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First Sensor AG Annual Report (ESEF) 2024

Feb 13, 2025

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ZUSAMMENGEFASSTER BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS DER FIRST SENSOR AG

2.1. GRUNDLAGEN DES FIRST SENSOR-KONZERNS

2.1.1. Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Geschäftszweck und rechtliche Konzernstruktur

Im Einklang mit der Satzung ist der Geschäftszweck des Unternehmens die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb im In- und Ausland von Sensorsystemen aller Art sowie von elektronischen Bauelementen und Geräten. Der First Sensor-Konzern (im Folgenden auch „First Sensor“ oder „die Gruppe“) bestand zum Berichtsstichtag (30.09.2024) aus der Muttergesellschaft First Sensor AG mit Sitz in Berlin und der Tochtergesellschaft First Sensor Lewicki GmbH, an der die First Sensor AG sämtliche Anteile hält. Der Konzernlagebericht wurde mit dem Lagebericht der First Sensor AG nach § 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.

Seit 2020 ist die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, Bensheim, mit knapp 72 Prozent größte Aktionärin der First Sensor AG. Zwischen den Gesellschaften besteht seit dem 14. April 2020 (Handelsregister-Eintragung am 6. Juli 2020) ein Beherrschungs- und mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 ein Gewinnabführungsvertrag.

Segmente

First Sensor entwickelt, produziert und vertreibt Sensorchips, Sensorkomponenten, Sensoren und Sensorsysteme. Der Umsatz wird nach der geographischen Herkunft der Endkunden (DACH-Region, übriges Europa, Nordamerika, Asien, Rest der Welt) berichtet. Eine Segmentierung entsprechend IFRS 8, die sich in internen Organisations- und Berichtsstrukturen widerspiegelt und nach der der Vorstand die Steuerung vornimmt, ist nicht gegeben.

Standorte

Die Gruppe verfügte im Geschäftsjahr 2024 insgesamt über vier Entwicklungs- bzw. Produktionsstandorte in Deutschland: Berlin (Oberschöneweide und Weißensee), Dresden (Klotzsche) und Oberdischingen. Sie sind auf unterschiedliche Produkte und Stufen entlang der Sensorik-Wertschöpfungskette spezialisiert.

Geschäftsprozesse, Produkte und Dienstleistungen

Im Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und fertigt First Sensor Standardprodukte und kundenspezifische Sensorlösungen für die stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den unterschiedlichen Zielmärkten. Entlang der Wertschöpfungskette zeichnet sich First Sensor durch zwei Kernkompetenzen aus: Zum einen besitzt die Gruppe Expertenwissen beim Detektieren von physikalischen Parametern mithilfe des Designs und der Produktion von Sensorchips auf Siliziumbasis. Zum anderen nutzt First Sensor Kenntnisse in der mikroelektronischen Aufbau- und Verbindungstechnik, um diese Chips mit dem besten „form factor“ anwendungsgerecht weiterzuverarbeiten. Zusätzliches Wachstum kann durch Systemlösungen für neue Anwendungen in den verschiedenen Märkten entstehen. Solche Sensorsysteme übernehmen nicht nur Messaufgaben, sondern reagieren intelligent auf Ergebnisse und kommunizieren mit anderen Systemen.

Auf dieser Basis fokussiert sich First Sensor auf die Produktbereiche Pressure und Advanced Electronics und verfügt über ein umfangreiches Angebot eigenentwickelter und -produzierter Standardsensoren, die primär über das Vertriebsnetz von TE Connectivity vertrieben werden. Durch die langjährige Expertise in der Sensorik ist First Sensor außerdem in der Lage, maßgeschneiderte Sensorlösungen anzubieten, die in den Produkten von Schlüsselkunden anwendungsspezifische Herausforderungen meistern. Darüber hinaus greift das Unternehmen auf eine Vielzahl technischer Lösungen im Bereich der Aktuatorik und Embedded Software zurück, um bei Systemansätzen zu unterstützen. Deshalb ist die Produkt- und Technologieentwicklung ein wesentlicher Kernprozess.

First Sensor kann über die Zusammenarbeit mit der TE Connectivity Solutions GmbH (Schaffhausen, Schweiz - TESOG) an Kunden in mehr als 140 Ländern liefern. Auf der Basis entsprechender Vereinbarungen ist die TESOG Verkaufs- und Distributionspartner der First Sensor AG und hat im Geschäftsjahr 2022 den kompletten Vertrieb des Unternehmens übernommen.

Beschaffungs- und Absatzmärkte

First Sensor bezieht Rohmaterialien, Produkte und Dienstleistungen für seine Geschäftsprozesse. Mehr als drei Viertel haben ihren Ursprung in Europa (76,7 Prozent), aus Asien stammen 13,8 Prozent und aus Amerika kommen 9,5 Prozent.

Seit dem 1. Juni 2022 erfolgt der Vertrieb der Produkte der First Sensor AG ausschließlich über den Distributionspartner TESOG. Für die regionale Aufteilung der Umsätze wird auf den Standort des Endkunden von TESOG abgestellt. Das größte Umsatzvolumen wurde im Geschäftsjahr 2024 wie bisher im deutschsprachigen Raum realisiert. Der Anteil der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) belief sich auf 53,2 Prozent (VJ: 57,5 Prozent). 19,5 Prozent (VJ: 14,1 Prozent) der Umsätze erwirtschaftete First Sensor in den nicht deutschsprachigen europäischen Ländern. In Nordamerika, mit Schwerpunkt auf den USA, erwirtschaftete der Konzern 5,7 Prozent des Umsatzes (VJ: 12,4 Prozent). Auf Asien entfallen 21,2 Prozent (VJ: 15,7 Prozent) der Umsatzanteile mit Schwerpunkt in China und 0,4 Prozent (VJ: 0,3 Prozent) entfallen auf den Rest der Welt. Die grundsätzliche Absatzentwicklung im Konzern spiegelt sich entsprechend auch bei der First Sensor AG als Einzelgesellschaft wider.

Externe Einflussfaktoren

Externe Einflussfaktoren für das Geschäft, wie zum Beispiel rechtliche, politische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Rahmenbedingungen, die eine Veränderung im Nachfrageverhalten der Kunden begründen könnten, sowie regulatorische Rahmenbedingungen sind im positiven wie im negativen Sinne von geringerer Bedeutung für First Sensor. Durch die Integration in den TE Connectivity-Konzern profitiert First Sensor nicht nur von der dynamisch wachsenden Anzahl von Sensorapplikationen, die für neue Funktionalitäten sowie für Sicherheit, Komfort und Effizienz entwickelt werden. Die globale Reichweite von TE Connectivity erweitert auch die Zahl potenzieller Kunden, die beliefert werden können. Diese Kombination sollte auch mögliche Schwankungen durch konjunkturelle Zyklen mindern.

2.1.2. Ziele und Strategien

Strategische Ausrichtung der Geschäftsfelder

First Sensor ist Teil von TE Connectivity und damit eingebunden in die TE Connectivity-Strategie für den Geschäftsbereich Sensoren. Ziel der Strategie ist es, Menschen, Maschinen und die Welt nahtlos miteinander zu verbinden, sodass alle weltweit ein besseres Leben führen können. Dafür werden innovative Sensorlösungen entwickelt, die Werte für die Mitarbeiter, Kunden und Investoren schaffen. Sie sollen dazu beitragen, dass die vernetzte Welt sicherer, produktiver und zuverlässiger wird. TE Connectivity setzt dabei auf die Werte Innovation, Integrität, Zuverlässigkeit, Inklusion und Teamwork.

In den verschiedenen Handlungsfeldern konzentriert sich TE Connectivity mittelfristig auf eine ausgeprägte Wachstumsstrategie. Im Mittelpunkt der Aktivitäten von First Sensor stehen Anwendungen in der industriellen Automatisierung und Zustandüberwachung sowie der Steuerung von Bewegungen. Außerdem konzentriert sich die Gruppe auf Anwendungen in der Medizintechnik wie Diagnostik und Patientenüberwachung. Drucksensoren sind ein wesentlicher Bestandteil des Produktportfolios. Hier bietet First Sensor für Applikationen in der Industrie und Medizintechnik passende Produkte.# Oft sind in diesen High-Tech-Applikationen individuelle, kundenspezifische Lösungen gefragt.

Aufgrund der mehr als 30-jährigen Anwendungserfahrung ist First Sensor in der Lage, die unterschiedlichsten Branchen mit passgenauen Lösungen zu bedienen – von leistungsstarken, plattformbasierten Drucksensoren für die Pneumatik und Hydraulik, unter anderem zur Automatisierung industrieller Anlagen, bis hin zu Sonderanfertigungen für hochspezialisierte Medizintechnik-Anwendungen.

Im Bereich Photonics umfasst das Produktprogramm LiDAR-Anwendungen, Imaging-Module und Lichtdetektoren. Sie kommen vorwiegend in Industrie-, Medizin- und Transportanwendungen zum Einsatz. First Sensor konzentriert sich hier vorrangig auf Anwendungen im Industrie- und 28 Medizinbereich. Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Rahmen des Produktportfoliomanagements entschieden, im Photonics-Bereich mehr Fokus auf Produktionsdienstleistungen als auf Eigenentwicklung zu legen.

Besonders im Bereich Advanced Electronics hat sich First Sensor auf den steigenden Bedarf an komplexen Lösungen, die in Kundenapplikationen mehrere Funktionen verbinden, konzentriert. Dies bedarf der Kernkompetenzen in Chip-Design und -Produktion sowie in der Aufbau- und Verbindungstechnik. Darüber hinaus setzt das Unternehmen auf den Auf- und Ausbau der Expertise in weiteren Verfahrenstechnik sowie in Software und Sensorik-Kommunikation. In der Zusammenarbeit mit TE Connectivity ergeben sich hier zusätzliche Optionen, die in der Zusammenarbeit stetig weiter validiert werden sollen.

Ergänzend entwickelt First Sensor nicht nur Produkte, sondern auch Lösungen. Beim „Solution Selling“ ist es wichtig, ein tiefgreifendes Verständnis für die Systeme der Kunden zu entwickeln und Trends und Systemprobleme zu erkennen, die gelöst werden müssen. Dies geht häufig mit der Erweiterung des Anteils von Sensoren in diesen Anwendungen und Anwendungsfällen einher. Auf diese Weise erhalten die Kunden ein umfassenderes Wertangebot. Gleichzeitig können der Beschaffungsprozess, die Komplexität und die Kosten reduziert werden, indem beispielsweise die Anzahl der Lieferanten reduziert werden kann.

Strategische Finanzierungsmaßnahmen

Das operative Geschäft finanziert First Sensor vorrangig aus dem operativen Cashflow und den vorhandenen liquiden Mitteln bzw. über den Cash-Pool mit TE Connectivity. Weiterer Finanzierungsbedarf könnte zukünftig auch durch die Hauptaktionärin gedeckt werden. Strategische Finanzierungsmaßnahmen im engeren Sinne wurden bisher nicht vorgenommen und dies ist auch für die Zukunft nicht geplant.

2.1.3. Unternehmensinternes Steuerungssystem

Der Vorstand verantwortet die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er wird gemäß Gesetz und Satzung vom Aufsichtsrat beraten und überwacht. Aus den strategischen Zielen wird jährlich die Mittelfristplanung für die nächsten drei Jahre abgeleitet. Auf dieser Basis entsteht die jeweilige Detailplanung für das Folgejahr. Der Vorstand stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um.

Mit den Mitarbeitern der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands erörtert der Vorstand regelmäßig strategische und wesentliche operative Fragen, analysiert die aktuelle Geschäftsentwicklung und berät über den Umgang mit Chancen und Risiken. Diese Führungskräfte haben außerdem direkte Berichtslinien zu den regionalen und globalen Fachverantwortlichen von TE Connectivity.

Die Steuerung der First Sensor Unternehmensgruppe erfolgt in erster Linie durch die kontinuierliche Kontrolle der Zielerreichung hinsichtlich der Jahres- und Mittelfristplanung. Abweichungen sollen so frühzeitiger erkannt werden, um zeitnah geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Verwendete Steuerungskennzahlen

Seit dem Geschäftsjahr 2024 wird First Sensor primär nach den Zielgrößen Umsatz und Investitionsvolumen gesteuert. Dies stellen die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren (KPIs) dar. Die Änderung der Steuerungskennzahlen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 wurden im Prognosebericht des Geschäftsberichts 2023 dargestellt. Informationen zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren finden sich in der nichtfinanziellen Konzernerklärung (CSR-Bericht). Sie werden vom Vorstand nicht für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns berücksichtigt.

2.1.4. Forschung und Entwicklung

Vielfältige neue Einsatzmöglichkeiten von Sensoren und Sensorsystemen sind die Treiber für das geplante Wachstum von First Sensor. Aus diesem Grund hat die Entwicklung eine hohe Relevanz für den Erfolg des Unternehmens. Sie prägt die Umsetzung kundenspezifischer Lösungen und verantwortet den Produktentwicklungsprozess sowie den Bau von Prototypen. Außerdem bildet die Entwicklung die Grundlage für die Plattform- und Technologiestrategie von First Sensor. Sie ist integraler Teil der Strategie und Roadmaps der Sensor Business Unit von TE Connectivity.

Als Folge der fortgeschrittenen Integration in den TE Connectivity Konzern ist die Entwicklungsarbeit mittlerweile auf Organisationseinheiten aufgeteilt, die auch Standorte außerhalb der First Sensor Gruppe umfassen. Die im Folgenden dargestellten F&E-Aktivitäten beziehen sich daher in erster Linie auf Weiterentwicklungen und Anpassungen durch Mitarbeiter von First Sensor, deren Ergebnisse jedoch nicht zwingend mit den Produktionsstandorten von First Sensor verbunden sind.

Die gesamte Expertise umfasst Halbleiterentwicklung und Design von Sensoren, Aufbau- und Verbindungstechnik sowie die Prozessentwicklung bis zum Prototypenbau, Sensorelektronik sowie Software und Systemintegration. Die Koordination der Fachbereiche innerhalb der Produktentwicklungsprojekte leistet das Projektmanagement, um die Einhaltung der definierten Projektziele sicherzustellen.

Die Organisationsstruktur ist nach Sensortechnologien ausgerichtet. Der Entwicklungsbereich Photonics befasst sich mit der Entwicklung von Fotodioden und bildgebenden Sensoren. Die Entwicklung von Drucksensoren arbeitet vereint mit den entsprechenden Entwicklern der TE Connectivity im Entwicklungsbereich Pressure & Force.

Prozessseitig ist die gesamte Entwicklung auf den Projekt-Governance-Prozess der TE Connectivity „LEAN PD“ (Lean Enterprise Accelerated New Product Development) abgestellt. Dafür wurden Softwarelösungen angeglichen und das Dokumentenmanagement an die TE Connectivity Infrastruktur angebunden.

Vorgehen und Schwerpunkte

Unabhängig davon, ob der Anstoß zu einem Entwicklungsprojekt von Kundenseite oder aus den eigenen Reihen kommt, verlaufen Entwicklungsaktivitäten von First Sensor entlang eines strukturierten Prozesses. Vor dem eigentlichen Start des Projekts steht zunächst die Prüfung des Business Cases. Dabei werden neben Zeitrahmen und Kosten auch die Potenziale des Projekts für First Sensor und TE Connectivity gesamt berücksichtigt. Wenn die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, folgt die Umsetzung des Projekts. Ein mehrstufiger Prozess regelt dabei die Organisation von der Konzepterstellung über die Fertigung von Prototypen bis zur Vorbereitung der Serienproduktion. Mithilfe vorab definierter Meilensteine und standardisierten Berichtserfordernissen stellt dieser Prozess sicher, dass sich die Ergebnisse des Entwicklungsprojekts auf jeder Stufe im Einklang mit dem gewünschten Ziel befinden und Abweichungen zeitnah erkannt, analysiert und bearbeitet werden.

Die mittel- und kurzfristigen Entwicklungsaktivitäten werden entlang der übergeordneten Unternehmensstrategie auf der Ebene von TE Connectivity in einer Technologie- und Produkt-Roadmap gebündelt. Diese stellt sicher, dass Projekte mit Schlüsselkunden bzw. mit hohen Umsatzvolumina Vorrang genießen. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt zum einen auf kundenspezifischen Sensorlösungen und damit auf der Entwicklung neuer Sensorchips. Ergänzt werden diese durch innovative Signalelektronik sowie Aufbau- und Verbindungstechnologien.

Kooperationen

First Sensor verfolgt den Ansatz, Innovationsprozesse zu öffnen und strategische Kooperationen mit Industriepartnern und Forschungseinrichtungen einzugehen. Im Rahmen gemeinsamer Projekte profitiert jeder Partner vom Austausch der Expertise und kann die jeweiligen Kernkompetenzen einbringen. Durch regelmäßigen engen Kontakt mit Forschungsinstituten trägt die Entwicklung darüber hinaus dazu bei, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in nutzbare Innovationen überführt werden. Eine eigene über die bestehenden Kooperationen hinausgehende Forschung findet in der Gruppe nicht statt.

F&E-Kennzahlen

Der jährliche F&E-Aufwand wird mit einem Budget hinterlegt. Projektkosten werden im Rahmen von Innenaufträgen erfasst und fließen als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung. Mit Einbindung in die Strukturen und Abläufe des TE Connectivity Konzerns wurden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände nicht mehr geschaffen.

in TEUR (wenn nicht anders angegeben) 2023 2024
F&E-Aufwand 4.189 2.865
F&E-Quote in % 3,1 2,4
Neue Aktivierung von Entwicklungsleistungen 16 0
Buchwert der Aktivierungen 1.818 0
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen 342 2.254
Anzahl Mitarbeiter F&E (FTE) 52 47
Anzahl Patente und Lizenzen 17 16

Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Aufwand für F&E 2,9 Mio. Euro. Die F&E-Quote im Verhältnis zum Umsatz sank damit auf 2,4 Prozent. In der Entwicklung waren im Berichtszeitraum durchschnittlich 47 Mitarbeiter beschäftigt.

F&E-Ergebnisse

Die Entwicklungsarbeit konzentrierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem auf Produkte und Technologien der MEMS Druck- und Gassensoren sowie der photonischen Sensoren. Der Schwerpunkt in der Entwicklung der Drucksensoren lag im Bereich Bremssysteme für einen führenden deutschen Automobilhersteller sowie bei Durchfluss-Sensoren für Applikationen in der Gasversorgung in der Halbleiterindustrie, der Medizintechnik und der Klimasteuerung. Auch wurde ein neuartiger Sauerstoffsensor für die Medizintechnik entwickelt.

Im Bereich Photonics wurden hauptsächlich für Infrarotanwendungen etliche kundenspezifische Entwicklungen für Fotodioden und bildgebende Sensoren fertiggestellt. Dazu gehören Aerospace Anwendungen im Wellenlängenbereich 1064 nm sowie APD LiDAR Sensoren bei 905 nm. Hier wurden beispielsweise neue zuverlässige und lötbare Packages für APD-Arrays, die nach Automobilstandards entwickelt wurden, vorgestellt. Des Weiteren wurden Projekte im Bereich Messautomatisierung, insbesondere der Automatisierung von optischer Inspektion bearbeitet.# First Sensor AG Geschäftsbericht 2024

2.2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet, dass das globale Wachstum 2024 stabil, aber nicht überwältigend sein wird. Gegenüber früheren Prognosen gab es bemerkenswerte Korrekturen, wobei die Anhebungen der Prognose für die Vereinigten Staaten die Herabstufungen der Prognosen für andere fortgeschrittene Volkswirtschaften – insbesondere die größten europäischen Länder – ausglichen. Die langfristige Entwicklung sieht der IWF nach wie vor wenig optimistisch. Anhaltender struktureller Gegenwind – wie die Bevölkerungsalterung und die schwache Produktivität – bremst das potenzielle Wachstum in vielen Volkswirtschaften. In seiner jüngsten Prognose aus Oktober 2024 soll die Weltwirtschaft 2024 um 3,2 Prozent wachsen und damit einen Zehntelprozentpunkt weniger als 2023. Das stärkste Wachstum unter den größeren Ländern erwartet der IWF 2024 in Indien und China mit sieben beziehungsweise 4,8 Prozent. Für die US-Wirtschaft erwartet der IWF eine leichte Verschlechterung auf 2,8 Prozent. Für die Eurozone erwartet der IWF nur schwache Werte mit 0,8 Prozent Wachstum in 2024. Optimistischer als die deutsche Regierung ist der IWF hingegen bei den Aussichten für 2024: Hier erwartet er eine Stagnation mit einem Wachstum von null Prozent, während die Bundesregierung davon ausgeht, dass die deutsche Wirtschaft 2024 um 0,2 Prozent schrumpft.

Entwicklungen des Sensormarktes

Das Marktforschungsinstitut WSTS erwartete für den globalen Halbleitermarkt im Jahr 2024 einen Anstieg um 16,0 Prozent nach einem Rückgang um 8,2 Prozent im vergangenen Jahr. Hauptsächlich zwei Kategorien von Halbleitern sollen das Wachstum mit zweistelligen Zuwachsraten antreiben: Logik mit 10,7 Prozent und Speicher mit 76,8 Prozent. Für den Sensormarkt weltweit erwarten sie 2024 erneut einen deutlichen Rückgang um 7,4 Prozent nach -9,4 Prozent im Vorjahr. Die regionalen Unterschiede bleiben für die Halbleiterindustrie insgesamt sehr ausgeprägt: Für 2024 wird für die Regionen Amerika und Asia-Pazifik deutliches Wachstum von 25,1 Prozent bzw. 17,5 Prozent erwartet. Im Gegensatz dazu wird für Europa ein geringfügiges Wachstum von 0,5 Prozent erwartet, während für Japan ein leichter Rückgang von 1,1 Prozent prognostiziert wird. Für 2024 rechnet der Branchenverband ZVEI nur noch mit einem geringen Anstieg des globalen Elektromarkts um 1 Prozent. Ursächlich dafür sei in erster Linie die allgemein schwache Industriekonjunktur, die u.a. vom hohen Zinsniveau, geopolitischer Unsicherheit und Kaufzurückhaltung belastet wird. Für den deutschen Elektromarkt erwartet der Verband 2024 einen Rückgang um 4 Prozent, nachdem er im Vorjahr um 4 Prozent gewachsen war. Im Jahresverlauf 2024 sanken die Auftragseingänge in der Branche um 10,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert. Die Aufträge aus dem Inland gingen um 12,0 Prozent und die aus dem Ausland um 10,0 Prozent zurück. Die größeren Unternehmen des deutschen Branchenverbands AMA (Verband für Sensorik und Messtechnik e.V.) verzeichneten zum Beginn des Berichtszeitraums einen stärkeren Umsatz- und Auftragsrückgang. So gingen die Umsätze zunächst um sechs Prozent und die Auftragseingänge um drei Prozent zurück. Die Mitglieder des Verbands erwarten für 2024 dennoch ein leichtes Wachstum um 2 Prozent, besonders aufgrund der Belastungen durch die Situation in der Automobilindustrie.

