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Formycon AG Interim / Quarterly Report 2019

Sep 24, 2019

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Interim / Quarterly Report

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Halbjahresbericht 2019

Brief an die Aktionäre 4

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die erfolgreiche Etablierung der noch jungen Arzneimittelklasse Biosimilars setzt sich weiter fort. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse der Arbeitsgemeinschaft ProBiosimilars zeigt, dass diese sich in der Versorgung von Patienten immer besser durchsetzen. Bei der Arzneimittelverordnung in Deutschland wird bereits in 38 Prozent der Fälle ein verfügbares Biosimilar dem Referenzarzneimittel vorgezogen. Der Umsatz im Zeitraum April 2018 bis März 2019 wuchs in Deutschland im Vergleich zur Vorjahresperiode um 73 Prozent und beläuft sich auf rund eine Milliarde Euro. Damit belegt der deutsche Biosimilar-Markt im weltweiten Vergleich nach den USA den zweiten Platz. Nach Angaben der führenden Human Data Science Informationsplattform IQVIA resultierte dieser enorme Wachstumsimpuls zum einen aus den Markteinführungen mehrerer Nachfolgeprodukte zum weltweit umsatzstärksten Medikament Humira®1), zum anderen aber auch durch die weitere Marktdurchdringung bereits vorhandener Biosimilars mit den Wirkstoffen Infliximab, Etanercept, Rituximab, Trastuzumab und Pegfilgrastim.

Biosimilars sind in der Lage eine große Entlastung unserer Gesundheitssysteme zu bewirken. Das Statistische Bundesamt bezifferte die Gesundheitsausgaben im Jahr 2017 auf insgesamt 376 Milliarden Euro und schätzt den Wert für das Jahr 2018 sogar auf 387 Milliarden Euro. Größter Ausgabenträger sind hierbei die Gesetzlichen Krankenkassen (> 57 Prozent), deren Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber erbracht wird. Im Vergleich zu den Gesundheitsausgaben betrug der gesamte Bundeshaushalt nur 329 Milliarden Euro. Diese Gegenüberstellung zeigt auf beeindruckende Art und Weise, welch zentralen Stellenwert das Gesundheitssystem innerhalb unserer Ökonomie einnimmt und lässt damit einhergehend erahnen, welche Schwierigkeiten die zukünftige Finanzierbarkeit des Systems mit sich bringen wird. Experten befürchten langfristig einen Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 25 Prozent, sofern die Effizienz im Gesundheitswesen nicht verbessert wird. Hierzu können Biosimilars beitragen. Sie werden mittel- bis langfristig nicht mehr aus der Patientenversorgung wegzudenken sein, denn Nachfolgepräparate zu wichtigen Arzneimitteln schaffen, wie es in der Vergangenheit auch bei den Generika der Fall war, Wettbewerb. Neben der Preisbildung ist dieser nicht nur für die medizinische Versorgung der Bevölkerung von Vorteil, sondern forciert auch gleichzeitig Innovationen im Arzneimittelmarkt und damit verbundene neue Therapiemöglichkeiten.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

" Formycon hat in den vergangenen Jahren Pionierarbeit in der Biosimilar-Entwicklung geleistet."

Dr. Carsten Brockmeyer CEO

Mit der Entwicklung unserer Biosimilar-Kandidaten sind wir wieder einen großen Schritt vorangekommen. FYB201, unser Biosimilar-Kandidat zu Lucentis®2), steht kurz vor der Einreichung der Zulassungsunterlagen durch unseren Lizenzpartner Bioeq IP AG bei der US-amerikanischen Arzneimittlebehörde FDA. Die Einreichung der FYB201-Zulassungsunterlagen bei der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) ist für das erste Quartal 2020 geplant. Im Entwicklungsprojekt FYB202, einem Biosimilar-Kandidat zu Stelara®3, werden wir in Kürze mit der klinischen Prüfung Phase I beginnen und damit in eine wichtige Projektphase einsteigen. FYB203, welches auf das ophthalmologische Arzneimittel Eylea®4 referenziert, konnte in der abgeschlossenen präklinischen Studie die vergleichbare intraokulare Pharmakokinetik zum Referenzprodukt zeigen. Eine besondere Herausforderung bestand aufgrund einer komplexeren Patentlandschaft darin, eine alternative Formulierung (Darreichungsform) zu entwickeln.

Zu FYB205 haben wir bisher noch keine Details veröffentlicht. Die eingeworbenen Mittel aus der Kapitalerhöhung in Q2 in Höhe von rund 17,3 Millionen Euro werden vorwiegend für die Erweiterung der Pipeline und für die Entwicklung eigener Biosimilar-Projekte verwendet werden. Nach der Einreichung von FYB201 planen wir freigewordene Kapazitäten für neue Projekte einzusetzen, um diese stärker voranzutreiben.

Formycon hat in den vergangenen Jahren Pionierarbeit in der Biosimilar-Entwicklung geleistet. Zu Beginn stand im Jahr 2012 bzw. 2013 die Auswahl der zu entwickelnden Moleküle. Mit Lucentis®, Stelara® und Eylea® wählten wir die heute umsatzstärksten Referenzprodukte mit Patentablauf zwischen 2020 und 2025 und bewiesen damit ein gutes Gespür für die Entwicklung des Arzneimittelmarktes. Um die ersten Entwicklungsschritte zu finanzieren, gelang es uns als erstes konzernunabhängiges Unternehmen das Thema "Biosimilars" am deutschen Kapitalmarkt einzuführen und entsprechende Mittel hierfür einzuwerben. Bei der Produktentwicklung setzten wir frühzeitig auf das Design einer eigenen Kunststoffspritze, um zu unseren ophthalmologischen Biosimilars ein entsprechendes Applikationssystem anbieten zu können. Im Bereich der klinischen Entwicklung stiegen wir mit unserem Biosimilar-Kandidat zu Lucentis®, basierend auf sehr guten analytischen Daten zur Vergleichbarkeit und in enger Abstimmung mit den jeweiligen Arzneimittelbehörden FDA und EMA, als weltweit erstes Unternehmen unmittelbar in die klinische Prüfung Phase III ein.

Dr. Nicolas Combé

CFO

" Wir blicken mit großer Spannung und Zuversicht auf den weiteren Verlauf des Jahres 2019."

Diese im Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossene Phase-III-Studie rundete die gelungene Entwicklungshistorie unseres Lucentis®-Biosimilars ab und mit der in Kürze erfolgenden Einreichung der Zulassungsunterlagen bei der FDA, stehen wir unmittelbar vor einem wichtigen unternehmerischen Meilenstein.

Ein ereignisreiches erstes Halbjahr 2019 liegt hinter uns und wir blicken mit großer Spannung und Zuversicht auf die entscheidenden letzten Monate dieses Jahres.

Der Vorstand im September 2019

  • 1 Humira® ist eine eingetragene Marke von AbbVie
  • 2 Lucentis® ist eine eingetragene Marke von Genentech Inc
  • 3 Stelara® ist eine eingetragene Marke von Johnson & Johnson
  • 4 Eylea® ist eine eingetragene Marke von Regeneron Pharmaceuticals Inc.

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Prognosebericht

Grundlage des Konzerns und der Formycon AG 12
Wirtschaftsbericht 14
Prognosebericht 23
Chancen- und Risikobericht 24
Risikoberichterstattung über die Verwendung von
Finanzinstrumenten
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Bericht über Zweigniederlassungen 32

Formycon entwickelt biopharmazeutische Nachfolgeprodukte, sogenannte Biosimilars. Das Geschäftsmodell sieht vor, die ausgewählten Biosimilar-Kandidaten mit dem Erreichen bestimmter Entwicklungsmeilensteine entweder an geeignete Kooperationspartner auszulizenzieren oder in ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) einzubringen. Gemeinsam mit dem jeweiligen Partner entwickelt Formycon die Biosimilar-Kandidaten bis zur Zulassung und deckt dabei die technisch-pharmazeutische Entwicklungskette von der Analytik und Zelllinienentwicklung über die Präklinik und Klinik bis hin zur Erstellung und Einreichung der Zulassungsunterlagen ab. Für die spätere Kommerzialisierung der Produkte übernimmt in der Regel das jeweilige Partnerunternehmen die Verantwortung. Formycon wird an den späteren Vermarktungserlösen je nach Kooperationsform entsprechend beteiligt.

Zum 30. Juni 2019 arbeitete Formycon an folgenden Biosimilar-Projekten:

  • FYB201: Hierbei handelt es sich um einen Biosimilar-Kandidat zu dem ophthalmologischen Arzneimittel Lucentis®* (Ranibizumab). Lucentis® wird zur Behandlung der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) und anderer ernsthafter Augenerkrankungen eingesetzt. Im Mittelpunkt des Jahres 2019 stehen vor allem die Vorbereitungen der Zulassungsdokumente, mit deren Einreichung bei der FDA zu Beginn des vierten Quartals 2019 gerechnet wird. Die Einreichung bei der europäischen Arzneimittelbehörde EMA ist für das erste Quartal 2020 vorgesehen.
  • FYB202 ist ein Biosimilar-Kandidat für Stelara®** (Ustekinumab). Das Arzneimittel wird zur Behandlung verschiedener schwerwiegender inflammatorischer Erkrankungen wie mittelschwerer bis schwerer Psoriasis (Schuppenflechte) und Morbus Crohn eingesetzt. FYB202 wird in einem Joint Venture mit der Aristo Pharma GmbH entwickelt. Mit dem Erreichen wichtiger Meilensteine konnte die Pilotphase zu Beginn des zweiten Quartals 2019 erfolgreich abgeschlossen werden. Mit dem Start der klinischen Prüfung Phase I wird Mitte des Jahres 2019 gerechnet.
  • FYB203 ist ein Biosimilar-Kandidat für Eylea®*** (Aflibercept). Ähnlich wie Lucentis® wird Eylea® zur Behandlung der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) und anderer ernsthafter Augenerkrankungen eingesetzt. Im Laufe des ersten Halbjahres 2019 konnte die abgeschlossene präklinische Studie mit FYB203 in einer alternativen Formulierung die vergleichbare intraokulare Pharmakokinetik zum Referenzprodukt Eylea® zeigen. Im Fokus der Aktivitäten steht nun die Vorbereitung der klinischen Prüfung Phase III, deren Start für Mitte des Jahres 2020 geplant ist.
  • FYB205: Zu diesem Projekt wurden bislang keine Details bekanntgegeben. Die Rechte an diesem Projekt liegen bei Formycon.

Das Geschäftsmodell spiegelt sich in der Struktur der Unternehmensgruppe wider. Die beiden Biosimilar-Kandidaten FYB201 und FYB203 wurden an die Bioeq IP AG und die Santo Holding (Deutschland) GmbH auslizenziert, welche die jeweils exklusi-

Geschäftsmodell

ven Kommerzialisierungsrechte halten. FYB202 wird in einem Joint Venture (FYB202 GmbH & Co. KG) mit der Aristo Pharma GmbH entwickelt, an welchem Formycon 24,9 Prozent der Anteile hält.

Bei allen Kooperationen erbringt Formycon aufgrund ihrer langjährigen Forschungsund Entwicklungskompetenzen Leistungen für verbundene Unternehmen wie die Formycon Project 201 GmbH und die Formycon Project 203 GmbH. Zudem erfolgen Entwicklungsleistungen für die FYB 202 Project GmbH, ein Tochterunternehmen der FYB202 GmbH & Co. KG, in welchem die Projektrechte für FYB202, den Biosimilar-Kandidaten zu Stelara®, liegen. Die Namensgebung dieser Tochtergesellschaften entspricht dabei den jeweiligen Biosimilar-Projekten.

Die Konzernstruktur sieht wie folgt aus:

Die Formycon Project 201 GmbH wurde im Jahr 2014 als erstes Unternehmen ausgegründet. In diese Gesellschaft, wie auch in die Formycon Project 203 GmbH, wurden jeweils die Projektaktivitäten der beiden auslizenzierten Biosimilar-Kandidaten FYB201 und FYB203 eingebracht.

