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FinLab AG Annual Report 2020

May 17, 2021

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Annual Report

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Finanzbericht: 28226683

FinLab AG

Frankfurt am Main

Jahresfinanzbericht (HGB und IFRS) 2020

NEXT GENERATION FINANCE. NOW.

Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2020

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020.

ZUSAMMENARBEIT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den Mitgliedern des Vorstandes beraten.

Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.

Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzender Erläuterungen durch den Vorstand erteilt worden.

Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Information einvernehmlich, zügig und erfolgreich.

AUFSICHTSRATSSITZUNGEN

Der Aufsichtsrat der FinLab AG trat im Geschäftsjahr 2020 zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen, welche aufgrund der Corona-Krise als Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten wurden.

In den Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Beteiligungen besprochen.

Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit folgenden Themen auseinandergesetzt:

SITZUNG AM 31. MÄRZ 2020

In der Bilanzsitzung am 31. März 2020 wurde nach eingehender Prüfung und Erörterung mit dem Wirtschaftsprüfer der geprüfte und testierte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Des Weiteren wurde die aktuelle Geschäftsentwicklung erörtert und ein Termin für die (virtuelle) ordentliche Hauptversammlung 2020 festgelegt und der Abhaltung der Hauptversammlung in virtueller Form zugestimmt.

SITZUNG AM 10. JUNI 2020

Die folgende Aufsichtsratssitzung fand am 10. Juni 2020 im Anschluss an die ordentliche, virtuelle Hauptversammlung statt. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung war der Bericht des Vorstands zum aktuellen Geschäftsverlauf und ein Rückblick auf die Organisation und den Verlauf der soeben beendeten Hauptversammlung. Beschlüsse wurden in dieser Sitzung nicht gefasst.

SITZUNG 09. NOVEMBER 2020

In der Sitzung vom 09. November 2020 gab der Vorstand einen Überblick über die Entwicklung des Beteiligungsportfolios und der Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Darüber hinaus wurden potenzielle Neuinvestments und Folgefinanzierungen besprochen.

SITZUNG 15. DEZEMBER 2020

In dieser Sitzung wurde die Jahresplanung 2021 besprochen und verabschiedet. Ebenso wurden etwaige Neuinvestments besprochen und die Geschäftsführung berichtete zur aktuellen Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen.

JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG

Der vom Vorstand im Februar 2021 aufgestellte Jahresabschluss der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2020 wurde von der ifb Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, geprüft.

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FinLab AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.

Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der FinLab AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, erörtert. In dieser Sitzung wurde vom Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der FinLab AG nach § 172 AktG festgestellt.

PRÜFUNG DES BERICHTS DES VORSTANDS ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2020 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt:

"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG."

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

BESETZUNG DES AUFSICHTSRATES

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Axel-Günter Benkner, Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Friedrich Schmitz, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Stefan Müller, Mitglied des Aufsichtsrats

DANK

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FinLab AG herzlich für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Frankfurt am Main, im März 2021

Für den Aufsichtsrat

Axel Benkner, Vorsitzender des Aufsichtsrats

JAHRESABSCHLUSS (IFRS) DER FINLAB AG ZUM 31. DEZEMBER 2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

Aktiva

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Anhang 31.12.2020 31.12.2019
in T-EUR
--- --- --- ---
A. Langfristiges Vermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte 5.1 15 8
II. Sachanlagen 5.1 472 672
III. Finanzanlagen 5.2 163.327 134.513
163.814 135.193
B. Kurzfristiges Vermögen
I. Wertpapiere 5.4 86 79
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.5 11 4
III. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.5 75 103
IV. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.5 1.762 2.841
V. Sonstige Vermögenswerte 5.5 764 129
VI. Ertragsteuerforderungen 5.5 466 685
VII. Guthaben bei Kreditinstituten 5.6 6.147 6.753
9.311 10.593
173.125 145.786
PASSIVA
Anhang 31.12.2020 31.12.2019
in T-EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.7 5.323 5.323
II. Kapitalrücklage 5.7 48.057 48.057
III. Gewinnrücklagen 5.7 86.592 80.497
IV. Neubewertungsrücklage 5.7 28.646 8.893
168.618 142.771
B. Langfristige Verbindlichkeiten
I. Langfristige Rückstellungen 5.8 62 62
II. Sonstige Verbindlichkeiten 5.9 433 701
III. Passive latente Steuern 5.3 1.808 1.355
2.303 2.118
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Steuerrückstellungen 5.8 2 134
II. Sonstige Rückstellungen 5.8 1.356 690
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.9 40 43
IV. Sonstige Verbindlichkeiten 5.9 806 29
2.203 897
173.125 145.786

GESAMTERGEBNISRECHNUNG 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

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Anhang 2020 2019
in T-EUR
--- --- --- ---
Umsatzerlöse 4.1 1.542 1.443
Erträge aus Beteiligungen 4.2 2.001 2.678
Sonstige betriebliche Erträge 4.3 601 499
Erträge gesamt 4.144 4.620
Personalaufwendungen 4.4 -2.204 -892
Sachaufwendungen 4.5 -1.686 -1.542
Operatives Ergebnis (EBIT) 254 2.186
Finanzergebnis 4.6 6.023 38.082
Ergebnis vor Steuern (EBT) 6.278 40.268
Steuern vom Einkommen und Ertrag 4.7 -183 -744
Periodenergebnis 6.095 39.525
Anzahl der ausgegebenen Aktien (unverwässert) 5.323.170 5.244.921
Verwässerungseffekt aus Aktienoptionen 6.11 145.138 147.625
Anzahl der ausgegebenen Aktien (verwässert) 5.468.308 5.392.546
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR 1,14 7,54
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR 1,11 7,33
Anhang 2020 2019
Periodenergebnis 6.095 39.525
Veränderung der Neubewertungsrücklage 5.7 19.753 -2.889
Gesamtergebnis 25.848 36.636

KAPITALFLUSSRECHNUNG 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

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Anhang 2020 2019
in T-EUR
--- --- --- ---
Periodenergebnis 6.095 39.525
Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Finanzanlagen 4. -260 -318
Buchwertabgang von Wertpapieren und Finanzanlagen 4. 203 149
Aufwertung von Wertpapieren und Finanzanlagen 4. -8.396 -45.538
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere 4. 2.532 7.738
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4. 228 229
Zunahme/​Abnahme der Rückstellungen 5. 533 233
Sonstige Zahlungswirksame Aufwendungen/​Erträge 4. 134 39
Zunahme/​Abnahme von Forderungen und sonstigen Aktiva 5. 689 -873
Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten und sonstiger Passiva 5. 505 232
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 2.264 1.415
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte -36 -416
Einzahlungen aus Ausleihungen des langfristigen Vermögens 556 0
Auszahlungen für Ausleihungen des langfristigen Vermögens -822 -1.400
Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -2.517 -6.730
Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Finanzanlagen 152 320
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 5. -2.667 -8.226
Auszahlungen für Leasing -202 -202
Kosten der Kapitalerhöhung -1 -4
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 0 407
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 5. -203 201
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -605 -6.609
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 6.753 13.362
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 5. 6.147 6.753

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

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in T-EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Neubewertungsrücklage Eigenkapital Gesamt
Stand 01.01.2020 5.323 48.057 80.497 8.893 142.771
Erfolgsneutrale Veränderung der Neubewertungsrücklage - - - 19.753 19.753
Periodenergebnis - - 6.095 - 6.095
Gesamtergebnis - - 6.095 19.753 25.848
Stand 31.12.2020 5.323 48.057 86.592 28.646 168.618
Anhang 5.7 5.7 5.7 5.7 5.7

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

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in T-EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Neubewertungsrücklage Eigenkapital Gesamt
Stand 01.01.2019 5.239 48.274 40.973 11.782 106.268
Erfolgsneutrale Veränderung der Neubewertungsrücklage - - - -2.889 -2.889
Periodenergebnis - - 39.525 - 39.525
Gesamtergebnis - - 39.525 -2.889 36.636
Kapitalerhöhung 84 318 - - 402
Aktienoptionsprogramm - -535 - - -535
Stand 31.12.2019 5.323 48.057 80.497 8.893 142.771
Anhang 5.7 5.7 5.7 5.7 5.7

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS (IFRS) 2020

1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Der Sitz der FinLab AG (im Nachfolgenden "FinLab" oder "Gesellschaft" genannt) befindet sich in Frankfurt am Main (Deutschland), Grüneburgweg 18.

Die FinLab ist im Handelsregister des Amtsgerichts von Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen.

Der satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der FinLab ist der Erwerb, das längerfristige Halten, Verwalten und Fördern von Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Fördern von Minderheitsbeteiligungen, insbesondere an deutschen und ausländischen Gesellschaften aus der Finanzdienstleistungs- und Medienbranche, sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Serviceleistungen, insbesondere für die eingegangenen Beteiligungen, soweit hierfür keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisse benötigt werden.

Die FinLab ist am Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse mit Einbeziehung im Segment "Scale" notiert.