2.2.2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die Lage des Konzerns

Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2024 und Vergleich mit der prognostizierten Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2024 erreichte der Umsatz der First Sensor-Gruppe 121,4 Mio. Euro (VJ: 134,6 Mio. Euro). Der Umsatzrückgang um 9,8 Prozent spiegelt insbesondere das schwierigere Marktumfeld wider. Damit wurde die ursprüngliche Prognose für das Geschäftsjahr 2024 verfehlt, jedoch die angepasste Spanne von 115 bis 125 Mio. Euro erreicht. Ursächlich waren hierfür die allgemeine Schwäche des Industriemarktes und das Ausbleiben des erwarteten Aufhol-Szenarios sowie der nicht gelungene Abbau der Bestände durch Verkauf. Angesichts des wirtschaftlichen Umfelds wurden die geplanten Investitionen teilweise zeitlich gestreckt. Das Investitionsvolumen belief sich deshalb auf 5,6 Mio. Euro und lag damit ebenfalls nicht in der Spanne der ursprünglichen Prognose, aber im Rahmen der jüngsten Guidance von 5 bis 7 Mio. Euro. Insgesamt liegt die Entwicklung im Berichtszeitraum damit nicht im Rahmen der ursprünglichen Erwartungen.

Zielwerte der Steuerungskennzahlen für das Geschäftsjahr 2024

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ursprünglich ein Konzernumsatz zwischen 135 und 145 Mio. Euro erwartet. Diese Planung wurde am 11.04.2024 auf einen Umsatz zwischen 115 und 125 Mio. Euro reduziert. Für das geplante Investitionsvolumen wurde ursprünglich eine Größenordnung zwischen 8 und 10 Mio. Euro erwartet. Am 09.07.2024 wurde diese Größenordnung auf 5 bis 7 Mio. Euro reduziert.

Vergleich von Ziel- und Ist-Werten 2024

Die folgende Tabelle stellt den erreichten Wert im Geschäftsjahr 2023, die ursprüngliche und die angepasste Guidance für das Geschäftsjahr 2024 sowie den im Geschäftsjahr 2024 erreichten Wert dar:

01.10.2022 - 30.09.2023 Ursprüngliche Guidance 2024 Angepasste Guidance 31.01.2024 Angepasste Guidance 11.04.2024 Angepasste Guidance 09.07.2024 01.10.2023 - 30.09.2024
Umsatz in Mio. Euro 134,6 135-145 115-125 115-125 - 121,4
Investitionen in Mio. Euro 10,4 8-10 8-10 - 5-7 5,6

Damit wurden die ursprüngliche Planung bezüglich des Umsatzes und des Investitionsvolumens verfehlt, die im Jahresverlauf angepassten Prognosen jedoch erreicht.

Ertragslage

Umsatzentwicklung

Der Umsatz der First Sensor-Gruppe erreichte 121,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 gegenüber 134,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023. Der Höhe nach erreichten sie insgesamt nicht die ursprüngliche Prognose. Der Umsatzrückgang war überwiegend mengenbedingt und konnte durch selektive Preisanpassungen nicht kompensiert werden. Ursächlich für den Umsatzrückgang um 9,8 Prozent war überwiegend das schwierigere Marktumfeld, indem auch die Umsatzrealisierung durch den ursprünglich vorgesehenen Bestandsabbau nicht wie geplant erfolgen konnte; einige Kundenabrufe haben sich darüber hinaus in die nachfolgenden Perioden verschoben.

Die folgende Darstellung der regionalen Umsatzverteilung bezieht sich auf den Sitz der Endkunden, mit dem die Umsätze realisiert wurden:

01.10.2022 - 30.09.2023 (in TEUR) 01.10.2023 - 30.09.2024 (in TEUR) Δ absolut (in TEUR) Δ absolut (in %)
DACH* 77.389 64.592 -12.797 -16,5
Übriges Europa 23.711 18.968 4.743 25,0
Nordamerika 6.893 16.721 -9.828 -58,8
Asien 25.692 21.190 4.502 21,2
Rest der Welt 546 342 204 59,6
Gesamt 134.610 121.434 -13.176 -9,8

*Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein

Der deutliche Umsatzrückgang im Geschäftsjahr 2024 resultiert hauptsächlich aus der DACH-Region und aus Nordamerika. Der Umsatz der DACH-Region repräsentiert 53,2 Prozent des Gesamtumsatzes und war um 16,5 Prozent rückläufig. In Nordamerika sank der Umsatz um mehr als die Hälfte nachdem starken Geschäftsjahr 2023. Die Region repräsentiert damit 5,7 Prozent des Gesamtumsatzes. Die Umsätze im übrigen Europa und Asien stiegen hingegen, konnten den Rückgang jedoch nur abmildern. Der Umsatz im übrigen Europa stieg um 25,0 Prozent, hier werden 19,5 Prozent der Gesamtumsätze realisiert. Starkes Wachstum mit einem Zuwachs um 21,2 Prozent zeigte erneut Asien, der Umsatzanteil beläuft sich nun auf 21,2 Prozent. Auf den Rest der Welt entfallen 0,4 Prozent der Umsätze. In den Umsatzerlösen sind 2,1 Mio. Euro enthalten, die dem Geschäftsjahr 2023 zuzuordnen sind; dies wurde bereits im Halbjahresbericht dargestellt.

Auftragslage¹

Die Auftragslage schwächte sich im Berichtszeitraum weiter ab. Einem Umsatz von 121,4 Mio. Euro standen Auftragseingänge in Höhe von 97,1 Mio. Euro gegenüber. Daraus resultiert zum Stichtag ein Auftragsbestand in Höhe von 58,9 Mio. Euro und eine Book-to-Bill Ratio von 0,84. Die Volatilität der Auftragseingänge hat sich seit der Einbindung in die TE Connectivity-Vertriebsstruktur leicht erhöht, daher ist die Aussagekraft für das laufende Geschäftsjahr 2025 nur beschränkt valide.

01.10.2022 - 30.09.2023 (in TEUR) 01.10.2023 - 30.09.2024 (in TEUR) Δ absolut (in TEUR) Δ absolut (in %)
Umsatz 134.610 121.434 -13.176 -9,8
Umsätze mit Produkten 129.329 115.693 -13.636 -10,5
Umsätze aus Dienstleistungen 5.300 5.741 441 8,3
Auftragseingang 105.224 97.085 -8.139 -7,7
Auftragsbestand 77.465 58.857 -18.707 -24,1
Book-to-Bill-Ratio 0,81 0,84 0,03 -

¹ Der Abschnitt „Auftragslage“ ist nicht Bestandteil der Abschlussprüfung durch BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Ergebnis

Der Umsatz der First Sensor-Gruppe im Geschäftsjahr 2024 betrug 121,4 Mio. Euro (VJ: 134,6 Mio. Euro), das entspricht einem Rückgang um 9,8 Prozent. Der Umsatzrückgang war überwiegend mengenbedingt und konnte durch selektive Preisanpassungen nicht kompensiert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 0,9 Mio. Euro (VJ: 1,4 Mio. Euro). Der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sank um 1,1 Mio. Euro (VJ: +4,1 Mio. Euro). Die anderen aktivierten Eigenleistungen beliefen sich auf 0 TEUR (VJ: 16 TEUR). Die Gesamtleistung (ohne sonstige betriebliche Erträge) sank entsprechend um 13,3 Prozent auf 120,3 Mio. Euro (VJ: 138,8 Mio. Euro). Der Materialaufwand reduzierte sich um 14,8 Prozent auf 59,0 Mio. Euro (VJ: 69,2 Mio. Euro). Das entspricht einer Materialquote von 48,6 Prozent (VJ: 51,4 Prozent). Die Rohmarge bezogen auf die Gesamtleistung erreichte 51,3 Prozent nach 50,7 Prozent im Vorjahr. Der Personalaufwand, der sich im Vorjahr auf 42,5 Mio.# Eurobelief, reduziertesichim Berichtszeitrumleicht um1,7 Prozent auf 41,8 Mio. Euro.

Ursächlich hierfür war eine Anpassung des Personaleinsatzes anden Standorten Weißensee und Dresden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken ebenfalls und betrugen 14,1 Mio. Euro (VJ: 16,5 Mio. Euro), überwiegend durch eine Optimierung der Einkäufe und das Absinken der Inflation. Insgesamt erreichte das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) 6,3 Mio. Euro nach 12,0 Mio. Euro im Vorjahr. Die EBITDA-Marge betrug 5,2 Prozent (VJ: 8,9 Prozent).

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind deutlich auf 24,5 Mio. Euro (VJ: 7,7 Mio. Euro) gestiegen, überwiegend als Folge der notwendigen Goodwillabschreibung und der Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte.

Das Betriebsergebnis (EBIT) betrug deshalb -18,2 Mio. Euro (VJ: 4,2 Mio. Euro). Das entspricht einer EBIT-Marge von -15,0 Prozent (VJ: 3,1 Prozent).

Das Finanz- und Währungsergebnis betrug im Berichtszeitraum 0,7 Mio. Euro (VJ: 0,2 Mio. Euro).

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) erreichte folglich -17,5 Mio. Euro (VJ: 4,4 Mio. Euro). Nach Steuern in Höhe von -0,2 Mio. Euro (VJ: -0,3 Mio. Euro) erreichte das Konzernergebnis -17,7 Mio. Euro (VJ: 4,1 Mio. Euro).

Aufgrund der steuerlichen Organschaft fallen Ertragsteuern vorrangig beim Organträger an.

Das Ergebnis je Aktie betrug -1,72 Euro/- 1,72 Euro (VJ: 0,40 Euro/ 0,40 Euro; jeweils verwässert/unverwässert).

Außenstehende Aktionäre erhalten entsprechend den Regelungen im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG, die vom Mehrheitsgesellschafter geleistet wird. Die First Sensor AG trägt lediglich die darauf entfallende Steuer (242 TEUR).

Finanz- und Vermögenslage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Ziel des Finanzmanagements von First Sensor ist es, die notwendige Liquidität für die Produktionsprozesse, das Wachstum und die Investitionen jederzeit sicherzustellen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die First Sensor AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken.

Seit dem Geschäftsjahr 2020 nimmt First Sensor an dem Cash-Pool von TE Connectivity teil.

Das Risiko steigender Zinsen betrifft Fremdkapital, das mittler weilenur noch in begrenzter Größenordnung und überwiegend festverzinslich eingesetzt wird. Deshalb nutzt die Gesellschaft keinen Einsatz von Zinsswaps auf variabel verzinsliche Darlehen.

Fremdwährungsrisiken durch Materialeinkäufe und Fremdleistungsbezug begegnet First Sensor durch die bevorzugte Vereinbarung von Zahlungen in Euro.

Eine konzernweite Finanz-Risikomanagement-Richtlinie dient der rechtzeitigen Erkennung von Währungs- und Zinsrisiken und regelt die zulässigen Sicherungsinstrumente. Zum Stichtag 30.09.2024 ergaben die ermittelten Risikolimits und Wesentlichkeitsgrenzen keinen Handlungsbedarf zum Abschluss von Sicherungsgeschäften.

Kapitalstruktur

Zum Stichtag 30. September 2024 betrug das Konzerneigenkapital 118,6 Mio. Euro (VJ: 126,8 Mio. Euro). Bezogen auf die Bilanzsumme von 143,0 Mio. Euro (VJ: 169,0 Mio. Euro) errechnet sich daraus eine Eigenkapitalquote von 82,9 Prozent (VJ: 75,1 Prozent). Die Veränderung resultiert überwiegend aus der Bilanzverkürzung als Folge der Goodwill-Abschreibungen und der Wertberichtigung auf die Vorräte auf der Aktivseite und dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf der Passivseite.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten einschließlich Leasingverbindlichkeiten wurden in der Berichtsperiode weiter reduziert und belaufen sich auf 5,2 Mio. Euro (VJ: 7,5 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen ein KfW-Darlehen in Höhe von ursprünglich 13,0 Mio. Euro. Als Sicherheit dient ein verpfändetes Guthabenkonto, das entsprechend der Fristigkeiten als sonstiger kurz- bzw. langfristiger Vermögenswert in Höhe von 5,3 Mio. Euro (VJ: 6,9 Mio. Euro) ausgewiesen wird. Deshalb sind keine Covenants und die Entlassung von Sicherheiten vereinbart.

30.09.2023 30.09.2024
Verschuldungsgrad: Nettoverschuldung zu EBITDA -2,3 -4,7
Zinsdeckungsgrad: EBITDA zu Zinsaufwand 44,0 -31,9
Eigenmittelquote* 86,0 82,9

* Die Eigenmittelquote entspricht der Eigenkapitalquote (VJ: bereinigt um Geschäfts- und Firmenwerte).

30.09.2023 30.09.2024 Δ absolut in %
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) 7.518 5.179 -2.339 -31,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) 4.540 2.369 -2.171 -47,8
Finanzmittelfonds 1.531 478 -1.053 -68,8
Cashpool-Forderungen 27.832 22.008 -5.824 -20,9
Forderung gegenüber Gesellschafter aus Verlustausgleich 0 9.345 9.345 100,0
Verpfändete Bankguthaben 6.906 5.281 -1.625 -23,5
Nettoverschuldung (+)/Netto Cash (-) -24.211 -29.565 -5.354 -22,1

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten reduzierten sich überwiegend aufgrund von Tilgungsleistungen zum Stichtag auf 2,4 Mio. Euro (VJ: 4,5 Mio. Euro).

Die Finanzmittelfonds und die Cashpool-Forderungen (siehe auch Erläuterungen im Anhang 4.8) reduzierten sich zum Stichtag 30.09.2024 zusammen um 6,9 Mio. Euro und beliefen sich insgesamt auf 22,5 Mio. Euro (VJ: 29,4 Mio. Euro). Darüber hinaus besteht im Berichtsjahr eine Forderung auf Verlustausgleich in Höhe von 9,3 Mio.Euro. Insgesamt weist First Sensor eine Netto-Cash-Position in Höhe von 29,6 Mio. Euro (VJ: 24,2 Mio. Euro) aus.

First Sensor kann eingeräumte Kreditlinien nutzen, wird aber bei Bedarf vorrangig die Möglichkeiten der Finanzierung innerhalb des TE Connectivity-Konzerns nutzen. Daher ist auch für die Zukunft davon auszugehen, dass First Sensor in der Lage sein wird, das geplante Wachstum und die Investitionen aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts ist in absehbarer Zeit nicht geplant. Außerbilanzielle Finanzinstrumente werden von First Sensor nicht eingesetzt.

Investitionen

Investitionen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte waren weiterhin zu vernachlässigen und finden vorrangig auf der Ebene von TE Connectivity statt.

Im Bereich der Sachanlagen wurden 5,3 Mio. Euro (VJ: 10,4 Mio. Euro) investiert, vor allem in neue Maschinen und Anlagen an den Standorten in Berlin zur Kapazitätsausweitung und zur Prozessstabilisierung bzw. -verbesserung.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte stiegen überwiegend als Folge des Goodwill-Impairments (siehe auch Anhang angabe 4.4.) deutlich auf 18,1 Mio. Euro (VJ: 2,1 Mio. Euro). Die Abschreibungen auf Sachanlagen erhöhten sich im Berichtsjahr leicht auf 6,4 Mio. Euro (VJ: 5,6 Mio. Euro).

01.10.2022-30.09.2023 01.10.2023-30.09.2024 Δ absolut in %
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 9 -239 -248 n.a.
Investitionen in Sachanlagen -10.357 -5.341 5.026 -48,5
Investitionen -10.358 -5.580 4.778 -46,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit -7.548 1.117 8.665 n.a.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte -2.095 -15.977 -18.072 762,6
Abschreibungen auf Sachanlagen -5.629 -6.430 -801 14,2
- davon aus IFRS16 Miet- und Leasingverhältnissen -747 -712 -35 -4,7
Abschreibungen -7.724 -24.502 -16.778 217,2

Liquidität

Der Wert des Finanzmittelfonds zum 30. September 2024 betrug 0,5 Mio. Euro. Der operative Cashflow für das Geschäftsjahr 2024 erreichte 0,6 Mio. Euro und war damit im Vergleich zum Vorjahreswert von 14,1 Mio. Euro noch positiv. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug 1,1 Mio. Euro (VJ: -7,6 Mio. Euro), im Wesentlichen aus verminderten Auszahlungen für Investitionen. Der Free Cashflow als Saldo aus dem operativen Cashflow und dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit erreichte deshalb 1,7 Mio. Euro (VJ: 6,5 Mio. Euro).

01.10.2022-30.09.2023 01.10.2023-30.09.2024 Δ absolut in %
Operativer Cashflow 14.089 561 -13.528 -96,0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7.548 1.117 8.665 n.a.
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -5.909 -2.731 3.178 -53,8
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 632 -1.053 -1.685 n.a.
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres 899 1.531 632 70,3
Finanzmittelfonds zum Ende des Geschäftsjahres 1.531 478 -1.053 -68,8
Free-Cashflow 6.541 1.678 -4.863 -74,3

Aus Sicht des Vorstands ist die Liquiditätsausstattung des Konzerns damit weiterhinkomfortabel, auch aufgrund der Möglichkeiten der Finanzierung innerhalb des TE Connectivity-Konzerns. Auch im Geschäftsjahr 2025 wird First Sensor so in der Lage sein, die Zahlungsverpflichtungen aus dem operativen Geschäft und die Tilgung der Fremdfinanzierung jederzeit zu erfüllen.

Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von First Sensor wird in der folgenden Tabelle die Liquidität in Form von Liquiditätsgraden aufgeführt. Zur Berechnung der Liquidität ersten Grades wird der Finanzmittelfonds ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Im zweiten Grad werden die kurzfristigen Forderungen hinzugerechnet und im dritten Grad werden die Vorräte mit einbezogen.

30.09.2023 30.09.2024 Δ PP
Liquidität ersten Grades 94,3 201,5 107,2
Liquidität zweiten Grades 171,7 298,6 126,9
Liquidität dritten Grades 348,2 520,0 171,8

Vermögenslage

Die Bilanzsumme sank im Geschäftsjahr 2024 auf 143,0 Mio. Euro (VJ: 169,0 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote stieg auf 82,9 Prozent (VJ: 75,1 Prozent). Die Veränderung resultiert überwiegend aus der Bilanzverkürzung um 26,0 Mio. Euro, in erster Linie aufgrund der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes einerseits und dem deutlichen Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag andererseits.

Aktiva

Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 20,5 Mio. Euro auf 56,7 Mio. Euro (VJ: 77,2 Mio. Euro), hauptsächlich aufgrund der vollständigen Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (-16,0 Mio. Euro) sowie auf immaterielle Vermögenswerte (-2,1 Mio. Euro).

Die Sachanlagen reduzierten sich leicht um 0,9 Mio. Euro, da die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 6,5 Mio. Euro die Investitionen von 5,6 Mio. Euro überstiegen.

Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte reduzierte sich ebenfalls, und zwar von 91,8 Mio. Euro auf 86,3 Mio. Euro. Wesentliche Veränderungen hier betrafen die Vorräte, sie sanken im Berichtszeitraum von 43,6 Mio. Euro auf 36,8 Mio. Euro, überwiegend als Folge der Wertminderung auf Vorräte zum Stichtag um 6,7 Mio.Euro, die aufwandswirksam erfasst wurden. Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte erhöhten sich um 3,5 Mio. Euro auf 33,0 Mio. Euro (VJ: 29,5 Mio. Euro).# Passiva

Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital auf 118,6 Mio. Euro (VJ: 126,8 Mio. Euro). Das gezeichnete Kapital erhöhte sich durch die Ausgabe von 4.000 Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsplans. Die Veränderung der Kapitalrücklage um 0,1 Mio. Euro resultiert ebenfalls aus den neu ausgegebenen Aktien. Durch das Ergebnis nach IFRS reduzierten sich die Gewinnrücklagen auf 56,0 Mio. Euro (VJ: 64,4 Mio. Euro). Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten wurden im Berichtszeitraum auf 5,2 Mio. Euro reduziert (VJ: 7,5 Mio. Euro). Dadurch sanken auch die langfristigen Schulden insgesamt auf 7,5 Mio. Euro (VJ: 10,0 Mio. Euro). Die kurzfristigen Schulden reduzierten sich ebenfalls deutlich von 32,1 Mio. Euro auf 16,9 Mio. Euro, in erster Linie aufgrund des deutlichen Rückgangs der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um -7,8 Mio. Euro. Das Working Capital veränderte sich zum 30.09.2024 nur unwesentlich und belief sich auf 45,1 Mio. Euro (VJ: 45,5 Mio. Euro). Das Capital Employed sank auf 102,0 Mio. Euro (VJ: 122,7 Mio. Euro). Aufgrund des negativen Ergebnisses erreicht das ROCE (Return on Capital Employed) 17,8 Prozent (VJ: 3,5 Prozent).

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der First Sensor AG (HGB)

Ertragslage der First Sensor AG

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER FIRST SENSOR AG

01.10.2022- 30.09.2023 01.10.2023- 30.09.2024 ∆ absolut in %
Umsatzerlöse 122.875 111.861 -11.015 -9,0
Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 4.397 -1.670 -6.067 n.a.
Andere aktivierte Eigenleistungen 16 0 -16 -100,0
Gesamtleistung 127.289 110.191 -17.098 -13,4
Übrige sonstige betriebliche Erträge 1.407 840 -567 -40,3
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -50.155 -40.756 9.399 18,7
Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.258 -14.994 264 1,7
Rohergebnis 63.283 55.280 -8.002 -12,6
Löhne und Gehälter -33.306 -32.719 587 1,8
Soziale Abgaben -6.373 -6.501 -127 -2,0
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen -16.691 -14.053 2.637 15,8
Operatives Ergebnis (EBITDA) 6.912 2.008 -4.904 -70,9
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -8.918 -15.412 -6.494 -72,8
Betriebsergebnis (EBIT) -2.006 -13.404 -11.398 568,2
Erträge aus Ergebnisabführungen 4.042 3.768 -274 -6,8
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 268 733 465 173,6
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -85 -82 3 -3,5
Ergebnis vor Steuern 2.219 -8.984 -11.203 n.a.
Steuern vom Einkommen und Ertrag -303 -328 -25 -8,2
Sonstige Steuern -30 -33 -3 -10,0
Ergebnis vor Gewinnabführung/Verlustübernahme 1.886 -9.345 -11.232 n.a.
Gewinnabführung/Verlustübernahme -1.886 9.345 11.232 n.a.
Periodenergebnis 0 0 0 -
Verlust-/Gewinnvortrag 41.986 41.986 0 -
Gewinnausschüttung 0 0 0 -
Bilanzgewinn (nach Gewinnabführung) 41.986 41.986 0 -

Der Umsatz der Einzelgesellschaft First Sensor AG ging im Geschäftsjahr 2024 um 9,0 Prozent auf 111,9 Mio. Euro (VJ: 122,9 Mio. Euro) zurück. Die Begründung findet ihre Entsprechung im Konzern. Die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sanken im Berichtszeitraum um 1,7 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Eigenleistungen aktiviert (VJ: 16 TEUR). Die Gesamtleistung belief sich auf 110,2 Mio. Euro (VJ: 127,3 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken auf 0,8 Mio. Euro (VJ: 1,4 Mio. Euro). Der Materialaufwand bezogen auf die Gesamtleistung sank um 14,8 Prozent auf 55,8 Mio. Euro (VJ: 65,4 Mio. Euro). Dies entspricht einer Materialaufwandsquote von 50,8 Prozent (VJ: 51,4 Prozent). Der Rohertrag belief sich auf 55,3 Mio. Euro (VJ: 63,3 Mio. Euro). Der Personalaufwand ging leicht zurück auf 39,2 Mio. Euro (VJ: 39,7 Mio. Euro). Das entspricht einer Personalaufwandsquote von 35,7 Prozent (VJ: 31,2 Prozent). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich auf 14,1 Mio. Euro (VJ: 16,7 Mio. Euro). Die Abschreibungen waren auch im Einzelabschluss durch die Goodwillabschreibungen und die Abschreibung der selbst geschaffenen Vermögenswerte deutlich über dem Vorjahreswert bei 15,0 Mio. Euro (VJ: 8,9 Mio. Euro). Das Betriebsergebnis (EBIT) betrug -13,4 Mio. Euro (VJ: -2,0 Mio. Euro).

Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der First Sensor Lewicki GmbH, aus dem Erträge in Höhe von 3,8 Mio. Euro (VJ: 4,0 Mio. Euro) resultieren. Aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt sich saldiert ein Betrag von 0,7 Mio. Euro (VJ: 0,2 Mio. Euro). Das Vorsteuerergebnis beträgt entsprechend -9,0 Mio. Euro (VJ: 2,2 Mio. Euro). Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf -0,3 Mio. Euro (VJ: -0,3 Mio. Euro). Der mit der TE Connectivity Germany Sensors Holding AG bestehende Gewinnabführungsvertrag führt zu einem Ausgleich des negativen Jahresergebnisses. Der Verlustausgleich durch TE Connectivity beläuft sich auf 9,3 Mio. Euro (im Vorjahr Gewinnabführung: -1,9 Mio. Euro). Für das Geschäftsjahr 2024 weist die First Sensor AG wie im Vorjahr ein Jahresergebnis von 0 Euro aus.

Finanz- und Vermögenslage der First Sensor AG

AKTIVA

30.09.2023 30.09.2024 ∆ absolut in %
Immaterielle Vermögenswerte 876 667 -209 -23,8
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte 1.818 0 -1.818 -100,0
Geschäfts- oder Firmenwert 7.817 0 -7.817 -100,0
Geleistete Anzahlungen 31 0 -31 -100,0
Sachanlagen 49.475 49.399 -76 -0,2
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.912 7.912 0 0,0
Anlagevermögen 57.978 57.978 -9.950 -14,6
Vorräte 34.454 41.439 -6.985 -16,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 94 84 10 11,4
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 44.749 42.480 2.269 5,3
Sonstige Vermögensgegenstände 5.554 7.218 -1.664 -23,1
Liquide Mittel 395 1.140 -745 -65,4
Summe kurzfristige Vermögensgegenstände/Umlaufvermögen 85.246 92.362 -7.116 -7,7
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 205 53 152 285,9
AKTIVA 143.428 160.342 -16.914 -10,5

Zum Stichtag 30.09.2024 sank die Bilanzsumme um 10,5 Prozent auf 143,4 Mio. Euro (VJ: 160,3 Mio. Euro). Auf der Aktivseite reduzierten sich im Anlagevermögen die Geschäfts- oder Firmenwerte durch die Abschreibung auf 0 Mio. Euro (VJ: 7,8 Mio. Euro) und die damit verbundenen selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte auf 0 Mio. Euro (VJ: 1,8 Mio. Euro) aufgrund von Wertminderungen. Ursachen hierfür sind Annahmen von verringerten Umsätzen und einem geringeren Bestandsabbau im Vergleich zu den vorherigen Planungen. Die Sachanlagen veränderten sich nur unwesentlich und betrugen 49,4 Mio. Euro (VJ: 49,5 Mio. Euro) als Folge der Investitionen im Berichtszeitraum, die unter dem Niveau ihrer Abschreibungen lagen. Insgesamt sank das Anlagevermögen um 10,0 Mio. Euro auf 58,0 Mio. Euro (VJ: 67,9 Mio. Euro). Das Umlaufvermögen reduzierte sich von 92,4 Mio. Euro auf 85,2 Mio. Euro. Wesentliche Veränderungen betrafen die Vorräte, die auf 34,5 Mio. Euro zurückgingen (VJ: 41,5 Mio. Euro). Aufgrund der Umstellung des Vertriebes auf das verbundene Unternehmen TESOG als alleinigen Verkaufs- und Distributionspartner betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag nur 94 TEUR (VJ: 84 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 35,4 Mio. Euro (VJ: 42,5 Mio. Euro) enthalten neben den Forderungen gegenüber TESOG auch die Cashpool-Forderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich um 1,7 Mio. Euro auf 5,6 Mio. Euro. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag auf 0,4 Mio. Euro (VJ: 1,1 Mio. Euro).

PASSIVA

30.09.2023 30.09.2024 ∆ absolut in %
Gezeichnetes Kapital 51.657 51.677 20 0,0
Kapitalrücklage 22.203 22.308 105 0,5
Gewinnrücklagen 6.004 6.004 0 0,0
Bilanzgewinn 41.986 41.986 0 0,0
Eigenkapital 121.850 121.976 126 0,1
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 2.276 2.132 -144 -6,3
Rückstellungen 9.290 6.218 -3.072 -33,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.906 5.281 -1.625 -23,5
Verbindlichkeit aus Gewinnabführung 1.886 0 -1.886 -100,0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1 70 69 6.900,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.976 4.971 -2.004 -28,7
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.650 2.098 -5.552 -72,6
Sonstige Verbindlichkeiten 3.506 681 -2.825 -80,6
PASSIVA 143.428 160.342 -16.914 -10,5

Das Eigenkapital der First Sensor AG betrug zum Bilanzstichtag 122,0 Mio. Euro und erhöhte sich damit nur geringfügig (VJ: 121,9 Mio. Euro). Als Folge der Bilanzverkürzung stieg die Eigenkapitalquote auf 85,0 Prozent (VJ: 76,0 Prozent). Die Rückstellungen stehen im Zusammenhang mit ausstehenden Rechnungen, Personalverpflichtungen sowie möglichen Gewährleistungsansprüchen. Sie gingen von 9,3 Mio. Euro auf 6,2 Mio. Euro zurück. Planmäßige Tilgungen reduzierten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weiter von 6,9 Mio. Euro auf 5,3 Mio. Euro. Auf der Basis des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit TE Connectivity wurden zum Stichtag des Vorjahres 1,9 Mio. Euro als Verbindlichkeit ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich auf 5,0 Mio. Euro (VJ: 7,0 Mio. Euro). Die sonstigen Verbindlichkeiten, darunter Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer, reduzierten sich auf 0,7 Mio. Euro (VJ: 3,5 Mio. Euro). Der operative Cashflow belief sich auf 0,5 Mio. Euro (VJ: 14,6 Mio. Euro). Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit beträgt aufgrund der getätigten Investitionen 0,5 Mio. Euro (VJ: -9,4 Mio. Euro). Der Free Cashflow betrug entsprechend 1,1 Mio. Euro (VJ: 5,2 Mio. Euro). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf –1,8 Mio. Euro (VJ: -4,9 Mio. Euro).

Gesamtaussage

Im Geschäftsjahr 2024 erreichte der Umsatz der First Sensor-Gruppe 121,4 Mio. Euro nach 134,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023. Dieser Rückgang entsprach nicht der ursprünglichen Planung und spiegelt das belastende gesamt- und branchenspezifische Umfeld wider. Insgesamt wurde damit zwar nicht die ursprüngliche, aber die angepasste Umsatzguidance von 115 bis 125 Mio. Euro erreicht. Die geplanten Investitionen wurden aufgrund des wirtschaftlichen Umfeld teilweise zeitlich gestreckt, sodass das Volumen im Geschäftsjahr 2024 nur 5,6 Mio. Euro erreichte. Der Schwerpunkt der Aktivitäten lag auf der Verbesserung von Prozessen, um von einer zukünftig wieder steigenden Nachfrage überdurchschnittlich zu profitieren. Das Investitionsvolumen erreichte damit ebenfalls nicht die ursprüngliche Prognose, sondern die angepasste Guidance von 5 bis 7 Mio. Euro. Insgesamt liegt die Entwicklung im Berichtszeitraum damit nicht im Rahmen der ursprünglichen Erwartungen.# DieFirst Sensor-Gruppe

DieFirst Sensor-Gruppekonnte sich dem konjunkturellen Umfeld im Geschäftsjahr 2024 nicht entziehen und hat angesichts der Herausforderungen das Geschäftsjahr trotzdem operativ gut gemeistert; gleiches gilt für die First Sensor AG. Damit sind die Voraussetzungen für eine mittel- und langfristige Ausweitung des Geschäfts und eine erfolgreiche Zukunft gegeben.

Gesamtaussage zur First Sensor AG

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ein Umsatz zwischen 125 und 135 Mio. Euro erwartet. Der erzielte Umsatz von 111,9 Mio. Euro lag unter diesem ursprünglichen Ziel. Für die First Sensor AG wurde kein separates Ziel für das Investitionsbudget geplant, da rund 95 Prozent des Volumens der Gruppe auf das Einzelunternehmen entfallen. Insgesamt blieb die Geschäftsentwicklung aufgrund der gesamt- und branchenspezifischen Rahmenbedingungen hinter den Erwartungen zurück.

Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren

Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht (CSR-Bericht) wurde auch auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Mitarbeiter

Überwiegend als Folge der unbefriedigenden Geschäftsentwicklung ging die Zahl der Beschäftigten bei First Sensor im Geschäftsjahr 2024 zurück. Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter sank zum Berichtsstichtag am 30. September 2024 um 10,5 Prozent auf 621 FTE (Full Time Equivalent). Zusätzlich waren bei First Sensor am Stichtag 30 Auszubildende beschäftigt (VJ: 23), die Ausbildungsquote beläuft sich auf 3,4 Prozent. Zum Stichtag beschäftigte die First Sensor AG 574 Mitarbeiter (FTE – Full Time Equivalent; VJ: 651).

NACHTRAGSBERICHT

An dieser Stelle wird auf die Angaben im Anhang verwiesen (Ziff. 4.36).

2.3. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

2.3.1. Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat am 22. Oktober 2024 seine jüngste Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht. Danach soll die Weltwirtschaft auch 2025 um 3,2 Prozent wachsen. Für die USA erwartet der IWF eine leichte Verschlechterung und prognostiziert für 2025 ein Wachstum um 2,2 Prozent. Für die Eurozone erwartet der IWF 2025 ebenfalls nur schwache Werte mit 1,2 Prozent Wachstum. Der IWF hat auch seine Erwartungen an das deutsche Wirtschaftswachstum 2025 im Vergleich zur vergangenen Prognose herabgesenkt. So soll die deutsche Wirtschaft 2025 nur um 0,8 Prozent wachsen. Damit ist der IWF optimistischer als verschiedene Forschungsinstitute, die jüngst für 2025 im Durchschnitt ein sehr verhaltenes Wachstum von 0,3 bis 0,4 Prozent erwarteten. Sie führten an, dass sich die Aussichten in den vergangenen Monaten verschlechtert haben, vor allem deshalb, weil sich die Stimmung und die Erwartungen der Unternehmen seit dem Herbst wieder deutlich eingetrübt haben. Die Risiken für die globalen Aussichten sind laut IWF angesichts der erhöhten politischen Unsicherheiten eher negativ. Plötzliche Ausbrüche von Volatilität auf den Finanzmärkten könnten die finanziellen Bedingungen verschärfen und Investitionen und Wachstum belasten. Weitere Störungen des Disinflationsprozesses, die möglicherweise durch neue Rohstoffpreisspitzen inmitten anhaltender geopolitischer Spannungen ausgelöst werden, könnten die Zentralbanken hindern, die Geldpolitik zu lockern, was die Finanzpolitik und die Finanzstabilität vor erhebliche Herausforderungen stellen würde. Zu den Gründen für die verschlechterten Erwartungen für Deutschland zählt der IWF unter anderem den Fachkräftemangel, aber auch einen schwachen Binnenkonsum. Zudem werde Deutschland durch die Haushaltskonsolidierung und einen starken Rückgang der Immobilienpreise belastet, heißt es im Bericht der Organisation. Aufgrund der Integration in den TE Connectivity-Konzern haben sich die Auswirkungen der Konjunkturentwicklung in einzelnen Regionen der Welt auf First Sensor reduziert. Eine weltweite negative Entwicklung würde jedoch Belastungen auch für die Geschäftsentwicklung von First Sensor im Geschäftsjahr 2025 (01.10.2024 - 30.09.2025) bedeuten.

Entwicklung des Sensormarktes

Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts WSTS soll der Halbleitermarkt 2025 weiter kräftig wachsen. Dieses Wachstum soll in erster Linie aus den Sektoren Logik und Speichern resultieren, für die jeweils ein Anstieg um 10 bzw. 25 Prozent prognostiziert wird. Alle anderen Sektoren sollen einstellige Wachstumsraten aufweisen, darunter Sensoren mit 6,3 Prozent. Für den Gesamtmarkt der Halbleiterindustrie wird erwartet, dass Amerika und Asia-Pazifik ihr zweistelliges Wachstum im Jahresvergleich halten werden, während die erwartete Wachstumsrate für Europa mit 8,7 Prozent angegeben wird. Zu den wichtigsten Faktoren, die das Wachstum des Sensormarktes beeinflussen, zählen die steigende Nachfrage nach IoT-Technologie-basierten Geräten, die steigende Nachfrage nach Sensoren bei „Smart City“-Anwendungen, Fortschritte im Automatisierungssektor und neue Anwendungen von Radar in der Fernerkundung. Außerdem wird erwartet, dass die zunehmende Verbreitung von tragbaren Geräten und innovativen Anwendungen im biomedizinischen Sektor sowie das Wachstum im Automobilsektor lukrative Möglichkeiten für den globalen Markt schaffen werden. Die Mitglieder des deutschen Branchenverbands AMA (Verband für Sensorik und Messtechnik e.V.) verzeichneten zuletzt einen Umsatzrückgang um sechs Prozent. Diese Entwicklung lag unter den Erwartungen, aber im Einklang mit dem Trend des produzierenden Gewerbes in Deutschland. Auch die Auftragseingänge waren zuletzt rückläufig. Die allgemeine Lage hat mittlerweile auch Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Rund ein Fünftel der Mitgliedsunternehmen berichtet von Kurzarbeit. Angesichts des rückläufigen Wirtschaftswachstums sieht der AMA Verband die besten Ansätze für eine positive Entwicklung in Innovation und Diversifizierung. Insbesondere die Digitalisierung, die Automatisierung und der Ausbau nachhaltiger Technologien bieten den Mitgliedsunternehmen der Branche weiterhin Potenziale für künftiges Wachstum.

Prognose für den Verlauf des Geschäftsjahres 2025 (01.10.2024 – 30.09.2025)

Umsatz

Im Geschäftsjahr 2024 (01.10.2023 - 30.09.2024) erzielte die First Sensor-Gruppe einen Umsatz von 121,4 Mio. Euro. Die Umsatzentwicklung entsprach damit nicht den ursprünglichen Erwartungen (135 bis 145 Mio. Euro), aber der am 11. April 2024 angepassten Prognose (115 bis 125 Mio. Euro). Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet First Sensor einen Umsatz zwischen 110 und 120 Mio. Euro und damit vorübergehend einen weiteren leichten Umsatzrückgang. Ursächlich für diese Erwartung ist einerseits das schwächere Marktumfeld und andererseits aktives Management des Produktportfolios, weshalb einzelne Produkte auslaufen werden oder bereits ausgelaufen sind.

Investitionen

Die Investitionen im Geschäftsjahr 2024 erreichten 5,6 Mio. Euro und damit ebenfalls nicht die ursprünglich geplante Größenordnung (8 bis 10 Mio. Euro), aber die am 9. Juli 2024 angepasste Prognose von 5 bis 7 Mio. Euro. Für die zweite Steuerungskennziffer, die Realisierung des geplanten Volumens der Investitionen im Geschäftsjahr 2025, wird erneut eine Größenordnung zwischen 5 und 7 Mio. Euro geplant. Dieses Budget ist eine gute Basis für die zukünftige erfolgreiche Entwicklung der Gruppe und schafft eine belastbare Grundlage für weiteres Wachstum.

Geschäftsjahr 2024 Guidance 2025 Wesentliche Prämissen
Umsatz[Mio.Euro] 121,4 110 – 120
Investitionen[Mio.Euro] 5,6 5-7

Konjunkturelles Umfeld belastet weiterhin, aktives Management des Produktportfolios Für Kapazitätserweiterungen und Modernisierungen im Geschäftsjahr 2025.

Finanz- und Vermögenslage

Im Geschäftsjahr 2025 werden sich die Sachanlagen und der Bestand an Vorräten planmäßig auf dem Niveau des abgelaufenen Jahres bewegen. Die Finanzierung wird aus den bestehenden liquiden Mitteln und den unter den finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Forderungen aus dem Cashpooling sowie dem operativen Cashflow erfolgen. First Sensor nimmt am TE Connectivity-Cash-Pool teil und verfügt zum Stichtag über einen Finanzmittelfonds in Höhe von 0,5 Mio. Eurosowie Cash-Pool-Guthaben in Höhe von 22,0 Mio. Euro. Darüber hinaus besteht eine Forderung zum Verlustausgleich durch den Mehrheitsaktionär in Höhe von 9,3 Mio. Euro. Der operative Cashflow war 2024 durch den Geschäftsverlauf bei schwierigeren Rahmenbedingungen belastet. Es wird erwartet, dass sich dieser im Geschäftsjahr 2025 wieder deutlich positiv entwickelt. Außerdem ist zu erwarten, dass First Sensor auch im Geschäftsjahr 2025 durchgängig eine positive Netto-Cash-Position ausweisen wird.

Ausblick für die First Sensor AG

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand keinen signifikanten weiteren Umsatzrückgang. Nach einem Umsatz in Höhe von 112,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 wird daher für das Geschäftsjahr 2025 ein Umsatz zwischen 105 und 115 Mio. Euro erwartet. Das Investitionsbudget der Gruppe für das Geschäftsjahr 2025 entfällt zu rund 83 Prozent auf die First Sensor AG.

Gesamtaussage

Der Umsatz im Konzern erreichte 121,4 Mio. Euro, das Investitionsvolumen betrug 5,6 Mio. Euro. Beides entsprach nicht der ursprünglichen Erwartung, aber den zuletzt angepassten Spannen. First Sensor konzentriert sich darauf, die Wachstumschancen zu nutzen, die die Integration in den TE Connectivity-Konzern bietet. Der Vorstand der First Sensor AG geht deshalb davon aus, dass sich der First Sensor-Konzern auch zukünftig positiv entwickelt und durch die Investitionen die Grundlage für eine auch mittelfristig erfolgreiche Entwicklung geschaffen werden. Der Vorstand erwartet, dass das Geschäftsjahr 2025 herausfordernd wird und rechnet mit einem leicht rückläufigen Umsatz von 110 bis 120 Mio. Euro sowie mit einem Investitionsvolumen zwischen 5 und 7 Mio. Euro. Mittel- und langfristig erwartet der Vorstand weiterhin eine positive Unternehmensentwicklung.

2.3.2. Chancen– und Risikobericht

Chancen und Risiken sind in der folgenden Darstellung als Einflüsse oder Ereignisse zu verstehen, die dazu geeignet sind, dass die Zielsetzung des Managements bezüglich der kurz- und mittelfristigen Unternehmensentwicklung übertroffen oder unterschritten wird. Ziel des Chancenmanagements ist es, solche Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu verfolgen. Das Risikomanagement hingegen soll sicherstellen, dass Risiken nicht nur rechtzeitiger erkannt, sondern zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um deren Einfluss auf das Unternehmen zu kontrollieren und nach Möglichkeit zu minimieren.# Risikomanagementsystem

Die First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaft sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Sie können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen negativ beeinflussen. Der gewissenhafte Umgang mit Risiken ist deshalb elementarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Zur Sicherung des kurz- und langfristigen Unternehmenserfolgs bedarf es folglich eines lebendigen Risikobewusstseins, einer offenen Risikokultur und eines wirksamen Risikomanagementsystems.

First Sensor verfügt über ein Risikomanagement- und internes Kontrollsystem, das der Vorstand der First Sensor AG verantwortet. Die entsprechende Richtlinie wurde im Geschäftsjahr 2024 aktualisiert. Sie soll sicherstellen, dass die Risikosituation regelmäßig analysiert sowie die identifizierten Risiken bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.

Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft ist in das entsprechende Managementsystem von TE Connectivity integriert. Hierdurch wird auch der interne Kontrollrahmen von TE Connectivity und den respektiven Gesellschaften sowie die weltweite Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act (SOX) sowie die Einhaltung der zugrundeliegenden Gesetzgebung vorgegeben.

Das Risikomanagement wird vom Fachbereich Finance in enger Zusammenarbeit mit den Führungskräften der Gesellschaften, Standorte und Geschäftsbereiche gesteuert. Es wird ergänzt durch ein Compliance-Management, das auch die Umsetzung und Einhaltung der ethischen Grundsätze der Unternehmensführung (Verhaltenskodex) sowie der gesetzlichen Bestimmungen, die Leitlinien des Handelns der Unternehmen des TE Connectivity-Konzerns sind, berücksichtigt. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig in einem strukturierten Prozess über die Risikolage und Compliance des Unternehmens informiert und überwacht in diesem Rahmen die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.

Ziele und Strategie

Wichtigstes Ziel des Risiko- und Compliance-Managements ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf zuverlässig einzuschätzen, sie zu steuern und – soweit möglich – sinnvoll zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Erfolgschancen gewahrt werden, soweit deren Risikogehalt ein angemessenes Maß nicht überschreitet. Auf dieser Basis werden durch angemessene Maßnahmen die Risiken im Einklang mit der Unternehmensstrategie der First Sensor Gruppe gesteuert.