Darüber hinaus hat Formycon im Dezember 2017 mit der zur Strüngmann-Gruppe gehörenden Aristo Pharma GmbH ein Joint Venture zur weiteren Entwicklung des Biosimilar-Kandidaten FYB202 gegründet. Formycon ist an dem Gemeinschaftsunternehmen, welches den Namen FYB202 GmbH & Co. KG trägt, mit 24,9 Prozent und Aristo mit 75,1 Prozent beteiligt. Mit Abschluss der Pilotphase zu Beginn des zweiten Quartals 2019 werden die bisherigen und zukünftigen Entwicklungskosten entsprechend der Beteiligungsquote getragen. Gleiches gilt für die späteren Erträge aus der potenziellen Vermarktung des Biosimilar-Kandidaten.

In der aktuellen Unternehmensphase fokussiert sich die Formycon-Gruppe auf Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die eigenen Biosimilar-Projekte. Darüber hinausgehende Geschäftsprozesse sind unwesentlich. Der künftige Absatzmarkt von Formycon ist der Pharmamarkt. Als wesentlicher externer Einflussfaktor sind deshalb gesundheitspolitische Maßnahmen zu nennen.

Formycon AG

1 Lucentis® ist eine eingetragene Marke von Genentech Inc.

2 Stelara® ist eine eingetragene Marke von Johnson & Johnson

3 Eylea® ist eine eingetragene Marke von Regeneron Pharmaceuticals Inc.

Die deutsche Wirtschaft verzeichnete nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) im ersten Quartal 2019 ein deutliches Wachstum. Eine starke Binnenwirtschaft trotze dem unruhigen außenwirtschaftlichen Umfeld und ließ das Bruttoinlandsprodukt in den ersten drei Monaten um 0,4 Prozent wachsen. Zurückzuführen war dies vor allem auf die Ausweitung der Wertschöpfung im binnenwirtschaftlich orientierten Dienstleistungsbereich. Gleichermaßen positiv beeinflusste ein robuster Arbeitsmarkt. Die Erwerbstätigkeit nahm zu, was steigende Einkommen der privaten Haushalte zur Folge hatte. Unterstützende fiskalische Impulse ließen sowohl die Konsumfreudigkeit der Verbraucher steigen als auch die Ausgaben der Unternehmen, die trotz eher gedämpfter Geschäftsaussichten ordentlich investierten. Nicht zuletzt hatte auch ein Sondereffekt hinsichtlich des für Ende März anvisierten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der europäischen Union zum Wachstum beigetragen, wodurch die britischen Lager im Vorfeld nochmals gut gefüllt und damit verbunden mehr Waren aus Deutschland nachgefragt und produziert wurden.

Die konjunkturelle Grundtendenz zeigt jedoch, dass die deutsche Wirtschaft ihre Schwäche trotz des guten Einstiegs in das Jahr 2019 nicht überwunden hat, denn bereits das zweite Quartal verlief wesentlich verhaltener. Die Durststrecke der überwiegend exportorientierten Industrie hält weiter an und auch der sich im ersten Quartal noch gut entwickelnde Dienstleistungsbereich verlangsamte seine Gangart deutlich. Sogar das stark boomende Baugewerbe verzeichnete, jedoch von einem zuvor sehr hohen Niveau aus, spürbare Einbußen. Die Beschäftigung nimmt, wenn auch verlangsamt, weiter zu und der private Konsum wird durch Einkommenszuwächse stimuliert. Eine durch den Staat unterstützende Fiskalpolitik fördert neben dem privaten Konsum auch die staatlichen Konsum- und Investitionsausgaben. Auch wenn die Dynamik am Arbeitsmarkt im Zuge der konjunkturellen Abschwächung nachlässt, so kommen von ihm nach wie vor wichtige binnenwirtschaftliche Auftriebskräfte.

"Die deutsche Konjunktur befindet sich in schwierigem Fahrwasser", beschreibt Ifo-Präsident Clemens Fuest die derzeitige Situation. Der vom Ifo-Institut gemessenen Geschäftsklimaindex fiel im Juli 2019 auf den niedrigsten Stand seit April 2013. Damit stand das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer bei 95,7 Punkten und sank damit zum zehnten Mal innerhalb von elf Monaten.

Die Weltkonjunktur durchläuft eine Schwächephase – der globale Konjunkturmotor läuft weiterhin nicht rund und leidet unter den Handelskonflikten und außenpolitischen Unsicherheiten. Hier sei vor allem der nahende Brexit zu erwähnen. Die US-Wirtschaft wird nach einem starken ersten Quartal wohl an Dynamik im weiteren Jahresverlauf verlieren. Japans Wirtschaft gewann zwar an Schwung, stütze sich jedoch hauptsächlich auf Investitionen. Das Wachstumstempo Chinas reduzierte sich aufgrund der Einbußen im Handelskonflikt mit den USA und die Entwicklung der

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im ersten Halbjahr 2019

Schwellenländer verlief gedämpft. Auch die russische und indische Wirtschaft konnten ihr Expansionstempo zuletzt nicht halten. In Europa setzte sich das ohnehin schon schwache Wachstum nur wenig beschleunigt fort. Die OECD rechnet in ihrer jüngsten Prognose vom Mai mit einer Abschwächung des globalen Wachstums im Jahr 2019 auf 3,2 Prozent nach 3,5 Prozent im Jahr 2018.

An das hohe Niveau des Vorjahres konnte die chemisch-pharmazeutische Industrie im ersten Halbjahr 2019 nicht anknüpfen. Wie der Verband der Chemischen Industrie (VCI) berichtete, verringerte sich der Umsatz von Deutschlands drittgrößter Branche im Vergleich zum Halbjahresergebnis 2018 um 4 Prozent auf knapp 96 Milliarden €. Begründet wurde der Rückgang in nahezu allen Bereichen der Branche durch die schwächere Nachfrage und einem damit verbundenen Produktionsrückgang von 6,5 Prozent. Dieser verstärkte sich laut VCI zusätzlich aufgrund der Normalisierung des Höhenflugs der Pharmasparte, deren Produktion wegen eines Sondereffekts im Jahr 2018 sprungartig um 11,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen war. Trotz der verhaltenen Chemiekonjunktur konnte die Beschäftigungszahl ein leichtes Plus in Höhe von 0,5 Prozent auf insgesamt 464.800 Mitarbeiter verzeichnen. Allgemein wurden die Geschäftserwartungen für das Jahr 2019 leicht gesenkt. Der Chemieverband geht von einem Produktionsrückgang von rund 4 Prozent aus. Der erwartete Umsatz, unter Berücksichtigung eines einprozentigen Preisanstiegs, wird nun mit knapp 197 Milliarden € beziffert und liege damit 3 Prozent unter dem Rekordjahr 2018 mit einem Umsatz von insgesamt 204 Milliarden €.

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) blickt hingegen zuversichtlich in das Jahr 2019 und geht davon aus, dass Pharma-Unternehmen voraussichtlich wieder mehr als 30 neue Medikamente auf den Markt bringen werden. Erwartet werden hauptsächlich neue Antibiotika, die auch bei Bakterien mit Resistenzen gegen einige ältere Mittel wirksam sind. Rund ein Drittel der neuen Medikamente werden sich gegen Krebserkrankungen richten. Ein weiterer Schwerpunkt 2019 könnte bei Medikamenten gegen die Störung der Blutgerinnung liegen. Darüber hinaus werden Arzneimittelhersteller die Packungen ihrer rezeptpflichtigen Medikamente mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen ausstatten, um Patienten besser vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen. Damit wird jede Packung zum Unikat und kann in Apotheken und Krankenhäusern vor ihrem Einsatz auf Echtheit geprüft werden.

Die Geschäfte des Formycon-Konzerns sowie der Formycon AG verliefen in der Berichtszeit planmäßig. Bei einem Umsatz von 17.228 T€ schloss der Konzern mit einem Nettoergebnis von minus 695 T€ ab. Die AG setzte 11.333 T€ um und erzielte ein Ergebnis von minus 661 T€. Sowohl der Konzern als auch die Muttergesellschaft Formycon AG sind frei von Finanzschulden.

Geschäftsverlauf

Im ersten Halbjahr 2019 konnten folgende Neuigkeiten vermeldet werden:

Im März 2019 informierte Formycon über den Beschluss einer Barkapitalerhöhung. Unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals wurde das Grundkapital um 577.397,00 € auf insgesamt 10.000.000,00 € durch Ausgabe von 577.397 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht. Der rechnerische Anteil am Grundkapital betrug jeweils 1,00 €, der Ausgabebetrag der neuen Aktien wurde auf 29,90 € je Aktie festgesetzt und das Bezugsrecht gemäß §4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die vollständige Zeichnung mit einem Bruttoemissionserlös in Höhe von 17.264.170,30 € erfolgte im Rahmen einer Privatplatzierung durch die M&H Equity AG, einem strategischen Investor aus der Schweiz.

Im Mai vermeldete Formycon Neuigkeiten im Entwicklungsportfolio. Dabei wurde bekanntgegeben, dass mit der Einreichung bei der FDA zur Zulassung von FYB201, einem Biosimilar-Kandidat zu Lucentis®, zu Beginn des vierten Quartals 2019 gerechnet werde. Die Einreichung bei der europäischen Arzneimittlebhörde EMA sei für das erste Quartal 2020 vorgesehen, weshalb bei planmäßigem Verlauf von einer Zulassung in den USA und der EU in 2021 auszugehen sei.

Bezüglich FYB202, einem Biosimilar-Kandidat zu Stelara®, konnte der erfolgreiche Abschluss der Pilotphase im Rahmen des Joint Ventures mit der Aristo Pharma GmbH verkündet werden. Darüber hinaus werde der Start der klinischen Prüfung Phase I für Mitte des Jahres 2019 vorbereitet.

Entwicklungsfortschritte gab es auch bei FYB203, einem Biosimilar-Kandidat zu Eylea® zu vermelden. Die abgeschlossene präklinische Studie mit FYB203 in einer alternativen Formulierung konnte die vergleichbare Pharmakokinetik zum Referenzprodukt Eylea® zeigen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht nun die Vorbereitung der klinischen Prüfung Phase III, deren Start für Mitte des Jahres 2020 geplant ist.

Ebenfalls im Mai legte Formycon den Abschluss des Geschäftsjahres 2018 offen. Der Konzernumsatz konnte wie bereits im Vorjahr um rund 48 Prozent gesteigert werden und belief sich auf insgesamt 43,0 Millionen €. Der Jahresüberschuss betrug 7,1 Millionen €. Die liquiden Mittel lagen zum Stichtag bei 12,3 Millionen €.

Anfang Juni gab Formycon ein Update zur laufenden Barkapitalerhöhung bekannt und teilte mit, dass die Zeichnerin M&H Equity AG bis dato nur einen Teilbetrag auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft einbezahlt hatte. Vom Gesamtbetrag in Höhe von 17.264.170,30 € ausgehend, wurden lediglich 577.397,00 € nominal sowie 4.422.603,00 € als schuldrechtliche Zuzahlung, also insgesamt 5.000.000,00 € von Seiten des Schweizer Investors vorgenommen. Die Aktien wurden aufgrund der noch offenen Zahlungsverpflichtung in Höhe von 12.264.170,30 € nicht ausgeliefert.

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Im gleichen Monat legte Formycon die Zahlen für das erste Quartal 2019 vor. Umsatz und sonstige Erträge beliefen sich auf 9,5 Millionen €. Das EBITDA im ersten Quartal 2019 betrug 0,5 Millionen €. Der Konzernerlöse für das Geschäftsjahr 2019 wird mit ca. 35,0 Millionen € antizipiert.

Ende Juni veröffentlichte Formycon eine weitere Information zur Kapitalmaßnahme. Mit Vereinbarung vom 26. Juni 2019 hat die Wendeln & Cie. KG, eine vermögensverwaltende Gesellschaft des langjährigen Ankeraktionärs und Aufsichtsratsmitglieds der Formycon, Peter Wendeln, sämtliche Rechte aus dem ursprünglich mit der M&H Equity AG geschlossenen Zeichnungsschein sowie die 577.397 Aktien aus der Barkapitalerhöhung übernommen. Bereits vor dieser Transaktion waren Peter Wendeln und die ihm zuzuordnenden Gesellschaften die größte Investorengruppe der Formycon. Durch die Übernahme der 577.397 Aktien erhöht sich deren Anteilsbesitz von etwa 18,9 Prozent auf rund 24,6 Prozent.

