterunternehmen) bestehende und etwaige neue Risiken, die eine definierte Wesentlichkeitsgrenze übersteigen, in formalisierten Risikoberichten (Risikoidentifikation). In den Risikoberichten werden die spezifischen Risiken beschrieben und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihre Auswirkungen auf das Unternehmen anhand standardisierter Kriterien untersucht (Risikoanalyse und -bewertung).

Die Bewertung der Risiken erfolgt innerhalb der freenet AG nach dem Nettoprinzip, bei dem das Risiko inklusive der Wirkung durchgeführter Risikobegrenzungsmaßnahmen betrachtet wird. Für die Bewertung der Risiken werden die Kriterien „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „erwartetes Schadensausmaß“ herangezogen. Dabei werden Risiken mit geringer (< 50 Prozent), mittlerer (50 bis 75 Prozent) und hoher (> 75 Prozent) Eintrittswahrscheinlichkeit systematisch voneinander unterschieden und kategorisiert. Einsichtlich der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes aus einem Risiko wird zwischen unwesentlichen (< 1,0 Millionen Euro), geringen (1,0 bis 2,5 Millionen Euro), mittleren (2,5 bis 10,0 Millionen Euro) und hohen (> 10,0 Millionen Euro) erwarteten Schäden unterschieden. Aus der Kombination der Eintrittswahrscheinlichhkeit und der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes ergibt sich die Einteilung hinsichtlich der Bedeutung der Risiken in die Kategorien „unwesentlich", „gering“, „mittel", „hoch“ sowie „wesentlich". Diese Risikokategorien sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

Grafik 14: Risikomatrix der freenet AG

Basierend auf den kommunizierten Ergebnissen der Risikoanalyse und -bewertung werden verschiedene Handlungsalternativen im Rahmen der allgemeinen Unternehmenssteuerung ergriffen, um angemessen auf die identifizierten Risiken reagieren zu können (Risikosteuerung und -überwachung). Die einzelnen Risikoberichte werden zu einem Konzernrisikobericht zusammengefasst und an den Vorstand weitergeleitet. Auch zwischen den Standard-Meldezeitpunkten werden Risiken direkt nach ihrer Identifikation erfasst, analysiert, bewertet und gesteuert sowie bei entsprechender Größenordnung unmittelbar an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet (Risikokommunikation).

Der Vorstand hat in einem Leitfaden, der kontinuierlich ergänzt und verbessert wird, die wesentlichen Risikokategorien für den Konzern definiert, eine Strategie zum Umgang mit diesen Kategorien erarbeitet und die Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des Risikomanagementsystems im Konzern dokumentiert. Dieser Leitfaden ist den Mitarbeitern bekannt und entwickelt deren Risikobewusstsein gezielt weiter (Teil der Risikokommunikation).

Die Methoden und Systeme des Risikomanagements werden ständig überprüft, weiterentwickelt und angepasst. Dabei wirkt die Konzernrevision der freenet AG unterstützend, wobei die regelmäßigen Prüfungen der Risikoberichterstattung den Schwerpunkt bilden. Auch das interne Kontrollsystem (IKS) der freenet AG trägt zu einer weiteren Unterstützung des Risikomanagementsystems bei. Internen Risiken wird durch formal dokumentierte Kontrollen begegnet. Der Aufsichtsrat - hier insbesondere der Prüfungsausschuss der freenet AG - überwacht aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems. Darüber hinaus wird dieser durch regelmäßige Berichterstattung und, soweit erforderlich, durch eine aktuelle Berichterstattung des Vorstands eingebunden (prozessunabhängige Risikoüberwachung).

Neben dem Risikomanagementsystem hat der Vorstand zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl die finanziellen als auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Konzern umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden in diesen Terminen aktuelle Themen diskutiert und zukünftige Maßnahmen besprochen (Teil der Risikokommunikation).

Risikobericht und Würdigung

In diesem Abschnitt werden Risiken dargestellt, welche die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der freenet AG beeinflussen könnten. Es erfolgt eine Einteilung in die Kategorien Marktrisiken, IT-Risiken, steuerliche Risiken, finanzielle Risiken, strategische Risiken, operative Risiken sowie sonstige Risiken.

Der Mobilfunkbereich ist sowohl umsatz- als auch ergebnisbezogen das bedeutendste Segment im freenet Konzern. Entsprechend resultieren auch die maßgeblichen Marktrisiken aus diesem Bereich und werden daher im Folgenden vorwiegend auf dieses Segment bezogen dargestellt. Die Risikoeinschätzung für die übrigen Kategorien gilt grundsätzlich für alle Segmente. Wesentliche Unterschiede zwischen den Segmenten in Bezug auf die Risikoeinschätzung werden als solche gesondert genannt. Mögliche Auswirkungen der Corona-Krise auf die Risikolage der freenet AG werden zuvor einleitend dargestellt.

Corona-Krise

Auswirkungen, die sich aufgrund von Covid-19 sowie des damit verbundenen Lockdowns auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben ergaben und zukünftig ergeben könnten, führten im Geschäftsjahr 2020 zur Erfassung neuer, maximal der Kategorie „mittel" zugeordneter Risiken sowie vereinzelt zu (voraussichtlich temporären) Bewertungsanpassungen bestehender Risiken. Der Vorstand der freenet AG beobachtet und bewertet kontinuierlich die dynamischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Corona-Krise auf die Geschäftstätigkeit der freenet AG. Gegenmaßnahmen werden auf diese Weise konzernweit koordiniert, etabliert und kommuniziert. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Risikomanagement der freenet AG. Die Entwicklung der wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird laufend analysiert und von Szenarioanalysen flankiert, um jederzeit angemessen reagieren zu können.

Marktrisiken

Wettbewerbsintensive Märkte

Die Telekommunikationsmärkte sind weiterhin durch intensiven Wettbewerb geprägt. Dies kann zu Einbußen bei den Umsatzerlösen und zum Verlust von Marktanteilen sowie zu Margendruck in den jeweiligen Geschäftsbereichen führen und/oder den Gewinn von Marktanteilen erschweren.

Weiterhin könnten höhere Aufwendungen für die Gewinnung neuer Kunden bei gleichzeilig sinkenden Erlösen und einer kundenseitig hohen Wechselbereitschaft die Folge des starken Wettbewerbs sein. Hierdurch könnten sich die prognostizierten umsatzbasierten Kennzahlen, Ergebnisgrößen sowie der Free Cashflow möglicherweise nicht wie geplant entwickeln. Um sich gegenüber den Wettbewerbern zu behaupten, muss die freenet AG ihre Produkte und Services weiterhin attraktiv gestalten und diese erfolgreich vermarkten sowie Kundenbindungsmaßnahmen durchführen. Außerdem muss die freenet AG agil auf die Geschäftsentwicklung der Konkurrenz reagieren und neue Kundenbedürfnisse antizipieren. Darin liegt ein mittleres Risiko für die Erreichung der Ziele der Gesellschaft.

Vertrieb

Große Teile der Wirtschaft, und insbesondere der stationäre Einzelhandel sind von den Auswirkungen der Corona-Krise direkt betroffen, wie z. B. durch behördlich angeordnete Ladenschließungen. Darüber hinaus kann sich ein längerfristig geändertes Konsumentenverhalten entwickeln. Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Covid-19 auch zukünftig notwendig sein werden und es in diesem Zuge zu behördlichen Auflagen kommen kann. Hiervon wären insbesondere die mobilcom-debitel Shop GmbH und die Gravis Computervertriebsgesellschaft mbH mit ihren Vertriebsstandorten sowie grundsätzlich alle stationären Vertriebskanäle der freenet Group betroffen. Als Gegenmaßnahmen würde stärker auf nichtstationäre Vertriebswege, insbesondere online, geschwenkt und Kurzarbeit zur Personalkostenreduktion beantragt werden. Dies stellt insgesamt für die freenet AG ein mittleres Risiko dar, mit Auswirkungen für die Neukundenakquise, die Umsatzerlöse, das EBITDA und den Free Cashflow.

Die freenet Group verfügt über ein breites Vertriebsnetz. Als Gegenmaßnahme zum Verlust von Vertriebsstärke schließen die entsprechenden Tochtergesellschaften mit ihren wichtigen Vertriebspartnern langfristige Verträge und bieten ihnen attraktive Anreizsysteme (z. B. Airtime-Modelle). Eine zusätzliche Möglichkeit, bestehende Vertriebskanäle zu erhalten beziehungsweise auszubauen, liegt in der konsequenten Prüfung neuer Partnerschaften in Handel, Distribution und Kooperation sowie in der Gewinnung weiterer Franchisepartner. Das Risiko des Verlusts von Vertriebslinien wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

In der Media Broadcast Gruppe ergibt sich für die Gesellschaft das Risiko, dass die kundenseitige Nachfrage des Produkts freenet TV, und damit auch die Umsatzerlöse und der Free Cashflow, geringer ausfallen könnten als erwartet. Die Gesellschaft hat ein enges Monitoring zur Kundenentwicklung etabliert, um im Bedarfsfall Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Für die freenet AG stellt dies insgesamt ein geringes Risiko dar.

Die EXARING AG hat ebenfalls ein Monitoring etabliert, um die Kundenentwicklung zu überwachen und rechtzeitig operative Steuerungsmaßnahmen im Vertrieb einzuleiten. Das Risiko, geplante waipu.tv-Kundenzahlen nicht erreichen zu können, stuft die freenel AG als gering ein.

Netzbetreiber

Bonuszahlungen und Provisionen seitens der Netzbetreiber sind Bestandteil der Erträge der freenet AG. Eine Reduzierung dieser Netzbetreiber-Prämien kann zu einem höheren Kapitalbindungs- und Vermarktungsrisiko führen. Diese Tatsache stellt - vornehmlich aufgrund eingeschränkter stationärer Vertriebswege infolge der Corona-Krise - ein mittleres Risiko für die freenet AG dar. Das Risiko versucht die freenet AG dadurch zu minimieren, dass die Gesellschaft flexible Einkaufskonditionen verhandelt sowie ein laufendes Monitoring der Zielerreichung bei den Prämienzahlungen durchführt und gegebenenfalls nachverhandelt.

Die Margen im Mobilfunk-Service-Provider-Geschäft sind wesentlich durch die Netzbetreiber und deren Gestaltung der Tarifmodelle bedingt. Hierdurch werden, beispielsweise durch Tarifwechselbeschränkungen, die Gestaltungsmöglichkeilen innerhalb der Tarifmodelle eingeschränkt. Dennoch findet eine laufende Prüfung der Einkaufsmodelle statt, um auf Markteffekte möglichst flexibel reagieren zu können. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Die Netzbetreiber vertreiben ihre Produkte zunehmend selbst und drängen Mobilfunk-Service-Provider aus dem Markt (shift to direct). Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber aufgrund ihrer Geschäftsstruktur im Vertrieb zum Teil bessere Konditionen bieten können als die Mobilfunk-Service-Provider. Dies könnte wiederum zum Verlust von Vertriebswegen und Kunden führen. Dieser Umstand stellt für die freenet AG ein geringes Risiko dar.

Die Netzbetreiberrisiken, allein oder in Kombinationen, könnten sich auf die prognostizierten Ergebnisgrößen sowie den Free Cashflow negativer als erwartet auswirken.

Gesetze und Regulierung

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen, Eingriffen von Regulierungsbehörden oder auch durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen könnten sich Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Gesellschaft und die Möglichkeit der Kundengewinnung und -bindung sowie der Durchsetzung von Kundenforderungen ergeben. Dies könnte sich negativ auf die Höhe der prognostizierten Umsatzerlöse und auf die Höhe des Free Cashflows auswirken. Potenzielle Auswirkungen aktueller Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, Gesetz für faire Verbraucherverträge) können derzeit nicht hinreichend abgeschätzt werden. Die Auswirkungen von einzelnen Entscheidungen oder rechtlichen Änderungen können für sich genommen nicht wesentlich sein, sodass das Risiko insgesamt als gering eingestuft werden kann. Die freenet AG begegnet dem Risiko durch ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklungen seitens der Regulierungsbehörden beziehungsweise durch das Verfolgen des Ausgangs gerichtlicher Entscheidungen.

Aufgrund neuer und komplexerer Gesetzgebungen zum Datenschutz, insbesondere der 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), existieren neue, weitergehende Anforderungen an den Umgang u. a. mit personenbezogenen Daten. Dies könnte zur Folge haben, dass Geschäftsprozesse innerhalb der freenet AG nicht mehr wie in der Vergangenheit ausgeführt werden können und/oder der Gesellschaft hohe Bußgelder auferlegt werden. Das Risiko wird von der freenet AG als gering eingestuft.

IT-Risiken

Systemausfälle/-fehler

Die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur inklusive der Rechenzentren und Billing-Systeme des Unternehmens sind für dessen erfolgreiches Operieren und seinen Fortbestand von erheblicher Bedeutung. Es besteht das geringe Risiko, dass Netzwerkausfälle oder Serviceprobleme aufgrund von Systemfehlern oder -ausfällen durch fehlende Möglichkeiten in der Betreuung der Kunden zum Kundenverlust führen können oder dass es im Bereich TV und Medien zu Störungen in der Übertragung von TV- und Radiosignalen kommen kann. Neben dem Rückgang der Umsatzerlöse bei einem Verlust von Kunden könnte bei einem Ausfall der Systeme keine Leistung seitens der freenet AG erbracht und damit auch kein Umsatz beziehungsweise kein positiver Beitrag zum erwarteten Ergebnis sowie Free Cashflow erzielt werden. Um Ausfallrisiken zu vermeiden, werden technische Frühwarnsysteme eingesetzt. Ständige Pflege und Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellen Stand; Back-ups werden in kurzen Abständen erstellt.

Datendiebstahl und Hackerangriffe

Erfolgreiche Angriffe durch Schadsoftware oder durch Cyber-Attacken könnten schlimmstenfalls zu einem Entwenden von Kundendaten führen. Auch aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen bei der Vergabe von Mitarbeiterrechten könnten sensible (Kunden- )Daten gestohlen oder veröffentlicht werden. Ein Hackerangriff auf die freenet TV-Datenbank wiederum könnte der Auslöser für eine schadhafte Datenmanipulation sein, die im Extremfall dazu führen könnte, dass die TV-Boxen ausfallen. Um dies zu verhindern, sind umfangreiche Sicherheitsmechanismen implementiert. Darüber hinaus sind für einen etwaigen Schadensfall Informationssicherheits- beziehungsweise Cyber-Risikoversicherungen abgeschlossen worden. Das Risiko wird seitens der freenet AG insgesamt als gering eingestuft.

Steuerliche Risiken

Verlustvorträge

Wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 Prozent der Aktien oder Stimmrechte der Gesellschaft, in einer Hand oder in Händen mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen vereinigt würden (schädlicher Beteiligungserwerb), könnten die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge) der Gesellschaft, gemäß § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) verloren gehen.

Auf den Eintritt dieses Risikos hat die Gesellschaft keinen Einfluss, da der Wegfall der bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge) durch Maßnahmen und Transaktionen auf der Ebene der Aktionäre herbeigeführt wird. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass es infolge einer Veräußerung oder eines Hinzuerwerbs von Aktien durch die Aktionäre der Gesellschaft zu einer Vereinigung von mehr als 50 Prozent der Aktien in einer Hand kommen könnte. Dasselbe mittlere Risiko besteht, wenn durch andere Maßnahmen erstmals in der Hand eines Aktionärs oder mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen mehr als 50 Prozent der Aktien oder Stimmrechte vereinigt werden. Die oben dargestellten Rechtsfolgen gelten entsprechend.

Sonstige Steuerrisiken

Für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume kann es grundsätzlich zu Änderungen kommen, aus denen Steuernachzahlungen oder Veränderungen der Verlustvorträge resultieren, sofern die Finanzbehörden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen zu abweichenden Auslegungen steuerlicher Vorschriften oder abweichenden Bewertungen des jeweiligen zugrunde liegenden Sachverhalts kommen. Gleiches gilt für Abgabenarten, die zum Teil noch nicht geprüft wurden, insbesondere weil sie üblicherweise keiner steuerlichen Außenprüfung unterliegen.

Das Risiko abweichender Sachverhaltsauslegungen und -bewertungen gilt insbesondere für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Deshalb ist nicht ganz auszuschließen, dass durch Einbringungen, andere Umwandlungsvorgänge, Kapilalzuführungen und Gesellschafterwechsel, die von den Kapitalgesellschaften der freenet AG erklärten und so auch bislang von der Finanzverwaltung gesondert festgestellten körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vermindert werden beziehungsweise entfallen könnten. Insgesamt wird dies als ein geringes Risiko angesehen.

Finanzielle Risiken

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dabei unterliegt die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente, finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen den nachfolgend dargestellten Risiken.

Forderungsausfälle

Bei der Betrachtung des Forderungsausfallrisikos stehen in der freenet Group insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden im Fokus. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt. Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkasso-Überwachung sowie das High Spender Monitoring wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos. Schließlich trägt eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen den Risiken Rechnung. Das Ausfällrisiko der Forderungen gegen Endkunden wird seitens der freenet AG - insbesondere wegen möglicher Spätfolgen aus der Corona-Krise, wie z. B. einem Anstieg der Arbeitslosigkeit oder einer zunehmenden Anzahl an Privatinsolvenzen - als mittel eingestuft.

Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner finden ausführliche Bonitätsprüfungsprozesse mit Festlegen von Kreditlimits und schadensbegrenzenden Vorauszahlungsmodalitäten bei kritischen Lieferanten statt. Im Falle eines Zahlungsverzugs kommen Mahn- und Inkassoprozesse zur Anwendung. Zusätzlich sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Forderungsausfallrisiken von Großkunden (Händler und Distributoren) abgesichert. Die Risiken bei nicht versicherten Händlern und Distributoren sind im Allgemeinen durch ein internes Limitsystem begrenzt - in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Wesentliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen regelmäßig im Segment Mobilfunk gegen die Mobilfunknetzbetreiber sowie im Segment TV und Medien gegen öffentlich-rechtliche sowie private Anbieter von TV- und Radioprogrammen. Der Forderungsbestand wird regelmäßig bewertet und die Eintreibung dieser Forderungen wird ebenfalls laufend überwacht. Erfahrungswerte zeigen, auch unter Berücksichtigung von Auswirkungen der Corona-Krise, insgesamt ein geringes Forderungsausfallrisiko in diesem Bereich.

Zwischen dem Konzern und zwei Banken bestehen Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf von Handy-Options-Forderungen. Die maßgeblichen Risiken (im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen hierbei auf die Banken über. Im freenet Konzern verbleibt in voller Höhe das Spätzahlungsrisiko, das jedoch von untergeordneter Bedeutung ist.

Werthaltigkeit des Vermögens

In der Konzernbilanz der freenet AG werden ein bilanzieller Goodwill sowie immaterielle Vermögenswerte wie Kundenbeziehungen, Markenrechte und Nutzungsrechte in wesentlicher Höhe ausgewiesen. Es besteht das mittlere Risiko, dass es zu Wertminderungen kommen kann. Mögliche Triggering Events werden im Rahmen von Werthaltigkeitstests berücksichtigt.

Die Vermögenswerte der freenet AG werden sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen überprüft, sofern mögliche Indikatoren für eine nachhaltige Wertminderung vorliegen. Bei einem solchen Indikator kann es sich z. B. um Änderungen im Wirtschafts- oder Regulierungsumfeld handeln. Eine eventuell resultierende Wertminderung ist nicht zahlungswirksam und bleibt daher ohne Einfluss für den Free Cashflow. Darüber hinaus werden die Umsatzerlöse und das EBITDA nicht tangiert (kein Einfluss auf die finanziellen Leistungsindikatoren).

Liquidität

Das als mittleres Risiko eingestufte allgemeine Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft, möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, z. B. der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen oder den Verpflichtungen aus Leasingverträgen.

Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken des Weiteren durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an denen die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.

Um das allgemeine Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern verschiedener Finanzierungsinstrumente. Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus den im Mai 2015, Februar 2016, Oktober 2016, Dezember 2018 und Juli 2020 abgeschlossenen Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2020 inklusive Zinsabgrenzungen bilanziert: 940,7 Millionen Euro) und einer - als revolvierende Kreditlinie ausgestalteten - Darlehenstranche über 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 300,0 Millionen Euro) die zum 31. Dezember 2020 wie im Vorjahr nicht gezogen war.

Aus den abgeschlossenen Kreditverträgen resultiert ein weiteres Liquiditätsrisiko, da die darin vereinbarten Beschränkungen (sog. „Undertakings“ und „Covenants“) den finanziellen und operativen Spielraum der freenet AG eingrenzen. Die Verträge beinhalten beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögenswerten, insbesondere von Anteilsbesitz. Der Gesellschaft ist es nur in engen Grenzen erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren. Aufgrund der genannten Liquiditätsreserven stuft die freenet AG das bestehende Risiko für eine Einschränkung des finanziellen Spielraums als gering ein.

Ein mittleres Liquiditätsrisiko resultiert aus nicht fest zugesagten Kredit- oder Factoring-Linien (wie es beispielsweise bei den Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf von Handy-Options-Forderungen der Fall ist). Diese könnten seitens der Banken nicht mehr bedient werden und damit mögliche Liquiditätsreserven nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es besteht außerdem ein mittleres Liquiditätsrisiko für den Fall, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft eine höhere Dividende beschließen sollte als dies in der Liquiditätsplanung vorgesehen war; dies würde direkt nach der Hauptversammlung zu einem höheren Liquiditätsabfluss führen und könnte die Gesellschaft in der Handlungsfähigkeit hinsichtlich Investitionen oder Akquisitionen einschränken.

Kapitalrisiko

Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern. Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die Einhaltung der in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen (Financial Covenants) zu gewährleisten. Die wesentlichen Financial Covenants sind in Bezug auf das Eigenkapital des Konzerns (Eigenkapitalquote) sowie die Verschuldung (Verschuldungsfaktor) definiert. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen negativ entwickeln, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der freenet Konzern seine Vereinbarungen mit den kreditfinanzierenden Banken nicht mehr einhalten kann. Es besteht das mittlere Risiko zur Fälligkeitsstellung der Kredite durch die finanzierenden Banken. Die freenet AG minimiert das Risiko durch eine laufende Überwachung der finanziellen Kennzahlen und die frühzeitige Ableitung geeigneter Maßnahmen.

Zinsänderungsrisiko

Die freenet AG unterliegt, was die Finanzschulden mit variabler Verzinsung betrifft, Zinsänderungsrisiken im Wesentlichen bezogen auf den EURIBOR. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch eine Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzschulden. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Kassenbestand, der im Wesentlichen variabel verzinslich angelegt wird, als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.

Geldanlagen werden in der Regel in Form von Tages- und Termingeld bei Geschäftsbanken mit hoher Bonität angelegt.

Die Gesellschaft überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Sonstige finanzielle Risiken

Weitere Finanzrisiken könnten in der Form von Fremdwährungs- und Kursänderungsrisiken auftreten. Seit der Veräußerung des Anteils an der Sunrise unterliegt die freenet AG nur unwesentlichen Fremdwährungs- und Kursänderungsrisiken.

Strategische Risiken

Beteiligungen

Die freenet AG hält mehrere Beteiligungen. Es könnte sein, dass sich das Geschäft, der Beteiligungen schlechter entwickelt als angenommen, was sich wiederum negativ auf die Ertragslage (jedoch nicht das EBITDA) und den Cashflow der freenet AG auswirken könnte. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Übernahme des Kundenservice der mobilcom-debitel durch die Capita Customer Services (Germany) GmbH, Berlin

Seit März 2017 betreut die Capita als strategischer Partner insbesondere den gesamten Kundenservice der mobilcom-debitel. Bei einem unerwarteten Einstellen des Geschäftsbetriebs durch die Capita besteht das Risiko, dass die Notwendigkeit, die für einen solchen Fall vertraglich vereinbarte Rückführung der Aktivitäten umzusetzen oder den externen Anbieter kurzfristig zu wechseln, zu Mehrkosten führt. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Operative Risiken

Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug

Branchenweit klagen Verbraucherschutzverbände gegen Netzbetreiber und Diensteanbieter wegen Art und Höhe von erhobenen Gebühren bei Kunden im Zahlungsverzug. In diesem Zusammenhang wird die freenet AG von Verbraucherschutzverbänden wegen der Erhebung von Serviceentgelten bei im Zahlungsverzug befindlichen Kunden auf Unterlassung und gegebenenfalls Zahlung in Anspruch genommen. Das daraus resultierende Risiko eines Umsatzrückgangs oder einer etwaigen Zahlung wird seitens der freenet AG insgesamt als mittel eingestuft.

Sonstige Risiken

Am firmeneigenen Standort in Büdelsdorf wurde für das dortige Gebäude ein Modernisierungs- und Sanierungsbedarf identifiziert und budgetiert. Sollten die projektierten Aufwendungen beziehungsweise Investitionen höher ausfallen als geplant, könnten geringe Auswirkungen auf das EBITDA sowie den Free Cashflow die Folge sein. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Überblick über die Risikolage

Die vorstehend aufgeführten Risiken der freenet AG werden nachstehend überblicksartig zusammengefasst. Risiken, die bedingt durch die Corona-Krise erstmals erfasst wurden oder eine Bewertungsanpassung erfahren haben, wurden gesondert farblich gekennzeichnet.

Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit Erwartetes Schadensausmaß Risiko Tendenz
Marktrisiken
Wettbewerbsintensive Märkte mittel mittel mittel
Vertrieb
Einschränkung stationärer Vertriebswege mittel mittel mittel neu
Verlust von Vertriebspartnern gering mittel gering
Kundenseitige Nachfrage TV und Medien gering gering gering
Netzbetreiber
Bonuszahlungen und Provisionen mittel mittel mittel
Prämien und Margen gering gering gering
Shift to direct mittel gering gering
Gesetze und Regulierung gering mittel gering
IT-Risiken
Systemfehler/-ausfälle gering mittel gering
Datendiebstahl und Hackerangriffe gering mittel gering
Steuerliche Risiken
Verlustvorträge gering hoch mittel
Sonstige Steuerrisiken gering mittel gering
Finanzielle Risiken
Forderungsausfälle
Endkunden mittel mittel mittel
Vertriebs- und Geschäftspartner gering gering gering
Werthaltigkeit des Vermögens gering hoch mittel
Liquidität
Allgemeines Liquiditätsrisiko gering hoch mittel
Einschränkung finanzieller Spielraum gering gering gering
Handy-Options-Factoring gering hoch mittel
Dividendenausschüttung gering hoch mittel
Kapitalrisiko gering hoch mittel
Zinsänderungsrisiko mittel gering gering
Sonstige finanzielle Risiken gering unwesentlich unwesentlich
Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit Erwartetes Schadensausmaß Risiko Tendenz
Strategische Risiken
Beteiligungen gering mittel gering
Business Process Outsourcing der Kundenbetreuung gering mittel gering
Operative Risiken
Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug mittel mittel mittel
Sonstige Risiken
Sanierung Bürostandort Büdelsdorf gering gering gering neu

▲ Einstufung in höhere Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht

► Einstufung in gleiche Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht

▼ Einstufung in geringere Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht

Durch den implementierten Risikomanagementprozess sowie das monatliche Berichtswesen hat der Vorstand einen Überblick über die vorgestellte Risikosituation. Zum 31. Dezember 2020 wurden verschiedene Markt-, IT-, steuerliche, finanzielle, strategische, operative und sonstige Risiken identifiziert. Corona-bedingt hat sich vereinzelt die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das erwartete Schadensausmaß von Risiken erhöht.

Die möglichen Auswirkungen auf die allgemeine zukünftige Entwicklung der freenet. AG sowie die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden vom Vorstand insgesamt als gering qualifiziert. Zahlreiche Einschätzungen sind weiter abhängig von der Dauer und dem Ausmaß der Corona-Krise. Dies lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht verlässlich und vollständig abschätzen. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen erwartet der Vorstand, dass die im Ausblick prognostizierte, positive Entwicklung durch die aufgezeigten Risiken nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Risiken keine Auswirkungen auf den Fortbestand der freenet AG haben.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 4 HGB)

Das interne Kontrollsystem (IKS) der freenet AG orientiert sich konzeptionell am international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Es umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, welche die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen.

Kernelemente des internen Überwachungssystems der freenet AG sind prozessintegrierte sowie prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen. Im Rechnungslegungsprozess der freenet AG sind dazu automatisierte IT-Prozesskontrollen, standardisierte, manuelle Kontrollhandlungen in den Geschäftsprozessen, unter anderem in Form des Vier-Augen-Prinzips, sowie in die Arbeitsabläufe integrierte automatische Sicherungsmaßnahmen (Funktionstrennungen, Zugriffsbeschränkungen) eingebettet.

Die im Rechnungslegungsprozess involvierten Bereiche analysieren diese Kontrollen und Maßnahmen ständig in Bezug auf neue gesetzliche Vorgaben und sonstige zu beachtende Standards und entwickeln daraus angepasste interne Vorgaben und Schulungen für die verantwortlichen Mitarbeiter.

Im Rechnungslegungsprozess der freenet AG erfolgt die Buchführung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen der freenet AG im Wesentlichen zentralisiert in Buchhaltungssystemen des Herstellers SAP (SAP FI). Um die Ermessensspielräume in Ansatz, Bewertung und Ausweis von Konzernabschlussposten gering zu halten, sind konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS in einem Konzernbilanzierungshandbuch festgehalten. Zur Konsolidierung der Einzelabschlüsse zu einem Konzernabschluss wird auf oberster Konzernebene das Modul SAP EC-CS eingesetzt. Die einzelnen Lageberichts- und Anhangangaben werden dabei jeweils aus standardisierten Berichtspaketen und institutionalisierten Abstimmungsprozessen im Rahmen des internen Steuerungs- sowie Berichtsystems gewonnen. Die Konsolidierung erfolgt in der fachlichen Verantwortung der Abteilung Konzernkonsolidierung. Grundsätzlich zielen die in der Rechnungslegung der freenet Group etablierten Prozesse auf eine weitgehend automatisierte Bildung und Kontrolle aller wesentlichen Daten ab.

Ziel der im IKS des Rechnungslegungsprozesses implementierten Kontrollen ist die Gewährleistung einer Normenkonformität des Abschlusses und die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Zugriffsrechten schützen die im Rechnungslegungsprozess verwendeten IT-Systeme gegen unbefugte Zugriffe. Interne Kontrollen stellen die ordnungsgemäße Funktion der Schnittstelle zwischen SAP-FI und dem Konsolidierungsmodul SAP EC-CS sowie der Überleitungen der standardisierten Berichtspakete der Tochterunternehmen bis hin zum Konzernabschluss der freenet AG sicher. Prozessintegrierte, automatisierte Überwachungsmaßnahmen werden dabei unter anderem seitens des Managements oder des Controllings durch manuelle Plausibilitätsprüfungen relevanter Zwischenergebnisse und stichprobenartige Kontrollen ergänzt.

Die Wirksamkeit des IKS wird dabei durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Als prozessunabhängige, interne Überwachungsinstanz in der freenet AG ist die Konzernrevision implementiert. Diese prüft in auftragsbezogenen, risikoorientierten Plan- sowie anlassbezogenen Sonderprüfungen die Funktionsfälligkeit und Wirksamkeit des IKS in Form von Stichprobenprüfungen und initiiert bei Bedarf Maßnahmen in Kooperation mit dem Management. Zusätzlich prüft der Konzernabschlussprüfer der freenet AG im Rahmen der jährlichen Konzernabschlussprüfung die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS aus Sicht des Konzernabschlussprüfers und hierbei im Besonderen die Schnittstelle und die Überleitungen zwischen den Einzelabschlüssen (SAP FI) und dem Konsolidierungsmodul SAP EC-CS mithilfe eines risikoorientierten Prüfungsansatzes.

Das Risikomanagementsystem ist mit dem IKS verbunden und umfasst neben dem operativen Risikomanagement konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem sind dem Berichtsteil „Risikomanagementsystem" zu entnehmen.

Grafik 15: Maßnahmen des internen Kontrollsystems der freenet AG

6. Prognosebericht

Markt-/Branchenprognose

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die weltweite Gesundheitskrise hat im Jahr 2020 zum stärksten globalen Konjunktureinbruch seit Jahrzehnten geführt.. Aufgrund der Ausbreitung der Corona-Pandemie und der noch nicht vollständig absehbaren weiteren Auswirkungen, zeigen sich Wirtschaftsforscher hinsichtlich ihrer Prognosen für das Jahr 2021 verhalten optimistisch, betonen jedoch die große Unsicherheit in Bezug auf ihre Einschätzungen. Dennoch rechnen Experten für 2021 wieder mit einer Erholung der Weltkonjunktur, nicht zuletzt aufgrund der ergriffenen politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, Fortschritten bei Tests und Behandlungsmethoden und der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen.

Davon ausgehend rechnet der IWF mit einem Wachstum der Weltwirtschaft um 5,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 (Stand Oktober 2020). Somit wird die Corona-Krise die globale Konjunktur im Jahr 2021 zwar weniger heftig als im Vorjahr aber dennoch weiter einschneidend treffen.

Im internationalen Vergleich ist Deutschland gut durch das Krisenjahr 2020 gekommen. Ein solider Staatshaushalt vor der Krise, ein vergleichsweise gut aufgestelltes Gesundheitswesen, sowie umfangreiche wirtschaftspolitische Maßnahmen durch den Bund sollen auch im Jahr 2021 die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Wirtschaft abmildern. Dementsprechend geht der IWF für 2021 von einem Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 4,2 Prozent aus (Stand Oktober 2020). Die Bundesregierung erwartet mit einem Plus von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Stand Oktober 2020) ebenfalls eine eher langsame Erholung der Wirtschaftslage.

