Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 23, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 34605439
Entrepreneurs.
And Investors.
wir bedanken uns Für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Im Folgenden möchten wir Ihnen im Namen des Vorstands einen Überblick über die Entwicklungen des vergangenen, ereignisreichen Jahres geben.
Das derzeitige Marktumfeld bietet uns einzigartige Möglichkeiten sowohl im Bestandsportfolio als auch bei Neuinvestitionen. Unser langfristig ausgerichtetes Portfolio bietet vielversprechende Voraussetzungen Für signifikantes Wertsteigerungspotenzial in den kommenden Monaten und Jahren.
Zusammenfassung über das letzte Jahr bis heute:
Durch die Fusion der FinLab AG mit der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA haben wir eine wegweisende Transformation erfolgreich abgeschlossen. Die Vorteile Für Aktionäre der neuen Heliad AG sind zusammengefasst:
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| ― | Zugang zu Venture Capital: Wir schaffen die Möglichkeit, in eine Assetklasse zu investieren, die bisher vor allem institutionellen Investoren mit einer hohen Mindestinvestmentschwelle vorbehalten ist. |
| ― | Vorbörsliche Gewinne: Ein Großteil der Wertsteigerung von Technologie-Unternehmen passiert und wird weiterhin im vorbörslichen Bereich stattfinden. Wir machen diese Wertsteigerung zugänglich. Mit Unternehmen wie Enpal, Raisin, FINN und weiteren sehen wir weiteres signifikantes vorbörsliches Potenzial in unserem Portfolio. |
| ― | Liquidität: Venture Capital bedeutet gewöhnlich Halteperioden von 5-10 Jahren und realisierbare Gewinne für Investoren können erst nach erfolgreichen Exits erzielt werden. In unserer Struktur ermöglichen wir den Zugang mit dem Kauf einer liquiden Aktie, die täglich handelbar ist. |
Die Fusionierte Gesellschaft kommt zum Jahresende 2023 auf einen Nettovermögenswert von EUR 157,8 Mio., aufgeteilt auf 29 aktive Beteiligungen. Die Zusammensetzung des Nettovermögenswertes finden Sie regelmäßig und transparent auf unserer Website unter Investor Relations und unter dem Punkt 6.2 des Jahresfinanzberichts.
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| Wertbereich | Investments | HQ | Industrie | Erstinvestition |
|---|---|---|---|---|
| >€ 10m | flatexDEGIRO AG | DEU | Brokerage | 03/13 |
| Raisin | DEU | Savings Marketplace | 09/15 | |
| Enpal | DEU | GreenTech | 04/21 | |
| BURNHARD | DEU | D2C BBQ | 10/12 | |
| € 5-10m | MODIFI | DEU | Payments | 08/21 |
| Clark | DEU | InsurTech | 07/21 | |
| € 2-5m | Workmotion | DEU | HR Tech | 06/22 |
| C3 Tech VC I | DEU | VC Fund | 09/18 | |
| Razor Group | DEU | E-Commerce | 07/21 | |
| NewtonX | USA | B2B Research | 10/21 | |
| Invesdor | DEU | Crowdfunding | 02/15 | |
| CASHLINK | DEU | Tokenization | 11/18 | |
| FINN | DEU | E-Mobility | 01/22 | |
| € 1-2m | Tonies | DEU | D2C Toys | 06/21 |
| Patriarch Multi-Manager | DEU | Fund Distribution | 12/12 | |
| NYALA | DEU | Tokenization | 03/21 | |
| Deutsche Digital Assets | DEU | Asset Management | 11/17 | |
| Freshbooks | KAN | Accounting SaaS | 04/17 | |
| AI21 Labs | ISR | GenAI | 09/23 | |
| <€ 1m | Andere | |||
| Portfolio Gesamtwert | ||||
| Sonstiges Nettovermögen / (Verbindlichkeiten) | ||||
| Net Asset Value | ||||
| Net Asset Value je Aktie in EUR | ||||
| Aktienkurs Heliad AG in EUR | ||||
| Abschlag Aktie / NAV |
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| Wertbereich | Investments | %-Anteil 1 | Investment 2 (€m) |
Fairer Wert 3 (€m) | Portfolio %-Anteil |
|---|---|---|---|---|---|
| >€ 10m | flatexDEGIRO AG | <5 % | 9,4 | 57,4 | 35,5 % |
| Raisin | <5 % | 4,1 | 31,0 | 19,2 % | |
| Enpal | <1 % | 7,5 | 15,2 | 9,4 % | |
| BURNHARD | <50 % | 11,9 | 11,9 | 7,4 % | |
| € 5-10m | MODIFI | <10 % | 13,6 | 13,5 | 8,3 % |
| Clark | <1 % | ||||
| € 2-5m | Workmotion | <5 % | 23,7 | 22,5 | 13,9 % |
| C3 Tech VC I | <10 % | ||||
| Razor Group | <1 % | ||||
| NewtonX | <5 % | ||||
| Invesdor | <5 % | ||||
| CASHLINK | <20 % | ||||
| FINN | <1 % | ||||
| € 1-2m | Tonies | <1 % | 6,9 | 7,6 | 4,7 % |
| Patriarch Multi-Manager | 100 % | ||||
| NYALA | <20 % | ||||
| Deutsche Digital Assets | <20 % | ||||
| Freshbooks | <1 % | ||||
| AI21 Labs | <1 % | ||||
| <€ 1m | Andere | 2,6 | 1,6 % | ||
| Portfolio Gesamtwert | 161,9 | ||||
| Sonstiges Nettovermögen / (Verbindlichkeiten) | (4,1) | ||||
| Net Asset Value | 157,8 | ||||
| Net Asset Value je Aktie in EUR | 18,76 | ||||
| Aktienkurs Heliad AG in EUR | 9,55 | ||||
| Abschlag Aktie / NAV | (49,1 %) |
1 Beteiligung als vollständig verwässert angegeben.
2 Der Investitionsbetrag umfasst die Gesamtkosten des Erwerbs sowie ausstehende Darlehen und Zinsen.
3 Der faire Wert bezieht sich auf den Marktwert der derzeit gehaltenen Anteile und inkludiert ausstehende Darlehen und Zinsen.
Der Nettovermögenswert der größten drei Beteiligungen, flatexDEGIRO, Raisin und Enpal, beläuft sich auf EUR 103,7 Mio. und entspricht damit ca. 129 % der Marktkapitalisierung zum Jahresende. Alle drei Beteiligungen haben sich im Jahr 2023 gut bis hervorragend entwickelt und wir gehen daher von signifikantem Wertsteigerungspotenzial aus.
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| ― | flatexDEGIRO konnte 2023 eines der besten Jahre der Firmengeschichte abschließen. Trotz reduzierter Kundenaquisitionskosten hat das Unternehmen neue Kunden doppelt so schnell wie die relevanten Wettbewerber gewinnen können (12,6 % gegenüber Vorjahr vs. 6,1 % in der Vergleichsgruppe) und die Nettofinanzmittelzuflüsse auf EUR 4,5 Mrd. gesteigert. Das verwahrte Kundenvermögen erreichte zum Ende des Jahres 2023 einen Rekordwert von EUR 51,7 Mrd. |
| ― | Enpal konnte zu Beginn des Jahres 2023 seine Bewertung durch eine EUR 200 Mio. Finanzierungsrunde, angeführt von TPG Rise Climate, bei einer Bewertung von EUR 2 Mrd. gegenüber unserem Einstiegswert Mitte 2021 mehr als verdoppeln. Operativ hat das Unternehmen die Anzahl der installierten Solarsysteme im Jahr 2023 deutlich gesteigert und konnte seinen Umsatz auf EUR 900 Mio. ebenfalls mehr als verdoppeln. Gleichzeitig hat das Unternehmen nachhaltig die Profitabilität erreicht. Mit dem Einstieg in den Wärmepumpenmarkt wurde erfolgreich in neue Produkt- und Marktfelder expandiert. |
| ― | Raisin konnte ebenfalls zu Beginn des Jahres 2023 eine Finanzierungsrunde über EUR 60 Mio. durch ein Investorenkonsortium, bestehend u. a. aus Goldman Sachs, M&G und weiteren, einsammeln und seinen Status als Unicorn bestätigen. Operativ hat das Unternehmen seine Assets under Management auf über EUR 50 Mrd. gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, und das bei attraktiver Profitabilität. Durch das angepasste Zinsumfeld erwarten wir auch weiterhin starkes, profitables Wachstum. |
Das weitere Direktbeteiligungsportfolio, ohne unsere Fonds-Investments und Tochtergesellschaften, wies zum Jahresende einen Nettovermögenswert in Höhe von EUR 51,0 Mio. aus. Bis zur Veröffentlichung des Jahresberichts konnten u. a. unsere Beteiligungen BURNHARD, MODIFI, Razor Group, Clark, FINN und Cashlink weitere Finanzierungsrunden abschließen. Insgesamt beläuft sich der Nettovermögenswert dieser sechs Beteiligungen zum Stichtag auf EUR 33,4 Mio. Wir gehen auch bei diesen Beteiligungen von weiterem Wertsteigerungspotenzial aus. Einige Highlights im Folgenden:
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| ― | Durch ein Folgeinvestment mit weiteren Co-Investoren konnten wir uns >40 % an der Beteiligung BURNHARD sichern, eine der sich am stärksten entwickelnden Grillmarken in Europa mit einem Gesamtumsatz von mehr als EUR 40 Mio. im abgelaufenen Jahr. |
| ― | Razor Group, ein Aufkäufer von Amazon-Marken, hat kürzlich entgegen dem Trend ca. EUR 100 Mio. Kapital eingesammelt und ist damit als globaler Player zukunftsträchtig aufgestellt. |
| ― | Das Auto-Abo-Modell FINN konnte sich ebenfalls weitere EUR 100 Mio. sichern. |
| ― | Cashlink, einer der führenden Infrastrukturanbieter für tokenisierte Vermögenswerte, schloss erfolgreich eine Serie A im mittleren siebenstelligen Bereich ab. |
Bei all diesen Beteiligungen konnte unser Anschaffungswert weitestgehend gehalten oder sogar leicht erhöht werden. Wir sehen dies im aktuellen Marktumfeld als starkes Signal für das weitere Wertsteigerungspotenzial.
Schwierige Marktbedingungen ließen Teile unseres Portfolios dennoch nicht unberührt. So musste unsere Beteiligung InstaFreight aufgrund von Überschuldung Insolvenz anmelden.
Darüber hinaus haben wir die Beteiligung Nextmarkets vollständig abgeschrieben, da die Gesellschaft sich derzeit in einer Transformationsphase mit weiterem Finanzierungsbedarf befindet.
