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freenet AG — Audit Report / Information 2018
Apr 30, 2019
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Audit Report / Information
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Publication

freenet AG
Büdelsdorf
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Konzernlagebericht
Grundlagen des Konzerns
GESCHÄFTSMODELL
freenet Group im Überblick
Die freenet Group als Digital Lifestyle Provider bietet ihren rund 13 Millionen Kunden innovative Produkte rund um das digitale Leben an. Grundsätzlich können zwei operative Segmente unterschieden werden: das Segment Mobilfunk sowie das Segment TV und Medien. Über das Segment Mobilfunk vermarktet die freenet Group Mobilfunkdienstleistungen sowie Produkte rund um den Mobilfunkvertrag. Im Segment TV und Medien besteht das Geschäftsmodell aus der Bereitstellung und Übertragung von medialen Inhalten, insbesondere der Verbreitung von Fernseh- und Radiosignalen.
Segment Mobilfunk
Das Kerngeschäft der freenet Group ist der Mobilfunk. Zum Angebot zählen Produkte, Dienstleistungen und Hardware rund um mobile Telekommunikation und mobiles Internet. Ergänzt wird das Portfolio durch ein vielfältiges Angebot an Digital Lifestyle Produkten. Hierzu zählen unter anderem Handyzubehör, Home Entertainment (Musik- und Videoangebote) sowie Smart Home Anwendungen. Über eine Mehrmarkenstrategie, d.h. von der Discount- bis hin zur Premiummarke, können die Bedürfnisse nahezu aller Kundengruppen abgedeckt werden.
Alleinstellungsmerkmal der freenet Group im deutschen Markt ist, dass sich das Tarifportfolio einerseits auf die Originaltarife der drei deutschen Netzbetreiber - Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland - erstreckt und andererseits hauseigene Tarife vermarktet werden, ohne ein eigenes Mobilfunknetze zu betreiben. In Abhängigkeit von der Markenstrategie werden die Tarife online und/oder offline, d.h. über ein weitreichendes stationäres Filialnetz vertrieben. Unter der Hauptmarke mobilcom-debitel betreibt die freenet Group sowohl einen Online-Shop als auch ein Filialnetz mit über 550 Shops. Darüber hinaus verfügt mobilcom-debitel über ein exklusives Vermarktungsrecht von Mobilfunkdienstleistungen in den Netzen der Telekom und Vodafone in über 400 Elektrofachmärkten der Media-Saturn-Deutschland GmbH (Media Markt und Saturn).
Segment TV und Medien
Seit mehr als 25 Jahren zählt "Customer Experience Management", also die Schaffung von positiven Erfahrungen mit dem Produkt Mobilfunk zur emotionalen Bindung des Kunden, zur wichtigsten Kernkompetenz der freenet Group. Diese Expertise wird auch auf das vergleichsweise junge Segment TV und Medien übertragen. Seit 2016 ist die freenet Group über die Media Broadcast GmbH, Köln, und über eine Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG, München, im Geschäftsfeld TV und Medien tätig. Die Media Broadcast GmbH projektiert, errichtet und betreibt multimediale Übertragungsinfrastruktur für TV und Hörfunk basierend auf modernster digitaler Sendertechnologie. Im Bereich des digitalen Antennenfernsehens (DVB-T2 HD) ist die Media Broadcast GmbH und damit die freenet Group alleiniger Anbieter dieses Übertragungsweges im deutschen Markt. Über die Marke freenet TV werden öffentlich-rechtliche sowie private TV-Inhalte an private Endkunden vertrieben.
Das Geschäftsmodell der EXARING AG basiert ebenfalls auf der Übertragung öffentlich-rechtlicher sowie privater TV-Inhalte. Über eine innovative App und den exklusiven Zugang zu einem modernen, rund 12.000 km langen Glasfasernetzwerk überträgt und verkauft die Gesellschaft unter der Marke waipu.tv Bewegtbildinhalte mittels internetbasierter Technologie (IPTV). Das IPTV-Produkt wird in einem Abonnementmodell unter anderem über die Vertriebskanäle der freenet Group beworben und an private Nutzer vermarktet. Auf Basis des schnellen Datenübertragungsverfahrens "Low Latency Service" lassen sich über 100 TV-Sender bis zu einer Minute schneller als klassisches Kabelfernsehen übertragen. Ein unkomplizierter Empfang wird per Highspeed-Streaming auf das Smartphone, Tablet, Laptop oder das heimische Fernsehgerät ermöglicht. Eine schnelle und stabile Übertragung, kombiniert mit einer hervorragenden Bildqualität und einer intuitiven Benutzeroberfläche, ließen waipu.tv in dem wachsenden deutschen IPTV-Markt innerhalb von wenigen Jahren eine relevante Marktposition einnehmen.
KONZERNSTRUKTUR UND AKQUISITIONEN
Die zum Stichtag 31. Dezember 2018 wesentlichen Konzerngesellschaften, gemessen an ihrem Beitrag zu den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns, stellen sich wie folgt dar:
Grafik 5: Wesentliche Konzerngesellschaften der freenet AG zum 31. Dezember 2018

SEGMENTSPEZIFISCHE ANGABEN
Die freenet AG organisiert und steuert die operativen Tätigkeiten nach den Segmenten "Mobilfunk", "TV und Medien" sowie "Sonstige/Holding". Diese Unterscheidung entspricht der internen Steuerung. Die Aufteilung erfolgt nach Produkten und nicht nach Kundensegmenten oder geografischen Bereichen.
Das Mobilfunkgeschäft sowie der Wachstumsbereich internetbasierter mobiler Anwendungen (Digital-Lifestyle-Produkte und -Services) sind dem Segment "Mobilfunk" zugeordnet. Im Segment "TV und Medien" sind sämtliche Aktivitäten der TV-Bereiche DVB-T2 sowie IPTV zusammengefasst. Hierzu zählen insbesondere im Endkundengeschäft die Übertragung von TV-Signalen und im Umgang mit Geschäftskunden die Planung, Projektierung, Errichtung sowie der Betrieb, Service und die Vermarktung von broadcastnahen Lösungen.
Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der freenet AG ist dem Segment "Sonstige/Holding" lediglich eine untergeordnete Bedeutung beizumessen.
UNTERNEHMENSSTRATEGIE
Für die freenet Group als Digital Lifestyle Provider sind die Qualität ihrer Dienstleistungen und eine nachhaltige Kundenzufriedenheit und -bindung von essenzieller Bedeutung. Servicequalität wird in der freenet Group als strategisches Asset verstanden. Daher setzt das Unternehmen seit Jahren verstärkt den Fokus auf die Stärkung der "Customer Experience". Eine verantwortungsvolle Interaktion mit dem Kunden und Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse sieht die freenet Group als Grundlage für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.
Segment Mobilfunk
Der Mobilfunk ist nach wie vor die tragende Säule der freenet Group. Daher hat die Sicherung der Marktanteile auf dem saturierten deutschen Mobilfunkmarkt Priorität. Die freenet Group setzt dazu im Bereich Mobilfunk auf ein einzigartiges Geschäftsmodell. Im Gegensatz zu Mobilfunknetzbetreiber (MNO) entfällt der kostenintensive und kapitalbindende Betrieb eines eigenen Mobilfunknetzes. Und im Vergleich zu anderen Wettbewerbern erwirbt die freenet Group keine (Netz-)Kapazitäten (MVNO) verbindlich bei den Netzbetreibern und vermeidet somit das Wiederverkaufsrisiko. Es handelt sich vielmehr um ein Reselling-Modell, bei dem der Mobilfunkkunde nicht an den Netzbetreiber übergeht, sondern Kunde der freenet Group bleibt.
Über die "Asset-Light-Strategie" sichert sich die freenet Group das strategisch wichtige Potential für die Kundenentwicklung über Up- und Cross-Selling Maßnahmen. Ein aktives Kundenmanagement, eine konsequente Mehrmarkenstrategie und die Fokussierung auf langfristige 24-Monatsverträge (Postpaid-Kunden) sollen dabei maßgeblich zur Erhöhung der Kundenbindung, Optimierung der Kundenstammqualität und folglich für eine Stabilisierung der monatlichen Umsätze je Kunde sorgen. Eine fortwährende Optimierung der Customer Experience sowie die Verzahnung des Multi-Channel-Vertriebsnetzes (off- und online Vertriebskanäle) sollen dazu einen zusätzlichen Beitrag leisten.
Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen nahezu frei von saisonalen Effekten bedingen Stabilität im Geschäftsverlauf sowie eine verlässliche Planbarkeit von Erträgen, EBITDA und Free Cashflows.
Segment TV und Medien
Für ein weiteres wertorientiertes und organisches Wachstum werden die bestehenden Kompetenzen Vertriebsstärke, Serviceorientierung und langjährige Erfahrungen im Abonnementgeschäft auf das TV und Medien Segment übertragen. Das dadurch entstehende Geschäftspotenzial soll vor allem durch den direkten Kundenkontakt strategisch genutzt werden und so eine stetige und stabile Entwicklung des operativen Geschäftsverlaufs sichern.
Wesentlicher Wachstumstreiber im Rahmen der Unternehmensstrategie sind somit die TV-Produkte der freenet Group. Nachdem fortwährend innovative Weiterentwicklungen, sowie die Digitalisierung und Optimierung der Übertragungswege umgesetzt wurden, vermarktet die freenet Group Abonnementservices - freenet TV und waipu.tv - zur Gewinnung langfristiger und ertragreicher Kundenbeziehungen. Mit über 62 Millionen Einwohnern adressiert das TV-Geschäft in Deutschland einen Markt mit rund 150 Millionen mobilen und stationären Abspielgeräten. Auf Basis dieser attraktiven Reichweite und der vorhandenen Kompetenzen im Abonnementgeschäft lassen sich neue ertrag- und cashflow-starke Geschäftsfelder erschließen und entwickeln.
Weitere strategische Aspekte
Neben dem organischen Wachstum prüft die freenet Group fortlaufend den Markt für Unternehmensübernahmen, Beteiligungen und sonstige Kooperationen, um das Digital Lifestyle Portfolio zu erweitern und die Marktposition zu stärken. Dabei steht im Wesentlichen der Heimatmarkt Deutschland im Fokus.
Bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie berücksichtigt die freenet Group die unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen aller freenet-spezifischen Interessensgruppen wie etwa Aktionäre, Kreditgeber und Mitarbeiter. Insgesamt basiert die strategische Ausrichtung des Konzerns auf nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln und Wirtschaften. Durch ein wertorientiertes und ertragsreiches Agieren sollen alle Interessengruppen hierbei gleichermaßen profitieren.
STEUERUNGSSYSTEM
Zur Umsetzung der operativen und strategischen Zielsetzungen wird auf der obersten Konzernebene sowie in den einzelnen Unternehmen der freenet Group ein einheitliches und zuverlässiges Steuerungssystem verwendet. Die Erfolgsmessung knüpft sowohl an finanzielle als auch an nichtfinanzielle Leistungsindikatoren an.
Zur stärkeren Anlehnung des Steuerungssystems an die strategische Ausrichtung und Steuerung der freenet Group erfolgt für das Geschäftsjahr 2019 eine Neufassung und -fokussierung der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (vgl. auch Abschnitt "Alternative Leistungskennzahlen"). Für die Beurteilung des abgelaufenen Jahres, insbesondere im Hinblick auf den Prognose-Ist-Vergleich im Wirtschaftsbericht, ist weiterhin das im Geschäftsbericht 2017 definierte und für die Prognose 2018 zugrunde gelegte Steuerungssystem relevant. Nachfolgend sind beide Steuerungssysteme tabellarisch gegenübergestellt.
| Steuerungssysteme 2018 | Steuerungssystem ab 2019 |
|---|---|
| Finanzielle Leistungsindikatoren | Finanzielle Leistungsindikatoren |
| Umsatz | Umsatz |
| EBITDA exklusive Sunrise | EBITDA |
| Free Cashflow exklusive Sunrise | Free Cashflow |
| Postpaid-ARPU | Postpaid-ARPU |
| freenet TV-ARPU | |
| Nichtf inanzielle Leistungsindikatoren | Nichtf inanzielle Leistungsindikatoren |
| Customer-Ownership (Postpaid + No-Frills Kundenbestand) | Postpaid Kundenbestand |
| TV Kundenbestand: | TV Kundenbestand: |
| freenet TV Abo-Kunden | freenet TV Abo-Kunden (RGU) |
| waipu.tv registrierte Kunden | waipu.tv Abo-Kunden |
| waipu.tv Abo-Kunden |
Der freenet TV-ARPU wird künftig aufgrund der Einfachheit des Preismodells und der damit einhergehenden geringen Steuerungsrelevanz nicht mehr Bestandteil der finanziellen Leistungsindikatoren sein. Innerhalb der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erfolgt eine Fokussierung auf die für das Ergebnis und die Liquidität relevantesten Kundengruppen.
Im Folgenden werden die zukünftigen Leistungsindikatoren erläutert. Für das Steuerungssystem bis 2018 sei auf den Geschäftsbericht 2017 verwiesen.
Sofern zukünftig ein weiterer Anpassungsbedarf identifiziert wird, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung des Steuerungssystems vor.
Finanzielle Leistungsindikatoren
Zur Messung des kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Erfolgs unserer strategischen Ausrichtung und deren operativer Umsetzung, verwendet die freenet Group zukünftig folgende finanzielle Leistungsindikatoren:
| • | Umsatz |
| • | EBITDA |
| • | Free Cashflow |
| • | Postpaid-ARPU |
Die Steuerung nach dem finanziellen Leistungsindikator Free Cashflow erfolgt nicht segmentbezogen, sondern ausschließlich auf Konzernebene. Der Postpaid-ARPU wird lediglich im Segment Mobilfunk verwendet.
Eine Herleitungsrechnung für sogenannte Non-GAAP Kennzahlen (auch: Alternative Performance Measures) wie etwa EBITDA bzw. Free Cashflow wird im Abschnitt "Alternative Leistungskennzahlen" dargestellt.
Umsatz
Der Umsatz ist gleichzusetzen mit dem Wert unserer betrieblichen Tätigkeit und ist somit eine wesentliche Größe, um den Unternehmenserfolg zu messen. Der Umsatz im Kerngeschäft der freenet Group ist abhängig vom Verkauf von Produkten und Dienstleistungen rund um den Mobilfunk und das mobile Internet und wird im Segment Mobilfunk abgebildet. Die Erschließung zusätzlicher Erlösquellen, komplementär zum Geschäftsfeld Mobilfunk, ist im strategischen Interesse des Vorstands. Hierzu zählen u.a. die Geschäftsaktivitäten im Bereich Digital Lifestyle sowie der Auf- und Ausbau des TV-Geschäfts. Der Erfolg der Absatzbemühungen spiegelt sich primär in der künftigen Umsatzentwicklung der Gesellschaften wider.
EBITDA
Das EBITDA bildet die kurzfristige operative Leistungskraft eines Unternehmens in Summe und in Teilen ab und gilt allgemein als ein wesentlicher finanzieller Leistungsindikator, sowohl bei der Beurteilung von Unternehmensentwicklungen über vergangene Perioden als auch von Unternehmen im gleichen Marktsegment. Da das EBITDA den Fokus auf die operative Effizienz legt, ermöglicht dieser Leistungsindikator die Vergleichbarkeit auch unabhängig von den durch das jeweilige Geschäftsmodell bedingt unterschiedlichen Kapitalkosten und Investitionen. Entsprechend wird das EBITDA auch für Bewertungszwecke im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen herangezogen.
Das EBITDA bezieht auch Sondereinflüsse ein, wodurch ein ganzheitlicher Blick auf Erträge und Aufwendungen gegeben wird. Eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren ist dadurch allerdings nur eingeschränkt möglich. Um die Transparenz zu erhöhen, wird die freenet Group zukünftig neben dem EBITDA als finanzielle Steuerungsgröße ein um Sondereffekte bereinigtes EBITDA (Adjusted EBITDA) zu Informationszwecken und zur Beurteilung der operativen Ergebnisentwicklung berichten. Sondereffekte können sowohl Aufwendungen als auch Erträge darstellen. Sie beziehen sich auf wesentliche nicht wiederkehrende Einmal- und/oder Regulierungseffekte (z. B. Restrukturierungsaufwendungen), die aufgrund der Einschätzung des Vorstands die transparente Darstellung der operativen Ergebnisentwicklung der freenet Group beeinträchtigen könnten.
Das Adjusted EBITDA wird somit zukünftig das steuerungsrelevante EBITDA als zusätzliche Informationskennzahl ergänzen. Zur Definition des EBITDA bzw. für die im Jahr 2018 berücksichtigten Sondereffekte im Adjusted EBITDA wird auf den Abschnitt "Alternative Leistungskennzahlen" verwiesen.
Free Cashflow
Der Free Cashflow stellt als konzernweite liquiditätsorientierte Kennzahl eine wichtige Ergänzung der ergebnisorientierten Leistungsbeurteilung der freenet Group dar und ist gleichermaßen für Eigen- und Fremdkapitalgeber bedeutsam. Der Free Cashflow ist zentraler Gradmesser für die Fähigkeit aus eigenen Mitteln zu wachsen, die Gewährleistung einer stabilen Dividendenfähigkeit sowie für die Fähigkeit sämtliche operativen Zahlungsverpflichtungen der freenet Group zu bedienen und mithin ein Gradmesser für potenzielle Tilgungsleistungen.
Die Steuerung des Free Cashflow und insbesondere des Net Working Capital wird operativ durch die Treasury-Abteilung auf Basis etablierter Controlling-Strukturen durchgeführt. Neben der kontinuierlichen Optimierung von Zahlungsbedingungen unserer Verbindlichkeiten zählt auch ein effizientes Forderungsmanagement inklusive Factoring zu den Steuerungsmaßnahmen.
Zur Definition des Free Cashflows wird auf den Abschnitt "Alternative Leistungskennzahlen" verwiesen.
Postpaid-ARPU
Der Postpaid-ARPU bezeichnet den monatlichen Durchschnittsumsatz pro Kunde im Segment Mobilfunk, der mit der Vermarktung von 24-Monatsverträgen generiert wird. Der Postpaid-ARPU dient für die freenet Group allgemein als Gradmesser für die Bereitschaft von Kunden, für die jeweiligen Mobilfunkleistungen entsprechende monatliche Entgelte zu zahlen. Folglich ist der Postpaid-ARPU ein Indikator für die Qualität des Kundenstamms. Die Sicherung und der Ausbau der Qualität liegen daher im strategischen Interesse des Managements. Die Veränderungen der Markt- und Wettbewerbssituation in Deutschland können bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung des Postpaid-ARPU haben. Auch regulatorische Anforderungen können die Höhe des Postpaid-ARPU beeinflussen.
Bedingt durch den seit dem 1. Januar 2018 erstmalig anzuwendenden Rechnungslegungsstandard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" erfolgt die Ermittlung des Postpaid-ARPU zukünftig ohne Berücksichtigung von in der Grundgebühr enthaltenen Hardwareerlösen (Subventionsanteil). Die freenet Group schafft damit Transparenz hinsichtlich der Überleitbarkeit von Serviceumsätzen und Entwicklung von Postpaid-ARPU und Kundenzahlen.
Die über die sogenannte Handyoption generierten Umsätze aus dem Verkauf von mobilen Endgeräten fließen auch weiterhin nicht in die Berechnung ein.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Entwicklung der operativen Leistungsfähigkeit der freenet Group ist eng verbunden mit der Entwicklung der Kundenzahlen. Kundengewinnung und -bindung sind daher essenziell für die freenet Group. Die strategisch relevanten Kundengruppen variieren in Abhängigkeit des operativen Segments und werden im Rahmen des diesjährigen Geschäftsberichts angepasst und eingegrenzt auf den Postpaid Kundenbestand als Leistungsindikator für das Segment Mobilfunk sowie den umsatzgenerierenden TV Kundenbestand als Leistungsindikator für das Segment TV und Medien.
Mit der Änderung wird ein transparenterer Blick auf die strategische Ausrichtung der freenet Group gegeben sowie die Wahrnehmung der relevanten Kundengruppen am Kapitalmarkt reflektiert.
Folgende nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind zukünftig relevant:
| • | Postpaid Kundenbestand |
| • | TV Kundenbestand |
Postpaid Kundenbestand
Die Messung des werthaltigen Postpaid Kundenbestands, in dem die strategisch wichtigen Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung zusammengefasst sind, dient insbesondere der mittel- und langfristigen Unternehmenssteuerung. Die ausschließlich im Segment Mobilfunk relevante Steuerungsgröße stellt in Verbindung mit dem Postpaid-ARPU einen wesentlichen Gradmesser für das mittel- und langfristige Ertrags- und Liquiditätspotential des Mobilfunkgeschäfts dar.
TV Kundenbestand
Mit dem Einstieg in das TV-Geschäft adressiert die freenet Group ein weiteres Geschäftsfeld, womit die strategische Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider gestärkt und ausgebaut werden soll. Die Entwicklung der umsatzgenerierenden freenet TV Abo-Kunden (RGU) sowie der waipu.tv Abo-Kunden dient hierbei als wesentlicher Gradmesser für den Erfolg beim Aufbau des neuen Geschäftsfeldes und damit für die Marktdurchdringung mit beiden TV Produkten.
Sonstige Gradmesser für den Unternehmenserfolg
Zur Steuerung des Konzerns nutzt die freenet Group neben finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren weitere sonstige Gradmesser für den Unternehmenserfolg. Sie umfassen:
| • | Produktmarken, neue Produkte, |
| • | Partnerschaften, |
| • | Vertriebsaktivitäten, |
| • | Forschung und Entwicklung, |
| • | Mitarbeiter. |
Produktmarken, neue Produkte
Die freenet Group adressiert neben ihrem klassischen Geschäftsfeld Mobilfunk und mobiles Internet zunehmend auch den Wachstumsmarkt Digital Lifestyle sowie TV und Medien. Im klassischen Geschäftsfeld setzt das Unternehmen auf eine Mehrmarkenstrategie und kann so jegliche Bereiche des Marktes zielgruppenspezifisch bedienen. Unter der Hauptmarke mobilcom-debitel konzentriert sich die Gesellschaft auf hochwertige Vertragsverhältnisse mit 24 Monaten Laufzeit (Postpaid Kunden). Strategische Kernkompetenzen der Marke sind die bedarfsorientierte, netzunabhängige Kundenberatung sowie die größtmögliche Kundennähe. Diese wird über eine Vielzahl stationärer Vertriebsstellen und Handelspartner sowie durch die Vernetzung dieser Kanäle mit den verschiedenen Online-Plattformen erreicht (Omni-Channel Ansatz). Zusätzlich adressieren die Discount-Marken der Gruppe - klarmobil, freenetmobile, callmobile und debitel light - den sogenannten No-Frills-Bereich. Der Vertrieb der Discounttarife erfolgt schwerpunktmäßig über unternehmenseigene Online-Handelsplattformen.
Relationship Management gewinnt an Bedeutung
Eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung des Angebot- und Tarifportfolios an Kundenbedürfnisse und neue Wettbewerbssituation ist essenziell für den wirtschaftlichen Erfolg in unserer Geschäftstätigkeit. Vor diesem Hintergrund verfügt die freenet Group seit dem 1. Juni 2018 über einen erweiterten Vorstand: Antonius Fromme verantwortet künftig als Vorstand "Customer Experience" die direkten Kundenaktivitäten im Kerngeschäft Mobilfunk, außerdem alle On- und Offline-Aktivitäten im Marketing sowie die Digitalisierung aller Kundeninteraktionen und -transaktionen. Rickmann von Platen wird als Vorstand für "Partnermanagement" die Beziehungen zu allen großen Geschäftspartnern wie Netzbetreibern, Hardwarelieferanten und wesentlichen Vertriebspartnern sowie Fachhandelsgruppen verantworten.
Kontinuierliche Weiterentwicklung neuer Produktwelten
Im Segment TV und Medien baute Media Broadcast als Plattformbetreiber von freenet TV kontinuierlich die entsprechende Reichweite von DVB-T2 HD auf insgesamt 63 Senderstandorte in Deutschland aus. Damit stieg die Zahl der Einwohner, die freenet TV über eine Dachantenne sehen können, auf 62,5 Millionen Einwohner. Zusätzlich erhielten im zweiten Quartal Satelliten-Nutzer ebenfalls den Zugang zu freenet TV über das Satellitensystem Astra. Und im Mai ergänzte freenet das Angebot von freenet TV um das Online-Angebot "freenet TV connect".
Die EXARING AG wertete ihr Produkt waipu.tv im Jahresverlauf 2018 ebenfalls weiter auf. Zur Jahresmitte überarbeitete das Unternehmen grundlegend die waipu.tv-App und erweiterte das Programmportfolio auf rund 100 Sender für die Perfect-Version, davon über 60 in HD. Darüber hinaus startete die freenet Group zur Jahresmitte 2018 mit "freenet Video" ein Angebot, das den attraktiven Markt der Online-Videodienste adressiert. Zum Jahresende rundete die freenet Group ihr Angebot im TV-Segment schließlich um eigenen Content ab: Ende November ging "freenet Shopping" an den Start.
Zur Mitte des vierten Quartals startete freenet.de mit "Carmada.de" eine eigene Cloud-Plattform für das Fuhrpark-Management kleiner und mittelständischer Unternehmen, die so Corporate Carsharing und Fahrzeug-Pooling schnell und effizient nutzen können.
Partnerschaften
Zum Jahresbeginn starteten die freenet.de GmbH und der in Deutschland führende Wettanbieter Tipico eine Zusammenarbeit auf dem freenet.de-Portal. Im weiteren Jahresverlauf begann die freenet Group eine Kooperation mit der Deutschen Technikberatung im Bereich TV und Medien. Ziel der Partnerschaft ist ein weiterer Service für die Kunden: Zum Preis von 49 Euro können Kunden die Dienste dieses Anbieters von professioneller Technikhilfe nutzen - etwa die Einrichtung oder Wartung aller Endgeräte, inklusive Anfahrtskosten und einer Einsatzzeit von bis zu einer Stunde.
Im vierten Quartal legte eine Kooperation mit maxdome die Basis für ein neues Entertainment-Paket: Es bietet für sechs Monate die Kombination aus klassischem Fernsehen in HD-Qualität und dem Zugriff auf über 50.000 Filme und Serien von Deutschlands größter Online-Videothek - und zwar über DVB-T2-HD und Satellit.
Vertriebsaktivitäten
Im August erwarb die freenet AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung eine Beteiligung von rund 9,1 Prozent an der CECONOMY, dem Mutterkonzern von Media Markt und Saturn. Die beiden Elektronikmarkt-Ketten zählen seit rund 25 Jahren zu den wichtigsten Vertriebskanälen der Hauptmarke mobilcom-debitel. Mit der Beteiligung bietet sich für die freenet Group die Möglichkeit, diese langjährige Partnerschaft langfristig abzusichern und über weitere Berührungspunkte zu vertiefen. So könnten möglicherweise künftig noch nicht ausgeschöpfte Zusatzdienstleistungen, wie die TV-Produkte, stärker vermarktet werden.
Die Tochtergesellschaft Motion TM begann zum Jahresende 2018 mit "Moon Prime", einem neuen Partnerprogramm für ihre Handelspartner. Es umfasst ein verlängertes Zahlungsziel von 45 Tagen, Inhalte des `Digital Pakets` mit Social-Media-Betreuung, Online-Sichtbarkeit, Schaltung von Mobilfunkverträgen im Web und Handy-Finanzierung sowie weiterhin versandkostenfreie Lieferung ab einem Euro.
GRAVIS weitet "Product as a Service"-Initiative aus
Die Tochtergesellschaft GRAVIS war bereit 2017 zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts in einigen Stores eine Partnerschaft mit Grover eingegangen. Grover bietet Kunden die Möglichkeit, Produkte zu mieten, statt diese zu kaufen. Das Angebot beinhaltet alle Produktbereiche des Digital Lifestyles. Hierzu zählen etwa Smartphones und Tablets, Computer und Wearables, Gaming und Home Entertainment, Audio und Musik sowie E-Mobility und Smart Home-Anwendungen. Im ersten Halbjahr 2018 weitete GRAVIS dieses Modell des schnellen, unkomplizierten "Product as a Service"-Angebotes auf alle Filialen deutschlandweit aus.
Zusätzlich begann freenets Hauptmarke mobilcom-debitel im Oktober eine dreimonatige Tour durch zehn deutsche Großstädte mit einem neuen Konzept der mobilen Lounge. Schwerpunkte waren neben Beratungsqualität und Produktvielfalt insbesondere die Funktionalitäten und Bildqualität von freenet Video, freenet TV sowie waipu.tv. Außerdem wurden die Vorzüge eines voll vernetzten Wohnzimmers via Google Home demonstriert.
Forschung und Entwicklung
Die freenet Group unterhält keine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde daher weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durch wesentliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung belastet.
Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts in der Telekommunikationsbranche setzt sich das Unternehmen jedoch intensiv mit den aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich auseinander. Wesentliches Ziel ist dabei, die Wettbewerbspositionierung in diesem dynamischen Marktumfeld langfristig zu behaupten. Entwicklungsarbeiten finden bei der freenet Group vorwiegend im Rahmen von IT-, Strategie- sowie Produktentwicklungsprojekten statt. Im Jahr 2018 erfolgten diesbezüglich zahlungswirksame Investitionen in Höhe von 18,1 Millionen Euro (2017: 18,5 Millionen Euro).
Mitarbeiter
Im Jahr 2018 beschäftigte die freenet Group 4.183 Mitarbeiter an 10 Standorten sowie in den mobilcom-debitel Shops beziehungsweise GRAVIS Stores. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums stellt die Gruppe jährlich über 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung; sie gliedern sich in insgesamt zwölf Ausbildungsgänge an über 150 Ausbildungsorten. Zum Jahresende 2018 lag die Zahl der Auszubildenden in der freenet Group bei 310 (2017: 322).
Kompetenzerhalt der Mitarbeiter sowie deren kontinuierliche Qualifizierung angepasst an aktuelle Markt- und Technologieentwicklungen in einem dynamischen und digitalen Umfeld sind für die freenet Group essenziell. Diesbezüglich fanden 2018 insgesamt 439 Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter in Form von Fach-, Methoden- und Kompetenztrainings statt (2017: 403). Mitarbeiter der mobilcom-debitel Shops und GRAVIS Stores werden durch eine eigenständige Trainingseinheit betreut und geschult.
Weitere Informationen zum Aspekt Mitarbeiterbelange finden sich in der nichtfinanziellen Erklärung auf den Seiten 56-71.
ALTERNATIVE LEISTUNGSKENNZAHLEN
Zur Erläuterung der Finanz- und Ertragslage des freenet Konzerns werden die nachfolgend aufgeführten alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs) verwendet, die nicht in den IFRS geregelt sind. Es sei darauf hingewiesen, dass diese weder historische Finanzergebnisse, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des Unternehmens, noch sonstige vom Unternehmen definierte Leistungsindikatoren oder IFRS-Kennzahlen ersetzen und daher nicht isoliert, sondern als ergänzende Information betrachtet werden sollten. Trotz der gängigen Verwendung alternativer Leistungskennzahlen zur Beurteilung des laufenden operativen Geschäfts und der Verschuldungssituation durch das Management sowie auf Investorenseite haben diese als alleiniges Analysetool nur eine beschränkte Aussagekraft. Darüber hinaus sind die aufgeführten APMs trotz einer möglicherweise ähnlichen oder gar identischen Bezeichnung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsweisen nicht notwendigerweise mit den von anderen Unternehmen verwendeten APMs vergleichbar.
Geschäftsjahr 2018
Die von der freenet Group verwendeten alternativen Leistungskennzahlen sind:
| • | EBIT |
| • | EBITDA und EBITDA exklusive Sunrise |
| • | Rohertrag und Rohertragsmarge |
| • | Nettofinanzschulden, Pro-forma-Nettofinanzschulden und daraus abgeleitete Verschuldungsfaktoren |
| • | Interest Cover |
| • | Free Cashflow und Free Cashflow exklusive Sunrise |
| • | Eigenkapitalquote. |
Sondereinflüsse, die auf die Ermittlung einiger alternativer Leistungskennzahlen wirken, resultieren aus der Integration akquirierter Geschäfte und deren Folgebilanzierung.
EBIT
Das EBIT ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, dem sonstigen Finanzergebnis und Ertragsteuern inklusive der Ergebnisanteile der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen.
Tabelle 4:Berechnung EBIT
| In T EUR | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Betriebsergebnis | 311.988 | 260.831 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 25.110 | 112.161 |
| EBIT | 337.098 | 372.992 |
EBITDA und EBITDA exklusive Sunrise
Das EBITDA stellt einen finanziellen Leistungsindikator der freenet Group dar und ist definiert als Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, inklusive der Ergebnisanteile der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen (EBIT) und exklusive Abschreibungen und latenten Steuern aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen sowie zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibungen aus der Folgebilanzierung der Schatten-Kaufpreisallokation belasten somit nicht das EBITDA. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf Textziffer 17 des Konzernanhangs.
Das EBITDA exklusive Sunrise entspricht dem EBITDA abzüglich der erfassten Ergebnisanteile der Sunrise.
Tabelle 5: Berechnung EBITDA und EBITDA exklusive Sunrise
| In TEUR | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| EBIT | 337.098 | 372.992 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 129.196 | 148.234 |
| Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation | 19.233 | 19.969 |
| EBITDA | 485.527 | 541.195 |
| Ergebnisanteil Sunrise | -44.260 | -133.167 |
| EBITDA exklusive Sunrise | 441.267 | 408.028 |
Das EBITDA stellt eine sogenannte Non-GAAP-Kennzahl dar, die das Management zur Bewertung der Geschäftsentwicklung und betrieblichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens verwendet.
Da die Gesellschaft den Ergebnisanteil der Sunrise nicht beeinflussen kann, steuert der Vorstand das EBITDA ohne Einbezug der Ergebnisanteile der Sunrise (EBITDA exklusive Sunrise). Dadurch bedingt erfolgt der Soll-Ist-Vergleich sowie die Prognose des finanziellen Leistungsindikators ohne Berücksichtigung von Ergebnisanteilen der Sunrise.
Rohertrag und Rohertragsmarge
Der Rohertrag ist definiert als Saldo aus Umsatzerlösen und Materialaufwendungen. Die Rohertragsmarge bildet das Verhältnis aus Rohertrag und Umsatzerlösen ab.
Tabelle 6: Berechnung Rohertrag
| In TEUR bzw. lt. Angabe | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.897.466 | 3.507.263 |
| Materialaufwand | -1.993.739 | -2.557.501 |
| Rohertrag | 903.727 | 949.762 |
| Rohertragsmarge (in Prozent) | 31,2 | 27,1 |
Nettofinanzschulden, Pro- f orma-Nettofinanzschulden und abgeleitete Verschuldungsfaktoren
Die Nettofinanzschulden sind definiert als langfristige und kurzfristige Finanzschulden aus der Bilanz, abzüglich flüssiger Mittel, abzüglich des Anteils der freenet Group am Börsenwert der Sunrise und Ceconomy zum Stichtag. Letzt genannte Anpassungen erfolgen, da der Erwerb von Anteilen an der Sunrise (Sunrise-Erwerb) im Geschäftsjahr 2016 und der Erwerb von Anteilen an der Ceconomy (Ceconomy-Erwerb) im Geschäftsjahr 2018 vollständig über die Aufnahme neuer Finanzschulden finanziert wurde. Insofern wäre nach dem Sunrise- und Ceconomy-Erwerb eine Darstellung der Nettofinanzschulden ohne den Einbezug der an der Sunrise und Ceconomy gehaltenen Beteiligungen ökonomisch wenig aussagekräftig.
Der Börsenwert der Sunrise ergibt sich aus der Multiplikation des Schlusskurses der Aktie der Sunrise an der Schweizer Börse mit der Anzahl der von der freenet Group gehaltenen Aktien (11.051.578 Aktien) zum jeweiligen Stichtag. Die Umrechnung von Schweizer Franken in Euro erfolgt basierend auf Daten von Bloomberg zu einem amtlich festgestellten Stichtagskurs. Der Börsenkurs der Ceconomy ermittelt sich aus der Multiplikation von Schlusskurs der Stammaktien an der Frankfurter Börse mit der Anzahl der von der freenet Group gehaltenen Aktien (32.633.555 Stück) zum Stichtag.
Tabelle 7: Berechnung der Nettofinanzschulden
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden | 1.699.424 | 1.666.001 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 23.476 | 7.145 |
| Flüssige Mittel | -126.332 | -322.816 |
| Börsenwert der Sunrise und Ceconomy | -952.498 | -840.344 |
| Nettofinanzschulden | 644.070 | 509.986 |
Die Pro-forma-Nettofinanzschulden sind definiert als langfristige und kurzfristige Finanzschulden abzüglich flüssiger Mittel.
Tabelle 8: Berechnung der Pro-forma-Nettofinanzschulden
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden | 1.699.424 | 1.666.001 |
| Kurzfristige Finanzschulden | 23.476 | 7.145 |
| Flüssige Mittel | -126.332 | -322.816 |
| Pro-forma-Nettofinanzschulden | 1.596.568 | 1.350.330 |
Im Allgemeinen stellen die Nettofinanzschulden eine Non-GAAP-Kennzahl dar, die vom Management zur Steuerung der Finanzierungsstruktur des Konzerns verwendet wird. Sie ist somit integraler Bestandteil des konzernweiten Kapital-Risikomanagements und geht in die Berechnung des Verschuldungsfaktors beziehungsweise Pro-forma-Verschuldungsfaktors ein.
Der Verschuldungsfaktor leitet sich aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA ab. Gleiches gilt für den Pro-forma-Verschuldungsfaktor; allerdings dienen hierbei die Pro-forma-Nettofinanzschulden als Ausgangsbasis für die Berechnung der Verhältniszahl. Die Entwicklung der beiden Kennzahlen sowie der Zielkorridor werden im Abschnitt "Finanzmanagement" dargestellt.
Interest Cover
Der Interest Cover bildet das Verhältnis von EBITDA zum Zinsergebnis in den letzten 12 Monaten ab. Das Zinsergebnis ist der Saldo von "Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" aus der Konzerngewinn- und Verlustrechnung.
Tabelle 9: Berechnung Zinsergebnis
| In TEUR | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 56.042 | 51.132 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | -164 | -830 |
| Zins ergebnis | 55.878 | 50.302 |
Die Entwicklung der Kennzahl sowie der Zielkorridor werden im Abschnitt "Finanzmanagement" dargestellt.
Free Cashflow und Free Cashflow exklusive Sunrise
Der Free Cashflow stellt einen finanziellen Leistungsindikator der freenet Group dar und ist definiert als Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, verringert um die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie zuzüglich der Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Der Free Cashflow exklusive Sunrise entspricht dem Free Cashflow abzüglich der von der Sunrise erhaltenen Dividende.
Tabelle 10: Berechnung Free Cashflow und Free Cashflow exklusive Sunrise
| In TEUR | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 369.477 | 385.356 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -57.193 | -61.118 |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 13.850 | 18.597 |
| Free Cashflow | 326.134 | 342.835 |
| Sunrise Dividende | -36.912 | -34.409 |
| Free Cashflow exklusive Sunrise | 289.222 | 308.426 |
Ergänzend zur Ergebnisdarstellung durch das EBITDA wird diese Kennzahl als Indikator verwendet, der die Fähigkeit des Konzerns abbildet, langfristig Zahlungsmittel zu generieren.
Da die Gesellschaft die Höhe der Sunrise Dividende nicht beeinflussen kann, steuert der Vorstand den Free Cashflow ohne Einbezug der Dividende der Sunrise (Free Cashflow exklusive Sunrise). Dadurch bedingt erfolgt der Soll-Ist-Vergleich sowie die Prognose des finanziellen Leistungsindikators ohne Berücksichtigung von Ergebnisanteilen der Sunrise.
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme dar und dient als zusätzlicher Gradmesser für eine effiziente Aussteuerung der Unternehmensfinanzierung.
Tabelle 11: Berechnung der Eigenkapitalquote
| In TEUR bzw. lt. Angabe | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 1.280.753 | 1.462.901 |
| Bilanzsumme | 4.634.652 | 4.314.123 |
| Eigenkapitalquote (in Prozent) | 27,6 | 33,9 |
Geschäftsjahr 2019
Zur stärkeren Anlehnung des Steuerungssystems an die strategische Ausrichtung und Steuerung der freenet Group erfolgt für das Geschäftsjahr 2019 eine Neufassung und -fokussierung unterschiedlicher Leistungsindikatoren, die sich ebenfalls auf die alternativen Leistungskennzahlen des Konzerns auswirken. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausführungen zum Steuerungssystem des Konzernlageberichts.
Finanzergebnis
Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden die Positionen "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen", "Zinsen und ähnliche Erträge", "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" und das "sonstige Finanzergebnis" in einer separaten Zwischensumme "Finanzergebnis" ausgewiesen.
EBIT
Das EBIT ist definiert als Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern und wird somit zukünftig nicht mehr das Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen enthalten.
EBITDA und Adjusted EBITDA
Ab dem Geschäftsjahr 2019 wird die freenet Group neben dem EBIT das EBITDA ohne das Ergebnis bzw. der Ergebnisanteile der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen berichten. Um die Transparenz zu erhöhen, wird der freenet Konzern ab dem Geschäftsjahr 2019 als finanzielle Steuerungsgröße zusätzlich ein um Sondereffekte bereinigtes EBITDA (Adjusted EBITDA) zu Informationszwecken und zur Beurteilung der operativen Ergebnisentwicklung berichten. Für das Geschäftsjahr 2018 erfolgt die Bereinigung von Sondereffekten aus dem UKW-Verkauf. Auf Basis der neuen Definition des EBIT sowie des EBITDA und abzüglich der Sondereffekte aus dem UKW-Verkauf ergibt sich für 2018 ein Adjusted EBITDA von 402.102 Tausend Euro.
Tabelle 12: Berechnung EBITDA und Adjusted EBITDA
| In TEUR | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| EBIT (= Betriebsergebnis) | 311.988 | n/a |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 129.196 | n/a |
| EBITDA | 441.184 | n/a |
| Sondereffekte aus UKW-Verkauf | -39.082 | n/a |
| Adjusted EBITDA | 402.102 | n/a |
Free Cashflow
Ab dem Geschäftsjahr 2019 wird die freenet Group den Free Cashflow stärker als bisher dafür nutzen, darzustellen, in welcher Höhe liquide Mittel erwirtschaftet wurden, die zur Ausschüttung von Dividenden oder zur Tilgung von Finanzschulden verwendet werden können. Folglich werden zukünftig "Gezahlte Zinsen", "Erhaltene Zinsen", "Einzahlungen aus der Tilgung von finanziellen Vermögenswerten aus Leasing" sowie "Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten" in die Berechnung des Free Cashflow einbezogen. Ein Free Cashflow exklusive Sunrise wird zukünftig nicht mehr berichtet.
Tabelle 13: Berechnung Free Cashflow
| In TEUR | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 369.477 | 385.356 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -57.193 | -61.118 |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 13.850 | 18.597 |
| Free Cashflow (bis 2018) | 326.134 | 342.835 |
| Gezahlte Zinsen (zukünftig: Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit) | -40.813 | -42.883 |
| Erhaltene Zinsen (zukünftig: Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit) | 206 | 811 |
| Einzahlungen aus der Tilgung von finanziellen Vermögenswerten aus Leasing (zukünftig: Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit) | 0 | 0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -21.754 | -24.380 |
| Free Cashflow (ab 2019) | 263.773 | 276.383 |
FINANZMANAGEMENT
Die strategische Unternehmenssteuerung wird von einem Finanzmanagement unterstützt, welches neben der Liquiditätsentwicklung die Kapitalstruktur als Steuerungsgröße aufweist. Die operative Umsetzung erfolgt durch ein umfassendes Treasury-Management auf der Basis etablierter Controlling-Strukturen.
Zur Steuerung der Kapitalstruktur dienen insbesondere der Verschuldungsfaktor, der sogenannte Interest Cover und die Eigenkapitalquote.
Für zeitraumbezogene Größen wie das EBITDA und das Zinsergebnis wurden dabei jeweils die letzten 12 Monate (also Januar 2018 bis Dezember 2018 bzw. für das Vorjahr Januar 2017 bis Dezember 2017) herangezogen.
Tabelle 14: Kennzahlen des Finanzmanagements
| 2017 | 2018 | Ziel | |
|---|---|---|---|
| Verschuldungsfaktor | 0,9 | 1,3 | 1,0 - 2,5 |
| Pro-forma-Verschuldungsfaktor | 2,5 | 3,3 | - |
| Interest Cover | 10,8 | 8,7 | > 5 |
| Eigenkapitalquote in Prozent | 33,9 | 27,6 | > 50 |
Der Verschuldungsfaktor liegt zum 31. Dezember 2018 bei 1,3 (Vorjahr: 0,9) und damit innerhalb der strategischen Bandbreite von 1,0 bis 2,5. Die Erhöhung des Verschuldungsfaktors resultiert hauptsächlich aus einem gegenüber dem Vorjahr geringeren EBITDA sowie einer Zunahme der Nettofinanzschulden im Zuge des Anteilserwerbs an der CECONOMY über nominal 277,8 Millionen Euro. Die Finanzschulden setzen sich überwiegend aus den zwischen 2019 und 2026 endfälligen Schuldscheindarlehen über einen Nennwert von insgesamt 1.110,0 Millionen Euro sowie aus dem im Vorjahr abgeschlossenen Konsortialkredit mit einem Nennwert von 610,0 Millionen Euro zusammen.
Der Pro-forma-Verschuldungsfaktor liegt bedingt durch die erfolgten Akquisitionen und Beteiligungen bei 3,3.
Der Interest Cover liegt mit 8,7 unter dem Niveau des Vorjahres (10,8), damit nach wie vor über der Zielmarke von 5,0. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der gestiegenen Aufzinsung von langfristigen Verpflichtungen, die zu einer Belastung des Zinsaufwandes führte, sowie einem gegenüber dem Vorjahr geringeren EBITDA.
Die Eigenkapitalquote bewegt sich zum 31. Dezember 2018 unter der Zielmarke von 50 Prozent, was im Zusammenhang mit den Akquisitionen und Beteiligungen steht.
Der Vorstand behält sich Änderungen an seiner Finanzstrategie und damit auch an den Zielen vor.
Zur Herleitung der Eingangsgrößen für die Kennzahlen wird auf den Abschnitt "Alternative Leistungskennzahlen" in diesem Kapitel verwiesen.
Grafik 6: Historie der Dividende je Aktie

*Die Dividende wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der Hauptversammlung im Mai 2019 ausgezahlt. Weitere Informationen zur Dividende finden Sie im Kapitel "Die freenet AG am Kapitalmarkt".
Am 17. Mai 2018 hat die Hauptversammlung der freenet AG die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,65 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2017 beschlossen. Insgesamt wurden 211,2 Millionen Euro und damit 61,6 Prozent der Free Cashflows an die Anteilseigner ausgeschüttet. Auch in diesem Jahr erfolgte die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 Körperschaftsteuergesetz.
Vorstand und Aufsichtsrat verfolgen weiterhin eine verlässliche und stabile Dividendenpolitik und beabsichtigen der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 erneut 1,65 Euro pro Stückaktie zur Auszahlung für das Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen.
Wirtschaftsbericht
| • | BIP-Prognose für 2018 nach unten korrigiert - Konsumbereitschaft der deutschen Bevölkerung wirkt stützend |
| • | Umsätze in der deutschen Telekommunikationsbranche sowie im Mobilfunkmarkt stabil |
| • | Anteil der IPTV-Haushalte in Deutschland steigend |
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Weltwirtschaft und Europa
Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht für das Welt-Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2018 von einer im Vergleich zu 2017 konstanten Wachstumserwartung von 3,7 Prozent aus. Die Wachstumserwartung profitiert dabei insbesondere von einem deutlichen Anstieg der Wachstumsraten speziell der US-amerikanischen Wirtschaft infolge gesteigerter privater Konsumausgaben. Zudem dürfte die Finanzpolitik entwickelter Volkswirtschaften - auch in den kommenden Jahren - weiterhin stimulierend wirken.
Für die Eurozone gehen Experten von einer leichten Abnahme der Wirtschaftsdynamik aus. So erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW), dass die Wirtschaftsleistung im Jahr 2018 mit 1,8 Prozent etwas schwächer wächst als noch im Vorjahr 2017 (2,5 Prozent). Dabei hat sich das Wachstumstempo insbesondere in den drei größten EU-Ländern Deutschland, Frankreich und Italien verlangsamt. Politische Spannungen und Handelskonflikte könnten zudem einer anhaltenden Expansion entgegenstehen. Darüber hinaus könnten sich die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA aufgrund der derzeit beobachtbaren wirtschaftspolitischen Konflikte verschlechtern.
Deutschland
In Deutschland geriet die Hochkonjunktur im Jahresverlauf 2018 ins Stocken. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) korrigierte daraufhin seine Schätzung. Statt den im Spätsommer prognostizierten 1,8 Prozent dürfte das BIP in diesem Jahr nur um 1,5 Prozent wachsen. Eine ähnliche Anpassung nahm auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vor, der die Wachstumsprognose für 2018 von zwei auf 1,5 Prozent senkte. Der internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für Deutschland - wenn auch leicht um 0,3 Prozentpunkte nach unten korrigiert - einen Zuwachs von 1,9 Prozent für 2018. Erklärbar ist die Entwicklung insbesondere durch die Schieflage im deutschen Automobilsektor. Dadurch bedingt ging erstmalig seit drei Jahren in der zweiten Jahreshälfte die deutsche Wirtschaftsleistung zurück. Im Allgemeinen wird sich das gesamtwirtschaftliche Wachstumstempo nach Jahren hoher Kapazitätsauslastung aufgrund einer sinkenden Auslandsnachfrage wieder normalisieren.
Konjunkturimpulse werden hingegen durch die deutsche Binnennachfrage gesetzt. Der deutsche Arbeitsmarkt profitiert weiterhin von den wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Die Arbeitslosenquote unterschritt, ausgehend von 5,3 Prozent am Vorjahresende, im Oktober 2018 erstmalig seit der Wiedervereinigung die Fünf-Prozent-Marke. Der Höchststand an Erwerbstätigkeit sowie steigende Einkommen fördern die Konsumlaune und sorgten für einen Anstieg privater Konsumausgaben. So wuchs auch der Einzelhandelsumsatz von Januar bis Oktober 2018 gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um real 1,4 Prozent. Der Nonfood-Bereich stieg preisbereinigt sogar noch deutlicher um 5,1 Prozent. Festzuhalten bleibt, dass sich die Konsumbereitschaft der deutschen Bevölkerung bislang unbeeindruckt von externen Einflussfaktoren zeigt.
Telekommunikationsmarkt 2018
Umsatzentwicklung der Telekommunikationsbrache sowie im Mobilfunkmarkt weiterhin stabil
Die Umsatzerlöse in der deutschen Telekommunikationsbranche werden im Jahr 2018 mit 59,4 Milliarden Euro ähnlich hoch ausfallen wird wie im Vorjahr 2017 (59,3 Milliarden Euro). Stabilität beweist auch die Umsatzverteilung nach Netztypen: der Festnetzbereich dürfte im Jahr 2018 identische 32,8 Milliarden Euro erwirtschaften, während die Mobilfunknetze mit geschätzten 26,6 Milliarden Euro rund 0,1 Milliarden Euro mehr als zuletzt im Jahr 2017 umgesetzt haben dürfte. Die Stagnation des Gesamtumsatzes basierte im Wesentlichen auf den folgenden Trends:
| • | Preissenkungen für die Kunden in Folge anhaltenden Wettbewerbs |
| • | Preissteigerungen bei der Nutzung von Datendiensten können nicht immer komplett an die Endverbraucher weitergegeben werden. |
Im Zeitablauf zeigt sich, dass die Mobilfunkumsätze verglichen mit 1998 um den Faktor 2,8 gestiegen sind, während die Umsätze im Festnetzgeschäft im gleichen Zeitraum um 16 Prozent abgenommen haben; seit drei Jahren ist das Niveau jedoch relativ konstant.
Die Preissenkungen werden insbesondere im Mobilfunkmarkt sichtbar. Nachdem die durchschnittlichen Umsätze pro SIM-Karte (ARPU) im Jahr 1998 noch bei rund 57,26 Euro lagen, betragen sie heute lediglich rund 16,68 Euro (2017: 16,69 Euro). Ferner hat sich das Nutzerverhalten in den vergangenen 20 Jahren verändert: Wurden im Jahr 1998 noch 495 Millionen Minuten pro Tag aus dem Festnetz telefoniert, sind es heute lediglich 325 Millionen Minuten pro Tag. Die täglichen Sprachminuten aus dem Mobilfunknetz stiegen hingegen im Vergleichszeitraum von 22 auf 306 Millionen Minuten. Software-basierte OTT-Telefonate (Over-The-Top) wurden im Jahr 2006 erstmals ausgewertet. In dem Zeitraum bis 2018 nahm das Sprachvolumen um 201 Millionen Minuten pro Tag auf jüngst 265 Millionen Minuten signifikant zu. Insgesamt ist jedoch erkennbar, dass der Trend zu weniger Telefonie anhält.
Die Verteilung der Mobilfunkumsätze auf die diversen Anbieter bleibt auch weiterhin relativ stabil, wobei netzbetreiberunabhängige Service Provider ihren Anteil im Jahr 2018 um etwa zwei Prozentpunkte ausbauen. Für die freenet Group rechnet der VATM mit einem konstanten Marktanteil in Höhe von rund 12,4 Prozent. Aufgeteilt nach Umsatzart machen Datenerlöse gemäß VATM-Studie im Jahr 2018 erstmals mehr als 50 Prozent am Gesamtumsatz aus. Ihr Anteil steigt damit auf 14,1 Milliarden Euro (2017: 13,2 Milliarden Euro), während aus Sprach- und Anschlusserlöse auf geschätzte 9,3 Milliarden Euro (2017: 9,6 Milliarden Euro) sinken. Mit sonstigen Endgeräten und Inhalten werden bis zum Jahresende rund 3,2 Milliarden Euro (2017: 3,7 Milliarden Euro) umgesetzt.
Grafik 7: Gesamtmarkt nach Netztypen
Grafik 8: Mobilfunk-Umsätze nach Betreibern & Providern

Data over Voice ist der dominierende Trend im Mobilfunkmarkt
Weniger Sprachtelefonie, mehr Datenhunger - das ist der Trend im deutschen Mobilfunkmarkt. Diese Entwicklung ist eine Fortsetzung der zunehmenden Digitalisierung: Das ursprüngliche Kerngeschäft mit Diensten im Festnetz und Mobilfunk stagniert bereits seit Jahren. Branchenfremde Wettbewerber - die sogenannten OTT-Player wie Facebook oder Google und digitale Anwendungen wie iTunes - treten zunehmend in Erscheinung. Bis zum Jahresende 2018 werden voraussichtlich 2,5 Milliarden Gigabyte über Mobilfunknetzen verschickt oder heruntergeladen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 86 Prozent. Der durchschnittliche monatliche Datenverbrauch in Deutschland stieg damit in den letzten zwölf Monaten von 0,87 GB auf geschätzte 1,6 GB. Dennoch liegt Deutschland weiterhin unterhalb des globalen Monatsdurchschnitts, welcher rund 3,4 GB (2017) beträgt. Gemäß Ericsson Mobility Report werden für das Jahr 2023 sogar 17 GB monatlicher Datenkonsum prognostiziert.
Telekommunikationsanbieter befürchten, nur bedingt an der zunehmenden Wertschöpfung über ihre Netze zu partizipieren. Zugangsnahe Angebote wie Voice, Video-Calls oder aber auch Cloud Services beziehungsweise der Vertrieb sogenannter Wholesale-Connectivity bieten dabei das größte Umsatzsteigerungspotenzial.
Grafik 9: Volumenentwicklung Datenverkehr aus Mobilfunknetzen

Mobilfunk-Standard 5G Schlüsseltechnologie für die digitale Revolution
Weltweit gewinnt die Diskussion über und der Aufbau von 5G Netzen an Bedeutung. Insbesondere Industrieanwender versprechen sich einen unmittelbaren Nutzen - unter anderem bei der Weiterentwicklung des autonomen Fahrens oder der Vernetzung von Produktionsprozessen. In Deutschland herrscht weitestgehend Einigkeit, dass 5G die Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung und damit auch für den zukünftigen Erfolg des Wirtschaftsstandortes Deutschland darstellt. Uneinigkeit besteht jedoch über das Verfahren und die Inhalte der Frequenzversteigerung für die 5G Technologie, die im Frühjahr 2019 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt. Vor und nach dem finalen Entwurf der Vergaberegeln der BNetzA (veröffentlicht am 16. November 2018) gab es darüber lebhafte Debatten verschiedenster Interessengruppen. Konkret ging es unter anderem um:
| • | den Umfang der Versorgungsauflagen, |
| • | eine Diensteanbieterverpflichtung, also einen diskriminierungsfreien Wettbewerb sowie |
| • | National Roaming, also die Verpflichtung, Dritten einen entgeltlichen Zugang zur eigenen Infrastruktur zu geben. |
Aufgrund unklarer Bestimmungen und Formulierungen im Entwurf zu den Vergabebedingungen gingen beim Verwaltungsgericht Köln im Anschluss Klagen von neun Telekommunikationsunternehmen, darunter die freenet Group, ein.
TV-/Bewegtbildmarkt 2018
Umsatzerlöse und Übertragungswege in Deutschland
Die 38,7 Millionen deutschen TV-Haushalte gaben im vergangenen Jahr rund 11,8 Milliarden Euro für Fernsehen und Heimkino aus. Davon entfielen knapp 45 Prozent auf Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, 20 Prozent auf abonnierbare Pay-TV-Sender und rund 9 Prozent auf DVDs und Blu-Ray-Discs. Die verbleibenden 27 Prozent wurden für sonstige Dienste ausgegeben und beinhalten auch die Anschlussgebühren für Kabel, Satellit, IPTV und Terrestrik, die für die Nutzung des Übertragungsweges unabhängig von den empfangenen Inhalten anfallen - sie stiegen im Jahresvergleich marginal um 0,1 Milliarden Euro bzw. 2,4 Prozent auf insgesamt 3,2 Milliarden Euro.
Kabel und Satellit sind nach wie vor die dominierenden Übertragungswege in Deutschland. Kabelfernsehen nutzen aktuell knapp 17,5 Millionen Haushalte bzw. 45,1 Prozent (Vorjahr: 45,9 Prozent) und der Satellitenempfang wird von 17,4 Millionen Haushalten bzw. 45,0 Prozent (Vorjahr: 45,7 Prozent) bevorzugt. Der Marktanteil des Antennenfernsehens ist gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig: circa 2,5 Millionen Haushalte bzw. 6,4 Prozent (Vorjahr: 7,4 Prozent) nutzen DVB-T2. Lediglich IPTV konnte den Anteil von zuletzt 6,9 Prozent auf nunmehr 8,4 Prozent erhöhen, was rund 3,3 Millionen Haushalten entspricht.
Grafik 10: Verteilung der Übertragungswege 2018*

* Angaben in eckigen Klammern geben die entsprechenden absoluten Umsätze im Vorjahr an.
Summe > 100% wegen Mehrfachempfang.
Quelle: Kantar TNS; Basis 38,697 Mio. TV-Haushalte in Deutschland (2017: 38,306 Mio.)
Terrestrik und IPTV im Fokus
Die größte technische Veränderung im deutschen Fernsehmarkt stellte zuletzt die Abschaltung von DVB-T1 und die Umstellung auf das neue Antennenfernsehen DVB-T2 HD dar. Nach der "harten" Umstellung auf das neue DVB-T Signal am 29. März 2017, wurde der Empfangsbereich des neuen Standards im Frühjahr und Spätherbst 2018 auf insgesamt 63 Senderstandorte ausgebaut. Die Zahl der Einwohner, die das neue Antennenfernsehen empfangen können, stieg somit im Laufe des Jahres von 58,6 Millionen (74 Prozent) auf 62,5 Millionen (78 Prozent). Im Vergleich zum Vorgängerstandard ist die Gesamtabdeckung mit terrestrischem Fernsehen gestiegen. Alleiniger Anbieter des Übertragungsweges in Deutschland ist die Media Broadcast Gruppe eine 100-prozentige Tochter der freenet Group.
Im Vergleich zur Terrestrik ist der Anteil an Haushalten, die IPTV als Empfangsweg nutzen, zunehmend. Seit diesem Jahr werden in Deutschland erstmals mehr Haushalte über IPTV versorgt als über Antennenfernsehen. Seit 2012 ist der Anteil kontinuierlich von ehemals 4,3 Prozent auf nunmehr 8,4 Prozent gestiegen. Ein Vergleich auf europäischer Ebene zeigt allerdings, dass Deutschland noch hinter dem europäischen Durchschnitt hinterherhinkt. Ende 2017 betrug der Marktanteil von IPTV knapp 14 Prozent (inkl. Deutschland), d. h. circa 36,8 Millionen der 256,3 Millionen europäischen Haushalte nutzen primär IPTV als Empfangsweg für Bewegtbilder. Ein Anbieter dieses Übertragungsweges ist die EXARING AG eine Mehrheitsbeteiligung der freenet Group.
Bewegtbildkonsum und "Cord-Cutting"
Losgelöst von der Verteilung der Übertragungswege ist das lineare Fernsehen - also der direkte Empfang des gesendeten Fernsehprogramms - die beliebteste Form des Bewegtbildkonsums in Deutschland. Mit 225 Minuten pro Tag beträgt der Anteil des linearen Fernsehkonsums rund 86 Prozent am gesamten durchschnittlichen Fernsehkonsum von 263 Minuten pro Tag im Jahr 2018 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich 227 Minuten pro Tag) nicht wesentlich verändert. Hervorzuheben ist, dass der lineare Fernsehkonsum nicht durch andere Formate wie beispielsweise Video-on-Demand (VoD) verdrängt, sondern vielmehr ergänzt wird. So wurden im Jahr 2018 zusätzliche 22 Minuten pro Tag auf Videoplattformen verbracht (2017: 19 Minuten pro Tag) und weitere 16 Minuten über VoD-Services konsumiert (2017: 11 Minuten pro Tag).
Grafik 11: Nutzungsdauer von Bewegtbildangebotenin Minuten (rollierend)
(Nur die 3 oberen Graphen, nicht DVD & Kino!)

Quelle: ViewTime Report 2018, SevenOne Media/forsa
Auffällig ist, dass sich die Gerätnutzung verändert: Mobile Endgeräte wie Tablet oder Smartphone, aber auch internetfähige Fernseher - sogenannte Smart TVs - werden im Hinblick auf den Bewegtbildkonsum immer beliebter. In diesem Zusammenhang etabliert sich in den USA zunehmend ein Phänomen, welches unter dem Begriff "Cord-Cutting" subsumiert wird. Darunter sind Fernsehhaushalte zu verstehen, die keinen der "klassischen" stationär gebundenen Übertragungswege (z. B. Kabel oder Satellit) nutzen, sondern TV-Inhalte ausschließlich über das offene Internet empfangen. Genutzt werden hierfür in Deutschland beispielsweise Plattformen wie Zattoo oder waipu.tv, die das Fernsehprogramm bündeln und über das Internet weiterverbreiten (sogenannte OTT-Angebote). Statistisch werden diese Plattformen zu den IPTV-Anbietern gezählt.
Bezogen auf die deutschen TV-Haushalte, ist der Anteil der "Cord-Cutter" mit 0,5 Prozent im Jahr 2018 vergleichsweise überschaubar, könnte sich jedoch zukünftig erhöhen. Gemäß einer Umfrage können sich circa 11,7 Prozent der Haushalte vorstellen künftig OTT-Angebote zu nutzen und auf einen klassischen Übertagungsweg zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die unter 30-jährigen Bewegtbildkonsumenten.
Geschäftsverlauf
Die freenet Group kann ein positives Fazit für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 ziehen: die Ziele, die wir uns zum Jahresbeginn bezüglich der wesentlichen Steuerungskennzahlen gesetzt haben, konnten insgesamt erreicht werden.
Konzern
Die Umsatzerlöse ohne Berücksichtigung der Umstellungseffekte aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 hätten sich gegenüber dem Vorjahr (3.507,3 Millionen Euro) um 152,0 Millionen Euro auf 3.659,2 Millionen Euro erhöht. Die Prognose stabiler Umsatzerlöse wurde damit übertroffen, was im Wesentlichen auf die Entwicklung im Segment Mobilfunk zurückzuführen ist. Die nunmehr niedriger auszuweisenden Umsatzerlöse stehen ausschließlich im Zusammenhang mit IFRS 15 und betragen im Berichtsjahr 2.897,5 Millionen Euro.