Miz einer Rückkehr der wirtschaftlichen Aktivität auf das Ausgangsniveau vor der Krise wird erst zu Beginn des Jahres 2022 gerechnet. Insbesondere in Bezug auf den Binnenkonsum sei bereits heute absehbar, dass die verordneten Eindämmungsmaßnahmen die wirtschaftliche Entwicklung in einigen Branchen nachhaltig schwächen werden.

Telekommunikationsmarkt

Die deutsche Mobilfunkbranche zeigte sich im Corona-Krisenjahr 2020 vergleichsweise resistent gegenüber Konjunktureinflüssen. Sie zeichnet sich durch eine vielfältige und wettbewerbsstarke Anbieterlandschaft aus, von der Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen profitieren. Die Ergebnisse einer Bitkom-Umfrage zu den Mobilfunkpreisen zeigt, dass sich diese Diversität zuletzt positiv auf die Mobilfunkpreise in Deutschland ausgewirkt hat, die wettbewerbsfähig und zugleich fair ausgestaltet sind. Vor dem Hintergrund einer klaren Marktsegmentierung wird der Fokus der Unternehmen auch 2021 weiterhin auf der Churm-Reduktion von Bestandskunden und der Kundenmigration vom Prepaid- zum Postpaid-Segment liegen.

Nach Einschätzung von VATM und Dialog Consult werden die Umsätze im Gesamtmarkt für Telekommunikationsdienste in Deutschland von 58,3 Milliarden Euro im Vorjahr moderat auf 58,9 Milliarden Euro im Jahr 2020 steigen und wie im Vorjahr mit etwa 44 Prozent auf den Teilmarkt Mobilfunk entfallen. Die deutschen Netzbetreiber haben zudem im Jahr 2020 Milliardeninvestitionen in den Aufbau von 5G- und von Breitbandnetzen getätigt und teilweise ihre Ausbauziele erweitert. Die Infrastrukturinvestitionen nehmen dementsprechend im Jahr 2020 nach Angaben der Experten auf 9,7 Milliarden Euro zu (Vorjahr: 9,6 Milliarden Euro).

Auch für das Jahr 2021 ist davon auszugehen, dass die Digitalisierung und der Ausbau der Netzinfrastruktur in Deutschland fortschreitet und sich der Markt für Telekommunikationsdienstleistungen weiter positiv entwickelt. Experten der Bitkom rechnen für 2021 mit einem Umsatzwachstum von 1,0 Prozent im Gesamtmarkt.

Abzuwarten bleibt, ob sich die bisherige Dynamik beim Netzausbau aufgrund der Auswirkungen der Pandemie verlangsamt, beispielsweise durch unterbrochene Lieferketten oder Budgetrestriktionen der MNOs. Bedingt durch die anhaltende Pandemie könnten sich auch im kommenden Jahr Umsatzeinbußen im Retailgeschäft bzw. beim Geräteverkauf durch weitere temporäre Schließungen von Ladengeschäften sowie ein erneuter Rückgang der Roamingumsätze ergeben.

Unsicherheit besteht weiterhin auch hinsichtlich der regulatorischen Rahmenbedingungen des Telekommunikationsmarkts in Deutschland. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Reformierung des Telekommunikationsgesetzes und die damit verbundene Umsetzung des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in nationales Recht war ursprünglich bis Ende 2020 geplant. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ministerien in Bezug auf einzelne Punkte (u.a. Vertragslaufzeiten und Sicherheitsanforderungen), wird sich die Umsetzung der TKG-Novelle voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und somit die Planungssicherheit für die Marktteilnehmer erschweren.

TV-/ Bewegtbildmarkt

Die TV- und Medienlandschaft befindet sich seit mehreren Jahren im Umbruch, und auch hier wirkt die Corona-Pandemie wie ein Beschleuniger für den Ausbau digitaler Angebote. Nichtdigitale Geschäftsmodelle im klassischen Medien- und Unterhaltungsmarkt mussten hingegen starke Einbußen hinnehmen.

Nach einem Rückgang des Gesamtumsatzes im deutschen Medien- und Unterhaltungsmarkt im Jahr 2020 wird gemäß einer Studie (von PwC) für 2021 mit einer Erholung gerechnet und von einem Umsatzwachstum von 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Für die im Jahr 2020 leicht rückläufigen Umsätze, die durch Abonnements für lineares Fernsehen und Pay-TV inklusive Vermittlungsgebühren generiert wurden, erwarten die Experten in den Jahren 2019 bis 2024 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 0,3 Prozent, gleichbedeutend mit einem Umsatzanstieg auf 5,8 Milliarden Euro im Jahr 2024.

Der Fernseher ist weiterhin das am meisten genutzte Gerät für Bewegtbildinhalte und steht nach wie vor im Zentrum des Medienkonsums. Aufgrund der nahezu stagnierenden Anzahl der Fernsehhaushalte in Deutschland besieht jedoch durch das Anbieten von Basisleistungen, wie z.B. den Verkauf von Fernsehanschlüssen an Neukunden nur ein geringes Potenzial für Umsatzsteigerungen. Eine Ausweitung des Geschäfts ist dagegen vor allem durch Verschiebungen in den genutzten Empfangsarten oder durch Bündelung von Fernsehempfang mit anderen Dienstleistungen möglich.

Der Trend bei der Entwicklung der TV-Übertragungswege weg vom klassischen Empfang des TV-Angebots über das Kabelnetz oder Satellit hin zum kabellosen Fernsehempfang (Cord-Cutting Trend) und zur Inanspruchnahme von Diensten aus dem Internet wird sich voraussichtlich auch im Jahr 2021 fortsetzen. Haupttreiber sind der fortschreitende Ausbau von IPTV-Angeboten und die vergleichsweise hohen Kabelgebühren in Deutschland

Mittel- bis langfristig könnten auch die über die TKG-Novelle geplante Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für Kabelnetzbetreiber und die beabsichtigte SD-Abschaltung von Fernsehinhalten via Satellit noch stärkere Bewegung in die Verteilung der TV- Übertragungswege bringen. Insbesondere IPTV-Anbieter könnten dann davon profitieren. Im Hinblick auf den Empfang von Fernsehinhalten über DVB-T2 HD ist weiterhin von einer eher stabilen Entwicklung auszugehen.

Unternehmensprognose 2021: Stabile Entwicklung erwartet

Aus den prognostizierten Entwicklungen für den Telekommunikations- wie auch TV-/ Bewegtbildmarkt ergeben sich grundsätzlich keine Anhaltspunkte für Veränderungen, die Auswirkung auf das gegenwärtige Geschäftsmodell der freenet Group hätten.

Die Auswirkungen, die sich aufgrund von Covid-19 sowie damit verbundener Lockdowns auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben zukünftig ergeben könnten, sind nach wie vor noch nicht abschließend beurteilbar. Risiken, die sich daraus explizit für die freenet Group ableiten, sind im Risikoinventar der Gesellschaft entsprechend berücksichtigt (siehe dazu „Chancen- und Risikoberichterstattung").

Insgesamt basiert die Unternehmensprognose auf den zum Zeitpunkt (25. Februar 2021) der Formulierung bekannten Erkenntnissen zur möglichen gesamtkonjunkturellen Entwicklung in Deutschland sowie zur Dauer politisch durchgesetzter Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung (z. B. Schließung oder Einschränkung des stationären Handels). Sollten insbesondere die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vom Umfang und/oder zeitlich signifikant, über die bisherige Annahme hinaus, ausgedehnt werden, könnten die prognostizierten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren möglicherweise nicht erreicht werden.

Weitere Annahmen, die für die Ableitung der Prognose der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der freenet Group als wesentlich angesehen werden:

Bestandskunden-Loyalität insbesondere im Bereich Mobilfunk bleibt konstant
Leichtes Marktwachstum des ansonsten saturierten Markts „Mobilfunk"
Marktanteil von IPTV unter den Fernsehübertragungswegen nimmt weiter zu
Kein Eintritt unvorhergesehener staatlicher bzw. regulatorischer Eingriffe
Kosteneinsparungen aus dem Geschäftsjahr 2020 erweisen sich weitestgehend als nachhaltig

Die Erwartungen für das Jahr 2021 werden im Folgenden dargestellt und gelten unter der Annahme einer vergleichbaren Konzernstruktur. Alle Aussagen sind in Relation zum Vorjahr formuliert und für die qualitativ-komparativen Prognosen gilt folgendes Rasten: deutlich abnehmend, merklich abnehmend, moderat abnehmend, stabil, moderat wachsend, solide wachsend, deutlich wachsend.

Für die finanziellen Leistungsindikatoren wird folgende Entwicklung für 2021 erwartet:

Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2020 lagen innerhalb der Erwartung und beliefen sich auf 2.576,2 Millionen Euro. Im Jahr 2021 dürfte sich der Umsatz insgesamt stabil entwickeln. Die Erwartung stützt sich auf einem moderaten Umsatzwachstum im Segment TV und Medien und einer stabilen Entwicklung im Segment Mobilfunk.
Das EBITDA lag im Berichtszeitraum mit 425,9 Millionen Euro auf Vorjahresniveau (426,8 Millionen Euro) und in der Mitte der erwarteten Bandbreite von 415 bis 435 Millionen Euro. Dies spricht insgesamt für Stabilität im Geschäftsverlauf. Im Jahr 2021 wird ein EBITDA von 415 bis 435 Millionen Euro erwartet.
Der Free Cashflow entwickelte sich im Berichtsjahr mit 237,3 Millionen Euro ebenfalls im Rahmen der Erwartungen. Darin enthalten ist ein positiver Effekt aus der Beteiligung an Sunrise von rund 36,0 Millionen Euro (Dividende 2020 abzüglich Zinszahlungen), der aufgrund der Veräußerung der Sunrise Aktien im November 2020 zukünftig nicht mehr im FCF enthalten sein wird. Bereinigt ergäbe sich für das Jahr 2020 ein FCF von 201,3 Millionen Euro. Für das Jahr 2021 wird ein Free Cashflow zwischen 200 und 220 Millionen Euro erwartet.
Der Postpaid-ARPU hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 18,2 Euro stabil entwickelt. Eine ähnlich stabile Entwicklung wird auch für das Jahr 2021 erwartet. Positive Effekte, bspw. aus der Einführung von 5G-Tarifen, werden nicht erwartet.
In Mio. EUR bzw. lt. Angabe Referenzwert 2020 Prognose 2021
Finanzielle Leistungsindikatoren
Umsatz 2.576,2 stabil
EBITDA 425,9 415-435
Free Cashflow (ohne Sunrise Beitrag) 1 201,3 200-220
Postpaid-ARPU (in EUR) 18,2 stabil

1 Free Cashflow bereinigt um Dividende 2020 von Sunrise (46,0 Millionen Euro) und Zinszahlungen 2020 syndiziertes Bankdarlehen (ca. 10 Millionen Euro).

Für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird folgende Entwicklung für 2021 erwartet:

In Mio. Referenzwert 2020 Prognose 2021
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Postpaid-Kundenbestand 7,079 moderat wachsend
freenet TV Abo-Kunden (RGU) 0,902 moderat abnehmend
waipu.tv Abo-Kunden 0,572 solide wachsend

Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung der freenet Group

Aufgrund der Covid-19-Pandemie war das Jahr 2020 gesellschaftlich wie auch wirtschaftlich ein herausforderndes Jahr für Deutschland und die gesamte Welt. Die inländische Informations- und Telekommunikationsbranche, die sich bereits während der globalen Finanzkrise vor gut zehn Jahren als robust und weniger anfällig für konjunkturelle Schwankungen erwies, ist jedoch bislang einigermaßen unbeschadet durch diese Ausnahmesituation gekommen. Insbesondere das abonnementbasierte Geschäftsmodell sowie eine gesteigerte Notwendigkeit für mobiles Arbeiten bzw. virtueller Zusammenarbeit während der Corona-Krise sichern diesen Wirtschaftszweig ab.

Dies gilt aus Sicht des Managements auch für die freenet Group. Alle noch vor der Corona-Krise gesteckten Ziele wurden erreicht und den Aktionären eine erneut hohe Beteiligung am Geschäftserfolg in Aussicht gestellt. Mit entsprechender Zuversicht geht das Management der freenet Group auch in das Geschäftsjahr 2021. Die unter den Rahmenbedingungen einer immer noch vorherrschenden Pandemie abgegebene Prognose 2021 erweist sich mithin als Fortsetzung einer durch Stabilität und Kontinuität gekennzeichneten Geschäftserwartung.

Im Segment Mobilfunk ist beabsichtigt, weiterhin am leichten Marktwachstum zu partizipieren und den Bestand an Postpaid-Kunden, als tragende Säule des Segments, auszubauen. Loyalitätssteigemde Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang Chum-reduzierend wirken und die Geschäftsaktivitäten der freenet Group noch konsequenter am Kunden ausgerichtet werden.

Im Segment TV und Medien strebt das Management der freenet Group an sowohl in finanzieller Hinsicht als in Bezug auf die Kundenzahl weiter zu wachsen. Haupttreiber für das Wachstum wird nach wie vor das IPTV-Produkt waipu.tv sein.

7. Nachtragsbericht

Der Vorstand der freenet AG hat am 2. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2021) aufzulegen.

Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 9,75 Millionen Aktien der Gesellschaft, (das entspricht circa 7,61 Prozent des Grundkapitals von 128.061.016 EUR) über die Börse zurückgekauft, werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 135 Millionen Euro, soll am 25. Februar 2021 beginnen und wird längstens bis zum 31. Dezember 2021 laufen.

Des Weiteren beabsichtigt der Vorstand, der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Dividende von 1,50 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 auszuschütten. Darüber hinaus plant der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 eine Sonderdividende von 0,15 Euro je Aktie auszuschütten. In Summe würde damit im Jahr 2021 ein Betrag von 1,65 Euro je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet.

Darüber hinaus gab der Aufsichtsrat der freenet AG am 2. Februar 2021 bekannt, dass er die im Mai 2021 auslaufenden Verträge der Vorstandsmitglieder Antonius Fromme (Vorstand Kunde) und Rickmann von Platen (Vorstand Partnerbeziehungen) um fünf Jahre bis zum 31. Mai 2026 verlängert hat. Die Bestellung des Finanzvorstands der freenet AG, Ingo Arnold, wurde ebenfalls um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Außerdem wurde Ingo Arnold mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der freenet AG ernannt.

8. Nichtfinanzielle Erklärung *

Über diesen Bericht

Geschäftsmodell

Die operative Geschäftstätigkeit der seit 2007 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten freenet AG und ihrer Tochterunternehmen beschränkt sich überwiegend auf den Privatkundenbereich sowie den deutschen Raum. Der Großteil der mehr als 2,5 Milliarden Euro Umsatz wird dabei mit Mobilfunk und mobilem Internet erzielt Als Service Provider ohne eigene Netzinfrastruktur vertreibt das Unternehmen bundesweit Mobilfunktarife und -optionen. Ergänzt wird diese Bandbreite durch ein vielfältiges (Service-)Angebot an Digital-lifestyle-Produkten und -Services. Darüber hinaus hat der Konzern im Jahr 2016 durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe und über eine Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG ein weiteres zum Mobilfunnk komplementäres Segment - den Bereich TV und Medien - erschlossen. Als Deutschlands größter Service Provider der Rundfunk- und Medienbranche projektiert, errichtet und betreibt die Media Broadcast Gruppe multimediale Übertragungsplattformen für Fernsehen und Hörfunk basierend auf modernster digitaler Sendertechnologie.

Eine ausführliche Beschreibung des gesamten Geschäftsmodells findet sich im Abschnitt „Geschäftsmodell und Organisation“ des Konzernlageberichts.

Wesentlichkeitsanalyse

Für die Erstellung der initialen nichtfinanziellen Erklärung im Jahr 2017 wurden zunächst potenzielle Nachhaltigkeitsthemen auf Basis eines Branchen-/Peer-Reviews sowie anhand des Materialily Assessments der Global e-Sustainability Initiative (GeSI) für die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche ermittelt. Die Festlegung der wesentlichen Themen erfolgte anschließend in einem zweistufigen Verfahren aus individuellen Interviews und einem Wesentlichkeitsworkshop. Maßgeblich für die Beurteilung waren die Relevanz der Themen für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft sowie die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die im Gesetz genannten Belange.

Tabelle 15: Wesentliche Themen den CSR-RUG-Aspekten und GRI-Standards zugeordnet

Wesentliche Themen Aspekt des CSR-RUG Korrespondierende GRI-Standards
Mitarbeiter Arbeitnehmerbelange GRI-103, GRI-401, GRI-403, GRI-404 und GRI-405
Digitale Verantwortung Sozialbelange/Achtung der Menschenrechte GRI-103 und GRI-418
Kundenbelange Sozialbelange/Umweltbelange GRI-103 und GRI-417
Betrieblicher Umweltschutz Umweltbelange GRI-103, GRI-302, GRI-305 und GRI-307
Anti-Korruption Bekämpfung von Korruption und Bestechung GRI-103 und GRI-205
Lieferkette Achtung der Menschenrechte/Umweltbelange GRI-103 und GRI-414

Die Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen des oben aufgezeigten Prozesses ist für das Jahr 2021 geplant. Unabhängig davon erfolgt jährlich eine Abfrage bei internen Stakeholdern, ob sich ihre Wesentlichkeitseinschätzung grundlegend verändert hat. Zusätzlich wird die Auswahl und interne Einschätzung der wesentlichen Themen regelmäßig in einem aktiven Dialog mit den Erwartungen externer Stakeholder (u.a. Investoren, Nachhaltigkeits- /Finanzanalysten oder Kunden) abgeglichen.

Nichtfinanzielle Risiken

Für die Risikoanalyse im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung wurde auf dem konzernweit etablierten Risikomanagementsystem (RMS) der freenet Group aufgesetzt. Die dort erfassten Risiken wurden auf ihre inhaltliche Übereinstimmung mit den Themen und Aspekten der nichtfinanziellen Erklärung analysiert. Für Risiken aus dem RMS mit einem thematischen Bezug zum CSR-RUG wurde eine Risikobewertung analog der Bewertung für den Konzernrisikobericht vorgenommen (siehe Chancen- und Risikobericht). Ergebnis der Analyse war, dass gemessen an den gesetzlichen Wesentlichkeitskriterien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken - nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen - keines der identifizierten Risiken im Sinne des konzernweit etablierten RMS sowie des CSR-RUG wesentlich ist.

Übergreifende Informationen

Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln ist bei freenet Teil der unternehmerischen Kultur sowie Ursprung jeglichen Erfolgs und seiner langfristigen Sicherung. Das tägliche Handeln orientiert sich primär an ökonomischen Prinzipien, da wirtschaftlicher Erfolg Grundvoraussetzung für einen verlässlichen und messbaren Beitrag für alle Stakeholder der freenet Group ist. Die identifizierten Themen spiegeln das aktuelle spezifische Nachhaltigkeitsverständnis der freenet Group wider und werden in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) unter Ausübung der Option „Kern" berichtet.

Die in der nichtfinanziellen Erklärung gemachten Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und gelten sowohl für den Konzern als auch für die freenet AG. Gegenstand der Erklärung - sofern nicht anderweitig kenntlich gemacht - sind alle vollkonsolidierten Unternehmen des Konzernabschlusses. Aufgrund der geschäftsfeldspezifischen Struktur des TV und Medien Segments sowie der darin enthaltenen Media Broadcast Gruppe wird in der Darstellung der wesentlichen Themen teils gesondert auf die Gesellschaft eingegangen.

Die inhaltliche Verantwortung für die verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekte obliegt den jeweiligen Fachbereichen, wobei die zentrale Koordination aus dem Vorstandsressort Finanzen erfolgt. Inhaltlich geprüft wurde die nichtfinanzielle Erklärung vom Aufsichtsrat der freenet AG. Das Gremium wurde dabei von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterstützt (Prüfungsvermerk siehe Abschnitt „Weitere Informationen"). Grundlage war der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (revised).

Wesentliche Themen

Mitarbeiter

In einem dynamischen und wettbewerbsintensiven Umfeld rund um Mobilfunk und Digital- Lifestyle ist der Erfolg der freenet Group maßgeblich von den Leistungen und dem Engagement der Mitarbeiter abhängig, die ihr Know-how und ihre Kompetenzen zielgerichtet einsetzen. Um dies zu unterstützen hat der Konzern eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen und Programme eingerichtet und ergänzt diese durch Gesundheitsfürsorge und Arbeitssicherheit. Ziel ist ein harmonisches, sicheres, gesundes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld, das die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt und jegliche Form von Diskriminierung vermeidet.

Verantwortlich für die Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen ist der Bereich Konzernpersonal, dessen Leitung direkt an den Vorstandsvorsitzenden (CEO) berichtet. Mit der Abteilung „Personalentwicklung und Recruitment“ ist in der freenet Group ein internes Kompetenzcenter für konzernübergreifende Konzepte und strategische Fragestellungen rund um das Rekrutieren und Entwickeln von Mitarbeitern etabliert. Die Personalstrategie der freenet Group fokussiert sich auf vier Schwerpunktthemen: (1) Organisationsentwicklung, (2) Arbeitgeberattraktivität, (3) Führung und (4) New Work. Eine Überprüfung der strategischen Ausrichtung erfolgt quartalsweise im Rahmen von Strategie-Workshops. Das Ergebnis wird an den CEO beziehungsweise den jeweiligen Vorstandsbereich direkt kommuniziert.

Beim Thema Organisationsentwicklung werden Konzepte für Organisationsveränderungen erarbeitet, die die Führungskräfte bei der Umsetzung aktiv begleiten, Themen rund um die Förderung von Diversität aufgegriffen sowie die Rahmenbedingungen für modernes Arbeiten geschaffen. Die Arbeitgeberattraktivität soll durch gezielte Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung unter der Herausforderung eines Bewerbermarkts weiter gesteigert werden. Gleichzeitig stellt die Mitarbeiterbindung einen zentralen Fokus dar. Hierbei stehen als wichtigste Handlungsfelder die Weiterentwicklung und das Lernen im Fokus. Gute Führung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zielverfolgung und insbesondere deren Erreichung. Seit 2015 wird daher die Führungskräfteentwicklung unter dem Motto „Wir gehen in Führung“ stetig fortgeführt und erweitert. Die Auswahl neuer Führungskräfte erfolgt kompetenzbasiert und wird durch einen mehrstufigen Onboarding-Prozess gezielt begleitet. Unter New Work werden schließlich Themen rund um die Digitalisierung und neue Arbeitsweisen analysiert und begleitet.

Vielfalt

Die Vielfalt der Mitarbeiter spiegelt die Geschichte und den Erfolg der freenet Group wider. So besteht die Belegschaft derzeit aus 60 verschiedenen Nationalitäten, die auch mit unterschiedlichen Sprach- und Kulturkenntnissen/-hintergründen wertschätzend miteinander umgehen. Vielfalt ist als zentraler Wert für die Zusammenarbeit und Führung verankert („Wir nutzen unsere Vielfalt") und wird schon im Einstellungsprozess und darüber hinaus täglich in zahlreichen Maßnahmen, Führungsinstrumenten/-schulungen und Trainings gelebt.

Durch Vorleben der Führungskräfte, allgemein gültige Verhaltensgrundsätze und das aufmerksame Miteinander - begleitet durch den Personalbereich - soll zudem sichergestellt werden, dass insbesondere in den Feldern Einstellung, Beförderung, Entlohnung oder Aus- und Weiterbildung keine Diskriminierung stattfindet. Dabei wird explizit auf mögliche Diskriminierungsgründe gemäß des Artikels 3 des Grundgesetzes wie Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Familienstand, Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft und andere persönliche Merkmale geachtet. Im Jahr 2020 gab es - wie schon in den Vorjahren - keinen zu adressierenden Fall von Diskriminierung im Konzern.

Das Thema Geschlechtervielfalt ist hervorzuheben, da die freenet Group dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" unterliegt. Für den Zeithorizont bis zum 31. Dezember 2021 hat sich die freenet Group gemäß diesem Gesetz folgende Ziele gesetzt: auf der ersten und erweiterten Führungsebene sollen 30 Prozent der Führungskräfte Frauen sein (siehe ausführlich Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“). Die Frauenquote der Angestellten im Konzern liegt mit 29,3 Prozent annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (2019: 29,8 Prozent, 2018: 28,9 Prozent).

Grafik 16: Anzahl Mitarbeiter nach Geschlecht und Alter

Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern

Eine zentrale Säule der freenet Personalstrategie bildet die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern und mithin die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Wesentliche Indikatoren zu deren Messung stellen die Kenngrößen Mitarbeiterfluktuation und externe Neueinstellungen dar.

Zusätzlich eingestellt und rekrutiert wurden im Jahr 2020 insgesamt 444 Mitarbeiter (2019: 595 Mitarbeiter, 2018: 632 Mitarbeiter). Die Fluktuation im Konzern lag im Jahr 2020 bei 10,6 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr erneut gesunken (2019: 11,9 Prozent, 2018: 13,7 Prozent). In den mobilcom-debitel Shops und GRAVIS Stores ist die Mitarbeiterfluktuation im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls auf nunmehr 25,4 Prozent (2019: 30,8 Prozent, 2018: 30,0 Prozent) zurückgegangen. Die Reduzierung der Personalfluktuation resultiert aus einem allgemeinen Corona-Effekt auf die Arbeitswelt, setzt aber zugleich auch den in der freenet Group angestrebten abnehmenden Trend der vergangenen Jahre fort.

Tabelle 16: Neueinstellungen und Mitarbeiterfluktuation

Anzahl Mitarbeiter 2020
Gesamt Männer Frauen
--- --- --- ---
Neueinstellungen freenet Group (ohne Shops/Stores) 232 145 87
davon < 30 Jahre 78 43 35
davon 30-50 Jahre 138 91 47
davon > 50 Jahre 16 11 5
Neueinstellungen Shops/Stores 212 178 34
davon < 30 Jahre 153 124 29
davon 30-50 Jahre 57 52 5
davon > 50 Jahre 2 2 0
Mitarbeiterfluktuation freenet Group in % (ohne Shops/Stores) 10,6 11,1 9,4
davon < 30 Jahre 20,1 21,7 18,0
davon 30-50 Jahre 11,0 12,8 7,7
davon >50 Jahre 6,4 6,1 7,7
Mitarbeiterfluktuation Shops/Stores in % 25,4 26,6 22,1
davon < 30 Jahre 36,5 37,5 33,3
davon 30-50 Jahre 19,3 20,5 15,9
davon > 50 Jahre 7,0 7,1 7,1
Anzahl Mitarbeiter 2019 2018
Gesamt Männer Frauen Gesamt
--- --- --- --- ---
Neueinstellungen freenet Group (ohne Shops/Stores) 281 162 119 264
davon < 30 Jahre 92 49 43 n.a.
davon 30-50 Jahre 171 101 70 n.a.
davon > 50 Jahre 18 12 6 n.a.
Neueinstellungen Shops/Stores 314 248 66 368
davon < 30 Jahre 220 169 51 n.a.
davon 30-50 Jahre 91 76 15 n.a.
davon > 50 Jahre 3 3 0 n.a.
Mitarbeiterfluktuation freenet Group in % (ohne Shops/Stores) 11,9 12,0 11,9 13,7
davon < 30 Jahre 21,6 23,2 19,5 n.a.
davon 30-50 Jahre 11,0 11,0 11,0 n.a.
davon >50 Jahre 10,1 10,5 8,5 n.a.
Mitarbeiterfluktuation Shops/Stores in % 30,8 31,0 30,2 30,0
davon < 30 Jahre 45,9 44,5 49,6 n.a.
davon 30-50 Jahre 20,8 21,8 17,8 n.a.
davon > 50 Jahre 10,8 15,2 0,0 n.a.

Um Handlungsfelder für die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität abzuleiten, werden relevante Arbeitgeberbewertungsplattformen für Unternehmen stetig ausgewertet. Weiterhin werden seit 2019 eine konzernweite Austrittsbefragung von Mitarbeitern (ohne Media Broadcast) sowie eine zielgruppenspezifische selektive Befragung bei der GRAVIS Vertriebsgesellschaft mbH und der mobilcom-debitel Shop GmbH erhoben. Die Ergebnisse werden quartalsweise ausgewertet, um bei Fehlentwicklungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Mit dem Fokus, die Corona-Pandemie als Chance zu betrachten, haben sich Vorstand, Führungskräfte und der Bereich Personal intensiv damit auseinandergesetzt, die Arbeitgeberattraktivität zukünftig noch stärker als bisher über die Flexibilität im Umgang mit den verschiedenen Bedürfnissen der Mitarbeiter zu definieren. Im August 2020 wurde infolgedessen ein Bekenntnis zu veränderten Lebenswelten herausgegeben, welches bestehende und neue Leitplanken für die Arbeitswelt innerhalb der freenet Group zusammenfasst und transparent macht.

Im Vordergrund steht das partnerschaftliche und vertrauensbasierte Verhältnis im Miteinander und auf allen Ebenen des Konzerns. Individuelle Lebensumstände von den Mitarbeitern sollen noch stärker Beachtung finden und darauf verzichtet werden, Pauschalregelungen zu treffen, und so Mitarbeiterinteressen und Unternehmensinteresse in Bezug auf Lebens- und Arbeitszeit auszubalancieren. Flexible Arbeitszeitmodelle fördern schließlich die Umsetzung verschiedenster Anforderungen an die Work-Life-Balance. So sind beispielsweise flexible Schichtzeit-Modelle in den Shops oder der Logistik, Home-Office im Außendienst oder vieler Orts mobiles Arbeiten im Innendienst möglich. Innovation bei der Wochenarbeitszeit wird bei der Media Broadcast gezeigt, hier wird mit großer allgemeiner Zufriedenheit bereits seit 2019 die 4-Tage-Woche gelebt. Insgesamt trägt das Bekenntnis zu veränderten Lebenswelten dazu bei, das Bewusstsein für Verantwortung und Disziplin zu schärfen - und zwar auf Mitarbeiter- und Unternehmensseite.

Weitere Schwerpunkte, um sich intern wie auch extern als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, umfassten im Jahr 2020:

Ausbau der Elternzeitpatenschaft, bei der Mütter und Väter in der freenet Group in der Zeit der Elternzeit von einem Kollegen aus dem Team regelmäßig mit Informationen aus dem Team und Unternehmen versorgt wie auch zu wichtigen Terminen eingeladen werden. Dieses erfolgreiche langjährige Konzept wurde im Jahr 2020 ausgebaut und wird zu Jahresanfang 2021 als digitaler Prozess umgesetzt.
Fortführung und Erweiterung der erfolgreichen Kommunikations- und Kollaborationsformate: Das Format „Frag Christoph" (bietet jedem Mitarbeiter die Möglichkeit, direkt an den CEO anonym Fragen zu stellen, die dieser persönlich, zeitnah und im Intranet beantwortet) und das Format „Town Hall“ (bei dem der CEO etwa einmal im Quartal für jeweils 45 Minuten via Live-Video ein Update über aktuelle Themen rund um die freenet Group gibt und die Mitarbeiter ebenso die Gelegenheit haben interaktiv Fragen zu stellen, die adhoc beantwortet werden). Zudem wurden im Jahr 2020 zwei Vorstandsdialoge mit ausgewählten Mitarbeitern zu den Themen Nachhaltigkeit und Kultur durchgeführt, bei denen in einem 60-minütigen Termin Mitarbeiter gemeinsam mit dem CEO über die Themenfelder im Kontext der freenet sowie deren Handlungsfelder diskutierten und mögliche Ideen und Verbesserungsvorschläge platzierten.
Mit dem Kurzformat „Wissen in 30 Minuten“ wurden auch im Jahr 2020 in regelmäßigen Abständen relevante Themen der Fachbereiche von Mitarbeitern für Mitarbeiter vorgestellt.

Über die Maßnahmen hinaus beteiligt die freenet Group über eine variable Vergütung die Mitarbeiter am Unternehmenserfolg. Zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss, können Mitarbeiter der freenet Group zudem seit 2016 eine Berufs Unfähigkeitsversicherung mit erleichterter Gesundheitsprüfung in Anspruch nehmen. Zudem stehen standortspezifische Benefits zur Auswahl (z. B. Vergünstigungen für Wellnessangebote, Massagen oder Essensgeldzuschüsse). Bei der Gewährung der Vorteile erfolgt zumeist keine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung. Sie werden je nach Leistung anteilig auf Basis des Beschäftigungsgrads oder Teilzeitgehalts oder entsprechend dem Betrag für Vollzeitbeschäftigte gewährt.

In Bezug auf die Arbeitgebermarke hat die freenet Group im Jahr 2020 erneut mehrere Auszeichnungen erhalten:

Siegel „TOP Karrierechancen" von Focus Money: hierbei wurden insgesamt 22.500 der großen Unternehmen mit Sitz in Deutschland befragt.
Siegel „LEADING EMPLOYER Deutschland 2020": Die Auszeichnung wird exklusiv an die TOP 1 Prozent aller Arbeitgeber eines Landes verliehen und ist in ihrer Art die umfassendste Beleuchtung von Arbeitgeberqualitäten. Es handelt sich um eine unabhängig durchgeführte Untersuchung auf Basis mehrerer Millionen Metadaten. Insgesamt fanden in der Studie weltweit über 100.000 Unternehmen Berücksichtigung.
Siegel „Faires Trainee-Programm" von Trendence für das konzernweite Fachtrainee-Programm.
Media Broadcast wurde zudem in einer Studie der Zeitschrift Freundin und kununu zu den zehn familienfreundlichsten Arbeitgebern der Telekommunikationsbranche in Deutschland gewählt.

Aus- und Weiterbildung

Die Dynamik innerhalb des Telekommunikationsmarkts und die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsabläufen/-prozessen stellen neue An- und Herausforderungen an Mitarbeiter und machen eine Stärkung und Förderung ihrer Kompetenzen unerlässlich. Die Belegschaft bedürfnisorientiert zu fordern und fördern, ist eine weitere wesentliche Säule für Fortschritt und Zukunftsfälligkeit der freenet Group.