Im Zuge unserer Unternehmensentwicklung haben wir Heliad Crypto Partners (HCP) ins Leben gerufen, ein Investmentvehikel für aktive Investmentstrategien in den Bereichen Crypto und Blockchain-Multi-Strategie-Fonds, das sich derzeit noch im Stealth-Modus befindet. Unter der Leitung von Christopher Garlich, einem Branchenexperten und Investmentbankingveteran mit Stationen bei Raymond James, Morgan Stanley und Berenberg, kombinieren wir frühphasige VC-Investitionen mit Momentum-getriebenen liquiden "on-chain", DeFi und marktneutralen Crypto-Investitionen. Die erste Validierungsphase ist vielversprechend angelaufen.
Derzeit sind wir in der Ausarbeitung weiterer strategischer Initiativen und erwarten, dass wir Ihnen in diesem Jahr entsprechende Fortschritte mitteilen können, die die Heliad AG positiv weiterentwickeln werden.
Frankfurt am Main, im März 2024
Mit freundlichen Grüßen
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| Vorstand Falk Schäfers |
Vorstand Julian Kappus |
nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023.
Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den Mitgliedern des Vorstands beraten.
Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen.
Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzenden Erläuterungen durch den Vorstand erteilt worden.
Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Information einvernehmlich, zügig und erfolgreich.
Der Aufsichtsrat der Heliad AG (vormals FinLab AG) trat im Geschäftsjahr 2023 zu sechs ordentlichen Sitzungen zusammen, welche als Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten wurden.
In den Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der Gesellschaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Beteiligungen besprochen.
Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit folgenden Themen auseinandergesetzt:
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| ― | Finanzplanung und Diskussionen zum Finanzierungskonzept der Gesellschaft sowie Vorbereitung und Analyse der Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge für die Jahreshauptversammlung, insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Verschmelzungen der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA sowie der Komplementärgesellschaft Heliad Management GmbH auf die Heliad AG |
| ― | Billigung des geprüften und testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 |
| ― | Beschluss der Planung des Geschäftsjahres 2024 |
| ― | Vorbereitung potenzieller Transaktionen im Beteiligungsportfolio, insbesondere Veräußerung von Beteiligungen |
| ― | Sonstige Themenkomplexe, insbesondere zur Entwicklung des Wagniskapitalmarktes, strategische Implikationen daraus sowie etwaige geplante Kapitalmarktkommunikation |
Der vom Vorstand im März 2024 aufgestellte Jahresabschluss der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der ifc Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich, geprüft.
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der Heliad AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.
Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der Heliad AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, erörtert. In dieser Sitzung wurde vom Abschlussprüfer auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der Heliad AG nach § 172 AktG festgestellt.
Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2023 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt:
"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Heliad AG für das Geschäftsjahr 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG."
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits im Rahmen des Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.
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| ― | Stefan Müller, Aufsichtsratsvorsitzender |
| ― | Herbert Seuling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender |
| ― | Volker Rofalski, Mitglied des Aufsichtsrats |
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heliad AG herzlich für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Frankfurt am Main, im März 2024
Für den Aufsichtsrat
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Stefan Müller
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
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| in TEUR | Anhang | 01.01. - 31.12.2023 |
01.01. - 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 884 | 1.925 | |
| Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.1 | 4.718 | 108 |
| Buchwertabgang aus dem Verkauf von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.2 | -7.037 | -108 |
| Erträge aus der Fair-Value-Bewertung | 5.3 | 24.921 | 1.561 |
| Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung | 5.3 | -32.591 | -55.555 |
| Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren | 5.4 | 2.965 | 4.285 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.5 | 32.140 | 1.054 |
| Personalaufwendungen | 5.6 | -1.712 | -1.264 |
| Sachaufwendungen | 5.7 | -2.972 | -1.073 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 5.8 | -171 | -269 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -5 | -19 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 21.140 | -49.355 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 5.9 | 232 | 109 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 5.9 | -769 | -7 |
| Ergebnis vor Steuern | 20.603 | -49.253 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 5.10 | -478 | 468 |
| Periodenergebnis | 20.125 | -48.785 | |
| Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (unverwässert) | 5.11 | 6.278.455 | 5.451.670 |
| Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien (verwässert) | 5.11 | 6.278.455 | 5.451.670 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 3,21 | -8,95 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | 3,21 | -8,95 |
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| in TEUR | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| A. Langfristiges Vermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | 6.1 | 23 | 9 |
| II. Sachanlagen | 6.1 | 896 | 1.009 |
| III. Finanzanlagen | 6.2 | 162.407 | 99.912 |
| IV. Aktive latente Steuern | 6.3 | 148 | 334 |
| Gesamt | 163.474 | 101.264 | |
| B. Kurzfristiges Vermögen | |||
| I. Wertpapiere | 0 | 68 | |
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.4 | 0 | 1 |
| III. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 6.4 | 2 | 8 |
| IV. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.4 | 258 | 1.242 |
| V. Sonstige Vermögenswerte | 6.4 | 59 | 234 |
| VI. Ertragssteuerforderungen | 6.4 | 1.556 | 814 |
| VII. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 6.5 | 10.424 | 2.691 |
| Gesamt | 12.299 | 5.058 | |
| BILANZSUMME | 175.773 | 106.322 |
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| in TEUR | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | 6.6 | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 8.410 | 5.452 | |
| II. Kapitalrücklage | 74.447 | 48.547 | |
| III. Neubewertungsrücklage | 0 | -4.758 | |
| IV. Gewinnrücklage | 98.423 | 98.423 | |
| V. Verlustvortrag / Gewinnvortrag | -45.023 | 3.762 | |
| VI. Periodenergebnis | 20.125 | -48.785 | |
| Gesamt | 156.382 | 102.641 | |
| B. Langfristige Schulden | |||
| I. Latente Steuern | 4.2 | 1.547 | 1.034 |
| II. Langfristige Rückstellungen | 6.7 | 43 | 38 |
| Gesamt | 1.590 | 1.072 | |
| C. Kurzfristige Schulden | |||
| I. Steuerrückstellungen | 469 | 505 | |
| II. Sonstige Rückstellungen | 6.7 | 790 | 560 |
| III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.8 | 202 | 139 |
| IV. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 6.8 | 14.936 | 0 |
| V. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 8 | |
| VI. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.8 | 1.404 | 1.397 |
| Gesamt | 17.801 | 2.609 | |
| BILANZSUMME | 175.773 | 106.322 |
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| in TEUR | Anhang | Gezeichnetes Kapital |
Kapital- rücklage |
NBRL | Gewinn- rücklage |
Gewinn-/ Verlustvortrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2023 | 6.6 | 5.452 | 48.547 | -4.758 | 98.423 | -45.023 |
| Periodenergebnis | 20.125 | |||||
| Gesamtergebnis | 20.125 | |||||
| Kapitalerhöhungen | 6.6 | 2.958 | 3.360 | |||
| Verschmelzungsbedingte Veränderung | 6.6 | 22.540 | 4.758 | |||
| Stand 31.12.2023 | 6.6 | 8.410 | 74.447 | 0 | 98.423 | -24.898 |
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| in TEUR | Eigenkapital gesamt |
|---|---|
| Stand 01.01.2023 | 102.641 |
| Periodenergebnis | 20.125 |
| Gesamtergebnis | 20.125 |
| Kapitalerhöhungen | 6.318 |
| Verschmelzungsbedingte Veränderung | 27.298 |
| Stand 31.12.2023 | 156.382 |
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| in TEUR | Anhang | Gezeichnetes Kapital |
Kapital- rücklage |
NBRL | Gewinn- rücklage |
Gewinn-/ Verlustvortrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2022 | 6.6 | 5.452 | 48.547 | 26.290 | 98.423 | 3.762 |
| Periodenergebnis | -31.048 | -48.785 | ||||
| Gesamtergebnis | -31.048 | -48.785 | ||||
| Kapitalerhöhungen | 6.6 | |||||
| Verschmelzungsbedingte Veränderung | 6.6 | |||||
| Stand 31.12.2022 | 6.6 | 5.452 | 48.547 | -4.758 | 98.423 | -45.023 |
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| in TEUR | Eigenkapital gesamt |
|---|---|
| Stand 01.01.2022 | 182.474 |
| Periodenergebnis | -79.833 |
| Gesamtergebnis | -79.833 |
| Kapitalerhöhungen | 0 |
| Verschmelzungsbedingte Veränderung | 0 |
| Stand 31.12.2022 | 102.641 |
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| in TEUR | Anhang | 01.01. - 31.12.2023 |
01.01. - 31.12.2022 |
|
|---|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | 20.125 | -48.785 | ||
| + | Wertminderung von Finanzinstrumenten des langfristigen Vermögens | 5.3 | 32.762 | 55.824 |
| - | Werterhöhung von Finanzinstrumenten | 5.3 | -24.921 | -1.561 |
| -/+ | Gewinne/Verluste aus Abgängen von Finanzanlagen | 5.1/5.2 | 2.319 | 0 |
| +/- | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 6.7 | 235 | -655 |
| +/- | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 5 | -29.374 | 3.158 |
| +/- | Abnahme/Zunahme von Forderungen und sonstigen Aktiva | 6.1/6.4 | -499 | -5.307 |
| +/- | Zunahme/Abnahme des sonstigen Fremdkapitals | 6.8 | 74 | 739 |
| \= | Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | 721 | 3.413 | |
| + | Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und Wertpapieren | 5.1 | 4.718 | 108 |
| - | Auszahlungen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition | 6.5 | 0 | 0 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen und Wertpapiere | 6.2 | -6.362 | -9.129 |
| \= | Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -1.644 | -9.021 | |
| + | Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 6.8 | 3.000 | 0 |
| - | Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | 6.8 | -3.000 | 0 |
| + | Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 6.6 | 3.360 | 0 |
| + | Einzahlungen aus Verschmelzungen | 6.5 | 5.296 | 0 |
| \= | Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 8.656 | 0 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands | 7.733 | -5.608 | ||
| + | Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 6.5 | 2.691 | 8.299 |
| FINANZMITTELBESTAND AM ENDE DER PERIODE | 10.424 | 2.691 |
Die Heliad AG (vormals FinLab AG) hat ihren Sitz in der Ulmenstraße 37-39 in Frankfurt am Main/Deutschland und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 58865 eingetragen.
Die Heliad AG tätigt strategische Investments mit langem Anlagehorizont in marktführende, stark wachsende Technologie-Unternehmen mit dem Ziel, die nächste Wachstumsphase dieser Unternehmen anzustoßen. Als börsennotierte Gesellschaft unterstützt die Heliad AG mit einem starken Team und strategischen Partnern langfristig vor, während und nach einem IPO und ebnet den Weg zu öffentlichen Kapitalmärkten. Dabei erlaubt es die Evergreen-Struktur der Heliad AG, unabhängig von den Einschränkungen üblicher Finanzierungslaufzeiten zu agieren, und bietet Aktionären bereits vor dem IPO einen einzigartigen Zugang zu Marktrenditen ohne Einschränkungen oder Begrenzungen bezüglich der Größe der Investments und ohne Laufzeitverpflichtung für die Aktionäre.