Das EBITDA für das Jahr 2018 beläuft sich auf 485,5 Millionen Euro. Unter Herausrechnung der Ergebnisanteile von Sunrise in Höhe von 44,3 Millionen Euro liegt das EBITDA exklusive Sunrise bei 441,3 Millionen Euro und somit über dem Vorjahresniveau (408,0 Millionen Euro). Der Anstieg erklärt sich im Wesentlichen aus einem positiven Einmaleffekt in Höhe von 39,1 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf der UKW-Infrastruktur der Media Broadcast Gruppe. Um diesen Sondereffekt bereinigt läge das EBITDA exklusive Sunrise und abzüglich Ergebnisanteil sonstiger assoziierter Unternehmen (Adjusted EBITDA) zum Jahresende mit 402,1 Millionen Euro unterhalb des Vorjahres. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass in dem Adjusted EBITDA der operative UKW-Betrieb lediglich für ein Quartal enthalten ist und nicht - wie im Jahr 2017 - ganzjährig. Der entgangene EBITDA-Beitrag aus der Einstellung des operativen UKW-Geschäfts beläuft sich im Vergleich zu 2017 auf ca. 8,0 Millionen Euro. Gleichwohl wird die EBITDA-Prognose - basierend auf dem EBITDA exklusive Sunrise - von 410 Millionen Euro bis 430 Millionen Euro erfüllt beziehungsweise übertroffen. Die obere Grenze des Zielkorridors entspricht dem Szenario eines UKW-Verkaufs und wurde mit dem genannten EBITDA exklusive Sunrise von 441,3 Millionen Euro übertroffen. Die untere Grenze hätte hingegen unter der Prämisse eines UKW-Weiterbetriebs gegolten.
Der Free Cashflow beträgt zum Jahresende 326,1 Millionen Euro. Exklusive der Dividende von Sunrise (Free Cashflow exklusive Sunrise) summiert sich der Free Cashflow auf 289,2 Millionen Euro, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 19,2 Millionen Euro entspricht. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf höhere Investitionen in das Working Capital zurückzuführen. Der Free Cashflow exklusive Sunrise, einer der (bisher) wichtigsten steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren, liegt damit am unteren Ende der Prognose von 290 Millionen Euro bis 310 Millionen Euro. Hintergrund hierfür ist, dass die cash-mäßige Realisierung des UKW-Verkaufs gestreckt über die nächsten acht Geschäftsjahre erfolgen wird.
Segmente
Im Segment Mobilfunk hätten sich die Umsatzerlöse ohne IFRS 15 gegenüber dem Vorjahr um 169,5 Millionen Euro auf 3.368,4 Millionen Euro erhöht. Damit wird die Prognose stabiler Segment-Umsätze übertroffen und ist im Wesentlichen auf höhere Hardware-Erlöse zurückzuführen. Unter Berücksichtigung von IFRS 15 betragen die Segment-Umsätze im Berichtsjahr 2.606,7 Millionen Euro. Des Weiteren ist die Zahl der strategisch wichtigen Postpaid-Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung im Vergleich zum Dezember 2017 von 6,711 Millionen Kunden auf 6,896 Millionen Kunden per Ende Dezember 2018 gestiegen. Der Customer-Ownership lag zum Jahresende 2018 mit 9,455 Millionen Kunden in etwa auf dem Niveau der Vergleichsperiode (9,591 Millionen Kunden) - damit konnte das Ziel eines stabilen Customer-Ownership nahezu erreicht werden. Der Postpaid-ARPU verhielt sich im Berichtsjahr mit 21,6 Euro ebenfalls stabil (Vorjahr: 21,4 Euro) und traf unsere Erwartung. Das Segment-EBITDA exklusive Sunrise wurde gegenüber dem Vorjahr (380,4 Millionen Euro) um 14,4 Millionen Euro auf 366,0 Millionen Euro leicht rückläufig ausgewiesen. Damit konnten wir unsere Prognose (ein stabiles EBITDA) annähernd erreichen.
Im Segment TV und Medien reduzierten sich die Umsatzerlöse im Wesentlichen aufgrund der unterjährigen Veräußerung der UKW-Infrastruktur gegenüber 2017 um 12,2 Millionen Euro auf 282,6 Millionen Euro, womit die Zielsetzung des Ausweises stabiler Umsätze erreicht wurde. Das Segment-EBITDA für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 86,3 Millionen Euro (Vorjahr: 40,2 Millionen Euro) und erfüllt die Prognose eines signifikant steigenden EBITDA, maßgeblich aufgrund des Sondereffekts aus dem UKW-Verkauf (39,1 Millionen Euro).
Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Segments TV und Medien verzeichnete freenet TV per Ende Dezember 2018 rund 1,142 Millionen freenet TV Abo-Kunden. Damit wurde die zum Jahresende geplante Zielgröße von mehr als 1,200 Millionen Nutzern annähernd erreicht. Die unterjährig eingeführte Kennzahl der sogenannten freenet TV Abo-Kunden (RGU), welche gegenüber den freenet Abo-Kunden die tatsächlich aktiven (umsatzgenerierenden) Nutzer widerspiegelt, lag mit 1,014 Millionen Kunden rund 12 Prozent über dem Vorjahreswert (rund 0,902 Millionen Kunden) und leicht über der nachträglich kommunizierten RGU-Zielgröße von 1,000 Millionen. Der freenet TV-ARPU betrug 4,4 Euro und lag damit in etwa auf dem Niveau unserer veröffentlichten Prognose (etwa 4,5 Euro).
Beim IPTV-Produkt waipu.tv wurden die Zielwerte für die Anzahl registrierter Nutzer (signifikant steigend) mit rund 1,264 Millionen Kunden erreicht sowie die erwartete Anzahl der Abo-Kunden (über 0,250 Millionen) mit rund 0,252 Millionen erfüllt.
Die Ergebnisse bestätigen die strategische Ausrichtung der freenet Group und bilden eine gute Ausgangsbasis für die kommenden Monate und Jahre.
Tabelle 15: Vergleich prognostizierter und tatsächlicher Geschäftsverlauf 2018
| In Mio. EUR bzw. lt. Angabe | Ist 2017 | Prognose für das Geschäftsjahr 2018 | Q3/2018 Prognosebestätigung/ -erweiterung1 | Ist 2018 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Leistungsindikatoren | ||||
| Umsatz (ohne IFRS 15 Effekte) | 3.507,3 | stabil | stabil | 3.659,2 |
| EBITDA exklusive Sunrise | 408,0 | 410-430 | 410-430 | 441,3 |
| Free Cashflow exklusive Sunrise | 308,4 | 290-310 | 290-310 | 289,2 |
| Postpaid-ARPU | 21,4 | stabil | stabil | 21,6 |
| freenet TV-ARPU | 4,3 | etwa 4,5 | etwa 4,5 | 4,4 |
| Nichtfinanzielle Leistungsindikator en | ||||
| Customer-Ownership (in Mio.) | 9,591 | stabil | stabil | 9,455 |
| freenet TV Abo-Kunden (in Mio.) | 0,975 | > 1,200 | > 1,200 | 1,142 |
| freenet TV Abo-Kunden (RGU) (in Mio.) | --- | --- | 1,000 | 1,014 |
| waipu.tv registrierte Kunden (in Mio.) | 0,464 | signifikant steigend | signifikant steigend | 1,264 |
| waipu.tv Abo-Kunden (in Mio.) | 0,102 | > 0,250 | > 0,250 | 0,252 |
1 Die freenet Group hat im Verlauf des dritten Quartals 2018 den Ausweis der bisherigen freenet TV Abo-Kunden aus Gründen größerer Transparenz und besserer Messbarkeit umgestellt. Bislang wurde die Anzahl der verkauften Kundenkarten mit der Anzahl der freenet TV Abo-Kunden gleichgesetzt. Allerdings hat ein Teil dieser Kunden regelmäßig seine Guthabenkarten auf Vorrat gekauft, ohne diese unmittelbar zu aktivieren beziehungsweise den entsprechenden Umsatz zu generieren. Die RGU-Zielgröße ist der Höhe nach vergleichbar mit der prognostizierten Zielgröße für die freenet TV Abo-Kunden in Höhe von 1,2 Millionen.
Segmentspezifischer Geschäftsverlauf
Mobilfunk
Postpaid Kundenbestand
Das Ziel in der Neukundengewinnung und im Bestandskundenmanagement in unserem Kerngeschäft Mobilfunk bleibt weiterhin die Verbesserung der Qualität des Kundenstamms. Dies gilt vor allem für den strategisch wichtigsten Postpaid Kundenbestand, in dem alle Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung zusammengefasst sind.
Auch für das Geschäftsjahr 2018 kann die freenet Group in diesem Bereich mit einer Erfolgsmeldung aufwarten. Der Bestand in diesem besonders werthaltigen Kundensegment steigt im Jahresverlauf um rund 185.000 Teilnehmer auf insgesamt 6,896 Millionen (Vorjahr: 6,711 Millionen). Dies entspricht einer Steigerung um rund 2,8 Prozent. Damit setzte sich der Wachstumstrend der vergangenen Jahre auch im abgelaufenen Geschäftsjahr fort.
Einmal mehr zeigt sich damit auch, dass die Mehrmarkenstrategie der freenet Group mit ihren kundenorientierten Angeboten und Tarifen, sowie besonderen Serviceleistungen die Bedürfnisse der Kunden treffen. Unterstützend wirken hierbei der kontinuierliche Ausbau, die Synchronisation und die effiziente Steuerung der on- und offline Vertriebs- und Kommunikationskanäle.
Tabelle 16:Entwicklung Postpaid Kundenbestand
| In Mio. bzw. lt. Angabe | 31.12.2018 | 31.12.2017 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Postpaid Kunden | 6,896 | 6,711 | +2,8 |
Postpaid-ARPU und Serviceumsätze
Der strategische Fokus auf werthaltige Kundenbeziehungen zeigt sich ebenfalls in der Entwicklung des Postpaid-ARPU. Im Geschäftsjahr 2018 konnte der Postpaid-ARPU mit 21,6 Euro auf dem Niveau der letzten Jahre stabilisiert werden (Vorjahr: 21,4 Euro). Letztendlich spricht dies für eine gleichbleibend, hohe Qualität der Postpaid Kunden.
Unter Berücksichtigung des seit dem 1. Januar 2018 anzuwendenden Rechnungslegungsstandards IFRS 15 ist nunmehr auch ein Ausweis des Postpaid-ARPU ohne Berücksichtigung von in der Grundgebühr enthaltenen Hardwareerlösen (Subventionsanteil) möglich. Der Postpaid-ARPU ohne Hardware fällt somit geringer aus und beträgt im Geschäftsjahr 19,0 Euro. Die Verringerung ist kein Indiz für eine Qualitätsabnahme, sondern eröffnet einen unverfälschten Blick auf die Ertragskraft des Postpaid Kundenbestands.
Die entsprechenden Postpaid-Serviceumsätze unter Einbeziehung von IFRS 15 betragen für das aktuelle Berichtsjahr 1.555,4 Millionen Euro. Der Serviceumsatz im Bereich No-Frills/Prepaid beträgt für das Jahr 2018 rund 142,0 Millionen Euro. Folglich entfallen ungefähr 91,6 Prozent der Serviceumsätze im Segment Mobilfunk auf die strategisch wichtigste Kundengruppe.
Tabelle 17:Postpaid-ARPU und Serviceumsätze
| In EUR bzw. Serviceumsätze in Mio. EUR |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Postpaid-ARPU | 21,6 | 21,4 |
| Postpaid-ARPU ohne Hardware (IFRS 15) | 19,0 | --- |
| Serviceumsatz Postpaid (IFRS 15) | 1.555,4 | --- |
| Serviceumsatz No-Frills/Prepaid (IFRS 15) | 142,0 | --- |
Digital Lifestyle
Endgeräte, Produkte und Services aus den Bereichen Entertainment, Security, Smart Home und E-Health ergänzen bereits seit mehreren Jahren die Angebote im Segment Mobilfunk. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wieder zahlreiche neue Produkte und Services in das Angebotsportfolio aufgenommen, um das organische Wachstum in diesem Bereich weiter zu forcieren. Die Umsatzentwicklung zeigt, dass der Bereich Digital Lifestyle auch weiterhin wächst. Im Jahr 2018 stieg der Umsatz um 15,5 Millionen Euro auf 179,8 Millionen Euro (Vorjahr: 164,2 Millionen Euro). Dies entspricht einer Steigerung um 9,5 Prozent.
Tabelle 18:Umsatz Digital Lifestyle (organisch)
| In Mio. EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Umsatz Digital Lifestyle (organisch) | 179,8 | 164,2 |
TV und Medien
Im Segment TV und Medien stand im Geschäftsjahr 2018 vor allem die Erweiterung des Angebots für die beiden Hauptprodukte freenet TV und waipu.tv im Mittelpunkt. Dies betraf sowohl den Ausbau der technischen Infrastruktur als auch die kontinuierliche Ergänzung der verfügbaren Inhalte.
freenet TV ist nunmehr für rund 62,5 Millionen Einwohner über Dachantenne zu empfangen. Zusätzlich ist seit dem zweiten Quartal 2018 auch der Empfang über Satellit möglich. Auch die EXARING AG als Anbieter des internetbasierten TV-Produkts waipu.tv arbeitete im Jahresverlauf an der qualitativen und quantitativen Verbesserung der angebotenen Produktvarianten.
Die im Berichtsjahr umgesetzten Maßnahmen führten zu einer positiven Entwicklung der TV Kundenzahlen. Die Zahl der umsatzgenerierenden freenet TV Abo-Kunden (RGU) erhöhte sich im Jahresverlauf von 0,902 Millionen auf rund 1,014 Millionen zum 31. Dezember 2018. Dies entspricht einer Steigerung von 12,4 Prozent oder rund 112.000 Kunden.
Erfreulich entwickelten sich auch die Kundenzahlen für waipu.tv. Zum Jahresende 2018 haben sich rund 1,264 Millionen Nutzer für das Produkt waipu.tv entschieden und registriert (Vorjahr: rund 0,464 Millionen). Die Zahl der Abo-Kunden liegt bei rund 251.800 (Vorjahr: rund 102.300) und trifft damit die Zielgröße für das Jahr 2018 von mehr als 250.000 Abo-Kunden.
Tabelle 19:TV Kundenbestand
| In Tsd. bzw. lt. Angabe | 31.12.2018 | 31.12.2017 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| freenet TV Abo-Kunden (RGU) | 1.014,2 | 902,1 | +12,4 |
| waipu.tv registrierte Kunden | 1.263,9 | 463,6 | +172,6 |
| davon waipu.tv Abo-Kunden | 251,8 | 102,3 | +146,1 |
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Umsatz- und Ertragslage
Tabelle 20: Wichtige Kennzahlen des Konzerns
| In TEUR | 2018 | 2017 | Ergebnisveränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse ohne IFRS 15 | 3.659.245 | 3.507.263 | 151.982 |
| Umsatzerlöse | 2.897.466 | 3.507.263 | -609.797 |
| Rohertrag | 903.727 | 949.762 | -46.035 |
| EBITDA | 485.527 | 541.195 | -55.668 |
| EBITDA exklusive Sunrise | 441.267 | 408.028 | 33.239 |
| EBIT | 337.098 | 372.992 | -35.894 |
| EBT | 234.002 | 322.690 | -88.688 |
| Konzernergebnis | 212.163 | 275.574 | -63.411 |
Die Konzernumsätze vor Anwendung des neuen Standards zur Erlösrealisierung (IFRS 15) sind im Vergleich zum Vorjahr 2017 von 3.507,3 Millionen Euro auf nunmehr 3.659,2 Millionen Euro gestiegen. Die tatsächlich auszuweisenden Umsatzerlöse in Höhe von 2.897,5 Millionen Euro sind um 609,8 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr 2017, was ausschließlich im Zusammenhang mit IFRS 15 steht. Innerhalb des Jahres 2018 ging der Umsatz IFRS 15-bedingt um 761,7 Millionen Euro zurück. Bereinigt um jegliche IFRS 15 Effekte konnte der Konzernumsatz im 12-Monats-Vergleich um 152,0 Millionen Euro gesteigert werden.
Im Segment Mobilfunk stieg die Zahl der strategisch wichtigen Postpaid-Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung gegenüber dem Vorjahr (6,896 Millionen Kunden per Ende Dezember 2018 gegenüber 6,771 Millionen Kunden per Ende Dezember 2017) und auch der Postpaid-ARPU blieb mit 21,6 Euro gegenüber 21,4 Euro im Vorjahr weiterhin stabil. Ohne die Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 hätte sich eine Zunahme der Umsatzerlöse im Segment Mobilfunk um 169,5 Millionen Euro auf 3.368,4 Millionen Euro ergeben. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf höhere Hardware-Erlöse zurückzuführen. Die im Geschäftsjahr 2018 auszuweisenden Mobilfunkumsätze belaufen sich auf 2.606,7 Millionen Euro. Die Umsatzerlöse im Segment TV und Medien reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 12,2 Millionen Euro auf 282,6 Millionen Euro.
In Folge der Umstellung auf IFRS 15 war auch der Materialaufwand gegenüber dem Vorjahr um 563,8 Millionen Euro niedriger auszuweisen und betrug insgesamt 1.993,7 Millionen Euro. Ohne Berücksichtigung der Umstellungseffekte aus der Erstanwendung von IFRS 15 wäre im Konzern sowie im Segment Mobilfunk ein Materialaufwand ausgewiesen worden, der in einer ähnlichen Größenordnung höher gewesen wäre wie der bei den Umsatzerlösen genannte Effekt von 761,7 Millionen Euro.
Der Rohertrag lag mit 903,7 Millionen Euro um 46,0 Millionen Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Die Rohertragsmarge stieg im Vergleich um 4,1 Prozentpunkte auf 31,2 Prozent - maßgeblich bedingt durch die Umstellung auf IFRS 15.
Die sonstigenbetrieblichenErträge erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 45,8 Millionen Euro auf 100,7 Millionen Euro. Dieser Anstieg ist überwiegend auf die im Rahmen des UKW-Infrastrukturverkaufs erzielten Buchgewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 25,8 Millionen Euro sowie auf die Erträge im Zusammenhang mit Rückgriffsrechten aus Untermietverträgen, ebenfalls in Folge des UKW-Verkaufs, in Höhe von 14,6 Millionen Euro zurückzuführen.
Die anderenaktiviertenEigenleistungen resultieren aus selbst erstellter Software und liegen mit 18,1 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahres (18,5 Millionen Euro).
Der Personalaufwand verringerte sich von im Vorjahr 225,7 Millionen Euro um 6,0 Millionen Euro auf nunmehr 219,7 Millionen Euro. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit geringeren Aufwendungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme im Segment Sonstige/Holding sowie mit der Übernahme des Kundenservice der mobilcom-debitel GmbH durch die Capita Customer Services (Germany) GmbH, Berlin (Capita), so dass im Vorjahr 2017 noch zwei Monate (2018: null Monate) Personalaufwand für Mitarbeiter des Kundenservice enthalten waren.
Die sonstigenbetrieblichenAufwendungen reduzierten sich gegenüber 2017 um 26,8 Millionen Euro auf 361,7 Millionen Euro. Im Wesentlichen ist dieser Rückgang auf die im Vorjahr verstärkten Marketingaktivitäten im Zuge der Einführung des Antennenstandards DVB-T2 HD zurückzuführen. Neben den Marketing- und Outsourcingkosten entfallen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zum großen Teil auf Verwaltungskosten (so z.B. Mieten und Nebenkosten der Shops und Verwaltungsgebäude), Aufwendungen für Wertberichtigungen und den Ausfall von Forderungen, Rechts-/Beratungskosten sowie Aufwendungen für Billing.
Das Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen in Höhe von 25,1 Millionen Euro (Vorjahr: 112,2 Millionen Euro) geht nahezu vollständig auf die Sunrise zurück. Zum 31. Dezember 2018 wird ein anteiliges Ergebnis in Höhe von 25,0 Millionen Euro (Vorjahr: 113,2 Millionen Euro) ausgewiesen, davon 44,3 Millionen Euro aus Anteilen am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern (Vorjahr: 133,2 Millionen Euro) sowie -19,2 Millionen Euro aus der Folgebilanzierung der Schatten-Kaufpreisallokation (Vorjahr: -20,0 Millionen Euro). Die Abnahme der Ergebnisanteile aus der Sunrise-Beteiligung ist hauptsächlich auf den einmaligen Vorjahreseffekt im Zusammenhang mit dem sogenannten Tower Deal zurückzuführen.
Das EBITDA wird im Geschäftsjahr 2018 mit 485,5 Millionen Euro und damit um 55,7 Millionen Euro unter dem Vorjahresniveau ausgewiesen. Ohne den Einbezug der Ergebnisanteile aus der Beteiligung an der Sunrise in Höhe von 44,3 Millionen Euro wird ein EBITDA exklusive Sunrise in Höhe von 441,3 Millionen Euro ausgewiesen (Vorjahr: 408,0 Millionen Euro). Zum EBITDA trugen im Berichtsjahr das Segment Mobilfunk 410,3 Millionen Euro (davon resultieren 44,3 Millionen Euro aus der Beteiligung an der Sunrise; Vorjahr: 513,6 Millionen, davon 133,2 Millionen Euro aus der Beteiligung an der Sunrise), das Segment TV und Medien 86,3 Millionen Euro (Vorjahr: 40,2 Millionen Euro) sowie das Segment Sonstige/Holding -11,0 Millionen Euro (Vorjahr: -12,6 Millionen Euro) bei. Hinsichtlich des Segment-EBITDA TV und Medien gilt zu berücksichtigen, dass hierin der positive Sondereffekt aus dem UKW-Verkauf in Höhe von 39,1 Millionen Euro enthalten ist.
Die AbschreibungenundWertminderungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 19,0 Millionen Euro auf 129,2 Millionen Euro, maßgeblich bedingt durch die im Vorjahr aufgrund des bevorstehenden UKW-Verkaufs erfolgte Verkürzung der Nutzungsdauern von Sachanlagen im Segment TV und Medien.
Das Zinsergebnis als Saldo der Zinserträge und Zinsaufwendungen hat sich von -50,3 Millionen Euro im Vorjahr auf -55,9 Millionen Euro entwickelt, resultierend in erster Linie aus der gestiegenen Aufzinsung von langfristigen Verpflichtungen, insbesondere für Rückstellungen zum Rückbau von Funkinfrastrukturen.
Das sonstige Finanzergebnis wird zum Jahresende 2018 mit -47,2 Millionen Euro ausgewiesen und beinhaltet den Aufwand (inklusive Anschaffungsnebenkosten) aus der Bewertung eines Derivats im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der CECONOMY vom 12. Juli 2018.
Damit wurde im Geschäftsjahr 2018 ein KonzerngewinnvorSteuern in Höhe von 234,0 Millionen Euro erzielt - verglichen mit dem Vorjahr 2017 (322,7 Millionen Euro) ein Rückgang um 88,7 Millionen Euro.
Die AufwendungenausErtragsteuern verringerten sich gegenüber 2017 um 25,3 Millionen Euro auf 21,8 Millionen Euro. Dabei sind die laufenden Steueraufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Millionen Euro auf 29,5 Millionen Euro gestiegen. Daneben wurden Erträge aus latenten Steuern in Höhe von 7,7 Millionen Euro (Vorjahr: Aufwendungen aus latenten Steuern 19,8 Millionen Euro) in dieser Position saldiert. Die Ergebnisverbesserung bei den latenten Steuern ergibt sich im Wesentlichen aus den Zuschreibungen (Vorjahr: Abschreibungen) auf latente Ertragsteueransprüche sowie aus temporären Differenzen zwischen Vermögenswertansätzen nach IFRS und Steuerrecht.
In der Folge sank der Konzerngewinn nach Steuern von im Vorjahr erzielten 275,6 Millionen Euro um 63,4 Millionen Euro auf nunmehr 212,2 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2018.
Vermögens- und Finanzlage
Tabelle 21: Ausgewählte Bilanzzahlen des Konzerns
Aktiva
Passiva
| In Mio. EUR | 31.12.2018 | In Mio. EUR | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 3.885,1 | Eigenkapital | 1.280,8 |
| Kurzfristiges Vermögen | 749,6 | Langfristige und kurzfristige Schulden | 3.353,9 |
| Bilanzsumme | 4.634,7 | Bilanzsumme | 4.634,7 |
| in Mio. EUR | 31.12.2017 | in Mio. EUR | 31.12.2017 |
| Langfristiges Vermögen | 3.440,3 | Eigenkapital | 1.462,9 |
| Kurzfristiges Vermögen | 873,9 | Langfristige und kurzfristige Schulden | 2.851,2 |
| Bilanzsumme | 4.314,1 | Bilanzsumme | 4.314,1 |
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 beträgt 4.634,7 Millionen Euro und hat sich gegenüber dem Vorjahr (4.314,1 Millionen Euro) um 320,5 Millionen Euro bzw. 7,4 Prozent erhöht.
Die deutliche Zunahme diverser Positionen innerhalb des langfristigen und kurzfristigen Vermögens resultiert in erster Linie aus der Umstellung auf die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 sowie IFRS 9 zum 1. Januar 2018. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die erläuternden Angaben unter Textziffer 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, des Konzernanhangs. In der Folge werden erstmals die Kundengewinnungskosten in der Position "Vertragserlangungskosten" angesetzt und per Ende Dezember 2018 in Höhe von 304,2 Millionen Euro ausgewiesen. Der deutliche Anstieg sowohl der Übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte um 340,3 Millionen Euro auf 354,4 Millionen Euro sowie der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 138,9 Millionen Euro auf 161,1 Millionen Euro ist wesentlich durch die Umstellungseffekte bezüglich IFRS 15 und IFRS 9 geprägt - ergänzend wird in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten die im Juli 2018 erworbene Beteiligung an der CECONOMY mit einem Buchwert in Höhe von 104,4 Millionen Euro ausgewiesen. Diesbezüglich verweisen wir auf Textziffer 21, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte, des Konzernhangs.
Die Entwicklung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von im Vorjahr 532,8 Millionen Euro auf 306,4 Millionen Euro ist schließlich ebenfalls bedingt durch die Umstellung auf IFRS 15 und IFRS 9. Auch hier verweisen wir auf Textziffer 21 des Konzernanhangs.
Der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte um 38,2 Millionen Euro auf 525,4 Millionen Euro ist zum überwiegenden Teil durch die planmäßigen Abschreibungen auf das exklusive Vertriebsrecht mit der Media-Saturn Deutschland GmbH begründet.
Die flüssigen Mittel werden zum 31. Dezember 2018 mit 126,3 Millionen Euro ausgewiesen (31. Dezember 2017: 322,8 Millionen Euro). Während dem Konzern im Jahr 2018 aus der laufenden Geschäftstätigkeit Mittel in Höhe 369,5 Millionen Euro zuflossen, standen diesen Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 332,9 Millionen Euro sowie aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 233,1 Millionen Euro gegenüber.
Auf der Passivseite kam es zu einer Abnahme des Eigenkapitals um 182,1 Millionen Euro auf 1.280,8 Millionen Euro (31. Dezember 2017: 1.462,9 Millionen Euro). Die Veränderung setzt sich in erster Linie zusammen aus dem 2018 erzielten Konzernjahresüberschuss (212,2 Millionen Euro), der für das Geschäftsjahr 2017 vorgenommenen Dividendenausschüttung in Höhe von -211,2 Millionen Euro, aus der erfolgsneutralen Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Anteile an der CECONOMY in Höhe von -125,2 Millionen Euro im sonstigen Ergebnis sowie aus der Umstellung auf die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 15 zum 1. Januar 2018 im Konzernbilanzergebnis in Höhe von -63,2 Millionen Euro. Damit sank die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2018 auf 27,6 Prozent nach 33,9 Prozent zum Vorjahresstichtag.
Die Summe der langfristigenund kurzfristigenSchulden erhöhte sich um 502,7 Millionen Euro auf 3.353,9 Millionen Euro.
Dies ist im Wesentlichen durch die Zunahme der Übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen um 470,4 Millionen Euro auf 552,3 Millionen Euro bedingt - hervorgerufen durch die Erstanwendung von IFRS 15. An dieser Stelle verweisen wir auf Textziffer 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, des Konzernanhangs.
Als weiterhin größte Position innerhalb der langfristigen und kurzfristigen Schulden erhöhten sich die Finanzschulden von 1.673,1 Millionen Euro im Vorjahr auf 1.722,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2018. Der Anstieg ist überwiegend auf die im Dezember 2018 erfolgte Platzierung eines endfälligen Schuldscheindarlehens in Höhe von nominal 100,0 Millionen Euro zurückzuführen. Gegenläufig wirkte hauptsächlich die vorzeitige Tilgung des Schuldscheindarlehens aus 2012 in Höhe von nominal 54,5 Millionen Euro. Wir verweisen diesbezüglich auf Textziffer 28, Finanzschulden, des Konzernanhangs.
Zum 31. Dezember 2018 betragen die Nettofinanzschulden 644,1 Millionen Euro (31. Dezember 2017: 510,0 Millionen Euro). Die Zunahme der Nettofinanzschulden resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Börsenkurses der CECONOMY nach deren Erwerb sowie der Erhöhung des Saldos der Schuldscheindarlehen. Damit hat sich der Verschuldungsfaktor von 0,9 im Vorjahr auf 1,3 im Berichtsjahr erhöht und der Pro-forma Verschuldungsfaktor von 2,5 auf 3,3. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen im Kapitel "Finanzmanagement" dieses Konzernlageberichts.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich mit einem Anstieg von 517,3 Millionen Euro auf 523,2 Millionen Euro recht konstant entwickelt. Während die Vertragsverbindlichkeiten gegenüber Vertriebspartnern aus Verträgen mit Kunden nach Anwendung von IFRS 15 einen deutlichen Anstieg um 84,5 Millionen Euro verzeichneten, verringerten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern, Händlern, Distributoren und Hardware-Herstellern im Segment Mobilfunk um 76,1 Millionen Euro - zum einen erneut aufgrund von IFRS 15, zum anderen stichtagsbedingt.
Liquiditätslage
Tabelle 22: Wichtige Cashflow-Kennzahlen des Konzerns
| In Mio. EUR | 2018 | 2017 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 369,5 | 385,4 | -15,9 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -332,9 | -42,1 | -290,8 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -233,1 | -338,6 | 105,6 |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | -196,5 | 4,6 | -201,1 |
| Free Cashflow | 326,1 | 342,8 | -16,7 |
Gegenüber der Vergleichsperiode verringerte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um 15,9 Millionen Euro auf 369,5 Millionen Euro. Das EBITDA exklusive Sunrise hat sich, ohne den Einbezug der nicht zahlungswirksamen Ergebnisanteile aus dem assoziierten Unternehmen Sunrise in Höhe von 44,3 Millionen Euro, gegenüber dem Vorjahr um 33,2 Millionen Euro erhöht. Dabei erfolgte ein Anstieg der nicht zahlungswirksamen Gewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens um 23,1 Millionen Euro auf 25,5 Millionen Euro, im Wesentlichen resultierend aus dem UKW-Verkauf, da die korrespondierenden finanziellen Vermögenswerte (Forderungen gegenüber Käufern) erst in zukünftigen Perioden zahlungswirksam realisiert werden. Im Geschäftsjahr 2018 erhielt die freenet AG eine Dividendenzahlung in Höhe von 36,9 Millionen Euro (Vorjahr: 34,4 Millionen Euro) aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 11. April 2018 beschlossenen Ausschüttung von 4,00 CHF je Aktie. Das Net Working Capital (Nettoumlaufvermögen) erhöhte sich in 2018 um 38,9 Millionen Euro, während es im Vorjahr um 25,6 Millionen Euro angestiegen war. Die Zunahme um 38,9 Millionen Euro erklärt sich überwiegend aus dem planmäßigen zahlungswirksamen Abbau von Verbindlichkeiten und Abgrenzungen gegenüber Vertriebspartnern aus Vertriebsrechten sowie aus dem Anstieg des Vorratsvermögens. Aus der Aktivierung und Amortisation von Vertragserlangungskosten (IFRS 15) ergab sich in 2018 eine Belastung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 14,6 Millionen Euro (Vorjahr: 0).
Zudem resultierten im Geschäftsjahr 2018 Zahlungsmittelabflüsse über 29,5 Millionen Euro (Vorjahr: 30,1 Millionen Euro) aus Ertragssteuerzahlungen beziehungsweise -erstattungen.
Im Geschäftsjahr 2018 entwickelte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -42,1 Millionen Euro auf -332,9 Millionen Euro. Dafür waren in erster Linie die in Höhe von 277,4 Millionen Euro abgeflossenen Mittel für den 9,1-prozentigen Anteilserwerb an der CECONOMY im Juli 2018 verantwortlich.
Die Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen, saldiert mit den Zahlungseingängen aus dem Abgang solcher Vermögenswerte, sind in 2018 gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Millionen Euro von 42,5 Millionen Euro auf 43,3 Millionen Euro gestiegen. Die zahlungswirksamen Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert und betrafen im Wesentlichen die Sachanlagen der Media Broadcast Gruppe. Die Einzahlungen aus dem Abgang von Vermögenswerten entwickelten sich von 18,6 Millionen Euro im Vorjahr auf 13,9 Millionen Euro im Berichtsjahr und resultierten jeweils aus dem UKW-Infrastrukturverkauf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den wesentlichen Teil der im Jahr 2018 verkauften UKW-Anlagen die Zahlung gestreckt über die kommenden acht Geschäftsjahre vereinbart worden ist.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erwarb der freenet Konzern 100 Prozent der Anteile an den Gesellschaften The Cloud Networks Germany GmbH, München sowie The Cloud Networks Nordics AB, Stockholm, Schweden. Hierfür ergaben sich bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen in Höhe von 12,4 Millionen Euro. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Textziffer 35, Unternehmenserwerbe, des Konzernanhangs.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres von -338,6 Millionen Euro auf -233,1 Millionen Euro. Insgesamt sind dem Konzern im Berichtszeitraum aus der Brückenfinanzierung für den Anteilserwerb an der CECONOMY sowie durch die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens Mittel in Höhe von 376,3 Millionen Euro zugeflossen. An dieser Stelle verweisen wir auf die erläuternden Angaben unter Textziffer 28, Finanzschulden, des Konzernanhangs.
Die Tilgungsleistungen auf Finanzschulden über 332,3 Millionen Euro beinhalten im Wesentlichen die vorzeitige Rückführung der im Juli 2018 aufgenommenen Brückenfinanzierung mit einem Volumen von 277,8 Millionen Euro sowie die Rückzahlung des Schuldscheindarlehens aus 2012 in Höhe von nominal 54,5 Millionen Euro. Darüber hinaus ergaben sich Tilgungen in Höhe von 21,8 Millionen Euro betreffend den als Finanzierungsleasing eingestuften Rahmenmietvertrag der Media Broadcast Gruppe. Hierzu verweisen wir auf Textziffer 26 des Konzernanhangs, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die gestiegenen Dividendenzahlungen den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit 211,2 Millionen Euro (Vorjahr: 204,8 Millionen Euro) belastet.
Der Free Cashflow belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 326,1 Millionen Euro - verglichen mit 2017 ein Rückgang um 16,7 Millionen Euro. Ohne den Einbezug der Dividendenzahlung aus der Sunrise wurde ein Free Cashflow von 289,2 Millionen Euro (Vorjahr: 308,4 Millionen Euro) ausgewiesen.
Nachtragsbericht
Bezüglich des Erwerbs der The Cloud Gruppe verweisen wir auf Textziffer 37 des Konzernanhangs. Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine weiteren Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den freenet Konzern ergeben.
Chancen- und Risikobericht
CHANCENBERICHT
Zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts hat der Vorstand ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden in diesen Terminen aktuelle Themen diskutiert und zukünftige interne und externe Entwicklungen, Maßnahmen sowie potenzielle Chancen besprochen. Die Identifikation, Analyse und Kommunikation von Chancen, wie auch deren Nutzung, stellt eine unternehmerische (Führungs-) Aufgabe dar, die vom Vorstand, den Verantwortlichen der einzelnen Unternehmensbereiche und den jeweiligen Entscheidungsträgern in ständiger Kommunikation ausgeübt wird.
Die freenet AG und ihre Tochtergesellschaften stellen an sich selbst den Anspruch, ihren Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive Produkte in Verbindung mit einem exzellenten Kundenservice anzubieten. Daneben steht der Ausbau des Segments TV und Medien im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns. Das Geschäftsfeld des terrestrischen und internetbasierten Fernsehens eröffnet der freenet AG - gemeinsam mit der Tochtergesellschaft Media Broadcast und der Mehrheitsbeteiligung EXARING AG - die Möglichkeit, sich zu diversifizieren und neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Darin sieht das Unternehmen die Chance, sich neben dem Kerngeschäft Mobilfunk und dem Bereich Digital Lifestyle ein weiteres relevantes Standbein aufzubauen. Contenterweiterung wie beispielsweise durch "freenet TV connect" bietet mithin Chancen, die Nutzerzahlen im Geschäftsfeld Antennenfernsehen zu erhöhen. Die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten von waipu.tv sowie die Erweiterung der Sender- und Contentangebote sind zudem weitere Schritte zu einer stetig höheren Marktdurchdringung.
Externe Chancen sieht die freenet AG insbesondere in folgenden Marktentwicklungen:
| • | Wachsende Bereitschaft der Kunden, hochwertige Mobilfunkendgeräte zu erwerben |
| • | Trend zu immer leistungsfähigeren Endgeräten mit erweiterten oder neuen Nutzungsmöglichkeiten |
| • | Trend zur Vernetzung von Produkten im privaten sowie im gewerblichen Kontext |
| • | Fortsetzung des zunehmenden Trends zur mobilen Internet- und Datennutzung über Smartphone, Tablet und Laptop |
| • | Fortsetzung des eCommerce-Wachstums, insbesondere für Consumer Electronics |
| • | Geändertes Konsumverhalten von Multimediacontent sowie dem Trend zu individuell gestalteten TV-Programmen über Streaming Dienste |
| • | Wachsende Nachfrage nach Bundle-Produkten (z.B. Mobilfunk und TV) |
| • | Potentiale aus der Zusammenlegung von Kundengruppen aus den einzelnen Segmenten (cross-selling) |
Die Auswirkungen der verstärkten mobilen, vernetzten Internet- und Datennutzung sowie die damit verbundene Hinwendung zu höherpreisigen Produkten könnten zusätzlich mit der weiteren Erschließung des Segments TV und Medien zu einem höheren Anstieg des Kundenbestands führen als erwartet, wenngleich Letzteres insgesamt eher als gering wahrscheinlich eingeschätzt wird.
All dies könnte sich positiv auf die erwartete Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, EBITDA und Free Cashflow auswirken.
Interne Chancen für die freenet AG könnten sich vor allem ergeben aus:
| • | der Prüfung und Implementierung strategischer Optionen in den Bereichen Mobilfunk, Digital Lifestyle und TV und Medien |
| • | der kontinuierlichen Intensivierung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten zur Stabilisierung der bestehenden und Entwicklung neuer bzw. besserer Konditionenmodelle |
| • | der Festigung und der konsequenten Weiterentwicklung der IT-Applikationen und IT-Systeme zur weiteren Erhöhung der Kundenzufriedenheit |
| • | dem Ausbau der Vertriebsstärke durch die Ausweitung bestehender und der Erschließung neuer Vertriebskanäle sowohl im Online- als auch im Offlinebereich (Omnichannel) sowie durch die Nutzung bestehender und neuer Vertriebskooperationen/-partnerschaften. |
| • | der weiteren Steigerung der gesamten Vertriebs-Performance durch die Vermarktung zusätzlicher Produkte sowie der Implementierung und Vermarktung neuer Produkte im Bereich Digital Lifestyle und TV |
| • | der fortwährenden Stärkung der Marken klarmobil und freenetmobile im stetig wachsenden Discount-Markt, um an dessen Wachstum noch stärker zu partizipieren |
| • | der Entwicklung eigener Produkte, verbunden mit einem vertikalen Wachstum im gesamten Produktportfolio |
| • | der lokalen Präsenz vor Ort mit unseren Shops und Stores sowie unserer konsequenten Serviceorientierung an sämtlichen Kunden-Touchpoints |
| • | der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung zur nachhaltigen Steigerung der Produktivität - auch durch die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Unternehmenssteuerung |
| • | der intensiven Förderung und Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stärkung der Mitarbeiterbindung sowie zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität |
Aus der Prüfung und Implementierung von strategischen Optionen in den Bereichen Mobilfunk, Digital Lifestyle und TV, der Implementierung und Vermarktung neuer innovativer Produkte sowie dem Ausbau der eigenen Vertriebsstärke könnte ein positiver Effekt auf die Entwicklung der zugrunde gelegten finanziellen Leistungsindikatoren resultieren und unsere Erwartungen mithin übertreffen. Gleichsam könnte eine Erhöhung der Vertriebsstärke und Kundenzufriedenheit dazu führen, dass sich der Kundenbestand positiver entwickelt als prognostiziert. Die Wahrscheinlichkeit hierfür wird eher als gering eingeschätzt.
mobilcom-debitel sowie klarmobil bieten neben den Netzbetreibertarifen seit Frühjahr 2018 eigene Tarife mit Zugang ins LTE-Datennetz der deutschen Telekom an. In diesem Zuge erweiterte klarmobil seine Telekom-Tarife um LTE-Tarife mit verschiedenen Datenvolumina und Laufzeiten. Zudem zählt mobilcom-debitel zu den ersten Anbietern der eSiM für das iPhone XS und IPhone XR in Deutschland. Technische Innovationen und leistungsstarke Kooperationen in sämtlichen Geschäftsbereichen bieten auch zukünftig Chancen zur weiteren Marktdurchdringung. Sollten die Marken stärker als erwartet am Discount-Markt partizipieren, könnte dies sowohl zu höheren Umsatzerlösen als auch Ergebnisbeiträgen und Free Cashflows führen als bisher prognostiziert.
Das strategische Zusammenwirken von Mobilfunkdienstleistungen und Digital-Lifestyle-Anwendungen wurde weiter forciert. Diese konzernpolitische Ausrichtung der Aktivitäten wird auch zukünftig konsequent verfolgt werden, da der Trend zur Digitalisierung und Vernetzung von Produkten und Dienstleistungen weiter anhalten wird. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Bereich weiterhin Wachstumschancen, Synergiepotenziale sowie Chancen für neue strategische Partnerschaften gesehen.
Sollten die aus der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung resultierenden Maßnahmen und Effizienzsteigerungen zur nachhaltigen Senkung der Kostenstrukturen positiver ausfallen als erwartet, könnte sich dies in den kommenden Jahren positiver auf die Höhe der Sachgemein- und Personalkosten und mithin auf das EBITDA sowie den Free Cashflow auswirken als bisher prognostiziert.
Im Geschäftsjahr 2018 erwarb die freenet AG einen Anteil von ca. 9,1 Prozent der Stammaktien der CECONOMY AG. Diese strategische Beteiligung bietet neben der Festigung der langjährigen, erfolgreichen Partnerschaft im Mobilfunkbereich weitere Chancen durch Synergieeffekte aufgrund der vielfältigen gemeinsamen Geschäftsprozesse. Segmentübergreifend könnten sich daraus zudem Chancen einer intensiveren Zusammenarbeit oder beispielsweise der Erschließung weiterer Geschäftsfelder ergeben.
Eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung der Sunrise Communications Group könnte sich positiv auf die Ertragslage unseres Konzerns auswirken.
GESAMTWÜRDIGUNG DER CHANCENLAGE
Durch die regelmäßige Überwachung der internen und externen Chancen durch das monatliche Berichtswesen sowie der Kommunikation in den Besprechungsterminen ist die Unternehmensleitung in der Lage, der ihr obliegenden unternehmerischen (Führungs-) Aufgabe nachzukommen und mithin durch die Nutzung von Chancen einen positiven Beitrag zur langfristigen operativen wie auch strategischen Sicherung des Unternehmenserfolgs zu leisten.
Es wurden sowohl externe als auch interne Chancen identifiziert, die im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich auf einem unveränderten Niveau bestehen. Die Bedeutung der aufgezeigten Chancen sowie die daraus resultierenden positiven Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und somit auf die Entwicklung der freenet AG insgesamt, werden zusammenfassend als gering eingestuft.
Die Unternehmensleitung erwartet die prognostizierte Entwicklung des Geschäftsverlaufs.
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Zur Gewährleistung des langfristigen Fortbestands der freenet AG wird einem effizienten Risikomanagementsystem eine maßgebliche Bedeutung beigemessen. Das Risikomanagementsystem in der freenet AG wird ausschließlich auf Risiken, hingegen nicht auf Chancen angewendet. Dabei soll sichergestellt werden, dass Risiken für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens frühzeitig von allen Führungskräften im Konzern erkannt und in systematischer, nachvollziehbarer Weise an die zuständigen Entscheidungsträger im Unternehmen kommuniziert werden. Durch die rechtzeitige Kommunikation von Risiken an die verantwortlichen Entscheidungsträger soll gewährleistet werden, dass angemessene Maßnahmen zum Umgang mit den erkannten Risiken ergriffen und hierdurch Schäden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Kunden abgewendet werden.
Dazu hat der Vorstand der freenet AG innerhalb des Konzerns ein effizientes Risikofrüherkennungs-, Überwachungs- und Steuerungssystem eingerichtet, in welches auch die Tochtergesellschaften eingebunden sind. Das System wird im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für den Jahres- und Konzernabschluss durch den Abschlussprüfer geprüft, ob es geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Das Risikofrüherkennungssystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die Systeme und Methoden des Risikomanagementsystems sind integrativer Bestandteil der generellen Aufbau- und Ablauforganisation der freenet AG.
Grafik 12: Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagementsystems der freenet AG

Mindestens halbjährlich erfassen bzw. aktualisieren die einzelnen Fachbereiche der freenet AG und die freenet Tochterunternehmen bestehende und etwaige neue Risiken, die eine definierte Wesentlichkeitsgrenze übersteigen, in formalisierten Risikoberichten (Risikoidentifikation). In den Risikoberichten werden die spezifischen Risiken beschrieben und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihre Auswirkungen auf das Unternehmen anhand standardisierter Kriterien untersucht (Risikoanalyse und -bewertung).
Die Bewertung der Risiken erfolgt innerhalb der freenet AG nach dem Nettoprinzip, bei dem das Risiko inklusive der Wirkung von durchgeführten Risikobegrenzungsmaßnahmen betrachtet wird. Für die Bewertung der Risiken werden die Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "erwartetes Schadensausmaß" herangezogen. Dabei werden Risiken mit geringer (<50 Prozent), mittlerer (50 bis 75 Prozent) und hoher (>75 Prozent) Eintrittswahrscheinlichkeit systematisch voneinander unterschieden und kategorisiert. Hinsichtlich der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes aus einem Risiko wird zwischen unwesentlichen (<1,0 Millionen Euro), geringen (1,0 bis 2,5 Millionen Euro), mittleren (2,5 bis 10,0 Millionen Euro) und hohen (>10,0 Millionen Euro) erwarteten Schäden unterschieden. Aus der Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes ergibt sich die Einteilung hinsichtlich der Bedeutung der Risiken in die Kategorien "unwesentlich", "gering", "mittel", "hoch" sowie "wesentlich". Diese Risikokategorien sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Grafik 13: Risikomatrix der freenet AG

Basierend auf den kommunizierten Ergebnissen der Risikoanalyse und -bewertung werden verschiedene Handlungsalternativen im Rahmen der allgemeinen Unternehmenssteuerung ergriffen, um angemessen auf die identifizierten Risiken reagieren zu können (Risikosteuerung und -überwachung). Die einzelnen Risikoberichte werden zu einem Konzernrisikobericht zusammengefasst und an den Vorstand weitergeleitet. Auch zwischen Standard-Meldezeitpunkten werden Risiken direkt nach ihrer Identifikation erfasst, analysiert, bewertet und gesteuert sowie bei entsprechender Größenordnung unmittelbar an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet (Risikokommunikation).
Der Vorstand hat in einem Leitfaden, der kontinuierlich ergänzt und verbessert wird, die wesentlichen Risikokategorien für den Konzern definiert, eine Strategie zum Umgang mit den Risikokategorien erarbeitet und die Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des Risikomanagementsystems im Konzern dokumentiert. Dieser Leitfaden ist den Mitarbeitern bekannt und entwickelt deren Risikobewusstsein gezielt weiter (Teil der Risikokommunikation).
Die Methoden und Systeme des Risikomanagements werden ständig überprüft, weiterentwickelt und angepasst. Dabei wirkt die interne Revisionsabteilung der freenet AG unterstützend, wobei die regelmäßigen Prüfungen der Risikoberichterstattung den Schwerpunkt bilden. Auch das Interne Kontrollsystem (IKS) der freenet AG trägt zu einer weiteren Unterstützung des Risikomanagementsystems bei. Interne Risiken werden durch formal dokumentierte Kontrollen abgesichert. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss der freenet AG, überwacht aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des Internen Kontrollsystems. Der Aufsichtsrat wird durch regelmäßige Berichterstattung und, soweit erforderlich, durch eine aktuelle Berichterstattung des Vorstands eingebunden (prozessunabhängige Risikoüberwachung).
Neben dem Risikomanagementsystem hat die Unternehmensleitung zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl die finanziellen als auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Konzern umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden in diesen Besprechungsterminen aktuelle Themen diskutiert und zukünftige Maßnahmen besprochen (Teil der Risikokommunikation).
RISIKOBERICHT
In diesem Abschnitt werden Risiken dargestellt, welche die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der freenet AG beeinflussen könnten. Es erfolgt eine Einteilung in die Kategorien Marktrisiken, IT-Risiken, steuerliche Risiken, finanzielle Risiken, strategische Risiken und operative Risiken.
Der Mobilfunkbereich ist sowohl umsatz- als auch ergebnisbezogen das mit Abstand bedeutendste Segment im freenet Konzern. Entsprechend resultieren auch die maßgeblichen Marktrisiken aus diesem Bereich und werden daher im Folgenden vorwiegend auf dieses Segment bezogen dargestellt. Die Risikoeinschätzung für die übrigen Kategorien gilt grundsätzlich für alle Segmente. Wesentliche Unterschiede zwischen den Segmenten in Bezug auf die Risikoeinschätzung werden als solche gesondert genannt.
Marktrisiken
Wettbewerbsintensive Märkte
Die Telekommunikationsmärkte sind weiterhin durch intensiven Wettbewerb geprägt. Dies kann zu Einbußen bei den Umsatzerlösen und zum Verlust von Marktanteilen sowie zu Margendruck in den jeweiligen Geschäftsbereichen führen und/oder den Gewinn von Marktanteilen erschweren.
Weiterhin könnten höhere Aufwendungen für die Gewinnung neuer Kunden bei gleichzeitig sinkenden Erlösen und einer kundenseitig hohen Wechselbereitschaft die Folge des starken Wettbewerbs sein. Hierdurch könnten sich die prognostizierten umsatzbasierten Kennzahlen, Ergebnisgrößen sowie der Free Cashflow möglicherweise leicht negativer entwickeln als bisher erwartet. Um sich gegenüber den Wettbewerbern zu behaupten, muss die freenet AG ihre Produkte und Services weiterhin attraktiv gestalten und diese erfolgreich vermarkten sowie Kundenbindungsmaßnahmen durchführen. Außerdem muss die freenet AG agil auf die Geschäftsentwicklung der Konkurrenz reagieren und neue Kundenbedürfnisse antizipieren. Darin liegt ein mittleres Risiko für die Erreichung der Ziele der Gesellschaft.
Netzbetreiber
Bonuszahlungen und Provisionen seitens der Netzbetreiber sind Bestandteil der Erträge der freenet AG. Eine Reduzierung dieser Netzbetreiber-Prämien kann zu einem höheren Kapitalbindungs- und Vermarktungsrisiko führen. Diese Tatsache stellt ein mittleres Risiko für die freenet AG dar. Das Risiko versucht die freenet AG dadurch zu minimieren, dass die Gesellschaft flexible Einkaufskonditionen verhandelt sowie ein laufendes Monitoring der Zielerreichung bei den Prämienzahlungen durchführt und gegebenenfalls nachverhandelt.
Die Margen im Mobilfunk-Service-Provider-Geschäft sind wesentlich durch die Netzbetreiber und deren Gestaltung der Tarifmodelle bedingt. Hierdurch werden, beispielsweise durch Tarifwechselbeschränkungen, die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Tarifmodelle eingeschränkt. Dennoch findet eine laufende Prüfung der Implementierung weiterer mengenbasierter Einkaufsmodelle im Postpaid- sowie im Prepaid-Bereich statt. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
Die Netzbetreiber vertreiben ihre Produkte zunehmend selbst und drängen Mobilfunk-Service-Provider aus dem Markt (shift to direct). Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber aufgrund ihrer Geschäftsstruktur im Vertrieb zum Teil bessere Konditionen bieten können als die Mobilfunk-Service-Provider. Dies könnte wiederum zum Verlust von Vertriebswegen und Kunden führen. Dieser Umstand stellt für die freenet AG ein insgesamt unwesentliches Risiko dar.
Der nach dem Zusammenschluss von Telefónica und E-Plus verminderte Wettbewerb zwischen den verbleibenden Mobilfunkgesellschaften (MNOs) könnte zu einer Schwächung des Service-Provider-Modells führen. Dies könnte sich unter anderem in einer Verringerung der Marge äußern. Ferner besteht die Gefahr eines koordinierten Verhaltens der Netzbetreiber zu Lasten aller Service Provider. Ein koordiniertes Verhalten der Netzbetreiber könnte dazu führen, dass deren Verhandlungsbereitschaft abgeschwächt wird und es für die freenet AG schwieriger wird, positive Verhandlungsergebnisse zu erzielen. Die von Telefónica Deutschland an einen anderen Marktteilnehmer ohne eigenes Mobilfunknetz abgegebene Netzkapazität wird vergleichsweise aggressiv vermarktet. Durch die Laufzeit der eigenen Verträge mit Telefónica bis 2025 erfährt die freenet AG eine gewisse Absicherung. Für den Fall, dass es zu marktweiten Konditionenkürzungen käme, würden die Konditionen für die Vertriebspartner angepasst. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
Die Netzbetreiberrisiken, alleine oder in Kombinationen, könnten sich auf die prognostizierten Ergebnisgrößen sowie den Free Cashflow negativer auswirken, als dies bisher erwartet wird.
Vertrieb
Als Gegenmaßnahme zum Verlust von Vertriebspartnern schließt die freenet AG mit ihren wichtigen Vertriebspartnern langfristige Verträge und bietet ihnen attraktive Anreizsysteme (z. B. Airtime-Modelle). Durch die in 2017 verlängerte Kooperation mit der Media-Saturn Deutschland konnte die freenet AG ihre Stärken im stationären Vertrieb für die nächsten Jahre sichern. Eine zusätzliche Möglichkeit, bestehende Vertriebskanäle zu erhalten bzw. auszubauen, liegt in der Gewinnung von weiteren Franchisepartnern und Kooperationen. Das Risiko des Verlusts von Vertriebslinien wird seitens der freenet als unwesentlich eingestuft.
Gesetze und Regulierung
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen, Eingriffen von Regulationsbehörden oder auch durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen könnten sich Auswirkungen auf die Tarifstruktur und die Möglichkeit, Kundenforderungen geltend zu machen, ergeben. Dies könnte sich negativ auf die Höhe der prognostizierten Umsatzerlöse und auf die Höhe des Free Cashflows auswirken. Die Auswirkungen von einzelnen Entscheidungen oder rechtlichen Änderungen können für sich genommen nicht wesentlich sein, so dass das Risiko insgesamt als gering eingestuft werden kann. Die freenet AG begegnet dem Risiko durch ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklungen seitens der Regulationsbehörden bzw. durch das Verfolgen des Ausgangs gerichtlicher Entscheidungen.
Aufgrund neuer und komplexerer Gesetzgebungen zum Datenschutz, insbesondere der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), existieren neue, weitergehende Anforderungen an den Umgang u. a. mit personenbezogenen Daten. Dies könnte zur Folge haben, dass Geschäftsprozesse innerhalb der freenet AG nicht mehr wie in der Vergangenheit ausgeführt werden können und/oder der Gesellschaft hohe Bußgelder auferlegt werden. Das Risiko wird von der freenet AG als gering eingestuft.
Risiken im Bereich TV und Medien
In der Media Broadcast Gruppe ergibt sich für die Gesellschaft das Risiko, dass die kundenseitige Nachfrage des Produkts freenet TV geringer ausfallen könnte als erwartet. Für die freenet AG stellt dies insgesamt ein mittleres Risiko dar.
Aus der Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG könnte sich das Risiko ergeben, dass die Kosten, insbesondere im Bereich Content (TV-Sender) und Akquisition (Vertriebspartner/Marketingpartner), höher ausfallen als erwartet oder dass die geplante Kundenanzahl nicht erreicht werden kann. Das Risiko stuft die freenet AG als mittel ein. Zudem könnten sich eingeschränkte Funktionalitäten im Produktportfolio negativ auswirken. Dieses Risiko wird seitens der freenet AG ebenfalls als mittel eingestuft.
IT-Risiken
Systemausfälle/-fehler
Die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur inklusive der Rechenzentren und Billing-Systeme des Unternehmens sind für dessen erfolgreiches Operieren und seinen Fortbestand von erheblicher Bedeutung. Es besteht das geringe Risiko, dass Netzwerkausfälle oder Serviceprobleme aufgrund von Systemfehlern oder -ausfällen durch fehlende Möglichkeiten in der Betreuung der Kunden zum Kundenverlust führen können, oder dass es im TV-Bereich zu Störungen in der Übertragung von TV- und Radiosignalen kommen kann. Neben dem Rückgang der Umsatzerlöse bei einem Verlust von Kunden könnte bei einem Ausfall der Systeme keine Leistung seitens der freenet AG erbracht und damit auch kein Umsatz bzw. kein positiver Beitrag zum erwarteten Ergebnis sowie Free Cashflow erzielt werden. Um Ausfallrisiken zu vermeiden, werden technische Frühwarnsysteme eingesetzt. Ständige Pflege und Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellen Stand. Um den Verlust von sensiblen Daten zu vermeiden, wird in einem 24-stündigen Rhythmus ein Backup erstellt.
Datendiebstahl und Hackerangriff
Erfolgreiche Angriffe durch Schadsoftware oder durch Cyberattacken könnten vor allem im Mobilfunkbereich schlimmstenfalls zu einem Entwenden von Kundendaten führen. Ein Hackerangriff auf die freenet TV-Datenbank wiederum könnte der Auslöser für eine schadhafte Datenmanipulation sein, die im Extremfall dazu führen könnte, dass die TV-Boxen ausfallen. Um dies zu verhindern, sind umfangreiche Sicherheitsmechanismen implementiert. Das Risiko wird seitens der freenet als gering eingestuft.
Verwaltung von Mitarbeiterrechten
Es besteht das Risiko, dass sensible Kundendaten aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen bei der Vergabe von Mitarbeiterrechten gestohlen oder veröffentlicht werden. Dem Risiko wird durch ein umfangreiches Berechtigungsmanagement bzgl. der Mitarbeiterrechte in allen IT-Systemen begegnet. Ein einheitlicher Rechtevergabeprozess, in den auch die Führungskräfte eingebunden sind, sichert das Risiko zusätzlich ab. Das Risiko des Verlustes von Kundendaten durch fehlende Sicherheitsmaßnahmen bei der Vergabe von Mitarbeiterrechten wird von der freenet AG als mittel eingestuft.
Steuerliche Risiken
Verlustvorträge
Wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 Prozent der Aktien oder Stimmrechte der Gesellschaft in einer Hand oder in Händen mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen vereinigt würden (schädlicher Beteiligungserwerb), könnten die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge) der Gesellschaft gemäß § 8c Körperschaftsteuergesetz verloren gehen.
Auf den Eintritt dieses Risikos hat die Gesellschaft keinen Einfluss, da der Wegfall der bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge) durch Maßnahmen und Transaktionen auf der Ebene der Aktionäre herbeigeführt wird. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Folge einer Veräußerung oder eines Hinzuerwerbs von Aktien durch die Aktionäre der Gesellschaft zu einer Vereinigung von mehr als 50 Prozent der Aktien in einer Hand kommen könnte. Dasselbe mittlere Risiko besteht, wenn durch andere Maßnahmen erstmals in der Hand eines Aktionärs oder mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen mehr als 50 Prozent der Aktien oder Stimmrechte vereinigt werden. Die oben dargestellten Rechtsfolgen gelten entsprechend.
Umsatzsteuerrisiko aus "Entgelt von dritter Seite"
Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2014 sowie gleichzeitiger Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses traf die Finanzverwaltung folgende Regelung: Liefert der Vermittler eines Mobilfunkvertrags im eigenen Namen an den Kunden ein Mobilfunkgerät oder einen sonstigen Elektronikartikel und gewährt das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler auf Grund vertraglicher Vereinbarung eine von der Abgabe des Mobilfunkgeräts oder sonstigen Elektronikartikels abhängige Provision bzw. einen davon abhängigen Provisionsbestandteil, handelt es sich bei dieser Provision oder diesem Provisionsbestandteil insoweit nicht um ein Entgelt für die Vermittlungsleistung an das Mobilfunkunternehmen, sondern um ein Entgelt von dritter Seite im Sinne des §10 Abs. 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz für die Lieferung des Mobilfunkgeräts oder des sonstigen Elektronikartikels. Dies gilt unabhängig von der Höhe einer von dem Kunden zu leistenden Zuzahlung. Aus der Anwendung dieser Regelung ab dem 1. Januar 2015 entstehen der Gesellschaft keine berichtspflichtigen Risiken. Für die vor dem 1. Januar 2015 ausgewiesenen Umsätze ist es aus Sicht der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich, dass die genannte Regelung keine wesentlichen negativen umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen für die freenet AG haben wird. Es verbleibt für die vor dem 1. Januar 2015 für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume ausgewiesenen Umsätze jedoch ein geringes Risiko, bei dem die freenet AG Vorsteuern teilweise an das Finanzamt zurückerstatten müsste.
Sonstige Steuerrisiken
Für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume kann es grundsätzlich zu Änderungen kommen, aus denen Steuernachzahlungen oder Veränderungen der Verlustvorträge resultieren, sofern die Finanzbehörden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen zu abweichenden Auslegungen steuerlicher Vorschriften oder abweichenden Bewertungen des jeweiligen zugrundeliegenden Sachverhalts kommen. Gleiches gilt für Abgabenarten, die zum Teil noch nicht geprüft wurden, insbesondere weil sie üblicherweise keiner steuerlichen Außenprüfung unterliegen.
Das Risiko abweichender Sachverhaltsauslegungen und -bewertungen gilt insbesondere für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Deshalb ist nicht ganz auszuschließen, dass durch Einbringungen, andere Umwandlungsvorgänge, Kapitalzuführungen und Gesellschafterwechsel die von den Kapitalgesellschaften der freenet AG erklärten und so auch bislang von der Finanzverwaltung gesondert festgestellten körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vermindert werden bzw. entfallen könnten. Insgesamt wird dies als ein geringes Risiko angesehen.
Finanzielle Risiken
Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dabei unterliegt die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente, finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen den nachfolgend dargestellten Risiken.
Forderungsausfälle
Ein Forderungsausfallrisiko ist der unerwartete Verlust an Zahlungsmitteln oder Erträgen aufgrund des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Debitoren. Es besteht ein geringes Ausfallrisiko im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Vermögenswerte.
Bei der Betrachtung des Forderungsausfallrisikos stehen im freenet Konzern insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden im Fokus. Hierbei wird im Massengeschäft unseres Konzerns der Bonität von Kunden und Vertriebspartnern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt. Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkasso-Überwachung sowie das High Spender Monitoring in unserem Konzern wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos. Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner findet ein laufender Mahn- und Inkassoprozess statt. Ebenso werden Kreditlimits festgelegt und überwacht. Überdies sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Forderungsausfallrisiken gegenüber Großkunden (Händler und Distributoren) abgesichert. Die Risiken bei nicht versicherten Händlern und Distributoren sind im Allgemeinen durch ein internes Limitsystem begrenzt - in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Schließlich trägt eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen den Forderungsausfallrisiken Rechnung.
Weitere wesentliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen regelmäßig im Segment Mobilfunk gegen die Mobilfunknetzbetreiber sowie im Segment TV und Medien gegen öffentlich-rechtliche sowie private Anbieter von TV- und Radioprogrammen. Die Eintreibung dieser Forderungen wird ebenfalls laufend überwacht; allerdings zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit hier ein äußerst geringes Forderungsausfallrisiko.
Zwischen dem Konzern und einer Bank besteht eine Factoring-Vereinbarung zum Verkauf von Handy-Optionsforderungen. Die maßgeblichen Risiken (im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen hierbei auf die Bank über. Im freenet Konzern verbleibt in voller Höhe das Spätzahlungsrisiko, das jedoch von untergeordneter Bedeutung ist.
Werthaltigkeit des Vermögens
In der Konzernbilanz der freenet AG werden ein bilanzieller Goodwill sowie immaterielle Vermögenswerte wie Kundenbeziehungen, Markenrechte und Nutzungsrechte in wesentlicher Höhe ausgewiesen. Es besteht das mittlere Risiko, dass es in der Zukunft zu wesentlichen Wertminderungen kommen kann. Mögliche Triggering Events werden im Rahmen von Werthaltigkeitstests berücksichtigt.
Die Vermögenswerte der freenet AG werden sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen überprüft, sofern mögliche Indikatoren für eine nachhaltige Wertminderung vorliegen. Bei einem solchen Indikator kann es sich z. B. um Änderungen im Wirtschafts- oder Regulierungsumfeld handeln. Eine eventuell resultierende Wertminderung ist nicht zahlungswirksam und bleibt daher ohne Einfluss für den Free Cashflow. Darüber hinaus werden die Umsatzerlöse und das EBITDA nicht tangiert (kein Einfluss auf die finanziellen Leistungsindikatoren).
Liquidität
Das als mittleres Risiko eingestufte allgemeine Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, z. B. der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen und den Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken des Weiteren durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an denen die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.
