Annual Report • Apr 5, 2019
Annual Report
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PROF. DR. ALFRED GOSSNER, VORSITZENDER DES AUFSICHTSRATS
„DAS UNTERNEHMEN IST GUT AUFGESTELLT, UM WEITER PROFITABEL ZU WACHSEN.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich beraten und dessen Tätigkeit regelmäßig überprüft. Er war zudem unmittelbar und frühzeitig in alle Entscheidungen von strategischer und grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Sämtliche relevante Informationen wurden dem Aufsichtsrat zeitnah und umfassend kommuniziert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat sowohl schriftlich als auch mündlich im Verlauf des Geschäftsjahrs und darüber hinaus regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftslage, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage. Auch die Risikolage, das Risikomanagement sowie relevante Fragen der Compliance, der Strategie und der Planung waren Gegenstand eines regulären Reporting. Planabweichungen und Zieländerungen beim intern prognostizierten Geschäftsverlauf sowie daraus abgeleitete Maßnahmen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand übermittelt, erläutert und gemeinsam diskutiert. Geschäften, die seiner Zustimmung bedurften, hat der Aufsichtsrat zugestimmt.
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden sechs Präsenzsitzungen im Beisein des Vorstands durchgeführt, auf die im Folgenden inhaltlich näher eingegangen wird. Weiterhin wurde ein Umlaufbeschluss gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben an fünf Sitzungen vollzählig teilgenommen; nur an der Sitzung im März war das Aufsichtsratsmitglied Götz Gollan nicht persönlich anwesend. Gegenstand aller Aufsichtsratssitzungen war die Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der First Sensor AG und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Über wichtige Geschäftsvorfälle, die Strategie und deren Umsetzung sowie über das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstands vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren. Weiterhin erhielt der Aufsichtsrat durch den Vorstand ein monatliches Reporting mit einer ausführlichen Darstellung der aktuellen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Risiken der First Sensor-Gruppe einschließlich Soll-Ist-Abweichungen und detaillierten Kommentierungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstands zeitnah informiert.
In der Sitzung vom 1. Februar 2018 diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat das vorläufige Ergebnis des Geschäftsjahres 2017, die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Prioritäten für das Jahr 2018. Hierbei stand vor allem die termingerechte Einführung eines neuen ERP-Systems zum 1. Januar 2018 im Fokus. Des Weiteren berichtete der Vorstand über die im Januar stattgefundene Strategieklausur. Im Anschluss sprachen Aufsichtsrat und Vorstand über die Prioritäten für 2018, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie für profitables Wachstum. Des Weiteren wurden die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung 2018 besprochen. Ein weiteres Thema war der Wechsel des Research-Dienstleisters von M.M.Warburg & CO KGaA zur equinet Bank AG, jetzt Pareto Securities AS. Abschließend wurde über die Erreichung der Ziele von Vorstand und Führungskräften für das Jahr 2017 und die damit in Verbindung stehende variable Vergütung gesprochen sowie die Ziele des Vorstands für das Jahr 2018 andiskutiert.
In der am 15. März 2018 stattgefundenen Aufsichtsratssitzung wurde der Einzelabschluss der First Sensor AG sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 von Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Hannover, vorgestellt, vom Aufsichtsrat kritisch hinterfragt sowie anschließend festgestellt und gebilligt. Darüber hinaus beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat, der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,16 pro Aktie vorzuschlagen. Im Anschluss berichtete der Vorstand über das laufende Geschäft, insbesondere über die mit der Einführung des neuen ERP-Systems zusammenhängende eingeschränkte Lieferfähigkeit. Diese war neben dem zunehmenden Fachkräftemangel auch Thema des sich anschließenden Risikoberichts. Des Weiteren wurde zu dieser Sitzung der Director Quality der First Sensor AG eingeladen, um über das Thema Qualität in der First Sensor-Gruppe zu referieren. Ein weiteres Schwerpunktthema war die Strategie des Unternehmens, zu der sich Vorstand und Aufsichtsrat intensiv austauschten. Darüber hinaus wurde die Tagesordnung zur Hauptversammlung 2018 einschließlich der vorgeschlagenen Dividendenauszahlung beschlossen. Weitere Themen der Sitzung waren eine regelmäßige Überprüfung der D&O-Versicherung und die geschäftsordnungskonforme Besprechung und Genehmigung eines einzelnen Investitionsvorhabens. Abschließend wurden die Vorstandsziele für das Jahr 2018 besprochen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich in der Sitzung am 22. Mai 2018 auf die anstehende Hauptversammlung vorbereitet und sich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abgestimmt. Ferner wurde die aktuelle Geschäftsentwicklung, vor allem Fortschritte im Prozess der Einführung des neuen ERP-Systems, besprochen. Darüber hinaus wurden die Ziele für den Vorstand im Geschäftsjahr 2018 beschlossen. Abschließend berichtete der Vorstand über den aktuellen Stand des Honeywell-Verfahrens.
Im Rahmen einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 15. August 2018 wurde die aktuelle Geschäftsentwicklung der AG besprochen. Der Vice President Production erläuterte Themen wie die Produktionsoptimierung und in diesem Zusammenhang sowohl erste Verbesserungen durch das neue ERP-System als auch Optimierungspotential. Außerdem wurde zu dieser Sitzung der Vice President Sales & Marketing eingeladen, um über Initiativen zur Verbesserung der Margenoptimierung zu berichten. Im Anschluss referierten der Vice President Development und der Geschäftsführer der First Sensor Mobility GmbH über die LiDAR- bzw. Mobility 2.0-Strategie. Des Weiteren informierte der Vorstand über aktuelle Themen in den Bereichen Qualität und Risikomanagement.
Die Aufsichtsratssitzung am 11. Oktober 2018 beschäftigte sich vornehmlich mit der Planung 2019ff. Außerdem wurde das Thema Margenoptimierung diskutiert. Des Weiteren beschäftigten sich Vorstand und Aufsichtsrat mit dem Compliance Management System der Gruppe, auf dessen Grundlage anschließend die Einberufung eines Compliance Komitees beschlossen wurde.
In der Sitzung vom 5. Dezember 2018 wurde dem Aufsichtsrat ausführlich die strategische und operative Entwicklung der Gesellschaft vorgestellt. In diesem Zusammenhang gaben der Director Development und der Geschäftsführer der First Sensor Mobility GmbH ein Update zu den Perspektiven für LiDAR bzw. für den Zielmarkt Mobility. Weiterhin besprachen Aufsichtsrat und Vorstand ausführlich die Budgetplanung 2019 bis 2021. Außerdem tauschten sich Vorstand und Aufsichtsrat über die Zusammenarbeit mit der Investmentbank Goldman Sachs aus, die die Gesellschaft bei einer möglichen Veränderung der Aktionärsstruktur unterstützen soll.
Zusätzlich zu den turnusgemäßen Sitzungen fanden eine Vielzahl von Besprechungen zwischen dem Vorstand und Mitgliedern des Aufsichtsrats zu operativen und strategischen Fragestellungen statt. Gesonderte Ausschüsse wurden nicht gebildet. Die Anforderungen an den unabhängigen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz (Financial Expert) wurden und werden von Götz Gollan erfüllt, der Bankkaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH) und hauptberuflich seit 2002 als Bank- bzw. Finanzvorstand tätig ist.
Eine Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde mit Hilfe eines standardisierten Prozesses der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, durchgeführt. Dies führte zu keinen Auffälligkeiten oder deutlichem Verbesserungsbedarf.
Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Hannover, wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 gewählt und mit der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 beauftragt. Vor der Unterbreitung des Wahlvorschlags wurde eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat eingeholt.
Die Prüfberichte sowie die Abschlussunterlagen und der CSR-Bericht ebenso wie der Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2018 wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. In der Sitzung vom 12. März 2019 wurden sie vom Aufsichtsrat intensiv und ausführlich erörtert. In dieser Sitzung berichtete der Abschlussprüfer, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Hannover, auch persönlich über die grundlegenden Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Sowohl der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der First Sensor AG für das Geschäftsjahr 2018 als auch der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018, welcher gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurde, sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhoben. Gemäß § 172 AktG ist der Einzelabschluss der First Sensor AG dementsprechend festgestellt und der Konzernabschluss gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. Der CSR-Bericht wurde keiner Prüfung durch Dritte unterzogen. Der Abschlussprüfer hat sich überzeugt, dass die Angaben hierzu vorliegen, und der Aufsichtsrat hat die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung überprüft.
Darüber hinaus wurde in derselben Aufsichtsratssitzung die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG der First Sensor AG verabschiedet. Sie wurde im Anschluss auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Ausführliche Informationen stehen im Corporate Governance-Bericht der Gesellschaft zur Verfügung.
An dieser Stelle möchte ich mich - auch im Namen meiner Aufsichtsratskollegen - beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr tatkräftiges Engagement und ihre überdurchschnittlichen Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr bedanken und ihnen für die zukünftig anstehenden Projekte und Herausforderungen viel Erfolg wünschen.
Ebenso bedanken wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen unserer Aktionärinnen und Aktionäre. Wir freuen uns, wenn Sie die First Sensor AG auf ihrem zukünftigen Weg weiter als Investor begleiten.
Berlin, den 12. März 2019
First Sensor AG
Prof. Dr. Alfred Gossner, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex und Entsprechenserklärungen
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der First Sensor AG orientieren sich an den Grundsätzen einer guten Corporate Governance, wie sie im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) definiert sind. Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG prüfen daher ebenfalls mindestens einmal im Jahr, ob das Unternehmen den dort aufgeführten Empfehlungen und Anregungen entspricht. Die gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wird anschließend auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations, Corporate Governance, veröffentlicht. Bezogen auf die DCGK-Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017) wurde sie zuletzt am 12. März 2019 abgegeben.
Im Hinblick auf die über 100 Empfehlungen und zehn Anregungen des Corporate Governance Kodex berichten Vorstand und Aufsichtsrat einmal im Jahr über den aktuellen Stand der Umsetzungen im Unternehmen. Laut der Entsprechenserklärung vom 12. März 2019 weicht die First Sensor AG von sieben Empfehlungen ab; diese Abweichungen werden in der Erklärung dargestellt und begründet. Die Anregungen des Kodex werden - mit einer Ausnahme - vollständig berücksichtigt; lediglich auf eine Übertragung der Hauptversammlung über das Internet wurde bislang verzichtet. Künftig soll den Aktionären jedoch erleichtert werden, die Hauptversammlung zu verfolgen. Daher werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen eine entsprechende Satzungsänderung zu beschließen. Sowohl die aktuelle als auch frühere Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations verfügbar.
Bestandteil dieses Corporate Governance Berichts ist die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB, die ebenfalls auf der Website der First Sensor AG im Bereich Investor Relations, Corporate Governance, veröffentlicht ist, sowie die Offenlegung der Grundzüge des Compliance Management Systems gem. Ziffer 4.13 des DCGK.
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
Die Leitung und Kontrolle der First Sensor AG sind auf gute, verantwortungsbewusste und nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet. Die enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, eine offene Unternehmenskommunikation, die ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken und gesetzlichen und konzerninternen Regelungen haben einen hohen Stellenwert im Unternehmen. Gemäß § 289f HGB hat die First Sensor AG eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Die Erklärung ist Bestandteil dieses Berichts und auf der Website der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht.
Compliance Management System
Compliance ist bei First Sensor ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Unternehmensführung. Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften und unternehmensspezifischen Grundsätze (Verhaltenskodex, Code of Conduct) eingehalten werden, wurde ein konzernweites Compliance Management System (CMS) eingerichtet. Die Grundzüge dieses Systems sind auf der Website der Gesellschaft in der Rubrik Unsere Verantwortung, Compliance öffentlich zugänglich gemacht. Die Ziele des Compliance Managements sind aus dem Unternehmensleitbild abgeleitet und definieren das gewünschten Verhalten und Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander, aber auch in den Beziehungen zu Kunden und Lieferanten als verlässlich, fair, ehrlich und verbindlich. Hinweise über Verstöße gegen unsere Grundsätze sowie sonstige Compliance-Vorgaben können von internen und externen Hinweisgebern vertraulich an den Compliance Officer oder gänzlich anonym an einen externen Ombudsmann gegeben werden. Dem Compliance Komitee obliegt es, eingehende Hinweise zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus überwacht es periodisch die Wirksamkeit des CMS und veranlasst erforderlichenfalls Änderungen. Verstöße des Vorstands gegen Compliance Richtlinien führen zu einer unmittelbaren Information an den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der First Sensor AG bestand im Geschäftsjahr 2018 gemäß Satzung aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt wurden.
Ziele für die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats
Um die unternehmensspezifische Situation, vor allem die Größe der Gesellschaft und des Konzerns, die internationale Tätigkeit, potenzielle Interessenkonflikte, die Größe des Aufsichtsrats und die Anzahl seiner unabhängigen Mitglieder sowie Vielfalt zu berücksichtigen, hat der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.1 des DCGK nachfolgende konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:
| ― | Es wird angestrebt, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats in besonderem Maße das Kriterium der Internationalität verkörpert, sei es durch ausländische Staatsangehörigkeit und/oder durch maßgebliche Auslandserfahrung. |
| ― | Des Weiteren sollen mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig sein. |
| ― | Der Aufsichtsrat strebt eine nach fachlichen Kriterien und den Erfordernissen der Unternehmenssituation optimierte Besetzung an. Dabei werden die festgelegten Anforderungsprofile unabhängig vom Geschlecht der möglichen Bewerber angewandt und bei gleicher Qualifikation und Erfahrung Frauen bevorzugt. |
Die Ziele, die der Aufsichtsrat formuliert hat, wurden im Geschäftsjahr 2018 erreicht.
Der Aufsichtsrat hat weder eine Altersgrenze für seine Mitglieder noch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer festgelegt, da eine Beschränkung in diesen Bereichen nicht im Interesse der Gesellschaft scheint.
Auf die Bildung von Ausschüssen wird wegen der geringen Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der ohnehin gegebenen kurzen Entscheidungswege verzichtet.
Prof. Dr. Alfred Gossner ist Mitglied in einem beratenden Beirat der DPE Deutsche Private Equity (DPE). In dieser Funktion hat er weder statutarische Befugnisse, noch ist er besonderen Interessen der DPE verpflichtet. Da diese Tätigkeit nach Ziffer 5.4.2 des DCGK jedoch eine geschäftliche Beziehung darstellen kann, wird Prof. Dr. Alfred Gossner höchstvorsorglich als nicht unabhängiges Mitglied bezeichnet. Kein Mitglied des Aufsichtsrats steht in einer persönlichen noch geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Organen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnte.
In einem Kompetenzprofil hat der Aufsichtsrat die fachlich und persönlich notwendigen Voraussetzungen für die Erfüllung seiner Aufgaben definiert. Die Diversität der Verantwortungs- und Aufgabenbereiche des Aufsichtsrats soll sich in den fachlichen Schwerpunkten seiner Mitglieder (z. B. Rechnungswesen und Controlling, Branchen- und Sensorik-Kenntnisse, Forschung und Entwicklung, Compliance) wiederfinden. Neben der fachlichen Eignung soll bei der Auswahl der Mitglieder auch ihre soziale Kompetenz und persönliche Kriterien wie unternehmerische Erfahrung oder Internationalität berücksichtigt werden.
Der Aufsichtsrat analysiert das Kompetenzprofil regelmäßig und stellt es den durch die Mitglieder vertretenen Potentialen gegenüber. Daraus ergeben sich die Grundlagen für die Fortbildung der jeweiligen Personen sowie für die Besetzungsplanung. Der Aufsichtsrat ist zu der Einschätzung gelangt, dass die derzeitigen Mitglieder das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 in hohem Maße ausgefüllt haben.
Vielfalt und Chancengleichheit
Als international agierendes Unternehmen legt First Sensor großen Wert auf Diversität und Chancengleichheit als wichtige Grundsätze am Arbeitsplatz. Das Unternehmen hat daher im Mai 2018 die Charta der Vielfalt unterschrieben. Im Konzern der First Sensor AG waren zum 31. Dezember 2018 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vielen unterschiedlichen Ländern beschäftigt. 36,1 Prozent der insgesamt 972 Beschäftigten waren Frauen.
Gemäß § 76 Abs. 4 AktG hat der Vorstand am 20. Dezember 2017 einen Beschluss zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gefasst, der folgenden Inhalt hat:
| a. | Die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands setzen sich aus den Beschäftigten der First Sensor AG zusammen, die als Leiter/Geschäftsführer von Gesellschaften des Konsolidierungskreises Verantwortung für eine Region oder ein Geschäftsfeld und/oder Personalverantwortung tragen, Beschäftigten der Zentrale, die aufgrund ihres herausgehobenen Verantwortungsbereichs Führungsaufgaben wahrnehmen und/oder Personalverantwortung tragen sowie Bereichsleitern mit Personalverantwortung. Den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gehören derzeit 20 Beschäftigte an, von denen 4 weiblich sind (entspricht einem Anteil von 20 Prozent). |
| b. | Der Vorstand der Gesellschaft hat gem. § 76 Abs. 4 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen der Gesellschaft unterhalb des Vorstands von 20 Prozent bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Dieses Ziel wurde im Geschäftsjahr 2018 erreicht. |
Gemäß § 111 Abs. 5 AktG hat der Aufsichtsrat am 27. September 2017 einen Beschluss zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat gefasst, der folgenden Inhalt hat:
| a. | Für den Vorstand wird eine Zielgröße für den Frauenanteil gem. § 111 Abs. 5 AktG in Höhe von 0 Prozent bis zum 30. Juni 2019 festgelegt. Natürlich achtet der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands zusätzlich zur fachlichen Qualifikation auf Vielfalt. Daher wird mittel- und langfristig die Beteiligung einer Frau im Vorstand der Gesellschaft angestrebt. Zur Vermeidung der Festlegung eines Ziels, dessen Erreichung der Aufsichtsrat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für nicht realistisch und für nicht im Unternehmensinteresse liegend sieht, hat sich der Aufsichtsrat gleichwohl auf eine Zielgröße von 0 Prozent beschränkt, die dem derzeitigen Status quo entspricht. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, dass der Aufsichtsrat bei einer unerwartet eintretenden Vakanz einer Vorstandsposition bei der Neubesetzung das Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand mitberücksichtigen würde. |
| b. | Für den Aufsichtsrat wird eine Zielgröße für den Frauenanteil gem. § 111 Abs. 5 AktG in Höhe von 0 Prozent bis zum 30. Juni 2019 festgelegt. Bisher sind Frauen im Aufsichtsrat nicht vertreten. |
Die nach Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung meldepflichtigen Transaktionen, insbesondere der Organmitglieder und der mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen, veröffentlicht die First Sensor AG unverzüglich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Sie sind im Unternehmensregister und über die Website der Gesellschaft in der Rubrik Investor Relations, Corporate Governance, Directors' Dealings abrufbar.
Im Geschäftsjahr 2018 hat Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender, am 23. März 2018 im Rahmen des Beteiligungsprogramms 80.000 Aktienoptionen angenommen. Die Ausübbarkeit der Aktienoptionen hängt insbesondere von der Erfolgszielerreichung und dem Ablauf der vierjährigen Wartefrist ab.
Dr. Mathias Gollwitzer, Finanzvorstand, hat am 26. März 2018 im Rahmen des Beteiligungsprogramms 25.000 Aktienoptionen angenommen.
Prof. Dr. Alfred Gossner, Vorsitzender des Aufsichtsrats, hat am 29. Juni 2018 insgesamt 660 Aktien zum Durchschnittspreis von 18,45 Euro und am 04. Juli 2018 insgesamt 500 Aktien zum Durchschnittspreis von 19,65 Euro erworben. Am 12. Juli 2018 hat Prof. Dr. Alfred Gossner insgesamt 730 Aktien zu einem Durchschnittspreis von 20,96 Euro und 300 Aktien zu einem Durchschnittspreis von 21,00 Euro verkauft.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems informiert. Die Einzelheiten zum Vergütungssystem des Vorstands sind dem Konzernlagebericht zu entnehmen; die individualisierte Aufstellung der Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat findet sich unter Ziffer 32 im Konzernjahresabschluss.
Die Aktienoptionsprogramme werden im Rahmen des Vergütungsberichts im Lagebericht beschrieben, weitere Einzelheiten finden sich im Konzernanhang (Ziffer 11 und Ziffer 18).
Grundlagen des Konzerns
Wirtschaftsbericht
Nachtragsbericht
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a bzw. § 315a HGB
Sonstige Erläuterungen
Rechtliche Konzernstruktur
Der First Sensor Konzern (im Folgenden auch „First Sensor“ oder „die Gruppe“) besteht aus der Muttergesellschaft First Sensor AG mit Sitz in Berlin und zehn Tochtergesellschaften, an denen die First Sensor AG die Mehrheitsanteile bzw. sämtliche Anteile hält. Eine Übersicht findet sich im Anhang unter „Konsolidierungskreis“.
Segmente
Wir agieren als ein Unternehmen, das Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Sensorchips, Sensorkomponenten, Sensoren und Sensorsystemen umfasst. Darüber hinaus monitoren wir unseren Umsatz nach Zielmärkten (Industrial, Medical, Mobility) sowie geographisch nach Herkunft unserer Kunden (DACH-Region, Europa, North Amerika, Asien). Damit werden die Markt- und Branchenentwicklungen mit der eigenen Positionierung verglichen und entsprechende Handlungen für die strategische Ausrichtung abgeleitet. Die operative Steuerung auf Konzernebene erfolgt nach den unter „Steuerungssystem“ beschriebenen Prinzipien.
Standorte
Die Gruppe verfügt insgesamt über neun Entwicklungs bzw. Produktionsstandorte, die auf unterschiedliche Produkte und Stufen der Wertschöpfungskette spezialisiert sind. Der Großteil der Entwicklungsarbeit sowie der Produktion ist „made in Germany“. Standorte gibt es in Berlin (Oberschöneweide und Weißensee), Dresden (Albertstadt und Klotzsche), Oberdischingen und Puchheim. Hinzu kommen die internationalen Standorte Dwingeloo (Niederlande), Westlake Village (USA) und Montreal (Kanada). Weitere sechs Standorte agieren als Vertriebsgesellschaften in Paris (Frankreich), Shepshed (Großbritannien), Valkenswaard (Niederlande), Kopenhagen (Dänemark), Kungens Kurva (Schweden) und Mansfield (USA). In China befindet sich eine eigene Vertriebsorganisation im Aufbau. Die internationalen Vertriebsgesellschaften stellen die Nähe zu Kunden vor Ort sicher, um weitere Marktpotenziale zu erschließen.
Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse
Im Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und produziert First Sensor Standardprodukte und kundenspezifische Lösungen für die stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility.
Die Wertschöpfung wird durch zwei Kernkompetenzen besonders geprägt. zum einen beherrscht die Gruppe das Detektieren von physikalischen Parametern mit Hilfe des Designs und der Herstellung von Sensorchips auf Basis von Silizium. Zum anderen nutzt sie ihre Expertise in der mikroelektronischen Aufbau und Verbindungstechnik, um die Sensorchips mit dem besten „form factor“ anwendungsgerecht weiter zu verarbeiten. In diesem Rahmen ist First Sensor Experte in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics tätig. In den Zielmärkten generiert First Sensor darüber hinaus steigendes Wachstum durch neue Anwendungen, die beispielsweise über Systemlösungen (sog. „Sensorsysteme“) entstehen. Sie messen nicht nur, sondern reagieren intelligent auf die Messergebnisse und kommunizieren mit anderen Systemen.
First Sensor verfügt über ein breites Angebot eigenentwickelter, produzierter und vertriebener Standardsensoren. Dieses umfangreiche Sortiment wird ergänzt durch weitere Sensoren bzw. ergänzende Produkte von Partnerunternehmen. Darüber hinaus nutzt First Sensor die jahrzehntelange Expertise in der Sensorik, um Kunden maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, mit denen diese die anwendungsspezifischen Herausforderungen in ihren Produkten meistern. In Verbindung mit einer Bandbreite an technischen Lösungen im Bereich der Aktuatorik und Embedded Software unterstützen wir unsere Kunden zunehmend bei systemischen Ansätzen in der Sensortechnologie. Aus diesem Grund ist die Produkt- und Technologieentwicklung ein wichtiger Kernprozess des Unternehmens.
In der eigenen Vertriebsorganisation der Gruppe sind die Prozesse von der Marktanalyse über die Kundenbetreuung, die Qualifizierung als Lieferant des Kunden bis zum Vertragsabschluss gebündelt. Dabei setzt First Sensor auf ein auf Märkte und Applikationen spezialisiertes Key Account Management, das den Fokus auf den Vertrieb von kundenspezifischen Sensorlösungen legt. Es wird ergänzt durch einen regional ausgerichteten Sales, der sich auf den Vertrieb von Standardprodukten mit hohen Volumina konzentriert aber auch potenzielle Lösungskunden gewinnt. Die Vertriebsorganisation umfasst darüber hinaus die Fachbereiche Produktmanagement und Marketing. Sie wird zusätzlich durch ein weltweites Netzwerk von Handelspartnern in diversen Ländern unterstützt.
Absatzmärkte
Im Wachstumsmarkt Sensorik fokussiert sich First Sensor auf kundenspezifische Lösungen und Standardprodukte für eine stetig zunehmende Zahl an Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Im Geschäftsjahr 2018 lagen die Umsätze im Zielmarkt Industrial bei 80,4 Mio. Euro, das entspricht 51,8 Prozent vom Gesamtumsatz. Im Zielmarkt Medical erwirtschaftete das Unternehmen 34,6 Mio. Euro Umsatz, das entspricht einem Umsatzanteil von 22,3 Prozent. Und im Zielmarkt Mobility konnten 40,2 Mio. Euro Umsatz erzielt werden oder 25,9 Prozent vom Gesamtumsatz.
Die internationale Präsenz wurde im vergangenen Geschäftsjahr weiter gestärkt. In Nordamerika erwirtschaftete das Unternehmen 12,4 Prozent des Umsatzes mit Schwerpunkt auf die USA. Auf Asien entfallen 12,5 Prozent der Umsatzanteile mit Schwerpunkt in China. 74,1 Prozent der Umsätze erzielte First Sensor in europäischen Ländern, wobei hier nach wie vor der Fokus auf dem deutschsprachigen Raum liegt. So betragen die Umsatzanteile für die DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) im Geschäftsjahr 2018 49,2 Prozent.
Externe Einflussfaktoren
Externe Einflussfaktoren, die eine Veränderung im Nachfrageverhalten der Kunden begründen, sowie regulatorische Rahmenbedingungen sind von hoher Bedeutung für First Sensor.
Durch die Konzentration auf die drei Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility partizipiert First Sensor an der dynamisch wachsenden Anzahl von Sensorapplikationen, die für neue Funktionalitäten sowie für Sicherheit, Komfort und Effizienz entwickelt werden. Im Zielmarkt Mobility werden optische Sensoren und Kamerasysteme in Verbindung mit der Einführung des teil- und vollautonomen Fahrens eingesetzt. Benötigt werden zudem Drucksensoren für den Einsatz in Plug-In-Hybridfahrzeugen oder Fahrzeugen zur Gestaltung einer emissionsarmen Mobilität.
In den Anwendungen innerhalb der Zielmärkte steigt die Komplexität durch den wachsenden Bedarf an integrierten Lösungen und das Erfordernis, den Einsatz intelligenter Sensorsysteme auszuweiten. Diese sind beispielsweise in der Lage, Messdaten selbst auszuwerten und mit anderen Systemen zu kommunizieren. Durch die jahrelange Erfahrung als Lösungsanbieter entlang der kompletten Wertschöpfungskette vom Chip bis zum Sensorsystem ist First Sensor hervorragend aufgestellt, um diese steigende Nachfrage zu decken. Das Unternehmen erweitert sein Produkt- und Technologieportfolio gezielt, um den eigenen Wertschöpfungsanteil durch Vorwärtsintegration weiter zu erhöhen.
Die Absatzmärkte, auf die sich First Sensor konzentriert, unterliegen einem konjunkturellen Zyklus, der sich auf das Wachstum verstärkend oder dämpfend auswirken kann. Durch die Fokussierung auf verschiedene technologieorientierte Branchen sollten konjunkturelle Schwankungen in einzelnen Industrien auf das Geschäft als Ganzes nur begrenzten Einfluss nehmen.
Strategische Ausrichtung der Geschäftsfelder
Die Strategie von First Sensor zielt auf eine nachhaltige Wertsteigerung durch profitables Wachstum. Mit dieser Ausrichtung arbeitet das Unternehmen über die fünf Säulen (1) Zielmärkte, (2) Schlüsselkunden und -produkte, (3) Vorwärtsintegration, (4) Internationalisierung und (5) operative Exzellenz daran, Skalen zu generieren und zu nutzen.
Im Rahmen der ersten Säule partizipiert First Sensor bereits heute am aussichtsreichen Wachstum der technologiegeprägten Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. In ihnen nimmt die Bedeutung von Sensorik kontinuierlich zu, sodass das Unternehmen auch zukünftig von den Megatrends profitieren wird, die diese Märkte bewegen. Dazu gehören Industrie 4.0, digitale und miniaturisierte Medizintechnik und eine neue Mobilität mit teil- und vollautonomen, emissionsärmeren Fahrzeugen.
Die intelligente Vernetzung von Produkten und Produktionsprozessen im Rahmen der sogenannten Industrie 4.0 ist Wachstumstreiber des Zielmarkts Industrial. Dabei schaffen Sensoren die Grundlage für die voranschreitende Digitalisierung im industriellen Umfeld und tragen dazu bei, Abläufe effizienter zu gestalten und die Mensch-Maschine-Interaktion zu verbessern. Um den steigenden Bedarf zu decken, stellt First Sensor für Kunden maßgeschneiderte Lösungen und Standardprodukte auf Basis erprobter Technologieplattformen zur Verfügung.
Auch im Zielmarkt Medical geht die Entwicklung hin zu immer intelligenteren und genaueren Lösungen für Diagnostik und Behandlung. Bei bildgebenden Verfahren steht der hochauflösende Blick in den menschlichen Organismus im Fokus. Darüber hinaus werden vermehrt OP-Roboter für präzise, minimalinvasive Eingriffe genutzt. Die fortschreitende Miniaturisierung ermöglicht zudem den mobilen Einsatz medizintechnischer Geräte. Ausgestattet mit empfindlichen Standardsensoren und kundenspezifischen Entwicklungen gehören Beatmungs- und Dialysesysteme für zuhause längst zum Alltag. Parallel entsteht ein Wachstumsmarkt für E-Health-Anwendungen, der durch vernetzte Sensorik die kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustands ermöglicht.
Fahrzeughersteller und Zulieferer arbeiten im Zielmarkt Mobility an konkreten Applikationen für die Einführung des autonomen Fahrens. Mehr Komfort und Verkehrssicherheit versprechen fortschrittliche Fahrassistenzsysteme, die sich nur durch den Einsatz vernetzter Sensorsysteme realisieren lassen. Weiterer Wachstumstreiber ist die Umsetzung einer grünen Mobilität, bei der Sensorik zentral für verbrauchs- und emissionsärmere Antriebe ist. Durch die Lieferung mehrerer Millionen Einheiten ist First Sensor bei führenden Automobilkonzernen und Zulieferern als verlässlicher Partner bekannt und wird auch bei den nächsten Schritten in Richtung einer umweltfreundlichen Mobilität eine immer bedeutendere Rolle spielen.
In allen drei Zielmärkten konzentriert sich First Sensor auf Schlüsselkunden und Schlüsselprodukte als zweite strategische Säule für profitables Wachstum. Unter Schlüsselkunden werden Kunden gefasst, die hohe Stückzahlen abnehmen. Für sie entwickelt First Sensor maßgeschneiderte Lösungen und liefert über einen langen Zeitraum große Volumina. Auf diese Weise stehen einem hohen Aufwand für Kundengewinn und Entwicklungsarbeit attraktive „Economies of Scale“ und mehrjährige Aufträge gegenüber. Die Zusammenarbeit führt zu nachhaltigen und vertrauensvollen Partnerschaften, aus denen mit deutlich geringerem Aufwand neue Projekte entwickelt werden. Kleinere Kunden oder Kunden mit geringen Stückzahlen greifen auf Schlüsselprodukte aus dem Standardportfolio zurück, weil für sie die Entwicklung einer individuellen Lösung häufig nicht effizient ist. Ein wichtiges Differenzierungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb ist jedoch, dass sich aus der Plattformstrategie von First Sensor Modifikationen ableiten lassen.
Mit der dritten Säule der Strategie für profitables Wachstum treibt First Sensor als Experte in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics die Vorwärtsintegration entlang der Wertschöpfungskette voran. Dahinter steht der steigende Bedarf an komplexen Lösungen, die in Kundenapplikationen mehrere Funktionen verbinden. Um die Position als Lösungsanbieter zu stärken, setzt das Unternehmen auf die Weiterentwicklung der Kernkompetenzen in Chip-Design und -Produktion sowie in der Aufbau- und Verbindungstechnik und baut zudem Expertise in weiteren Verfahrenstechniken sowie in Software und Sensorkommunikation auf und aus. Zusätzlich spielt die Integration von Produkten Dritter, die für ein erfolgreiches Geschäft als Systemanbieter erforderlich sind, eine wichtige Rolle.
Als Hersteller von Sensoren und Sensorsystemen „made in Germany“ erweitert First Sensor gezielt die internationale Präsenz mit Fokus auf Asien und Nordamerika, um zusätzliche Absatzpotenziale zu erschließen. Diese Internationalisierung bildet die vierte Säule der Strategie für profitables Wachstum. Das Unternehmen arbeitet außerdem daran, die starke Position im deutschsprachigen Raum auszubauen. In allen Vertriebsregionen sollen dabei sowohl Standard als auch Lösungskunden gewonnen werden.