Je nach Bewertung der Risiken werden unterschiedliche Strategien verfolgt. Risiken, die gravierende Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden weitestmöglich vermieden. Weniger bedeutende Risiken werden in ihrer Auswirkung begrenzt. Hierfür werden beispielsweise bestimmte Maximalwerte vorgegeben, regelmäßig und systematisch Kontrollen durchgeführt und/oder auf konsequente Funktionstrennung geachtet. Wo möglich und sinnvoll, werden Risiken ausgelagert, beispielsweise auf Versicherungen oder Zulieferer. Andere Risiken werden bewusst und kontrolliert eingegangen.

Die Regelungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit TE Connectivity bieten für außenstehende Aktionäre von First Sensor einen wirksamen Schutz gegenüber den Risiken und ihren möglichen Folgen für die Unternehmensentwicklung.

Struktur und Prozesse

Die Strukturen und Prozesse des Enterprise Risk Managements (ERM) sind konzernweit standardisiert. Die Grundlage bildet das sogenannte „First Sensor-Risikohaus“ in Anlehnung an das Rahmenwerk COSO ERM. Es deckt fünf Risikokategorien ab, die für das Unternehmen wesentlich sind, und wird ergänzt durch das Compliance-Management.

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Die Risikokategorien von First Sensor:

Entlang dieser Risikokategorien erfolgt quartalsweise das Risk Assessment, als die Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken, denen sich das Unternehmen ausgesetzt sieht. Dies erfolgt dezentral und wird über entsprechende einheitliche Berichtsformate dokumentiert. Hierfür wird innerhalb der Risikokategorien eine Vielzahl von Risikotypen durch jeden Berichtenden betrachtet und bewertet.

Die auf dieser Basis entstehenden Einzelberichte werden anschließend im Konzernfachbereich Finance validiert und zu einer Gesamtrisikolage der Unternehmensgruppe konsolidiert. Das Ergebnis dieses strukturierten Prozesses mündet in den Quartalsrisikobericht, der in schriftlicher Form an Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG kommuniziert wird. Diese Analysen sind die Basis, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Steuerung zu ergreifen.

Um die für First Sensor als relevant eingestuften Risiken durch geeignete Kontrollaktivitäten aktiv zu begrenzen und die festgelegten Kontrollaktivitäten regelmäßig auf Angemessenheit und Effektivität zu überprüfen, wird das ERM mit einem Internen Kontrollsystem (IKS) ergänzt. Der Umfang und die Wirksamkeit des Systems werden regelmäßig überwacht und, wo notwendig, durch neue Kontrollaktivitäten erweitert, z. B. in der Form von Richtlinien oder Prozessanweisungen. Ergänzt werden die Kontrollaktivitäten durch das IKS des TE Connectivity-Konzerns.

Das Risikoberichtswesen wird durch ein robustes Chancenreporting ergänzt. Die Chancelage der Unternehmensgruppe wird damit ebenfalls in einem systematischen Prozess quartalsweise parallel zur Risikolage erhoben.

Risikobewertung

Die Bewertung von Risiken erfolgt anhand einer unternehmensspezifischen Bewertungsmatrix, die Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenzielle Schadenshöhen von möglichen Ereignissen betrachtet und daraus Prioritäten ableitet.

Eintrittswahrscheinlichkeit Rating Potenzielle Schadenshöhe je Ereignis Rating
Sehr unwahrscheinlich 0 Keine 0
Unwahrscheinlich, aber vorhanden 1 < 500 TEUR 1
Wahrscheinlich, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden 2 > 500 TEUR < 2 Mio. EUR / und/oder Erreichung strategischer Ziele ist gefährdet 2
Sehr wahrscheinlich, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden 3 > 2 Mio. EUR und/oder Erreichung strategischer Ziele ist gefährdet und/oder Verstöße gegen Recht und Regularien 3

Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die möglichen Auswirkungen werden jeweils auf einer Rating-Skala von null bis drei gewichtet und miteinander multipliziert. Ist der daraus errechnete Risikofaktor oberhalb der Wesentlichkeits-Schwelle von drei, werden Maßnahmen zur Steuerung des Risikos definiert und deren Wirksamkeit periodisch überwacht. Entsprechend werden die kumulierten Risiken in die Kategorien „gering“, „mittel“ oder „hoch“ eingestuft.

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Wesentliche Risiken

Wesentliche Risiken (mit einem Risikofaktor von drei und mehr), über die nachfolgend berichtet wird, definiert der Vorstand als solche, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung voraussichtlich Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben können und damit für den verständigen Adressaten entscheidungsrelevant sind. Die Darstellung und Beurteilung der Risiken erfolgt nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung).

Strategische Risiken

Die strategischen Risiken umfassen makroökonomische Risiken sowie bestimmte Risiken aus Produkten und Technologien. Die makroökonomischen Risiken schätzt First Sensor derzeit als „mittel“ ein. Nach wie vor fehlender deutscher Konjunktur dynamische Impulse, um einen Weg aus dem Krisenmodus zu finden. Dies spüren auch die Kunden in den unterschiedlichen Absatzmärkten. Die Inflation hingegen hat sich wieder auf einem normalen Niveau eingestellt. Eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen würde auch First Sensor und ihre Kunden treffen.

Den Risiken aus Produkten und Technologien wird vor allem durch die aktive Steuerung des Produktportfolios und strategische Technologie-Roadmaps entgegengesteuert, die regelmäßig aktualisiert werden. Die strategischen Risiken werden insgesamt als „mittel“ eingestuft.

Operative Risiken

Unter operativen Risiken werden Vertriebsrisiken, Entwicklungs- und Technologierisiken, Produktions-, Qualitäts-, Einkaufs- und Lagerrisiken, IT-Risiken und Personalrisiken zusammengefasst.

Das Profil der Vertriebsrisiken hat sich seit dem Geschäftsjahr 2022 durch die Umstellung des Vertriebs auf die Zusammenarbeit mit der TE Connectivity Solutions GmbH (Schaffhausen, Schweiz) verändert. Seither werden die für den Vertrieb notwendigen Ressourcen durch TE Connectivity gesteuert. Vertriebsrisiken beschränken sich deshalb im Wesentlichen auf Verhandlungen mit Endkunden über Preise und vereinbarte Abnahmemengen. Sie werden deshalb als „mittel“ bewertet.

Für die im vergangenen Jahr identifizierten Herausforderungen im Entwicklungs- und Technologiebereich wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen auf das operative Geschäft zu begrenzen. Unter anderem wurden neue Lieferanten qualifiziert, um stabile Lieferungen zu gewährleisten und gezielte Verbesserungen der Produktionsqualität eingeleitet. Die Entwicklungs- und Technologierisiken werden deshalb mit „mittel“ bewertet.

Produktions- und Qualitätsrisiken werden durch die Investitionen in neue Maschinen und Ausrüstung minimiert. Sie werden deshalb als „mittel“ eingestuft.

IT-Risiken ergeben sich zum Zeitpunkt der Berichterstellung lediglich bei einer Tochtergesellschaft. Darüber hinaus ist First Sensor allgemeinen Risiken im Zusammenhang mit Cybersicherheitsvorfällen und anderen Störungen der IT-Infrastruktur ausgesetzt. Diese werden durch technische Maßnahmen und Schulungen der Mitarbeiter auf der Ebene von TE Connectivity eingegrenzt. Sie stellen für die First Sensor-Gruppe insgesamt ein „mittleres“ Risiko dar.

Die Personalrisiken, denen sich das Unternehmen gegenübersieht, werden mit „niedrig“ bewertet. Im Einklang mit der Geschäftsentwicklung hat sich der Bedarf an weiteren Fachkräften spürbar reduziert. Diese Risiken werden deshalb als „niedrig“ eingestuft.

Die operativen Risiken werden insgesamt als „mittel“ eingestuft.

Finanzbezogene Risiken

In der Kategorie finanzbezogene Risiken werden Risiken aus dem Rechnungslegungsprozess und der Finanzberichterstattung, Liquiditäts- und Wechselkursrisiken, Working Capital Risiken sowie Versicherungs- und Haftungsrisiken zusammengefasst. Durch den Zusammenschluss mit TE Connectivity haben diese Risiken für First Sensor an Relevanz verloren. Zwar ist die Berichterstattung nach den neuen Konzernrichtlinien anspruchsvoller geworden, aber mit entsprechenden Kapazitäten zu bewältigen. Da First Sensor Teilnehmer des Cash Pools 49 ist, sind die Liquiditätsrisiken zu vernachlässigen.# H1

Gleiches gilt für die Risiken aus Wechselkursveränderungen, da First Sensor nunmehr fast ausschließlich im EUR-Raum tätig ist. Lediglich im Bereich des Working Capitals gibt es zur Sicherung der Lieferfähigkeit weiterhin einen erhöhten Bestand an Vorräten, der weiterhin ein Risiko beinhaltet, das sich aber nach den Wertberichtigungen im Berichtsjahr deutlich vermindert hat. Die finanzbezogenen Risiken werden insgesamt weiter als „gering“ bewertet.

Regulatorische Risiken

Regulatorische Risiken umfassen politische und rechtliche Risiken sowie Compliance-bezogene Risiken. Zu den politischen Risiken gehören unter anderem geopolitische und handelsbezogene Konflikte. Insgesamt werden diese Risiken bei First Sensor als „gering“ eingestuft.

Nachhaltigkeitsrisiken

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Risiken bezeichnet, die sich auf den Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) von First Sensor beziehen. Im Einklang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung wurden diese Risiken in das Risikoassessment einbezogen. Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Risiken, die zu berichten wären. Insgesamt werden diese Risiken deshalb als „niedrig“ eingestuft.

Zusammengefasste Risikolage

Nach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen First Sensor zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar. Dazu zählen auch die möglichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und anderer geopolitischer Konflikte, die sich jedoch nicht zuverlässig einschätzen lassen. In jedem Fall sieht der Vorstand den Fortbestand der Unternehmensgruppe in keiner Weise als gefährdet an. Insbesondere in Anbetracht des Zugriffs auf den Cashpool und des Gewinnabführungsvertrags mit TE Connectivity und der daraus resultierenden Pflicht zur Verlustübernahme ist die Risikotragfähigkeit des First Sensor Konzerns nicht auf die eigenen quantitativen Möglichkeiten beschränkt. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Chancen und Risiken der First Sensor AG

Die Geschäftsentwicklung der First Sensor AG unterliegt aufgrund ihrer Rolle im Konzern den gleichen Risiken und Chancen wie die Gruppe. Insofern wird auf die Erläuterungen auf Konzernebene im Chancen- und Risikobericht verwiesen.

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Chancenmanagementsystem

Ebenso wie die Risiken werden auch die Chancen im Konzern systematisch identifiziert, transparent dokumentiert und in unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. First Sensor unterscheidet Chancen wie Risiken danach, ob sie strategischer, operativer, finanzbezogener oder regulatorischer Natur sind.

Strategische Chancen

Der Zusammenschluss mit TE Connectivity und die Einbindung in das Vertriebsnetzwerk von TE Connectivity bieten zusätzliche Chancen für First Sensor. Dies zeigen einige neue Projekte mit interessantem Potenzial. Durch die effiziente Kombination der Ressourcen in Entwicklung, Vertrieb, Produktion und Einkauf bieten sich Möglichkeiten, die sich First Sensor nur in Verbindung mit TE Connectivity erschließen kann. Um sich diese Chancen zu erschließen, müssen die Investitionen in die Produktion umgesetzt werden und das benötigte Material in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Operative Chancen

First Sensor hat mithilfe von TE Connectivity die Zahl der neuen Entwicklungsprojekte deutlich erhöht, zum Beispiel im Bereich von Transmittern und Druck-Sensoren. Sollten diese Anwendungen für die Industrie- oder Medizintechnik schneller als erwartet marktreif werden oder sollte der Bedarf höher als erwartet sein, könnten sich die Wachstumsziele von First Sensor als zu konservativ erweisen. Hier hat First Sensor die Chance, durch die Vertriebsreichweite des TE Connectivity-Netzwerks die Marktpräsenz deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus profitiert First Sensor auch vom TE Connectivity-Lieferantennetzwerk und verringert so den Einfluss von zeitweise gestörten Lieferketten. Auch bei der Personalgewinnung und Mitarbeiterbindung eröffnet der Zusammenschluss für First Sensor neue Perspektiven als Teil eines weltweit präsenten, starken Partners.

Für viele Kunden bestehen Rahmenverträge über eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren, in denen Abnahmemengen garantiert werden, gleichzeitig aber auch Abnahmevarianten definiert sind. Da positive Abnahmevarianten nicht in die operative Planung einfließen, können sich hieraus Chancen für zusätzliche Umsatzbeiträge ergeben.

First Sensor arbeitet auch weiter daran, Produktionsprozesse unter dem Stichwort „operative Exzellenz“ zu optimieren. Dazu gehören neben dem Manufacturing Execution Systems (MES) auch gezielte Investitionen in neue Anlagen. Sollten einzelne Maßnahmen schneller als geplant realisiert werden, könnte dies zu einer Erhöhung der monatlichen Produktionsmengen und somit zu mehr Umsatz führen. Gleiches gilt für ungeplant höhere Umsätze mit wesentlichen Kunden, die aufgrund von Skaleneffekten stets auch einen positiven Einfluss auf die Profitabilität hätten.

Finanzbezogene Chancen und regulatorische Chancen

In beiden Kategorien sieht First Sensor aktuell keine Chancen, auf deren Realisierung das Unternehmen Einfluss hätte.

Zusammengefasste Chancenlage

First Sensor ist gut positioniert, um mit ihren Produkten und internen Maßnahmen die Chancen in den Zielmärkten systematisch zu nutzen. Während das Unternehmen einerseits gezielt daran arbeitet, sich diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits besonders in dem aktuellen Marktumfeld eher unwahrscheinlich, dass hier kurzfristige Erfolge verbucht werden können.

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Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Eine wesentliche Zielsetzung des rechnungslegungsbezogenen IKS ist es, einen gesetzeskonformen (Konzern-)Abschluss sicherzustellen und so die Zuverlässigkeit und Transparenz der finanziellen Berichterstattung zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat First Sensor Strukturen, Prozesse und Kontrollen implementiert, die gewährleisten sollen, dass die Ergebnisse des Rechnungslegungsprozesses frei von Fehlern sind und fristgerecht vorliegen. Das rechnungslegungsbezogene IKS wird vom Vorstand ausgestaltet und seine Wirksamkeit vom Aufsichtsrat der First Sensor AG überwacht.

Das rechnungslegungsbezogene IKS von First Sensor wurde in Anlehnung an die Standards des American Institute of Certified Public Accountants ausgestaltet. Es bietet einen Rahmen für die Prüfung der fünf Financial Statement Assertions: die Vollständigkeit von Transaktionen innerhalb eines Berichtszeitraums, die tatsächliche Existenz und das Auftreten einer verbuchten Transaktion, die korrekte Bewertung und Zuordnung einer Transaktion, eine Überprüfung der Genauigkeit von Rechten und Verpflichtungen sowie eine Überprüfung, ob Transaktionen in den richtigen Konten ausgewiesen werden. Die Financial Statement Assertions sollen zusammen mit den Kontrollzielen eine vollständige Abdeckung der Risiken gewährleisten.

Durch eine einheitliche, strukturierte und verständliche Dokumentation aller Kontrollen in allen bedeutenden Prozessen soll die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS überwacht werden. Das rechnungslegungsbezogene IKS von First Sensor ist ebenfalls in das entsprechende Managementsystem von TE Connectivity eingebunden.

Das Interne Kontrollsystem der Gesellschaft, als Teil des TE Connectivity Konzerns, wird durch über 80 Finanzrichtlinien sowie durch mehr als 450 Richtlinien maßgeblich für die unterschiedlichen Funktionsbereiche geprägt. Eine regelmäßige Auditierung dieser Richtlinien wird an allen Standorten des Unternehmens durchgeführt, um deren Einhaltung sicherzustellen.

Durch geeignete Maßnahmen und Prozesse soll die operative Wirksamkeit des IKS der Gesellschaft gewährleistet werden. Diese Maßnahmen beinhalten die fortlaufende Überwachung und Bewertung der Kontrollprozesse, regelmäßige Mitarbeiterschulungen, die Trennung von Zuständigkeiten zur Vermeidung von Betrug („Fraud“) und Fehlern sowie einen Feedbackmechanismus zur schnellen Problembehebung.

Die interne Überprüfung der Finanzberichterstattung ist ein kritischer Bestandteil des internen Kontrollsystems der Gesellschaft und dient als Schutzmaßnahme, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der finanziellen Berichterstattung des Unternehmens sicherzustellen. Diese Überprüfung, die jährlich durchgeführt wird, beinhaltet eine Untersuchung der Finanzunterlagen, um potenzielle Risiken von Fehldarstellungen oder Betrug zu erkennen und zu beseitigen. Der Prozess besteht aus zwei Teilen, einerseits dem sog. Policy Self-Assessment sowie entsprechenden Stichprobenkontrollen und andererseits einem Financial Review, welcher auf einer kritischen Bilanz-Analyse basiert. Nach Abschluss des Prozesses werden die Ergebnisse dem Management berichtet. Wesentliche Feststellungen werden über einen Korrekturmaßnahmenplan (CAP) adressiert.

Eine unabhängige Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrollen erfolgt durch das Internal Audit Team von TE Connectivity. Es überprüft wesentliche finanzielle sowie wirtschaftliche Aspekte des Unternehmens. Dies erfolgt durch zwei voneinander unabhängige Prüfungen, das klassische operative Audit sowie das kontinuierliche Audit. Die Frequenz des operativen Audits hängt von der jeweiligen Geschäftseinheit und einer vorgelagerten Risikobeurteilung ab. Der Auditprozess dauert üblicherweise vier bis acht Wochen. Das kontinuierliche Audit wird hingegen für alle dezentralen „standardisierten“ Prozesse angewendet. Bestandteil dieser Audits sind auch Aspekte der Compliance.

Am Ende der Audits wird ein Abschlussgespräch mit dem Management geführt, bei dem das Internal Audit Team seine Ergebnisse präsentiert und eine Bewertungsnote vergibt. Basierend auf den Schlussfolgerungen werden Corrective Action Plans (CAP) aufgestellt, um Optimierungen umzusetzen.

Die laufende Weiterentwicklung und Anpassung des rechnungslegungsbezogenen IKS tragen dazu bei, die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten und auch nachhaltig zu verbessern. Trotz dieser Bestrebungen können auch angemessene und funktionsfähige eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken gewähren.

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2.4.# ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird im Abschnitt [4.11] des Konzernanhangs dargestellt. Alle Aktien gewähren identische Rechte gemäß Aktiengesetz.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Es gelten ansonsten lediglich die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 136 Abs. 1 AktG sowie Handelsverbote gemäß Art. 19 Abs. 11 MAR, insbesondere für Mitglieder des Vorstands.

Direkte Beteiligungen am Grundkapital, die zehn Prozent überschreiten

Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten, finden sich im Abschnitt [4.34] im Konzernanhang und im Abschnitt „Weitere Angaben“ des Anhangs zum Einzelabschluss.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Es sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, insbesondere keine, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind, üben ihre Stimmrechte unmittelbar aus.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung

Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands (§§ 84, 85 AktG) und für die Änderung der Satzung (§ 179 AktG) gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien und zum Rückkauf von Aktien

Das Kapital ist bedingt erhöht für die Ausgabe von Aktien an Führungskräfte im Rahmen der Ausübungsphase eines Optionsplans. Erläuterungen hierzu finden sich im Abschnitt [4.19] im Konzernanhang.

Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines Kontrollwechsels und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots

Der Kontrollwechsel ist 2020 eingetreten, die First Sensor AG gehört nunmehr mehrheitlich zu TE Connectivity. Vereinbarungen für den Fall eines weiteren Kontrollwechsels wurden nicht geschlossen.

2.5. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN

Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG sowie die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung sind auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter https://www.first-sensor.com/de/investor-relations/corporate-governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Auf der Internetseite der Gesellschaft ist auch der Vergütungsbericht nach § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem nach § 87a AktG und der letzte Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung nach § 113 Abs. 3 AktG veröffentlicht.

Die Gesellschaft erstellt einen Bericht über Nachhaltigkeit (gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht), der sich an dem Format des Deutschen Nachhaltigkeitskodex orientiert. Der Bericht ist eineigenständiger Bestandteil des Geschäftsberichts und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft zum Download bereit.

Hinsichtlich des Risikomanagements bezogen auf die Finanzinstrumente verweisen wir auf Ziff. 4.33. FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT im Konzernanhang. Aufgrund ihrer Rolle im Konzern gelten die gleichen Angaben für die First Sensor AG.