Um das allgemeine Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern verschiedener Finanzierungsinstrumente. Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus den im Mai 2015, Februar 2016, Oktober 2016 und Dezember 2018 abgeschlossenen Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2018 inkl. Zinsabgrenzungen bilanziert 1.114,2 Millionen Euro) sowie der Darlehenstranche im syndizierten Bankkredit vom November 2018 über insgesamt 610,0 Millionen Euro (zum 31. Dezember 2018 inkl. Zinsabgrenzungen bilanziert 608,7 Millionen Euro). Die zweite - als revolvierende Kreditlinie ausgestaltete - Tranche über 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 100 Millionen Euro) war zum 31. Dezember 2018 nicht gezogen.
Aus den abgeschlossenen Kreditverträgen resultiert ein weiteres Liquiditätsrisiko, da die darin vereinbarten Beschränkungen (sog. "Undertakings" und "Covenants") den finanziellen und operativen Spielraum der freenet AG eingrenzen. Die Verträge beinhalten beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögenswerten, insbesondere von Anteilsbesitz. Der Gesellschaft ist es nur in engen Grenzen erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren. Aufgrund der genannten Liquiditätsreserven stuft die freenet AG das bestehende Risiko für eine Einschränkung des finanziellen Spielraums als gering ein.
Ein mittleres Liquiditätsrisiko besteht aus dem Umstand, dass nicht fest zugesagte Kredit- oder Factoring-Linien (wie es beispielsweise bei einer Factoring-Vereinbarung zum Verkauf von Handy-Optionsforderungen der Fall ist), seitens der Banken nicht mehr bedient werden und damit mögliche Liquiditätspolster nicht mehr zur Verfügung stehen.
Es besteht außerdem ein mittleres Liquiditätsrisiko für den Fall, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft eine höhere Dividende beschließen sollte als dies in der Liquiditätsplanung vorgesehen war; dies würde direkt nach der Hauptversammlung zu einem höheren Liquiditätsabfluss führen und könnte die Gesellschaft in der Handlungsfähigkeit hinsichtlich Investitionen oder Akquisitionen einschränken.
Kapitalrisiko
Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern. Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die Einhaltung der in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen (Financial Covenants) zu gewährleisten. Die wesentlichen Financial Covenants sind in Bezug auf das Eigenkapital des Konzerns (Eigenkapitalquote) sowie die Verschuldung (Verschuldungsfaktor) definiert. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen negativ entwickeln, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der freenet Konzern seine Vereinbarungen mit den kreditfinanzierenden Banken nicht mehr einhalten kann. Es besteht das mittlere Risiko zur Fälligkeitsstellung der Kredite durch die finanzierenden Banken. Die freenet AG minimiert das Risiko durch eine laufende Überwachung der finanziellen Kennzahlen.
Zinsänderungsrisiko
Die freenet AG unterliegt, was die Finanzschulden mit variabler Verzinsung betrifft, Zinsänderungsrisiken im Wesentlichen bezogen auf den EURIBOR. Das Unternehmen begegnet diesen mittleren Risiken durch eine Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzschulden. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Kassenbestand, der im Wesentlichen auf Basis von EONIA bzw. EURIBOR variabel verzinslich angelegt wird, als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.
Geldanlagen werden in der Regel in Form von Tages- und Termingeld bei Geschäftsbanken mit hoher Bonität angelegt.
Die Gesellschaft überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.
Sonstige finanzielle Risiken
Weitere Finanzrisiken könnten in der Form von Fremdwährungs- und Kursänderungsrisiken auftreten. Die Gesellschaft unterliegt Fremdwährungsrisiken nur in geringem Maße, weshalb eine separate Darstellung im Lagebericht nicht erfolgt. Hinsichtlich der Kursänderungsrisiken ist zu beachten, dass die Gesellschaft einen Anteil von 24,56 Prozent am Grundkapital der Sunrise hält. Die Sunrise erstellt ihren Konzernabschluss in der Berichtswährung Schweizer Franken (CHF). Der Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken hat Einfluss auf die Ermittlung beider Bestandteile der Position unserer Konzerngewinn- und Verlustrechnung "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen", nämlich zum einen der Anteile am laufenden Ergebnis der Sunrise sowie zum anderen der Abschreibungen aus der Schatten-Kaufpreisallokation bezüglich der Sunrise. Insofern hat dieser Wechselkurs einen Einfluss auf die Ertragslage des freenet Konzerns, der jedoch aus heutiger Sicht als gering einzuschätzen ist.
Strategische Risiken
Kauf von Unternehmen
Die freenet AG hat in der Vergangenheit Unternehmenskäufe getätigt. Es besteht das mittlere Risiko, dass sich das operative Geschäft dieser Beteiligungen nicht erwartungsgemäß entwickelt. Ein negativer Einfluss auf die prognostizierten Ergebnisse und den Free Cashflow wären die Folgen dieser Entwicklung. Im Rahmen des Managementreports findet daher ein regelmäßiges Monitoring der Beteiligungsentwicklung statt, das darauf abzielt, sofort Gegenmaßnahmen einzuleiten, falls Planabweichungen vorliegen sollten.
Beteiligung an der Sunrise
Die freenet AG hält mehrere Beteiligungen, u.a. einen Anteil von 24,56 Prozent an der Sunrise. Es könnte sein, dass sich das Geschäft der Sunrise schlechter entwickelt als angenommen, was sich wiederum negativ auf die Ertragslage der freenet auswirken könnte. Das Risiko wird seitens der freenet als gering eingestuft.
Übernahme des Kundenservice der mobilco m-debitel durch die Capita Customer Services (Germany) GmbH, Berlin
Seit März 2017 betreut die Capita als strategischer Partner den gesamten Kundenservice der mobilcom-debitel. Bei einem unerwarteten Einstellen des Geschäftsbetriebs durch die Capita besteht das Risiko, dass die Notwendigkeit, die für einen solchen Fall vertraglich vereinbarte Rückführung der Aktivitäten umzusetzen oder den externen Anbieter kurzfristig zu wechseln, zu Mehrkosten führt. Das Risiko wird seitens der freenet als gering eingestuft.
Operative Risiken
Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug
Branchenweit klagen Verbraucherschutzverbände gegen Netzbetreiber und Diensteanbieter wegen Art und Höhe von erhobenen Gebühren bei Kunden im Zahlungsverzug. In diesem Zusammenhang wird die freenet AG von Verbraucherschutzverbänden wegen der Erhebung von Serviceentgelten bei im Zahlungsverzug befindlichen Kunden auf Unterlassung und gegebenenfalls Zahlung in Anspruch genommen. Das daraus resultierende Risiko eines Umsatzrückgangs oder einer etwaigen Zahlung wird seitens der freenet AG als mittel eingestuft.
GESAMTWÜRDIGUNG DER RISIKOLAGE
Die vorstehend aufgeführten Risiken der freenet AG werden nachstehend überblicksartig zusammengefasst.
| Risiken | Eintrittswahrscheinlichkeit | erwartetes Schadensausmaß | Risiko | Tendenz |
|---|---|---|---|---|
| Marktrisiken | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wettbewerbsintensive Märkte | mittel | mittel | mittel | → |
| Netzbetreiber | ||||
| Bonuszahlungen und Provisionen | mittel | mittel | mittel | → |
| Prämien und Margen | gering | gering | gering | → |
| shift to direct | mittel | unwesentlich | unwesentlich | → |
| Verminderter Wettbewerb | mittel | gering | gering | ↑ |
| Vertrieb | gering | unwesentlich | unwesentlich | → |
| Gesetze und Regulierung | gering | mittel | gering | → |
| Kundenseitige Nachfrage freenet TV | mittel | mittel | mittel | → |
| IT-Risiken | ||||
| Systemfehler/-ausfälle | gering | mittel | gering | → |
| Datendiebstahl und Hackerangriff | gering | gering | gering | → |
| Verwaltung von Mitarbeiterrechten | gering | hoch | mittel | → |
| Steuerliche Risiken | ||||
| Verlustvorträge | gering | hoch | mittel | → |
| Umsatzsteuerrisiko aus "Entgelt von dritter Seite" | gering | gering | gering | → |
| Sonstige Steuerrisiken | gering | mittel | gering | → |
| Finanzielle Risiken | ||||
| Forderungsausfälle | mittel | gering | gering | → |
| Werthaltigkeit des Vermögens | gering | hoch | mittel | → |
| Liquidität | ||||
| Allgemeines Liquiditätsrisiko | gering | hoch | mittel | → |
| Einschränkung finanzieller Spielraum | gering | mittel | gering | → |
| HandyOptions-Factoring | gering | hoch | mittel | NEU |
| Dividendenausschüttung | gering | hoch | mittel | → |
| Kapitalrisiko | gering | hoch | mittel | → |
| Zinsänderungsrisiko | mittel | mittel | mittel | → |
| Sonstige finanzielle Risiken | gering | mittel | gering | → |
| Strategische Risiken | ||||
| Kauf von Unternehmen | mittel | mittel | mittel | → |
| Beteiligung an der Sunrise | gering | mittel | gering | → |
| Übernahme Kundenservice durch Capita | gering | mittel | gering | → |
| Operative Risiken | ||||
| Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug | mittel | mittel | mittel | → |
↑ Pfeilrichtung nach oben: Einstufung in höhere Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht
→ Pfeilrichtung waagerecht: Einstufung in gleiche Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht oder neu eingemeldetes Risiko
↓ Pfeilrichtung nach unten: Einstufung in geringere Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht
Durch den implementierten Risikomanagementprozess sowie das monatliche Berichtswesen hat der Vorstand einen Überblick über die vorgestellte Risikosituation. Zum 31. Dezember 2018 wurden verschiedene Markt-, IT-, steuerliche, finanzielle, strategische und operative Risiken identifiziert. Die Risiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Auswirkung nicht wesentlich verändert.
Die möglichen Auswirkungen auf die allgemeine zukünftige Entwicklung der freenet AG sowie die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden von der Unternehmensleitung insgesamt weiterhin als gering qualifiziert. Es wird folglich von der Unternehmensleitung erwartet, dass die im Ausblick prognostizierte, positive Entwicklung nicht wesentlich durch die aufgezeigten Risiken beeinträchtigt wird. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Risiken keine Auswirkungen auf den Fortbestand der freenet AG haben. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass bei Fortführung des bisherigen Risikomanagementansatzes die freenet AG auch für das kommende Geschäftsjahr in der Lage sein wird, relevante Risiken rechtzeitig zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB)
Begriffsbestimmungen und Elemente des internen Kontrollsystems der freenet AG
Das interne Kontrollsystem der freenet AG orientiert sich am international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Es umfasst Prozesse und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, insbesondere zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
Der Vorstand der freenet AG hat alle Bereiche des Konzerns zur Steuerung ihrer Kontrollprozesse nach einheitlichen Grundsätzen beauftragt.
Die Bereiche analysieren die Prozesse ständig auch in Bezug auf neue gesetzliche Vorgaben und sonstige zu beachtende Standards, entwickeln daraus interne Vorgaben und schulen die verantwortlichen Mitarbeiter.
Die Kernelemente des internen Überwachungssystems der freenet AG sind prozessintegrierte sowie prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem automatisierte IT-Kontrollen sowie standardisierte, manuelle Kontrollhandlungen in den Geschäftsprozessen. Als prozessunabhängige, interne Überwachungsinstanz führt die Konzernrevision der freenet AG auftragsbezogene, risikoorientierte Plan- sowie gegebenenfalls anlassbezogene Prüfungen durch.
Das Risikomanagementsystem ist mit dem internen Kontrollsystem verbunden und umfasst neben dem operativen Risikomanagement konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem werden im Berichtsteil "Risikomanagementsystem" des Risikoberichts erteilt.
Struktur des Konzernrechnungslegungsprozesses
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen der freenet AG im Wesentlichen durch Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Als Konsolidierungssystem auf oberster Konzernebene setzt die freenet AG das Modul "EC-CS" von SAP (SAP EC-CS) ein. Zur Aufstellung der Konzernbilanz, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie zur Durchführung der Kapital-, Schulden- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung etc. gelangen die Meldedaten der Tochterunternehmen in unterschiedlicher Weise in das Konsolidierungssystem. Dies erfolgt typischerweise integriert im SAP-Modul "FI" (SAP-FI) oder aber manuell durch die Eingabe der Meldedaten. Die einzelnen Lageberichts- und Anhangangaben werden jeweils aus standardisierten Berichtspaketen und institutionalisierten Abstimmungsprozessen im Rahmen des internen Steuerungssystems gewonnen.
Interne Kontrollen stellen die ordnungsgemäße Funktion der Schnittstelle zwischen SAP-FI und dem Konsolidierungssystem SAP EC-CS sowie der Überleitungen der standardisierten Berichtspakete der Tochterunternehmen bis hin zum Konzernabschluss der freenet AG sicher. Zusätzlich prüft der Konzernabschlussprüfer der freenet AG regelmäßig diese Schnittstelle und Überleitungen.
Wesentliche Regelungs- und Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen insbesondere sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden.
Die in der Rechnungslegung der freenet Group etablierten Prozesse zielen auf eine weitgehend automatisierte Bildung und Kontrolle aller wesentlichen Daten, angefangen von den zugrundeliegenden Rohdaten bis hin zum bilanzierten Sachverhalt, ab. Die prozessintegrierten, automatisierten Überwachungsmaßnahmen werden ergänzt durch manuelle Plausibilisierungen der relevanten Zwischenergebnisse und stichprobenartige Kontrollen, zum Beispiel seitens des Managements oder des Controllings.
Neben den prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen führen der Konzernabschlussprüfer und die Konzernrevision prozessunabhängige Prüfungstätigkeiten durch. Die Konzernrevision bewertet und verbessert die Kontrollen sowie die Führungs- und Überwachungsprozesse der freenet AG kontinuierlich. Des Weiteren stellt die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der einbezogenen Abschlüsse der Konzerngesellschaften eine wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess dar.
Grafik 14: Maßnahmen des Internen Kontrollsystems der freenet AG

Nichtfinanzielle Erklärung
Über diesen Bericht
Geschäftsmodell und Rahmenbedingungen 1
Die freenet Group bietet als größter netzunabhängiger Händler für Telekommunikation ihren rund 13,0 Millionen Kunden Produkte und Dienstleistungen für Mobilfunk, TV und Medien sowie alle weiteren Bereiche des digitalen Lebens an. Mobilfunk und mobiles Internet stellen dabei ein zentrales Element der Geschäftstätigkeit dar: Als Service Provider ohne eigene Netzinfrastruktur vertreibt das Unternehmen deutschlandweit Mobilfunktarife und -optionen auf Subskriptionsbasis mit einer Mehrmarkenstrategie sowie aktuelle Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Notebooks/PCs inklusive Zubehör. Hinzu kommt die Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider - mit der Vermarktung innovativer digitaler Anwendungen rund um Home Automation und Security, Gesundheit, Datensicherheit, Enter- und Infotainment. Darüber hinaus hat die freenet Group - insbesondere durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe in 2016 - ihre Geschäftstätigkeit um den Bereich "TV und Medien" ausgedehnt. Damit erweitert sich das Produktportfolio um modernes, hochauflösendes Digitalfernsehen in zwei technologischen Varianten. Die Media Broadcast Gruppe ist Deutschlands größter Service Provider der Rundfunk- und Medienbranche: Im Kerngeschäft projektiert, errichtet und betreibt das Unternehmen multimediale Übertragungsplattformen für Fernsehen und Rundfunk, basierend auf modernen Sender- und Leitungsnetzwerken. Insofern verfügt die Media Broadcast Gruppe über eine geschäftsfeldspezifische Struktur, die sich von der übrigen freenet Group abhebt und deshalb in den nachfolgenden Kapiteln teils gesondert berücksichtigt wird. Der Konsolidierungskreis der nichtfinanziellen Erklärung entspricht - sofern nicht anderweitig kenntlich gemacht - dem Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Unternehmen des Konzernabschlusses (vgl. Abschnitt 1.2 im Anhang des Konzernabschlusses).
Die identifizierten Themen spiegeln das aktuelle spezifische Nachhaltigkeitsverständnis der freenet Group wider. Für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung wurde daher kein externes Rahmenwerk genutzt. Eine zukünftige Orientierung der Berichterstattung an anerkannten Standards (z. B. der Global Reporting Initiative) wird derzeit evaluiert.
Die inhaltliche Verantwortung für die verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekte obliegt den jeweiligen Fachbereichen, wobei eine zentrale Koordination aus dem Vorstandsressort Finanzen & Controlling erfolgt.
Prozess der Wesentlichkeitsanalyse
Die unternehmerische Vielfalt und Unabhängigkeit zeichnet die freenet Group einerseits aus, stellt aber auch eine besondere Herausforderung bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung dar. Vor diesem Hintergrund wurden bei der ersten nichtfinanziellen Erklärung für das Jahr 2017 zunächst potenzielle Themen der nichtfinanziellen Erklärung auf Basis eines Branchen-/Peer-Reviews sowie anhand des Materiality Assessments der Global e-Sustainability Initiative (GeSI) für die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche ermittelt. Im Anschluss erfolgte die Festlegung der wesentlichen Themen in einem zweistufigen Verfahren aus individuellen Interviews und einem Wesentlichkeitsworkshop, in das interne Experten der entsprechenden Fachbereiche eingebunden waren. Maßgeblich für die Beurteilung waren die Relevanz der Themen für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft sowie die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die im Gesetz genannten Belange.
Die nachfolgenden Kapitel schreiben die dabei ermittelten wesentlichen Themen fort und zeigen die Entwicklungen rund um das Thema Nachhaltigkeit im Geschäftsjahr 2018 auf. Sie betreffen die Themenblöcke Mitarbeiter, Digitale Verantwortung, Kundenbelange, Betrieblicher Umweltschutz, Anti-Korruption und Lieferkette. Die folgende Übersicht zeigt, welche Aspekte des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) den genannten Themen zugeordnet werden können. Alle Angaben der nichtfinanziellen Erklärung gelten, soweit nicht kenntlich gemacht, gleichermaßen für den Konzern und das Mutterunternehmen.
Tabelle 23: Wesentliche Themen den Aspekten der CSR-RUG zugeordnet
| Wesentliche Themen | Aspekt des CSR-RUG |
|---|---|
| Mitarbeiter | Arbeitnehmerbelange |
| Digitale Verantwortung | Sozialbelange/Achtung der Menschenrechte |
| Kundenbelange | Sozialbelange/Umweltbelange |
| Betrieblicher Umweltschutz | Umweltbelange |
| Anti-Korruption | Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
| Lieferkette | Achtung der Menschenrechte/Umweltbelange |
Eine Überprüfung der Wesentlichkeit im Rahmen des oben aufgezeigten Prozesses soll in regelmäßigen Abständen (circa alle 3-5 Jahre) wiederholt werden. Innerhalb dieser Zeitspanne erfolgt eine Abfrage bei den involvierten Parteien, ob sich ihre Wesentlichkeitseinschätzung grundlegend verändert hat.
Die Inhalte der Nichtfinanziellen Erklärung hat der Aufsichtsrat der freenet AG geprüft. Das Gremium wurde dabei von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durch eine Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterstützt. Grundlage war der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (revised). Der Vermerk über die Prüfung befindet sich im Kapitel "Weitere Informationen".
Wesentliche nichtfinanzielle Themen
Mitarbeiter
In der wettbewerbsintensiven Branche rund um Mobilfunk, mobiles Internet sowie TV und Medien ist die Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeiter sowie deren Aus- und Weiterbildung ein entscheidender Erfolgsfaktor für das Unternehmen. Gleichzeitig nimmt die freenet Group damit ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung als Arbeitgeber wahr - gegenüber der jungen Generation wie auch der sozialen Gemeinschaft an den jeweiligen Standorten. Gesundheitsfürsorge und Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter ergänzen diesen Auftrag.
Mit spezifischen Maßnahmen und Programmen arbeitet die freenet Group kontinuierlich an der Optimierung dieser Rahmenbedingungen. Ziel ist ein harmonisches, sicheres, gesundes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld: Es soll die Fähigkeiten, Talente und Leistungen jedes einzelnen Mitarbeiters fördern, die besondere Unternehmenskultur der freenet Group unterstreichen sowie die Arbeitgebermarke stärken, die Vielfalt unserer modernen Gesellschaft widerspiegeln und dabei jegliche Diskriminierungen vermeiden - etwa aufgrund von Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung. Diese Aspekte sind integraler Bestandteil des intern gelebten Leitbildes des Konzerns.
Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern
Im Jahr 2018 beschäftigte die freenet Group 4.183 Mitarbeiter (2017: 4.113) an 10 Standorten sowie in den mobilcom-debitel Shops bzw. GRAVIS Stores. Die Mitarbeiterfluktuation2 der freenet Group lag 2018 bei 14,0 Prozent (2017: 19,0 Prozent). mobilcom-debitel und GRAVIS verzeichneten im abgelaufenen Jahr in ihren Shops bzw. Stores eine Mitarbeiterfluktuation von 30,0 Prozent (2017: 36,0 Prozent). Die Stärkung der Mitarbeiterbindung und Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern ist daher eine wichtige Basis für den Unternehmenserfolg der freenet Group.
Elementar für die Bindung ist die Mitarbeiterzufriedenheit. In diesem Zusammenhang übernehmen die Führungskräfte der freenet Group eine tragende Rolle. Zudem wird kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Etablierung einer modernen Führungskultur sowie der Führungskräfteentwicklung gearbeitet. Im Jahr 2018 erfolgte eine konzernweite Mitarbeiterbefragung, die neben allgemeinen Fragen zur Arbeitszufriedenheit den Schwerpunkt auf das Thema "Führung" legte. Die Beteiligungsquote betrug ca. 59,0 Prozent und war leicht höher als in der letzten Umfrage (ca. 57,0 Prozent).
Im Nachgang folgte eine ausführliche Analyse und Aufarbeitung der Umfrage mit den Vorständen und Bereichsleitern. Die Ergebnisse wurden darüber hinaus konzernweit veröffentlicht und in abteilungsbezogenen Workshops analysiert und individuelle Handlungsmaßnahmen abgeleitet. Daneben wurden alle Führungskräfte der freenet Group im Herbst 2018 zur Veranstaltungsreihe "Campus Zukunft Führung" eingeladen. Der Fokus der Veranstaltung lag auf der gemeinsamen Auseinandersetzung mit den Umfrageergebnissen sowie modernen und zukunftsfähigen Formen der Führung und Mitarbeiterentwicklung. Ein besonderes Highlight war die Podiumsdiskussion zwischen den Vorständen und Ex-Fußballtrainer Holger Stanislawski zum Thema "Was wir vom Spitzensport für die Führung in Unternehmen lernen können". Im Nachgang der Veranstaltung wurde ein eigenständiger digitaler Kommunikations- und Kollaborationskanal für die Zielgruppe implementiert, um den weiteren Austausch zu fördern. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Evaluation der Führungskräfteentwicklungsbedarf erfasst und ein individuelles Angebot an Entwicklungsmaßnahmen ausgearbeitet. Insgesamt betrug die Teilnahmequote der Führungskräfte an der Veranstaltung 93,0 Prozent.
Um die Arbeitgeberattraktivität nach innen und außen zu steigern, steht weiterhin der Ausbau des strategischen Recruitments im Fokus. Hierbei werden zielgruppenspezifische Maßnahmen identifiziert, die insbesondere auf Vakanzen im digitalen Bereich und im Vertrieb abzielen. Zur Stärkung der Arbeitgebermarke wurden folgende Maßnahmen initiiert:
| • | Neukonzeption der Stellenanzeigen, in denen insbesondere die jeweiligen Tochtergesellschaften stärker in den Vordergrund rücken und die Benefits des Unternehmens herausgestellt werden (Erstveröffentlichung in 2019). |
| • | Relaunch des Karrierebereichs für Trainees inklusive Konzeption und Veröffentlichung eines Trainee-Blogs als Projekt des Traineejahrgangs 2017/2018, Relaunch des Karrierebereichs für Azubis inklusive eines eigenen Imagefilms sowie Implementierung eines zielgruppenspezifischen Onboarding-Prozesses. |
| • | Teilnahme der klarmobil GmbH an der Digital Challenge 2018: Disrupt my business - eine Veranstaltung der CAU Kiel, FH Kiel, FH Flensburg und der Dicide GmbH - an der 26 Studierende teilnahmen. |
| • | Einsatz neuer, kreativer Formate bspw. die Durchführung des ersten freenet Hackathons und Etablierung des Formats "Wissen in 30 Minuten" als Plattform zur Vermittlung von Unternehmenswissen (z. B. freenet Shopping, Investor Relations und Business Intelligence). |
Darüber hinaus sollen weitere attraktive Angebote die Mitarbeiterbindung stärken. So können Mitarbeiter der freenet Group eine betriebliche Altersvorsorge, vergünstigte Mitarbeitertarife bei Produkten oder das attraktive Mitarbeiter-Fahrzeugmodell in Anspruch nehmen. Zudem stehen ihnen auch standortspezifische Vorteile zur Auswahl (wie z. B. Vergünstigungen für Sportangebote oder den ÖPNV). Gemeinsame Mitarbeiter-Events unterstützen ergänzend das kollegiale Miteinander.
Aus- und Weiterbildung
Die Entwicklung der Mitarbeiter der freenet Group spielt in einer dynamischen und durch den digitalen Wandel geprägten Branche eine wichtige Rolle, um sich kontinuierlich an aktuelle Markt- und Technologieentwicklungen anzupassen. Daher liegt die Entwicklung der Mitarbeiter der freenet Group in der zentralen Verantwortung der Führungskräfte in Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung.
Mit dem Ziel Wissen, Fähigkeiten, Innovation und Inspiration in Hinblick auf die benötigten Kompetenzen im Konzern zu vermitteln, wurde Anfang 2018 in der freenet Group (Media Broadcast ausgenommen) das Campusportal Weiterentwicklung@freenet implementiert. Das Onlineportal ist eine Plattform, die Führungskräfte bei der bedarfsgerechten Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung unterstützt. Als Trainingsformate werden sowohl Präsenzveranstaltungen als auch digitale Lernformate (bspw. Live Webinare oder E-Learnings) angeboten. In Zukunft sollen insbesondere letztgenannte Formate ausgebaut und bspw. durch sogenannte "Learning Nuggets" angereichert werden. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 439 Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter in Form von Fach-, Methoden- und Kompetenztrainings durchgeführt (2017: 403). Davon erfolgten 21,0 Prozent im digitalen Format. Für die mobilcom-debitel Shops und GRAVIS Stores Mitarbeiter, die durch eine eigene Trainingseinheit betreut werden, wurden insgesamt 119 Qualifizierungsmaßnahmen wie Produktschulungen, Verkaufstrainings, Systemschulungen sowie Welcome Camps veranstaltet. Zusätzlich wurden 38 digitale Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt, wobei im Schnitt jeder Mitarbeiter 17 E-Learnings absolvierte.
Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums stellt die freenet Group jährlich über 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung; sie gliedern sich in insgesamt zwölf Ausbildungsgänge an über 150 Ausbildungsorten. Zum Jahresende lag die Zahl der Auszubildenden in der freenet Group bei 325 (2017: 322).
Besondere Maßnahmen im Hinblick auf die Mitarbeiterentwicklung im Jahr 2018 waren:
| • | Eröffnung des modernen und technisch aufwendig gestalteten "freenet Campus" als zentraler Ort für die Aus- und Weiterbildung der Konzernmitarbeiter, aber auch Shop- und Storemitarbeiter sowie Franchisenehmer. |
| • | Start des vierten Durchgangs des "freenet Unternehmer" Programms. Neben der persönlichen Entwicklung von acht als Leistungsträger ausgewählten Mitarbeitern ist es das Ziel, "Unternehmer im Unternehmen" zu etablieren, die als Influencer eine Start-up Kultur treiben. Ein entscheidender Faktor für den Erfolg des Programms ist die kontinuierliche inhaltliche Weiterentwicklung. So stand im Dezember 2018 erstmals eine Company-Tour bei Hamburger Unternehmern auf der Agenda. |
| • | Ende Januar 2018 startete auch bei der Media Broadcast das eigene Entwicklungsprogramm "Extra Meile", welches sich an Mitarbeiter richtet, die das persönliche Interesse an methodischer, fachlicher und individueller Weiterentwicklung haben und sich durch Eigeninitiative und herausragende Leistung auszeichnen. |
| • | Die Initiative "freenet WOMEN DAY" (ein Projekt der Teilnehmer des freenet Unternehmer Programms 2017/2018) steht in den Startlöchern. Schwerpunkt des im März 2019 stattfindenden Diskussionsforums sind die Themen "Diversität" und "Frauen in Führung", welche aus unterschiedlichen Perspektiven mit Experten beleuchtet werden sollen. Teilnehmen können alle Mitarbeiter der freenet Group. |
Gesundheits- und Arbeitssicherheit
Im Rahmen des Gesundheitsmanagements wurden über die Konzerngesellschaften hinweg die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschüsse gebildet.3 Diese nehmen basierend auf den gesetzlichen Vorgaben ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer wahr und schulen die Führungskräfte an den Standorten zu Themen der Arbeitssicherheit und nehmen diese auch in Verantwortung. Die Arbeitssicherheitsausschüsse werden unterstützt durch Dienstleister aus den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik. Sie tagen viermal jährlich, überwachen und analysieren getroffene Maßnahmen rund um die physische und psychische Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und entwickeln weitere Konzepte zur kontinuierlichen Verbesserung in diesem Bereich. Es finden u.a. regelmäßige Trainings zum Erst- sowie Brandschutzhelfer statt. Seit 2018 werden weiterhin Trainings für Führungskräfte zum Thema Gesundheit (Umgang mit Krankheit und Fehlzeiten von Mitarbeiter/innen sowie Gesunde Teams führen) über die Personalentwicklung angeboten. Die jährliche Unterweisung zu Arbeitsschutzthemen wird vor der Durchführung stets überarbeitet und die Themen aktuell gehalten.
An den Standorten der Gruppe fanden 2018 neben Gesundheitstagen auch zielgruppenspezifische Aktionen statt. Für die überwiegend sitzenden Mitarbeiter werden z. B. Aktionen mit Fokus auf den Rücken angeboten (Die Bewegte Mittagspause, Back Check, Angebot der Massage). Der Schwerpunkt liegt hier auf Präventionsmaßnahmen. Ziel ist es, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und Möglichkeiten zu schaffen, die eigenverantwortlich umgesetzt werden können. Das Gesundheitsmanagement wird zusätzlich durch betriebsärztliche Untersuchungen unterstützt. Zudem steht den Standortverantwortlichen zum Thema Gesundheit eine eigene Rubrik im Intranet mit aktuellen Gesundheitstipps in Eigenregie zur Verfügung. Im Jahre 2018 verzeichnete die freenet Group eine Krankenquote4 von 4,8 Prozent (2017: 4,7 Prozent). Ein monatliches Reporting an die Vorstände der freenet Group zeigt die durchschnittlichen Krankentage im Konzern auf.
Das Thema Arbeitssicherheit ist bei der Media Broadcast Gruppe von ganz besonderer Relevanz. Rund 145 der insgesamt 673 Mitarbeiter sind mit der Wartung und etwaigen Reparatur von teilweise mehreren hundert Metern hohen Sendemasten bzw. Antennen zur Ausstrahlung von TV- und Radiosignalen betraut. Daher wurden Vorkehrungen getroffen, um den hohen Sicherheitsanforderungen in diesen Teilbereichen gerecht zu werden: Die Mitarbeiter sind mit angemessenem Sicherheits-Equipment ausgerüstet, unterziehen sich regelmäßigen betriebsärztlichen Untersuchungen sowie einmal pro Jahr den vorgeschriebenen Steige-/Rettungsübungenund nehmen alle drei Jahre an Aufbauseminaren für Absturzsicherung und Rettungsmaßnahmen teil. In Anbetracht der Tätigkeiten und der damit verbundenen erhöhten Gefährdungen und Anforderungen erklärt sich, warum die Quote aus Betriebs- und Wegeunfällen der Media Broadcast Gruppe oberhalb der Gesamtkonzernquote5 liegt.
Tabelle 24: Betriebs- und Wegeunfälle
| In je 1.000 Mitarbeiter | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Konzern | 31,4 | 25,3 |
| davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) | 19,5 | 13,3 |
| davon Wegeunfälle | 11,9 | 12,0 |
| Media Broadcast Gruppe | 41,3 | 35,0 |
| davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) | 24,5 | 19,0 |
| davon Wegeunfälle | 16,8 | 16,0 |
Digitale Verantwortung
Als freenet Group nehmen wir wahr, dass die zunehmende Berichterstattung über Cyber-Angriffe und Datenmissbrauch die Kunden beunruhigt. Daher wird ein transparenter, sicherer Umgang mit den sensiblen persönlichen Daten, die den Unternehmen im Rahmen ihrer Telekommunikations-Dienstleistungen anvertraut werden, immer wichtiger. Datenschutz und Datensicherheit versteht die freenet Group daher als Grundlage und -voraussetzung für das Geschäft. Die Regulierung und der hohe Digitalisierungsgrad der Geschäftsprozesse in der Telekommunikationsbranche haben dieses Thema bereits in der Vergangenheit in den Fokus gerückt.
Die freenet Group IT stellt unter Leitung des IT-Vorstands die IT-Leistungen zum Betrieb des Telekommunikationsgeschäfts in der freenet Group zur Verfügung. Datenschutz und Datensicherheit stellen eines der fünf grundlegenden Prinzipien der IT-Strategie der freenet Group IT dar. Daraus abgeleitet ist im Jahr 2018 die Informationssicherheitsleitlinie neu erstellt und vom Vorstand der freenet Group verabschiedet worden. Aus der Informationssicherheitsleitlinie wurden mehrere Maßnahmen abgeleitet, die 2018 umgesetzt wurden. So wurden zum Beispiel eine Sicherheitsorganisation mit definierten Rollen geschaffen und ein dedizierter Prozess zum Security Incident Management eingeführt. Security Incidents werden durch ein Dashboard visualisiert, in einem Security-Kernteam analysiert und von Security-Incident-Managern koordiniert. Zentrale Rollen in der Sicherheitsorganisation sind das Security Board als Entscheidungsgremium, der IT Security Koordinator zur zentralen Koordination aller Security-Maßnahmen und dezentrale Security-Ansprechpartner in den einzelnen IT-Bereichen. Darüber hinaus wurde ein extern begleitetes Cyber Security Assessment durchgeführt. Ergänzend hierzu verfügt die freenet Group IT über einen regelmäßig aktualisierten Krisen- und Notfallplan sowie einen Wiederanlaufplan für die IT-Infrastruktur und Software-Applikationen.
Das IT-Management und die Führungsebenen der freenet Group sehen Datensicherheit als zentrale Aufgabe. Sämtliche datenschutzrelevanten Themen und Projekte werden mit dem Datenschutzbeauftragten des Konzerns im Vorfeld abgestimmt. Bei allen IT-Maßnahmen, die Mitarbeiterdaten betreffen, wird der IT-Kontrollausschuss des Betriebsrates (IKT) konsultiert. Vorstand und Aufsichtsrat bzw. dessen Ausschüsse werden regelmäßig über die relevanten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich Datenschutz informiert.
Gleichzeitig soll der Kunde weitgehende Transparenz hinsichtlich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erlangen. Dies gewährleistet die freenet Group, indem sie auf ihren Online-Auftritten jeweils in der Rubrik "Datenschutz" umfangreiche Informationen zu diesem Thema bereitstellt. Diese Inhalte werden regelmäßig evaluiert - auch unter Berücksichtigung von Kundenanfragen aus dem Customer Care Center für bessere Verständlichkeit. Zudem kann jeder Kunde Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind, sowie Ansprüche auf Berichtigung oder Löschung geltend machen. Das ermöglicht dem Kunden, eine verantwortliche Entscheidung darüber zu treffen, was mit seinen Daten geschehen soll. Im Kundenbereich der freenet-Internetpräsenz kann er darüber hinaus seine Bestandsdaten sowie gegebene Einwilligungen einsehen und ändern.
Zur Überprüfung der angewandten Datensicherheitskonzepte führen externe Sicherheitsexperten im Auftrag der Konzernrevision regelmäßig Penetrationstests der exponierten IT-Systeme durch. Ein Security-Patch-Management ist Teil des normalen IT-Betriebs in allen IT-Bereichen. So ist die freenet Group in der Lage, auf sich verändernde Bedrohungslagen schnell und adäquat zu reagieren. Die gesamte IT-Systemlandschaft der freenet Group sowie das Sicherheitslevel im eigenen Rechenzentrum erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
Alle Mitarbeiter sind neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben auf die regelmäßig aktualisierten Vorgaben der freenet Group zur Vertraulichkeit verpflichtet. Für alle wesentlichen Bereiche im Unternehmen wird ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für alle Datenverarbeitungsprozesse geführt und regelmäßig auf seine Aktualität überprüft. Ferner finden für die Verarbeitung von Kundendaten regelmäßige Analysen des Schutzniveaus statt, um daraus angemessene Schutzmaßnahmen abzuleiten. Für die IT-Dienstleister der freenet Group IT wird bereits vertraglich bei der Beauftragung sichergestellt, dass sowohl die Datenschutzbelange unserer Kunden im Rahmen der Auftragsverarbeitung als auch die Datensicherheit auf dem regulatorisch geforderten Niveau gewährleistet sind. Soweit Kundendaten für Analysezwecke oder zur Produktgestaltung genutzt werden, ist jeweils durch einen Freigabeprozess sichergestellt, dass diese im erforderlichen Maße pseudonymisiert oder anonymisiert werden.
Über den betrieblichen Rahmen rund um IT-Sicherheit hinaus engagiert sich die Media Broadcast Gruppe sehr stark und kontinuierlich bei KRITIS - einer gemeinsamen Initiative des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zum Schutz Kritischer Infrastrukturen: Sie definiert Sektoren, die eine Gesellschaft verletzlich machen; dazu zählt nicht zuletzt auch der Bereich Medien und Kultur. Die Media Broadcast Gruppe nimmt diesen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zur krisenfesten Aufrechterhaltung von Sendern sehr ernst. Sie beteiligt sich daher im entsprechenden Branchenarbeitskreis "Medien & Kultur" an der Entwicklung von Standards sowie an der Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher wie privater Sendeanstalten, um zu gewährleisten, dass dieser Teil der kritischen Infrastruktur funktioniert; der Bereich Medien und Kultur erarbeitet derzeit einen eigenen Branchenstandard zur IT-Sicherheit. Zur gesetzlich geforderten Sicherstellung von Informations- und Kommunikationstechnik sind die großen öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten diesbezüglich kundenseitig sehr stark mit der Media Broadcast Gruppe verbunden. Bereits seit 2013 verfügt die Media Broadcast Gruppe in ihrer Gesamtheit über die entsprechende Zertifizierung ISO 27001 Informationssicherheit. Sie gilt im Verbund auch für das freenet-Rechenzentrum in Düsseldorf und im Hinblick auf die Informations- und Maßnahmenkette, die sich aus den KRITIS-Aufgaben und den teilweise streng-vertraulichen Hinweisen zu Security-Fällen durch die Allianz für Cyber-Sicherheit ergeben.
Im Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Unternehmen der freenet Group haben bereits in der Vergangenheit als datenschutzrechtlichen Regeln unterliegende Telekommunikationsunternehmen und darüber hinaus im Rahmen der ISO 27001 Zertifizierung6 einen Großteil der Anforderungen der DSGVO erfüllt. Mit Inkrafttreten der Verordnung hat die freenet Group nun auch die übrigen gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Dies gilt gleichermaßen für die Media Broadcast, die ebenfalls frühzeitig mit der Betrachtung und Überarbeitung der bestehenden Datenschutzvereinbarungen bzw. der Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß DSGVO begonnen und dazu die jeweiligen Vertragsbeziehungen eruiert hat. Die Anforderungen der DSGVO sind somit konzernweit umgesetzt und entsprechende Richtlinien und Prozesse definiert und eingeführt worden.
Kundenbelange
In Verantwortung gegenüber ihren Kunden setzt die freenet Group auf nachhaltig gestaltete Kundenbeziehungen: Sie basieren auf hoher Servicequalität wie auch Kundenzufriedenheit und auf Produktlösungen, die über attraktive Tarife und Endgeräte hinausgehen. Welch hohe Priorität dieser Bereich im Unternehmen besitzt, zeigt die Erweiterung des Vorstands der freenet Group zum 1. Juni 2018: Der neu geschaffene Vorstand ´Customer Experience` verantwortet seitdem vollumfänglich die Kundenaktivitäten im Kerngeschäft Mobilfunk sowie die Digitalisierung aller Kundeninteraktionen und -transaktionen. Dies mit dem Ziel, die Kundenbeziehungen und Servicequalität möglichst schnell, direkt, reibungslos und hochwertig zu gestalten. Der Customer Experience Ansatz basiert auf drei strategischen Säulen:
| • | mehr Kundenzufriedenheit durch Servicequalität |
| • | mehr Kundenzufriedenheit durch klare Positionierung der Marken mit einem nachhaltigen Produktportfolio |
| • | mehr Kundenzufriedenheit durch den Ausbau des digitalen Dialogs mit dem Kunden |
Kundenzufriedenheit durch Servicequalität
Für einen Service Provider im Mobilfunk - dem angestammten Hauptgeschäftsfeld der freenet Group - sind Qualität der Dienstleistungen am Kunden und dessen nachhaltige Zufriedenheit von essenzieller Bedeutung. Servicequalität wird in der freenet-Group als strategisches Asset zur Erfüllung der Kundenerwartung gesehen. Dabei setzte die freenet Group auf ein nachhaltiges Servicekonzept unter Einbeziehung des telefonischen Customer Contact Centers, einem umfassenden digitalen Angebot an Kundenkontaktmöglichkeiten sowie die Einbindung der mobilcom-debitel Shops. An allen Kundenkontaktpunkten wird das Serviceangebot für den Kunden kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Zu den neuen Angeboten zählten 2018 die Terminvereinbarung und Rechnungszahlung im Shop, ein Handyeinrichtungsservice sowie attraktive Finanzierungsangebote.
Im Rahmen eines Business Process Outsourcing hatte die freenet Group ihren Kundenservice im März 2017 vollständig an ein externes Unternehmen ausgelagert - die Capita. Mithin an einen Dienstleister, für den der Kundenservice das einzige Geschäftsmodell und damit die Kernkompetenz darstellt. Gleichzeitig will die freenet Group damit den Weg der Digitalisierung im Kundenservice schnell und professionell vorantreiben und vom Know-how des neuen Partners profitieren.
Dazu hat die freenet Group gemeinsam mit Capita eine umfassende Steuerungsstruktur zur Regelung der Kooperation und regelmäßigen Überprüfung der Servicequalität aufgebaut. Ergänzend werden die Erkenntnisse aus den Kundenkontakten permanent ausgewertet, um frühzeitig negative Entwicklungen zu erkennen und gegenzusteuern. Der Vertrag mit dem Dienstleister beinhaltet vereinbarte Leistungskennziffern; regelmäßige Berichte der Capita dienen dem Abgleich von tatsächlich erbrachter und vertraglich vereinbarter Leistung.
Die Media Broadcast ist in ihrer gesamten Wertschöpfungskette nach ISO 9001 zertifiziert. Die Zertifizierung ist Basis und zentrales Element für eine gleichbleibend hohe Servicequalität und in der Folge Kundenzufriedenheit.
Nachhaltige Produktlösungen
Basierend auf systematischen Markt- und Kundenanalysen entwickelt die freenet Group ihr umfassendes, differenziertes Portfolio an kundenorientierten Mobilfunktarifen kontinuierlich weiter, um Kundenerwartungen zu erfüllen und die Customer Experience stetig zu verbessern. Die intensive Beziehung zu den drei Netzbetreibern in Deutschland und die damit verbundene Nutzung der Netze sorgt dafür, dass die freenet Group die größtmögliche Abdeckung der Verfügbarkeit des Mobilfunkzuganges in Deutschland sicherstellen kann (Verfügbarkeit > 95%). Zudem kann die freenet Group durch ein umfangreich gestaltetes Produktportfolio die Bedürfnisse vieler Kunden in Deutschland bedienen: im Discountsegment bietet die freenet Group beispielsweise Mobilfunktarife mit Internetzugang im LTE-Netz ab einem Preispunkt von rund 5 Euro pro Monat an. Die Hauptmarke mobilcom-debitel wiederum offeriert subventionierte Smartphones in Kombination mit hochwertigen Mobilfunktarifen. Mit diesem Marken- und Portfolioansatz können eine Vielzahl an Kundenerwartungen getroffen werden. Auch Geringverdienern wird ein attraktives Tarifportfolio bezüglich Mobilfunk und TV geboten und ermöglicht überdies Kunden mit schlechterer Bonitätsprognose über ein spezielles Kautionsmodell für Laufzeitangebote7 die Teilhabe am digitalen Leben.
Darüber hinaus bietet die freenet Group ein ebenfalls ausdifferenziertes Portfolio an Angeboten rund um den Digital Lifestyle. Es resultiert aus den unterschiedlichsten Bedürfnissen der Kunden und einem schnellen, systematischen Aufgreifen und Austesten neuer digitaler Trends und Lösungen. In das Portfolio fließen auch Produkte ein, die den Wünschen des Kunden etwa nach Produktlösungen in den Bereichen Umweltschutz, Datensicherheit oder Jugendschutz gerecht werden. Bei der Auswahl und Entwicklung stehen Nachhaltigkeitskriterien nicht explizit im Vordergrund, sodass ein Konzept im engeren Sinne derzeit nicht vorliegt. Ungeachtet dessen finden sich im Produktportfolio vielfältige Lösungen, die mit einem gesellschaftlichen Mehrwert verbunden werden können. Sie umfassen zum Thema Sicherheit von Daten und Geräten ein umfassendes Angebot an Sicherheitssoftware (z.B. Norton Security Online) oder einen Online-Schutz für Kinder vor bestimmten digitalen Inhalten. Zum Jahresende 2018 brachte freenets Hauptmarke zudem eine Smartwatch für Kinder auf den Markt. Über diese können Eltern und Kinder jederzeit miteinander kommunizieren, und über GPS-Geofencing können ausschließlich autorisierte Personen - etwa die Eltern - den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes abrufen. Im Bereich Umweltschutz garantiert das Unternehmen seinen Kunden mit dem Produkt SmartHome eine digitale Lösung zur Reduzierung des Verbrauchs nach einer Heizperiode um 20 Prozent.8
Erweitert wird das Angebot nachhaltiger Produktlösungen durch die Kooperation zwischen mobilcom-debitel und der Fairphone B.V., einem Nischenanbieter im Markt für Smartphones. Das Fairphone ermöglicht durch seinen modularen Aufbau, die Bestandteile selbst zu reparieren oder auszutauschen und so die Lebensdauer des Geräts zu erhöhen. Zudem fokussiert sich der Hersteller in seinem Selbstverständnis auf Materialien aus konfliktfreien Förderstätten und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Produktion und in der Lieferkette. Beim Vertrieb des Fairphones hält mobilcom-debitel mit einem Anteil von rund 15 Prozent (2017: rund 15 Prozent) am gesamten Verkaufsvolumen von Fairphones in Deutschland den derzeit den größten Marktanteil.
Kundenzufriedenheit durch den Ausbau des digitalen Dialogs
Im Jahr 2018 setzte die freenet Group auf den strategischen Ausbau des digitalen Dialogs mit dem Kunden. Dazu hat die freenet Group mehrere Kommunikationskanäle etabliert, die auf positives Feedback bei den Kunden stoßen:
| • | Weiterentwicklung der Selfserviceportale "mein mobilcom-debitel.de" sowie "mein klarmobil.de" |
| • | Neuentwicklung und Ausbau der Selfservice-Apps für Kunden in den Marken mobilcom-debitel sowie klarmobil |
| • | Integration von WhatsApp und Facebook-Messenger als Kontaktmöglichkeit |
| • | Entwicklung eines eigenen ChatBots für den Kunden |
| • | Ausbau des email-Dialogs mit den Kunden |
Betrieblicher Umweltschutz
Ein möglichst effizienter Einsatz von Ressourcen und ein sparsamer Umgang mit Energie sind für ein mittelständisch geprägtes Unternehmen nicht nur wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg in einem von Großkonzernen geprägten Wettbewerbsumfeld. Die freenet Group befürwortet auch ausdrücklich die im internationalen Kontext formulierten Bestrebungen zum Klimaschutz. Dazu zählen als wesentliche Faktoren die Reduzierung des Strom- sowie Kraftstoffverbrauches, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Aufgrund der fehlenden gesamtunternehmerischen Relevanz ist die Einführung einer an quantitativen Größen ausgerichteten CO2-Strategie nicht beabsichtigt. Gleichwohl werden die Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz aus den regelmäßigen gesetzlichen Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegung berücksichtigt. Das nächste mobilcom-debitel ist für das Jahr 2019 geplant.
Energieverbrauch und CO2-Emissionen
Innerhalb des Gesamtkonzerns ist die Media Broadcast Gruppe aufgrund ihres Geschäftsmodells ein großer Energiekonsument: Zur Versorgung der Sende- und Übertragungstechnik nimmt sie an rund 932 Senderstandorten/Funktürmen Energie ab. Der Ressourcenverbrauch der Media Broadcast Gruppe wird flankiert durch ein nach ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagement-System sowie ein nach ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagement.9 Insofern legt das Unternehmen besonderen Wert auf den optimalen, effizienten Umgang mit Ressourcen. Die strategische Entscheidung, im TV-Geschäft auf den neuen HD-Standard DVB-T2 umzusteigen, trägt ebenfalls zu einer höheren Energieeffizienz bei. Die neuen T2-Sender strahlen höher komprimierte Signale aus (mehr Programme in gleicher Bandbreite), wodurch die Frequenznutzung effizienter und der Energieaufwand deutlich geringer ist. Entsprechendes gilt auch für den Bereich der Radioübertragung mit der Ablösung des veralteten UKW-Standards durch das ebenfalls energieeffizientere digitale DAB+; allerdings ist der im Berichtszeitraum als Konsequenz erfolgte Verkauf der UKW-Infrastruktur für 2018 noch nicht quantifizierbar. Insgesamt sank in den letzten drei Jahren der Stromverbrauch der Media Broadcast Gruppe um rund 30,3 Prozent sowie der darauf bezogene CO2-Ausstoß um rund 35,3 Prozent. Diesbezüglich ist einmal mehr darauf hinzuweisen, dass der Realisierung von energetischen Einsparungen im Bereich der Sende- und Übertragungstechnik Grenzen gesetzt sind. Die Vergabe und Nutzung von Frequenzen unterliegt regulatorischen Rahmenbedingungen. Im Auf- und Ausbau von leistungsfähiger Infrastruktur und zur Gewährleistung flächendeckender angemessener und ausreichender Dienstleistungen ist die Media Broadcast Gruppe daher nicht frei, sondern hat sich an die Vorgaben Dritter zu halten.
Im übrigen Teil des Konzerns bieten das Rechenzentrum und die Firmenwagenflotte der freenet Group die wichtigsten Ansatzpunkte für eine Reduktion der CO2-Emissionen. So wird das Rechenzentrum des Konzerns in Düsseldorf ausschließlich durch Grün-Strom versorgt (2018: 5,4 GWh; 2017: 5,4 GWh). Darüber hinaus achtet das Unternehmen bei seiner Firmenwagenflotte auf eine verbrauchs- und ausstoßarme Zusammenstellung. Auch die Media Broadcast Gruppe hatte bereits 2016 ihre Dienstwagenflotte mit dem Ziel eines verringerten Kraftstoffverbrauchs und CO2-Ausstoßes ausgetauscht. Als Konsequenz sank in den Folgejahren sowohl der Verbrauch als auch der CO2-Ausstoß der Fahrzeugflotte. Zusätzlich führt das Unternehmen kontinuierlich Laufleistungskontrollen der Fahrzeuge durch, um Konsolidierungsmöglichkeiten aufzudecken. In der Folge konnte die Flottengröße bis zum Jahresende 2018 um rund 50 Fahrzeuge reduziert werden (Flottengröße 2017: ca. 400 Fahrzeuge).
Tabelle 25: Energieverbrauch und CO2-Emissionen
| Einheit lt. Angabe | 2018 | 2017 (angepasst) | 2016 (angepasst) | |
|---|---|---|---|---|
| Konzern 10 | ||||
| Kraftstoffverbrauch11 | GWh | 31,9 | 34,2 | 33,8 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 1) | tCO2eq12 | 7.677,0 | 8.170,1 | 8.053,6 |
| Stromverbrauch13 | GWh | 90,5 | 114,4 | 125,5 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 2) | tCO2eq | 44.255,4 | 60.267,2 | 66.131,5 |
| Energieverbrauch | GWh | 122,4 | 148,5 | 159,3 |
| daraus CO 2 -Emissionen | tCO 2 eq | 51.932,5 | 68.437,4 | 74.185,2 |
| davon: | ||||
| Media Broadcast Gruppe | ||||
| Kraftstoffverbrauch | GWh | 5,5 | 6,0 | 6,4 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 1) | tCO2eq | 1.365,8 | 1.475,6 | 1.565,2 |
| Stromverbrauch | GWh | 76,3 | 99,6 | 109,5 |
| daraus CO2-Emissionen (Scope 2) | tCO2eq | 37.321,7 | 52.468,3 | 57.681,9 |
| Energieverbrauch | GWh | 81,8 | 105,6 | 115,8 |
| daraus CO 2- Emissionen | tCO 2 eq | 38.687,5 | 53.944,0 | 59.247,1 |
| CO 2 Intensität | tCO 2 eq/Mio. Umsatz | 17,9 | 19,5 | 22,1 |
Ressourcenverbrauch
Um die Digitalisierung des Unternehmens weiterhin erfolgreich voran zu treiben, setzt die freenet Group vorrangig auf digitale Kommunikation unter den Mitarbeitern sowie im Dialog mit den Kunden und Geschäftspartnern. Sie leistet damit ihren Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs und zur ressourcenschonenden Verwaltung. Dies beginnt mit der digitalen Vernetzung aller verfügbaren Vertriebskanäle und erstreckt sich bis zur Vermeidung des millionenfachen monatlichen Ausdruckens und postalischen Versendens von Rechnungen. Bei der Mobilfunk-Hauptmarke mobilcom-debitel erfolgten im Jahr 2018 rund 74,9 Prozent aller Rechnungsstellungen elektronisch (2017: 74,2 Prozent), und bei den Discountmarken des Konzerns erreichen papierlose Rechnungen einen Wert von 95,7 Prozent (2017: 95,7 Prozent). Insgesamt werden damit knapp 78,8 Prozent der Rechnungen digital übermittelt (2017: 78,0 Prozent).
Einen weiteren Beitrag zum schonenden Umgang mit Ressourcen und zur Reduzierung von Elektroschrott stellt das Programm "FLIP4NEW" dar, das die GRAVIS und mobilcom-debitel partnerschaftlich mit dem externen Anbieter Flip4 GmbH durchführen. Ziel ist, durch den Ankauf von Altgeräten - insbesondere Smartphones, Tablets und CPUs - den Lebenszyklus der Geräte durch deren Weiterverkauf und die Gewinnung von Ersatzteilen zu verlängern. Nicht mehr verwertbare Geräte werden dem Recycling zugeführt. Recyclingpartner ist die Firma recycle-IT, die über erforderliche Zertifizierungen verfügt. Die Wahrnehmung des Angebots ist dabei immer abhängig von der Entscheidung des Kunden.
Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen konsequent an der Verbesserung der Retourenquote in den eigenen Shops sowie am Anteil an sogenannter A-Ware - also sofort wieder verkaufbare Endgeräte, was zur Vermeidung von Elektronikabfall beiträgt. In diesem Zusammenhang werden seit 2017 Geräte vor dem Versenden foliert. Die daraus resultierenden, nachhaltig positiven Effekte zeigten sich 2018 das zweite Jahr in Folge - die gute Retourenquote und der Anteil an A-Ware haben sich auf hohem Niveau bestätigt: Nach Eliminierung eines Sondereffekts14 lag die Retourenquote bei 1,7 Prozent (2017: 1,5 Prozent) und der A-Waren-Anteil bei 84,2 Prozent (2017: 85,8 Prozent). Bezogen auf die Endkunden insgesamt lag der Anteil der A-Ware 2018 ebenfalls nahezu stabil bei 92,2 Prozent (2017: 95,0 Prozent).
Anti-Korruption
Deutschland hat - wie alle modernen Volkswirtschaften - die negative Wirkung von Korruption auf die Volkswirtschaft erkannt und sie deshalb unter Strafe gestellt. Die freenet Group bekennt sich zu den geltenden Gesetzen und Normen und den zugrundeliegenden ethischen Grundsätzen: Sie ist sich der negativen Auswirkungen von Wirtschaftsstraftaten ebenfalls bewusst, verurteilt deshalb insbesondere Korruption scharf und tritt ihnen konsequent entgegen. Eine Differenzierung zwischen Korruption einerseits und Schmiergeldzahlungen (facilitation payments) andererseits erfolgt im Einklang mit deutschem Recht in der freenet Group nicht. Bei Straftaten verfolgt das Unternehmen selbstverständlich eine Null-Toleranz-Politik. Der Vorstand unterstreicht die strikte Grundhaltung zur Korruptionsbekämpfung durch einen "Tone from the Top". Daneben tragen auch die Betriebsräte alle Richtlinien mit, die der Korruptionsbekämpfung dienen. Die Rechtstreue als starker Bestandteil der freenet Unternehmenskultur kommt damit auch durch aktives Tun und Unterstützen aller Unternehmensteile zum Ausdruck.
Als typische Wirtschaftsstraftat tritt Bestechung vor allem dort auf, wo der Bestechende mit vergleichsweise geringen Mitteln auf größere Geldströme in seinem Sinne einwirken kann. Diese Gefahr besteht in der freenet Group somit insbesondere im Kontext mit umsatzstarken Vertragspartnern, sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferantenseite. Um diesem Risiko erfolgreich zu begegnen, hat das Unternehmen ein Compliance Management System implementiert, das u.a. die Korruptionsbekämpfung als eines der Hauptziele identifiziert hat (zur detaillierten Aufbau- und Ablauforganisation siehe "Erklärung zur Unternehmensführung"). Das Management der Korruptionsrisiken setzt dabei an mehreren Stellen gleichzeitig an, die durch Prävention, Aufdeckung und Reaktion gekennzeichnet sind.
Präventiv liegt der Schwerpunkt auf gezielter Information der Mitarbeiter. Durch adressatengerechte Schulungen, persönliche Gespräche und allgemeinverbindliche Richtlinien erhalten die Mitarbeiter ein stabiles Gerüst, an dem sie sich orientieren können. In diesem Kontext spielen die Zuwendungs-, die Einkaufs- und die Unterschriftenrichtlinie jeweils in bestimmten Risikobereichen eine entscheidende Rolle. Während die Zuwendungsrichtlinie die unlautere Beeinflussung von Geschäftsabschlüssen sowohl nach innen wie nach außen verhindern will, stellt die Unterschriftenrichtlinie sicher, dass nur ausgewählte Personen Geschäftsabschlüsse tätigen können, und bei signifikanten Beträgen auch stets Bevollmächtigte aus unterschiedlichen Ressorts bzw. Bereichen zeichnen. Die Einkaufsrichtlinie sichert darüber hinaus durch klare prozessuale Vorgaben und die zwingende Einschaltung der Einkaufsabteilung als neutrale Stelle neben dem beschaffenden Fachbereich für wesentliche Erwerbsvorgänge eine Beschaffung beim objektiv besten Lieferanten. Außerdem bietet der Compliance Bereich über eine Hotline stets rechtliche und inhaltliche Beratung an, um etwaige Unsicherheiten in der täglichen Arbeit schnell auszuräumen.
Die Ermittlung von etwaigen Rechtsverstößen erfolgt ebenfalls mehrgleisig. Alle Mitarbeiter haben aufgrund der Zuwendungsrichtlinie sämtliche erhaltenen und gewährten Zuwendungen über 20 Euro quartalsweise über ihre Vorgesetzten an den Compliance Bereich zu melden, so dass Geschenke, Einladungen und Vergünstigungen auf ihre sachliche wie rechtliche Ordnungsmäßigkeit hin überprüft werden können. In der freenet Group sind der Erhalt und die Gewährung von Zuwendungen nur gestattet, wenn unmissverständlich ausgeschlossen werden kann, dass eine geschäftliche Entscheidung beeinflusst wird. Des Weiteren verfolgt die freenet Group sowohl durch die Interne Revision als auch durch das zentrale Fraud Management aktiv mögliches Fehlverhalten. Schließlich haben alle Mitarbeiter und Franchisenehmer rund um die Uhr die Möglichkeit, Verdachtsfälle über ein Hinweisgebersystem an den Compliance-Bereich zu melden - auf Wunsch auch anonym. Dafür steht neben dem Intranet, Email und Telefon auch ein Interface im Point of Sale-System zur Verfügung. Der Hinweisgeberausschuss prüft eingehende Hinweise und leitet gegebenenfalls weitere Ermittlungen ein.
Seit Bestehen des langjährig etablierten Compliance Management Systems wurde in der freenet Group kein begründeter Fall von Korruption bekannt. Die von der Unternehmensleitung beabsichtigten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind implementiert und werden regelmäßig überprüft, um sie an neue forensische Erkenntnisse oder Gesetzesänderungen anzupassen.
Lieferkette
Aufgrund der großen Bedeutung der Lieferkette für das Geschäftsmodell der freenet Group fordern wir von unseren Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Geschäftspartnern ein klares Bekenntnis zu nachhaltigem Handeln. Die gesamte Beschaffungsorganisation ist im Ressort Partnerbeziehungen gebündelt, dessen Hauptverantwortlicher zum 01. Juni 2018 in den Vorstand der freenet Group berufen wurde.
Im Rahmen des Vertriebs von Mobilfunkdienstleistungen arbeitet die freenet Group mit über 1.500 Lieferanten zusammen. Der überwiegende Teil des Wareneinsatzes und damit mehr als 90 Prozent des monetären Einkaufsvolumens konzentrieren sich dabei auf wenige große Lieferanten, und zwar:
| • | auf die drei Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (Kosten für Mobilfunkdienstleistungen sowie Endgeräte), |
| • | auf Endgeräte/Zubehör-Hersteller wie etwa Apple, Huawei oder Samsung (Kosten für den Bezug von Mobiltelefonen) sowie |
| • | auf Dienstleister in der (ausgelagerten) Kundenbetreuung wie etwa Capita. |
Die Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern, Endgeräte-Herstellern und Dienstleistern in der Kundenbetreuung übernehmen jeweils eigens dafür geschaffene Einkaufseinheiten. Alle übrigen Lieferanten werden zentral durch eine weitere Einkaufseinheit betreut.
Die Möglichkeit der Einflussnahme der freenet Group auf die oben aufgeführten großen Lieferanten ist bei Betrachtung des nationalen und insbesondere internationalen Gesamtmarktes sowie der Positionierung in der Wertschöpfungskette vergleichsweise begrenzt. Ungeachtet dessen ist sich die freenet Group ihrer ökologischen und menschenrechtlichen Verantwortung bewusst. Ziel ist daher die kooperierenden Hersteller und Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen, ihren Einfluss auf die Wertschöpfungskette zu nutzen, um faire Arbeitsbedingungen und den Ausschluss von Konfliktmineralien bei der Produktion von Telekommunikationshardware und -zubehör sicherzustellen.
Dies geschieht seit 2018 mit einem eigenen Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Supplier Code of Conduct), der Mindeststandards im Bereich Menschenrechte, Sozialstandards, Umweltschutz, Sicherheit, Gesundheit und Korruptionsbekämpfung definiert. Dieser ist im Internet auf der Homepage der freenet Group öffentlich zugänglich. Der Supplier Code of Conduct wird grundsätzlich in alle neuen Beschaffungsverträge einbezogen. Alternativ verlangen wir von strategischen Lieferanten eine Erklärung, dass deren Standards, denen der freenet Group mindestens entsprechen.
Zur Untermauerung der selbst gesetzten Verantwortung wurden in der Einkaufsrichtlinie die Nachhaltigkeitsaspekte als Entscheidungsparameter mitaufgenommen. Als übergreifendes Rahmenwerk soll die Einkaufsrichtlinie die verantwortlichen Mitarbeiter sensibilisieren, bei der Einkaufsentscheidung auch Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen.
Die Media Broadcast Gruppe verfügt über einen separaten Einkauf; in dessen Einkaufsrichtlinien finden die Aspekte Umweltschutz und insbesondere Energieeffizienz insofern eine verstärkte Beachtung, als die Tochtergesellschaft ein intensiver Stromabnehmer ist. So sind dort unter anderem bei ansonsten gänzlicher Gleichwertigkeit von Angeboten, Lieferanten zu bevorzugen, die Umweltschutz und insbesondere Energieeffizienz angemessen berücksichtigen.
Nichtfinanzielle Risiken
Für die Risikoanalyse im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung wurde auf dem konzernweit etablierten Risikomanagementsystem (RMS) der freenet Group aufgesetzt. Die dort erfassten Risiken wurden auf ihre inhaltliche Übereinstimmung mit den Themen und Aspekten der Nichtfinanziellen Erklärung analysiert. Für Risiken aus dem RMS mit einem thematischen Bezug zum CSR-RUG wurde eine Risikobewertung analog der Bewertung für den Konzernrisikobericht vorgenommen (vgl. dazu Chancen- und Risikobericht im Konzernlagebericht). Gemessen an den gesetzlichen Wesentlichkeitskriterien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken ist - nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen - keines der identifizierten Risiken im Sinne des konzernweit etablierten RMS wesentlich; dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund eines sehr wahrscheinlichen Eintritts.15
Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat berichten an dieser Stelle gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance in der freenet Group. Das Kapitel enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, sowie die Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.