Die operative Exzellenz ist die fünfte strategische Säule der Strategie für profitables Wachstum. First Sensor hat dazu bereits erfolgreich grundlegende Maßnahmen wie die Einführung von SAP angestoßen und zum Teil bereits umgesetzt sowie die Kernprozesse geschärft. Darüber hinaus ergänzt die Gruppe nachhaltige Maßnahmen zur Reduktion von Durchlaufzeiten, zielkostenorientierter Entwicklung (Design to Cost) sowie Verbesserung von Liefertreue und Qualität durch die laufende Optimierung des Produktportfolios, die gezielte Einbindung externer Partner zur Flexibilisierung der Kostenstruktur oder den Ausbau technologischer Kompetenzen wie beispielweise im Bereich 3D-Druck.
Strategische Beteiligungen
First Sensor ist in der Lage, in dem stark fragmentierten Sensorikmarkt bei der laufenden Konsolidierung eine aktive Rolle zu spielen. Als „attractive fit“ sieht die Gesellschaft Unternehmen, mit denen die Umsetzung der Strategie für profitables Wachstums vorangetrieben werden kann. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen einer Buy&Build-Strategie strategische Beteiligungen, über die zusätzliche Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility erschlossen werden können, ebenso geprüft wie Beteiligungen, die die eigenen technologischen Kompetenzen und Fähigkeiten entlang der Wertschöpfungskette erweitern. Darüber hinaus sind Beteiligungen denkbar, über die ein breiterer Zugang zu Kunden oder die Erschließung der Wachstumsmärkte Nordamerika und Asien vorangetrieben werden kann.
Strategische Finanzierungsmaßnahmen
Zur Unterstützung des operativen Geschäfts setzt First Sensor im Einklang mit der Unternehmensstrategie auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur. Dies erfolgt neben den Mitteln der Eigenfinanzierung aus dem operativen Geschäft bzw. dem Working Capital-Management auch durch eine fristenkongruente finanzielle Absicherung der Geschäftstätigkeiten mit Fremdkapital. So wurde ein bereits im Jahre 2017 vereinbartes KfW-Darlehen in Höhe von 13,0 Millionen Euro nunmehr im November 2018 abgerufen. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre und der Zins beläuft sich auf 1,15 Prozent p. a. Die Mittel aus diesem sogenannten ERP-Digitalisierungs- und Innovationsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) dienen dem weiteren Wachstum der Unternehmensgruppe. Aktuell bestehen des Weiteren drei im Jahre 2015 platzierte Schuldscheindarlehen über insgesamt 28,0 Mio. Euro. Die erste Tranche hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit Teilbeträgen von 7,0 Mio. und 18,0 Mio. Euro. Die zweite Tranche besitzt eine Laufzeit von sieben Jahren zu 3,0 Mio. Euro. In Zusammenhang mit dem Working Capital-Management zielt das Unternehmen auf einen optimierten Kapitalumschlag und nutzt fallweise Instrumente zur Liquiditätssteuerung, so zum Beispiel die Vereinbarung von Zahlungszielen, Skonti oder Forfaitierung, und verfügt über ein stringentes Debitorenmanagement.
Als börsennotierter Gesellschaft steht der First Sensor AG darüber hinaus die Möglichkeit offen, den Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen.
Der Vorstand besteht aus zwei Personen und verantwortet die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er wird dabei vom Aufsichtsrat beraten und überwacht. Die Interessen von Kunden, Mitarbeitern, Investoren und Lieferanten werden im Zuge der Festlegung der strategischen Ziele bestmöglich berücksichtigt. Aus den strategischen Zielen heraus wird im Jahresrhythmus die Mittelfristplanung für einen Dreijahreszeitraum aktualisiert. Die auf dieser Grundlage erstellte, detaillierte Jahresplanung für das Folgejahr wird anschließend mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und umgesetzt.
Die Mitarbeiter der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands bilden das Management Team, mit dem der Vorstand regelmäßig strategische und wesentliche operative Fragen erörtert, die aktuelle Geschäftsentwicklung analysiert und über den Umgang mit Chancen und Risiken berät. In diesem Zusammenhang leitet der Vorstand auch das operative Geschäft der First Sensor Gruppe. Im Einklang mit der Satzung, den Geschäftsordnungen und den gesetzlichen Vorschriften wird der Vorstand dabei vom Aufsichtsrat überwacht.
Die Steuerung der First Sensor Unternehmensgruppe fokussiert sich an dieser Stelle in erster Linie auf die Kommunikation und Kontrolle der umzusetzenden Jahres- und Mittelfristplanung. Dabei sollen Abweichungen möglichst frühzeitig erkannt werden, sodass ggf. zeitnah geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Monatlich berichten die Ergebnisverantwortlichen aus ihren Bereichen und erläutern dem Vorstand die wirtschaftliche Lage anhand der Ist-Zahlen im Vergleich mit den Plan- und den Vorjahreszahlen, den Verlauf des Tagesgeschäfts und außergewöhnliche Geschäftsvorfälle.
Verwendete Steuerungskennzahlen
Die operativen Einheiten der First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften werden primär nach den Zielgrößen Umsatz und EBIT-Marge (EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung) gesteuert. Auf Konzernebene werden zusätzlich EBITDA (= EBIT vor Abschreibungen) und ROCE (Return on Capital Employed) überwacht. Darüber hinaus existiert eine Kontrolle der wichtigsten Kennziffern für das Working Capital (Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten), insbesondere DIH (Days Inventory Held), DSO (Days Sales Outstanding) und DPO (Days Payable Outstanding). Mittels einer Wirtschaftlichkeitsrechnung wird ergänzend die geplante Pay-back-Periode der Investitionen kontrolliert.
Vergütungssystem des Vorstands
Das Vergütungssystem des Vorstands der First Sensor AG fördert eine werteorientierte Unternehmensführung, die auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenserfolgs ausgerichtet ist. Dazu gehört eine marktkonforme Entlohnung und ein Anreizsystem, das auf die Erreichung anspruchsvoller, kurz- und mittelfristiger Ziele abstellt. Der Aufsichtsrat legt die Vergütung unter Berücksichtigung der Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistungen sowie der wirtschaftlichen Lage und des Erfolgs des Unternehmens fest. Die Elemente des Vergütungssystems umfassen einen fixen und einen variablen Bestandteil als Barkomponente, die Teilnahme an Aktienoptionsplänen und an einem Programm abhängig von der Aktienkursentwicklung und Dauer des Dienstverhältnisses als langfristige Incentivierung sowie Nebenleistungen.
Der feste Bestandteil der jährlichen Barkomponente beträgt je nach vertraglicher Vereinbarung 50 bis 75 Prozent der Gesamtvergütung und wird in zwölf gleichen Teilen monatlich ausgezahlt. Der variable Bar-Vergütungsbestandteil ist an die Erreichung von bis zu fünf quantitativen und qualitativen Jahreszielen gekoppelt. Sie werden vom Aufsichtsrat mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Im Falle von außerordentlichen, nicht vorhersehbaren Ereignissen kann dieser Vergütungsbestandteil vom Aufsichtsrat angepasst werden. Ein weiterer Teil der variablen Bar-Vergütung bemisst sich an der Dauer des Dienstverhältnisses sowie der Aktienkursentwicklung in dieser Zeit.
Ergänzend nehmen die Mitglieder des Vorstands an zwei Aktienoptionsplänen (2016/II und 2017/I) teil, die durch die jeweiligen Hauptversammlungen als Anreizsystem mit langfristiger Wirkung beschlossen wurden. Weitere Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen finden sich auch in den Abschnitten 18 und 32 im Anhang und in den Tagesordnungen zu den Hauptversammlungen 2016 und 2017.
Gemäß den Bedingungen für die Aktienoptionspläne kann der Aufsichtsrat bis zum Jahresende 2019 nach Ermessen insgesamt bis zu 400.000 Bezugsrechte für Aktien an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2018 wurden an die amtierenden Vorstandsmitglieder 105.000 Bezugsrechte ausgegeben (VJ: 105.000). Neben dem Erreichen eines Erfolgsziels ist es Bedingung für die Ausübung der Aktienoptionen, dass der Berechtigte spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag für je zehn gewährte Aktienoptionen eine Aktie der Gesellschaft erworben hat und bei der Ausübung noch hält.
Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Nebenleistungen wie die Nutzung eines Firmenfahrzeugs und eines Laptops, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei auswärtigem erstem Wohnsitz vorübergehende Zuschüsse zur Unterbringung in Berlin sowie den Ersatz von Auslagen. Die Gesellschaft hat darüber hinaus eine Risikolebensversicherung sowie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung („D&O-Versicherung“) mit angemessenem Selbstbehalt zugunsten der Vorstandsmitglieder abgeschlossen und entrichtet dafür die Prämie.
Für den Fall eines Kontrollwechsels haben die Mitglieder des Vorstands individuell vereinbarte Ansprüche auf eine Einmalzahlung, sollten sie das Unternehmen nach der Übernahme verlassen.
Diese Einmalzahlung übersteigt in ihrer Höhe nicht das Zweifache der jährlichen Vergütung. Die Begrenzung gilt nicht für die oben beschriebenen Aktienoptionspläne.
Die individualisierte Übersicht über die im Geschäftsjahr 2018 gezahlte und gewährte Vorstandsvergütung findet sich im Abschnitt 32 des Anhangs.
Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Die Vergütung für die vier Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 120 (VJ: TEUR 112). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil.
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| in TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Prof. Dr. Alfred Gossner (Vors.) | 50 | 50 |
| Götz Gollan (Stellv. Vors.) | 30 | 30 |
| Marc de Jong | 20 | 20 |
| Prof. Dr. Christoph Kutter | 12 | 20 |
| Gesamt | 112 | 120 |
Innovative Anwendungen basierend auf den vielfältigen neuen Einsatzmöglichkeiten von Sensoren und Sensorsystemen sind die Treiber der Zielmärkte, in denen sich First Sensor bewegt. Maßgeblich am Erfolg der gesamten Unternehmensgruppe beteiligt ist aus diesem Grund die Entwicklung. Sie prägt zum einen die Umsetzung kundenspezifischer Lösungen und verantwortet den Produktentwicklungsprozess sowie den Bau von Prototypen. Zum anderen ist ihr hoher Stellenwert als zentraler Geschäftsprozess darin begründet, dass sie die Schlüsseltechnologien in den beiden Kernkompetenzen Chip-Design sowie Aufbau- und Verbindungstechnik bereitstellt und auf diese Weise die Basis für die Plattform- und Technologiestrategie von First Sensor schafft.
Die Entwicklung bündelt standortübergreifend das Knowhow der Unternehmensgruppe in fünf Aufgabenfeldern. Der Fachbereich Design & Simulation ist für die Halbleiterentwicklung und das Design von Sensoren verantwortlich. Die Zuständigkeit des Bereichs AVT & Prozessentwicklung reicht von der Aufbau- und Verbindungstechnik bis zum Prototypenbau. Der Bereich Sensorelektronik entwirft Schaltungen, programmiert Mikrocontroller und konzipiert die Prüf- und Kalibriertechnik. Komplexe Sensorsysteme stehen im Fokus des Bereichs Software & Systeme. Er konzentriert sich darauf, Baugruppen und Systeme zu konstruieren, Sensoren und elektronische Schaltkreise zu integrieren und Software für Kommunikation, Verarbeitung und Interpretation von Daten bereitzustellen. Die Koordination der Fachbereiche innerhalb der Produktentwicklungsprojekte leistet das Projektmanagement, um die Einhaltung der Projektziele sicherzustellen. Entsprechend der Bedeutung der Entwicklung innerhalb des Unternehmens werden Prozesse und Schnittstellen kontinuierlich einer Überprüfung mit Blick auf mögliche Optimierungspotenziale unterzogen, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Vorgehen und Schwerpunkte
Die Entwicklungsaktivitäten von First Sensor basieren auf einem strukturierten Prozess. Dieser läuft unabhängig davon, ob der Anstoß zu einem neuen Entwicklungsprojekt von Kundenseite oder aus den eigenen Reihen kommt. Vor dem Projektbeginn steht die Prüfung des Business Cases, welcher nicht nur die Kosten und den Zeitrahmen, sondern auch die mit ihm verbundenen Potenziale für First Sensor berücksichtigt. Üblicherweise können vor Beginn einer Entwicklung bereits Aspekte wie das voraussichtliche Produktionsvolumen und die Laufzeit der Produktion abgeschätzt werden, sodass die Entwicklung wichtige Indikationen für die mittelfristige Unternehmensplanung liefert. Im Fall einer positiven Entscheidung schließt sich die Umsetzung des Projekts an. Sie reicht von der Konzepterstellung über die Fertigung von Prototypen bis zur Vorbereitung der Serienproduktion. Die Organisation der Entwicklungsprojekte stützt sich dabei auf einen mehrstufigen Prozess. Er stellt mithilfe von vorab definierten Meilensteinen und standardisierten Berichtserfordernissen sicher, dass sich die Ergebnisse auf jeder Stufe im Einklang mit dem gewünschten Ziel befinden und Abweichungen zeitnah erkannt, analysiert und bearbeitet werden.
Die mittel- und kurzfristigen Entwicklungsaktivitäten sind entlang einer strategischen Technologie- und Produkt-Roadmap ausgerichtet. Diese stellt mit Blick auf die übergeordnete Unternehmensstrategie sicher, dass Projekte Vorrang genießen, die für ein hohes Umsatzvolumen sorgen bzw. die gemeinsam mit Schlüsselkunden durchgeführt werden. Den Schwerpunkt bilden auf der einen Seite neue Sensorlösungen und damit die Entwicklung neuer Sensorchips, zum Beispiel für Avalanche-Photodioden oder für Niedrigdruck- und Durchflusssensoren. Ergänzt werden diese durch innovative Signalelektronik sowie Aufbau- und Verbindungstechnologien wie Polyphotonics, um physikalische Parameter besonders genau und verlässlich zu detektieren. Auf der anderen Seite werden die Anforderungen an den Einsatz von Sensorik kontinuierlich komplexer und intelligenter: Sie soll nicht nur messen, sondern Daten auch interpretieren, mit anderen Systemen kommunizieren, wenig Platz und Energie beanspruchen und zuverlässig arbeiten. First Sensor treibt daher unter anderem die Fusion von LiDAR- und Kameramodulen, den Ausbau der Software-Kompetenz zur Detektion von Gaseigenschaften sowie die Entwicklung von Multisensorsystemen für das Condition Monitoring voran. Je nach Applikation geht es zudem darum, den besten „form factor“ aufzuweisen, also zum Beispiel besonders robust zu sein. Kunden erwarten darüber hinaus Innovationen, die in drei bis fünf Jahren noch „state of the art“ und gleichzeitig preislich wettbewerbsfähig sind.
Kooperationen
Um anspruchsvollen Kunden technisch exzellente Lösungen und kurze Entwicklungszeiten zu gewährleisten, verfolgt First Sensor den Ansatz, Innovationsprozesse zu öffnen und strategische Bündnisse mit starken Industriepartnern und Forschungsinstituten einzugehen. Im Rahmen gemeinsamer Entwicklungsprojekte und der Abstimmung von Roadmaps in ausgewählten Bereichen profitiert jeder Partner von dem Austausch der Expertise und kann die jeweiligen Kernkompetenzen einbringen. Durch den regelmäßigen engen Austausch mit Forschungsinstituten sorgt die Entwicklung dafür, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in nutzbare Innovationen überführt werden.
Neben der Erarbeitung neuer Sensorlösungen fokussiert die Entwicklung auch auf die Optimierung von bestehenden Produkten und Produktionsprozessen. Zu diesem Zweck erweitert First Sensor die Kernkompetenzen in der Chip-Entwicklung und in der mikroelektronischen Aufbau- und Verbindungstechnik kontinuierlich und setzt auf stabile Kooperationen mit wichtigen Lieferanten. Mit dem Ziel, die Kostenstruktur zu flexibilisieren oder Spezialwissen hinzuzuziehen, greift First Sensor zudem auf bezogene Entwicklungsleistungen mit Dritten wie Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft zurück. Deren wirtschaftliche Größenordnung ist jedoch von untergeordneter Bedeutung.
Eine eigene über die bestehenden Kooperationen hinausgehende Forschung findet in der Gruppe nicht statt.
F&E-Kennzahlen
Der jährliche F&E-Aufwand wird mit einem Budget hinterlegt. Projektkosten werden im Rahmen von Innenaufträgen erfasst und als Aufwand in die Gewinn und Verlustrechnung integriert. Kosten für kundenindividuelle Projekte werden separat verzeichnet und weiterbelastet oder über die Laufzeit der Produkte amortisiert, sofern dies so vereinbart wurde. Ebenfalls getrennt erfasst werden strategische Entwicklungsprojekte; diese Entwicklungsleistungen werden aktiviert, sofern die Kriterien nach IAS 38 erfüllt sind.
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| in TEUR, wenn nicht anders angegeben | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| F&E-Aufwand | 8.578 | 10.171 |
| F&E-Quote in % | 5,8 | 6,6 |
| Neue Aktivierung von Entwicklungsleistungen | 1.612 | 1.642 |
| Buchwerte der Aktivierungen | 5.107 | 6.121 |
| Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen | 748 | 460 |
| Anzahl Mitarbeiter F&E (FTE) | 94 | 104 |
| Anzahl Patente und Lizenzen | 39 | 43 |
Der Aufwand für F&E stieg im Geschäftsjahr 2018 um 18,6 Prozent auf 10,2 Mio. Euro. Die F&E-Quote im Verhältnis zum Umsatz betrug 6,6 Prozent. Mit 104 Beschäftigten sind mittlerweile 12,5 Prozent der Mitarbeiter in der Entwicklung beschäftigt, im Vorjahr waren es 12,0 Prozent. Die Einstellung wurden vor allem mit Blick auf den Ausbau der System- und Softwarekompetenz im Rahmen der Vorwärtsintegration vorgenommen.
F&E-Ergebnisse
Im Bereich Photonics lag ein Schwerpunkt der Entwicklungsarbeit im Jahr 2018 auf dem Design von LiDAR-Empfängern für Fahrassistenzsysteme sowie für selbstfahrende Fahrzeuge bestehend aus vielkanaligen Detektorchips, einer skalierbaren Packaging-Plattform und Empfängerelektronik für Evaluation Kits und Systemdemonstratoren. Darüber hinaus hat First Sensor kundenspezifische Kameramodule für anspruchsvolle Anwendungen in der Industrieinspektion und Luftüberwachung entwickelt. Die Chip-on-Board-Aufbauten von verschiedenen sehr großen Imager-Chips erfüllen die von den Applikationen geforderten Ansprüche an hochgenaue mechanische Toleranzen. Außerdem stellte First Sensor eine Embedded Electronic Control Unit (ECU) als skalierbare Hard- und Softwareplattform für Fahrassistenzsysteme vor. Implementiert sind bereits Applikationen wie Area View, Rückspiegelersatz und Objekterkennung, die Kunden ergänzen können.
Ein zentrales Entwicklungsprojekt im Bereich Pressure war die Bereitstellung eines kundenspezifischen Drucksensorbauteils für Industrietransmitter. Die Lösung basiert auf präzisen Sensorchips aus der Halbleiterfertigung in Berlin-Oberschöneweide, die mit maßgeschneiderter Aufbau- und Verbindungstechnik für höchste Genauigkeit und Langzeitstabilität kombiniert werden. Eine weitere Entwicklung ist ein innovatives Gas Property Sensorsystem zur schnellen und effizienten Detektion von Gasgemischen.
Im Schwerpunkt Advanced Electronics kombinierte das Unternehmen erstmals optische und elektronische Funktionalitäten mit einem neuartigen Poly-Transceiver für den 5G-Breitbandausbau. Dazu kooperiert First Sensor mit weiteren Entwicklungspartnern im Wachstumskern „PolyPhotonics Berlin“.
Entwicklungsprojekte wie die genannten Beispiele tragen üblicherweise innerhalb von 6 bis 24 Monaten zu Umsätzen der Unternehmensgruppe bei. Patente und Gebrauchsmuster werden nur selektiv angemeldet. Dazu wird zunächst geprüft, ob der Nutzen einer Anmeldung die Risiken einer Offenlegung übersteigt, ob eine strategische Notwendigkeit besteht oder ob aus Wettbewerbsgründen eine Anmeldung notwendig ist. Patente werden im Anschluss jährlich einer Bewertung unterzogen. Wenn sich die Marktsituationen oder die strategische Ausrichtung des Unternehmens geändert haben oder wenn sich die Werthaltigkeit nicht mehr nachweisen lässt, wird entschieden, bestimmte Patente auslaufen zu lassen.
Entwicklungen der Gesamtwirtschaft
Nach Einschätzung des Instituts für Weltwirtschaft Kiel (IfW) hat die Weltwirtschaft im Laufe des Jahres 2018 an Schwung verloren. Gingen die Experten im März 2018 noch von einem Wachstum von 4,0 Prozent aus, korrigierten sie ihre Prognose im September auf 3,8 Prozent sowie im Dezember auf 3,7 Prozent. Ursache ist neben einer zunehmenden Sorge um handelspolitische Konflikte die Straffung der Geldpolitik in den Vereinigten Staaten, die zu einem Umschwung der internationalen Kapitalströme führte und dadurch die wirtschaftliche Expansion der Schwellenländer bremst. Länderspezifisch zeigte sich dabei ein sehr unterschiedliches Bild: Während die USA ihr Expansionstempo sogar erhöhten und viele Länder Asiens sowie Russland die Abschwächung kaum spürten, verlangsamte sich die Konjunktur im Euroraum merklich. Nach einer Korrektur der IfW-Wachstumsprognose für Europa im September 2018 von 2,4 Prozent auf 2,1 Prozent, wurde diese im Dezember um weitere 0,2 Prozentpunkte auf 1,9 gesenkt. Grund für die eingetrübte Stimmung waren die Furcht vor Handelskonflikten und einem ungeordneten Brexit sowie die Diskussion um Italiens Schuldenlast. Belastet zeigte sich insbesondere Deutschland, wo ein starker Rückgang der Automobilproduktion in Zusammenhang mit der Einführung neuer Standards für die Abgasmessung und die Verunsicherung durch „Dieselgate“ zu spüren war. Hinzu kamen Produktionsbeeinträchtigungen aufgrund des Niedrigwassers im Rhein, was die Wirtschaftsleistung im dritten Quartal 2018 merklich bremste. In der Folge betrug das Wachstum in Deutschland im Jahr 2018 laut dem Statistischen Bundesamt nur 1,5 Prozent, obwohl das IfW zu Jahresbeginn noch mit einem Wachstum von 2,5 Prozent gerechnet hatte. Damit ging die Wirtschaftsleistung zum ersten Mal seit drei Jahren zurück.
Entwicklungen des Sensormarktes
Der Markt für Sensorik ist auch im Jahr 2018 weiter gewachsen. Die stärksten Wachstumstreiber waren laut Branchenverband AMA die Megatrends Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, die ohne Sensorik nicht umsetzbar sind. Gleichzeitig ermöglicht erst der intelligente Einsatz von Sensoren der Industrie technische Innovationen. Die Experten gehen daher von einem weiteren, kontinuierlichen Branchenwachstum aus. Allerdings hat das verlangsamte Wachstum der Wirtschaft in Deutschland, Europa und der Welt auch das Wachstum der Sensorik-Branche gebremst. So hat der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) für die deutsche Elektro- und Elektronikindustrie, der die Sensorik zuzuordnen ist, für 2018 ein Wachstum von nur 1,9 Prozent ermittelt. Der nachhaltige Wachstumstrend bleibt jedoch intakt. Wachstumstreiber sind dabei weiterhin optische Sensoren, die nach Erhebungen des Marktforschungsunternehmens Research and Markets zwischen 2018 und 2024 weltweit mit einer durchschnittlichen Rate von 7,3 Prozent p. a. wachsen sollen. Dabei zeigt nach Untersuchungen des Research-Unternehmens Mordor Intelligence China mit 10,0 Prozent das größte jährliche Wachstum. In Japan wird ein Marktwachstum für optische Sensoren zwischen 2017 und 2026 von durchschnittlich um 7,7 Prozent, in Nordamerika, Europa und Südkorea im gleichen Zeitraum von 6,7 Prozent, 5,7 Prozent sowie 5,2 Prozent p. a. erwartet. Treiber des Wachstums sind u. a. die Nachfrage nach neuen Geräten für die optische Diagnostik, der zunehmende Einsatz von Sensoren in der Fabrikautomatisierung sowie die Investitionen in Leistung und Sicherheit bei PKW und LKW.
Neben den optischen Sensoren trägt die Drucksensorik wesentlich zum Wachstum der Branche bei. Für Europa erwartet Mordor Intelligence zwischen 2017 und 2022 ein durchschnittliches Wachstum von 7,0 Prozent p. a. Getrieben wird diese Entwicklung von der Nachfrage nach MEMS und piezoelektrischen Sensoren sowie Drucktransmittern für die Automobilwirtschaft, die Medizintechnik, die petrochemische sowie die Öl- und Gasindustrie. Japan und China verzeichnen dabei mit 7,8 und 8,1 Prozent sogar noch höhere jährliche Wachstumsraten, Südkorea und Nordamerika liegen mit 5,6 und 5,3 Prozent leicht unter dem europäischen Wachstum.
Industrial
Die deutsche Industrie spiegelte in 2018 die Stimmung der Weltwirtschaft wider: Das Geschäftsjahr zeigte sich von weltpolitischen Themen belastet. Der Welthandel entwickelte sich schwächer als erwartet, was die deutschen Exporte negativ beeinflusste. Die Produktion wuchs nur langsam und die Auftragseingänge gingen leicht zurück. Für die deutsche Industrie prognostizierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Jahresbeginn noch eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 2,4 Prozent, korrigierte seine Prognose im Oktober allerdings auf 1,8 Prozent. Laut dem Jahresergebnis des Statistischen Bundesamtes ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in 2018 letztlich sogar nur um 1,5 Prozent gestiegen. Ein stärkeres Wachstum zeigt - insbesondere getrieben von der Industrie 4.0 - die Sensorik. Ihr durchschnittliches jährliches Wachstum bezogen auf Industrieanwendungen liegt bei 7,3 Prozent.
Medical
Die Medizintechnik-Branche ist weiterhin ein wachsender Markt. Laut dem BVMed Branchenbericht stiegen die Umsätze in der Medizintechnologie im Jahr 2018 weltweit um durchschnittlich knapp 6 Prozent, in Deutschland um 4,2 Prozent. Der Umsatzanstieg ist vor allem auf Mengensteigerungen aufgrund der demografischen Entwicklung und auf neue Behandlungsmethoden zurückzuführen. Sowohl bei den Patentanmeldungen als auch beim Anteil am Welthandel reiht sich Deutschland hinter den USA auf Platz 2 ein. Fast zwei Drittel der in Deutschland produzierten Produkte werden exportiert - die Hälfte der Ausfuhren ging in europäische Länder, gefolgt von Nordamerika und Asien mit je knapp einem Fünftel. Das Wachstum der Medizintechnik-Branche spiegelt sich auch in einer steigenden Nachfrage nach Sensorik für die optische Diagnostik sowie Drucksensoren wider. Zwischen 2018 und 2021 erwartet das Marktforschungsunternehmen Yole Développement (Yole) eine durchschnittliche Wachstumsrate von 5,7 Prozent.
Mobility
Die Automobilwirtschaft war geprägt von den Auswirkungen der Einführung des neuen WLTP-Zulassungsverfahren zum 1. September 2018: Das deutlich aufwändigere Verfahren führte aufgrund mangelnder Testkapazitäten zu erheblichen Engpässen bei der Zulassung von PKWs. Im September gingen die deutschen Zulassungen in der Folge um mehr als 30 Prozent zurück. Resultierend daraus wurde die Automobilproduktion gedrosselt und es kam zu negativen Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche. Laut Schätzungen des IfW haben die WLTP-bedingten Produktionsdrosselungen das Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal um 0,4 Prozentpunkte gedämpft. Hinzu kamen der durch den Dieselskandal verursachte Vertrauensverlust in die Automobilbranche und die Folgen von Handelskonflikten. In den USA führten neu eingeführte Zölle zu großen Verlusten bei amerikanischen Automobilherstellern. Der chinesische Automarkt schrumpfte in Folge des Handelsstreits mit den USA zum ersten Mal seit dem Beginn der 1990er Jahre. Auswirkungen hatte dies auch auf Deutschland: Der Export von PKWs brach in 2018 um 7 Prozent ein. Insgesamt verzeichnete der deutsche Automobilmarkt im Geschäftsjahr 2018 nur ein Ergebnis auf Vorjahresniveau. Dennoch bleibt die Automobilindustrie ein wesentlicher Wachstumsfaktor für die Sensorik-Branche, da mit Blick auf zunehmend autonome und emissionsarme Fahrzeuge neue Sensortechnologien im Sinne von „mehr Sensor pro Fahrzeug“ auf dem Vormarsch sind. Allein für den Markt für LiDAR-Systeme wird von Yole ein Wachstum von 726 Mio. US-Dollar auf 5 Mrd. US-Dollar in 2023 sowie 28 Mrd. US-Dollar in 2032 erwartet.
Geschäftsverlauf 2018 und Vergleich mit der prognostizierten Entwicklung
Im Geschäftsjahr 2018 hat die First Sensor Gruppe ihren Wachstumskurs, mit einem Umsatzanstieg auf 155,1 Mio. Euro fortgesetzt. Dabei entwickelte das zweite Halbjahr eine stärkere Dynamik und verzeichnete rund 6,5 Mio. Euro mehr Umsatz als die erste Jahreshälfte. Auch die Profitabilität verbesserte sich weiter. Zum Jahresende lag die EBIT-Marge bei 7,9 Prozent.
Zum Umsatzwachstum trugen die Zielmärkte in unterschiedlichem Maße bei. Positiv entwickelte sich der Absatz im Zielmarkt Industrial mit einem Plus von 7,0 Prozent. Die Umsätze im Zielmarkt Medical verzeichneten einen Wachstumssprung von 23,7 Prozent, da die steigende Nachfrage nach Standarddrucksensoren der H-Serie über erweiterte Produktionskapazitäten bedient werden konnte. Die Umsätze im Zielmarkt Mobility spiegeln hingegen mit einem Rückgang von -9,6 Prozent die geopolitisch volatilen Entwicklungen wider, die die Automobilwirtschaft im vergangenen Jahr belastet haben. Neben dem Wachstum zeigen die Zahlen des Geschäftsjahres 2018 weitere positive Effekte in der Umsetzung der Strategie für profitables Wachstum und operative Exzellenz. Damit ist das Unternehmen für die zukünftige Entwicklung gut aufgestellt.
Zielwerte der Steuerungskennzahlen für das Geschäftsjahr 2018
Die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2018 sahen einen Konzernumsatz in der Spanne zwischen 150 und 160 Mio. Euro vor. Die EBIT-Marge wurde im Bereich zwischen 7 bis 9 Prozent erwartet. Diese Ziele wurden am 22. März 2018 veröffentlicht und unterjährig bestätigt.
Vergleich von Ziel- und Ist-Werten 2018
Die folgende Tabelle stellt jeweils den erreichten Vorjahreswert, die Guidance sowie den erreichten Wert im abgelaufenen Geschäftsjahr dar:
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| 2017 | Guidance 2018 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz in Mio. Euro | 147,5 | 150 - 160 | 155,1 |
| EBIT-Marge in % | 7,2 | 7 - 9 | 7,9 |
Nach einem zunächst verhaltenen ersten Quartal verbesserten sich Umsatz und Profitabilität im Jahresverlauf erwartungsgemäß. Die Umsatz- und Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2018 konnte somit bestätigt werden.
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2018 erreichte der Umsatz in der First Sensor Gruppe 155,1 Mio. Euro (VJ: 147,5 Mio. Euro). Das Wachstum von 7,6 Mio. Euro oder 5,2 Prozent ist auf eine wachsende Nachfrage nach Sensoren und Sensorlösungen in den Zielmärkten Industrial und Medical zurückzuführen, wodurch der Rückgang im Mobility-Zielmarkt überkompensiert werden konnte. Die Mittelfriststrategie des Unternehmens zielt auf ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 10 Prozent. Die folgende Darstellung zeigt den Verlauf des Konzernumsatzes der letzten fünf Jahre:

Erfreulich entwickelte sich der Absatz im Zielmarkt Industrial, in dem rund die Hälfte der Umsätze generiert werden. Hier konnte ein Wachstum um 7,0 Prozent auf 80,4 Mio. Euro (VJ: 75,1 Mio. Euro) realisiert werden. Eine steigende Nachfrage und gleichzeitig erhöhte Produktionskapazitäten im Zielmarkt Medical führte zu einem Umsatzplus von 23,7 Prozent auf 34,6 Mio. Euro (VJ: 27,9 Mio. Euro). Der Umsatz im Zielmarkt Mobility erreichte 40,2 Mio. Euro (VJ: 44,5 Mio. Euro). Der Rückgang spiegelt die geopolitisch volatilen Entwicklungen wider, die die Automobilwirtschaft im vergangenen Jahr belastet haben.
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Industrial | 75.096 | 80.387 | 5.291 | 7,0% |
| Medical | 27.943 | 34.559 | 6.616 | 23,7% |
| Mobility | 44.461 | 40.202 | -4.259 | -9,6% |
| Gesamt | 147.500 | 155.148 | 7.648 | 5,2% |
Damit hat der Zielmarkt Industrial mit 51,8 Prozent auch weiterhin den größten Anteil am Gesamtumsatz, gefolgt von Mobility (25,9 Prozent) und Medical (22,3 Prozent).

