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freenet AG Annual Report 2019

Apr 24, 2020

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Annual Report

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Publication

freenet AG

Büdelsdorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Konzernlagebericht

* kennzeichnet prüfbare und nicht prüfbare lageberichtsfremde Angaben sowie lageberichtstypische Angaben, deren gesetzliche Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung nicht gefordert ist und daher ungeprüft bleiben.

a. Geschäftsmodell und Organisation

Digital-Lifestyle Provider mit rund 8,4 Millionen Abo-Kundenstamm
Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen erzeugen Stabilität und Planbarkeit
IPTV als Wachstumstreiber

i. Überblick über die freenet Group

Die freenet Group als Digital-Lifestyle-Provider bietet ihren rund 8,4 Millionen Abo-Kunden innovative Produkte rund um das mobile Leben an. Die operative Geschäftstätigkeit der Gruppe beschränkt sich überwiegend auf den Privatkundenbereich sowie den deutschen Raum. Die freenet AG als Obergesellschaft der freenet Group ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts mit Sitz in Büdelsdorf - die Hauptverwaltung befindet sich in Hamburg. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Zum 31. Dezember 2019 gibt es fünf Vorstandsressorts:

Mitglied des Vorstands Ressort
Christoph Vilanek Vorstandsvorsitzender (CEO)
Ingo Arnold Finanzvorstand (CFO)
Stephan Esch IT-Vorstand (CTO)
Antonius Fromme Vorstand Kunde (CCE)
Rickmann v. Platen Vorstand Partnerbeziehungen (CCO)

Die freenet Group steuert ihre wesentlichen Tätigkeiten über die zwei operativen Segmente Mobilfunk sowie TV und Medien; beide werden nachfolgend erläutert. Daneben werden im Segment Sonstige/Holding weitere Aktivitäten zusammengefasst, denen jedoch für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage lediglich eine untergeordnete Bedeutung beizumessen ist. Die Aufteilung erfolgt somit nach Produkten und nicht nach Kundensegmenten oder geografischen Bereichen und entspricht der internen Steuerung.

Zum 1.Januar 2019 wurden die Gesellschaften The Cloud Networks Germany GmbH, München, sowie The Cloud Networks Nordic AB, Stockholm, Schweden (im Folgenden The Cloud Gruppe genannt) in das Segment Mobilfunk aufgenommen. Zudem hat sich die freenet Group im Dezember 2019 von ihrer Mehrheitsbeteiligung (51 Prozent) an der MOTION TM Vertriebs GmbH, Troisdorf, getrennt und die Geschäftsanteile an die Altgesellschafter zurück verkauft. Die zum Stichtag 31. Dezember 2019 wesentlichen Konzerngesellschaften - gemessen an ihrem Beitrag zu den finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns - stellen sich wie folgt dar:

Grafik 5: Wesentliche Konzerngesellschaften der freenet AG zum 31. Dezember 2019

ii. Segment Mobilfunk

Das Kerngeschäft der freenet Group ist der Mobilfunk. Zum Portfolio zählen Produkte, Dienstleistungen und Hardware rund um mobile Telekommunikation und mobiles Internet. Ergänzt wird diese Bandbreite durch ein vielfältiges Angebot an Digital-Lifestyle-Produkten und Services. Hierzu zählen für die freenet Group unter anderem Handyzubehör, Home Entertainment (Musik- und Videoangebote) sowie alle Services, Anwendungen und Geräte, die über ein mobiles Endgerät mit dem Internet verbunden oder durch dieses steuerbar sind (z.B. Smart Home oder WiFi Services).

Bei der Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen setzt die freenet Group auf ein in Deutschland einzigartiges Geschäftsmodell, welches ohne eigenes Mobilfunknetz auskommt. Im Gegensatz zu Mobilfunknetzbetreibern (MNO-Modell) entfällt damit der kostenintensive und kapitalbindende Betrieb des Mobilfunknetzes. Und im Vergleich zu anderen Wettbewerbern erwirbt die freenet Group keine (Netz-)Kapazitäten (MVNO-Modell) von einem der MNO und vermeidet somit das Wiederverkaufsrisiko. Es handelt sich primär um ein Reselling-Modell, bei dem die Daten der Mobilfunkkunden nicht an den jeweiligen Netzbetreiber übergehen, sondern in der Hand der freenet Group bleiben (Service Provider-Modell). Aufgrund der direkten Kundenbeziehung übernimmt die freenet Group auch alle nachgelagerten Dienstleistungen gegenüber dem Kunden (z.B. Kundenmanagement, Rechnungsstellung, Marketing etc.) und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der weiteren Kundenentwicklung über Cross- und Up-Selling.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der freenet Group im deutschen Markt ist, dass sich das Mobilfunktarifportfolio sowohl auf die Originaltarife der drei deutschen Netzbetreiber - Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland - als auch auf hauseigene Tarife erstreckt. Die Tarife werden dabei über eine Mehrmarkenstrategie, d.h. unter Verwendung eigener Discount- und Premiummarken, angeboten, womit durch die freenet Group die Bedürfnisse nahezu jeder Kundengruppe abgedeckt werden. In Abhängigkeit von der Markenstrategie werden die Tarife online und/oder offline, d.h. über ein weitreichendes Filialnetz vertrieben. Unter der Hauptmarke mobilcom-debitel betreibt die freenet Group sowohl einen Online-Shop als auch eine stationäre Ladenkette mit über 560 Shops. Darüber hinaus verfügt mobilcom-debitel über ein exklusives Vermarktungsrecht von Mobilfunkdienstleistungen in den Netzen der Telekom und Vodafone in über 430 Elektrofachmärkten der Media-Saturn-Deutschland GmbH (Media Markt und Saturn).

iii. TV und Medien

Seit 2016 ist die freenet Group über die Media Broadcast GmbH, Köln, und über eine Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG, München, im Geschäftsfeld TV und Medien tätig. Die Media Broadcast GmbH projektiert, errichtet und betreibt multimediale Übertragungsinfrastruktur für TV und Hörfunk basierend auf digitaler Sendertechnologie. Im Bereich des digitalen Antennenfernsehens (DVB-T2 HD) ist die Media Broadcast GmbH und damit die freenet Group alleiniger Anbieter dieses Übertragungsweges im deutschen Markt. Über die Marke freenet TV werden öffentlich-rechtliche sowie private TV-Inhalte an private Endkunden vertrieben.

Das Geschäftsmodell der EXARING AG basiert ebenfalls auf der Übertragung öffentlich-rechtlicher sowie privater TV-Inhalte. Über eine innovative App und den exklusiven Zugang zu einem modernen, über 13.000 km langen Glasfasernetz in Deutschland überträgt und verkauft die Gesellschaft unter der Marke waipu.tv Bewegtbildinhalte mittels internetbasierter Technologie (IPTV). Das IPTV-Produkt wird in einem Abonnementmodell unter anderem über die Vertriebskanäle der freenet Group beworben und an private Nutzer vermarktet. Das Privatkundengeschäft der EXARING AG wird ergänzt durch Geschäftskundenservices, wie z.B. Adressable TV oder Web-2-TV-Services.

Die schnelle und stabile Übertragung auf das Smartphone, Tablet, Laptop oder das heimische Fernsehgerät, kombiniert mit einer hochauflösenden Bildqualität und einer intuitiven Benutzeroberfläche, ließen waipu.tv in dem wachsenden deutschen IPTV-Markt innerhalb von wenigen Jahren eine relevante Marktposition einnehmen. Die Produkte des Segments TV und Medien ergänzen somit das Angebot an Digital-Lifestyle-Produkten und Services aus dem Segment Mobilfunk. Insgesamt lassen sich Wertschöpfung und Geschäftsmodell der freenet Group wie folgt zusammenfassen:

Grafik 6: Wertschöpfung und Geschäftsmodell ausgerichtet am Kunden

b. Unternehmensstrategie und -ziele

Die freenet Group folgt der Vision "Immer die richtige Wahl". Die Qualität der Dienstleistungen und eine nachhaltige Kundenzufriedenheit und -bindung sind daher von essenzieller Bedeutung. Servicequalität wird in der freenet Group als strategisches Asset verstanden. Daher setzt das Unternehmen seit Jahren verstärkt den Fokus auf die Stärkung der "Customer Experience" und hat diesen Bereich seit 2018 als eigenes Vorstandressort etabliert.

Customer Experience ist mehr als die Erfüllung von Kundenerwartungen

Ziel ist die Verbesserung der Customer Experience durch eine nachhaltige Konzeption und Vernetzung verschiedener am Kunden ausgerichteter Einzelinitiativen. Denn eine verantwortungsvolle Interaktion mit dem Kunden und Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse sieht die freenet Group als Grundlage für ihren langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für das Segment Mobilfunk, das nach wie vor die tragende wirtschaftliche Säule der freenet Group ist und wo die Gewinnung langfristiger und ertragreicher Postpaid-Kunden (Kunden mit 24-Monatsverträgen) den strategischen Fokus darstellen. Daher hat die Sicherung der Marktanteile auf dem saturierten deutschen Mobilfunkmarkt Priorität. Ein aktives Customer Experience Management, eine konsequente Mehrmarkenstrategie sowie die enge Verzahnung mit dem Multi-Channel-Vertriebsnetz sollen dazu beitragen. Ziel ist es die Kundenbindung zu erhöhen, die Qualität des Kundenstamms zu optimieren und folglich für eine Stabilisierung der monatlichen Umsätze je Kunde zu sorgen, um damit letztendlich auch das strategisch wichtige Potential aus Up- und Cross-Selling Maßnahmen zu erhalten.

Ausrichtung auf nachhaltige Kundenbeziehungen auch im Segment TV und Medien

Für weiteres wertorientiertes und organisches Wachstum wurden die bestehenden Kompetenzen Vertriebsstärke, Serviceorientierung und langjährige Erfahrungen im Abonnementgeschäft auf das vergleichsweise junge Segment TV und Medien übertragen. Die Vermarktung der Abonnementservices - freenet TV und waipu.tv - erfolgt hier ebenfalls zur Gewinnung langfristiger und ertragreicher Kundenbeziehungen. Das dadurch entstehende Geschäftspotenzial soll vor allem durch den direkten Kundenkontakt strategisch genutzt werden, um eine stetige und stabile Entwicklung des operativen Geschäftsverlaufs der freenet Group zu sichern. Wesentlicher Wachstumstreiber im Rahmen der Unternehmensstrategie ist das IPTV-Produkt waipu.tv. Als Aggregationsplattform für lineare und nicht-lineare TV-Inhalte mit umfangreichen Bedienfunktionalitäten und hoher Flexibilität bei der Integration neuer Inhalte hat waipu.tv das Potential am Nutzerwachstum durch die zunehmende Verbreitung von IPTV zu partizipieren.

Langfristige Kundenverträge mit konstanten Wertbeiträgen (nahezu frei von saisonalen Effekten) und die Beibehaltung der "Asset-Light-Strategie" bilden die Grundlage für Stabilität im Geschäftsverlauf der freenet Group sowie eine verlässliche Planbarkeit von Umsätzen, EBITDA und Free Cashflows. Neben dem organischen Wachstum prüft die freenet Group fortlaufend den Markt für Unternehmensübernahmen, Beteiligungen und sonstige Kooperationen, um das Digital-Lifestyle-Portfolio zu erweitern und die eigene Marktposition zu stärken. Dabei steht im Wesentlichen der Heimatmarkt Deutschland im Fokus.

Bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie berücksichtigt die freenet Group die unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen aller freenet spezifischen Interessengruppen wie etwa Mitarbeiter, Aktionäre und Kreditgeber. Insgesamt basiert die strategische Ausrichtung des Konzerns auf nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Handeln und Wirtschaften. Durch ein wertorientiertes und ertragsreiches Agieren sollen alle Interessengruppen hierbei gleichermaßen von der Entwicklung der freenet Group profitieren.

c. Unternehmenssteuerung

Zur Umsetzung der operativen und strategischen Zielsetzungen wird auf der obersten Konzernebene sowie in den einzelnen Unternehmen der freenet Group ein einheitliches und zuverlässiges Steuerungssystem verwendet. Die Erfolgsmessung knüpft sowohl an finanzielle als auch an nichtfinanzielle Leistungsindikatoren an. Sofern zukünftig ein Anpassungsbedarf identifiziert wird, behält sich das Management der freenet Group eine entsprechende Anpassung des Steuerungssystems vor.

Die zur Unternehmenssteuerung herangezogenen Leistungsindikatoren stellen regelmäßig auch alternative Leistungskennzahlen 1 (Alternative Performance Measures, APMs) dar, die nicht Gegenstand der IFRS sind. Es sei darauf hingewiesen, dass diese weder historische Finanzergebnisse, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des Unternehmens, noch sonstige vom Unternehmen definierte Leistungsindikatoren oder IFRS-Kennzahlen ersetzen und daher nicht isoliert, sondern als ergänzende Information betrachtet werden sollten. Trotz der gängigen Verwendung alternativer Leistungskennzahlen zur Beurteilung des laufenden operativen Geschäfts und der Verschuldungssituation durch das Management sowie auf Investorenseite haben diese als alleiniges Analysewerkzeug nur eine beschränkte Aussagekraft. Darüber hinaus sind die aufgeführten APMs trotz einer möglicherweise ähnlichen oder gar identischen Bezeichnung aufgrund unterschiedlicher Berechnungsweisen nicht notwendigerweise mit den von anderen Unternehmen verwendeten APMs vergleichbar.

Im Folgenden werden die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sowie die sonstigen Kennzahlen und Gradmesser für den Unternehmenserfolg erläutert.

i. Finanzielle Leistungsindikatoren

Zur Messung des kurzfristigen sowie mittel- und langfristigen Erfolgs unserer strategischen Ausrichtung und deren operativer Umsetzung, verwendet die freenet Group folgende finanzielle Leistungsindikatoren:

Umsatz
EBITDA
Free Cashflow
Postpaid-ARPU

Die Steuerung nach dem finanziellen Leistungsindikator Free Cashflow erfolgt nicht segmentbezogen, sondern ausschließlich auf Konzernebene. Der Postpaid-ARPU wird lediglich im Segment Mobilfunk verwendet. Die finanziellen Leistungsindikatoren EBITDA, Free Cashflow, Postpaid-ARPU sowie die zu Informationszwecken ermittelte Kennzahl Adjusted EBITDA sind gleichzeitig alternative Leistungskennzahlen.

Umsatz

Der Umsatz ist gleichzusetzen mit dem Wert unserer betrieblichen Tätigkeit und ist somit eine wesentliche Größe, um den Unternehmenserfolg zu messen. Der Umsatz im Kerngeschäft Mobilfunk ist abhängig vom Verkauf von Produkten und Dienstleistungen rund um den Mobilfunk und das mobile Internet. Die Erschließung zusätzlicher Erlösquellen, komplementär zum Geschäftsfeld Mobilfunk, ist im strategischen Interesse des Vorstands. Hierzu zählen u.a. die Geschäftsaktivitäten im Bereich Digital-Lifestyle sowie der Auf- und Ausbau des TV-Geschäfts. Der Erfolg der Absatzbemühungen spiegelt sich primär in der künftigen Umsatzentwicklung der Gesellschaften wider.

EBITDA

Das EBITDA bildet die kurzfristige operative Leistungskraft eines Unternehmens ab und gilt allgemein als ein wesentlicher finanzieller Leistungsindikator für die Beurteilung der Unternehmensentwicklung im Periodenvergleich sowie von Unternehmen im gleichen Marktsegment. Da das EBITDA den Fokus auf die operative Effizienz legt, ermöglicht dieser Leistungsindikator die Vergleichbarkeit auch unabhängig von den durch das jeweilige Geschäftsmodell bedingten unterschiedlichen Kapitalkosten und Investitionsstrukturen. Entsprechend wird das EBITDA auch für Bewertungszwecke im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen herangezogen.

Das EBITDA bezieht auch Sondereinflüsse ein, wodurch ein ganzheitlicher Blick auf Erträge und Aufwendungen gegeben wird. Eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren ist dadurch allerdings nur eingeschränkt möglich. Um die Transparenz zu erhöhen, berichtet die freenet Group neben dem EBITDA als finanzielle Steuerungsgröße ein um Sondereffekte bereinigtes EBITDA (Adjusted EBITDA) zu Informationszwecken. Sondereffekte können sowohl Aufwendungen als auch Erträge darstellen. Sie beziehen sich auf wesentliche nicht wiederkehrende Einmal- und/oder Regulierungseffekte (z. B. Restrukturierungsaufwendungen), die aufgrund der Einschätzung des Vorstands die transparente Darstellung der operativen Ergebnisentwicklung der freenet Group verzerren könnten. Das Adjusted EBITDA ergänzt somit das steuerungsrelevante EBITDA als zusätzliche Informationskennzahl.

Für das Geschäftsjahr 2019 wurden keine Sondereffekte berücksichtigt. Demgegenüber erfolgtefür das Geschäftsjahr 2018 die Bereinigung von Sondereffekten aus dem UKW-Verkauf.

Tabelle 3: Berechnung EBITDA und Adjusted EBITDA

In TEUR 1.1.2019 -31.12.2019 1.1.2018 -31.12.2018
EBIT 269.954 311.988
Abschreibungen und Wertminderungen 156.841 129.196
EBITDA 1 426.795 441.184
Sondereffekte aus UKW-Verkauf 0 -39.082
Adjusted EBITDA 426.795 402.102

1 Das EBITDA entspricht dem im Vorjahr ausgewiesenen EBITDA exklusive Sunrise.

Free Cashflow

Der Free Cashflow stellt als konzernweite liquiditätsorientierte Kennzahl eine wichtige Ergänzung der ergebnisorientierten Leistungsbeurteilung der freenet Group dar und ist gleichermaßen für Eigen- und Fremdkapitalgeber bedeutsam. Der Free Cashflow ist zentraler Gradmesser für die Fähigkeit aus eigenen Mitteln zu wachsen, die Gewährleistung einer stabilen Dividendenfähigkeit sowie für die Fähigkeit sämtliche operativen Zahlungsverpflichtungen der freenet Group zu bedienen und mithin ein Gradmesser für potenzielle Tilgungsleistungen.

Die Steuerung des Free Cashflow und insbesondere des Net Working Capital erfolgt operativ durch die Treasury-Abteilung auf Basis etablierter Controlling-Strukturen. Neben der kontinuierlichen Optimierung von Zahlungsbedingungen für Verbindlichkeiten und Forderungen zählt auch ein effizientes Forderungsmanagement inklusive Factoring zu den Steuerungsmaßnahmen.

Der zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 neu definierte Free Cashflow weist noch deutlicher aus in welcher Höhe liquide Mittel erwirtschaftet wurden, die u.a. zur Ausschüttung von Dividenden oder zur Tilgung von Finanzschulden verwendet werden können. Dementsprechend werden "Gezahlte Zinsen", "Erhaltene Zinsen", "Einzahlungen aus der Tilgung von finanziellen Vermögenswerten aus Leasing" in den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie die "Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten" in die Berechnung des Free Cashflow einbezogen.

Tabelle 4: Berechnung Free Cashflow

In TEUR 1.1.2019 -31.12.2019 1.1.2018 -31.12.2018
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 364.232 328.870
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -45.155 -57.193
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 4.553 13.850
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -74.603 -21.754
Free Cashflow 249.027 263.773

Postpaid-ARPU

Der Postpaid-ARPU bezeichnet den monatlichen Durchschnittsumsatz pro Kunde im Segment Mobilfunk, der mit der Vermarktung von 24-Monatsverträgen generiert wird. Der Postpaid-ARPU dient für die freenet Group allgemein als Gradmesser für die Bereitschaft von Kunden, für die jeweiligen Mobilfunkleistungen entsprechende monatliche Entgelte zu zahlen. Folglich ist der Postpaid-ARPU ein Indikator für die Qualität des Kundenstamms. Die Sicherung und der Ausbau der Qualität liegen daher im strategischen Interesse des Managements. Die Veränderungen der Markt- und Wettbewerbssituation in Deutschland können bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung des Postpaid-ARPU haben. Auch regulatorische Anforderungen können die Höhe des Postpaid-ARPU beeinflussen.

Die Ermittlung des Postpaid-ARPU erfolgt ohne Berücksichtigung von in der Grundgebühr enthaltenen Hardwareerlösen (Subventionsanteil). Die freenet Group schafft damit Transparenz hinsichtlich der Überleitbarkeit von Serviceumsätzen und Entwicklung von Postpaid-ARPU und Kundenzahlen. Die über die sogenannte Handyoption generierten Umsätze aus dem Verkauf von mobilen Endgeräten fließen auch weiterhin nicht in die Berechnung ein.

ii. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Entwicklung der operativen Leistungsfähigkeit der freenet Group ist eng verbunden mit der Entwicklung der Abonnementkundenzahlen. Kundengewinnung und -bindung sind daher essenziell für die freenet Group. Die strategisch relevanten Kundengruppen variieren in Abhängigkeit des operativen Segments. Der Postpaid Kundenbestand dient als Leistungsindikator für das Segment Mobilfunk und der umsatzgenerierende TV Kundenbestand als Leistungsindikator für das Segment TV und Medien.

Die Messung des werthaltigen Postpaid Kundenbestands, in dem die strategisch wichtigen Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung zusammengefasst sind, dient insbesondere der mittel- und langfristigen Unternehmenssteuerung. Die ausschließlich im Segment Mobilfunk relevante Steuerungsgröße stellt in Verbindung mit dem Postpaid-ARPU einen wesentlichen Gradmesser für das mittel- und langfristige Ertrags- und Liquiditätspotential des Mobilfunkgeschäfts dar.

Das TV-Geschäft der freenet Group adressiert ein weiteres Geschäftsfeld, das die strategische Positionierung als Digital-Lifestyle-Provider stärkt und ausbaut. Die Entwicklung der umsatzgenerierenden freenet TV Abo-Kunden (RGU) sowie der waipu.tv Abo-Kunden dient hierbei als wesentlicher Gradmesser für den Erfolg beim Aufbau des Geschäftsfelds und damit für die Marktdurchdringung mit beiden TV Produkten.

Zusammengefasst bilden die beiden segmentbezogenen Leistungsindikatoren Postpaid Kundenbestand und TV Kundenbestand den wertschöpfenden Abonnementkundenbestand der freenet Group ab. Die Leistungsindikatoren geben einen transparenten Blick auf den strategischen Fokus der freenet Group und reflektieren zugleich die Wahrnehmung der relevanten Kundengruppen am Kapitalmarkt.

iii. Sonstige Kennzahlen und Gradmesser für den Unternehmenserfolg

Zur Steuerung des Konzerns nutzt die freenet Group neben finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren weitere sonstige Kennzahlen und Gradmesser für den Unternehmenserfolg. Sie umfassen:

Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten,
Forschung und Entwicklung,
Mitarbeiter,
EBIT und Finanzergebnis sowie
Rohertrag und Rohertragsmarge.

Die sonstigen Kennzahlen EBIT, Finanzergebnis sowie Rohertrag und Rohertragsmarge sind gleichzeitig alternative Leistungskennzahlen.

Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten

Auch im Berichtsjahr hat die freenet Group eine Vielzahl neuer Produkte eingeführt, weitere Partnerschaften geschlossen und zusätzliche Vertriebskanäle erschlossen, um einerseits das originäre Geschäft zu sichern und gleichzeitig neue Potenziale zu schaffen - die Wesentlichsten zeigt die folgende Grafik.

Grafik 7:Wesentliche Produktmarken, neue Produkte, Partnerschaften und Vertriebsaktivitäten

Forschung und Entwicklung

Die freenet AG unterhält keine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung. Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts in der Telekommunikation setzt sich das Unternehmen jedoch intensiv mit allen wesentlichen Neuerungen auseinander. Wesentliches Ziel ist dabei, die Wettbewerbspositionierung in diesem dynamischen Marktumfeld langfristig zu behaupten. Entwicklungsarbeiten finden bei der freenet Group vorwiegend im Rahmen von IT-, Strategie- und Produktentwicklungs-Projekten statt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr durch wesentliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung belastet. Insgesamt nahm die freenet Group im Rahmen von IT-, Strategie- sowie Produktentwicklungsprojekten 2019 Zahlungswirksame Investitionen in Höhe von 20,3 Millionen Euro vor (2018: 18,1 Millionen Euro).

Mitarbeiter

Zum Jahresende beschäftigte die freenet Group 4.238 Mitarbeiter an 9 Standorten sowie in den mobilcom-debitel Shops beziehungsweise GRAVIS Stores. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums stellt die Gruppe jährlich über 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung; sie gliedern sich in insgesamt zwölf Ausbildungsgänge an über 150 Ausbildungsorten. Zum Jahresende 2019 lag die Zahl der Auszubildenden in der freenet Group bei 336 (2018: 325). Der Kompetenzerhalt der Mitarbeiter sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung hinsichtlich aktueller Markt- und Technologieentwicklungen sind entscheidend für den zukünftigen unternehmerischen Erfolg der freenet Group.

Detaillierte Informationen zum Thema Mitarbeiterbelange finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung auf den Seiten 43-64.

EBIT und Finanzergebnis

Das EBIT ist definiert als Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Seit dem Geschäftsjahr 2019 werden die Positionen "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen", "Zinsen und ähnliche Erträge", "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" und das "sonstige Finanzergebnis" in einer separaten Zwischensumme "Finanzergebnis" ausgewiesen.

Rohertrag und Rohertragsmarge

Der Rohertrag ist definiert als Saldo aus Umsatzerlösen und Materialaufwendungen. Die Rohertragsmarge bildet das Verhältnis aus Rohertrag und Umsatzerlösen ab.

Tabelle 5:Berechnung Rohertrag

In TEUR bzw. lt. Angabe 1.1.2019 -31.12.2019 1.1.2018 -31.12.2018
Umsatzerlöse 2.932.544 2.897.466
Materialaufwand -2.036.334 -1.993.739
Rohertrag 896.210 903.727
Rohertragsmarge (in Prozent) 30,6 31,2

iv. Finanzmanagement

Cash-, Liquiditäts- und Kapitalstrukturmanagement

Die strategische und operative Unternehmenssteuerung wird von einem etablierten Finanzmanagement unterstützt. Es umfasst im Kern das Cash- und Liquiditätsmanagement sowie das Kapitalstrukturmanagement. Die Aufgaben werden zentral in der Abteilung Treasury, zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Finanzcontrolling und Rechnungswesen, gesteuert.

Das Cash- und Liquiditätsmanagement gewährleistet, dass die freenet Group zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Zu diesem Zweck werden die Zahlungsströme sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus Finanzgeschäften kontinuierlich überwacht und in eine rollierende Cashflow-Planung integriert. Durch das konzerninterne Cash-Pooling können Konzernunternehmen zudem Überschüsse anderer Einheiten nutzen, um den eigenen Liquiditätsbedarf ohne Fremdfinanzierung zu decken.

Das Kapitalstrukturmanagement gestaltet die Kapitalstruktur der freenet Group sowie die Kapitalausstattung der Tochtergesellschaften. Integraler Bestandteil für das konzernweite Kapitalstrukturmanagement sind die beiden alternativen Leistungskennzahlen Eigenkapitalquote und Verschuldungsfaktor. Zusätzlich wird zu Informationszwecken ein adjustierter Verschuldungsfaktor berichtet, der durch die Einbeziehung der Börsenwerte von Aktienbeteiligungen in die Fremdkapitalstruktur eine weniger konservative Perspektive auf die Verschuldung der freenet Group liefert. Für die Eigenkapitalquote erachtet das Management der freenet Group eine Untergrenze von 25,0 Prozent als angemessen sowie einen angestrebten Verschuldungsfaktor von maximal 3,0.

Eigenkapitalquote und (adjustierter) Verschuldungsfaktor stellen alternative Leistungskennzahlen dar. Die Eigenkapitalquote bildet das Verhältnis von Eigenkapital und Bilanzsumme ab und liegt mit 27,3 Prozent zum 31. Dezember 2019 oberhalb der Zielmarke von 25,0 Prozent.

Tabelle 6:Eigenkapitalquote

In TEUR bzw. lt. Angabe 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital 1.321.601 1.280.753
Bilanzsumme 4.839.597 4.634.652
Eigenkapitalquote (in %) 27, 3 27,6

Der Verschuldungsfaktor leitet sich aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zum in den letzten zwölf Monaten erzielten EBITDA ab. Gleiches gilt für den adjustierten Verschuldungsfaktor; allerdings dienen hier die - um die Börsenwerte der Aktienbeteiligungen reduzierten - Nettofinanzschulden als Ausgangsbasis für die Berechnung der Verhältniszahl.

Tabelle 7:Nettofinanzschulden und adjustierte Nettofinanzschulden

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018 angepasst
Langfristige Finanzschulden 1.428.009 1.699.424
Kurzfristige Finanzschulden 265.610 23.476
Nettoleasingverbindlichkeiten 471.176 260.201
Flüssige Mittel -133.692 -126.332
Nettofinanzschulden 2.031.103 1.856.769
Börsenwert der Sunrise und CECONOMY 1 -953.151 -952.498
Adjustierte Nettofinanzschulden 1.077.952 904.271

1 Der Börsenwert der Sunrise ergibt sich aus der Multiplikation des Schlusskurses der Aktie der Sunrise an der Schweizer Börse mit der Anzahl der von der freenet Group gehaltenen Aktien (11.051.578 Aktien) zum jeweiligen Stichtag. Die Umrechnung von Schweizer Franken in Euro erfolgt basierend auf Daten von Bloomberg zu einem amtlich festgestellten Stichtagskurs. Der Börsenkurs der Ceconomy ermittelt sich aus der Multiplikation von Schlusskurs der Stammaktien an der Frankfurter Börse mit der Anzahl der von der freenet Group gehaltenen Aktien (32.633.555 Stück) zum Stichtag.

Sowohl der Verschuldungsfaktor als auch der adjustierte Verschuldungsfaktor zum Jahresende 2019 sind mit dem Vorjahreswert 2018 aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) nur bedingt vergleichbar. Diese Einschränkung resultiert im Wesentlichen aus den seit Beginn des Geschäftsjahres zu passivierenden finanziellen Verpflichtungen aus Operating-Leasing, die seitdem ebenfalls Teil der Nettofinanzschulden sind. In der Folge liegt der Verschuldungsfaktor zum 31. Dezember 2019 bei 4,8 und damit oberhalb des mittelfristig anvisierten Zielwerts von maximal 3,0. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2018: 4,2) resultiert aus den um 211,0 Millionen Euro höheren Nettoleasingverbindlichkeiten (passivierte Operate-Leasingverhältnisse). Der adjustierte Verschuldungsfaktor beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf einen Wert von 2,5 und liegt aus gleichen Gründen oberhalb des Vorjahres (2018: 2,0).

Tabelle 8:Kennzahlen Kapitalstrukturmanagement

lt. Angabe Ziel 31 .12.2019 31.12.2018
Eigenkapitelquote (in %) > 25,0 27,3 27,6
Verschuldungsfaktor ≤ 3,0 4,8 4,2
Adjustierter Verschuldungsfaktor n.d. 2,5 2,0

Dividendenpolitik

Dividendenauszahlungen führen zum Abfluss von Liquidität aus dem Unternehmen, und nehmen damit Einfluss auf die Steuerungsgrößen der Kapitalstruktur. Dementsprechend ist die Dividendenpolitik ein wesentlicher Teil des Finanzmanagements der freenet Group. Der Konzern verfolgt diesbezüglich eine Politik kontinuierlicher und an der operativen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichteten Dividendenzahlungen.

Der Vorstand beabsichtigt daher der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 erneut 1,65 Euro pro Stückaktie zur Auszahlung für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Daraus ergäbe sich eine Ausschüttungssumme von insgesamt 211,2 Millionen Euro (2018: 211,2 Millionen Euro) und die Dividendenrendite der freenet Aktie läge, gemessen am Schlusskurs des letzten Handelstages 2019, bei 8,07 Prozent (2018: 8,98 Prozent).

Eine angemessene Beteiligung der freenet Aktionäre am Unternehmenserfolg ist für das Management der freenet Group von besonderer Relevanz. Der Vorstand hat daher entschieden, die Dividendenpolitik zukünftig wieder an der relativ konstant verlaufenden liquiditätsorientierten Kennzahl Free Cashflow auszurichten. Der Free Cashflow als Teil der Unternehmenssteuerung/-prognose bietet einen verlässlichen und stabilen Ansatzpunkt für die Formulierung einer Dividendenerwartung. Im Interesse der Dividendenkontinuität definiert das Management daher eine langfristig stabile Ausschüttungsquote von 80 Prozent der frei verfügbaren Zahlungsmittel als Mindestdividende für die freenet Aktionäre. Mit der Mindestdividende bekennt sich der Vorstand zu seinem Ziel, einer aktionärsfreundlichen Dividendenpolitik, die auf einer planbaren Dividende bei vergleichsweise hoher Rendite basiert. Darüber hinaus wird vom Vorstand nicht ausgeschlossen, Aktionäre entweder in Form einer Zusatzdividende oder eines Aktienrückkaufs an der Verteilung des nach Abzug der Mindestdividende verbleibenden Free Cashflows zusätzlich partizipieren zu lassen.

Grafik 8: Dividende je Aktie 2011-2019 1

1 Die Dividende wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der Hauptversammlung im Mai 2020 ausgezahlt. Weitere Informationen zur Dividende finden Sie im Kapitel "Die freenet AG am Kapitalmarkt".

d. Wirtschaftsbericht

Weltwirtschaftsleistung wächst auf niedrigem Niveau
Umsätze in der deutschen Mobilfunkbranche stabil
Anzahl der Haushalte mit IPTV-Anschluss in Deutschland weiter steigend

i. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Im Jahr 2019 waren sowohl die globale als auch die deutsche Wirtschaft weiterhin auf Wachstumskurs. Damit hielt der Aufschwung seit nunmehr zehn Jahren an, jedoch zuletzt mit geminderter Dynamik. Vor dem Hintergrund zunehmender Unsicherheit und wachsender Konflikte sowie regulatorischer Veränderungen, konnte die Wirtschaftsleistung Deutschlands nicht das Wachstumsniveau vorangegangener Jahre halten. Für das abgelaufene Jahr erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,0 Prozent. Die Arbeitslosenquote wird voraussichtlich auf 4,9 Prozent sinken, womit die Zahl der Beschäftigten weiter auf 45,2 Millionen gestiegen sein sollte. Die Tendenz der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland blieb Ende 2019 zwar weiter aufwärtsgerichtet, aber die Risiken - vornehmlich aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld - haben sich erhöht. Insbesondere internationale Handelskonflikte, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und der Gegenwind in der Automobilindustrie wirkten negativ auf das Wirtschaftswachstum.

Die Entwicklung des ifo-Geschäftsklimaindex verdeutlichte den beschriebenen Trend. Mit 97,1 Punkten fiel der gemittelte Indexwert für das Jahr 2019 so tief wie seit 2012 nicht mehr. Auch wenn sich der Wert in der zweiten Jahreshälfte leicht verbesserte, blieb er unter seinem langjährigen Durchschnittswert.

ii. Branchenbezogene Entwicklung

1. Mobilfunkmarkt

Der Gesamtmarkt für Telekommunikationsdienste ist nach Berechnungen des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) im Jahr 2019 um 0,5 Milliarden Euro gegenüber 2018 auf nun 58,4 Milliarden Euro gewachsen. Rund zwei Drittel des Gesamtumsatzes wurden in Deutschland mit Privatkunden erzielt. Während der Telekommunikationsmarkt insgesamt um 0,9 Prozent wuchs, stieg der hierin enthaltene Teilmarkt Mobilfunk um circa 2,0 Prozent auf 25,6 Milliarden Euro. Ende 2019 waren in den deutschen Mobilfunknetzen circa 140,8 Millionen SIM-Karten registriert. Dies entspricht einem Anstieg an aktivierten SIM-Karten von 3,8 Millionen beziehungsweise 2,8 Prozent. Die Zunahme begründet sich hauptsächlich durch die Installation von SIM-Karten in Maschinen (Internet of Things/ Machine-to-Machine-Kommunikation). Bezogen auf die Gesamtzahl an SIM-Karten verteilte sich diese zu beinahe gleichen Teilen auf die drei Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland.

Die Verteilung der umsatzbezogenen Marktanteile auf die fünf größten Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen in Deutschland blieb ebenso relativ konstant. Für die freenet Group prognostiziert der VATM einen Marktanteil in Höhe von rund 10,2 Prozent bei stabilen Umsätzen im Vergleich zum Vorjahr.

Grafik 9: Mobilfunk-Umsätze nach Netzbetreibern und Service Providern 1

Die für 2019 erwarteten Umsätze in Höhe von 25,6 Milliarden Euro enthalten sowohl Verbindungsentgelte, Umsätze mit Groß- und Geschäftskunden sowie den Verkauf von Endgeräten. Insbesondere der Absatz hochwertiger Smartphones wird weiterhin als Umsatztreiber angesehen. Für 2019 erwartet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) somit ein erneutes Rekordjahr mit rund 11,9 Milliarden Euro Umsatz, was einer Steigerung von 11 Prozent gegenüber 2018 entspräche. Die Anzahl der verkauften Smartphones wäre mit 22,4 Millionen Endgeräten im Jahresvergleich (2018: 22,6 Millionen) jedoch nahezu stabil.

Wie die gesamte Wirtschaft war auch die Telekommunikationsbranche im abgelaufenen Jahr von internationalen Handelskonflikten sowie regulatorischen Eingriffen betroffen. Die Drohung der US-Regierung, den chinesischen Technologiekonzern Huawei auf eine schwarze Liste zu setzen, die es amerikanischen Unternehmen nur mit entsprechender Erlaubnis gestattet, Geschäfte mit Huawei zu tätigen, sorgte auch für Unsicherheit in Deutschland. Vor allem weil spekuliert wurde, dass Mobilfunkgeräte von Huawei nicht mehr mit notwendigen Softwareupdates beliefert würden und auch der Ausbau des 5G-Netzes mit chinesischer Infrastrukturtechnologie gegebenenfalls nur eingeschränkt möglich wäre.

Des Weiteren wurden im europäischen Wirtschaftsraum die Telekommunikationsbranche betreffende Gesetzesänderungen wirksam: Seit dem 15. Mai 2019 sind Endkundenentgelte für Auslandsgespräche und SMS, d.h. sogenannte Intra-EU-Kommunikation, preislich reguliert. Für das Beispiel Deutschland betrifft dies Sprachanrufe und SMS, die aus einem deutschen Netz in ein ausländisches Netz eines anderen Mitgliedstaats (z.B. Frankreich) geführt werden. Für die verschiedenen Verbindungsvarianten wurden Preisobergrenzen eingeführt, die größtenteils unterhalb der bislang erzielten Preise liegen. Daraus ergaben sich im Jahr 2019 unmittelbar negative Auswirkungen auf die Umsätze der Mobilfunkunternehmen.

In der Diskussion standen im abgelaufenen Jahr auch die Versorgungsauflagen zur flächendeckenden Bereitstellung von mobilem Breitband (4G) aus der Frequenzauktion des Jahres 2015. Die Deutsche Telekom und Vodafone deckten das Bundesgebiet durchschnittlich zu über 98 Prozent mit einer Mindestdatenrate von 50 Mbit pro Antennensektor ab. Telefónica Deutschland erreichte einen Wert von 84,3 Prozent. Die flächendeckende Verfügbarkeit einer schnellen mobilen Datenverbindung gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden Datennutzung in 2019 weiter an Bedeutung. Mit einem genutzten Gesamtvolumen von 4,2 Milliarden Gigabyte an mobilen Daten stieg das nachgefragte Datenvolumen um über 62 Prozent im Vergleich zu 2018 und erreichte einen neuen Höchstwert. Diese Entwicklung spiegelte sich jedoch nicht in der verwendeten Netztechnologie wider. 57,5 Millionen Karten oder 40,8 Prozent der aktiven Karten verfügten über die Möglichkeit, ein 4G/5G-Netz zu nutzen. Demnach nutzten knapp 60 Prozent der Mobilfunkkarten in Deutschland ein Mobilfunknetz der 2. oder 3. Generation. Im Vergleich dazu hatte die freenet Group bis zum Jahresende 2019 nahezu alle Kunden in das schnellere 4G-Netz migriert.

In Anbetracht des steigenden Datenkonsums übernimmt die 5G-Technologie eine Schlüsselfunktion für zukünftige Digitalisierungsprozesse. Die dafür notwendigen Frequenzbänder wurden in Deutschland in der ersten Jahreshälfte 2019 von der Bundesnetzagentur versteigert. Die Auktion endete am 12. Juni und erlöste 6,55 Milliarden Euro. Neben den bekannten Netzbetreibern hat die Drillisch Netz AG Teile der Frequenzblöcke erworben. 1&1 Drillisch war bisher als virtueller Netzbetreiber (MVNO) auf dem deutschen Markt tätig und plant nun den Aufbau eines eigenen (5G-)Netzes. Damit würde sich die Anzahl von drei auf vier Netzbetreiber erhöhen und dem Kunden würde eine größere Netzauswahl geboten. In der zweiten Jahreshälfte wurden sodann erste 5G-Testregionen von den Netzbetreibern eröffnet und auch erste Tarife sowie 5G-fähige Mobilfunkgeräte vermarktet.

Aus Sicht von Diensteanbietern (wie der freenet Group) sind die Auktionsbedingungen insgesamt positiv zu bewerten. Im Kern wird ein verbesserter Zugang zu aktuellen (4G und älter) und zukünftigen Technologien (5G und darüber hinaus) bis 2040 zugesichert. Netzbetreiber haben zudem diskriminierungsfrei mit Diensteanbietern über den Zugang zu Mobilfunktechnologien zu verhandeln. Sollten die Verhandlungen ergebnislos verlaufen, wird die Bundesnetzagentur als "Schiedsrichter" aktiv, um Diskriminierung zu vermeiden und einen Technologiezugang zu gewährleisten. Die Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzen gehen damit über die von 4G hinaus und geben Diensteanbietern eine höhere regulatorische Sicherheit.

2. TV-/Bewegtbildmarkt

Die Gesamtumsätze im deutschen Fernsehmarkt entwickelten sich stabil und lagen mit rund 5,7 Milliarden Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau (+0,8 Prozent). Auf dem Bewegtbildmarkt ist der Konsum des klassischen, linearen Fernsehens nach wie vor dominierend. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche tägliche Fernsehdauer in Deutschland 211 Minuten. Damit ist sie im Vergleich zum Vorjahr minimal um rund sechs Minuten zurückgegangen. In den Jahren von 2010 bis 2017 hatte die Sehdauer noch leicht über 220 Minuten gelegen. Dennoch bleibt der Konsum von linearem Fernsehen weiterhin die beliebteste Freizeitaktivität in Deutschland. Rund 94 Prozent der Deutschen nennen das Fernsehen als die präferierte Beschäftigung.

Grafik 10: Durchschnittliche tägliche Fernsehdauer in Deutschland in den Jahren 2009 bis 2019 (in Minuten)

'09 212
'10 223
'11 225
'12 222
'13 221
'14 221
'15 223
'16 223
'17 221
'18 217
'19 211

Details: ab 3 Jahren; TV Scope, Fernsehpanel deutschsprachig; Montag bis Sonntag, 3 bis 3 Uhr, alle Sender

Quelle: AGF; GFK

Kabel und Satellit stellten nach wie vor die dominierenden Übertragungswege in Deutschland dar: Kabel nutzen knapp 44,7 Prozent (2018: 45,1 Prozent) und der Satellitenempfang wurde von 44,8 Prozent (2018: 45,0 Prozent) der Haushalte in Anspruch genommen. Der Marktanteil des Antennenfernsehens war gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig: circa 6,0 Prozent (2018: 6,4 Prozent) nutzten die Übertragungsform DVB-T2 HD. Alleiniger Anbieter dieses Übertragungswegs in Deutschland ist die Media Broadcast Gruppe - eine 100-prozentige Tochter der freenet Group.

Grafik 11: Verteilung und Entwicklung der Übertragungswege 2008 bis 2019 1

Flow-Chart:

Anteile verschiedener Übertragungswege in den TV-Haushalten in Deutschland bis 2019

Anteile der verschiedenen Übertragungswege * an den TV-Haushalten in Deutschland von 2008 bis 2019

Satellit Kabel- TV DVB-T IPTV
2008 42 52,5 11,1 0,3
2009 42,1 52,8 11,3 1
2010 42,8 51,4 11,1 2,3
2011 44,7 50,2 11,8 3
2012 45,6 47,9 12,5 4,3
2013 46,2 46,3 11 4,9
2014 46,1 46,3 10 4,9
2015 46,5 46,1 9,7 4,8
2016 46,5 45,9 9 6,2
2017 45,7 45,9 7,4 6,9
2018 45 45,1 6,4 8,4
2019 44,8 44,7 6 8,6

1 Angaben in eckigen Klammern geben die entsprechenden absoluten Umsätze im Vorjahr an.

Summe > 100 Prozent wegen Mehrfachempfang.

Quelle: Kantar

Lediglich IPTV konnte den prozentualen Anteil von zuletzt 8,4 Prozent auf nunmehr 8,6 Prozent erhöhen. Diese Übertragungstechnologie wird von der EXARING AG (einer Tochtergesellschaft der freenet Group) vermarktet und unter dem Produktnamen waipu.tv angeboten. Auch die Netzbetreiber wie Deutsche Telekom und Vodafone setzen mit ihren Produkten Magenta TV beziehungsweise GIGA TV verstärkt auf IPTV Produkte. Telefónica Deutschland bietet seit Mai 2019 unter der Marke "O2TV powered by waipu.tv" das IPTV-Produkt der EXARING AG über eine Vertriebspartnerschaft an. Darüber hinaus gibt es nur Zattoo als weiteren relevanten Anbieter mit einem deutschen IPTV-Angebot.

iii. Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

Repositionierung bei mobilcom-debitel: Service und Beratung im Fokus der Kommunikation

Die freenet Group startete im März 2019 mit umfangreichen Marketingmaßnahmen zur Neupositionierung der Hauptmarkte mobilcom-debitel. Mit neuem TV-Spot, neuem Visual, umfangreichen Digital-Maßnahmen und einer starken Präsenz am Point-of-Sale (PoS) liegt der Fokus von mobilcom-debitel nun auf einer noch konsequenteren Beratungs- und Service-Orientierung und unterstreicht somit die Ausrichtung auf den Kunden.

Samsung und waipu.tv gehen eine strategische Partnerschaft ein

Im April 2019 wurde die strategische Partnerschaft zwischen Samsung und waipu.tv bekannt gegeben, bei der Käufer von Samsung TV-Geräten ab dem Modelljahr 2019 sechs Monate kostenlos waipu.tv empfangen können.

EXARING AG und Telefónica Deutschland geben strategische Vertriebspartnerschaft bekannt - O 2 TV powered by waipu.tv

Die EXARING AG und Telefónica Deutschland haben im April 2019 eine langfristige strategische Kooperationsvereinbarung für innovatives IPTV geschlossen. Mit dem Produkt "O2 TV powered by waipu.tv" erhalten seit Mai 2019 über 50 Mio. O2-Kunden im Rahmen einer Vertriebspartnerschaft Zugang zur marktführenden Plattform für netzunabhängiges IPTV.

freenet FUNK: freenet startet ersten rein digitalen Mobilfunktarif

Im Mai 2019 startete die freenet Group mit der Vermarktung des innovativen Tarifs "freenet FUNK". Mit diesem rein digitalen Mobilfunktarif führte freenet ein komplett neues Tarifmodell in der deutschen Mobilfunkbranche ein und kann somit als Pionier betrachtet werden.

mobilcom-debitel und expert SE starten Kooperation

mobilcom-debitel und die expert SE haben im Juli 2019 eine Vertriebskooperation vereinbart. freenet hat mit der Handelsverbundgruppe für Consumer Electronics, Informationstechnologie, Telekommunikation, Entertainment und Elektrohausgeräte nun einen weiteren starken Vertriebspartner im Fachhandel an seiner Seite.

freenet AG lehnt Übernahme der UPC Schweiz durch die Sunrise Communications Group AG ab

Im Zusammenhang mit der von Sunrise angedachten Übernahme der UPC Schweiz hat sich die freenet AG als größter Aktionär im August 2019 in einer öffentlichen Mitteilung gegen eine mögliche Übernahme ausgesprochen und diese im Detail begründet. Im Dezember 2019 wurde öffentlich bekannt gegeben, dass Gespräche zwischen Sunrise und Liberty Global, Muttergesellschaft der UPC Schweiz, zur geplanten Übernahme schlussendlich nicht weiter fortgeführt würden.

iv. Überblick über den Geschäftsverlauf

Mobilfunk

Postpaid Kundenbestand

Im Kerngeschäft Mobilfunk der freenet Group bilden kundenorientierte Tarife und Services sowie die Fokussierung auf werthaltige Postpaid-Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung weiterhin die tragenden Säulen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Schwerpunkt sowohl in der Neukundengewinnung als auch im Bestandskundenmanagement darauf, die Qualität in dieser strategisch wichtigsten Kundengruppe weiter zu erhöhen. Zu Jahresbeginn erfolgte daher eine qualitätsbezogene Umstrukturierung innerhalb des Tarifportfolios, die im ersten Halbjahr zunächst zu einem leichten Rückgang der Kundenzahlen innerhalb des Postpaid-Bestands führte. Dass die freenet Group in diesem Kundensegment mit 6,903 Millionen Teilnehmern am Jahresende 2019 dennoch einen im Vergleich zum Vorjahr (6,896 Millionen) moderat gestiegenen Kundenbestand vermelden kann, liegt an diversen Maßnahmen in nahezu allen Vertriebs- und Kommunikationskanälen, die offensichtlich die Bedürfnisse der Kunden getroffen haben.

In dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Postpaid-Bestand sind die rund 34.000 Kunden des im Mai 2019 eingeführten Mobilfunk Produkts freenet FUNK nicht enthalten.

Tabelle 9:Entwicklung Postpaid Kundenbestand

In Mio. bzw. lt. Angabe 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung

in %
Postpaid Kunden 6,903 6,896 0,1

Postpaid-ARPU und Serviceumsätze

Der strategische Fokus auf werthaltige Kundenbeziehungen zeigt sich ebenfalls in der stabilen Entwicklung des Postpaid-ARPU ohne Hardware, der Ende Dezember 2019 bei 18,7 Euro liegt (2018: 19,0 Euro). Die entsprechenden Postpaid-Serviceumsätze betragen für das aktuelle Berichtsjahr 1.540,9 Millionen Euro und entwickeln sich trotz regulatorischer Effekte (Intra-EU-Kommunikation) ebenfalls stabil (2018: 1.555,4 Millionen Euro).

Der Serviceumsatz im Bereich No-Frills/Prepaid beträgt für das Jahr 2019 rund 134,3 Millionen Euro. Folglich entfallen ungefähr 92,0 Prozent der Serviceumsätze im Segment Mobilfunk auf die strategisch wichtigste Kundengruppe.

Tabelle 10:Postpaid-ARPU und Serviceumsätze

In EUR bzw. Serviceumsätze

in Mio. EUR
2019 2018
Postpaid-ARPU ohne Hardware 18,7 19,0
Serviceumsatz Postpaid 1.540,9 1.555,4
Serviceumsatz No-Frills/Prepaid 134,3 142,0

Digital-Lifestyle

Endgeräte, Produkte und Services aus den Bereichen Entertainment, Security, Smart Home und E-Health ergänzen bereits seit mehreren Jahren die Angebote im Segment Mobilfunk. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wieder zahlreiche neue Produkte und Services in das Angebotsportfolio aufgenommen, um das organische Wachstum in diesem Bereich weiter zu forcieren. Im Jahr 2019 erzielte die freenet Group mit der Vermarktung der Digital-Lifestyle-Produkte einen Umsatz von 189,9 Millionen Euro . Dies entspricht einer Steigerung um 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2018: 179,8 Millionen Euro).

Tabelle 11:Umsatz Digital-Lifestyle (organisch)

In Mio. EUR 2019 2018
Umsatz Digital-Lifestyle (organisch) 189,9 179,8

TV und Medien

Der Ausbau des TV-Segments als weitere wichtige Säule der Geschäftstätigkeiten der freenet Group stand auch im Berichtsjahr 2019 im Fokus. So wurden sowohl bei freenet TV als auch bei waipu.tv Angebot und Qualität in technischer und inhaltlicher Hinsicht gleichermaßen ausgebaut beziehungsweise erhöht. Die Kundenzahlen am Ende des Geschäftsjahres 2019 zeigen einmal mehr die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.

Tabelle 12:TV Kundenbestand

In Tsd. bzw. lt. Angabe 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung

in %
freenet TV Abo-Kunden (RGU) 1.021,1 1.014,2 0,7
waipu.tv Abo-Kunden 408,3 251,8 62,2

Die Zahl der umsatzgenerierenden Nutzer von freenet TV ist im Jahresverlauf um rund 6.900 auf jetzt 1,021 Millionen freenet TV Abo-Kunden (RGU) gestiegen.

Sehr erfreulich entwickelten sich auch die Kundenzahlen für waipu.tv. In der Prognose für das Jahr 2019 wurden zum Jahresende 350.000 Abo-Kunden erwartet. Dieses Ziel wurde bereits im August übertroffen. Zum Jahresende 2019 haben sich 408.300 Kunden für eine der Abo-Varianten des IPTV-Produkts entschieden. Damit konnte die Zahl der Abo-Kunden im Jahr 2019 um 156.500 erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung um 62,2 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Eine aus Sicht des Vorstands bemerkenswerte Leistung auch vor dem Hintergrund, dass die Vertriebskooperation mit Telefónica Deutschland erst im Mai startete.

Die Ergebnisse bestätigen die strategische Ausrichtung der freenet Group und bilden eine gute Ausgangsbasis für die kommenden Monate und Jahre.

v. Vergleich des tatsächlichen Geschäftsverlauf mit der Prognose

Im Segment TV und Medien gingen die Umsatzerlöse aufgrund des verkauften UKW-Geschäfts zwar um 28,7 Millionen Euro zurück, konnten jedoch durch gesteigerte niedrigmargige Hardware-Umsätze im Segment Mobilfunk ausgeglichen werden. Insgesamt blieben die Konzernumsätze mit 2.932,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (2018: 2.897,5 Millionen Euro) stabil, womit auch das prognostizierte Ziel erreicht wurde.

Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf 426,8 Millionen Euro und liegt innerhalb des Zielkorridors von 420 bis 440 Millionen Euro. Darin enthalten ist ein EBITDA-erhöhender Effekt aus der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) in Höhe von 43,3 Millionen Euro. Der Free Cashflow erreicht mit 249,0 Millionen Euro ebenfalls den prognostizierten Korridor zwischen 240 bis 260 Millionen Euro. Des Weiteren ist die Zahl der strategisch wichtigen Postpaid-Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung im Vergleich zum Dezember 2018 von 6,896 Millionen Kunden auf 6,903 Millionen Kunden gestiegen. Das Ziel eines moderat steigenden Postpaid-Kundenbestands konnte damit erreicht werden. Der Postpaid-ARPU ohne Hardware verhielt sich im Berichtsjahr mit 18,7 Euro erwartungsgemäß stabil (2018: 19,0 Euro).

Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Segments TV und Medien setzte das IPTV-Produkt waipu.tv seine positive Entwicklung fort und übertraf mit rund 0,408 Millionen Abonnenten die für das Geschäftsjahr 2019 prognostizierte Anzahl zahlender Kunden von über 0,350 Millionen Kunden deutlich. Die Zahl der umsatzgenerierenden freenet TV Nutzer entwickelte sich wie erwartet und blieb mit rund 1,021 Millionen Kunden über der anvisierten Marke von mehr als 1,000 Millionen Kunden.

Die testierten Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr erfüllen somit die Prognose vollständig.

Tabelle 13: Vergleichprognostizierter und tatsächlicher Geschäftsverlauf 2019

In Mio. EUR bzw. lt. Angabe 2018 Prognose Geschäftsjahr 2019 (Entwicklung ggü. Vorjahr) Prognosebestätigung unterjährig zu den Quartalen 2019
Finanzielle Leistungsindikatoren
Umsatz 2.897,5 stabil stabil 2.932,5
EBITDA 441,3 420-440 420-440 426,8
Free Cashflow 263,8 240-260 240-260 249,0
Postpaid-ARPU ohne Hardware (in EUR) 19,0 stabil stabil 18,7
Nichtfinanzielle Leistungsindikator en
Postpaid-Kundenbestand (in Mio.) 6,896 moderat steigend moderat steigend 6,903
freenet TV Abo-Kunden (RGU) (in Mio.) 1,014 > 1,000 > 1,000 1,021
waipu.tv Abo-Kunden (in Mio.) 0,252 > 0,350 > 0,350 0,408

vi. Beurteilung des Geschäftsverlauf s durch den Vorstand

Zusammenfassend hält der Vorstand fest, dass sich die freenet Group in einem wettbewerbsintensiven und saturierten Marktumfeld erneut behaupten konnte. Besonders erfreulich ist aus Sicht der Konzernspitze, dass die Abonnentenzahl per Ende Dezember über alle Geschäftsfelder und Segmente hinweg gestiegen ist. Im ersten Halbjahr 2019 gingen aufgrund einer qualitätsbezogenen Umstrukturierung des Tarifmixes sowie einer Anpassung der Angebotssteuerung die ertragsstarken Postpaid-Mobilfunkkunden zwar zunächst zurück, aber bereits im dritten Quartal zeigte sich eine Trendwende und das Jahr schloss wie ursprünglich erwartet mit einem moderaten Kundenwachstum. Dies unterstreicht die starke Wettbewerbsposition der freenet Group in dem umkämpften Premiumsegment und nicht zuletzt die Effektivität der getroffenen Maßnahmen. Mit freenet FUNK wurde darüber hinaus Deutschlands erster voll digitaler Tarif eingeführt; eine Produkt-Innovation im deutschen Mobilfunkmarkt.

Auch mit der Entwicklung im Segment TV und Medien ist das Management insgesamt zufrieden. freenet TV entwickelte sich - angesichts des begrenzten zusätzlichen Potenzials für klassisches lineares Antennenfernsehen in Deutschland - solide. waipu.tv wiederum hat die gesteckten Kundenziele für 2019 übertroffen und nimmt nunmehr eine relevante Marktposition im Wachstumsmarkt IPTV ein.

Insgesamt zieht der Vorstand der freenet Group ein positives Fazit für das abgelaufene Geschäftsjahr: die Ziele, die zum Jahresbeginn bezüglich der wesentlichen Leistungskennzahlen gesteckt wurden, konnten trotz der Herausforderungen erneut erreicht werden.

vii. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1. Umsatz- und Ertragslage

Die Konzernumsätze erhöhten sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 35,1 Millionen Euro auf 2.932,5 Millionen Euro. Im Segment Mobilfunk entwickelten sich die Zahl der strategisch wichtigen Postpaid-Kunden mit zweijähriger Vertragsbindung (6,903 Millionen Kunden per Ende Dezember 2019 gegenüber 6,896 Millionen Kunden per Ende Dezember 2018) sowie der Postpaid-ARPU ohne Hardware (2019: 18,7 Euro, Vorjahr: 19,0 Euro) weiterhin stabil. Die im Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Mobilfunkumsätze erhöhten sich um 52,3 Millionen Euro auf 2.658,9 Millionen Euro, in erster Linie aufgrund gestiegener Hardwareerlöse mit niedrigerer Marge. Die Umsatzerlöse im Segment TV und Medien reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 28,7 Millionen Euro auf 253,9 Millionen Euro, was im Wesentlichen auf den im Vorjahr erfolgten Verkauf des UKW-Geschäfts zurückzuführen ist.

Der Rohertrag wird im Berichtsjahr mit 896,2 Millionen Euro leicht unter dem Vorjahr (903,7 Millionen Euro) ausgewiesen. Die Rohertragsmarge sank um 0,6 Prozentpunkte auf 30,6 Prozent - überwiegend bedingt durch die Zunahme des oben genannten Hardwaregeschäfts. Dagegen wirkte ein positiver Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16.

Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 33,4 Millionen Euro auf 67,3 Millionen Euro. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf den Vorjahreseffekt im Zusammenhang mit dem Verkauf des UKW-Infrastrukturvermögens in Höhe von 40,4 Millionen Euro zurückzuführen.

Die anderen aktivierten Eigenleistungen resultieren aus selbst erstellter Software im Rahmen von IT-Projekten und liegen mit 20,3 Millionen Euro leicht über dem Vorjahresniveau (18,1 Millionen Euro).

Der Personalaufwand erhöhte sich von im Vorjahr 219,7 Millionen Euro um 16,8 Millionen Euro auf 236,5 Millionen Euro. Die Entwicklung ist im Wesentlichen eine Folge des Anstiegs der durchschnittlichen Anzahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter, vor allem bedingt durch den Erwerb der The Cloud Gruppe mit Wirkung zum 1. Januar 2019, sowie von Gehaltssteigerungen und aktienkursbedingten höheren Aufwendungen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich gegenüber 2018 um 41,2 Millionen Euro auf 320,5 Millionen Euro. Die Entlastung ist im Wesentlichen auf den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 (Leasingverhältnisse) zurückzuführen, wonach bisherige operative Leasingaufwendungen keinen Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen darstellen, sondern aufgrund der bilanziellen Abbildung in den Abschreibungen und Zinsaufwendungen auszuweisen sind. Zusätzlich verringerten sich die Aufwendungen für Marketing sowie Wertberichtigungen und den Ausfall von Forderungen. Daneben entfallen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zum großen Teil auf Verwaltungskosten (z.B. Nebenkosten der Shops/Stores und Verwaltungsgebäude), Rechts-/Beratungskosten sowie Aufwendungen für Billing.

Aufgrund der erläuterten Effekte ergab sich ein EBITDA in Höhe von 426,8 Millionen Euro (Vorjahr: 441,2 Millionen Euro). Darin enthalten ist ein positiver Effekt aus der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe von 43,3 Millionen Euro. Zum EBITDA trugen das Segment Mobilfunk 367,3 Millionen Euro (Vorjahr: 366,0 Millionen Euro), das Segment TV und Medien 73,5 Millionen Euro (Vorjahr: 86,3 Millionen Euro) sowie das Segment Sonstige/Holding -14,0 Millionen Euro (Vorjahr: -11,1 Millionen Euro) bei.

Die Abschreibungen und Wertminderungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 27,6 Millionen Euro auf 156,8 Millionen Euro. Auf der einen Seite kamen aufgrund der Abschreibungen des Leasingvermögens im Rahmen von IFRS 16 43,1 Millionen Euro hinzu. Auf der anderen Seite führte der im Vorjahr erfolgte UKW-Verkauf zu einer Verringerung der Abschreibungen auf Sachanlagen im Geschäftsjahr 2019.