Strategisch positioniert sich Formycon unverändert als ein führender und unabhängiger Biosimilar-Entwickler, um Patienten einen besseren Zugang zu wichtigen und bereits etablierten Arzneimitteln zu ermöglichen. Dabei fokussiert sich das Unternehmen insbesondere auf die Zulassung in den hoch regulierten Märkten der EU, USA, Japans, Kanadas und Australiens und positioniert sich als potenzieller Partner für große Pharma- und Generikaunternehmen.

Die Aktionärsstruktur der Formycon AG blieb auch in Folge der Barkapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2019 nahezu unverändert. Bis dato befanden sich rund 35 Prozent der Besitzanteile in den Händen von Family Offices. Innerhalb dieser Investorengruppe stellten Peter Wendeln und die ihm zuzuordnenden Gesellschaften bereits vor der Transaktion mit 18,9 Prozent die größte Investorengruppe unter den vermögensverwaltenden Familien dar. Mit Übernahme der 577.397 Aktien erhöhte sich deren Anteilsbesitz auf rund 24,6 Prozent. Das Management begrüßte die Umsetzung der Transaktion durch das langjährige Aufsichtsratsmitglied und gleichzeitigen Ankeraktionär und wertet den Ausbau des Engagements als starkes Signal und großen Vertrauensbeweis in die Gesellschaft. Auch der 15-prozentige Anteilsbesitz institutioneller Investoren blieb stabil. Weitere 15 Prozent der Aktien halten die Gründer und das Management. 35 Prozent des Aktienvolumens befinden sich im Streubesitz.

Die Anteilsscheine der Gesellschaft notieren im Börsensegment "Scale" für kleine und mittlere Unternehmen. Anfang des Jahres 2018 wurde Formycon in den Scale 30-Index, welcher die Wertentwicklung der 30 liquidesten Aktien der Klein- und Mittleren Unternehmen (KMU) im Scale abbildet, aufgenommen.

Im Handelssegment Xetra notierte die Formycon Aktie zu Jahresbeginn bei 33,60 € und schloss am 29.06.2019 bei einem Kurs von 35,00 €. Dies entsprach einem Kurs-

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Aktie

gewinn von rund 4,2 Prozent auf Halbjahressicht. Damit entwickelte sich das Papier nahezu analog zum Scale All Share Index, dessen Performance im ersten Halbjahr 2019 bei 5,8 Prozentpunkten lag. Die Erwartungen der Börsenexperten übertroffen hatte jedoch der DAX, dessen erstes Börsenhalbjahr sich zu einem der erfolgreichsten der Geschichte (nach dem ersten Halbjahr 2007) entwickelte. Nach einem Minus von 18,3 Prozentpunkten im Jahr 2018 konnte sich der Deutsche Leitindex mit 17,2 Prozent im ersten Halbjahr deutlich steigern und die Performanceverluste aus dem Vorjahr nahezu ausgleichen. Angesichts der nachlassenden Konjunkturdynamik und des latent schwelenden Handelskonflikts zwischen den USA und Europa bzw. China ein beeindruckendes Ergebnis, welches auf zwei Faktoren zurückzuführen sein könnte. Der für Ende März anvisierte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der europäischen Union hatte bereits im ersten Quartal 2019 zum Wirtschaftswachstum beigetragen, da britische Lager nochmals gut gefüllt und damit verbunden mehr Waren aus Deutschland nachgefragt wurden. Neben diesem Sondereffekt trug vor allem auch die Europäische Zentralbank durch die absehbare Fortführung der Niedrigzinspolitik merklich dazu bei, dass der Aktienmarkt aufgrund wenig attraktiver festverzinslicher Anlagen stark profitierte.

Seit deren Einführung in allen EU Mitgliedsstaaten im Juli 2016 unterliegt auch Formycon den Anforderungen der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO). Sie ersetzt zentrale Teile des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mit dem erklärten Ziel, die Integrität der Finanzmärkte durch die Steigerung der Transparenz zu fördern. Demnach sind die Unternehmen verpflichtet, kursrelevante Ad-Hoc-Meldungen zu veröffentlichen, Wertpapiergeschäfte von Führungskräften zu melden (Directors' Dealings) und sogenannte Insiderlisten zu führen. Formycon hat diese Anforderungen fristgerecht umgesetzt und, wo erforderlich, entsprechende Prozesse in das bestehende Risikomanagementsystem integriert.

Auch 2019 wurde die über die Jahre stabil gewachsene Organisation um weitere Mitarbeiter ergänzt und die 100-Personen-Marke schließlich überschritten. Vor allem die Proteinanalytik, einer der Kernkompetenzbereiche der Formycon wurde weiter verstärkt, so dass sich die Mitarbeiterzahl von insgesamt 95 Ende 2018 auf 103 zum Stichtag Ende Juni 2019 erhöhte. Davon waren 89 im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig. Mit insgesamt 14 Personen, einschließlich Management, ist der Verwaltungsapparat der Formycon nach wie vor schlank.

Die Tätigkeit des Konzerns beschränkte sich wie in den Vorjahren im Wesentlichen auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Muttergesellschaft, deren Hauptzweck die Forschung an und die Entwicklung von Biosimilars darstellt.

Mitarbeiter

Forschung und Entwicklung

Lage

Im Einzelnen gab es folgende Kostenblöcke (Konzernwerte):

In der Forschung und Entwicklung waren zum 30. Juni 2019 89 Mitarbeiter tätig. Die gesamten Aufwendungen in Höhe von 17.867.363 € wurden als Aufwand verbucht. Forschungs- und Entwicklungskosten wurden nicht aktiviert. Im Bereich des Patentwesens wurde die internationale Phase der angemeldeten Patente weiter vorangetrieben. Die Produktentwicklungen schreiten voran, so dass unverändert mit einem erfolgreichen Entwicklungsverlauf gerechnet werden kann.

Der im folgenden Halbjahresbericht 2019 bezeichnete Zeitraum bezieht sich auf den 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Lagebericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

a. Ertragslage

Der Formycon-Konzern erwirtschaftete in der Berichtszeit einen Umsatz von 17.228 T€ gegenüber 24.591 T€ 2018 und erzielte einen Jahresfehlbetrag von 695 T€. Dieser ist vergleichbar mit dem um den Sondereffekt bereinigten Halbjahresergebnis des Jahres 2018 und entsprach damit den Erwartungen für das erste Halbjahr 2019. Der Materialaufwand betrug 11.428 T€, woraus ein Rohergebnis von 5.757 T€ resultierte.

Die Formycon AG hat im Halbjahr 2019 dem Geschäftsmodell entsprechend die Entwicklung der vier Biosimilar-Projekte vorangetrieben. Infolge der Auslizenzierungen von FYB201 Ende 2013 und FYB203 im Jahr 2015 hat das Unternehmen wie schon in den Vorjahren nennenswerte Umsatzerlöse erwirtschaftet. Dabei erhielt die AG eine laufende Vergütung für Leistungen in der Produktentwicklung, die das Unternehmen im Auftrag der Lizenznehmer erbracht hat.

in € Geschäftsjahr
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.256.933
Fremdleistungen 10.171.332
Personal 3.952.709
Abschreibungen 448.719
Sonstige 2.037.670
17.867.363

Im Rahmen der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit der Aristo Pharma GmbH im Jahr 2017 hat Formycon die Rechte (Intellectual Property) an dem Biosimilar-Projekt FYB202 in die FYB202 GmbH & Co. KG beziehungsweise die darunter liegende FYB 202 Project GmbH übertragen. Formycon ist an dem Joint Venture mit der Aristo Pharma GmbH mit 24,9 Prozent beteiligt und trägt, nach Abschluss der Pilotphase, die bisherigen Projektinvestitionen und weiteren Entwicklungskosten entsprechend der Beteiligungsquote. Insgesamt lag der Umsatz der AG bei 11.333 T€, das Ergebnis bei minus 661 T€.

b. Finanzlage

Die Finanzlage des Formycon-Konzerns als auch der AG ist stabil. Die wesentlichen Liquiditätsindikatoren weisen wie in der Vergangenheit überdurchschnittlich gute Werte aus. Dem kurzfristig gebundenen Vermögen in Höhe von 19.841 T€ (davon 12.264 T€ ausstehendes Agio aus Barkapitalerhöhung vom März 2019) stehen kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 2.611 T€ gegenüber. Kreditfinanzierungen über Kreditinstitute und langfristige Darlehensfinanzierungen erfolgten in der Berichtszeit nicht.

Die liquiden Mittel des Konzerns betrugen zum Stichtag 7.489 T€, der liquiditätsnahe Wertpapierbestand lag bei 473 T€. Auf die Kapitalflussrechnung wird verwiesen. Die Umsatzrendite (Jahresüberschuss/Umsatz) belief sich auf minus 4,0 Prozent, das EBIT (Betriebsergebnis) betrug minus 682 T€, das EBITDA (Betriebsergebnis plus Abschreibungen) lag bei minus 232 T€.

Die Gesellschaft hat keine Finanzschulden. Die Darstellung der Kapitalflüsse kann der folgenden Konzernkapitalflussrechnung entnommen werden:

Konzern-Kapitalflussrechnung

für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

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-

in € 30.06.2019 30.06.2018
Periodenergebnis −695.022,28 7.588.786,55
+ / − Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 448.718,96 405.209,88
+ / − Zunahme/Abnahme der Rückstellungen −994.636,00 1.237.407,00
− / + Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
−13.987.847,21 1.118.368,20
+ / − Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
−1.189.853,28 2.550.200,05
− / + Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens −532,20 479,25
+ / − Zinsaufwendungen/Zinserträge -.- 16.263,97
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit −16.419.172,01 12.916.714,90
− Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen −62.930,36 −19.543,75
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 1.064,40 -.-
− Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen −428.866,06 −571.162,23
− Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen −4.700.000,00 −15.973.000,00
+ erhaltene Zinsen -.- 1.110,83
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit −5.190.732,02 −16.562.595,15
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 17.264.170,30 -.-
− gezahlte Zinsen -.- −17.374,80
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 17.264.170,30 −17.374,80
zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds −4.345.733,73 −3.663.255,05
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 12.308.462,55 15.478.277,12
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 7.962.728,82 11.815.022,07

Der Finanzmittelfonds beinhaltet neben den liquiden Mitteln auch die kurzfristig liquidierbaren Wertpapiere.

c. Vermögenslage

Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist im Berichtszeitraum auf 92,2 Prozent gestiegen (Vj. 79,0 Prozent) und ist damit nach wie vor überdurchschnittlich hoch. Der deutliche Anstieg lässt sich auf die im April 2019 in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung zurückführen. Hierbei wurde das Grundkapital der Formycon von 9.422.603,00 € unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 577.396,00 € auf insgesamt 10.000.000,00 € durch Ausgabe von 577.397 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € und einem Ausgabebetrag von 29,90 € je Aktie gegen Bareinlage erhöht. Die schuldrechtliche Zuzahlung (Agio) in Höhe von insgesamt 16.686.773,29 € wurde in die Kapitalrücklage gebucht, wodurch sich das Eigenkapital entsprechend erhöhte. Das langfristig gebundene Vermögen ist investitionsbedingt gestiegen und wie bisher durch das Eigenkapital gedeckt, was gesunde Bilanzstrukturdaten impliziert. Das Umlaufvermögen besteht weitgehend aus Liquidität und liquiditätsnahen Werten, so dass der bilanzierte Vermögensbestand kaum risikobelastet ist.

Da sich das Unternehmen nach wie vor in der Produktentwicklungsphase befindet, ist die Aussagekraft üblicher finanzieller Leistungsindikatoren mitunter beschränkt. Für den Konzern sind solche Leistungsindikatoren wesentlich, die die nachhaltige Finanzkraft messen.

Das Working-Capital des Konzerns, gemessen als Differenz zwischen kurzfristigem Vermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten, belief sich zum Stichtag auf 24.058 T€. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag bei minus 16.419 T€ und war damit, wie prognostiziert. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit lag bei minus 5.191 T€. Der hohe negative Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ist im Wesentlichen auf die Kapitalerhöhung bei der FYB202 GmbH & Co. KG zurückzuführen. Die diesbezüglichen Investitionskosten beliefen sich auf 4.700 T€.

Die Eigenkapitalrendite (Jahresüberschuss/durchschnittliches Eigenkapital) lag bei minus 1,4 Prozent, die Gesamtkapitalrendite (Jahresüberschuss/durchschnittliches Gesamtkapital) bei minus 1,3 Prozent. Zu den nicht finanziellen Leistungsindikatoren wird auch auf den Forschungs- und Entwicklungsbericht verwiesen.