Die freenet AG und ihre Leitungs- und Kontrollgremien bekennen sich zu den Prinzipien guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung; sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den Grundsätzen einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertsteigerung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat sowie alle Führungskräfte und Mitarbeiter der freenet Group sind dieser Zielsetzung verpflichtet.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Aufsichtsrat und Vorstand haben die erklärten Abweichungen und ihre Begründungen aus den Vorjahren im Wesentlichen fortgeführt. Die Entsprechenserklärung vom 4. Dezember 2018 ist in der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Erklärung zur Unternehmensführung
In der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB stellt die freenet AG ihre aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG dar und erläutert die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewandt werden. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats dargestellt. Ebenfalls finden sich nachfolgend die Festlegungen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sowie Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats. Schließlich wird erläutert, aus welchen Gründen die Gesellschaft kein Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat verfolgt.
Die freenet AG hat folgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB abgegeben, die zugleich Bestandteil ihres Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 ist.
Erklärung nach § 161 AktG
Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 5. Dezember 2017 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit es hierzu nachfolgend seitens der Gesellschaft keine abweichende Erklärung gibt, auch zukünftig entsprechen.
| 1. | Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 3) |
| 2. | Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex-Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6) |
| 3. | Bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern im Jahr 2018 hat der Aufsichtsrat die Kandidaten in den Vorstand berufen, die insbesondere aufgrund ihrer - im Laufe ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten in der Gesellschaft - erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten geeignet waren. Die in Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands standen demgegenüber bei den erfolgten Bestellungen nicht im Fokus des Aufsichtsrats und sind auch bei künftigen Bestellungen aus Sicht des Aufsichtsrats nachrangig. (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1) |
| 4. | Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex-Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2) |
| 5. | Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1. Er erstellt daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. Dies hat sich nach seiner Überzeugung bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. (Kodex-Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1) |
| 6. | Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gem. § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem ist die dem Kapitalmarkt kommunizierte, an den freien Cashflow anknüpfende Dividendenpolitik der Gesellschaft auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Daher dient auch die Anknüpfung der variablen Vergütung an diese Dividendenstrategie der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Eine Anpassung der variablen Vergütung des Aufsichtsrats ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. (Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2) |
Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die freenet AG verfügt über ein Compliance System, das kontinuierlich ausgebaut und fortentwickelt wird. Der Chief Compliance Officer der freenet Group berichtet direkt an den Vorstand. Er unterstützt den Vorstand dabei, die für die freenet AG relevanten rechtlichen Vorgaben aufzuzeigen und innerhalb der freenet Group entsprechend umzusetzen sowie Anpassungen des Compliance Systems an sich wandelnde Anforderungen vorzunehmen. Der Chief Compliance Officer berichtet darüber hinaus regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird durch den Chief Compliance Officer informiert, wenn Risiken betroffen sind, die die Existenz der freenet Group gefährden.
Die freenet Group bekennt sich umfassend zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Compliance bedeutet für die freenet Group, das rechtliche Vorschriften eingehalten, eigene Regelungen sowie unternehmensinterne Richtlinien beachtet und Straftaten vermieden werden. Die Gesellschaft setzt alles daran, dass Compliance-Verstöße wie Betrug, Korruption und Wettbewerbsverstöße gar nicht erst entstehen. Sofern es aber zu Fehlverhalten und Compliance-Verstößen kommt, werden diese umfassend aufgeklärt und es wird mit Entschiedenheit darauf reagiert.
Die Führungskräfte der freenet Group leben Compliance vor und stellen sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich die maßgeblichen Handlungen im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und unseren eigenen Werten und Regeln stehen.
Die Compliance-Organisation steht allen Ansprechpartnern beratend für Einzelfragen zur Verfügung.
Der Bereich Compliance hat ein Hinweisgebersystem (Whistleblowertool) entwickelt und innerhalb der freenet Group eingeführt. Dies ermöglicht dem Hinweisgeber, wenn er von Compliance-Verstößen Kenntnis erlangt hat, anonym Hinweise zu geben.
Allen Hinweisen wird zeitgerecht nach einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess nachgegangen, wobei die Interessen des Hinweisgebers, der Betroffenen und des Unternehmens berücksichtigt werden.
Ziel ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bei Compliance-Verstößen sofort konsequent angemessene Maßnahmen zu ergreifen und somit Schäden von der freenet Group abzuwenden. Zur Sicherstellung einer sachgerechten, zügigen Bearbeitung von Hinweisen gemäß des Hinweisgeberprozesses hat die freenet Group einen Hinweisgeberausschuss eingerichtet. Ständige Mitglieder des Hinweisgeberausschusses sind der Chief Compliance Officer sowie der für Interne Revision und Fraud-Management zuständige Bereichsleiter. Der Hinweisgeberausschuss ist für die operative Durchführung des Hinweisgeberprozesses zuständig.
Ebenfalls wurde ein zentrales Fraud-Management eingerichtet, welches neben der koordinierenden Funktion der einzelnen Fraud-Fachabteilungen der freenet Group insbesondere für die Einführung und Verbesserung wirksamer Präventivmaßnahmen und -prozesse zur Vermeidung von Fraud-Schäden für die freenet Group verantwortlich ist, aber auch ermittelnd tätig wird.
Die Bedeutung des Datenschutzes hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die freenet Group ist sich ihrer besonderen Verantwortung im Hinblick auf den Umgang mit den persönlichen Daten unserer Kunden, Lieferanten, Vertragspartner und Mitarbeiter insbesondere auch vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und telekommunikationsrechtlicher Sondervorschriften bewusst. Es ist uns daher wichtig, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Wir setzen deshalb moderne Sicherheitstechnologien ein und sensibilisieren regelmäßig unsere Mitarbeiter für dieses Thema, um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan der Konzernmuttergesellschaft dem Unternehmensinteresse verpflichtet und besteht aktuell aus fünf Mitgliedern. Die Arbeit des Vorstands ist durch seine Geschäftsordnung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied eigenverantwortlich für seinen Geschäftsbereich zuständig. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen laufend über Tatsachen und Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands an regelmäßig stattfindenden Fachbereichssitzungen teil. Der Aufsichtsrat legt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder fest.
Der Aufsichtsrat wird mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen. Er fasst seine Beschlüsse in der Regel in Präsenzsitzungen, in Ausnahmefällen auch in telefonischen Sitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei seinen Entscheidungen zur Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung. Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen für die Leitung des Unternehmens ein und berichtet regelmäßig über den Geschäftsverlauf, die Unternehmensplanung, die strategische Entwicklung und die Lage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat prüft Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und erörtert sie mit dem Vorstand. Außerdem prüft er ausführlich für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis von Vorstandsberichten, berät sich hierzu und fasst Beschlüsse, soweit dies erforderlich ist. Auch außerhalb von Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung vom Vorstand informiert.
Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen
Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.
Der Aufsichtsrat hat ein Präsidium und vier Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse bereiten die im Plenum zu behandelnden Themen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor und sind in einzelnen Bereichen anstelle des Plenums entscheidungsbefugt. Hierbei werden die Ausschüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen tätig; in Ausnahmefällen können die Sitzungen aber auch telefonisch durchgeführt werden. Die Ausschüsse beraten zu den Gegenständen der Tagesordnungen und fassen gegebenenfalls hierzu Beschlüsse. Über die Inhalte der Ausschusssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sind alle Ausschüsse mit Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzt.
Präsidium
Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann an Stelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Thorsten Kraemer, Gerhard Huck (seit 17. Mai 2018), Knut Mackeprang
2018 ausgeschiedenes Mitglied: Gesine Thomas (bis 17. Mai 2018)
Personalausschuss
Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt an Stelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Sabine Christiansen, Claudia Anderleit, Knut Mackeprang
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von durch den Abschlussprüfer zu erbringenden zulässigen Nichtprüfungsleistungen. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance.
Mitglieder: Robert Weidinger (Vorsitz), Marc Tüngler, Bente Brandt (seit 17. Mai 2018), Thomas Reimann (seit 17. Mai 2018)
2018 ausgeschiedene Mitglieder: Ronny Minak (bis 17. Mai 2018), Michael Stephan (bis 17. Mai 2018)
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Fränzi Kühne, Knut Mackeprang, Theo-Benneke Bretsch (seit 17. Mai 2018)
2018 ausgeschiedenes Mitglied: Gesine Thomas (bis 17. Mai 2018)
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.
Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Marc Tüngler, Sabine Christiansen
Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats
Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 haben Aufsichtsrat und Vorstand jeweils folgende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt:
| Zielgröße für den 31. Dezember 2021 | |
|---|---|
| Vorstand | 0% |
| Führungsebene 1 (Direct Reports) | 30% |
| Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) | 30% |
Die von Aufsichtsrat und Vorstand jeweils für den letzten Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands waren zuvor wie folgt erreicht worden:
| Zielgröße für den 30. Juni 2017 | Stand 30. Juni 2017 | |
|---|---|---|
| Vorstand | 0% | 0% |
| Führungsebene 1 (Direct Reports) | 25% | 40% |
| Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) | 27,5% | 33,3% |
Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile entsprochen.
Angaben zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand
Die Gesellschaft verfolgt kein Diversitätskonzept, in dem Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildung- oder Berufshintergrund definiert sind.
Im Hinblick auf seine eigene Besetzung hat der Aufsichtsrat die gesetzliche Vorgabe in Bezug auf Diversität im Sinne der Geschlechterquote erfüllt. Die darüberhinausgehenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Aufsichtsratsbesetzung hat er bislang stets abgelehnt und in seinen Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechende Abweichungen erklärt. Bei Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat hat sich nach Überzeugung des Aufsichtsrats bewährt, sich ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten zu lassen. Zudem besteht kein aktueller Bedarf für Überlegungen zur künftigen Besetzung des Aufsichtsrats, nachdem die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat auf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 neu gewählt wurde.
Für die Besetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat nach der Erweiterung des Vorstands 2018 Kontinuität an und möchte mögliche Verunsicherungen bei den Vorstandsmitgliedern vermeiden. Solche könnten sich ergeben, wenn der Aufsichtsrat ein allgemein gehaltenes Diversitätskonzept für die Vorstandsbesetzung ohne konkreten Anlass aufstellt. Der Aufsichtsrat daher sieht aktuell keinen Bedarf für ein Diversitätskonzept und möchte unter Hinweis auf fehlende Erfahrungen mit dieser neuen Vorgabe die konkrete Entwicklung zunächst weiter abwarten.
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der freenet AG beträgt 128.061.016 Euro. Es ist in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung je eine Stimme.
Aktienübertragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen
Zum 31. Dezember 2018 hielt die Flossbach von Storch AG, Köln, ausweislich der vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gem. §§ 21 ff. WpHG mittelbar über die Flossbach von Storch Invest S. A., Luxemburg eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 15,39 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG.
Aktien mit Sonderrechten und Kontrollbefugnissen
Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind
Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.
Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, Satzungsänderungen
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der freenet AG richten sich nach §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind §§ 133, 179 AktG und § 16 der Satzung der freenet AG.
Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
Der Vorstand ist zudem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 bis zum 1. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016).
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 12. Mai 2016 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 12.800.000,00 Euro, eingeteilt in 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 unter Tagesordnungspunkt 10, lit A) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 wurde der Vorstand bis zum 11. Mai 2021 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals oder - falls der Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung ihrer Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten, durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden). Im Übrigen bestehen grundsätzlich die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien nach Maßgabe der §§ 71 ff. AktG.
Kontrollwechsel
Ein Kontrollwechsel könnte Auswirkungen auf die Rückzahlungsansprüche aus dem Konsortialkreditvertrag zwischen der freenet Group und einem Bankenkonsortium sowie aus den von der freenet AG begebenen Schuldscheindarlehen haben. Diese Darlehen könnten in einem derartigen Fall teilweise oder zur Gänze fällig gestellt werden, ohne dass freenet einen Einfluss hierauf hätte. Ein solcher Kontrollwechsel kann, ungeachtet dessen, ob dem Übernahmeangebot vorausgeht, beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG vorliegen oder wenn eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen das Recht haben, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats der freenet AG zu bestimmen. In einem solchen Fall würde freenet das Risiko tragen, dass Folgefinanzierungen zur Ablösung der Rückzahlungsansprüche nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen zustande kommen.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft
Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots.
Erklärung nach § 289 f HGB
Die Erklärung nach §§ 289f, 315d HGB ist auf der Homepage der Gesellschaft im Internet unter www.mobilcom-debitel.de im Bereich Investor Relations/Corporate Governance veröffentlicht.
Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
Vorstandsvergütung nach HGB
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden.
Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung gewähren (LTIP Programm 2). Im LTIP-Programm 2 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2014 bis 2018 sowie für die Herren Preisig und Esch die Zielerreichungsjahre 2015 bis 2019 vereinbart.
Im LTIP-Programm 2 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Barauszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig.
Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrages (mit Herrn Vilanek - Gewährung am 4. April 2018) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (LTIP Programm 3). Im LTIP-Programm 3 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2023 sowie für die Herren von Platen und Fromme jeweils die Zielerreichungsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 vereinbart.
Auch im LTIP-Programm 3 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Barauszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen; dabei weisen die folgenden Tabellen die Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit dem DRS 17 aus. Darin enthalten sind die im Geschäftsjahr gewährten Bezüge. Wertänderungen der LTIP-Programme, die nicht auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB nicht angegeben.
Tabelle 26: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 nach HGB
| In TEUR | Festbezüge | Variable Barbezüge | Gesamt Barbezüge | Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamt Bezüge nach HGB |
|---|---|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 765 | 572 | 1.337 | 1.776 | 3.113 |
| Joachim Preisig | 544 | 457 | 1.001 | 0 | 1.001 |
| Stephan Esch | 494 | 229 | 723 | 0 | 723 |
| Rickmann v. Platen1) | 298 | 167 | 465 | 432 | 897 |
| Antonius Fromme1) | 297 | 167 | 464 | 432 | 896 |
| Gesamt | 2.398 | 1.592 | 3.990 | 2.640 | 6.630 |
1) Bezüge jeweils für die Zeit ab Bestellung zum Vorstandsmitglied, mithin vom 1.6.2018 bis 31.12.2018.
Tabelle 27: Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2017 nach HGB
| In TEUR | Festbezüge | Variable Barbezüge | G esamt Barbezüge | Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamt Bezüge nach HGB |
|---|---|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 765 | 703 | 1.468 | 0 | 1.468 |
| Joachim Preisig | 544 | 562 | 1.106 | 0 | 1.106 |
| Stephan Esch | 493 | 301 | 794 | 0 | 794 |
| Gesamt | 1.802 | 1.566 | 3.368 | 0 | 3.368 |
Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB 6.630 Tausend Euro (Vorjahr: 3.368 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2018 Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3 in Höhe von 2.640 Tausend Euro. Für 2017 sind keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung enthalten, da diese jeweils in den Geschäftsjahren der Gewährung der Vergütungsinstrumente bereits ausgewiesen worden waren.
Zusätzlich zu den genannten Vorstandsbezügen wurden Herrn Preisig aufgrund der vorzeitigen Beendigung seiner Vorstandstätigkeit zum 31. Dezember 2018 Abfindungen in Höhe von insgesamt 1.010 Tausend Euro gewährt - davon 930 Tausend Euro zur Abgeltung der Festbezüge und variablen Barbezüge für das Geschäftsjahr 2019 sowie 80 Tausend Euro zur Kompensation für den Wegfall der Ansprüche aus dem LTIP-Programm 2 für die das Geschäftsjahr 2019 betreffende Tranche. Die Abfindungen in Höhe von 1.010 Tausend Euro wurden im Januar 2019 bar ausgezahlt.
Im Geschäftsjahr 2018 kam es aus dem LTIP-Programm 2 sowie aus dem LTIP-Programm 3 jeweils zu keinen Barauszahlungen. Im Geschäftsjahr 2017 war es aus dem LTIP-Programm 2 zu Barauszahlungen in Höhe von 329 Tausend Euro gekommen, die auf Herrn Preisig entfielen.
Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 2 für Herrn Vilanek 4.366 Tausend Euro (Vorjahr: 5.212 Tausend Euro), für Herrn Preisig 1.781 Tausend Euro (Vorjahr: 1.713 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 1.372 Tausend Euro (Vorjahr: 1.414 Tausend Euro).
Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 3 für Herrn Vilanek 518 Tausend Euro (Vorjahr: 0), für Herrn von Platen 235 Tausend Euro (Vorjahr: 0) sowie für Herrn Fromme 235 Tausend Euro (Vorjahr: 0).
Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt "Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung". Herrn von Platen und Herrn Fromme wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied jeweils zum 1. Juni 2018 beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.
Zum 31. Dezember 2018 betrug die handelsrechtliche Verpflichtung für Herrn Vilanek 3.620 Tausend Euro (Vorjahr: 2.787 Tausend Euro), für Herrn Preisig 2.914 Tausend Euro (Vorjahr: 3.207 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 3.127 Tausend Euro (Vorjahr: 2.486 Tausend Euro). Der Verpflichtungswert für die Herren Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2018 insgesamt 7.169 Tausend Euro (Vorjahr: 6.121 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren von Platen und Fromme keine handelsrechtlichen Verpflichtungswerte.
Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 863 Tausend Euro (Vorjahr: 669 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2018 mit 319 Tausend Euro (Vorjahr: 284 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 245 (Vorjahr: 222 Tausend Euro) auf Herrn Preisig, mit 183 Tausend Euro (Vorjahr: 163 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 58 Tausend Euro (Vorjahr: 0) auf Herrn von Platen sowie mit 58 Tausend Euro (Vorjahr: 0) auf Herrn Fromme.
Im Jahr 2018 wurden im Personalaufwand für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen wie im Vorjahr keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst.
Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
Vorstandsvergütung nach DCGK
Im Sinne der Ziffer 4.2.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) machen wir folgende Angaben zu den für das Geschäftsjahr 2018 sowie das Vorjahr gewährten Zuwendungen an die Mitglieder des Vorstands sowie zu den im Geschäftsjahr 2018 und dem Vorjahr an die Mitglieder des Vorstandes geflossenen Zuwendungen.
Tabelle 28: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK
| In TEUR | Christoph Vilanek | Joachim Preisig | Stephan Esch | Rickmann v. Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 750 | 530 | 480 | 292 | 292 | 2.344 |
| Nebenleistungen | 15 | 14 | 14 | 6 | 5 | 54 |
| Summe | 765 | 544 | 494 | 298 | 297 | 2.398 |
| Einjährige variable Vergütung | 500 | 400 | 200 | 146 | 146 | 1.392 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| LTIP-Programm 2 | 741 | 408 | 272 | 0 | 0 | 1.421 |
| LTIP-Programm 3 | 0 | 0 | 0 | 99 | 99 | 198 |
| Summe | 1.241 | 808 | 472 | 245 | 245 | 3.011 |
| Versorgungsaufwand | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 463 | 328 | 270 | 58 | 58 | 1.177 |
| Gesamtvergütung | 2.469 | 1.680 | 1.236 | 601 | 600 | 6.586 |
Tabelle 29: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK
| In TEUR | Christoph Vilanek | Joachim Preisig | Stephan Esch | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 750 | 530 | 480 | 1.760 |
| Nebenleistungen | 15 | 14 | 13 | 42 |
| Summe | 765 | 544 | 493 | 1.802 |
| Einjährige variable Vergütung | 600 | 480 | 260 | 1.340 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| LTIP-Programm 2 | 939 | 495 | 330 | 1.764 |
| Summe | 1.539 | 975 | 590 | 3.104 |
| Versorgungsaufwand | ||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 482 | 338 | 281 | 1.101 |
| Gesamtvergütung | 2.786 | 1.857 | 1.364 | 6.007 |
Tabelle 30: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2018 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK
| In TEUR | Christoph Vilanek | J oachim Preisig | Stephan Esch | Rickmann v. Platen | Antonius Fromme | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 750 | 530 | 480 | 292 | 292 | 2.344 |
| Nebenleistungen | 15 | 14 | 14 | 6 | 5 | 54 |
| Summe | 765 | 544 | 494 | 298 | 297 | 2.398 |
| Einjährige variable Vergütung | 572 | 457 | 229 | 167 | 167 | 1.592 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTIP-Programm 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 572 | 457 | 229 | 167 | 167 | 1.592 |
| Versorgungsaufwand | ||||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 463 | 328 | 270 | 58 | 58 | 1.177 |
| Gesamtvergütung | 1.800 | 1.329 | 993 | 523 | 522 | 5.167 |
Tabelle 31: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2017 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK
| In TEUR | Christoph Vilanek | Joachim Preisig | Stephan Esch | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 750 | 530 | 480 | 1.760 |
| Nebenleistungen | 15 | 14 | 13 | 42 |
| Summe | 765 | 544 | 493 | 1.802 |
| Einjährige variable Vergütung | 703 | 562 | 301 | 1.566 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| LTIP-Programm 2 | 0 | 329 | 0 | 329 |
| Summe | 703 | 891 | 301 | 1.895 |
| Versorgungsaufwand | ||||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 482 | 338 | 281 | 1.101 |
| Gesamtvergütung | 1.950 | 1.773 | 1.075 | 4.798 |
Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung
Die Vergütungsregelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsdienstverträge und für den Altersversorgungsfall sind wie folgt geregelt:
Regelungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Eckhard Spoerr, Axel Krieger und Eric Berger:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten die o. g. Vorstände eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente. |
Regelungen für das ehemalige Vorstandsmitglied Joachim Preisig:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Preisig eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, bzw. zuvor bei der damaligen debitel AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente. |
| • | Herr Preisig erhält aus der Debitel-Altersversorgung nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, somit erfolgt eine Quotierung der zugesagten Altersrente (zugesagte monatliche Altersrente Euro 9.333,00) entsprechend der tatsächlichen Dienstzugehörigkeit. Sämtliche Ansprüche von Herrn Preisig, seiner Ehefrau oder einer bezugsberechtigten Lebensgefährtin und von Hinterbliebenen aus der Debitel-Altersversorgung werden auf sämtliche vorgenannten Ansprüche aus dem Dienstvertrag bei der freenet AG angerechnet. |
| • | Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Der Dienstvertrag endete durch Aufhebung, so dass Herr Preisig Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung hat, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Vertragsgemäß wird der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund des Konzern-EBITDA für das Geschäftsjahr 2018 ergibt. |
Für den Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2014:
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Vilanek eine Altersrente in Höhe von 2,7 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Vertragsjahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Maximalrente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente bzw. des beim Ableben von Herrn Vilanek erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft. |
| • | Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Zeitlablauf, Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Vilanek Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, wird der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund des Konzern-EBITDA für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Stephan Esch gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2015 (Vereinbarung vom 26. Februar 2014):
| • | Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Esch eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch 40 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente). |
| • | Hinterbliebenenrente für die Ehefrau bzw. Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente. |
| • | Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Zeitlablauf, Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Esch Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, wird der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund des Konzern-EBITDA für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Antonius Fromme gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:
| Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Fromme Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung von Seiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrages von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Für den Vorstand Rickmann von Platen gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:
| Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr von Platen Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung von Seiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrages von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt. |
Dienstverträge mit Tochtergesellschaften der freenet AG bestehen nicht.
Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
| • | einer Basisvergütung, |
| • | Sitzungsentgelten und |
| • | einer erfolgsabhängigen Vergütung. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung beschlossen, auf die Vergütung von Sitzungsgeldern für telefonische Sitzungen des Aufsichtsrates, seiner Ausschüsse und für telefonische Teilnahmen an Präsenzsitzungen zu verzichten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.
Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahrs 2018 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 115 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2018 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 926 Tausend Euro.
Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.
Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.
Tabelle 32: Vergütung für das Geschäftsjahr 2018
| In TEUR | Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 60,0 | 24,0 | 60,0 | 144,0 |
| Knut Mackeprang1 | 45,0 | 12,0 | 45,0 | 102,0 |
| Claudia Anderleit1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 9,0 | 30,0 | 69,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 14,0 | 30,0 | 74,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 7,0 | 30,0 | 67,0 |
| Thomas Reimann1 | 30,0 | 7,0 | 30,0 | 67,0 |
| Fränzi Kühne | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Theo-Benneke Bretsch1 | 18,7 | 3,0 | 18,8 | 40,5 |
| Bente Brandt1 | 18,7 | 6,0 | 18,8 | 43,5 |
| Gerhard Huck1 | 18,7 | 5,0 | 18,8 | 42,5 |
| 371,1 | 107,0 | 371,4 | 849,5 | |
| Ehemalige Mitglieder | ||||
| Ronny Minak1 | 11,4 | 3,0 | 11,3 | 25,7 |
| Michael Stephan1 | 11,4 | 3,0 | 11,3 | 25,7 |
| Gesine Thomas1 | 11,4 | 2,0 | 11,3 | 24,7 |
| 34,2 | 8,0 | 33,9 | 76,1 | |
| Gesamt | 405,3 | 115,0 | 405,3 | 925,6 |
1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
Tabelle 33: Vergütung für das Geschäftsjahr 2017
| In TEUR | Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 47,4 | 6,0 | 47,6 | 101,0 |
| Knut Mackeprang1 | 45,0 | 4,0 | 45,0 | 94,0 |
| Claudia Anderleit1 | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Ronny Minak1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Michael Stephan1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Gesine Thomas1 | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 7,0 | 30,0 | 67,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 11,0 | 30,0 | 71,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Thomas Reimann1 | 22,5 | 3,0 | 22,6 | 48,1 |
| Fränzi Kühne | 17,5 | 3,0 | 17,6 | 38,1 |
| 372,4 | 68,0 | 372,8 | 813,2 | |
| Ehemalige Mitglieder | ||||
| Dr. Hartmut Schenk | 25,2 | 3,0 | 25,0 | 53,2 |
| Birgit Geffke1 | 7,5 | 2,0 | 7,4 | 16,9 |
| 32,7 | 5,0 | 32,4 | 70,1 | |
| Gesamt | 405,1 | 73,0 | 405,2 | 883,3 |
1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
Prognosebericht
| • | Stabile Marktaussichten für das Geschäftsmodell der freenet Group |
| • | EBITDA und Free Cashflow Prognose unterstützen die Fortführung einer nachhaltigen und planbaren Dividendenpolitik |
| • | Anstieg der waipu.tv Abo-Kunden prognostiziert sowie moderates Wachstum der Postpaid-Kunden |
Marktprognose
Weltwirtschaft und Europa
Das globale Wirtschaftswachstum wird nach Einschätzung des IWF im Jahr 2019 bei rund 3,7 Prozent liegen. Die Prognose liegt nur leicht unter früheren Schätzungen und soll auf einem zu den Vorjahren vergleichbaren Niveau verbleiben. Das prognostizierte Weltwirtschaftswachstum erscheint somit noch unbeeinflusst von den erhöhten politischen Unsicherheiten der vergangenen Monate. Risiken sieht der IWF u.a. in einer Verschärfung von Handelskonflikten.
Für die europäische Staatengemeinschaft wurden im Vergleich zur letzten Prognose die Wachstumserwartungen nach unten korrigiert. Für 2019 werden 1,9 Prozent und damit rund 0,1 Prozentpunkte weniger erwartet. Gründe hierfür sind u.a. die Unsicherheit im Hinblick auf die Ausgestaltung des Brexit, der Streit um die italienische Haushaltspolitik und die genannten handelspolitischen Risiken. Die Niedrigzinspolitik der EZB sollte aber auch weiterhin positive Wachstumsimpulse geben.
Deutschland
Die prognostizierte Abschwächung des Wachstums der Weltwirtschaft sowie des Euroraums wirkt sich auch auf die Dynamik des deutschen Wirtschaftswachstums aus. Nachdem der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im November 2018 noch ein Wachstum von 1,5 Prozent prognostizierte, geht die Bundesregierung in ihrer jüngsten Jahresprojektion nur noch von einer Zunahme des BIP in Höhe von 1,0 Prozent aus. Die nach wir vor positiven Perspektiven für den deutschen Arbeitsmarkt sowie die Auswirkungen von Lohnsteigerungen im Zuge von Tariflohnerhöhung und Senkung von Steuern und Abgaben bei gleichbleibender Inflation lassen eine kräftige Expansion der verfügbaren Einkommen für 2019 erwarten. Insgesamt wird erwartet, dass die privaten Haushalte durch die zusätzlichen Einkommen die privaten Konsumausgaben merklich ausweiten werden.
Telekommunikationsmarkt
Auch wenn der Telekommunikationsmarkt von einer Ausweitung der privaten Konsumausgaben profitieren dürfte, werden die Wachstumsaussichten als begrenzt angesehen. Die Wettbewerbslandschaft der Telekommunikationsbrache befindet sich derzeit im Wandel. So erfordern veränderte Kundenpräferenzen immer neue Antworten von Telekommunikationsunternehmen. So ging es im Konkurrenzkampf der Wettbewerber über viele Jahre in erster Linie um die Steigerung von Marktanteilen. Die dafür notwendigen Preisreduzierungen und Sonderaktionen sind jedoch teuer und erweisen sich als wenig nachhaltig. Die Gewinnung profitabler Vertragskunden wird daher immer stärker in den Fokus der Unternehmen rücken und zusätzlich durch eine gesteigerte Nachfrage von Kunden nach Postpaid-Modellen forciert werden. Gegenüber dem Preis werden Vertrieb und Service immer wichtigere Differenzierungsmerkmale im Telekommunikationsmarkt und bilden die Basis für eine langfristige Kundenbindung. Diesbezüglich wird eine enge Online-Offline-Integration des Vertriebs ergänzt durch ein Komplettangebot von Endgeräten und Services sowie ein hervorragendes Netz als Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit gesehen. Eine langfristige Bindung von Kunden lässt im Gegenzug die Wechselbereitschaft der Konsumenten sinken, so dass vermutlich weiterhin eine Konstanz bei den Marktanteilen zu beobachten sein wird.
Ferner befindet sich auch die Quersubventionierung von Endgeräten durch den Mobilfunkvertrag im Wandel. Die Verbraucher verlangen mehr Flexibilität: manche Nutzer möchten ihr mobiles Endgerät über die zweijährige Vertragsdauer hinaus behalten, andere wiederum, kaufen das neueste Smartphone - losgelöst vom Vertrag - unmittelbar nach dem Erscheinen. Das Subventionskonzept wird zwar weiterhin für die Kundenbindung relevant bleiben, im Niedrigpreissegment wird jedoch ein vermehrter Übergang zu Kredit- und Leasingkonzepten erwartet.
TV-/Bewegtbildmarkt
Gemäß des PwC German Entertainment and Media Outlook 2018-22 spielen Flexibilität und Personalisierung eine immer wichtigere Rolle im Bereich der Bewegtbildnutzung. D.h. der örtlich und zeitlich unabhängige Medienkonsum (non-lineares Fernsehen) gewinnt stetig an Bedeutung. Dabei erlauben sogenannte Data-Management-Plattformen eine immer zielgerichtetere Aussteuerung der Programmvielfalt und Zuschaueransprache.
Dieser Trend nimmt auch auf die Entwicklung der Übertragungswege für Bewegtbilder Einfluss. Während erwartet wird, dass die Anzahl an Kabelanschlüssen bis 2022 um durchschnittlich 0,9 Prozent pro Jahr abnimmt, wird für die anderen Übertragungswege ein Wachstum prognostiziert. Insbesondere werden sowohl das IPTV, aufgrund der technologischen Entwicklungen und des vermehrten Breitbandausbaus, als auch das Satellitenfernsehen Marktanteile dazugewinnen. Im Bereich IPTV gehen die Experten davon aus, dass sich das starke Wachstum der vergangenen Jahre fortsetzt.
Stabile Aussichten für das Geschäftsmodell der freenet Group
Aus der Marktprognose ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine signifikante Änderung unserer Geschäftsgrundlage. Auch die in Europa bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen eines möglichen ungeordneten Brexits haben keine direkten Auswirkungen auf die freenet Group, da nahezu alle Geschäftstätigkeiten in Deutschland stattfinden.
Für die Ableitung der Prognose der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der freenet Group werden folgende Annahmen als wesentlich angesehen:
| • | Private Konsumausgaben stützen im Jahr 2019 weiterhin das deutsche Wirtschaftswachstum |
| • | Stärkere Bedeutung von Postpaid-Modellen für den Mobilfunkmarkt trägt zur stabilen Entwicklung im Segment Mobilfunk bei |
| • | Erwartete Zunahme der IPTV-Nutzer schafft Wachstumspotentiale für das Segment TV und Medien |
Unternehmensprognose
Die Prognose der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren bezieht sich auf die im Abschnitt "Steuerungssystem" neu definierten Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2019.
Umsatzerlöse für 2019 stabil
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2018 inklusive der Effekte aus IFRS 15 beliefen sich auf 2.897,5 Millionen Euro. Aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 ab dem 1. Januar 2018 existiert diesbezüglich keine Vergleichszahl für das Geschäftsjahr 2017. Unabhängig davon, wird unter der Annahme eines stabilen Geschäftsverlaufs, insbesondere im Kerngeschäft Mobilfunk, von einer stabilen Entwicklung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 ausgegangen.
EBITDA und Free Cashflow für 2019
Das EBITDA beträgt 441,3 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2018. Darin enthalten ist ein einmaliger Sondereffekt aus dem Verkauf des UKW-Geschäfts von 39,1 Millionen Euro. Um diesen Effekt bereinigt lag das EBITDA zum Jahresende bei 402,2 Millionen Euro. Ausgehend davon, wird für das Geschäftsjahr 2019 auf Basis der zugrunde gelegten Annahmen ein EBITDA in einer Bandbreite von 420 bis 440 Millionen Euro erwartet. Darin enthalten sind ebenfalls prognostizierte EBITDA-erhöhende Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 30 bis 40 Millionen Euro.
Die Prognose einer EBITDA-Bandbreite erfolgt, da insbesondere regulatorische Effekte (z.B. preisliche Regulierung von Auslandsgesprächen oder Gebühren) durch Hebung operativer Effizienzen kompensiert werden müssen.
Der Free Cashflow unter Berücksichtigung der neuen Definition belief sich im Berichtsjahr auf 263,8 Millionen Euro. Im Geschäftsjahr 2019 wird der Free Cashflow in einer Bandbreite zwischen 240 und 260 Millionen Euro erwartet und unterstützt damit die Fortführung einer nachhaltigen und planbaren Dividendenpolitik.
Segmentbezogene Prognosen für 2019
Im Segment Mobilfunk wird die Anzahl der Postpaid-Kunden für das Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Berichtsjahr moderat steigend prognostiziert. Die Prognose der Postpaid-Kunden geht einher mit der Erwartung eines stabilen Postpaid-ARPU, der sich im Berichtjahr auf 19,0 Euro belief.
Im Segment TV und Medien wird ein Wachstum der waipu.tv Abo-Kunden auf mehr als 0,350 Millionen (2018: 0,252 Millionen) und eine Stabilisierung der freenet TV Abo-Kunden (RGU) bei über 1,0 Millionen Kunden (2018: 1,014 Millionen) angenommen.
Tabelle 34: Prognose steuerungsrelevante Leistungsindikatoren
| In Mio. EUR bzw. lt. Angabe | Ist 2018 | Pro gnose für das Geschäftsjahr 2019 |
|---|---|---|
| Finanzielle Leistungsindikatoren | ||
| Umsatz | 2.897,5 | stabil |
| EBITDA | 441,3 | 420-440 |
| Free Cashflow | 263,8 | 240-260 |
| Postpaid-ARPU1 | 19,0 | stabil |
| Nichtfinanzielle Leistungsindikator en | ||
| Postpaid Kundenbestand (in Mio.) | 6,896 | moderat steigend |
| freenet TV Abo-Kunden (RGU) (in Mio.) | 1,014 | > 1,000 |
| waipu.tv Abo-Kunden (in Mio.) | 0,252 | > 0,350 |
1 Ohne Hardware.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns
Das Management der freenet Group ist zuversichtlich, die positive Gesamtentwicklung der vergangenen Jahre auch im Geschäftsjahr 2019 fortzusetzen. Im Segment Mobilfunk wird angestrebt einen noch stärkeren Fokus auf den Bestandsausbau an besonders werthaltigen Postpaid-Kunden zu legen. Loyalitätssteigernde Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang Churn-reduzierend wirken und die freenet Group noch konsequenter auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Kunden ausrichten. Ein Beitrag dazu soll ebenfalls die weitere Verzahnung der on- und offline Kanäle leisten, um dem Kunden eine nahtlose und gesamtheitliche Betreuung entlang der Customer Journey anbieten zu können.
Im Bereich des Segments TV und Medien ist die freenet Group mit rund 1,3 Millionen umsatzgenerierenden TV-Kunden aus dem Geschäftsjahr gegangen. Diese Kundenbasis soll im Geschäftsjahr 2019 weiter ausgebaut werden, um das Segment mittelfristig als relevantes Geschäftsfeld neben dem Mobilfunk zu etablieren. Als Wachstumstreiber für dieses Segment sieht das Management weiterhin das IPTV-Produkt waipu.tv. Das Produkt, dass sich aufgrund seines innovativen Charakters deutlich von anderen IPTV-Produkten abgrenzt, nimmt bereits heute eine relevante Marktpositionen im IPTV-Markt ein. Diese Markstellung soll auch im kommenden Geschäftsjahr 2019 über innovative Produktweiterentwicklungen sowie neue Partnerschaften ausgebaut werden.
Büdelsdorf, den 8. März 2019
Der Vorstand
Christoph Vilanek
Ingo Arnold
Stephan Esch
Rickmann v. Platen
Antonius Fromme
1 Eine ausführliche Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich im entsprechenden Abschnitt des Konzernlageberichts.
2 Anzahl der Mitarbeiter, die freiwillig oder aufgrund von Kündigung, Pensionierung oder Tod aus der Organisation ausscheiden (Austritte) im Verhältnis zum durchschnittlichen Personalbestand [(Austritte * 100) / Ø Personalbestand]. Die Kennzahl wurde exklusive der EXARING AG ermittelt. Eine Integration in das Reporting soll perspektivisch erfolgen.
3 Vgl. ausführlich § 11 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
4 Anteile von nicht erbrachter Arbeitskapazität aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen [(Kranktage kalendertäglich * 100) / Tage kalendertäglich]. Die Kennzahl wurde exklusive der EXARING AG ermittelt. Eine Integration in das Reporting soll perspektivisch erfolgen.
5 Unfallhäufigkeit pro 1000 Vollzeitarbeiter [((Betriebsunfälle + Wegeunfälle) * 1000) / Anzahl Vollzeitarbeiter]. Die Kennzahl wurde exklusive der EXARING AG sowie der Motion TM Vertriebs GmbH ermittelt. Eine Integration in das Reporting soll perspektivisch erfolgen.
6 Die Zertifizierung gilt für die gesamte Wertschöpfungskette der Media Broadcast Gruppe sowie für die Rechenzentrums-Dienstleistungen "Housing & Hosting" für externe Geschäftskunden, die von der freenet Datenkommunikations GmbH erbracht werden.
7 Das Kautionsmodell richtet sich an Kunden, die durch die Bonitätsprüfung für Laufzeitangebote durchgefallen sind. Die Kaution ist gestaffelt in 50/100/200/400 Euro. Durch die Hinterlegung der Kaution wird es betreffenden Kunden ermöglicht, mobile Dienstleistungen in einem zuvor ausgewählten Tarif zu nutzen und darüber hinaus die Vorteile von Bundle-Tarifen mit subventionierten Endgeräten in Anspruch nehmen zu können.
8 Vom Hardwarelieferanten wurde ein Institut beauftragt, die Einsparung unter genormten bzw. definierten Bedingungen zu messen. Die Messungen zeigten Einsparungen beim Verbrauch von mindestens 20 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass die Steller auf der beobachteten Fläche konsequent installiert und programmiert wurden. Im Falle einer Nichterreichung bekommt der Kunde seine Grundgebühren zurückerstattet.
9 Media Broadcast hat sich entschieden, die Zertifizierung zum Jahresende 2018 auslaufen zu lassen. Stattdessen beteiligt sich die Gruppe ab 2019 an den gesetzlich verpflichtenden Energieaudits der freenet Group. Die externen Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 haben Alternativcharakter.
10 Die Media Broadcast Gruppe ist seit dem 18. März 2016 Teil des Konsolidierungskreises. Aus Vereinfachungs- und Darstellungsgründen wurde für die Jahre vor 2017 auf Konsolidierungsanpassungen verzichtet.
11 Der Kraftstoffverbrauch umfasst den Verbrauch in Form von Diesel und Benzin für die Dienstwagenflotte sowie den Bezug von Erdgas per Direktvertrag. Weitere nicht per Direktvertrag bezogene Kraftstoffe wurden nicht einbezogen, da aufgrund des Abrechnungsturnus von z. B. Gebäudeverwaltern keine validen Verbrauchszahlen vorlagen und umfangreiche Schätzung notwendig wären. Für die Umrechnung des Kraftstoffverbrauchs in GWh und CO2-Emissionen wird auf die Umrechnungsfaktoren des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) zurückgegriffen.
12 CO2eq entspricht CO2-Äquivalent = CO2, CH4 und N2O.
13 Berechnung des Stromverbrauchs unter Berücksichtigung von sachgerechten Schätzungen bzw. Hochrechnungen. Für die Umrechnung des Stromverbrauchs in CO2-Emissionen wird auf den Emissionsfaktor des Umweltbundesamtes zurückgegriffen, wenngleich das Rechenzentrum der freenet Datenkommunikations GmbH mit Grünstrom betrieben (2018: 5,4 GWh) wird.
14 Der Sondereffekt in Q1/2018 resultiert aus einer Sortimentsbereinigung, die aufgrund strategischer Prioritäten aus 2017 in das Jahr 2018 verschoben wurde. Dazu wurden verstärkt Geräte aus den Shops zurückgeholt, die noch vor 2017 - nicht foliert - versendet worden waren, was einmalig zu einem vergleichsweise hohen B-Waren-Anteil führte.
15 Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken wird in der freenet Group in gering (< 50 Prozent), mittel (50 - 75 Prozent) und hoch (> 75 Prozent) unterschieden. Die Kategorie "sehr wahrscheinlich" bzw. "sehr hoch" wird nicht unterschieden, daher wurde für die Zwecke der nichtfinanziellen Risikoberichterstattung auf die Kategorie "hoch" abgestellt.
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
| In TEUR bzw. lt. Angabe | Anhang Textziffer | 1.1.2018 - 31.12.2018 | 1.1.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4 | 2.897.466 | 3.507.263 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5 | 100.704 | 54.897 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 6 | 18.106 | 18.525 |
| Materialaufwand | 7 | -1.993.739 | -2.557.501 |
| Personalaufwand | 8 | -219.700 | -225.661 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 9 | -129.196 | -148.234 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10 | -361.653 | -388.458 |
| davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertragliche Vermögenswerte | -46.666 | -50.790 | |
| davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertragliche Vermögenswerte | -314.987 | -337.668 | |
| Betriebsergebnis | 311.988 | 260.831 | |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17 | 25.110 | 112.161 |
| davon aus Ergebnisanteilen | 44.343 | 132.130 | |
| davon aus Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation | -19.233 | -19.969 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 11 | 164 | 830 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 12 | -56.042 | -51.132 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 12 | -47.218 | 0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 234.002 | 322.690 | |
| Ertragsteuern | 13 | -21.839 | -47.116 |
| Konzernergebnis | 212.163 | 275.574 | |
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis | 24 | 223.138 | 286.669 |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | 24 | -10.975 | -11.095 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) | 14.1 | 1,74 | 2,24 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) | 14.2 | 1,74 | 2,24 |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien in Tsd. Stück (unverwässert) | 24 | 128.011 | 128.011 |
| Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien in Tsd. Stück (verwässert) | 24 | 128.011 | 128.011 |
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
| In TEUR | Anhang Textziffer | 1.1.2018 - 31.12.2018 | 1.1.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 212.163 | 275.574 | |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von erfolgsneutral zu bewertenden Finanzinstrumenten | 0 | -35 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 688 | -360 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17.1 | 4.604 | -15.813 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern | -65 | 250 | |
| Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden in die GuV umzugliedern | 5.227 | -15.958 | |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente | -127.287 | 0 | |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsplänen gem. IAS 19 (2011) | 29 | -769 | 3.216 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17.1 | 809 | 3.653 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern | 2.156 | -1.033 | |
| Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden nicht in die GuV umzugliedern | -125.091 | 5.836 | |
| Sonstiges Ergebnis | -119.864 | -10.122 | |
| Konzern-Gesamterfolg | 92.299 | 265.452 | |
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzern-Gesamterfolg | 103.274 | 276.547 | |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Konzern-Gesamterfolg | -10.975 | -11.095 |
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018
Aktiva
| Anhang Textziffer | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|
| In TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristiges Vermögen | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 15,16 | 525.355 | 563.507 |
| Goodwill | 15,16 | 1.380.056 | 1.379.919 |
| Sachanlagen | 15,16 | 398.824 | 435.818 |
| Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen | 17 | 811.808 | 810.984 |
| Latente Ertragsteueransprüche | 18 | 158.094 | 153.508 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21 | 52.480 | 79.081 |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 21 | 128.023 | 9.500 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 21 | 126.218 | 7.945 |
| Vertragserlangungskosten | 19 | 304.238 | 0 |
| 3.885.096 | 3.440.262 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Vorräte | 20 | 105.965 | 76.310 |
| Laufende Ertragsteueransprüche | 23 | 2.046 | 2.205 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21 | 253.914 | 453.700 |
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 21 | 226.394 | 4.572 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 21 | 34.905 | 14.258 |
| Flüssige Mittel | 22 | 126.332 | 322.816 |
| 749.556 | 873.861 | ||
| 4.634.652 | 4.314.123 | ||
| Passiva | |||
| in TEUR | Anhang Textziffer | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| Eigenkapital | |||
| Grundkapital | 24.1 | 128.061 | 128.061 |
| Kapitalrücklage | 24.2 | 737.536 | 737.536 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | 24.3 | -140.120 | -20.256 |
| Konzernbilanzergebnis | 24.4 | 535.124 | 586.433 |
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital | 1.260.601 | 1.431.774 | |
| Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital | 24.4 | 20.152 | 31.127 |
| 1.280.753 | 1.462.901 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 26 | 115.922 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 26 | 306.638 | 332.218 |
| Finanzschulden | 28 | 1.699.424 | 1.666.001 |
| Pensionsrückstellungen | 29 | 89.173 | 87.909 |
| Andere Rückstellungen | 30 | 47.042 | 26.794 |
| 2.258.199 | 2.112.922 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26 | 523.174 | 517.276 |
| Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 26 | 436.343 | 81.842 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 26 | 51.167 | 49.121 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 27 | 34.722 | 33.806 |
| Finanzschulden | 28 | 23.476 | 7.145 |
| Andere Rückstellungen | 30 | 26.818 | 49.110 |
| 1.095.700 | 738.300 | ||
| 4.634.652 | 4.314.123 |
Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
| In TEUR | Grundkapital | Kapitalrücklage |
|---|---|---|
| Stand 1.1.2017 | 128.061 | 737.536 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente1 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung1 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity- Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2017 | 128.061 | 737.536 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | ||
|---|---|---|
| In TEUR | Wertänderungsrücklage | Währungsumrechnungsdifferenzen |
| --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2017 | -140 | 615 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente1 | -24 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung1 | 0 | -360 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity- Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | -24 | -360 |
| Stand 31.12.2017 | -164 | 255 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | |||
|---|---|---|---|
| In TEUR | Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | Bewertungsrücklage nach IAS 19 | Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2017 | 3.618 | -22.786 | 8.559 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 | 3.598 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 | 0 | 2.238 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente1 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung1 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity- Methode einbezogenen Unternehmen1 | -15.574 | 0 | 0 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | -15.574 | 2.238 | 3.598 |
| Stand 31.12.2017 | -11.956 | -20.548 | 12.157 |
| In TEUR | Konzernbilanzergebnis | Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital | Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2017 | 504.582 | 1.360.045 | 42.222 | 1.402.267 |
| Dividendenzahlung | -204.818 | -204.818 | 0 | -204.818 |
| Konzernergebnis | 286.669 | 286.669 | -11.095 | 275.574 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 3.598 | 0 | 3.598 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 | 0 | 2.238 | 0 | 2.238 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts der zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente1 | 0 | -24 | 0 | -24 |
| Fremdwährungsumrechnung1 | 0 | -360 | 0 | -360 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity- Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | -15.574 | 0 | -15.574 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 286.669 | 276.547 | -11.095 | 265.452 |
| Stand 31.12.2017 | 586.433 | 1.431.774 | 31.127 | 1.462.901 |
| In TEUR | Grundkapital | Kapitalrücklage |
|---|---|---|
| Stand 1.1.2018 wie berichtet | 128.061 | 737.536 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei freenet | 0 | 0 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei Sunrise | 0 | 0 |
| Umgliederung | 0 | 0 |
| Stand 1.1.2018 angepasst | 128.061 | 737.536 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente1 | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung1 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2018 | 128.061 | 737.536 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | |||
|---|---|---|---|
| In TEUR | Wertänderungsrücklage | Währungsumrechnungsdifferenzen | Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity- Methode einbezogenen Unternehmen |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2018 wie berichtet | -164 | 255 | -11.956 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei freenet | 0 | 0 | 0 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei Sunrise | 0 | 0 | 0 |
| Umgliederung | 164 | 0 | 0 |
| Stand 1.1.2018 angepasst | 0 | 255 | -11.956 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente1 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 | 0 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung1 | 0 | 688 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 | 4.534 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 0 | 688 | 4.534 |
| Stand 31.12.2018 | 0 | 943 | -7.422 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | |||
|---|---|---|---|
| In TEUR | Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente | Bewertungsrücklage nach IAS 19 | Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity- Methode einbezogenen Unternehmen |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2018 wie berichtet | 0 | -20.548 | 12.157 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei freenet | 0 | 0 | 0 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei Sunrise | 0 | 0 | 0 |
| Umgliederung | -164 | 0 | 0 |
| Stand 1.1.2018 angepasst | -164 | -20.548 | 12.157 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente1 | -125.348 | 0 | 0 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 | 797 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 | 0 | -535 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung1 | 0 | 0 | 0 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 0 | 0 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | -125.348 | -535 | 797 |
| Stand 31.12.2018 | -125.512 | -21.083 | 12.954 |
| In TEUR | Konzernbilanzergebnis | Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital | Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2018 wie berichtet | 586.433 | 1.431.774 | 31.127 | 1.462.901 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei freenet | -70.368 | -70.368 | 0 | -70.368 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei Sunrise | 7.139 | 7.139 | 0 | 7.139 |
| Umgliederung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 1.1.2018 angepasst | 523.204 | 1.368.545 | 31.127 | 1.399.672 |
| Dividendenzahlung | -211.218 | -211.218 | 0 | -211.218 |
| Konzernergebnis | 223.138 | 223.138 | -10.975 | 212.163 |
| Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente1 | 0 | -125.348 | 0 | -125.348 |
| Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 797 | 0 | 797 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011)1 | 0 | -535 | 0 | -535 |
| Fremdwährungsumrechnung1 | 0 | 688 | 0 | 688 |
| Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen1 | 0 | 4.534 | 0 | 4.534 |
| Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg | 223.138 | 103.274 | -10.975 | 92.299 |
| Stand 31.12.2018 | 535.124 | 1.260.601 | 20.152 | 1.280.753 |
1) Die Beträge werden mit den im sonstigen Ergebnis erfassten Ertragsteuern saldiert dargestellt.
Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 24, Eigenkapital.
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
| In TEUR | Anhang Textziffer | 1.1.2018 - 31.12.2018 | 1.1.2017 - 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) | 337.098 | 372.992 | |
| Anpassungen | |||
| Abschreibungen und Wertminderungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens | 9 | 129.196 | 148.234 |
| Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17 | -25.110 | -112.161 |
| Erhaltene Dividenden von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17 | 36.912 | 34.409 |
| Gewinne/ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens | -25.527 | -2.447 | |
| Zunahme des Net Working Capitals, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar | 19, 20, 25, 28, 29, 31.1 | -38.902 | -25.598 |
| Aktivierung von Vertragserlangungskosten | -336.622 | 0 | |
| Amortisation von Vertragserlangungskosten | 321.973 | 0 | |
| Steuerzahlungen | 13, 18 | -29.541 | -30.073 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 32.1 | 369.477 | 385.356 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -57.193 | -61.118 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 13.850 | 18.597 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen | -12.439 | 0 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Tochterunternehmen | 0 | 200 | |
| Auszahlungen in das Eigenkapital von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen | 17 | -75 | -325 |
| Auszahlungen für Investitionen in sonstige Beteiligungen | -277.746 | -271 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von sonstigen Beteiligungen | 500 | 0 | |
| Einnahmen aus Zinsen und sonstigem Finanzergebnis | 206 | 811 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 32.2 | -332.897 | -42.106 |
| Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitengesellschafter | -211.218 | -204.818 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 28 | 376.303 | 0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden | 28 | -332.302 | -64.612 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Schulden aus Finance Leasing | 26 | -21.754 | -24.380 |
| Auszahlungen von Finanzierungskosten im Rahmen der Prolongation von Finanzschulden | -1.830 | -1.927 | |
| Auszahlungen von Finanzierungskosten im Rahmen der Investition in sonstige Beteiligungen | -1.450 | 0 | |
| Zinszahlungen | -40.813 | -42.883 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 32.3 | -233.064 | -338.620 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -196.484 | 4.630 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 322.816 | 318.186 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 126.332 | 322.816 | |
| Herleitung des Finanzmittelfonds in TEUR |
31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| Bestand an flüssigen Mitteln | 126.332 | 322.816 | |
| 126.332 | 322.816 | ||
| Herleitung des Free Cashflows 1 in TEUR |
31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 369.477 | 385.356 | |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | -57.193 | -61.118 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 13.850 | 18.597 | |
| Free Cashflow (FCF) | 326.134 | 342.835 |
1Beim Free Cashflow handelt es sich um eine Non-GAAP-Kennzahl. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Textabschnitt "Alternative Leistungskennzahlen" im Konzernlagebericht.
Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018
der freenet AG
1. Grundlegende Informationen
1.1. Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung
Die freenet AG ("Gesellschaft") als Mutterunternehmen des Konzerns ("freenet") hat ihren Sitz in Büdelsdorf, Deutschland. Die Gesellschaft wurde 2005 gegründet und ist beim Amtsgericht Kiel unter HRB 7306 eingetragen. Der Konzern erbringt Telekommunikations-, Rundfunk- und Multimediadienstleistungen im Inland mit dem Schwerpunkt auf Mobilfunk/mobiles Internet sowie Digital-Lifestyle.
Der Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 wurde in Übereinstimmung mit den IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union zum 31. Dezember 2018 anzuwenden sind. Ergänzend wurden die nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft, aufgestellt. Alle Beträge sind, entsprechend der jeweiligen Angabe, in Tausend Euro (TEUR) beziehungsweise Millionen Euro (Mio. EUR) dargestellt.
Dem Konzernabschluss wurde das Prinzip der historischen Anschaffungskosten - eingeschränkt durch die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bestimmter finanzieller Vermögenswerte - zugrunde gelegt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Sie sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht.
Die folgende Tabelle zeigt die neuen oder geänderten, ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) beziehungsweise Interpretationen (IFRIC) und deren Auswirkungen auf den Konzern:
| lStandard/Interpretation | Anwendungspflicht | Übernahme durch EU-Kommission | Auswirkungen | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1.1.2018 | 22.9.2016 | Materielle Auswirkungen |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 1.1.2018 | 22.11.2016 | Materielle Auswirkungen |
| IFRS 15 | Klarstellungen zu IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) | 1.1.2018 | 31.10.2017 | Materielle Auswirkungen |
| IFRS 4 | Änderungen an IFRS 4 (Versicherungsverträge) durch Anwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente) | 1.1.2018 | 3.11.2017 | Keine |
| IFRS 2 | Änderungen an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | 1.1.2018 | 26.2.2018 | Keine materiellen Auswirkungen |
| IAS 40 | Änderung an IAS 40: Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 1.1.2018 | 14.3.2018 | Keine |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 1.1.2018 | 28.3.2018 | Keine |
Der Konzern hat alle ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Zu den neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) werden folgende Angaben gemacht:
IFRS 15
Im Mai 2014 hat der IASB den Standard IFRS 15 veröffentlicht. Die Anwendungspflicht gilt für ab dem 1. Januar 2018 beginnende Berichtsperioden. IFRS 15 schafft ein einheitliches Regelwerk für alle Fragen der Aufwands- und Erlöserfassung aus Verträgen mit Kunden. Die in IFRS 15 enthaltenen Vorgaben sind einheitlich für verschiedene Transaktionen und über alle Branchen hinweg anzuwenden und verbessern damit die weltweite Vergleichbarkeit der Angaben der Unternehmen zu ihren Umsatzerlösen. Ausgenommen sind lediglich solche Verträge, die in den Anwendungsbereich von IAS 17 (Leasingverhältnisse), IFRS 4 (Versicherungsverträge) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) fallen. Der IFRS 15 ersetzt die bisherigen Standards und Interpretationen zur Erlöserfassung, mithin den IAS 11 (Fertigungsaufträge), den IAS 18 (Umsatzerlöse), den IFRIC 13 (Kundenbindungsprogramme), den IFRIC 15 (Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien), den IFRIC 18 (Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden) sowie den SIC-31 (Erträge - Tausch von Werbeleistungen). Der IASB veröffentlichte am 12. April 2016 Klarstellungen zum IFRS 15, beispielsweise zu den Bereichen der Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, der Klassifizierung als Prinzipal oder Agent, der Umsatzerlöse aus Lizenzen sowie der Erleichterungsvorschriften zur Erstanwendung.
freenet wendet den IFRS 15 retrospektiv an und nutzt das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung. Das bedeutet, dass die zum 1. Januar 2018 noch nicht vollständig erfüllten Verträge so bilanziert wurden, als wären sie von Beginn an entsprechend IFRS 15 angesetzt worden. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung zum 1. Januar 2018 wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst.
Die Methodik für die Erlöserfassung gemäß IFRS 15 orientiert sich an einem mehrstufigen Schema. Danach sind zunächst der Kundenvertrag sowie die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Sodann ist das hierfür vereinbarte Entgelt (der Transaktionspreis) gesamtheitlich zu ermitteln und den separaten Leistungsverpflichtungen auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise zuzuordnen. Schließlich ist für jede identifizierte Leistungsverpflichtung Umsatz zu erfassen, sobald die Leistungsverpflichtung durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung (Vermögenswert) auf den Kunden erfüllt wurde. Als übertragen gilt ein Vermögenswert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über diesen erlangt hat. Hierbei wird zwischen zeitpunktbezogener Erfüllung von Leistungsverpflichtungen (z. B. Lieferung einer Mobilfunk-Hardware) und zeitraumbezogener Erfüllung von Leistungsverpflichtungen (z. B. Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen über 24 Monate) differenziert. Mit den Neuregelungen zur Ertragsrealisierung entspricht die Umsatzerfassung in vielen Fällen - insbesondere bei sogenannten Mehrkomponentenverträgen mit mehreren unterschiedlichen Vertragsleistungen - nicht mehr dem Rechnungsbetrag an den Kunden, so dass sich unter anderem Änderungen hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung sowie Umsatzanpassungen aufgrund von Vertragsmodifikationen ergeben können.
Zur Bemessung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen werden im freenet Konzern die einzelnen Kundenverträge nach deren Identifizierung auf Basis bestimmter Kriterien zu Portfolien zusammengefasst - wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen zu Textziffer 2.15 dieses Anhangs, Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungsunsicherheiten.
Als weitere wesentliche Folge des IFRS 15 ist die Verpflichtung zu nennen, Vertragserlangungskosten (Kundengewinnungs- sowie Kundenbindungskosten - größtenteils bestehend aus gezahlten Händlerprovisionen) zu aktivieren und fortan über die Laufzeit des jeweiligen Vertrags zu amortisieren.
Die wesentlichen Auswirkungen des IFRS 15 auf unsere Konzern-Bilanz sowie Konzerngewinn- und Verlustrechnung ergeben sich im Segment Mobilfunk, hier vorwiegend für unsere Postpaid-Endkunden. Die diesbezüglichen Auswirkungen des IFRS 15 für unsere Segmente TV und Medien sowie Sonstige/Holding sind von zu vernachlässigender Größenordnung. In den nachfolgenden vier Absätzen werden die wichtigsten Einzeleffekte des IFRS 15 auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt:
Bei vielen unserer Postpaid-Endkunden erzielt der freenet Konzern gegenüber dem Endkunden zum einen Serviceumsätze aus Mobilfunk- oder Digital-Lifestyle-Diensten und verkauft dem Kunden zum anderen die Hardware, damit die entsprechenden Dienste durch den Kunden genutzt werden können. In der Regel finden bei der Bepreisung dieser beiden Bestandteile, also Tarif und Hardware, Quersubventionierungen statt. Unter dem IFRS 15 kommt es dann hinsichtlich der sofort bei Verkauf anfallenden Hardware-Umsätze zu einem höheren Umsatzausweis, während bezogen auf die monatlichen Tarif-Umsätze ein entsprechend geringerer Umsatz als bisher erfasst wird. Für jeden Kundenvertrag wird über dessen gesamte Vertragslaufzeit grundsätzlich insgesamt ein Umsatz in gleicher Höhe wie bisher ausgewiesen. Es ändern sich nur die Realisationszeitpunkte: aus der Anwendung des neuen Standards ergibt sich für unser Postpaid-Geschäft aus dem beschriebenen Einzeleffekt tendenziell eine deutlich frühere Umsatz- und EBITDA-Realisation als bisher. Die sich ergebenden vertraglichen Vermögenswerte sowie vertraglichen Verbindlichkeiten entfallen zum überwiegenden Teil auf einen Zeitraum, der 24 Monate nicht überschreitet. Ein vertraglicher Vermögenswert wird nach der Leistungserbringung ausgewiesen. Die vertraglichen Vermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn der Anspruch auf Gegenleistung gegen den Kunden vorbehaltlos wird - was in der Regel durch Rechnungsstellung an den Kunden der Fall ist. Der Konzern stellt den Kunden Aktivierungsgebühren in Rechnung, welche über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrags als Umsatzerlöse erfasst und als vertragliche Verbindlichkeit abgegrenzt werden. Vertragliche Verbindlichkeiten werden darüber hinaus bilanziert, wenn den Kunden ein wesentliches Recht (Material Right) eingeräumt wird, welches sie ohne den Abschluss des Vertrags nicht erhalten würden. Derartige Rechte erhält der Kunde zum Beispiel aus Gutscheinen, welche als Bestandteil des Angebotes dem Abschluss von Mobilfunkverträgen zuzuordnen sind. In diesem Fall wird ein Teil des vertraglichen Transaktionspreises dem Gutschein entsprechend der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise zugeordnet und als Umsatzerlös erfasst, nachdem eine Einlösung des Gutscheins erfolgt ist. Bis eine Einlösung oder der Verfall des Gutscheins erfolgt ist, wird eine vertragliche Verbindlichkeit ausgewiesen.
Darüber hinaus sind gemäß IFRS 15 die Vertragserlangungskosten, die im freenet Konzern im Wesentlichen aus Händlerprovisionen bestehen, zu aktivieren, wohingegen sie bisher im Wesentlichen direkt bei Anfall den Materialaufwand belasteten. Die Amortisation der Vertragserlangungskosten erfolgt unter IFRS 15 linear über die Dauer des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses, ganz überwiegend über eine Laufzeit von 24 Monaten, und erhöht den Materialaufwand. Dabei werden die aktivierten Vertragserlangungskosten zunächst einzeln ermittelt und anschließend nach gleichen Merkmalen, wie z.B. Provisionsarten, aggregiert. Aus diesem Einzeleffekt ergibt sich tendenziell eine deutliche Reduzierung des Materialaufwands sowie eine frühere EBITDA-Realisation als bisher.
Ein weiterer Umstellungseffekt aus der Anwendung des IFRS 15 besteht im freenet Konzern darin, dass von den Netzbetreibern erhaltene Provisionen und Boni nicht mehr wie bisher bei Anfall sofort und vollständig als Umsatzerlöse erfasst werden, sondern sie den Materialaufwand reduzieren: Zum überwiegenden Teil wird die Materialaufwandsminderung über einen Zeitraum von 24 Monaten verteilt, während der geringere Teil sofort bei Anfall den Materialaufwand mindert. Aus diesem Einzeleffekt ergibt sich tendenziell eine deutliche Reduzierung der Umsatzerlöse sowie des Materialaufwands sowie eine deutlich spätere EBITDA-Realisation als bisher.