Das Finanzergebnis verbesserte sich im Vorjahresvergleich um 46,1 Millionen Euro auf -31,9 Millionen Euro. Die Entwicklung begründet sich überwiegend aus dem einmaligen Vorjahreseffekt der Erstbewertung der Anteile an der CECONOMY (-47,1 Millionen Euro).

Damit wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) in Höhe von 238,1 Millionen Euro erzielt - verglichen mit dem Vorjahr (234,0 Millionen Euro) ein Anstieg um 4,1 Millionen Euro.

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern erhöhten sich gegenüber 2018 um 31,5 Millionen Euro auf 53,3 Millionen Euro. Dabei sind die laufenden Steueraufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Millionen Euro auf 25,4 Millionen Euro gesunken. Daneben wurden Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 28,0 Millionen Euro (Vorjahr: Erträge aus latenten Steuern 7,7 Millionen Euro) in dieser Position saldiert. Die Ergebnisreduzierung bei den latenten Steuern ergibt sich im Wesentlichen aus temporären Differenzen zwischen Vermögenswertansätzen nach IFRS und Steuerrecht.

In der Folge sank das Konzernergebnis nach Steuern von im Vorjahr erzielten 212,2 Millionen Euro um 27,4 Millionen Euro auf nunmehr 184,7 Millionen Euro.

Tabelle 14: Wichtige Kennzahlen des Konzerns

In TEUR 2019 2018 Ergebnisveränderung
Umsatzerlöse 2.932.544 2.897.466 35.078
Rohertrag 896.210 903.727 -7.517
EBITDA 1 426.795 441.184 -14.389
EBIT 1 269.954 311.988 -42.034
Finanzergebnis 1 -31.876 -77.986 46.110
EBT 238.078 234.002 4.076
Konzernergebnis 184.732 212.163 -27.431

1 Aufgrund einer Definitionsänderung wurden die Vorjahresangaben angepasst.

2. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 beträgt 4.839,6 Millionen Euro und hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 204,9 Millionen Euro beziehungsweise 4,4 Prozent erhöht.

Die deutliche Erhöhung der Bilanzsumme resultiert maßgeblich aus der Umstellung auf IFRS 16 zum Geschäftsjahresbeginn 2019. Infolgedessen werden die bisher als Operating-Leasing erfassten Vertragsverhältnisse in der Position "Leasingvermögen" erstmals angesetzt und per Ende Dezember 2019 in Höhe von 452,0 Millionen Euro ausgewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein bis zum 31. Dezember 2018 als Finanzierungsleasing eingestufter Rahmenmietvertrag in Höhe von 248,1 Millionen Euro zum 1. Januar 2019 von den Sachanlagen in das Leasingvermögen umgegliedert, was den wesentlichen Anteil des Rückgangs der Sachanlagen um 255,0 Millionen Euro erklärt.

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 153,5 Millionen Euro auf 314,7 Millionen Euro ist zum einen auf die im Zusammenhang mit IFRS 16 bilanzierten Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen in Höhe von 82,1 Millionen Euro sowie auf die erfolgsneutrale Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Anteile an der CECONOMY in Höhe von 74,4 Millionen Euro (Buchwert zum 31. Dezember 2019: 178,8 Millionen Euro) zurückzuführen.

Der Rückgang der immateriellen Vermögenswerte um 23,5 Millionen Euro auf 501,9 Millionen Euro ist zum überwiegenden Teil durch die planmäßigen Abschreibungen auf das exklusive Vertriebsrecht mit der Media-Saturn Deutschland GmbH begründet.

Die flüssigen Mittel werden zum 31. Dezember 2019 mit 133,7 Millionen Euro ausgewiesen (31. Dezember 2018: 126,3 Millionen Euro). Während dem Konzern im Jahr 2019 aus der laufenden Geschäftstätigkeit Mittel in Höhe 364,2 Millionen Euro zuflossen, standen diesen Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 38,8 Millionen Euro sowie aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 318,0 Millionen Euro gegenüber.

Auf der Passivseite kam es zu einem Anstieg des Eigenkapitals um 40,8 Millionen Euro auf 1.321,6 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 1.280,8 Millionen Euro). Die Veränderung setzt sich in erster Linie zusammen aus dem erzielten Konzernjahresüberschuss 2019 (184,7 Millionen Euro), der für das Geschäftsjahr 2018 vorgenommenen Dividendenausschüttung in Höhe von 211,2 Millionen Euro sowie aus der erfolgsneutralen Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Anteile an der CECONOMY in Höhe von 73,1 Millionen Euro im sonstigen Ergebnis. Die Eigenkapitalquote liegt mit 27,3 Prozent per Ende Dezember 2019 auf dem Jahresendniveau 2018 (27,6 Prozent).

Im Zusammenhang mit der Umstellung auf IFRS 16 werden erstmals Leasingverbindlichkeiten innerhalb der langfristigen und kurzfristigen Schulden separat angesetzt und zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 553,3 Millionen Euro ausgewiesen. Darin enthalten sind nunmehr auch die zum 31. Dezember 2018 unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (237,2 Millionen Euro) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (23,0 Millionen Euro) erfassten Verbindlichkeiten betreffend den als Finanzierungsleasing eingestuften Rahmenmietvertrag.

Die Finanzschulden als weiterhin größte Position innerhalb der langfristigen und kurzfristigen Schulden verringerten sich um 29,3 Millionen Euro auf 1.693,6 Millionen Euro. Hauptgrund ist die vorzeitige Teilrückzahlung zweier Schuldscheindarlehen aus 2016 im Gesamtvolumen von nominal 31,0 Millionen Euro.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um 57,9 Millionen Euro auf 465,2 Millionen Euro - maßgeblich hierfür waren neben dem Umstellungseffekt aus IFRS 16 stichtagsbedingt verringerte Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern.

Der Rückgang der übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen um 42,7 Millionen Euro auf 509,6 Millionen Euro ist im Wesentlichen bedingt durch die Abnahme von passiven Rechnungsabgrenzungen in Bezug auf von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Prämienansprüchen.

Tabelle 15: Ausgewählte Bilanzzahlen des Konzerns

Aktiva

Passiva

In Mio. EUR 31.12.2019 In Mio. EUR 31.12.2019
Langfristiges Vermögen 4.154,3 Eigenkapital 1.321,6
Kurzfristiges Vermögen 685,3 Langfristige und kurzfristige Schulden 3.518,0
Bilanzsumme 4.839,6 Bilanzsumme 4.839,6
in Mio. EUR 31.12.2018 in Mio. EUR 31.12.2018
Langfristiges Vermögen 3.885,1 Eigenkapital 1.280,8
Kurzfristiges Vermögen 749,6 Langfristige und kurzfristige Schulden 3.353,9
Bilanzsumme 4.634,7 Bilanzsumme 4.634,7

3. Liquiditätslage

Gegenüber der Vergleichsperiode erhöhte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um 35,4 Millionen Euro auf 364,2 Millionen Euro. Das EBITDA verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 14,4 Millionen Euro. Neben einer im Vergleich zum Vorjahr um 25,2 Millionen Euro geringeren Bereinigung der nicht zahlungswirksamen Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen (Vorjahr: Verkauf der UKW-Infrastruktur) wirkte sich der um 21,6 Millionen Euro gesunkene Ansatz von Vertragserlangungskosten (hauptsächlich gezahlte Vertriebsprovisionen) sowie die erstmalig im Zusammenhang mit IFRS 16 ausgewiesenen Einzahlungen aus der Tilgung von Leasingforderungen in Höhe von 14,9 Millionen Euro positiv auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus. Darüber hinaus erhielt die freenet AG eine um 4,6 Millionen Euro höhere Dividendenzahlung (41,5 Millionen Euro) aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 10. April 2019 beschlossenen Ausschüttung von 4,20 CHF je Aktie. Gegenläufig wirkten die um 10,5 Millionen Euro erhöhte Zunahme des Net Working Capitals (Nettoumlaufvermögen) sowie die gestiegenen Zinszahlungen im Rahmen der neuen Leasingbilanzierung.

Im Geschäftsjahr 2019 entwickelte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -333,1 Millionen Euro auf -38,8 Millionen Euro. Dafür waren in erster Linie die im Vorjahr erfolgten Auszahlungen für den Erwerb der Anteile an der CECONOMY in Höhe von 277,4 Millionen Euro verantwortlich und Vorauszahlung für den Erwerb von The Cloud Gruppe in Höhe von 12,4 Millionen Euro.

Die Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen, saldiert mit den Zahlungseingängen aus dem Abgang solcher Vermögenswerte, sind im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Millionen Euro von 43,3 Millionen Euro auf 40,6 Millionen Euro gesunken. Die zahlungswirksamen Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres von -192,3 Millionen Euro auf -318,0 Millionen Euro. Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus den im Vorjahr erfolgten Zuflüssen aus der Brückenfinanzierung für den Anteilserwerb an der CECONOMY sowie aus der Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 376,3 Millionen Euro. Gegenläufig wirkten zusätzlich zwei Vorjahreseffekte aus der Rückführung der aufgenommenen Brückenfinanzierung (277,8 Millionen Euro) sowie eines Schuldscheindarlehens (54,5 Millionen Euro). Die Tilgungsleistungen auf Finanzschulden im Geschäftsjahr 2019 über 31,0 Millionen Euro entfallen auf die vorzeitige Teilrückzahlung zweier Schuldscheindarlehen aus 2016. Die Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten beliefen sich im abgelaufenen Jahr auf 74,6 Millionen Euro. Im Vorjahr (21,8 Millionen Euro) wurde in dieser Position nur der als Finanzierungsleasing eingestufte Rahmenmietvertrag ausgewiesen, nunmehr auch die Tilgung aus den Operate-Leasingverhältnissen.

Im Mai 2019 kam in unveränderter Höhe die Dividende über 211,2 Millionen Euro zur Ausschüttung.

Als Folge der genannten Effekte wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Free Cashflow in Höhe von 249,0 Millionen Euro erzielt, was einem Rückgang von 14,7 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (263,8 Millionen Euro) entspricht.

Tabelle 16: Wichtige Cashflow-Kennzahlen des Konzerns

In Mio. EUR 2019 2018* angepasst Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 364,2 328,9 35,4
Cashflow aus Investitionstätigkeit -38,8 -333,1 294,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -318,0 -192,3 -125,8
Veränderung des Finanzmittelfonds 7,4 -196,5 203,8
Free Cashflow 249,0 263,8 -14,7

* Aufgrund einer Definitionsänderung des Free Cashflows wurden die Vorjahreswerte angepasst.

e. Chancen- und Risikoberichterstattung

i. Chancenbericht und Würdigung

Zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts hat der Vorstand ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden in diesen Terminen aktuelle Themen diskutiert und zukünftige interne und externe Entwicklungen, Maßnahmen sowie potenzielle Chancen besprochen. Die Identifikation, Analyse und Kommunikation von Chancen, wie auch deren Nutzung, stellt eine unternehmerische (Führungs-) Aufgabe dar, die vom Vorstand, den Verantwortlichen der einzelnen Unternehmensbereiche und den jeweiligen Entscheidungsträgern in ständiger Kommunikation ausgeübt wird.

Die freenet AG und ihre Tochtergesellschaften stellen an sich selbst den Anspruch, ihren Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive Produkte in Verbindung mit einem exzellenten Kundenservice anzubieten. Daneben steht der Ausbau des Segments TV und Medien im Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns. Das Geschäftsfeld des terrestrischen und internetbasierten Fernsehens eröffnet der freenet AG - gemeinsam mit der Tochtergesellschaft Media Broadcast GmbH und der Mehrheitsbeteiligung EXARING AG - die Möglichkeit, sich zu diversifizieren und neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Kontinuierliche Erweiterungen des zugehörigen Produktportfolios bieten Chancen, die Nutzerzahlen im Segment TV und Medien zu erhöhen. Wichtige neue Partnerschaften von EXARING sind weitere Schritte zu einer stetig höheren Marktdurchdringung von waipu.tv.

Externe Chancen sieht die freenet AG insbesondere in folgenden Marktentwicklungen:

Wachsende Bereitschaft der Kunden, hochwertige Mobilfunkendgeräte zu erwerben
Fortsetzung des Trends zur mobilen Internet- und Datennutzung über Smartphone, Tablet und Laptop
Trend zur Vernetzung von Produkten im privaten sowie im gewerblichen Kontext
Geändertes Konsumverhalten von Multimediacontent sowie anhaltender Trend zu individuell gestalteten TV-Programmen über Streaming Dienste
Wachsende Nachfrage nach Bundle-Produkten (z.B. Mobilfunk und TV)

Der durch die 5G-Frequenzvergabe mögliche Eintritt eines weiteren Netzbetreibers könnte zu einer Steigerung des Wettbewerbs zwischen den Mobilfunkgesellschaften (MNOs) und einhergehend mit dem technologieneutralen Verhandlungsgebot zu einer Stärkung des Service-Provider-Modells führen. Dies könnte sich für die freenet AG in einer Erhöhung der Marge sowie höheren Free Cashflows niederschlagen. Kurzfristig werden die Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen Leistungsindikatoren als gering eingeschätzt.

Die Auswirkungen der verstärkten mobilen, vernetzten Internet- und Datennutzung sowie die damit verbundene Hinwendung zu höherpreisigen Produkten könnten zusätzlich mit der weiteren Erschließung des Segments TV und Medien zu einem höheren Anstieg des Kundenbestands führen als erwartet, wenngleich letzteres insgesamt eher als gering wahrscheinlich eingeschätzt wird.

All dies könnte sich positiv auf die erwartete Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, EBITDA und Free Cashflow auswirken.

Interne Chancen für die freenet AG könnten sich vor allem ergeben aus:

der Prüfung und Implementierung strategischer Optionen in den Bereichen Mobilfunk, Digital-Lifestyle sowie TV und Medien
der fortwährenden Stärkung der Marken klarmobil und freenetmobile im stetig wachsenden Discount-Markt, um an dessen Wachstum noch stärker zu partizipieren
der kontinuierlichen Intensivierung der Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten zur Stabilisierung der bestehenden und Entwicklung neuer beziehungsweise besserer Konditionenmodelle
dem Ausbau der Vertriebsstärke durch die Ausweitung bestehender und der Erschließung neuer Vertriebskanäle sowohl im Online- als auch im Offlinebereich (Omnichannel) sowie durch die Nutzung bestehender und neuer Vertriebskooperationen/-partnerschaften
der Steigerung der Vertriebs-Performance durch eine noch individualisiertere Kundenansprache
Potentiale aus der Zusammenlegung von Kundengruppen aus den einzelnen Segmenten (cross-selling)
der Vermarktung zusätzlicher Produkte, u.a. aus den Bereichen Digital-Lifestyle sowie TV und Medien, verbunden mit einem vertikalen Wachstum im gesamten Produktportfolio
der Entwicklung eigener, innovativer Produkte
der lokalen Präsenz vor Ort mit unseren Shops und Stores sowie unserer konsequenten Serviceorientierung an sämtlichen Kunden-Touchpoints
der Festigung und konsequenten Weiterentwicklung der IT-Applikationen und IT-Systeme zur weiteren Erhöhung der Kundenzufriedenheit, z.B. durch die Erweiterung digitaler Self-Service Möglichkeiten sowie dem intelligenten Einsatz von modernen Kommunikationsmedien
der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung zur nachhaltigen Steigerung der Produktivität - auch durch die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Unternehmenssteuerung
der intensiven Förderung und Entwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stärkung der Mitarbeiterbindung sowie zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität

Aus der Prüfung und Implementierung von strategischen Optionen in den Bereichen Mobilfunk, Digital-Lifestyle und TV, der Vermarktung zusätzlicher oder neuer innovativer Produkte sowie dem Ausbau der eigenen Vertriebsstärke könnte ein positiver Effekt auf die Entwicklung der zugrunde gelegten finanziellen Leistungsindikatoren resultieren und unsere Erwartungen mithin übertreffen. Gleichsam könnte eine Erhöhung der Vertriebsstärke und Kundenzufriedenheit dazu führen, dass sich der Kundenbestand positiver entwickelt als prognostiziert. Die Wahrscheinlichkeit hierfür wird eher als gering eingeschätzt.

Eigene technische Innovationen, leistungsstarke Kooperationen in sämtlichen Geschäftsbereichen sowie neue Produkte wie das exklusiv über App buchbare Produkt FUNK bieten auch zukünftig Chancen zur weiteren Marktdurchdringung. Sollten die Marken stärker als erwartet am Discount-Markt partizipieren, könnte dies sowohl zu höheren Umsatzerlösen als auch Ergebnisbeiträgen und Free Cashflows führen als bisher prognostiziert.

Das strategische Zusammenwirken von Mobilfunkdienstleistungen und Digital-Lifestyle-Anwendungen wurde weiter forciert. Diese konzernpolitische Ausrichtung der Aktivitäten wird auch zukünftig konsequent verfolgt werden, da der Trend zur Digitalisierung und Vernetzung von Produkten und Dienstleistungen weiter anhalten wird. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Bereich weiterhin Wachstumschancen, Synergiepotenziale sowie Chancen für neue strategische Partnerschaften gesehen.

Sollten die aus der kontinuierlichen Prozess- und Qualitätsverbesserung resultierenden Maßnahmen und Effizienzsteigerungen zur nachhaltigen Senkung der Kostenstrukturen positiver ausfallen als erwartet, könnte sich dies in den kommenden Jahren positiver auf die Höhe der Sachgemein- und Personalkosten und mithin auf das EBITDA sowie den Free Cashflow auswirken als bisher prognostiziert.

Die strategische Beteiligung der freenet AG an der CECONOMY bietet neben der Festigung der langjährigen, erfolgreichen Partnerschaft im Mobilfunkbereich weitere Chancen durch Synergieeffekte aufgrund der vielfältigen gemeinsamen Geschäftsprozesse. Segmentübergreifend könnten sich daraus zudem Chancen einer intensiveren Zusammenarbeit oder beispielsweise der Erschließung weiterer Geschäftsfelder ergeben.

Eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung der Sunrise könnte sich positiv auf die Ertragslage unseres Konzerns auswirken.

Es wurden sowohl externe als auch interne Chancen identifiziert, die im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich auf einem unveränderten Niveau bestehen und zu einer noch positiveren Geschäftsentwicklung führen könnten. Die Auswirkungen der aufgezeigten Chancen auf die prognostizierten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und somit auf die Entwicklung der freenet AG insgesamt, werden zusammenfassend als gering eingestuft.

Die Unternehmensleitung erwartet die im Prognosebericht dargelegte Entwicklung des Geschäftsverlaufs.

ii. Risikomanagementsystem

Zur Gewährleistung des langfristigen Fortbestands der freenet AG wird einem effizienten Risikomanagementsystem eine maßgebliche Bedeutung beigemessen. Das Risikomanagementsystem in der freenet AG wird ausschließlich auf Risiken, hingegen nicht auf Chancen angewendet. Dabei soll sichergestellt werden, dass Risiken für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens frühzeitig von allen Führungskräften im Konzern erkannt und in systematischer, nachvollziehbarer Weise an die zuständigen Entscheidungsträger im Unternehmen kommuniziert werden. Durch die rechtzeitige Kommunikation von Risiken an die verantwortlichen Entscheidungsträger soll gewährleistet werden, dass angemessene Maßnahmen zum Umgang mit den erkannten Risiken ergriffen und hierdurch Schäden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und unseren Kunden abgewendet werden.

Dazu hat der Vorstand der freenet AG innerhalb des Konzerns ein Risikofrüherkennungs-, Überwachungs- und Steuerungssystem eingerichtet, in welches auch die Tochtergesellschaften eingebunden sind. Die Systeme und Methoden des Risikomanagementsystems sind integrativer Bestandteil der generellen Aufbau- und Ablauforganisation der freenet AG. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für den Jahres- und Konzernabschluss wird durch den Abschlussprüfer geprüft, ob das System geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Grafik 12:Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagementsystems der freenet AG

Mindestens halbjährlich erfassen beziehungsweise aktualisieren die einzelnen Geschäftsbereiche der freenet AG (einschließlich der Tochterunternehmen) bestehende und etwaige neue Risiken, die eine definierte Wesentlichkeitsgrenze übersteigen, in formalisierten Risikoberichten (Risikoidentifikation). In den Risikoberichten werden die spezifischen Risiken beschrieben und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit sowie ihre Auswirkungen auf das Unternehmen anhand standardisierter Kriterien untersucht (Risikoanalyse und -bewertung).

Die Bewertung der Risiken erfolgt innerhalb der freenet AG nach dem Nettoprinzip, bei dem das Risiko inklusive der Wirkung von durchgeführten Risikobegrenzungsmaßnahmen betrachtet wird. Für die Bewertung der Risiken werden die Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "erwartetes Schadensausmaß" herangezogen. Dabei werden Risiken mit geringer (<50 Prozent), mittlerer (50 bis 75 Prozent) und hoher (>75 Prozent) Eintrittswahrscheinlichkeit systematisch voneinander unterschieden und kategorisiert. Hinsichtlich der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes aus einem Risiko wird zwischen unwesentlichen (<1,0 Millionen Euro), geringen (1,0 bis 2,5 Millionen Euro), mittleren (2,5 bis 10,0 Millionen Euro) und hohen (>10,0 Millionen Euro) erwarteten Schäden unterschieden. Aus der Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Höhe des erwarteten Schadensausmaßes ergibt sich die Einteilung hinsichtlich der Bedeutung der Risiken in die Kategorien "unwesentlich", "gering", "mittel", "hoch" sowie "wesentlich". Diese Risikokategorien sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

Grafik 13: Risikomatrix der freenet AG

Basierend auf den kommunizierten Ergebnissen der Risikoanalyse und -bewertung werden verschiedene Handlungsalternativen im Rahmen der allgemeinen Unternehmenssteuerung ergriffen, um angemessen auf die identifizierten Risiken reagieren zu können (Risikosteuerung und -überwachung). Die einzelnen Risikoberichte werden zu einem Konzernrisikobericht zusammengefasst und an den Vorstand weitergeleitet. Auch zwischen Standard-Meldezeitpunkten werden Risiken direkt nach ihrer Identifikation erfasst, analysiert, bewertet und gesteuert sowie bei entsprechender Größenordnung unmittelbar an den Vorstand und den Aufsichtsrat berichtet (Risikokommunikation).

Der Vorstand hat in einem Leitfaden, der kontinuierlich ergänzt und verbessert wird, die wesentlichen Risikokategorien für den Konzern definiert, eine Strategie zum Umgang mit den Risikokategorien erarbeitet und die Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des Risikomanagementsystems im Konzern dokumentiert. Dieser Leitfaden ist den Mitarbeitern bekannt und entwickelt deren Risikobewusstsein gezielt weiter (Teil der Risikokommunikation).

Die Methoden und Systeme des Risikomanagements werden ständig überprüft, weiterentwickelt und angepasst. Dabei wirkt die interne Revisionsabteilung der freenet AG unterstützend, wobei die regelmäßigen Prüfungen der Risikoberichterstattung den Schwerpunkt bilden. Auch das interne Kontrollsystem (IKS) der freenet AG trägt zu einer weiteren Unterstützung des Risikomanagementsystems bei. Internen Risiken wird durch formal dokumentierte Kontrollen begegnet. Der Aufsichtsrat - hier insbesondere der Prüfungsausschuss der freenet AG - überwacht aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems. Der Aufsichtsrat wird durch regelmäßige Berichterstattung und, soweit erforderlich, durch eine aktuelle Berichterstattung des Vorstands eingebunden (prozessunabhängige Risikoüberwachung).

Neben dem Risikomanagementsystem hat die Unternehmensleitung zur Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäfts ein umfangreiches monatliches Berichtswesen aufgebaut, das sowohl die finanziellen als auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Konzern umfasst. In regelmäßigen Besprechungsterminen mit allen relevanten Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften informiert sich der Vorstand zeitnah über die operativen Entwicklungen. Zusätzlich werden in diesen Besprechungsterminen aktuelle Themen diskutiert und zukünftige Maßnahmen besprochen (Teil der Risikokommunikation).

iii. Risikobericht und Würdigung

In diesem Abschnitt werden Risiken dargestellt, welche die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der freenet AG beeinflussen könnten. Es erfolgt eine Einteilung in die Kategorien Marktrisiken, IT-Risiken, steuerliche Risiken, finanzielle Risiken, strategische Risiken und operative Risiken.

Der Mobilfunkbereich ist sowohl umsatz- als auch ergebnisbezogen das bedeutendste Segment im freenet Konzern. Entsprechend resultieren auch die maßgeblichen Marktrisiken aus diesem Bereich und werden daher im Folgenden vorwiegend auf dieses Segment bezogen dargestellt. Die Risikoeinschätzung für die übrigen Kategorien gilt grundsätzlich für alle Segmente. Wesentliche Unterschiede zwischen den Segmenten in Bezug auf die Risikoeinschätzung werden als solche gesondert genannt.

Marktrisiken

Wettbewerbsintensive Märkte

Die Telekommunikationsmärkte sind weiterhin durch intensiven Wettbewerb geprägt. Dies kann zu Einbußen bei den Umsatzerlösen und zum Verlust von Marktanteilen sowie zu Margendruck in den jeweiligen Geschäftsbereichen führen und/oder den Gewinn von Marktanteilen erschweren.

Weiterhin könnten höhere Aufwendungen für die Gewinnung neuer Kunden bei gleichzeitig sinkenden Erlösen und einer kundenseitig hohen Wechselbereitschaft die Folge des starken Wettbewerbs sein. Hierdurch könnten sich die prognostizierten umsatzbasierten Kennzahlen, Ergebnisgrößen sowie der Free Cashflow möglicherweise leicht negativer entwickeln als bisher erwartet. Um sich gegenüber den Wettbewerbern zu behaupten, muss die freenet AG ihre Produkte und Services weiterhin attraktiv gestalten und diese erfolgreich vermarkten sowie Kundenbindungsmaßnahmen durchführen. Außerdem muss die freenet AG agil auf die Geschäftsentwicklung der Konkurrenz reagieren und neue Kundenbedürfnisse antizipieren. Darin liegt ein mittleres Risiko für die Erreichung der Ziele der Gesellschaft.

Netzbetreiber

Bonuszahlungen und Provisionen seitens der Netzbetreiber sind Bestandteil der Erträge der freenet AG. Eine Reduzierung dieser Netzbetreiber-Prämien kann zu einem höheren Kapitalbindungs- und Vermarktungsrisiko führen. Diese Tatsache stellt ein geringes Risiko für die freenet AG dar. Das Risiko versucht die freenet AG dadurch zu minimieren, dass die Gesellschaft flexible Einkaufskonditionen verhandelt sowie ein laufendes Monitoring der Zielerreichung bei den Prämienzahlungen durchführt und gegebenenfalls nachverhandelt.

Die Margen im Mobilfunk-Service-Provider-Geschäft sind wesentlich durch die Netzbetreiber und deren Gestaltung der Tarifmodelle bedingt. Hierdurch werden, beispielsweise durch Tarifwechselbeschränkungen, die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Tarifmodelle eingeschränkt. Dennoch findet eine laufende Prüfung der Einkaufsmodelle statt, um auf Markteffekte möglichst flexibel reagieren zu können. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Die Netzbetreiber vertreiben ihre Produkte zunehmend selbst und drängen Mobilfunk-Service-Provider aus dem Markt (shift to direct). Hinzu kommt, dass die Netzbetreiber aufgrund ihrer Geschäftsstruktur im Vertrieb zum Teil bessere Konditionen bieten können als die Mobilfunk-Service-Provider. Dies könnte wiederum zum Verlust von Vertriebswegen und Kunden führen. Dieser Umstand stellt für die freenet AG ein insgesamt geringes Risiko dar.

Die Netzbetreiberrisiken, alleine oder in Kombinationen, könnten sich auf die prognostizierten Ergebnisgrößen sowie den Free Cashflow negativer als erwartet auswirken.

Vertrieb

Als Gegenmaßnahme zum Verlust von Vertriebspartnern schließt die freenet AG mit ihren wichtigen Vertriebspartnern langfristige Verträge und bietet ihnen attraktive Anreizsysteme (z. B. Airtime-Modelle). Eine zusätzliche Möglichkeit, bestehende Vertriebskanäle zu erhalten beziehungsweise auszubauen, liegt in der konsequenten Prüfung neuer Partnerschaften in Handel, Distribution und Kooperation sowie in der Gewinnung weiterer Franchisepartner. Das Risiko des Verlusts von Vertriebslinien wird seitens der freenet AG als unwesentlich eingestuft.

Gesetze und Regulierung

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen, Eingriffen von Regulierungsbehörden oder auch durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen könnten sich Auswirkungen auf die Tarifstruktur und die Möglichkeit, Kundenforderungen geltend zu machen, ergeben. Dies könnte sich negativ auf die Höhe der prognostizierten Umsatzerlöse und auf die Höhe des Free Cashflows auswirken. Die Auswirkungen von einzelnen Entscheidungen oder rechtlichen Änderungen können für sich genommen nicht wesentlich sein, so dass das Risiko insgesamt als gering eingestuft werden kann. Die freenet AG begegnet dem Risiko durch ein regelmäßiges Monitoring der Entwicklungen seitens der Regulierungsbehörden beziehungsweise durch das Verfolgen des Ausgangs gerichtlicher Entscheidungen.

Aufgrund neuer und komplexerer Gesetzgebungen zum Datenschutz, insbesondere der 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), existieren neue, weitergehende Anforderungen an den Umgang u. a. mit personenbezogenen Daten. Dies könnte zur Folge haben, dass Geschäftsprozesse innerhalb der freenet AG nicht mehr wie in der Vergangenheit ausgeführt werden können und/oder der Gesellschaft hohe Bußgelder auferlegt werden. Das Risiko wird von der freenet AG als gering eingestuft.

Risiken im Bereich TV und Medien

In der Media Broadcast Gruppe ergibt sich für die Gesellschaft das Risiko, dass die kundenseitige Nachfrage des Produkts freenet TV, und damit auch die Umsatzerlöse und der Free Cashflow, geringer ausfallen könnten als erwartet. Die Gesellschaft hat ein enges Monitoring zur Kundenentwicklung etabliert, um im Bedarfsfall Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Für die freenet AG stellt dies insgesamt ein mittleres Risiko dar.

Aus der Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG ergibt sich das Risiko, dass die Kosten, insbesondere im Bereich Content (TV-Sender) und Akquisition (Vertriebspartner/Marketingpartner), höher ausfallen als erwartet oder dass die geplante Kundenanzahl nicht erreicht werden kann. Dies hätte jeweils negative Auswirkungen auf das EBITDA sowie den Free Cashflow. Auch die EXARING AG hat ein Monitoring etabliert, um die Kundenentwicklung zu überwachen und um ggf. operative Steuerungsmaßnahmen ableiten zu können. Das Risiko stuft die freenet AG als mittel ein.

IT-Risiken

Systemausfälle/-fehler

Die Betriebsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur inklusive der Rechenzentren und Billing-Systeme des Unternehmens sind für dessen erfolgreiches Operieren und seinen Fortbestand von erheblicher Bedeutung. Es besteht das geringe Risiko, dass Netzwerkausfälle oder Serviceprobleme aufgrund von Systemfehlern oder -ausfällen durch fehlende Möglichkeiten in der Betreuung der Kunden zum Kundenverlust führen können oder dass es im Bereich TV und Medien zu Störungen in der Übertragung von TV- und Radiosignalen kommen kann. Neben dem Rückgang der Umsatzerlöse bei einem Verlust von Kunden könnte bei einem Ausfall der Systeme keine Leistung seitens der freenet AG erbracht und damit auch kein Umsatz beziehungsweise kein positiver Beitrag zum erwarteten Ergebnis sowie Free Cashflow erzielt werden. Um Ausfallrisiken zu vermeiden, werden technische Frühwarnsysteme eingesetzt. Ständige Pflege und Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellen Stand; Backups werden in kurzen Abständen erstellt.

Datendiebstahl und Hackerangriff

Erfolgreiche Angriffe durch Schadsoftware oder durch Cyberattacken könnten schlimmstenfalls zu einem Entwenden von Kundendaten führen. Auch aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen bei der Vergabe von Mitarbeiterrechten könnten sensible (Kunden-)Daten gestohlen oder veröffentlicht werden. Ein Hackerangriff auf die freenet TV-Datenbank wiederum könnte der Auslöser für eine schadhafte Datenmanipulation sein, die im Extremfall dazu führen könnte, dass die TV-Boxen ausfallen. Um dies zu verhindern, sind umfangreiche Sicherheitsmechanismen implementiert. Das Risiko wird seitens der freenet AG insgesamt als gering eingestuft.

Steuerliche Risiken

Verlustvorträge

Wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 Prozent der Aktien oder Stimmrechte der Gesellschaft in einer Hand oder in Händen mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen vereinigt würden (schädlicher Beteiligungserwerb), könnten die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge) der Gesellschaft gemäß § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) verloren gehen.

Auf den Eintritt dieses Risikos hat die Gesellschaft keinen Einfluss, da der Wegfall der bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge) durch Maßnahmen und Transaktionen auf der Ebene der Aktionäre herbeigeführt wird. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Folge einer Veräußerung oder eines Hinzuerwerbs von Aktien durch die Aktionäre der Gesellschaft zu einer Vereinigung von mehr als 50 Prozent der Aktien in einer Hand kommen könnte. Dasselbe mittlere Risiko besteht, wenn durch andere Maßnahmen erstmals in der Hand eines Aktionärs oder mehrerer Aktionäre mit gleichgerichteten Interessen mehr als 50 Prozent der Aktien oder Stimmrechte vereinigt werden. Die oben dargestellten Rechtsfolgen gelten entsprechend.

Sonstige Steuerrisiken

Für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume kann es grundsätzlich zu Änderungen kommen, aus denen Steuernachzahlungen oder Veränderungen der Verlustvorträge resultieren, sofern die Finanzbehörden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen zu abweichenden Auslegungen steuerlicher Vorschriften oder abweichenden Bewertungen des jeweiligen zugrundeliegenden Sachverhalts kommen. Gleiches gilt für Abgabenarten, die zum Teil noch nicht geprüft wurden, insbesondere weil sie üblicherweise keiner steuerlichen Außenprüfung unterliegen.

Das Risiko abweichender Sachverhaltsauslegungen und -bewertungen gilt insbesondere für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Deshalb ist nicht ganz auszuschließen, dass durch Einbringungen, andere Umwandlungsvorgänge, Kapitalzuführungen und Gesellschafterwechsel die von den Kapitalgesellschaften der freenet AG erklärten und so auch bislang von der Finanzverwaltung gesondert festgestellten körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge vermindert werden beziehungsweise entfallen könnten. Insgesamt wird dies als ein geringes Risiko angesehen.

Finanzielle Risiken

Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dabei unterliegt die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente, finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen den nachfolgend dargestellten Risiken.

Forderungsausfälle

Ein Forderungsausfallrisiko ist der unerwartete Verlust an Zahlungsmitteln oder Erträgen aufgrund des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Debitoren. Es besteht ein geringes Ausfallrisiko im Hinblick auf die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrigen Vermögenswerte.

Bei der Betrachtung des Forderungsausfallrisikos stehen im freenet Konzern insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden im Fokus. Hierbei wird im Massengeschäft der Bonität von Kunden und Vertriebspartnern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt. Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkasso-Überwachung sowie das High Spender Monitoring wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos im freenet Konzern. Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner findet ein laufender Mahn- und Inkassoprozess statt. Ebenso werden Kreditlimits festgelegt und überwacht. Überdies sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Forderungsausfallrisiken gegenüber Großkunden (Händler und Distributoren) abgesichert. Die Risiken bei nicht versicherten Händlern und Distributoren sind im Allgemeinen durch ein internes Limitsystem begrenzt - in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Schließlich trägt eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen den Forderungsausfallrisiken Rechnung.

Weitere wesentliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen regelmäßig im Segment Mobilfunk gegen die Mobilfunknetzbetreiber sowie im Segment TV und Medien gegen öffentlich-rechtliche sowie private Anbieter von TV- und Radioprogrammen. Die Eintreibung dieser Forderungen wird ebenfalls laufend überwacht; allerdings zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit hier ein äußerst geringes Forderungsausfallrisiko.

Zwischen dem Konzern und zwei Banken bestehen Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf von Handy-Optionsforderungen. Die maßgeblichen Risiken (im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen hierbei auf die Banken über. Im freenet Konzern verbleibt in voller Höhe das Spätzahlungsrisiko, das jedoch von untergeordneter Bedeutung ist.

Werthaltigkeit des Vermögens

In der Konzernbilanz der freenet AG werden ein bilanzieller Goodwill sowie immaterielle Vermögenswerte wie Kundenbeziehungen, Markenrechte und Nutzungsrechte in wesentlicher Höhe ausgewiesen. Es besteht das mittlere Risiko, dass es in der Zukunft zu wesentlichen Wertminderungen kommen kann. Mögliche Triggering Events werden im Rahmen von Werthaltigkeitstests berücksichtigt.

Die Vermögenswerte der freenet AG werden sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen überprüft, sofern mögliche Indikatoren für eine nachhaltige Wertminderung vorliegen. Bei einem solchen Indikator kann es sich z. B. um Änderungen im Wirtschafts- oder Regulierungsumfeld handeln. Eine eventuell resultierende Wertminderung ist nicht zahlungswirksam und bleibt daher ohne Einfluss für den Free Cashflow. Darüber hinaus werden die Umsatzerlöse und das EBITDA nicht tangiert (kein Einfluss auf die finanziellen Leistungsindikatoren).

Liquidität

Das als mittleres Risiko eingestufte allgemeine Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, z. B. der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen oder den Verpflichtungen aus Leasingverträgen.

Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken des Weiteren durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an denen die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.

Um das allgemeine Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern verschiedener Finanzierungsinstrumente. Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus den im Mai 2015, Februar 2016, Oktober 2016 und Dezember 2018 abgeschlossenen Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2019 inkl. Zinsabgrenzungen bilanziert 1.083,6 Millionen Euro) sowie der Darlehenstranche im syndizierten Bankkredit vom November 2018 über insgesamt 610,0 Millionen Euro (zum 31. Dezember 2019 inkl. Zinsabgrenzungen bilanziert 609,9 Millionen Euro). Die zweite - als revolvierende Kreditlinie ausgestaltete - Tranche über 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 300 Millionen Euro) war zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr nicht gezogen.

Aus den abgeschlossenen Kreditverträgen resultiert ein weiteres Liquiditätsrisiko, da die darin vereinbarten Beschränkungen (sog. "Undertakings" und "Covenants") den finanziellen und operativen Spielraum der freenet AG eingrenzen. Die Verträge beinhalten beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögenswerten, insbesondere von Anteilsbesitz. Der Gesellschaft ist es nur in engen Grenzen erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren. Aufgrund der genannten Liquiditätsreserven stuft die freenet AG das bestehende Risiko für eine Einschränkung des finanziellen Spielraums als gering ein.

Ein mittleres Liquiditätsrisiko besteht aus dem Umstand, dass nicht fest zugesagte Kredit- oder Factoring-Linien (wie es beispielsweise bei den Factoring-Vereinbarungen zum Verkauf von Handy-Optionsforderungen der Fall ist), seitens der Banken nicht mehr bedient werden und damit mögliche Liquiditätspolster nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es besteht außerdem ein mittleres Liquiditätsrisiko für den Fall, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft eine höhere Dividende beschließen sollte als dies in der Liquiditätsplanung vorgesehen war; dies würde direkt nach der Hauptversammlung zu einem höheren Liquiditätsabfluss führen und könnte die Gesellschaft in der Handlungsfähigkeit hinsichtlich Investitionen oder Akquisitionen einschränken.

Kapitalrisiko

Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern. Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die Einhaltung der in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen (Financial Covenants) zu gewährleisten. Die wesentlichen Financial Covenants sind in Bezug auf das Eigenkapital des Konzerns (Eigenkapitalquote) sowie die Verschuldung (Verschuldungsfaktor) definiert. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen negativ entwickeln, kann dies unter Umständen dazu führen, dass der freenet Konzern seine Vereinbarungen mit den kreditfinanzierenden Banken nicht mehr einhalten kann. Es besteht das mittlere Risiko zur Fälligkeitsstellung der Kredite durch die finanzierenden Banken. Die freenet AG minimiert das Risiko durch eine laufende Überwachung der finanziellen Kennzahlen.

Zinsänderungsrisiko

Die freenet AG unterliegt, was die Finanzschulden mit variabler Verzinsung betrifft, Zinsänderungsrisiken im Wesentlichen bezogen auf den EURIBOR. Das Unternehmen begegnet diesen mittleren Risiken durch eine Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzschulden. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Kassenbestand, der im Wesentlichen variabel verzinslich angelegt wird, als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.

Geldanlagen werden in der Regel in Form von Tages- und Termingeld bei Geschäftsbanken mit hoher Bonität angelegt.

Die Gesellschaft überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Sonstige finanzielle Risiken

Weitere Finanzrisiken könnten in der Form von Fremdwährungs- und Kursänderungsrisiken auftreten. Die Gesellschaft unterliegt Fremdwährungsrisiken nur in geringem Maße, weshalb eine separate Darstellung im Lagebericht nicht erfolgt. Hinsichtlich der Kursänderungsrisiken ist zu beachten, dass die Gesellschaft einen Anteil von 24,56 Prozent am Grundkapital der Sunrise hält. Die Sunrise erstellt ihren Konzernabschluss in der Berichtswährung Schweizer Franken (CHF). Der Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken hat Einfluss auf die Ermittlung beider Bestandteile der Position unserer Konzerngewinn- und Verlustrechnung "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen", nämlich zum einen der Anteile am laufenden Ergebnis der Sunrise sowie zum anderen der Abschreibungen aus der Schatten-Kaufpreisallokation bezüglich der Sunrise. Insofern hat dieser Wechselkurs einen Einfluss auf die Ertragslage des freenet Konzerns, der jedoch nicht das EBITDA tangiert und aus heutiger Sicht als gering einzuschätzen ist.

Strategische Risiken

Kauf von Unternehmen

Die freenet AG hat in der Vergangenheit Unternehmenskäufe getätigt. Es besteht das mittlere Risiko, dass sich das operative Geschäft dieser Unternehmen nicht erwartungsgemäß entwickelt. Ein negativer Einfluss auf die prognostizierten Ergebnisse und den Free Cashflow wären die Folgen dieser Entwicklung. Im Rahmen des Managementreports findet daher ein regelmäßiges Monitoring der Beteiligungsentwicklung statt, das darauf abzielt, sofort Gegenmaßnahmen einzuleiten, falls Planabweichungen vorliegen sollten.

Beteiligung en

Die freenet AG hält mehrere Beteiligungen, u. a. einen Anteil von 24,56 Prozent an der Sunrise. Es könnte sein, dass sich das Geschäft der Sunrise schlechter entwickelt als angenommen, was sich wiederum negativ auf die Ertragslage (jedoch nicht das EBITDA) und den Cashflow der freenet AG auswirken könnte. Das Risiko wird seitens der freenet als gering eingestuft.

Übernahme des Kundenservice der mobilcom-debitel durch die Capita Customer Services (Germany) GmbH, Berlin

Seit März 2017 betreut die Capita als strategischer Partner insbesondere den gesamten Kundenservice der mobilcom-debitel. Bei einem unerwarteten Einstellen des Geschäftsbetriebs durch die Capita besteht das Risiko, dass die Notwendigkeit, die für einen solchen Fall vertraglich vereinbarte Rückführung der Aktivitäten umzusetzen oder den externen Anbieter kurzfristig zu wechseln, zu Mehrkosten führt. Das Risiko wird seitens der freenet AG als gering eingestuft.

Operative Risiken

Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug

Branchenweit klagen Verbraucherschutzverbände gegen Netzbetreiber und Diensteanbieter wegen Art und Höhe von erhobenen Gebühren bei Kunden im Zahlungsverzug. In diesem Zusammenhang wird die freenet AG von Verbraucherschutzverbänden wegen der Erhebung von Serviceentgelten bei im Zahlungsverzug befindlichen Kunden auf Unterlassung und gegebenenfalls Zahlung in Anspruch genommen. Das daraus resultierende Risiko eines Umsatzrückgangs oder einer etwaigen Zahlung ist teilweise eingetreten und wird seitens der freenet AG im weiteren als mittel eingestuft.

Überblick über die Risikolage

Die vorstehend aufgeführten Risiken der freenet AG werden nachstehend überblicksartig zusammengefasst.

Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit erwartetes Schadensausmaß Risiko Tendenz
Marktrisiken
--- --- --- --- ---
Wettbewerbsintensive Märkte mittel mittel mittel
Netzbetreiber
Bonuszahlungen und Provisionen gering mittel gering
Prämien und Margen gering gering gering
shift to direct mittel gering gering
Vertrieb gering unwesentlich unwesentlich
Gesetze und Regulierung gering mittel gering
Kundenseitige Nachfrage freenet TV mittel mittel mittel
IT-Risiken
Systemfehler/-ausfälle gering mittel gering
Datendiebstahl und Hackerangriff gering gering gering
Steuerliche Risiken
Verlustvorträge gering hoch mittel
Sonstige Steuerrisiken gering mittel gering
Finanzielle Risiken
Forderungsausfälle mittel gering gering
Werthaltigkeit des Vermögens gering hoch mittel
Liquidität
Allgemeines Liquiditätsrisiko gering hoch mittel
Einschränkung finanzieller Spielraum gering mittel gering
Handy-Options-Factoring gering hoch mittel
Dividendenausschüttung gering hoch mittel
Kapitalrisiko gering hoch mittel
Zinsänderungsrisiko mittel mittel mittel
Sonstige finanzielle Risiken gering mittel gering
Strategische Risiken
Kauf von Unternehmen mittel mittel mittel
Beteiligung gering mittel gering
Business Process Outsourcing der Kundenbetreuung gering mittel gering
Operative Risiken
Servicepreise für Kunden im Zahlungsverzug mittel mittel mittel

↑ Pfeilrichtung nach oben: Einstufung in höhere Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht

→ Pfeilrichtung waagerecht: Einstufung in gleiche Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht oder neu eingemeldetes Risiko

↓ Pfeilrichtung nach unten: Einstufung in geringere Risikoklasse im Vergleich zum Vorbericht

Durch den implementierten Risikomanagementprozess sowie das monatliche Berichtswesen hat der Vorstand einen Überblick über die vorgestellte Risikosituation. Zum 31. Dezember 2019 wurden verschiedene Markt-, IT-, steuerliche, finanzielle, strategische und operative Risiken identifiziert. Die Risiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Auswirkung nicht wesentlich verändert.

Die möglichen Auswirkungen auf die allgemeine zukünftige Entwicklung der freenet AG sowie die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden von der Unternehmensleitung insgesamt weiterhin als gering qualifiziert. Es wird folglich von der Unternehmensleitung erwartet, dass die im Ausblick prognostizierte, positive Entwicklung nicht wesentlich durch die aufgezeigten Risiken beeinträchtigt wird. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Risiken keine Auswirkungen auf den Fortbestand der freenet AG haben.

iv. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Das interne Kontrollsystem der freenet AG (IKS) orientiert sich konzeptionell am international anerkannten Rahmenwerk des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Es umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen.

Kernelemente des internen Überwachungssystems der freenet AG sind prozessintegrierte sowie prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen. Im Rechnungslegungsprozess der freenet AG sind dazu automatisierte IT-Prozesskontrollen, standardisierte, manuelle Kontrollhandlungen in den Geschäftsprozessen, unter anderem in Form des Vier-Augen-Prinzips, sowie in die Arbeitsabläufe integrierte automatische Sicherungsmaßnahmen (Funktionstrennungen, Zugriffsbeschränkungen) eingebettet.

Die im Rechnungslegungsprozess involvierten Bereiche analysieren die Kontrollen und Maßnahmen ständig in Bezug auf neue gesetzliche Vorgaben und sonstige zu beachtende Standards und entwickeln daraus interne Vorgaben und Schulungen für die verantwortlichen Mitarbeiter.

Im Rechnungslegungsprozess der freenet AG erfolgt die Buchführung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen der freenet AG im Wesentlichen zentralisiert in Buchhaltungssystemen des Herstellers SAP (SAP FI). Um die Ermessensspielräume in Ansatz, Bewertung und Ausweis von Konzernabschlussposten gering zu halten, sind konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS in einem Konzern-Bilanzierungshandbuch festgehalten. Zur Konsolidierung der Einzelabschlüsse zu einem Konzernabschluss wird auf oberster Konzernebene das Modul "EC-CS" von SAP (SAP EC-CS) eingesetzt. Die einzelnen Lageberichts- und Anhangangaben werden dabei jeweils aus standardisierten Berichtspaketen und institutionalisierten Abstimmungsprozessen im Rahmen des internen Steuerungs- sowie Reportingsystems gewonnen. Die Konsolidierung erfolgt in der fachlichen Verantwortung des Bereiches Konzernkonsolidierung. Grundsätzlich zielen die in der Rechnungslegung der freenet Group etablierten Prozesse auf eine weitgehend automatisierte Bildung und Kontrolle aller wesentlichen Daten ab.

Ziel der im IKS des Rechnungslegungsprozesses implementierten Kontrollen ist die Gewährleistung einer Normenkonformität des Abschlusses und die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung. Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Zugriffsrechten schützen die im Rechnungslegungsprozess verwendeten IT-Systeme gegen unbefugte Zugriffe. Interne Kontrollen stellen die ordnungsgemäße Funktion der Schnittstelle zwischen SAP-FI und dem Konsolidierungssystem SAP EC-CS sowie der Überleitungen der standardisierten Berichtspakete der Tochterunternehmen bis hin zum Konzernabschluss der freenet AG sicher. Prozessintegrierte, automatisierte Überwachungsmaßnahmen werden dabei unter anderem seitens des Managements oder des Controllings durch manuelle Plausibilisierungen relevanter Zwischenergebnisse und stichprobenartige Kontrollen ergänzt.

Die Wirksamkeit des IKS wird dabei durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Als prozessunabhängige, interne Überwachungsinstanz in der freenet AG ist die Konzernrevision implementiert. Diese prüft in auftragsbezogenen, risikoorientierten Plan- sowie gegebenenfalls anlassbezogenen Sonderprüfungen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS in Form von Stichprobenprüfungen und initiiert bei Bedarf Maßnahmen in Kooperation mit dem Management.

Zusätzlich prüft der Konzernabschlussprüfer der freenet AG regelmäßig die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS und hierbei im Besonderen die Schnittstelle und Überleitungen zwischen den Einzelabschlüssen (SAP FI) und dem Konsolidierungstool SAP EC-CS mithilfe eines risikoorientierten Prüfungsansatzes.

Das Risikomanagementsystem ist mit dem internen Kontrollsystem verbunden und umfasst neben dem operativen Risikomanagement konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem sind dem Berichtsteil "Risikomanagementsystem" zu entnehmen.

Grafik 14: Maßnahmen des internen Kontrollsystems der freenet AG

f. Prognosebericht

i. Markt-/Branchenprognose

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Für das Kalenderjahr 2020 rechneten die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) ursprünglich mit einem Wachstum der Weltwirtschaft von 3,3 Prozent (Stand Januar 2020). Aufgrund des Coronavirus wurde die Annahme Ende Februar 2020 auf 0,1 Prozent revidiert. Das vom IWF für die deutsche Wirtschaft angenommene Wachstum von 1,1 Prozent (Stand Januar 2020) wird von deutschen Volkswirten aufgrund des Coronavirus aktuell auf nur noch 0,4 Prozent geschätzt. Unverändert positive Signale gehen nach Einschätzung der deutschen Bundesregierung weiterhin vom Binnenkonsum aus.

Telekommunikationsmarkt

Da sich die Ausgaben für Telekommunikationsdienstleistungen innerhalb der allgemeinen deutschen Konsumausgaben relativ robust gegenüber Konjunktureinflüssen zeigen, dürfte sich für den Sektor keine wesentliche Auswirkung aus der leicht nach oben korrigierten Prognose der Bundesregierung ergeben. Diese Annahme wird auch von den Experten der Bitkom geteilt, die für das Jahr 2020 von einem moderaten Umsatzwachstum um 0,4 Prozent ausgehen. Noch andauernde Diskussionen um die Rahmenbedingungen des 5G-Netzausbaus und die damit verbundenen Investitionsunsicherheiten könnten jedoch auf Seiten der MNOs das Wachstum bremsen. Zudem könnte der durch die 5G-Frequenzvergabe mögliche Eintritt eines weiteren Netzbetreibers zur Steigerung des Wettbewerbs zwischen MNOs und einhergehend mit dem technologieneutralen Verhandlungsgebot sowie Diskriminierungsverbot zu einer Stärkung des Service-Provider-Modells führen. Ferner verspricht der neue Mobilfunkstandard Absatzzuwächse für Smartphone-Hersteller und damit indirekt auch für Mobilfunkanbieter. Das US-amerikanisches Marktforschungsunternehmen Gartner geht davon aus, dass im Jahr 2020 weltweit mehr als 1,571 Milliarden Smartphones im Wesentlichen aufgrund der 5G-Einführung verkauft werden - dies entspräche im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von 3 Prozent. Auch in Deutschland unterstellt Bitkom im Jahr 2020 eine Zunahme des Geschäfts mit Endgeräten um 2,5 Prozent auf 12,8 Milliarden Euro.

TV-/Bewegtbildmarkt

Für das Medium TV prophezeite Bill Gates bereits im Jahr 2006 den sicheren Tod innerhalb von fünf Jahren. Im Vergleich zum Telekommunikationsmarkt, in dem zwischenzeitlich der Sprachanruf zur Flat und die SMS zur App degradiert wurden, wird Fernsehen auch mittelfristig Zentrum des Medienkonsums bleiben. Laut Statista werden sich die Gesamtumsätze im deutschen Fernsehmarkt auch im Jahr 2020 stabil entwickeln und voraussichtlich leicht über dem Vorjahresniveau liegen (+0,2 Prozent). Ersten Hochrechnungen zufolge wird die durchschnittliche tägliche lineare Fernsehdauer in Deutschland im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben (2019: 211 Minuten). Änderungen erwarten Experten von PwC jedoch hinsichtlich der Übertragungswege für lineares Fernsehen. Für die beiden bisweilen reichweitenstärksten Übertragungswege Kabel (rund 16,0 Millionen Haushalte) und Satellit (rund 18,0 Millionen Haushalte) sind hierbei unterschiedliche Entwicklungen und Trends zu erwarten. Während für den Satellitenempfang eine konstante bis leicht positive Entwicklung zu erwarten ist, wird für Kabelanschlüsse eine negative durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 1,5 Prozent bis 2023 unterstellt. Dies entspräche einer Abnahme um rund 1,0 Millionen Kabelanschlüsse in den nächsten vier Jahren. Die Haupttreiber dieses Trends sind der fortschreitende Ausbau von IPTV sowie die vergleichsweise hohen Kabelgebühren in Deutschland. Bezogen auf den Bereich IPTV wird davon ausgegangen, dass sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen wird. Bezüglich der umsatzgenerierenden Nutzer von DVB-T2 ist von einer stabilen Entwicklung auszugehen.

Stabile Aussichten für das Geschäftsmodell der freenet Group

Aus der Marktprognose ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine signifikante Änderung unserer Geschäftsgrundlage. Auch die in Europa bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen des Brexits haben keine direkten Auswirkungen auf die freenet Group, da nahezu alle Geschäftstätigkeiten in Deutschland stattfinden.

Für die Ableitung der Prognose der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der freenet Group werden folgende Annahmen als wesentlich angesehen:

 Private Konsumausgaben stützen im Jahr 2020 weiterhin das deutsche Wirtschaftswachstum

 Die am 15. Mai 2019 in Kraft getretene Gesetzesänderung zur preislichen Regulierung von Auslandsgesprächen und Gebühren wird im ersten Quartal 2020 und anteilig auch im zweiten Quartal 2020 die Serviceumsätze im Segment Mobilfunk negativ beeinflussen.

 Erwartete Veränderung im Markt für Fernseh-Übertragungswege hin zu einem größeren Marktanteil von IPTV in Deutschland schafft Wachstumspotenzial für das Segment TV und Medien.

ii. Unternehmensprognose 2020

Umsatzerlöse ohne MOTION TM stabil erwartet

Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2019 lagen innerhalb der Erwartung und beliefen sich auf 2.932,5 Millionen Euro. Darin enthalten sind Hardwareerlöse in Höhe von 323,5 Millionen Euro aus dem zum Jahresende 2019 verkauften und entkonsolidierten Tochterunternehmen MOTION TM. Bereinigt würden sich die Umsatzerlöse für 2019 auf 2.609,1 Millionen Euro belaufen. Ausgehend von dieser Basis ist für das Geschäftsjahr 2020 trotz nachlaufender Effekte aus der preislichen Regulierung von Auslandsgesprächen und Gebühren, die insbesondere Einfluss auf die Höhe der Serviceumsätze im Segment Mobilfunk nehmen, eine stabile Entwicklung der Umsatzerlöse zu erwarten.

EBITDA und Free Cashflow ebenfalls stabil prognostiziert

Das EBITDA lag im Berichtszeitraum mit 426,8 Millionen Euro innerhalb der erwarteten Bandbreite von 420 bis 440 Millionen Euro. Trotz Wegfall der Umsatzerlöse der MOTION TM wird für das Geschäftsjahr 2020 von einer stabilen Entwicklung des EBITDA in der Bandbreite von 415 bis 435 Millionen Euro ausgegangen. Neben den bereits genannten Effekten werden hierbei keine weiteren regulatorischen Effekte erwartet, die Einfluss auf die operative Profitabilität der freenet Group nehmen könnten.

Der Free Cashflow entwickelte sich im Berichtsjahr mit 249,0 Millionen Euro ebenfalls im Rahmen der Erwartungen und lag in der Mitte der Prognose von 240 bis 260 Millionen Euro. Geknüpft an die prognostizierte Umsatz- und EBITDA-Entwicklung im Jahr 2020 wird ein Free Cashflow in der Bandbreite von 235 bis 255 Millionen Euro erwartet. Dies entspräche einem Free Cashflow je Aktie von 1,84 Euro bis 1,99 Euro und würde damit die angestrebte Fortführung einer planbaren und stabilen Dividendenpolitik untermauern (zur Dividendenpolitik vgl. Abschnitt "Finanzmanagement").

Abonnentenkundenstamm (ohne freenet FUNK) und Postpaid-ARPU

Der Abonnentenkundenstamm (ohne freenet FUNK) stieg im Berichtsjahr auf rund 8,332 Millionen Kunden. Innerhalb dieser Kundenbasis stieg die Zahl der Postpaid-Kunden im Segment Mobilfunk moderat auf 6,903 Millionen, während sich der Postpaid-ARPU trotz regulatorischer Effekte mit 18,7 Euro stabil entwickelte. Für das Geschäftsjahr 2020 wird erneut ein moderat wachsender Postpaid Kundenbestand erwartet sowie eine stabile Entwicklung des Postpaid-ARPU.

Im Segment TV und Medien wird für die waipu.tv Abo-Kunden ein solides Wachstum unterstellt (2019: 0,408 Millionen) und eine stabile Entwicklung der freenet TV Abo-Kunden (RGU) (2019: 1,021 Millionen). Die Annahme gleichbleibender freenet TV Abo-Kunden (RGU) berücksichtigt nicht die Auswirkungen unterjähriger Preisänderungen für das Produkt.

iii. Gesamtaussage des Vorstands zur voraussichtlichen Entwicklung der freenet Group

Das Management der freenet Group ist zuversichtlich, die insgesamt durch Stabilität und Kontinuität gekennzeichnete Gesamtentwicklung der vergangenen Jahre auch im Geschäftsjahr 2020 fortzusetzen. Im Segment Mobilfunk wird angestrebt weiterhin den Fokus auf den Bestandsausbau an besonders werthaltigen Postpaid-Kunden zu legen. Loyalitätssteigernde Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang Churn-reduzierend wirken und die (Geschäfts-)Aktivitäten der freenet Group noch konsequenter auf die Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Kunden ausrichten. Des Weiteren soll auch zukünftig an die mit dem volldigitalen Tarif freenet FUNK im Jahr 2019 unter Beweis gestellte Innovationskraft angeknüpft werden.

Im Bereich des Segments TV und Medien ist die freenet Group mit rund 1,43 Millionen umsatzgenerierenden TV-Kunden aus dem Geschäftsjahr gegangen. Diese Kundenbasis soll im Geschäftsjahr 2020 weiter ausgebaut werden. Als Wachstumstreiber für dieses Segment sieht das Management nach wie vor das IPTV-Produkt waipu.tv. Das Produkt, welches sich aufgrund seines innovativen Charakters deutlich von anderen internetbasierten TV-Produkten abgrenzt, nimmt bereits heute eine relevante Marktposition ein. Diese Marktstellung soll auch im Geschäftsjahr 2020 über Produktweiterentwicklungen sowie neue Partnerschaften ausgebaut werden.

g. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den freenet Konzern ergeben.

h. Nichtfinanzielle Erklärung *

i. Über diesen Bericht

Geschäftsmodell

Die operative Geschäftstätigkeit der freenet Group beschränkt sich überwiegend auf den Privatkundenbereich sowie den deutschen Raum. Mobilfunk und mobiles Internet stellen dabei das zentrale Aktionsfeld dar: Als Service Provider ohne eigene Netzinfrastruktur vertreibt das Unternehmen bundesweit Mobilfunktarife und -optionen. Ergänzt wird diese Bandbreite durch ein vielfältiges Angebot an Digital-Lifestyle-Produkten und -Services. Darüber hinaus hat der Konzern im Jahr 2016 durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe und über eine Mehrheitsbeteiligung an der EXARING AG ein weiteres Segment - den Bereich TV und Medien - erschlossen. Als Deutschlands größter Service Provider der Rundfunk- und Medienbranche projektiert, errichtet und betreibt die Media Broadcast Gruppe multimediale Übertragungsplattformen für Fernsehen und Hörfunk basierend auf modernster digitaler Sendertechnologie.

Eine ausführliche Beschreibung des gesamten Geschäftsmodells findet sich im Abschnitt "Geschäftsmodell und Organisation" auf den Seiten 1-4 des Konzernlageberichts.