Formycon entwickelt für ausgewählte Kunden, die sich als Partner des Konzerns verstehen und welche die gleichen Interessen bezüglich einer erfolgreichen Produktentwicklung und damit anschließenden Markteinführung verfolgen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit und die gemeinsamen Zielsetzungen implizieren relativ geringes Konfliktpotenzial. Der Konzern beschäftigt überwiegend Forschungs- und Entwicklungspersonal. Die Mitarbeiterfluktuation ist aufgrund hoher Mitarbeiterzufriedenheit gering.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Formycon hat in den vergangenen Jahren verschiedene Entwicklungsphasen erfolgreich durchlaufen und mit der Kapitalisierung des Unternehmens, der Initiierung mehrerer Biosimilar-Projekte sowie der Auslizenzierung zweier Biosimilar-Kandidaten erfolgreich abgeschlossen. Insbesondere mit dem erfolgreichen Abschluss der klinischen Testphase III für FYB201 (Ranibizumab), der Auslizenzierung von FYB203 (Aflibercept) und der Einbringung von FYB202 (Ustekinumab) in ein Gemeinschaftsunternehmen mit Aristo Pharma GmbH hat Formycon eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung gelegt.

Mittlerweile befindet sich das Unternehmen in der nächsten Phase seiner Entwicklung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Umsetzung der Strategie, die operative Optimierung der Prozesse und Strukturen, der kontinuierliche Ausbau der Pipeline sowie in Zukunft weitere Auslizenzierungen von Biosimilar-Kandidaten beziehungsweise die Einbringung von Biosimilar-Projekten in Gemeinschaftsunternehmen.

Der Konzern ist mit seinem Finanzprofil und seinem Leistungsportfolio gut im Markt aufgestellt, die Entwicklung der Biosimilars verläuft zufriedenstellend. Der Markteintritt von FYB201 in den USA ist bei weiter positivem Entwicklungsverlauf ab 2021 möglich. Die Zulassung in Europa könnte ebenfalls 2021 erteilt werden. Aufgrund der Patentabläufe des Referenzarzneimittels ist der Markteintritt in den Hauptmärkten Europas voraussichtlich für das Jahr 2022 geplant.

Wie in der Vergangenheit wird Formycon auch weiterhin einen großen Teil der Ressourcen in die Entwicklung der Biosimilars investieren.

Bedingt durch die beiden auslizensierten Projekte FYB201 und FYB203 und den daraus resultierenden Entwicklungsvergütungen sowie der Erbringung von Entwicklungsleistungen für FYB202 rechnet das Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 mit einem Umsatz von etwa 35,0 Millionen € und einem leicht negativen Ergebnis aufgrund des Wegfalls des Sondereffektes. Die wesentlichen Bilanzstrukturdaten werden sich infolgedessen nicht verändern.

Auch im zweiten Halbjahr 2019 rechnet das Unternehmen mit einem weiterhin moderaten Anstieg der Beschäftigtenzahl. Aufgrund des daraus resultierenden leicht steigenden Kostengefüges prognostiziert das Unternehmen ein leicht negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019.

Wechselkurseinflüsse und Inflationsgefahren sind derzeit nicht zu sehen, auch werden keine anderen Sondereinflüsse erwartet.

III Prognosebericht

Die zukünftige Entwicklung der Gesundheitswirtschaft, der für das Unternehmen entscheidenden Branche, bewertet Formycon aus folgenden Gründen nach wie vor positiv:

  • Der medizinisch-technische Fortschritt ermöglicht insbesondere durch hochpotente Biopharmazeutika die Behandlung von Krankheiten, die vor zehn bis zwanzig Jahren nicht oder nur unzureichend therapierbar waren. Diese Entwicklung wird sich aufgrund der intensiven medizinischen Forschung, unter anderem auf dem Gebiet der Gentechnik, in den kommenden Jahren rasant fortsetzen.
  • Aufgrund der demographischen Entwicklung gibt es eine zunehmende Zahl älterer Menschen, die auf intensive medizinische Betreuung angewiesen sind. Zudem steigt auch die Lebenserwartung der Menschen insgesamt, so dass deren (medikamentöse) Behandlung häufig über einen teils deutlich längeren Zeitraum möglich, aber auch erforderlich wird.
  • Formycon hat den zukunftsträchtigen Markt der Biosimilar-Entwicklung frühzeitig besetzt und kann aufgrund seiner umfassenden Expertise das Potenzial dieses stark wachsenden Marktes nutzen. Formycons Geschäftsmodell ist skalierbar. Die weiterhin positive Entwicklung sowohl des Marktumfeldes als auch des Unternehmens zeigt, dass sich Formycon mit der Unternehmensstrategie auf dem richtigen Weg befindet.
  • Die absehbaren regulatorischen Änderungen in den derzeit wichtigsten Absatzmärkten, den USA und Europa, lassen erwarten, dass sich die Rahmenbedingungen für Biosimilars – sowohl im Bereich ihrer Entwicklung als auch absatzseitig – in den kommenden Jahren entscheidend verbessern werden.

Chancen für weiteres Wachstum liegen im Ausbau des Produktportfolios, in der Auslizenzierung von Produktkandidaten sowie in strategischen Kooperationen zur gemeinschaftlichen Entwicklung von Biosimilar-Projekten beziehungsweise zum weiteren Ausbau der Wertschöpfungskette.

Dem Wettbewerb begegnet Formycon nach wie vor durch die Erfahrung seiner Mitarbeiter, den sich hieraus ergebenden Innovationen, der Zuverlässigkeit der angewandten wissenschaftlichen Verfahren, der Verlässlichkeit und Konstanz seiner Partner und dem hohen Anspruch an Qualität und wissenschaftlicher Expertise bei der Auswahl seiner Dienstleister und Berater.

Biosimilars haben gegenüber ihren Referenzprodukten den Vorteil einer kostengünstigeren Entwicklung durch wissenschaftlich überwiegend erprobte Verfahren und weitestgehend etablierte Prozesse. Auf der anderen Seite herrscht im Bereich der Biosimilar-Entwicklung aufgrund der relativ hohen Markteintrittshürden, insbesondere der Komplexität der Herstellung und des dazu erforderlichen Know-hows, bis auf wenige Ausnahmen ein im Vergleich zum Generikamarkt überschaubarer Wettbewerb. Da Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit eines Biosimilars zu dessen Refe-

Chancen

IV Chancen- und Risikobericht

renzprodukt bereits analytisch nachgewiesen werden müssen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Entwicklung des Biosimilars in einer der anschließenden klinischen Phasen scheitert üblicherweise geringer als bei innovativen Medikamenten.

Biosimilars bedienen nicht nur den Absatzmarkt ihrer Referenzprodukte, sondern können aufgrund des geringeren Abgabepreises auch Märkte erreichen, auf denen die teureren Referenzprodukte nicht zur Verfügung stehen.

Grundsätze

Formycon bewegt sich als einer der wenigen unabhängigen Biosimilar-Entwickler in einem globalen Markt mit einer Vielzahl von Akteuren. Die Identifikation von Ertragschancen und die bestmögliche Einschätzung der damit verbundenen vielschichtigen Risiken bedingen den wirtschaftlichen Erfolg. Um diesen nicht zu gefährden, sind sowohl Mitarbeiter als auch Vorstand an das Risikomanagement-System von Formycon gebunden, das einen optimalen Umgang mit Risiken bei gleichzeitiger Erhaltung notwendiger unternehmerischer und operativer Flexibilität gewährleisten soll. Die regelmäßige Überprüfung dieses Systems sichert seine kontinuierliche Weiterentwicklung und gewährleistet, dass bei Veränderungen zeitnahe und bedarfsgerechte Anpassungen stattfinden können. Hierzu werden in allen relevanten Geschäftsbereichen und Projekten Einzelrisiken identifiziert und sowohl nach Eintrittswahrscheinlichkeit als auch nach ihrem Schadenpotenzial kategorisiert. Individuelle oder strukturelle Änderungen werden bei regelmäßig stattfindenden Reviews neu bewertet. So soll sichergestellt werden, dass potenzielle Risiken bestmöglich abgewendet oder im Falle ihres Eintritts die Folgen schnellstmöglich und effektiv abgemildert werden können.

Strategische Risiken

Die Biosimilar-Entwicklung erfordert, verglichen mit der Neuentwicklung eines innovativen Wirkstoffes, einen geringeren Einsatz finanzieller Ressourcen. Dennoch kostet die Entwicklung eines Biosimilars, bei der in aufwändigen analytischen, präklinischen und klinischen Untersuchungen die Vergleichbarkeit des Biosimilars zum Referenzprodukt in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit nachgewiesen werden muss, über 100 Millionen US-Dollar. Daher benötigt die Entwicklung eines Biosimilars auch einen vergleichsweise langen Zeitraum von 6 bis 8 Jahren.

Die Weichen für eine kommerziell erfolgreiche Biosimilar-Entwicklung werden bereits zu Beginn dieser Zeitspanne, nämlich bei der Auswahl des Produktkandidaten, gestellt. FORMCON fokussiert sich mit seinen Projekten FYB201 und FYB203 auf ophthalmologische Präparate. Mit FYB202 adressiert Formycon immunologische Erkrankungen, das Indikationsgebiet des Projektes FYB205 wurde noch nicht veröffentlicht.

Risiken

Aus der Umsatzentwicklung der Referenzprodukte kann abgeleitet werden, wie sich deren Markt künftig entwickeln könnte. Sinkende Umsätze der Referenzprodukte können allerdings auch dazu führen, dass das Marktpotenzial für das jeweilige von Formycon entwickelte Biosimilar, deutlich geringer ausfallen kann als ursprünglich prognostiziert. Dies kann im schlechtesten Fall dazu führen, dass die Entwicklung eines Biosimilars gänzlich unwirtschaftlich wird. Nach aktuellem Stand adressiert Formycon drei der weltweit umsatzstärksten biopharmazeutischen Produkte, die nach dem Jahr 2020 ihren gesetzlichen Schutz verlieren, so dass – der Abschluss einer erfolgreichen Entwicklung vorausgesetzt – die Wirtschaftlichkeit der Projekte gegeben sein sollte.

Formycon hat durch seine Lizenzpartnerschaften als auch durch das Joint Venture mit Aristo Pharma zuverlässige Partner mit großer Expertise, die mit Formycon bereits seit Jahren eng zusammenarbeiten. Die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Beendigung einer solchen Partnerschaft beinhaltet grundsätzlich ein erhebliches strategisches Risiko, welches derzeit allerdings als gering eingeschätzt wird.

Branchen- und Marktrisiken

Die Gesundheitswirtschaft entwickelt sich aus Sicht von Formycon nach wie vor positiv. Die demographische Entwicklung führt weltweit zu einer im Durchschnitt immer älteren Bevölkerung. Ältere Menschen sind auf intensive medizinische Betreuung angewiesen, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und individueller Kaufkraft.

Weiterhin ermöglicht der medizinisch-technische Fortschritt die Behandlung von Krankheiten, die bis vor wenigen Jahren beziehungsweise Jahrzehnten nicht oder nur unzureichend behandelt werden konnten. Insbesondere biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag. Bereits heute sind weltweit 12 der 15 umsatzstärksten Medikamente Biopharmazeutika. In Deutschland hatten Biopharmazeutika in 2017 einen Marktanteil von 26 Prozent, was einem Umsatz von 10,2 Milliarden € entspricht – mit weiter wachsender Tendenz.

Jedoch steigen auch die Aufwendungen für diese hochwirksamen Therapien, die teilweise bis zu 100.000 € pro Patient/Jahr und mehr kosten können, und beeinflussen damit wesentlich die Gesundheitsausgaben insgesamt. Der hierdurch entstehende politische Handlungswille kann sich – durch einen möglicherweise zunehmenden Preisdruck – auch auf das Geschäftsfeld der Formycon auswirken.

Controlling

Formycon stellt durch sein internes Kontrollsystem sowohl die Korrektheit der Buchhaltung und des Rechnungswesens als auch die Richtigkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung im Konzernabschluss und Konzernlagebericht sicher. Hierbei lehnt sich Formycon an die Definitionen des Institutes der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem sowie zum Risikomanagementsystem an.