Blickt man auf die sieben umsatzstärksten Länder erzielte First Sensor mit 63,2 Mio. Euro (VJ: 62,9 Mio. Euro) auch im Geschäftsjahr 2018 die Mehrheit der Umsätze in Deutschland. In den USA erhöhten sich die Umsätze um 4,3 Prozent auf 14,6 Mio. Euro (VJ: 14,0 Mio. Euro). In China wuchs das Geschäft mit Sensoren und Sensorlösungen weiter. Das Plus von 4,4 Mio. Euro wurde mit Projektgewinnen im optischen Bereich sowie über den weiteren Ausbau des Drucktransmittergeschäfts erzielt. Die Umsatzrückgänge in Ungarn resultieren aus den Belastungen der Automobilwirtschaft, der Umsatzanstieg in der Schweiz ist auf eine höhere Nachfrage nach der H-Serie zurückzuführen.
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| in TEUR | 2017 | 2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 62.915 | 63.228 | 313 | 0,5 |
| USA | 14.015 | 14.622 | 607 | 4,3 |
| China | 9.180 | 13.561 | 4.381 | 47,7 |
| Ungarn | 10.423 | 9.390 | -1.033 | -9,9 |
| Schweiz | 7.985 | 9.142 | 1.157 | 14,5 |
| Großbritannien | 7.484 | 7.089 | -359 | -4,8 |
| Niederlande | 5.975 | 6.011 | 369 | 0,6 |
Nicht nur in den USA konnte das Geschäft ausgeweitet werden, auch in Kanada stiegen die Umsätze. So konnte der Umsatz für Nordamerika insgesamt um 2,0 Mio. Euro gesteigert werden. Der Umsatzanteil beträgt nun 12,4 Prozent. Getragen von dem Wachstum in China, stieg auch der Anteil von Asien am Gesamtumsatz. Er liegt nun bei 12,5 Prozent. Entsprechend haben sich die Umsatzanteile der DACH-Region mit 49,2 Prozent sowie im restlichen Europa mit 25,0 Prozent leicht reduziert.
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| in TEUR | 2017 | 2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| DACH* | 74.303 | 76.378 | 2.075 | 2,8 |
| Übriges Europa | 40.414 | 38.790 | -1.624 | -4,0 |
| Nordamerika | 17.293 | 19.244 | 1.951 | 11,3 |
| Asien | 14.911 | 19.416 | 4.505 | 30,2 |
| Rest der Welt | 579 | 1.320 | 741 | 127,9 |
| Gesamt | 147.500 | 155.148 | 7.648 | 5,2 |
* Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein

Auftragslage
Die Nachfrage nach Sensoren und Sensorlösungen der First Sensor-Gruppe ist weiterhin hoch. Die Auftragseingänge erreichten im Jahr 2018 insgesamt 159,6 Mio. Euro. Der Auftragsbestand ist im Geschäftsjahr 2018 um 5,1 Mio. Euro gestiegen. Er beträgt nun 97,6 Mio. Euro, wobei rund 80,0 Prozent für das Jahr 2019 terminiert sind. Dies bietet bereits eine gute Ausgangsbasis für ein erfolgreiches neues Geschäftsjahr.
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| in TEUR | 2017 | 2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 147.500 | 155.148 | 7.648 | 5,2 |
| Auftragseingang | 163.674 | 159.634 | -4.040 | -2,5 |
| Auftragsbestand | 92.465 | 97.619 | 5.154 | 5,6 |
| Book-to-Bill-Ratio | 1,11 | 1,03 | -0,08 | -7,2 |
Ergebnis
Durch das Umsatzwachstum im Jahr 2018 um 7,6 Mio. Euro auf 155,1 Mio. Euro (VJ: 147,5 Mio. Euro) und Vorproduktionen zur Absicherung der Lieferfähigkeit zu Beginn des Jahres 2019 wurden die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 4,5 Mio. Euro auf 17,9 Mio. Euro (VJ: 13,4 Mio. Euro) aufgebaut. Die anderen aktivierten Eigenleistungen gingen um 0,7 Mio. Euro auf 0,3 Mio. zurück. Der Rückgang resultiert aus dem Abschluss der SAP-Einführung an den Standorten der First Sensor AG. Gleichzeitig stiegen die Eigenleistungen für die Inbetriebnahme von Anlagen und Projekten im F&E-Bereich leicht an. Die Gesamtleistung betrug folglich 161,6 Mio. Euro (VJ: 148,5 Mio. Euro).
Mit dem Anstieg der Gesamtleistung um 8,8 Prozent stieg der Materialaufwand einschließlich der bezogenen Leistungen um 6,8 Mio. Euro auf 76,1 Mio. Euro (VJ: 69,3 Mio. Euro). Der Rohertrag verbesserte sich um 5,5 Mio. Euro auf 88,1 Mio. Euro (VJ: 82,5 Mio. Euro). Prozentual hielt sich die Rohertragsmarge, bereinigt um die sonstigen betrieblichen Erträge, mit 52,9 Prozent (VJ: 53,3 Prozent) auf nahezu konstantem Level. Projekte zur Materialeffizienzsteigerung wurden initiiert. Um der wachsenden Nachfrage kurzfristig nachkommen zu können, wurden verstärkt Zeitarbeitnehmer eingestellt. Die Kosten hierfür lagen um 0,7 Mio. Euro über dem Vorjahr und sind Teil des Materialaufwands.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Personalaufwendungen. Sie betrugen 49,0 Mio. Euro (VJ: 46,6 Mio. Euro). Wesentliche Gründe waren Gehaltsanpassungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und Neueinstellungen hochqualifizierter Mitarbeiter zum Ausbau des Kamerageschäfts.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten im Vergleich zum Vorjahr in Summe nicht weiter reduziert werden. Sie stiegen leicht um rund 1,5 Mio. Euro von 16,3 Mio. Euro auf 17,8 Mio. Euro. Gründe sind unter anderem gestiegene Kosten für Instandhaltung an Gebäuden und Fertigungsequipment sowie für die Personalbeschaffung.
Trotz erhöhter Kosten verbesserte sich das operative Ergebnis EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) von 19,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 21,3 Mio. Euro. Damit erhöhte sich die EBITDA-Marge von 13,3 Prozent auf 13,7 Prozent.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und aus Purchase Price Allocations (PPA) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 nahezu unverändert auf 9,0 Mio. Euro (VJ: 9,1 Mio. Euro). Bereinigt um die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergibt sich ein EBITA in Höhe von 14,5 Mio. Euro (VJ: 12,8 Mio. Euro), das entspricht einer Marge von 9,3 Prozent (VJ: 8,7 Prozent). Folglich verbesserte sich auch das Betriebsergebnis (EBIT). Es erreichte 12,2 Mio. Euro (VJ: 10,6 Mio. Euro) und stieg damit um 16,0 Prozent. Die EBIT-Marge erreichte 7,9 Prozent für das Gesamtjahr (VJ: 7,2 Prozent).
Deutlich verbessert zeigt sich auch der Ergebnisbeitrag aus Währungsgewinnen und -verlusten. Betrug er, unter anderem bedingt durch die vorzeitige Auflösung von Devisenoptionsgeschäften (TARF), im Vorjahr noch -1,6 Mio. Euro, schmolzen diese Verluste im Jahr 2018 auf saldiert -0,2 Mio. Euro ab.
Das Zinsergebnis verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 237 TEUR, da in 2018 weitere Darlehen planmäßig getilgt wurden. Der Steueraufwand erhöhte sich minimal auf 2,9 Mio. Euro (VJ: 2,8 Mio. Euro). Das entspricht einer Steuerquote im Konzern von 27,6 Prozent (VJ: 38,8 Prozent). Diese Entwicklung erklärt sich mit den steigenden Ergebnisbeiträgen einzelner ausländischer Konzerngesellschaften sowie der Nutzung bisher nicht aktivierter steuerlicher Verlustvorträge.
Für das Geschäftsjahr 2018 verzeichnen wir somit einen deutlich gestiegenen Konzernüberschuss (vor Anteilen Dritter) in Höhe von 7,5 Mio. Euro (VJ: 4,4 Mio. Euro). Das Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie beträgt 0,72 Euro (VJ: 0,40 Euro).
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Ziel des Finanzmanagements von First Sensor ist die liquiditätsseitige Sicherstellung der Produktionsprozesse, des Wachstums und der Investitionen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die First Sensor AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken.
Dem Risiko steigender Zinsen begegnet die Gesellschaft mit dem Einsatz von Zinsswaps auf variabel verzinsliche Darlehen. Fremdwährungsrisiken durch Materialeinkäufe und Fremdleistungsbezug in USD, insbesondere in Asien, begegnet First Sensor durch die Optimierung von Kundeneinzahlungen in USD (natural hedge) und durch Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften in USD.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine konzernweite Finanz-Risikomanagement-Richtlinie verabschiedet. Dieses Kontrollinstrument dient der rechtzeitigen Erkennung von Währungs- und Zinsrisiken und regelt die zulässigen Sicherungsinstrumente. Zum Stichtag 31.12.2018 ergab das Ergebnis der gemessenen Risikolimits und Wesentlichkeitsgrenzen keinen Handlungsbedarf zum Abschluss von Sicherungsgeschäften für das kommende Quartal.
Kapitalstruktur
Zum Stichtag 31.12.2018 betrug das Konzerneigenkapital 88,8 Mio. Euro (VJ: 81,9 Mio. Euro). Bezogen auf die Bilanzsumme von 168,4 Mio. Euro errechnet sich daraus eine solide Eigenkapitalquote von 52,7 Prozent (VJ: 51,3 Prozent). Dem gegenüber stehen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 48,0 Mio. Euro (VJ: 48,3 Mio. Euro).
Ein Teilbetrag von 28,0 Mio. Euro der Finanzverbindlichkeiten resultiert aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen mit Fälligkeiten in den Jahren 2020 und 2022. First Sensor hat im Jahr 2015 drei Schuldscheindarlehen über insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert: zwei Tranchen - eine zu 7,0 und eine zu 18,0 Mio. Euro - mit einer Laufzeit von 5 Jahren und eine Tranche zu 3,0 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Aus einer Begebung im Jahr 2013 bestand eine weitere Tranche über 12 Mio. Euro, die im Jahr 2018 planmäßig zum Fälligkeitszeitpunkt getilgt wurde. Vereinbarungsgemäß wurde das im Jahr 2017 aufgenommene KfW-Darlehen im November 2018 in Höhe von 13,0 Mio. Euro durch die First Sensor AG abgerufen. Die Mittel aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationsprogramm dienen der weiteren Finanzierung des geplanten Wachstums. Diese Finanzierungsstruktur ermöglicht es, in den nächsten Jahren überschüssige Liquidität wahlweise für Investitionen in das Wachstum des Unternehmens oder für die Tilgung einzusetzen.
In Verbindung mit dem KfW-Darlehen und den Schuldscheindarlehen ist die Einhaltung von Covenants jeweils zum Jahresende vereinbart worden. Zum 31.12.2018 erfüllt First Sensor alle geforderten Finanzkennzahlen.
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| in TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Verschuldungsgrad, Nettoverschuldung zu EBITDA | 1,16 | 0,92 |
| Zinsdeckungsgrad, EBITDA zu Zinsaufwand | 11,0 | 13,2 |
| Eigenmittelquote | 43% | 45% |
Die Nettoverschuldung (als Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquide Mittel) hat sich 2018 weiter von 22,8 auf 19,5 Mio. Euro reduziert und setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 32.184 | 44.111 | 11.927 | 37,1 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 16.115 | 3.891 | -12.224 | -75,9 |
| Liquide Mittel | 25.505 | 28.534 | 3.029 | 11,9 |
| Nettoverschuldung | 22.794 | 19.468 | -3.326 | -14,6 |
Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu Eigenkapital (Gearing) beträgt zum Bilanzstichtag 21,9 Prozent (VJ: 27,8 Prozent).
Zum 31.12.2018 verfügte First Sensor außerdem über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 10,1 Mio. Euro (VJ: 11,1 Mio. Euro). Zum Ende des Geschäftsjahres belief sich der durchschnittliche volumengewichtete Fremdkapitalzinssatz auf rund 2,9 Prozent.
2018 gab es keine Beschränkungen bei der Verfügbarkeit der gewährten Darlehen. Die langjährigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Banken haben sich erneut als stabil erwiesen. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass First Sensor in der Lage sein wird, das geplante Wachstum aus den zur Verfügung stehenden Mitteln zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts ist in absehbarer Zeit nicht geplant.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von First Sensor nicht eingesetzt.
Investitionen
Die Investitionen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte betrugen 2,0 Mio. Euro (VJ: 4,2 Mio. Euro) und betrafen im Wesentlichen die benötigten Kapazitäten zur Inbetriebnahme von Anlagen und Projekte im F&E-Bereich. Im Bereich der Sachanlagen wurde mit 7,8 Mio. Euro (VJ: 9,0 Mio. Euro) vor allem in neue Maschinen und Anlagen zur Kapazitätsausweitung (Bsp. H-Serie, Waferproduktion) und zur Prozessstabilisierung bzw. -verbesserung an den Standorten in Berlin und Dresden investiert.
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| in TEUR | 2017 | 2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 4.199 | 1.997 | -2.202 | -52,4 |
| Investitionen in Sachanlagen | 8.985 | 7.802 | -1.183 | -13,2 |
| Investitionen | 13.184 | 9.799 | -3.385 | -25,7 |
| Verkauf von Sachanlagevermögen und Beteiligungen | 589 | 91 | -498 | -84,6 |
| Sonstige Effekte | 62 | 37 | -25 | -40,3 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -12.533 | -9.671 | 2.862 | 22,8 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 3.757 | 3.555 | -202 | -5,4 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 5.327 | 5.470 | 143 | 2,7 |
| Abschreibungen | 9.084 | 9.025 | -59 | 0-1,0 |
Die Höhe der Investitionen lag auf dem Niveau der Abschreibungen.
Die folgenden Grafiken zeigen die Höhe der Investitionen und Abschreibungen der letzten fünf Jahre:


Liquidität
Der operative Cashflow reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozent und betrug 15,9 Mio. Euro (VJ: 16,0 Mio. Euro). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit nahm um 2,9 Mio. Euro ab, spiegelt aber immer noch den hohen Investitionsbedarf der First Sensor als innovativem und wachstumsstarken Unternehmen wider. Er beträgt -9,6 Mio. Euro nach -12,5 Mio. Euro im Vorjahr, in dem die einheitliche ERP-Software erworben wurde. Die Investitionen in 2018 betrafen überwiegend neue Maschinen und Anlagen zur Erweiterung der Fertigungstiefe, für Prozessverbesserungen und zur Kapazitätsausweitung. Der Free Cashflow als Saldo aus dem operativen Cashflow und dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit entwickelte sich positiv und betrug 6,3 Mio. Euro (VJ: 3,5 Mio. Euro).
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| in TEUR | 2017 | 2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Operativer Cashflow | 16.005 | 15.923 | -82 | -0,5 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -12.533 | -9.671 | -2.862 | -22,8 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.704 | -3.409 | -1.705 | -100,1 |
| Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel | 1.768 | 2.844 | 1.076 | 60,9 |
| Währungsdifferenzen | -54 | 186 | 240 | 444,4 |
| Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres | 23.791 | 25.505 | 1.714 | 7,2 |
| Liquide Mittel zum Ende des Geschäftsjahres | 25.505 | 28.534 | 3.029 | 11,9 |
| Free-Cashflow | 3.472 | 6.252 | 2.780 | 80,1 |
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf -3,4 Mio. Euro (VJ: -1,7 Mio. Euro) und beinhaltet unter anderem die Dividendenausschüttung in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Die liquiden Mittel stiegen im Geschäftsjahr 2018 von 25,5 Mio. Euro auf 28,5 Mio. Euro. Aus Sicht des Vorstands ist die Liquiditätsausstattung des Konzerns damit unverändert komfortabel. Auch im Jahr 2019 ist First Sensor somit in der Lage, nicht nur die Zahlungsverpflichtungen aus dem operativen Geschäft und die Tilgung der Fremdfinanzierung jederzeit zu erfüllen, sondern auch eine Dividende an die Aktionäre zu zahlen.
Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von First Sensor, wird in der folgenden Tabelle die Liquidität in Form von Liquiditätsgraden aufgeführt. Zur Berechnung der Liquidität ersten Grades werden die liquiden Mittel ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Im zweiten Grad werden die kurzfristigen Forderungen hinzugerechnet und im dritten Grad werden die Vorräte mit einbezogen. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich die folgenden Veränderungen:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | Δ PP |
|---|---|---|---|
| Liquidität ersten Grades | 72,7 | 115,5 | 42,8 |
| Liquidität zweiten Grades | 141,3 | 203,6 | 62,3 |
| Liquidität dritten Grades | 211,5 | 333,9 | 122,4 |
Vermögenslage
Die Bilanzsumme stieg im Geschäftsjahr 2018 auf 168,4 Mio. Euro (VJ: 159,6 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich infolge des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 und durch Ausgabe von Aktien aus Bedingtem Kapital (Aktienoptionsprogramm) um 1,4 Prozentpunkte auf 52,7 Prozent.
Aktiva
Das Investitionsvolumen überstieg im Geschäftsjahr 2018 mit 0,8 Mio. Euro die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Die langfristigen Vermögenswerte betrugen 85,9 Mio. Euro (VJ: 85,3 Mio. Euro). Die Höhe der Geschäfts- und Firmenwerte (29,8 Mio. Euro) blieb unverändert.
Bei den kurzfristigen Vermögenswerten war ein Anstieg um 8,3 Mio. Euro auf 82,5 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Vorräte wurden mit Blick auf die Markt- und Auftragslage um 7,6 Mio. Euro erhöht. Im Gegenzug konnte der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen durch ein konsequentes Forderungsmanagement und die Nutzung von Factoring um 2,9 Mio. Euro auf 17,9 Mio. Euro abgebaut werden. Diese Maßnahmen trugen auch zum weiteren Anstieg der liquiden Mittel bei. Diese erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Mio. Euro und bilden eine solide Basis für weitere Investitionen in die Zukunft.

Passiva
Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital um 6,9 Mio. Euro auf 88,8 Mio. Euro (VJ: 81,9 Mio. Euro). Das gezeichnete Kapital erhöhte sich geringfügig durch die Ausgabe von 6.000 Aktien aus den Aktienoptionsplänen. Das Jahresergebnis ließ den Bilanzgewinn auf 18,1 Mio. Euro ansteigen (VJ: 12,4 Mio. Euro).
Im Bereich der langfristigen Schulden kam es hauptsächlich durch die Auszahlung eines KfW-Darlehens zu einem Anstieg um 11,9 Mio. Euro. Die kurzfristigen Schulden reduzierten sich um 9,5 Mio. Euro auf 28,3 Mio. Euro. Ausschlaggebend hierfür war die planmäßige Tilgung eines Schuldscheindarlehens über 12,0 Mio. Euro. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen war eine Erhöhung um 4,7 Mio. Euro zu verzeichnen, worin sich auch die Vertragsgestaltungen des Kreditorenmanagements widerspiegeln.
Das Working Capital blieb im Saldo aufgrund der vorbeschriebenen Veränderungen seiner Einzelpositionen mit -0,2 Mio. Euro nahezu unverändert und belief sich auf 37,3 Mio. Euro (VJ: 37,5 Mio. Euro). Mit einer Abweichung von 0,3 Mio. Euro auf 123,2 Mio. Euro (VJ: 122,9 Mio. Euro) sehr ähnlich zeigte sich auch das Capital Employed. Der ROCE entwickelte sich positiv von 8,6 Prozent im Vorjahr auf 9,9 Prozent im Geschäftsjahr 2018.

Im Gegensatz zum Konzernabschluss wird der Jahresabschluss der First Sensor AG nicht nach den International Financial Reporting Standards, sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Lagebericht der First Sensor AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht umfasst grundsätzlich auch alle gesetzlich verpflichtenden Bestandteile für die First Sensor AG. Ergänzend zur Berichterstattung über den First Sensor-Konzern wird daher im Folgenden die Entwicklung der First Sensor AG erläutert.
Ertragslage der First Sensor AG
Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr um 7,9 Mio. Euro auf 81,4 Mio. Euro (VJ: 73,5 Mio. Euro). Die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen wurden um 3,1 Mio. Euro aufgebaut. Maßgebliche Gründe hierfür waren die im 2. Halbjahr deutlich verbesserte Auftragslage und die notwendige Absicherung der Lieferfähigkeit.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen verringerten sich um 0,7 Mio. Euro auf 0,7 Mio. Euro. Im Wesentlichen wurden Eigenleistungen für Projekte im F&E-Bereich und die Inbetriebnahme von Anlagen erbracht. Für die erfolgreich eingeführte ERP-Software fielen keine weiteren Eigenleistungen an. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich maßgeblich aus Investitionszuschüssen und Veränderungen in den Rückstellungen zusammen und sanken um 1,3 Mio. Euro auf 2,2 Mio. Euro (VJ: 3,5 Mio. Euro). Die Gesamtleistung inklusive der sonstigen betrieblichen Erträge erhöhte sich um 9,1 Mio. Euro auf 87,0 Mio. Euro (VJ: 77,9 Mio. Euro). Das entspricht einem Zuwachs von 11,6 Prozent.
Durch das höhere Umsatzvolumen und den Bestandsaufbau an fertigen und unfertigen Erzeugnissen erhöhten sich die Materialkosten um 11,7 Prozent auf 40,1 Mio. Euro (VJ: 35,9 Mio. Euro). Der Rohertrag stieg von 38,5 Mio. Euro auf 44,7 Mio. Euro, sodass die Rohertragsmarge nun 52,7 Prozent beträgt (VJ: 51,8 Prozent). Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund von Lohn- und Gehaltssteigerungen und des Personalaufbaus für die H-Serie und Chip-Herstellung in direkten und in indirekten Bereichen auf 27,2 Mio. Euro (VJ: 26,7 Mio. Euro). Das entspricht einer Personalaufwandsquote von 33,4 Prozent (VJ: 36,3 Prozent). Die Abschreibungen betreffen Maschinen und Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Produktions- und Verwaltungsgebäude. Sie blieben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert bei 6,2 Mio. Euro (VJ: 6,1 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 12,1 Mio. Euro (VJ: 11,9 Mio. Euro) stiegen in Summe lediglich um 0,2 Mio. Euro, trotz um 0,4 Mio. Euro gestiegener Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen an Anlangen und Gebäude.
Mit einem operativen Ergebnis (EBIT) in Höhe von 1,3 Mio. Euro konnte die First Sensor AG ein positives Ergebnis ausweisen. Es stieg deutlich um 3,9 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (-2,6 Mio. Euro). Die Kosten für zentrale Funktionen in der Unternehmensgruppe in Höhe von 8,3 Mio. Euro (VJ: 8,3 Mio. Euro) blieben nahezu konstant. Die anteilige Weiterbelastung dieser Kosten auf die Tochtergesellschaften wurde im Jahr 2018 vorbereitet und wird in 2019 erstmalig umgesetzt.
Es bestehen Gewinnabführungsverträge mit der First Sensor Microelectronic Packaging GmbH und der First Sensor Lewicki GmbH. Aus den Gewinnabführungsverträgen resultierten Erträge in Höhe von 6,5 Mio. Euro (VJ: 5,7 Mio. Euro). Darüber hinaus wurden durch Ausschüttungen zweier Tochterunternehmen Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro (VJ: 1,2 Mio. Euro) vereinnahmt.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge betrugen 0,1 Mio. Euro (VJ: 0,4 Mio. Euro). Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken wieder auf ein normales Maß, in Höhe von 1,3 Mio. Euro nachdem diese im Vorjahr durch einmalige Sondereffekte auf 3,0 Mio. Euro angestiegen waren.
Bei einem deutlich erhöhten Vorsteuerergebnis von 9,3 Mio. Euro (VJ: 2,5 Mio. Euro) konnte die Steuerquote von 30,1 Prozent auf 26,3 Prozent gesenkt werden.
Der Jahresüberschuss der First Sensor AG beläuft sich auf 6,8 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2018 (VJ:1,7 Mio. Euro). Das entspricht einer Nettomarge von 8,4 Prozent (VJ: 2,3 Prozent). Von dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 4,1 Mio. Euro wurden 1,6 Mio. Euro an die Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 2,4 Mio. Euro wurde für den Gewinnvortrag verwendet. Somit ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn von insgesamt 9,3 Mio. Euro.
An diesem Ergebnis sollen auch die Aktionäre partizipieren: Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro (VJ: 0,16 Euro) je im Umlauf befindlicher Aktie vorschlagen. Dieses entspricht bei 10.222.396 in Umlauf befindlichen Aktien einer Ausschüttungssumme in Höhe von 2,0 Mio. Euro oder 22,0 Prozent des Bilanzgewinns bzw. 38,5 Prozent des Zuwachses am Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018.
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| in TEUR | 01.01.-31-12-2017 | 01.01.-31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 73.471 | 81.415 | 7.944 | 10,8 |
| Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -484 | 2.615 | 3.099 | 640,3 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.468 | 738 | -730 | -49,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.474 | 2.217 | -1.257 | -36,2 |
| 77.929 | 86.985 | 9.056 | 11,6 | |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -29.925 | -32.260 | -2.335 | -7,8 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -5.962 | -7.830 | -1.868 | -31,3 |
| -35.887 | -40.090 | -4.203 | -11,7 | |
| Löhne und Gehälter | -22.776 | -23.050 | -274 | -1,2 |
| Soziale Abgaben | -3.907 | -4.174 | -267 | -6,8 |
| -26.682 | -27.224 | -542 | -2,0 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | -6.024 | -6.176 | -152 | -2,5 |
| Abschreibungen auf Umlaufvermögen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -11.923 | -12.162 | -239 | -2,0 |
| Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -2.587 | 1.333 | 3.920 | 151,5 |
| Erträge aus Gewinnabführungen | 5.678 | 6.501 | 823 | 14,5 |
| Erträge aus Beteiligungen | 1.200 | 2.741 | 1.541 | 128,4 |
| Erträge aus Zuschreibungen auf Anlagevermögen | 973 | 0 | -973 | -100,0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 406 | 107 | -299 | -73,6 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -222 | 0 | 222 | 100,0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.954 | -1.296 | 1.658 | 56,1 |
| 5.082 | 8.052 | 2.970 | 58,4 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 2.495 | 9.385 | 6.890 | 276,2 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -760 | -2.478 | -1.718 | -226,1 |
| Sonstige Steuern | -34 | -53 | -19 | -55,9 |
| Jahresüberschuss | 1.701 | 6.854 | 5.153 | 303,0 |
| Verlust-/ Gewinnvortrag | 2.361 | 4.062 | 1.701 | 72,0 |
| Gewinnverwendung/Gewinnausschüttung | 0 | -1.635 | -1.635 | -100,0 |
| Bilanzgewinn | 4.062 | 9.282 | 5.220 | 128,5 |
Die Bilanzverlängerung um 7,8 Mio. Euro resultiert auf der Aktivseite überwiegend aus dem Aufbau der Vorratsbestände sowie der positiven Entwicklung der liquiden Mittel und der Investitionen in das Anlagevermögen. Der Anstieg bei den Vorratsbeständen resultiert aus dem positiven Umsatzwachstum und dient der Absicherung der Lieferfähigkeit. Im Bereich des Kreditoren- und Debitorenmanagements zeigten die eingeleiteten Maßnahmen ihre Wirkung.
Die für das weitere Wachstum und Effizienzsteigerungen erforderliche kontinuierliche Kapazitätsausweitung machte weitere Investitionen im Anlagevermögen nötig. Durch die Erweiterung des Anlagen- und Maschinenparks konnten entsprechende Ziele, welche der Prozessverbesserung und weiteren Entwicklung der Fertigungstiefe dienen, umgesetzt werden.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2018 entspricht der folgenden Darstellung:
AKTIVA
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| in TEUR | 2017 | 2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.327 | 3.746 | 1.419 | 61,0 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände | 2.375 | 2.482 | 107 | 4,5 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 20.220 | 18.063 | -2.157 | -10,7 |
| Geleistete Anzahlungen | 2.632 | 779 | -1.853 | -70,4 |
| Sachanlagen | 28.284 | 29.779 | 1.495 | 5,3 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 33.533 | 33.533 | 0 | 0 |
| Anlagevermögen | 89.371 | 88.382 | -989 | 1,1 |
| Vorräte | 15.854 | 19.696 | 3.842 | 24,2 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.155 | 7.411 | 256 | 3,6 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.080 | 9.075 | 995 | 12,3 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 316 | 1.479 | 1.163 | 368,0 |
| Liquide Mittel | 15.993 | 18.514 | 2.521 | 15,8 |
| Umlaufvermögen | 47.399 | 56.176 | 8.777 | 18,5 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 418 | 415 | -3 | -0,7 |
| Aktive latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 |
| AKTIVA | 137.188 | 144.972 | 7.784 | 5,7 |
| PASSIVA | ||||
| in TEUR | 2017 | 2018 | Δ absolut | in % |
| Gezeichnetes Kapital | 51.082 | 51.112 | 30 | 0,1 |
| Kapitalrücklage | 20.626 | 20.686 | 60 | 0,3 |
| Gewinnrücklagen | 1.004 | 1.004 | 0 | 0 |
| Bilanzgewinn | 4.062 | 9.282 | 5.220 | 128,5 |
| Eigenkapital | 76.774 | 82.084 | 5.310 | 6,9 |
| Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 3.270 | 3.068 | -202 | -6,2 |
| Rückstellungen | 6.335 | 6.588 | 253 | 4,0 |
| Schuldscheindarlehen | 40.000 | 28.000 | -12.000 | -30,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.954* | 13.843 | 11.889 | 608,5 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 196 | 260 | 64 | 32,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.253 | 6.145 | 2.892 | 88,9 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 196 | 384 | 188 | 95,9 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.474* | 3.826 | -648 | -14,5 |
| Passive latente Steuern | 736 | 774 | 38 | 5,2 |
| PASSIVA | 137.188 | 144.972 | 7.784 | 5,7 |
* Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte der Ausweis der Mietleasingverbindlichkelten in der Position der sonstigen Verbindlichkeiten (Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten). Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Werte aus 2017 entsprechend angepasst.
Auf der Passivseite betrug das Eigenkapital der First Sensor AG am Bilanzstichtag 82,1 Mio. Euro (VJ: 76,8 Mio. Euro). Hier wirkte sich der höhere Bilanzgewinn aus. Die Eigenkapitalquote stieg leicht auf 57 Prozent (VJ: 56 Prozent). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2018 wurde ein Teilbetrag des Bilanzgewinns 2017 in Höhe von 1,6 Mio. Euro zur Ausschüttung einer Dividende verwendet. Der Restbetrag in Höhe von 2,4 Mio. Euro wurde in den Gewinnvortrag eingestellt. Der Bilanzgewinn erhöhte sich dadurch um 5,2 Mio. Euro auf 9,3 Mio. Euro (VJ: 4,1 Mio. Euro).
Die im Jahr 2013 begebene Tranche des Schuldscheindarlehens über 12,0 Mio. Euro wurde planmäßig im Geschäftsjahr 2018 getilgt. Das im Jahr 2017 aufgenommene KfW-Darlehen wurde im November 2018 abgerufen. Somit reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen und gegenüber Kreditinstituten insgesamt um 0,1 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich auf 6,2 Mio. Euro (VJ: 3,2 Mio. Euro) als Ergebnis der weiteren Verbesserung im Kreditorenmanagement und sind durch die bestehende Liquiditätsreserve abgesichert.
Die Rückstellungen veränderten sich nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr. Die Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten um 0,6 Mio. Euro resultiert aus den planmäßigen Tilgungen der Mietkaufverträge. Bezüglich der detaillierten Darstellung der Finanzierungssituation wird auf die Erläuterungen auf Konzernebene verwiesen.
Der operative Cashflow stieg von 8,9 Mio. Euro auf 12,7 Mio. Euro. Diese positive Entwicklung ist auf die Erhöhung des Jahresergebnisses zurückzuführen. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit reduzierte sich auf -5,3 Mio. Euro (VJ: -9,2 Mio. Euro). Grund hierfür ist die im Jahr 2017 getätigte Investition in ein einheitliches ERP-System. Die Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte verringerten sich im Geschäftsjahr 2018 um 2,4 Mio. Euro. Der Free Cashflow erhöhte sich infolge dessen um 7,8 Mio. Euro auf 7,4 Mio. Euro (VJ: -0,4 Mio. Euro). Die liquiden Mittel stiegen auf 18,5 Mio. Euro (VJ: 16,0 Mio. Euro).
Chancen und Risiken
Die Geschäftsentwicklung der First Sensor AG unterliegt aufgrund der Rolle im Konzern den gleichen Risiken und Chancen wie die Gruppe. Insofern wird auf die Erläuterungen auf Konzernebene im Chancen- und Risikobericht verwiesen.
Ausblick
Die Umsatzprognose des Vorjahres (zwischen 70 und 75 Mio. Euro) konnte mit 81,4 Mio. Euro übertroffen werden. Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet der Vorstand basierend auf der Unternehmensplanung einen Umsatz zwischen 85 und 90 Mio. Euro.
Im Geschäftsjahr 2018 konnte, wie im Vorjahr prognostiziert, ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erreicht werden. Auch für das Jahr 2019 wird ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwartet.