2. GRUNDLAGEN

Der Jahresabschluss ist ein Einzelabschluss gemäß IAS 27 und unter Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der EU verabschiedeter Standards und Interpretationen, die für das Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt worden. Von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung neuer Standards wird kein Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft hat im aktuellen Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmalig angewandt.

Die FinLab AG ist gesetzlich nicht zur Aufstellung eines IFRS Abschlusses verpflichtet. Die Aufstellung und Veröffentlichung des IFRS Einzelabschlusses soll den Adressaten die Möglichkeit geben, den Wert des Unternehmens besser einschätzen zu können.

Der Jahresabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern).

Der Jahresabschluss ist in Euro (EUR), der funktionalen Währung der Gesellschaft, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Aufgrund dieser Darstellung können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung (bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Ergebnis), die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung sowie den Anhang (Notes). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind verpflichtend am bzw. nach dem 1. Januar 2020 anzuwenden:

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Standard Inhalt und Bedeutung für den Abschluss
Änderungen am IFRS Framework Überarbeitung von Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben. Auswirkungen für die FinLab ergeben sich nicht
Änderungen an IFRS 3 Firmenzusammenschlüsse, Definition des Geschäftsbetriebs Auswirkungen für die FinLab ergeben sich nicht
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform Auswirkungen für die FinLab ergeben sich nicht
Änderungen an IFRS 16 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession Auswirkungen für die FinLab ergeben sich nicht
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit Auswirkungen für die FinLab ergeben sich nicht

Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen waren bei Aufstellung des Abschlusses nicht durch die EU anerkannt worden bzw. die Anwendung für das Geschäftsjahr 2020 bislang nicht verpflichtend. Die möglichen Auswirkungen dieser noch nicht gebilligten Standards auf den Abschluss der FinLab werden derzeit noch geprüft.

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Standard Inhalt
IFRS 17 Versicherungsverträge
Amendment to IFRS 3 Firmenzusammenschlüsse, Definition des Geschäftsbetriebs
Amendments to IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig
Änderungen an IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze (Phase 2)
Änderungen an IAS 16 Erträge vor Erreichen des betriebsbereiten Zustands
Änderungen an IAS 37 Umfang der Erfüllungskosten bei belastenden Verträgen

3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Abschlusses angewendet worden sind, werden im Folgenden dargestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die beschriebenen Methoden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewandt.

3.1 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistungen, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Anfallende Transaktionskosten werden als Aufwand erfasst.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Ergibt sich im Zuge der Bewertung ein Überschuss (d.h. die Anschaffungskosten der Beteiligung des Mutterunternehmens sind höher als das anteilige, neubewertete Eigenkapital des Tochterunternehmens), so wird dieser Überschuss gem. IFRS 3.41 als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Gem. IFRS 3.55 ist dieser Geschäfts- oder Firmenwert nicht planmäßig abzuschreiben, sondern es ist zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs einmal jährlich ein Impairment-Test nach IAS 36 durchzuführen. Die ggf. zu berücksichtigende Wertminderung wird durch Ermittlung des erzielbaren Betrags der dem betreffenden Geschäfts- oder Firmenwert zugeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Sollten Ereignisse oder Umstände auf eine mögliche Wertminderung hinweisen, wird der Impairment-Test häufiger durchgeführt.

Bei Unternehmenszusammenschlüssen vor dem 1. Januar 2010 wurden die direkt dem Erwerb zuordenbaren Transaktionskosten als Teil der Anschaffungskosten behandelt.

3.2 Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswertes ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und linear über die jeweilige Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Gegebenenfalls eintretende Wertminderungen werden erfasst. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 3 als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den erworbenen Anteil am Eigenkapital des erworbenen Unternehmens. Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird mindestens jährlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit getestet und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben.

3.3 Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen erfasst. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den Sachaufwendungen berücksichtigt.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen werden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

3.4 Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden jährlich auf Wertminderungsbedarf hin geprüft bzw. zusätzlich, wenn entsprechende Indikatoren vorliegen. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände eintreten, wonach der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsbedarf wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwertes erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.

Bei gegebenenfalls anschließender Umkehrung einer Wertminderung wird der Buchwert des Vermögenswertes auf den neu geschätzten erzielbaren Betrag erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den fortgeführten Wert beschränkt, der sich ergeben würde, wenn für den Vermögenswert in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Umkehrung des Wertminderungsaufwands wird sofort erfolgswirksam erfasst. Eine Umkehr des Wertminderungsaufwandes erfolgt nicht auf angesetzte Geschäfts- oder Firmenwerte.

3.5 Finanzanlagen

Unter den Finanzanlagen werden Ausleihungen und die dem langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere und Beteiligungen ausgewiesen. Unter den Beteiligungen werden alle Anteile an Unternehmen ausgewiesen, die nicht als Wertpapiere erfasst werden.

IFRS 9 verlangt, dass die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten sowohl auf der Grundlage des Geschäftsmodells, das für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch der vertraglichen Zahlungsstrom-Eigenschaften des finanziellen Vermögenswerts bestimmt wird.

Nach IFRS 9 sind drei Geschäftsmodelle verfügbar:

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Halteabsicht ("Hold to Collect")

Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen.
Halte- und Verkaufsabsicht ("Hold to Collect and Sell")

Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglichen Zahlungsströ me zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen.
Sonstige

Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden oder die die Kriterien "Hold to Collect" oder "Hold to Collect and Sell" nicht erfüllen.

Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfordert eine Prüfung auf der Grundlage von Fakten und Umständen zum Zeitpunkt der Beurteilung. Zu den qualitativen Faktoren gehören die Art und Weise, wie die Performance des Geschäftsmodells und der in diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte bewertet und an Personen in Schlüsselpositionen der FinLab berichtet wird (z.B. ob das Reporting auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten vertraglichen Zahlungsströmen basiert).

Wird ein finanzieller Vermögenswert entweder in einem "Hold to Collect" oder einem "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten, ist zur Bestimmung der Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz eine Beurteilung erforderlich, ob es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zu fortgeführten Anschaffungskosten" klassifiziert und in der Folge bewertet, sofern er nicht im Rahmen der "Fair Value Option" klassifiziert wurde, wenn der finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect"- Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.

Bei dieser Bewertungskategorie wird der finanzielle Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem Fälligkeitsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode, bewertet und um etwaige Wertminderungen angepasst.

Mit IFRS 9 sind die zukünftig erwarteten Kreditverluste maßgeblich für die Höhe der Wertberichtigung ("Expec-ted-loss-Modell"). Weitere Informationen zu den gegebenenfalls erforderlichen Wertminderungen und Besonderheiten unter dem Punkt 6.1 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten erläutert.

Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" ("FVOCI") klassifiziert und bewertet, sofern er nicht im Rahmen der Fair-Value-Option klassifiziert wurde, wenn der finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.

In der Klassifizierung als FVOCI wird ein finanzieller Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst werden.

Es ist möglich, Eigenkapitalinstrumente, für die keine Handelsabsicht besteht, als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" zu designieren. Diese Kategorie wird jedoch von der FinLab bisher nicht angewendet.

Jeder finanzielle Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten wird oder nicht in die Geschäftsmodelle "Hold to Collect" oder "Hold to Collect und Sell" fällt, wird dem Geschäftsmodell "Sonstiges" zugeordnet und ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("FVTPL") bewertet.

Jeder finanzielle Vermögenswert, bei dessen vertraglichen Zahlungsströmen es sich nicht ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, muss ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden; selbst wenn dieser finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect"- oder "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird. Beim erstmaligen Ansatz kann die FinLab einen finanziellen Vermögenswert unwiderruflich als zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifizieren, der andernfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen bewertet würde, wenn durch diese Klassifizierung Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder erheblich verringert werden (sogenannter "Accounting Mismatch"), die sich ansonsten aus der Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung von Gewinnen oder Verlusten auf einer unterschiedlichen Basis ergeben würden.

Die im langfristigen Vermögen ausgewiesenen Finanzinstrumente (Ausleihungen, Beteiligungen und die dem langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere) werden von der FinLab grundsätzlich als "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ("FVTPL")" klassifiziert, da es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen nicht ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes verwendet FinLab soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:

Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden.

Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten, notierten Preise han delt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen.

Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Bei Veräußerung oder bei Feststellung einer nachhaltigen Wertminderung wird der entsprechende Gewinn aus der Veräußerung bzw. Aufwand aus der Wertberichtigung in das Jahresergebnis einbezogen.

Die Wertänderungen der als "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifizierten finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Erträgen bzw. Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung erfasst.

Eine Wertminderung führt grundsätzlich zu einer direkten Minderung des Buchwertes der betroffenen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert durch ein Wertminderungskonto gemindert wird. Wird eine Forderung aus Lieferung und Leistung als uneinbringlich eingeschätzt, erfolgt der Verbrauch gegen das Wertminderungskonto. Änderungen der Wertminderungen werden grundsätzlich erfolgswirksam (in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen) erfasst.