Umwelt, Gesundheits- und Arbeitssicherheit

Sicherheit und Gesundheit sowie der Schutz von Mitarbeitern und Umwelt haben für Formycon höchste Priorität. Daher legt Formycon Wert darauf, dass nicht nur behördliche Auflagen erfüllt, sondern auch alle Mitarbeiter regelmäßig in relevanten Belangen der Arbeitssicherheit geschult und weiterqualifiziert werden. Formycon hat neben dem Beauftragten für biologische Sicherheit, dem Projektleiter nach Gentechnikgesetz und der Sicherheitsfachkraft mehrere erfahrene Mitarbeiter mit speziellen Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes betraut. Eine Betriebsärztin führt regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen durch und berät Mitarbeiter und Geschäftsleitung in medizinischen Belangen. Formycon verfügt über sämtliche Zulassungen und Genehmigungen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb notwendig sind. Die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen zur Sicherheit und zum Schutz von Mitarbeitern und Umwelt wird intern fortlaufend überwacht.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken

Formycon verfügt über eine stabile Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation. Insbesondere die Liquiditätslage von Formycon ist für ein Unternehmen, dessen Produkte sich sämtlich in der Entwicklung befinden, ausgesprochen zufriedenstellend. Ungeachtet dessen können sich im operativen Geschäft die Rahmenbedingungen verändern und dadurch finanzielle Risiken entstehen. Da sämtliche Produkte noch nicht zugelassen sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine oder mehrere Zulassungen verspäten, in einem anderen Umfang oder gar nicht stattfinden. Zudem kann es sein, dass die finanziellen Aufwendungen für die Entwicklung, Zulassung und Markteinführung der Biosimilars höher als budgetiert ausfallen. Nach Zulassung besteht die Möglichkeit, dass die Einnahmen aus Lizenzerlösen geringer als antizipiert ausfallen.

Um finanzielle Risiken im laufenden operativen Geschäft zu minimieren, plant Formycon seine Projekte detailliert und langfristig auch unter Zuhilfenahme externer Berater. Die finanziellen Risiken der Projektentwicklung, die Formycon zunächst selbst trägt, konnten durch die erfolgreiche Auslizensierung der Projekte FYB201 und FYB203 sowie die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für FYB202 reduziert werden.

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aus Gründen, auf die Formycon keinen Einfluss hat, Entwicklungspartnerschaft(en) vorzeitig enden. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung als auch auf die Finanzplanung haben. Formycon schätzt dieses Risiko zum jetzigen Zeitpunkt allerdings als gering ein.

Auch zukünftig wird Formycon etwaige weitere Projekte zunächst eigenständig finanzieren, um diese ab einem bestimmten Entwicklungsstand in aussichtsreiche Partnerschaften einzubringen.

Risiken für die künftige finanzielle Entwicklung bestehen in der generellen Wirtschaftsentwicklung, bei der mögliche Insolvenzen von Bankinstituten nicht ausgeschlossen werden können. Formycon investiert seine liquiden Mittel daher ausschließlich bei Banken, die über ein gleichbleibend hohes Rating verfügen und als vergleichsweise krisensicher gelten.

Formycon ist vor dem Hintergrund seiner finanziellen Stabilität zur Bewältigung etwaiger finanzieller Risiken gut aufgestellt. Die bestehenden finanziellen Mittel sollten genügen, um den kurz- und mittelfristigen Kapitalbedarf des Unternehmens zu decken. Eine Garantie, dass langfristig ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Fundamentale Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.

Organisatorische Risiken

Sämtliche operativen Tätigkeiten hängen von der Funktionsfähigkeit der Laborausstattung und der IT-Infrastruktur ab. In diesem Bereich sind Risiken durch nachhaltige Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen denkbar. Soweit möglich sind die sich hieraus ergebenden finanziellen Risiken durch Versicherungen abgedeckt. Darüber hinaus verfügt Formycon über die neuesten Sicherheitstechniken, um zum Beispiel Datenverluste in Folge von Cyberangriffen oder Ähnlichem zu vermeiden, beziehungsweise mögliche Schäden zu minimieren. Der Gerätepark wird zudem regelmäßig durch geschultes Personal oder hierauf spezialisierte Dienstleister gewartet, kontrolliert und den neuesten technischen Entwicklungen angepasst.

Patentrisiken

Die Möglichkeit einer – wenn auch nur behaupteten – Patentrechtsverletzung ist dem Geschäftsfeld der Biosimilar-Entwicklung auf Grund der Vielzahl der zu beachtenden Schutzrechte inhärent. Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern und/oder Patentinhabern bzw. die Verteidigung gegen Klagen aufgrund einer vermeintlichen Schutzrechtsverletzung können zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Insbesondere in den USA sind solche Verfahren mit sehr hohen Kosten verbunden. Derartige Auseinandersetzungen können im ungünstigsten Fall die Einschränkung oder sogar das Verbot der Vermarktung eines oder mehrerer Produkte auf einem oder mehreren relevanten Märkten und/oder die Zahlung erheblicher Strafen nach sich ziehen. Möglich ist auch, dass die Entwicklung beziehungsweise (weitere) Vermarktung eines oder mehrerer Produkte eingestellt werden muss.

Zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen führt Formycon bereits bei Auswahl der Projektkandidaten umfangreiche Patentrecherchen durch und lässt auch im Laufe der fortschreitenden Entwicklung seiner Biosimilar-Kandidaten die relevante Patentlandschaft überwachen. Dennoch kann eine Einbeziehung in Patentstreitigkeiten, die auch unberechtigt erfolgen kann, nicht in Gänze ausgeschlossen werden.

Personelle Risiken

Die Expertise und die langjährige Erfahrung der Mitarbeiter stellen wesentliche Säulen des Erfolges von Formycon dar. Insbesondere die Biosimilar-Entwicklung von der frühen Analytik bis zur regulatorischen Zulassung erfordert hochqualifizierte Fachkräfte. In den vergangenen Jahren hat Formycon zahlreiche hochspezialisierte Fach- und Führungskräfte eingestellt. Dies zeigt, dass das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber in der Lage ist, in einem umkämpften Arbeitsmarkt wichtige Schlüsselpositionen erfolgreich zu besetzen. Die Fluktuation in der Belegschaft ist bei wachsender Organisation vergleichsweise gering. Ein wesentliches Risiko liegt in dem potenziellen Verlust von Schlüsselpersonal. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten hat Formycon mehrere Initiativen zur Mitarbeitermotivation und -bindung implementiert und eine vorausschauende Nachfolgeplanung sichergestellt.

Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung

Qualität, Vergleichbarkeit, Wirksamkeit und Sicherheit von Biosimilars müssen gegenüber den Zulassungsbehörden sowohl umfassend analytisch, als auch durch präklinische und klinische Prüfungen nachgewiesen werden. Sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung einzelner Entwicklungsabschnitte kann es zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommen, die einerseits höhere Kosten verursachen, andererseits die Gefahr bergen, dass sich auch die finale Zulassung des jeweiligen Biosimilar-Kandidaten verzögert oder gänzlich ausbleibt.

Formycon plant sämtliche Entwicklungsschritte daher mit größtmöglicher Sorgfalt und – sofern möglich – angemessenen zeitlichen Reserven. Die Abstimmung präklinischer und klinischer Studien sowie das umfangreiche analytische Charakterisierungsprogramm geschehen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden und unter Zuhilfenahme externer Spezialisten. Ungeachtet dessen sind genaue Ergebnisse beziehungsweise der Ausgang der jeweiligen Studien nicht vorhersehbar

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Teile eines Entwicklungsprogramms nachgeholt werden müssen, eine oder mehrere Studien nicht erfolgreich abgeschlossen werden können oder Entwicklungsprogramme gänzlich scheitern. In der Entwicklung stellt die Wirkstoff- und Fertigproduktproduktion externer Partner eine wesentliche Kostenposition dar. Hierbei ist unter Risikogesichtspunkten zu erwähnen, dass die Produktionskapazitäten mit Vorlaufzeiten von ein bis zwei Jahren geplant werden müssen und diese im Falle kurzfristiger Änderungen im Projektzyklus nur unter Inkaufnahme von zusätzlichen Wartefristen und hohen Stornierungsgebühren modifiziert werden können.

Ein weiteres Risiko kann darin bestehen, dass externe Partner behördliche Anforderungen, die für eine Zulassung der Biosimilar-Produkte notwendig sind, nicht ausreichend erfüllen. Sollte dies der Fall sein, könnte sich die Zulassung zeitlich verzögern oder dauerhaft verweigert werden. Auch können Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Patienten im Rahmen der klinischen Studien die Wirtschaftlichkeit eines Projektes beeinträchtigen. Derzeit sind keine aktuellen Herstellungs- und/oder Vertriebsrisiken bekannt.

Rechtliche Risiken

Die Geschäftstätigkeit von Formycon verläuft in einem internationalen Umfeld und in hochregulierten Märkten. Es besteht die Möglichkeit, dass Formycon – auch unberechtigt – in Rechtsstreitigkeiten einbezogen wird, die auf dem Gebiet des Patent-, Wettbewerbs-, Kartell-, Steuer- oder Umweltrechts basieren oder sich aus sonstigen vertraglichen Ansprüchen ergeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige Verfahren in (außer-)gerichtlichen Vergleichen oder behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen münden, deren finanzielle Belastungen nicht oder nicht vollständig durch Versicherungen abgedeckt werden. Derartige Verfahren sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.

Weitere Risiken ergeben sich auf dem Feld der Compliance. Hier ist denkbar, dass Geschäftsabläufe juristisch beanstandet werden, eine unzureichende beziehungsweise zeitlich unpassende Finanzkommunikation zu Bußgeldern führt oder fehlerhaft durchgeführte Hauptversammlungen beziehungsweise die dort gefassten Beschlüsse angegriffen werden. Formycon prüft und überwacht aus diesem Grund sämtliche relevanten Prozesse, Abläufe und Entscheidungen durch interne und/oder externe Stellen unter legalen Gesichtspunkten.

Regulatorische Risiken

Die regulatorischen Anforderungen und Bedingungen, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zulassung von Arzneimitteln sind, unterliegen einem stetigen Wandel. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Zulassungsbehörden die entsprechenden regulatorischen Anforderungen verändern und damit den Marktzugang für Biosimilars erheblich erschweren oder sogar verhindern. Auch die politischen Rahmenbedingungen, insbesondere in der Europäischen Union, könnten sich dahingehend verändern, dass es zu einer Zunahme von Off-Label-Use kommt, was wiederum die Marktchancen für Biosimilars in den betroffenen Indikationen deutlich verringern würde.

Wettbewerbsrisiken

Formycon verfolgt derzeit das Ziel, seine Produkte durch die jeweiligen Partner nach Ablauf der Schutzrechte in den jeweiligen Märkten anbieten zu lassen. Hierbei tritt Formycon in Konkurrenz sowohl zu den Herstellern der Referenzpräparate als auch zu anderen Biosimilar-Herstellern. Die konkrete Wettbewerbssituation wird von der Preisgestaltung des Referenzpräparates als auch von der Anzahl der Mitbewerber sowie deren Preisstrategie geprägt sein. Es besteht die Möglichkeit, dass die Hersteller der Originatoren ihre Produkte zum Ende der Patentlaufzeit günstiger anbieten oder Abnehmer wie z.B. Krankenkassen über Rabattverträge längerfristig binden, um sich auf diese Weise Marktanteile zu sichern. Damit würden sie in Konkurrenz zu Biosimilars treten und so die Marktpenetration für Biosimilars erschweren.

Formycon versucht, der Wettbewerbssituation durch die Erfahrung seiner Mitarbeiter und seiner strategischen Partner, der Ausrichtung des Produktportfolios sowie durch seine finanzielle Stabilität zu begegnen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber unerwartet und unvorhersehbar in eine vorteilhafte Position gelangen, die Formycon benachteiligt.

Gesamtbeurteilung der Risikosituation

Auch wenn das Risiko für Formycon geringer ist als in der innovativen biotechnologischen Entwicklung, besteht grundsätzlich auch im Bereich der Biosimilar-Entwicklung die Möglichkeit, dass ein oder mehrere Projekte aus wissenschaftlichen, technologischen, regulatorischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen teilweise oder gänzlich scheitern.

