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FORIS AG

Annual Report May 12, 2014

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Annual Report

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Foris AG

Bonn

Geschäftsbericht 2013

Konzernabschluss

Konzernkennzahlen

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01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
Umsatzerlöse 22.573 15.815
Bruttoergebnis vom Umsatz 8.727 4.664
Personalkosten 2.007 2.146
Allgemeine Verwaltungskosten 2.994 2.218
Periodenergebnis 3.632 665
Eigenkapitalrendite 21,10% 3,90%
Umsatzrendite 16,10% 4,20%
EBIT 3.740 340
EBITDA 3.932 534
01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Ergebnis je Aktie 0,66 0,11
31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
Gesamtkapital 21.756 19.968
Eigenkapital 19.281 17.241
Eigenkapitalquote 88,60% 86,30%
Zahlungsmittel 2.193 572
Darlehen 0 400
Nettofinanzposition 2.193 172
Verbindlichkeiten 1.136 1.369
Rückstellungen 999 618
31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Schlusskurs 2,75 1,95
31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
Marktkapitalisierung* 13.586 10.704

*Zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2012 wurden die eigenen Anteile mindernd berücksichtigt.

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

wir blicken mit einem Umsatz von 22.573 TEURO (Vorjahr: 15.815 TEURO) und einem Ergebnis von 3.632 TEURO (Vorjahr: 665 TEURO) auf ein äußerst erfreuliches Geschäftsjahr 2013 zurück. Während im Vorjahr im Bereich der Prozessfinanzierung keine größeren Verfahren abgeschlossen werden konnten, hat dieser Bereich im Geschäftsjahr 2013 mit dem Abschluss von größeren Verfahren maßgeblich zu dem Ergebnis beitragen. Bei der FORIS lingua liegt der Umsatz leicht über dem Vorjahreswert. Aufgrund von Einmalinvestitionen sank der Ergebnisbeitrag hier dennoch. Die GO AHEAD konnte wiederholt unter Berücksichtigung des erwarteten Umsatzrückganges einen maßgeblichen Beitrag zum Gesamtergebnis leisten. Bei der FORATIS konnte sowohl eine leichte Umsatz- wie auch Ergebnissteigerung verzeichnet werden.

Eine Umsatzrendite von 16,1 % (Vorjahr 4,2 %) und eine Eigenkapitalrendite von 21,1 % (Vorjahr 3,9 %) in Verbindung mit einer nochmals gestiegenen Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2013 von 88,6 % (Vorjahr: 86,3 %) verdeutlichen die positive Entwicklung des Konzerns. Die Nettofinanzposition von 2.193 TEURO konnte trotz des zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführten Aktienrückkaufs und der Tilgung sämtlicher Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem 31. Dezember 2012 (172 TEURO) deutlich verbessert werden. Insgesamt ist die Finanz- und Kapitalstruktur als solide anzusehen und ermöglicht eine weitreichende finanzielle Flexibilität für das operative Geschäft.

Die Fokussierung auf die relevanten Märkte und unsere Kunden in 2013 ist die Basis für die Ende des Jahres 2013 begonnene strategische Weiterentwicklung des Konzerns, die wir im Geschäftsjahr 2014 in den Vordergrund unserer Maßnahmen stellen wollen. Hierbei werden wir die Mitarbeiter der FORIS AG in die Überlegungen mit einbeziehen und wollen uns an dieser Stelle für das im Geschäftsjahr 2013 große persönliche und zeitliche Engagement der Mitarbeiter bedanken. Unser Dank gilt ebenfalls unseren Kunden und Geschäftspartnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen.

Wir haben in 2013 über den Aktienrückkauf 1.592 TEURO der Liquidität mittelbar an unsere Aktionäre zurückgeführt. Aufgrund des guten Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr schlagen Vorstand und Aufsichtsrat zusätzlich erstmals in der Historie der FORIS AG die Zahlung einer Dividende von 10 Cent pro Aktie vor. Im Ergebnis werden wir mit dem Aktienrückkauf und der Dividende mehr als die Hälfte des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit mittel- und unmittelbar unseren Aktionären zukommen lassen.

Freundliche Grüße

Ralf Braun, Vorstand

JUDr. Peter Falk, Vorstand

A. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr blickt die FORIS AG auf 15 Jahre Prozessfinanzierung zurück und schließt zugleich das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr ihrer Geschichte ab. Das bietet allen Grund zur Freude, vor allem aber auch zum Dank an Vorstand und Mitarbeiter des Unternehmens, die diesen Erfolg ermöglicht haben. Sie, als unsere treuen Aktionäre, profitieren von diesem Erfolg durch insgesamt zwei durchgeführte Aktienrückkaufprogramme, bei denen Aktien des Unternehmens jeweilig unterhalb des rechnerischen Buchwertes erworben werden konnten. Außerdem wird der Hauptversammlung erstmalig die Ausschüttung einer Dividende vorgeschlagen. Damit werden beide Möglichkeiten der Partizipation als Anteilseigner ermöglicht. Mit der Dividendenzahlung ist eine kurzfristige Partizipation am Erfolg verbunden, mit dem Aktienrückkauf eine langfristige immanente Wertsteigerung.

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr in fünf Sitzungen und hat darüber hinaus zwölf Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat pflegen einen intensiven Informationsaustausch. Den Kern bildet dabei das monatliche Reporting, das stetig auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft und angepasst wird. So wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr zahlreiche Ergänzungen und Verbesserungen eingeführt, die eine noch schnellere Betrachtung des Erreichten, einschließlich etwaiger Abweichungen, zulässt, als zuvor. Hier erscheint es dem Aufsichtsrat wichtig, dass das Berichtswesen sich exakt aus den Auswertungen des Vorstandes ableitet, mit dem dieser das Unternehmen kontrolliert und steuert. Es ist nicht sinnvoll, Auswertungen zu erstellen, die allein dem Aufsichtsrat dienen. Allein die Anzahl der Umlaufbeschlüsse dokumentiert die intensive Einbeziehung des Aufsichtsrates in wesentliche Geschehnisse des Unternehmens. Diese wurden außerdem von diskussionsintensiven Sitzungen begleitet, vorbereitet und ergänzt wiederum durch Telefonate und auch Treffen mit Mitgliedern des Aufsichtsrates zum Informationsaustausch. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich wenigstens einmal pro Monat mit den Vorständen, um die aktuelle Entwicklung zu erörtern. Zweimal im Jahr analysiert der Vorstand darüber hinaus die allgemeine Marktentwicklung in allen Geschäftsbereichen nebst relevanter Mitbewerber sowie die Internet- und sonstige Werbewirkung der FORIS AG sowie deren Tochterunternehmen.

Die gesamte Berichterstattung erstreckt sich insbesondere auf die Lage des Unternehmens, den Geschäftsverlauf, die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmensentwicklung sowie die Liquiditätsentwicklung. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen zu erledigenden Punkte werden dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung hin überprüft.

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit

Gemäß Geschäftsordnung steht der Abschluss von Prozessfinanzierungsverfahren mit sehr hohen Streitwerten unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt bei der Beendigung derartiger Verfahren etwa durch einen Vergleich. Entsprechend war der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit zahlreichen Verfahren befasst und hat sich die Chancen und Risiken auch unter Vorlage der juristischen Voten erläutern lassen. Gegenstand mehrerer Besprechungen waren insbesondere die Sammelklageverfahren, die durch Abschluss eines Vergleiches zum besonderen Erfolg des Geschäftsjahres beigetragen haben. Wiederholt und eingehend wurden die Sicherung der Ansprüche sowie die weiteren Wege zur Durchsetzung der Auskehr des Erlösanspruches in einem Fall besprochen, in dem die Anspruchsinhaber die freiwillige Herausgabe des Erlösanspruches verweigern, ohne dass nachvollziehbare Gründe vorlägen. Weiter war der Aufsichtsrat fortgesetzt mit dem Klageverfahren des ehemaligen Verkäufers der GO AHEAD befasst. Der Aufsichtsrat stimmt hier vollumfänglich mit der Beurteilung des Vorstandes und dessen Rechtsvertretung, die sich mit der Abwehr der Ansprüche befassen, überein.

Der Aufsichtsrat hat sich erneut mit Steuerfragen des Unternehmens befasst, die infolge einer Betriebsprüfung zu einer geänderten Auffassung der Finanzverwaltung und im Ergebnis zu einem notwendigen Klageverfahren seitens des Unternehmens geführt haben. Überzeugende Gründe für die Abweichung der Finanzverwaltung von ihrer eigenen bisherigen Sachverhaltsbewertung liegen nicht vor und sind nach diesseitiger Auffassung mit der insoweit eindeutigen Rechtslage auch nicht in Einklang zu bringen.

Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat die beiden erfolgten Aktienrückkaufprogramme und deren Auslösung auf der Grundlage der entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse diskutiert und deren Umsetzung begleitet.

Anlass zahlreicher Besprechungen und Beschlüsse war letztlich das seitens der Deutschen Balaton AG vorgelegte Teilübernahmeangebot, gerichtet an die Aktionäre des Unternehmens. Hier hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage eines eingeholten Bewertungsgutachtens eine mit dem Vorstand gemeinsame ablehnende Stellungnahme abgegeben. In diesem Zusammenhang war der Antrag einzelner Aktionäre auf die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung, mit dem Ziel einer Satzungsänderung in verschiedenen Punkten, gestellt worden. Auch mit diesem Einberufungsverlangen hat sich der Aufsichtsrat befasst.

Der Aufsichtsrat hat die Zielsetzung für den Vorstand auch unter dem Gesichtspunkt mehrjähriger, d.h. nachhaltiger Erfolgsparameter erörtert. Der Vorstandsdienstvertrag von Herrn Braun wurde im Berichtsjahr bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Weiter hat der Aufsichtsrat die vom Vorstand vorgeschlagene Sonderbonusregelung für die Mitarbeiter des Unternehmens aufgrund des besonderen Jahresergebnisses begrüßt und unterstützt. Gerade in Anbetracht insgesamt geringerer Personalkapazitäten ist die Gesamtleistung besonders hervorzuheben und zu würdigen.

Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit einem der Wirtschaftsprüfer über die Prüfungsschwerpunkte selbst, sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert.

Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance, der dem Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung, geeignete Instrumentarien einzurichten.

Bildung eines Prüfungsausschusses

Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat formal entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex einen Prüfungsausschuss gebildet, der in Vorsitz und Stellvertretung mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmt. Der Aufsichtsrat sieht in Anbetracht des Umstandes, dass dieses Organ aus nur drei Mitgliedern besteht, die damit allein die gesamte Kontrollverantwortung tragen, keinen Vorteil darin, in einem solchen Ausschuss den Vorsitz zu wechseln. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich nicht durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums und/oder dessen Vorsitzfunktion. Aus diesem Grund wird der Ausschuss künftig entfallen (s. aktueller Corporate Governance Kodex).

Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben sowie auf der Internetseite der FORIS AG unter http://portal.foris.de/Corporate-Governance veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat außerdem erneut die Effizienz seiner Tätigkeit im Wege der Selbstevaluation überprüft und die Ergebnisse mit dem Ziel erörtert, vorrangig dort Verbesserungen anzustreben, wo die Durchschnittsbewertung aller Aufsichtsratsmitglieder hinter einem gut oder sehr gut zurückgeblieben ist. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2013

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sauerland Rybka und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit einem der Prüfer und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2013 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurden zusammen mit den Lageberichten dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie die zugehörigen Lageberichte erörtert und geprüft. Der Prüfungsausschuss, der in Vorsitz und Stellvertretung mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmt, hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG in der von der Sauerland Rybka und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 24. März 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist damit festgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde durch Beschluss vom 24. März 2014 ebenfalls gebilligt.

Bonn, 24. März 2014

Der Aufsichtsrat

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

B. Corporate Governance-Bericht

Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex entsprochen wurde und wird. Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum ab Veröffentlichung der letzten Entsprechenserklärung bis 12. Mai 2013 auf den Deutschen Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012. Für den Zeitraum ab dem 13. Mai 2013 bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 13. Mai 2013, die am 10. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Nicht angewendet werden und wurden folgende Empfehlungen:

1. Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmittel – Ziffer 2.3.3

"Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z. B. Internet) ermöglichen."

Auf Grund der Größe der Gesellschaft kann die Hauptversammlung ordnungsgemäß mit geringem Aufwand durchgeführt werden. Die technischen Notwendigkeiten für eine Verfolgung im Internet sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher sehen wir davon ab.

2.Mehrgliedriger Vorstand – Ziffer 4.2.1:

"Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben."

Der Vorstand der FORIS AG besteht aus zwei Personen. Ein Vorsitzender oder Sprecher wurde nicht bestimmt. Bei einem Vorstand, der insgesamt aus nur zwei Mitgliedern besteht, die sich wechselseitig ergänzen und als gleichberechtigtes Team tätig sind, erscheint es dem Aufsichtsrat nicht sinnvoll, eines der beiden Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden oder Sprecher zu ernennen und damit besonders herauszuheben.

3. Gesamtvergütung des Vorstands – Ziffer 4.2.2:

"[…] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. "

Aufgrund der insgesamt geringen Mitarbeiteranzahl des Unternehmens existiert neben dem Vorstand kein weiterer oberer Führungskreis. Damit entfallen die entsprechenden Vergleichsmöglichkeiten.

4. Abfindungs-Cap – Ziffer 4.2.3:

"Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des ab gelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.“

„Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.“

„Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten."

Die Vorstandsverträge von Herrn Ralf Braun und Herrn JUDr. Peter Falk enthalten weder Versorgungsregelungen noch solche eines Abfindungs-Caps. Gerade bei einem volatilen Geschäft, wie es die Prozessfinanzierung darstellt, entspricht es dem Unternehmensinteresse, dieses nicht mit künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen zu belasten. Daher beziehen sich alle Vergütungsregelungen ausschließlich auf die aktive Vorstandstätigkeit. Wird bei vorzeitigen Ausscheiden auf Wunsch des Vorstandes keine Leistung mehr erbracht, entspricht es auch nicht dem Aktionärsinteresse, weitere Vergütungen zu erbringen.

5. Bildung von Ausschüssen – Ziffer 5.3.1, Ziffer 5.3.2 und Ziffer 5.3.3:

"Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.“

„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie – falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist – der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.“

"Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt."

Angesichts der Anzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern und mit Rücksicht auf die Größe der Gesellschaft wird die Bildung von Ausschüssen nicht für sinnvoll erachtet. Diese wären naturgemäß personenidentisch. Bei nur drei Aufsichtsratsmitgliedern werden alle Aufgaben in diesem Gremium letztverantwortlich wahrgenommen und können damit auch nicht delegiert werden.

6. Zusammensetzung und Vergütung – Ziffer 5.4.1 und Ziffer 5.4.2:

"Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen."

„Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinn dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.“

Der Aufsichtsrat der FORIS AG hält es als Ziel der Zusammensetzung des Aufsichtsrates für erstrebenswert, dass ein Mitglied schon im Hinblick auf das Kerngeschäft der Prozessfinanzierung Rechtsanwalt ist, ein Mitglied über ausgewiesene Erfahrung im Bereich Finanzen und Controlling verfügt und damit dem Umstand, dass die FORIS AG im Kerngeschäft als Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, Rechnung getragen wird und ein Mitglied besondere Vertriebserfahrung aufweist, was im Hinblick auf das Vertriebserfordernis aller angebotenen Dienstleistungen sinnvoll erscheint. Dabei sollte mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates unabhängig im Sinne einer nicht wesentlichen Beteiligung am Unternehmen sein, um so insbesondere die Argumentationsperspektive von Kleinaktionären im Aufsichtsrat besonders hervorzuheben. Dieser Stand der Zieldiversifikation ist derzeit erreicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ebenfalls nicht der Fall. Da der Aufsichtsrat insgesamt aus nur drei Mitgliedern besteht, erscheint eine verpflichtende Quote, etwa von 1/3, zur Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat als nicht angemessen. Grundsätzlich sollte die Mandatsbesetzung, unabhängig von der Geschlechterfrage, allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung besetzt werden. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. Derzeit ist mit Herrn Dr. Christian Rollmann nur ein wesentlich beteiligter Aktionär im Aufsichtsrat vertreten.

7. Vereinbarung zu wesentlichen Feststellungen in der Abschlussprüfung – Ziffer 7.2.3 Absatz 1:

"Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben.“

Abschlussprüfer und Aufsichtsrat tauschen sich auch während der Jahresabschlussprüfung regelmäßig in Gesprächen oder Telefonaten aus, sodass etwaige Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet werden können. Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es daher nicht.

Bonn, 24. März 2014

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

JUDr. Peter Falk, Vorstand

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

C. Konzernlagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

I. Geschäftsmodell des Konzerns

I.1 Der FORIS Konzern

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Mutterunternehmen des FORIS Konzerns. Der FORIS Konzern umfasst neben der FORIS AG sämtliche Tochtergesellschaften, auf welche die FORIS AG direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss hat und welche die einzelnen Geschäftsfelder des Konzerns vollständig abdecken.

Die FORIS AG bildet mit der Prozessfinanzierung und FORIS lingua, dem Übersetzungsdienstleister für juristische und wirtschaftsnahe Fachübersetzungen, zwei operative Geschäftsfelder ab. Zudem sind hier die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns zentralisiert, wie zum Beispiel das Rechnungswesen und das Controlling, das Personalwesen sowie die Ausstattung mit EDV-Infrastruktur. In der GO AHEAD GmbH sind sämtliche gründungsnahen Dienstleistungen und Services rund um Limiteds, Unternehmergesellschaften sowie anderen Rechtsformen zusammengefasst. Vervollständigt wird das operative Geschäft mit der FORATIS AG, in welcher der Verkauf von in- und ausländischen Vorratsgesellschaften gebündelt ist. Die FORIS Vermögensverwaltungsgesellschaft AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der selbst als Büro genutzten und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Darüber hinaus bestehende Tochterunternehmen sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken und ohne operatives Geschäft.

Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung und ist gleichzeitig Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer in den zuvor genannten Tochtergesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profit Center mit eigener Berichtslinie organisiert und werden von einem Management Team gemeinsam mit dem Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angepasste Organisation stellt sicher, dass in einzelnen Bereichen schnell und flexibel auf Veränderungen im Markt reagiert werden kann. Gleichzeitig gewährleistet dies eine einheitliche Führung unter Wahrung der Interessen des Gesamtkonzerns.

I.2 FORIS AG

Prozessfinanzierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr erfundene Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung privater und gewerblicher Forderungen an. Die Dienstleistung richtet sich an alle Inhaber von Forderungen mit einem Streitwert über 200 TEURO. Zukünftig beträgt diese Grenze 100 TEURO. Deren Motivationslage ist regelmäßig damit verbunden, die notwendigen Kosten eines Gerichtsverfahrens aus Liquiditätsüberlegungen selbst nicht aufbringen zu müssen, oder auch bei überwiegender Erfolgsaussicht, das allgemeine Prozessrisiko nicht eingehen zu wollen. Die FORIS ist mit der Prozessfinanzierung hauptsächlich im deutschsprachigen Rechtsraum tätig. Zusätzlich finanziert die FORIS im Einzelfall auch im europäischen Ausland oder internationale Schiedsverfahren.

Die Prozessfinanzierung ist im deutschsprachigen Rechtsmarkt als etabliertes Instrument zur risikolosen Rechtsdurchsetzung anerkannt und wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen.

Die Dienstleistung der Prozessfinanzierung selbst ist weitgehend konjunkturunabhängig. Da bei der Prozessfinanzierung - anders als im Versicherungsgeschäft - die Einzelfallbetrachtung im Vordergrund steht, hängt der wirtschaftliche Erfolg der Dienstleistung vom rechtlichen Ausgang des finanzierten Gerichtsverfahrens sowie der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Die rechtlichen Einflussfaktoren sind bei der Prozessfinanzierung als produktimmanente Risiken anzusehen.

Als Erfinder der Prozessfinanzierung und größter konzernunabhängiger Anbieter dieser Dienstleistung nimmt die FORIS AG eine führende Stellung im Markt ein. Die übrigen Anbieter veröffentlichen entweder keine Unternehmensdaten oder nur solche, die keine substanzielle Auswertung und damit keine Marktanalyse zulassen. Im Berichtsjahr sind weder bedeutende Anbieter zusätzlich in den Markt eingetreten, noch fand bei den verbleibenden Anbietern – vornehmlich aus der Versicherungsbranche – eine außergewöhnliche Entwicklung statt.

Mit Wirkung zum 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Die hiermit verbundene Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten wird sich bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen und gleichbleibender Erlösbeteiligung negativ auf die interne Verzinsung der Prozessfinanzierung auswirken. Gegenläufig könnte sich hier eine Nachfrageerhöhung aufgrund der insgesamt höheren Prozesskosten auswirken. Gleichzeitig erhöht sich der Liquiditätsbedarf für die Prozessfinanzierung entsprechend.

FORIS lingua

FORIS lingua bietet Fachübersetzungen von juristischen Texten wie zum Beispiel Klageschriften, Urteilen, Gutachten, Verträgen oder Gesetzestexten. Ergänzend hierzu werden wirtschaftliche Texte wie Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse oder Emissionsprospekte übersetzt. Die Übersetzungen können beglaubigt sowie apostilliert werden.

Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt in Zusammenarbeit mit einem weltweiten Netzwerk von etwa 500 muttersprachlichen Übersetzern, die alle entweder einen juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund haben. Neben den gängigen Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch werden auch vielfältige, darüber hinausgehende Sprachkombinationen angeboten. Mit diesem Netzwerk und dem Einsatz von Übersetzerteams können zudem auch umfangreiche Texte in kurzer Zeit termingetreu bearbeitet werden. Eine Versicherung in Höhe von 1,0 Mio. EURO auf die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung rundet die Dienstleistung ab.

Hauptkundengruppen sind Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Dienstleistung von FORIS lingua unterliegt konjunkturellen Schwankungen dahin gehend, dass Übersetzungsdienstleistungen in Zeiten schwacher Konjunktur teilweise durch eigene Kapazitäten der Kunden abgewickelt werden. Ein nachhaltiges Anziehen der Konjunktur kann diese Entwicklung umkehren, da dann erfahrungsgemäß eine Konzentration auf das Kerngeschäft stattfindet und ergänzende Dienstleistungen wie Übersetzungen wieder extern eingekauft werden. Rechtliche Einflussfaktoren mit entsprechender Auswirkung auf das Geschäft sind derzeit nicht erkennbar.

Mit FORIS lingua agieren wir in einem sehr heterogenen Markt mit vielen kleinen und kleinsten lokalen und nur wenigen überregionalen Anbietern. Wirkliche Marktführerschaften, auch für den Teilmarkt juristischer und wirtschaftlicher Fachübersetzungen, sind nicht erkennbar. Im Jahr 2011 waren - teilweise mit Private Equity finanzierte - Mitbewerber im Markt aufgetreten. In 2012 und 2013 hat es bezogen auf den Markteintritt keine wesentlichen Veränderungen gegeben. Der überwiegende Teil der Mitbewerber sucht die Kundenansprache, ebenso wie FORIS lingua, über das Internet. Ergänzend hierzu wird FORIS lingua durch den Vertrieb der FORATIS AG unterstützt und nutzt langjährige Kundenbeziehungen. Die wenigen Anbieter mit physischer Präsenz sind in der Regel solche, die neben der reinen Übersetzung auch Dienstleistungen wie beispielsweise Sprach-trainings oder Dolmetscherleistungen anbieten.