Die FinLab bucht einen finanziellen Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder sie den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten überträgt.

Weitere Informationen zu Finanzinstrumenten sind unter dem Punkt 6.1 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten erläutert.

3.6 Latente Steuern

Latente Steuern werden nach dem bilanzorientierten Konzept bilanziert, wonach sie auf alle Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen dem Wert in der IFRS-Bilanz und dem steuerlichen Wert gebildet werden.

Grundlage für die Berechnungen der latenten Steuern sind die aktuellen Steuersätze, die für den Zeitraum gelten, in dem sich zeitliche Unterschiede voraussichtlich ausgleichen. Es wurde ein Steuersatz von 31,9 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15 % und dem darauf anfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde ein Gewerbesteuersatz für Frankfurt am Main von 16,1 % berücksichtigt.

Saldierungen von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerschulden wurden entsprechend der Regelungen des IAS 12 vorgenommen.

Änderungen von latenten Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, soweit die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte auch erfolgswirksam behandelt und nicht erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden.

Aktive latente Steuern auf steuerentlastende temporäre Differenzen, auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste sowie auf noch nicht genutzte Steuergutschriften werden nur in dem Umfang bilanziert, im dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft steuerliche Ergebnisse des gleichen Steuersubjekts und in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde anfallen.

3.7 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden mit dem Nennwert abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen bewertet (Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten).

3.8 Liquide Mittel

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.

3.9 Rückstellungen

Rückstellungen werden gemäß IAS 37 passiviert, wenn gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen aus einem Ereignis der Vergangenheit bestehen, die mit einem wahrscheinlichen Ressourcenabfluss verbunden sind und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.

3.10 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Langfristige Verbindlichkeiten werden abgezinst, wenn der bei der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist.

Da der Effekt als nicht wesentlich anzusehen ist, wird auf die Ermittlung eines unternehmensspezifischen Ab-zinsungsfaktors verzichtet und stattdessen der für die Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht (HGB) zu verwendende Zinssatz der Bundesbank herangezogen.

3.11 Erträge und Aufwendungen

Umsätze und Erträge werden erfasst, wenn ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, ein Preis vereinbart und bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Chancen und Risiken müssen auf den Käufer übergegangen sein und die Verfügungsmacht des Verkäufers muss erloschen sein.

Die Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti und Rabatte ausgewiesen. Erträge aus laufenden Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung realisiert, zeitabhängige Vergütungen werden zeitanteilig vereinnahmt.

Ein marktüblicher Erwerb von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen betreffen die aus dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte realisierten Erlöse. Der Buchwertabgang von Wertpapieren und Finanzanlagen betrifft den bei Abgang der finanziellen Vermögenswerte vorhandenen Buchwert.

Der Abgang wird grundsätzlich am Erfüllungstag bilanziert. An diesem Tag werden auch die Erträge aus der Veräußerung erfasst. Erfüllungstag ist der Tag, an dem die vertraglich vereinbarten Leistungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ausgetauscht werden. Die Abgänge betreffen regelmäßig Anteilsübertragungen an Portfoliounternehmen.

Unter den Erträgen aus Beteiligungen werden (soweit vorhanden) die laufenden Erträge aus Dividendeneinnahmen, und unter den Erträgen aus Equity-Bewertung das Ergebnis aus der Bewertung der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen nach IAS 28 ausgewiesen.

Unter dem Finanzergebnis werden die Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung und der Veräußerung von Finanzinstrumenten ausgewiesen.

3.12 Steuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten (soweit vorhanden) laufende und latente Steuern.

3.13 Währungsumrechnung

Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit den zum Bilanzstichtag geltenden Schlusskursen bewertet. Die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge erfolgt zu Durchschnittskursen. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war in Euro umgerechnet.

3.14 Leasing

Die FinLab ist im üblichen Rahmen Mietverpflichtungen eingegangen. Die Verbindlichkeiten und Nutzungsrechte aus diesen Mietverträgen werden nach IFRS 16 "Leasing" bilanziert.

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Kategorie Vertragslaufzeiten
Büroflächen Bis zu fünf Jahre
IT- und Büroausstattung Bis zu drei Jahre
Fahrzeuge Bis zu drei Jahre

Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bilanzposition, in welcher auch ein vergleichbarer Vermögenswert ausgewiesen wird, der im Eigentum des Unternehmens steht. Verbindlichkeiten aus Leasings-Verpflichtungen werden zum Barwert als "Sonstige Verbindlichkeit" ausgewiesen. Mietzahlungen gehen als Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und Zinsaufwendungen als Finanzierungaufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Soweit nicht erforderlich werden kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, bilanziell nicht erfasst.

3.15 Eventualschulden und finanzielle Verpflichtungen

Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina der Eventualschulden entsprechen (soweit vorhanden) dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang und den Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an Personengesellschaften.

3.16 Wesentliche Annahmen und Schätzungen

Der Jahresabschluss enthält Werte, die zulässigerweise unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt worden sind. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und - nach heutigem Ermessen - wahrscheinlichen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die berücksichtigten Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Ermittlung des erzielbaren Betrages im Rahmen von Werthaltigkeitstests sowie auf Ansatz und Bewertung von latenten Steuern und Rückstellungen.

Wesentliche Anpassungen der ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen könnten im folgenden Geschäftsjahr bei folgenden Posten durch eine Neubewertung erforderlich werden:

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in T-EUR 31.12.2020 31.12.2019
Finanzanlagen 163.327 134.513
Wertpapiere des kurzfristigen Vermögens 86 79
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 433 701
Rückstellungen 1.420 886

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GESAMTERGEBNISRECHNUNG

4.1 Umsatzerlöse

Die ausgewiesenen Umsatzerlöse betreffen die von der Gesellschaft gegenüber Tochterunternehmen und Beteiligungen vor allem in den Bereichen Geschäftsführung, Buchhaltung und Marketing erbrachten Dienstleistungen. Weitere bedeutsame Kategorien von Umsatzerlösen liegen nicht vor.

4.2 Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen setzen sich zusammen aus den Aufwendungen und Erträgen aus Beteiligungen, insbesondere aus erhaltenen Gewinnausschüttungen und Dividenden.

4.3 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich aus Auflösungen von Wertberichtigungen in Höhe von T-EUR 230 (Vj.: T-EUR 230), der Weiterbelastung von Aufwendungen in Höhe von T-EUR 222 (Vj.: T-EUR 159), den Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T-EUR 44 (Vj.: T-EUR 87) und übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen von T-EUR 7 (Vj.: T-EUR 23) zusammen.

Aus der Währungsumrechnung resultieren wie im Vorjahr nur geringfügige Erträge von unter T-EUR 1.

4.4 Personalaufwendungen

Der Personalaufwand beinhaltet die Vergütungen der Vorstände und der beschäftigten Mitarbeiter.

Die Arbeitnehmer der Gesellschaft sind im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge versichert, wobei die laufenden Beitragszahlungen im Zeitpunkt der Zahlung aufwandswirksam erfasst werden. Darüber hinaus bestehen keine Zusagen zur Altersvorsorge.

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in T-EUR 2020 2019
Löhne und Gehälter -1.243 -1.115
Soziale Abgaben -136 -152
Sonstiger Personalaufwand -824 375
-2.204 -892

Unter dem sonstigen Personalaufwand werden im Wesentlichen die Aufwendungen aus Bonuszahlungen und Tantiemen erfasst.

In den Vorjahren wurden die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung der Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm erfasst. Erträge aus der Bewertung der Aktienoptionen wurden im Vorjahr mit den Aufwendungen verrechnet, so dass der sonstige Personalaufwand des letzten Jahres positiv war.

4.5 Sachaufwendungen

Die Sachaufwendungen setzen sich aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen zusammen. Die wesentlichen Positionen stellen sich folgendermaßen dar:

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in T-EUR 2020 2019
Beratungs- und Prüfungskosten -508 -244
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen -228 -229
Bildung von Rückstellungen -160 -465
Bank- und Versicherungsgebühren -117 -103
Kosten für Marketing und Finanzmarktinformationen -92 -132
Kosten für Kommunikation und IT -70 -69
Raumkosten -55 -94
KFZ-Kosten -34 -31
Forderungsausfälle und Wertberichtigungen -24 -37
Reise- und Bewirtungskosten -14 -57
Bürokosten -6 -8
übrige sonstige Aufwendungen -378 -73
-1.686 -1.542

Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus sonstigen Weiterbelastungen sowie periodenfremden Aufwendungen.

4.6 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich zusammen aus:

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in T-EUR 2020 2019
Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Finanzanlagen 260 318
Buchwertabgang von Wertpapieren und Finanzanlagen -203 -149
Zu- und Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere 5.864 37.800
Zinsen und ähnliche Erträge 130 152
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -27 -38
6.023 38.082

Die Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Finanzanlagen betreffen folgende Posten:

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in T-EUR 2020 2019
Wertpapiere des langfristigen Vermögens der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" 260 318
260 318

Der Buchwertabgang von Finanzanlagen und Wertpapieren betrifft folgende Bewertungskategorien:

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in T-EUR 2020 2019
Wertpapiere des langfristigen Vermögens der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" -203 -149
-203 -149

Die Zinsen und ähnlichen Erträge sowie Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Verzinsung von Darlehen, Bankguthaben und Kontokorrentverbindlichkeiten.

