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FORIS AG

Annual Report May 28, 2015

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Annual Report

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FORIS AG

Bonn

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Konzernkennzahlen

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01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
Umsatzerlöse 17.125 22.573
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.633 8.727
Personalkosten 1.927 2.007
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.806 2.994
Periodenergebnis 499 3.632
Eigenkapitalrendite 2,6 % 21,1 %
Umsatzrendite 2,9 % 16,1 %
EBIT 172 3.740
EBITDA 384 3.932

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Ergebnis je Aktie 0,10 0,66

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31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Gesamtkapital 21.455 21.756
Eigenkapital 19.285 19.281
Eigenkapitalquote 89,9 % 88,6 %
Zahlungsmittel 4.383 2.193
Darlehen 0 0
Nettofinanzposition 4.383 2.193
Verbindlichkeiten 957 794
Rückstellungen 340 745

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Schlusskurs 2,65 2,75

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31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Marktkapitalisierung* 13.092 13.586

*Zum 31. Dezember 2013 wurden die eigenen Anteile mindernd berücksichtigt.

Vorwort des Vorstands

A. Bericht des Aufsichtsrats

B. Corporate Governance-Bericht

C. Konzernlagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

2. Wirtschaftsbericht

3. Nachtragsbericht

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

7. Übernahmerelevante Angaben

8. Vergütungsbericht

9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

D. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014 (Vermögenswerte)

Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2014 (Eigenkapital und Schulden)

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2014

Anlage 4: Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2014

Anlage 5: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2014

Anlage 6: Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014

E. Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers

F. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Unternehmenskalender

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

wie erwartet liegt der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 17.125 TEURO deutlich unter dem des außerordentlich guten Vorjahres (Umsatz 2013: 22.573 TEURO). Das Periodenergebnis ist mit 499 TEURO ebenfalls deutlich gesunken (Periodenergebnis 2013: 3.632 TEURO).

Während im Vorjahr der Bereich der Prozessfinanzierung mit dem Abschluss von größeren Verfahren maßgeblich zu dem sehr guten Ergebnis beigetragen hatte, belasten der deutlich geringere Umsatz und Abschreibungen in diesem Bereich das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 überproportional. Dafür konnten im Bereich der Übersetzungsdienstleistungen mit der FORIS lingua der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 25 % gesteigert und auch der Ergebnisbeitrag erhöht werden. Die Gründungsdienstleistungen im Bereich GO AHEAD haben bei einem leichten Umsatzrückgang gleichwohl einen maßgeblichen Beitrag zum Gesamtergebnis leisten können. Erfreulich ist das Ergebnis beim Verkauf von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS: Hier konnten erneut der Umsatz und das Ergebnis gesteigert werden.

Die Umsatzrendite von 2,9 % (Vorjahr: 16,1 %) und eine Eigenkapitalrendite von 2,6 % (Vorjahr: 21,1 %) spiegeln den Ergebnisverlauf wider. Eine zum 31. Dezember 2014 bei 89,9 % liegende Eigenkapitalquote (Vorjahr: 88,6 %) zeigt in Verbindung mit einer deutlichen Verbesserung der Nettofinanzposition von 4.383 TEURO (Vorjahr: 2.193 TEURO) die stabile Basis des FORIS Konzerns. Insgesamt ist die Finanz- und Kapitalstruktur als solide anzusehen und ermöglicht eine weitreichende finanzielle Flexibilität für das operative Geschäft.

Wir werden in 2015 die im vergangenen Geschäftsjahr begonnenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Konzerns konsequent fortführen und erweitern. An dieser Stelle möchten wir uns für das im Geschäftsjahr 2014 große persönliche und zeitliche Engagement unserer Mitarbeiter bedanken. Unser Dank gilt ebenfalls unseren Kunden und Geschäftspartnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen.

Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG schlagen die Zahlung einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Dividende von 10 Cent pro Aktie vor.

Freundliche Grüße

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

A. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

bedauerlicherweise konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht an den außerordentlichen Erfolg des Vorjahres anschließen. Die Entwicklung ist insbesondere durch den Ausgang eines länger andauernden Schiedsverfahrens bestimmt gewesen. Die FORIS AG konnte sich mit ihrer Rechtsauffassung, die auch der externer Gutachter entsprach, nicht in vollem Umfang durchsetzen. Daraus resultiert die vorgenommene Wertberichtigung. Infolgedessen war es nicht möglich, parallel zur vorgeschlagenen Dividendenausschüttung einen weiteren Aktienrückkauf vorzunehmen. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Einziehung der zuvor im Wege des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beschlossen.

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr in sechs Sitzungen, hat vier Telefonkonferenzen abgehalten und darüber hinaus acht Beschlüsse gefasst.

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat pflegen einen intensiven Informationsaustausch. Den Kern bildet dabei das monatliche Reporting, das auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere Anpassungen erfahren hat. Zusätzlich informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über größere Prozessfinanzierungsverfahren und sonstige wesentliche Belange der Gesellschaft außerhalb des allgemeinen Reportings. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich monatlich und darüber hinaus nach Bedarf mit dem Vorstand und wird über die aktuelle Entwicklung informiert. Die gesamte Berichterstattung erstreckt sich insbesondere auf die Lage des Unternehmens, den Geschäftsverlauf, die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmens- sowie die Liquiditätsentwicklung. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen zu erledigenden Punkte werden dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung hin überprüft.

Da eine Fortsetzung der Vorstandstätigkeit über den zunächst vereinbarten Zeitraum hinaus für Herrn Dr. Falk aus persönlichen Gründen nicht in Betracht gekommen ist, hat der Aufsichtsrat sich unter Einschaltung eines Headhunters mit der Suche eines Nachfolgers befasst. Nach erneuter Überprüfung und Definition des Profils, hat der Aufsichtsrat in mehreren Sitzungen Kandidaten evaluiert und am Ende dieses Prozesses Herrn Paeffgen mit Wirkung zum 1.1.2015 zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit

Gegenstand der Beratungstätigkeit des Aufsichtsrates war das Klageverfahren der Deutschen Balaton AG gegen das Unternehmen. Dieses Verfahren knüpfte an das freiwillige Teilübernahmeangebot der Deutschen Balaton AG an. Die Klage wurde nach entsprechender Einlassung der FORIS AG, begleitet von einigen Nebenintervenienten auf Seiten der Beklagten, zurückgenommen. Der Aufsichtsrat war auch mit weiteren Klageverfahren der Gesellschaft auf Aktiv- und Passivseite befasst. Diese Verfahren wurden intensiv diskutiert und konnten zwischenzeitlich sämtlich abgeschlossen werden. Allein das Verfahren der FORIS AG gegen das Finanzamt Bonn zur steuerlichen Behandlung der Gewinne aus der FORATIS AG ist noch anhängig, nachdem die Finanzverwaltung gegen das obsiegende Urteil zugunsten der FORIS AG Berufung eingelegt hat.

Gegenstand mehrerer Sitzungen waren neue Verfahren mit höheren Streitwertvolumina, die beispielsweise als beabsichtigte Sammelklagen in Österreich an das Unternehmen herangetragen worden sind. In diesen, wie auch in bereits in Finanzierung befindlichen Fällen mit höheren Streitwerten, hält der Vorstand den Aufsichtsrat über den jeweiligen Verfahrensstand, einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken, informiert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit lag im Geschäftsjahr in der Diskussion zur Fortentwicklung des begonnenen Strategieprozesses der Gesellschaft. Einigkeit besteht darüber, dass das Unternehmen nicht nur sein Kerngeschäft mit mehr Volumen füllen sollte, sondern dass auch weitere, zum Kerngeschäft passende Dienstleistungen in Erwägung gezogen werden sollten. Allein zu diesem Prozess haben nicht nur zahlreiche Besprechungstermine stattgefunden, sondern einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates haben auch an einem Strategieworkshop mit Mitarbeitern teilgenommen. Die Auswahl des neuen Vorstandsmitglieds war aus Sicht des Aufsichtsrates wesentlich von der Erwartung einer zügigen Fortsetzung und vor allem Umsetzung des Strategieprozesses bestimmt. Begleitet wurden diese Diskussionen von einer kritischen Betrachtung des derzeitigen Markenauftritts der FORIS AG selbst und aller angebotenen Dienstleistungen. Diese Markendiskussion mit dem Ziel, der Stärkung der Dachmarke FORIS, wird fortzusetzen sein.

Selbstverständlich hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2014 der FORIS AG als auch mit der Budgetplanung für das laufende Jahr intensiv befasst. Aufgrund der Dauer der bisherigen Prüfungstätigkeit, der von der Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfer, erschien es sinnvoll, der Hauptversammlung einen Prüferwechsel vorzuschlagen. So hat der Aufsichtsrat sich auch mit der entsprechenden Auswahl eines geeigneten Prüfungsunternehmens befasst. Wichtig erschien dabei nicht nur die Professionalität der Prüfung, sondern vor allem auch ein gehobenes juristisches Know-how. Dies engte die Auswahl auf Prüfer ein, die nach Möglichkeit eine entsprechende Doppelqualifikation, nämlich als Jurist und Wirtschaftsprüfer aufweisen. Zum Verständnis und damit Prüfung des Kerngeschäfts der FORIS AG erschien dies dem Aufsichtsrat unerlässlich. Letztlich konnte so eine entsprechende Beschlussfassung in der Hauptversammlung herbeigeführt werden.

Weiter hat sich der Aufsichtsrat mit Vergütungsfragen des Vorstandes befasst und diesbezüglich Anpassungen vorgenommen. Im Rahmen der Selbstevaluation des Aufsichtsrates hat dieser allerdings auch festgestellt, dass der Zeitaufwand und die Intensität der Befassung mit den Angelegenheiten der Gesellschaft und die damit einhergehende Verantwortung in keinem angemessenen Verhältnis zur Vergütung standen. Entsprechend erfolgte ein Anpassungsantrag an die Hauptversammlung, dem mit breiter Mehrheit entsprochen worden ist.

Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit den Prüfern über die Prüfungsschwerpunkte selbst sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen

wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance, der dem Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung, geeignete Instrumentarien einzurichten.

Bildung eines Prüfungsausschusses

Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, wäre formal entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex ein Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser würde mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmen. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums nicht. Aus diesem Grund bildet die FORIS AG keinen entsprechenden Ausschuss (s. aktueller Corporate Governance Kodex).

Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben sowie auf der Internetseite der FORIS AG unter http://portal.foris.de/Corporate-Governance veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat außerdem erneut die Effizienz seiner Tätigkeit im Wege der Selbstevaluation überprüft und die Ergebnisse mit dem Ziel erörtert, vorrangig dort Verbesserungen anzustreben, wo die Durchschnittsbewertung aller Aufsichtsratsmitglieder hinter einem gut oder sehr gut zurückgeblieben ist. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2014

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit den Prüfern und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2014 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurden zusammen mit den Lageberichten dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie die zugehörigen Lageberichte erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG in der von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 16. März 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ist damit festgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde durch Beschluss vom 16. März 2015 ebenfalls gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern, die im abgelaufenen Jahr für das Unternehmen tätig waren und möchte vor allem dazu ermutigen, mit Engagement den begonnenen Strategieprozess zu unterstützen, in der Erwartung, damit ein erfolgreiches 2015 zu gestalten.

Bonn, 16. März 2015

Der Aufsichtsrat

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

B. Corporate Governance-Bericht

Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex entsprochen wurde. Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum ab Veröffentlichung der letzten Entsprechenserklärung bis 24. Juni 2014 auf den Deutschen Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013. Für den Zeitraum ab dem 24. Juni 2014 bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 24. Juni 2014, die am 30. September 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Nicht angewendet wurden folgende Empfehlungen:

1. Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien – Ziffer 2.3.3:

"Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z. B. Internet) ermöglichen."

Aufgrund der Größe der Gesellschaft kann die Hauptversammlung ordnungsgemäß mit geringem Aufwand durchgeführt werden. Die technischen Notwendigkeiten für eine Verfolgung im Internet sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher sehen wir davon ab.

2. Mehrgliedriger Vorstand – Ziffer 4.2.1:

"Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben."

Der Vorstand der FORIS AG besteht zum 16. März 2015 aus zwei Personen. Ein Vorsitzender oder Sprecher wurde nicht bestimmt. Bei einem Vorstand, der insgesamt aus nur zwei Mitgliedern besteht, die sich wechselseitig ergänzen und als gleichberechtigtes Team tätig sind, erscheint es dem Aufsichtsrat nicht sinnvoll, eines der beiden Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden oder Sprecher zu ernennen und damit besonders herauszuheben.

3. Gesamtvergütung des Vorstands – Ziffer 4.2.2:

"[…] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. "

Aufgrund der insgesamt geringen Mitarbeiteranzahl des Unternehmens existiert neben dem Vorstand kein weiterer oberer Führungskreis. Damit entfallen die entsprechenden Vergleichsmöglichkeiten.

4. Abfindungs-Cap – Ziffer 4.2.3:

"Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.“

„Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.“

Die Vorstandsverträge von Herrn Ralf Braun und Herrn Theo Paeffgen enthalten weder Versorgungsregelungen noch solche eines Abfindungs-Caps. Gerade bei einem volatilen Geschäft, wie es die Prozessfinanzierung darstellt, entspricht es dem Unternehmensinteresse, dieses nicht mit künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen zu belasten. Daher beziehen sich alle Vergütungsregelungen ausschließlich auf die aktive Vorstandstätigkeit. Wird bei vorzeitigem Ausscheiden auf Wunsch des Vorstandes keine Leistung mehr erbracht, entspricht es auch nicht dem Aktionärsinteresse, weitere Vergütungen zu erbringen.

5. Vergütungsbericht – Ziffer 4.2.5:

„Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichtes werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. Ferner sollen im Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

• die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

• der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,

• bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden.“

Der Vergütungsbericht enthält die wesentlichen Informationen im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften. Die weiterführenden Informationen entsprechend den Mustertabellen würden unter anderem bedingt durch die Größe des Vorstandes und die Vergütungsstruktur Rückschlüsse auf die Vergütung eines jeden Mitgliedes des Vorstandes ermöglichen, was die Hauptversammlung durch Beschluss mit Dreiviertelmehrheit abgelehnt hat.

6. Bildung von Ausschüssen – Ziffer 5.3.1, Ziffer 5.3.2 und Ziffer 5.3.3:

"Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.“

„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie – falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist – der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.“

"Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt."

Angesichts der Anzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern und mit Rücksicht auf die Größe der Gesellschaft wird die Bildung von Ausschüssen nicht für sinnvoll erachtet. Diese wären naturgemäß personenidentisch. Bei nur drei Aufsichtsratsmitgliedern werden alle Aufgaben in diesem Gremium letztverantwortlich wahrgenommen und können damit auch nicht delegiert werden.

7. Zusammensetzung und Vergütung – Ziffer 5.4.1 und Ziffer 5.4.2:

"Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen."

„Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinn dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.“

Der Aufsichtsrat der FORIS AG hält es als Ziel der Zusammensetzung des Aufsichtsrates für erstrebenswert, dass ein Mitglied schon im Hinblick auf das Kerngeschäft der Prozessfinanzierung Rechtsanwalt ist, ein Mitglied über ausgewiesene Erfahrung im Bereich Finanzen und Controlling verfügt und damit dem Umstand, dass die FORIS AG im Kerngeschäft als Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, Rechnung getragen wird und ein Mitglied besondere Vertriebserfahrung aufweist, was im Hinblick auf das Vertriebserfordernis aller angebotenen Dienstleistungen sinnvoll erscheint. Dabei sollte mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates unabhängig im Sinne einer nicht wesentlichen Beteiligung am Unternehmen sein, um so insbesondere die Argumentationsperspektive von Kleinaktionären im Aufsichtsrat besonders hervorzuheben. Dieser Stand der Zieldiversifikation ist derzeit erreicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ebenfalls nicht der Fall. Da der Aufsichtsrat insgesamt aus nur drei Mitgliedern besteht, erscheint eine verpflichtende Quote, etwa von 1/3, zur Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat als nicht angemessen. Grundsätzlich sollte die Mandatsbesetzung, unabhängig von der Geschlechterfrage, allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung besetzt werden. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. Derzeit ist mit Herrn Dr. Christian Rollmann nur ein wesentlich beteiligter Aktionär im Aufsichtsrat vertreten.

8. Vereinbarung zu wesentlichen Feststellungen in der Abschlussprüfung – Ziffer 7.2.3 Absatz 1:

"Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben.“

Abschlussprüfer und Aufsichtsrat tauschen sich auch während der Jahresabschlussprüfung regelmäßig in Gesprächen oder Telefonaten aus, sodass etwaige Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet werden können. Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es daher nicht.

Bonn, 16. März 2015

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

C. Konzernlagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

I. Geschäftsmodell des Konzerns

I.1 FORIS Konzern

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Mutterunternehmen des FORIS Konzerns. Der FORIS Konzern umfasst neben der FORIS AG sämtliche Tochtergesellschaften, auf welche die FORIS AG direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss hat und welche die einzelnen Geschäftsfelder des Konzerns vollständig abdecken.

Die FORIS AG bildet mit der Prozessfinanzierung und FORIS lingua, dem Übersetzungsdienstleister für juristische und wirtschaftsnahe Fachübersetzungen, zwei operative Geschäftsfelder ab. Zudem sind hier die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns zentralisiert, wie zum Beispiel das Rechnungswesen und das Controlling, das Personalwesen sowie die Ausstattung mit EDV-Infrastruktur. In der GO AHEAD GmbH sind sämtliche gründungsnahen Dienstleistungen und Services rund um Limiteds, Unternehmergesellschaften sowie anderen Rechtsformen zusammengefasst. Vervollständigt wird das operative Geschäft mit der FORATIS AG, in welcher der Verkauf von in- und ausländischen Vorratsgesellschaften gebündelt ist. Die FORIS Vermögensverwaltungsgesellschaft AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der selbst als Büro genutzten und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Darüber hinaus bestehende Tochterunternehmen sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken und ohne operatives Geschäft.

Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung und ist gleichzeitig Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer in den zuvor genannten Tochtergesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profit Center mit eigener Berichtslinie organisiert und werden von einem Management Team gemeinsam mit dem Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angepasste Organisation stellt sicher, dass in einzelnen Bereichen schnell und flexibel auf Veränderungen im Markt reagiert werden kann. Gleichzeitig gewährleistet dies eine einheitliche Führung unter Wahrung der Interessen des Gesamtkonzerns.

I.2 FORIS AG

Prozessfinanzierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr erfundene Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung privater und gewerblicher Forderungen an. Die Dienstleistung richtet sich an alle Inhaber von Forderungen mit einem Streitwert über 100 TEURO. Deren Motivationslage ist regelmäßig damit verbunden, die notwendigen Kosten eines Gerichtsverfahrens aus Liquiditätsüberlegungen selbst nicht aufbringen zu müssen oder auch bei überwiegender Erfolgsaussicht, das allgemeine Prozessrisiko nicht eingehen zu wollen. Die FORIS ist mit der Prozessfinanzierung hauptsächlich im deutschsprachigen Rechtsraum tätig. Zusätzlich finanziert die FORIS im Einzelfall auch im europäischen Ausland oder internationale Schiedsverfahren.

Die Prozessfinanzierung ist im deutschsprachigen Rechtsmarkt als etabliertes Instrument zur risikolosen Rechtsdurchsetzung anerkannt und wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen.

Die Dienstleistung der Prozessfinanzierung selbst ist weitgehend konjunkturunabhängig. Da bei der Prozessfinanzierung - anders als im Versicherungsgeschäft - die Einzelfallbetrachtung im Vordergrund steht, hängt der wirtschaftliche Erfolg der Dienstleistung vom rechtlichen Ausgang des finanzierten Gerichtsverfahrens sowie der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Die rechtlichen Einflussfaktoren sind bei der Prozessfinanzierung als produktimmanente Risiken anzusehen.

Als Erfinder der Prozessfinanzierung und größter versicherungsunabhängiger Anbieter dieser Dienstleistung nimmt die FORIS AG eine führende Stellung im Markt ein. Die übrigen Anbieter veröffentlichen entweder keine Unternehmensdaten oder nur solche, die keine substanzielle Auswertung und damit keine Marktanalyse zulassen. Im Berichtsjahr sind weder bedeutende Anbieter zusätzlich in den Markt eingetreten, noch fand bei den verbleibenden Anbietern – vornehmlich aus der Versicherungsbranche – eine außergewöhnliche Entwicklung statt.

Mit Wirkung zum 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Die hiermit verbundene Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten wird sich bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen und gleichbleibender Erlösbeteiligung negativ auf die interne Verzinsung der Prozessfinanzierung auswirken. Gegenläufig könnte sich hier eine Nachfrageerhöhung aufgrund der insgesamt höheren Prozesskosten auswirken. Gleichzeitig erhöht sich der Liquiditätsbedarf für die Prozessfinanzierung entsprechend.

FORIS lingua

FORIS lingua bietet Fachübersetzungen von juristischen Texten wie zum Beispiel Klageschriften, Urteilen, Gutachten, Verträgen oder Gesetzestexten. Ergänzend hierzu werden wirtschaftliche Texte wie Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse oder Emissionsprospekte übersetzt. Die Übersetzungen können beglaubigt sowie apostilliert werden.

Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt in Zusammenarbeit mit einem weltweiten Netzwerk von etwa 500 muttersprachlichen Übersetzern, die alle entweder einen juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund haben. Neben den gängigen Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch werden auch vielfältige, darüber hinausgehende Sprachkombinationen angeboten. Mit diesem Netzwerk und dem Einsatz von Übersetzerteams können zudem auch umfangreiche Texte in kurzer Zeit termingetreu bearbeitet werden. Eine Versicherung in Höhe von 1,0 Mio. EURO auf die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung rundet die Dienstleistung ab.

Hauptkundengruppen sind Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Dienstleistung von FORIS lingua unterliegt konjunkturellen Schwankungen dahin gehend, dass Übersetzungsdienstleistungen in Zeiten schwacher Konjunktur teilweise durch eigene Kapazitäten der Kunden abgewickelt werden. Ein nachhaltiges Anziehen der Konjunktur kann diese Entwicklung umkehren, da dann erfahrungsgemäß eine Konzentration auf das Kerngeschäft stattfindet und ergänzende Dienstleistungen wie Übersetzungen wieder extern eingekauft werden. Rechtliche Einflussfaktoren mit entsprechender Auswirkung auf das Geschäft sind derzeit nicht erkennbar.

Mit FORIS lingua agieren wir in einem sehr heterogenen Markt mit vielen kleinen und kleinsten lokalen und nur wenigen überregionalen Anbietern. Wirkliche Marktführerschaften, auch für den Teilmarkt juristischer und wirtschaftlicher Fachübersetzungen, sind nicht erkennbar. Im Jahr 2011 waren - teilweise mit Private Equity finanzierte - Mitbewerber im Markt aufgetreten. In 2013 und 2014 hat es bezogen auf den Markteintritt keine wesentlichen Veränderungen gegeben. Der überwiegende Teil der Mitbewerber sucht die Kundenansprache, ebenso wie FORIS lingua, über das Internet. Ergänzend hierzu wird FORIS lingua durch den Vertrieb der FORATIS AG unterstützt und nutzt langjährige Kundenbeziehungen. Die wenigen Anbieter mit physischer Präsenz sind in der Regel solche, die neben der reinen Übersetzung auch Dienstleistungen wie beispielsweise Sprach-trainings oder Dolmetscherleistungen anbieten.