Berlin, den 29. Januar 2025

First Sensor AG

Thibault Kassir
Vorstand

Robin Maly
Vorstand

Dirk Schäfer
Vorstand

3. KONZERNJAHRESABSCHLUSS 2024

3.1. KONZERNBILANZ (IFRS)

3.1.1. Konzernbilanz Aktiva

AKTIVA Konzernanhang 30.09.2023 30.09.2024 Veränderung
Immaterielle Vermögenswerte (4.3) 2.801 720 -2.081
Geschäfts- oder Firmenwert (4.4) 15.979 0 -15.979
Sachanlagen (4.5) 53.144 52.291 -853
Langfristige finanzielle Vermögenswerte (4.8) 5.281 3.656 -1.625
Summe langfristige Vermögenswerte 77.205 56.668 -20.537
Vorräte (4.6) 43.622 36.751 -6.871
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4.7) 16.599 15.344 -1.255
Finanzielle Vermögenswerte (4.8) 29.458 32.979 3.521
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (4.9) 576 781 205
Liquide Mittel (4.10) 1.531 478 -1.053
Summe kurzfristige Vermögenswerte 91.786 86.333 -5.453
Summe Aktiva 168.991 143.000 -25.991

3.1.2. Konzernbilanz Passiva

PASSIVA Konzernanhang 30.09.2023 30.09.2024 Veränderung
Gezeichnetes Kapital (4.11) 51.657 51.677 20
Kapitalrücklage (4.12) 10.811 10.916 105
Gewinnrücklagen (4.12) 64.367 55.977 -8.390
Summe Eigenkapital 126.835 118.571 -8.264
Pensionsrückstellungen (4.13) 184 214 30
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (4.15) 7.518 5.179 -2.339
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (4.17) 2.321 2.132 -189
Summe langfristige Schulden 10.023 7.525 -2.498
Steuerrückstellungen (4.28) 838 235 -603
Sonstige kurzfristige Rückstellungen (4.14) 168 66 -102
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (4.15) 4.540 2.369 -2.171
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 17 75 58
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (4.18) 14.736 6.940 -7.796
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (4.18) 11.834 7.220 -4.614
Summe kurzfristige Schulden 32.133 16.904 -15.229
Summe PASSIVA 168.991 143.000 -25.991

3.2. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG (IFRS)

3.2.1. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Konzernanhang 01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Veränderung
Umsatzerlöse (4.20) 134.610 121.434 -13.176
Sonstige betriebliche Erträge (4.21) 1.436 891 -545
Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (4.22) 4.142 -1.093 -5.235
Andere aktivierte Eigenleistungen (4.23) 16 0 -16
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen (4.24) -69.234 -59.004 10.230
Personalaufwand (4.25) -42.530 -41.798 732
Sonstige betriebliche Aufwendungen (4.26) -16.477 -14.090 2.387
Operatives Ergebnis (EBITDA) 11.963 6.340 -5.623
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -7.724 -24.502 -16.778
Betriebsergebnis (EBIT) 4.239 -18.162 -22.401
Finanzergebnis 150 666 516
Ergebnis vor Steuern und Minderheitenanteilen 4.389 -17.496 -21.885
Steuern vom Einkommen und Ertrag (4.28) -303 -242 61
Ergebnis der Periode 4.086 -17.738 -21.824
Ergebnis je Aktie in Euro (unverwässert) (4.29) 0,40 -1,72 -2,12
Ergebnis je Aktie in Euro (verwässert) (4.29) 0,40 -1,72 -2,12

3.2.2. Sonstiges Ergebnis

Konzernanhang 01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Veränderung
Ergebnis der Periode 4.086 -17.738 -21.824
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen (4.13) -1 3 4
Posten, die nachträglich nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden -1 3 4
Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden können 0 0 0
Summe Sonstiges Ergebnis -1 3 4
Gesamtergebnis 4.085 -17.735 -21.820
Davon entfallen auf die Aktionäre der First Sensor AG 4.085 -17.735 -21.820

3.3. KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (IFRS)

Nicht beherrschende Anteile Anz. der Aktien in Tsd. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Übrige Rücklagen Summe Eigenkapital
Stand 01. Oktober 2022 0 10.322 51.612 10.574 62.174 0 124.360
Periodenergebnis 0 0 0 0 4.086 0 4.086
Sonstiges direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis 0 0 0 0 -1 0 -1
Gesamtergebnis 0 0 0 0 4.085 0 4.085
Verlustausgleich durch / Gewinnabführung an TE Connectivity Sensors Germany Holding GmbH, Bensheim 0 0 0 0 -1.886 0 -1.886
Aktienbasierte Vergütung 0 0 0 0 0 0 0
Kapitalerhöhung aus der Ausgabe neuer Aktien (IFRS 2) 0 9 45 237 0 0 282
Sonstige Veränderungen 0 0 0 -6 0 0 -6
Stand 30. September 2023 0 10.331 51.657 10.811 64.367 0 126.835
Nicht beherrschende Anteile Anz. der Aktien in Tsd. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Übrige Rücklagen Summe Eigenkapital
Stand 01. Oktober 2023 0 10.331 51.657 10.811 64.367 0 126.835
Periodenergebnis 0 0 0 0 -17.738 0 -17.738
Sonstiges direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis 0 0 0 0 3 0 3
Gesamtergebnis 0 0 0 0 -17.735 0 -17.735
Verlustausgleich durch TE Connectivity Sensors Germany Holding GmbH, Bensheim 0 0 0 0 9.345 0 9.345
Kapitalerhöhung aus der Ausgabe neuer Aktien (IFRS 2) 0 4 20 105 0 0 125
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0 0 0
Stand 30. September 2024 0 10.335 51.677 10.916 55.977 0 118.571

3.4. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (IFRS)

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Veränderung
ERGEBNIS VOR STEUERN 4.389 -17.496 -21.885
Zinsen -138 -676 -538
Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 7.724 24.502 16.778
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen 158 32 -126
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwände/Erträge* 5.213 9.261 4.049
Veränderungen der Rückstellungen -331 -69 262
Veränderungen Working Capital* 2.487 -10.977 -13.464
Veränderungen sonstiger Vermögenswerte und Schulden -3.101 -3.171 -70
Gezahlte Ertragsteuern -2.311 -845 1.466
CASHFLOW AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 14.089 561 -13.528
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte -10.358 -5.580 4.778
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten sowie von Beteiligungen 1.352 -2 -1.354
Veränderungen Investitionen in finanzielle Vermögenswerte 1.048 5.824 4.776
Erhaltene Zinsen 411 875 464
CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT -7.548 1.117 8.665
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 282 125 -157
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten -5.183 -1.921 3.262
Auszahlungen für Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten -736 -736 0
Gezahlte Zinsen und Gebühren -272 -198 74
CASHFLOW AUS DER FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT -5.909 -2.731 3.178
ZAHLUNGSWIRKSAME VERÄNDERUNG DES FINANZMITTELFONDS 632 -1.053 -1.685
Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds 0 0 0
FINANZMITTELFONDS AM ANFANG DER PERIODE (4.30) 899 1.531 632
FINANZMITTELFONDS AM ENDE DER PERIODE (4.30) 1.531 478 -1.053
*Umgliederung der Abschreibungen auf Vorräte in der Vorjahresspalte

4. KONZERNANHANG

4.1.# DARSTELLUNG DER KONZERNVERHÄLTNISSE

Mutterunternehmen

Das Mutterunternehmen ist die First Sensor AG mit Sitz in Berlin, Peter-Behrens-Straße 15, 12459 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg in der Abteilung B unter der Nummer HRB 69326. Die First Sensor AG ist im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard unter der ISIN DE0007201907 notiert.

Die First Sensor AG und ihr Tochterunternehmen, im Folgenden First Sensor als Konzernbezeichnung, sind im Bereich der Sensorherstellung sowie in der Mikrosystemtechnik tätig. Das Geschäft der Gesellschaft konzentriert sich im Wesentlichen auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von kundenspezifischen, optischen und nichtoptischen Halbleitersensoren und Sensorsystemen. Darüber hinaus entwickelt und fertigt First Sensor hochzuverlässige, kundenspezifische Hybridschaltungen und Produkte der Mikrosystemtechnik und des Advanced Packagings.

Der vorliegende Konzernabschluss berücksichtigt alle dem Vorstand bekannten Ereignisse bis zum 29.01.2025. Die First Sensor AG stellt als Muttergesellschaft der First Sensor-Gruppe für den kleinsten Kreis an Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) und den darüber hinaus geltenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die First Sensor-Gruppe wird in den Konzernabschluss der TE Connectivity Ltd., Schaffhausen / Schweiz, einbezogen, welche zum 30. September 2024 einen Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen aufstellt und diesen im Internet auf der Homepage der TE Connectivity plc. (https://investors.te.com/financial-reports/annual-reports/default.aspx) veröffentlicht.

Unmittelbares Mutterunternehmen der First Sensor AG ist die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, Bensheim.

Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der First Sensor wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, und den darüber hinaus geltenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.

Das Geschäftsjahr des First Sensor Konzerns (First Sensor AG und ihr Tochterunternehmen) umfasst den Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres. Die Berichtsperiode umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Konzernbilanz und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Konzernanhang aufgeführt.

In der Darstellung können Rundungsdifferenzen zu den mathematisch exakt ergebenen Werten auftreten. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Die Bilanzstruktur wurde wie im Vorjahr nach absteigender Fristigkeit gegliedert. Bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten wird von einer Erfüllung innerhalb von 12 Monaten ausgegangen.

Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die für den IFRS-Abschluss zum 30. September 2024 erstmals verpflichtend anzuwenden sind:
Aus der erstmaligen Anwendung der Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 17 Versicherungsverträge sowie der Änderungen aus der Reform der Referenzzinssätze (Phase 2) betreffend IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 16 und IFRS 17 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die für den IFRS-Abschluss zum 30. September 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind:
* Änderungen IAS1 – Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig: keine wesentlichen Auswirkungen
* Änderung IAS7 und IFRS7 – Anhangangaben im Zusammenhang mit Reverse-Factoring-Vereinbarungen: keine wesentlichen Auswirkungen
* Änderungen IFRS16: Leasingverbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion: keine wesentlichen Auswirkungen

Änderungen (Inkrafttreten voraussichtlich bei Geschäftsjahresbeginn nach dem 01.01.2025) von Standards (Amendments):
* Änderungen IAS21: Währungsumrechnung bei fehlender Umtauschbarkeit: keine wesentlichen Auswirkungen

Die folgenden Änderungen sind für den am 1. Januar 2026 beginnenden jährlichen Berichtszeitraum anzuwenden:
* Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7)
* Verträge, die auf naturabhängige Elektrizität Bezug nehmen (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)

Die folgenden Standards und Änderungen sind für den am 1. Januar 2027 beginnenden jährlichen Berichtszeitraum anzuwenden:
* IFRS 18 Darstellung und Offenlegung im Abschluss
* IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben.

Zum Zeitpunkt der in der EU verpflichtenden Anwendung der neuen Standards und Interpretationen hat und wird die Gesellschaft diese berücksichtigen. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung erfolgt nicht. Für die beschlossenen Änderungen und die daraus resultierenden Anpassungen erwartet die Gesellschaft keinerlei signifikanten Anpassungsbedarf.

Wesentliche Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten sowie Änderungen bei Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen getroffen und Schätzwerte verwendet worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die wichtigsten Annahmen sowie wesentliche Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachfolgend erläutert:

  • Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden, Nutzungsdauern der Vermögenswerte sowie Wertminderungen von Vermögenswerten basiert auf Beurteilungen und Planungsrechnungen des Managements. Erläuterungen sind unter 4.4 zu finden.
  • Im Rahmen der Durchführung von Impairment Tests werden Annahmen getroffen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde liegen. Darüber hinaus wurde bereits im vorigen Geschäftsjahr eine Neu-Definition der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorgenommen. Wir verweisen auf den Abschnitt unten „Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte und langfristigen Vermögenswerte“.
  • Um geänderte Erwartungen in Bezug auf die zukünftigen Umsatzentwicklungen und die damit zusammenhängende Verwertbarkeit der Vorräte abzubilden, wurde die Bewertungsrichtlinie zur Vorratsbewertung abgeändert. Aufgrund dieser Anpassung ergab sich ein negativer Ergebniseffekt in Höhe von TEUR 6.657 für das aktuelle Geschäftsjahr.
  • In Anlehnung an die bei TE Connectivity erfolgte Bewertung, ist der risikolose Zinssatz in diesem Jahr nach einem anderen Verfahren ermittelt worden. Der Effekt aus dieser Änderung hat keine wesentliche Auswirkung auf den Impairment-Test (4.4).
  • Hinsichtlich der Umsatzerlösrealisation können bei der Vertragsbeurteilung an verschiedenen Stellen Annahmen erforderlich sein. Zudem ist zu beurteilen, ob eine zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Erlösrealisierung vorliegt. Die Umsatzerlöse sind durch das Vertriebsmodell nur zeitpunktbezogen zu ermitteln. Nachkalkulationen hinsichtlich der Profitabilität der vertriebenen Produkte können zu Ent- oder Belastungen im Folgejahr führen (4.20). Im Berichtsjahr führte dies zu einem zusätzlichen Umsatz in Höhe von TEUR 2.117.

Die tatsächlichen Werte können zu einem späteren Zeitpunkt in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Entsprechende Änderungen würden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam. Alle Annahmen und Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Die im Konzernabschluss erfassten und mit diesen Unsicherheiten belegten Buchwerte sind aus der Konzernbilanz bzw. den zugehörigen Erläuterungen im Konzernanhang zu entnehmen.

Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte und langfristigen Vermögenswerte

First Sensor testet jährlich die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und anderer langfristiger Vermögenswerte auf Grundlage der Vorschriften des IAS 36. Basis für den Werthaltigkeitstest ist der Vergleich zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes („carrying amount“) und dem erzielbaren Betrag, der aus dem Vermögenswert bzw. der Gruppe von Vermögenswerten oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwirtschaftet werden kann.

Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Der Nutzungswert ergibt sich aus der Abzinsung des operativen Cashflows der Planungsperiode mit den mittels einer Peer-Group-Analyse abgeleiteten gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (nachfolgend WACC). Der Nutzungswert wurde auf der Grundlage der Konzernplanung ermittelt. Auf eine indikative Kontrolle anhand des Ertragswertverfahrens wurde verzichtet. Die Ertragsplanung beruht im Wesentlichen auf vergangenen Erfahrungen in Verbindung mit den Erwartungen des Managements hinsichtlich der Entwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und des relevanten Marktes.

Wesentliche langfristige Vermögenswerte, die jährlich auf Werthaltigkeit getestet werden, sind die in der First Sensor-Gruppe ausgewiesenen Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte mit unbeschränkter Nutzungsdauer, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden.# 4.2. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss der Gruppe enthält die First Sensor AG und das von ihr beherrschte Unternehmen. Die Beherrschung resultiert daraus, dass die First Sensor AG direkt oder indirekt über 50 Prozent der Stimmrechte bzw. des gezeichneten Kapitals einer Gesellschaft hält und/oder die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens derart steuern kann, dass sie von dessen Aktivitäten profitiert. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt, sofern gegenüber den Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht.

Das folgende Unternehmen wurde als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

Unternehmen Sitz Hauptgeschäftstätigkeit Beteiligungsquote
First Sensor Lewicki GmbH Oberdischingen Entwicklung, mikroelektronischer Aufbau und Vertrieb von und-gruppen; Leistungselektronik 100%

Konsolidierungsmethoden

Der Jahresabschluss der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaft basiert auf einheitlichen Rechnungslegungsstandards, Berichtsperioden und Stichtagen, die mit denen des Mutterunternehmens übereinstimmen. Konzerninterne Salden sowie Transaktionen und daraus resultierende konzerninterne Gewinne sowie Dividenden zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden in voller Höhe eliminiert.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden zum großen Teil als Aufwand erfasst.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld darstellen, werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

Nach der Veräußerung oder Liquidation der Beteiligungen an Tochterunternehmen werden diese im Konzern entkonsolidiert. Dazu werden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der veräußerten Gesellschaften aus der Konzernbilanz entfernt und die bestehenden Konsolidierungsbuchungen aufgehoben. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die Bilanzen der ausländischen Tochterunternehmen mit dem zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung geltenden Stichtagskurs umgerechnet. Lediglich die Forderungen und/oder Verbindlichkeiten der Konzernmuttergesellschaft verbleiben in der Konzernbilanz.

Währungsumrechnung

Die Berichtswährung der First Sensor-Gruppe ist EUR und entspricht der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Sämtliche Konzerngesellschaften haben EUR als funktionale Währung, daher entstehen in der Bilanz keine Umrechnungseffekte aus Fremdwährungen. Fremdwährungstransaktionen sind bei der erstmaligen Erfassung mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs von der Fremdwährung in die funktionale Währung umzurechnen. Umrechnungsdifferenzen, die aus der Erfüllung von monetären Posten oder der Umrechnung von monetären Posten zu anderen Umrechnungskursen als dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung entstehen, sind als Aufwand oder Ertrag in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der letztmaligen Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.

Ausländische Tochterunternehmen

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde keinerlei Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen gehalten.

Liquide Mittel und Finanzmittelfonds

Liquide Mittel umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen mit Restlaufzeiten bis zu drei Monaten und Sichteinlagen. Beschränkt verfügbare Mittel mit Restlaufzeiten über drei Monate werden unter den lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzinstrumente werden zum Handelstag bilanziert, sobald First Sensor Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden einbezogen, wenn der finanzielle Vermögenswert bzw. die finanzielle Verbindlichkeit nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird. Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten wird im separaten Unterabschnitt dargestellt. Nach IFRS 9 werden im Rahmen der Folgebilanzierung alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Kategorien aufgeteilt, nämlich diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss, FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu erfassen sein.

Erfüllt ein finanzieller Vermögenswert die folgenden zwei Bedingungen, wird er zu fortgeführten Anschaffungskosten (ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode) bewertet:
* Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens wird dadurch erreicht, dass die vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Vermögenswerte vereinnahmt werden.
* Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwerts und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwerts sind.

Die Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagien und Agien bei Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes und der Transaktionskosten sind. Zinserträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Finanzergebnis erfasst.# Erfüllt ein finanzieller Vermögenswert die folgenden zwei Bedingungen, wird er zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) bewertet:
- Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens liegt darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese finanziellen Vermögenswerte zu veräußern sowie
- die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwerts und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwerts sind.

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, welche die voran genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet werden (at fair value through profit or loss, FVTPL), sofern sie nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind. First Sensor erfasst für die erwarteten Ausfälle von finanziellen Vermögenswerten („expected loss model“) Wertminderungen auf Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zu FVTOCI bewertet werden.

Ausbuchung

Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes werden dann ausgebucht, wenn First Sensor die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte, aus denen der Vermögenswert besteht, verliert oder die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme auslaufen. Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Vermögenswerten, die als FVTOCI erfasst wurden, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert.

Wertminderung

First Sensor ermittelt am Bilanzstichtag die erwarteten Ausfälle von finanziellen Vermögenswerten nach dem „expected loss model“ und erfasst Wertminderungen auf Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zu FVTOCI bewertet werden. Der Betrag der erwarteten Ausfälle bzw. die Kriterien bei der Beurteilung des Ausfallrisikos werden zum Ende einer Berichtsperiode aktualisiert bzw. überprüft.

Beim expected loss model wird zwischen der allgemeinen und vereinfachten Vorgehensweise unterschieden: Bei der allgemeinen Vorgehensweise wird nach dem Drei-Stufen-Modell, beginnend mit dem „12-month-expected credit loss“ (Stufe 1) mit, sofern notwendig, Migration in den „lifetime expected credit loss“ (Stufe 2 und 3) vorgegangen. Bei der Beurteilung des Ausfallsrisikos berücksichtigt die Gesellschaft sowohl qualitative als auch quantitative Informationen, die verfügbar und entscheidungsrelevant sind, um eine solche Beurteilung zu unterstützen. Dies beinhaltet sowohl historische als auch zukünftige Informationen, u. a. Branchenentwicklung, Rating, Sicherheiten. Dabei werden auch länderspezifische Ausfallraten der Vergangenheit herangezogen, um die jeweilige Ausfallwahrscheinlichkeit zu bestimmen.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Gesellschaft das vereinfachte Verfahren an. Danach werden für diese Finanzinstrumente Wertminderungen auf Basis der erwarteten Ausfälle über deren Gesamtlaufzeit gebildet. Dabei werden vergangenheits- und zukunftsorientierte Informationen bei der Ableitung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und bei der Ermittlung des erwarteten Verlustes verwendet. Die Wertminderungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

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Saldierung

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden so saldiert, dass nur der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen wird. Dies geschieht erst dann, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. In der Berichtsperiode wurden insbesondere die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hinsichtlich des Cash-Pools mit der Tyco Electronics Germany Holdings GmbH saldiert.

Beizulegender Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Berichtsstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Position und Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderer Bewertungsmodelle. Bezüglich der Analyse der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten und weitere Einzelheiten dazu, wie Finanzinstrumente bewertet werden, wird auf den Abschnitt Derivative Finanzinstrumente verwiesen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen deren Buchwerten entsprechen.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die für die Herstellung von Vorräten bestimmt sind, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und nicht auf einen unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegenden Wert abgewertet, wenn die Fertigerzeugnisse, in die sie eingehen, voraussichtlich zu den Herstellungskosten oder darüber verkauft werden können. Dabei sind noch anfallende Verkaufskosten zu berücksichtigen. Wenn jedoch ein Preisrückgang für diese Stoffe darauf hindeutet, dass die Herstellungskosten der Fertigerzeugnisse über dem Nettoveräußerungswert liegen werden, werden die Stoffe auf den Nettoveräußerungswert abgewertet. Sind die Gründe einer früheren Abwertung entfallen, werden die Zuschreibungen als Minderung des Materialaufwands berücksichtigt.

Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkten Personalkosten, Materialkosten und den zurechenbaren Anteil der Produktionsgemeinkosten. Sie werden auf Basis einer Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ermittelt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Veraltete Artikel und solche mit geringem Umschlag werden angemessen wertberichtigt. Im Rahmen von Gängigkeitstests und Reichweitenanalysen wird ein Wertminderungsbedarf auf das Vorratsvermögen ermittelt.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert. Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert. Bei Abgängen des Sachanlagevermögens werden die historischen Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein Gewinn oder Verlust aus dem Anlagenabgang erfolgswirksam erfasst.

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Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der linearen Methode über folgende Nutzungsdauern vorgenommen:

Anlage Nutzungsdauer
Gebäude 25–33 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 – 23 Jahre

Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft, um eine Übereinstimmung des wirtschaftlichen Nutzens mit der Abschreibungsdauer zu gewährleisten. Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und ab Fertigstellung und Inbetriebnahme abgeschrieben. Die Herstellungskosten beinhalten die produktionsbezogenen Vollkosten. Darin enthalten sind Fertigungseinzelkosten und Fertigungsgemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlagen durch die erbrachten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter verursacht wurden.

Immaterielle Vermögenswerte

Die Voraussetzungen des IAS 38 zur Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten werden bei der First Sensor Gruppe nicht mehr erfüllt, daher entfällt dies zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2024. Diese Einschätzung steht im Einklang mit Richtlinien, die im TE Connectivity-Konzern zur Anwendung kommen. Die Voraussetzungen des IAS 38 für die Aktivierung von Entwicklungsleistungen werden nicht mehr erfüllt, daher erfolgt keine Aktivierung. Bereits begonnene Projekte (Anlagen im Bau) werden erfolgswirksam aufgelöst. Des Weiteren werden erworbene Entwicklungen (Fertigungs-Know-how) als immaterielle Vermögenswerte angesetzt, sofern diese verlässlich bewertet werden können und Kontrolle über die Verwertung der Ergebnisse dieser Entwicklungsprojekte besteht.

Abnutzbare immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nicht abnutzbare immaterielle Vermögenswerte (Firmenwerte) werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen erfasst. Nach IAS 38 werden abnutzbare immaterielle Vermögenswerte einheitlich über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft.

(a) Software

Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben.

(b) Geschäfts- oder Firmenwerte

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet.# HGB-Anhang

Diese ergeben sich aus dem Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden unter Berücksichtigung latenter Steuern. Wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes vorliegt und mindestens jährlich zum Bilanzstichtag wird der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU), zu welcher der Geschäfts- oder Firmenwert gehört, ermittelt. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Liegt der erzielbare Wert nur um bis zu 10 Prozent über dem Buchwert, wird über eine Sensitivitätsrechnung ein theoretisches Wertberichtigungspotential ermittelt. Hierzu werden sowohl das zugrunde gelegte Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) um 5 bis 10 Prozent reduziert als auch der risikolose Basiszinssatz um 0,5 bis 1 Prozentpunkt angehoben und die Auswirkungen auf den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt.

(c) Forschungs- und Entwicklungskosten

Aufwand aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wird in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der er entstanden ist, es sei denn, die Voraussetzungen des IAS 38.57 sind im Fall von Entwicklungsaufwendungen erfüllt.

(d) Entwicklungen

First Sensor hat im Rahmen eines Unternehmenserwerbs Entwicklungsleistungen erworben. Diese werden linear über 20 Jahre planmäßig abgeschrieben. Abschreibungen werden planmäßig vorgenommen, wenn die Vermarktung der Entwicklung beginnt.