Formycon ist gezwungen, in bestimmten Bereichen mit externen Partnern und Dienstleistern zusammenzuarbeiten. Potenzielle Risiken können damit auch in Bereichen entstehen, auf die Formycon keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass es eine Vielzahl bekannter, aber auch unbekannter Risiken und Unsicherheiten gibt. Diese umfassen unter anderem die Forschung und Entwicklung, den Zulassungsprozess, die Vorgehensweise von regulatorischen und anderen Behörden, klinische Studienergebnisse, Änderungen in Gesetzen und Vorschriften, die Produktqualität, Patientensicherheit und Patentstreitigkeiten. Bezüglich der Pipelineprojekte übernimmt die Formycon AG keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder andere Garantien, dass diese die notwendigen regulatorischen und zulassungsrelevanten Zustimmungen erhalten oder wirtschaftlich verwertbar und/ oder erfolgreich sein werden.

Gesamtaussage

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich keine grundlegende Änderung der Risikolage. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Durch den Einsatz interner Kontrollmechanismen ist das Unternehmen in der Lage, Veränderungen der Risikolage frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Angesichts der finanziellen Stabilität des Unternehmens ist dieses zudem zur Bewältigung potenzieller Risiken gut gerüstet.

Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Potenzielle Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beeinflussen könnten, werden kompensiert, indem der Aufbau wesentlicher Fremdwährungspositionen in der Bilanz vermieden wird.

Die größte Währungsposition entsteht durch Einkäufe von Fremdleistungen in Schweizer Franken und US-Dollar, die zeitnah gezahlt werden, wodurch nicht absehbare Währungsrisiken weitgehend eliminiert werden.

Ziel des Finanz-Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmens gegenüber finanziellen Risiken jeglicher Art.

Beim Management der Finanzpositionen verfolgt der Konzern eine konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Bestandsgefährdende Risiken werden derzeit nicht gesehen.

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

VI Bericht über Zweigniederlassungen

V Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Martinsried/Planegg, den 20. Juli 2019

Dr. Carsten Brockmeyer

Dr. Nicolas Combé

Dr. Stefan Glombitza

34

D Konzern

Zwischenabschluss

Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang

Kapitalflussrechnung

Bilanz 36
Gewinn- und Verlustrechnung 38
Anhang 40
Anlagenspiegel 50
Verbindlichkeitenspiegel 50
Eigenkapitalveränderungsrechnung 51
Kapitalflussrechnung 52
Zusammenfassende Schlussbemerkung und 54

Bescheinigung

Formycon AG Halbjahresbericht 2019

Konzernbilanz Aktiva

in € 30.06.2019 31.12.2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 203.291,19 175.701,80
2. Geschäfts- oder Firmenwert 512.265,00 591.075,00
715.556,19 766.776,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 97.667,00 135.032,00
2. technische Anlagen und Maschinen 3.042.499,17 2.947.532,03
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 426.504,53 390.340,80
3.566.670,70 3.472.904,83
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 20.673.249,00 15.973.249,00
20.673.249,00 15.973.249,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 170.376,56 166.221,03
2. unfertige Erzeugnisse und Leistungen 282.750,00 1.013.200,00
3. geleistete Anzahlungen 0,00 36.131,37
453.126,56 1.215.552,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.558.673,32 5.167.840,26
2. sonstige Vermögensgegenstände 12.282.125,31 53.964,20
davon ausstehendes Agio: 12.264.170,30 €
19.840.798,63 5.221.804,46
III. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere 473.352,20 4.972.308,23
473.352,20 4.972.308,23
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.489.376,62 7.336.154,32
C. Rechnungsabrenzungsposten 276.686,81 145.407,93
D. Aktive latente Steuern 519.700,00 519.700,00
54.008.516,71 39.623.857,97

Konzernbilanz Passiva

1 Bedingtes Kapital 2015: 291.260,00 € Bedingtes Kapital 2019: 4.284.740,00 €

zum 30. Juni 2019
A. Eigenkapital
B. Rückstellungen
in € 30.06.2019 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital1 10.000.000,00 9.422.603,00
II. Kapitalrücklage 52.238.527,64 35.551.754,34
III. Gewinn-/Verlustvortrag −11.734.519,47 −18.833.134,55
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag −695.022,28 7.098.615,08
49.808.985,89 33.239.837,87
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 519.700,00 519.700,00
2. sonstige Rückstellungen 1.067.673,00 2.062.309,00
1.587.373,00 2.582.009,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.662.771,85 2.730.781,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.662.771,85 € (Vorjahr: 2.730.781,29 €)
2. sonstige Verbindlichkeiten 948.444,67 1.069.347,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
436.291,28 € (Vorjahr: 595.089,77 €)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
512.153,39 € (Vorjahr: 474.257,58 €)
davon aus Steuern
26.636,73 € (Vorjahr: 213.491,81 €)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
508,50 € (Vorjahr: 195,26 €)
2.611.216,52 3.800.128,64
D. Rechnungsabgrenzungsposten 941,30 1.882,46
54.008.516,71 39.623.857,97
C. Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
1.662.771,85 € (Vorjahr: 2.730.781,29 €)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
436.291,28 € (Vorjahr: 595.089,77 €)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
512.153,39 € (Vorjahr: 474.257,58 €)
davon aus Steuern
26.636,73 € (Vorjahr: 213.491,81 €)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
508,50 € (Vorjahr: 195,26 €)

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

in € 30.06.2019 30.06.2018
1. Umsatzerlöse 17.228.361,68 24.591.102,77
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
−730.450,00 815.800,00
Gesamtleistung 16.497.911,68 25.406.902,77
3. sonstige betriebliche Erträge 687.806,69 126.505,14
davon Erträge aus der Währungsumrechnung
36.554,70 € (Vorjahr: 60.331,58 €)
4. Materialaufwand
a. Aufwendungen für Roh− , Hilfs− und Betriebsstoffe und
bezogene Waren 1.256.932,90 1.029.526,76
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.171.331,88 10.989.279,99
11.428.264,78 12.018.806,75
Rohergebnis 5.757.453,59 13.514.601,16
5. Personalaufwand
a. Löhne und Gehälter 3.351.321,50 3.016.869,22
b. soziale Abgaben & Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung 601.387,58 515.405,05
davon für Altersversorgung
59.107,85 € (Vorjahr: 51.133,72 €)
3.952.709,08 3.532.274,27
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
448.718,96 405.209,88
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.037.670,06 1.351.760,58
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
26.708,81 € (Vorjahr: 40.116,71 €)
Betriebsergebnis −681.644,51 8.225.356,43
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 710,69 1.110,83
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens 0,30 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13.932,16 17.374,80
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 620.000,00
Ergebnis nach Steuern −694.866,28 7.589.092,46
12. sonstige Steuern 156,00 305,91
Jahresüberschuss/-fehlbetrag −695.022,28 7.588.786,55

Die Formycon AG hat ihren Sitz in Martinsried/Planegg und wird beim Amtsgericht München unter der HRB 200801 geführt.

Posten der Konzernzwischenbilanz- und der Konzernzwischengewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß §§ 298 Abs. 1, 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Der Konzernzwischenabschluss und der Konzernzwischenlagebericht sind nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt worden.

Der Konzernzwischenabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gemäß §§ 297, 298 HGB aufgestellt worden.

Die Konzernzwischenbilanz entspricht der nach §§ 298 Abs. 1, 266 Abs. 2, 3 HGB vorgeschriebenen Gliederung.

Für die Konzernzwischengewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren gemäß §§ 298 Abs. 1, 275 Abs. 2 HGB fortgeführt. Es ist der Struktur des Konzerns angemessen.

Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Der Konzernzwischenabschluss ist auf den Bilanzstichtag des Mutterunternehmens Formycon AG, den 30. Juni 2019, aufgestellt.

Für die im Konzern einbezogenen Unternehmen, die ebenfalls zu diesem Stichtag bilanzieren, wurden die entsprechenden Zwischenabschlüsse zugrunde gelegt.

In den Konzernzwischenabschluss der Formycon AG werden neben der Formycon AG zwei Unternehmen einbezogen, auf die die Formycon AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt.

Konzernanhang für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019

Geschäftsjahr und Konsolidierungszeitraum

Konsolidierungskreis

I Allgemeine Angaben zum Unternehmen

II Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Zwischenabschlusses

Konsolidierungsgrundsätze

Eine Übersicht über den Anteilsbesitz und den Konsolidierungskreis ergibt sich aus dem weiteren Verlauf des Konzernanhangs.

Für Tochterunternehmen, welche im Wege der Vollkonsolidierung (§ 301 HGB) in den Konzernzwischenabschluss einbezogen werden, erfolgte die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode, bei der die Vermögensgegenstände und Schulden zum vollen Zeitwert angesetzt werden und der Anschaffungswert der Beteiligung mit dem anteiligen Zeitwert des Eigenkapitals zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet wird. Ein nach der Verrechnung auf der Aktivseite verbleibender Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Ein auf der Passivseite verbleibender Unterschiedsbetrag wird als Ausgleichsposten aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen. Entsprechende Posten waren nicht zu bilden.

Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften werden gemäß §§ 303, 305 HGB eliminiert.

Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen wurde gemäß § 304 Abs. 2 HGB verzichtet, da der Einfluss der innerkonzernlichen Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr von untergeordneter Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

des Konzerns waren.

Auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgänge werden Steuerabgrenzungen gem. § 306 HGB vorgenommen, soweit sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht.

Es wurden keine Unternehmen mit abweichender Währung in den Konzern einbezogen.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, deren Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

Zum 30.06.2019 bestanden keine derivativen Finanzinstrumente.

Die Konzernbilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Sämtliche bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Währungsumrechnung

Derivate

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigt, wird in Entsprechung mit den steuerlichen Vorschriften ("Trivialprogramme", R. 5.5 Abs. 1 S. 2, 3 EStR) als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung originärer immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht ausgeübt.

Die "alten" Geschäfts- oder Firmenwerte werden wie bisher weiter linear pro rata temporis über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben (Anhangstetigkeit).

Die lange Nutzungsdauer wurde gewählt, weil der Firmenwert u.a. langlaufende Lizenzierungschancen repräsentiert. Die Restnutzungsdauer beträgt ca. 3 Jahre.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bewegliche Anlagegegenstände werden ausschließlich linear pro rata temporis abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von 250,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 € bis 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls – bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung – unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Die Vorräte werden mit rollierenden gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Die Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen erfolgt zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit etc. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

In den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen ist. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Umlaufvermögen

Anlagevermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen ist.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des §§ 298 Abs. 1,

250 HGB gebildet.

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Künftige Preis- und Kostensteigerungen zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Name und Höhe des Anteils am Kapital an anderen Unternehmen werden im Verlauf des Konzernanhangs dargestellt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind in Anlage 1 zum Konzernanhang dargestellt.

Die Veränderung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 3 dargestellt. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.422.603,00 € wurde mit Handelsregistereintragung vom 10. April 2019 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um 577.397,00 € auf insgesamt 10.000.000,00 € durch Ausgabe von 577.397 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € gegen Bareinlage erhöht.

Zahl der Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.000.000,00 € und ist eingeteilt in 10.000.000 Stückaktien (Inhaberaktien).

Genehmigtes Kapital 2015

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.340.801,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis 4.340.801 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das genehmigte Kapital vom 30.06.2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.763.404,00 €.

Genehmigtes Kapital 2019

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 26.06.2024 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 5.000.000,00 € gegen Bar und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe

III Erläuterungen zur Konzernbilanz

Eigenkapital und Aktienemissionen

der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

- für Spitzenbeträge,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; bei der Berechnung der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem 27.06.2019 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. –pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 27.06.2019 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind; sowie

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder von Forderungen gegen die Gesellschaft.

Die Eintragung erfolgte nach dem Stichtag.

Zahl der Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.284.740,00, eingeteilt in bis zu 4.284.740,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Optionsoder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Juni 2019 bis 26. Juni 2024 ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung zu erfüllen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Zahl der Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 715.260,00 durch Ausgabe von bis zu 715.260 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Das Bedingte Kapital 2015 dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30.06.2015 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 in der Zeit bis einschließlich zum 29.06.2020 an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder Barausgleich leistet. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Soweit der Vorstand betroffen ist, ist der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist des Weiteren ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. Zum Stichtag wurden 424.000 Optionen ausgegeben.