FORIS AnwaltsVerzeichnis

Das FORIS AnwaltsVerzeichnis bietet Anwälten die Möglichkeit, sich den Rechtssuchenden in einem der führenden Rechtsanwaltsverzeichnisse zu präsentieren. Es dient dem FORIS Konzern damit weiterhin als Werbemedium sowohl für die darin werbenden Rechtsanwälte als auch für die Dienstleistungen des Konzerns.

I.3 FORATIS AG

Die FORATIS AG gründet seit über zwölf Jahren selber oder über ihre Tochtergesellschaft FORATIS Gründungs GmbH bundesweit Gesellschaften auf Vorrat. Zum Portfolio gehören alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind frei von Lasten. Käufer können diese Gesellschaften bei Bedarf ohne großen Aufwand online, per Fax, E-Mail oder Telefon bestellen und innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Der erworbene Rechtsträger ist sofort nutzbar, sodass Verträge mit dieser neuen Gesellschaft unmittelbar geschlossen werden können. Das Risiko, für etwaige Fehler im Gründungsprozess haftbar gemacht zu werden, entfällt. Als weitere Dienstleistung sind mit der FORATIS AG auch individuelle Gründungen möglich, ohne dabei Rechts- und Steuerberatung zu betreiben. Zu den genannten deutschen Gesellschaften können bei der FORATIS AG auch diverse Kapitalgesellschaften aus dem europäischen Ausland erworben werden.

Hauptansprechpartner der FORATIS AG auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private Equity-Unternehmen. Die FORATIS AG ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich in 2014 nicht verändert. Planungs- und Rechtssicherheit, Minimierung der Gründungshaftung und die Auslagerung sowie Abwicklung des technischen Gründungsprozesses durch einen professionellen Anbieter sorgen weiterhin für die Attraktivität des Modells der Vorratsgesellschaften. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, welches wiederum deutlichen konjunkturellen Schwankungen unterliegt.

I.4 GO AHEAD GmbH

Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Schwerpunkt ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD den Kunden auch nach der eigentlichen Gründung als verlässlicher Partner bei der Erfüllung der laufenden Berichtspflichten gegenüber den englischen Behörden mit einem eigenen Serviceteam zur Verfügung.

Neben der klassischen GmbH steht Gründern in Deutschland auch die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur Verfügung, deren Gründungsprozess durch die GO AHEAD ebenfalls unterstützt wird. Hier wird ein Satzungsgenerator für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die GmbH angeboten, mit dessen Hilfe man online-unterstützt eine individuelle Satzung erarbeiten kann. Abgerundet wird das Leistungsportfolio durch die Gründungsunterstützung bei Kommanditgesellschaften sowie bei Mischformen wie der Limited & Co. KG oder der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und für Einzelunternehmen und die GbR.

Neben der Begleitung in der Gründungsphase bietet die GO AHEAD auch ergänzende Dienstleistungen wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger an. Durch das eigene Serviceteam ist eine kompetente Begleitung in allen Unternehmensphasen sichergestellt. Das Serviceteam steht den Gründern darüber hinaus für alle Fragen rund um die Unternehmensform zur Verfügung und kann im Einzelfall auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgreifen.

Die Anzahl der Neugründungen von Limiteds wird – wie die Gründung in anderen Rechtsformen - nach unserer Einschätzung von zwei gegenläufigen Effekten maßgeblich beeinflusst: Negativ wirkt sich einerseits eine generell risikoaverse Grundeinstellung sowohl bei den Gründern selbst als auch im Hinblick auf die Erfolgswahrscheinlichkeit der Umsetzung des geplanten Geschäftsmodells bei geringer Investitionsneigung aus. Auf der anderen Seite beschäftigen sich gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten - bedingt auch durch personelle Veränderungen in Unternehmen - mehr Personen mit dem Thema Selbstständigkeit. Darüber, welcher der beiden Effekte insgesamt eine größere Auswirkung auf die Gründungszahlen hat, liegen uns allerdings keine verlässlichen Daten vor. Sowohl positive wie negative Effekte können darüber hinaus die Veränderungen von externen Einflussfaktoren im Gründungsmarkt haben, wie zum Beispiel die Ausweitung oder die Einstellung von Existenzgründungsförderungen.

Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - seit ihrer Einführung im November 2008 weiterhin einen negativen Effekt auf die Anzahl der Limited Gründungen insgesamt. Dies hat sich auch in 2014 mit leicht rückläufigen Gründungszahlen im Bereich GO AHEAD bemerkbar gemacht. Hierbei ist anzumerken, dass sich der Rückgang deutlich verlangsamt hat und die Neugründungen der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Geschäftsjahr 2014 ebenfalls zugunsten der GmbH rückläufig waren.

Die GO AHEAD ist mit über 41.000 gegründeten Limiteds weiterhin der Marktführer bei der Gründung von Limited-Gesellschaften in Deutschland. Sie bewegt sich insgesamt in einem sehr heterogenen Markt mit vielen kleinen Anbietern. In den Geschäftsjahren 2013 und 2014 sind nach unseren Erkenntnissen weder vergleichbare Mitbewerber am Markt aufgetreten, noch konnte eine außergewöhnliche Entwicklung der bisher am Markt agierenden Wettbewerber beobachtet werden.

I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn mit einer Nutzfläche von 1.890 m² und vermietet sie an die FORIS AG, die FORATIS AG und die GO AHEAD GmbH sowie an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Die FORIS AG hat auch an Dritte untervermietet. Auf dem ebenfalls im Eigentum befindlichen benachbarten Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 im ehemaligen Bonner Regierungsviertel wurde im Geschäftsjahr 2011 ein Büroneubau von 988 m² Nutzfläche fertiggestellt, der im Geschäftsjahr 2014 weiterhin an einen Mieter mit einem längerfristigen Mietverhältnis vermietet ist.

I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Konzerns

Insgesamt sind im FORIS Konzern im Geschäftsjahr 2014 keine wesentlichen Veränderungen der Grundlagen gegenüber dem Geschäftsjahr 2013 zu verzeichnen.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz 39 – 44 und 56 wird verzichtet. Nachfolgend wird das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dargestellt.

Grundsätzliches Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Ergebnisverbesserung oder -konsolidierung der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung des für das Geschäftsmodell notwendigen überdurchschnittlichen Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfes bei einer gleichzeitig attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des Konzerns ist dahin gehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch bereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente dienen der Darstellung und Bewertung des aktuellen Geschäftsverlaufes auch im konzerninternen Vergleich. Zum anderen bilden sie die Basis für die Ableitung von bereichsspezifischen und –übergreifenden Strategien, Maßnahmenbündeln und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf die Unternehmensziele. Die Informationen im Rahmen des Steuerungssystems werden in Einzelfällen täglich und im Regelfall monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und analysiert, zugleich auch dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, werden zumindest vierteljährig ermittelt und analysiert sowie im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

FORIS Konzern

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Perio-denergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen vierteljährig.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Unternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich FORATIS aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital enthält. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei der FORATIS im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich ermittelt. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird quartalsweise eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Bereiche werden entsprechend der Segmente die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsreportings und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes durch den Materialaufwand. Für die Prozessfinanzierung sind Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutsamkeit für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren heran gezogen.

II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und analysiert. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen 12 Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung

Im Bereich Prozessfinanzierung sind die bedeutsamen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren die Anzahl der in der jeweiligen Periode in Finanzierung genommenen Verfahren sowie das korrespondierende Optionsvolumen und das aktuelle Kostenrisiko. Hierüber lassen sich in Verbindung mit der Auswertung von Vergangenheitsdaten insbesondere Rückschlüsse zur Risikoposition ableiten.

Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise verlorene Prozesse, erweisen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich das Optionsvolumen auch bei vorzeitiger Beendigung von Finanzierungsverträgen verändern kann, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.

Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die rechnerischen Kosten, welche für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert repräsentiert somit den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz. Bei der Ermittlung wird unter anderem auf die einschlägigen Gebührenordnungen zurückgegriffen und es werden Schätzungen wie zum Beispiel die Streitwertfestsetzung des Gerichts berücksichtigt. Schätzunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus den Unsicherheiten bezüglich Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, für Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Aber auch die Anzahl der Termine bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Jurisdiktionen oder bei Schiedsverfahren und Honorarvereinbarungen mit Anwälten auf Stundenbasis führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Wie beim Optionsvolumen weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass sich die angegebenen Risiken im Verlauf verändern können, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.

Darüber hinaus ist das Verhältnis der in der jeweiligen Periode gewonnenen und verlorenen Verfahren von Bedeutung. Hier werden die in der jeweiligen Periode gewonnenen beziehungsweise mit Vergleich beendeten Verfahren mit den erstmalig in Abrechnung genommenen Verfahren, die ebenfalls die verlorenen Verfahren umfassen, ins Verhältnis gesetzt. Verfahren werden erstmalig in Abrechnung genommen, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde. Dieser Leistungsindikator dient vorrangig der Kontrolle der Optimierung und Steuerung der internen Prüfungsabläufe.

FORIS lingua

Bei der FORIS lingua werden im Wesentlichen die Anzahl der Aufträge sowie die hiermit erzielten durchschnittlichen Umsätze je Auftrag zur ergänzenden Steuerung verwendet. Dies ermöglicht Rückschlüsse sowohl auf die Produkt- und Servicequalität als auch die Kunden- und Auftragsstruktur.

FORATIS

Für diesen Bereich steht die Entwicklung der Verkaufszahlen - unterteilt nach den jeweiligen Rechtsformen und Ländern - im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Darüber hinaus werden hier regelmäßig die Marktdaten der Neugründungen und von Vorratsgesellschaften analysiert. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen. Zusätzlich dient sie der Einschätzung der anderen Marktteilnehmer.

GO AHEAD

Neben der Entwicklung der Gründungszahlen für alle Rechtsformen stehen hier die Entwicklung der Bestandskunden im Bereich der Limited sowie die entsprechenden Löschungsquoten im Vordergrund. Durch den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen können Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services getroffen werden. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassung von Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung betrifft die Forderungsentwicklung unter Berücksichtigung der Umschlagshäufigkeit. Hierdurch sind Rückschlüsse auf den Erfolg der Inkassomaßnahmen möglich.

III. Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells werden im FORIS Konzern weder eigene Aktivitäten zu Forschung und Entwicklung im engeren Sinne durchgeführt, noch werden Leistungen Dritter hierfür in Anspruch genommen.

2.Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

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Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsproduktes 1) 20142)

in %
2013

in %
Deutschland 1,3 0,1
Österreich 0,7 0,2
Schweiz k.A. 1,9
Euroraum (18 Länder) 0,8 -0,5
Vereinigte Staaten 2,2 2,2

1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr; Quelle: Eurostat / Herbstprognose der EU-Kommission / Statistisches Bundesamt

2) Aktueller Forecast-Stand

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist im Forecast 2014 durch ein über dem Vorjahresniveau liegendes Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes gekennzeichnet. Die Entwicklung im Euroraum ist weiterhin durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Inwieweit massive Stützungen einzelner Länder im Euroraum durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zusammenspiel mit dem Internationalen Währungsfonds sowie der Europäischen Zentralbank weiter notwendig sind und durchgeführt werden, ist derzeit noch unklar. Gleichzeitig nimmt die Europäische Zentralbank über ihre Hauptaufgabe der Sicherung der Geldstabilität hinaus weitergehende Aufgaben wie den Ankauf von Staatsanleihen zur Krisenbewältigung wahr, die kontrovers diskutiert werden. Das nochmalige Absenken des Leitzinses am 5. Juni 2014 durch die Europäische Zentralbank auf 0,15 % und am 4. September 2014 auf 0,05 % hat sich nach aktuellen Erkenntnissen und Prognosen noch nicht in Inflationstendenzen niedergeschlagen, birgt aber weiterhin erhebliches Inflationspotenzial. Darüber hinaus wird vermehrt auf die Gefahr einer Deflation - verbunden mit entsprechend verminderter Konsumneigung - verwiesen, was insgesamt die Wachstumschancen verringert. Der für den Bereich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften sowie Fachübersetzungen wichtige Markt für Mergers & Akquisitions mit Bezug zu deutschen Unternehmen ist im Jahr 2014 mit Bezug auf das Transaktionsvolumen deutlich gestiegen und wird sich europaweit zu dem besten Jahr seit 2008 entwickeln. Der Trend zu großvolumigen Transaktionen hält weiter an. Aufgrund der immer noch geringen Gesamtanzahl von Transaktionen hatten diese Steigerungen nach unserer Einschätzung kaum Auswirkungen auf die Bereiche FORIS lingua und FORATIS. Die Anzahl der in 2014 neu gegründeten Limiteds in Deutschland lag auf dem Niveau des Vorjahreszeitraumes.

II. Geschäftsverlauf

Hinsichtlich der Beschreibung und Definitionen der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II.1 und C.1.II.2.

II.1 FORIS Konzern

Eigenkapitalrendite

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010
Eigenkapitalrendite 2,6 % 21,1 % 3,9 % 14,3 % -11,0 %

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Eigenkapitalrendite 2014 2013 2012 2011
Durchschnitt 2 Jahre 11,8 % 12,5 % 9,1 % 1,7 %

Die gesunkene Eigenkapitalrendite im Geschäftsjahr 2014 ist auf das deutlich schlechtere Jahresergebnis zurückzuführen. Aufgrund des im Bereich der Prozessfinanzierung volatilen Geschäftsverlaufes streben wir mittelfristig weiterhin einen Durchschnittswert über die Berichtsjahre von rund 10 % an. Im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre betrug die Eigenkapitalrendite 11,8 % und bezogen auf die Jahre 2013 und 2012 12,5 %. Damit wurde das angestrebte Ziel in diesen Betrachtungsintervallen erreicht.

Eigenkapitalquote

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31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010
Eigenkapitalquote 89,9 % 88,6 % 86,3 % 85,0 % 82,4 %

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS notwendig. Die Eigenkapitalquote ist über die vergangenen fünf Jahre auf nunmehr 89,9 % gestiegen und hat in diesem Zeitraum im Durchschnitt bei86,4 % gelegen.

Umsatzrendite

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010 Durchschnitt
Umsatzrendite 2,9 % 16,1 % 4,2 % 13,0 % -10,6 % 5,1 %

Ein Vergleich mit anderen Unternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich FORATIS aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft enthält. Im Durchschnitt der Jahre 2014 und 2013 betrug die Umsatzrendite 9,5 % und der Jahre 2012 bis 2014 7,7 %. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr spiegelt den Geschäftsverlauf wider.

Cashflow

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows in den Geschäftsjahren 2014 und 2013 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.3.

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01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
01.01.-31.12.2011

TEuro
01.01.-31.12.2010

TEuro
Summe

TEuro
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.701 3.648 -93 805 2.113 9.174
Cashflow aus Investitionstätigkeit -18 -94 -28 -1.370 -932 -2.442
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -494 -1.932 -755 410 -1.412 -4.183
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 2.189 1.622 -876 -155 -230 2.550

Umsatz, Periodenergebnis und Rohmarge auf Bereichsebene

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Umsatz 01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
Veränderung

TEuro
Prozessfinanzierung 2.221 8.434 -6.213
Übersetzungsdienst FORIS lingua 460 367 93
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 11.301 10.428 873
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 2.794 3.016 -222
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 349 328 21
FORIS Konzern 17.125 22.573 -5.448

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Relative Rohmarge 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 Veränderung
Prozessfinanzierung 35,9 % 56,1 % -20,2 %
Übersetzungsdienst FORIS lingua 44,0 % 52,4 % -8,4 %
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 7,8 % 7,7 % 0,1 %
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 86,0 % 88,6 % -2,6 %
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 100,0 % 100,0 % 0,0 %
FORIS Konzern 27,1 % 38,7 % -11,6 %

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Periodenergebnis 01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
Veränderung

TEuro
Prozessfinanzierung -454 3.009 -3.463
FORIS lingua 19 4 15
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 291 248 43
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 1.074 1.060 14
Sonstige Segmente im FORIS Konzern -431 -689 258
FORIS Konzern 499 3.632 -3.133

II.2 Prozessfinanzierung

Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren der Prozessfinanzierung betragen im Berichtsjahr 2.221 TEURO und liegen damit deutlich unter dem Vorjahresniveau (8.434 TEURO). Das vorangegangene Geschäftsjahr 2013 war insbesondere durch einen umfassenden Vergleich in fünf Sammelklagen beeinflusst, in denen die FORIS AG für eine Reihe von Klägern die Prozessfinanzierung übernommen hat.

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2014 2013 2012 2011 2010
In Abrechnung genommen (Anzahl) 39 62 43 14 31
Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren 61,5 % 61,3 % 69,8 % 64,3 % 64,5 %

Im Jahr 2014 haben wir in der Prozessfinanzierung 39 Verfahren (Vorjahr: 62 Verfahren) erstmalig in Abrechnung genommen. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 61,5 % über der des Vorjahres (61,3 %).

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Optionsvolumen 31.12.2014

Mio. Euro
31.12.2013

Mio. Euro
31.12.2012

Mio. Euro
31.12.2011

Mio. Euro
31.12.2010

Mio. Euro
Neu in Finanzierung genommene Fälle 6,6 5,6 6,1 19,1 6,6
Gesamtvolumen zum Stichtag 30,5 28,1 44,8 45,1 27,6

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Optionsvolumen 31.12.2014 Anzahl 31.12.2013 Anzahl 31.12.2012 Anzahl 31.12.2011 Anzahl 31.12.2010 Anzahl
Neu in Finanzierung genommene Fälle 25 29 53 71 30

In 2014 haben wir 25 (Vorjahr: 29) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen von insgesamt rund 6,6 Mio. EURO (Vorjahr: rund 5,6 Mio. EURO) in Finanzierung genommen. Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise verlorene Prozesse, erweisen.

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Aktuelles Kostenrisiko 31.12.2014

Mio. Euro
31.12.2013

Mio. Euro
31.12.2012

Mio. Euro
31.12.2011

Mio. Euro
31.12.2010

Mio. Euro
von 8,3 6,1 10,1 8,6 6,4
bis 10,1 7,5 12,3 10,5 7,8

Das Kostenrisiko entwickelt sich grundsätzlich analog zum Optionsvolumen. Weitergehende Einflussfaktoren sind die Größe der Verfahren, die Dauer und insbesondere der Auslandsbezug. Die tatsächlich bei der FORIS AG zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.

II.3 FORIS lingua

Bei der FORIS lingua hat sich die Umsatzentwicklung der ersten drei Quartale 2014 zum Jahresende fortgesetzt. Der Umsatz liegt mit 460 TEURO um 25,3 % über dem Vorjahreswert von 367 TEURO. Trotz der im Vergleich zur Vorjahresperiode niedrigeren Rohertragsquote hat sich der Ergebnisbeitrag der FORIS lingua mit19 TEURO überproportional zum Vorjahr (4 TEURO) entwickelt. Wesentliche Gründe hierfür sind die im Vorjahr getätigten Einmalinvestitionen im Rahmen der Neuausrichtung der FORIS lingua, deren entsprechende Ergebnisauswirkungen sich im vergangenen Geschäftsjahr erstmalig gezeigt haben.

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2014 2013 2012 2011 2010
Veränderung der Anzahl der Aufträge 18,6 % 12,2 % 6,2 % 10,7 % -10,8 %
Veränderung Umsatz je Auftrag 6,5 % -7,2 % -6,7 % 34,8 % 15,8 %

Gegenüber dem Vorjahr haben wir im Geschäftsjahr 2014 sowohl die Anzahl der Aufträge als auch den Umsatz je Auftrag steigern können.

II.4 FORATIS AG

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnte der Umsatz um rund 8,4 % oder 873 TEURO gesteigert werden und liegt im Geschäftsjahr 2014 auch über dem der vergangenen vier Jahre. Dies ist bei nur geringen Veränderungen im Gründungsmarkt auch für Vorratsgesellschaften im Wesentlichen auf die erfolgreiche Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen im Produkt- und Servicebereich zurückzuführen. Die Rohertragsquote ist mit nun 7,8 % (Vorjahr: 7,7 %) leicht gestiegen. Das Periodenergebnis der FORATIS AG hat sich 2014 auf 291 TEURO (Vorjahr: 248 TEURO) verbessert.

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Verkäufe FORATIS 2014 2013 2012 2011 2010
Veränderungen GmbH-Verkäufe 12,7 % -5,4 % 9,3 % -3,3 % 4,7 %
Veränderungen SE-Verkäufe -13,3 % 25,0 % 200,0 % -55,6 % 125,0 %
Veränderungen AG-Verkäufe 42,9 % 27,3 % -45,0 % 42,9 % -30,0 %

Die Veränderungen bei den Verkäufen spiegeln in Verbindung mit der Rohertragsquote die Umsatzentwicklung der FORATIS wider. Während beim Standardgeschäft mit den GmbHs eine Steigerung zu verzeichnen ist, zeigt die Entwicklung bei den SEs und AGs die Schwankungsbreite im Umsatz bei verhältnismäßig geringen Stückzahlen.

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Gewerbeneugründungen Deutschland* 2014 2013 2012 2011 2010
GmbH -1,9 % -0,9 % -2,9 % 24,4 % -13,4 %
UG 3,6 % 2,2 % -0,3 % -50,4 % 44,7 %
Limited 4,9 % -17,0 % -8,6 % -36,3 % -27,3 %

* Die Zahlen für das aktuelle Geschäftsjahr stellen eine Hochrechnung der November Werte da. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.

Der leicht negative Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs hat sich nicht auf die verbesserten Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften der FORATIS AG ausgewirkt. Schon in den vergangenen Jahren war hier keine eindeutige Korrelation zu verzeichnen, da andere Einflussfaktoren wie zum Beispiel der M&A-Markt nicht eins zu eins auf die Gewerbeneugründungen zu übertragen sind, sodass die Aussagekraft diesbezüglich eingeschränkt ist.

II.5 GO AHEAD GmbH

Der Markt für Limiteds ist im Geschäftsjahr 2014 erstmalig leicht ansteigend. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand, ist erfreulicherweise in den vergangenen Jahren rückläufig und wir konnten bei der GO AHEAD diese nochmals senken. Insgesamt sind die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2014 um -7,4 % (Vorjahreszeitraum: -11,6 %) zurückgegangen. Der im Verhältnis zum Vorjahreszeitraum geringere Umsatzrückgang ist auch auf die Umsätze mit zusätzlichen Dienstleistungen zurückzuführen: Übertragungsdienst, die Einreichung zum elektronischen Handelsregister sowie das verbesserte Angebot bei der UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der GmbH sind hierbei die wesentlichen Treiber. Mit einem Periodenergebnis von 1.074 TEURO (Vorjahreszeitraum: 1.060 TEURO) trägt die GO AHEAD auch in 2014 maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei.