FORIS AnwaltsVerzeichnis

Das FORIS AnwaltsVerzeichnis bietet Anwälten die Möglichkeit, sich den Rechtssuchenden in einem der führenden Rechtsanwaltsverzeichnisse zu präsentieren. Es dient dem FORIS Konzern damit weiterhin als Werbemedium sowohl für die darin werbenden Rechtsanwälte als auch für die Dienstleistungen des Konzerns.

I.3 FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn mit einer Nutzfläche von 1.890 m² und vermietet sie an die FORIS AG, die FORATIS AG und die GO AHEAD GmbH sowie an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Die FORIS AG hat auch an Dritte untervermietet. Auf dem ebenfalls im Eigentum befindlichen benachbarten Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 im ehemaligen Bonner Regierungsviertel wurde im Geschäftsjahr 2011 planmäßig ein Büroneubau von 988 m² Nutzfläche fertiggestellt, der im Geschäftsjahr 2013 weiterhin an einen Mieter mit einem längerfristigen Mietverhältnis vermietet ist.

I.4 FORATIS AG

Die FORATIS AG gründet seit über zwölf Jahren selber oder über ihre Tochtergesellschaft FORATIS Gründungs GmbH bundesweit Gesellschaften auf Vorrat. Zum Portfolio gehören alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co.KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind frei von Lasten. Käufer können diese Gesellschaften bei Bedarf ohne großen Aufwand online, per Fax, E-Mail oder Telefon bestellen und innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Der erworbene Rechtsträger ist sofort nutzbar, sodass Verträge mit dieser neuen Gesellschaft unmittelbar geschlossen werden können. Das Risiko, für etwaige Fehler im Gründungsprozess haftbar gemacht zu werden, entfällt. Als weitere Dienstleistung sind mit der FORATIS AG auch individuelle Gründungen möglich, ohne dabei Rechts- und Steuerberatung zu betreiben. Zu den genannten deutschen Gesellschaften können bei der FORATIS AG auch diverse Kapitalgesellschaften aus dem europäischen Ausland erworben werden.

Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private Equity-Unternehmen. Die FORATIS AG ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich in 2013 nicht verändert. Planungs- und Rechtssicherheit, Minimierung der Gründungshaftung und die Auslagerung sowie Abwicklung des technischen Gründungsprozesses durch einen professionellen Anbieter sorgen weiterhin für die Attraktivität des Modells der Vorratsgesellschaften. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, welches wiederum deutlichen konjunkturellen Schwankungen unterliegt.

I.5 GO AHEAD GmbH

Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Schwerpunkt ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD den Kunden auch nach der eigentlichen Gründung als verlässlicher Partner bei der Erfüllung der laufenden Berichtspflichten gegenüber den englischen Behörden mit einem eigenen Serviceteam zur Verfügung.

Neben der klassischen GmbH steht Gründern in Deutschland auch die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur Verfügung, deren Gründungsprozess durch die GO AHEAD ebenfalls unterstützt wird. Hier wird seit der Überarbeitung der Internetpräsenz im Oktober 2012 auch ein Satzungsgenerator für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die GmbH angeboten, mit dessen Hilfe man online-unterstützt eine individuelle Satzung erarbeiten kann. Abgerundet wird das Leistungsportfolio durch die Gründungsunterstützung bei Kommanditgesellschaften sowie bei Mischformen wie der Limited & Co.KG oder der UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG und seit 2012 auch für Einzelunternehmen und die GbR.

Neben der Begleitung in der Gründungsphase bietet die GO AHEAD auch ergänzende Dienstleistungen wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger an. Durch das eigene Serviceteam ist eine kompetente Begleitung in allen Unternehmensphasen sichergestellt. Das Serviceteam steht den Gründern darüber hinaus für alle Fragen rund um die Unternehmensform zur Verfügung und kann im Einzelfall auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgreifen.

Die Anzahl der Neugründungen von Limiteds wird – wie die Gründung in anderen Rechtsformen - nach unserer Einschätzung von zwei gegenläufigen Effekten maßgeblich beeinflusst: Negativ wirkt sich einerseits eine generell risikoaverse Grundeinstellung sowohl bei den Gründern selbst als auch im Hinblick auf die Erfolgswahrscheinlichkeit der Umsetzung des geplanten Geschäftsmodells bei geringer Investitionsneigung aus. Auf der anderen Seite beschäftigen sich gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten - bedingt auch durch personelle Veränderungen in Unternehmen - mehr Personen mit dem Thema Selbstständigkeit. Darüber, welcher der beiden Effekte insgesamt eine größere Auswirkung auf die Gründungszahlen hat, liegen uns allerdings keine verlässlichen Daten vor. Sowohl positive wie negative Effekte können darüber hinaus die Veränderungen von externen Einflussfaktoren im Gründungsmarkt haben, wie zum Beispiel die Ausweitung oder die Einstellung von Existenzgründungsförderungen.

Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - seit ihrer Einführung im November 2008 weiterhin einen negativen Effekt auf die Anzahl der Limited Gründungen insgesamt. Dies hat sich auch in 2013 mit rückläufigen Gründungszahlen im Bereich GO AHEAD bemerkbar gemacht. Hierbei ist anzumerken, dass sich der Rückgang deutlich verlangsamt hat, und die Neugründungen der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Geschäftsjahr 2013 ebenfalls zugunsten der GmbH rückläufig waren.

Die GO AHEAD ist mit über 41.000 gegründeten Limiteds weiterhin der Marktführer bei der Gründung von Limited-Gesellschaften in Deutschland. Sie bewegt sich insgesamt in einem sehr heterogenen Markt mit vielen kleinen Anbietern. In den Geschäftsjahren 2012 und 2013 sind nach unseren Erkenntnissen weder vergleichbare Mitbewerber am Markt aufgetreten, noch konnte eine außergewöhnliche Entwicklung der bisher am Markt agierenden Wettbewerber beobachtet werden.

I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Konzerns

Insgesamt sind im FORIS Konzern im Geschäftsjahr 2013 keine wesentlichen Veränderungen der Grundlagen gegenüber dem Geschäftsjahr 2012 zu verzeichnen.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz 39 – 44 und 56 wird verzichtet. Nachfolgend wird das Steuerungssystem mit den wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dargestellt.

Grundsätzliches Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Ergebnisverbesserung oder -konsolidierung der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung des für das Geschäftsmodell notwendigen überdurchschnittlichen Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfes bei einer gleichzeitig attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des Konzerns ist dahin gehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch bereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente dienen der Darstellung und Bewertung des aktuellen Geschäftsverlaufes auch im konzerninternen Vergleich. Zum anderen bilden sie die Basis für die Ableitung von bereichsspezifischen und –übergreifenden Strategien, Maßnahmenbündeln und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf die Unternehmensziele. Die Informationen im Rahmen des Steuerungssystems werden in Einzelfällen täglich und im Regelfall monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und analysiert, zugleich auch dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, werden zumindest vierteljährig ermittelt und analysiert sowie im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

II.1 Finanzielle Steuerungsgrößen

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Perio-denergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgt vierteljährig.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig. Die Ermittlung und Analyse erfolgt vierteljährig.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Unternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich FORATIS aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital enthält. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise deutlich gewordenen Relevanz dieser Steuerungsgröße sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei der FORATIS im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich ermittelt. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird quartalsweise eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Bereiche werden entsprechend der Segmente die Steuerungsgrößen Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen. Diese Steuerungsgrößen sind Teil des Monatsreportings und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes durch den Materialaufwand.

II.2 Zusätzliche Steuerungsgrößen

Über die zuvor genannten finanziellen Steuerungsgrößen hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und analysiert. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen 12 Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung

Im Bereich Prozessfinanzierung sind die maßgeblichen zusätzlichen Steuerungsgrößen die Anzahl der in der jeweiligen Periode in Finanzierung genommenen Verfahren sowie das korrespondierende Optionsvolumen. Hierüber lassen sich in Verbindung mit der Auswertung von Vergangenheitsdaten insbesondere Rückschlüsse zur Risikoposition ableiten. Aufgrund der hohen Volatilität - insbesondere auch in zeitlicher Sicht - der Verfahren ist eine Ableitung von Umsatz- und Ergebnisprognosen allerdings nur eingeschränkt möglich. Darüber hinaus wird das Verhältnis der gewonnenen und verlorenen Verfahren ermittelt. Dies dient vorrangig der Kontrolle der Optimierung und Steuerung der internen Prüfungsabläufe.

FORIS lingua

Bei der FORIS lingua werden im Wesentlichen die Anzahl der Aufträge sowie die hiermit erzielten durchschnittlichen Umsätze je Auftrag zur ergänzenden Steuerung verwendet. Dies ermöglicht Rückschlüsse sowohl auf die Produkt- und Servicequalität als auch die Kunden- und Auftragsstruktur.

FORATIS

Für diesen Bereich steht die Entwicklung der Verkaufszahlen - unterteilt nach den jeweiligen Rechtsformen und Ländern - im Fokus der zusätzlichen Steuerungsgrößen. Darüber hinaus werden hier regelmäßig die Marktdaten der Neugründungen und von Vorratsgesellschaften analysiert. Die Kombination dieser Steuerungsgrößen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen. Zusätzlich dient sie der Einschätzung der anderen Marktteilnehmer.

GO AHEAD

Neben der Entwicklung der Gründungszahlen für alle Rechtsformen stehen hier die Entwicklung der Bestandskunden im Bereich der Limited sowie die entsprechenden Löschungsquoten im Vordergrund. Durch den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen können Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services getroffen werden. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassung von Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung betrifft die Forderungsentwicklung unter Berücksichtigung der Umschlagshäufigkeit. Hierdurch sind Rückschlüsse auf den Erfolg der Inkassomaßnahmen möglich.

III. Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells werden im FORIS Konzern weder eigene Aktivitäten zu Forschung und Entwicklung im engeren Sinne durchgeführt, noch werden Leistungen Dritter hierfür in Anspruch genommen.

2. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

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Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsproduktes 1) 20132)

in %
2012

in %
Deutschland 0,4 0,7
Österreich 0,4 0,9
Schweiz 1,7 1
Euroraum (17 Länder) -0,4 -0,6
Vereinigte Staaten 1,6 2,2

1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr; Quelle: Eurostat

2) Aktueller Forecast-Stand 21.1.2014

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2013 ist durch ein geringes und im Forecast unter dem Vorjahresniveau liegendes Wachstum gekennzeichnet. Im Gesamtjahr 2013 wird es im Euroraum wie im Vorjahr zu einem Rückgang im Bruttoinlandsprodukt kommen.

Die Entwicklung im Euroraum ist weiterhin durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Inwieweit die in 2012 und 2013 erfolgten massiven Stützungen einzelner Länder im Euroraum durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zusammenspiel mit dem Internationalen Währungsfonds sowie der Europäischen Zentralbank weiter notwendig sind und durchgeführt werden, ist derzeit noch unklar. Die aktuellen Diskussionen über die Währungsunion und den möglichen Ausschluss einzelner Länder trägt nicht zu einer Beruhigung der Situation bei. Gleichzeitig nimmt die Europäische Zentralbank über ihre Hauptaufgabe der Sicherung der Geldstabilität hinaus weitergehende Aufgaben wie den Ankauf von Staatsanleihen zur Krisenbewältigung wahr, die kontrovers diskutiert werden. Das Absenken des Leitzinses am 2. Mai 2013 durch die Europäische Zentralbank auf 0,50 % und am 13. November 2013 auf 0,25 % hat sich nach aktuellen Erkenntnissen und Prognosen noch nicht in Inflationstendenzen niedergeschlagen, birgt aber weiterhin erhebliches Inflationspotenzial. Darüber hinaus wird vermehrt auf die Gefahr einer Deflation - verbunden mit entsprechend verminderter Konsumneigung - verwiesen, was insgesamt die Wachstumschancen verringert.

Der für den Bereich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften sowie Fachübersetzungen wichtige Markt für Mergers & Akquisitions war im ersten Halbjahr 2013 bezogen auf die Anzahl der Transaktionen weiterhin rückläufig. Die Transaktionsvolumina sind insgesamt aufgrund weniger großer Transaktionen gestiegen. Dieses hatte aber aufgrund der immer noch geringen Anzahl von Transaktionen kaum Auswirkungen auf die Bereiche FORIS lingua und FORATIS. Die Anzahl der in 2013 neu gegründeten Limiteds in Deutschland hat nach den zweistelligen Rückgängen der Vorjahre einen geringeren Rückgang zu verzeichnen.

II. Geschäftsverlauf

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Umsatz 01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
Veränderung

TEuro
Prozessfinanzierung 8.435 1.824 6.611
FORIS lingua 367 353 14
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 10.428 9.891 537
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 3.016 3.414 -398
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 327 333 -6
FORIS Konzern 22.573 15.815 6.758
Periodenergebnis 01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
Veränderung

TEuro
Prozessfinanzierung 3.009 -850 3.859
FORIS lingua 4 53 -49
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 248 239 9
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 1.060 1.517 -457
Sonstige Segmente im FORIS Konzern -689 -294 -395
FORIS Konzern 3.632 665 2.967

Prozessfinanzierung

Im Jahr 2013 haben wir in der Prozessfinanzierung 52 Verfahren (Vorjahr: 43 Verfahren) beendet. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 71,2 % über der des Vorjahres (69,8 %). Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren der Prozessfinanzierung betragen im Berichtsjahr 8.435 TEURO und liegen damit deutlich über dem Vorjahresniveau (1.824 TEURO). Im Geschäftsjahr 2012 konnten keine größeren Fälle gewonnen werden. Darüber hinaus mussten wegen mangelnder Erfolgsaussichten auch größere Fälle in 2012 erfolglos beendet oder entsprechende Risikovorsorge getroffen werden. Dagegen wurde das Geschäftsjahr 2013 insbesondere durch einen umfassenden Vergleich in fünf Sammelklagen beeinflusst, in denen die FORIS AG für eine Reihe von Klägern die Prozessfinanzierung übernommen hat. Aus den im Rahmen des Vergleichs zu leistenden Zahlungen ist der FORIS AG ein Erlösanteil von rund 2,9 Mio. EUR zugeflossen, der sich auch unter Berücksichtigung von steuerlichen Effekten deutlich positiv auf das Ergebnis in diesem Bereich niedergeschlagen hat. Zudem wurden der FORIS AG die von ihr übernommenen Verfahrenskosten erstattet, die zu einem weiteren, wenn auch nicht ergebniswirksamen, Mittelzufluss geführt haben. Insgesamt sind der FORIS AG liquide Mittel im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Verfahren aus Erlösanteil und ausgelegten Kosten von rund 4,5 Mio. EUR zugeflossen.

Die äußerst positive Entwicklung in der Prozessfinanzierung mit einer Ergebnisverbesserung von 3.859 TEURO gegenüber dem Vorjahr ist auch der Hauptgrund für das deutlich verbesserte Ergebnis im Konzern.

In 2013 haben wir 29 (Vorjahr: 53) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen von insgesamt rund 5,6 Mio. EURO (Vorjahr: rund 6,2 Mio. EURO) in Finanzierung genommen. Das Optionsvolumen zum 31. Dezember 2013 beträgt nun insgesamt 28,1 Mio. EURO (31. Dezember 2012: 44,8 Mio. EURO). Es repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise verlorene Prozesse, erweisen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich das Optionsvolumen auch bei vorzeitiger Beendigung von Finanzierungsverträgen verändern kann, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat.

FORIS lingua

Die Umsatzentwicklung der ersten drei Quartale 2013 hat sich zum Jahresende fortgesetzt. Der Umsatz liegt mit 367 TEURO um 4 % über dem Vorjahreswert von 353 TEURO. Trotz der im Vergleich zur Vorjahresperiode erhöhten Rohertragsquote durch entsprechende Verbesserungen in den Einkaufskonditionen hat sich der Ergebnisbeitrag der FORIS lingua mit 4 TEURO unterproportional zum Vorjahr (53 TEURO) entwickelt. Wesentliche Gründe hierfür sind Einmalinvestitionen im Rahmen der geplanten Neuausrichtung der FORIS lingua, deren entsprechende Ergebnisauswirkungen erst in den Folgejahren eintreten, sowie Weiterbelastungen im Rahmen der Konzernumlagen.

FORATIS AG

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnte der Umsatz um rund 5 % oder 537 TEURO gesteigert werden und liegt im Geschäftsjahr 2013 auch über dem der Jahre 2011, 2010 und 2009. Dies ist bei nur geringen Veränderungen im Gründungsmarkt auch für Vorratsgesellschaften im Wesentlichen auf die erfolgreiche Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen im Produkt- und Servicebereich zurückzuführen. Die Kostensteigerungen insbesondere bei den Notarkosten aufgrund gesetzlicher Veränderungen können im aktuellen Markt nicht an die Kunden weitergegeben werden und haben zu einer Verminderung der Rohertragsquote auf nun 7,7 % (Vorjahr: 8,2 %) geführt. Durch die Umsatzsteigerungen und weiterhin niedrigen Kosten konnte dieser Effekt überkompensiert werden und das Periodenergebnis der FORATIS AG hat sich 2013 um rund 4 % auf 248 TEURO (Vorjahr: 239 TEURO) verbessert.

GO AHEAD GmbH

Wir erwartet ist der Markt für Limiteds weiterhin rückläufig und hat auch für die GO AHEAD insgesamt zu einer geringeren Anzahl an Neugründungen in diesem Bereich geführt. Die Löschungsquote bezogen auf den Bestand ist erfreulicherweise in den vergangen Jahren rückläufig. Insgesamt sind die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2013 um 12 % (Vorjahreszeitraum: 14 %) zurückgegangen. Der im Verhältnis zum Vorjahr geringere Umsatzrückgang ist insbesondere auf die Umsätze mit zusätzlichen Dienstleistungen zurückzuführen: Übertragungsdienst, die Einreichung zum elektronischen Handelsregister sowie das verbesserte Angebot bei der UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der GmbH sind hierbei die wesentlichen Treiber. Bei gegenüber dem Vorjahreszeitraum unwesentlich verbesserter Rohertragsquote resultiert der überproportionale Ergebnisrückgang im Wesentlichen aus einem Sondereffekt: Im Vorjahr wurde das Ergebnis aufgrund der Auflösung einer Steuerrückstellung bei der GO AHEAD mit 316 TEURO positiv beeinflusst. Ohne diesen Sondereffekt wäre der Ergebnisrückgang der GO AHEAD im Geschäftsjahr 2013 proportional zum Umsatzrückgang verlaufen. Mit einem Periodenergebnis von 1.060 TEURO (Vorjahr: 1.517 TEURO) trägt die GO AHEAD auch in 2013 maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei.

Sonstige Segmente im FORIS Konzern

Der Büroneubau zu Vermietungszwecken wurde durch ein langfristiges Darlehen refinanziert, welches im Geschäftsjahr 2013 außerplanmäßig vollständig zurückgeführt wurde (Stand 31. Dezember 2012: 400 TEURO). Die deutliche Verschlechterung des Periodenergebnisses beruht im Wesentlichen auf drei Aspekten: Zum einen wurden im 4. Quartal 2013 weitreichende und notwendige Sanierungsmaßnahmen an der selbstgenutzten Immobilie begonnen. Zum Zweiten wird das Ergebnis durch gestiegene Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Teilerwerbsangebot, der außerordentlichen Hauptversammlung sowie eigener Verfahren beeinflusst. Letztlich musste in einem eigenen Verfahren auf Konzernebene eine Rückstellung für etwaigen Schadenersatz gebildet werden.

III. Lage des Konzerns

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.

III.1 Ertragslage

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01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 22.573 99 15.815 99 6.758 43
Sonstige betriebliche Erträge 207 1 234 1 -27 -12
Betriebsleistung 22.780 100 16.049 100 6.731 42
Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.847 -61 -11.151 -69 -2.696 24
Personalaufwand -2.007 -9 -2.146 -13 139 -6
Abschreibungen -192 -1 -195 -1 3 -2
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.994 -13 -2.218 -14 -776 35
Sonstige Steuern -18 0 21 0 -39 -186
Betriebsaufwand -19.058 -84 -15.689 -98 -3.369 21
Betriebsergebnis 3.722 16 360 2 3.362 934
Zinserträge 197 113 84
Zinsaufwendungen -21 -109 88
Finanzergebnis 176 4 172
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -266 301 -567
Periodenergebnis 3.632 665 2.967

Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C.2.II.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen sowie Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen und aus abgeschriebenen Forderungen enthalten.

Die bezogenen Aufwendungen sind bei im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenem Umsatz absolut angestiegen. Der relative Rückgang der bezogenen Aufwendungen ist vor allem auf die gestiegene Rohmarge im Bereich der Prozessfinanzierung zurückzuführen, was wiederum maßgeblich durch große Verfahren mit positivem Ausgang beeinflusst wurde. Geringe Auswirkungen auf die Rohmarge der Prozessfinanzierung mit einem gegenläufigen Effekt resultieren aus einer hohen Vergleichsquote der abgeschlossenen Verfahren. Da diese Vergleiche jedoch deutlich schneller abgeschlossen werden konnten als dies bei Verfahren über mehrere Instanzen der Fall ist, ergibt sich hieraus ein positiver Effekt auf die Liquidität und die interne Verzinsung. Bei der FORIS lingua konnte die relative Rohmarge trotz Preisanpassungen durch verbesserte Einkaufskonditionen deutlich verbessert werden. Aufgrund des im Verhältnis geringen Umsatzanteils im Konzern wirkt sich dies auf die Rohmarge des Konzerns nur gering aus. Die Rohmarge der FORATIS wurde durch Kostensteigerungen insbesondere bei den Notarkosten belastet. Bei der GO AHEAD liegt die Rohmarge leicht über dem Vorjahresniveau.

Die in 2012 begonnen Umstrukturierungsmaßnahmen haben in 2013 im Bereich der Personalaufwendungen zu entsprechenden Entlastungseffekten geführt.

Aufgrund der relativ geringen Investitionen im Vergleich zu den Investitionen in das Immobilienvermögen in den Jahren 2011 und 2012 liegen die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2013 leicht unter Vorjahresniveau.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen deutlich angestiegen. Neben den am Ende des Jahres begonnenen, notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zur Werterhaltung der eigengenutzten Immobilie resultiert der Anstieg im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: Zum einen haben Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Teilerwerbsangebot, der außerordentlichen Hauptversammlung und eigenen Verfahren höhere Aufwendungen verursacht. Diese Kosten sind Sachverhalten geschuldet, die nicht vom Unternehmen verursacht wurden oder beeinflusst werden können. Darüber hinaus war in einem Rechtsstreit eine Rückstellung für etwaigen Schadenersatz zu bilden. In diesem Verfahren haben wir nach einem negativen Grundurteil Berufung eingelegt. Darüber hinaus wurde in 2013 im Bereich der Prozessfinanzierung ein weiteres größeres Verfahren gewonnen, bei dem nach Abschluss des Verfahrens die Bonitätslage einen vollständigen Erlös derzeit nicht überwiegend wahrscheinlich werden lässt. Daher wurde eine entsprechende Wertberichtigung vorgenommen.

Bei den Zinserträgen haben im Berichtsjahr 2013 neben der guten Liquiditätslage auch Zinsanteile aus abgeschlossenen Verfahren in der Prozessfinanzierung das Ergebnis positiv beeinflusst.

Durch die verbesserte Liquiditätslage konnte das Darlehen zur Finanzierung des Büroneubaus zurückgeführt werden und auch die geringeren Aufwendungen für die unterjährige Inanspruchnahme von Liquidität im Bereich FORATIS haben sich positiv auf die Zinsaufwendungen ausgewirkt. Zudem wurden die Zinsaufwendungen im Vorjahr mit 54 TEURO durch die Risikovorsorge im Rahmen eines gerichtlich geltend gemachten Verzugsschadens belastet.