Mitarbeiter
Zum Jahresende beschäftigte die First Sensor AG 469 Mitarbeiter (FTE - Full Time equivalent) (VJ: 431) sowie 21 Auszubildende (VJ: 20). Die Verteilung der Mitarbeiter auf die Einheiten ist der folgenden Darstellung zu entnehmen:
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| Mitarbeiter (FTE) | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Berlin-Oberschöneweide | 208 | 220 | 17 | 8.4 |
| Munich branch | 71 | 74 | 3 | 4.2 |
| Berlin-Weißensee branch | 156 | 174 | 18 | 11.5 |
| Chemnitz branch | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Total | 431 | 469 | 38 | 8.8 |
Gesamtaussage
Der Umsatz erreichte 155,1 Mio. Euro und lag damit im Rahmen der zu Jahresbeginn und unterjährig bestätigten Guidance (150 bis 160 Mio. Euro). Besonders erfreulich entwickelte sich der Umsatz im Zielmarkt Medical (+23,7 Prozent), aber auch im Zielmarkt Industrial konnte ein Wachstum realisiert werden (+7,0 Prozent). Die Umsätze im Zielmarkt Mobility (-9,6 Prozent) spiegeln hingegen die geo-politisch volatilen Entwicklungen wider, die die Automobilwirtschaft im vergangenen Jahr belastet haben. Durch die strategische Ausrichtung auf drei Zielmärkte konnte dieser vorübergehende Effekt ausgeglichen und für die gesamte First Sensor-Gruppe im Jahr 2018 ein Wachstum von 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr erzielt werden.
Der Umsatz im Jahr 2018 konnte zudem mit einer weiter verbesserten Profitabilität realisiert werden. So erreicht das operative Ergebnis (EBIT) 12,2 Mio. Euro. Das entspricht einem Plus von 16 Prozent. Die EBIT-Marge für das Gesamtjahr liegt somit bei 7,9 Prozent und damit im Rahmen der Planungen von 7 bis 9 Prozent.
Insgesamt hat der Geschäftsverlauf 2018 damit den Prognosen entsprochen.
Die Nichtfinanzielle Berichtserstattung findet sich als zusammenhängender, separater Berichtsteil in dem Geschäftsbericht 2018.
Mitarbeiter
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren in der First Sensor-Gruppe insgesamt 863 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (FTE - Full Time Equivalent) beschäftigt (VJ: 798 FTE). Das entspricht einem Plus von 8 Prozent. Die neuen Stellen wurden zur Sicherung des weiteren Wachstums vor allem in Bereichen Produktion und Entwicklung geschaffen. Zusätzlich waren bei First Sensor am Bilanzstichtag 32 Auszubildende beschäftigt (VJ: 33).
Um Schwankungen in der Auslastung zu begegnen und um offene Stellen vorübergehend zu besetzen, arbeitet First Sensor mit Leiharbeitsfirmen zusammen. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 betrug die Anzahl der Leiharbeitnehmer 67 (VJ: 52).
Mit 49,0 Mio. Euro lagen die Personalaufwendungen im Berichtsjahr 5,2 Prozent über dem Vorjahresniveau von 46,6 Mio. Euro. Dies ist in den Neueinstellungen sowie in den Gehaltssteigerungen begründet. Diese lagen oberhalb des Niveaus der Vorjahre. Nähere Informationen zur Aufgliederung der Personalkosten sind im Anhang zu finden.
Die Altersstruktur der Beschäftigten zeigt sich stabil. Rund die Hälfte der Beschäftigten ist unter 40 Jahren. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des daraus resultierenden, sich absehbar verstärkenden Fachkräftemangels ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs durch eigene Ausbildung ein wichtiger Bestandteil der Personalstrategie. Ziel ist es, auf der Grundlage einer langfristigen Personalplanung den Bedarf an Nachwuchskräften auch durch eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Ausbildung in den eigenen Reihen zu decken. First Sensor bildet Mikrotechnologen (20), Industriekaufleute (6), Fachkräfte für Lagerlogistik (3), Mechatroniker (2) und Fachinformatiker (1) aus. Am Jahresende 2018 waren somit insgesamt 32 Auszubildende im Unternehmen beschäftigt (VJ: 33).
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| Anteil der Mitarbeiter in % |
2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Alter unter 30 Jahre | 15 | 15 |
| Alter zwischen 31 und 40 Jahren | 32 | 33 |
| Alter zwischen 41 und 50 Jahren | 22 | 21 |
| Über 51 Jahre | 31 | 31 |
| Gesamt | 100 | 100 |
Der Personalentwicklungsbedarf im Unternehmen wird einmal jährlich im Rahmen der Budgetplanung mit der Analyse des Fortbildungsbedarfs erhoben. Im Geschäftsjahr 2018 wurden auf Basis dieser Analyse 382 TEUR (VJ: 315 TEUR) in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter investiert.
Der Krankenstand ist im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht gestiegen. Er betrug knapp 5,8 Prozent (VJ: 5,6 Prozent) und war stark von einer Grippewelle geprägt. Daher wurden neue Maßnahmen wie das kostenfreie Angebot von Obst, Grippeschutzimpfungen, Zusatzbekleidung gegen Kälte für gewerbliche Mitarbeiter und Handdesinfektion eingeleitet. Daneben wurden die bewährten Maßnahmen wie die Durchführung von Gesundheitstagen und Gesundheitschecks, die Förderung von Teamsportaktivitäten oder die Bereitstellung von Mitarbeiter-Fahrrädern fortgesetzt.
Der Anteil weiblicher Beschäftigter blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant und betrug zum Stichtag 36,1 Prozent (VJ: 36,2 Prozent). Diese Quote ist für ein Technologieunternehmen vergleichsweise hoch. Durch ein „Global Grading System“ hat First Sensor mit Hilfe eines analytischen Verfahrens die Bewertung aller Positionen im Unternehmen durchgeführt. Dadurch wird eine leistungs- und marktgerechte Entlohnung entsprechend der jeweiligen Bedeutung der Position erreicht, unabhängig vom Geschlecht der Stelleninhaber.
Mit 35,9 Prozent (VJ: 34,0 Prozent) verfügen mehr Beschäftigte im Unternehmen über einen akademischen Abschluss als im Vorjahr.
Qualitätsmanagement
Die standortübergreifende Harmonisierung qualitätsrelevanter Prozesse wurde unter Führung des Corporate Quality Management fortgesetzt. Ziel ist es, innerhalb der First Sensor-Gruppe mit einheitlichen und kosteneffizienten Abläufen in den Bereichen Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung zu arbeiten. Mit definierten Schnittstellen und Verantwortlichkeiten sowie Kennzahlen zur Messung von Effektivität und Effizienz führt das zu verstärkter Zusammenarbeit intern und zu einem einheitlichen Auftreten gegenüber Kunden und Lieferanten nach außen. Auf diese Weise stellt sich das Qualitätsmanagement den weiter wachsenden Kundenanforderungen für robuste Prozesse und hohe Produktqualität und unterstützt die strategische Ausrichtung der Gruppe und den Wachstumskurs.
Ein Kernthema des abgelaufenen Geschäftsjahres war die Anpassung der Prozesse nach der Einführung eines standortübergreifenden ERP-Systems. Die Qualitätssicherungsprozesse im Wareneingang, in der Produktion und für das Lieferantenmanagement sowie die Bearbeitung von Kundenbeanstandungen wurden an die veränderten Bedingungen angepasst und teilweise neu definiert. Zudem wurde die vorhandene CAQ-Software als wichtiges spezialisiertes Werkzeug für das Qualitätsmanagement an die veränderten Bedingungen und die Schnittstellen zum neuen ERP-System angepasst.
Einen weiteren Schwerpunkt bildete die gruppenweite Vereinheitlichung des Lieferantenmanagements. Gemeinsam mit dem Einkauf wurden Vertragsvorlagen geschaffen und einheitliche Kriterien für die Lieferantenbewertung sowie -auditierung eingeführt. Zudem werden notwendige Daten nun zentral bereitgestellt. Damit wurde ein weiterer Baustein des Risikomanagementsystems im Einkauf in die Praxis überführt.
Auch das HSE-Management wurde mit erstmalig einheitlich definierten Prozessen und zentralen Vorgaben wesentlich stärker in den Fokus der Aktivitäten gerückt. Damit wurde auch die Voraussetzung geschaffen, dass weitere Standorte der Gruppe das System künftig nutzen können.
Die deutlich ausgebaute Nutzung der bereits vorhandenen HSE-Software sichert die HSE-Prozesse in der Praxis ab und ist ein Bestandteil für die Berichterstattung zur Corporate Social Responsibility (CSR).
Auf der Basis der im Vorjahr geschaffenen Voraussetzungen konnten alle Standorte die gestiegenen Anforderungen der neuen Qualitätsmanagement-Standards erfüllen und die Zertifizierungen nach aktuellen Normen-Forderungen bestehen.
Zurzeit sind bei First Sensor die folgenden Zertifizierungen auditiert:
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| - IATF 16949 | Qualitätsmanagementsystem für die Automobilindustrie |
| - DIN EN ISO 13485 | Qualitätsmanagementsystem für Medizinprodukte |
| - DIN EN 9100 | Qualitätsmanagementsystem für Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie |
| - DIN EN ISO 9001 | Qualitätsmanagementsystem |
| - DIN EN ISO 14001 | Umweltmanagementsystem |
Wesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind nicht bekannt.
Prognosebericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Weltkonjunktur hat im Verlauf des Jahres 2018 an Fahrt verloren - eine Entwicklung, die sich laut dem Kieler IfW auch im kommenden Jahr fortsetzen dürfte. Die Wirtschaftsforscher erwarten einen leichten Rückgang des Wirtschaftswachstums von 3,7 auf 3,4 Prozent. Diese Expansionsraten signalisieren zwar keine ausgeprägte Konjunkturschwäche, allerdings dürfte die Kapazitätsauslastung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften kaum noch zunehmen. In vielen Schwellenländern wird die Produktion angesichts häufig ungünstiger wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und eines schwierigen finanziellen Umfeldes voraussichtlich nur in moderatem Tempo expandieren. Infolgedessen rechnen die Experten damit, dass der Anstieg des Welthandels sich nach 3,2 Prozent im Jahr 2018 deutlich auf 2,3 Prozent im Jahr 2019 verringern wird. Risiken bestehen aus internationaler Perspektive insbesondere in einer weiteren Verschärfung der Handelskonflikte. In Europa könnten Sorgen um die Schuldentragfähigkeit Italiens, die Verzögerung von Reformen in Frankreich und nicht zuletzt ein möglicher ungeordneter Brexit dazu führen, dass sich die Konjunktur schwächer entwickelt als noch vor einem Jahr.
So gehen die Experten davon aus, dass die konjunkturelle Dynamik in den USA ihren Höhepunkt überschritten hat und das Bruttoinlandsprodukt nach 2,9 Prozent in 2018 in diesem Jahr auf 2,5 Prozent zurückgehen wird. In diesem Zusammenhang könnte auch die weitere Zinspolitik der Federal Reserve einen dämpfenden Einfluss auf die Konjunkturentwicklung ausüben. Das Expansionstempo in Asien lässt ebenfalls nach: Nach 6,6 Prozent in 2018 wird für das laufende Geschäftsjahr nur noch ein Plus von 6,2 Prozent erwartet. Dabei wächst China (6,1 Prozent) nach wie vor deutlich stärker als Südkorea (2,4 Prozent) und Japan (1,0 Prozent). Die Wirtschaftsleistung im Euroraum nimmt mit 1,7 Prozent in 2019 (VJ: 1,9 Prozent) voraussichtlich langsamer zu. Im deutschsprachigen Raum sollte die Schweiz mit 2,2 Prozent dabei ein größeres Wachstum als Deutschland und Österreich mit je 1,7 Prozent verzeichnen.
Entwicklung des Sensormarktes
Der Markt für Sensorik dürfte sein Wachstum auch im Jahr 2019 laut Branchenverband AMA fortsetzen. Wachstumstreiber sind weiterhin die Megatrends Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, die ohne Sensorik nicht umsetzbar sind. Allerdings gehen die Experten davon aus, dass sich das Wachstum auf 5 Prozent (VJ: 10 Prozent) verlangsamt. Der ZVEI bewertet die Wachstumsdynamik ähnlich und geht davon aus, dass die deutsche Elektro- und Elektronikindustrie, der die Sensorik zuzuordnen ist, nach 1,9 Prozent im Vorjahr im Jahr 2019 um 1,0 Prozent wachsen wird.
Für das Marktforschungsinstitut Yole wird der globale Sensormarkt mittelfristig jedoch von neun Megatrends geprägt, zu denen unter anderem Smart Automotive (Autonomes Fahren, Elektromobilität, Connected Cars), Healthcare und Industrie 4.0 gehören. Getrieben von dem dadurch stetig steigenden Bedarf an Sensoren, gehen die Experten davon aus, dass allein der Markt für MEMS Sensoren und Sensorsysteme bis 2023 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von rund 17 Prozent wachsen wird.
Mordor Intelligence erwartet im Bereich der Drucksensorik für Europa bis 2022 ein durchschnittliches Wachstum von 7,0 Prozent p. a.. Japan und China dürften mit 7,8 und 8,1 Prozent sogar etwas höhere jährliche Wachstumsraten verzeichnen, Südkorea und Nordamerika liegen hingegen mit 5,6 und 5,3 Prozent leicht unter den europäischen Wachstumserwartungen. Diese Entwicklung ist von der Nachfrage nach MEMS und piezoelektrischen Sensoren sowie Drucktransmittern getrieben, die in der petrochemischen sowie der Öl- und Gasindustrie ebenso zum Einsatz kommen wie in der Medizintechnik und der Automobilwirtschaft.
Für die optische Sensorik geht das Marktforschungsunternehmen Research and Markets zwischen 2018 und 2024 weltweit von einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 7,3 Prozent p. a. aus. Dabei zeigt nach Untersuchungen des Research-Unternehmens Mordor Intelligence China mit 10,0 Prozent das größte jährliche Wachstum. In Japan wird bis 2026 ein Marktwachstum von durchschnittlich 7,7 Prozent erwartet, in Nordamerika, Europa und Südkorea im gleichen Zeitraum von 6,7 Prozent, 5,7 Prozent sowie 5,2 Prozent p. a. Treiber des Wachstums sind u. a. die Nachfrage nach neuen Geräten für die optische Diagnostik, der zunehmende Einsatz von Sensoren in der Fabrikautomatisierung sowie die Investitionen in Leistung und Sicherheit bei Personen- und Nutzfahrzeugen.
Industrial
Das IfW erwartet für das Jahr 2019 einen Zuwachs der Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 2,7 Prozent (VJ: 4,2 Prozent). Die Exporte sollen nach 2,0 Prozent im Jahr 2018 in diesem Jahr um 3,6 Prozent wachsen. Gleichzeitig schreitet die praktische Umsetzung der Vernetzung von Produktionssystemen voran. Unter der Überschrift „Industrie 4.0“ ergibt sich dabei eine Vielzahl von Anwendungsfällen mit vermehrtem Einsatz von Sensorik, die dafür mit lokaler Rechenleistung, zusätzlichen digitalen Schnittstellen und drahtlosen wie drahtgebundenen Datenübertragungsmöglichkeiten ausgestattet wird. Neben den etablierten Einsatzfeldern für hochgenaue Drucksensorik in der Prozesskontrolle und Füllstandsmessung in Industrieanlagen spielen optische Technologien eine entscheidende Rolle für die Maschinenraumüberwachung, die industrielle Prozessautomation sowie den Bereich Predictive Maintenance, über den durch ein frühzeitiges, sensorgestütztes Erkennen von Verschleiß der Ausfall eines Systems verhindert werden kann. Allein für dieses Anwendungsgebiet wird in den nächsten Jahren ein Wachstum von über 20 Prozent pro Jahr prognostiziert.
Medical
Der Branchenverband Spectaris rechnet in der Medizintechnikbranche mit einem Umsatzwachstum von rund 4 Prozent im Jahr 2019 sowie weiter steigenden Mitarbeiterzahlen. Hintergrund ist der steigende Bedarf an individuellen Behandlungslösungen und die kontinuierlich zunehmende Lebenserwartung in Europa, Nordamerika und Asien sowie die weitere Industrialisierung von Schwellenländern. Dabei stehen nicht nur klassische Behandlungsmethoden im Fokus, sondern immer mehr neuartige Technologien, wie beispielsweise die Point-of-Care Medizin, robotergestützte Chirurgie oder diagnostischen Implantate.
Mobility
Laut des Verbandes der deutschen Automobilindustrie (VDA) sank die inländische PKW-Produktion im Januar 2019 um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Damit setzt sich die in der zweiten Jahreshälfte 2018 begonnene Entwicklung weiter fort. Doch nicht nur der schwache deutsche Markt mit Dieseldebatte und WLTP-Zulassungsstau macht den Automobilherstellern zu schaffen, auch global sinkt die Nachfrage. Im Januar 2019 sanken die PKW-Exporte um 20,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Sollte die US-Administration den Handelskonflikt mit China weiter forcieren und in diesem Zusammenhang auch Fahrzeuge „Made in Germany“ mit Zöllen belegen, könnte dies zu einer weiteren Belastung des Marktes führen. Gleichzeitig steigt, einhergehend mit den Megatrends Autonomes Fahren, ADAS (advanced driver assistance systems) und Grüne Mobilität jedoch strukturell die Nachfrage nach Sensoren. So sieht das Marktforschungsunternehmen Yole Développement zwischen 2017 und 2013 Wachstumsraten von fast 8 Mrd. USD im Bereich Kamera, 1,4 Mrd. USD im Bereich LiDAR und 1,6 Mrd. USD im Bereich Drucksensorik, die auch bei neuen Antriebstechniken oder CO2-neutralen Klimaanlagen eine wichtige Rolle spielt. Fahrerunterstützende Systeme finden zudem nicht nur im PKW-Bereich vermehrt Einsatz, sondern auch bei Off-Highway Maschinen und Nutzfahrzeugen wie LKWs und Bussen. Treiber sind hier neben Sicherheitsaspekten auch Wirtschaftlichkeitsvorteile für die Logistikindustrie.
Umsatz
Im Geschäftsjahr 2018 erzielte die First Sensor-Gruppe einen Umsatz von 155,1 Mio. Euro und lag damit im Korridor der geplanten Guidance. Auch die Profitabilität konnte im gleichen Zeitraum weiter gesteigert werden und lag mit einer EBIT-Marge von 7,9 Prozent ebenfalls im erwarteten Bereich.
Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet First Sensor, dass die Strategie für profitables Wachstum weiter ihre Wirkung entfaltet. Neue kundenspezifische Lösungen für Schlüsselkunden werden nach der Bemusterung in die Serie überführt und Standardprodukte in ein größeres Volumen gebracht. Durch organisatorische Veränderungen wird zudem das Geschäft in Asien und Nordamerika weiter gestärkt, was bereits im Jahr 2019 zu ersten Umsatzeffekten führen sollte.
Für 2019 erwartet First Sensor daher einen Umsatz zwischen 160 und 170 Mio. Euro. Diese Planung ist das Ergebnis eines Bottom-up-Prozesses mit anschließender intensiver Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und Märkte, der Applikationen, Produkte und Kunden. Er stellt somit ein Real-Case-Szenario dar. Durch die konsequente Umsetzung unserer Strategie wollen wir mittelfristig jährlich Wachstumsraten von rund 10 Prozent erreichen.
Industrial
Durch die hohe Präzision und Zuverlässigkeit steigt die Nachfrage an Photonic-Produkten von First Sensor weiter. Sie kommen zudem in immer mehr Anwendungen der Luft- und Raumfahrt sowie bei sog. „Unmanned Vehicles“ wie etwa Drohnen zum Einsatz, wo sie höchstmögliche Anforderungen an Zuverlässigkeit auch unter extremen Bedingungen erfüllen müssen. Optische Produkte von First Sensor finden dank ihrer kurzen Ansprechzeiten, der hohen Ansprechempfindlichkeiten und des großen Dynamikbereichs zudem Anwendung in der vollautomatischen industriellen Umfelderfassung, die eine wichtige Säule der LiDAR-Umsätze der First Sensor-Gruppe bilden wird. First Sensor verzeichnet zudem eine hohe Nachfrage nach MEMS-basierten Drucksensoren und -transmittern und hat ein maßgeschneidertes Multisensorsystem entwickelt, das nun in die Serienfertigung übergeht.
Medical
First Sensor hat im Jahr 2018 für den Zielmarkt Medical Mehrjahresverträge mit Neu- und Bestandskunden für Drucksensoren wie der H-Serie abschließen können. Diese werden bereits im Jahr 2019 auf Basis der deutlich erweiterten Kapazitäten in der Chipproduktion und im Packaging sowie durch die Qualifizierung eines Contract Manufacturers in Osteuropa zu deutlichen Umsatzbeiträgen führen. Im Bereich Photonik hat ein Schlüsselkunde der bildgebenden Diagnostik darüber hinaus einen erhöhten Stückzahlbedarf gemeldet. Zusätzlich stehen im Jahr 2019 als Resultat erfolgreicher Design-Ins der vorangegangen Jahre Serienanläufe neuer Standardprodukte an.
Mobility
First Sensor ist im Zielmarkt Mobility verglichen mit dem Vorjahr mit einem höheren Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2019 gestartet und bewegt sich damit auf Planniveau. Ziel ist es, auf Basis der Rahmenverträge im Bereich der Drucksensorik sowie neuer LiDAR- und Kamera-Projektanläufe im Bereich Photonik im laufenden Geschäftsjahr wieder ein positives Wachstum zu zeigen. Aufgrund der anhaltenden geopolitischen Konflikte sowie strengeren Emissionsvorgaben steht die Automobilwirtschaft jedoch auch im Jahr 2019 vor wirtschaftlichen Herausforderungen. Gleichzeitig könnte das insgesamt verlangsamte Wirtschaftswachstum auf Verbraucherseite zu verstärkter Zurückhaltung beim PKW-Kauf führen.
Ergebnis
First Sensor erwartet, aus einem weiter steigenden Umsatzvolumen Skalen zu generieren und zu nutzen und gleichzeitig Effizienz und Produktivität weiter verbessern zu können. Die EBIT-Marge soll sich auf dieser Basis gegenüber 2018 weiter verbessern und im Geschäftsjahr 2019 bei einem erwarteten Umsatz von 160 - 170 Mio. Euro einen Zielwert von 8,5 - 9,5 Prozent erreichen. Diese Planung ist das Ergebnis eines Bottom-up-Prozesses, der anschließend einer intensiven Plausibilitätsprüfung unterzogen wurde und somit ein Real-Case-Szenario darstellt. EBIT-Effekte aus etwaigen Akquisitionen sind in der Planung nicht enthalten.
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| Geschäftsjahr 2018 und Guidance 2019 | 2018 | Guidance 2019 |
|---|---|---|
| Umsatz in Mio. Euro | 155,1 | 160 - 170 |
| EBIT-Marge in % | 7,9 | 8,5 - 9,5 |
Finanz- und Vermögenslage
Für das Geschäftsjahr 2019 sind Investitionen in der Größenordnung der Abschreibungen von zirka 10 Mio. Euro geplant. Ein Teil davon resultiert aus Verschiebungen aus dem Vorjahr. Schwerpunkt der Investitionen werden die Produktionsanlagen sein: Es sollen Kapazitäten erweitert, vorhandene Anlagen modernisiert und Effizienzsteigerungen realisiert werden. Zur Finanzierung der Investitionen soll unter anderem das im Jahr 2018 aufgenommene Darlehen aus einem Digitalisierungs- und Innovationsprogramm der KfW genutzt werden.
Unter Annahme eines erneut soliden Free Cashflows werden die liquiden Mittel im Laufe des Jahres 2019 weiter leicht ansteigen. Die Nettoverschuldung wird sich entsprechend weiter reduzieren.
Mithilfe eines optimierten Bestandsmanagements und einer effizienteren Gestaltung der Fertigungsprozesse soll ein weiterer Aufbau des Vorratsvermögens begrenzt werden.
Gesamtaussage
Mit der strategischen Weichenstellung für profitables Wachstum und unseren Maßnahmen zur operativen Exzellenz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um das Geschäftsjahr 2019 erneut erfolgreich zu gestalten. Gleichzeitig gilt es, die Auswirkungen der weltweit gedämpften Konjunkturerwartungen sowie der weiterhin ungelösten geopolitischen Herausforderungen der Automobilwirtschaft zu beobachten und das Unternehmen daran auszurichten. Wir erwarten vor diesem Hintergrund für das Jahr 2019 einen Umsatz zwischen 160 und 170 Mio. Euro und eine EBIT-Marge zwischen 8,5 und 9,5 Prozent. Das mittelfristige Ziel ist weiterhin ein Umsatzwachstum von 10 Prozent pro Jahr und eine EBIT-Marge von 10 Prozent im Jahr 2020.
Chancen und Risiken sind in der folgenden Darstellung zu verstehen als Einflüsse oder Ereignisse, die dazu geeignet sind, dass die Zielsetzung des Managements bezüglich der kurz- und mittelfristigen Unternehmensentwicklung übertroffen oder unterschritten wird. Ziel des Chancenmanagements ist es, solche Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und gezielt zu verfolgen. Das Risikomanagement hingegen soll sicherstellen, dass Risiken nicht nur rechtzeitig erkannt, sondern zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um den Einfluss auf das Unternehmen zu kontrollieren und ggf. zu minimieren.
Risikomanagementsystem
Die First Sensor AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Sie können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen. Der gewissenhafte Umgang mit Risiken ist deshalb elementarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Zur Sicherung des kurz- und langfristigen Unternehmenserfolgs bedarf es folglich eines lebendigen Risikobewusstseins, einer offenen Risikokultur und eines wirksamen Risikomanagementsystems.
Bei First Sensor sind Risiko- und Compliance-Management eng miteinander verzahnt und integrierter Bestandteil der Unternehmensführung. Unter Nutzung des vom Vorstand verantworteten Enterprise Risk Management (ERM) Systems werden regelmäßig die Risiko- und Compliance-Situation analysiert, die identifizierten Risiken bewertet, gesteuert und kontrolliert. Das ERM wird vom Fachbereich Business Processes, Risk Management & Compliance in enger Zusammenarbeit mit dem Management der operativen Bereiche geführt. Hierin sind alle Gesellschaften, Standorte und Geschäftsbereiche einbezogen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig in einem strukturierten Prozess über die Risikolage des Unternehmens informiert und überwacht in diesem Rahmen die Wirksamkeit des ERM-Systems. Das ERM der First Sensor unterstützt nicht nur die effektive Steuerung von Unternehmensrisiken, sondern auch die Umsetzung und Einhaltung der ethischen Grundsätze der Unternehmensführung (Verhaltenskodex) sowie der gesetzlichen Bestimmungen, die Leitlinien des Handelns der Unternehmensgruppe sind.
Ziele und Strategie
Wichtigstes Ziel des Risiko- und Compliance-Managements ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf zuverlässig einzuschätzen, sie zu steuern und soweit möglich sinnvoll zu begrenzen. Gleichzeitig sollen Erfolgschancen gewahrt werden, soweit deren Risikogehalt ein angemessenes Maß nicht überschreitet. Auf dieser Basis werden durch angemessene Maßnahmen die Risiken im Einklang mit der Unternehmensstrategie der First Sensor-Gruppe gesteuert.
Je nach Bewertung der Risiken werden unterschiedliche Strategien verfolgt. Risiken, die gravierende Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden weitestmöglich vollständig und konsequent vermieden. Weniger bedeutende Risiken werden in ihrer Auswirkung begrenzt. Hierfür werden beispielsweise bestimmte Maximalwerte vorgegeben, regelmäßig und systematisch Kontrollen durchgeführt und/oder es wird auf konsequente Funktionstrennung geachtet. Wo möglich oder sinnvoll, werden Risiken ausgelagert, beispielsweise auf Versicherungen oder Zulieferer. Andere Risiken werden bewusst und kontrolliert eingegangen.
Struktur und Prozesse
Die Strukturen und Prozesse des Enterprise Risk Managements sind konzernweit standardisiert. Die Grundlage bildet das neue sogenannte „First Sensor-Risikohaus“ in Anlehnung an das Rahmenwerk COSO ERM mit seinen vier Säulen, welche die für das Unternehmen wesentlichen Risikokategorien abbilden und auch Compliance-Themen beinhalten:
Das First Sensor-Risikohaus:

Entlang dieser Risikokategorien erfolgt das quartalsweise Risk Assessment, also die Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken, denen sich das Unternehmen ausgesetzt sieht. Dies erfolgt dezentral und wird über entsprechende Berichte dokumentiert. Hierfür wird innerhalb der Risikokategorien eine Vielzahl von Risikotypen durch jeden Berichtenden betrachtet und bewertet. Die auf dieser Basis entstehenden Einzelberichte werden anschließend im Konzernfachbereich Business Processes, Risk Management & Compliance validiert und zu einer Gesamtrisikolage der Unternehmensgruppe konsolidiert. Das Ergebnis dieses strukturierten Prozesses mündet in den Quartalsrisikobericht, der in schriftlicher Form an Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert wird. Diese Informationen fließen sodann in die regelmäßigen Geschäftsanalysen von Vorstand, Standort- und Geschäftsbereichsleitern ein und werden zur Ableitung von Maßnahmen herangezogen.
Um die für First Sensor als relevant eingestuften Risiken durch geeignete Kontrollaktivitäten aktiv zu begrenzen und die festgelegten Kontrollaktivitäten regelmäßig auf Angemessenheit und Effektivität zu überprüfen, wird das ERM mit einem Internen Kontrollsystem (IKS) ergänzt. Der Umfang und die Wirksamkeit des Systems werden regelmäßig überwacht und, wo notwendig, durch neue Kontrollaktivitäten erweitert, z. B. in der Form von Richtlinien oder Prozessanweisungen. So wurden im vergangenen Jahr beispielsweise neue Regelungen erlassen, um Risiken in den Bereichen des Lieferantenmanagements, des Datenschutzes, des Projektmanagements und des Finanzmanagements stärker zu begrenzen oder aktiver zu steuern. Dazu gehört auch das im Januar 2018 neu eingeführte Compliance-Management und Whisteblowing-System der First Sensor zur systematischen Erfassung und Bearbeitung von Compliance-Sachverhalten.
Ende des Jahres 2018 hat First Sensor mit Vorbereitungen begonnen, um das Risikoberichtswesen um ein robustes Chancenreporting zu ergänzen. Die Chancenlage der Unternehmensgruppe soll somit ab dem Jahr 2019 ebenfalls in einem systematischen Prozess quartalsweise parallel zur Risikolage erhoben und unternehmensintern ausgewertet werden.
Risikobewertung
Die Bewertung von Risiken erfolgt anhand einer unternehmensspezifischen Bewertungsmatrix, die Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenzielle Schadenshöhen von möglichen Ereignissen betrachtet und daraus Prioritäten ableitet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die möglichen Auswirkungen werden jeweils auf einer Rating-Skala von null bis drei gewichtet und miteinander multipliziert. Ist der daraus errechnete Risikofaktor oberhalb der Wesentlichkeits-Schwelle von drei, werden Maßnahmen zur Steuerung des Risikos definiert und deren Umsetzung periodisch überwacht. Entsprechend werden die kumulierten Risiken in die Kategorien „gering“, „mittel“ oder „hoch“ eingestuft.
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | Rating | Potenzielle Schadenshöhe je Ereignis | Rating |
|---|---|---|---|
| Sehr unwahrscheinlich | 0 | Keine | 0 |
| Unwahrscheinlich, aber vorhanden | 1 | <500 TEUR | 1 |
| Wahrscheinlich, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden | 2 | >500 TEUR <2 Mio. Euro/und/oder Erreichung strategischer Ziele ist gefährdet | 2 |
| Sehr wahrscheinlich, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden | 3 | >2 Mio. Euro/und/oder Erreichung strategischer Ziele ist gefährdet und/ oder Verstöße gegen Recht und Regularien | 3 |
Wesentliche Risiken
Wesentliche Risiken (mit einem Risikofaktor von drei und mehr), über die wir nachfolgend berichten, definiert der Vorstand als solche, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung voraussichtlich Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben können und damit für den verständigen Adressaten entscheidungsrelevant sind. Risiken von untergeordneter Bedeutung werden nicht gesondert aufgeführt.
Strategische Risiken
Die strategischen Risiken umfassen makroökonomische Risiken, Risiken aus Märkten und Wettbewerb sowie bestimmte Risiken aus Produkten und Technologien.
Die makroökonomischen Risiken schätzt First Sensor derzeit als gering ein. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der Vielzahl der Einflussfaktoren, der derzeitigen Volatilität wesentlicher handelspolitischer Entscheidungen und zahlreicher finanzpolitisch-ökonomischer Herausforderungen eine kurzfristige Veränderung der Lage eintreten kann. Negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf sind derzeit somit nicht grundsätzlich auszuschließen. Daher beobachtet das Unternehmen die Risiken in diesem Bereich sehr genau. So wurden beispielsweise mit Bezug auf den Brexit eine Geschäftspartneranalyse durchgeführt und Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen verschiedener Szenarien zu minimieren.
Mit Blick auf die Märkte und den Wettbewerb als auch Produkte und Technologien registriert das Unternehmen einen zunehmenden Wettbewerbsdruck. Allerdings sind lediglich im Bereich der optischen Sensorik Risiken zu verzeichnen, die eine strategische Bedrohung für etablierte Produkte aus dem Angebot von First Sensor darstellen könnten. Diesen Risiken wird vor allem durch die aktive Steuerung des Produktportfolios und der strategischen Technologie-Roadmaps entgegengesteuert, die regelmäßig aktualisiert werden.