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2014 2013 2012 2011 2010
Veränderung Bestand Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) -5,6 % -9,6 % -13,1 % -22,3 % -30,8 %
Veränderung Neugründungen Limiteds gegenüber Vorperiode -14,7 % -8,4 % -17,4 % -23,3 % -38,9 %
Löschungsquote Limiteds (vom Anfangsbestand) 10,5 % 15,5 % 18,0 % 27,1 % 35,1 %

Die wesentlichen Steuerungsgrößen bei der GO AHEAD verdeutlichen auch vor dem Hintergrund der Neugründungen in diesem Bereich die Verlangsamung des erwarteten Abwärtstrends.

II.6 Sonstige Segmente im FORIS Konzern

Der Büroneubau zu Vermietungszwecken wurde durch ein langfristiges Darlehen refinanziert, welches im vergangenen Geschäftsjahr außerplanmäßig vollständig zurückgeführt wurde. Die Verschlechterung des Perio-denergebnisses beruht daher im Wesentlichen auf einem Aspekt: Im Geschäftsjahr 2014 wurden die im 4. Quartal 2013 begonnenen, weitreichenden und notwendigen Sanierungsmaßnahmen an der selbstgenutzten Immobilie abgeschlossen und haben das Ergebnis der sonstigen Segmente entsprechend belastet.

III. Lage des Konzerns

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.

III.1 Ertragslage

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 17.125 97 22.573 99 -5.448 -24
Sonstige betriebliche Erträge 485 3 207 1 278 134
Betriebsleistung 17.610 100 22.780 100 -5.170 -23
Aufwendungen für bezogene Leistungen -12.492 -71 -13.847 -61 1.355 -10
Personalaufwand -1.927 -11 -2.007 -9 80 -4
Abschreibungen -213 -1 -192 -1 -21 11
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.806 -16 -2.994 -13 188 -6
Sonstige Steuern -19 0 -18 0 -1 6
Betriebsaufwand -17.457 -99 -19.058 -84 1.601 -8
Betriebsergebnis 153 1 3.722 16 -3.569 -96
Zinserträge 138 197 -59
Zinsaufwendungen -26 -21 -5
Finanzergebnis 112 176 -64
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 234 -266 500
Periodenergebnis 499 3.632 -3.133

Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C.2.II.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen sowie Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen und aus abgeschriebenen Forderungen enthalten.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind bei im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenem Umsatz absolut gesunken. Der relative Anstieg dieser Aufwendungen ist vor allem auf die gesunkene Rohmarge im Bereich der Prozessfinanzierung zurückzuführen, was wiederum maßgeblich durch die geringeren Umsätze in diesem Bereich beeinflusst wurde. Bei der FORIS lingua ist die relative Rohmarge aufgrund einiger Großaufträge mit entsprechenden Nachlässen gesunken. Insgesamt liegt diese aber weiterhin auf oder über dem Niveau der Jahre 2010 bis 2012. Aufgrund des im Verhältnis geringen Umsatzanteils im Konzern wirkt sich dies auf die Rohmarge des Konzerns nur gering aus. Die Rohmarge der FORATIS ist nach dem Rückgang im vergangenen Jahr durch die Kostensteigerungen insbesondere bei den Notarkosten stabil. Bei der GO AHEAD liegt die Rohmarge unter dem Vorjahresniveau, da in den Umsätzen vermehrt Dienstleistungen mit entsprechend geringerer Rohmarge als Ergänzung zu den bisherigen Dienstleistungen enthalten sind.

Die in 2012 begonnenen und in 2013 weitergeführten Umstrukturierungsmaßnahmen haben im Geschäftsjahr 2014 im Bereich der Personalaufwendungen zu geringen Entlastungseffekten geführt.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen leicht gesunken. Das weiterhin hohe Niveau resultiert im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: Zum einen haben Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Kosten im Zusammenhang mit eigenen Verfahren hohe Aufwendungen verursacht. Diese Kosten sind Sachverhalten geschuldet, die nicht vom Unternehmen verursacht wurden oder beeinflusst werden können. Darüber hinaus wurde in 2014 im Bereich der Prozessfinanzierung ein seit 2012 laufendes Verfahren auf dem Vergleichswege beendet, bei dem nach Abschluss des Verfahrens Streit mit dem Anspruchsinhaber bestanden hatte. Hier waren einmalige Wertberichtigungen von insgesamt 631 TEURO vorzunehmen. Darüber hinaus wurden für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen an Fassade, Balkonen und Dach im Geschäftsjahr 2014 insgesamt 313 TEURO aufgewendet. In den kommenden Jahren ist nicht mehr mit entsprechenden Instandhaltungskosten zu rechnen.

Bei den Zinserträgen hatten im vergangenen Jahr auch Zinsanteile aus abgeschlossenen Verfahren in der Prozessfinanzierung das Ergebnis positiv beeinflusst. Die weiterhin gute Liquiditätslage wirkt sich positiv auf die Zinsaufwendungen aus. Diese wurden in 2014 durch die erneute Anpassung des Sicherungsgeschäftes an die Zinsstrukturkurve negativ beeinflusst.

Aufgrund des in der ersten Instanz gewonnenen Verfahrens bezüglich der steuerlichen Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG und der daraus resultierenden bilanziellen Behandlung ergibt sich auf Konzernebene ein ertragswirksamer Steuererstattungs-anspruch, der sich mit 233 TEURO deutlich positiv auf das Konzernergebnis ausgewirkt hat. Im vergangenen Jahr hatte das sehr gute Ergebnis trotz der bestehenden Verlustvorträge aufgrund der Mindestistbesteuerung zu entsprechenden Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastungen geführt. Die Veränderung in den latenten Steuern in 2014 resultiert wie im Vorjahr aus den überarbeiteten Planungsrechnungen der Konzerngesellschaften und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 hat sich mit 499 TEURO gegenüber dem Vorjahresergebnis von 3.632 TEURO deutlich verschlechtert, was maßgeblich auf die Ergebnisveränderungen in der Prozessfinanzierung zurückzuführen ist. Hierin spiegelt sich die Volatilität dieses Bereiches auf das jeweilige Gesamtergebnis wider und verdeutlicht, dass für die FORIS AG nur eine Mehrjahresbetrachtung des Gesamtergebnisses sinnvolle Aussagen über die Entwicklung des Unternehmens zulässt.

III.2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Anhang unter D.6.III.5.

III.2.1 Kapitalstruktur

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31.12.2014 31.12.2013 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.941 23 4.941 23 0 0
Kapitalrücklage 10.652 50 10.103 46 549 5
Gewinnrücklagen 480 2 1.029 5 -549 -53
Ergebnisneutrale latente Steuern -27 0 -27 0 0 0
Bilanzgewinn 3.240 15 3.235 15 5 0
Eigenkapital 19.286 90 19.281 89 5 0
Verbindlichkeiten 556 3 419 2 137 33
Abgegrenzte Erträge 872 4 937 4 -65 -7
Rückstellungen 340 1 745 3 -405 -54
Steuerschulden 401 2 374 2 27 7
Kurzfristige Schulden 2.169 10 2.475 11 -306 -12
21.455 100 21.756 100 -301 -1

Mit einer Eigenkapitalquote von 89,9 % (Vorjahr: 88,6 %) ist die FORIS im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Die Erhöhung der Kapitalrücklage ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Auffüllung der Kapitalrücklage nach Einziehung der im Jahr 2013 erworbenen eigenen Aktien im Geschäftsjahr 2014. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen unter C.7 sowie D.6.II.2.12 im Anhang.

Zur Finanzierung des Büroneubaus zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2.000 TEURO vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2.000 TEURO übersteigenden Betrages Einfluss haben. Es besteht also zukünftig weiterhin die Möglichkeit, zusätzliche Liquidität für das operative Geschäft aus der Immobilie mit gesichertem Zinsniveau zu generieren.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS Gruppe zum Stichtag.

In den abgegrenzten Erträgen sind die Umsätze aus dem Bereich der GO AHEAD ausgewiesen, die in 2014 bezahlt wurden und deren Leistung zum Teil auch im Folgejahr erbracht wird.

III.2.2 Investitionen

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Immaterielle Vermögenswerte 0,00 46.759,61
Sachanlagen 18.847,53 48.076,31
18.847,53 94.835,92

Im Vorjahr wurden zum Abschluss der Erneuerung der EDV-Infrastruktur Investitionen in die Clients inklusive der entsprechenden Software sowie die Erneuerung der Datensicherungssysteme umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2014 erfolgten keine besonderen Investitionen in das Anlagevermögen.

III.2.3 Liquidität

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf D.4.

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
EURO EURO EURO EURO
--- --- --- --- ---
Periodenergebnis 498.651,82 3.631.587,54
Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.202.790,85 15.989,22
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.701.442,67 3.647.576,76
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -17.552,31 -94.160,35
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -494.051,40 -1.931.940,50
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 2.189.838,96 1.621.475,91
Finanzmittelfonds am 1.1. 2.193.206,90 571.730,99
Finanzmittelfonds am 31.12. 4.383.045,86 2.193.206,90
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.383.045,86 2.243.206,90
Inanspruchnahme Kontokorrent Vorratsgesellschaften 0,00 -50.000,00
Finanzmittelfonds am 31.12. 4.383.045,86 2.193.206,90

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2014 konnte wie im Vorjahreszeitraum ein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und den hierin erfassten Mittelabflüssen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.III.2.2. Ein geringer gegenläufiger Effekt ergibt sich aus Einzahlungen aus den Abgängen des Sachanlagevermögens.

Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist im Geschäftsjahr 2014 ausschließlich die Zahlung der Dividende für 2013 enthalten.

Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird beziehungsweise wurde:

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Multifunktionslinie 31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Linie 2.000 2.000
Bürgschaften für Prozesse -775 -721
Freie Linie 1.225 1.279

Der mit 2.189.838,96 EURO (Vorjahreszeitraum: 1.621.475,91 EURO) positive Cashflow wurde maßgeblich durch die abschließende Zahlung einer strittigen Forderung in der Prozessfinanzierung beeinflusst. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, weiterhin gegeben. Durch die Sicherheiten und Refinanzierungsmöglichkeiten der im Eigentum befindlichen Gebäude haben wir zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Anhang unter D.6.III.5.

III.3 Vermögenslage

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31.12.2014 31.12.2013 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 28 0 91 0 -63 -69
Goodwill 2.865 13 2.865 13 0 0
Sachanlagen 2.696 13 2.759 13 -63 -2
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.379 11 2.449 11 -70 -3
Forderungen 178 1 189 1 -11 -6
Sonstige Vermögenswerte 0 0 642 3 -642 -100
Latente Steuererstattungsansprüche 1.700 8 1.672 8 28 2
Langfristige Vermögenswerte 9.846 46 10.667 49 -821 -8
Vorräte 901 4 918 4 -17 -2
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 3.409 16 2.835 13 574 20
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.652 8 4.329 20 -2.677 -62
Sonstige finanzielleVermögenswerte 871 4 305 2 566 186
Steuererstattungsansprüche 380 2 498 2 -118 -24
Abgegrenzte Aufwendungen 13 0 11 0 2 18
Zahlungsmittel 4.383 20 2.193 10 2.190 100
Kurzfristige Vermögenswerte 11.609 54 11.089 51 520 5
21.455 100 21.756 100 -301 -1

Die Veränderungen der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2014 gegenüber dem 31. Dezember 2013 sind mit Ausnahme der sonstigen Vermögenswerte von untergeordneter Bedeutung und resultieren zum Großteil aus planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und auf die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Bei den sonstigen Vermögenswerten resultiert die Veränderung ausschließlich auf der Umgliederung einer Forderung gegen die Stadt Luckenwalde, die in 2015 zur Zahlung ansteht und daher nun unter den kurzfristigen Vermögenswerten auszuweisen ist.

Die latenten Steuererstattungsansprüche wurden aufgrund der Einschätzung des Vorstands zur Entwicklung des Unternehmens und der daraus abgeleiteten Unternehmensplanung für die kommenden Jahre ergebniswirksam angepasst.

Die bislang unter den Vorräten ausgewiesenen Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung werden nun in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Die Vorräte enthalten ausschließlich Vorratsgesellschaften aus dem Bereich FORATIS und sind nahezu unverändert.

Der Anstieg der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten wider.

Die kurzfristigen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtszeitraum 2014 im Wesentlichen aufgrund der Zahlungen nach der Beendigung eines Streites über die Auszahlung gemäß dem bestehenden Finanzierungsvertrag im Wege des Vergleiches zurückgegangen.

Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten resultiert die Veränderung aus zwei Effekten: Zum einen führt der Ausweis der in 2013 noch unter den langfristigen Vermögenswerten auszuweisenden Forderungen gegenüber der Stadt Luckenwalde zu einem deutlichen Anstieg in dieser Bilanzposition. Gegenläufig wirkt sich die Reduzierung der Sicherheitsleistungen in der Prozessfinanzierung nach Beendigung der Verfahren aus.

Die Steuerforderungen enthalten einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt Bonn.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Geschäftsjahr 2014 ist mit einem Periodenergebnis von 499 TEURO (Vorjahr: 3.632 TEURO) insgesamt nicht zufriedenstellend verlaufen. Außergewöhnliche Belastungen in der Prozessfinanzierung und der Instandhaltung konnten von den positiven Entwicklungen der anderen Bereiche nicht kompensiert werden. Mit einer Eigenkapitalquote von 89,9 % (Vorjahr: 88,6 %) und Finanzmitteln von 4.383 TEURO (Vorjahr: 2.193 TEURO) verfügt der Konzern weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Am 24. Januar 2014 wurde dem Vorstand der FORIS AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen sämtliche Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2013 durch eine Aktionärin zugestellt. Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand dieses im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 den Termin zur mündlichen Verhandlung aufgrund der Klagerücknahme der Klägerin aufgehoben. Das Verfahren ist damit beendet. Die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. November 2013 gefassten Beschlüsse und die auf ihrer Grundlage am 10. Dezember 2013 erfolgten Eintragungen der Satzungsänderungen in das Handelsregister sind demzufolge unanfechtbar. Dem Rechtsstreit waren auf Seiten der Beklagten mehrere Nebenintervenienten beigetreten.

3. Nachtragsbericht

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2014 geführt hätten.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Nach den beiden Wachstumsjahren 2010 und 2011 wurde in den Jahren 2012 und 2013 der Aufschwung in Deutschland unterbrochen und es ist nur zu geringen Wachstumsraten von unter 1 % gekommen. Die aktuellen Erwartungen der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für das Jahr 2014 liegen mit rund 1,5 % über denen der vergangenen Jahre.

Auch nach dem letzten Zinsschritt vom 4. September 2014 beim Leitzins durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf aktuell 0,05 % ist die hierdurch in den Markt gekommene Liquidität bislang hauptsächlich in die Finanzmärkte und nur zu einem geringen Teil in die Realwirtschaft gelangt. Ein breit angelegter Inflationsdruck ist in der Eurozone weiterhin nicht erkennbar und wird den aktuellen Prognosen nach zumindest in 2014 nicht auftreten. Insbesondere durch die sinkenden Energiepreise liegt die jährliche Teuerungsrate im Geschäftsjahr 2014 auf dem niedrigsten Stand seit mehr als vier Jahren. Die weitere Entwicklung der Inflation ist auch davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß die ausgeweitete Liquidität in die Realwirtschaft fließt. Da weitere Preissenkungen von den Konsumenten erwartet werden, sind auch Deflationstendenzen nicht gänzlich auszuschließen. Für 2014 wird im Euroraum mit einer jährlichen Teuerungsrate deutlich unter der von der EZB gesetzten Marke von 2,0 % gerechnet.

Die Verschuldungsprobleme einzelner Länder im Euroraum und die damit verbundene Unsicherheit der Märkte wird die Entwicklung auch in 2015 belasten. Allerdings sind Erholungstendenzen in einzelnen Ländern zu beobachten, was insgesamt zu einer Stabilisierung führen sollte. Die sinkende Nachfrage konnte zwar durch die Nachfrage von Drittländern außerhalb des Euroraumes kompensiert werden, wird aber voraussichtlich die Entwicklung in 2015 zumindest belasten.

Die aktuellen Prognosen und Konjunkturindikatoren gehen für das Jahr 2015 derzeit weit auseinander. Besonders intensiv werden mögliche Deflationsgefahren diskutiert, die möglicherweise das Wachstum in Deutschland und der Eurozone begrenzen könnten. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Wachstum in Deutschland kräftiger als für den Rest des Euroraums ausfällt.

Eine über das Jahr 2015 hinausgehende Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung halten wir angesichts der unsicheren Lage an den Finanzmärkten für nicht sachgerecht.

I.1 FORIS Konzern

Konzernweit werden wir in 2015 die Aktivitäten der einzelnen Bereiche noch stärker miteinander verzahnen und den Kunden weiter in den Fokus stellen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Service- und Produktqualität. Den begonnenen Strategieprozess werden wir in 2015 weiterführen und hieraus Maßnahmen auch zur Erweiterung des Geschäftsmodells ableiten.

Die wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen für den zukunftsgerichteten Ausbau unserer EDV-Infrastruktur konnten bereits in 2013 abgeschlossen werden. Somit können wir flexibel auf Veränderungen im Markt reagieren und die Ausfallsicherheit gewährleisten. Für das Jahr 2015 sind keine wesentlichen Investitionen in diesem Bereich geplant.

Unter der Annahme einer sich zumindest nicht weiter verschlechternden Konjunktur und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sowie stabiler politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen gehen wir für das kommende Geschäftsjahr 2015 von einem positiven Periodenergebnis aus, welches über dem des Geschäftsjahres 2014 liegen wird.

Die Eigenkapitalquote wird im kommenden Geschäftsjahr auf dem hohen Niveau bleiben und sollte in den kommenden Jahren nicht unterhalb von 60 % absinken, damit eine entsprechende Risikoabsicherung des Geschäftsmodells sichergestellt ist.

Im mittelfristigen Durchschnitt der nächsten Jahre streben wir eine Eigenkapitalrendite von 10 % an. Mit 11,8 % für 2014 und 2013 sowie 12,5 % für die Jahre 2013 und 2012 wurde dieses Ziel erreicht. Auch wenn wir für das Geschäftsjahr 2015 von einer deutlichen Verbesserung der Eigenkapitalrendite gegenüber 2014 (2,6 %) ausgehen, werden wir für die Jahre 2015 und 2014 das mittelfristige Ziel von 10 % Eigenkapitalrendite deutlich unterschreiten.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

I.2 Prozessfinanzierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Daher ist eine deutliche Wahrnehmung der Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch den Anspruchsinhabern ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Wir werden in 2015 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache konsequent verfolgen und unser Netzwerk weiter ausbauen. Zu den weiteren Aktivitäten zählen neben der Erweiterung unserer Internetpräsenz vor allem das eigene Vortragswesen unserer Syndikusanwälte, unser Engagement in Verbänden und unsere Präsenz auf Fachveranstaltungen und -tagungen.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und der Bonität des Anspruchsgegners werden auch in 2015 unserem andauernden Optimierungsprozess unterliegen. Dabei liefern die Erfahrungen aus mittlerweile siebzehn Jahren Prozessfinanzierung wertvolle Erkenntnisse, die wir nutzen werden. Die in den vergangenen Jahren regelmäßig durchgeführte systematische und analytische Auswertung aller Verfahren haben wir in 2014 aktualisiert und werden auf etwaige neue Erkenntnisse hieraus entsprechend reagieren.

Der wirtschaftliche Erfolg mit Blick auf das Jahr 2015 ist jedoch auch aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichtsverfahren von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEURO, die gemessen am Anzahlungsvolumen einen Anteil von rund 50 % ausmachen und deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten können. Daher halten wir es auch nicht für angemessen, Prognosen für Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis in diesem Geschäftsbereich abzugeben.

Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren bei der Prozessfinanzierung sind vielmehr das Optionsvolumen, das aktuelle Kostenrisiko und die Quote der gewonnenen Verfahren.

Mittelfristig streben wir im Durchschnitt ein jährlich neu in Finanzierung zu nehmendes Optionsvolumen von rund 10,0 Mio. EURO an. Für das kommende Jahr wird gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 (Neues Optionsvolumen in 2014: 6,6 Mio. EURO) eine leichte Steigerung erwartet. Inwieweit das mittelfristig angestrebte Volumen bereits im kommenden Geschäftsjahr erreichbar sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Hinsichtlich der Anzahl der neu in Finanzierung genommenen Verfahren wird mittelfristig eine Anzahl von mehr als 30 Verfahren pro Jahr angestrebt. Bei den gewonnenen Verfahren streben wir im Mittel weiterhin eine Quote der gewonnenen Verfahren von mehr als 60 % an. In 2014 lag diese Quote mit rund 61,5 % über dem angestrebten Mittel. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir von einer Quote von mehr als 60 % aus.

Aufgrund des am 1. August 2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes werden die Gerichts- und Anwaltskosten mit entsprechend negativer Auswirkung auf die interne Verzinsung und die Liquiditätsbindung der Prozessfinanzierung steigen. Gegenläufig könnte sich hier eine Nachfrageerhöhung aufgrund der insgesamt höheren Prozesskosten auswirken. Eine Erhöhung der Erlösbeteiligung zur Kompensation ist derzeit am Markt nach unserer Einschätzung nicht durchsetzbar. Die genauen Auswirkungen auf den Erfolg des Bereiches Prozessfinanzierung lassen sich derzeit noch nicht valide bestimmen. Insgesamt gefährdet die aktuelle Erhöhung der Prozesskosten nach unserer Einschätzung das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung unter den aktuellen Bedingungen nicht und erfordert auch keine Anpassung an die Eigenkapitalrenditeziele des Konzerns. Wir werden die Entwicklung weiter genau beobachten und analysieren sowie etwaig notwendige Schritte zeitnah einleiten. Zum 31. Dezember 2014 liegt das aktuelle Kostenrisiko zwischen 8,3 Mio. EURO und 10,1 Mio. EURO (31. Dezember 2013: 6,1 Mio. EURO bis 7,5 Mio. EURO). Das Kostenrisiko sollte sich in den kommenden Jahren analog zu dem Optionsvolumen entwickeln.

I.3 FORIS lingua

Die Vertriebsaktivitäten aus dem vergangenen Jahr im Kernmarkt Anwalts-, Notariats-, Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollten sich weiterhin positiv auswirken. Sollten die auf Basis einer detaillierten Kundenanalyse sowie des verbesserten Vertriebscontrollings geplanten kundenspezifischeren Vertriebsmaßnahmen nicht zu höheren Umsätzen führen, könnte es zu Umsatz- und Ergebniseinbußen kommen.

Nach Einführung und Etablierung einer speziellen Übersetzersoftware sollten Verbesserungen in den Einkaufskonditionen verbunden sein, die zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit an unsere Kunden weitergegeben werden. Es besteht das Risiko, dass sich die erhofften Effizienzen auf der Einkaufsseite nach Einführung der Software nicht so schnell wie geplant im Ergebnis niederschlagen.

Eine aggressive Preispolitik und hohe Werbebudgets beim Markteintritt von Wettbewerbern können sich negativ auf die Entwicklung auswirken. Wir werden weiterhin durch Kommunikation und entsprechenden Service die Qualität unserer Leistungen in den Mittelpunkt stellen, um einem möglichen Margenverlust entgegenzuwirken.