Die Wertveränderungen der Finanzinstrumente sind unter dem Punkt 6.1 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten näher erläutert.

4.7 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen latente Steuern und die Bildung von Rückstellungen für Steuern auf das Ergebnis des Geschäftsjahres.

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in T-EUR 2020 2019
Tatsächlicher Steueraufwand der Periode -49 -136
Latente Steuern -134 -607
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -183 -744

Die Überleitung von der theoretisch zu erwartenden Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft zum tatsächlich im Jahresabschluss erfassten Betrag stellt sich folgendermaßen dar:

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in T-EUR 2020 2019
Ergebnis vor Steuern 6.278 40.268
Steuersatz in % 31,9% 31,9 %
Erwarteter Steueraufwand -2.005 -12.859
Tatsächlicher Steueraufwand -183 -744
Differenzbetrag -1.822 -12.115
Tatsächlicher Steuersatz in % 2,9% 1,8 %
Überzuleitender Betrag -1.822 -12.115
Steuerfreie Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse -2.859 -12.874
Nicht aktivierte latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge 839 0
Auflösung/​Bildung latenter Steuern 134 607
Tatsächlicher Steueraufwand der Periode 49 136
Steuern auf nicht abziehbare Aufwendungen und sonstige Steuereffekte 16 16
-1.822 -12.115

Der theoretische Steuersatz für Kapitalgesellschaften setzt sich aus der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer zusammen. Bei dem in Frankfurt am Main angewandten gewerbesteuerlichen Hebesatz von 460 % ergibt sich eine steuerliche Belastung von 31,93 %. Dieser Prozentsatz liegt der Ermittlung der latenten Steuern zugrunde.

Ertragsteuern die auf die einzelnen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses, einschließlich der Umgliederungsbeträge, entfallen, waren wie im Vorjahr nicht zu erfassen.

Die Ausschüttung von Dividenden unterliegt dem in Deutschland maßgeblichen System des Kapitalertragssteuerabzugs.

Die Aufwendungen aus latenten Steuern betreffen hauptsächlich die Bildung passiver latenter Steuern auf dieabweichend zur Steuerbilanz vorgenommene Bewertung von Finanzanlagen.

Steuerliche Verlustvorträge bestehen nicht.

4.8 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie bezogen auf das auf die Aktionäre entfallende Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen ergibt sich wie folgt:

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in T-EUR 2020 2019
Periodenergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (T-EUR) 6.095 39.525
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (unverwässert) 5.323.170 5.244.921
Verwässerungseffekt aus Aktienoptionen 145.138 147.625
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (verwässert) 5.468.308 5.392.546
Unverwässertes Ergebnis in EUR je Aktie 1,14 7,54
Verwässertes Ergebnis in EUR je Aktie 1,11 7,33

Die durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich nach zeitanteiliger Gewichtung wie folgt:

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in T-EUR 2020 2019
5.238.670 *
--- --- ---
338/​365
Durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 5.323.170 * 5.323.170 *
365/​365 27/​365
5.323.170 5.244.921

Für das Geschäftsjahr 2020 ist keine Dividendenzahlung geplant.

5. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

5.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Zusammensetzung der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist im Anlagespiegel dargestellt, der eine Anlage zum Anhang darstellt.

Die immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen aktivierte Aufwendungen für die Website der Fin-Lab.

Die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen liegt zwischen 3 und 20 Jahren. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung werden dabei keine Gruppen gebildet.

Aufwendungen für Forschung- und Entwicklung fielen nicht an und wurden daher weder im Aufwand erfasst noch aktiviert. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden nicht aktiviert.

5.2 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen betreffen folgende Posten:

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in T-EUR 31.12.2020 31.12.2019
Anteile an verbundenen Unternehmen 15.705 12.852
Beteiligungen 107.388 100.298
Wertpapiere des langfristigen Vermögens 38.617 18.667
Ausleihungen 1.618 2.696
163.327 134.513

Die Wertpapiere des langfristigen Vermögens betreffen folgende Bestände:

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in T-EUR 31.12.2020 31.12.2019
Wertpapiere der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" 0 122
Wertpapiere der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" ("FVOCI") klassifiziert und bewertet 38.617 18.545
38.617 18.667

5.3 Aktive und passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus Differenzen aus der Bewertung von Finanzanlagen und der Abzinsung von langfristigen Schulden. Es wurde ein Steuersatz von 31,93 % berücksichtigt.

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Zeitliche Differenzen
in T-EUR 31.12.2020 Veränderung 31.12.2019
--- --- --- ---
Langfristige Schulden -433 151 -584
Sachanlagen 404 -164 568
Finanzanlagen 113.815 28.642 85.173

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Latente Steuern erfolgsneutral
31.12.2020 31.12.2019
--- --- --- --- --- --- ---
in T-EUR Aktiv Passiv Aktiv Passiv 2020 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Langfristige Schulden 138 0 187 0 0 0
Sachanlagen 0 -129 0 -181 0 0
Finanzanlagen 0 -1.817 0 -1.360 319 -45

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Aufwand (+) /​ Ertrag(-)
in T-EUR 2020 2019
--- --- ---
Langfristige Schulden 49 -185
Sachanlagen -52 181
Finanzanlagen 138 611

5.4 Wertpapiere

Die Wertpapiere des kurzfristigen Vermögens werden den Kategorien "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet:

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in T-EUR 31.12.2020 31.12.2019
Wertpapiere der Kategorie "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" 86 79
86 79

5.5 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögenswerte haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalbetrag angesetzt.

Die sonstigen Vermögenswerte und Forderungen betreffen folgende Posten:

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in T-EUR 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Ausleihungen 1.837 2.943
Forderungen aus Umsatzsteuer 44 0
Forderungen aus Ertragsteuern 466 685
übrige 731 134
3.078 3.762

5.6 Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen vollständig dem Finanzmittelfonds und bestehen im Wesentlichen aus Kontokorrent- und Tagesgeldkonten sowie aus Festgeldanlagen.

5.7 Eigenkapital

GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 5.323.170,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus 5.323.170 auf den Namen lautenden Stammaktien. Bei den Aktien handelt es sich um Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.

Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 beschlossenen bedingten Kapitals (2014/​II) wurden im Jahr 2020 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat daher am 15. Dezember 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.323.170,00 um EUR 28.500,00 auf EUR 5.351.670,00 durch Ausgabe von 28.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 14. Januar 2021 und damit nach dem Stichtag für den Jahresabschluss 2020.

Die Hauptversammlung am 15. Juni 2018 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 14. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu EUR 2.494.335,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 16. Juli 2018 in das Handelsregister eingetragen.

Die Hauptversammlung am 10. Dezember 2014 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 30. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 2.269.335,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 30. Dezember 2014 in das Handelsregister eingetragen. Durch die Kapitalerhöhung 2018 hat sich das genehmigte Kapital 2014 von EUR 1.819.335,00 um EUR 250.000 auf EUR 1.569.335,00 verringert.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 um bis zu EUR 1.815.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​I).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 um bis zu EUR 453.867,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​II). Das bedingte Kapital 2014/​II beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch EUR 340.867,00. Die Bezugsaktien wurden zum Stichtag ausgereicht, formelle Bestätigung /​ Eintragung im Handelsregister erfolgte am 14.01.2021.

Bezogen auf die bedingten Kapitalerhöhungen hat die Gesellschaft von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechten mit Options- und/​oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten in Teilen Gebrauch gemacht.

KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt wird (Ausgabe-Agio).

In die Kapitalrücklage wird darüber hinaus der aus der Bewertung der an die Mitarbeiter und die Geschäftsführung ausgegebenen Aktienoptionen resultierende Betrag erfasst. Weitere Angaben zum Aktienoptionsprogramm sind unter dem Punkt 6.11.Aktienoptionsprogramm nachlesbar.

GEWINNRÜCKLAGEN

Unter den Gewinnrücklagen werden die in den Vorjahren und aus dem laufenden Jahr thesaurierten Ergebnisse ausgewiesen. Gesetzliche Rücklagen nach § 150 Abs. 2 AktG oder satzungsmäßige Rücklagen bestehen nicht.

RÜCKLAGE FÜR NEUBEWERTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Die Rücklage für Neubewertung von Finanzinstrumenten beinhaltet die erfolgsneutral berücksichtigten Wertänderungen der als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen ("FVOCI") klassifiziert und bewertet" zugeordneten finanziellen Vermögenswerte sowie alle in Zusammenhang mit der Bewertung dieser Vermögenswerte vorgenommenen Anpassungen von latenten Steuern und Rückstellungen.