Für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Mitarbeiter dient das unternehmensweite Kompetenzmodell, an dem sich die Auswahl und Konzeption von Maßnahmen ausrichtet. Auf Basis des Kompetenzmodells werden jährlich verbindliche Jahresentwicklungsgespräche von den Führungskräften mit ihren Mitarbeitern geführt. Neben der Kompetenzbewertung ist die Bestimmung persönlicher Entwicklungsbereiche und -aktivitäten ein Schwerpunkt jedes Gesprächs. Im Jahr 2020 erreichte die Durchführungsquote rund 95,7 Prozent (2019: 96,1 Prozent, 2018: 90,6 Prozent).

Mit dem Ziel, das eigenverantwortliche Lernen der freenet Mitarbeiter auszubauen, wurde im Jahr 2020 das bereits 2018 eingeführte digitale Campusportal Weiterentwicklung@freenet zum Learning Management System (LMS) erweitert. Alle Lern- und Weiterbildungsangebote, unabhängig von Präsenz- oder Online-Format, werden damit an einem zentralen Ort gebündelt. Neben dem klassischen Qualifizierungsportfolio, das den Führungskräften für die Mitarbeiterentwicklung zur Verfügung steht, bietet das LMS jedem Mitarbeiter Zugriff auf Lernhistorie, anstehende Maßnahmen und vor allem auf einen breit angelegten Katalog von Selbstlern-/Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Insgesamt haben 1.234 Mitarbeiter das neue LMS genutzt.

Im Zuge der Einführung des LMS wurde das Angebot an digitalen Lernformaten insgesamt verdreifacht (2020: 114, 2019: 35), die Transparenz über Weiterentwicklungsmöglichkeiten erhöht und der Zugang zu Inhalten deutlich erleichtert. Zudem bietet die neue Plattform eine hohe Vielfalt an Formaten, die verschiedene Lerntypen und -fälle bedient. Insbesondere das Portfolio digitaler Lernhinhalte für Mitarbeiter ist sehr breit gefächert: von Themen wie Ethik, Nachhaltigkeit, aus Fehlern lernen, Design Thinking, Agile Prinzipien, Write Business Englisch bis hin zu Glücklich sein im Job oder Kommunikation auf Augenhöhe. Viele Inhalte des LMS werden zudem über Inhouse-Experten abgebildet mit dem Ziel, interne Expertise im Konzern weiterzugeben und damit einen Beitrag zu einer allgemeinen Lernkultur zu leisten, welche das voneinander Lernen unterstützt.

Um die Transparenz in Richtung Mitarbeiter zu fördern, wurde ein eigener Kommunikationskanal Weiterentwicklung@freenet auf der internen Kommunikationsplattform Yammer angelegt. Selbstverständlich wird Lernzeit in den regulären Arbeitszeiten für den Mitarbeiter als Arbeitszeit gewertet. Denn persönliches Lernen und individuelle Weiterentwicklung tragen zum Erfolg der Unternehmensentwicklung bei. Parallel zu dieser kulturverändernden Maßnahme werden auch die Führungskräfte in ihrer Rolle als Personalentwickler durch die Personalentwicklung gestärkt. Insbesondere werden Trainings wie „Mitarbeiter entwickeln und coachen" oder „Weiterentwicklung und Führung - was ist deine Rolle?" für alle Führungskräfte angeboten.

Insgesamt absolvierten die Mitarbeiter im Jahr 2020 konzernweit 18.983 Qualifizierungsstunden (2019: 28.177 Stunden), davon entfielen 6.805 Stunden auf digitale Lernangebote (2019: 1.459 Stunden). Das führte im Berichtsjahr zu einer durchschnittlichen formalen Lernzeit von 6,7 Stunden pro Mitarbeiter (2019: 9,8 Stunden pro Mitarbeiter), davon wurden im Schnitt 2,4 Lernstunden digital durchgeführt (2019: 0,5 Stunden pro Mitarbeiter). Der Rückgang der Qualifizierungsstunden im Vergleich zum Vorjahr sowie die Verschiebung hin zu einer verstärkten Wahrnehmung digitaler Lernangebote ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen. Erklärtes Ziel ist es, die durchschnittliche formale Lernzeit pro Mitarbeiter kontinuierlich zu erhöhen.

Für die Weiterentwicklung der Mitarbeiter der mobilcom-debitel Shops und GRAVIS Stores ist aufgrund der spezifischen Anforderungen und Kundenähe eine eigene Trainingseinheit verantwortlich. Diese begleitet die Shop- und Store-Mitarbeiter in unterschiedlichen Trainings, E-Learnings, Programmen und individuellen Coachings. Bereits 2018 wurde ein strukturiertes und umfassendes Top-Berater-Programm, welches in vier Stufen von den Verkaufsberatern durchlaufen wird, bei der mobilcom-debitel Shop GmbH erfolgreich eingeführt. Im Jahr 2020 wurde die Lernplattform mauiCAMPUS neugestaltet und technisch modernisiert. Alle Shop- und Store-Mitarbeiter können diese nun auch mobil per App (iOS und Android) nutzen. Nicht nur bestehende Prozesse wie das Teilnehmermanagement oder der Videochannel wurden optimiert, sondern auch neue Themen wie der Coachingprozess und die Podcasts Funktion wurden eingebaut. Insgesamt haben über 1.000 User den neuen mauiCAMPUS bereits per App besucht.

Im Jahr 2020 verbrachten die Shop- und Storemitarbeiter insgesamt 33.421 Stunden in den speziell angebotenen Schulungen und Trainings (2019: 36.165 Stunden), davon 13.475 Stunden in digitalen Qualifizierungsmaßnahmen (2019: 12.948 Stunden). Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl von 26,5 Qualifizierungsstunden bzw. 1,1 Qualifizierungstagen pro Shop-/Store-Mitarbeiter (2019: 27,5 Stunden pro Mitarbeiter), davon entfallen 10,7 Stunden pro Mitarbeiter auf digitale Lerneinheiten (2019: 9,8 Stunden pro Mitarbeiter). Die Themenvielfalt der Schulungen und Trainings erstreckt sich hier von Produkt- und Verkaufsveranstaltungen bis hin zu Themen wie Fraud und Arbeitsschutz. Diese werden über verschiedene Lernformate wie Video, Podcast, eLearning sowie in online- und Classroom-Trainingseinheiten angeboten.

Neben der Weiterentwicklung der Mitarbeiter nimmt die freenet Group ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der jungen Generation wahr und hat ein vielfältiges Ausbildungsangebot als weiteren Baustein zur Nachwuchskräftesicherung geschaffen. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums werden deutschlandweit jährlich über 100 neue Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, die sich insgesamt auf 20 Ausbildungsgänge verteilen. Begleitet werden die Auszubildenden durch gezieltes Onboarding, AzubiCamps und interne Schulungen. Erfolgreichen Hochschulabsolventen bietet die freenet Group ein konzernweites einjähriges Fachtraineeprogramm. Im Jahr 2020 absolvierten dieses Programm 10 Teilnehmer erfolgreich (2019: 10 Teilnehmer). Die Zahl der dualen Studenten lag bei 43 (2019: 32, 2018: 27) und 328 Mitarbeiter befanden sich im Berichtsjahr an über 150 Ausbildungsorten in der Ausbildung (2019: 336 Mitarbeiter, 2018: 325 Mitarbeiter).

Weiterhin wurden im Jahr 2020 folgende spezifische Programme und Maßnahmen durchgeführt:

Standortübergreifend wurde in das bereits bestehende Onboarding ein E-Learning über sämtliche Instanzen und Gesellschaften der freenet Group etabliert, welches auf die Erhöhung der Unternehmenskenntnisse und der Zugehörigkeit ausgerichtet ist. Mit dem Ziel neuen Führungskräften spezifisches Unternehmenswissen zu vermitteln, wurde zudem die Möglichkeit der Job Rotation für alle Führungskräfte in das Onboarding integriert.
Es wurden 26 Angebote zur Führungskräfteentwicklung gemacht und 67 Maßnahmen im Jahr 2020 durchgeführt. 9
Aufgrund der besonderen Situation in diesem Jahr wurden viele als Präsenzveranstaltung geplante Trainings digital durchgeführt und zusätzliche Produkte (z.B. digitale Work-Dates) angeboten, welche die Mitarbeiter unmittelbar in der aktuellen Situation unterstützen.
Erneute Durchführung des freenet Unternehmer-Programms zur Förderung von Leistungs- und Potenzialträgern und der gezielten Etablierung von „Unternehmer im Unternehmen". Im Rahmen des Programms wurde erneut ein Hackathon veranstaltet, bei dem neun Teilnehmer - für eine vom Vorstand gestellte Aufgabe - Lösungen mithilfe agiler Methoden erarbeitet haben.
Vielfältige Entwicklungsmaßnahmen zur Etablierung neuer Arbeitsweisen sowie Durchführung gezielter Kulturmaßnahmen in Form digitaler Key Notes und Workshops zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Abbau von Silodenken.

Tabelle 17: Kennzahlen zur Aus- und Weiterbildung

Einheiten lt. Angabe Einheit 2020 2019 2018
Durchführung Jahresentwicklungsgespräche % 95,7 96,08 90,6
Qualifizierungsmaßnahmen Konzern Anzahl Lernstunden 18.983 28.177 n.a.
davon im digitalen Format Anzahl Lernstunden 6.805 1.459 n.a.
Formale Lernzeit pro Mitarbeiter im Konzern Ø Anzahl Lernstunden/Mitarbeiter 6,7 9,8 n.a.
davon im digitalen Format Ø Anzahl Lernstunden/Mitarbeiter 2,4 0,5 n.a.
Qualifizierungsmaßnahmen Shops/Stores Anzahl Lernstunden 33.421 36.165 n.a.
davon im digitalen Format Anzahl Lernstunden 13.475 12.948 n.a.
Formale Lernzeit pro Mitarbeiter Shops/Stores Ø Anzahl Lernstunden/Mitarbeiter 26,5 27,5 n.a.
davon im digitalen Format Ø Anzahl Lernstunden/Mitarbeiter 10,7 9,8 n.a.
Auszubildende Anzahl 328 336 325
davon duale Studierende Anzahl 43 32 27

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement werden im Wesentlichen von den dezentralen Personalabteilungen an den Standorten mit dem Ziel verantwortet, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen und zu gewährleisten. Im Rahmen des Arbeitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit wurden über die Konzerngesellschaften hinweg die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschüsse gebildet. Der jeweilige Ausschuss setzt sich aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei Betriebsratsmitgliedern, dem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einem Sicherheitsbeauftragten zusammen. Die Mitglieder nehmen basierend auf den gesetzlichen Vorgaben ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer wahr und schulen die Führungskräfte an den Standorten zu Themen der Arbeitssicherheit (z.B. Verhalten im Falle einer Evakuierung oder Benutzung ortsveränderlicher Geräte). Die Arbeitssicherheitsausschüsse werden durch externe Dienstleister aus den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik unterstützt Sie tagen viermal jährlich, überwachen und analysieren getroffene Maßnahmen rund um die physische und psychische Gesundheit sowie die Sicherheit der Belegschaft und entwickeln Konzepte zur kontinuierlichen Verbesserung in dem jeweiligen Bereich. Es finden u.a. regelmäßige Trainings zum Erst- sowie Brandschulzhelfer statt und über die Personalentwicklung werden spezielle Trainings für Führungskräfte zum Thema „Umgang mit Krankheit und Fehlzeiten von Mitarbeitern" sowie „Gesunde Teams führen“ angeboten. Letztere sollen die Führungskräfte befähigen, in ihrem Bereich nicht nur für sichere, sondern auch gesunde Arbeitsplätze zu sorgen.

Die Corona-Pandemie hat die Verantwortung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber jedem Mitarbeiter nochmal deutlich hervorgehoben. Die freenet Group hat mit der Umsetzung des neuen Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umgehend auf die veränderte Situation reagiert. Kurzfristig wurden alle Mitarbeiter mittels ausreichender VPN-Zugänge in die Lage versetzt, mobil zu arbeiten. Rollierende A/B- Schichten und Abstands- und Hygieneregelungen haben dort für Sicherheit gesorgt, wo ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht möglich ist. Gleichzeitig galt es frühzeitig zu identifizieren, mit welchen Ängsten und Unsicherheiten sich die Belegschaft konfrontiert sah. Über die Ergebnisse, der allgemeinen sowie psychischen Gefährdungsbeurteilung sowie neu geltende Verhaltensregeln an den Standorten wurde in regelmäßigen Abständen u.a. in Form von Mitteilungen sowie von Town Halls mit dem CEO informiert bzw. offene Fragen beantwortet. Zusätzlich wurden Mund-Nasen-Schutzmasken verteilt und die Standorte mit Hinweisschildern zu Hygieneregeln und zum Lüften sowie (gegebenenfalls) mit Schutzwänden ausgestattet.

Um die Gesundheit der Belegschaft im Allgemeinen zu fördern und auch im Gesundheitskrisenjahr 2020 zu erhalten, fanden vor allem digitale Sportangebote unter dem Aktionsnamen #wirbleibenaktivundgesund statt. So konnten die Mitarbeiter zum einen in Live Sessions gemeinsam von zuhause Sport treiben oder das vielfältige Angebot der Mediatheken an Sportvideos nutzen. Klassische Gesundheitstage an den Standorten konnten dieses Jahr nicht durchgeführt werden, ein digitales Format wurde an einzelnen Standorten getestet. Über die Sommermonate konnten einige Termine, beispielsweise die G37 Augenuntersuchung, in Präsenz durchgeführt werden. Ein besonders großes Interesse erfuhr das betriebliche Angebot der kostenlosen Grippeschutzimpfung in diesem Jahr. Die Termine zu den verschiedenen Gesundheitsangeboten konnten dabei über die neue Termin-App gebucht werden, welche in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung entwickelt wurde und den Prozess für alle Beteiligten wesentlich vereinfacht.

Darüber hinaus finden im Kreis des Arbeitssicherheitsausschusses Standortbegehungen mit dem Ziel statt, mögliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu schaffen. Den Standortverantwortlichen steht zum Thema Gesundheit eine eigene Rubrik im Intranet zur Verfügung. Unter dem Namen „aktiv & gesund" wurde dieses Jahr zusätzlich ein eigener Yammer-Kanal ins Leben gerufen, der die Mitarbeiter mit Sportangeboten sowie Tipps & Tricks rund um die Gesundheit allgemein, aber auch speziell für die Zeit im mobilen Arbeiten versorgt. In regelmäßigen Abständen tauschen sich die jeweiligen Zuständigen standortübergreifend aus und veranstalten bei Bedarf themenspezifische Workshops. Die Krankenquote, die monatlich an den Vorstand berichtet wird, lag im Jahr 2020 erneut auf niedrigem Niveau bei 4,6 Prozent (2019: 4,6 Prozent; 2018: 4,8 Prozent).

Das Thema Arbeitssicherheit ist bei der Media Broadcast in Anbetracht der spezifischen Tätigkeiten von besonderer Relevanz. 131 (2019: 142, 2018: 145) der insgesamt 613 Mitarbeiter (2019: 650, 2018: 673) sind mit der Wartung und etwaigen Reparatur von teilweise sehr hohen Sendemasten beziehungsweise Antennen betraut. Daher wurden Vorkehrungen getroffen, um den hohen Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Mitarbeiters in diesen Teilbereichen gerecht zu werden. Diese Mitarbeiter sind mit einer individuellen Schutzausrüstung und einem Sicherheitsequipment ausgestattet, die stets den aktuell gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den europäischen Normen (Verordnung (EU) 2016/425, Richtlinie 2014/34/EU, Richtlinie 85/374/EWG) entsprechen. Zudem sind die Mitarbeiter verpflichtet, regelmäßig betriebsärztliche Untersuchungen wahrzunehmen, ein Mal pro Jahr an Steige-/Rettungsübungen sowie alle drei Jahre an Aufbauseminaren für Absturzsicherung und Rettungsmaßnahmen teilzunehmen. Der erneute Rückgang der Quote aus Betriebs- und Wegeunfällen11 in allen Unternehmensteilen resultiert aus einem Mix von unverändert hoher Arbeitsplatzsicherung samt einschlägiger Schulungen sowie Corona-bedingter Regelungen zu mobilem Arbeiten. Im Jahr 2020 gab es innerhalb des Konzerns weder Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen noch arbeitsbedingte Verletzungen mit schweren Folgen.

Tabelle 18: Betriebs- und Wegeunfälle

In je 1.000 Mitarbeiter 2020 2019 2018
Konzern 16,2 23,6 31,4
davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) 10,4 15,2 19,5
davon Wegeunfälle 5,9 8,4 11,9
Media Broadcast 10,4 14,8 41,3
davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) 5,2 6,6 24,5
davon Wegeunfälle 5,2 8,2 16,8

Digitale Verantwortung

Die fieenet Group nimmt wahr, dass die zunehmende Berichterstattung über Cyber-Angriffe und Datenmissbrauch Verbraucher sowie Unternehmen in Deutschland beunruhigt Ein transparenter und gleichzeitig sicherer Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten, die den Unternehmen im Rahmen ihrer Telekommunikationsdienstleistungen anvertraut werden, wird daher immer wichtiger. Die Regulierung und der hohe Digitalisierungsgrad der Geschäftsprozesse in der Telekommunikationsbranche haben dieses Thema bereits in der Vergangenheit in den Fokus gerückt.

Die freenet Group IT stellt unter Leitung des IT-Vorstands (CTO) sämtliche IT-Leistungen zum Betrieb des Geschäfts zur Verfügung. Datenschutz und -sicherheit bilden eines der fünf grundlegenden Prinzipien der IT-Strategie. Die freenet Group IT verfügt über eine etablierte Informationssicherheitsleitlinie. Hierauf basierend gibt es eine Sicherheitsorganisation mit definierten Rollen und einen dedizierten Prozess zum Security-Incident-Management Security-Incidents werden zunächst durch ein Dashboard visualisiert, daraufhin in einem Security-Kernteam analysiert und schließlich von Security-Incient-Managern koordiniert. Zentrale Rollen in der Sicherheitsorganisation nehmen das Security-Board als Entscheidungsgremium, der IT-Security-Koordinator zur zentralen Koordination aller Security-Maßnahmen und ferner der dezentrale Security-Ansprechpartner in den einzelnen IT-Bereichen ein. Der Netzwerkverkehr des Unternehmens wird technisch auf Sicherheitsvorfälle hin analysiert, um frühzeitig Gegenmaßnahmen etablieren zu können. Im Jahr 2020 wurden mehrere Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Datensicherheit umgesetzt.

Externe Partner unterstützen im Falle eines Cyber-Angriffs bei Bedarf bei der Incident Response (z.B. bei Krisenmanagement, Kommunikation, Beweissicherung) und führen notwendige forensische Analysen durch. Ergänzend hierzu verfügt die freenet Group IT selbstverständlich über einen regelmäßig aktualisierten Krisen- und Notfallplan sowie einen Wiederanlaufplan für die IT-Infrastruktur und Softwareapplikationen, um potenzielle Ausfälle oder Einschränkungen auf ein Minimum zu beschränken.

Ein Security-Patch-Management ist Bestandteil des Regelbetriebs in allen IT-Bereichen. So ist die freenet Group in der Lage, auf sich verändernde Bedrohungslagen schnell und adäquat zu reagieren. Die gesamte IT-Systemlandschaft sowie das Sicherheitslevel des konzerneigenen Rechenzentrums erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Media Broadcast Gruppe, Köln, als Teil der freenet Group verfügt darüber hinaus bereits seit 2013 über eine ISO 27001 Zertifizierung. Sie gilt im Verbund auch für das freeneteigene Rechenzentrum in Düsseldorf. Beide Unternehmen haben mit einem etablierten Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) Prozeduren zur Sicherstellung der Informationssicherheit im Fall von outgesourcter Datenverarbeitung eingeführt und nach ISO 27001 zertifiziert. Somit ist die Basis für die Vertragsgestaltung, Überwachung und Prüfung für normgerechte Anforderungen an outgesourcte Datenverarbeitung gewährleistet.

Zur Überprüfung der angewandten Datensicherheitskonzepte führen externe Sicherheitsexperten im Auftrag der Internen Revision regelmäßig Penetrationstests der exponierten IT-Systeme durch. Zudem werden die Verlässlichkeit und Sicherheit der Infrastruktur und Prozesse mit unterschiedlichen Schwerpunkten regelmäßig durch Aufsichtsbehörden einer Routineprüfung unterzogen. Letztmalig fand im Jahr 2019 eine anlasslose Untersuchung durch den Bundesbeauftragter! für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) statt, die ohne wesentliche Beanstandungen blieb.

Das IT-Management und die Führungsebenen der freenet Group sehen Datensicherheit als zentrale Aufgabe. Vorstand und Aufsichtsrat, beziehungsweise dessen Ausschüsse, werden regelmäßig über die relevanten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich des Datenschutzes informiert. Die Anforderungen der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden konzernweit umgesetzt und entsprechende Richtlinien und Prozesse definiert und eingeführt. Sämtliche datenschutzrelevante Themen und Projekte werden mit dem Datenschutzbeauftragten des Konzerns im Vorfeld abgestimmt. Bei allen IT-Maßnahmen, die Mitarbeiterdaten betreffen, wird der IT-Kontrollausschuss des Betriebsrats konsultiert.

Die Kunden der freenet Group sollen weitgehende Transparenz hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erlangen können. Dies gewährleistet die freenet Group, indem sie bei ihren Online-Auftritten jeweils in der Rubrik „Datenschutz" umfangreiche Informationen zu diesem Thema bereitstellt. Die Inhalte werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Verständlichkeit evaluiert - auch unter Berücksichtigung von Kundenanfragen aus dem Customer-Care-Center.

Zudem kann jeder Kunde Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind, sowie eine Korrektur oder Löschung fordern. Das ermöglicht dem Kunden, eine Entscheidung darüber zu treffen, was mit seinen Daten geschehen soll. Im Kundenbereich der freenet Internetpräsenz ist es zudem allen Kunden möglich, die eigenen Bestandsdaten sowie abgegebene Einwilligungen einzusehen und bei Bedarf zu ändern.

Alle Mitarbeiter sind neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben auf die regelmäßig aktualisierten Anweisungen der freenet Group zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ihnen stehen zudem jederzeit ein umfangreiches Wiki und Online-Schulungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit zur eigenen Weiterbildung zur Verfügung. Für alle wesentlichen Bereiche im Unternehmen wird jeweils ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für alle Datenverarbeitungsprozesse geführt und regelmäßig auf seine Aktualität überprüft. Ferner finden für die Verarbeitung von Kundendaten regelmäßige Analysen des Schutzniveaus statt, um daraus angemessene Maßnahmen abzuleiten. Für die Dienstleister der freenet Group IT wird bereits vertraglich bei der Beauftragung sichergestellt, dass sowohl die Datenschutzbelange der Kunden im Rahmen der Auftragsverarbeitung als auch die Datensicherheit auf dem regulatorisch geforderten Niveau gewährleistet sind. Soweit Kundendaten für Analysezwecke oder zur Produktgestaltung genutzt werden, ist jeweils durch einen Freigabeprozess sichergestellt, dass diese im erforderlichen Maße pseudonymisiert oder anonymisiert werden. Im Verhältnis zur Zahl von rund 8,5 Millionen Kunden mit Laufzeitverträgen sowie über 4.000 Mitarbeitern gab es auch im Jahr 2020 nur eine sehr geringe Anzahl an Beschwerden zum Datenschutz, wobei es im Wesentlichen um Nachfragen zur Erfüllung der Auskunftsverpflichtungen aus Art. 15 DSGVO ging.

Über den betrieblichen Rahmen rund um IT-Sicherheit hinaus engagiert sich die Media Broadcast sehr stark und kontinuierlich bei KRITIS - einer gemeinsamen Initiative des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Media Broadcast nimmt diesen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zur krisenfesten Aufrechterhaltung von Sendern sehr ernst und hat im Jahr 2019 den Vorsitz im Branchenarbeitskreis „Medien und Kultur" übernommen.

Im Jahr 2020 wurde Media Broadcast als eines der ersten Unternehmen in Deutschland gemäß der Nationalen KRITIS-Strategie als ein Betreiber von Kritischen Infrastrukturen im Sektor „Medien und Kultur" bestätigt. Als KRITIS Unternehmen hat Media Broadcast ihren Auftrag zur Sicherstellung der Infrastrukturen im Bereich Medien und Kultur in der Pandemiezeit hervorragend erfüllt. Dazu wurden in Vorbereitung der KRITIS Kernprozesse und kritischen Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Pandemie- und Krisenmanagements analysiert, geschärft und im Unternehmen umgesetzt.

Kundenbelange

In einem gesättigten Mobilfunkmarkt wie in Deutschland nehmen Pflege und Qualität der Kundenbeziehungen eine immer bedeutendere Rolle ein. Die freenet Group stellt daher den Kunden in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten und verankert die individuellen Bedürfnisse sowohl strategisch als auch organisatorisch im Unternehmen. Der Kundenvorstand (CCE) verantwortet alle Aktivitäten von der Neukundengewinnung, über Bestandskundenpflege bis hin zur Kundenrückgewinnung sowie den Ausbau einer kundenzentrierten Unternehmenskultur. Zur Umsetzung dieser Vorhaben wurde eine zentrale Unternehmenseinheit gegründet, die sich primär mit dem Thema „Customer-Experience“ auseinandersetzt.

Ziel ist die konsequente Ausrichtung der Marken und Produkte an den jeweiligen Bedürfnissen und Erwartungen der Kunden, um die Kundengewinnung bzw. -bindung zu stärken und darüber hinaus langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben. Dies schließt auch einen vertrauensvollen, datenschutzkonformen Umgang mit Kundendaten ein (siehe Abschnitt „Digitale Verantwortung“) sowie eine konsequente Umsetzung des Verbraucherschutzes. Im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen wird dem Kunden daher umfangreiche Transparenz hinsichtlich des Preis-Leistungs-Spektrums geboten.

Die Strategie der Kundenzentrierung basiert insgesamt auf der Steigerung der Kundenzufriedenheit und folgt drei Leitmotiven:

Kundenzufriedenheit durch Servicequalität

Servicequalität wird in der freenet Group mit ihren knapp 8,6 Millionen Abo-Kunden als strategisches Asset verstanden, denn über die Erfüllung von Kundenerwartungen können Loyalität gesteigert sowie Cross- und Up-Selling-Potenziale realisiert werden. Der Servicegedanke der freenet Group setzt dabei auf die Einbeziehung eines telefonischen Kundenservices, ein umfassendes digitales Angebot an Kundenkontaktmöglichkeiten sowie die Einbindung der Shops. Mit der Umsetzung einer „virtuellen Shop-Kommunikation“ wurde im Jahr 2020 bspw. die telefonische Shop-Erreichbarkeit für alle Kunden und Interessenten während der Corona-Pandemie ausgeweitet. Dadurch sollten eine permanente Möglichkeit der Kontaktaufnahmen und Beratungsleistung insbesondere während des Lockdowns, aber auch grundsätzlich gewährleistet werden.

Ein wichtiges Fundament für den kundenzentrierten Ansatz bildet die Analyse der Haupttreiber für (Service-)Kontakte mit den Kunden. Die Ergebnisse der Analyse werden sowohl zur proaktiven Vermeidung potenzieller Verunsicherungen während des Kundenerlebnisses als auch zur systematischen Verbesserung der Servicequalität genutzt. Dabei unterstützen folgende fest etablierte Maßnahmen:

Systematische Kontaktanalysen über alle Service-Touchpoints hinweg
Einbindung verschiedener externer Marktforschungsstudien
Durchführung regelmäßiger Kundenzufriedenheitsanalysen (KZA)

Insbesondere mit der Kundenzufriedenheitsanalyse werden Informationen über Zufriedenheit, Erwartungen und Verbesserungspotenziale des Kundenerlebnisses gewonnen und ermöglichen eine dezidierte Messung der wahrgenommenen Servicequalität über den gesamten Kunden-Lifecycle an allen Service-Touchpoints. Neben der stetigen Weiterentwicklung des Kundenerlebnisses ist eine langfristige Kundenbindung (Churn-Reduktion) ein weiteres wesentliches Ziel der KZA. Die KZA baut hierfür auf einem etablierten Kennzahlensystem und Zielwerten auf und ermöglicht damit zuverlässige und verständliche Rückschlüsse auf die Servicequalität.

Die Messung erfolgt in drei verschiedenen Kategorien:

1. Dreiklang: Messung der Gesamtzufriedenheit (Prozentangabe - wie viele Kunden zufrieden (Note 2) bzw. sehr zufrieden (Note 1) sind) sowie der Wiederwahl- und Weiterempfehlungsquote.
2. Agenten-Note: Messung der Gesamtzufriedenheit mit dem Mitarbeiter sowie der Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz des Kundenbetreuers.
3. Sofortlösungsquote (SLQ): Messung, ob Kundenanfragen beim ersten Kontakt gelöst werden konnten.

Grafik 17: Ergebnisse der KZA jeweils zum 31. Dezember

Um insbesondere im Bereich des telefonischen Kundenservices zukunfts- und wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein, wurde im Rahmen eines Business Process Outsourcing der Kundenservice an ein externes Unternehmen ausgelagert - die Capita Customer Services (Germany) GmbH. Die Abteilung Customer-Service-Management (CSM) sichert hierbei die Zusammenarbeit mit diesem Partner. Eine umfassende Steuerungsstruktur und die permanente Auswertung der Kundenkontakte gewährleisteten dabei die Einhaltung vereinbarter Leistungskennziffern und eine stetige Verbesserung der Servicequalität basierend auf den genannten Faktoren.

Dieser Serviceanspruch überträgt sich auch auf das Segment TV und Medien. Dort ist die Media Broadcast entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette nach der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist Basis und zentrales Element für eine gleichbleibend hohe Servicequalität und in der Folge KundenzufriedenheiL Die EXARING AG unter ihrer Markenbezeichnung waipu.tv wurde mit dem Deutschen Fairness Preis 2020 ausgezeichnet In der bevölkerungsrepräsentativ angelegten Verbraucherbefragung konnte das IPTV-Produkt in den drei Bereichen Preis-Leistungs-Verhältnis, Zuverlässigkeit und Transparenz überzeugen.

Kundenzufriedenheit durch Ausbau des digitalen Dialogs

Bereits seit 2018 setzt die freenet Group auf den strategischen Ausbau des digitalen Kundendialogs zur weiteren Steigerung der Kundenzufriedenheit. Ein positiver Nebeneffekt ist der gleichberechtigte und gleichwertige Zugang zum Service der freenet Group auch für Menschen mit Behinderung. Im Jahr 2020 wurden u.a. die Self-Service-Portale „mein mobilcom- debitel.de“ sowie „mein klarmobil.de“ weiterentwickelt und das Serviceangebot der Smartphone Apps „mein md“ und „klarmobil.de“ ausgebaut. Darüber hinaus hat der Kunde in den Self-Service-Portalen die Möglichkeit, bestimmte Optionen bzw. Dienstleistungen unkompliziert selbst zu kündigen, Drittanbietersperren zu setzen oder die Kündigung des gesamten Mobilfu nkvertrags anzustoßen.

Des Weiteren wurde bereits im Jahr 2019 WhatsApp als zusätzlicher Kommunikationskanal eingeführt. Die Messenger-Technik ist für viele Kunden inzwischen einer der wichtigsten Kontaktwege geworden und ermöglicht einen direkten, persönlichen Eins-zu-Eins-Austausch. Aufgrund der hohen Akzeptanz ist im Jahr 2021 eine Fortführung der Überführung von Kundenanliegen aus klassischen nichtdigitalen Kommunikationskanälen zum Messenger-Dienst WhatsApp geplant. Der Ausbau von Bot-Technologien („Natural Language Processing“) ist dabei ein wesentlicher Treiber, wodurch bereits heute ein wesentlicher Teil eingehender Kundenanliegen automatisiert bearbeitet werden.

Nachhaltige und inklusive Produktlösungen

Basierend auf systematischen Markt- und Kundenanalysen entwickelt die freenet Group ihr Portfolio an kundenorientierten Mobilfunktarifen und telekommunikationsnahen Dienstleistungen kontinuierlich weiter. Die intensive Beziehung zu den drei deutschen Netzbetreibern ermöglicht der freenet Group die Gestaltung eines Produktportfolios, welches von Discount- bis Premiummarken reicht. Mit diesem diversifizierten Marken- und Portfolioansatz können eine Vielzahl an Kundengruppen und -bedürfnissen abgedeckt werden. Auch Geringverdienern wird dadurch ein attraktives Tarifportfolio an Mobilfunk und TV geboten und überdies wird Kunden mit schlechterer Bonitätsprognose über ein spezielles Kautionsmodell die Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht.