Die strategischen Risiken werden insgesamt als „mittel“ eingestuft.
Operative Risiken
Unter operativen Risiken werden Vertriebsrisiken, Entwicklungs- und Technologierisiken, Produktions-, Qualitäts-, Einkaufs- und Lagerrisiken, IT-Risiken und Personalrisiken zusammengefasst.
Im Bereich der Entwicklungs- und Technologierisiken dominieren weiterhin gut beherrschbare kapazitative Engpässe sowie Qualitätsthemen die Risikolage, während IT-Risiken konzernweit von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Personalrisiken, denen sich das Unternehmen gegenüber sieht, haben sich im Jahresverlauf abgeschwächt und werden mit „mittel“ bewertet. Durch die eingeleiteten Maßnahmen konnten zahlreiche offene Stellen in wichtigen Arbeitsbereichen erfolgreich besetzt werden. Auch der Einsatz von Leiharbeitnehmern wurde bedarfsorientiert intensiviert, wodurch die zeitweise hohe Beanspruchung der Mitarbeiter und die Personalfluktuation verringert werden konnte. Dennoch bleibt der Wettbewerb um Personal grundsätzlich intensiv und verstärkt bestehende Risiken vor allem im Bereich der Produktion. Vor diesem Hintergrund arbeitet First Sensor mithilfe verschiedener Ansätze kontinuierlich an der Steigerung der Attraktivität und Bekanntheit als Arbeitgeber, darunter Führungskräftetrainings, umsichtige Gehaltsanpassungen, eine aktive Tarifpolitik und gezieltes Employer Branding.
Hinsichtlich der Einkaufs- und Lagerrisiken, die ebenfalls mit „mittel“ bewertet sind, beobachtet First Sensor seit längerem einen Anstieg der Beschaffungszeiten in bestimmten Teilekategorien. Darunter fallen auch elektronische Bauteile für einige wesentliche Produkte. Der erwartete Brexit hat das Potenzial, diese Situation vereinzelt zu verschärfen. Das Unternehmen reagiert hierauf mit einem Bündel von kurzfristig und langfristig wirksamen Maßnahmen. Dazu zählen sowohl der bedarfsorientierte Ausbau von Sicherheitsbeständen kritischer Teile als auch vertragliche Optimierungen auf der Kunden- und Lieferantenseite. Dennoch können vereinzelte Lieferengpässe nicht ausgeschlossen werden.
Im Bereich der Produktions- und Vertriebsrisiken sieht sich First Sensor nach wie vor größeren Herausforderungen gegenüber, die zum Teil von den vorab genannten Risiken beeinflusst werden und trotz der erfolgreichen Ausweitung der Produktionskapazität an mehreren Standorten erhöhte Aufmerksamkeit verlangen.
So bindet die Optimierung des zum Jahreswechsel 2017/2018 an weiteren drei Standorten eingeführten neuen ERP-Systems weiterhin punktuell signifikante Ressourcen. Die weiterhin steigende Nachfrage von Bestandskunden kann grundsätzlich zu längeren Lieferzeiten führen. Diese Risiken werden durch eine aktive Zusammenarbeit mit unseren Kunden, die weiterhin engmaschige Einbindung des Managements und zahlreiche weitere Aktivitäten in den bereits genannten operativen Risikobereichen kontinuierlich zurückgeführt. Das begonnene, gezielte In- bzw. Outsourcing bestimmter Prozesse hilft weiterhin zunehmend dabei, auf entsprechende Nachfragespitzen oder Lieferengpässe flexibler reagieren zu können.
Zu den Vertriebsrisiken gehört der Umstand, dass mit den drei größten Kunden 20,8 Prozent (VJ: 21,5 Prozent) des Konzernumsatzes erzielt werden; der größte Kunde repräsentiert 9,5 Prozent (VJ: 9,0 Prozent) des Umsatzes. Eine Veränderung ihres Bestellverhaltens oder ihr Wechsel zu einem anderen Lieferanten kann grundsätzlich deutliche Auswirkungen auf den Umsatz haben. Allgemein wird das Risiko aufgrund langjähriger enger Beziehungen zu den wichtigsten Kunden und meist mehrjähriger Liefervereinbarungen für begrenzt gehalten. Darüber hinaus werden im Rahmen des Risikomanagements die wesentlichen Marktentwicklungen überwacht und über den Vertrieb ein enger Austausch mit den Kunden gepflegt, um entsprechende Risiken so weit wie möglich steuern zu können. Aus diesen Gründen wie auch aufgrund seiner breiten Aufstellung geht das Unternehmen nicht davon aus, dass z. B. die aktuellen Absatzentwicklungen im Mobility-Sektor größere Auswirkungen auf den Gesamtumsatz der Gruppe im Geschäftsjahr 2019 haben werden.
Diese genannten Risiken werden insgesamt als „mittel bis hoch“ bewertet.
Finanzbezogene Risiken
In der Kategorie finanzielle Risiken werden Risiken aus dem Rechnungslegungsprozess und der Finanzberichterstattung, Liquiditäts- und Wechselkursrisiken, Working Capital Risiken sowie Versicherungs- und Haftungsrisiken zusammengefasst.
Derivative Finanzinstrumente werden bei First Sensor ausschließlich zur Absicherung von Zins- und Wechselkursrisiken genutzt und unterliegen strengen internen Vorgaben. Im Geschäftsjahr 2018 bestanden zur Absicherung von Zinsrisiken im Zusammenhang mit den begebenen Schuldscheindarlehen Zinsswaps. Detaillierte Informationen sind im Konzernanhang ebenfalls unter Ziffer 33 aufgeführt. Dem Ausfallrisiko der Finanzinstrumente wird dadurch begegnet, dass diese ausschließlich mit Kreditinstituten guter bis sehr guter Bonität abgeschlossen werden. Die Währungsrisiken, Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen werden regelmäßig an den Vorstand berichtet und einer Prüfung unterzogen.
Im Bereich der immateriellen Vermögenswerte weist First Sensor selbst erstellte immaterielle Entwicklungsleistungen (6,1 Mio. Euro) sowie Firmenwerte in Höhe von 29,8 Mio. Euro aus. Durch regelmäßige sog. „Impairment Tests“ (Einzelheiten vgl. Anhang) wird ihre Werthaltigkeit überprüft. Risiken bestehen bei den aktivierten Eigenleistungen in erster Linie darin, dass Entwicklungsprojekte nicht die Marktreife erreichen und damit die prognostizierten Erträge nicht erwirtschaftet werden könnten. Bei einer deutlichen Abschwächung des wirtschaftlichen Umfelds und/oder signifikanten Erhöhungen des Referenzzinses erhöht sich tendenziell das Risiko von Wertberichtigungen auf die Firmenwerte. Es gibt für eine Abkühlung der wirtschaftlichen Dynamik erste Anzeichen und es besteht das Risiko, dass diese sich grundsätzlich auf den Geschäftsverlauf im kommenden Jahr auswirken könnten. Der Vorstand hat dies bei der Formulierung der Umsatzprognose und der Guidance für das Jahr 2019 so weit wie möglich berücksichtigt. Ein signifikantes Risiko für Wertberichtungen besteht in diesem Zusammenhang nach Ansicht des Vorstands allerdings derzeit nicht.
Durch den Ausbau des Internen Kontrollsystems hat sich das Risikoprofil bei den finanzbezogenen Risiken in 2018 insgesamt weiter verringert. So werden durch die begonnene Zentralisierung der Finanzbuchhaltung und die damit verbundene Vereinheitlichung der Abläufe und Zuständigkeiten die prozessbezogenen Risiken weiter reduziert. Auf Gruppenebene bestehen durch die soliden Bilanzrelationen und die komfortable Finanzmittelposition nur geringe Liquiditätsrisiken. Wechselkursrisiken, die sich nicht ohnehin durch „natural hedge“ ausgleichen, werden in angemessenem Umfang und mit marktüblichen Instrumenten abgesichert. Die Auswahl dieser Instrumente erfolgt auf der Basis der prognostizierten „netexposure“ und der Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Hierbei können Irrtümer nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein sorgfältiges Working Capital-Management und Absicherungen durch bilanzielle Maßnahmen reduzieren die Risikolage. In diesem Zusammenhang wurde auch das Versicherungsportfolio der First Sensor einer kritischen Würdigung unterzogen und in der Folge einige Versicherungen erweitert, darunter die Produkthaftpflicht- als auch die Luft- und Raumfahrtversicherung.
Die genannten Risiken werden daher weiterhin als „gering“ bewertet.
Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem
Ziel des Rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems als Teilbereich des allgemeinen IKS der First Sensor AG ist die Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Transparenz der Finanzberichterstattung. Um dieses Ziel zu erreichen, hat First Sensor geeignete Strukturen, Prozesse und Kontrollen implementiert. Sie sollen gewährleisten, dass die Ergebnisse des Rechnungslegungsprozesses frei von Fehlern sind und fristgerecht vorliegen. Sekundär dient das IKS auch der effizienten Geschäftsführung, der Sicherung der Vermögenswerte sowie der Verhinderung bzw. Aufdeckung von deliktischen Handlungen und Fehlern. In das IKS einbezogen sind entsprechend alle Konzerngesellschaften sowie operative Unternehmensprozesse, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses generieren.
Das rechnungslegungsbezogene IKS wird vom Vorstand ausgestaltet und seine Wirksamkeit vom Aufsichtsrat überwacht. Es besteht aus verschiedenen Elementen, darunter Richtlinien und Verfahrensanweisungen wie dem Konzernfinanzhandbuch, dem Bilanzierungshandbuch, der Richtlinie zum Finanzrisikomanagement oder der Freigabe- und Unterschriftenrichtlinie. Diese werden ergänzt durch weitere, übergreifende Verfahrensanweisungen zu Themen wie der Ermittlung von Herstellkosten oder Intercompany-Verrechnungen. Weitere Kontrollen flankieren diese Bestandteile des IKS, in dem sie an verschiedenen Punkten die abschlussrelevanten Daten prüfen und validieren. Durch die Implementierung dieser Kontrollen wird mit größtmöglicher Sicherheit gewährleistet, dass ein regelungskonformer (Konzern-) Abschluss erstellt wird. Dazu gehören monatlich erstellte, standardisierte Controllingberichte aller Konzernunternehmen und -standorte, ergänzt um Plan-Ist-Abweichungsanalysen mit Handlungsempfehlungen durch das Corporate Controlling sowie monatliche Business Review Meetings zwischen den Standort- und Geschäftsbereichsverantwortlichen und dem Vorstand. Die Gesellschaften des Konzerns erstellen ihre Abschlüsse auf diesem Fundament dezentral und gemäß den lokalen gesetzlichen Anforderungen. Einheitliche Reportingstrukturen werden durch standardisierte Meldeformate, IT-Systeme sowie IT-unterstützte Konsolidierungsprozesse gewährleistet. Der Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen, IFRS-konformen Konzernrechnungslegung schafft zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender die Basis für den Abschlusserstellungsprozess. Wesentliche lokale Abschlüsse werden außerdem zum Geschäftsjahresende zunächst einer umfassenden internen Prüfung unterzogen, bevor sie für den Konzernabschluss freigegeben werden. Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung werden keine Aufgaben von externen Dienstleistern wahrgenommen. Ergänzend werden monatlich stichprobenhafte Überprüfungen und Plausibilitätsanalysen auf Standort- und Konzernebene durchgeführt, flankiert durch Compliance-Audits. Der Zugriff durch die Zentrale auf alle Buchungssysteme und alle Bankkonten der Unternehmensgruppe ist außerdem jederzeit gewährleistet. Der Vorstand wird laufend über das Ergebnis dieser Kontrollen informiert. Im Rahmen der monatlichen Abweichungsanalysen mit den Geschäftseinheiten werden die erwarteten Ergebnisse der Rechnungslegung mit den tatsächlichen verglichen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Vorstand gegebenenfalls frühzeitig über Maßnahmen entscheiden kann, die den geplanten Geschäftserfolg absichern.
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit des Systems wurden die vorhandenen Richtlinien, Arbeits- und Verfahrensanweisungen des IKS im Geschäftsjahr 2018 ergänzt, darunter die Richtlinie zum Finanzrisikomanagement, welche u. a. eindeutige Prämissen und Grenzen für die Nutzung von Finanzinstrumenten definiert. Dadurch werden Risiken noch strukturierter gesteuert und die Effizienz sowie Transparenz des Finanzberichtswesens weiter erhöht. Nach Einführung eines neuen ERP-Systems an weiteren drei Niederlassungen zum Januar 2018 wurde im November zudem in Bezug auf ausgewählte Prozesse ein externer Prozess- und IKS-Audit exemplarisch am Hauptstandort des Unternehmens durchgeführt. Die Auditoren bescheinigen der First Sensor auch nach dem Systemwechsel ein „weitestgehend sehr ausgeprägtes Internes Kontrollsystem, sodass nur ein geringes finanzielles Risiko besteht“. Die laufende Weiterentwicklung und Anpassung des rechnungslegungsbezogenen IKS tragen dazu bei, die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten und auch weiterhin zu verbessern. Allerdings können auch angemessene und funktionsfähig eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der Risiken gewähren.
Regulatorische Risiken
Regulatorische Risiken umfassen politische und rechtliche Risiken sowie Compliance-bezogene Risiken. Das Compliance-Managementsystem ist daher integrierter Bestandteil des Enterprise Risk Managements bei First Sensor. Es trägt dazu bei, dass die verbindlichen Regeln im Unternehmen bekannt sind und Regelverstöße rechtzeitig erkannt werden. Hinweise zu Risiken und Verstößen können auf Wunsch auch anonym über einen externen Ombudsmann (Vertrauensanwalt) gegeben werden. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde ein Fall gemeldet, der zu angemessenen Maßnahmen führte.
Eine besondere Bedeutung im Bereich der Compliance-bezogenen Risiken kommt im Unternehmen der Exportkontrolle zu. Daher wurden im Geschäftsjahr 2018 ergänzende Prozessanweisungen eingeführt und durch vertiefende Schulungen flankiert, um produkt- und länderspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Auch der Datenschutz wurde anlässlich der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 auf eine neue, einheitlich Grundlage gestellt.
Aus den o. g. Gründen werden diese Risiken als „gering“ eingestuft.
Zusammengefasste Risikolage
Nach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen First Sensor zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar. Die gegenwärtigen handels- und finanzpolitischen Unsicherheiten sowie ökonomische Risiken und deren potenzielle Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe sind Gegenstand engerer Beobachtungen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf in 2019 und die Folgejahre haben werden. Diese Risiken wurden daher vom Vorstand eingehend reflektiert und bei der Formulierung der Guidance für das Jahr 2019 in angemessener Form berücksichtigt. In jedem Fall sieht der Vorstand den Fortbestand der Unternehmensgruppe in keiner Weise als gefährdet an. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Chancenmanagementsystem
Ebenso wie die Risiken werden auch die Chancen im Konzern systematisch identifiziert, transparent dokumentiert und in unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. First Sensor unterscheidet Chancen wie Risiken danach, ob sie strategischer, operativer, finanzbezogener oder regulatorischer Natur sind.
Strategische Chancen
First Sensor verfolgt eine Buy & Build-Strategie. Sollten entlang der Strategie für profitables Wachstum attraktive Targets identifiziert werden, die zu einer Akquisition führen, können sich daraus zusätzliche Impulse für Umsatz und Ergebnis ergeben.
Operative Chancen
First Sensor agiert in wachsenden Märkten, in denen neue Technologien und die Digitalisierung derzeit eine neue Ära für Industrie, Medizintechnik und Automobilwirtschaft einleiten. Dabei eröffnen sich neue Anwendungsfelder wie beispielsweise Predictive Maintenance, E-Health oder Autonomes Fahren, die schneller als erwartet signifikante Marktvolumina erreichen und somit zu zusätzlichen Umsätzen führen könnten. Dies gilt auch für den Einsatz von Avalanche Photodioden für LiDAR-Anwendungen in der Industrie und im Automotive-Bereich, für die First Sensor Marktführer ist. Für viele Kunden bestehen Rahmenverträge über eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren, in denen Abnahmemengen garantiert werden, gleichzeitig aber auch Abnahmevarianzen definiert sind.
Da positive Abnahmevarianzen nicht in die operative Planung einfließen, können sich hieraus Chancen für zusätzliche Umsatzbeiträge ergeben.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es First Sensor zudem gelungen, eine Vielzahl neuer Geschäftsmöglichkeiten für die Entwicklung und Produktion kundenspezifischer Lösungen anzubahnen, für die die Bemusterung bereits begonnen hat oder in Kürze beginnen wird. Ein Bemusterungsprozess beinhaltet verschiedene Phasen, die Gesamtdauer variiert jedoch. Bemusterungsprozesse, die früher als geplant mit einer Beauftragung abgeschlossen werden, können daher bereits im laufenden Jahr zu Umsatzbeiträgen führen.
First Sensor arbeitet auch weiter daran, Produktionskapazitäten durch Investitionen in neue Maschinen, die Ausweitung des Schichtbetriebs, die Umstellung auf eine 6-Zoll-Fertigung sowie ein zielgerichtetes Outsourcing weiter zu erhöhen. Sollten einzelne Maßnahmen schneller als geplant realisiert werden, könnte dies zu einer Erhöhung der monatlichen Produktionsmengen und somit zu mehr Umsatz führen.
Ungeplant höhere Umsätze hätten dabei aufgrund von Skaleneffekten stets auch einen positiven Einfluss auf die Profitabilität. Des Weiteren arbeitet First Sensor unter dem Oberbegriff der operativen Exzellenz an der Optimierung einer Vielzahl von Prozessen und Strukturen, zum Beispiel der Reduktion der Lieferzeiten, der weiteren Erhöhung der Fertigungsqualität und der IT-gestützten Professionalisierung des Projektmanagements. Sollten diese Projekte schneller als geplant Effekte zeigen oder sollte das Ausmaß der geplanten Optimierungen deutlich übertroffen werden, könnte sich die Ergebnisprognose als zu niedrig erweisen.
Finanzbezogene Chancen
Durch verschiedene Maßnahmen und die Vereinheitlichung von Prozessen, zum Beispiel im Bereich Forderungsmanagement, wird First Sensor das Working Capital Management noch weiter verbessern. Ergänzende Richtlinien, die aktuell vorbereitet werden, ermöglichen künftig eine noch höhere Transparenz in Bezug auf die Wertströme des Unternehmens und eine weiter verbesserte Steuerung der Profitabilität.
Regulatorische Chancen
Durch die Beilegung der aktuellen Handelskonflikte können sich weitere, noch ungeplante Vertriebschancen ergeben, wenn Unsicherheiten bei Zöllen und Markzugängen ausgeräumt werden. Zu nennen sind insbesondere die amerikanisch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen als auch die der EU zu den Vereinigten Staaten.
Zusammengefasste Chancenlage
First Sensor ist gut positioniert, um mit ihren Produkten und internen Maßnahmen die Chancen in den strategischen Zielmärkten für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während das Unternehmen einerseits gezielt daran arbeitet, sich diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass hier kurzfristige Erfolgsspitzen verbucht werden können. Um unsere Aktionäre an diesen Fortschritten transparent und zeitnah teilhaben zu lassen, wird der quartalsweisen Berichterstattung große Bedeutung zugemessen.
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals wird im Abschnitt 11 des Anhangs dargestellt. Alle Aktien gewähren identische Rechte gemäß Aktiengesetz.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Vereinbarungen über Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Es gelten ansonsten lediglich die gesetzlichen Vorschriften gemäß §136 Abs. 1 AktG sowie Handelsverbote gemäß Art. 19 Abs. 11 MAR, insbesondere für Mitglieder des Vorstands.
3. Direkte Beteiligungen am Grundkapital, die zehn Prozent überschreiten
Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn von Hundert der Stimmrechte überschreiten, finden sich im Abschnitt 34 im Anhang.
4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Es sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, insbesondere keine, die Kontrollbefugnisse verleihen.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind, üben ihre Stimmrechte unmittelbar aus.
6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung
Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands (§§ 84,85 AktG) und für die Änderung der Satzung (§ 179 AktG) gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien und zum Rückkauf von Aktien
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.379.150,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.075.830 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).
Ferner ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 23. Mai 2022 Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Nennbetrag von bis zu 90,0 Mio. Euro zu begeben und ihren Inhabern bis zu 3,8 Mio. Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von bis zu 19,0 Mio. Euro zu gewähren (Bedingtes Kapital 2017/II).
Außerdem ist das Kapital bedingt erhöht für die Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstände und Führungskräfte. Einzelheiten zu den Optionsplänen finden sich in den Abschnitten 11 und 18 im Anhang.
Der Vorstand ist ermächtigt, für die Gesellschaft eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
8. Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines Kontrollwechsels
Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots
Im Falle eines Kontrollwechsels bei der First Sensor AG ist die Zahlung einer betraglich jeweils begrenzten Barkomponente an die Vorstandsmitglieder vorgesehen, falls das entsprechende Mitglied innerhalb eines Monats nach dem Kontrollwechsel kündigt.
Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB sind auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter www.first-sensor.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Der Konzernlagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung abweichen, wenn eine der genannten oder andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
Berlin, den 11. März 2019
First Sensor AG
Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender
Dr. Mathias Gollwitzer, Finanzvorstand
Konzernbilanz (IRFS)
Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)
Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS)
AKTIVA
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| in TEUR | Anhang | 31.12.2017 | 31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | (3) | 13.984 | 11.248 | -2.736 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | (4) | 5.107 | 6.121 | 1.014 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | (5) | 29.816 | 29.816 | 0 |
| Sachanlagen | (6) | 36.443 | 38.696 | 2.253 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 85.350 | 85.881 | 531 | |
| Vorräte | (7) | 24.626 | 32.194 | 7.568 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (8) | 20.765 | 17.885 | -2.880 |
| Steuererstattungsansprüche | 11 | 1.122 | 1.111 | |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (9) | 3.320 | 2.767 | -553 |
| Liquide Mittel | (10) | 25.505 | 28.534 | 3.029 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 74.227 | 82.502 | 8.275 | |
| Summe AKTIVA | 159.577 | 168.383 | 8.806 | |
| PASSIVA | ||||
| in TEUR | Anhang | 31.12.2017 | 31.12.2018 | Veränderung |
| Gezeichnetes Kapital | (11) | 51.082 | 51.112 | 30 |
| Kapitalrücklage | (12) | 16.863 | 17.234 | 371 |
| Gewinnrücklagen | (12) | 1.004 | 1.004 | 0 |
| Währungsausgleichsposten | (12) | -552 | 19 | 571 |
| Neubewertungsrücklage | (12) | -38 | -29 | 9 |
| Bilanzgewinn | 12.363 | 18.125 | 5.762 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 1.177 | 1.302 | 125 | |
| Summe Eigenkapital | 81.899 | 88.767 | 6.868 | |
| Pensionsrückstellungen | (13) | 277 | 272 | -5 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | (14) | 0 | 0 | 0 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | (15) | 32.184 | 44.111 | 11.927 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | (16) | 3.537 | 3.512 | -25 |
| Latente Steuerschulden | (26) | 3.913 | 3.452 | -461 |
| Summe langfristige Schulden | 39.911 | 51.347 | 11.436 | |
| Steuerrückstellungen | 1.415 | 2.469 | 1.054 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | (14) | 1.259 | 1.091 | -168 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | (15) | 16.115 | 3.891 | -12.224 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 401 | 266 | -135 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.885 | 12.558 | 4.673 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (17) | 10.692 | 7.994 | -2.698 |
| Summe kurzfristige Schulden | 37.767 | 28.269 | -9.498 | |
| Summe PASSIVA | 159.577 | 168.383 | 8.806 |
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| in TEUR | Anhang | 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (19) | 147.500 | 155.148 | 7.648 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (20) | 3.331 | 2.590 | -741 |
| Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | (21) | -1.485 | 4.471 | 5.956 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | (22) | 2.507 | 1.965 | -542 |
| Materialaufwand/ Aufwand für bezogene Leistungen | (23) | -69.314 | -76.095 | -6.781 |
| Personalaufwand | (24) | -46.586 | -49.049 | -2.463 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (25) | -16.315 | -17.775 | -1.460 |
| Operatives Ergebnis (EBITDA) | 19.638 | 21.255 | 1.617 | |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -9.084 | -9.025 | 59 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 10.554 | 12.230 | 1.676 | |
| Zinserträge | 62 | 37 | -25 | |
| Zinsaufwendungen | -1.915 | -1.653 | 262 | |
| Währungsgewinne | 398 | 665 | 267 | |
| Währungsverluste | -1.948 | -891 | 1.057 | |
| Ergebnis vor Steuern und Minderheitenanteilen | 7.151 | 10.388 | 3.237 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | (26) | -2.778 | -2.867 | -89 |
| Überschuss/ Fehlbetrag der Periode | 4.373 | 7.521 | 3.148 | |
| Auf die Aktionäre der First Sensor AG entfallender Überschuss/ Fehlbetrag der Periode | 4.131 | 7.396 | 3.265 | |
| Auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss entfallender Überschuss der Periode | 242 | 125 | -117 | |
| Ergebnis je Aktie in Euro (verwässert=unverwässert) | (27) | 0,40 | 0,72 | 0,32 |
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| in TEUR | 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Überschuss/ Fehlbetrag der Periode | 4.373 | 7.521 | 3.148 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen | -7 | -16 | -9 |
| Steuern auf direkt mit dem Eigenkapital verrechnete Wertänderungen | 2 | 5 | 3 |
| Posten, die nachträglich nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden | -5 | -11 | -6 |
| Veränderungen aus der Währungsumrechnung | -444 | 571 | 1.015 |
| Neubewertung derivativer Finanzinstrumente | 449 | 28 | -421 |
| Steuern auf direkt mit dem Eigenkapital verrechnete Wertänderungen | -135 | -8 | 127 |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden können | -130 | 591 | 721 |
| Gesamtergebnis | 4.238 | 8.101 | 3.863 |
| Davon entfallen auf die Aktionäre der First Sensor AG | 3.996 | 7.976 | 3.980 |
| Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteile | 242 | 125 | -117 |
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| in TEUR | Anzahl der Aktien in Tsd. |
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Währungsaus gleichsposten |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01. Januar 2017 | 10.208 | 51.042 | 16.707 | 1.004 | -108 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | -444 |
| Gesamtergebnisrechnung | 0 | 0 | 0 | 0 | -444 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 140 | 0 | 0 |
| Kapitalerhöhung | 8 | 40 | 16 | 0 | 0 |
| Verwendung Bilanzgewinn | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 10.216 | 51.082 | 16.863 | 1.004 | -552 |
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| in TEUR | Neubewertungsrücklage | Bilanzgewinn | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01. Januar 2017 | -347 | 8.232 | 935 | 77.465 |
| Periodenergebnis | 00 | 4.131 | 242 | 4.373 |
| Sonstiges direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis | 309 | 0 | 0 | -135 |
| Gesamtergebnisrechnung | 309 | 4.131 | 242 | 4.238 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 140 |
| Kapitalerhöhung | 0 | 0 | 0 | 56 |
| Verwendung Bilanzgewinn | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2017 | -38 | 12.363 | 1.177 | 81.899 |
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| in TEUR | Anzahl der Aktien in Tsd. |
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Währungsaus gleichsposten |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01. Januar 2018 | 10.216 | 51.082 | 16.863 | 1.004 | -552 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 571 |
| Gesamtergebnisrechnung | 0 | 0 | 0 | 0 | 571 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 311 | 0 | 0 |
| Kapitalerhöhung | 6 | 30 | 60 | 0 | 0 |
| Verwendung Bilanzgewinn | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 10.222 | 51.112 | 17.234 | 1.004 | 19 |
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| in TEUR | Neubewertungsrücklage | Bilanzgewinn | Nicht beherrschende Anteile | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01. Januar 2018 | -38 | 12.363 | 1.177 | 81.899 |
| Periodenergebnis | 00 | 7.397 | 125 | 7.522 |
| Sonstiges direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis | 9 | 0 | 0 | 580 |
| Gesamtergebnisrechnung | 9 | 7.397 | 125 | 8.102 |
| Aktienbasierte Vergütung | 0 | 0 | 0 | 311 |
| Kapitalerhöhung | 0 | 0 | 0 | 90 |
| Verwendung Bilanzgewinn | 0 | -1.635 | 0 | -1.635 |
| Stand 31. Dezember 2018 | -29 | 18.125 | 1.302 | 88.767 |
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| in TEUR | 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 7.151 | 10.388 | 3.237 |
| Zinsen | 1.758 | 1.530 | -228 |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 9.084 | 9.025 | -59 |
| Erträge aus Investitionszuschüssen und Investitionszulagen | 0 | 0 | 0 |
| Gewinne/ Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | 233 | 184 | -49 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 140 | 311 | 171 |
| Veränderungen der Rückstellungen | -291 | -189 | 102 |
| Veränderungen Working Capital | -1.835 | -150 | 1.685 |
| Veränderungen sonstiger Vermögenswerte und Schulden | 2.248 | -2.899 | 651 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -2.483 | -2.277 | 206 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 16.005 | 15.923 | -82 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte | -13.184 | -9.799 | 3.385 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten sowie von Beteiligungen | 589 | 91 | -498 |
| Einzahlungen aus Investitionszulagen | 0 | 0 | 0 |
| Erhaltene Zinsen | 62 | 37 | -25 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -12.533 | -9.671 | 2.862 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 56 | 90 | 34 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | -1.635 | -1.635 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | -2.885 | -14.382 | -11.497 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 2.945 | 14.085 | 11.140 |
| Gezahlte Zinsen und Gebühren | -1.820 | -1.567 | 253 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.704 | -3.409 | -1.705 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 1.768 | 2.843 | 1.075 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | -54 | 186 | 240 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 23.791 | 25.505 | 1.714 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 25.505 | 28.534 | 3.029 |
Darstellung der Konzernverhältnisse
Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- und Firmenwert
Sachanlagen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Liquide Mittel
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Pensionsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Finanzverbindlichkeiten
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
Aktivierte Eigenleistungen
Materialaufwand, Aufwand für bezogene Leistungen
Personalaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ergebnis je Aktie
Anmerkungen zur Kapitalflussrechnung
Anmerkungen zur Eigenkapitalveränderungsrechnung
Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Segmentberichterstattung
Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen
Finanzrisikomanagement
Weitere Erläuterungen auf Grund von Vorschriften des HGB
Corporate Governance
Nachtragsbericht
Mutterunternehmen
Das Mutterunternehmen ist die First Sensor AG mit Sitz in Berlin, Peter-Behrens-Straße 15, 12459 Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin in der Abteilung B unter der Nummer HRB 69326. Die First Sensor AG ist im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard unter der ISIN DE0007201907 notiert.
Die First Sensor AG und ihre Tochterunternehmen, im Folgenden First Sensor als Konzernbezeichnung, sind im Bereich der Sensorik sowie in der Mikrosystemtechnik tätig. das Geschäft der Gesellschaft konzentriert sich im Wesentlichen auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von kundenspezifischen, optischen und nichtoptischen Halbleitersensoren und Sensorsystemen. Darüber hinaus entwickelt und fertigt First Sensor hochzuverlässige, kundenspezifische Hybridschaltungen und Produkte der Mikrosystemtechnik und des Advanced Packagings.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 12. März 2019 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben.
Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der First Sensor wurde für das Jahr 2018 in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Das Geschäftsjahr der First Sensor AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Anhang aufgeführt. In der Darstellung können Rundungsdifferenzen zu den mathematisch exakt ergebenen Werten auftreten.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.
Die Bilanzstruktur wurde wie im Vorjahr nach absteigender Fristigkeit gegliedert.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden neue Standards, Veränderungen an bestehenden Standards sowie neue Interpretationen verabschiedet.
Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die für den IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2018 erstmals verpflichtend anzuwenden sind:
Änderungen von Standards (Amendments):
| ― | Änderungen an IFRS 4 „Versicherungsverträge“: Konsequenzen aus Erstanwendungszeitpunkten des IFRS 9 und des IFRS 17 (Inkrafttreten 01.01.2018) |
| ― | Änderungen an IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“: Verschiedene Klarstellungen (Inkrafttreten 01.01.2018) |
| ― | Änderungen an IAS 40 „Als Investitionen gehaltene Immobilien“: Nutzungsänderungen (Inkrafttreten 01.01.2018) |
| ― | Diverse Änderungen: Annual Improvement Project des IASB 2014 - 2016 (Inkrafttreten 01.01.2018) |
Neue Standards:
| ― | IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (Inkrafttreten 01.01.2018) |
| ― | IFRS 15 “Erlöse aus Verträgen mit Kunden” (Inkrafttreten 01.01.2018) |
Neue Interpretationen:
| ― | IFRIC 22 “Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen” (Inkrafttreten 01.01.2018) |
Veröffentlichte Standards und Interpretationen, die für den IFRS-Abschluss zum 31. Dezember 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind:
Änderungen von Standards (Amendments):
| ― | Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen (Inkrafttreten 01.01.2019) * |
| ― | Änderungen an IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“: langfristige Beteiligungen (Inkrafttreten 01.01.2019) * |
| ― | Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung (Inkrafttreten 01.01.2019) |
| ― | Diverse Änderungen: Annual Improvement Project des IASB 2015 - 2017 (Inkrafttreten 01.01.2019) * |
| ― | Änderungen an IFRS 3: Klarstellung der Definition eines Geschäftsbetriebs (Inkrafttreten 01.01.2020) * |
| ― | Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlich (Inkrafttreten 01.01.2020) * |
| ― | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in verschiedenen IFRS-Standards (Inkrafttreten 01.01.2020) * |
Neue Standards:
| ― | IFRS 16 “Leasingverhältnisse” (Inkrafttreten 01.01.2019) |
| ― | IFRS 17 “Versicherungsverträge” (Inkrafttreten 01.01.2021) * |
Neue Interpretationen:
| ― | IFRIC 23 “Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern” (Inkrafttreten 01.01.2019) |
* EU-Endorsement noch nicht erfolgt.
