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fox e-mobility AG Interim / Quarterly Report 2025

Oct 31, 2025

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Interim / Quarterly Report

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Publication

fox e-mobility AG

München

Halbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025

HRB 242349 Amtsgericht München

ISIN: DE000A3EX222 (geänderte ISIN ab 31. Juli 2025: DE000A40ZV71)

Inhaltsverzeichnis:

1. Zwischenlagebericht des Vorstands zum 30.6.2025

2. Verkürzte Bilanz

3. Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung

4. Verkürzter Anhang

5. Versicherung des gesetzlichen Vertreters

ZWISCHENLAGEBERICHT DES VORSTANDS ZUM 30. JUNI 2025

A. Vorbemerkung

Die Gesellschaft ist gemäß §18 Abs.1 Ziff.4 der Geschäftsbedingungen der BÖAG Börsen AG für den Freiverkehr an der Börse Düsseldorf verpflichtet, einen Halbjahresfinanzbericht zu veröffentlichen, der inhaltlich mindestens den Anforderungen von § 115 Abs. 3 und 4 WpHG genügt.

Der veröffentlichte Jahresabschluss und Lagebericht für das am 31.Dezember 2024 endende Geschäftsjahr 2024 wurde am 01. August 2025 vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss 2024 enthalten deshalb bereits eine Beschreibung der wesentlichen Ereignisse im Berichtszeitraum (Nachtragsbericht). Die wesentlichen Chancen und Risiken, für die dem Berichtszeitraum folgenden 6 Monate des Geschäftsjahres, sind bereits im Lagebericht zum Jahresabschluss 2024 enthalten (Ziffer 3 Risikobericht, Ziffer 4 Chancenbericht, Ziffer 5 Gesamtbeurteilung Chancen und Risiken, Ziffer 6 Prognosebericht). Die Ausführungen im Anhang und Lagebericht 2024 werden durch Bezugnahme in diesen Zwischenlagebericht inkorporiert.

Die Gesellschaft hat sich im Berichtszeitraum nach der Hauptversammlung vom 31. Januar 2025 auf Kapitalmaßnahmen zur Sicherung der Fortführung des Unternehmens und den Aufbau der FOXMIA(Germany) GmbH als konzerninterne Fahrzeugentwicklungsfirma sowie die Fortführung der Fox Automotive Switzerland AG i.L. konzentriert.

B. Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse im ersten Halbjahr 2025 und ihre Auswirkungen auf den verkürzten Abschluss

1.Bestandsgefährdende Risiken

Die im Lagebericht und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2024 beschriebenen erheblichen bestandsgefährdenden Risiken haben sich im ersten Halbjahr 2025 noch verstärkt.

Durch den Wegfall des seit März 2023 erwarteten Investments der Yangji Gruppe im Dezember 2024 hat sich das Finanzierungsrisiko erheblich erhöht. Ferner haben sich die bestandsgefährdenden Risiken durch einen weiteren Verfall des Börsenkurses (von EUR 0,0143 am 30.Dezember 2024 bis auf den tiefsten Stand im Berichtszeitraum von EUR 0,00327 am 20. Juni 2025) und die damit einhergehende Unmöglichkeit durch Aktienemission neue Finanzmittel der Gesellschaft zuführen zu können. Außerdem war vom 3.Februar 2025 bis 9.April 2025 die Kursnotierung an den Börsen Düsseldorf, Berlin, Hamburg wegen überfälliger Finanzberichte ausgesetzt.

Die dadurch verursachte Liquiditätslücke gefährdet auch die Umsetzung des Business Plans für 2025- 2026 sowie den für 2026 geplanten Beginn der Serienproduktion der MIA 2.0.

2.Maßnahmen zur Reduzierung der bestandsgefährdenden Risiken

2.1 Finanzierungen

Aus dem Kreis der Aktionäre und nahestehenden Personen wurden kurzfristige Darlehen zur Sicherung der fortlaufenden Kosten des Unternehmens vereinbart. Im Berichtszeitraum flossen der Gesellschaft TEUR 177 als Fremdkapital zu. Es handelt sich dabei um TEUR 4 kurzfristiges verzinsliches Darlehen von einem Aktionär und eine Gruppe von Darlehen (insgesamt TEUR 173), die durch den Verkauf von Aktien einer Gruppe von Aktionären refinanziert worden waren.