Auch das Angebot einer gesonderten Smartphonelösung als Kooperation mit der Fairphone B.V. besteht weiterhin. Mit dem Fairphone bedient die freenet Group bereits seit mehreren Jahren die steigende Nachfrage nach einer ökologischen wie ökonomischen Alternative zu den gängigen Smartphonemarken. Beim Vertrieb in Deutschland ist mobilcom-debitel mit einem Anteil von rund 19 Prozent (2019: 19 Prozent; 2018: 15 Prozent) am gesamten Verkaufsvolumen nach wie vor einer der größten Fairphone Partner. Die Orientierung an umweltfreundlichen Produktalternativen zeigt sich ebenfalls an der weiteren Ausdifferenzierung des Produktportfolios. So fokussierte sich die freenet Group im vergangenen Geschäftsjahr auf das Re-Marketing von Smartphones. Die Vermarktung sogenannter Refurbished-Produkte sieht eine optische wie technische Aufarbeitung von Geräten vor. Sie zielt darauf ab, dem Kunden ein generalüberholtes, gereinigtes und geprüftes Produkt mit einem verlängerten Lebenszyklus zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren fließen in das Sortiment auch Produkte ein, die dem Markttrend und den daraus hergeleiteten Kundenbedürfnissen etwa nach Produktlösungen in den Bereichen Umweltschutz, Datensicherheit oder Jugendschutz gerecht werden. Sie beinhalten zum Thema Sicherheit von Daten und Geräten ein umfassendes Angebot an Sicherheitssoftware (z.B. Kaspersky Internet Security, Kaspersky Password Manager oder Kaspersky Safe Kids) sowie die Teilnahme an Initiativen wie „trustedDialog“ und „E-Mail Made in Germany". Letztgenannter Zusammenschluss deutscher E-Mail-Provider garantiert den Mailkunden der freenet.de ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz im täglichen Mailverkehr. Im Bereich Jugendschutz bekennt sich der Konzern ausdrücklich zum entsprechenden "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland " und engagiert sich darüber hinaus als Mitglied des gemeinnützigen Verein JusProg e.V., der sich zur Aufgabe gemacht hat, Minderjährige im Internet besser zu schützen.

Bei der Auswahl und Entwicklung stehen Nachhaltigkeitskriterien nicht explizit im Vordergrund, sodass ein Konzept im engeren Sinne derzeit nicht vorliegt.

Betrieblicher Umweltschutz

Mit der Geschäftstätigkeit verursacht die freenet Group CO2-Emissionen und nimmt Einfluss auf die Verfügbarkeit von Ressourcen. Im Mobilfunk beschränkt sich der Energie- und Ressourcenverbrauch aufgrund des Service-Provider-Modells im Wesentlichen auf Verwaltungsstandorte, den Fuhrpark und die mehr als 560 Shops und Stores. Größter Energiekonsument innerhalb des Konzerns ist die Media Broadcast Gruppe als Betreiber von Infrastruktur für digitales Fernsehen und Radio. Zur Versorgung der Sende- und Übertragungstechnik nimmt sie an rund 932 Senderstandorten/Funktürmen Energie ab und steht damit für 82 Prozent des gesamten Stromverbrauchs der freenet Group.

Ein möglichst effizienter Einsatz von Ressourcen und ein sparsamer Umgang mit Energie sind für ein mittelständisch geprägtes Unternehmen in einem von Großkonzernen geprägten Wettbewerbsumfeld für den wirtschaftlichen Erfolg wichtig. Die freenet Group befürwortet daher ausdrücklich die im politischen und gesellschaftlichen Kontext formulierten Erwartungen und Bestrebungen zum Klimaschutz. Seit 2018 unterstützt die freenet Group daher das Carbon Disclosure Project (CDP) und legt jährlich Klimadaten, vor allem zu CO2-Emissionen, offen und macht somit den Einfluss ihrer Geschäftigkeit auf die Umwelt transparent.

Wesentliche Ansatzpunkte, uni den direkt beeinflussbaren CO2-Ausstoß zu verringern, bieten aus Sicht der freenet Group die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs der Firmenwagenflotte sowie des Stromverbrauchs für die Netzininfrastruktur im Bereich TV und Medien. Ziel ist es, entweder den absoluten Verbrauch weiter zu senken oder die Intensität im Verhältnis zum Gesamtumsatz zu steigern. Nach Abwägung von Kosten und Nutzen werden Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz aus den nach §§ 8-8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) regelmäßigen gesetzlichen Energieaudits (mind. alle 4 Jahre) gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 berücksichtigt. Das letzte gesetzliche Energieaudit erfolgte im Dezember 2019 und umfasste alle Konzerngesellschaften ausgenommen der Media Broadcast, bei der historisch bedingt gesondert Energieaudits durchführt werden. Media Broadcast plant für das Jahr 2021 zusätzlich die Durchführung des gesetzlich verpflichtenden Energieaudits, das auch zum Anlass genommen werden soll, neue angemessene Ziele bezüglich Energieeinkauf und -verbrauch zu ermitteln. Eine konkrete, an quantitativen Größen ausgerichtete konzernweite CO2-Strategie besteht bisher aufgrund der fehlenden gesamtunternehmerischen Relevanz nicht.

Verantwortlich für die Ressource Energie ist die am Personalbereich angegliederte Abteilung Konzern-Facility. Auf Ebene der Media Broadcast Gruppe gibt es aufgrund des hohen Energiekonsums zusätzlich ein an den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 orientiertes Energiemanagementsystem sowie einen separaten Energiemanagementbeauftragten. Das Energiemanagement ist Bestandteil eines integrierten Managementsystems, wodurch neben Qualität, Arbeitsschutz, Sicherheit und Datenschutz auch der Umweltschutz gesteuert und überwacht wird. Für letzteres wurde ein nach DIN EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagement-System (UMS) eingeführt, tun die besondere Bedeutung von Umweltschutz für das Geschäftsmodell der Media Broadcast gegenüber Vertragspartnern, Dienstleistern und Kunden hervorzuheben. Kernstück des UMS ist die Leitlinie Umweltschutz und Energie, in der Bedeutung, Ziele, .Aktivitäten, deren Umsetzung und Überprüfung definiert werden. Des Weiteren ist intern verankert, dass nur zertifizierte Lieferanten und Entsorgungsunternehmen beauftragt werden dürfen, z.B. beim Ab- beziehungsweise Rückbau von Sendeanlagen, um Mitarbeitern und Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Ferner sind Tätigkeiten wie Sender- und Antennenwartung zum Teil mit dem Umgang von Gefahrstoffen verbunden; hierbei gilt eine besondere Informations- und Hinweispflicht. Jeder Mitarbeiter der Media Broadcast wird dazu jährlich nachweispflichtig unterwiesen.

Zur regelmäßigen Bewertung der Einhaltung von Umweltauflagen durch die Media Broadcast Gruppe wird ein Rechtskataster geführt., die Ergebnisse von internen und externen Prüfungen dort dokumentiert und deren Umsetzung konsequent verfolgt. Bislang wurden keine Bußgelder oder nichtmonetären Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und - verordnungen ausgesprochen.

Energieverbrauch und CO2-Emissionen

Die strategische Entscheidung, im TV-Geschäft auf den neuen HD-Standard DVB-T2 umzusteigen, trägt auch weiterhin zur angestrebten höheren Energieeffizienz bei. Mit der Ablösung des UKW-Standards durch den energieeffizienteren digitalen Übertragungsstandard DAB+ konnte zudem der Stromverbrauch der Media Broadcast Gruppe im Vergleich zum Vorjahr erneut reduziert werden (-4,3 Prozent). Insgesamt sank im Vergleich zum Basisjahr 2015 der Stromverbrauch der Media Broadcast Gruppe um rund 48,9 Prozent sowie der darauf bezogene CO2-Ausstoß um rund 61,1 Prozent. Der weiteren Realisierung energetischer Einsparungen im Bereich der Sende- und Übertragungstechnik sind jedoch technologische wie auch regulatorische Grenzen gesetzt. Die Vergabe und Nutzung von Frequenzen unterliegen bspw. regulatorischen Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der Infrastruktur, an deren Vorgaben sich die Media Broadcast halten muss.

Im übrigen Teil des Konzerns bieten das Rechenzentrum, die Bewirtschaftung und Ausstattung der Shops, Stores und Logistikstandorte sowie die Firmenwagenflotte die wichtigsten Ansatzpunkte für eine Reduktion der CO2-Emissionen. So wird das Rechenzentrum des Konzerns in Düsseldorf ausschließlich durch Grün-Strom versorgt und ist damit bereits seit mehreren Jahren CO2-neutral (2020: 5,0 GWh; 2019: 5,4 GWh; 2018: 5,4 GWh).

Für die Kunden und Mitarbeiter der freenet Group sind eine qualitativ hochwertige Beleuchtung sowie eine hinreichende Klimatisierung in den Shops und Stores selbstverständlich. Jedoch haben auch diese zwei Faktoren Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen. Zur Senkung des Energieverbrauchs wurden bis Ende 2020 alle mobilcom-debitel Shops und rund 70 Prozent der GRAVIS Stores (Ziel: 100 Prozent in 2021) mit energieeffizienter und langlebiger LED-Beleuchtungstechnik ausgerüstet. Ebenso wurde die Beleuchtung des Logistikstandorts in Oberkrämer zu circa 75 Prozent auf LEDs umgerüstet (Ziel: 100 Prozent in 2022). An den Logistikstandorten werden zudem intelligente Heizungssteuerungssysteme eingesetzt, welche gerade in Zeiten einer Pandemie ein optimales Lüften der Räume bei gleichzeitiger Unterbrechung der Wärmezufuhr gewährleistet. Im Zusammenhang mit der in den nächsten Jahren erfolgenden Sanierung des Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes in Büdelsdorf ist auch eine umfassende energetische Sanierung der Haustechnik geplant. Im Rahmen des Bauvorhabens wird darüber hinaus die Installation einer Fotovoltaikanlage geprüft.

Bei der Firmenwagenflotte hat die freenet Group wie bereits im Vorjahr auch in Bezug auf die Modellauswahl sowohl im Bereich der Dienst- als auch der Mitarbeiterfahrzeuge auf eine verbrauchs- und ausstoßarme Zusammenstellung geachtet. Dabei wird weiterhin das Ziel verfolgt, die Anzahl der Elektrofahrzeuge im Konzern zu erhöhen und die Ladeinfrastruktur zu erweitern. Im Jahr 2020 hat die freenet Group daher den Aufbau von vier weiteren Ladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten am Standort Hamburg beauftragt. Damit wird sich die Anzahl der Ladepunkte im Konzern auf insgesamt 18 erhöhen. Der Aufbau an weiteren, ausgewählzen Firmenstandorten im Bundesgebiet befindet ach in der Prüfung. Des Weiteren wurde das Portfolio der Mitarbeiterfahrzeuge um ein reines Elektrofahrzeug erweitert, um jedem Mitarbeiter zu ermöglichen, sich im Rahmen des Mitarbeitermodells für ein Elektrofahrzeug zur privaten und dienstlichen Nutzung zu entscheiden. Zudem wurden auf Grundlage der konzernweit gültigen eCarPolicy und nach Durchführung einer Fahrprofilanalyse die ersten Plug-in-Hybrid Fahrzeuge (PHEV) im Dienstwagenmodell genehmigt. Die Fahrprofilanalyse soll sicherstellen, dass ökologischer und ökonomischer Nutzen der PHEV Nutzung im Einklang stehen. Um einen zusätzlichen Anreiz zur Wahl eines Elektrofahrzeugs zu setzen, beteiligt sich die freenet Group zudem anteilig an den Kosten für den Aufbau einer Ladesäule am Wohnort des dienstwagenberechtigten Mitarbeiters, sofern eine Installation vor Ort möglich ist. Zusätzlich ist geplant, den Anteil an Elektrofahrzeugen im Fahrzeugpool, welche für Dienstfahrten genutzt werden können, zu erhöhen. Im Vergleich zum Vorjahr konnte insgesamt die Anzahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge im Konzern mehr als verdreifacht werden und wird sich im ersten Quartal 2021 nochmals erhöhen, sofern die sich im Bestellprozess befindlichen reinen Elektrofahrzeuge einbezogen werden.

Die Media Broadcast hat im Jahr 2020 eine Bedarfsanalyse - u.a. auf Basis betrieblicher Notwendigkeit und kontinuierlicher Laufleistungskontrollen - ihrer Dienstfahrzeuge durchgeführt. Im Ergebnis kann die Fahrzeugflotte deutlich reduziert werden. Durch Rückführung auslaufender Leasingfahrzeuge wird daher sich die Anzahl von 312 per Ende 2020 auf voraussichtlich 187 Fahrzeuge per Ende 2021 verringern. (2019: 312; 2018: 350).

Tabelle 19: Energieverbrauch und CO2-Emissionen

Einheiten lt. Angabe 2020 2019 2018 2015 (Basisjahr)
Konzern
Kraftstoffverbrauch GWh 21,2 27,3 31,9 32,6
Kraftstoffverbrauch tCO2eq 4.962,3 6.504,5 7.677,0 7.994,9
daraus CO2-Emissionen (Scope 1) tCO2eq 2.875,2 3.768,7 4.448,1 4.632,3
daraus CO2-Emissionen (Scope 3: MA- Fahrzeugmodell) tCO2eq 2.087,1 2.735,7 3.228,9 3.362,6
Stromverbrauch GWh 72,0 76,6 90,5 134,0
daraus CO2-Emissionen (Scope 2 location-based) tCO2eq 28.875,5 36.292,1 42.897,9 70.638,2
davon Anteil aus erneuerbaren Energien % 45,99% 42,14% 41,53% 34,88%
Energieverbrauch GWh 93,2 103,9 122,4 166,7
daraus CO2-Emissionen tCO2eq 33.837,7 42.796,6 50.574,9 78.633,1
darin enthalten: Media Broadcast Gruppe
Kraftstoffverbrauch GWh 3,0 4,0 5,5 7,2
daraus CO2-Emissionen (Scope 1) tCO2eq 722,6 988,4 1.365,8 1.755,5
Stromverbrauch GWh 59,4 62,1 76,3 116,2
daraus CO2-Emissionen (Scope 2 location-based) tCO2eq 23.825,8 29.413,8 36.176,8 61.216,1
Energieverbrauch GWh 62,4 66,1 81,8 123,3
daraus CO2-Emissionen tCO2eq 24.548,4 30.402,3 37.542,6 62.971,6
CO2 Intensität tCO2eq/ Mio. Umsatz 13,1 14,6 17,5 25,2

Ressourcenverbrauch

Die freenet Group setzt vorrangig auf digitale Kommunikation unter den Mitarbeitern sowie im Dialog mit Kunden und Geschäftspartnern. Sie leistet damit ihren Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs und zur ressourcenschonenden Verwaltung. Dies beginnt mit der digitalen Vernetzung von Vertriebskanälen und erstreckt sich bis zur Vermeidung des millionenfachen monatlichen Ausdruckens und postalischen Versendens von Rechnungen. Bei der Mobilfunkhauptmarke mobilcom-debitel konnte im Jahr 2020 der Anteil digital gestellter Rechnung um mehr als 10 Prozent auf 88,4 Prozent gesteigert werden (2019:77,7 Prozent; 2018: 74,9 Prozent); bei den Discountmarken blieb der Anteil stabil bei 95,5 Prozent (2019: 95,5 Prozent; 2018: 95,7 Prozent). Insgesamt werden 89,9 Prozent der Rechnungen digital übermittelt (2019: 81,4 Prozent; 2018: 78,8 Prozent).

Auch Nachhaltigkeit in der Logistik wird ein immer relevanteres Thema. Im Rahmen der Bemühungen, den stetig steigenden Online- und Versandhandel vom ökologischen Fußabdruck der freenet Group zu entkoppeln, hat die mobilcom-debitel Logistik daher diverse Initiativen gestartet, die Nachhaltigkeit der Verpackungsmaterialen zu verbessern und das interne Versandaufkommen zu optimieren bzw. reduzieren. So wurde im Jahr 2020 ein Ausschreibungsverfahren für Füllstoffe und Verschlussmaterialien initiiert, bei dem neben wirtschaftlichen Faktoren sowie Sicherheitsfaktoren das Thema Nachhaltigkeit mit 40 Prozent Gewichtung in die Ausschreibung eingeht. Für das nächste Jahr sind weitere Maßnahmen geplant, wie z.B. eine regelmäßige Überprüfung der standardisierten Kartonage-Dimensionen im Verhältnis zur Artikelvielfalt und auch externe Zulieferer sollen - unter Berücksichtigung der gültigen und notwendigen Transportsicherungsstandards - stärker in die Verantwortung genommen werden und Verbesserungen an den Verpackungsmaterialien gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden.

Einen weiteren Beitrag zum schonenden Umgang mit Ressourcen und zur Reduzierung von Elektroschrott leistet die freenet Group mit einem Ankaufservice für Altgeräte (FLIP4NEW), welchen die Tochtergesellschaften GRAVIS und mobilcom-debitel partnerschaftlich mit dem externen Anbieter Flip4 GmbH anbieten. Ziel ist, durch den Ankauf von insbesondere Smartphones, Tablets und CPUs den Lebenszyklus der Geräte durch deren Weiterverkauf und die Gewinnung von Ersatzteilen zu verlängern. Etwa 99 Prozent der Altgeräte werden dabei durch den Ankaufdienstleister aufbereitet und dem Markt zurückgeführt. Die Aufbereitung sieht das Löschen der Daten mit einer vom BSI zertifizierten Software vor, sodass ein Auslesen der Altdaten nicht mehr möglich ist Die übrigen Geräte, die nicht mehr im Rahmen kreislaufwirtschaftlicher Überlegungen in den Markt zurückgeführt werden können, werden durch einen nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie ISO 9001:2015 und ISO 50001:2018 zertifizierten Betrieb entsorgt und die Rohstoffe verwertet.

Tabelle 20: Kennzahlen zu Ressourcenverbrauch

in % 2020 2019 2018
Online-Rechnung 89,9 81,4 78,8
davon mobilcom-debitel 88,4 77,7 74,9
davon klarmobil 95,5 95,5 95,7

Anti-Korruption

Die freenet Group bekennt sich zu den geltenden Gesetzen und Normen und den zugrunde liegenden ethischen Grundsätzen. Sie ist sich des schädlichen Einflusses von Wirtschaftsstraftaten ebenfalls bewusst, verurteilt deshalb insbesondere Korruption scharf und tritt ihr konsequent entgegen. Eine Differenzierung zwischen Korruption im wirtschaftlichen Verkehr, beziehungsweise bei Amtsträgern einerseits und Schmiergeldzahlungen andererseits, erfolgt im Einklang mit deutschem Recht in der freenet Group nicht. Bei Straftaten verfolgt das Unternehmen selbstverständlich eine Null-Toleranz-Politik. Der Vorstand unterstreicht die strikte Grundhaltung zur Korruptionsbekämpfung durch einen „Tone from the Top", der auch durch die nachgelagerten Führungskräfte in alle Bereiche der Organisation kommuniziert wird. Daneben tragen die Betriebsräte der freenet Group alle Richtlinien mit, die der Korruptionsbekämpfung dienen. Die Rechtstreue als starker Bestandteil der Unterehmenskultur kommt durch aktives Tun und Unterstützen aller Unternehmensteile zum Ausdruck.

Als typische Wirtschaftsstraftat tritt Korruption vor allem dort auf, wo der Bestechende mit vergleichsweise geringen Mitteln auf größere Geldströme in seinem Sinne einwirken kann. Diese Gefahr besteht in der freenet Group z. B. im Kontext mit umsatzstarken Vertragspartnern, sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferantenseite. Auf Basis der Risikobewertung wird die Gefahr jedoch als gering eingeschätzt, da es sich dabei stets um Unternehmen handelt, die selbst ein ausgeprägtes Engagement im Bereich Compliance zeigen; namentlich z.B. um die in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber, die Anbieter von Smartphones sowie renommierte Elektronikfachhändler.

Um den allgemeinen Compliance-Risiken erfolgreich zu begegnen, hat das Unternehmen ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert, das konzerneinheitliche Standards für Compliance-Themen wie die Korruptionsbekämpfung geschaffen hat. Compliance-Maßnahmen werden zentral vom Chief Compliance Officer (CCO) verantwortet und in enger und konstruktiver Zusammenarbeit mit den Bereichen Interne Revision, Personal und Recht umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Einhaltung überprüft. Der CCO berichtet unmittelbar an den Finanzvorstand (CFO) und berät diesen als Gesamtverantwortlichen für die Einhaltung von Gesetzen sowie die Überwachung von Compliance-Risiken bei der Umsetzung relevanter rechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus berichtet der CCO an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und informiert den Aufsichtsrat unverzüglich, sofern Risiken auftreten, die die Existenz der freenet Group gefährden.

Grafik 18: Compliance-Management-Struktur

Das Management von Korruptionsrisiken setzt dabei an mehreren Stellen gleichzeitig an, die jeweils durch Vorbeugung, Aufdeckung und Reaktion gekennzeichnet sind. Präventiv liegt der Schwerpunkt auf gezielter Information der Mitarbeiter. Durch adressatengerechte Schulungen, persönliche Gespräche und allgemeinverbindliche Richtlinien erhalten die Mitarbeiter ein stabiles Gerüst, an dem sie sichh orientieren können. Die gelebte Unternehmenskultur fördert den permanenten Austausch der Mitarbeiter miteinander und mit ihren Führungskräften über die bestehenden rechtlichen Risiken ihrer Tätigkeit. In diesem Kontext spielen die Zuwendungs-, die Einkaufs- und die Unterschriftenlinie eine entscheidende Rolle. Während die Zuwendungsrichtlinie die unlautere Beeinflussung von Geschäftsabschlüssen sowohl nach innen als auch nach außen verhindern will, stellt die Unterschriftenrichtlinie sicher, dass nur ausgewählte Personen Geschäftsabschlüsse tätigen können, und bei wichtigen Willenserklärungen auch stets Bevollmächtigte aus unterschiedlichen Ressorts beziehungsweise Bereichen zeichnen. Darüber hinaus sichert die Einkaufsrichtlinie durch klare prozessuale Vorgaben und die zwingende Einschaltung der Einkaufsabteilung - als neutrale Stelle neben dem beschaffenden Fachbereich - für wesentliche Erwerbsvorgänge eine Beschaffung beim objektiv besten Lieferanten. Zahlungsvorgänge mit Kunden und Lieferanten werden grundsätzlich unbar abgewickelt Nur im Endkundenverkehr akzeptiert die freenet Group im verkehrsüblichen Umfang Bargeld, um Geldwäsche bestmöglich entgegen zu wirken. Außerdem bietet der Compliance-Bereich über eine Hotline stets rechtliche und inhaltliche Beratung an, um mögliche Unsicherheiten in der täglichen Arbeit schnell auszuräumen.

Die Ermittlung von etwaigen Rechtsverstößen erfolgt ebenfalls mehrgleisig. Alle Mitarbeiter haben aufgrund der Zuwendungsrichtlinie sämtliche erhaltenen und gewährten Zuwendungen von mehr als 20 Euro quartalsweise über ihre Vorgesetzten an den Compliance-Bereich zu melden, sodass Geschenke, Einladungen und Vergünstigungen auf ihre sachliche wie rechtliche Ordnungsmäßigkeit überprüft werden können. In der freenet Group sind der Erhalt und die Gewährung von Zuwendungen nur gestattet, wenn unmissverständlich ausgeschlossen werden kann, dass eine geschäftliche Entscheidung beeinflusst wird. Mögliche Regelverstöße werden insbesondere von der Internen Revision und dem Zentralen Fraud-Management verfolgt. Schließlich haben alle Mitarbeiter und Franchisenehmer rund um die Uhr die Möglichkeit, Verdachtsfälle über ein Hinweisgebersystem an den Compliance-Bereich zu melden - auf Wunsch auch anonym. Dafür steht neben dem Intranet, E-Mail und Telefon auch ein Interface im Point-of-Sale-System zur Verfügung. Durch die Anonymität der Hinweisgeber kann sichergestellt werden, dass es für sie keine negativen Auswirkungen gibt. Der Hinweisgeberausschuss prüft eingehende Hinweise und leitet gegebenenfalls weitere Ermittlungen ein. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Ausschusses werden im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung" näher erläutert.

Seit Bestehen des langjährig etablierten CMS wurde in der freenet Group kein begründeter Fall von Korruption bekannt Die von der Unternehmensleitung beabsichtigten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind implementiert und werden regelmäßig überprüft, um sie an neue forensische Erkenntnisse oder Gesetzesänderungen anzupassen.

Lieferkette

Aufgrund der Bedeutung der Lieferkette für das Geschäftsmodell der freenet Group fordert die freenet Group von ihren Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Geschäftspartnern ein klares Bekenntnis zu nachhaltigem Handeln. Die gesamte Beschaffungsorganisation ist im Vorstandsbereich „Partnerbeziehungen“ gebündelt Die sich konstant entwickelnde Lieferantenbasis rund um Mobilfunkdienstleistungen umfasst rund 1.500 Lieferanten aus verschiedenen Ländern. Mehr als 90 Prozent des monetären Einkaufsvolumens entfällt in diesem Bereich auf folgende Hauptlieferanten:

Die drei Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (Kosten für Mobilfunkdienstleistungen sowie Endgeräte)
Endgeräte-/Zubehörhersteller wie etwa Apple, Huawei oder Samsung (Kosten für den Bezug von Mobiltelefonen)
Dienstleister in der (ausgelagerten) Kundenbetreuung wie etwa Capita.

Die Zusammenarbeit mit den Mobilfunknetzbetreibern, Endgeräte-/Zubehörherstellern und Dienstleistern in der Kundenbetreuung übernehmen jeweils eigens dafür geschaffene Einkaufseinheiten. Alle übrigen Lieferanten werden zentral durch eine weitere Einkaufseinheit (indirekter Einkauf) betreut. Davon unabhängig verfügt die Media Broadcast Gruppe über einen eigenen separaten Einkauf.

Die Möglichkeit der freenet Group auf die aufgeführten Hauptlieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte Einfluss auszuüben, ist in Anbetracht ihres Anteils am Gesamtgeschäftsvolumens der Lieferanten sowie der Positionierung in der Wertschöpfungskette limitiert. Ungeachtet dessen ist sich die freenet Group ihrer ökologischen und menschenrechtlichen Verantwortung bewusst. Ziel ist es daher, die kooperierenden Hersteller und Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen, ihren Einfluss und Stellung in der Wertschöpfungskette zu nutzen, um insbesondere faire Arbeitsbedingungen und den Ausschluss von Konfliktmineralien bei der Produktion von Telekommunikationshardware und -zubehör sicherzustellen.

Dies geschieht seit 2018 mit einem eigenen Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Dieser definiert Mindeststandards im Bereich Menschenrechte, Sozialstandards, Umweltschutz, Sicherheit, Gesundheit und Compliance und ist auf der Webseite der freenet Group öffentlich zugänglich. Der Verhaltenskodex wird grundsätzlich in alle neuen Beschaffungsverträge sowie - vorgänge einbezogen. Alternativ verlangt die freenet Group von strategischen Lieferanten eine Erklärung, dass deren Standards, denen der freenet Group mindestens entsprechen. Zusätzlich erfolgt eine Verpflichtung der Lieferanten zum Verhaltenskodex standardmäßig über die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der freenet.

Für das Jahr 2021 ist geplant, den Verhaltenskodex weiter zu spezifizieren und die Wertungen, die im Global Compact und den Guiding Principles der Vereinten Nationen (UN) sowie die Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Ausdruck kommen, aufzunehmen, da diese Wertungen das Verständnis nachhaltigen Handelns widerspiegeln und somit auch von Geschäftspartnern geachtet werden sollen.

Bei Verstößen behält sich die freenet Group angemessene, von der Schwere des Verstoßes abhängige Reaktionsmöglichkeiten vor. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Verstoßes, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Vertragskündigung. Sofern Lieferanten oder deren Mitarbeiter einen möglichen Verstoß gegen geltendes Recht oder Standards der freenet Group melden möchten, beinhaltet der Verhaltenskodex für Geschäftspartner einen unmittelbaren Kontakt zum Compliance-Bereich, der gegebenenfalls Ermittlungen einleitet. Dies ist auch anonymisiert möglich.

Auf eine aufwändige systematische Überprüfung aller Lieferanten auf Einhaltung der Vorgaben wird bislang verzichtet. Rund 98,6 Prozent der Lieferanten im indirekten Bereich und sogar 100,0 Prozent der Handelswarelieferanten, die im Kalenderjahr 2020 beauftragt wurden, haben ihren Sitz in Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedsland oder im europäischen Wirtschaftsraum. Für Media Broadcast beläuft sich dieser Anteil, gemessen am Einkaufsvolumen in Euro auf 99,4 Prozent der gelieferten Waren und Dienstleistungen. Die Lieferanten unterliegen somit vergleichbaren gesetzlichen (Transparenz-)Vorschriften wie die freenet; Group selbst, weshalb das Risiko signifikanter negativer gesellschaftlicher Auswirkungen durch diese Geschäftsbeziehungen als gering eingeschätzt wird.

Zur Untermauerung der selbst gesetzten Verantwortung wurden in der Einkaufsrichtlinie der freenet Group Nachhaltigkeitsaspekte als Entscheidungsparameter aufgenommen. Als Entbergreifendes Rahmenwerk soll die Einkaufsrichtlinie verantwortliche Mitarbeiter sensibilisieren, bei der Einkaufsentscheidung explizit auch Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden seit dem zweiten Quartal 2020 bei allen Ausschreibungen neben Aspekten zur finanziellen Situation auch Auskünfte zu Nachhaltigkeitsaspekten insbesondere dem Thema Umweltmanagement vorab eingeholt und berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird von allen Lieferanten und Dienstleistern eine Zustimmung zum Supplier Code of Conduct vor Angebotsabgabe verlangt. Im 2. Quartal 2021 sollen diese Aspekte in einer einheitlichen und standardisierten Ausschreibungsanalyse verankert werden.

In der Einkaufsrichtlinie der Media Broadcast finden die Aspekte Umweltschutz und insbesondere Energieeffizienz insofern eine verstärkte Beachtung, da Media Broadcast ein intensiver Stromabnehmer ist. So sind bei ansonsten gänzlicher Gleichwertigkeit von Angeboten, Lieferanten zu bevorzugen, die eben diese Aspekte stärker berücksichtigen. Eine Verpflichtung neuer Lieferanten hinsichtlich sozialer Kriterien wie Toleranz und Chancengleichheit sowie einer grundsätzlichen Ablehnung von Diskriminierung, Belästigung oder Zwangsverpflichtungen jeglicher Art, erfolgt standardmäßig über die unterschiedlichen Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Media Broadcast. Eine Verpflichtung zur Einhaltung internationaler, nationaler und lokaler Rechtsvorschriften gegenüber Korruption oder Bestechung erfolgt ebenfalls über diese Einkaufsbedingungen.

9. Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat berichten an dieser Stelle über die Corporate Governance in der freenet Group. Das Kapitel enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, sowie die Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.

Die freenet AG und ihre Leitungs- und Kontrollgremien bekennen sich zu den Prinzipien guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung; sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Grundsätzen einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertsteigerung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat sowie alle Führungskräfte und Mitarbeiter der freenet Group sind dieser Zielsetzung verpflichtet.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2020 mit den Regelungen des DCGK in der Fassung vom 19. Dezember 2019 befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum DCGK abgegeben. Die Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2020 ist in der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.freenet-group.de/investor-relations/corporate- governance/index.html dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

In der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB stellt die freenet AG ihre aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG dar und erläutert die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewandt werden. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats dargestellt. Ebenfalls finden sich nachfolgend die Festlegungen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sowie Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats.

Die freenet AG hat folgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB abgegeben, die zugleich Bestandteil ihres Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 ist.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nachfolgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung bezieht sich in ihrem ersten Teil auf den Kodex in der bis zum 20. März. 2020 geltenden Fassung und im zweiten Teil auf die seit diesem Zeitpunkt geltende Fassung.

I. Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 3. Dezember 2019 den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 („Kodex 2017") mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen:

1. Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex 2017: Ziffer 3.8 Abs. 3)
2. Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht (Kodex 2017: Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6)
3. Bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern hat der Aufsichtsrat bislang Kandidaten in den Vorstand berufen, die insbesondere aufgrund ihrer - im Laufe ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten in der Gesellschaft - erworbenen Kenntnisse und Fälligkeiten am besten geeignet waren. Die in Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex 2017 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands standen demgegenüber bei den bisherigen Bestellungen nicht im Fokus des Aufsichtsrats und waren bei Bestellungen aus Sicht des Aufsichtsrats gegenüber der konkreten Eignung nachrangig. (Kodex 2017: Ziffer 5.1.2 Abs. 1)
4. Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex 2017: Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2)
5. Der Aufsichtsrat hat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1 des Kodex 2017 benannt. Er hat daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erstellt. Folglich konnte auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Kodex 2017 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. (Kodex 2017: Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1)
6. Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex 2017 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gem. § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. (Kodex 2017: Ziffer 5.4.6 Abs. 2)

II. Die freenet AG wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 19. Dezember 2019, bekannt gemacht am 20. März 2020 („Kodex 2019") mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen zukünftig entsprechen.

1. Altersgrenze für Vorstand und Aufsichtsrat
a) Empfehlungen B.5 und C.2:
B5: Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
C.2 Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.
b) Abweichungserklärung:
Für die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat mangels praktischer Relevanz keine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben. Angesichts der Altersstruktur der aktuellen Vorstandsbesetzung ist hierfür derzeit keine Änderung beabsichtigt.
Für die Aufsichtsratsmitglieder ist ebenfalls keine Altersgrenze festgelegt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung nicht allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. Daher ist hierfür ebenfalls keine Änderung vorgesehen.
2. Weitere Mandate von Vorstandsmitgliedern
a) Empfehlung C.5:
Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.
b) Abweichungserklärung:
Der Vorsitzende des Vorstands, Christoph Vilanek, hat aktuell Mandate in zwei Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften: der CECONOMY AG, Düsseldorf und der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, bei der er zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Die freenet AG hält eine Beteiligung an der CECONOMY AG. Daraus resultierte ein Interesse der Gesellschaft, im Aufsichtsgremium der CECONOMY AG entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vertreten zu sein.
Der Aufsichtsrat hat durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats die Übernahme aller Mandate von Christoph Vilanek gebilligt und hält den zeitlichen Aufwand für die konzernexternen Mandate im Vergleich zu den gewonnenen Erfahrungen des Vorstandsvorsitzenden für vertretbar. Dies gilt auch für das Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA.