Die für 2014 angestrebte Steigerung der Anzahl der Aufträge von rund 10 % wurde mit 18 % deutlich übertroffen. Gleichzeitig konnte der Umsatz je Auftrag um rd. 6,5 % gesteigert werden, was ebenfalls über der Prognose für 2014 von einem gleichbleibenden Umsatz je Auftrag lag. Insgesamt erwarten wir weiterhin, dass sich der anhaltende Trend zur Internationalisierung zugunsten der FORIS lingua auswirken wird. Wir streben dabei eine Steigerung der Anzahl der Aufträge von rund 10 % bei gleichbleibendem Umsatz je Auftrag an. Dies würde eine Verbesserung gegenüber 2014 bedeuten.

I.4 FORATIS AG

Der Ausbau und die Optimierung von kundenspezifischeren Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen stellen im engen Zusammenhang mit unserem kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Produktseite die Basis für ein weiteres Umsatzwachstum für das Jahr 2015 dar, welches jedoch geringer ausfallen wird als die Steigerung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014. Mit einer Steigerung von 12,7 % bei den GmbH Verkäufen konnte das angestrebte Ziel einer leichten Steigerung für 2014 übertroffen werden.

Die europäische Aktiengesellschaft (SE) hat sich neben den Klassikern GmbH, GmbH & Co. KG, AG und KG als integraler Bestandteil des Produktportfolios etabliert, bleibt aber ein volatiles Geschäft mit hoher Auswirkung auf den Umsatz. Nachdem im Geschäftsjahr 2013 das sehr gute Absatzergebnis aus 2012 übertroffen werden konnte, haben wir dieses Ergebnis in 2014 nicht erreichen können. Wir gehen für das Geschäftsjahr 2015 von einem Umsatzniveau dieser Rechtsform auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2014 aus, da der Markt für SE-Gründungen insgesamt überschaubar bleiben wird.

Der Fokus auf dem sukzessiven und zugleich fokussierten Ausbau der Tätigkeiten im europäischen Ausland wird auch in 2015 fortgeführt. Das Angebot an Vorratsgesellschaften für die Märkte in den Niederlanden, Österreich und Luxemburg wird in 2015 weiterhin vertrieblich bearbeitet werden.

Für eine deutlich positive Entwicklung im Bereich der Vorratsgesellschaften in Deutschland ist jedoch eine Belebung des M&A-Marktes in 2015 hinsichtlich der Anzahl der Transaktionen notwendig, welche aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation bislang noch nicht erfolgt ist. Bei entsprechender Entwicklung des M&A-Marktes streben wir eine leichte Steigerung in den Verkaufszahlen bei der GmbH an. Bei den übrigen Rechtsformen gehen wir von Verkäufen auf dem Niveau des Jahres 2014 aus und somit von keinen wesentlichen Veränderungen.

I.5 GO AHEAD GmbH

Im Geschäftsjahr 2014 ist es erwartungsgemäß zu einem Umsatzrückgang im Zusammenhang mit der Limited gekommen. Die Veränderung bei der Anzahl der Neugründungen lag in 2014 absolut wie relativ über denen des Vorjahres. Die Löschungsquoten bezogen auf den Anfangsbestand waren in 2014 niedriger als in 2013 und 2012. Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist daher auch in 2014 weiter zurückgegangen und die Bestandsverringerung ist absolut und relativ niedriger ausgefallen als in den Vorjahren. Die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen sichern weiterhin eine gesunde, wenn auch rückläufige Umsatzbasis.

Produktseitig haben wir unsere Kernkompetenz bei den gründungsnahen Dienstleistungen in 2014 ausgebaut und bieten nun online Gründungsprodukte für fast alle Rechtsformen an. Über Kooperationen werden zusätzliche gründungsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Buchhaltungsservice angeboten. Im Geschäftsjahr 2015 wollen wir die Absatzzahlen mit neuen Produkten steigern und Kooperationen im gründungsnahen Bereich ausbauen.

Die Qualität unserer Serviceleistungen werden wir weiter nutzen, um potenzielle Kunden von einem Wechsel zur GO AHEAD zu überzeugen. Die gründungsnahen Dienstleistungen bleiben ein attraktiver Markt für die GO AHEAD.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei der GO AHEAD wird wie in den Vorjahren im kommenden Jahr maßgeblich vom Geschäft mit der Limited beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten und in Verbindung mit den geplanten vertrieblichen Maßnahmen gehen wir bei den Neugründungen derzeit für 2015 von einem Niveau auf oder leicht über dem des Jahres 2014 aus.

Hinsichtlich der Löschungsquote bei der Limited, bezogen auf den Anfangsbestand, erwarten wir eine leichte Steigerung in der Quote und somit eine Verschlechterung, da die erwarteten Neugründungen das Löschungsaufkommen der guten Vorjahre derzeit nicht kompensieren können. Bei den Neugründungen im Bereich der Limited und bei den Verkäufen im Zusammenhang mit den Rechtsformen GmbH und UG erwarten wir ein leichtes Wachstum in den Absatzzahlen. Die Veränderung des Bestandes an Limiteds wird basierend auf unserer derzeitigen Markteinschätzung weiter leicht absinken. Da die absolute Anzahl der Löschungen aber weiterhin über denen der Neugründungen liegen wird, gehen wir insgesamt von einem deutlichen Absinken bei der Kundenbasis im Bereich der Limited aus.

Für 2015 ist daher mit einem weiteren Rückgang bei den Umsätzen aus den Servicepaketen zu rechnen, die wahrscheinlich nicht durch Umsatzsteigerungen anderer Produkte kompensiert werden können. Hierauf haben wir bereits reagiert und notwendige Kosteneinsparungsmaßnahmen initiiert. Wir gehen daher insgesamt von einem leichten Ergebnisrückgang gegenüber 2014 aus.

I.6 Sonstige Segmente im FORIS Konzern

Die in 2013 begonnenen Instandhaltungsmaßnahmen in das Gebäude Kurt-Schumacher-Straße 18-20 im Sinne einer Werterhaltung wurden in 2014 abgeschlossen. Hier sind für 2015 nur noch geringe Instandhaltungen und Investitionen von weniger als 50 TEURO geplant. In Abhängigkeit von anhängigen Genehmigungsverfahren planen wir in 2015 zusätzlich Investitionen zur Verbesserung der Vermietbarkeit an Dritte. Insgesamt gehen wir von einer deutlichen Ergebnisverbesserung bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG aus.

II. Risikobericht

II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.5. des Konzernlageberichtes zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend“, „Beschaffung“, „Leistungserstellung“, „Vertrieb“, „Personal“ und „Informationstechnische Risiken (EDV/IT)“ erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, sodass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, welches integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung ist geprägt durch seine Langfristigkeit. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren mit ihrem Verlauf in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen, einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen beteiligt. Alle diesbezüglichen Entscheidungen werden schriftlich festgehalten und sind jederzeit abrufbar. Sämtliche ein- und ausgehende Post wird ebenso dokumentiert wie Telefonate, die zu den einzelnen Verfahren geführt werden. Alle Schriftsätze und gerichtlichen Verfügungen der Finanzierungsverfahren prüfen wir durch einen erfahrenen und besonders qualifizierten Volljuristen. Problemfälle erörtern wir grundsätzlich unter Beteiligung weiterer Volljuristen. Der Vorstand wird in die einzelnen Entscheidungen einbezogen. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses und wird systemtechnisch unterstützt und dokumentiert. Die Verfahren selbst unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur, einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.

FORIS lingua

Bei der FORIS lingua wird die Auftragsabwicklung tagesbezogen in der EDV abgebildet. Alle relevanten Daten werden hier erfasst und lassen ebenfalls einen genauen Status der Auftragssituation wie auch den Vergleich mit Vorjahren zu. Bei der Auswahl von Übersetzern legen wir strengste Maßstäbe an, bevor diese in unseren Übersetzerpool aufgenommen werden. Bei Aufnahme werden neben den Sprachen auch die verschiedenen Qualifikationen der Übersetzer erfasst, um unseren Kunden einen Übersetzer mit entsprechender Branchenkenntnis und Qualifikation bieten zu können. Darüber hinaus wurde eine Versicherung abgeschlossen, die im Falle einer fehlerhaften Übersetzung einen entsprechenden Schaden bis zu 1 Mio. EURO ausgleicht.

FORATIS AG

Den Verkauf von Vorratsgesellschaften der FORATIS dokumentieren wir tagesbezogen im eigenen EDV-System. Gleiches gilt für den Stand der Reservierungen und der Lagerhaltung sowie der Gründung neuer Gesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland. Hier stehen Vergleichsdaten aller vorangegangenen Geschäftsjahre zur Verfügung, die taggenaue Vergleiche ermöglichen. Dies gilt für alle angebotenen Vorratsgesellschaften. Nachfrageschwankungen sind damit frühzeitig erkennbar und ermöglichen eine nachfragegerechte Bevorratung von Gesellschaften. Der weitgehend EDV-gestützte Verkaufsprozess unterliegt einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung der verwendeten Dokumente. Im Auslandsgeschäft bestehen Partnernetzwerke, um eine schnellstmögliche Lieferfähigkeit zu gewährleisten.

GO AHEAD GmbH

Das Rechnungs-, Mahn- und Inkassowesen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut und optimiert, sodass eine zeitnahe Forderungsrealisierung und Analyse von Überfälligkeiten sichergestellt ist. Der aktive Erinnerungsservice an unsere Kunden hinsichtlich fristgerechter Einreichung von Unterlagen und Dokumenten an das englische Handelsregister entspricht den zum 1. Oktober 2009 geänderten aktuellen Anforderungen des "Companies Acts 2006". Zudem haben wir den Grad der IT-gestützten Geschäftsprozesse auch in 2014 weiter erhöht. Durch regelmäßige Beobachtung der Wettbewerber werden Veränderungen im Markt zeitnah erkannt, analysiert und gegebenenfalls Maßnahmen für das eigene Geschäft abgeleitet.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Im Geschäftsjahr 2011 wurden erste Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Ausfallsicherheit unseres IT-Systems getroffen und auf Basis weitergehender Analysen ein insbesondere in Bezug auf die Ausfallsicherheit zukunftsweisendes Hardware-Konzept erarbeitet. Die Umsetzung des Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware sowie entsprechenden Sicherungskonzepten begann im Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2012 wurden Umstellungen und Erweiterungen bei der Software zur Verbesserung der Wartbarkeit sowie der Ausfallsicherheit umgesetzt. In 2013 wurden die Maßnahmen insbesondere zur Datensicherung und Wiederherstellbarkeit abgeschlossen.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über siebzehnjähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abschätzen zu können. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Gutachtenerstellungen, auf welche die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Forderungsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vorgenommen wird, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung des bzw. der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand aller zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Veränderungen der Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners während eines jahrelangen Gerichtsverfahrens können trotz fortlaufender Beobachtung des Anspruchsgegners eintreten. Auch diese können weder von der FORIS AG noch von dem Anspruchsinhaber oder seinem Anwalt beeinflusst werden.

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEURO - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit rund 50 %. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Die stete Fortentwicklung der Verfahren durch Einreichung von Schriftsätzen, mündliche Verhandlungen, aber auch Hinweisbeschlüsse oder gerichtliche Entscheidungen machen regelmäßig Neubewertungen erforderlich, ob die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensausgang noch als werthaltig angesehen werden können. Selbst dann, wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden, die sich erst im Rahmen eines Vollstreckungsversuches herausstellen. Selbstverständlich ist die FORIS AG bemüht, Informationen zur Solvenz des Gegners bereits vor Annahme der Finanzierung zu erhalten. Eine solche Auskunft ist aber nicht immer und schon gar nicht mit Verlässlichkeit über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer zu erhalten. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen oder Anhaltspunkte ersichtlich sind, die einer Realisation der Forderung entgegenstehen.

Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II und C.2.II.2.

FORIS lingua

Aufgrund fehlerhafter Übersetzungen könnte es zu einer Inanspruchnahme auf Schadenersatz kommen, der bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EURO versichert ist. Außerdem könnten die betroffenen Kunden nach einem Schadensfall zu einem anderen Anbieter wechseln.

FORATIS AG

Das elektronische Handelsregister hat sich bundesweit etabliert und das Zeitfenster für Neugründungen deutlich verkürzt. Der Zeitfaktor hat daher an Bedeutung für den Erwerb einer Vorratsgesellschaft als Variante zur eigenen Gründung verloren. Weiter können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und damit verbunden dem Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch finanzielle Schäden entstehen. Auch hat der für diesen Bereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen trotz verbesserter konjunktureller Lage noch keine Erholung gezeigt. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Die Einführung der Unternehmergesellschaft ging eindeutig zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze nicht ausgeglichen werden. Anhaltende Zahlungsschwierigkeiten und nachlaufende Insolvenzen aus der Finanzkrise bei Geschäftspartnern und Kunden können sich weiterhin nachteilig auf die Ertragslage auswirken. Darüber hinaus bestehen in einem ersten Schritt nur geringe Markteintrittsbarrieren beim Verkauf von Limiteds, sodass immer wieder mit neuen Marktteilnehmern gerechnet werden muss. Dies kann zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht ein Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können. Darüber hinaus können hier Risiken aus der Marktbewertung des Zinssicherungsgeschäftes entstehen. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.6 im Konzernlagebericht. Letztlicht besteht ein Mietausfallrisiko durch sich verschlechternde Bonität der Mieter.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der EDV-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße niederschlagen. Durch die abschließende Umsetzung des in 2011 erarbeiteten Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware konnte seit 2013 die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten EDV-Infrastruktur nochmals deutlich reduziert werden.

Bereichsübergreifende Risiken

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Basierend auf dieser Entscheidung gehen wir nun insgesamt von einem positiven Ausgang des Verfahrens aus. Bei negativem Verlauf in den weiteren Instanzen wäre mit entsprechenden Aufwänden zu rechnen und in Abhängigkeit vom weiteren Gang des Verfahrens können gegebenenfalls weitere Beratungs- und Gerichtskosten anfallen.

II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, welches im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität führt. Die FORIS hat mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, welcher insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorausschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2014 beträgt nunmehr 89,9 % nach 88,6 % zum 31. Dezember 2013.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang unter D.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter C.4.II.1 und C.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Anhang unter D.6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfes unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfes.

Marktpreisrisikomanagement

Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken in der FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Anhang unter D.6.III.5.

III. Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen beziehungsweise ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Es wurden keine neuen Risiken identifiziert, die sich potenziell kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken könnten. Durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote sind geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus derzeitiger Sicht jederzeit verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit auch keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Diese drohen auch nicht in absehbarer Zukunft.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315a Absatz 1 HGB. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, den Jahresabschluss der FORIS AG nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist allerdings nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II. Mit Bezug auf das Konzernrechnungswesen umfasst das IKS die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Der gesamte Prozess der Erstellung und der Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts wird auch in zeitlicher Hinsicht mit dem Projektmanagementtool der FORIS AG gesteuert.

Das IKS in Bezug auf die Konzernrechnungslegung umfasst sowohl präventive als auch detektive Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basiert auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes.

Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2.000 TEURO bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 31. Dezember 2014 in Höhe von 1 TEURO (31. Dezember 2013: 19 TEURO) ergibt sich ein maximales Risiko in gleicher Höhe. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter D.6.II.2.12.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, welche besondere Kontrollbefugnisse verleihen, bekannt.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter D.6.III.12 sowie unter D.6.III.13.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.

Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes.

Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufan-gebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 8. November 2013 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 548.945 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,90 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 7,0 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Dienstag, dem 12. November 2013 bis Dienstag, dem 3. Dezember 2013 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 12. November 2013 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 548.945 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 1.452.718 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 548.945 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2013 betrug 548.945 Stück oder insgesamt 10,0 %). Zum 31. Dezember 2014 waren keine eigenen Aktien im Bestand.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 ist die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 erloschen.

In Umsetzung dieses Beschlusses vom 10. Juni 2014 und der Ermächtigung vom 24. Mai 2013 hat der Vorstand der FORIS AG am 18. August 2014 beschlossen, 548.945 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 10,0 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 18. August 2014 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der Aktien am 31. Dezember 2014 4.940.514,00 EURO (31. Dezember 2013: 5.489.459,00 EURO) und ist eingeteilt in 4.940.514 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EURO.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

8. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Ralf Braun setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil bis zum 31. Dezember 2013 betrug 85 %, der variable Bestandteil 15 % der maximalen Gesamtvergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 beträgt der fixe Bestandteil 78 % und der variable Bestandteil 22 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme aus einem ergebnisbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied Ralf Braun werden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.

Für das mit Wirkung zum 1. Januar 2015 bestellte Vorstandsmitglied Theo Paeffgen besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme auch aus einem erfolgsbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied Theo Paeffgen werden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.

Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2015 ausgeschiedene Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk bestand die Vergütung aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil betrug bis zum 31. Dezember 2013 91 %, der variable 9 % der maximalen Gesamtvergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 betrug der fixe Bestandteil 80 % und der variable Bestandteil 20 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme auch aus einem erfolgsbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 31. Mai 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2011 bis 2015 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 betrug 397 TEURO (Vorjahr: 381 TEURO). In 2014 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 25 TEURO (Vorjahr: 0 TEURO).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EURO pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EURO pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen nicht.

Dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2013 ein Darlehen in Höhe von 55 TEURO mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einem Zinssatz von 2 % p. a. gewährt, welches das mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. Dezember 2012 gewährte Darlehen abgelöst hat. Die Darlehensforderungen gegenüber dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk valutierten inklusive aufgelaufener Zinsen am 31. Dezember 2014 mit 20 TEURO (Vorjahr: 56 TEURO) und am 16. März 2015 mit 9 TEURO.

9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

I. Erklärung gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)

Hinsichtlich der Erklärung zum DCGK wird auf Abschnitt B. verwiesen.

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlicht unter http://portal.foris.de/Unternehmensleitlinien.

III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB

Der Vorstand führt im zweiwöchigen Turnus Vorstandssitzungen durch, an denen der erweiterte Führungskreis des Unternehmens teilnimmt. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen durch die jeweils zuständigen Führungskräfte vorbereitet und vorab eingereicht. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen die Verantwortlichen für ihre jeweilige Organisationseinheit über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen in den kommenden zwei Wochen anstehenden Ereignisse. Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen werden in fortlaufenden Protokollen niedergelegt und dokumentiert; die Erledigung der darin festgelegten weiterführenden Maßnahmen wird lückenlos nachgehalten.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Diese werden von einem regelmäßigen und intensiven schriftlichen Meinungsaustausch begleitet.

Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird ebenso Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise hilfreich erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.

Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Bonn, 16. März 2015

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

D. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014 (Vermögenswerte)

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Bilanz Anhang (D.6) 31.12.2014

Euro
Euro 31.12.2013

Euro
Euro
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte I.7.3, II.2.1 28.184,00 91.275,00
Goodwill I.7.3, II.2.2 2.864.760,00 2.864.760,00
Sachanlagen I.7.3, II.2.3 2.696.257,83 2.758.799,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien I.7.4, II.2.4 2.379.376,00 2.448.765,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 178.008,23 189.169,33
Sonstige finanzielle Vermögenswerte I.7.6, II.2.6 0,00 642.246,00
Latente Steuererstattungsansprüche I.7.7, II.2.7 1.699.618,00 9.846.204,06 1.671.918,00 10.666.933,16
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte I.7.8, II.2.8 900.644,64 918.081,61
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung I.7.10, II.2.10 3.408.434,06 2.834.711,10
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 1.652.154,28 4.328.579,95
Sonstige finanzielle Vermögenswerte I.7.6, II.2.6 871.388,29 305.067,14
Steuererstattungsansprüche I.7.9, II.2.9 379.736,70 498.254,80
Abgegrenzte Aufwendungen I.7.11, II.2.11 13.296,75 11.178,27
Zahlungsmittel I.7.12, II.2.12 4.383.045,86 11.608.700,58 2.193.206,90 11.089.079,77
SUMME VERMÖGENSWERTE 21.454.904,64 21.756.012,93

Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2014 (Eigenkapital und Schulden)

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Bilanz Anhang (D.6) 31.12.2014

Euro
Euro 31.12.2013

Euro
Euro
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital I.7.13, II.2.13 4.940.514,00 5.489.459,00
Eigene Anteile I.7.13, II.2.13 0,00 -548.945,00
Kapitalrücklage I.7.13, II.2.13 10.652.285,81 10.103.340,81
Gewinnrücklagen I.7.13, II.2.13 479.609,50 1.028.554,50
Ergebnisneutrale latente Steuern I.7.13, II.2.13 -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn I.7.13, II.2.13 3.240.048,92 19.285.300,23 3.235.448,50 19.280.699,81
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten I.7.14, II.2.14 555.533,65 419.302,29
Abgegrenzte Erträge I.7.15, II.2.15 872.447,00 936.756,00
Rückstellungen I.7.16, II.2.16 340.479,05 744.780,55
Steuerschulden I.7.17, II.2.17 401.144,71 2.169.604,41 374.474,28 2.475.313,12
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 21.454.904,64 21.756.012,93

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2014

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Gewinn- und Verlustrechnung Anhang (D.6) 01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Umsatzerlöse I.7.1, II.1.1 17.124.844,72 22.573.224,18
Sonstige betriebliche Erträge II.1.2 484.699,43 206.425,37
Materialaufwand II.1.3 -12.492.114,01 -13.846.657,42
Personalaufwand II.1.4 -1.927.264,76 -2.006.921,74
Abschreibungen II.1.5 -212.821,53 -191.982,92
Sonstige betriebliche Aufwendungen II.1.6 -2.805.704,50 -2.993.893,69
Operatives Ergebnis 171.639,35 3.740.193,78
Finanzerträge II.1.7 138.546,06 196.930,51
Finanzaufwendungen II.1.8 -26.022,91 -21.168,68
Ergebnis vor sonstigen Steuern 284.162,50 3.915.955,61
Sonstige Steuern II.1.9 -19.154,73 -18.199,04
Ergebnis vor Ertragsteuern 265.007,77 3.897.756,57
Ertragsteuern II.1.10 233.644,05 -266.169,03
Periodenergebnis 498.651,82 3.631.587,54
Periodenergebnis den Eigenkapitalgebern zurechenbar 498.651,82 3.631.587,54
Unverwässertes Ergebnis je Aktie III.14.1 0,10 0,66
Verwässertes Ergebnis je Aktie III.14.2 0,10 0,66

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Gesamtergebnisrechnung 01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Periodenergebnis 498.651,82 3.631.587,54
Sonstiges Ergebnis 0,00 0,00
Gesamtergebnis 498.651,82 3.631.587,54
Gesamtergebnis den Eigenkapitalgebern zurechenbar 498.651,82 3.631.587,54

Anlage 4: Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2014

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Kapitalflussrechnung Anhang 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
Euro Euro Euro Euro
--- --- --- --- --- ---
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 498.651,82 3.631.587,54
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens II.1.5 212.821,53 191.982,92
+/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen II.2.16 -404.301,50 417.472,82
-/+ Zahlungsunwirksame Bildung / Auflösung latenter Steuererstattungsansprüche II.2.7 -27.700,00 21.647,00
-/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens II.2.3 -247,22 -553,57
+/- Abnahme / Zunahme Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung II.2.10 -573.722,96 1.346.012,36
+/- Abnahme / Zunahme Anteile Vorratsgesellschaften II.2.8 17.436,97 -343.096,83
+/- Abnahme / Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.5, II.2.6, II.2.9, II.2.11 2.879.911,24 -1.288.072,18
+/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.14, II.2.15, II.2.17 98.592,79 -329.403,30
\= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.701.442,67 3.647.576,76

