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FinLab AG — Audit Report / Information 2022
Jun 29, 2023
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Audit Report / Information
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Finanzbericht: 32667539

FinLab AG
Frankfurt am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2022
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022.
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den Mitgliedern des Vorstands beraten.
Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.
Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzenden Erläuterungen durch den Vorstand erteilt worden.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Information einvernehmlich, zügig und erfolgreich.
Aufsichtsratssitzungen
Der Aufsichtsrat der FinLab AG trat im Geschäftsjahr 2022 zu sechs ordentlichen Sitzungen zusammen, welche aufgrund der Coronakrise sowohl als Präsenzveranstaltungen sowie als Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten wurden.
In den Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Beteiligungen besprochen.
Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit folgenden Themen auseinandergesetzt:
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| ― | Finanzplanung und Diskussionen zum Finanzierungskonzept der Gesellschaft sowie Vorbereitung und Analyse der Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge für die Jahreshauptversammlung, insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagene Änderung der Vergütungsstruktur der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA |
| ― | Billigung des geprüften und testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 |
| ― | Berufung von Julian Kappus zum Vorstand der Gesellschaft |
| ― | Beschluss der Planung des Geschäftsjahres 2023 |
| ― | Vorbereitung potenzieller Transaktionen im Beteiligungsportfolio, insbesondere Veräußerung von Beteiligungen |
| ― | Sonstige Themenkomplexe, insbesondere zur Entwicklung des Wagniskapitalmarktes, strategische Implikationen daraus sowie etwaige geplante Kapitalmarktkommunikation |
Jahresabschlussprüfung
Der vom Vorstand im Februar 2023 aufgestellte Jahresabschluss der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der ifc Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich (bis 9. Januar 2023 als ifb Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, firmierend), geprüft.
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FinLab AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.
Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der Finlab AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, erörtert. In dieser Sitzung wurde vom Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2022 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der FinLab AG nach § 172 AktG festgestellt.
Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2022 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt:
"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG."
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.
Besetzung des Aufsichtsrats
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| ― | Stefan Müller, Aufsichtsratsvorsitzender |
| ― | Herbert Seuling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender |
| ― | Volker Rofalski, Mitglied des Aufsichtsrats |
Dank
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FinLab AG herzlich für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Frankfurt am Main, im April 2023
Für den Aufsichtsrat
Stefan Müller
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
JAHRESABSCHLUSS (HGB) DER FINLAB AG
ZUM 31. DEZEMBER 2022
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022
Aktiva
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| in EUR | ||
|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 9.126,00 | 11.132.00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 38.075,00 | 4.658,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 192.527,00 | 47.982,00 |
| 230.602,00 | 52.640,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 898.321,10 | 898.321,10 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.193.474,04 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 24.202.068,92 | 23.632.565,91 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.291.375,28 | 1.462.670,93 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 22.968.231,95 | 22.968.231,95 |
| 55.553.471,29 | 48.961.789,89 | |
| 55.793.199,29 | 49.025.561,89 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 688,00 | 5.878,33 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.241.684,62 | 1.541.295,37 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 7.783,03 | 2.524,41 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.034.820,10 | 218.178,96 |
| 2.284.975,75 | 1.767.877,07 | |
| II. Wertpapiere | ||
| Sonstige Wertpapiere | 68.255,27 | 166.670,65 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 2.690.859,77 | 8.298.541,14 |
| 5.044.090,79 | 10.233.088,86 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 13.358,66 | 23.029,44 |
| 60.850.648,74 | 59.281.680,19 |
Passiva
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| in EUR | ||
|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 5.451.670,00 | 5.451.670,00 |
| II. Kapitalrücklage | 47.621.880,89 | 47.621.880,89 |
| III. Bilanzgewinn | 5.800.238,40 | 3.761.462,01 |
| 58.873.789,29 | 56.835.012,90 | |
| B. Rückstellungen | ||
| I. Steuerrückstellungen | 504.700,00 | 402.461,00 |
| II. Sonstige Rückstellungen | 597.349,80 | 1.252.411,78 |
| 1.102.049,80 | 1.654.872,78 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 139.129,91 | 50.283,18 |
| II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 7.812,24 | 0,00 |
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 727.867,50 | 741.511,33 |
| 874.809,65 | 791.794,51 | |
| 60.850.648,74 | 59.281.680,19 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022
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| in EUR | ||
|---|---|---|
| 2022 | 2021 | |