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die freenet AG verfügt über ein Compliance-System, das kontinuierlich ausgebaut und fortentwickelt wird. Der Chief Compliance Officer (CCO) der freenet Group berichtet direkt an den Vorstand. Er unterstützt den Vorstand dabei, die für die freenet AG relevanten rechtlichen Vorgaben aufzuzeigen und innerhalb der freenet Group entsprechend umzusetzen sowie Anpassungen des Compliance-Systems an sich wandelnde Anforderungen vorzunehmen. Zudem werden aktuelle Entwicklungen vom Finanzvorstand gemeinsam mit dem CCO und dem Leiter Revision und Fraud-Management regelmäßig im Governance Board bewertet und gegebenenfalls notwenige Maßnahmen abgeleitet. Der CCO berichtet darüber hinaus regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird durch den CCO informiert, wenn Risiken betroffen sind, die die Existenz der freenet Group gefährden.

Die freenet Group bekennt sich umfassend zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Compliance bedeutet für die freenet Group, dass rechtliche Vorschriften eingehalten, eigene Regelungen sowie unternehmensinterne Richtlinien beachtet und Straftaten vermieden werden. Die Gesellschaft, setzt alles daran, dass Compliance-Verstöße wie Betrug, Korruption, Wettbewerbs- und Datenschutzverstöße gar nicht erst entstehen. Sofern es aber zu Fehlverhalten und Compliance-Verstößen kommt, werden diese umfassend aufgeklärt und es wird mit Entschiedenheit darauf reagiert.

Die Führungskräfte der freenet Group leben Compliance vor und stellen sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich die maßgeblichen Handlungen im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und den eigenen Werten und Regeln stehen.

Die Compliance-Organisation steht allen Ansprechpartnern beratend für Einzelfragen zur Verfügung.

Der Bereich Compliance hat ein Hinweisgebersystem (Whistleblower-Tool) entwickelt und innerhalb der freenet Group eingeführt. Dies ermöglicht dem internen Hinweisgeber oder Lieferanten - sobald er von Compliance-Verstößen Kenntnis erlangt hat - anonym Hinweise zu geben.

Allen Hinweisen wird zeitgerecht nach einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess nachgegangen, wobei die Interessen des Hinweisgebers, der Betroffenen und des Unternehmens berücksichtigt werden.

Ziel ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bei Compliance-Verstößen sofort konsequent angemessene Maßnahmen zu ergreifen und somit ökonomische oder Reputationsschäden von der freenet Group und den betroffenen Stakeholdern abzuwenden. Zur Sicherstellung einer sachgerechten, zügigen Bearbeitung von Hinweisen gemäß des Hinweisgeberprozesses hat die freenet Group einen Hinweisgeberausschuss eingerichtet. Ständige Mitglieder des Hinweisgeberausschusses sind der CCO sowie der Leiter für Interne Revision und Fraud-Management. Der Hinweisgeberausschuss ist für die operative Durchführung des Hinweisgeberprozesses zuständig.

Ebenfalls wurde ein zentrales Fraud-Management eingerichtet, welches in Koordination mit den einzelnen Fraud-Bekämpfungsfunktionen in den Fachabteilungen der freenet Group insbesondere für die Einführung und Verbesserung wirksamer Präventivmaßnahmen und -prozesse zur Vermeidung von Fraud-Schäden für die freenet Group verantwortlich ist, aber auch ermittelnd tätig wird.

Die Bedeutung des Datenschutzes hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die freenet Group ist sich ihrer besonderen Verantwortung im Hinblick auf den Umgang mit den persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Vertragspartnern und Mitarbeitern insbesondere auch vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und telekommunikationsrechtlicher Sondervorschriften bewusst. Es ist daher wichtig, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Aus diesem Grund werden moderne Sicherheitstechnologien eingesetzt und Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema sensibilisiert, um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Der Vorstand ist als Leitungsorgan der Konzernmuttergesellschaft dem Unternehmensinteresse verpflichtet und besteht aktuell aus fünf Mitgliedern. Die Arbeit des Vorstands ist durch seine Geschäftsordnung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied eigenverantwortlich für seinen Geschäftsbereich zuständig. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen über Tatsachen und Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands an regelmäßig stattfindenden Fachbereichssitzungen teil. Der Aufsichtsrat legt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder fest.

Der Aufsichtsrat wird mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen. Er fasst seine Beschlüsse in der Regel in Präsenzsitzungen bzw. virtuellen Sitzungen, in Ausnahmefällen auch in telefonischen Sitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei seinen Entscheidungen zur Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung. Der Vorstand bezieht dabei den Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen für die Leitung des Unternehmens ein und berichtet regelmäßig über den Geschäftsverlauf, die Unternehmensplanung, die strategische Entwicklung und die Lage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat wiederum prüft Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und erörtert sie mit dem Vorstand. Außerdem prüft er ausführlich für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis von Vorstandsberichten, berät sich hierzu und fasst Beschlüsse, soweit dies erforderlich ist. Auch außerhalb von Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung vom Vorstand informiert.

Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen

Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.

Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse bereiten die im Plenum zu behandelnden Themen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor und sind in einzelnen Bereichen anstelle des Plenums entscheidungsbefugt. Hierbei werden die Ausschüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen tätig; in Ausnahmefällen können die Sitzungen aber auch telefonisch durchgeführt werden. Die Ausschüsse beraten zu den Gegenständen der Tagesordnungen und fassen gegebenenfalls hierzu Beschlüsse. Über die Inhalte der Ausschusssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sind alle Ausschüsse mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertrern paritätisch besetzt.

Präsidium

Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann anstelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Thorsten Kraemer, Gerhard Huck, Knut Mackeprang

Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Sabine Christiansen, Claudia Anderleit, Knut Mackeprang

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers), der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von - durch den Abschlussprüfer zu erbringenden - zulässigen Nichtprüfungsleistungen sowie die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance.

Mitglieder: Robert Weidinger (Vorsitz), Marc Tüngler, Bente Brandt, Thomas Reimann

Vemittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Fränzi Kulme, Theo-Benneke Bretsch, Knut Mackeprang

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.

Mitglieder Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Marc Tüngler, Sabine Christiansen

Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Im Jahr 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand jeweils folgende aktuell geltende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt:

Zielgröße für den 31. Dezember 2021
Vorstand 0%
Führungsebene 1 (Direct Reports) 30%
Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) 30%

Die von Aufsichtsrat und Vorstand jeweils für den vorhergehenden Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands waren zuvor wie folgt erreicht worden:

Zielgröße für den 30. Juni 2017 Stand 30. Juni 2017
Vorstand 0% 0%
Führungsebene 1 (Direct Reports) 25% 40%
Fuhrungsebene 2 (Abteilungsleiter) 27,5% 33,3%

Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile von jeweils 30 Prozent entsprochen.

Angaben zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand

Die Gesellschaft: verfolgt aktuell kein formales Diversitätskonzept, in dem Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildung- bzw. Berufshintergrund definiert sind.

Im Hinblick auf seine eigene Besetzung hat der Aufsichtsrat die gesetzliche Vorgabe in Bezug auf Diversität im Sinne der Geschlechterquote erfüllt. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Aufsichtsrat mit Diversitätsmerkmalen beschäftigt und beabsichtigt, bei zukünftigen Wahlen von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat Diversitätskriterien im Hinblick auf seine Zusammensetzung in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildungs- und Berufshintergrund zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat 2020 bereits mit der Erarbeitung eines Kompetenzprofils begonnen und wird Diversitätskriterien bei künftigen Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung hierbei berücksichtigen.

Für die Besetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Entwicklungen derzeit kein konkretes Diversitätskonzept an, hat sich jedoch - in Abkehr von den bisherigen Entsprechenserklärungen zum DCGK - entschlossen, bei künftigen Nachbesetzungen von Vorstandsmitgliedern auf Diversität zu achten.

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überprüfen regelmäßig entweder intern oder unter Einbeziehung von externen Beratern, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat mit externer Unterstützung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Selbstevaluation auf der Grundlage eines Fragebogens durchgeführt. Mit den Ergebnissen daraus hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. September 2020 intensiv befasst. Die Ergebnisse der Selbstevaluation bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Auch bestätigen die Ergebnisse eine effiziente Sitzungsorganisation und -durchführung und eine angemessene Informationsversorgung. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf hat sich nicht gezeigt. Einzelne Anregungen werden auch unterjährig aufgegriffen und umgesetzt.

Unabhängigkeit

Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben festgelegt, dass ein Anteil von mindestens vier vom Vorstand und der Gesellschaft, unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner als angemessen gilt. Alle sechs amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat stufen sich selbst als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand ein.

Dem Aufsichtsat sollen zudem nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen vermieden werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen für die Wahrnehmung des Mandats ausreichend Zeit haben, sodass sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen können.

Langfristige Nachfolgeplanung für die Vorstandsbesetzung

Der für die Vorbereitung von Vorstandsbestellungen zuständige Personalausschuss des Aufsichtsrats ist auch mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand befasst Dies geschieht regelmäßig bei Neubestellungen bzw. bei Verlängerung bestehender Bestellungen von Vorstandsmitgliedern. Der Ausschuss prüft dabei regelmäßig, ob Anlass für konkrete Überlegungen für die langfristige Nachfolgeplanung besteht und zieht bei Bedarf den Vorsitzenden des Vorstands hinzu. Zudem tauscht sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden regelmäßig und frühzeitig vor Ablauf von Vorstandsbestellungen über Nachfolgeoptionen aus.

Rechtliche Konzernstruktur und Übernahme relevanter Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der freenet AG beträgt 128.061.016 Euro. Es ist in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung je eine Stimme.

Aktienübertragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen

Zum 31. Dezember 2020 hielt die Flossbach von Storch AG, Köln, ausweislich der vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gem. §§ 21 ff. WpHG mittelbar über die Flossbach von Storch Invest S. A., Luxemburg eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 14,89 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG.

Aktien mit Sonderrechten und Kontrollbefugnissen

Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind

Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der freenet AG richten sich nach §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind §§ 133, 179 AktG und § 16 der Satzung der freenet AG.

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Der Vorstand ist zudem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 bis zum 2. September 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 12.800.000,00 Euro, eingeteilt in 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 wurde der Vorstand bis zum 26. Mai 2026 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals oder - falls der Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung ihrer Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten, durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden). Im Übrigen bestehen grundsätzlich die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien nach Maßgabe der §§ 71 ff. AktG.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die freenet AG im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 28. Dezember 2020 insgesamt 2.956.232 eigene Aktien, dies entspricht 2,308 Prozent des Grundkapitals, zu einem Durchschnittspreis von 17,3851 Euro zurückgekauft. Das aggregierte Volumen ohne Nebenkosten der zurück gekauften Aktien betrug 51.394.456,11 Euro. Die zurück erworbenen Aktien sollen eingezogen werden.

Kontrollwechsel

Ein Kontrollwechsel könnte Auswirkungen auf die Rückzahlungsansprüche aus dem Konsortialkreditvertrag zwischen der freenet Group und einem Bankenkonsortium sowie aus den von der freenet AG begebenen Schuldscheindarlehen haben. Diese Darlehen könnten in einem derartigen Fall teilweise oder zur Gänze fällig gestellt werden, ohne dass freenet einen Einfluss hierauf hätte. Ein solcher Kontrollwechsel kann, ungeachtet dessen, ob er dem Übernahmeangebot vorausgeht, beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG vorliegen oder wenn eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen das Recht haben, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats der freenet AG zu bestimmen. In einem solchen Fall würde freenet das Risiko tragen, dass Folgefinanzierungen zur Ablösung der Rückzahlungsansprüche nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen zustande kämen.

Entschädigungsvereinbarung der Gesellschaft

Zwischen der Gesellschaft, und den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots.

Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstandsvergütung nach HGB

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden. Die maximal mögliche Zielerreichung bei den jährlichen variablen Bezügen liegt bei 150 Prozent.

Darüber hinaus wurden mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen, die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung gewähren („LTIP-Programme“). Im noch für Herrn Esch laufenden LTIP-Programm 2 sind die Zielerreichungsjahre 2015 bis 2019 vereinbart In diesem LTIP-Programm 2 wird ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgte. Noch bis zum 30. Juni 2021 (Ende dieses Programms) ist für Herrn Esch eine Barauszahlung abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlung ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig.

Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrags (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren („LTIP-Programm 3". Im LTIP-Programm 3 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2023, für die Herren von Platen und Fromme jeweils die Zielerreichungsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (anteilig), für Herrn Arnold die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2021 sowie für Herrn Esch die Zielerreichungsjahre 2020 bis 2024 vereinbart.

Im LTIP-Programm 3 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Barauszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Im LTIP-Programm 3 existieren verschiedene Maximalgrenzen. So ist die jährliche Einstellung in das virtuelle Konto auf maximal 150 Prozent des Basisbetrags beschränkt. Die ermittelte Einbuchungszahl kann maximal verdoppelt werden, und zwar bei Erreichung des EBT-Ziels für ein bestimmtes Geschäftsjahr von mindestens 105 Prozent. Bei der Berechnung von Auszahlungsbeträgen ist der Auszahlungsfaktor (heranzuziehender durchschnittlicher Börsenkurs der freenet Aktie) auf den Betrag von 50 Euro begrenzt. Bei der Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von 20 Euro je auszahlbarer virtueller Aktie nicht überschritten werden.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen; dabei weisen die folgenden Tabellen die Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit dem DRS 17 aus. Darin enthalten sind die im Geschäftsjahr gewährten Bezüge. Wertänderungen der LTIP-Programme, die nicht auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB nicht angegeben.

Tabelle 21: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 nach HGB

Vorstandsbezüge 2020 Festbezüge Variable Barbezüge Gesamt Barbezüge Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt Bezüge nach HGB
in EUR
--- --- --- --- --- ---
Christoph Vilanek 1.015 1.739 2.754 0 2.754
Ingo Arnold 511 808 1.319 0 1.319
Stephan Esch 515 308 823 0 823
Rickmann von Platen 512 308 820 0 820
Antonius Fromme 509 308 817 0 817
Gesamt 3.062 3.471 6.533 0 6.533

Tabelle 22: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 nach HGB

Vorstandsbezüge 2019 Festbezüge Variable Barbezüge Gesamt Barbezüge Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt Bezüge nach HGB
in TEUR
--- --- --- --- --- ---
Christoph Vilanek 1.015 688 1.703 0 1.703
Ingo Arnold 510 287 797 606 1.403
Stephan Esch 494 229 723 785 1.508
Rickmann von Platen 510 287 797 0 797
Antonius Fromme 509 287 796 0 796
Gesamt 3.038 1.778 4816 1391 6.207

Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB 6.533 Tausend Euro (Vorjahr: 6.207 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2020 keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung (Vorjahr: 1.391 Tausend Euro Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3).

Im Geschäftsjahr 2020 kam es für die aktuellen Vorstandsmitglieder aus den LTIP-Programmen zu keinen Barauszahlungen. Im Geschäftsjahr 2019 war es aus dem LTIP-Programm 2 in Höhe von 5.421 Tausend Euro zu Barauszahlungen gekommen. Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herm Preisig wurden zur Beendigung seines LTIP-Programms im Jahr 2020 Barauszahlungen in Höhe von 559 Tausend Euro vorgenommen - die dafür zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 678 Tausend Euro gebildete Rückstellung konnte in Anspruch genommen und zu 119 Tausend Euro aufgelöst werden.

Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 2 für Herrn Esch 1.777 Tausend Euro (Vorjahr: 1.967 Tausend Euro).

Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 3 für Herrn Vilanek 2.088 Tausend Euro (Vorjahr: 1.305 Tausend Euro), für Herrn Arnold 748 Tausend Euro (Vorjahr 419 Tausend Euro), für Herrn Esch 547 Tausend Euro (Vorjahr: 227 Tausend Euro), für Herrn von Platen 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) sowie für Herrn Fromme 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro).

In den variablen Barbezügen des Geschäftsjahres 2020 sind in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro Anerkennungsprämien für Herrn Vilanek und Herrn Arnold in Ansehung ihrer besonderen Leistungen im Zusammenhang mit einerseits der verhinderten Übernahme der UPC Schweiz GmbH durch die Sunrise Communications Group AG im Jahr 2019 und andererseits mit dem Verkauf der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG an die Liberty Global plc. für circa 1,1 Milliarden Euro enthalten.

Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung" Herrn von Platen, Herrn Fromme und Herrn Arnold wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied (für Herrn von Platen und Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.

Zum 31. Dezember 2020 betrug die handelsrechtliche Verpflichtung für Herrn Vilanek 5.692 Tausend Euro (Vorjahr: 4.620 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 4.880 Tausend Euro (Vorjahr: 4.052 Tausend Euro). Der Verpflichtungswert für die Herren Preisig, Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt 12.339 Tausend Euro (Vorjahr: 11.304 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren von Platen, Fromme und Arnold keine handelsrechtlichen Verpflichtungswerte.

Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 986 Tausend Euro (Vorjahr: 884 Tausend Euro) erfasst.

Diese entfielen für 2020 mit 428 Tausend Euro (Vorjahr: 371 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 258 Tausend Euro (Vorjahr: 213 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn von Platen, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Fromme sowie mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Arnold.

Im Jahr 2020 wurden aus den Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst. Im Vorjahr waren aus den Pensionszusagen im Personalaufwand für Herrn Esch nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 222 Tausend Euro erfasst worden.

Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Vorstandsvergütung nach Deutschen Corporate Governance Kodex

Im Sinne der Ziffer 4.2.5 des DCGK machen wir folgende Angaben zu den für das Geschäftsjahr 2020 sowie das Vorjahr gewährten Zuwendungen an die Mitglieder des Vorstands sowie zu den im Geschäftsjahr 2020 und dem Vorjahr an die Mitglieder des Vorstandes geflossenen Zuwendungen.

Tabelle 23: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK

Gewährte Zuwendungen 2020 Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann von Platen Antonius Fromme Summe
in TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 1.000 500 500 500 500 3.000
Nebenleistungen 15 11 15 12 9 62
Summe 1.015 511 515 512 509 3.062
Einjährige variable Vergütung 1.600 750 250 250 250 3.100
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 0 0 61 0 0 61
LTIP-Programm 3 342 201 151 138 138 970
Summe 1.942 951 462 388 388 4.131
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 569 100 347 100 100 1.216
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 0 0 0 0
Summe 569 100 347 100 100 1.216
Gesamtvergütung 3526 1562 1.324 1.000 997 8.409

Tabelle 24: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK

Gewährte Zuwendungen 2019 Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann von Platen Antonius Fromme Summe
in TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 1.000 500 480 500 500 2.980
Nebenleistungen 15 10 14 10 9 58
Summe 1.015 510 494 510 509 3.038
Einjährige variable Vergütung 600 250 200 250 250 1.550
Mehrjährige variable Vergütung
LITP-Programm 2 207 0 217 0 0 424
LTIP-Programm 3 355 203 0 140 140 838
Summe 1.162 453 417 390 390 2.812
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 468 100 272 100 100 1.040
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 222 0 0 222
Summe 468 100 494 100 100 1.262
Gesamtvergütung 2.645 1063 1.405 1.000 999 7.112

Tabelle 25: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2020 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK

Geflossene Zuwendungen 2020 in TEUR Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann von Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 1.000 500 500 500 500 3.000
Nebenleitungen 15 11 15 12 9 62
Summe 1015 511 515 512 509 3.062
Einjährige variable Vergütung 1.239 558 308 308 308 2.721
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 0 0 0 0 0 0
LTIP-Programm 3 0 0 0 0 0 0
Summe 1230 558 308 308 308 2.721
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 569 100 347 100 100 1.216
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 0 0 0 0
Summe 569 100 347 100 100 1.216
Gesamtvergütung 2823 1.169 1.170 920 917 6.999

Tabelle 26: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2019 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK

Geflossene Zuwendungen 2019 in TEUR Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann von Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 1.000 500 480 500 500 2.980
Nebenleistungen 15 10 14 10 9 58
Summe 1.015 510 494 510 509 3.038
Einjährige variable Vergütung 688 287 229 287 287 1.778
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 5.421 0 0 0 0 5421
LTIP-Programm 3 0 0 0 0 0 0
Summe 6.109 287 229 287 287 7.199
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 468 100 272 100 100 1040
Nachzuverrechnder Dienstzeitaufwand 0 0 222 0 0 222
Summe 468 100 494 100 100 1262
Gesamtvergütung 7.592 897 1217 897 896 11/499

Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung

Die Vergütungsregelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsdienstverträge und für den Altersversorgungsfall sind wie folgt geregelt:

Regelungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Eckhard Spoerr, Axel Krieger und Eric Berger:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten die o. g. Vorstände eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.

Regelungen für das ehemalige Vorstandsmitglied Joachim Preisig:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Preisig eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, beziehungsweise zuvor bei der damaligen debitel AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.
Herr Preisig erhält aus der Debitel-Altersversorgung nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, somit erfolgt eine Quotierung der zugesagten Altersrente (zugesagte monatliche Altersrente Euro 9.333,00) entsprechend der tatsächlichen Dienstzugehörigkeit. Sämtliche Ansprüche von Herrn Preisig, seiner Ehefrau oder einer bezugsberechtigten Lebensgefährtin und von Hinterbliebenen aus der Debitel- Altersversorgung werden auf sämtliche vorgenannten Ansprüche aus dem Dienstvertrag bei der freenet AG angerechnet.

Für den Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Vilanek eine Altersrente in Höhe von 2,7 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Vertragsjahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, maximal jedoch 35 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts (Maximalrente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Vilanek erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft.

Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Vilanek Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Stephan Esch gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2020:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Esch eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch 225.000,00 Euro jährlich (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Esch erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft.
Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Esch Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Antonius Fromme gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Fromme Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Rickmann von Platen gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr von Platen Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauern der Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longtenn-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zieleneichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Ingo Arnold gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr .Arnold Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.
Dienstverträge mit Tochtergesellschaften der freenet AG bestehen nicht.

Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

einer Basisvergütung,
Sitzungsentgelten und,
einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.

Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahres 2020 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 83 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2020 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 893 Tausend Euro.

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.

Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.

Tabelle 27: Vergütung für das Geschäftsjahr 2020

Vergütung für das Geschäftsjahr 2020
in TEUR Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
--- --- --- --- ---
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 12,0 60,0 132,0
Knut Mackeprang 1 45,0 6,0 45,0 96,0
Claudia Anderleit 1 30,0 5,0 30,0 65,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 30,0 65,0
Marc Tüngler 30,0 9,0 30,0 69,0
Robert Weidinger 30,0 12,0 30,0 72,0
Sabine Chistiansen 30,0 5,0 30,0 65,0
Thomas Reimann 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 30,0 64,0
Theo-Benneke Bretsch 1 30,0 4,0 30,0 64,0
Bente Brandt 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Gerhard Huck 1 30,0 5,0 30,0 65,0
Gesamt 405,0 83,0 405,0 893,0

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Tabelle 28: Vergütung für das Geschäftsjahr 2019

Vergütung für das Geschäftsjahr 2019
in TEUR Basisvergütung Sitzungsentgelte ErfolgsabhängigeVergütung Gesamt
--- --- --- --- ---
Aktiva Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 12,0 0,0 72,0
Knut Mackeprang 1 45,0 6,0 0,0 51,0
Claudia Anderleit 1 30,0 5,0 0,0 35,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 0,0 35,0
Marc Tüngler 30,0 7,0 0,0 37,0
Robert Weidinger 30,0 13,0 0,0 43,0
Sabine Christiansen 30,0 5,0 0,0 35,0
Thomas Reimann 1 30,0 8,0 0,0 38,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 0,0 34,0
Theo-Benneke Bretsch 1 30,0 4,0 0,0 34,0
Berte Brandt 1 30,0 8,0 0,0 38,0
Gerhard Huck 1 30,0 5,0 0,0 35,0
Gesamt 405,0 82,0 0,0 487,0

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Für 2019 handelt es sich um eine angepasste Darstellung, da gemäß Dividendenbeschluss vom 27. Mai 2020 die Dividendenauszahlung deutlich reduziert wurde und somit die Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung entfiel.

Büdelsdorf, den 4. März 2021

freenet AG

Der Vorstand

Christoph Vilanek

Ingo Arnold

Stephan Esch

Antonius Fromme

Rickmann v. Platen

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

AKTIVA

in EUR 31.12.2020 31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 17.597 315
17.597 315
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.650.857 2.560.287
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.292.127 838.038
2.942.984 3.398.325
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.587.175.212 1.583.304.060
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 934.300.000 588.300.000
3. Beteiligungen 230.588.562 969.893.233
2.752.063.774 3.141.497.293
2.755.024.355 3.144.895.933
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 58.163 30.482
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 160.941.349 162.336.106
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.190.193 3.217.395
163.189.705 165.583.983
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 101.994.894 2.471.541
265.184.599 168.055.524
C. Rechnungsabgrenzungsposten 190.660 288.125
3.020.399.614 3.313.239.582

PASSIVA

in EUR 31.12.2020 31.12.2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 128.061.016 128.061.016
Rechnerischer Wert eigener Aktien -2.956.232 0
125.104.784 128.061.016
II. Kapitalrücklage 863.226.231 911.664.429
III. Bilanzergebnis 957.070.130 468.633.849
1.945.401.145 1.508.359.294
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 971.947 1.042.058
2. Steuerrückstellungen 9.725.568 15.625.805
3. Sonstige Rückstellungen 14.914.525 15.286.204
25.612.040 31.954.067
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 31.12.2020: 704.000.000 EUR; 31.12.2019: 1.383.500.000 EUR,
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 31.12.2020: 33.500.000 EUR; 31.12.2019: 47.000.000 EUR) 943.428.880 1.696.298.874
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 572.943 504.583
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 98.989.361 70.881.348
4. Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuer 31.12.2020: 6.260.864 EUR; 31.12.2019: 5.241.416 EUR) 6.395.245 5.241.416
1.049.386.429 1.772.926.221
3.020.399.614 3.313.239.582

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

in EUR 2020 2019
1. Umsatzerlöse 3.941.152 4.109.449
2. Sonstige betriebliche Erträge
(davon Erträge aus Währungsumrechnung 2020: 46.747 EUR; 2019: 2.341 EUR) 388.922.817 2.102.929
392.863.969 6.212.378
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -996.502 -818.139
-996.502 -818.139
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -19.878.482 -20.141.526
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
(davon für Altersversorgung 2020: -2.289.793 EUR; 2019: -2.167.604 EUR) -4.530.480 -4.378.346
-24.408.962 -24.519.872
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.242.116 -6.323.276
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -20.588.070 -11.473.566
7. Betriebsergebnis 345.628.320 -36.922.475
8. Erträge aus Beteiligungen 46.297.348 41.461.927
9. Erträge aus Gewinnübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages 150.394.419 145.643.084
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
(davon aus verbundenen Unternehmen 2020: 19.731.066 EUR; : 15.200.706 EUR) 19.731.067 15.200.706
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen 2020: 2.189.293 EUR; 2019: 2.018.627 EUR) 1.942.138 2.198.200
(davon Negativzinsen auf Bankguthaben 2020: -436.361 EUR; 2019: 0 EUR)
12. Aufwendungen aus Verlustübernahmen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen -15.905.489 0
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an verbundene Unternehmen 2020: -2.014 EUR; 2019: -667.396 EUR) -28.456.207 -30.029.787
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -26.031.000 -24.414.022
15. Ergebnis vor sonstigen Steuern 493.600.596 113.137.633
16. Sonstige Steuern -43.874 -43.537
17. Jahresergebnis 493.556.722 113.094.096
18. Gewinnvortrag 463.513.408 355.539.753
19. Bilanzergebnis 957.070.130 468.633.849

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der freenet AG, Büdelsdorf, Amtsgericht Kiel, Handelsregisternummer HRB 7306 KI, wurde nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und des AktG erstellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr und die Hauswährung ist Euro.

Unsere Gesellschaft wurde am 15. April 2005 als telunico holding AG gegründet und mit Handelsregistereintragung vom 2. März 2007 in freenet AG umfirmiert. Mit Verschmelzungsvertrag vom 8. Juli 2005 und Handelsregistereintragung vom 2. März 2007 waren die mobilcom Aktiengesellschaft, Büdelsdorf, und die freenet.de AG, Hamburg, auf unsere Gesellschaft verschmolzen worden („Verschmelzung“).

Die freenet AG hatte in 2018 das ursprünglich im März 2016 abgeschlossene syndizierte Bankdarlehen zu unveränderten Konditionen bis November 2023 verlängert; dabei wurden auch zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart. Die Gesellschaft hat im November 2019 die erste Verlängerungsoption und im November 2020 auch die zweite Verlängerungsoption gezogen, so dass das syndizierte Bankdarlehen nun bis November 2025 läuft. Das syndizierte Bankdarlehen enthält bisher zwei Teile: A. eine revolvierende Kreditlinie über maximal 300,0 Mio. Euro (die zum Jahresende 2020 nicht gezogen ist) und B. ein endfälliges Tilgungsdarlehen über 610,0 Mio. Euro (das bisher vollständig gezogen war). Die freenet AG hat im Dezember 2020 dieses Tilgungsdarlehen außerplanmäßig in voller Höhe getilgt. Die Mittel dafür stammen aus dem Verkauf der bisher von der freenet AG gehaltenen Sunrise-Aktien. Somit ist dieser Teil des syndizierten Bankdarlehens abgeschlossen. Es verbleibt im Bankdarlehen künftig nur noch die variabel verzinsliche Revolver-Kreditlinie über 300,0 Mio. Euro. Bei den Zinssätzen und den vertraglichen Nebenbedingungen (Covenants) gab es in 2020 keine wesentlichen Veränderungen. Die maximale Marge über die Laufzeit liegt bei 1,90 Prozent p.a.

In 2020 waren aus den bestehenden Schuldscheindarlehen 258,5 Mio. Euro planmäßig zur Rückzahlung fällig, diese Tranchen wurden entsprechend auch fristgerecht getilgt. freenet hat darüber hinaus freiwillig eine Tilgung über 100,0 Mio. Euro im September 2020 und eine Tilgung über 128,0 Mio. Euro im November 2020 geleistet. Die ausstehenden Nominalvolumen der entsprechenden SSD-Tranchen mit Fälligkeit März 2021 sind somit im nächsten Kalenderjahr um 228,0 Mio. Euro niedriger. Die freenet AG hat im Jahresverlauf 2020 ein neues Schuldscheindarlehen über insgesamt 345,0 Mio. Euro gezeichnet Das endfällige Finanzierungsinstrument besteht aus drei Tranchen mit einer 3,5-jährigen, einer 5-jährigen und einer 6-jährigen Laufzeit. Die 3,5-jährige Tranche über 166,5 Millionen Euro wird mit einer anfänglichen Marge in Höhe von 1,50 Prozent p.a. verzinst, während die 5-jährige Tranche über 168,5 Millionen Euro mit einer anfänglichen Marge in Höhe von 1,70 Prozent p.a. versehen ist. Die 6-jährige Tranche über 10,0 Millionen Euro wird mit einer anfänglichen Marge in Höhe von 1,90 Prozent p.a. verzinst. Die anfängliche Marge wird auf Basis eines an den Leverage geknüpften Step-down Mechanismus im Verlauf voraussichtlich um 0,30 Prozentpunkte absinken. Die zufließenden Mittel wurden direkt mit fälligen bzw. tilgungsfähigen Tranchen verrechnet. In Summe beträgt das Nominalvolumen aller offenen Schuldscheindarlehen zum Stichtag 937,5 Millionen Euro.

Des Weiteren hat die freenet AG an die mobilcom-debitel GmbH ein Darlehen in Höhe von 934,3 Millionen Euro mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 gewährt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Die Zugänge zu den entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenständen und zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibungen werden planmäßig nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand gebucht. Die Marke wird über 15 Jahre abgeschrieben. Die Grundstückseinrichtungen werden über 9 Jahre und die Geschäftsbauten über 25 Jahre abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten oder Einbringungswerten unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.

Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertberichtigungen bilanziert. Bei den derzeitigen Beteiligungen findet das Wahlrecht der Abschreibung auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung keine Anwendung.

Der Ansatz der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten. Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten bilanziert.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorauszahlungen für bestimmte zukünftige Zeiträume ausgewiesen.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der freenet AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen, an denen die freenet AG als Gesellschafterin beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes des steuerlichen Organkreises der freenet AG von aktuell 30,4 Prozent Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. Die Darstellungen befinden sich in den Angaben der Gewinn- und Verlustrechnung über die Steuern vom Einkommen und Ertrag.

Einer bestimmten Personengruppe wurden Pensionszusagen erteilt. Für jene Zusagen, die im Rahmen einer rückgedeckten Unterstützungskasse durchgeführt werden, wird ein Vermögensstock aufgebaut. In Ausübung des Wahlrechtes nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird nur in einem Fall eine Rückstellung für diese mittelbaren Verpflichtungen gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir derzeit von jährlichen Anpassungen von 0 Prozent bei den Entgelten (Vorjahr: 0 Prozent) und von 1,75 Prozent bei den Renten (Vorjahr: 1,75 Prozent) aus. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 2,30 Prozent (Vorjahr: 2,71 Prozent). Es handelt sich hierbei um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag 1,60 Prozent (Vorjahr 1,97 Prozent). Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2020 0,2 Millionen Euro (31. Dezember 2019: 0,2 Millionen Euro).

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit über ein Jahr werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Die Nettomethode wird angewendet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden mit dem Kurs zum Entstehungszeitpunkt erfasst. Zum Bilanzstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr unter Berücksichtigung der Gewinne und Verluste aus Kursänderungen mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

Derzeit bestehen keine Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr 2020 ist im Anlagenspiegel gesondert dargestellt.