Aufgrund des sehr guten Ergebnisses in 2013 fallen trotz Verlustvorträgen aufgrund der Mindestbesteuerung Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Darüber hinaus fielen Steuern bei Gesellschaften an, mit denen kein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen wurde. Die Veränderung in den latenten Steuern in 2013 resultiert wie im Vorjahr aus den überarbeiteten Planungsrechnungen der Gesellschaft und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen. Im Vorjahr hatte insbesondere die Auflösung einer Steuerrückstellung von 316 TEURO, die im Rahmen des Erwerbes der GO AHEAD gebildet worden war, zu einem Steuerertrag geführt.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 hat sich mit 3.632 TEURO gegenüber dem Vorjahresergebnis von 665 TEURO deutlich verbessert, was zu einem Großteil durch das Ergebnis in der Prozessfinanzierung beeinflusst ist. Im vergangenen Jahr hatte sich die Prozessfinanzierung noch negativ ausgewirkt. Hierin spiegelt sich die Volatilität des Bereiches auf das jeweilige Gesamtergebnis wider und verdeutlicht, dass für die FORIS AG nur eine Mehrjahresbetrachtung des Gesamtergebnisses sinnvolle Aussagen über die Entwicklung des Unternehmens zulässt.

III.2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Anhang unter D.6.III.5.

III.2.1 Kapitalstruktur

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31.12.2013 31.12.2012 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.941 23 5.489 27 -548 -10
Kapitalrücklage 10.103 46 9.359 47 744 8
Ergebnisneutrale latente Steuern -27 0 -27 0 0 0
Gewinnrücklagen 1.029 5 0 0 0 0
Bilanzgewinn 3.235 15 2.420 12 815 34
Eigenkapital 19.281 89 17.241 86 2.040 12
Langfristige Schulden 0 0 340 2 -340 100
Verbindlichkeiten 1.101 5 1.482 7 -381 -26
Sonstige Rückstellung 999 5 618 3 381 62
Steuerschulden 375 2 287 1 88 31
Kurzfristige Schulden 2.475 11 2.387 12 88 4
21.756 100 19.968 100 1.788 9

Mit einer Eigenkapitalquote von 88,6 % (Vorjahr: 86,3 %) ist die FORIS im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt. Der Rückgang beim gezeichneten Kapital resultiert aus dem direkt vom Eigenkapital abzusetzenden Ausweis der eigenen Anteile aus dem öffentlichen Rückkaufangebot im vierten Quartal 2013. Die Erhöhung der Kapitalrücklage ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Auffüllung der Kapitalrücklage nach Einziehung der Aktien aus dem vorangegangenen Aktienrückkauf Ende Oktober 2013. Im Ergebnis ist die Summe von gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage vor Umsetzung des in 2013 abgeschlossenen Aktienrückkaufs auf Ebene der FORIS AG identisch. In die Gewinnrücklagen wurden zum 31. Dezember 2013 mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf Ende 2013 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses aus 2013 zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Darüber hinaus wurden die Gewinnrücklagen auf die gesetzlich zulässige Höhe aufgefüllt. Wir verwiesen hierzu auch auf unsere Ausführungen unter C.7 sowie D.6.II.2.12 im Anhang.

Zur Finanzierung des Büroneubaus zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2.000 TEURO vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2.000 TEURO übersteigenden Betrages Einfluss haben. Es besteht also zukünftig weiterhin die Möglichkeit, zusätzliche Liquidität für das operative Geschäfts aus der Immobilie mit gesichertem Zinsniveau zu generieren.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die Gesellschaft zum Stichtag.

Die Erhöhung der Steuerschulden resultiert aus höheren Gewerbesteuerschulden aufgrund der noch nicht erfolgten Anpassung des steuerlichen Ergebnisses durch die Stadt Bonn. Wir haben daher hier eine entsprechende Rückstellung gebildet.

Wesentlicher Bestandteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten sind die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.

III.2.2 Investitionen

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Immaterielle Vermögenswerte 46.759,61 6.937,56
Sachanlagen 48.076,31 9.806,45
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0,00 1.582,70
94.835,92 18.326,71

In 2013 wurden zum Abschluss der Erneuerung der EDV-Infrastruktur Investitionen in die Clients inklusive der entsprechenden Software sowie die Erneuerung der Datensicherungssysteme umgesetzt. Darüber hinaus ist im Bereich FORIS lingua im Rahmen der Neuausrichtung die Anschaffung einer speziellen Software für Übersetzungsdienstleister erfolgt.

III.2.3 Liquidität

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf D.4.

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01.01 - 31.12.2013 01.01 - 31.12.2012
EURO EURO EURO EURO
--- --- --- --- ---
Periodenergebnis 3.631.587,54 665.174,09
Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit 15.989,22 -758.612,47
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 3.647.576,76 -93.438,38
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -94.160,35 -28.179,85
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.931.940,50 -754.873,59
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 1.621.475,91 -876.491,82
Finanzmittelfonds am 1.1. 571.730,99 1.448.222,81
Finanzmittelfonds am 31.12 2.193.206,90 571.730,99
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.243.206,90 894.730,99
Inanspruchnahme Kontokorrent Vorratsgesellschaften -50.000,00 -323.000,00
Finanzmittelfonds am 31.12 2.193.206,90 571.730,99

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Gegensatz zum Vorjahr konnte im Geschäftsjahr 2013 ein deutlich positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und den hierin erfassten Mittelabflüssen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.III.2.2. Ein geringer gegenläufiger Effekt ergibt sich aus Einzahlungen aus den Abgängen des Sachanlagevermögens.

Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2013 zwei Effekte enthalten: Durch den Erwerb der eigenen Anteile im Rahmen des öffentlichen Rückkaufangebotes kam es zu einem Mittelabfluss von 1.592 TEURO (Vorjahr: 695 TEURO). Zusätzlich wirkt sich die außerplanmäßige Tilgung auf das zur teilweisen Refinanzierung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie aufgenommene Darlehen mit 340 TEURO negativ auf den Cashflow aus.

Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird beziehungsweise wurde:

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Multifunktionslinie 31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
Linie 2.000 1.650
Bürgschaften für Prozesse -721 -895
Freie Linie 1.279 755

Der mit 1.621 TEURO (Vorjahr: -877 TEURO) positive Cashflow ist maßgeblich durch das gute Gesamtergebnis sowie den Aktienrückkauf beeinflusst worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, weiterhin gegeben. Durch die Sicherheiten und Refinanzierungsmöglichkeiten der im Eigentum befindlichen Gebäude haben wir zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Anhang unter D.6.III.5.

III.3 Vermögenslage

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31.12.2013 31.12.2012 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 91 0 81 0 10 12
Goodwill 2.865 13 2.865 14 0 0
Sachanlagen 2.759 13 2.797 14 -38 -1
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.449 11 2.518 13 -69 -3
Forderungen 189 1 197 1 -8 -4
Sonstige Vermögenswerte 642 3 609 3 33 5
Latente Steuererstattungsansprüche 1.672 8 1.694 8 -22 -1
Langfristige Vermögenswerte 10.667 49 10.761 54 -94 0
Vorräte 3.753 17 4.756 24 -1.003 -21
Forderungen 4.329 20 3.516 18 813 23
Sonstige Vermögenswerte 316 1 318 2 -2 -1
Steuerforderungen 498 2 45 0 453 100
Zahlungsmittel 2.193 10 572 3 1.621 283
Kurzfristig gebundenes Vermögen 11.089 51 9.207 46 1.882 20
21.756 100 19.968 100 1.788 9

Die Veränderungen der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2013 gegenüber dem 31. Dezember 2012 sind von untergeordneter Bedeutung und resultieren zum Großteil aus planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und auf die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie.

Die latenten Steuererstattungsansprüche wurden aufgrund der Einschätzung des Vorstands zur Entwicklung des Unternehmens und der daraus abgeleiteten Unternehmensplanung für die kommenden Jahre ergebniswirksam angepasst.

Die Reduzierung des Vorratsvermögens stammt überwiegend aus dem Bereich der Prozessfinanzierung im Zusammenhang mit den in 2013 abgeschlossenen Verfahren.

Die kurzfristigen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtsjahr 2013 bei der GO AHEAD aufgrund der geringeren Umsätze und des verbesserten Inkassos weiter rückläufig (-108 TEURO). Bei der Prozessfinanzierung ist es aufgrund zweier größerer Verfahren zu einem deutlichen Anstieg von rund 1.064 TEURO gekommen. Das weiterhin hohe Forderungsniveau in diesem Bereich resultiert im Wesentlichen aus einem größeren Verfahren, bei dem die Bonität durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen außer Frage steht. Die Auszahlung durch den Anspruchsgegner unmittelbar an den Anspruchsinhaber ist Anfang August 2012 erfolgt. Über die Auszahlung gemäß dem bestehenden Finanzierungsvertrag besteht mit dem Vertragspartner Streit. Insoweit verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Anhang zu den Eventualschulden. Bei den übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert die Reduzierung von rund 144 TEURO aus der geringeren Umsatzabgrenzung im Rahmen von Gesellschaftsverkäufen zum Jahresende im Bereich der FORATIS.

Die Steuerforderungen enthalten einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Finanzamt Bonn nach Korrektur des Vorauszahlungsbescheids für die Ertragssteuern 2013.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Mit einer Eigenkapitalquote von 88,6 % (Vorjahr: 86,3 %) und Finanzmitteln von 2.193 TEURO (Vorjahr: 572 TEURO) verfügt der Konzern weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

III.5 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Hinsichtlich der finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.2.II.1 und C.2.II.2.

III.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren

Eigenkapitalrendite

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01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010 01.01.-31.12.2009 Durchschnitt
Eigenkapitalrendite 21,10% 3,90% 14,30% -11,00% 11,10% 7,90%

Ursächlich für die im Vergleich zum Vorjahr stark verbesserte Eigenkapitalrendite im Geschäftsjahr 2013 ist das deutlich verbesserte Jahresergebnis. Aufgrund des im Bereich der Prozessfinanzierung volatilen Geschäftsverlaufes streben wir mittelfristig weiterhin einen Durchschnittswert über die Berichtsjahre von rund 10 % an. Im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre betrug die Eigenkapitalrendite rund 12,5 %; bei einer Betrachtung der vergangenen drei Jahre 13,1 %. Damit wurde das angestrebte Ziel in diesen Betrachtungsintervallen übertroffen.

Eigenkapitalquote

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31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010 31.12.2009 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 88,60% 86,30% 85,00% 82,40% 75,80% 83,60%

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS notwendig. Die Eigenkapitalquote ist über die vergangenen fünf Jahre auf nunmehr 88,6 % gestiegen und hat in diesem Zeitraum im Durchschnitt bei 83,6 % gelegen.

Umsatzrendite

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01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010 01.01.-31.12.2009 Durchschnitt
Umsatzrendite 16,10% 4,20% 13,00% -10,60% 9,10% 6,40%

Ein Vergleich mit anderen Unternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich FORATIS aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grundkapital enthält. Im Durchschnitt der Jahre 2013 und 2012 betrug die Umsatzrendite 10,2 % und der Jahre 2011 bis 2013 11,1 %. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr spiegelt den Geschäftsverlauf wider.

Cashflow

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows in den Geschäftsjahren 2013 und 2012 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.3.II.3.2.

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01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
01.01.-31.12.2011

TEuro
01.01.-31.12.2010

TEuro
01.01.-31.12.2009

TEuro
Summe

TEuro
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 3.648 -93 805 2.113 -998 5.475
Cashflow aus Investitionstätigkeit -94 -28 -1.370 -932 -180 -2.604
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -1.932 -755 410 -1.412 -60 -3.748
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 1.621 -876 -155 -230 -1.238 -877

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Hinsichtlich der Entwicklung der Umsätze und der Periodenergebnisse der Geschäftsjahre 2013 und 2012 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.II.

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Rohmarge 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010 01.01.-31.12.2009
Prozessfinanzierung 56,1 % 20,7 % 54,0 % 26,3 % 58,0 %
FORIS lingua 52,4 % 44,2 % 40,3 % 38,1 % 42,3 %
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 7,7 % 8,2 % 8,4 % 7,6 % 8,6 %
Verkauf von Gesellschaften/Dienstleistungen der GO AHEAD 88,6 % 87,7 % 88,3 % 86,5 % 86,6 %
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 100,0 % 98,4 % 95,9 % -23,8 % 44,1 %
Konzern 38,7 % 29,5 % 38,3 % 34,2 % 44,1 %

Während die GO AHEAD die Rohmarge nahezu auf Vorjahresniveau halten konnte, hat FORIS lingua eine deutliche Rohmargenerhöhung aufgrund günstigerer Einkaufskonditionen erreicht. Bei der Prozessfinanzierung haben sich im Wesentlichen die gewonnenen Verfahren positiv ausgewirkt. Die FORATIS hat dagegen die höheren Kosten aufgrund der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse nicht im Verkaufspreis weitergeben können.

III.5.2. Zusätzliche Steuerungsgrößen

Prozessfinanzierung

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2013 2012 2011 2010 2009
Anzahl der neu in Finanzierung genommenen Fälle 29 53 71 30 19
Optionsvolumen der neu in Finanzierung genommenen Fälle (in Mio. EURO) 5,6 6,2 19,1 6,6 14,3
Optionsvolumen zum Stichtag (in Mio. EURO) 28,1 44,8 45,1 27,6 31,2
2013 2012 2011 2010 2009
Beendete Verfahren 52 43 14 31 20
Quote der positiv beendeten Verfahren 71,20% 69,80% 64,30% 64,50% 60,00%
Gewonnene Verfahren 37 30 9 20 12

Hinsichtlich der Entwicklung der zuvor dargestellten Steuerungsgrößen verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.2.II. Der Mehrjahresvergleich verdeutlicht die Schwankungsbreite der geschäftlichen Entwicklung in der Prozessfinanzierung.

FORIS lingua

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2013 2012 2011 2010
Veränderung der Anzahl der Aufträge 12,2 % 6,2 % 10,7 % -10,8 %
Veränderung Umsatz je Auftrag -7,2 % -6,7 % 34,8 % 15,8 %

Gegenüber dem Vorjahr haben wir im Geschäftsjahr 2013 die Anzahl der Aufträge gesteigert. Wie bereits in 2012 ist das Verhältnis der Großaufträge im Verhältnis zum Auftragsdurchschnitt nicht gestiegen. Die vermehrte Anzahl der Aufträge konnte diesen Effekt im Gesamtumsatz nicht vollständig kompensieren.

FORATIS

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Verkäufe FORATIS 2013 2012 2011 2010
Veränderungen GmbH-Verkäufe -5,40% 9,30% -3,30% 4,70%
Veränderungen SE-Verkäufe 25,00% 200,00% -55,60% 125,00%
Veränderungen AG-Verkäufe 27,30% -45,00% 42,90% -30,00%

Die Veränderungen bei den Verkäufen spiegeln in Verbindung mit der Rohertragsquote die Umsatzentwicklung der FORATIS wider. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Geschäftsentwicklung unter C.2.II. Während beim Standardgeschäft mit den GmbHs ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist, zeigt die Entwicklung bei den SEs und AGs die Schwankungsbreite im Umsatz aufgrund der verhältnismäßig geringen Stückzahlen.

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Gewerbeneugründungen Deutschland 2013 2012 2011 2010
GmbH 1,40% -2,90% 24,40% -13,40%
UG 5,20% -0,30% -50,40% 44,70%
Limited -16,80% -8,60% -36,30% -27,30%

Der leicht positive Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs hat sich bei den Vorratsgesellschaften der FORIS AG nicht in entsprechenden Absatzzahlen niedergeschlagen. Schon in den vergangenen Jahren war hier keine eindeutige Korrelation zu verzeichnen, da andere Einflussfaktoren wie zum Beispiel der M&A-Markt nicht eins zu eins auf die Gewerbeneugründungen zu übertragen sind, sodass die Aussagekraft diesbezüglich eingeschränkt ist.

GO AHEAD

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2013 2012 2011 2010
Veränderung Bestand Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) -9,80% -13,10% -22,30% -30,80%
Veränderung Neugründungen Limiteds -8,30% -17,40% -23,30% -38,90%
Löschungsquote Limiteds (vom Anfangsbestand) 15,30% 18,00% 27,10% 35,10%

Die wesentlichen Steuerungsgrößen bei der GO AHEAD verdeutlichen auch vor dem Hintergrund der Neugründungen in diesem Bereich die Verlangsamung des erwarteten Abwärtstrends.

IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Teilerwerbsangebot

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 26. September 2013 beschlossen, den Aktionären der FORIS AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots den Erwerb von bis zu 1.365.499 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von jeweils 1 Euro der FORIS Aktiengesellschaft, entsprechend einem Anteil von rd. 23,29 % des Grundkapitals, anzubieten. Es war beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen und Bestimmungen der Angebotsunterlage, den Aktionären der FORIS AG als Gegenleistung je Aktie der FORIS AG eine Geldleistung in Höhe von 2,50 Euro anzubieten.

Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Deutsche Balaton AG die Angebotsunterlage am 23. Oktober 2013 im Internet unter www.deutsche-balaton.de/foris-teilangebot veröffentlicht und an Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG übermittelt.

Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG waren gemäß § 27 WpÜG zur Stellungnahme in Bezug auf die Angebotsunterlage verpflichtet. Die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der FORIS AG zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (Barangebot) der Deutschen Balaton AG an die Aktionäre der FORIS AG ist ab dem 6. November 2013 im Internet unter der Adresse http://portal.foris.de/Investor-Relations/Uebernahmeangebot abrufbar. Die Stellungnahme wurde zudem bei der FORIS AG unter der Geschäftsadresse Kurt-Schumacher-Str. 18 – 20, 53113 Bonn, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Am 25. November 2013 hat die Deutsche Balaton AG gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) bekannt gegeben, dass die Gesamtzahl der FORIS-Aktien, für die das Er-werbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Anzahl an FORIS-Aktien, die von der Bieterin am Meldestichtag unmittelbar gehalten werden, sich auf 25.921 FORIS-Aktien beläuft und somit einem Anteil von rund 0,47 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, bezogen auf das Grundkapital der FORIS AG in Höhe von 5.489.459,00 EUR, eingeteilt in 5.489.459 auf den Inhaber lautende Stückaktien, entspricht.

Außerordentliche Hauptversammlung

Der FORIS AG ist am 29. September 2013 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Absatz 1 AktG der Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herrn Bernd Hartmann, deren Anteil zusammen während der letzten drei Monate vor dem Zugang des Einberufungsverlangens mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals betragen hat, zugegangen. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2013 haben die Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herr Bernd Hartmann ihr Einberufungsverlangen nochmals ergänzt und klargestellt. Das Verlangen war darauf gerichtet, in dieser außerordentlichen Hauptversammlung verschiedene Satzungsänderungen zur Abstimmung zu stellen. Hintergrund des Verlangens zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung war nach der in dem Schreiben genannten Begründung die Entscheidung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots nach § 10 WpÜG. Der Vorstand der FORIS AG hat das Einberufungsverlangen geprüft und in Umsetzung dieses Einberufungsverlangens die Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 15. November 2013 stattgefunden hat. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2013 veröffentlicht worden.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2013 wurden folgende Satzungsänderungen beschlossen:

§ 7 der Satzung in der derzeitigen Fassung wird aufgehoben.

§ 7 der Satzung lautet nunmehr:

§ 7 Änderungen der Satzung

Die Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes.

Die Satzung wird um einen neuen § 9 wie folgt ergänzt:

§ 9 Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Die Satzung wird um einen neuen § 10 wie folgt ergänzt:

§ 10 Immobilienvermögen

Die Veräußerung von Immobilien bedarf eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.

Die Satzungsänderungen wurden am 10. Dezember 2013 im Handelsregister eingetragen.

3. Nachtragsbericht

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten zum 31. Dezember 2013 geführt hätten.

Am 24. Januar 2014 wurde dem Vorstand der FORIS AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen sämtliche Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2013 durch eine Aktionärin zugestellt. Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand dieses im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Grund der Klagerücknahme der Klägerin aufgehoben. Das Verfahren ist damit beendet. Die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. November 2013 gefassten Beschlüsse und die auf ihrer Grundlage am 10. Dezember 2013 erfolgten Eintragungen der Satzungsänderungen in das Handelsregister sind demzufolge unanfechtbar. Dem Rechtstreit waren auf Seiten der Beklagten mehrere Nebenintervenienten beigetreten.

4.Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Nach den beiden Wachstumsjahren 2010 und 2011 wurde im Jahr 2012 der Aufschwung in Deutschland insbesondere aufgrund einer schwachen zweiten Jahreshälfte unterbrochen. Im vierten Quartal 2012 war es zu einem Rückgang im Bruttoinlandsprodukt gekommen. Gleichwohl konnte für das Gesamtjahr 2012 im Gegensatz zum Euroraum ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von rund 0,7 % beobachtet werden. Die aktuellen Erwartungen der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für das Jahr 2013 liegen mit rund 0,5 % leicht unterhalb des Vorjahres.

Auch nach dem letzten Zinsschritt vom 13. November 2013 beim Leitzins durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf aktuell 0,25 % ist die hierdurch in den Markt gekommene Liquidität bislang hauptsächlich in die Finanzmärkte und nur zu einem geringen Teil in die Realwirtschaft gelangt. Ein breit angelegter Inflationsdruck ist in der Eurozone weiterhin nicht erkennbar und wird den aktuellen Prognosen nach zumindest in 2014 nicht auftreten.

Aktuelle Prognosen sehen die jährliche Inflationsrate im Jahresvergleich Dezember 2013 zu Dezember 2012 bei 0,8 % in Deutschland. Die Entwicklung der Inflation ist auch davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß die ausgeweitete Liquidität in die Realwirtschaft fließt oder ob etwaige Deflationstendenzen auftreten, da weitere Preissenkungen von den Konsumenten erwartet werden. Für 2014 wird im Euroraum mit Teuerungsraten von 1,4 % gerechnet.

Die Verschuldungsprobleme einzelner Länder im Euroraum und die damit verbundene Unsicherheit der Märkte wird die Entwicklung auch in 2014 belasten. Allerdings sind Erholungstendenzen in einzelnen Ländern zu beobachten, was insgesamt zu einer Stabilisierung führen sollte. Die sinkende Nachfrage konnte zwar durch die Nachfrage von Drittländern außerhalb des Euroraumes kompensiert werden, wird aber voraussichtlich die Entwicklung in 2014 zumindest belasten.

Die aktuellen Prognosen und Konjunkturindikatoren gehen für das Jahr 2014 derzeit von einem Wachstum in Höhe des Vorjahres aus und sehen mittelfristig bereits wieder stärkere Wachstumsraten. Dabei wird davon ausgegangen, dass die deutsche Wirtschaft in 2014 bereits wieder stärker wächst und das Wachstum deutlich kräftiger als für den Rest des Euroraums ausfällt.

Eine über das Jahr 2014 hinausgehende Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung halten wir angesichts der unsicheren Lage an den Finanzmärkten für nicht sachgerecht.

Prozessfinanzierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Daher ist eine deutliche Wahrnehmung der Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch den Anspruchsinhabern ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Wir werden in 2014 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache konsequent verfolgen und unser Netzwerk weiter ausbauen. Zu den weiteren Aktivitäten zählen neben der Erweiterung unserer Internetpräsenz vor allem das eigene Vortragswesen unserer Syndikusanwälte, unser Engagement in Verbänden und unsere Präsenz auf Fachveranstaltungen und -tagungen.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und der Bonität des Anspruchsgegners werden auch in 2014 unserem andauernden Optimierungsprozess unterliegen. Dabei liefern die Erfahrungen aus mittlerweile sechzehn Jahren Prozessfinanzierung wertvolle Erkenntnisse, die wir nutzen werden. Die in 2011 und 2012 erfolgte systematische, analytische Auswertung aller Verfahren haben wir in 2013 aktualisiert und werden auf etwaige neue Erkenntnisse hieraus entsprechend reagieren.