Die Firma CIME Invest AG, Liechtenstein hat sich am 30. Juni 2025 verpflichtet, weitere Darlehen in Höhe von TEUR 50 der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen (siehe dazu den Nachtragsbericht).

2.2 Umfinanzierung von fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Gesellschaft hatte im April 2024 eine Umfinanzierung mit 20 Gläubigern im Umfang von insgesamt EUR 3,5 Mio. durchgeführt, in der die Verbindlichkeiten in Darlehen mit einer Laufzeit bis 30.April 2025 umgewandelt wurden. Die Verlängerung der Umfinanzierung wurde im Berichtszeitraum verhandelt und im Juli 2025 neu definiert (siehe dazu den Nachtragsbericht).

2.3 Kapitalherabsetzung

In der Hauptversammlung am 31.Januar 2025 wurde eine Kapitalherabsetzung von EUR 73.289.378 auf EUR 732.893 beschlossen, deren Durchführung (Einziehung von 78 Aktien und Zusammenlegung der übrigen Aktien im Verhältnis 100:1) am 30. Juni 2025 im Handelsregister eingetragen wurde. Ziel der Kapitalherabsetzung ist die durch die Zusammenlegung bewirkte Verbesserung des Kurses, so dass Aktienemissionen auf der Basis des Mindestemissionspreises von EUR 1,00 wieder möglich werden. (siehe dazu den Nachtragsbericht)

2.4 Barkapitalerhöhung

Noch im Berichtszeitraum wurde eine Barkapitalerhöhung über bis zu TEUR 7.328 aus dem Genehmigten Kapital 2021/1 in Begleitung der Quirin Privatbank AG, Berlin vorbereitet, die sich unmittelbar an die Kapitalherabsetzung anschließen soll. Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss wegen des Auslaufens des Genehmigte Kapital 2021/1 bis zum 6. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen sein. (siehe dazu den Nachtragsbericht)

3. Verlust und Eigenkapital

Per 30. Juni 2025 ergibt sich ein bilanzieller Verlust von TEUR 509, der mehr als die Hälfte des Grundkapitals ausmacht. Das Eigenkapital (Geschäftsjahr 2024: EUR 15.901) ist zum Ende des Berichtszeitraums auf null gesunken - der nicht gedeckte bilanzielle Fehlbetrag beträgt TEUR 493. (siehe dazu den Nachtragsbericht).

4. Beteiligungen

4.1 FOXMIA (Germany) GmbH

Der Jahresabschluss 2024 liegt noch nicht vor. Die Einzahlung der ausstehenden Stammeinlage hat sich auf das 2. Halbjahr verschoben. (siehe dazu Nachtragsbericht)

4.2 Fox Automotive Switzerland AG i.L.

Im Berichtszeitraum konnte die Gesellschaft ihre Verpflichtungen aus der Patronatserklärung gegenüber der Fox Automotive Switzerland AG i.L. nicht erfüllen, was zu dem im Anhang beschriebenen Konkursszenario in der Schweiz führte. Durch im Berichtszeitraum eingeleiteten Rechtsmittel im Nachlassverfahren und die Anordnung des Konkursaufschubs sind die in der Schweiz belegenen Vermögenswerte der Fox Automotive Switzerland AG i.L. gesichert. Die überwiegend im Ausland belegenen Vermögenswerte der Fox Automotive Switzerland AG i.L: sind vom Konkursbeschlag weitestgehend frei. Eine Behinderung der Entwicklung des MIA- Projekts ist durch das Schweizer Verfahren im Berichtszeitraum nicht eingetreten. (siehe dazu auch Nachtragsbericht).