Die Heliad AG erfüllt die Definition einer Investmentgesellschaft nach IFRS 10, der erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden war, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.
Im Geschäftsjahr wurden zwei Unternehmen mit der Heliad AG zusammengeschlossen: Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA (nachfolgend "Heliad KGaA" genannt) und deren Komplementärin Heliad Management GmbH.
Die Heliad KGaA wurde mit Verschmelzungsstichtag 1. Januar 2023 auf die Heliad AG verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am 12. Oktober 2023.
Die Heliad AG als übernehmender Rechtsträger hat zu Jahresbeginn 43,50 % der Anteile der Heliad KGaA gehalten; im Laufe des Jahres wurden diese Anteile im Rahmen von Zukäufen und aus der Ausübung von Bezugsrechten bei der Kapitalerhöhung der Heliad KGaA auf 44,56 % aufgestockt.
Fremde Dritte haben zu Jahresbeginn 56,50 % der Anteile der Heliad KGaA gehalten; im Laufe des Jahres wurden diese Anteile im Rahmen einer nur teilweisen Ausübung von Bezugsrechten zwar aufgestockt, die Anteile fremder Dritter haben sich jedoch aufgrund der nur teilweisen Ausübung auf 55,44 % verringert.
Das Reinvermögen zum Verschmelzungsstichtag bei der Heliad KGaA (vor Kapitalerhöhung) betrug TEUR 80.244 und setzt sich im Wesentlichen aus langfristigen Finanzanlagen von TEUR 96.127, Zahlungsmitteln von TEUR 4.644 sowie Verbindlichkeiten und Rückstellungen von TEUR 20.934 zusammen.
Die Verschmelzung der beiden Unternehmen führt zwei ähnliche Geschäftsmodelle zusammen und dient der Streuung der Finanzanlagen im Portfolio sowie vereinfacht die Prozesse und die Steuerung beider Gesellschaften in einem Unternehmen.
Der Erwerb von 55,44 % der Anteile der fremden Dritten an der Heliad KGaA erfolgte im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von 2.958.595 (= 35,18 %) neuen Anteilen an der Heliad AG.
Die Heliad AG hat zum Verschmelzungsstichtag Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im Wert von TEUR 18.224 in der Bilanz ausgewiesen, nachdem zum 31. Dezember 2022 eine Abschreibung auf den Börsenwert (EUR 3,73/Anteil) in Höhe von TEUR 31.453 vorgenommen wurde.
Durch einzelne Zukäufe und die Ausübung der Bezugsrechte bei der Kapitalerhöhung der Heliad KGaA hat die Heliad AG ihre Anteile im ersten Halbjahr 2023 auf TEUR 21.864 erhöht.
Die Anteile der fremden Dritten wurden zum Börsenwert der Heliad AG (EUR 9,78/Anteil) am Verschmelzungsstichtag bewertet und weisen einen Wert von TEUR 28.935 aus.
Aus der Verschmelzung ergibt sich nach Berücksichtigung der erhaltenen Anteile der fremden Dritten an der Heliad KGaA ein Verschmelzungsgewinn von TEUR 31.874, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird.
Ein Firmenwert hat sich nicht ergeben, da der Wert des Reinvermögens als Differenz der übernommenen Vermögenswerte und Schulden die Gegenleistung in Form der untergegangenen Anteile übersteigt. Der Wert des Reinvermögens bei der übertragenden Gesellschaft Heliad KGaA ist im Wesentlichen geprägt von den zum Fair Value (Börsenkurs, DCF usw.) bewerteten Beteiligungen; der Wert der Anteile des übernehmenden Rechtsträgers Heliad AG am übertragenden Rechtsträger Heliad KGaA ermittelt sich als Fair Value aus dem Börsenkurs der Heliad AG zum Verschmelzungsstichtag.
Die Heliad Management GmbH wurde mit Verschmelzungsstichtag 1. April 2023 auf die Heliad AG verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister erfolgte am 15. Dezember 2023.
Die Heliad AG als übernehmender Rechtsträger hielt vor Verschmelzung bereits 100 % der Anteile des übertragenden Rechtsträgers Heliad Management GmbH.
Die Verschmelzung der Heliad Management GmbH ergibt sich aus der vorangegangenen Verschmelzung der Heliad KGaA auf die Heliad AG und dem damit verbundenen Wegfall ihrer Rolle als persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Heliad KGaA.
Das Reinvermögen zum Verschmelzungsstichtag betrug (nach Berücksichtigung des Ergebnisses für die ersten drei Monate von TEUR 396) TEUR 1.339 und setzt sich im Wesentlichen aus Wertpapieren von TEUR 51 an der Heliad KGaA, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von TEUR 1.353 und Zahlungsmitteln von TEUR 39 sowie Rückstellungen von TEUR 106 zusammen.
Die Heliad AG hielt zum 31. Dezember 2022 Anteile an dem übertragenden Rechtsträger im Wert von TEUR 11.163. Da mit der Verschmelzung der Heliad GmbH auf die Heliad AG auch das Geschäftsmodell der Heliad Management Partner GmbH entfallen ist, wurde eine Abschreibung der Anteile vor Verschmelzung durchgeführt. Aus der Abschreibung und der Verschmelzung ergab sich ein Verlust von TEUR 9.824. Aus der Verschmelzung hat sich daher weder ein Firmenwert noch ein Gewinn ergeben.
Der IFRS-Abschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Aufgrund dieser Darstellung können sich Rundungsdifferenzen ergeben.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.
Der IFRS-Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung sowie den Anhang (Notes). Die Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei dem vorliegenden IFRS-Jahresabschluss der Heliad AG handelt es sich um einen ersten IFRS-Abschluss nach IFRS 1.2 (a), da die Heliad AG ihre aktuellsten vorherigen Abschlüsse ausschließlich gemäß nationaler Vorschriften (HGB), die nicht mit IFRS übereinstimmen, aufgestellt hat.
Der letzte IFRS-Jahresabschluss, für den eine ausdrückliche und uneingeschränkte Bestätigung der Übereinstimmung mit IFRS vorliegt, wurde für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 vom Abschlussprüfer testiert. Im Rahmen einer Neuausrichtung wurde im Jahr 2021 beschlossen, das aktive Beteiligungsgeschäft vermehrt auf das verbundene Unternehmen Heliad KGaA auszurichten. In diesem Zusammenhang wurde die Zulassung der Heliad AG zum Teilbereich des Scale Board widerrufen; die zusätzliche freiwillige Bilanzierung nach IFRS wurde im Geschäftsjahr 2021 eingestellt.
Mit der Verschmelzung der Heliad KGaA auf die Heliad AG im Jahr 2023 und der damit verbundenen Zusammenführung zweier ähnlicher Geschäftsmodelle hat sich die Heliad AG entschlossen, wieder einen IFRS-Abschluss unter Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der EU verabschiedeter Standards und Interpretationen, die für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend sind, aufzustellen. Die Heliad AG führt damit einerseits die Praxis der Heliad KGaA der Aufstellung von IFRS-Abschlüssen fort; andererseits setzt sie die Steuerung ihrer bisherigen Vermögenswerte (im Wesentlichen Finanzanlagen) anhand des Net Asset Value bei deren Bilanzierung zum Fair Value entsprechend IFRS konsequent fort.
Bilanzansatz und Bilanzwert sind daher im Wesentlichen so ermittelt worden, als ob ein IFRS-Abschluss kontinuierlich aufgestellt worden wäre; Wertänderungen der Vorjahre wurden über die Gewinnrücklage erfolgsneutral berücksichtigt. Vergleichsinformationen (Vorjahresbeträge) unterliegen den gleichen Kriterien; aufgrund der Verschmelzung mit der Heliad KGaA ist die Vergleichbarkeit jedoch von begrenzter Aussagekraft.
Das Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung eines IFRS-Abschlusses definiert unter den qualitativen Anforderungen an den Abschluss zur Bestimmung der Relevanz einer Information neben ihrer Art auch die Wesentlichkeit als bedingenden Faktor. Die Bestimmung der unternehmensspezifischen Definition eines Wesentlichkeitskriteriums soll sich an den primären Zielfaktoren orientieren. Für die Aufstellung des Abschlusses der Heliad AG ist daher ein Schwellenwert von 1 % des Net Asset Value (NAV), wie er für den letzten aufgestellten Abschluss ermittelt wurde, als wesentlich für die Relevanz einer Information zu betrachten.
Der IFRS-Abschluss ist unter Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der EU verabschiedeter Standards und Interpretationen, die für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt worden.
Die geänderten Rechnungslegungsverlautbarungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung neuer Standards wird kein Gebrauch gemacht.
Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen sind verpflichtend am bzw. nach dem 1. Januar 2023 anzuwenden:
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| Standard | Inhalt und Bedeutung für den Abschluss |
|---|---|
| Änderungen an IAS 12 | Internationale Steuerreform - vorübergehende Ausnahmen von den Vorschriften zu latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern der zweiten OECD-Säule Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
| Änderungen an IFRS 17 | Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
| Änderungen an IAS 12 | Latente Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungsverpflichtungen Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
| Änderungen an IAS 1 | Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
| Änderungen an IAS 8 | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
| IFRS 17; inklusive Änderungen an IFRS 17 |
Versicherungsverträge Auswirkungen auf die Heliad AG ergeben sich nicht |
Folgende Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen waren bei Aufstellung des Abschlusses nicht durch die EU anerkannt worden bzw. die Anwendung für das Geschäftsjahr 2023 bislang nicht verpflichtend. Die möglichen Auswirkungen dieser noch nicht gebilligten Standards auf den Abschluss der Heliad AG werden derzeit noch geprüft:
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| Standard | Inhalt und Bedeutung für den Abschluss |
|---|---|
| Änderungen an IAS 21 | Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel der Austauschbarkeit |
| Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 | Finanzierungsvereinbarungen für Lieferanten |
| Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig bei Nebenbedingungen |
| Änderungen an IFRS 16 | Folgebewertung von Sale-and-lease-back-Transaktionen durch einen Verkäufer-Leasingnehmer |
Für die Anteile an assoziierten Unternehmen haben Wagniskapitalgesellschaften nach IAS 28.18 ein Wahlrecht, die Beteiligungen nach der Equity-Methode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9 zu bilanzieren. Die Heliad AG macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und bewertet die assoziierten Unternehmen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Bei den nachfolgenden Beteiligungen waren die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Wahlrechts erfüllt, ihr Ansatz erfolgte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert:
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| Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | Geschäftsjahr | Eigenkapital in TEUR |
Jahresergebnis in TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Patriarch MultiManager GmbH 1 | Frankfurt am Main | 100,00 % | 2023 | 367 | 0 |
| Heliad Crypto Management GmbH | Kulmbach | 100,00 % | 2022 | 192 | 0 |
| BURNHARD GmbH (vorm. Springlane GmbH) | Düsseldorf | 47,33 % | 2022 | -2.962 | -11.018 |
| MT Holding GmbH 2 | Bisamberg | 35,35 % | n/a | n/a | n/a |
| Grapevine World GmbH 2 | Wien | 28,00 % | n/a | n/a | n/a |
| Wololo GmbH | Berlin | 26,61 % | 2021 | 868 | -145 |
| AUTHADA GmbH | Darmstadt | 25,62 % | 2022 | -1.226 | -1.713 |
| Vaultoro GmbH | London | 23,25 % | 2021 | -13 | -1.634 |
| Heliad Crypto Partners GmbH & Co. KGaA | Kulmbach | 20,00 % | 2022 | -642 | -2.096 |
1 Seit 01.01.2016 Ergebnisabführungsvertrag mit der Heliad AG, daher beträgt das Jahresergebnis TEUR 0.
2 Die Gesellschaft befindet sich im Insolvenzverfahren.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Abschlusses angewendet worden sind, werden im Folgenden dargestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die beschriebenen Methoden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewandt.