Der wirtschaftliche Erfolg mit Blick auf das Jahr 2014 ist jedoch auch aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichtsverfahren von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren, die gemessen am Anzahlungsvolumen einen Anteil von rund 50 % ausmachen und deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten können.

Aufgrund des am 1. August 2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes werden die Gerichts- und Anwaltskosten mit entsprechend negativer Auswirkung auf die interne Verzinsung und die Liquiditätsbindung der Prozessfinanzierung steigen. Gegenläufig könnte sich hier eine Nachfrageerhöhung aufgrund der insgesamt höheren Prozesskosten auswirken. Eine Erhöhung der Erlösbeteiligung zur Kompensation ist derzeit am Markt nach unserer Einschätzung nicht durchsetzbar. Die genauen Auswirkungen auf den Erfolg des Bereiches Prozessfinanzierung lassen sich derzeit noch nicht valide bestimmen. Insgesamt gefährdet die aktuelle Erhöhung der Prozesskosten nach unserer Einschätzung das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung unter den aktuellen Bedingungen nicht und erfordert auch keine Anpassung an die Eigenkapitalrenditeziele des Konzerns. Wir werden die Entwicklung weiter genau beobachten und analysieren sowie etwaig notwendige Schritte zeitnah einleiten.

Mittelfristig streben wir im Durchschnitt ein jährlich neu in Finanzierung zu nehmendes Optionsvolumen von rund 10,0 Mio. EURO an. Für das kommende Jahr würde dies gegenüber dem Geschäftsjahr 2013 eine deutliche Steigerung bedeuten. Inwieweit dies bereits im kommenden Geschäftsjahr erreichbar sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Bei den gewonnenen Verfahren streben wir im Mittel weiterhin eine Quote der gewonnenen Verfahren von mehr als 60 % an. In 2013 lag diese Quote mit rund 71,2 % deutlich über dem angestrebten Mittel. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir von einem leichten Absinken der Quote gegenüber dem Vorjahr aus.

FORIS lingua

Die verstärkten Vertriebsaktivitäten im Kernmarkt Anwalts-, Notariats-, Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollten sich bereits in der ersten Jahreshälfte 2014 positiv auswirken. Der FORATIS-Außendienst, der das Produkt FORIS lingua kontinuierlich mit bewirbt, hat hier bereits für erste Impulse gesorgt und wird eigene, speziell auf die FORIS lingua abgestimmte Termine wahrnehmen. Gleichzeitig haben wir im Hinblick auf erwartete Umsatzsteigerungen die Personalressourcen leicht erhöht. Sollten die auf Basis einer detaillierten Kundenanalyse sowie des verbesserten Vertriebscontrollings geplanten kundenspezifischeren Vertriebsmaßnahmen nicht zu höheren Umsätzen führen, könnte es zu Ergebniseinbußen kommen.

Nach Schritten der laufenden Optimierung des Internetauftrittes im vergangenen Jahr haben wir in 2013 eine komplette Erneuerung des Internetauftritts vorgenommen. Darüber hinaus haben wir zur besseren Steuerung der Projekte und Verbesserung der Servicequalität eine spezielle Übersetzersoftware eingeführt, die wir über das gesamte Jahr 2013 mit entsprechenden Informationen aus der Vergangenheit gepflegt haben und werden dies im 1. Quartal 2014 abschließen. Damit sollen Verbesserungen in den Einkaufskonditionen verbunden werden, die zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit an unsere Kunden weitergeben werden. Es besteht das Risiko, dass sich die erhofften Effizienzen auf der Einkaufsseite nach Einführung der Software nicht so schnell wie geplant im Ergebnis niederschlagen.

Das zu Beginn des Jahres 2013 mit Blick auf die Kundenfreundlichkeit umgestellte Preismodell ermöglicht die Darstellung eines kompetitiveren Angebotspreises bei ausgewählten Sprachkombinationen und soll hierdurch in Verbindung mit attraktiveren Konditionen zu höheren Umsätzen führen. Eine aggressive Preispolitik und hohe Werbebudgets beim Markteintritt von Wettbewerbern können sich dagegen negativ auf die Entwicklung auswirken. Wir werden weiterhin durch Kommunikation und entsprechenden Service die Qualität unserer Leistungen in den Mittelpunkt stellen, um einem möglichen Margenverlust entgegenzuwirken.

Insgesamt erwarten wir weiterhin, dass sich der anhaltende Trend zur Internationalisierung zugunsten der FORIS lingua auswirken wird. Wir streben dabei eine Steigerung der Anzahl der Aufträge von rund 10 % bei gleichbleibendem Umsatz je Auftrag an. Dies würde eine deutliche Verbesserung gegenüber 2013 bedeuten.

FORATIS AG

Der Ausbau und die Optimierung der vertrieblichen Aktivitäten standen in 2013 beim Verkauf von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG im Vordergrund. Basierend auf der aktualisierten Kunden- und Marktanalyse sowie des im Jahre 2012 verbesserten Vertriebscontrollings erwarten wir weitere Effekte aus kundenspezifischeren Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen. Diese stehen im engen Zusammenhang mit unserem kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Produktseite, welches die Basis für ein weiteres Umsatzwachstum darstellt.

Die in 2012 umgesetzte komplette Überarbeitung des Internetauftrittes, der sich konsequent an die definierten Zielgruppen wendet, wurde im zweiten Quartal 2013 weiter im Hinblick auf noch bessere Nutzerfreundlichkeit optimiert und hat im 2. Halbjahr 2013 positive Impulse bringen können.

Die europäische Aktiengesellschaft (SE) hat sich neben den Klassikern GmbH, GmbH & Co.KG, AG und KG als integraler Bestandteil des Produktportfolios etabliert, bleibt aber ein volatiles Geschäft mit hoher Auswirkung auf den Umsatz. Nachdem im Geschäftsjahr 2012 das sehr gute Absatzergebnis aus 2010 übertroffen werden konnte, konnten wir dieses Ergebnis in 2013 nochmals leicht übertreffen. Wir gehen für das Geschäftsjahr 2014 von einem Umsatzniveau dieser Rechtsform leicht unterhalb oder auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2013 aus, da der Markt für SE-Gründungen insgesamt überschaubar bleiben wird. Die in 2013 in Kraft getretene Aktienrechtsnovelle hat unter anderem die Voraussetzungen für die Ausgabe von Inhaberaktien bei nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften verschärft. Daher werden Namensaktien bei nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften die Regel werden. Dies gilt analog auch für die SE. Dementsprechend haben wir die Gründung von Vorrats-AGs und SEs auf Namensaktien umgestellt.

Wir haben im 2. Halbjahr 2013 verstärkt Erweiterungsmöglichkeiten im Produktangebot der FORATIS AG um Dienstleistungen und Produkte mit entsprechendem Bezug zur Vorratsgesellschaft geprüft und werden diese gegebenenfalls im 1. Quartal 2014 umsetzen. Ein Fokus liegt hier auf dem sukzessiven und zugleich fokussierten Ausbau der Tätigkeiten im europäischen Ausland. Das Angebot an Vorratsgesellschaften für die Märkte in den Niederlanden, Österreich und Luxemburg wurde geschaffen und wird in 2014 vertrieblich verstärkt bearbeitet werden.

Für eine deutlich positive Entwicklung im Bereich der Vorratsgesellschaften in Deutschland ist jedoch eine Belebung des M&A-Marktes in 2014 hinsichtlich der Anzahl der Transaktionen notwendig, welcher aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation bislang noch nicht erfolgt ist und durch die bislang umgesetzten Maßnahmen nicht überkompensiert werden konnte. Bei entsprechender Entwicklung des M&A-Marktes streben wir eine leichte Steigerung in den Verkaufszahlen bei der GmbH an. Bei den übrigen Rechtsformen gehen wir von Verkäufen auf dem Niveau des Jahres 2013 aus und somit von keinen wesentlichen Veränderungen.

GO AHEAD GmbH

Im Geschäftsjahr 2013 ist es erwartungsgemäß zu einem Umsatzrückgang im Zusammenhang mit der Limited gekommen. Die rückläufige Veränderung bei der Anzahl der Neugründungen lag in 2013 absolut wie relativ unter denen der Vorjahre. Die Löschungsquoten bezogen auf den Bestand waren in 2013 niedriger als in 2012 und 2011. Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist daher auch in 2013 weiter zurückgegangen und die Bestandsverringerung ist absolut und relativ niedriger ausgefallen als in den Vorjahren. Die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen sichern weiterhin eine gesunde, wenn auch rückläufige Umsatzbasis.

Produktseitig haben wir unsere Kernkompetenz bei den gründungsnahen Dienstleistungen durch eine Ausweitung des Angebotes in 2013 ausgebaut und bieten nun online Gründungsprodukte für fast alle Rechtsformen an. Über Kooperationen werden zusätzliche gründungsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Buchhaltungsservice angeboten. Im Geschäftsjahr 2014 wollen wir die Absatzzahlen mit diesen neuen Produkten steigern und Kooperationen im gründungsnahen Bereich ausbauen.

Die Qualität unserer Serviceleistungen werden wir weiter nutzen, um potenzielle Kunden von einem Wechsel zur GO AHEAD zu überzeugen. Die gründungsnahen Dienstleistungen bleiben ein attraktiver Markt für die GO AHEAD.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei der GO AHEAD wird wie in den Vorjahren im kommenden Jahr maßgeblich vom Geschäft mit der Limited beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten und in Verbindung mit den geplanten vertrieblichen Maßnahmen gehen wir bei den Neugründungen derzeit für 2014 von einem Niveau auf oder leicht über dem des Jahres 2013 aus.

Hinsichtlich der Löschungsquote bei der Limited, bezogen auf den Anfangsbestand, erwarten wir eine leichte Steigerung in der Quote und somit eine Verschlechterung, da die erwarteten Neugründungen das Löschungsaufkommen der guten Vorjahre derzeit nicht kompensieren können. Bei den Neugründungen im Bereich der Limited und bei den Verkäufen im Zusammenhang mit den Rechtsformen GmbH und UG erwarten wir ein leichtes Wachstum in den Absatzzahlen. Die Veränderung des Bestandes an Limiteds wird basierend auf unserer derzeitigen Markteinschätzung weiter leicht absinken. Da die absolute Anzahl der Löschungen aber weiterhin über denen der Neugründungen liegen wird, gehen wir insgesamt von einem deutlichen Absinken bei der Kundenbasis im Bereich der Limited aus.

Für 2014 ist daher mit einem weiteren Rückgang bei den Umsätzen aus den Servicepaketen zu rechnen, die wahrscheinlich nicht durch Umsatzsteigerungen anderer Produkte kompensiert werden können. Hierauf haben wir bereits reagiert und notwendige Kosteneinsparungsmaßnahmen initiiert. Wir gehen daher insgesamt von einem Ergebnisrückgang aus, der relativ zu den Vorjahren geringer ausfällt.

Konzern

Konzernweit werden wir in 2014 die Aktivitäten der einzelnen Bereiche noch stärker miteinander verzahnen und den Kunden weiter in den Fokus stellen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Service- und Produktqualität. Den in 2013 begonnenen Strategieprozess werden wir in 2014 weiterführen und hieraus Maßnahmen auch zur Erweiterung des Geschäftsmodells ableiten.

Die wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen für den zukunftsgerichteten Ausbau unserer EDV-Infrastruktur konnten in 2013 abgeschlossen werden. Somit können wir flexibel auf Veränderungen im Markt reagieren und die Ausfallsicherheit gewährleisten. Für 2014 sind keine wesentlichen Investitionen in diesem Bereich geplant. Dagegen werden wir die Ende des Jahres 2013 begonnenen Instandhaltungsmaßnahmen in das Gebäude Kurt-Schumacher-Straße 18-20 im Sinne einer Werterhaltung in 2014 weiterführen. Zusätzlich zu der Instandhaltung planen wir in dem Gebäude Investitionen zur Verbesserung der Vermietbarkeit an Dritte.

Unter der Annahme einer sich zumindest nicht weiter verschlechternden Konjunktur und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sowie stabiler politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen gehen wir für das kommende Geschäftsjahr 2014 von einem positiven Periodenergebnis aus, welches voraussichtlich allerdings deutlich unter dem sehr guten Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 liegen wird.

Die Eigenkapitalquote wird im kommenden Geschäftsjahr leicht unter das Niveau von 2013 sinken und sollte in den kommenden Jahren nicht unterhalb von 60 % absinken, damit eine entsprechende Risikoabsicherung des Geschäftsmodells sichergestellt ist.

Im mittelfristigen Durchschnitt der nächsten Jahre streben wir eine Eigenkapitalrendite von 10 % an. Für das Geschäftsjahr 2014 gehen wir daher von einer signifikanten Verschlechterung der Eigenkapitalrendite gegenüber 2013 aus. Im Geschäftsjahr 2013 war dieser Wert von dem sehr guten Ergebnis in der Prozessfinanzierung positiv beeinflusst worden.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

II. Risikobericht

II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystems

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.5. des Konzernlageberichtes zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend“, „Beschaffung“, „Leistungserstellung“, „Vertrieb“, „Personal“ und „Informationstechnische Risiken (EDV/IT)“ erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit er-folgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, sodass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, welches integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung ist geprägt durch seine Langfristigkeit. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren mit ihrem Verlauf in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ein- und Ausgabeentscheidungen, einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen beteiligt. Alle diesbezüglichen Entscheidungen werden schriftlich festgehalten und sind jederzeit abrufbar. Sämtliche ein- und ausgehende Post wird ebenso dokumentiert wie Telefonate, die zu den einzelnen Verfahren geführt werden. Alle Schriftsätze und gerichtlichen Verfügungen der Finanzierungsverfahren prüfen wir durch einen erfahrenen und besonders qualifizierten Volljuristen. Problemfälle erörtern wir grundsätzlich unter Beteiligung weiterer Volljuristen. Der Vorstand wird in die einzelnen Entscheidungen einbezogen. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses und wird systemtechnisch unterstützt und dokumentiert. Die Verfahren selbst unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur, einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.

FORIS lingua

Bei der FORIS lingua wird die Auftragsabwicklung Tag genau in der EDV abgebildet. Alle relevanten Daten werden hier erfasst und lassen ebenfalls einen genauen Status der Auftragssituation wie auch den Vergleich mit Vorjahren zu. Bei der Auswahl von Übersetzern legen wir strengste Maßstäbe an, bevor diese in unseren Übersetzerpool aufgenommen werden. Bei Aufnahme werden neben den Sprachen auch die verschiedenen Qualifikationen der Übersetzer erfasst, um unseren Kunden einen Übersetzer mit entsprechender Branchenkenntnis und Qualifikation bieten zu können. Darüber hinaus wurde eine Versicherung abgeschlossen, die im Falle einer fehlerhaften Übersetzung einen entsprechenden Schaden bis zu 1 Mio. EURO ausgleicht.

FORATIS AG

Den Verkauf von Vorratsgesellschaften der FORATIS dokumentieren wir tagesbezogen im eigenen EDV-System. Gleiches gilt für den Stand der Reservierungen und der Lagerhaltung sowie der Gründung neuer Gesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland. Hier stehen Vergleichsdaten aller vorangegangenen Geschäftsjahre zur Verfügung, die taggenaue Vergleiche ermöglichen. Dies gilt für alle angebotenen Vorratsgesellschaften. Nachfrageschwankungen sind damit frühzeitig erkennbar und ermöglichen eine nachfragegerechte Bevorratung von Gesellschaften. Der weitgehend EDV-gestützte Verkaufsprozess unterliegt einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung der verwendeten Dokumente. Im Auslandsgeschäft bestehen Partnernetzwerke, um eine schnellstmögliche Lieferfähigkeit zu gewährleisten.

GO AHEAD GmbH

Das Rechnungs-, Mahn- und Inkassowesen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut und optimiert, sodass eine zeitnahe Forderungsrealisierung und Analyse von Überfälligkeiten sichergestellt ist. Der aktive Erinnerungsservice an unsere Kunden hinsichtlich fristgerechter Einreichung von Unterlagen und Dokumenten an das englische Handelsregister entspricht den zum 1. Oktober 2009 geänderten aktuellen Anforderungen des "Companies Acts 2006". Zudem haben wir den Grad der IT-gestützten Geschäftsprozesse auch in 2013 weiter erhöht. Durch regelmäßige Beobachtung der Wettbewerber werden Veränderungen im Markt zeitnah erkannt, analysiert und gegebenenfalls Maßnahmen für das eigene Geschäft abgeleitet.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Im Geschäftsjahr 2011 wurden erste Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Ausfallsicherheit unseres IT-Systems getroffen und auf Basis weitergehender Analysen ein insbesondere in Bezug auf die Ausfallsicherheit zukunftsweisendes Hardware-Konzept erarbeitet. Die Umsetzung des Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware sowie entsprechenden Sicherungskonzepten begann im Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2012 wurden Umstellungen und Erweiterungen bei der Software zur Verbesserung der Wartbarkeit sowie der Ausfallsicherheit umgesetzt. In 2013 wurden die Maßnahmen insbesondere zur Datensicherung und Wiederherstellbarkeit abgeschlossen.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über sechzehnjähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abschätzen zu können. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Gutachtenerstellungen, auf welche die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Forderungsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vorgenommen wird, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung des bzw. der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand aller zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Veränderungen der Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners während eines jahrelangen Gerichtsverfahrens können trotz fortlaufender Beobachtung des Anspruchsgegners eintreten. Auch diese können weder von der FORIS AG noch von dem Anspruchsinhaber oder seinem Anwalt beeinflusst werden.

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit rund 50 %. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Die stete Fortentwicklung der Verfahren durch Einreichung von Schriftsätzen, mündliche Verhandlungen, aber auch Hinweisbeschlüsse oder gerichtliche Entscheidungen machen regelmäßig Neubewertungen erforderlich, ob die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensausgang noch als werthaltig angesehen werden können. Selbst dann, wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden, die sich erst im Rahmen eines Vollstreckungsversuches herausstellen. Selbstverständlich ist die FORIS AG bemüht, Informationen zur Solvenz des Gegners bereits vor Annahme der Finanzierung zu erhalten. Eine solche Auskunft ist aber nicht immer und schon gar nicht mit Verlässlichkeit über die typischerweise fünf bis acht Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer zu erhalten. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen oder Anhaltspunkte ersichtlich sind, die einer Realisation der Forderung entgegenstehen.

FORIS lingua

Aufgrund fehlerhafter Übersetzungen könnte es zu einer Inanspruchnahme auf Schadenersatz kommen, der bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EURO versichert ist. Außerdem könnten die betroffenen Kunden nach einem Schadensfall zu einem anderen Anbieter wechseln.

FORATIS AG

Das elektronische Handelsregister hat sich bundesweit etabliert und das Zeitfenster für Neugründungen deutlich verkürzt. Der Zeitfaktor hat daher an Bedeutung für den Erwerb einer Vorratsgesellschaft als Variante zur eigenen Gründung verloren. Weiter können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und damit verbunden dem Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch finanzielle Schäden entstehen. Auch hat der für diesen Bereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen trotz verbesserter konjunktureller Lage noch keine Erholung gezeigt. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Die Einführung der Unternehmergesellschaft ging eindeutig zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze nicht ausgeglichen werden. Anhaltende Zahlungsschwierigkeiten und nachlaufende Insolvenzen aus der Finanzkrise bei Geschäftspartnern und Kunden können sich weiterhin nachteilig auf die Ertragslage auswirken. Darüber hinaus bestehen in einem ersten Schritt nur geringe Markteintrittsbarrieren beim Verkauf von Limiteds, sodass immer wieder mit neuen Marktteilnehmern gerechnet werden muss. Dies kann zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht ein Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können. Darüber hinaus können hier Risiken aus der Marktbewertung des Zinssicherungsgeschäftes entstehen. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.6 Konzernlagebericht.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der EDV-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße niederschlagen. Durch die abschließende Umsetzung des in 2010 erarbeiteten Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware konnte in 2013 die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten EDV-Infrastruktur nochmals deutlich reduziert werden.

Bereichsübergreifende Risiken

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl haben wir auch in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2013 vorgenommen. Das Klageverfahren läuft. Bei entsprechender positiver Entscheidung der Finanzverwaltung ist mit Steuererstattungen zu rechnen. Für die aus unserer Sicht notwendigen rechtlichen Schritte zur Durchsetzung sind bereits Beratungs- und Gerichtskosten angefallen und im Konzernabschluss abgebildet worden. In Abhängigkeit vom weiteren Gang des Verfahrens können gegebenenfalls weitere Beratungs- und Gerichtskosten anfallen.

II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, welches im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität führt. Die FORIS hat mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, welcher insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorausschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2013 beträgt nunmehr 88,6 % nach 86,3 % zum 31. Dezember 2012.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang unter D.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter C.4.II.1 und C.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Anhang unter D.6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfes unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfes.

Marktpreisrisikomanagement

Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken in der FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Anhang unter D.6.III.5.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315a Absatz 1 HGB. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, den Jahresabschluss der FORIS AG nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Prüfungsausschuss, der in Vorsitz und Stellvertretung mit der Vertretung des Aufsichtsrats der FORIS AG übereinstimmt, gemäß § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist allerdings nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II. Mit Bezug auf das Konzernrechnungswesen umfasst das IKS die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Der gesamte Prozess der Erstellung und der Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichtes wird auch in zeitlicher Hinsicht mit dem Projektmanagementtool der FORIS AG gesteuert.

Das IKS in Bezug auf die Konzernrechnungsregelung umfasst sowohl präventive als auch detektive Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basiert auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes.

Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2.000 TEURO bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 31. Dezember 2013 in Höhe von 19 TEURO (31. Dezember 2012: 11 TEURO) ergibt sich ein maximales Risiko in gleicher Höhe. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter D.6.II.2.12.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, welche besondere Kontrollbefugnisse verleihen, bekannt.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter D.6.III.12 sowie unter D.6.III.13.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.

Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes.

Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Der Vorstand war mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck war der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb sollte der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien durfte den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs galt der Mittelwert der in Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien. Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat war ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Der Vorstand der FORIS AG hat von dieser Ermächtigung am 12. April 2011 Gebrauch gemacht und beschlossen, ab dem 12. April 2011 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Am 20. November 2012 hat der Vorstand der FORIS AG das am 12. April 2011 begonnene Aktienrückkaufprogramm ausgesetzt und bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht wieder aufgenommen.

Der Vorstand war mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2012 in Ergänzung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 ermächtigt, den Erwerb eigener Aktien auch mittels öffentlicher Kaufangebote abzuwickeln. In diesem Fall durfte der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs galt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Am 20. November 2012 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 und vom 18. Mai 2012 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 293.000 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,00 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 8,7 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 22. November 2012 bis Donnerstag, 13. Dezember 2012 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 22. November 2012 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 13. Dezember 2012 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 293.000 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 414.990 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 293.000 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 ist die zuvor beschriebene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 und des ergänzenden Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2012 erloschen.