Anlagenspiegel

Anschaffungs-/Herstellungskosten
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
--- --- --- --- ---
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 90.673.843,25 18.000,00 2.513.176,68 88.178.666,57
90.673.843,25 18.000,00 2.513.176,68 88.178.666,57
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13.218.824,75 0,00 4.489.776,71 8.729.048,04
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.047.905,78 851.279,37 1.737.920,56 4.161.264,59
18.266.730,53 851.279,37 6.227.697,27 12.890.312,63
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.997.494.716,49 3.871.152,00 0,00 2.001.365.868,49
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 588.300.000,00 504.000.000,00 158.000.000,00 934.300.000,00
3. Beteiligungen 1.020.873.442,90 362.698,58 739.667.369,20 281.568.772,28
3.606.668.159,39 508.233.850,58 897.667.369,20 3.217.234.640,77
3.715.608.733,17 509.103.129,95 906.408.243,15 3.318.303.619,97
Abschreibungen
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
--- --- --- --- ---
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 90.673.528,19 717,84 2.513.176,68 88.161.069,35
90.673.528,19 717,84 2.513.176,68 88.161.069,35
II Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.658.537,66 909.430,10 4.489.776,71 7.078.191,05
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.209.867,42 331.968,32 1.672.698,48 2.869.137,26
14.868.405,08 1.241.398,42 6.162.475,19 9.947.328,31
III Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 414.190.656,01 0,00 0,00 414.190.656,01
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 50.980.210,25 0,00 0,00 50.980.210,25
465.170.866,26 0,00 0,00 465.170.866,26
570.712.799,53 1.242.116,26 8.675.651,87 563.279.263,92
Buchwerte
31.12.2020 31.12.2019
--- --- ---
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 17.597,22 315,06
17.597,22 315,06
II Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.650.856,99 2.560.287,09
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.292.127,33 838.038,36
2.942.984,32 3.398.325,45
III Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.587.175.212,48 1.583.304.060,48
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 934.300.000,00 588.300.000,00
3. Beteiligungen 230.588.562,03 969.893.232,65
2.752.063.774,51 3.141.497.293,13
2.755.024.356,05 3.144.895.933,64

Aus der Zeitwertaufdeckung bezüglich der Verschmelzung verbleibt zum 31. Dezember 2020 die Marke „freenet“ mit einem Restbuchwert von 0 Millionen Euro (Vorjahr: 0 Millionen Euro) in der Bilanz der Gesellschaft.

Der wesentliche Beteiligungsansatz innerhalb der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unternehmen betrifft die Anteile an der mobilcom-debitel GmbH mit 1.415,8 Millionen Euro (Vorjahr: 1.415,8 Millionen Euro).

Daneben bestehen signifikante Anteile an verbundenen Unternehmen an der freenet Cityline GmbH mit 43,2 Millionen Euro (Vorjahr: 43,2 Millionen Euro), an der freenet.de GmbH mit 39,8 Millionen Euro (Vorjahr: 39,8 Millionen Euro) sowie an der EXARING AG mit 79,3 Millionen (Vorjahr: 75,4 Millionen Euro).

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen einen mit der mobilcom-debitel GmbH am 1. Juli 2011 geschlossenen und am 15. März 2016 erhöhten Darlehensvertrag über 1.400 Millionen Euro. Zum Stichtag wurden hieraus 934,3 Millionen Euro (Vorjahr: 588,3 Millionen Euro) in Anspruch genommen. Weiterhin besteht ein Darlehensvertrag vom 14. Januar 2014 mit der freenet Cityline GmbH über ein Tilgungsdarlehen in Höhe von insgesamt 20,0 Millionen Euro. Aus diesem hatte freenet Cityline zum Stichtag keine Beträge (Vorjahr: 0,0 Millionen Euro) in Anspruch genommen. Für beide Darlehen endet die Restlaufzeit am 30. Juni 2021.

Die Beteiligungen in Höhe von 230,6 Millionen Euro (Vorjahr: 969,9 Millionen Euro) sind im Wesentlichen auf die mit Wirkung zum 12. Juli 2018 zu einem Preis von 277,4 Millionen Euro erworbenen 9,1 Prozent der Stammaktien (32.633.555 Stück) an der CECONOMY zurückzuführen. In 2018 wurde der Buchwert durch eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung auf 228,3 Millionen Euro gemindert. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Buchwert unverändert 228,3 Millionen Euro.

Der 50-prozentige Geschäftsanteil an der Jestoro GmbH, Hamburg, wird mit 1,4 Millionen Euro (Vorjahr: 1,4 Millionen Euro) bilanziert.

Am 12. August 2020 hatte sich die freenet AG im Rahmen einer mit der Liberty Global plc („Liberty Global“) geschlossenen Vereinbarung verpflichtet, ein freiwilliges Barübernahmeangebot von Liberty Global an alle Aktionäre der Sunrise Communications Group AG („Sunrise") anzunehmen und sämtliche von freenet gehaltenen Sunrise-Aktien (11.051.578 Aktien) zu einem Barkaufpreis von 110,00 CHF je Sunrise-Aktie an Liberty Global zu veräußern. Durch den Abschluss der Transaktion am 11. November 2020 sind der freenet AG Schweizer Franken im Gegenwert von 1.125,2 Millionen Euro in bar zugeflossen. Im Vorjahr hat der Beteiligungsbuchwert 739,7 Millionen Euro betragen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 160,9 Millionen Euro (Vorjahr: 162,3 Millionen Euro) bestehen zu 150,4 Millionen Euro Forderungen aus Gewinnabführungsverträgen. Hiervon entfallen alleine 144,0 Millionen Euro auf die mobilcom-debitel GmbH. Des Weiteren entfallen 10,5 Millionen Euro nahezu ausschließlich auf Umsatzsteuerforderungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen eine Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten auf und werden bei Bestehen der Voraussetzungen mit den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen saldiert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen zu 2,2 Millionen Euro (Vorjahr: 3,1 Millionen Euro) das Treuhandvermögen aus Pensionen.

Das begebene Grundkapital der Gesellschaft beträgt 128.061 Tausend Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem kalkulatorischen Nennwert von 1,00 Euro (unverändert zum Vorjahr). Das gesamte Grundkapital ist voll erbracht. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. 50.000 Stück dieser Aktien werden von der mobilcom-debitel Logistik GmbH Schleswig, gehalten (unverändert zum Vorjahr), deren Anteile wiederum die Gesellschaft zu 100 Prozent hält. Die eigenen Anteile wurden mit ihren Anschaffungskosten von 50 Tausend Euro von der Kapitalrücklage abgesetzt.

Der Vorstand ist am 27. Mai 2020 durch die Hauptversammlung dazu ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die vorliegende Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben und zu verwenden. Die Ermächtigung gilt bis zum 26. Mai 2026.

In Ergänzung der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Vorstand zusätzlich Eigenkapitalderivate einsetzen, um eigene Aktien zu erwerben. Dadurch wird das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht; es wird lediglich eine weitere Handlungsalternative zum Erwerb eigener Aktien eröffnet.

Der vollständige Wortlaut dieser Ermächtigungsbeschlüsse war am 5. Mai 2020 unter den Tagesordnungspunkten 9 und 10 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die freenet AG im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 28. Dezember 2020 insgesamt 2.956.232 eigene Aktien, dies entspricht 2,308 Prozent des Grundkapitals, zu einem Durchschnittspreis von 17,3851 Euro zurückgekauft. Das aggregierte Volumen ohne Nebenkosten der zurück gekauften Aktien betrug 51.394.430,48 Euro. Die zurück erworbenen Aktien sollen eingezogen werden.

Der kalkulatorische Nennwert beträgt für jede der erworbenen Aktien 1,00 Euro, so dass ein Wert in Höhe von 2.956.232 Euro offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt wird. Der Unterschiedsbetrag zum aggregierten Volumen in Höhe von 51.394.430,48 Euro beträgt demnach 48.438.198,48 Euro und wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Mai 2020 ist das Kapital der Gesellschaft um bis zu 12.800.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 12.800.000 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewählten bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen. Bis zum 31.12.2020 wurde keine Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2020 durchgeführt.

Der Ausgabebetrag für die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien richtet sich nach den in § 4 Abs. 7 der Satzung genannten Regelungen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden oder durch die Gesellschaft ein Barausgleich erfolgt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung zu bestimmen. Im Geschäftsjahr hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 ist der Vorstand bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12.800.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 6 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 im Bundesanzeiger vom 9. April 2018 veröffentlicht worden.

Durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 ist der Vorstand bis zum 10. Juni 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12.800.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 7 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2020 veröffentlicht worden. Die Ermächtigungen zur Aktienausgabe aus den Genehmigten Kapital 2018 und 2020 wurden bis zum 31.12.2020 nicht ausgenutzt.

Wesentliche Bestandteile der zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Kapitalrücklage stammen aus der Kapitalerhöhung in 2008 aufgrund des Erwerbs der debitel-Gruppe (349,8 Millionen Euro) sowie aus der in 2007 wirksam gewordenen Verschmelzung und dem damit im Zusammenhang stehenden Erwerb der Minderheitenanteile an der ehemaligen freenet.de AG (134,7 Millionen Euro). In 2020 wurde durch das Aktienrückkaufsprogramm ein Betrag in Höhe von 48.438.198,48 Euro mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:

EUR
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 468.633.848,18
Dividendenausschüttung in 2020 für 2019 -5.120.440,16
Jahresüberschuss 2020 493.556.721,89
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 957.070.129,91

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, der am 18. Juni 2021 stattfindenden Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Dividende von 1,50 Euro je Aktie sowie eine Sonderdividende in Höhe von 0,15 Euro je Aktie, mithin insgesamt einen Betrag von 1,65 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2020 0,2 Millionen Euro.

Für unmittelbare, nicht rückgedeckte Pensionszusagen und eine mittelbare Pensionszusage wurden zum 31. Dezember 2020 Pensionsrückstellungen in Höhe von 972 Tausend Euro (Vorjahr: 1.042 Tausend Euro) ausgewiesen. Die Unterdeckung aus mittelbaren Pensionszusagen beträgt zum Stichtag 6.623 Tausend Euro (Vorjahr: 5.906 Tausend Euro), davon 2.754 Tausend Euro für ehemalige Vorstände (Vorjahr: 2.427 Tausend Euro) und 3.869 Tausend Euro für aktive Vorstände (Vorjahr: 3.479 Tausend Euro).

Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personalverpflichtungen in Höhe von 9,2 Millionen Euro (Vorjahr: 7,5 Millionen Euro) zusammen. Darin enthalten sind 6,5 Millionen Euro (Vorjahr: 5,8 Millionen Euro) für langfristige variable Gehaltsbestandteile. Ferner bestehen sonstige Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 3,2 Millionen Euro (Vorjahr: 5,6 Millionen Euro) sowie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 0,4 Millionen Euro (Vorjahr: 0,4 Millionen Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31. Dezember 2020 943,4 Millionen Euro (Vorjahr: 1.696,3 Millionen Euro). Sie setzten sich aus den Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2015,2016,2018 und 2020 mit einem Nominalbetrag von insgesamt 937,5 Millionen Euro (Vorjahr: 1.079,0 Millionen Euro) zuzüglich Zinsabgrenzungen von 5,9 Millionen Euro zusammen. Die Restlaufzeiten der Schuldscheindarlehen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 200,0 Millionen Euro (Vorjahr: 258,5 Millionen Euro), mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren betragen 704,0 Millionen Euro (Vorjahr: 773,5 Millionen Euro) und die Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren betragen 33,5 Millionen Euro (Vorjahr: 47,0 Millionen Euro).

Die zweite Tranche des syndizierten Bankdarlehens in Höhe von nominal 610,0 Millionen Euro wurde in 2020 vollständig zurückgezahlt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 99,0 Millionen Euro (Vorjahr: 70,9 Millionen Euro) betreffen mit 69,8 Millionen Euro (Vorjahr: 64,3 Millionen Euro) Verbindlichkeiten aus dem hausinternem Cashpooling sowie mit 15,9 Verbindlichkeiten aus Gewinnabführungsverträgen (Vorjahr: 0 Millionen Euro). Weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 133 Millionen Euro bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus der umsatzssteuerlichen Organschaft.

Diese Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Mit der mobilcom-debitel GmbH wurde in 2018 ein Darlehensvertrag in Höhe von insgesamt 400,0 Millionen Euro abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2020 wurden hieraus 0,0 Millionen Euro (Vorjahr: 0 Millionen Euro) in Anspruch genommen. Die Restlaufzeit für diesen Vertrag endet am 30. Juni 2021.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Umsatzeuer in Höhe von 5,8 Millionen Euro (Vorjahr: 4,9 Millionen Euro) und Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 0,5 Millionen Euro (Vorjahr: 0,3 Millionen Euro).

Sämtliche übrige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse wurden zum größten Teil im Bereich Holding für Dienstleistungen an Konzerngesellschaften 3,5 Millionen Euro (Vorjahr: 3,7 Millionen Euro) erbracht und ausschließlich im Inland erzielt. Darunter fielen auch Erlöse aus Untervermietungen von Bürogebäuden an verbundene Unternehmen in Höhe von 1,9 Millionen Euro (Vorjahr: 2,0 Millionen Euro). Hinzu kommen Erlöse aus Untervermietungen von Bürogebäuden an Externe in Höhe von 0,1 Millionen Euro (Vorjahr: 0,1 Millionen Euro) sowie für Dienstleistungen an Externe in Höhe von 0,3 Millionen Euro (Vorjahr: 0,3 Millionen EUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der Sunrise in Höhe von 385,9 Millionen Euro (Vorjahr: 0 Millionen Euro) (vergleiche hierzu die Ausführungen zu den Beteiligungen). Weiterhin gibt es Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1,8 Millionen Euro (Vorjahr: 0,9 Millionen Euro), Erträge aus Vermittlung von DSL-Verträgen 0,5 Millionen Euro (Vorjahr: 0,5 Millionen Euro) sowie aus der privaten KFZ-Nutzung 0,6 Millionen Euro (Vorjahr: 0,6 Millionen Euro).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Mietaufwendungen aus Untermietverträgen in Höhe von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro).

Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen betragen 24,4 Millionen Euro (Vorjahr: 24,5 Millionen Euro). Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 193 Mitarbeiter (Vorjahr: 195 Mitarbeiter).

LTIP-Programme

Programm 1

Das Programm 1, welches den Mitgliedern des Vorstands in 2011 gewährt worden war, ist bereits seit 2015 durch Auszahlung beendet.

Programm 2

Am 26. Februar 2014 waren mit den damaligen Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als „Programm 2“ bezeichnet).

Es wurde, jeweils zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die das EBITDA der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 (für Herrn Vilanek) bzw. das EBITDA der Geschäftsjahre 2015 bis 2019 (für Herrn Preisig und Herrn Esch) zum Zielparameter erklärt. Bei Akquisitionen, die durch die Ausgabe neuer Aktien finanziert w erden, werden die Ergebnisziele am Ausgabedatum der neuen Aktien proportional zum effektiven Nettoverwässerungseffekt angepasst. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positiv- oder Negativbetrag eingebucht und in jährlichen Staffeln, je nach weiterer Wertentwicklung, bei Ausweis eines Guthabens ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.050 Tausend Euro pro Geschäftsjahr festgelegt.

Wird das jeweils festgesetzte Konzern-EBITDA für ein Geschäftsjahr erreicht, so werden 100 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Wird das für 120 Prozent Zielerreichung festgeschriebene Konzern-EBITDA erreicht, so werden 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt Auch eine Überschreitung des 120 Prozent-Zielwerts führt grundsätzlich nur zur Einstellung von 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto. Bei der Feststellung der jeweiligen Zielerreichung ist der Aufsichtsrat berechtigt, außerordentliche Leistungen und Erfolge durch Ansatz eines fiktiven Konzern-EBITDA-Betrags zu honorieren. Wird durch einen solchen Ansatz der Zielerreichungsgrad von 120 Prozent rechnerisch übertroffen, so kann der Aufsichtsrat auch einen höheren Zielerreichungsgrad festsetzen, allerdings dürfen maximal 300 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt werden. Bei einer Zielerreichung zwischen dem festgeschriebenen 90 Prozent-Zielwert und 100 Prozent des festgesetzten Konzern-EBITA wird ein linear niedrigerer Prozentsatz des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt; wird nur der 90 Prozent-Zielwert erreicht, so wird dem virtuellen Konto für das betreffende Geschäftsjahr nichts gutgeschrieben. Bei einem unter dem 90 Prozent-Zielwert liegenden Konzern-EBITDA wird in das virtuelle Konto ein Negativbetrag von bis zu maximal 200 Prozent des Basisbetrags (bei Erreichung des 80 Prozent-Zielwerts oder weniger) eingestellt. Zum Zwecke der Einbuchung der (positiven oder negativen) Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTiP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.

Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der „Zuteilungsbetrag" als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr.

Beginnend mit Ablauf des zweiten durch das Programm begünstigten Geschäftsjahres (für Herrn Vilanek damit beginnend im Geschäftsjahr 2016, für die Herren Preisig und Esch beginnend im Geschäftsjahr 2017), jeweils nach der Einstellung eines Positiv- oder Negativbetrags für das abgelaufene Geschäftsjahr in das virtuelle Konto, hat der Begünstigte jährlich in einem Zeitfenster von drei Monaten ab dem Tage, der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses liegt, Anspruch auf Auszahlung von 25 Prozent des Kontobestands, sofern das Konto ein Guthaben ausweist. Zu diesem Zweck wird der jeweilige Kontobestand an virtuellen Aktien wiederum auf der Grundlage des durchschnittlichen Xetra-Schlusskurses der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr in bar umgerechnet. Dabei wird die Aktienkursentwicklung nur bis zu einem Aktienkurs von 50,00 Euro (Cap) berücksichtigt. Ungeachtet dessen ist der Bruttobetrag der Auszahlung in jedem Geschäftsjahr zusätzlich wie folgt begrenzt: der maximale Bruttobetrag der Auszahlung je Geschäftsjahr entspricht der Summe von je 25 Prozent von 500 Prozent der Anzahl der virtuellen Aktien im jeweiligen Unterkonto, diese multipliziert mit dem maßgeblichen Aktienkurs, der der Ermittlung des Zuteilungsbetrags bei Einbuchung in das jeweilige Unterkonto zugrunde lag.

Bei der Umrechnung in virtuelle Aktien sind Dividendenzahlungen sowie Umstände, für die bei marktgängigen vom Aktienwert abhängigen Finanzinstrumenten Verwässerungsschutzbestimmungen zur Anwendung kommen, einzurechnen. Befindet sich das virtuelle Konto zu einem Auszahlungszeitpunkt im Minus, erhält das Vorstandsmitglied erst dann (wieder) eine Auszahlung, wenn der Negativbetrag durch das Erreichen entsprechender Zielparameter für das oder die Folgejahre wieder ausgeglichen wurde.

Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmoden der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein.

Die Entwicklung der Bestände auf den virtuellen Konten pro Vorstand für das Programm 2 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

Programm 2 Bestand virtuelle Aktien 31.12.2019 Zuführung Abgang durch Auszahlung Bestand virtuelle Aktien 31.12.2020 Rückstellung 31.12.2020
in TEUR
--- --- --- --- --- ---
Joachim Preisig 30.691 0 30.691 0 0
Stephan Esch 64.549 24.169 0 88.718 1.777
Gesamt 95.240 24.169 30.691 88.718 1.777

Die für 2019 festgestellte Ist-Zielerreichung beträgt 120 Prozent. Damit wurden für Herrn Esch 200 Prozent des Basisbetrages, entsprechend 400 Tausend Euro, zur Einstellung in das virtuelle Konto herangezogen. Nach der Billigung des Konzernabschlusses 2019 erfolgte die Umrechnung in virtuelle Aktien für das Geschäftsjahr 2019 zu einem durchschnittlichen Aktienkurs von 16,55 Euro, so dass für Herrn Esch 24.169 virtuelle Aktien in das virtuelle Konto eingestellt wurden.

Mit Herrn Preisig war in 2018 ein Aufhebungsvertrag geschlossen worden, nachdem die Vorstandstätigkeit von Herrn Preisig zum 31. Dezember 2018 endete. Der Aufhebungsvertrag beinhaltet, dass Herrn Preisig für das Geschäftsjahr 2019 keine virtuellen Aktien mehr zugeteilt wurden. Zur Kompensation eventueller Nachteile hieraus erhielt Herr Preisig eine in 2019 gezahlte Abfindung in Höhe von 80 Tausend Euro. In 2020 endete das Programm 2 für Herrn Preisig durch Auszahlung seiner 30.691 virtuellen Aktien zu einem Betrag von 559 Tausend Euro.

Es resultiert aus dem Programm 2 im Geschäftsjahr 2020 eine Reduzierung des Personalaufwands in Höhe von 309 Tausend Euro, durch eine Verringerung der Rückstellung von 2.645 Tausend Euro (zum 31. Dezember 2019) auf 1.777 Tausend Euro zum 31. Dezember 2020 sowie durch Auszahlungen aus dem Programm 2 in 2020 in Höhe von 559 Tausend Euro (an Herrn Preisig).

Programm 3

Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrages (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als „Programm 3“ bezeichnet).

Es wurde, wiederum zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre (betrifft Herrn Vilanek und Herrn Esch) bzw. auf drei Jahre und sieben Monate (betrifft Herrn von Platen sowie Herrn Fromme) bzw. auf drei Jahre (betrifft Herrn Arnold) ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die die Zielerreichung aus der jeweiligen jährlichen variablen Vergütung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (für Herrn Vilanek), der Geschäftsjahre 2020 bis 2024 (für Herrn Esch), der Geschäftsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (für Herrn von Platen und Herrn Fromme) sowie der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (für Herrn Arnold) zum Zielparameter erklärt. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positivbetrag eingebucht und nach den im Text unten beschriebenen Auszahlungsbedingungen, je nach weiterer Wertentwicklung, ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.650 Tausend Euro (davon 650 Tausend Euro für Herrn Vilanek sowie jeweils 250 Tausend Euro für die Herren Esch, von Platen, Fromme und Arnold) pro vollem Geschäftsjahr festgelegt.

Beträgt der Zielerreichungsgrad der jährlichen variablen Zielvereinbarung für ein Geschäftsjahr 100 Prozent, so werden 100 Prozent (als Basisbetragsmultiplikator) des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Maximal (bei einem Zielerreichungsgrad von 125 Prozent oder mehr) werden 150 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Bei einem Zielerreichungsgrad von weniger als 70 Prozent werden für das betreffende Geschäftsjahr keine virtuellen Aktien eingestellt. Bei einer Zielerreichung zwischen 70 und 125 Prozent erfolgt eine entsprechende lineare Interpolation. Zum Zwecke der Einbuchung der Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTIP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.

Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der „Zuteilungsbetrag" als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher .Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten des jeweiligen Zielzeitraumes.

Für das jeweils letzte von diesem LTIP-Programm erfasste Geschäftsjahr werden ungeachtet des vorstehend ermittelten Zielerreichungsgrades virtuelle Aktien nur dann eingebucht, wenn ein festgelegtes Konzern-EBT-Ziel (betrifft für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch das im Geschäftsjahr 2022 erzielte Konzern-EBT, also das Konzernergebnis vor Steuern; für Herrn Esch betrifft es das Konzern-EBT 2023) mehr als zu 90 Prozent erreicht wurde. Dabei wird die konkrete Anzahl der für dieses jeweils letzte begünstigte Geschäftsjahr einzubuchenden virtuellen Aktien wie folgt ermittelt. Wurde das EBT-Ziel punktgenau erreicht, so bleibt es bei der vorstehend beschriebenen Ermittlungsmethodik. Wird das EBT-Ziel über- oder unterschritten, wird die Anzahl der einzubuchenden virtuellen Aktien wie folgt erhöht bzw. verringert: Bei Erreichen von 105 Prozent oder mehr des EBT-Ziels wir die vorstehend ermittelte Einbuchungszahl verdoppelt. Bei Erreichen von 90 Prozent oder weniger des EBT-Ziels wird die Einbuchungszahl auf 0 verringert. Zwischen den genannten EBT-Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert.

Ein Anspruch auf Auszahlungen aus dem LUP-Konto entsteht, wenn und soweit das EBT-Ziel erreicht ist. Der hierfür maßgebliche Vergleichswert ist für alle vom Programm 3 begünstigten Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022 sowie für Herrn Esch das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023. Wird das Konzern-EBT-Ziel punktgenau erreicht, bleibt es bei der vorstehend beschriebenen Anzahl der virtuellen Aktien. Wird das EBT-Ziel über- oder unterschritten, wird die Anzahl der virtuellen Aktien maximal verdoppelt (Zielerreichung von 105 Prozent oder mehr) oder im schlechtesten Falle auf 0 gesetzt (Zielerreichung von 90 Prozent oder weniger). Zwischen den genannten EBT- Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert. Das Vorstandsmitglied kann die Auszahlung des sich ergebenden Auszahlungsbetrages jeweils frühestens mit Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels (für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch Anfang 2023; für Herrn Esch Anfang 2024) verlangen, jedoch nicht vor Ablauf der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl.

Zur Haltefrist: Die jeweilige Einbuchungszahl muss grundsätzlich drei Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Einbuchungszahl der virtuellen Aktien in das LTIP-Konto erfolgt ist, vom Vorstandsmitglied gehalten werden; wird der Dienstvertrag nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit nicht verlängert, endet die Hältefrist abweichend hiervon spätestens 18 Monate nach dem vorletzten Zielzeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit - also sechs Monate nach dem Ende der Vertragslaufzeit.

Zur Ausübungsfrist: Das Vorstandsmitglied ist nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist, jedoch nicht vor Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels, binnen einer Frist von zwei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist berechtigt, die Auszahlung des Auszahlungsbetrages zu verlangen. Die Auszahlung kann dabei auch in Teilbeträgen verlangt werden. Soweit eine Auszahlung nicht oder nicht fristgerecht verlangt wird, verfallen die betreffenden virtuellen Aktien.

Der jeweils maximal auszahlbare Betrag entspricht der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Zahl der auszahlbaren virtuellen Aktien, multipliziert mit dem Auszahlungsfaktor, zuzüglich des Dividendenbetrags. Der Auszahlungsfaktor ist dabei der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten vor dem Tag des Auszahlungsverlangens. Der Auszahlungsfaktor ist ungeachtet der Börsenkursentwicklung in jedem Fall auf den Betrag von EUR 50 begrenzt (Cap). Der Dividendenbetrag ist dabei die Summe der Beträge der jeweiligen Bruttodividende je Aktie, die im Zeitraum zwischen dem Beginn der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl und dem Tag des Auszahlungsverlangens ausgeschüttet wurde, multipliziert mit der Anzahl der auszahlbaren virtuellen Aktien. Bei dieser Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von EUR 20 je auszahlbarer virtueller Aktie jedoch nicht überschritten werden (Dividendencap). Für das letzte planmäßige Geschäftsjahr unter dem Dienstvertrag, für das virtuelle Aktien nur bei Erreichung des EBT-Ziels eingebucht werden, hat das Vorstandsmitglied nur dann einen Anspruch auf Auszahlungen aus dem LUP-Konto, wenn und soweit das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023 das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022 um mindestens 1,5% übersteigt (für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch) bzw. wenn und soweit das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2024 das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023 tun mindestens 1,5% übersteigt (für Herrn Esch).

Es gelten die marktüblichen Regelungen des Verwässerungsschutzes, das heißt für Fälle wie z.B. jene eines Aktiensplits, der Zusammenlegung von Aktien oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe neuer Aktien wird die jeweilige Anzahl der virtuellen Aktien im LTIP-Konto entsprechend angepasst.

Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodells der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte „Graded vesting Methode", nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms entsteht.

Zum 31. Dezember 2020 sind im Programm 3 insgesamt 116.470 virtuelle Aktien auf den virtuellen Konten der Berechtigten eingebucht - davon 44.479 für Herrn Vilanek, 17.107 für Herrn Arnold, 27.442 für Herrn von Platen sowie 27.442 für Herrn Fromme. Aufgrund der vorgenannten Ausübungsbedingungen (EBT-Ziel) sind diese virtuellen Aktien sämtlich verfallbar.

Der in 2020 erfasste Personalaufwand in Höhe von 1.808 Tausend Euro (Vorjahr: 1.933 Tausend Euro) entfällt zu 783 Tausend Euro auf Herrn Vilanek, zu 329 Tausend Euro auf Herrn Arnold, zu 188 Tausend Euro auf Herrn von Platen, zu 188 Tausend Euro auf Herrn Fromme sowie zu 320 Tausend Euro auf Herrn Esch.

Die zum 31. Dezember 2020 gebildete Rückstellung in Höhe von 4.729 Tausend Euro (31. Dezember 2019: 2.921 Tausend Euro) entfällt zu 2.088 Tausend Euro (Vorjahr: 1.305 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, zu 748 Tausend Euro (Vorjahr: 419 Tausend Euro) auf Herrn Arnold, zu 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) auf Herrn von Platen, zu 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) auf Herrn Fromme sowie zu 547 Tausend Euro (Vorjahr: 227 Tausend Euro) auf Herrn Esch.

Programm 4

Im Januar 2016 hat die freenet AG (wie auch zwei weitere Konzerngesellschaften) Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene langjährige variable Gehaltsbestandteile gewährt (im Folgenden als „Programm 4“ bezeichnet).

In diesem Programm für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene wurden, ausgehend von einem Bestand an virtuellen Aktien von 7.331 zum 31. Dezember 2019, im Geschäftsjahr 2020 alle 7.331 virtuellen Aktien durch Auszahlung ausgeübt. Die im Jahr 2020 vorgenommen Auszahlungen betrugen 266 Tausend Euro. Damit resultiert aus diesem Programm, bei einer Verringerung der Rückstellung von 237 Tausend Euro (31. Dezember 2019) auf 0 für 2020 ein Personalaufwand in Höhe von 29 Tausend Euro.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen enthalten in Höhe von 0,5 Millionen Euro (Vorjahr: 0,0 Millionen Euro) außerplanmäßige Abschreibungen. Diese betreffen einen Teil des Verwaltungsgebäudes am Standort Büdelsdorf, welcher aufgrund einer Sanierung und Modernisierung momentan nicht genutzt werden kann

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Dienstleistungen bzw. Kostenverrechnungen mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 1,0 Millionen Euro), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 12,0 Millionen Euro (Vorjahr: 2,9 Millionen Euro), Aufwendungen für Personalnebenkosten in Höhe von 0,9 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro), Aufwendungen für gemietete Immobilien inklusive Nebenkosten von 1,6 Millionen Euro (Vorjahr: 1,3 Millionen Euro) sowie Aufwendungen für Kraftfahrzeuge in Höhe von 0,7 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro) zusammen.

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren in Höhe von 46,3 Millionen Euro (Vorjahr 41,5 Millionen Euro) aus der Dividende der Sunrise Communications Group AG in Höhe von 46 Millionen Euro (Vorjahr: 41,5 Millionen Euro) und der Ausschüttung von der Jestoro GmbH in Höhe von 0,3 Millionen Euro (Vorjahr: 0,0 Millionen Euro).

Die Erträge aus Gewinnübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages resultieren aus bestehenden Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 150,4 Millionen Euro (Vorjahr: 145,6 Millionen Euro).

In den Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind ausschließlich Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten. Die Erträge betragen in 2020 19,7 Millionen Euro (Vorjahr: 15,2 Millionen Euro) und entfallen ausschließlich auf die mobilcom-debitel GmbH.

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind im Wesentlichen Zinsen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,2 Millionen Euro (Vorjahr 2,0 Millionen Euro) enthalten, davon entfallen die Beträge jeweils nahezu ausschließlich auf Zinserträge aus Gewinnübernahmen aufgrund von Gewinnabführungsverträgen. Desweitern sind werden hier in 2020 erstmalig Negativzinsen auf Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von -0,4 Millionen Euro ausgewiesen,

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Zinsen und Gebühren für die Schuldscheindarlehen in Höhe von 16,3 Millionen Euro (Vorjahr: 14,4 Millionen Euro) sowie für das Bankdarlehen in Höhe von 10,0 Millionen Euro (Vorjahr 10,6 Millionen Euro).

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages resultieren aus bestehenden Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 15,9 Millionen Euro (Vorjahr: 0,0 Millionen Euro).

Auf die Zinsaufwendungen mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,0 Millionen Euro (Vorjahr: 0,7 Millionen Euro) entfiel im Vorjahr entfiel der wesentliche Anteil auf die Verzinsung des in 2018 abgeschlossenen Darlehensvertrag mit der mobilcom-debitel GmbH.

Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es sich um Aufwendungen aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer.

Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung durch latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht aktiviert.

Differenzen Abziehbare temporäre Differenzen Zu versteuernde temporäre Differenzen Abziehbare temporäre Differenzen Zu versteuernde temporäre Differenzen
(in T€) 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2019
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 246 0 450 0
Sachanlagen 13.886 0 13.470 0
Finanzanlagen 0 993.079 0 1.063.110
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40 0 20 0
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 86.404 0 96.325 0
Rückstellungen 38.151 0 37.401 0
Verbindlichkeiten 5.169 0 7.399 0
Verlustvorträge 1 1.163.738 0 1.126.568 0
Summe 1.307.634 993.079 1.281.633 1.063.110
Latente Steuern (in T€) Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Bewertung 397.521 15.095 388.335 16.106
Saldierung -15.095 -15.095 -16.106 -16.106
Saldo 382.426 0 372.229 0

Die Bewertung der temporären Differenzen und der steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltendem kombinierten Steuersatz für KSt und GewSt von 30,40% (Vorjahr: 30,30%).

1 Soweit sie sich innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechnen lassen.

5. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hatte ohne Vorstand im Jahresdurchschnitt 193 Beschäftigte (Vorjahr: 195), davon 8 leitende Angestellte (Vorjahr: 7), außerdem befanden sich 6 Auszubildende (Vorjahr: 5) im Unternehmen.