(e) Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine mögliche Wertminderung immer dann geprüft, wenn auf Grund von Ereignissen oder Änderungen der äußeren Umstände Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der für den Vermögenswert am Abschlussstichtag erzielbare Wert dauerhaft unter seinem Buchwert liegt oder wenn eine jährliche Überprüfung auf Wertminderung erforderlich ist (Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden, sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer). Sofern der Buchwert eines Vermögenswertes den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, eine Wertminderung erfasst. Der erzielbare Wert ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem durch einen Verkauf des Vermögenswertes in einer marktüblichen Transaktion zwischen sachverständigen Parteien erzielbaren Betrag. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der dauerhaften Nutzung eines Vermögenswertes und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu schätzen oder, falls dies nicht möglich ist, für die kleinste identifizierbare Cash generierende Einheit.

Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist immer dann anzusetzen, wenn
* − der Gesellschaft aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist,
* − es wahrscheinlich ist (d.h. mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist, und
* − eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.

Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung dar, d.h. den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Die Bewertung erfolgt unter einem Vollkostenansatz unter Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen. Langfristige Rückstellungen werden mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, sofern der Effekt hieraus wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwendungen erfasst. Als Eventualverbindlichkeiten werden im Konzernanhang die Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Eventualschulden können auch aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil:
* − der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder
* − die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Im Berichtszeitraum wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder als FVTPL erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als FVTPL klassifiziert, sofern
* − die Fair Value Option ausgeübt wurde,
* − die Verbindlichkeit dem Handelsbestand zugeordnet wurde, oder
* − die Verbindlichkeit bedingte Ansprüche eines Erwerbers im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses im Sinne des IFRS 3 betrifft.

Negative Marktwerte aus Derivaten werden als FVTPL erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert wurden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden, sofern sie kein Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert wurden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten werden Gewinne und Verluste im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie im Fall der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden nicht mehr ausgewiesen, wenn diese getilgt sind, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Zum Bilanzstichtag wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Leistungen an Arbeitnehmer

Leistungsorientierte Pläne

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß IAS 19 als Leistungen an Arbeitnehmer nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Die Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt jährlich von unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen. Bei der Berechnung dieser Leistungsverpflichtungen werden neben biometrischen Berechnungsgrundlagen insbesondere die jeweils aktuelle langfristige Kapitalmarktrendite sowie aktuelle Annahmen über zukünftige Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Die Ableitung des Rechnungszinses erfolgt dabei für die Eurozone anhand von Unternehmensanleihen des iBoxx™ Corporates AA. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit und des Lebensalters der Pensionsberechtigten berücksichtigt. Die unmittelbaren Pensionszusagen in Deutschland werden unter Berücksichtigung der biometrischen Daten gemäß den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, werden sofort bei ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die im Sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie darauf entfallende latente Steuern werden in Folgeperioden nicht in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste und darauf entfallende latente Steuern werden gesondert in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Den Pensionsrückstellungen gegenüber existiert kein Planvermögen, das die Pensionsverpflichtung mindern würde.

Aktienoptionen

Durch einen Aktienoptionsplan ist die Möglichkeit geschaffen, ausgewählte Mitarbeiter, d.h. Vorstand, Geschäftsführungen und Mitarbeiter von First Sensor, mittel- und langfristig an dem künftigen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Die Bilanzierung der anteilsbasierten Vergütung, die durch Eigenkapitalinstrumente beglichen wird, erfolgt nach IFRS 2. Danach setzt der Konzern die erhaltenen Güter oder Dienstleistungen und die entsprechende Erhöhung des Eigenkapitals direkt mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen an, sofern dieser verlässlich geschätzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, ermittelt der Konzern deren Wert und die entsprechende Eigenkapitalerhöhung indirekt unter Bezugnahme auf den beizulegenden Wert der gewährten Eigenkapitalinstrumente. Ausübungsbedingungen, die keine Marktbedingungen sind, fließen nicht in die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts ein. Stattdessen berücksichtigt der Konzern diese durch Anpassung der Anzahl der in die Bestimmung des Transaktionsbetrags einbezogenen Eigenkapitalinstrumente. Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum).# Anhang

Vergütung für Mitarbeiter

Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind. Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Konzernanhang 4.29. Ergebnis je Aktie).

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Konzernbilanz als abgegrenzte Investitionszuschüsse und -zulagen dargestellt. Diese werden über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts in gleichen jährlichen Raten erfolgswirksam aufgelöst.

Umsatzrealisierung

Umsätze werden in Übereinstimmung mit dem Fünf-Schritte-Ansatz (five-step-approach) des IFRS 15 realisiert. Dabei wird geprüft, ob die Leistungsversprechen separate, voneinander getrennte Leistungsverpflichtungen darstellen bzw. ob im Vertrag weitere Zusagen enthalten sind, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zugeordnet werden muss. Das Modell besteht aus den nachfolgenden fünf Schritten:

  • Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
  • Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag
  • Bestimmung des Transaktionspreises
  • Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
  • Erfassung des Erlöses (zeitpunkt- oder zeitraumbezogen)

Die Erfassung der Erlöse erfolgt nach Maßgabe der Übertragung der Beherrschungsmacht (control) auf den Kunden. Diese erfolgt im Konzern fast ausschließlich zeitpunktbezogen, wenn der Kunde Besitz an den Produkten erlangt.

Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge werden erfasst, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus der Transaktion verlässlich bestimmbar und während der Berichtsperiode zugeflossen ist.

Zinserträge

Zinsen werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswertes erfasst.

Steuern

Latente Steuern

Aufgrund des am 14. April 2020 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG als Muttergesellschaft, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 26. Mai 2020 zustimmte, besteht mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 ein Organschaftsverhältnis im Sinne des § 14 KStG. Ebenso besteht zwischen der First Sensor AG als Mutterunternehmen und der First Sensor Lewicki GmbH als Tochtergesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag und somit ein Organschaftsverhältnis im Sinne des § 14 KStG. Infolge der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft werden das zu versteuernde Einkommen und der Gewerbeertrag der First Sensor AG und der First Sensor Lewicki GmbH der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG als oberste Organträgerin ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2021 zugerechnet. Infolgedessen werden seit dem 1. Januar 2021 keine latenten Steuern mehr bilanziert.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Für die Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist. Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Leasingverhältnisse

Gemäß IFRS 16 werden alle vertraglichen Vereinbarungen, in denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, danach beurteilt, ob ein Vermögenswert eindeutig identifizierbar ist, der Konzern innerhalb der Laufzeit im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen erhält sowie über das Recht verfügt, über den Vermögenswert entscheiden zu können. Sofern dies der Fall ist, wird in der Konzern-Bilanz ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit angesetzt. Die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen. Zur Abzinsung werden die den Leasingverträgen zugrundeliegenden Zinssätze verwendet. Für Verträge ohne eigenen Zinssatz werden Konzern-Grenzfremdkapitalzinssätze in Abhängigkeit von der Laufzeit der Verträge verwendet; diese Grenzfinanzierungszinssätze liegen zwischen 1,39 % und 2,79 %. Des Weiteren werden hinreichend feststehende Zahlungen für Verlängerungs- und Kaufoptionen sowie variable Zahlungen (z. B. Indexbasierte Zahlungen) in die Berechnung der Leasingverbindlichkeit einbezogen. Die Leasingverbindlichkeit wird abhängig von ihrer Fristigkeit unter den kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten passiviert. Das Nutzungsrecht wird bei Erstansatz mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten angesetzt. Die Nutzungsrechte am jeweiligen Leasingobjekt werden als separater Posten im Sachanlagevermögen ausgewiesen und über die Dauer der Verträge linear abgeschrieben. Falls die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes kleiner als die Laufzeit des Leasingvertrags ist, wird über den kürzeren Zeitraum abgeschrieben. Die bilanzierten Leasingverhältnisse weisen Laufzeiten zwischen 1 Monat und 35 Jahren auf.

Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwertes um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwertes um die geleisteten Leasingzahlungen. Bei der Beurteilung dieser Verträge wird von den Vereinfachungsmöglichkeiten für das Kurzzeit-Leasing (short-term-lease mit Laufzeiten kleiner als ein Jahr) sowie für betraglich kleine Leasingverhältnisse (small-ticket-lease bei zugrundeliegenden Vermögenswerten von unter USD 5.000) Gebrauch gemacht. Für solche Leasingverhältnisse werden weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Stattdessen werden die Leasingaufwendungen als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von der Möglichkeit einer Portfoliobildung ähnlicher Verträge wird nicht Gebrauch gemacht.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Ausfall- und Liquiditätsrisiko

First Sensor trägt dafür Sorge, dass genügend Zahlungsmittel und Kreditlinien zur Verfügung stehen, um die finanziellen Verpflichtungen zu jeder Zeit erfüllen zu können. Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels Verwendung von Kreditzusagen, Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich das Unternehmen Sicherheiten in Form von Rechten an Wertpapieren oder vereinbart Rahmen-Kompensationsabkommen. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den Buchwert der in der Konzern-Bilanz aktivierten Finanzinstrumente begrenzt.

Wechselkursrisiko

Da die Konzerngesellschaften überwiegend Geschäfte tätigen, die in EUR abgeschlossen sind, besteht kein erhebliches Wechselkursrisiko. Wurden in der Berichtsperiode Materialeinkäufe im Ausland getätigt, wurden Fremdwährungsrisiken durch die teilweisen Fakturierungen in EUR reduziert.

4.3. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Konzessionen, Lizenzen und Ähnliches Selbst erstellte Immaterielle Vermögenswerte Kundenstamm Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungskosten
1. Oktober 2022 9.771 4.081 19.573 286 33.711
Zugänge 29 0 0 0 29
Abgänge -1.677 -635 0 -55 -2.364
Umbuchungen 194 0 0 -149 45
30. September 2023 8.319 3.446 19.573 82 31.421
Kumulierte Abschreibungen
1. Oktober 2022 7.998 1.936 19.573 50 29.558
Zugänge 1.039 342 0 1 1.382
Abgänge -1.671 -649 0 0 -2.321
Umbuchungen 0 0 0 0 0
30. September 2023 7.366 1.629 19.573 51 28.619
Buchwert
01. Oktober 2022 1.773 2.144 0 236 4.153
Buchwert
30. September 2023 953 1.818 0 31 2.801
Konzessionen, Lizenzen und Ähnliches Selbst erstellte Immaterielle Vermögenswerte Kundenstamm Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungskosten
1. Oktober 2023 8.319 3.446 19.573 82 31.421
Zugänge 11 0 0 0 11
Abgänge 0 0 0 0 0
Umbuchungen 31 0 0 -31 0
30. September 2024 8.361 3.446 19.573 51 31.432
Kumulierte Abschreibungen
1. Oktober 2023 7.366 1.629 19.573 51 28.619
Zugänge 275 1.818 0 0 2.093
Abgänge -1 0 0 0 -1
Umbuchungen 0 0 0 0 0
30. September 2024 7.641 3.446 19.573 51 30.712
Buchwert
01. Oktober 2023 953 1.818 0 31 2.801
Buchwert
30. September 2024 720 0 0 0 720

Immaterielle Vermögenswerte waren zum Bilanzstichtag weder als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet noch anderweitig verfügungsbeschränkt.

4.4.# GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wurde der Nutzungswert des First Sensor-Konzerns als zahlungsmittelgenerierender Einheit berechnet und dem entsprechenden Buchwert gegenübergestellt. Liegt der Buchwert über dem Nutzungswert, so erfolgt eine Wertberichtigung. Der Nutzungswert ergibt sich aus der Abzinsung der operativen Cashflows der Planungsperiode mit dem mittels einer Peer-Group-Analyse abgeleiteten WACC. Als Parameter für den Impairment-Test wurden die folgenden Basisannahmen getroffen:

Annahmen Impairment Test 2023 2024
Risikoloser Basiszinssatz 2,64% 4,61%
Marktrisikoprämie 7,06% 7,01%
Betafaktor 1,18% 1,11%
Fremdkapitalzinssatz vor Steuern 6,79% 5,54%
WACC vor Steuern 10,81% 10,30%

First Sensor wurde im Geschäftsjahr weiter in die TE Connectivity-Gruppe integriert. Nach dem Erwerb durch die TE Connectivity Sensors Germany Holding AG wurde zwischen dem Erwerber und der First Sensor AG am 14. April 2020 (HR-Eintragung am 6. Juli 2020) ein Beherrschungs- und mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Einbindung der First Sensor-Gruppe in die globale Vertriebsorganisation der TE Connectivity-Gruppe. Mit der Übernahme der Vertriebstätigkeiten erfolgte auch eine entsprechende Anpassung des Pricings. In diesem Zusammenhang wurde auch festgelegt, dass die TE Connectivity-Gruppe der First Sensor-Gruppe keine Steuerumlagen berechnen wird.

Bei einer Veränderung des WACC vor Steuern um -/+1% verändert sich die Bewertungsdifferenz zwischen Value in Use und Buchwert deutlich von 18,6 Mio. EUR auf 28,6 Mio. EUR bzw. auf 5,9 Mio. EUR. Eine Veränderung der Wachstumsrate um +/-1 % bewirkt eine Erhöhung des Unterschiedsbetrags auf 23,7 Mio. EUR bzw. auf 12,4 Mio. EUR. Bei einer gleichzeitigen Erhöhung des WACC um 1 % und Minderung der Wachstumsrate um 1 % (Worst-Case-Szenario) würde sich eine Änderung des Value-in-Use in Höhe von 32,4 Mio. EUR ergeben.

in TEUR 01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024
Anschaffungskosten
1. Oktober 25.275 25.275
Zugänge 0 0
Abgänge 0 0
30. September 25.275 25.275
Kumulierte Abschreibungen
1. Oktober -9.296 -9.296
Zugänge 0 -15.979
Abgänge 0 0
30. September -9.296 -25.275
Buchwert
1. Oktober 15.979 15.979
Buchwert 15.979 0

Im Geschäftsjahr 2011 erwarb First Sensor sämtliche Geschäftsanteile an der MEMSfab GmbH. Aus diesem Erwerb resultierte ein Firmenwert von TEUR 455. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juni 2013 mit Nachtrag vom 30. Oktober 2013 wurde die Gesellschaft unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes gemäß § 2 UmwG, auf die First Sensor AG verschmolzen. Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Impairment-Test dahingehend geändert, dass die aus den Erwerben der First Sensor Technology GmbH, der Sensortechnics-Gruppe sowie der MEMSfab GmbH stammenden Geschäfts- oder Firmenwerte, die seit mehreren Jahren durchgehend in der First Sensor AG aufgegangen sind, einem einheitlichen Wertminderungstest unterzogen werden, der die First Sensor AG als zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) zugrunde legt. Hintergrund ist, dass spätestens seit den jeweiligen Verschmelzungen auf die First Sensor AG der Wertschöpfungsprozess innerhalb der First Sensor AG zunehmend nicht mehr isoliert in den einzelnen Einheiten, sondern über diese einzelnen Einheiten hinweg erfolgt. So sind der Entwicklungs- und Produktionsprozess mittlerweile so gesteuert, dass in den einzelnen Einheiten bestimmte, nicht mehr isoliert zu betrachtende Wertschöpfungen stattfinden. Auch organisatorisch werden Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Einheiten seit der Einführung des neuen ERP-Systems SAP zum 1. Januar 2018 nicht mehr isoliert als Teilprozesse innerhalb der jeweiligen Einheiten, sondern als ein übergreifender laufender Produktionsprozess abgebildet und geführt. Die identifizierten Zahlungsströme innerhalb der Einheiten können somit nicht mehr als weitestgehend unabhängig von den anderen Einheiten angesehen werden.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb durch die TE Connectivity-Gruppe und der Integration der First Sensor-Gruppe in die TE Connectivity-Gruppe wurden alle wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaften, die überwiegend aus dem Erwerb der Sensortechnics-Gruppe stammen, im Geschäftsjahr 2020 verkauft. In diesem Zusammenhang ist ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 13.837 abgegangen. Die Höhe des abgegangenen Geschäfts- oder Firmenwertes hat sich dabei an den Verhältnissen der Marktwerte der abgehenden und verbleibenden Einheiten bemessen. Sowohl vor als auch nach anteiligem Abgang der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde eine Überprüfung auf mögliche Wertminderung vorgenommen.

Die Überprüfung der Firmenwerte der Gesellschaft auf eine mögliche Wertminderung wurde auf Basis des Nutzungswertes unter Berücksichtigung folgender Annahmen durchgeführt:
− Ausgehend vom Geschäftsjahr 2024 wird für das nächste Geschäftsjahr mit gleichbleibenden Umsätzen geplant. Für 2026 werden leicht steigende und für 2027 moderat steigende Umsätze erwartet.
− Für die Planungsgrößen des Jahres 2027 (Terminal Value) wurde eine organische Wachstumsrate von 1,5 Prozent unterstellt.
− Der Abzinsungsfaktor, basierend auf der WACC-Methode, berechnet sich zu 10,3 Prozent ohne Berücksichtigung von Steuern (VJ: 10,81 Prozent vor Steuern).
− Der Detailplanungszeitraum beträgt wie im Vorjahr 3 Jahre.

Aus dem Impairment-Test ergab sich eine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Ursachen für diese Wertminderung sind Annahmen von verringerten Umsätzen und vermindertem Bestandsabbau gegenüber den vorherigen Planungen. Der Wertminderungsbetrag übersteigt den Wert des Goodwills, sodass darüber hinaus sowohl die immateriellen Vermögenswerte, die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte und die Sachanlagen ebenfalls einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen wurden. Im Hinblick auf die immateriellen Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen ergab sich kein Wertminderungsbedarf, lediglich die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte hielten der Überprüfung nicht Stand und wurden vollständig abgeschrieben. Da das Produktportfolio in der Zukunft Veränderungen unterworfen sein wird, geht der Vorstand bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen davon aus, dass keine zusätzlichen Zusatzumsätze aus den Entwicklungsleistungen zu erzielen sind.

4.5. SACHANLAGEN

Technische Betriebs- und Anlagen Geleistete Grundstücke und Gebäude Maschinen ausstattung Geschäfts- und Nutzungsrechte AnlagenimBau Summe
in TEUR
Anschaffungskosten
1.Oktober 2022 19.705 53.536 5.358 15.362 5.504
Zugänge 170 6.713 53 3.429 101
Abgänge -1 -12.018 -2.191 -6 -1.513
Umbuchungen 608 12.192 401 -13.246 0
Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
30. September 2023 20.482 60.423 3.621 5.539 4.092
Kumulierte Abschreibungen
1. Oktober 2022 9.628 32.859 4.177 18 2.212
Zugänge 631 4.494 470 0 747
Abgänge -1 -10.524 -2.187 0 -1.509
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
30. September 2023 10.258 26.829 2.460 18 1.450
Buchwert
1. Oktober 2022 10.078 20.677 1.180 15.344 3.292
30. September 2023 10.224 33.594 1.161 5.522 2.642
Technische Betriebs- und Anlagen Geleistete Grundstücke und Gebäude Maschinen ausstattung Geschäfts- und Nutzungsrechte AnlagenimBau Summe
in TEUR
Anschaffungskosten
1. Oktober 2023 20.482 60.422 3.621 5.539 4.092
Zugänge 143 907 8 4.513 39
Abgänge 0 -33 -590 0 -336
Umbuchungen 410 7.006 66 -7.483 0
Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
30. September 2024 21.035 68.302 3.106 2.569 3.795
Kumulierte Abschreibungen
1. Oktober 2023 10.258 26.829 2.460 18 1.450
Zugänge 659 4.683 376 0 712
Abgänge -1 -5 -590 0 -332
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0
30. September 2024 10.916 31.507 2.246 18 1.829
Buchwert
1. Oktober 2023 10.224 33.594 1.161 5.522 2.642
30. September 2024 10.119 36.795 860 2.551 1.966

Die Nutzungsrechte wurden im Ausweis dem Sachanlagevermögen zugeordnet, die Entwicklung der im Sachanlagevermögen enthaltenen Nutzungsrechte (IFRS 16) stellt sich wie folgt dar:

Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäude Nutzungsrechte an Geschäftsausstattung Nutzungsrechte an Fahrzeugen Summe
in TEUR
Anschaffungskosten
1. Oktober 2023 3.402 17 673
Zugänge 26 0 13
Abgänge -46 0 -290
Währungsdifferenzen 0 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0
30. September 2024 3.382 17 396
Kumulierte Abschreibungen
1. Oktober 2023 889 13 547
Zugänge 622 3 86
Abgänge -46 0 -286
Währungsdifferenzen 0 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0
30. September 2024 1.466 17 347
Buchwert
1. Oktober 2023 2.513 4 126
30. September 2024 1.916 0 49
Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäude Nutzungsrechte an Geschäftsausstattung Nutzungsrechte an Fahrzeugen Summe
in TEUR
Anschaffungskosten
1.Oktober 2022 4.849 18 636
Zugänge 55 0 48
Abgänge -1.502 -1 -10
Währungsdifferenzen 0 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0
30. September 2023 3.402 17 673
Kumulierte Abschreibungen
1. Oktober 2022 1.772 11 429
Zugänge 620 2 124
Abgänge --1.503 0 -6
Währungsdifferenzen 0 0 0
Änderungen Konsolidierungskreis 0 0 0
30. September 2023 889 13 547
Buchwert
1. Oktober 2022 3.077 6 206
30. September 2023 2.513 4 126

4.6. VORRÄTE

in TEUR 30.09.2023 30.09.2024
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 17.117 12.138
Unfertige Erzeugnisse 20.373 19.245
Fertige Erzeugnisse und Waren 6.108 5.361
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 23 7
Gesamt 43.622 36.751

Die Vorräte werden nach dem FIFO-Prinzip bewertet. Die Methode zur Berechnung der Wertminderung auf Vorräte wurde im Geschäftsjahr 2024 angepasst.# Die Methode ist in der Richtlinie zur Vorratsbewertung beschrieben und führt im Vergleich zum Vorjahr zu einer erhöhten Abwertung in Höhe von TEUR 6.657. Die Wertminderung auf Vorräte betrug im Geschäftsjahr 2024 TEUR 12.554 (VJ: TEUR 5.897). Die Gliederung ist TEUR 6.268 (VJ: TEUR 3.298) für RHB, TEUR 5.684 (VJ: TEUR 2.026) auf unfertige Erzeugnisse und TEUR 602 (VJ: TEUR 573) auf fertige Erzeugnisse. Die nichtwertberichtigten Vorräte betrugen TEUR 15.306 (VJ: TEUR 14.092) und gliedern sich in TEUR 4.113 (VJ: TEUR 4.880) RHB, TEUR 7.649 (VJ: TEUR 6.983) unfertige Erzeugnisse und TEUR 3.544 (VJ: TEUR 2.230) fertige Erzeugnisse. Die Umsatzkosten enthielten im Geschäftsjahr 2024 Verbräuche von Vorräten in Höhe von TEUR 84.946 (VJ: TEUR 102.914). Sicherungsübereignete Vorräte bestanden zum Bilanzstichtag, wie bereits im Vorjahr, nicht.