| --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 1.925.420,04 | 4.865.252,33 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.180.674,31 | 2.396.830,06 |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -164.031,32 | -287.096,29 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.167.859,62 | -3.236.113,81 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | ||
| (davon für Altersversorgung EUR 531,27; Vorjahr EUR 6.544,40) | -95.927,11 | -123.295,99 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -27.928,42 | -25.401,43 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.221.028,39 | -1.922.271,64 |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.813.458,75; Vorjahr EUR 454.241,78) | 3.813.458,75 | 972.904,28 |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 84.151,36; Vorjahr EUR 0,00) | 98.503,19 | 34.740,81 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 644,44) | 11.238,64 | 1.940,23 |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -2.448.295,81 | -3.379.565,30 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| (davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) | 0,00 | -21,50 |
| 12. Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag | 471.871,93 | 874.852,04 |
| 2.376.096,19 | 172.753,79 | |
| 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -352.345,12 | -520.291,28 |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 2.023.751,07 | -347.537,49 |
| 15. Sonstige Steuern | 15.025,32 | -43,56 |
| 16. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 2.038.776,39 | -347.581,05 |
| 17. Gewinnvortrag | 3.761.462,01 | 4.109.043,06 |
| 18. Bilanzgewinn | 5.800.238,40 | 3.761.462,01 |
ANHANG DER FINLAB AG, FRANKFURT AM MAIN
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.01.2022 - 31.12.2022
Allgemeines
Der Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die FinLab AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen. Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat von der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanz ist gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Anlagevermögen
Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Sofern erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Wertpapiere wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Wertaufholungen werden im Anlagespiegel als negativer Zugang von Abschreibungen dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.451.670,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus 5.451.670 auf den Namen lautende Stammaktien. Bei den Aktien handelt es sich um Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.
Die Hauptversammlung am 22. Juni 2022 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 21. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 2.725.835,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 24. Juli 2022 im Handelsregister eingetragen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Boni, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen sowie Mietnebenkosten.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Unterbeteiligung der IBB Capital GmbH, Berlin, an der Invesdor INV AG (vormals Kapilendo AG) in Höhe von TEUR 640 (Vorjahr TEUR 640). Darüber hinaus beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten aus einem Büro-Mietvertrag in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 39) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 62).
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die erzielten Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf die Umlagen für Personal und sonstige Dienstleistungen für Beteiligungen und Gesellschaften der FinLab-Gruppe in Höhe von TEUR 1.742 (Vorjahr TEUR 1.494) sowie Erträge aus Untervermietung in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr TEUR 64). Die Performance-Fees wurden nicht vereinnahmt (Vorjahr TEUR 3.162).
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 850. Im Vorjahr wurden vor allem Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 2.123 erzielt.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen der Vorstände und der beschäftigten Mitarbeiter.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betragen im Geschäftsjahr 2022 TEUR 2.448 (Vorjahr TEUR 3.380).
Sonstige Angaben
Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres 2022 waren durchschnittlich 6 (Vorjahr 8) Arbeitnehmer beschäftigt.
Eventualverbindlichkeiten
Es bestanden zum Stichtag keine Eventualverbindlichkeiten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der im April 2017 abgeschlossene Mietvertrag hatte eine Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56, die nach der vollständigen Rückabwicklung des Mietvertrages aufgelöst wird.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.361. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 19.
Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte Kapitalabrufe der C3 Tech VC I GmbH & Co. KG (vormals C3 EOS VC I GmbH & Co. KG) betragen zum Bilanzstichtag TEUR 1.216 (Vorjahr TEUR 2.042).
Beteiligungsliste
Die FinLab AG hat von der Erleichterungsregelung des § 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf die Erstellung eines Konzernabschlusses.
An den folgenden Gesellschaften ist die FinLab AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11 HGB beteiligt:
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| Eigenkapital 31.12.2022 | Jahresergebnis 2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | in TEUR | in TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Heliad Management GmbH | Frankfurt am Main | 100 % | 943 | 472 |
| Patriarch MultiManager GmbH 1) | Frankfurt am Main | 100 % | 367 | 0 |
| Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA | Frankfurt am Main | 43,50 % | 49.111 | -2.674 |
| Nextmarkets AG 2) | Köln | 34,36 % | 9.526 | -7.444 |
| AUTHADA GmbH 2) | Darmstadt | 25,62 % | 487 | -2.044 |
| Vaultoro Limited 3) | London | 23,25 % | 658 | -62 |
| Iconic Holding GmbH 3) | Frankfurt am Main | 22,35 % | 2.355 | -518 |
1) Seit 01.01.2016 Ergebnisabführungsvertrag mit der FinLab AG, daher beträgt das Jahresergebnis TEUR 0.
2) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis beziehen sich auf 2021.
3) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis beziehen sich auf 2020.
Angaben zum Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft
Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der FinLab AG gehört.
Weiter teilte uns die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der FinLab AG gehört.
Die BFF Holding GmbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der FinLab AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der FinLab AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der FinLab AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH, Kulmbach, und die von der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der FinLab AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH, Kulmbach, und die von der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach, gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Die oben genannten Meldungen wurden am 08. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.038.776,39 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Vorstand
Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:
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| ― | Falk Schäfers, Frankfurt am Main Vorstand der FinLab AG |
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| ― | Julian Kappus, Frankfurt am Main Vorstand der FinLab AG (seit 01.06.2022) |
Aufsichtsrat
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren bzw. sind berufen:
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| ― | Stefan Müller, Küps Vorsitzender des Aufsichtsrats Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Kulmbach |
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| ― | Herbert Seuling, Kulmbach Mitglied des Aufsichtsrats Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach |
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| ― | Volker Rofalski, München Mitglied des Aufsichtsrats Geschäftsführer der only natural munich GmbH, München |
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichts
Über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen informiert der nach § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht. Nachfolgend ist die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben:
"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."
Frankfurt am Main, am 28. Februar 2023
Der Vorstand
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| Falk Schäfers | Julian Kappus |
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022
in EUR
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| Anschaffungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Zugänge | Umbuchung | Abgänge | 31.12.2022 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 164.644,13 | 1.966,31 | 0,00 | -123.107,63 | 43.502,81 |
| Sachanlagen | |||||
| 1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 45.757,68 | 38.755,91 | 0,00 | -45.757,68 | 38.755,91 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 360.746,12 | 188.489,20 | 0,00 | -324.407,27 | 224.828,05 |
| 406.503,80 | 227.245,11 | 0,00 | -370.164,95 | 263.583,96 | |
| Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 898.321,10 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 898.321,10 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 6.193.474,04 | 0,00 | 6.193.474,04 |
| 3. Beteiligungen | 26.929.428,96 | 2.844.675,77 | 154.366,67 | 0,00 | 29.928.471,40 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.509.002,18 | 6.284.694,86 | -6.347.840,71 | -108.149,80 | 1.337.706,53 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 25.379.693,92 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.379.693,92 |
| 54.716.446,16 | 9.129.370,63 | 0,00 | -108.149,80 | 63.737.666.99 | |
| Summe Anlagevermögen | 55.287.594,09 | 9.358.582,05 | 0,00 | -601.422,38 | 64.044.753,76 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Bilanzwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2022 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 153.512,13 | 3.972,31 | -123.107,63 | 34.376,81 | 11.132,00 | 9.126,00 |
| Sachanlagen | ||||||
| 1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 41.099,68 | 3.146,91 | -43.565,68 | 680,91 | 4.658,00 | 38.075,00 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 312.764,12 | 20.809,20 | -301.272,27 | 32.301,05 | 47.982,00 | 192.527,00 |
| 353.863,80 | 23.956,11 | -344.837,95 | 32.981,96 | 52.640,00 | 230.602,00 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 898.321,10 | 898.321,10 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.193.474,04 |
| 3. Beteiligungen | 3.296.863,05 | 2.429.539,43 | 0,00 | 5.726.402,48 | 23.632.565,91 | 24.202.068,92 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 46.331,25 | 0,00 | 0,00 | 46.331,25 | 1.462.670,93 | 1.291.375,28 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.411.461,97 | 0,00 | 0,00 | 2.411.461,97 | 22.968.231,95 | 22.968.231,95 |
| 5.754.656,27 | 2.429.539,43 | 0,00 | 8.184.195,70 | 48.961.789,89 | 55.553.471,29 | |
| Summe Anlagevermögen | 6.262.032,20 | 2.457.467,85 | -467.945,58 | 8.251.554,47 | 49.025.561,89 | 55.793.199,29 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
AN DIE FINLAB AG, FRANKFURT AM MAIN
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 15. März 2023
ifc Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steffen Urban
(Wirtschaftsprüfer)
FinLab AG
Ulmenstraße 37-39
60325 Frankfurt/Main
[email protected] Telefon +49 69 7191280-0