Im Berichtszeitraum wurden Wertanpassungen auf Finanzinstrumente in folgender Höhe im Eigenkapital erfasst:

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in T-EUR 2020 2019
Bewertung und Abgänge von Wertpapieren 20.072 -2.934
Latente Steuern -319 45
19.753 -2.889

5.8 Rückstellungen

Die langfristigen Rückstellungen wurden in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 32) für die Archivierung von Akten und in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 30) für Rückbauverpflichtungen gebildet und aufgrund des geringfügigen Effekts nicht abgezinst.

Auf das Ergebnis des Geschäftsjahres wurden Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 87) gebildet.

Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in T-EUR 31.12.2019 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2020 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
Personalrückstellungen 205 -105 0 924 1.024 hoch
Bürokosten 111 -31 0 0 80 niedrig
Jahresabschluss und Prüfung 104 -50 0 103 157 mittel
Aufsichtsrat-Rückstellungen 45 -45 0 40 40 hoch
Ausstehende Rechnungen 225 -143 -44 17 55 hoch
690 -374 -44 1.084 1.356

Die Personalrückstellungen betreffen Rückstellungen für Boni, Urlaubsansprüche und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

5.9 Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalbetrag bzw. in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen folgende Posten:

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in T-EUR 31.12.2020 31.12.2019
Lohn- und Kirchensteuer 24 29
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 433 701
übrige Verbindlichkeiten 782 0
1.239 730

6. SONSTIGE ANGABEN

6.1 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten

In den nachfolgenden Tabellen werden die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Kategorien, für die Stichtage 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 zur Bilanz übergeleitet:

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31. Dezember 2020

in T-EUR
Fair Value - Hierarchie Fair Value Bilanzausweis
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Beteiligungen und verbundene Unternehmen der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 3 30.434 30.434
Beteiligungen und verbundene Unternehmen der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 2 92.659 92.659
Wertpapiere "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" ("FVOCI") klassifiziert und bewertet Stufe 1 38.617 38.617
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 3 1.618 1.618
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen - gesamt 163.327 163.327

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31. Dezember 2020

in T-EUR
Fair Value - Hierarchie Fair Value zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Bilanzausweis
Kurzfristiges Vermögen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist
Wertpapiere der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 1 86 86 86
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 11 11 11
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 75 75 75
Forderungen gegen verbundene Unternehmen "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 1.762 1.762 1.762
Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 764 764 764
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 6.147 6.147 6.147
Kurzfristiges Vermögen - gesamt 8.845 8.845 8.845

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31. Dezember 2020

in T-EUR
Fair Value - Hierarchie Fair Value zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Bilanzausweis
Langfristige Schulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Stufe 2 433 433 433
Langfristige Schulden - gesamt 433 433 433
Kurzfristige Schulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Stufe 2 782 782 782
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Stufe 2 40 40 40
Kurzfristiges Schulden - gesamt 822 822 822

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31. Dezember 2019

in T-EUR
Fair Value - Hierarchie Fair Value Bilanzausweis
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Beteiligungen und verbundene Unternehmen der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 3 24.838 24.838
Beteiligungen und verbundene Unternehmen der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 2 88.312 88.312
Wertpapiere der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 1 122 122
Wertpapiere "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" ("FVOCI") klassifiziert und bewertet Stufe 1 18.545 18.545
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 3 2.696 2.696
Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen - gesamt 134.513 134.513

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31. Dezember 2019

in T-EUR
Fair Value - Hierarchie Fair Value zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Bilanzausweis
Kurzfristiges Vermögen
Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist
Wertpapiere der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Stufe 1 79 79 79
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 4 4 4
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 103 103 103
Forderungen gegen verbundene Unternehmen "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 2.841 2.841 2.841
Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 129 129 129
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" Stufe 2 6.753 6.753 6.753
Kurzfristiges Vermögen - gesamt 9.909 9.909 9.909

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31. Dezember 2019

in T-EUR
Fair Value - Hierarchie Fair Value zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Bilanzausweis
Langfristige Schulden
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Stufe 2 701 701 701
Langfristige Schulden - gesamt 701 701 701
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Stufe 2 43 43 43
Kurzfristiges Schulden - gesamt 43 43 43

Der Bestand an Finanzinstrumenten des lang- und kurzfristigen Vermögens setzt sich wie folgt zusammen:

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in T-EUR 31.12.2020 31.12.2019
börsennotierte nicht-festverzinsliche Wertpapiere 38.617 18.667
nicht börsennotierte Anteile an Investmentfonds 2.436 1.381
sonstige nicht börsennotierte Finanzinstrumente 131.119 124.375
172.172 144.422

Die Finanzinstrumente, für die am Bilanzstichtag ein Börsenkurs und regelmäßiger Handel an einer Börse oder eine regelmäßige Kursnotierung während der Berichtsperiode vorlag, wurden mit diesem Kurs zum Stichtag bewertet.

Aus der ergebniswirksamen Bewertung der börsennotierten Finanzinstrumente resultierten im Berichtsjahr Zuschreibungen in Höhe von T-EUR 20.072 (Vorjahr: T-EUR 114) und Abschreibungen in Höhe von T-EUR 0 (Vorjahr: T-EUR 0).

Die Bewertung der Finanzinstrumente "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, bewertet mit Hilfe von Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren" wurde mithilfe eines üblichen DCF-Verfahrens anhand selbst erstellter Planzahlen vorgenommen. Berücksichtigt wurden dabei Abzinsungsfaktoren aus einem risikolosen Zinssatz von -0,1 % p.a. und Risikoaufschlägen von 30% p.a.

Auf die kurzfristigen Finanzinstrumente der Kategorie "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" werden keine Wertminderungen erwartet, da alle betroffenen Forderungen jederzeit in voller Höhe abrufbar und zahlbar sind.

Einen formalen Bewertungsprozess im Sinne des IFRS 13.93 (g) gibt es bei der FinLab nicht, die Bewertung wird im Jahresrhythmus in enger Abstimmung zwischen den Investmentmanagern und dem Management vorgenommen und spiegelt die aktuellen Markterfahrungen wider.

Bei der Bewertung der "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, bewertet mit Hilfe von Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren" würde sich der ermittelte Wert um max. 1,0% verändern, wenn sich die berücksichtigte Risikoprämie um 10% verändern würde. Weitere erhebliche Änderungen würden sich nicht ergeben, wenn die Bewertung mit plausiblen alternativen Annahmen durchgeführt worden wäre.

Die Überleitung von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz der Finanzinstrumente der Stufe 3 stellt sich wie folgt dar:

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in T-EUR 1.1.2020 Umgliederungen Zugänge Abgänge Gewinne und Verluste, erfasst im Finanzergebnis der Gesamtergebnisrechnung 31.12.2020
Beteiligungen der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet", bewertet mit Hilfe von Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren 27.535 0 1.636 -1.904 4.784 32.052

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Forderungsausfälle aus dem operativen Geschäft in Höhe von T-EUR 24 (Vorjahr: T-EUR 37) unter den Sachaufwendungen erfasst.

Zur Darstellung der Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die die Auswirkung hypothetischer Änderungen von Marktpreisen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Bei Kursänderungen von 10 % würden sich folgende Wertänderungen ergeben:

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in T-EUR 31.12.2020 31.12.2019
börsennotierte Finanzinstrumente 38.617 18.667
davon bewertet über die Gewinn- und Verlustrechnung 0 122
Auswirkung einer Kursänderung von 10 % 0 12
davon bewertet über das sonstige Ergebnis 38.617 18.545
Auswirkung einer Kursänderung von 10 % 3.862 1.855

Das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien des IFRS 9 setzt sich zusammen aus dem Bewertungsergebnis und den Abgangserfolgen:

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in T-EUR 2020 2019
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Finanzinstrumente "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" ("FVOCI") klassifiziert und bewertet
Bewertungsergebnis 20.072 -2.934
Abgangsergebnis 0 0
20.072 -2.934
Finanzinstrumente "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet"
Bewertungsergebnis 5.883 37.890
Abgangsergebnis 57 169
Langfristige finanzielle Vermögenswerte - gesamt 5.940 38.059

Im Berichtsjahr wurden auf Finanzinstrumente Wertanpassungen in folgender Höhe erfolgsneutral in der Rücklage für Neubewertung von Finanzinstrumenten erfasst:

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in T-EUR 2020 2019
Wertminderungen auf Wertpapiere des langfristigen Vermögens 0 -2.934
Zuschreibungen auf Wertpapiere des langfristigen Vermögens 20.072 0
20.072 -2.934

Zum Berichtsstichtag bestehen, wie im Vorjahr, keine nicht wertgeminderten, überfälligen finanziellen Vermögenswerte. Die FinLab nimmt eine Wertminderung vor, wenn ein finanzieller Vermögenswert uneinbringlich erscheint. Dies ist der Fall, wenn dieser finanzieller Vermögenswert länger als 180 Tage überfällig ist und keine Einigung über eine Verlängerung der Zahlungsfrist erzielt werden konnte, oder wenn es offensichtliche Hinweise oder Tatsachen gibt, die einen Ausgleich ausschließen.