Im Posten sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Positionen zusammengefasst:

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, deren Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

Verbindlichkeiten

gemäß § 285 Nr. 12 HGB

in € Geschäftsjahr
Prämien/Tantiemen 327.000,00
Ausstehende Rechnungen 356.480,00
Urlaubsrückstellungen 235.163,00
Aufbewahrungsverpflichtungen 103.100,00
Prüfungen und Beratung 26.650,00
Berufsgenossenschaft und sonstige soziale Abgaben 9.280,00
Nebenkosten 10.000,00

Rückstellungen

Sonstige finanzielle HGB resultiert aus Dauerschuldverhältnissen wie folgt:
Verpflichtungen gemäß § 285 S. 1 Nr. 3a HGB
in € Jahresbetrag Gesamtbetrag
Miete Gebäude 460.857,52 1.615.607,28
Kfz-Leasing 36.535,34 56.543,60
Sonstige Mietverträge 52.431,60 64.530,80

IV. Erläuterungen zur Konzern Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 S. 1 Nr. 3a

Die Umsatzerlöse geordnet nach Tätigkeitsbereichen gliedern sich wie folgt auf:

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrech-

In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 26.708,81 € (VJ: 40 T€).

gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB
nung in Höhe von 36.554,70 € (VJ: 60 T€)
von 59.107,85 € (VJ: 51 T€) enthalten.

Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind folgende Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr zu machen:

V. Sonstige Angaben

Mitarbeiterzahl

gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB

Personen
Verwaltung 10
Forschung 87
Gesamt 97
in € Geschäftsjahr
Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungen 17.228.361,68

Mitglieder des Vorstands:

  • — Dr. Carsten Brockmeyer, Marzlingen, CEO
  • — Dr. Nicolas Combé, München, CFO
  • — Dr. Stefan Glombitza, Holzkirchen, COO

Mitglieder des Aufsichtsrats:

  • — Dr. Olaf Stiller, Marburg (Vorsitzender) Vorstand Paedi Protect AG
  • — Hermann Vogt, Dieburg (stellvertretender Vorsitzender) unabhängiger Unternehmens- und Finanzberater
  • — Peter Wendeln, Oldenburg (Mitglied) geschäftsführender Gesellschafter Wendeln & Cie. Asset Management GmbH

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtszeitraum 41.500,00 €; die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum 619.252,18.

Folgende Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien:

  • — Dr. Nicolas Combé: alphazoo AG
  • — Dr. Olaf Stiller: Bodenwert Immobilien AG, Nano Repro AG
  • — Hermann Vogt: Cumerius AG
Anteilsbesitz Kapitalanteil
(in %)
Eigenkapital
(in €)
Hj.-Ergebnis
(in €)
Formycon Project 201 GmbH 100 −54.574,66 7.161,43
Formycon Project 203 GmbH 100 −1.793.740,81 −41.236,35
FYB202 GmbH & Co. KG 24,9 Ergebnisse liegen
nicht vor
Ergebnisse liegen
nicht vor

Angaben zu Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Bezüge

Martinsried/Planegg, den 20. Juli 2019

Dr. Carsten Brockmeyer

Dr. Nicolas Combé

Dr. Stefan Glombitza

Konzern-Anlagenspiegel

Konzern-Verbindlichkeitenspiegel

zum 30. Juni 2019

in € 30.06.2019 davon mit einer
Restlaufzeit
von ≤ 1 Jahr
davon mit
einer Restlaufzeit
von 1–5 Jahren
davon mit einer
Restlaufzeit
von > 5 Jahren
davon gesichert
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.662.771,85 1.662.771,85 0,00 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 948.444,67 436.291,28 512.153,39 0,00 817.003,65
Summe 2.611.216,52 2.099.063,13 512.153,39 0,00 817.003,65

Anlage ❷

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind gesichert durch: abweichendes zivilrechtliches Eigentum.

für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

in € Entwicklung der Anschaffungskosten Entwicklung der Abschreibungen Entwicklung der Buchwerte
Historische AHK
Beginn GJ
Zugänge Abgänge Historische AHK
Ende GJ
kumulierte
Abschreibungen
Beginn GJ
Abschreibungen
Geschäftsjahr
Abgänge
Abschreibungen
kumulierte
Abschreibungen
Ende GJ
Restbuchwert
Vorjahr
Restbuchwert
Geschäftsjah
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gew. Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 489.337,37 62.930,36 0,00 552.267,73 313.635,57 35.340,97 0,00 348.976,54 175.701,80 203.291,19
Geschäfts- oder Firmenwert 1.576.200,00 0,00 0,00 1.576.200,00 985.125,00 78.810,00 0,00 1.063.935,00 591.075,00 512.265,00
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 504.046,99 0,00 0,00 504.046,99 369.014,99 37.365,00 0,00 406.379,99 135.032,00 97.667,00
technische Anlagen und Maschinen 5.266.344,38 321.020,13 5.561,23 5.581.803,28 2.318.812,35 225.558,20 5.066,44 2.539.304,11 2.947.532,03 3.042.499,17
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.097.343,42 107.845,93 18.915,51 1.186.273,84 707.002,62 71.644,79 18.878,10 759.769,31 390.340,80 426.504,53
geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen
Beteiligungen 15.973.249,00 4.700.000,00 0,00 20.673.249,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.973.249,00 20.673.249,00
Summe 24.906.521,16 5.191.796,42 24.476,74 30.073.840,84 4.693.590,53 448.718,96 23.944,54 5.118.364,95 20.212.930,63 24.955.475,89

Anlage ❶

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

in € Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Verlust
vortrag
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital
Stand per 01.01.2019 9.422.603,00 35.551.754,34 −18.833.134,55 7.098.615,08 33.239.837,87
Kapitalerhöhungen 577.397,00 16.686.773,30 0,00 0,00 17.264.170,30
Übertrag Jahresüberschuss Vorjahr 0,00 0,00 7.098.615,08 −7.098.615,08 0,00
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 − 695.022,28 −695.022,28
Stand per 30.06.2019 10.000.000,00 52.238.527,64 −11.734.519,47 −695.022,28 49.808.985,89

Anlage ❸

Konzern-Kapitalflussrechnung Anlage

Der Finanzmittelfonds beinhaltet neben den liquiden Mitteln auch die kurzfristig liquidierbaren Wertpapiere.

für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

in € 30.06.2019 30.06.2018
Periodenergebnis −695.022,28 7.588.786,55
+ / − Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 448.718,96 405.209,88
+ / − Zunahme/Abnahme der Rückstellungen −994.636,00 1.237.407,00
− / + Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
−13.987.847,21 1.118.368,20
+ / − Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
−1.189.853,28 2.550.200,05
− / + Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens −532,20 479,25
+ / − Zinsaufwendungen/Zinserträge -.- 16.263,97
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit −16.419.172,01 12.916.714,90
− Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen −62.930,36 −19.543,75
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 1.064,40 -.-
− Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen −428.866,06 −571.162,23
− Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen −4.700.000,00 −15.973.000,00
+ erhaltene Zinsen -.- 1.110,83
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit −5.190.732,02 −16.562.595,15
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 17.264.170,30 -.-
− gezahlte Zinsen -.- −17.374,80
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 17.264.170,30 −17.374,80
zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds −4.345.733,73 −3.663.255,05
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 12.308.462,55 15.478.277,12

Wir haben den Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2019 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel – und den Konzernzwischenlagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Die Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.

Wir haben die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Konzernzwischenlagebericht nicht in Einklang mit dem Konzernzwischenabschluss steht oder insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft nicht vermittelt oder die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt.

Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.

Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Konzernzwischenlagebericht nicht in Einklang mit dem Konzernzwischenabschluss steht oder insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft nicht vermittelt oder die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt.

Diese Bescheinigung ist zu Informationszwecken an die Berichtsgesellschaft gerichtet.

Zusammenfassende Schlussbemerkung und Bescheinigung

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Formycon AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Bericht enthaltenen Informationen bestätigt der Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsregelung unter Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts in einer von der bescheinigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unsere Bescheinigung zitiert oder auf unsere prüferische Durchsicht hingewiesen wird

München, 6. August 2019

SRS Audit GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Rudolf Schmitz Wirtschaftsprüfer

56

Zwischenabschluss

Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang

Bilanz 58
Gewinn- und Verlustrechnung 60
Anhang 62
Anlagenspiegel 72
Verbindlichkeitenspiegel 72
Eigenkapitalveränderungsrechnung 73
Zusammenfassende Schlussbemerkung und 74

Bescheinigung

zum 30. Juni 2019

in € 30.06.2019 31.12.2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 203.291,19 175.701,80
2. Geschäftswert 512.265,00 591.075,00
715.556,19 766.776,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 97.667,00 135.032,00
2. technische Anlagen und Maschinen 3.042.499,17 2.947.532,03
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 426.504,53 390.340,80
3.566.670,70 3.472.904,83
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 50.000,00 50.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.577.000,00 1.577.000,00
3. Beteiligungen 20.673.249,00 15.973.249,00
22.300.249,00 17.600.249,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 170.376,56 166.221,03
2. unfertige Erzeugnisse und Leistungen 116.850,00 220.400,00
3. geleistete Anzahlungen -.- 36.131,37
287.226,56 422.752,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.152.412,19 1.137.074,70
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.098.078,74 4.943.537,39
3. sonstige Vermögensgegenstände 12.280.900,01 52.763,04
davon ausstehendes Agio: 12.264.170,30 €
20.531.390,94 6.133.375,13
III. Wertpapiere
sonstige Wertpapiere 473.352,20 4.972.308,23
473.352,20 4.972.308,23
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.088.422,92 5.140.825,18
C. Rechnungsabrenzungsposten 276.686,81 145.407,93
D. Aktive latente Steuern 519.700,00 519.700,00
54.759.255,32 39.174.299,50

Bilanz Aktiva

zum 30. Juni 2019
in € 30.06.2019 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1 10.000.000,00 9.422.603,00
II. Kapitalrücklage 52.238.527,64 35.551.754,34
III. Gewinn-/ Verlustvortrag −9.870.278,92 −17.150.269,34
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag −660.947,36 7.279.990,42
51.707.301,36 35.104.078,42
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 519.700,00 519.700,00
2. sonstige Rückstellungen 890.073,00 1.252.809,00
1.409.773,00 1.772.509,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 692.971,38 1.219.483,40
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
692.971,38 € (Vorjahr: 1.219.483,40 €)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 7.397,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0,00 € (Vorjahr: 7.397,16 €)
3. sonstige Verbindlichkeiten 948.268,28 1.068.949,06
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
436.114,89 € (Vorjahr: 594.691,48 €)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
512.153,39 € (Vorjahr: 474.257,58 €)
davon aus Steuern
26.636,73 € (Vorjahr: 213.491,81 €)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
508,50 € (Vorjahr: 195,26 €)
1.641.239,66 2.295.829,62
D. Rechnungsabgrenzungsposten 941,30 1.882,46
54.759.255,32 39.174.299,50

Bilanz Passiva

1 Bedingtes Kapital 2015: 291.260,00 € Bedingtes Kapital 2019: 4.284.740,00 € für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

in € 30.06.2019 30.06.2018
1. Umsatzerlöse 11.332.759,88 18.909.512,64
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen −103.550,00 −337.500,00
Gesamtleistung 11.229.209,88 18.572.012,64
3. sonstige betriebliche Erträge 73.973,89 107.115,74
davon Erträge aus der Währungsumrechnung
4.766,73 € (Vorjahr: 41.802,93 € )
4. Materialaufwand
a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene
Waren
1.256.932,90 1.029.526,76
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.279.313,21 4.074.638,43
5.536.246,11 5.104.165,19
Rohergebnis 5.766.937,66 13.574.963,19
5. Personalaufwand
a. Löhne und Gehälter 3.351.321,50 3.016.869,22
b. soziale Abgaben & Aufwendungen für Altersversorgung und
Unterstützung 601.387,58 515.405,05
davon für Altersversorgung
59.107,85 € (Vorjahr: 51.133,72 €)
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 448.718,96 405.209,88
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.013.009,98 1.302.841,98
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
15.082,94 € (Vorjahr: 6.671,57 €)
Betriebsergebnis −647.500,36 8.334.637,06
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 619,13 1.110,83
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13.909,83 16.326,46
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 620.000,00
Ergebnis nach Steuern −660.791,06 7.699.421,43
11. sonstige Steuern 156,00 305,91
Jahresüberschuss/-fehlbetrag −660.947,06 7.699.115,52

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019

Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Anlagevermögen
Die Formycon AG hat ihren Sitz in Martinsried/Planegg. Sie ist im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter HRB 200801 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Zwischenabschlusses
Der Zwischenabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beach
tung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264
ff. HGB) sowie des AktG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Zwischenabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Zwischengewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewendeten Bilanzierungs- und Bewer
tungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wer
Währungsumrechnung den grundsätzlich mit dem am Tag des Zugangs geltenden Devisenkassamittelkurs
in Euro umgerechnet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Änderungen der Wechsel
kurse werden durch Niedrigerbewertung von Vermögensgegenständen bzw. durch
Höherbewertung von Verbindlichkeiten berücksichtigt, soweit dies für eine verlust
freie Bewertung am Bilanzstichtag notwendig ist und die Beträge erst nach einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr fällig werden. Posten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr werden generell mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstich
tag umgerechnet. Die daraus resultierenden Erträge bzw. Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonsti
gen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen gesondert ausgewiesen.
Umlaufvermögen
Die Zwischenbilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rech
Grundsätze zur
Bilanzierung und
Bewertung
nungsabgrenzungsposten. Sämtliche bilanzierten Vermögenswerte und Schulden
werden einzeln bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden trägt allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigt, wird in Entsprechung mit den steuerlichen Vorschriften ("Trivialprogramme", R. 5.5 Abs. 1 S. 2, 3 EStR) als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung originärer immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht ausgeübt.