Unter den Finanzanlagen werden Ausleihungen und die dem langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere und Beteiligungen ausgewiesen. Unter den Beteiligungen werden alle Anteile an Unternehmen ausgewiesen, die nicht als Wertpapiere erfasst werden.
IFRS 9 verlangt, dass die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten sowohl auf der Grundlage des Geschäftsmodells, das für die Verwaltung der finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch der vertraglichen Zahlungsstrom-Eigenschaften des finanziellen Vermögenswerts bestimmt wird.
Nach IFRS 9 sind drei Geschäftsmodelle verfügbar:
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| ― | Halteabsicht ("Hold to Collect") Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. |
| ― | Halte- und Verkaufsabsicht ("Hold to Collect and Sell') Finanzielle Vermögenswerte, die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen. |
| ― | Sonstige Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden oder die die Kriterien "Hold to Collect" oder "Hold to Collect and Sell" nicht erfüllen. |
Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfordert eine Prüfung auf der Grundlage von Fakten und Umständen zum Zeitpunkt der Beurteilung. Zu den qualitativen Faktoren gehören die Art und Weise, wie die Performance des Geschäftsmodells und der in diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte bewertet und an Personen in Schlüsselpositionen der Heliad AG berichtet wird (z. B. ob das Reporting auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten vertraglichen Zahlungsströmen basiert).
Wird ein finanzieller Vermögenswert entweder in einem "Hold to Collect"- oder einem "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten, ist zur Bestimmung der Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz eine Beurteilung erforderlich, ob es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zu fortgeführten Anschaffungskosten" klassifiziert und in der Folge bewertet, sofern er nicht im Rahmen der Fair-Value-Option klassifiziert wurde, wenn der finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.
Bei dieser Bewertungskategorie wird der finanzielle Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem Fälligkeitsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und um etwaige Wertminderungen angepasst.
Ein finanzieller Vermögenswert wird als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" ("FVOCI") klassifiziert und bewertet, sofern er nicht im Rahmen der Fair-Value-Option klassifiziert wurde, wenn der finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird und es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.
In der Klassifizierung als FVOCI wird ein finanzieller Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst werden.
Es ist möglich, Eigenkapitalinstrumente, für die keine Handelsabsicht besteht, als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen" zu designieren. Diese Kategorie wird jedoch von der Heliad AG nach Verschmelzung der Anteile der Heliad KGaA nicht angewendet. Jeder finanzielle Vermögenswert, der zu Handelszwecken gehalten wird oder nicht in die Geschäftsmodelle "Hold to Collect" oder "Hold to Collect and Sell" fällt, wird dem Geschäftsmodell "Sonstiges" zugeordnet und ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("FVTPL") bewertet.
Jeder finanzielle Vermögenswert, bei dessen vertraglichen Zahlungsströmen es sich nicht ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt, muss ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden; selbst wenn dieser finanzielle Vermögenswert in einem "Hold to Collect"- oder "Hold to Collect and Sell"-Geschäftsmodell gehalten wird. Beim erstmaligen Ansatz kann die Heliad AG einen finanziellen Vermögenswert unwiderruflich als zum beizulegenden Zeitwert bewertet mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifizieren, der anderenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen bewertet würde, wenn durch diese Klassifizierung Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder erheblich verringert werden (sogenannter "Accounting Mismatch"), die sich ansonsten aus der Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden oder der Erfassung von Gewinnen oder Verlusten auf einer unterschiedlichen Basis ergeben würden.
Die im langfristigen Vermögen ausgewiesenen Finanzinstrumente (Ausleihungen, Beteiligungen und die dem langfristigen Vermögen zugeordneten Wertpapiere) werden von der Heliad AG grundsätzlich als "ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (,FVTPL')" klassifiziert, da es sich bei den vertraglichen Zahlungsströmen nicht ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen handelt.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes verwendet die Heliad AG so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
Stufe 1:
Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden.
Stufe 2:
Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen.
Stufe 3:
Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Bei Veräußerung oder bei Feststellung einer nachhaltigen Wertminderung wird der entsprechende Gewinn aus der Veräußerung bzw. Aufwand aus der Wertberichtigung in das Jahresergebnis einbezogen.
Die Wertänderungen der als "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifizierten finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Erträgen bzw. Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung erfasst.
Eine Wertminderung führt grundsätzlich zu einer direkten Minderung des Buchwertes der betroffenen finanziellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert durch ein Wertminderungskonto gemindert wird. Wird eine Forderung aus Lieferung und Leistung als uneinbringlich eingeschätzt, erfolgt der Verbrauch gegen das Wertminderungskonto. Änderungen der Wertminderungen werden grundsätzlich erfolgswirksam (in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen) erfasst.
Die Heliad AG bucht einen finanziellen Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder sie den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten überträgt.
Grundlage für die Berechnungen der latenten Steuern sind die aktuellen Steuersätze, die für den Zeitraum gelten, in dem sich zeitliche Unterschiede voraussichtlich ausgleichen.
Es wurde wie im Vorjahr ein einheitlicher Steuersatz von 31,9 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15 % und dem darauf anfallenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der Gewerbesteuersatz für Frankfurt am Main von 16,1 % berücksichtigt.
Saldierungen von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerschulden werden, soweit durchführbar, entsprechend den Regelungen des IAS 12 vorgenommen.
Änderungen von latenten Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, soweit die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte auch erfolgswirksam behandelt und nicht erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet werden.
Aktive latente Steuern auf steuerentlastende temporäre Differenzen, auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste sowie auf noch nicht genutzte Steuergutschriften werden nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft steuerliche Ergebnisse des gleichen Steuersubjekts und in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde anfallen.
Die zeitlichen Differenzen stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 31.12.2023 | Veränderung | 31.12.2022 |
|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 661 | -117 | 778 |
| Finanzanlagen und Wertpapiere | 83.689 | 39.331 | 44.358 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 466 | -340 | 806 |
Hieraus ergeben sich die latenten Steuern sowie die Aufwendungen und Erträge wie Folgt:
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| in TEUR | Latente Steuern | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | 0 | 211 | 0 | 249 |
| Finanzanlagen und Wertpapiere | 0 | 1.336 | 77 | 785 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 149 | 0 | 258 | 0 |
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| in TEUR | Erfolgsneutral Ertrag(+)/Aufwand(-) |
Erfolgswirksam Ertrag(+)/Aufwand(-) |
||
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | 0 | 0 | 37 | -184 |
| Finanzanlagen und Wertpapiere | -77 | 77 | -551 | 823 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | -109 | 181 |
Der laufende Steueraufwand wird auf der Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit für die laufenden Steuern wird auf der Grundlage der geltenden Steuersätze berechnet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden bei Ersterfassung zum Fair Value ggf. unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet. Die Wertminderungen werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten.
Steuerschulden und Rückstellungen werden gemäß IAS 37 passiviert, wenn gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen aus einem Ereignis der Vergangenheit bestehen, die mit einem wahrscheinlichen Ressourcenabfluss verbunden sind und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Langfristige Rückstellungen werden, wenn der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden bei Ersterfassung zum Fair Value ggf. unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bewertet.
Die Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen betreffen die aus dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte realisierten Erlöse. Der Buchwertabgang von Wertpapieren und Finanzanlagen betrifft den bei Abgang der finanziellen Vermögenswerte vorhandenen Buchwert.
Der Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten wird grundsätzlich zum Handelstag bilanziert. An diesem Tag werden auch die Erträge aus der Veräußerung erfasst. Handelstag ist der Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Vermögenswertes eingegangen ist. Die Abgänge betreffen hauptsächlich Anteilsübertragungen an Portfoliounternehmen.
Unter den Erträgen aus Beteiligungen werden die laufenden Erträge aus Dividendeneinnahmen ausgewiesen. Diese werden am Tag des Dividendenbeschlusses erfasst.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern.
Der Abschluss wurde in Euro aufgestellt. Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet.
Die Heliad AG ist eine Mietverpflichtung im Zusammenhang mit einer Bürofläche (Vertragslaufzeit bis August 2029) eingegangen. Die Verbindlichkeit und das Nutzungsrecht aus dem laufenden Mietvertrag werden nach IFRS 16 "Leasing" bilanziert.
Der Ausweis der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bilanzposition, in welcher auch ein vergleichbarer Vermögensgegenwert ausgewiesen wird, der im Eigentum des Unternehmens steht. Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen werden zum Barwert als "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Mietzahlungen gehen als Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und Zinsaufwendungen als Finanzierungsaufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.
Soweit nicht erforderlich, werden kurzfristige Leasingverbindlichkeiten und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringerem Wert zugrunde liegt, bilanziell nicht erfasst.
Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz nicht erfasst.
Die unter Punkt 7.3 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen angegebenen Verpflichtungsvolumina der Eventualschulden entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang und den Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an Personengesellschaften.
Die Aufstellung des Abschlusses erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die im Abschluss berücksichtigten Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, von nicht börsennotierten Beteiligungen, Wertpapieren des Anlagevermögens sowie auf Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die Bewertungen der börsennotierten Beteiligungen und Wertpapiere können auch kurzfristig deutlichen Schwankungen unterliegen.
Wesentliche Anpassungen der ausgewiesenen Vermögenswerte und Rückstellungen könnten im folgenden Geschäftsjahr bei den folgenden Posten durch eine Neubewertung erforderlich werden:
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| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Anteile verbundene Unternehmen | 1.443 | 13.571 |
| Beteiligungen | 100.889 | 60.723 |
| Wertpapiere | 59.006 | 18.134 |
| Rückstellungen | 833 | 598 |
Veräußert wurden Anteile an der Raisin DS GmbH, SPAC SE II sowie die Ausleihung gegenüber Nyala Digital Assets AG.