5. Corporate Governance

5.1 Vorstand

Im Berichtszeitraum wurde die mit der Hauptversammlung am 31.Januar 2025 ausgelaufene Bestellung von Herrn Philippe Perret als Alleinvorstand verlängert, und zwar bis zum 7.Dezember 2025.

5.2 Aufsichtsrat

Die Hauptversammlung hat am 31.Januar 2025 eine Satzungsänderung hinsichtlich Größe, Amtszeit und Vergütung des Aufsichtsrats beschlossen. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder wurde von vier auf drei Mitglieder reduziert und die Aufsichtsratsvergütung gekürzt sowie in einem festen und erfolgsbezogenen variablen Teil geändert. Die Amtszeit wurde reduziert.

5.3 Abschlussprüfer

Der Beschluss der Hauptversammlung am 31.Januar 2025 über die Bestellung von Kleeberg & Partner als Abschlussprüfer der Gesellschaft wurde vom Landgericht München in einem rechtskräftigen Versäumnisurteil wegen eines formalen Fehlers für nichtig erklärt. Die Gesellschaft ist als Kleinstkapitalgesellschaft von der Pflicht zur gesetzlichen Abschlussprüfung befreit (§267 HBG) und führt dennoch eine freiwillige Prüfung durch, für die es keiner Bestellung durch die Hauptversammlung bedarf. Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum die freiwillige Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024 durch Kleeberg & Partner beauftragt.

C. Nachtragsbericht bis zum 31. Oktober 2025

1. Börsenzulassung:

Die nach der Kapitalerhöhung konvertierten Aktien der Gesellschaft werden seit dem 4. August 2025 unter einer neuen Wertpapierkennnummer (ISIN DE000A40ZV71 und WKN A40ZV7) notiert. Die Börse hat für die Vorlage des Halbjahresfinanzberichts 2025 die Frist auf den 31.Oktober 2025 verlängert und für die Vorlage der testierten Jahresfinanzberichte 2023 und 2024 die Frist auf den 30.Dezember 2025 verlängert.

2. Maßnahmen zur Reduzierung der bestandsgefährdenden Risiken

2.1 Finanzierungen

Nach dem 30. Juni 2025 flossen der Gesellschaft weitere kurzfristige Darlehen zur Sicherung der fortlaufenden Kosten des Unternehmens. Es handelt sich dabei um TEUR 30 kurzfristiges Darlehen von CIME Invest AG und um TEUR 26 von zwei Großaktionären, insgesamt TEUR 56.

2.2 Umfinanzierungen

In Bezug auf die ausgelaufene Wandelschuldfazilität mit der ASO und die Aktienleihe von 3.000.000 Aktien an ASO (siehe Lagebericht 2024) hat Herr Bigger am 30.Juli 2025 den vollkommenen Verzicht auf Ansprüche aus der Aktienleihe sowohl der Gesellschaft wie der ASO gegenüber erklärt. Dadurch fällt die Short-Position der ASO sowie die Zwangswandlungsverpflichtung über TEUR 1.395 und Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft weg.

Die Finanzgläubiger haben im September 2025 vor allem im Umfang von TEUR 2.429 (75% der gesamten verbleibenden Finanzverbindlichkeiten) zugestimmt, dass sie ihre historischen Forderungen noch vor Ende des Geschäftsjahres in neuen Aktien wandeln werden.

Die übrigen Finanzgläubiger haben ihre Forderungen in Höhe von TEUR 797 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 gestundet.

2.3 Kapitalherabsetzung

Durch die Kapitalherabsetzung verbesserte sich der Kurs. Die konvertierten Aktien notierten EUR 1 am 05.August 2025 und seitdem zwischen EUR 0.46 und EUR 1.31. Der aktuelle Kurs liegt bei EUR 0.69.