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Kapitalflussrechnung 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
Euro Euro Euro Euro
--- --- --- --- --- ---
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.701.442,67 3.647.576,76
+ Einzahlungen aus Abgängen Sachanlagevermögen II.2.3 1.295,22 675,57
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen II.2.3 -18.847,53 -48.076,31
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen II.2.1 0,00 -46.759,61
\= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -17.552,31 -94.160,35
- Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile II.2.13 0,00 -1.591.940,50
- Auszahlungen Dividende II.2.13 -494.051,40 0,00
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten 0,00 -340.000,00
\= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -494.051,40 -1.931.940,50
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) 2.189.838,96 1.621.475,91
+ Finanzmittelfonds am 1.1. 2.193.206,90 571.730,99
\= Finanzmittelfonds am 31.12. 4.383.045,86 2.193.206,90

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Zusammensetzung des Anhang 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
Finanzmittelfonds Euro Euro Euro Euro
--- --- --- --- --- ---
+ Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten II.2.12 4.383.045,86 2.243.206,90
- Inanspruchnahme Kontokorrent Vorratsgesellschaften II.2.12 0,00 -50.000,00
\= Finanzmittelfonds am 31.12. 4.383.045,86 2.193.206,90

Anlage 5: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2014

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

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Gezeichnetes Kapital

Euro
Kapitalrücklage

Euro
Gewinnrücklagen

Euro
Ergebnisneutrale latente Steuern

Euro
Bilanzgewinn / -Bilanzverlust

Euro
Summe

Euro
Stand 01.01.2014 4.940.514,00 10.103.340,81 1.028.554,50 -27.158,00 3.235.448,50 19.280.699,81
Eigene Anteile 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 498.651,82 498.651,82
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile 0,00 548.945,00 -548.945,00 0,00 0,00 0,00
Zuführung Kapitalrücklage wegen Rückkaufs eigener Anteile 2013 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Einstellung Gewinnrücklage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00 -494.051,40 -494.051,40
Stand 31.12.2014 4.940.514,00 10.652.285,81 479.609,50 -27.158,00 3.240.048,92 19.285.300,23
Anhang II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013

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Gezeichnetes Kapital

Euro
Kapitalrücklage

Euro
Gewinnrücklagen

Euro
Ergebnisneutrale latente Steuern

Euro
Bilanzgewinn / -Bilanzverlust

Euro
Summe

Euro
Stand 01.01.2013 5.489.459,00 9.358.771,43 0,00 -27.158,00 2.419.980,34 17.241.052,77
Eigene Anteile -548.945,00 0,00 -1.042.995,50 0,00 0,00 -1.591.940,50
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 3.631.587,54 3.631.587,54
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile 0,00 744.569,38 0,00 0,00 -744.569,38 0,00
Zuführung Kapitalrücklage wegen Rückkaufs eigener Anteile 2013 0,00 0,00 1.591.940,50 0,00 -1.591.940,50 0,00
Einstellung Gewinnrücklage 0,00 0,00 479.609,50 0,00 -479.609,50 0,00
Stand 31.12.2013 4.940.514,00 10.103.340,81 1.028.554,50 -27.158,00 3.235.448,50 19.280.699,81
Anhang II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13

Anlage 6: Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

I.3 Übereinstimmung mit IFRS

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.6 Fremdwährungsumrechnung

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

I.10 Leasing

I.11 Veröffentlichung

II. Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.2 Erläuterung der Bilanz

II.3 Segmentberichterstattung

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

III.5 Risikoberichterstattung

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

III.7 Leasingverhältnisse

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

III.10 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

III.11 Nahestehende Unternehmen und Personen

III.12 Vorstand und Aufsichtsrat

III.13 Aktie

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe. Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft und gleichzeitig oberste Muttergesellschaft des FORIS Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Sämtliche (Konzern-)Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2013 wurden - um den wirtschaftlichen Gehalt des Bilanzpostens auch im Ausweis deutlicher hervorzuheben - eine gesonderte Bilanzposition „Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung“ unter den kurzfristigen Vermögenswerten eingeführt und die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst. Im Geschäftsjahr 2013 waren diese Beträge in den Vorräten enthalten. Wir verweisen auch auf unsere weiterführenden Ausführungen unter II.2.8 und II.2.10 im Anhang. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 38 und IAS 37 angewendet. Die im Vorjahresabschluss unter „Übrige Vermögenswerte“ ausgewiesenen Vermögenswerte werden zukünftig aus Transparenzgründen unter der Position „Abgegrenzte Aufwendungen“ ausgewiesen. Damit einhergehend werden die bislang unter „Finanzielle Verbindlichkeiten“ ausgewiesenen passiven Abgrenzungsbeträge zukünftig in einem gesonderten Posten „Abgegrenzte Erträge“ dargestellt. Letztlich wurden gegenüber der vergangenen Berichtsperiode zur Gewährleistung einer klareren und verlässlicheren Darstellung der Passivseite einzelne Positionen der „Rückstellungen" in den Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" umgegliedert. Die betraglichen Veränderungen sind in den Erläuterungen zu den jeweiligen Bilanzpositionen in diesem Anhang erläutert.

Der Konzernabschluss ist in EURO aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEURO) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der EURO stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar.

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2). Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt nach Stufe 3.

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

Die Rechnungslegungsvorschriften des IFRS werden erstmalig auf den 1. Januar 2004 (IFRS – Eröffnungsbilanz) angewandt. Anpassungen der bisherigen Jahresabschlüsse nach HGB an die Vorschriften der IFRS erfolgten lediglich im Bereich der Gliederung und der Anhangsangaben. Effekte durch die Umstellung der bisherigen Rechnungslegungsstandards auf IFRS auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow sind nicht zu verzeichnen. Eine Aufstellung des Konzernjahresabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das Jahr 2004.

I.3 Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EURO erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Anlehnung an das Gesamtkostenverfahren nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt worden. Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315a HGB wurden berücksichtigt.

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.4.1 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die in 2014 Anwendung finden

Die im Geschäftsjahr 2014 erstmals verpflichtend anzuwendenden neuen beziehungsweise geänderten Verlautbarungen des IASB gemäß nachstehender Tabelle hatten keine oder keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise die Cashflows des FORIS Konzerns. Eventuell sich hieraus ergebende ergänzende Angaben im Anhang wurden umgesetzt.

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Norm Titel Erstmalige Anwendung EU Endorsement Wesentlicher Regelungsinhalt
IFRS 10 Konzernabschlüsse 1. Jan 14 11. Dez 12 Der Standard ersetzt die Konsolidierungsleitlinien in IAS 27 und SIC-12 durch Einführung eines einzigen Konsolidierungsmodells für alle Unternehmen auf der Grundlage von Beherrschung, unabhängig davon, ob das Unternehmen durch Stimmrechte oder durch andere vertragliche Vereinbarungen kontrolliert wird. IAS 27 beinhaltet zukünftig nur noch die Regelungen für Einzelabschlüsse. In einer weiteren Überarbeitung zu IFRS 10 wurden Ausnahmen für sog. Investmentgesellschaften definiert und es wurde festgelegt, wann eine Investmentgesellschaft als Mutterunternehmen seine Tochterunternehmen konsolidieren muss.

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IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen 1. Jan 14 11. Dez 12 Der Standard ersetzt IAS 31 und SIC-13. Gemeinschaftliche Vereinbarungen umfassen gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen, wobei die rechtliche Ausgestaltung der Kooperation zukünftig keine entscheidende Rolle mehr spielt. Mit IFRS 11 wird das bisherige Wahlrecht zur Anwendung der Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen aufgehoben. Diese Unternehmen werden künftig allein at equity in den Konzernabschluss einbezogen.
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen 1. Jan 14 11. Dez 12 Der Standard regelt einheitlich die Angabepflichten für den Bereich der Konzernrechnungslegung und bündelt die Angaben für Tochterunternehmen, die bislang in IAS 27, IAS 28, IAS 31 geregelt waren, die Angaben für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen, welche sich bislang in IAS 31 bzw. IAS 28 befanden, sowie für strukturierte Unternehmen nunmehr in einem Standard.
Amend. IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 Konzernabschlüsse, gemeinschaftliche Vereinbarungen und Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen - Übergangsrichtlinien 1. Jan 14 04. Apr 13 Die Überarbeitungen zu IFRS 10, 11,12 betreffen Klarstellungen.
IAS 27 Einzelabschlüsse (revised 2011) 1. Jan 14 11. Dez 12
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (revised 2011) 1. Jan 14 11. Dez 12 Der geänderte IAS 28 enthält Folgeänderungen, die sich aus der Veröffentlichung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 ergeben.
Amend. IAS 32 Finanzinstrumente - Darstellung - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden 1. Jan 14 13. Dez 12 Die Änderungen des IAS 32 stellen lediglich eine Klarstellung der bisherigen Saldierungsregeln dar.

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Amend. IFRS 10, IFRS 12, IAS 27 Einzelabschlüsse - Ausnahme von der Konsolidierungspflicht für Investmentgesellschaften 1. Jan 14 20. Nov 13
Amend. IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten - Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte 1. Jan 14 19. Dez 13 Die Änderungen an IAS 36 korrigieren einerseits eine Angabevorschrift zum erzielbaren Betrag zahlungsmittelgenerierender Einheiten und führen andererseits neue Angabepflichten ein.
Amend. IAS 39 Novation von Derivaten 1. Jan 14 19. Dez 13 Der Derivatehandel wurde neu geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Fortführung der Sicherungsbeziehung möglich, auch wenn eine zentrale Gegenpartei in das Vertragsverhältnis einsteigt.

I.4.2 Veröffentlichte und noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Nachfolgend werden bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung bekannt gemachte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen dargestellt. Die FORIS AG prüft derzeit die möglichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise die Cashflows des FORIS Konzerns. Wir gehen derzeit nicht von wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. Soweit nichts anderes angegeben wird, wendet die FORIS AG neue Standards erst ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung an.

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IFRIC 21 Abgaben 17. Jun 14 13. Jun 14 IFRIC 21 betrifft Unternehmen, die zur Zahlung von öffentlichen Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich des IAS 12 fallen, verpflichtet sind. Zielsetzung des IFRIC 21 ist, die derzeit in der Praxis existierenden Bilanzierungsunterschiede hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung von Zahlungsverpflichtungen durch die erstmalige Definition eines verpflichtenden Ereignisses zu beseitigen.

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Diverse Annual Improvement Project des IASB 2011-2013 22. Dez 14 18. Dez 14 IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse: Der Anwendungsbereich des IFRS 3 wird angepasst und schließt zukünftig – analog zu IFRS 11 – die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen aus. IFRS 13 – Bewertung zum beizulegenden Zeitwert: Es wird klargestellt, dass die Portfolioausnahme auch für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten anwendbar ist, die zwar nach IAS 39 oder IFRS 9 wie Finanzinstrumente bilanziert werden, aber nicht den Definitionen von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten in IAS 32 entsprechen. IAS 40 – Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Die Beurteilung, ob eine erworbene Immobilie beim Käufer unter IFRS 3 fällt und einen Unternehmenserwerb darstellt, ist unabhängig davon zu beurteilen, ob sie beim Veräußerer als Finanzinvestition oder als Sachanlage gehalten wurde.
Amend. IAS 19 Leistungsorientierte Pläne – Arbeitnehmerbeiträge 1. Feb 15 17. Dez 14 Für die Berücksichtigung von Arbeitnehmerbeiträgen ist es zukünftig entscheidend, ob diese von der Dauer der Dienstjahre des Arbeitnehmers abhängig sind oder nicht.

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Diverse Annual Improvement Project des IASB 2010-2012 1. Feb 15 17. Dez 14 IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen: Die Definition von „Ausübungsbedingungen“ wird konkretisiert. Zudem werden die Begriffe „Leistungsbedingung“ und „Dienstbedingung“, die zuvor darin enthalten waren, separat definiert.IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse: Es wird klargestellt, dass bedingte Gegenleistungen, die bei Unternehmenszusammenschlüssen vereinbart wurden und als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. IFRS 8 – Geschäftssegmente: Klarstellung, dass über die Bewertung aller Vermögenswerte jedes berichtspflichtigen Segments muss nur dann berichtet werden, wenn der Betrag den Verantwortlichen regelmäßig gemeldet wird. IFRS 13 – Bemessung des beizulegenden Zeitwerts: Es wird klargestellt, dass auch nach der Einführung von IFRS 13 kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten ohne festgelegten Zinssatz mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag bewertet werden können, wenn der Abzinsungseffekt unwesentlich ist.IAS 16/ IAS 38 – Sachanlagen / Immaterielle Vermögenswerte: Bei der Anwendung des Neubewertungsmodells ist der Bruttobuchwert so zu ermitteln, dass er im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht. IAS 24 – Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen: Wird das Management in Schlüsselpositionen durch eine externe Managementgesellschaft gestellt, dann sind sowohl die Gesellschaft als auch ihre betreffenden Mitarbeiter nahe stehende Unternehmen bzw. Personen. Hinsichtlich der Angaben über die Vergütung besteht eine Ausnahme für die individuellen Beträge der Mitarbeiter der Managementgesellschaft.
Amend. IAS 16 und IAS 41 Bilanzierung fruchttragender Gewächse 1. Jan 16 Erw. Q3/2015

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Amend. IAS 16 und IAS 38 Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethode 1. Jan 16 Erw. Q3/2015 Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethode: Bei Sachanlagen ist es bei der leistungsabhängigen Abschreibung nicht mehr zulässig, die Abschreibung eines Vermögenswertes an den Erlösen oder Umsätzen der Güter zu orientieren, die unter Verwendung des Vermögenswertes erzeugt wurden.
Amend. IFRS 11 Änderungen hinsichtlich Erwerb von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten 1. Jan 16 Erw. Q3/2015 Es wird klargestellt, dass beim Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, welche einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellt, alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS anzuwenden sind, solange diese nicht in Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen.
Diverse Annual Improvement Project des IASB 2012-2014 1. Jan 16 Erw. Q3/2015 Das Annual Improvement Project des IASB 2012-2014 enthält weitere Klarstellungen in diversen Standards ohne aktuell erkennbare, wesentliche Auswirkungen auf unseren Konzernabschluss.
Amend. IAS 27 Equity Methode im Einzelabschluss 1. Jan 16 Erw. Q3/2015
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten 1. Jan 16 Offen
Amend. IAS 1 Angabeninitiative 1. Jan 16 Erw. 04/2015
Amend. IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme 1. Jan 16 Erw. Q1/2016

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IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Jan 17 Erw. Q2/2015 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Standard ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die zugehörigen Interpretationen. Die Erfassung von Umsatzerlösen soll nach IFRS 15 die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält außerdem Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Darunter sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen zu verstehen, die sich entsprechend dem Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard erweiterte quantitative und qualitative Informationen, um es dem Nutzer des Konzernabschlusses zu ermöglichen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen.
IFRS 9 Finanzinstrumente 1. Jan 18 Erw. H2/2015 Der Standard führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Er ersetzt dann IAS 39. Er bezieht sich dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem die finanziellen Vermögenswerte gesteuert werden. Des Weiteren ist ein neues Wertminderungsmodell vorgesehen, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Der neue Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung nicht finanzieller Risiken.

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.5.1 Konsolidierungskreis

Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt kontrolliert werden. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Stimmrechtsanteil größer als 50 % ist oder beispielsweise durch Stimmrechtsvereinbarungen eine Kontrolle hergestellt wird. In den Konzernabschluss der FORIS AG wurden neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen:

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Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Beteiligungsquote Bilanzielles Eigenkapital Perioden-ergebnis01.01. -
31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
31.12.2014

%
31.12.2013

%
31.12.2014

Euro
31.12.2014

Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn 1) 3) 0 0 100,00 100,00 3.437 1.428
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 100,00 100,00 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 25.000 20.000 100,00 100,00 25.339 827
FORATIS AG, Bonn 3) 50.000 50.000 100,00 100,00 55.000 0
FORATIS Gründungs GmbH, Bonn 2) 3) 0 0 100,00 100,00 25.000 0
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 3) 250.000 250.000 100,00 100,00 52.201 0
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 50.000 50.000 100,00 100,00 68.765 17.940
GO AHEAD GmbH, Bonn 3) 3.247.174 3.247.174 100,00 100,00 100.000 0
Go Ahead Service Limited,Birmingham 1 1 100,00 100,00 0 0
Go Ahead Services Limited,Birmingham 1 1 100,00 100,00 13.200 147
lavend GmbH, Bonn 2) 3) 0 0 100,00 100,00 25.000 0
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 100,00 100,00 0 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 100,00 100,00 0 0
On Behalf Services Limited,Birmingham 1 1 100,00 100,00 0 0
SIP-Planbau Projektgesellschaft für Bauen und Sanieren mbH i.L., Bonn 1 15.000 100,00 100,00 6.678 5.541
3.622.181 3.632.180

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EURO und wird von der FORATIS AG gehalten.

3) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.

Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 % Töchter der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen bestanden weder zum 31. Dezember 2014 noch zum 31. Dezember 2013.

Grundsätzlich werden Tochterunternehmen zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss mit einbezogen, an dem die Kontrolle an die Muttergesellschaft übergegangen ist.

I.5.2 Konsolidierungsmethoden und -grundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenden Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbes mit dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt.

Ergibt sich aus der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbes ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.

Die von den Tochtergesellschaften erwirtschafteten Ergebnisse sind erfolgswirksam ausgewiesen und werden ab dem Erwerbszeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt. Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrecht gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter D.6.I.5.1 mit laufender Nummer 3 gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.

I.5.3 Sonstige Angaben

Hinsichtlich der FORIS AG und den konsolidierten Gesellschaften nach D.6.I.5.1 bestehen keinerlei maßgebliche Beschränkungen im Sinne des IFRS 12. Wir weisen allerdings darauf hin, dass gemäß § 10 der Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig. Der Buchwert der Immobilien inklusive Grund und Boden beträgt zum 31. Dezember 2014 5.018 TEURO (31. Dezember 2013: 5.130 TEURO).

Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe.

Es bestehen seitens der FORIS AG oder eines ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß D.6.I.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.

I.6 Fremdwährungsumrechnung

Bestehende Fremdwährungskonten zur vereinfachten Ausführung des Zahlungsverkehrs in den jeweiligen Ländern (im Wesentlichen Großbritannien) wurden mit dem Stichtagskassakurs zum 31. Dezember 2014 bewertet. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum Kassakurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Der EURO stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar, sodass hieraus keine Umrechnungsdifferenzen entstehen.

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

I.7.1 Umsatzrealisierung

Umsätze und Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder Forderung bewertet und stellen Beträge für im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erbrachte Leistungen - abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen - dar.

Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.

Abweichend hiervon werden im Bereich Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde.

I.7.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt.

Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes aktiviert. Dies erfolgt über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist.

I.7.3 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahre. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sind nicht vorhanden.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert in die entsprechenden wesentlichen Bestandteile zerlegt und diese werden mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahren. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Geringwertige Vermögenswerte werden in voller Höhe in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt.

Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- oder Verlustrechnung unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ beziehungsweise „Sonstiger betrieblicher Aufwand“ zu dem Zeitpunkt erfasst, zu welchem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.

Goodwill

Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbes. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit („Cash Generating Unit“ oder CGU), welcher der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht („Werthaltigkeitstest“). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird jährlich durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.

Der beizulegende Zeitwert sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapitalwertorientiertes Verfahren zur Anwendung.

Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow (DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner. Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in dem die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.

I.7.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die Folgebewertung wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften von IAS 16.

Somit erfolgt eine Bewertung mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode.

Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht.

An jedem Abschlussstichtag - oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen - werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Grundstücken und Gebäuden, mit Ausnahme der durch die in 2013 ergänzte Regelung im § 10 der Satzung. Hiernach bedarf die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig.

Die Ableitung eines Zeitwertes auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien - oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien - war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwertes das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis der Cashflows mit Hilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt.

Ein externes Gutachten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wurde nicht herangezogen.

I.7.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschal für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Erfassung der Wertberichtigungen erfolgt auf gesonderten Konten. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge in Höhe von 178 TEURO (Vorjahr: 189 TEURO) enthalten. Diese wurden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

I.7.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst. Abweichend hiervon wird das zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft in der Folge zum Fair-Value bewertet.

Wertpapiere werden zum Stichtag mit dem geringeren Rückkaufswert ausgewiesen.

Zur Finanzierung des Bürogebäudes zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung von maximal 3.000 TEURO mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Nach der im Vorjahr erfolgten vollständigen Tilgung valutiert das Darlehen an beiden Abschlussstichtagen mit 0 TEURO.

Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2.000 TEURO vereinbart. Die Prämie für die Zinssicherung betrug 142 TEURO und war am 6. April 2010 fällig. Der Höchstsatz aus dem Zinssicherungsgeschäft beträgt 3,3 %. Zum 31. Dezember 2014 erfolgte seitens der darlehensgebenden Bank eine Marktwertbestätigung mit 1 TEURO (31. Dezember 2013: 19 TEURO). Die zukünftigen Zahlungsströme wurden von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst. Der sich ergebende Differenzbetrag wurde erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

I.7.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen aus der Nutzung von Verlustvorträgen der Vorjahre. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

I.7.8 Vorräte

Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.

I.7.9 Steuererstattungsansprüche

Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.

I.7.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung

Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten in Anlehnung an die Vorschriften von IAS 38 und IAS 37 bilanziert. Die erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten ergeben sich aus dem Prozessfinanzierungsvertrag, auf dessen Basis die FORIS AG und der jeweilige Vertragspartner eine Gemeinschaft zur Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen bilden. Das wesentliche erworbene Recht der FORIS AG ist das künftige Recht auf Erlösauskehr im Erfolgsfalle und stellt einen immateriellen Vermögenswert sui generis dar. Dieser wird bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die dem Vermögenswert direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter. Abwertungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.

I.7.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Es handelt sich um Aufwendungen, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen und innerhalb des kommenden Jahres verrechnet werden. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis inhaltsgleich unter der Bezeichnung „Übrige Vermögenswerte“.

I.7.12 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

I.7.13 Eigenkapital

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs im Geschäftsjahr 2012 und 2011 erworbenen eigenen Anteile wurden im Vorjahr eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 30. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013 erworbenen Anteile wurden im Geschäftsjahr 2014 eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen.

I.7.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.

I.7.15 Abgegrenzte Erträge

Es handelt sich um Erträge, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen und innerhalb des kommenden Geschäftsjahres realisiert werden. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

I.7.16 Rückstellungen

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss besteht. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.

Aus den Prozessfinanzierungsverträgen ergibt sich auch die Pflicht zur Übernahme der Kosten des Anspruchsgegners im Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses. Eine Passivierung dieser Pflicht erfolgt bei negativen Erfolgsaussichten und somit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der FORIS AG aus ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, sofern eine verlässliche Schätzung der Höhe nach möglich ist.

