Remuneration Information • Jan 31, 2023
Remuneration Information
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FIRST SENSOR –VERGÜTUNGSBERICHT 2022
Im nachfolgenden Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz (AktG) werden die Vergütungen der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der First Sensor AG im Geschäftsjahr 2021/2022 (nachfolgend auch Geschäftsjahr 2022) dargestellt und erläutert. Um das Verständnis zu fördern, wird auch das im Geschäftsjahr 2022 geltende Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat in Grundzügen dargestellt.
Das aktuelle System der Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der First Sensor AG wurde vom Aufsichtsrat – unter Zuhilfenahme fachlicher externer Unterstützung – in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 Aktiengesetzt (AktG) am 29. April 2021 beschlossen und von der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 89,78 Prozent des vertretenen Kapitals gebilligt. Gemäß § 120 a AktG wird das Vergütungssystem bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre erneut der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes, insbesondere den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), und orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022.
Seit der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat wird das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand von der Gesellschaft beim Neuabschluss und bei Verlängerungen von Vorstandsdienstverträgen, welche mit der Gesellschaft abgeschlossen werden, berücksichtigt.
Sofern Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162 AktG im Geschäftsjahr 2022 einzelne Vergütungen gewährt wurden, die in früheren Geschäftsjahren unter dem seinerzeit geltenden Vergütungssystem zugesagt worden waren, werden diese ebenfalls dargestellt und erläutert.
Das Vergütungssystem für Vorstände der First Sensor AG wird durch den Personal- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats laufend überprüft, insbesondere im Rahmen von Vertragsverhandlungen mit bestehenden oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands. Eine förmliche und kalendarisch regelmäßige Überprüfung findet jedoch nicht statt.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Durch diese Kombination schafft die Gesellschaft einen attraktiven Anreiz für Vorstandsmitglieder, zu einer nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung beizutragen.
Variable Vergütungen sind der wesentliche materielle Anreiz, um die Ziele der Geschäftspolitik zu verfolgen. Sie sind Motivation und Belohnung für konkretes Handeln, für operative Leistungen, für eine strategische Ausrichtung, die die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert, und für verantwortungsbewusstes Verhalten.
Die variable Vergütung steht in Abhängigkeit von der Erreichung mehrerer durch den Aufsichtsrat vorab festgelegter Erfolgsziele. Die Erreichung der Ziele muss dabei nicht unbedingt exakt messbar, aber auf jeden Fall verifizierbar sein. Der Zusammenhang zwischen der Erreichung der Ziele und der variablen Vergütung muss vorher festgelegt und darf nicht nachträglich verändert werden.

Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus der kurzfristigen variablen Vergütung (kurzfristiger Bonus) und der langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive Program).
Der kurzfristige variable Bonus berechnet sich nach dem Annual Incentive Plan ("AIP") des TE Connectivity Konzerns. Das AIP-Programm dient dazu, Führungskräfte für das Erreichen finanzieller oder strategischer Leistungsziele zu belohnen. Es gibt keine garantierte Mindestzielerreichung; die Auszahlung kann daher auch komplett entfallen. Der kurzfristige Bonus nach dem AIP Programm wird vom Aufsichtsrat der Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablauf eines Geschäftsjahres der Höhe nach festgestellt und an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt.
Als langfristige variable Vergütung erhalten die Mitglieder des Vorstands Restricted Stock Units ("RSU") von der TE Connectivity Ltd. im Rahmen des Long-Term Incentive ("LTI") Programms. TE Connectivity Ltd. verwendet LTI-Zuteilungen, um eine wettbewerbsfähige Vergütung zu bieten, die die Beiträge der Mitarbeiter anerkennt und ihre Vergütung mit den Aktionären in Einklang bringt, indem sie sich auf langfristiges Wachstum und Aktienperformance konzentriert.
| VERGÜTUNGSBESTANDTEIL | BEMESSUNGSGRUNDLAGE/PARAMETER |
|---|---|
| Erfolgsunabhängige Vergütung | |
| Festgehalt | erfolgsunabhängige feste (fixe) Vergütung, die in monatlichen Raten ausbezahlt wird |
| Nebenleistungen | Nutzung eines Dienstwagens oder BahnCard 100 1. Klasse; Versicherungsbeiträge; weitere einmalige oder zeitlich begrenzte (Übergangs-) Leistungen bei Neueintritten; Erstattung der Kosten von Dienstreisen |
| Erfolgsabhängige Vergütung | |
| Kurzfristige variable Vergütung | berechnet sich nach dem Annual Incentive Plan ("AIP") des TE Connectivity Konzerns ─ Jahres-Incentive-Zielbetrag in % in Relation zum Festgehalt ─ Performance Level auf der Basis verschiedener Leistungskennzahlen z.B. Umsatz und Betriebsergebnis (60%), weitere KPIs und Ergebnis je Aktie der TE Connectivity Ltd. (40%) ─ Berechnung des jährlichen Incentive Awards als Multiplikation des Jahres-Incentive Zielbetrags mit der gewichteten Zielerreichung (0-200%) und dem persönlichen Performance Faktor (0-200%) ─ In keinem Fall übersteigt die Auszahlung 300 % des individuellen Jahres-Incentive-Zielbetrags (Cap). |
| Langfristige variable Vergütung | Aktienbezogene Langfristvergütung, Laufzeit 4 Jahre: Ausgabe von Restricted Stock Units ("RSU") der TE Connectivity Ltd. im Rahmen des Long-Term Incentive ("LTI") Programms ─ Zuteilung einer Anzahl von RSUs zu einem Zuteilungsdatum ─ vierjährige Vesting-Periode, d.h. pro Jahr verdienen sich die Vorstandsmitglieder ein Viertel der initial zugeteilten RSU ─ unverfallbare RSUs werden als Aktien der TE Connectivity Ltd. zur Verfügung gestellt, die während eines offenen Handelsfensters verkauft werden können. Der Wert der RSU wird zum Zeitpunkt der Gewährung bemessen. Dabei wird ein maximaler Anstieg bis zum Ende der Vesting-Periode um 200% im Vergleich zum Zeitpunkt der Gewährung zu Grunde gelegt (Berechnung der Maximalvergütung). |
| Maximalvergütung | Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG: ─ Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung – beträgt für alle Vorstandsmitglieder jeweils EUR 580.000,00. |
| Abfindungs-Cap | Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung in Höhe des Jahresfixgehalts für die restliche Vertragsdauer, maximal jedoch in Höhe von EUR 500.000,00 (Cap); im Falle eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird die Abfindungszahlung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet; die Abfindungszahlung und die Karenzentschädigung sind insgesamt auf zwei Jahresfixgehälter beschränkt |
| Malus- und Clawback-Regelung | Nicht vorgesehen |
Bei Vorliegen der Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre beträgt bei den Vorstandsmitgliedern der Anteil der

Eine Verpflichtung, Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu halten (Share Ownership Guidelines), sind nicht Bestandteil des Vergütungssystems.
Ehemalige und aktuelle Mitglieder des Vorstands haben keine Pensionszusagen erhalten.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten keine Vergütungskomponenten in Form von Aktien oder Optionen auf Aktien der First Sensor AG. Die langfristige variable Vergütung steht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Restricted Stock Units Programm der TE Connectivity Ltd.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder stellt sicher, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems hat der Aufsichtsrat angesichts des hohen Bedarfs an strategischen Veränderungen bei First Sensor auf die Einführung von Clawback-Klauseln verzichtet.
Die Gesellschaft hat mit den derzeit bestellten Vorstandsmitgliedern keine Dienstverträge geschlossen. Alle derzeit bestellten Vorstandsmitglieder waren bereits vor ihrer Tätigkeit für First Sensor für Konzerngesellschaften der TE Connectivity tätig und werden von diesen vergütet. Für die Übernahme des Vorstandsmandats bei First Sensor haben die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche Vergütung erhalten. Folglich findet das Vergütungssystem von First Sensor auf ihre Vergütung keine Anwendung, was jedoch gleichzeitig keine Abweichung vom Vergütungssystem begründet.
Das Vergütungssystem für den Vorstand wird beim Neuabschluss und bei Verlängerungen von Vorstandsdienstverträgen, welche mit der Gesellschaft abgeschlossen werden, berücksichtigt. Die Vorstandsmitglieder Sibylle Büttner, Robin Maly und Dirk Schäfer wurden vor der Beschlussfassung zu Mitgliedern des Vorstands berufen, Thibault Kassir nach der Beschlussfassung. Alle diese Mitglieder des Vorstands werden durch Verträge mit TE Connectivity-Konzerngesellschaften vergütet, die keine Vergütungskomponenten für ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglieder der First Sensor AG enthalten. Folglich findet das Vergütungssystem für ihre Tätigkeit keine Anwendung. Das Vergütungssystem fand ebenfalls keine Anwendung für den Vorstandsvertrag mit Markus Resch, der bei der Beschlussfassung bereits lief und zum 31. Mai 2021 beendet wurde.


Die Vorstände übernehmen lediglich die Organfunktion im Rahmen des bestehenden Beherrschungsvertrags. Operative Managementleistungen werden überwiegend durch First Sensor Mitarbeiter und Serviceeinheiten der TE-Gruppe, die auch die jeweiligen Entscheidungsvorlagen für den Vorstand vorbereiten, übernommen. Die im Geschäftsjahr 2021/2022 bestellten Mitglieder des Vorstands haben in diesem Rahmen die Vorstandstätigkeiten zusätzlich übernommen und erhalten weder durch die First Sensor AG noch durch andere Gesellschaften von TE Connectivity eine Vergütung für ihre Vorstandstätigkeit bei der First Sensor AG. Deshalb finden auch das Vergütungssystem und die Maximalvergütung keine Anwendung.
| Thibault Kassir | Robin Maly Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands |
Dirk Schäfer | Sibylle Büttner 20. April 2021 bis |
Marcus Resch CEO/CFO 14. März 2020 bis |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG IN T€ |
seit 14. April 2022 RGJ 2021 |
2022 | RGJ 2021 | seit 20. April 2021 2022 |
seit 01. Juni 2021 RGJ 2021 |
2022 | 13. April 2022 RGJ 2021 |
2022 | 31. Mai 2021 RGJ 2021 |
2022 |
| Festvergütung | - | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 115 | 0 |
| Nebenleistungen | - | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6 | 0 |
| Summe | - | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 121 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung | - | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 52 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) |
- | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 86 | 0 |
| Summe | - | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 138 | 0 |
| Abfindung | - | - | - | - | - | - | - | - | 345 | - |
| Versorgungsaufwand | - | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
| Gesamtvergütung | - | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 606 | 0 |
| Anteil der festen Vergütung | - | - | - | - | - | - | - | 46,7% | - | |
| Anteil der variablen Vergütung | - | - | - | - | - | - | - | 53,3% | - |
Rumpfgeschäftsjahr 2021: 01.01. – 30.09.2021; Geschäftsjahr 2022: 01.10.2021 – 30.09.2022
Der Vorstandsvertrag mit Markus Resch ist im Rumpfgeschäftsjahr 2021 zum 31. Mai 2021 vorzeitig beendet worden. Er hat dafür eine Abfindung in Höhe von 345.000,00 Euro erhalten.
Die Mitglieder des Vorstands haben keine Leistungszusagen von Dritten erhalten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglieder der First Sensor AG stehen. Sie erhalten auch keine variablen Vergütungsbestandteile, die sich auf operative oder strategische Ziele der First Sensor AG beziehen.
Für den Fall der regulären Beendigung eines Vorstandsvertrags wurden keine separaten Regelungen vorgesehen und keine diesbezüglichen Vereinbarungen getroffen.


Über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschließt die Hauptversammlung. Die Vergütung ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder überprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die bisher geltende Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft angemessen ist. Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 daher vorgeschlagen, das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats unverändert zu beschließen. Diesem Vorschlag wurde mit einer Mehrheit von 99,99 Prozent des vertretenen Kapitals zugestimmt. Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG hat die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in der Satzung geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.
Die Aufsichtsratsmitglieder der First Sensor AG erhalten für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat abhängt. Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen. Mit der Vergütung ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur für einen Teil des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Der Aufsichtsrat überprüft mit Unterstützung des Personal- und Nominierungsausschusses in unregelmäßigen Abständen, jedoch spätestens alle vier Jahre, die Struktur und Angemessenheit seiner Vergütung. Aufgrund der besonderen Art der Aufsichtsratsvergütung, welche sich wegen des aufsichtsrechtlichen Charakters grundlegend von der Tätigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Gesellschaft unterscheidet, erfolgt kein sogenannter vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung.
Jedes einfache Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Grundvergütung von EUR 20.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält wie auch der stellvertretende Vorsitzende eine höhere Vergütung im Hinblick auf den höheren Organisations- und Verwaltungsaufwand. Diese beträgt für den Vorsitzenden EUR 50.000,00 und für den stellvertretenden Vorsitzenden EUR 30.000,00.
Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessen Umfang zur Verfügung; TE Connectivity entrichtet die hierfür fälligen Prämien. Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine Fixvergütung, während eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, nicht vorgesehen ist. Daher kann die Vergütung nur eingeschränkt auf die Geschäftsstrategie ausgerichtet werden und so auch nur bedingt auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft Einfluss nehmen. Die First Sensor AG ist jedoch der Überzeugung, dass eine Festvergütung der objektiven Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats und seiner neutralen beratenden Tätigkeit am besten dient. Der Aufsichtsrat kann damit seine Entscheidungen zum Wohle der Gesellschaft und damit an einer langfristigen Geschäftsstrategie und einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten, ohne dabei anderweitige Motive zu verfolgen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Die folgende Tabelle stellt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 nach § 162 AktG dar:
Rumpfgeschäftsjahr 2021: 01.01. – 30.09.2021; Geschäftsjahr 2022: 01.10.2021 – 30.09.2022
| in T€ | RGJ 2021 | 2022 | |
|---|---|---|---|
| Michael Gerosa | Mitglied seit 18.02.2021, Vors. seit 19.04.2021 | * | * |
| Peter McCarthy | Mitglied seit 01.05.2020, stellv. Vorsitzender seit 14.05.2020 | * | * |
| Stephan Itter | seit 01.05.2020 | 15 | 20 |
| Rob Tilmans | seit 24.06.2021 | * | * |
| Dirk Schäfer | bis 31.05.2021 | * | - |
| Olga Wolfenberg | seit 13.05.2019 | 15 | 20 |
| Tilo Vollprecht | bis 26.08.2021 | 13 | - |
| Christoph Findeisen | seit 27.08.2021 | 2 | 20 |
| Gesamtvergütung | 45 | 60 |
* Diese Mitglieder des Aufsichtsrats sind Mitarbeiter im TE Connectivity-Konzern und verzichten auf ihre Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit Gesellschaften des TE-Konzerns stehen, haben im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Aufsichtsratsvergütung bezogen.


Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung aller Beschäftigten dar, wobei für Letztere auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der Gruppe in Deutschland im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird.
| Vergütung der Organmitglieder | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung in % | 2018 zu 2017 | 2019 zu 2018 | 2020 zu 2019 RGJ 2021 zu 2020 | 2022 zu RGJ 2021 | |
| Gegenwärtige Vorstandsmitglieder | |||||
| Thibault Kassir | |||||
| Robin Maly | |||||
| Dirk Schäfer | |||||
| Gegenwärtige Aufsichtsratsmitglieder | |||||
| Michael Gerosa | |||||
| Peter McCarthy | |||||
| Stephan Itter | 13% | 33%5 | |||
| Rob Tilmans | |||||
| Olga Wolfenberg | 48%1 | -25% | 33%5 | ||
| Christoph Findeisen | 90%3 | ||||
| Frühere Vorstandsmitglieder | |||||
| Sibylle Büttner (bis 13.04.2022) | |||||
| Marcus Resch (bis 31.05.2021) | 145% | ||||
| Dr. Dirk Rothweiler (bis 30.06.2020) | 41% | -9% | 999%2 | ||
| Dr. Mathias Gollwitzer (bis 20.03.2020) | -21% | 116%2 | 211%2 | ||
| Frühere Aufsichtsratsmitglieder | |||||
| Tilo Vollprecht (bis 26.08.2021) | 48%1 | -35%3 | |||
| Dirk Schäfer (26.05.2020-31.05.2021) | |||||
| John Mitchell (01.05.-31.10.2020) | |||||
| Jörg Mann (01.05.-26.05.2020) | |||||
| Prof. Dr. Alfred Gossner (bis 30.04.2020) | 0% | 0% | -67%3 | ||
| Prof. Dr. Christoph Kutter (bis 30.04.2020) | 67%3 | 0% | -67%3 | ||
| Marc de Jong (bis 30.04.2020) | 0% | 0% | -67%3 | ||
| Guido Prehn (bis 30.04.2020) | k.A. | ||||
| Götz Gollan (bis 03.05.2019) | 0% | -67%3 | |||
| Entwicklung der Gesellschaft | |||||
| Jahresüberschuss der First Sensor AG (HGB) | 303,0% | -78,7% | 3.053,4%4 | -91,4%4 | -161,6% |
| EBIT des First Sensor-Konzerns (IFRS) | 16,0% | 10,2% | 991,7%4 | -65,1%4 | -121,8% |
| Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer | 3,9% | 9,9% |
1 Mitglied des Aufsichtsrats seit 03.05.2019, deshalb nur zeitanteilige Vergütung für 2019
2 enthält Abfindung aufgrund des Ausscheidens infolge Change of Control
3 Differenz beruht auf unterjährigem Ein- bzw. Austritt aus dem Gremium
4 Beeinflusst durch Sondereinflüsse (u.a. Desinvestitionen)
5 Erhöhung ggü. Vorjahr aufgrund Umstellung des Geschäftsjahres
Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder stellen auf die geschuldete Vergütung ab.
Berlin, den 30. Januar 2023
First Sensor AG
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Thibault Kassir Robin Maly Dirk Schäfer Michael Gerosa
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