Wesentlichkeitsanalyse

Im Jahr 2017 wurden zunächst potenzielle Nachhaltigkeitsthemen auf Basis eines Branchen-/Peer-Reviews sowie anhand des Materiality Assessments der Global e-Sustainability Initiative (GeSI) für die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche ermittelt. Die Festlegung der wesentlichen Themen erfolgte anschließend in einem zweistufigen Verfahren aus individuellen Interviews und einem Wesentlichkeitsworkshop. Maßgeblich für die Beurteilung waren die Relevanz der Themen für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft sowie die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die im Gesetz genannten Belange.

Tabelle 17: Wesentliche Themen den CSR-RUG-Aspekten und GRI-Standards zugeordnet

Wesentliche Themen Aspekt des CSR-RUG Korrespondierende GRI-Standards
Mitarbeiter Arbeitnehmerbelange GRI-103, GRI-401, GRI-403, GRI-404 und GRI-405
Digitale Verantwortung Sozialbelange/Achtung der Menschenrechte GRI-103 und GRI-418
Kundenbelange Sozialbelange/Umweltbelange GRI-103 und GRI-417
Betrieblicher Umweltschutz Umweltbelange GRI-103, GRI-302, GRI-305 und GRI-307
Anti-Korruption Bekämpfung von Korruption und Bestechung GRI-103 und GRI-205
Lieferkette Achtung der Menschenrechte/Umweltbelange GRI-103 und GRI-414

Eine Überprüfung der Wesentlichkeit im Rahmen des oben aufgezeigten Prozesses soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Unabhängig davon erfolgt jährlich eine Abfrage bei den internen Stakeholdern, ob sich ihre Wesentlichkeitseinschätzung (beispielsweise aufgrund von Akquisitionen) grundlegend verändert hat. Zusätzlich wird die Auswahl und interne Einschätzung der wesentlichen Themen regelmäßig in einem aktiven Dialog mit den Erwartungen externer Stakeholder (u.a. Investoren, Nachhaltigkeits-/Finanzanalysten oder Kunden) abgeglichen.

Nichtfinanzielle Risiken

Für die Risikoanalyse im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung wurde auf dem konzernweit etablierten Risikomanagementsystem (RMS) der freenet Group aufgesetzt. Die dort erfassten Risiken wurden auf ihre inhaltliche Übereinstimmung mit den Themen und Aspekten der nichtfinanziellen Erklärung analysiert. Für Risiken aus dem RMS mit einem thematischen Bezug zum CSR-RUG wurde eine Risikobewertung analog der Bewertung für den Konzernrisikobericht vorgenommen (siehe Chancen- und Risikobericht). Gemessen an den gesetzlichen Wesentlichkeitskriterien 2 für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken ist - nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen - keines der identifizierten Risiken im Sinne des konzernweit etablierten RMS sowie des CSR-RUG wesentlich.

Übergreifende Informationen

Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln ist bei freenet Teil der unternehmerischen Kultur sowie Ursprung jeglichen Erfolgs und seiner langfristigen Sicherung. Das tägliche Handeln orientiert sich primär an ökonomischen Prinzipien, da wirtschaftlicher Erfolg Grundvoraussetzung für einen verlässlichen und messbaren Beitrag für alle Stakeholder der freenet Group ist. Die identifizierten Themen spiegeln das aktuelle spezifische Nachhaltigkeitsverständnis der freenet Group wider und werden seit diesem Jahr in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) unter Ausübung der Option "Kern" berichtet.

Die in der nichtfinanziellen Erklärung gemachten Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und gelten sowohl für den Konzern als auch die freenet AG. Gegenstand der Erklärung - sofern nicht anderweitig kenntlich gemacht - sind alle vollkonsolidierten Unternehmen des Konzernabschlusses. Aufgrund der geschäftsfeldspezifischen Struktur des TV und Medien Segments sowie der darin enthaltenen Media Broadcast Gruppe wird in der Darstellung der wesentlichen Themen teils gesondert auf die Gesellschaft eingegangen.

Die inhaltliche Verantwortung für die verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekte obliegt den jeweiligen Fachbereichen, wobei eine zentrale Koordination aus dem Vorstandsressort Finanzen erfolgt. Inhaltlich geprüft wurde die nichtfinanzielle Erklärung vom Aufsichtsrat der freenet AG. Das Gremium wurde dabei von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterstützt. Grundlage war der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (revised).

ii. Wesentliche Themen

Mitarbeiter

In einem dynamischen und wettbewerbsintensiven Umfeld rund um Mobilfunk und Digital-Lifestyle ist der Erfolg der freenet Group maßgeblich von den Leistungen und dem Engagement der Mitarbeiter abhängig, die ihr Know-how und ihre Kompetenzen zielgerichtet einsetzen. Um dies zu unterstützen hat der Konzern eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen und Programmen eingerichtet und ergänzt diese durch die Gesundheitsfürsorge und Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiter. Ziel ist ein harmonisches, sicheres, gesundes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld, dass die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt und jegliche Diskriminierungen vermeidet - etwa aufgrund von Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit oder sexueller Orientierung.

Verantwortlich für die Konzeption und Umsetzung der Maßnahmen ist der Bereich Konzernpersonal, dessen Leitung direkt an den Vorstandsvorsitzenden (CEO) berichtet. Mit der Abteilung Personalentwicklung und Recruitment ist in der freenet Group ein internes Kompetenzcenter für übergreifende Konzepte und strategische Fragestellungen rund um das Rekrutieren und Entwickeln von Mitarbeitern etabliert. Die im Jahr 2018 aktualisierte Personalstrategie der freenet Group fokussiert sich auf vier Schwerpunktthemen: (1) Organisationsentwicklung, (2) Arbeitgeberattraktivität, (3) Führung und (4) New Work. Eine Überprüfung der strategischen Ausrichtung erfolgt quartalsweise im Rahmen von Strategie-Workshops. Das Ergebnis wird an den CEO beziehungsweise den jeweiligen Vorstandsbereich direkt kommuniziert.

Unter dem Fokusthema Organisationsentwicklung werden Konzepte für Veränderungen im Konzern erarbeitet, die die Führungskräfte bei Veränderungsprozessen aktiv begleiten, Themen rund um Diversität ("Alter/Gender/Kultur") unterstützen sowie Rahmenbedingungen für modernes Arbeiten schaffen. Die Arbeitgeberattraktivität soll durch gezielte Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung unter der Herausforderung eines Bewerbermarkts weiter gesteigert werden. Maßnahmen, welche auf die Bindung der Mitarbeiter einzahlen, bilden einen zentralen Fokus dafür. Beruhend auf den Ergebnissen der 2018 durchgeführten Mitarbeiterbefragung sind diesbezüglich die Themen Weiterentwicklung und Lernen wichtige Handlungsfelder. Gute Führung wurde als ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor definiert - daher sind qualifizierte und kompetente Führungskräfte eine der priorisierten Zielsetzungen für die freenet Group. Seit 2015 wird die Führungskräfteentwicklung unter dem Motto "Wir gehen in Führung" stetig fortgeführt und erweitert. Die Auswahl neuer Führungskräfte erfolgt kompetenzbasiert und wird durch einen mehrstufigen Onboarding-Prozess gezielt begleitet. Unter New Work schließlich werden Themen rund um die Digitalisierung und neue Arbeitsweisen analysiert. Neben neuen Methoden der agilen Arbeitsweise werden Maßnahmen zur Kollaboration und Netzwerk gefördert, um insbesondere mögliches Silodenken in der freenet Group weiter aufzubrechen.

Vielfalt

Vielfalt ist ein wesentlicher Faktor der Geschichte und des Erfolgs der freenet Group. So besteht die Belegschaft derzeit aus 62 unterschiedlichen Nationalitäten, die auch mit unterschiedlichen Sprach- und Kulturkenntnissen/-hintergründen wertschätzend miteinander umgehen. Durch die Berücksichtigung im Leitbild wird Vielfalt als zentraler Wert für die Zusammenarbeit und Führung verankert ("Wir nutzen unsere Vielfalt") und wird täglich in zahlreichen Maßnahmen, Führungsinstrumenten/-schulungen, Trainings sowie im Einstellungsprozess gelebt. Das Thema Geschlechtervielfalt ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben. Die freenet Group unterliegt dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen". Für den Zeithorizont bis zum 31. Dezember 2021 hat sich die freenet Group gemäß diesem Gesetz folgende Ziele/Quoten gesetzt: auf der ersten und erweiterten Führungsebene sollen 30 Prozent der Führungskräfte Frauen sein (siehe Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung"). 3

Mit dem Vorhaben sich weiblichen Bewerbern als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren, nahm die freenet Group im Oktober 2019 am zweiten "Female Future Force Day" in Berlin teil. Zuvor wurde im März 2019 intern die Initiative "freenet WOMEN DAY" durchgeführt, welche als Schwerpunkt die Themen "Diversität" und "Frauen in Führung" setzte. Aufgrund des großen Zuspruchs wurden weitere Veranstaltungen geplant: im November fand in Hamburg die Veranstaltung "#Souverän Netzwerken - Frauen der freenet Group" statt, der Standort Stuttgart führte einen Workshop "Selbstbewusst auf Augenhöhe" durch, ein weiterer Workshop wird im Januar 2020 am Standort Berlin stattfinden. Die Frauenquote der Angestellten im Konzern liegt bei 29,8 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht (2018: 28,9 Prozent). 4

Grafik 15: Mitarbeiter nach Geschlecht und Alter5

Durch Vorleben der Führungskräfte, einen Verhaltenskodex und das aufmerksame Miteinander - begleitet durch den Personalbereich - soll sichergestellt werden, dass keine Diskriminierung hinsichtlich des Entgelts, der Geschlechts-/Religionszugehörigkeit oder Nationalität in der freenet Gruppe stattfindet. Im Jahr 2019 gab es - wie auch in Vorjahren - keinen zu adressierenden Fall von Diskriminierung im Konzern.

Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern

Die Stärkung der Mitarbeiterbindung und Gewinnung qualifizierten Personals ist eine wichtige Basis für den Unternehmenserfolg der freenet Group an allen 9 Standorten. Wesentliche Indikatoren zur Messung der Arbeitgeberattraktivität der freenet Group sind die Mitarbeiterfluktuation 6 und externe Neueinstellungen. Zusätzlich eingestellt und rekrutiert wurden im Jahr 2019 insgesamt 595 Mitarbeiter (2018: 632). 7 Die Fluktuation im Konzern lag im Jahr 2019 bei 11,9 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr gesunken (2018: 13,7 Prozent). In den Shops der mobilcom-debitel und Stores der GRAVIS (mdG) ist aufgrund der bekanntlich hohen Mitarbeiterdynamik im Einzelhandelsgewerbe eine Mitarbeiterfluktuation von 30,8 Prozent (2018: 30,0 Prozent) verzeichnet worden. In den folgenden Jahren wird eine Stabilisierung beziehungsweise weitere leichte Absenkung beider Größen angestrebt. Dazu wurde eine konzernweite Austrittsbefragung konzipiert und im August 2019 gestartet (ohne Media Broadcast). Bei der GRAVIS Vertriebsgesellschaft mbH und der mobilcom-debitel Shop GmbH, wird eine derartige spezifische Befragung bereits seit 2014 durchgeführt, wodurch wichtige Erkenntnisse gewonnen und Gegenmaßnahmen ergriffen werden konnten.

Tabelle 18: Neueinstellungen und Mitarbeiterfluktuation8

2019 2018
lt. Angabe Gesamt Männer Frauen Gesamt
--- --- --- --- ---
Anzahl Neueinstellungen freenet Group 281 162 119 632
davon <30 Jahre 92 49 43 n.a.
davon 30-50 Jahre 171 101 70 n.a.
davon >50 Jahre 18 12 6 n.a.
Anzahl Neueinstellungen mdG 314 248 66 n.a.
davon <30 Jahre 220 169 51 n.a.
davon 30-50 Jahre 91 76 15 n.a.
davon >50 Jahre 3 3 0 n.a.
Mitarbeiterfluktuation freenet Group in % 11,9 12,0 11,9 13,7
davon <30 Jahre 21,6 23,2 19,5 n.a.
davon 30-50 Jahre 11,0 11,0 11,0 n.a.
davon >50 Jahre 10,1 10,5 8,5 n.a.
Mitarbeiterfluktuation mdG in % 30,8 31,0 30,2 30,0
davon <30 Jahre 45,9 44,5 49,6 n.a.
davon 30-50 Jahre 20,8 21,8 17,8 n.a.
davon >50 Jahre 10,8 15,2 0,0 n.a.

Darüber hinaus führt die freenet Group in regelmäßigen Abständen konzernweite Mitarbeiterbefragungen durch, um die Bindung und Zufriedenheit aller Beschäftigten zu messen und ggf. spezifische Maßnahmen abzuleiten. Nach der Befragung im Jahr 2018, die neben allgemeinen Fragen zur Arbeitszufriedenheit das Fokusthema "Führung" beinhaltete, sind in 2020 kleinere, fokusgruppen-spezifische Umfragen mit unterschiedlichen Inhalten geplant. Weitere wichtige Schwerpunkte, um sich intern wie auch extern als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren umfassten in 2019:

Der Traineejahrgang 2018/2019 hat sich im Rahmen einer Projektarbeit mit der Fragestellung "Was macht uns als Arbeitgeber attraktiv?" beschäftigt und einen neuen Imagefilm aus Unternehmenssicht konzipiert, welcher im Frühjahr 2020 umgesetzt und veröffentlicht werden soll.
Um potenzielle Verkaufsberater attraktiver und spezifischer anzusprechen, wurden ab September 2019 Zielgruppenkampagnen gestartet. Eine eigens konzipierte und umgesetzte Landingpage mit der Möglichkeit einer One-Klick-Bewerbung führte zu einem einfachen und effizienten Bewerbungsprozess.
Zudem wurden neue und etablierte Kommunikations- und Kollaborationsformate im Konzern ausgebaut: neben dem hoch frequentierten Format "Frag Christoph" (bei dem jeder Mitarbeiter direkt an den CEO anonym Fragen stellen kann, die dieser persönlich, zeitnah und im Intranet beantwortet) wurde das Format "Town Hall" eingeführt, bei dem der CEO etwa einmal im Quartal für jeweils 45 Minuten via Live-Video ein Update über aktuelle Themen rund um die freenet Group gibt. Hierbei haben die Mitarbeiter die Gelegenheit interaktiv Fragen zu stellen, die adhoc beantwortet werden. Weiterhin wurde in dem etablierten Kurzformat "Wissen in 30 Minuten" in regelmäßigen Abständen relevante Themen der Fachbereiche von Mitarbeitern für Mitarbeiter vorgestellt. Hier können die Mitarbeiter teilnehmen oder sich im Anschluss die Aufzeichnung ansehen und so Einblicke in viele Arbeitsbereiche und -themen des Konzerns erhalten.

Über die Maßnahmen hinaus beteiligt die freenet Group als Teil einer variablen Vergütung seine Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens. Zusätzlich zur betrieblichen Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss können Mitarbeiter der freenet Group seit 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit erleichterter Gesundheitsprüfung in Anspruch nehmen. Zudem stehen auch standortspezifische Benefits zur Auswahl (z. B. Vergünstigungen für Wellnessangebote, Massagen sowie Essensgeldzuschüsse). Flexible Arbeitszeitmodelle fördern schließlich die Umsetzung verschiedenster Anforderungen an die Work-Life-Balance. Es erfolgt dabei keine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung hinsichtlich der meisten Benefits; diese werden je nach Leistung anteilig auf Basis des Beschäftigungsgrads oder Teilzeitgehalts oder entsprechend dem Betrag für Vollzeitbeschäftigte gewährt.

Aus- und Weiterbildung

Die Arbeitswelt verändert sich. Die Dynamik des Telekommunikationsmarkts und die zunehmende Digitalisierung stellen neue An- und Herausforderungen an die Mitarbeiter und machen eine Stärkung und Förderung ihrer Kompetenzen unerlässlich. Die Mitarbeiter spezifisch nach ihren individuellen Bedürfnissen zu entwickeln, ist ein wesentlicher Faktor für Fortschritt und Zukunftsfähigkeit der freenet Group.

Für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Mitarbeiter wurde ein unternehmensweites Kompetenzmodell 9 etabliert, an dem sich die Auswahl und Konzeption entsprechender Maßnahmen ausrichtet. Auf Basis des angesprochenen Kompetenzmodells werden jährlich verbindliche Jahresentwicklungsgespräche von den Führungskräften mit ihren Mitarbeitern geführt; hierbei wird weder nach Geschlecht noch nach Führungsebene unterschieden. Neben der Kompetenzbewertung ist die Bestimmung persönlicher Entwicklungsbereiche und -aktivitäten ein wichtiger Schwerpunkt jedes Gesprächs. Im Jahr 2019 erreichte die Durchführungsquote rund 96,1 Prozent und lag damit oberhalb des Vorjahres (2018: 90,6 Prozent). 10

Um Führungskräfte bei der Umsetzung darüber hinaus zu unterstützen, wurde im Jahr 2018 das digitale Campusportal Weiterentwicklung@freenet geschaffen. Das Portal bietet eine Auswahl an vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten, die entweder als Präsenzangebot oder als digitales Lernformat (Webinare oder E-Learnings) zur Verfügung stehen. Im Berichtsjahr 2019 wurden neue digitale Formate wie game-based-Learnings und die freenet eLibrary ausprobiert; im laufenden Jahr 2020 soll das verfügbare Lern- und Informationsangebot vergrößert werden. Das Ziel der freenet Group ist dabei das eigenverantwortliche Lernen der Mitarbeiter auszubauen. Des Weiteren wurden - resultierend aus den Erkenntnissen der Mitarbeiterbefragung 2018 - zusätzliche Qualifizierungen für Führungskräfte konzipiert. Themen wie "Führen auf Distanz", "Führen von Führungskräften" und "Mitarbeiter entwickeln und coachen" sind als neue Führungskräftetrainings in das bestehende Weiterbildungsangebot aufgenommen worden.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 715 Qualifizierungsmaßnahmen in Form von Fach-, Methoden- und Kompetenztrainings durchgeführt (2018: 439 Maßnahmen). Davon erfolgten 26 Prozent in digitalen Formaten (2018: 21,0). Für die Weiterentwicklung der Mitarbeiter der mobilcom-debitel Shops und GRAVIS Stores ist aufgrund der spezifischen Anforderungen und Kundenähe eine eigene Trainingseinheit verantwortlich. Diese Organisationseinheit führte im Jahr 2019 in Summe 132 Veranstaltungen in Form von Produktschulungen, Verkaufstrainings, Systemschulungen sowie Welcome Camps durch (2018: 119). Zusätzlich erfolgten 53 digitale Qualifizierungsmaßnahmen, wobei im Schnitt jeder Mitarbeiter 22 E-Learnings (2018: 17) absolvierte.

Neben der Weiterentwicklung der Mitarbeiter ist das vielfältige Ausbildungsangebot bei der freenet Group ein weiterer wichtiger Baustein zur Nachwuchskräftesicherung. Im Bereich der beruflichen Ausbildung und des dualen Studiums werden jährlich über 100 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, die sich insgesamt auf 20 Ausbildungsgänge an über 150 Ausbildungsorten verteilen. Begleitet werden die Auszubildenden durch gezieltes Onboarding, AzubiCamps und interne Schulungen. Erfolgreichen Hochschulabsolventen bietet die freenet Group ein konzernweites einjähriges Fachtraineeprogramm. Die Trainees erhalten währenddessen einen tiefen Einblick in den jeweiligen Fachbereich der freenet Group, ein Onboarding zur Orientierung, Wissen- und Methodenvermittlung sowie gezielte Unterstützung in der persönlichen Entwicklung. Im Jahr 2019 absolvierten elf Teilnehmer erfolgreich dieses Programm. Die Zahl der dualen Studenten lag bei 32 (2018: 27). Schließlich befinden sich 336 Mitarbeiter in der Ausbildung (2018: 325).

Darüber hinaus wurden im Jahr 2019 folgende spezifische Programme und Maßnahmen durchgeführt:

Erneute Durchführung des freenet Unternehmer Programms zur Förderung von Leistungs- und Potenzialträgern und der gezielten Etablierung von "Unternehmer im Unternehmen". Im Rahmen des Programms wurde erstmalig ein Hackathon veranstaltet, bei dem acht Teilnehmer - an einer vom Vorstand gestellten Aufgabe - Lösungen mit Hilfe agiler Methoden erarbeitet haben.
Vielfältige Entwicklungsmaßnahmen zur konzernweiten Etablierung agiler Arbeitsweise. Neben neuen Weiterentwicklungsangeboten zur agilen Methodik, wie z.B. Design Thinking, wurden in der IT über 70 Prozent der Mitarbeiter zu spezifischen agilen Themen geschult.
Durchführung eines Development Centers zur bedarfs- und zielorientierten Entwicklung ausgewählter Gebietsleiter der mobilcom-debitel Shop GmbH. Als Ergebnis erhielt jeder Teilnehmer ein ausführliches Feedback sowie einen persönlichen Entwicklungsplan.

Tabelle 19: Kennzahlen zur Aus- und Weiterbildung

Einheit 2019 2018 2017
Durchführung Jahresentwicklungsgespräche % 96,1 90,6 n.a. 11
Qualifizierungsmaßnahmen Konzern Anzahl 715 439 403
davon im digitalen Format % 26 21 n.a.
Qualifizierungsmaßnahmen mdG Anzahl 185 157 96
davon im digitalen Format % 28,6 24,2 41,7
davon E-Learnings pro Mitarbeiter/in Anzahl 22 17 16
Auszubildende Anzahl 336 325 322
davon duale Studierende Anzahl 32 27 23

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement werden im Wesentlichen von den dezentralen Personalabteilungen an den Standorten mit dem Ziel verantwortet, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen und zu gewährleisten. Im Rahmen des Arbeitsschutzes sowie -sicherheit wurden über die Konzerngesellschaften hinweg die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsausschüsse gebildet. Der jeweilige Ausschuss setzt sich zusammen aus dem Arbeitgeber oder jemand von ihm Beauftragtes, zwei Betriebsratsmitgliedern, dem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einem Sicherheitsbeauftragten. Die Mitglieder nehmen basierend auf den gesetzlichen Vorgaben ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer wahr und schulen die Führungskräfte an den Standorten zu Themen der Arbeitssicherheit (z.B. Verhalten im Falle einer Evakuierung oder Benutzung ortsveränderlicher Geräte). Die Arbeitssicherheitsausschüsse werden unterstützt durch externe Dienstleister aus den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik. Sie tagen viermal jährlich, überwachen und analysieren getroffene Maßnahmen rund um die physische und psychische Gesundheit sowie die Sicherheit der Belegschaft und entwickeln Konzepte zur kontinuierlichen Verbesserung in dem jeweiligen Bereich. Es finden u.a. regelmäßige Trainings zum Erst- sowie Brandschutzhelfer statt und seit 2018 werden spezielle Trainings für Führungskräfte zum Thema "Umgang mit Krankheit und Fehlzeiten von Mitarbeitern" sowie "Gesunde Teams führen" über die Personalentwicklung angeboten. Letztere sollen die Führungskräfte befähigen, in ihrem Bereich nicht nur für sichere, sondern auch gesunde Arbeitsplätze zu sorgen.

Um die Gesundheit der Belegschaft im Allgemeinen zu fördern, fanden auch im Jahr 2019 an vielen Standorten wieder Gesundheitstage und zielgruppenspezifische Aktionen statt. Der Schwerpunkt dieser gut besuchten Tage liegt auf der Prävention von Erkrankungen. Es werden in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern Rücken- und Yogaübungen angeboten, des Weiteren Blutzucker- und Körperwertmessungen, spielerische Gleichgewichts- und Bewegungschecks sowie allgemeine Informationen rund um die Themen Gesundheit, Bewegung, Ernährung und Schlaf. Das Gesundheitsmanagement wird durch betriebsärztliche Untersuchungen unterstützt. In diesem Zusammenhang werden die G37 Augenuntersuchung, Grippeschutzimpfung sowie eine Ergonomie-Beratung angeboten. Darüber hinaus finden im Kreis des Arbeitssicherheitsausschusses Standortbegehungen mit dem Ziel statt, mögliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu schaffen. Darüber hinaus steht den Standortverantwortlichen zum Thema Gesundheit eine eigene Rubrik im Intranet mit aktuellen Gesundheitstipps zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen tauschen sich die jeweiligen Zuständigen standortübergreifend aus und veranstalten bei Bedarf themenspezifische Workshops. Die Krankenquote 12 , die monatlich an den Vorstand berichtet wird, lag im Jahr 2019 erneut auf niedrigem Niveau bei 4,6 Prozent (2018: 4,8 Prozent; 2017: 4,7 Prozent).

Das Thema Arbeitssicherheit ist bei der Media Broadcast in Anbetracht der spezifischen Tätigkeiten von besonderer Relevanz. Rund 142 der insgesamt 650 Mitarbeiter sind mit der Wartung und etwaigen Reparatur von teilweise mehreren hundert Metern hohen Sendemasten beziehungsweise Antennen betraut. Daher wurden Vorkehrungen getroffen, um den hohen Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Mitarbeiters in diesen Teilbereichen gerecht zu werden: Diese Mitarbeiter sind mit einer individuellen Schutzausrüstung und Sicherheits-Equipment ausgestattet, welche stets den aktuell gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den europäischen Normen (Verordnung (EU) 2016/425, Richtlinie 2014/34/EU, Richtlinie 85/374/EWG) entsprechen. Zudem sind die Mitarbeiter verpflichtet regelmäßig betriebsärztliche Untersuchungen wahrzunehmen, ein Mal pro Jahr an Steige-/Rettungsübungen teilzunehmen sowie alle drei Jahre an Aufbauseminaren für Absturzsicherung und Rettungsmaßnahmen. Der deutliche Rückgang der Quote aus Betriebs- und Wegeunfällen der Media Broadcast resultiert u.a. aus einer geringeren Anzahl witterungsbedingter Glätteunfälle, so dass sie im laufenden Jahr unterhalb der Gesamtkonzernquote 13 liegt. Im Jahr 2019 gab es innerhalb des Konzerns weder Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen noch arbeitsbedingte Verletzungen mit schweren Folgen.

Tabelle 20: Betriebs- und Wegeunfälle

In je 1.000 Mitarbeiter 2019 2018 2017
Konzern 23,6 31,4 25,3
davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) 15,2 19,5 13,3
davon Wegeunfälle 8,4 11,9 12,0
Media Broadcast Gruppe 14,8 41,3 35 ,0
davon Betriebsunfälle (Unfallanzeigen/ -vermerke) 6,6 24,5 19,0
davon Wegeunfälle 8,2 16,8 16,0

Digitale Verantwortung

Die freenet Group nimmt wahr, dass die zunehmende Berichterstattung über Cyber-Angriffe und Datenmissbrauch Verbraucher wie Unternehmen in Deutschland beunruhigt. Ein transparenter und gleichzeitig sicherer Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten, die den Unternehmen im Rahmen ihrer Telekommunikations-Dienstleistungen anvertraut werden, wird daher immer wichtiger. Die Regulierung und der hohe Digitalisierungsgrad der Geschäftsprozesse in der Telekommunikationsbranche haben dieses Thema bereits in der Vergangenheit in den Fokus gerückt.

Die freenet Group IT stellt unter Leitung des IT-Vorstands (CTO) sämtliche IT-Leistungen zum Betrieb des Geschäfts zur Verfügung. Datenschutz und -sicherheit bilden eines der fünf grundlegenden Prinzipien der IT-Strategie. Die freenet Group IT verfügt über eine etablierte Informationssicherheitsleitlinie. Hierauf basierend gibt es eine Sicherheitsorganisation mit definierten Rollen und einen dedizierten Prozess zum Security Incident Management. Security Incidents werden zunächst durch ein Dashboard visualisiert, daraufhin in einem Security-Kernteam analysiert und schließlich von Security-Incident-Managern koordiniert. Zentrale Rollen in der Sicherheitsorganisation nehmen das Security Board als Entscheidungsgremium, der IT Security Koordinator zur zentralen Koordination aller Security-Maßnahmen und ferner der dezentrale Security-Ansprechpartner in den einzelnen IT-Bereichen ein. Im Jahr 2019 wurden mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit umgesetzt. So wurde z.B. eine technische Lösung zur Analyse des Netzwerkverkehrs auf Sicherheitsvorfälle eingeführt und ein Prozess etabliert, um die gefundenen Auffälligkeiten bei entsprechender Kritikalität zu beheben.

Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Security Incident Management die Zusammenarbeit mit einem externen Partner vereinbart. Dieser wird im Falle eines Cyber-Angriffs bei Bedarf bei der Incident Response (z.B. bei Krisenmanagement, Kommunikation, Beweissicherung) unterstützen und notwendige forensische Analysen durchführen. Ergänzend hierzu verfügt die freenet Group IT selbstverständlich über einen regelmäßig aktualisierten Krisen- und Notfallplan sowie einen Wiederanlaufplan für die IT-Infrastruktur und Software-Applikationen, um potenzielle Ausfälle oder Einschränkungen auf ein Minimum zu beschränken.

Ein Security-Patch-Management ist Bestandteil des Regelbetriebs in allen IT-Bereichen. So ist die freenet Group in der Lage, auf sich verändernde Bedrohungslagen schnell und adäquat zu reagieren. Die gesamte IT-Systemlandschaft sowie das Sicherheitslevel des konzerneigenen Rechenzentrums erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Media Broadcast Gruppe, Köln, als Teil der freenet Group verfügt darüber hinaus bereits seit 2013 über eine ISO 27001 Zertifizierung. Sie gilt im Verbund auch für das freenet-Rechenzentrum in Düsseldorf. 14

Zur Überprüfung der angewandten Datensicherheitskonzepte führen externe Sicherheitsexperten im Auftrag der Internen Revision regelmäßig Penetrationstests der exponierten IT-Systeme durch. Zudem werden die Verlässlichkeit und Sicherheit unserer Infrastruktur und Prozesse mit unterschiedlichen Schwerpunkten regelmäßig durch Aufsichtsbehörden einer Routineprüfung unterzogen. So fand im Jahr 2019 beispielsweise eine anlasslose Untersuchung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) statt, die ohne wesentliche Beanstandungen blieb.

Das IT-Management und die Führungsebenen der freenet Group sehen Datensicherheit als zentrale Aufgabe. Vorstand und Aufsichtsrat beziehungsweise dessen Ausschüsse werden regelmäßig über die relevanten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich des Datenschutzes informiert. Die Anforderungen der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind konzernweit umgesetzt und entsprechende Richtlinien und Prozesse definiert und eingeführt worden. Sämtliche datenschutzrelevanten Themen und Projekte werden mit dem Datenschutzbeauftragten des Konzerns im Vorfeld abgestimmt. Bei allen IT-Maßnahmen, die Mitarbeiterdaten betreffen, wird der IT-Kontrollausschuss des Betriebsrats konsultiert. Unsere Kunden sollen weitgehende Transparenz hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erlangen können. Dies gewährleistet die freenet Group, indem sie bei ihren Online-Auftritten jeweils in der Rubrik "Datenschutz" umfangreiche Informationen zu diesem Thema bereitstellt. Diese Inhalte werden regelmäßig evaluiert - auch unter Berücksichtigung von Kundenanfragen aus dem Customer Care Center für bessere Verständlichkeit. Zudem kann jeder Kunde Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind, sowie Ansprüche auf Korrektur oder Löschung geltend machen. Das ermöglicht dem Kunden, eine Entscheidung darüber zu treffen, was mit seinen Daten geschehen soll. Im Kundenbereich der freenet Internetpräsenz ist es zudem allen Kunden möglich, die eigenen Bestandsdaten sowie gegebene Einwilligungen einzusehen und bei Bedarf zu ändern.

Alle Mitarbeiter sind neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben auf die regelmäßig aktualisierten Anweisungen der freenet Group zur Vertraulichkeit verpflichtet. Für alle wesentlichen Bereiche im Unternehmen wird jeweils ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für alle Datenverarbeitungsprozesse geführt und regelmäßig auf seine Aktualität überprüft. Ferner finden für die Verarbeitung von Kundendaten regelmäßige Analysen des Schutzniveaus statt, um daraus angemessene Maßnahmen abzuleiten. Für die Dienstleister der freenet Group IT wird bereits vertraglich bei der Beauftragung sichergestellt, dass sowohl die Datenschutzbelange unserer Kunden im Rahmen der Auftragsverarbeitung als auch die Datensicherheit auf dem regulatorisch geforderten Niveau gewährleistet sind. Soweit Kundendaten für Analysezwecke oder zur Produktgestaltung genutzt werden, ist jeweils durch einen Freigabeprozess sichergestellt, dass diese im erforderlichen Maße pseudonymisiert oder anonymisiert werden. Im Verhältnis zur Zahl von knapp 8,3 Millionen Kunden mit Laufzeitverträgen sowie über 4.000 Mitarbeitern gab es auch im Jahr 2019 nur eine sehr geringe Anzahl an Beschwerden zum Datenschutz, wobei es im Wesentlichen um Nachfragen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 15 DSGVO ging.

Über den betrieblichen Rahmen rund um IT-Sicherheit hinaus engagiert sich die Media Broadcast sehr stark und kontinuierlich bei KRITIS - einer gemeinsamen Initiative des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Sie definiert Sektoren, die eine Gesellschaft verletzlich machen; dazu zählt nicht zuletzt auch der Bereich "Medien und Kultur". Die Media Broadcast nimmt diesen gesamtgesellschaftlichen Auftrag zur krisenfesten Aufrechterhaltung von Sendern sehr ernst und hat im Jahr 2019 den Vorsitz im Branchenarbeitskreis "Medien und Kultur" übernommen. Sie beteiligt sich damit an der Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsstandards sowie an der Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher wie privater Sendeanstalten, um zu gewährleisten, dass dieser Teil der kritischen Infrastruktur funktioniert. Derzeit befindet sich ein eigener Branchenstandard zur IT-Sicherheit im Abstimmungs- und Freigabeprozess.

Kundenbelange

In einem weitgehend gesättigten und wettbewerbsintensiven Mobilfunkmarkt wie in Deutschland nehmen die Pflege und Qualität der Kundenbeziehungen eine immer wichtigere Rolle ein. Die freenet Group stellt daher den Kunden in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten und verankert die individuellen Bedürfnisse sowohl strategisch als auch organisatorisch im Unternehmen. Im Jahr 2018 wurde dazu der Vorstand um einen Kundenvorstand (CCE) erweitert, in dessen Tätigkeitsfokus alle Aktivitäten von der Neukundengewinnung, über Bestandskundenpflege bis hin zur Kundenrückgewinnung sowie den Ausbau der kundenzentrierten Unternehmenskultur stehen. Zur Umsetzung wurde eine eigene Unternehmenseinheit gegründet, die sich primär um das Thema "Customer Experience" kümmert. Ziel ist die konsequente Ausrichtung der Marken an den jeweiligen Anforderungen und Erwartungen der Kunden durch eine nachhaltige Konzeption und Vernetzung verschiedener am Kunden ausgerichteter Einzelinitiativen (Lifecycle-Management). Denn eine verantwortungsvolle Interaktion mit dem Kunden sieht die freenet Group als Grundlage für ihren langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Dies schließt auch einen vertrauensvollen sowie datenschutzkonformen Umgang mit Kundendaten ein. Selbstverständlich steht die freenet Group auch für eine konsequente Umsetzung des Verbraucherschutzes ein. Im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen werden dem Kunden umfangreich Transparenz hinsichtlich des Preis- und Leistungs-Spektrums geboten.

Die Strategie der Kundenzentrierung basiert dabei auf der Steigerung der Kundenzufriedenheit und folgt drei Leitmotiven:

Kundenzufriedenheit durch Servicequalität
Kundenzufriedenheit durch Ausbau des digitalen Dialogs
Kundenzufriedenheit durch klare Positionierung der Marken mit einem nachhaltigen und inklusivem Produktportfolio

Ein wichtiges Fundament für den kundenorientierten Ansatz bildet die umfassende Analyse der Kerntreiber für Servicekontakte mit den Kunden. Die Ergebnisse der Analyse werden sowohl zur pro-aktiven Vermeidung potenzieller Irritationen während des Kundenerlebnisses als auch zur systematischen Verbesserung der Servicequalität bezogen auf Schnelligkeit und Problemlösungskompetenz genutzt. Im Jahr 2019 wurden diesbezüglich unter anderem folgende Maßnahmen durchgeführt:

systematische Kontaktanalyse über alle Service-Touchpoints hinweg
Einbindung verschiedener externer Marktforschungsstudien
Implementierung weiterentwickelter Kundenzufriedenheitsanalysen (KZA) für alle Mobilfunkmarken der freenet Group (seit dem dritten Quartal 2019)

Die von der freenet Group implementierten Kundenzufriedenheitsanalysen ermöglichen eine Messung der Kundenzufriedenheit über den gesamten Kunden-Lifecycle an allen Service-Touchpoints. Mit dieser Methode werden Informationen über Zufriedenheit, Erwartungen und Verbesserungspotenziale des Kundenerlebnisses gewonnen. Neben der stetigen Weiterentwicklung des Kundenerlebnisses ist eine langfristige Kundenbindung auf Dauer ein wesentlicher Aspekt der abzuleitenden Ergebnisse. Schwerpunkt der Kundenzufriedenheitsanalyse sind Zufriedenheits-Zielwerte, die einem festgelegten Kennzahlensystem und Zielwerten folgen und prozessspezifisch Rückschlüsse auf die Servicequalität und Folgekontaktquoten zulassen.

Zusätzlich wurden im Jahr 2019 zwei Customer Experience Manager eingestellt, die bei der Weiterentwicklung bestehender Prozesse sowie der Erschließung neuer Geschäftsmodelle unterstützen sollen.

Kundenzufriedenheit durch Servicequalität

Servicequalität wird in der freenet Group als strategisches Asset verstanden, denn über die Erfüllung von Kundenerwartungen können die Loyalität gesteigert sowie Cross- und Up-Selling-Potenziale realisiert werden. Das Servicekonzept der freenet Group setzt dabei auf die Einbeziehung eines telefonischen Kundenservices, einem umfassenden digitalen Angebot an Kundenkontaktmöglichkeiten sowie die Einbindung der Shops. An allen Kundenkontaktpunkten wird das Serviceangebot für den Kunden kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut, wie zum Beispiel im Jahr 2019 durch verschiedene Tests mit unterschiedlichen Partnern für einen Handy-Reparaturservice in den mobilcom-debitel Shops. Um im Bereich des telefonischen Kundenservices zukunfts- und wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein, wurde im März 2017 im Rahmen eines Business Process Outsourcing der Kundenservice vollständig an ein externes Unternehmen ausgelagert - die Capita. Die Abteilung Customer Service Management (CSM) sichert hierbei die Zusammenarbeit mit diesem Partner und registriert Veränderungen, die sich auf das Kundenerlebnis auswirken können. Eine umfassende Steuerungsstruktur und die permanente Auswertung der Kundenkontakte gewährleistet dabei die Einhaltung vereinbarter Leistungskennziffern und eine stetige Verbesserung der Servicequalität, beispielsweise durch die proaktive Kundenkommunikation bei Lieferverzügen unserer Hardware-Partner. Dieser Serviceanspruch überträgt sich auch in das Segment TV und Medien. Dort ist die Media Broadcast entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette nach ISO 9001 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist Basis und zentrales Element für eine gleichbleibend hohe Servicequalität und in der Folge Kundenzufriedenheit.

Kundenzufriedenheit durch Ausbau des digitalen Dialogs

Bereits seit 2018 setzt die freenet Group auf den strategischen Ausbau des digitalen Kundendialogs zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit. Hierzu zählten im Jahr 2019 u.a. die Weiterentwicklung der Self-Service-Portale "mein mobilcom-debitel.de" sowie "mein klarmobil.de", die Stärkung des E-Mail-Dialogs sowie die Etablierung neuer digitaler Kommunikationskanäle wie WhatsApp oder Chatbots. Die Einführung geht einher mit der Abschaltung tradierter Kommunikationskanäle wie Fax oder dem Ziel den postalische Rechnungsversand auf ein Minimum zu beschränken (siehe auch Abschnitt "Ressourcenverbrauch"). Die Erweiterung der Service-Funktionen bestand im Jahr 2019 beispielsweise aus dem Launch des Online-Postfachs bei mobilcom debitel, in dem rechtlich wichtige Schreiben dem Kunden einfach, rechtssicher und ressourcenschonend zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund der Akzeptanz durch den Kunden ist der Rollout auf weitere Mobilfunkmarken für das Jahr 2020 geplant. Darüber hinaus wurde in den Self-Service-Portalen dem Kunden die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Optionen beziehungsweise Dienstleistungen einfach online zu kündigen, Drittanbieter-Sperren zu setzen oder die Kündigung des eigenen Mobilfunkvertrags anzustoßen.

Nachhaltige und inklusive Produktlösungen

Basierend auf systematischen Markt- und Kundenanalysen entwickelt die freenet Group ihr Portfolio an kundenorientierten Mobilfunktarifen und mobilfunknahen Dienstleistungen kontinuierlich weiter. Die intensive Beziehung zu den drei deutschen Netzbetreibern ermöglicht der freenet Group die Gestaltung eines Produktportfolios, welches von Discount- bis Premiummarken reicht. Mit diesem Marken- und Portfolioansatz können eine Vielzahl an Kundengruppen und -bedürfnissen abgedeckt werden. Auch Geringverdienern wird ein attraktives Tarifportfolio bezüglich Mobilfunk und TV geboten und überdies wird Kunden mit schlechterer Bonitätsprognose über ein spezielles Kautionsmodell 15 die Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht.

Im Jahr 2019 wurde die wachsende Kundengruppe der Senioren als strategische Zielgruppe identifiziert. Bei der Initiative "Digital dabei!" geht es darum, durch Service- und Beratungsleistungen älteren Menschen die Teilnahme an der Digitalisierung zu erleichtern. Im Rahmen der Initiative wurde eine spezielle Senioren-Tariffamilie ins Angebotsportfolio aufgenommen, bundesweit einschlägige Smartphone-Kurse angeboten und die Zusammenarbeit mit dem auf Senioren-Smartphones spezialisierten Hardware-Hersteller Emporia vertieft. Durch diese Kooperation erweitert die freenet Group das Angebot an speziellen Smartphone-Lösungen über die bisherige Zusammenarbeit mit der Fairphone B.V. hinaus. Mit dem Fairphone bedient die freenet Group bereits seit mehreren Jahren die steigende Nachfrage nach einer ökologischen wie ökonomischen Alternative zu den gängigen Smartphone-Marken. Beim Vertrieb des Fairphones in Deutschland hält mobilcom-debitel mit einem Anteil von rund 19 Prozent (2018/2017: jeweils rund 15 Prozent) am gesamten Verkaufsvolumen den derzeit größten Marktanteil.

Darüber hinaus bietet die freenet Group ein ebenfalls ausdifferenziertes Portfolio an weiteren Angeboten für das digitale Leben. In dieses Sortiment fließen auch solche Produkte ein, die dem Markttrend und den daraus hergeleiteten Kundenbedürfnissen etwa nach Produktlösungen in den Bereichen Umweltschutz, Datensicherheit oder Jugendschutz gerecht werden. Sie beinhalten zum Thema Sicherheit von Daten und Geräten ein umfassendes Angebot an Sicherheitssoftware (z.B. Kaspersky Internet Security, Kaspersky Password Manager oder Kaspersky Safe Kids) sowie die Teilnahmen an Initiativen wie "trustedDialog" und "E-Mail Made in Germany". Letztgenannte Initiativen sollen unseren Mailkunden der freenet.de ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz im täglichen Mailverkehr garantieren. Im Bereich Jugendschutz bekennt sich der Konzern ausdrücklich zum "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" und engagiert sich darüber hinaus als Mitglied des gemeinnützigen Verein JusProg e.V., der sich zur Aufgabe gemacht hat, Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen.

Bei der Auswahl und Entwicklung stehen Nachhaltigkeitskriterien nicht explizit im Vordergrund, sodass ein Konzept im engeren Sinne derzeit nicht vorliegt.

Betrieblicher Umweltschutz

Mit der Geschäftstätigkeit verursacht die freenet Group CO2-Emissionen und nimmt Einfluss auf die Verfügbarkeit von Ressourcen. Im Mobilfunk beschränkt sich der Energie- und Ressourcenverbrauch aufgrund des Service-Provider-Modells im Wesentlichen auf Verwaltungsstandorte, den Fuhrpark und die mehr als 560 Shops und Stores. Größter Energiekonsument innerhalb des Konzerns ist die Media Broadcast Gruppe als Betreiber von Infrastruktur für Fernsehen und Radio: Zur Versorgung der Sende- und Übertragungstechnik nimmt sie an rund 932 Senderstandorten/Funktürmen Energie ab und steht damit für 81 Prozent des gesamten Stromverbrauchs der freenet Group.

Ein möglichst effizienter Einsatz von Ressourcen und ein sparsamer Umgang mit Energie sind für ein mittelständisch geprägtes Unternehmen wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg in einem von Großkonzernen geprägten Wettbewerbsumfeld. Die freenet Group befürwortet zudem ausdrücklich die im politischen und gesellschaftlichen Kontext formulierten Erwartungen und Bestrebungen zum Klimaschutz. Dazu zählen aus Sicht der freenet Group als wesentliche Faktoren die Reduzierung des Kraftstoff- sowie Stromverbrauchs (insbesondere bei der Media Broadcast Gruppe), um den direkt beeinflussbaren CO2-Ausstoß zu verringern. Diesbezüglich werden Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz aus den nach §§ 8-8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) regelmäßigen gesetzlichen Energieaudits gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1 unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegung berücksichtigt (das jüngste Audit erfolgte im Dezember 2019). Eine konkrete, an quantitativen Größen ausgerichteten konzernweite CO2-Strategie besteht aufgrund der fehlenden gesamtunternehmerischen Relevanz nicht.

Verantwortlich für die Ressource Energie im Konzern ist die am Personalbereich angegliederte Abteilung Konzern-Facility. Auf Ebene der Media Broadcast Gruppe gibt es aufgrund des hohen Energiekonsums zusätzlich ein an den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 orientiertes Energiemanagementsystem sowie einen separaten Managementbeauftragten für Energie. Das Energiemanagement ist Bestandteil eines integrierten Managementsystems, wodurch neben Qualität, Arbeitsschutz, Sicherheit und Datenschutz auch der Umweltschutz gesteuert und überwacht wird. Für letzteres wurde ein nach DIN EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagement-System (UMS) eingeführt, um die besondere Bedeutung von Umweltschutz für das Geschäftsmodell der Media Broadcast gegenüber Vertragspartnern, Dienstleistern und Kunden hervorzuheben. Kernstück des UMS ist die Leitlinie aus dem Jahr 2016, in der Bedeutung, Ziele, Aktivitäten, deren Umsetzung und Überprüfung definiert werden. Des Weiteren wird vorgeschrieben, dass nur zertifizierte Lieferanten und Entsorgungsunternehmen beauftragt werden dürfen, z.B. beim Ab- beziehungsweise Rückbau von Sendeanlagen, um Mitarbeitern und Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Ferner sind Tätigkeiten wie Sender- und Antennenwartung zum Teil mit dem Umgang von Gefahrstoffen verbunden; hierbei gilt eine besondere Informations- und Hinweispflicht. Jeder Mitarbeiter der Media Broadcast wird dazu jährlich nachweispflichtig unterwiesen.

Zur regelmäßigen Bewertung der Einhaltung von Umweltauflagen durch die Media Broadcast Gruppe wird ein Rechtskataster geführt, die Ergebnisse von internen und externen Prüfungen dort dokumentiert und deren Umsetzung konsequent verfolgt. Bislang wurden keine Bußgelder oder nichtmonetären Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen ausgesprochen.

Energieverbrauch und CO2-Emissionen

Die strategische Entscheidung, im TV-Geschäft auf den neuen HD-Standard DVB-T2 umzusteigen, trägt weiterhin zu der angestrebten höheren Energieeffizienz bei. Die neuen Sender strahlen dichter komprimierte Signale aus, wodurch die Frequenznutzung optimiert und der Energieaufwand deutlich geringer ist. Entsprechendes gilt auch für den Bereich Radioübertragung. Mit der Ablösung des UKW-Standards durch den energieeffizienteren digitalen Übertragungsstandard DAB+ konnte der Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert werden (-18,7 Prozent). Insgesamt sank im Vergleich zum Basisjahr 2015 der Stromverbrauch der Media Broadcast Gruppe um rund 46,6 Prozent sowie der darauf bezogene CO2-Ausstoß um rund 52 Prozent. Der weiteren Realisierung energetischer Einsparungen im Bereich der Sende- und Übertragungstechnik sind jedoch Grenzen gesetzt. Die Vergabe und Nutzung von Frequenzen unterliegen regulatorischen Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau der Infrastruktur. Die Media Broadcast hat sich daher an die Vorgaben Dritter zu halten.

Im übrigen Teil des Konzerns bieten das Rechenzentrum und die Firmenwagenflotte der freenet Group die wichtigsten Ansatzpunkte für eine Reduktion der CO2-Emissionen. So wird das Rechenzentrum des Konzerns in Düsseldorf ausschließlich durch Grün-Strom versorgt (2019: 5,4 GWh; 2018: 5,4 GWh). Bei der Firmenwagenflotte wird zudem auf eine verbrauchs- und ausstoßarme Zusammenstellung geachtet. Mit dem Ziel die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu erhöhen und damit einen Schritt in Richtung nachhaltige Business-Mobilität zu machen, hat die freenet Group im Jahr 2019 am firmeneigenen Standort Büdelsdorf in den Ausbau einer Ladesäuleninfrastruktur investiert. Zusätzlich zu den zwei bereits vorhandenen Ladesäulen wurden vier weitere mit jeweils zwei Ladepunkten errichtet. Für das Jahr 2020 plant die freenet Group den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur am Standort Hamburg und den Aufbau an weiteren, ausgewählten Firmenstandorten im Bundesgebiet zu prüfen. Damit wird die freenet Group ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht, einen Beitrag zur CO2-Reduzierung im Bereich Mobilität zu leisten und zeigt sich offen gegenüber der zunehmenden Elektrifizierung im Automobilmarkt. Zur effizienten Integration elektrisch angetriebener Fahrzeuge in die Firmenwagenflotte wurde die bestehende Car Policy um eine eCarPolicy erweitert. Im Hinblick auf die Beschaffung von Elektrofahrzeugen beziehungsweise Plug-in-Hybrid Fahrzeugen nimmt die freenet Group bspw. im Vorfeld eine Fahrprofilanalyse vor, um die Genehmigung unter Berücksichtigung nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch ökologischer Aspekte treffen zu können. Zusätzlich ist geplant den Anteil an Elektrofahrzeugen im Fahrzeugpool, welche für Dienstfahrten auch zwischen Standorten genutzt werden können, zu erhöhen. Die Media Broadcast Gruppe führt darüber hinaus kontinuierlich Laufleistungskontrollen ihre Dienstfahrzeuge durch, um Konsolidierungsmöglichkeiten aufzudecken. In der Folge konnte die Flottengröße bis zum Jahresende 2019 erneut auf nunmehr 312 Fahrzeuge reduziert werden (2018: 350).

Tabelle 21: Energieverbrauch und CO2-Emissionen

Einheit lt. Angabe 2019 2018 (angepasst) 2017 (angepasst) 2015 (Basisjahr)16
Konzern Kraftstoffverbrauch 17 GWh 27,3 31,9 34,2 32,6
daraus CO2-Emissionen tCO2eq 18 6.504,5 7.677,0 8.170,1 7.994,9
(Scope 1)
Stromverbrauch 19 GWh 76,6 90,5 114,4 134,0
davon Anteil aus erneuerbaren Energien 20 % 42,14 41,53 39,00 34,88
daraus CO2-Emissionen tCO2eq 36.292,1 42.897,9 55.578,5 70.638,2
(Scope 2 location-based) 21
Energieverbrauch GWh 103,9 122,4 148,5 166,7
daraus CO 2 -Emissionen tCO 2 eq 42 . 796,6 50.575,0 63 . 748,6 78.633,1
darin enthalten:
Media Broadcast Gruppe
Kraftstoffverbrauch GWh 4,0 5,5 6,0 7,2
daraus CO2-Emissionen tCO2eq 988,4 1.365,8 1.475,6 1.755,5
(Scope 1)
Stromverbrauch GWh 62,1 76,3 99,6 116,2
daraus CO2-Emissionen tCO2eq 29.413,8 36.176,8 48.386,3 61.216,1
(Scope 2 location-based)
Energieverbrauch GWh 66,1 81,8 105,6 123,3
daraus CO 2- Emissionen tCO 2 eq 30.402,2 37.542,6 49 . 862,0 62.971,6
CO 2 Intensität tCO 2 eq/Mio. Umsatz 14,6 17,5 18,2 25,2

Ressourcenverbrauch

Die freenet Group setzt vorrangig auf digitale Kommunikation unter den Mitarbeitern sowie im Dialog mit Kunden und Geschäftspartnern. Sie leistet damit ihren Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs und zur ressourcenschonenden Verwaltung. Dies beginnt mit der digitalen Vernetzung von Vertriebskanälen und erstreckt sich bis zur Vermeidung des millionenfachen monatlichen Ausdruckens und postalischen Versendens von Rechnungen. Im November und Dezember 2019 wurden insgesamt rund 0,5 Millionen weitere Verträge proaktiv auf Online-Rechnungen umgestellt. Bei der Mobilfunkhauptmarke mobilcom-debitel verbesserte sich dadurch der Anteil digital gestellter Rechnung auf 77,7 Prozent (2018: 74,9 Prozent); bei den Discountmarken blieb der Anteil stabil bei 95,5 Prozent (2018: 95,7 Prozent). Insgesamt werden knapp 81,4 Prozent der Rechnungen digital übermittelt (2018: 78,8 Prozent). Für das Jahr 2020 wird erwartet, dass sich die Ersparnis infolgedessen auf voraussichtlich rund 5,0 Mio. Papierrechnungen beläuft.

Einen weiteren Beitrag zum schonenden Umgang mit Ressourcen und zur Reduzierung von Elektroschrott stellt das Programm "FLIP4NEW" dar, welches die GRAVIS und mobilcom-debitel partnerschaftlich mit dem externen Anbieter Flip4 GmbH durchführen. Ziel ist, durch den Ankauf von Altgeräten - insbesondere Smartphones, Tablets und CPUs - den Lebenszyklus der Geräte durch deren Weiterverkauf und die Gewinnung von Ersatzteilen zu verlängern. Nicht mehr verwertbare Geräte werden durch die in den Bereichen Umwelt- und Datenschutz zertifizierte Firma recycle it GmbH abgenommen.

Zur Vermeidung von Elektronikabfall arbeitet die freenet Group darüber hinaus konsequent an der Verbesserung der Retourenquote in den eigenen Shops sowie am Anteil sogenannter A-Ware - also sofort wieder verkaufbare Endgeräte. In diesem Zusammenhang werden bereits seit dem Jahr 2017 Geräte vor dem Versenden foliert. Die daraus resultierenden, nachhaltig positiven Effekte zeigten sich im Jahr 2019 das dritte Jahr in Folge - die gute Retourenquote und der Anteil an A-Ware haben sich auf hohem Niveau bestätigt: Die Retourenquote bei 3,4 Prozent (2018: 1,7 Prozent) und der A-Waren-Anteil bei 85,5 Prozent (2018: 84,2 Prozent). Bezogen auf die Endkunden insgesamt lag der Anteil der A-Ware 2019 ebenfalls stabil bei 93,8 Prozent (2018: 92,2 Prozent).

Tabelle 22: Kennzahlen zu Ressourcenverbrauch

in % 2019 2018 2017
Onlinerechnung 81,4 78,8 77,7
davon mobilcom-debitel 77,7 74,9 74,2
davon klarmobil 95,5 95,7 95,7
Retourenquote Shops 3,4 1,7 1,5
Anteil A-Ware Shops 85,5 84,2 85,8
Anteil A-Ware Endkunden 93,8 92,2 95,0

Anti-Korruption

Die freenet Group bekennt sich zu den geltenden Gesetzen und Normen und den zugrundeliegenden ethischen Grundsätzen: Sie ist sich des schädlichen Einflusses von Wirtschaftsstraftaten ebenfalls bewusst, verurteilt deshalb insbesondere Korruption scharf und tritt ihr konsequent entgegen. Eine Differenzierung zwischen Korruption im wirtschaftlichen Verkehr beziehungsweise bei Amtsträgern einerseits und Schmiergeldzahlungen andererseits erfolgt im Einklang mit deutschem Recht in der freenet Group nicht. Bei Straftaten verfolgt das Unternehmen selbstverständlich eine Null-Toleranz-Politik. Der Vorstand unterstreicht die strikte Grundhaltung zur Korruptionsbekämpfung durch einen "Tone from the Top", der auch durch die nachgelagerten Führungskräfte in alle Bereiche der Organisation kommuniziert wird. Daneben tragen die Betriebsräte der freenet Group alle Richtlinien mit, die der Korruptionsbekämpfung dienen. Die Rechtstreue als starker Bestandteil der Unternehmenskultur kommt durch aktives Tun und Unterstützen aller Unternehmensteile zum Ausdruck.

Als typische Wirtschaftsstraftat tritt Korruption vor allem dort auf, wo der Bestechende mit vergleichsweise geringen Mitteln auf größere Geldströme in seinem Sinne einwirken kann. Diese Gefahr besteht in der freenet Group z. B. im Kontext mit umsatzstarken Vertragspartnern, sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferantenseite. Um diesem Risiko erfolgreich zu begegnen, hat das Unternehmen ein Compliance Management System (CMS) implementiert, das einheitliche Standards für Compliance-Themen wie die Korruptionsbekämpfung geschaffen hat. Compliance-Maßnahmen werden zentral vom Chief Compliance Officer (CCO) verantwortet und in enger und konstruktiver Zusammenarbeit mit den Bereichen Interne Revision, Personal und Recht umgesetzt und auf Ihre Einhaltung überprüft. Der CCO berichtet unmittelbar an den Finanzvorstand (CFO) der freenet Group und berät diesen als Träger der übergeordneten Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen sowie die Überwachung von Compliance-Risiken bei der Umsetzung relevanter rechtlicher Vorgaben. Darüber hinaus berichtet der CCO an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und informiert den Aufsichtsrat unverzüglich, sofern Risiken auftreten, die die Existenz der freenet Group gefährden.

Das Management der Korruptionsrisiken setzt dabei an mehreren Stellen gleichzeitig an, die jeweils durch Prävention, Aufdeckung und Reaktion gekennzeichnet sind. Präventiv liegt der Schwerpunkt auf gezielter Information der Mitarbeiter. Durch adressatengerechte Schulungen, persönliche Gespräche und allgemeinverbindliche Richtlinien erhalten die Mitarbeiter ein stabiles Gerüst, an dem sie sich orientieren können. Unsere gelebte Unternehmenskultur fördert den permanenten Austausch unserer Mitarbeiter miteinander und mit ihren Führungskräften über die bestehenden rechtlichen Risiken ihrer Tätigkeit. In diesem Kontext spielen die Zuwendungs-, die Einkaufs- und die Unterschriftenrichtlinie eine entscheidende Rolle. Während die Zuwendungsrichtlinie die unlautere Beeinflussung von Geschäftsabschlüssen sowohl nach innen als auch nach außen verhindern will, stellt die Unterschriftenrichtlinie sicher, dass nur ausgewählte Personen Geschäftsabschlüsse tätigen können, und bei wichtigen Willenserklärungen auch stets Bevollmächtigte aus unterschiedlichen Ressorts beziehungsweise Bereichen zeichnen. Die Einkaufsrichtlinie sichert darüber hinaus durch klare prozessuale Vorgaben und die zwingende Einschaltung der Einkaufsabteilung - als neutrale Stelle neben dem beschaffenden Fachbereich - für wesentliche Erwerbsvorgänge eine Beschaffung beim objektiv besten Lieferanten. Außerdem bietet der Compliance Bereich über eine Hotline stets rechtliche und inhaltliche Beratung an, um mögliche Unsicherheiten in der täglichen Arbeit schnell auszuräumen.

Die Ermittlung von etwaigen Rechtsverstößen erfolgt ebenfalls mehrgleisig. Alle Mitarbeiter haben aufgrund der Zuwendungsrichtlinie sämtliche erhaltenen und gewährten Zuwendungen von mehr als 20 Euro quartalsweise über ihre Vorgesetzten an den Compliance Bereich zu melden, so dass Geschenke, Einladungen und Vergünstigungen auf ihre sachliche wie rechtliche Ordnungsmäßigkeit überprüft werden können. In der freenet Group sind der Erhalt und die Gewährung von Zuwendungen nur gestattet, wenn unmissverständlich ausgeschlossen werden kann, dass eine geschäftliche Entscheidung beeinflusst wird. Mögliche Regelverstöße werden insbesondere von der Internen Revision und dem Zentralen Fraud Management verfolgt. Schließlich haben alle Mitarbeiter und Franchisenehmer rund um die Uhr die Möglichkeit, Verdachtsfälle über ein Hinweisgebersystem an den Compliance-Bereich zu melden - auf Wunsch auch anonym. Dafür steht neben dem Intranet, Email und Telefon auch ein Interface im Point of Sale-System zur Verfügung. Der Hinweisgeberausschuss prüft eingehende Hinweise und leitet gegebenenfalls weitere Ermittlungen ein. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Hinweisgeberausschusses werden Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" näher erläutert.

Seit Bestehen des langjährig etablierten CMS wurde in der freenet Group kein begründeter Fall von Korruption bekannt. Die von der Unternehmensleitung beabsichtigten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind implementiert und werden regelmäßig überprüft, um sie an neue forensische Erkenntnisse oder Gesetzesänderungen anzupassen.

Lieferkette

Aufgrund der Bedeutung der Lieferkette für das Geschäftsmodell der freenet Group fordert die freenet Group von ihren Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Geschäftspartnern ein klares Bekenntnis zu nachhaltigem Handeln. Die gesamte Beschaffungsorganisation ist im Vorstandsbereich Partnerbeziehungen gebündelt. Die sich konstant entwickelnde Lieferantenbasis rund um Mobilfunkdienstleistungen umfasst rund 1.500 Lieferanten aus verschiedenen Ländern. Mehr als 90 Prozent des monetären Einkaufsvolumens entfällt in diesem Bereich auf folgende Hauptlieferanten:

auf die drei Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (Kosten für Mobilfunkdienstleistungen sowie Endgeräte),
auf Endgeräte-/Zubehör-Hersteller wie etwa Apple, Huawei oder Samsung (Kosten für den Bezug von Mobiltelefonen) sowie
auf Dienstleister in der (ausgelagerten) Kundenbetreuung wie etwa Capita.