4.7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in TEUR 30.09.2023 30.09.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.627 15.369
Abzüglich Wertberichtigungen -28 -25
Gesamt 16.599 15.344

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 30. September 2024 Forderungen in Höhe von TEUR 13.642 (VJ: TEUR 15.121) gegenüber verbundenen Unternehmen, vorrangig gegenüber der TE Connectivity-Vertriebsgesellschaft, enthalten. Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen von TEUR 25 (VJ: TEUR 28) wurden wertberichtigt. Die Wertminderungen betreffen Forderungen gegenüber fremden Dritten aus der Zeit vor Umstellung auf die TE Connectivity-Vertriebsorganisation. Die Wertberichtigungen erfolgten auf Basis von Einzelfallbetrachtungen sowie unter der Verwendung von vergangenheits- und zukunftsorientierten Informationen bei der Ableitung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und bei der Ermittlung des erwarteten Verlustes. Die Einzelwertberichtungen entsprechen einer Ausfallquote von 0,2 Prozent (VJ: 0,2 Prozent).

78
Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 01.10.2022–30.09.2023 01.10.2023–30.09.2024
Beginn der Periode 542 28
Aufwandswirksame Zuführung 0 5
Inanspruchnahme -514 -8
Auflösung 0 0
Entkonsolidierung 0 0
Ende der Periode 28 25

Zum 30. September 2024 stellt sich die Altersstruktur der Überfälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

in TEUR 30.09.2023 30.09.2024 Δ absolut in %
Nicht fällig 16.055 14.613 -1.443 -9,0
Weniger als 60 Tage 0 0 0 0
Zwischen 61 und 91 Tagen 67 36 -31 -46,3
Zwischen 91 und 120 Tagen 0 2 2 n.a.
Mehr als 120 Tage 477 692 215 45,2
Gesamt 16.599 15.344 -1.255 -7,6

In den vorherigen Berichten enthielten die Tabellen unausgeglichene offene Posten, dies wurde auch rückwirkend korrigiert. Eine Alterung der Forderungen entsteht überwiegend aus Kundenreklamationen, die einen zeitaufwändigen Überprüfungsprozess nach sich ziehen und am Ende der Prüfung regelmäßig zu einer Bestätigung der Forderung führen oder durch Ausstellung einer Gutschrift aufgelöst werden.

4.8. Kurzfristige und langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte enthalten hauptsächlich Forderungen gegen Gesellschafter (Cashpooling) in Höhe von TEUR 22.008 (i. Vj. TEUR 27.832). Im Berichtsjahr ist hierbei zusätzlich der kurzfristige Anteil des verpfändeten Bankkontos, welches das KfW-Darlehen absichert, in Höhe von TEUR 1.625 (i.Vj. 1.625) enthalten. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3.656 (i. Vj. 5.281) stellen ausschließlich den langfristigen Anteil des verpfändeten Bankkontos zur Absicherung des KfW-Darlehens dar, welches im Punkt 4.15 näher erläutert wird. Die Höhe des Guthabens auf dem LBBW-Bankkonto, welches der Besicherung des KfW-Darlehens dient, entspricht immer genau der Verbindlichkeit aus dem Darlehen.

79
80

4.9. Kurzfristige sonstige Vermögenswerte

in TEUR 30.09.2023 30.09.2024
Rechnungsabgrenzungsposten 58 205
Umsatzsteuerforderungen 0 0
Übrige 518 576
Gesamt 576 781

Der Anstieg der kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte resultiert größtenteils aus Anzahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten, die im Berichtsjahr TEUR 440 (i.Vj. TEUR 195) ausmachen.

4.10. Liquide Mittel

in TEUR 30.09.2023 30.09.2024
Guthaben bei Kreditinstituten 1.531 478
Gesamt 1.531 478

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Teil mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Der beizulegende Zeitwert der liquiden Mittel bei Finanzinstituten beträgt TEUR 478 (VJ: TEUR 1.531).

4.11. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital, das in der Konzern-Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen wird, beträgt zum Bilanzstichtag 51.677.480,00 Euro (VJ: 51.657.480,00 Euro) und setzt sich aus 10.335.496 Stückaktien (VJ: 10.331.496 Stückaktien) mit einem rechnerischen Wert nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 HGB von 5,00 Euro pro Aktie zusammen. Das Grundkapital der First Sensor AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um 20.000,00 Euro durch ausgeübte Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2016 erhöht.

01.10.2022–30.09.2023 01.10.2023–30.09.2024
Aktien* Grundkapital**
Beginn des Geschäftsjahres 10.322 51.612
Aktienoptionsplan 2016 9 45
Ende des Geschäftsjahres 10.331 51.657

* Aktienzahl in Tausend
** in TEUR

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Bedingtes Kapital

Das bedingte Kapital der First Sensor AG ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

in TEUR 30.09.2023 30.09.2024
Bedingtes Kapital 2016/II 295 94
Gesamt 295 94

Zum 30. September 2024 betrug das bedingte Kapital insgesamt TEUR 94 (VJ: TEUR 295). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten im Rahmen des Aktienoptionsplans 2016/II von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen.

4.12. Rücklagen

Die Rücklagen entwickelten sich entsprechend den in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellten Werten. Die Positionen werden im Folgenden erläutert:

a) Kapitalrücklage - Aktienaufgeld
Durch die Ausübung von 4.000 Bezugsrechten aus dem AOP 2016 zu einem Ausübungspreis von Euro 31,32 hat sich im Jahr 2024 die Kapitalrücklage um den über dem Nennwert pro Aktie (5,00 Euro) liegenden Ausübungspreis um insgesamt TEUR 105 (VJ: TEUR 237) erhöht. Der durchschnittliche Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen betrug EUR 59,80.

b) Kapitalrücklage – Aktienoptionen
Der erfolgswirksam im Personalaufwand erfasste sowie als Zuführung zu den Kapitalrücklagen bilanzierte Aufwand aus laufenden Aktienoptionsprogrammen beträgt TEUR 0 (VJ: TEUR 0).

c) Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen enthalten den Bilanzgewinn und andere Gewinnrücklagen sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Pensionen. Dieser Ertrag belief sich zum 30. September 2024 auf TEUR 3. Der Verlustausgleichsanspruch aus dem mit der TE Connectivity geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag führte im Geschäftsjahr 2024 zu einer Erhöhung der Gewinnrücklagen um TEUR 9.345 (VJ: TEUR –1.886). Diese Angabe entspricht in ihrem Wesen einer Dividendenzahlung. Die Gewinnrücklagen haben sich insgesamt um TEUR 8.390 vermindert.

d) Übrige Rücklagen
Aufgrund der nicht mehr benötigten Währungsausgleichsposten sind die übrigen Rücklagen auf 0 Euro abgeschmolzen.

4.13. Pensionsrückstellungen

Mitglieder der Geschäftsführung einer Gesellschaft, die auf die FIRST SENSOR AG verschmolzen wurde, spätere Niederlassung München (FSM), welche in 2021 geschlossen wurde, haben leistungsorientierte Pensionszusagen erhalten. Für die Pensionspläne bilden die geleisteten Dienstjahre die Grundlage. Die Finanzierung der Versorgungszusagen erfolgt durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Zum Bilanzstichtag betrug die Pensionsrückstellung TEUR 214 (VJ: TEUR 184). Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt nach dem gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Verfahren (Anwartschaftsbarwertverfahren). Der Zinsaufwand wird erfolgswirksam im Finanzergebnis sowie etwaiger laufender Dienstzeitaufwand

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erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie etwaiger nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand werden erfolgsneutral erfasst.

Die „Defined Benefit Obligation“ hat sich wie folgt geändert:

in TEUR 01.10.2022–30.09.2023 01.10.2023–30.09.2024
Defined Benefit Obligation (DBO) am 01. Oktober 254 235
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand 9 8
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) -1 -3
Pensionszahlungen -27 -26
Defined Benefit Obligation (DBO) am 30. September 235 214

Es existieren wie im Vorjahr keine Aktivwerte, die die Pensionsverpflichtung mindern würden. Der Rückstellungsbetrag entspricht daher der Defined Benefit Obligation. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 26 (VJ: TEUR 27) erwartet. Auch für die Geschäftsjahre 2025 bis 2028 werden Pensionszahlungen in vergleichbarer Höhe erwartet. Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck sowie folgende Annahmen zugrunde:

in % 30.09.2023 30.09.2024
Zinssatz 4,10 3,40
Gehaltstrend 0 0
Rententrend 2,50 2,00

Eine Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen (Zinssatz, Gehaltstrend, Rententrend) um einen Prozentpunkt nach oben oder unten hätte jeweils eine Auswirkung von unter TEUR 50 auf die Defined Benefit Obligation.

4.14. Sonstige Rückstellungen

in TEUR 01.10.2022–30.09.2023 01.10.2023–30.09.2024
Sonstige kurzfristige Rückstellungen am 01. Oktober 427 168
Verbrauch -341 0
Auflösung 0 -102
Zuführung 81 0
Abgang Konsolidierungskreis 0 0
Sonstige kurzfristige Rückstellungen am 30. September 168 66

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind zu allen dargestellten Zeitpunkten kurzfristig und betreffen ausschließlich Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen. Diese wurden für Produkte passiviert, die in den vergangenen zwei Jahren verkauft wurden.# Die den Berechnungender Gewährleistungsrückstellung zugrunde liegenden Annahmen basieren auf dem garantiebehafteten Umsatz und den aktuell verfügbaren Informationen über Reklamationen, die innerhalb des zweijährigen Gewährleistungszeitraums liegen.

4.15. FINANZVERBINDLICHKEITEN

inTEUR 30.09.2023 30.09.2024
Kurzfristig bis 1 Jahr 3.808 1.650
Langfristig 5.306 3.656
davon 1 bis 5 Jahre 5.306 3.656
davon mehr als 5 Jahre 0 0
Gesamt 9.114 5.306

Die in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten enthalten auch die Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16. Diese sind im Konzernanhang gesondert in der Position 16 erläutert und nicht in der vorstehenden Aufgliederung der Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten haben sich um TEUR 2.158 verringert, hiervon entfielen TEUR 1.886 auf die Gewinnabführung aus dem Fiskaljahr 2023 und TEUR 271 auf die Tilgung von Krediten. Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten entfielen TEUR 1.650 auf die Tilgung des KfW-Darlehens. Die darauf entfallenden Zinsen sind vollständig gezahlt.

In den Finanzverbindlichkeiten ist ein KfW-Darlehen mit einem Wert von ursprünglich 13 Mio. Euro enthalten. Das Darlehen wurde im Jahr 2018 mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Festzinssatz von 1,15% p.a. aufgenommen und ab dem 31. März 2020 vierteljährlich getilgt. Der bilanzierte Wert zum 30. September 2024 beträgt 5,3 Mio. Euro. Als Sicherheit dient ein verpfändetes Guthabenkonto bei der Landesbank Baden-Württemberg.

Sonstiges
Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 verfügte First Sensor über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei Kreditinstituten von TEUR 0 (VJ: TEUR 1.000). Aufgrund des im Geschäftsjahr 2020 eingesetzten Cash Pools mit der TE Connectivity-Gruppe werden keine Kreditlinien bei Kreditinstituten mehr benötigt. Im Rahmen der Cashpooling-Vereinbarung mit TE Connectivity werden alle Bewegungen der angebundenen Bankkonten laufend über den Cashpool ausgeglichen.

4.16. LEASINGVERBINDLICHKEITEN

Die Leasingverbindlichkeiten, die im Posten Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten sind, teilen sich wie folgt auf:

in TEUR 30.09.2023 30.09.2024
Kurzfristig bis 1 Jahr 733 719
Langfristig 2.211 1.522
davon 1 bis 5 Jahre 1.547 858
davon mehr als 5 Jahre 664 664
Gesamt 2.944 2.241

Die Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten beliefen sich auf TEUR 116 (VJ: TEUR 186). Die aufgrund der in Anspruch genommenen Vereinfachungsregelungen weiterhin als Leasingaufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung verbuchten Beträge beliefen sich auf TEUR 24 (VJ: TEUR 39) und werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Personal stellen im Wesentlichen Bonus-Verpflichtungen sowie tarifliche Sonderzahlungen aus den laufenden Arbeitsverträgen dar. Die Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren zum überwiegenden Teil aus abzuführender Lohn- und Umsatzsteuer. Alle kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht verzinst.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in der folgenden Tabelle aufgegliedert nach Konzernverbindlichkeiten und Nicht-Konzernverbindlichkeiten:

4.18. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

inTEUR 30.09.2023 30.09.2024
Verbindlichkeiten gegen Personal 3.692 3.028
Verbindlichkeiten aus Steuern 3.271 774
Abgegrenzte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.713 3.252
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 5 13
Verbindlichkeiten und Abgrenzungen für Restrukturierungskosten 0 0
Übrige 153 153
Gesamt 11.834 7.220
in TEUR 01.10.2022- 01.10.2023- Δ absolut in %
30.09.2023 30.09.2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen extern 10.616 6.121 -4.495 -42,3
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.218 1.099 -119 -9,8
Gesamt 11.834 7.220 -4.614 -39,0

4.17. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte Investitionszuschüsse/-zulagen in Höhe von TEUR 2.132 (VJ: TEUR 2.321). Diese betreffen Zuwendungen der öffentlichen Hand und wurden im Wesentlichen in Form von Investitionsförderungen für die neu errichteten Produktionsanlagen in Berlin gewährt. Die gewährten Investitionsförderungen sind an den Nachweis der durchgeführten Investitionsmaßnahmen sowie die zukünftige Einhaltung von Verbleibensvoraussetzungen der geförderten Vermögenswerte und die Schaffung von Arbeitsplätzen geknüpft.

AOP 2016/II

Beschluss der Hauptversammlung 04.05.2016
Laufzeit Aktienoptionsplan 3 Jahre
Wartefrist nach dem Ausgabezeitpunkt 4 Jahre
Ausübungszeitraum nach Ablauf der Wartefrist 3 Jahre
Maximale Bezugsrechte (Gesamtvolumen) 520.000

4.19. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG

Aktienoptionsplan 2016/II
Im Geschäftsjahr 2024 besteht nur noch der Aktienoptionsplan 2016/II. Hierin ist geregelt, dass die Gewährung von Optionen auf den Erwerb von Stammaktien an Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft möglich ist. Die Ausübung der Optionen erfolgt vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bedingungen.

Der Aktienoptionsplan 2016/II wurde auf der Hauptversammlung am 4. Mai 2016 beschlossen. Dieser sieht vor, bis zu 520.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener in- und ausländischer Unternehmen der Gesellschaft und Führungskräfte der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2019 auszugeben. Soweit Bezugsrechte aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Bezugsrechten erneut ausgegeben werden.

Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte des Aktienoptionsplans 2016/II verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:
* Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten höchstens insgesamt bis zu 160.000 Optionen (bis zu ca. 30,8 Prozent)
* Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 70.000 Optionen (bis zu ca. 13,5 Prozent)
* Führungskräfte der Gesellschaft erhalten höchstens insgesamt bis zu 290.000 Optionen (bis zu ca. 55,7 Prozent)

Bezugsrechte konnten erstmals im Geschäftsjahr 2016 ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Bezugsrechte eine Laufzeit von jeweils sieben Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos.

Nach Ablauf der Wartefrist können die Bezugsrechte ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von 30 Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht war. Der Ausübungspreis entspricht jeweils dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie an den 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor dem jeweiligen Ausgabetag der Optionen zuzüglich 20 Prozent. Für die im Geschäftsjahr 2017 und 2018 ausgegebenen Bezugsrechte beträgt der Ausübungspreis jedoch mindestens 15,00 Euro. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Ausübungspreis erreicht oder überschreitet.

Der Ausübungspreis für die Bezugsrechte beträgt 11,95 Euro in der ersten Tranche, sowie 16,03 Euro in der zweiten Tranche und 31,32 Euro in der dritten Tranche je Bezugsrecht.

Die Ausübung der Bezugsrechte setzt neben dem Erreichen des Erfolgsziels zwingend voraus, dass der Berechtigte für je zehn gewährte Bezugsrechte eine Aktie der Gesellschaft spätestens sechs Monate nachdem Ausgabetag der jeweiligen Bezugsrechte erworben und diese ununterbrochen bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübung dieser Bezugsrechte im eigenen Namen gehalten hat. Erfolgt kein entsprechender Nachweis über den Erwerb von Aktien, können die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden.

Die Bezugsrechte sind vererblich, nicht aber übertragbar oder veräußerbar. Sie können nicht verpfändet werden.

Zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2016/II wurde das Bedingte Kapital 2016/II in Höhe von 2.600.000,00 Euro geschaffen.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden 290.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 110.000 Bezugsrechte an den damaligen Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 2,00 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden 78.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 25.000 Bezugsrechte an den damaligen Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 3,08 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 11,73 Euro, Volatilität von 39,4 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Des Weiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden 101.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 25.000 Bezugsrechte an den damaligen Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 7,91 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 25,20 Euro, Volatilität von 44,32 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Des Weiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird.

Im Geschäftsjahr 2020 sind 160.000 Bezugsrechte mit dem Ausscheiden des damaligen Finanzvorstandes abgefunden worden.

Die Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen zum Beginn des Geschäftsjahres 2024 betrug 7.000 Stück. Im Lauf des Geschäftsjahres wurden 4.000 Aktienoptionen in neue Aktien gewandelt, somit betrug die Anzahl der ausübbaren Aktienoptionen zum Geschäftsjahresende 2024 noch 3.000 Stück.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

4.20.# UMSATZERLÖSE

01.10.2022 - 30.09.2023 01.01.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
DACH 77.389 64.592 -12.797 -16,5
Übriges Europa 18.968 23.711 4.743 25,0
Nordamerika 16.721 6.893 -9.828 -58,8
Asien 21.190 25.692 4.502 21,2
Rest der Welt 342 545 203 59,4
Gesamt 134.610 121.434 -13.176 -9,8

Die Umsätze resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von kundenspezifischen Halbleitersensoren und Sensorsystemen, sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb an Endkunden der Vertriebsgesellschaft. Das Zahlungsziel für die erbrachten Lieferungen und Leistungen beträgt 30 Tage. Erlösschmälerungen sind in der Berichtsperiode in Höhe von TEUR 30 (VJ: TEUR 27) gewährt worden. Die regionale Verteilung erfolgt im Hinblick auf den Endkunden. Die First Sensor Gruppe verbucht den Umsatz mehrheitlich mit der Vertriebsorganisation der TE ConnectivitySolutions GmbH (TESOG) mit Sitz in der Schweiz.

4.21. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten 176 441 265 150,6
Erträge aus sonstigen Sachbezügen 32 23 -9 -28,1
Weiterbelastung Vertriebskosten -6 1 7 -116,7
Sonstige 1.235 426 -809 -65,5
Gesamt 1.437 891 -546 -38,0

4.22. BESTANDSVERÄNDERUNGEN AN FERTIGEN UND UNFERTIGEN ERZEUGNISSEN

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Unfertige Erzeugnisse 2.913 -6.996 -9.909 n.a.
Fertige Erzeugnisse 1.229 5.904 4.675 380,4
Gesamt 4.142 -1.092 -5.234 -126,4

4.23. AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 16 0 -16 -100,0
Übrige aktivierte Aufwendungen 0 0 0 0,0
Gesamt 16 0 -16 -100,0

Aufgrund der fortschreitenden Integration in den TE Connectivity-Konzern finden Entwicklungsleistungen nicht mehr nur ausschließlich innerhalb der First Sensor Gruppe statt, sondern auch und im Wesentlichen in anderen legalen Einheiten des TE Connectivity-Konzerns. Daher entspricht die Minderung der zu aktivierenden Eigenleistungen den Erwartungen. Die aufwandswirksam erfassten Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 2.864 (VJ: TEUR 4.681).

4.24. MATERIALAUFWAND, AUFWAND FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 54.070 44.103 -9.967 -18,4
Bezogene Leistungen 15.164 14.901 -263 -1,7
Gesamt 69.234 59.004 -10.230 -14,8

4.25. PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand gliedert sich in die folgenden Positionen:

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Löhne und Gehälter 34.722 33.922 -800 -2,3
Überstunden- und Urlaubszahlungen 1.031 980 -51 -4,9
Soziale Abgaben 6.670 6.799 129 1,9
Altersvorsorge 106 97 -9 -8,5
Gesamt 42.530 41.798 -732 -1,7

4.26. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Werkzeuge und Kleingeräte 4.753 3.652 -1.101 -23,2
IT-Kosten 2.651 3.012 361 13,6
Raumkosten 1.702 1.426 -276 -16,2
Konzernumlage 972 1.153 181 18,6
Sonstige Aufwendungen 1.800 806 -994 -55,2
Instandhaltung, Reparaturen 950 767 -183 -19,3
Arbeitskleidung und Arbeitsschutz 535 669 134 25,0
Kfz-Kosten 466 470 4 0,9
Reisekosten 382 400 18 4,7
Periodenfremde Aufwendungen 3 257 254 n.a.
Fortbildungskosten 337 240 -97 -28,8
Rechts- und Beratungskosten 486 199 -287 -59,1
Versicherungen 136 170 34 25,0
Allgemeine Verwaltung 508 163 -345 -67,9
Jahresabschlussprüfung 146 144 -2 -1,4
Personalbeschaffung 121 130 9 7,4
Investor Relations 34 102 68 200,0
Kommunikationskosten 91 88 -3 -3,3
Vertriebs- und Marketingkosten 117 79 -38 -32,5
Aufsichtsratsvergütung 60 60 0 0,0
Sonstige Steuern 37 38 1 2,7
Anlagenabgänge 158 28 -130 -82,3
Kosten der Warenabgabe 30 27 -3 -10,0
Gewährleistungsaufwendungen 2 10 8 n.a.
Gesamt 16.477 14.090 -2.387 -14,5

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter einem Jahr in Höhe von TEUR 24 (i.V. TEUR 39) sowie Leasingaufwendungen für Vermögenswerte von geringem Wert in Höhe von TEUR 48 (i.V. TEUR 93).

4.27. FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis setzte sich wie folgt zusammen:

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Zinserträge 411 875 464 112,9
Zinsaufwendungen -272 -198 74 -27,2
Übrige 11 -10 -21 -190,9
Gesamt 150 666 517 344,7

Die Zinserträge entstehen zum überwiegenden Teil aus der Verzinsung der liquiden Mittel im Cash Pool in Höhe von TEUR 795 (i.V. TEUR 408). Die Zinsaufwendungen im Wert von TEUR 198 (i.V. TEUR 272) resultieren hauptsächlich aus der Leasing Bilanzierung nach IFRS 16 und dem KfW- Darlehen sowie anderen Investmentdarlehen. Neue Investment darlehen wurden nicht aufgenommen. Das Übrige Finanzergebnis beinhaltet sowohl Währungsgewinne in Höhe von TEUR 141 (i.V. TEUR 30) als auch Währungsverluste in Höhe von TEUR -151 (i.V. TEUR -19).