Ein vierter Umstellungseffekt schließlich sei wie folgt beschrieben: veräußert freenet an den Endkunden nur den Tarif, während der eigenständige Händler im indirekten Vertrieb an den Endkunden ein vergünstigtes Smartphone oder sonstigen Kundenvorteil herausgibt, zahlt freenet dem Händler teilweise Vergütungen, die den Gegenwert der reinen Vermittlungsleistung für den Tarif übersteigen. In diesen Fällen kann zudem im Tarifpreis, den freenet für den Mobilfunk-Service ggü. dem Endkunden erhebt, ein erhöhender bzw. kompensatorischer Bestandteil enthalten sein (sogenannte "Consideration payable to a customer"). Dann ist unter IFRS 15 eine Kürzung in der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen: Der Tarifumsatz wird um solche Bestandteile verringert ausgewiesen. Gleichzeitig wird der Materialaufwand für Händlerprovisionen gekürzt - das führt ceteris paribus zum Ansatz geringerer Vertragserlangungskosten (aktivierter Händlerprovisionen) sowie zum Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts (soweit sich die Consideration payable to a customer auf Mehrkomponentenverträge mit Handy-Option bezieht) bzw. zum Ansatz eines sonstigen Vermögenswerts (soweit sich die Consideration payable to a customer auf Mehrkomponentenverträge ohne Handy-Option bezieht). Aus diesem Einzeleffekt ergeben sich geringere Umsatzerlöse und ein geringerer Materialaufwand sowie eine deutlich frühere EBITDA-Realisierung als bisher.
Da alle Effekte aus der Umstellung auf die neue Bilanzierung jedoch erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden, resultierten ergebniswirksame Auswirkungen im Geschäftsjahr 2018 lediglich aus Veränderungen der zeitlichen Differenzen, die sich bei der Realisation von Erlösen und Aufwendungen ergaben. Unter der Annahme eines gleichbleibenden Geschäftsverlaufs bedeutet das in einem Massenmarkt mit einer Vielzahl von Kundenverträgen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen werden, in Bezug auf die EBITDA-wirksamen Effekte:
| • | Bei zum Umstellungszeitpunkt am 1. Januar 2018 noch laufenden Verträgen werden geringere laufende Dienstleistungsumsätze, höhere Materialaufwendungen aus der Amortisation von Vertragserlangungskosten, geringere Umsatzerlöse aufgrund der Auflösung des "Consideration payable to a customer" sowie geringere Materialaufwendungen aus von Netzbetreibern erhaltenen Provisionen und Boni im Wesentlichen kompensiert durch die |
| • | beim Abschluss von neuen Verträgen oder bei Vertragsverlängerungen höheren Umsätze aus Hardware-Verkäufen, die geringeren Materialaufwendungen aus der Aktivierung von Vertragserlangungskosten, die geringeren Materialaufwendungen durch die Aktivierung eines "Consideration payable to a customer" sowie die geringeren Umsatzerlöse aufgrund der unter dem IFRS 15 nicht mehr bei Anfall erfolgenden Realisierung von Netzbetreiberprovisionen und -boni. |
Auf die Konzernbilanz hatte der IFRS 15 zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2018 folgende wesentliche Auswirkungen:
| • | auf der Aktivseite |
| ― | verringerten sich die latenten Ertragsteueransprüche um 13,0 Millionen Euro (latente Steuern auf temporäre Differenzen) |
| ― | erhöhte sich der Ansatz der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen um 7,1 Millionen Euro, aufgrund der Erstanwendung des IFRS 15 bei der Sunrise |
| ― | stieg die Summe aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten um 79,1 Millionen Euro. Wesentliche Ursache dafür war die Entstehung vertraglicher Vermögenswerte aus der Quersubventionierung zwischen Service- und Hardwareumsätzen im direkten Vertrieb (in Höhe von 126,4 Millionen Euro) sowie aus dem bilanziellen Ansatz der "Consideration payable to a customer" im indirekten Vertrieb (129,9 Millionen Euro). Andererseits verminderten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund einer durch den Ansatz von IFRS 15-Positionen weitergehenden Saldierung aller Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern um 131,5 Millionen Euro. Zudem verringerten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der Abgrenzung der Handy-Option um 61,7 Millionen Euro. |
| ― | wurden erstmals, in einer eigenen Bilanzposition im langfristigen Vermögen, Vertragserlangungskosten, mit 289,6 Millionen Euro, angesetzt. |
| • | auf der Passivseite |
| ― | verringerte sich das Eigenkapital aufgrund des einmaligen Umstellungseffekts, nach Bildung latenter Steuern, um 45,5 Millionen Euro |
| ― | erhöhte sich die Summe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen sowie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 413,4 Millionen Euro. Der wesentliche Anteil resultiert aus der passiven Rechnungsabgrenzung des Großteils der von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Provisionen über 24 Monate (435,6 Millionen Euro). |
| ― | reduzierten sich die anderen Rückstellungen, aufgrund geringerer Drohverlustrückstellungen für negativmargige Tarife, um 5,2 Millionen Euro |
In Summe ergibt sich aus der Umstellung auf den neuen IFRS 15 zum 1. Januar 2018 eine Erhöhung der Bilanzsumme um 362,8 Millionen Euro. Für das Geschäftsjahr 2018 ergaben sich keine wesentlichen Effekte auf die Ergebnisgrößen Rohertrag, EBITDA, EBIT, EBT sowie Konzernergebnis. Allerdings haben sich aufgrund der beschriebenen Ausweisänderungen bezüglich der von Netzbetreibern erhaltenen Provisionen und Boni sowie der "Consideration payable to a customer" wesentliche Änderungen innerhalb des Rohertrags ergeben. Demnach wurden die Konzernumsätze des Geschäftsjahres 2018 aufgrund von IFRS 15 um 761,7 Millionen Euro niedriger ausgewiesen. Beim Materialaufwand führten die IFRS 15 Effekte zu einer Verringerung in ähnlicher Größenordnung. Auf alle anderen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung - also außer den Umsatzerlösen und dem Materialaufwand - hatte die Einführung von IFRS 15 entweder unwesentliche oder keine Auswirkungen.
Bezüglich der Kapitalflussrechnung hat der IFRS 15 im freenet Konzern keine Auswirkungen auf die Höhe des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, die Höhe des Cashflows aus Investitionstätigkeit, die Höhe des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit sowie die Höhe des Free Cashflow.
IFRS 9
Im Juli 2014 hat der IASB den Standard IFRS 9 final veröffentlicht. Der IFRS 9 regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und ersetzt diesbezüglich den IAS 39. Die erstmalige verpflichtende Anwendung des IFRS 9 ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.
Der IFRS 9 regelt zum einen die Klassifizierung und zum anderen die Erst- sowie Folgebewertung von Schuldinstrumenten, Eigenkapitalinstrumenten sowie Derivaten. Dabei werden nach IFRS 9 alle Finanzinstrumente bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten erhöhen bzw. vermindern den Erstbuchwert, wenn der finanzielle Vermögenswert bzw. die finanzielle Verbindlichkeit nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Hinsichtlich der Folgebewertung werden alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt - diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis oder über das Eigenkapital im sonstigen Ergebnis zu erfassen sein. Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, wenn also das Unternehmen Gegenpartei der vertraglichen Vereinbarungen des Instruments wird. In bestimmten Fällen kann jedoch eine spätere Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte notwendig sein.
Gemäß den neuen Vorschriften nach IFRS 9 klassifiziert die freenet AG Finanzinstrumente in die neuen Kategorien: zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeit im sonstigen Ergebnis (FVTOCI).
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Überleitung der Bewertungskategorien und Buchwerte im Zuge der Erstanwendung von IFRS 9:
| in TEUR | Bewertungskategorien | Buchwerte | |||
|---|---|---|---|---|---|
| IAS 39 | IFRS 9 | 31.12.2017 | 1.1.2018 | Differenz | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | |||||
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | Kredite und Forderungen | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 322.816 | 322.816 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 532.781 | 314.279 | -218.502 | ||
| Kredite und Forderungen | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 410.357 | 246.416 | -163.941 | |
| Kredite und Forderungen | Beizulegender Zeitwert | 122.424 | 67.863 | -54.561 | |
| erfolgswirksam (FVTPL) | |||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 22.203 | 40.126 | 17.923 | ||
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | Kredite und Forderungen | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 18.671 | 18.671 | 0 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | |||||
| --- | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 0 | 6.174 | 6.174 | |
| --- | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) | 0 | 11.749 | 11.749 | |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | |||||
| Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) | 793 | 793 | 0 | |
| Zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte | Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (FVTOCI) | 2.739 | 2.739 | 0 | |
| Passiva | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 517.276 | 455.860 | -61.416 | ||
| Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 495.522 | 434.106 | -61.416 |
| Finanzschulden | 1.673.146 | 1.673.146 | 0 | ||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 1.060.637 | 1.060.637 | 0 |
| Übrige Finanzschulden | Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 612.509 | 612.509 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 381.339 | 420.567 | 39.228 | ||
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten | Fortgeführte Anschaffungskosten (AC) | 121.138 | 149.902 | 28.764 |
* Die Differenz zwischen dem Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2018 in Höhe von -218,5 Millionen Euro resultiert aus den Umstellungseffekten auf die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 (-192,9 Millionen Euro) und IFRS 9 (-25,6 Millionen Euro). Die in den übrigen Bilanzpositionen ausgewiesenen Differenzen sind ausschließlich auf die Erstanwendung von IFRS 15 zurückzuführen.
Außerdem sieht der IFRS 9 neu vor, dass für alle Finanzinstrumente im Anwendungsbereich dieses Standards ein neues Wertminderungsmodell eingeführt wird, nachdem ein erwarteter Verlust bereits bei der Einbuchung des finanziellen Vermögenswertes zu erfassen ist (Expected Credit-Loss-Modell).
Zum 1. Januar 2018 stellen sich die durch IFRS 9 auf Bilanzpositionen vorgenommenen Anpassungen wie folgt dar:
| ― | Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 25,6 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Expected Credit-Loss-Modell |
| ― | Zunahme der latente Ertragsteueransprüche um 7,8 Millionen Euro (latente Steuern auf temporäre Differenzen bezüglich des im Eigenkapital erfassten Umstellungseffektes) |
| ― | Verringerung des Eigenkapitals (Konzernbilanzergebnis) um 17,8 Millionen Euro |
Sonstige Änderungen
Alle weiteren zum 1. Januar 2018 anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben keinen bzw. keinen nennenswerten Einfluss auf den vorliegenden Konzernabschluss der freenet AG.
Die folgende Tabelle zeigt die neuen oder geänderten, noch nicht im Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) beziehungsweise Interpretationen (IFRIC) und deren Auswirkungen auf den Konzern:
| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht | Übernahme durch EU-Kommission | Auswirkungen | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 1.1.2019 | 31.10.2017 | Materielle Auswirkungen |
| IFRIC 23 | Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern | 1.1.2019 | 23.10.2018 | Keine |
| IAS 28 | Änderung an IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 1.1.2019 | Offen | Keine materiellen Auswirkungen |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) - IFRS 3, IFRS 11, IAS 12, IAS 23 | 1.1.2019 | Offen | Keine materiellen Auswirkungen |
| IAS 19 | Änderung an IAS 19: Plananpassung, -kürzung und -abgeltung | 1.1.2019 | Offen | Keine materiellen Auswirkungen |
| IFRS 3 | Änderung an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebes | 1.1.2020 | Offen | Keine materiellen Auswirkungen |
| IAS 1, IAS 8 | Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit | 1.1.2020 | Offen | Keine materiellen Auswirkungen |
| Rahmenkonzept | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung | 1.1.2020 | Offen | Keine materiellen Auswirkungen |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1.1.2021 | Offen | Keine |
IFRS 16
Im Januar 2016 hat der IASB den Standard IFRS 16 (Leasingverhältnisse) veröffentlicht. Der IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält), SIC-15 (Mietleasingverhältnisse - Anreizvereinbarungen) und SIC-27 (Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen). Der Standard ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden.
Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Eine Unterscheidung von Operating-Leasing und Finance-Leasing entfällt. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigerem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse eingeräumt. Die Regelungen für die Bilanzierung beim Leasinggeber bleiben weitgehend unverändert. Übergeordnete Zielsetzung ist es, dem Bilanzleser eine Beurteilung des Effekts bestehender Leasingvereinbarungen auf das Unternehmen zu ermöglichen.
Der freenet Konzern hat die Auswirkungen durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 in einem konzernübergreifenden Projekt analysiert. Die Neuregelungen werden sich im freenet Konzern insbesondere auf die Bilanzierung und Bewertung von Leasingnehmerverhältnissen auswirken, die derzeit als Operating- und Finanzierungsleasing klassifiziert werden. Folgende Kategorien von Leasingverhältnissen wurden identifiziert: Standortmieten, Standortmitbenutzungen, Shop-/Storemieten, Vorleistungen TV und Medien, Kraftfahrzeuge sowie sonstige geleaste Vermögenswerte.
Der freenet Konzern wird im Rahmen der Erstanwendung den retrospektiv modifizierten Ansatz gemäß IFRS 16.C5(b) wählen, d.h. die am 31. Dezember 2018 bestehenden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden einmalig mit den am 31. Dezember 2018 geltenden Verhältnissen bewertet. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurden die anfänglichen direkten Kosten entsprechend IFRS 16.C10(d) nicht berücksichtigt. Die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2018 werden im Konzernabschluss 2019 gemäß IFRS 16.C7 nicht angepasst. Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten sowie Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist, wurden entsprechend dem Wahlrecht nach IFRS 16.5 nicht bilanziert.
Zum 31. Dezember 2018 wird ein Rahmenmietvertrag mit dem Teil der Mindestleasingverpflichtung als Finanzierungsleasing nach IAS 17 eingestuft. Der freenet Konzern entscheidet sich gemäß IFRS 16.C11 dafür, den in IFRS 16.C5(b) beschriebenen retrospektiv modifizierten Ansatz auch für dieses Leasingverhältnis anzuwenden. Demnach entspricht der Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dem Buchwert, der sich bei Bewertung des geleasten Vermögenswerts und der Leasingverbindlichkeit gemäß IAS 17 unmittelbar vor diesem Zeitpunkt ergeben hat. Als Folge hieraus werden die zum 31. Dezember 2018 in den Sachanlagen ausgewiesenen geleasten Vermögenswerte in Höhe von 248,1 Millionen Euro in die neue Bilanzposition Leasingvermögen zum Erstanwendungszeitpunkt umgegliedert. Gleichzeitig werden die zum 31. Dezember 2018 unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (237,2 Millionen Euro) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (23,0 Millionen Euro) ausgewiesenen Verbindlichkeiten in die neue Bilanzposition Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 umgegliedert.
Zusätzlich hat IFRS 16 folgende wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 1. Januar 2019:
| ― | Erstmalige Aktivierung von bisher als Operating Leasing erfassten Verhältnissen in einer eigenen Position Leasingvermögen in Höhe von 258,3 Millionen Euro |
| ― | Zunahme der sonstigen finanziellen Vermögenswerte aufgrund des Ansatzes von Forderungen aus Untermietverhältnissen, die als Finanzierungsleasing eingestuft wurden, in Höhe von 95,4 Millionen Euro |
| ― | Anstieg der latenten Ertragsteueransprüche um 0,3 Millionen Euro (latente Steuern auf temporäre Differenzen bezüglich des im Eigenkapital erfassten Umstellungseffektes) |
| ― | Minderung des Eigenkapitals (Konzernbilanzergebnis) um 0,8 Millionen Euro |
| ― | Erstmaliger Ausweis von Leasingverbindlichkeiten in einer eigenen Position in Höhe von 356,4 Millionen Euro |
| ― | Abnahme der anderen Rückstellungen, aufgrund geringerer Drohverlustrückstellungen, um 1,6 Millionen Euro |
Insgesamt ergibt sich aus der Umstellung auf IFRS 16 zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung der Bilanzsumme um 354,0 Millionen Euro. Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir auf Basis der zum 1. Januar 2019 existierenden Leasingverhältnisse einen Anstieg des EBITDA um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag. Bezüglich der Kapitalflussrechnung wird der IFRS 16 keine Auswirkungen auf die Höhe des Free Cashflow haben.
1.2. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen als Tochterunternehmen einbezogen, die vom Konzern beherrscht werden. Bezüglich einer vollständigen Liste aller in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf unsere Angaben gemäß § 315e HGB in Textziffer 36.
Gemäß IFRS 11 gibt es, je nach Ausgestaltung der sich aus der gemeinsamen Vereinbarung ergebenden Rechte und Verpflichtungen, zwei Formen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen: gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen. Die freenet AG hat ihre gemeinsamen Vereinbarungen untersucht und als Gemeinschaftsunternehmen identifiziert.
Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Beherrschung besitzt; regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent.
Die Gesellschaften 01019 Telefondienste GmbH, 01024 Telefondienste GmbH, freenet.de GmbH, freenet Cityline GmbH, freenet Datenkommunikations GmbH, 01050.com GmbH, new directions GmbH, freenet Direkt GmbH, mobilcom-debitel GmbH, MobilCom Multimedia GmbH, mobilcom-debitel Shop GmbH, Stanniol GmbH für IT & PR, Gravis - Computervertriebsgesellschaft mbH ("GRAVIS"), freenet Energy GmbH, freenet digital GmbH, iLove GmbH, Lorena Medienagentur GmbH, Ojom International GmbH (vormals: Quaid Media International GmbH), Vene International GmbH (vormals: Motility GmbH), klarmobil GmbH, callmobile GmbH, freenet Shopping GmbH, mobilcom-debitel Logistik GmbH, Taunus Beteiligungs GmbH, Media Broadcast GmbH, Media Broadcast Services GmbH sowie Media Broadcast TV Services GmbH werden für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen.
Der Konsolidierungskreis erweiterte sich im Geschäftsjahr 2018 um die neugegründete freenet Shopping GmbH, Hamburg.
1.3. Grundsätze der Konsolidierung
Die erstmalige Einbeziehung von Unternehmen in den Konzernabschluss (Vollkonsolidierung) erfolgt mit Wirkung zu dem Tage, an dem die Möglichkeit zur Beherrschung des Tochterunternehmens auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Die Gesellschaft beherrscht ein Unternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, sie schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und die Gesellschaft die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsgewalt der Höhe nach beeinflussen kann. Verfügungsgewalt geht regelmäßig mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 Prozent einher. Bei der Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, werden jedoch darüber hinaus die Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und gegebenenfalls weitere Tatsachen und Umstände, die auf die Möglichkeit der Verfügungsgewalt hinweisen, berücksichtigt. Der Konzern prüft daher auch dann, ob Verfügungsgewalt vorliegt, wenn das Mutterunternehmen weniger als 50 Prozent der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu steuern. Die Verfügungsgewalt kann beispielsweise auch aufgrund von Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vorliegen. Die freenet AG nimmt eine Neubeurteilung vor, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich eines oder mehrere der Beherrschungskriterien geändert haben. Anderen Gesellschaftern zustehende Beträge werden getrennt ausgewiesen.
Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode zugrunde.
Die Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses ergeben sich als Summe der beizulegenden Zeitwerte für die entrichteten Vermögenswerte, der entstandenen beziehungsweise übernommenen Schulden und der gegebenenfalls zum Erwerbszwecke emittierten Eigenkapitalinstrumente. Außerdem beinhalten die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte und Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren.
Alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens, die die Ansatzkriterien des IFRS 3.37 erfüllen, werden zu ihren beizulegenden Zeitwerten getrennt angesetzt, ungeachtet der Höhe eines jeden Minderheitenanteils. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.
Bei Einräumung von Optionen zur Andienung von weiteren Anteilen seitens nicht beherrschender Anteilseigner an Konzernunternehmen richtet sich die Bilanzierung nach der Zuordnung von Chancen und Risiken aus diesen Anteilen. Gehen die Chancen und Risiken auf den freenet Konzern über, mindert sich das den nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnende Eigenkapital am Konzern entsprechend. Es wird sodann ausschließlich eine finanzielle Verbindlichkeit in Bezug auf die Optionsverpflichtung angesetzt. Verbleiben die Chancen und Risiken bei dem nicht beherrschenden Anteilseigner, bleibt es beim Ansatz des den nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnenden Eigenkapitals. In diesem Fall wird die finanzielle Verbindlichkeit die Optionsverpflichtung betreffend zu Lasten des den Aktionären der freenet AG zuzurechnenden Eigenkapitals erfasst. Die erstmalige Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum Barwert des geschätzten Rückkaufbetrags im erwarteten Ausübungszeitpunkt und die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung möglicher Änderungen des Rückkaufbetrags.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Als Goodwill ist der Vermögenswert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen, der sich im Zuge der Erstbewertung als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die Anteile des Erwerbers am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens ergibt. Ein Überschuss des Anteils an dem beizulegenden Nettozeitwert des erworbenen Unternehmens über die Anschaffungskosten wird sofort ertragswirksam vereinnahmt.
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, sodass die Wertansätze der Beteiligungen jährlich um die auf den freenet Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals des jeweiligen Unternehmens erhöht beziehungsweise vermindert werden. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividendenzahlungen verringern den Ansatz am Beteiligungsbuchwert am assoziierten Unternehmen. Der Goodwill aus dem Erwerb von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird nicht gesondert ausgewiesen. Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dem Wert seiner Beteiligung an diesen Unternehmen entspricht oder diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verlustanteile. Nachdem der Beteiligungsansatz auf Null reduziert ist, werden zusätzliche Verluste nur in dem Umfang berücksichtigt und als Schuld angesetzt, wie der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen für das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen geleistet hat.
Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den konsolidierten Unternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Entsprechendes gilt im Fall der Zwischenergebniseliminierung auch für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Zur Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich stetig zum Vorjahr angewandt worden. Zu den Änderungen verweisen wir auf die Textziffern 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, dieses Anhangs. Diesbezüglich werden in den nachfolgenden Abschnitten sowohl die alten, für das Vorjahr 2017 angewandten, als auch die die neuen, für das Geschäftsjahr 2018 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.
2.1. Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Der Konzern erbringt überwiegend Dienstleistungen über eine kurze Leistungsperiode. Die Erlöse werden nach vollständiger Leistungserbringung vereinnahmt, soweit ihr Betrag verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst. Erbrachte, jedoch noch nicht abgerechnete Leistungen werden entsprechend im Konzernabschluss abgegrenzt. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug gewährter Skonti und anderer Preisnachlässe ausgewiesen. Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen beziehungsweise zu erhaltenden Gegenleistung.
Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse des Konzerns wird gegenüber einer Vielzahl von Endkunden erzielt, die restlichen Umsatzerlöse entfallen auf Geschäftskunden.
Ergänzend weisen wir für die Umsatzrealisierung auf Folgendes hin (zur Aufteilung auf Geschäftssegmente siehe Textziffer 3, Segmentberichterstattung):
Die Umsätze im Segment Mobilfunk werden durch das Angebot von Mobilfunkdiensten, einmalige Bereitstellungsentgelte sowie den Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör erzielt. Umsätze aus Mobilfunkdiensten (Sprachkommunikation sowie Datenübertragung) enthalten monatliche Leistungsentgelte, Entgelte für Sondermerkmale sowie Verbindungs- und Roaming-Entgelte. Die Entgelte aus Mobilfunkdiensten werden über den Zeitraum der Leistungserbringung als Umsatz ausgewiesen. Die Umsatzrealisierung aus dem Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör findet statt, wenn die Ware an den Kunden oder den Distributor geliefert wird.
Bezüglich der Bilanzierung der im Segment Mobilfunk bestehenden und neu abgeschlossenen Mehrkomponentenverträge (bestehend aus zeitpunktbezogenen Leistungen wie der Lieferung einer Mobilfunk-Hardware und zeitraumbezogenen Leistungen wie dem Angebot von Mobilfunkdiensten über 24 Monate) verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Textziffer 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, im Unterabschnitt "IFRS 15".
Bezüglich bestimmter Vermittlungsleistungen von Händlern, bei denen die Höhe der Händlerprovisionen vom zukünftigen Verbleib der gewonnenen Neukunden im Kundenbestand des Konzerns sowie von der Höhe der zukünftigen Umsätze des Konzerns mit den gewonnenen Neukunden abhängt, werden bei Kundengewinnung die bezogenen Leistungen der Höhe nach mit ihrem wahrscheinlichsten Wert abgegrenzt und aufwandswirksam linear über die durchschnittliche Laufzeit des dazugehörigen Endkundenvertrags erfasst.
Die Umsätze im Segment TV und Medien werden durch die Erbringung von Leistungen an Endkunden in den Bereichen IP TV und DVB-T2 sowie durch den Betrieb und Service von broadcastnahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche erzielt. Die Umsatzrealisierung erfolgt grundsätzlich bei Leistungserbringung an den Kunden. Im Segment TV und Medien werden außerdem, jedoch derzeit in nicht wesentlicher Größenordnung, zeitpunktbezogene Umsätze aus der Lieferung von Hardware an Endkunden realisiert.
Für das Vorjahr 2017 galten die nachfolgenden abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Kundengewinnungskosten, die sich im Wesentlichen aus den Einstandskosten der Mobilfunkgeräte sowie den Händlerprovisionen zusammensetzten, wurden in der Regel sofort bei Kundengewinnung aufwandswirksam erfasst.
Bestimmte Endkundenverträge im Segment Mobilfunk waren Mehrkomponentenverträge im Sinne des IAS 18.13. Bei diesen Umsätzen aus Mehrkomponentenverträgen wurde die "relative-fair-value-Methode" angewandt. In Übereinstimmung mit IAS 8.10 ff. wendete der Konzern die US-GAAP-Leitlinie ASC 605-25 (ehemals EITF 00-21) an. Der Preis für das gesamte Mehrkomponentengeschäft wurde auf der Grundlage der anteiligen beizulegenden Zeitwerte auf die verschiedenen Bewertungseinheiten aufgeteilt. Die Höhe des zu realisierenden Umsatzes für die bereits gelieferten Elemente war auf die Höhe der Umsätze beschränkt, die nicht von zukünftig zu erbringenden Leistungen abhängig waren (so genannte "Cash Restriction").
Provisionserlöse und Boni von Netzbetreibern wurden in der Regel verbucht, sobald ein Neukunde Netzzugang bei einem Netzanbieter erhielt. Zusätzlich wurden für einzelne Werbeaktionen Werbekostenzuschüsse (WKZ) von den Netzbetreibern gewährt und, soweit die Gewährung der Zuschüsse abhängig von der Aktivierung von Neukunden war, in den Umsatzerlösen erfasst. Soweit Ansprüche über die Leistungsperiode hinaus bestanden, wurden die Provisionserlöse entsprechend abgegrenzt.
2.2. Immaterielle Vermögenswerte
Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich sowie bei Anzeichen auf Wertminderungen auf Wertminderungsbedarf geprüft und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderung bewertet.
Dazu wird der Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Goodwill entstand, Nutzen ziehen. Zur konkreten Verteilung siehe Textziffer 15, Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill sowie Textziffer 16, Test auf Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten.
Bei einem Markenrecht mit wesentlichem Restbuchwert handelt es sich um einen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer, der nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich oder bei Anzeichen für Wertminderungsindikatoren auf Wertminderungsbedarf geprüft wird. Die unbestimmte Nutzungsdauer wurde gewählt, sofern kein stetiger Werteverzehr in Bezug auf diesen Vermögenswert erkennbar ist und auch in zeitlicher Hinsicht keine Begrenzung der Nutzungsdauer zu erwägen war.
Die weiteren Markenrechte weisen hingegen eine bestimmbare Laufzeit auf. Diese Markenrechte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 36 bis 180 Monaten abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 beträgt die Restnutzungsdauer für diese Markenrechte 146 Monate.
Lizenzen, Software und Nutzungsrechte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer, in der Regel drei Jahre für Software und drei bis zehn Jahre für Lizenzen und Nutzungsrechte, abgeschrieben.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Pflege von Software-Programmen entstehen, werden in der Regel im Jahr der Entstehung aufwandswirksam erfasst. Sind die Kosten eindeutig einem abgrenzbaren und von der Gesellschaft verwertbaren Software-Produkt zurechenbar und übersteigt insgesamt der voraussichtliche wirtschaftliche Nutzen die anfallenden Kosten, werden sie als immaterieller Vermögenswert in der Kategorie "Selbst erstellte Software" aktiviert. Die Kosten der Entwicklung werden erst in dem Zeitpunkt aktiviert, in dem die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit nachgewiesen werden kann. Diese Kosten umfassen z.B. die Personalkosten des Software-Entwicklungsteams oder auch Aufwendungen für Dienstleistungen und Gebühren, die bei der Erzeugung des Vermögenswertes entstehen. Sie enthalten zudem einen angemessenen Teil der entsprechenden Gemeinkosten. Aktivierte Software-Entwicklungskosten werden nach der linearen Methode über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren abgeschrieben.
Kundenbeziehungen werden planmäßig linear über eine Laufzeit von 60 bis 262 Monaten abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 beträgt die Restnutzungsdauer der bilanzierten Kundenbeziehungen zwischen 1 und 228 Monaten.
Vertriebsrechte werden über die voraussichtliche Dauer der zugrundeliegenden Verträge von 36 Monaten planmäßig linear abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 beträgt die Restnutzungsdauer der bilanzierten Vertriebsrechte 21 Monate.
2.3. Sachanlagen
Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und ggf. Wertminderungen. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit der Vermögenswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschreibungen aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden.
Restbuchwerte und wirtschaftliche Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen in der Regel folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Vermögenswert | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Gebäude | 10 bis 33 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 15 Jahre |
| Kraftfahrzeuge | 6 Jahre |
| EDV-Ausstattung | 3 bis 8 Jahre |
| Telekommunikationsanlagen und -geräte | 2 bis 5 Jahre |
| Mietereinbauten | 3 bis 10 Jahre |
2.4. Wertminderung von nich t-monetären Vermögenswerten
Eine Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten wird immer dann vorgenommen, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich der Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert.
Ein Wertminderungstest ist dann durchzuführen, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände (Triggering Events) darauf hinweisen, dass der Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Für den Goodwill sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt, dass deren Werthaltigkeit gemäß IAS 36 einmal jährlich zu prüfen ist.
Ist der Grund für eine Wertminderung entfallen, wird der Vermögenswert höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben. Dies gilt nicht für den Goodwill, da hier keine Zuschreibungen möglich sind.
2.5. Leasingverhältnisse
2.5.1. Der Konzern als Leasingnehmer
Der Konzern entscheidet fallweise über die Frage, ob Gegenstände geleast oder gekauft werden. Grundsätzliche Regelungen im Bereich der Sachanlagen bestehen für Pkw (Operating-Leasing-Verträge) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (Kauf), ausgenommen EDV-Hardware und Telekommunikationsanlagen.
Leasingverhältnisse, die der Konzern als Leasingnehmer eingegangen ist, werden in Abhängigkeit von der Tatsache, ob im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Leasingobjektes übernommen wurden, entweder als Operating-Leasing oder als Finanzierungsleasing eingestuft. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing geleistete Zahlungen (ggf. netto nach Berücksichtigung von Anreizzahlungen, die vom Leasinggeber geleistet wurden) werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst.
Unter Anwendung von IAS 17 werden bei Finanzierungsleasingverträgen die geleasten Gegenstände, die dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzuordnen sind, mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und über den kürzeren Zeitraum aus ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Entsprechend wird die Verbindlichkeit, die aus dem Leasingverhältnis entsteht, passiviert und um den Tilgungsanteil der bereits geleisteten Leasingraten gemindert. Der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil wird aufwandswirksam erfasst.
Zum 31. Dezember 2018 wird ein Rahmenmietvertrag mit dem Teil der Mindestmietverpflichtung als Finanzierungsleasing eingestuft. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen in Textziffer 26, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Bezüglich der neuen Leasingbilanzierung (IFRS 16) ab 1. Januar 2019 verweisen auf Textziffer 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung.
2.5.2. Der Konzern als Leasinggeber in Finanzierungsleasingverhältnissen
Wenn das wirtschaftliche Eigentum an einem Vermögenswert auf den Vertragspartner beziehungsweise Kunden übergeht, weist der Konzern in Anwendung von IAS 17 eine Forderung gegen den Leasingnehmer aus. Der Ausweis der Forderung erfolgt in Höhe des Nettoinvestitionswertes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Vereinnahmte Leasingraten werden in einen ertragswirksamen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgespalten. Die Zinsanteile werden als Finanzerträge auf der Basis einer periodengerechten Abgrenzung verteilt vereinnahmt. Zum 31. Dezember 2018 bestehen wie im Vorjahr keine Verträge, bei denen der Konzern als Leasinggeber in Finanzierungsleasingverhältnissen eingestuft wurde.
2.6. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Die Fortführung des Beteiligungsansatzes an assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen erfolgt anhand eines Einzelabschlusses bzw. Konzernabschlusses nach IFRS des betroffenen assoziierten Unternehmens bzw. Gemeinschaftsunternehmens, der nach den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns aufgestellt wurde. Zur Equity-Methode siehe Textziffer 1.3, Grundsätze der Konsolidierung.
2.7. Finanzinstrumente
2.7.1 Definition und Kategorisierung
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden für Zwecke der Bewertung grundsätzlich in die folgende Klassifizierung unterteilt:
| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| ― | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| ― | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| ― | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten |
Die Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt auf Grundlage der Eigenschaften der vertraglich festgelegten Cashflows des finanziellen Vermögenswerts sowie des Geschäftsmodells, mit dem das Management den finanziellen Vermögenswert steuert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten bestimmt das Management bei erstmaligen Ansatz.
2.7.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende drei Kategorien zu:
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel bestehen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten - diese umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf bereitgestellte Güter und Dienstleistungen. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, mit Ausnahme solcher, die erst 12 Monate nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Letztere werden als langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Nich t-derivative finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern bewertet seine nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten. Zusätzlich führen die Vertragsbedingungen zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Kategorie beinhaltet Forderungen gegenüber Treuhänder, Sicherheiten und sonstige Vertragsvermögenswerte, die innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen werden.
2.7.3 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende zwei Kategorien zu:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu Handelszwecken gehalten werden, setzt der freenet Konzern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert an. Hierunter fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Mehrkomponentenverträgen (Handy-Option), die an ein Kreditinstitut verkauft werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zum Factoring unter Textziffer 33.6.
Übrige Eigenkapitalinstrumente
Das Unternehmen bewertet Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumenten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, bei denen der Konzern entschieden hat, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Am Bilanzstichtag sind dieser Kategorie sonstige Beteiligungen zugeordnet, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden.
2.7.4 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende Kategorie zu:
Übrige Eigenkapitalinstrumente
Bei erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten übrigen Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und bei denen sich der freenet Konzern beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich dafür entschieden hat, sie in dieser Kategorie auszuweisen. Diese Kategorie enthält Beteiligungen und Wertpapiere zur Sicherung langfristiger Pensionsverpflichtungen, die innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen werden.
2.7.5 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten gründen auf vertraglichen Vereinbarungen über die Zahlung von liquiden Mitteln oder die Erbringung anderer finanzieller Vermögenswerte an einen Dritten. Die Einbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn freenet Vertragspartei wird. Die am Bilanzstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den Finanzschulden sowie in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2.7.6 Bewertung von Finanzinstrumenten
Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten erhöhen beziehungsweise vermindern den Zugangswert, wenn der finanzielle Vermögenswert nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird.
Finanzielle Vermögenswerte werden in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt - diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss, kurz: FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, kurz: FVTOCI) zu erfassen sein. Die Klassifizierung erfolgt beim erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswerts und erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.
Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
| • | der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und |
| • | die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalwert darstellen. |
Ein finanzieller Vermögenswert ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
| • | der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen des Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und |
| • | die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalwert darstellen. |
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zu beizuliegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, sind erfolgswirksam zu bewerten.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. In der Folgeperiode werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen. Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt auf Basis zukünftiger Cashflows. Daher können auch derivative Finanzinstrumente als Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Finanzschulden aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen ausgewiesen.
2.7.7 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz der Wertminderungsvorschriften (Simplified Approach) an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei erstmaligem Ansatz herangezogen. Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten, basierend auf den historischen Ausfällen und Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit sowie zukunftsorientierter Schätzungen zum Ende des Geschäftsjahres.
Der Buchwert der Forderungen wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Sobald nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, wird die Forderung gegen das Wertberichtigungskonto ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden erfolgswirksam gegen die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Das generelle Wertminderungsmodell (General Approach) wendet der Konzern bei nicht-derivativen Vermögenswerten an. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen. In der Stufe 1 sind grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang einzuordnen. Für sie ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. In Stufe 2 sind alle Instrumente enthalten, welche am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen. Die Risikovorsorge hat den Barwert aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments abzubilden. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttowerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. Signifikante Hinweise auf Wertminderungen sind u.a.:
| ― | Signifikante Verschlechterung der erwarteten Leistung und des erwarteten Verhaltens des Schuldners |
| ― | Signifikante Verschlechterung der Kreditqualität anderer Instrumente desselben Schuldners |
| ― | Tatsächliche oder erwartete Verschlechterung der für die Kreditwürdigkeit des Schuldners relevanten ökonomischen, finanziellen, regulatorischen oder technologischen Umstände |
Liegt neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag zusätzlich ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vor (Stufe 3), erfolgt die Bemessung der Risikovorsorge ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit. Die Zinserfassung ist in darauffolgenden Perioden jedoch anzupassen, sodass der Zinsertrag künftig auf Basis des Nettobuchwerts zu berechnen ist, d.h. des Buchwerts nach Abzug der Risikovorsorge. Objektive Hinweise auf Wertminderungen sind u.a.:
| ― | Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners |
| ― | Ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen |
| ― | Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Durch die Streuung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten auf verschiedene Großbanken wird das Ausfallrisiko deutlich verringert.
Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten wird keine Wertminderung für erwartete Kreditverluste gebildet. Als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung wird eine wesentliche oder anhaltende Verringerung des beizulegenden Zeitwerts unter den Anschaffungskosten gesehen. Wenn keine Marktpreise vorliegen, werden andere Bewertungsverfahren, wie z.B. das Discounted-Cashflow-Verfahren zur Ermittlung eines bestehenden Wertminderungsbedarfs, verwendet.
Für das Vorjahr 2017 galten die nachfolgenden abweichenden Bewertungsmethoden:
Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorlagen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, sowie ein Vertragsbruch wie z. B. ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen galten als Indikator für das Vorhandensein einer Wertminderung.
Bei nicht börsennotierten Aktien, die als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert wurden, wurde eine wesentliche oder anhaltende Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der Wertpapiere unter ihre Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gesehen. Wenn keine Marktpreise vorlagen, wurden andere Bewertungsmethoden, wie z. B. DCF-Verfahren zur Ermittlung eines ggf. bestehenden Wertminderungsbedarfs, verwendet.
Bei einigen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten, wurden Vermögenswerte, für die keine Wertminderung auf Einzelbasis festgestellt wurde, auf Portfoliobasis auf Wertminderungsbedarf überprüft. Objektive Hinweise für eine Wertminderung eines Portfolios von Forderungen waren Erfahrungen des Konzerns mit Zahlungseingängen in der Vergangenheit, ein Anstieg der Häufigkeit von Zahlungsausfällen innerhalb des Portfolios über die durchschnittliche Kreditdauer sowie beobachtbare Veränderungen des nationalen oder lokalen Wirtschaftsumfelds, mit denen Ausfälle von Forderungen in Zusammenhang gebracht wurden.
2.7.8 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Der freenet Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Für Details verweisen wir auf die Erläuterungen in Textziffer 33.6, Übertragung von finanziellen Vermögenswerten.
2.7.9 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Der freenet Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit nur aus, wenn diese getilgt wurde, d.h. wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Für den Fall eines Austausches von Schuldinstrumenten mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen oder dem Fall substanzieller Änderungen in den Vertragsbedingungen einer existierenden Verbindlichkeit wird die Transaktion wie eine Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und dem Ansatz einer neuen finanziellen Verbindlichkeit behandelt. Ein Gewinn oder Verlust aus der Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit wird erfolgswirksam erfasst.
2.7.10 Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwendung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
2.8. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt jeweils zum niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten einerseits und am Bilanzstichtag realisierbarem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Kosten.
2.9. Fremdwährungsgeschäfte
Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der freenet AG darstellt.
Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionstag in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 haben Fremdwährungstransaktionen in geringem Umfang stattgefunden.
Die Sunrise Communications Group AG, Zürich, Schweiz, (im Folgenden "Sunrise" genannt) wird als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogen. In diesem Zusammenhang erfolgt die Währungsumrechnung bezüglich der Anteile am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern sowie der Folge-Abschreibung aus der Schatten-Kaufpreisallokation zum Durchschnittskurs. Der ermittelte Restbuchwert der aufgedeckten stillen Reserven aus der Schatten-Kaufpreisallokation wird zum Stichtagskurs umrechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen, die sich aus der Bilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ergeben, werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Im Falle des Verlusts des maßgeblichen Einflusses an der Sunrise (z.B. durch Veräußerung der Anteile) erfolgt eine Realisierung dieser Währungsumrechnungsdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen.
2.10. Eigenkapital
Stammaktien, Kapitalrücklagen, Wertänderungsrücklagen, das Konzernbilanzergebnis sowie die Anteile anderer Gesellschafter werden als Eigenkapital ausgewiesen. Kosten von Kapitalerhöhungen werden nach Abzug der darauf entfallenden laufenden Steuern im Eigenkapital in der Kapitalrücklage erfasst.
2.11. Pensionsrückstellungen
Im Geschäftsjahr 2018 wurden minimale Anpassungen am Verfahren zur Bestimmung des Rechnungszinses vorgenommen. Nach dem bisherigen Verfahren hätte sich ein Rechnungszins von 2,20 Prozent ergeben. Die Pensionsverpflichtungen wären um 0,4 Prozent höher gewesen.
Die Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die in der Bilanz angesetzte Pensionsrückstellung entspricht dem versicherungsmathematischen Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.
Differenzen zwischen dem rechnerischen und tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.
Pensionszusagen unterliegen den Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Soweit die Pensionspläne Rentenleistungen vorsehen, besteht das biometrische Risiko der Langlebigkeit. Weitere Risiken ergeben sich in Bezug auf Rentenanpassungsverpflichtungen aus der Inflationsentwicklung sowie bei gehaltsabhängigen Zusagen aus der Gehaltsentwicklung.
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.
Beiträge an beitragsorientierte Versorgungspläne werden im Jahr des Anfalls ergebniswirksam erfasst.
2.12. Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und hinsichtlich ihrer Fälligkeit und/oder ihrer Höhe ungewiss sind, wenn es wahrscheinlich (more likely than not) ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Vermögensabfluss führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Abzinsung für langfristige Verpflichtungen.
Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtungen gering ist.
Die für Rückbauverpflichtungen von Sendeanlagen und Mietereinbauten erwarteten Kosten sind nach IAS 16 in den Anschaffungskosten dieser Anlagen enthalten. Daher wird für diese Verpflichtungen, soweit ein Vermögensabfluss wahrscheinlich ist, zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gemäß IAS 37 in Höhe des Barwerts eine Rückstellung gebildet. Bewertungsänderungen der bestehenden Rückstellung, also Änderungen des Erfüllungsbetrages und/oder des Diskontierungssatzes, werden mittels einer Anpassung des Buchwerts der Sendeanlagen und Mietereinbauten (Obergrenze: erzielbarer Betrag; Untergrenze: Null) erfasst.
Restrukturierungsrückstellungen umfassen im Wesentlichen Abfindungszahlungen an Mitarbeiter. Rückstellungen für drohende Verluste betreffen in erster Linie negativmargige Tarife und Leerstandskosten.
Es bestehen Altersteilzeitverpflichtungen im Sinne des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) vom 23. Juli 1996 nach dem Blockmodell. Die Altersteilzeitphase beginnt frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Während der Altersteilzeitphase wird das monatliche Teilzeitnettogehalt üblicherweise auf 85 Prozent (bzw. 83 Prozent für nach dem 1. Oktober 2012 abgeschlossene Verträge) des um die gesetzlichen Abzüge verminderten fiktiven monatlichen Vollzeitentgelts aufgestockt. Für die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von 0,45 Prozent sowie eine Gehaltssteigerung von 2,25 Prozent p.a. zu Grunde gelegt. Hierbei wurden keine Potenziale berücksichtigt. Die Verpflichtungen wurden mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens saldiert. Soweit der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtungen übersteigt, wird die Vermögensüberdeckung unter den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Langzeitarbeitskonten werden auf den gleichen Rechnungsannahmen wie für die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bewertet. Langzeitarbeitskonten werden für einen längerfristigen Zeitausgleich eingerichtet. Der Abbau erfolgt durch Freistellung unter Fortzahlung des aktuellen Monatsgehaltes. Die Verpflichtungen wurden mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens saldiert. Soweit der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtungen übersteigt, wird die Vermögensüberdeckung unter den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
2.13. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Im Konzern bestanden im Geschäftsjahr 2018 als Mitarbeiterbeteiligungsprogramme drei wesentliche Long Term Incentive Programme ("LTIP-Programme").
Nachfolgend werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dieser Mitarbeiterbeteiligungsprogramme dargestellt:
Am 26. Februar 2014 hatte die freenet AG mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen, die LTIP gewähren (im Folgenden als "Programm 2" bezeichnet).
Im Geschäftsjahr 2018 wurden anlässlich der Verlängerung eines Vorstandsdienstverhältnisses sowie der Bestellung neuer Vorstände Vereinbarungen geschlossen, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als "Programm 3" bezeichnet).
Im Januar 2016 haben die freenet AG und zwei weitere Konzerngesellschaften Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene LTIP gewährt (im Folgenden "Programm 4" genannt).
In den LTIP-Programmen wird für jeden Berechtigten ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Auszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der virtuellen Aktien, die voraussichtlich unverfallbar werden. Der Ausweis des entsprechenden Aufwands erfolgt im Personalaufwand. Für Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter Textziffer 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
2.14. Latente und laufende Ertragsteuern
Der Ansatz latenter Steuern erfolgt gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen werden in der Höhe angesetzt, für die latente Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind. Übersteigt die Höhe der latenten Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen diesen Wert, erfolgt der Ansatz nur in der Höhe, wie die Nutzung dieser latenten Steueransprüche durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Auch latente Steueransprüche auf existierende steuerliche Verlustvorträge werden nur in der Höhe aktiviert, wie deren Nutzung durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Die zukünftig erwarteten Gewinne basieren dabei auf der zum Bilanzstichtag gültigen Unternehmensplanung des Ergebnisses vor Steuern.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der deutschen Steuervorschriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.
2.15. Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zugrunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten.
Die Bewertung von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte zu schätzen.
Bezüglich der getroffenen zukunftsbezogenen Annahmen im Rahmen der Tests zu eventuellen Wertminderungen des Goodwills (Buchwert zum 31. Dezember 2018: 1.380,0 Millionen Euro, Vorjahr: 1.379,9 Millionen Euro) sowie der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert zum 31. Dezember 2018: 293,2 Millionen Euro, Vorjahr: 293,2 Millionen Euro) verweisen wir auf Textziffer 16, Test auf Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten.
Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit, "CGU") "Mobilfunk" zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 362 Millionen Euro geringer beziehungsweise 449 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um jeweils 10 Prozent um circa 738 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 913 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.
Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit "TV" zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 78 Millionen Euro geringer beziehungsweise 95 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um jeweils 10 Prozent um circa 158 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 196 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.
Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Online" zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 6 Millionen Euro geringer beziehungsweise 7 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) um jeweils 10 Prozent um circa 14 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 16 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.
Bei den übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich um keine börsennotierten Anteile, für die ein aktiver Markt besteht. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden. Die zugrunde gelegten Annahmen über zukünftige Entwicklungen sind ermessensbehaftet.
Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit sowie zukunftsorientierter Schätzungen zum Ende des Geschäftsjahres.
Hinsichtlich der Abgrenzung für bezogene Leistungen aus Vertriebsprovisionen für die verschiedenen Produkte des Konzerns wird durch Schätzungen anhand von Vergangenheitserfahrungen berücksichtigt, mit welcher Wahrscheinlichkeit die endgültige und nicht mehr stornierbare Verprovisionierung zustande kommt.
Bezüglich der Umstellung der Rechnungslegung auf den IFRS 15 ab dem 1. Januar 2018 bei Mehrkomponentenverträgen weisen wir auf die folgenden wesentlichen Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten hin:
Zur Bemessung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen werden die einzelnen Kundenverträge identifiziert und auf Basis bestimmter Kriterien zu Portfolien zusammengefasst. Aggregierte Verträge mit homogenen Charakteristiken bilden dabei jeweils ein Portfolio. Bei der Auswahl dieser Kriterien (der Beurteilung, ob Homogenität vorliegt sowie der Entscheidung über die Anzahl der Portfolien) liegen Ermessensspielräume vor.
Innerhalb der Kundenverträge (bzw. nach deren Aggregation innerhalb der Portfolien) werden in einem ersten Schritt die relativen Einzelveräußerungspreise der Leistungsverpflichtungen bestimmt. Dabei kommt es zu Schätzungen, die anhand der in der Vergangenheit getätigten Transaktionen (wie Hardware-Verkäufen und dem Angebot von Mobilfunkdiensten über 24 Monate) getroffen werden. In einem weiteren Schritt wird die Nettovertragsposition unter Berücksichtigung weiterer Vertragsbestandteile berechnet: Sofern der relative Einzelveräußerungspreis einer Vertragskomponente die Höhe des Transaktionspreises übersteigt, findet eine Reallokation der Transaktionspreise statt. Die sich daraus ergebende Nettovertragsposition eines Vertrages (oder nach deren Aggregation eines Portfolios) wird über die zugrunde liegende Vertragslaufzeit in Abhängigkeit der jeweiligen Leistungszeitpunkte oder Leistungszeiträume ratierlich aufgelöst. Dabei unterliegt die Bewertung der jeweiligen Nettovertragsposition gewissen Annahmen. Zukünftige ungewisse Vertragsereignisse, welche sich nicht im Einflussbereich des freenet Konzerns befinden, werden dabei nach ihrer gewichteten Eintrittswahrscheinlichkeit antizipiert. Zu solchen Vertragsereignissen gehören zum Beispiel vorzeitige Vertragsbeendigungen, Stornierungen, Forderungsausfälle, Vertragsmodifikationen sowie die Einlösung vertraglicher Rechte ("Material rights") wie Warengutscheine.
Zu wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und zukunftsbezogenen Annahmen im Rahmen der Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS 15 kommt es ferner in folgender Hinsicht:
| ― | zukunftsbezogene Annahmen bei der Bestimmung der voraussichtlichen künftigen Kundenvertragslaufzeit für die Amortisationsdauer der Vertragserlangungskosten sowie der zeitraumbezogenen Boni und Provisionen von Netzbetreibern |
| ― | Beurteilung, ob eine signifikante Finanzierungskomponente vorliegt |
| ― | Ermessensentscheidungen sowie zukunftsbezogene Annahmen bei der Bestimmung, ob es sich bei bestimmten Kostenpositionen um inkrementelle Vertragserlangungskosten handelt, deren Erstattung in der Zukunft erwartet wird |
| ― | Ermessensentscheidungen bezüglich der Würdigung der von Netzbetreibern erhaltenen Provisionen und Boni, und zwar |
| • | welche Teile davon als separierbare eigene Leistungen sofort bei Leistungserbringung im Umsatz zu erfassen sind |
| • | welche Teile davon aufgrund ihres Rabattcharakters eine Minderung des Materialaufwands über den mit dem Netzbetreiber vereinbarten Aktionszeitraum darstellen |
| • | welche Teile davon den Charakter eines über die zugrunde liegende Kundenvertragslaufzeit gewährten Rabatts haben und daher den Materialaufwand pro rata temporis mindern |
| ― | Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Ableitung des Gegenwerts von Vermittlungsleistungen im indirekten Vertrieb, um zum Ansatz der sogenannten "Consideration payable to a customer" zu gelangen. |
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Media Broadcast Gruppe im März 2016 wurde ein Rahmenmietvertrag mit dem Teil der Mindestmietverpflichtung als Finanzierungsleasing eingestuft. Es handelt sich um einen Rahmenmietvertrag mit einem Infrastrukturanbieter über die Nutzung von Funkinfrastrukturen (wie Türme und Masten) an Funkstandorten und sonstigen Flächen, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Die Media Broadcast Gruppe hat das Recht, eine Verlängerung um zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2037 zu verlangen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieser Verlängerungsoption wurde mit unter 50 Prozent angenommen.
Der Ansatz und die Ermittlung von Rückstellungen sind abhängig von Schätzungen. Insbesondere Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten werden anhand der Einschätzung der die Konzerngesellschaften vertretenden Rechtsanwälte gebildet.
Bei der Bildung der Drohverlustrückstellung für den Leerstand von gemieteten Shops und Bürogebäuden wurden Annahmen bezüglich einer zukünftigen möglichen Untervermietung dieser Flächen getroffen. Bezüglich der Bildung von Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus negativmargigen Tarifen wurden in erster Linie Annahmen zur künftigen Verweildauer von Kunden in diesen Tarifen gebildet.
Zu den Annahmen und Schätzungen, die in das Bewertungsmodell zur Ermittlung der Rückstellung für das LTIP-Programm zum 31. Dezember 2018 Eingang fanden, verweisen wir auf Textziffer 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Zu den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen wird unter Textziffer 29 beschrieben, welche zukunftsbezogenen Annahmen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemacht wurden. Es handelt sich hier um den Ansatz eines Rechnungszinses, des Rententrends, um die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des pensionsfähigen Einkommens der Anspruchsberechtigten sowie um die Abschätzung deren Lebenserwartung. Ergebnis einer Sensitivitätsbetrachtung ist, dass bei einem Anstieg des Rechnungszinses um 1,0 Prozentpunkte der Barwert der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen um 14.461 Tausend Euro geringer, bei einer Verringerung des Rechnungszinses um 1,0 Prozentpunkte der Barwert der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen um 18.668 Tausend Euro höher angesetzt würde. Zu weiteren Sensitivitätsbetrachtungen bezüglich der Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf Textziffer 29, Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen des Konzernanhangs.
Es existieren Geschäftsvorfälle, bei denen die endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die laufenden und die latenten Ertragsteuern haben.
Die latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge basieren auf einer Unternehmensplanung für die jeweils kommenden vier Geschäftsjahre, in die zukunftsbezogene Annahmen, zum Beispiel bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, Eingang gefunden haben. Zur Höhe der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge und der Höhe der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verweisen wir auf Textziffer 18, Latente Ertragsteueransprüche und -schulden. Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich der latenten Ertragsteueransprüche ergibt, dass die latenten Ertragsteueransprüche bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des Gewerbeertrags beziehungsweise des körperschaftsteuerlichen Einkommens um jeweils 10 Prozent im maßgeblichen Planungszeitraum um circa 20,0 Millionen Euro höher beziehungsweise um circa 19,8 Millionen Euro geringer ausfallen würden.
2.16. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, wenn ihr Buchwert generell eher durch einen Verkauf als durch die weitere Nutzung realisiert wird. Im Zeitpunkt der Umklassifizierung in die aufgegebenen Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte wird die planmäßige Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte eingestellt.
Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder die zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppe werden zurück in "weitergeführte Geschäftsbereiche" gegliedert, wenn die Kriterien des IFRS 5 nicht mehr erfüllt werden. Die Vermögenswerte oder die Vermögensgruppe werden zu dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert bereinigt um planmäßige Abschreibungen oder Neubewertungen, die vorgenommen worden wären, wenn die Vermögenswerte oder -gruppen nicht als "aufgegebene Geschäftsbereiche" klassifiziert worden wären und dem erzielbaren Wert zum Rückgliederungszeitpunkt angesetzt. Die Anpassungen zur Neubewertung der Vermögensgruppe werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der weitergeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen.
2.17. Eingeschränkte Vergleichbarkeit
Die Vergleichbarkeit mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ist aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) zum 1. Januar 2018 wesentlich beeinträchtigt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Erläuterungen unter Textziffer 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung.
3. Segmentberichterstattung
Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Steuerung von Konzernbereichen abzugrenzen, deren Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden.
Der Vorstand organisiert und steuert das Unternehmen als Hauptentscheidungsträger auf der Grundlage der Unterschiede zwischen den einzelnen angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Da der Konzern seine Geschäftstätigkeit nahezu ausschließlich in Deutschland ausübt, erfolgt keine Organisation und Steuerung nach geografischen Bereichen. Der Konzern war im Geschäftsjahr 2018 in den folgenden Geschäftssegmenten tätig:
| • | Mobilfunk: |
| ― | Tätigkeiten als Mobilfunk-Service-Provider - Vermarktung von Mobilfunkdienstleistungen (Sprach- und Datendiensten) der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und Telefónica Deutschland in Deutschland |
| ― | auf der Grundlage der mit diesen Netzbetreibern geschlossenen Netzbetreiberverträge sowohl Angebot eigener netzunabhängiger Dienste und Tarife als auch Angebot der Tarife der Netzbetreiber |
| ― | Vertrieb/Verkauf von Mobilfunk-Endgeräten sowie zusätzlicher Dienste in den Bereichen von mobiler Datenkommunikation sowie Digital-Lifestyle |
| ― | Erbringung von Vertriebsdienstleistungen |
| ― | Tätigkeit der Sunrise (Geschäftsfelder der Sunrise: Mobilfunk, Festnetz, Internet sowie digitales Fernsehen) |
| • | TV und Medien: |
| ― | Erbringung von Leistungen im Bereich DVB-T2 an Endkunden |
| ― | Planung, Projektierung, Errichtung, Betrieb, Service sowie Vermarktung von broadcastnahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche |
| ― | Erbringung von Leistungen, im Wesentlichen an Endkunden, im Bereich IP-TV |
| • | Sonstige/Holding: |
| ― | Erbringung von Portal-Dienstleistungen wie E-Commerce/Advertising-Leistungen (diese beinhalten im Wesentlichen das Angebot des Online-Shoppings und die Vermarktung von Werbeflächen auf Internetseiten), von Bezahldiensten für Endkunden sowie Angebot verschiedener digitaler Produkte und Unterhaltungsformate zum Download bzw. zur Anzeige und Nutzung auf mobilen Endgeräten |
| ― | Entwicklung von Kommunikationslösungen, EDV-Dienstleistungen und sonstigen Leistungen für Geschäftskunden |
| ― | Angebot schmalbandiger Sprachdienste (Call-by-Call, Preselection) und Datendienste |
| ― | Erbringung von Vertriebsdienstleistungen |
Im Segment "Sonstige/Holding" sind neben den operativen Tätigkeiten auch übrige Geschäftsaktivitäten zusammengefasst. Hierzu zählt im Wesentlichen die Holding-Tätigkeit der freenet AG (mit der Erbringung von innerkonzernlichen Dienstleistungen in Zentralbereichen wie zum Beispiel Recht, Personal und Finanzen), daneben aber auch nicht eindeutig den operativen Segmenten zuordenbare Bereiche. Die für das Segment "Sonstige/Holding" für 2018 berichteten Segmentumsatzerlöse in Höhe von 65,3 Millionen Euro (Vorjahr: 75,1 Millionen Euro) betreffen zu 66,1 Millionen Euro (Vorjahr: 76,1 Millionen Euro) die operativen Geschäftstätigkeiten und zu -0,8 Millionen Euro (Vorjahr: -1,0 Millionen Euro) die übrigen Geschäftsaktivitäten. Der für das Segment "Sonstige/Holding" in 2018 ausgewiesene Rohertrag von 45,8 Millionen Euro (Vorjahr: 48,1 Millionen Euro) entfällt zu 47,1 Millionen Euro Vorjahr: 49,7 Millionen Euro) auf die operativen Tätigkeiten sowie zu -1,3 Millionen Euro (Vorjahr: -1,6 Millionen Euro) auf die übrigen Geschäftsaktivitäten. Das für das Segment "Sonstige/Holding" in 2018 ausgewiesene EBITDA von -11,0 Millionen Euro (Vorjahr: -12,6 Millionen Euro) wurde zu 15,9 Millionen Euro (Vorjahr: 14,7 Millionen Euro) mit den operativen Tätigkeiten sowie zu -26,9 Millionen Euro (Vorjahr: -27,3 Millionen Euro) mit den übrigen Geschäftsaktivitäten erzielt.
Die Segmente erbringen beziehungsweise erbrachten jeweils auch Dienstleistungen an das jeweilige andere Geschäftssegment. Existieren für intern angebotene Dienstleistungen vergleichbare externe Marktpreise, werden diese Marktpreise als interner Verrechnungspreis herangezogen. Den Verrechnungspreisen für nicht marktfähige Leistungen liegen grundsätzlich die angefallenen Kosten (zuzüglich Gemeinkostenzuschlag) zugrunde.
Aufwendungen und Erträge werden den Segmenten aufgrund ausgewählter Kriterien entsprechend der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugeordnet. Ansatz und Bewertung der zugeordneten Aufwendungen und Erträge erfolgen für Zwecke der Segmentberichterstattung wie im Vorjahr nicht abweichend von den Ansätzen und Bewertungen der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns.
Eine Untergliederung der Umsatzerlöse mit Dritten nach einzelnen Produkten oder Dienstleistungen ist in Textziffer 4, Umsatzerlöse, dargestellt. Eine darüberhinausgehende Untergliederung nach einzelnen Produkten oder Dienstleistungen ist nicht verfügbar.
Der freenet Konzern führt Massengeschäft durch, das sich vorwiegend auf Privatkunden konzentriert. Insofern besteht keine Abhängigkeit von einzelnen Kunden.
Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
| in TEUR | Mobilfunk | TV und Medien | Sonstige/ Holding | Eliminierung der inter - segmentären Erlöse und Aufwendungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | 2.571.507 | 274.595 | 51.364 | 0 | 2.897.466 |
| Intersegmenterlöse | 35.161 | 7.958 | 13.966 | -57.085 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | 2.606.668 | 282.553 | 65.330 | -57.085 | 2.897.466 |
| Materialaufwand gegenüber Dritten | -1.868.578 | -110.135 | -15.026 | 0 | -1.993.739 |
| Intersegmentärer Materialaufwand | -19.589 | -24.988 | -4.514 | 49.091 | 0 |
| Materialaufwand gesamt | -1.888.167 | -135.123 | -19.540 | 49.091 | -1.993.739 |
| Segment - Rohertrag | 718.501 | 147.430 | 45.790 | -7.994 | 903.727 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 50.017 | 51.750 | 3.963 | -5.026 | 100.704 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 9.113 | 6.711 | 2.282 | 0 | 18.106 |
| Personalaufwand | -122.848 | -63.599 | -33.253 | 0 | -219.700 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -288.782 | -55.996 | -29.895 | 13.020 | -361.653 |
| - davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -45.745 | -502 | -419 | 0 | -46.666 |
| - davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -243.037 | -55.494 | -29.476 | 13.020 | -314.987 |
| Ergebnisanteile nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen | 44.260 | 0 | 83 | 0 | 44.343 |
| Gemeinkosten gesamt* | -308.240 | -61.134 | -56.820 | 7.994 | -418.200 |
| - davon intersegmentäre Verrechnung | -6.607 | 657 | -2.044 | 7.994 | |
| Segment - EBITDA | 410.261 | 86.296 | -11.030 | 0 | 485.527 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -129.196 | ||||
| Folgebilanzierung nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen | -19.233 | ||||
| EBIT | 337.098 | ||||
| Konzernfinanzergebnis | -103.096 | ||||
| Ertragsteuern | -21.839 | ||||
| Konzernergebnis | 212.163 | ||||
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis | 223.138 | ||||
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | -10.975 | ||||
| Zahlungswirksame Nettoinvestitionen | 20.272 | 17.625 | 5.446 | 43.343 |
* Die Gemeinkosten als Differenz von Rohertrag und EBITDA enthalten die Positionen sonstige betriebliche Erträge, andre aktivierte Eigenleistungen, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen, sowie das Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen (nur Ergebnisanteile)
Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
| in TEUR | Mobilfunk | TV und Medien | Sonstige/ Holding | Eliminierung der intersegmentären Erlöse und Aufwendungen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit Dritten | 3.153.216 | 292.342 | 61.705 | 0 | 3.507.263 |
| Intersegmenterlöse | 45.688 | 2.415 | 13.429 | -61.532 | 0 |
| Umsatzerlöse gesamt | 3.198.904 | 294.757 | 75.134 | -61.532 | 3.507.263 |
| Materialaufwand gegenüber Dritten | -2.441.037 | -94.786 | -21.678 | 0 | -2.557.501 |
| Intersegmentärer Materialaufwand | -13.422 | -33.600 | -5.362 | 52.384 | 0 |
| Materialaufwand gesamt | -2.454.459 | -128.386 | -27.040 | 52.384 | -2.557.501 |
| Segment - Rohertrag | 744.445 | 166.371 | 48.094 | -9.148 | 949.762 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 50.226 | 4.502 | 5.603 | -5.434 | 54.897 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 8.244 | 7.879 | 2.402 | 0 | 18.525 |
| Personalaufwand | -125.209 | -65.015 | -35.437 | 0 | -225.661 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -297.303 | -73.526 | -32.211 | 14.582 | -388.458 |
| - davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -50.679 | -33 | -78 | 0 | -50.790 |
| - davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte | -246.624 | -73.493 | -32.133 | 14.582 | -337.668 |
| Ergebnisanteile nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen | 133.167 | 0 | -1.037 | 0 | 132.130 |
| Gemeinkosten gesamt* | -230.875 | -126.160 | -60.680 | 9.148 | -408.567 |
| - davon intersegmentäre Verrechnung | -5.185 | -3.434 | -529 | 9.148 | |
| Segment - EBITDA | 513.570 | 40.211 | -12.586 | 0 | 541.195 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -148.234 | ||||
| Folgebilanzierung nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmen | -19.969 | ||||
| EBIT | 372.992 | ||||
| Konzernfinanzergebnis | -50.302 | ||||
| Ertragsteuern | -47.116 | ||||
| Konzernergebnis | 275.574 | ||||
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis | 286.669 | ||||
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | -11.095 | ||||
| Zahlungswirksame Nettoinvestitionen | 17.724 | 20.885 | 3.912 | 0 | 42.521 |
* Die Gemeinkosten als Differenz von Rohertrag und EBITDA enthalten die Positionen sonstige betriebliche Erträge, andre aktivierte Eigenleistungen, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen, sowie das Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen (nur Ergebnisanteile)
4. Umsatzerlöse
Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse in Höhe von 2.898 Millionen Euro (Vorjahr: 3.507 Millionen Euro) auf die Segmente ist unter Textziffer 3, Segmentberichterstattung, ersichtlich.