6.2 Angaben zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung werden gemäß IAS 7 Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel des Unternehmens darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Es wird die indirekte Darstellungsform angewendet.

Im Berichtsjahr erfolgten Zahlungsmittelzuflüsse aus Zinserträgen in Höhe von T-EUR 2 (Vorjahr: T-EUR 1) und Zahlungsmittelabflüsse aus Zinsaufwendungen in Höhe von T-EUR 15 (Vorjahr: T-EUR 17). Dividenden wurden in Höhe von T-EUR 1.057 (Vorjahr: T-EUR 925) vereinnahmt.

Ertragsteuern wurden von der FinLab in Höhe von T-EUR 122 (Vorjahr: T-EUR 22) gezahlt.

Der Finanzmittelfonds (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) besteht aus Bankguthaben.

6.3 Angaben zur Segmentberichterstattung

Der Vorstand der FinLab AG informiert sich als "chief operating decisions maker" im Sinne des IFRS 8.7 auf Ebene des Gesamtportfolios regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens. Seine Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen trifft er ebenfalls auf dieser Ebene.

Rechnungslegungsrelevante Informationen liegen dementsprechend nur für das Unternehmen als Ganzes vor und werden keinen einzelnen Segmenten zugeordnet. Die FinLab wird entsprechend als "Single-Segment-Entity" (SSE) geführt, wodurch sich die finanziellen und sonstigen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit aus den vorliegenden Bestandteilen des Abschlusses entnehmen lassen. Eine Berichterstattung über Geschäftssegmente erübrigt sich daher aus diesen Gründen.

Der Unternehmenswert bestimmt sich wesentlich aus dem Marktwert der Beteiligungen, wie er sich im Eigenkapital nach IFRS niederschlägt. Zentrale Erfolgsgröße für die Steuerung und Kontrolle des Unternehmens ist das Eigenkapital nach IFRS. Es wird auf Punkt: 6.8. Kapitalmanagement verwiesen.

Die FinLab ist im deutschsprachigen Raum tätig; die Erlöse wurden in Deutschland erzielt.

6.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden bei der Gesellschaft aus der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung keine Eventualverbindlichkeiten.

Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte Kapitalabrufe der FinLab EOS VC Europe I GmbH & Co. KG betragen zum Bilanzstichtag TEUR 2.650 (Vorjahr: T-EUR 3.695).

6.5 Leasing

Die FinLab hat in erstmaliger Anwendung des IFRS 16 "Leasing" zum 01. Januar 2019 die langfristigen Nutzungsrechte aus einem Büromietvertrag in Höhe von TEUR 808 aktiviert und Abschreibungen (TEUR 202 p.a.) gemäß IAS 16 über die restliche Vertragslaufzeit von vier Jahren berücksichtigt. Zum Stichtag werden daher unter der Bilanzposition Sachanlagevermögen TEUR 404 als Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden als Abschreibungen auf Sachanlagevermögen im Aufwand erfasst.

Aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten, welche sich aus den Barwerten der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen ergeben, wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 7 im Finanzergebnis erfasst. Die jährlichen Mietzahlungen betragen TEUR 241 und reduzierten die Leasingverbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 auf TEUR 433.

Aus der Untervermietung von Büros wurden Erträge in Höhe von TEUR 189 erzielt.

Alle weiteren Mietverträge haben eine kurzfristige Restlaufzeit oder sind von untergeordnetem Wert, so dass keine Aktivierung erfolgte.

6.6 Nahestehende Unternehmen und Personen

Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hielt zum 31. Dezember 2020 mehr als 25 % der Aktien der Gesellschaft. Auf der Grundlage der Stimmrechtspräsenzmehrheit auf der Hauptversammlung vom 10. Juni 2020 konnte Herr Bernd Förtsch praktisch einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Ferner ist zu erwarten, dass die Stimmrechtspräsenzmehrheit auch in zukünftigen Hauptversammlungen gegeben sein wird, so dass die FinLab gemäß § 17 Abs. 1 und 2 AktG zum 31. Dezember 2020 abhängiges Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch war.

Die FinLab AG, Frankfurt am Main, erbringt gegenüber ihren eigenen Tochtergesellschaften (VCH Investmentgroup AG, Heliad Management GmbH, Patriarch Multi-Manager GmbH und Heliad Equity Partners GmbH & Co KGaA), welche auch verbundene Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch sind, im erheblichen Umfang Dienstleistungen in den Bereichen Geschäftsführung, Rechnungswesen, Marketing sowie sonstige Managementunterstützung. Daneben vermietet die FinLab Büroräume an diese Gesellschaften unter und belastet Rechnungen Dritter anteilig weiter. Für die Untervermietung und die Weiterbelastungen von Rechnungen Dritter werden keine Auf- oder Abschläge berücksichtigt. Für die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen werden in Rahmenvereinbarungen festgelegte und von der Seniorität der ausführenden Mitarbeiter abhängige Stundensätze zugrunde gelegt.

Die Aktionär TV GmbH hat für die FinLab AG, Frankfurt am Main, Dienstleistungen im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung erbracht und dafür einen Betrag in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: T-EUR 0) zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Aktionär TV GmbH ist ein verbundenes Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch.

Die Vorstände der Gesellschaft haben im laufenden Geschäftsjahr nur kurzfristig fällige Vergütungen erhalten. Der Gesamtbetrag belief sich auf T-EUR 615 (Vj.: T-EUR 515).

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr Aufsichtsratvergütungen in Höhe von T-EUR 45 (Vorjahr: T-EUR 45) im Aufwand erfasst. Kosten wurden wie im Vorjahr in Höhe von insgesamt unter T-EUR 1 übernommen.

Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu Bedingungen wie gegenüber Dritten durchgeführt.

Die FinLab hält zum Stichtag an den nachfolgenden Gesellschaften unmittelbar bzw. mittelbar 20 Prozent oder mehr der Stimmrechte:

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Beteiligung Sitz Beteiligungsquote
Heliad Management GmbH Frankfurt am Main 100 %
Patriarch MultiManager GmbH Frankfurt am Main 100 %
FinLab Asset Management GmbH Frankfurt am Main 100 %
VCH Investment Group AG Frankfurt am Main 100 %
Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main 45,5 %
nextmarkets GmbH Köln 31,4 %
AUTHADA GmbH Darmstadt 25,6 %
Vaultoro Limited London 23,2 %
Iconic Holding GmbH Frankfurt am Main 22,3 %
FastBill GmbH Frankfurt am Main 20,9 %
CASHLINK Technologies GmbH Frankfurt am Main 20,0 %

6.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 beschlossenen bedingten Kapitals (2014/​ II) wurden im Jahr 2020 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat daher am 15.12.2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.323.170,00 um EUR 28.500,00 auf EUR 5.351.670,00 durch Ausgabe von 28.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 14. Januar 2021.

Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns am 07. Januar 2021 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die von der BFF Holding GmbH sowie die von der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation GmbH an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien über die BFF Holding GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Herr Christian Angermayer, London, Großbritannien, hat uns am 07. Januar 2021 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine Beteiligung nach § 20 Abs. 1,3 AktG an unserer Gesellschaft mehr gehört.

6.8 Angaben zum Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements ist die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes durch das Erreichen einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Die angestrebte Eigenkapitalverzinsung soll möglichst ohne langfristig zur Verfügung gestelltes Fremdkapital erreicht werden.

Steuerungsgröße des Kapitalmanagements ist das Eigenkapital nach IFRS.

Investitionen werden dabei nur getätigt, wenn sichergestellt werden kann, dass die FinLab jederzeit in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dazu werden der Bestand an flüssigen Mitteln und die geplanten Mittelzu- und -abflüsse täglich durch das Management der Gesellschaft überwacht.

Da die Gesellschaft keine wesentlichen Fremdfinanzierungen in Anspruch nimmt, sind weitere Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich des Kapitalmanagements nicht notwendig.

6.9 Angaben zum Risikomanagement

Das Risikomanagement der FinLab identifiziert, analysiert und vermeidet bzw. begrenzt die wesentlichen Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Darüber hinaus fördert das Risikomanagement das Erkennen und das Wahrnehmen von Chancen und trägt somit auch zu einer Weiterentwicklung der Gesellschaft und zu einem höheren Unternehmenserfolg bei.

Zur Systematisierung wurden drei Gruppen von Risikofeldern gebildet:

1. Strategische Risiken

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Entwicklung des Kapitalmarktumfelds
Marktumfeld und Positionierung der Mitbewerber
Human Resources

2. Finanzielle Risiken

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Preisänderungsrisiken (mögliche negative Wertentwicklung von Wertpapieren und Beteiligungen)
Liquiditätsrisiko
Rechtliche Risiken
Risiken aus Änderungen des Steuerrechts

3. Operative Risiken

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Finanzbuchhaltung und Controlling
Zahlungsflüsse
IT-Sicherheit

Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements

Die Geschäftstätigkeit der FinLab konzentriert sich fast ausschließlich auf den Euro-Währungsraum. Daher ist das Währungsrisiko auf Ausnahmen beschränkt.