I.7.17 Steuerschulden

Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.

I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

I.8.1 Einordnung von Finanzinstrumenten

Die FORIS AG ordnet die genutzten Finanzinstrumente nach IAS 39 in die folgenden Kategorien ein:

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Kategorien finanzielle Vermögenswerte Abkürzung
Loans and Receivables - Kredite und Forderungen LaR
Financial assets at fair value through profit or loss - Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FAaFV
Kategorien finanzielle Verbindlichkeiten Abkürzung
Financial Liabilities measured at amortised costs - Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden FLaAC

I.8.2 Angaben zur Gesamtergebnisrechnung und weitere Angaben

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31.12.2014 Finanzielle Vermögenswerte Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert

TEuro
Beizulegender Zeitwert

TEuro
Nettogewinn / - Nettoverlust

TEuro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen LaR 1.830 -414
Zinssicherung FAaFV 1 1 -18
Sonstige finanzielleVermögenswerte LaR 870 0
Zahlungsmittel LaR 4.383 0
7.084 1 -432

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31.12.2014 Finanzielle Verbindlichkeiten Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert

TEuro
Beizulegender Zeitwert

TEuro
Nettogewinn / - Nettoverlust

TEuro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten FLaAC 556 11
556 0 11

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31.12.2013 Finanzielle Vermögenswerte Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert

TEuro
Beizulegender Zeitwert

TEuro
Nettogewinn / - Nettoverlust

TEuro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen LaR 4.518 -885
Zinssicherung FAaFV 19 19 8
Sonstige finanzielleVermögenswerte LaR 928 0
Zahlungsmittel LaR 2.193 0
7.658 19 -877

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31.12.2013 Finanzielle Verbindlichkeiten Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert

TEuro
Beizulegender Zeitwert

TEuro
Nettogewinn / - Nettoverlust

TEuro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten FLaAC 419 25
419 0 25

Bei den der Kategorie LaR beziehungsweise FLaAC zugeordneten Vermögenswerten und Schulden stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert da, so dass Angaben zum Zeitwert nicht erfolgen müssen. Der Nettoverlust bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten resultiert sowohl im Berichtsjahr wie im Vorjahr aus den Wertberichtigungen auf Forderungen sowie den Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen und abgeschriebenen Forderungen.

Im Geschäftsjahr 2014 wurden 17 TEURO (Vorjahr: 0 TEURO) aus Umrechnungsdifferenzen ertragswirksam und 1 TEURO (Vorjahr: 7 TEURO) aufwandswirksam erfasst.

I.8.3 Darstellung der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13

Für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist eine Bemessungshierarchie festzulegen. Die Einteilung erfolgt anhand der verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen, wobei den Inputfaktoren auf Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt wird. Sind die herangezogenen Inputfaktoren eines Vermögenswerts oder einer Schuld auf unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie angesiedelt, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit auf derjenigen Stufe der Bemessungshierarchie, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Nachfolgende Inputfaktoren führen zu einer Einteilung in die jeweilige Stufe der Bemessungshierarchie.

Stufe 1: Inputfaktoren der Stufe 1 sind notierte Preise für identische Vermögenswerte und Schulden in für die FORIS AG am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.

Stufe 2: Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere Inputfaktoren, welche für die Vermögenswerte und Schulden am Bewertungsstichtag unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.

Stufe 3: Inputfaktoren der Stufe 3 sind am Bewertungsstichtag nicht unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswerte und Schulden, die über eine modellbasierte Bewertung auch auf Annahmen und Schätzungen beruhen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13.

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31.12.2014 Vermögenswerte Fair Value Gesamt

TEuro
Fair Value Stufe 1

TEuro
Fair Value Stufe 2

TEuro
Fair Value Stufe 3

TEuro
Zinssicherung 1 0 1 0
1 0 1 0

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31.12.2013 Vermögenswerte Fair Value Gesamt

TEuro
Fair Value Stufe 1

TEuro
Fair Value Stufe 2

TEuro
Fair Value Stufe 3

TEuro
Zinssicherung 19 0 19 0
19 0 19 0

Das Zinssicherungsgeschäft wurde in die Stufe 2 eingeordnet, da hier die zukünftigen Zahlungsströme von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst wurden.

Im Geschäftsjahr 2014 fanden keine Wechsel zwischen Hierarchiestufen in den Finanzinstrumenten der FORIS AG statt. Wechsel zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zu Beginn des jeweiligen Quartals vorgenommen, in dem der Anlass oder die Veränderung der Umstände liegen, aus denen der Wechsel resultiert.

I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Im Geschäftsjahr 2014 und 2013 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert.

I.10 Leasing

Die FORIS hat als Leasing-Nehmer Leasingverträge für Kopierer und Frankiergeräte abgeschlossen. Bei diesen Verträgen trägt der Leasing-Geber die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease). Daher erfasst die FORIS als Leasing-Nehmer alle Raten erfolgswirksam im jeweiligen Geschäftsjahr linear über die Laufzeit. Darüber hinaus wurden keine Leasingverträge mit der FORIS als Leasingnehmer abgeschlossen.

Durch die Vermietung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie sowie Untervermietung von Teilen der auch selbstgenutzten Immobilie bestehen im Sinne der IFRS Operating Leasing Verhältnisse mit der FORIS AG als Leasing-Geber. Die Mietzahlungen werden erfolgswirksam im jeweiligen Geschäftsjahr erfasst.

I.11 Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 16. März 2015 durch den Vorstand der Gesellschaft zur Veröffentlichung freigegeben und dem Aufsichtsrat zur abschließenden Billigung übermittelt. Die Veröffentlichung des von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 16. März 2015 versehenen Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses der FORIS AG erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Der Geschäftsbericht kann ab dem 19. März 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht eingesehen werden und auf Wunsch bei der Gesellschaft angefordert werden.

Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-)Jahresabschluss 2013 am 27. März 2014 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Im Bundesanzeiger erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG am 30. April 2014 und die des Konzernjahresabschlusses am 12. Mai 2014. Die Hauptversammlung fand am 10. Juni 2014 statt.

II.Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.1.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus Gesellschaftsverkäufen, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer sowie den Fachübersetzungen der FORIS lingua zusammen.

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Prozessfinanzierung 2.220.860,72 8.434.402,20
Fachübersetzungen der FORIS lingua 460.464,10 367.286,64
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 11.300.930,68 10.428.364,23
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 2.793.849,54 3.016.297,24
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 348.739,68 326.873,87
17.124.844,72 22.573.224,18

II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Auflösung von Rückstellungen 104.204,61 56.055,70
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 30.981,97 51.175,46
Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge 50.315,66 35.716,24
Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung 255.558,11 24.320,93
Untervermietung von Geschäftsräumen/Parkplätzen 2.255,90 2.640,00
Versicherungsentschädigungen 11.748,19 2.600,30
Gewinn aus der Veräußerung von Anlagevermögen 247,22 574,57
Erträge aus dem Gewinn eigener Verfahren 29.387,77 33.342,17
484.699,43 206.425,37

II.1.3 Materialaufwand

Die Aufwendungen für Material sind folgenden Segmenten zuzuordnen:

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Aufwand Prozessfinanzierung 1.423.743,34 3.705.173,65
Aufwand Fachübersetzungen FORIS lingua 257.387,41 174.840,30
Aufwand Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 10.420.992,53 9.621.484,61
Aufwand Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 389.990,73 345.158,86
12.492.114,01 13.846.657,42

II.1.4 Personalaufwand

Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Löhne und Gehälter 1.680.021,96 1.746.597,33
Soziale Abgaben 239.172,80 251.734,41
Weitere Kosten der Altersversorgung 8.070,00 8.590,00
1.927.264,76 2.006.921,74

II.1.5 Abschreibungen

Abschreibungen wurden vorgenommen auf:

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Immaterielle Vermögenswerte 63.067,00 36.615,61
Sachanlagen 149.754,53 155.367,31
212.821,53 191.982,92

II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Hierunter fallen die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes sowie Effekte aus Wertberichtigungen. Es handelt sich im Wesentlichen um:

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Wertberichtigungen auf Forderungen 717.445,92 953.387,28
Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten 497.716,37 497.118,99
Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten 253.940,23 336.100,55
Verwaltungskosten 197.936,81 218.600,16
EDV-Kosten 150.347,56 168.606,36
Schadenersatz 0,00 150.000,00
Raumkosten 115.695,52 139.953,55
Instandhaltung 324.442,77 135.204,30
Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten 123.417,04 110.481,97
Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung 63.737,34 96.339,04
Weitere Aufwendungen 133.191,02 84.798,45
Versicherungen/Beiträge 40.819,43 43.562,57
Fremdpersonalkosten und weitere Personalnebenkosten 136.837,92 36.477,48
Mahnkosten 50.176,57 23.262,99
2.805.704,50 2.993.893,69

Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Wertberichtigung Prozessfinanzierung 644.254,66 822.326,64
Wertberichtigung und Ausbuchungen Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer GO AHEAD 72.977,26 104.929,94
Ausbuchungen Gesellschaftsverkauf und Dienstleistungen FORATIS 0,00 24.750,00
Wertberichtigungen und Ausbuchungen Fachübersetzungen FORIS lingua 214,00 1.380,70
717.445,92 953.387,28

Die Forderungsabwertung bei der Prozessfinanzierung wurde von einem einzelnen Fall maßgeblich beeinflusst.

Die Wertberichtigung bei der GO AHEAD unterteilt sich in die Zuführung zur pauschalierten Einzelwertberichtigung sowie Forderungsverluste aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Der geringere Wertberichtigungsbedarf in diesem Bereich ist neben dem Umsatzrückgang auf die Verbesserungen insbesondere der Mahn- und Inkassoprozesse zurückzuführen.

II.1.7 Finanzerträge

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Zinsen Prozessfinanzierung 20.043,79 150.773,23
Bewertung Zinssicherung 0,00 7.420,82
Zinsen aus Steuern 55.519,00 0,00
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge 62.983,27 38.736,46
138.546,06 196.930,51

Bei den Zinsen aus Steuern handelt es sich um den Zinsanteil der in 2014 aufgrund der nun überwiegenden Erfolgsaussicht aktivierten Steuerforderung.

Die sonstigen Zinsen und zinsähnlichen Erträge resultieren aus Zinsgutschriften, aus Festgeldanlagen, gewährten Darlehen sowie der Aufzinsung einer erstmals in 2010 bilanzierten Forderung aus einem Grundstücksverkauf an die Stadt Luckenwalde. Die Forderung ist am 1. September 2015 fällig.

II.1.8 Finanzaufwendungen

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen 384,95 14.783,18
Zinsen auf Steuernachforderungen 7.435,50 6.385,50
Bewertung Zinssicherung 18.202,46 0,00
26.022,91 21.168,68

Die Position Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen beinhaltet die Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme kurzfristiger Darlehen, insbesondere zur Gründung von Vorratsgesellschaften. Aufgrund der guten Liquiditätslage ist es hier zu einem Rückgang gekommen.

Die Zinsen auf Steuernachforderungen betreffen die FORIS AG.

In der Bewertung der Zinssicherung ist die Bewertungsänderung des Zinssicherungsgeschäftes berücksichtigt.

II.1.9 Sonstige Steuern

Es handelt sich um Grundsteuern für das betrieblich genutzte Grundstück sowie um die Erstattung der britischen Finanzverwaltung von in Deutschland nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer.

II.1.10 Ertragsteuern

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung sowie Differenzen aus Vorjahren 232.515,60 -133,47
Veränderung latente Steuern 27.700,00 -21.647,00
Körperschaft- und Gewerbesteuer Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften -17.758,55 -17.758,97
Gewerbesteuer -4.339,00 -117.460,00
Körperschaftsteuer -4.474,00 -109.169,59
233.644,05 -266.169,03

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Aufgrund der nun bestehenden überwiegenden Erfolgssicht wurden 233 TEURO ertragswirksam erfasst.

Aufgrund des sehr guten Ergebnisses waren in 2013 trotz Verlustvorträgen aufgrund der Mindestistbesteuerung Körperschaft- und Gewerbesteuer angefallen.

Die Veränderung in den latenten Steuern in 2014 resultiert wie im Vorjahr aus den überarbeiteten Planungsrechnungen der Konzerngesellschaften und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen.

II.1.11 Steuerüberleitungsrechnung

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
Bemessung

Euro
Steuer

Euro
Bemessung

Euro
Steuer

Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Ergebnis vor Ertragsteuern 265.008 3.897.757
Gesetzlicher Steuersatz 33,0 % 87.333 33,0 % 1.285.275
Steuereffekte aus Abweichungen in der steuerlichen Bemessungsgrundlage
Veränderungen nach dem GewStG 17,2 % 17,2 %
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG -810.521 -139.001 -783.346 -134.353
Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach GewStG 511.885 86.526 -2.447.198 -427.578
Steuerübernahme GewSt 7.900 7.900
Hinzurechnungen / Kürzungen 60.984 10.476 16.460 2.813
Veränderungen nach dem KStG 15,8 % 15,8 %
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG -810.521 -128.265 -783.346 -123.965
Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach dem KStG 491.669 77.528 -2.451.958 -397.882
Steuerübernahme KSt/SolZ 9.859 9.859
Hinzurechnungen / Kürzungen 78.332 12.396 26.052 4.122
Zwischensumme 24.752 226.191
Steuerdifferenzen aus Vorjahr -232.516 17.892
Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt 33,0 % 5.541 1.820 33,0 % 1.361 439
Erträge aus erhöhter / Aufwand aus verminderter Verlustvortragsnutzung -27.700 21.647
- Tatsächlicher Steuerertrag / + Tatsächlicher Steueraufwand -233.644 266.169

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Ermittlung des gesetzlichen Steuersatzes 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
a) Gewerbesteuer
Messbetrag gem. § 11 GewStG 3,5 % 3,5 %
Hebesatz der Bundesstadt Bonn 490,0 % 490,0 %
17,150 % 17,150 %
b) Körperschaftsteuer Körperschaftsteuersatz gem. § 23 KStG 15,0 % 15,0 %
Solidaritätszuschlag gem. § 4 SolZG 5,5 % 5,5 %
15,825 % 15,825 %
Gesamtsteuer 32,975 % 32,975 %

II.2 Erläuterung der Bilanz

Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Anhang unter D.6.I.7 ff.

II.2.1 Immaterielle Vermögens werte

In dieser Position ist im Wesentlichen die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software ausgewiesen. Für die Weiterentwicklung der Software insbesondere im Bereich GO AHEAD wurden entsprechende Ausgaben getätigt. Selbst entwickelte Software wird nicht angesetzt.

II.2.2 Goodwill

Diese Position beinhaltet ausschließlich den Goodwill aus dem Erwerb der GO AHEAD. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD entspricht dabei der operativen Einheit GO AHEAD GmbH. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2014 2.864.760,00 EURO und ist unverändert zum Vorjahr.

Die FORIS AG hat zum 31. Dezember 2014 den jährlichen Werthaltigkeitstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD durchgeführt. Eine unterjährige Durchführung war nicht erforderlich, da aus Sicht des Managements keine entsprechenden Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorlagen, die darauf hingewiesen hätten, dass eine unterjährige Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage von Cashflow Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen für das kommende Jahr abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von fünf Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den über die fünf Jahre hinausgehenden Zeitraum ab 2020 wurden die Cashflows mit einem Wachstumsabschlag von -2,00 % extrapoliert, der gegenüber dem Vorjahr unverändert blieb. Dieser Wachstumsabschlag spiegelt die Annahmen und Schätzungen der FORIS AG bezüglich der langfristigen Entwicklung des Unternehmens und des Marktes wider. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD nicht deutlich besser oder schlechter als der Markt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da das Geschäftsmodell der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich ist. Da es weder im Geschäftsjahr 2014 noch im Geschäftsjahr 2013 zu einer wesentlichen Wertberichtigung oder -aufholung gekommen ist, ist der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD aus der Nutzungswertberechnung nicht anzugeben.

Wesentliche Annahmen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind Annahmen und Schätzungen zu Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Umsatz- und Rohertragsentwicklungen, Entwicklung der Bestandskunden und der Löschungsquote bei den Limiteds sowie der Entwicklung der Kostenstruktur. Die Prognosen der Cashflows bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD werden maßgeblich vom Geschäft mit der Limited beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten und in Verbindung mit den geplanten vertrieblichen Maßnahmen gehen wir bei stagnierendem Markt und leicht verbessertem Marktanteil bei den Neugründungen der Limiteds von einem Niveau auf oder leicht über dem des Jahres 2014 aus. Die Löschungsquote bei der Limited bezogen auf den Anfangsbestand wird auf dem Niveau des Jahres 2013 bleiben, obwohl die erwarteten Neugründungen das Löschungsaufkommen der guten Vorjahre derzeit nicht kompensieren können. Die Veränderung des Bestandes an Limiteds wird basierend auf unserer derzeitigen Markteinschätzung und den internen Erfahrungswerten weiter leicht absinken. Da die absolute Anzahl der Löschungen aber weiterhin über denen der Neugründungen liegen wird, gehen wir insgesamt von einem Absinken der Kundenbasis im Bereich der Limited aus. Durch die Ausweitung des Angebotes bei gründungsnahen Dienstleistungen mit anderen Rechtsformen wird der sich hieraus ergebende Umsatzrückgang (7 % im Jahr 2014 und 12 % im Jahr 2013) zukünftig langsamer verlaufen und im Schnitt in den kommenden Jahren deutlich unterhalb von 10 % liegen. Dabei gehen wir davon aus, dass der Rückgang bei den Umsätzen aus den Servicepaketen der Limited zunächst nicht durch Umsatzsteigerungen anderer Produkte vollständig kompensiert werden kann. Bei der Rohertragsquote gehen wir von keinen oder nur geringen Veränderungen aus, da die bezogenen Aufwendungen Mengen- und somit Umsatzabhängig sind. Die prognostizierten Cashflows beinhalten auch Kosteneinsparungen, die sich im Durchschnitt auf dem Niveau des Umsatzrückganges bewegen, sodass der Ergebnisrückgang in der Prognose geringer ausfällt als der Umsatzrückgang.

Die FORIS AG hat bei dem Werthaltigkeitstest eine Szenario-Betrachtung durchgeführt, indem basierend auf den erwarteten Cashflows des Basisszenarios der Diskontierungssatz verändert wird.

Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde im Basisszenario ein Diskontierungssatz von 8,61 % (Vorjahr: 9,08 %) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:

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31.12.2014 31.12.2013
Basiszinssatz 1,97 % 2,76 %
Marktrisikoprämie 6,25 % 6,25 %
Betafaktor 1,50 1,50
Eigenkapitalquote 60,00 % 60,00 %
Refinanzierungssatz 6,00 % 6,00 %
Steuersatz 25,00 % 25,00 %

Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr war die Anpassung des Basiszinssatzes. Dieser wurde zum Stichtag nach der Svensson-Methode abgeleitet.

Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten derzeit für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 % bis 7,0 % zu orientieren. Wir halten das arithmetische Mittel von 6,25 % für angemessen und haben insoweit keine Veränderung der Marktrisikoprämie gegenüber dem Vorjahr vorgenommen.

Obwohl die GO AHEAD im Markt der Limited-Anbieter nicht stärker schwankt als die entsprechenden Vergleichsunternehmen, wenden wir aus Risikogesichtspunkten einen höheren Betafaktor an. Wir haben diese Einschätzung mit einem Modell zur Ermittlung von Beta-Faktoren einer Vielzahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von allgemeinen Geschäftsrisiken, dem unternehmensspezifischen Risiko und dem Finanzierungsrisiko verprobt. Eine Anpassung unserer bisherigen Einschätzung zum Betafaktor war demnach nicht erforderlich. Auch bei der Eigenkapitalquote haben wir bewusst einen höheren Wert angesetzt als bei vergleichbaren Dienstleistern notwendig oder aus Modellen ableitbar.

Der angenommene Refinanzierungssatz liegt über dem aktuellen Refinanzierungssatz des Konzerns, ist aber langfristig als realistisch anzusehen.

Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß IDW S1 berücksichtigt. Der zu dem gleichen erzielbaren Betrag führende Vor-Steuer Diskontierungssatz ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dieser wurde iterativ nach entsprechender Korrektur der Nach-Steuer Cashflows ermittelt.

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31.12.2014 31.12.2013
Vor-Steuer-Diskontierungssatz 12,69 % 13,96 %

Eine Erhöhung des Diskontierungssatzes um 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) im Rahmen einer Szenariorechnung würde zu einer Reduzierung des erzielbaren Betrages für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD um rund 17 % führen (Vorjahresänderung des Szenarios: -15 %). Ein Wertminderungsbedarf ergäbe sich auch dann nicht.

Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie regulatorische Änderungen im Bereich der ausländischen Kapitalgesellschaften auswirken. Aus Sicht der FORIS AG werden derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen für möglich gehalten, die dazu führen würden, dass der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD unter dem Buchwert liegt.

II.2.3 Sachanlagen

In der Position sind folgende Vermögenswerte enthalten:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Grund und Boden, Bauten 2.636.424,83 2.678.952,83
Außenanlagen 1.798,00 2.039,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 58.035,00 77.808,00
2.696.257,83 2.758.799,83

Bei der Immobilie (Grund und Boden, Bauten) handelt es sich um die im Eigentum befindlichen Geschäftsräume. Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 1.000 TEURO im Grundbuch eingetragen.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht im Wesentlichen aus selbst genutzter Büroeinrichtung.

II.2.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 2.064.258,00 2.133.647,00
2.379.376,00 2.448.765,00

Hierbei handelt es sich um ein Bürogebäude auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22. Das Objekt wird seit Fertigstellung in 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Bei der Immobilie handelt es sich um ein Gebäude mit rund 988 qm Bürofläche in einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Die mit dem Neubau in Verbindung stehenden aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im Geschäftsjahr 2014 unverändert zum Vorjahr 1.240,00 EURO. Die Netto-Mieteinnahmen im Geschäftsjahr 2014 betrugen 202 TEURO (Geschäftsjahr 2013: 202 TEURO).

Die der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

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Mietaufwendungen Neubau 01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
Mietnebenkosten 38 44
Reparaturen und Instandhaltung 1 7
39 51

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie beträgt 2.509 TEURO (Vorjahr: 2.833 TEURO). Bei der Ermittlung des Zeitwertes wurde das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet.

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurde auf Grundlage von Cashflow Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen für das kommende Jahr abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von acht Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den Zeitraum ab 2023 wurden die Cashflows auf Basis des Planjahres 2022 unverändert fortgeschrieben. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nicht deutlich besser oder schlechter als der relevante Immobilienmarkt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von acht Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da bei entsprechender Bewirtschaftung die Cashflows der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich ist.

Wesentliche Annahmen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind Annahmen und Schätzungen zu Mietpreis- und Umsatzentwicklung, Bewirtschaftungskosten sowie die Entwicklung der Verschuldung und des Zinsniveaus. Die Prognosen der Cashflows bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden maßgeblich von der Entwicklung des Büroimmobilienmarktes in Bonn beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten gehen wir für die Zwecke der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von einem gleichbleibenden Mietpreisniveau aus. Es wurden daher keine Mieterhöhungen für die kommenden Jahre geplant, so dass keine Umsatzsteigerungen berücksichtigt wurden. Bei den Bewirtschaftungskosten wurde gemäß § 19 ImmowertV i.v.B. mit § 187 BewG ein Pauschalbetrag von 20 % des Umsatzes (Vorjahr: 11 % des Umsatzes) berücksichtigt. Die Verschuldung wurde wie im Vorjahr mit dem anteiligen Betrag des Buchwertes an der Gesamtverschuldung aller Immobilien berücksichtigt.

Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde ein Diskontierungssatz von 2,93 % (Vorjahr: 2,98 %) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:

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31.12.2014 31.12.2013
Basiszinssatz 1,97 % 2,76 %
Marktrisikoprämie 5,50 % 5,00 %
Betafaktor 0,75 0,75
Eigenkapitalquote 12,50 % 12,50 %
Refinanzierungssatz 3,30 % 3,30 %
Steuersatz 25,00 % 25,00 %

Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr war die Anpassung des Basiszinssatzes. Dieser wurde zum Stichtag nach der Svensson-Methode abgeleitet.

Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten derzeit für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 % bis 7,0 % zu orientieren. Wir halten bei Immobilienbewertungen die untere Grenze für angemessen. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus der veränderten unteren Grenze.

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie schwankt aufgrund ihrer besonderen Lage und Ausstattung nach unserer Einschätzung weniger als der relevante Markt, so dass ein geringerer Betafaktor angemessen erscheint. Die derzeitige finanzielle Ausstattung aber auch die branchenüblichen Vergleichswerte würden den Ansatz einer geringeren Eigenkapitalquote rechtfertigen. Wir haben aus Risikogesichtspunkten bewusst einen höheren Wert angesetzt, als bei vergleichbaren Immobilien erforderlich oder aus Modellen ableitbar wäre.

Der angenommene Refinanzierungssatz liegt auf der Höhe der aktuellen Zinssicherung des Konzerns und ist auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Zinssituation auch längerfristig als realistisch anzusehen.

Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß IDW S1 berücksichtigt.

Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie Änderungen im Zinsniveau auswirken. Aus Sicht der FORIS AG sind derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen absehbar, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.

Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2.000 TEURO im Grundbuch eingetragen.

Anlagengitter zum 31. Dezember 2014

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2014

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2014

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 589.541,14 0,00 431.191,72 158.349,42
Goodwill 2.864.760,00 0,00 0,00 2.864.760,00
3.454.301,14 0,00 431.191,72 3.023.109,42
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.287.425,73 4.924,07 0,00 3.292.349,80
Außenanlagen 2.402,62 0,00 0,00 2.402,62
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 518.771,97 13.923,46 175.572,55 357.122,88
3.808.600,32 18.847,53 175.572,55 3.651.875,30
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0,00 0,00 315.118,00
Bauten 2.314.967,11 0,00 0,00 2.314.967,11
2.630.085,11 0,00 0,00 2.630.085,11

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen
01.01.2014

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2014

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 498.266,14 63.067,00 431.167,72 130.165,42
Goodwill 0,00 0,00 0,00 0,00
498.266,14 63.067,00 431.167,72 130.165,42
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 608.472,90 47.452,07 0,00 655.924,97
Außenanlagen 363,62 241,00 0,00 604,62
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 440.963,97 32.672,46 174.548,55 299.087,88
1.049.800,49 80.365,53 174.548,55 955.617,47
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00
Bauten 181.320,11 69.389,00 0,00 250.709,11
181.320,11 69.389,00 0,00 250.709,11
1.729.386,74 212.821,53 605.716,27 1.336.492,00
9.892.986,57 18.847,53 606.764,27 9.305.069,83

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Bezeichnung Buchwert
31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 28.184,00 91.275,00
Goodwill 2.864.760,00 2.864.760,00
2.892.944,00 2.956.035,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 2.636.424,83 2.678.952,83
Außenanlagen 1.798,00 2.039,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 58.035,00 77.808,00
2.696.257,83 2.758.799,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 2.064.258,00 2.133.647,00
2.379.376,00 2.448.765,00
7.968.577,83 8.163.599,83

Anlagengitter zum 31. Dezember 2013

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2013

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 542.781,53 46.759,61 0,00 589.541,14
Goodwill 2.864.760,00 0,00 0,00 2.864.760,00
3.407.541,53 46.759,61 0,00 3.454.301,14
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.287.425,73 0,00 0,00 3.287.425,73
Außenanlagen 1.043,75 1.358,87 0,00 2.402,62
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 517.704,07 46.717,44 45.649,54 518.771,97
3.806.173,55 48.076,31 45.649,54 3.808.600,32
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0,00 0,00 315.118,00
Bauten 2.314.967,11 0,00 0,00 2.314.967,11
2.630.085,11 0,00 0,00 2.630.085,11
Summe 9.843.800,19 94.835,92 45.649,54 9.892.986,57

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen
01.01.2013

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 461.650,53 36.615,61 0,00 498.266,14
Goodwill 0,00 0,00 0,00 0,00
461.650,53 36.615,61 0,00 498.266,14
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 561.120,90 47.352,00 0,00 608.472,90
Außenanlagen 166,75 196,87 0,00 363,62
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 448.062,07 38.429,44 45.527,54 440.963,97
1.009.349,72 85.978,31 45.527,54 1.049.800,49
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00
Bauten 111.931,11 69.389,00 0,00 181.320,11
111.931,11 69.389,00 0,00 181.320,11
Summe 1.582.931,36 191.982,92 45.527,54 1.729.386,74

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Bezeichnung Buchwert
31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 91.275,00 81.131,00
Goodwill 2.864.760,00 2.864.760,00
2.956.035,00 2.945.891,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 2.678.952,83 2.726.304,83
Außenanlagen 2.039,00 877,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.808,00 69.642,00
2.758.799,83 2.796.823,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 2.133.647,00 2.203.036,00
2.448.765,00 2.518.154,00
Summe 8.163.599,83 8.260.868,83

II.2.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Hierbei handelt es sich um langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung. Diese Forderungen wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

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Langfristig 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Forderungen Prozessfinanzierung 178.008,23 189.169,33

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Kurzfristig 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Forderungen Prozessfinanzierung 3.011.742,35 6.351.653,89
./. Wertberichtigung hierauf -2.080.589,51 -2.536.770,44
Vermögenswert Prozessfinanzierung 931.152,84 3.814.883,45
Forderungen GO AHEAD 362.845,50 501.081,68
./. Wertberichtigung hierauf -101.006,00 -213.489,00
Vermögenswert GO AHEAD 261.839,50 287.592,68
Forderungen Übrige 460.420,64 227.798,15
./. Wertberichtigung hierauf -1.258,70 -1.694,33
Vermögenswert Übrige 459.161,94 226.103,82
Forderungen Gesamt 3.835.008,49 7.080.533,72
./. Wertberichtigung hierauf -2.182.854,21 -2.751.953,77
Vermögenswert Gesamt 1.652.154,28 4.328.579,95

Prozessfinanzierung

Der deutliche Rückgang der Nettoforderungen der Prozessfinanzierung resultiert im Wesentlichen aufgrund der Zahlungen nach der Beendigung eines Streites über die Auszahlung gemäß dem bestehenden Finanzierungsvertrag im Wege des Vergleiches. In einem Verfahren gegen eine Stiftung hat diese im Rahmen des Abschlusses des Verfahrens in 2013 angezeigt, nicht den vollen vom Gericht geurteilten Betrag zur Verfügung zu haben. Wir haben daher zunächst eine entsprechende Wertberichtigung bis zu dem angezeigten Betrag unter Berücksichtigung weiterer Risikoabschläge vorgenommen und haben rechtliche Schritte gegen weitere Beteiligte eingeleitet.

Nachfolgende Tabelle zeigt eine Analyse des Alters der überfälligen aber nicht wertberichtigten Forderungen der Prozessfinanzierung. Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. In der Prozessfinanzierung ist dies der Fall, wenn der Erlös dem Anspruchsinhaber entweder zufließt oder zusteht. Verzögerungen gibt es regelmäßig dort, wo der Erlös dem Anspruchsinhaber zwar aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zusteht, die Abwicklung sich aber verzögert:

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Forderungen Prozessfinanzierung 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
bis zu einem Monat 283.175,89 74.503,50
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten 25.178,34 169.196,85
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr 0,00 97.941,01
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 0,00 0,00
Überfällig und nicht wertberichtigt 308.354,23 341.641,36

Den Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 2.081 TEURO (Vorjahr: 2.537 TEURO) gegenüber. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 65 % (Vorjahr: 38 %) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Stand 1.1. 2.536.770,44 2.099.622,20
Zuführung 644.254,66 822.326,64
Verbrauch -845.410,43 -376.080,42
Auflösung -255.025,16 -9.097,98
Stand Stichtag 2.080.589,51 2.536.770,44

GO AHEAD

Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß leistet hat. Die Forderungen bei der GO AHEAD sind grundsätzlich sofort fällig mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Da wie nachfolgend beschrieben eine gestaffelte Wertberichtigung aller überfälligen Forderungen erfolgt, kann eine Analyse des Alters der überfälligen aber nicht wertberichtigten Forderungen entfallen.

In der GO AHEAD wurde im Geschäftsjahr 2014 der Forderungsbestand wie im Vorjahr weiter bereinigt und uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Die zum 31. Dezember 2014 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 363 TEURO (Vorjahr: 501 TEURO) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften wie folgt abgewertet:

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31.12.2014 Abwertung

in %
31.12.2013 Abwertung

in %
bis zu drei Monaten 10 10
länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten 25 25
länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr 50 50
länger als ein Jahr 98 98

Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 101 TEURO (Vorjahr: 213 TEURO). Dies entspricht 28 % (Vorjahr: 43 %) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Stand 1.1. 213.489,00 291.871,00
Zuführung 72.977,26 53.845,17
Verbrauch -185.460,26 -132.227,17
Stand Stichtag 101.006,00 213.489,00

Übrige

Die Forderungen bei der FORATIS sind grundsätzlich sofort fällig, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen von dieser Regel schriftlich vereinbart wurden. Es bestehen bei der FORATIS weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 noch zum 31. Dezember 2013 überfällige aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte.

Bei der FORIS lingua sind die Forderungen grundsätzlich sofort fällig mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Es bestehen bei der FORIS lingua zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 überfällige aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte von 25 TEURO (Vorjahr: 0 TEURO).

II.2.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Langfristig

Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthielten im Vorjahr ausschließlich den langfristigen Teilbetrag in Höhe von 642 TEURO aus einem Grundstücksverkauf an die Gemeinde in Luckenwalde, der mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst wurde. Aufgrund der Fälligkeit dieser Zahlung in 2015 erfolgt zum 31. Dezember 2014 ein Ausweis unter den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Die Forderung wurde im Geschäftsjahr 2010 nach Fälligkeit der ersten Kaufpreisrate aus den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen umgegliedert.

Kurzfristig

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung 105.569,41 224.233,70
Zinscap 491,12 18.693,58
Sonstiges 37.457,22 290,41
Forderungen Luckenwalde 702.260,00 0,00
Gewährte Darlehen 25.610,54 61.849,45
871.388,29 305.067,14

Die Forderungen und Darlehen werden, soweit dies vereinbart ist, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit sie vereinbart wurde, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Weiterer Bestandteil mit 1 TEURO (Vorjahr: 19 TEURO) ist die zu Marktwerten bilanzierte Prämie für das Zinssicherungsgeschäft im Rahmen der Finanzierung des Büroneubaus zu Vermietungszwecken.

Es bestehen weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 noch zum 31. Dezember 2013 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene überfällige aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte, mit Ausnahme eines zum 1. September 2014 fälligen Darlehens. Dieses valutiert am Datum der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts noch mit 9 TEURO.

Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.

II.2.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Der Konzern verfügt über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend der vorliegenden Steuerbescheide in Höhe von 6,8 Mio. EURO (Vorjahr: 9,4 Mio. EURO). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß IFRS in Höhe von 1.700 TEURO (Vorjahr: 1.672 TEURO) aktiviert, soweit diese in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden können. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Dabei wurden die voraussichtlichen Steuersätze von insgesamt rund 33 % zugrunde gelegt. Danach verbleiben noch weitere nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von 1,6 Mio. EURO (Vorjahr: 1,9 Mio. EURO). Die Veränderung wurde erfolgswirksam unter den Ertragsteuern erfasst.

II.2.8 Vorräte

Es handelt sich ausschließlich um Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften abzüglich der Einzahlungsverpflichtung und etwaiger Einzelwertberichtigungen.

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften 1.806.890,09 2.096.827,06
./. Einzahlungsverpflichtungen -880.000,00 -1.152.500,00
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -26.245,45 -26.245,45
Vermögenswert 900.644,64 918.081,61

Im Rahmen des Cashpooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung wurden diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und somit erfolgte eine Eliminierung in der Bilanz. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen ergibt sich wie folgt:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Stand 1.1. 26.245,45 1.495,45
Zuführung 0,00 24.750,00
Stand Stichtag 26.245,45 26.245,45

Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.

Im Vorjahr waren unter den Vorräten hier auch die nun gesondert unter Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung ausgewiesenen Beträge enthalten. Die entsprechende Ausweisänderung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter II.2.10 im Anhang.

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31.12.2013

Euro
Vorräte zum 31. Dezember 2013 3.752.792,71
Ausweis unter Vermögenswert aus Prozessfinanzierung -2.834.711,10
Vorräte zum 31. Dezember 2013 nach Ausweisänderung 918.081,61

II.2.9 Steuererstattungsansprüche

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind hier die korrespondierenden Forderungen zu der erfolgswirksamen Berücksichtigung des in der ersten Instanz gewonnenen Verfahrens im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG erfasst. Im Geschäftsjahr 2013 waren hier insbesondere Forderungen gegenüber der Bundesstadt Bonn aus den in 2013 geleisteten Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sowie gegenüber dem Finanzamt Bonn für die herabgesetzte Körperschaftsteuervorauszahlung ausgewiesen.

II.2.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung

Im Vorjahr erfolgte ein Ausweis unter den Vorräten. Hinsichtlich der Ausweisänderung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.1. und II.2.8.

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 3.581.031,39 2.907.034,60
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -172.597,33 -72.323,50
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 3.408.434,06 2.834.711,10

Der Vermögenswert beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter für die laufenden Verfahren der Prozessfinanzierung.

Die Einzelwertberichtigungen auf Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. In der Regel werden für Vermögenswerte, bei denen bislang keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, auch keine Wertberichtigungen vorgenommen. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Stand 1.1. 72.323,50 262.972,87
Zuführung 164.856,35 154.901,92
Verbrauch -61.581,80 -334.730,63
Auflösung -3.000,72 -10.820,66
Stand Stichtag 172.597,33 72.323,50

Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.

II.2.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Es handelt sich um im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für das Folgejahr darstellen.

II.2.12 Zahlungsmittel

Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich FORATIS. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds.

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.383.045,86 2.243.206,90
Inanspruchnahme Kontokorrent 0,00 -50.000,00
4.383.045,86 2.193.206,90

Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen. Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel beziehungsweise des Finanzmittelfonds.

II.2.13 Eigenkapital und Kapitalmanagement

Eigenkapital

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Gezeichnetes Kapital 4.940.514,00 5.489.459,00
Eigene Anteile 0,00 -548.945,00
Kapitalrücklage 10.652.285,81 10.103.340,81
Gewinnrücklagen 479.609,50 1.028.554,50
Ergebnisneutrale latente Steuern -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn 3.240.048,92 3.235.448,50
19.285.300,23 19.280.699,81

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufan-gebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 8. November 2013 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 548.945 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,90 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 7,0 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Dienstag, dem 12. November 2013 bis Dienstag, dem 3. Dezember 2013 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 12. November 2013 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 548.945 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 1.452.718 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 548.945 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2013 betrug 548.945 Stück oder insgesamt 10,0 %). Zum 31. Dezember 2014 waren keine eigenen Aktien im Bestand.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 ist die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 erloschen.

In Umsetzung dieses Beschlusses vom 10. Juni 2014 und der Ermächtigung vom 24. Mai 2013 hat der Vorstand der FORIS AG am 18. August 2014 beschlossen, 548.945 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 10,0 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 18. August 2014 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der Aktien am 31. Dezember 2014 4.940.514,00 EURO (31. Dezember 2013: 5.489.459,00 EURO) und ist eingeteilt in 4.940.514 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EURO.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Die Entwicklung der Kapitalrücklage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Gezeichnetes Kapital vor Rückkauf 4.940.514,00 5.489.459,00
Kapitalrücklage vor Einziehung 0,00 10.103.340,81
Kapitalrücklage nach Einziehung 10.652.285,81 0,00
15.592.799,81 15.592.799,81

Im Ergebnis ist die Summe von gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage vor Umsetzung des in 2013 abgeschlossenen Aktienrückkaufs identisch.

In die Gewinnrücklagen wurden im Geschäftsjahr 2013 mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf Ende 2013 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Darüber hinaus wurde die Gewinnrücklage der FORIS AG auf die gesetzlich zulässige Höhe der Gewinnrücklagen von 50 % des Grundkapitals aufgefüllt:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Gewinnrücklagen für Rückkauf 2013 0,00 1.591.940,50
Sonstige Gewinnrücklagen 479.609,50 479.609,50
479.609,50 2.071.550,00
Eigene Anteile 0,00 -1.042.995,50
479.609,50 1.028.554,50

Die Position Ergebnisneutrale latente Steuern enthält die Effekte aus den Veränderungen der Steuersätze bei der Ermittlung latenter Steuern.

Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter D.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter III.13.

Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 89,9 % zum 31. Dezember 2014 über dem Vorjahr (31. Dezember 2013: 88,6 %) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 % als unterste Zielgröße angesehen.

Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 1.042.401,46 EURO wie folgt zu verwenden:

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Gewinnverwendung 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Dividende 494.051,40 494.051,40
Gewinnvortrag 548.350,06 568.549,91
Bilanzgewinn der FORIS AG 1.042.401,46 1.062.601,31

Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,10 € je dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsehen wird.

Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements im FORIS Konzern ist unverändert, eine starke Eigenkapitalbasis beizubehalten, um so auf der einen Seite das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte durch entsprechendes Risikodeckungspotential zu wahren und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Eigenkapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden und der Rückkaufmaßnahmen.

Der Vorstand strebt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des volatilen Geschäftsbereiches der Prozessfinanzierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Renditesteigerung durch eine höhere Fremdkapitalquote und einer stabilen Eigenkapitalbasis an.

Wesentliche Kennzahlen für die Überwachung und das Management des Eigenkapitals sind die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum jeweiligen Bilanzstichtag gemäß IFRS-Abschluss.

Ziel der FORIS ist es, eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 10 % über die Jahre zu erreichen. Die Eigenkapitalrendite hat sich wie folgt entwickelt:

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010 Durchschnitt
Eigenkapitalrendite 2,6 % 21,1 % 3,9 % 14,3 % -11,0 % 6,2 %

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2014 2013 2012 2011 2010
Eigenkapitalrendite
Durchschnitt 2 Jahre 11,8 % 12,5 % 9,1 % 1,7 %

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig. Der Vorstand sieht daher eine Eigenkapitalquote von mehr als 60 % als untere Grenze an. Die Eigenkapitalquote hat sich wie folgt entwickelt:

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31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 89,9 % 88,6 % 86,3 % 85,0 % 82,4 % 86,4 %

Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, eigene Anteile zum Zwecke der Einziehung am Markt zu erwerben. Die Umsetzung dieser Käufe ist insbesondere von der Kurs-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenzahlungen abhängig. Ein fixes Rückkaufprogramm besteht derzeit nicht.

Aktienoptionsprogramme bestehen derzeit nicht.

II.2.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 270.936,82 164.650,33
Personalverbindlichkeiten 129.633,35 147.541,96
Abschluss- und Prüfungskosten 49.865,00 56.900,00
Aufsichtsratsvergütung 80.791,00 43.322,00
Sonstige Verbindlichkeiten 24.307,48 6.888,00
555.533,65 419.302,29

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten. In der Position Personalverbindlichkeiten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub enthalten. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahres-/ Konzernabschlusses.

Nachfolgend sind die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten tabellarisch dargestellt:

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31.12.2014 Gesamtbetrag

TEuro
bis zu einem Monat

TEuro
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten

TEuro
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr

TEuro
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren

TEuro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 271 271 0 0 0
Personalverbindlichkeiten 130 0 28 102 0
Abschluss- und Prüfungskosten 50 0 50 0 0
Aufsichtsratsvergütung 81 0 0 81 0
Sonstige Verbindlichkeiten 24 24 0 0 0
556 295 78 183 0

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31.12.2013 Gesamtbetrag

TEuro
bis zu einem Monat

TEuro
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten

TEuro
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr

TEuro
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren

TEuro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 165 145 0 20 0
Personalverbindlichkeiten 148 0 22 126 0
Abschluss- und Prüfungskosten 57 0 57 0 0
Aufsichtsratsvergütung 43 0 0 43 0
Sonstige Verbindlichkeiten 7 7 0 0 0
420 152 79 189 0

Zur Gewährleistung einer klareren und verlässlicheren Darstellung der Passivseite wurden gegenüber der vergangenen Berichtsperiode einzelne Positionen der „Rückstellungen" in den Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" umgegliedert:

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31.12.2013

Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2013 164.650,33
Umgliederung aus der Position Rückstellungen 254.651,96
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2013 nach Ausweisänderung 419.302,29

II.2.15 Abgegrenzte Erträge

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
GO AHEAD Servicepakete 872.447,00 936.756,00

Die abgegrenzten Erträge betreffen ausschließlich Erträge aus den ein Jahr im Voraus berechneten Servicepaketen im Bereich GO AHEAD, die wirtschaftlich in das Folgejahr gehören.

II.2.16 Rückstellungen

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Risiken aus Prozessfinanzierung 267.767,05 456.242,92
Sonstige Rückstellungen 72.712,00 288.537,63
Rückstellungen 340.479,05 744.780,55

Die Rückstellung für Risiken aus Prozessfinanzierung bildet das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte für finanzierte Verfahren aus dem Bereich Prozessfinanzierung ab. Eine verlässliche Einschätzung der Fälligkeiten der Abflüsse ist geschäftsmodellbedingt nicht möglich, da diese neben dem tatsächlichen Ausgang insbesondere auch von der nicht verlässlich absehbaren Verfahrensdauer abhängt.

In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Risiken aus eigenen Verfahren und den damit zusammenhängenden Kosten erfasst. Im Vorjahr waren hier 150 TEURO für ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb der GO AHEAD zurückgestellt. Der darüber hinausgehende Klagebetrag wurde unter den Eventualschulden ausgewiesen. Das Verfahren wurde auf dem Vergleichswege mit einem leicht unterhalb des Rückstellungsbetrages liegenden Betrag im 3. Quartal 2014 beendet. Hinsichtlich der in 2014 gebildeten Rückstellungen gehen wir von einer Fälligkeit der Abflüsse innerhalb des ersten Halbjahres 2015 aus.