Von den externen Umsätzen (inklusive IFRS 15) des Segments Mobilfunk des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 2.572 Millionen Euro entfallen 1.697 Millionen Euro auf Serviceumsätze (davon 1.555 Millionen auf Postpaid sowie 142 Millionen auf No-Frills und Prepaid), 794 Millionen Euro auf Erlöse aus Hardware sowie 80 Millionen auf sonstige Umsatzerlöse.
Die im Vorjahr 2017 im Segment Mobilfunk erzielten Umsatzerlöse (exklusive IFRS 15) in Höhe von 3.153 Millionen entfielen 1.783 Millionen Euro auf Serviceumsätze, 712 Millionen Euro auf Erlöse aus Hardware, 619 Millionen Euro auf Entgelte für Prämien und Provisionen gegenüber Netzbetreibern sowie 39 Millionen Euro auf sonstige Umsatzerlöse.
Ohne Berücksichtigung der Umstellungseffekte aus der Erstanwendung des IFRS 15 hätten sich im Konzern sowie im Segment Mobilfunk um 761,7 Millionen Euro höhere Umsatzerlöse ergeben (davon 606,2 Millionen Euro Entgelte für Prämien und Provisionen, 134,2 Millionen Euro Serviceumsätze und 24,4 Millionen Euro Erlöse aus Hardware). Dieser Effekt entfällt in erster Linie auf die geänderte Bilanzierung der Entgelte für Prämien und Provisionen gegenüber Netzbetreibern, wozu wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 1.1 dieses Anhangs, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, Unterüberschrift IFRS 15, verweisen.
Wir machen folgende Angaben gemäß IFRS 15.116 b sowie IFRS 15.116 c:
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 10.464 Tausend Euro erfasst, die am 1. Januar 2018 im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden erfasst waren. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 46 Tausend Euro aus Leistungsverpflichtungen erfasst, die in früheren Perioden erfüllt oder teilweise erfüllt wurden.
Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den zum Ende der Berichtsperiode nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird (IFRS 15.120), beträgt 1.220,5 Millionen Euro. Die ausstehenden Leistungsverpflichtungen entfallen zu 850,0 Millionen Euro auf das Jahr 2019, zu 346,3 Millionen Euro auf das Jahr 2020 sowie zu 24,6 Millionen Euro auf das Jahr 2021. Für diese Angabe wurde von den Erleichterungsvorschriften gemäß IFRS 15.121 kein Gebrauch gemacht.
5. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten größtenteils Erträge im Zusammenhang mit dem Verkauf von UKW-Infrastruktur, Erträge aus Mahn- und Rücklastschriftgebühren, Erträge aus der Weiterberechnung von Aufwendungen, Werbekostenzuschüsse (soweit nicht von der Aktivierung von Neukunden abhängig) und Erträge aus der Berechnung von Sachbezügen an Mitarbeiter aus der Überlassung von Firmen-Pkw.
6. Andere aktivierte Eigenleistungen
Die anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen die Entwicklung von Software im Mobilfunk-Bereich, welche nahezu ausschließlich durch strategische Projekte sowie durch eigene Montageleistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Rundfunkinfrastruktur begründet sind.
Die aktivierten Kosten umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten, die im Wesentlichen Berater- und Personalkosten betreffen, sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten.
7. Materialaufwand
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Waren | 819.335 | 724.738 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.174.404 | 1.832.763 |
| Gesamt | 1.993.739 | 2.557.501 |
Die Aufwendungen für bezogene Waren bestehen im Wesentlichen aus den Einstandswerten veräußerter Mobiltelefone, Computer/EDV-Produkte und Bundles aus dem Prepaid-Geschäft.
Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen handelt es sich überwiegend um Gebühren für Mobilfunk-Telefonie bzw. Mobilfunk-Daten sowie um Provisionen und Prämien an Vertriebspartner.
Ohne Berücksichtigung der Umstellungseffekte aus der Erstanwendung des IFRS 15 wäre im Konzern sowie im Segment Mobilfunk ein Materialaufwand ausgewiesen worden, der in einer ähnlichen Größenordnung höher gewesen wäre wie der bei den Umsatzerlösen genannte Effekt in Höhe von 761,7 Millionen Euro. Auch dies resultiert in erster Linie aus der geänderten Bilanzierung der Entgelte für Prämien und Provisionen gegenüber Netzbetreibern, wozu wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 1.1 dieses Anhangs, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, Unterüberschrift IFRS 15, verweisen.
Wir machen die folgende Angabe gemäß IFRS 15.127: Im Geschäftsjahr 2018 wurden über den Materialaufwand Vertragserlangungskosten in Höhe von 321.984 Tausend Euro amortisiert. Die Amortisation der Vertragserlangungskosten erfolgt unter IFRS 15 linear über die Dauer des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses, ganz überwiegend über eine Laufzeit von 24 Monaten. Die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Vertragserlangungskosten entfallen zu 316.097 Tausend Euro auf Händlerprovisionen, zu 5.874 Tausend Euro auf Mitarbeiterprovisionen sowie zu 13 Tausend Euro auf Übrige.
8. Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 182.825 | 188.735 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 36.875 | 36.926 |
| Gesamt | 219.700 | 225.661 |
Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 4.131 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 4.167). Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der Konzern 4.183 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.113 Mitarbeiter). Darunter befanden sich zum 31. Dezember 2018 38 (Vorjahr: 31) leitende Angestellte sowie 325 (Vorjahr: 322) Auszubildende bzw. Berufsakademie-Studenten.
Aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen des Konzerns resultierte eine Minderung des Personalaufwands gemäß IFRS 2 in Höhe von 635 Tausend Euro (Vorjahr: Aufwand 3.199 Tausend Euro).
Zur Erläuterung der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Textziffern 2.13 und 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Der Personalaufwand enthält auch Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne in Höhe von 2.208 Tausend Euro (Vorjahr: 2.272 Tausend Euro), vgl. hierzu auch Textziffer 29, Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen.
Im Personalaufwand sind als Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung mit 14.413 Tausend Euro (Vorjahr: 14.330 Tausend Euro) enthalten.
9. Abschreibungen und Wertminderungen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 58.160 | 60.262 |
| Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte | 0 | 211 |
| Abschreibungen auf Sachanlagevermögen | 71.036 | 87.761 |
| Gesamt | 129.196 | 148.234 |
Der Rückgang der Abschreibungen auf Sachanlagen ist in erster Linie auf die im Vorjahr anlässlich des bevorstehenden UKW-Infrastrukturverkaufs innerhalb der Media Broadcast Gruppe vorgenommene Verringerung der Nutzungsdauern der zu veräußernden Sachanlagen zurückzuführen.
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Marketingkosten (117.381 Tausend Euro in 2018 gegenüber 135.231 Tausend Euro in 2017), Rechts-/Beratungskosten, Verwaltungskosten (z. B. Mieten und Nebenkosten der Shops und Verwaltungsgebäude), Aufwendungen für Wertberichtigungen und den Ausfall von Forderungen, Aufwendungen für Billing, Outsourcing sowie für Porto.
Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen wurden 31.557 Tausend Euro (Vorjahr: 32.553 Tausend Euro) aufwandswirksam erfasst.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2018 sind Aufwendungen aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte in Höhe von 46,7 Millionen Euro enthalten. Davon entfallen 41,4 Millionen Euro auf die gemäß IFRS 9 erfassten Wertminderungsaufwendungen, welche sich zu 40,4 Millionen Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und zu 0,4 Millionen Euro auf vertragliche Vermögenswerte aus den Verträgen mit Kunden verteilen.
11. Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinsen und ähnlichen Erträge bestehen aus folgenden Positionen:
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Zinsen von Kreditinstituten und aus Inkasso sowie ähnliche Erträge | 92 | 653 |
| Zinsertrag aus Steuererstattungen | 72 | 177 |
| Gesamt | 164 | 830 |
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie sonstiges Finanzergebnis
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Zinsen an Kreditinstitute und ähnliche Aufwendungen | 34.396 | 33.079 |
| Zinsen aus Finance Leasing | 11.616 | 12.620 |
| Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Passiva | 6.158 | 1.355 |
| Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen | 1.708 | 1.635 |
| Zinsaufwand aus Steuernachzahlungen und ähnliche Aufwendungen | 111 | 154 |
| Übrige | 2.053 | 2.289 |
| Gesamt | 56.042 | 51.132 |
Der Zinsaufwand für 2018 aus der Aufzinsung von Passiva in Höhe von 6.158 Tausend Euro (Vorjahr: 1.355 Tausend Euro) entfällt im Wesentlichen auf die Aufzinsung von Rückstellungen, laufenden Ertragsteuerschulden und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten.
Es sind Zinsen aus der Effektivzinsmethode (Bewertungskategorie nach IFRS 9: Fortgeführte Anschaffungskosten) in den Zinsen an Kreditinstitute und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 6.238 Tausend Euro (Vorjahr: 4.148 Tausend Euro) in den Zinsen aus Finance Leasing in Höhe von 11.616 Tausend Euro (Vorjahr: 12.620 Tausend Euro) und in dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Passiva in Höhe von 6.158 Tausend Euro (Vorjahr: 1.355 Tausend Euro) enthalten.
Das Sonstige Finanzergebnis 2018 beträgt -47.218 Tausend Euro und entfällt zu -47.137 Tausend Euro (-45.687 Tausend Euro zuzüglich Anschaffungsnebenkosten von -1.450 Tausend Euro) auf den Erwerb der Anteile an der CECONOMY: zunächst wurde bei Vertragsunterzeichnung (Signing) ein Derivat (Anspruch auf die Aktien zu einem Kaufpreis von 8,50 Euro je Aktie) erworben und mit 45.687 Tausend Euro bewertet. Beim Erwerb (Closing) wurde die Ersteinbuchung der Anteile mit einem Kurs von 7,10 Euro je Aktie vorgenommen und das Derivat über das Sonstige Finanzergebnis aufwandswirksam ausgebucht.
13. Ertragsteuern
Als Ertragsteuern sind gezahlte oder geschuldete Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie latente Steuern ausgewiesen.
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand des Geschäftsjahres | -29.593 | -28.762 |
| Steuerertrag aus Vorjahren | 48 | 1.517 |
| Latenter Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) infolge der Zuschreibung (Vorjahr: Abschreibung) auf latente Ertragsteueransprüche | 4.549 | -10.321 |
| Latenter Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) bezüglich temporärer Unterschiede | 3.157 | -12.166 |
| Latenter Steuerertrag aus Steuersatzänderungen | 0 | 2.616 |
| Gesamt | -21.839 | -47.116 |
Zusätzliche Angaben zu latenten Steuern sind unter Textziffer 18, Latente Ertragsteueransprüche und -schulden, enthalten.
Die Anwendung des durchschnittlichen Ertragsteuersatzes der Konzernunternehmen auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern würde zu einem erwarteten Steueraufwand von 71,1 Millionen Euro (Vorjahr: 98,1 Millionen Euro) führen. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem tatsächlichen Steueraufwand von 21,8 Millionen Euro (Vorjahr: 47,1 Millionen Euro) ist aus der folgenden Überleitungsrechnung ersichtlich:
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 234.002 | 322.690 |
| Erwarteter Steueraufwand bei Anwendung des Steuersatzes von 30,40 % (Vorjahr: 30,40 %) | -71.137 | -98.098 |
| Veränderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge | 42.358 | 26.929 |
| Steuereffekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen aufgrund gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen | -8.019 | -7.695 |
| Steuereffekt der übrigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen | -16.035 | -4.484 |
| Steuereffekt der steuerfreien Erträge | 5.931 | 32.099 |
| Effekte aus Steuersatzänderungen | 0 | 2.616 |
| Steuerertrag aus Vorjahren | 48 | 1.517 |
| Übrige Effekte | 25.015 | 0 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -21.839 | -47.116 |
| Effektiver Steuersatz in Prozent | 9,33 | 14,60 |
Die übrigen Effekte des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 25.015 Tausend Euro entfielen auf einen Einmalaufwand in der Steuerbilanz der ertragsteuerlichen Organschaft der freenet AG zum 1.Januar 2018 in Höhe von 82.287 Tausend Euro. Dieser Einmalaufwand bezog sich auf die steuerliche Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einer Neuabbildung der Vermögenslage nach einer Sachverhaltsanalyse vor dem Hintergrund des neuen IFRS 15.
Bei den Konzerngesellschaften wurde im Geschäftsjahr 2018 für die Berechnung der laufenden und latenten Ertragsteuern ein Körperschaftssteuersatz von 15,0 Prozent (Vorjahr: 15,0 Prozent) verwendet. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (Vorjahr: 5,5 Prozent) auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz von 414,94 Prozent (Vorjahr: 415,48 Prozent) zugrunde gelegt. Die latenten Steuern wurden im Geschäftsjahr 2018 mit einem Durchschnittssteuersatz von 30,40 Prozent (Vorjahr: 30,40 Prozent) errechnet.
14. Ergebnis je Aktie
14.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseigern zustehenden Ergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien während des Geschäftsjahres. In Zukunft besteht die Möglichkeit einer Verminderung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie aufgrund der möglichen Inanspruchnahme bedingten Kapitals. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Textziffer 24.7, Bedingtes Kapital.
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis in TEUR | 223.138 | 286.669 |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien in Stück | 128.011.016 | 128.011.016 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) | 1,74 | 2,24 |
14.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern zustehenden Ergebnisses durch den um potenziell verwässernde Aktien erhöhten gewichteten durchschnittlichen Bestand im Umlauf befindlicher Aktien.
Es gibt zum 31. Dezember 2018 keine Verwässerungseffekte, beziehungsweise keine potenziellen Verwässerungseffekte.
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis in TEUR | 223.138 | 286.669 |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien in Stück | 128.011.016 | 128.011.016 |
| Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien zzgl. potenzieller Verwässerungsaktien in Stück | 128.011.016 | 128.011.016 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) | 1,74 | 2,24 |
15. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist in Textziffer 38, dargestellt.
Der wesentliche Buchwert der immateriellen Vermögenswerte entfällt auf Markenrechte aus der Kaufpreisallokation anlässlich des Erwerbs der debitel-Gruppe im Geschäftsjahr 2008.
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte aus Kaufpreisallokationen dar:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Markenrechte | 301.427 | 302.227 |
| Kundenbeziehungen | 87.046 | 94.059 |
| Nutzungsrechte | 50.546 | 57.796 |
| Software | 76 | 1.903 |
| Gesamt | 439.095 | 455.985 |
Neben den immateriellen Vermögenswerten aus den diversen Kaufpreisallokationen werden zum 31. Dezember 2018 weitere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 86,3 Millionen Euro (31. Dezember 2017: 107,5 Millionen Euro) ausgewiesen, darunter Vertriebsrechte in Höhe von 44,5 Millionen Euro (Vorjahr: 69,9 Millionen Euro).
Aus dem exklusiven Vertriebsrecht mit der Media Saturn Deutschland GmbH resultiert zum 31. Dezember 2018 ein Buchwert von 43,8 Millionen Euro (Vorjahr: 68,8 Millionen Euro). Zum 31. Dezember 2018 sind keine wertgeminderten immateriellen Vermögenswerte vorhanden.
Die Aufteilung des bilanzierten Goodwills auf CGU geht aus der folgenden Übersicht hervor:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Mobilfunk | 1.119.396 | 1.119.396 |
| Online | 29.887 | 29.750 |
| TV | 226.621 | 226.621 |
| Übrige | 4.152 | 4.152 |
| Gesamt | 1.380.056 | 1.379.919 |
Aus der Kaufpreisallokation anlässlich des Erwerbs der Media Broadcast Gruppe resultiert ein Goodwill in Höhe von 225.934 Tausend Euro, welcher unter der CGU "TV" ausgewiesen wird.
Seit 2016 wird die CGU "TV" dem Segment "TV und Medien" und die CGU "Übrige" dem Segment "Sonstige/Holding" zugeordnet.
16. Test auf Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten
Zum Test auf Wertminderung von Vermögenswerten gemäß IAS 36 machen wir folgende Angaben:
Der CGU "Mobilfunk", die dem Segment "Mobilfunk" zugeordnet ist, wurde ein Goodwill in Höhe von 1.119.396 Tausend Euro (Vorjahr: 1.119.396 Tausend Euro) sowie mit einem Markenrecht in Höhe von 293.204 Tausend Euro (Vorjahr: 293.204 Tausend Euro) ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer zugeordnet.
Als erzielbarer Betrag der CGU "Mobilfunk" wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes diente eine vom Management genehmigte Planung, die den Zeitraum bis einschließlich 2022 umfasst. Die Detailplanungsphase wurde in der ewigen Rente fortgeschrieben. Dies entspricht dem Level 3 der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13.
Die Planung basiert auf aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleiteten detaillierten Annahmen bezüglich der wesentlichen Ergebnis- beziehungsweise Werttreiber. Grundsätzlich lässt sich das Ergebnis der CGU "Mobilfunk" rohertragsseitig in zwei Ergebnisströme, den Ergebnisbeitrag aus Neukunden beziehungsweise Kundenbindung, untergliedern. Dagegen stehen die Kosten für bezogene Leistungen, insbesondere gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern. Der Ergebnisbeitrag der Neukunden beziehungsweise Kundenbindung wird dominiert von Kosten zur Akquisition beziehungsweise Bindung der Kunden. Demgegenüber stehen Kosten für die Beschaffung der Hardware sowie aus an Vertriebspartner im Zuge der Akquisition beziehungsweise Bindung zu zahlende Händlerprovisionen. Die freenet Group geht im Planungszeitraum von stabilen Kundenakquisitionskosten sowie stabilen Kundenbindungskosten aus. Die Gruppe geht ferner für 2019 von einer leicht steigenden Kundenbasis im Postpaid Geschäft sowie von einem stabilen Postpaid-ARPU aus. Die freenet Group rechnet damit, dass innerhalb der CGU "Mobilfunk" im Planungszeitraum der Postpaid Kundenbestand leicht steigen wird bei stabiler Entwicklung der Umsatzerlöse, des Postpaid-ARPU sowie des EBITDA. Dabei geht freenet davon aus, dass innerhalb der CGU "Mobilfunk" im Planungszeitraum die Umsatz- und Ergebnisbeiträge der Digital-Lifestyle-Produkte steigen werden.
Der auf die spezielle Risikostruktur der CGU "Mobilfunk" anhand von Marktdaten abgeleitete und im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendete WACC nach Steuern beträgt 5,64 Prozent (Vorjahr: 5,83 Prozent). Hinsichtlich des Kapitalisierungszinssatzes in der Anschlussphase (ab dem Jahr 2023) ist aufgrund von Wachstumsannahmen ein Abschlag von 1,0 Prozent (Vorjahr: 0,25 Prozent) angenommen worden, der gleichzeitig die Wachstumsrate darstellt, die zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen verwendet wurde.
Der Wertminderungstest 2018 bezüglich der CGU "Mobilfunk" bestätigte sowohl für den zugeordneten Goodwill als auch hinsichtlich des Markenrechts mit unbestimmter Nutzungsdauer, dass kein Wertminderungsbedarf besteht.
Der CGU "TV", welche identisch mit dem Segment "TV und Medien" ist, wurde zum 31. Dezember 2018 ein Goodwill in Höhe von 226.621 Tausend Euro (Vorjahr: 226.621 Tausend Euro) zugeordnet. Als erzielbarer Betrag der CGU "TV" wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts diente eine vom Management genehmigte Planung, die den Zeitraum bis einschließlich 2022 umfasst. Die Detailplanungsphase wurde in der ewigen Rente fortgeschrieben. Dies entspricht dem Level 3 der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13.
Die Planung für die CGU "TV" basiert auf aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleiteten, detaillierten Annahmen bezüglich der wesentlichen Ergebnis- beziehungsweise Werttreiber. Dies sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jeweiligen Absatzmärkten. Die freenet Group geht im Planungszeitraum für die CGU "TV" von steigenden Umsatzerlösen, Roherträgen sowie EBITDA-Beiträgen aus.
Der auf die spezielle Risikostruktur der CGU "TV" anhand von Marktdaten abgeleitete und im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendete WACC nach Steuern beträgt 5,98 Prozent (Vorjahr: 5,89 Prozent). Hinsichtlich des Kapitalisierungszinssatzes in der Anschlussphase (ab dem Jahr 2023) ist aufgrund von Wachstumsannahmen ein Abschlag von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) angenommen worden, der gleichzeitig die Wachstumsrate darstellt, die zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen verwendet wurde.
Der Wertminderungstest 2018 bezüglich der CGU "TV" bestätigte für den zugeordneten Goodwill, dass kein Wertminderungsbedarf besteht.
Der CGU "Online" wurde ein Goodwill in Höhe von 29.887 Tausend Euro (Vorjahr: 29.750 Tausend Euro) zugeordnet. Die CGU "Online" ist Bestandteil des Segments "Sonstige/Holding". Als erzielbarer Betrag der CGU "Online" wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes diente eine vom Management genehmigte Planung, die den Zeitraum bis einschließlich 2022 umfasst. Die Detailplanungsphase wurde in der ewigen Rente fortgeschrieben. Dies entspricht dem Level 3 der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13.
Die Planung für die CGU "Online" basiert auf aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleiteten, detaillierten Annahmen bezüglich der wesentlichen Ergebnis- beziehungsweise Werttreiber. Dies sind im Wesentlichen die Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jeweiligen Absatzmärkten. Die freenet Group geht im Planungszeitraum für die CGU "Online" von rückläufigen Umsatzerlösen, rückläufigen Roherträgen sowie konstanten EBITDA-Beiträgen aus.
Der auf die spezielle Risikostruktur der CGU "Online" anhand von Marktdaten abgeleitete und im Zuge der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendete WACC nach Steuern beträgt 6,52 Prozent (Vorjahr: 6,78 Prozent). Hinsichtlich des Kapitalisierungszinssatzes in der Anschlussphase (ab dem Jahr 2023) ist aufgrund von Wachstumsannahmen ein Abschlag von 0,25 Prozent unterstellt worden (Vorjahr: 0,28 Prozent).
Der Wertminderungstest 2018 bezüglich der CGU "Online" bestätigte für den zugeordneten Goodwill, dass kein Wertminderungsbedarf besteht.
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 besteht übriger Goodwill für diverse CGUs in Höhe von 4.152 Tausend Euro (Vorjahr: 4.152 Tausend Euro), die jeweils dem Segment "Sonstige/Holding" zugeordnet sind.
Im Konzern sind im Geschäftsjahr 2018 keine Wertminderungen auf nicht-monetäre Vermögenswerte (Vorjahr: 0,2 Millionen Euro) vorgenommen worden.
Gemäß IAS 36 in Verbindung mit IAS 28.40 ff. war der gesamte Buchwert der Anteile am assoziierten Unternehmen Sunrise per 31. Dezember 2018 in Höhe von 810,4 Millionen Euro (Vorjahr: 809,7 Millionen Euro) separat auf Wertminderungsbedarf zu testen. Die Abschätzung der Werthaltigkeit wurde anhand öffentlich zugänglicher Informationen vorgenommen. Als wesentliche Quelle dienten Analysteneinschätzungen sowie die Anwendung von in der Telekommunikationsbranche üblichen EBITDA-Multiplikatoren. Auf der Basis dieser Informationen konnte die Werthaltigkeit des Anteils am assoziierten Unternehmen Sunrise bestätigt werden. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.
17. Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen
| In TEUR | Abschnitt | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 17.1. | 810.399 | 809.732 |
| Anteile an Gemeinschaftsunternehmen | 17.2. | 1.409 | 1.252 |
| Gesamt | 811.808 | 810.984 |
17.1. Assoziierte Unternehmen
Sunrise wird als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogen. Über einen Sitz im Verwaltungsrat der Sunrise sowie einen Stimmrechtsanteil von 24,56 Prozent ist die freenet AG in der Lage, maßgeblichen Einfluss auszuüben.
Sunrise ist die größte private Telekommunikationsanbieterin der Schweiz mit über 3 Millionen Kunden in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz, Internet und digitales Fernsehen.
Die letzten von der Sunrise veröffentlichten Finanzinformationen betreffen den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. Wir geben hierzu folgende Kurzübersicht:
Zusammengefasste Informationen zum 31. Dezember 2018
| Bilanz1In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 2.682.475 | 2.621.891 |
| davon immaterielle Vermögenswerte | 1.855.191 | 1.891.183 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 801.138 | 660.231 |
| davon Zahlungsmittel | 373.944 | 233.139 |
| Summe Vermögenswerte | 3.483.613 | 3.282.122 |
| Langfristige Schulden | 1.663.404 | 1.476.209 |
| davon langfristige Finanzschulden | 1.393.244 | 1.189.246 |
| Kurzfristige Schulden | 504.331 | 513.717 |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten | 445.103 | 462.870 |
| Summe Schulden | 2.167.735 | 1.989.925 |
| 1 Der Stichtagskurs zum 31.12.2018 beträgt 0,8884 EUR/CHF |
| Ergebnisrechnung In TEUR | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.625.956 | 1.670.241 |
| Rohertrag | 1.056.367 | 1.074.318 |
| EBITDA | 521.896 | 533.574 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -368.862 | -385.672 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -43.981 | -47.230 |
| Ertragsteuern | -31.431 | -25.062 |
| Konzernergebnis nach Steuern | 92.644 | 454.717 |
| Sonstiges Ergebnis2In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis nach Steuern | 92.644 | 454.717 |
| Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsplänen gem. IAS 19 (2011) | 4.135 | 18.685 |
| Ertragsteuern | -840 | -3.813 |
| Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden nicht in die GuV umzugliedern | 3.295 | 14.872 |
| Sonstiges Ergebnis | 95.939 | 469.589 |
2 Der Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 0,8665 EUR/CHF.
Zur Überleitung auf den Buchwert geben wir folgende Übersichten:
| Überleitungsrechnung auf den Buchwert In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Buchwert zum 1. Januar wie berichtet | 809,7 | 743,1 |
| Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 / IFRS 9 | 7,1 | 0,0 |
| Buchwert zum 1. Januar angepasst | 816,8 | 743,1 |
| Laufende Ergebnisanteile | 44,3 | 133,2 |
| Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation | -19,2 | -20,0 |
| Sonstiges Ergebnis | 5,4 | -12,2 |
| Ausgeschüttete Dividende an die freenet | -36,9 | -34,4 |
| Buchwert zum 31. Dezember | 810,4 | 809,7 |
| Überleitung Nettovermögen der Sunrise zum Buchwert In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Netto-Vermögenswerte der Sunrise zum 31. Dezember | 1.315,9 | 1.292,2 |
| Auf freenet entfallende Netto-Vermögenswerte der Sunrise zum 31. Dezember | 323,2 | 317,4 |
| Eliminierung PPA Effekte bei Sunrise | -321,4 | -342,9 |
| Zeitwertanpassungen auf Nettovermögen der Sunrise aus PPA bei freenet | 810,1 | 829,3 |
| Sonstige Überleitungseffekte | -1,5 | 5,9 |
| Buchwert zum 31. Dezember | 810,4 | 809,7 |
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein auf die Anteile an der Sunrise entfallendes Ergebnis der nach der Equity Methode einbezogenen Unternehmen in Höhe von 25.027 Tausend Euro (Vorjahr: 113.198 Tausend Euro) ausgewiesen worden; davon 44.260 Tausend Euro aus Anteilen am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern (Vorjahr: 133.167 Tausend Euro) sowie -19.233 Tausend Euro aus der Folge-Abschreibung der Schatten-Kaufpreisallokation (Vorjahr: -19.969 Tausend Euro). Die Abnahme der Ergebnisanteile ist hauptsächlich auf den einmaligen Vorjahreseffekt im Zusammenhang mit dem sogenannten Tower Deal zurückzuführen.
Es ist bezüglich der Anteile am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern jeweils zu beachten, dass freenet das von der Sunrise ausgewiesene Konzernergebnis nach Steuern zunächst um den Betrag bereinigt, der seitens der Sunrise als Abschreibungen sowie latente Steuereffekte auf Kaufpreisallokationen bereits in diesem Konzernergebnis enthalten ist. So wird erreicht, dass es bezüglich dieser Abschreibungen und latenten Steuereffekte nicht zu einer doppelten Berücksichtigung kommt, denn freenet weist diese Effekte im "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, davon aus Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation" aus.
Als Bestandteil des sonstigen Ergebnisses der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde auf die Sunrise entfallend aus Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung ein sonstiges Ergebnis von 4.604 Tausend Euro (Vorjahr: -15.813 Tausend Euro) sowie aus erfassten Ertragsteuern (-206 Tausend Euro) und versicherungsmathematischen Gewinnen aus der Bilanzierung von Pensionsplänen (1.016 Tausend Euro) ein sonstiges Ergebnis von 809 Tausend Euro (Vorjahr: 3.653 Tausend Euro) ausgewiesen.
Am 19. April 2018 erhielt die freenet AG eine Dividendenzahlung in Höhe von 36.912 Tausend Euro (Vorjahr: 34.409 Tausend Euro) aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 11. April 2018 beschlossenen Ausschüttung von 4,00 CHF je Aktie. Dieser Zahlungseingang erhöhte den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.
Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Buchwert der Beteiligung des Konzerns an der Sunrise 810.399 Tausend Euro (31. Dezember 2017: 809.732 Millionen Euro). Der Aktienkurs der Sunrise am Bilanzstichtag beträgt 76,74 Euro (31.12.2017: 76,04 Euro - Quelle: Bloomberg). Zum 31. Dezember 2018 hält der freenet Konzern unverändert 11.051.578 Aktien.
In der Segmentberichterstattung des Konzerns freenet AG sind die Anteile an der Sunrise dem Segment "Mobilfunk" zugeordnet worden.
In die Ermittlung unseres wesentlichen finanziellen Leistungsindikators EBITDA fließen von der Position "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen" wie in der Vergangenheit nur die Ergebnisanteile ein. Die Abschreibungen aus der Folgebilanzierung der Schatten-Kaufpreisallokation belasten das Konzern-EBITDA nicht.
17.2. Gemeinschaftsunternehmen
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 ist die Jestoro GmbH, Hamburg als unwesentliches Gemeinschaftsunternehmen mit einem Buchwert von 1,4 Millionen Euro enthalten (31. Dezember 2017: 1,3 Millionen Euro). Im Geschäftsjahr 2018 beträgt das Jahresergebnis der Jestoro GmbH 0,5 Millionen Euro (Vorjahr: -0,9 Millionen Euro).
18. Latente Ertragsteueransprüche und -schulden
Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden wurden unter Berücksichtigung der temporären Unterschiede nach der Verbindlichkeitsmethode mit einem Gesamtsteuersatz von 30,40 Prozent (Vorjahr: 30,40 Prozent) errechnet.
Folgende Beträge werden in der Konzernbilanz ausgewiesen:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Latente Ertragsteueransprüche | 158.094 | 153.508 |
| Gesamt | 158.094 | 153.508 |
Der in den latenten Ertragsteueransprüchen für die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft der freenet AG bilanzierte Überhang der aktiven latenten Steuern von 158,1 Millionen Euro (Vorjahr: 153,5 Millionen Euro) wird aufgrund der erwarteten Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen zu 43,7 Millionen Euro (Vorjahr: 45,0 Millionen Euro) als kurzfristig sowie zu 114,4 Millionen Euro (Vorjahr: 108,5 Millionen Euro) als langfristig angesehen.
Die Entwicklung der ausgewiesenen latenten Ertragssteueransprüche und -schulden für das Geschäftsjahr 2018 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
| In TEUR | 1.1.2018 | Umstellung auf IFRS 15, IFRS 9 | Im sonstigen Ergebnis verrechnet | Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 2.038 | 0 | 0 | -436 | 1.602 |
| Immaterielle Vermögenswerte | -171.474 | 0 | 0 | -4.463 | -175.937 |
| Finanzanlagen | 958 | 0 | 0 | -958 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 0 | -5.449 | 1.935 | -4.029 | -7.543 |
| Vertragserlangungskosten | 0 | -88.035 | 0 | -4.453 | -92.488 |
| Verlustvorträge | 288.168 | 0 | 0 | 4.549 | 292.717 |
| Pensionsrückstellungen | 9.625 | 0 | 233 | -321 | 9.537 |
| Andere Rückstellungen | 4.931 | -1.581 | 0 | 4.417 | 7.767 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 7.488 | 0 | 461 | 7.949 |
| Verbindlichkeiten L+L, Übrige Verbindlichkeiten | -1 | 158.169 | 0 | 12.448 | 170.616 |
| Finanzschulden | 849 | 0 | 0 | 282 | 1.131 |
| Forderungen L+L, Sonstige Vermögenswerte | 18.414 | -75.798 | -82 | 209 | -57.257 |
| Gesamt | 153.508 | -5.206 | 2.086 | 7.706 | 158.094 |
Die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern in Höhe eines Nettoertrags von 7.706 Tausend Euro (Vorjahr: Nettoaufwand 19.870 Tausend Euro) sind in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung als latente Ertragsteuern in der Position "Ertragsteuern" enthalten. Sie entsprechen grundsätzlich der Summe der latenten Ertragsteuern aus weitergeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen. In 2018 entfielen die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern, wie im Vorjahr, ausschließlich auf weitergeführte Geschäftsbereiche.
Im Geschäftsjahr 2017 entwickelten sich die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden wie folgt:
| In TEUR | 1.1.2017 | Im sonstigen Ergebnis verrechnet | Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 1.815 | 0 | 223 | 2.038 |
| Immaterielle Vermögenswerte | -158.775 | 0 | -12.699 | -171.474 |
| Finanzanlagen | 429 | 0 | 529 | 958 |
| Verlustvorträge | 294.423 | 0 | -6.255 | 288.168 |
| Pensionsrückstellungen | 11.244 | -978 | -641 | 9.625 |
| Andere Rückstellungen | 4.714 | 0 | 217 | 4.931 |
| Verbindlichkeiten L+L, Übrige Verbindlichkeiten | -24 | 0 | 23 | -1 |
| Finanzschulden | 967 | 0 | -118 | 849 |
| Forderungen L+L, Sonstige Vermögenswerte | 19.379 | 184 | -1.149 | 18.414 |
| Gesamt | 174.172 | -794 | -19.870 | 153.508 |
Die zusammengefasste Netto-Entwicklung der latenten Steuern ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 153.508 | 174.172 |
| Umstellung auf IFRS 15, IFRS 9 | -5.206 | 0 |
| Im sonstigen Ergebnis verrechnet | 2.086 | -794 |
| Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) | 7.706 | -19.870 |
| Stand 31. 12. | 158.094 | 153.508 |
Die vorhandenen, unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge übersteigen die Summe der prognostizierten, kumulierten Ergebnisse der folgenden vier Geschäftsjahre. Daher wurde in der Konzernbilanz auch nur in dem Maße ein latenter Steueranspruch angesetzt, wie die Realisierung dieses Anspruches als wahrscheinlich angesehen wird. Die erwarteten Ergebnisse basieren dabei auf der jeweils zum Bilanzstichtag gültigen Unternehmensplanung des Ergebnisses vor Steuern. Zum 31. Dezember 2018 ergeben sich auf Verlustvorträge gebildete latente Steuern in Höhe von 292.717 Tausend Euro (Vorjahr: 288.168 Tausend Euro). Von dieser Position entfallen 142.924 Tausend Euro (Vorjahr: 140.635 Tausend Euro) auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und 149.793 Tausend Euro (Vorjahr: 147.533 Tausend Euro) auf Verlustvorträge, die der Gewerbesteuer zugeordnet sind. Weitere Verlustvorträge, für die in der Konzernbilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, betreffen mit 1,2 Milliarden Euro Körperschaftsteuer und mit 0,4 Milliarden Euro Gewerbesteuer (Vorjahr: 1,0 Milliarden Euro Körperschaftsteuer und 0,3 Milliarden Euro Gewerbesteuer). Es bestehen wie zum Vorjahresstichtag keine nicht angesetzten Zinsvorträge gemäß § 4h Absatz 1 Satz 2 EStG.
Zum 31. Dezember 2018 bestehen temporäre Outside Basis Differenzen (das Nettoeigenkapital nach IFRS ist höher als die entsprechenden steuerlichen Beteiligungsbuchwerte) in Höhe von circa 48,3 Millionen Euro (Vorjahr: circa 14,1 Millionen Euro). Hierauf wurden mangels im steuerlichen Planungszeitraum erwarteter Umkehrung keine latenten Steuern angesetzt
19. Vertragserlangungskosten
Die aktivierten Vertragserlangungskosten betragen zum 31. Dezember 2018 304.238 Tausend Euro (Eröffnungsbilanz zum 1.Januar 2018: 289.589 Tausend Euro). Sie entfallen ganz überwiegend auf Händlerprovisionen sowie in geringem Ausmaß auf Mitarbeiterprovisionen.
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären die Vertragserlangungskosten zum 31. Dezember 2018 mit 0 ausgewiesen worden.
20. Vorräte
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Mobiltelefone/Zubehör | 66.858 | 38.774 |
| Computer/EDV-Produkte | 19.820 | 19.518 |
| SIM-Karten | 7.492 | 6.825 |
| Bundles und Voucher | 69 | 59 |
| Sonstiges | 11.726 | 11.134 |
| Gesamt | 105.965 | 76.310 |
Der Jahresendbestand an Vorräten ist in Höhe von 4.915 Tausend Euro (Vorjahr: 3.666 Tausend Euro) wertberichtigt.
21. Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die Forderungen, sonstigen Vermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| i n TEUR |
31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 306.394 | 52.480 | 253.914 |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte | 22.053 | 8.320 | 13.733 |
| 328.447 | 60.800 | 267.647 | |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 33.461 | 12.290 | 21.171 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | 105.608 | 105.608 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 467.516 | 178.698 | 288.818 |
| Sonstige Vermögenswerte | 347.660 | 127.675 | 219.985 |
| Geleistete Anzahlungen | 6.758 | 348 | 6.410 |
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | 354.418 | 128.023 | 226.395 |
| Gesamte Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 821.934 | 306.721 | 515.213 |
| i n TEUR |
31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 532.781 | 79.081 | 453.700 |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte | 18.671 | 4.413 | 14.258 |
| 551.452 | 83.494 | 467.958 | |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | 3.532 | 3.532 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 554.984 | 87.026 | 467.958 |
| Sonstige Vermögenswerte | 9.500 | 9500 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen | 4.572 | 0 | 4.572 |
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | 14.072 | 9.500 | 4.572 |
| Gesamte Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 569.056 | 96.526 | 472.530 |
Diese übrigen Eigenkapitalinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
| i n TEUR |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Beteiligung Ceconomy | 104.427 | 0 |
| Übrige sonstige Beteiligungen | 634 | 273 |
| Stille Beteiligung | 0 | 500 |
| Übrige | 547 | 2.759 |
| Gesamt | 105.608 | 3.532 |
Mit Wirkung zum 12. Juli 2018 erwarb der freenet Konzern zu einem Preis von 277,4 Millionen Euro 9,1 Prozent der Stammaktien (32.633.555 Stück) an der CECONOMY AG ("CECONOMY"). Die Beteiligung an der CECONOMY wird zum 31. Dezember 2018 mit einem Buchwert von 104,4 Millionen Euro in der Position sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Folgebilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis. Als beizulegenden Zeitwert setzt der Konzern den Kurswert am Bilanzstichtag an (Schlusskurs an der Börse Frankfurt).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen Dritte und betreffen überwiegend Forderungen aus Gebührenumsätzen, Geräteverkäufen sowie Festnetz- und Internetdienstleistungen.
Die Summe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte beträgt abzüglich gebildeter Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2018 328.447 Tausend Euro (Vorjahr: 551.452 Tausend Euro). Wir verweisen auf unsere Ausführungen zur Textziffer 33, Informationen über Finanzinstrumente. Die wesentliche Bedeutung in dieser Klasse haben im freenet Konzern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sie bestehen nahezu zu gleichen Teilen gegen Endkunden, gegen Geschäftskunden, Händler und Vertriebspartner. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Anzahlungen in Höhe von 354.418 Tausend Euro (Vorjahr: 17.604 Tausend Euro) sind zum 31. Dezember 2018 nicht finanzielle Vermögenswerte.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Segment Mobilfunk durch den Konzern selbst. Im Segment Sonstige/Holding werden die Rechnungen teilweise selbst gestellt, im Schmalbandbereich wird das Inkasso der Deutsche Telekom AG (DTAG) in Anspruch genommen.
Soweit Rechnungen gegenüber Endkunden selbst gestellt werden, werden sie ganz überwiegend sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die an die DTAG getätigten Einreichungen haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen.
Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag beträgt durch bestehende Warenkreditversicherungen 259,5 Millionen Euro (Vorjahr: 504,5 Millionen Euro). Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und den übrigen Eigenkapitalinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko den bilanzierten Buchwerten.
Zur Altersstruktur für die Klasse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte machen wir für den Vorjahresstichtag 31. Dezember 2017 die folgenden Angaben:
| i n TEUR |
Buchwert 31.12.2017 | Davon zum Sti chtag | Davon zum Stichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitabschnitten überfällig | ||
|---|---|---|---|---|---|
| weder wertgemindert noch überfällig | weniger als 90 Tage | zwischen 91 und 180 Tagen | mehr als 180 Tage | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 532.781 | 447.517 | 14.357 | 1.472 | 1.650 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | 18.672 | 17.520 | 645 | 36 | 181 |
| Gesamt | 551.453 | 465.037 | 15.002 | 1.508 | 1.831 |
Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 gebildeten Wertberichtigungen entfielen auf folgende Kategorien von Forderungen:
| in TEUR | 31.12.2017 |
|---|---|
| Pauschalierte Einzelwertberichtigungen nach Zeitbändern | |
| davon auf nicht überfällige Forderungen | 1.534 |
| davon auf seit < 90 Tagen überfällige Forderungen | 6.780 |
| davon auf seit zwischen 90 und 180 Tagen überfällige Forderungen | 7.972 |
| davon auf seit> 180 Tagen überfällige Forderungen | 114.184 |
| 130.470 | |
| Einzelwertberichtigungen | 4.216 |
| Gesamt Wertberichtigungen | 134.686 |
Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 gebildeten Wertberichtigungen entfielen auf die nachfolgend dargestellten Kategorien von Forderungen und Vermögenswerten. Auf dieser Grundlage wurden die Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte zum 31. Dezember 2018 und zum 1. Januar 2018 (bei Übernahme von IFRS 9) wie folgt ermittelt:
31. Dezember 2018
Nach IFRS 9 gebildete Wertberichtigungen auf Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte
| Bilanzposition | Bruttobuchwert in TEUR |
Wertberichtigung in TEUR |
Nettobuchwert in TEUR |
Erwartete Verlustquote (rechnerisch) in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegen Endkunden - nicht überfällig | Forderungen L+L | 120.076 | -4.028 | 116.049 | 3,4% |
| Forderungen gegen Endkunden - seit <90 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 20.941 | -6.630 | 14.311 | 31,7% |
| Forderungen gegen Endkunden - seit zwischen 90 und 180 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 16.144 | -8.215 | 7.929 | 50,9% |
| Forderungen gegen Endkunden - seit>180 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 149.620 | -133.621 | 15.999 | 89,3% |
| Forderungen gegen Geschäftspartner | Forderungen L+L | 155.699 | -3.593 | 152.106 | 2,3% |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (Stufe 1) | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 22.773 | -720 | 22.053 | |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte - davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) (Stufe 1) | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 35.061 | -1.600 | 33.461 | |
| Sonstige Vermögenswerte - davon Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 151.741 | -5.553 | 146.188 | 3,7% |
| Sonstige Vermögenswerte - davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 137.655 | -4.908 | 132.747 | 3,6% |
| - davon finanzielle Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 40.603 | 0 | 40.603 |
1. Januar 2018
Nach IFRS 9 gebildete Wertberichtigungen auf Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte
| Bilanzposition | Bruttobuchwert in TEUR |
Wertberichtigung in TEUR |
Nettobuchwert in TEUR |
Erwartete Verlustquote (rechnerisch) in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen gegen Endkunden - nicht überfällig | Forderungen L+L | 109.738 | -3.391 | 106.347 | 3,1% |
| Forderungen gegen Endkunden - seit <90 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 23.801 | -7.180 | 16.621 | 30,2% |
| Forderungen gegen Endkunden - seit zwischen 90 und 180 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 17.516 | -8.872 | 8.644 | 50,7% |
| Forderungen gegen Endkunden - seit>180 Tagen überfällig | Forderungen L+L | 153.065 | -137.585 | 15.480 | 89,9% |
| Forderungen gegen Geschäftspartner | Forderungen L+L | 170.647 | -3.460 | 167.187 | 2,0% |
| Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (Stufe 1) | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 19.286 | -615 | 18.671 | |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte - davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) (Stufe 1) | Sonst. Finanz. Vermögenswerte | 19.978 | -2.055 | 17.923 | |
| Sonstige Vermögenswerte - davon Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 131.741 | -5.342 | 126.399 | 4,1% |
| Sonstige Vermögenswerte - davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) | Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte | 116.692 | -4.721 | 111.971 | 4,0% |
Zur Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2018 machen wir folgende Angaben:
| i n TEUR |
Forderungen aus L+L (vereinfachtes Modell) | Sonst . finanz. Vermögenswerte (Stufe 1) | Übrige Ford. und sonst. Vermögenswerte (Vertragsvermögenswerte) | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Wertberichtigung per 31.12.2017 - gemäß IAS 39 berechnet | 134.071 | 615 | 0 | 134.686 |
| Rückwirkend über den Eröffnungsbilanzwert | ||||
| des Konzernbilanzergebnisses angepasste Beträge | 26.417 | 2.055 | 10.063 | 38.535 |
| Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung | ||||
| am 1. Januar 2018 - gemäß IFRS 9 berechnet | 160.488 | 2.670 | 10.063 | 173.221 |
| Nettoveränderung der Wertberichtigungen in 2018 | -4.401 | -350 | 398 | -4.353 |
| Wertberichtigung per 31.12.2018 - gemäß IFRS 9 berechnet (davon EWB 3.281, s. folgende Tabelle) | 156.087 | 2.320 | 10.461 | 168.868 |
Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen.
| i n TEUR |
2017 |
|---|---|
| Entwicklung der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
| Stand zum 1.1. | 5.745 |
| Zuführung | 1.708 |
| Inanspruchnahme | 2.445 |
| Auflösung | 1.407 |
| Stand zum 31.12. | 3.601 |
| Entwicklung der Einzelwertberichtigungen auf sonstige nicht derivative Vermögenswerte | |
| Stand zum 1.1. | 794 |
| Zuführung | 72 |
| Inanspruchnahme | 0 |
| Auflösung | 251 |
| Stand zum 31.12. | 615 |
Dabei entfielen die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an beiden Stichtagen im Wesentlichen auf Forderungen gegen Vertriebspartner im Segment Mobilfunk.
Wir geben folgenden Aufriss der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte:
| i n TEUR |
31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Anteile an der CECONOMY AG | 104.427 | 0 | 0 |
| Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) | 12.290 | 17.170 | 0 |
| Übrige | 9.501 | 7.945 | 7.945 |
| Gesamt | 126.218 | 25.115 | 7.945 |
Die kurzfristigensonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| i n TEUR |
31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) | 21.171 | 753 | 0 |
| Übrige | 13.733 | 14.258 | 14.258 |
| Gesamt | 34.904 | 15.011 | 14.258 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären zum 31. Dezember 2018 die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit 113.928 Tausend Euro sowie die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit 13.733 Tausend Euro ausgewiesen worden.
Wir geben folgenden Aufriss der langfristigen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte:
| i n TEUR |
31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) | 51.040 | 43.895 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) | 37.014 | 0 | 0 |
| Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) | 34.871 | 31.826 | 0 |
| Übrige | 5.098 | 17.344 | 9.500 |
| Gesamt | 128.023 | 93.065 | 9.500 |
Die kurzfristigenübrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| i n TEUR |
31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) | 95.148 | 82.504 | 0 |
| Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) | 97.876 | 80.145 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) | 3.589 | 0 | 0 |
| Übrige | 29.782 | 12.416 | 4.572 |
| Gesamt | 226.395 | 175.065 | 4.572 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären zum 31. Dezember 2018 die langfristigen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte mit 42.112 Tausend Euro sowie die kurzfristigen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte mit 33.371 Tausend Euro ausgewiesen worden.
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt:
| i n TEUR |
31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen gegen Endkunden aus Handy-Option (Mobilfunk) | 52.328 | 46.198 | 78.923 |
| Übrige | 152 | 158 | 158 |
| Gesamt | 52.480 | 46.356 | 79.081 |
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| i n TEUR |
31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen gegen Netzbetreiber, Händler, Distributoren, Hardware-Hersteller (Mobilfunk) | 121.009 | 131.308 | 262.802 |
| Forderungen gegen Endkunden (Mobilfunk), ohne Handy-Option | 68.538 | 72.912 | 99.474 |
| Forderungen gegen Endkunden aus Handy-Option (Mobilfunk) | 30.054 | 24.863 | 52.584 |
| Forderungen gegen Endkunden (TV und Medien sowie Sonstige/Holding) | 3.368 | 3.119 | 3.119 |
| Übrige | 30.945 | 35.721 | 35.721 |
| Gesamt | 253.914 | 267.923 | 453.700 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären zum 31. Dezember 2018 die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 89.547 Tausend Euro sowie die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 425.380 Tausend Euro ausgewiesen worden.
22. Flüssige Mittel
Die Zusammensetzung der Flüssigen Mittel stellt sich wie folgt dar:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Bankguthaben, Schecks und Kassenbestand | 126.332 | 322.816 |
| Gesamt | 126.332 | 322.816 |
23. Laufende Ertragsteueransprüche
Die laufenden Ertragsteueransprüche betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen Altgesellschafter im Zusammenhang mit Steuerklauseln aus Unternehmenserwerben.
24. Eigenkapital
Zu den folgenden Ziffern verweisen wir auch auf die Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals.
24.1. Grundkapital
Das begebene Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr 128.061 Tausend Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem kalkulatorischen Nennwert von 1,00 Euro. Das gesamte Grundkapital ist voll erbracht. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. 50.000 Stück dieser Aktien werden wie im Vorjahr von der mobilcom-debitel Logistik GmbH, Schleswig, gehalten, deren Anteile wiederum die Gesellschaft unverändert zum Vorjahr zu 100 Prozent hält. Die eigenen Anteile wurden mit ihren Anschaffungskosten von 50 Tausend Euro von der Kapitalrücklage unverändert zum Vorjahr abgesetzt.
Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 12. Mai 2016 bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 11. Mai 2021. Im Geschäftsjahr 2018 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
In Ergänzung der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Vorstand zusätzlich Eigenkapitalderivate einsetzen, um eigene Aktien zu erwerben. Dadurch wird das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht; es wird lediglich eine weitere Handlungsalternative zum Erwerb eigener Aktien eröffnet.
24.2. Kapitalrücklage
Wesentliche Bestandteile der zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Kapitalrücklage stammen unverändert zum Vorjahr aus der Kapitalerhöhung in 2008 aufgrund des Erwerbs der debitel-Gruppe (349,8 Millionen Euro) sowie aus der in 2007 wirksam gewordenen Verschmelzung der mobilcom AG sowie der freenet.de AG auf die freenet AG und dem damit im Zusammenhang stehenden Erwerb der Minderheitenanteile an der ehemaligen freenet.de AG (134,7 Millionen Euro).
24.3. Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Das kumulierte sonstige Ergebnis setzt sich im Wesentlichen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsplänen nach IAS 19, aus Währungsumrechnungsdifferenzen aufgrund der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen sowie aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente zusammen.
24.4. Konzernbilanzergebnis
Das Konzernbilanzergebnis für das Geschäftsjahr 2018 setzt sich aus den auf die Aktionäre der freenet AG entfallenden kumulierten Konzernergebnissen, gemindert um die Dividendenauszahlungen, zusammen. Im Berichtsjahr 2018 wurde für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von 1,65 Euro je Stückaktie, insgesamt somit 211,2 Millionen Euro, ausgezahlt.
24.5. Minderheitenanteile
Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital entfallen im Wesentlichen (mit 16.113 Tausend Euro; 31. Dezember 2017: 27.592 Tausend Euro) auf die 49,99 Prozent der Anteile (31. Dezember 2017: 49,99 Prozent), die nicht beherrschende Gesellschafter an der EXARING halten. Zu den Vermögenswerten und Schulden der EXARING zum 31. Dezember 2018, vor Schulden- sowie Aufwand- und Ertragskonsolidierung sowie inklusive der Effekte aus der Folgebilanzierung der Kaufpreisallokation, geben wir die folgende Auskunft:
| EXARING AG In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 66.200 | 70.655 |
| Kurzfristiges Vermögen | 1.964 | 15.914 |
| Summe Vermögenswerte | 68.164 | 86.569 |
| Langfristige Schulden | 15.366 | 17.570 |
| Kurzfristige Schulden | 10.775 | 4.014 |
| Summe Schulden | 26.141 | 21.584 |
| Netto-Vermögenswerte | 42.023 | 64.985 |
| davon: nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital | 16.113 | 27.592 |
Das Jahresergebnis der EXARING beträgt im Geschäftsjahr 2018 -17.917 Tausend Euro (Vorjahr: -15.019 Tausend Euro).
24.6. Genehmigtes Kapital
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 war ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018) geschaffen worden. Danach ist der Vorstand bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12,8 Millionen Euro zu erhöhen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 6 in der Einladung zur Hauptversammlung 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 war ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2016) geschaffen worden. Danach ist der Vorstand bis zum 1. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12,8 Millionen Euro zu erhöhen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 7 in der Einladung zur Hauptversammlung 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Im Geschäftsjahr 2018 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
24.7. Bedingtes Kapital
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2016 ist das Kapital der Gesellschaft um bis zu 12,8 Millionen Euro durch Ausgabe von bis zu 12.800.000 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 unter Tagesordnungspunkt 10, lit A) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht oder ein Aktienlieferungsrecht der Gesellschaft auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen.
Der Ausgabebetrag für die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien richtet sich nach den in § 4 Abs. 7 der Satzung genannten Regelungen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder einem Aktienlieferungsrecht Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden oder durch die Gesellschaft ein Barausgleich erfolgt. Die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2018 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
25. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
25.1. LTIP-Programm der freenet AG - Programm 1
Das Programm 1, welches den Mitgliedern des Vorstands in 2011 gewährt worden war, ist bereits seit 2015 durch Auszahlung beendet.
25.2. LTIP-Programm der freenet AG - Programm 2
Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als "Programm 2" bezeichnet).
Es wurde, wiederum zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die das EBITDA der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 (für Herrn Vilanek) bzw. das EBITDA der Geschäftsjahre 2015 bis 2019 (für Herrn Preisig und Herrn Esch) zum Zielparameter erklärt. Bei Akquisitionen, die durch die Ausgabe neuer Aktien finanziert werden, werden die Ergebnisziele am Ausgabedatum der neuen Aktien proportional zum effektiven Nettoverwässerungseffekt angepasst. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positiv- oder Negativbetrag eingebucht und in jährlichen Staffeln, je nach weiterer Wertentwicklung, bei Ausweis eines Guthabens ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.050 Tausend Euro pro Geschäftsjahr festgelegt.
Wird das jeweils festgesetzte Konzern-EBITDA für ein Geschäftsjahr erreicht, so werden 100 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Wird das für 120 Prozent Zielerreichung festgeschriebene Konzern-EBITDA erreicht, so werden 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Auch eine Überschreitung des 120 Prozent-Zielwerts führt grundsätzlich nur zur Einstellung von 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto. Bei der Feststellung der jeweiligen Zielerreichung ist der Aufsichtsrat berechtigt, außerordentliche Leistungen und Erfolge durch Ansatz eines fiktiven Konzern-EBITDA-Betrags zu honorieren. Wird durch einen solchen Ansatz der Zielerreichungsgrad von 120 Prozent rechnerisch übertroffen, so kann der Aufsichtsrat auch einen höheren Zielerreichungsgrad festsetzen, allerdings dürfen maximal 300 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt werden. Bei einer Zielerreichung zwischen dem festgeschriebenen 90 Prozent-Zielwert und 100 Prozent des festgesetzten Konzern-EBITDAs wird ein linear niedrigerer Prozentsatz des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt; wird nur der 90 Prozent-Zielwert erreicht, so wird dem virtuellen Konto für das betreffende Geschäftsjahr nichts gutgeschrieben. Bei einem unter dem 90 Prozent-Zielwert liegenden Konzern-EBITDA wird in das virtuelle Konto ein Negativbetrag von bis zu maximal 200 Prozent des Basisbetrags (bei Erreichung des 80 Prozent-Zielwerts oder weniger) eingestellt. Zum Zwecke der Einbuchung der (positiven oder negativen) Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTIP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.
Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der "Zuteilungsbetrag" als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr.
Beginnend mit Ablauf des zweiten durch das Programm begünstigten Geschäftsjahres (für Herrn Vilanek damit beginnend im Geschäftsjahr 2016, für die Herren Preisig und Esch beginnend im Geschäftsjahr 2017), jeweils nach der Einstellung eines Positiv- oder Negativbetrags für das abgelaufene Geschäftsjahr in das virtuelle Konto, hat der Begünstigte jährlich in einem Zeitfenster von drei Monaten ab dem Tage, der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses liegt, Anspruch auf Auszahlung von 25 Prozent des Kontobestands, sofern das Konto ein Guthaben ausweist. Zu diesem Zweck wird der jeweilige Kontobestand an virtuellen Aktien wiederum auf der Grundlage des durchschnittlichen Xetra-Schlusskurses der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr in bar umgerechnet. Dabei wird die Aktienkursentwicklung nur bis zu einem Aktienkurs von 50,00 Euro (Cap) berücksichtigt. Ungeachtet dessen ist der Bruttobetrag der Auszahlung in jedem Geschäftsjahr zusätzlich wie folgt begrenzt: der maximale Bruttobetrag der Auszahlung je Geschäftsjahr entspricht der Summe von je 25 Prozent von 500 Prozent der Anzahl der virtuellen Aktien im jeweiligen Unterkonto, diese multipliziert mit dem maßgeblichen Aktienkurs, der der Ermittlung des Zuteilungsbetrags bei Einbuchung in das jeweilige Unterkonto zugrunde lag.
Bei der Umrechnung in virtuelle Aktien sind Dividendenzahlungen sowie Umstände, für die bei marktgängigen vom Aktienwert abhängigen Finanzinstrumenten Verwässerungsschutzbestimmungen zur Anwendung kommen, einzurechnen. Befindet sich das virtuelle Konto zu einem Auszahlungszeitpunkt im Minus, erhält das Vorstandsmitglied erst dann (wieder) eine Auszahlung, wenn der Negativbetrag durch das Erreichen entsprechender Zielparameter für das oder die Folgejahre wieder ausgeglichen wurde.
Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte "Graded vesting Methode", nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms, hier also ab dem 26. Februar 2014, entsteht.
Die Entwicklung der Bestände auf den virtuellen Konten pro Vorstand für das Programm 2 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
| Programm 2 | Bestand virtuelle Aktien 31.12.2017 | Zuführung | Abgang durch Auszahlung | Bestand virtuelle Aktien 31.12.2018 | R ückstellung 31.12.2018 in TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 118.875 | 43.582 | 0 | 162.457 | 4.109 |
| Joachim Preisig | 31771 | 23.772 | 0 | 55.543 | 1.781 |
| Stephan Esch | 28241 | 15.848 | 0 | 44.089 | 1.486 |
| Gesamt | 178.887 | 83.202 | 0 | 262.089 | 7.376 |
Die für 2017 festgestellte Ist-Zielerreichung beträgt 120 Prozent. Damit wurden für Herrn Vilanek, Herrn Preisig und Herrn Esch jeweils 200 Prozent des Basisbetrages zur Einstellung in das virtuelle Konto herangezogen. Dies entspricht für Herrn Vilanek 1.100 Tausend Euro, für Herrn Preisig 600 Tausend Euro sowie für Herrn Esch 400 Tausend Euro. Nach der Billigung des Konzernabschlusses 2017 erfolgte die Umrechnung in virtuelle Aktien für das Geschäftsjahr 2017 zu einem durchschnittlichen Aktienkurs von 25,24 Euro, so dass insgesamt 83.202 virtuelle Aktien in die virtuellen Konten der Mitglieder des Vorstands eingestellt wurden. Die Zielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 wird 120 Prozent betragen.
Mit Herrn Preisig wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nach dem die Vorstandstätigkeit von Herrn Preisig zum 31. Dezember 2018 endete. Der Aufhebungsvertrag beinhaltet, dass Herrn Preisig für das Geschäftsjahr 2019 keine virtuellen Aktien mehr zugeteilt werden. Zur Kompensation eventueller Nachteile hieraus erhält Herr Preisig eine in 2019 zu zahlende Abfindung in Höhe von TEUR 80, die in der Rückstellung für das LTIP-Programm 2 zum 31.Dezember 2018 enthalten ist. In Bezug auf die Herrn Preisig aus dem genannten Aufhebungsvertrag weitere zustehende Abfindung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 34.2, Vorstandsvergütung.
Es resultiert aus dem Programm 2 im Geschäftsjahr 2018 eine Minderung des Personalaufwands in Höhe von 1.307 Tausend Euro, durch eine Verringerung der Rückstellung von 8.683 Tausend Euro (zum 31. Dezember 2017) auf 7.376 Tausend Euro zum 31. Dezember 2018. Im Geschäftsjahr 2018 gab es im Programm 2 keine Auszahlungen.
25.3. LTIP-Programm der freenet AG - Programm 3
Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrages (mit Herrn Vilanek - Gewährung am 4. April 2018) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als "Programm 3" bezeichnet).
Es wurde, wiederum zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre (betrifft Herrn Vilanek) bzw. auf drei Jahre und sieben Monate (betrifft Herrn von Platen sowie Herrn Fromme) bzw. auf drei Jahre (betrifft Herrn Arnold) ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die die Zielerreichung aus der jeweiligen jährlichen variablen Vergütung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (für Herrn Vilanek), der Geschäftsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (für Herrn von Platen und Herrn Fromme) sowie der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (für Herrn Arnold) zum Zielparameter erklärt. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positivbetrag eingebucht und nach den im Text unten beschriebenen Auszahlungsbedingungen, je nach weiterer Wertentwicklung, ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.400 Tausend Euro (davon 650 Tausend Euro für Herrn Vilanek sowie jeweils 250 Tausend Euro für die Herren von Platen, Fromme und Arnold) pro vollem Geschäftsjahr festgelegt.
Beträgt der Zielerreichungsgrad der jährlichen variablen Zielvereinbarung für ein Geschäftsjahr 100 Prozent, so werden 100 Prozent (als Basisbetragsmultiplikator) des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Maximal (bei einem Zielerreichungsgrad von 125 Prozent oder mehr) werden 150 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Bei einem Zielerreichungsgrad von weniger als 70 Prozent werden für das betreffende Geschäftsjahr keine virtuellen Aktien eingestellt. Bei einer Zielerreichung zwischen 70 und 125 Prozent erfolgt eine entsprechende lineare Interpolation. Zum Zwecke der Einbuchung der Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTIP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.
Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der "Zuteilungsbetrag" als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten des jeweiligen Zielzeitraumes.
Für das jeweils letzte von diesem LTIP-Programm erfasste Geschäftsjahr werden ungeachtet des vorstehend ermittelten Zielerreichungsgrades virtuelle Aktien nur dann eingebucht, wenn ein festgelegtes Konzern-EBT-Ziel (betrifft für alle Vorstandsmitglieder das im Geschäftsjahr 2022 erzielte Konzern-EBT, also das Konzernergebnis vor Steuern) mehr als zu 90 Prozent erreicht wurde. Dabei wird die konkrete Anzahl der für dieses jeweils letzte begünstigte Geschäftsjahr einzubuchenden virtuellen Aktien wie folgt ermittelt: Wurde das EBT-Ziel punktgenau erreicht, so bleibt es bei der vorstehend beschriebenen Ermittlungsmethodik. Wird das EBT-Ziel über- oder unterschritten, wird die Anzahl der einzubuchenden virtuellen Aktien wie folgt erhöht bzw. verringert: Bei Erreichen von 105 Prozent oder mehr des EBT-Ziels wir die vorstehend ermittelte Einbuchungszahl verdoppelt. Bei Erreichen von 90 Prozent oder weniger des EBT-Ziels wird die Einbuchungszahl auf 0 verringert. Zwischen den genannten EBT-Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert.
Ein Anspruch auf Auszahlungen aus dem LTIP-Konto entsteht, wenn und soweit das EBT-Ziel erreicht ist. Der hierfür maßgebliche Vergleichswert ist für alle vom Programm 3 begünstigten Vorstandsmitglieder das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022. Wird das Konzern-EBT-Ziel für 2022 punktgenau erreicht, bleibt es bei der vorstehend beschriebenen Anzahl der virtuellen Aktien. Wird das EBT-Ziel für 2022 über- oder unterschritten, wird die Anzahl der virtuellen Aktien maximal verdoppelt (Zielerreichung von 105 Prozent oder mehr) oder im schlechtesten Falle auf 0 gesetzt (Zielerreichung von 90 Prozent oder weniger). Zwischen den genannten EBT-Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert. Das Vorstandsmitglied kann die Auszahlung des sich ergebenden Auszahlungsbetrages jeweils frühestens mit Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels Anfang 2023 verlangen, jedoch nicht vor Ablauf der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl.
