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FinLab AG Annual Report 2021

Jun 10, 2022

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Annual Report

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Finanzbericht: 30889107

FinLab AG

Frankfurt am Main

Jahresfinanzbericht 2021

NEXT GENERATION FINANCE.

NOW.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den Mitgliedern des Vorstandes beraten.

Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.

Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzender Erläuterungen durch den Vorstand erteilt worden.

Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Information einvernehmlich, zügig und erfolgreich.

Aufsichtsratssitzungen

Der Aufsichtsrat der FinLab AG trat im Geschäftsjahr 2021 zu zwölf ordentlichen Sitzungen zusammen, welche aufgrund der Corona-Krise als Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten wurden.

In den Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Beteiligungen besprochen.

Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit folgenden Themen auseinandergesetzt:

Sitzung am 22. März 2021

In der Bilanzsitzung am 22. März 2021 wurde nach eingehender Prüfung und Erörterung mit dem Wirtschaftsprüfer der geprüfte und testierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Des Weiteren wurde die Mandatsniederlegung zum 28. Februar von Hr. Dr. Schmitz sowie die vom Amtsgericht erfolgte Bestellung von Herrn Seuling zum neuen Aufsichtsratsmitglied protokolliert. Zum Schluss wurde die variable Vergütung des ehemaligen Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen.

Sitzung am 21. April 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 21. April 2021 wurde der Abschluss der Aufhebungsverträge mit den ehemaligen Vorständen der Gesellschaft Herrn Stefan Schütze und Herrn Juan Rodriguez beschlossen. Des Weiteren wurde mit Blick auf einen Change of Control Fall der Zeitpunkt für eine vorzeitige Ausübung der nicht verfallenen oder gekündigten Optionen der ehemaligen Vorstände festgelegt und beschlossen. Darüber hinaus wurde die Anpassung der Satzungsfassung in Verbindung mit der Erhöhung des Grundkapitals und der Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2014/​II beschlossen.

Sitzung am 28. April 2021

In dieser Sitzung hat der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Covid-19-Gesetz beschlossen, die Hauptversammlung 2021 der FinLab AG virtuell durchzuführen. Darüber hinaus wurde über Personalangelegenheiten gesprochen.

Sitzung am 30. April 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 30. April 2021 wurde die Bestellung von Herrn Matthias Kröner und Herrn Falk Schäfers ab dem 01. Mai 2021 zum Vorstand der Gesellschaft beschlossen.

Sitzung am 03. Mai 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 03. Mai 2021 wurde die Bestellung von Herrn Matthias Kröner und Herrn Falk Schäfers ab dem 01. Mai 2021 zu Geschäftsführern der Heliad Management GmbH beschlossen.

Sitzung am 10. Juni 2021

Die folgende Aufsichtsratssitzung fand am 10. Juni 2021 im Anschluss an die ordentliche, virtuelle Hauptversammlung statt. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung war der Bericht des Vorstands zum aktuellen Geschäftsverlauf und ein Rückblick auf die Organisation und den Verlauf der zuvor beendeten Hauptversammlung. Beschlüsse wurden in dieser Sitzung nicht gefasst.

Sitzung am 21. Juni 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 21. Juni 2021 wurde der Zusammenschluss der Deposit Solutions GmbH mit der Raisin GmbH diskutiert und hiermit verbundene Informationspflichten besprochen.

Sitzung am 23. Juli 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 23. Juli 2021 wurde die Verschmelzung der hundertprozentigen Tochtergesellschaft VCH Investment Group AG auf die Finlab AG mit Wirkung zum 01. Juli 2021 beschlossen.

Sitzung am 30. September 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 30. September wurde der Rückzug der Gesellschaft aus dem Scale Board und die Einstellung der IFRS-Bilanzierung ab dem Geschäftsjahr 2021 beschlossen. Des Weiteren wurde der Inhalt einer Beendigungsvereinbarung zum Vorstandsvertrag mit Herrn Matthias Kröner mit Wirkung zum 30. September 2021 beschlossen.

Sitzung am 11. und am 15. November 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 11. bzw. am 15. November wurde die Entwicklung der Portfoliogesellschaften und die aktuelle Situation sowie die Planzahlen der Gesellschaft für 2022 besprochen.

Anschließend wurde die Jahresplanung 2022 festgestellt.

Sitzung am 29. November 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 29. November wurde beschlossen, dass die Finlab AG eine potentielle Kapitalerhöhung der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA unterstützt.

