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Flughafen Wien AG

AGM Information Jul 23, 2009

744_rns_2009-07-23_bc4c4dd7-6ca1-40d1-adb0-12ec2b929c1d.pdf

AGM Information

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Flughafen Wien Aktiengesellschaft

E I N L A D U N G

zu der am 20. August 2009 um 11.00 Uhr im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien stattfindenden

20. außerordentlichen Hauptversammlung

der Aktionäre der Flughafen Wien Aktiengesellschaft

TAGESORDNUNG

Sonderprüfung gemäß §118 Aktiengesetz zum Projekt "Skylink"

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 der Satzung nur jene Aktionäre berechtigt, die bei einem österreichischen Notar, bei einer Niederlassung einer inländischen Kreditunternehmung oder bei der Gesellschaft innerhalb der in der Satzung bestimmten Frist, somit bis

spätestens 14.08.2009

während der Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditunternehmungen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigungen über die erfolgte Hinterlegung bis spätestens einen Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist (17.08.2009) bei der Gesellschaft (unbedingt vorab per Telefax: 050100/916383 – aus dem Ausland: +4350100/916383) einzureichen. Die Hinterlegungsstelle möge auf diese Voraussetzung der Stimmrechtsausübung ausdrücklich hingewiesen werden. Erst bei der Hauptversammlung vorgelegte Hinterlegungs- und Sperrbescheinigungen gelten als im Sinne der Satzung nicht ordnungsgemäß eingereicht.

Inhaber von Zwischenscheinen sind zur Teilnahme berechtigt, wenn sie im Aktienbuch als Aktionäre eingetragen sind und wenn sie sich nicht später als drei Werktage vor der Hauptversammlung schriftlich anmelden.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen.

Wien, im Juli 2009

Der Vorstand der Flughafen Wien Aktiengesellschaft

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