Im Geschäftsjahr 2020 und bis zur Aufstellung dieses Abschlusses sind bzw. waren folgende Herren Mitglieder des Vorstandes:

Christoph Vilanek, Hamburg, (Vorstandsvorsitzender)

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

eXaring AG, München (Vorsitzender des Aufsichtsrats * )
Sunrise Communications Group AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) (bis 11. November 2020)
Ströer Management SE, Düsseldorf und Ströer SE & Co. KgaA, Köln (jeweils Vorsitzender des Aufsichtsrats)
CECONOMY AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats)
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn, (Mitglied des Aufsichtsrats)

Ingo Arnold, Hamburg, (Finanzvorstand)

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

MEDIA BROADCAST GmbH, Köln (Vorsitzender des Aufsichtsrats * )
eXaring AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats* seit 14. Dezember 2020)
Sunrise Communications Group AG, Zürich, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) (bis 11. November 2020)

Stephan Esch, Hamburg, (IT-Vorstand)

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats * )
MEDIA BROADCAST GmbH, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats * )

Antonius Fromme, Hamburg, (Vorstand Customer Experience)

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

MEDIA BROADCAST GmbH, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats * )

Rickmann von Platen, Hamburg, (Vorstand Partnermanagement)

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Keine

* Konzerninterne Mandate nach § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen.

Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen:

Vorstandsbezüge 2020 (In TEUR) Festbezüge Sonstige variable Bezüge Zwischensumme Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt Bezüge 1
Christoph Vilanek 1.015 1.739 2.754 0 2.754
Ingo Arnold 511 808 1.319 0 1.319
Stephan Esch 515 308 823 0 823
Rickmann von Platen 512 308 820 0 820
Antonius Fromme 509 308 817 0 817
3.062 3.471 6.533 0 6.533
Vorstandsbezüge 2019 (In TEUR) Festbezüge Sonstige variable Bezüge Zwischensumme Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt Bezüge 1
Christoph Vilanek 1.015 688 1.703 0 1.703
Ingo Arnold 510 287 797 606 1.103
Stephan Esch 494 229 723 785 1.508
Rickmann von Platen 510 287 797 0 797
Antonius Fromme 509 287 796 0 796
3.038 1.778 4.816 1.391 6.207

1) Der Betrag der Gesamtbezüge in der obenstehenden Tabelle umfasst nicht die Versorgungsaufwendungen in Höhe von 986 Tausend Euro (Vorjahr: 884 Tausend Euro).

Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Diensverträgen geschlossen worden, die neue langfristige variable Gehaltsbestandteile gewähren (so genanntes „Programm 2“). Im Programm 2 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2014 bis 2018 sowie für die Herren Preisig und Esch die Zielerreichungsjahre 2015 bis 2019 vereinbart.

Zur Zusammensetzung der variablen, nicht zahlungswirksamen und nicht geflossenen Bezüge (aus Veränderung der Rückstellung) sowie zahlungswirksamen und geflossenen Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung aus dem Programm 2, welche in der oben dargestellten Tabelle der Vorstandsbezüge nicht enthalten sind, geben wir folgende Aufstellung:

Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2020 (In TEUR) LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungswirksam) LTIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen
Christoph Vilanek 0 0
Joachim Preisig -678 559
Stephan Esch -190 0
-868 559
Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2019 (In TEUR) LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungswirksam) LTIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen
Christoph Vilanek -4.366 5.421
Joachim Preisig -1.103 1.326
Stephan Esch 595 0
-4.874 6.747

Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung für das Programm 2 für Herrn Esch 1.777 Tausend Euro (Vorjahr: 1.967 Tausend Euro). Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Preisig beträgt der Stand der Rückstellung für das Programm 2 aufgrund Beendigung durch Auszahlung 0 (Vorjahr: 678 Tausend Euro).

Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrages (mit Herrn Vilanek - Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren („Programm 3“). Im Programm 3 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2023, für die Herren von Raten und Fromme jeweils die Zieleerreichungsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (anteilig), für Herrn Arnold die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2021 sowie für Herrn Esch die Zielerreichungsjahre 2020 bis 2024 vereinbart.

Im Geschäftsjahr 2020 kam es aus dem Programm 3, wie im Vorjahr, zu keinen Barauszahlungen.

Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung für das Programm 3 für Herrn Vilanek 2.088 Tausend Euro (Vorjahr: 1.305 Tausend Euro), für Herrn Arnold 748 Tausend Euro (Vorjahr: 419 Tausend Euro), für Herrn Esch 547 Tausend Euro (Vorjahr: 227 Tausend Euro), für Herrn von Platen 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) sowie für Herrn Fromme 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro).

Insgesamt ergaben sich in 2020 Vorstandsbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB in Höhe von 6.533 Tausend Euro (Vorjahr: 6.207 Tausend Euro). Darin enthalten sind für das Vorjahr 2019 Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des Programms 3 in Höhe von 1.391 Tausend Euro. Im Geschäftsjahr 2020 sind keine gewährten Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung enthalten.

Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 waren an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen worden. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung“. Herrn von Platen, Herrn Fromme und Herrn Arnold wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied (für Herrn von Platen und Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.

Zum 31. Dezember 2020 betrug die handelsrechtliche Verpflichtung für Herrn Vilanek 5.692 Tausend Euro (Vorjahr: 4.620 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 4.880 Tausend Euro (Vorjahr: 4.052 Tausend Euro). Der Verpflichtungswert für die Herren Preisig, Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2019 insgesamt 12.339 Tausend Euro (Vorjahr: 11.304 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren von Platen, Fromme und Arnold keine handelsrechtlichen Verpflichtungswerte.

Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 986 Tausend Euro (Vorjahr: 884 Tausend Euro) erfasst Diese entfielen für 2020 mit 428 Tausend Euro (Vorjahr: 371 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 258 Tausend Euro (Vorjahr: 213 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn von Platen, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Fromme sowie mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Arnold.

Im Jahr 2020 wurden aus den Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst. Im Vorjahr waren aus den Pensionszusagen im Personalaufwand für Herrn Esch nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 222 Tausend Euro erfasst worden.

Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung

Bei den Vergütungsregelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsdienstverträge und für den Altersversorgungsfall verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht.

Mitglieder des Aufsichtsrats sind bzw. waren im Geschäftsjahr 2020 und bis zur Aufstellung des Abschlusses:

1. Vertreter der Anteilseigner

a) Sabine Christiansen, Berlin

Geschäftsführende Gesellschafterin der TV 21 GmbH, Berlin

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Hermes Europe GmbH, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Keine
b) Thorsten Kraemer, Zug (Schweiz)

Geschäftsführender Gesellschafter der Crocodile Capital GmbH, Vaduz (Liechtenstein)

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
SYSTRADE AG, Vaduz, Liechtenstein, Mitglied des Verwaltungsrates
c) Fränzi Kühne, Berlin

Medienunternehmerin

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft, Stuttgart
d) Prof. Dr. Helmut Thoma, Strassen (Luxemburg) (Vorsitzender)

Selbständiger Medienberater

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
e) Marc Tüngler, Düsseldorf

Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Mitglied des Aufsichtsrats
f) Robert Weidinger, Valley

Selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Corporate Finance Berater, Valley

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine

2. Vertreter der Arbeitnehmer

a) Claudia Anderleit, Hamburg

Leiterin Personalmanagement und Personalsysteme, freenet AG, Hamburg

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
b) Bente Brandt, Schwentinental

Gewerkschaftssekretärin in der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Kiel

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
PSD Bank Kiel eG, Kiel (Mitglied des Aufsichtsrats)
c) Theo-Benneke Bretsch, Borgstedt

Teamleiter eCommerce Core, mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
d) Gerhard Huck, Baden-Baden

Betriebsratsvorsitzender, MEDIA BROADCAST GmbH, Baden-Baden

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
e) Knut Mackeprang, Fahrdorf

Syndikusrechtsanwalt, freenet AG, Büdelsdorf

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
f) Thomas Reimann, Kollmar

Bereichsleiter Testing und Inbetriebnahme, mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine

3. Ausgeschiedene Mitglieder

Keine

Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

einer Basisvergütung,
Sitzungsentgelten und,
einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30 Tausend Euro von der Gesellschaft.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 Tausend Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 Tausend Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.

Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahrs 2020 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 83 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2020 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 893 Tausend Euro.

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.

Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2020
(in TEUR) Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
--- --- --- --- ---
aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 12,0 60,0 132,0
Knut Mackeprang 1 45,0 6,0 45,0 96,0
Claudia Anderleit 1 30,0 5,0 30,0 65,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 30,0 65,0
Marc Tüngler 30,0 9,0 30,0 69,0
Robert Weidinger 30,0 12,0 30,0 72,0
Sabine Christiansen 30,0 5,0 30,0 65,0
Thomas Reimann 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 30,0 64,0
Theo-Benneke Bretsch 1 30,0 4,0 30,0 64,0
Bente Brandt 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Gerhard Huck 1 30,0 5,0 30,0 65,0
405,0 83,0 405,0 893,0

Angepasste Darstellung, da gemäß Dividendenbeschluss vom 27.05.2020 die Dividendenauszahlung deutlich reduziert wurde. Dadurch entfiel auch die Auszahlung der erfolgsabhänigen Vergütung.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2019
(In TEUR) Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
--- --- --- --- ---
aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 12,0 0,0 72,0
Knut Mackeprang 1 45,0 6,0 0,0 51,0
Claudia Anderleit 1 30,0 5,0 0,0 35,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 0,0 35,0
Marc Tüngler 30,0 7,0 0,0 37,0
Robert Weidinger 30,0 13,0 0,0 43,0
Sabine Christiansen 30,0 5,0 0,0 35,0
Thomas Reimann 1 30,0 8,0 0,0 38,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 0,0 34,0
Theo-Benneke Brotsch 1 30,0 4,0 0,0 34,0
Bente Brandt 1 30,0 8,0 0,0 38,0
Gerhard Huck 1 30,0 5,0 0,0 35,0
405,0 82,0 0,0 187,0

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen zum Bilanzstichtag insgesamt 25,3 Millionen Euro (Vorjahr: 18,0 Millionen Euro) und gliedern sich folgendermaßen auf:

sonstige finanzielle Verpflichtungen
(In TEUR) Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr Restlaufzeit über 5 Jahre Gesamt
--- --- --- --- ---
Leasing, Mieten 2.103 11.785 9.676 23.564
Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen 902 844 0 1.746
3.005 12.629 9.676 25.310

Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

Um die Zusammenarbeit zwischen der klarmobil GmbH, Büdelsdorf, und Telekom Deutschland GmbH, Bonn, finanziell abzusichern, erteilte die Gesellschaft eine uneingeschränkte Patronatserklärung zu Gunsten ihrer indirekt gehaltenen Tochtergesellschaft klarmobil GmbH. Zum Stichtag betragen die Verbindlichkeiten der klarmobil GmbH gegenüber der Telekom Deutschland GmbH 16.080 Tausend Euro (Vorjahr: 14.495 Tausend Euro) inklusive der noch ausstehenden Rechnungen. Eine weitere Patronatserklärung, welche bis zur maximalen Höhe der jeweils letzten drei kumulierten Monatsrechnungen für Mobilfunkleistungen gilt, erteilte die Gesellschaft der klarmobil GmbH, um das Vertragsverhältnis gegenüber der Vodafone GmbH finanziell abzusichern. Gegenüber der Vodafone D2 GmbH, Düsseldorf, betragen die abgesicherten Verbindlichkeiten zum Stichtag 13.874 Tausend Euro (Vorjahr: 11.719 Tausend Euro).

Daneben erteilte die Gesellschaft eine eingeschränkte Patronatserklärung zugunsten der indirekt gehaltenen Tochtergesellschaft callmobile GmbH, Hamburg, zur finanziellen Absicherung der Zusammenarbeit zwischen der callmobile GmbH und der Vodafone GmbH, Düsseldorf. Die Patronatserklärung gilt bis zu einem Maximalbetrag in Höhe der jeweils drei letzten kumulierten Monatsrechnungen für Mobilfunkleistungen aus dem genannten Vertrag. Die Verbindlichkeiten der callmobile GmbH gegenüber der Vodafone GmbH betragen zum Stichtag inklusive noch ausstehender Rechnungen 541 Tausend Euro (Vorjahr: 658 Tausend Euro).

Zu Gunsten der freenet Datenkommunikation GmbH hat die Gesellschaft eine auf 250 Tausend Euro (Vorjahr: 250 Tausend Euro) beschränkte Patronatserklärung als Mietsicherheit gegenüber der IVG Immobilien Management GmbH & Co., Bonn abgegeben.

Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Patronatserklärungen gerechnet, weil erwartet wird, dass die entsprechenden Rechnungen vertragsgemäß gezahlt bzw. die entsprechenden Mietzahlungen regelmäßig geleistet werden.

Des Weiteren bestehen Mietavale für Mietobjekte 902 Tausend Euro (Vorjahr 255 Tausend Euro), die die freenet AG angemietet hat. Darin enthalten ist ein neues Mietaval von 646 Tausend Euro gegenüber der AREA5.0 GmbH & Co. KG. Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet, weil erwartet wird, dass die Mieten fristgerecht gezahlt werden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden durch zwei verbundene Unternehmen gesichert.

Im Rahmen der Finanzierung der Gesellschaft werden keine dinglichen Sicherheiten an die Kreditgeber gestellt. Hier gilt die sogenannte Negativerklärung, d.h. die freenet Gesellschaften stellen keine Sicherheiten und verpflichten sich gleichzeitig, keine wesentlichen Vermögensgegenstände an Dritte zu verpfänden. Hauptschuldner der Finanzierung ist die Gesellschaft, die mobilcom-debitel GmbH ist Obligor und haftet damit ebenfalls für die Zins- und Rückzahlung des Kapitals. Im Gegenzug haftet die freenet AG für Zins- und Rückzahlung des Kapitals, falls die mobilcom-debitel GmbH Mittel aus der revolvierenden Kreditlinie zieht. Zum 31. Dezember 2020 war die revolvierende Kreditlinie nicht in Anspruch genommen (weder durch die Gesellschaft noch durch die mobilcom-debitel GmbH). Alle aufgelaufenen Zinsen wurden bereits im Geschäftsjahr zahlungswirksam erfasst oder aufwandswirksam abgegrenzt.

Es bestehen zum 31. Dezember 2020 Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB gegenüber Dritten in Höhe von 10,2 Millionen Euro (Vorjahr: 15,4 Millionen Euro) aus der gesamtschuldnerischen Mithaftung bei Leasingverträgen der Media Broadcast GmbH, Köln. Mit der Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da die entsprechenden Zahlungen vertragsgemäß geleistet werden.

Des Weiteren erteilte die freenet AG ihrer Tochtergesellschaft EXARING AG die Zusage, deren Finanzierung bis mindestens 31. März 2021 sicherzustellen, sofern die freenet AG weiterhin die Mehrheit der Anteile an der EXARING AG hält.

Anteilsbesitz der freenet AG gemäß § 285 Satz 1 Nr. 11 HIGB, soweit nicht untergeordneter Bedeutung gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB:

Anteilsbesitz (in TEUR) Eigenkapital zum 31.12.2020 Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 Anteil am Kapital
%
--- --- --- ---
Unmittelbarer Anteilsbesitz
mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf 7.527 0 1 100,00
MobilCom Multimedia GmbH, Schleswig 8.625 0 1 100,00
freenet Cityline GmbH, Hamburg 43.174 0 1 100,00
Jestoro GmbH, Hamburg 3.031 540 50,00
freenet.de GmbH, Hamburg 42.187 0 1 100,00
mobilcom-debitel Logistik GmbH, Schleswig 1.571 288 2 100,00
EXARING AG, München 14.148 -6.791 61,30
Über die mobilcom-debitel GmbH gehaltener direkter/direkter Anteilsbesitz
klarmobil GmbH, Hamburg 74 0 3 100,00
mobilcom-debitel Shop GmbH, Oberkrämer 15.029 0 3 100,00
callmobile GmbH, Hamburg 6.644 0 3 100,00
GRAVIS - Computervertriebsgesellschaft mbH, Berlin 6.821 0 3 100,00
The Cloud Networks Germany GmbH, München 7.034 561 4 100,00
Taunus Beteiligungs GmbH, Köln 40.752 0 3 100,00
Über die freenet Cityline GmbH gehaltener direkter/indirekter Anteilsbesitz
01019 Telefondienste GmbH, Hamburg 575 0 5 100,00
freenet Datenkommunikations GmbH, Hamburg 3.159 0 5 100,00
freenet Energy GmbH, Berlin 598 0 5 100,00

1 Ergebnisabführungsvertrag mit der freenet AG

2 Ergebnisabführungsvertrag mit der freenet AG; aufgrund bestehender Verlustvorträge keine Ergebnisabführung

3 Ergebnisabführungsvertrag mit der mobilcom-debitel GmbH

4 Ergebnisabführungsvertrag mit der mobilcom-debitel GmbH; aufgrund bestehender Verlustvorträge keine vollständige Ergebnisabführung

5 Ergebnisabführungsvertrag mit der freenet Cityline GmbH.

Aufgrund der der freenet AG vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz ergaben sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 folgende meldepflichtige Beteiligungen bzw. Stimmrechtsanteile an der freenet AG (in Klammern ist das Datum der letzten vorliegenden Stimmrechtsmitteilung angegeben):

Flossbach von Storch AG (Deutschland) mit Stimmrechten durch die vom Tochterunternehmen Flossbach von Storch S.A., Luxemburg, verwalteten Sondervermögen, Luxemburg
14,89 Prozent
BlackRock Inc. (USA)
4,74 Prozent

Die freenet AG ist als Mutterunternehmen nach § 290 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Hierbei handelt es sich um den größten Konsolidierungskreis. Dieser wurde nach den IFRS und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle zum 31. Dezember 2020 gültigen Standards und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) berücksichtigt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Corporate Governance Kodex

Erklärung nach § 161 AktG

Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 4. Dezember 2018 den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit es hierzu nachfolgend seitens der Gesellschaft keine abweichende Erklärung gibt, auch zukünftig entsprechen.

http://www.freenet-group.de/investor-relations/corporate-governance/index.html

Honorare des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers sowie dessen Aufteilung (in Abschlussprüfungsleistungen, Steuerberatung, andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen) sind in den Angaben des Konzernabschlusses der freenet AG enthalten.

Das von dem Abschlussprüfer für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten.

Für die freenet AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden Abschlussprüfungsleistungen insbesondere für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses geleistet.

Die Steuerberaterleistungen umfassen die steuerliche Beratung der Umsatzsteuer.

Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen beispielsweise Plausibilitätsbeurteilungen bezüglich der Covenants für die Kreditverträge sowie der Vorstandszielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Die sonstigen Leistungen umfassen die IT-Sicherheit.

Nachtragsbericht

Der Vorstand der freenet AG hat am 2. Februar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2021) aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 9,75 Millionen Aktien der Gesellschaft (das entspricht ca. 7,61 Prozent des Grundkapitals von 128.061.016 EUR) über die Börse zurückgekauft werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 135 Millionen Euro, soll am 25. Februar 2021 beginnen und wird längstens bis zum 31. Dezember 2021 laufen.

Des Weiteren beabsichtigt der Vorstand, der Hauptversammlung eine Dividende von 1,50 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen. Darüber hinaus plant der Vorstand im Geschäftsjahr 2021 eine Sonderdividende von 0,15 Euro je Aktie auszuschütten. In Summe würde damit im Jahr 2021 ein Betrag von 1,65 Euro je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet.

Darüber hinaus gab der Aufsichtsrat der freenet AG am 2. Februar 2021 bekannt, dass er die im Mai 2021 auslaufenden Verträge der Vorstandsmitglieder Antonius Fromme (Vorstand Kunde) und Rickmann von Platen (Vorstand Partnerbeziehungen) um fünf Jahre bis zum 31. Mai 2026 verlängert hat. Die Bestellung des Finanzvorstands der freenet AG, Ingo Arnold, wurde ebenfalls um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Außerdem wurde Ingo Arnold mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der freenet AG ernannt.

Büdelsdorf, den 4. März 2021

freenet AG

Der Vorstand

Christoph Vilanek

Ingo Arnold

Stephan Esch

Antonius Fromme

Rickmann v. Platen

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Büdelsdorf, den 4. März 2021

freenet AG

Der Vorstand

Christoph Vilanek

Ingo Arnold

Stephan Esch

Antonius Fromme

Rickmann v. Platen

AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Meine Kolleginnen und Kollegen haben gemeinsam mit mir den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf der Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Auch außerhalb von Sitzungen hat uns der Vorstand über die Geschäftsentwicklung und aktuelle Themen informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen mir als Aufsichtsratsvorsitzendem und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanzplanung und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt.

THEMEN IM AUFSICHTSRATSPLENUM

Im Geschäftsjahr 2020 hat sich der Aufsichtsrat in insgesamt sieben virtuellen Sitzungen getroffen und in vier Fällen Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Markt- und Wettbewerbssituation, die Finanz- und Ertragslage und die Finanzierungssituation der Gesellschaft sowie die Entwicklung der Konzerngesellschaften und der Beteiligungen des Konzerns. Hierbei haben wir uns insbesondere mit den Auswirkungen der jeweils aktuellen Covid-19-Pandemiesituation auf die Gesellschaft und den Konzern befasst.

In die für den Konzern besonders relevanten Geschäftsvorgänge waren wir eng eingebunden. Die Entscheidungen über die Reduzierung der Dividende, die Veräußerung der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG und den durchgeführten Rückkauf von knapp drei Millionen Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sind hier als Schwerpunkte zu nennen.

Ein weiterer Fokus der Aufsichtsratsarbeit war die Überarbeitung des 2018 eingeführten Vergütungssystems für den Vorstand, das wir der Hauptversammlung am 18. Juni 2021 zur Beschlussfassung vorlegen.

Darüber hinaus haben wir die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zum Anlass genommen, um die eigenen Governance-Belange des Aufsichtsrats weiterzuentwickeln. Dazu haben wir eine Selbstevaluierung unserer Tätigkeit durchgeführt, mit der Erarbeitung eines Kompetenzprofils für Aufsichtsratsmitglieder begonnen, uns mit der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder auseinandergesetzt und das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat überarbeitet. Auch das neuentwickelte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat werden wir der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Beschlussfassung vorlegen.

SITZUNGSINHALTE IM EINZELNEN

Bereits in der ersten turnusmäßigen Sitzung am 25. März 2020 berichtete der Vorstand erstmalig detailliert über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die freenet Group. Diese Berichterstattung setzte sich in allen folgenden Sitzungen über das gesamte Jahr fort. Zentraler Beratungsgegenstand der ersten Sitzung war der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019. Gemeinsam mit den Vertretern des Abschlussprüfers - der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PwC GmbH WPG) - wurden die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung diskutiert. Nach Abschluss der eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer und folgte der Empfehlung des Prüfungsausschusses, indem er den Jahres- und den Konzernabschluss billigte. Der Jahresabschluss war damit festgestellt.

Wir befassten uns ebenfalls mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zum 31. Dezember 2019. Die Prüfung war wieder von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Mazars WPG), Hamburg, durchgeführt und vom Prüfungsausschuss begleitet worden. Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise waren dem Prüfer dabei keine Sachverhalte bekannt geworden, die ihn zu der Auffassung gelangen haben lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen aufgestellt wurden. Auf Vorschlag des Prüfungsausschusses machte sich der Aufsichtsrat dieses Prüfungsergebnis der Mazars WPG zu eigen.

Zudem informierte sich der Aufsichtsrat über den Stand der Vorarbeiten für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft. Weiter behandelte der Aufsichtsrat die Anforderungen nach dem aktuellen DCGK: wir führten eine Selbstevaluierung der Aufsichtsratstätigkeit durch und begannen mit der Erarbeitung eines Kompetenzprofils, indem wir uns zunächst einen Überblick über die aktuell vorhandenen Kompetenzen im Aufsichtsrat verschafften. Der Aufsichtsrat nahm zudem durch die Anteilseignervertreter eine Selbsteinschätzung seiner Unabhängigkeit vor und stellte fest, dass alle sechs Mitglieder der Anteilseigner als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand einzustufen sind. Die Anteilseignervertreter legten zudem fest, dass eine Anzahl von mindestens vier als unabhängig einzustufenden Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat als angemessen anzusehen ist.

Schließlich fasste der Aufsichtsrat Beschluss über die Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern für das Jahr 2020.

Mit der finalen Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschäftigten wir uns in unserer Sitzung vom 3. Mai 2020. Zentraler Inhalt war der Vorschlag des Vorstands, abweichend von seiner vorherigen Ankündigung, der Hauptversammlung lediglich eine Mindestdividende zur Gewinnverwendung vorzuschlagen. Hierüber berieten die Aufsichtsratsmitglieder intensiv und umfassend und schlossen sich im Ergebnis der Sichtweise des Vorstands an, angesichts des kurzfristigen Refinanzierungsbedarfs und der Befürchtung unsicherer Kapitalmärkte, Liquidität zunächst zu sichern und die Dividende entsprechend in reduzierter Höhe vorzuschlagen. Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung vor dem Hintergrund der Pandemie wurde in dieser Sitzung ebenfalls thematisiert.

In der Sitzung vom 27. Mai 2020 hielten wir gemeinsam mit dem Vorstand eine Rückschau auf die erste virtuelle Hauptversammlung ab und befassten uns mit der aktuellen Pandemiesituation im Konzern.

In drei schriftlichen Verfahren vom 12. Juni 2020, vom 3. Juli 2020 und vom 20. Juli 2020 fassten wir Beschluss über die Begebung eines Schuldscheindarlehens, das anschließend erfolgreich im Volumen von 345 Millionen Euro platziert wurde, zur Refinanzierung eines Schuldscheindarlehens aus 2016 sowie eine Vereinbarung zur Übernahme weiterer Anteile an der EXARING AG.

Mit dem Angebot zur Übernahme der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG durch Liberty Global plc. setzte sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 11. August 2020 auseinander und stimmte einer entsprechenden Verpflichtung zum Verkauf der Beteiligung zu. Ebenfalls genehmigte der Aufsichtsrat den Verkauf der freenet digital Gruppe an die Media and Games Invest plc.

Am 31. August 2020 stimmte der Aufsichtsrat der Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms zu, in dessen Rahmen bis Ende 2020 circa drei Millionen Aktien zurückerworben wurden.

In der turnusmäßigen Sitzung vom 23. September 2020 fassten wir nach Vorbereitung durch den Personalausschuss Beschluss über die Verlängerung der Bestellungen der Vorstandsmitglieder Antonius Fromme und Rickmann v. Platen für die Zeit ab dem 1. Juni 2021 um jeweils fünf Jahre. In gleicher Sitzung hat sich der Aufsichtsrat grundsätzlichen strategischen Überlegungen gewidmet und die aktuelle Situation sowie die Perspektiven des Kerngeschäfts und des Segments TV und Medien untersucht. Weiter berieten wir die Ergebnisse unserer Selbstbeurteilung, die wir zuvor mit externer Unterstützung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durchgeführt hatten. Ebenfalls resümierte der Aufsichtsrat die Ergebnisse einer Erhebung der Kompetenzfelder der Aufsichtsratsmitglieder.

Im schriftlichen Verfahren gewährte der Aufsichtsrat dem Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek und dem Finanzvorstand Ingo Arnold am 19. Oktober 2020 Anerkennungsprämien in Ansehung ihrer besonderen Leistungen im Zusammenhang mit einerseits der verhinderten Übernahme der UPC Schweiz GmbH durch die Sunrise Communications Group AG im Jahr 2019 und andererseits mit dem Verkauf der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG an die Liberty Global plc. für circa 1,1 Milliarden Euro.

In der Sitzung am 9. Dezember 2020 diskutierte der Aufsichtsrat über die vom Vorstand vorgelegte Planung für das Geschäftsjahr 2021, die er zustimmend zur Kenntnis nahm. Wesentliche Sitzungsinhalte waren zudem Vergütungsfragen: Nach Vorbereitung des Personalausschusses bzw. des Präsidiums des Aufsichtsrats verabschiedete der Aufsichtsrat Regelungen für die künftige Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, mit dem Ziel, diese der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Wegen des Inhalts der künftigen Vergütungsregelungen wird auf die Dokumentation für die Hauptversammlung Bezug genommen. Weiterhin fassten wir Beschluss über die Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung zum DCGK.

Nach Ende des Geschäftsjahres 2020 verlängerten wir die Bestellung von Ingo Arnold zum Finanzvorstand um fünf Jahre ab dem 1. Januar 2022 und ernannten ihn zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021. Weiter fand am 23. März 2021 eine Sitzung des Plenums mit der Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 als wesentlichem Inhalt statt. Die Einzelheiten hierzu sind Gegenstand des gesonderten Abschnitts „Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020“ in diesem Bericht.

DIE ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die generellen Aufgaben, die Arbeitsweise und die Besetzung der einzelnen Ausschüsse sind in der Erklärung zur Unternehmensführung näher beschrieben.

PRÄSIDIUM

Das Präsidium tagte 2020 dreimal in virtuellen Sitzungen und bereitete den Vorschlag für die überarbeitete Aufsichtsratsvergütung für das Plenum vor. Hierbei unterstützte Marc Tüngler die Präsidiumsmitglieder aktiv mit seiner Expertise. Im Fokus des Präsidiums lagen zudem die Entwicklung der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG und das Übernahmeangebot von Liberty Global plc. Die Mitglieder berieten ebenfalls über die Beteiligung an der EXARING AG.

PERSONALAUSSCHUSS

Die Mitglieder des Personalausschusses fanden sich im Jahr 2020 zu insgesamt vier virtuellen Sitzungen zusammen. Der Ausschuss bereitete die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Verlängerung der Bestellungen von Antonius Fromme, Rickmann v. Platen und Ingo Arnold vor und führte die Verhandlungen über deren Anstellungsverträge. Schwerpunkt im Personalausschuss war die Überarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Anforderungen. Der Ausschuss stellte zudem fest, ob und inwieweit die Parameter für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für 2019 erreicht wurden, legte neue Parameter für die Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2020 fest und schlug diese dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Der Prüfungsausschuss befasste sich in vier Sitzungen, von denen drei Sitzungen virtuell durchgeführt wurden, regelmäßig mit den aktuellen Prüfungsschwerpunkten und erörterte sie mit den Abschlussprüfern. Die Ausschussmitglieder setzten sich intensiv mit dem Geschäftsbericht, dem Halbjahresbericht und den Quartalsmitteilungen auseinander. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer erörterte der Ausschuss regelmäßig aktuelle Bilanzierungsthemen. Ein weiteres Thema im Ausschuss war die Begleitung der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch die Mazars WPG.

Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit den vom Abschlussprüfer erbrachten Nichtprüfungsleistungen und erteilte hierzu eine Einzelfallgenehmigung im schriftlichen Verfahren. Für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung 2020 empfahl er dem Aufsichtsrat auf Basis der Vorjahreserfahrungen wiederum die Beauftragung der Mazars WPG. Der Ausschuss ließ sich aus den Bereichen Compliance und Interne Revision direkt von den verantwortlichen Managern berichten. Auch der Status des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des Fraud-Managements wurden dem Ausschuss vorgestellt.

Der Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses lag auf der Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Hierzu...

...holte der Ausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein,
...überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Prüfers sowie die Umsetzung des Prüfungsauftrags,
...befasste sich der Ausschuss mit der Bestimmung der Schwerpunkte der Abschlussprüfung und
...bereitete er die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung und die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer vor.

VERMITTLUNGSAUSSCHUSS

Der Vermittlungsausschuss musste wie in den Vorjahren auch im Jahr 2020 nicht einberufen werden.

NOMINIERUNGSAUSSCHUSS

Der Nominierungsausschuss wurde im Jahr 2020 nicht tätig.

INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER SITZUNGSTEILNAHME

Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei 100 Prozent. Dementsprechend haben alle Aufsichtsratsmitglieder an allen Plenumssitzungen und allen jeweilig relevanten Ausschusssitzungen teilgenommen. Die Teilnahme der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wird im Folgenden in individualisierter Form offengelegt.

Tabelle 1: Sitzungsteilnahme 2020

Aufsichtsratsplenum Präsidium
Sitzungen /Teilnahme in % Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- --- ---
Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitzender) 7/7 100 3/3 100
Knut Mackeprang (Stellv. Vorsitzender) 7/7 100 3/3 100
Claudia Anderleit 7/7 100
Bente Brandt 7/7 100
Theo-Benneke Bretsch 7/7 100
Sabine Christiansen 7/7 100
Gerhard Huck 7/7 100 3/3 100
Thorsten Kraemer 7/7 100 3/3 100
Fränzi Kühne 7/7 100
Thomas Reimann 7/7 100
Marc Tüngler 7/7 100 1 *
Robert Weidinger 7/7 100
100 100
Prüfungsausschuss Personalausschuss
Sitzungen /Teilnahme in % Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- --- ---
Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitzender) 4/4 100
Knut Mackeprang (Stellv. Vorsitzender) 4/4 100
Claudia Anderleit 4/4 100
Bente Brandt 4/4 100
Theo-Benneke Bretsch
Sabine Christiansen 4/4 100
Gerhard Huck
Thorsten Kraemer
Fränzi Kühne
Thomas Reimann 4/4 100
Marc Tüngler 4/4 100
Robert Weidinger 4/4 100
100 100

* Teilnahme an Ausschusssitzung als hinzugezogenes Aufsichtsratsmitglied.

Sachverhalte, die Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern begründen können und die dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber nicht offengelegt worden.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und der Lagebericht der freenet AG wurden von der PwC GmbH WPG geprüft. Den Prüfauftrag hatte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2020 wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer versah auch diesen Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der PwC GmbH WPG, wurde von Niklas Wilke als verantwortlichem Wirtschaftsprüfer unterzeichnet. Niklas Wilke verantwortet die Abschlussprüfung der Gesellschaft und des Konzerns zum dritten Mal in Folge. Die PwC GmbH WPG ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 durchgängig als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.

Über die Prüfung wurde im Prüfungsausschuss am 23. Februar 2021 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2021 berichtet und diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an den Verhandlungen über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in beiden Gremien teil. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung des Prüfungsausschusses gefolgt und hat in der Sitzung am 23. März 2021 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. März 2021 zudem den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Hieran anschließend hat sich der Aufsichtsrat -der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend - dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen.