Bei den Buchwertabgängen handelt es sich um den korrespondierenden Abgang der Buchwerte aus dem Verkauf von Anteilen an der SPAC SE II, an Raisin DS GmbH sowie die Ausleihung gegenüber Nyala Digital Assets AG.
Die Erträge und Aufwendungen aus der Fair-Value-Bewertung beinhalten Wertänderungen von Finanzanlagen, die nach IFRS 9 erfolgswirksam zu erfassen sind. Weitere Erläuterungen befinden sich unter dem Punkt 7.2 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten.
Die Erträge aus Beteiligungen setzen sich zusammen aus Erträgen aus erhaltenen Gewinnausschüttungen, unter anderem aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Gewinne aus der Verschmelzung der Heliad KGaA auf die Heliad AG sowie die Auflösung von Rückstellungen.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen der Vorstände und Mitarbeiter. Die Arbeitnehmer der Gesellschaft sind in Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge versichert, wobei die laufenden Beitragszahlungen im Zeitpunkt der Zahlung aufwandswirksam erfasst werden. Darüber hinaus bestehen keine Zusagen zur Altersvorsorge.
Die Sachaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Administrative Kosten | -847 | -806 |
| Verschmelzungskosten | -369 | 0 |
| Jahresabschluss-/Rechts- und Beratungskosten | -328 | -207 |
| Kosten der Hauptversammlung | -225 | -53 |
| Kosten der Kapitalerhöhung | -200 | 0 |
| Übrige Sachaufwendungen | -1.003 | -7 |
| -2.972 | -1.073 |
Die übrigen Sachaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung der Heliad AG als Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA gegenüber der Heliad Management GmbH für die drei Monate zwischen den unterschiedlichen Verschmelzungsstichtagen.
Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen wurden in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr TEUR 269) planmäßig abgeschrieben.
Ausgewiesen werden im Wesentlichen Zinserträge aus Darlehen und Tagesgeldanlage.
In der Ermittlung des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der Berichtsperiode sind erhaltene Zinsen in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr TEUR 11) und gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr TEUR 0) berücksichtigt worden.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen laufende und latente Steuern.
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| in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Periodenfremder Steuerertrag | 144 | 25 |
| Steueraufwand der Periode | 0 | -378 |
| Laufender Steuerertrag / Steueraufwand | 144 | -353 |
| Latenter Steueraufwand / Steuerertrag | -622 | 821 |
| -478 | 468 |
Die Überleitung von der theoretisch zu erwartenden Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft zum tatsächlich im Abschluss erfassten Betrag stellt sich folgendermaßen dar:
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| in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 20.603 | -49.253 |
| Steuersatz | 31,9 % | 31,9 % |
| Erwarteter Steueraufwand / Steuerertrag | -6.572 | 15.712 |
| Tatsächlicher Steueraufwand / Steuerertrag | -478 | 468 |
| Tatsächlicher Steuersatz | 2,3 % | 1,0 % |
| Steuerfreies Bewertungs- und Veräußerungsergebnis | 6.632 | -16.363 |
| Nicht aktivierte latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge | -46 | 659 |
| Steuern auf nicht abziehbare Aufwendungen und sonstige Steuereffekte | -13 | -7 |
| Periodenfremder Steuerertrag | -144 | -25 |
| Sonstige Unterschiede (netto) | -335 | 492 |
| TATSÄCHLICHER STEUERAUFWAND / STEUERERTRAG | -478 | 468 |
In der Ermittlung des Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit der Berichtsperiode sind Steuern in Höhe von TEUR 258 (Vorjahr TEUR 55) berücksichtigt worden.
Die Ausschüttung von Dividenden unterliegt dem in Deutschland maßgeblichen System des Kapitalertragsteuerabzugs.
Die Aufwendungen aus latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die Bildung passiver latenter Steuern auf die abweichend zur Steuerbilanz vorgenommene Bewertung von Finanzanlagen.
Die Heliad AG erzielt aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit im Wesentlichen steuerfreie Erträge. Nach § 8b KStG verbleiben 5 % der steuerfreien Erträge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nicht aktiviert, da es aufgrund der ausgeübten Geschäftstätigkeit und deren steuerlicher Behandlung nicht wahrscheinlich ist, dass künftig in ausreichendem Umfang zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, womit die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können.
Die steuerlichen Verlustvorträge ergeben sich wie folgt:
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| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Verlustvorträge Körperschaftsteuer | 1.163 | 0 |
| davon nutzbar | 1.163 | 0 |
| Verlustvorträge Gewerbesteuer | 994 | 0 |
| davon nutzbar | 994 | 0 |
Die steuerlichen Verlustvorträge zum 31. Dezember 2023 sind unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung noch nicht festgestellt. Die steuerlichen Verlustvorträge sind unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung unbegrenzt vortragsfähig.
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich wie folgt:
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| in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Periodenergebnis | 20.125 | -48.785 |
| Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (unverwässert) | 6.278.455 | 5.451.670 |
| Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (verwässert) | 6.278.455 | 5.451.670 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) | 3,21 | -8,95 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) | 3,21 | -8,95 |
Die durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien ermittelt sich nach zeitanteiliger Gewichtung wie folgt:
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| Geschäftsjahr 2023 | Geschäftsjahr 2022 | |
|---|---|---|
| 5.451.670 x 263 / 365 | ||
| 8.410.265 x 102 / 365 | ||
| Durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien | 6.278.455 | 5.451.670 |
Dividenden unterliegen in Deutschland einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 %.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel dargestellt, der eine Anlage zum Anhang darstellt. Die Immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen aktivierte Aufwendungen für die Website der Heliad AG. Die Nutzungsdauer der Immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen liegt zwischen 3 und 7 Jahren.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung fielen nicht an und wurden daher weder im Aufwand erfasst noch aktiviert. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden nicht aktiviert.
Die Finanzanlagen betreffen folgende Posten:
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| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.443 | 13.571 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 6.193 |
| Beteiligungen | 100.889 | 60.723 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.069 | 1.291 |
| Wertpapiere | 59.006 | 18.134 |
| 162.407 | 99.912 |
Die Heliad AG finanziert ihre Portfoliogesellschaften auch über die Gewährung von Fremdkapital. Sofern davon auszugehen ist, dass es später zu einer Wandlung in Eigenkapital kommt, werden diese Darlehen als "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" im langfristigen Vermögen ausgewiesen. Aufgrund des relativ kurzen Zinsfestschreibungszeitraums entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten dem Fair Value (Kategorie "finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet").
Die Beteiligungen und Wertpapiere werden in der Bewertungskategorie "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" geführt.
Die Beteiligungen und Wertpapiere, für die am Bilanzstichtag ein Börsenkurs und regelmäßiger Handel an einer Börse während der Berichtsperiode vorlag, wurden mit diesem Kurs zum Stichtag bewertet (Fair-Value-Hierarchie: Stufe 1). Der so ermittelte beizulegende Zeitwert wird weder um Paketzu- oder -abschläge für die Veräußerung größerer Aktienpakete noch um Abschläge für Veräußerungskosten gekürzt.
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| in TEUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Buchwert börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 59.006 | 18.134 |
Aus deren Bewertung resultieren:
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| in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Erhöhung des Fair Value börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 24.901 | 0 |
| Minderung des Fair Value börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | -253 | -31.453 |
Die Bewertung der nicht börsennotierten Beteiligungen, die "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" sind, erfolgt unter Verwendung von Einflussgrößen, die sich entweder direkt (als Preise) oder indirekt (von Preisen) beobachten lassen (Fair-Value-Hierarchie: Stufe 2). Die Bewertung erfolgt auf Basis von maßgeblichen Vergleichswerten kürzlich zurückliegender Transaktionen für das Geschäftskapital des Portfoliounternehmens (Finanzierungsrunden). Sofern die Beobachtung dieser Einflussgrößen in einem größeren zeitlichen Abstand zum Bewertungsstichtag liegt, erfolgt zum Bewertungsstichtag eine Überprüfung des ermittelten Wertansatzes mittels einer sachgerechten und stetigen Methodik.
Aus deren Bewertung resultieren:
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| in TEUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Erhöhung des Fair Value nicht börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | 20 | 1.561 |
| Minderung des Fair Value nicht börsennotierter Finanzanlagen und Wertpapiere | -32.338 | -55.555 |
Anteile an Private-Equity-Fonds werden zum Bilanzstichtag anhand der von den Fondsverwaltern zum Vorquartal ermittelten Net Asset Values bewertet, wobei ein individueller Abschlag in Höhe von 15 % vorgenommen wird, wenn eine zeitliche Verzögerung bei der Net-Asset-Value-Bewertung besteht.
Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus Differenzen aus der Bewertung von Finanzanlagen und der Abzinsung von langfristigen Schulden. Es wurde ein Steuersatz von 31,93 % berücksichtigt.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögenswerte haben im Wesentlichen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen vollständig dem Finanzmittelfonds und bestehen im Wesentlichen aus Kontokorrent- und Tagesgeldkonten.
Das Grundkapital von bislang EUR 5.451.670,00 wurde um EUR 2.958.595,00 auf EUR 8.410.265,00 durch Ausgabe von 2.958.595 neunen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 20. September 2023.
Die Hauptversammlung am 22. Juni 2022 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 21. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 2.725.835,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 24. Juli 2022 im Handelsregister eingetragen.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden bei der Heliad KGaA noch 100.000 Aktienoptionen, auf die im Rahmen der Verschmelzung auf die Heliad AG verzichtet wurde.
Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt wird (Ausgabe-Agio). In die Kapitalrücklage wird darüber hinaus der aus der Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen resultierende Betrag erfasst. Im Weiteren wurde in der Kapitalrücklage der Differenzbetrag aus der Verschmelzung der Heliad KGaA auf die Heliad AG zwischen dem Reinvermögen der Heliad KGaA, dem aktuellen Zeitwert von eigenen Anteilen sowie der Anteile, die im Besitz fremde Aktionäre sind, ausgewiesen.
Die Neubewertungsrücklage beinhaltet die erfolgsneutral berücksichtigten Wertänderungen der als "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in den sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen ("FVOCI") klassifiziert und bewertet" zugeordneten finanziellen Vermögenswerte sowie alle in Zusammenhang mit der Bewertung dieser Vermögenswerte vorgenommen Anpassungen von Latenten Steuern und Rückstellungen.
Im Vorjahr waren ausschließlich die Wertänderungen der Wertpapiere der Heliad KGaA berücksichtigt, die im Rahmen der Verschmelzung ausgebucht wurden.
Die Gewinnrücklage enthält Ergebnisvorträge aus Vorperioden.