Die "alten" Geschäfts- oder Firmenwerte werden wie bisher weiter linear pro rata temporis über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrie-

ben (Anhangstetigkeit).

Die lange Nutzungsdauer wurde gewählt, weil der Firmenwert u.a. langlaufende Lizenzierungschancen repräsentiert. Die Restnutzungsdauer beträgt ca. 3 Jahre.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bewegliche Anlagegegenstände werden ausschließlich linear pro rata

temporis abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten von 250,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 € bis 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls – bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung – unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Die Vorräte werden mit rollierenden gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Die Bewertung von fertigen und unfertigen Erzeugnissen erfolgt zu Herstellungskosten gem. §255 Abs. 2 S. 2 HGB.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit etc. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegen
den Wert (Börsenkurs) am Bilanzstichtag angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des §§ 298 Abs. 1,
250 HGB gebildet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle unge
Rückstellungen wissen Verpflichtungen und alle erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des nach ver
nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages einschließlich
zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Rest
laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.
III Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen sind in Anlage 1
zum Anhang dargestellt.
Die Veränderung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung in
Eigenkapital Anlage 3 dargestellt. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.422.603,00 €
wurde mit Handelsregistereintragung vom 10. April 2019 unter teilweiser Ausnutzung
des genehmigten Kapitals um 577.397,00 € auf insgesamt 10.000.000,00 € durch
Ausgabe von 577.397 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rech
nerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € gegen Bareinlage erhöht.
Zahl der Aktien
Angaben nach
§ 160 AktG Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.000.000,00 € und ist eingeteilt in
10.000.000 Stückaktien (Inhaberaktien).

Genehmigtes Kapital 2015

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.340.801,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis 4.340.801 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Das genehmigte Kapital vom 30.06.2015 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.763.404,00 €.

Genehmigtes Kapital 2019

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 26.06.2024 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 5.000.000,00 € gegen Bar und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

- für Spitzenbeträge,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; bei der Berechnung der 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital anzusetzen, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem 27.06.2019 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital,

auf den sich Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. –pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die seit dem 27.06.2019 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind; sowie

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder von Forderungen gegen die Gesellschaft.

Die Eintragung erfolgte nach dem Stichtag.

Zahl der Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG

Das Grundkapital ist um bis zu 4.284.740,00 €, eingeteilt in bis zu 4.284.740,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsoder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Juni 2019 bis 26. Juni 2024 ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung zu erfüllen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Zahl der Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 715.260,00 € durch Ausgabe von bis zu 715.260 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Das Bedingte Kapital 2015 dient ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30.06.2015 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 in der Zeit bis einschließlich zum 29.06.2020 an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder Barausgleich leistet. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist,

in € Geschäftsjahr
Prämien/Tantiemen 327.000,00
Ausstehende Rechnungen 190.580,00
Urlaubsrückstellungen 235.163,00
Aufbewahrungsverpflichtungen 102.300,00
Prüfungs- und Beratungskosten 15.750,00
Berufsgenosschenschaft und sonstige soziale Abgaben 9.280,00
Nebenkosten 10.0000,00

Verbindlichkeiten

gemäß § 285 Nr. 12 HGB mengefasst:

am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Soweit der Vorstand betroffen ist, ist der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt. Der Aufsichtsrat ist des Weiteren ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. Zum Stichtag wurden 424.000 Optionen ausgegeben.

Im Posten sonstige Rückstellungen sind folgende wesentliche Positionen zusam-

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, deren Besicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sowie deren Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in Anlage 2 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

Wir haben zugunsten der Tochtergesellschaften der Formycon Project 203 GmbH und der Formycon Project 201 GmbH Patronatserklärungen abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung wird nicht gerechnet, da die Gesellschaft über ausreichende liquide Mittel verfügt und somit ihren Verpflichtungen nachkommen kann.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.d. § 285 S. 1 Nr. 3a HGB resultiert aus Dauerschuldverhältnissen wie folgt:

Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

gemäß § 285 S. 1 Nr. 3a HGB

in € Jahresbetrag Gesamtbetrag
Miete Gebäude 460.857,52 1.615.607,28
Kfz-Leasing 36.535,34 56.543,60
Sonstige Mietverträge 52.431,60 64.530,80

Rückstellungen

Gemäß § 158 AktG ist die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu ergänzen:
----------------------------------------------------------------------------- --
  • Mitglieder des Vorstands:
  • — Dr. Carsten Brockmeyer, Marzling, CEO
  • — Dr. Nicolas Combé, München, CFO
  • — Dr. Stefan Glombitza, Holzkirchen, COO

Mitglieder des Aufsichtsrats:

Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende Angaben über die durchschnittliche Mitarbei
Mitarbeiterzahl teranzahl (ohne Vorstände) im Geschäftsjahr zu machen:
gemäß § 285 Nr. 7 HGB
Personen
Verwaltung 10
Forschung 87
Gesamt 97
  • — Dr. Olaf Stiller, Marburg (Vorsitzender) Vorstand Paedi Protect AG
  • — Hermann Vogt, Dieburg (stellvertretender Vorsitzender) unabhängiger Unternehmens- und Finanzberater
  • — Peter Wendeln, Oldenburg (Mitglied) geschäftsführender Gesellschafter Wendeln & Cie. Asset Management GmbH

Angaben zu Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats gem. § 285 Nr. 10 HGB

VI Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

V Sonstige Angaben

Bezüge

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtszeitraum 41.500,00 €; die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum 619.252,18 €.

Folgende Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien:

- — Dr. Nicolas Combé: alphazoo AG

  • — Hermann Vogt: Cumerius AG

— Dr. Olaf Stiller: Bodenwert Immobilien AG, Nano Repro AG

Anteilsbesitz und Konsolidierungskreis

Kapitalanteil
(in %)
Eigenkapital
(in €)
Jahresergebnis
(in €)
Formycon Project 201 GmbH 100 −54.574,66 7.161,43
Formycon Project 203 GmbH 100 −1.793.740,81 −41.236,35
FYB202 GmbH & Co. KG 24,9 Ergebnisse liegen
nicht vor
Ergebnisse liegen
nicht vor
in € Geschäftsjahr
Jahresfehlbetrag −660.947,36
+ Verlustvortrag Vorjahr −9.870.278,92
= Bilanzverlust −10.531.226,28
davon Verlustvortrag 2018 −9.870.278,92

Martinsried/Planegg, 20. Juli 2019

Dr. Carsten Brockmeyer

Dr. Nicolas Combé

Dr. Stefan Glombitza

Anlagenspiegel

Verbindlichkeitenspiegel

zum 30. Juni 2019

davon mit einer
Restlaufzeit
davon mit
einer Restlaufzeit
davon mit einer
Restlaufzeit
in € 30.06.2019 ≤ 1 Jahr von 1–5 Jahren von > 5 Jahren davon gesichert
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 692.971,38 692.971,38 0,00 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 948.268,28 436.114,89 512.153,39 0,00 817.003,65
Summe 1.641.239,66 1.129.086,27 512.153,39 0,00 817.003,65

Anlage ❷

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind gesichert durch: abweichendes zivilrechtliches Eigentum.

Anlage ❸

Anlage ❶

für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

in € Entwicklung der Anschaffungskosten Entwicklung der Abschreibungen Entwicklung der Buchwerte
Historische AHK
Beginn GJ
Zugänge Umbuchungen Historische AHK
Ende GJ
kumulierte
Abschreibungen
Beginn GJ
Abschreibungen
GJ
Abgänge
Abschreibungen
kumulierte
Abschreibungen
Ende GJ
Restbuchwert
Vorjahr
Restbuchwert
GJ
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gew. Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 489.337,37 62.390,36 0,00 552.267,73 313.635,57 35.340,97 0,00 348.976,54 175.701,80 203.291,19
Geschäfts- oder Firmenwert 1.576.200,00 0,00 0,00 1.576.200,00 985.125,00 78.810,00 0,00 1.063.935,00 591.075,00 512.265,00
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 504.046,99 0,00 0,00 504.046,99 369.014,99 37.365,00 0,00 406.379,99 135.032,00 97.667,00
technische Anlagen und Maschinen 5.266.344,38 321.020,13 5.561,23 5.581.803,28 2.318.812,35 225.558,20 5.066,44 2.539.304,11 2.947.532,03 3.042.499,17
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 1.097.343,42 107.845,93 18.915,51 1.186.273,84 707.002,62 71.644,79 18.878,10 759.769,31 390.340,80 426.504,53
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen 1.577.000,00 0,00 0,00 1.577.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.577.000,00 1.577.000,00
Beteiligungen 15.973.249,00 4.700.000,00 0,00 20.673.249,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.973.249,00 20.673.249,00
Summe 26.533.521,16 5.191.256,42 24.476,74 31.700.840,84 4.693.590,53 448.718,96 23.944,54 5.118.364,95 21.839.930,63 26.582.475,89

Eigenkapitalveränderungsrechnung

für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019

in € Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Verlust
vortrag
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital
Stand per 01.01.2019 9.422.603,00 35.551.754,34 −17.150.269,34 7.279.990,42 35.104.078,42
Kapitalerhöhungen 577.397,00 16.686.773,30 0,00 0,00 17.264.170,30
Übertrag Jahresüberschuss Vorjahr 0,00 0,00 7.279.990,42 −7.279.990,42 0,00
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 −660.947,36 −660.947,36
Stand per 30.06.2019 10.000.000,00 52.238.527,64 −9.870.278,92 −660.947,36 51.707.301,36

Wir haben den Zwischenabschluss zum 30. Juni 2019 – bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang – und den Zwischenlagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Die Aufstellung des Zwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Zwischenabschluss und dem Zwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.

Wir haben die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Zwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Zwischenlagebericht nicht in Einklang mit dem Zwischenabschluss steht oder insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft nicht vermittelt oder die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt.

Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.

Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Zwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt oder der Zwischenlagebericht nicht in Einklang mit dem Zwischenabschluss steht oder insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft nicht vermittelt oder die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend darstellt.

Diese Bescheinigung ist zu Informationszwecken an die Berichtsgesellschaft gerichtet.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Formycon AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrun-

Zusammenfassende Schlussbemerkung und Bescheinigung

de. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Bericht enthaltenen Informationen bestätigt der Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsregelung unter Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Zwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts in einer von der bescheinigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unsere Bescheinigung zitiert oder auf unsere prüferische Durchsicht hingewiesen wird.

München, 6. August 2019

SRS Audit GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Rudolf Schmitz Wirtschaftsprüfer

Impressum

Herausgeber und Copyright

© 2019 Formycon AG Fraunhoferstraße 15 82152 Martinsried/Planegg Germany

Veröffentlichungsdatum

September 2019

Konzept und Realisierung klargedacht, Berlin