PRÜFUNG DER NICHTFINANZIELLEN ERKLÄRUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Die vom Vorstand als Bestandteil des Lageberichts der freenet AG und des Konzernlageberichts sowie in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) aufgestellte nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde von der Mazars WPG, Hamburg, geprüft. Der Prüfauftrag wurde auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 9. Dezember 2020 vergeben. Der Wirtschaftsprüfer kam nach Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu dem Prüfungsurteil, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die ihn zu der Auffassung gelangen haben lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sowie den Anforderungen des GRI-Rahmenwerkes aufgestellt worden sind (Prüfung mit begrenzter Sicherheit). Über die Prüfungshandlungen und das Prüfungsergebnis wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23. Februar 2021 berichtet. Der Aufsichtsrat machte sich das Ergebnis des Wirtschaftsprüfers auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses zu eigen.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTAND

Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats oder des Vorstands.

Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Konzerngesellschaften Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und die geleistete Arbeit aus.

Büdelsdorf, den 23. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Helmut Thoma, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ISIN: DE000A0Z2ZZ5

WKN: A0Z2ZZ

1. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2021 vor, den im festgestellten Jahresabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 957.070.129,91 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie und einer Sonderdividende von Euro 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 204.048.908,25 als Gesamtbetrag der Dividenden, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 753.021.221,66 auf neue Rechnung.
Gesamtbetrag der Dividende Euro 204.048.908,25
Vortrag auf neue Rechnung Euro 753.021.221,66
Bilanzgewinn Euro 957.070.129,91

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 4.395.011 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Fassung des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat (Stand: 22.03.2021) unmittelbar und mittelbar von der Gesellschaft gehalten werden und die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft führt zurzeit, wie am 2. Februar 2021 bekanntgemacht, ein bis zum 31. Dezember 2021 befristetes Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 135 Mio. EURO (ohne Nebenkosten) über die Börse durch. Die Gesellschaft wird bis zum Tag der Hauptversammlung weitere Stückaktien zurückerwerben. Da eigene Aktien nicht dividendenberechtigt sind, wird sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung weiter verringern. Daher wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Euro 1,50 und eine Sonderdividende von Euro 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d.h. am 23. Juni 2021, fällig.

Büdelsdorf, den 23. März 2021

freenet AG

Der Vorstand

KONZERNLAGEBERICHT

CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat berichten an dieser Stelle über die Corporate Governance in der freenet Group. Das Kapitel enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB sowie die Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.

Die freenet AG und ihre Leitungs- und Kontrollgremien bekennen sich zu den Prinzipien guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung; sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Grundsätzen einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertsteigerung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat sowie alle Führungskräfte und Mitarbeiter der freenet Group sind dieser Zielsetzung verpflichtet.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2020 mit den Regelungen des DCGK in der Fassung vom 19. Dezember 2019 befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum DCGK abgegeben. Die Entsprechenserklärung vom 9. Dezember 2020 ist in der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.freenet-group.de/investor-relations/ corporate-governance/index.html dauerhaft zugänglich gemacht worden.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289f, 315d HGB *

In der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB stellt die freenet AG ihre aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG dar und erläutert die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewandt werden. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats dargestellt. Ebenfalls finden sich nachfolgend die Festlegungen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats.

Die freenet AG hat folgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB abgegeben, die zugleich Bestandteil ihres Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 ist.

* kennzeichnet prüfbare und nicht prüfbare lageberichtsfremde Angaben sowie lageberichtstypische Angaben, deren gesetzliche Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung nicht gefordert ist und die daher ungeprüft bleiben.

ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX NACH § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nachfolgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung bezieht sich in ihrem ersten Teil auf den Kodex in der bis zum 20. März 2020 geltenden Fassung und im zweiten Teil auf die seit diesem Zeitpunkt geltende Fassung.

I. Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 3. Dezember 2019 den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 („Kodex 2017“) mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen:

1. Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex 2017: Ziffer 3.8 Abs. 3)

2. Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex 2017: Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6)

3. Bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern hat der Aufsichtsrat bislang Kandidaten in den Vorstand berufen, die insbesondere aufgrund ihrer - im Laufe ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten in der Gesellschaft - erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten geeignet waren. Die in Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex 2017 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands standen demgegenüber bei den bisherigen Bestellungen nicht im Fokus des Aufsichtsrats und waren bei Bestellungen aus Sicht des Aufsichtsrats gegenüber der konkreten Eignung nachrangig. (Kodex 2017: Ziffer 5.1.2 Abs. 1)

4. Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex 2017: Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2)

5. Der Aufsichtsrat hat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1 des Kodex 2017 benannt. Er hat daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erstellt. Folglich konnte auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Kodex 2017 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. (Kodex 2017: Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1)

6. Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex 2017 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. (Kodex 2017: Ziffer 5.4.6 Abs. 2)

II. Die freenet AG wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 19. Dezember 2019, bekannt gemacht am 20. März 2020 („Kodex 2019“), mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen zukünftig entsprechen.

1. Altersgrenze für Vorstand und Aufsichtsrat

a) Empfehlungen B.5 und C.2:

B.5: Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

C.2: Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

b) Abweichungserklärung:

Für die Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat mangels praktischer Relevanz keine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben. Angesichts der Altersstruktur der aktuellen Vorstandsbesetzung ist hierfür derzeit keine Änderung beabsichtigt.

Für die Aufsichtsratsmitglieder ist ebenfalls keine Altersgrenze festgelegt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung nicht allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. Daher ist hierfür ebenfalls keine Änderung vorgesehen.

2. Weitere Mandate von Vorstandsmitgliedern

a) Empfehlung C.5:

Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.

b) Abweichungserklärung:

Der Vorsitzende des Vorstands, Christoph Vilanek, hat aktuell Mandate in zwei Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften: der CECONOMY AG, Düsseldorf, und der Ströer SE & Co. KGaA, Köln, bei der er zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats ist. Die freenet AG hält eine Beteiligung an der CECONOMY AG. Daraus resultierte ein Interesse der Gesellschaft, im Aufsichtsgremium der CECONOMY AG entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vertreten zu sein.

Der Aufsichtsrat hat durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats die Übernahme aller Mandate von Christoph Vilanek gebilligt und hält den zeitlichen Aufwand für die konzernexternen Mandate im Vergleich zu den gewonnenen Erfahrungen des Vorstandsvorsitzenden für vertretbar. Dies gilt auch für das Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA.

RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Die freenet AG verfügt über ein Compliance-System, das kontinuierlich ausgebaut und fortentwickelt wird. Der Chief Compliance Officer (CCO) der freenet Group berichtet direkt an den Vorstand. Er unterstützt den Vorstand dabei, die für die freenet AG relevanten rechtlichen Vorgaben aufzuzeigen und innerhalb der freenet Group entsprechend umzusetzen sowie Anpassungen des Compliance-Systems an sich wandelnde Anforderungen vorzunehmen. Zudem werden aktuelle Entwicklungen vom Finanzvorstand gemeinsam mit dem CCO und dem Leiter Revision und Fraud-Management regelmäßig im Governance Board bewertet und gegebenenfalls notwenige Maßnahmen abgeleitet. Der CCO berichtet darüber hinaus regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird durch den CCO informiert, wenn Risiken betroffen sind, die die Existenz der freenet Group gefährden.

Die freenet Group bekennt sich umfassend zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Compliance bedeutet für die freenet Group, dass rechtliche Vorschriften eingehalten, eigene Regelungen sowie unternehmensinterne Richtlinien beachtet und Straftaten vermieden werden. Die Gesellschaft setzt alles daran, dass Compliance-Verstöße wie Betrug, Korruption, Wettbewerbs- und Datenschutzverstöße gar nicht erst entstehen. Sofern es aber zu Fehlverhalten und Compliance-Verstößen kommt, werden diese umfassend aufgeklärt und es wird mit Entschiedenheit darauf reagiert.

Die Führungskräfte der freenet Group leben Compliance vor und stellen sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich die maßgeblichen Handlungen im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und den eigenen Werten und Regeln stehen.

Die Compliance-Organisation steht allen Ansprechpartnern beratend für Einzelfragen zur Verfügung.

Der Bereich Compliance hat ein Hinweisgebersystem (Whistleblower-Tool) entwickelt und innerhalb der freenet Group eingeführt. Dies ermöglicht dem internen Hinweisgeber oder Lieferanten - sobald er von Compliance-Verstößen Kenntnis erlangt hat - anonym Hinweise zu geben.

Allen Hinweisen wird zeitgerecht nach einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess nachgegangen, wobei die Interessen des Hinweisgebers, der Betroffenen und des Unternehmens berücksichtigt werden.

Ziel ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bei Compliance-Verstößen sofort konsequent angemessene Maßnahmen zu ergreifen und somit ökonomische oder Reputationsschäden von der freenet Group und den betroffenen Stakeholdern abzuwenden. Zur Sicherstellung einer sachgerechten, zügigen Bearbeitung von Hinweisen gemäß dem Hinweisgeberprozess hat die freenet Group einen Hinweisgeberausschuss eingerichtet. Ständige Mitglieder des Hinweisgeberausschusses sind der CCO sowie der Leiter für Interne Revision und Fraud-Management. Der Hinweisgeberausschuss ist für die operative Durchführung des Hinweisgeberprozesses zuständig.

Ebenfalls wurde ein zentrales Fraud-Management eingerichtet, welches in Koordination mit den einzelnen Fraud-Bekämpfungsfunktionen in den Fachabteilungen der freenet Group insbesondere für die Einführung und Verbesserung wirksamer Präventivmaßnahmen und -prozesse zur Vermeidung von Fraud-Schäden für die freenet Group verantwortlich ist, aber auch ermittelnd tätig wird.

Die Bedeutung des Datenschutzes hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die freenet Group ist sich ihrer besonderen Verantwortung im Hinblick auf den Umgang mit den persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Vertragspartnern und Mitarbeitern insbesondere auch vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und telekommunikationsrechtlicher Sondervorschriften bewusst. Es ist daher wichtig, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Aus diesem Grund werden moderne Sicherheitstechnologien eingesetzt und Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema sensibilisiert, um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden.

ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Der Vorstand ist als Leitungsorgan der Konzernmuttergesellschaft dem Unternehmensinteresse verpflichtet und besteht aktuell aus fünf Mitgliedern. Die Arbeit des Vorstands ist durch seine Geschäftsordnung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied eigenverantwortlich für seinen Geschäftsbereich zuständig. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen über Tatsachen und Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands an regelmäßig stattfindenden Fachbereichssitzungen teil. Der Aufsichtsrat legt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder fest.

Der Aufsichtsrat wird mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen. Er fasst seine Beschlüsse in der Regel in Präsenzsitzungen bzw. virtuellen Sitzungen, in Ausnahmefällen auch in telefonischen Sitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei seinen Entscheidungen zur Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung. Der Vorstand bezieht dabei den Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen für die Leitung des Unternehmens ein und berichtet regelmäßig über den Geschäftsverlauf, die Unternehmensplanung, die strategische Entwicklung und die Lage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat wiederum prüft Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und erörtert sie mit dem Vorstand.

Außerdem prüft er ausführlich für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis von Vorstandsberichten, berät sich hierzu und fasst Beschlüsse, soweit dies erforderlich ist. Auch außerhalb von Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung vom Vorstand informiert.

ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE VON AUSSCHÜSSEN

Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.

Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse bereiten die im Plenum zu behandelnden Themen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor und sind in einzelnen Bereichen anstelle des Plenums entscheidungsbefugt. Hierbei werden die Ausschüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen tätig; in Ausnahmefällen können die Sitzungen aber auch telefonisch durchgeführt werden. Die Ausschüsse beraten zu den Gegenständen der Tagesordnungen und fassen gegebenenfalls hierzu Beschlüsse. Über die Inhalte der Ausschusssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sind alle Ausschüsse mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzt.

Präsidium

Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann anstelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Thorsten Kraemer, Gerhard Huck, Knut Mackeprang

Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Sabine Christiansen, Claudia Anderleit, Knut Mackeprang

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers), der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von - durch den Abschlussprüfer zu erbringenden - zulässigen Nichtprüfungsleistungen sowie die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance.

Mitglieder: Robert Weidinger (Vorsitz), Marc Tüngler, Bente Brandt, Thomas Reimann

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Fränzi Kühne, Theo-Benneke Bretsch, Knut Mackeprang

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Marc Tüngler, Sabine Christiansen

ZIELGRÖSSEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM VORSTAND UND IN DEN BEIDEN ERSTEN FÜHRUNGSEBENEN UNTERHALB DES VORSTANDS; ANGABEN ZUR EINHALTUNG VON MINDESTANTEILEN BEI DER BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Im Jahr 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand jeweils folgende aktuell geltende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt:

Tabelle 28: Zielgrößen Frauenanteil 2021

in % Zielgröße für den 31. Dezember 2021
Vorstand 0
Führungsebene 1 (Direct Reports) 30
Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) 30

Die von Aufsichtsrat und Vorstand jeweils für den vorhergehenden Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands waren zuvor wie folgt erreicht worden:

Tabelle 29: Soll-Ist-Vergleich Frauenanteil 2017

in % Zielgröße für den 30. Juni 2017 Stand 30. Juni 2017
Vorstand 0 0
Führungsebene 1 (Direct Reports) 25 40
Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) 27,5 33,3

Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile von jeweils 30 Prozent entsprochen.

ANGABEN ZUM DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Die Gesellschaft verfolgt aktuell kein formales Diversitätskonzept, in dem Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildung- bzw. Berufshintergrund definiert sind.

Im Hinblick auf seine eigene Besetzung hat der Aufsichtsrat die gesetzliche Vorgabe in Bezug auf Diversität im Sinne der Geschlechterquote erfüllt. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Aufsichtsrat mit Diversitätsmerkmalen beschäftigt und beabsichtigt, bei zukünftigen Wahlen von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat Diversitätskriterien im Hinblick auf seine Zusammensetzung in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildungs- und Berufshintergrund zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat 2020 bereits mit der Erarbeitung eines Kompetenzprofils begonnen und wird Diversitätskriterien bei künftigen Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung hierbei berücksichtigen.

Für die Besetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Entwicklungen derzeit kein konkretes Diversitätskonzept an, hat sich jedoch - in Abkehr von den bisherigen Entsprechenserklärungen zum DCGK - entschlossen, bei künftigen Nachbesetzungen von Vorstandsmitgliedern auf Diversität zu achten.

SELBSTBEURTEILUNG DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überprüfen regelmäßig entweder intern oder unter Einbeziehung von externen Beratern, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Im Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat mit externer Unterstützung der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Selbstevaluation auf der Grundlage eines Fragebogens durchgeführt. Mit den Ergebnissen daraus hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. September 2020 intensiv befasst. Die Ergebnisse der Selbstevaluation bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Auch bestätigen die Ergebnisse eine effiziente Sitzungsorganisation und -durchführung und eine angemessene Informationsversorgung. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf hat sich nicht gezeigt. Einzelne Anregungen werden auch unterjährig aufgegriffen und umgesetzt.

UNABHÄNGIGKEIT

Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben festgelegt, dass ein Anteil von mindestens vier vom Vorstand und der Gesellschaft unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner als angemessen gilt. Alle sechs amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat stufen sich selbst als unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand ein.

Dem Aufsichtsrat sollen zudem nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte sollen vermieden werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen für die Wahrnehmung des Mandats ausreichend Zeit haben, sodass sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen können.

LANGFRISTIGE NACHFOLGEPLANUNG FÜR DIE VORSTANDSBESETZUNG

Der für die Vorbereitung von Vorstandsbestellungen zuständige Personalausschuss des Aufsichtsrats ist auch mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand befasst. Dies geschieht regelmäßig bei Neubestellungen bzw. bei Verlängerung bestehender Bestellungen von Vorstandsmitgliedern. Der Ausschuss prüft dabei regelmäßig, ob Anlass für konkrete Überlegungen für die langfristige Nachfolgeplanung besteht und zieht bei Bedarf den Vorsitzenden des Vorstands hinzu. Zudem tauscht sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden regelmäßig und frühzeitig vor Ablauf von Vorstandsbestellungen über Nachfolgeoptionen aus.

RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR UND ÜBERNAHME RELEVANTER ANGABEN GEMÄSS §§ 289a ABS. 1, 315a ABS. 1 HGB

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der freenet AG beträgt 128.061.016 Euro. Es ist in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung je eine Stimme.

AKTIENÜBERTRAGUNGS- ODER STIMMRECHTSBESCHRÄNKUNGEN

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

ZEHN PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITENDEKAPITALBETEILIGUNGEN

Zum 31. Dezember 2020 hielt die Flossbach von Storch AG, Köln, ausweislich der vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 ff. WpHG mittelbar über die Flossbach von Storch Invest S. A., Luxemburg, eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 14,89 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN UND KONTROLLBEFUGNISSEN

Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND

Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS, SATZUNGSÄNDERUNGEN

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der freenet AG richten sich nach §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind §§ 133, 179 AktG und § 16 der Satzung der freenet AG.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUR AKTIENAUSGABE

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Der Vorstand ist zudem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 bis zum 2. September 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 12.800.000,00 Euro, eingeteilt in 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 8, Ziffer 1) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungsbeziehungsweise Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS ZUM AKTIENRÜCKKAUF

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 wurde der Vorstand bis zum 26. Mai 2026 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals oder - falls der Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung ihrer Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten, durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden). Im Übrigen bestehen grundsätzlich die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien nach Maßgabe der §§ 71 ff. AktG.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die freenet AG im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms in der Zeit vom 1. September 2020 bis zum 28. Dezember 2020 insgesamt 2.956.232 eigene Aktien, dies entspricht 2,308 Prozent des Grundkapitals, zu einem Durchschnittspreis von 17,3851 Euro zurückgekauft. Das aggregierte Volumen ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug 51.394.456,11 Euro. Die zurückerworbenen Aktien sollen eingezogen werden.

KONTROLLWECHSEL

Ein Kontrollwechsel könnte Auswirkungen auf die Rückzahlungsansprüche aus dem Konsortialkreditvertrag zwischen der freenet Group und einem Bankenkonsortium sowie aus den von der freenet AG begebenen Schuldscheindarlehen haben. Diese Darlehen könnten in einem derartigen Fall teilweise oder zur Gänze fällig gestellt werden, ohne dass freenet einen Einfluss hierauf hätte. Ein solcher Kontrollwechsel kann, ungeachtet dessen, ob er dem Übernahmeangebot vorausgeht, beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG vorliegen oder wenn eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen das Recht haben, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats der freenet AG zu bestimmen. In einem solchen Fall würde freenet das Risiko tragen, dass Folgefinanzierungen zur Ablösung der Rückzahlungsansprüche nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen zustande kämen.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNG DER GESELLSCHAFT

Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands- oder Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots.

VERGÜTUNGSBERICHT DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS

VORSTANDSVERGÜTUNG NACH HGB

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden. Die maximal mögliche Zielerreichung bei den jährlichen variablen Bezügen liegt bei 150 Prozent.

Darüber hinaus wurden mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen, die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung gewähren („LTIP-Programme“). Im noch für Herrn Esch laufenden LTIP-Programm 2 sind die Zielerreichungsjahre 2015 bis 2019 vereinbart. In diesem LTIP-Programm 2 wird ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgte. Noch bis zum 30. Juni 2021 (Ende dieses Programms) ist für Herrn Esch eine Barauszahlung abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlung ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig.

Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrags (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn v. Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren („LTIP-Programm 3“). Im LTIP-Programm 3 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2023, für die Herren v. Platen und Fromme jeweils die Zielerreichungsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (anteilig), für Herrn Arnold die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2021 sowie für Herrn Esch die Zielerreichungsjahre 2020 bis 2024 vereinbart.

Im LTIP-Programm 3 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Barauszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Im LTIP-Programm 3 existieren verschiedene Maximalgrenzen. So ist die jährliche Einstellung in das virtuelle Konto auf maximal 150 Prozent des Basisbetrags beschränkt. Die ermittelte Einbuchungszahl kann maximal verdoppelt werden, und zwar bei Erreichung des EBT-Ziels für ein bestimmtes Geschäftsjahr von mindestens 105 Prozent. Bei der Berechnung von Auszahlungsbeträgen ist der Auszahlungsfaktor (heranzuziehender durchschnittlicher Börsenkurs der freenet Aktie) auf den Betrag von 50 Euro begrenzt. Bei der Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von 20 Euro je auszahlbarer virtueller Aktie nicht überschritten werden.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen; dabei weisen die folgenden Tabellen die Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit dem DRS 17 aus. Darin enthalten sind die im Geschäftsjahr gewährten Bezüge. Wertänderungen der LTIP-Programme, die nicht auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB nicht angegeben.

Tabelle 30: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020 nach HGB

In TEUR Festbezüge Variable Barbezüge Gesamt Barbezüge Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtbezüge nach HGB
Christoph Vilanek 1.015 1.739 2.754 0 2.754
Ingo Arnold 511 808 1.319 0 1.319
Stephan Esch 515 308 823 0 823
Rickmann v. Platen 512 308 820 0 820
Antonius Fromme 509 308 817 0 817
Gesamt 3.062 3.471 6.533 0 6.533

Tabelle 31: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 nach HGB

In TEUR Festbezüge Variable Barbezüge Gesamt Barbezüge Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtbezüge nach HGB
Christoph Vilanek 1.015 688 1.703 0 1.703
Ingo Arnold 510 287 797 606 1.403
Stephan Esch 494 229 723 785 1.508
Rickmann v. Platen 510 287 797 0 797
Antonius Fromme 509 287 796 0 796
Gesamt 3.038 1.778 4.816 1.391 6.207

Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB 6.533 Tausend Euro (Vorjahr: 6.207 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2020 keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung (Vorjahr: 1.391 Tausend Euro Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3).

Im Geschäftsjahr 2020 kam es für die aktuellen Vorstandsmitglieder aus den LTIP-Programmen zu keinen Barauszahlungen. Im Geschäftsjahr 2019 war es aus dem LTIP-Programm 2 in Höhe von 5.421 Tausend Euro zu Barauszahlungen gekommen. Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Preisig wurden zur Beendigung seines LTIP-Programms im Jahr 2020 Barauszahlungen in Höhe von 559 Tausend Euro vorgenommen - die dafür zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 678 Tausend Euro gebildete Rückstellung konnte in Anspruch genommen und zu 119 Tausend Euro aufgelöst werden.

Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 2 für Herrn Esch 1.777 Tausend Euro (Vorjahr: 1.967 Tausend Euro).

Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 3 für Herrn Vilanek 2.088 Tausend Euro (Vorjahr: 1.305 Tausend Euro), für Herrn Arnold 748 Tausend Euro (Vorjahr: 419 Tausend Euro), für Herrn Esch 547 Tausend Euro (Vorjahr: 227 Tausend Euro), für Herrn v. Platen 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro) sowie für Herrn Fromme 673 Tausend Euro (Vorjahr: 485 Tausend Euro).

In den variablen Barbezügen des Geschäftsjahres 2020 sind in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro Anerkennungsprämien für Herrn Vilanek und Herrn Arnold in Ansehung ihrer besonderen Leistungen im Zusammenhang mit einerseits der verhinderten Übernahme der UPC Schweiz GmbH durch die Sunrise Communications Group AG im Jahr 2019 und andererseits mit dem Verkauf der Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG an die Liberty Global plc. für circa 1,1 Milliarden Euro enthalten.

Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung“. Herrn v. Platen, Herrn Fromme und Herrn Arnold wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied (für Herrn v. Platen und Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.

Zum 31. Dezember 2020 betrug die handelsrechtliche Verpflichtung für Herrn Vilanek 5.692 Tausend Euro (Vorjahr: 4.620 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 4.880 Tausend Euro (Vorjahr: 4.052 Tausend Euro). Der Verpflichtungswert für die Herren Preisig, Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2020 insgesamt 12.339 Tausend Euro (Vorjahr: 11.304 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren v. Platen, Fromme und Arnold keine handelsrechtlichen Verpflichtungswerte.

Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 986 Tausend Euro (Vorjahr: 884 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2020 mit 428 Tausend Euro (Vorjahr: 371 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 258 Tausend Euro (Vorjahr: 213 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn v. Platen, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Fromme sowie mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 100 Tausend Euro) auf Herrn Arnold.

Im Jahr 2020 wurden aus den Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst. Im Vorjahr waren aus den Pensionszusagen im Personalaufwand für Herrn Esch nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 222 Tausend Euro erfasst worden.

Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Im Sinne der Ziffer 4.2.5 des DCGK machen wir folgende Angaben zu den für das Geschäftsjahr 2020 sowie das Vorjahr gewährten Zuwendungen an die Mitglieder des Vorstands sowie zu den im Geschäftsjahr 2020 und dem Vorjahr an die Mitglieder des Vorstands geflossenen Zuwendungen.

Tabelle 32: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK

In TEUR Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann v. Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 1.000 500 500 500 500 3.000
Nebenleistungen 15 11 15 12 9 62
Summe 1.015 511 515 512 509 3.062
Einjährige variable Vergütung 1.600 750 250 250 250 3.100
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 0 0 61 0 0 61
LTIP-Programm 3 342 201 151 138 138 970
Summe 1.942 951 462 388 388 4.131
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 569 100 347 100 100 1.216
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 0 0 0 0
Summe 569 100 347 100 100 1.216
Gesamtvergütung 3.526 1.562 1.324 1.000 997 8.409

Tabelle 33: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK

In TEUR Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann v. Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 1.000 500 480 500 500 2.980
Nebenleistungen 15 10 14 10 9 58
Summe 1.015 510 494 510 509 3.038
Einjährige variable Vergütung 600 250 200 250 250 1.550
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 207 0 217 0 0 424
LTIP-Programm 3 355 203 0 140 140 838
Summe 1.162 453 417 390 390 2.812
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 468 100 272 100 100 1.040
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 222 0 0 222
Summe 468 100 494 100 100 1.262
Gesamtvergütung 2.645 1.063 1.405 1.000 999 7.112

Tabelle 34: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2020 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK

In TEUR Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann v. Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 1.000 500 500 500 500 3.000
Nebenleistungen 15 11 15 12 9 62
Summe 1.015 511 515 512 509 3.062
Einjährige variable Vergütung 1.239 558 308 308 308 2.721
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 0 0 0 0 0 0
LTIP-Programm 3 0 0 0 0 0 0
Summe 1.239 558 308 308 308 2.721
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 569 100 347 100 100 1.216
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 0 0 0 0
Summe 569 100 347 100 100 1.216
Gesamtvergütung 2.823 1.169 1.170 920 917 6.999

Tabelle 35: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2019 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK

In TEUR Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann v. Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 1.000 500 480 500 500 2.980
Nebenleistungen 15 10 14 10 9 58
Summe 1.015 510 494 510 509 3.038
Einjährige variable Vergütung 688 287 229 287 287 1.778
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 5.421 0 0 0 0 5.421
LTIP-Programm 3 0 0 0 0 0 0
Summe 6.109 287 229 287 287 7.199
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 468 100 272 100 100 1.040
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 222 0 0 222
Summe 468 100 494 100 100 1.262
Gesamtvergütung 7.592 897 1.217 897 896 11.499

VERGÜTUNGSREGELUNGEN FÜR DEN FALL DER TÄTIGKEITSBEENDIGUNG

Die Vergütungsregelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsdienstverträge und für den Altersversorgungsfall sind wie folgt geregelt:

Regelungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Eckhard Spoerr, Axel Krieger und Eric Berger:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten die o. g. Vorstände eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.

Regelungen für das ehemalige Vorstandsmitglied Joachim Preisig:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Preisig eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, beziehungsweise zuvor bei der damaligen debitel AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.
Herr Preisig erhält aus der Debitel-Altersversorgung nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, somit erfolgt eine Quotierung der zugesagten Altersrente (zugesagte monatliche Altersrente Euro 9.333,00) entsprechend der tatsächlichen Dienstzugehörigkeit. Sämtliche Ansprüche von Herrn Preisig, seiner Ehefrau oder einer bezugsberechtigten Lebensgefährtin und von Hinterbliebenen aus der Debitel-Altersversorgung werden auf sämtliche vorgenannten Ansprüche aus dem Dienstvertrag bei der freenet AG angerechnet.

Für den Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Vilanek eine Altersrente in Höhe von 2,7 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Vertragsjahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, maximal jedoch 35 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts (Maximalrente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Vilanek erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft.
Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Vilanek Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Stephan Esch gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2020:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Esch eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch 225.000,00 Euro jährlich (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Esch erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft.
Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Esch Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Antonius Fromme gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Fromme Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Rickmann v. Platen gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr v. Platen Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Ingo Arnold gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Arnold Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BG B vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung vonseiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrags vonseiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.
Dienstverträge mit Tochtergesellschaften der freenet AG bestehen nicht.

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

einer Basisvergütung,
Sitzungsentgelten und
einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.

Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahres 2020 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 83 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2020 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 893 Tausend Euro.

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.

Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.

Tabelle 36: Vergütung für das Geschäftsjahr 2020

In TEUR Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 12,0 60,0 132,0
Knut Mackeprang 1 45,0 6,0 45,0 96,0
Claudia Anderleit 1 30,0 5,0 30,0 65,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 30,0 65,0
Marc Tüngler 30,0 9,0 30,0 69,0
Robert Weidinger 30,0 12,0 30,0 72,0
Sabine Christiansen 30,0 5,0 30,0 65,0
Thomas Reimann 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 30,0 64,0
Theo-Benneke Bretsch 1 30,0 4,0 30,0 64,0
Bente Brandt 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Gerhard Huck 1 30,0 5,0 30,0 65,0
Gesamt 405,0 83,0 405,0 893,0

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Tabelle 37: Vergütung für das Geschäftsjahr 2019

In TEUR Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 12,0 0,0 72,0
Knut Mackeprang1 45,0 6,0 0,0 51,0
Claudia Anderleit1 30,0 5,0 0,0 35,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 0,0 35,0
Marc Tüngler 30,0 7,0 0,0 37,0
Robert Weidinger 30,0 13,0 0,0 43,0
Sabine Christiansen 30,0 5,0 0,0 35,0
Thomas Reimann1 30,0 8,0 0,0 38,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 0,0 34,0
Theo-Benneke Bretsch1 30,0 4,0 0,0 34,0
Bente Brandt1 30,0 8,0 0,0 38,0
Gerhard Huck1 30,0 5,0 0,0 35,0
Gesamt 405,0 82,0 0,0 487,0

Für 2019 handelt es sich um eine angepasste Darstellung, da gemäß Dividendenbeschluss vom 27. Mai 2020 die Dividendenauszahlung deutlich reduziert wurde und somit die Auszahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung entfiel.

Büdelsdorf, den 4. März 2021

freenet AG

Der Vorstand

Christoph Vilanek

Ingo Arnold

Stephan Esch

Antonius Fromme

Rickmann v. Platen

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die freenet AG, Büdelsdorf

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der freenet AG, Büdelsdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der freenet AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unddesLageberichtsgeführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

(1) Werthaltigkeit der Beteiligungen an der mobilcom-debitel GmbH und an der Ceconomy AG

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

(1) Werthaltigkeit der Beteiligungen an der mobilcom-debitel GmbH und an der Ceconomy AG

1. Im Jahresabschluss der freenet AG werden zum 31. Dezember 2020 Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 1.587,2 Mio (52,5 % der Bilanzsumme) und Beteiligungen in Höhe von € 230,6 Mio (7,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Der Beteiligungsbuchwert der mobilcomdebitel GmbH, Büdelsdorf, beträgt dabei zum 31. Dezember 2020 € 1.415,8 Mio (89,2 % der Anteile an verbundenen Unternehmen). Der Beteiligungsbuchwert an der Ceconomy AG, Düsseldorf, beträgt € 228,2 Mio (99,0 % der Beteiligungen).

Die freenet AG hat zum Abschlussstichtag die Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze überprüft. Für den Beteiligungsbuchwert der mobilcom-debitel GmbH und der Ceconomy AG hat die freenet AG eigene Unternehmensbewertungen zur Ermittlung der beizulegenden Werte durchgeführt. Die beizulegenden Werte der Anteile an der mobilcom-debitel GmbH und der Ceconomy AG wurden als Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme mittels eines Discounted Cashflow-Modells ermittelt, wobei die von den gesetzlichen Vertretern erstellte Planungsrechnung zugrunde gelegt bzw. im Fall der Ceconomy AG auf aktuelle, veröffentlichte Analystenprognosen zurückgegriffen wurde. Hierbei wurden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgte mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten bzw. unter Verwendung von Kapitalkosten, die von Analysten zur Ceconomy AG veröffentlicht wurden.

Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.

Die Ergebnisse dieser Bewertungen sind insbesondere von Einschätzungen über künftige Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter und von verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der freenet AG waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Bei den von der freenet AG durchgeführten Bewertungen haben wir im Rahmen unserer Prüfung beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht mittels Discounted Cashflow-Modell unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Hierzu haben wir beurteilt, ob die zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die angesetzten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Bewertungen darstellten. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planung gestützt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beurteilt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht sachgerecht abgeleitet worden und insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Beteiligungen an der mobilcom-debitel GmbH und der Ceconomy AG für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu überprüfen.

3. Die Angaben zu den Anteilen an der mobilcom-debitel GmbH und an der Ceconomy AG sind im Abschnitt 2 sowie 3 des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die in Abschnitt 8 „Nichtfinanzielle Erklärung“ des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB,
die in Abschnitt 9 „Corporate Governance“ des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei freenet_AG_JA_LB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF- Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der freenet AG, Büdelsdorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Niklas Wilke.

Hamburg, den 5. März 2021

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Niklas Wilke, Wirtschaftsprüfer

ppa. Benjamin Röhe, Wirtschaftsprüfer