Unter den langfristigen Rückstellungen werden die Archivierungsverpflichtungen von TEUR 43 (Vorjahr TEUR 38) ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2022 | Zuführung aus Verschmelzung |
Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalkosten | 316 | 0 | -316 | 0 | 439 | 439 |
| Jahresabschluss und Steuerberatung | 162 | 83 | -164 | -59 | 168 | 190 |
| Rückbauverpflichtung | 30 | 0 | 0 | 0 | 0 | 30 |
| Aufsichtsratsvergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 28 | 28 |
| Mietnebenkosten | 20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 20 |
| Urlaub | 11 | 0 | -11 | 0 | 16 | 16 |
| Berufsgenossenschaft | 3 | 0 | 0 | -3 | 0 | 0 |
| Übrige sonstige | 18 | 90 | -34 | -7 | 0 | 67 |
| 560 | 173 | -525 | -69 | 651 | 790 |
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es zu einer Inanspruchnahme aller Rückstellungen kommen. In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind unter anderem die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten.
Die UniCredit Bank AG hat der Heliad AG als Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA eine Kreditlinie über einen Betrag von bis zu EUR 23 Mio. zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit wurden bei der UniCredit Bank AG Aktien als Pfand hinterlegt. Zum Stichtag nutzte die Heliad AG diese Kreditlinie in Höhe von TEUR 14.936.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr und werden jeweils zum Nominalbetrag bzw. in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die Buchwerte dieser Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund deren kurzfristiger Art dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value).
Der Vorstand der Heliad AG informiert sich als "chief operating decisions maker" im Sinne des IFRS 8.7 auf Ebene des Gesamtportfolios regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens. Seine Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen trifft er ebenfalls auf dieser Ebene.
Rechnungslegungsrelevante Informationen liegen dementsprechend nur für das Unternehmen als Ganzes vor und werden keinen einzelnen Segmenten zugeordnet. Heliad AG wird entsprechend als "Single-Segment-Entity" (SSE) geführt, wodurch sich die finanziellen und sonstigen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit aus den vorliegenden Bestandteilen des Abschlusses entnehmen lassen. Eine Berichterstattung über Geschäftssegmente erübrigt sich daher aus diesen Gründen.
Der Unternehmenswert bestimmt sich wesentlich aus dem Marktwert der Beteiligungen, wie er sich im Eigenkapital nach IFRS niederschlägt. Zentrale Erfolgsgröße für die Steuerung und Kontrolle des Unternehmens ist der Net Asset Value. Es wird auf Punkt 7.9 Kapitalmanagement verwiesen.
Die Heliad AG ist ausschließlich im deutschsprachigen Raum tätig; die Erlöse wurden in Deutschland erzielt. Die ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte sind überwiegend in Deutschland gelegen.
In den nachfolgenden Tabellen werden die Buchwerte der Finanzinstrumente, aufgeteilt nach Kategorien, für die Stichtage 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 zur Bilanz übergeleitet:
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| in TEUR | Fair-Value- Hierarchie |
Fair Value | Bilanzausweis |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen | |||
| Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 1.443 | 1.443 |
| Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 100.889 | 100.889 |
| Wertpapiere "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 1 | 59.006 | 59.006 |
| Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 0 | 0 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 1.069 | 1.069 |
| GESAMT | 162.407 | 162.407 |
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| in TEUR | Fair-Value- Hierarchie |
Fair Value | Bilanzausweis |
|---|---|---|---|
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 0 | 0 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 258 | 258 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 2 | 2 |
| Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 15 | 15 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens | Stufe 2 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 10.424 | 10.424 |
| GESAMT | 10.699 | 10.699 |
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| in TEUR | Fair-Value- Hierarchie |
Fair Value | Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bewertet |
Bilanzausweis |
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 202 | 202 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 14.936 | 14.936 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | Stufe 2 | 0 | 0 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 97 | 97 | |
| GESAMT | 15.235 | 15.235 |
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| in TEUR | Fair-Value- Hierarchie |
Fair Value | Bilanzausweis |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen - Finanzanlagen | |||
| Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 13.571 | 13.571 |
| Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 2 | 60.723 | 60.723 |
| Wertpapiere "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 1 | 18.134 | 18.134 |
| Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 6.193 | 6.193 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" | Stufe 3 | 1.291 | 1.291 |
| GESAMT | 99.912 | 99.912 |
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| in TEUR | Fair-Value- Hierarchie |
Fair Value | Bilanzausweis |
|---|---|---|---|
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei denen aber der beizulegende Zeitwert anzugeben ist | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 1 | 1 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 1.242 | 1.242 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, der Kategorie "Kredite und Forderungen" | Stufe 2 | 8 | 8 |
| Sonstige Vermögenswerte "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 15 | 15 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens | Stufe 2 | 68 | 68 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente "bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten" | Stufe 2 | 2.691 | 2.691 |
| GESAMT | 4.025 | 4.025 |
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| in TEUR | Fair-Value- Hierarchie |
Fair Value | Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bewertet |
Bilanzausweis |
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 139 | 139 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | Stufe 2 | 0 | 0 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | Stufe 2 | 8 | 8 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 97 | 97 | |
| GESAMT | 244 | 244 |
Aufgrund der kurzfristigen (Rest-)Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die nicht regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergeben sich keine Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert.
Wenn der Kurs der Wertpapiere, die in der Fair-Value-Hierarchie in der Stufe 1 bewertet sind, um 10 % steigen (fallen) würde, würde sich das langfristige Vermögen um TEUR 5.901 (Vorjahr TEUR 1.813) erhöhen (vermindern). Diese Veränderungen würden in gleicher Höhe zu einem Ergebniseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung führen.
Im langfristigen Vermögen werden keine Finanzinstrumente geführt, die auf fremde Währung lauten.
Bei der Bewertung der Beteiligungen "ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet", die in der Stufe 2 bewertet sind, würden sich keine erheblichen Änderungen ergeben, wenn sie mit plausiblen alternativen Annahmen durchgeführt worden wäre.
Die beizulegenden Zeitwerte der oben aufgeführten finanziellen Vermögenswerte und Schulden in den Stufen 2 und 3 werden in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Gewinne werden in den sonstigen Finanzerträgen ausgewiesen.
Der Wert von Finanzanlagen kann bei unvorteilhafter Geschäftsentwicklung des betreffenden Portfoliounternehmens im Extremfall auf null absinken.
Es erfolgten keine Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.
Die Heliad AG hat die langfristigen Nutzungsrechte aus einem Büromietvertrag ab 1. September 2022 in Höhe von TEUR 817 aktiviert und berücksichtigt Abschreibungen (TEUR 117 p.a.) gemäß IAS 16 über die Vertragslaufzeit bis zum 30. August 2029. Zum Stichtag werden daher unter der Bilanzposition Sachanlagen TEUR 661 als Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden als Abschreibungen auf Sachanlagen im Aufwand erfasst. Aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten, welche sich aus den Barwerten der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen ergeben, wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 39 im Zinsaufwand erfasst. Alle weiteren Mietverträge haben eine kurzfristige Restlaufzeit oder sind von untergeordnetem Wert, sodass keine Aktivierung erfolgte.
Ein im April 2017 abgeschlossener Mietvertrag hatte eine Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56, die nach der vollständigen Abwicklung des Mietvertrages aufgelöst wird.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.224. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 41.
Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte Kapitalabrufe der C3 Tech VC I GmbH & Co. KG betragen zum Stichtag TEUR 530 (Vorjahr TEUR 1.216).
Die Resteinzahlungsverpflichtungen der Heliad AG als Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA für noch nicht eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an der Personengesellschaft Capnamic United Venture Fund I GmbH & Co. KG betragen zum Stichtag EUR 162 (Vorjahr TEUR 121).
Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen bei der Heliad AG.
Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:
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| ― | Falk Schäfers, Frankfurt am Main Mitglied des Vorstands der Heliad AG, Frankfurt am Main |
| ― | Julian Kappus, Frankfurt am Main Mitglied des Vorstands der Heliad AG, Frankfurt am Main |
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats sind bestellt:
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| ― | Stefan Müller, Küps Vorsitzender des Aufsichtsrats Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Kulmbach |
| ― | Herbert Seuling, Kulmbach Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach |
| ― | Volker Rafalski, München Mitglied des Aufsichtsrats Geschäftsführer der only natural munich GmbH, München |
Als Honorar für den Abschlussprüfer wurden für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 90 aufwandswirksam erfasst (Vorjahr TEUR 35). Darüber hinaus wurden vom Abschlussprüfer Honorare für sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr TEUR 0) abgerechnet.
Die Heliad AG, Frankfurt am Main, hielt zum 31. Dezember 2022 mittel- und unmittelbar rund 43,5 % der Aktien der Heliad KGaA. Daneben war die Heliad AG Alleingesellschafterin der persönlich haftenden Gesellschafterin der Heliad KGaA, der Heliad Management GmbH, Frankfurt am Main.
Die Heliad AG hat als übernehmender Rechtsträger mit der Heliad KGaA am 29. Juni 2023 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Die Eintragung der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am 12. Oktober 2023.
Die Heliad AG hat als übernehmender Rechtsträger mit der Heliad Management GmbH einen Verschmelzungsvertrag am 28. November 2023 geschlossen. Die Eintragung der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am 15. Dezember 2023.
Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach (im Folgenden: GfBk), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört. Weiter teilte uns die GfBk gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört.
Die BFF Holding GmbH, Kulmbach (im Folgenden: BFF Holding GmbH), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Die oben genannten Meldungen wurden am 8. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das unmittelbar herrschende Unternehmen (Heliad AG, Frankfurt am Main) ist zum 31. Dezember 2023 bezüglich weiterer Unternehmen als verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG einzustufen. Mittelbar beherrschend ist im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG Herr Bernd Förtsch, Kulmbach.
Die Werbefritz! GmbH hat für die Heliad AG, Frankfurt am Main, Dienstleistungen im Rahmen der Homepagepflege sowie des Designs der Finanzberichte erbracht und dafür einen Betrag in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr TEUR 13) inklusive Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Die Heliad AG, Frankfurt am Main, erbringt gegenüber ihrer Tochtergesellschaft Patriarch MultiManager GmbH, welche auch ein verbundenes Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch ist, Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Marketing sowie sonstige Managementunterstützung. Den Tochtergesellschaften Heliad Management GmbH und Heliad KGaA, welche auch verbundene Unternehmen von Herrn Bernd Förtsch waren, erbrachte die Heliad AG bis zum jeweiligen Verschmelzungsstichtag im erheblichen Umfang Dienstleistungen in den Bereichen Geschäftsführung, Rechnungswesen, Marketing sowie sonstige Managementunterstützung. Daneben vermietete die Heliad AG Büroräume an diese Gesellschaften unter und belastete Rechnungen Dritter anteilig weiter. Für die Untervermietung und die Weiterbelastungen von Rechnungen Dritter werden keine Auf- oder Abschläge berücksichtigt. Für die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen werden in Rahmenvereinbarungen festgelegte und von der Seniorität der ausführenden Mitarbeiter abhängige Stundensätze zugrunde gelegt.