2.4 Barkapitalerhöhung

Unmittelbar nach der Durchführung der Kapitalherabsetzung wurde am 15.Juli 2025 ein Wertpapierinformationsblatt entworfen, dass am 8.August 2025 bei der Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht vorgelegt und am 11.September 2025 zur Veröffentlichung genehmigt wurde. Das Bezugsangebot, das am 28.Juli 2025 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen wurde, beinhaltet eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus dem Genehmigten Kapital 2021/l in Höhe von bis zu EUR 7.328.930. Den ca. 2.200Aktionären der Gesellschaft wirde das gesetzliche Bezugsrecht in Form des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) eingeräumt, d.h. die Neuen Aktien werden von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie ausschließlich den Aktionären zu den in dem Bezugsangebot genannten Konditionen zum Bezug anzubieten („Mittelbares Bezugsrecht“). Jede Aktie berechtigt zum Bezug von 10 neuen Aktien zum gesetzlichen Mindestbezugspreis von EUR 1,00. Die Bezugsstelle Quirin Privatbank AG hat sich aufgrund eines Aktienübernahmevertrags mit der Gesellschaft vom 15.September 2025 verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft die Neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts anzubieten. Die Bezugsstelle ist zugleich die Abwicklungsstelle für die Entgegennahme der Zeichnungsbeträge und die Abwicklung der Lieferung und Börsenhandelseinbeziehung der Neuen Aktien.

Die ursprüngliche Bezugsfrist bis 01.10.2025 wurde am 01.Oktober 2025 bis 10. Oktober für Aktionäre und bis 15.Oktober 2025 für qualifizierte Investoren verlängert. Am 15.Oktober 2025 wurde die Frist wegen laufenden Gesprächen mit qualifizierten Investoren bis 14. November 2025 verlängert.

3. Verlust und Eigenkapital

Durch die laufende Kapitalerhöhung soll die Eigenkapitalbasis gestärkt werden, so dass das Eigenkapital wieder positiv ist. Es werden keine außerordentlichen Verluste für das zweite Halbjahr erwartet.

4. Beteiligungen

4.1 FOXMIA (Germany) GmbH

Am 28. Juli 2025 wurde der Jahresabschluss 2023 festgestellt und die ausstehende Einlage in Höhe von EUR 12.500 durch die Gesellschaft am 01. September 2025 geleistet. Am 24. September 2025 hat die Gesellschaft einen Vorvertrag mit Akkodis Germany abgeschlossen, der die Eckpfeiler für die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Fertigung eines ersten fahrbaren Prototyps der MIA 2.0 festlegt. Der Prototyp soll auf internationalen Fachmessen, unter anderem in Paris im Herbst 2026, vorgestellt und anschließend für die Testphase sowie die Typzulassung weiterentwickelt werden. Die Gesellschaft hat die FOXMIA (Germany) GmbH mit der Herstellung des Prototyps bis September 2026 und der technischen Zusammenarbeit mit der Akkodis Germany beauftragt. Es ist auch der fox e-mobility AG gelungen ein Team von 3 hocherfahrenen ehemaligen Mitarbeitern der Akkodis Germany sowie einen Top Designer zu rekrutieren. Sie bringen als Team zusammen fast 100 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Gesamtfahrzeugentwicklung und Produktion sowie Design/Styling in die fox e-mobility Gruppe mit.

4.2 Fox Automotive Switzerland AG i.L.

Das Schweizer Bundesgericht hat die Rechtsbeschwerde angenommen und bis zur endgültigen Entscheidung einen Konkursaufschub gewährt.

5. Corporate Governance und neue strategische Ausrichtung

Neben dem langfristigen Unternehmensziel der Serienproduktion der MIA 2.0 haben der Vorstand und Aufsichtsrat am 28.Juli 2025 beschlossen, nach dem Abschluss der Entwicklungsphase und Präsentation des Prototyps bis September 2026 einen Partner aus dem internationalen Automobilsektor zur Industrialisierung und Serienproduktion zu finden. Das fertige MIA 2.0 Konzept soll dabei gewinnbringend eingebracht werden gegen Cash und Aktienbeteiligung der Gesellschaft beim Partner. Damit soll gewährleistet werden, dass die Gesellschaft in der Serienproduktion keine weiteren Finanzierungen erbringen muss und einen außerordentlicher Entwicklungsgewinn gemacht wird.