In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Vorstand der FORIS AG am 26. August 2013 beschlossen, 370.541 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 6,3 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 2. September 2013 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der Aktien 5.489.459,00 EURO und ist eingeteilt in 5.489.459 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EURO.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufan-gebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 8. November 2013 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 548.945 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,90 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 7,0 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Dienstag, dem 12.November 2013 bis Dienstag, dem 3. Dezember 2013 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 12. November 2013 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 548.945 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 1.452.718 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 548.945 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2013 betrug 548.945 Stück oder insgesamt 10,0 % (31.Dezember 2012: 370.541 Stück oder insgesamt 6,3 %).

Die FORIS AG hat mit Ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

8.Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Ralf Braun setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil bis zum 31. Dezember 2013 betrug 85 %, der variable Bestandteil 15 % der maximalen Gesamtvergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 beträgt der fixe Bestandteil 78 % und der variable Bestandteil 22 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme aus einem ergebnisbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied Ralf Braun werden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.

Für das Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandsteil beträgt 91 %, der variable 9 % der maximalen Gesamtvergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 beträgt der fixe Bestandteil 80 % und der variable Bestandteil 20 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme auch aus einem erfolgsbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk werden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 31. Mai 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2011 bis 2015 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 betrug 381 TEURO (Vorjahr: 363 TEURO).

Die Aufsichtsratsvergütung der FORIS AG beträgt gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 insgesamt 63.000 EURO p. a., gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Davon entfallen 27.000 EURO auf den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und jeweils 18.000 EURO auf die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen nicht.

Dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2013 ein Darlehen in Höhe von 55 TEURO mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einem Zinssatz von 2 % p. a. gewährt, welches das mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. Dezember 2012 gewährte Darlehen abgelöst hat. Die Darlehensforderungen gegenüber dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk valutierten inklusive aufgelaufener Zinsen am 31. Dezember 2013 mit 56 TEURO (Vorjahr: 67 TEURO). Darüber hinaus wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

9.Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

I.Erklärung gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)

Hinsichtlich der Erklärung zum DCGK wird auf Abschnitt B. verwiesen.

II.Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlicht unter http://portal.foris.de/Unternehmensleitlinien.

III.Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB

Der Vorstand führt im zweiwöchigen Turnus Vorstandssitzungen durch, an denen der erweiterte Führungskreis des Unternehmens teilnimmt. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen durch die jeweils zuständigen Führungskräfte vorbereitet und vorab eingereicht. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen die Verantwortlichen für ihre jeweilige Organisationseinheit über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen in den kommenden zwei Wochen anstehenden Ereignisse. Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen werden in fortlaufenden Protokollen niedergelegt und dokumentiert; die Erledigung der darin festgelegten weiterführenden Maßnahmen wird lückenlos nachgehalten.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Diese werden von einem regelmäßigen und intensiven schriftlichen Meinungsaustausch begleitet.

Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird ebenso Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise hilfreich erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.

Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss gebildet, der aufgrund des Umstandes, dass der Aufsichtsrat insgesamt nur aus drei Mitgliedern besteht, personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der FORIS AG ist.

Bonn, 24. März 2014

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

JUDr. Peter Falk, Vorstand

D. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2013 (Vermögenswerte)

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Bilanz Anhang (D.6) 31.12.2013

Euro
Euro 31.12.2012

Euro
Euro
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte I.7.3, II.2.1 91.275,00 81.131,00
Goodwill I.7.3, II.2.2 2.864.760,00 2.864.760,00
Sachanlagen I.7.3, II.2.3 2.758.799,83 2.796.823,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien I.7.4, II.2.4 2.448.765,00 2.518.154,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 189.169,33 196.799,34
Sonstige finanzielle Vermögenswerte I.7.6, II.2.6 642.246,00 608.764,00
Latente Steuererstattungsansprüche I.7.7, II.2.7 1.671.918,00 10.666.933,16 1.693.565,00 10.759.997,17
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte I.7.8, II.2.8 3.752.792,71 4.755.708,24
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 4.328.579,95 3.516.818,03
Sonstige finanzielle Vermögenswerte I.7.6, II.2.6 305.067,14 310.371,91
Steuererstattungsansprüche I.7.9, II.2.9 498.254,80 45.648,03
Übrige Vermögenswerte I.7.10, II.2.10 11.178,27 8.022,00
Zahlungsmittel I.7.11, II.2.11 2.193.206,90 11.089.079,77 571.730,99 9.208.299,20
SUMME VERMÖGENSWERTE 21.756.012,93 19.968.296,37

Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2013 (Eigenkapital und Schulden)

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Bilanz Anhang (D.6) 31.12.2013

Euro
Euro 31.12.2012

Euro
Euro
EIGENKAPITAL
Eigenkapital I.7.12, II.2.12 19.280.699,81 19.280.699,81 17.241.052,77 17.241.052,77
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Finanzielle Verbindlichkeiten I.7.13, II.2.13 0,00 0,00 340.000,00 340.000,00
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen I.7.14, II.2.14 164.650,33 292.664,47
Finanzielle Verbindlichkeiten I.7.13, II.2.15 936.756,00 1.188.891,08
Sonstige Rückstellungen I.7.15, II.2.16 999.432,51 618.030,27
Steuerschulden I.7.16, II.2.17 374.474,28 2.475.313,12 287.657,78 2.387.243,60
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 21.756.012,93 19.968.296,37

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2013

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Gewinn- und Verlustrechnung Anhang (D.6) 01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Umsatzerlöse I.7.1, II.1.1 22.573.224,18 15.814.894,79
Sonstige betriebliche Erträge II.1.2 206.425,37 233.995,17
Materialaufwand II.1.3 -13.846.657,42 -11.151.102,17
Personalaufwand II.1.4 -2.006.921,74 -2.145.726,62
Abschreibungen II.1.5 -191.982,92 -194.451,35
Sonstige betriebliche Aufwendungen II.1.6 -2.993.893,69 -2.217.917,34
Operatives Ergebnis 3.740.193,78 339.692,48
Übrige Finanzerträge II.1.7 196.930,51 112.923,56
Übrige Finanzaufwendungen II.1.8 -21.168,68 -109.330,93
Ergebnis vor sonstigen Steuern 3.915.955,61 343.285,11
Sonstige Steuern II.1.9 -18.199,04 21.274,66
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.897.756,57 364.559,77
Ertragsteuern II.1.10 -266.169,03 300.614,32
Periodenergebnis 3.631.587,54 665.174,09
Periodenergebnis den Eigenkapitalgebern zurechenbar 3.631.587,54 665.174,09
Unverwässertes Ergebnis je Aktie III.14.1 0,66 0,11
Verwässertes Ergebnis je Aktie III.14.2 0,66 0,11

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Gesamtergebnisrechnung 01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Periodenergebnis 3631587,54 665174,09
Sonstiges Ergebnis 0,00 0,00
Gesamtergebnis 3631587,54 665174,09
Gesamtergebnis den Eigenkapitalgebern zurechenbar 3631587,54 665174,09

Anlage 4: Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2013

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Kapitalflussrechnung 01.01 - 31.12.2013

Euro
Euro 01.01 - 31.12.2012

Euro
Euro
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 3.631.587,54 665.174,09
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 191.982,92 194.451,35
+/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 381.402,24 165.493,58
-/+ Zahlungsunwirksame Bildung / Auflösung latenter Steuererstattungsansprüche 21.647,00 -46.158,00
-/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -553,57 -923,5
+/- Abnahme / Zunahme Anzahlungen Prozesskosten 1.346.012,36 -411.633,96
+/- Abnahme / Zunahme Anteile Vorratsgesellschaften -343.096,83 -23.307,37
+/- Abnahme / Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.288.072,18 -214.504,75
+/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -293.332,72 -422.029,82
\= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 3.647.576,76 -93.438,38

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Kapitalflussrechnung 01.01 - 31.12.2013

Euro
Euro 01.01 - 31.12.2012

Euro
Euro
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 3.647.576,76 -93.438,38
+ Einzahlungen aus Abgängen Sachanlagevermögen 675,57 923,5
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -48.076,31 -14.133,29
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -46.759,61 -13.387,36
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 -1.582,70
\= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -94.160,35 -28.179,85
- Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile -1.591.940,50 -694.873,59
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -340.000,00 -60.000,00
\= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.931.940,50 -754.873,59
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) 1.621.475,91 -876.491,82
+ Finanzmittelfonds am 1.1. 571.730,99 1.448.222,81
\= Finanzmittelfonds am 31.12. 2.193.206,90 571.730,99

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Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am 31.12. 2013

Euro
Euro 2012

Euro
Euro
+ Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.243.206,90 894.730,99
- Inanspruchnahme Kontokorrent Vorratsgesellschaften -50.000,00 -323.000,00
\= Finanzmittelfonds am 31.12. 2.193.206,90 571.730,99

Anlage 5: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2013

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013

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Gezeichnetes Kapital

Euro
Kapitalrücklage

Euro
Gewinnrücklagen

Euro
Ergebnisneutrale latente Steuern

Euro
Bilanzgewinn / -Bilanzverlust

Euro
Summe

Euro
Stand 1. Januar 5.489.459,00 9.358.771,43 0,00 -27.158,00 2.419.980,34 17.241.052,77
Eigene Anteile -548.945,00 0,00 -1.042.995,50 0,00 0,00 -1.591.940,50
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 3.631.587,54 3.631.587,54
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile 0,00 744.569,38 0,00 0,00 -744.569,38 0,00
Zuführung Kapitalrücklage wegen Rückkaufs eigener Anteile 2013 0,00 0,00 1.591.940,50 0,00 -1.591.940,50 0,00
Einstellung Gewinnrücklage 0,00 0,00 479.609,50 0,00 -479.609,50 0,00
Stand 31. Dezember 2013 4.940.514,00 10.103.340,81 1.028.554,50 -27.158,00 3.235.448,50 19.280.699,81

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012

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Gezeichnetes Kapital

Euro
Kapitalrücklage

Euro
Gewinnrücklagen

Euro
Ergebnisneutrale latente Steuern

Euro
Bilanzgewinn / -Bilanzverlust

Euro
Summe

Euro
Stand 1. Januar 5.830.933,00 9.712.171,02 0,00 -27.158,00 1.754.806,25 17.270.752,27
Eigene Anteile -341.474,00 -353.399,59 0,00 0,00 0,00 -694.873,59
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 665.174,09 665.174,09
Stand 31. Dezember 2012 5.489.459,00 9.358.771,43 0,00 -27.158,00 2.419.980,34 17.241.052,77

Anlage 6: Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - 63 -

I.1 Allgemeine Angaben - 63 -

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS - 63 -

I.3 Übereinstimmung mit IFRS - 64 -

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden - 64 -

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden - 69 -

I.6 Fremdwährungsumrechnung - 71 -

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - 71 -

I.8 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen - 81 -

I.9 Leasing-Gegenstände - 81 -

I.10 Veröffentlichung - 81 -

II. Erläuterung der Abschlussposten - 82 -

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung - 82 -

II.2 Erläuterung der Bilanz - 89 -

II.3 Erläuterung zur Segmentberichterstattung - 108 -

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung - 111 -

III. Sonstige Angaben - 112 -

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag - 112 -

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen - 112 -

III.3 Eventualforderungen und -schulden - 114 -

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse - 115 -

III.5 Risikoberichterstattung - 115 -

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche - 117 -

III.7 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen - 119 -

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer - 119 -

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer - 119 -

III.10 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats - 120 -

III.11 Nahestehende Unternehmen und Personen - 120 -

III.12 Vorstand und Aufsichtsrat - 121 -

III.13 Aktie - 122 -

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie - 126 -

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex - 126 -

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe. Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft und gleichzeitig oberste Muttergesellschaft des FORIS Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Sämtliche (Konzern-)Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IAS 27 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nichts anderes angegeben wird.

Der Konzernabschluss ist in EURO aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEURO) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der EURO stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar.

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2).

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

Die Rechnungslegungsvorschriften des IFRS werden erstmalig auf den 1. Januar 2004 (IFRS – Eröffnungsbilanz) angewandt. Anpassungen der bisherigen Jahresabschlüsse nach HGB an die Vorschriften der IFRS erfolgten lediglich im Bereich der Gliederung und der Anhangsangaben. Effekte durch die Umstellung der bisherigen Rechnungslegungsstandards auf IFRS auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow sind nicht zu verzeichnen. Eine Aufstellung des Konzernjahresabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das Jahr 2004.

I.3 Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EURO erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Anlehnung an das Gesamtkostenverfahren nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt worden. Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315a HGB wurden berücksichtigt.

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.4.1 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die in 2013 Anwendung finden

Die im Geschäftsjahr 2013 erstmals verpflichtend Anwendung findenden neuen beziehungsweise geänderten Verlautbarungen des IASB gemäß nachstehender Tabelle hatten keine oder keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise die Cashflows der FORIS. Eventuell sich hieraus ergebende ergänzende Angaben im Anhang wurden umgesetzt.

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Norm Titel Erstmalige Anwendung Wesentlicher Regelungsinhalt
IAS 1 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses (Darstellung des sonstigen Ergebnisses) 01. Jul 12 Das sonstige Ergebnis ist in reklassifizierbare und nicht- reklassifizierbare Bestandteile aufzuteilen. Die latenten Steuern auf diese Beträge sind anzugeben.
IAS 1 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2009-2011 01. Jan 13 Klarstellung, dass die dritte Bilanz nur bei wesentlichen retrospektiven Anpassungen anzugeben ist und dass eine solche Bilanz zu Beginn der Vergleichsperiode aufzustellen ist.
IAS 16 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2009-2011 01. Jan 13 Ersatzteile und Wartungsgeräte sind dann als Anlagevermögen auszuweisen, wenn die Voraussetzungen der Bilanzierung von Sachanlagen vorliegen. Bei kürzerer Nutzung erfolgt ein Ausweis im Vorratsvermögen.

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Norm Titel Erstmalige Anwendung Wesentlicher Regelungsinhalt
IAS 19 Änderung an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer 01. Jan 13 Zukünftig sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen in voller Höhe und sofort erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu verbuchen. Die Korridormethode wurde damit abgeschafft. Des Weiteren wurde die Ermittlung und der Ausweis des Zinsergebnisses der Nettoverbindlichkeit bzw. des Nettovermögenswerts geändert. Darüber hinaus sind zusätzliche Anhangsangaben zu den Merkmalen und Risiken aus leistungsorientierten Plänen zu machen.
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen 01. Jan 13 Ergänzung der Anhangsangaben
IAS 32 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2009-2011 01. Jan 13 Auf Dividendenzahlungen und Eigenkapitaltransaktionen anfallende Ertragsteuern sind nach IAS 12 zu erfassen.
IAS 34 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2009-2011 01. Jan 13 Über Segmentvermögenswerte und -schulden ist in der Zwischenberichterstattung nur noch dann zu berichten, wenn sich die Zusammensetzung gegenüber dem Vorjahresabschluss wesentlich geändert hat und dem CODM (Chief Operating Decision Maker) regelmäßig über Segmentvermögen und -schulden berichtet wird.
IFRS 1 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2009-2011 - Wiederholte Anwendung von IFRS 1 01. Jan 13 Die Änderung stellt klar, dass ein Unternehmen, welches die IFRS bereits in einer früheren Berichtsperiode angewendet hat und dessen aktuellster vorheriger Jahresabschluss keine ausdrückliche und uneingeschränkte Bestätigung der Übereinstimmung mit den IFRS enthält und das für die laufende Periode wiederum einen IFRS-Abschluss aufstellt, ein Wahlrecht hat: Entweder kann IFRS 1 nochmals angewendet werden oder alternativ können die IFRS rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 so angewendet werden, als ob das Unternehmen mit deren Anwendung nie aufgehört hätte.

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Norm Titel Erstmalige Anwendung Wesentlicher Regelungsinhalt
IFRS 1 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2009-2011 - Fremdkapitalkosten 01. Jan 13 Die Änderungen stellen klar, dass nach vorherigen Rechnungslegungsvorschriften aktivierte Fremdkapitalkosten vor dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS ohne Anpassung im Übergangszeitpunkt übernommen werden können. Für Fremdkapitalkosten, die nach dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS angefallen sind und sich auf qualifizierte Vermögenswerte im Bau beziehen, hat die Bilanzierung gemäß den Vorschriften in IAS 23 Fremdkapitalkosten zu erfolgen. Daneben wird klargestellt, dass ein Erstanwender das Wahlrecht hat, IAS 23 vor dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS anzuwenden.
IFRS 7 Änderung an IFRS 7 Angaben (Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten) 01. Jan 13 Die Anhangsvorschriften zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten wurden erweitert.
IFRS 10 Konzernabschlüsse 01. Jan 13 Entwicklung einer neuen "Beherrschungs"-Definition zur Bestimmung der Konsolidierungspflicht, die auf alle Unternehmen anzuwenden ist. Der SiC-12 wurde in diesem Zusammenhang aufgehoben.
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen 01. Jan 13 Neues Konzept für gemeinsame Vereinbarungen, das unter anderem bei Joint Ventures zur Abschaffung der Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen führt.
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen 01. Jan 13 Standardübergreifende Anhangangaben für Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen, Zweckgesellschaften und sonstigen Beteiligungen.
IFRS 13 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts 01. Jan 13 Standardübergreifendes Konzept zur Definition, Ermittlung und Offenlegung von Angaben hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts.
IFRIC20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer Tagebaumine 01. Jan 13 ln der Produktionsphase entstandene Abraumbeseitigungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Teil eines Vermögenswerts zu aktivieren. Die Abschreibung des Vermögenswerts aus Abraumbeseitigung hat unter Anwendung der leistungsabhängigen Abschreibungsmethode zu erfolgen, es sei denn, eine andere Methode ist sachgerechter.

I.4.2 Veröffentlichte und noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Nachfolgend werden bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung bekannt gemachte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen dargestellt. Die FORIS AG prüft derzeit die möglichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise die Cashflows der FORIS. Wir gehen derzeit nicht von wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

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Norm Titel Erstmalige Anwendung Wesentlicher Regelungsinhalt
IAS27 Einzelabschlüsse 01. Jan 14 IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2013. Danach ist IAS 27 "Einzelabschlüsse" und IFRS 10 "Konzernabschlüsse" anzuwenden.
IAS28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 01. Jan 14 Alleinige Bilanzierung nach der At Equity-Methode.
IAS32 Änderungen an lAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung (Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten) 01. Jan 14 Bei Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit und einer beabsichtigten Aufrechnung des finanziellen Vermögenswerts und der finanziellen Verbindlichkeit ist zu saldieren.
lAS 36 Änderungen an lAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten (Angaben zum erzielbaren Betrag bei nicht-finanziellen Vermögenswerten) 01. Jan 14 Umfassende Anhangsangaben für Wertminderungen und deren etwaiger Aufholung von Vermögenswerten, einschließlich Geschäfts- und Firmenwert oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
lAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften) 01. Jan 14 Unter bestimmten Voraussetzungen muss eine Sicherungsbeziehung trotz Novation nicht aufgelöst werden.

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Norm Titel Erstmalige Anwendung Wesentlicher Regelungsinhalt
IFRS 9 Finanzinstrumente 01. Jan 17 IFRS 9 enthält neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte. Die Fassung und der Zeitpunkt der Erstanwendung wurden zwischenzeitlich mehrfach angepasst. Die FORIS AG prüft dereit die Auswirkung auf die VFE und Cashflows.
IFRS 7 und 9 Änderungen an den IFRS 01. Jan 17 Im Dezember 2011 und November 2013 wurden Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 verabschiedet. Insbesondere wurde das Erfordernis zur Anpassung der Vergleichszahlen gestrichen und durch eine Überleitungsrechnung im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 9 ersetzt. Ein weiterer Schwerpunkt der Änderungen bildet die Einfügung des neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in den IFRS 9. Mit der dadurch erfolgten Ablösung der bisherigen Vorschriften in IAS 39 beendet der IASB die Phase drei des Projekts zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten.
IFRS 10, 12 und lAS 27 Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und lAS 27 (Investmentgesellschaften) 01. Jan 14 Investmentgesellschaften werden von der Konsolidierungspflicht ihrer Tochtergesellschaften ausgenommen.
IFRIC 21 Bilanzierung von Abgaben 01. Jan 14 Die Interpretation stellt für Abgaben (levies), die durch eine Regierungsinstanz erhoben werden und die nicht in den Anwendungsbereich eines anderen IFRS fallen, klar, wie und insbesondere wann solche Verpflichtungen nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zu passivieren sind. Ein Beispiel für eine solche Abgabe im deutschen Rechtsraum ist die sog. Bankenabgabe.

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.5.1 Konsolidierungskreis

Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt kontrolliert werden. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Stimmrechtsanteil größer als 50 % ist oder beispielsweise durch Stimmrechtsvereinbarungen eine Kontrolle hergestellt wird. In den Konzernabschluss der FORIS AG wurden neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen:

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Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Beteiligungsquote Bilanzielles Eigenkapital Periodenergebnis
1.1.2013 - 31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
31.12.2013

%
31.12.2012

%
31.12.2013

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Atrium Vermögensverwaltungs Limited 1) 4) 0 0 100 0 2.009 1.844
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 100 100 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 20.000 20.000 100 100 24.512 803
FORATIS AG, Bonn 4) 50.000 50.000 100 100 55.000 0
FORATIS Gründungs GmbH, Bonn 2) 4) 0 0 100 100 25.000 0
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 4) 250.000 250.000 100 100 52.201 0
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 3) 50.000 50.000 100 100 50.826 422.605
GO AHEAD GmbH, Bonn 4) 3.247.174 3.247.174 100 100 99.249 0
Go Ahead Service Limited, 1 1 100 100 2 0
Birmingham
Go Ahead Services Limited, 1 1 100 100 13.047 195
Birmingham
lavend GmbH, Bonn 2) 4) 0 0 100 100 25.000 0
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 100 100 2 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 2 0
On Behalf Services Limited, 1 1 100 100 2 0
Birmingham
SIP-Planbau Projektgesellschaft für Bauen und Sanieren mbH GmbH i.L., Bonn 15.000 15.000 100 100 12.219 -1.361
3.632.180 3.632.180

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EURO und wird von der FORATIS AG gehalten.

3) Das negative bilanzielle Eigenkapital der Gewerbepark Zapfholzweg AG resultiert aus konzerninternen Zinsbelastungen.

4) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.

Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 % Töchter der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen bestanden weder zum 31. Dezember 2013 noch zum 31. Dezember 2012.

Grundsätzlich werden Tochterunternehmen zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss mit einbezogen, an dem die Kontrolle an die Muttergesellschaft übergegangen ist.

I.5.2 Konsolidierungsmethoden und -grundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenden Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbes mit dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt.

Ergibt sich aus der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbes ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.

Die von den Tochtergesellschaften erwirtschafteten Ergebnisse sind erfolgswirksam ausgewiesen und werden ab dem Erwerbszeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt. Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrecht gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter D.6.I.5.1 mit laufender Nummer 5 gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.

I.5.3 Sonstige Angaben

Hinsichtlich der FORIS AG und den konsolidierten Gesellschaften nach D.6.I.5.1 bestehen keinerlei maßgebliche Beschränkungen im Sinne des IFRS 12.

Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber Ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe.

Es bestehen seitens der FORIS AG oder eines Ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß D.6.I.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.

I.6 Fremdwährungsumrechnung

Bestehende Fremdwährungskonten zur vereinfachten Ausführung des Zahlungsverkehrs in den jeweiligen Ländern (im Wesentlichen Großbritannien) wurden mit dem amtlichen Umrechnungskurs zum 31. Dezember 2013 bewertet. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum entsprechenden Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Der EURO stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar, sodass hieraus keine Umrechnungsdifferenzen entstehen.