Die Heliad AG hat mit der Heliad KGaA am 14. Februar 2022 einen Rahmenkreditvertrag über TEUR 7.500 geschlossen, woraus am 31. Dezember 2022 TEUR 6.193 in Anspruch genommen waren. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Darlehen aufgrund der Verschmelzung mit der Heliad KGaA aufgelöst.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats standen im Berichtsjahr Aufsichtsratsvergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit der Heliad AG sowie als Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 45) zu.
Die Risikomanagementziele und -methoden wurden in einem Risikohandbuch festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden drei Gruppen von Risiken gebildet:
1. Strategische Risiken:
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| ― | Wertentwicklung des Beteiligungsportfolios |
| ― | Finanzierung |
| ― | Human Resources |
2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend:
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| ― | Bewertungsrisiko aus neuen Beteiligungen |
| ― | Wertentwicklung bestehender Beteiligungen |
| ― | Währungsrisiko |
| ― | Liquiditätsrisiko |
| ― | Risiken aus Garantien, Bürgschaften und sonstigen außerbilanziellen Verpflichtungen |
| ― | Rechtliche Risiken |
3. Operative Risiken:
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| ― | Finanzbuchhaltung, Controlling und Rechnungslegung |
| ― | Zahlungsflüsse |
| ― | Datenverlust und sonstige Risiken aus der elektronischen Datenverarbeitung |
Zu jedem der möglichen Risikofelder sind die Früherkennung von Risiken, die Kommunikation und die Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen geregelt. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Risiken aus Finanzinstrumenten. Das Bewertungsrisiko betrifft das Risiko, dass sich der Fair Value von Beteiligungen unvorteilhaft entwickelt. Ist der Fortbestand einer Beteiligung infrage gestellt, so können diese Beteiligung oder Forderungen gegen das betreffende Beteiligungsunternehmen wertlos werden. Der Fair Value einer Beteiligung kann dabei grundsätzlich von der individuellen Geschäftsentwicklung des Beteiligungsunternehmens selbst sowie auch von der Gesamtkonjunktur, Währungskursen und Zinsänderungen abhängen. Da die Portfoliounternehmen der Heliad AG ihre Tätigkeitsschwerpunkte in unterschiedlichen Branchen haben, wird für das Gesamtportfolio der Heliad AG über diesen Branchenmix eine relativ hohe Unabhängigkeit von branchenkonjunkturellen Schwankungen erreicht.
Der Wert einzelner Portfoliounternehmen kann jedoch stark von den Entwicklungen einzelner Branchen oder branchenbedingten Werteinflüssen abhängen.
Eine Abhängigkeit von schwankenden Währungskursen besteht nur im untergeordneten Maße. Jedoch können sich wechselkursbedingte Wertschwankungen auch indirekt auf die Werthaltigkeit von Portfoliounternehmen auswirken, falls bei diesen infolge von Wechselkursänderungen signifikante Ergebnis- oder Vermögenseffekte eintreten.
Die im Geschäftsjahr 2023 anteilig beanspruchte Kreditlinie (bisher: Heliad KGaA) bei der UniCredit Bank AG hat die Fremdfinanzierung der Heliad AG erhöht. Die Aufnahme des Darlehens ist mit einer Verpfändung von Aktien abgesichert. Das darüber hinausgehende Liquiditätsrisiko der Heliad AG wird aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel, der hohen Eigenkapitalquote und des zur Verfügung stehenden Kreditrahmens als nachrangig eingeschätzt.
Die Heliad AG steuert ihr Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten zu maximieren. Wichtige Steuerungsgröße ist der Net Asset Value (NAV) je Aktie. Eine kontinuierliche Steigerung des NAV wird angestrebt. Zum Stichtag betrug der NAV 18,76 EUR/Aktie (Vorjahr 19,05 EUR/Aktie).
Ziel der Gesellschaft ist es, den Aktionären durch Investitionen in entwicklungsstarke Beteiligungen und Entwicklung dieser Beteiligungen eine Partizipation an den Wertentwicklungen dieser Portfoliounternehmen zu ermöglichen, die sich in dem NAV der Heliad AG widerspiegeln.
Investitionen werden dabei nur getätigt, wenn sichergestellt werden kann, dass die Heliad AG jederzeit in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dazu werden der Bestand an flüssigen Mitteln und die geplanten Mittelzu- und -abflüsse täglich durch das Management der Gesellschaft überwacht. Da die Heliad AG keine langfristigen Fremdfinanzierungen anstrebt, sind weitere Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich des Kapitalmanagements nicht vorgesehen.
Die Detailangaben zu den Bestandteilen des Eigenkapitals sind in der Bilanz dargestellt und im Anhang unter dem Punkt 6.6 Eigenkapital erläutert.
Während des Geschäftsjahres 2023 waren durchschnittlich 8 (Vorjahr 6) Arbeitnehmer beschäftigt.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Der Abschluss wurde von der Gesellschaft aufgestellt. Voraussichtlich in der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2024 wird der Aufsichtsrat den Abschluss billigen und den Bericht des Aufsichtsrats abgeben. Mit Billigung durch den Aufsichtsrat wird der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben.
Frankfurt am Main, 25. März 2024
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| Vorstand Falk Schäfers |
Vorstand Julian Kappus |
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| in TEUR | Anschaffungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Zugang der Periode |
Abgang der Periode |
31.12.2023 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | 44 | 34 | -19 | 59 |
| II. Sachanlagen | 1.283 | 48 | 0 | 1.331 |
| III. Finanzanlagen | 191.302 | 106.866 | -84.530 | 213.638 |
| GESAMT | 192.629 | 106.948 | -84.549 | 215.028 |
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| in TEUR | Wertberichtigungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Abgang der Periode |
Minderungen der Periode |
Erhöhungen der Periode |
31.12.2023 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | -35 | 9 | -10 | 0 | -36 |
| II. Sachanlagen | -274 | 0 | -161 | 0 | -435 |
| III. Finanzanlagen | -91.390 | 47.829 | -32.591 | 24.921 | -51.231 |
| GESAMT | -91.699 | 47.838 | -32.762 | 24.921 | -51.702 |
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| in TEUR | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | 23 | 9 |
| II. Sachanlagen | 896 | 1.009 |
| III. Finanzanlagen | 162.407 | 99.912 |
| GESAMT | 163.326 | 100.930 |
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| in TEUR | Anschaffungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Zugang der Periode |
Abgang der Periode |
31.12.2022 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | 165 | 2 | -123 | 44 |
| II. Sachanlagen | 609 | 1.044 | -370 | 1.283 |
| III. Finanzanlagen | 182.280 | 9.130 | -108 | 191.302 |
| GESAMT | 183.054 | 10.176 | -601 | 192.629 |
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| in TEUR | Wertberichtigungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Abgang der Periode |
Minderungen der Periode |
Erhöhungen der Periode |
31.12.2022 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | -154 | 123 | -4 | 0 | -35 |
| II. Sachanlagen | -354 | 345 | -265 | 0 | -274 |
| III. Finanzanlagen | -5.943 | 0 | -87.008 | 1.561 | -91.390 |
| GESAMT | -6.451 | 468 | -87.277 | 1.561 | -91.699 |
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| in TEUR | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12.2022 | 31.12.2021 | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | 9 | 11 |
| II. Sachanlagen | 1.009 | 255 |
| III. Finanzanlagen | 99.912 | 176.337 |
| GESAMT | 100.930 | 176.603 |
Wir haben den IFRS-Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des IFRS-Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den IFRS in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 25. März 2024
ifc Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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| Prof. Dr. Jochen Axer Wirtschaftsprüfer |
Thomas Altenhofer Wirtschaftsprüfer |
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| in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | 78.973.972,28 | 55.793.199,29 |
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 22.758,00 | 9.126,00 | |
| II. | Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 37.775,00 | 38.075,00 | |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 196.362,00 | 192.527,00 | |
| III. | Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 462.250,00 | 898.321,10 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 6.193.474,04 | |
| 3. Beteiligungen | 66.250.215,35 | 24.202.068,92 | |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.069.063,02 | 1.291.375,28 | |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 10.935.548,91 | 22.968.231,95 | |
| B. | Umlaufvermögen | 12.257.084,01 | 5.044.090,79 |
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 688,00 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 257.990,87 | 1.241.684,62 | |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2.177,09 | 7.783,03 | |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.572.574,81 | 1.034.820,10 | |
| II. | Wertpapiere | ||
| Sonstige Wertpapiere | 0,00 | 68.255,27 | |
| III. | Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 10.424.341,24 | 2.690.859,77 |
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 41.683,29 | 13.358,66 |
| BILANZSUMME | 91.272.739,58 | 60.850.648,74 |
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| in EUR | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | 73.846.271,61 | 58.873.789,29 |
| I. | Gezeichnetes Kapital | 8.410.265,00 | 5.451.670,00 |
| II. | Kapitalrücklage | 75.249.807,42 | 47.621.880,89 |
| III. | Gewinnvortrag | 5.800.238,40 | 3.761.462,01 |
| IV. | Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss | -15.614.039,21 | 2.038.776,39 |
| B. | Rückstellungen | 1.301.682,07 | 1.102.049,80 |
| I. | Steuerrückstellungen | 469.169,90 | 504.700,00 |
| II. | Sonstige Rückstellungen | 832.512,17 | 597.349,80 |
| C. | Verbindlichkeiten | 16.124.785,90 | 874.809,65 |
| I. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 14.935.765,70 | 0,00 |
| II. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 201.874,40 | 139.129,91 |
| III. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 7.812,24 |
| IV. | Sonstige Verbindlichkeiten | 987.145,80 | 727.867,50 |
| BILANZSUMME | 91.272.739,58 | 60.850.648,74 |
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| in EUR | 01.01. - 31.12.2023 | 01.01. - 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 883.905,83 | 1.925.420,04 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 4.456.716,68 | 1.180.674,31 |
| 3. | Materialaufwand | -51.125,57 | -164.031,32 |
| 4. | Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.579.578,76 | -1.167.859,62 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (davon für Altersversorgung EUR 1.687,96; Vorjahr EUR 531,27). |
-132.751,71 | -95.927,11 | |
| 5. | Abschreibungen | ||
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -53.968,26 | -27.928,42 | |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -4.166.852,71 | -1.221.028,39 |
| 7. | Erträge aus Beteiligungen | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 3.813.458,75) | 2.717.663,10 | 3.813.458,75 | |
| 8. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 84.151,36) | 56.779,56 | 98.503,19 | |
| 9. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) | 175.555,93 | 11.238,64 | |
| 10. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | -17.410.261,99 | -2.448.295,81 |
| 11. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| (davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00; Vorjahr EUR 0,00) | -729.950,05 | 0,00 | |
| 12. | Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag | 247.562,51 | 471.871,93 |
| 13. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 144.473,95 | -352.345,12 |
| 14. | Ergebnis nach Steuern | -15.441.831,49 | 2.023.751,07 |
| 15. | Sonstige Steuern | -172.207,72 | 15.025,32 |
| 16. | JAHRESFEHLBETRAG / JAHRESÜBERSCHUSS | -15.614.039,21 | 2.038.776,39 |
Die Heliad AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 58865 eingetragen. Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft hat teilweise von der Erleichterungsregelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die Heliad AG hat als übernehmender Rechtsträger mit der Heliad KGaA am 29. Juni 2023 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Die Eintragung der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am 12. Oktober 2023. Mit Eintragung am 13. Oktober 2023 hat die FinLab AG im Anschluss an die oben genannte Verschmelzung in Heliad AG umfirmiert.