Um die Konzeptphase möglichst effizient und kostensparend umzusetzen hat die Gesellschaft am 25. September 2025 beschlossen, abhängig von einer erfolgreichen Kapitalerhöhung, die 1.Stufe (Strategiephase) kosteneffizient zu internalisieren und mit einem vierköpfigen Team erfahrener Projektingenieure, die meistens von dem Entwicklungspartner kommen, durch die eigene Tochtergesellschaft FOXMIA Germany GmbH ab dem 1.November 2025 umzusetzen. Dadurch werden die in Ziff.3.9 genannten personellen Risiken stark vermindert und der Konzern schafft eigenes neues Knowhow.

Um die effiziente Umsetzung der Konzeptphase auch über das Ausscheiden des jetzigen Vorstands hinaus gewährleisten zu können, hat der Aufsichtsrat am 08. Oktober 2025 einstimmig beschlossen, dass mit Erreichen der 5-jährigen Amtszeit am 7. Dezember 2025 das Vorstandsamt von Herrn Philippe Perret endet. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass der am 7. Dezember 2025 auslaufende Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Phimac Conseil SARL, Marseille, Frankreich, der die Vorstandstätigkeit und Vergütung von Herrn Perret regelt, nicht mehr verlängert wird. Die Zusammensetzung des neuen Vorstands wird am 17. November 2025 bekanntgemacht werden.

6. Zusammenfassung der wesentlichen Risiken und Chancen für das zweite Halbjahr 2025 (Folgehalbjahr)

Es besteht das Risiko, dass die im ersten Halbjahr 2025 vorliegenden erheblichen bestandsgefährdenden Risiken auch im zweiten Halbjahr 2025 das Handeln des Vorstands bestimmen werden und die vorgesehene und notwendige Barkapitalerhöhung von bis zu EUR 7,3 Mio. nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt. Dadurch kann sich die Fahrzeugentwicklung weiter verzögern und das angestrebte Ziel des Abschlusses der Entwicklungsphase und Präsentation des Prototyps bis Ende 2026 verfehlt werden. Die Gesellschaft müsste dann auch weitere Investoren finden, um den Fortbestand der Gesellschaft gewährleisten zu können.

Auf der anderen Seite haben sich die Chancen angesichts des Strategiewechsels und der Rekrutierung erfahrener Projektingenieure in der FOXMIA (Germany) GmbH stark verbessert.

Insgesamt überwiegen aktuell wegen der noch laufenden Kapitalerhöhung die Risiken. Der Vorstand hat einen Finanzplan bis zum 31. Dezember 2025 erstellt. Unter der Annahme von den Zahlungsmittelzuflüssen aus der Barkapitalerhöhung geht der Vorstand von einer positiven Unternehmensfortführung aus. Dies bedeutet gleichzeitig, dass damit die Werthaltigkeit der Beteiligungen über die Patronatsvereinbarung ebenfalls gegeben ist.

München, der 31. Oktober 2025

Philippe Perret, Vorstand

VERKÜRZTE BILANZ ZUM 30.06.2025

AKTIVA

30.06.2025 31.12.2024
EUR EUR
--- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstande
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
0,00 0,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.455.151,88 6.455.151,88
6.455.151,88 6.455.151,88
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 574.124,98 582.038,37
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00
574.124,98 582.038,37
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.628,40 1.324,65
577.753,38 583.363,02
C. RECHNUNGSABGREUNZUNG 572,00 572,00
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 492.747,68 0,00
7.526.224,64 7.039.086,60