Die Zusammenarbeit mit den Mobilfunknetzbetreibern, Endgeräte-/Zubehör-Herstellern und Dienstleistern in der Kundenbetreuung übernehmen jeweils eigens dafür geschaffene Einkaufseinheiten. Alle übrigen Lieferanten werden zentral durch eine weitere Einkaufseinheit (indirekter Einkauf) betreut. Davon unabhängig verfügt die Media Broadcast Gruppe über einen eigenen separaten Einkauf.

Die Möglichkeit der freenet Group auf die aufgeführten Lieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte Einfluss zu nehmen, ist bei Betrachtung des nationalen und insbesondere internationalen Gesamtmarkts sowie der Positionierung in der Wertschöpfungskette vergleichsweise begrenzt. Ungeachtet dessen ist sich die freenet Group ihrer ökologischen und menschenrechtlichen Verantwortung bewusst. Ziel ist daher die kooperierenden Hersteller und Netzbetreiber in die Pflicht zu nehmen, ihren Einfluss auf die Wertschöpfungskette zu nutzen, um faire Arbeitsbedingungen und den Ausschluss von Konfliktmineralien bei der Produktion von Telekommunikationshardware und -zubehör sicherzustellen.

Dies geschieht seit 2018 mit einem eigenen Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Dieser definiert Mindeststandards im Bereich Menschenrechte, Sozialstandards, Umweltschutz, Sicherheit, Gesundheit und Compliance und ist auf der Webseite der freenet Group öffentlich zugänglich. Der Verhaltenskodex wird grundsätzlich in alle neuen Beschaffungsverträge sowie -vorgänge einbezogen. Alternativ verlangen wir von strategischen Lieferanten eine Erklärung, dass deren Standards, denen der freenet Group mindestens entsprechen. Im Fall von Verstößen behält sich die freenet Group angemessene, von der Schwere des Verstoßes abhängige Reaktionsmöglichkeiten vor. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung des Verstoßes, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Vertragskündigung. Sofern Lieferanten oder deren Mitarbeiter einen möglichen Verstoß gegen geltendes Recht oder unsere Standards melden möchten, bieten wir im Verhaltenskodex für Geschäftspartner einen Kontakt unmittelbar zu unserem Compliance Bereich an, der gegebenenfalls Ermittlungen einleitet.

Auf eine aufwändige systematische Überprüfung aller Lieferanten auf Einhaltung der Vorgaben wird bislang verzichtet. Rund 98,7 Prozent der Lieferanten im indirekten Bereich und sogar 100 Prozent der Handelswarelieferanten, die im Kalenderjahr 2019 beauftragt wurden, haben ihren Sitz in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsland. Für Media Broadcast beläuft sich dieser Anteil, gemessen am Einkaufsvolumen in Euro auf 99,6 Prozent der gelieferten Waren und Dienstleistungen. 22 Diese Lieferanten unterliegen somit gleichen gesetzlichen Vorschriften wie die freenet Group selbst, weshalb nicht mit signifikant negativen gesellschaftlichen Auswirkungen durch diese Geschäftsbeziehungen auszugehen ist.

Zur Untermauerung der selbst gesetzten Verantwortung wurden in der Einkaufsrichtlinie der freenet Group Nachhaltigkeitsaspekte als Entscheidungsparameter aufgenommen. Als übergreifendes Rahmenwerk soll die Einkaufsrichtlinie die verantwortlichen Mitarbeiter sensibilisieren, bei der Einkaufsentscheidung auch Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden ab dem zweiten Quartal 2020 bei neuen relevanten Lieferanten neben Aspekten zur finanziellen Situation auch Auskünfte zu Nachhaltigkeitsaspekten vorab eingeholt und berücksichtigt.

In der Einkaufsrichtlinie der Media Broadcast finden die Aspekte Umweltschutz und insbesondere Energieeffizienz insofern eine verstärkte Beachtung, als die Tochtergesellschaft ein intensiver Stromabnehmer ist. So sind dort unter anderem bei ansonsten gänzlicher Gleichwertigkeit von Angeboten, Lieferanten zu bevorzugen, die Umweltschutz und Energieeffizienz angemessen berücksichtigen. Eine Verpflichtung neuer Lieferanten hinsichtlich sozialer Kriterien wie Toleranz und Chancengleichheit sowie einer grundsätzlichen Ablehnung von Diskriminierung, Belästigung oder Zwangsverpflichtungen jeglicher Art, erfolgt standardmäßig über die unterschiedlichen Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Media Broadcast. Eine Verpflichtung zur Einhaltung internationaler, nationaler und lokaler Rechtsvorschriften gegenüber Korruption oder Bestechung erfolgt ebenfalls über diese Einkaufsbedingungen.

i. Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat berichten an dieser Stelle gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance in der freenet Group. Das Kapitel enthält auch die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB, sowie die Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.

Die freenet AG und ihre Leitungs- und Kontrollgremien bekennen sich zu den Prinzipien guter und verantwortungsbewusster Unternehmensführung; sie identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den Grundsätzen einer transparenten, verantwortlichen und auf Wertsteigerung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat sowie alle Führungskräfte und Mitarbeiter der freenet Group sind dieser Zielsetzung verpflichtet.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 3. Dezember 2019 mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Aufsichtsrat und Vorstand haben die erklärten Abweichungen und ihre Begründungen aus den Vorjahren im Wesentlichen fortgeführt. Die Entsprechenserklärung vom 3. Dezember 2019 ist in der nachfolgenden Erklärung zur Unternehmensführung enthalten und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.freenet-group.de/investor-relations/corporate-governance/index.htmldauerhaft zugänglich gemacht worden.

i. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§289f, 315d HGB *

In der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB stellt die freenet AG ihre aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG dar und erläutert die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewandt werden. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats dargestellt. Ebenfalls finden sich nachfolgend die Festlegungen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sowie Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats. Schließlich wird erläutert, aus welchen Gründen die Gesellschaft kein Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat verfolgt.

Die freenet AG hat folgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB abgegeben, die zugleich Bestandteil ihres Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 ist.

1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 4. Dezember 2018 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit es hierzu nachfolgend seitens der Gesellschaft keine abweichende Erklärung gibt, auch zukünftig entsprechen.

1. Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 3)
2. Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex-Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6)
3. Bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern hat der Aufsichtsrat bislang die Kandidaten in den Vorstand berufen, die insbesondere aufgrund ihrer - im Laufe ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten in der Gesellschaft - erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten geeignet waren. Die in Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands standen demgegenüber bei den bisherigen Bestellungen nicht im Fokus des Aufsichtsrats und sind auch bei künftigen Bestellungen aus Sicht des Aufsichtsrats nachrangig. (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1)
4. Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex-Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2)
5. Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Kodex-Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Kodex-Ziffer 5.4.2 Satz 1. Er erstellt daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Kodex-Ziffer 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. Dies hat sich nach seiner Überzeugung bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. (Kodex-Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1)
6. Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gem. § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem ist die dem Kapitalmarkt kommunizierte, an den freien Cashflow anknüpfende Dividendenpolitik der Gesellschaft auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Daher dient auch die Anknüpfung der variablen Vergütung an diese Dividendenstrategie der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Eine Anpassung der variablen Vergütung des Aufsichtsrats ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. (Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2)

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die freenet AG verfügt über ein Compliance System, das kontinuierlich ausgebaut und fortentwickelt wird. Der Chief Compliance Officer der freenet Group berichtet direkt an den Vorstand. Er unterstützt den Vorstand dabei, die für die freenet AG relevanten rechtlichen Vorgaben aufzuzeigen und innerhalb der freenet Group entsprechend umzusetzen sowie Anpassungen des Compliance Systems an sich wandelnde Anforderungen vorzunehmen. Der Chief Compliance Officer berichtet darüber hinaus regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat wird durch den Chief Compliance Officer informiert, wenn Risiken betroffen sind, die die Existenz der freenet Group gefährden.

Die freenet Group bekennt sich umfassend zur Einhaltung von Recht und Gesetz. Compliance bedeutet für die freenet Group, das rechtliche Vorschriften eingehalten, eigene Regelungen sowie unternehmensinterne Richtlinien beachtet und Straftaten vermieden werden. Die Gesellschaft setzt alles daran, dass Compliance-Verstöße wie Betrug, Korruption, Wettbewerbs- und Datenschutzverstöße gar nicht erst entstehen. Sofern es aber zu Fehlverhalten und Compliance-Verstößen kommt, werden diese umfassend aufgeklärt und es wird mit Entschiedenheit darauf reagiert.

Die Führungskräfte der freenet Group leben Compliance vor und stellen sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich die maßgeblichen Handlungen im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und den eigenen Werten und Regeln stehen.

Die Compliance-Organisation steht allen Ansprechpartnern beratend für Einzelfragen zur Verfügung.

Der Bereich Compliance hat ein Hinweisgebersystem (Whistleblowertool) entwickelt und innerhalb der freenet Group eingeführt. Dies ermöglicht dem Hinweisgeber- sobald er von Compliance-Verstößen Kenntnis erlangt hat - anonym Hinweise zu geben.

Allen Hinweisen wird zeitgerecht nach einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess nachgegangen, wobei die Interessen des Hinweisgebers, der Betroffenen und des Unternehmens berücksichtigt werden.

Ziel ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, bei Compliance-Verstößen sofort konsequent angemessene Maßnahmen zu ergreifen und somit ökonomische oder Reputationsschäden von der freenet Group und den betroffenen Stakeholdern abzuwenden. Zur Sicherstellung einer sachgerechten, zügigen Bearbeitung von Hinweisen gemäß des Hinweisgeberprozesses hat die freenet Group einen Hinweisgeberausschuss eingerichtet. Ständige Mitglieder des Hinweisgeberausschusses sind der Chief Compliance Officer sowie der Leiter für Interne Revision und Fraud-Management. Der Hinweisgeberausschuss ist für die operative Durchführung des Hinweisgeberprozesses zuständig.

Ebenfalls wurde ein zentrales Fraud-Management eingerichtet, welches neben der koordinierenden Funktion der einzelnen Fraud-Fachabteilungen der freenet Group insbesondere für die Einführung und Verbesserung wirksamer Präventivmaßnahmen und -prozesse zur Vermeidung von Fraud-Schäden für die freenet Group verantwortlich ist, aber auch ermittelnd tätig wird.

Die Bedeutung des Datenschutzes hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die freenet Group ist sich ihrer besonderen Verantwortung im Hinblick auf den Umgang mit den persönlichen Daten von Kunden, Lieferanten, Vertragspartnern und Mitarbeitern insbesondere auch vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und telekommunikationsrechtlicher Sondervorschriften bewusst. Es ist daher wichtig, diese Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Aus diesem Grund werden moderne Sicherheitstechnologien eingesetzt und Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema sensibilisiert, um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern und den wachsenden Bedrohungen gerecht zu werden.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der freenet AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Der Vorstand ist als Leitungsorgan der Konzernmuttergesellschaft dem Unternehmensinteresse verpflichtet und besteht aktuell aus fünf Mitgliedern. Die Arbeit des Vorstands ist durch seine Geschäftsordnung geregelt. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied eigenverantwortlich für seinen Geschäftsbereich zuständig. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und informieren sich gegenseitig in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen über Tatsachen und Entwicklungen aus ihren Geschäftsbereichen. Darüber hinaus nehmen die Mitglieder des Vorstands an regelmäßig stattfindenden Fachbereichssitzungen teil. Der Aufsichtsrat legt im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder fest.

Der Aufsichtsrat wird mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr einberufen. Er fasst seine Beschlüsse in der Regel in Präsenzsitzungen, in Ausnahmefällen auch in telefonischen Sitzungen oder im schriftlichen Verfahren. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei seinen Entscheidungen zur Leitung des Unternehmens regelmäßig und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung. Der Vorstand bezieht dabei den Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen für die Leitung des Unternehmens ein und berichtet regelmäßig über den Geschäftsverlauf, die Unternehmensplanung, die strategische Entwicklung und die Lage des Unternehmens. Der Aufsichtsrat wiederum prüft Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen im Einzelnen und erörtert sie mit dem Vorstand. Außerdem prüft er ausführlich für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge auf Basis von Vorstandsberichten, berät sich hierzu und fasst Beschlüsse, soweit dies erforderlich ist. Auch außerhalb von Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Geschäftsentwicklung vom Vorstand informiert.

4. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen

Der Vorstand hat keine Ausschüsse eingerichtet.

Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse gebildet. Diese Ausschüsse bereiten die im Plenum zu behandelnden Themen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor und sind in einzelnen Bereichen anstelle des Plenums entscheidungsbefugt. Hierbei werden die Ausschüsse im Rahmen von Präsenzsitzungen tätig; in Ausnahmefällen können die Sitzungen aber auch telefonisch durchgeführt werden. Die Ausschüsse beraten zu den Gegenständen der Tagesordnungen und fassen gegebenenfalls hierzu Beschlüsse. Über die Inhalte der Ausschusssitzungen berichten die Ausschussvorsitzenden dem Aufsichtsratsplenum. Mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sind alle Ausschüsse mit Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzt.

a. Präsidium

Das Präsidium berät über Schwerpunktthemen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Es kann an Stelle des Aufsichtsrats über die nach der Geschäftsordnung des Vorstands erforderliche Zustimmung zu Maßnahmen und Geschäften des Vorstands beschließen, sofern die Angelegenheit keinen Aufschub duldet und ein Beschluss des Aufsichtsrats nicht rechtzeitig gefasst werden kann.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Thorsten Kraemer, Gerhard Huck, Knut Mackeprang

b. Personalausschuss

Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zur Vergütung des Vorstands, zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung. Der Ausschuss beschließt an Stelle des Aufsichtsrats, jedoch vorbehaltlich zwingender Zuständigkeiten des Aufsichtsrats, über personalrelevante Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Sabine Christiansen, Claudia Anderleit, Knut Mackeprang

c. Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers), der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Er ist weiter zuständig für die Genehmigung von - durch den Abschlussprüfer zu erbringenden - zulässigen Nichtprüfungsleistungen. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit Fragen der Compliance.

Mitglieder: Robert Weidinger (Vorsitz), Marc Tüngler, Bente Brandt, Thomas Reimann

d. Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet, um die in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichnete Aufgabe wahrzunehmen.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Fränzi Kühne, Knut Mackeprang, Theo-Benneke Bretsch

e. Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorzuschlagen.

Mitglieder: Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitz), Marc Tüngler, Sabine Christiansen

5. Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden ersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 haben Aufsichtsrat und Vorstand jeweils folgende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt:

Zielgröße für den 31. Dezember 2021
Vorstand 0%
Führungsebene 1 (Direct Reports) 30%
Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) 30%

Die von Aufsichtsrat und Vorstand jeweils für den letzten Bezugszeitraum bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands waren zuvor wie folgt erreicht worden:

Zielgröße für den 30. Juni 2017 Stand 30. Juni 2017
Vorstand 0% 0%
Führungsebene 1 (Direct Reports) 25% 40%
Führungsebene 2 (Abteilungsleiter) 27,5% 33,3%

Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile von jeweils 30 Prozent entsprochen.

6. Angaben zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand

Die Gesellschaft verfolgt kein Diversitätskonzept, in dem Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht oder Bildung- beziehungsweise Berufshintergrund definiert sind.

Im Hinblick auf seine eigene Besetzung hat der Aufsichtsrat die gesetzliche Vorgabe in Bezug auf Diversität im Sinne der Geschlechterquote erfüllt. Die darüberhinausgehenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Aufsichtsratsbesetzung hat er bislang stets abgelehnt und in seinen Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechende Abweichungen erklärt. Bei Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat hat sich nach Überzeugung des Aufsichtsrats bewährt, sich ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten zu lassen. Zudem besteht kein aktueller Bedarf für Überlegungen zur künftigen Besetzung des Aufsichtsrats.

Für die Besetzung des Vorstands strebt der Aufsichtsrat nach der Erweiterung des Vorstands 2018 Kontinuität an und möchte mögliche Verunsicherungen bei den Vorstandsmitgliedern vermeiden. Solche könnten sich ergeben, wenn der Aufsichtsrat ein allgemein gehaltenes Diversitätskonzept für die Vorstandsbesetzung ohne konkreten Anlass aufstellt. Der Aufsichtsrat sieht daher aktuell keinen Bedarf für ein Diversitätskonzept und möchte die konkrete Entwicklung zunächst weiter abwarten.

ii. Rechtliche Konzernstruktur und Übernahme relevanter Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der freenet AG beträgt 128.061.016 Euro. Es ist in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung je eine Stimme.

2. Aktienübertragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

3. 10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen

Zum 31. Dezember 2019 hielt die Flossbach von Storch AG, Köln, ausweislich der vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen gem. §§ 21 ff. WpHG mittelbar über die Flossbach von Storch Invest S. A., Luxemburg eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 14,89 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG.

4. Aktien mit Sonderrechten und Kontrollbefugnissen

Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind

Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.

6. Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der freenet AG richten sich nach §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind §§ 133, 179 AktG und § 16 der Satzung der freenet AG.

7. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Der Vorstand ist zudem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 bis zum 1. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 12.800.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016).

Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 12. Mai 2016 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 12.800.000,00 Euro, eingeteilt in 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 unter Tagesordnungspunkt 10, lit A) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

8. Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 wurde der Vorstand bis zum 11. Mai 2021 ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals oder - falls der Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung ihrer Tochtergesellschaften ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten, durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- oder Call-Optionen oder eine Kombination aus beiden). Im Übrigen bestehen grundsätzlich die Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien nach Maßgabe der §§ 71 ff. AktG.

9. Kontrollwechsel

Ein Kontrollwechsel könnte Auswirkungen auf die Rückzahlungsansprüche aus dem Konsortialkreditvertrag zwischen der freenet Group und einem Bankenkonsortium sowie aus den von der freenet AG begebenen Schuldscheindarlehen haben. Diese Darlehen könnten in einem derartigen Fall teilweise oder zur Gänze fällig gestellt werden, ohne dass freenet einen Einfluss hierauf hätte. Ein solcher Kontrollwechsel kann, ungeachtet dessen, ob er dem Übernahmeangebot vorausgeht, beim Erwerb von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der freenet AG vorliegen oder wenn eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen das Recht haben, die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats der freenet AG zu bestimmen. In einem solchen Fall würde freenet das Risiko tragen, dass Folgefinanzierungen zur Ablösung der Rückzahlungsansprüche nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen zustande kämen.

10. Entschädigungsvereinbarung der Gesellschaft

Zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots.

iii. Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats

1. Vorstandsvergütung nach HGB

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden.

Am 26. Februar 2014 wurden mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen, die Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung gewähren ("LTIP Programm 2"). Im LTIP-Programm 2 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2014 bis 2018 sowie für die Herren Preisig und Esch die Zielerreichungsjahre 2015 bis 2019 vereinbart.

Im LTIP-Programm 2 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Barauszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig.

Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrags (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren ("LTIP Programm 3"). Im LTIP-Programm 3 sind für Herrn Vilanek die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2023, für die Herren von Platen und Fromme jeweils die Zielerreichungsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (anteilig), für Herrn Arnold die Zielerreichungsjahre 2019 bis 2021 sowie für Herrn Esch die Zielerreichungsjahre 2020 bis 2024 vereinbart.

Auch im LTIP-Programm 3 wird für jedes Vorstandsmitglied ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Barauszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen; dabei weisen die folgenden Tabellen die Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit dem DRS 17 aus. Darin enthalten sind die im Geschäftsjahr gewährten Bezüge. Wertänderungen der LTIP-Programme, die nicht auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB nicht angegeben.

Tabelle 23:Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 nach HGB

Vorstandsbezüge 2019

in TEUR
Festbezüge Variable Barbezüge Gesamt Barbezüge Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt Bezüge nach HGB
Christoph Vilanek 1.015 688 1.703 0 1.703
Ingo Arnold 510 287 797 606 1.403
Stephan Esch 494 229 723 785 1.508
Rickmann von Platen 510 287 797 0 797
Antonius Fromme 509 287 796 0 796
Gesamt 3.038 1.778 4.816 1.391 6.207

Tabelle 24:Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 nach HGB

Vorstandsbezüge 2018

in TEUR
Festbezüge Variable Barbezüge Gesamt Barbezüge Gewährte Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt Bezüge nach HGB
Christoph Vilanek 765 572 1.337 1.776 3.113
Joachim Preisig 544 457 1.001 0 1.001
Stephan Esch 494 229 723 0 723
Rickmann von Platen 1) 298 167 465 432 897
Antonius Fromme 1) 297 167 464 432 896
Gesamt 2.398 1.592 3.990 2.640 6.630

1) Bezüge jeweils für die Zeit ab Bestellung zum Vorstandsmitglied, mithin vom 1.6.2018 bis 31.12.2018

Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Vorstandsbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB 6.207 Tausend Euro (Vorjahr: 6.630 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2019 Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3 in Höhe von 1.391 Tausend Euro (Vorjahr: 2.640 Tausend Euro).

Zusätzlich zu den genannten Vorstandsbezügen waren Herrn Preisig aufgrund der vorzeitigen Beendigung seiner Vorstandstätigkeit zum 31. Dezember 2018 Abfindungen in Höhe von insgesamt 1.010 Tausend Euro gewährt worden - davon 930 Tausend Euro zur Abgeltung der Festbezüge und variablen Barbezüge für das Geschäftsjahr 2019 sowie 80 Tausend Euro zur Kompensation für den Wegfall der Ansprüche aus dem LTIP-Programm 2 für die das Geschäftsjahr 2019 betreffende Tranche. Die Abfindungen in Höhe von 1.010 Tausend Euro wurden im Januar 2019 bar ausgezahlt.

Im Geschäftsjahr 2019 kam es für die aktuellen Vorstandsmitglieder aus dem LTIP-Programm 2 zu Barauszahlungen in Höhe von 5.421 Tausend Euro und aus dem LTIP-Programm 3 zu keinen Barauszahlungen. Im Geschäftsjahr 2018 war es aus beiden LTIP-Programmen jeweils zu keinen Barauszahlungen gekommen.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 2 für Herrn Vilanek 0 (Vorjahr: 4.366 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 1.967 Tausend Euro (Vorjahr: 1.372 Tausend Euro). Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Preisig beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 2.678 Tausend Euro (Vorjahr: 1.781 Tausend Euro).

Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Stand der Rückstellung nach HGB für das LTIP-Programm 3 für Herrn Vilanek 1.305 Tausend Euro (Vorjahr: 518 Tausend Euro), für Herrn Arnold 419 Tausend Euro (Vorjahr: 0), für Herrn Esch 227 Tausend Euro (Vorjahr: 0), für Herrn von Platen 485 Tausend Euro (Vorjahr: 235 Tausend Euro) sowie für Herrn Fromme 485 Tausend Euro (Vorjahr: 235 Tausend Euro).

Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen aller drei Vorstände Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt "Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung". Herrn von Platen, Herrn Fromme und Herrn Arnold wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied (für Herrn von Platen und Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.

Zum 31. Dezember 2019 betrug die handelsrechtliche Verpflichtung für Herrn Vilanek 4.620 Tausend Euro (Vorjahr: 3.620 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 4.052 Tausend Euro (Vorjahr: 3.127 Tausend Euro). Der Verpflichtungswert für die Herren Preisig, Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2019 insgesamt 11.304 Tausend Euro (Vorjahr: 10.083 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren von Platen, Fromme und Arnold keine handelsrechtlichen Verpflichtungswerte.

Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 884 Tausend Euro (Vorjahr: 863 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2019 mit 371 Tausend Euro (Vorjahr: 319 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 213 Tausend Euro (Vorjahr: 183 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 58 Tausend Euro) auf Herrn von Platen, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 58 Tausend Euro) auf Herrn Fromme, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 0) auf Herrn Arnold sowie mit 0 (Vorjahr: 245 Tausend Euro) auf Herrn Preisig.

Im Jahr 2019 wurden aus den Pensionszusagen im Personalaufwand für Herrn Esch nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 222 Tausend Euro erfasst. Im Vorjahr waren für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst worden.

Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

2. Vorstandsvergütung nach DCGK

Im Sinne der Ziffer 4.2.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) machen wir folgende Angaben zu den für das Geschäftsjahr 2019 sowie das Vorjahr gewährten Zuwendungen an die Mitglieder des Vorstands sowie zu den im Geschäftsjahr 2019 und dem Vorjahr an die Mitglieder des Vorstandes geflossenen Zuwendungen.

Tabelle 25: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK

Gewährte Zuwendungen 2019

in TEUR
Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann von Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 1.000 500 480 500 500 2.980
Nebenleistungen 15 10 14 10 9 58
Summe 1.015 510 494 510 509 3.038
Einjährige variable Vergütung 600 250 200 250 250 1.550
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 207 0 217 0 0 424
LTIP-Programm 3 355 203 0 140 140 838
Summe 1.162 453 417 390 390 2.812
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 468 100 272 100 100 1.040
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 222 0 0 222
Summe 468 100 494 100 100 1.262
Gesamtvergütung 2.645 1.063 1.405 1.000 999 7.112

Tabelle 26: Dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 gewährte Zuwendungen gemäß DCGK

Gewährte Zuwendungen 2018

in TEUR
Christoph Vilanek Joachim Preisig Stephan Esch Rickmann von Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 750 530 480 292 292 2.344
Nebenleistungen 15 14 14 6 5 54
Summe 765 544 494 298 297 2.398
Einjährige variable Vergütung 500 400 200 146 146 1.392
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 741 408 272 0 0 1.421
LTIP-Programm 3 0 0 0 99 99 198
Summe 1.241 808 472 245 245 3.011
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 463 328 270 58 58 1.177
Gesamtvergütung 2.469 1.680 1.236 601 600 6.586

Tabelle 27: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2019 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK

Geflossene Zuwendungen 2019

in TEUR
Christoph Vilanek Ingo Arnold Stephan Esch Rickmann von Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 1.000 500 480 500 500 2.980
Nebenleistungen 15 10 14 10 9 58
Summe 1.015 510 494 510 509 3.038
Einjährige variable Vergütung 688 287 229 287 287 1.778
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 5.421 0 0 0 0 5.421
LTIP-Programm 3 0 0 0 0 0 0
Summe 6.109 287 229 287 287 7.199
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 468 100 272 100 100 1.040
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 222 0 0 222
Summe 468 100 494 100 100 1.262
Gesamtvergütung 7.592 897 1.217 897 896 11.499

Tabelle 28: An den Vorstand im Geschäftsjahr 2018 geflossene Zuwendungen gemäß DCGK

Geflossene Zuwendungen 2018

in TEUR
Christoph Vilanek Joachim Preisig Stephan Esch Rickmann von Platen Antonius Fromme Summe
Festvergütung 750 530 480 292 292 2.344
Nebenleistungen 15 14 14 6 5 54
Summe 765 544 494 298 297 2.398
Einjährige variable Vergütung 572 457 229 167 167 1.592
Mehrjährige variable Vergütung
LTIP-Programm 2 0 0 0 0 0 0
LTIP-Programm 3 0 0 0 0 0 0
Summe 572 457 229 167 167 1.592
Versorgungsaufwand
Laufender Dienstzeitaufwand 46 3 328 27 0 58 58 1. 177
Gesamtvergütung 1.800 1.329 993 523 522 5.167

3. Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung

Die Vergütungsregelungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsdienstverträge und für den Altersversorgungsfall sind wie folgt geregelt:

Regelungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Eckhard Spoerr, Axel Krieger und Eric Berger:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten die o. g. Vorstände eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.

Regelungen für das ehemalige Vorstandsmitglied Joachim Preisig:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Preisig eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, beziehungsweise zuvor bei der damaligen debitel AG, maximal jedoch ein Drittel des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.
Herr Preisig erhält aus der Debitel-Altersversorgung nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente, die sich nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet, somit erfolgt eine Quotierung der zugesagten Altersrente (zugesagte monatliche Altersrente Euro 9.333,00) entsprechend der tatsächlichen Dienstzugehörigkeit. Sämtliche Ansprüche von Herrn Preisig, seiner Ehefrau oder einer bezugsberechtigten Lebensgefährtin und von Hinterbliebenen aus der Debitel-Altersversorgung werden auf sämtliche vorgenannten Ansprüche aus dem Dienstvertrag bei der freenet AG angerechnet.

Für den Vorstandsvorsitzenden Christoph Vilanek gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Vilanek eine Altersrente in Höhe von 2,7 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Vertragsjahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft, maximal jedoch 35 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts (Maximalrente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal dem Betrag der zuletzt gezahlten Altersrente beziehungsweise des beim Ableben von Herrn Vilanek erreichten Werts der Versorgungsanwartschaft.

Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Vilanek Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung von Seiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrages von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Stephan Esch gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2015 (Vereinbarung vom 26. Februar 2014) bis 31. Dezember 2019:

Mit Vollendung des 60. Lebensjahres erhält Herr Esch eine Altersrente in Höhe von 2,5 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts für jedes angefangene Jahr der Vorstandstätigkeit bei der Gesellschaft oder ihrer Rechtsvorgängerin, der freenet.de AG, maximal jedoch 40 Prozent des letzten jährlichen Fixgehalts (Garantierente).
Hinterbliebenenrente für die Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin und Waisenrente für etwaige Kinder bis zur Beendigung der Schul- oder Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, in einem Gesamtbetrag von maximal der Garantierente.
Es wurde eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Zeitlablauf, Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Esch Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, wird der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund des Konzern-EBITDA für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Antonius Fromme gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Fromme Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung von Seiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrages von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Rickmann von Platen gelten folgende Regelungen seit 1. Juni 2018:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr von Platen Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung von Seiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrages von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Für den Vorstand Ingo Arnold gelten folgende Regelungen seit 1. Januar 2019:

Es wurde eine auf drei Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen. Endet der Dienstvertrag durch Kündigung, durch Aufhebung oder anderweitig vorzeitig oder endet die Organstellung aufgrund Widerrufs, so hat Herr Arnold Anspruch auf Auszahlung des Longterm-Incentive-Kontos zum Zeitpunkt der Beendigung, sofern darauf ein positiver Saldo verbucht ist. Sofern für die Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft nicht ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt oder sofern der Widerruf der Organstellung nicht im Zusammenhang steht mit der Kündigung des Dienstvertrags von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder sofern die Kündigung von Seiten des Vorstandsmitglieds erfolgt oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aufgrund des Todes des Vorstandsmitglieds endet oder sofern der Dienstvertrag vorzeitig einvernehmlich aufgehoben wird, vorausgesetzt, dass die Aufhebung nicht zur Vermeidung einer Kündigung des Dienstvertrages von Seiten der Gesellschaft, für die ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, erfolgt, wird zunächst der Anzahl der virtuellen Aktien im Longterm-Incentive-Konto die Anzahl von virtuellen Aktien hinzugerechnet, die sich aufgrund der Zielerreichung der Zielvereinbarung für das laufende Geschäftsjahr ergibt.

Dienstverträge mit Tochtergesellschaften der freenet AG bestehen nicht.

4. Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

einer Basisvergütung,
Sitzungsentgelten und,
einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung beschlossen, auf die Vergütung von Sitzungsgeldern für telefonische Sitzungen des Aufsichtsrates, seiner Ausschüsse und für telefonische Teilnahmen an Präsenzsitzungen zu verzichten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.

Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahrs 2019 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 82 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2019 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 892 Tausend Euro.

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.

Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.

Tabelle 29: Vergütung für das Geschäftsjahr 2019

Vergütung für das Geschäftsjahr 2019

in TEUR
Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 12,0 60,0 132,0
Knut Mackeprang 1 45,0 6,0 45,0 96,0
Claudia Anderleit 1 30,0 5,0 30,0 65,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 30,0 65,0
Marc Tüngler 30,0 7,0 30,0 67,0
Robert Weidinger 30,0 13,0 30,0 73,0
Sabine Christiansen 30,0 5,0 30,0 65,0
Thomas Reimann 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 30,0 64,0
Theo-Benneke Bretsch 1 30,0 4,0 30,0 64,0
Bente Brandt 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Gerhard Huck 1 30,0 5,0 30,0 65,0
Gesamt 405,0 82,0 405,0 892,0

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Tabelle 30: Vergütung für das Geschäftsjahr 2018

Vergütung für das Geschäftsjahr 2018

in TEUR
Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 24,0 60,0 144,0
Knut Mackeprang 1 45,0 12,0 45,0 102,0
Claudia Anderleit 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Thorsten Kraemer 30,0 8,0 30,0 68,0
Marc Tüngler 30,0 9,0 30,0 69,0
Robert Weidinger 30,0 14,0 30,0 74,0
Sabine Christiansen 30,0 7,0 30,0 67,0
Thomas Reimann 1 30,0 7,0 30,0 67,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 30,0 64,0
Theo-Benneke Bretsch 1 18,7 3,0 18,8 40,5
Bente Brandt 1 18,7 6,0 18,8 43,5
Gerhard Huck 1 18,7 5,0 18,8 42,5
371,1 107,0 371,4 849,5
Ehemalige Mitglieder
Ronny Minak 1 11,4 3,0 11,3 25,7
Michael Stephan 1 11,4 3,0 11,3 25,7
Gesine Thomas 1 11,4 2,0 11,3 24,7
34,2 8,0 33,9 76,1
Gesamt 405,3 115,0 405,3 925,6

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

1 Abweichend zum Vorjahr werden die Ausführungen zu den APMs nicht mehr in einem separaten Abschnitt, sondern integriert im Abschnitt "Unternehmenssteuerung" dargestellt.

2 Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken wird in der freenet Group in gering (< 50 Prozent), mittel (50 - 75 Prozent) und hoch (> 75 Prozent) unterschieden. Die Kategorie "sehr wahrscheinlich" beziehungsweise "sehr hoch" wird nicht unterschieden, daher wurde für die Zwecke der nichtfinanziellen Risikoberichterstattung auf die Kategorie "hoch" abgestellt.

3 Zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand vgl. Erklärung zur Unternehmensführung.

4 Kennzahl erst seit dem Geschäftsjahr 2018 erhoben.

5 Kennzahl erstmalig erhoben.

6 Anzahl der Mitarbeiter (Angestellte), die freiwillig oder aufgrund von Kündigung, Pensionierung oder Tod aus der Organisation ausscheiden (Austritte) im Verhältnis zum durchschnittlichen Personalbestand [(Austritte * 100) / Ø Personalbestand].

7 Kennzahl erst seit dem Geschäftsjahr 2018 erhoben.

8 Kennzahlen werden erst seit dem Geschäftsjahr 2019 in diesem Detailgrad erhoben.

9 Das Kompetenzmodell, welches bereits im Jahr 2016 etabliert wurde, setzt den Fokus auf die Felder "Kooperieren und Zusammenarbeiten", "Persönliche Wirkung entfalten", "Unternehmerisch Denken und Handeln", "Veränderungen treiben" und "Führung Leben". Letzteres ausschließlich bei Führungskräften.

10 Kennzahl erst seit dem Geschäftsjahr 2018 erhoben.

11 Kennzahl erst seit dem Geschäftsjahr 2018 erhoben.

12 Anteile von nicht erbrachter Arbeitskapazität aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen [(Kranktage kalendertäglich * 100) / Tage kalendertäglich].

13 Unfallhäufigkeit pro 1000 Vollzeitarbeiter [((Betriebsunfälle + Wegeunfälle) * 1000) / Anzahl Vollzeitarbeiter].

14 Die Zertifizierung gilt für die gesamte Wertschöpfungskette der Media Broadcast Gruppe sowie für die Rechenzentrums-Dienstleistungen "Housing & Hosting" für externe Geschäftskunden, die von der freenet Datenkommunikations GmbH erbracht werden.

15 Das Kautionsmodell richtet sich an Kunden, die durch die Bonitätsprüfung für Laufzeitangebote durchgefallen sind. Die Kaution ist gestaffelt in 50/100/200/400 Euro. Durch die Hinterlegung der Kaution wird es betreffenden Kunden ermöglicht, mobile Dienstleistungen in einem zuvor ausgewählten Tarif zu nutzen und darüber hinaus die Vorteile von Bundle-Tarifen mit subventionierten Endgeräten in Anspruch nehmen zu können.

16 Das Jahr 2015 wird als Basisjahr festgelegt, da für dieses Jahr erstmals eine retrograde, konsolidierte Berichterstattung von Energieverbrauch und CO2-Emission erfolgte.

17 Der Kraftstoffverbrauch umfasst den Verbrauch in Form von Diesel und Benzin für die Dienstwagenflotte. Weitere nicht per Direktvertrag bezogene Kraftstoffe wurden nicht einbezogen, da aufgrund des Abrechnungsturnus von z. B. Gebäudeverwaltern keine validen Verbrauchszahlen vorlagen und umfangreiche Schätzung notwendig wären. Für die Umrechnung des Kraftstoffverbrauchs in GWh und CO2-Emissionen wird auf die Umrechnungsfaktoren des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) zurückgegriffen.

18 CO2eq = CO2, CH4 und N2O.

19 Berechnung des Stromverbrauchs erfolgt unter Berücksichtigung von sachgerechten Schätzungen beziehungsweise Hochrechnungen.

20 Berechnung durch grundsätzliche Berücksichtigung des deutschen Strommix für den Stromverbrauch zzgl. eines expliziten Öko-Strom-Vertrages.

21 Für die Umrechnung des Stromverbrauchs in CO2-Emissionen wird auf den Emissionsfaktor des Umweltbundesamtes zurückgegriffen.

22 Kennzahl erstmalig erhoben.

Konzernabschluss

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

In TEUR bzw. lt. Angabe Anhang Textziffer 1.1. 2019 - 31.12. 2019 1.1. 2018 - 31.12. 2018
Umsatzerlöse 4 2.932.544 2.897.466
Sonstige betriebliche Erträge 5 67.276 100.704
Andere aktivierte Eigenleistungen 6 20.258 18.106
Materialaufwand 7 -2.036.334 -1.993.739
Personalaufwand 8 -236.450 -219.700
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10 -320.499 -361.653
davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertragliche Vermögenswerte -39.482 -46.666
davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertragliche Vermögenswerte -281.017 -314.987
EBITDA 1 426.795 441.184
Abschreibungen und Wertminderungen 9 -156.841 -129.196
EBIT 2 269.954 311.988
Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17 14.629 25.110
davon aus Ergebnisanteilen 34.595 44.343
davon aus Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation -19.966 -19.233
Zinsen und ähnliche Erträge 11 9.573 164
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12 -56.699 -56.042
Sonstiges Finanzergebnis 12 621 -47.218
Finanzergebnis -31.876 -77.986
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 238.078 23 4 . 002
Ertragsteuern 13 -53.346 -21.839
Konzernergebnis 184.732 21 2 . 163
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis 24 190.899 223.138
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis 24 -6.167 -10.975
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) 14.1 1,49 1,74
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) 14.2 1,49 1,74
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien in Tsd. Stück (unverwässert) 24 128.011 128.011
Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien in Tsd. Stück (verwässert) 24 128.011 128.011

1 Beim EBITDA handelt es sich um das Ergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen, Finanzergebnis und Ertragsteuern.

2 Beim EBIT handelt es sich um das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

In TEUR Anhang Textziffer 1.1. 2019 - 31.12. 2019 1.1. 2018 - 31.12. 2018
Konzernergebnis 184.732 212.163
Währungsumrechnungsdifferenzen 23 688
Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17.1 1.924 4.604
Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern -29 -65
Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden in die GuV umzugliedern 1.918 5.227
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 74.334 -127.287
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsplänen gem. IAS 19 (2011) 29 -11.539 -769
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17.1 -1.263 809
Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern 2.388 2.156
Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden nicht in die GuV umzugliedern 63.920 -125.091
Sonstiges Ergebnis 65.838 -119.864
Konzern-Gesamterfolg 250.570 92.299
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzern-Gesamterfolg 256.737 103.274
Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Konzern-Gesamterfolg -6.167 -10.975

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

In TEUR Anhang Textziffer 31.12.2019 31.12.2018
Langfristiges Vermögen
Immaterielle Vermögenswerte 15,16,39 501.878 525.355
Leasingvermögen 2.5 451.964 0
Goodwill 15,16 1.383.474 1.380.056
Sachanlagen 15,16,39 143.830 398.824
Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen 17 785.637 811.808
Latente Ertragsteueransprüche 18 130.226 158.094
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 68.678 52.480
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 21 122.921 128.023
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 21 268.480 126.218
Vertragserlangungskosten 19 297.240 304.238
4.154.328 3.885.096
Kurzfristiges Vermögen
Vorräte 20 75.819 105.965
Laufende Ertragsteueransprüche 23 2.084 2.046
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 225.753 253.914
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 21 201.734 226.394
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 21 46.187 34.905
Flüssige Mittel 22 133.692 126.332
685.269 749.556
4.839.597 4.634.652
Passiva
In TEUR Anhang Textziffer 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital
Grundkapital 24.1 128.061 128.061
Kapitalrücklage 24.2 737.536 737.536
Kumuliertes sonstiges Ergebnis 24.3 -74.282 -140.120
Konzernbilanzergebnis 24.4 521.031 535.124
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital 1.312.346 1.260.601
Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital 24.4 9.255 20.152
1.321.601 1.280.753
Langfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten 2.5,28 473.272 0
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 26 107.378 115.922
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 31.048 306.638
Finanzschulden 28 1.428.009 1.699.424
Pensionsrückstellungen 29 98.787 89.173
Andere Rückstellungen 30 41.206 47.042
2.179.700 2.258.199
Kurzfristige Schulden
Leasingverbindlichkeiten 2.5,28 80.004 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26 465.230 523.174
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 26 402.175 436.343
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 64.546 51.167
Laufende Ertragsteuerschulden 27 43.991 34.722
Finanzschulden 28 265.610 23.476
Andere Rückstellungen 30 16.740 26.818
1.338.296 1.095.700
4.839.597 4.634.652

Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Kumuliertes sonstiges Ergebnis
In TEUR Grundkapital Kapitalrücklage Währungsumrechnungsdifferenzen
--- --- --- ---
Stand 1.1.201 9 wie berichtet 128.061 737.536 943
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 16 freenet 0 0 0
Stand 1.1.2019 angepasst 128.061 737.536 943
Dividendenzahlung 0 0 0
Entkonsolidierung von Tochterunternehmen 0 0 0
Ausbuchung von Optionsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochterunternehmen 0 0 0
Konzernergebnis 0 0 0
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 0 0 0
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 0 0
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 0 0 0
Fremdwährungsumrechnung 1 0 0 23
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 0 0
Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg 0 0 23
Stand 31.12.2019 128.061 737.536 966
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
In TEUR Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente Bewertungsrücklage nach IAS 19
--- --- --- ---
Stand 1.1.201 9 wie berichtet -7.422 -125.512 -21.083
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 16 freenet 0 0 0
Stand 1.1.2019 angepasst -7.422 -125.512 -21.083
Dividendenzahlung 0 0 0
Entkonsolidierung von Tochterunternehmen 0 0 0
Ausbuchung von Optionsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochterunternehmen 0 0 0
Konzernergebnis 0 0 0
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 0 73.208 0
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 0 0
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 0 0 -8.044
Fremdwährungsumrechnung 1 0 0 0
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 1.895 0 0
Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg 1.895 73.208 -8.044
Stand 31.12.2019 -5.527 -52.304 -29.127
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
In TEUR Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen Konzernbilanzergebnis Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital Eigenkapital
--- --- --- --- --- ---
Stand 1.1.201 9 wie berichtet 12.954 535.124 1.260.601 20.152 1.280.753
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 16 freenet 0 -774 -774 0 -774
Stand 1.1.2019 angepasst 12.954 534.350 1.259.827 20.152 1.279.979
Dividendenzahlung 0 -211.218 -211.218 0 -211.218
Entkonsolidierung von Tochterunternehmen 0 0 0 -4.730 -4.730
Ausbuchung von Optionsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochterunternehmen 0 7.000 7.000 0 7.000
Konzernergebnis 0 190.899 190.899 -6.167 184.732
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 0 0 73.208 0 73.208
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 -1.244 0 -1.244 0 -1.244
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 0 0 -8.044 0 -8.044
Fremdwährungsumrechnung 1 0 0 23 0 23
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 0 1.895 0 1.895
Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg -1.244 190.899 256.737 -6.167 250.570
Stand 31.12.2019 11.710 521.031 1.312.346 9.255 1.321.601

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 24, Eigenkapital.

Kumuliertes sonstiges Ergebnis
In TEUR Grundkapital Kapitalrücklage Wertänderungsücklage
--- --- --- ---
Stand 1.1.2018 wie berichtet 128.061 737.536 -164
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei freenet 0 0 0
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei Sunrise 0 0 0
Umgliederung 0 0 164
Stand 1.1.2018 angepasst 128.061 737.536 0
Dividendenzahlung 0 0 0
Konzernergebnis 0 0 0
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 0 0 0
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 0 0
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 0 0 0
Fremdwährungsumrechnung 1 0 0 0
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 0 0
Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg 0 0 0
Stand 31.12.2018 128.061 737.536 0
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
In TEUR Währungsumrechnungsdifferenzen Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente
--- --- --- ---
Stand 1.1.2018 wie berichtet 255 -11.956 0
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei freenet 0 0 0
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei Sunrise 0 0 0
Umgliederung 0 0 -164
Stand 1.1.2018 angepasst 255 -11.956 -164
Dividendenzahlung 0 0 0
Konzernergebnis 0 0 0
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 0 0 -125.348
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 0 0
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 0 0 0
Fremdwährungsumrechnung 1 688 0 0
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 4.534 0
Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg 688 4.534 -125.348
Stand 31.12.2018 943 -7.422 -125.512
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
In TEUR Bewertungsrücklage nach IAS 19 Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen Konzernbilanzergebnis Anteil der Aktionäre der freenet AG am Eigenkapital
--- --- --- --- ---
Stand 1.1.2018 wie berichtet -20.548 12.157 586.433 1.431.774
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei freenet 0 0 -70.368 -70.368
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei Sunrise 0 0 7.139 7.139
Umgliederung 0 0 0 0
Stand 1.1.2018 angepasst -20.548 12.157 523.204 1.368.545
Dividendenzahlung 0 0 -211.218 -211.218
Konzernergebnis 0 0 223.138 223.138
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 0 0 0 -125.348
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 797 0 797
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 -535 0 0 -535
Fremdwährungsumrechnung 1 0 0 0 688
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 0 0 4.534
Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg -535 797 223.138 103.274
Stand 31.12.2018 -21.083 12.954 535.124 1.260.601
In TEUR Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital Eigenkapital
--- --- ---
Stand 1.1.2018 wie berichtet 31.127 1.462.901
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei freenet 0 -70.368
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 sowie IFRS 9 bei Sunrise 0 7.139
Umgliederung 0 0
Stand 1.1.2018 angepasst 31.127 1.399.672
Dividendenzahlung 0 -211.218
Konzernergebnis -10.975 212.163
Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 1 0 -125.348
Sonstige Ergebnisanteile von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 797
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gem. IAS 19 (2011) 1 0 -535
Fremdwährungsumrechnung 1 0 688
Fremdwährungsumrechnung der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 1 0 4.534
Zwischensumme: Konzern-Gesamterfolg -10.975 92.299
Stand 31.12.2018 20.152 1.280.753

1) Beträge werden mit den im sonstigen Ergebnis erfassten Ertragsteuern saldiert dargestellt.

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 24, Eigenkapital.

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

In TEUR Anhang Textziffer 1.1.2019 - 31.12.2019 1.1.2018 - 31.12.2018 angepasst
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragssteuern (EBIT) 269.954 311.988
Anpassungen
Abschreibungen und Wertminderungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens 9 156.841 129.196
Erhaltene Dividenden von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17 41.462 36.912
Gewinne aus dem Verkauf von Tochterunternehmen -66 0
Gewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens -363 -25.527
Zunahme des Net Working Capitals, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar 19,20,25,28, 29,31.1 -49.376 -38.902
Einzahlungen aus der Tilgung von finanziellen Vermögenswerten aus Leasing 14.940 0
Aktivierung von Vertragserlangungskosten -306.315 -336.622
Amortisation von Vertragserlangungskosten 313.313 321.973
Steuerzahlungen 13,18 -30.554 -29.541
Erhaltene Zinsen und sonstiges Finanzergebnis 2.408 206
Gezahlte Zinsen -48.012 -40.813
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 32.1 364.232 328.870
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -45.155 -57.193
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 4.553 13.850
Einzahlungen/ Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen 36 3.052 -12.439
Auszahlungen aus der Entkonsolidierung von Tochterunternehmen 36 -1.108 0
Auszahlungen in das Eigenkapital von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 17 0 -75
Auszahlungen für Investitionen in sonstige Beteiligungen -173 -277.746
Einzahlungen aus dem Verkauf von sonstigen Beteiligungen 0 500
Cashflow aus Investitionstätigkeit 32.2 -38.831 -333.103
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitengesellschafter -211.218 -211.218
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 28 0 376.303
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden 28 -31.000 -332.302
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 26 -74.603 -21.754
Auszahlungen von Finanzierungskosten im Rahmen der Prolongation von Finanzschulden 0 -1.830
Auszahlungen von Finanzierungskosten im Rahmen der Investition in sonstige Beteiligungen 0 -1.450
Auszahlungen von sonstigen Finanzierungskosten -1.220 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 32.3 -318.041 -192.251
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 7.360 -196.484
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 126.332 322.816
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 133.692 126.332
Herleitung Finanzmittelfonds

In TEUR
31.12.2019 31.12.2018
Bestand an flüssigen Mitteln 133.692 126.332
Finanzmittelfonds 133.692 126.332
Herleitung Free Cashflow (FCF) 1 31.12.2019 31.12.2018
In TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 364.232 328.870
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -45.155 -57.193
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 4.553 13.850
Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -74.603 -21.754
FCF 249.027 263.773

1 Beim FCF handelt es sich um eine alternative Leistungskennzahl,die im Abschnitt "Unternehmenssteuerung" des Konzernlageberichts definiert wird.

Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

der freenet AG

1. Grundlegende Informationen

1.1. Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung

Die freenet AG ("Gesellschaft") als Mutterunternehmen des Konzerns ("freenet") hat ihren Sitz in Büdelsdorf, Deutschland. Die Gesellschaft wurde 2005 gegründet und ist beim Amtsgericht Kiel unter HRB 7306 eingetragen. Der Konzern erbringt Telekommunikations-, Rundfunk- und Multimediadienstleistungen im Inland mit dem Schwerpunkt auf Mobilfunk/mobiles Internet sowie Digital-Lifestyle.

Der Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 wurde in Übereinstimmung mit den IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union zum 31. Dezember 2019 anzuwenden sind. Ergänzend wurden die nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.

Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft, aufgestellt. Alle Beträge sind, entsprechend der jeweiligen Angabe, in Tausend Euro (TEUR) beziehungsweise Millionen Euro (Mio. EUR) dargestellt.

Dem Konzernabschluss wurde das Prinzip der historischen Anschaffungskosten - eingeschränkt durch die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bestimmter finanzieller Vermögenswerte - zugrunde gelegt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Sie sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht.

Die folgende Tabelle zeigt die neuen oder geänderten, ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) beziehungsweise Interpretationen (IFRIC) und deren Auswirkungen auf den Konzern:

Standard/Interpretation Anwendungspflicht Übernahme durch EU-Kommission Auswirkungen
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 31.10.2017 Materielle Auswirkungen
IAS 28 Änderung an IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 01.01.2019 08.02.2019 Keine materiellen Auswirkungen
IAS 19 Änderung an IAS 19: Plananpassung, -kürzung und -abgeltung 01.01.2019 14.03.2019 Keine materiellen Auswirkungen
IFRIC 23 Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern 01.01.2019 23.10.2018 Keine
Diverse Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) - IFRS 3, IFRS 11, IAS 12, IAS 23 01.01.2019 12.12.2017 Keine materiellen Auswirkungen

Der Konzern hat alle ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Zum neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 (Leasingverhältnisse) werden folgende Angaben gemacht:

Im Januar 2016 hat der IASB den Standard IFRS 16 (Leasingverhältnisse) veröffentlicht. Der IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält), SIC-15 (Mietleasingverhältnisse - Anreizvereinbarungen) und SIC-27 (Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen). Der Standard ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden.

Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Eine Unterscheidung von Operating-Leasing und Finance-Leasing entfällt. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigerem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse eingeräumt. Die Regelungen für die Bilanzierung beim Leasinggeber bleiben weitgehend unverändert. Übergeordnete Zielsetzung ist es, dem Bilanzleser eine Beurteilung des Effekts bestehender Leasingvereinbarungen auf das Unternehmen zu ermöglichen.

Der freenet Konzern hat die Auswirkungen durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 in einem konzernübergreifenden Projekt analysiert. Die Neuregelungen wirken sich im freenet Konzern insbesondere auf die Bilanzierung und Bewertung von Leasingnehmerverhältnissen aus, die bisher als Operating- und Finanzierungsleasing klassifiziert werden. Folgende Kategorien von Leasingverhältnissen wurden identifiziert: Standortmieten, Standortmitbenutzungen, Shop-/Storemieten, Netzinfrastruktur im Bereich TV und Medien, Kraftfahrzeuge sowie sonstige geleaste Vermögenswerte.

Der freenet Konzern hat im Rahmen der Erstanwendung den retrospektiv modifizierten Ansatz gemäß IFRS 16.C5(b) ausgewählt, d.h. die am 31. Dezember 2018 bestehenden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten wurden einmalig mit den am 31. Dezember 2018 geltenden Verhältnissen bewertet. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurden die anfänglichen direkten Kosten entsprechend IFRS 16.C10(d) nicht berücksichtigt. Die Abzinsung der Leasingverbindlichkeit wurde grundsätzlich unter Anwendung laufzeitspezifischer Grenzfremdkapitalzinssätze ermittelt, da wir die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze nicht bestimmen können. Zum 1. Januar 2019 lag die Bandbreite der verwendeten Grenzfremdkapitalzinssätze zwischen 0,7 Prozent und 2,5 Prozent. Die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2018 werden im Konzernabschluss 2019 gemäß IFRS 16.C7 nicht angepasst. Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten sowie Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist, wurden entsprechend des Wahlrechts nach IFRS 16.5 nicht bilanziert. Der freenet Konzern hat das Wahlrecht nach IFRS 16.C10(b) in Anspruch genommen und hat zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung das Leasingvermögen mit Rückstellungen für belastete Leasingverhältnisse, die zum 31. Dezember 2018 bilanziert wurden, saldiert.

Zum 31. Dezember 2018 wurde ein Rahmenmietvertrag mit dem Teil der Mindestleasingverpflichtung als Finanzierungsleasing nach IAS 17 eingestuft. Der freenet Konzern entschied sich gemäß IFRS 16.C11 dafür, den in IFRS 16.C5(b) beschriebenen retrospektiv modifizierten Ansatz auch für dieses Leasingverhältnis anzuwenden. In den wesentlichen Fällen entspricht der Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dem Buchwert, der sich bei Bewertung des geleasten Vermögenswerts und der Leasingverbindlichkeit gemäß IAS 17 unmittelbar vor diesem Zeitpunkt ergeben hat (IFRS 16.C8(b)). Als Folge hieraus wurden die zum 31. Dezember 2018 in den Sachanlagen ausgewiesenen geleasten Vermögenswerte in Höhe von 248,1 Millionen Euro in die neue Bilanzposition Leasingvermögen zum Erstanwendungszeitpunkt umgegliedert. Gleichzeitig wurden die zum 31. Dezember 2018 unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten (237,2 Millionen Euro) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (23,0 Millionen Euro) ausgewiesenen Verbindlichkeiten in die neue Bilanzposition Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 umgegliedert.

Zusätzlich hatte IFRS 16 folgende wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 1. Januar 2019:

Erstmalige Aktivierung von bisher als Operating Leasing erfassten Verhältnissen in einer eigenen Position Leasingvermögen in Höhe von 269,3 Millionen Euro
Zunahme der sonstigen finanziellen Vermögenswerte aufgrund des Ansatzes von Forderungen aus Untermietverhältnissen, die als Finanzierungsleasing eingestuft wurden, in Höhe von 98,4 Millionen Euro
Anstieg der latenten Ertragsteueransprüche um 0,2 Millionen Euro (latente Steuern auf temporäre Differenzen bezüglich des im Eigenkapital erfassten Umstellungseffektes)
Minderung des Eigenkapitals (Konzernbilanzergebnis) um 0,8 Millionen Euro
Erstmaliger Ausweis von Leasingverbindlichkeiten in einer eigenen Position in Höhe von 370,5 Millionen Euro
Abnahme der anderen Rückstellungen, aufgrund geringerer Drohverlustrückstellungen, um 1,6 Millionen Euro

Insgesamt ergibt sich aus der Umstellung auf IFRS 16 zum 1. Januar 2019 eine Erhöhung der Bilanzsumme um 368,1 Millionen Euro. Im Geschäftsjahr 2019 wurde das EBITDA aufgrund von IFRS 16 um 43,3 Millionen Euro höher ausgewiesen. Bezüglich der Kapitalflussrechnung hat der IFRS 16 keine Auswirkungen auf die Höhe des Free Cashflow.

Sonstige Änderungen

Alle weiteren zum 1. Januar 2019 anzuwendenden Rechnungslegungsnormen haben keinen beziehungsweise keinen nennenswerten Einfluss auf den vorliegenden Konzernabschluss der freenet AG.

Die folgende Tabelle zeigt die neuen oder geänderten, noch nicht im Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) beziehungsweise Interpretationen (IFRIC) und deren Auswirkungen auf den Konzern:

Standard/Interpretation Anwendungspflicht Übernahme durch EU-Kommission Auswirkungen
IFRS 3 Änderung an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebes 01.01.2020 Offen Keine materiellen Auswirkungen
IAS 1, IAS 8 Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 29.11.2019 Keine materiellen Auswirkungen
Rahmenkonzept Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung 01.01.2020 29.11.2019 Keine materiellen Auswirkungen
IFRS 9 und IFRS 7 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 - Reform der Referenzzinssätze 01.01.2020 15.01.2020 Keine materiellen Auswirkungen
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2021 Offen Keine

1.2. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen als Tochterunternehmen einbezogen, die vom Konzern beherrscht werden. Bezüglich einer vollständigen Liste aller in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf unsere Angaben gemäß § 315e HGB in Textziffer 37.

Gemäß IFRS 11 gibt es, je nach Ausgestaltung der sich aus der gemeinsamen Vereinbarung ergebenden Rechte und Verpflichtungen, zwei Formen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen: gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen. Die freenet AG hat ihre gemeinsamen Vereinbarungen untersucht und als Gemeinschaftsunternehmen identifiziert.

Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Beherrschung besitzt; regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent.

Die Gesellschaften 01019 Telefondienste GmbH, 01024 Telefondienste GmbH, freenet.de GmbH, freenet Cityline GmbH, freenet Datenkommunikations GmbH, 01050.com GmbH, new directions GmbH, freenet Direkt GmbH, mobilcom-debitel GmbH, MobilCom Multimedia GmbH, mobilcom-debitel Shop GmbH, Stanniol GmbH für IT & PR, Gravis - Computervertriebsgesellschaft mbH ("GRAVIS"), freenet Energy GmbH, freenet digital GmbH, iLove GmbH, Lorena Medienagentur GmbH, Ojom International GmbH, Vene International GmbH, klarmobil GmbH, callmobile GmbH, freenet Shopping GmbH, mobilcom-debitel Logistik GmbH, Taunus Beteiligungs GmbH, Media Broadcast GmbH, Media Broadcast Services GmbH, Media Broadcast TV Services GmbH sowie The Cloud Networks Germany GmbH werden für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 von den Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen.

Der Konsolidierungskreis erweiterte sich im Geschäftsjahr 2019 um die The Cloud Gruppe - bestehend aus den Gesellschaften The Cloud Networks Germany GmbH, München, sowie The Cloud Networks Nordic AB, Stockholm, Schweden.

1.3. Grundsätze der Konsolidierung

Die erstmalige Einbeziehung von Unternehmen in den Konzernabschluss (Vollkonsolidierung) erfolgt mit Wirkung zu dem Tage, an dem die Möglichkeit zur Beherrschung des Tochterunternehmens auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Die Gesellschaft beherrscht ein Unternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, sie schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und die Gesellschaft die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsgewalt der Höhe nach beeinflussen kann. Verfügungsgewalt geht regelmäßig mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 Prozent einher. Bei der Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, werden jedoch darüber hinaus die Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und gegebenenfalls weitere Tatsachen und Umstände, die auf die Möglichkeit der Verfügungsgewalt hinweisen, berücksichtigt. Der Konzern prüft daher auch dann, ob Verfügungsgewalt vorliegt, wenn das Mutterunternehmen weniger als 50 Prozent der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens zu steuern. Die Verfügungsgewalt kann beispielsweise auch aufgrund von Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vorliegen. Die freenet AG nimmt eine Neubeurteilung vor, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich eines oder mehrere der Beherrschungskriterien geändert haben. Anderen Gesellschaftern zustehende Beträge werden getrennt ausgewiesen.

Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode zugrunde.

Die Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses ergeben sich als Summe der beizulegenden Zeitwerte für die entrichteten Vermögenswerte, der entstandenen beziehungsweise übernommenen Schulden und der gegebenenfalls zum Erwerbszwecke emittierten Eigenkapitalinstrumente. Außerdem beinhalten die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte und Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren.

Alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens, die die Ansatzkriterien des IFRS 3.37 erfüllen, werden zu ihren beizulegenden Zeitwerten getrennt angesetzt, ungeachtet der Höhe eines jeden Minderheitenanteils. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Bei Einräumung von Optionen zur Andienung von weiteren Anteilen seitens nicht beherrschender Anteilseigner an Konzernunternehmen richtet sich die Bilanzierung nach der Zuordnung von Chancen und Risiken aus diesen Anteilen. Gehen die Chancen und Risiken auf den freenet Konzern über, mindert sich das den nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnende Eigenkapital am Konzern entsprechend. Es wird sodann ausschließlich eine finanzielle Verbindlichkeit in Bezug auf die Optionsverpflichtung angesetzt. Verbleiben die Chancen und Risiken bei dem nicht beherrschenden Anteilseigner, bleibt es beim Ansatz des den nicht beherrschenden Anteilseignern zuzurechnenden Eigenkapitals. In diesem Fall wird die finanzielle Verbindlichkeit die Optionsverpflichtung betreffend zu Lasten des den Aktionären der freenet AG zuzurechnenden Eigenkapitals erfasst. Die erstmalige Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum Barwert des geschätzten Rückkaufbetrags im erwarteten Ausübungszeitpunkt und die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung möglicher Änderungen des Rückkaufbetrags.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Als Goodwill ist der Vermögenswert zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen, der sich im Zuge der Erstbewertung als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die Anteile des Erwerbers am beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens ergibt. Ein Überschuss des Anteils an dem beizulegenden Nettozeitwert des erworbenen Unternehmens über die Anschaffungskosten wird sofort ertragswirksam vereinnahmt.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen, sodass die Wertansätze der Beteiligungen jährlich um die auf den freenet Konzern entfallenden Veränderungen des Eigenkapitals des jeweiligen Unternehmens erhöht beziehungsweise vermindert werden. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividendenzahlungen verringern den Ansatz am Beteiligungsbuchwert am assoziierten Unternehmen. Der Goodwill aus dem Erwerb von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird nicht gesondert ausgewiesen. Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dem Wert seiner Beteiligung an diesen Unternehmen entspricht oder diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verlustanteile. Nachdem der Beteiligungsansatz auf Null reduziert ist, werden zusätzliche Verluste nur in dem Umfang berücksichtigt und als Schuld angesetzt, wie der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen für das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen geleistet hat.

Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den konsolidierten Unternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Entsprechendes gilt im Fall der Zwischenergebniseliminierung auch für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Zur Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses wurden die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich stetig zum Vorjahr angewandt worden. Zu den Änderungen verweisen wir auf die Textziffern 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung, dieses Anhangs. Diesbezüglich werden in den nachfolgenden Abschnitten sowohl die alten, für das Vorjahr 2018 angewandten, als auch die neuen, für das Geschäftsjahr 2019 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.

Im Konzernabschluss 2019 wurden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erstmals Zwischensummen für das EBITDA (426.795 TEUR, Vorjahr: 441.184 TEUR) und EBIT (269.954 TEUR, Vorjahr: 311.988 TEUR) eingefügt, wobei das EBIT dem im Vorjahr dargestellten Betriebsergebnis entspricht. Diese Angaben wurden im Geschäftsjahr 2019 eingefügt, weil beide Größen wichtige Kennzahlen des Konzerns sind, die im Geschäftsbericht oft behandelt werden.

2.1. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Der Konzern erbringt überwiegend Dienstleistungen über eine kurze Leistungsperiode. Die Erlöse werden nach vollständiger Leistungserbringung vereinnahmt, soweit ihr Betrag verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst. Erbrachte, jedoch noch nicht abgerechnete Leistungen werden entsprechend im Konzernabschluss abgegrenzt. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Abzug gewährter Skonti und anderer Preisnachlässe ausgewiesen. Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen beziehungsweise zu erhaltenden Gegenleistung.

Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse des Konzerns wird gegenüber einer Vielzahl von Endkunden erzielt, die restlichen Umsatzerlöse entfallen auf Geschäftskunden.

Ergänzend weisen wir für die Umsatzrealisierung auf Folgendes hin (zur Aufteilung auf Geschäftssegmente siehe Textziffer 3, Segmentberichterstattung):

Die Umsätze im Segment Mobilfunk werden durch das Angebot von Mobilfunkdiensten, einmalige Bereitstellungsentgelte sowie den Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör erzielt. Umsätze aus Mobilfunkdiensten (Sprachkommunikation sowie Datenübertragung) enthalten monatliche Leistungsentgelte, Entgelte für Sondermerkmale sowie Verbindungs- und Roaming-Entgelte. Die Entgelte aus Mobilfunkdiensten werden über den Zeitraum der Leistungserbringung als Umsatz ausgewiesen. Die Umsatzrealisierung aus dem Verkauf mobiler Endgeräte und Zubehör findet statt, wenn die Ware an den Kunden oder den Distributor geliefert wird.

Die Methodik für die Erlöserfassung gemäß IFRS 15 orientiert sich an einem mehrstufigen Schema. Danach sind zunächst der Kundenvertrag sowie die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Sodann ist das hierfür vereinbarte Entgelt (der Transaktionspreis) gesamtheitlich zu ermitteln und den separaten Leistungsverpflichtungen auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise zuzuordnen. Schließlich ist für jede identifizierte Leistungsverpflichtung Umsatz zu erfassen, sobald die Leistungsverpflichtung durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung (Vermögenswert) auf den Kunden erfüllt wurde. Als übertragen gilt ein Vermögenswert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über diesen erlangt hat. Hierbei wird zwischen zeitpunktbezogener Erfüllung von Leistungsverpflichtungen (z. B. Lieferung einer Mobilfunk-Hardware) und zeitraumbezogener Erfüllung von Leistungsverpflichtungen (z. B. Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen über 24 Monate) differenziert. Mit den Neuregelungen zur Ertragsrealisierung entspricht die Umsatzerfassung in vielen Fällen - insbesondere bei sogenannten Mehrkomponentenverträgen mit mehreren unterschiedlichen Vertragsleistungen - nicht mehr dem Rechnungsbetrag an den Kunden, so dass sich unter anderem Änderungen hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung sowie Umsatzanpassungen aufgrund von Vertragsmodifikationen ergeben können.

Bezüglich bestimmter Vermittlungsleistungen von Händlern, bei denen die Höhe der Händlerprovisionen vom zukünftigen Verbleib der gewonnenen Neukunden im Kundenbestand des Konzerns sowie von der Höhe der zukünftigen Umsätze des Konzerns mit den gewonnenen Neukunden abhängt, werden bei Kundengewinnung die bezogenen Leistungen der Höhe nach mit ihrem wahrscheinlichsten Wert abgegrenzt und aufwandswirksam linear über die durchschnittliche Laufzeit des dazugehörigen Endkundenvertrags erfasst.

Die Umsätze im Segment TV und Medien werden durch die Erbringung von Leistungen an Endkunden in den Bereichen IP TV und DVB-T2 sowie durch den Betrieb und Service von broadcastnahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche erzielt. Die Umsatzrealisierung erfolgt grundsätzlich bei Leistungserbringung an den Kunden. Im Segment TV und Medien werden außerdem, jedoch derzeit in nicht wesentlicher Größenordnung, zeitpunktbezogene Umsätze aus der Lieferung von Hardware an Endkunden realisiert.

2.2. Immaterielle Vermögenswerte

Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich sowie bei Anzeichen auf Wertminderungen auf Wertminderungsbedarf geprüft und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderung bewertet.

Dazu wird der Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beziehungsweise Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Goodwill entstand, Nutzen ziehen. Zur konkreten Verteilung siehe Textziffer 15, Immaterielle Vermögenswerte, Leasingvermögen, Sachanlagen und Goodwill sowie Textziffer 16, Test auf Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten.

Bei einem Markenrecht mit wesentlichem Restbuchwert handelt es sich um einen Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer, der nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich oder bei Anzeichen für Wertminderungsindikatoren auf Wertminderungsbedarf geprüft wird. Die unbestimmte Nutzungsdauer wurde gewählt, sofern kein stetiger Werteverzehr in Bezug auf diesen Vermögenswert erkennbar ist und auch in zeitlicher Hinsicht keine Begrenzung der Nutzungsdauer zu erwägen war.

Die weiteren Markenrechte weisen hingegen eine bestimmbare Laufzeit auf. Diese Markenrechte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von 48 bis 180 Monaten abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt die Restnutzungsdauer für diese Markenrechte 134 Monate.

Lizenzen, Software und Nutzungsrechte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer, in der Regel drei Jahre für Software und drei bis zehn Jahre für Lizenzen, abgeschrieben.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Pflege von Software-Programmen entstehen, werden in der Regel im Jahr der Entstehung aufwandswirksam erfasst. Sind die Kosten eindeutig einem abgrenzbaren und von der Gesellschaft verwertbaren Software-Produkt zurechenbar und übersteigt insgesamt der voraussichtliche wirtschaftliche Nutzen die anfallenden Kosten, werden sie als immaterieller Vermögenswert in der Kategorie "Selbst erstellte Software" aktiviert. Die Kosten der Entwicklung werden erst in dem Zeitpunkt aktiviert, in dem die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit nachgewiesen werden kann. Diese Kosten umfassen z.B. die Personalkosten des Software-Entwicklungsteams oder auch Aufwendungen für Dienstleistungen und Gebühren, die bei der Erzeugung des Vermögenswertes entstehen. Sie enthalten zudem einen angemessenen Teil der entsprechenden Gemeinkosten. Aktivierte Software-Entwicklungskosten werden nach der linearen Methode über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren abgeschrieben.

Kundenbeziehungen werden planmäßig linear über eine Laufzeit von 60 bis 262 Monaten abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt die Restnutzungsdauer der bilanzierten Kundenbeziehungen zwischen 108 und 228 Monaten.

Vertriebsrechte werden über die voraussichtliche Dauer der zugrundeliegenden Verträge von 36 Monaten planmäßig linear abgeschrieben. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt die Restnutzungsdauer der bilanzierten Vertriebsrechte 9 Monate.

2.3. Sachanlagen

Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und ggf. Wertminderungen. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit der Vermögenswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschreibungen aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden.

Restbuchwerte und wirtschaftliche Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen in der Regel folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Vermögenswert Nutzungsdauer
Gebäude 10 bis 33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 15 Jahre
Kraftfahrzeuge 6 Jahre
EDV-Ausstattung 3 bis 8 Jahre
Telekommunikationsanlagen und -geräte 2 bis 5 Jahre
Mietereinbauten 3 bis 10 Jahre

2.4. Wertminderung von nich t-monetären Vermögenswerten

Eine Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten wird immer dann vorgenommen, wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich der Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert.

Ein Wertminderungstest ist dann durchzuführen, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände (Triggering Events) darauf hinweisen, dass der Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Für den Goodwill sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer gilt, dass deren Werthaltigkeit gemäß IAS 36 einmal jährlich zu prüfen ist.

Ist der Grund für eine Wertminderung entfallen, wird der Vermögenswert höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben. Dies gilt nicht für den Goodwill, da hier keine Zuschreibungen möglich sind.

2.5. Leasingverhältnisse

2.5.1. freenet als Leasingnehmer

Grundsätzlich entscheidet der Konzern fallweise über die Frage, ob Gegenstände geleast oder gekauft werden. Vereinbarungen, die das Recht zur Nutzung von Vermögenswerten für einen bestimmten festgelegten Zeitraum gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen übertragen, werden als Leasingverhältnis qualifiziert.

Für Leasingverhältnisse über die Anmietung von Standorten, Standortmitbenutzungen, Shop-/Store-Flächen, Netzinfrastruktur im Bereich TV und Medien, Kraftfahrzeugen sowie sonstigen Vermögenswerten erfasst der Konzern als Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Vertrags zu leistenden Leasingzahlungen. Bei der Barwertbestimmung werden feststehende Leasingzahlungen, variabel indexbasierte Zahlungen, hinreichend sichere Verlängerungsoptionen, Ausübungspreise von Kaufoptionen und Zahlungen aus vorzeitiger Beendigung des Leasingverhältnisses abzüglich erhaltener Mietanreize berücksichtigt. Die ermittelten Leasingzahlungen werden auf den Zeitpunkt des Leasingbeginns ("Bereitstellungsdatum") mit dem entsprechenden laufzeitspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz ermittelt. Die Leasingverbindlichkeit wird bis zum Ablauf des Leasingvertrages in Höhe des Tilgungsanteils aus der Leasingzahlung abgebaut - entsprechende Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Gleichzeitig aktiviert der Konzern als Leasingnehmer ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Leasingbeginns. Ausgehend von der Leasingverbindlichkeit erhöhen sich die Anschaffungskosten unter Umständen um anfänglich direkte Kosten, Rückbaukosten und Leasingzahlungen, die vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung von dem Leasingnehmer geleistet werden und daher nicht in die Leasingverbindlichkeit enthalten sind. Die Nutzungsrechte werden über die Vertragslaufzeit der Leasingverträge oder, sofern kürzer, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des betreffenden Leasinggegenstands abgeschrieben.

Bei der Ausübung von Verlängerungsoptionen und damit einhergehend der Änderung der Laufzeit des Leasingverhältnisses wird im Zeitpunkt der Änderung das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe angepasst und ein Zinssatz zum Zeitpunkt der Anpassung der Laufzeit neu ermittelt. Leasingmodifikationen, die aus der Änderung einer indexbasierten Rate resultieren, werden ebenfalls durch Anpassung des Nutzungsrechtes und der Leasingverbindlichkeit abgebildet, allerdings unter Verwendung des ursprünglich verwendeten Zinssatzes.

Wir geben folgenden Aufriss des Leasingvermögens:

In Mio. EUR 31.12.2019 Eröffnungsbilanz nach IFRS 16 01.01.2019
Nutzungsrecht Standortmieten 237,2 277,8
Nutzungsrecht Shops/Stores * 110,5 124,4
Nutzungsrecht Standortmitbenutzung 79,8 83,4
Nutzungsrecht Netzinfrastruktur 10,7 12,6
Nutzungsrecht Kraftfahrzeuge 1,1 1,6
Nutzungsrecht Sonstiges 12,7 17,6
Gesamt 452,0 517,4

* Zum 31. Dezember 2019 sind darin Operating-Leasingverhältnisse aus der Untervermietung von Shop-Flächen an Franchisepartner in Höhe von 32,8 Millionen Euro enthalten.

Die Zugänge zum Leasingvermögen werden im Geschäftsjahr 2019 mit 35,5 Millionen Euro ausgewiesen. Im Berichtsjahr setzen sich die Abschreibungen auf Nutzungsrechte wie folgt zusammen:

In Mio. EUR 2019
Standortmieten 30,6
Shops/Stores 21,1
Standortmitbenutzung 10,5
Netzinfrastruktur 2,1
Kraftfahrzeuge 1,0
Sonstiges 5,4
Gesamt 70,7

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (11,1 Millionen Euro) sowie Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (0,3 Millionen Euro). Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ebenfalls enthaltenen variablen Leasingzahlungen, die in den Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt werden, sind von untergeordneter Bedeutung.

Nachfolgend ist die Überleitung der zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen gemäß IAS 17 zu den zum 1. Januar 2019 bilanzierten Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 dargestellt:

In Mio. EUR
Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen 440,5
Mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 abgezinst 374,6
zuzüglich zum 31. Dezember 2018 bilanzierte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 260,2
abzüglich kurzfristige Leasingverhältnisse, die als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst wurden -11,1
abzüglich Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst wurden -0,3
zuzüglich übriger Anpassungen 7,3
Am 1. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlcihkeiten 630,7

Die Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten belaufen sich im Berichtsjahr auf 17,2 Millionen Euro. Zu den Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten geben wir folgenden Aufriss:

In Mio. EUR 31.12.2019
Kleiner und gleich 1 Jahr 80,0
Größer 1 Jahr bis inkl. 5 Jahre 278,1
Größer 5 Jahre 195,1
Gesamt 553,3

Im Geschäftsjahr 2019 betragen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen 103,1 Millionen Euro.

Im Falle einer Ausübung von Verlängerungsoptionen, die derzeit (aufgrund einer als nicht wahrscheinlich eingeschätzten Ausübung) nicht bilanziert sind, würden sich über die derzeit bilanzierten Leasingverbindlichkeiten hinaus Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 431,9 Millionen Euro ergeben.

Für das Vorjahr 2018 galten die nachfolgenden abweichenden Bewertungsmethoden:

Leasingverhältnisse, die der Konzern als Leasingnehmer eingegangen ist, wurden in Abhängigkeit von der Tatsache, ob im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Leasingobjektes übernommen wurden, entweder als Operating-Leasing oder als Finanzierungsleasing eingestuft. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing geleistete Zahlungen (ggf. netto nach Berücksichtigung von Anreizzahlungen, die vom Leasinggeber geleistet wurden) wurden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung als Materialaufwand bzw. sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Unter Anwendung von IAS 17 wurden bei Finanzierungsleasingverträgen die geleasten Gegenstände, die dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzuordnen waren, mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und über den kürzeren Zeitraum aus ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Entsprechend wurde die Verbindlichkeit, die aus dem Leasingverhältnis entsteht, passiviert und um den Tilgungsanteil der bereits geleisteten Leasingraten gemindert. Der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil wurde aufwandswirksam im Finanzergebnis erfasst. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Media Broadcast Gruppe im Geschäftsjahr 2016 wurde ein Rahmenmietvertrag mit dem Teil der Mindestmietverpflichtung als Finanzierungsleasing eingestuft. Es handelte sich um einen Rahmenmietvertrag mit einem Infrastrukturanbieter über die Nutzung von Funkinfrastrukturen (wie Türme und Masten) an Funkstandorten und sonstigen Flächen, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

2.5.2. freenet als Leasinggeber

Die Regelungen für die Bilanzierung beim Leasinggeber bleiben weitgehend unverändert. Als Leasinggeber ist der freenet Konzern im Rahmen von Untervermietungen von Standorten im Bereich TV und Medien, Shop-Flächen, Kraftfahrzeugen und sonstigen Vermögenswerten tätig.

Sofern alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden, handelt es sich um ein Finanzierungsleasingverhältnis. In diesem Fall wird eine Forderung in Höhe der Nettoinvestition (31. Dezember 2019: 82,2 Millionen Euro) in das Leasingverhältnis in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bilanziert. Die darin enthaltenen Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Untervermietung von Standorten im Bereich TV und Medien. Die entsprechenden Zinserträge werden im Finanzergebnis ausgewiesen und betragen im Geschäftsjahr 2019 2,0 Millionen Euro. Erträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Nettoinvestition berücksichtigt werden, sind von unwesentlicher Größenordnung.

Die zukünftigen (undiskontierten) Mittelzuflüsse aus Finanzierungsleasingverhältnissen sind wie folgt fällig:

In Mio. EUR 31.12.2019
2020 16,7
2021 15,3
2022 13,8
2023 12,3
2024 11,9
2025 ff. 18,8
Zukünftige (undiskontierte) Mittelzuflüsse 88,8
Nicht realisierte Zinserträge -6,6
Forderungen aus Finanzierungsleasing 82,2

Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen, bei denen der Konzern der Leasinggeber ist, werden erfolgswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst und resultieren überwiegend aus der Untervermietung von Shop-Flächen an Franchisepartner. Die Leasingerträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 6,4 Millionen Euro in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Die zukünftigen (undiskontierten) Mittelzuflüsse aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen sind wie folgt fällig:

In Mio. EUR 31.12.2019
2020 6,3
2021 4,6
2022 2,9
2023 1,3
2024 0,7
2025 ff. 0,4
Zukünftige (undiskontierte) Mittelzuflüsse 16,2

2.6. Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Fortführung des Beteiligungsansatzes an assoziierten Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen erfolgt anhand eines Einzelabschlusses beziehungsweise Konzernabschlusses nach IFRS des betroffenen assoziierten Unternehmens beziehungsweise Gemeinschaftsunternehmens, der nach den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns aufgestellt wurde. Zur Equity-Methode siehe Textziffer 1.3, Grundsätze der Konsolidierung.

2.7. Finanzinstrumente

2.7.1 Definition und Kategorisierung

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden für Zwecke der Bewertung grundsätzlich in die folgende Klassifizierung unterteilt:

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten

Die Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt auf Grundlage der Eigenschaften der vertraglich festgelegten Cashflows des finanziellen Vermögenswerts sowie des Geschäftsmodells, mit dem das Management den finanziellen Vermögenswert steuert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten bestimmt das Management bei erstmaligem Ansatz.

2.7.2 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende drei Kategorien zu:

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel bestehen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten - diese umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf bereitgestellte Güter und Dienstleistungen. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, mit Ausnahme solcher, die erst zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Letztere werden als langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Nich t-derivative finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern bewertet seine nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn der finanzielle Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten. Zusätzlich führen die Vertragsbedingungen zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Kategorie beinhaltet Leasingforderungen, Forderungen gegenüber Treuhänder, Sicherheiten und sonstige Vertragsvermögenswerte, die innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen werden.

2.7.3 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende zwei Kategorien zu:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu Handelszwecken gehalten werden, setzt der freenet Konzern erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert an. Hierunter fallen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Mehrkomponentenverträgen (Handy-Option), die an ein Kreditinstitut verkauft werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zum Factoring unter Textziffer 33.6, Übertragung von finanziellen Vermögenswerten.

Übrige Eigenkapitalinstrumente

Das Unternehmen bewertet Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumenten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, bei denen der Konzern entschieden hat, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Am Bilanzstichtag sind dieser Kategorie sonstige Beteiligungen zugeordnet, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden.

2.7.4 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern ordnet dieser Klassifizierung folgende Kategorie zu:

Übrige Eigenkapitalinstrumente

Bei erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten übrigen Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und bei denen sich der freenet Konzern beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich dafür entschieden hat, sie in dieser Kategorie auszuweisen. Diese Kategorie enthält Beteiligungen und Wertpapiere zur Sicherung langfristiger Pensionsverpflichtungen, die innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen werden.

2.7.5 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten gründen auf vertraglichen Vereinbarungen über die Zahlung von liquiden Mitteln oder die Erbringung anderer finanzieller Vermögenswerte an einen Dritten. Die Einbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt dann, wenn freenet Vertragspartei wird. Die am Bilanzstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den Finanzschulden sowie in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

2.7.6 Bewertung von Finanzinstrumenten

Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten erhöhen beziehungsweise vermindern den Zugangswert, wenn der finanzielle Vermögenswert nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird.

Finanzielle Vermögenswerte werden in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt - diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss, FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu erfassen sein. Die Klassifizierung erfolgt beim erstmaligen Ansatz des finanziellen Vermögenswerts und erfolgt auf Grundlage des Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.

Ein finanzieller Vermögenswert ist zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und
die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalwert darstellen.

Ein finanzieller Vermögenswert ist erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis zu bewerten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen des Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und
die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalwert darstellen.

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizuliegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, sind erfolgswirksam zu bewerten.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. In der Folgeperiode werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen. Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Die Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt auf Basis zukünftiger Cashflows. Daher können auch derivative Finanzinstrumente als Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden.

Für das Vorjahr 2018 galten die nachfolgenden abweichenden Bewertungsmethoden: Finanzschulden aus Finanzierungsleasingverhältnissen wurden mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen gemäß IAS 17 ausgewiesen.

2.7.7 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz der Wertminderungsvorschriften (Simplified Approach) an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen sowie Vertragsvermögenswerte die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei erstmaligem Ansatz herangezogen. Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten, basierend auf den historischen Ausfällen und Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit sowie zukunftsorientierter Schätzungen zum Ende des Geschäftsjahres.

Auf Leasingforderungen sind in der Vergangenheit keine Ausfälle aufgetreten. Die erwarteten Verlustquoten berücksichtigen in der Folge keine historischen Ausfallquoten, sondern basieren auf aktuellen und zukunftsorientieren Informationen (z.B. Restlaufzeit der Leasingforderungen, Benchmark-Informationen). Der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich und wurde nicht erfasst.

Der Buchwert der Forderungen wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Sobald nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist, wird die Forderung gegen das Wertberichtigungskonto ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden erfolgswirksam gegen die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

Das generelle Wertminderungsmodell (General Approach) wendet der Konzern bei nicht-derivativen Vermögenswerten an. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen. In der Stufe 1 sind grundsätzlich alle Instrumente bei Zugang einzuordnen. Für sie ist der Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren, aufwandswirksam zu erfassen. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. In Stufe 2 sind alle Instrumente enthalten, welche am Abschlussstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos aufweisen. Die Risikovorsorge hat den Barwert aller erwarteten Verluste über die Restlaufzeit des Instruments abzubilden. Die Zinserfassung erfolgt auf Basis des Bruttowerts, d.h. die Effektivzinsmethode ist auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge durchzuführen. Signifikante Hinweise auf Wertminderungen sind u.a.:

Signifikante Verschlechterung der erwarteten Leistung und des erwarteten Verhaltens des Schuldners
Signifikante Verschlechterung der Kreditqualität anderer Instrumente desselben Schuldners
Tatsächliche oder erwartete Verschlechterung der für die Kreditwürdigkeit des Schuldners relevanten ökonomischen, finanziellen, regulatorischen oder technologischen Umstände

Liegt neben einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos am Abschlussstichtag zusätzlich ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vor (Stufe 3), erfolgt die Bemessung der Risikovorsorge ebenfalls auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit. Die Zinserfassung ist in darauffolgenden Perioden jedoch anzupassen, sodass der Zinsertrag künftig auf Basis des Nettobuchwerts zu berechnen ist, d.h. des Buchwerts nach Abzug der Risikovorsorge. Objektive Hinweise auf Wertminderungen sind u.a.:

Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners
Ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen
Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Durch die Streuung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten auf verschiedene Großbanken wird das Ausfallrisiko deutlich verringert.

Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten wird keine Wertminderung für erwartete Kreditverluste gebildet. Als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung wird eine wesentliche oder anhaltende Verringerung des beizulegenden Zeitwerts unter den Anschaffungskosten gesehen. Wenn keine Marktpreise vorliegen, werden andere Bewertungsverfahren, wie z.B. das Discounted-Cashflow-Verfahren zur Ermittlung eines bestehenden Wertminderungsbedarfs, verwendet.

2.7.8 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Der freenet Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Für Details verweisen wir auf die Erläuterungen in Textziffer 33.6, Übertragung von finanziellen Vermögenswerten.

2.7.9 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Der freenet Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit nur aus, wenn diese getilgt wurde, d.h. wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung entweder beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Für den Fall eines Austauschs von Schuldinstrumenten mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen oder dem Fall substanzieller Änderungen in den Vertragsbedingungen einer existierenden Verbindlichkeit wird die Transaktion wie eine Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit und dem Ansatz einer neuen finanziellen Verbindlichkeit behandelt. Ein Gewinn oder Verlust aus der Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit wird erfolgswirksam erfasst.

2.7.10 Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwendung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

2.8. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt jeweils zum niedrigeren Betrag aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten einerseits und am Bilanzstichtag realisierbarem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Kosten.

2.9. Fremdwährungsgeschäfte

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der freenet AG darstellt.

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionstag in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 haben Fremdwährungstransaktionen in geringem Umfang stattgefunden.

Die Sunrise Communications Group AG, Zürich, Schweiz, (im Folgenden "Sunrise" genannt) wird als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogen. In diesem Zusammenhang erfolgt die Währungsumrechnung bezüglich der Anteile am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern sowie der Folge-Abschreibung aus der Schatten-Kaufpreisallokation zum Durchschnittskurs. Der ermittelte Restbuchwert der aufgedeckten stillen Reserven aus der Schatten-Kaufpreisallokation wird zum Stichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen, die sich aus der Bilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ergeben, werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Im Falle des Verlusts des maßgeblichen Einflusses an der Sunrise (z.B. durch Veräußerung der Anteile) erfolgt eine Realisierung dieser Währungsumrechnungsdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert im Eigenkapital ausgewiesen.

2.10. Eigenkapital

Stammaktien, Kapitalrücklagen, Wertänderungsrücklagen, das Konzernbilanzergebnis sowie die Anteile anderer Gesellschafter werden als Eigenkapital ausgewiesen. Kosten von Kapitalerhöhungen werden nach Abzug der darauf entfallenden laufenden Steuern im Eigenkapital in der Kapitalrücklage erfasst.

2.11. Pensionsrückstellungen

Die Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die in der Bilanz angesetzte Pensionsrückstellung entspricht dem versicherungsmathematischen Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.

Differenzen zwischen dem rechnerischen und tatsächlichen Ertrag aus Planvermögen werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst.

Pensionszusagen unterliegen den Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Soweit die Pensionspläne Rentenleistungen vorsehen, besteht das biometrische Risiko der Langlebigkeit. Weitere Risiken ergeben sich in Bezug auf Rentenanpassungsverpflichtungen aus der Inflationsentwicklung sowie bei gehaltsabhängigen Zusagen aus der Gehaltsentwicklung.

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.

Beiträge an beitragsorientierte Versorgungspläne werden im Jahr des Anfalls ergebniswirksam erfasst.

2.12. Rückstellungen

Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und hinsichtlich ihrer Fälligkeit und/oder ihrer Höhe ungewiss sind, wenn es wahrscheinlich (more likely than not) ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Vermögensabfluss führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Abzinsung für langfristige Verpflichtungen.

Wenn eine Anzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtungen gering ist.

Die für Rückbauverpflichtungen von Sendeanlagen und Mietereinbauten erwarteten Kosten sind nach IAS 16 in den Anschaffungskosten dieser Anlagen enthalten. Daher wird für diese Verpflichtungen, soweit ein Vermögensabfluss wahrscheinlich ist, zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gemäß IAS 37 in Höhe des Barwerts eine Rückstellung gebildet. Bewertungsänderungen der bestehenden Rückstellung, also Änderungen des Erfüllungsbetrages und/oder des Diskontierungssatzes, werden mittels einer Anpassung des Buchwerts der Sendeanlagen und Mietereinbauten (Obergrenze: erzielbarer Betrag; Untergrenze: Null) erfasst.

Restrukturierungsrückstellungen umfassen im Wesentlichen Abfindungszahlungen an Mitarbeiter. Rückstellungen für drohende Verluste betreffen in erster Linie negativmargige Tarife und Leerstandskosten.

Es bestehen Altersteilzeitverpflichtungen im Sinne des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) vom 23. Juli 1996 nach dem Blockmodell. Die Altersteilzeitphase beginnt frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Während der Altersteilzeitphase wird das monatliche Teilzeitnettogehalt üblicherweise auf 85 Prozent (beziehungsweise 83 Prozent für nach dem 1. Oktober 2012 abgeschlossene Verträge) des um die gesetzlichen Abzüge verminderten fiktiven monatlichen Vollzeitentgelts aufgestockt. Für die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von 0,09 Prozent sowie eine Gehaltssteigerung von 2,25 Prozent p.a. zu Grunde gelegt. Hierbei wurden keine Potenziale berücksichtigt. Die Verpflichtungen wurden mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens saldiert. Soweit der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtungen übersteigt, wird die Vermögensüberdeckung unter den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Langzeitarbeitskonten werden auf den gleichen Rechnungsannahmen wie für die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bewertet. Langzeitarbeitskonten werden für einen längerfristigen Zeitausgleich eingerichtet. Der Abbau erfolgt durch Freistellung unter Fortzahlung des aktuellen Monatsgehalts. Die Verpflichtungen wurden mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens saldiert. Soweit der Zeitwert des Planvermögens die Verpflichtungen übersteigt, wird die Vermögensüberdeckung unter den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

2.13. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Im Konzern bestanden im Geschäftsjahr 2019 als Mitarbeiterbeteiligungsprogramme drei wesentliche Long Term Incentive Programme ("LTIP-Programme").

Nachfolgend werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dieser Mitarbeiterbeteiligungsprogramme dargestellt:

Am 26. Februar 2014 hatte die freenet AG mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen, die LTIP gewähren (im Folgenden als "Programm 2" bezeichnet).

Im Vorjahr wurden anlässlich der Verlängerung eines Vorstandsdienstverhältnisses sowie der Bestellung neuer Vorstände Vereinbarungen geschlossen, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als "Programm 3" bezeichnet).

Daneben existieren im freenet Konzern zwei weitere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (im Folgenden "Sonstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme" genannt).

In den LTIP-Programmen wird für jeden Berechtigten ein LTIP-Konto geführt, auf dem jeweils pro Geschäftsjahr, abhängig von dem Erreichungsgrad bestimmter für dieses Geschäftsjahr definierter Ziele, eine Gutschrift oder Lastschrift in Form von virtuellen Aktien erfolgt. Pro Geschäftsjahr sind dann in einer festgelegten Zeitspanne, abhängig vom Kontostand des LTIP-Kontos, Auszahlungen abzüglich Steuern und Abgaben möglich. Die Höhe dieser Auszahlungen ist unter anderem von dem zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblichen Aktienkurs abhängig. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der virtuellen Aktien, die voraussichtlich unverfallbar werden. Der Ausweis des entsprechenden Aufwands erfolgt im Personalaufwand. Für Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter Textziffer 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

2.14. Latente und laufende Ertragsteuern

Der Ansatz latenter Steuern erfolgt gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen werden in der Höhe angesetzt, für die latente Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind. Übersteigt die Höhe der latenten Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen diesen Wert, erfolgt der Ansatz nur in der Höhe, wie die Nutzung dieser latenten Steueransprüche durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Auch latente Steueransprüche auf existierende steuerliche Verlustvorträge werden nur in der Höhe aktiviert, wie deren Nutzung durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Die zukünftig erwarteten Gewinne basieren dabei auf der zum Bilanzstichtag gültigen Unternehmensplanung des Ergebnisses vor Steuern.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der deutschen Steuervorschriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

2.15. Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zugrunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten.

Die Bewertung von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer dieser Vermögenswerte zu schätzen.

Bei der Bestimmung der bewertungsrelevanten Laufzeit eines Leasingverhältnisses der Kategorie Shops/Stores wird stets eine hinreichend sichere Ausübung sämtlicher Verlängerungsoptionen (aufgrund operativer Erwägungen) unterstellt. Basierend auf zukunftsbezogenen Annahmen kann es zudem ab einer bestimmten Laufzeit zu einer pauschalen Verlängerung des Leasingverhältnisses kommen.

Zwecks Bewertung der Untermietverhältnisse im Bereich TV und Medien erfolgt die Bestimmung des Laufzeitendes differenziert nach Standorten (Investoren Standorte bis 31. Juli 2027, übrige Standorte bis 30. Juni 2026.

Die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zur Abzinsung der Leasingverbindlichkeit wird quartalsweise von der Abteilung Konzern-Treasury sichergestellt. Der Grenzfremdkapitalzinssatz repräsentiert den konzernspezifischen Zinssatz für eine Mittelaufnahme mit ähnlicher Laufzeit, um den entsprechenden Vermögenswert finanzieren zu können. Bezüglich der getroffenen zukunftsbezogenen Annahmen im Rahmen der Tests zu eventuellen Wertminderungen des Goodwills (Buchwert zum 31. Dezember 2019: 1.383,5 Millionen Euro, Vorjahr:

1.380,1 Millionen Euro) sowie der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert zum 31. Dezember 2019: 293,2 Millionen Euro, Vorjahr: 293,2 Millionen Euro) verweisen wir auf Textziffer 16.

Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit, "CGU") "Mobilfunk" zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 472 Millionen Euro geringer beziehungsweise 604 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten EBIT um jeweils 10 Prozent um circa 886 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 1.131 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.

Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die CGU "TV" zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 83 Millionen Euro geringer beziehungsweise 105 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten EBIT um jeweils 10 Prozent um circa 160 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 206 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.

Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich des Wertminderungstests der auf die CGU "Online" zugeordneten Vermögenswerte ergibt, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des WACC um 0,5 Prozentpunkte um circa 7 Millionen Euro geringer beziehungsweise 9 Millionen Euro höher ausfallen würde sowie bei einer Reduzierung beziehungsweise Erhöhung des im Planungszeitraum angesetzten EBIT um jeweils 10 Prozent um circa 16 Millionen Euro geringer (bei gleichzeitiger Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) beziehungsweise 19 Millionen Euro höher (bei gleichzeitiger Verringerung des WACC um 0,5 Prozentpunkte) ausfallen würde, was insbesondere im Fall der negativen Szenarien, jeweils keine Wertminderung bezüglich der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte zur Folge hätte.

Bei den übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich um keine börsennotierten Anteile, für die ein aktiver Markt besteht. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden. Die zugrunde gelegten Annahmen über zukünftige Entwicklungen sind ermessensbehaftet.

Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und zu den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderung Ermessen aus, basierend auf den Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit sowie zukunftsorientierter Schätzungen zum Ende des Geschäftsjahres.

Hinsichtlich der Abgrenzung für bezogene Leistungen aus Vertriebsprovisionen für die verschiedenen Produkte des Konzerns wird durch Schätzungen anhand von Vergangenheitserfahrungen berücksichtigt, mit welcher Wahrscheinlichkeit die endgültige und nicht mehr stornierbare Verprovisionierung zustande kommt.

Bei Mehrkomponentenverträgen weisen wir auf die folgenden wesentlichen Ermessensentscheidungen, zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten hin:

Zur Bemessung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen werden die einzelnen Kundenverträge identifiziert und auf Basis bestimmter Kriterien zu Portfolien zusammengefasst. Aggregierte Verträge mit homogenen Charakteristiken bilden dabei jeweils ein Portfolio. Bei der Auswahl dieser Kriterien (der Beurteilung, ob Homogenität vorliegt sowie der Entscheidung über die Anzahl der Portfolien) liegen Ermessensspielräume vor.

Innerhalb der Kundenverträge (beziehungsweise nach deren Aggregation innerhalb der Portfolien) werden in einem ersten Schritt die relativen Einzelveräußerungspreise der Leistungsverpflichtungen bestimmt. Dabei kommt es zu Schätzungen, die anhand der in der Vergangenheit getätigten Transaktionen (wie Hardware-Verkäufen und dem Angebot von Mobilfunkdiensten über 24 Monate) getroffen werden. In einem weiteren Schritt wird die Nettovertragsposition unter Berücksichtigung weiterer Vertragsbestandteile berechnet: Sofern der relative Einzelveräußerungspreis einer Vertragskomponente die Höhe des Transaktionspreises übersteigt, findet eine Reallokation der Transaktionspreise statt. Die sich daraus ergebende Nettovertragsposition eines Vertrages (oder nach deren Aggregation eines Portfolios) wird über die zugrunde liegende Vertragslaufzeit in Abhängigkeit der jeweiligen Leistungszeitpunkte oder Leistungszeiträume ratierlich aufgelöst. Dabei unterliegt die Bewertung der jeweiligen Nettovertragsposition gewissen Annahmen. Zukünftige ungewisse Vertragsereignisse, welche sich nicht im Einflussbereich des freenet Konzerns befinden, werden dabei nach ihrer gewichteten Eintrittswahrscheinlichkeit antizipiert. Zu solchen Vertragsereignissen gehören zum Beispiel vorzeitige Vertragsbeendigungen, Stornierungen, Forderungsausfälle, Vertragsmodifikationen sowie die Einlösung vertraglicher Rechte ("Material rights") wie Warengutscheine.

Zu wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und zukunftsbezogenen Annahmen im Rahmen der Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen kommt es ferner in folgender Hinsicht:

zukunftsbezogene Annahmen bei der Bestimmung der voraussichtlichen künftigen Kundenvertragslaufzeit für die Amortisationsdauer der Vertragserlangungskosten sowie der zeitraumbezogenen Boni und Provisionen von Netzbetreibern
Beurteilung, ob eine signifikante Finanzierungskomponente vorliegt
Ermessensentscheidungen sowie zukunftsbezogene Annahmen bei der Bestimmung, ob es sich bei bestimmten Kostenpositionen um inkrementelle Vertragserlangungskosten handelt, deren Erstattung in der Zukunft erwartet wird
Ermessensentscheidungen bezüglich der Würdigung der von Netzbetreibern erhaltenen Provisionen und Boni, und zwar
welche Teile davon als separierbare eigene Leistungen sofort bei Leistungserbringung im Umsatz zu erfassen sind
welche Teile davon aufgrund ihres Rabattcharakters eine Minderung des Materialaufwands über den mit dem Netzbetreiber vereinbarten Aktionszeitraum darstellen
welche Teile davon den Charakter eines über die zugrunde liegende Kundenvertragslaufzeit gewährten Rabatts haben und daher den Materialaufwand pro rata temporis mindern
Ermessensentscheidungen und Schätzungen bei der Ableitung des Gegenwerts von Vermittlungsleistungen im indirekten Vertrieb, um zum Ansatz der sogenannten "Consideration payable to a customer" zu gelangen.

Der Ansatz und die Ermittlung von Rückstellungen sind abhängig von Schätzungen. Insbesondere Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten werden anhand der Einschätzung der die Konzerngesellschaften vertretenden Rechtsanwälte gebildet.

Bezüglich der Bildung von Drohverlustrückstellungen für erwartete Verluste aus negativmargigen Tarifen wurden in erster Linie Annahmen zur künftigen Verweildauer von Kunden in diesen Tarifen gebildet.

Zu den Annahmen und Schätzungen, die in das Bewertungsmodell zur Ermittlung der Rückstellung für das LTIP-Programm zum 31. Dezember 2019 Eingang fanden, verweisen wir auf Textziffer 25.

Zu den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen wird unter Textziffer 29 beschrieben, welche zukunftsbezogenen Annahmen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemacht wurden. Es handelt sich hier um den Ansatz eines Rechnungszinses, des Rententrends, um die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des pensionsfähigen Einkommens der Anspruchsberechtigten sowie um die Abschätzung deren Lebenserwartung. Ergebnis einer Sensitivitätsbetrachtung ist, dass bei einem Anstieg des Rechnungszinses um 1,0 Prozentpunkte der Barwert der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen um 17.033 Tausend Euro geringer, bei einer Verringerung des Rechnungszinses um 1,0 Prozentpunkte der Barwert der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen um 22.167 Tausend Euro höher angesetzt würde. Zu weiteren Sensitivitätsbetrachtungen bezüglich der Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf Textziffer 29.

Es existieren Geschäftsvorfälle, bei denen die endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die laufenden und die latenten Ertragsteuern haben.

Die latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge basieren auf einer Unternehmensplanung für die jeweils kommenden vier Geschäftsjahre, in die zukunftsbezogene Annahmen, zum Beispiel bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, Eingang gefunden haben. Zur Höhe der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge und der Höhe der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, verweisen wir auf Textziffer 18. Eine Sensitivitätsbetrachtung bezüglich der latenten Ertragsteueransprüche ergibt, dass die latenten Ertragsteueransprüche bei einer Erhöhung beziehungsweise Verminderung des Gewerbeertrags beziehungsweise des körperschaftsteuerlichen Einkommens um jeweils 10 Prozent im maßgeblichen Planungszeitraum um circa 18,4 Millionen Euro höher beziehungsweise um circa 18,4 Millionen Euro geringer ausfallen würden.

2.16. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Aufgegebene Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, wenn ihr Buchwert generell eher durch einen Verkauf als durch die weitere Nutzung realisiert wird. Im Zeitpunkt der Umklassifizierung in die aufgegebenen Geschäftsbereiche und zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte wird die planmäßige Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte eingestellt.

Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder die zur Veräußerung gehaltene Vermögensgruppe werden zurück in "weitergeführte Geschäftsbereiche" gegliedert, wenn die Kriterien des IFRS 5 nicht mehr erfüllt werden. Die Vermögenswerte oder die Vermögensgruppe werden zu dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert bereinigt um planmäßige Abschreibungen oder Neubewertungen, die vorgenommen worden wären, wenn die Vermögenswerte oder -gruppen nicht als "aufgegebene Geschäftsbereiche" klassifiziert worden wären und dem erzielbaren Wert zum Rückgliederungszeitpunkt angesetzt. Die Anpassungen zur Neubewertung der Vermögensgruppe werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der weitergeführten Geschäftsbereiche ausgewiesen.

2.17. Eingeschränkte Vergleichbarkeit

Die Vergleichbarkeit mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 ist aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) zum 1. Januar 2019 wesentlich beeinträchtigt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Erläuterungen unter Textziffer 1.1, Geschäftstätigkeit und Grundlagen der Rechnungslegung.

3. Segmentberichterstattung

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Steuerung von Konzernbereichen abzugrenzen, deren Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden.

Der Vorstand organisiert und steuert das Unternehmen als Hauptentscheidungsträger auf der Grundlage der Unterschiede zwischen den einzelnen angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Da der Konzern seine Geschäftstätigkeit nahezu ausschließlich in Deutschland ausübt, erfolgt keine Organisation und Steuerung nach geografischen Bereichen. Der Konzern war im Geschäftsjahr 2019 in den folgenden Geschäftssegmenten tätig:

Mobilfunk:
Tätigkeiten als Mobilfunk-Service-Provider - Vermarktung von Mobilfunkdienstleistungen (Sprach- und Datendiensten) der Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und Telefónica Deutschland in Deutschland
auf der Grundlage der mit diesen Netzbetreibern geschlossenen Netzbetreiberverträge sowohl Angebot eigener netzunabhängiger Dienste und Tarife als auch Angebot der Tarife der Netzbetreiber
Vertrieb/Verkauf von Mobilfunk-Endgeräten sowie zusätzlicher Dienste in den Bereichen von mobiler Datenkommunikation sowie Digital-Lifestyle
Erbringung von Vertriebsdienstleistungen
Tätigkeit der Sunrise (Geschäftsfelder der Sunrise: Mobilfunk, Festnetz, Internet sowie digitales Fernsehen)
TV und Medien:
Erbringung von Leistungen im Bereich DVB-T2 an Endkunden
Planung, Projektierung, Errichtung, Betrieb, Service sowie Vermarktung von broadcast-nahen Lösungen für Geschäftskunden der Rundfunk- und Medienbranche
Erbringung von Leistungen, im Wesentlichen an Endkunden, im Bereich IPTV
Sonstige/Holding:
Erbringung von Portal-Dienstleistungen wie E-Commerce/Advertising-Leistungen (diese beinhalten im Wesentlichen das Angebot des Online-Shoppings und die Vermarktung von Werbeflächen auf Internetseiten), von Bezahldiensten für Endkunden sowie Angebot verschiedener digitaler Produkte und Unterhaltungsformate zum Download beziehungsweise zur Anzeige und Nutzung auf mobilen Endgeräten
Entwicklung von Kommunikationslösungen, EDV-Dienstleistungen und sonstigen Leistungen für Geschäftskunden
Angebot schmalbandiger Sprachdienste (Call-by-Call, Preselection) und Datendienste
Erbringung von Vertriebsdienstleistungen

Im Segment "Sonstige/Holding" sind neben den operativen Tätigkeiten auch übrige Geschäftsaktivitäten zusammengefasst. Hierzu zählt im Wesentlichen die Holding-Tätigkeit der freenet AG (mit der Erbringung von innerkonzernlichen Dienstleistungen in Zentralbereichen, wie zum Beispiel Recht, Personal und Finanzen), daneben aber auch nicht eindeutig den operativen Segmenten zuordenbare Bereiche. Die für das Segment "Sonstige/Holding" für 2019 berichteten Segmentumsatzerlöse in Höhe von 61,6 Millionen Euro (Vorjahr: 65,3 Millionen Euro) betreffen zu 62,5 Millionen Euro (Vorjahr: 66,1 Millionen Euro) die operativen Geschäftstätigkeiten und zu -0,9 Millionen Euro (Vorjahr: -0,8 Millionen Euro) die übrigen Geschäftsaktivitäten. Der für das Segment "Sonstige/Holding" in 2019 ausgewiesene Rohertrag von 46,0 Millionen Euro (Vorjahr: 45,8 Millionen Euro) entfällt zu 47,3 Millionen Euro Vorjahr: 47,1 Millionen Euro) auf die operativen Tätigkeiten sowie zu -1,3 Millionen Euro (Vorjahr: -1,3 Millionen Euro) auf die übrigen Geschäftsaktivitäten. Das für das Segment "Sonstige/Holding" in 2019 ausgewiesene EBITDA von -14,0 Millionen Euro (Vorjahr: -11,0 Millionen Euro) wurde zu 14,1 Millionen Euro (Vorjahr: 15,9 Millionen Euro) mit den operativen Tätigkeiten sowie zu -28,1 Millionen Euro (Vorjahr: -26,9 Millionen Euro) mit den übrigen Geschäftsaktivitäten erzielt.

Die Segmente erbringen beziehungsweise erbrachten jeweils auch Dienstleistungen an das jeweilige andere Geschäftssegment. Existieren für intern angebotene Dienstleistungen vergleichbare externe Marktpreise, werden diese Marktpreise als interner Verrechnungspreis herangezogen. Den Verrechnungspreisen für nicht marktfähige Leistungen liegen grundsätzlich die angefallenen Kosten (zuzüglich Gemeinkostenzuschlag) zugrunde.

Aufwendungen und Erträge werden den Segmenten aufgrund ausgewählter Kriterien entsprechend der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugeordnet. Ansatz und Bewertung der zugeordneten Aufwendungen und Erträge erfolgen für Zwecke der Segmentberichterstattung wie im Vorjahr nicht abweichend von den Ansätzen und Bewertungen der Konzernbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns.

Eine Untergliederung der Umsatzerlöse mit Dritten nach einzelnen Produkten oder Dienstleistungen ist in Textziffer 4, Umsatzerlöse, dargestellt. Eine darüberhinausgehende Untergliederung nach einzelnen Produkten oder Dienstleistungen ist nicht verfügbar.

Der freenet Konzern führt Massengeschäft durch, das sich vorwiegend auf Privatkunden konzentriert. Insofern besteht keine Abhängigkeit von einzelnen Kunden.

Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 201 9

Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

in TEUR
Mobilfunk TV und Medien Sonstige/Holding Eliminierung der intersegmentären Erlöse und Aufwendungen Gesamt
Umsatzerlöse mit Dritten 2.640.780 244.452 47.312 0 2.932.544
Intersegmenterlöse 18.142 9.435 14.259 -41.836 0
Umsatzerlöse gesamt 2.658.922 253.887 61.571 -41.836 2.932.544
Materialaufwand gegenüber Dritten -1.948.932 -72.698 -14.704 0 -2.036.334
Intersegmentärer Materialaufwand -18.232 -15.000 -835 34.067 0
Materialaufwand gesamt -1.967.164 -87.698 -15.539 34.067 -2.036.334
Segment - Rohertrag 691.758 166.189 46.032 -7.769 896.210
Sonstige betriebliche Erträge 56.017 10.996 3.503 -3.240 67.276
Andere aktivierte Eigenleistungen 13.193 4.899 2.166 0 20.258
Personalaufwand -136.658 -60.616 -39.176 0 -236.450
Sonstige betriebliche Aufwendungen -257.052 -47.931 -26.525 11.009 -320.499
- davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte -38.418 -695 -369 0 -39.482
- davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte -218.634 -47.236 -26.156 11.009 -281.017
Gemeinkosten gesamt * -324.500 -92.652 -60.032 7.769 -469.415
- davon intersegmentäre Verrechnung -7.328 -987 546 7.769
Segment - EBITDA 367.258 73.537 -14.000 0 426.795
Abschreibungen und Wertminderungen -156.841
EBIT 269.954
Finanzergebnis -31.876
Ertragsteuern -53.346
Konzernergebnis 184.732
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis 190.899
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis -6.167
Zahlungswirksame Nettoinvestitionen 23.826 13.306 3.470 40.602

* Die Gemeinkosten als Differenz von Rohertrag und EBITDA enthalten die Positionen sonstige betriebliche Erträge, andere aktivierte Eigenleistungen, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen.

Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

angepasst Segmentbericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

in TEUR
Mobilfunk TV und Medien Sonstige/Holding Eliminierung der intersegmentären Erlöse und Aufwendungen Gesamt
Umsatzerlöse mit Dritten 2.571.507 274.595 51.364 0 2.897.466
Intersegmenterlöse 35.161 7.958 13.966 -57.085 0
Umsatzerlöse gesamt 2.606.668 282.553 65.330 -57.085 2.897.466
Materialaufwand gegenüber Dritten -1.868.578 -110.135 -15.026 0 -1.993.739
Intersegmentärer Materialaufwand -19.589 -24.988 -4.514 49.091 0
Materialaufwand gesamt -1.888.167 -135.123 -19.540 49.091 -1.993.739
Segment - Rohertrag 718.501 147.430 45.790 -7.994 903.727
Sonstige betriebliche Erträge 50.017 51.750 3.963 -5.026 100.704
Andere aktivierte Eigenleistungen 9.113 6.711 2.282 0 18.106
Personalaufwand -122.848 -63.599 -33.253 0 -219.700
Sonstige betriebliche Aufwendungen -288.782 -55.996 -29.895 13.020 -361.653
- davon Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte -45.745 -502 -419 0 -46.666
- davon ohne Ergebnis aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte -243.037 -55.494 -29.476 13.020 -314.987
Gemeinkosten gesamt * -352.500 -61.134 -56.903 7.994 -462.543
- davon intersegmentäre Verrechnung -6.607 657 -2.044 7.994
Segment - EBITDA 366.001 86.296 -11.113 0 441.184
Abschreibungen und Wertminderungen -129.196
EBIT 311.988
Finanzergebnis -77.986
Ertragsteuern -21.839
Konzernergebnis 212.163
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis 223.138
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis -10.975
Zahlungswirksame Nettoinvestitionen 20.272 17.625 5.446 43.343

* Die Gemeinkosten als Differenz von Rohertrag und EBITDA enthalten die Positionen sonstige betriebliche Erträge, andere aktivierte Eigenleistungen, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen.

4. Umsatzerlöse

Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse in Höhe von 2.933 Millionen Euro (Vorjahr: 2.898 Millionen Euro) auf die Segmente ist unter Textziffer 3, Segmentberichterstattung, ersichtlich.

Von den externen Umsätzen des Segments Mobilfunk des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 2.641 Millionen Euro (Vorjahr: 2.572 Millionen Euro) entfallen 1.675 Millionen Euro (Vorjahr: 1.697 Millionen Euro) auf Serviceumsätze (davon 1.541 Millionen Euro (Vorjahr: 1.555 Millionen Euro) auf Postpaid sowie 134 Millionen Euro (Vorjahr: 142 Millionen Euro) auf No-Frills und Prepaid), 863 Millionen Euro (Vorjahr: 794 Millionen Euro) auf Erlöse aus Hardware sowie 103 Millionen Euro (Vorjahr: 80 Millionen Euro) auf sonstige Umsatzerlöse.

Wir machen folgende Angaben gemäß IFRS 15.116 b sowie IFRS 15.116 c:

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 35.000 Tausend Euro (Vorjahr: 10.464 Tausend Euro) erfasst, die am 1. Januar 2019 im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden erfasst waren. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 89 Tausend Euro (Vorjahr: 46 Tausend Euro) aus Leistungsverpflichtungen erfasst, die in früheren Perioden erfüllt oder teilweise erfüllt wurden.

Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den zum Ende der Berichtsperiode nicht oder teilweise nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird (IFRS 15.120), beträgt 1.235,1 Millionen Euro (Vorjahr: 1.220,5 Millionen Euro). Die ausstehenden Leistungsverpflichtungen entfallen zu 867,9 Millionen Euro auf das Jahr 2020, zu 343,1 Millionen Euro auf das Jahr 2021, zu 23,7 Millionen Euro auf das Jahr 2022 sowie zu 0,4 Millionen Euro auf das Jahr 2022. Für diese Angabe wurde von den Erleichterungsvorschriften gemäß IFRS 15.121 kein Gebrauch gemacht.

5. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten größtenteils Erträge aus Mahn- und Rücklastschriftgebühren, Erträge aus der Weiterberechnung von Aufwendungen, Werbekostenzuschüsse (soweit nicht von der Aktivierung von Neukunden abhängig), Erträge aus Untermietverhältnissen (Operating-Leasing) und Erträge aus der Berechnung von Sachbezügen an Mitarbeiter aus der Überlassung von Firmen-Pkw.

Wir verweisen auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.

6. Andere aktivierte Eigenleistungen

Die anderen aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen die Entwicklung von Software im Mobilfunk-Bereich, welche nahezu ausschließlich durch strategische Projekte sowie durch eigene Montageleistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Rundfunkinfrastruktur begründet sind.

Die aktivierten Kosten umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten, die im Wesentlichen Berater- und Personalkosten betreffen, sowie die direkt zurechenbaren Gemeinkosten.

7. Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

In TEUR 2019 2018
Aufwendungen für bezogene Waren 893.467 819.335
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.142.867 1.174.404
Gesamt 2.036.334 1.993.739

Die Aufwendungen für bezogene Waren bestehen im Wesentlichen aus den Einstandswerten veräußerter Mobiltelefone, Computer/EDV-Produkte und Bundles aus dem Prepaid-Geschäft.

Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen handelt es sich überwiegend um Gebühren für Mobilfunk-Telefonie beziehungsweise Mobilfunk-Daten sowie um Provisionen und Prämien an Vertriebspartner.

Wir machen die folgende Angabe gemäß IFRS 15.127: Im Geschäftsjahr 2019 wurden über den Materialaufwand Vertragserlangungskosten in Höhe von 313.054 Tausend Euro (Vorjahr: 321.984 Tausend Euro) amortisiert. Die Amortisation der Vertragserlangungskosten erfolgt unter IFRS 15 linear über die Dauer des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses, ganz überwiegend über eine Laufzeit von 24 Monaten. Die zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Vertragserlangungskosten entfallen zu 306.506 Tausend Euro (Vorjahr: 316.097 Tausend Euro) auf Händlerprovisionen, zu 6.548 Tausend Euro (Vorjahr: 5.874 Tausend Euro) auf Mitarbeiterprovisionen sowie zu 9 Tausend Euro (Vorjahr: 13 Tausend Euro) auf Übrige.

8. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

In TEUR 2019 2018
Löhne und Gehälter 197.388 182.825
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 39.062 36.875
Gesamt 236.450 219.700

Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 4.200 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 4.131). Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der Konzern 4.238 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.183 Mitarbeiter). Darunter befanden sich zum 31. Dezember 2019 35 (Vorjahr: 38) leitende Angestellte sowie 336 (Vorjahr: 325) Auszubildende beziehungsweise Berufsakademie-Studenten.

Aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen des Konzerns resultierte ein Personalaufwand gemäß IFRS 2 in Höhe von 4.359 Tausend Euro (Vorjahr: Minderung des Aufwands 635 Tausend Euro).

Zur Erläuterung der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Textziffern 2.13 und 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

Der Personalaufwand enthält auch Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne in Höhe von 1.841 Tausend Euro (Vorjahr: 2.208 Tausend Euro), vgl. hierzu auch Textziffer 29, Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen.

Im Personalaufwand sind als Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung mit 15.604 Tausend Euro (Vorjahr: 14.413 Tausend Euro) enthalten.

9. Abschreibungen und Wertminderungen

Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

In TEUR 2019 2018
Abschreibungen auf Leasingvermögen 70.701 0
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 54.657 58.160
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 31.483 71.036
Gesamt 156.841 129.196

Zu Abschreibungen auf Nutzungsrechte und zum Rückgang der Abschreibungen auf Sachanlagen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Marketingkosten (108.247 Tausend Euro in 2019 gegenüber 117.381 Tausend Euro in 2018), Rechts-/Beratungskosten, Verwaltungskosten (z. B. Mieten und Nebenkosten der Shops und Verwaltungsgebäude), Aufwendungen für Wertberichtigungen und den Ausfall von Forderungen, Aufwendungen für Billing, Outsourcing sowie für Porto.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2019 sind Aufwendungen aus Wertberichtigungen finanzieller Vermögenswerte sowie vertraglicher Vermögenswerte in Höhe von 39,5 Millionen Euro enthalten. Davon entfallen 38,9 Millionen Euro auf die gemäß IFRS 9 erfassten Wertminderungsaufwendungen, welche sich zu 38,9 Millionen Euro auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte beziehen.

11. Zinsen und ähnliche Erträge

Die Zinsen und ähnlichen Erträge bestehen aus folgenden Positionen:

In TEUR 2019 2018
Zinsen aus Folgebewertung der Put-Option aus dem Erwerb der Motion TM 6.257 0
Zinsen aus Leasingforderungen 2.035 0
Zinsen von Kreditinstituten und aus Inkasso sowie ähnliche Erträge 1.155 92
Zinsertrag aus Steuererstattungen 126 72
Gesamt 9.573 164

Zu Zinsen aus der Folgebewertung der Put-Option aus dem Erwerb der MOTION TM Vertriebs GmbH, Troisdorf (im Folgenden: "MOTION TM") verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Textziffer 36.

Zu Zinsen aus Leasingforderungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5.2, freenet als Leasinggeber.

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie sonstiges Finanzergebnis

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 2019 2018
Zinsen an Kreditinstitute und ähnliche Aufwendungen 32.372 34.396
Zinsen aus Leasingverhältnissen 17.167 0
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Passiva 4.023 6.158
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen 1.725 1.708
Zinsaufwand aus Steuernachzahlungen und ähnliche Aufwendungen 83 111
Zinsen aus Finance Leasing 0 11.616
Übrige 1.329 2.053
Gesamt 56.699 56.042

Der Zinsaufwand für 2019 aus der Aufzinsung von Passiva in Höhe von 4.023 Tausend Euro (Vorjahr: 6.158 Tausend Euro) entfällt im Wesentlichen auf die Aufzinsung von laufenden Ertragsteuerschulden, sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Es sind Zinsen aus der Effektivzinsmethode (Bewertungskategorie nach IFRS 9: Fortgeführte Anschaffungskosten) in den Zinsen an Kreditinstitute und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 4.018 Tausend Euro (Vorjahr: 6.238 Tausend Euro) in den Zinsen aus Finance Leasing in Höhe von null Euro (Vorjahr: 11.616 Tausend Euro) und in dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Passiva in Höhe von 4.023 Tausend Euro (Vorjahr: 6.158 Tausend Euro) enthalten.

Zu Zinsen aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.

Das Sonstige Finanzergebnis beträgt 0,6 Millionen Euro (Vorjahr: -47,2 Millionen Euro). Die Veränderung begründet sich überwiegend aus dem einmaligen Vorjahreseffekt (-47,1 Millionen Euro) der Erstbewertung der Anteile an der CECONOMY AG ("CECONOMY").

13. Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind gezahlte oder geschuldete Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie latente Steuern ausgewiesen.

In TEUR 2019 2018
Laufender Steueraufwand des Geschäftsjahres -25.881 -29.593
Steuerertrag aus Vorjahren 503 48
Latenter Steueraufwand (Vorjahr: Steuerertrag) infolge der Abschreibung (Vorjahr: Zuschreibung) auf latente Ertragsteueransprüche -8.684 4.549
Latenter Steueraufwand (Vorjahr: Steuerertrag) bezüglich temporärer Unterschiede -18.862 3.157
Latenter Steueraufwand aus Steuersatzänderungen
bezgüglich temporärer Unterschiede -926 0
bezüglich steuerlicher Verlustvorträge 504 0
Gesamt -53.346 -21.839

Zusätzliche Angaben zu latenten Steuern sind unter Textziffer 18, Latente Ertragsteueransprüche und -schulden, enthalten.