Sitzung am 20. Dezember 2021

In der Aufsichtsratssitzung am 20. Dezember wurde die variable Vergütung für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 festgelegt und beschlossen. Im Weiteren wurde die nächste Aufsichtsratssitzung für den Anfang des Geschäftsjahres 2022 avisiert.

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand im Februar 2022 aufgestellte Jahresabschluss der Finlab AG für das Geschäftsjahr 2021 wurde von der ifb Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, geprüft.

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der Finlab AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.

Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der Finlab AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, erörtert. In dieser Sitzung wurde vom Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Finlab AG für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Finlab AG nach § 172 AktG festgestellt.

Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2021 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt:

"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Finlab AG für das Geschäftsjahr 2021 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG."

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst -den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Besetzung des Aufsichtsrats

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Stefan Müller, Aufsichtsratsvorsitzender
Herbert Seuling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Volker Rolalski, Mitglied des Aufsichtsrats

Dank

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finlab AG herzlich für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Frankfurt am Main, im März 2022

Für den Aufsichtsrat

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Stefan Müller
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

JAHRESABSCHLUSS (HGB) DER FINLAB AG

ZUM 31. DEZEMBER 2021

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2021

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in EUR
2021 2020
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 4.865.252,33 1.481.776,32
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.396.830,06 752.921,25
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -287.096,29 -383.945,17
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.236.113,81 -2.069.656,36
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung EUR 6.554,40; Vorjahr EUR 19.441,20) -123.295,99 -159.539,20
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -25.401,43 -26.467,02
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.922.271,64 -1.308.792,13
7. Erträge aus Beteiligungen
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 454.241,78; Vorjahr EUR 463.337,27) 972.904,28 1.500.662,27
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) 34.740,81 26.401,92
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 644,44; Vorjahr EUR 90.289,90) 1.940,23 103.474,16
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -3.379.565,30 -2.031,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) -21,50 -15.330,25
12. Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag 874.852,04 500.392,17
172.753,79 399.866,96
13. Steuern vom Einkommen und Ertrag -520.291,28 -48.705,02
14. Ergebnis nach Steuern -347.537,49 351.161.94
15. Sonstige Steuern -43,56 -9.177,81
16. Jahresfehlbetrag /​ Jahresüberschuss -347.581,05 341.984,13
17. Gewinnvortrag 4.109.043,06 3.767.058,93
18. Bilanzgewinn 3.761.462,01 4.109.043,06

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

Aktiva

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in EUR
31.12.2021 31.12.2020
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.132.00 14.907,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.658,00 7.946,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 47.982,00 60.414,00
52.640,00 68.360,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 898.321,10 2.899.221,10
2. Beteiligungen 23.632.565,91 26.432.548,73
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.462.670,93 1.615.432,41
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 22.968.231,95 19.202.429,70
48.961.789,89 50.149.631,94
49.025.561,89 50.232.898,94
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.878,33 10.872,14
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.541.295,37 1.761.981,39
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.524,41 76.922,94
4. Sonstige Vermögensgegenstände 218.178,96 573.759,00
1.767.877,07 2.423.535,47
II. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 166.670,65 86.122,00
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 8.298.541,14 6.147.442,72
10.233.088,86 8.657.100,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.029,44 30.323,13
59.281.680,19 58.920.322,26

Passiva

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in EUR
31.12.2021 31.12.2020
--- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.451.670,00 5.323.170,00
II. Kapitalrücklage 47.621.880,89 47.131.010,89
III. Bilanzgewinn 3.761.462,01 4.109.043,06
56.835.012,90 56.563.223,95
B. Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen 402.461,00 1.520,00
II. Sonstige Rückstellungen 1.252.411,78 1.417.733,55
1.654.872,78 1.419.253,55
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 50.283,18 42.794,41
II. Sonstige Verbindlichkeiten 741.511,33 895.050,35
791.794,51 937.844,76
59.281.680,19 58.920.322,26

ANHANG DER FINLAB AG, FRANKFURT AM MAIN

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.01.2021 - 31.12.2021

Allgemeines

Der Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2021 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Die FinLab AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen. Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat von der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanz ist gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Anlagevermögen

Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Sofern erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Wertpapiere wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Wertaufholungen werden im Anlagespiegel als negativer Zugang von Abschreibungen dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital

Das Grundkapital der FinLab AG wurde von EUR 5.323.170,00 um insgesamt EUR 128.500,00 auf EUR 5.451.670,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen, erhöht. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 5.451.670,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus 5.451.670 auf den Namen lautende Stammaktien. Bei den Aktien handelt es sich um Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.

Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 beschlossenen Bedingten Kapitals (2014/​II) wurden im Jahr 2020 Bezugsaktien in Höhe von 28.500 Stück und im Jahr 2021 in Höhe von 100.000 Stück ausgegeben. Die Eintragung der beiden Kapitalerhöhungen im Handelsregister ist im Geschäftsjahr 2021 erfolgt.

Die Hauptversammlung am 15. Juni 2018 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 14. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu EUR 2.494.335,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 16. Juli 2018 in das Handelsregister eingetragen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 um bis zu EUR 453.867,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​II). Das Bedingte Kapital 2014/​II beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch EUR 240.867,00. Bezogen auf die bedingten Kapitalerhöhungen hat die Gesellschaft von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechten mit Options- und/​oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten in Teilen Gebrauch gemacht.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten sowie Mietnebenkosten.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Unterbeteiligung der IBB Capital GmbH, Berlin, an der Kapilendo AG in Höhe von TEUR 640 (Vorjahr TEUR 640). Darüber hinaus beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten aus einem Büro-Mietvertrag TEUR 39 (Vorjahr TEUR 78) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 24).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die erzielten Umsatzerlöse entfallen im Wesentlichen auf die vereinnahmten Performance-Fees TEUR 3.162 (Vorjahr EUR 0,00) sowie Umlagen für Personal- und sonstige Dienstleistungen für Gesellschaften der FinLab-Gruppe TEUR 1.128 (Vorjahr TEUR 1.133).

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens TEUR 2.123 (Vorjahr TEUR 57).

Die Personalaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Managementwechsel von TEUR 2.216 (Vorjahr EUR 0,00).

Im laufenden Geschäftsjahr wurde mit Wirkung zum 01. Juli 2021 das Vermögen der 100%igen Tochtergesellschaft VCH Investment Group AG, Frankfurt am Main, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UmwG auf die Finlab AG als Rechtsnachfolgerin verschmolzen. Der Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 545 ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betragen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 3.380 (Vorjahr TEUR 2).

Sonstige Angaben

Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres 2021 waren durchschnittlich 8 (Vorjahr 9) Arbeitnehmer beschäftigt.

Eventualverbindlichkeiten

Es bestanden zum Stichtag keine Eventualverbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus einem im April 2017 abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Laufzeit bis Dezember 2022 resultieren zum Stichtag Mietverpflichtungen über insgesamt TEUR 341. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 56 gestellt.

Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte Kapitalabrufe der C3 EOS VC I GmbH & Co. KG (vormals FinLab EOS VC Europe I GmbH & Co. KG) betragen zum Bilanzstichtag TEUR 2.042 (Vorjahr TEUR 2.650).

Beteiligungsliste

Die FinLab AG hat von der Erleichterungsregelung des § 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf die Erstellung eines Konzernabschlusses.

An den folgenden Gesellschaften ist die FinLab AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11 HGB beteiligt:

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Eigenkapital 31.12.2021 Jahresergebnis 2021
Beteiligung Sitz Beteiligungsquote in TEUR in TEUR
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Heliad Management GmbH Frankfurt am Main 100 % 2.352 1.881
Patriarch MultiManager GmbH 1) Frankfurt am Main 100 % 367 0
Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main 43,52 % 51.785 -10.021
nextmarkets GmbH 2) Köln 23,01 % 1.400 -5.606
AUTHADA GmbH 2) Darmstadt 25,62 % 2.531 -7.700
Vaultoro Limited 2) London 23,25 % 658 -62
Iconic Holding GmbH 3) Frankfurt am Main 22,35 % 2.098 -277

1) Seit 01.01.2016 Ergebnisabführungsvertrag mit der FinLab AG, daher beträgt das Jahresergebnis TEUR 0.

2) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis beziehen sich auf 2020.

3) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis beziehen sich auf 2019.

Angaben zum Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft

Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns am 7. Januar 2021 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die von der BFF Holding GmbH sowie die von der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation GmbH an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien über die BFF Holding GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Herr Christian Angermayer, London, Großbritannien, hat uns am 7. Januar 2021 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine Beteiligung nach § 20 Abs. 1,3 AktG an unserer Gesellschaft mehr gehört.

Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 347.581,05 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Vorstand

Als Mitglieder des Vorstands waren bzw. sind berufen:

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Falk Schäfers, Frankfurt am Main

Vorstand der FinLab AG (seit dem 01.05.2021)

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Matthias Kröner, München

Vorstand der FinLab AG (vom 01.05.2021 bis zum 31.10.2021)

Geschäftsführer der Tradelite Solutions GmbH, München

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Juan Rodriguez, Bad Vilbel

Vorstand der FinLab AG (bis zum 30.04.2021)

Geschäftsführer der C3 Management GmbH, Frankfurt am Main

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Stefan Schütze, Lindau

Vorstand der FinLab AG (bis zum 30.04.2021)

Geschäftsführer der C3 Management GmbH, Frankfurt am Main

Aufsichtsrat

Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren bzw. sind berufen:

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Stefan Müller, Küps

Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit dem 20.12.2021, davor Mitglied des Aufsichtsrats) Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Kulmbach

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Herbert Seuling, Kulmbach

Mitglied des Aufsichtsrats (seit dem 15.03.2021)

Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach

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Volker Rofalski, München

Mitglied des Aufsichtsrats (seit dem 14.12.2021)

Geschäftsführer der only natural munich GmbH, München

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Axel-Günter Benkner, Nidderau

Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis zum 10.06.2021)

selbständiger Unternehmensberater

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Hans Peter Peters, Bad Homburg

Vorsitzender des Aufsichtsrats (vom 10.06.2021 bis zum 30.11.2021)

Diplom-Volkswirt/​Banken

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Dr. Friedrich Schmitz, München

Mitglied des Aufsichtsrates (bis zum 28.02.2021)

Unternehmer

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichtes

Über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen informiert der nach § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht. Nachfolgend ist die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben:

"Ich erkläre, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."

Frankfurt am Main, am 28. Februar 2022

Der Vorstand

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Falk Schäfers

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2021

in EUR

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Anschaffungskosten
01.01.2021 Zugänge Umbuchung Abgänge 31.12.2021
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 153.126,86 15.261,00 0,00 -3.743,73 164.644,13
Sachanlagen
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden 45.757,68 0,00 0,00 0,00 45.757,68
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 370.390,54 7.922,43 0,00 -17.566,85 360.746,12
416.148,22 7.922,43 0,00 -17.566,85 406.503,80
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.899.221,10 25.000,00 0,00 -2.025.900,00 898.321,10
2. Beteiligungen 26.432.548,73 2.029.409,89 1.016.957,64 -2.549.487,30 26.929.428,96
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.615.432,41 954.740,81 -1.016.957,64 -44.213,40 1.509.002,18
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 22.391.285,96 3.765.802,25 0,00 -777.394,29 25.379.693,92
53.338.488,20 6.774.952,95 0,00 -5.396.994,99 54.716.446,16
Summe Anlagevermögen 53.907.763,28 6.798.136,38 0,00 -5.418.305,57 55.287.594,09

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Kumulierte Abschreibungen Bilanzwert
01.01.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 138.219,86 19.036,00 -3.743,73 153.512,13 14.907,00 11.132,00
Sachanlagen
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden 37.811,68 3.288,00 0,00 41.099,68 7.946,00 4.658,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 309.976,54 20.218,43 -17.430,85 312.764,12 60.414,00 47.982,00
347.788,22 23.506,43 -17.430,85 353.863,80 68.360,00 52.640,00
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 2.899.221,10 898.321,10
2. Beteiligungen 0,00 3.296.863,05 0,00 3.296.863,05 26.432.548,73 23.632.565,91
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 46.331,25 0,00 46.331,25 1.615.432,41 1.462.670,93
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 3.188.856,26 2.411.461,97 -3.188.856,26 2.411.461,97 19.202.429,70 22.968.231,95
3.188.856,26 5.754.656,27 -3.188.856,26 5.754.656,27 50.149.631,94 48.961.789,89
Summe Anlagevermögen 3.674.864,34 5.797.198,70 -3.192.599,99 6.262.032,20 50.232.898,94 49.025.561,89

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE FINLAB AG, FRANKFURT AM MAIN

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Grünwald, 15. März 2022

ifb Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Steffen Urban
(Wirtschaftsprüfer)

FinLab AG

Grüneburgweg 18

60322 Frankfurt am Main

[email protected]

Telefon +49 (0) 69. 719 1280-0