PASSIVA

30.06.2025 31.12.2024
EUR EUR
--- --- ---
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 732.893,00 73.289.378,00
Nennbetrag/rechnerischer Wert eigener Anteile -5.281,00 -5.281,00
727.612,00 73.284.097,00
II. Kapitalrücklage
Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital 877.266,00 877.266,00
III. Gewinnrücklagen 72.556.485,00 0,00
IV. Verlustvortrag 74.145.461,68 6.117.146,75
V.Jahresfehlbetrag 508.649,00 68.028.314,93
VI.Nicht gedeckter Fehlbetrag 492.747,68 0,00
Summe Eigenkapital 0,00 15.901,32
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 806.086,71 757.478,24
806.086,71 757.478,24
C. VERBINDLICHKEITEN
I. Anleihen 2.388.183,00 2.384.183,00
II. Verbindlichkeiten aus Liefer. und Leistungen 1.584.192,03 1.338.319,86
III. Sonstige Verbindlichkeiten 2.747.762,90 2.543.204,18
6.720.137,93 6.265.707,04
7.526.224,64 7.039.086,60

VERKÜRZTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSHALBJAHR VOM 1.1 BIS ZUM 30.06.2025

1.1. -30.06.2025 1.1.-31.12.2024
EUR EUR
--- --- ---
1. Sonstige betriebliche Erträge 1.487,75 102.445,48
2. Materialaufwand 2.553,07 -5.724,21
3. Rohergebnis 4.040,82 96.721,27
4. Personalaufwand 0,00 0,00
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00 -845,33
4.040,82 95.875,94
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögengegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 0,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -477.362,12 -964.559,33
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen
-davon außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen EUR 67.057.348,42 0,00 -67.057.348,42
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -35.327,70 -102.283,25
10. Ergebnis nach Steuern -508.649,00 -68.028.315,06
11. Sonstige Steuern 0,00 -0,13
12. Jahresfehlbetrag 508.649,00 68.028.314,93

VERKÜRZTER ANHANG ZUM HALBJAHRESABSCHLUSS 2025

I. Allgemeine Grundlagen des Halbjahresabschlusses

Die Gesellschaft hat ihren Satzungssitz in München und die Geschäftsadresse in Düsseldorf. Sie ist unter der Firma fox e-mobility AG in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 242349) eingetragen. Sie ist die Muttergesellschaft eines vertikalen Konzerns mit einer Tochtergesellschaft in der Schweiz (Fox Automotive Switzerland AG i.L. - „FOX CH“) und einer Tochtergesellschaft in Deutschland, der FOXMIA (Germany) GmbH.

Die Gesellschaft erstellt ihren Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2025 zur Erfüllung der Emittenten Folgepflichten des §18 Abs.1 Ziff.4 der Geschäftsbedingungen der BÖAG Börsen AG für den Freiverkehr an der Börse Düsseldorf.

Der Halbjahresfinanzbericht genügt inhaltlich den Mindestanforderungen des § 115 Abs. 3 und 4 WpHG.

II. Grundlagen des Halbjahresabschlusses - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Zwischenabschluss werden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 angewendet. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Jahresabschluss zum 31.Dezember 2024, der die Basis für den vorliegenden Zwischenabschluss ist.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen umfassen zwei Beteiligungen, und zwar (a) sämtliche 25.000 Geschäftsanteile (Nennwert 1,00 Euro) der FOXMIA (Germany) GmbH, München sowie (b) sämtliche 105.000 Namensaktien (Nennwert 1,00 CHF) der Fox Automotive Switzerland AG i.L., Herisau/Schweiz.

Beteiligung FOXMIA (Germany) GmbH

Die FOXMIA (Germany) GmbH war im Berichtszeitraum nicht operativ tätig. Auf die Stammeinlage waren im Berichtszeitraum noch 50% (EUR 12.500) ausstehend; sie wurde vor der Feststellung dieses Halbjahresabschlusses im September 2025 geleistet. Der Jahresabschluss der FOXMIA (Germany) GmbH für das Geschäftsjahr 2023, der einen nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 2.410 aufweist wurde am 28.Juli 2025 von der Gesellschaft festgestellt. Der Jahresabschluss der FOXMIA (Germany) GmbH für das Geschäftsjahr 2024 liegt noch nicht vor. In dieser Halbjahresbilanz wird deshalb vorläufig der in der Jahresbilanz 2024 angesetzte Wert der Beteiligung von EUR 5.182 unverändert gelassen. Die FOXMIA (Germany) GmbH wird im 2. Halbjahr 2025 das operative Geschäft als Entwicklungsgesellschaft aufnehmen (es wird diesbezüglich auf den Nachtragsbericht im Halbjahreslagebericht verwiesen).