Zur Haltefrist: Die jeweilige Einbuchungszahl muss grundsätzlich drei Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Einbuchungszahl der virtuellen Aktien in das LTIP-Konto erfolgt ist, vom Vorstandsmitglied gehalten werden; wird der Dienstvertrag nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit nicht verlängert, endet die Haltefrist abweichend hiervon spätestens 18 Monate nach dem vorletzten Zielzeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit - also sechs Monate nach dem Ende der Vertragslaufzeit.
Zur Ausübungsfrist: Das Vorstandsmitglied ist nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist, jedoch nicht vor Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels, binnen einer Frist von zwei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist berechtigt, die Auszahlung des Auszahlungsbetrages zu verlangen. Die Auszahlung kann dabei auch in Teilbeträgen verlangt werden. Soweit eine Auszahlung nicht oder nicht fristgerecht verlangt wird, verfallen die betreffenden virtuellen Aktien.
Der jeweils maximal auszahlbare Betrag entspricht der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Zahl der auszahlbaren virtuellen Aktien, multipliziert mit dem Auszahlungsfaktor, zuzüglich des Dividendenbetrags. Der Auszahlungsfaktor ist dabei der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten vor dem Tag des Auszahlungsverlangens. Der Auszahlungsfaktor ist ungeachtet der Börsenkursentwicklung in jedem Fall auf den Betrag von EUR 50 begrenzt (Cap). Der Dividendenbetrag ist dabei die Summe der Beträge der jeweiligen Bruttodividende je Aktie, die im Zeitraum zwischen dem Beginn der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl und dem Tag des Auszahlungsverlangens ausgeschüttet wurde, multipliziert mit der Anzahl der auszahlbaren virtuellen Aktien. Bei dieser Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von EUR 20 je auszahlbarer virtueller Aktie jedoch nicht überschritten werden (Dividendencap). Für das letzte planmäßige Geschäftsjahr unter dem Dienstvertrag, für das virtuelle Aktien nur bei Erreichung des EBT-Ziels eingebucht werden, hat das Vorstandsmitglied nur dann einen Anspruch auf Auszahlungen aus dem LTIP-Konto, wenn und soweit das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023 das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022 um mindestens 1,5% übersteigt.
Es gelten die marktüblichen Regelungen des Verwässerungsschutzes, das heißt für Fälle wie z.B. jene eines Aktiensplits, der Zusammenlegung von Aktien oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe neuer Aktien wird die jeweilige Anzahl der virtuellen Aktien im LTIP-Konto entsprechend angepasst.
Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte "Graded vesting Methode", nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms entsteht.
Zum 31. Dezember 2018 befinden sich noch keine virtuellen Aktien auf den LTIP-Konten der durch das Programm 3 berechtigten Vorstandsmitglieder.
Es resultiert aus dem Programm 3 im Geschäftsjahr 2018 ein Personalaufwand in Höhe von 988 Tausend Euro, gleichbedeutend mit einer zum 31. Dezember 2018 gebildeten Rückstellung in Höhe von 988 Tausend Euro.
25.4. LTIP-Programm für Führungskräfte - Programm 4
Im Januar 2016 haben die freenet AG und zwei weitere Konzerngesellschaften Führungskräften unterhalb der Vorstandsebene langjährige variable Gehaltsbestandteile gewährt (im Folgenden als "Programm 4" bezeichnet).
Das Programm 4 knüpft dabei an das Konzern EBITDA der Geschäftsjahre 2016 bis 2020 an.
Für jeden berechtigten Mitarbeiter wird ein LTIP-Konto geführt. Es wurden bei Gewährung ursprünglich LTIP-Werte von insgesamt 2.700 Tausend Euro festgelegt. Der LTIP-Wert wurde zum 31. Dezember 2015 einmalig durch Division durch den maßgeblichen Aktienkurs in eine LTIP-Aktienzahl umgerechnet. Als maßgeblicher Aktienkurs ist der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage des Dezembers 2015, mithin 30,69 Euro, festgelegt worden. Insgesamt ergab sich über alle berechtigten Mitarbeiter eine LTIP-Aktienzahl von 87.976 virtuellen Aktien.
Auszahlungen aus den unverzinslichen LTIP-Konten sind jeweils nach Maßgabe des Erreichens definierter Zielwerte möglich. Dabei ist der Zielwert für ein bestimmtes Geschäftsjahr (2016 bis 2020) erreicht, wenn der Betrag des Konzern EBITDA für das betreffende Geschäftsjahr der Guidance entspricht oder diese übertrifft. Die Guidance ist die dem Kapitalmarkt vom Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr kommunizierte Prognose zum Konzern EBITDA. Wir der Zielwert für ein Geschäftsjahr verfehlt, kann die Übererfüllung des für ein nachfolgendes Geschäftsjahr geltenden Zielwerts diese Verfehlung rückwirkend ausgleichen. Die maximale Zielwerterreichung beträgt jedoch jeweils 100 Prozent. Die Feststellung der jeweiligen Zielwerterreichung erfolgt jeweils unverzüglich nach der Billigung des geprüften Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat der freenet AG.
Die berechtigten Mitarbeiter haben in jedem Geschäftsjahr, beginnend in 2017 für das Geschäftsjahr 2016, in einem Korridor von drei Monaten die Möglichkeit auf die Auszahlung aus dem LTIP-Konto. Sofern der Zielwert in dem jeweiligen Geschäftsjahr erreicht wurde, wird im Falle der gewünschten Auszahlung die LTIP-Aktienzahl mit dem für das Geschäftsjahr bestimmten Auszahlungsanteil sowie dem Auszahlungsfaktor multipliziert. Als Auszahlungsanteile wurden für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 jeweils 15 Prozent, für das Geschäftsjahr 2018 20 Prozent sowie für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 jeweils 25 Prozent festgelegt. Der Auszahlungsfaktor ist der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der 20 Börsenhandelstage beginnend mit dem ersten Börsenhandelstag nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das betreffende Geschäftsjahr. Bei der Bestimmung des Auszahlungsfaktors bzw. der Bestimmung der Anzahl der virtuellen Aktien sind erfolgte Dividendenzahlungen einzurechnen, und es gelten die üblichen Verwässerungsschutzbestimmungen.
Wird von einem berechtigten Mitarbeiter im jährlichen dreimonatigen Ausübungskorridor keine Auszahlung verlangt, so kann dieses Verlangen erst wieder im selben Zeitraum des jeweiligen Folgejahres wieder ausgeübt werden. Bei einer Auszahlung wird die Aktienkursentwicklung nur bis zu einem Aktienkurs von 50,00 Euro (Cap) berücksichtigt.
Die Verpflichtung aus dem Programm 4 wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte "Graded vesting Methode", nach der der Personalaufwand für alle berechtigten Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms, hier also ab Januar 2016, entsteht.
Die Entwicklung der Bestände auf den virtuellen Konten für das Programm 4 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
| Programm 4 | Bestand virtuelle Aktien 01.01.2018 | A bgang durch Austritt | Abgang durch Auszahlung | Bestand virtuelle Aktien 31.12.2018 | Rückstellung 31.12.2018 in TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Diverse Berechtigte | 53.193 | 17.107 | 10.264 | 25.822 | 274 |
Der Zielwert für das Geschäftsjahr 2017 wurde erreicht. Ebenso wird der Zielwert für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 erreicht werden.
In 2018 kam es zu Auszahlungen in Höhe von 265 Tausend Euro (Vorjahr: 355 Tausend Euro).
Es resultiert aus dem Programm 4 im Geschäftsjahr 2018 eine Minderung des Personalaufwands in Höhe von 316 Tausend Euro, durch eine Auflösung der Rückstellung in Höhe von 581 Tausend Euro, verringert um die Auszahlungen in Höhe von 265 Tausend Euro
25.5. Sonstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Im Konzern existiert ein weiteres Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das zum 31. Dezember 2018 mit einem Rückstellungsbetrag in Höhe von 1.307 Tausend Euro (Vorjahr: 896 Tausend Euro) angesetzt ist. Im Rahmen des Programms wurden virtuelle Unternehmensanteile den Mitarbeitern gewährt, die in jährlichen Tranchen bis 2020 verdient werden. Nach Abschluss des Programms in 2020 werden die virtuellen Unternehmensanteile in Höhe des anteiligen Unternehmenswertes ausgezahlt.
26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten
und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten setzen sich folgendermaßen zusammen:
| In TEUR | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 523.174 | 0 | 523.174 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 120.629 | 69.462 | 51.167 |
| 643.803 | 69.462 | 574.341 | |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 237.176 | 237.176 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 880.979 | 306.638 | 574.341 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 25.131 | 5.876 | 19.275 |
| Erhaltene Anzahlungen | 527.114 | 110.046 | 417.068 |
| Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten | 552.245 | 115.922 | 436.343 |
| Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.433.224 | 422.560 | 1.010.684 |
| in TEUR | 31.12.2017 | ||
| Gesamt | langfristig | kurzfristig | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 517.276 | 0 | 517.276 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 121.138 | 72.017 | 49.121 |
| 638.414 | 72.017 | 566.397 | |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 260.201 | 260.201 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 898.615 | 332.218 | 566.397 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | 6.266 | 0 | 6.266 |
| Erhaltene Anzahlungen | 75.576 | 0 | 75.576 |
| Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten | 81.842 | 0 | 81.842 |
| Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 980.457 | 332.218 | 648.239 |
Zum 31. Dezember 2018 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen, vergleiche hierzu Textziffer 34, Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.
Die Verbindlichkeiten sind zu 1.010.684 Tausend Euro (Vorjahr: 648.239 Tausend Euro) innerhalb der nächsten 12 Monate fällig. Verbindlichkeiten im Betrag von 277.793 Tausend Euro (Vorjahr: 159.819 Tausend Euro) haben eine Fälligkeit, die zwischen einem Jahr und fünf Jahren liegt; in Höhe von 144.767 Tausend Euro (Vorjahr: 172.399 Tausend Euro) werden die Verbindlichkeiten nach über fünf Jahren fällig.
Der Teil der Verbindlichkeiten, der unter den Finanziellen Verbindlichkeiten zusammengefasst wird, ist mit 590.244 Tausend Euro (Vorjahr: 566.397 Tausend Euro) innerhalb eines Jahres, mit 167.747 Tausend Euro (Vorjahr: 159.819 Tausend Euro) zwischen einem und fünf Jahren sowie zu 144.767 Tausend Euro (Vorjahr: 172.399 Tausend Euro) nach mehr als fünf Jahren nach dem Bilanzstichtag fällig.
Bei den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing handelt es sich um einen Rahmenmietvertrag mit einem Infrastrukturanbieter über die Nutzung von Funkinfrastrukturen (wie Türme und Masten) an Funkstandorten und sonstigen Flächen, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Die Media Broadcast Gruppe hat das Recht, eine Verlängerung um zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2037 zu verlangen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieser Verlängerungsoption wurde mit unter 50 Prozent angenommen.
Die Buchwerte des Anlagevermögens aus Finanzierungsleasing betragen zum 31. Dezember 2018 248.065 Tausend Euro (Vorjahr: 275.628 Tausend Euro) für technische Anlagen und Maschinen.
Zu den Zinsanteilen der zukünftigen Leasingraten und Barwerten der Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing geben wir folgenden Aufriss:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 33.744 | 33.370 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 138.786 | 137.254 |
| Über fünf Jahre | 145.072 | 180.348 |
| 317.602 | 350.972 | |
| Zinsanteile der zukünftigen Leasingraten | ||
| Innerhalb eines Jahres | -10.719 | -11.616 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | -32.833 | -36.965 |
| Über fünf Jahre | -13.849 | -20.436 |
| Barwerte der Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 260.201 | 281.955 |
Die Fälligkeiten der Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 23.025 | 21.754 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 105.953 | 100.289 |
| Über fünf Jahre | 131.223 | 159.912 |
| Gesamt | 260.201 | 281.955 |
Der Bilanzwert entspricht dem Barwert der vertraglichen Mindestleasingzahlungen. Der für die Bilanzierung der daraus resultierenden Finanzierungsleasingverbindlichkeiten zu Grunde gelegte Zinssatz beträgt 4,12 Prozent.
Wir geben folgenden Aufriss der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
| In TEUR | 31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern, Händlern, Distributoren, Hardware-Herstellern (Mobilfunk) | 307.359 | 251.949 | 383.443 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Vertriebspartnern aus Verträgen mit Kunden | 84.541 | 70.078 | 0 |
| Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (DFMG) | 23.025 | 21.754 | 21.754 |
| Verpflichtungen aus Vertriebsrechten | 29.750 | 35.065 | 35.065 |
| Übrige | 78.499 | 77.014 | 77.014 |
| Gesamt | 523.174 | 455.860 | 517.276 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären zum 31. Dezember 2018 die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 576.590 Tausend Euro ausgewiesen worden.
Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Personalverpflichtungen | 18.040 | 18.958 | 18.958 |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 22.225 | 21.528 | 21.528 |
| Übrige | 10.902 | 8.635 | 8.635 |
| Gesamt | 51.167 | 49.121 | 49.121 |
Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| In TEUR | 31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (DFMG) | 237.176 | 260.200 | 260.200 |
| Verpflichtungen aus Vertriebsrechten | 29.750 | 59.500 | 59.500 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Vertriebspartnern aus Verträgen mit Kunden | 26.148 | 24.632 | 0 |
| Verpflichtungen aus Put-Optionen | 13.543 | 12.518 | 12.518 |
| Übrige | 21 | 0 | 0 |
| Gesamt | 306.638 | 356.850 | 332.218 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären zum 31. Dezember 2018 die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten mit 280.490 Tausend Euro ausgewiesen worden.
Die kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Passive Rechnungsabgrenzung der von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Provisionen | 344.885 | 331.178 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzung aus Kundenguthaben Mobilfunk | 51.087 | 51.702 | 51.702 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden | 15.903 | 10.464 | 0 |
| Übrige | 24.468 | 30.140 | 30.140 |
| Gesamt | 436.343 | 423.484 | 81.842 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären zum 31. Dezember 2018 die kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten mit 75.555 Tausend Euro ausgewiesen worden.
Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | 31.12.2018 | 01.01.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eröffnungsbilanz nach IFRS 15, IFRS 9 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Passive Rechnungsabgrenzung der von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Provisionen | 110.046 | 104.441 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden | 5.876 | 4.132 | 0 |
| Gesamt | 115.922 | 108.573 | 0 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären zum 31. Dezember 2018 die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen mit 0 ausgewiesen worden.
27. Laufende Ertragsteuerschulden
In den laufenden Ertragsteuerschulden sind im Wesentlichen erwartete Steuernachzahlungen für abgelaufene Geschäftsjahre aus Körperschaft- und Gewerbesteuer enthalten.
28. Finanzschulden
Die Finanzschulden strukturieren sich wie folgt:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Langfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen | 1.091.766 | 1.060.637 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 607.658 | 605.364 |
| Gesamt | 1.699.424 | 1.666.001 |
| Kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen | 22.405 | 6.378 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.071 | 767 |
| Gesamt | 23.476 | 7.145 |
Im Dezember 2018 hat die freenet AG das Gesamtvolumen des bestehenden syndizierten Bankdarlehens von ursprünglich 610,0 Millionen Euro auf 910,0 Millionen Euro erhöht. Die Laufzeit wurde bis mindestens 2023 verlängert. Das auf 910,0 Millionen Euro aufgestockte Bankdarlehen setzt sich aus einem endfälligen Tilgungsdarlehen über 610,0 Millionen Euro und einer zum Bilanzstichtag nicht gezogenen Revolving Credit Facility über 300,0 Millionen Euro zusammen. Beide Tranchen sind unverändert variabel verzinst. Bei den Zinssätzen sowie den vertraglichen Nebenbedingungen (Covenants) liegen keine Änderungen vor.
Das endfällige Tilgungsdarlehen in Höhe von nominal 610,0 Millionen Euro wird abzüglich Gebühren mit 608,6 Millionen Euro unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen (davon langfristig: 607,7 Millionen Euro, davon kurzfristig: 0,9 Millionen Euro).
Die freenet AG hat außerdem im Dezember 2018 ein endfälliges Schuldscheindarlehen mit vier Tranchen über insgesamt 100,0 Millionen Euro bei institutionellen Investoren platziert. Zwei Tranchen über nominal 76,5 Millionen Euro haben eine fünfjährige Laufzeit mit einer anfänglichen Marge von 1,20 Prozent. Zwei weitere Tranchen über nominal 23,5 Millionen Euro haben eine siebenjährige Laufzeit und sind zu einer anfänglichen Marge mit 1,30 Prozent verzinst.
Die Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2015, 2016 und 2018 im Nominalbetrag von insgesamt 1.110,0 Millionen Euro (31.12.2017: 1.064,5 Millionen Euro) werden abzüglich Gebühren mit 1.114,2 Millionen Euro in den Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen (davon langfristig: 1.091,8 Millionen Euro, davon kurzfristig: 22,4 Millionen Euro) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Verbindlichkeiten aus dem Schuldscheindarlehen 2012 in Höhe von 54,5 Millionen Euro vorzeitig vollständig getilgt.
Zum 31. Dezember 2018 betragen die Nettofinanzschulden 644,0 Millionen Euro (31. Dezember 2017: 510,0 Millionen Euro). Bei dieser Kennzahl werden die Finanzschulden um die flüssigen Mittel sowie um den Anteil am Börsenwert der Sunrise (11.051.578 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs von 76,74 Euro) sowie der CECONOMY (32.633.555 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs von 3,20 Euro) zum 31. Dezember 2018 vermindert. Die Nettofinanzschulden stellen eine Non-GAAP-Kennzahl dar, die vom Management zur Steuerung der Finanzierungsstruktur des Konzerns verwendet wird.
29. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Die Versorgungsverpflichtungen beruhen auf Leistungs- und Beitragszusagen. Als Versorgungsleistung ist jeweils die Zahlung einer lebenslangen Altersrente nach Vollendung des 60. beziehungsweise 65. Lebensjahres sowie eine Hinterbliebenenleistung vorgesehen. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt teilweise durch eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Alle Pensionszusagen werden grundsätzlich nach der Gehaltshöhe und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit festgelegt. Die Vorstandszusagen sind vollständig fondsfinanziert. Diese sind besichert durch rückgedeckte Unterstützungskasse sowie einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 12.387 Tausend Euro (Vorjahr: 11.426 Tausend Euro).
Der Rückstellungsbetrag in der Konzernbilanz ermittelt sich wie folgt:
| Angaben in Tsd. € |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen | 22.715 | 21.266 |
| Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen | 78.845 | 78.069 |
| Barwert der Verpflichtungen | 101.560 | 99.335 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -12.387 | -11.426 |
| Bilanzierte Rückstellung | 89.173 | 87.909 |
Eine Erfüllung dieser Verpflichtungen wird langfristig erwartet. Die Entwicklung des Barwerts der fondsfinanzierten und nicht-fondsfinanzierten Verpflichtungen geht aus der folgenden Tabelle hervor:
| Angaben in Tsd. € |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 99.335 | 100.567 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2.208 | 2.272 |
| Bruttozinsaufwand | 1.972 | 1.799 |
| Beiträge durch Arbeitnehmer | 13 | 22 |
| Abgeltung von Pensionsverpflichtungen | -106 | -155 |
| Versicherungsmathematische Verluste/Gewinne (-) | ||
| davon aufgrund von erfahrungsbedingten Änderungen | 667 | -320 |
| davon aufgrund von Änderungen demografischer Parameter | 1.017 | 0 |
| davon aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter | -1.682 | -2.963 |
| Zwischensumme versicherungsmathematische Verluste/Gewinne (-) | 2 | -3.283 |
| Geleistete Zahlungen | -1.864 | -1.887 |
| Stand 31.12. | 101.560 | 99.335 |
Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2018 für das freenet Programm 24,8 (Vorjahr: 25,9 Jahre), für die debitel-Programme 17,0 Jahre (Vorjahr: 17,6 Jahre) sowie für die Programme der Media Broadcast Gruppe 9,9 Jahre (Vorjahr: 9,5 Jahre).
Folgende Beträge wurden für die laufende Berichtsperiode und die vorangegangenen Berichtsperioden für die leistungsorientierten Pläne angesetzt:
| Angaben in Tsd. € |
2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 |
|---|---|---|---|---|---|
| Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtung | 22.715 | 21.266 | 21.026 | 16.162 | 17.461 |
| Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtung | 78.845 | 78.069 | 79.541 | 41.604 | 47.529 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | -12.387 | -11.426 | -7.929 | -6.575 | -5.644 |
| Fehlbetrag des Plans | 89.173 | 87.909 | 92.638 | 51.191 | 59.346 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen der Schulden des Plans | 667 | -320 | 45 | 284 | 45 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen der Vermögenswerte des Plans | -766 | -67 | -112 | -226 | 512 |
Das Planvermögen besteht aus mehreren von der hierfür eingerichteten Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 12.387 Tausend Euro (Vorjahr: 11.426 Tausend Euro). Die Rückdeckungsversicherungen legen das Planvermögen in Aktienfondsanteilen beziehungsweise Aktien an, die auf einem aktiven Markt notieren. Für die Rückdeckungsversicherungen besteht kein aktiver Markt. Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts wird aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:
| Angaben in Tsd. € |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 11.426 | 7.929 |
| Verzinsung des Planvermögens (über GuV, mit Zins gemäß IAS 19) | 259 | 162 |
| Differenz zwischen erwartetem und tatsächlichem Ertrag aus Planvermögen (über das sonstige Ergebnis erfasst) | -766 | -67 |
| Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen | 5.025 | 3.402 |
| Umgliederung in die Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte | -3.557 | 0 |
| Stand 31.12. | 12.387 | 11.426 |
Die tatsächlichen Aufwendungen aus dem Planvermögen betragen 508 Tausend Euro (Vorjahr: Erträge in Höhe von 96 Tausend Euro) und berechnen sich als Summe der rechnerischen Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus dem Planvermögen und den versicherungsmathematischen Gewinnen beziehungsweise Verlusten.
Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet die freenet Einzahlungen in das Planvermögen in Höhe von 1.073 Tausend Euro sowie Auszahlungen für Renten in Höhe von 3.240 Tausend Euro. Im Vorjahr 2017 hatte die freenet für das Geschäftsjahr 2018 Einzahlungen in das Planvermögen in Höhe von 1.449 Tausend Euro sowie Auszahlungen für Renten in Höhe von 2.240 Tausend Euro erwartet.
In Höhe eines in bar bestehenden Treuhandvermögens, aus dem für einen Berechtigten die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen für den Zeitraum bis zum 31. August 2028 entrichtet werden, wurde in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 ein langfristiger sonstiger finanzieller Vermögenswert in Höhe von 3.557 Tausend Euro angesetzt.
Die als Rückstellung in der Bilanz erfassten Beträge haben sich wie folgt entwickelt:
| Angaben in Tsd. € |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 87.909 | 92.638 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2.208 | 2.272 |
| Nettozinsaufwand | 1.713 | 1.636 |
| Gewinne aus Abgeltung von Pensionsverpflichtungen | -38 | -52 |
| Zwischensumme in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasster Aufwand | 3.883 | 3.856 |
| Umbewertungen | ||
| Erfahrungsbedingte Gewinne (-) / Verluste (+) | 667 | -320 |
| Gewinne (-) / Verluste (+) aufgrund von Änderungen demografischer Parameter | 1.017 | 0 |
| Gewinne (-) / Verluste (+) aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter | -1.682 | -2.963 |
| Erträge (-) / Aufwendungen (+) aus Planvermögen, die nicht bereits im Zinsergebnis enthalten sind | 766 | 67 |
| Zwischensumme Umbewertungen, über das sonstige Ergebnis erfasst | 768 | -3.216 |
| Geleistete Zahlungen | -1.932 | -1.989 |
| Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen | -5.025 | -3.402 |
| Umgliederung in die Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 3.557 | 0 |
| Beiträge durch Arbeitnehmer | 13 | 22 |
| Stand 31.12. | 89.173 | 87.909 |
Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz (Programme freenet, debitel) | 2,22 | 2,13 |
| Abzinsungssatz (Programme Media Broadcast Gruppe) | 1,73 | 1,58 |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen (Programm debitel) | 1,75 | 1,75 |
| Zukünftige Gehaltssteigerungen (Programme Media Broadcast Gruppe) | 2,25 | 2,25 |
| Zukünftige Rentensteigerungen (Programm debitel) | 1,75 | 1,75 |
| Zukünftige Rentensteigerungen (Programm freenet) | 1,75 | 1,75 |
| Zukünftige Rentensteigerungen (Programme Media Broadcast Gruppe) | 1,70 | 1,70 |
Als biometrische Grundlagen wurden die Richttafeln RT 2018G von Dr. Klaus Heubeck (Vorjahr: RT 2005G von Dr. Klaus Heubeck) verwendet.
Die Sensitivitäten des Barwerts der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen wurden auf Basis der versicherungsmathematischen Gutachten berechnet. Hierzu machen wir die folgenden Angaben.
| Per 31.12.2018 | Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen | |
|---|---|---|
| Angaben in Tsd. € |
Anstieg | Rückgang |
| --- | --- | --- |
| Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte | 14.461 | |
| Verringerung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte | 18.668 | |
| Erhöhung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte | -42 | |
| Verringerung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte | 20 | |
| Erhöhung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte | 1.566 | |
| Verringerung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte | 1.545 | |
| Lebenserwartung: Altersverschiebung + 2 Jahre | 4.745 |
| Per 31.12.2017 | Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen | |
|---|---|---|
| Angaben in Tsd. € |
Anstieg | Rückgang |
| --- | --- | --- |
| Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte | 14.417 | |
| Verringerung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte | 18.667 | |
| Erhöhung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte | 511 | |
| Verringerung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte | 22 | |
| Erhöhung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte | 1.520 | |
| Verringerung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte | 1.442 | |
| Lebenserwartung: Altersverschiebung + 2 Jahre | 4.230 |
Die Berechnung der Sensitivitäten erfolgte auf Basis desselben Bestandes und mit demselben Bewertungsverfahren, wie die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs zum 31. Dezember 2018. Dabei wurde jeweils ein Parameter variiert, und die übrigen Parameter konstant gelassen. Etwaige in der Praxis vorkommende Interdependenzen zwischen einzelnen Parametern blieben unberücksichtigt.
30. Andere Rückstellungen
Eine Aufgliederung über die Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen ergibt sich aus folgender Übersicht:
| In TEUR | 01.01.2018 | Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 zum 1.1.2018 | Verbrauch | Auflösung |
|---|---|---|---|---|
| Drohende Verluste | 6.357 | -5.202 | 670 | 386 |
| Rechtsstreitigkeiten | 3.284 | 0 | 158 | 2.161 |
| Rückbauverpflichtungen | 43.076 | 0 | 909 | 3.315 |
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramme | 10.434 | 0 | 265 | 1.624 |
| Jubiläen | 889 | 0 | 162 | 232 |
| Restrukturierungen | 2.512 | 0 | 640 | 44 |
| Gewährleistung/ Garantie | 463 | 0 | 0 | 418 |
| Aufbewahrungskosten | 454 | 0 | 0 | 0 |
| Lizenzkosten | 4.322 | 0 | 0 | 270 |
| Rückerstattungsverpflichtungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige | 4.113 | 0 | 2.316 | 361 |
| Gesamt | 75.904 | -5.202 | 5.120 | 8.811 |
| davon langfristig | 26.794 | |||
| davon kurzfristig | 49.110 |
| In TEUR | Aufzinsung/ Abzinsung | Zuführung | Umbuchung | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Drohende Verluste | 213 | 1.731 | 0 | 2.043 |
| Rechtsstreitigkeiten | 0 | 539 | 0 | 1.504 |
| Rückbauverpflichtungen | 2.692 | 2.795 | -324 | 44.015 |
| Mitarbeiterbeteiligungsprogramme | 0 | 1.400 | 0 | 9.945 |
| Jubiläen | 0 | 457 | 0 | 952 |
| Restrukturierungen | 0 | 0 | 0 | 1.828 |
| Gewährleistung/ Garantie | 0 | 0 | 0 | 45 |
| Aufbewahrungskosten | 1 | 11 | 0 | 466 |
| Lizenzkosten | 0 | 0 | 0 | 4.052 |
| Rückerstattungsverpflichtungen | 0 | 2.942 | 324 | 3.266 |
| Übrige | 348 | 3.960 | 0 | 5.744 |
| Gesamt | 3.254 | 13.835 | 0 | 73.860 |
| davon langfristig | 47.042 | |||
| davon kurzfristig | 26.818 |
Ohne Anwendung von IFRS 15 wären zum 31. Dezember 2018 die Anderen Rückstellungen mit 75.160 Tausend Euro ausgewiesen worden.
Durch den Erwerb der Media-Broadcast Gruppe wurden auch Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitskonten übernommen. Diese Verpflichtungen werden zu jedem Bilanzstichtag mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens verrechnet. Zum 31. Dezember 2018 betragen die Rückstellungen vor Saldierung für Langzeitarbeitskonten 5.575 Tausend Euro (Vorjahr: 6.068 Tausend Euro) und für Altersteilzeit 2.076 Tausend Euro (Vorjahr: 3.285 Tausend Euro).
| In TEUR | 2018 |
|---|---|
| Langzeitarbeitskonten | |
| Verpflichtung zum 1.1. | 6.068 |
| Auszahlungen von Langzeitkonten | -977 |
| Personalaufwand | 442 |
| Zinsaufwand | 42 |
| Verpflichtung zum 31.12. vor Saldierung | 5.575 |
| Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. | 6.735 |
| Auszahlungen aus dem Planvermögen | -400 |
| Verlust aus dem Planvermögen | -186 |
| Planvermögen zum 31.12. | 6.149 |
| In TEUR | 2018 |
|---|---|
| Altersteilzeit | |
| Verpflichtung zum 1.1. | 3.285 |
| Auszahlungen von Altersteilzeitkonten | -1.367 |
| Personalaufwand | 151 |
| Zinsaufwand | 7 |
| Verpflichtung zum 31.12. vor Saldierung | 2.076 |
| Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. | 3.264 |
| Auszahlungen aus dem Panvermögen | -1.500 |
| Verlust aus dem Planvermögen | -20 |
| Planvermögen zum 31.12. | 1.744 |
Der verbleibende Rückstellungsbetrag in Höhe von 543 Tausend Euro wird im Rückstellungsspiegel unter "Übrige" ausgewiesen.
Nähere Ausführungen zur Bildung der Rückstellungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind unter Textziffer 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, dokumentiert.
Die Rückstellungen für Restrukturierungen enthalten im Wesentlichen personalbezogene Aufwendungen für Abfindungen. Der Vermögensabfluss für diese Rückstellungen wird in Höhe von 1.776 Tausend Euro für 2019 und in Höhe von 52 Tausend Euro für das Jahr 2020 erwartet.
Bei den Rückstellungen für drohende Verluste handelt es sich u.a. um Leerstandskosten bezüglich gemieteter Shops und Bürogebäude in Höhe von 433 Tausend Euro, wofür der Vermögensabfluss in Höhe von 167 Tausend Euro in 2019 und zu 266 Tausend Euro in den Jahren 2020 bis 2022 erwartet wird
Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen besteht durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe zum größten Teil aus Verpflichtungen zum Rückbau von Funkinfrastruktur an zahlreichen Standorten. Der Vermögensabfluss wird nach dem voraussichtlichen Auslaufen der zugrunde liegenden Mietverträge zu 4.300 Tausend Euro in 2019 sowie zu 34.050 Tausend Euro in den Jahren 2020 bis 2030 erwartet. Es bestehen weitere Verpflichtungen zum Rückbau von Mietereinbauten an diversen Technik- und Verwaltungsstandorten des Konzerns. Der Vermögensabfluss wird nach dem voraussichtlichen Auslaufen der zugrunde liegenden Mietverträge zu 1.524 Tausend Euro in 2019 sowie zu 4.141 Tausend Euro in den Jahren 2020 bis 2028 erwartet.
Es wurden Jubiläumsrückstellungen gebildet, bei denen ein Vermögensabfluss für 2019 zu 154 Tausend Euro und für die Jahre 2020 bis 2038 zu 798 Tausend Euro erwartet wird. Bei der Berechnung der Jubiläumsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 1,4 Prozent und eine durchschnittliche Laufzeit vom Bilanzstichtag bis zur Auszahlung von sieben Jahren zu Grunde gelegt.
Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten betreffen die voraussichtlichen Kosten aus diversen Klagen gegen Konzerngesellschaften sowie aus sonstigen offenen Streitfragen mit Dritten. Hiervon ist der wesentliche Teil auf Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Handelspartnern und Kunden sowie wettbewerbsrechtliche Sachverhalte zurückzuführen. Der Konzern rechnet mit einem Vermögensabfluss in 2019 in Höhe von 1.504 Tausend Euro. Um die Rechts- und Verhandlungspositionen nicht vorzeitig bekanntzugeben und somit zu gefährden, wird auf weitere Ausführungen hierzu verzichtet.
Der Anteil der personalbezogenen Rückstellungen beträgt zum 31.12.2018 13.268 Tausend Euro (31.12.2017: 14.686 Tausend Euro).
31. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungsverhältnisse und Kreditsicherheiten
Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen unkündbare Operating-Leasing-Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, Wartungs-, Support- und sonstige Verpflichtungen sowie Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen in folgender Höhe:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Miet- und Leasingverpflichtungen | ||
| Innerhalb eines Jahres fällig | 73.813 | 46.346 |
| Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 240.349 | 88.982 |
| Fälligkeit länger als fünf Jahre | 129.859 | 34.323 |
| 444.021 | 169.651 | |
| davon bereits als Drohverlustrückstellung bilanziert | 3.566 | 604 |
| 440.455 | 169.047 | |
| Wartungs-, Support- und sonstige Verpflichtungen | ||
| Innerhalb eines Jahres fällig | 44.519 | 48.988 |
| Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 105.734 | 109.252 |
| Fälligkeit länger als fünf Jahre | 4.020 | 31.274 |
| 154.273 | 189.514 | |
| Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen | ||
| betreffend immaterielle Vermögenswerte | 0 | 565 |
| betreffend Sachanlagen | 2.701 | 6.685 |
| betreffend Vorräte, Aufwand und Dienstleistungen | 132.749 | 159.509 |
| 135.450 | 166.759 | |
| Gesamt | 990.379 | 525.320 |
Die Miet- und Leasingverpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Anmietung von Bürogebäuden, Shops/Stores, Vorleistungen TV und Medien, Mietverpflichtungen aufgrund von Standortmitbenutzungen, Kraftfahrzeugen sowie sonstigen Vermögenswerten. Der Anstieg der Verpflichtungen von im Vorjahr 169,0 Millionen Euro auf 440,5 Millionen Euro basiert im Wesentlichen auf verschiedenen Laufzeitannahmen zu den Stichtagen: Zum 31. Dezember 2018 wurden bereits vor dem Hintergrund des neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 (Leasingverhältnisse) ab 1. Januar 2019 die Vertragslaufzeiten unter Berücksichtigung von hinreichend sicheren Verlängerungsoptionen beurteilt. Im Vorjahr 2017 wurden die Miet- und Leasingverhältnisse anhand der ordentlichen Vertragsdauer (ohne Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen) eingeschätzt.
Bei den Verpflichtungen aus Wartungs-, Support- und sonstigen Verträgen handelts sich wie in 2017 im Wesentlichen um Verträge für die Wartung von IT-Hardware und Datenbanken, Gebäudetechnik, der Netzinfrastruktur und über die Auslagerung der Geschäftsprozesse im Kundenservice.
Die Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen betragen zum Geschäftsjahresende 135.450 Tausend Euro (Vorjahr: 166.759 Tausend Euro). Davon sind 2.701 Tausend Euro (Vorjahr: 7.250 Tausend Euro) auf die Beschaffung von Anlagevermögen zurückzuführen. Es gibt weitere Abnahmeverpflichtungen in Höhe von 132.749 Tausend Euro (Vorjahr: 159.509 Tausend Euro). Hier handelt es sich vorwiegend um Verpflichtungen aus dem Bezug von Strom für die Produktion an den verschiedenen Miet-Standorten als auch Breitbandverbindungen im Rahmen von Mediennetze (Audio- und Videoübertragungen).
Weitere Haftungsverhältnisse bestehen aus Patronatserklärungen und Mietbürgschaften und betragen zum Bilanzstichtag 34.013 Tausend Euro (Vorjahr: 28.549 Tausend Euro). Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Patronatserklärungen und Mietbürgschaften gerechnet, weil erwartet wird, dass die entsprechenden Rechnungen vertragsgemäß gezahlt bzw. die entsprechenden Mietzahlungen regelmäßig geleistet werden.
Es besteht am 31. Dezember 2018 folgende Eventualverbindlichkeit: Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2014 sowie gleichzeitiger Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses traf die Finanzverwaltung folgende Regelung: Liefert der Vermittler eines Mobilfunkvertrags im eigenen Namen an den Kunden ein Mobilfunkgerät oder einen sonstigen Elektronikartikel und gewährt das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler auf Grund vertraglicher Vereinbarung eine von der Abgabe des Mobilfunkgeräts oder sonstigen Elektronikartikels abhängige Provision bzw. einen davon abhängigen Provisionsbestandteil, handelt es sich bei dieser Provision oder diesem Provisionsbestandteil insoweit nicht um ein Entgelt für die Vermittlungsleistung an das Mobilfunkunternehmen, sondern um ein Entgelt von dritter Seite im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Lieferung des Mobilfunkgeräts oder des sonstigen Elektronikartikels. Dies gilt unabhängig von der Höhe einer von dem Kunden zu leistenden Zuzahlung. Aus der Anwendung dieser Regelung ab dem 1. Januar 2015 entstehen der Gesellschaft keine berichtspflichtigen Risiken. Für die vor dem 1. Januar 2015 ausgeführten Umsätze ist es aus Sicht der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich, dass die genannte Regelung keine wesentlichen negativen umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen für die freenet AG haben wird. Es verbleibt für die vor dem 1. Januar 2015 für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume ausgeführten Umsätze jedoch ein geringes Risiko, bei dem Eintritt die freenet AG Vorsteuern teilweise an das Finanzamt zurückerstatten müsste.
32. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung
In der Konzernkapitalflussrechnung werden die Angaben jeweils für den Gesamtkonzern (weitergeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche) gemacht. Im Geschäftsjahr 2018 wie auch im Vorjahr stammen die Zahlungsmittelflüsse ausschließlich aus weitergeführten Geschäftsbereichen.
Der Finanzmittelfonds besteht aus Bankguthaben, Kassenbestand, Schecks, und kurzfristigen, jederzeit liquidierbaren Geldmarktpapieren sowie kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, jeweils mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Im Finanzmittelfonds sind wie im Vorjahr keine liquiden Mittel aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten.
Die Zahlungsströme werden unterteilt nach der laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Für die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wurde die indirekte Darstellungsmethode gewählt.
Die Position "Zunahme des Net Working Capitals, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar" enthält die Veränderung der Bilanzpositionen "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte", "Sonstige finanzielle Vermögenswerte", "Vorräte", "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen", "Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen", "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten", "Andere Rückstellungen" sowie die Veränderung sonstiger Aktiva und Passiva, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar.
32.1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Gegenüber der Vergleichsperiode verringerte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um 15,9 Millionen Euro auf 369,5 Millionen Euro. Das EBITDA exklusive Sunrise hat sich, ohne den Einbezug der nicht zahlungswirksamen Ergebnisanteile aus dem assoziierten Unternehmen Sunrise in Höhe von 41,6 Millionen Euro, gegenüber dem Vorjahr um 33,2 Millionen Euro erhöht. Dabei erfolgte ein Anstieg der nicht zahlungswirksamen Gewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens um 23,1 Millionen Euro auf 25,5 Millionen Euro, im Wesentlichen resultierend aus dem UKW-Verkauf, da die korrespondierenden finanziellen Vermögenswerte (Forderungen gegenüber Käufern) erst in zukünftigen Perioden zahlungswirksam realisiert werden. Im Geschäftsjahr 2018 erhielt die freenet AG eine Dividendenzahlung in Höhe von 36,9 Millionen Euro (Vorjahr: 34,4 Millionen Euro) aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 11. April 2018 beschlossenen Ausschüttung von 4,00 CHF je Aktie. Das Net Working Capital (Nettoumlaufvermögen) erhöhte sich in 2018 um 38,9 Millionen Euro, während es im Vorjahr um 25,6 Millionen Euro angestiegen war. Die Zunahme um 38,9 Millionen Euro erklärt sich überwiegend aus dem planmäßigen zahlungswirksamen Abbau von Verbindlichkeiten und Abgrenzungen gegenüber Vertriebspartnern aus Vertriebsrechten sowie aus dem Anstieg des Vorratsvermögens. Aus der Aktivierung und Amortisation von Vertragserlangungskosten (IFRS 15) ergab sich in 2018 eine Belastung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 14,6 Millionen Euro (Vorjahr: 0).
Zudem resultierten im Geschäftsjahr 2018 Zahlungsmittelabflüsse über 29,5 Millionen Euro (Vorjahr: 30,1 Millionen Euro) aus Ertragssteuerzahlungen beziehungsweise -erstattungen.
32.2. Cashflow aus Investitionstätigkeit
Im Geschäftsjahr 2018 entwickelte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -42,1 Millionen Euro auf -332,9 Millionen Euro. Dafür waren in erster Linie die in Höhe von 277,4 Millionen Euro abgeflossenen Mittel für den 9,1-prozentigen Anteilserwerb an der CECONOMY im Juli 2018 verantwortlich.
Die Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen, saldiert mit den Zahlungseingängen aus dem Abgang solcher Vermögenswerte, sind in 2018 gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Millionen Euro von 42,5 Millionen Euro auf 43,3 Millionen Euro gestiegen. Die zahlungswirksamen Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert und betrafen im Wesentlichen die Sachanlagen der Media Broadcast Gruppe. Die Einzahlungen aus dem Abgang von Vermögenswerten entwickelten sich von 18,6 Millionen Euro im Vorjahr auf 13,9 Millionen Euro im Berichtsjahr und resultierten jeweils aus dem UKW-Infrastrukturverkauf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für den wesentlichen Teil der in 2018 verkauften UKW-Anlagen die Zahlung gestreckt über die kommenden acht Geschäftsjahre vereinbart worden ist.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erwarb der freenet Konzern 100 Prozent der Anteile an den Gesellschaften The Cloud Networks Germany GmbH, München sowie The Cloud Networks Nordics AB, Stockholm, Schweden. Hierfür ergaben sich bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen in Höhe von 12,4 Millionen Euro.
32.3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres von -338,6 Millionen Euro auf -233,1 Millionen Euro. Insgesamt sind dem Konzern im Berichtszeitraum aus der Brückenfinanzierung für den Anteilserwerb an der CECONOMY sowie durch die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens Mittel in Höhe von 376,3 Millionen Euro zugeflossen.
Die Tilgungsleistungen auf Finanzschulden über 332,3 Millionen Euro beinhalten im Wesentlichen die vorzeitige Rückführung der im Juli 2018 aufgenommenen Brückenfinanzierung mit einem Volumen von 277,8 Millionen Euro sowie die Rückzahlung des Schuldscheindarlehens aus 2012 in Höhe von nominal 54,5 Millionen Euro. Darüber hinaus ergaben sich Tilgungen in Höhe von 21,8 Millionen Euro betreffend den als Finanzierungsleasing eingestuften Rahmenmietvertrag der Media Broadcast Gruppe.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die gestiegenen Dividendenzahlungen den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit 211,2 Millionen Euro (Vorjahr: 204,8 Millionen Euro) belastet.
32.4. Herleitung der Ausgangsgröße der Konzernkapitalflussrechnung
Ausgangsgröße der Kapitalflussrechnung ist das Ergebnis der weitergeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT). Im Folgenden ist die Herleitung dieses Ergebnisses aus der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.
| In TEUR | 1.1.2018- 31.12.2018 | 1.1.2017- 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 234.002 | 322.690 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 56.042 | 51.132 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | -164 | -830 |
| Sonstiges Finanzergebnis | 47.218 | 0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) | 337.098 | 372.992 |
32.5. Überleitung der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit
Die folgende Überleitungsrechnung stellt die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 dar:
| in TEUR | 01.01.2018 | Zahlungswirksame Änderungen1 | Änderungen im beizu legenden Zeitwert2 | Sonstige Änderungen3 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| langfristige Schulden | 1.666.001 | 44.001 | 3.410 | -13.988 | 1.699.424 |
| kurzfristige Schulden | 0 | 0 | 0 | 14.985 | 14.985 |
| kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzungen | 7.145 | 0 | 0 | 1.346 | 8.491 |
| Schulden aus Finanzierungsleasing | 281.955 | -21.754 | 0 | 0 | 260.201 |
| Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit | 1.955.101 | 22.247 | 3.410 | 2.343 | 1.983.101 |
1 Die zahlungswirksamen Änderungen innerhalb der Finanzschulden enthalten Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden (376,3 Millionen Euro) sowie Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden (-332,3 Millionen Euro).
2 Hierin enthalten sind die zahlungsunwirksamen Aufzinsungen gemäß Effektivzinsmethode.
3 Hierin enthalten sind zahlungsunwirksamen Veränderungen aufgrund von Umgliederungen und Zinsabgrenzungen.
Die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 stellen sich wie folgt dar:
| i n TEUR |
01.01.2017 | Zahlungswirksame Änderungen1 | Änderungen im beizulegenden Zeitwert2 | Sonstige Änderungen3 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| langfristige Schulden | 1.673.871 | -11.964 | 4.094 | 0 | 1.666.001 |
| kurzfristige Schulden | 54.518 | -54.575 | 57 | 0 | 0 |
| kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzungen | 5.784 | 0 | 0 | 1.361 | 7.145 |
| Schulden aus Finanzierungsleasing | 306.335 | -24.380 | 0 | 0 | 281.955 |
| Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit | 2.040.508 | -90.919 | 4.151 | 1.361 | 1.955.101 |
1 Die zahlungswirksamen Änderungen innerhalb der Finanzschulden enthalten Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden (-64.612 Tausend Euro) sowie Auszahlungen von Finanzierungskosten im Rahmen der Prolongation von Finanzschulden (-1.927 Tausend Euro).
2 Hierin enthalten sind die zahlungsunwirksamen Aufzinsungen gemäß Effektivzinsmethode.
3 Hierin enthalten sind zahlungsunwirksamen Veränderungen aufgrund von Zinsabgrenzungen
33. Informationen über Finanzinstrumente
33.1. Angaben gemäß IFRS 7
Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für den Konzern und liefert zusätzliche Informationen über Bilanzpositionen, die Finanzinstrumente enthalten.
Zur Darstellung der zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 im Konzern bestehenden Finanzinstrumente, deren Zuordnung zu Klassen sowie zur Überleitung in die jeweiligen Bewertungskategorien nach IFRS 9 machen wir die folgenden Angaben:
Finanzinstrumente nach Klassen per 31. Dezember 2018
| In TEUR | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwert Bilanz 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | AC | 126.332 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 306.394 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 230.386 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 76.008 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 161.122 | |
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 22.053 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 9.188 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 24.273 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 654 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | FVOCI | 104.954 |
| Passiva | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 523.174 | |
| Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 500.149 |
| Finanzschulden | 1.722.900 | |
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | AC | 1.106.751 |
| Übrige Finanzschulden | AC | 616.149 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 357.805 | |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 120.629 |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
| Aktiva | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 387.959 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 100.935 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | FVOCI | 104.954 |
| Passiva | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 2.343.678 |
| In TEUR | Wertansatz | Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fortgeführte Anschaffungskosten | Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Beizulegender Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst | 31.12.2018 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||||
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | 126.332 | - | * | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 230.386 | - | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 76.008 | - | * | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 22.053 | - | * | |||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 9.188 | - | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 24.273 | - | * | |||
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 654 | - | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 104.954 | 104.954 | ||||
| Passiva | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 523.174 | |||||
| Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 500.149 | |||||
| Finanzschulden | 1.722.900 | |||||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 1.106.751 | 1.112.651 | ||||
| Übrige Finanzschulden | 616.149 | |||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 120.629 | - | * | |||
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||||||
| Aktiva | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 387.959 | 0 | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 100.935 | 0 | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 104.954 | 104.954 | ||||
| Passiva | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 2.343.378 | 1.112.651 | * |
* Für die Positionen wurde kein beizulegender Zeitwert ermittelt, jedoch stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Dies führt dazu, dass die aggregierten beizulegenden Zeitwerte für die Bewertungskategorien AC sowie FVTPL jeweils deutlich unter deren aggregierten Buchwerten in der Bilanz liegen.
Finanzinstrumente nach Klassen per 31. Dezember 2017 - angepasst
| In TEUR | Bewertungs - kategorie nach IFRS 9 | Buchwert Bilanz 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | AC | 322.816 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 532.781 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 410.357 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 122.424 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 22.203 | |
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 18.671 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 793 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | FVOCI | 2.739 |
| Passiva | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 517.276 | |
| Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 495.522 |
| Finanzschulden | 1.673.146 | |
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | AC | 1.060.637 |
| Übrige Finanzschulden | AC | 612.509 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 381.339 | |
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 121.138 |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
| Aktiva | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 751.844 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | FVTPL | 123.217 |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | FVOCI | 2.739 |
| Passiva | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | AC | 2.289.806 |
| In TEUR | Wertansatz | Beizulegender Zeitwert Finanz - instrumente | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fortgeführte Anschaffungskosten | Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam | Beizulegender Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst | 31.12.2017 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||||
| Zahlungsmittel / Flüssige Mittel | 322.816 | - | * | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 410.357 | - | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 122.424 | - | * | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 18.671 | - | * | |||
| Übrige Eigenkapitalinstrumente | ||||||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 793 | - | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 2.739 | 2.739 | ||||
| Passiva | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 517.276 | |||||
| Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 495.522 | |||||
| Finanzschulden | 1.673.146 | |||||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 1.060.637 | 1.065.876 | ||||
| Übrige Finanzschulden | 612.509 | |||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 121.138 | - | * | |||
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||||||
| Aktiva | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 751.844 | 0 | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 123.217 | 0 | * | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 2.739 | 2.739 | ||||
| Passiva | ||||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 2.289.806 | 1.065.876 | * |
* Für die Positionen wurde kein beizulegender Zeitwert ermittelt, jedoch stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Dies führt dazu, dass die aggregierten beizulegenden Zeitwerte für die Bewertungskategorien AC sowie FVTPL jeweils deutlich unter deren aggregierten Buchwerten in der Bilanz liegen.
Die nicht finanziellen Vermögenswerte stellen jenen Teil der Bilanzposition "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte" dar, der nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fällt. Der Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit aus der Put-Option im Zusammenhang mit dem Erwerb der MOTION TM entspricht dem beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2018.
Die nicht finanziellen Verbindlichkeiten stellen die Bilanzposition "Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen" dar, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fällt.
Der beizulegende Zeitwert von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert. Ursächlich hierfür sind die kurzen Restlaufzeiten dieser Finanzinstrumente.
Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Zinsparameter. Bei den übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich um keine börsennotierten Anteile - ein aktiver Markt besteht hierfür nicht. Soweit Hinweise auf niedrigere beizulegende Zeitwerte bestehen, werden diese angesetzt.
Bei übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, setzt der Konzern als beizulegenden Zeitwert den Kurswert in einem aktiven Markt an. Im Falle der übrigen Eigenkapitalinstrumente handelt es sich um die Beteiligung an der CECONOMY AG (Buchwert zum 31. Dezember 2018: 104,4 Millionen Euro) sowie um Wertpapiere zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen.
Zwischen den Buchwerten der Finanzinstrumente und den beizulegenden Zeitwerten bestehen aufgrund der anhand der Effektivzinsmethode vorgenommenen Abzinsung und basierend auf dem gegenwärtigen Zinsniveau nur unwesentliche Unterschiede. Der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen Finanzschulden entspricht aufgrund der Fristigkeit dem Buchwert. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzschulden übersteigt den Buchwert zum 31. Dezember 2018 um 5.900 Tausend Euro (Vorjahr: 5.239 Tausend Euro). Diese Differenz ergab sich aus der Bewertung der Schuldscheindarlehen zum beizulegenden Zeitwert; dieser wurde anhand von aktuellen Einschätzungen zum eigenen Kreditrisiko und zum Zinsniveau jeweils zum Bewertungsstichtag ermittelt.
Für den Anteil der Finanzierungsleasingverbindlichkeiten innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und innerhalb der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wurde ein abweichender Zeitwert ermittelt; dieser wurde anhand von aktuellen Einschätzungen zum eigenen Kreditrisiko und zum Zinsniveau jeweils zum Bewertungsstichtag ermittelt.
Der beizulegende Zeitwert der nicht börsengehandelten übrigen Eigenkapitalinstrumente wird vom Konzern anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden (Discounted-Cashflow-Methode beziehungsweise Optionspreismodelle) bestimmt. Im Einzelnen werden die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auf Grundlage der relevanten Zinsstruktur- und Forward-Kurven ermittelt und anschließend zum Stichtag diskontiert. Periodisch erfolgt ein Abgleich der von den externen Vertragspartnern erhaltenen Marktwertbestätigungen mit den intern ermittelten Marktwerten. Zum 31. Dezember 2018 bestehen im Konzern keine derivativen Finanzinstrumente.
In der nachfolgenden Übersicht wird dargelegt, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente als auch die Bewertung der gemäß IFRS 7 zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente basiert. Die einzelnen Levels sind dabei gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:
| • | Level 1: |
Unveränderte Übernahme von Preisen von aktiven Märkten (Deutsche Börse AG, Börse Frankfurt) für identische finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten.
| • | Level 2: |
Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich jedoch für den finanziellen Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.
| • | Level 3: |
Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Inputfaktoren für die Bewertung des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren). Zwischen den einzelnen Levels hat im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr kein Transfer stattgefunden.
Fair-Value-Hierarchie zum 31. Dezember 2018
| in TEUR | Summe | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 76.008 | 0 | 0 | 76.008 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 24.273 | 0 | 0 | 24.273 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 654 | 0 | 0 | 654 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 104.954 | 104.954 | 0 | 0 |
| Passiva | ||||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 1.112.651 | 0 | 0 | 1.112.651 |
Fair-Value-Hierarchie zum 31. Dezember 2017 - angepasst
| in TEUR | Summe | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 122.424 | 0 | 0 | 122.424 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam | 793 | 0 | 0 | 793 |
| Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral | 2.739 | 2.739 | 0 | 0 |
| Passiva | ||||
| Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen | 1.065.876 | 0 | 0 | 1.065.876 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Zuge der IFRS 9 Umstellung in Teilen aus der Bewertungskategorie "AC" in die Bewertungskategorie "FVTPL" zum 1. Januar 2018 umgegliedert. Der Eröffnungswert am 1. Januar 2018 beträgt 71.061 Tausend Euro. Im Geschäftsjahr gab es keine Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, sondern Zugänge in Höhe von 108.929 Tausend Euro sowie Abgänge in Höhe von 97.608 Tausend Euro. Damit ergibt sich ein Endbestand zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 82.382 Tausend Euro für die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Für die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 wurden im Geschäftsjahr 2018 sowie im Vorjahr folgende Nettoergebnisse ausgewiesen:
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien 2018
| 2018 | Aus Zinsen | Aus der Folgebewertung | Aus Abgang | Nettoergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Zum beizulegenden Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst | Wertberichtigung/ Forderungsverluste | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 164 | 0 | 164 | ||
| Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) | -1.140 | -5.876 | 2.727 | -4.289 | |
| Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) | 0 | -125.353 | 0 | 0 | -125.353 |
| Passiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | -47.068 | 0 | 0 | 0 | -47.068 |
| Gesamt | -48.044 | -125.353 | -5.876 | 2.727 | -176.546 |
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien 2017 -angepasst
| 2017 | Aus Zinsen | Aus der Folgebewertung | Aus Abgang | Nettoergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| In TEUR | Zum beizulegenden Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst | Wertberichtigung/ Forderungsverluste | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | 830 | -47.626 | -46.796 | ||
| Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) | -1.027 | -2.744 | -420 | -4.191 | |
| Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) | -35 | -35 | |||
| Passiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | -45.955 | -45.955 | |||
| Gesamt | -46.152 | -35 | -50.370 | -420 | -96.977 |
Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, enthalten Veränderungen in den Wertberichtigungen, Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie Zahlungseingänge und Wertaufholungen aus ursprünglich abgeschriebenen Forderungen.
Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, beinhalten im Wesentlichen die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten sowie Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einem als Finanzierungsleasing eingestuften Rahmenmietvertrag.
Der Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit aus der Put-Option im Zusammenhang mit dem Erwerb der MOTION TM beträgt zum 31. Dezember 2018 13.543 Tausend Euro (Vorjahr: 12.487 Tausend Euro). Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Unternehmenswertes ergibt, dass die finanzielle Verbindlichkeit bei einer Erhöhung des Unternehmenswertes um 10 Prozent um 1,2 Millionen Euro höher, bei einer Verringerung des Unternehmenswertes um 10 Prozent um 1,2 Millionen Euro geringer angesetzt worden wäre.
Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten setzen sich aus Zinsaufwendungen zusammen.
Angaben über Zinserträge und Zinsaufwendungen der nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten basieren auf der Anwendung der Effektivzinsmethode.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 2018
| 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Bruttobetrag vor Saldierung | Saldierungsbeträge | Nettobetrag in der Bilanz | Fair Value finanzieller Sicherheiten | Gesamtnettobetrag |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 471.660 | 165.266 | 306.394 | 306.394 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 168.228 | 7.106 | 161.122 | 161.122 | |
| Gesamt | 639.888 | 172.372 | 467.516 | 0 | 467.516 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 688.980 | 165.266 | 523.714 | 4.020 | 519.694 |
| Andere Rückstellungen | 80.966 | 7.106 | 73.860 | 73.860 | |
| Gesamt | 769.946 | 172.372 | 597.574 | 4.020 | 593.554 |
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 2017
| 31.12.2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Bruttobetrag vor Saldierung | Saldierungsbeträge | Nettobetrag in der Bilanz | Fair Value finanzieller Sicherheiten | Gesamtnettobetrag |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 538.481 | 5.700 | 532.781 | 532.781 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 30.705 | 8.502 | 22.203 | 22.203 | |
| Gesamt | 569.186 | 14.202 | 554.984 | 0 | 554.984 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 522.976 | 5.700 | 517.276 | 4.000 | 513.276 |
| Andere Rückstellungen | 84.406 | 8.502 | 75.904 | 75.904 | |
| Gesamt | 607.382 | 14.202 | 593.180 | 4.000 | 589.180 |
In 2018 werden erstmalig die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Netzbetreiber (z.B. aus Boni, Provisionen) mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den übrigen Verbindlichkeiten gegenüber denselben Netzbetreibern saldiert. Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Saldierungsbetrag 160.166 Tausend Euro. Die Voraussetzungen für eine Saldierbarkeit waren mit der Einführung des IFRS 15 gegeben - da in diesem Zuge die verschiedenen gegenüber zwei Netzbetreibern bestehenden Ansprüche und Verpflichtungen neu bewertet wurden mit dem Ergebnis, dass bis auf unwesentliche Ausnahmen im Grunde eine einzige große, im Saldo kreditorische Leistungsbeziehung zu diesen Netzbetreibern besteht.
Aufgrund einer Vereinbarung mit einem Netzbetreiber zur Anpassung von Zahlungskonditionen werden monatliche Vorauszahlungen für die vom Netzbetreiber erbrachten Mobilfunkdienste geleistet. Diese werden am Bilanzstichtag saldiert und im Folgemonat verrechnet. Neben dem Saldierungsbetrag in Höhe von 5.100 Tausend Euro besteht hier eine langfristige Sicherheitsleistung in Höhe von 4.020 Tausend Euro.
Durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe in 2016 wurden u.a. auch Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitskonten übernommen. Diese Verpflichtungen werden zu jedem Bilanzstichtag mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens verrechnet. Zum Bilanzstichtag betragen die saldierten Rückstellungen für Langzeitarbeitskonten 0 (31.12.2017: 0) und für Altersteilzeit 546 Tausend Euro (31.12.2017: 851 Tausend Euro). Hierzu verweisen wir auch auf unsere Ausführungen zu Textziffer 29, Andere Rückstellungen.
33.2. Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements und Kapitalrisikomanagements
Der freenet Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere Marktrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Ausfallrisiken.
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken laufend zu überwachen sowie durch die operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik, deren Bausteine nachstehend erläutert sind, werden vom Vorstand festgelegt. Daneben bedürfen bestimmte Finanztransaktionen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand.
Die Abteilung Konzern-Treasury erbringt Dienstleistungen an die Geschäftsbereiche und koordiniert den Zugang zu den Finanzmärkten. Daneben überwacht und steuert sie die mit den Geschäftsbereichen des Konzerns verbundenen Markt- und Liquiditätsrisiken durch eine regelmäßige interne Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß analysiert. Oberste Priorität für die Abteilung Konzern-Treasury hat der Grundsatz der Risikominimierung; als ein weiteres wichtiges Ziel wird die Optimierung des Zinsergebnisses angesehen. Ein umsichtiges durch die Abteilung Konzern-Treasury gesteuertes Liquiditätsmanagement umfasst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien und die Möglichkeit, offene Marktpositionen zu schließen. Liquiditätsrisiken werden durch die permanente Überwachung des Finanzstatus und ausreichende Reserven in Form von Kreditlinien reduziert.
Der Abteilung Konzern-Treasury obliegt die Überwachung der Ausfallrisiken großer Debitoren (insbesondere Distributoren, Händler und anderer B2B-Partner) sowie die regelmäßige interne Risikoberichterstattung bezüglich dieser Risiken. Forderungen gegen Endkunden werden in der Abteilung Forderungsmanagement überwacht. Eines ihrer Hauptziele ist es, die Aufwendungen aus dem Ausfall beziehungsweise der Wertberichtigung von Forderungen gegen Endkunden und Vertriebspartnern zu minimieren.
Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern.
Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen (financial covenants), deren Nichterreichung unter Umständen die sofortige Fälligstellung der Kredite nach sich ziehen könnte, zu überwachen. Der freenet Konzern steuert das Kapitalrisikomanagement anhand der Eigenkapitalquote sowie des Verschuldungsfaktors. Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme dar und bewegt sich zum 31. Dezember 2018 unter der Zielmarke von 50 Prozent (31. Dezember 2018: 27,7 Prozent - Vorjahr: 33,9 Prozent). Der steuerungsrelevante interne Verschuldungsfaktor (31. Dezember 2018: 1,3 - Vorjahr: 0,9) leitet sich aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA ab. Die Nettofinanzschulden sind definiert als Finanzschulden aus der Bilanz, abzüglich flüssiger Mittel, abzüglich des Anteils am Börsenwert der Sunrise (11.051.578 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs von 76,74 Euro) und der CECONOMY (32.633.555 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs von 3,20 Euro) zum Stichtag.
Zum Bilanzstichtag sind sämtliche Covenants-Kennzahlen erfüllt. Auch alle weiteren vereinbarten Beschränkungen in den Darlehensverträgen (sog. "Undertakings" und "Covenants") wurden zum Bilanzstichtag eingehalten. Die wesentlichen Financial Covenants sind in Bezug auf das Eigenkapital des Konzerns sowie die Verschuldung definiert.
Um die Kapitalstruktur aktiv zu steuern, kann das Management Vermögenswerte verkaufen, um dadurch die Verschuldung zu reduzieren sowie andere Maßnahmen ergreifen wie beispielsweise die Ausgabe neuer Aktien.
Die nachfolgenden Angaben zu den einzelnen Risiken basieren auf Informationen, wie sie dem Vorstand vorgelegt werden.
33.3. Marktrisiko
Die Aktivitäten unseres Konzerns sind in erster Linie finanziellen Risiken aus der Änderung von Zinssätzen und Wechselkursen ausgesetzt.
33.3.1. Zinsänderungsrisiko
Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten resultieren aus vier Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2018 mit einem Saldo von insgesamt 1.114,2 Millionen Euro ausgewiesen (Vorjahr: 1.067,0 Millionen Euro) - davon entfallen 450,4 Millionen Euro auf die Tranchen mit variabler Verzinsung) und einem variabel verzinslichen endfälligen Bankdarlehen (zum 31. Dezember 2018 mit einem Saldo von insgesamt 608,6 Millionen Euro (Vorjahr: 606,1 Millionen Euro) ausgewiesen). Zudem besteht im Konzern eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von insgesamt 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 100,0 Millionen Euro), die eine Laufzeit von fünf Jahren hat und zum Jahresende erneut nicht gezogen war.
Zum 31. Dezember 2018 weist der Konzern variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1.059,1 Millionen Euro (Vorjahr: 1.044,3 Millionen Euro) aus. Diesbezüglich ist der Konzern Zinsrisiken ausgesetzt. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Kassenbestand (der im Wesentlichen variabel verzinslich angelegt wird) als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.
Die Abteilung Konzern-Treasury überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein.
Zur Darstellung von Marktrisiken verwendet der Konzern eine Sensitivitätsanalyse, die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigt.
Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden.