Zum Zeitpunkt der in der EU verpflichtenden Anwendung der neuen Standards und Interpretationen hat und wird die Gesellschaft diese berücksichtigen. Aus den Neuregelungen des IFRS 9 und des IFRS 15 haben sich keine signifikanten Auswirkungen auf Bilanz und Gesamteinkommensrechnung ergeben. Die Neuregelungen des IFRS 16 werden ceteris paribus dazu führen, dass sich die immateriellen Vermögenswerte sowie die Finanzverbindlichkeiten erhöhen; die Eigenkapitalquote wird sinken; in der Gesamteinkommensrechnung werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduziert, während die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie die Zinsaufwendungen steigen werden. Eine genaue Quantifizierung der Effekte ist derzeit noch nicht möglich; es wird eine Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte sowie der Finanzverbindlichkeiten um rund EUR 10 Mio. erwartet; die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden um rund EUR 2 Mio. sinken; die Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen wird im Wesentlichen durch die Erhöhung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und im Übrigen durch erhöhte Zinsaufwendungen kompensiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Finanzrelationen, die im Rahmen von Kreditverträgen vereinbart wurden, weiterhin eingehalten werden können. Für die Angabepflichten in den Notes ergeben sich Änderungen und Erweiterungen.
Wesentliche Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise Annahmen getroffen und Schätzwerte verwendet worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die tatsächlichen Werte können zu einem späteren Zeitpunkt in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Entsprechende Änderungen würden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam. Alle Annahmen und Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln.
Wertminderung der Firmenwerte und langfristigen Vermögenswerte
First Sensor testet jährlich die Werthaltigkeit der Firmenwerte und anderer langfristiger Vermögenswerte auf Grundlage der Vorschriften des IAS 36. Basis für den Werthaltigkeitstest ist der Vergleich zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes („carrying amount“) und dem erzielbaren Betrag, der aus dem Vermögenswert bzw. der Gruppe von Vermögenswerten oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erwirtschaftet werden kann. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert.
Der erzielbare Betrag wurde mit Hilfe eines DCF-Verfahrens ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des erzielbaren Betrags ist die Ertragsplanung für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit. Weiterhin wurde als Abzinsungsfaktor der WACC berücksichtigt, der die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten einer entsprechenden „Peer Group“ widerspiegelt; die Mittelzuflüsse wurden in einer Detailplanungsphase bis 2021 und danach in einem „Terminal Value“ geschätzt. Die Ertragsplanung beruht im Wesentlichen auf vergangenen Erfahrungen in Verbindung mit den Erwartungen des Managements hinsichtlich der Entwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit und des relevanten Marktes. Wesentliche langfristige Vermögenswerte, die jährlich auf Werthaltigkeit getestet werden, sind die in der First Sensor-Gruppe ausgewiesenen Firmenwerte sowie die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden.
Aktienbasierte Vergütungen
First Sensor hat ausgewählten Mitarbeitern und Organmitgliedern aktienbasierte Vergütungen gewährt. Die Bewertung des Personalaufwandes für diese aktienbasierten Vergütungen enthält Schätzungen über die Erfüllung der mit diesen Optionen verbundenen Bedingungen sowie über Marktparameter.
Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss der Gruppe enthält die First Sensor AG und die von ihr beherrschten Unternehmen. Die Beherrschung resultiert daraus, dass die First Sensor AG direkt oder indirekt über 50 Prozent der Stimmrechte des gezeichneten Kapitals einer Gesellschaft hält und/oder die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens derart steuern kann, dass sie von dessen Aktivitäten profitiert.
Von Dritten gehaltene Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheiten) werden gesondert in der Gesamtergebnisrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen. Der Ausweis innerhalb des Eigenkapitals erfolgt getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Werden Anteile ohne beherrschenden Einfluss erworben, so werden die Buchwerte des Eigenkapitals der Anteilseigner des Mutterunternehmens und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss entsprechend angepasst. Jede Differenz zwischen der Anpassung des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der erhaltenen bzw. gezahlten Gegenleistung wird direkt im Eigenkapital erfasst und den Anteilseignern des Mutterunternehmens zugeordnet.
Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt, sofern gegenüber den Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht.
Die folgenden Unternehmen wurden als voll konsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:
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| Unternehmen | Sitz | Hauptgeschäftstätigkeit | Beteiligungsquote |
|---|---|---|---|
| First Sensor Lewicki GmbH | Oberdischingen, Deutschland | Entwicklung, mikroelektronischer Aufbau und Vertrieb von Bauelemente und -gruppen; Leistungselektronik | 100 % |
| First Sensor Microelectronic Packaging GmbH | Dresden, Deutschland | Entwicklung, mikroelektronischer Aufbau und Vertrieb von mikroelektronischer Bauelemente und -gruppen und Sensoren | 100 % |
| First Sensor Mobility GmbH | Dresden, Deutschland | Entwicklung, Produktion und Vertrieb von mikroelektronischen und -mechanischen Komponenten, Modulen; Sensoren und Sensorsystemen | 85 % |
| First Sensor France S.A.S. | Paris, Frankreich | Vertrieb von Standardsensoren und Sensorlösungen der gesamten First Sensor-Gruppe | 100 % |
| First Sensor Inc. | Westlake Village, USA | Produktion Sensormodulen und Senosoren, Vertrieb von Standardsensoren und Sensorlösungen der gesamten First Sensor-Gruppe | 100 % |
| First Sensor Singapore (FSG) Pte. Ltd. | Singapur | kein aktives Geschäft | 100 % |
| Klay Instruments B. V. | Dwingeloo, Niederlande | Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Drucktransmittern | 100 % |
| First Sensor Technics Ltd. | Shepshed, Grafschaft Leicestershire, England | Vertrieb von Standardsensoren und Sensorlösungen der gesamten First Sensor-Gruppe | 100 % |
| First Sensor Corp. | Montreal, Kanada | Entwicklung und Produktion von Flow-Sensoren | 100 % |
| First Sensor Scandinavia AB | Kungens Kurva, Schweden | Vertrieb von Standardsensoren und Sensorlösungen der gesamten First Sensor-Gruppe | 51 % |
Konsolidierungsmethoden
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen basieren auf einheitlichen Rechnungslegungsstandards, Berichtsperioden und Stichtagen, die mit denen des Mutterunternehmens übereinstimmen.
Konzerninterne Salden sowie Transaktionen und daraus resultierende konzerninterne Gewinne sowie Dividenden zwischen konsolidierten Gesellschaften wurden in voller Höhe eliminiert.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet.
Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden zum großen Teil als Aufwand erfasst. Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.
Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld darstellen, werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
Währungsumrechnung
Die Berichtswährung der First Sensor-Gruppe ist EUR und entspricht der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ nach der modifizierten Stichtagsmethode. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung der Gesellschaft.
Fremdwährungstransaktionen sind bei der erstmaligen Erfassung mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs von der Fremdwährung in die funktionale Währung umzurechnen. Umrechnungsdifferenzen, die aus der Erfüllung von monetären Posten oder der Umrechnung von monetären Posten zu anderen Umrechnungskursen als dem Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung entstehen, sind als Aufwand oder Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war.
Ausländische Tochterunternehmen
Alle ausländischen, in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen der First Sensor, werden als wirtschaftlich selbständige ausländische Einheiten angesehen, da sie in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig sind. Ihre funktionalen Währungen entsprechen der jeweiligen Landeswährung. Die Bilanzen der ausländischen Tochterunternehmen werden zum Stichtagskurs mit den im Folgenden dargestellten Kursen umgerechnet:
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| Wechselkurse zum Stichtag | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| US Dollar USD | 1,1993 | 1,1450 |
| Britische Pfund GBP | 0,8872 | 0,8945 |
| Schwedische Kronen SEK | 9,8438 | 10,2548 |
| Singapur Dollar SGD | 1,6024 | 1,5591 |
| Kanadische Dollar CAD | 1,5039 | 1,5605 |
Die Gewinn- und Verlustrechnungen werden zum monatlichen Durchschnittskurs umgerechnet.
Die Währungsumrechnung erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral, d.h. alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals in der Position Währungsausgleichsposten ausgewiesen.
Liquide Mittel und Finanzmittelfonds
Liquide Mittel umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen mit Restlaufzeiten bis zu drei Monaten und Sichteinlagen. Der Finanzmittelfonds, der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesen wird, ist entsprechend der Zahlungsmitteldisposition der Gesellschaft definiert und ist mit den liquiden Mitteln identisch.
Beschränkt verfügbare Mittel mit Restlaufzeiten über drei Monate werden unter den Sonstigen Vermögenswerten erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich in die folgenden Kategorien eingeteilt:
| ― | vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, |
| ― | Derivate, die die Voraussetzungen des Hedge Accounting erfüllen, |
| ― | Wertpapiere des Anlagevermögens. |
Bei der erstmaligen Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes werden diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden einbezogen. Die Bilanzierung der finanziellen Vermögenswerte aus dem üblichen Kauf und Verkauf erfolgt zum Handelstag.
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertberichtung für Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Disagios und Agios bei Erwerb berechnet und beinhalten sämtliche Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes und der Transaktionskosten sind.
Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.
Finanzielle Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen oder Forderungen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv messbar ist.
Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt.
Ausbuchung/ Wertminderung
Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes werden dann ausgebucht, wenn First Sensor die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte, aus denen der Vermögenswert besteht, verliert.
Die Bilanzierung von Derivaten, die die Voraussetzungen des Hedge Accounting erfüllen, ist im Abschnitt Derivative Finanzinstrumente erläutert.
First Sensor ermittelt am Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Gibt es einen objektiven Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash Flows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes (d.h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Zinssatz).
Der Buchwert des Vermögenswertes ist entweder direkt oder unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos zu reduzieren. Der Verlustbetrag ist ergebniswirksam zu erfassen. First Sensor stellt zunächst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.
Saldierung
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden so saldiert, dass nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen wird. Dies geschieht erst dann, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Beizulegender Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Berichtsstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei Long-Position und Briefkurs bei Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt.
Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt.
Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderer Bewertungsmodelle.
Bezüglich der Analyse der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten und weitere Einzelheiten dazu, wie Finanzinstrumente bewertet werden, wird auf den Abschnitt Derivative Finanzinstrumente verwiesen.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen deren Buchwerten entsprechen.
Das Nettoergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR -184 (i.Vj. TEUR -1.609). Das hohe negative Nettoergebnis im Vorjahr resultierte insbesondere aus der vorzeitigen Glattstellung von drei Devisenderivaten sowie eines Zinsswaps.
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die für die Herstellung von Vorräten bestimmt sind, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und nicht auf einen unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegenden Wert abgewertet, wenn die Fertigerzeugnisse, in die sie eingehen, voraussichtlich zu den Herstellungskosten oder darüber verkauft werden können. Dabei sind noch anfallende Verkaufs kosten zu berücksichtigen. Wenn jedoch ein Preisrückgang für diese Stoffe darauf hindeutet, dass die Herstellungskosten der Fertigerzeugnisse über dem Nettoveräußerungswert liegen werden, werden die Stoffe auf den Nettoveräußerungswert abgewertet.
Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkten Personalkosten, Materialkosten und den zurechenbaren Anteil der Produktionsgemeinkosten. Sie werden auf Basis einer Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ermittelt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Veraltete Artikel und solche mit geringem Umschlag werden angemessen wertberichtigt.
Im Rahmen von Gängigkeitstests und Reichweitenanalysen werden ermittelte Überkapazitäten wertmäßig korrigiert.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bilanziert.
Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden aktiviert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalzinsen aktiviert. Bei Abgängen des Sachanlagevermögens werden die historischen Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht und ein Gewinn oder Verlust aus dem Anlageabgang erfolgswirksam erfasst.
Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der linearen Methode über folgende Nutzungsdauern vorgenommen:
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| Gebäude | 25 - 33 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 - 15 Jahre |
Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft, um eine Übereinstimmung des wirtschaftlichen Nutzens mit der Abschreibungsdauer zu gewährleisten.
Anlagen im Bau werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und ab Fertigstellung und Inbetriebnahme abgeschrieben. Die Herstellungskosten beinhalten die produktionsbezogenen Vollkosten. Darin enthalten sind Fertigungseinzelkosten und Fertigungsgemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlagen durch die erbrachten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter verursacht wurden.
Immaterielle Vermögenswerte
First Sensor aktiviert immaterielle Vermögenswerte,
| ― | wenn sich der Vermögenswert auf Grund von in der Vergangenheit liegenden Ereignissen im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet, |
| ― | wenn anzunehmen ist, dass ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus diesem Vermögenswert dem Unternehmen zufließt, |
| ― | wenn die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können. |
Diese Vorgehensweise findet Anwendung, wenn ein immaterieller Vermögenswert extern erworben wird. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen des IAS 38 in Höhe der angefallenen, direkt zurechenbaren Entwicklungskosten angesetzt. Gemeinkosten, die bei der Erzeugung des Vermögenswerts notwendigerweise anfallen und die dem Vermögenswert direkt zugeordnet werden können, werden ebenfalls aktiviert. Die Aktivierung der Kosten endet, wenn das Produkt fertiggestellt und allgemein freigegeben ist.
Voraussetzung zur Aktivierung der Entwicklungskosten sind gemäß IAS 38.57 die folgenden sechs Anforderungen, die in den vorliegenden Fällen vollständig erfüllt sind:
| ― | Die Technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des Vermögenswertes, damit dieser zur internen Nutzung und/oder zum Verkauf zur Verfügung steht, besteht. |
| ― | Die Absicht besteht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen, zu nutzen oder zu verkaufen. |
| ― | Die Fähigkeit besteht, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. |
| ― | Der Nachweis des voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzens liegt vor. |
| ― | Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben. |
| ― | Die Fähigkeit der Gesellschaft, die dem Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig zu bewerten, ist gegeben. |
Des Weiteren werden erworbene Entwicklungen (Fertigungs-Knowhow) als immaterielle Vermögenswerte angesetzt, sofern diese verlässlich bewertet werden können und Kontrolle über die Verwertung der Ergebnisse dieser Entwicklungsprojekte besteht.
Abnutzbare immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nicht abnutzbare immaterielle Vermögenswerte (Firmenwerte) werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen erfasst.
Nach IAS 38 werden abnutzbare immaterielle Vermögenswerte einheitlich über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft.
(a) Software
Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bzw. fünf Jahren linear abgeschrieben.
(b) Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich aus dem Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns ergeben.
Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird jährlich der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU), zu welcher der Firmenwert gehört, ermittelt. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Liegt der erzielbare Wert nur um 10 Prozent über dem Buchwert, wird über eine Sensitivitätsrechnung ein theoretisches Wertberichtigungspotential ermittelt. Hierzu wird sowohl das zugrunde gelegte Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) um 10 Prozent reduziert, als auch der risikolose Basiszinssatz um 1 Prozentpunkt angehoben und die Auswirkungen auf den aktivierten Firmenwert ermittelt.
(c) Forschungs- und Entwicklungskosten
Aufwand aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wird in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der er entstanden ist, es sei denn die Voraussetzungen des IAS 38 können im Fall von Entwicklungsaufwendungen nachgewiesen werden.
(d) Entwicklungen
First Sensor hat im Rahmen eines Unternehmenserwerbs Entwicklungsleistungen erworben. Diese werden über 20 Jahre planmäßig abgeschrieben. Abschreibungen werden planmäßig vorgenommen, wenn die Vermarktung der Entwicklung beginnt.
(e) Marken
Im Rahmen des Erwerbs der Sensortechnics-Gruppe wurden identifizierte Vermögenswerte in Form von Marken erworben. Die Marke Klay wird nicht planmäßig abgeschrieben, da keine definierte Nutzungsdauer existiert. Die Marken Sensortechnics und ELBAU wurden zum 31. Dezember 2015 vollständig wertberichtigt, da die beiden Markennamen durch die Konzentrierung auf die Dachmarke „First Sensor“ nicht mehr verwendet werden.
(f) Kundenstamm
Durch den Erwerb der Sensortechnics-Gruppe wurden Kundenstämme erworben und als immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Die Abschreibung der Kundenstämme erfolgt planmäßig linear über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren.
(g) Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine mögliche Wertminderung immer dann geprüft, wenn auf Grund von Ereignissen oder Änderungen der äußeren Umstände Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der für den Vermögenswert am Abschlussstichtag erzielbare Wert dauerhaft unter seinem Buchwert liegt, oder wenn eine jährliche Überprüfung auf Wertminderung erforderlich ist (Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden). Sofern der Buchwert eines Vermögenswertes den niedrigeren beizulegenden Wert übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, eine Wertminderung erfasst. Der erzielbare Wert ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem durch einen Verkauf des Vermögenswertes in einer marktüblichen Transaktion zwischen sachverständigen Parteien erzielbaren Betrag.
Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der dauerhaften Nutzung eines Vermögenswertes und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu schätzen oder, falls dies nicht möglich ist, für die kleinste identifizierbare Cash generierende Einheit.
Rückstellungen
Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn
| ― | der Gesellschaft aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, |
| ― | es wahrscheinlich ist (d.h. mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und |
| ― | eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. |
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung dar, d.h. den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste.
Langfristige Rückstellungen werden mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, sofern der Effekt hieraus wesentlich ist. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.
Als Eventualschulden werden im Anhang die Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen. Eventualschulden können auch aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil:
| ― | der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder |
| ― | die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. |
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:
| ― | zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten |
| ― | sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. |
Die im Konzernabschluss der First Sensor ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten wurden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert.
Bei der erstmaligen Erfassung einer finanziellen Verbindlichkeit werden diese mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten werden mit einbezogen. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie im Fall der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden nicht mehr ausgewiesen, wenn diese getilgt sind, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Beitragsorientierte Pläne
Es bestehen für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer sowie leitende Mitarbeiter beitragsorientierte Pläne. Es handelt sich um Versorgungszusagen einer überbetrieblichen Unterstützungskasse. Die Gesellschaft zahlt festgelegte monatliche Beiträge an die Unterstützungskasse. Von dem Konzern aufgewendete Beiträge für beitragsorientierte Pläne werden in dem Jahr, auf das sie sich beziehen, ergebniswirksam verrechnet. Gleiches gilt für den Aufwand aus staatlichen Rentenversicherungen.
Aktienoptionen
Durch Aktienoptionspläne ist die Möglichkeit geschaffen, ausgewählte Mitarbeiter, d.h. Vorstand, Geschäftsführungen und Mitarbeiter von First Sensor, mittel- und langfristig an dem künftigen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen.
Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der in Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Anhang 27. Ergebnis je Aktie).
Mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer wurden Pensionszahlungen vereinbart. Der Barwert der Pensionszusage wurde zurückgestellt.
Die jährlichen Pensionszahlungen werden als Verbrauch der Rückstellung dargestellt. Die Berechnung erfolgt anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Konzernbilanz als abgegrenzte Investitionszuschüsse und -Zulagen dargestellt. Dieser wird über die erwartete Nutzungsdauer des betreffenden Vermögenswerts in gleichen jährlichen Raten erfolgswirksam aufgelöst.
Umsätze werden in Übereinstimmung mit dem Fünf-Schritte-Ansatz (five-step-approach) des IFRS 15 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
| ― | First Sensor hat die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen. |
| ― | Es verbleibt weder ein fortdauerndes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Beherrschung über die verkauften Gegenstände und Rechte. |
| ― | Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden. |
| ― | Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird. |
| ― | Die in Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden. |
In Übereinstimmung mit dem in IFRS 15 beschriebenen Prinzip der Periodenabgrenzung werden Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion oder dasselbe sonstige Ereignis beziehen, gleichzeitig erfasst.
Sonstige betriebliche Erträge werden erfasst, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus der Transaktion verlässlich bestimmbar und während der Betriebsperiode zugeflossen ist.
Zinsen werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswertes erfasst.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
| ― | Die latente Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Perioden- noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, darf nicht angesetzt werden. |
| ― | Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stehen, darf nicht angesetzt werden, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verrechnet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
| ― | Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, werden nicht angesetzt. |
| ― | Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures im Zusammenhang stehen, werden nur in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verrechnet werden können. |
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird am Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang abgeschrieben, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, mit dem der latente Steueranspruch zumindest teilweise verrechnet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig sind. Zukünftige Steuersatzänderungen sind zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens gegeben sind. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn ein einklagbarer Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.
Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Leasingzahlungen werden derart in Finanzaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Finanzaufwendungen werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden die aktivierten Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Ausfall- und Liquiditätsrisiko
First Sensor trägt dafür Sorge, dass genügend Zahlungsmittel und Kreditlinien zur Verfügung stehen, um die finanziellen Verpflichtungen zu jeder Zeit erfüllen zu können. Ausfallrisiken bzw. das Risiko, dass ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, werden mittels Verwendung von Kreditzusagen, Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Sofern angemessen, beschafft sich das Unternehmen Sicherheiten in Form von Rechten an Wertpapieren oder vereinbart Rahmen-Kompensationsabkommen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz aktivierten Beträgen der finanziellen Vermögenswerte.
Wechselkursrisiko
Da die Konzerngesellschaften überwiegend Geschäfte tätigen, die in EUR abgeschlossen sind, besteht kein erhebliches Wechselkursrisiko. Dennoch werden Materialeinkäufe auf US-Dollarbasis im Ausland getätigt. Hierfür werden, sofern wirtschaftlich geboten, entsprechende Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Fremdwährungsrisiken werden durch die selbstständige operative Tätigkeit der First Sensor Inc. und teilweise der First Sensor AG durch Fakturierungen in USD reduziert.
Zinsrisiken und Hedging
Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz. Diesem Risiko wird weitgehend durch die Aufnahme von Festzinsdarlehen oder im Fall von variablen Darlehen durch den Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten (Zinsswaps) entgegengewirkt.
Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sie werden als Vermögenswerte ausgewiesen, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.
Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Der beizulegende Zeitwert der Zinsswap-Kontrakte wird unter Bezugnahme auf die Marktwerte ähnlicher Instrumente ermittelt. First Sensor nutzte zum 31. Dezember 2018 Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken („Cashflow-Hedge“). Diese wurden, unter Berücksichtigung der strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wie folgt bilanziert:
Der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes aus einem Sicherungsinstrument wird direkt im Eigenkapital erfasst, während der ineffektive Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird.
Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird.
Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht-finanziellen Schuld, so werden die im Eigenkapital erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht-finanziellen Vermögenswerts bzw. der nicht-finanziellen Schuld.
Wird mit dem Eintritt der vorgesehenen Transaktion oder der festen Verpflichtung nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, verbleiben die bislang im Eigenkapital erfassten Beträge solange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die vorgesehene Transaktion oder feste Verpflichtung eingetreten ist. Das Gleiche gilt, wenn festgestellt wird, dass das Sicherungsinstrument nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erfüllt.
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| in TEUR | Auftragsbestand | Konzessionen, Lizenzen und Ähnliches | Geschäfts- und Firmenwert | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| 01. Januar 2017 | 1.452 | 11.248 | 39.112 | 6.641 |
| Zugänge | 0 | 308 | 0 | 2.357 |
| Abgänge | 0 | -95 | 0 | -707 |
| Umbuchungen | 0 | 762 | 0 | -745 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -4 | 0 | -27 |
| 31. Dezember 2017 | 1.452 | 12.219 | 39.112 | 7.519 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 01. Januar 2017 | 1.452 | 9.082 | 9.296 | 1.738 |
| Abschreibungen | 0 | 799 | 0 | 748 |
| Abgänge | 0 | -95 | 0 | -30 |
| Umbuchungen | 0 | 44 | 0 | -44 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -4 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2017 | 1.452 | 9.826 | 9.296 | 2.412 |
| Buchwert 01. Januar 2017 | 0 | 2.166 | 29.816 | 4.903 |
| Buchwert 31. Dezember 2017 | 0 | 2.393 | 29.816 | 5.107 |
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| in TEUR | Kundenstamm/ Marke | Geleistete Anzahlungen | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||
| 01. Januar 2017 | 24.075 | 1.097 | 83.625 |
| Zugänge | 0 | 1.534 | 4.199 |
| Abgänge | 0 | 0 | -802 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 17 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | -31 |
| 31. Dezember 2017 | 24.075 | 2.631 | 87.008 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| 01. Januar 2017 | 12.905 | 0 | 34.473 |
| Abschreibungen | 2.210 | 0 | 3.757 |
| Abgänge | 0 | 0 | -125 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | -4 |
| 31. Dezember 2017 | 15.115 | 0 | 38.101 |
| Buchwert 01. Januar 2017 | 11.170 | 1.097 | 49.152 |
| Buchwert 31. Dezember 2017 | 8.960 | 2.631 | 48.907 |
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| in TEUR | Auftragsbestand | Konzessionen, Lizenzen und Ähnliches | Geschäfts- und Firmenwert | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| 01. Januar 2018 | 1.452 | 12.219 | 39.112 | 7.519 |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | 0 | -3 | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 148 | 0 | 1.642 |
| Abgänge | 0 | -1 | 0 | -189 |
| Umbuchungen | 0 | 2.066 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 1 | 0 | 21 |
| 31. Dezember 2018 | 1.452 | 14.430 | 39.112 | 8.993 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 01. Januar 2018 | 1.452 | 9.826 | 9.296 | 2.412 |
| Abschreibungen | 0 | 918 | 0 | 460 |
| Abgänge | 0 | -1 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 1 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2018 | 1.452 | 10.744 | 9.296 | 2.872 |
| Buchwert 01. Januar 2018 | 0 | 2.393 | 29.816 | 5.107 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 0 | 3.686 | 29.816 | 6.121 |
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| in TEUR | Kundenstamm/ Marke | Geleistete Anzahlungen | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||
| 01. Januar 2018 | 24.075 | 2.631 | 87.008 |
| Änderungen im Konsolidierungskreis | 0 | 0 | -3 |
| Zugänge | 0 | 207 | 1.997 |
| Abgänge | 0 | 0 | -190 |
| Umbuchungen | 0 | -2.059 | 7 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 22 |
| 31. Dezember 2018 | 24.075 | 779 | 88.841 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| 01. Januar 2018 | 15.115 | 0 | 38.101 |
| Abschreibungen | 2.177 | 0 | 3.555 |
| Abgänge | 0 | 0 | -1 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 1 |
| 31. Dezember 2018 | 17.292 | 0 | 41.656 |
| Buchwert 01. Januar 2018 | 8.960 | 2.631 | 48.907 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 6.783 | 779 | 47.185 |
Immaterielle Vermögenswerte waren zum Bilanzstichtag weder als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet noch anderweitig verfügungsbeschränkt.
Marken
Im Rahmen des Erwerbs sämtlicher Geschäftsanteile an der Sensortechnics-Gruppe in 2011 wurden erworbene Marken wie folgt als immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Es wird der Buchwert dem Vorjahreswert gegenübergestellt:
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Marke Klay Instruments | 797 | 797 | 0 | 0 |
| Gesamt | 797 | 797 | 0 | 0 |
Die Marke Klay Instruments wird nicht abgeschrieben. Die Marken Sensortechnics und ELBAU wurden zum 31. Dezember 2015 vollständig wertberichtigt, da die beiden Markennamen durch die Konzentrierung auf die Dachmarke „First Sensor“ nicht mehr verwendet werden.
Kundenstamm
Im Rahmen des Erwerbs der Geschäftsanteile der Sensortechnics-Gruppe in 2011 wurden erworbene Kundenstämme als immaterielle Vermögenswerte identifiziert. In der Tabelle sind die Buchwerte aufgeführt. Die Kundenstämme werden linear über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von sechs bis zehn Jahren abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag in 2018 belief sich auf TEUR 2.177 (i.Vj. TEUR 2.210).
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Sensortechnics Customized | 3.569 | 2.617 | -952 | -26,7 |
| Sensortechnics Distributed | 0 | 0 | 0 | 0 |
| First Sensor AG Niederlassung Berlin-Weißensee (vormals: ELBAU) | 3.205 | 2.350 | -855 | -26,7 |
| Klay Instruments B.V. | 1.389 | 1.019 | -370 | -26,6 |
| Gesamt | 8.163 | 5.986 | -2.177 | -26,7 |
Entwicklungsleistungen
Die im Rahmen des Unternehmenserwerbs der First Sensor Microelectronic Packaging GmbH bilanzierten Entwicklungsleistungen werden planmäßig über 20 Jahre mit dem Beginn ihrer Vermarktung abgeschrieben. Der in 2018 wirksame Abschreibungsbetrag belief sich auf TEUR 23 (i.Vj. TEUR 23). Der Restbuchwert zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 183.
Im Rahmen des Erwerbs der First Sensor Technology GmbH wurden TEUR 672 immaterielle Vermögenswerte angesetzt, die von der Gesellschaft selbst erstellte Entwicklungen und Technologien betreffen. Der Restbuchwert wurde im Jahr 2017 planmäßig auf Null abgeschrieben.
Im Zusammenhang mit Entwicklungen für neue Produkte und Technologien werden bei First Sensor selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Hierbei wird von einer späteren Nutzung mit entsprechenden Rückflüssen ausgegangen. Zum Bilanzstichtag werden Buchwerte von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten von TEUR 6.121 (i.Vj. TEUR 5.107) ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden hierauf Abschreibungen von TEUR 460 (i.Vj. TEUR 748) vorgenommen.
Die Firmenwerte zum 31. Dezember 2018 verteilen sich auf die folgenden Unternehmen:
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| in TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| First Sensor Lewicki GmbH | 1.846 | 1.846 |
| First Sensor Technology GmbH | 1.125 | 1.125 |
| Ehemalige Sensortechnics-Gruppe | 26.390 | 26.390 |
| MEMSfab GmbH | 455 | 455 |
| Gesamt | 29.816 | 29.816 |
Zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte wurde der Nutzungswert der Einheit berechnet und dem Buchwert gegenüber gestellt. Liegt der Buchwert über dem Nutzungswert, so erfolgt eine Wertberichtigung. Der Nutzungswert ergibt sich aus der Abzinsung der operativen Cashflows der Planungsperiode mit dem, mittels einer Peer-Group-Analyse, abgeleiteten WACC. Eine indikative Kontrolle wurde mit Hilfe des Ertragswertverfahrens durchgeführt.
Als Parameter für den Impairment Test wurden die folgenden Basisannahmen getroffen:
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| Annahmen Impairment Test | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Risikoloser Basiszinssatz | 1,25% | 1,00% |
| Marktrisikoprämie | 7,00% | 7,00% |
| Betafaktor | 1,0 | 1,1 |
| Fremdkapitalzinssatz vor Steuern | 3,00% | 2,90% |
| WACC vor Steuern | 11,15% | 11,50% |
| WACC nach Steuern | 7,63% | 8,03% |
First Sensor Lewicki GmbH
Aus dem Erwerb aller Geschäftsanteile an der First Sensor Lewicki GmbH im Jahr 2000 weist First Sensor einen Geschäfts- und Firmenwert von TEUR 1.846 aus. Gemäß IAS 36 wurde zum 31. Dezember 2018 eine Überprüfung des Firmenwertes der Gesellschaft auf eine mögliche Wertminderung auf Basis des Nutzungswertes unter Berücksichtigung folgender Annahmen durchgeführt:
| ― | Ausgehend vom Jahr 2018 werden bis 2021 leicht steigende Umsätze erwartet. |
| ― | Für die Planungsgrößen des Jahres 2022 (Terminal Value) wurde eine Wachstumsrate von 1 Prozent unterstellt. |
| ― | Der Abzinsungsfaktor, basierend auf der WACC Methode, berechnet sich zu 8,03 Prozent nach Steuern (i.Vj. 7,63 Prozent) und 11,50 Prozent vor Steuern (i.Vj. 11,15 Prozent). |
Aus dem Impairment Test ergab sich wie im Vorjahr keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Der Vorstand setzt bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an.
First Sensor Technology GmbH / Sensortechnics-Gruppe / MEMSfab GmbH
First Sensor erwarb im Geschäftsjahr 2010 sämtliche Geschäftsanteile an der First Sensor Technology GmbH. Aus diesem Erwerb resultierte ein Geschäfts- und Firmenwert von TEUR 1.125. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24. August 2015 wurde die First Sensor Technology GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2015 durch Übertragung des Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes gemäß § 2 UmwG auf die First Sensor AG verschmolzen.
Im Jahr 2011 erwarb First Sensor sämtliche Geschäftsanteile an der Sensortechnics-Gruppe. Aus diesem Erwerb resultierte ein Firmenwert von TEUR 26.390. Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juni 2012 wurden die Sensortechnics GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2012 und aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17. April 2013 die Elbau Elektronik Bauelemente GmbH Berlin rückwirkend zum 1. Januar 2013, jeweils durch Übertragung des Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes gemäß § 2 UmwG, auf die First Sensor AG verschmolzen.
Im Geschäftsjahr 2011 erwarb First Sensor sämtliche Geschäftsanteile an der MEMSfab GmbH. Aus diesem Erwerb resultierte ein Firmenwert von TEUR 455. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27. Juni 2013 mit Nachtrag vom 30. Oktober 2013 wurde die Gesellschaft unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die First Sensor AG verschmolzen.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde der Impairment Test dahingehend geändert, dass die aus den Erwerben der First Sensor Technology GmbH, der Sensortechnics-Gruppe sowie der MEMSfab GmbH stammenden Geschäfts- oder Firmenwerte, die seit mehreren Jahren durchgehend in der First Sensor AG aufgegangen sind, einem einheitlichen Wertminderungstest unterzogen werden, der die First Sensor AG als zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) zugrunde legt.