Beteiligung Fox Automotive Switzerland AG i.L.

Die Beteiligung an der Fox Automotive Switzerland AG i.L. ist wie im Jahresabschluss 2024 auch im Berichtszeitraum weiterhin mit dem Nettoliquidationswert von TEUR 6.450 bilanziert.

Fox Automotive Switzerland AG i.L. ist Eigentümerin der an die Gesellschaft lizenzierten gewerblichen Schutzrechte, Patente, Konstruktionsdaten sowie CAD-Daten (Intellectual Property-IP) die das MIA- Fahrzeug bzw. die Entwicklung und Vermarktung der MIA 2.0 betreffen. In den Patent-, Marken- und Designregistern ist die Fox Automotive Switzerland AG, die fox e-mobility AG oder der ursprüngliche (vor 2016) Hersteller der MIA (MIA Electric SAS) eingetragen. Das bei der Fox Automotive Switzerland AG aktivierte IP wird über zehn Jahre linear abgeschrieben. Die Sicherung der Patente und Schutzrechte wurde im Jahr 2024 weiter gefestigt. Die deutschen Marken Foxmia, MIA und MIA-Logo wurden registriert. Zudem wurde die Schutzdauer der Patente durch Einzahlung der Jahresgebühren verlängert.

Die im Jahr 2024 gewährte provisorischen Nachlassstundung nach Schweizer Recht endete am 19.Februar 2025 durch die Anordnung des Schweizer Konkurses durch das Nachlassgericht Trogen. Gegen die Konkursanordnung wurde im Berichtszeitraum erfolglos Rechtsmittel zum Obergericht Trogen eingelegt. Die Zustellung der Urteilsgründe erfolgte erst nach dem Ende des Berichtszeitraums im Juli 2025. Die Fox Automotive Switzerland AG i.L. hat gegen die Entscheidung des Obergerichts Trogen Rechtsbeschwerde zum Schweizer Bundesgericht eingereicht, das im September 2025 Konkursaufschub bis zur endgültigen Entscheidung angeordnet hat.

Ein Großteil der Vermögenswerte der Fox Automotive Switzerland AG i.L einschließlich IP befindet sich außerhalb der Schweiz.

Umlaufvermögen

Zum 30. Juni 2025 hält die Gesellschaft eine sonstige Forderung in Höhe von TEUR 553 (Geschäftsjahr 2024: TEUR 574) gegenüber der Tochtergesellschaft Fox Automotive Switzerland AG i.L (Darlehen mit Rangrücktritt). Die Gesellschaft geht trotz des Schweizer Konkurses der Fox Automotive Switzerland AG i.L. wegen des Konkursaufschubs und der Belegenheit der Vermögenswerte sowie des selbst bei Konkursvollzug erwarteten Nettoliquidationswerts weiterhin von der Werthaltigkeit der Forderung aus.

Eigenkapital

Die Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. Januar 2025 beschloss eine Kapitalherabsetzung von TEUR 73.289 auf EUR 732.893 durch Einziehung von 78 Aktien und Zusammenlegung des übrigen Aktienkapitals im Verhältnis 100:1. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung wurde am 30.Juni 2025 im Handelsregister eingetragen. Die durch die Kapitalherabsetzung entstandenen Rücklagen wurden mit dem Verlustvortrag verrechnet.

Zum 30. Juni 2025, nach Kapitalherabsetzung, hält die Gesellschaft 19.600 eigene Anteile. Es entspricht 2.67% der gesamten Aktien zum 30. Juni 2025.