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

I.7.1 Umsatzrealisierung

Umsätze und Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder Forderung bewertet und stellen Beträge für im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erbrachte Leistungen - abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen - dar.

Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.

Abweichend hiervon werden im Bereich Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde.

I.7.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt.

Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes aktiviert. Dies erfolgt über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist.

I.7.3 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahre. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sind im Konzernabschluss nicht ausgewiesen.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert in die entsprechenden wesentlichen Bestandteile zerlegt und diese werden mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahre. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Von der Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde ab dem Jahr 2010 entsprechend der steuerlichen Vorschriften Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt.

Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- oder Verlustrechnung unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ beziehungsweise „Sonstiger betrieblicher Aufwand“ zu dem Zeitpunkt erfasst, zu welchem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.

Goodwill

Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenen Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbes. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit („Cash Generating Unit“ oder CGU), welcher der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht („Werthaltigkeitstest“). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird jährlich durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzwert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzwert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.

Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapitalwertorientiertes Verfahren zur Anwendung.

Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow (DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner. Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in dem die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.

I.7.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Es wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und beim erstmaligen Ansatz das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften von IAS 16.

Somit erfolgt eine Bewertung mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode.

Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht.

An jedem Abschlussstichtag - oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen - werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Grundstücken und Gebäuden, mit Ausnahme der durch die in 2013 ergänzte Regelung im § 10 der Satzung. Hiernach bedarf die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig.

Die Ableitung eines Zeitwertes auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien - oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien - war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwertes das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis der Cashflows mit Hilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt.

I.7.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschal für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Erfassung der Wertberichtigungen erfolgt auf gesonderten Konten. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge in Höhe von 189 TEURO (Vorjahr: 197 TEURO) enthalten. Diese wurden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

I.7.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst.

In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ist ein langfristiger Teilbetrag in Höhe von 642 TEURO (Vorjahr: 609 TEURO) enthalten. Dieser wurde mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

Wertpapiere werden zum Stichtag mit dem geringeren Rückkaufswert ausgewiesen.

Zur Finanzierung des Bürogebäudes zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung von maximal 3.000 TEURO mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen ist am 30. März 2020 fällig und valutiert zum Abschlussstichtag mit 0 TEURO (31. Dezember 2012: 400 TEURO).

Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2.000 TEURO vereinbart. Die Prämie für die Zinssicherung betrug 142 TEURO und war am 6. April 2010 fällig. Der Höchstsatz aus dem Zinssicherungsgeschäft beträgt 3,3 %. Zum 31. Dezember 2013 erfolgte seitens der darlehensgebenden Bank eine Marktwertbestätigung mit 19 TEURO (31. Dezember 2012: 11 TEURO). Die zukünftigen Zahlungsströme wurden von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst. Der sich ergebende Differenzbetrag wurde erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

I.7.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen aus der Nutzung von Verlustvorträgen der Vorjahre. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

I.7.8 Vorräte

Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.

I.7.9 Steuererstattungsansprüche

Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.

I.7.10 Übrige Vermögenswerte

Es handelt sich um Vorauszahlungen, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert.

I.7.11 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

I.7.12 Eigenkapital

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs im Geschäftsjahr 2012 und 2011 erworbenen eigenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 30. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013 erworbenen Anteile werden mit dem Wert ihrer bezahlten Gegenleistung vom Eigenkapital abgezogen, bis die Aktien eingezogen werden.

I.7.13 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert unter Abzug etwaiger Transaktionskosten angesetzt. Infolge findet eine Bilanzierung mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode statt. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.

I.7.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.

I.7.15 Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss besteht. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt zur bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsbestandes und -umfangs. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung maßgeblich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

I.7.16 Steuerschulden

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl haben wir auch in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2012 und 2013 vorgenommen. Gegen diese Bescheide wurde Einspruch eingelegt und Klage eingereicht.

Darüber hinausgehende Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.

I.8 Angaben zu Finanzinstrumenten

I.8.1 Vergleich von Buchwerten und Fair-Value-Bewertungen von Finanzinstrumenten

Die FORIS AG nutzt bei der Einordnung der genutzten Finanzinstrumente nach IAS 39 die folgenden Kategorien:

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Kategorie Abkürzung
Loans and Receivables - Kredite und Forderungen LaR
Financial assets at fair value through profit or loss - Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FAaFV
Held-to-maturity investments - Bis zurEndfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen HtM

Die Buchwerte der bei der FORIS AG genutzten Finanzinstrumente ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung.

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31.12.2013 Vermögenswerte Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert

TEuro
Fortgeführte Anschaffungskosten

TEuro
Beizulegender Zeitwert

TEuro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen LaR 4.518 4.518
Zinssicherung FAaFV 19 19
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR 928 928
Zahlungsmittel LaR 2.193 2.193
7.658 7.639 19
Schulden TEURO TEURO TEURO
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen HtM 165 165
Finanzielle Verbindlichkeiten HtM 937 937
1.101 1.101 0
31.12.2012 Vermögenswerte Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert

TEuro
Fortgeführte Anschaffungskosten

TEuro
Beizulegender Zeitwert

TEuro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen LaR 3.714 3.714
Zinssicherung FAaFV 11 11
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR 908 908
Zahlungsmittel LaR 572 572
5.204 5.193 11
Schulden TEURO TEURO TEURO
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen HtM 293 293
Finanzielle Verbindlichkeiten HtM 1.529 1.529
1.822 1.822 0

I.8.2 Darstellung der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13

Für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist eine Bemessungshierarchie festzulegen. Die Einteilung erfolgt anhand der verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen, wobei den Inputfaktoren auf Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt wird. Sind die herangezogenen Inputfaktoren eines Vermögenswerts oder einer Schuld auf unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie angesiedelt, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit auf derjenigen Stufe der Bemessungshierarchie, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Nachfolgende Inputfaktoren führen zu einer Einteilung in die jeweilige Stufe der Bemessungshierarchie.

Stufe 1: Inputfaktoren der Stufe 1 sind notierte Preise für identische Vermögenswerte und Schulden in für die FORIS AG am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.

Stufe 2: Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere Inputfaktoren, welche für die Vermögenswerte und Schulden am Bewertungsstichtag unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.

Stufe 3: Inputfaktoren der Stufe 3 sind am Bewertungsstichtag nicht unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswert und Schulden, die über eine modellbasierte Bewertung auch auf Annahmen und Schätzungen beruhen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13.

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31.12.2013 Vermögenswerte Fair Value Gesamt

TEuro
Fair Value Stufe 1

TEuro
Fair Value Stufe 2

TEuro
Fair Value Stufe 3

TEuro
Zinssicherung 19 0 19 0
19 0 19 0
31.12.2012 Vermögenswerte Fair Value Gesamt

TEuro
Fair Value Stufe 1

TEuro
Fair Value Stufe 2

TEuro
Fair Value Stufe 3

TEuro
Zinssicherung 11 0 11 0
11 0 11 0

Das Zinssicherungsgeschäft wurde in die Stufe 2 eingeordnet, da hier die zukünftigen Zahlungsströme von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst wurden.

Im Geschäftsjahr 2013 fanden keine Wechsel zwischen Hierarchiestufen in den Finanzinstrumenten der FORIS AG statt. Wechsel zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zu Beginn des jeweiligen Quartals vorgenommen, in dem der Anlass oder die Veränderung der Umstände liegen, aus denen der Wechsel resultiert.

I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Im Geschäftsjahr 2013 und 2012 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 17. August 2012 und den Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tag wurden die Firmen Firma, fertig, los GmbH und Deutsche GmbH-Institut GmbH auf die FORATIS AG verschmolzen.

I.10 Leasing-Gegenstände

Die FORIS hat ausschließlich Leasingverträge als Leasing-Nehmer abgeschlossen. Bei allen durch die FORIS abgeschlossenen Verträgen trägt der Leasing-Geber die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease). Daher erfasst die FORIS als Leasing-Nehmer alle Raten erfolgswirksam im jeweiligen Geschäftsjahr linear über die Laufzeit.

I.11 Veröffentlichung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 24. März 2014 durch den Vorstand der Gesellschaft zur Veröffentlichung freigegeben und dem Aufsichtsrat zur abschließenden Billigung übermittelt. Die Veröffentlichung des von der Sauerland Rybka und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 24. März 2014 versehenen Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses der FORIS AG erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Der Geschäftsbericht kann ab dem 27. März 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht eingesehen werden und auf Wunsch bei der Gesellschaft angefordert werden.

II. Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

II.1.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus Gesellschaftsverkäufen, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer sowie den Fachübersetzungen der FORIS lingua zusammen.

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Prozessfinanzierung 8.434.402,20 1.823.407,83
Fachübersetzungen der FORIS lingua 367.286,64 353.442,53
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 10.428.364,23 9.890.813,71
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 3.016.297,24 3.414.414,15
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 326.873,87 332.816,57
22.573.224,18 15.814.894,79

II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Auflösung von Rückstellungen 80.525,54 32.307,46
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 51.175,46 83.954,39
Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge 44.368,41 53.217,98
Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung 24.320,93 49.850,61
Untervermietung von Geschäftsräumen/Parkplätzen 2.640,00 2.625,18
Versicherungsentschädigungen 2.600,30 9.349,97
Gewinn aus der Veräußerung von Anlagevermögen 574,57 0,00
Erträge aus dem Gewinn eigener Verfahren 220,16 2.689,58
206.425,37 233.995,17

II.1.3 Materialaufwand

Die Aufwendungen für Material sind folgenden Segmenten zuzuordnen:

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Aufwand Prozessfinanzierung 3.705.173,65 1.445.948,29
Aufwand Fachübersetzungen FORIS lingua 174.840,30 197.029,47
Aufwand Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 9.621.484,61 9.083.206,02
Aufwand Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 345.158,86 419.474,17
Aufwand sonstiger Segmente 0,00 5.444,22
13.846.657,42 11.151.102,17

II.1.4 Personalaufwand

Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Löhne und Gehälter 1.746.597,33 1.859.251,23
Soziale Abgaben 251.734,41 278.315,39
Weitere Kosten der Altersversorgung 8.590,00 8.160,00
2.006.921,74 2.145.726,62

Die eingeleiteten personellen Umstrukturierungsmaßnahmen haben zu Entlastungseffekten in 2013 geführt.

II.1.5 Abschreibungen

Abschreibungen wurden vorgenommen auf:

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Immaterielle Vermögenswerte 36.615,61 29.444,36
Sachanlagen 155.367,31 165.006,99
191.982,92 194.451,35

II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Hierunter fallen die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes sowie Effekte aus Wertwertberichtigungen. Es handelt sich im Wesentlichen um:

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Wertberichtigungen auf Forderungen 953.387,28 483.647,23
Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten 497.118,99 538.148,63
Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten 336.100,55 213.714,37
Verwaltungskosten 218.600,16 246.741,67
EDV-Kosten 168.606,36 123.445,86
Schadenersatz 150.000,00 0,00
Raumkosten 139.953,55 144.202,86
Instandhaltung 135.204,30 73.557,33
Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten 110.481,97 109.349,23
Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung 96.339,04 49.291,00
Weitere Aufwendungen 84.798,45 89.446,92
Versicherungen/Beiträge 43.562,57 44.256,28
Fremdpersonalkosten und weitere Aufwendungen 36.477,48 68.126,17
Mahnkosten 23.262,99 33.989,79
2.993.893,69 2.217.917,34

Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Wertberichtigung Prozessfinanzierung 822.326,64 304.016,64
Wertberichtigung und Ausbuchungen Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer GO AHEAD 104.929,94 175.806,18
Ausbuchungen Gesellschaftsverkauf und Dienstleistungen FORATIS 24.750,00 2.500,00
Wertberichtigungen und Ausbuchungen Fachübersetzungen FORIS lingua 1.380,70 1.324,41
953.387,28 483.647,23

Die Forderungsabwertung bei der Prozessfinanzierung im Geschäftsjahr 2013 wurde von einem einzelnen Fall maßgeblich beeinflusst.

Die Wertberichtigung bei der GO AHEAD unterteilt sich in die Zuführung zur pauschalierten Einzelwertberichtigung sowie Forderungsverluste aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Der geringere Wertberichtigungsbedarf in diesem Bereich ist neben dem Umsatzrückgang auf die Verbesserungen insbesondere der Mahn- und Inkassoprozesse zurückzuführen.

II.1.7 Übrige Finanzerträge

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Zinsen Prozessfinanzierung 150.773,23 60.711,02
Bewertung Zinssicherung 7.420,82 0,00
Zinsen aus Steuern 0,00 14.913,25
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge 38.736,46 37.299,29
196.930,51 112.923,56

Bei den „Zinsen Prozessfinanzierung“ handelt es sich zum überwiegenden Teil um Zinsansprüche aus einer streitbefangenen Forderung. Grundlage für den Zinsertrag aus der Bewertung der Zinssicherung ist die entsprechende Marktwertbestätigung seitens der Bank. Die sonstigen Zinsen und zinsähnlichen Erträge resultieren aus Zinsgutschriften, aus Festgeldanlagen, gewährten Darlehen sowie der Aufzinsung in Höhe von 33 TEURO (Vorjahr: 32 TEURO) einer erstmals in 2010 bilanzierten langfristigen Forderung aus einem Grundstücksverkauf an die Stadt Luckenwalde. Die Forderung ist am 1. September 2015 fällig.

II.1.8 Übrige Finanzaufwendungen

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen 14.783,18 69.553,81
Zinsen auf Steuernachforderungen 6.385,50 1.500,00
Bewertung Zinssicherung 0,00 38.277,12
21.168,68 109.330,93

Die Position Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen beinhaltet die Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme kurzfristiger Darlehen, insbesondere zur Gründung von Vorratsgesellschaften.

Die Zinsen auf Steuernachforderungen aus der steuerlichen Außenprüfung betreffen die FORIS AG.

II.1.9 Sonstige Steuern

Es handelt sich um Grundsteuern für das betrieblich genutzte Grundstück sowie um die Erstattung der britischen Finanzverwaltung von in Deutschland nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer.

II.1.10 Ertragsteuern

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01.01.-31.12.2013

Euro
01.01.-31.12.2012

Euro
Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung sowie Differenzen aus Vorjahren -133,47 250.119,49
Veränderung latente Steuern -21.647,00 46.158,00
Körperschaftsteuer Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften -17.758,97 4.383,83
Gewerbesteuer -117.460,00 -16,00
Körperschaftsteuer -109.169,59 -31,00
-266.169,03 300.614,32

Aufgrund des sehr guten Ergebnisses in 2013 fallen trotz Verlustvorträgen aufgrund der Mindestistbesteuerung Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Darüber hinaus fielen Steuern bei Gesellschaften an, mit denen kein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen wurde. Die Veränderung in den latenten Steuern in 2013 resultiert wie im Vorjahr aus den überarbeiteten Planungsrechnungen der Gesellschaft und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen. Im Vorjahr hatte insbesondere die Auflösung einer Steuerrückstellung von 316 TEURO, die im Rahmen des Erwerbes der GO AHEAD gebildet worden war, zu einem Steuerertrag geführt.

II.1.11 Steuerüberleitungsrechnung

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01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012
Bemessung

Euro
Steuer

Euro
Bemessung

Euro
Steuer

Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Ergebnis vor Ertragsteuern 3.897.757 364.560
Gesetzlicher Steuersatz 33,0% 1.285.275 31,9% 116.376
Steuereffekte aus Abweichungen in der steuerlichen Bemessungsgrundlage
Veränderungen nach dem GewStG 17,2% 16,1%
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG -783.346 -134.353 -725.388 -116.788
Nutzung Verlustvorträge nach GewStG
Nutzung Verlustvorträge -2.447.198 -419.678 228.938 36.860
Hinzurechnungen / Kürzungen 16.460 2.813 112.839 18.167
Veränderungen nach dem KStG 15,8 % 15,8 %
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG -783.346 -123.965 -725.388 -114.793
Nutzung Verlustvorträge nach dem KStG -2.451.958 -388.023 219.364 34.714
Hinzurechnungen / Kürzungen 26.052 4.122 122.413 19.371
Zwischensumme 226.191 -6.093
Steuerdifferenzen aus Vorjahr 17.892 -254.503
Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem Deutschen Steuerrecht unterliegt 33,0 % 1.361 439 31,9 % 19.266 6.140
Erträge aus erhöhter / Aufwand aus verminderter Verlustvortragsnutzung 21.647 -46.158
Tatsächlicher Steueraufwand 266.169 -300.614

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Ermittlung des gesetzlichen Steuersatzes 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012
a) Gewerbesteuer
Messbetrag gem. § 11 GewStG 3,50% 3,50%
Hebesatz der Bundesstadt Bonn 490,00% 460,00%
17,15% 16,10%
b) Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuersatz gem. § 23 KStG 5,00% 15,00%
Solidaritätszuschlag gem. § 4 SolZG 5,50% 5,50%
15,83% 15,83%
Gesamtsteuer 32,98% 31,93%

II.2 Erläuterung der Bilanz

Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Anhang unter D.6.I.7 ff.

II.2.1 Immaterielle Vermögenswerte

In dieser Position ist die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software enthalten. Für die Weiterentwicklung der Software insbesondere im Bereich GO AHEAD wurden entsprechende Ausgaben getätigt. Selbst entwickelte Software wird nicht ausgewiesen.

II.2.2 Goodwill

Diese Position beinhaltet ausschließlich den Goodwill aus dem Erwerb der GO AHEAD. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD entspricht dabei der operativen Einheit GO AHEAD GmbH. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2013 2.864.760,00 EURO und ist unverändert zum Vorjahr.

Die FORIS AG hat zum 31. Dezember 2013 den jährlichen Werthaltigkeitstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD durchgeführt. Eine unterjährige Durchführung war nicht erforderlich, da aus Sicht des Managements keine entsprechenden Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorlagen, die darauf hingewiesen hätten, dass eine unterjährige Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage von Cashflow Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen für das kommende Jahr abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von fünf Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den über die fünf Jahre hinausgehenden Zeitraum ab 2019 wurden die Cashflows mit einem Wachstumsabschlag von -2,00 % extrapoliert, der gegenüber dem Vorjahr unverändert blieb. Dieser Wachstumsabschlag spiegelt die Annahmen und Schätzungen der FORIS AG bezüglich der langfristigen Entwicklung des Unternehmens und des Marktes wieder. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD nicht deutlich besser oder schlechter als der Markt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da das Geschäftsmodell der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich ist. Das es weder im Geschäftsjahr 2013 noch im Geschäftsjahr 2012 zu einer wesentlichen Wertberichtigung oder -aufholung gekommen ist, ist der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD aus der Nutzungswertberechnung nicht anzugeben.

Wesentliche Annahmen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind Annahmen und Schätzungen zu Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Umsatz- und Rohertragsentwicklungen, Entwicklung der Bestandskunden und der Löschungsquote bei den Limiteds sowie der Entwicklung der Kostenstruktur. Die Prognosen der Cashflows bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD werden maßgeblich vom Geschäft mit der Limited beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten und in Verbindung mit den geplanten vertrieblichen Maßnahmen gehen wir bei stagnierendem Markt und leicht verbessertem Marktanteil bei den Neugründungen der Limiteds von einem Niveau auf oder leicht über dem des Jahres 2013 aus. Die Löschungsquote bei der Limited bezogen auf dem Anfangsbestand wird gegenüber 2013 leicht ansteigen, da die erwarteten Neugründungen das Löschungsaufkommen der guten Vorjahre derzeit nicht kompensieren können. Die Veränderung des Bestandes an Limiteds wird basierend auf unserer derzeitigen Markteinschätzung und den internen Erfahrungswerten weiter leicht absinken. Da die absolute Anzahl der Löschungen aber weiterhin über denen der Neugründungen liegen wird, gehen wir insgesamt von einem Absinken der Kundenbasis im Bereich der Limited aus. Durch die Ausweitung des Angebotes bei gründungsnahen Dienstleistungen mit anderen Rechtsformen wird der sich hieraus ergebende Umsatzrückgang (12 % im Jahr 2013) zukünftig langsamer verlaufen und im Schnitt in den kommenden Jahren unterhalb von 10 % liegen. Dabei gehen wir davon aus, dass der Rückgang bei den Umsätzen aus den Servicepaketen der Limited nicht durch Umsatzsteigerungen anderer Produkte kompensiert werden kann. Bei der Rohertragsquote gehen wir von keinen oder nur geringen Veränderungen aus, da die bezogenen Aufwendungen Mengen- und somit Umsatzabhängig sind. Die prognostizierten Cashflows beinhalten auch Kosteneinsparungen, die sich im Durchschnitt auf dem Niveau des Umsatzrückganges bewegen, sodass der Ergebnisrückgang in der Prognose geringer ausfällt als der Umsatzrückgang.

Die FORIS AG hat bei dem Werthaltigkeitstest eine Szenario-Betrachtung durchgeführt, indem basierend auf den erwarteten Cashflows des Basisszenarios der Diskontierungssatz verändert wird.

Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde im Basisszenario ein Diskontierungssatz von 9,08 % (Vorjahr: 7,70 %) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:

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31.12.2013 31.12.2012
Basiszinssatz 2,76% 2,34%
Marktrisikoprämie 6,25% 5,00%
Betafaktor 1,50 1,50
Eigenkapitalquote 60,00% 60,00%
Refinanzierungssatz 6,00% 6,00%
Steuersatz 25,00% 25,00%

Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr war die Anpassung des Basiszinssatzes. Dieser wurde zum Stichtag aus der 3-Monatsbetrachtung von Zerobonds abgeleitet.

Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten derzeit für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 % bis 7,0 % zu orientieren. Wir halten das arithmetische Mittel von 6,25 % für angemessen und haben insoweit eine Veränderung der Marktrisikoprämie gegenüber dem Vorjahr vorgenommen.

Obwohl die GO AHEAD im Markt der Limited-Anbieter nicht stärker schwankt als die entsprechenden Vergleichsunternehmen, wenden wir aus Risikogesichtspunkten einen höheren Betafaktor an. Wir haben diese Einschätzung mit einem Modell zur Ermittlung von Beta-Faktoren einer Vielzahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von allgemeinen Geschäftsrisiken, dem unternehmensspezifischen Risiko und dem Finanzierungsrisiko verprobt. Eine Anpassung unserer bisherigen Einschätzung zum Betafaktor war demnach nicht erforderlich. Auch bei der Eigenkapitalquote haben wir bewusst einen höheren Wert angesetzt als bei vergleichbaren Dienstleistern notwendig oder aus Modellen ableitbar.

Der angenommene Refinanzierungssatz liegt über dem aktuellen Refinanzierungssatz des Konzerns, ist aber langfristig als realistisch anzusehen.

Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß IDW S1 berücksichtigt. Der zu dem gleichen erzielbaren Betrag führende Vor-Steuer Diskontierungssatz ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dieser wurde iterativ nach entsprechender Korrektur der Nach-Steuer Cashflows ermittelt.

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31.12.2013 31.12.2012
Vor-Steuer-Diskontierungssatz 13,96% 12,46%

Eine Erhöhung des Diskontierungssatzes um 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) im Rahmen einer Szenariorechnung würde zu einer Reduzierung des erzielbaren Betrages für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD um rund 15 % führen (Vorjahresänderung des Szenarios: -16 %). Ein Wertminderungsbedarf ergäbe sich auch dann nicht.

Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie regulatorische Änderungen im Bereich der ausländischen Kapitalgesellschaften auswirken. Aus Sicht der FORIS AG werden derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen für möglich gehalten, die dazu führen würden, dass der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD unter dem Buchwert liegt.