In der Bilanz sind unter den kurzfristigen und langfristigen Finanzschulden zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten in Höhe von 1.722,9 Millionen Euro (Vorjahr: 1.673,1 Millionen Euro) ausgewiesen, davon 1.059,1 Millionen Euro (Vorjahr: 1.044,3 Millionen Euro) variabel verzinslich. Die variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten waren zum Stichtag mit 1,6 Prozent verzinst. Die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Finanzschulden werden zu 23,5 Millionen Euro im kurzfristigen Bereich ausgewiesen. 8,5 Millionen Euro davon sind für erwartete Zahlungen aufgelaufener Zinsen abgegrenzt, 15,0 Millionen Euro davon sind für eine Tilgung für Finanzverbindlichkeiten in 2019 vorgesehen. Zum 31. Dezember 2018 wird der variable Teil der Kredite in einem Korridor von 1,0 bis 1,9 Prozent verzinst. Anhand von Marktschätzungen erwarten wir für 2019 einen Korridor des variablen Teils zwischen 1,3 und 1,9 Prozent. Daraus würden sich in 2019 auf die gesamten Finanzschulden Auszahlungen für Zinsen in Höhe von 29,6 Millionen Euro ergeben. Aus der Nettoposition von variabel verzinslichen Aktiva und Passiva, die zum beizulegendem Zeitwert bewertet wurden, hätte eine parallele Verschiebung der Zinskurve um 50 Basispunkte nach oben einen Ergebniseffekt vor Steuern von -2,0 Millionen Euro (Vorjahr: -2,8 Millionen Euro) eine Verschiebung der Zinskurve um 50 Basispunkte nach unten einen Ergebniseffekt vor Steuern von 0,3 Millionen Euro (Vorjahr: 0,2 Millionen Euro).
Geldmarktfonds unterliegen marginalen Zinsschwankungen, so dass sich grundsätzlich Kursverluste ergeben können. Es besteht kein signifikantes Risiko, da die Gelder in Fonds sehr kurzfristig angelegt werden. Vertraglich festgelegte Fälligkeits- oder Zinsanpassungstermine bestehen nicht, eine Rendite ergibt sich aus der Veränderung des Kurswerts und etwaiger Ausschüttungen. Aus den in der Bilanz unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie den sonstigen Finanzanlagen ausgewiesenen Finanzinvestitionen in Geldmarktfonds und Anleihen hätte eine Veränderung des Kurses der erworbenen Anteile um 5 Prozent nach oben einen Eigenkapitaleffekt von 26 Tausend Euro (Vorjahr: 137 Tausend Euro), eine Veränderung des Kurses um 5 Prozent nach unten einen Eigenkapitaleffekt von -26 Tausend Euro (Vorjahr: -137 Tausend Euro).
Für die übrigen verzinslichen Vermögenswerte und Schulden kann das Zinsänderungsrisiko vernachlässigt werden.
Zinssatzänderungen beeinflussen festverzinsliche Finanzinstrumente nur dann, wenn sie zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die finanziellen Verbindlichkeiten von freenet sind daher keinem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
33.3.2. Fremdwährungsrisiko
Im Konzern werden in geringem Umfang Geschäfte in Fremdwährungen getätigt. Die Währungssicherung erfolgt, i. d. R. durch den Abschluss von Devisentermingeschäften oder, falls nötig, mittels vorgehaltener Barbestände in Fremdwährung.
Insgesamt misst der Konzern dem Fremdwährungsrisiko eine zu vernachlässigende Bedeutung bei.
33.3.3. Kursänderungsrisiko
Hinsichtlich der Kursänderungsrisiken ist zu beachten, dass die Gesellschaft einen Anteil von 24,56 Prozent am Grundkapital der Sunrise hält. Die Sunrise erstellt ihren Konzernabschluss in der Berichtswährung Schweizer Franken (CHF). Das Kursänderungsrisiko zwischen Euro und Schweizer Franken hat Einfluss auf die Ermittlung beider Bestandteile der Position unserer Konzerngewinn- und Verlustrechnung "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen", nämlich zum einen der Anteile am laufenden Ergebnis der Sunrise sowie zum anderen der Abschreibungen aus der Schatten-Kaufpreisallokation bezüglich der Sunrise. Insofern hat dieser Wechselkurs einen Einfluss auf die Ertragslage des freenet Konzerns, der jedoch aus heutiger Sicht als gering einzuschätzen ist.
33.4. Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, zum Beispiel der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen und der Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Es werden hierbei unterschiedliche Planungshorizonte betrachtet, die sich bis zu einem Jahr erstrecken. Die kurzfristige Liquiditätsplanung und -steuerung erfolgt auf Tagesbasis jeweils für die nächsten drei Monate im Voraus. Diese Planung wird täglich von der Abteilung Konzern-Treasury in Abstimmung mit dem Rechnungswesen und dem Controlling auf der Grundlage von Ist-Daten aktualisiert.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken weiterhin durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Außerdem erfolgen Abstimmungen der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Um das Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern einer großen Bandbreite verschiedener Finanzierungsinstrumente.
Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an der die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.
Der Konzern erwartet, dass er seine sonstigen Verpflichtungen aus operativen Cashflows und aus dem Zufluss der fällig werdenden finanziellen Vermögenswerte erfüllen kann.
Zum Bilanzstichtag hat der Konzern die in Höhe von 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 100,0 Millionen Euro) eingeräumte revolvierende Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Der Gesellschaft ist es in engen Grenzen über eine Laufzeit von fünf Jahren erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren.
Wertpapiere (im Depot befindliche Geldmarktfonds und Anleihen) können innerhalb kurzer Frist liquidiert werden. Bei den Beteiligungen besteht keine Veräußerungsabsicht. Im Falle eines notwendigen Verkaufs dieser Beteiligungen wäre die kurzfristige Abwicklung unter Umständen erschwert, da für diese Anteile kein organisierter Kapitalmarkt besteht.
Der finanzielle und operative Spielraum des Konzerns wird durch bestimmte Regelungen der Kreditverträge eingeschränkt. Diese legen der Gesellschaft beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögensgegenständen, insbesondere von Anteilsbesitz, auf. Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres 2018 und 2017 ersichtlich:
Finanzverbindlichkeiten
| In TEUR | Buchwert | Cash-Flows 2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 523.174 | 10.719 | 523.174 | |
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) | 1.722.900 | 10.572 | 18.979 | 23.476 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 120.629 | 51.167 | ||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 237.176 | 0 |
| In TEUR | Cash-Flows 2020 | C ash-Flows 2021 u nd später | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||||
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) | 11.070 | 18.465 | 273.806 | 21.312 | 37.454 | 1.425.618 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 55.919 | 13.543 | ||||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 9.771 | 24.350 | 36.911 | 212.826 |
Finanzverbindlichkeiten
| In TEUR | Buchwert | Cash-Flows 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 517.276 | 11.616 | 517.276 | |
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) | 1.673.146 | 9.363 | 13.746 | 7.145 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 121.138 | 49.121 | ||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 260.201 | 0 |
| In TEUR | Cash-Flows 2019 | Cash-Flows 2020 und später | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||||
| Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) | 11.193 | 13.746 | 54.463 | 29.248 | 3.428 | 1.611.538 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 29.780 | 42.237 | ||||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.719 | 23.024 | 46.682 | 237.177 |
33.5. Ausfallrisiko
Der Konzern berücksichtigt die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während der Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Erläuterungen zum Wertminderungsmodell nach IFRS 9 unter Textziffer 2.7.7, Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sowie auf Textziffer 21, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte.
Bei der Betrachtung der Ausfallrisiken stehen im freenet Konzern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden im Fokus. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Textziffer 20, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hierbei wird im Massengeschäft unseres Konzerns der Bonität von Kunden und Vertriebspartnern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt.
Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkassoüberwachung sowie das High-Spender-Monitoring in unserem Konzern wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos.
Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner findet ein laufender Mahn- und Inkassoprozess statt. Ebenso werden Kreditlimits festgelegt und überwacht. Gegebenenfalls führt das Erreichen des Limits zu einer Liefersperre.
Überdies sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Kreditausfallrisiken gegenüber Großkunden (Händler und Distributoren im Bereich Mobilfunk) abgesichert. Um das Kreditausfallrisiko zu minimieren, hat der Konzern einen bestimmten Anteil dieser Umsätze versichert. Jeden Monat meldet die Abteilung Konzern-Treasury der Versicherung die aktuellen Umsätze des jeweiligen Großkunden. Im Zusammenhang mit dieser Meldung berechnet die Versicherung das zu versichernde Umsatzvolumen. Die Risiken bei nicht versicherten Kunden sind durch ein internes Limitsystem begrenzt - in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Ausfallrisiken gegenüber Endkunden sind nicht abgesichert.
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumen des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditausfallrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.
Eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen trägt den Ausfallrisiken Rechnung. Eine Ausbuchung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten erfolgt jeweils, wenn der Konzern die Forderung für uneinbringlich hält.
Wertpapiere und liquide Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen Großbanken angelegt. Durch die Streuung auf verschiedene Banken wird das Ausfallrisiko deutlich eingeschränkt. Die Anlagen werden bezüglich ihrer laufenden und zukünftig erwarteten Rendite ständig von der Abteilung Konzern-Treasury überwacht.
33.6. Übertragung von finanziellen Vermögenswerten
Seit geraumer Zeit bietet der freenet Konzern seinen Endkunden mit der sogenannten Handy-Option die Möglichkeit, höherwertige Endgeräte gegen einen monatlichen Mehrbetrag auszuwählen. Diese Handy-Options-Verträge werden unverändert wie folgt bilanziert: freenet hat nach der Übergabe des Mobiltelefons an den Kunden diesem gegenüber einen unbedingten Zahlungsanspruch aus der Handy-Option. In Höhe des Barwertes der vom Kunden über die Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Zusatzbeiträge für das höherwertige Handy erfasst freenet bei Vertragsschluss und Handy-Übergabe eine Forderung. Mit der steigenden Bereitschaft der Kunden, für hochwertige Smartphones entsprechend mehr zu zahlen, hat sich in den vergangenen Geschäftsjahren der Teil des Postpaid-Kundenbestands, der eine solche Handy-Option gewählt hat, stetig erhöht. So sind auch die in den langfristigen und kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanzierten Forderungs-Abgrenzungen aus Handy-Option stetig gestiegen. Für den freenet Konzern bedeutet dies seit Jahren eine steigende Kapitalbindung: die heutigen hochwertigen Smartphones sind im Einkauf teurer als frühere Mobiltelefone, und während die Zahlungsabflüsse für die Beschaffung dieser Geräte bereits vor oder bei Vertragsabschluss mit den Endkunden erfolgen, verteilen sich die Zahlungseingänge aus der Handy-Option auf die 24 Monate des Vertragsverhältnisses mit den Endkunden.
Vor diesem Hintergrund hat der Konzern seit 2014 eine Factoring-Vereinbarung mit einer Bank abgeschlossen. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit unbegrenzter Laufzeit. Quartalsweise ist ein Verkauf von Handy-Options-Forderungen möglich. Die Bank kauft die Forderungen mit einem festen Delkredere-Abschlag an, außerdem berechnet sie an freenet Finanzierungszinsen sowie Gebühren. Die relevanten Risiken (wie im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen auf die Bank über, so dass die verkauften Forderungen vollständig ausgebucht werden. Der freenet Konzern trägt weiterhin das Spätzahlungsrisiko und ist darüber hinaus für Einzug und Verwaltung der verkauften Forderungen (sog. "Servicing") verantwortlich.
Im Geschäftsjahr entstanden aus dem Verkauf von Forderungen Erträge in Höhe von 2,7 Millionen Euro (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von 420 Tausend Euro). Alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesen Forderungen verbunden waren, wurden auf den Käufer übertragen.
Aus den im Berichtsjahr quartalsweise vorgenommenen Verkäufen (Nominalvolumen 106,7 Millionen Euro, Vorjahr: 150,0 Millionen Euro) wurden insgesamt 2,5 Millionen Euro (Vorjahr: 2,8 Millionen Euro) aufwandswirksam erfasst. Davon betreffen 1,4 Millionen Euro (Vorjahr: 1,8 Millionen Euro) das von der Bank übernommene Ausfallrisiko (Delkredere-Abschlag und Gebühren) und 0,8 Millionen Euro Zinsaufwendungen aus dem Spätzahlungsrisiko (Vorjahr: 1,0 Millionen Euro). Zum Bilanzstichtag sind Forderungen in Höhe von 82,5 Millionen Euro (Vorjahr: 103,4 Millionen Euro) verkauft und ausgebucht aber noch nicht bezahlt. Die aus dem Spätzahlungsrisiko und dem Servicing zu erwartenden Aufwendungen in Höhe von 10 Tausend Euro (Vorjahr: 15 Tausend Euro) werden über die Restlaufzeit der Forderungen (6 Monate) realisiert. Das maximale Verlustrisiko für den Konzern beträgt 0,8 Millionen Euro (Vorjahr: 1,0 Millionen Euro).
Die Bank tritt monatlich die in der abgelaufenen Finanzierungsperiode neu ausgefallenen Forderungen zu einem festen Preis automatisch an die freenet ab. Der Rückkauf hat weder Auswirkungen auf die Aufteilung des Forderungsausfallrisikos noch auf die Liquidität des freenet Konzern.
34. Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
34.1. Übersicht
Zwischen dem Konzern und nahe stehenden Unternehmen beziehungsweise Personen fanden folgende wesentliche Geschäftsvorfälle statt:
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Erlöse aus der Berechnung von Dienstleistungen | ||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Jestoro GmbH, Hamburg | 413 | 351 |
| Gesamt | 413 | 351 |
| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Aufwendungen aus der Be zug von Dienstleistungen | ||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Jestoro GmbH, Hamburg | 24 | 0 |
| Funview GmbH, Hamburg (Tochterunternehmen der Jestoro GmbH) | 104 | 0 |
| Check Tech Service GmbH, Hamburg (Tochterunternehmen der Jestoro GmbH) | 92 | 0 |
| Gesamt | 220 | 0 |
Zum 31. Dezember 2018 bestanden folgende wesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen beziehungsweise Personen:
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus laufendem Leistungsverkehr | ||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Jestoro GmbH, Hamburg | 59 | 50 |
| Gesamt | 59 | 50 |
| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus laufendem Leistungsverkehr | ||
| Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Check Tech Service GmbH, Hamburg (Tochterunternehmen der Jestoro GmbH) | 16 | 0 |
| Gesamt | 16 | 0 |
Den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2018 Gesamtbezüge in Höhe von insgesamt 385 Tausend Euro (Vorjahr: 365 Tausend Euro) gewährt.
Allen Transaktionen lagen Marktpreise zugrunde. Sicherheiten bestehen nicht.
34.2. Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden. Bezüglich der Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den LTIP-Programmen in Textziffer 25.1 sowie 25.2 dieses Anhangs.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen:
Vorstandsbezüge 2018
| Christoph Vilanek | 765 | 572 | 1.337 | -381 | 956 |
| Joachim Preisig | 544 | 457 | 1.001 | -285 | 716 |
| Stephan Esch | 494 | 229 | 723 | -123 | 600 |
| Rickmann von Platen3 | 298 | 167 | 465 | 235 | 700 |
| Antonius Fromme3 | 297 | 167 | 464 | 235 | 699 |
| Gesamt | 2.398 | 1.592 | 3.990 | -319 | 3.671 |
Vorstandsbezüge 2017
| Vorstandsbezüge 2017 In TEUR | Festbezüge | Sonstige variable Bezüge | Zwischensumme | Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung1 | Gesamt Bezüge2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 765 | 703 | 1.468 | 1.571 | 3.039 |
| Joachim Preisig | 544 | 562 | 1.106 | 716 | 1.822 |
| Stephan Esch | 493 | 301 | 794 | 490 | 1.284 |
| Gesamt | 1.802 | 1.566 | 3.368 | 2.777 | 6.145 |
1) Es handelt sich um variable Vergütungen aus dem LTIP-Programm, einschließlich im Geschäftsjahr zahlungsunwirksamer und gemäß IFRS 2 bewerteter Bezüge
2) Der Betrag der Gesamtbezüge in der obenstehenden Tabelle umfasst nicht die Versorgungsaufwendungen in Höhe von 1.177 Tausend Euro (Vorjahr: 1.101 Tausend Euro) sowie Aufwendungen für Abfindungen aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit von Herrn Preisig in Höhe von 930 Tausen Euro (Vorjahr: 0). Wir verweisen auf die unten stehenden Erläuterungen.
3) Bezüge jeeils für die Zeit ab Bestellung zum Vorstandsmitglied, mithin vom 1.6.2018 bis 31.12.2018
Zur Zusammensetzung der variablen Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung geben wir folgende Aufstellung:
Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2018
| Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2018 In TEUR | LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungs - wirksam) | LTIP-Programm Bezüge aus ge flossenen Zahlungen | G esamt Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung |
|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | -381 | 0 | -381 |
| Joachim Preisig | -285 | 0 | -285 |
| Stephan Esch | -123 | 0 | -123 |
| Rickmann von Platen | 235 | 0 | 235 |
| Antonius Fromme | 235 | 0 | 235 |
| Gesamt | -319 | 0 | -319 |
Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2017
| Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2017 In TEUR | LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungs - wirksam) | L TIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen | Gesamt Variable Bezüge mit l angfristiger Anreizwirkung |
|---|---|---|---|
| Christoph Vilanek | 1.571 | 0 | 1.571 |
| Joachim Preisig | 387 | 329 | 716 |
| Stephan Esch | 490 | 0 | 490 |
| Gesamt | 2.448 | 329 | 2.777 |
Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue langfristige variable Gehaltsbestandteile (sogenannte "LTIP ") gewähren. Wir verweisen zu diesem auch als "Programm 2" bezeichneten LTIP-Programm auf Textziffer 25.2 dieses Anhangs.
Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrages (mit Herrn Vilanek - Gewährung am 4. April 2018) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren. Zu diesem auch als "Programm 3" bezeichneten LTIP-Programm verweisen wir auf Textziffer 25.3 dieses Anhangs.
Im Geschäftsjahr 2018 kam es aus den laufenden LTIP-Programmen (Programme 2 und 3) zu keinen Barauszahlungen. Im Vorjahr war es aus dem Programm 2 zu Barauszahlungen in Höhe von 329 Tausend Euro gekommen, die auf Herrn Preisig entfielen.
Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Stand der Rückstellung für die LTIP-Programme für Herrn Vilanek 4.627 Tausend Euro (Vorjahr: 5.008 Tausend Euro), für Herrn Preisig 1.781 Tausend Euro (Vorjahr: 2.066 Tausend Euro), für Herrn Esch 1.486 Tausend Euro (Vorjahr: 1.609 Tausend Euro), für Herrn von Platen 235 Tausend Euro (Vorjahr: 0) sowie für Herrn Fromme 235 Tausend Euro (Vorjahr: 0).
Insgesamt ergaben sich in 2018 Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB/Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) in Höhe von 6.630 Tausend Euro (Vorjahr: 3.368 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2018 Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3 in Höhe von 2.640 Tausend Euro (davon 1.776 Tausend Euro für Herrn Vilanek sowie jeweils 432 Tausend Euro für die Herren von Platen und Fromme). Für 2017 sind keine Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung enthalten, da diese jeweils in den Geschäftsjahren der Gewährung der Vergütungsinstrumente bereits ausgewiesen worden waren.
Aufgrund der vorzeitigen Beendigung seiner Vorstandstätigkeit zum 31. Dezember 2018 wurden Herrn Preisig Abfindungen in Höhe von insgesamt 1.010 Tausend Euro gewährt. Davon entfallen 930 Tausend Euro auf die Abgeltung der Festbezüge und variablen Barbezüge für das Geschäftsjahr 2019 - diese sind nicht in der oben aufgeführten Tabelle "Vorstandsbezüge 2018" enthalten. Ein Betrag von 80 Tausend Euro entfällt auf die Kompensation für den Wegfall der Ansprüche aus dem LTIP-Programm 2 für die das Geschäftsjahr 2019 betreffende Tranche. Dieser Betrag hat die LTIP-Rückstellung für Herrn Preisig erhöht und ist somit in der Tabelle "Vorstandsbezüge 2018" in den variablen Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung enthalten. Die Abfindungen in Höhe von 1.010 Tausend Euro wurden im Januar 2019 bar ausgezahlt.
Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt "Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung" im Vergütungsbericht des Vorstands im Konzernlagebericht. Herrn von Platen und Herrn Fromme wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied jeweils zum 1. Juni 2018 beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.
Zum 31. Dezember 2018 betrug die Defined Benefit Obligation (DBO) für Herrn Vilanek 4.612 Tausend Euro (Vorjahr: 4.108 Tausend Euro), für Herrn Preisig 4.899 Tausend Euro (Vorjahr: 4.343 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 4.024 Tausend Euro (Vorjahr: 3.722 Tausend Euro). Die DBO für die Herren Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2018 insgesamt 9.180 Tausend Euro (Vorjahr: 9.092 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren von Platen und Fromme keine Defined Benefit Obligations.
Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 1.177 Tausend Euro (Vorjahr: 1.101 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2018 mit 463 Tausend Euro (Vorjahr: 482 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 328 Tausend Euro (Vorjahr: 338 Tausend Euro) auf Herrn Preisig, mit 270 Tausend Euro (Vorjahr: 281 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 58 Tausend Euro (Vorjahr: 0) auf Herrn von Platen sowie mit 58 Tausend Euro (Vorjahr: 0) auf Herrn Fromme. Bei den jeweils 58 Tausend für Herrn von Platen und Herrn Fromme handelt es sich um für die im Geschäftsjahr 2018 gewährten beitragsorientierten Leistungszusagen in eine Unterstützungskasse eingezahlten Beträge. Diese Bezüge sind nicht in der vorstehend aufgeführten Tabelle "Vorstandsbezüge 2018" enthalten.
Im Jahr 2018 wurden wie im Vorjahr im Personalaufwand für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst.
Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
34.3. Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
| • | einer Basisvergütung, |
| • | Sitzungsentgelten und, |
| • | einer erfolgsabhängigen Vergütung. |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung beschlossen, auf die Vergütung von Sitzungsgeldern für telefonische Sitzungen des Aufsichtsrates, seiner Ausschüsse und für telefonische Teilnahmen an Präsenzsitzungen zu verzichten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.
Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahrs 2018 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 115 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2018 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 926 Tausend Euro.
Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.
Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.
| Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 in TEUR |
Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 60,0 | 24,0 | 60,0 | 144,0 |
| Knut Mackeprang1 | 45,0 | 12,0 | 45,0 | 102,0 |
| Claudia Anderleit1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 9,0 | 30,0 | 69,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 14,0 | 30,0 | 74,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 7,0 | 30,0 | 67,0 |
| Thomas Reimann1 | 30,0 | 7,0 | 30,0 | 67,0 |
| Fränzi Kühne | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Theo-Benneke Bretsch1 | 18,7 | 3,0 | 18,8 | 40,5 |
| Bente Brandt1 | 18,7 | 6,0 | 18,8 | 43,5 |
| Gerhard Huck1 | 18,7 | 5,0 | 18,8 | 42,5 |
| 371,1 | 107,0 | 371,4 | 849,5 | |
| Ehemalige Mitglieder | ||||
| Ronny Minak1 | 11,4 | 3,0 | 11,3 | 25,7 |
| Michael Stephan1 | 11,4 | 3,0 | 11,3 | 25,7 |
| Gesine Thomas1 | 11,4 | 2,0 | 11,3 | 24,7 |
| 34,2 | 8,0 | 33,9 | 76,1 | |
| Gesamt | 405,3 | 115,0 | 405,3 | 925,6 |
1Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
| Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 in TEUR |
Basisvergütung | Sitzungsentgelte | Erfolgsabhängige Vergütung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Mitglieder | ||||
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 47,4 | 6,0 | 47,6 | 101,0 |
| Knut Mackeprang1 | 45,0 | 4,0 | 45,0 | 94,0 |
| Claudia Anderleit1 | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Thorsten Kraemer | 30,0 | 5,0 | 30,0 | 65,0 |
| Ronny Minak1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Michael Stephan1 | 30,0 | 8,0 | 30,0 | 68,0 |
| Gesine Thomas1 | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Marc Tüngler | 30,0 | 7,0 | 30,0 | 67,0 |
| Robert Weidinger | 30,0 | 11,0 | 30,0 | 71,0 |
| Sabine Christiansen | 30,0 | 4,0 | 30,0 | 64,0 |
| Thomas Reimann1 | 22,5 | 3,0 | 22,6 | 48,1 |
| Fränzi Kühne | 17,5 | 3,0 | 17,6 | 38,1 |
| 372,4 | 68,0 | 372,8 | 813,2 | |
| Ehemalige Mitglieder | ||||
| Dr. Hartmut Schenk | 25,2 | 3,0 | 25,0 | 53,2 |
| Birgit Geffke1 | 7,5 | 2,0 | 7,4 | 16,9 |
| 32,7 | 5,0 | 32,4 | 70,1 | |
| Gesamt | 405,1 | 73,0 | 405,2 | 883,3 |
1Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.
35. Unternehmenserwerbe
Am 19. Dezember 2018 schloss der Konzern einen Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile und Stimmrechte an den Gesellschaften The Cloud Networks Germany GmbH, München sowie The Cloud Networks Nordics AB, Stockholm, Schweden (diese Gesellschaften werden zusammen im Folgenden "The Cloud Gruppe" genannt) ab. Nach erfolgter kartellrechtlicher Zustimmung wurde die Übernahme zum 1. Januar 2019 vollzogen, wodurch der Konzern die Beherrschung über dieses Tochterunternehmen erlangte. Die Erstkonsolidierung in der freenet Group erfolgt somit ab dem 1. Januar 2019.
Die Geschäftstätigkeit der The Cloud Gruppe besteht im Wesentlichen darin, ein Netz von drahtlosen (WiFi) Internetzugangspunkten (Hot Spots) aufzubauen und zu betreiben. Die bislang in Betrieb genommenen Hot Spots umfassen in erster Linie Zugangspunkte in Hotels, Tankstellen, Flughäfen, in der Gastronomie sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden und Plätzen.
Als fixer Barkaufpreis wurden 12.439 Tausend Euro vereinbart. Darüber hinaus kann ein "Earn Out" in einer Bandbreite zwischen 0 und 10.000 Tausend Euro anfallen, dessen exakte Höhe sich an der Erreichung festgelegter Ziele für finanzielle Steuerungsgrößen in der The Cloud Gruppe für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 bemisst.
Da der Erwerbszeitpunkt der The Cloud Gruppe zwar vor der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses liegt, die erstmalige Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses jedoch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses nicht vollständig ist, macht die freenet Group von der Erleichterungsvorschrift des IFRS 3.B66 Gebrauch. Insbesondere die Angaben zu erworbenen Forderungen, zu zum Erwerbszeitpunkt für jede Hauptgruppe von erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden erfassten Beträgen, zu Eventualverbindlichkeiten, zur Gesamtsumme des Geschäfts- und Firmenwerts sowie zu Transaktionen, die getrennt vom Erwerb der Vermögenswerte und der Übernahme der Schulden auszuweisen sind, können in Ermangelung von validem Datenmaterial zum Erwerbszeitpunkt nicht vorgenommen werden.
Wir erwarten einen Goodwill, der im Wesentlichen auf künftige Ertragschancen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Angebots der freenet Group entfällt. Eine Entscheidung über die Zuordnung des erwarteten Goodwills zu einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist noch nicht getroffen. In unserer Segmentberichterstattung wird die Einordnung der The Cloud Gruppe in das Segment Mobilfunk erfolgen.
Die jüngste dem Konzern vorliegende und auf Basis geprüfter Abschlüsse aufgestellte konsolidierte Bilanz der The Cloud Gruppe datiert vom 31. Dezember 2017, aufgestellt nach HGB. Diese stellt sich wie folgt dar:
Bilanz der The Cloud Gruppe nach HGB zum 31. Dezember 2017 zu Buchwerten
AKTIVA
| Passiva | |||
|---|---|---|---|
| 31.12.2017 T€ |
31.12.2017 T€ |
||
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristiges Vermögen | Eigenkapital | 6.586 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 250 | ||
| Sachanlagen | 3.623 | Kurzfristige Schulden | |
| 3.873 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 334 | |
| Kurzfristiges Vermögen | Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen | ||
| Vorräte | 697 | sowie Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.175 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.495 | ||
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 144 | ||
| und Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Liquide Mittel | 1.886 | ||
| 4.222 | 1.509 | ||
| 8.095 | 8.095 |
36. Angaben gemäß § 315a HGB
Die durchschnittliche Anzahl der im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB) wurde in Textziffer 8, Personalaufwand, dieses Anhangs genannt.
Bezüglich der Angaben zu den Organbezügen (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB) verweisen wir auf Textziffer 34, Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.
Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB erklären wir, dass die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG am 8. Dezember 2016 vom Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft abgegeben wurde. Sie wurde den Aktionären auf den Unternehmensseiten im Internet unter der Adresse
www.freenet-group.de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung
dauerhaft zugänglich gemacht.
Für den Abschlussprüfer ist für das Geschäftsjahr 2018 ein Gesamthonorar im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB in Höhe von 1.230 Tausend Euro berechnet worden. Hiervon entfallen 1.176 Tausend Euro auf Abschlussprüfungsleistungen (davon 1.045 Tausend Euro auf die laufende Abschlussprüfung für 2018, 55 Tausend Euro auf projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der IFRS 15 Einführung sowie 76 Tausend Euro auf projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der IFRS 16 Einführung), 25 Tausend Euro auf andere Bestätigungsleistungen (wie beispielsweise Lesen der Quartalsberichterstattung, Plausibilitätsbeurteilungen bezüglich der Covenants für die Kreditverträge sowie der Vorstandszielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr) und 29 Tausend Euro auf Steuerberatungsleistungen für ein Tochterunternehmen (Begleitung einer Betriebsprüfung).
Gemäß § 313 Abs. 2 bis 3 HGB geben wir folgenden Überblick zu den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (Tabelle auf der folgenden Seite):
| Anteil am Kapital | |
|---|---|
| Vollkonsolidierte Unternehmen | |
| freenet Cityline GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet.de GmbH, Hamburg | 100,00% |
| 01019 Telefondienste GmbH, Hamburg | 100,00% |
| 01024 Telefondienste GmbH, Hamburg | 100,00% |
| 01050.com GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet Datenkommunikations GmbH, Hamburg | 100,00% |
| mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf | 100,00% |
| mobilcom-debitel Logistik GmbH, Schleswig | 100,00% |
| MobilCom Multimedia GmbH, Schleswig | 100,00% |
| klarmobil GmbH, Hamburg | 100,00% |
| new directions GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet Direkt GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet Energy GmbH, Berlin | 100,00% |
| Stanniol GmbH für IT & PR, Oberkrämer | 100,00% |
| mobilcom-debitel Shop GmbH, Oberkrämer | 100,00% |
| callmobile GmbH, Hamburg | 100,00% |
| freenet Shopping GmbH, Hamburg | 100,00% |
| Gravis- Computervertriebsgesellschaft mbH, Berlin | 100,00% |
| MOTION TM Vertriebs GmbH, Troisdorf | 51,00% |
| freenet digital GmbH, Berlin | 100,00% |
| Ilove GmbH, Berlin | 100,00% |
| Lorena Medienagentur GmbH, Berlin | 100,00% |
| Ojom International GmbH, Berlin (vormals Quaid Media International GmbH) | 100,00% |
| freenet digital Espana S.L., Barcelona (Spanien) | 100,00% |
| freenet digital Entretentimendo do Brasil Ltda., Sao Paulo (Brasilien) | 100,00% |
| Vene International GmbH, Berlin (vormals Motility GmbH) | 100,00% |
| freenet digital Holdings Inc., Wilmington (USA) | 100,00% |
| freenet digital Entertainment Inc., Los Angeles (USA) | 100,00% |
| freenet digital LLC, Wilmington (USA) | 100,00% |
| freenet digital North America Inc., Wilmington (USA) | 100,00% |
| Seedline Studios, LLC, Wilmington (USA) | 100,00% |
| Aldine Productions LLC, Wilmington (USA) | 100,00% |
| Seedling Productions LLC, Los Angeles (USA) | 100,00% |
| freenet digital Group US Holdings Inc., Wilmington (USA) | 100,00% |
| Motility Ads LLC, Los Angeles (USA) | 100,00% |
| RS Games, LLC, Los Angeles (USA) | 100,00% |
| Quaid Media, LLC, Los Angeles (USA) | 100,00% |
| Sure Yield Inc Limited, Hong Kong (China) | 100,00% |
| eXaring AG, München | 50,01% |
| Synergy Networks GmbH, Leipzig | 50,01% |
| Taunus Beteiligungs GmbH, Köln | 100,00% |
| MEDIA BROADCAST GmbH, Köln | 100,00% |
| MEDIA BROADCAST Services GmbH, Köln | 100,00% |
| Media Broadcast TV Services GmbH, Köln | 100,00% |
| At Equity bewertete Unternehmen | |
| Jestoro GmbH, Hamburg (vormals FunDorado GmbH) | 50,00% |
| Sunrise Communications Group AG, Zürich (Schweiz) | 24,56% |
37. Ereignisse von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag
Bezüglich des Erwerbs der The Cloud Gruppe verweisen wir auf Textziffer 35 des Konzernanhangs. Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine weiteren Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den freenet Konzern ergeben.
38. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen zum 31. Dezember 2018
| In TEUR | Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 | Veränderung Konsolidierungskreis | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Selbst erstellte Software | 106.436 | 0 | 15.095 | 0 | 280 | 121.251 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 171.817 | 0 | 4.897 | 24 | 674 | 176.064 |
| Markenrechte | 346.352 | 0 | 0 | 0 | 0 | 346.352 |
| Kundenbeziehungen | 113.520 | 0 | 0 | 0 | 0 | 113.520 |
| 738.125 | 0 | 19.992 | 24 | 954 | 757.187 | |
| Goodwill | ||||||
| Goodwill | 1.379.919 | 137 | 0 | 0 | 0 | 1.380.056 |
| 1.379.919 | 137 | 0 | 0 | 0 | 1.380.056 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 37.983 | 0 | 138 | 0 | 1 | 38.120 |
| Switche und Leitungsnetze | 929 | 0 | 0 | -3 | 0 | 926 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 513.595 | 0 | 20.099 | 660 | 13.032 | 521.322 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 90.494 | 0 | 17.482 | 264 | 7.224 | 101.016 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.143 | 0 | 2.277 | -945 | 4 | 2.471 |
| 644.144 | 0 | 39.996 | -24 | 20.261 | 663.855 | |
| 2.762.188 | 137 | 59.988 | 0 | 21.215 | 2.801.098 |
| In TEUR | Abschreibungen und Wertminderungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2018 | Veränderung Konsolidierungskreis | Zugänge | Wertminderungen | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Selbst erstellte Software | 73.241 | 0 | 11.138 | 0 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 37.792 | 0 | 39.207 | 0 |
| Markenrechte | 44.124 | 0 | 801 | 0 |
| Kundenbeziehungen | 19.461 | 0 | 7.014 | 0 |
| 174.618 | 0 | 58.160 | 0 | |
| Goodwill | ||||
| Goodwill | 0 | |||
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | ||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 12.022 | 0 | 1.161 | 0 |
| Switche und Leitungsnetze | 906 | 0 | 20 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 136.177 | 0 | 55.668 | 0 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 59.221 | 0 | 14.187 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 208.326 | 0 | 71.036 | 0 | |
| 382.944 | 0 | 129.196 | 0 |
| In TEUR | Abschreibungen und Wertminderungen | ||
|---|---|---|---|
| Umbuchungen | Abgänge | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbst erstellte Software | 0 | 280 | 84.099 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 0 | 666 | 76.333 |
| Markenrechte | 0 | 0 | 44.925 |
| Kundenbeziehungen | 0 | 0 | 26.475 |
| 0 | 946 | 231.832 | |
| Goodwill | |||
| Goodwill | 0 | ||
| 0 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 0 | 0 | 13.183 |
| Switche und Leitungsnetze | 0 | 0 | 926 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -3 | 7.809 | 184.033 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 | 6.522 | 66.889 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 14.331 | 265.031 | |
| 0 | 15.277 | 496.863 |
| In TEUR | Buchwert | |
|---|---|---|
| 31.12.2018 | 1.1.2018 | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Selbst erstellte Software | 37.152 | 33.195 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 99.731 | 134.025 |
| Markenrechte | 301.427 | 302.228 |
| Kundenbeziehungen | 87.045 | 94.059 |
| 525.355 | 563.507 | |
| Goodwill | ||
| Goodwill | 1.380.056 | 1.379.919 |
| 1.380.056 | 1.379.919 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 24.937 | 25.961 |
| Switche und Leitungsnetze | 0 | 23 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 337.289 | 377.418 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 34.127 | 31.273 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.471 | 1.143 |
| 398.824 | 435.818 | |
| 2.304.235 | 2.379.244 |
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen zum 31. Dezember 2017
| In TEUR | Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 | Zugänge | Umbu - chungen | Abgänge | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Selbst erstellte Software | 93.603 | 14.284 | 0 | 1.451 | 106.436 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 219.345 | 103.733 | 621 | 151.882 | 171.817 |
| Markenrechte | 346.352 | 0 | 0 | 0 | 346.352 |
| Kundenbeziehungen | 113.520 | 0 | 0 | 0 | 113.520 |
| 772.820 | 118.017 | 621 | 153.333 | 738.125 | |
| Goodwill | |||||
| Goodwill | 1.379.919 | 0 | 0 | 0 | 1.379.919 |
| 1.379.919 | 0 | 0 | 0 | 1.379.919 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 38.656 | 26 | 0 | 699 | 37.983 |
| Switche und Leitungsnetze | 929 | 0 | 0 | 0 | 929 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 492.145 | 29.028 | 4.682 | 12.260 | 513.595 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 118.258 | 12.658 | 1.117 | 41.539 | 90.494 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 6.474 | 1.097 | -6.420 | 8 | 1.143 |
| 656.462 | 42.809 | -621 | 54.506 | 644.144 | |
| 2.809.201 | 160.826 | 0 | 207.839 | 2.762.188 |
| In TEUR | Abschreibungen und Wertminderungen | ||
|---|---|---|---|
| 1.1.2017 | Zugänge | Wertminderungen | |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbst erstellte Software | 62.482 | 11.963 | 211 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 129.825 | 38.993 | 0 |
| Markenrechte | 41.832 | 2.292 | 0 |
| Kundenbeziehungen | 12.447 | 7.014 | 0 |
| 246.586 | 60.262 | 211 | |
| Goodwill | |||
| Goodwill | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 11.149 | 1.205 | 0 |
| Switche und Leitungsnetze | 854 | 52 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 64.068 | 74.070 | 0 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 87.259 | 12.434 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 |
| 163.330 | 87.761 | 0 | |
| 409.916 | 148.023 | 211 |
| In TEUR | Abschreibungen und Wertminderungen | ||
|---|---|---|---|
| Umbuchungen | Abgänge | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbst erstellte Software | 0 | 1.415 | 73.241 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 0 | 131.026 | 37.792 |
| Markenrechte | 0 | 0 | 44.124 |
| Kundenbeziehungen | 0 | 0 | 19.461 |
| 0 | 132.441 | 174.618 | |
| Goodwill | |||
| Goodwill | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 0 | 332 | 12.022 |
| Switche und Leitungsnetze | 0 | 0 | 906 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 | 1.964 | 136.177 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | -3 | 40.469 | 59.221 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 42.765 | 208.326 | |
| 0 | 175.206 | 382.944 |
| In TEUR | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12.2017 | 1.1.2017 | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Selbst erstellte Software | 33.195 | 31.121 |
| Software, Lizenzen und Nutzungsrechte | 134.025 | 89.520 |
| Markenrechte | 302.228 | 304.520 |
| Kundenbeziehungen | 94.059 | 101.073 |
| 563.507 | 526.234 | |
| Goodwill | ||
| Goodwill | 1.379.919 | 1.379.919 |
| 1.379.919 | 1.379.919 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten | 25.961 | 27.507 |
| Switche und Leitungsnetze | 23 | 75 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 377.418 | 428.077 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 31.273 | 30.999 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.143 | 6.474 |
| 435.818 | 493.132 | |
| 2.379.244 | 2.399.285 |
Büdelsdorf, den 8. März 2019
freenet AG
Der Vorstand
Christoph Vilanek
Ingo Arnold
Stephan Esch
Rickmann von Platen
Antonius Fromme
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Büdelsdorf, den 8. März 2019
freenet AG
Der Vorstand
Christoph Vilanek
Ingo Arnold
Stephan Esch
Rickmann von Platen
Antonius Fromme
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die freenet AG, Büdelsdorf
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der freenet AG, Büdelsdorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der freenet AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
GrundlagefürdiePrüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
BesonderswichtigePrüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
(1) Umsatzerlösrealisierung und Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15
(2) Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes und immaterieller Vermögenswerte
[3] Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
① Sachverhalt und Problemstellung
② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
③ Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
(1) Umsatzerlösrealisierung und Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15
① Im Konzernabschluss der freenet AG werden in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von € 2,9 Mrd ausgewiesen. Dieser betragsmäßig bedeutsame Posten unterliegt angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle (u.a. Tarifstrukturen, Kundenrabatte, Incentives) einem besonderen Risiko.
Zudem ergaben sich in diesem Geschäftsjahr aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss und die im Konzern eingerichteten Systeme und Prozesse zur Erlöserfassung bzw. Erlösabgrenzung. Die Erlösrealisation hat sich dabei im Wesentlichen im Mobilfunkbereich geändert. Mobilfunkverträge mit verkauftem Endgerät führen im Postpaid-Bereich im Zeitpunkt der Hardwareübergabe zu einer höheren Erlösrealisation, da der über die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarte Transaktionspreis anhand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen Hardwarelieferung und Mobilfunkleistung zu verteilen ist. Die Vertragserlangungskosten werden nunmehr aktiviert und sind statt sofortiger Erfassung im Materialaufwand über die zugrundeliegende Vertragslaufzeit zu amortisieren. Erhaltene Netzbetreiberprovisionen werden als Materialaufwandsminderungen erfasst und stellen somit keine Umsatzerlöse mehr dar. Soweit sich diese auf die Vertragslaufzeit beziehen, sind sie abzugrenzen und linear über die Vertragslaufzeit aufwandsmindernd zu erfassen. Wird durch Vertriebspartner im indirekten Vertrieb zur Kundengewinnung Hardware oder eine sonstige Leistung an Endkunden ausgegeben, stellt dies keine Umsatzerlöse des freenet-Konzerns dar, soweit mangels tatsächlicher Sachherrschaft über die ausgereichte Hardware oder sonstige Leistung keine Prinzipalstellung des freenet-Konzerns besteht. Durch eine vom Vertriebspartner im indirekten Vertrieb an Endkunden ausgegebene Hardware oder sonstige Leistung zur Kundengewinnung ist als sonstiger Vermögenswert aktvierungspflichtig und wird über die Vertragslaufzeit linear umsatzmindernd aufgelöst. Die Gesellschaft hat das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung ausgeübt und den kumulierten Effekt aus der Umstellung im Einklang mit den Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Anpassungen führen nach Berücksichtigung latenter Steuern insgesamt zu einer Minderung des Konzerneigenkapitals in Höhe von € 45,5 Mio zum 1. Januar 2018. Gegenüber der bisherigen Umsatzerlöserfassung werden die Umsatzerlöse des Berichtsjahres durch die Bilanzierungsänderungen um € 761,7 Mio niedriger ausgewiesen.
Mit Einführung des IFRS 15 war es teilweise notwendig, die Prozesse im Rechnungswesen anzupassen sowie bestehende Verträge neu zu beurteilen. Insbesondere mussten die Anforderungen an die Analyse der Kundenverträge im Rahmen des Produktanlageprozesses weiter spezifiziert werden, um den Anforderungen des IFRS 15 gerecht zu werden. Zudem wurde ein IT-Tool zur Berechnung der Anpassungen im Rahmen von IFRS 15 eingeführt. Die Erstanwendung von IFRS 15 führte darüber hinaus zu einer deutlichen Ausweitung von Angabepflichten.
Die Umsatzerlöse als betragsmäßig bedeutsamer Posten basieren in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung unter konzernweiter Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 ist als komplex zu betrachten. Vor diesem Hintergrund der damit verbundenen erheblichen Unsicherheiten war die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, die vom Konzern eingerichteten und an IFRS 15 angepassten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Außerdem haben wir durch entsprechende Anweisungen an die Teilbereichsprüfer konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, um dem diesem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko zu begegnen. Unser Prüfungsvorgehen beinhaltete die Prüfung von Kontrollen und Nachweisprüfungshandlungen, vor allem:
| • | Beurteilung des Umfelds der IT-Systeme zur Fakturierung und Bewertung sowie anderer relevanter Systeme zur Unterstützung des Ausweises der Umsatzerlöse, einschließlich der implementierten Kontrollen von Systemänderungen. |
| • | Beurteilung der Fakturierungs- und Bewertungssysteme bis hin zur Erfassung im Hauptbuch. |
| • | Prüfung von Kundenrechnungen und Zahlungseingängen in Stichproben sowie Einholung von Saldenbestätigungen. |
Hinsichtlich der Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 haben wir die im Rahmen des konzernweiten Projekts zur Implementierung des neuen Standards ermittelten Auswirkungen gewürdigt. Durch entsprechende Anweisungen an die Teilbereichsprüfer haben wir konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, um der Komplexität der Implementierung des neuen Standards Rechnung zu tragen. Unser Prüfungsvorgehen beinhaltete unter anderem:
| • | Würdigung der Betroffenheitsanalyse und der getroffenen Bilanzierungseinschätzungen für die verschiedenen Geschäftsmodelle der Konzerngesellschaften. |
| • | Beurteilung der Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen im Einklang mit dem neuen Standard sowie der IT-Systeme zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Vorgaben. |
| • | Beurteilung der Angemessenheit des Verfahrens zur Ermittlung der Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15. |
| • | Beurteilung der durchgeführten Systemänderungen und hierfür implementierten Kontrollen. |
| • | Beurteilung von Kundenverträgen und Würdigung der Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurden. |
| • | Beurteilung der Angabepflichten aus der Erstanwendung des IFRS 15 unter Berücksichtigung der Angemessenheit der angewendeten Verfahren einschließlich der innerhalb des Konzerns durchgeführten Betroffenheitsanalysen und der getroffenen Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zur Erlösrealisierung und Erlösabgrenzung. |
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten, an IFRS 15 angepassten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Umsatzerlöse unter erstmaliger Anwendung von IFRS 15 zu gewährleisten.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen im Konzernabschluss der freenet AG sind in Note 4 des Konzernanhangs enthalten.
(2) Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmenwertes und immaterieller Vermögenswerte
① In dem Konzernabschluss wird unter dem Bilanzposten "Goodwill" ein Betrag von € 1.380,1 Mio (29,8 % der Konzernbilanzsumme und 107,8 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Unter den "Immateriellen Vermögenswerten" sind Vermögenswerte in Höhe von € 525,4 Mio (11,3 % der Konzernbilanzsumme und 41,0 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten innerhalb des freenet AG-Konzerns zu. Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden jährlich oder anlassbezogen durchgeführt. Für immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden anlassbezogen Werthaltigkeitstests durchgeführt. Zur Durchführung der Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Da in der Regel keine Marktwerte für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen, wird dabei der Barwert der künftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt. Den Discounted Cashflow-Modellen liegen die von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Planungen bis 2022 zugrunde, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Planung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir die ergänzend durchgeführten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen immateriellen Vermögenswerte unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten sind in den Notes 15 und 16 des Konzernanhangs enthalten.
[3] Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge
① Der Konzernabschluss der freenet AG weist latente Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von € 292,7 Mio aus, deren künftige Nutzbarkeit von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft als wahrscheinlich angesehen wird. Die IFRS-Planergebnisse, die im Rahmen der Steuerplanung als Ausgangsgröße dienen, stammen aus der Mehrjahresplanung 2019 bis 2022. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Mehrjahresplanung als Grundlage für die Werthaltigkeit der latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig ist und mit einem hohen Maß an Unsicherheiten behaftet ist.
② Im Rahmen unserer Prüfung der Werthaltigkeit der latenten Ertragsteueransprüche haben wir Spezialisten aus unserem Bereich Tax in das Prüfungsteam eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung in Bezug auf aktivierte Steuerpositionen auf Verlustvorträge beurteilt. Zudem haben wir die Werthaltigkeit der oben aufgeführten latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung der zukünftigen steuerlichen Ertragssituation der freenet AG und ihrer ertragsteuerlichen Organgesellschaften und die Angemessenheit der verwendeten Planungsprämissen beurteilt. Die Richtigkeit der Überleitung des Planergebnisses auf das steuerliche Ergebnis, die Vereinbarkeit der Methodik zur Ermittlung der latenten Steuern mit IAS 12 und die rechnerische Richtigkeit waren ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Die getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie die angewandte Methodik konnten wir nachvollziehen.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Ertragsteueransprüchen auf Verlustvorträge sind im Anhang des Konzernabschlusses in den Notes 2.14 und 18 des Konzernanhangs enthalten.
SonstigeInformationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| • | die in Abschnitt "Corporate Governance" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB, |
| • | die in Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung freenet Group" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der freenet AG, Büdelsdorf, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Niklas Wilke.
Hamburg, den 11. März 2019
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Niklas Wilke, Wirtschaftsprüfer
ppa. Benjamin Röhe, Wirtschaftsprüfer
Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 5. Dezember 2017 den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit es hierzu nachfolgend seitens der Gesellschaft keine abweichende Erklärung gibt, auch zukünftig entsprechen.
| 1. | Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 3) |
| 2. | Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex-Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6) |
| 3. | Bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern im Jahr 2018 hat der Aufsichtsrat die Kandidaten in den Vorstand berufen, die insbesondere aufgrund ihrer - im Laufe ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten in der Gesellschaft - erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten geeignet waren. Die in Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands standen demgegenüber bei den erfolgten Bestellungen nicht im Fokus des Aufsichtsrats und sind auch bei künftigen Bestellungen aus Sicht des Aufsichtsrats gegenüber der konkreten Eignung nachrangig. (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1) |
| 4. | Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex-Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2) |
| 5. | Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1. Er erstellt daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. Dies hat sich nach seiner Überzeugung bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. (Kodex-Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1) |
| 6. | Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gem. § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem ist die dem Kapitalmarkt kommunizierte, an den freien Cashflow anknüpfende Dividendenpolitik der Gesellschaft auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Daher dient auch die Anknüpfung der variablen Vergütung an diese Dividendenstrategie der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Eine Anpassung der variablen Vergütung des Aufsichtsrats ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. (Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2) |
Büdelsdorf, den 4. Dezember 2018
Der Aufsichtsrat
Der Vorstand
freenet AG
Ordentliche Hauptversammlung am 16. Mai 2019
Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns des Vorstands der freenet AG
Der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das zum 31.12.2018 beendete Geschäftsjahr beschließt, soll folgender Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt werden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 211.218.176,40 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 355.539.732,87 auf neue Rechnung.
| Gesamtbetrag der Dividende | Euro | 211.218.176,40 |
| Vortrag auf neue Rechnung | Euro | 355.539.732,87 |
| Bilanzgewinn | Euro | 566.757.909,27 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 50.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet, der unverändert eine Dividende von Euro 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
Büdelsdorf, den 19. März 2019
freenet AG
Der Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
im nachfolgenden Bericht möchten wir Sie über die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr informieren. Im Geschäftsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat der freenet AG kontinuierlich und gründlich über die Entwicklung und Lage sowie die Perspektiven der freenet Group informiert und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig wahrgenommen. Neben zahlreichen Sachthemen, die im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats diskutiert und entschieden wurden, lag im ersten Halbjahr 2018 der Fokus der Beratungen des Plenums insbesondere auf:
| • | der Verlängerung der Bestellung des Vorstandsvorsitzenden |
| • | der Erweiterung des Vorstands um zwei neue Vorstandsressorts und |
| • | dem Erwerb von rund 9,1 Prozent an der CECONOMY AG. |
Im zweiten Halbjahr befasste sich der Aufsichtsrat dann schwerpunktmäßig mit:
| • | der Nachbesetzung für den ausscheidenden Finanzvorstand und |
| • | der Neujustierung der Finanzierungsstruktur für den Konzern. |
Der Aufsichtsrat begleitete und überwachte den Vorstand kontinuierlich bei dessen Geschäftsführung und beriet ihn regelmäßig bei seinen Entscheidungen im Rahmen der Leitung des Unternehmens. Bei allen grundlegenden Entscheidungen im Rahmen der Unternehmensführung bezog der Vorstand den Aufsichtsrat frühzeitig ein und berichtete regelmäßig und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über Geschäftsverlauf, Unternehmensplanung, strategische Entwicklung und Lage des Unternehmens. In diesem Rahmen stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat Berichte und Unterlagen zur Verfügung, sowohl unaufgefordert als auch auf Anforderung anlässlich von Besprechungen im Aufsichtsrat. Der Vorstand stand zudem im Plenum und in Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats umfassend Rede und Antwort.
Insbesondere erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und prüfte diese anhand der vorgelegten Unterlagen. Darüber hinaus setzte der Vorstand die strategische Ausrichtung des Unternehmens - mit der Konzentration auf das Mobilfunkgeschäft mit der zusätzlichen Dimension als Digital-Lifestyle-Provider und Erweiterung der Geschäftsfelder um das Segment TV und Medien - in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat fort. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich diskutiert. Ebenfalls auf der Grundlage der Berichte des Vorstands fasste der Aufsichtsrat nach Prüfung und Beratung Beschlüsse, soweit dies erforderlich war. Auch außerhalb von Sitzungen hat der Vorstand die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert.
Zudem besprach der Vorsitzende des Aufsichtsrats in regelmäßigen Gesprächen mit dem Vorstand Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage und -management sowie die Compliance des Unternehmens und informierte sich über aktuelle Themen und Ereignisse.
Die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand waren nicht zu beanstanden.
Im Geschäftsjahr 2018 hielt der Aufsichtsrat vier Präsenzsitzungen und zwei telefonische Sitzungen ab. Die Präsenz bei den Aufsichtsrats- und den Ausschusssitzungen betrug 100 Prozent. Dementsprechend hat kein Aufsichtsratsmitglied an lediglich der Hälfte der Sitzungen oder weniger teilgenommen.
Tabelle 1: Individualisierte Offenlegung der Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen
| Name des Aufsichtsratsmitglieds | Anwesenheit bei Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen | Prozentuale Anwesenheit |
|---|---|---|
| Claudia Anderleit | 10/10 | 100 |
| Bente Brandt (ab 17. Mai 2018) | 7/7 | 100 |
| Theo-Benneke Bretsch (ab 17. Mai 2018) | 5/5 | 100 |
| Sabine Christiansen | 10/10 | 100 |
| Gerhard Huck (ab 17. Mai 2018) | 8/8 | 100 |
| Thorsten Kraemer | 10/10 | 100 |
| Fränzi Kühne | 6/6 | 100 |
| Knut Mackeprang | 14/14 | 100 |
| Ronny Minak (bis 17. Mai 2018) | 3/3 | 100 |
| Thomas Reimann | 8/8 | 100 |
| Michael Stephan (bis 17. Mai 2018) | 3/3 | 100 |
| Prof. Dr. Helmut Thoma | 14/14 | 100 |
| Gesine Thomas (bis 17. Mai 2018) | 2/2 | 100 |
| Marc Tüngler | 10/10 | 100 |
| Robert Weidinger | 10/10 | 100 |
Sachverhalte, die Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern begründen können, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind dem Aufsichtsrat gegenüber nicht offengelegt worden.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Regelmäßige Sitzungsinhalte im Plenum waren:
| • | die aktuelle Geschäftsentwicklung, |
| • | die Markt- und Wettbewerbssituation und |
| • | die Finanz- und Ertragslage und die Finanzierungssituation der Gesellschaft. |
In der Präsenzsitzung vom 20. März 2018 war der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 einer der Beratungsgegenstände. Gemeinsam mit den Vertretern des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurden die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung und die Auswirkungen von geänderten Rechnungslegungsstandards diskutiert. Nach Abschluss der eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer und folgte der Empfehlung des Prüfungsausschusses, indem er den Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigte. Der Jahresabschluss war damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat befasste sich ebenfalls mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zum 31. Dezember 2017. Die Prüfung war zuvor von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Mazars WPG), Hamburg, durchgeführt und vom Prüfungsausschuss begleitet worden. Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind dem Prüfer dabei keine Sachverhalte bekannt geworden, die ihn zu der Auffassung gelangen haben lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen aufgestellt wurden. Auf Vorschlag des Prüfungsausschusses machte sich der Aufsichtsrat dieses Prüfungsergebnis der Mazars WPG zu eigen.
Neben der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2018 war die Erweiterung der Vorstandsebene ein weiterer zentraler Punkt dieser Sitzung. Der Aufsichtsrat bestellte Antonius Fromme zum Vorstandsmitglied für das Ressort Kundenbeziehungen und Rickmann von Platen zum Vorstandsmitglied für das Ressort Partnermanagement. Zugleich verlängerte er die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek um weitere fünf Jahre. Der Aufsichtsrat fasste in dieser Sitzung ebenfalls Beschluss über die Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern für das Jahr 2018.
In der Sitzung nach der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2018 besetzte der Aufsichtsrat die Ausschüsse neu, nachdem die Amtszeit der bisherigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat geendet hatte.
In einer telefonisch geführten Sitzung berieten die Aufsichtsratsmitglieder am 28. Juni 2018 mit dem Vorstand über eine Beteiligung an der CECONOMY AG und stimmten dem Erwerb eines Anteils in Höhe von circa 9,1 Prozent an dieser Gesellschaft zu. Über die danach eingetretenen aktuellen Entwicklungen bei der CECONOMY AG informierte sich der Aufsichtsrat am 12. Oktober 2018 in einer weiteren telefonischen Sitzung.
Neben grundsätzlichen strategischen Überlegungen befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 25. September 2018 mit der Nachbesetzung des Finanzressorts. Nachdem Joachim Preisig den Aufsichtsrat darüber informiert hatte, dass er seinen bestehenden Vorstandsdienstvertrag über das Jahr 2019 hinaus nicht mehr verlängern möchte, berief der Aufsichtsrat Ingo Arnold als Nachfolger und bestellte ihn am 24. Oktober 2018 im schriftlichen Verfahren zum Finanzvorstand mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019.
Ebenfalls im schriftlichen Verfahren fasste der Aufsichtsrat am 21. November 2018 Beschluss über die Anpassung der Finanzierungsstruktur durch die Aufstockung des bestehenden Konsortialkreditvertrags um 200 Millionen Euro und die Begebung eines Schuldscheindarlehens über 100 Millionen Euro.
In der Sitzung am 4. Dezember 2018 diskutierte der Aufsichtsrat über die vom Vorstand vorgelegte Planung für das Geschäftsjahr 2019, die er zustimmend zur Kenntnis nahm. Weiterhin fasste er Beschluss über die Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex. Schließlich genehmigte der Aufsichtsrat den Erwerb der The Cloud Gruppe, eines Anbieters für WiFi Lösungen.
Nach Ende des Geschäftsjahres 2018 fand am 19. März 2019 eine Sitzung des Plenums mit der Erörterung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 als wesentlichem Inhalt statt. Die Einzelheiten hierzu sind Gegenstand des gesonderten Abschnitts "Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018" in diesem Bericht. Ein weiteres Thema war die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2019 mit den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.
Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat ein Präsidium und vier weitere Ausschüsse eingerichtet. Die generellen Aufgaben, die Arbeitsweise und die Besetzung der einzelnen Ausschüsse sind in der Erklärung zur Unternehmensführung näher beschrieben.
Präsidium
Das Präsidium hat sich im Jahr 2018 in vier Präsenzsitzungen mit strategischen Überlegungen befasst und insbesondere den Erwerb der Beteiligung an der CECONOMY AG begleitet. In diesem Zusammenhang fassten die Mitglieder auf Grundlage einer Ermächtigung des Aufsichtsrats einen Beschluss zur Finanzierung dieser Transaktion im Umlaufverfahren.
Personalausschuss
Die Mitglieder des Personalausschusses fanden sich im Jahr 2018 zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen, davon wurden zwei Sitzungen telefonisch durchgeführt. Der Ausschuss bereitete die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Verlängerung der Bestellung von Christoph Vilanek und die Bestellungen der neuen Vorstandsmitglieder Antonius Fromme, Rickmann von Platen und Ingo Arnold vor und führte die Verhandlungen über die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Hierfür entwickelte der Ausschuss das Vorstandsvergütungssystem fort und empfahl es dem Aufsichtsrat zur Vorlage an die Hauptversammlung. Der Ausschuss stellte zudem fest, ob und inwieweit die Parameter für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für 2017 erreicht wurden, legte neue Parameter für die Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2018 fest und schlug diese dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss befasste sich in vier Präsenzsitzungen regelmäßig mit den aktuellen Prüfungsschwerpunkten und erörterte sie mit den Abschlussprüfern. Intensiv setzten sich die Ausschussmitglieder mit dem Geschäftsbericht, dem Halbjahresbericht und den Quartalsmitteilungen auseinander. Regelmäßiges Thema war die Erörterung aktueller Bilanzierungsthemen gemeinsam mit dem Abschlussprüfer. Hierbei hat der Ausschuss über die bilanziellen Auswirkungen der neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 15 beraten. Ein wesentliches Thema im Ausschuss war im ersten Halbjahr 2018 die Begleitung der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch die Mazars WPG. Der Ausschuss informierte sich ebenfalls über die Auswirkungen der neu in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung auf den Konzern.
Im zweiten Halbjahr 2018 beschäftigte sich der Ausschuss mit der bilanziellen Bewertung der Beteiligung an der CECONOMY AG, den vom Abschlussprüfer erbrachten Nichtprüfungsleistungen und der Sicherstellung der Ausschüttungsfähigkeit der freenet AG. Weitere Themen waren die Auswirkungen des ab 2019 geltenden Rechnungslegungsstandards IFRS 16 und die Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung. Für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung 2018 empfahl er dem Aufsichtsrat auf Basis der Vorjahreserfahrungen wieder die Beauftragung der Mazars WPG. Aus den Bereichen Compliance und Interne Revision ließ sich der Ausschuss direkt von den verantwortlichen Managern berichten, wie auch über den Status des Internen Kontrollsystems, über das Risikomanagement und das Fraud-Management.
Der Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses lag auf der Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Hierzu
| • | holte der Ausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein, |
| • | überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Prüfers sowie die Umsetzung des Prüfungsauftrags, |
| • | befasste sich der Ausschuss mit der Bestimmung der Schwerpunkte der Abschlussprüfung und |
| • | bereitete der Ausschuss die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung und die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer vor. |
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss musste wie in den Vorjahren auch im Jahr 2018 nicht einberufen werden.
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss wurde im Jahr 2018 nicht tätig.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018
Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und der Lagebericht der freenet AG wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Den Prüfauftrag hatte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2018 wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer versah auch diesen Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wurde von Niklas Wilke als verantwortlichem Wirtschaftsprüfer unterzeichnet. Niklas Wilke verantwortet die Abschlussprüfung der Gesellschaft und des Konzerns zum ersten Mal seit der Prüfung für das Geschäftsjahr 2011, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 durchgängig als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.
Über die Prüfung wurde im Prüfungsausschuss am 26. Februar 2019 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2019 berichtet und diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an den Verhandlungen über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in beiden Gremien teil. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.
Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung des Prüfungsausschusses gefolgt und hat in der Sitzung am 19. März 2019 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. März 2019 zudem den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Hieran anschließend hat sich der Aufsichtsrat - der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend - dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen.
Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2018
Die vom Vorstand als Bestandteil des Lageberichts der freenet AG und des Konzernlageberichts aufgestellte nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 wurde von der Mazars WPG, Hamburg, geprüft. Der Prüfauftrag wurde auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 4. Dezember 2018 vergeben. Der Wirtschaftsprüfer kam nach Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu dem Prüfungsurteil, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die ihn zu der Auffassung gelangen lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen aufgestellt worden sind (Prüfung mit begrenzter Sicherheit). Über die Prüfungshandlungen und das Prüfungsergebnis wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 26. Februar 2019 berichtet. Der Aufsichtsrat machte sich das Ergebnis des Wirtschaftsprüfers auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses zu eigen.
Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand
Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 endeten die Amtszeiten der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Die Belegschaften des Konzerns wählten die bisherigen Mitglieder Claudia Anderleit, Knut Mackeprang und Thomas Reimann erneut in den Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmervertreter Ronny Minak, Michael Stephan und Gesine Thomas schieden mit Ablauf der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Für sie wurden Bente Brandt, Theo-Benneke Bretsch und Gerhard Huck neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Vorstand
Mit Wirkung zum 1. Juni 2018 wurde der Vorstand um zwei Ressorts erweitert. Antonius Fromme übernahm auf Vorstandsebene die Verantwortung für das Ressort Kundenbeziehungen und Rickmann von Platen das Vorstandsressort Partnermanagement.
Nach mehr als zehn Jahren schied Joachim Preisig auf eigenen Wunsch am 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand der freenet AG aus. Als seinen Nachfolger bestellte der Aufsichtsrat Ingo Arnold zum Finanzvorstand ab dem 1. Januar 2019.
Der Aufsichtsrat dankt Joachim Preisig für seinen Einsatz und seine großen Erfolge während der vergangenen zehn Jahre. Er dankt ebenfalls den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihr Engagement für die Gesellschaft, ihre konstruktiven und sachkundigen Beiträge im Aufsichtsrat sowie für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Konzerngesellschaften Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und die geleistete Arbeit aus.
Büdelsdorf, den 19. März 2019
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Helmut Thoma, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 19. März 2019 gebilligt.