Das am 30.Juni 2025 noch vorhandene Genehmigte Kapital 2021/1 beträgt nach Kapitalherabsetzung noch EUR 32.035.622. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Halbjahresabschlusses hatte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 15.September 2025 eine Kapitalerhöhung von bis zu EUR 7.328.930 beschlossen. Das entsprechende Bezugsangebot wurde am 16.September 2025 veröffentlicht. Zum Zeitpunkt dieses Abschlusses ist das Bezugsangebot noch aktiv (Ende der Bezugsfrist am 14. November 2025). Das Genehmigte Kapital 2021/1 läuft am 6.Dezember 2025 aus.

Das Bedingte Kapital 2021/l beträgt zum 30.Juni 2025 nach Kapitalherabsetzung noch EUR 26.605.000. Es läuft am 16.Mai 2026 aus.

Das zur Bedienung des am 17.August 2021 beschlossenen Aktienoptionsplans geschaffen Bedingte Kapital 2021/II besteht per 30.Juni 2025 noch EUR 2.070.000, ist aber wegen der bereits feststehenden Nichterreichung der für die Begebung von Optionsaktien definierten Erfolgsziele nicht mehr relevant.

Per 30. Juni 2025 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 492.747,68.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 806 beinhalten insbesondere, Rückstellungen für Aufsichtsratvergütungen betreffend die Jahre 2021,2022,2023 und 2024 (TEUR 387) sowie die Risikovorsorge betreffend eine titulierte Forderung eines ehemaligen Beratungsunternehmens, ausstehende Rechnungen sowie Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 419).

Verbindlichkeiten

Es wurden im Berichtszeitraum keine Wandel/Optionsanleihen emittiert. Die bestehenden Anleihen befinden sich in Abwicklung. Die Anleihe der Atlas Special Opportunities LLC ist durch eine Aktienleihe des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft Herrn Patrick Bigger abgesichert. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Halbjahresabschlusses hat Herr Bigger auf die Rückerstattung der Sicherheit sowie diesbezügliche eventuelle Rückgriffsansprüche gegen die Gesellschaft verzichtet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.584 sowie sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.748 (insbesondere Darlehensverbindlichkeiten) sind im Berichtszeitraum (und bis zum Abschlusstag) soweit sie fällig und nicht gestundet sind, nicht gerichtlich geltend gemacht worden.

IV. Erläuterung zur Gewinn und Verlustrechnung

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum keine Erträge aus Fahrzeugproduktion. Der Jahresfehlbetrag von TEUR 509 beruht überwiegend auf betrieblichen Aufwendungen (TEUR 477; Geschäftsjahr 2024: 965) sowie Zinslasten für Fremdkapital (TEUR 35; Geschäftsjahr 2024: TEUR 102).

V. Haftungsverhältnisse

Patronatserklärung

Im September 2021 hatte die Gesellschaft eine unbefristete und unbesicherte harte Patronatserklärung für die finanziellen Verpflichtungen der Fox Automotive Switzerland AG abgegeben, da die Fox Automotive Switzerland AG seit dem Geschäftsjahr 2021 keine nennenswerten Einnahmen hat und auch bis zur Fertigstellung des Konzeptfahrzeugs keine Einnahmen (bis auf konzerninterne Lizenzeinnahmen) erwartet.

Bestandsgefährdung

Obgleich einzelne Annahmen am Ende des Berichtszeitraums teilweise nicht eingetreten sind, konnte der Bestand der Gesellschaft über Finanzierungsmaßnahmen bis dato gewährleistet werden. Unter der Annahme einer erfolgreichen Barkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021/I in Höhe von bis zu EUR 7.328.930 vor Ende des Geschäftsjahres 2025 geht der Vorstand von einer positiven Unternehmensfortführung aus.

München, den 31. Oktober 2025

Philippe Perret, Vorstand

VERSICHERUNG DES GESETZLICHEN VERTRETERS

Ich versichere hiermit nach bestem Wissen, dass ich gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung nach § 18 Abs. 1 Ziff 4 der Geschäftsbedingungen der BÖAG Börse Düsseldorf ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt habe und im Halbjahreslagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage der Gesellschaft so dargestellt habe, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Philippe Perret, Vorstand