II.2.3 Sachanlagen

Position sind folgende Vermögenswerte enthalten:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Grund und Boden, Bauten 2.678.952,83 2.726.304,83
Außenanlagen 2.039,00 877,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.808,00 69.642,00
2.758.799,83 2.796.823,83

Bei der Immobilie (Grund und Boden, Bauten) handelt es sich um die im Eigentum befindlichen Geschäftsräume. Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 700 TEURO im Grundbuch eingetragen.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht im Wesentlichen aus selbst genutzter Büroeinrichtung.

I.1.1 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 2.133.647,00 2.203.036,00
2.448.765,00 2.518.154,00

Hierbei handelt es sich um den im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubau auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22. Das Objekt wird seit Juni 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Bei der Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude mit rund 988 qm Bürofläche in einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Die Netto-Mieteinnahmen im Geschäftsjahr 2013 betrugen 202 TEURO (Geschäftsjahr 2012: 202 TEURO). Die mit dem Neubau in Verbindung stehenden aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im Geschäftsjahr 2013 unverändert zum Vorjahr 1.240,00 EURO.

Die der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

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01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
Mietnebenkosten 44 36
Reparaturen 7 6
51 42

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 2.833 TEURO (Vorjahr: 2.781 TEURO). Bei der Ermittlung des Zeitwertes wurde das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet.

Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2.000 TEURO im Grundbuch eingetragen.

Anlagengitter zum 31. Dezember 2013

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2013

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 542.781,53 46.759,61 0 589.541,14
Goodwill 2.864.760,00 0 0 2.864.760,00
3.407.541,53 46.759,61 0 3.454.301,14
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.287.425,73 0 0 3.287.425,73
Außenanlagen 1.043,75 1.358,87 0 2.402,62
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 517.704,07 46.717,44 45.649,54 518.771,97
3.806.173,55 48.076,31 45.649,54 3.808.600,32
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0 0 315.118,00
Bauten 2.314.967,11 0 0 2.314.967,11
2.630.085,11 0 0 2.630.085,11
Summe 9.843.800,19 94.835,92 45.649,54 9.892.986,57

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Kumulierte Abschreibungen
01.01.2013

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 461.650,53 36.615,61 0 498.266,14
Goodwill 0 0 0 0
461.650,53 36.615,61 0 498.266,14
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 561.120,90 47.352,00 0 608.472,90
Außenanlagen 166,75 196,87 0 363,62
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 448.062,07 38.429,44 45.527,54 440.963,97
1.009.349,72 85.978,31 45.527,54 1.049.800,49
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0 0 0 0
Bauten 111.931,11 69.389,00 0 181.320,11
111.931,11 69.389,00 0 181.320,11
Summe 1.582.931,36 191.982,92 45.527,54 1.729.386,74

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Buchwert
31.12.2013

Euro
--- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 91.275,00
Goodwill 2.864.760,00
2.956.035,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 2.678.952,83
Außenanlagen 2.039,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.808,00
2.758.799,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00
Bauten 2.133.647,00
2.448.765,00
Summe 8.163.599,83

Anlagengitter zum 31. Dezember 2012

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2012

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2012

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 529.394,17 13.387,36 0 542.781,53
Goodwill 2.864.760,00 0 0 2.864.760,00
3.394.154,17 13.387,36 0 3.407.541,53
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.287.425,73 0 0 3.287.425,73
Außenanlagen 1.043,75 0 0 1.043,75
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 504.102,33 14.133,29 531,55 517.704,07
3.792.571,81 14.133,29 531,55 3.806.173,55
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0 0 315.118,00
Bauten 2.313.384,41 1.582,70 0 2.314.967,11
2.628.502,41 1.582,70 0 2.630.085,11
Summe 9.815.228,39 29.103,35 531,55 9.843.800,19

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen
01.01.2012

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2012

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 432.206,17 29.444,36 0 461.650,53
Goodwill 0 0 0 0
432.206,17 29.444,36 0 461.650,53
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 514.868,90 46.252,00 0 561.120,90
Außenanlagen 61,75 105 0 166,75
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 400.363,33 48.230,29 531,55 448.062,07
915.293,98 94.587,29 531,55 1.009.349,72
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0 0 0 0
Bauten 41.511,41 70.419,70 0 111.931,11
41.511,41 70.419,70 0 111.931,11
Summe 1.389.011,56 194.451,35 531,55 1.582.931,36

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Bezeichnung Buchwert
31.12.2012

Euro
31.12.2011

Euro
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 81.131,00 97.188,00
Goodwill 2.864.760,00 2.864.760,00
2.945.891,00 2.961.948,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 2.726.304,83 2.772.556,83
Außenanlagen 877 982
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 69.642,00 103.739,00
2.796.823,83 2.877.277,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 2.203.036,00 2.271.873,00
2.518.154,00 2.586.991,00
Summe 8.260.868,83 8.426.216,83

II.2.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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Langfristig 31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Forderungen Prozessfinanzierung 189.169,33 196.799,34

Hierbei handelt es sich um langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung. Diese Forderungen wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

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Kurzfristig 31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Forderungen Prozessfinanzierung 6.351.653,89 4.850.546,12
./. Wertberichtigung hierauf -2.536.770,44 -2.099.622,20
Vermögenswert Prozessfinanzierung 3.814.883,45 2.750.923,92
Forderungen GO AHEAD 501.081,68 687.682,14
./. Wertberichtigung hierauf -213.489,00 -291.871,00
Vermögenswert GO AHEAD 287.592,68 395.811,14
Forderungen Übrige 227.798,15 374.252,27
./. Wertberichtigung hierauf -1.694,33 -4.169,30
Vermögenswert Übrige 226.103,82 370.082,97
Forderungen Gesamt 7.080.533,72 5.912.480,53
./. Wertberichtigung hierauf -2.751.953,77 -2.395.662,50
Vermögenswert Gesamt 4.328.579,95 3.516.818,03

Der weiterhin hohe Bestand der Nettoforderungen der Prozessfinanzierung resultiert im Wesentlichen aus der Bilanzierung zweier großer Verfahren. In dem einen Verfahren steht die Bonität durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen außer Frage. Die Auszahlungen durch den Anspruchsgegner unmittelbar an den Anspruchsinhaber sind Anfang August 2012 erfolgt. Über die Auszahlung gemäß dem bestehenden Finanzierungsvertrag besteht mit dem Vertragspartner Streit. Insoweit verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Anhang zu den Eventualschulden. In einem zweiten Verfahren gegen eine Stiftung hat diese im Rahmen des Abschlusses des Verfahrens angezeigt, nicht den vollen vom Gericht geurteilten Betrag zur Verfügung zu haben. Wir haben daher zunächst eine entsprechende Wertberichtigung bis zu dem angezeigten Betrag unter Berücksichtigung weiterer Risikoabschläge vorgenommen und prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen weitere Beteiligte.

Den Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 2.536 TEURO (Vorjahr: 2.099 TEURO) gegenüber. Die Inanspruchnahme der Wertberichtigung in Rahmen der Ausbuchung einer größeren Forderung führte in 2012 zu einer deutlichen Reduzierung der Bruttoforderungen. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 38 % (Vorjahr: 42 %) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Stand 1.1. 2.099.622,20 4.110.025,24
Zuführung 822.326,64 304.016,64
Verbrauch -376.080,42 -2.282.584,46
Auflösung -9.097,98 -31.835,22
Stand 31.12. 2.536.770,44 2.099.622,20

In der GO AHEAD wurde im Geschäftsjahr 2013 der Forderungsbestand wie im Vorjahr weiter bereinigt, und uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Die zum 31. Dezember 2013 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 501 TEURO (Vorjahr: 688 TEURO) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften wie folgt abgewertet:

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Überfällig 2013

Abwertung

in %
2012

Abwertung

in %
- älter als 12 Monate 98 98
- älter als 6 Monate aber jünger als 12 Monate 50 50
- älter als 3 Monate aber jünger als 6 Monate 25 25
- Alter bis 3 Monate 10 10

Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 213 TEURO (Vorjahr: 292 TEURO). Dies entspricht 43 % (Vorjahr: 42 %) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.

Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus den Bereichen FORATIS und FORIS lingua. Im Bereich der FORATIS sind aufgrund des Geschäftsmodells im Verhältnis zum Umsatz nur geringe Forderungen und deshalb nur sehr geringe Wertberichtigungen zu erfassen. Bei FORIS lingua waren ebenfalls keine wesentlichen überfälligen Forderungen zu verzeichnen, sodass eine Wertberichtigung von rund 1 % gebildet wurde.

II.2.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Langfristig

Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich den langfristigen Teilbetrag in Höhe von 642 TEURO (Vorjahr: 609 TEURO) aus einem Grundstücksverkauf an die Gemeinde in Luckenwalde, der mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst wurde. Die Forderungen wurden im Geschäftsjahr 2010 nach Fälligkeit der ersten Kaufpreisrate aus den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen umgegliedert.

Kurzfristig

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung 224.233,70 212.854,39
Zinscap 18.693,58 11.272,76
Sonstiges 290,41 200,93
Gewährte Darlehen 61.849,45 86.043,83
305.067,14 310.371,91

Die Forderungen und Darlehen werden, soweit dies vereinbart ist, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit sie vereinbart wurde, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Weiterer Bestandteil mit 19 TEURO (Vorjahr: 11 TEURO) ist die zu Marktwerten bilanzierte Prämie für das Zinssicherungsgeschäft im Rahmen der Finanzierung des Büroneubaus zu Vermietungszwecken.

II.2.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Der Konzern verfügt über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend der vorliegenden Steuerbescheide in Höhe von 7,1 Mio. EURO (Vorjahr: 9,4 Mio. EURO). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß IFRS in Höhe von 1.671 TEURO (Vorjahr: 1.694 TEURO) aktiviert, soweit diese in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden können. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Dabei wurden die voraussichtlichen Steuersätze von insgesamt rund 32 % zugrunde gelegt. Danach verbleiben noch weitere nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von 1,9 Mio. EURO (Vorjahr: 4,1 Mio. EURO). Die Veränderung wurde erfolgswirksam unter den Ertragsteuern erfasst.

II.2.8 Vorräte

Im Einzelnen bestehen die Vorräte aus folgenden Vermögenswerten:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Geleistete Anzahlung auf Prozessfinanzierung 2.907.034,60 4.443.696,33
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -72.323,50 -262.972,87
Vermögenswert 2.834.711,10 4.180.723,46
Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften 2.096.827,06 1.346.480,23
./. Einzahlungsverpflichtungen -1.152.500,00 -770.000,00
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -26.245,45 -1.495,45
Vermögenswert 918.081,61 574.984,78
Summe 3.752.792,71 4.755.708,24

Die Einzelwertberichtigungen auf geleistete Anzahlungen aus der Prozessfinanzierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Stand 1.1. 262.972,87 200.236,02
Zuführung 154.901,92 262.972,87
Verbrauch -334.730,63 -183.255,74
Auflösung -10.820,66 -16.980,28
Stand 31.12. 72.323,50 262.972,87

Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand.

Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.

Im Rahmen des Cashpooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung wurden diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und somit erfolgte eine Eliminierung in der Bilanz. Der Vermögenswert hat sich im Geschäftsjahr 2013 nicht verändert. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen ergibt sich wie folgt:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Stand 1.1. 1.495,45 1.441,95
Zuführung 24.750,00 53,50
Stand 31.12. 26.245,45 1.495,45

II.2.9 Steuererstattungsansprüche

Im Geschäftsjahr 2013 sind hier wie im Vorjahr insbesondere Forderungen gegenüber der Bundesstadt Bonn aus den in 2013 geleisteten Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer sowie gegenüber dem Finanzamt Bonn für die herabgesetzte Körperschaftsteuervorauszahlung ausgewiesen.

II.2.10 Übrige Vermögenswerte

Es handelt sich um im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für das Folgejahr darstellen.

II.2.11 Zahlungsmittel

Bei den Zahlungsmitteln handelt sich ausschließlich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich FORATIS. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds.

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.243.206,90 894.730,99
Inanspruchnahme Kontokorrent -50.000,00 -323.000,00
2.193.206,90 571.730,99

Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen. Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel beziehungsweise des Finanzmittelfonds.

II.2.12 Eigenkapital

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Gezeichnetes Kapital 5.489.459,00 5.860.000,00
Eigene Anteile -548.945,00 -370.541,00
Kapitalrücklage 10.103.340,81 9.358.771,43
Gewinnrücklagen 1.028.554,50 0,00
Ergebnisneutrale latente Steuern -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn 3.235.448,50 2.419.980,34
19.280.699,81 17.241.052,77

Der Vorstand war mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck war der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb sollte der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien durfte den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs galt der Mittelwert der in Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien. Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat war ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Der Vorstand der FORIS AG hat von dieser Ermächtigung am 12. April 2011 Gebrauch gemacht und beschlossen, ab dem 12. April 2011 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Am 20. November 2012 hat der Vorstand der FORIS AG das am 12. April 2011 begonnene Aktienrückkaufprogramm ausgesetzt und bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht wieder aufgenommen.

Der Vorstand war mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2012 in Ergänzung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 ermächtigt, den Erwerb eigener Aktien auch mittels öffentlicher Kaufangebote abzuwickeln. In diesem Fall durfte der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs galt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Am 20. November 2012 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 und vom 18. Mai 2012 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 293.000 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,00 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 8,7 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 22. November 2012 bis Donnerstag, 13. Dezember 2012 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 22. November 2012 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 13. Dezember 2012 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 293.000 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 414.990 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 293.000 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 ist die zuvor beschriebene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 und des ergänzenden Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2012 erloschen.

In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Vorstand der FORIS AG unter Ausnutzung der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 und vom 18. Mai 2012 am 26. August 2013 beschlossen, 370.541 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 6,3 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 2. September 2013 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der Aktien am 31. Dezember 2013 5.489.459,00 EURO (31. Dezember 2012: 5.860.000 EURO) und ist eingeteilt in 5.489.459 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EURO.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufan-gebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 8. November 2013 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 548.945 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,90 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 7,0 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Dienstag, dem 12. November 2013 bis Dienstag, dem 3. Dezember 2013 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 12. November 2013 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 548.945 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 1.452.718 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 548.945 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2013 betrug 548.945 Stück oder insgesamt 10,0 % (31. Dezember 2012: 370.541 Stück oder insgesamt 6,3 %).

Die Entwicklung der Kapitalrücklage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Kapitalrücklage 9.732.799,81 9.732.799,81
Kapitalherabsetzung eigene Aktien 370.541,00 0,00
Eigene Anteile 0,00 -374.028,38
10.103.340,81 9.358.771,43

Im Ergebnis ist die Summe von gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage vor Umsetzung des in 2013 abgeschlossenen Aktienrückkaufs auf Ebene der FORIS AG identisch:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Gezeichnetes Kapital vor Rückkauf 5.489.459,00 5.860.000,00
Kapitalrücklage vor Rückkauf 0,00 9.732.799,81
Kapitalrücklage nach Einziehung 10.103.340,81 0,00
15.592.799,81 15.592.799,81

In die Gewinnrücklagen wurde zum 31. Dezember 2013 mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf Ende 2013 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Darüber hinaus wurde die Gewinnrücklage der FORIS AG auf die gesetzlich zulässige Höhe der Gewinnrücklagen von 50 % des Grundkapitals aufgefüllt:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Gewinnrücklagen für Rückkauf 2013 1.591.940,50 0,00
Sonstige Gewinnrücklagen 479.609,50 0,00
2.071.550,00 0,00
Eigene Anteile -1.042.995,50 0,00
1.028.554,50 0,00

Die Position Ergebnisneutrale latente Steuern enthält die Effekte aus den Veränderungen der Steuersätze bei der Ermittlung latenter Steuern.

Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter D.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter III.13.

Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 88,6 % zum 31. Dezember 2013 über dem Vorjahr (31. Dezember 2012: 86,3 %) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 % als unterste Zielgröße angesehen.

Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 1.062.601,31 EURO wie folgt zu verwenden:

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Gewinnverwendung 31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Dividende 494.051,40 0,00
Gewinnvortrag 568.549,91 671.969,97
Bilanzgewinn der FORIS AG 1.062.601,31 671.969,97

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 548.945 zum Zeitpunkt des Vorschlags unmittelbar von der FORIS AG gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,10 € je dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsehen wird.

II.2.13 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Hierin war im Vorjahr der langfristige Teil des zur Refinanzierung des Büroneubaus aufgenommenen Darlehens ausgewiesen. Das Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2012 mit 400 TEURO (langfristig: 340 TEURO) und wurde im Geschäftsjahr 2013 außerplanmäßig vollständig getilgt.

II.2.14 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten.

Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem amtlichen Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Alle Verbindlichkeiten sind zur Zahlung fällig.

II.5.15 Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die übrigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Geschäftsjahr 2013 ausschließlich passiv ausgewiesene Erträge, die wirtschaftlich in das Folgejahr gehören. Im Vorjahr wurden hier zudem der kurzfristige Teil des zur Refinanzierung des Büroneubaus aufgenommenen Darlehens sowie Verpflichtungen aus personellen Umstrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt. Im Einzelnen setzt sich die Position wie folgt zusammen:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Bankverbindlichkeiten 0,00 60.000,00
Personelle Umstrukturierung 0,00 76.646,08
Rechnungsabgrenzungsposten 936.756,00 1.052.245,00
936.756,00 1.188.891,08

II.2.16 Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Risiken Prozessfinanzierung 456.242,92 222.375,73
Ausstehende Rechnungen und Personalkosten 437.238,59 286.589,54
Abschluss- und Prüfungskosten 56.900,00 58.385,00
Aufsichtsratsvergütung 43.322,00 44.498,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge 5.729,00 6.182,00
999.432,51 618.030,27

Die Rückstellung für Risiken Prozessfinanzierung bildet das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte für finanzierte Verfahren aus dem Bereich Prozessfinanzierung ab. In der Position „Ausstehende Rechnungen und Personalkosten“ sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung enthalten. Bei den ausstehenden Rechnungen handelt es sich um Kosten für Vorgänge des üblichen Geschäftsbetriebes vor dem Stichtag, bei denen zum Stichtag eine Rechnung noch nicht vorlag, die aber sowohl der Höhe nach als auch der Fälligkeit nach hier auszuweisen sind. Hier waren im Vorjahr wirtschaftlich auch Verfahren zu berücksichtigen, deren abschließende Beurteilung sich erst im Folgejahr durch entsprechende gerichtliche Entscheidungen ergeben hat. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahresabschlusses.

Entwicklung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2013

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Bezeichnung Stand

01.01.2013

Euro
Verbrauch

Euro
Auflösung

Euro
Zuführung

Euro
Stand

31.12.2013

Euro
Risiken Prozessfinanzierung 222.375,73 137.715,23 50.032,86 421.615,28 456.242,92
Ausstehende Rechnungen und Personalkosten 286.589,54 215.593,29 27.796,25 394.038,59 437.238,59
Abschluss- und Prüfungskosten 58.385,00 56.518,79 1.866,21 56.900,00 56.900,00
Aufsichtsratsvergütung 44.498,00 44.498,00 0,00 43.322,00 43.322,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge 6.182,00 5.351,78 830,22 5.729,00 5.729,00
618.030,27 459.677,09 80.525,54 921.604,87 999.432,51

Mit Ausnahme der Risiken in der Prozessfinanzierung wird ein Mittelabfluss innerhalb der kommenden zwölf Monate erwartet. Zu welchem Zeitpunkt in der Prozessfinanzierung ein Mittelabfluss erfolgt, ist abhängig von dem Verlauf des einzelnen Prozesses und somit derzeit nicht zuverlässig einzuschätzen.

Entwicklung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2012

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Bezeichnung Stand

01.01.2012

Euro
Verbrauch

Euro
Auflösung

Euro
Zuführung

Euro
Stand

31.12.2012

Euro
Risiken Prozessfinanzierung 90.900,20 68.835,02 17.201,48 217.512,03 222.375,73
Ausstehende Rechnungen und Personalkosten 248.834,49 199.887,45 6.773,04 244.415,54 286.589,54
Abschluss- und Prüfungskosten 56.275,00 52.736,69 3.538,31 58.385,00 58.385,00
Aufsichtsratsvergütung 42.146,00 42.146,00 0,00 44.498,00 44.498,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge 14.381,00 9.586,37 4.794,63 6.182,00 6.182,00
452.536,69 373.191,53 32.307,46 570.992,57 618.030,27

II.2.17 Steuerschulden

Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Körperschaftsteuerrückstellung 60.502,85 81.331,93
Gewerbesteuerrückstellung 184.907,50 90.795,00
Lohnsteuer 37.354,58 29.621,66
Umsatzsteuer 42.022,45 38.256,29
Körperschaftsteuerverbindlichkeit 49.686,90 47.652,90
374.474,28 287.657,78

Die Körperschaftsteuerrückstellungen resultieren aus einer streitbefangenen Rückstellung für Körperschaftsteuer zu Vorratsgesellschaften in Höhe von 60 TEURO (Vorjahr 48 TEURO). Die Rückstellung zur Gewerbesteuer setzt sich zusammen aus einem streitbefangenen Teilbetrag zu Vorratsgesellschaften in Höhe von 67 TEURO (Vorjahr: 57 TEURO) sowie aus der voraussichtlichen Schuld für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 117 TEURO (Vorjahr: 34 TEURO). Die Verbindlichkeiten aus Steuern beinhalten festgesetzte Körperschaftsteuerbeträge zu Vorratsgesellschaften in Höhe von 50 TEURO (Vorjahr 48 TEURO). Auch diese Verbindlichkeit ist streitbefangen; die Erhöhung der Verbindlichkeit resultiert aus der Verzinsung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 37 TEURO (Vorjahr 30 TEURO) enthalten. Bei den Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer handelt es sich wie im Vorjahr um die verbleibende Zahllast zum Stichtag 31. Dezember in Höhe von 40 TEURO (Vorjahr 38 TEURO).

II.3 Segmentberichterstattung

Der FORIS Konzern ist in die berichtspflichtigen Segmente Prozessfinanzierung, Fachübersetzungen, Gesellschaftsverkauf und Dienstleistungen mit der FORATIS AG, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer mit der GO AHEAD GmbH und sonstigen Segmente aufgeteilt. In den sonstigen Segmenten ist auch die im Wesentlichen aus den Immobilien bestehende Vermögensverwaltung enthalten. Als Segmentergebnis wurde das Periodenergebnis gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den unter D.6.I.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten sowie der Marken und Vertriebswege. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit kann die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse beurteilt werden und ermöglicht zudem eine Entscheidung über die Verteilung auch der zentral gesteuerten finanziellen Ressourcen.

Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind im FORIS Konzern von untergeordneter Bedeutung.

Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst somit sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und –abschreibungen.

Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war. Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.

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FORIS AG FORIS lingua FORATIS AG
Prozessfinanzierung Fachübersetzungen Gesellschaftsverkauf & Dienstleistungen
--- --- --- --- --- --- ---
2013

TEuro
2012

TEuro
2013

TEuro
2012

TEuro
2013

TEuro
2012

TEuro
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 8.434 1.823 367 353 10.428 9.891
Segmentergebnis 3.009 -850 4 53 248 239
Segmentvermögen 8.635 8.638 128 111 2.131 1.347
Segmentschulden 676 456 22 23 119 117
Segmentinvestitionen 33 10 3 1 10 3
Segmentabschreibungen 10 10 4 1 3 3
Segmentzinserträge 153 77 0 0 3 3
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0 9 6
Segmentertragsteuerergebnis -90 -6 -9 0 -36 -2
Sonstige wesentliche zahlungsunwirksame Segmentaufwendungen (Zuführung Rückstellungen) 586 330 16 11 62 47

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GO AHEAD GmbH FORIS Konzern FORIS Konzern
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer Sonstige Segmente Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
2013

TEuro
2012

TEuro
2013

TEuro
2012

TEuro
2013

TEuro
2012

TEuro
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 3.016 3.414 328 334 22.573 15.815
Segmentergebnis 1.060 1.517 -690 -294 3.632 665
Segmentvermögen 4.707 4.168 6.154 5.704 21.756 19.968
Segmentschulden 1.253 1.396 403 734 2.473 2.727
Segmentinvestitionen 33 10 15 6 95 29
Segmentabschreibungen 28 32 148 148 192 194
Segmentzinserträge 0 1 41 32 197 113
Segmentzinsaufwendungen 0 0 12 103 21 109
Segmentertragsteuerergebnis -90 311 -41 -2 -266 301
Sonstige wesentliche zahlungsunwirksame Segmentaufwendungen (Zuführung Rückstellungen) 183 131 75 52 922 571

Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträge und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte.