Die FinLab engagiert sich bei ihren Investments auch im Bereich der Blockchain-Technologie. Direkte Investments in Token oder Crypto-Währungen werden von der FinLab nicht getätigt.

Zur Absicherung gegen operative und rechtliche Risiken ist ein Internes Kontrollsystem (IKS) implementiert.

Aufgrund der Finanzierungsstruktur ist für die FinLab das direkte Risiko von Zinsänderungen nicht wesentlich.

Der Wert von finanziellen Vermögenswerten kann bei unvorteilhafter Geschäftsentwicklung des Emittenten im Extremfall auf null absinken.

Durch eine Liquiditätsplanung wird sichergestellt, dass finanzielle Verpflichtungen jederzeit durch das Vorhalten ausreichender Liquidität erfüllt werden können.

Die ausgewiesenen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Da die ausgewiesenen liquiden Mittel ausreichend sind, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken, ist die FinLab nur geringfügig unmittelbaren Liquiditätsrisiken ausgesetzt.

6.10 Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt hat die FinLab 9 Mitarbeiter (Vorjahr: 13) beschäftigt.

6.11 Aktienoptionsprogramm

Die Hauptversammlung der FinLab AG hat am 10. Dezember 2014 beschlossen, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. November 2019 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft ausgeben kann, die im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2014 zum Bezug von bis zu 453.867 auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren berechtigen.

Die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit von vier Jahren gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG ausgeübt werden. Sie beginnt nach Ausgabe der jeweiligen Aktienoptionen.

Bedingung für die Ausübung der Optionen ist neben dem Ablauf der Wartefrist der Eintritt des Erfolgsziels. Jeder Bezugsberechtigte kann seine Bezugsrechte ausüben, wenn der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an einem beliebigen Börsenhandelstag innerhalb des Zeitraums vom Ausgabetag der Bezugsrechte bis zum Ablauf von zwei Jahren nach diesem Tag um mindestens 100 % gestiegen ist.

Im Falle des Umtauschs von Optionsrechten in Aktien ist für jede durch Umtausch zu erlangende Aktie der Bezugspreis zu entrichten. Der Bezugspreis für eine Aktie der Gesellschaft entspricht 100% des Basiswertes.

Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wurde zum jeweiligen Ausgabedatum mithilfe eines "Lookbarrier"-Optionsbewertungsmodells berechnet. Dabei wurden für die ausgegebenen Optionen neben den in den Optionsbedingungen festgelegten Kriterien (z.B. Wartezeit, Erfolgsziel) nur Haltekosten (Cost of carry) in Höhe von 0,1%, die erwartete Volatilität der FinLab-Aktien in Form der historischen Volatilität in Höhe von 45% und die risikolosen Zinssätze zu den Bewertungsstichtagen von 1,00 - 1,25% berücksichtigt. Dividenden und andere Ausstattungsmerkmale waren nicht zu berücksichtigen.

Folgende Optionen wurden ausgegeben:

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Ausgabe Anzahl Bezugspreis Basiswert Erfolgsziel Beizulegender Zeitwert Zeitwert je Aktienoption
12.03.2015 115.000 EUR 4,82 EUR 5,95 EUR 11,90 EUR 374.284,45 EUR 3,25
29.06.2015 175.000 EUR 4,82 EUR 6,40 EUR 12,80 EUR 623.827,62 EUR 3,56
19.01.2016 23.000 EUR 4,82 EUR 10,50 EUR 21,00 EUR 190.336,49 EUR 8,28
19.12.2017 100.000 EUR 4,82 EUR 28,29 EUR 56,58 EUR 2.402.639,83 EUR 24,03
Gesamt 413.000

Der Aufwand aus der Optionsbewertung wird monatsgenau über die Wartezeit von vier Jahren verteilt im Personalaufwand erfasst und in der Kapitalrücklage ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden vereinbarungsgemäß 25.000 Aktienoptionen an die FinLab AG zurückgegeben. Im Geschäftsjahr 2019 sind 100.000 Optionen verfallen, 84.500 Optionen wurden ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 28.500 Optionen ausgeübt.

Zum Stichtag bestehen insgesamt noch 200.000 Aktienoptionen.

6.12 Abschlussprüfer

Im Geschäftsjahr 2020 wurden durch den Jahresabschlussprüfer T-EUR 48 (Vorjahr: T-EUR 48) für Abschlussprüfungsleistungen zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

6.13 Vorstände und Aufsichtsräte

VORSTÄNDE:

Juan Rodriguez

Mitglied des Vorstands, Bad Vilbel

Stefan Schütze

Mitglied des Vorstands, Frankfurt am Main

AUFSICHTSRÄTE:

Axel-Günter Benkner

selbständiger Unternehmensberater, Nidderau, Vorsitzender

Stefan Müller

Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Küps

Dr. Friedrich Schmitz

Unternehmer, München

6.14 Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss wurde am 28. Februar 2021 von der Gesellschaft aufgestellt.

Frankfurt am Main

Der Vorstand

Anlagenspiegel IFRS 2020

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Beträge

in T-EUR
Anschaffungskosten Wertberichtigungen
01.01.2020 Zugang der Periode Abgang der Periode 31.12.2020 01.01.2020 Abgang der Periode
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 142 11 - 153 -134 -
Sachanlagen 1.200 23 - 1.223 -527 -
Finanzanlagen 59.737 4.910 -5.751 58.896 74.776 3.724
Anlagevermögen, gesamt 61.079 4.944 -5.751 60.272 74.115 3.724

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Beträge

in T-EUR
Wertberichtigungen Buchwerte
Abschreibung der Periode Zuschreibung der Periode 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte -4 - -138 15 8
Sachanlagen -223 - -750 472 672
Finanzanlagen -2.532 28.463 104.431 163.327 134.513
Anlagevermögen, gesamt -2.759 28.463 103.542 163.814 135.193

Anlagenspiegel IFRS 2019

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Beträge

in T-EUR
Anschaffungskosten Wertberichtigungen
01.01.2019 Zugang der Periode Abgang der Periode 31.12.2019 01.01.2019 Abgang der Periode
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 141 1 - 142 -132 -
Sachanlagen 393 808 -2 1.200 -301 -
Finanzanlagen 52.200 8.740 -1.203 59.737 39.313 633
Anlagevermögen, gesamt 52.735 9.549 -1.205 61.079 38.880 633

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Beträge

in T-EUR
Wertberichtigungen Buchwerte
Abschreibung der Periode Zuschreibung der Periode 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte -2 - -134 8 9
Sachanlagen -227 - -527 672 93
Finanzanlagen -10.672 45.502 74.776 134.513 91.514
Anlagevermögen, gesamt -10.900 45.502 74.115 135.193 91.615

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die FinLab AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den IFRS-Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des IFRS-Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den IFRS in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Grünwald, 15. März 2021

ifb Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steffen Urban, Wirtschaftsprüfer

JAHRESABSCHLUSS (HGB) DER FINLAB AG ZUM 31. DEZEMBER 2020

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

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2020 2019
in Euro
--- --- ---
1. Umsatzerlöse 1.481.776,32 1.456.111,45
2. Sonstige betriebliche Erträge 752.921,25 697.354,88
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -383.945,17 -381.424,60
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2.069.656,36 -1.274.788,64
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -159.539,20 -150.537,62
davon für Altersversorgung -19.441,20 -19.249,20
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -26.467,02 -26.453,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.308.792,13 -1.692.065,78
7. Erträge aus Beteiligungen 1.500.662,27 2.294.285,32
davon aus verbundenen Unternehmen 463.337,27 1.256.960,40
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 26.401,92 56.172,92
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 103.474,16 95.459,44
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -2.031,00 -2.811.176,21
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -15.330,25 -17.087,00
davon an verbundene Unternehmen 0,00 0,00
12. Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag 500.392,17 383.561,70
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -48.705,02 -136.490,77
14. Ergebnis nach Steuern 351.161,94 -1.507.077,91
15. Sonstige Steuern -9.177,81 -824,00
16. Jahresüberschuss/​Jahresfehlbetrag 341.984,13 -1.507.901,91
17. Gewinnvortrag 3.767.058,93 5.274.960,84
18. Bilanzgewinn 4.109.043,06 3.767.058,93

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

Aktiva

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31.12.2020 31.12.2019
in Euro
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A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Kozessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.907,00 7.713,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 7.946,00 11.235,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 60.414,00 55.112,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.899.221,10 2.899.221,10
2. Beteiligungen 26.432.548,73 21.709.687,22
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.615.432,41 1.438.844,38
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 19.202.429,70 19.324.013,70
50.149.631,94 45.371.766,40
50.232.898,94 45.445.826,40
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.872,14 3.615,88
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.761.981,39 2.840.719,46
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 76.922,94 1.360.229,95
4. Sonstige Vermögensgegenstände 573.759,00 788.785,16
2.423.535,47 4.993.350,45
II. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 86.122,00 79.303,00
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.147.442,72 6.752.732,82
8.657.100,19 11.825.386,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.323,13 25.683,11
58.920.322,26 57.296.895,78
PASSIVA
31.12.2020 31.12.2019
in Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.323.170,00 5.323.170,00
II. Kapitalrücklage 47.131.010,89 47.131.010,89
III. Bilanzgewinn 4.109.043,06 3.767.058,93
56.563.223,95 56.221.239,82
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.520,00 214.400,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.417.733,55 671.886,00
1.419.253,55 886.286,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42.794,41 43.258,18
2. Sonstige Verbindlichkeiten 895.050,35 146.111,78
937.844,76 189.369,96
58.920.322,26 57.296.895,78

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

Allgemeines

Der Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2020 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Die FinLab AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen. Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat von der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanz ist gemäß § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Anlagevermögen

Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Sofern erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Wertpapiere wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Wertaufholungen werden im Anlagespiegel als negativer Zugang von Abschreibungen dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 5.323.170,00 und ist voll eingezahlt. Es besteht aus 5.323.170 auf den Namen lautenden Stammaktien. Bei den Aktien handelt es sich um Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.

Auf Grund des in der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 beschlossenen bedingten Kapitals (2014/​II) wurden im Jahr 2020 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat daher am 15. Dezember 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.323.170,00 um EUR 28.500,00 auf EUR 5.351.670,00 durch Ausgabe von 28.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 14. Januar 2021 und damit nach dem Stichtag für den Jahresabschluss 2020.

Die Hauptversammlung am 15. Juni 2018 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 14. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu EUR 2.494.335,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 16. Juli 2018 in das Handelsregister eingetragen.

Die Hauptversammlung am 10. Dezember 2014 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 30. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 2.269.335,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 30. Dezember 2014 in das Handelsregister eingetragen. Durch die Kapitalerhöhung 2018 hat sich das genehmigte Kapital 2014 von EUR 1.819.335,00 um EUR 250.000 auf EUR 1.569.335,00 verringert.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 um bis zu EUR 1.815.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​I).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Dezember 2014 um bis zu EUR 453.867,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/​II). Das bedingte Kapital 2014/​II beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch EUR 340.867,00. Die Bezugsaktien wurden zum Stichtag ausgereicht, die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 14. Januar 2021.

Bezogen auf die bedingten Kapitalerhöhungen hat die Gesellschaft von der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/​oder Genussrechten mit Options- und/​oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten in Teilen Gebrauch gemacht.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen, ausstehende Rechnungen, Jahresabschlusskosten sowie Mietnebenkosten.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Unterbeteiligung der IBB Capital GmbH, Berlin, an der Kapilendo AG in Höhe von TEUR 640 (Vj. TEUR 0) sowie die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2020 auf die neuen 28.500 Stück Aktien eingezahlten Bareinlagen durch die Mitarbeiter TEUR 137 (Vj. TEUR 0). Die Umgliederung in das Gezeichnete Kapital bzw. Kapitalrücklagen erfolgt nach dem Stichtag, analog der Eintragung im Handelsregister am 14.01.2021. Darüber hinaus beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten aus einem Büro-Mietvertrag TEUR 78 (Vj. TEUR 117) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 24 (Vj. TEUR 29).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten unter anderem Erträge aus der Wertaufholung einer Forderung in Höhe von TEUR 230, Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 169) und Wertaufholungen auf Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 36).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betragen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 2 (Vj. TEUR 2.811).

Sonstige Angaben

Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres 2020 waren durchschnittlich 9 (Vj. 13) Arbeitnehmer beschäftigt.

Eventualverbindlichkeiten

Es bestanden zum Stichtag keine Eventualverbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus einem im April 2017 abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Laufzeit bis Dezember 2022 resultieren zum Stichtag Mietverpflichtungen über insgesamt TEUR 684. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 56 gestellt. Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen über TEUR 41.

Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte Kapitalabrufe der FinLab EOS VC Europe I GmbH & Co. KG betragen zum Bilanzstichtag TEUR 2.650 (Vj. TEUR 3.695).

Beteiligungsliste

Die FinLab AG hat von der Erleichterungsregelung des § 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf die Erstellung eines Konzernabschlusses.

An den folgenden Gesellschaften ist die FinLab AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11 HGB beteiligt:

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Beteiligung Sitz Beteiligungsquote Eigenkapital 31.12.2020

in T-EUR
Jahresergebnis 2020

in T-EUR
Heliad Management GmbH Frankfurt am Main 100% 925 454
Patriarch MultiManager GmbH 1) Frankfurt am Main 100% 367 0
VCH Investment Group AG Frankfurt am Main 100% 936 135
FinLab Asset Management GmbH Frankfurt am Main 100% 2 -12
Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main 45,5% 50.150 15.962
nextmarkets GmbH 2) Köln 31,42% -2.016 -2.830
AUTHADA GmbH 2) Darmstadt 25,62% 442 -2.238
Vaultoro Limited 2) London 23,25% 100 -434
FastBill GmbH 2) Frankfurt am Main 20,87% 75 -572
Iconic Holding GmbH 3) Frankfurt am Main 22,35% -668 -892
CASHLINK Technologies GmbH 2) Frankfurt am Main 20,00% 1.373 -751

1) Seit 01.01.2016 Ergebnisabführungsvertrag mit der FinLab AG, daher beträgt das Jahresergebnis TEUR 0.

2) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis beziehen sich auf 2019.

3) Das Eigenkapital und das Jahresergebnis beziehen sich auf 2018.

Angaben zum Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft

Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns am 7. Januar 2021 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die von der BFF Holding GmbH sowie die von der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation GmbH an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien über die BFF Holding GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Herr Christian Angermayer, London, Großbritannien, hat uns am 7. Januar 2021 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine Beteiligung nach § 20 Abs. 1,3 AktG an unserer Gesellschaft mehr gehört.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 341.984,13 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Vorstände

Dem Vorstand gehören an:

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Herr Juan Rodriguez, Mitglied des Vorstands, Bad Vilbel
Herr Stefan Schütze, Mitglied des Vorstands, Frankfurt am Main

Aufsichtsräte

Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren bzw. sind berufen:

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Herr Axel-Günter Benkner, selbständiger Unternehmensberater, Nidderau, Vorsitzender
Herr Dr. Friedrich Schmitz, Unternehmer, München, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Stefan Müller, Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Küps

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.

Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichtes

Über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen informiert der nach § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht. Nachfolgend ist die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben:

"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."

Frankfurt am Main, am 28. Februar 2021

Der Vorstand

Stefan Schütze

Juan Rodriguez

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

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Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 01.01.2020 Zugänge
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in Euro
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Immaterielle Vermögensgegenstände 142.026,86 11.100,00 0,00 153.126,86 134.313,86 3.906,00
Sachanlagen
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden 45.757,68 0,00 0,00 45.757,68 34.522,68 3.289,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 345.816,52 24.574,02 0,00 370.390,54 290.704,52 19.272,02
391.574,20 24.574,02 0,00 416.148,22 325.227,20 22.561,02
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.899.221,10 0,00 0,00 2.899.221,10 0,00 0,00
2. Beteiligungen 24.520.863,43 4.806.612,32 -2.894.927,02 26.432.548,73 2.811.176,21 2.031,00
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.438.844,38 176.588,03 0,00 1.615.432,41 0,00 0,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 22.917.395,81 0.00 -526.109,85 22.391.285,96 3.593.382,11 0,00
51.776.324,72 4.983.200,35 -3.421.036,87 53.338.488,20 6.404.558,32 2.031,00
Summe Anlagevermögen 52.309.925,78 5.018.874,37 -3.421.036,87 53.907.763,28 6.864.099,38 28.498,02

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Kumulierte Abschreibungen Bilanzwert
Abgänge 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
--- --- --- --- ---
in Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 138.219,86 14.907,00 7.713,00
Sachanlagen
1. Einbauten in gemieteten Gebäuden 0,00 37.811,68 7.946,00 11.235,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 309.976,54 60.414,00 55.112,00
347.788,22 68.360,00 66.347,00
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 2.899.221,10 2.899.221,10
2. Beteiligungen -2.813.207,21 0,00 26.432.548,73 21.709.687,22
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 1.615.432,41 1.438.844,38
4. Wertpapiere des Anlagevermögens -404.525,85 3.188.856,26 19.202.429,70 19.324.013,70
-3.217.733,06 3.188.856,26 50.149.631,94 45.371.766,40
Summe Anlagevermögen -3.217.733,06 3.674.864,34 50.232.898,94 45.445.826,40

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die FinLab AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der FinLab AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Grünwald, 15. März 2021

ifb Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steffen Urban, Wirtschaftsprüfer