Hintergrund ist, dass spätestens seit den jeweiligen Verschmelzungen auf die First Sensor AG der Wertschöpfungsprozess innerhalb der First Sensor AG zunehmend nicht mehr isoliert in den einzelnen Einheiten, sondern über diese einzelnen Einheiten hinweg erfolgt. So sind der Entwicklungs- und Produktionsprozess mittlerweile so gesteuert, dass in den einzelnen Einheiten bestimmte, nicht mehr isoliert zu betrachtende Wertschöpfungen stattfinden.
Auch organisatorisch werden Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Einheiten seit der Einführung des neuen ERP-Systems SAP zum 1. Januar 2018 nicht mehr isoliert als Teilprozesse innerhalb der jeweiligen Einheiten, sondern als ein übergreifender laufender Produktionsprozess abgebildet und geführt. Die identifizierten Zahlungsströme innerhalb der Einheiten können somit nicht mehr als weitestgehend unabhängig von den anderen Einheiten angesehen werden.
Aus der Neustrukturierung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird kein wesentlicher Einfluss auf die Wertminderungstests angenommen, da bereits im Rahmen der Wertminderungstests der Vorjahre Reallokationen interner Aufwendungen und Erträge vorgenommen wurden, die zukünftig unterbleiben können.
Die Überprüfung der Firmenwerte der Gesellschaft auf eine mögliche Wertminderung wurde auf Basis des Nutzungswertes unter Berücksichtigung folgender Annahmen durchgeführt:
| ― | Ausgehend vom Jahr 2018 werden steigende Umsätze bis 2021 erwartet. |
| ― | Für die Planungsgrößen des Jahres 2022 (Terminal Value) wurde eine Wachstumsrate von 1 Prozent unterstellt. |
| ― | Der Abzinsungsfaktor, basierend auf der WACC Methode, berechnet sich zu 8,03 Prozent nach Steuern (i.Vj. 7,63 Prozent) und 11,50 Prozent vor Steuern (i.Vj. 11,15 Prozent). |
Aus dem Impairment Test ergab sich wie im Vorjahr keine Wertminderung zum Abschlussstichtag. Der Vorstand setzt bei seinen Annahmen hinsichtlich der Prognosen, die der Ermittlung des Nutzungswertes zu Grunde liegen, Erfahrungen der Vergangenheit als Grundlage an.
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| in TEUR | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| 01. Januar 2017 | 18.373 | 44.641 | 9.760 | 1.410 | 74.184 |
| Zugänge | 14 | 1.633 | 796 | 6.542 | 8.985 |
| Abgänge | 0 | -246 | -126 | -42 | -414 |
| Umbuchungen | 208 | 1.858 | 481 | -2.564 | -17 |
| Währungsdifferenzen | 8 | -27 | -49 | -1 | -69 |
| 31. Dezember 2017 | 18.603 | 47.859 | 10.862 | 5.345 | 82.669 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| 01. Januar 2017 | 5.981 | 28.345 | 6.840 | 53 | 41.219 |
| Abschreibungen | 619 | 3.570 | 1.138 | 0 | 5.327 |
| Abgänge | 0 | -245 | -11 | -13 | -269 |
| Währungsdifferenzen | 8 | -15 | -44 | 0 | -51 |
| 31. Dezember 2017 | 6.608 | 31.655 | 7.923 | 40 | 46.226 |
| Buchwert 01. Januar 2017 | 12.392 | 16.296 | 2.920 | 1.357 | 32.965 |
| Buchwert 31. Dezember 2017 | 11.995 | 16.204 | 2.939 | 5.305 | 36.443 |
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| in TEUR | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| 01. Januar 2018 | 18.603 | 47.859 | 10.862 | 5.345 | 82.669 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | 0 | -9 | -2 | 14 | 3 |
| Zugänge | 150 | 2.328 | 895 | 4.429 | 7.802 |
| Abgänge | 0 | -644 | -312 | 0 | -956 |
| Umbuchungen | 0 | 3.331 | 86 | -3.424 | -7 |
| Währungsdifferenzen | 4 | 12 | 13 | -1 | 28 |
| 31. Dezember 2018 | 18.757 | 52.877 | 11.542 | 6.363 | 89.539 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| 01. Januar 2018 | 6.608 | 31.655 | 7.923 | 40 | 46.226 |
| Abschreibungen | 625 | 3.698 | 1.147 | 0 | 5.470 |
| Abgänge | 0 | -644 | -226 | 0 | -870 |
| Währungsdifferenzen | 4 | 1 | 12 | 0 | 17 |
| 31. Dezember 2018 | 7.237 | 34.710 | 8.856 | 40 | 50.843 |
| Buchwert 01. Januar 2018 | 11.995 | 16.204 | 2.939 | 5.305 | 36.443 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 11.520 | 18.167 | 2.686 | 6.323 | 38.696 |
Sachanlagen im Buchwert von TEUR 14.015 (i.Vj. TEUR 1.954) waren zum Bilanzstichtag als Sicherheiten für Verbindlichkeiten verpfändet oder anderweitig verfügungsbeschränkt.
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| in TEUR | 31.12.2017 | Umgliederungen zum 01.01.2018 | Stand 01.01.2018 | 31.12.2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 11.067 | 25 | 11.092 | 14.159 | 3.067 | 27,6 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 6.340 | 3.842 | 10.182 | 12.686 | 2.504 | 24,6 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 7.113 | -3.867 | 3.246 | 5.213 | 1.967 | 60,6 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 106 | 0 | 106 | 136 | 30 | 28,3 |
| Gesamt | 24.626 | 0 | 24.626 | 32.194 | 7.568 | 30,7 |
Durch die Einführung des neuen ERP-Systems bei der First Sensor AG wurden systembedingte Umgliederungen im Bereich der Zuordnung von Erzeugnissen erforderlich. Die Abbildung von Umlagerungen von Erzeugnissen innerhalb der Standorte Berlin und Puchheim bei München im neuen System führt daher zu neuen Ausgangswerten der Vorräte zum 01.01.2018 (Start SAP) für die Bestandsveränderungen.
Die Wertminderung auf Vorräte wurde als Aufwand erfasst und beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 137 (i.Vj. TEUR 737). Dieser Aufwand wurde für Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren in der Position Materialaufwand und für Unfertige und Fertige Erzeugnisse in den Bestandsveränderungen ausgewiesen.
Sicherungsübereignete Vorräte bestanden zum Bilanzstichtag wie bereits im Vorjahr nicht.
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20.922 | 18.017 | -2.905 | -13,9 |
| Abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen | -157 | -132 | 25 | 15,9 |
| Gesamt | 20.765 | 17.885 | -2.880 | -13,9 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30-90 Tagen. Zweifelhafte Forderungen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen von TEUR 132 (i.Vj. TEUR 157) wurden wertberichtigt. Dies entspricht einer Ausfallquote von 0,7 Prozent (i.Vj. 0,8 Prozent).
Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Beginn der Periode | 152 | 157 | 5 | 3,3 |
| Aufwandswirksame Zuführung | 95 | 48 | -47 | -49,5 |
| Inanspruchnahme | -1 | 0 | -1 | - |
| Auflösung | -89 | -73 | -16 | 18,0 |
| Ende der Periode | 157 | 132 | -25 | 15,9 |
Zum 31. Dezember 2018 stellt sich die Altersstruktur der Überfälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Nicht fällig | 14.442 | 11.709 | -2.733 | -18,9 |
| Weniger als 30 Tage überfällig | 4.202 | 3.793 | -409 | -9,7 |
| Zwischen 30 und 60 Tagen überfällig | 772 | 989 | 217 | 28,1 |
| Zwischen 61 und 90 Tagen überfällig | 303 | 303 | 0 | - |
| Zwischen 91 und 120 Tagen überfällig | 215 | 320 | 105 | 48,8 |
| Mehr als 120 Tage überfällig | 831 | 771 | -60 | -7,2 |
| Gesamt | 20.765 | 17.885 | -2.880 | -13,9 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Überfälligkeit von größer 120 Tagen beinhalten zu über 60 Prozent einen Einzelsachverhalt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit im eingeleiteten Klageverfahren zu Gunsten der First Sensor AG ausfallen wird. Für die übrigen überfälligen Forderungen wurden - soweit notwendig - entsprechende Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzungsposten | 684 | 956 | 272 | 39,8 |
| Umsatzsteuerforderungen | 2.090 | 384 | -1.706 | -81,6 |
| Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen | 143 | 144 | 1 | 0,7 |
| Ansprüche aus Forschungs- und Entwicklungsförderungen | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Übrige | 401 | 1.281 | 880 | 219,4 |
| Gesamt | 3.320 | 2.767 | -553 | -16,6 |
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Kassenbestand | 20 | 4 | -16 | -80,0 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 25.485 | 28.530 | 3.045 | 11,9 |
| Gesamt | 25.505 | 28.534 | 3.029 | 11,9 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Teil mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Der beizulegende Zeitwert der liquiden Mittel beträgt TEUR 28.534 (i.Vj. TEUR 25.505).
Das Grundkapital, das in der Bilanz als gezeichnetes Kapital ausgewiesen wird, beträgt zum Bilanzstichtag 51.111.980,00 Euro (i.Vj. 51.081.980,00 Euro) und setzt sich aus 10.222.396 Stückaktien (i.Vj. 10.216.396 Stückaktien) mit einem rechnerischen Nennwert von 5,00 Euro pro Aktie zusammen. Das Grundkapital der First Sensor AG hat sich gegenüber dem Vorjahr um 30.000,00 Euro durch ausgeübte Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2013 erhöht.
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| 2018 | Aktien* | Grundkapital** |
|---|---|---|
| Beginn des Geschäftsjahres | 10.216 | 51.082 |
| Aktienoptionsplan 2013 | 6 | 30 |
| Ende des Geschäftsjahres | 10.222 | 51.112 |
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| 2017 | Aktien* | Grundkapital** |
|---|---|---|
| Beginn des Geschäftsjahres | 10.208 | 51.042 |
| Aktienoptionsplan 2009 | 8 | 40 |
| Ende des Geschäftsjahres | 10.216 | 51.082 |
* Aktienzahl in Tausend
** in TEUR
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 25.379.150,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.075.830 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 5c) der Tagesordnung der Hauptversammlung zu entscheiden.
Zum 31. Dezember 2018 bestand ein Genehmigtes Kapital 2015/I in Höhe von 25.379.150,00 Euro.
Bedingtes Kapital
Das bedingte Kapital der First Sensor AG ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Bedingtes Kapital 2009/II | 109 | 109 |
| Bedingtes Kapital 2013/I | 455 | 425 |
| Bedingtes Kapital 2016/II | 2.600 | 2.600 |
| Bedingtes Kapital 2017/I | 1.200 | 1.200 |
| Bedingtes Kapital 2017/II | 19.000 | 19.000 |
| Gesamt | 23.364 | 23.334 |
Zum 31. Dezember 2018 betrug das bedingte Kapital insgesamt EUR 23.333.585,00 (VJ: EUR 23.363.585,00). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten im Rahmen der jeweiligen Aktienoptionspläne aus dem Bedingten Kapital 2009/II, dem Bedingten Kapital 2013/I, dem Bedingten Kapital 2016/II und dem Bedingten Kapital 2017/I von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung 2017/II wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Entsprechende Schuldverschreibungen wurden bis zum Bilanzstichtag nicht begeben.
Die Rücklagen entwickelten sich entsprechend den in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellten Werten. Die Positionen werden im Folgenden erläutert:
a) Kapitalrücklage - Aktienaufgeld
Durch die Ausübung von 6.000 Bezugsrechten aus dem AOP 2013 zu einem Ausübungspreis von 15,00 Euro hat sich in 2018 die Kapitalrücklage um den über dem rechnerischen Nennwert pro Aktie (5,00 Euro) liegenden Ausübungspreis um insgesamt TEUR 60 erhöht.
b) Kapitalrücklage - Aktienoptionen
Der sich aus laufenden Aktienoptionsprogrammen ergebende Aufwand von TEUR 311 (i.Vj. TEUR 140) wurde erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst sowie als Zuführung zu den Kapitalrücklagen bilanziert.
c) Neubewertungsrücklage
In dieser Position wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus den Sicherungsinstrumenten zur Absicherung des Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wird. Darüber hinaus werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionsrückstellungen in diesem Posten ausgewiesen. Die jeweiligen Steuereffekte werden ebenfalls hier erfasst.
d) Währungsausgleichsposten
In der Konzernbilanz ist innerhalb des Eigenkapitals weiterhin eine Rücklage für Währungsausgleichsposten dargestellt. Diese Position dient der Erfassung von Differenzen auf Grund der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen.
Mitarbeiter der Betriebsstätte Puchheim bei München haben Pensionszusagen erhalten. Für die Pensionspläne bilden die geleisteten Dienstjahre die Grundlage. Die Finanzierung der Versorgungszusagen erfolgt grundsätzlich durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt nach dem gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Verfahren. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sind bei dieser Umstellung ergebnisneutral gegen das Eigenkapital zu buchen.
Die „Defined Benefit Obligation“ hat sich wie folgt geändert:
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| in TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Defined Benefit Obligation (DBO) am 01. Januar | 300 | 277 |
| Umbuchungen/ Veränderungen Konsolidierungskreis | 0 | 0 |
| Laufender Dienstzeitaufwand (Service cost) | 0 | 0 |
| Zinsaufwand (Interest cost) | 5 | 5 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) | -2 | 16 |
| Pensionszahlungen | -26 | -26 |
| Defined Benefit Obligation (DBO) am 31. Dezember | 277 | 272 |
Die Pensionsrückstellungen sind aus der „Defined Benefit Obligation“ wie folgt abzuleiten:
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Defined Benefit Obligation | 277 | 272 |
| Planvermögen | 0 | 0 |
| Bilanzansatz | 277 | 272 |
Die Entwicklung der Defined Benefit Obligation und des Planvermögens ist aus folgender Übersicht ersichtlich:
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| in TEUR | 31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Defined Benefit Obligation | 323 | 312 | 300 | 277 | 272 |
| Planvermögen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Unterdeckung | 323 | 312 | 300 | 277 | 272 |
Der Pensionsaufwand ergibt sich wie folgt:
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| in TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand (Service cost) | 0 | 0 |
| Zinsaufwand (Interest cost) | 5 | 5 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-)/ Verluste (+) | 0 | 0 |
| Gesamt | 5 | 5 |
Der Zinsaufwand wird separat im Finanzergebnis erfasst.
Für das folgende Geschäftsjahr werden - wie auch im Vorjahr - Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 26 erwartet.
Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck sowie folgende Annahmen zugrunde:
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| in TEUR | 2017 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinssatz | 1,90 | 1,60 |
| Gehaltstrend | 0 | 0 |
| Rententrend | 1,80 | 1,80 |
Eine Veränderung der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen (Zinssatz, Gehaltstrend, Rententrend) um 1 Prozentpunkt nach oben oder unten hätte jeweils eine Auswirkung von maximal TEUR 60 auf die Defined Benefit Obligation.
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| in TEUR | Gewährleistung |
|---|---|
| kurzfristig | 1.259 |
| langfristig | 0 |
| 31.12.2017 | 1.259 |
| Verbrauch | -439 |
| Auflösung | -186 |
| Zuführung | 402 |
| Umbuchung | 55 |
| 31.12.2018 | 1.091 |
| kurzfristig | 1.091 |
| Langfristig | 0 |
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wurde für Produkte passiviert, die in den vergangenen zwei Jahren verkauft wurden. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zu Grunde liegenden Annahmen basieren auf dem garantiebehafteten Umsatz und den aktuell verfügbaren Informationen über Reklamationen, die innerhalb des zweijährigen Gewährleistungszeitraums liegen. Weiterhin wurden für laufende Reklamationen Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 338 TEUR (i.Vj. TEUR 382) nach zu erwartender Inanspruchnahme gebildet. Es ist zu erwarten, dass diese Aufwendungen innerhalb des nächsten Geschäftsjahres anfallen werden.
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristig bis 1 Jahr | 16.115 | 3.891 |
| Langfristig | 32.184 | 44.111 |
| davon 1 bis 5 Jahre | 32.184 | 37.611 |
| davon mehr als 5 Jahre | 0 | 6.500 |
| Gesamt | 48.299 | 48.002 |
Vereinbarungsgemäß wurde das in 2017 aufgenommene KfW-Darlehen im November 2018 in Höhe von 13,0 Mio. Euro durch die First Sensor AG abgerufen. Das Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Festzinssatz von 1,15% p.a. wird ab 31. März 2020 vierteljährlich getilgt. Als Sicherheiten dient eine Raumsicherungsübereignung von Maschinen und Anlagen am Standort Berlin-Weissensee. Mithafter sind die First Sensor Microelectronic Packaging GmbH sowie die First Sensor Lewicki GmbH.
Schuldscheindarlehen
First Sensor hat am 15. Dezember 2015 drei Schuldscheindarlehen von insgesamt 28,0 Mio. Euro platziert.
Im Rahmen der Platzierung wurden von deutschen institutionellen Investoren Schuldscheine mit Laufzeiten von fünf Jahren (18,0 Mio. Euro, variabel verzinst und 7,0 Mio. Euro, fest verzinst) und sieben Jahren (3,0 Mio. Euro, fest verzinst) gezeichnet. Der Schuldschein mit variabler Verzinsung hat eine Verzinsung, die mit einer Marge auf den 6-Monats-EURIBOR berechnet wird. Als Finanzrelationen wurden für die platzierten Schuldscheine der Verschuldungsgrad und die Eigenkapitalquote festgelegt.
Das seit 2013 bestehende fest verzinste Schuldscheindarlehen über 12,0 Mio. Euro wurde am 20. Dezember 2018 fristgerecht getilgt.
Die Finanzkennzahlen werden jährlich ermittelt. Das Zinsrisiko wird durch über die Laufzeit feste Zinssätze bzw. durch den Abschluss marktüblicher Sicherungsmechanismen reduziert (siehe Abschnitt Derivative Finanzinstrumente).
Leasing- und Mietkaufverträge
Der Konzern hat für verschiedene technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung Leasing- und Mietkaufverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge sind ausschließlich als Operating-Lease ausgestaltet. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen können auf den Barwert wie folgt übergeleitet werden:
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| 31. Dezember 2017 in TEUR |
Mindestleasingzahlungen | Mindestleasingzahlungen |
|---|---|---|
| Kurzfristig bis 1 Jahr | 1.460 | 1.405 |
| Zwischen 1 und 5 Jahren | 3.415 | 3.244 |
| Mehr als 5 Jahre | 307 | 289 |
| Summe Mindestleasingzahlungen | 5.182 | 4.938 |
| Abzüglich des Abzinsungsbetrags | 244 | 0 |
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | 4.938 | 4.938 |
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| 31. Dezember 2018 in TEUR |
Mindestleasingzahlungen | Mindestleasingzahlungen |
|---|---|---|
| Kurzfristig bis 1 Jahr | 1.250 | 1.190 |
| Zwischen 1 und 5 Jahren | 3.089 | 2.916 |
| Mehr als 5 Jahre | 1 | 1 |
| Summe Mindestleasingzahlungen | 4.340 | 4.107 |
| Abzüglich des Abzinsungsbetrags | 233 | 0 |
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | 4.107 | 4.107 |
Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 922 (i.Vj. TEUR 888) erfasst. Davon wurden für Operating-Leasingverhältnisse TEUR 679 (i.Vj. TEUR 651) erfasst.
Der Nettobuchwert der durch Leasing finanzierten und an den Leasinggeber verpfändeten Technischen Anlagen und Maschinen beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 3.956 (i.Vj. TEUR 4.653). Im Geschäftsjahr gingen Leasinggegenstände mit einem Nettobuchwert von TEUR 180 zu (i.Vj. TEUR 2.885).
Sonstiges
Zum Bilanzstichtag 2018 verfügte First Sensor über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien von TEUR 10.070 (i.Vj. TEUR 11.050).
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abgegrenzte Investitionszuschüsse/-zulagen von TEUR 3.203 (i.Vj. TEUR 3.457). Diese betreffen Zuwendungen der öffentlichen Hand und wurden im Wesentlichen in Form von Investitionsförderungen für die neu errichteten Produktionsanlagen in Berlin gewährt. Die gewährten Investitionsförderungen sind an den Nachweis der durchgeführten Investitionsmaßnahmen sowie die zukünftige Einhaltung von Verbleibensvoraussetzungen der geförderten Vermögenswerte und die Schaffung von Arbeitsplätzen geknüpft.
Darüber hinaus sind die negativen Marktwerte der Zinssicherungsinstrumente von TEUR 309 (i.Vj. TEUR 81) unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten erfasst.
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegen Personal | 1.810 | 3.495 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 2.723 | 652 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 97 | 94 |
| Übrige | 6.062 | 3.753 |
| Gesamt | 10.692 | 7.994 |
Alle sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nicht verzinst.
Aktienoptionsplan
Derzeit bestehen drei Aktienoptionspläne:
| ― | Aktienoptionsplan 2013 (AOP 2013) |
| ― | Aktienoptionsplan 2016/II (AOP 2016/II) |
| ― | Aktienoptionsplan 2017/I (AOP 2017/I) |
Hierin ist geregelt, dass die Gewährung von Optionen auf den Erwerb von Stammaktien an Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft möglich ist.
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| AOP 2013 | AOP 2016/II | AOP 2017/I | |
|---|---|---|---|
| Beschluss der Hauptversammlung | 20.08.2013* | 04.05.2016 | 27.05.2017 |
| Laufzeit Aktienoptionsplan | 3 Jahre | 3 Jahre | 2 Jahre |
| Wartefrist nach dem Ausgabezeitpunkt | 4 Jahre | 4 Jahre | 4 Jahre |
| Ausübungszeitraum nach Ablauf der Wartefrist | 5 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
| Maximale Bezugsrechte (Gesamtvolumen) | 91.000* | 520.000 | 240.000 |
* angepasst durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2017
Die Ausübung der Optionen erfolgt vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bedingungen.
AOP 2013
Der Aktienoptionsplan AOP 2013 hat eine Laufzeit von drei Jahren. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2017 wurde das Optionsprogramm auf 91.000 Optionen gekürzt. Das Programm teilt sich in drei Gruppen von Bezugsberechtigten:
| ― | für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft |
| ― | für Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen |
| ― | für Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen |
Während der Laufzeit des Aktienoptionsplans 2013 können jährlich Bezugsrechte an die Berechtigten aus dem Gesamtvolumen ausgegeben werden.
Die Bezugsrechte können nur jeweils während eines Zeitraums von der Bekanntgabe der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres durch den Vorstand bis zum Ende des Geschäftsjahres an die Bezugsberechtigten ausgegeben werden, frühestens jedoch nach Eintragung des Bedingten Kapitals 2013/I im Handelsregister.
Die Bezugsrechte dürfen erst nach Ablauf einer Wartefrist ausgeübt werden. Diese Wartefrist beträgt mindestens vier Jahre ab der Gewährung. Die Ausübung kann in den fünf Jahren erfolgen, die auf den Ablauf der jeweiligen Wartefrist folgen. Optionen, die bis zum Ende dieser Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatz- und entschädigungslos.
Bezugsrechte dürfen nicht ausgeübt werden in den drei Wochen, die der Bekanntgabe von Quartalsergebnissen vorausgehen und nicht in der Zeit vom Geschäftsjahresende bis zur Veröffentlichung des Konzernjahresabschlusses der Gesellschaft. Dies gilt auch, wenn sich in den Sperrfristen ein Ausübungsfenster öffnet.
Der Ausübungspreis für die Bezugsrechte beträgt 15,00 Euro je Bezugsrecht.
Innerhalb des Ausübungszeitraums können die Bezugsrechte nur dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen den Ausübungspreis von 15,00 Euro erreicht oder überschreitet.
Die Optionsrechte sind außer im Todesfall des Bezugsberechtigten nicht übertragbar.
Die weiteren Einzelheiten für die Gewährung von Optionen und die weiteren Ausübungsbedingungen werden durch den Aufsichtsrat festgesetzt, soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind. Soweit Mitarbeiter der Gesellschaft betroffen sind oder es sich um die Gewährung von Optionen an Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen handelt, werden die weiteren Einzelheiten durch den Vorstand der Gesellschaft festgesetzt.
Bisher wurden 185.208 Bezugsrechte an Vorstände ausgegeben. Nach dem Ausscheiden der Vorstände sind die an diese ausgegebenen Bezugsrechte verfallen. Darüber hinaus wurden 118.000 Bezugsrechte an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen und Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen gewährt.
AOP 2016/II
Der Aktienoptionsplan 2016/II wurde auf der Hauptversammlung am 4. Mai 2016 beschlossen. Dieser sieht vor, bis zu 520.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener in- und ausländicher Unternehmen der Gesellschaft und Führungskräfte der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2019 auszugeben. Soweit Bezugsrechte aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Bezugsrechten erneut ausgegeben werden.
Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte des Aktienoptionsplans 2016/II verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:
| ― | Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft erhalten höchstens insgesamt bis zu 160.000 Optionen (bis zu ca. 30,8 Prozent) |
| ― | Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen erhalten höchstens insgesamt bis zu 70.000 Optionen (bis zu ca. 13,5 Prozent) |
| ― | Führungskräfte der Gesellschaft erhalten höchstens insgesamt bis zu 290.000 Optionen (bis zu ca. 55,7 Prozent) |
Bezugsrechte konnten erstmals im Geschäftsjahr 2016 ausgegeben werden.
Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Bezugsrechte eine Laufzeit von jeweils sieben Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos. Nach Ablauf der Wartefrist können die Bezugsrechte dann ausgeübt werden, wenn in einem Zeitraum von 30 Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung das Erfolgsziel erreicht war. Der Ausübungspreis entspricht jeweils dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie an den 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor dem jeweiligen Ausgabetag der Optionen zuzüglich 20 Prozent. Für die im Geschäftsjahr 2017 und 2018 ausgegebenen Bezugsrechte beträgt der Ausübungspreis jedoch mindestens 15,00 Euro. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Ausübungspreis erreicht oder überschreitet. Der Ausübungspreis für die Bezugsrechte beträgt 12,00 Euro je Bezugsrecht.
Die Ausübung der Bezugsrechte setzt neben dem Erreichen des Erfolgsziels zwingend voraus, dass der Berechtigte für je zehn gewährte Bezugsrechte eine Aktie der Gesellschaft spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag der jeweiligen Bezugsrechte erworben und diese ununterbrochen bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübung dieser Bezugsrechte im eigenen Namen gehalten hat. Erfolgt kein entsprechender Nachweis über den Erwerb von Aktien, können die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden.
Die Bezugsrechte sind vererblich, nicht aber übertragbar oder veräußerbar. Sie können nicht verpfändet werden.
Zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2016/II wurde das Bedingte Kapital 2016/II in Höhe von 2.600.000,00 Euro geschaffen.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden 282.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 110.000 Bezugsrechte an den Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 2,00 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 67.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 25.000 Bezugsrechte an den Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 3,08 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 11,73 Euro, Volatilität von 39,4 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden 93.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2016/II gewährt. Davon wurden 25.000 Bezugsrechte an den Finanzvorstand gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 7,91 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 25,20 Euro, Volatilität von 44,32 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird.
AOP 2017/I
Der Aktienoptionsplan 2017/I wurde auf der Hauptversammlung am 27. Mai 2017 beschlossen. Dieser sieht vor, bis zu 240.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands bis zum 31. Dezember 2019 auszugeben. Soweit Bezugsrechte aufgrund des Ausscheidens von Bezugsberechtigten innerhalb des Ermächtigungszeitraums verwirken, darf eine entsprechende Anzahl von Bezugsrechten erneut ausgegeben werden.
Bezugsrechte konnten erstmals im Geschäftsjahr 2017 ausgegeben werden.
Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Insgesamt haben die Bezugsrechte eine Laufzeit von jeweils sieben Jahren ab dem Ausgabetag; anschließend verfallen sie ersatzlos. Nach Ablauf der Wartefrist können die Bezugsrechte dann ausgeübt werden, wenn das Erfolgsziel erreicht ist. Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor der jeweiligen Ausübung den Ausübungspreis erreicht oder überschreitet. Der Ausübungspreis entspricht jeweils dem Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie an den 30 aufeinander folgenden Börsentagen vor dem jeweiligen Ausgabetag der Optionen zuzüglich 20 Prozent. Für die im Geschäftsjahr 2017 und 2018 ausgegebenen Bezugsrechte beträgt der Ausübungspreis jedoch mindestens 15,00 Euro.
Die Ausübung der Bezugsrechte setzt neben dem Erreichen des Erfolgsziels zwingend voraus, dass der Berechtigte für je zehn gewährte Bezugsrechte eine Aktie der Gesellschaft spätestens sechs Monate nach dem Ausgabetag der jeweiligen Bezugsrechte erworben und diese ununterbrochen bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübung dieser Bezugsrechte im eigenen Namen gehalten hat. Erfolgt kein entsprechender Nachweis über den Erwerb von Aktien, können die Bezugsrechte nicht ausgeübt werden.
Zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2017/I wurde das Bedingte Kapital 2017/I in Höhe von 1.200.000,00 Euro geschaffen.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 80.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2017/I an den Vorstandsvorsitzenden der First Sensor AG gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 4,16 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 14,14 Euro, Volatilität von 39,4 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden 80.000 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2017/I an den Vorstandsvorsitzenden der First Sensor AG gewährt. Der Wert einer ausgegebenen Option betrug 7,91 Euro und wurde mittels des Black-Scholes-Modells ermittelt. Hierbei wurden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Aktienkurs am Gewährungstag von 25,20 Euro, Volatilität von 44,32 Prozent und ein Zinssatz von 0,0 Prozent. Desweiteren wurde unterstellt, dass eine jährliche Nichtausübungsrate von 15 Prozent eintreten wird.
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| DACH* | 74.303 | 76.378 | 2.075 | 2,8 |
| Übriges Europa | 40.414 | 38.790 | -1.624 | -4,0 |
| Nordamerika | 17.293 | 19.244 | 1.951 | 11,3 |
| Asien | 14.911 | 19.416 | 4.505 | 30,2 |
| Rest der Welt | 579 | 1.320 | 741 | 127,9 |
| Gesamt | 147.500 | 155.148 | 7.648 | 5,2 |
* Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein
Umsätze resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von kundenspezifischen Halbleitersensoren, Sensorsystemen sowie Entwicklungs- und Fertigungsdienstleistungen. Erlösschmälerungen sind im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 92 (i.Vj. TEUR 309) gewährt worden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Erträge aus sonstigen Sachbezügen | 678 | 585 | -93 | -13,7 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten | 570 | 476 | -94 | -16,5 |
| Versicherungsentschädigungen | 735 | 426 | -309 | -42,0 |
| Entwicklungszuschüsse | 633 | 422 | -211 | -33,3 |
| Periodenfremde Erträge | 227 | 265 | 38 | 16,7 |
| Investitionszulagen | 189 | 159 | -30 | -15,9 |
| Investitionszuschüsse | 93 | 95 | 2 | 2,2 |
| Sonstige | 206 | 162 | -44 | -21,4 |
| Gesamt | 3.331 | 2.590 | -741 | -22,2 |
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Unfertige Erzeugnisse | -317 | 2.503 | 2.820 | 889,6 |
| Fertige Erzeugnisse | -1.234 | 1.977 | 3.211 | 260,2 |
| Zwischengewinneliminierung | 66 | -9 | -75 | -115,2 |
| Gesamt | -1.485 | 4.471 | 5.956 | 401,1 |
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Aktivierte Entwicklungsaufwendungen | 1.435 | 1.630 | 195 | 13,6 |
| Übrige aktivierte Aufwendungen | 1.072 | 335 | -737 | -68,8 |
| Gesamt | 2.507 | 1.965 | -542 | -21,6 |
Die in 2018 aktivierten Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 1.965 (i.Vj. TEUR 2.507). Davon entfielen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38 TEUR 1.630 (i.Vj. TEUR 1.435). Die übrigen aktivierten Kosten beziehen sich im Wesentlichen auf Maßnahmen im Rahmen der Erweiterung der Kapazitäten (Medienversorgung und Maschinen) und der Technologiefähigkeit an den Fertigungsstandorten Berlin-Oberschöneweide und Berlin-Weißensee.
Die aufwandswirksam erfassten Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen in 2018 TEUR 10.171 (i.Vj. TEUR 8.578).