Segmentzinsertrag (konsolidiert)

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01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
Prozessfinanzierung 153 77
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 3 3
Verkauf von Gesellschaften / Dienstleistungen der GO AHEAD 0 1
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 41 32
197 113

Segmentzinsaufwand (konsolidiert)

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01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
Verkauf von Gesellschaften der FORATIS 9 6
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 12 103
21 109

Der Saldo der Segmentzinsergebnisse entspricht dem Saldo der Konzernfinanzerträge und – aufwendungen:

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01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
Segmentzinsertrag (konsolidiert) 197 113
Segmentzinsaufwand (konsolidiert) -21 -109
176 4

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung unter D.4 und auf die Angaben im Anhang unter D.6.II.2.11.

Im Cashflow sind gezahlte Zinsen wie folgt enthalten:

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01.01 - 31.12.2013 01.01 - 31.12.2012
Euro Euro
--- --- --- --- ---
Gezahlte Zinsen (betriebliche Tätigkeit) -15.682,83 -62.313,06
Gezahlte Zinsen (Investitionstätigkeit) -5.485,85 -8.740,75
Nichtzahlungswirksame Zinsaufwendungen 0,00 -38.277,12
Zinsaufwand -21.168,68 -109.330,93

Erhaltene Zinsen waren im Cashflow wie folgt enthalten:

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01.01 - 31.12.2013 01.01 - 31.12.2012
Euro Euro
--- --- --- --- ---
Erhaltene Zinsen (betriebliche Tätigkeit) 156.027,69 81.102,56
Nichtzahlungswirksame Zinserträge 40.902,82 31.821,00
Zinsertrag 196.930,51 112.923,56

Darüber hinaus sind im Cashflow Ertragsteuern wie folgt berücksichtigt:

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01.01 - 31.12.2013

Euro
01.01 - 31.12.2012

Euro
Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern aktuelles Jahr -605.405,06 -5.400,03
Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern Vorjahre -61.035,52 -50.157,92
Nichtzahlungswirksame Ertragsteuern 400.271,55 356.172,27
Ertragsteuern -266.169,03 300.614,32

Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr waren keine bedeutende zahlungsunwirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge zu verzeichnen. Auch gab es keine zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle von Bedeutung, mit der Ausnahme, dass in der Prozessfinanzierung zahlungsunwirksame Wertberichtigungen vorgenommen werden mussten, die sich entsprechend im Gesamtergebnis niedergeschlagen haben.

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldenposten zum 31. Dezember 2013 geführt hätten.

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.2.1 Erfolgsunsicherheiten

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.

III.2.2 Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung

Der Vorstand muss bei der Erstellung des Konzernabschlusses Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Annahmen und Schätzungen liegen wiederum Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Dabei können die sich im Zeitablauf tatsächlich ergebenden Beträge von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend werden daher die für den Konzernabschluss wesentlichen Annahmen und Schätzungen erläutert, um ein grundsätzliches Verständnis für die möglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu ermöglichen.

Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind die erwarteten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände - gegebenenfalls unterschiedlich für einzelne Komponenten – zu schätzen. Diese Einschätzung beruht auf einer Einschätzung des Managements. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit hohen Unsicherheiten behaftet sind.

Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung der zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge beziehungsweise Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung der Cashflows können bei gegenüber den Erwartungen abweichenden Entwicklungen einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist auch ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag beziehungsweise –abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist allerdings die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors. Im Rahmen des zum 31. Dezember 2013 durchgeführten Werthaltigkeitstests haben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Auch bei Veränderungen der Annahmen über die Entwicklung der Cashflows sowie des Diskontierungsfaktors mit negativen Auswirkungen auf den Gesamtwert im Rahmen einer Szenarioanalyse haben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Es ist aber für die Zukunft nicht auszuschließen, dass sich bei geänderten Einschätzungen Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben.

Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschale Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen. Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss kommen.

Bei der FORIS unterliegt im Bereich der Prozessfinanzierung auch die Bewertung der Vorräte einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Konzernabschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Schätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Letztere basiert immer auch auf den aktuell vorliegenden Informationen. Sowohl eher exogene Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als auch die Einschätzung in rechtlichen Zweifelsfragen sind hier wertbestimmend und können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen.

Für den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen gleichermaßen wie bei den Eventualverbindlichkeiten fließen in erheblichem Umfang Einschätzungen des Managements ein. Alleine aufgrund der für den Ansatz von Rückstellungen notwendigen Einschätzung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Wahrscheinlichkeit als auch einer notwendigen Schätzung der Höhe sind bei diesen Schuldenpositionen Abweichungen möglich. Insbesondere neue Erkenntnisse über den Einzelsachverhalt können in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen.

Die Ermittlung und der Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere die Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, unterliegen ebenfalls Schätzungen. Nicht endgültige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich ihrer Bewertung der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt, der sich im Zeitablauf durch neue Erkenntnisse verändern kann. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses beziehungsweise Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.

III.2.3 Änderung von Schätzungen

Im Geschäftsjahr 2013 und 2012 waren keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen.

III.3 Eventualforderungen und -schulden

III.3.1 Eventualforderungen

Die FORIS AG hat gegen einen Besserungsschein und eine Zahlung aus dem bestehenden Bankguthaben die Anteile an der QSearch Partners (USA) an die anderen Gesellschafter übertragen. Der Besserungsschein sichert der FORIS AG etwaige Erlöse aus der Verwertung des Schutzrechtes bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,01 %. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von den erwarteten Erlösen in der Zukunft und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

In 2011 wurde erstmalig eine Forderung aus dem Grundstücksverkauf an die Stadt Luckenwalde bilanziert. Bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes bis zum 1. September 2015 - auch in Teilen - durch die Stadt Luckenwalde steht der FORIS im Falle der Überschreitung vertraglich fixierter Verkaufspreise ein Anteil als zusätzlicher Kaufpreis zu. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von den Verkaufspreisen in der Zukunft und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden:

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt und Klage eingereicht. Gleichwohl haben wir auch in diesen Fällen entsprechend der Bescheide eine Abbildung der Aufwendungen für das Jahr 2011 im Konzernabschluss 2012 vorgenommen. Bei für die FORIS positivem Verlauf ist mit Steuererstattungen zu rechnen.

Weitere Eventualforderungen sind nicht auszuweisen.

III.3.2 Eventualschulden

Im Rahmen des in 2006 erfolgten Erwerbs der GO AHEAD wurden zusätzliche Kaufpreiszahlungen mit dem Veräußerer vereinbart, die sich unter anderem auf bestimmte Forderungen der GO AHEAD vor dem Erwerbszeitpunkt beziehen. Diese Forderungen wurden zum Erwerbszeitpunkt für einen EURO übernommen und dem Veräußerer, sofern sie von der FORIS AG nicht durchgesetzt werden konnten, vertragsgerecht zum 31. Dezember 2008 übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2011 wandte sich der Veräußerer mit einer Schadenersatzforderung von über 1.224 TEURO wegen verspäteter Rückabwicklung an die Gesellschaft. Da die FORIS AG die geltend gemachte Forderung nicht anerkannte, beantragte der Veräußerer Ende 2011 einen Mahnbescheid, gegen den die Gesellschaft Widerspruch eingelegt hat. Im 1. Halbjahr 2013 wurde ein Teilvergleich geschlossen nach dessen Umsetzung ein Streitwert von 1.136 TEURO verbleibt. Hinsichtlich des noch streitigen Teils ist in dem entsprechenden Klageverfahren am 28. Juni 2013 ein für die FORIS AG negatives Grundurteil ergangen. Die FORIS AG und ihre rechtlichen Berater werden sich gegen dieses Urteil im Wege der Berufung wehren. Aus Risikogesichtspunkten und unter Berücksichtigung der aktuellen gerichtlichen Entscheidungslage wurde ein Betrag von 150 TEURO zurückgestellt. Dieser Betrag ergibt sich aus der Einschätzung der FORIS AG, hinsichtlich der Höhe sollte auch in den weiteren Instanzen der Klage dem Grund nach entsprochen werden. Die FORIS AG und ihre rechtlichen Berater gehen nicht davon aus, dass ein eventueller Schadenersatz der Höhe nach die gebildete Rückstellung übersteigt. Daher ist der Differenzbetrag zwischen dem Streitwert von 1.136 TEURO und der Rückstellung als Eventualverbindlichkeit auszuweisen.

Bei der Steuerberechnung für das Jahr 2013 sind wir entgegen der im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung geäußerten Ansicht der Finanzverwaltung nicht von unserer bisherigen Auffassung abgewichen und haben die Berechnung auf Basis der aktuellen steuerlichen Gesetzeslage berechnet. Würde man im Jahr 2013 der Auffassung der Finanzverwaltung aus der Betriebsprüfung folgen, würde die Steuerlast rund 65 TEURO betragen. Da dieses Risiko derzeit für uns allerdings weder quantifizierbar noch der Eintritt überwiegend wahrscheinlich ist, erfolgt ein Ausweis unter den Eventualverbindlichkeiten. Für das Jahr 2012 war aufgrund der Möglichkeit der Verlustverrechnung kein zusätzlicher Steueraufwand zu berücksichtigen.

Weitere Eventualschulden sind nicht auszuweisen.

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2013 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter D.6.III.7.

III.5 Risikoberichterstattung

Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht unter C.5, der Teil des geprüften Konzernlageberichtes ist. Mit Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts auf der Internetseite unter http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht steht der Risikobericht somit den Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung. Nachfolgend werden ergänzend quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.

Kreditrisiko

Als Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS Konzerns stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.517.749,28 3.713.617,37
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 947.313,14 919.135,91
Steuerforderungen 498.254,80 45.648,03
Zahlungsmittel 2.193.206,90 571.730,99
8.156.524,12 5.250.132,30

Der überwiegende Teil des maximalen Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter II.2.5.

Liquiditätsrisiko

Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:

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31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Sonstige Verbindlichkeiten 164.650,33 369.310,55
Kurzfristige Rückstellungen 999.432,51 618.030,27
Darlehen 0,00 400.000,00
Steuerschulden 374.474,28 287.657,78
1.538.557,12 1.674.998,60

Sämtliche für das Liquiditätsrisiko zu berücksichtigende Schulden zum Stichtag 31. Dezember 2013 sind innerhalb der kommenden zwölf Monate fällig. Im Vorjahr bildete das zum Stichtag 31. Dezember 2013 vollständig getilgte Darlehen eine Ausnahme. Der langfristige Darlehensanteil betrug zum 31. Dezember 2012 340 TEURO.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.

Wechselkursrisiko

Zum Stichtag 31. Dezember 2013 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus. Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken. Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet.

Während des Geschäftsjahres 2013 wurden Rechnungen in ursprünglich fremder Währung – insbesondere Britisches Pfund (GBP) - beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden, und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen, und dies ist auch zukünftig nicht zu erwarten.

Zinsänderungsrisiko

Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung des Sicherungsgeschäftes für den Büroneubau einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 31. Dezember 2013 von 19 TEURO (Vorjahr: 11 TEURO) ergibt sich ein maximales Risiko in selber Höhe. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse wurde aufgrund der mangelnden Wesentlichkeit nicht durchgeführt. Bei einer etwaigen Inanspruchnahme des variabel verzinsten Darlehens für den Neubau käme es zu einem theoretischen Zinsänderungsrisiko im FORIS Konzern. Derzeit wird diese Refinanzierungsquelle nicht genutzt. Durch das Sicherungsgeschäft wäre hier jedoch bereits eine entsprechende Begrenzung des Zinsänderungsrisikos über ein Volumen von 2.000 TEURO bis zum 30. März 2020 gegeben. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse war daher zum 31. Dezember 2013 nicht durchzuführen.

Sonstige Preisrisiken

Sonstige wesentliche Preisrisiken aus Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht und wurden daher auch keiner Sensitivitätsanalyse unterzogen. Die FORIS unterliegt als Dienstleister im Gegensatz zu produzierenden Unternehmen einem verhältnismäßig geringen Rohstoffpreisrisiko. Dieses würde sich eher in den allgemeinen Preissteigerungen widerspiegeln. Eine quantitative Ermittlung dieses Effektes im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse ist aufgrund der Vielzahl und der Unsicherheit der beeinflussenden Parameter auch vor dem Hintergrund der fehlenden Wesentlichkeit für den FORIS Konzern unterblieben.

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Konzernabschluss entsprechend berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS Konzerns haben.

Ein Anspruchsinhaber hat sich nach erfolgreich beendetem Verfahren mit unterschiedlichen Klagen gegen den Finanzierungsvertrag und die Sicherungsmaßnahmen der FORIS nach Auszahlung durch den Anspruchsgegner gewendet. Zur Durchsetzung unserer berechtigten Ansprüche werden wir sowohl unsere Sicherungsrechte als auch in einem Schiedsverfahren unsere vertraglichen Rechte durchzusetzen wissen. Die FORIS AG und ihre rechtlichen Berater gehen mit überwiegender Erfolgswahrscheinlichkeit von der erfolgreichen Durchsetzung aus, auch wenn unser Vertragspartner derzeit auf unterschiedlichen Klagewegen dagegen vorgeht. Unsere Einschätzung basiert unter anderem darauf, dass unsere Rechtsauffassung bereits im Zuge eines Sicherungsverfahrens gerichtlich bestätigt wurde und alle bisherigen Entscheidungen auch in unserem Sinne getroffen wurden.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt und Klage erhoben. Wir verweisen insoweit auf unsere Ausführung unter III.3.2 im Anhang.

Der Veräußerer der GO AHEAD hat Schadenersatzansprüche aus dem Kaufvertrag geltend gemacht. Hiergegen hat die Gesellschaft Widerspruch eingelegt. Wir verweisen insoweit auf unsere Ausführung unter III.3.2 im Anhang.

III.7 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen

Der FORIS Konzern hat als Leasing-Nehmer (Operating-Lease) Leasingverträge für Kopierer und Frankiergeräte abgeschlossen. Darüber hinaus wurden keine Leasingverträge abgeschlossen:

Die Aufwendungen aus Leasingverträgen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Sie betrugen im Geschäftsjahr 2013 insgesamt 18 TEURO (Vorjahr: 19 TEURO).

Es bestehen folgende Mindestleasingzahlungsverpflichtungen:

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31.12.2013

TEuro
31.12.2012

TEuro
Bis zu einem Jahr 20 20
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 35 55
Über fünf Jahre 0 0

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer

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31.12.2013 31.12.2012
Vorstand 2 2
Leitende Angestellte 1 2
Juristen 6 6
Sonstige Angestellte 30 34
Arbeitnehmer gesamt 39 44

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2013 2012
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) 42 43

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

Im Geschäftsjahr 2013 wurden Kosten der Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von 41.709,50 EURO brutto (Vorjahr: 38.080,00 EURO brutto) erfasst. Darüber hinaus wurden 18.377,93 EURO brutto (Vorjahr: 1.457,75 EURO brutto) für weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und Stellungnahmen zu einzelnen Bilanzierungsfragen erfasst. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Sauerland Rybka und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.

III.10 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 31. Mai 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2011 bis 2015 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 betrug 381 TEURO (Vorjahr: 363 TEURO).

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und einer Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Aufsichtsratsvergütung der FORIS AG beträgt gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 insgesamt 63.000 EURO p. a., gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Davon entfallen 27.000 EURO auf den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und jeweils 18.000 EURO auf die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats.

An ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2013 und im Vorjahr keine Zahlungen geleistet.

Dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2013 ein Darlehen in Höhe von 55 TEURO mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einem Zinssatz von 2 % p. a. gewährt, welches das mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. Dezember 2012 gewährte Darlehen abgelöst hat. Die Darlehensforderungen gegenüber dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk valutierten inklusive aufgelaufener Zinsen am 31. Dezember 2013 mit 56 TEURO (Vorjahr: 67 TEURO). Darüber hinaus wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Hinsichtlich weiterführender Informationen verweisen wir auch auf die Ausführungen im Vergütungsbericht unter C.3, der Teil des geprüften Konzernlageberichtes ist.

III.11 Nahestehende Unternehmen und Personen

Im Vorjahr waren über die Mitglieder des Aufsichtsrats hinaus keine Anteilseigner bekannt, die mehr als 10 % der Aktien an der FORIS AG auf sich vereinigen. Nach Ausscheiden von Herrn Oliver Schmidt aus dem Aufsichtsrat mit Beendigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 bleibt der Kreis der bekannten Anteilseigner, die mehr als 10 % der Aktien auf sich vereinigen, unverändert. Gleichwohl hat sich die Zugehörigkeit zu den Organen der Gesellschaft entsprechend verändert. Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.12 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.5 im Anhang.

Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über das Halten der Beteiligung hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Hinsichtlich der Vergütung des Managements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.10 im Anhang. Darüber hinausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden im Geschäftsjahr 2013 nicht gewährt.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im Geschäftsjahr 2013 als auch im Geschäftsjahr 2012 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen.

Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben in den Geschäftsjahren 2013 und 2012 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter D.6.III.10 hinaus bestehen zum 31. Dezember 2013 nicht. Zum 31. Dezember 2012 bestanden über die Angaben unter D.6.III.10 hinaus ebenfalls keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

III.12 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 waren:

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31.12.2013 Anteilsbesitz
Ralf Braun, Vorstand, Rösrath seit 1. Juli 2010 0,0 %
JUDr. Peter Falk, Vorstand, Dinslaken seit 15. Februar 2012 0,0 %

Der Aufsichtsrat bestand in 2013 aus folgenden Personen:

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31.12.2013 Anteilsbesitz
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 11,43 % (davon 0,96 % zuzurechnende)
Olaf Wilcke, Business Director International, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 0,00%
Christian Berner, Unternehmer, Hamburg seit 24. Mai 2013 0,00%
Oliver Schmidt, Diplom-Kaufmann, Unternehmer, Düsseldorf 4. Juni 2008 bis 24. Mai 2013

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Christian Berner ist Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Board of Directors der Papyrus AB, Göteborg, Schweden, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co.KG, Rheine sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.

III.13 Aktie

Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben. Danach wurden keine weiteren Aktien zurückerworben. Somit sind derzeit 4.940.514 Aktien ausstehend. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter D.6.II.2.12. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2013 halten einzelne Aktionäre bis zu 5 % der Aktien. Ein Aktionär hält über 10 %, ein Aktionär über 15 % der Aktien.

Schwellenwerte und Mitteilungen

Herr Dr. Christian Rollmann hat der FORIS AG am 18. August 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG unter Berücksichtigung der ihm gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnenden Stimmen die Schwelle von 10 % überschritten hat. Der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Dr. Christian Rollmann einschließlich der zuzurechnenden Stimmen (52.739 Aktien) beträgt seit dem 15. August 2011 nunmehr mit 588.826 Aktien (von 5.860.000 Aktien) = 10,048%.

Herr Oliver Schmidt hat der FORIS AG am 7. September 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 7. September 2011 die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,03 % (880.500 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt.

Die FORIS AG hat am 20. Dezember 2012 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 13. Dezember 2012 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,32 % (das entspricht 370.541 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. Oktober 2013 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Oktober 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 % (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (292.500 Stimmrechte) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 31. Oktober 2013 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Oktober 2013 insgesamt 5.489.459 Stimmrechte beträgt.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 % (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 % (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.

Die FORIS AG hat am 9. Dezember 2013 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 3. Dezember 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 9,9999 % (dies entspricht 548.945 Stimmrechten von insgesamt 5.489.459 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 % der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 % (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.

Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS Aktie ist im Geschäftsjahr 2013 angestiegen und lag am Jahresende 2013 rund 80 Cent über dem Schlusskurs zum 31. Dezember 2012. Das Jahrestief der Aktie lag bei 1,83 EURO. Das Jahreshoch verzeichnet 2,90 EURO. Eine deutliche Kurssteigerung ergab sich nach der ad-hoc Meldung im August 2013 über einen umfassenden Vergleich in fünf Sammelklagen, in denen die FORIS AG für eine Reihe von Klägern die Prozessfinanzierung übernommen hat. Auch die Veröffentlichung des Teilerwerbsangebotes im Oktober 2013 sowie die Ankündigung des öffentlichen Angebotes haben zu entsprechenden Kurssteigerungen geführt.

Die Aktie im Überblick

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01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012
Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EURO 1) 0,66 0,11
Schlusskurs im Berichtszeitraum in EURO 2) 2,75 1,95
Aktienkurs (höchst) in EURO 2) 2,90 2,20
Aktienkurs (tiefst) in EURO 2) 1,83 1,58
Gesamtrendite im Berichtszeitraum 41,03 % 14,71 %
Anzahl der Aktien am Stichtag 3) 4.940.514 5.489.459
Marktkapitalisierung am Stichtag EURO 3) 13.586.414 10.704.445
Durchschnittlicher Tagesumsatz in Stück 2.790,93 3.570,41
Durchschnittlicher Tagesumsatz in EURO 6.744 6.741
Kurs-Gewinn-Verhältnis 4) 4,2 17,1

1 Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien

2 Basis: Handel im Xetra und an der Frankfurter Wertpapierbörse

3 Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile

4 Basis: Schlusskurs 31. Dezember 2013 bzw. 31. Dezember 2012

Die FORIS AG hat ihren testierten Jahresabschluss 2012 am 28. März 2013 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Im Bundesanzeiger erfolgte die Veröffentlichung am 27. Mai 2013. Die Hauptversammlung fand am 24. Mai 2013 statt. Am 15. November 2013 hat eine außerordentliche Hauptversammlung stattgefunden.

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.14.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.

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01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012
Ergebnis der Periode 3.631.587,54 665.174,09
Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien 5.489.459 5.817.187
EURO EURO
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,66 0,11

III.14.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichtes unter Punkt B. dieses Geschäftsberichtes mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite unter http://portal.foris.de/Corporate-Governance den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Bonn, 24. März 2014

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

JUDr. Peter Falk, Vorstand

E. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der FORIS AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet:

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, 24. März 2014

**Sauerland Rybka und Partner

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Matthias Küpper, Wirtschaftsprüfer

Wolfgang Rogalli, Wirtschaftsprüfer

F. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Bonn, 24. März 2014

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

JUDr. Peter Falk, Vorstand

Unternehmenskalender

1. Halbjahr 2014

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27. März Veröffentlichung Geschäftsbericht
6. Mai Veröffentlichung Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres
10. Juni Hauptversammlung

2. Halbjahr 2014

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5. August Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
4. November Veröffentlichung Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Der Geschäftsbericht der FORIS AG ist unter http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht veröffentlicht.

Auf Wunsch stellen wir diesen gerne zur Verfügung.

FORIS AG

Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20

53113 Bonn

Tel.: +49 228 95750-0

Fax: +49 228 95750-27

[email protected]

www.foris.de

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