Die Anwendung des durchschnittlichen Ertragsteuersatzes der Konzernunternehmen auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern würde zu einem erwarteten Steueraufwand von 72,1 Millionen Euro (Vorjahr: 71,1 Millionen Euro) führen. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem tatsächlichen Steueraufwand von 53,3 Millionen Euro (Vorjahr: 21,8 Millionen Euro) ist aus der folgenden Überleitungsrechnung ersichtlich:

In TEUR 2019 2018
Ergebnis vor Ertragsteuern 238.078 234.002
Erwarteter Steueraufwand bei Anwendung des Steuersatzes von 30,30 % -72.138 -71.137
(Vorjahr: 30,40 %)
Veränderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und nicht angesetzte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge 23.508 42.358
Steuereffekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen aufgrund gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen -2.620 -8.019
Steuereffekt der übrigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen -10.558 -16.035
Steuereffekt der steuerfreien Erträge 12.153 5.931
Effekte aus Steuersatzänderungen -422 0
Steuerertrag aus Vorjahren 503 48
Übrige Effekte -3.772 25.015
Tatsächlicher Steueraufwand -53.346 -21.839
Effektiver Steuersatz in Prozent 22,41 9,33

Die übrigen Effekte des Vorjahres 2018 in Höhe von 25.015 Tausend Euro entfielen auf einen Einmalaufwand in der Steuerbilanz der ertragsteuerlichen Organschaft der freenet AG zum 1.Januar 2018 in Höhe von 82.287 Tausend Euro. Dieser Einmalaufwand bezog sich auf eine steuerliche Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einer neuen Abbildung der Vermögenslage anhand einer Analyse eines Sachverhalts vor dem Hintergrund des neuen IFRS 15. Für 2019 enthalten die übrigen Effekte Anpassungen für Vorjahre in Höhe von 3,5 Millionen Euro.

Bei den Konzerngesellschaften wurde im Geschäftsjahr 2019 für die Berechnung der laufenden und latenten Ertragsteuern ein Körperschaftssteuersatz von 15,0 Prozent (Vorjahr: 15,0 Prozent) verwendet. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (Vorjahr: 5,5 Prozent) auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz von 413,74 Prozent (Vorjahr: 414,94 Prozent) zugrunde gelegt. Die latenten Steuern wurden im Geschäftsjahr 2019 mit einem Durchschnittssteuersatz von 30,30 Prozent (Vorjahr: 30,40 Prozent) errechnet.

14. Ergebnis je Aktie

14.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseigern zustehenden Ergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien während des Geschäftsjahres. In Zukunft besteht die Möglichkeit einer Verminderung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie aufgrund der möglichen Inanspruchnahme bedingten Kapitals. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Textziffer 24.7, Bedingtes Kapital.

2019 2018
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis in TEUR 190.899 223.138
Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien in Stück 128.011.016 128.011.016
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) 1,49 1,74

14.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern zustehenden Ergebnisses durch den um potenziell verwässernde Aktien erhöhten gewichteten durchschnittlichen Bestand im Umlauf befindlicher Aktien.

Es gibt zum 31. Dezember 2019 keine Verwässerungseffekte, beziehungsweise keine potenziellen Verwässerungseffekte.

2019 2018
Anteil der Aktionäre der freenet AG am Konzernergebnis in TEUR 190.899 223.138
Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien in Stück 128.011.016 128.011.016
Gewichteter Durchschnitt im Umlauf befindlicher Aktien zzgl. potenzieller Verwässerungsaktien in Stück 128.011.016 128.011.016
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) 1,49 1,74

15. Immaterielle Vermögenswerte, Leasingvermögen, Sachanlagen und Goodwill

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist in Textziffer 39 dargestellt.

Der wesentliche Buchwert der immateriellen Vermögenswerte entfällt auf Markenrechte aus der Kaufpreisallokation anlässlich des Erwerbs der debitel-Gruppe im Geschäftsjahr 2008.

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte aus Kaufpreisallokationen dar:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Markenrechte 300.754 301.427
Kundenbeziehungen 87.828 87.046
Nutzungsrechte 43.536 50.546
Software 1.945 76
Gesamt 434.063 439.095

Neben den immateriellen Vermögenswerten aus den diversen Kaufpreisallokationen werden zum 31. Dezember 2019 weitere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 67,8 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 86,3 Millionen Euro) ausgewiesen, darunter Vertriebsrechte in Höhe von 19,3 Millionen Euro (Vorjahr: 44,5 Millionen Euro).

Aus dem exklusiven Vertriebsrecht mit der Media Saturn Deutschland GmbH resultiert zum 31. Dezember 2019 ein Buchwert von 18,8 Millionen Euro (Vorjahr: 43,8 Millionen Euro). Zum 31. Dezember 2019 sind keine wertgeminderten immateriellen Vermögenswerte vorhanden.

Das Leasingvermögen beträgt zum 31. Dezember 2019 452,0 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 0 Euro). Hier verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.

Die Aufteilung des bilanzierten Goodwills auf CGU geht aus der folgenden Übersicht hervor:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Mobilfunk 1.122.814 1.119.396
Online 29.887 29.887
TV 226.621 226.621
Übrige 4.152 4.152
Gesamt 1.383.474 1.380.056

Aus der Kaufpreisallokation anlässlich des Erwerbs der Media Broadcast Gruppe resultiert ein Goodwill in Höhe von 225.934 Tausend Euro, welcher unter der CGU "TV" ausgewiesen wird.

Seit 2016 wird die CGU "TV" dem Segment "TV und Medien" und die CGU "Übrige" dem Segment "Sonstige/Holding" zugeordnet.

16. Test auf Wertminderung von nicht-monetären Vermögenswerten gemäß IAS 36

Der CGU "Mobilfunk", die dem Segment "Mobilfunk" zugeordnet ist, wurde ein Goodwill in Höhe von 1.122.814 Tausend Euro (Vorjahr: 1.119.396 Tausend Euro) sowie mit einem Markenrecht in Höhe von 293.204 Tausend Euro (Vorjahr: 293.204 Tausend Euro) ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer zugeordnet. Der CGU "TV", welche identisch mit dem Segment "TV und Medien" ist, wurde zum 31. Dezember 2019 ein Goodwill in Höhe von 226.621 Tausend Euro (Vorjahr: 226.621 Tausend Euro) sowie der CGU "Online" ein Goodwill in Höhe von 29.887 Tausend Euro (Vorjahr: 29.887 Tausend Euro) zugeordnet. Die CGU "Online" ist Bestandteil des Segments "Sonstige/Holding".

Als erzielbarer Betrag der CGU "Mobilfunk", "TV" und "Online" wurde jeweils der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerter diente eine vom Management genehmigte Planung, die den Zeitraum bis einschließlich 2023 umfasst. Die Detailplanungsphasen wurden in der ewigen Rente fortgeschrieben. Diese entsprechen dem Level 3 der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13.

Die im Zuge der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwenden WACCs nach Steuern werden anhand von Marktdaten abgeleitet und legen die jeweilige spezielle Risikostruktur der CGUs zugrunde. Hinsichtlich der Kapitalisierungszinssätze in der Anschlussphase (ab dem Jahr 2023) sind aufgrund von Wachstumsannahmen Abschläge angenommen worden, die gleichzeitig die Wachstumsraten darstellen, die zur Extrapolation der Free Cashflow-Prognosen verwendet wurden.

Die Planungen für die CGU "Mobilfunk", "TV" und "Online" basieren auf aus Erfahrungen und Zukunftserwartungen abgeleiteten, detaillierten Annahmen bezüglich der wesentlichen Ergebnis- beziehungsweise Werttreiber.

Die den CGUs zugeordneten Firmenwerte, die Diskontierungszinsätze (WACC), die unterstellten Wachstumsannahmen sowie die Grundannahmen für die Unternehmensplanung lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

CGU Buchwert des der CGU zugeordneten Firmenwerts

Mio. Euro
Diskontierungszinssatz

%
Wachstumsrate

%
Wesentliche Ergebnis- beziehungsweise Werttreiber Grundannahmen für die Unternehmensplanung
Mobilfunk 1.124,8 4,58 0,50 - Rohertragsseitig lässt sich das Ergebnis in zwei Ergebnisströme untergliedern: Ergebnisbeitrag aus Neukunden beziehungsweise Kundenbindung. Dagegen stehen Kosten für bezogene Leistungen (insbesondere Mobilfunknetzbetreibern) - stabile Kundenakquisitions- sowie Kundenbindungskosten
- Der Ergebnisbeitrag der Neukunden beziehungsweise Kundenbindung wird dominiert von Kosten zur Akquisition beziehungsweise Bindung der Kunden. Demgegenüber stehen Kosten für die Beschaffung der Hardware sowie aus an Vertriebspartner im Zuge der Akquisition beziehungsweise Bindung zu zahlende Händlerprovisionen. - moderat steigende Kundenbasis im Postpaid-Geschäft
- stabiler Postpaid-ARPU
- stabile Entwicklung der Umsatzerlöse und EBITDA
- steigende Umsatz- und Ergebnisbeiträge der Digital-Lifestyle-Produkte
TV 226,6 5,22 1,00 - Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jeweiligen Absatzmärkten - steigende Umsatzerlöse, Roherträge sowie EBITDA-Beiträge
Online 29,9 6,05 0,25 - Umsatzerlöse und Roherträge der einzelnen Endprodukte, getrennt nach den jeweiligen Absatzmärkten - rückläufige Umsatzerlöse und Roherträge
- konstante EBITDA-Beiträge

Der Wertminderungstest für das Jahr 2019 bezüglich der CGU "Mobilfunk", "TV" und "Online" bestätigte sowohl für den jeweils zugeordneten Goodwill als auch hinsichtlich des Markenrechts mit unbestimmter Nutzungsdauer der CGU "Mobilfunk", dass kein Wertminderungsbedarf besteht.

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 besteht übriger Goodwill für diverse CGUs in Höhe von 4.152 Tausend Euro (Vorjahr: 4.152 Tausend Euro), die jeweils dem Segment "Sonstige/Holding" zugeordnet sind.

Im Konzern sind im Geschäftsjahr 2019 keine Wertminderungen auf nicht-monetäre Vermögenswerte (Vorjahr: 0) vorgenommen worden.

Gemäß IAS 36 in Verbindung mit IAS 28.40 ff. war der gesamte Buchwert der Anteile am assoziierten Unternehmen Sunrise per 31. Dezember 2019 in Höhe von 780,5 Millionen Euro (Vorjahr: 810,4 Millionen Euro) separat auf Wertminderungsbedarf zu testen. Die Abschätzung der Werthaltigkeit wurde anhand öffentlich zugänglicher Informationen vorgenommen. Als wesentliche Quelle dienten Analysteneinschätzungen sowie die Anwendung von in der Telekommunikationsbranche üblichen EBITDA-Multiplikatoren. Auf der Basis dieser Informationen konnte die Werthaltigkeit des Anteils am assoziierten Unternehmen Sunrise bestätigt werden. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.

17. Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen

In TEUR Abschnitt 31.12.2019 31.12.2018
Anteile an assoziierten Unternehmen 17.1. 783.884 810.399
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen 17.2. 1.753 1.409
Gesamt 785.637 811.808

17.1. Assoziierte Unternehmen

Sunrise wird als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der freenet AG einbezogen. Über zwei Sitze im Verwaltungsrat der Sunrise sowie einen Stimmrechtsanteil von 24,56 Prozent ist die freenet AG in der Lage, maßgeblichen Einfluss auszuüben.

Sunrise ist mit über 3 Millionen Kunden in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz, Internet und digitales Fernsehen das größte nichtstaatlich-kontrollierte Telekommunikationsunternehmen der Schweiz.

Die letzten von der Sunrise veröffentlichten Finanzinformationen betreffen den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019.

Zusammengefasste Informationen zum 31. Dezember 2019

Bilanz1

In TEUR
31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte 3.111.071 2.682.475
davon immaterielle Vermögenswerte 1.953.974 1.855.191
Kurzfristige Vermögenswerte 632.863 801.138
davon Zahlungsmittel 184.903 373.944
Summe Vermögenswerte 3.743.934 3.483.613
Langfristige Schulden 1.932.064 1.663.404
davon langfristige Finanzschulden 1.453.968 1.393.244
Kurzfristige Schulden 577.294 504.331
davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 487.767 445.103
sowie übrige Verbindlichkeiten
Summe Schulden 2.509.358 2.167.735
1 Der Stichtagskurs zum 31.12.2019 beträgt 0,9217 EUR/CHF.
Ergebnisrechnung

In TEUR
1.1.2019-31.12.2019 1.1.2018-31.12.2018
Umsatzerlöse 1.697.054 1.670.241
Rohertrag 1.126.357 1.074.318
EBITDA 528.966 533.574
Abschreibungen und Wertminderungen -427.075 -385.672
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -44.622 -47.230
Ertragsteuern -11.426 -25.062
Konzernergebnis nach Steuern 48.560 454.717
Sonstiges Ergebnis2

In TEUR
2019 2018
Konzernergebnis nach Steuern 48.560 92.644
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsplänen gem. IAS 19 (2011) -5.272 4.135
Ertragsteuern 129,528 -840
Sonstiges Ergebnis / in künftigen Perioden nicht in die GuV umzugliedern -5.142 3.295
Sonstiges Ergebnis 43.418 95.939

2 Der Durchschnittskurs für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 0,8995 EUR/CHF.

Zur Überleitung auf den Buchwert geben wir folgende Übersichten:

Überleitungsrechnung auf den Buchwert

In Mio. Euro
2019 2018
Buchwert zum 1. Januar wie berichtet 810,4 809,7
Effekte aus der Umstellung auf IFRS 15 / IFRS 9 0 7,1
Buchwert zum 1. Januar angepasst 810,4 816,8
Laufende Ergebnisanteile 34,3 44,3
Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation -20,0 -19,2
Sonstiges Ergebnis 0,7 5,4
Ausgeschüttete Dividende an die freenet -41,5 -36,9
Buchwert zum 31. Dezember 783,9 810,4
Überleitung Nettovermögen der Sunrise zum Buchwert

In TEUR
2019 2018
Netto-Vermögenswerte der Sunrise zum 31. Dezember 1.234,5 1.315,90
Auf freenet entfallende Netto-Vermögenswerte der Sunrise zum 31. Dezember 303,2 323,2
Eliminierung PPA Effekte bei Sunrise -299,1 -321,4
Zeitwertanpassungen auf Nettovermögen der Sunrise aus PPA bei freenet 790,1 810,1
Sonstige Überleitungseffekte * -10,3 -1,5
Buchwert zum 31. Dezember 783,9 810,4

* Die sonstigen Überleitungseffekte für 2019 resultieren im Wesentlichen aus Währungsumrechnung von CHF in Euro.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein auf die Anteile an der Sunrise entfallendes Ergebnis der nach der Equity Methode einbezogenen Unternehmen in Höhe von 14.286 Tausend Euro (Vorjahr: 25.027 Tausend Euro) ausgewiesen worden; davon 34.252 Tausend Euro aus Anteilen am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern (Vorjahr: 44.260 Tausend Euro) sowie -19.966 Tausend Euro aus der Folge-Abschreibung der Schatten-Kaufpreisallokation (Vorjahr: -19.233 Tausend Euro).

Es ist bezüglich der Anteile am Konzernüberschuss der Sunrise nach Steuern jeweils zu beachten, dass freenet das von der Sunrise ausgewiesene Konzernergebnis nach Steuern zunächst um den Betrag bereinigt, der seitens der Sunrise als Abschreibungen sowie latente Steuereffekte auf Kaufpreisallokationen bereits in diesem Konzernergebnis enthalten ist. So wird erreicht, dass es bezüglich dieser Abschreibungen und latenten Steuereffekte nicht zu einer doppelten Berücksichtigung kommt, denn freenet weist diese Effekte im "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, davon aus Folgebilanzierung aus Kaufpreisallokation" aus.

Als Bestandteil des sonstigen Ergebnisses der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde auf die Sunrise entfallend aus Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Folgebilanzierung ein sonstiges Ergebnis von 1.924 Tausend Euro (Vorjahr: 4.604 Tausend Euro) sowie aus erfassten Ertragsteuern (-29 Tausend Euro) und versicherungsmathematischen Gewinnen aus der Bilanzierung von Pensionsplänen ein sonstiges Ergebnis von -1.263 Tausend Euro (Vorjahr: 809 Tausend Euro) ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2019 erhielt die freenet AG eine Dividendenzahlung in Höhe von 41.462 Tausend Euro (Vorjahr: 36.912 Tausend Euro) aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 10. April 2019 beschlossenen Ausschüttung von 4,20 CHF je Aktie. Dieser Zahlungseingang erhöhte den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Buchwert der Beteiligung des Konzerns an der Sunrise 783.884 Tausend Euro (31. Dezember 2018: 810.399 Tausend Euro). Der Aktienkurs der Sunrise am Bilanzstichtag beträgt 70,01 Euro (31.12.2018: 76,04 Euro - Quelle: Bloomberg). Zum 31. Dezember 2019 hält der freenet Konzern unverändert 11.051.578 Aktien.

17.2. Gemeinschaftsunternehmen

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ist die Jestoro GmbH, Hamburg, als unwesentliches Gemeinschaftsunternehmen mit einem Buchwert von 1,8 Millionen Euro enthalten (31. Dezember 2018: 1,4 Millionen Euro). Im Geschäftsjahr 2019 beträgt das Jahresergebnis der Jestoro GmbH 0,5 Millionen Euro (Vorjahr: 0,5 Millionen Euro).

18. Latente Ertragsteueransprüche und -schulden

Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden wurden unter Berücksichtigung der temporären Unterschiede nach der Verbindlichkeitsmethode mit einem Gesamtsteuersatz von 30,30 Prozent (Vorjahr: 30,40 Prozent) errechnet.

Folgende Beträge werden in der Konzernbilanz ausgewiesen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Latente Ertragsteueransprüche 130.226 158.094
Gesamt 130.226 158.094

Der in den latenten Ertragsteueransprüchen für die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft der freenet AG bilanzierte Überhang der aktiven latenten Steuern von 130,3 Millionen Euro (Vorjahr: 158,1 Millionen Euro) wird aufgrund der erwarteten Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen zu 35,1 Millionen Euro (Vorjahr: 43,7 Millionen Euro) als kurzfristig sowie zu 95,2 Millionen Euro (Vorjahr: 114,4 Millionen Euro) als langfristig angesehen.

Die Entwicklung der ausgewiesenen latenten Ertragssteueransprüche und -schulden für das Geschäftsjahr 2019 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

In TEUR 01.01.2019 Umstellung auf IFRS 16 Effekte aus Erst- und Entkonsolidierung Im sonstigen Ergebnis verrechnet Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern 31.12.2019
Sachanlagen 1.602 0 0 0 1.137 2.739
Immaterielle Vermögenswerte -175.937 0 -2.593 0 6.786 -171.744
Leasingvermögen 0 -157.288 524 0 17.118 -139.646
Sonstige finanzielle Vermögenswerte -7.543 -29.919 66 -1.128 3.449 -35.076
Vertragserlangungskosten -92.488 0 0 0 2.464 -90.024
Verlustvorträge 292.717 0 0 0 -9.610 283.107
Leasingverbindlichkeiten 0 191.724 -593 0 -24.035 167.096
Pensionsrückstellungen 9.537 0 0 3.497 -439 12.595
Andere Rückstellungen 7.767 -490 -1 1 -2.753 4.524
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7.949 -3.689 0 0 24.607 28.867
Verbindlichkeiten L+L, Übrige Verbindlichkeiten 170.616 0 0 0 -36.321 134.295
Finanzschulden 1.131 0 0 0 261 1.392
Forderungen L+L, Sonstige Vermögenswerte -57.257 0 0 -11 -10.633 -67.901
Gesamt 158.094 338 -2.597 2.359 -27.968 130.226

Die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern in Höhe eines Nettoaufwands von 27.968 Tausend Euro (Vorjahr: Nettoertrag 7.706 Tausend Euro) sind in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung als latente Ertragsteuern in der Position "Ertragsteuern" enthalten. Sie entsprechen grundsätzlich der Summe der latenten Ertragsteuern aus weitergeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen. Im Geschäftsjahr 2019 entfielen die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern, wie im Vorjahr, ausschließlich auf weitergeführte Geschäftsbereiche.

Im Geschäftsjahr 2018 entwickelten sich die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden wie folgt:

In TEUR 01.01.2018 Umstellung auf IFRS 15, IFRS 9 Im sonstigen Ergebnis verrechnet Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern 31.12.2018
Sachanlagen 2.038 0 0 -436 1.602
Immaterielle Vermögenswerte -171.474 0 0 -4.463 -175.937
Finanzanlagen 958 0 0 -958 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 -5.449 1.935 -4.029 -7.543
Vertragserlangungskosten 0 -88.035 0 -4.453 -92.488
Verlustvorträge 288.168 0 0 4.549 292.717
Pensionsrückstellungen 9.625 0 233 -321 9.537
Andere Rückstellungen 4.931 -1.581 0 4.417 7.767
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 7.488 0 461 7.949
Verbindlichkeiten L+L, Übrige Verbindlichkeiten -1 158.169 0 12.448 170.616
Finanzschulden 849 0 0 282 1.131
Forderungen L+L, Sonstige Vermögenswerte 18.414 -75.798 -82 209 -57.257
Gesamt 153.508 -5.206 2.086 7.706 158.094

Die zusammengefasste Netto-Entwicklung der latenten Steuern ergibt sich aus der folgenden Übersicht:

Stand 1.1. 158.094 153.508
Umstellung auf IFRS 16 338 0
Effekte aus Erst- und Entkonsolidierung -2.597 0
Umstellung auf IFRS 15, IFRS 9 0 -5.206
Im sonstigen Ergebnis verrechnet 2.359 2.086
Steueraufwand (Vorjahr: Steuerertrag) -27.968 7.706
Stand 31.12. 130.226 158.094

Die vorhandenen, unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge übersteigen die Summe der prognostizierten, kumulierten Ergebnisse der folgenden vier Geschäftsjahre. Daher wurde in der Konzernbilanz auch nur in dem Maße ein latenter Steueranspruch angesetzt, wie die Realisierung dieses Anspruches als wahrscheinlich angesehen wird. Die erwarteten Ergebnisse basieren dabei auf der jeweils zum Bilanzstichtag gültigen Unternehmensplanung des Ergebnisses vor Steuern. Zum 31. Dezember 2019 ergeben sich auf Verlustvorträge gebildete latente Steuern in Höhe von 283.107 Tausend Euro (Vorjahr: 292.717 Tausend Euro). Von dieser Position entfallen 144.294 Tausend Euro (Vorjahr: 142.924 Tausend Euro) auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und 138.813 Tausend Euro (Vorjahr: 149.793 Tausend Euro) auf Verlustvorträge, die der Gewerbesteuer zugeordnet sind. Weitere Verlustvorträge, für die in der Konzernbilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, betreffen mit 0,8 Milliarden Euro Körperschaftsteuer und mit 0,1 Milliarden Euro Gewerbesteuer (Vorjahr: 1,2 Milliarden Euro Körperschaftsteuer und 0,4 Milliarden Euro Gewerbesteuer). Es bestehen wie zum Vorjahresstichtag keine nicht angesetzten Zinsvorträge gemäß § 4h Absatz 1 Satz 2 EStG.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen temporäre Outside Basis Differenzen (das Nettoeigenkapital nach IFRS ist höher als die entsprechenden steuerlichen Beteiligungsbuchwerte) in Höhe von circa 54,7 Millionen Euro (Vorjahr: circa 48,3 Millionen Euro). Hierauf wurden mangels im steuerlichen Planungszeitraum erwarteter Umkehrung keine latenten Steuern angesetzt.

19. Vertragserlangungskosten

Die aktivierten Vertragserlangungskosten betragen zum 31. Dezember 2019 297.240 Tausend Euro (31. Dezember 2018: 304.238 Tausend Euro). Sie entfallen ganz überwiegend auf Händlerprovisionen sowie in geringem Ausmaß auf Mitarbeiterprovisionen.

Im Geschäftsjahr 2019 kam es zu Neuaktivierungen in Höhe von 306.315 Tausend Euro (Vorjahr: 336.622 Tausend Euro) bei Amortisationen von 313.054 Tausend Euro (Vorjahr: 321.973 Tausend Euro). Es handelt sich dabei ausschließlich um planmäßige Amortisationen - im Geschäftsjahr wie im Vorjahr kam es zu keinen außerplanmäßigen Wertminderungen von Vertragserlangungskosten.

Im Postpaid-Geschäft beträgt die Amortisationsdauer nahezu ausschließlich 24 Monate. Im Prepaid-Geschäft wird über die kalkulatorische Erstlaufzeit amortisiert. Über den ganzen Konzern und alle Geschäftsbereiche entfielen in 2019 94 Prozent des Amortisationsbetrages auf Vertragserlangungskosten mit einer Amortisationsdauer von 24 Monaten.

20. Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Mobiltelefone/Zubehör 46.888 66.858
Computer/EDV-Produkte 16.592 19.820
SIM-Karten 6.727 7.492
Bundles und Voucher 51 69
Sonstiges 5.561 11.726
Gesamt 75.819 105.965

Der Jahresendbestand an Vorräten ist in Höhe von 3.726 Tausend Euro (Vorjahr: 4.915 Tausend Euro) wertberichtigt.

21. Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die Forderungen, sonstigen Vermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019
Gesamt langfristig kurzfristig
--- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 294.431 68.678 225.753
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 23.402 8.724 14.678
317.833 77.402 240.431
Leasingforderungen 82.178 68.254 13.924
Übrige finanzielle Vermögenswerte 28.972 11.387 17.585
Übrige Eigenkapitalinstrumente 180.115 180.115 0
Finanzielle Vermögenswerte 609.098 337.158 271.940
Sonstige Vermögenswerte 319.190 122.736 196.454
Geleistete Anzahlungen 5.465 185 5.280
Nicht finanzielle Vermögenswerte 324.655 122.921 201.734
Gesamte Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte 933.753 460.079 473.674
In TEUR 31.12.2018
Gesamt langfristig kurzfristig
--- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 306.394 52.480 253.914
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 22.053 8.320 13.733
328.447 60.800 267.647
Übrige finanzielle Vermögenswerte 33.461 12.290 21.171
Übrige Eigenkapitalinstrumente 105.608 105.608 0
Finanzielle Vermögenswerte 467.516 178.698 288.818
Sonstige Vermögenswerte 347.660 127.675 219.985
Geleistete Anzahlungen 6.758 348 6.410
Nicht finanzielle Vermögenswerte 354.418 128.023 226.395
Gesamte Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte 821.934 306.721 515.213

Diese übrigen Eigenkapitalinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Beteiligung CECONOMY 178.767 104.427
Übrige sonstige Beteiligungen 806 634
Übrige 542 547
Gesamt 180.115 105.608

Mit Wirkung zum 12. Juli 2018 erwarb der freenet Konzern zu einem Preis von 277,4 Millionen Euro 9,1 Prozent der Stammaktien (32.633.555 Stück) an der CECONOMY. Die Beteiligung an der CECONOMY wird zum 31. Dezember 2019 mit einem Buchwert von 178,8 Millionen Euro in der Position sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Folgebilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis. Als beizulegenden Zeitwert setzt der Konzern den Kurswert am Bilanzstichtag an (Schlusskurs an der Börse Frankfurt).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen Dritte und betreffen überwiegend Forderungen aus Gebührenumsätzen, Geräteverkäufen sowie Festnetz- und Internetdienstleistungen.

Die Summe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte beträgt abzüglich gebildeter Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2019 317.833 Tausend Euro (Vorjahr: 328.447 Tausend Euro). Wir verweisen auf unsere Ausführungen zur Textziffer 33, Informationen über Finanzinstrumente. Die wesentliche Bedeutung in dieser Klasse haben im freenet Konzern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sie bestehen nahezu zu gleichen Teilen gegen Endkunden, gegen Geschäftskunden, Händler und Vertriebspartner. Sonstige Vermögenswerte und geleistete Anzahlungen in Höhe von 324.655 Tausend Euro (Vorjahr: 354.418 Tausend Euro) sind zum 31. Dezember 2019 nicht finanzielle Vermögenswerte.

Die Rechnungsstellung erfolgt im Segment Mobilfunk durch den Konzern selbst. Im Segment Sonstige/Holding werden die Rechnungen teilweise selbst gestellt, im Schmalbandbereich wird das Inkasso der Deutsche Telekom AG (DTAG) in Anspruch genommen.

Soweit Rechnungen gegenüber Endkunden selbst gestellt werden, werden sie ganz überwiegend sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die an die DTAG getätigten Einreichungen haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen.

Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag beträgt durch bestehende Warenkreditversicherungen 282,5 Millionen Euro (Vorjahr: 259,5 Millionen Euro). Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und den übrigen Eigenkapitalinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko den bilanzierten Buchwerten.

Die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 gebildeten Wertberichtigungen entfielen auf die nachfolgend dargestellten Kategorien von Forderungen und Vermögenswerten. Auf dieser Grundlage wurden die Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte zum 31. Dezember 2019 wie folgt ermittelt:

31. Dezember 201 9

Nach IFRS 9 gebildete Wertberichtigungen auf Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Bilanzposition Bruttobuchwert

in TEUR
Wertberichtigung

in TEUR
Nettobuchwert

in TEUR
Erwartete Verlustquote (rechnerisch)

in %
Forderungen gegen Endkunden - nicht überfällig Forderungen L+L 157.606 -4.945 152.662 3,1
Forderungen gegen Endkunden - seit <90 Tagen überfällig Forderungen L+L 20.702 -5.480 15.222 26,5
Forderungen gegen Endkunden - seit zwischen 90 und 180 Tagen überfällig Forderungen L+L 14.798 -7.542 7.256 51
Forderungen gegen Endkunden - seit >180 Tagen überfällig Forderungen L+L 137.943 -123.902 14.041 89,8
Forderungen gegen Geschäftspartner Forderungen L+L 108.346 -3.096 105.250 2,9
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (Stufe 1) Sonst. Finanz. Vermögenswerte 23.943 -541 23.402
Übrige finanzielle Vermögenswerte
davon Leasingforderungen 1 Sonst. Finanz. Vermögenswerte 82.178 82.178
davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) (Stufe 1) Sonst. Finanz. Vermögenswerte 29.565 -593 28.972
Sonstige Vermögenswerte
davon Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte 159.943 -6.311 153.632 3,9
davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte 135.178 -6.164 129.014 4,6
davon finanzielle Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte 35.918 0 35.918

1 Der identifizierte Wertminderungsaufwand für die Leasingforderungen war im Geschäftsjahr 2019 unwesentlich und wurde nicht erfasst.

31. Dezember 2018

Nach IFRS 9 gebildete Wertberichtigungen auf Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Bilanzposition Bruttobuchwert

in TEUR
Wertberichtigung

in TEUR
Nettobuchwert

in TEUR
Erwartete Verlustquote (rechnerisch)

in %
Forderungen gegen Endkunden - nicht überfällig Forderungen L+L 120.076 -4.028 116.049 3,4
Forderungen gegen Endkunden - seit <90 Tagen überfällig Forderungen L+L 20.941 -6.630 14.311 31,7
Forderungen gegen Endkunden - seit zwischen 90 und 180 Tagen überfällig Forderungen L+L 16.144 -8.215 7.929 50,9
Forderungen gegen Endkunden - seit >180 Tagen überfällig Forderungen L+L 149.620 -133.621 15.999 89,3
Forderungen gegen Geschäftspartner Forderungen L+L 155.699 -3.593 152.106 2,3
Sonstige nicht derivative finanzielle Vermögenswerte (Stufe 1) Sonst. Finanz. Vermögenswerte 22.773 -720 22.053
Übrige finanzielle Vermögenswerte
davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) (Stufe 1) Sonst. Finanz. Vermögenswerte 35.061 -1.600 33.461
Sonstige Vermögenswerte
davon Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte 151.741 -5.553 146.188 3,7
davon Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte 137.655 -4.908 132.747 3,6
davon finanzielle Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) Übrige Ford. u. sonstige Vermögenswerte 40.603 0 40.603

Zur Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2019 machen wir folgende Angaben:

In TEUR Forderungen aus L+L (vereinfachtes Modell) Sonst. finanz. Vermögenswerte (Stufe 1) Übrige Ford. und sonst. Vermögenswerte (Vertragsvermögenswerte) Summe
Wertberichtigung per 31.12.2018 - gemäß IFRS 9 berechnet (davon EWB 3.281, s. folgende Tabelle) 156.087 2.320 10.461 168.868
Nettoveränderung der Wertberichtigungen in 2019 -11.122 -1.186 2.014 -10.294
Wertberichtigung per 31.12.2019 - gemäß IFRS 9 berechnet (davon EWB 2.971, s. folgende Tabelle) 144.965 1.134 12.475 158.574

Zur Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2018 machen wir folgende Angaben:

In TEUR Forderungen aus L+L (vereinfachtes Modell) Sonst. finanz. Vermögenswerte (Stufe 1) Übrige Ford. und sonst. Vermögenswerte (Vertragsvermögenswerte) Summe
Wertberichtigung per 31.12.2017 - gemäß IAS 39 berechnet 134.071 615 0 134.686
Rückwirkend über den Eröffnungsbilanzwert des Konzernbilanzergebnisses angepasste Beträge 26.417 2.055 10.063 38.535
Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung am 1. Januar 2018 - gemäß IFRS 9 berechnet 160.488 2.670 10.063 173.221
Nettoveränderung der Wertberichtigungen in 2018 -4.401 -350 398 -4.353
Wertberichtigung per 31.12.2018 - gemäß IFRS 9 berechnet (davon EWB 3.281, s. folgende Tabelle) 156.087 2.320 10.461 168.868

Wir geben folgenden Aufriss derlangfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Anteile an der CECONOMY AG 178.767 104.427
Leasingforderungen 68.254 0
Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Handy Option) 11.387 12.290
Übrige 10.072 9.501
Gesamt 268.480 126.218

Zu Leasingforderungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.

Die kurzfristigensonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk/Handy Option) 17.585 21.171
Leasingforderungen 13.924 0
Übrige 14.678 13.733
Gesamt 46.187 34.904

Zu Leasingforderungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse.

Wir geben folgenden Aufriss derlangfristigen übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) 53.520 51.040
Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) 36.127 34.871
Sonstige Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) 32.462 37.014
Übrige 812 5.098
Gesamt 122.921 128.023

Die kurzfristigenübrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Vertragliche Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (Mobilfunk) 100.112 95.148
Consideration Payable gemäß IFRS 15 (Mobilfunk / Tarif) 92.887 97.876
Sonstige Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden (TV) 3.456 3.589
Übrige 5.279 29.782
Gesamt 201.734 226.395

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliedern sich wie folgt:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegen Endkunden aus Handy-Option (Mobilfunk) 68.535 52.328
Übrige 143 152
Gesamt 68.678 52.480

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen gegen Netzbetreiber, Händler, Distributoren, Hardware-Hersteller (Mobilfunk) 77.670 121.009
Forderungen gegen Endkunden (Mobilfunk), ohne Handy-Option 64.929 68.538
Forderungen gegen Endkunden aus Handy-Option (Mobilfunk) 51.364 30.054
Forderungen gegen Endkunden (TV und Medien sowie Sonstige/Holding) 4.351 3.368
Übrige 27.439 30.945
Gesamt 225.753 253.914

22. Flüssige Mittel

Die Zusammensetzung der Flüssigen Mittel stellt sich wie folgt dar:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Bankguthaben, Schecks und Kassenbestand 133.692 126.332
Gesamt 133.692 126.332

23. Laufende Ertragsteueransprüche

Die laufenden Ertragsteueransprüche betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen Altgesellschafter im Zusammenhang mit Steuerklauseln aus Unternehmenserwerben.

24. Eigenkapital

Zu den folgenden Ziffern verweisen wir auch auf die Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals.

24.1. Grundkapital

Das begebene Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr 128.061 Tausend Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem kalkulatorischen Nennwert von 1,00 Euro. Das gesamte Grundkapital ist voll erbracht. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet. 50.000 Stück dieser Aktien werden wie im Vorjahr von der mobilcom-debitel Logistik GmbH, Schleswig, gehalten, deren Anteile wiederum die Gesellschaft unverändert zum Vorjahr zu 100 Prozent hält. Die eigenen Anteile wurden mit ihren Anschaffungskosten von 50 Tausend Euro von der Kapitalrücklage unverändert zum Vorjahr abgesetzt.

Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 12. Mai 2016 bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 11. Mai 2021. Im Geschäftsjahr 2019 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

In Ergänzung der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Vorstand zusätzlich Eigenkapitalderivate einsetzen, um eigene Aktien zu erwerben. Dadurch wird das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht; es wird lediglich eine weitere Handlungsalternative zum Erwerb eigener Aktien eröffnet.

24.2. Kapitalrücklage

Wesentliche Bestandteile der zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Kapitalrücklage stammen unverändert zum Vorjahr aus der Kapitalerhöhung in 2008 aufgrund des Erwerbs der debitel-Gruppe (349,8 Millionen Euro) sowie aus der in 2007 wirksam gewordenen Verschmelzung der mobilcom AG sowie der freenet.de AG auf die freenet AG und dem damit im Zusammenhang stehenden Erwerb der Minderheitenanteile an der ehemaligen freenet.de AG (134,7 Millionen Euro).

24.3. Kumuliertes sonstiges Ergebnis

Das kumulierte sonstige Ergebnis setzt sich im Wesentlichen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsplänen nach IAS 19, aus Währungsumrechnungsdifferenzen aufgrund der Folgebilanzierung von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen sowie aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente zusammen. Für die im sonstigen Ergebnis saldierten Ertragssteuern verweisen wir auf Textziffer 18.

24.4. Konzernbilanzergebnis

Das Konzernbilanzergebnis für das Geschäftsjahr 2019 setzt sich aus den auf die Aktionäre der freenet AG entfallenden kumulierten Konzernergebnissen, gemindert um die Dividendenauszahlungen, zusammen. Im Berichtsjahr 2019 wurde für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 1,65 Euro je Stückaktie, insgesamt somit 211,2 Millionen Euro, ausgezahlt.

24.5. Minderheitenanteile

Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital entfallen mit 9,3 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 16,1 Millionen Euro) auf die 41,37 Prozent der Anteile (31. Dezember 2018: 49,99 Prozent), die nicht beherrschende Gesellschafter an der EXARING halten. Zu den Vermögenswerten und Schulden der EXARING zum 31. Dezember 2019, vor Schulden- sowie Aufwand- und Ertragskonsolidierung sowie inklusive der Effekte aus der Folgebilanzierung der Kaufpreisallokation, geben wir die folgende Auskunft:

EXARING AG

In TEUR
31.12.2019 31.12.2018
Langfristiges Vermögen 72.398 66.200
Kurzfristiges Vermögen 8.546 1.964
Summe Vermögenswerte 80.944 68.164
Langfristige Schulden 18.490 15.366
Kurzfristige Schulden 10.532 10.775
Summe Schulden 29.022 26.141
Netto-Vermögenswerte 51.923 42.023
davon: nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital 9.255 16.113

Das Jahresergebnis der EXARING beträgt im Geschäftsjahr 2019 -10.098 Tausend Euro (Vorjahr: -17.917 Tausend Euro).

24.6. Genehmigtes Kapital

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 war ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018) geschaffen worden. Danach ist der Vorstand bis zum 3. Juni 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12,8 Millionen Euro zu erhöhen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 6 in der Einladung zur Hauptversammlung 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 war ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2016) geschaffen worden. Danach ist der Vorstand bis zum 1. Juni 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 12,8 Millionen Euro zu erhöhen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 7 in der Einladung zur Hauptversammlung 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Im Geschäftsjahr 2019 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

24.7. Bedingtes Kapital

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 12. Mai 2016 ist das Kapital der Gesellschaft um bis zu 12,8 Millionen Euro durch Ausgabe von bis zu 12.800.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 unter Tagesordnungspunkt 10, lit A) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht oder ein Aktienlieferungsrecht der Gesellschaft auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen.

Der Ausgabebetrag für die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien richtet sich nach den in § 4 Abs. 7 der Satzung genannten Regelungen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten oder einem Aktienlieferungsrecht Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichteten Inhaber beziehungsweise Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden oder durch die Gesellschaft ein Barausgleich erfolgt. Die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2019 hat der Vorstand von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

25. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

25.1. Programm 1

Das Programm 1, welches den Mitgliedern des Vorstands im Jahr 2011 gewährt worden war, ist bereits seit 2015 durch Auszahlung beendet.

25.2. Programm 2

Am 26. Februar 2014 waren mit den damaligen Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als "Programm 2" bezeichnet).

Es wurde, jeweils zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die das EBITDA der Geschäftsjahre 2014 bis 2018 (für Herrn Vilanek) beziehungsweise das EBITDA der Geschäftsjahre 2015 bis 2019 (für Herrn Preisig und Herrn Esch) zum Zielparameter erklärt. Bei Akquisitionen, die durch die Ausgabe neuer Aktien finanziert werden, werden die Ergebnisziele am Ausgabedatum der neuen Aktien proportional zum effektiven Nettoverwässerungseffekt angepasst. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positiv- oder Negativbetrag eingebucht und in jährlichen Staffeln, je nach weiterer Wertentwicklung, bei Ausweis eines Guthabens ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.050 Tausend Euro pro Geschäftsjahr festgelegt.

Wird das jeweils festgesetzte Konzern-EBITDA für ein Geschäftsjahr erreicht, so werden 100 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Wird das für 120 Prozent Zielerreichung festgeschriebene Konzern-EBITDA erreicht, so werden 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Auch eine Überschreitung des 120 Prozent-Zielwerts führt grundsätzlich nur zur Einstellung von 200 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto. Bei der Feststellung der jeweiligen Zielerreichung ist der Aufsichtsrat berechtigt, außerordentliche Leistungen und Erfolge durch Ansatz eines fiktiven Konzern-EBITDA-Betrags zu honorieren. Wird durch einen solchen Ansatz der Zielerreichungsgrad von 120 Prozent rechnerisch übertroffen, so kann der Aufsichtsrat auch einen höheren Zielerreichungsgrad festsetzen, allerdings dürfen maximal 300 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt werden. Bei einer Zielerreichung zwischen dem festgeschriebenen 90 Prozent-Zielwert und 100 Prozent des festgesetzten Konzern-EBITDAs wird ein linear niedrigerer Prozentsatz des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt; wird nur der 90 Prozent-Zielwert erreicht, so wird dem virtuellen Konto für das betreffende Geschäftsjahr nichts gutgeschrieben. Bei einem unter dem 90 Prozent-Zielwert liegenden Konzern-EBITDA wird in das virtuelle Konto ein Negativbetrag von bis zu maximal 200 Prozent des Basisbetrags (bei Erreichung des 80 Prozent-Zielwerts oder weniger) eingestellt. Zum Zwecke der Einbuchung der (positiven oder negativen) Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTIP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.

Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der "Zuteilungsbetrag" als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr.

Beginnend mit Ablauf des zweiten durch das Programm begünstigten Geschäftsjahres (für Herrn Vilanek damit beginnend im Geschäftsjahr 2016, für die Herren Preisig und Esch beginnend im Geschäftsjahr 2017), jeweils nach der Einstellung eines Positiv- oder Negativbetrags für das abgelaufene Geschäftsjahr in das virtuelle Konto, hat der Begünstigte jährlich in einem Zeitfenster von drei Monaten ab dem Tage, der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses liegt, Anspruch auf Auszahlung von 25 Prozent des Kontobestands, sofern das Konto ein Guthaben ausweist. Zu diesem Zweck wird der jeweilige Kontobestand an virtuellen Aktien wiederum auf der Grundlage des durchschnittlichen Xetra-Schlusskurses der 20 Börsenhandelstage nach dem Tag der Veröffentlichung des Konzernabschlusses für das relevante Geschäftsjahr in bar umgerechnet. Dabei wird die Aktienkursentwicklung nur bis zu einem Aktienkurs von 50,00 Euro (Cap) berücksichtigt. Ungeachtet dessen ist der Bruttobetrag der Auszahlung in jedem Geschäftsjahr zusätzlich wie folgt begrenzt: der maximale Bruttobetrag der Auszahlung je Geschäftsjahr entspricht der Summe von je 25 Prozent von 500 Prozent der Anzahl der virtuellen Aktien im jeweiligen Unterkonto, diese multipliziert mit dem maßgeblichen Aktienkurs, der der Ermittlung des Zuteilungsbetrags bei Einbuchung in das jeweilige Unterkonto zugrunde lag.

Bei der Umrechnung in virtuelle Aktien sind Dividendenzahlungen sowie Umstände, für die bei marktgängigen vom Aktienwert abhängigen Finanzinstrumenten Verwässerungsschutzbestimmungen zur Anwendung kommen, einzurechnen. Befindet sich das virtuelle Konto zu einem Auszahlungszeitpunkt im Minus, erhält das Vorstandsmitglied erst dann (wieder) eine Auszahlung, wenn der Negativbetrag durch das Erreichen entsprechender Zielparameter für das oder die Folgejahre wieder ausgeglichen wurde.

Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte "Graded vesting Methode", nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms, hier also ab dem 26. Februar 2014, entsteht.

Die Entwicklung der Bestände auf den virtuellen Konten pro Vorstand für das Programm 2 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

Programm 2 Bestand virtuelle Aktien 31.12.2018 Zuführung Abgang durch Auszahlung Bestand virtuelle Aktien 31.12.2019 Rückstellung 31.12.2019

in TEUR
Christoph Vilanek 162.457 56.275 218.732 0 0
Joachim Preisig 55.543 30.691 55.543 30.691 678
Stephan Esch 44.089 20.460 0 64.549 1.870
Gesamt 262.089 107.426 274.275 95.240 2.548

Die für 2018 festgestellte Ist-Zielerreichung beträgt 120 Prozent. Damit wurden für Herrn Vilanek, Herrn Preisig und Herrn Esch jeweils 200 Prozent des Basisbetrages zur Einstellung in das virtuelle Konto herangezogen. Dies entspricht für Herrn Vilanek 1.100 Tausend Euro, für Herrn Preisig 600 Tausend Euro sowie für Herrn Esch 400 Tausend Euro. Nach der Billigung des Konzernabschlusses 2018 erfolgte die Umrechnung in virtuelle Aktien für das Geschäftsjahr 2018 zu einem durchschnittlichen Aktienkurs von 19,55 Euro, so dass insgesamt 107.426 virtuelle Aktien in die virtuellen Konten der Mitglieder des Vorstands eingestellt wurden. Die Zielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 wird 120 Prozent betragen.

Mit Herrn Preisig wurde im Vorjahr ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nach dem die Vorstandstätigkeit von Herrn Preisig zum 31. Dezember 2018 endete. Der Aufhebungsvertrag beinhaltet, dass Herrn Preisig für das Geschäftsjahr 2019 keine virtuellen Aktien mehr zugeteilt werden. Zur Kompensation eventueller Nachteile hieraus erhielt Herr Preisig eine im Jahr 2019 gezahlte Abfindung in Höhe von 80 Tausend Euro, die in der Rückstellung für das LTIP-Programm 2 zum 31.Dezember 2018 enthalten war.

Es resultiert aus dem Programm 2 im Geschäftsjahr 2019 ein Personalaufwand in Höhe von 1.919 Tausend Euro, durch eine Verringerung der Rückstellung von 7.376 Tausend Euro (zum 31. Dezember 2018) auf 2.548 Tausend Euro zum 31. Dezember 2019 sowie durch Auszahlungen aus dem Programm 2 in 2019 in Höhe von 6.747 Tausend Euro (davon 5.421 Tausend Euro an Herrn Vilanek sowie 1.326 Tausend Euro an Herrn Preisig).

25.3. Programm 3

Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrages (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren (im Folgenden als "Programm 3" bezeichnet).

Es wurde, wiederum zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, eine auf fünf Jahre (betrifft Herrn Vilanek und Herrn Esch) beziehungsweise auf drei Jahre und sieben Monate (betrifft Herrn von Platen sowie Herrn Fromme) beziehungsweise auf drei Jahre (betrifft Herrn Arnold) ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die die Zielerreichung aus der jeweiligen jährlichen variablen Vergütung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (für Herrn Vilanek), der Geschäftsjahre 2020 bis 2024 (für Herrn Esch), der Geschäftsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung) bis 2021 (für Herrn von Platen und Herrn Fromme) sowie der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (für Herrn Arnold) zum Zielparameter erklärt. Für diese Vergütungskomponente wurde im Dienstvertrag pro Berechtigtem ein Basisbetrag festgelegt, der nach Maßgabe der Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positivbetrag eingebucht und nach den im Text unten beschriebenen Auszahlungsbedingungen, je nach weiterer Wertentwicklung, ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden Basisbeträge von in Summe 1.650 Tausend Euro (davon 650 Tausend Euro für Herrn Vilanek sowie jeweils 250 Tausend Euro für die Herren Esch, von Platen, Fromme und Arnold) pro vollem Geschäftsjahr festgelegt.

Beträgt der Zielerreichungsgrad der jährlichen variablen Zielvereinbarung für ein Geschäftsjahr 100 Prozent, so werden 100 Prozent (als Basisbetragsmultiplikator) des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Maximal (bei einem Zielerreichungsgrad von 125 Prozent oder mehr) werden 150 Prozent des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Bei einem Zielerreichungsgrad von weniger als 70 Prozent werden für das betreffende Geschäftsjahr keine virtuellen Aktien eingestellt. Bei einer Zielerreichung zwischen 70 und 125 Prozent erfolgt eine entsprechende lineare Interpolation. Zum Zwecke der Einbuchung der Anzahl von virtuellen Aktien in das virtuelle Konto werden im LTIP-Konto Unterkonten errichtet, die die jeweilige Bezeichnung des Geschäftsjahres tragen, für das die Einbuchungszahl ermittelt worden ist.

Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der "Zuteilungsbetrag" als Produkt aus Basisbetrag und Basisbetragsmultiplikator) wird in virtuelle Aktien umgerechnet. Grundlage dafür ist als maßgeblicher Aktienkurs der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten des jeweiligen Zielzeitraumes.

Für das jeweils letzte von diesem LTIP-Programm erfasste Geschäftsjahr werden ungeachtet des vorstehend ermittelten Zielerreichungsgrades virtuelle Aktien nur dann eingebucht, wenn ein festgelegtes Konzern-EBT-Ziel (betrifft für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch das im Geschäftsjahr 2022 erzielte Konzern-EBT, also das Konzernergebnis vor Steuern; für Herrn Esch betrifft es das Konzern-EBT 2023) mehr als zu 90 Prozent erreicht wurde. Dabei wird die konkrete Anzahl der für dieses jeweils letzte begünstigte Geschäftsjahr einzubuchenden virtuellen Aktien wie folgt ermittelt: Wurde das EBT-Ziel punktgenau erreicht, so bleibt es bei der vorstehend beschriebenen Ermittlungsmethodik. Wird das EBT-Ziel über- oder unterschritten, wird die Anzahl der einzubuchenden virtuellen Aktien wie folgt erhöht beziehungsweise verringert: Bei Erreichen von 105 Prozent oder mehr des EBT-Ziels wir die vorstehend ermittelte Einbuchungszahl verdoppelt. Bei Erreichen von 90 Prozent oder weniger des EBT-Ziels wird die Einbuchungszahl auf 0 verringert. Zwischen den genannten EBT-Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert.

Ein Anspruch auf Auszahlungen aus dem LTIP-Konto entsteht, wenn und soweit das EBT-Ziel erreicht ist. Der hierfür maßgebliche Vergleichswert ist für alle vom Programm 3 begünstigten Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022 sowie für Herrn Esch das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023. Wird das Konzern-EBT-Ziel punktgenau erreicht, bleibt es bei der vorstehend beschriebenen Anzahl der virtuellen Aktien. Wird das EBT-Ziel über- oder unterschritten, wird die Anzahl der virtuellen Aktien maximal verdoppelt (Zielerreichung von 105 Prozent oder mehr) oder im schlechtesten Falle auf 0 gesetzt (Zielerreichung von 90 Prozent oder weniger). Zwischen den genannten EBT-Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert. Das Vorstandsmitglied kann die Auszahlung des sich ergebenden Auszahlungsbetrages jeweils frühestens mit Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels (für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch Anfang 2023; für Herrn Esch Anfang 2024) verlangen, jedoch nicht vor Ablauf der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl.

Zur Haltefrist: Die jeweilige Einbuchungszahl muss grundsätzlich drei Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Einbuchungszahl der virtuellen Aktien in das LTIP-Konto erfolgt ist, vom Vorstandsmitglied gehalten werden; wird der Dienstvertrag nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit nicht verlängert, endet die Haltefrist abweichend hiervon spätestens 18 Monate nach dem vorletzten Zielzeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit - also sechs Monate nach dem Ende der Vertragslaufzeit.

Zur Ausübungsfrist: Das Vorstandsmitglied ist nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist, jedoch nicht vor Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels, binnen einer Frist von zwei Jahren nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist berechtigt, die Auszahlung des Auszahlungsbetrages zu verlangen. Die Auszahlung kann dabei auch in Teilbeträgen verlangt werden. Soweit eine Auszahlung nicht oder nicht fristgerecht verlangt wird, verfallen die betreffenden virtuellen Aktien.

Der jeweils maximal auszahlbare Betrag entspricht der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Zahl der auszahlbaren virtuellen Aktien, multipliziert mit dem Auszahlungsfaktor, zuzüglich des Dividendenbetrags. Der Auszahlungsfaktor ist dabei der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten vor dem Tag des Auszahlungsverlangens. Der Auszahlungsfaktor ist ungeachtet der Börsenkursentwicklung in jedem Fall auf den Betrag von 50 Euro begrenzt (Cap). Der Dividendenbetrag ist dabei die Summe der Beträge der jeweiligen Bruttodividende je Aktie, die im Zeitraum zwischen dem Beginn der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl und dem Tag des Auszahlungsverlangens ausgeschüttet wurde, multipliziert mit der Anzahl der auszahlbaren virtuellen Aktien. Bei dieser Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von 20 Euro je auszahlbarer virtueller Aktie jedoch nicht überschritten werden (Dividendencap). Für das letzte planmäßige Geschäftsjahr unter dem Dienstvertrag, für das virtuelle Aktien nur bei Erreichung des EBT-Ziels eingebucht werden, hat das Vorstandsmitglied nur dann einen Anspruch auf Auszahlungen aus dem LTIP-Konto, wenn und soweit das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023 das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022 um mindestens 1,5 Prozent übersteigt (für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch) beziehungsweise wenn und soweit das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2024 das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023 um mindestens 1,5 Prozent übersteigt (für Herrn Esch).

Es gelten die marktüblichen Regelungen des Verwässerungsschutzes, das heißt für Fälle, wie z.B. jene eines Aktiensplits, der Zusammenlegung von Aktien oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe neuer Aktien wird die jeweilige Anzahl der virtuellen Aktien im LTIP-Konto entsprechend angepasst.

Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde nach IFRS 2 anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrades für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte "Graded vesting Methode", nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms entsteht.

Zum 31. Dezember 2019 befinden sich noch keine virtuellen Aktien auf den LTIP-Konten der durch das Programm 3 berechtigten Vorstandsmitglieder.

Der in 2019 erfasste Personalaufwand in Höhe von 1.933 Tausend Euro (Vorjahr: 988 Tausend Euro) entfällt zu 787 Tausend Euro auf Herrn Vilanek, zu 419 Tausend Euro auf Herrn Arnold, zu 250 Tausend Euro auf Herrn von Platen, zu 250 Tausend Euro auf Herrn Fromme sowie zu 227 Tausend Euro auf Herrn Esch.

Die zum 31. Dezember 2019 gebildete Rückstellung in Höhe von 2.921 Tausend Euro (31. Dezember 2018: 988 Tausend Euro) entfällt zu 1.305 Tausend Euro auf Herrn Vilanek, zu 419 Tausend Euro auf Herrn Arnold, zu 485 Tausend Euro auf Herrn von Platen, zu 485 Tausend Euro auf Herrn Fromme sowie zu 227 Tausend Euro auf Herrn Esch.

25.4. Sonstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Im Konzern existieren zwei weitere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

In dem Programm für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene wurden, ausgehend von einem Bestand an virtuellen Aktien von 25.822 zum 31. Dezember 2018, im Geschäftsjahr 8.879 virtuelle Aktien durch Auszahlung ausgeübt bei einem Verfall von 1.466 virtuellen Aktien, was zum 31. Dezember 2019 zu einem Endbestand von 15.477 virtuellen Aktien führt. Die im Jahr 2019 vorgenommen Auszahlungen betrugen 280 Tausend Euro. Zum 31. Dezember 2019 ist für dieses Programm eine Rückstellung von 501 Tausend Euro angesetzt. Damit resultiert aus diesem Programm für 2019 ein Personalaufwand in Höhe von 507 Tausend Euro.

Daneben existiert im Konzern ein weiteres Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das zum 31. Dezember 2019 mit einem Rückstellungsbetrag in Höhe von 2.006 Tausend Euro (Vorjahr: 1.307 Tausend Euro) angesetzt ist. Im Rahmen des Programms wurden virtuelle Unternehmensanteile den Mitarbeitern gewährt, die in jährlichen Tranchen bis 2020 verdient werden. Nach Abschluss des Programms im Jahr 2020 werden die virtuellen Unternehmensanteile in Höhe des anteiligen Unternehmenswertes ausgezahlt.

26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten setzen sich folgendermaßen zusammen:

In TEUR 31.12.2019
Gesamt langfristig kurzfristig
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 465.230 0 465.230
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 95.594 31.048 64.546
560.824 31.048 529.776
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 560.824 31.048 529.776
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 28.376 6.433 21.943
Erhaltene Anzahlungen 481.177 100.945 380.232
Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten 509.553 107.378 402.175
Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.070.377 138.426 931.951
In TEUR 31.12.2018
Gesamt langfristig kurzfristig
--- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 523.174 0 523.174
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 120.629 69.462 51.167
643.803 69.462 574.341
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 237.176 237.176 0
Finanzielle Verbindlichkeiten 880.979 306.638 574.341
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 25.131 5.876 19.275
Erhaltene Anzahlungen 527.114 110.046 417.068
Nicht-Finanzielle Verbindlichkeiten 552.245 115.922 436.343
Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.433.224 422.560 1.010.684

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen, vergleiche hierzu Textziffer 34, Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

Die Verbindlichkeiten sind zu 931.951 Tausend Euro (Vorjahr: 1.010.684 Tausend Euro) innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig. Verbindlichkeiten im Betrag von 137.738 Tausend Euro (Vorjahr: 277.793 Tausend Euro) haben eine Fälligkeit, die zwischen einem Jahr und fünf Jahren liegt; in Höhe von 688 Tausend Euro (Vorjahr: 144.767 Tausend Euro) werden die Verbindlichkeiten nach über fünf Jahren fällig.

Der Teil der Verbindlichkeiten, der unter den Finanziellen Verbindlichkeiten zusammengefasst wird, ist mit 529.776 Tausend Euro (Vorjahr: 574.341 Tausend Euro) innerhalb eines Jahres, mit 30.693 Tausend Euro (Vorjahr: 161.871 Tausend Euro) zwischen einem und fünf Jahren sowie zu 355 Tausend Euro (Vorjahr: 144.767 Tausend Euro) nach mehr als fünf Jahren nach dem Bilanzstichtag fällig.

Bei den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing handelt es sich um einen Rahmenmietvertrag mit einem Infrastrukturanbieter über die Nutzung von Funkinfrastrukturen (wie Türme und Masten) an Funkstandorten und sonstigen Flächen, mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027. Die Media Broadcast Gruppe hat das Recht, eine Verlängerung um zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2037 zu verlangen. Die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieser Verlängerungsoption wurde mit unter 50 Prozent angenommen.

Die Buchwerte des Anlagevermögens aus Finanzierungsleasing betragen zum 31. Dezember 2018 248.065 Tausend Euro für technische Anlagen und Maschinen.

Zu den Zinsanteilen der zukünftigen Leasingraten und Barwerten der Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing geben wir folgenden Aufriss:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Innerhalb eines Jahres 0 33.744
Zwischen einem und fünf Jahren 0 138.786
Über fünf Jahre 0 145.072
0 317.602
Zinsanteile der zukünftigen Leasingraten
Innerhalb eines Jahres 0 -10.719
Zwischen einem und fünf Jahren 0 -32.833
Über fünf Jahre 0 -13.849
Barwerte der Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 0 260.201

Die Fälligkeiten der Gesamtverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Innerhalb eines Jahres 0 23.025
Zwischen einem und fünf Jahren 0 105.953
Über fünf Jahre 0 131.223
Gesamt 0 260.201

Der Bilanzwert entspricht dem Barwert der vertraglichen Mindestleasingzahlungen. Der für die Bilanzierung der daraus resultierenden Finanzierungsleasingverbindlichkeiten zu Grunde gelegte Zinssatz beträgt 4,12 Prozent.

Wir geben folgenden Aufriss der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern, Händlern, Distributoren, Hardware-Herstellern (Mobilfunk) 297.105 307.359
Verbindlichkeiten gegenüber Vertriebspartnern aus Verträgen mit Kunden 73.669 84.541
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (DFMG) 0 23.025
Verpflichtungen aus Vertriebsrechten 29.750 29.750
Übrige 64.706 78.499
Gesamt 465.230 523.174

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Personalverpflichtungen 14.106 18.040
Rückerstattungsverbindlichkeiten 39.041 22.225
Übrige 11.399 10.902
Gesamt 64.546 51.167

Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (DFMG) 0 237.176
Verpflichtungen aus Vertriebsrechten 0 29.750
Verbindlichkeiten gegenüber Vertriebspartnern aus Verträgen mit Kunden 21.436 26.148
Verpflichtungen aus Put-Optionen 0 13.543
Verpflichtungen aus Earn-Out 7.173 0
Übrige 2.439 21
Gesamt 31.048 306.638

Die kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Passive Rechnungsabgrenzung der von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Provisionen 322.057 344.885
Passive Rechnungsabgrenzung aus Kundenguthaben Mobilfunk 36.095 51.087
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden 16.280 15.903
Übrige 27.743 24.468
Gesamt 402.175 436.343

Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Passive Rechnungsabgrenzung der von Netzbetreibern erhaltenen Boni und Provisionen 100.945 110.046
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus Verträgen mit Kunden 6.433 5.876
Gesamt 107.378 115.922

27. Laufende Ertragsteuerschulden

In den laufenden Ertragsteuerschulden sind im Wesentlichen erwartete Steuernachzahlungen für abgelaufene Geschäftsjahre aus Körperschaft- und Gewerbesteuer enthalten.

28. Finanzschulden und Leasingverbindlichkeiten

Die Finanzschulden strukturieren sich wie folgt:

In Mio. Euro 31.12.2019 31.12.2018
Langfristig
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 819,1 1.091,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 608,9 607,7
1.428,0 1.699,4
Kurzfristig
Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen 264,5 22,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,1 1,1
265,6 23,5
Gesamt 1.693,6 1.722,9

Das im Vorjahr auf 910,0 Millionen Euro aufgestockte Bankdarlehen setzt sich weiterhin aus einem endfälligen Tilgungsdarlehen über nominal 610,0 Millionen Euro und einer zum Bilanzstichtag nicht gezogenen revolvierende Kreditlinie über 300,0 Millionen Euro zusammen.

