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Fielmann AG Audit Report / Information 2009

Feb 14, 2011

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Audit Report / Information

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### Fielmann Aktiengesellschaft

#### Hamburg

### Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

#### Veröffentlichung von Fehlern in der Rechnungslegung nach § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Fielmann AG, Hamburg, zum Abschlussstichtag 31.12.2009 fehlerhaft ist:

#### Anhangangaben zu Leasingverhältnissen:

Zum 31. Dezember 2009 sind die Angaben zu Operating-Leasingverhältnissen als Leasingnehmer oder -geber im Konzernanhang der Fielmann AG unvollständig. Es fehlen für das Geschäftsjahr 2009 die Summen der künftigen Mindestleasingzahlungen für Ladenflächen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen i.H.v. Euro 350 Mio. als Leasingnehmer und Euro 10 Mio. als Leasinggeber, getrennt nach Zeiträumen (bis zu einem Jahr, zwischen einem Jahr und fünf Jahren und über fünf Jahre). Ferner fehlen die Zahlungen aus Leasingverhältnissen, die im Geschäftsjahr 2009 als Aufwand erfasst sind, getrennt nach Beträgen für Mindestleasingzahlungen, Eventualmietzahlungen (Umsatzmiete) und Zahlungen aus Untermietverhältnissen sowie eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasingvereinbarungen.

Dies verstößt gegen IAS 17.35a, IAS 17.35c, 17.35d, IAS 17.56a, IAS 17.56c.

Lieferantenzuschüsse:

Im Konzernabschluss der Fielmann AG zum 31. Dezember 2009 sind die sonstigen betrieblichen Erträge sowie der Materialaufwand um jeweils Euro 57,1 Mio. zu hoch ausgewiesen. Lieferantenzuschüsse und vergleichbare Vergütungen werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen statt mit dem Materialaufwand saldiert, obwohl die Leistungen der Fielmann AG von der eigentlichen Warenlieferung nicht eindeutig getrennt werden können und sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Preisnachlässe oder Mengenrabatte darstellen.

Dies verstößt gegen IAS 2.11.

Hamburg, im Februar 2011

Fielmann AG

Der Vorstand