Die Heliad AG hat als übernehmender Rechtsträger mit der Heliad Management GmbH einen Verschmelzungsvertrag am 28. November 2023 abgeschlossen. Die Eintragung der Verschmelzung erfolgte im Handelsregister am 15. Dezember 2023.
Aufgrund der Verschmelzungen sind die Vorjahreswerte nur bedingt vergleichbar mit dem Berichtsjahr.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Das abnutzbare Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr aufwandswirksam erfasst.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Verschmelzung mit der Heliad KGaA übergegangen sind, wurden mit den Buchwerten zum 1. Januar 2023 als Zugänge erfasst.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Sofern erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Wertpapiere wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Aufgliederung und Entwicklung des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens wird in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Wertaufholungen werden im Anlagenspiegel als negativer Zugang von Abschreibungen dargestellt.
Die Forderungen mit einer Laufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren belaufen sich auf TEUR 15 (Vorjahr TEUR 15).
Das Grundkapital von bislang EUR 5.451.670,00 wurde um EUR 2.958.595,00 auf EUR 8.410.265,00 durch Ausgabe von 2.958.595 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde am 20. September 2023 im Handelsregister eingetragen.
Die Hauptversammlung am 22. Juni 2022 hat beschlossen, das Grundkapital bis zum 21. Juni 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 2.725.835,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Die entsprechende Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung wurde am 24. Juli 2022 im Handelsregister eingetragen.
Zum 31.12.2022 bestanden bei der verschmolzenen Gesellschaft Heliad KGaA 100.000 Aktienoptionen, auf die im Rahmen der Verschmelzung auf die Heliad AG verzichtet wurde.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Boni, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen sowie Archivierungskosten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten unter anderem Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 186 (Vorjahr TEUR 32).
Die UniCredit Bank AG hat der Heliad AG als Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA eine Kreditlinie über einen Betrag von bis zu EUR 23 Mio. zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit wurden bei der UniCredit Bank AG Aktien als Pfand hinterlegt. Zum Stichtag nutzte die Heliad AG diese Kreditlinie in Höhe von TEUR 14.936.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 3.354 (Vorjahr TEUR 134).
Darüber hinaus wurde aus der Verschmelzung zum 1. April 2023 mit der Heliad Management GmbH ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von TEUR 877 erzielt. Die buchhalterische Erfassung erfolgte unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Aus der Verschmelzung mit der Heliad KGaA mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde dagegen ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 1.175 erzielt. Die buchhalterische Erfassung erfolgte unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
Die Personalaufwendungen beinhalten die Vergütungen der Vorstände und der beschäftigten Mitarbeiter.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Anlagevermögens betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 17.410 (Vorjahr TEUR 2.448) und wurden aufgrund dauerhafter Wertminderung vorgenommen.
Ein im April 2017 abgeschlossener Mietvertrag hatte eine Laufzeit bis Dezember 2022. Aus diesem Mietverhältnis besteht zurzeit eine Bankbürgschaft über TEUR 56, die nach der vollständigen Abwicklung des Mietvertrages aufgelöst wird.
Im Geschäftsjahr 2022 wurde ein neuer Mietvertrag mit einer Laufzeit bis August 2029 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Mietverpflichtungen belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 1.224. Als Mietsicherheit wurde eine Bankbürgschaft über TEUR 50 gestellt.
Darüber hinaus bestehen weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 41.
Die Resteinzahlungsverpflichtungen für noch nicht eingeforderte Kapitalabrufe der C3 Tech VC I GmbH & Co. KG betragen zum Stichtag TEUR 530 (Vorjahr TEUR 1.216).
Die Resteinzahlungsverpflichtungen der Heliad AG als Rechtsnachfolgerin der Heliad KGaA für noch nicht eingeforderte, bedungene Einlagen für Anteile an der Personengesellschaft Capnamic United Venture Fund I GmbH & Co. KG betragen zum Stichtag TEUR 162 (Vorjahr TEUR 121).
Während des Geschäftsjahres 2023 waren durchschnittlich 8 (Vorjahr 6) Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Heliad AG hat von der Erleichterungsregelung des § 293 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und verzichtet auf die Erstellung eines Konzernabschlusses.
An den folgenden Gesellschaften ist die Heliad AG unmittelbar mit 20 % oder mehr i. S. von § 285 Nr. 11 HGB beteiligt:
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| Beteiligung | Sitz | Beteiligungsquote | Geschäftsjahr | Eigenkapital in TEUR |
Jahresergebnis in TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Patriarch MultiManager GmbH 1 | Frankfurt am Main | 100,00 % | 2023 | 367 | 0 |
| Heliad Crypto Management GmbH | Kulmbach | 100,00 % | 2022 | 192 | 0 |
| BURNHARD GmbH (vorm. Springlane GmbH) |
Düsseldorf | 47,33 % | 2022 | -2.962 | -11.018 |
| MT Holding GmbH 2 | Bisamberg | 35,35 % | n/a | n/a | n/a |
| Grapevine World GmbH 2 | Wien | 28,00 % | n/a | n/a | n/a |
| Wololo GmbH | Berlin | 26,61 % | 2021 | 868 | -145 |
| AUTHADA GmbH | Darmstadt | 25,62 % | 2022 | -1.226 | -1.713 |
| Vaultoro GmbH | London | 23,25 % | 2021 | -13 | -1.634 |
| Heliad Crypto Partners GmbH & Co. KGaA | Kulmbach | 20,00 % | 2022 | -642 | -2.096 |
1 Seit 01.01.2016 Ergebnisabführungsvertrag mit der Heliad AG, daher beträgt das Jahresergebnis TEUR 0.
2 Die Gesellschaft befindet sich im Insolvenzverfahren.
Die GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH, Kulmbach (im Folgenden: GfBk), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG (vormals Finlab AG) gehört. Weiter teilte uns die GfBk gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört.
Die BFF Holding GmbH, Kulmbach (im Folgenden: BFF Holding GmbH), hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns die BFF Holding GmbH gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihr als Alleingesellschafterin die von der GfBk an unserer Gesellschaft gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Weiter teilte uns Herr Bernd Förtsch, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. (4) AktG mit, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Heliad AG gehört, da ihm als Alleingesellschafter die von der BFF Holding GmbH und die von der GfBk gehaltenen Beteiligungen gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.
Die oben genannten Meldungen wurden am 8. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 15.614.039,21 auf neue Rechnungen vorzutragen.
Als Mitglieder des Vorstands sind berufen:
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| ― | Falk Schäfers, Frankfurt am Main Vorstand der Heliad AG |
| ― | Julian Kappus, Frankfurt am Main Vorstand der Heliad AG |
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats sind berufen:
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| ― | Stefan Müller, Küps Vorsitzender des Aufsichtsrats Generalbevollmächtigter der Börsenmedien Aktiengesellschaft, Kulmbach |
| ― | Herbert Seuling, Kulmbach Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der M & S Monitoring GmbH, Kulmbach |
| ― | Volker Rafalski, München Mitglied des Aufsichtsrats Geschäftsführer der only natural munich GmbH, München |
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen informiert der nach § 312 AktG aufgestellte Abhängigkeitsbericht.
Nachfolgend ist die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht wiedergegeben:
"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft nicht benachteiligt worden ist."
Frankfurt am Main, 25. März 2024
Heliad AG
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| Vorstand Falk Schäfers |
Vorstand Julian Kappus |
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| in EUR | Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Zugänge | Umbuchung | Abgänge | 31.12.2023 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 43.502,81 | 33.745,75 | 0,00 | -19.006,00 | 58.242,56 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 38.755,91 | 6.123,04 | 0,00 | 0,00 | 44.878,95 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 224.828,05 | 42.007,47 | 0,00 | 0,00 | 266.835,52 |
| 263.583,96 | 48.130,51 | 0,00 | 0,00 | 311.714,47 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 898.321,10 | 25.000,00 | 0,00 | -461.071,10 | 462.250,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.193.474,04 | 0,00 | 0,00 | -6.193.474,04 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 29.928.471,40 | 58.739.428,85 | 0,00 | -780.241,30 | 87.887.658,95 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.337.706,53 | 23.629,17 | 1.066.074,37 | -78.278,24 | 2.349.131,83 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 25.379.693,92 | 15.382.310,59 | 0,00 | -27.182.009,60 | 13.579.994,91 |
| 63.737.666,99 | 74.170.368,61 | 1.066.074,37 | -34.695.074,28 | 104.279.035,69 | |
| SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 64.044.753,76 | 74.252.244,87 | 1.066.074,37 | -34.714.080,28 | 104.648.992,72 |
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| in EUR | Kumulierte Abschreibungen | Bilanzwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 34.376,81 | 9.370,75 | -8.263,00 | 35.484,56 | 22.758,00 | 9.126,00 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Einbauten in gemieteten Gebäuden | 680,91 | 6.423,04 | 0,00 | 7.103,95 | 37.775,00 | 38.075,00 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 32.301,05 | 38.172,47 | 0,00 | 70.473,52 | 196.362,00 | 192.527,00 |
| 32.981,96 | 44.595,51 | 0,00 | 77.577,47 | 234.137,00 | 230.602,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 462.250,00 | 898.321,10 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 6.193.474,04 |
| 3. Beteiligungen | 5.726.402,48 | 15.926.041,12 | -15.000,00 | 21.637.443,60 | 66.250.215,35 | 24.202.068,92 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 46.331,25 | 1.233.737,56 | 0,00 | 1.280.068,81 | 1.069.063,02 | 1.291.375,28 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.411.461,97 | 232.984,03 | 0,00 | 2.644.446,00 | 10.935.548,91 | 22.968.231,95 |
| 8.184.195,70 | 17.392.762,71 | -15.000,00 | 25.561.958,41 | 78.717.077,28 | 55.553.471,29 | |
| SUMME ANLAGEVERMÖGEN | 8.251.554,47 | 17.446.728,97 | -23.263,00 | 25.675.020,44 | 78.973.972,28 | 55.793.199,29 |
Wir haben den Jahresabschluss der Heliad AG, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -, geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dreieich, 25. März 2024
ifc Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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| Prof. Dr. Jochen Axer Wirtschaftsprüfer |
Thomas Altenhofer Wirtschaftsprüfer |
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