Das endfällige Tilgungsdarlehen wird abzüglich Gebühren mit 610,0 Millionen Euro unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen (davon langfristig: 609,0 Millionen Euro, davon kurzfristig: 1,0 Millionen Euro).

Die Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2015, 2016 und 2018 im Nominalbetrag von insgesamt 1.079,0 Millionen Euro (31. Dezember 2018: 1.110,0 Millionen Euro) werden abzüglich Gebühren mit 1.083,6 Millionen Euro in den Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen (davon langfristig: 819,1 Millionen Euro, davon kurzfristig: 264,5 Millionen Euro) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde aus den Schuldscheindarlehen 2016 ein Gesamtbetrag in Höhe von 31,0 Millionen Euro vorzeitig zurückgezahlt.

Zum 31. Dezember 2019 betragen die Nettofinanzschulden 2.031,1 Millionen Euro (31. Dezember 2018 angepasst: 1.856,8 Millionen Euro). Zur stärkeren Anlehnung des Steuerungssystems an die strategische Ausrichtung und Steuerung der freenet Group erfolgte für das Geschäftsjahr 2019 eine Neufassung und -fokussierung unterschiedlicher Leistungsindikatoren. In diesem Zusammenhang wurden die Nettofinanzschulden als lang- und kurzfristige Finanzschulden, zuzüglich Nettoleasingverbindlichkeiten (Leasingverbindlichkeiten abzüglich Leasingforderungen), abzüglich flüssiger Mittel zum Abschlussstichtag neu definiert. Die Nettofinanzschulden stellen eine Non-GAAP-Kennzahl dar.

Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns gliedern sich wie folgt auf die entsprechenden Leasingkategorien:

In Mio. Euro 31.12.2019 Eröffnungsbilanz IFRS 16 1.1.2019
Langfristig
Standortmieten 290,4 346,5
Shops/Stores 92,4 105,1
Standortmitbenutzung 73,6 75,1
Netzinfrastruktur 6,6 8,3
Kraftfahrzeuge 3,0 3,0
Sonstiges 7,3 12,2
473,3 550,2
Kurzfristig
Standortmieten 38,9 40,3
Shops/Stores 19,7 19,3
Standortmitbenutzung 10,0 8,3
Kraftfahrzeuge 4,1 3,2
Netzinfrastruktur 1,9 4,2
Sonstiges 5,4 5,2
80,0 80,5
Gesamt 553,3 630,7

Weiterführende Angaben im Zusammenhang mit IFRS 16 werden unter Textziffer 2.5, Leasingverhältnisse, dargestellt.

29. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die Versorgungsverpflichtungen beruhen auf Leistungs- und Beitragszusagen. Als Versorgungsleistung ist jeweils die Zahlung einer lebenslangen Altersrente nach Vollendung des 60. beziehungsweise 65. Lebensjahres sowie eine Hinterbliebenenleistung vorgesehen. Die Finanzierung der Versorgungsleistungen erfolgt teilweise durch eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Alle Pensionszusagen werden grundsätzlich nach der Gehaltshöhe und der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit festgelegt. Die Vorstandszusagen sind vollständig fondsfinanziert. Diese sind besichert durch rückgedeckte Unterstützungskasse sowie einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 14.851 Tausend Euro (Vorjahr: 12.387 Tausend Euro).

Der Rückstellungsbetrag in der Konzernbilanz ermittelt sich wie folgt:

Angaben

in TEUR
31.12.2019 31.12.2018
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 28.795 22.715
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 84.843 78.845
Barwert der Verpflichtungen 113.638 101.560
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -14.851 -12.387
Bilanzierte Rückstellung 98.787 89.173

Eine Erfüllung dieser Verpflichtungen wird langfristig erwartet. Die Entwicklung des Barwerts der fondsfinanzierten und nicht-fondsfinanzierten Verpflichtungen geht aus der folgenden Tabelle hervor:

Angaben

in TEUR
2019 2018
Stand 1.1. 101.560 99.335
Laufender Dienstzeitaufwand 1.841 2.208
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 222 0
Bruttozinsaufwand 2.092 1.972
Beiträge durch Arbeitnehmer 9 13
Abgeltung von Pensionsverpflichtungen -27 -106
Versicherungsmathematische Verluste/Gewinne (-)
davon aufgrund von erfahrungsbedingten Änderungen -1226 667
davon aufgrund von Änderungen demografischer Parameter 0 1.017
davon aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter 12.819 -1.682
Zwischensumme versicherungsmathematische Verluste/Gewinne (-) 11.593 2
Geleistete Zahlungen -3.652 -1.864
Stand 31.12. 113.638 101.560

Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Leistungsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2019 für das freenet Programm 24,8 (Vorjahr: 24,8 Jahre), für die debitel-Programme 17,7 Jahre (Vorjahr: 17,0 Jahre) sowie für die Programme der Media Broadcast Gruppe 10,2 Jahre (Vorjahr: 9,9 Jahre).

Folgende Beträge wurden für die laufende Berichtsperiode und die vorangegangenen Berichtsperioden für die leistungsorientierten Pläne angesetzt:

Angaben

in TEUR
2019 2018 2017 2016 2015
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtung 28.795 22.715 21.266 21.026 16.162
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtung 84.843 78.845 78.069 79.541 41.604
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -14.851 -12.387 -11.426 -7.929 -6.575
Fehlbetrag des Plans 98.787 89.173 87.909 92.638 51.191
Erfahrungsbedingte Anpassungen der Schulden des Plans -1226 667 -320 45 284
Erfahrungsbedingte Anpassungen der Vermögenswerte des Plans 53 -766 -67 -112 -226

Das Planvermögen besteht aus mehreren von der hierfür eingerichteten Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 14.851 Tausend Euro (Vorjahr: 12.387 Tausend Euro). Die Rückdeckungsversicherungen legen das Planvermögen in Aktienfondsanteilen beziehungsweise Aktien an, die auf einem aktiven Markt notieren. Für die Rückdeckungsversicherungen besteht kein aktiver Markt. Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts wird aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

Angaben

in TEUR
2019 2018
Stand 1.1. 12.387 11.426
Verzinsung des Planvermögens (über GuV, mit Zins gemäß IAS 19) 366 259
Differenz zwischen erwartetem und tatsächlichem Ertrag aus Planvermögen (über das sonstige Ergebnis erfasst) 53 -766
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen 2.045 5.025
Umgliederung in die Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 -3.557
Stand 31.12. 14.851 12.387

Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen betragen 419 Tausend Euro (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von 508 Tausend Euro) und berechnen sich als Summe der rechnerischen Aufwendungen beziehungsweise Erträge aus dem Planvermögen und den versicherungsmathematischen Gewinnen beziehungsweise Verlusten.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet die freenet Einzahlungen in das Planvermögen in Höhe von 1.626 Tausend Euro sowie Auszahlungen für Renten in Höhe von 2.806 Tausend Euro. Im Vorjahr 2018 hatte die freenet für das Geschäftsjahr 2019 Einzahlungen in das Planvermögen in Höhe von 1.073 Tausend Euro sowie Auszahlungen für Renten in Höhe von 3.240 Tausend Euro erwartet.

Die als Rückstellung in der Bilanz erfassten Beträge haben sich wie folgt entwickelt:

Angaben

in TEUR
2019 2018
Stand 1.1. 89.173 87.909
Laufender Dienstzeitaufwand 1.841 2.208
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 222 0
Nettozinsaufwand 1.725 1.713
Gewinne aus Abgeltung von Pensionsverpflichtungen -4 -38
Zwischensumme in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasster Aufwand 3.784 3.883
Umbewertungen
Erfahrungsbedingte Gewinne (-) / Verluste (+) -1.226 667
Gewinne (-) / Verluste (+) aufgrund von Änderungen demografischer Parameter 0 1.017
Gewinne (-) / Verluste (+) aufgrund von Änderungen finanzieller Parameter 12.819 -1.682
Erträge (-) / Aufwendungen (+) aus Planvermögen, die nicht bereits im Zinsergebnis enthalten sind -53 766
Zwischensumme Umbewertungen, über das sonstige Ergebnis erfasst 11.539 768
Geleistete Zahlungen -3.673 -1.932
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen -2.045 -5.025
Beiträge durch Arbeitnehmer 9 13
Umgliederung in die Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 3.557
Stand 31.12. 98.787 89.173

Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

31.12.2019 31.12.2018
Abzinsungssatz (Programme freenet, debitel) 1,49 2,22
Abzinsungssatz (Programme Media Broadcast Gruppe) 1,01 1,73
Zukünftige Gehaltssteigerungen (Programm debitel) 1,75 1,75
Zukünftige Gehaltssteigerungen (Programme Media Broadcast Gruppe) 2,25 2,25
Zukünftige Rentensteigerungen (Programm debitel) 1,75 1,75
Zukünftige Rentensteigerungen (Programm freenet) 1,75 1,75
Zukünftige Rentensteigerungen (Programme Media Broadcast Gruppe) 1,70 1,7

Als biometrische Grundlagen wurden die Richttafeln RT 2018G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Die Sensitivitäten des Barwerts der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen wurden auf Basis der versicherungsmathematischen Gutachten berechnet. Hierzu machen wir die folgenden Angaben.

Per 31.12.2019 Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen
Angaben

in TEUR
Anstieg Rückgang
--- --- ---
Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte 17.033
Verringerung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte 22.167
Erhöhung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte 255
Verringerung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte 13
Erhöhung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte 1.940
Verringerung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte 1.839
Lebenserwartung: Altersverschiebung + 2 Jahre 6.077
Per 31.12.2018 Veränderung des Barwerts der Verpflichtungen
Angaben

in TEUR
Anstieg Rückgang
--- --- ---
Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte 14.461
Verringerung des Abzinsungssatzes um 1,0 Prozentpunkte 18.668
Erhöhung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte -42
Verringerung der zukünftigen Gehaltssteigerungen um 0,5 Prozentpunkte 20
Erhöhung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte 1.566
Verringerung der zukünftigen Rentensteigerungen um 0,25 Prozentpunkte 1.545
Lebenserwartung: Altersverschiebung + 2 Jahre 4.745

Die Berechnung der Sensitivitäten erfolgte auf Basis desselben Bestandes und mit demselben Bewertungsverfahren, wie die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs zum 31. Dezember 2019. Dabei wurde jeweils ein Parameter variiert, und die übrigen Parameter konstant gelassen. Etwaige in der Praxis vorkommende Interdependenzen zwischen einzelnen Parametern blieben unberücksichtigt.

30. Andere Rückstellungen

Eine Aufgliederung über die Entwicklung der Buchwerte der Rückstellungen ergibt sich aus folgender Übersicht:

Angaben

in TEUR
1.1.2019 Effekte aus der Umstellung auf IFRS 16 zum 1.1.2019 Zugänge Erstkonsolidierung Verbrauch
Sonstige
Drohende Verluste 2.043 -1.932 0 46
Rechtsstreitigkeiten 1.504 0 20 265
Rückbauverpflichtungen 44.015 0 0 451
Gewährleistung/Garantie 45 0 0 2
Aufbewahrungskosten 466 0 5 0
Lizenzkosten 4.052 0 0 0
Rückerstattungsverpflichtungen 3.266 0 0 0
Übrige 4.763 0 0 66
60.154 -1.932 25 830
Personal
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme 9.945 0 0 5.790
Jubiläen 952 0 0 184
Restrukturierungen 1.828 0 0 996
Übrige 981 0 0 273
13.706 0 0 7.243
Gesamt 73.860 -1.932 25 8.073
Angaben

in TEUR
Auflösung Aufzinsung Zuführung Abgänge Entkonsolidierung
Sonstige
Drohende Verluste 65 0 230 0
Rechtsstreitigkeiten 271 0 259 30
Rückbauverpflichtungen 1.600 -680 192 0
Gewährleistung/Garantie 0 0 0 43
Aufbewahrungskosten 106 5 17 31
Lizenzkosten 480 0 0 0
Rückerstattungsverpflichtungen 324 0 0 0
Übrige 131 0 314 0
2.977 -675 1.012 104
Personal
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme 9 0 3.830 0
Jubiläen 241 0 907 0
Restrukturierungen 659 0 0 0
Übrige 0 1 414 0
909 1 5.151 0
Gesamt 3.886 -674 6.163 104
Angaben

in TEUR
Umbuchung Umgliederung 31.12.2019 davon langfristig davon kurzfristig
Sonstige
Drohende Verluste 0 0 230 0 230
Rechtsstreitigkeiten 30 0 1.247 0 1.247
Rückbauverpflichtungen 324 0 41.800 36.258 5.542
Gewährleistung/Garantie 0 0 0 0 0
Aufbewahrungskosten 42 0 398 398 0
Lizenzkosten 0 0 3.572 0 3.572
Rückerstattungsverpflichtungen 0 -2.942 0 0 0
Übrige -396 -4.171 313 0 313
0 -7.113 47.560 36.656 10.904
Personal
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme 0 0 7.976 3.171 4.805
Jubiläen 0 0 1.434 1.270 164
Restrukturierungen 0 0 173 0 173
Übrige 0 -320 803 109 694
0 -320 10.386 4.550 5.836
Gesamt 0 -7.433 57.946 41.206 16.740

Bei den Rückstellungen für drohende Verluste handelt es sich u.a. um erwartete Verluste aus negativ-margigen Tarifen in Höhe von 230 Tausend Euro, wofür der Vermögensabfluss in voller Höhe im Jahr 2020 erwartet wird

Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten betreffen die voraussichtlichen Kosten aus diversen Klagen gegen Konzerngesellschaften sowie aus sonstigen offenen Streitfragen mit Dritten. Hiervon ist der wesentliche Teil auf Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen Handelspartnern und Kunden sowie wettbewerbsrechtliche Sachverhalte zurückzuführen. Der Konzern rechnet mit einem kompletten Vermögensabfluss im Jahr 2020. Um die Rechts- und Verhandlungspositionen nicht vorzeitig bekanntzugeben und somit zu gefährden, wird auf weitere Ausführungen hierzu verzichtet.

Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen besteht durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe zum größten Teil aus Verpflichtungen zum Rückbau von Funkinfrastruktur an zahlreichen Standorten. Der Vermögensabfluss wird nach dem voraussichtlichen Auslaufen der zugrunde liegenden Mietverträge zu 4.335 Tausend Euro im Jahr 2020 sowie zu 32.261 Tausend Euro in den Jahren 2021 bis 2030 erwartet. Es bestehen weitere Verpflichtungen zum Rückbau von Mietereinbauten an diversen Technik- und Verwaltungsstandorten des Konzerns. Der Vermögensabfluss wird nach dem voraussichtlichen Auslaufen der zugrunde liegenden Mietverträge zu 1.207 Tausend Euro im Jahr 2020 sowie zu 3.997 Tausend Euro in den Jahren 2021 bis 2029 erwartet.

Nähere Ausführungen zur Bildung der Rückstellungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind unter Textziffer 25, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, dokumentiert.

Es wurden Jubiläumsrückstellungen gebildet, bei denen ein Vermögensabfluss für das Jahr 2020 zu 164 Tausend Euro und für die Jahre 2021 bis 2039 zu 1.270 Tausend Euro erwartet wird. Bei der Berechnung der Jubiläumsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 0,74 Prozent und eine durchschnittliche Laufzeit vom Bilanzstichtag bis zur Auszahlung von sieben Jahren zu Grunde gelegt.

Die Rückstellungen für Restrukturierungen enthalten im Wesentlichen personalbezogene Aufwendungen für Abfindungen. Der Vermögensabfluss für diese Rückstellungen wird in voller Höhe für das Jahr 2020 erwartet.

Durch den Erwerb der Media-Broadcast Gruppe wurden auch Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitskonten übernommen. Diese Verpflichtungen werden zu jedem Bilanzstichtag mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens verrechnet. Zum 31. Dezember 2019 betragen die Rückstellungen vor Saldierung für Langzeitarbeitskonten 5.201 Tausend Euro (Vorjahr: 5.575 Tausend Euro) und für Altersteilzeit 1.068 Tausend Euro (Vorjahr: 2.076 Tausend Euro).

In TEUR 2019
Langzeitarbeitskonten
Verpflichtung zum 1.1. 5.575
Auszahlungen von Langzeitkonten -1.000
Personalaufwand 341
Zinsaufwand 285
Verpflichtung zum 31.12. vor Saldierung 5.201
Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. 6.149
Auszahlungen aus dem Planvermögen -500
Verlust aus dem Planvermögen 576
Planvermögen zum 31.12. 6.225
In TEUR 2019
Altersteilzeit
Verpflichtung zum 1.1. 2.076
Auszahlungen von Altersteilzeitkonten -1.012
Personalaufwand -1
Zinsaufwand 5
Verpflichtung zum 31.12. vor Saldierung 1.068
Zeitwert des Planvermögens zum 1.1. 1.744
Auszahlungen aus dem Panvermögen -700
Verlust aus dem Planvermögen -4
Planvermögen zum 31.12. 1.040

Der verbleibende Rückstellungsbetrag in Höhe von 285 Tausend Euro wird im Rückstellungsspiegel unter "Übrige" unter "Personal" ausgewiesen.

31. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftungsverhältnisse und Kreditsicherheiten

Zum Ende des Geschäftsjahres bestehen unkündbare Operating-Leasing-Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, Wartungs-, Support- und sonstige Verpflichtungen sowie Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen in folgender Höhe:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Miet- und Leasingverpflichtungen
Innerhalb eines Jahres fällig 0 73.813
Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren 0 240.349
Fälligkeit länger als fünf Jahre 0 129.859
0 444.021
davon bereits als Drohverlustrückstellung bilanziert 0 3.566
0 440.455
Wartungs-, Support- und sonstige Verpflichtungen
Innerhalb eines Jahres fällig 35.520 44.519
Fälligkeit zwischen einem Jahr und fünf Jahren 74.460 105.734
Fälligkeit länger als fünf Jahre 25 4.020
110.005 154.273
Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen
betreffend immaterielle Vermögenswerte 0 0
betreffend Sachanlagen 754 2.701
betreffend Vorräte, Aufwand und Dienstleistungen 80.043 132.749
80.797 135.450
Gesamt 190.802 730.178

Die Überleitung der zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen gemäß IAS 17 (440,5 Millionen Euro) zu den zum 1. Januar 2019 bilanzierten Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 werden unter 2.5.1, freenet als Leasingnehmer, dargestellt.

Bei den Verpflichtungen aus Wartungs-, Support- und sonstigen Verträgen handelts sich wie im Jahr 2018 im Wesentlichen um Verträge für die Wartung von IT-Hardware und Datenbanken, Gebäudetechnik, der Netzinfrastruktur und über die Auslagerung der Geschäftsprozesse im Kundenservice.

Die Abnahmeverpflichtungen aus Bestellungen betragen zum Geschäftsjahresende 80.797 Tausend Euro (Vorjahr: 135.450 Tausend Euro). Davon sind 754 Tausend Euro (Vorjahr: 2.701 Tausend Euro) auf die Beschaffung von Anlagevermögen zurückzuführen. Es gibt weitere Abnahmeverpflichtungen in Höhe von 80.043 Tausend Euro (Vorjahr: 132.749 Tausend Euro). Hier handelt es sich vorwiegend um Verpflichtungen aus dem Bezug von Strom für die Produktion an den verschiedenen Miet-Standorten als auch Breitbandverbindungen im Rahmen von Mediennetze (Audio- und Videoübertragungen).

Weitere Haftungsverhältnisse bestehen aus Patronatserklärungen und Mietbürgschaften und betragen zum Bilanzstichtag 37.174 Tausend Euro (Vorjahr: 34.013 Tausend Euro). Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Patronatserklärungen und Mietbürgschaften gerechnet, weil erwartet wird, dass die entsprechenden Rechnungen vertragsgemäß gezahlt beziehungsweise die entsprechenden Mietzahlungen regelmäßig geleistet werden.

Es besteht am 31. Dezember 2019 folgende Eventualverbindlichkeit: Mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Dezember 2014 sowie gleichzeitiger Ergänzung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses traf die Finanzverwaltung folgende Regelung: Liefert der Vermittler eines Mobilfunkvertrags im eigenen Namen an den Kunden ein Mobilfunkgerät oder einen sonstigen Elektronikartikel und gewährt das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler auf Grund vertraglicher Vereinbarung eine von der Abgabe des Mobilfunkgeräts oder sonstigen Elektronikartikels abhängige Provision beziehungsweise einen davon abhängigen Provisionsbestandteil, handelt es sich bei dieser Provision oder diesem Provisionsbestandteil insoweit nicht um ein Entgelt für die Vermittlungsleistung an das Mobilfunkunternehmen, sondern um ein Entgelt von dritter Seite im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Lieferung des Mobilfunkgeräts oder des sonstigen Elektronikartikels. Dies gilt unabhängig von der Höhe einer von dem Kunden zu leistenden Zuzahlung. Aus der Anwendung dieser Regelung ab dem 1. Januar 2015 entstehen der Gesellschaft keine berichtspflichtigen Risiken. Für die vor dem 1. Januar 2015 ausgeführten Umsätze ist es aus Sicht der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich, dass die genannte Regelung keine wesentlichen negativen umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen für die freenet AG haben wird. Es verbleibt für die vor dem 1. Januar 2015 für noch nicht abschließend geprüfte Veranlagungszeiträume ausgeführten Umsätze jedoch ein geringes Risiko, bei dem Eintritt die freenet AG Vorsteuern teilweise an das Finanzamt zurückerstatten müsste.

32. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

In der Konzernkapitalflussrechnung werden die Angaben jeweils für den Gesamtkonzern (weitergeführte und aufgegebene Geschäftsbereiche) gemacht. Im Geschäftsjahr 2019 wie auch im Vorjahr stammen die Zahlungsmittelflüsse ausschließlich aus weitergeführten Geschäftsbereichen.

Der Finanzmittelfonds besteht aus Bankguthaben, Kassenbestand, Schecks, und kurzfristigen, jederzeit liquidierbaren Geldmarktpapieren sowie kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, jeweils mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Im Finanzmittelfonds sind wie im Vorjahr keine liquiden Mittel aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten.

Die Zahlungsströme werden unterteilt nach der laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Für die Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit wurde die indirekte Darstellungsmethode gewählt.

Die Position "Zunahme des Net Working Capitals, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar" enthält die Veränderung der Bilanzpositionen "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte", "Sonstige finanzielle Vermögenswerte", "Vorräte", "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen", "Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen", "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten", "Andere Rückstellungen" sowie die Veränderung sonstiger Aktiva und Passiva, soweit nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuordenbar.

Die zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 neu definierte alternative Leistungskennzahl "Free Cashflow" weist noch deutlicher aus, in welcher Höhe liquide Mittel erwirtschaftet wurden, die u.a. zur Ausschüttung von Dividenden oder zur Tilgung von Finanzschulden verwendet werden können. Dementsprechend werden "Gezahlte Zinsen", "Erhaltene Zinsen", "Einzahlungen aus der Tilgung von finanziellen Vermögenswerten aus Leasing" in den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie die "Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten" (als Teil des Cashflow aus Finanzierungstätigkeit) in die Berechnung des Free Cashflow einbezogen.

32.1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Gegenüber der Vergleichsperiode erhöhte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit um 35,4 Millionen Euro auf 364,2 Millionen Euro. Das EBITDA verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 14,4 Millionen Euro. Neben einer im Vergleich zum Vorjahr um 25,2 Millionen Euro geringeren Bereinigung der nicht zahlungswirksamen Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen (Vorjahr: Verkauf der UKW-Infrastruktur) wirkte sich der um 21,6 Millionen Euro gesunkene Ansatz von Vertragserlangungskosten (hauptsächlich gezahlte Vertriebsprovisionen) sowie die erstmalig im Zusammenhang mit IFRS 16 ausgewiesenen Einzahlungen aus der Tilgung von Leasingforderungen in Höhe von 14,9 Millionen Euro positiv auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit aus. Darüber hinaus erhielt die freenet AG eine um 4,6 Millionen Euro höhere Dividendenzahlung (41,5 Millionen Euro) aufgrund der in der Generalversammlung der Sunrise vom 10. April 2019 beschlossenen Ausschüttung von 4,20 CHF je Aktie. Gegenläufig wirkten die um 10,5 Millionen Euro erhöhte Zunahme des Net Working Capitals (Nettoumlaufvermögen) sowie die gestiegenen Zinszahlungen im Rahmen der neuen Leasingbilanzierung.

32.2. Cashflow aus Investitionstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2019 entwickelte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -333,1 Millionen Euro auf -38,8 Millionen Euro. Dafür waren in erster Linie die im Vorjahr erfolgten Auszahlungen für den Erwerb der Anteile an der CECONOMY in Höhe von 277,4 Millionen Euro sowie für den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an der The Cloud Gruppe in Höhe von 12,4 Millionen Euro verantwortlich. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der The Cloud Gruppe zum 1. Januar 2019 sind dem freenet Konzern liquide Mittel in Höhe von 3,1 Millionen Euro zugeflossen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Textziffer 35, Unternehmenserwerbe.

Die Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in Sachanlagen, saldiert mit den Zahlungseingängen aus dem Abgang solcher Vermögenswerte, sind 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Millionen Euro von 43,3 Millionen Euro auf 40,6 Millionen Euro gesunken. Die zahlungswirksamen Investitionen wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert.

32.3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entwickelte sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres von -192,3 Millionen Euro auf -318,0 Millionen Euro. Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus den im Vorjahr erfolgten Zuflüssen aus der Brückenfinanzierung für den Anteilserwerb an der CECONOMY sowie aus der Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 376,3 Millionen Euro. Gegenläufig wirkten zusätzlich zwei Vorjahreseffekte aus der Rückführung der aufgenommenen Brückenfinanzierung (277,8 Millionen Euro) sowie eines Schuldscheindarlehens (54,5 Millionen Euro). Die Tilgungsleistungen auf Finanzschulden im Geschäftsjahr 2019 über 31,0 Millionen Euro entfallen auf die vorzeitige Teilrückzahlung zweier Schuldscheindarlehen aus 2016. Die Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten beliefen sich im abgelaufenen Jahr auf 74,6 Millionen Euro. Im Vorjahr (21,8 Millionen Euro) wurde in dieser Position nur der als Finanzierungsleasing eingestufte Rahmenmietvertrag ausgewiesen, nunmehr auch die Tilgung aus den Operate-Leasingverhältnissen.

Im Mai 2019 kam in unveränderter Höhe die Dividende über 211,2 Millionen Euro zur Ausschüttung.

32.4. Herleitung der Ausgangsgröße der Konzernkapitalflussrechnung

Ausgangsgröße der Kapitalflussrechnung ist das EBIT der weitergeführten und aufgegebenen Geschäftsbereiche. Im Folgenden ist die Herleitung dieses Ergebnisses aus der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.

In TEUR 1.1.2019-31.12.2019 1.1.2018-31.12.2018
Ergebnis vor Ertragsteuern 238.078 234.002
Finanzergebnis 31.876 77.986
Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen (EBIT) 269.954 311.988

32.5. Überleitung der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit

Die folgende Überleitungsrechnung stellt die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 dar:

In TEUR 01.01.2019 Effekte aus konsolidierungskreisbedingten Änderungen1 Zahlungswirksame Änderungen2
langfristige Finanzschulden 1.699.424 0 0
kurzfristige Finanzschulden 14.985 0 -31.000
kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzung 8.491 0 0
Schulden aus Leasing 630.672 -1.371 -74.603
Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit 2.353.572 -1.371 -105.603
In TEUR Änderungen im beizulegenden Zeitwert3 Sonstige Änderungen4 31.12.2019
langfristige Finanzschulden 1.288 -272.703 1.428.009
kurzfristige Finanzschulden 0 274.213 258.198
kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzung 0 -1.079 7.412
Schulden aus Leasing 0 -1.422 553.276
Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit 1.288 -991 2.246.895

1 Hierin enthalten sind Effekte aus der Erstkonsolidierung der The Cloud Gruppe (0,6 Millionen Euro) sowie der Entkonsolidierung der MOTION TM (-2,0 Millionen Euro).

2 Die zahlungswirksamen Änderungen innerhalb der Finanzschulden enthalten Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden (-31,0 Millionen Euro) sowie Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten (-74,6 Millionen Euro).

3 Hierin enthalten sind die zahlungsunwirksamen Aufzinsungen gemäß Effektivzinsmethode.

4 Hierin enthalten sind zahlungsunwirksamen Veränderungen aufgrund von Umgliederungen und Zinsabgrenzungen.

Die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 stellen sich wie folgt dar:

In TEUR 01.01.2018 Zahlungswirksame Änderungen1 Änderungen im beizulegenden Zeitwert2 Sonstige Änderungen3 31.12.2018
Langfristige Finanzschulden 1.666.001 44.001 3.410 -13.988 1.699.424
Kurzfristige Finanzschulden 0 0 0 14.985 14.985
Kurzfristige Finanzschulden aus Zinsabgrenzungen 7.145 0 0 1.346 8.491
Schulden aus Finanzierungsleasing 281.955 -21.754 0 0 260.201
Summe der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit 1.955.101 22.247 3.410 2.343 1.983.101

1 Die zahlungswirksamen Änderungen innerhalb der Finanzschulden enthalten Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden (376,3 Millionen Euro) sowie Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden (-332,3 Millionen Euro).

2 Hierin enthalten sind die zahlungsunwirksamen Aufzinsungen gemäß Effektivzinsmethode.

3 Hierin enthalten sind zahlungsunwirksamen Veränderungen aufgrund von Umgliederungen und Zinsabgrenzungen

33. Informationen über Finanzinstrumente

33.1. Angaben gemäß IFRS 7

Dieser Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für den Konzern und liefert zusätzliche Informationen über Bilanzpositionen, die Finanzinstrumente enthalten.

Zur Darstellung der zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 im Konzern bestehenden Finanzinstrumente machen wir die folgenden Angaben:

Finanzinstrumente nach Klassen per 31. Dezember 201 9

in TEUR Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert Bilanz Wertansatz
31.12.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam
--- --- --- --- --- ---
Aktiva
Zahlungsmittel / Flüssige Mittel AC 133.692 133.692
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 294.431
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 187.283 187.283
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 107.148 107.148
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 314.667
Leasingforderungen n/a 82.178
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 23.402 23.402
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 6.207 6.207
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 22.765 22.765
Übrige Eigenkapitalinstrumente
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 826 826
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral FVOCI 179.289
Passiva
Leasingverbindlichkeiten n/a 553.276
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 465.230 465.230
Finanzschulden 1.693.619 1.693.619
Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen AC 1.077.261 1.077.261
Übrige Finanzschulden AC 616.358 616.358
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 95.594
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 68.881 68.881
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 26.713 26.713
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 350.584 350.584
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 130.739 130.739
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral FVOCI 179.289
Passiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 2.227.730 2.227.730
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 26.713 26.713
in TEUR Beizulegender Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente 31.12.2019
Aktiva
Zahlungsmittel / Flüssige Mittel - 1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten - 1
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam - 1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Leasingforderungen
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten - 1
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten - 1
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam
Übrige Eigenkapitalinstrumente
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam - 1
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral 179.289 179.289
Passiva
Leasingverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzschulden
Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen 1.087.259
Übrige Finanzschulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam - 1
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten - 1
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam - 1
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral 179.289 179.289
Passiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.087.259 1
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam - 1

1 Für die Positionen wurde kein beizulegender Zeitwert ermittelt, jedoch stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Dies führt dazu, dass die aggregierten beizulegenden Zeitwerte für die Bewertungskategorien AC sowie FVTPL jeweils deutlich unter deren aggregierten Buchwerten in der Bilanz liegen.

Finanzinstrumente nach Klassen per 31. Dezember 2018

In TEUR Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert Bilanz 31.12.2018 Wertansatz Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten
Aktiva
Zahlungsmittel / Flüssige Mittel AC 126.332 126.332
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 306.394
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 230.386 230.386
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 76.008
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 161.122
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 22.053 22.053
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 9.188 9.188
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 24.273
Übrige Eigenkapitalinstrumente
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 654
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral FVOCI 104.954
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 523.174 523.174
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 500.149 500.149
Finanzschulden 1.722.900 1.722.900
Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen AC 1.106.751 1.106.751
Übrige Finanzschulden AC 616.149 616.149
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 357.805
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten AC 120.629 120.629
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 387.959 387.959
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam FVTPL 100.935
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral FVOCI 104.954
Passiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 2.343.678 2.343.378
In TEUR Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst Beizulegender Zeitwert Finanzinstrumente 31.12.2018
Aktiva
Zahlungsmittel / Flüssige Mittel - *
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zu fortgeführten Anschaffungskosten - *
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 76.008 - *
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten - *
Übrige finanzielle Vermögenswerte
Zu fortgeführten Anschaffungskosten - *
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 24.273 - *
Übrige Eigenkapitalinstrumente
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 654 - *
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral 104.954 104.954
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzschulden
Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen 1.112.651
Übrige Finanzschulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten - *
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9
Aktiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 *
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 100.935 0 *
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral 104.954 104.954
Passiva
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.112.651 *

* Für die Positionen wurde kein beizulegender Zeitwert ermittelt, jedoch stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Dies führt dazu, dass die aggregierten beizulegenden Zeitwerte für die Bewertungskategorien AC sowie FVTPL jeweils deutlich unter deren aggregierten Buchwerten in der Bilanz liegen.

Die nichtfinanziellen Vermögenswerte stellen jenen Teil der Bilanzposition "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte" dar, der nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fällt.

Die nicht finanziellen Verbindlichkeiten stellen die Bilanzposition "Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen" dar, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 7 fällt.

Der beizulegende Zeitwert von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert. Ursächlich hierfür sind die kurzen Restlaufzeiten dieser Finanzinstrumente.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Zinsparameter. Bei den übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, handelt es sich um keine börsennotierten Anteile - ein aktiver Markt besteht hierfür nicht. Soweit Hinweise auf niedrigere bzw. höhere beizulegende Zeitwerte bestehen, werden diese angesetzt.

Bei übrigen Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, setzt der Konzern als beizulegenden Zeitwert den Kurswert in einem aktiven Markt an. Im Falle der übrigen Eigenkapitalinstrumente handelt es sich um die Beteiligung an der CECONOMY (Buchwert zum 31. Dezember 2019: 178,8 Millionen Euro) sowie um Wertpapiere zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen. Zum 31. Dezember 2019 erfolgte bezüglich des beizulegenden Zeitwerts der Anteile an der CECONOMY eine erfolgsneutrale Wertaufholung in Höhe von 74,4 Millionen Euro (Buchwert zum 31. Dezember 2018: 104,4 Millionen Euro).

Zwischen den Buchwerten der Finanzinstrumente und den beizulegenden Zeitwerten bestehen aufgrund der anhand der Effektivzinsmethode vorgenommenen Abzinsung und basierend auf dem gegenwärtigen Zinsniveau nur unwesentliche Unterschiede. Der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen Finanzschulden entspricht aufgrund der Fristigkeit dem Buchwert. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzschulden übersteigt den Buchwert zum 31. Dezember 2019 um 9.998 Tausend Euro (Vorjahr: 5.900 Tausend Euro). Diese Differenz ergab sich aus der Bewertung der Schuldscheindarlehen zum beizulegenden Zeitwert; dieser wurde anhand von aktuellen Einschätzungen zum eigenen Kreditrisiko und zum Zinsniveau jeweils zum Bewertungsstichtag ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert der nicht börsengehandelten übrigen Eigenkapitalinstrumente wird vom Konzern anhand anerkannter finanzmathematischer Methoden (Discounted-Cashflow-Methode beziehungsweise Optionspreismodelle) bestimmt. Im Einzelnen werden die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auf Grundlage der relevanten Zinsstruktur- und Forward-Kurven ermittelt und anschließend zum Stichtag diskontiert. Periodisch erfolgt ein Abgleich der von den externen Vertragspartnern erhaltenen Marktwertbestätigungen mit den intern ermittelten Marktwerten. Zum 31. Dezember 2019 bestehen im Konzern keine derivativen Finanzinstrumente.

In der nachfolgenden Übersicht wird dargelegt, auf welchen wesentlichen Parametern die Bewertung der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente als auch die Bewertung der gemäß IFRS 7 zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente basiert. Die einzelnen Levels sind dabei gemäß IFRS 13 wie folgt definiert:

Level 1:

Unveränderte Übernahme von Preisen von aktiven Märkten (Deutsche Börse AG, Börse Frankfurt) für identische finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten.

Level 2:

Verwendung von Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich jedoch für den finanziellen Vermögenswert oder die finanzielle Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Level 3:

Verwendung von nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierenden Inputfaktoren für die Bewertung des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren). Zwischen den einzelnen Levels hat im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr kein Transfer stattgefunden.

Fair-Value-Hierarchie zum 31. Dezember 2019

In TEUR Summe Level 1 Level 2 Level 3
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 107.148 0 0 107.148
Übrige finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 22.765 0 0 22.765
Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 826 0 0 826
Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral 179.289 179.289 0 0
Passiva
Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen 1.087.259 0 0 1.087.259
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten,
zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 26.713 0 0 26.713

Fair-Value-Hierarchie zum 31. Dezember 2018

In TEUR Summe Level 1 Level 2 Level 3
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 76.008 0 0 76.008
Übrige finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 24.273 0 0 24.273
Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 654 0 0 654
Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral 104.954 104.954 0 0
Passiva
Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen 1.112.651 0 0 1.112.651

In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der Instrumente der Stufe 3 für das Geschäftsjahr 2019 dargestellt:

In TEUR 01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 76.008 31.140 0 107.148
Übrige finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 24.273 0 1.508 22.765
Übrige Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 654 172 0 826
Passiva
Finanzschulden aus Schuldscheindarlehen 1.112.651 0 25.392 1.087.259
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten,
zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam 0 26.713 0 26.713

Im Vorjahr 2018 wurden folgende Angaben gemacht: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Zuge der IFRS 9 Umstellung in Teilen aus der Bewertungskategorie "AC" in die Bewertungskategorie "FVTPL" zum 1. Januar 2018 umgegliedert. Der Eröffnungswert am 1. Januar 2018 betrug 71.061 Tausend Euro. Im Geschäftsjahr gab es keine Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, sondern Zugänge in Höhe von 108.929 Tausend Euro sowie Abgänge in Höhe von 97.608 Tausend Euro. Damit ergibt sich ein Endbestand zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 82.382 Tausend Euro für die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Für die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten wurden im Geschäftsjahr 2019 sowie im Vorjahr folgende Nettoergebnisse ausgewiesen:

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien 2019
2019 Aus Zinsen Aus der Folgebewertung Aus Abgang Nettoergebnis
--- --- --- --- --- ---
In TEUR Zum beizulegenden Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst Wertberichtigung/ Forderungsverluste
--- --- --- --- --- ---
Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 3.316 0 -35.256 -31.940
Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) -1.130 -7.858 3.632 -5.356
Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) 0 73.206 73.206
Passiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) -26.115 0 -26.115
Gesamt -23.929 73.206 -43.114 3.632 9.795
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien 2018
2018 Aus Zinsen Aus der Folgebewertung Aus Abgang Nettoergebnis
--- --- --- --- --- ---
In TEUR Zum beizulegenden Zeitwert, über das sonstige Ergebnis erfasst Wertberichtigung/ Forderungsverluste
--- --- --- --- --- ---
Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 164 0 -43.517 -43.353
Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) -1.140 -5.876 2.727 -4.289
Aktiva, bewertet zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) 0 -125.353 0 0 -125.353
Passiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) -47.068 0 0 0 -47.068
Gesamt -48.044 -125.353 -49.393 2.727 -220.063

Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus Aktiva, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, enthalten Veränderungen in den Wertberichtigungen, Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie Zahlungseingänge und Wertaufholungen aus ursprünglich abgeschriebenen Forderungen.

Nettogewinne beziehungsweise -verluste aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, beinhalten im Wesentlichen die Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten sowie die Erträge der bewerteten sonstigen finanziellen Verbindlichkeit aus der Put Option im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung der MOTION TM.

In Folge der Entkonsolidierung der MOTION TM mit Wirkung vom 31. Dezember 2019 verfiel die bis dahin bestehende Put Option zum Erwerb der 49 Prozent Restanteile an der Gesellschaft. Dadurch gingen dem Konzern zusätzlich langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 7.000 Tausend Euro ab, die ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung direkt das Eigenkapital erhöhend (Position: Konzernbilanzergebnis) gebucht wurden. Vorher war aufgrund des Abschlusses des Vertrages zum Ausscheiden des Konzerns aus der MOTION TM die bis dahin mit 13.256 Tausend Euro bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeit aus der Put Option auf 7.000 Tausend Euro (entsprechend der Entschädigung) gestellt worden, resultierend in einem unter "Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesenen Ertrag in Höhe von 6.256 Tausend Euro.

Angaben über Zinserträge und Zinsaufwendungen der nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten basieren auf der Anwendung der Effektivzinsmethode.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 2019 31.12.2019
Bruttobetrag vor Saldierung Saldierungsbeträge Nettobetrag in der Bilanz Fair Value finanzieller Sicherheiten Gesamtnettobetrag
--- --- --- --- --- ---
in TEUR
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Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 467.785 173.354 294.431 294.431
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 320.651 5.984 314.667 314.667
Gesamt 788.436 179.338 609.098 0 609.098
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 638.584 173.354 465.230 4.020 461.210
Andere Rückstellungen 63.930 5.984 57.946 57.946
Gesamt 702.514 179.338 523.176 4.020 519.156
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 2018 31.12.2018
in TEUR Bruttobetrag vor Saldierung Saldierungsbeträge Nettobetrag in der Bilanz Fair Value finanzieller Sicherheiten Gesamtnettobetrag
--- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 471.660 165.266 306.394 306.394
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 168.228 7.106 161.122 161.122
Gesamt 639.888 172.372 467.516 0 467.516
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 688.980 165.266 523.714 4.020 519.694
Andere Rückstellungen 80.966 7.106 73.860 73.860
Gesamt 769.946 172.372 597.574 4.020 593.554

Im Jahr 2019 werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Netzbetreiber (z.B. aus Boni, Provisionen) mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den übrigen Verbindlichkeiten gegenüber denselben Netzbetreibern saldiert. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Saldierungsbetrag 173.354 Tausend Euro (31. Dezember 2018: 165.266 Tausend Euro). Die Voraussetzungen für eine Saldierbarkeit sind gegeben - da in diesem Zuge die verschiedenen gegenüber zwei Netzbetreibern bestehenden Ansprüche und Verpflichtungen neu bewertet wurden mit dem Ergebnis, dass bis auf unwesentliche Ausnahmen im Grunde eine einzige große, im Saldo kreditorische Leistungsbeziehung zu diesen Netzbetreibern besteht. Aufgrund einer Vereinbarung mit einem Netzbetreiber zur Anpassung von Zahlungskonditionen werden monatliche Vorauszahlungen für die vom Netzbetreiber erbrachten Mobilfunkdienste geleistet. Diese werden am Bilanzstichtag saldiert und im Folgemonat verrechnet. Neben dem Saldierungsbetrag in Höhe von 5.400 Tausend Euro besteht hier eine langfristige Sicherheitsleistung in Höhe von 4.020 Tausend Euro. Durch den Erwerb der Media Broadcast Gruppe im Jahr 2016 wurden u.a. auch Verpflichtungen für Altersteilzeit und Langzeitarbeitskonten übernommen. Diese Verpflichtungen werden zu jedem Bilanzstichtag mit den Zeitwerten des entsprechenden Planvermögens verrechnet. Zum Bilanzstichtag betragen die saldierten Rückstellungen für Altersteilzeit 285 Tausend Euro (31.12.2018: 546 Tausend Euro). Hierzu verweisen wir auch auf unsere Ausführungen zu Textziffer 30, Andere Rückstellungen.

33.2. Grundsätze und Ziele des Finanzrisikomanagements und Kapitalrisikomanagements

Der freenet Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere Marktrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Ausfallrisiken.

Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken laufend zu überwachen sowie durch die operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.

Die Grundzüge der Finanzpolitik, deren Bausteine nachstehend erläutert sind, werden vom Vorstand festgelegt. Daneben bedürfen bestimmte Finanztransaktionen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand.

Die Abteilung Konzern-Treasury erbringt Dienstleistungen an die Geschäftsbereiche und koordiniert den Zugang zu den Finanzmärkten. Daneben überwacht und steuert sie die mit den Geschäftsbereichen des Konzerns verbundenen Markt- und Liquiditätsrisiken durch eine regelmäßige interne Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß analysiert. Oberste Priorität für die Abteilung Konzern-Treasury hat der Grundsatz der Risikominimierung; als ein weiteres wichtiges Ziel wird die Optimierung des Zinsergebnisses angesehen. Ein umsichtiges durch die Abteilung Konzern-Treasury gesteuertes Liquiditätsmanagement umfasst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien und die Möglichkeit, offene Marktpositionen zu schließen. Liquiditätsrisiken werden durch die permanente Überwachung des Finanzstatus und ausreichende Reserven in Form von Kreditlinien reduziert.

Der Abteilung Konzern-Treasury obliegt die Überwachung der Ausfallrisiken großer Debitoren (insbesondere Distributoren, Händler und anderer B2B-Partner) sowie die regelmäßige interne Risikoberichterstattung bezüglich dieser Risiken. Forderungen gegen Endkunden werden in der Abteilung Forderungsmanagement überwacht. Eines ihrer Hauptziele ist es, die Aufwendungen aus dem Ausfall beziehungsweise der Wertberichtigung von Forderungen gegen Endkunden und Vertriebspartnern zu minimieren.

Das Kapitalrisikomanagement des Konzerns bezieht sich auf das in der Konzernbilanz ausgewiesene Eigenkapital und daraus abgeleitete Kennziffern.

Primäres Ziel des Kapitalrisikomanagements des Konzerns ist es, die in den Kreditverträgen vorgesehenen Kennzahlen (Financial Covenants), deren Nichterreichung unter Umständen die sofortige Fälligstellung der Kredite nach sich ziehen könnte, zu überwachen. Der freenet Konzern steuert das Kapitalrisikomanagement anhand der Eigenkapitalquote sowie des Verschuldungsfaktors. Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme dar und bewegt sich zum 31. Dezember 2019 über der Zielmarke von 25,0 Prozent (31. Dezember 2019: 27,3 Prozent - Vorjahr: 27,6 Prozent). Zur verbesserten Steuerung der Kapitalstruktur wurde die Zielmarke der Eigenkapitalquote zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 von 50,0 Prozent auf 25,0 Prozent herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die Definition des steuerungsrelevanten Verschuldungsfaktors geändert. Der Verschuldungsfaktor (31. Dezember 2019: 4,8; Vorjahr 2018 angepasst: 4,2) leitet sich nunmehr aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA ab. Die Nettofinanzschulden sind definiert als Finanzschulden aus der Bilanz, abzüglich flüssiger Mittel und zuzüglich der Nettoleasingverbindlichkeiten.

Im Vorjahr 2018 errechnete sich der steuerungsrelevante Verschuldungsfaktor (31. Dezember 2018: 1,3) aus dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zum in den letzten 12 Monaten erzielten EBITDA. Die Nettofinanzschulden waren definiert als Finanzschulden aus der Bilanz, abzüglich flüssiger Mittel, abzüglich des Anteils am Börsenwert der Sunrise (11.051.578 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs) und der CECONOMY (32.633.555 Aktien multipliziert mit dem Schlusskurs) zum Stichtag.

Zum 31. Dezember 2019 sind sämtliche Covenants-Kennzahlen erfüllt. Auch alle weiteren vereinbarten Beschränkungen in den Darlehensverträgen (sog. "Undertakings" und "Covenants") wurden zum Bilanzstichtag eingehalten. Die wesentlichen Financial Covenants sind in Bezug auf das Eigenkapital des Konzerns sowie die Verschuldung definiert.

Um die Kapitalstruktur aktiv zu steuern, kann das Management Vermögenswerte verkaufen, um dadurch die Verschuldung zu reduzieren sowie andere Maßnahmen ergreifen wie beispielsweise die Ausgabe neuer Aktien.

Die nachfolgenden Angaben zu den einzelnen Risiken basieren auf Informationen, wie sie dem Vorstand vorgelegt werden.

33.3. Marktrisiko

Die Aktivitäten unseres Konzerns sind in erster Linie finanziellen Risiken aus der Änderung von Zinssätzen und Wechselkursen ausgesetzt.

33.3.1. Zinsänderungsrisiko

Die unter den Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten resultieren aus vier Schuldscheindarlehen (zum 31. Dezember 2019 mit einem Saldo von insgesamt 1.083,5 Millionen Euro ausgewiesen (Vorjahr: 1.114,2 Millionen Euro) - davon entfallen 420,5 Millionen Euro auf die Tranchen mit variabler Verzinsung) und einem variabel verzinslichen endfälligen Bankdarlehen (zum 31. Dezember 2019 mit einem Saldo von insgesamt 610,0 Millionen Euro (Vorjahr: 608,6 Millionen Euro) ausgewiesen). Zudem besteht im Konzern eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von insgesamt 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 300,0 Millionen Euro), die eine Laufzeit von fünf Jahren hat und zum Jahresende erneut nicht gezogen war.

Zum 31. Dezember 2019 weist der Konzern variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1.030,5 Millionen Euro (Vorjahr: 1.059,1 Millionen Euro) aus. Diesbezüglich ist der Konzern Zinsrisiken ausgesetzt. Die Zinsänderungsrisiken sind nicht explizit gesichert, allerdings wirkt der Kassenbestand (der im Wesentlichen variabel verzinslich angelegt wird) als natürliche Absicherung und mindert das Zinsänderungsrisiko aus den variabel verzinslichen Finanzschulden entsprechend.

Die Abteilung Konzern-Treasury überprüft auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden täglichen Liquiditätsplanung laufend die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die liquiden Mittel sowie die verschiedenen Dispositionsmöglichkeiten hinsichtlich der Finanzschulden. Marktzinsänderungen könnten sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten auswirken und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein.

Zur Darstellung von Marktrisiken verwendet der Konzern eine Sensitivitätsanalyse, die Auswirkungen von Zinssatzänderungen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigt.

Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden.

In der Bilanz sind unter den kurzfristigen und langfristigen Finanzschulden zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von 1.693,6 Millionen Euro (Vorjahr: 1.722,9 Millionen Euro) ausgewiesen, davon 1.030,5 Millionen Euro (Vorjahr: 1.059,1 Millionen Euro) variabel verzinslich. Die variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten waren zum Stichtag mit 1,7 Prozent verzinst. Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Finanzschulden werden zu 265,6 Millionen Euro im kurzfristigen Bereich ausgewiesen. 7,4 Millionen Euro davon sind für erwartete Zahlungen aufgelaufener Zinsen abgegrenzt, 258,2 Millionen Euro davon sind für eine Tilgung für Finanzverbindlichkeiten im Jahr 2020 vorgesehen. Zum 31. Dezember 2019 wird der variable Teil der Kredite in einem Korridor von 1,1 bis 1,9 Prozent verzinst. Anhand von Marktschätzungen erwarten wir für 2020 einen Korridor des variablen Teils zwischen 1,3 und 1,9 Prozent. Daraus würden sich im Jahr 2020 auf die gesamten Finanzschulden Auszahlungen für Zinsen in Höhe von 29,8 Millionen Euro ergeben. Aus der Nettoposition von variabel verzinslichen Aktiva und Passiva, die zum beizulegendem Zeitwert bewertet wurden, hätte eine parallele Verschiebung der Zinskurve um 50 Basispunkte nach oben einen Ergebniseffekt vor Steuern von -1,6 Millionen Euro (Vorjahr: -2,0 Millionen Euro) eine Verschiebung der Zinskurve um 50 Basispunkte nach unten einen Ergebniseffekt vor Steuern von 0,3 Millionen Euro (Vorjahr: 0,3 Millionen Euro).

Geldmarktfonds unterliegen marginalen Zinsschwankungen, so dass sich grundsätzlich Kursverluste ergeben können. Es besteht kein signifikantes Risiko, da die Gelder in Fonds sehr kurzfristig angelegt werden. Vertraglich festgelegte Fälligkeits- oder Zinsanpassungstermine bestehen nicht, eine Rendite ergibt sich aus der Veränderung des Kurswerts und etwaiger Ausschüttungen. Aus den in der Bilanz unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sowie den sonstigen Finanzanlagen ausgewiesenen Finanzinvestitionen in Geldmarktfonds und Anleihen hätte eine Veränderung des Kurses der erworbenen Anteile um 5 Prozent nach oben einen Eigenkapitaleffekt von 26 Tausend Euro (Vorjahr: 26 Tausend Euro), eine Veränderung des Kurses um 5 Prozent nach unten einen Eigenkapitaleffekt von -26 Tausend Euro (Vorjahr: -26 Tausend Euro).

Für die übrigen verzinslichen Vermögenswerte und Schulden kann das Zinsänderungsrisiko vernachlässigt werden.

Zinssatzänderungen beeinflussen festverzinsliche Finanzinstrumente nur dann, wenn sie zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die finanziellen Verbindlichkeiten von freenet sind daher keinem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.

33.3.2. Fremdwährungsrisiko

Im Konzern werden in geringem Umfang Geschäfte in Fremdwährungen getätigt. Die Währungssicherung erfolgt, i. d. R. durch den Abschluss von Devisentermingeschäften oder, falls nötig, mittels vorgehaltener Barbestände in Fremdwährung.

Insgesamt misst der Konzern dem Fremdwährungsrisiko eine zu vernachlässigende Bedeutung bei.

33.3.3. Kursänderungsrisiko

Hinsichtlich der Kursänderungsrisiken ist zu beachten, dass die Gesellschaft einen Anteil von 24,56 Prozent am Grundkapital der Sunrise hält. Die Sunrise erstellt ihren Konzernabschluss in der Berichtswährung Schweizer Franken (CHF). Das Kursänderungsrisiko zwischen Euro und Schweizer Franken hat Einfluss auf die Ermittlung beider Bestandteile der Position unserer Konzerngewinn- und Verlustrechnung "Ergebnis der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen", nämlich zum einen der Anteile am laufenden Ergebnis der Sunrise sowie zum anderen der Abschreibungen aus der Schatten-Kaufpreisallokation bezüglich der Sunrise. Insofern hat dieser Wechselkurs einen Einfluss auf die Ertragslage des freenet Konzerns, der jedoch aus heutiger Sicht als gering einzuschätzen ist.

33.4. Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiko des Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, zum Beispiel der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen und der Verpflichtungen aus Leasingverträgen.

Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit umfangreiche Finanzplanungsinstrumente eingesetzt. Es werden hierbei unterschiedliche Planungshorizonte betrachtet, die sich bis zu einem Jahr erstrecken. Die kurzfristige Liquiditätsplanung und -steuerung erfolgt auf Tagesbasis jeweils für die nächsten drei Monate im Voraus. Diese Planung wird täglich von der Abteilung Konzern-Treasury in Abstimmung mit dem Rechnungswesen und dem Controlling auf der Grundlage von Ist-Daten aktualisiert.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken weiterhin durch das Halten angemessener Bankguthaben, Kreditlinien bei Banken sowie durch eine laufende Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows. Außerdem erfolgen Abstimmungen der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Um das Liquiditätsrisiko zu verringern, bedient sich der Konzern einer großen Bandbreite verschiedener Finanzierungsinstrumente.

Auf Basis mehrerer bestehender konzerninterner Cash-Pooling-Vereinbarungen, an der die wesentlichen Gesellschaften des freenet Konzerns teilnehmen, werden Bedarf und Anlage von liquiden Mitteln im Konzern zentral gesteuert.

Der Konzern erwartet, dass er seine sonstigen Verpflichtungen aus operativen Cashflows und aus dem Zufluss der fällig werdenden finanziellen Vermögenswerte erfüllen kann.

Zum Bilanzstichtag hat der Konzern die in Höhe von 300,0 Millionen Euro (Vorjahr: 300,0 Millionen Euro) eingeräumte revolvierende Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Der Gesellschaft ist es in engen Grenzen über eine Laufzeit von fünf Jahren erlaubt, außerhalb der Kreditverträge Fremdmittel aufzunehmen, um so beispielsweise zukünftige strategische Investitionen zu finanzieren.

Wertpapiere (im Depot befindliche Geldmarktfonds und Anleihen) können innerhalb kurzer Frist liquidiert werden. Bei den Beteiligungen besteht keine Veräußerungsabsicht. Im Falle eines notwendigen Verkaufs dieser Beteiligungen wäre die kurzfristige Abwicklung unter Umständen erschwert, da für diese Anteile kein organisierter Kapitalmarkt besteht.

Der finanzielle und operative Spielraum des Konzerns wird durch bestimmte Regelungen der Kreditverträge eingeschränkt. Diese legen der Gesellschaft beispielsweise Beschränkungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit des Konzerns, bei der Durchführung gruppeninterner gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, bei der Bestellung von Sicherheiten sowie hinsichtlich eventueller Erwerbe sowie Veräußerungen von Vermögensgegenständen, insbesondere von Anteilsbesitz, auf. Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns am Ende der Geschäftsjahrer 2019 und 2018 ersichtlich:

Finanzverbindlichkeiten 31.12.2019
In TEUR Buchwert Cash-Flows 2020
--- --- --- --- ---
31.12.2019 Zins fix Zins variabel Tilgung
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 465.230 465.230
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 1.693.619 9.377 20.436 265.610
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 95.594 64.546
Leasingverbindlichkeiten 553.276 13.517 69.437
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Finanzverbindlichkeiten 31.12.2019
In TEUR Cash-Flows 2021 Cash-Flows 2022 und später
--- --- --- --- --- --- ---
Zins fix Zins variabel Tilgung Zins fix Zins variabel Tilgung
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 7.141 15.967 427.596 10.285 45.249 1.000.413
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 22.287 8.761
Leasingverbindlichkeiten 11.827 67.848 37.487 364.953
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Finanzverbindlichkeiten 31.12.2018
In TEUR Buchwert Cash-Flows 2019
--- --- --- --- ---
31.12.2018 Zins fix Zins variabel Tilgung
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 523.174 10.719 523.174
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 1.722.900 10.572 18.979 23.476
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 120.629 51.167
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 237.176 0
Finanzverbindlichkeiten 31.12.2018
In TEUR Cash-Flows 2020 Cash-Flows 2021 und später
--- --- --- --- --- --- ---
Zins fix Zins variabel Tilgung Zins fix Zins variabel Tilgung
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Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Finanzschulden (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) 11.070 18.465 273.806 21.312 37.454 1.425.618
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten 55.919 13.543
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 9.771 24.350 36.911 212.826

33.5. Ausfallrisiko

Der Konzern berücksichtigt die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während der Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Erläuterungen zum Wertminderungsmodell nach IFRS 9 unter Textziffer 2.7.7, Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sowie auf Textziffer 21, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte.

Bei der Betrachtung der Ausfallrisiken stehen im freenet Konzern die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Endkunden sowie die Leasingforderungen im Fokus. Wir verweisen hier auf unsere Ausführungen zur Textziffer 21, Forderungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hierbei wird im Massengeschäft unseres Konzerns der Bonität von Kunden und Vertriebspartnern besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Für wesentliche Vertragskundenbereiche werden vor Vertragsabschluss Bonitätsprüfungen der Kunden durchgeführt.

Im laufenden Vertragsverhältnis sind die Durchführung eines zügigen und regelmäßigen Mahn- und Inkassoprozesses mit mehreren Inkassounternehmen im Benchmarking und einer Langzeitinkassoüberwachung sowie das High-Spender-Monitoring in unserem Konzern wesentliche Maßnahmen zur Minimierung des Ausfallrisikos.

Auch im Bereich der Forderungen gegen Händler und Franchisepartner findet ein laufender Mahn- und Inkassoprozess statt. Ebenso werden Kreditlimits festgelegt und überwacht. Gegebenenfalls führt das Erreichen des Limits zu einer Liefersperre.

Überdies sind durch eine Warenkreditversicherung wesentliche Kreditausfallrisiken gegenüber Großkunden (Händler und Distributoren im Bereich Mobilfunk) abgesichert. Um das Kreditausfallrisiko zu minimieren, hat der Konzern einen bestimmten Anteil dieser Umsätze versichert. Jeden Monat meldet die Abteilung Konzern-Treasury der Versicherung die aktuellen Umsätze des jeweiligen Großkunden. Im Zusammenhang mit dieser Meldung berechnet die Versicherung das zu versichernde Umsatzvolumen. Die Risiken bei nicht versicherten Kunden sind durch ein internes Limitsystem begrenzt - in der Regel müssen Kunden mit schlechter Bonität Vorauskasse leisten oder die Geschäftsbeziehung kommt nicht zustande. Ausfallrisiken gegenüber Endkunden sind nicht abgesichert.

Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumen des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine nennenswerte Konzentration des Kreditausfallrisikos, da der Kundenbestand breit ist und keine Korrelationen bestehen.

Eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen trägt den Ausfallrisiken Rechnung. Eine Ausbuchung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten erfolgt jeweils, wenn der Konzern die Forderung für uneinbringlich hält.

Wertpapiere und liquide Mittel sind im Wesentlichen bei deutschen Großbanken angelegt. Durch die Streuung auf verschiedene Banken wird das Ausfallrisiko deutlich eingeschränkt. Die Anlagen werden bezüglich ihrer laufenden und zukünftig erwarteten Rendite ständig von der Abteilung Konzern-Treasury überwacht.

33.6. Übertragung von finanziellen Vermögenswerten

Seit geraumer Zeit bietet der freenet Konzern seinen Endkunden mit der sogenannten Handy-Option die Möglichkeit, höherwertige Endgeräte gegen einen monatlichen Mehrbetrag auszuwählen. Diese Handy-Options-Verträge werden unverändert wie folgt bilanziert: freenet hat nach der Übergabe des Mobiltelefons an den Kunden diesem gegenüber einen unbedingten Zahlungsanspruch aus der Handy-Option. In Höhe des Barwertes der vom Kunden über die Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Zusatzbeiträge für das höherwertige Handy erfasst freenet bei Vertragsschluss und Handy-Übergabe eine Forderung. Mit der steigenden Bereitschaft der Kunden, für hochwertige Smartphones entsprechend mehr zu zahlen, hat sich in den vergangenen Geschäftsjahren der Teil des Postpaid-Kundenbestands, der eine solche Handy-Option gewählt hat, stetig erhöht. So sind auch die in den langfristigen und kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanzierten Forderungs-Abgrenzungen aus Handy-Option stetig gestiegen. Für den freenet Konzern bedeutet dies seit Jahren eine steigende Kapitalbindung: die heutigen hochwertigen Smartphones sind im Einkauf teurer als frühere Mobiltelefone, und während die Zahlungsabflüsse für die Beschaffung dieser Geräte bereits vor oder bei Vertragsabschluss mit den Endkunden erfolgen, verteilen sich die Zahlungseingänge aus der Handy-Option auf die 24 Monate des Vertragsverhältnisses mit den Endkunden.