4.28. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG fallen für die First Sensor Gruppe lediglich auf den Minderheitsaktionären zuzurechnende Erträge Steuern an. Aktive und passive latente Steuern werden aufgrund der Organschaft nicht mehr gebildet. Die wesentlichen Bestandteile des Ertragssteueraufwands setzen sich wie folgt zusammen:

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Laufende Ertragsteuern 303 242 -61 -20,1
Latente Steuern 0 0 0 0,0
Ausgewiesener Steuerbetrag 303 242 -61 -20,1

Die Überleitung zwischen dem Ertragsteueraufwand bzw. -ertrag und dem Produkt aus ausgewiesenem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Konzernsteuersatz setzt sich wie folgt zusammen:

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.389 -17.496 -21.885 n.a.
Steuersatz 30% 30%
Errechneter Steueraufwand, -ertrag (Aufwand positiv, Ertrag negativ) 1.317 -5.249 -6.566 n.a.
Periodenfremde Steuern -4 -86 -82 >500
Gezahlte Kapitalertragssteuer 0 21 21 100,0
Steuern auf Minderheitenausgleich 307 307 0 0,0
Steuerliche Organschaft mit TE Connectivity -1.317 5.249 6.566 n.a.
Steuerertrag / -aufwand 303 242 -61 -20,1

Die Ertragsteuern umfassen die in Deutschland gezahlten oder zu zahlenden Ertragsteuern. Die Ertragsteuern für 2024 umfassen Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne 15 Prozent. Des Weiteren wird ein Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer von 5,5 Prozent erhoben.

Der steuerliche Aufwand ist im Rückstellungsspiegel in den Positionen Verbrauch und Zuführung abgebildet. Verbräuche ergeben sich aus den geleisteten Abschlagszahlungen auf die Ertragssteuern. Steuerliche Verlustvorträge bestehen wie im Vorjahr nicht.

4.29. ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Bezugsrechte mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt. Nachfolgende Tabelle enthält die verwendeten Beträge bei der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie:

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Ergebnis der Aktionäre 4.086 -17.738 -21.824 -534,1
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien in tausend Stück (unverwässert) 10.330 10.333 3 0,0
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) 0,40 -1,72 -2,12 n.a.
Verwässerungseffekt durch Bezugsrechte 7 8 1 14,3
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien in tausend Stück (verwässert) 10.337 10.340 3 0,0
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) 0,40 -1,72 -2,12 -534,0

4.30. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die First Sensor AG und damit der Konzern haftet nach § 74 Abgabenordnung für die beim steuerlichen Organträger entstehenden Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Geschäftsbetrieb der First Sensor AG gründet. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet. Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden.

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 in TEUR
Steuerrückstellungen am 01. Oktober 531 838
Verbrauch 0 -845
Auflösung 0 -86
Zuführung 307 328
Abgang Konsolidierungskreis
Steuerrückstellungen am 30. September 838 235
01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut in %
Bestellobligo 14.680 3.049
Bürgschaften 0 0 0
Gesamt 14.680 3.049

Des Weiteren ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung von Büroräumen und Büroausstattung, aus dem Leasing von Anlagegütern, Pkws sowie Bürotechnik, Erbpachtverbindlichkeiten, Gebäudeleasing und aus Zuwendungen aus beitragsorientierten Pensionsplänen. Alle Miet- und Leasingverpflichtungen werden seit dem 1. Januar 2019 grundsätzlich nach IFRS 16 bewertet und im Sachanlagevermögen bzw.# Finanzielle Verbindlichkeit bilanziert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbleibenden Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter einem Jahr sowie Leasingaufwendungen für Vermögenswerte von geringem Wert belaufen sich auf TEUR 324 in der Berichtsperiode (VJ: TEUR 394).

Diese sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

Das Bestellobligo 2025 bezieht sich auf bestellte Anlagegüter und Vorratsvermögen.

4.31. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die First Sensor-Gruppe besteht seit dem Verkauf oder Auflösung ihrer ausländischen Tochtergesellschaften nur noch aus der Muttergesellschaft, First Sensor AG und der First Sensor Lewicki GmbH. Das konsolidierte Ergebnis der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften wird monatlich ermittelt, aufbereitet und durch den Vorstand der Gesellschaft analysiert. Diese Geschäftseinheiten repräsentieren jedoch keine Segmente im Sinne des IFRS 8.

Die First Sensor-Gruppe macht zwar 92% der Umsätze mit der TE Connectivity Service Gesellschaft mbH, Schweiz. Eine Abhängigkeit in diesem Fall ist nicht gegeben, da die TE Connectivity Service Gesellschaft mbH, Schweiz, durch die Zugehörigkeit zum TE Connectivity-Konzern, für die First Sensor-Gruppe ein nahestehendes Unternehmen darstellt und eher als Vertriebsgesellschaft zu betrachten ist.

4.32. TRANSAKTIONEN ZWISCHEN NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 sind der Mehrheitsgesellschafter TE Connectivity Sensors Germany Holding AG, die TE Connectivity plc., Irland, und deren Tochtergesellschaften sowie assoziierten Unternehmen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen betreffen im Wesentlichen das Cash-Management-System, den laufenden Liefer- und Verrechnungsverkehr und Dienstleistungsverträge. Durch die Teilnahme am Cash-Management-System der TE Connectivity-Gruppe nutzt die First Sensor mögliche Skaleneffekte. Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen sind vertraglich vereinbart. Der Gesellschaft sind keine Umstände bekannt, die gegen die Annahme sprechen, dass alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen zu Bedingungen durchgeführt werden, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind.

Transaktionen mit Personen oder Gesellschaften, die von First Sensor beeinflusst werden können oder die First Sensor beeinflussen können, sind offen zu legen, sofern die entsprechenden Transaktionen nicht durch Einbeziehung von konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss bereits erfasst wurden.

01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024
Verkauf von Waren und Dienstleistungen
Umsatzerlöse 123.201 112.174
sonstige betriebliche Erträge -9 0
Kauf von Waren
Materialaufwand -78.874 -69.027
sonstige betriebliche Aufwendungen -4.112 -4.094
Finanzierung
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 461 806
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 93

Die folgenden Transaktionen wurden mit Personen und Unternehmen, die als nahestehende Personen oder Unternehmen zur First Sensor gehören, getätigt:

Lieferungen und Leistungen zwischen First Sensor und Gesellschaften der TE Connectivity-Gruppe: Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber dem Mehrheitsaktionär Forderungen aus dem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Diese belaufen sich zum 30.09.2024 auf TEUR 9.345 (Vj: Verbindlichkeit 1.886). Dies ist auch weiter unten unter dem Punkt ‘Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften der TE Connectivity-Gruppe‘ erläutert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

in TEUR
01.10.2022 - 30.09.2023 01.10.2023 - 30.09.2024 Δ absolut %
IT-Kosten 2.034 2.571 537 26,4
Umlagen TE Connectivity 1.285 1.104 -181 -14,1
Versicherungsaufwendungen 120 165 45 37,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen 131 117 -14 -10,7
Verwaltungskosten 79 69 -10 -12,7
Anlagenabgänge (Restbuchwert bei Buchverlust) 180 28 -152 -84,4
Kfz-Kosten -3 18 21 -700,0
Reisekosten, Bewirtung 21 12 -9 -42,9
QM-Kosten 258 10 -248 -96,1
Sonstiger Betriebsbedarf 7 0 -7 -100,0
Gesamt 4.112 4.094 -18 -0,4

Aufgrund des veränderten Vertriebsmodells betragen im Geschäftsjahr 2024 die Umsatzerlöse mit Gesellschaften der TE Connectivity-Gruppe 92 Prozent. Im Geschäftsjahr wurden im Rahmen der Integration in die TE Connectivity-Gruppe zunehmend Management Leistungen an Serviceeinheiten der TE Connectivity-Gruppe übertragen. Entsprechend steigen die Konzernumlagen aus Serviceverträgen.

in TEUR
30.09.2023 30.09.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.034 13.589
Cash Pool 28.934 22.008
aus Verlustausgleich durch TE Connectivity* 0 9.345
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.495 1.746
aus Gewinnabführung an TE Connectivity* 1.886 0
*ggü. Mehrheitsaktionär

Vorstand

  • Thibault Kassir, Scottsdale/AZ, USA
  • Robin Jan Maly, Meilen/ Schweiz
  • Dirk Karl Schäfer, Mannheim

Den Vorstandsmitgliedern der First Sensor AG werden keine Vergütungen für ihre Tätigkeit als Vorstand von der First Sensor AG oder einem Dritten gewährt oder zugesagt.

Für das Vorstandsmitglied Dirk Karl Schäfer erhält die First Sensor AG eine dem zeitlichen Aufwand entsprechende Weiterbelastung von Gehaltsbestandteilen (TEUR 49) durch den Arbeitgeber (TE Connectivity Germany GmbH).

Mit Wirkung zum 1. Februar 2024 wurde der Arbeitsvertrag des Vorstandsmitglieds Robin Maly mit seinem Arbeitgeber, der TE Connectivity Solutions GmbH, Schaffhausen / Schweiz, dahingehend geändert, dass das Vorstandsmitglied Robin Maly einen bestimmten Anteil seiner Arbeitszeit für die First Sensor Gruppe aufwendet. Durch diese Änderung wird der auf die aufgewandte Zeit entfallende Anteil an seiner Vergütung in der Schweiz für den Zeitraum Februar bis September 2024 im Vergütungsbericht ausgewiesen (TEUR 109).

Weitere Angaben sind im Vergütungsbericht veröffentlicht.

Aufsichtsrat

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch § 13 der Satzung geregelt sowie von der Hauptversammlung festgelegt. Die Aufsichtsratsvergütung ist gemäß dem letzten Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2021 geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten demnach nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung von TEUR 20 für jedes volle Jahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden erhöht sich diese Vergütung auf TEUR 50, für seinen Stellvertreter erhöht sich die Vergütung auf TEUR 30.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer.

Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 60 (VJ: TEUR 60). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil.

Sonstige nahestehende Personen und Unternehmen

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine weiteren Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Personen oder Unternehmen getätigt.

4.33. FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENT

Risikomanagement für Finanzinstrumente

First Sensor hat in der Berichtsperiode seine Produkte und Dienstleistungen weltweit veräußert und die Materialbeschaffungen in einem internationalen Umfeld getätigt. Da die Konzerngesellschaften zunehmend Geschäfte tätigen, die in EUR abgeschlossen sind und in der Berichtsperiode Materialeinkäufe im Ausland soweit möglich in EUR erfolgten, sind Marktrisiken aufgrund von Änderungen der Wechselkurse nur in gewissem Umfang entstanden. Fremdwährungsrisiken werden bei Bedarf durch den Abschluss von Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit Materialeinkäufen reduziert. Dies ist weder im Vorjahreszeitraum noch im Geschäftsjahr 2024 erfolgt.

Die wesentlichen Finanzinstrumente der Gesellschaft bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquiden Mitteln, kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte (Cashpool), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Bankdarlehen. Ziel der finanziellen Verbindlichkeiten ist es, das operative Geschäft der Gesellschaft zu finanzieren. Die wesentlichen Risiken resultieren aus Ausfall-, Liquiditäts-, Wechselkurs-, Zins- und Zeitwertrisiken. Sonstige Preisrisiken aus Finanzinstrumenten sind nicht gegeben.

Zeitwertrisiko

Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist der Betrag, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen getauscht werden könnte. Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:

Der beizulegende Zeitwert von nicht notierten Instrumenten, Darlehen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen wird durch Diskontierung der künftigen Cashflows unter Verwendung von derzeit für Fremdkapital zu vergleichbaren Konditionen, Kreditrisiken und Restlaufzeiten verfügbaren Zinssätzen geschätzt. In der Vergangenheit hat First Sensor derivative Finanzinstrumente mit verschiedenen Finanzinstituten mit guter Bonität abgeschlossen. Zinsswaps werden unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Input-Parametern bewertet. Zu den am häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören die Forward-Preis- und Swap-Modelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene Größen mit ein, wie z. B. Bonität der Geschäftspartner, Devisen-Kassa- und Termin-Kurse und Zinsstrukturkurven.# Anhang

DieÄnderungen des Ausfallrisikos der Gegenseite hatten keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung und anderen zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumenten. Weder im Geschäftsjahr 2023 noch im Geschäftsjahr 2024 wurden derartige Verträge mit Finanzinstituten abgeschlossen.

Einstufung und beizulegender Zeitwert

Die folgende Tabelle leitet die Bilanzposten zum 30. September 2024 der Finanzinstrumente zu Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 über. Zudem werden die aggregierten Buchwerte pro Bilanzposten dargestellt, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Leasingverbindlichkeiten werden nach IFRS 16 erfasst und bewertet. Diese sind im Konzernanhang gesondert in der Position 16 erläutert. In der Konzernbilanz werden die Leasingverbindlichkeiten innerhalb der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

Kategorie Finanzinstrumente (IFRS 9) Überleitung zum Bilanzposten Bilanzposten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Zufortgeführten Anschaffungskosten bewertete Fremdkapitalinstrumente sowie Vermögenswerte Zufortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Derivate Bilanzposten 30.09.2023
AKTIVA in TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - 16.599 - - 16.599
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - - 29.458 - - 29.458
Liquide Mittel - - 1.531 - - 1.531
PASSIVA in TEUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten - - 5.306 2.212 - 7.518
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten - - - 2.321 - 2.321
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - - 3.808 733 - 4.540
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - 14.736 - - 14.736
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten - - - 11.834 - 11.834

Die folgende Tabelle leitet die Bilanzposten zum 30. September 2024 der Finanzinstrumente zu Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 über. Zudem werden die aggregierten Buchwerte pro Bilanzposten dargestellt, die im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Das in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Nettoergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten beläuft sich im Geschäftsjahr 2024 auf TEUR 60 (VJ: TEUR -203).

Überleitung zum Bilanzposten Kategorie Finanzinstrumente (IFRS 9) Bilanzposten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Zufortgeführten Anschaffungskosten bewertete Fremdkapitalinstrumente sowie Vermögenswerte Zufortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Derivate Bilanzposten 30.09.2024
AKTIVA in TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - 15.344 - - 15.344
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - - 32.979 - - 32.979
Liquide Mittel - - 478 - - 478
PASSIVA in TEUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten - - 3.656 1.522 - 5.179
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten - - - 2.132 - 2.132
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - - 1.650 719 - 2.369
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - 6.940 - - 6.940
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten - - - 7.220 - 7.220

Hierarchie beizulegender Zeitwerte

Der Konzern verwendet die folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
− Stufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten.
− Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
− Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

In der Vergangenheit hat First Sensor derivative Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie unterliegen einer wiederkehrenden Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und wurden der Stufe 2 zugeordnet. Zum Bilanzstichtag wurden alle finanziellen Vermögenswerte und Schulden im Konzern zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Während der Berichtsperiode gab es keine Veränderung der Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.

Die Beurteilung, ob bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, zu einem Transfer zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie gekommen ist, erfolgt jeweils zum Ende der Berichtsperiode. In der abgelaufenen Berichtsperiode wurden keine Umgruppierungen vorgenommen.

Derivative Finanzinstrumente

Im Geschäftsjahr 2024 und 2023 waren keine Verträge für Währungskursabsicherungen vorhanden.

Zinssensitivität

Da die liquiden Mittel täglich bzw. kurzfristig fällig sind, unterliegen diese nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen. Eine Zinsveränderung um 100 Basispunkte würde einen Ergebniseffekt von maximal 0,1 Mio. Euro (VJ: 0,1 Mio. Euro) haben.

Währungsrisiken und Währungssensitivität

Die Konzerngesellschaften tätigen Geschäfte, die überwiegend in Euro abgeschlossen werden. Daher bestehen nur in geringem Umfang Forderungen oder Verbindlichkeiten in Fremdwährungen. Diese Fremdwährungen sind auf Grund ihrer Beträge von untergeordneter Bedeutung. Wesentliche Buchwerte der auf fremde Währung lautenden finanziellen Vermögenswerte und Schulden, soweit sie einem erfolgswirksamen Währungskursrisiko unterliegen, existieren im Geschäftsjahr 2024 nicht. Da mit Ablauf des Geschäftsjahres 2023 keine Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften mehr gehalten werden, entfällt nahezu das Risiko im Falle einer Abwertung des Euro gegenüber den relevanten Währungen, die in den auf fremde Währungen lautenden Abschlüssen der ehemaligen Tochtergesellschaften zur Anwendung kamen. Außerdem wurden auch bei der First Sensor AG in Fremdwährung geführte Bankkonten in den TE Connectivity-Cashpool aufgenommen, so dass First Sensor zum 30. September 2024 über keine wesentlichen Fremdwährungsbestände auf Bankkonten mehr verfügt. Mit der Umstellung des Vertriebsmodells erfolgt die Fakturierung der Forderungen ausschließlich in EUR. Lediglich Einkäufe werden in sehr begrenztem Umfang noch in Fremdwährung getätigt. Relevante Währung ist USD. Das Währungskursrisiko ist zu vernachlässigen.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko stellt das Risiko von finanziellen Verlusten dar, falls eine Gegenpartei einer Verpflichtung gegenüber dem Konzern nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko betrifft insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie die Anlage von liquiden Mitteln. Ein Ausfallereignis liegt vor, wenn die Vertragspartei den Verpflichtungen gegenüber dem Konzern nicht nachkommen kann. Dies kann Zahlungsverzögerungen oder die Zahlungsunfähigkeit betreffen. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns beschränkt sich auf den Buchwert der am Bilanzstichtag bilanzierten finanziellen Vermögenswerte (siehe Abschnitt Einstufung und beizulegender Zeitwert).

Fällig 30.09.2023 in TEUR bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
Verzinste Darlehen 2.265 5.710 0 7.975
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.736 0 0 14.736
Sonstige Verbindlichkeiten 11.834 0 0 11.834
Leasingverbindlichkeiten 733 1.547 664 2.944
Gesamt 29.568 7.257 664 37.489
Fällig 30.09.2024 in TEUR bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
Verzinste Darlehen 1.650 3.656 0 5.306
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.940 0 0 6.940
Sonstige Verbindlichkeiten 7.220 0 0 7.220
Leasingverbindlichkeiten 719 1.004 518 2.241
Gesamt 16.529 4.660 518 21.707

Das Ausfallrisiko betrifft insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ist jedoch durch die Einbindung in das TE Connectivity-Vertriebsmodell von untergeordneter Bedeutung. Bei allen übrigen finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko ebenfalls als von untergeordneter Bedeutung eingeschätzt. Die Gruppe überwacht für die verbleibenden externen Kunden bzw. Vertragsparteien regelmäßig das Zahlungsverhalten. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Basis von Informationen der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gegenpartei und historischen Erfahrungswerten hinsichtlich des Zahlungsverhaltens entsprechende Wertminderungen vorgenommen. Wertberichtigungen werden somit gebildet, wenn die erwarteten künftigen Zahlungsströme geringer sind als der Buchwert der Forderungen. Die Forderungen der Gruppe gegenüber der Vertriebsgesellschaft werden aktiv durch das International Shared Service Center betreut. Zur Minderung des Ausfallrisikos bestehen keine Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen. Entsprechend IFRS 9 wendet First Sensor das Expected Loss Model zur Bestimmung von Wertberichtigungen an, sodass auch zu erwartende Verluste und nicht nur bereits eingetretene Verluste erfasst werden.

Liquiditätsrisiko

Vor dem Hintergrund der Einbindung in das Cashpooling sieht First Sensor das Liquiditätsrisiko in einem geringeren Umfang. Das Liquiditätsrisiko umfasst auch Fälligkeiten von Verbindlichkeiten. Bezüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen feste Zahlungsziele mit den Lieferanten. Daher besteht kein Risiko, dass Zahlungen früher zu leisten sind. Der Konzern überwacht das Liquiditätsvolumen mittels eines automatisierten Reportingtools. Dieses Tool berücksichtigt täglich die liquiden Mittel, die Laufzeit der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, kurzfristige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Zum jeweiligen Bilanzstichtag weisen die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf: Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

Risikokonzentrationen

Der Konzern ist auf einen Kunden als Vertriebspartner fokussiert.# Eine Risikokonzentration besteht aus Sicht des Vorstands dennoch nicht, da die TESOG auf ein ausgewogenes Kundenportfolio und langfristige Kundenbeziehungen sowie die Risikodiversifikation hinsichtlich branchenbezogener Endmärkte und regionaler Absatzregionen bedacht ist.

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von First Sensor ist es, die notwendige Liquidität für die Produktionsprozesse, das Wachstum und die Investitionen jederzeit sicherzustellen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die First Sensor AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken.

Seit dem Geschäftsjahr 2020 nimmt First Sensor an demCash-Pool von TE Connectivity teil. Die Steuerung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Bei Bedarf wird First Sensor vorrangig die Möglichkeiten der Finanzierung innerhalb des TE Connectivity-Konzerns nutzen. Daher ist auch für die Zukunft davon auszugehen, dass First Sensor in der Lage sein wird, das geplante Wachstum und die Investitionen aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu finanzieren. Die Geschäftsleitung überwacht die Kapitalstruktur der Gesellschaft in regelmäßigen Abständen.

Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Eigenkapitalquote:

30.09.2023 30.09.2024 Δ absolut %
Eigenkapital 126.835 118.571 -8.264 -6,5
Bilanzsumme 168.991 143.000 -25.991 -15,4
Eigenkapitalquote 75,1% 82,9% 7,8pp -

Durch eine Änderung der Darlehensverträge im Kalenderjahr 2023 werden keine Finanzkennzahlen (Covenants) der Gesellschaft in der Berichtsperiode gefordert.

4.34. WEITERE ERLÄUTERUNGEN AUFGRUND VON VORSCHRIFTEN DES HGB

Die nachfolgenden Erläuterungen enthalten zusätzliche Informationen, die Pflichtbestandteile des Konzernanhangs gemäß HGB sind.

Vorstand

Name Position im Vorstand
Thibault Kassir Vorstand ohne gesonderten Geschäftsbereich (ab 14. April 2022)
Robin Jan Maly Vorstand ohne gesonderten Geschäftsbereich (ab 20. April 2021)
Dirk Karl Schäfer Vorstand ohne gesonderten Geschäftsbereich (ab 01. Juni 2021)

Die Vorstände vertreten die Gesellschaft gemeinsam ohne Zuordnung eines eigenen Geschäftsbereiches.

Aufsichtsrat

| Name | Position im Aufsichtsrat | Mitgliedschaften in gesetzlich oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien