Governance Information • May 25, 2011
Governance Information
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Die Silicon Sensor International AG entspricht – mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen – den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 ("Kodex") und hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im März 2010 mit der Ergänzung aus dem Oktober 2010 mit den in den jährlichen Entsprechenserklärungen jeweils benannten Einschränkungen entsprochen.
Nach Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex soll in einer D&O Versicherung für den Aufsichtsrat ein den Vorgaben für den Vorstand entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist kein Selbstbehalt vorgesehen, da nach Ansicht der Gesellschaft ohne Selbstbehalt leichter qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat gewonnen werden können.
Nach Ziffer 5.1.2 Abs. 1 des Kodex soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen.
Eine langfristige Nachfolgeplanung liegt bei der Gesellschaft derzeit nicht vor. Hierfür wurde bisher kein Bedarf gesehen. Für die Zukunft soll eine langfristige Nachfolgeplanung erarbeitet werden.
Nach Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat entsprechende Ausschüsse bilden.
Der Aufsichtsrat der Silicon Sensor International AG bildet keine Ausschüsse. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats von drei Mitgliedern sieht die Gesellschaft in der Bildung von Ausschüssen keinen Vorteil.
Der Kodex empfiehlt in Ziffer 5.4.6 Abs. 2, die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich mit erfolgsabhängigen Bestandteilen zu vergüten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Silicon Sensor International AG erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung. Die Gesellschaft hält eine feste Vergütung für besser geeignet, der vom Unternehmenserfolg unabhängigen Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen.
Nach Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Kodex soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.
Die Zwischenberichte der Silicon Sensor International AG werden nicht regelmäßig binnen 45 Tagen veröffentlicht, da eine Veröffentlichung der Zwischenberichte innerhalb der nach der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse maßgeblichen Frist von der Gesellschaft als ausreichend angesehen wird.
Berlin, den 25. März 2011
Silicon Sensor International AG
Dr. Hans-Georg Giering Dr. Ingo Stein Ernst Hofmann
Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand Aufsichtsratsvorsitzender
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