Vor diesem Hintergrund wurden Factoring-Vereinbarungen mit zwei Banken in den Jahren 2014 und 2019 abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Rahmenverträge mit unbegrenzter Laufzeit. Quartalsweise ist ein Verkauf von Handy-Options-Forderungen möglich. Die Bank kauft die Forderungen mit einem festen Delkredere-Abschlag an, außerdem berechnet sie an freenet Finanzierungszinsen sowie Gebühren. Die relevanten Risiken (wie im Wesentlichen das Forderungsausfallrisiko) und Chancen gehen auf die Bank über, so dass die verkauften Forderungen vollständig ausgebucht werden. Der freenet Konzern trägt weiterhin das Spätzahlungsrisiko und ist darüber hinaus für Einzug und Verwaltung der verkauften Forderungen (sog. "Servicing") verantwortlich.

Im Geschäftsjahr entstanden aus dem Verkauf von Forderungen Erträge in Höhe von 3,6 Millionen Euro (Vorjahr: 2,7 Millionen Euro). Alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesen Forderungen verbunden waren, wurden auf den Käufer übertragen.

Aus den im Berichtsjahr quartalsweise vorgenommenen Verkäufen (Nominalvolumen 129,6 Millionen Euro, Vorjahr: 106,7 Millionen Euro) wurden insgesamt 2,8 Millionen Euro (Vorjahr: 2,5 Millionen Euro) aufwandswirksam erfasst. Davon betreffen 1,6 Millionen Euro (Vorjahr: 1,4 Millionen Euro) das von der Bank übernommene Ausfallrisiko (Delkredere-Abschlag und Gebühren) und 1,2 Millionen Euro Zinsaufwendungen aus dem Spätzahlungsrisiko (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro). Zum Bilanzstichtag sind Forderungen in Höhe von 99,8 Millionen Euro (Vorjahr: 82,5 Millionen Euro) verkauft und ausgebucht aber noch nicht bezahlt. Die aus dem Spätzahlungsrisiko und dem Servicing zu erwartenden Aufwendungen in Höhe von 20 Tausend Euro (Vorjahr: 10 Tausend Euro) werden über die Restlaufzeit der Forderungen (6 Monate) realisiert. Das maximale Verlustrisiko für den Konzern beträgt 1,0 Millionen Euro (Vorjahr: 0,8 Millionen Euro).

Die Bank tritt monatlich die in der abgelaufenen Finanzierungsperiode neu ausgefallenen Forderungen zu einem festen Preis automatisch an die freenet ab. Der Rückkauf hat weder Auswirkungen auf die Aufteilung des Forderungsausfallrisikos noch auf die Liquidität des freenet Konzern.

34. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

34.1. Übersicht

Zwischen dem Konzern und nahestehenden Unternehmen beziehungsweise Personen fanden folgende wesentliche Geschäftsvorfälle statt:

In TEUR 2019 2018
Erlöse aus der Berechnung von Dienstleistungen
Gemeinschaftsunternehmen
Jestoro GmbH, Hamburg 451 413
Nicht konsolidierte Gesellschaften
Bayern Digital Radio GmbH 379 337
Digital Radio Südwest GmbH 337 335
Hessen Digital Radio GmbH 946 601
Gesamt 2.112 1.686
In TEUR 2019 2018
Aufwendungen aus der Bezug von Dienstleistungen
Gemeinschaftsunternehmen
Jestoro GmbH, Hamburg 8 24
Funview GmbH, Hamburg (Tochterunternehmen der Jestoro GmbH) 0 104
Check Tech Service GmbH, Hamburg (Tochterunternehmen der Jestoro GmbH) 70 92
Nicht konsolidierte Gesellschaften
Bayern Digital Radio GmbH 104 84
Hessen Digital Radio GmbH 52 0
Gesamt 235 304

Zum 31. Dezember 2019 bestanden folgende wesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen beziehungsweise Personen:

In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus laufendem Leistungsverkehr
Gemeinschaftsunternehmen
Jestoro GmbH, Hamburg 54 59
Gesamt 54 59
In TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus laufendem Leistungsverkehr
Gemeinschaftsunternehmen
Check Tech Service GmbH, Hamburg (Tochterunternehmen der Jestoro GmbH) 21 16
Gesamt 21 16

Den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2019 Gesamtbezüge in Höhe von insgesamt 420 Tausend Euro (Vorjahr: 385 Tausend Euro) gewährt.

Allen Transaktionen lagen Marktpreise zugrunde. Sicherheiten bestehen nicht.

34.2. Vorstandsvergütung

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einem jährlichen Fixgehalt, jährlichen variablen Bezügen sowie Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen. Daneben bestehen Pensionszusagen. Die jährlichen variablen Bezüge resultieren jeweils aus einer jährlichen Zielvereinbarung, wobei als Einzelziele regelmäßig bestimmte Ausprägungen der wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren des freenet Konzerns festgelegt werden. Bezüglich der Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den LTIP-Programmen in Textziffer 25.2, Programm 2 sowie 25.3, Programm 3 dieses Anhangs.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen:

Vorstandsbezüge 201 9

In TEUR Festbezüge Sonstige variable Bezüge Zwischensumme Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung1 Gesamt Bezüge2
Christoph Vilanek 1.015 688 1.703 2.099 3.802
Ingo Arnold 510 287 797 419 1.216
Stephan Esch 494 229 723 611 1.334
Rickmann von Platen 510 287 797 250 1.047
Antonius Fromme 509 287 796 250 1.046
Gesamt 3.038 1.778 4.816 3.629 8.445

Vorstandsbezüge 201 8

In TEUR Festbezüge Sonstige variable Bezüge Zwischensumme Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung1 Gesamt Bezüge2
Christoph Vilanek 765 572 1.337 -381 956
Joachim Preisig 544 457 1.001 -285 716
Stephan Esch 494 229 723 -123 600
Rickmann von Platen 3 298 167 465 235 700
Antonius Fromme 3 297 167 464 235 699
Gesamt 2.398 1.592 3.990 -319 3.671

1) Es handelt sich um variable Vergütungen aus dem LTIP-Programm, einschließlich im Geschäftsjahr zahlungsunwirksamer und gemäß IFRS 2 bewerteter Bezüge

2) Der Betrag der Gesamtbezüge in der obenstehenden Tabelle umfasst nicht die laufenden und nachzuverrechnenden Versorgungsaufwendungen in Höhe von 1.262 Tausend Euro (Vorjahr: 1.177 Tausend Euro) sowie die im Vorjahr 2018 entstandenen Aufwendungen für Abfindungen aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit von Herrn Preisig in Höhe von 930 Tausend Euro (2019: 0). Wir verweisen auf die unten stehenden Erläuterungen.

3) Bezüge jeweils für die Zeit ab Bestellung zum Vorstandsmitglied, mithin vom 1.6.2018 bis 31.12.2018

Zur Zusammensetzung der variablen Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung geben wir folgende Aufstellung:

Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2019

In TEUR
LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungswirksam) LTIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen Gesamt Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung
Christoph Vilanek -3.322 5.421 2.099
Ingo Arnold 419 0 419
Stephan Esch 611 0 611
Rickmann von Platen 250 0 250
Antonius Fromme 250 0 250
Gesamt -1.792 5.421 3.629
Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung 2018

In TEUR
LTIP-Programm Bezüge aus Veränderung der Rückstellung (nicht zahlungswirksam) LTIP-Programm Bezüge aus geflossenen Zahlungen Gesamt Variable Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung
Christoph Vilanek -381 0 -381
Joachim Preisig -285 0 -285
Stephan Esch -123 0 -123
Rickmann von Platen 235 0 235
Antonius Fromme 235 0 235
Gesamt -319 0 -319

Am 26. Februar 2014 waren mit den Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue langfristige variable Gehaltsbestandteile (sogenannte "LTIP ") gewähren. Wir verweisen zu diesem auch als "Programm 2" bezeichneten LTIP-Programm auf Textziffer 25.2 dieses Anhangs.

Anlässlich der Verlängerung des Dienstvertrages (mit Herrn Vilanek, Gewährung am 4. April 2018, sowie mit Herrn Esch, Gewährung am 19. März 2019) sowie der Bestellung zum Vorstand (für Herrn von Platen sowie Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) sind mit den genannten Mitgliedern des Vorstands Vereinbarungen zu den Dienstverträgen geschlossen worden, die neue LTIP gewähren. Zu diesem auch als "Programm 3" bezeichneten LTIP-Programm verweisen wir auf Textziffer 25.3 dieses Anhangs.

Im Geschäftsjahr 2019 kam es aus den laufenden LTIP-Programmen (Programme 2 und 3) für aktuelle Vorstandsmitglieder zu Barauszahlungen in Höhe von 5.421 Tausend Euro (Vorjahr: 0), die auf Herrn Vilanek entfielen.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Stand der Rückstellung für die LTIP-Programme für Herrn Vilanek 1.305 Tausend Euro (Vorjahr: 4.627 Tausend Euro), für Herrn Arnold 419 Tausend Euro (Vorjahr: 0), für Herrn Esch 2.097 Tausend Euro (Vorjahr: 1.486 Tausend Euro), für Herrn von Platen 485 Tausend Euro (Vorjahr: 235 Tausend Euro) sowie für Herrn Fromme 485 Tausend Euro (Vorjahr: 235 Tausend Euro). Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Preisig beträgt der Stand der Rückstellung für die LTIP-Programme zum 31. Dezember 2019 678 Tausend Euro (Vorjahr: 1.781 Tausend Euro).

Insgesamt ergaben sich im Jahr 2019 Vorstandsbezüge im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB/Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) in Höhe von 6.207 Tausend Euro (Vorjahr: 6.630 Tausend Euro). Darin enthalten sind für 2019 Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung des LTIP-Programms 3 in Höhe von 1.391 Tausend Euro (davon 785 Tausend Euro für Herrn Esch sowie 606 Tausend Euro für Herrn Arnold). Für 2018 sind Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 2.640 Tausend Euro enthalten, davon 1.776 Tausend Euro für Herrn Vilanek sowie jeweils 432 Tausend Euro für die Herren von Platen und Fromme.

Aufgrund der vorzeitigen Beendigung seiner Vorstandstätigkeit zum 31. Dezember 2018 waren Herrn Preisig im Vorjahr Abfindungen in Höhe von insgesamt 1.010 Tausend Euro gewährt worden. Davon entfielen 930 Tausend Euro auf die Abgeltung der Festbezüge und variablen Barbezüge für das Geschäftsjahr 2019 - diese sind nicht in der oben aufgeführten Tabelle "Vorstandsbezüge 2018" enthalten. Ein Betrag von 80 Tausend Euro entfiel auf die Kompensation für den Wegfall der Ansprüche aus dem LTIP-Programm 2 für die das Geschäftsjahr 2019 betreffende Tranche. Dieser Betrag hatte die LTIP-Rückstellung für Herrn Preisig erhöht und ist somit in der Tabelle "Vorstandsbezüge 2018" in den variablen Bezügen mit langfristiger Anreizwirkung enthalten. Die Abfindungen in Höhe von 1.010 Tausend Euro wurden im Januar 2019 bar ausgezahlt.

Im November 2004 war Herrn Esch eine mittelbare Pensionszusage gewährt worden. Im Geschäftsjahr 2009 war Herrn Vilanek anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden zum 1. Mai 2009 eine mittelbare Pensionszusage erteilt worden. Die freenet AG hatte zum 1. September 2008 von der damaligen debitel AG die an Herrn Preisig gewährte Pensionszusage übernommen. Im Februar 2014 wurden an den Pensionszusagen der Herren Vilanek, Preisig und Esch Anpassungen vorgenommen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt "Vergütungsregelungen für den Fall der Tätigkeitsbeendigung" im Vergütungsbericht des Vorstands im Konzernlagebericht. Herrn von Platen, Herrn Fromme und Herrn Arnold wurden anlässlich deren Bestellung zum Vorstandsmitglied (für Herrn Platen und Herrn Fromme jeweils zum 1. Juni 2018, für Herrn Arnold zum 1. Januar 2019) beitragsorientierte Leistungszusagen gewährt, wobei die Versorgungsleistungen durch eine Lebensversicherung rückgedeckt sind.

Zum 31. Dezember 2019 betrug die Defined Benefit Obligation (DBO) für Herrn Vilanek 6.219 Tausend Euro (Vorjahr: 4.612 Tausend Euro) sowie für Herrn Esch 5.522 Tausend Euro (Vorjahr: 4.024 Tausend Euro). Die DBO für die Herren Preisig, Spoerr, Krieger und Berger als ehemalige Vorstandsmitglieder betrug zum 31. Dezember 2019 insgesamt 17.054 Tausend Euro (Vorjahr: 14.079 Tausend Euro). Aufgrund der Art der gewählten Zusage ergeben sich für die Herren von Platen, Fromme und Arnold keine Defined Benefit Obligations.

Im Personalaufwand wurden für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen insgesamt laufende Dienstzeitaufwendungen von 1.040 Tausend Euro (Vorjahr: 1.177 Tausend Euro) erfasst. Diese entfielen für 2019 mit 468 Tausend Euro (Vorjahr: 463 Tausend Euro) auf Herrn Vilanek, mit 272 Tausend Euro (Vorjahr: 270 Tausend Euro) auf Herrn Esch, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 58 Tausend Euro) auf Herrn von Platen, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 58 Tausend Euro) auf Herrn Fromme, mit 100 Tausend Euro (Vorjahr: 0) auf Herrn Arnold sowie mit 0 (Vorjahr: 328 Tausend Euro) auf Herrn Preisig. Bei den Aufwendungen für die Herren von Platen, Fromme und Arnold handelt es sich um für die gewährten beitragsorientierten Leistungszusagen in eine Unterstützungskasse eingezahlten Beträge. Diese Bezüge sind nicht in den vorstehend aufgeführten Tabellen "Vorstandsbezüge 2019" sowie "Vorstandsbezüge 2018" enthalten.

Im Jahr 2019 wurden aus den Pensionszusagen im Personalaufwand für Herrn Esch nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen in Höhe von 222 Tausend Euro erfasst. Im Vorjahr waren für die Vorstandsmitglieder aus den Pensionszusagen keine nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen erfasst worden.

Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

34.3. Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

einer Basisvergütung,
Sitzungsentgelten und,
einer erfolgsabhängigen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats - mit Ausnahme des gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses - angehören, erhalten zusätzlich für an jeder teilgenommenen Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung beschlossen, auf die Vergütung von Sitzungsgeldern für telefonische Sitzungen des Aufsichtsrates, seiner Ausschüsse und für telefonische Teilnahmen an Präsenzsitzungen zu verzichten.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäftsjahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag.

Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahrs 2019 bezogen die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405 Tausend Euro sowie 82 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 405 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2019 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 892 Tausend Euro.

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt.

Es wurden keinem der Aufsichtsratsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Aufsichtsratsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2019

in TEUR
Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 12,0 60,0 132,0
Knut Mackeprang1 45,0 6,0 45,0 96,0
Claudia Anderleit1 30,0 5,0 30,0 65,0
Thorsten Kraemer 30,0 5,0 30,0 65,0
Marc Tüngler 30,0 7,0 30,0 67,0
Robert Weidinger 30,0 13,0 30,0 73,0
Sabine Christiansen 30,0 5,0 30,0 65,0
Thomas Reimann1 30,0 8,0 30,0 68,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 30,0 64,0
Theo-Benneke Bretsch1 30,0 4,0 30,0 64,0
Bente Brandt1 30,0 8,0 30,0 68,0
Gerhard Huck1 30,0 5,0 30,0 65,0
Gesamt 405,0 82,0 405,0 892,0

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2018

in TEUR
Basisvergütung Sitzungsentgelte Erfolgsabhängige Vergütung Gesamt
Aktive Mitglieder
Prof. Dr. Helmut Thoma 60,0 24,0 60,0 144,0
Knut Mackeprang 1 45,0 12,0 45,0 102,0
Claudia Anderleit 1 30,0 8,0 30,0 68,0
Thorsten Kraemer 30,0 8,0 30,0 68,0
Marc Tüngler 30,0 9,0 30,0 69,0
Robert Weidinger 30,0 14,0 30,0 74,0
Sabine Christiansen 30,0 7,0 30,0 67,0
Thomas Reimann 1 30,0 7,0 30,0 67,0
Fränzi Kühne 30,0 4,0 30,0 64,0
Theo-Benneke Bretsch 1 18,7 3,0 18,8 40,5
Bente Brandt 1 18,7 6,0 18,8 43,5
Gerhard Huck 1 18,7 5,0 18,8 42,5
371,1 107,0 371,4 849,5
Ehemalige Mitglieder
Ronny Minak 1 11,4 3,0 11,3 25,7
Michael Stephan 1 11,4 3,0 11,3 25,7
Gesine Thomas 1 11,4 2,0 11,3 24,7
34,2 8,0 33,9 76,1
Gesamt 405,3 115,0 405,3 925,6

1 Arbeitnehmervertreter/innen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG vom 4. Mai 1976.

35. Unternehmenserwerbe

Am 19. Dezember 2018 hatte der Konzern einen Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile und Stimmrechte an den Gesellschaften The Cloud Networks Germany GmbH, München sowie The Cloud Networks Nordic AB, Stockholm, Schweden (diese Gesellschaften werden zusammen im Folgenden "The Cloud Gruppe" genannt) abgeschlossen. Nach erfolgter kartellrechtlicher Zustimmung wurde die Übernahme zum 1. Januar 2019 vollzogen, wodurch der Konzern die Beherrschung über dieses Tochterunternehmen erlangte. Die Erstkonsolidierung in der freenet Group erfolgt somit ab dem 1. Januar 2019.

Die Geschäftstätigkeit der The Cloud Gruppe besteht im Wesentlichen darin, ein Netz von drahtlosen (WiFi) Internetzugangspunkten (Hot Spots) aufzubauen und zu betreiben. Die bislang in Betrieb genommenen Hot Spots umfassen in erster Linie Zugangspunkte in Hotels, Tankstellen, Flughäfen, in der Gastronomie sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden und Plätzen.

Als fixer Barkaufpreis wurden 12.439 Tausend Euro vereinbart. Darüber hinaus kann ein "Earn Out" in einer Bandbreite zwischen 0 und 10.000 Tausend Euro anfallen, dessen exakte Höhe sich an der Erreichung festgelegter Ziele für finanzielle Steuerungsgrößen in der The Cloud Gruppe für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 bemisst. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurde für den Earn Out ein Betrag (nach Abzinsung) in Höhe von 6.570 Tausend Euro als langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeit angesetzt.

Die im vorliegenden Konzernabschluss bezüglich des Erwerbs der The Cloud Gruppe nach IFRS 3 durchgeführte Kaufpreisallokation hat finalen Charakter.

Über die zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zu beizulegenden Zeitwerten übernommenen Vermögenswerte und Schulden der The Cloud Gruppe die folgende Übersicht Auskunft:

Vermögenswerte und Schulden der The Cloud Gruppe zum 1. Januar 2019 zu beizulegenden Zeitwerten

AKTIVA 01.01.2019

T€
PASSIVA 01.01.2019

T€
Langfristiges Vermögen Langfristige Schulden
Immaterielle Vermögenswerte 8.817 Leasingverbindlichkeiten 399
Leasingvermögen 579 Latente Ertragsteuerschulden 2.593
Goodwill 5.428 Andere Rückstellungen 5
Sachanlagen 717 2.997
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 647
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.467 Kurzfristige Schulden
18.655 Leasingverbindlichkeiten 180
Kurzfristiges Vermögen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 965
Vorräte 532 Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 197
Laufende Ertragsteueransprüche 99 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 450
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.621 Laufende Ertragsteuerschulden 235
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 94 Andere Rückstellungen 20
Liquide Mittel 3.052
5.398 2.047
24.053 5.044

Die Differenz zwischen den Aktiva und Passiva in Höhe von 19.009 Tausend Euro stellt den zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ermittelten Gesamtkaufpreis (Barkaufpreis von 12.439 Tausend Euro zuzüglich Earn Out von 6.570 Tausend Euro) dar. Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein Goodwill in Höhe von 5.428 Tausend Euro, der im Wesentlichen auf künftige Ertragschancen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Angebots der freenet Group entfällt. Der Goodwill ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Mobilfunk" zugeordnet worden. In unserer Segmentberichterstattung erfolgt die Einordnung der The Cloud Gruppe in das Segment Mobilfunk. Zusätzlich zum Goodwill wurden in der Kaufpreisallokation immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 8.568 Tausend Euro aufgedeckt. Die immateriellen Vermögenswerte entfallen zu 5.903 Tausend Euro auf Kundenbeziehungen mit einer Nutzungsdauer zwischen 10 und 20 Jahren, zu 2.398 Tausend Euro auf Software mit einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 6 Jahren sowie zu 267 Tausend Euro auf vorteilhafte Verträge mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren. Aus der Folgeabschreibung dieser immateriellen Vermögenswerte werden pro Geschäftsjahr planmäßige Abschreibungen in Höhe von 922 Tausend Euro resultieren. Der Zeitwert der erworbenen Forderungen (inklusive der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte) betrug zum 1. Januar 2019 4.829 Tausend Euro (Bruttoforderungen in Höhe von 4.951 Tausend Euro abzüglich Wertberichtigungen in Höhe von 122 Tausend Euro). Es wurden keine Eventualschulden sowie keine Transaktionen identifiziert, die getrennt vom Erwerb der Vermögenswerte und der Übernahme der Schulden auszuweisen sind.

Der Kaufpreisallokation lag eine auf dem DCF-Verfahren basierende bewertungsrelevante Planungsrechnung vor. Diese umfasste einen Detail-Zeitraum von fünf Jahren. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der genannten im Rahmen der vorläufigen Kaufpreisallokation angesetzten immateriellen Vermögenswerte kam die direkte Cashflow-Methode zum Einsatz. Die beizulegenden Zeitwerte der Kundenbeziehungen, der Software sowie der vorteilhaften Verträge wurden im Einklang mit IFRS 13 anhand eines Barwertverfahrens (Discounted Cashflow) mithilfe von Inputfaktoren Level 3 (nicht beobachtbare Parameter) berechnet. Dieser Bewertungstechnik liegt eine Zahlungsstromprognose zugrunde, die ein hypothetischer Marktteilnehmer unterstellen würde.

Die The Cloud Gruppe steuerte ab dem Zeitpunkt ihrer Erstkonsolidierung (1. Januar 2019) 11,9 Millionen Euro zu den Umsatzerlösen des Konzerns mit Dritten bei. Der Beitrag zum EBITDA des Konzerns war von unwesentlicher Bedeutung.

36. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, aufgegebene Geschäftsbereiche und Verkauf von Tochterunternehmen

Zum 31. Dezember 2019 existieren im Konzern, ebenso wie zum Vorjahresstichtag, keine aufgegebenen Geschäftsbereiche sowie zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte.

Mit Vertrag vom 18. Dezember 2019 und Vollzug am 31. Dezember 2019 trennte sich der Konzern von seiner Beteiligung von 51 Prozent am Stammkapital der MOTION TM indem die mobilcom-debitel GmbH aufgrund einer Einziehung von Geschäftsanteilen gegen Abfindung als Gesellschafterin aus der MOTION TM ausschied und die MOTION TM künftig von ihren Altgesellschaftern fortgeführt wird.

Durch diese Transaktion verlor der Konzern die Beherrschung über die MOTION TM. Am 31. Dezember 2019 erfolgte die Entkonsolidierung dieser Gesellschaft, so dass diese zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2019 voll enthalten ist, nicht aber mehr in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019.

Die wesentlichen Tätigkeiten der MOTION TM betreffen den Vertrieb/Verkauf von Mobilfunkendgeräten, die Erbringung von Vertriebsdienstleistungen sowie das Betreiben von Online-Plattformen zur Vertriebsunterstützung für Fachhandelspartner. In der Segmentberichterstattung ist diese Gesellschaft ein Teil des Segments "Mobilfunk". Damit lagen die im IFRS 5 kodifizierten Voraussetzungen für einen aufgegebenen Geschäftsbereich nicht vor.

Als Entschädigung, die keinen nachträglichen Anpassungen unterliegt, wurden 7.000 Tausend Euro vereinbart, wovon im Geschäftsjahr 2019 6.000 Tausend Euro zahlungswirksam flossen. Die restlichen 1.000 Tausend Euro werden zur Hälfte im Geschäftsjahr 2020, zur Hälfte im Geschäftsjahr 2021 zahlungswirksam fließen. Durch das Ausscheiden der MOTION TM aus dem Konzern gingen dem Konzern netto (liquide Mittel der MOTION TM abzüglich im Jahr 2019 geflossener Teil der Entschädigung) 1.108 Tausend Euro ab.

Zum Abgang der weiteren Vermögenswerte und Schulden aufgrund der Entkonsolidierung zum 31. Dezember 2019 gibt die nachfolgende Übersicht Auskunft:

AKTIVA 31.12.2019

T€
Passiva 31.12.2019

T€
Langfristiges Vermögen Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital 4.731
Immaterielle Vermögenswerte 27
Leasingvermögen 1.725 Langfristige Schulden
Goodwill 2.010 Leasingverbindlichkeiten 1.644
Sachanlagen 163 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 500
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 88 Andere Rückstellungen 31
4.013 2.175
Kurzfristiges Vermögen Kurzfristige Schulden
Vorräte 4.533 Leasingverbindlichkeiten 306
Latente Ertragsteueransprüche 4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26.574
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27.756 Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 1.314
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 30 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.148
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 242 Laufende Ertragsteuerschulden 1.431
Liquide Mittel 1.108 Andere Rückstellungen 73
33.673 30.846
37.686 37.752

Aus der Entkonsolidierung gingen damit dem Konzern in Summe Vermögenswerte in Höhe von 37.686 Tausend Euro sowie Schulden (einschließlich nicht beherrschender Anteile am Eigenkapital) in Höhe von 37.752 Tausend Euro ab, wodurch ein in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesener Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 66 Tausend Euro resultierte.

Ferner verfiel in Folge der beschriebenen Transaktion die bis dahin bestehende Put Option zum Erwerb der 49 Prozent Restanteile an der MOTION TM. Dadurch gingen dem Konzern zusätzlich langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 7.000 Tausend Euro ab, die ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung direkt das Eigenkapital erhöhend (Position: Konzernbilanzergebnis) gebucht wurden. Vorher war aufgrund des Abschlusses des Vertrages zum Ausscheiden des Konzerns aus der MOTION TM die bis dahin mit 13.256 Tausend Euro bewertete sonstige finanzielle Verbindlichkeit aus der Put Option auf 7.000 Tausend Euro (entsprechend der Entschädigung) gestellt worden, resultierend in einem unter "Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesenen Ertrag in Höhe von 6.256 Tausend Euro.

Die MOTION TM erzielte im Geschäftsjahr 2019 externe Umsatzerlöse in Höhe von 323,5 Millionen Euro, einen Rohertrag in Höhe von 11,0 Millionen Euro sowie ein positives EBITDA in geringer, für den Konzern unwesentlicher Größenordnung.

37. Angaben gemäß § 315a HGB

Die durchschnittliche Anzahl der im Konzern beschäftigten Arbeitnehmer (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB) wurde in Textziffer 8, Personalaufwand, dieses Anhangs genannt.

Bezüglich der Angaben zu den Organbezügen (§ 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB) verweisen wir auf Textziffer 34, Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB erklären wir, dass die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG am 3. Dezember 2019 vom Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft abgegeben wurde. Sie wurde den Aktionären auf den Unternehmensseiten im Internet unter der Adresse

www.freenet-group.de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerungAbsatzkontrolle

dauerhaft zugänglich gemacht.

Für den Abschlussprüfer ist für das Geschäftsjahr 2019 ein Gesamthonorar im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB in Höhe von 1.216 Tausend Euro berechnet worden. Hiervon entfallen 1.105 Tausend Euro auf Abschlussprüfungsleistungen (davon 1.102 Tausend Euro auf die laufende Abschlussprüfung für 2019 sowie 3 Tausend Euro auf projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der IFRS 16 Einführung), 25 Tausend Euro auf andere Bestätigungsleistungen (wie beispielsweise Lesen der Quartalsberichterstattung, Plausibilitätsbeurteilungen bezüglich der Covenants für die Kreditverträge sowie der Vorstandszielerreichung für das abgelaufene Geschäftsjahr), 6 Tausend Euro auf sonstige Leistungen (zur IT-Sicherheit) sowie 80 Tausend auf Steuerberatungsleistungen. Diese bestehen im Wesentlichen aus der Begleitung von Betriebsprüfungen und die steuerliche Beratung der Umsatzsteuer.

Gemäß § 313 Abs. 2 bis 3 HGB geben wir folgenden Überblick zu den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (Tabelle auf der folgenden Seite):

Anteil am Kapital
Vollkonsolidierte Unternehmen
freenet Cityline GmbH, Hamburg 100,00%
freenet.de GmbH, Hamburg 100,00%
01019 Telefondienste GmbH, Hamburg 100,00%
01024 Telefondienste GmbH, Hamburg 100,00%
01050.com GmbH, Hamburg 100,00%
freenet Datenkommunikations GmbH, Hamburg 100,00%
mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf 100,00%
mobilcom-debitel Logistik GmbH, Schleswig 100,00%
MobilCom Multimedia GmbH, Schleswig 100,00%
klarmobil GmbH, Hamburg 100,00%
vitrado GmbH, Hamburg (vormals new directions GmbH) 100,00%
freenet Direkt GmbH, Hamburg 100,00%
freenet Energy GmbH, Berlin 100,00%
Stanniol GmbH für IT & PR, Oberkrämer 100,00%
mobilcom-debitel Shop GmbH, Oberkrämer 100,00%
callmobile GmbH, Hamburg 100,00%
freenet Shopping GmbH, Hamburg 100,00%
The Cloud Networks Germany GmbH, München 100,00%
The Cloud Networks Nordic AB, Stockholm (Schweden) 100,00%
Gravis- Computervertriebsgesellschaft mbH, Berlin 100,00%
MOTION TM Vertriebs GmbH, Troisdorf 1 51,00%
freenet digital GmbH, Berlin 100,00%
Ilove GmbH, Berlin 100,00%
Lorena Medienagentur GmbH, Berlin 100,00%
Ojom International GmbH, Berlin 100,00%
freenet digital Espana S.L., Barcelona (Spanien) 100,00%
freenet digital Entretentimendo do Brasil Ltda., Sao Paulo (Brasilien) 100,00%
Vene International GmbH, Berlin 100,00%
freenet digital Holdings Inc., Wilmington (USA) 100,00%
freenet digital LLC, Wilmington (USA) 100,00%
freenet digital North America Inc., Wilmington (USA) 100,00%
Seedline Studios, LLC, Wilmington (USA) 100,00%
Aldine Productions LLC, Wilmington (USA) 100,00%
Seedling Productions LLC, Los Angeles (USA) 100,00%
Sure Yield Inc Limited, Hong Kong (China) 100,00%
eXaring AG, München 58,63%
Synergy Networks GmbH, Leipzig 58,63%
Taunus Beteiligungs GmbH, Köln 100,00%
MEDIA BROADCAST GmbH, Köln 100,00%
MEDIA BROADCAST Services GmbH, Köln 100,00%
Media Broadcast TV Services GmbH, Köln 100,00%
At Equity bewertete Unternehmen
Jestoro GmbH, Hamburg (vormals FunDorado GmbH) 50,00%
Sunrise Communications Group AG, Zürich (Schweiz) 24,56%
1 Entkonsolidierung zum 31.12.2019

38. Ereignisse von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für den freenet Konzern ergeben.

39. Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte, Goodwill und Sachanlagen zum 31. Dezember 2019

In TEUR Anschaffungs-/Herstellungskosten
1.1.2019 Umgliederungen aus der Umstellung auf IFRS 16 zum 1.1.2019 Zugänge Konsolidierungskreis Zugänge Umbuchungen
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 121.251 0 249 18.919 0
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 176.064 0 2.665 3.249 225
Markenrechte 346.352 0 0 0 0
Kundenbeziehungen 113.520 0 5.903 0 0
757.187 0 8.817 22.168 225
Goodwill
Goodwill 1.380.056 0 5.428 0 0
1.380.056 0 5.428 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 38.120 0 0 1 0
Switche und Leitungsnetze 926 0 0 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 521.322 -324.900 588 10.713 1.702
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.016 0 92 11.944 410
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.471 0 37 2.155 -2.337
663.855 -324.900 717 24.813 -225
2.801.098 -324.900 14.962 46.981 0
In TEUR Anschaffungs-/Herstellungskosten
Abgänge Konsolidierungskreis Abgänge Fremdwährung 31.12.2019
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 0 979 0 139.440
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 260 635 0 181.308
Markenrechte 1.105 0 0 345.247
Kundenbeziehungen 0 12.189 0 107.234
1.365 13.803 0 773.229
Goodwill
Goodwill 2.010 0 0 1.383.474
2.010 0 0 1.383.474
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 0 14 0 38.107
Switche und Leitungsnetze 0 -2 0 928
Technische Anlagen und Maschinen 0 4.876 -89 204.460
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 493 7.561 0 105.408
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 3 0 2.323
493 12.452 -89 351.226
3.868 26.255 -89 2.507.929
In TEUR Abschreibungen und Wertminderungen
1.1.2019 Umgliederungen aus der Umstellung auf IFRS 16 zum 1.1.2019 Zugänge Wertminderungen Umbuchungen
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 84.099 0 11.736 0 0
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 76.333 0 37.128 0 0
Markenrechte 44.925 0 673 0 0
Kundenbeziehungen 26.475 0 5.120 0 0
231.832 0 54.657 0 0
Goodwill
Goodwill 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 13.183 0 1.153 0 0
Switche und Leitungsnetze 926 0 0 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 184.033 -76.835 16.434 0 0
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 66.889 0 13.896 0 0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
265.031 -76.835 31.483 0 0
496.863 -76.835 86.140 0 0
In TEUR Abschreibungen und Wertminderungen
Abgänge Konsolidierungskreis Abgänge Fremdwährung 31.12.2019
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 0 977 0 94.858
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 232 634 0 112.595
Markenrechte 1.105 0 0 44.493
Kundenbeziehungen 0 12.189 0 19.406
1.337 13.800 0 271.352
Goodwill
Goodwill 0 0 0 0
0 0 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 0 14 0 14.322
Switche und Leitungsnetze 0 -2 0 928
Technische Anlagen und Maschinen 0 4.775 -77 118.780
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 331 7.089 0 73.365
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
331 11.876 -77 207.395
1.668 25.676 -77 478.747
In TEUR Buchwerte
31.12.2019 1.1.2019
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 44.582 37.152
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 68.714 99.731
Markenrechte 300.754 301.427
Kundenbeziehungen 87.828 87.045
501.878 525.355
Goodwill
Goodwill 1.383.474 1.380.056
1.383.474 1.380.056
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 23.785 24.937
Switche und Leitungsnetze 0 0
Technische Anlagen und Maschinen 85.679 337.289
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.043 34.127
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.323 2.471
143.830 398.824
2.029.182 2.304.235

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen zum 31. Dezember 2018

In TEUR Anschaffungs-/Herstellungskosten
1.1.2018 Veränderung Konsolidierungskreis Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 106.436 0 15.095 0 280 121.251
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 171.817 0 4.897 24 674 176.064
Markenrechte 346.352 0 0 0 0 346.352
Kundenbeziehungen 113.520 0 0 0 0 113.520
738.125 0 19.992 24 954 757.187
Goodwill
Goodwill 1.379.919 137 0 0 0 1.380.056
1.379.919 137 0 0 0 1.380.056
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 37.983 0 138 0 1 38.120
Switche und Leitungsnetze 929 0 0 -3 0 926
Technische Anlagen und Maschinen 513.595 0 20.099 660 13.032 521.322
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 90.494 0 17.482 264 7.224 101.016
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.143 0 2.277 -945 4 2.471
644.144 0 39.996 -24 20.261 663.855
2.762.188 137 59.988 0 21.215 2.801.098
In TEUR Abschreibungen und Wertminderungen
1.1.2018 Veränderung Konsolidierungskreis Zugänge Wertminderungen
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 73.241 0 11.138 0
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 37.792 0 39.207 0
Markenrechte 44.124 0 801 0
Kundenbeziehungen 19.461 0 7.014 0
174.618 0 58.160 0
Goodwill
Goodwill 0
0 0 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 12.022 0 1.161 0
Switche und Leitungsnetze 906 0 20 0
Technische Anlagen und Maschinen 136.177 0 55.668 0
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 59.221 0 14.187 0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
208.326 0 71.036 0
382.944 0 129.196 0
In TEUR Abschreibungen und Wertminderungen
Umbuchungen Abgänge 31.12.2018
--- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 0 280 84.099
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 0 666 76.333
Markenrechte 0 0 44.925
Kundenbeziehungen 0 0 26.475
0 946 231.832
Goodwill
Goodwill 0
0 0 0
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 0 0 13.183
Switche und Leitungsnetze 0 0 926
Technische Anlagen und Maschinen -3 7.809 184.033
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 6.522 66.889
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0
0 14.331 265.031
0 15.277 496.863
In TEUR Buchwerte
31.12.2018 1.1.2018
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Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software 37.152 33.195
Software, Lizenzen und Nutzungsrechte 99.731 134.025
Markenrechte 301.427 302.228
Kundenbeziehungen 87.045 94.059
525.355 563.507
Goodwill
Goodwill 1.380.056 1.379.919
1.380.056 1.379.919
Sachanlagen
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Bauten 24.937 25.961
Switche und Leitungsnetze 0 23
Technische Anlagen und Maschinen 337.289 377.418
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.127 31.273
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.471 1.143
398.824 435.818
2.304.235 2.379.244

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Büdelsdorf, den 9. März 2020

freenet AG

Der Vorstand

Christoph Vilanek

Ingo Arnold

Stephan Esch

Antonius Fromme

Rickmann v. Platen

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die freenet AG, Büdelsdorf

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der freenet AG, Büdelsdorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Aufstellung über Veränderungen des Eigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der freenet AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses unddesKonzernlageberichtsgeführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

(1) Bilanzierung der Umsatzerlöse

(2) Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes und immaterieller Vermögenswerte

(3) Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge

(4) Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

(1) Bilanzierung der Umsatzerlöse

(1) Im Konzernabschluss der freenet AG werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von € 2,9 Mrd ausgewiesen.

Bei Mobilfunkverträgen mit verkauftem Endgerät im Postpaid-Bereich wird der über die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarte Transaktionspreis anhand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen Hardwarelieferung und Mobilfunkleistung verteilt und entsprechend der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung als Umsatzerlöse erfasst. Die Vertragserlangungskosten werden aktiviert und über die zugrundeliegende Vertragslaufzeit amortisiert. Erhaltene Netzbetreiberprovisionen werden als Materialaufwandsminderungen erfasst und stellen somit keine Umsatzerlöse dar. Soweit sich diese auf die Vertragslaufzeit beziehen, werden sie abgegrenzt und linear über die Vertragslaufzeit aufwandsmindernd erfasst. Wird durch Vertriebspartner im indirekten Vertrieb zur Kundengewinnung Hardware oder eine sonstige Leistung an Endkunden ausgegeben, stellt dies keine Umsatzerlöse des freenet-Konzerns dar, soweit mangels tatsächlicher Sachherrschaft über die ausgereichte Hardware oder sonstige Leistung keine Prinzipalstellung des freenet-Konzerns besteht. Eine durch einen Vertriebspartner im indirekten Vertrieb an Endkunden ausgegebene Hardware oder sonstige Leistung zur Kundengewinnung ist als sonstiger Vermögenswert aktvierungspflichtig und wird über die Vertragslaufzeit linear umsatzmindernd aufgelöst.

Zur korrekten Anwendung des Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) hat der Konzern im Wesentlichen im Mobilfunkbereich entsprechende Systeme und Prozesse implementiert.

Die betragsmäßig bedeutsame Bilanzierung von Umsatzerlösen unterliegt angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle (u.a. Tarifstrukturen, Kundenrabatte, Incentives) einem besonderen Risiko. Zudem basiert die Bilanzierung der Umsatzerlöse in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Vor diesem Hintergrund und der damit verbundenen erheblichen Unsicherheiten war die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, die vom freenet-Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Abgrenzung von Umsatzerlösen beurteilt. Dabei haben wir auch das Umfeld der IT-Systeme zur Fakturierung und Bewertung sowie anderer relevanter Systeme zur Unterstützung der Bilanzierung der Umsatzerlöse, einschließlich der implementierten Kontrollen, sowie die Fakturierungs- und Bewertungssysteme bis hin zur Erfassung im Hauptbuch beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen bei Kundeverträgen beurteilt und gewürdigt, ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurden. Damit einhergehend haben wir die vollständige und richtige Erfassung der Umsatzerlöse gewürdigt und die Periodenzuordnung bzw. -abgrenzung nachvollzogen. Weiterhin haben wir in Stichproben Kundenrechnungen und die dazugehörigen Kundenverträge sowie Zahlungseingänge überprüft und Saldenbestätigungen eingeholt.

Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften haben wir sichergestellt, dass wir dem inhärenten Prüfungsrisiko in diesem Prüffeld angemessen begegnen.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Umsatzerlöse zu gewährleisten.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen im Konzernabschluss der freenet AG sind in Note 4 des Konzernanhangs enthalten.

(2) Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes und immaterieller Vermögenswerte

(1) In dem Konzernabschluss wird unter dem Bilanzposten "Goodwill" ein Betrag von € 1.383,5 Mio (28,5 % der Konzernbilanzsumme und 104,7 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Unter den "Immateriellen Vermögenswerten" sind Vermögenswerte in Höhe von € 501,9 Mio (10,4 % der Konzernbilanzsumme und 38,0 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten innerhalb des freenet AG-Konzerns zu. Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden jährlich oder anlassbezogen durchgeführt. Für immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden anlassbezogen Werthaltigkeitstests durchgeführt. Zur Durchführung der Werthaltigkeitstests werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Da in der Regel keine Marktwerte für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen, wird dabei der Barwert der künftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt. Den Discounted Cashflow-Modellen liegen die von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Planungen bis 2023 zugrunde, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir die ergänzend durchgeführten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen immateriellen Vermögenswerte unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten sind in den Notes 15 und 16 des Konzernanhangs enthalten.

(3) Werthaltigkeit latenter Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge

(1) Der Konzernabschluss der freenet AG weist latente Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von € 283,1 Mio aus, deren künftige Nutzbarkeit von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft als wahrscheinlich angesehen wird. Die IFRS-Planergebnisse, die im Rahmen der Steuerplanung als Ausgangsgröße dienen, stammen aus der Mehrjahresplanung 2020 bis 2023. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Mehrjahresplanung als Grundlage für die Werthaltigkeit der latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig ist und mit einem hohen Maß an Unsicherheiten behaftet ist.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung der Werthaltigkeit der latenten Ertragsteueransprüche haben wir Spezialisten aus unserem Bereich Tax in das Prüfungsteam eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung in Bezug auf aktivierte Steuerpositionen auf Verlustvorträge beurteilt. Zudem haben wir die Werthaltigkeit der oben aufgeführten latenten Ertragsteueransprüche auf Verlustvorträge auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung der zukünftigen steuerlichen Ertragssituation der freenet AG und ihrer ertragsteuerlichen Organgesellschaften und die Angemessenheit der verwendeten Planungsprämissen beurteilt. Die Richtigkeit der Überleitung des Planergebnisses auf das steuerliche Ergebnis, die Vereinbarkeit der Methodik zur Ermittlung der latenten Steuern mit IAS 12 und die rechnerische Richtigkeit waren ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Die getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie die angewandte Methodik konnten wir nachvollziehen.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Ertragsteueransprüchen auf Verlustvorträge sind in den Notes 2.14 und 18 des Konzernanhangs enthalten.

(4) Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen

(1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden zum Bilanzstichtag Nutzungsrechte von € 452,0 Mio (9,3 % der Bilanzsumme) und Leasingverbindlichkeiten von € 553,3 Mio (11,4 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zu Leasingverhältnissen (IFRS 16) wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und deren Fortschreibung im Geschäftsjahr. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Aufgrund des großen Volumens an Leasingverhältnissen und den hieraus resultierenden Transaktionen hat die Gesellschaft konzernweite Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von Leasingverhältnissen eingerichtet. Zudem erforderte die Erstanwendung die Implementierung zweier zentraler IT-Systeme zur Abbildung der Leasingverhältnisse. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bedingt für bestimmte Bereiche Schätzungen und Ermesensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter, deren Angemessenheit im Rahmen unserer Prüfung zu beurteilen war. Dies trifft insbesondere auf die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes und die Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu.

Vor diesem Hintergrund, und aufgrund der Komplexität der neuen Anforderungen des IFRS 16, war die Bilanzierung der Leasingverhältnisse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Leasingverhältnissen gewürdigt. Dies gilt auch für die Implementierung der zwei zentralen IT-Systeme zur Abbildung der Leasingverhältnisse sowie für die erforderlichen Anpassungen der bestehenden Systeme zur Verarbeitung der Transaktionen.

Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung mit Unterstützung unserer internen Spezialisten die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 beurteilt. Gemeinsam haben wir die Implementierungsarbeiten nachvollzogen sowie die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen in Einklang mit IFRS 16 und der IT-Systeme zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Vorgaben beurteilt. Hierbei haben wir auf Basis von Stichproben Einsicht in Leasingverträge genommen, die Identifizierung von Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten nachvollzogen und gewürdigt, ob diese vollständig und zutreffend in den neu implementierten zentralen Systemen zur Abbildung von Leasingverhältnissen erfasst wurden. Dabei haben wir insbesondere die Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes und die Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses anhand von Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und durch Einsicht in geeignete Nachweise beurteilt.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten und an IFRS 16 angepassten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind. Ferner konnten wir nachvollziehen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Leasingverhältnisse unter erstmaliger Anwendung des IFRS 16 zu gewährleisten.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 sind in Tz. 2.5, 9 und 28 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt i "Corporate Governance" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB,

die in Abschnitt h "Nichtfinanzielle Erklärung" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der freenet AG, Büdelsdorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Niklas Wilke.

Hamburg, den 10. März 2020

*PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft*

Niklas Wilke, Wirtschaftsprüfer

ppa. Benjamin Röhe, Wirtschaftsprüfer

Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Die freenet AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 4. Dezember 2018 den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen entsprochen und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, soweit es hierzu nachfolgend seitens der Gesellschaft keine abweichende Erklärung gibt, auch zukünftig entsprechen.

Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für die Organmitglieder abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist keine Vereinbarung eines Selbstbehalts vorgesehen, weil ein damit verbundener Vorteil für die Gesellschaft nicht ersichtlich ist. Verantwortungsvolles Handeln ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats selbstverständliche Pflicht. Ein Selbstbehalt müsste zudem wegen des Gleichheitssatzes einheitlich festgesetzt werden, obwohl die persönlichen Verhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder variieren. Ein Selbstbehalt würde die Aufsichtsratsmitglieder daher unterschiedlich belasten. In Anbetracht gleicher Pflichten erscheint das nicht angemessen. (Kodex-Ziffer 3.8 Abs. 3)

Die Gesellschaft fühlt sich im Rahmen ihrer Berichterstattung der Transparenz in einem hohen Maße verpflichtet. Dies gilt auch im Bereich der Vorstandsvergütung, die mit allen ihren Komponenten und zudem individualisiert im Vergütungsbericht uneingeschränkt offengelegt und erläutert wird. Gleichwohl haben sich Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zur Darstellung der Vorstandsvergütung vorgesehenen Mustertabellen im Vergütungsbericht nicht zu verwenden. Trotz Vereinbarung von betragsmäßigen Höchstgrenzen in den Vorstandsverträgen steht zu befürchten, dass durch die Angabe von Maximalbeträgen im Hinblick auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile ein Bild erzeugt wird, das nicht den tatsächlichen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses entspricht. (Kodex-Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6)

Bei der Neubestellung von Vorstandsmitgliedern hat der Aufsichtsrat bislang die Kandidaten in den Vorstand berufen, die insbesondere aufgrund ihrer - im Laufe ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten in der Gesellschaft - erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten geeignet waren. Die in Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1 genannten Kriterien für die Zusammensetzung des Vorstands standen demgegenüber bei den bisherigen Bestellungen nicht im Fokus des Aufsichtsrats und sind auch bei künftigen Bestellungen aus Sicht des Aufsichtsrats gegenüber der konkreten Eignung nachrangig. (Kodex-Ziffer 5.1.2 Abs. 1)

Für die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum qualifizierte Personen mit großer Berufs- und Lebenserfahrung allein aufgrund ihres Alters nicht als Kandidaten in Betracht gezogen werden sollen. (Kodex-Ziffern 5.1.2 Satz 8 und 5.4.1 Satz 2)

Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Satz 1. Er erstellt daher ebenfalls kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung leiten lassen. Dies hat sich nach seiner Überzeugung bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. (Kodex-Ziffern 5.4.1 Abs. 2, Abs. 4 und 5.4.2 Satz 1)

Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die variable Vergütung des Aufsichtsrats bemisst sich gem. § 11 Abs. 5 der Satzung nach der Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr. Diese Form der variablen Vergütung hat sich in der Vergangenheit bewährt. Zudem ist die dem Kapitalmarkt kommunizierte, an den freien Cashflow anknüpfende Dividendenpolitik der Gesellschaft auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Daher dient auch die Anknüpfung der variablen Vergütung an diese Dividendenstrategie der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Eine Anpassung der variablen Vergütung des Aufsichtsrats ist aus diesem Grund nicht vorgesehen. (Kodex-Ziffer 5.4.6 Abs. 2)

Büdelsdorf, den 3. Dezember 2019

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand

c. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens auf der Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Auch außerhalb von Sitzungen hat der Vorstand die Aufsichtsratsmitglieder über die Geschäftsentwicklung und aktuelle Themen informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanzplanung und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar und frühzeitig eingebunden und hat diese mit dem Vorstand intensiv und detailliert erörtert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt.

i. Themen im Aufsichtsratsplenum

Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier turnusmäßige Präsenzsitzungen und drei telefonisch durchgeführte Sitzungen statt. Zudem wurde ein Beschluss im schriftlichen Verfahren gefasst.

Gegenstand unserer regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Markt- und Wettbewerbssituation, die Finanz- und Ertragslage und die Finanzierungssituation der Gesellschaft sowie die Entwicklung der Konzerngesellschaften und der Beteiligungen des Konzerns.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit 2019 war die Beschäftigung mit den möglichen Auswirkungen auf die freenet AG durch eine geplante Kapitalerhöhung bei der Sunrise Communications Group AG, an der die freenet AG eine Beteiligung von knapp 25 Prozent hält. Die Kapitalerhöhung hätte der am Ende verworfenen Übernahme der UPC Schweiz durch die Sunrise Communications Group AG dienen sollen. Wir haben uns in allen Präsenzsitzungen eingehend mit den jeweils aktuellen Entwicklungen und den daraus resultierenden Folgen für die Gesellschaft auseinandergesetzt. Zudem haben wir drei weitere Sitzungen am 11. März 2019, am 1. April 2019 und am 23. Oktober 2019 jeweils als Telefonkonferenzen durchgeführt, in denen wir uns ausschließlich mit dem jeweiligen Stand der Dinge bei der Sunrise Communications Group AG und Relevanz für die freenet AG befasst haben.

In der ersten turnusmäßigen Präsenzsitzung am 20. März 2019 war der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 zentraler Beratungsgegenstand. Gemeinsam mit den Vertretern des Abschlussprüfers - der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PwC GmbH WPG) - haben wir die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung und die Auswirkungen von geänderten Rechnungslegungsstandards diskutiert. Nach Abschluss der eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer und folgte der Empfehlung des Prüfungsausschusses, indem er den Jahres- und den Konzernabschluss billigte. Der Jahresabschluss war damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat befasste sich ebenfalls mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zum 31. Dezember 2018. Die Prüfung war wie bereits im Vorjahr zuvor von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Mazars WPG), Hamburg, durchgeführt und vom Prüfungsausschuss begleitet worden. Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise waren dem Prüfer dabei wiederum keine Sachverhalte bekannt geworden, die ihn zu der Auffassung gelangen haben lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen aufgestellt wurden. Auf Vorschlag des Prüfungsausschusses machte sich der Aufsichtsrat dieses Prüfungsergebnis der Mazars WPG zu eigen.

Weiter stimmte der Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch das Präsidium einer Kapitalerhöhung bei der EXARING AG zu, infolge derer die Beteiligungshöhe der freenet AG an der EXARING AG auf circa 59 Prozent erhöht wurde.

Neben der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2019 stand die Verlängerung eines Vorstandsmandats auf der Tagesordnung dieser Sitzung. Der Aufsichtsrat verlängerte die Bestellung des Vorstandsmitglieds Stephan Esch um weitere fünf Jahre. Am 17. April 2019 fasste der Aufsichtsrat im schriftlichen Verfahren zudem Beschluss über die Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern für das Jahr 2019.

In der Sitzung nach der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2019 unterrichtete der Vorstand das Aufsichtsratsplenum über aktuelle Entwicklungen in den wesentlichen Geschäftsfeldern.

Am 24. September 2019 hat sich der Aufsichtsrat grundsätzlichen strategischen Überlegungen gewidmet und die aktuelle Situation sowie die Perspektiven des Kerngeschäfts und des Segments TV und Medien untersucht. Zudem berichtete der Vorstand zu den wesentlichen Beteiligungen.

In der Sitzung am 3. Dezember 2019 diskutierte der Aufsichtsrat über die vom Vorstand vorgelegte Planung für das Geschäftsjahr 2020, die er zustimmend zur Kenntnis nahm. Weiterhin fasste er Beschluss über die Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.

Nach Ende des Geschäftsjahres 2019 fand am 25. März 2020 eine Sitzung des Plenums mit der Erörterung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 als wesentlichem Inhalt statt. Die Einzelheiten hierzu sind Gegenstand des gesonderten Abschnitts "Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019" in diesem Bericht. Ein weiteres Thema war die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2020 mit den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.

ii. Die Arbeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse eingerichtet. Sie bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu behandeln sind. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum über die Ausschussarbeit in der jeweils folgenden Sitzung. Die generellen Aufgaben, die Arbeitsweise und die Besetzung der einzelnen Ausschüsse sind in der Erklärung zur Unternehmensführung näher beschrieben.

1. Präsidium

Das Präsidium tagte 2019 einmal und befasste sich dabei mit strategischen Überlegungen. Im Fokus lagen die Entwicklung der Beteiligung an der CECONOMY AG und insbesondere der Sunrise Communications Group AG. Die Mitglieder berieten ebenfalls über die Beteiligung an der EXARING AG und bereiteten die Beschlussfassung über die Teilnahme an einer Barkapitalerhöhung der EXARING AG vor.

2. Personalausschuss

Die Mitglieder des Personalausschusses fanden sich im Jahr 2019 zu insgesamt drei Sitzungen zusammen; davon wurden zwei Sitzungen als Telefonkonferenzen durchgeführt. Der Ausschuss bereitete die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Verlängerung der Bestellung von Stephan Esch vor und führte die Verhandlungen über dessen Anstellungsvertrag. Der Ausschuss stellte zudem fest, ob und inwieweit die Parameter für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für 2018 erreicht wurden, legte neue Parameter für die Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2019 fest und schlug diese dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor.

3. Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasste sich in vier Präsenzsitzungen regelmäßig mit den aktuellen Prüfungsschwerpunkten und erörterte sie mit den Abschlussprüfern. Die Ausschussmitglieder setzten sich intensiv mit dem Geschäftsbericht, dem Halbjahresbericht und den Quartalsmitteilungen auseinander. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer erörterte der Ausschuss regelmäßig aktuelle Bilanzierungsthemen. Ein weiteres Thema im Ausschuss war die Begleitung der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch die Mazars WPG.

Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit den vom Abschlussprüfer erbrachten Nichtprüfungsleistungen, verabschiedete einen neuen Katalog von generell vorab genehmigten Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und erteilte hierzu eine Einzelfallgenehmigung im schriftlichen Verfahren. Für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung 2019 empfahl er dem Aufsichtsrat auf Basis der Vorjahreserfahrungen wiederum die Beauftragung der Mazars WPG. Der Ausschuss ließ sich aus den Bereichen Compliance und Interne Revision direkt von den verantwortlichen Managern berichten. Auch der Status des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des Fraud-Managements wurde dem Ausschuss vorgestellt.

Der Schwerpunkt der Arbeit des Prüfungsausschusses lag auf der Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Hierzu...

...holte der Ausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein,

...überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Prüfers sowie die Umsetzung des Prüfungsauftrags,

...befasste sich der Ausschuss mit der Bestimmung der Schwerpunkte der Abschlussprüfung und

...bereitete er die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung und die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer vor.

4. Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss musste wie in den Vorjahren auch im Jahr 2019 nicht einberufen werden.

5. Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss wurde im Jahr 2019 nicht tätig.

6. Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei über 99 Prozent. Mit Ausnahme einer Plenumssitzung, an der ein Aufsichtsratsmitglied nicht teilnahm, tagten Aufsichtsrat und Ausschüsse stets mit allen Mitgliedern. Dementsprechend hat kein Aufsichtsratsmitglied an lediglich der Hälfte der Sitzungen oder weniger teilgenommen. Die Teilnahme der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wird im Folgenden in individualisierter Form offengelegt.

Aufsichtsratsplenum Präsidium
Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- --- ---
Prof. Dr. Helmut Thoma Vorsitzender 7/7 100% 1/1 100%
Knut Mackeprang Stellv. Vorsitzender 7/7 100% 1/1 100%
Claudia Anderleit 7/7 100%
Bente Brandt 7/7 100%
Theo-Benneke Bretsch 7/7 100%
Sabine Christiansen 7/7 100%
Gerhard Huck 7/7 100% 1/1 100%
Thorsten Kraemer 6/7 86% 1/1 100%
Fränzi Kühne 7/7 100%
Thomas Reimann 7/7 100%
Marc Tüngler 7/7 100%
Robert Weidinger 7/7 100%
98,81% 100%
Prüfungsausschuss Personalausschuss
Anzahl in % Anzahl in %
--- --- --- --- ---
Prof. Dr. Helmut Thoma Vorsitzender 3/3 100%
Knut Mackeprang Stellv. Vorsitzender 3/3 100%
Claudia Anderleit 3/3 100%
Bente Brandt 4/4 100%
Theo-Benneke Bretsch
Sabine Christiansen 3/3 100%
Gerhard Huck
Thorsten Kraemer
Fränzi Kühne
Thomas Reimann 4/4 100%
Marc Tüngler 4/4 100%
Robert Weidinger 4/4 100%
100% 100%

Das Aufsichtsratsmitglied Thorsten Kraemer hat zunächst dem Vorsitzenden und am 1. April 2019 dem Aufsichtsratsplenum einen potenziellen Interessenkonflikt angezeigt, der sich aus seiner mittelbaren Beteiligung an der Sunrise Communications Group AG hätte ergeben können. Dieser potenzielle Interessenkonflikt bezog sich ausschließlich auf das Verhalten der freenet AG im Hinblick auf die von der Sunrise Communications Group AG zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit deren Übernahme der UPC Schweiz. Zur Vermeidung jeglichen Risikos für mögliche Interessenkonflikte hat Thorsten Kraemer auf eigenen Wunsch auf die Teilnahme an allen Beratungen und die Übermittlung aller Informationen und Unterlagen zu diesem Thema verzichtet. Dementsprechend hat Thorsten Kraemer an Aufsichtsratssitzungen nach dem 1. April 2019 nicht teilgenommen, soweit die Beratungen Belange der Übernahme der UPC Schweiz durch die Sunrise Communications Group AG und die damit im Zusammenhang stehenden Pläne einer Kapitalerhöhung bei der Sunrise Communications Group AG zum Gegenstand hatten. Dies betraf auch mit der telefonischen Sitzung am 23. Oktober 2019 die einzige Sitzung, in welcher der Aufsichtsrat aus diesem Grund nicht vollständig tagte. Ebenfalls wurden ihm keine Informationen schriftlicher oder mündlicher Art, Aufsichtsratsvorlagen oder Sitzungsniederschriften mit Bezug zu dieser Angelegenheit zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen wurden Sachverhalte, die Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern begründen können und die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, dem Aufsichtsrat gegenüber nicht offengelegt.

iii. Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und der Lagebericht der freenet AG wurden von der PwC GmbH WPG geprüft. Den Prüfauftrag hatte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entsprechend dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2019 wurde gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt. Der Abschlussprüfer versah auch diesen Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der PwC GmbH WPG, wurde von Niklas Wilke als verantwortlichem Wirtschaftsprüfer unterzeichnet. Niklas Wilke verantwortet die Abschlussprüfung der Gesellschaft und des Konzerns zum zweiten Mal in Folge. Die PwC GmbH WPG ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 durchgängig als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.

Über die Prüfung wurde im Prüfungsausschuss am 25. Februar 2020 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 25. März 2020 berichtet und diskutiert. Die Abschlussprüfer nahmen an den Verhandlungen über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in beiden Gremien teil. Sie berichteten über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung des Prüfungsausschusses gefolgt und hat in der Sitzung am 25. März 2020 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 25. März 2020 zudem den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Hieran anschließend hat sich der Aufsichtsrat - der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend - dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen.

iv. Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2019

Die vom Vorstand als Bestandteil des Lageberichts der freenet AG und des Konzernlageberichts sowie in Übereinstimmung mit den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) aufgestellte nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wurde von der Mazars WPG, Hamburg, geprüft. Der Prüfauftrag wurde auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 3. Dezember 2019 vergeben. Der Wirtschaftsprüfer kam nach Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung zu dem Prüfungsurteil, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die ihn zu der Auffassung gelangen haben lassen, dass die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sowie den Anforderungen des GRI-Rahmenwerkes aufgestellt worden sind (Prüfung mit begrenzter Sicherheit). Über die Prüfungshandlungen und das Prüfungsergebnis wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 25. Februar 2020 berichtet. Der Aufsichtsrat machte sich das Ergebnis des Wirtschaftsprüfers auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses zu eigen.

v. Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

1. Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats.

2. Vorstand

Bereits im Vorjahr war Ingo Arnold mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Finanzvorstand bestellt worden.

Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Konzerngesellschaften Dank und Anerkennung für ihr persönliches Engagement und die geleistete Arbeit aus.

Büdelsdorf, den 25. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Helmut Thoma, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Konzernabschluss zum 31.12.2019 wurde am 25.03.2020 gebilligt.