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 60.712 | 65.822 | 5.110 | 8,4 |
| Bezogene Leistungen | 8.602 | 10.273 | 1.671 | 19,4 |
| Gesamt | 69.314 | 76.095 | 6.781 | 9,8 |
Der Personalaufwand gliedert sich in die folgenden Positionen:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 39.390 | 41.323 | 1.933 | 4,9 |
| Soziale Abgaben inkl. Altersvorsorge | 7.196 | 7.726 | 530 | 7,4 |
| Gesamt | 46.586 | 49.049 | 2.463 | 5,3 |
Der Personalaufwand beinhaltet TEUR 311 (i.Vj. TEUR 140) Aufwendungen für die Gewährung von Aktienoptionen. Darüber hinaus sind TEUR 12 (i.Vj. TEUR 33) für beitragsorientierte Versorgungspläne enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Raumkosten | 2.755 | 2.551 | -204 | -7,4 |
| Instandhaltung, Reparaturen | 1.670 | 2.225 | 555 | 33,2 |
| Vertriebs- und Marketingkosten | 1.636 | 1.630 | -6 | -0,4 |
| IT-Kosten | 1.057 | 1.186 | 129 | 12,2 |
| Reisekosten | 909 | 1.186 | 277 | 30,5 |
| Kfz-Kosten | 1.049 | 1.037 | -12 | -1,1 |
| Sonstiger Betriebsbedarf | 665 | 945 | 280 | 42,1 |
| Allgemeine Verwaltung | 334 | 793 | 459 | 137,4 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.145 | 770 | -375 | -32,8 |
| Kosten der Warenabgabe | 704 | 717 | 13 | 1,8 |
| Versicherungen | 563 | 662 | 99 | 17,6 |
| Personalbeschaffung | 368 | 660 | 292 | 79,3 |
| Sonstige Aufwendungen | 613 | 610 | -3 | -0,5 |
| Gewährleistungsaufwendungen | 748 | 407 | -341 | -45,6 |
| Fortbildungskosten | 315 | 381 | 66 | 21,0 |
| Arbeitskleidung und Arbeitsschutz | 324 | 370 | 46 | 14,2 |
| Investor Relations | 421 | 321 | -100 | -23,8 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 172 | 298 | 126 | 73,3 |
| F&E-Aufwendungen | 201 | 273 | 72 | 35,8 |
| Kommunikationskosten | 272 | 256 | -16 | -5,9 |
| Jahresabschlussprüfung | 161 | 216 | 55 | 34,2 |
| Sonstige Steuern | 107 | 143 | 36 | 33,6 |
| Aufsichtsratsvergütung | 126 | 138 | 12 | 9,5 |
| Gesamt | 16.315 | 17.775 | 1.460 | 8,9 |
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern | 2.987 | 3.320 | 333 | 11,1 |
| Periodenfremde Ertragsteuern | -146 | -6 | 140 | 95,9 |
| Latente Steuern | -63 | -447 | -384 | -609,5 |
| Ausgewiesener Steuerbetrag | 2.778 | 2.867 | 89 | 3,2 |
Die latenten Steuern resultieren zu TEUR -447 (i.Vj. TEUR -63) aus der Umkehr temporärer Differenzen.
Die Überleitung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus ausgewiesenem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Konzernsteuersatz für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 7.151 | 10.388 | 3.237 | 45,3 |
| Steuersatz | 30% | 30% | ||
| Errechneter Steueraufwand, -ertrag (Aufwand positiv, Ertrag negativ) | 2.145 | 3.116 | 971 | 45,2 |
| Periodenfremde Steuern | -146 | 9 | 155 | 106,2 |
| Abweichender ausländischer Steuersatz | 260 | -199 | -459 | -176,5 |
| Genutzte, nicht aktivierte Verlustvorträge | -3 | -112 | -109 | -3.633,3 |
| Steuerliche Verlustvorträge nicht aktiviert | 312 | 75 | -237 | -76,0 |
| Gewerbesteuerhinzurechnungen | 105 | 53 | -52 | -49,5 |
| Steuerfreie Erträge | -8 | 0 | 8 | 100,0 |
| Nicht abziehbare Betriebsausgaben | 28 | 18 | -10 | -35,7 |
| Übrige | 85 | -93 | -178 | -209,4 |
| Steueraufwand | 2.778 | 2.867 | 89 | 3,2 |
Die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden setzen sich zum Bilanzstichtag vor der Saldierung wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagevermögen | 85 | 72 | -13 | -15,3 |
| Zwischengewinneliminierung | 33 | 34 | 1 | 3,0 |
| Marktwert Derivate | 24 | 93 | 69 | 287,5 |
| Sonstige Rückstellungen | 58 | 54 | -4 | -6,9 |
| Latente Steueransprüche | 200 | 253 | 53 | 26,5 |
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Selbst erstellte Entwicklungsleistungen | 1.365 | 1.642 | 277 | 20,3 |
| Sachanlagevermögen | 134 | 122 | -12 | -9,0 |
| Sonstige Rückstellungen | 36 | 0 | -36 | -100,0 |
| Erworbene Kundenstämme | 2.379 | 1.742 | -637 | -26,8 |
| Erworbene Marken | 199 | 199 | 0 | 0,0 |
| Latente Steuerschulden | 4.113 | 3.705 | -408 | -9,9 |
Im Berichtsjahr wurden latente Steuern auf Ebene der einzelnen Gesellschaften wie im Vorjahr saldiert. Die Ertragsteuern umfassen die in den jeweiligen Ländern gezahlten oder zu zahlenden Ertragsteuern sowie latente Steuern. Die latenten Steuern auf die Marktwerte der im Rahmen des Hedge Accounting berücksichtigten Derivate von TEUR 8 (i.Vj. TEUR 16) sowie auf die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste bei Pensionsrückstellungen von TEUR 5 (i.Vj. TEUR 2) betreffen latente Steuern, die außerhalb des Periodenergebnisses erfasst wurden. Die Ertragsteuern für 2017 und 2018 umfassen Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer, Solidaritätszuschlag und die entsprechenden ausländischen Steuern. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne 15 Prozent. Des Weiteren wird ein Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer von 5,5 Prozent erhoben. Die Gewerbesteuer wurde in Abhängigkeit des Hebesatzes der zuständigen Gemeinde mit 11,55 Prozent bzw. 14,35 Prozent berechnet. Latente Steuern auf Verlustvorträge bei ausländischen Konzerngesellschaften wurden aus Vorsichtsgründen nicht gebildet. Steuerliche Verlustvorträge für inländische Konzerngesellschaften bestehen wie im Vorjahr nicht.
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Bezugsrechte mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt.
Nachfolgende Tabelle enthält die verwendeten Beträge bei der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie:
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| in TEUR, sofern nicht anders angegeben | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis der Aktionäre | 4.131 | 7.396 | 3.265 | 79,0 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien in tausend Stück (unverwässert) | 10.211 | 10.217 | 6 | 0,1 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert) | 0,40 | 0,72 | 0,32 | 80,0 |
| Verwässerungseffekt durch Bezugsrechte | 49 | 138 | 89 | 1,8 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien in tausend Stück (verwässert) | 10.260 | 10.355 | 95 | 0,9 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert) | 0,40 | 0,71 | 0,31 | 77,5 |
Die First Sensor weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird. Die Überleitung erfolgt ausgehend vom Ergebnis vor Steuern; Steuerzahlungen werden innerhalb des operativen Cashflows dargestellt, erhaltene Zinsen als Teil des Cashflows aus Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen als Teil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit sind nahezu ausschließlich durch Zahlungen bedingt; Währungskursveränderungen oder Zeitwertveränderungen sind von absolut untergeordneter Bedeutung.
Der Finanzmittelfonds wird entsprechend der Zahlungsmitteldisposition der Gesellschaft definiert. Er beinhaltet Barmittel und Sichtguthaben bei Kreditinstituten:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Barmittel | 20 | 5 | -15 | -75,0 |
| Sichtguthaben bei Kreditinstituten | 25.485 | 28.529 | 3.044 | 11,9 |
| Gesamt | 25.505 | 28.534 | 3.029 | 11,9 |
Die Gesellschaft hat im Jahr 2018 Ausschüttungen i.H. von 1.635 TEUR an die Aktionäre geleistet (i.Vj. TEUR 0).
Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden.
Des Weiteren ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung von Büroräumen und Büroausstattung, aus dem Leasing von Anlagegütern, Pkw sowie Bürotechnik, Gebäudeleasing und aus Zuwendungen aus beitragsorientierten Pensionsplänen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit zwischen drei und 20 Jahren und enthalten nur für ein Gebäudeleasing Verlängerungsoptionen bzw. eine Kaufoption. Dem Leasingnehmer wurden keinerlei Verpflichtungen bei Abschluss dieser Leasingverhältnisse auferlegt.
Die sich daraus ergebenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 2019 | 2020 bis 2013 | Ab 2024 |
|---|---|---|---|
| Miet- und Leasingaufwendungen | 1.925 | 3.520 | 822 |
| Bestellobligo | 10.333 | 110 | 0 |
| Erbpachtverbindlichkeiten | 17 | 68 | 612 |
| Gesamt | 12.275 | 3.698 | 1.434 |
Das Bestellobligo 2018 bezieht sich auf bestellte Anlagegüter und Vorratsvermögen.
First Sensor ist als integrierter Industriekonzern Anbieter von Sensorlösungen für eine Vielzahl von Branchen. Die einzelnen Tochterunternehmen der Gruppe unterscheiden sich in ihrer Position in der Wertschöpfungskette (Wafer, Komponente, Modul, System) bei der Herstellung der Sensorlösungen. Die jeweiligen spezifischen Kundenanforderungen legen fest, an welcher Stufe der Wertschöpfung die Leistungen abgerufen werden.
First Sensor agiert als ein einheitliches Unternehmen, das Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Sensorchips, Sensorkomponenten, Sensoren und Sensorsystemen umfasst. Der Umsatz wird nach Zielmärkten (Industrial, Medical, Mobility) sowie geographisch nach Herkunft der Kunden (DACH-Region, Europa, Nordamerika, Asien) überwacht.
Um eine konsequente Markt- und Kundenorientierung sicherzustellen, adressiert First Sensor mit seinen Sensorprodukten die drei Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Diese sind jedoch keine Basis für die interne Steuerung sowie das interne Reporting. Der Umsatz verteilt sich auf diese Märkte wie folgt:
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| in TEUR | 2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Industrial | 75.096 | 80.387 | 5.291 | 7,0 |
| Medical | 27.943 | 34.559 | 6.616 | 23,7 |
| Mobility | 44.461 | 40.202 | -4.259 | -9,6 |
| Gesamt | 147.500 | 155.148 | 7.648 | 5,2 |
Die Ergebnisse der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften werden monatlich ermittelt, aufbereitet und durch den Vorstand der Gesellschaft analysiert. Diese Geschäftseinheiten repräsentieren jedoch keine Segmente im Sinne des IFRS 8.
Das langfristige Vermögen und die Investitionen in das langfristige Vermögen entfallen nahezu ausschließlich auf Deutschland und nur zu einem unwesentlichen Teil auf Europa und Nordamerika.
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| Langfristiges Vermögen in TEUR |
31.12.2017 | 31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 84.886 | 85.236 | 350 | 0,4 |
| Übriges Europa | 99 | 78 | -21 | -21,2 |
| Nordamerika | 365 | 567 | 202 | 55,3 |
| Gesamt | 85.350 | 85.881 | 531 | 0,6 |
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| Investitionen in TEUR |
2017 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 12.950 | 9.567 | -3.383 | -26,1 |
| Übriges Europa | 43 | 3 | -40 | -93,0 |
| Nordamerika | 191 | 229 | 38 | 19,9 |
| Gesamt | 13.184 | 9.799 | -3.385 | -25,7 |
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| Mitarbeiteranzahl (FTE) | 31.12.2017 | 31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 739 | 805 | 66 | 8,9 |
| Übriges Europa | 34 | 33 | -1 | -2,9 |
| Nordamerika | 25 | 25 | 0 | 0,0 |
| Gesamt | 798 | 863 | 65 | 8,1 |
Transaktionen mit Personen oder Gesellschaften, die von First Sensor beeinflusst werden können oder die First Sensor beeinflussen können, sind offen zu legen, sofern die entsprechenden Transaktionen nicht durch Einbeziehung von konsolidierten Gesellschaften in den Konzernabschluss bereits erfasst wurden.
Die folgenden Transaktionen wurden mit Personen und Unternehmen, die als nahestehende Personen oder Unternehmen zur First Sensor gehören, getätigt:
Vorstand
| ― | Dr. Dirk Rothweiler, Weimar (seit 1. Januar 2017) |
| ― | Dr. Mathias Gollwitzer, Karlsruhe (seit 10. August 2015) |
| ― | Dr. Martin U. Schefter, Bonn (bis 16. Juni 2016) |
Die gezahlten Vergütungen für die Mitglieder des Vorstands sind der folgenden Darstellung zu entnehmen:
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| in TEUR | Dr. Martin U. Schefter | Dr. Mathias Gollwitzer | Dr. Dirk Rothweiler |
|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstands vorsitzender | Finanz vorstand | Vorstands vorsitzender |
| Dienstantritt | 17. Juni 2013 | 10. August 2015 | 1. Januar 2017 |
| Dienstaustritt | 16. Juni 2016 |
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| 2017 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 0 | 300 | 312 | 330 | 330 |
| Nebenleistungen | 0 | 17 | 16 | 30 | 20 |
| Summe | 0 | 317 | 328 | 360 | 350 |
| Einjährige variable Vergütung | 40 | 261 | 131 | 0 | 157 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||
| AOP 2016/II (endet am 31.12.2019) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abfindung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wettbewerbsentschädigung | 61 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 101 | 261 | 131 | 0 | 157 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 101 | 578 | 459 | 360 | 507 |
Die folgende Tabelle zeigt die gewährten Vorstandsvergütungen:
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| in TEUR | Dr. Martin U. Schefter | Dr. Mathias Gollwitzer | Dr. Dirk Rothweiler |
|---|---|---|---|
| Funktion | Vorstands vorsitzender | Finanz vorstand | Vorstands vorsitzender |
| Dienstantritt | 17. Juni 2013 | 10. August 2015 | 1. Januar 2017 |
| Dienstaustritt | 16. Juni 2016 |
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| 2017 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 0 | 300 | 312 | 330 | 330 |
| Nebenleistungen | 0 | 17 | 16 | 30 | 20 |
| Summe | 0 | 317 | 328 | 360 | 350 |
| Einjährige variable Vergütung | 40 | 100 | 108 | 120 | 120 |
| Mehrjährige variable Vergütung | |||||
| AOP 2016/II (endet am 31.12.2019) | 0 | 77 | 198 | 0 | 0 |
| AOP 2017/I (endet am 31.12.2019) | 0 | 0 | 0 | 333 | 633 |
| Abfindung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wettbewerbsentschädigung | 61 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 101 | 177 | 306 | 453 | 753 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 101 | 494 | 634 | 813 | 1.103 |
Der Vertrag mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Dr. Martin U. Schefter endete am 16. Juni 2016. In 2017 wurden die restlichen Beträge der variablen Vergütung und der Entschädigung gezahlt.
Mit Datum vom 10. August 2015 übernahm Dr. Mathias Gollwitzer die Position des Finanzvorstands. Er erhält eine feste jährliche Vergütung von TEUR 312 sowie eine variable Zielkomponente von TEUR 108. Im Berichtsjahr wurden ihm aus dem Aktienoptionsprogramm AOP 2016/II 25.000 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 31,32 Euro gewährt, die zu je 7,91 Euro nach dem Black-Scholes-Modell bewertet wurden. Bei einem Kontrollwechsel hat er Anspruch auf eine Einmalzahlung von bis zu TEUR 700, falls er innerhalb von einem Monat nach dem Kontrollwechsel kündigt.
Mit Datum vom 1. Januar 2017 übernahm Dr. Dirk Rothweiler die Position des Vorstandsvorsitzenden. Er erhält eine feste jährliche Vergütung von TEUR 330 sowie eine variable Zielkomponente von TEUR 120. Im Berichtsjahr sind ihm aus dem Aktienoptionsprogramm AOP 2017/I Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 31,32 Euro ausgegeben worden. Dies waren insgesamt 80.000 Aktienoptionen, die zu je 7,91 Euro nach dem Black-Scholes-Modell bewertet wurden. Bei einem Kontrollwechsel hat er Anspruch auf eine Einmalzahlung von bis zu TEUR 700, falls er innerhalb von einem Monat nach dem Kontrollwechsel kündigt.
Die Nebenleistungen der Vorstandsverträge beinhalten geldwerte Vorteile für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen, Mietzuschüsse, Zuschüsse für Heimfahrten sowie Umzugskosten.
Die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsverträge sind an die Erreichung von Unternehmenskennziffern gekoppelt. 70 Prozent des variablen Gehalts hängen von quantitativen Zielvorgaben und 30 Prozent von qualitativen Zielen ab. Die qualitativen Ziele sind individuell mit jedem Vorstandsmitglied und dem Aufsichtsrat vereinbart worden.
Im Berichtsjahr wurden variable Komponenten in Höhe von TEUR 288 (i.Vj. TEUR 301) zur Auszahlung gebracht, die bei den einjährigen variablen Vergütungen ausgewiesen sind. Mehrjährige Vergütungsbestandteile sind im Rahmen von Aktienoptionsplänen vereinbart worden.
An ehemalige Mitglieder des Vorstands oder Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge bezahlt. Zum 31. Dezember 2018 bestehen keine Bezugsrechte an ehemalige Vorstandsmitglieder.
Aufsichtsrat
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch § 13 der Satzung geregelt sowie von der Hauptversammlung festgelegt. Die Aufsichtsratsvergütung wurde gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2014 neu geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Vergütung von TEUR 20 für jedes volle Jahr der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Für den Vorsitzenden erhöht sich diese Vergütung auf TEUR 50, für seinen Stellvertreter erhöht sich die Vergütung auf TEUR 30. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart.
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer.
Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 120 (i.Vj. TEUR 112). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung und nehmen auch nicht am Aktienoptionsplan der Gesellschaft teil.
Sonstige nahe stehende Personen und Unternehmen
Der Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft hat eine Büroimmobilie an die Tochtergesellschaft zu marktüblichen Konditionen vermietet. Hierfür erhielt er TEUR 96 (i.Vj. TEUR 95).
Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Personen oder Unternehmen getätigt.
Risikomanagement für Finanzinstrumente
First Sensor veräußert seine Produkte und Dienstleistungen weltweit und tätigt die Materialbeschaffungen in einem internationalen Umfeld, wodurch Marktrisiken auf Grund von Änderungen der Wechselkurse entstehen.
Des Weiteren finanziert sich die Gesellschaft zum Teil mit Darlehen, die an variable Zinsbedingungen geknüpft sind, woraus sich Zinsrisiken ergeben. Die Gesellschaft hat hierzu Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossen. Fremdwährungsrisiken werden bei Bedarf durch den Abschluss von Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit Materialeinkäufen reduziert.
Die wesentlichen Finanzinstrumente der Gesellschaft bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, liquiden Mitteln, Schuldscheindarlehen, in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien und Bankdarlehen. Ziel der finanziellen Verbindlichkeiten ist es, das operative Geschäft der Gesellschaft zu finanzieren. Die wesentlichen Risiken resultieren aus Ausfall-, Liquiditäts-, Wechselkurs-, Zins- und Zeitwertrisiken. Sonstige Preisrisiken aus Finanzinstrumenten sind nicht gegeben.
Zur Sicherung gegen Zinsrisiken aus variablen Zinsvereinbarungen hat die Gesellschaft Zinsswaps abgeschlossen.
Zeitwertrisiko
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.
Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:
| ― | Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten werden auf Grund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente mit ihrem Buchwert ausgewiesen. |
| ― | Der beizulegende Zeitwert von nicht notierten Instrumenten, Darlehen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen sowie sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wird durch Diskontierung der künftigen Cashflows unter Verwendung von derzeit für Fremdkapital zu vergleichbaren Konditionen, Kreditrisiken und Restlaufzeiten verfügbaren Zinssätzen geschätzt. |
First Sensor schließt derivative Finanzinstrumente mit verschiedenen Finanzinstituten mit guter Bonität ab. Die abgeschlossenen Zinsswaps werden unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Input-Parametern bewertet. Zu den am häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören die Forward-Preis- und Swap-Modelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene Größen mit ein, wie z. B. Bonität der Geschäftspartner, Devisen-Kassa- und Termin-Kurse und Zinsstrukturkurven. Die Änderungen des Ausfallrisikos der Gegenseite hatten keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung und anderen zum beizulegenden Zeitwert erfassten Finanzinstrumenten.
Hierarchie beizulegender Zeitwerte
Der Konzern verwendet die folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:
| ― | Stufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. |
| ― | Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind. |
| ― | Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. |
Zum 31. Dezember 2018 hat First Sensor bestimmte Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet und dabei Bewertungsverfahren der Stufe 2 angewandt. Bei diesen Verbindlichkeiten handelt es sich um mehrere Zinsswaps zur Absicherung des Zinsrisikos.
Während der Berichtsperiode gab es keine Veränderungen der Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.
Derivative Finanzinstrumente
Die First Sensor Gruppe benutzt Zinsswaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von variabel verzinsten Verbindlichkeiten sowie Devisentermingeschäften zur Absicherung von Währungsrisiken. Die Marktwerte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Zinsabsicherungen
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| in TEUR | Fälligkeit | Absicherung | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| Zinsswap I (3145170UK) | 31.12.2020 | 3M EURIBOR | 3,83 % |
| Zinsswap II (3467328UK) | 31.12.2020 | 3M EURIBOR | 2,17 % |
| Zinsswap/Zinscap (50W8OY5GN4F-RA201704060000000253109305 | 21.12.2022 | 6M EURIBOR + Cap | 0,27 % |
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| in TEUR | Nominal 2017 | Nominal 2018 | Marktwert 2017 | Marktwert 2018 |
|---|---|---|---|---|
| Zinsswap I (3145170UK) | 626 | 418 | -42 | -20 |
| Zinsswap II (3467328UK) | 308 | 205 | -12 | -6 |
| Zinsswap/Zinscap (50W8OY5GN4F-RA201704060000000253109305 | 18.000 | 18.000 | -27 | -284 |
| 18.934 | 18.623 | -81 | -310 |
In 2018 wurden keine Verträge für Währungskursabsicherungen abgeschlossen.
Währungssensitivität
Die inländischen Konzerngesellschaften tätigen Geschäfte, die überwiegend in Euro abgeschlossen werden. Daher bestehen nur in geringem Umfang Forderungen oder Verbindlichkeiten in Fremdwährungen. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des Euro um 10 Prozent gegenüber den wesentlichen Währungen hätte einen Ergebniseffekt von maximal 0,4 Mio. Euro (i.Vj. 0,4 Mio. Euro).
Bei Erhöhungen bzw. Verminderungen des Euro gegenüber den relevanten Währungen um 10 Prozent würde sich aufgrund der Umrechnung der in fremden Währungen denominierten Abschlüsse der Tochtergesellschaften mittels der modifizierten Stichtagsmethode der Währungsausgleichsposten im Eigenkapital um maximal 0,4 Mio. Euro (i.Vj. 0,4 Mio. Euro) verringern bzw. erhöhen.
Zinssensitivität
Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert aus verzinst angelegten liquiden Mitteln sowie aus variabel verzinsten Verbindlichkeiten, die nicht über Zinssicherungsinstrumente gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert sind.
Da der weit überwiegende Teil der variabel verzinsten Verbindlichkeiten der Frist Sensor über Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert ist, bestehen nur in geringem Umfang Zinsänderungsrisiken. Eine Zinsveränderung um 100 Basispunkte würde einen Ergebniseffekt von maximal 0,1 Mio. Euro (i.Vj. 0,1 Mio. Euro) haben.
Direkte Auswirkungen auf das Eigenkapital aus den in Sicherungsbeziehungen einbezogenen Zinssicherungsinstrumenten würden bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 15 Basispunkte bzw. einer Verringerung um 10 Basispunkte bei rund +/- 0,1 Mio. Euro liegen.
Liquiditätsrisiko
Der Konzern überwacht das Liquiditätsvolumen mittels eines automatisierten Reportingtools. Dieses Tool berücksichtigt täglich die liquiden Mittel, die Laufzeit der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.
Zum 31. Dezember 2018 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungsverpflichtungen.
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| in TEUR | Fällig bis 1 Jahr | Fällig 1 bis 5 Jahre | Fällig über 5 Jahre | 31.12.2018 Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Verzinste Darlehen | 3.891 | 37.611 | 6.500 | 48.002 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.558 | 0 | 0 | 12.558 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 7.994 | 0 | 0 | 7.994 |
| Gesamt | 24.443 | 37.611 | 6.500 | 68.554 |
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| in TEUR | Fällig bis 1 Jahr | Fällig 1 bis 5 Jahre | Fällig über 5 Jahre | 31.12.2017 Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Verzinste Darlehen | 16.115 | 32.184 | 0 | 48.299 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.885 | 0 | 0 | 7.885 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 10.692 | 0 | 0 | 10.692 |
| Gesamt | 34.692 | 32.184 | 0 | 66.876 |
Kapitalsteuerung
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Unternehmens ist die Sicherstellung eines hohen Bonitätsratings und einer der Risikoposition und Strategie angemessenen Eigenkapitalquote, die zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value beiträgt. Mindesteigenkapitalquoten sind zum Teil in abgeschlossenen Kreditverträgen als Bedingung vereinbart worden. Die Eigenkapitalquote hat außerdem Einfluss auf das Bonitätsrating und stellt eine von mehreren Einflussgrößen dar, die die Höhe des zu zahlenden Zinsniveaus bestimmt. Das Bonitätsrating ist außerdem ein Entscheidungskriterium für Kunden bei der Berücksichtigung von Auftragsvergaben.
Der Konzern berücksichtigt bei der Steuerung des Kapitals die Eigenkapitalquote.
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| in TEUR | 31.12.2017 | 31.12.2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 81.899 | 88.767 | 6.868 | 8,4 |
| Bilanzsumme | 159.577 | 168.383 | 8.806 | 5,5 |
| Eigenkapitalquote in % | 51,3 | 52,7 | 1,4 | 2,7 |
Die im Rahmen der Darlehensverträge geforderten Finanzkennzahlen (Covenants) wurden durch die Gesellschaft im Berichtsjahr erfüllt.
Die nachfolgenden Erläuterungen enthalten zusätzliche Informationen, die Pflichtbestandteile des Anhangs gemäß HGB sind.
Vorstand
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| Name | Position im Vorstand |
|---|---|
| Dr. Dirk Rothweiler | Vorstandsvorsitzender (seit 1. Januar 2017) |
| Dr. Mathias Gollwitzer | Finanzvorstand (seit 10. August 2015) |
Dr. Dirk Rothweiler zeichnet als Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Richtlinien der Geschäftspolitik, Gesellschaftsrecht, Unternehmensstrategie, Unternehmenskommunikation, M&A, Beteiligungen, Tochterfirmen, Sales und Marketing, Forschung & Entwicklung, Produktentwicklung, Fertigung, Marktanalyse und Marktentwicklung, sowie Belange des Aufsichtsrats verantwortlich.
Als Finanzvorstand ist Dr. Mathias Gollwitzer bestellt. Er ist verantwortlich für die Bereiche Finanzen, Investor Relations, Planung, Controlling, Reporting, Personal, Recht, IT, Konzern-Risikomanagement, Internal Control und Compliance.
Aufsichtsrat
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| Name/ Tätigkeitsbezeichnung | Position im Aufsichtsrat | Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien |
|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Alfred Gossner | Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 11. September 2012 | Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg, seit 2003 bis 2/2018 | keine |
| Präsident Munich Business School | |||
| Neuwahl am 24.05.2017 | |||
| Götz Gollan | Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 11. September 2012 (Mitglied seit 17. Juni 2010) | keine | keine |
| Vorstand der equinet Bank AG, Frankfurt am Main (bis 31. August 2018) Vorstand der Nanogate SE, Quierschied-Göttelborn (seit 1. September 2018) | |||
| Marc de Jong | Mitglied des Aufsichtsrats seit 23. Mai 2014 | keine | Technische Universität Eindhoven, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) |
| CEO LM Wind Power A/S, Kolding, Dänemark CEO InnoMarket B.V. Eindhoven, Niederlande | |||
| Prof. Dr. Christoph Kutter | Mitglied des Aufsichtsrats seit 24. Mai 2017 | keine | VDI/VDE Innovation+- Technik GmbH, Berlin (Mitglied des Aufsichtsrates) |
| Direktor der Fraunhofer EMFT, München |
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Nach den uns übermittelten Stimmrechtsmitteilungen hielten zum 31. Dezember 2018 folgende Personen/Gesellschaften mehr als 3 Prozent der Aktien der First Sensor AG. Diese können dann von den aktuellen Stimmrechtsanteilen abweichen, wenn keine Meldeschwelle seit der letzten Meldung erreicht wurde und die Person oder Institution daher keine Verpflichtung zur Meldung hatte:
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| Meldepflichtiger Name/Firma | Wohnort/Sitz | Datum der Mitteilung | Datum der Schwellenberührung | Datum der Veröffentlichung |
|---|---|---|---|---|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DPE Deutsche Private Equity B.V. Aktionär: FS Technology Holding S.à.r.l. | Amsterdam, Niederlande | 14.08.2018 | 25.06.2018 | 14.08.2018 |
| Teslin Capital Management BV Fonds: Midlin NV | Maarsbergen, Niederlande | 05.06.2018 | 21.03.2016 | 06.06.2018 |
| Teslin Capital Management BV Fonds: Gerlin NV | Maarsbergen Niederlande | 25.06.2018 | 21.06.2018 | 28.06.2018 |
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| Meldepflichtiger Name/Firma | Schwellenwert erreicht bzw. über-/unterschritten | Höhe des Stimmrechtsanteils zum Zeitpunkt der Mitteilung | Zurechnung gemäß | |
|---|---|---|---|---|
| % | Stimmrechte | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DPE Deutsche Private Equity B.V. Aktionär: FS Technology Holding S.à.r.l. | 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten | 36,02 | 3.659.419 | § 34 WpHG |
| Teslin Capital Management BV Fonds: Midlin NV | 3%, 5% überschritten | 5,03 | 511.548 | § 34 WpHG |
| Teslin Capital Management BV Fonds: Gerlin NV | 3%, 5% überschritten | 5,01 | 51.2278 | § 34 WpHG |
Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahlen werden als Durchschnittswerte in Vollzeitäquivalenten (FTE) angegeben:
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| Vollzeitäquivalente | 2017 | 2018 | Δ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 729 | 777 | 48 | 6,6 |
| Europa | 34 | 33 | -1 | -2,5 |
| Nordamerika | 24 | 25 | 1 | 2,7 |
| Übrige | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 787 | 835 | 48 | 6,1 |
Darüber hinaus waren durchschnittlich 28 Auszubildende (i.Vj. 31) beschäftigt.
Honorare des Abschlussprüfers
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| in TEUR | 2018 |
|---|---|
| Jahresabschlussprüfung | 131 |
| Sonstige Beratungsleistungen | 16 |
| Gesamt | 147 |
Die Prüfungsgebühren für die Abschlussprüfung umfassen die Prüfung des Einzelabschlusses der First Sensor AG nach HGB, des First Sensor Konzernabschlusses nach IFRS sowie der wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften der First Sensor AG nach HGB. Der Abschlussprüfer prüft den Einzelabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss durchgehend ab dem Prüfungszeitraum 2013.
Verzicht auf Offenlegung nach § 264 Abs. 3 HGB
Die nachfolgenden inländischen Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft haben die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichten deshalb auf die Offenlegung des Jahresabschlusses:
| ― | First Sensor Lewicki GmbH, Oberdischingen |
| ― | First Sensor Microelectronic Packaging GmbH, Dresden |
Ausschüttungssperre
In der Bilanz des Einzelabschlusses der First Sensor AG werden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 2.482 (VJ: TEUR 2.375) ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen passive latente Steuern in Höhe von TEUR 774 (VJ: TEUR 736). Somit ergibt sich ein Betrag in Höhe von TEUR 1.708 (VJ: TEUR 1.639), der einer Ausschüttungssperre unterliegt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (3,21 %) und der vergangenen sieben Jahre (2,32 %) beträgt TEUR 15 (VJ: TEUR 15) und ist gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ebenfalls ausschüttungsgesperrt.
Die Gesellschaft hat die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Wesentliche Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind nicht bekannt.
Berlin, den 11. März 2019
First Sensor AG
Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender
Dr. Mathias Gollwitzer, Finanzvorstand
Bestätigungsvermerk
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)
Finanzkalender 2019
Kontakt
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der First Sensor AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der First Sensor AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung und der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht jeweils verwiesen wird. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, den Werthaltigkeitstest der Geschäfts- oder Firmenwerte, dar:
a) Das Risiko für den Abschluss
Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz sechs Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von insgesamt EUR 29,8 Mio. (Vorjahr EUR 29,8 Mio.) aus. Dieses entspricht rund 17,7 % (Vorjahr 18,7 %) der Bilanzsumme.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten „2. Konsolidierungsgrundsätze“, Unterabschnitt „Immaterielle Vermögenswerte / (b) Firmenwert“ und „5. Geschäfts- und Firmenwert“ des Konzernanhangs enthalten.
Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen.
Im Rahmen dieser Prüfung werden von der Gesellschaft komplexe Bewertungsmodelle verwendet, die auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die im Berichtsjahr erfolgte teilweise Änderung der Zusammensetzung der zahlungsmittelgenierenden Einheiten sowie die Planungen, die den Wertminderungstests aller wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegen, plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.
Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich mit der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt.
Besonderes Augenmerk haben wir dabei auf solche wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte gelegt, bei denen der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nur leicht oberhalb des Buchwertes liegt.
Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie in Stichproben die rechnerische Richtigkeit geprüft.
Die dem Werthaltigkeitstest der Geschäfts- und Firmenwerte zugrunde liegenden Annahmen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter liegen im Rahmen akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die im Geschäftsbericht der Gesellschaft enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung, |
| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung wurden wir vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der First Sensor AG, Berlin, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Hans-Peter Möller.
Hannover, 12. März 2019
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**
Lutz Reichert, Wirtschaftsprüfer
Hans-Peter Möller, Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, den 12. März 2019
First Sensor AG
Dr. Dirk Rothweiler, Vorstandsvorsitzender
Dr. Mathias Gollwitzer, Finanzvorstand
PETER-BEHRENS-STR. 15, 12459 BERLIN, T +49 30 639923-760, F + 49 30 639923-719
[email protected], WWW.FIRST-SENSOR.COM/DE/INVESTOR-RELATIONS
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