Entwicklung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2014

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Bezeichnung Stand 01.01.2014

Euro
Verbrauch

Euro
Umbuchung

Euro
Auflösung

Euro
Zuführung

Euro
Stand 31.12.2014

Euro
Risiken aus Prozessfinanzierung 456.242,92 244.058,19 0,00 52.185,76 107.768,08 267.767,05
Sonstige Rückstellungen 288.537,63 219.115,78 0,00 52.018,85 55.309,00 72.712,00
744.780,55 463.173,97 0,00 104.204,61 163.077,08 340.479,05

Entwicklung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2013

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Bezeichnung Stand 01.01.2013

Euro
Verbrauch

Euro
Umbuchung

Euro
Auflösung

Euro
Zuführung

Euro
Stand 31.12.2013

Euro
Risiken aus Prozessfinanzierung 222.375,73 137.715,23 0,00 50.032,86 421.615,28 456.242,92
Sonstige Rückstellungen 104.932,00 60.109,16 0,00 6.022,84 249.737,63 288.537,63
327.307,73 197.824,39 0,00 56.055,70 671.352,91 744.780,55

Zur Gewährleistung einer klareren und verlässlicheren Darstellung der Passivseite wurden gegenüber der vergangenen Berichtsperiode einzelne Positionen der „Rückstellungen" in den Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" umgegliedert:

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31.12.2013

Euro
Rückstellungen zum 31. Dezember 2013 999.432,51
Umgliederung in die Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -254.651,96
Rückstellungen zum 31. Dezember 2013 nach Ausweisänderung 744.780,55

II.2.17 Steuerschulden

Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Körperschaftsteuerrückstellung 72.539,07 60.502,85
Gewerbesteuerrückstellung 78.285,00 184.907,50
Lohnsteuer 30.937,50 37.354,58
Umsatzsteuer 8.921,04 42.022,45
Übrige Steuerverbindlichkeiten 210.462,10 49.686,90
401.144,71 374.474,28

Die Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellungen resultieren im Wesentlichen wie im Vorjahr aus einer streitbefangenen Rückstellung für Körperschaftsteuer zu Vorratsgesellschaften. Im Geschäftsjahr 2013 war in der Rückstellung zur Gewerbesteuer auch die voraussichtliche Schuld für das Geschäftsjahr 2013 enthalten. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 31 TEURO (Vorjahr: 37 TEURO) enthalten. Bei den Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer handelt es sich wie im Vorjahr um die verbleibende Zahllast zum Stichtag 31. Dezember in Höhe von 9 TEURO (Vorjahr: 42 TEURO). In den übrigen Steuerverbindlichkeiten sind zum überwiegenden Teil die Gewerbesteuerverbindlichkeiten für 2013 entsprechend dem vorliegenden Bescheid abgebildet.

II.3 Segmentberichterstattung

Der FORIS Konzern ist in die berichtspflichtigen Segmente Prozessfinanzierung, Fachübersetzungen, Gesellschaftsverkauf und Dienstleistungen mit der FORATIS AG, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer mit der GO AHEAD GmbH und sonstige Segmente aufgeteilt. In den sonstigen Segmenten ist auch die im Wesentlichen aus den Immobilien bestehende Vermögensverwaltung enthalten. Als Segmentergebnis wurde das Periodenergebnis gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente ent-sprechen den unter D.6.I.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit kann die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse beurteilt werden und ermöglicht zudem eine Entscheidung über die Verteilung auch der zentral gesteuerten finanziellen Ressourcen.

Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind imFORIS Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Erlöse werden zum weit überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum erzielt.

Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst somit sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und –abschreibungen.

Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war. Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.

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FORIS AG Prozessfinanzierung FORIS lingua Fachübersetzungen FORATIS AG Gesellschaftsverkauf & Dienstleistungen
2014

TEuro
2013

TEuro
2014

TEuro
2013

TEuro
2014

TEuro
2013

TEuro
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 2.221 8.434 460 367 11.301 10.428
Segmentergebnis -454 3.009 19 4 291 248
Segmentvermögen 5.615 8.635 171 128 2.436 2.131
Segmentschulden 464 676 20 22 97 119
Segmentinvestitionen 7 33 1 3 2 10
Segmentabschreibungen 8 10 3 4 2 3
Segmentzinserträge 22 153 0 0 1 3
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0 0 9
Segmentertragsteuerergebnis 85 -90 8 -9 17 -36
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -712 -1.580 1 -2 6 -55

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GO AHEAD GmbH Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer FORIS Konzern Sonstige Segmente FORIS Konzern Gesamt
2014

TEuro
2013

TEuro
2014

TEuro
2013

TEuro
2014

TEuro
2013

TEuro
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 2.794 3.016 349 328 17.125 22.573
Segmentergebnis 1.074 1.060 -431 -689 499 3.632
Segmentvermögen 4.531 4.707 8.702 6.154 21.455 21.755
Segmentschulden 1.324 1.253 264 403 2.169 2.473
Segmentinvestitionen 7 33 3 15 19 94
Segmentabschreibungen 57 28 142 148 213 193
Segmentzinserträge 0 0 116 41 139 197
Segmentzinsaufwendungen 0 0 26 12 26 21
Segmentertragsteuerergebnis 85 -90 39 -41 234 -266
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -86 -57 19 -40 -772 -1.734

Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträgen und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte. In den wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten sind insbesondere Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen sowie Veränderungen von Wertberichtigungen enthalten.

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung unter D.4 und auf die Angaben im Anhang unter D.6.II.2.12.

Im Cashflow sind gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern wie folgt enthalten:

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01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
Gezahlte Zinsen 0 -15
Erhaltene Zinsen 5 6
Zahlungsein- und ausgänge aus Ertragsteuern 446 -627
Zahlungswirksame Zinsen und Ertragsteuern 451 -636

Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr waren keine bedeutenden zahlungsunwirksamen Investitions- und Finanzierungsvorgänge zu verzeichnen. Auch gab es keine zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle von Bedeutung, mit der Ausnahme, dass in der Prozessfinanzierung zahlungsunwirksame Wertberichtigungen vorgenommen werden mussten, die sich entsprechend im Gesamtergebnis niedergeschlagen haben.

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2014 geführt hätten.

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.2.1 Erfolgsunsicherheiten

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.

III.2.2 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen bei der Bilanzierung

Der Vorstand muss bei der Erstellung des Konzernabschlusses Schätzungen vornehmen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen treffen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen liegen wiederum Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Dabei können die sich im Zeitablauf tatsächlich ergebenden Beträge von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend werden daher die für den Konzernabschluss wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen erläutert, um ein grundsätzliches Verständnis für die möglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu ermöglichen.

Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind die erwarteten Nutzungsdauern der Vermögenswerte - gegebenenfalls unterschiedlich für einzelne Komponenten – zu schätzen. Diese Einschätzung beruht auf einer Einschätzung des Managements. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit hohen Unsicherheiten behaftet sind.

Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung der zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge beziehungsweise Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung der Cashflows können bei gegenüber den Erwartungen abweichenden Entwicklungen einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist auch ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag beziehungsweise –abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist allerdings die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors. Im Rahmen des zum 31. Dezember 2014 durchgeführten Werthaltigkeitstests haben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Auch bei Veränderungen der Annahmen über die Entwicklung der Cashflows sowie des Diskontierungsfaktors mit negativen Auswirkungen auf den Gesamtwert im Rahmen einer Szenarioanalyse haben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Es ist aber für die Zukunft nicht auszuschließen, dass sich bei geänderten Einschätzungen Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben.

Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschale Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen. Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss kommen.

Bei der FORIS unterliegt im Bereich der Prozessfinanzierung auch die Bewertung der Vorräte einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Konzernabschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Schätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Letztere basiert immer auch auf den aktuell vorliegenden Informationen. Sowohl eher exogene Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als auch die Einschätzung in rechtlichen Zweifelsfragen sind hier wertbestimmend und können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen.

Für den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen gleichermaßen wie bei den Eventualverbindlichkeiten fließen in erheblichem Umfang Einschätzungen des Managements ein. Alleine aufgrund der für den Ansatz von Rückstellungen notwendigen Einschätzung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Wahrscheinlichkeit als auch einer notwendigen Schätzung der Höhe sind bei diesen Schuldenpositionen Abweichungen möglich. Insbesondere neue Erkenntnisse über den Einzelsachverhalt können in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen.

Die Ermittlung und der Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere die Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, unterliegen ebenfalls Schätzungen. Nicht endgültige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich ihrer Bewertung der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt, der sich im Zeitablauf durch neue Erkenntnisse verändern kann. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses beziehungsweise Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.

Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 38 und IAS 37 angewendet.

III.2.3 Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

Im Geschäftsjahr 2014 und 2013 waren abgesehen von der geänderten Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit nach positivem Urteil in einem Verfahren vor dem Finanzgericht in 2014 keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen. Hinsichtlich dieses Verfahrens verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Anhang unter II.1.10 sowie III.6.

III.3 Eventualforderungen und - verbindlichkeiten

III.3.1 Eventualforderungen

Die FORIS AG hat gegen einen Besserungsschein und eine Zahlung aus dem bestehenden Bankguthaben die Anteile an der QSearch Partners (USA) an die übrigen Gesellschafter übertragen. Der Besserungsschein sichert der FORIS AG etwaige Erlöse aus der Verwertung des Schutzrechtes bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,01 %. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von den erwarteten Erlösen in der Zukunft und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

In 2010 wurde erstmalig eine Forderung aus dem Grundstücksverkauf an die Stadt Luckenwalde bilanziert. Bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes bis zum 1. September 2015 - auch in Teilen - durch die Stadt Luckenwalde steht der FORIS im Falle der Überschreitung vertraglich fixierter Verkaufspreise ein Anteil als zusätzlicher Kaufpreis zu. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von den Verkaufspreisen in der Zukunft und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

Weitere Eventualforderungen sind nicht auszuweisen.

III.3.2 Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2014 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter D.6.III.7.

III.5 Risikoberichterstattung

Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht unter C.4, der Teil des geprüften Konzernlageberichtes ist. Mit Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts auf der Internetseite unter http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht steht der Risikobericht somit den Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung. Nachfolgend werden ergänzend quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.

Kreditrisiko

Als Kreditrisiko oder auch Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS Konzerns stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.830.162,51 4.517.749,28
Sonstige finanzielleVermögenswerte 871.388,29 947.313,14
Steuererstattungsansprüche 379.736,70 498.254,80
Zahlungsmittel 4.383.045,86 2.193.206,90
Maximales Kreditrisiko 7.464.333,36 8.156.524,12

Das maximale Kreditrisiko der FORIS AG reduziert sich aufgrund von Sicherheiten beziehungsweise Schuldnern mit unzweifelhafter Bonität wie folgt:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Maximales Kreditrisiko 7.464.333,36 8.156.524,12
Sicherheiten Forderungen Prozessfinanzierung -494.632,21 -2.830.971,99
Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Banken oder Kommunen als Schuldner -807.829,41 -866.479,70
Steuererstattungsansprüche im Inland -379.736,70 -498.254,80
Europäische Banken -4.383.045,86 -2.193.206,90
Kreditrisiko 1.399.089,18 1.767.610,73

Der überwiegende Teil des Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter II.2.5.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer täglichen Überwachung der Zahlungsströme und einer Vorausschau basierend auf der Planungsrechnung gesteuert. Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 555.533,65 419.302,29
Rückstellungen 340.479,05 744.780,55
Steuerschulden 401.144,71 374.474,28
1.297.157,41 1.538.557,12

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEURO - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit rund 50 %. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko oder Marktrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.

Wechselkursrisiko

Zum Stichtag 31. Dezember 2014 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus. Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken. Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet.

Während des Geschäftsjahres 2014 wurden Rechnungen in ursprünglich fremder Währung – insbesondere Britisches Pfund (GBP) - beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen und dies ist auch zukünftig nicht zu erwarten.

Zinsänderungsrisiko

Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung des Sicherungsgeschäftes für den Büroneubau einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 31. Dezember 2014 von 1 TEURO (Vorjahr: 19 TEURO) ergibt sich ein maximales Risiko in selber Höhe. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse wurde aufgrund der mangelnden Wesentlichkeit nicht durchgeführt. Bei einer etwaigen Inanspruchnahme des variabel verzinsten Darlehens für den Neubau käme es zu einem theoretischen Zinsänderungsrisiko im FORIS Konzern. Derzeit wird diese Refinanzierungsquelle nicht genutzt. Durch das Sicherungsgeschäft wäre hier jedoch bereits eine entsprechende Begrenzung des Zinsänderungsrisikos über ein Volumen von 2.000 TEURO bis zum 30. März 2020 gegeben. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse war daher zum 31. Dezember 2014 nicht durchzuführen.

Sonstige Preisrisiken

Sonstige wesentliche Preisrisiken aus Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht und wurden daher auch keiner Sensitivitätsanalyse unterzogen. Die FORIS unterliegt als Dienstleister im Gegensatz zu produzierenden Unternehmen einem verhältnismäßig geringen Rohstoffpreisrisiko. Dieses würde sich eher in den allgemeinen Preissteigerungen widerspiegeln. Eine quantitative Ermittlung dieses Effektes im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse ist aufgrund der Vielzahl und der Unsicherheit der beeinflussenden Parameter auch vor dem Hintergrund der fehlenden Wesentlichkeit für den FORIS Konzern unterblieben.

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Konzernabschluss entsprechend berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS Konzerns haben.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt und Klage erhoben. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt. Das Finanzamt Bonn hat Rechtsmittel eingelegt.

III.7 Leasingverhältnisse

III.7.1 FORIS als Leasing-Nehmer

Der FORIS Konzern hat als Leasing-Nehmer (Operating-Lease) Leasingverträge für Kopierer und Frankiergeräte abgeschlossen. Darüber hinaus wurden keine Leasingverträge mit dem FORIS Konzern als Leasing-Nehmer abgeschlossen.

Die Aufwendungen aus Leasingverträgen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Sie betrugen im Geschäftsjahr 2014 insgesamt 18 TEURO (Vorjahr: 18 TEURO).

Es bestehen folgende Mindestleasingzahlungsverpflichtungen:

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31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Bis zu einem Jahr 19 19
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 6 16
Über fünf Jahre 0 0

III.7.2 FORIS als Leasing-Geber

Die FORIS als Leasing-Geber erhält zum einen Zahlungen aus der Vermietung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22. Das Objekt wird vollständig an einen Dritten vermietet. Der Mietvertrag läuft bis zum 31. Mai 2016 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls das Mietverhältnis nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag zwei Mal um jeweils drei weitere Jahre zu verlängern. Nach Ablauf der festen Mietzeit bis zum 31. Mai 2016 greift eine am Verbraucherpreisindex gekoppelte Anpassung der Mietzahlungen.

Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

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Künftige Mindestleasingzahlungen Kurt-Schumacher-Straße 22 31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Bis zu einem Jahr 202 202
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 84 286
Länger als fünf Jahre 0 0

Darüber hinaus erhält die FORIS als Leasing-Geber Zahlungen aus der Vermietung von einzelnen Bereichen des überwiegend selbstgenutzten Bürogebäudes in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20. Ein Mietvertrag über eine Fläche von rd. 50 qm Kellerfläche läuft bis zum 31. Mai 2016 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls das Mietverhältnis nicht mit einer Frist von zwölf Monaten vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag zwei Mal um jeweils drei weitere Jahre zu verlängern. Nach Ablauf der festen Mietzeit bis zum 31. Mai 2016 greift eine am Verbraucherpreisindex gekoppelte Anpassung der Mietzahlungen. Es besteht ein weiterer Mietvertrag über rd. 75 qm Bürofläche, der unbefristet abgeschlossen wurde und mit einer Laufzeit von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Letztlich besteht noch ein Pachtvertrag über Gastronomiefläche mit einer festen Mietzeit bis zum 31. Dezember 2015. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Neben einer festen Grundmiete wurde zusätzlich eine umsatzabhängige Mietzahlung vereinbart.

Aus diesen Verträgen ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

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Künftige Mindestleasingzahlungen Kurt-Schumacher-Straße 18-20 31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Bis zu einem Jahr 42 42
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 1 41
Über fünf Jahre 0 0

Es wurden folgende Eventualmietzahlungen aus den umsatzabhängigen Mietzahlungen erfasst:

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Eventualmietzahlungen 01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
11 13

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer

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31.12.2014 31.12.2013
Vorstand 2 2
Leitende Angestellte 1 1
Juristen 6 6
Sonstige Angestellte 29 30
Arbeitnehmer gesamt 38 39

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2014 2013
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) 38 42

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

Im Geschäftsjahr 2014 wurden Kosten der Jahres- und Konzernabschlussprüfung des Jahres 2014 in Höhe von 59.740,00 EURO brutto erfasst. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.

III.10 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 31. Mai 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2011 bis 2015 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 betrug 397 TEURO (Vorjahr: 381 TEURO). In 2014 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 25 TEURO (Vorjahr: 0 TEURO).

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und einer Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EURO pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EURO pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat. Im Geschäftsjahr 2014 betrug die Vergütung für den Aufsichtsrat 116.564,60 EURO (Vorjahreszeitraum: 72.192,82 EURO).

An ehemalige Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2014 und im Vorjahr keine Zahlungen geleistet.

Dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2013 ein Darlehen in Höhe von 55 TEURO mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einem Zinssatz von 2 % p. a. gewährt, welches das mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. Dezember 2012 gewährte Darlehen abgelöst hat. Die Darlehensforderungen gegenüber dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk valutierten inklusive aufgelaufener Zinsen am 31. Dezember 2014 mit 20 TEURO (Vorjahr: 56 TEURO) und am 16. März 2015 mit 9 TEURO.

Darüber hinaus wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Hinsichtlich weiterführender Informationen verweisen wir auch auf die Ausführungen im Vergütungsbericht unter C.8, der Teil des geprüften Konzernlageberichtes ist.

III.11 Nahestehende Unternehmen und Personen

Im Vorjahr waren über die Mitglieder des Aufsichtsrats hinaus keine Anteilseigner bekannt, die mehr als 10 % der Aktien an der FORIS AG auf sich vereinigen. Auch nach Ausscheiden von Herrn Oliver Schmidt aus dem Aufsichtsrat mit Beendigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 bleibt der Kreis der bekannten Anteilseigner, die mehr als 10 % der Aktien auf sich vereinigen, unverändert. Gleichwohl hat sich die Zugehörigkeit zu den Organen der Gesellschaft entsprechend verändert. Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.12 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.5 im Anhang.

Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über das Halten der Beteiligung hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Hinsichtlich der Vergütung des Managements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.10 im Anhang. Darüber hinausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden in den Geschäftsjahren 2014 und 2013 nicht gewährt.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im Geschäftsjahr 2014 als auch im Geschäftsjahr 2013 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen.

Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben in den Geschäftsjahren 2014 und 2013 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter D.6.III.10 hinaus bestehen zum 31. Dezember 2014 nicht. Zum 31. Dezember 2013 bestanden über die Angaben unter D.6.III.10 hinaus ebenfalls keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

III.12 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 waren:

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31.12.2014 Anteilsbesitz
Ralf Braun, Vorstand, Rösrath seit 1. Juli 2010 0,0 %
JUDr. Peter Falk, Vorstand, Dinslaken seit 15. Februar 2012 0,0 %

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde mit Theo Paeffgen ein weiteres Vorstandsmitglied bestellt. Das Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk ist mit Ablauf des 15. Februar 2015 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat bestand in 2014 aus folgenden Personen:

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31.12.2014 Anteilsbesitz
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 12,76 %
Olaf Wilcke, Business Director International, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 0,00 %
Christian Berner, Unternehmer, Hamburg seit 24. Mai 2013 0,00 %

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Christian Berner ist Executive Chairman, Vorsitzender des Beirates der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen (seit 1. Februar 2015), Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co KG, Garching, Mitglied des Board of Directors der Papyrus AB, Göteborg, Schweden, Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, Rheine, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co. KG, Rheine, Mitglied des Beirates der Bruhn Spedition GmbH, Lübeck sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.

III.13 Aktie

Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben. Danach wurden keine weiteren Aktien zurückerworben. Somit sind derzeit 4.940.514 Aktien ausstehend. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter D.6.II.2.13. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 halten einzelne Aktionäre bis zu 5 % der Aktien. Zwei Aktionäre halten über 10 %.

Schwellenwerte und Mitteilungen

Herr Dr. Christian Rollmann hat der FORIS AG am 18. August 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG unter Berücksichtigung der ihm gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnenden Stimmen die Schwelle von 10 % überschritten hat. Der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Dr. Christian Rollmann einschließlich der zuzurechnenden Stimmen (52.739 Aktien) beträgt seit dem 15. August 2011 nunmehr mit 588.826 Aktien (von 5.860.000 Aktien) = 10,048 %.

Herr Oliver Schmidt hat der FORIS AG am 7. September 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 7. September 2011 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 15,03 % (880.500 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt.

Die FORIS AG hat am 20. Dezember 2012 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 13. Dezember 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,32 % (das entspricht 370.541 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. Oktober 2013 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Oktober 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 % (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (292.500 Stimmrechte) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 31. Oktober 2013 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Oktober 2013 insgesamt 5.489.459 Stimmrechte beträgt.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 % (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 % (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.

Die FORIS AG hat am 9. Dezember 2013 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 3. Dezember 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 9,9999 % (dies entspricht 548.945 Stimmrechten von insgesamt 5.489.459 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 % der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 % (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 25. September 2014 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 22. September 2014 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (dies entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats September 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.

Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS Aktie lag am Jahresende 2014 rund 10 Cent unter dem Schlusskurs zum 31. Dezember 2013. Das Jahrestief der Aktie lag bei 2,56 EURO und das Jahreshoch verzeichnet 3,12 EURO. Insgesamt war ähnlich des Verlaufes des DAX eine Seitwärtsbewegung zu beobachten.

Die Aktie im Überblick

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EURO 1) 0,10 0,66
Schlusskurs im Berichtszeitraum in EURO 2) 2,65 2,75
Aktienkurs (höchst) in EURO 2) 3,12 2,90
Aktienkurs (tiefst) in EURO 2) 2,56 1,83
Gesamtrendite im Berichtszeitraum -1,94 % 41,03 %
Anzahl der Aktien am Stichtag 3) 4.940.514 4.940.514
Marktkapitalisierung am Stichtag EURO 4) 13.092.362 13.586.414
Kurs-Gewinn-Verhältnis 5) 26,3 4,2

1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien

2) Basis: Handel im Xetra und an der Frankfurter Wertpapierbörse

3) Unter Abzug der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile

4) Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile

5) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.14.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Ergebnis der Periode 498.651,82 3.631.587,54
Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien 4.940.514 5.489.459
EURO EURO
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,10 0,66

III.14.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichtes unter Punkt B. dieses Geschäftsberichtes mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite unter http://portal.foris.de/Corporate-Governance den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Bonn, 16. März 2015

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

E. Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers

Wir haben den von der FORIS AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, 16. März 2015

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer

Christian Tonolini, Wirtschaftsprüfer

F. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Bonn, 16. März 2015

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

Unternehmenskalender

1. Halbjahr 2015

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19. März Veröffentlichung Geschäftsbericht
5. Mai Veröffentlichung Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres
15. Juni Hauptversammlung

2. Halbjahr 2015

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11. August Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
3. November Veröffentlichung Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Der Geschäftsbericht der FORIS AG ist unter http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht veröffentlicht.

Auf Wunsch stellen wir diesen gerne zur Verfügung.

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